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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Wed, 07 Oct 2026 16:36:45 +0200</pubDate><lastBuildDate>Wed, 07 Oct 2026 16:36:45 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/publikationen/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11860</guid><pubDate>Wed, 07 Oct 2026 12:46:20 +0200</pubDate><title>Mehr als 100&#039;000 Unterschriften gegen den Lohn-Angriff</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohn-referendum-mehr-als-100000-unterschriften-gegen-den-lohn-angriff</link><description>Mindestlohn-Referendum eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein Bündnis aus Gewerkschaften und Parteien hat der Bundeskanzlei heute mehr als 100'000 Unterschriften für ein Referendum gegen den Lohn-Angriff übergeben. Das Parlament hatte im Sommer beschlossen, dass kantonale und kommunale Mindestlöhne in Zukunft nicht mehr für alle Arbeitnehmenden gelten sollen. Dadurch würden die Kantone ihrer verfassungsgemässen Kompetenzen beraubt. Zudem würden kantonale und kommunale Volksabstimmungen ausgehebelt. Mit dem Zustandekommen des Referendums hat das Volk nun wieder das letzte Wort.</p><p>Das «Komitee gegen den Lohn-Angriff», ein Bündnis der beiden grossen gewerkschaftlichen Dachverbände SGB und Travail.Suisse, der SP und der Grünen, hat heute in Bern mehr als 100'000 Unterschriften für ein Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) übergeben.</p><h3 class="heading--h5" style="margin-left:0px;"><strong>Angriff auf Löhne und Gleichstellung</strong></h3><p>Konkret sieht der Lohn-Angriff vor, dass kantonale und kommunale Mindestlöhne nicht mehr für Arbeitnehmende in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen gelten – selbst wenn Kantone oder Gemeinden ausdrücklich das Gegenteil beschlossen haben. Das trifft vor allem Arbeitnehmende in Branchen mit tiefen Löhnen, etwa im Gastgewerbe und in der Reinigung. Aber auch Tieflohnbeschäftigte in Coiffeursalons, im Personalverleih, in Bäckereien oder Metzgereien wären betroffen. Unia-Präsidentin Vania Alleva kritisierte bei der Übergabe noch einen weiteren Effekt: «Zwei Drittel der Menschen, die von Mindestlöhnen profitieren, sind Frauen. Wer Mindestlöhne schwächt, schwächt auch die Gleichstellung.»</p><h3 class="heading--h5" style="margin-left:0px;"><strong>Respektlos gegenüber Volksentscheiden und Föderalismus</strong></h3><p>In Genf und Neuenburg hat die Stimmbevölkerung Mindestlöhne beschlossen, die für alle Beschäftigten gelten. Dasselbe gilt für die Städte Zürich und Winterthur. In Luzern hatte das Stimmvolk erst vor nicht einmal zwei Wochen den gesetzlichen Mindestlohn ohne GAV-Ausnahme bestätigt. Selbst das bürgerliche Parlament im Kanton Tessin hat einen Mindestlohn ohne GAV-Ausnahme beschlossen. «Die Mehrheit des Parlaments hat die demokratischen Entscheide in den Kantonen und Gemeinden nicht verdaut. Dieses Gesetz ist ein Putsch gegen die direkte Demokratie und missachtet, was das Bundesgericht mehrmals bestätigt hat: Mindestlöhne sind sozialpolitische Instrumente, die den Kantonen und Gemeinden zur Verfügung stehen», erklärt Jacqueline Badran, Vizepräsidentin der SP Schweiz.</p><p>Zwar soll ein Bestandsschutz gelten, sodass bereits eingeführte Mindestlöhne nicht unmittelbar gesenkt werden. Doch in Zukunft sollen diese nicht mehr an die Teuerung angepasst werden. An den übrigen Orten dürften kantonale oder kommunale Mindestlöhne für GAV-Beschäftigte niemals eingeführt werden.</p><h3 class="heading--h5" style="margin-left:0px;"><strong>Der Lohn muss zum Leben reichen</strong></h3><p>Mindestlöhne sind eine Erfolgsgeschichte. Wo sie eingeführt werden, gibt es weniger Armutslöhne – ohne dass die Arbeitslosigkeit steigt. Ausserdem stabilisieren sie das gesamte Lohngefüge. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard stellt fest: «Der Angriff auf die Mindestlöhne stellt den Grundsatz in Frage, dass Löhne zum Leben reichen müssen. Das ist vollkommen inakzeptabel.» Mit der Übergabe von mehr als 100'000 Unterschriften wurde sichergestellt, dass das Referendum zustande kommt. Damit erhält das Volk die Chance, den Lohn-Angriff zu stoppen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/8/csm_Mindestlohn-Einreichung-Depot-Referendum_MF90120_wqxga_976f68201c.webp" length="194476" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11855</guid><pubDate>Fri, 02 Oct 2026 10:36:26 +0200</pubDate><title>Nationalrat hält knapp an Verdreifachung der Sonntagsarbeit fest</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-haelt-knapp-an-verdreifachung-der-sonntagsarbeit-fest</link><description>Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hält knapp an der Verdreifachung der Sonntagsverkäufe fest. Dieser Entscheid ist verheerend für die Arbeitnehmenden im Detailhandel und ein schwerer Rückschlag für den Schutz des arbeitsfreien Sonntags. Jetzt liegt die Verantwortung erneut beim Ständerat. Er muss diesen Angriff endgültig stoppen. Gleichzeitig konnte heute ein weiterer Angriff auf das Arbeitsgesetz verhindert werden: Der Nationalrat hat die parlamentarische Initiative Dobler zu den Start-ups abgeschrieben. Damit setzt sich der von den Sozialpartnern ausgehandelte Kompromiss durch.</p><p>Der Nationalrat hat heute eine massive Ausweitung der Sonntagsarbeit beschlossen. Bis zu zwölf bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr sollen die Ausnahme zunehmend zur Regel machen. Den Preis dafür bezahlen die Beschäftigten im Detailhandel. Ihr gemeinsamer arbeitsfreier Sonntag gerät weiter unter Druck. Der Entscheid ist umso unverständlicher, als der Ständerat die Vorlage im Juni bereits abgelehnt hatte. Jetzt ist die kleine Kammer erneut gefordert. Der SGB erwartet vom Ständerat, dass er bei seiner Haltung bleibt und die Ausweitung der Sonntagsarbeit endgültig stoppt.</p><p>Schliesslich geht es um mehr als um Ladenöffnungszeiten. Der Sonntag ist der einzige gemeinsame arbeitsfreie Tag für einen grossen Teil der Bevölkerung. Er ermöglicht Erholung, Familienleben und gesellschaftliche Teilhabe. Ihn schrittweise zu einem gewöhnlichen Arbeitstag zu machen, ist keine Modernisierung des Arbeitsrechts, sondern ein Abbau von Schutzrechten.</p><h3 class="heading--h5">Sozialpartnerschaft statt Abbau des Arbeitsgesetzes</h3><p>Der zweite Entscheid des heutigen Tages zeigt, dass es auch anders geht. Der Nationalrat hat die parlamentarische Initiative Dobler abgeschrieben. Sie wollte Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen von der Arbeitszeiterfassung ausnehmen. Statt einer gesetzlichen Sonderregelung haben Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam eine Lösung auf Verordnungsebene erarbeitet. Dieser Kompromiss trägt den besonderen Bedürfnissen von Start-ups Rechnung, ohne dafür den Schutz des Arbeitsgesetzes grundsätzlich auszuhöhlen. Der Entscheid ist ein wichtiges Signal: Konkrete Probleme können gemeinsam mit den Sozialpartnern gelöst werden. Es braucht dafür keine Deregulierung auf Kosten des Arbeitnehmerschutzes.</p><h3 class="heading--h5">Die Angriffe auf das Arbeitsgesetz gehen weiter</h3><p>Die Auseinandersetzung um das Arbeitsgesetz ist damit nicht beendet. Weitere Vorstösse wollen die Schutzbestimmungen bei Telearbeit lockern und Arbeitnehmende mit einem Jahreseinkommen ab 120'000 Franken von zentralen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten ausnehmen. Der SGB wird sich auch gegen diese Angriffe stellen. Moderne Arbeitsformen brauchen moderne Lösungen. Sie dürfen aber nicht zum Vorwand werden, Ruhezeiten, Arbeitszeiterfassung und Gesundheitsschutz abzubauen.</p><p>Der heutige Tag zeigt: Angriffe auf den Arbeitnehmerschutz können gestoppt werden. Aber dafür braucht es politischen Widerstand. Die nächste Entscheidung fällt beim freien Sonntag. Der Ständerat muss die Verdreifachung der Sonntagsverkäufe definitiv versenken. Und bei den nächsten Angriffen auf das Arbeitsgesetz werden der SGB und seine Verbände den Arbeitnehmerschutz ebenso entschieden verteidigen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_mediathek_coop_take_away_verkaeuferin_kaffee_f0fb0eec66.webp" length="183530" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11853</guid><pubDate>Thu, 01 Oct 2026 11:34:02 +0200</pubDate><title>Hohe Löhne dank weltweitem Handel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/hohe-loehne-dank-weltweitem-handel</link><description>Analyse von Produktivität und Löhnen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizer Arbeitnehmenden gehören zu den produktivsten der Welt. Nur in wenigen Ländern er­arbeiten ­Arbeitnehmende in der gleichen Zeit mehr. Ein wichtiger Grund ist die gute Ausbildung. Ebenso wichtig ist auch, dass die Arbeitnehmenden ihre Fähigkeiten anwenden können. Sie können sich in Unternehmen spezialisieren und bringen so immer wieder Innova­tionen hervor. Die Spezialisierung und die Innova­tionskraft wären nicht möglich, wenn die Schweizer Unternehmen ihre ­Waren und Dienstleistungen nicht im Ausland verkaufen könnten. Das zeigt das Beispiel des Maschinenbauers Liechti. Das Unternehmen stellt fünf­­achsige Fräsmaschinen für den ­Turbinenbau her. In der kleinen Schweiz gibt es für diese komplexen und teuren Geräte kaum Abnehmer. Nur weil das Unternehmen sie weltweit verkauft, lohnt es sich, sie überhaupt in der Schweiz herzustellen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/4/csm_261001_Produktivitaet_e8b6e2d957.webp" length="87568" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11851</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2026 15:05:41 +0200</pubDate><title>Bilaterale III: Wichtiger Schritt beim Lohnschutz, Zuwanderungsabgabe ist ein Fehlentscheid</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-iii-wichtiger-schritt-beim-lohnschutz-zuwanderungsabgabe-ist-ein-fehlentscheid</link><description>Session des Ständerates zum Stabilsierungspaket</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat heute das von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Bund vorgeschlagene Lohnschutzpaket mit den 14 Massnahmen übernommen. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB ist das ein wichtiger, notwendiger Schritt. Das Paket sichert den Lohnschutz ab, wenn die Schweiz im Rahmen der Bilateralen III EU-Recht übernimmt.</p><p>Der Ständerat hat die Entscheide der Wirtschaftskommission WAK-S korrigiert, die den sozialpartnerschaftlichen Vorschlag aushöhlen wollte. Die Debatte im Ständerat hat aber gezeigt, dass es beim Schutz von Personalvertretern gegen missbräuchliche Kündigungen («Massnahme 14») nach wie vor Missverständnisse gibt. Diese Massnahme ist ein wichtiges Element des Lohnschutzpaketes. Denn die Personalvertreter schauen im Betrieb genau hin, ob die Löhne und die Arbeitsbedingungen korrekt sind. Stellen sie Probleme fest, müssen sie intervenieren können. Ein wirksamer Schutz vor Kündigungen ermöglicht ihnen diese wichtige Arbeit.</p><p>Weniger erfreulich sind die Entscheide über die «Zuwanderungsabgabe». Eine solche Abgabe kennen einige Länder in Asien schon länger. Die Erfahrungen sind negativ. Es gibt mehr Schwarzarbeit, prekäre Jobs und Lohndruck. Die Abgabe wird zudem oft auf die Arbeitnehmenden überwälzt. In der Schweiz wird das nicht anders sein. Die konkrete Ausgestaltung fördert das Saisonnierstatut, da die Abgabe bei Kurzaufenthalten nicht bezahlt werden muss. Dabei müssten mittlerweile alle wissen, dass dieses sozial und wirtschaftlich schlecht war.</p><p>Auch in der Frage des Ständemehrs droht eine negative Entwicklung. Das Ständemehr wurde bei der Gründung des Bundesstaates eingeführt, damit die Kantone besondere Mitbestimmungsrechte haben, wenn bedeutende kantonale Kompetenzen zum Bund verlagert werden. Das ist bei den Bilateralen III nicht der Fall. Teilweise wird behauptet, dass das Ständemehr einen Entscheid demokratisch besonders legitimieren würde. Das Gegenteil ist der Fall: Beim Ständemehr zählt eine Stimme in Glarus oder in Uri rund 36-mal mehr als eine Stimme in Zürich.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_DSC_7979_63723ae457.webp" length="678364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11848</guid><pubDate>Tue, 29 Sep 2026 14:53:33 +0200</pubDate><title>Nun ist es Zeit für einen Prämien-Stopp!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nun-ist-es-zeit-fuer-einen-praemien-stopp</link><description>Starker Anstieg der Krankenkassen-Prämien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Erneut werden die Krankenkassen-Prämien in der Grundversicherung stark ansteigen. Für viele Haushalte ist die Grenze des Belastbaren längst erreicht. Eine schnelle Linderung ist nötig, und auch möglich: Der Prämienanstieg kann gesetzlich gebremst werden. Denn es ist heute zwar ein Bundesgesetz, aber kein Naturgesetz, dass die steigenden Kosten jeweils fast ausschliesslich durch die Prämienzahlenden finanziert werden müssen.</p><p>Auch nächstes Jahr werden die Prämien wieder massiv ansteigen, und zwar um 5 Prozent. Während eine vierköpfige Familie im schweizweiten Durchschnitt schon vor zehn Jahren fast 11'000 Franken jährlich für Prämien aufwenden musste, werden es nächstes Jahr bereits fast 15'000 Franken sein. Diese Situation ist gesundheitspolitisch schädlich, sie ist sozialpolitisch unhaltbar und sie ist wirtschaftspolitisch irrsinnig. Wenn sich immer mehr Leute die Prämien vom Mund absparen müssen, leiden nicht nur die Millionen von Betroffenen. Auch der Binnenwirtschaft wird der Schnauf abgewürgt. Und wenn sich immer mehr Leute wegen der horrenden Kostenbeteiligung zu spät in Behandlung begeben, wird es für alle nur noch teurer.</p><p>Natürlich kostet eine qualitativ hochstehende und für alle zugängliche Gesundheitsversorgung etwas. Nur ist es weder ein Naturgesetz, dass diese derart unsozial finanziert wird und dabei Hunderte Millionen Franken an Prämiengeldern für Profitmacherei verschleudert werden und in ineffizienten Prozessen versickern. Und vor allem ist es kein Naturgesetz, dass die Prämien laufend mit den Kosten steigen: Das Parlament könnte die gesetzliche Vorgabe ändern und den Prämienanstieg auf beispielsweise drei Prozent beschränken. Genau so forderte es eine Motion unseres Präsidenten Pierre-Yves Maillard, über welche der Ständerat am 30. September befindet. Darüber hinausgehende Kostensteigerungen müssten dann über soziale bzw. einkommensabhängig erhobene Steuern finanziert werden und nicht über unsoziale Kopfprämien.</p><p>Aber auch die Kantone stehen weiter in der Pflicht: Sie müssen nun den bereits Anfang Jahr in Kraft getretenen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative konsequent umsetzen. Dieser verpflichtet sie dazu, ein gesetzliches Sozialziel für die maximale Haushaltsbelastung festzulegen und vor allem die Prämienverbilligungen künftig im Gleichschritt mit den Kostensteigerungen anzuheben<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/8/csm_Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist_dcf79ca767.webp" length="104826" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11833</guid><pubDate>Fri, 25 Sep 2026 14:51:38 +0200</pubDate><title>Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) – Anpassung der Unternehmensabgabe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-der-radio-und-fernsehverordnung-rtvv-anpassung-der-unternehmensabgabe</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) – Anpassung der Unternehmensabgabe. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11832</guid><pubDate>Fri, 25 Sep 2026 14:49:33 +0200</pubDate><title>Ratifikation und Umsetzung des internationalen Hochseeschutzabkommens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ratifikation-und-umsetzung-des-internationalen-hochseeschutzabkommens</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur Ratifikation und Umsetzung des internationalen Hochseeschutzabkommens. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11831</guid><pubDate>Fri, 25 Sep 2026 14:39:30 +0200</pubDate><title>Überarbeitung Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ueberarbeitung-bewirtschaftungsmassnahmen-fuer-eine-schwere-gasmangellage</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur Überarbeitung der Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11830</guid><pubDate>Fri, 25 Sep 2026 14:37:17 +0200</pubDate><title>Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-des-fernmeldegesetzes-fmg-im-bereich-sicherheit</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11828</guid><pubDate>Fri, 25 Sep 2026 14:23:58 +0200</pubDate><title>Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-der-verordnungen-im-fernmeldebereich</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnungen im Fernmeldebereich (Netzsicherheit und Cyberschutz). Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11825</guid><pubDate>Wed, 23 Sep 2026 11:44:45 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz zur Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht und zu Änderungen der Bundesgerichtsbarkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesgesetz-zur-reform-der-bundesanwaltschaft-und-ihrer-aufsicht-und-zu-aenderungen-der-bundesgerichtsbarkeit</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht und zu Änderungen der Bundesgerichtsbarkeit. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11823</guid><pubDate>Wed, 23 Sep 2026 11:33:32 +0200</pubDate><title>Änderung des Energiegesetzes (EnG) – Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-des-energiegesetzes-eng-pflicht-zur-erstellung-einer-grundinstallation-zum-laden-elektrischer-fahrzeuge</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur «Änderung des Energiegesetzes (EnG) – Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11821</guid><pubDate>Wed, 23 Sep 2026 11:25:38 +0200</pubDate><title>Konsultation zum BVG-Mindestzinssatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/konsultation-zum-bvg-mindestzinssatz</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Konsultation zum BVG-Mindeszinssatz. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11819</guid><pubDate>Wed, 23 Sep 2026 11:12:13 +0200</pubDate><title>Merkblatt zu Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/merkblatt-zu-wettbewerbsabreden-auf-arbeitsmaerkten</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zum «Merkblatt zu Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11817</guid><pubDate>Wed, 23 Sep 2026 10:44:42 +0200</pubDate><title>Änderung der Vollzugskosten- und AMM-Vergütungsverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-der-vollzugskosten-und-amm-verguetungsverordnung</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der Vollzugskosten- und AMM-Vergütungsverordnung. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11815</guid><pubDate>Wed, 23 Sep 2026 10:26:18 +0200</pubDate><title>Teilrevision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/teilrevision-des-bundesgesetzes-ueber-technische-handelshemmnisse</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur «Teilrevision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11813</guid><pubDate>Wed, 23 Sep 2026 10:11:16 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-unfallversicherung-uvv-1</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur «Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11811</guid><pubDate>Wed, 23 Sep 2026 10:00:35 +0200</pubDate><title>Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/abkommen-ueber-den-digitalen-handel-zwischen-den-efta-staaten-und-singapur</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zum «Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11806</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2026 14:34:59 +0200</pubDate><title>Dossier 170: Zur Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften im Jahr 2025</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-170-zur-mitgliederentwicklung-der-gewerkschaften-im-jahr-2025</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation SGB zählte Ende letzten Jahres 307’750 Mitglieder (-0.72%). Damit nahmen die Mitgliederzahlen der SGB-Verbände im zweiten Jahr in Folge ab, nachdem es im vorletzten Jahr einen leichten Mitgliedergewinn von 600 Mitgliedern gab. Der Anteil der organisierten Frauen stieg auf den neuen Rekordwert von 33.5 Prozent.&nbsp;</p><p>Der aktuelle Verlust von 2'232 Mitgliedern ist teilweise auf die leicht negative Mitgliederentwicklung bei Syndicom und dem SEV zurückzuführen, die aufgrund der schieren Grösse beider Verbände relevant ist. Einen ebenso grossen Einfluss hatten aber auch die Mitgliederverluste beim Schweizerischen Bankpersonalverband und bei garaNto. Zusammen genommen haben diese beiden kleineren Verbände netto fast 700 Mitglieder verloren.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/8/csm_Demo_Mitglieder_Fahnen_3ffac3b8ff.webp" length="657450" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11804</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2026 11:21:55 +0200</pubDate><title>Konsultation über die Zukunft des S-Status für Geflüchtete aus der Ukraine</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/konsultation-ueber-die-zukunft-des-s-status-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine</link><description>Keine Einschränkung des Schutzes für wehrpflichtige Ukrainer</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zum künftigen Umgang mit dem Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine. Der SGB fordert, den Status S und das Integrationsprogramm beizubehalten, solange der Krieg in der Ukraine andauert, den Übergang gut integrierter Personen in reguläre Aufenthaltsbewilligungen zu erleichtern und Investitionen in Sprachförderung, Arbeitsmarktintegration sowie ausreichende Sozialhilfe sicherzustellen. Gleichzeitig lehnt er eine Einschränkung des Schutzes für wehrpflichtige ukrainische Männer ab und verlangt bei einer möglichen Aufhebung faire Verfahren, längere Ausreisefristen und umfassende rechtliche sowie administrative Unterstützung. Die vollständige Stellungnahme existiert nur auf Französisch.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11803</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2026 11:16:07 +0200</pubDate><title>Strengere Regeln im Online-Handel schützen den Detailhandel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/strengere-regeln-im-online-handel-schuetzen-den-detailhandel-1</link><description>Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG). Mit der Vorlage will der Bundesrat das Schweizer Schutzniveau an die EU anpassen und den Vollzug gegenüber ausländischen Online-Händlern deutlich verbessern. Das nimmt auch Druck vom Detailhandel in der Schweiz.</p><p>Der wachsende Online-Handel setzt den Schweizer Detailhandel zunehmend unter Druck. Ausländische Anbieter profitieren oft von tieferen Löhnen in ihren Logistikzentren und bieten wiederholt Produkte an, die Schweizer Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Zwar verhindert die PrSG-Revision weder das Lohndumping noch vereinheitlicht es die unterschiedlichen Rücknahme- und Recyclingpflichten, sie schafft jedoch fairere Wettbewerbsbedingungen bei der Produktsicherheit.</p><p>Demnach sollen Online-Plattformen und Fulfillment-Anbieter in Zukunft stärker in die Verantwortung genommen werden. Zudem erhalten die Marktüberwachungsbehörden neue Instrumente, um gefährliche Produkte aufzuspüren: Sie dürfen anonym Testkäufe durchführen, nicht konforme Waren bereits an der Grenze stoppen und Verkaufsverbote sowie Rückrufe im Online-Handel wirksamer durchsetzen. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Kontrollen ist eine Aufsichtsabgabe von bis zu fünf Franken pro direkt aus dem Ausland versandtem Produkt vorgesehen, welche von den Online-Händlern getragen wird.</p><p>Der SGB begrüsst insbesondere diese Abgabe und die verstärkten Grenzkontrollen. Sie erhöhen die Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten und stellen sicher, dass die Kosten des Vollzugs von den Verursachern und nicht von der Allgemeinheit getragen werden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11802</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2026 10:57:28 +0200</pubDate><title>SGB betrachtet das vorgesehene neue Partnerrecht kritisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/sgb-betrachtet-das-vorgesehene-neue-partnerrecht-kritisch</link><description>Eidgenössischer Zivilpakt (PACS)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt gesetzliche Änderungen, die Paaren im Konkubinat mehr Rechtssicherheit verschaffen. Kritisch beurteilt der SGB jedoch den von der Rechtskommission des Ständerates vorgeschlagene eidgenössischen Zivilpakt, denn er sieht zwar während der Partnerschaft gegenseitige Unterhalts- und Beistandspflichten vor, bietet aber bei einer Auflösung praktisch keine finanzielle Absicherung.</p><p>Wer sich in Zukunft mit dem neuen PACS-Modell bindet und wegen Kinderbetreuung oder Care-Arbeit das Erwerbspensum reduziert, trägt die langfristigen wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidung allein. Es ist davon auszugehen, dass besonders häufig Frauen von Versorgungslücken betroffen wären.</p><p>Aus diesem Grund warnt der SGB davor, dass der PACS wegen seiner geringeren Verpflichtungen zu einer Alternative zur Ehe werden könnte – auch bei Paaren mit erheblichen wirtschaftlichen Abhängigkeiten. Es wäre wichtig, dass bei einer Auflösung solcher Partnerschaften zumindest Vorsorgelücken durch eine Teilung der AHV- und Pensionskassenguthaben ausgeglichen werden.</p><p>In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass Paare ohne Ehe oder PACS ebenfalls ohne ausreichende rechtliche Absicherung bleiben. Unabhängig von der gewählten Partnerschaftsform muss deshalb grundsätzlich geprüft werden, wie Konkubinatspaare besser geschützt werden können.</p><p>Falls das Parlament PACS einführt, bevorzugt der SGB die Variante mit Abschluss beim Zivilstandsamt. Sie ist kostengünstiger, einfacher und als Service-public-Lösung für die Bevölkerung besser zugänglich als ein notarielles Verfahren.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11797</guid><pubDate>Fri, 11 Sep 2026 12:47:46 +0200</pubDate><title>Strengere Regeln im Online-Handel schützen den Detailhandel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/strengere-regeln-im-online-handel-schuetzen-den-detailhandel</link><description>Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG). Mit der Vorlage will der Bundesrat das Schweizer Schutzniveau an die EU anpassen und den Vollzug gegenüber ausländischen Online-Händlern deutlich verbessern. Das nimmt auch Druck vom Detailhandel in der Schweiz.</strong></p><p>Der wachsende Online-Handel setzt den Schweizer Detailhandel zunehmend unter Druck. Ausländische Anbieter profitieren oft von tieferen Löhnen in ihren Logistikzentren und bieten wiederholt Produkte an, die Schweizer Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Zwar verhindert die PrSG-Revision weder das Lohndumping noch vereinheitlicht es die unterschiedlichen Rücknahme- und Recyclingpflichten, sie schafft jedoch fairere Wettbewerbsbedingungen bei der Produktsicherheit.</p><p>Demnach sollen Online-Plattformen und Fulfillment-Anbieter in Zukunft stärker in die Verantwortung genommen werden. Zudem erhalten die Marktüberwachungsbehörden neue Instrumente, um gefährliche Produkte aufzuspüren: Sie dürfen anonym Testkäufe durchführen, nicht konforme Waren bereits an der Grenze stoppen und Verkaufsverbote sowie Rückrufe im Online-Handel wirksamer durchsetzen. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Kontrollen ist eine Aufsichtsabgabe von bis zu fünf Franken pro direkt aus dem Ausland versandtem Produkt vorgesehen, welche von den Online-Händlern getragen wird.</p><p>Der SGB begrüsst insbesondere diese Abgabe und die verstärkten Grenzkontrollen. Sie erhöhen die Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten und stellen sicher, dass die Kosten des Vollzugs von den Verursachern und nicht von der Allgemeinheit getragen werden.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih_01adcd55e2.webp" length="270970" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11795</guid><pubDate>Wed, 09 Sep 2026 14:47:31 +0200</pubDate><title>Kaufkraft muss steigen, 2.5% Lohnwachstum notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kaufkraft-muss-steigen-25-lohnwachstum-notwendig</link><description>SGB-Lohnforderungen 2027</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert generelle Lohnerhöhungen von 2.5 Prozent für 2027. Höhere Löhne sind dringend nötig, denn die Lohnentwicklung im letzten Jahrzehnt war schwach. Insbesondere vor dem Hintergrund der verbesserten Konjunktur muss es auch bei den Arbeitnehmenden aufwärts gehen. Höhere Löhne sind notwendig, um die Kaufkraft zu verteidigen.</p><p>Die Lohnentwicklung seit 2016 war schwach. Die Produktivität in der Schweiz ist in dieser Periode stärker gestiegen als die Löhne. Arbeitnehmende leisten also mehr, werden aber nicht am steigenden Wohlstand beteiligt. «Seit Jahren hinken die Reallöhne der Produktivität hinterher», bilanziert Unia-Präsidentin Vania Alleva. Wäre der mittlere Lohn im letzten Jahrzehnt – wie in der Vergangenheit – mit der Produktivität gewachsen, läge er heute monatlich 500 Franken höher. Teilweise glichen die mageren Lohnerhöhungen nicht einmal die Teuerung aus. In einzelnen Branchen wie dem Gesundheitswesen, im Gastgewerbe oder in den Verkehrsbranchen liegen die Kaufkraft der Löhne unter dem Niveau von 2016. SEV-Präsident Mattias Hartwich ergänzt: «Lohnerhöhungen sind auch nötig, um die aufgelaufene Teuerung der letzten Jahre auszugleichen».</p><h3 class="heading--h5">Kaufkraft steht nach wie vor unter Druck</h3><p>Das leben in der Schweiz wird teurer. Die Preise dürften auch in diesem Jahr im Durchschnitt um 0.6 Prozent steigen. Darüber hinaus lasten die Krankenkassenprämien immer schwerer. Die mittlere Prämie für Erwachsene beträgt bereits 5’600 Franken im Jahr. Für mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden ist das mehr als ein ganzer Monatslohn. Die Prämien steigen trotzdem weiter ungebremst. In diesem Jahr hat der Prämienanstieg die Schweizer Haushalte durchschnittlich 0.3 Prozent ihres verfügbaren Einkommens gekostet, im nächsten Jahr wird ein vergleichbarer Anstieg erwartet. Die Löhne müssen im Ausmass der Teuerung und der Prämien steigen, um den Verlust der Kaufkraft auszugleichen.</p><h3 class="heading--h5">Höhere Löhne für alle Beschäftigten</h3><p>Die Kaufkraft muss aber nicht nur verteidigt, sondern auch ausgebaut werden. Sie sollte mit dem Anstieg der Produktivität um mindestens ein Prozent steigen. Diese Lohnanpassungen müssen generell erfolgen. Bei individuellen Lohnerhöhungen entscheiden die Chefs nach eigenem Ermessen. Teilweise werden Lohnerhöhungen dafür missbraucht, um neue Mitarbeitende einstellen zu können. Viele Arbeitnehmende gehen leer aus.</p><h3 class="heading--h5">Mindestens 5’000 Franken mit Lehre</h3><p>Tiefe Löhne bleiben auch in der reichen Schweiz ein Problem. Rund 15 Prozent verdienen weniger als 4’500 Franken im Monat – und haben damit einen Lohn, mit dem sie kaum über die Runden kommen. Besonders problematisch sind die vielen tiefen Löhne von Beschäftigten mit Lehrabschluss. Rund ein Drittel von ihnen verdient weniger als 5’000 Franken. «Bei den Frauen sind es gar 40 Prozent», so Alleva. Das muss sich ändern. Löhne unter 4’500 Franken müssen der Vergangenheit angehören. Wer einen Lehrabschluss hat, muss mindestens 5’000 Franken verdienen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_20260910_MK_Lohn_d804640d0a.webp" length="226740" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11790</guid><pubDate>Tue, 01 Sep 2026 07:24:15 +0200</pubDate><title>Nachholbedarf beim Mindestzins bleibt gross</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nachholbedarf-beim-mindestzins-bleibt-gross</link><description>BVG-Kommission empfiehlt Erhöhung des Mindestzins auf 1.75 Prozent</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Arbeitnehmende, die in schlechten Pensionskassen versichert sind, erhalten weniger Zins auf ihr Altersguthaben. Und damit auch tiefere Renten. Mögliche Einbussen belaufen sich auf 1’000 Franken oder mehr pro Jahr. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst deshalb, die Empfehlung der BVG-Kommission, den Mindestzins auf 1,75&nbsp;Prozent zu erhöhen. Allerdings bleibt der Nachholbedarf gross. Die Kassen sind sehr gut gefüllt. Der SGB bekräftigt daher die Forderung nach einem Mindestzins von 3 Prozent.</p><p>Der Mindestzins hat zwei Zielvorgaben: Einerseits soll er garantieren, dass man von den Renten der AHV und der Pensionskasse anständig leben kann. Wie es die Verfassung verlangt. In den letzten Jahren war der Mindestzins aber tiefer als die Lohn- und Preisentwicklung. Andererseits soll der Mindestzins den Erträgen aus einem angemessenen Anlageportfolio einer Pensionskasse entsprechen. Die Kassen erzielten in den letzten Jahren zwar sehr hohe Renditen, doch der Mindestzins blieb auf Druck der Lebensversicherer und der Arbeitgeber viel zu tief.</p><p>Der SGB begrüsst deshalb, dass die BVG-Kommission empfiehlt, den Mindestzins um 40&nbsp;Prozent von 1,25 auf 1,75&nbsp;Prozent zu erhöhen. Davon profitieren insbesondere Versicherte in Pensionskassen, die in den letzten Jahren zu tief verzinsten. Wer zum Beispiel bei Swisslife oder der PK Tellco versichert war, erhielt ungefähr ein Drittel weniger Zins als im Mittel. Das schlägt sich am Ende 1:1 auf die Rente durch. Eine höhere Verzinsung führt dagegen zu besseren Renten. Und sie stärkt das Vertrauen der Versicherten in die Leistungsfähigkeit der 2.&nbsp;Säule.</p><p>Die Delegiertenversammlung des SGB fordert einen Mindestzins von 3&nbsp;Prozent. Denn auch mit dem von der Kommission empfohlenen Zins bleibt der Nachholbedarf gross. Ein Mindestzins von 3&nbsp;Prozent ist sozialpolitisch nötig und wirtschaftlich angemessen: die allermeisten Kassen erwarteten in den letzten Jahren eine dafür genügend hohe Rendite</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/f/csm_Aeltere_Frau_schaut_traurig_aus_dem_Fenster_ist-Highwaystarz-Photography_071aae029a.webp" length="65916" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11787</guid><pubDate>Mon, 31 Aug 2026 10:42:58 +0200</pubDate><title>Die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern ist noch lange nicht beseitigt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-lohndifferenz-zwischen-den-geschlechtern-ist-noch-lange-nicht-beseitigt</link><description>Reaktion auf die Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die grossen Unterschiede bei der unerklärten Lohndifferenz in verschiedenen Branchen bestätigen die Notwendigkeit, das Gleichstellungsgesetz zu stärken. Lohnanalysen müssen endlich für alle Unternehmen obligatorisch werden und regelmässig wiederholt werden. Gesetzesbrüche müssen mit Sanktionen beantwortet werden. Der SGB fordert zudem eine Aufwertung der Löhne in Berufen, die mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden, sowie wirksame Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.</p><p>Die Löhne der Frauen liegen in der Schweiz noch immer deutlich unter jenen der Männer. Die neuen Zahlen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE 2024) zeigen, dass Frauen im Durchschnitt 1’364 Franken weniger pro Monat verdienen als Männer. Dies entspricht einer Lohndifferenz von 15,7 %.&nbsp;</p><p>Rund 53 Prozent der Lohnlücke erklären sich dadurch, dass Frauen in Branchen, Berufe oder hierarchischen Stellungen arbeiten, die schlechter entlöhnt sind. Dieser so genannte erklärbare Anteil ist selbst oft diskriminierend. Branchen und Berufe, in denen viele Frauen arbeiten, zahlen oft schlechter, weil die Arbeit von Frauen abgewertet wird. Rund 47 Prozent der Differenz lassen sich nicht einmal durch diese Faktoren begründen, was eine unerklärte Lohneinbusse von Frauen in Höhe von 640 Franken pro Monat entspricht. Dies deutet stark auf eine direkte Lohndiskriminierung hin und bleibt auch im langfristigen Zeitverlauf konstant: Bereits 2012 belief sie sich auf 675 Franken.</p><p>In Kleinunternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten fällt die Lohndifferenz zudem wesentlich höher aus. Dies bestätigt die Notwendigkeit, das Gleichstellungsgesetz zu stärken. Es ist inakzeptabel, dass Arbeitgeber Frauen weiterhin straflos deutlich tiefere Löhne zahlen können. Die 2020 eingeführten Lohnanalysen müssen für alle Unternehmen obligatorisch werden und regelmässig wiederholt werden. Sie müssen mit Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung verbunden werden.</p><h3 class="heading--h5"><span>Strukturelle Reformen nötig</span></h3><p>Der SGB fordert zudem strukturelle Reformen. Die deutlich höhere unerklärte Lohndifferenz bei verheirateten Frauen bestätigt, dass Ehe und Mutterschaft den Lohnanstieg von Frauen stark bremsen und die Lohnschere dauerhaft weiter öffnen. Grund dafür ist die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die unbezahlte Arbeit lastet nach wie vor hauptsächlich auf Frauen, das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung ist zu knapp und zu teuer, und die Arbeitsbedingungen sind oft nicht mit familiären Verpflichtungen vereinbar.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin dafür einsetzen, die familienergänzende Kinderbetreuung langfristig zu einem steuerfinanzierten und für alle Eltern kostenlosen Teil des Service public auszubauen. Kurzfristig muss die Einführung von Betreuungsgutscheinen in den Kantonen an gute Arbeitsbedingungen geknüpft werden, um genügend qualitativ hochwertige Betreuungsplätze zu gewährleisten. Die Löhne in der frühkindlichen Betreuung sowie im Gesundheits- und Sozialwesen und in anderen mehrheitlich von Frauen ausgeübten Berufen müssen erhöht werden. Die Abwertung der entsprechenden Berufe, erklärt einen grossen Teil der strukturellen Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern. Selbst mit einer abgeschlossenen Lehre verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5000 Franken pro Monat, eine von vier muss sich sogar mit weniger als 4500 Franken begnügen. Löhne von mindestens 5000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4500 Franken für alle müssen zur Norm werden.</p><h3 class="heading--h5"><span>Angriff auf Mindestlöhne ist Angriff auf Lohngleichheit</span></h3><p>Zudem kommt es nicht infrage, dass das Parlament die demokratisch eingeführten Mindestlöhne in mehreren Kantonen und Städten untergräbt. Der SGB hat das Referendum gegen die Gesetzesvorlage ergriffen, die vorsieht, Mindestlöhne in Branchen wie zum Beispiel Hotellerie-Gastronomie, Coiffeurgewerbe und Reinigung nicht mehr anzuwenden. Das schädliche Gesetz würde Zehntausende von Arbeitnehmenden betreffen, die bereits heute zu Tieflöhnen arbeiten. Zwei Drittel davon sind Frauen. Der Angriff auf die Mindestlöhne ist damit auch ein Angriff auf die Lohngleichheit und droht die Lohnschere zwischen den Geschlechtern weiter zu öffnen. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/a/csm_Mann-Frau-Fabrik_iStock-SolStock_c4d53866d8.webp" length="178666" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11783</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2026 14:53:25 +0200</pubDate><title>Gute Löhne und Arbeitsbedingungen statt Abschottung und Ausgrenzung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/gute-loehne-und-arbeitsbedingungen-statt-abschottung-und-ausgrenzung</link><description>Zur gewerkschaftlichen Strategie in der Migrationspolitik </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften haben sich in letzter Zeit aktiv gegen alle Initiativen engagiert, welche die Einwanderung über Kontingente, Saisonnierstatut oder andere behördliche Beschränkungen regulieren wollten. Letztmals gegen die SVP-Nachhaltigkeitsinitiative dieses Jahr. Weil es allen Arbeitnehmenden schadet, wenn Eingewanderte schlechter behandelt werden. Schweizer und Eingewanderte arbeiten heute oft nebeneinander. 37 Prozent der Arbeitsstunden werden von Berufstätigen ohne Schweizer Pass geleistet. Die Gewerkschaften setzen sich für gute Löhne und Arbeitsbedingungen für alle ein, statt für Abschottung und Ausgrenzung.&nbsp;</p><p>Das war bis zu den Zeiten der Schwarzenbach-Initiative (1970) und den Jahren danach anders. Forderungen nach «Kampf gegen die Überfremdung» und «Plafonierung» waren auch seitens der Gewerkschaftsführungen üblich. Ein Vorreiter des Kurswechsels war ein Gewerkschaftsführer und Politiker der neuen Generation, der Tessiner Ezio Canonica (1922-1978), der damit zum Hauptgegner von Schwarzenbach avancierte. Es wurde schon in den 1960er Jahren offensichtlich, dass die Migration kein Übergangsphänomen war, wie die wiederkehrenden Krisen der Zwischenkriegszeit mit ihren tiefen Migrationszahlen erwarten liessen. Migration wurde für die wachsende Schweiz in einer internationaleren Welt zur Normalität. Logische Folge daraus war die gewerkschaftliche Organisierung der Einwanderer. Der grösste Teil der Einwanderung brachte keine Konkurrenz für die Einheimischen mit sich. Sie wirkte ergänzend und ermöglichte den Schweizern, schneller die Karriereleiter im Betrieb aufzusteigen. Wo es Lohndruck, schlechte Arbeitsbedingungen und Schwarzarbeit gab – und das gab es im alten, schlecht kontrollierten Kontingentssystem immer wieder -, hatte es mit unfairen Praktiken von Unternehmen und mit dem Wegschauen der Behörden zu tun. Die Gewerkschaften setzten neu vermehrt darauf, das gegenseitige Verständnis und die Solidarität zu fördern, um wirksam für gleiche Löhne und Rechte zu kämpfen. Das Ziel war eine Politik der sozialen und gesellschaftlichen Integration.&nbsp;</p><p>Eine entscheidende Weichenstellung war die Entwicklung der Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit mit der EU in den 1990er-Jahren. Die Annäherung an Europa war wichtig für die Löhne und Arbeitsplätze in unserer offenen Volkswirtschaft. Mit der Personenfreizügigkeit erhielten die vielen Arbeitnehmenden aus der EU stabilere Aufenthaltsrechte anstelle von prekären Aufenthalten und Schwarzarbeit. Gleichzeitig war aus gewerkschaftlicher Sicht klar, dass die Schweizer Löhne garantiert sein müssen. Die Öffnung muss allen Arbeitnehmenden nützen. Dafür braucht es einen entsprechenden Lohnschutz. Dieser wurde zu einem wichtigen Teil der Bilateralen I. Der Lohnschutz ist die beste Schutzklausel. Er verhindert Lohndruck. Und er sorgt dafür, dass die Arbeitgeber keine Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der Inländer anstellen können.&nbsp;</p><p>Die Frage der Einwanderung ist und bleibt gewerkschaftsintern anspruchsvoll. Die Gewerkschaften operieren nicht nach dem Motto «Je mehr Migranten, desto besser», wie das Rico Bandle in seinem NZZ-Artikel vom 12. Juni insinuiert. Die Durchsetzung des Lohnschutzes ist nicht einfach, so lange Kantone wie Zürich im Dumpingfall keine Gegenmassnahmen ergreifen oder Dumping mit äusserst fragwürdigen Entscheiden, wie im Falle der Air Baltic, sogar legitimieren. Gleichzeitig ist es eine bewiesene Tatsache, dass sowohl unser altes Kontingentierungssystem wie die ausländischen Erfahrungen beispielsweise im Fall des Brexits mit bürokratischen Steuerungssystemen nicht zum erhofften Resultat führen. Sie behindern qualitatives Wachstum. Und fördern Schwarzarbeit und schlechte Arbeitsbedingungen.</p><p>Das klare Nein gegen die SVP-Initiative hat für die Arbeitnehmenden Schlimmeres verhindert. Doch das reicht nicht. Auch mit der Personenfreizügigkeit kann die Schweiz alles tun, damit es Arbeitnehmenden besser geht. Sie darf einzig nicht nach Nationalität diskriminieren.&nbsp;</p><p>Wer arbeitet, muss vom Lohn leben können. Wer eine Lehre gemacht hat, soll eine Familie gründen können. Deshalb braucht es einen Lohn von mindestens 5’000 Franken für Berufe mit Lehre.&nbsp;</p><p>Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss sich verbessern. Wenn sie arbeitslos sind, müssen sie von den RAV aktiver bei der Stellensuche unterstützt werden. Für langjährige ältere Arbeitnehmende braucht es einen besseren Kündigungsschutz.&nbsp;</p><p>Der Lohnschutz muss von den Kantonen konsequenter umgesetzt werden. Das Seco hat bei den Flankierenden Massnahmen eine Oberaufsichtsfunktion und muss dafür sorgen, dass die Kantone die Vorgaben umsetzen.&nbsp;</p><p>Der nächste europapolitische Schritt sind die Bilateralen III. In anspruchsvollen Verhandlungen mit der EU, aber auch mit Bund, Kantonen und Sozialpartnern, konnte eine Lösung gefunden werden, die den Lohnschutz sichert. Nun ist das Geschäft im Parlament. Die Gewerkschaften erwarten, dass das Parlament die Verhandlungslösung vollumfänglich übernimmt.&nbsp;</p><p class="text-right"><br><sub>Dieser Beitrag ist zunächst als Gastkommentar in der </sub><a href="https://www.nzz.ch/meinung/gute-loehne-und-arbeitsbedingungen-statt-abschottung-und-ausgrenzung-ld.10014244" target="_blank" rel="noreferrer"><sub>NZZ</sub></a><sub> erschienen.</sub></p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/a/csm_Migration_Frauen-lachen_juanmonino-iStock_2a77bcac4e.webp" length="299006" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11780</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2026 12:49:37 +0200</pubDate><title>Zeit für die 13. Rente aus der 2. Säule</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/zeit-fuer-die-13-rente-aus-der-2-saeule</link><description>Ausserordentliche Delegiertenversammlung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) haben an ihrer ausserordentlichen Delegiertenversammlung die Ja-Parole zur Mehrwertsteuerfinanzierung der 13. AHV-Rente beschlossen. Gleichzeitig lanciert der SGB eine gewerkschaftliche Offensive für höhere Renten in der 2. Säule durch eine 13. BVG-Rente.</strong></p><p>Seit 2015 sind die Neurenten der 2. Säule real um 15 Prozent gesunken, obwohl die Pensionskassen über mehr als 14 Milliarden Franken an ungenutzten freien Mitteln verfügen. Gleichzeitig muss die 13. AHV-Rente – die erste allgemeine Erhöhung der AHV-Renten seit 1975 – nachhaltig finanziert werden. Die SGB-Delegiertenversammlung reagiert darauf mit zwei Beschlüssen: Für die Abstimmung vom 29. November 2026 zur Finanzierung der AHV durch die Mehrwertsteuer hat sie klar die Ja-Parole beschlossen (81 Ja-, 19 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen). Ausserdem soll eine gewerkschaftliche Offensive für höhere Renten aus der 2. Säule lanciert werden.</p><h3 class="heading--h5"><strong>13. AHV-Rente: Ja zu einer soliden Finanzierung</strong></h3><p>Dank der 13. AHV-Rente werden die realen Altersrenten in der Schweiz erstmals wieder steigen. Die SGB-Delegierten tragen mit, dass die Mehrwertsteuer auf 8.5 Prozent erhöht wird, damit die AHV-Finanzen im Gleichgewicht bleiben. Mit dieser Erhöhung, die je nach Haushalt 5 bis 10 Franken pro Monat kostet, finanzieren wir die 13. AHV-Rente.&nbsp;</p><p>Die AHV ist das solidarischste Sozialwerk der Schweiz. Auch UBS-Chef Ermotti erhält nicht mehr als die Maximalrente. Dank Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sind die Frauen nicht benachteiligt. Selbst wenn die AHV über die Mehrwertsteuer finanziert wird, ergibt sich immer noch eine Umverteilung von oben nach unten.</p><p>Nur 60 Prozent der Mehrwertsteuereinnahmen stammen von privaten Konsument:innen. Oft wird vergessen, dass auch Immobilienbesitzer, Banken und Versicherungen die Mehrwertsteuer zahlen, sie diese aber nicht direkt weitergeben können. Rund zehn Prozent der Mehrwertsteuer zahlen zudem ausländische Tourist:innen in der Schweiz.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Die 2. Säule muss den Versicherten zugutekommen</strong></h3><p>Die Pensionskassen stehen finanziell sehr gut da und erzielten zwischen 2020 und 2025 eine kumulierte Rendite von fast 18 Prozent. Trotzdem haben sie ihre Leistungen gekürzt: Der Umwandlungssatz wurde innerhalb von zehn Jahren von 6.13 auf 5.26 Prozent gesenkt, und die Altersguthaben wurden über Jahre hinweg zu tief verzinst. Dieses Missverhältnis muss ein Ende haben.</p><p>Der SGB stellt deshalb drei konkrete Forderungen:</p><ul><li><strong>Renten erhöhen</strong> – durch höhere Umwandlungssätze oder eine 13. PK-Rente.</li><li><strong>BVG-Mindestzins auf drei Prozent anheben</strong> – zwei Prozent ordentlicher Zins plus ein Prozent Nachholzins, um die in den vergangenen Jahren entstandene Lücke auszugleichen.</li><li><strong>Versicherte mobilisieren</strong> – gemeinsam mit dem PK-Netz soll der SGB eine Informationskampagne lancieren. Sie soll die Versicherten von besonders geizigen Pensionskassen, etwa Swiss Life und Tellco, dazu ermutigen, einen Wechsel einzufordern.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/a/csm_IMG_5918_77ab169ddb.webp" length="405218" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11778</guid><pubDate>Wed, 19 Aug 2026 15:24:46 +0200</pubDate><title>Bundesrat ignoriert Kosten von Absenzen für Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-ignoriert-kosten-von-absenzen-fuer-arbeitnehmende</link><description>Postulatsbericht des Bundesrates zu Absenzen und Krankschreibungen am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentlichte Bericht des Bundesrates zeigt: Gesundheitsbedingte Absenzen haben stark zugenommen und verursachen Milliardenkosten. Während der Bundesrat die Kosten für die Arbeitgeber beziffert, lässt er jene der Arbeitnehmenden ausser Acht. Dabei beliefen sich diese 2022 auf durchschnittlich 1'100 Franken pro Arbeitnehmendem. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert Konsequenzen: Statt den Arbeitnehmerschutz weiter aufzuweichen, müssen krankmachende Arbeitsbedingungen wirksamer bekämpft werden.</p><p>2024 beliefen sich die gesundheitsbedingten Absenzen auf 407 Millionen Stunden. Das sind über ein Drittel mehr als 2010. Der Bundesrat beziffert die Kosten des bezahlten Krankheitsurlaubs für 2022 auf 12,7 Milliarden Franken. Rund 62 Prozent davon trugen die Arbeitgeber. Was im Bericht fehlt, sind die Kosten der Arbeitnehmenden. Diese sind substanziell: Die Kosten der gesundheitsbedingten Absenzen für die Arbeitnehmenden beliefen sich 2022 auf schätzungsweise 4,2 Milliarden Franken. Ein grosser Teil davon wird von den Arbeitnehmenden über Versicherungsprämien getragen. Hinzu kommen individuelle Lohneinbussen. Diese finanziellen Kosten kommen zu den gesundheitlichen Folgen von Krankheit und Unfall hinzu.</p><p>Der Bericht zeigt gleichzeitig, wo angesetzt werden muss. Körperliche Belastungen und psychosoziale Faktoren wie Stress gehen mit höheren Absenzen einher. Gerade in körperlich belastenden Berufen sind die Absenzen besonders hoch. Die Antwort auf steigende Absenzen muss deshalb ein wirksamerer Gesundheitsschutz sein.</p><p>Der SGB fordert die Arbeitgeber auf, ihrer Verantwortung stärker nachzukommen. Nötig sind ausreichend Personal, verlässliche Dienstpläne, die konsequente Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten sowie wirksame Massnahmen gegen übermässigen Zeit- und Leistungsdruck. Psychosoziale und organisatorische Gesundheitsrisiken müssen systematisch erfasst und gemeinsam mit den Arbeitnehmenden bekämpft werden.</p><p>Auch der Staat muss handeln. Der SGB fordert eine deutliche Stärkung von Vollzug und Prävention. Gleichzeitig müssen die Angriffe auf den Arbeitnehmerschutz gestoppt werden. Wer steigende Absenzen beklagt, kann nicht gleichzeitig die Sonntagsarbeit ausweiten und Arbeitstage von bis zu 17 Stunden ermöglichen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_pleite_kein_geld_leere_hosentaschen_ccc8760275.webp" length="50076" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11776</guid><pubDate>Wed, 19 Aug 2026 13:36:52 +0200</pubDate><title>Bundesrat knickt vor Versicherungslobby ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-knickt-vor-versicherungslobby-ein</link><description>Postulatsbericht des Bundesrates zur Krankentaggeldversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat lehnt es ab, kranke Arbeitnehmende besser zu schützen. In einem heute veröffentlichten Postulatsbericht spricht er sich dagegen aus, dass Arbeitnehmende obligatorisch gegen krankheitsbedingten Lohnausfallversichert werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen Entscheid scharf. Arbeitnehmende sind immer länger krank, weil Stress, Verdichtung und Entgrenzung am Arbeitsplatz zugenommen haben. Wer krank ist und deshalb nicht erwerbstätig sein kann, braucht einen gesetzlich garantierten Lohnersatz.</p><p>Arbeitnehmende, die nur wenige Tage krank sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber grundsätzlich weiterhin Lohn. Wer länger krank ist, erhält mehrheitlich Krankentaggelder. In beiden Fällen gibt es aber schwerwiegende Lücken – unter anderem bei Stellenwechseln, Kündigungen, längeren Krankheiten und atypischen Arbeitsverhältnissen. Denn als eines der wenigen Länder Europas kennt die Schweiz bis heute keine obligatorische Krankentaggeldversicherung.</p><p>Leidtragende sind Arbeitnehmende, die nicht nur ihr Einkommen, sondern auch ihre soziale Absicherung verlieren. Arbeitgeber mit Frauen, chronisch kranken oder früher schwer erkrankten Arbeitnehmenden können zudem grundlos von den Privatversichern abgelehnt werden, oder mit unverschämt hohen Prämien konfrontiert sein. Die Privatversicherer verdienen mit den überhöhten Prämien gutes Geld. Eine kollektive, obligatorische Risikoabsicherung ist günstiger und bietet einen besseren Schutz. Das zeigt die Suva.</p><p>Der Postulatsbericht legitimiert die privaten Gewinne der Versicherungslobby auf Kosten der kranken Arbeitnehmenden. Offensichtlich ist der Bundesrat vor der Versicherungslobby eingeknickt. Anders ist nicht zu erklären, dass der Bericht die sozialpolitische Bedeutung eines garantierten Lohnersatzes bei Krankheit ausblendet– auch und gerade in den Fällen, bei denen heute Lücken in der Absicherung bestehen. Zudem basiert der Bericht auf einer Studie mit ungenügender Datenlage und Aussagekraft.</p><p>Der SGB wird sich weiter für eine gesetzliche und obligatorische Krankentaggeldversicherung einsetzen. Bis dahin bleiben die Gesamtarbeitsverträge entscheidend, um die soziale Absicherung von kranken Arbeitnehmenden sicherzustellen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Dirk_Vorderstrasse-flickr_medikamente_pillen_tabletten_krank_arbeitsunfaehig_arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung_8f773be567.webp" length="71904" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11774</guid><pubDate>Tue, 18 Aug 2026 18:35:53 +0200</pubDate><title>Ronja Jansen und Steven Tamburini neue Kommunikationsleitung des SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ronja-jansen-und-steven-tamburini-neue-kommunikationsleitung-des-sgb</link><description>Wechsel im SGB-Sekretariat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat eine neue Kommunikationsleitung: Ronja Jansen und Steven Tamburini leiten neu die Kommunikation und Kampagnen der grössten Arbeitnehmenden-Organisation in der Schweiz. Der SGB ist erfreut, ein Leitungs-Team aus zwei Kommunikationsprofis mit unterschiedlichen Verwurzelungen und Erfahrungen für die Aufgabe gefunden zu haben, die die Nachfolge von Benoît Gaillard und Urban Hodel antreten.</p><p>Ronja Jansen bringt vielfältige Kommunikations- und Kampagnenerfahrung mit, zuletzt in bei der Gewerkschaft VPOD und zuvor als Präsidentin der JUSO Schweiz und Sekretärin der GSoA. So setzte sich die heute 31-jährige studierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlerin schon früh für die Interessen der arbeitenden Bevölkerung ein, etwa als Co-Kampagnenleiterin bei der Abstimmung zur 99%-Initiative.</p><p>Auch Steven Tamburini verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz in der Kampagnen- und Kommunikationsarbeit und hat etwa Massenbewegungen wie den Klimastreik mitorganisiert und als Mediensprecher begleitet. Der 32-jährige hat zuletzt die Basisbewegung «Agissons!» mitgegründet und hauptverantwortlich organisiert. Sein Mobilisationstalent stellt der studierte Bachelor in Geisteswissenschaften nun der Gewerkschaftsbewegung zur Verfügung.</p><p>Die neue Co-Leitung ergänzt sich in vielerlei Hinsicht, mit Blick auf Sprachregionen, wie auch inhaltlichen Schwerpunkten und Erfahrungen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/3/csm_jansen-tamburini_793cdbc271.webp" length="54630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11771</guid><pubDate>Tue, 11 Aug 2026 17:29:01 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission stellt Lohnschutz und Bilaterale III infrage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderatskommission-stellt-lohnschutz-und-bilaterale-iii-infrage</link><description>Falsches Spiel der WAK-S auf Kosten der Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An ihrer letzten Sitzung hat die Wirtschaftskommission des Ständerates WAK-S Entscheide getroffen, die den Lohnschutz infrage stellen und im Widerspruch zu den Bilateralen III stehen. Der SGB fordert das Ständeratsplenum auf, diese Entscheide in der Session zu korrigieren.</p><p>Gewerkschaften, Arbeitgeber und der Bund haben nach langen Verhandlungen ein Lohnschutzpaket mit 14 Massnahmen ausgearbeitet, das den Lohnschutz im Rahmen der Bilateralen III sichert. Die WAK-S hat dieses Lohnschutzpaket leichtfertig weggeworfen und Entscheide gefällt, die nicht nur den Lohnschutz, sondern auch die Bilateralen III infrage stellen.</p><p>Die Bilateralen III sehen vor, dass die Schweiz neu nur noch für ausländische Firmen eine Kaution verlangen kann, die bereits in der Vergangenheit zu tiefe Löhne bezahlt haben. Die WAK-S hat im Widerspruch zu den Bilateralen III entschieden, dass weiterhin auch Firmen eine Kaution hinterlegen müssen, deren Löhne noch nie beanstandet wurden. Die Kaution ist eine Geld-Sicherheit, die ausländische Firmen heute hinterlegen müssen, wenn sie in dumpinggefährdeten Branchen in der Schweiz arbeiten wollen. Sie wurde eingeführt, weil es schwierig ist, Firmen im Ausland zu sanktionieren. Im Lohnschutzpaket mit den 14 Massnahmen wurde als Ersatz für die heutige Kaution unter anderem eine verschärfte Subunternehmerhaftung eingeführt. Diese wurde von der WAK-S ebenfalls gestrichen.</p><p>Ebenfalls gestrichen wurde der Schutz von Personalvertretern gegen missbräuchliche Kündigungen («Massnahme 14»). Dies ist ein sehr wichtiges Element des Lohnschutzpaketes. Denn die Personalvertreter setzen sich im Betrieb dafür ein, dass die Löhne und die Arbeitsbedingungen korrekt sind. Ein wirksamer Schutz vor Kündigungen schützt diese wichtige Funktion.</p><p>Was nun aus dem Widerspruch zu den Bilateralen III folgt, ist nicht ganz klar. Ist es eine Aufforderung an den Bundesrat, das Paket neu zu verhandeln? Oder soll die Schweiz das Abkommen bereits vor der Inkraftsetzung bewusst nicht einhalten? Im zweiten Fall könnte die Europäische Kommission Strafmassnahmen gegen die Schweiz im Bereich des Lohnschutzes ergreifen. Der Lohnschutz würde verschlechtert, was für die Arbeitnehmenden in der Schweiz klar negativ wäre.<br>Wahrscheinlich lehnt die Kommissionsmehrheit die Bilateralen III grundsätzlich ab. Doch dann sollte sie das auch klar so entscheiden.</p><p>Die grossen Wirtschaftsräume USA, EU und China agieren viel protektionistischer. Sie schotten sich ab oder subventionieren im Fall von China ihre Exporte stark. Für die Löhne und die Arbeitsplätze in einer kleineren, offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz ist das ein Nachteil. Für die Schweiz wäre es deshalb wichtig, mit der EU, ihrer Nachbarin und wichtigsten Partnerin, gute und geregelte Beziehungen zu unterhalten. Das setzt aber voraus, dass die bürgerlichen Parteien das auch wollen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_DSC_7979_63723ae457.webp" length="678364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11767</guid><pubDate>Wed, 15 Jul 2026 18:15:52 +0200</pubDate><title>Arbeitgeber müssen Verantwortung übernehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/arbeitgeber-muessen-verantwortung-uebernehmen</link><description>Die IV-Debatte greift zu kurz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Neurenten in der IV steigen. Besonders bei den Jungen (18- bis 24-Jährigen) und den über 60-Jährigen. Hauptgrund sind die zunehmenden psychischen Krankheiten. Deshalb braucht die IV zusätzliches Geld. Weil die IV bereits jetzt finanziell nicht gut dasteht, beschleunigt der Bundesrat den Prozess für die nächste IV-Reform. Die sog. «Integrationsreform» ist bereits die neunte IV-Revision in den letzten knapp 20 Jahren – im Schnitt wird damit fast alle 2 Jahre das IVG revidiert. Doch die politische Debatte greift dabei zu kurz. Sie konzentriert sich auf die IV. Kaum gesprochen wird über die Verantwortung der Arbeitgeber und die Arbeitsbedingungen, obwohl dort entscheidende Ursachen und Lösungen liegen.</p><p>Die IV ist eine komplexe Sozialversicherung. Sie soll Menschen mit gesundheitlichen Problemen ermöglichen, wieder bzw. weiterhin erwerbstätig zu sein. Und sie finanziell unterstützen, wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht.</p><p>Leider erreicht die IV ihre Ziele nur ungenügend. Leidtragende sind die Versicherten. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, verfügt oft über ein zu tiefes Einkommen und verliert den Anschluss an das Erwerbsleben. &nbsp;Das verschärft die psychische Belastung zusätzlich - statt finanzielle und soziale Sicherheit zu bieten.</p><p>Die politische Debatte über die IV wird häufig sehr verengt geführt. Die Perspektive und Bedürfnisse der Versicherten kommen fast nie vor. Die Verantwortung der Arbeitgeber wird ebenfalls ignoriert. Dabei sind sie für den Gesundheitsschutz und für die Eingliederung am Arbeitsplatz zuständig. Vier Punkte sind aus Sicht des SGB in der aktuellen Diskussion besonders wichtig:&nbsp;</p><ul><li>Die IV hat bereits sehr stark ausgebaute Instrumente zur Eingliederung, die erst seit vier Jahren in Kraft sind. Bevor neue Instrumente geschaffen werden, müssen die bereits vorhandenen Massnahmen und der Neurentenanstieg sauber evaluiert bzw. analysiert werden. So ist z.B. wissenschaftlich noch nicht geklärt, was die Ursache für die zunehmenden psychischen Erkrankungen sind. Zwar gibt es viele Erklärungsansätze, aber empirische Evidenz fehlt. <a href="https://www.nzz.ch/schweiz/kuehlt-sich-die-konjunktur-ab-melden-sich-bei-der-iv-mehr-leute-an-ld.10013817">Das sagte auch der Chef der IV diese Woche in der Zeitung.</a></li><li>Seit Jahr(zehnt)en versprechen die Arbeitgeber, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen anzustellen. Die IV übernimmt während der Eingliederung sogar die Lohnzahlung mit Taggeldern. Trotzdem bleiben die Versprechungen der Arbeitgeber leer. Gegen Quoten wehren sie sich vehement.</li><li>Hinzu kommt: Arbeit darf nicht krank machen. Für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind die Arbeitgeber zuständig. In der Realität passiert das Gegenteil: Die Arbeitgeber wollen die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Mit politischen Angriffen auf demokratisch beschlossene Mindestlöhne, auf den freien Sonntag und für 17-Stunden-Arbeitstage. Gefordert sind auch die Kantone: Der Gesundheitsschutz in Beruf und Lehre muss gestärkt und konsequent durchgesetzt werden.</li><li>Schliesslich bestätigen alle Evaluationen die Erfahrungen aus dem Alltag: Die mangelhafte psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung erschwert die Eingliederung. Es gibt zu wenige Therapeut:innen, die Wartezeiten sind lang (v.a. für Junge) und die Kosten hoch – trotz den erzielten Verbesserungen. Das muss sich ändern.</li></ul><p>Unser <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/div/260715_JE_IV_Hintergrund.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Hintergrundpapier</a> liefert die wichtigsten Zahlen, Evaluationen und Studien sowie eine ausführliche Einordnung aus Sicht der Arbeitnehmenden.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/a/csm_Rollstuhl-am-Arbeitsplatz_ist-vadimguzhva_11ff768376.webp" length="62922" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11764</guid><pubDate>Wed, 15 Jul 2026 10:25:38 +0200</pubDate><title>Preise rauf? Löhne rauf!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/preise-rauf-loehne-rauf</link><description>Teuerung steigt weiter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Den Entscheid der USA, Iran anzugreifen, bezahlen wir teuer. Der Krieg hat in der ganzen Golf­region Erdöl- und Erdgasförderungs­anlagen beschädigt. Vor allem aber hat Iran als Reaktion die Strasse von Hormuz, die Meerenge zwischen Iran und der Arabischen Halbinsel, blockiert. Dort, wo vor dem Krieg rund ein Fünftel des weltweit geförderten Erdöls hindurchtransportiert wurde, passierte in den vergangenen Monaten kaum ein Schiff. Die Folge: Erdöl wurde knapp, der Preis schoss in die Höhe. Das spüren wir unmittelbar beim Tanken. Der Preis für den Liter Benzin in der Schweiz stieg von rund 1.60 Franken im Februar auf rund 1.90 Franken im Mai.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Preise steigen</strong></h3><p>Beim Tanken allein bleibt es aber nicht: Mit den Erdölpreisen verteuern sich der Transport und die Herstellung vieler Produkte. Hinzu kommen die Mieten, die unabhängig vom Krieg weiter und weiter steigen. Die Teuerung in der Schweiz hat deshalb spürbar zugenommen. Im Mai bezahlten wir für die gleichen Waren und Dienstleistungen 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei wird es aber nicht bleiben: Im Herbst dürfte die Teuerung zwischen 1 und 1,5 Prozent betragen (vgl. Grafik). Die Verhandlungen zwischen den USA und Iran werden daran wenig ändern. Es bleibt höchst ungewiss, ob und unter welchen Bedingungen Iran die Strasse von Hormuz wieder vollständig öffnet. Und selbst, wenn die Passage ganz geöffnet wird, wird es Monate dauern, bis das Erdöl wieder im gewohnten Ausmass fliesst und die Teuerung nachlässt.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Löhne müssen folgen</strong></h3><p>Die Löhne in der Schweiz sind nur rund 1 Prozent höher als im vergangenen Jahr. Die Arbeitnehmenden werden deshalb erneut an Kaufkraft verlieren, wenn die Preise im Herbst stärker steigen. Die Krankenkassenprämien machen die Kaufkraftprobleme noch schlimmer. Die Prämien steigen fast ungebremst. Der Prämienschub 2026 bedeutet für den durchschnittlichen Schweizer Haushalt 0,3 Prozent weniger Einkommen am Ende des Monats. Es braucht deshalb höhere Löhne, um die Preise und die Prämienlast auszugleichen. Die Löhne müssen aber auch darüber hinaus steigen. Denn die Produktivität steigt. Die Arbeitnehmenden leisten Jahr für Jahr mehr. Sie müssen sich deshalb auch endlich wieder mehr leisten können.&nbsp;</p><p class="text-right"><br><sup>Dieser Artikel erschien zunächst in der </sup><a href="https://www.workzeitung.ch/2026/07/preise-rauf-loehne-rauf/" target="_blank" rel="noreferrer"><sup>Zeitung «Work»</sup></a></p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/a/csm_260715_Teuerung26_a8e8a61fc3.webp" length="95448" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11758</guid><pubDate>Tue, 07 Jul 2026 08:02:09 +0200</pubDate><title>Dossier 169: Die Lohnschere hat sich in der letzten Dekade wieder geöffnet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-lohnschere-hat-sich-in-der-letzten-dekade-wieder-geoeffnet</link><description>SGB-Verteilungsbericht 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Einkommens- und Abgabepolitik der Schweiz begünstigt seit zehn Jahren wieder zunehmend Gutverdienende. Während Menschen mit tiefem oder mittlerem Einkommen heute mit weniger verfügbarem Einkommen auskommen müssen als noch 2016, sind die Löhne und Einkommen von Topverdienern über denselben Zeitraum stark gestiegen. Noch immer existiert bei der Verteilung der Einkommen ein enormer Geschlechtergraben. Das zeigt der neue <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/169d_f_Verteilungsbericht_2026.pdf">Verteilungsbericht des SGB</a>.</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.webp" length="85816" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11746</guid><pubDate>Tue, 30 Jun 2026 10:00:00 +0200</pubDate><title>Hände weg von den Mindestlöhnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haende-weg-von-den-mindestloehnen-referendum-gestartet</link><description>Breit getragenes Referendum gegen den Lohn-Angriff</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Tausende Arbeitnehmende im Service, in der Reinigung, in Coiffeursalons oder in Bäckereien haben bereits heute Mühe, mit ihrem Lohn über die Runden zu kommen. Vor zwei Wochen hat die Bundesversammlung beschlossen, dass die kantonalen und kommunalen Mindestlöhne für sie nicht mehr gelten sollen. Ein Komitee aus Gewerkschaften und Parteien ergreift das <a href="https://lohn-angriff.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Referendum</a> gegen den Angriff auf Löhne und Volksentscheide. Wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können!</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/7/csm_SGB_Lohn-Angriff_Referendum_DE_1000x680_f72e76bfe5.webp" length="64356" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11740</guid><pubDate>Thu, 25 Jun 2026 14:13:22 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende brauchen Verbesserungen: Schweizer Berufe mit höheren Löhnen aufwerten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-brauchen-verbesserungen-observationsbericht-2026</link><description>Kommentar des SGB zum Observationsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem deutlichen Nein zur «Nachhaltigkeits-Initiative» der SVP am 14. Juni hat die Stimmbevölkerung die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit mit den Flankierenden Massnahmen bestätigt. Die Schweiz braucht gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Und die Personenfreizügigkeit ist – in Verbindung mit einem wirksamen Lohnschutz – besser als das frühere Kontingentssystem, aber auch als Punktesysteme, wie es sie in anderen Ländern gibt.</p><p>Das Nein heisst aber nicht, dass die Schweiz jetzt zur Tagesordnung übergehen kann. Auch wenn die Probleme nichts mit der Personenfreizügigkeit zu tun haben. Personenfreizügigkeit ist auch kein Laissez-faire. Im Gegenteil: Auch mit der Personenfreizügigkeit kann die Schweiz alles tun, damit es Arbeitnehmenden besser geht. Sie darf einzig nicht nach Nationalität diskriminieren.</p><p>In zahlreichen Berufen reicht der Lohn nicht oder kaum zum Leben – im Gastgewerbe, im Verkauf, in Kitas und selbst in Apotheken. Diese Berufe müssen aufwertet werden - mit einem Lohn von mindestens 5’000 Franken für Berufe mit Lehre bzw. 4500 Franken für alle.</p><p>Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss sich verbessern. Wenn sie arbeitslos sind, müssen sie besser bei der Stellensuche unterstützt werden. Die RAV müssen künftig vor allem vermitteln statt kontrollieren. Für langjährige ältere Arbeitnehmende braucht es ausserdem einen besseren Kündigungsschutz.</p><p>Der Lohnschutz muss von den Kantonen konsequenter umgesetzt werden. Das Seco hat bei den Flankierenden Massnahmen eine Oberaufsichtsfunktion und muss dafür sorgen, dass der Lohnschutz umgesetzt wird. Kantonale und städtische Mindestlöhne müssen gelten und durchgesetzt werden. Der SGB ergreift deshalb das Referendum gegen den Lohn-Angriff des Parlamentes.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/div/260626_Observatoriumsbericht_SGB-Kommentar.pdf" class="button"><span class="iconpack fas fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span> &nbsp;Vollständiger Kommentar zum Observationsbericht</a></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih_01adcd55e2.webp" length="270970" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11744</guid><pubDate>Tue, 23 Jun 2026 18:56:00 +0200</pubDate><title>Mehr Sonntagsarbeit zulasten des Verkaufspersonals</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-sonntagsarbeit-zulasten-des-verkaufspersonals</link><description>WAK-N hält trotz Nein des Ständerats an zwölf Sonntagsverkäufen fest</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) will die Zahl der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe von heute vier auf zwölf pro Jahr erhöhen. Damit verfolgt sie eine Vorlage weiter, die der Ständerat erst vor zehn Tagen deutlich abgelehnt hat. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) bleibt die Ausweitung der Sonntagsarbeit der falsche Weg. Er fordert den Nationalrat auf, von dem Vorhaben endgültig Abstand zu nehmen.</p><p>Zwölf Sonntagsverkäufe pro Jahr bedeuten faktisch einen Verkaufssonntag pro Monat. Leidtragende wären die Beschäftigten im Detailhandel, die noch häufiger sonntags arbeiten müssten. Dabei stehen die Angestellten im Verkauf schon heute unter hohem Druck. Personalmangel, unregelmässige Arbeitszeiten und kurzfristige Einsatzplanung prägen ihren Alltag. Doch statt die Arbeitsbedingungen zu verbessern, will die WAK-N die so genannte Flexibilisierung zulasten der Beschäftigten weiter ausbauen.</p><p>Hinzu kommt, dass ein Bedarf für zusätzliche Sonntagsverkäufe nicht erkennbar ist. Bereits heute können die Kantone bis zu vier Sonntagsverkäufe pro Jahr bewilligen. Viele Kantone schöpfen diese Möglichkeiten nicht aus. Die Forderung nach zwölf Sonntagsverkäufen ist deshalb weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich begründet.</p><p>Besonders problematisch ist zudem, dass zentrale Fragen des Arbeitnehmerschutzes ungeklärt bleiben. Wie die Gesundheit der Beschäftigten geschützt und ihre Erholungszeiten gewährleistet werden sollen, bleibt offen.</p><p>Der Ständerat hat die Vorlage erst kürzlich zurückgewiesen. Der Nationalrat sollte diesem Entscheid folgen. Statt den Druck auf das Verkaufspersonal weiter zu erhöhen, braucht es bessere Arbeitsbedingungen und einen wirksamen Schutz der Sonntagsruhe. Der SGB fordert den Nationalrat auf, die Ausweitung der Sonntagsarbeit endgültig abzulehnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Supermarkt_Einkaufskorb-Regal_tara-clark-unspl_72dea1ab20.webp" length="436662" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11752</guid><pubDate>Tue, 23 Jun 2026 15:59:00 +0200</pubDate><title>Mietpreis-Initiative eingereicht: rund 140&#039;000 Unterschriften gegen missbräuchliche Mieten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/mietpreis-initiative-eingereicht-rund-140000-unterschriften-gegen-missbraeuchliche-mieten</link><description>«Wohnen ist ein Grundrecht – und nur bezahlbar ist es auch wirklich eines»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit Jahren stagnieren die Reallöhne, während die Mieten immer weiter steigen – und damit einen immer grösseren Teil der Haushaltsbudgets verschlingen. Die Gewerkschaften haben die Mietpreis-Initiative aus gutem Grund unterstützt: Sie soll dafür sorgen, dass Mietpreise wieder überprüft und missbräuchliche Renditen verhindert werden. Die grosse Zahl der Unterschriften zeigt: bezahlbare Wohnungen sind ein Kernanliegen der breiten Bevölkerung. Die Wohnungsnot grassiert und die Mieten sind kaum mehr bezahlbar. Doch politisch herrscht seit Jahren Stillstand, bestenfalls. Jetzt muss gehandelt werden.</p><p>An der Einreichung sprach Vania Alleva, Vizepräsidentin des SGB, stellvertretend für die Gewerkschaften. Ihre Rede im Wortlaut:</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/2/csm_260623_mv-einreichung-mietpreis-ini_0b193cfc0a.webp" length="107110" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11736</guid><pubDate>Fri, 19 Jun 2026 15:41:23 +0200</pubDate><title>SGB-DV wird Parole zur Mehrwertsteuer-Finanzierung beschliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-dv-wird-parole-zur-mehrwertsteuer-finanzierung-beschliessen</link><description>Schlussabstimmung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wenn die 13. AHV-Rente ausbezahlt wird, geht es endlich wieder aufwärts bei den Renten. Das passt den Arbeitgebern und einem Teil der bürgerlichen Parteien nicht. Doch dass sie die AHV nicht finanzieren wollen, ist völlig neu. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bedauert, dass höhere Lohnbeiträge abgelehnt wurden – obwohl die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber sinken. Die SGB-Delegiertenversammlung wird voraussichtlich im Spätsommer die Parole zur Mehrwertsteuer-Erhöhung fassen.</p><p>In der Vergangenheit hat der SGB Mehrwertsteuer-Erhöhungen für die AHV unterstützt. Die AHV-Renten sind ausgesprochen gerecht verteilt, weil es eine unbeschränkte Beitragspflicht und gleichzeitig eine Minimal- und Maximalrente gibt. Jeder Franken, der in die AHV fliesst, hat daher eine einkommenspolitisch sehr stark ausgleichende Wirkung.</p><p>Die hohen Einkommen zahlen zudem wesentlich mehr Mehrwertsteuer als die tiefen Einkommensgruppen. 10 Prozent der Einnahmen werden von Banken und Versicherungen (bzw. ihren reichen Kund:innen) bezahlt, weil sie ihre MWSt-pflichtigen Vorleistungen nicht abziehen können. Weitere 10 Prozent werden von ausländischen Tourist:innen bezahlt.</p><p>Bei der AHV-Finanzierung politisieren die Arbeitgeber zusammen mit einem Teil der bürgerlichen Parteien völlig an der Bevölkerung vorbei. Die Bevölkerung will keine Erhöhung des Rentenalters. Das hat sie 2024 in der Volksabstimmung mehr als klar zum Ausdruck gebracht. Lohnbeiträge wären problemlos möglich. Die Lohnnebenkosten bei der Arbeitslosenversicherung (Solidaritätsprozent), bei der Berufsunfallversicherung und bei den Familienausgleichskassen sind in den letzten Jahren gesunken.</p><p>Der SGB wird seine Position zur MWSt-Erhöhung für die AHV an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung im Spätsommer festlegen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/b/csm_191115_dv-abstimmung_fcf1bb1ad7.webp" length="168428" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11734</guid><pubDate>Fri, 19 Jun 2026 10:36:48 +0200</pubDate><title>SGB ergreift Referendum gegen Lohn-Angriff</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-ergreift-referendum-gegen-lohn-angriff</link><description>Hände weg von den Mindestlöhnen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bundesbern hat heute einen Angriff auf die kantonalen und kommunalen Mindestlöhne beschlossen. Das Parlament will Volksentscheide in den Kantonen übersteuern. Es höhlt Mindestlöhne aus und will, dass Löhne in der Schweiz nicht zum Leben reichen. Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ergreift das <a href="https://lohn-angriff.ch" target="_blank" rel="noreferrer">Referendum</a> gegen den Angriff auf Löhne und Volksentscheide.</p><p>Mit dem heutigen Lohn-Angriff können kantonale und kommunale Mindestlöhne nicht mehr für alle Arbeitnehmenden gelten – selbst wenn Kantone oder Gemeinden ausdrücklich das Gegenteil beschlossen haben. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen im Gastgewerbe und der Reinigung werden weniger Lohn haben. Aber auch Arbeitnehmende in Coiffeursalons, im Personalverleih, in Bäckereien, Metzgereien und in anderen Tieflohn-Branchen sind betroffen.</p><h3 class="heading--h5">Ein Angriff auf Löhne und demokratische Entscheide</h3><p>Der Entscheid des Nationalrats hebelt demokratische Entscheide in den Kantonen und den Gemeinden aus. In Genf und Neuenburg hat die Stimmbevölkerung Mindestlöhne beschlossen, die für alle Beschäftigten gelten. Dasselbe gilt für Zürich und Winterthur. Auch im Kanton Tessin hat das bürgerliche Parlament einen Mindestlohn für alle beschlossen. Die nun beschlossene Vorlage ignoriert diese Entscheide. Wo die Mindestlöhne wie in Genf, Neuenburg und der Stadt Luzern schon gelten, werden sie nicht mehr für alle an die Teuerung angepasst. An den übrigen Orten dürfen sie gar nicht mehr für Beschäftigte in grossen Tieflohnbranchen wie dem Gastgewerbe oder der Reinigung eingeführt werden.</p><h3 class="heading--h5">Ein Angriff auf Föderalismus und Verfassung</h3><p>Der Entscheid ist ein Angriff auf den Föderalismus. Sozialpolitik und Mindestlöhne gegen Armutslöhne sind eine Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Sie tragen die Kosten der Sozialhilfe. Gleichzeitig sollen sie künftig keine wirksamen Instrumente mehr erlassen dürfen, um Erwerbsarmut zu verhindern. Kurz: Bern diktiert, die Kantone zahlen.</p><p>Der Lohn-Angriff setzt ein gefährliches Zeichen. Lohn-Regelungen aus privaten Verträgen, was Gesamtarbeitsverträge – so wichtig sie für Arbeitnehmende auch sind – bleiben, sollen nun demokratisch beschlossenen Gesetzen vorgehen. Das verletzt Rechtsstaat und Verfassung.<br>Die bürgerliche Mehrheit im Parlament straft mit dem Angriff all ihre Sonntagsreden auf den Föderalismus Lügen. Wenn es darum geht, für die Wirte und die Reinigungsfirmen, Armutslöhne durchzusetzen, scheinen die hehren Werte plötzlich nichts mehr zu gelten.</p><h3 class="heading--h5">Der SGB ergreift das Referendum</h3><p>Mindestlöhne sind eine Erfolgsgeschichte. Wo sie eingeführt werden, gibt es weniger Armutslöhne – ohne dass die Arbeitslosigkeit steigt. Löhne in der Schweiz müssen zum Leben reichen. Und Volksentscheide müssen gelten. Deshalb ergreift der SGB das <a href="https://lohn-angriff.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Referendum</a> gegen Lohn-Angriff. Spätestens an der Urne wird das Volk den Angriff stoppen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/d/csm_SGB-DV_MiLo-Foto_Webseite_472f98532a.webp" length="683886" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11732</guid><pubDate>Thu, 18 Jun 2026 19:15:05 +0200</pubDate><title>Wichtiges Signal der Nationalbank gegen weitere Frankenaufwertung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wichtiges-signal-der-nationalbank-gegen-weitere-frankenaufwertung</link><description>Kommentar zur Lagebeurteilung der Nationalbank SNB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweizerische Nationalbank SNB hat heute signalisiert, dass sie bereit ist, stärker gegen die Frankenaufwertung vorzugehen. Das ist ein Fortschritt. Der überbewertete Franken ist eine starke Belastung für die Schweizer Exportwirtschaft. Dass sie die Zinsen bei Null lässt, ist ebenfalls hilfreich. Weil die Euro-Zinsen gestiegen sind, ist der Franken dadurch weniger attraktiv.&nbsp;</p><p>Der Franken ist nach wie vor deutlich überbewertet. Die Schweizer Exportwirtschaft hat deshalb Marktanteile verloren. Die Schweizer Firmen haben viele Arbeitsplätze ins Ausland verlagert oder neu im Ausland geschaffen. Die SNB hat sich dem Aufwertungsdruck zu wenig entgegengestemmt. Die heutige Lagebeurteilung gibt erstmals seit einiger Zeit wieder Anlass zur Hoffnung, dass die Probleme der Realwirtschaft von der Nationalbank gesehen werden. Die SNB sagt, dass die Bereitschaft für Devisenmarkt-Interventionen «erhöht» ist. Gleichzeitig führt der Null-Entscheid bei den Zinsen dazu, dass die Zinsdifferenz gegenüber dem Euro grösser wird. Die Eurozinsen wurden um 0.25 Prozentpunkte erhöht. Das macht Frankenanlagen weniger attraktiv.</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie auf diesem Kurs weiterarbeitet. Die Überbewertung des Frankens muss verschwinden. Der Franken ist unsere eigene Währung. Er muss uns nützen und nicht schaden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_ca1b7687a9.webp" length="227042" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11742</guid><pubDate>Wed, 17 Jun 2026 11:29:00 +0200</pubDate><title>Der SGB lehnt jeden Rückschritt im Kampf gegen Lohndiskriminierung ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-sgb-lehnt-jeden-rueckschritt-im-kampf-gegen-lohndiskriminierung-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wenige Tage vor dem 30. Jahrestag des Inkrafttretens des Gleichstellungsgesetzes sendet der Ständerat ein verheerendes politisches Signal. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist klar: die Instrumente zur Kontrolle der Lohngleichheit müssen gestärkt und nicht abgebaut werden.</p><p>Der SGB kritisiert den fehlenden politischen Willen, Lohndiskriminierung wirksam zu bekämpfen, scharf. Der Entscheid des Ständerats ist inakzeptabel. Er weigert sich nicht nur, die Lohngleichheitsanalysen in den Unternehmen dauerhaft zu verankern, sondern beschliesst auch ganz bewusst, sie zu schwächen.</p><p>Künftig soll es ausreichen, dass Unternehmen selbst deklarieren, dass die von ihnen an ihre Mitarbeitenden ausgerichteten Schichtzulagen dem Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» entsprechen. Ein solcher Ansatz öffnet der Willkür Tür und Tor und bedeutet einen inakzeptablen Rückschritt. Das Scheitern des Lohngleichheitsdialogs zwischen 2009 und 2014 hat klar gezeigt, dass freiwillige Massnahmen der Unternehmen kein wirksamer Weg sind, um Lohngleichheit zu erreichen. Der Kampf gegen Lohndiskriminierung darf nicht auf der Selbsteinschätzung der Arbeitgebenden beruhen; es braucht objektive und unabhängige Analyse- und Kontrollinstrumente.</p><p>Frauen sind in der Schweiz nach wie vor von erheblichen Lohnungleichheiten betroffen. Ein beträchtlicher Teil dieser Unterschiede bleibt unerklärt und stellt eine gesetzeswidrige Diskriminierung dar, die mit geeigneten Mitteln bekämpft werden muss. Die obligatorischen Lohngleichheitsanalysen sind bereits heute ein ungenügender Kompromiss. Sie betreffen nur einen Teil der Unternehmen und sind mit keinerlei staatlichem Kontrollmechanismus verbunden. Anstatt dieses Instrument zu verbessern, reisst der Ständerat eine neue Lücke auf, indem er zulässt, dass bestimmte Lohnbestandteile aus den Analysen ausgeklammert werden.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wehrt sich entschieden gegen eine Abschwächung der Lohngleichheitsanalysen. Während andere europäische Länder ihre Instrumente zur Gewährleistung von Transparenz und Lohngleichheit stärken, kann sich die Schweiz keinen Rückschritt leisten. Lohngleichheit ist keine administrative Last, von der Unternehmen befreit werden müssen. Sie ist ein durch die Verfassung garantiertes Grundrecht. Jeder Versuch, die Kontrollinstrumente zu schwächen, verzögert ihre Verwirklichung und benachteiligt Hunderttausende Arbeitnehmerinnen.</p><p>Der SGB fordert eine rasche Anpassung des Gleichstellungsgesetzes mit folgenden Massnahmen:</p><ul><li>verbindliche Kontrollen und Sanktionen für Unternehmen, die sich weigern, ihre Löhne zu überprüfen;</li><li>Ausweitung der Pflicht zu regelmässigen Lohnanalysen auf alle Unternehmen;</li><li>Verpflichtung zur Vorlage von Massnahmen zur Beseitigung festgestellter Lohnungleichheiten.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/a/csm_Mann-Frau-Fabrik_iStock-SolStock_c4d53866d8.webp" length="178666" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11730</guid><pubDate>Wed, 17 Jun 2026 10:32:06 +0200</pubDate><title>Viele Kantone setzen Lohnschutz nicht richtig um</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/viele-kantone-setzen-lohnschutz-nicht-richtig-um-flam-bericht-2025</link><description>Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM) 2025 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der neue Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM) zeigt: Ein starker Lohnschutz ist wichtig für die Arbeitnehmenden. Wo kontrolliert wird, werden Missbräuche festgestellt. Doch viele Kantone setzen den Lohnschutz nicht richtig um. Sie kontrollieren zu wenig, und sie erlassen auch bei wiederholtem Lohndumping keine Mindestlöhne. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb von allen Kantonen, ihre Pflicht zu erfüllen und den Lohnschutz konsequent umzusetzen, damit alle Arbeitnehmenden zu ihrem verdienten Lohn kommen.</p><p>2025 haben Kontrolleurinnen und Kontrolleure knapp 145'000 Löhne bei Schweizer Arbeitgebern und Entsendebetrieben aus dem Ausland überprüft. In jedem fünften Betrieb haben sie zu tiefe Löhne festgestellt. Wo allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Normalarbeitsverträge (NAV) gelten, werden sogar in fast jedem dritten Betrieb die geltenden Mindestlöhne nicht eingehalten. In den anderen Branchen müssen orts- und branchenübliche Löhne eingehalten werden. Einzelne Kantone setzen dabei zu tiefe Massstäbe an. Deshalb kommen auch Arbeitgeber mit Dumping-Löhnen durch die Kontrollen.</p><h3 class="heading--h5">Zu viele Kantone schützen Lohndumper</h3><p>Die Kontrollen sind zu lasch. Die Kantone müssten eigentlich pro Jahr mindestens 3 Prozent aller Schweizer Arbeitgeber ohne GAV pro Jahr kontrollieren. Ein Betrieb würde damit alle 33 Jahre einmal kontrolliert. Für mehr als die Hälfte der Kantone ist selbst das zu viel. Im Tempo von Bern, Glarus, Zug, Graubünden oder Luzern geht es mehr als 50 Jahre, bis alle Betriebe kontrolliert sind. Und die NAV-Mindestlöhne in der Hauswirtschaft haben Zug, Schaffhausen oder Freiburg im letzten Jahr erst gar nicht kontrolliert. Diese Arbeitsverweigerung öffnet Lohndumping Tür und Tor.</p><p>Die grosse Mehrheit der Kantone trifft zudem keine Massnahmen, wenn sie Lohndumping feststellen. Das Gesetz will, dass sie in Branchen, wo sie wiederholt missbräuchliche Löhne feststellen, einen NAV mit Mindestlöhnen erlassen. Die meisten Kantone setzen das Gesetz aber nicht um. Der Kanton Zürich zum Beispiel stellt seit Jahren Missbräuche fest. Und trotzdem lässt er die Lohndumper weiter gewähren.</p><p>Der Lohnschutz funktioniert am besten in Genf und im Tessin. Die beiden Kantone sind nicht nur für mehr als einen Drittel aller Kontrollen verantwortlich. Im Sinne des Gesetzes erlassen sie auch immer wieder Mindestlöhne, wenn sie Lohndumping feststellen. Allein im Tessin gelten 10 der 22 kantonalen NAV mit Mindestlöhnen.</p><h3 class="heading--h5">Fehlbare Schweizer Arbeitgeber verweigern bessere Löhne</h3><p>Wo es einen allgemeinverbindliche GAV oder einen NAV gibt, müssen Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen eine Busse zahlen und die höheren Löhne nachzahlen. In Branchen ohne GAV oder NAV werden Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen in «Verständigungsverfahren» lediglich aufgefordert, die Löhne anzupassen. Neun von zehn Entsendebetriebe mit zu tiefen Löhnen tun das. Bei Schweizer Arbeitgebern weigert sich aber mehr als jedes dritte Unternehmen, korrekte Löhne zu zahlen. Sie wissen: Lohndumping wird behördlich toleriert. Das ist inakzeptabel.</p><h3 class="heading--h5">FlaM müssen überall umgesetzt werden</h3><p>Der Bericht zeigt: Die Flankierenden Massnahmen sind wichtig. Zu viele Arbeitgeber respektieren die orts- und branchenüblichen Löhne nicht. Die Kantone sind in der Pflicht, mehr zu tun. Die FlaM müssen verbindlich durchgesetzt werden. Das heisst, dass mehr Kontrollen durchgeführt werden müssen. Bei der Definition der Orts- und Branchenüblichkeit dürfen nicht weiter Dumping-Ansätze herangezogen werden. Und bei wiederholtem Lohndumping müssen Mindestlöhne erlassen werden – wie es das Gesetz vorsieht.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/d/csm_Kontrolle_indoor-Baustelle_iSt-izusek_90023ebf5b.webp" length="115238" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11727</guid><pubDate>Sun, 14 Jun 2026 12:55:30 +0200</pubDate><title>Die Arbeitnehmenden brauchen echte Lösungen für ihre Probleme</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-arbeitnehmenden-brauchen-echte-loesungen-fuer-ihre-probleme</link><description>Nein zu Abschottung, Fremdenfeindlichkeit und Saisonnierstatut</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung der SVP-Initiative hat die Schweizer Stimmbevölkerung Nein zu Abschottung und Fremdenfeindlichkeit gesagt. Das Nein stellt klar: Die Schweizer Bevölkerung will keinen Rückschritt in düstere Zeiten mit Saisonnierstatut und Menschen ohne Rechte. Mit dem Nein kann die Politik aber nicht zur Tagesordnung übergehen. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz haben zahlreiche Probleme: die ungenügende Lohnentwicklung, die hohe Erwerbslosigkeit, die Diskriminierung der älteren Arbeitnehmenden und das Fehlen bezahlbarer Wohnungen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert entsprechende Gegenmassnahmen.</p><p>Die Schweizer Stimmbevölkerung hat die extreme SVP-Initiative abgelehnt, weil sie keinen Ausstieg aus den Bilateralen, keine starke Einschränkung des Familiennachzugs und keine Gefährdung des Lohnschutzes für die Schweizer Bevölkerung möchte. Die Initiative war keine Antwort auf die Probleme der Bevölkerung. Ausserdem hätte sie schwerwiegende politische und wirtschaftliche Folgen für die Schweiz gehabt. Es hätte ein neues Saisonnierstatut gedroht.</p><p>Die Arbeitnehmenden brauchen echte Lösungen für ihre Probleme. Der erste Schritt ist die Umsetzung der Pflegeinitiative. Die bisherigen Beschlüsse des Parlamentes reichen nicht: Der SGB fordert eine wirksame Senkung der Arbeitsbelastung und der Arbeitszeiten, damit mehr Pflegefachpersonen im Beruf bleiben.</p><p>Weiter fordert der SGB eine echte Unterstützung bei der Stellensuche sowie einen besseren Kündigungsschutz – vor allem für langjährige ältere Arbeitnehmende. Er fordert vom Bundesrat gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Sozialpartnern konkrete Verbesserungen auszuarbeiten. Bei den Bilateralen III erwartet der SGB, dass das Parlament das sozialpartnerschaftliche Lohnschutzpaket übernimmt. Ohne dieses Paket wird sich der Schutz vor Dumping verschlechtern.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/4/csm_10Mio-Jubel_A_ddac71eb9c.webp" length="265996" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11722</guid><pubDate>Wed, 10 Jun 2026 12:43:23 +0200</pubDate><title>Jetzt darf Bundesbern den Rechtsstaat nicht aushebeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-darf-bundesbern-den-rechtsstaat-nicht-aushebeln</link><description>Bundesgericht schützt Mindestlöhne in Zürich und Winterthur</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesgericht hat entschieden: Die Städte Zürich und Winterthur dürfen Mindestlöhne einführen. Damit bestätigt das höchste Gericht der Schweiz erstmals ausdrücklich, dass nicht nur Kantone, sondern auch Gemeinden Mindestlöhne erlassen dürfen, als sozialpolitische Massnahme gegen Armut trotz Arbeit. Die Beschwerden der Arbeitgeberverbände wurden vollumfänglich abgewiesen.</p><p>Für die Arbeitnehmenden in Zürich und Winterthur ist das ein längst überfälliger Erfolg. Bereits 2023 haben die Stimmberechtigten die Mindestlöhne mit 70 beziehungsweise 66 Prozent Ja-Stimmen beschlossen. Seither haben die Arbeitgeberverbände versucht, deren Einführung auf dem Rechtsweg zu verhindern. Damit ist nun Schluss! Rund 20'000 Beschäftigte werden künftig von höheren Löhnen profitieren.</p><p>Der Entscheid hat Signalwirkung für die ganze Schweiz. Nach dem Grundsatzentscheid zu den kantonalen Mindestlöhnen bestätigt das Bundesgericht nun erstmals auch die Kompetenz der Gemeinden. Das Urteil stärkt den Föderalismus und die Gemeindeautonomie. Umso stossender ist die sogenannte Ettlin-Vorlage, über die das Bundesparlament in neun Tagen abschliessend entscheidet. Während das Bundesgericht die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden bestätigt, will die bürgerliche Mehrheit in Bern genau diese Kompetenzen aushebeln.</p><p>Was an der Urne beschlossen und vom Bundesgericht geschützt wird, darf nicht im Bundeshaus abgeschafft werden. Der heutige Entscheid ist eine klare Botschaft an das Parlament: Der Rechtsstaat funktioniert. Die Rechtslage ist geklärt. Jetzt ist es an Bundesbern, den Volkswillen, den Föderalismus und die Gemeindeautonomie zu respektieren. Der SGB wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Ettlin-Vorlage in der Schlussabstimmung vom 19. Juni scheitert. Sollte die Parlamentsmehrheit dennoch an ihrem Angriff auf die Mindestlöhne festhalten, steht das Referendum bereit (<a href="https://lohn-angriff.ch" target="_blank" rel="noreferrer">weitere Infos dazu</a>). Damit können die Mindestlöhne in Zürich und Winterthur in Kraft treten und Tausende Arbeitnehmende von höheren Löhnen profitieren. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass über diesen Angriff auf Mindestlöhne, Föderalismus und direkte Demokratie am Ende die Stimmbevölkerung entscheidet.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_Bundesgericht-Lausanne_wikimedia-Norbert_Aepli_cc-by_259e0325f1.webp" length="405032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11720</guid><pubDate>Wed, 10 Jun 2026 12:34:26 +0200</pubDate><title>Kompromiss für günstige AHV-Finanzierung steht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kompromiss-fuer-guenstige-ahv-finanzierung-steht</link><description>Antrag der Einigungskonferenz 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer die 13. AHV-Rente nicht finanziert, möchte das Rentenalter erhöhen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb den Ständerat und den Nationalrat auf, dem Antrag der Einigungskonferenz zur Finanzierung der 13. AHV-Rente zuzustimmen. Die Mischfinanzierung ist sozial ausgewogen, dauerhaft und solide.</p><p>Für die Arbeitnehmenden steht den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit mehr als 25 Jahren gegenüber. Für die grosse Mehrheit der Bevölkerung – nämlich diejenigen, die von tiefen und mittleren Einkommen leben – ist die Vorlage damit sehr günstig.</p><p>Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar. Die Unternehmen zahlen heute weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren. Seit 2021 sind die Lohnbeiträge der Arbeitgeber um fast 0.3 Prozentpunkte gesunken – mehr als doppelt so viel, wie die Mischfinanzierung kostet. Weil es weniger Berufsunfälle und weniger Geburten gab.</p><p>Wer den Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt, möchte die 13. AHV-Rente nicht finanziert sehen. Dahinter steht die Absicht, das Rentenalter zu erhöhen. Das haben die Bevölkerung (und alle Kantone) aber klar abgelehnt – gleichzeitig mit dem deutlichen Ja zur 13. AHV-Rente. Rentenaltererhöhungen sind keine Alternative, auch wenn sie hinter bürokratischen Formulierungen wie «strukturelle Massnahmen» versteckt werden. Sollte eine Finanzierung jetzt scheitern, würde sie in Zukunft teurer.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11718</guid><pubDate>Tue, 09 Jun 2026 13:18:51 +0200</pubDate><title>Wichtiger Etappensieg gegen längere Ladenöffnungszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wichtiger-etappensieg-gegen-laengere-ladenoeffnungszeiten</link><description>Ständerat stoppt Angriff auf die Sonntagsruhe</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den heutigen Entscheid des Ständerats, die Vorlage zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten abzulehnen. Damit ist ein wichtiger erster Schritt zum Schutz der Arbeitnehmenden im Detailhandel und des arbeitsfreien Sonntags erreicht.</p><p>Der SGB hat sich von Beginn an gegen längere Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Sie erhöhen den Druck auf die Beschäftigten, verschlechtern die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit und bringen keinen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen. Bereits heute arbeiten viele Angestellte im Detailhandel unter hohem Zeit- und Leistungsdruck. Die Branche kämpft seit Jahren mit unregelmässigen Arbeitszeiten und einer hohen Belastung der Beschäftigten. Statt die Arbeitszeiten weiter auszudehnen, braucht es endlich Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, mehr Planbarkeit und Massnahmen gegen die zunehmende Erschöpfung vieler Arbeitnehmender.</p><p>Der arbeitsfreie Sonntag ist eine zentrale soziale Errungenschaft. Er schützt die Gesundheit der Arbeitnehmenden und ermöglicht gemeinsame Zeit mit Familie, Freunden und im gesellschaftlichen Leben. Weitere Lockerungen der Ladenöffnungszeiten würden diesen Schutz schrittweise aushöhlen. Der heutige Entscheid des Ständerats ist deshalb ein wichtiges Signal gegen die fortschreitende Kommerzialisierung des Sonntags.</p><p>Die Auseinandersetzung ist jedoch noch nicht beendet. Der SGB wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auch der Nationalrat diese Vorlage ablehnt und dem Angriff auf die Arbeitsbedingungen im Detailhandel endgültig eine Absage erteilt. Der heutige Entscheid ist auch deshalb wichtig, weil die Sonntagsruhe bereits an anderer Stelle erneut unter Druck gerät. Mit seinem Vorstoss zur Ausweitung der Telearbeit am Sonntag will Ständerat Thierry Burkart die geltenden Schutzbestimmungen weiter aufweichen. Der SGB wird sich auch diesen Bestrebungen entschieden entgegenstellen. Die Arbeitnehmenden brauchen mehr Schutz und bessere Arbeitsbedingungen, nicht die schleichende Ausdehnung der Arbeit auf immer mehr Zeiten des gesellschaftlichen Lebens.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.webp" length="318272" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11714</guid><pubDate>Mon, 08 Jun 2026 17:21:55 +0200</pubDate><title>Kompromiss zur Finanzierung der 13. AHV-Rente steht bereit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kompromiss-zur-finanzierung-der-13-ahv-rente-steht-bereit</link><description>Ständeratsentscheid zur 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat ist heute einen weiteren Schritt auf den Nationalrat zugegangen, indem er den Interventionsmechanismus gestrichen und den reduzierten Mehrwertsteuersatz nicht erhöht hat. Die moderate Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren, ist sozial ausgewogen, dauerhaft und ausreichend. Bereits in der Vernehmlassung befürwortete eine Mehrheit der Kantone und Tieflohnbranchen eine Mischfinanzierung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert, dass der Nationalrat der Mischfinanzierung zustimmt und damit Verantwortung für eine mehrheitsfähige und sozial ausgewogene Finanzierung übernimmt.</p><p>Höhere Lohnbeiträge sind sozial gerecht und wirtschaftlich tragbar: Für die Arbeitnehmenden steht den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit über 25 Jahren gegenüber. Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar: Wie der SGB mehrfach aufgezeigt hat, sind die Lohnbeiträge für die Arbeitgeber seit 2021 stark gesunken. Sie bezahlen heute sogar weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren.</p><p>In der Vernehmlassung sprachen sich 21 Kantone und die Branchenverbände aus den Tieflohnsektoren für eine Mischfinanzierung aus. Das zeigt, dass die Mischfinanzierung für grosse Teile der Wirtschaft – d.h. für die Arbeitnehmenden und die Unternehmen – ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis aufweist.</p><p>Findet das Parlament keine Lösung, muss der Bund mit den allgemeinen Bundesmitteln einspringen. Denn laut Bundesverfassung kann der Bund bis zur Hälfte der AHV-Ausgaben übernehmen, im Moment ist es rund ein Fünftel. Der SGB fordert deshalb den Nationalrat auf, Verantwortung für eine mehrheitsfähige und sozial ausgewogene Finanzierung zu übernehmen und der Mischfinanzierung zuzustimmen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_210528_13.AHV0020_klein_9965611a22.webp" length="265696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11711</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2026 12:04:01 +0200</pubDate><title>Jede zweite erwerbstätige Frau erlebt Belästigung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jede-zweite-erwerbstaetige-frau-erlebt-belaestigung-am-arbeitsplatz</link><description>SGB fordert Ratifikation der ILO-Konvention 190</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat beantragt die Ratifikation der ILO-Übereinkommen 190 und 191 gegen Gewalt und Belästigung und für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Der SGB begrüsst diesen Schritt und fordert das Parlament auf, die überfällige Ratifikation rasch zu beschliessen.</p><p>Gewalt und Belästigung gehören für viele Beschäftigte in der Schweiz zum Arbeitsalltag. Studien zeigen, dass jede zweite erwerbstätige Frau im Verlauf ihres Berufslebens sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Besonders betroffen sind junge Frauen, Lernende und Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen. Viele Betroffene schweigen aus Angst vor beruflichen Nachteilen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst deshalb die Botschaft des Bundesrates zur Ratifikation der ILO-Übereinkommen 190 und 191. Der Bundesrat anerkennt damit die Bedeutung des Schutzes vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und bestätigt, dass die Schweiz die Anforderungen der Übereinkommen bereits heute erfüllt. Die Ratifikation erfordert keine Gesetzesänderungen. Die Vernehmlassung hat zudem gezeigt, dass die Ratifikation breit abgestützt ist. Kantone, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen unterstützen die Ziele der Konvention.</p><p>Mit dem Übereinkommen 190 hat die Internationale Arbeitsorganisation erstmals verbindliche internationale Standards gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt geschaffen. Die Konvention anerkennt das Recht aller Menschen auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung. Das Übereinkommen 191 stärkt das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Arbeitsrecht.</p><p>Der SGB fordert die Ratifikation der Konvention 190 seit Jahren. Doch die Ratifikation wurde während Jahren verzögert. Dabei zeigen aktuelle Studien klar, dass Handlungsbedarf besteht. Noch immer fehlen in vielen Betrieben wirksame Schutzmassnahmen gegen sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Die Ratifikation löst diese Probleme nicht allein. Sie ist aber ein wichtiges politisches Signal: Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sind keine Privatsache und keine Bagatelle. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen Arbeitsplatz frei von Gewalt, Belästigung und Diskriminierung. Die Schweiz hat die Konvention mitgetragen, die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt und die Ratifikation ist breit abgestützt. Es gibt keinen Grund, diesen Schritt weiter hinauszuschieben. Der SGB fordert das Parlament auf, die ILO-Übereinkommen 190 und 191 rasch zu ratifizieren.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/8/csm_ilo_logo_beschnitten_68849d67f7.webp" length="17530" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11709</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2026 11:36:30 +0200</pubDate><title>SGB beschliesst einstimmig Referendum gegen Mindestlohn-Angriff</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-beschliesst-einstimmig-referendum-gegen-mindestlohn-angriff</link><description>Delegiertenversammlung des SGB vom 5. Juni 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird das Referendum ergreifen, wenn das Parlament beschliesst, dass kantonale und kommunale Mindestlöhne künftig durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) unterlaufen werden können. Das hat die Delegiertenversammlung des SGB heute einstimmig entschieden. Angesichts der steigenden Teuerung wurde zudem eine Resolution für Reallohnerhöhungen und eine Lohnoffensive verabschiedet. Damit die Lebenssituation der Lernenden besser wird, haben die SGB-Delegierten weiter die Forderung von 8 Wochen Ferien während der Lehre bekräftigt.</p><p>Verschiedene Kantone und Städte haben Mindestlöhne eingeführt, damit die Löhne einigermassen zum Leben reichen. Diese Mindestlöhne gingen auf Volksinitiativen zurück, die von der Bevölkerung klar gutgeheissen wurden. Teile der Arbeitgeber und der bürgerlichen Parteien wollen diese Mindestlöhne mit einem Beschluss im Bundesparlament aushebeln. Sie wollen dazu die Gesamtarbeitsverträge GAV missbrauchen: In Branchen mit allgemeinverbindlichen GAV sollen in Zukunft tiefere Mindestlöhne möglich sein. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen im Gastgewerbe, in Coiffeursalons, in Bäckereien oder Metzgereien haben schon heute grosse Mühe über die Runden zu kommen. Mit der Revision hätten sie noch weniger Geld zum Leben.</p><p>Auch demokratie- und staatspolitisch wäre dieser Entscheid beispiellos. Privatrechtliche Vereinbarungen hätten erstmals Vorrang vor demokratischen Volksentscheiden.</p><p>Unabhängig von diesem politischen Lohn-Angriff sind die Löhne weiter unter Druck. Im Herbst wird die Teuerung 1 bis 1.5 Prozent betragen. Damit sind die Lohnerhöhungen der letzten Lohnrunde von rund 1 Prozent bereits wieder weg. Für viele Arbeitnehmende gab es seit 2016 keinen Reallohnfortschritt, obwohl sich die Wirtschaft gut entwickelt hat. Die SGB-Delegierten fordern deshalb im Hinblick auf die kommende Lohnrunde echte Reallohnerhöhungen und rufen zu einer offensiven Lohnrunde auf.</p><p>Die SGB-Delegierten haben das Bundesparlament mit weiteren Resolutionen dazu aufgefordert, die Lage der Arbeitnehmenden zu verbessern. Sie haben die Forderung von 8 Wochen Ferien während der Lehre bekräftig. Und sie rufen das Bundesparlament dazu auf, die Pflegeinitiative korrekt umzusetzen. Neben den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen (GAV-Verhandlungspflicht, Senkung der Höchstarbeitszeit u.a.) braucht es verbindliche Vorgaben für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine substanzielle öffentliche Finanzierung.</p><h3 class="heading--h5">Resolutionen &amp; Beschlüsse</h3><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2026/040.02D_Mindestloehne_angepasst_DV260605.pdf">Mindestlohn-Referendum (pdf)</a><br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2026/Resolution_1_Kaufkraft_DV260605.pdf">Kaufkraft (pdf)</a><br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2026/Resolution_2_Wert_der_Lehre_DV260605.pdf">Wert der Lehre (pdf)</a><br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2026/Resolution_3_Pflege_angepasst_DV260605.pdf">Pflegeinitiative umsetzen (pdf)</a></p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/d/csm_SGB-DV_MiLo-Foto_Webseite_472f98532a.webp" length="683886" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11704</guid><pubDate>Tue, 02 Jun 2026 14:12:05 +0200</pubDate><title>Alarmierender Trend in der 2. Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/alarmierender-trend-in-der-2-saeule</link><description>Kommentar zur Swisscanto-Pensionskassenstudie 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der der 2. Säule gibt es eine beunruhigende Tendenz: weg von einer Sozialversicherung in Richtung einer Fondslösung. Das ist eines der Hauptergebnisse der heute veröffentlichten Pensionskassenstudie der ZKB. Erstmals bezogen mehr neu Pensionierte das Kapital. Die Guthaben der aktiven Berufstätigen werden mehrheitlich gut verzinst, während es bei den Renten und den Umwandlungssätzen nicht vorwärts geht.</p><p>Der Zweck der 2. Säule ist, die «Weiterführung der gewohnten Lebensweise» über eine kollektive Absicherung zu ermöglichen. Die jüngere Entwicklung wird dem nicht mehr gerecht. In der 2. Säule braucht es wieder Rentenverbesserungen (höhere Umwandlungsätze, Rentenerhöhungen u.a.). Es braucht eine klare und standardisierte Information der Versicherten über die Leistungen, die Leistungsparameter und die Kosten. Zudem muss das Preis-Leistungsverhältnis verbessert werden. Handlungsbedarf gibt es insbesondere bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen von kommerziellen Anbietern.</p><p>Eine gut geführte kollektive Altersvorsorge ist einer individuellen Absicherung in Bezug auf die Leistungen überlegen. Der hohe Anteil an Kapitalbezügen ist demzufolge ein Alarmsignal. Wir beobachten, dass verschiedene Banken und Vorsorgeberater den Versicherten aktiv zum Kapitalbezug raten. Die ZKB – eine Bank, die mit Privatkunden Geschäfte macht – behauptet hingegen, dass die tiefen Umwandlungssätze beim Kapitalbezug keine Rolle spielen. Gleichzeitig kennt die Mehrheit der Versicherten den Umwandlungssatz gemäss Umfrage gar nicht.</p><p>Männer beziehen im Mittel ein Kapital von rund 200'000 Franken, Frauen rund 80'000 Franken. Damit kommt man nicht weit. Sozialpolitisch wirft das entsprechende Fragen auf.</p><p>Das Potenzial ist vorhanden, die Leistungen in der 2. Säule zu verbessern. Das zeigt auch die Pensionskassen-Studie. So liegt die erwartete Rendite bei drei Prozent; die Sollrendite aber nur bei zwei Prozent.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/2/csm_Geldscheine_SNB_ef1b24f9d5.webp" length="290596" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11700</guid><pubDate>Mon, 01 Jun 2026 17:27:51 +0200</pubDate><title>Hände weg von den Mindestlöhnen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haende-weg-von-den-mindestloehnen-1</link><description>Nationalrat will Mindestlöhne aushöhlen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute den Angriff auf die kantonalen und kommunalen Mindestlöhne beschlossen. Er will sie aushöhlen und verhindert damit, dass Löhne in der Schweiz zum Leben reichen. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist der Angriff nicht hinnehmbar. Die Delegiertenversammlung des SGB beschliesst am 5. Juni das weitere Vorgehen, bis hin zu einem Referendum.</p><p>Konkret sieht der Lohn-Angriff vor, dass kantonale und kommunale Mindestlöhne nicht mehr für alle Arbeitnehmenden gelten – selbst wenn Kantone oder Gemeinden ausdrücklich das Gegenteil beschlossen haben. Arbeitnehmende mit allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sollen vom Schutz neuer Mindestlöhne ausgeschlossen werden. Bestehende Mindestlöhne würden geschwächt. Das trifft vor allem Arbeitnehmende in Branchen mit tiefen Löhnen wie dem Gastgewerbe und der Reinigung. Aber auch in Coiffeursalons, im Personalverleih, in Bäckereien oder Metzgereien arbeiten viele Beschäftigte zu Tiefstlöhnen.</p><h3 class="heading--h5">Angriff auf demokratische Entscheide, Verfassung und Föderalismus</h3><p>Der Entscheid des Nationalrats hebelt demokratische Entscheide in den Kantonen und den Gemeinden aus. In Genf und Neuenburg hat die Stimmbevölkerung Mindestlöhne beschlossen, die für alle GAV-Beschäftigten gelten. Dasselbe gilt für Zürich und Winterthur. Im Kanton Tessin hat das bürgerliche Parlament einen Mindestlohn ohne GAV-Ausnahme beschlossen. Die nationalrätliche Vorlage ignoriert diese Entscheide. Wo die Mindestlöhne wie in Genf, Neuenburg und der Stadt Luzern schon gelten, werden sie nicht mehr an die Teuerung angepasst. An den übrigen Orten dürften sie erst gar nie für GAV-Beschäftigte eingeführt werden.</p><p>Der Entscheid ist auch ein Angriff auf den Föderalismus. Sozialpolitik und sozialpolitische Mindestlöhne sind eine Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Sie tragen die Kosten der Sozialhilfe. Gleichzeitig sollen sie künftig keine wirksamen Instrumente mehr erlassen dürfen, um Erwerbsarmut zu reduzieren. Kurz: Bern diktiert, die Kantone zahlen.</p><h3 class="heading--h5">Delegiertenversammlung entscheidet am Freitag</h3><p>Wer in der Schweiz arbeitet, muss von seinem Lohn leben können. Mindestlöhne tragen dazu bei. Wo sie eingeführt wurden, gibt es weniger Menschen mit Armutslöhnen – ohne, dass die Arbeitslosigkeit gestiegen wäre. Darüber hinaus ergänzen Mindestlöhne der Lohnschutz. Für den SGB ist der Lohn-Angriff nicht hinnehmbar. Die Delegiertenversammlung entscheidet am Freitag, 5. Juni 2026 über das weitere Vorgehen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_25-jahre-mindestlohn_titelbi_031238346e.webp" length="50328" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11698</guid><pubDate>Thu, 28 May 2026 17:04:13 +0200</pubDate><title>Nein zur Aushöhlung des Zivildienstes </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nein-zur-aushoehlung-des-zivildienstes</link><description>SGB empfiehlt Ablehnung der Revision des Zivildienstgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span style="font-size:12.0pt;">Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweiz über die vom Parlament in der Herbstsession 2025 beschlossene Revision des Zivildienstgesetzes ab. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) empfiehlt die Vorlage klar zur Ablehnung.</span></p><p><span style="font-size:12.0pt;"></span></p><p><span style="font-size:12.0pt;">Die Revision des Zivildienstgesetzes sieht sechs Massnahmen vor, mit denen die Zulassungen zum Zivildienst um insgesamt rund 40 Prozent gesenkt werden sollen. Zu den zentralen Neuerungen gehören unter anderem eine Mindestanzahl von 150 Diensttagen beim Übertritt in den Zivildienst, strengere Vorgaben für die Planung von Zivildiensteinsätzen und der Ausschluss bestimmter Einsätze.&nbsp;</span></p><p><span style="font-size:12.0pt;"></span></p><p><span style="font-size:12.0pt;">Das erklärte Ziel von Bundesrat und Parlament ist es vorgeblich, den Armeebestand zu sichern. Die Armee hat jedoch seit vielen Jahren mehr SoldatInnen als vorgeschrieben. Mit der Vorlage wird vielmehr der Zivildienst empfindlich geschwächt, ohne dabei die Armee wirklich zu stärken.</span></p><p><span style="font-size:12.0pt;"></span></p><h3 class="heading--h5"><span style="font-size:12.0pt;"><strong>Gravierender Schaden im Pflege- und Umweltbereich</strong></span></h3><p><span style="font-size:12.0pt;">In gewissen Sektoren des Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesens sowie im Umwelt- und Naturschutz sind Zivildienstleistende heute subsidiär kaum wegzudenken. Eine Schrumpfung um 40 Prozent ist für diese Bereiche keine kleine Massnahme. Denn sie leiden heute ohnehin unter starkem Personalmangel. Die Folgen einer Annahme der Revision wäre eine weitere Verdichtung des Arbeitsalltags für das regulär beschäftigte Personal und eine Verschlechterung der Versorgungsqualität.</span></p><p><span style="font-size:12.0pt;"></span></p><h3 class="heading--h5"><span style="font-size:12.0pt;"><strong>Salamitaktik statt echter Handlungsbedarf</strong></span></h3><p><span style="font-size:12.0pt;">Die Alarmstimmung um den Armeebestand ist nicht gerechtfertigt: Der Effektivbestand der Armee ist bereits heute grösser als gesetzlich vorgesehen und wächst weiter. Und die Anzahl der Zulassungen zum Zivildienst ist seit Einführung der sogenannten Tatbeweislösung im Jahr 2009 sehr stabil geblieben. Der Bundesrat bestätigte selbst, dass die Auswirkungen der Revision auf den Armeebestand eigentlich gar nicht prognostizierbar seien. Es fehlt damit jede sachliche Grundlage für einen derart radikalen Eingriff. Für die BefürworterInnen ist die Vorlage aber nur der erste Schritt. Denn geplant ist danach die Wiedereinführung der Gewissensprüfung und die Auflösung des Zivildienstes im Zivilschutz. Der Zivildienst wäre damit faktisch abgeschafft. Eine gefährliche Entwicklung, die bereits jetzt gestoppt werden muss.</span></p><p><span style="font-size:12.0pt;"></span></p><p><span style="font-size:12.0pt;">Der SGB empfiehlt aus den genannten Gründen bei der Volksabstimmung am 14. Juni ein klares Nein zur Änderung des Zivildienstgesetzes.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.webp" length="46024" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11697</guid><pubDate>Fri, 22 May 2026 15:49:30 +0200</pubDate><title>Solidarität statt Hetze: Nein zum neuen Saisonnierstatut!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/solidaritaet-statt-hetze-nein-zum-neuen-saisonnierstatut</link><description>Volksabstimmung am 14. Juni 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Migration ist Normalität. Sie ist gelebter Alltag und der Motor der Schweiz. Dass Menschen Grenzen überschreiten, um hier zu leben und zu arbeiten, ist keine Krise – es ist die Schweizer Realität und Teil der Erfolgsgeschichte dieses Landes. Doch genau diese gelebte Normalität ist der SVP ein Dorn im Auge.</p><p>Die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» tarnt sich als «Nachhaltigkeitsinitiative», ist in Wahrheit jedoch ein frontaler Angriff auf die Rechte, die Würde und die Existenz von Arbeitnehmenden und insbesondere der Migrant:innen. Sie greift gezielt Menschen an, die dieses Land tagtäglich mitaufbauen und zum Erfolgsmodell Schweiz beitragen. Bei einer Annahme müssten bereits ab 9,5 Millionen Einwohner:innen restriktive Begrenzungsmassnahmen im Asylbereich und bei der Familienzusammenführung greifen. Da diese Massnahmen vor allem Aufenthalte ab zwölf Monaten betreffen, würden Migrant:innen zwar weiterhin in die Schweiz kommen, jedoch unter den Bedingungen eines neuen, de facto rückwärtsgewandten «Saisonnierstatuts». Dies bedeutet für die Betroffenen ein Leben in permanenter Unsicherheit, eine extreme Abhängigkeit von Arbeitgebern sowie ein drastisch erhöhtes Risiko für Ausbeutung, Lohndumping und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das schadet uns allen.</p><p>Besonders drastisch sind die Auswirkungen auf das Fundament des familiären Zusammenlebens. Da 51 % aller Migrant:innen aus familiären Gründen einwandern, trifft die geplante Abschaffung des Familiennachzugs und die Kündigung internationaler Abkommen das Recht auf Familie im Kern. Eine solche Politik droht Familien gewaltsam auseinanderzureissen und erinnert an die dunkelsten Zeiten des Saisonnierstatuts, als Kinder von ihren Vätern und Müttern in Wohnungen versteckt werden mussten und als «Schrankkinder» ohne Zugang zu Schule und Gesellschaft aufwuchsen.</p><p>Die Initiative macht Migration zum Sündenbock, um vom eigenen politischen Versagen abzulenken. Wohnungsnot, Lohndruck und überlastete Züge sind nicht die Schuld der Menschen, die zu uns kommen. Sie sind das Resultat davon, dass die bürgerliche Politik sich seit Jahren weigert, in bezahlbaren Wohnraum, den Lohnschutz und unsere Infrastruktur zu investieren. Die SVP bekämpft die Normalität der Migration, um von diesen strukturellen Problemen abzulenken.</p><p>Die Initiative trennt und spaltet Arbeitnehmende nach ihrer Herkunft, was letztlich die gesamte kollektive Interessenvertretung schwächt und die Löhne, Renten sowie Arbeitsplätze aller Menschen in der Schweiz massiv unter Druck setzt.</p><p>Die Gewerkschaften halten dieser Ausgrenzung und Xenophobie eine klare Vision entgegen: eine soziale, feministische, solidarische Migrations- und Asylpolitik, die Grundrechte unabhängig vom Aufenthaltsstatus garantiert und soziale, wirtschaftliche und politische Teilhabe fördert.</p><p>Wir fordern echte Lösungen statt Spaltung: Investitionen in bezahlbaren Wohnraum, konsequente Kontrollen gegen Lohndumping, die Durchsetzung von Gesamtarbeitsverträgen und gleiche Rechte sowie Schutz für alle Arbeitnehmenden.&nbsp;</p><p>Gewerkschaftsmitglieder sind jetzt gefordert, in den Betrieben, im Freundeskreis, in Vereinen aufzuklären, jeder Diskriminierung aktiv zu widersprechen und am 14. Juni ein klares, solidarisches NEIN in die Urne zu legen.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/4/csm_NEIN10Mio_7caa8cf543.webp" length="200712" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11695</guid><pubDate>Thu, 21 May 2026 18:56:07 +0200</pubDate><title>Internationaler Gerichtshof bestätigt Streikrecht als Teil der Gewerkschaftsfreiheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/internationaler-gerichtshof-bestaetigt-streikrecht-als-teil-der-gewerkschaftsfreiheit</link><description>Bundesgericht muss jetzt problematische Einschränkungen des Streikrechts korrigieren </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat heute in seinem Gutachten bestätigt, dass das Streikrecht Teil der durch die ILO-Konvention geschützten Koalitionsfreiheit ist. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Er stärkt die internationalen Gewerkschaftsrechte und schafft wichtige rechtliche Klarheit für Arbeitnehmende weltweit.</p><p>Mit seinem Gutachten bestätigt der IGH die langjährige Praxis der Aufsichtsorgane der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wonach das Streikrecht ein integraler Bestandteil der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf gewerkschaftliche Organisation ist. Damit wurde auch der jahrelange Versuch der internationalen Arbeitgeberverbände zurückgewiesen, das Streikrecht aus dem Schutzbereich der ILO-Konvention Nr. 87 auszuklammern. Besonders problematisch ist aus Sicht des SGB, dass die Schweiz im Verfahren vor dem IGH die gegenteilige Position vertreten hatte. Die offiziellen Vertreter:innen der Schweiz argumentierten vor dem Gerichtshof, die ILO-Konvention Nr. 87 enthalte kein Streikrecht. Die Schweiz stand damit international auf der Seite einer kleinen Minderheit von Staaten, die das Streikrecht nicht als Teil der ILO-Konvention Nr. 87 anerkennen wollten.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5"><strong>Klare Konsequenzen für die Schweiz</strong></h3><p>Der heutige Entscheid hat auch direkte Bedeutung für die Schweiz und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Streikrecht. Das Bundesgericht unterwirft Streiks bislang einer problematischen Verhältnismässigkeitsprüfung beziehungsweise einem sogenannten Übermassverbot. Danach soll ein Streik nicht „einschneidender als notwendig“ sein. Aus Sicht des SGB ist diese Rechtsprechung mit dem durch die ILO-Konvention Nr. 87 geschützten Streikrecht nicht vereinbar.&nbsp;</p><p>Arbeitskämpfe können ihre Funktion nur erfüllen, wenn sie wirksam wirtschaftlichen Druck erzeugen dürfen. Ein Streikrecht, das nur soweit ausgeübt werden darf, wie Gerichte dies im Nachhinein als „notwendig“ betrachten, verliert einen grossen Teil seiner praktischen Wirksamkeit. Der SGB erwartet deshalb, dass die Schweiz und das Bundesgericht die Konsequenzen aus dem Gutachten des IGH zieht. Die bundesgerichtliche Praxis zum sogenannten Übermassverbot muss aufgegeben werden. Die Schweiz ist verpflichtet, die Gewerkschaftsfreiheit und das Streikrecht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen aus der ILO-Konvention Nr. 87 zu gewährleisten.&nbsp;</p><p>Das heutige Gutachten ist ein wichtiger Erfolg für die Gewerkschaftsbewegung und für die sozialen Grundrechte insgesamt. Es stärkt die Rechtssicherheit im internationalen Arbeitsrecht und bestätigt: Ohne wirksames Streikrecht gibt es keine echte Gewerkschaftsfreiheit.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/8/csm_ilo_logo_beschnitten_68849d67f7.webp" length="17530" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11693</guid><pubDate>Thu, 21 May 2026 13:43:57 +0200</pubDate><title>Gesundheitsprobleme breiten sich aus in der Arbeitswelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gesundheitsprobleme-breiten-sich-aus-in-der-arbeitswelt</link><description>Jetzt braucht es besseren Gesundheitsschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die gesundheitsbedingten Absenzen der Arbeitnehmenden in der Schweiz bleiben auf einem alarmierend hohen Niveau. Die heute veröffentlichten Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen: Arbeitnehmende fehlten 2025 durchschnittlich 8.2 Tage wegen Krankheit oder Unfall. 2010 waren es noch 6.3 Tage. Damit sind die Absenzen in den letzten 15 Jahren um fast ein Drittel angestiegen.</p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Besonders hoch sind die Absenzen weiterhin in Berufen mit tieferen Löhnen und hoher körperlicher oder organisatorischer Belastung. Gleichzeitig zeigt sich der Anstieg inzwischen nicht mehr nur in besonders belasteten Berufen: Besonders stark gestiegen sind die Absenzen in den letzten Jahren auch bei Techniker:innen, Büroberufen und im Gewerbe. Der Anstieg betrifft zudem nahezu alle Branchen. Das deutet auf ein strukturelles Problem der Arbeitsbedingungen hin, das sich zunehmend auf breite Teile der Arbeitswelt ausweitet.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Auffällig ist die Entwicklung nach Alter. Während die Absenzen bei älteren Arbeitnehmenden bereits seit längerer Zeit hoch sind, zeigt sich seit der Corona-Pandemie auch bei den 15- bis 24-Jährigen ein deutlicher Anstieg. Gesundheitliche Belastungen zeigen sich damit zunehmend sowohl am Ende als auch bereits am Anfang des Erwerbslebens.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Die Gründe für die steigenden Krankheitsausfälle sind vielfältig. Klar ist jedoch: Die Arbeitsbedingungen spielen eine zentrale Rolle. In keinem EU-Land arbeiten Vollzeitbeschäftigte länger als in der Schweiz. Gleichzeitig nehmen Arbeitsverdichtung und Flexibilitätsdruck seit Jahren zu. Verdichtete Arbeitsabläufe, chronischer Personalmangel, hoher Zeitdruck, unregelmässige Arbeitszeiten sowie psychosoziale Belastungen und ständige Erreichbarkeit gefährden die Gesundheit der Arbeitneh-menden zunehmend.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert die Arbeitgeber auf, ihrer Verantwortung stärker nachzukommen. Nötig sind die konsequente Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten, verlässliche Dienstpläne, eine ausreichende Personalplanung sowie wirksame Massnahmen gegen übermässigen Zeit- und Leistungsdruck. Statt die Ursachen gesundheitlicher Belastungen anzugehen, reagieren viele Arbeitgeber heute mit mehr administrativem Druck auf die Beschäftigten – etwa durch verschärfte Kontrollmechanismen oder Arztzeugnisse ab dem ersten Krankheitstag. Das schafft Misstrauen, bekämpft aber nicht die Ursachen der Gesundheitsprobleme. Mehr administrativer Druck macht Arbeitnehmende nicht gesünder.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Die steigenden Absenzen zeigen zudem Defizite beim heutigen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Bestehende Vorschriften genügen nicht, wenn ihre Umsetzung unzureichend bleibt. Heute fehlen vielerorts systematische Kontrollen, klare Vollzugsstandards und eine wirksame Koordination zwischen den zuständigen Stellen. Teilweise werden Betriebe nur alle 20 Jahre kontrolliert.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der SGB fordert deshalb eine deutliche Verstärkung von Vollzug und Prävention. Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz – insbesondere psychosoziale und organisatorische Belastungen – müssen systematisch erfasst und wirksam bekämpft werden. Gleichzeitig müssen die Angriffe auf den Arbeitnehmerschutz gestoppt werden – insbesondere die Ausweitung der Sonntagsarbeit und die Verlängerung der möglichen Arbeitstage auf bis zu 17 Stunden.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Krank-am-Arbeitsplatz_torwai-iStock_kleiner_1a6f8d00d4.webp" length="111630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11691</guid><pubDate>Wed, 20 May 2026 14:03:44 +0200</pubDate><title>Ist die 13. AHV-Rente finanziert, braucht die AHV keine Zusatzfinanzierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ist-die-13-ahv-rente-finanziert-braucht-die-ahv-keine-zusatzfinanzierung</link><description>Vernehmlassung zur AHV2030 startet</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die heute veröffentlichten Vernehmlassungsunterlagen zur AHV2030 zeigen nochmals deutlich: Ist die 13. AHV-Rente finanziert, braucht die AHV kaum mehr zusätzliches Geld. Mit der Mischfinanzierung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer liegt ein Kompromiss für eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung der 13. AHV-Rente vor. In der AHV2030 müssen die steigenden Beitragslücken angegangen werden. Diese tun finanziell weh: Wer ein Jahr zu wenig in die AHV einbezahlt hat, erhält jährlich 700 Franken weniger Rente.</strong></p><p>Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss eine anständige Rente erhalten – ohne länger arbeiten zu müssen. Daran darf nicht gerüttelt werden. Es ist deshalb richtig, dass der Bundesrat im Vorentwurf zur AHV2030 auf eine Rentenaltererhöhung verzichtet. Zumal die Bevölkerung diese 2024 mit 75 Prozent deutlich und in allen Kantonen abgelehnt hat. Der starke Fokus von AHV2030, um über das Referenzalter hinaus zu arbeiten, ist verfehlt. Mit der AHV21 wurde bereits eine Flexibilisierung der Pensionierung ermöglicht.</p><p>Auch Frühpensionierungen weiter zu erschweren, lehnt der SGB entschieden ab. Das gilt insbesondere für Personen mit langen Erwerbskarrieren und harten Arbeitsbedingungen. Der Bundesrat legt im Vorentwurf zur AHV2030 ein Mindestalter für Frühpensionierungen von 63 Jahren in der 2. Säule fest. Ausnahmen soll es für sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Frühpensionierungen, bei Entlassungen und im Personalrecht eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers (z.B. Feuerwehr) geben – allerdings in keinem Fall unter 60 Jahren. Diese Verschlechterung ist für den SGB inakzeptabel.</p><p>Positiv ist, dass die steigenden Beitragslücken angegangen werden. Heute hat jede fünfte Person, die in Rente geht, Lücken in der AHV. Die Zahl der Personen mit Beitragslücken hat sich in den letzten rund 15 Jahren fast verdoppelt. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung der AHV-Rente von 2,3 Prozent – das entspricht rund 60 Franken weniger AHV-Rente pro Monat, lebenslänglich. Ein wichtiger Grund für Beitragslücken ist die fehlende Beitragspflicht auf Kranken- und Unfalltaggeldern. Gerade wegen der steigenden Langzeitabsenzen ist es zentral, alle Taggelder der AHV-Beitragspflicht zu unterstellen. Zudem haben viele Nichterwerbstätige Lücken. Die für diese vorgesehene Meldepflicht der Steuerbehörden an die Ausgleichskassen geht dieses Problem an – genauso wie das bereits bei Selbständigen der Fall ist und wo es deshalb viel weniger Lücken gibt.&nbsp;</p><p>Weitere Massnahmen braucht es bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Wenn die Arbeitgeber keine Beiträge zahlen, kommt es nicht nur zu Beitragslücken und weniger Rente für die Betroffenen. Der AHV und den anderen Sozialversicherungen gehen auch Einnahmen verloren.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.webp" length="435540" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11679</guid><pubDate>Tue, 12 May 2026 08:19:45 +0200</pubDate><title>Anlageerträge müssen bei den Versicherten ankommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/anlageetraege-muessen-bei-den-versicherten-ankommen</link><description>OAK BV-Bericht zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die durchschnittliche Neurente der Pensionskassen ist seit 2015 um 11 Prozent auf einen historischen Tiefstwert gesunken. Hinzu kommt ein durch die Teuerung verursachter Kaufkraftverlust von mehr als 7 Prozent. Damit verfehlt die 2. Säule ihr Verfassungsziel der gewohnten Lebenshaltung – vielen reicht die Rente nicht mehr zum Leben. Dabei ist die finanzielle Lage in der 2. Säule gut. Dementsprechend braucht es gute Verzinsungen und Rentenerhöhungen.</p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">2025 war mit einer Nettoperformance von 6.1 Prozent erneut ein gutes Pensionskassenjahr. Positiv ist, dass zwei von fünf Kassen die Vorsorgeguthaben mit 5 Prozent und mehr verzinst haben. Knapp die Hälfte der Kassen haben die Renten erhöht, fast 10 Prozent dauerhaft – in Form eines Teuerungsausgleichs oder einer 13. Rente. Die Kehrseite ist, dass die Altersguthaben bei zahlreichen Arbeitnehmenden nur wenig erhöht wurden. Das spiegelt die Ungerechtigkeiten des Systems. So erfüllt etwa der Mindestzins seine Funktion nicht. Er ist mit 1.25 Prozent viel zu tief und ermöglicht damit, dass Kassen die Versicherten nicht ausreichend am Ertrag beteiligen oder ihr Renditepotenzial nicht ausschöpfen. Die Renditeerwartungen der Kassen liegen im Mittel im Bereich von 2.5 Prozent. Angesichts der tieferen Sollrenditen und technischen Zinssätze ist das ein weiterer Hinweis, dass ein Teil der Erträge nicht an die Versicherten weitergegeben wird.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Die Aufsicht über die 2. Säule muss die zweckmässige Verwendung des Vorsorgevermögens prüfen. Das heisst, sie muss auch das Preis-Leistungsverhältnis beurteilen. Das passiert in der Praxis aber viel zu wenig und müsste von der OAK BV gerügt werden. Der Fall der tellco PK verdeutlicht diese MIssstände. Auch die Evaluation der BVG-Strukturreform belegt die Abzockerei von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen auf Kosten der Versicherten. Immerhin gehen die vor kurzem veröffentlichten Weisungen der OAK BV für Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden in die richtige Richtung. Klar ist für den SGB: Eine Sozialversicherung wie die 2. Säule darf keine Gewinne auf Kosten der Versicherten machen. Sie muss als Non-Profit-Struktur organisiert sein.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Erneut schätzte die OAK BV in ihrem Bericht die «Umverteilung zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden». Auch wenn in den letzten Jahren stets eine «Umverteilung zulasten der Rentenbeziehenden» festgehalten wurde, ist diese Schätzung eine Fehlleistung der OAK BV. Erstens gehört sie nicht zu ihren gesetzlichen Aufgaben. Zweitens basiert jede institutionalisierte Altersvorsorge ökonomisch darauf, dass Kaufkraft der Erwerbstätigen an die Rentnerinnen und Rentner umgelegt wird. Die 2. Säule bedeutet kollektives Sparen mit kollektiver Risikoverteilung und konstanten Leistungsversprechen. «Umverteilungen» sind deshalb systemimmanent und ökonomisch effizient.</span></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_Arbeiter-50plus_Werkstatt_ist-Liderina_7cf720e3d9.webp" length="146878" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11677</guid><pubDate>Fri, 08 May 2026 11:47:07 +0200</pubDate><title>Teilzeitarbeit ist kein «Lifestyle»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/teilzeitarbeit-ist-kein-lifestyle</link><description>Arbeitnehmende reduzieren ihr Pensum, um gestiegene Arbeitsbelastung zu kompensieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat ältere Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeit reduzieren, als Lifestyle-Teilzeitbeschäftigte kritisiert. Dabei zeigen Studien von Bund und Forschungsinstituten, dass ältere Arbeitnehmende sich vor allem deshalb für Teilzeitarbeit entscheiden, weil sie von der jahrzehntelangen Arbeitsbelastung erschöpft sind und die gestiegene Arbeitsintensität durch Arbeitszeitreduktion kompensieren wollen.&nbsp;</p><p>Eine Pflegefachkraft arbeitet in manchen Wochen 50 Stunden im Schichtbetrieb. Die Arbeit ist körperlich anstrengend und emotional anspruchsvoll. Aufgrund der angespannten Personalsituation ist der Zeitdruck hoch. Viele Patientinnen und Patienten müssen gleichzeitig betreut werden. Es ist mehr als verständlich, wenn so jemand nach über 30 Jahren anspruchsvoller Arbeit sagt: Eine 100 Prozent Stelle liegt nicht mehr drin. Ich reduziere mein Pensum, damit ich bis zum Rentenalter durchhalte.&nbsp;</p><p>Nicht nur in der Pflege ist die Arbeitsbelastung hoch. Umfragen zeigen, dass die Arbeitswelt aus Sicht vieler Menschen stressiger geworden ist. Bei der jüngsten Gesundheitsbefragung des Bundesamtes für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2022 gab beinahe ein Viertel der Beschäftigten an, «immer oder meistens» Stress bei der Arbeit zu haben. Zehn Jahre zuvor lag der Wert bei 17 Prozent.<a href="/publikationen#_ftn1" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><sup>[1]</sup></span></a> Das Gefühl ständig erreichbar sein zu müssen, setzt viele Arbeitnehmende unter Druck.&nbsp; Fast 40 Prozent sagen, dass Erwartungen in Bezug auf die Erreichbarkeit sie belasten.<a href="/publikationen#_ftn2" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><sup>[2]</sup></span></a> Eine grosse Mehrheit wünscht sich deshalb eine klare Trennung von Beruf und Freizeit.<a href="/publikationen#_ftn3" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><sup>[3]</sup></span></a> Viele schaffen es jedoch nicht, all ihre Aufgaben während der regulären Arbeitszeiten zu erledigen. Fast 30 Prozent sagen, dass sie in der Freizeit arbeiten müssen, um die Arbeitsanforderungen zu erfüllen – deutlich mehr als in der EU.<a href="/publikationen#_ftn4" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><sup>[4]</sup></span></a> Und dies, obwohl in der Schweiz bereits viel und lange gearbeitet wird. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für eine Vollzeitstelle ist in fast keinem europäischen Land höher als hierzulande. In Dänemark arbeiten Vollzeitbeschäftigte beinahe fünf Stunden weniger.<a href="/publikationen#_ftn5" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><sup>[5]</sup></span></a> Kein Wunder, dass der Job-Stress-Index von Gesundheitsförderung Schweiz steigt und steigt.<a href="/publikationen#_ftn6" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><sup>[6]</sup></span></a></p><p>Es ist auch kein Wunder, dass diejenigen, die es sich leisten können, ihr Arbeitspensum reduzieren. Vor allem wenn sie schon viele Jahre im Erwerbsleben verbracht haben. Als «Lifestyle»-Teilzeitbeschäftigte tituliert der Arbeitgeberverband die meist älteren Beschäftigten, die angeben, dass sie Teilzeit arbeiten, weil sie kein Interesse an einer Vollzeitstelle haben.<a href="/publikationen#_ftn7" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><sup>[7]</sup></span></a> Doch wenn jemand nach Jahren harter Arbeit sein Arbeitspensum reduziert, weil sie oder er sich einen stressigen Vollzeitjob nicht mehr antun will, hat das wenig mit Lifestyle zu tun.&nbsp;</p><p>Zudem handelt es sich um eine klare Minderheit der Teilzeitbeschäftigten, die kein Interesse an einer Vollzeitstelle als Grund angeben. Nur 17 % der Teilzeit arbeitenden Frauen und 19 % der Teilzeit arbeitenden Männer nennen dies als Hauptgrund.<a href="/publikationen#_ftn8" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><sup>[8]</sup></span></a> Für die überwiegende Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten sind andere Gründe wie Kinderbetreuung, Aus- und Weiterbildung, andere familiäre Verpflichtungen oder eine Krankheit ausschlaggebend. In der Diskussion um Lifestyle-Teilzeit besteht die Gefahr, dass diese Gründe ausgeblendet werden.&nbsp;</p><p>Besorgniserregend ist, dass nicht alle ihr Arbeitspensum reduzieren können, um die Arbeitsbelastung zu reduzieren. Die Analyse der Arbeitgeber zeigt, dass besserverdienende ältere Arbeitnehmende von dieser Möglichkeit öfter Gebrauch machen. Bei denjenigen, die sich eine Reduktion des Arbeitspensums nicht leisten können oder wollen, steigt dagegen das Risiko für gesundheitliche Probleme. Dies äussert sich nicht zuletzt in gestiegenen gesundheitsbedingten Absenzen<a href="/publikationen#_ftn9" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><sup>[9]</sup></span></a> und immer mehr neuen IV-Fällen, vor allem bei älteren Arbeitnehmenden.<a href="/publikationen#_ftn10" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><sup>[10]</sup></span></a></p><p>Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) beklagt, dass dem Staat dadurch Steuer- und Beitragseinnahmen fehlten und die Zuwanderung angeheizt würde. Die Antwort aus Sicht des SAV: Tiefere Abgaben und weniger «Fehlanreize». Diese Interpretation ist befremdlich. Zu hohe Abgaben gehören kaum zu den Hauptgründen, weshalb manche ältere Arbeitnehmende weniger arbeiten. Stattdessen muss beim Stress und der Belastung der Arbeitnehmenden angesetzt werden. Es braucht einen griffigeren Gesundheitsschutz durch die Arbeitgebenden, aber auch einen korrekten Vollzug durch die Kantone. Insbesondere die Kontrollen müssen deutlich erhöht werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><hr><p><a href="/publikationen#_ftnref1" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:10.0pt;line-height:115%;">[1]</span></a><a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.30305743.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.30305743.html</a></p><p><a href="/publikationen#_ftnref2" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:10.0pt;line-height:115%;">[2]</span></a><a href="https://gesundheitsfoerderung.ch/sites/default/files/migration/documents/Faktenblatt_072_GFCH_2022-08_-_Job-Stress-Index_2022.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">https://gesundheitsfoerderung.ch/sites/default/files/migration/documents/Faktenblatt_072_GFCH_2022-08_-_Job-Stress-Index_2022.pdf</a>&nbsp;</p><p><a href="/publikationen#_ftnref3" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:10.0pt;line-height:115%;">[3]</span></a><a href="https://www.unilu.ch/fakultaeten/wf/institute-zentren-forschungsstellen/center-fuer-human-resource-management/forschung/schweizer-human-relations-barometer/ergebnisse/ausgaben/schweizer-hr-barometer-2020/">https://www.unilu.ch/fakultaeten/wf/institute-zentren-forschungsstellen/center-fuer-human-resource-management/forschung/schweizer-human-relations-barometer/ergebnisse/ausgaben/schweizer-hr-barometer-2020/</a></p><p><a href="/publikationen#_ftnref4" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:10.0pt;line-height:115%;">[4]</span></a><a href="https://www.eurofound.europa.eu/de/surveys-and-data/surveys/european-working-conditions-survey/ewcs-2024">https://www.eurofound.europa.eu/de/surveys-and-data/surveys/european-working-conditions-survey/ewcs-2024</a></p><p><a href="/publikationen#_ftnref5" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:10.0pt;line-height:115%;">[5]</span></a><a href="https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tps00071/default/table?lang=de">https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tps00071/default/table?lang=de</a></p><p><a href="/publikationen#_ftnref6" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:10.0pt;line-height:115%;">[6]</span></a><a href="https://friendlyworkspace.ch/de/themen/arbeitsbedingter-stress/studie-job-stress-index" target="_blank" rel="noreferrer">https://friendlyworkspace.ch/de/themen/arbeitsbedingter-stress/studie-job-stress-index</a></p><p><a href="/publikationen#_ftnref7" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:10.0pt;line-height:115%;">[7]</span></a><a href="https://www.arbeitgeber.ch/klarsicht-wirtschaft/teilzeit-als-lifestyle-das-groesste-potenzial-liegt-bei-50-plus-nicht-bei-der-gen-z/" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.arbeitgeber.ch/klarsicht-wirtschaft/teilzeit-als-lifestyle-das-groesste-potenzial-liegt-bei-50-plus-nicht-bei-der-gen-z/</a></p><p><a href="/publikationen#_ftnref8" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:10.0pt;line-height:115%;">[8]</span></a><a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/rm/home.assetdetail.36057608.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.bfs.admin.ch/bfs/rm/home.assetdetail.36057608.html</a></p><p><a href="/publikationen#_ftnref9" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:10.0pt;line-height:115%;">[9]</span></a><a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/arbeitszeit/absenzen.html" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/arbeitszeit/absenzen.html</a>&nbsp;</p><p><a href="/publikationen#_ftnref10" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;">[10]</span></a><a href="https://www.bsv.admin.ch/de/statistik-iv" target="_blank" rel="noreferrer"><span style="font-size:10.0pt;line-height:115%;">https://www.bsv.admin.ch/de/statistik-iv</span></a>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_Pflegerin-am-Boden_iSt_s-m-karlsson_6be0cb95c9.webp" length="64244" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11674</guid><pubDate>Thu, 07 May 2026 21:57:30 +0200</pubDate><title>30 Jahre Schweizer Gleichstellungsgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/30-jahre-schweizer-gleichstellungsgesetz</link><description>Gleichstellung im Erwerbsleben – eine Momentaufnahme: 
Am 1. Juli 2026 um 18 Uhr in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Juli 2026 wird das Schweizerische Gleichstellungsgesetz (GlG) 30-jährig. Dennoch ist die Gleichstellung am Arbeitsplatz noch lange nicht erreicht: Frauen verdienen im Durchschnitt 1’364 Franken weniger als Männer, Berufe mit einem hohen Frauenanteil werden nach wie vor schlechter bezahlt, und jede zweite Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.</p><p>Wir nehmen das Jubiläum des Gleichstellungsgesetz zum Anlass, Bilanz zu ziehen: Wo steht die Gleichstellung im Erwerbsleben heute? Wo bestehen weiterhin Lücken? Und welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?</p><p><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><strong>Die Veranstaltung findet statt:</strong></span><br><strong>Mittwoch, </strong><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;"><strong>01.07.2026, ab 17.45 Uhr – Kino Rex Bern, Schwanengasse 9, 3011 Bern&nbsp;</strong></span></p><p><a href="https://events.bfh.ch/event-details.html?id=Gleichstellung_im_Erwerbsleben_-_eine_Momentaufnahme3696858416&amp;lang=de" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer"><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;line-height:115%;">Zur Anmeldung…</span></a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.webp" length="514068" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11673</guid><pubDate>Thu, 07 May 2026 18:43:45 +0200</pubDate><title>Merci, Benoît! Danke, Urban!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/merci-benoit-danke-urban</link><description>SGB dankt seinen langjährigen Kommunikations-Chefs</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem 1. Mai geben Benoît Gaillard und Urban Hodel die Co-Leitung der SGB-Kommunikation ab. Mit ihrer Kommunikations- und Kampagnenarbeit haben sie dazu beigetragen, dass die 13. AHV-Rente deutlich angenommen, das Rentenalter 67 abgewehrt und die schädliche BVG-Reform gestoppt wurde.&nbsp;</p><p>Drei sozialpolitische Vorlagen innert sechs Monaten an der Urne, dreimal haben wir gewonnen. Der grösste Erfolg ist zweifellos die 13. AHV-Rente: Eine gewerkschaftliche Volksinitiative, die mit über 58 Prozent Ja die Hürden von Volks- und Ständemehr nahm – und das gegen einen Gegner mit doppelt so hohem Kampagnenbudget, der angeblich breite Kreise vertrat. Benoît und Urban haben viel dazu beigetragen, dass diese überfällige Verbesserung der Renten eine Mehrheit fand. Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen scheiterte am gleichen Abstimmungssonntag mit über 74 Prozent Nein.</p><p>Nur ein halbes Jahr später kam die BVG-Reform zur Abstimmung. Wobei schon der Begriff «Koordinationsabzug» geeignet ist, ganze Sitzungszimmer in Tiefschlaf zu versetzen. Trotzdem ist es gelungen, den Menschen aufzuzeigen, worum es geht: mehr bezahlen und Renteneinbussen riskieren. Wer Pensionskassenpolitik so erklären kann, dass Menschen zuhören und Nein stimmen, hat sein Handwerk verstanden.</p><p>In Erinnerung bleiben auch die Rentendemo in Bern im Herbst 2021, die Kaufkraft-Kampagne 2023 oder die jährlichen feministischen Mobilisierungen rund um den 14. Juni – immer wieder kamen Druck und Schlagzeilen auch von der Strasse.</p><p>Hinter den Erfolgen steht auch handwerkliche Aufbauarbeit. Benoît und Urban haben Online-Kanäle und Social-Media-Präsenz des SGB systematisch ausgebaut. Aus einer kleinen Adressdatenbank wurde ein Werkzeug für schnelle und breite Mobilisierungen. Das alles haben sie geschafft, ohne anderes zu vernachlässigen: die Beziehungsarbeit, die Erreichbarkeit, das Telefon im richtigen Moment, das gemeinsame Kämpfen.&nbsp;</p><p>Vor ihrem Weggang – quasi als Gesellenstück – konzipierten die beiden noch die gewerkschaftliche Nein-Kampagne gegen die SVP-Chaos-Initiative, die am 14. Juni zur Abstimmung kommt. Die Initiative würde die Personenfreizügigkeit kündigen und die flankierenden Massnahmen aushebeln – mit Konsequenzen für Löhne und Arbeitsplätze. Dass die SGB-Position dazu klar und sichtbar ist, ist auch ihr Verdienst.</p><p>Beide leben ihr Engagement nun an einem anderen Ort weiter. Benoît Gaillard rückte in den Nationalrat nach. Urban Hodel wird Co-Generalsekretär beim Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband und arbeitet dort an der Mietpreisinitiative mit. Beide bleiben uns als Verbündete in der Sache erhalten.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_yess_3188bae3f9.webp" length="60706" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11671</guid><pubDate>Thu, 07 May 2026 09:39:22 +0200</pubDate><title>SVP-Initiative gefährdet die Zukunft jüngerer Generationen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/svp-initiative-gefaehrdet-die-zukunft-juengerer-generationen</link><description>Jugendallianz gegen 10-Millionen-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine breite Allianz aus Jugendorganisationen und Jungparteien setzt sich gegen die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» ein. Die Initiative der SVP bietet keine Lösung für bestehende Herausforderungen, sondern schafft neue. Sie gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt, grundlegende Menschenrechte und die Chance jüngerer Generationen, ihre Zukunft aktiv zu gestalten.</p><p>Die Jugendallianz bestehend aus Junge Grünliberale, Junge Mitte, Junge Grüne, Juso, Junge EVP, Schweizerische Arbeitergemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Verband Schweizer Studierendenschaften (VSS) und SGB-Jugendkommission stellt sich entschieden gegen die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz». Sie verteidigt Menschenrechte und engagiert sich für eine chancenreiche Zukunft für jüngere Generationen.</p><p>Die Initiative will grundlegende Rechte einschränken und die Schweiz gegen aussen abschotten. Die Geschichte zeigt, wohin dies führt: Während des Saisionnerstatuts durften ausländische Arbeitskräfte nur temporär und unter prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz bleiben. Ihre Familien hatten kein Aufenthaltsrecht, was dazu führte, dass viele Kinder vor den Behörden versteckt wurden und nicht zur Schule gehen konnten. Die Zeit vor der Einführung der Personenfreizügigkeit hat tiefe Spuren in der Schweizer Geschichte hinterlassen.</p><p>Jüngere Generationen haben diese Realität nicht miterlebt – und wir setzten uns dafür ein, dass sich solche unwürdigen Zustände nie mehr wiederholen. Für uns ist klar: Wir kämpfen für eine Zukunft, in der wir uns frei bewegen und unser Leben selbst gestalten können. Gerade jüngere Menschen sollen studieren und arbeiten können, wo sie möchten – und dies unter fairen Bedingungen. Die Personenfreizügigkeit, Austauschprogramme wie Erasmus und die gegenseitige Anerkennung von Diplomen machen dies möglich.&nbsp;</p><p>Für eine chancenreiche Zukunft sind unsere und kommende Generationen auf Offenheit, Austausch und Vielfalt angewiesen. Eine Schweiz, die sich abschottet, verspielt ihre Chancen auf Entwicklung. Wir setzen uns deshalb entschieden für eine vernetzte Schweiz ein, die Perspektiven schafft und jungen Generationen Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Zukunft bietet.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/2/csm_Jugendallianz_Photo-Manu-Friederich_903ed277de.webp" length="171098" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11666</guid><pubDate>Fri, 01 May 2026 12:00:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2026: Demonstrationen, Kundgebungen und Feiern in der ganzen Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2026-demonstrationen-kundgebungen-und-feiern-in-der-ganzen-schweiz</link><description>Internationaler Tag der Arbeit – zehntausende auf den Strassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In über 50 Städten und Gemeinden der Schweiz gehen heute am Tag der Arbeit zehntausende Menschen auf die Strasse. Unter dem diesjährigen Motto «Jobs und Löhne verteidigen – Nein zur Abschottung» demonstrieren Arbeitnehmende lautstark gegen die extreme SVP-Chaos-Initiative, welche die Interessen der arbeitenden Bevölkerung und der Rentnerinnen und Rentner bedroht. Durch den radikalen Bevölkerungsdeckel sind Löhne und Renten in Gefahr.</p><p>Die extreme SVP-Initiative, über die wir am 14. Juni 2026 abstimmen, würde die Schweiz ins Chaos stürzen. Sie gefährdet Löhne, Renten und Arbeitsplätze in der Schweiz. Deshalb haben die Gewerkschaften den Tag der Arbeit unter das Thema dieser radikalen Abstimmung gestellt. Die Initiative hat die Kündigung der Personenfreizügigkeit und damit der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union zum Ziel. Sie will die Wohnbevölkerung beschränken, wie das bisher nur das diktatorische China versucht hat. Weil es in der Schweiz künftig mehr Pensionierte geben wird, müsste die Zahl der jüngeren Berufstätigen sinken.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Keine SVP-Schweiz</strong></h3><p>Die SVP-Initiative ist eine typische rechtspopulistische Mogelpackung. Sie tut so, als wäre sie eine Lösung gegen Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und Lohndruck. Die Wahrheit ist leider eine ganz andere: Wenn die Initiative durchkommt, wird es in der Schweiz dunkel und einsam. Die SVP-Initiative führt nicht nur zu einem Bruch mit Europa, weil die Schweiz aus den Bilateralen aussteigen muss. Sondern sie zwingt uns auch, die Menschenrechtskonvention zu kündigen. Die Botschaft der Initiative an Menschen ohne Schweizer Pass ist: Ihr seid hier nicht erwünscht. Familien werden zerrissen. Menschen müssen zu prekären Bedingungen arbeiten.</p><p>Der Widerstand gegen eine drohende SVP-Schweiz war heute in der ganzen Schweiz sichtbar. Die grösste Kundgebung fand mit über 15'000 Teilnehmenden in Zürich statt. <strong>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard spricht an der 1.-Mai-Kundgebung in Lausanne</strong>. Ein Zitat aus seiner Rede: «Wir leisten Widerstand gegen die Initiative der SVP, die die Bevölkerung auf 10 Millionen begrenzen will. Wir wehren uns gegen eine Schweiz, in der Arbeitskräfte zwar kommen dürfen, aber von ihren Familien getrennt werden. Wir wehren uns gegen den Abbau der Lohnkontrollen, gegen Lohndumping und Schwarzarbeit. Wir wehren uns gegen eine Politik, die angesichts einer alternden Bevölkerung die Zahl der Erwerbstätigen künstlich beschränkt.»</p><p><strong>SGB-Vizepräsidentin und Unia-Präsidentin Vania Alleva</strong> betont in ihrer 1.-Mai-Rede in Aarau: «Die SVP-Initiative 'Keine 10-Millionen-Schweiz', über die wir am 14. Juni abstimmen, bedroht die Rechte aller Arbeitnehmenden. Die Initiative will die Personenfreizügigkeit mit der EU abschaffen und damit das Recht, sich niederzulassen und ohne Diskriminierung zu arbeiten. Gleichzeitig würden auch die flankierenden Massnahmen und damit der Schweizer Lohnschutz abgeschafft. Die Initiative würde die bilateralen Verträge beenden, die uns mit unseren Nachbarstaaten verbinden. Die Folge wäre wirtschaftliches Chaos und der Verlust vieler Arbeitsplätze in der Exportindustrie. Deshalb steht der 1. Mai dieses Jahr unter dem Motto <strong>Jobs und Löhne verteidigen – Nein zur Abschottung</strong>.»</p><p>Viele Kundgebungen laufen weiter oder beginnen im Laufe des Abends. Eine Übersicht findet sich auf <a href="https://erster-mai.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noopener"><u>www.erster-mai.ch</u></a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/6/csm_2026-05-01-Zuerich-CynthiaI-MG_2408_ad655def16.webp" length="120040" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11664</guid><pubDate>Thu, 30 Apr 2026 10:09:40 +0200</pubDate><title>Wechsel in der SGB-Sekretariatsleitung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/wechsel-in-der-sgb-sekretariatsleitung</link><description>Daniel Lampart übernimmt per 2027 neue Aufgaben in der 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Daniel Lampart gibt die langjährige Leitung des SGB-Sekretariats und die Aufgabe des Chefökonomen auf Ende Jahr ab. Ab 2027 übernimmt er eine neue Funktion, mit der den Interessen der Arbeitnehmenden in der 2. Säule mehr Gewicht verliehen werden soll. Der SGB-Präsidialausschuss nominiert ihn für das Präsidium des PK-Netzes und beantragt, dass Gabriela Medici die Sekretariatsleitung alleine übernimmt. Mit diesem Schritt vollzieht der SGB einen Generationenwechsel an der Spitze seines Sekretariats und setzt einen zusätzlichen Schwerpunkt auf die berufliche Vorsorge.</p><p>Daniel Lampart ist seit fast 20 Jahren Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und seit 15 Jahren Sekretariatsleiter. Das SGB-Sekretariat wird heute in Co-Leitung von Daniel Lampart und Gabriela Medici geführt. Nach dem SGB-Kongress im November wird Gabriela Medici die Sekretariatsleitung allein verantworten. Die Nachfolge als Chefökonom wird beim Austritt von Daniel Lampart bestimmt.</p><p><strong>Zusätzlicher Schwerpunkt: 2. Säule</strong><br>In seiner künftigen Tätigkeit wird Lampart die gewerkschaftliche Präsenz in den Pensionskassen ausbauen, sich für ein besseres Preis-Leistungsverhältnis einsetzen und die Mitsprache der Arbeitnehmenden stärken. Parallel dazu lanciert er eine Bildungs- und Informationsoffensive zu Wirtschaftsthemen für die Gewerkschaften. Mit der Nomination Lamparts für das PK-Netz unterstreicht der SGB-Präsidialausschuss die strategische Bedeutung der beruflichen Vorsorge. In der 2. Säule liegen heute mehr als tausend Milliarden Franken an Kapital der Arbeitnehmenden. Über Höhe und Qualität der künftigen Renten wird zunehmend dort entschieden. Der SGB will die gewerkschaftliche Stimme in diesem Feld verstärken.</p><p>Als Leiter des SGB Sekretariats hat Daniel Lampart den SGB während zwei Jahrzehnten wie kaum ein anderer geprägt. Er ist eine zentrale Stimme in der Lohnpolitik, bei der Entwicklung und Verteidigung der flankierenden Massnahmen sowie in der Altersvorsorge. Lampart vertrat die Gewerkschaften auch in zentralen Institutionen der Sozialpartnerschaft: als Vizepräsident des Suva-Rates seit 2019, als Vizepräsident der Aufsichtskommission des ALV-Ausgleichsfonds sowie als Mitglied des Bankrates der Schweizerischen Nationalbank und der Wettbewerbskommission WEKO. Im Suva-Rat bleibt er Vizepräsident und vertritt den SGB weiterhin.</p><p>Das SGB-Präsidium dankt Daniel Lampart schon jetzt für sein ausserordentliches Engagement und die prägenden Leistungen in dieser Zeit als Sekretariatsleiter, und freut sich, dass er sich auch weiterhin für ein zentrales Anliegen der Gewerkschaften engagieren will.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagt: «Mit fundierten Analysen und hartnäckiger Verhandlungsführung hat Daniel Lampart den Anliegen der Arbeitnehmenden in Politik, Öffentlichkeit und gegenüber den Arbeitgebern Nachdruck verschafft. Dass er künftig Verantwortung in der 2. Säule übernimmt, ist ein starkes Signal: Gute Renten entscheiden sich zunehmend dort. Die Arbeitnehmenden müssen mit voller Kraft vertreten sein.»</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/1/csm_Lampart-Medici_web_f0aaffd0f3.webp" length="316076" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11662</guid><pubDate>Wed, 29 Apr 2026 08:25:09 +0200</pubDate><title>Handbuch zum kollektiven Arbeitsrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/handbuch-zum-kollektiven-arbeitsrecht</link><description>Neue aktualisierte Auflage des Standardwerks erschienen</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_handbucharbeitsrecht_a75831456f.webp" length="11828" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11661</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2026 19:03:34 +0200</pubDate><title>Nationalrat verweigert Umsetzung der Pflegeinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-verweigert-umsetzung-der-pflegeinitiative</link><description>Pflegenotstand und Volkswille ignoriert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat bestätigt die Entscheide seiner Kommission und höhlt die Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Pflegeinitiative fast komplett aus. Das ist nicht nur eine krasse Verweigerung des Volkswillens, es ist auch ein enormer Affront für das unter stetig weiter steigender Belastung stehende Pflegepersonal.</p><p>Zum Auftakt der Debatte hatten die Gesundheitsverbände dem Parlament erst gestern einen von 190'000 Personen unterzeichneten Appell überreicht. Dieser macht klar, dass es so nicht weitergehen kann. Das Personal in den Spitälern, Heimen und Spitexdiensten arbeitet am Limit. Viele brennen aus oder verlassen den Beruf. Der Pflegenotstand verschärft sich, die Versorgungssicherheit ist bedroht. All diese Fakten sind hinlänglich bekannt, und sie geben der breiten Bevölkerung Anlass zu grosser Sorge. Vor bereits weit mehr als einer Legislaturperiode ist deshalb die Pflegeinitiative wuchtig in der Volksabstimmung angenommen worden. Nun endlich schnell und wirksam deren Umsetzung voranzutreiben wäre daher das Minimum gewesen, was der Nationalrat in der Sondersession hätte tun müssen. Stattdessen legt er bewusst die Basis für einen Scherbenhaufen: Die bereits völlig unzureichende Bundesratsvorlage, die von der vorberatenden Kommission noch weiter zusammengestrichen wurde, hat der Rat nun in der Erstbehandlung weitgehend bestätigt.</p><p>Wichtige Massnahmen wie die Senkung der Höchstarbeitszeit, ein fairer Ausgleich von Überstunden oder tripartite kantonale Kommissionen (alle wenigstens vom Bundesrat vorgeschlagen) hat der Nationalrat abgelehnt. Auf unabdingbare Massnahmen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und ganz generell die Finanzierung all dieser Massnahmen wurde bereits im Voraus verzichtet. Einzig die Pflicht zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen wurde ins Gesetz aufgenommen.</p><p>Politik heisst eigentlich in erster Linie Verantwortung. Doch das bewusste Ignorieren der versorgungs- und demografiepolitischen Notwendigkeit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege ist das Gegenteil davon. Nun liegt es am Ständerat, hier möglichst bald und deutlich zu korrigieren. Dazu gibt es keine Alternative.</p><p>Sonnenklar ist darüber hinaus, dass anstehende politische Weichenstellungen, die den Pflegenotstand sogar noch weiter verschärfen würden, auf keinen Fall erfolgen dürfen. Allen voran trifft dies auf die Abstimmung vom 14. Juni über die Chaos-Initiative zu. Deren Annahme wäre ein Debakel für das Gesundheitswesen in der Schweiz.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/a/csm_260427_Pflege-Aktion-BH_Foto-Manu-Friederich-fuer-Unia_93086_a714906127.webp" length="94008" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11654</guid><pubDate>Sat, 25 Apr 2026 15:40:23 +0200</pubDate><title>1. Mai 2026: Jobs &amp; Löhne verteidigen – nein zur Abschottung</title><link>https://erster-mai.ch</link><description>Aufruf, Material und das Programm aus der ganzen Schweiz auf erster-mai.ch</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/a/csm_1.Mai26_Web_1600_de_3fe3df7230.webp" length="38278" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11637</guid><pubDate>Sat, 25 Apr 2026 09:45:00 +0200</pubDate><title>Ungenügender Jugendarbeitsschutz: Überproportional viele Berufsunfälle bei jungen Lernenden in einer Berufslehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ungenuegender-jugendarbeitsschutz</link><description>Hohe Risiken für Leib und Leben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jedes Jahr verunfallen in der Schweiz rund 23’000 Junge in ihrer Berufslehre. Das entspricht fast jeder/jedem neunten Lernenden. Das Unfallrisiko ist damit doppelt so hoch wie bei erwachsenen Arbeitnehmenden. Dreiviertel aller Berufsbildner:innen verfügen über keinerlei Zeit für die Ausbildung und Begleitung der Lernenden. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben sind Gesundheitsschutz und Sicherheit der Lernenden nicht gewährleistet.&nbsp;</p><p>Besonders betroffen von Berufsunfällen sind junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren. Ihnen fehlen es neben Erfahrung und Routine v.a. an Begleitung und Aufsicht durch qualifizierte Berufs- und Praxisbildner:innen mit entsprechenden zeitlichen Ressourcen. Gleichzeitig sind die Lernenden einem hohen Leistungsdruck ausgesetzt.&nbsp;</p><p>Typische Unfälle passieren bei Arbeiten mit Maschinen oder von Hand, durch Stolpern und Stürzen oder durch Fremdkörper, häufig an Augen und Händen. Jedes Jahr enden zwei bis drei Arbeitsunfälle von Lernenden tödlich. Vor allem in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Baubranche. Viele dieser Unfälle ereignen sich bereits im ersten Lehrjahr. Ein eindeutiger Hinweis auf Defizite bei Einführung, Betreuung und Aufsicht.</p><h3 class="heading--h4">Gute Gesetze, ungenügende Umsetzung</h3><p>Die rechtlichen Grundlagen sind klar: Jugendliche unterstehen einem besonderen Schutz und Arbeitgeber haben ihnen gegenüber eine erhöhte Fürsorgepflicht. Gefährliche Arbeiten sind grundsätzlich verboten und mögliche Ausnahmen streng begrenzt.</p><p>Gefährliche Tätigkeiten sind für Lernende nur in Ausnahmefällen zulässig, sofern sie für die Ausbildung zwingend notwendig sind und unter strengen Schutzbedingungen erfolgen.</p><p>Das Problem liegt damit klar im Vollzug und damit im Verantwortungsbereich der Lehrbetriebe. Studien zeigen, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Praxis aufgrund von Produktivitätsdruck, fehlender Qualifizierung und Nachlässigkeit zu oft in den Hintergrund geraten.</p><h3 class="heading--h4">Zu wenig Betreuung, falsche Verantwortungsdelegation</h3><p>Ein zentrales Problem ist die ungenügende Betreuung vieler Lernenden im Lehrbetrieb. Repräsentative Umfrageresultate zeigen besorgniserregende Zustände: 76 Prozent der Berufsbildner:innen verfügen über keinerlei zeitlichen Ressourcen in Form von Entlastung für die Ausbildung und Begleitung der Lernenden.&nbsp;</p><p>Im Gegensatz dazu wird von den Lernende erwartet, Risiken selbst zu erkennen und proaktiv STOPP zu sagen. Kampagnen wie «Sichere Lehrzeit» sind richtig und wichtig, aber den oftmals minderjährigen Lernenden die Verantwortung zuzuschieben ist höchst problematisch. Lernende haben hierarchisch bedingt einen tiefen Status und können sich oft nicht gegen gefährliche Situationen wehren. Arbeitssicherheit ist eindeutig eine Führungsaufgabe und darf nicht auf Lernende abgewälzt werden.</p><h3 class="heading--h4">Psychische Belastung nimmt zu</h3><p>Neben den physischen Risiken nehmen auch psychische Belastungen der Lernenden zu. Stress und Zeitdruck wirken sich direkt auf deren Arbeitssicherheit aus. Allerdings werden psychosoziale Risiken in Ausbildung und Betrieben noch immer zu wenig berücksichtigt oder bagatellisiert.</p><h3 class="heading--h4">Jetzt handeln</h3><p>Wer die Berufsbildung stärken will, muss den Schutz der Lernenden ins Zentrum stellen. Der SGB fordert die konsequente Umsetzung aller Jugendarbeitsschutzvorschriften, insbesondere in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz sowie Arbeits- und Ruhezeiten.</p><p>Dazu gehören eine klare Verantwortungsübernahme durch die Lehrbetriebe, eine Nulltoleranz gegenüber Verstössen sowie Zeit und Ressourcen für Berufsbildner:innen, einschliesslich einer verbindlichen Aus- und Weiterbildung.</p><p>Zudem braucht es regelmässige Kontrollen durch die Lehraufsicht sowie insgesamt gesundheitsförderliche und sichere Arbeitsbedingungen für Lernende mit ausreichenden Erholungsmöglichkeiten, unter anderem in Form von mehr Ferien.</p><p>Eine Ausbildung darf nicht krank machen oder gefährlich sein. Der Schutz der Lernenden ist unverhandelbar und eine Mindestvoraussetzung für eine attraktive Berufsbildung.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_Auszubildende-Werkstatt-Qualitaetskontrolle-Kopftuch_fotografixx-iStock_461a408809.webp" length="139836" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11657</guid><pubDate>Fri, 24 Apr 2026 14:00:00 +0200</pubDate><title>Rentnerinnen und Rentner werden im Stich gelassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-und-rentner-werden-im-stich-gelassen</link><description>Teuerungsausgleich in der 2. Säule nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Ständerates will, dass die Pensionskassen weiterhin keinen Teuerungsausgleich gewähren müssen. Sie lässt die Rentnerinnen und Rentner damit im Stich. Obwohl die Renten der 2. Säule in den letzten zehn Jahren real über 4 Prozent gesunken sind und es den Pensionskassen finanziell hervorragend geht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert, dass das klare Nein zur BVG-Reform 2024 ernst genommen wird und es endlich auch einen Ausgleich der Teuerung bei den PK-Renten gibt.</p><p>Die AHV-Renten werden regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Anders bei den Pensionskassen-Renten. Dabei hat der Bundesrat in der Botschaft zur Einführung des BVG noch festgehalten, dass eine Anpassung der PK-Renten an die Preisentwicklung entscheidend zur Verwirklichung des Verfassungsziels der 2. Säule beiträgt. Das gilt heute noch genauso.</p><p>Mit dem klaren Nein zur BVG-Reform hat die Bevölkerung 2024 ein deutliches Zeichen gesetzt, dass bei den Pensionskassen ein Kurswechsel nötig ist: Statt Rentensenkungen braucht es höhere Verzinsungen der Altersguthaben und den Ausgleich der Teuerung auf den Renten. Dies umso mehr, als die Inflationsprognose in den letzten Wochen wieder deutlich gestiegen ist.</p><p>Bei den privatrechtlichen Pensionskassen liegt der Deckungsgrad aktuell bei fast 120 Prozent. Die Anlageerträge sind hoch und die Reserven gut gefüllt. Den Pensionskassen geht es finanziell also hervorragend. Die Verfassung verlangt, dass die 2. Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglicht. Ohne Teuerungsausgleich bei den Pensionskassen-Renten geht das nicht. Das hat bereits der Bundesrat vor 50 Jahren erkannt.</p><p>Der SGB fordert deshalb vom Parlament, dass die PK-Renten regelmässig an die Teuerung angepasst werden. Zudem wird er sich dafür einsetzen, dass die Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte in ihren Pensionskassen einen Teuerungsausgleich gewähren.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.webp" length="144268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11651</guid><pubDate>Wed, 22 Apr 2026 16:51:38 +0200</pubDate><title>Hände weg vom arbeitsfreien Sonntag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haende-weg-vom-arbeitsfreien-sonntag</link><description>Auch im Verkauf gibt es ein Recht auf Freizeit und Erholung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Verkäuferinnen und Verkäufer arbeiten heute schon, wenn andere frei haben – am Abend und am Wochenende. Sie tun das oft zu Löhnen, die in den Städten und Agglomerationen kaum zum Leben reichen. Nun folgt sogar der Bundesrat den einseitigen Interessen der «Turbo-Lädeler» aus dem Kanton Zürich und will zwölf verkaufsoffene Sonntage im Detailhandel in der ganzen Schweiz ermöglichen. Der SGB fordert den Ständerat in der Junisession auf, fair gegenüber dem Verkaufspersonal zu sein und die Verdreifachung der Sonntagsarbeit abzulehnen. Der SGB unterstützt die Branchenverbände, die sich mit allen Mitteln für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einsetzen. Er lehnt Verschlechterungen im Arbeitsgesetz entschieden ab.</p><p>Der Gesundheitsschutz ist das oberste Ziel des Arbeitsgesetzes, und das soll er auch bleiben. Der Alltag im Verkauf ist geprägt von hohem Druck, unregelmässigen Arbeitszeiten und tiefen Löhnen. Das Personal leistet tagtäglich wichtige und wertvolle Arbeit – und dennoch wird ihre Belastung immer weiter erhöht. Die Standesinitiative aus dem Kanton Zürich sieht vor, die bislang erlaubten vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe auf zwölf auszuweiten. Die Vorlage sieht einen massiven Abbau der Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes vor – auf Kosten der Angestellten im Verkauf. Die Gewerkschaften lehnen deshalb die Umsetzung der Standesinitiative als Schwächung des Arbeitsgesetzes und des Arbeitnehmendenschutzes vollumfänglich ab. Der SGB kritisiert den Bundesrat, der einseitig die Interessen der «Turbo-Lädeler» vor die Interessen des Gesundheitsschutzes und der Gesellschaft stellt.</p><h3 class="heading--h5">Breite Allianz gegen Ausdehnung der Sonntagsarbeit</h3><p>Der SGB ruft den Ständerat auf, die Angriffe auf die Gesundheit und die Arbeitsrechte der Beschäftigten einzustellen. Mehr Sonntagsarbeit geht auf Kosten von Erholung, Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe und bedroht die Gesundheit der Arbeitnehmenden. Es gilt, die Realität der arbeitenden Bevölkerung ernst zu nehmen – es braucht mehr Schutz, nicht weniger.</p><h3 class="heading--h5">Drohende Verdreifachung der Sonntagsarbeit</h3><p>Die Bevölkerung und breite gesellschaftliche Kreise sind gegen die Ausweitung und Generalisierung von Sonntagsarbeit. Die geplante Verdreifachung von Sonntagsarbeit widerspricht der Haltung der Stimmberechtigten in vielen Kantonen und Gemeinden, die eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in mehr als zwei Dritteln der Abstimmungen immer wieder abgelehnt hatten. Die Mehrheit der Kantone schöpft nicht einmal die vier bewilligungsfreien Sonntage aus. Die Verdreifachung der Sonntagsverkäufe auf zwölf verkaufsoffene Sonntage dehnt die Sonntagsarbeit massiv aus und betrifft viele Branchen, wie auch die Logistikbranche. Ein weiterer Affront: damit fallen die heutigen Zuschläge von 50% für Sonntagsarbeit an bis zu sechs Sonntagen weg.</p><h3 class="heading--h5">Politik muss Gesundheit schützen</h3><p>Der SGB fordert den Ständerat auf, in der Junisession die Angriffe auf die Gesundheit und die Arbeitsrechte der Beschäftigten einzustellen. Mehr Sonntagsarbeit geht auf Kosten von Erholung, Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe und bedroht die Gesundheit der Arbeitnehmenden. Es gilt, die Realität der arbeitenden Bevölkerung ernst zu nehmen – es braucht mehr Schutz, nicht weniger. Der Gewerkschaftsbund kritisiert die geplante Änderung scharf, da diese die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Gesundheit weiter verschlechtern würde.</p><p>Der SGB wird sich mit aller Kraft für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einsetzen und lehnt Verschlechterungen im Arbeitsgesetz entschieden ab. Der Gesundheitsschutz ist das oberste Ziel des Arbeitsgesetzes.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_mediathek_coop_take_away_verkaeuferin_kaffee_f0fb0eec66.webp" length="183530" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11648</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2026 17:02:01 +0200</pubDate><title>Deutliche Reallohnerhöhung, doch in einigen Branchen ist die Lohnentwicklung weiterhin ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutliche-reallohnerhoehung-doch-in-einigen-branchen-ist-die-lohnentwicklung-weiterhin-ungenuegend</link><description>SGB reagiert auf den neuen Lohnindex</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Dank der niedrigen Teuerung von nur 0.2 Prozent stiegen die Reallöhne der Arbeitnehmenden im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 1.6 Prozent. Das zeigt der Lohnindex des BFS. Erfreulich ist, dass sich die Frauenlöhne besonders stark erhöhten. Die positive Durchschnittsentwicklung kaschiert jedoch erhebliche Branchenunterschiede. So stiegen die Reallöhne im Gesundheits- und Sozialwesen lediglich um 0.2 Prozent.</p><p>Trotz des Lohnplus im vergangenen Jahr gibt es weiterhin einen beträchtlichen Lohnrückstand. So liegen die Reallöhne nur minim um 0.7 Prozent über dem Niveau von 2016. Die Reallöhne müssten eigentlich im Einklang mit der Arbeitsproduktivität steigen. Doch Letztere hat seit 2016 deutlich stärker zugenommen, nämlich um mehr als zwölf Prozent.</p><p>Die Unterschiede zwischen den Branchen sind gross. Im Gastgewerbe stiegen die Löhne zwar um 1.5 Prozent. Angesichts des grossen Lohnrückstandes ist das aber ebenfalls ungenügend. So liegen die Reallöhne im Gastgewerbe immer noch 2.6 Prozent unter dem Niveau von 2016. Besonders schlecht war im letzten Jahr die Entwicklung im Gesundheits- und Sozialwesen. Dort stiegen die Reallöhne lediglich um 0.2 Prozent. Dies ist ein weiterer deutlicher Weckruf an die Politik, dass angesichts des aktuellen und sich weiter verschärfenden Fachkräftebedarfs in diesem Bereich die Lohn- und Arbeitsbedingungen dringend verbessert werden müssen.</p><p>Im laufenden Jahr sieht es aktuell nach einem Rückschlag aus. Auf Grund der gestiegenen Teuerung und den bescheidenen Lohnerhöhungen droht ein Jahr der Reallohnstagnation.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Delta_News_Hub-Flickr_CC_BY_2.0_corona_handgriff_reinigung_dff021d5e8.webp" length="313654" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11628</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2026 15:40:00 +0200</pubDate><title>Die Überschüsse den Finanzdirektionen, die Rechnung den Leuten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-ueberschuesse-den-finanzdirektionen-die-rechnung-den-leuten</link><description>Kantonsfinanzen 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wie jedes Jahr schneiden die Rechnungen der Kantone auch für das vergangene Jahr viel besser ab als prognostiziert. ‭«Die Rechnung» für diese hohen Überschüsse muss aber sehr wohl jemand bezahlen: die Normalbevölkerung. Dies erfolgt in Form von Sparpaketen und zu tiefen Prämienverbilligungen. Damit muss nun endlich Schluss sein.</p><p>Mitte April liegen nun die Rechnungsabschlüsse 2025 für alle Kantone vor. Wie immer schliessen die Kantone deutlich besser ab als budgetiert. Die Differenz ist im Jahr 2025 allerdings noch ausgeprägter als in den Vorjahren. Budgetiert hatten die Kantone für 2025 ein kumuliertes Defizit von 1.12 Milliarden Franken in ihren Erfolgsrechnungen. Herausgekommen ist ein Überschuss von 2.81 Milliarden Franken. Die Kantone haben sich also fast um 4 Milliarden Franken verrechnet. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lagen die Kantone bereits stark daneben, die Differenz zwischen Budget und Rechnung war aber mit 2.41 Milliarden Franken wesentlich weniger ausgeprägt.</p><h3 class="heading--h5">Überschüsse: Alles andere als eine Überraschung</h3><p>Als Gründe für die starken Abweichungen geben fast alle Kantone unerwartete einnahmeseitige Effekte in Form höherer Steuereinnahmen und Gewinnausschüttungen der Nationalbank an. Was die Steuern betrifft, kann von einer Überraschung keine Rede sein: Die höheren Einnahmen sind die alljährlich wiederkehrende Folge der Tatsache, dass die Kantone die Einnahmen bewusst zu pessimistisch budgetieren (im Gegensatz zu den Ausgaben). Und was die Nationalbankgewinne betrifft: Zwar war die erfolgte dreifache Ausschüttung zum Zeitpunkt der Budgetierung nicht absehbar, dennoch haben die Kantone die SNB-Gewinne wohl ebenfalls deutlich zu konservativ budgetiert (die Hälfte der Kantone hatte mit einem Ausbleiben bzw. mit nur einer einfachen Ausschüttung gerechnet). Doch entscheidend ist dies gar nicht. Denn selbst unter Ausklammerung des SNB-Effekts verbleibt noch eine Differenz von 2.61 Milliarden Franken zwischen den Budgets und Rechnungen der Kantone, und damit immer noch mehr als im Vorjahr.</p><h3 class="heading--h5">Normalbevölkerung bezahlt die Rechnung</h3><p>Das Problem an den Überschüssen sind nicht die Überschüsse selbst, sondern die Tatsache, dass sie nicht verwendet werden können: Sie landen fast in allen Kantonen "in der Schuldenbremse" bzw. auf der hohen Kante. Damit es dazu kommen kann, musste zuvor buchstäblich jemand ‭«die Rechnung bezahlen». Es ist die Normalbevölkerung: Die Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen litten auch im vergangenen Jahr unter viel zu hohen und mancherorts weiter gestiegenen Kosten für die externe Kinderbetreuung. Sie hatten die Zeche für eine verfehlte Wohnpolitik mit weiter stark steigenden Mieten zu bezahlen und sie mussten vor allem den x-ten Prämienhammer der Krankenkassen einstecken. Man stelle sich also vor, die Kantone hätten einen Teil ihrer überschüssigen Mittel nicht einfach eingenommen und beiseitegelegt, sondern für die Leute verwendet (die ja letztlich die Steuern bezahlen). Viel Fantasie braucht es dazu nicht.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Prämienverbilligungen: Gutdünken der Kantone</h3><p>Nehmen wir das Beispiel Prämienverbilligungen. Die Krankenkassenprämien steigen bekanntlich seit Jahren massiv an. Oder anders gesagt: Die PrämienzahlerInnen müssen sich laufend dynamisch an den Kostensteigerungen der Grundversicherung beteiligen. Wer sich eben nicht dynamisch an diesen Kostensteigerungen beteiligt, sind die Kantone: Sie dürfen ihre Mittel für Prämienverbilligungen nach eigenem Gutdünken festlegen. Oft steigen diese Mittel nicht, manchmal werden sie sogar gekürzt – trotz Bevölkerungswachstums und trotz Prämienanstiegs. Das Mindeste wäre deshalb, wenn die Kantone einen Teil ihrer Überschüsse für die Entlastung der Prämienzahlenden einsetzen würden.</p><h3 class="heading--h5">Prämienverbilligungen: Mehr für die Leute - Rechnungsbeispiel</h3><p>Im Rechnungsjahr 2025 sind die Prämien um durchschnittlich 5.7 Prozent gestiegen. Unter zusätzlicher Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums ergibt dies einen Anstieg der gesamten Prämiensumme von 2.60 Milliarden Franken im Vergleich zum Vorjahr. Mit ihren Überschüssen von insgesamt 2.81 Milliarden Franken könnten die Kantone also den gesamten Prämienanstieg 2025 finanzieren – und sie hätten noch immer einen Überschuss. Würden die Kantone lediglich den Prämienanstieg jener Versicherten übernehmen, die bereits Prämienverbilligungen erhalten (durchschnittlich sind dies 29.5 Prozent der Versicherten), dann würde sie das sogar nur 768 Millionen Franken kosten. Das heisst, sie hätten noch immer einen Überschuss von 2.04 Milliarden Franken.</p><p>Eine vierköpfige Familie, die Prämienverbilligungen erhält, würde dadurch jedoch um 700 Franken entlastet. Als kleiner Vergleich: Allein das ist siebenmal so viel wie die «Entlastung der Haushalte», von der im Frühjahr im Rahmen der Kampagne zur SRG-Halbierungsinitiative die Rede war.</p><h3 class="heading--h5">Fazit</h3><p>Die Kantone müssen endlich für eine spürbare Entlastung der Bevölkerung sorgen. Am einfachsten und schnellsten geht dies über höhere Prämienverbilligungen. Aber zuallererst müssen die unsinnigen Sparpakete, wie sie viele Kantone aufgleisen oder bereits umsetzen, gestoppt werden. Auf dem Buckel der Bevölkerung sogar noch zu sparen, ist finanzpolitisch unverschämt und aktuell auch konjunkturpolitisch völlig falsch.</p><p class="text-right"><br><br><i><sup>In der ursprünglichen Fassung des Artikels fehlten noch die Angaben für den Kanton Tessin.</sup></i><br>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.webp" length="227042" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11640</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2026 11:07:23 +0200</pubDate><title>30 Jahre KVG: Grund zum Feiern, und Verändern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/30-jahre-kvg-grund-zum-feiern-und-veraendern</link><description>Zum «Geburtstag» des Krankenversicherungsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Krankenversicherungsgesetz feiert Geburtstag: Bereits 30 Jahre alt wird das KVG im Jahr 2026! Vielen mag dabei ob der erdrückenden Prämienlast nicht zum Feiern zumute sein. Doch das ist falsch. Denn erst mit dem KVG wurde der diskriminierungsfreie Zugang für alle zur qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung geschaffen. Davor war man der Willkür der privaten Kassen ausgesetzt. Diese konnten stets Aufnahmen verweigern, Versicherte ausschliessen oder Prämien unterschiedlich ansetzen. Und heute? Da sind die Prämien fast dreimal so hoch wie bei der Einführung des KVG. Man will sich also lieber nicht vorstellen, was mit einem Wildwest-System von damals heute los wäre.</p><p>Dennoch ist völlig klar, dass das KVG ein politischer Kompromiss und damit für die Gewerkschaften unzureichend war. Auf heute gemünzt, brachte es die «Mutter» dieser Sozialversicherung, alt-Bundesrätin und alt-SGB-Zentralsekretärin Ruth Dreifuss, kürzlich auf den Punkt:</p><blockquote><p>«Das 30-Jahr-Jubiläum des KVG markiert zugleich einen Erfolg und einen Neuanfang.»</p></blockquote><p>Einen Neuanfang braucht es, um die beiden gewichtigsten Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes endlich zu überwinden:</p><ul><li>Erstens, dessen unsoziale Finanzierung: Die Kopfprämien sind ein völlig aus der Zeit gefallenes Unding. Sie müssen weg.</li><li>Zweitens, dessen Überreste des Kassensystems: Noch heute wird die für alle obligatorische Grundversicherung von 40 privaten Unternehmen abgewickelt. Und noch heute sind die Versicherten teilweise der Willkür dieser Unternehmen ausgesetzt. Beispielsweise wenn der Kassenarzt eine Kostengutsprache verweigert.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/8/csm_Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist_dcf79ca767.webp" length="104826" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11639</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2026 10:37:44 +0200</pubDate><title>Die AHV braucht eine langfristige Finanzierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-braucht-eine-langfristige-finanzierung</link><description>Nationalrätliche Sozialkommission nicht kompromissbereit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine knappe Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission will die 13. AHV-Rente mit einer um 0,5 Prozentpunkte höheren Mehrwertsteuer befristet bis 2033 finanzieren. Damit ist die 13. AHV-Rente nicht finanziert. Eine starke Minderheit in der Kommission befürwortet dagegen eine sozial ausgewogene, dauerhafte und ausreichende Mischfinanzierung aus Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer. Auch in der Vernehmlassung befürwortete eine Mehrheit die Mischfinanzierung.</p><p>Die 13. AHV-Rente wurde 2024 vom Volk mit klarer Mehrheit angenommen. Sie braucht eine langfristige Finanzierung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich immer für eine reine Finanzierung über Lohnbeiträge ausgesprochen, was am sozialsten und kaufkraftschonendsten wäre. Für die Arbeitnehmenden stehen den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit über 25 Jahren gegenüber. Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar: Wie der SGB mehrfach aufgezeigt hat, sind die Lohnbeiträge für die Arbeitgeber seit 2021 stark gesunken. Sie bezahlen jetzt sogar weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren.</p><p>Der Entscheid der knappen Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission ist deshalb unverantwortlich. Dies umso mehr, als der Ständerat mit seiner stark abgespeckten Vorlage einen grossen Schritt auf den Nationalrat zuging. Die starke Minderheit in der Sozialkommission ging sogar nochmals einen Schritt zu und strich den Interventionsmechanismus. Trotzdem zeigte sich die Mehrheit weiterhin kompromisslos und generiert unverantwortliche AHV-Defizite.</p><p>Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat seiner Verantwortung für eine mehrheitsfähige und sozial ausgewogene Finanzierung nachkommt.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.webp" length="435540" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11630</guid><pubDate>Tue, 14 Apr 2026 16:01:24 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission will Tieflöhne diktieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalratskommission-will-tiefloehne-diktieren</link><description>Angriff auf kantonale Mindestlöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Sie will wie der Ständerat, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für Beschäftigte mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten sollen. Die WAK verhindert mit ihrem Entscheid, dass Tausende Arbeitnehmende einen Lohn erhalten, der zum Leben reicht. Sie bricht zudem bewusst die Verfassung.</p><p>Der Nationalrat hatte schon im letzten Sommer entschieden, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für GAV-Beschäftigte gelten sollen. Der Ständerat hatte sich zuletzt für eine angepasste Variante des Tieflohndiktats ausgesprochen. Nun hat sich die WAK des Nationalrats für die Variante des Ständerats ausgesprochen. GAV-Beschäftigte, die heute bereits einen kantonalen Mindestlohn erhalten, sollen künftig keine Mindestlohnerhöhungen mehr bekommen. GAV-Beschäftigte in Kantonen und Gemeinden, in denen Zukunft ein Mindestlohn einführt wird, sollen den Mindestlohn nie erhalten.</p><h3 class="heading--h5">Frontalangriff auf Geringverdienende</h3><p>Der Entscheid ist ein Frontalangriff auf Geringverdienende. Betroffen wären vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, in der Reinigung oder in Coiffeursalons. Mindestlöhne verbessern nachweislich die tiefsten Löhne. Dank Mindestlöhnen können Arbeitnehmende von ihrem Lohn leben. Nicht zuletzt verringern Mindestlöhne die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, da viele Frauen zu Tiefstlöhnen arbeiten. Die WAK ermöglicht den Arbeitgebern mit ihrem Entscheid Gewinne auf dem Buckel von Tieflohnbeschäftigten zu erzielen. Den Preis zahlen nicht nur die Arbeitnehmenden selbst. Auch die Familien der Tieflohnbeschäftigten und die Allgemeinheit tragen die Kosten. Sie werden nun wieder einspringen müssen, wenn der Lohn auch bei einem Vollzeitpensum nicht zum Leben reicht.</p><h3 class="heading--h5">Bewusst verfassungswidrig</h3><p>Das Tieflohndiktat verletzt die Verfassung und den Föderalismus. Die GAV-Ausnahme läuft den Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats und den demokratischen Entscheiden in Kantonen und Gemeinden zuwider. Der Bundesrat und die Kantone haben unmissverständlich auf dieen Widerspruch hingewiesen. Trotzdem hat sich die Mehrheit im Ständerat und nun auch in der WAK des Nationalrats darüber hinweggesetzt, um den Arbeitgebern insbesondere im Gastgewerbe weiterhin Hungerlöhne zu ermöglichen.</p><h3 class="heading--h5">Unzureichende Besitzstandswahrung</h3><p>Die Wahrung des Besitzstands, wie sie die WAK nun im Gegensatz zum ursprünglichen Nationalratsentscheid beschlossen hat, ändert an der Verfassungswidrigkeit wenig. Und auch sie führt zu tieferen Löhnen, weil sich die kantonalen Mindestlöhne in Genf und in Neuenburg sowie der kommunale Mindestlohn in Luzern schleichend entwerten. Vor allem verhindert sie, dass künftige Mindestlöhne ihre volle Wirkung entfalten können. Die WAK will verhindern, dass in Zürich und Winterthur Tausende Tieflohnbeschäftigte den vom Stimmvolk gewollten Mindestlohn erhalten. In weiteren Kantonen und Gemeinden (Waadt, Wallis, Tessin, Jura sowie den Städten Bern und Biel) schränkt der Ständerat den Spielraum laufender Initiativen ein.</p><h3 class="heading--h5">Schwächung des Lohnschutzes</h3><p>Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und das Parlament schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Der SGB wird sich weiterhin mit aller Kraft gegen diesen Angriff auf die Mindestlöhne wehren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_25-jahre-mindestlohn_titelbi_031238346e.webp" length="50328" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11616</guid><pubDate>Fri, 10 Apr 2026 15:31:04 +0200</pubDate><title>Endlich durchgreifen: Versicherte müssen vor Selbstbedienung geschützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-durchgreifen-versicherte-muessen-vor-selbstbedienung-geschuetzt-werden</link><description>Zwangsverwaltung Sammelstiftung Tellco</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit mehr als zehn Jahren weisen Gewerkschaften und Medien immer wieder auf die Missstände bei der Pensionskasse Tellco hin. Mit der Zwangsverwaltung von Tellco pk hat die Zentralschweizer Stiftungsaufsicht nun einen längst fälligen ersten Schritt gemacht. Doch das ist nur ein Anfang. Damit die Arbeitnehmenden für ihre Beiträge möglichst viel Rente erhalten, braucht es eine bessere Aufsicht. Die Mitsprache der Arbeitnehmenden, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, muss gewährleistet sein. Mit unserer Altersvorsorge darf kein Gewinn gemacht werden.</p><p>Die Tellco pk ist leider kein Einzelfall. Die 2. Säule ist eine Sozialversicherung. Sie ist wie vieles in der Schweiz dezentral organisiert, in rund 1'000 Pensionskassen und Vorsorgestiftungen. Eine Sozialversicherung darf keine Gewinne auf Kosten der Versicherten machen. Sie muss als Non-Profit-Struktur organisiert sein. Bei der AHV ist das im Grossen und Ganzen gewährleistet. In der 2. Säule besteht hingegen grosser Handlungsbedarf, der in den letzten Jahren sogar noch zugenommen hat.</p><p>Heute sind rund drei von vier Arbeitnehmenden nicht mehr bei einer firmeneigenen Pensionskasse versichert, sondern bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung. Die Tellco pk gehört zu den grössten Anbietern, neben den Stiftungen der grossen kommerziellen Versicherungen Swiss Life, AXA oder Vita (Zurich). Vor etwas mehr als zehn Jahren war es erst jede zweite Arbeitnehmerin oder jeder zweite Arbeitnehmer, die oder der bei einer solchen Einrichtung versichert war.</p><p>Traditionellerweise bilden die Betriebspensionskassen das Rückgrat der 2. Säule. In diesen sorgt ein Stiftungsrat aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden dafür, dass das Preis-Leistungsverhältnis der Kassen stimmt. Gewinne werden dort nicht erzielt. Wenn der Stiftungsrat seine Aufgabe jedoch nicht wahrnimmt, fliesst beispielsweise unnötig Geld an Vermögensverwalter, Rückversicherer oder andere Akteure ab. Die Arbeitnehmenden im Betrieb haben jedoch die Möglichkeit, den Stiftungsrat zu kontrollieren und bei Bedarf auszuwechseln.</p><p>Bei den Sammelstiftungen wie der Tellco pk funktioniert diese Kontrolle oft nicht ausreichend. Ein Grund ist, dass die Mitglieder der Stiftungsräte häufig keinen direkten Bezug mehr zu den Versicherten haben. Ein Beispiel: Stiftungsratspräsident und Arbeitnehmervertreter war vor dem Eingriff der Aufsicht Peter Hofmann. Gemäss seinem öffentlichen Profil ist er hauptberuflich Stiftungsrat und daneben selbständig erwerbend. Ein konkreter Bezug zu den versicherten Arbeitnehmenden ist weder dort noch im Geschäftsbericht ersichtlich.</p><p>Die Aufsichtsdefizite in der 2. Säule sind ein strukturelles Problem. Das zeigt auch ein Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Dieser kommt unter anderem zum Schluss, dass die Verwaltungskosten in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen signifikant höher sind. Zudem werden in gewissen Bereichen wie bei Rückversicherungen Leistungen von externen Anbietern eingekauft, die oft nicht im Interesse der Versicherten sind.</p><p>Der Fall Tellco pk zeigt einmal mehr, dass es eine klare Offensive bei der Aufsicht in der 2. Säule braucht. Die berufliche Vorsorge ist eine Sozialversicherung. Mit unserer Altersvorsorge darf kein Gewinn gemacht werden. Pensionskassen sowie Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen müssen von Personen beaufsichtigt werden, die die Interessen der Versicherten vertreten und über das nötige Fachwissen verfügen. In verschiedenen Branchen wie im Gastgewerbe, im Ausbaugewerbe oder im Coiffeurgewerbe bestehen sozialpartnerschaftliche Lösungen mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis. Diese werden direkt von den Sozialpartnern geführt und kontrolliert. Dieses Modell sollte als Vorbild für weitere Branchen dienen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11607</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 11:03:36 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne stärken Weiterbildung und gefährden die Berufsbildung nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mindestloehne-staerken-weiterbildung-und-gefaehrden-die-berufsbildung-nicht-1</link><description>Neue Studie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine neue Studie zeigt positive Effekte der Einführung von Mindestlöhnen auf die Weiterbildung von allen Beschäftigten: Kantonale Mindestlöhne führen zu mehr arbeitgeberfinanzierter Weiterbildung und zwar ohne negative Effekte auf die Ausbildung von Lernenden.</p><p>Eine neue Studie des Swiss Leading House «Economics of Education» widerlegt ein zentrales Argument der Mindestlohn-Gegner:innen: Die Einführung kantonaler Mindestlöhne gefährdet weder die Berufsbildung noch die Ausbildung von Lernenden. Im Gegenteil: Mindestlöhne führen dazu, dass Unternehmen mehr in formale, allgemeine Weiterbildung investieren, und zwar während der Arbeitszeit und auf Kosten der Arbeitgeber.</p><h3 class="heading--h5">Mindestlöhne sind keine Gefahr für die Berufsbildung</h3><p>Drei Gruppen von Arbeitnehmenden sind in der Regel von kantonalen Mindestlöhnen ausgenommen: Lernende, Studierende in Praktika sowie Personen, die in arbeitsmarktlichen Integrationsprogrammen beschäftigt sind.</p><p>Dennoch wird von den Gegner:innen immer wieder behauptet, Mindestlöhne würden Betriebe dazu veranlassen, weniger Lehrstellen anzubieten oder dass sich Jugendliche nicht mehr für eine Berufslehre interessieren würden. Die Studie kommt hingegen zu einem klaren Ergebnis: Dafür gibt es keinerlei Evidenz. Weder der Anteil der ausbildenden Betriebe noch der Anteil Geringqualifizierter oder Lernender an der Gesamtbelegschaft verändert sich nach der Einführung kantonaler Mindestlöhne. Auch das Gegenteil, eine Substitution von niedrig qualifizierten Arbeitnehmenden durch Lernende, konnte ausgeschlossen werden. Mindestlöhne beeinflussen die berufliche Grundbildung nicht, obwohl Lernende von Mindestlöhnen ausgenommen sind und deutlich weniger verdienen als der Mindestlohn.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Mindestlöhne fördern Weiterbildung substanziell und langfristig</strong></h3><p>Untersucht wurden die Effekte der Einführung kantonaler Mindestlöhne zwischen 2018 und 2022 in fünf Kantonen (Neuenburg, Jura, Genf, Tessin, Basel-Stadt). Die Resultate sind eindeutig:</p><ul><li>Die Weiterbildungsbeteiligung der Arbeitnehmenden steigt um rund 8 %</li><li>Die Weiterbildungsintensität, das heisst der zeitliche Umfang der Weiterbildung, nimmt um rund 14 % zu</li><li>Die Effekte setzen bereits im Einführungsjahr ein und lassen sich bisher anhaltend beobachten</li></ul><p>Mit anderen Worten: Die Einführung kantonaler Mindestlöhne erhöht die Wahrscheinlichkeit der Arbeitnehmenden, an Weiterbildung teilzunehmen, im Durchschnitt um drei Prozentpunkte und steigert die Weiterbildungsintensität im Mittel um rund eine halbe Stunde pro Monat.</p><p>Besonders relevant: Der Weiterbildungszuwachs betrifft vor allem formale und allgemeine Weiterbildung, also Qualifikationen, die auch ausserhalb des aktuellen Betriebs verwertbar sind. Und: Die zusätzliche Weiterbildung findet überwiegend während der Arbeitszeit statt und wird fast vollständig von den Arbeitgebern finanziert.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Positive Effekte nicht nur im Niedriglohnbereich, sondern für alle Arbeitnehmenden</strong></h3><p>Alle Beschäftigten – unabhängig von ihrer Betriebszugehörigkeit – wiesen nach der Einführung von Mindestlöhnen eine höhere Weiterbildungsbeteiligung und -intensität auf. Die Studie zeigt zudem ausgeprägte «Spillover-Effekte»: Weiterbildung nimmt nicht nur bei direkt vom Mindestlohn betroffenen Personen zu, sondern auch bei Arbeitnehmenden, die deutlich mehr als den Mindestlohn verdienen. Mindestlöhne wirken somit qualifikationsfördernd für einen substanziellen Teil der Belegschaft.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Zentrale Erkenntnis</strong></h3><p>Die Autor:innen interpretieren die Resultate als Hinweis darauf, dass Unternehmen auf höhere Lohnkosten nicht mit Entlassungen, sondern aus Eigeninteresse mit Produktivitätssteigerungen durch Weiterbildung reagieren und vermehrt in ihre Arbeitnehmenden investieren. Allerdings ist es nicht so, dass sie die Erträge aus produktivitätssteigernder Weiterbildung systematisch mit ihren Beschäftigten teilen würden. Frühere Studienresultate zeigen, dass Arbeitnehmende Lohnerhöhungen nach Weiterbildung typischerweise erst bei einem Arbeitgeberwechsel realisieren können.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Fazit aus gewerkschaftlicher Sicht</strong></h3><p>Die Ergebnisse sind arbeitsmarkt- und bildungspolitisch hoch relevant:</p><ul><li>Mindestlöhne und Berufsbildung sind kein Widerspruch</li><li>Mindestlöhne stärken Investitionen in Weiterbildung</li><li>Arbeitnehmende profitieren doppelt: durch bessere Löhne und bessere Qualifikationen</li></ul><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: Faire Löhne und Qualifizierung gehören zusammen. Kantonale Mindestlöhne sind nicht nur ein Instrument gegen Lohndumping, sondern auch ein wirksamer Hebel für mehr Weiterbildung, höhere Produktivität und bessere Zukunftsperspektiven für Arbeitnehmende.</p><p><br>Link zur Studie:<br><a href="http://repec.business.uzh.ch/RePEc/iso/leadinghouse/0242_lhwpaper.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer"><span class="iconpack fas fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span> «Minimum Wages and Provision of Training.» Swiss Leading House «Economics of Education» Working Paper No. 242, 2025. By Katarina Zigova and Thomas Zwick</a></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_Weiterbildung-Seminar_stockfour-ist_4ca45d50a8.webp" length="147800" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11604</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2026 17:24:00 +0200</pubDate><title>Evaluationsbericht belegt Abzockerei der Pensionskassen auf Kosten der Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/evaluationsbericht-belegt-abzockerei-der-pensionskassen-auf-kosten-der-versicherten-bvg</link><description>Strukturreform der beruflichen Vorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Wettbewerb in der 2. Säule ist nicht im Interesse der Versicherten. Das belegen die heute veröffentlichten Evaluationsberichte zur Strukturreform der beruflichen Vorsorge. Gewinnorientierte Holdings bereichern sich mit überhöhten Gebühren. Die Parität wird ausgehöhlt. Die Aufsicht schaut tatenlos zu, obwohl das Vorsorgevermögen zweckwidrig verwendet wird. Broker kassieren von Arbeitnehmenden bezahlte Entschädigungen und befeuern einen schädlichen Wettbewerb. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert, dass die 2. Säule endlich wieder als Sozialversicherung verstanden und die paritätische Führung gestärkt wird.</p><p>Die Mehrheit der Versicherten ist heute in der 2. Säule in branchenneutralen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Wettbewerb versichert. Dabei hat Wettbewerb in einer obligatorischen Sozialversicherung nichts verloren. Der betriebliche Charakter der beruflichen Vorsorge erodiert. Dass dieser Wettbewerb nicht im Interesse der Versicherten ist, zeigen die sinkenden Renten bei gleichzeitig steigenden Beiträgen und Vermögensverwaltungskosten.</p><p>Andererseits belegen die heute veröffentlichten Evaluationsberichte zur BVG-Strukturreform 2010 erstmals, was der SGB seit langem anprangert: Gewinnorientierte Servicegesellschaften missbrauchen die BVG-Strukturen, um sich mit überhöhten Gebühren auf Kosten der Versicherten zu bereichern. Dabei werden insbesondere die Vorschriften zur Offenlegung und Vermeidung von Interessenkonflikten nicht eingehalten. Anstatt marktübliche Preise werden überhöhte Gebühren für die Verwaltung verrechnet.</p><p>Möglichst günstige Geldleistungen sind laut Gesetz der ausschliessliche und zwingende Zweck von Pensionskassen. Die Evaluation zum «Projekt Governance» zeigt, dass der Wettbewerb diesen Zweck nicht erfüllt und für Versicherte nur Probleme schafft: Verwässerung des Deckungsgrades, Wachstumsanreize für höhere Gebühren, hohe Brokergebühren und hohe Marketingkosten. Es zeigt sich auch, dass Versicherte weder von Skaleneffekten noch von tieferen Risikoprämien (infolge weniger Rückdeckungen) profitieren. Die Parität wird in der Praxis mit Alibi-Arbeitnehmenden ausgehöhlt.</p><p>Die Aufsicht schaut dieser Abzockerei zu Lasten der Versicherten tatenlos zu. Obwohl sie gesetzlich verpflichtet wäre, die zweckmässige Verwendung des Vorsorgevermögens zu kontrollieren.</p><p>Für den SGB ist zentral, dass die 2. Säule endlich wieder als Sozialversicherung verstanden wird. Das bedingt erstens die Stärkung der paritätischen Führung der Pensionskassen – auch bei allen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu gehört auch, die gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsrechte bei PK-Wechseln einzuhalten und zu stärken. Zweitens muss die Aufsicht endlich das Preis-/Leistungsverhältnis für die Versicherten prüfen. Der gesetzliche Auftrag, die zweckmässige Vermögensverwaltung zu kontrollieren, verlangt genau das. Drittens müssen Broker nach Aufwand und vom Arbeitgeber (als Dienstleistungsempfänger) bezahlt werden. Und viertens braucht es mehr Transparenz für Benchmarking, das Vertrauen der Versicherten und für eine effiziente Digitalisierung im Interesse der Versicherten.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/1/csm_Broker-Statistiken-Dashboards_jakub-zerdzicki-unsplash_4daabe77bd.webp" length="89726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11598</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2026 14:01:10 +0100</pubDate><title>Erneute Schwächung der Lohngleichheits-Analysen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erneute-schwaechung-der-lohngleichheits-analysen</link><description>Kritik am Entscheid der WBK-S</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats will die Lohngleichheitsanalysen schwächen, anstatt sie zu stärken. Damit ignoriert sie sowohl die geltenden Rechtsvorschriften als auch die immer noch bestehenden Lohndiskriminierungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diese Entscheidung als unverantwortlich und fordert stattdessen griffige Massnahmen gegen Lohndiskriminierung.</p><p>Die Kommission will Zulagen für Schicht- und Pikettdienst aus den Lohngleichheitsanalysen ausschliessen. Dieser Entscheid widerspricht dem gesetzlichen Rahmen und der Rechtsprechung und ist ein Affront gegen alle Arbeitnehmerinnen, die seit langem gegen die anhaltende Lohndiskriminierung in der Arbeitswelt kämpfen.</p><p>Die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse sieht vor, dass alle Lohnbestandteile in die Analyse einbezogen werden müssen. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten sind seit 2020 dazu verpflichtet, diese durchzuführen. Zulagen für Schicht- und Pikettdienste sind Bestandteile des Lohns, auch gemäss der herrschenden Lehre und Rechtsprechung zur Bundesverfassung, zum Gleichstellungsgesetz und zu anderen Rechtsgebieten wie dem Sozialversicherungs- oder Steuerrecht.</p><p>Unter völliger Missachtung dieses rechtlichen Rahmens hat die Kommission des Ständerats eine Motion angenommen, die vorsieht, diese Zulagen künftig bei den Lohnanalysen auszuklammern. Eine Erklärung des Arbeitgebers, dass sie nicht diskriminierend gestaltet sind und sowohl für Männer als auch für Frauen zugänglich sind, soll dafür genügen. Die Kommission öffnet damit Tür und Tor für Lohngleichheitsanalysen mit verfälschten Ergebnissen, die keine verlässlichen Informationen mehr über die Lohngleichheit in den Unternehmen liefern. Direkte oder indirekte Diskriminierungen könnten somit wegen der Intransparenz fortbestehen.</p><p>Zudem hat die Kommission zwei parlamentarische Initiativen knapp abgelehnt, die darauf abzielten, die regelmässige Wiederholung der Lohnanalysen sicherzustellen und diese über das im aktuellen Gesetz festgelegte Auslaufdatum 2032 hinaus fortzuführen. Ein vernichtender Zwischenbericht deckte kürzlich auf, dass mehr als jedes zweite Unternehmen gegen das Gesetz verstösst, indem es die vorgeschriebenen Lohnanalysen nicht ordnungsgemäss durchführt. Dennoch weigert sich die Kommission des Ständerats, Massnahmen zu ergreifen, um das Gesetz wirksamer zu gestalten.</p><p>Der SGB erinnert daran, dass Lohnungleichheiten hohe Kosten für die Frauen und die Wirtschaft bedeuten und sie nicht von selbst verschwinden werden. Laut der Schweizer Lohnstrukturerhebung (LSE) von 2022 verdienen Frauen im Durchschnitt immer noch 1354 Franken weniger pro Monat als Männer, was einem Lohnunterschied von 16.2 Prozent entspricht. Fast die Hälfte des geschlechtsspezifischen Lohnunterschieds (48.2 %) – im privaten und öffentlichen Sektor zusammengenommen – lässt sich nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter oder weiteres erklären. Dies bedeutet eine unerklärbare Lohndiskriminierung und konkreten Einkommensausfall von 652 Franken pro Monat im Portemonnaie der Frauen. Dieses Geld fehlt nicht nur den Frauen bei ihrem Lohn und ihrer Altersvorsorge. Es fehlt auch dem Staat in Form von Steuereinnahmen und den Sozialversicherungen durch weniger Beiträge an AHV, ALV und IV.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert das Parlament auf, die unverantwortlichen Entscheidungen der Ständerats-Kommission zu korrigieren und rasch zusätzliche und wirksame Massnahmen zu ergreifen, um Lohndiskriminierungen zu bekämpfen, anstatt sie zu tolerieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/c/csm_250630_Lohngleichheits-Aktion-1-c-Unia_563dae5a4d.webp" length="153442" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11596</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2026 09:45:00 +0100</pubDate><title>Bilaterale kündigen, Kaufkraft schwächen? NEIN zur SVP-Chaos-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-bilaterale-kuendigen-kaufkraft-schwaechen</link><description>Gewerkschaften und linke Parteien lancieren Abstimmungskampagne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die extreme Chaos-Initiative erzwingt die Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU. Der extreme Plan der SVP greift bereits, wenn die Schweiz 9,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, was einem Bevölkerungswachstum von bloss 4 Prozent entspricht. Der starre Bevölkerungsdeckel ist ein massiver Angriff auf die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung. Die drohende Rezession führt zur Vernichtung von Arbeitsplätzen sowie zu tieferen Löhnen und Renten. Ohne Bilaterale fällt auch der Lohnschutz weg. Fehlende Lohnkontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping. Die Initiative kommt zu einem brandgefährlichen Zeitpunkt: In einer Welt, die von Unsicherheit und Kriegen geprägt ist, wäre es fahrlässig, die stabilste und wichtigste Partnerschaft der Schweiz zu zerstören. Gewerkschaften und linke Parteien mobilisieren deshalb mit einer <a href="https://chaos-nein.ch" target="_blank" rel="noreferrer">breiten und sichtbaren Kampagne</a> gegen diese schädliche Initiative.</p><p>Gerade in Zeiten globaler Unsicherheit braucht die Schweiz stabile Beziehungen zu Europa und verlässliche Rechte für Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, Freundinnen und Freunde sowie Nachbarinnen und Nachbarn. Bei einem Ja zur Chaos-Initiative werden die 1,5 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger, die hier leben, zu Menschen zweiter Klasse. Sie müssten jederzeit damit rechnen, dass ihre Kinder oder Partnerinnen und Partner ausgewiesen werden, und auch ihr eigener Aufenthaltsstatus würde prekärer. Doch nur dank ihrer Arbeit funktioniert unser Land, zum Beispiel in der Pflege, auf dem Bau oder in der Gastronomie.</p><p>SP-Co-Präsident <strong>Cédric Wermuth</strong> betont an der Lancierungspressekonferenz: «Die SVP-Chaos-Initiative erzwingt die Kündigung der bilateralen Verträge. Gerade in einer Welt mit Trump ist die Schweiz mehr denn je auf stabile Beziehungen zu Europa angewiesen.» Für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft hätte eine Kündigung der Bilateralen gravierende Konsequenzen. Rund die Hälfte der Exporte geht in die EU. Ein eingeschränkter Marktzugang würde Investitionen bremsen, Unternehmen zur Abwanderung zwingen und Arbeitsplätze vernichten.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/7/csm_WenigerLohnWenigerRente_m_2d3d3dbd20.webp" length="175738" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11592</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2026 17:15:50 +0100</pubDate><title>Berufsbildung unter Druck: Jetzt braucht es konkrete Verbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/berufsbildung-unter-druck-jetzt-braucht-es-konkrete-verbesserungen</link><description>Bildungsbericht 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentlichte Bildungsbericht Schweiz 2026 zeigt eindeutig, dass die berufliche Grundbildung ein zentrales und erfolgreiches Fundament der Schweizer Wirtschaft bleibt. Gleichzeitig treten ihre strukturellen Schwächen immer deutlicher zutage. Der Mythos der «perfekten Berufsbildung» hält der Realität nicht stand. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert, dass die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Lernende verbessert werden. Dazu gehören mehr Ferien sowie ein besserer Gesundheitsschutz. Der Berufsabschluss für Erwachsene muss deutlich gefördert werden.</p><p>Der Bildungsbericht 2026 zeigt, dass wirtschaftliche Krisen zu einem direkten Rückgang des Lehrstellenangebots führen. Betriebe reduzieren oder stoppen ihre Ausbildungstätigkeit. Gleichzeitig dürfte sich der Lehrstellenmarkt in den kommenden Jahren aufgrund steigender Schulabgängerzahlen weiter anspannen. Es droht eine neue Lehrstellenknappheit, insbesondere weil Betriebe nicht automatisch wieder ausbilden. Bis 2033 wird ein Wachstum der Lernendenzahlen um 16% erwartet (insbesondere in den Berufsfeldern Informatik und Kommunikationstechnologie sowie Gesundheit und Soziales), während gleichzeitig viele Fachkräfte in Pension gehen. Das System steht damit unter doppeltem Druck. Mehr Ausbildungsbedarf trifft auf eine unsichere Ausbildungsbereitschaft der Betriebe.</p><h3 class="heading--h5">Strukturelle Defizite bei Qualität und Attraktivität</h3><p>Ein Viertel der Lernenden löst den Lehrvertrag vorzeitig auf. Nur 80% steigen wieder ein, 20% fallen nach einer Lehrvertragsauflösung ganz aus dem System. Das ist ein massives Qualitätsproblem und kein Randphänomen. Der Bericht benennt klar, dass tiefe Erfolgsquoten mit ungenügender betrieblicher Ausbildungsqualität zusammenhängen. Damit wird die Verantwortung der Lehrbetriebe deutlich, die seitens Lehraufsicht der Kantone bisher zu wenig eingefordert wird.</p><h3 class="heading--h5">Zu tiefe Löhne nach der Lehre</h3><p>Ein Lehrabschluss reduziert zwar das Arbeitslosigkeitsrisiko deutlich, führt aber gemäss Bildungsbericht nur zu einem Einkommensplus von durchschnittlich rund 10% gegenüber Ungelernten. Diesen traurigen Fakt belegte bereits die SGB-Lohnstudie: Jede:r dritte Beschäftigte mit Lehre arbeitet für einen Lohn unter 5'000 Franken. Das ist aus gewerkschaftlicher Sicht klar ungenügend.</p><h3 class="heading--h5">Profitables System für die Betriebe</h3><p>Die Wirtschaft verdient immer mehr an der Ausbildung von Lernenden. Berufslernende erwirtschafteten einen Nettonutzen von jährlich etwa 800 Mio. Franken. Pro Lehrjahr und Lehrverhältnis erarbeiteten sie durchschnittlich 4’500 Franken (Nettonutzen): rund 9'600 Franken für eine zweijährige EBA-Lehre, knapp 14’000 Franken für eine dreijährige EFZ-Lehre und sogar 17’500 Franken Nettonutzen für eine vierjährige EFZ-Lehre. Diese Befunde zeigen klar: mehr Ferien für eine bessere Erholung der Lernenden wären für die Betriebe finanzierbar.</p><h3 class="heading--h5">Soziale Ungleichheit und begrenzte Perspektiven</h3><p>Die sozioökonomische Herkunft bestimmt weiterhin stark den Bildungsweg und die Berufswahl. Chancengleichheit ist nicht gewährleistet. Jugendliche mit Migrationshintergrund haben aber grössere Schwierigkeiten, eine Lehrstelle zu finden und müssen deutlich mehr Bewerbungen einreichen als Schweizer Jugendliche. Auch die Durchlässigkeit bleibt begrenzt, denn eine tertiäre Ausbildung machen nur Wenige. Lediglich rund 20% treten innerhalb von acht Jahren nach dem Abschluss in eine höhere Berufsbildung ein, sogar nur 15% beginnen innerhalb dieser Zeit ein Fachhochschulstudium. Damit tritt nur ein kleiner Teil der Absolvent:innen mit Lehrabschluss in die Tertiärstufe über. Ohne Berufsmaturität sind die Chancen massiv eingeschränkt. Die Zahl der lehrbegleitenden BM1-Abschlüsse ist zwischen 2014 und 2023 sogar um 13% gesunken.</p><h3 class="heading--h5">Fehlende Nachqualifizierung von Erwachsenen</h3><p>Rund 530’000 Erwachsene verfügen gemäss Bildungsbericht über keinen Abschluss auf Sekundarstufe II, obwohl 70% von ihnen erwerbstätig sind. Rund 14% der 25- bis 64-Jährigen in der Schweiz verfügen über keine nachobligatorische Ausbildung. Das Potenzial für Berufsabschlüsse für Erwachsene ist enorm, aber die Betriebe, Branchenverbände und Kantone unterstützen hier klar zu wenig. Allen Sirenengesängen des Fachkräftemangels zum Trotz fehlt es nach wie vor am politischen Willen.</p><p>Geben wir der Berufslehre ihren Wert, den sie verdient! Die Ergebnisse des Bildungsberichtes 2026 müssen Konsequenzen haben. Der SGB fordert konkrete Verbesserungen:</p><p>• Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Lernende müssen verbessert werden. Dazu gehören mehr Ferien sowie ein besserer Gesundheitsschutz. Der Berufsabschluss für Erwachsene muss deutlich gefördert werden.</p><p>• Die Qualität der Ausbildung muss gesichert werden. Es braucht verbindliche Mindeststandards für Lehrbetriebe sowie mehr Unterstützung für Berufs- und Praxisbildner:innen sowie Kontrolle.</p><p>• Die Betriebe müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Es braucht Massnahmen, damit genügend Lehrstellen angeboten werden, beispielsweise durch die Förderung von Lehrbetriebsverbünden und Berufsbildungsfonds.</p><p>• Aufwertung der Lehre: Berufsbildung muss sich lohnen: Deshalb fordert der SGB für Leute mit abgeschlossener Berufslehre keine Löhne unter 5'000 Franken.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl_85714e9ee5.webp" length="201844" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11588</guid><pubDate>Thu, 19 Mar 2026 12:28:46 +0100</pubDate><title>Ständerat kommt seiner Verantwortung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente nach</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-kommt-seiner-verantwortung-zur-finanzierung-der-13-ahv-rente-nach</link><description>Ständerats-Plenum stimmt Mischfinanzierung zu</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat ist heute der vorberatenden Sozialkommission gefolgt und hat sich erneut dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente mit einer Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Der Schweizerisches Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt diese solide und sozial ausgewogene Finanzierung. Klar ist vor den Beratungen im Nationalrat: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen.</p><p>Die Entscheidung des Ständerats zeugt von staats- und sozialpolitischer Verantwortung: Das klare Ja zur 13. AHV-Rente der Bevölkerung verlangt eine soziale und dauerhafte Finanzierung. Der Entscheid des Ständerats gewährleistet eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die unbefristete Mischfinanzierung auch im Nationalrat eine Mehrheit findet. Denn: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus.</p><p>Für die Arbeitnehmenden steht den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit über 25 Jahren gegenüber. Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar: Wie der SGB mehrfach aufgezeigt hat, sind die Lohnbeiträge für die Arbeitgeber seit 2021 stark gesunken. Sie bezahlen jetzt sogar weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren.</p><p>Vor den Beratungen im Nationalrat ist deshalb klar: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen. Dem hat das Volk jedoch 2024 eine überdeutliche Absage erteilt.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_DSC_7979_63723ae457.webp" length="678364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11587</guid><pubDate>Thu, 19 Mar 2026 11:14:29 +0100</pubDate><title>Aktive Politik der SNB gegen die Überbewertung nötig: Der Franken muss uns nützen, nicht schaden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aktive-politik-der-snb-gegen-die-ueberbewertung-noetig-der-franken-muss-uns-nuetzen-nicht-schaden</link><description>Kommentar des SGB zur geldpolitischen Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken hat sich in den letzten Monaten deutlich aufgewertet. Mittlerweile liegt der von der Schweizerischen Nationalbank SNB berechnete reale Aussenwert bei über 120. Das gab es in den letzten 50 Jahren nur im Sommer 2010, als der Frankenkurs völlig ausser Kontrolle war. Die durch den Irankrieg gestiegenen Unsicherheiten erhöhen den Aufwertungsdruck. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB erwartet von der SNB, dass sie eine aktive Geldpolitik gegen Auf- und Überbewertung des Frankens betreibt. Die heutige Ankündigung, dass die SNB einer «raschen und übermässigen Aufwertung» entgegenwirkt, ist ungenügend. Denn sie bedeutet, dass die SNB eine weitere Aufwertung zulassen wird.</p><p>Dass der Franken stark überbewertet ist, zeigt u.a. die zunehmend angespannte Situation in Teilen der Industrie. In den letzten Monaten gab es deutlich mehr Firmenschliessungen und Massenentlassungen. Der Schweizer Franken – unsere eigene Währung – wird immer mehr zum Nachteil für unsere eigene Wirtschaft. Die Export- und Industriefirmen äussern sich besorgt. Umfragen zeigen, dass der überbewertete Franken für eine grosse Mehrheit von ihnen Problem ist. Das ausgerechnet in einer Situation, in der sich grosse Länder wie die USA verstärkt abschotten bzw. wie China den eigenen Firmen mit Subventionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.</p><p>Der Franken ist unsere eigene Währung. Sie muss uns nützen und nicht schaden. Der SGB erwartet von der SNB, dass sie sich aktiv gegen die Auf- und Überbewertung des Frankens engagiert. Das beginnt mit einer klaren Kommunikation, dass der Franken stark überbewertet ist und dem Gesamtinteresse des Landes zuwiderläuft – plus die Ankündigung, diese falsche Wechselkursentwicklung mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten zu bekämpfen. Nicht nur mit Deviseninterventionen, sondern wenn nötig auch mit Negativzinsen und weiteren Instrumenten. Die SNB hat das Monopol beim Franken. Das hat den Vorteil, dass bereits eine klare Kommunikation grosse Wirkung entfaltet. In der Vergangenheit hat die SNB die geldpolitischen Rahmenbedingungen damit erfolgreich beeinflusst.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.webp" length="227042" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11585</guid><pubDate>Tue, 17 Mar 2026 16:19:50 +0100</pubDate><title>SGB unterstützt das Personal beim Stadtbus Winterthur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-unterstuetzt-das-personal-beim-stadtbus-winterthur</link><description>Solidarität des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds in der aktuellen Auseinandersetzung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Verkehr verschlechtern sich. In Winterthur haben die Arbeitnehmenden über ein Jahr lang vergeblich versucht, ernsthafte Verhandlungen zu führen. Sie sahen sich gezwungen, am 3. März in den Streik zu treten.</p><p>Der Stadtrat mit seiner rot-grünen Mehrheit muss auf die legitimen Forderungen eintreten:</p><ul><li>Bessere Entschädigung der Nacht- und Sonntagsstunden. Diese sind neu bereits ab 20 Uhr statt erst ab 22 Uhr anzurechnen.</li><li>Schluss mit kurzfristig angesetzten Einspringerdiensten.</li><li>Abschaffung der Minusstunden.<br>&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Verkehr</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_Stadtbusse_Winterthur_cc-by-sa-JoachimKohlerHB_3c3df63771.webp" length="243678" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11583</guid><pubDate>Tue, 17 Mar 2026 14:26:03 +0100</pubDate><title>Angriff auf Geringverdienende und die Verfassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-geringverdienende-und-die-verfassung</link><description>Ständerat will Löhne senken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen sollen künftig weniger verdienen. Betroffen wäre vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, in der Reinigung oder in Coiffeursalons. Existenzsicherende Löhne von Tausenden Arbeitnehmenden sind damit in Frage gestellt. Der Ständerat bricht mit seinem Entscheid bewusst die Verfassung.</p><p>Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat hat sich heute dafür ausgesprochen, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für Beschäftigte mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten sollen. GAV-Beschäftigte, die heute bereits einen kantonalen Mindestlohn erhalten, sollen künftig keine Mindestlohnerhöhungen mehr bekommen. GAV-Beschäftigte in Kantonen und Gemeinden, die in Zukunft einen Mindestlohn einführen, würden den Mindestlohn nie erhalten.</p><h3 class="heading--h5">Frontalangriff auf Geringverdienende</h3><p>Der Beschluss des Ständerats ist ein Frontalangriff auf Geringverdienende. Mindestlöhne verbessern nachweislich die tiefsten Löhne. Dank Mindestlöhnen können Arbeitnehmende von ihrem Lohn leben. Nicht zuletzt verringern Mindestlöhne die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, da viele Frauen zu Tiefstlöhnen arbeiten. Der Ständerat ermöglicht den Arbeitgebern mit seinem Entscheid Gewinne auf dem Buckel von Tieflohnbeschäftigten. Dafür zahlen nicht nur die Arbeitnehmenden selbst. Auch die Familien der Tieflohnbeschäftigten und die Allgemeinheit tragen die Kosten. Sie werden nun wieder einspringen müssen, wenn der Lohn auch bei einem Vollzeitpensum nicht zum Leben reicht.</p><h3 class="heading--h5">Bewusst verfassungswidrig</h3><p>Der Ständerat verletzt mit seinem Entscheid die Verfassung und den Föderalismus, obwohl Bundesrat und Kantone unmissverständlich darauf hingewiesen haben. Die GAV-Ausnahme läuft den Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats und den demokratischen Entscheiden in Kantonen und Gemeinden zuwider. Trotzdem hat sich die Mehrheit darüber hinweggesetzt, um den Arbeitgebern insbesondere im Gastgewerbe weiterhin Hungerlöhne zu ermöglichen.</p><h3 class="heading--h5">Unzureichende Besitzstandswahrung</h3><p>Die Wahrung des Besitzstands, wie sie der Ständerat beschlossen hat, ändert an der Verfassungswidrigkeit wenig. Und auch sie führt zu tieferen Löhnen, weil sich die kantonalen Mindestlöhne in Genf und in Neuenburg und der kommunale Mindestlohn in Luzern schleichend entwerten. Vor allem verhindert sie, dass künftige Mindestlöhne ihre volle Wirkung entfalten können. Der Ständeratsmehrheit verhindert damit, dass in Zürich und Winterthur Tausende Tieflohnbeschäftigte, den vom Stimmvolk gewollten Mindestlohn erhalten. In weiteren Kantonen und Gemeinden (Waadt, Wallis, Tessin, Jura sowie den Städten Bern und Biel) schränkt der Ständerat den Spielraum laufender Initiative ein.</p><h3 class="heading--h5">Schwächung des Lohnschutzes</h3><p>Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und das Parlament schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Der SGB wird sich mit aller Kraft gegen diesen Angriff auf die Mindestlöhne wehren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/9/csm_coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages_4d272de241.webp" length="132158" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11577</guid><pubDate>Mon, 16 Mar 2026 09:15:00 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP-Chaos-Initiative: Jobs und Löhne verteidigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-jobs-und-loehne-verteidigen-rede-maillard</link><description>Redebeitrag von SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard an der Medienkonferenz von Bundesrat und Sozialpartnern</description><content:encoded><![CDATA[<p><i><sup>Es gilt das gesprochene Wort</sup></i></p><p class="lead">Die extreme SVP-Initiative hat gefährliche Folgen für unser Land. Sie bedroht Jobs, Löhne und Renten. Um die Einwanderung zu stoppen, nimmt sie tatsächlich eine Rezession in Kauf. Gleichzeitig drohen höhere Krankenkassenprämien. Die Initiative greift bereits bei 9.5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Das entspricht einem minimalen Bevölkerungswachstum von rund vier Prozent. Dann stehen zentrale soziale Errungenschaften auf dem Spiel. Dazu gehören insbesondere die flankierenden Massnahmen, welche die Löhne und Rechte der Arbeitnehmenden schützen. Die SVP will diese Schutzmassnahmen seit Jahren abschaffen.</p><p>Diese Initiative bringt Chaos. Denn eine Annahme führt zur Kündigung der Bilateralen Verträge mit der Europäischen Union. Dabei steht die Weltwirtschaft ohnehin schon unter Druck: Die USA wenden sich zunehmend vom multilateralen Handel ab. China versucht mit Subventionen und Dumping seine Industrien zu stärken. Gerade in dieser Situation würde die SVP die Schweiz vom wichtigsten Handelspartner EU ohne Not abschneiden. Man kann schon über Wachstumsmüdigkeit sprechen, aber am Ende zahlen die Arbeitnehmenden den Preis dieser angeordneten Rezession.</p><p>Wirtschaftliche Unsicherheit und Krisen sind Gift für die Löhne. Wenn Unternehmen weniger investieren und weniger exportieren können, geraten auch die Einkommen unter Druck. Und wenn gleichzeitig der Lohnschutz geschwächt wird, öffnet das Tür und Tor für Lohndumping. Genau das droht, wenn die Bilateralen und damit auch die flankierenden Massnahmen unter Druck geraten.</p><h3 class="heading--h5">Der starre Bevölkerungsdeckel bedroht unsere Renten.</h3><p>Die AHV funktioniert, weil viele Berufstätige Beiträge einzahlen. Ein grosser Teil der Menschen, die in die Schweiz einwandern, ist jung und arbeitet. Ihre Beiträge stabilisieren unsere Sozialversicherungen. Wenn diese Beiträge fehlen, entstehen grosse Finanzierungslücken. Der Druck auf die Renten steigt.</p><p>Auch bei den Pensionskassen drohen Verluste. Analysen zeigen, dass die Renten um bis zu 2’500 Franken pro Jahr sinken. Zusätzlich schwächen höhere Preise und wirtschaftliche Unsicherheit die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner.&nbsp;</p><p>Ein weiterer Punkt wird im politischen Streit oft vergessen. Die Schweiz steht vor einer demografischen Realität: Die Bevölkerung altert. Ohne Zuwanderung gibt es immer weniger junge Menschen, die arbeiten, Beiträge zahlen und unsere Wirtschaft tragen. Schon jetzt kommen pro 100 Frauen im gebärfähigen Alter langfristig nur noch rund 65 Töchter nach. Das heisst, dass in unserem Land, ohne Zuwanderung, in der nächsten Generation mindestens ein Drittel weniger Kinder zur Welt kommen. Unsere Bevölkerung wird schrumpfen und altern. Wirtschaftlicher Niedergang wäre die Folge.</p><p>Die Urheber der Chaos-Initiative tun so, als könne man Migration einfach mit neuen Kontingenten steuern. Doch die Geschichte zeigt etwas anderes. In Zeiten wirtschaftlichen Wachstums war die Zuwanderung auch früher hoch, selbst unter einem Kontingentssystem. Der Unterschied war lediglich, dass viele Menschen ohne Rechte arbeiteten, schlecht bezahlt wurden oder sogar schwarz beschäftigt waren.</p><p>Die Personenfreizügigkeit hat diese Zustände verbessert. Sie sorgt dafür, dass Menschen legal arbeiten, soziale Rechte haben und Mindeststandards gelten. Das schützt auch die Löhne der Arbeitnehmenden in der Schweiz.</p><h3 class="heading--h5">Gravierende Folgen für Service public und Krankenkassen-Prämien</h3><p>Hinzu kommt ein weiterer zentraler Punkt. Unsere Wirtschaft und unser Service public funktionieren heute auch dank Fachkräften aus dem Ausland. Im Gesundheitswesen etwa kommt rund die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland. Auch ein grosser Teil des Pflegepersonals stammt aus anderen Ländern. Wenn diese Fachkräfte fehlen, gerät die Versorgung unter Druck. Erfahrungen aus Grossbritannien nach dem Brexit zeigen, was dann passiert: weniger Personal, schlechtere Versorgung und höhere Risiken für Patientinnen und Patienten.</p><p>Und schliesslich hat die Initiative auch Folgen für die Krankenkassenprämien. Berufstätige zahlen im Durchschnitt deutlich mehr Prämien ein, als sie Leistungen beziehen. Diese Beiträge helfen, die Gesundheitskosten der älteren Bevölkerung zu finanzieren. Wenn die Zahl der Berufstätigen sinkt, fehlt dieses Geld. Die Folge sind steigende Prämien für alle.</p><p>Diese Initiative ist nicht im Interesse der Arbeitnehmenden.<br>Sie ist nicht im Interesse der Rentnerinnen und Rentner.<br>Und sie ist nicht im Interesse unseres Landes.</p><p>Denn sie gefährdet Arbeitsplätze, setzt den Lohnschutz aufs Spiel und schwächt unsere Renten. In Zeiten globaler Unruhe und zunehmender Handelskonflikte, in denen auch die Schweiz zwischen die Fronten geraten kann, können wir uns ein solches Experiment schlicht nicht leisten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Gewerkschaften werden sich deshalb mit einer sichtbaren Kampagne klar für ein Nein zu dieser Initiative einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_260316_MK-ChaosIniNein_FSchuetz_2_7f20d6f9ed.webp" length="134750" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11573</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 11:11:49 +0100</pubDate><title>Jobs und Löhne verteidigen - Nein zur Abschottung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/jobs-und-loehne-verteidigen-nein-zur-abschottung</link><description>Gewerkschaften mobilisieren zum 1. Mai 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Kriege, Zölle und Katastrophen: Die Unsicherheit in der Welt wächst! Gerade jetzt bringt die SVP eine extreme Initiative an die Urne, mit der die Schweiz ins Chaos stürzen könnte. Eine Annahme würde zur Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU führen, unserem engsten Handelspartner. Damit stellt sie eine Gefahr für unsere Arbeitsplätze dar. Das Schweizer Lohnniveau ist ebenfalls bedroht. Denn mit dem Ende der Personenfreizügigkeit wird auch der Lohnschutz wegfallen. Und Fehlende Kontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping.</p><p>Am 1. Mai 2026 mobilisieren die Gewerkschaften deshalb unter dem Motto:</p><h3 class="heading--h5">Jobs und Löhne verteidigen - Nein zur Abschottung</h3><p>Die Schweiz und die EU-Staaten werden durch Trump-Amerika politisch und wirtschaftlich massiv unter Druck gesetzt. Ausgerechnet in diesen unsicheren Zeiten die Brücken zu unseren Nachbarn einzureissen, wäre brandgefährlich: Studien zum radikalen SVP-Experiment sehen eine sinkende Wirtschaftsleistung, weniger Investitionen und Entlassungen voraus.</p><p>Die Einschränkung von Aufenthaltsrecht und Familiennachzug würde zur Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen führen. Parallel dazu würde es keine Lohnkontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen mehr geben. Lohndumping und Schwarzarbeit würden ausufern. Das hätte dramatische Folgen für alle Arbeitnehmenden!</p><p>Zudem gefährdet die Initiative unsere Renten. Da es immer mehr Pensionierte gibt, hätte der Bevölkerungsdeckel zur Folge, dass der Anteil an Berufstätigen in der Gesamtbevölkerung immer kleiner werden muss. Mit dem Wegfall der Personenfreizügigkeit würde die AHV hunderttausende Beitragszahlende und Milliarden an Einnahmen verlieren. Immer weniger Beschäftigte müssten die Renten von immer mehr Pensionierten finanzieren. Gleichzeitig treibt wirtschaftliche Abschottung die Teuerung an. Die Folgen: weniger Geld in der AHV und weniger Kaufkraft für Rentnerinnen und Rentner.</p><p>Darum mobilisieren wir am 1. Mai gegen die drohende Abschottung: Jobs und Löhne verteidigen!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_250501_Zuerich-Demostart_0aa59a9df0.webp" length="499160" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11570</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 10:00:00 +0100</pubDate><title>Nach dem Prämien-Hammer droht ein Franchise-Hammer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neben-dem-praemien-hammer-sicher-nicht-auch-noch-ein-franchise-hammer</link><description>Parlament und Bundesrat wollen Bevölkerung noch mehr belasten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bundesrat und Parlament sind bei der Finanzierung des Gesundheitswesens schon lange auf Abwegen. Die Sorge Nummer 1 der Bevölkerung wird fast komplett ignoriert. Und nun soll auch noch die Mindestfranchise steigen. Die geplante Zusatzbelastung für die Bevölkerung ist für den SGB inakzeptabel.</p><p>Die fast untragbare Last der Krankenkassenprämien ist in allen Umfragen die Sorge Nummer 1 der Bevölkerung. Was noch dazu kommt: Auch bei den zusätzlich selbst getragenen Gesundheitskosten (Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt) sind die Haushalte völlig am Anschlag. Im Vergleich der OECD-Länder steht die Schweiz diesbezüglich fast einsam an der Spitze.</p><p>Als ob diese Tatsachen nicht Grund genug wären, die Bevölkerung endlich wirksam zu entlasten, planen Bundesrat und Parlament genau das Gegenteil: Mit der heute vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebenen KVG-Revision soll die Mindestfranchise massiv erhöht werden. Letztere soll dabei zunächst an die "aktuelle Kostensituation" angepasst werden und danach periodisch weiter steigen. Und dies, obwohl die durchschnittlich von den Versicherten selbst getragenen Gesundheitskosten allein über die letzten fünf Jahre um 12 Prozent zugenommen haben.</p><p>Dieses Ansinnen ist völlig realitätsfremd und komplett unsolidarisch. Eine höhere Mindestfranchise würde allen voran ältere sowie chronisch kranke Versicherte treffen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands keine Möglichkeit haben, eine höhere Franchise zu wählen. Auch schadet die Massnahme der öffentlichen Gesundheit insgesamt. Denn die bereits viel zu hohe Kostenbeteiligung der Versicherten zwingt schon heute immer mehr PatientInnen zu einem gefährlichem Leistungsverzicht. Die Folgen: Unnötiges menschliches Leid und insgesamt höhere Kosten für alle.</p><p>Der SGB hatte diese Vorlage von Beginn weg bekämpft und wird dies weiter tun. Anstatt die "Mindestfranchisen den realen Gegebenheiten anpassen" – so der Titel der ursprünglichen Motion – müsste das Parlament endlich dringend die Finanzierung des Gesundheitswesens den "realen Gegebenheiten" anpassen. Heisst: Jene, die viel zu geben haben, sollen auch mehr bezahlen. Ganz einfach so wie überall sonst in Europa.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/6/csm_junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores_21d1017115.webp" length="53840" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11571</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 09:26:00 +0100</pubDate><title>SGB sagt Ja zum Europa-Paket – Nein zur Liberalisierung der Stromversorgung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-sagt-ja-zum-europa-paket-nein-zur-liberalisierung-der-stromversorgung-botschaft</link><description>Bundesrat Botschaft zu den Bilateralen III</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat bestätigt heute das gesamte Lohnschutzpaket. Wenn das Parlament diesen Kompromiss ohne Abstriche bestätigt, kann der SGB das Europa-Paket grundsätzlich unterstützen. Das Stromabkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung lehnt der SGB hingegen ab.</p><p>Der SGB unterstützt das Europa-Paket, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Mitten in Europa ist die Schweiz auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen, gerade in einer Zeit geopolitischer Umbrüche und zunehmender Unsicherheit im globalen Handel. Zudem ist die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen flankierenden Massnahmen ein Fortschritt für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Entscheidend ist deshalb, dass die im Paket vorgesehenen 14 Massnahmen zum Lohnschutz vollständig umgesetzt werden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Europa-Paket den Interessen der Arbeitnehmenden dient.</p><p>Gleichzeitig lehnt der SGB das geplante Stromabkommen ab. Es würde den bewährten Service public in der Stromversorgung schwächen und die funktionierende Grundversorgung gefährden. Was das bedeuten kann, hat sich erst kürzlich im Zuge des Ukraine-Kriegs gezeigt. In liberalisierten Märkten kam es zu extremen Preisanstiegen. In einem Umfeld mit stark schwankenden Energiepreisen auf den Weltmärkten sind stabile Preise und öffentliche Kontrolle über die Margen wichtiger denn je. Das Abkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung in der Schweiz gefährden eine stabile, bezahlbare und ökologische Stromversorgung. Die Energieversorgung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.</p><p>Unabhängig von den Bilateralen III ist für den SGB zentral, die bilateralen Verträge im Grundsatz zu erhalten. Priorität hat deshalb auch, die SVP-Chaos-Initiative vom 14. Juni zu verhindern. Ein Ja zu dieser Initiative würde zur Kündigung der Bilateralen I und II führen und die Schweiz in Europa abschotten. Das würde der Schweiz insgesamt und insbesondere den Arbeitnehmenden schaden.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih_01adcd55e2.webp" length="270970" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11609</guid><pubDate>Wed, 11 Mar 2026 12:23:00 +0100</pubDate><title>Nicht die Zuwanderung ist schuld an der Wohnungsnot, sondern die Politik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nicht-die-zuwanderung-ist-schuld-an-der-wohnungsnot-sondern-die-politik</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinnütziger, also nicht am Profit orientierter Wohnungsbau hat in der Schweiz eigentlich eine lange – auch gewerkschaftliche – Tradition. Nur leider mittlerweile eine viel zu geringe Bedeutung: Schweizweit sind heute nicht einmal 4 Prozent aller Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauträger. Angesichts der horrenden Mieten und der Lage auf dem Wohnungsmarkt (siehe auch Grafik) ist die Dringlichkeit einer Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus offenkundig. Doch obwohl die dazu bestehenden Instrumente durchaus Möglichkeiten bieten, herrscht politisch sowohl beim Bund als auch in den meisten Kantonen seit Jahren Stillstand. Aktuell spielt dies vor allem den ZündlerInnen der Chaos-Initiative in die Hände. Denn sie behaupten landauf, landab, dass die Zuwanderung schuld sei an der Wohnungsnot. Schwachsinn: Es ist die Politik genau dieser und weiterer Kreise, die – am Gängelband der Immobilienlobby – alle wohnbaupolitischen Fortschritte konsequent blockiert.</p><p>Gemäss Verfassung muss der Bund den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern. Dazu gibt es seit bald 25 Jahren auch ein Gesetz, welches bis anhin allerdings nur äusserst beschränkt Anwendung gefunden hat. Immerhin: Es existieren zwei Instrumente der sogenannten indirekten Wohnraumförderung. Über diese Instrumente vergibt der Bund Darlehen zu günstigen Konditionen bzw. bürgt für zinsgünstiges Kapital. Damit wird das Bauen günstiger, und so auch das Wohnen. Nur: Die beiden genannten Töpfe sind am Anschlag, sie werden sogar regelrecht überrannt. Im entsprechenden Jahresbericht steht dazu: «[Wir verzeichnen] eine aussergewöhnlich hohe Nachfrage nach Finanzierungen. [...] Es können deshalb leider nicht alle Finanzierungsanfragen abgedeckt werden».</p><p>Das muss sich nun möglichst schnell ändern: Das Vergabevolumen dieser beiden Töpfe muss massiv erhöht werden. Einfacher und schneller lässt sich der gemeinnützige Wohnungsbau zumindest auf Bundesebene aktuell nicht fördern. Kosten tut das die Steuerzahlenden rein gar nichts – im Gegenteil: Der Bund verdient sogar direkt daran! Nur halt einfach weniger, als es die Banken mit ihren viel zu hohen Zinsen tun würden.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/7/csm_Wohnungsprobleme-Mieter_iStock-skynesher_1434333253_e7ee32b551.webp" length="92420" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11567</guid><pubDate>Tue, 10 Mar 2026 15:40:32 +0100</pubDate><title>Der Weg ist frei, Lücken in der Arbeitslosenversicherung für Schwangere zu schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-weg-ist-frei-luecken-in-der-arbeitslosenversicherung-fuer-schwangere-zu-schliessen</link><description>SGB begrüsst Entschluss des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das klare Votum des Parlaments, die Lücken in der Arbeitslosenversicherung für schwangeren Frauen zu schliessen. Der Druck hat gewirkt, endlich diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen: Schwangere sollen vor der Entbindung nicht länger ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Und zweitens soll die Anzahl der Taggelder erhöht werden, die ihnen bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden können.</p><p>Der Nationalrat hat sich dem Beschluss des Ständerats vom vergangenen September angeschlossen und einer Motion zugestimmt, die den Weg ebnet für einen besseren Schutz von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung. Derzeit verlieren jedes Jahr etwa 500 Frauen ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld, selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge gezahlt haben.</p><p>Zu verhindern, dass sie ihren Leistungsanspruch verlieren, verursacht nur minimale zusätzliche Kosten: 0.12&nbsp;Prozent der Ausgaben der Arbeitslosenversicherung, d. h. 8&nbsp;Millionen Franken von insgesamt 7 Milliarden Franken. Angesichts eines Einnahmenüberschusses von 1.4&nbsp;Milliarden Franken im Jahr 2024 fallen die zusätzlichen Kosten im Budget der Versicherung kaum ins Gewicht, sind jedoch für die betroffenen Frauen von grosser Bedeutung. So wird verhindert, dass sie in eine prekäre Lage geraten, in einer Zeit in der sie sich auf die Geburt vorbereiten sollten.</p><p>Darüber hinaus will das Parlament, schwangeren Arbeitslosen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit mehr Taggelder gewähren. Derzeit erhalten die Betroffenen nach Ablauf von 30 aufeinanderfolgenden Tagen keine weitere Arbeitsunfähigkeitsentschädigung mehr und stehen dann ohne Einkommen da. Die 30 Tage sind jedoch schnell aufgebraucht, da schwangere Frauen während ihrer Schwangerschaft im Durchschnitt sechs Wochen lang arbeitsunfähig sind.</p><p>Das Engagement des SGB und weiterer Organisationen hatte Erfolg und konnte das Parlament davon überzeugen, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das Dossier geht nun zurück an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Der Gewerkschaftsbund wird die weiteren Arbeiten zur Umsetzung dieser Reform weiter aufmerksam begleiten.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/b/csm_Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio_3c0755d52c.webp" length="66094" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11565</guid><pubDate>Tue, 10 Mar 2026 10:34:46 +0100</pubDate><title>Nationalrat knickt vor Immobilienlobby ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalrat-knickt-vor-immobilienlobby-ein</link><description>Wohnbauförderung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute Massnahmen gegen die Wohnungsnot abgelehnt. Die Mieten sind vielerorts zu hoch. Eine Stärkung der Bundesförderung für den gemeinnützigen Wohnungsbau wäre dringend notwendig. Die Mietpreisexplosion der letzten Jahre frisst der arbeitenden Bevölkerung empfindlich an der Kaufkraft.<br>Das Problem ist offensichtlich und die Lösungen liegen auf der Hand. Eine wirksame Massnahme wäre eine deutliche Aufstockung der Bundesförderung für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Diese Förderung wirkt doppelt: Sie schafft zusätzlichen Wohnraum und sorgt gleichzeitig dafür, dass dieser Wohnraum bezahlbar bleibt.</p><p>In der Schweiz hat der gemeinnützige Wohnungsbau zwar eine lange Tradition, seine Bedeutung ist heute jedoch viel zu klein. Weniger als vier Prozent aller Mietwohnungen gehören gemeinnützigen Bauträgern. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt muss sich das ändern.<br>Die Dringlichkeit ist klar. Zwar müssen die Kantone eine zentrale Rolle übernehmen. Doch auch der Bund hat wichtige Instrumente, um den gemeinnützigen Wohnungsbau zu stärken. Konkret geht es um eine Aufstockung der beiden Förderinstrumente Fonds de Roulement und Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger.</p><p>Der Bundesrat hatte dem Parlament jedoch lediglich eine Verlängerung der bestehenden Instrumente auf dem viel zu tiefen heutigen Niveau vorgeschlagen. Die Gewerkschaften kritisierten diesen Ansatz. Angesichts der Wohnungsnot reicht es nicht, den gemeinnützigen Wohnungsbau einfach am Leben zu halten. Er muss deutlich gestärkt werden.</p><p>Der Nationalrat hat eine solche Stärkung nun abgelehnt. Das ist unverständlich. Denn einfacher und schneller lässt sich der gemeinnützige Wohnungsbau auf Bundesebene derzeit kaum fördern als über eine Aufstockung der Eventualverpflichtungen der Emissionszentrale sowie des Zahlungsrahmens des Fonds de Roulement.</p><p>Für die Steuerzahlenden entstehen dadurch keine Kosten. Im Gegenteil: Der Bund verdient daran sogar. Allerdings etwas weniger, als wenn die Finanzierung vollständig über Banken erfolgt. Nun ist der Ständerat gefordert. Er muss den Entscheid des Nationalrats korrigieren und den gemeinnützigen Wohnungsbau endlich wirksam stärken.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.webp" length="642014" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11561</guid><pubDate>Sun, 08 Mar 2026 12:27:00 +0100</pubDate><title>Jetzt SRG nicht weiter schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/jetzt-srg-nicht-weiter-schwaechen</link><description>Klares Votum zum medialen Service public</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der klaren Ablehnung der Halbierungsinitiative bestätigt die Bevölkerung erneut, dass sie eine starke, in allen Landesteilen verankerte SRG mit einem Vollangebot will. Dieser mediale Service public ist in Zeiten von Falschnachrichten und Desinformation wichtiger denn je. Für die Zukunft heisst dies: Die SRG darf nicht weiter geschwächt werden, weder im Rahmen der neuen Konzession noch über Vereinbarungen mit den VerlegerInnen. Bei den laufenden Sparprogrammen muss mit viel Umsicht vorgegangen werden – insbesondere beim Personal.</p><p>Nach dem überklaren Nein der Bevölkerung zur Abschaffung der SRG vor acht Jahren («No Billag») ist auch die mit der 200-Franken-Initiative geforderte Halbierung der SRG deutlich in der Volksabstimmung gescheitert. Damit ist ein für alle Mal klar: Die Schweizer Bevölkerung will eine starke SRG, die mit einem breiten Angebot im ganzen Land verankert ist. Leider ist der Bundesrat den InitiantInnen in vorauseilendem Gehorsam schon viel zu weit entgegengekommen und hat in undemokratischer Weise viel zu weitgehende Einschnitte im Budget der SRG beschlossen. Diese müssen nun über die nächsten Jahre mit diversen Sparprogrammen umgesetzt werden. Der SGB wird darauf pochen, dass es dabei möglichst wenige Einschnitte gibt und insbesondere das Personal korrekt behandelt wird.</p><p>Darüber hinaus bedeutet das klare Votum von heute aber insbesondere, dass am Kernauftrag der SRG nicht gerüttelt werden darf. Die Ankündigungen des Medienministers, im Rahmen der anstehenden Erneuerung der SRG-Konzession auf inhaltlicher Ebene weitere Einschnitte zu beschliessen, sind halt- und mit dem heutigen Abstimmungsresultat auch rückhaltlos. Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport für alle Landesteile und Sprachregionen – so sieht es die Konzession heute vor: Dabei muss es bleiben. Nur so kann die SRG sicherstellen, dass in der kleinräumigen Schweiz alle Sprach- und Randregionen Zugang zu qualitativ hochstehenden, von finanziellen und politischen Interessen unabhängigen Inhalten haben. Weiter ist der SGB klar der Meinung, dass sich die SRG nicht an die mit dem Verlegerverband getroffene Vereinbarung zu halten hat. Diese Vereinbarung würde den Aktionsradius der SRG auf allen Ebenen massiv einschränken. Vor allem aber war sie darauf aufgebaut, dass sich die VerlegerInnen im Gegenzug aktiv und geschlossen gegen die Halbierungsinitiative engagieren, was so keineswegs der Fall war, teilweise ganz im Gegenteil.</p><p>Enttäuscht ist der SGB über die Ablehnung des Klimafonds. Die Frage bleibt unbeantwortet, wie die Schweiz den Volksentscheid für «Netto null» bis 2050 umsetzen will und kann. Klar ist, dass es dafür massive Investitionen in den Umbau des Energie- und Mobilitätssystems brauchen wird. Der SGB wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die dringend nötigen Investitionen von der öffentlichen Hand kommen. Doch auch die Privatwirtschaft wird ihren Beitrag leisten müssen. Dafür braucht es entsprechende gesetzliche Vorgaben und Anreize, die insbesondere im Rahmen der Vorlage für das CO2-Gesetz ab 2030 gesetzt werden müssen. Für die Gewerkschaften gilt dabei, dass jede künftige Klimapolitik nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie gerecht vonstatten geht, die heute schon stark von der Klimaerhitzung betroffenen Arbeitnehmenden stärkt sowie nachhaltige, gesunde und gut bezahlte Arbeit schafft.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/2/csm_SRG_Regieraum-1_sm_863998a159.webp" length="165724" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11559</guid><pubDate>Mon, 02 Mar 2026 14:41:55 +0100</pubDate><title>Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-die-separate-besteuerung-von-geldspielgewinnen-am-steuerrechtlichen-wohnsitz-im-zeitpunkt-der-resultatermittlung</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zum «Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11557</guid><pubDate>Mon, 02 Mar 2026 14:32:06 +0100</pubDate><title>Anpassung der Rechtsform der RUAG MRO Holding AG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/anpassung-der-rechtsform-der-ruag-mro-holding-ag</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur «Anpassung der Rechtsform der RUAG MRO Holding AG». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11555</guid><pubDate>Mon, 02 Mar 2026 11:07:24 +0100</pubDate><title>Bundesbeschluss über die Unterstützung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesbeschluss-ueber-die-unterstuetzung-der-olympischen-und-paralympischen-winterspiele-2038</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>In Bezug auf die Olympischen und Paralympischen Winterspiele befürwortet der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine bescheidene Beteiligung des Bundes, da das dezentrale Konzept die bestehende Infrastruktur nutzt und nachhaltiger ist als frühere Projekte. Kritisch sieht der SGB jedoch den Finanzrahmen: Das Budget des Vereins beläuft sich auf 2,215 Mrd. Franken, die öffentliche Beteiligung auf 332 Mio. Franken; Bundesbeiträge sollten nur bei gleichzeitiger kantonaler Mitfinanzierung fliessen.&nbsp;</p><p>Zentral ist für den SGB die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und Löhne, die bisher im Bundesbeschluss nicht erwähnt werden. Dies muss im Konzept ergänzt werden. Zudem fordert der SGB die Zulassung eines fakultativen Referendums, um die Akzeptanz der Spiele in der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11553</guid><pubDate>Mon, 02 Mar 2026 10:24:51 +0100</pubDate><title>Unwetterbewältigungsgesetz 2024 und Kreditbeschluss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unwetterbewaeltigungsgesetz-2024-und-kreditbeschluss</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zum «Unwetterbewältigungsgesetz 2024 und Kreditbeschluss». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11550</guid><pubDate>Wed, 25 Feb 2026 14:43:13 +0100</pubDate><title>Mercosur-Abkommen: Faire Handelsbeziehungen und Arbeitsrechte stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/mercosur-abkommen-faire-handelsbeziehungen-und-arbeitsrechte-staerken</link><description>Reaktion auf die Botschaft des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das neue Abkommen kann den Handel fördern und macht die Schweiz handelspolitisch weniger abhängig von den USA. Der SGB erwartet eine konsequente Umsetzung der Versprechen sowie der angekündigten Projekte im Mercosur. Freihandelsabkommen müssen den Arbeitnehmenden nützen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Handel muss den Arbeitnehmenden nützen</h3><p>Freihandelsabkommen, wie das vom Bundesrat ausgehandelte EFTA-Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay), können den Handel fördern. Sie machen die Schweizer Wirtschaft auch weniger von einzelnen Absatzmärkten abhängig. Es muss allerdings gewährleistet werden, dass die Handelsgewinne auch bei den Beschäftigten ankommen. Dafür braucht es ausgebaute Arbeitnehmendenrechte und starke Gewerkschaften.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Arbeitsrechte müssen gestärkt werden</h3><p>Das neue Freihandelsabkommen mit dem Mercosur bringt nicht nur eine Zollsenkung und Handelserleichterungen. Im Kapitel zu «Handel und nachhaltiger Entwicklung» versprechen sich die Schweiz und die anderen am Abkommen beteiligten Staaten, unter anderem auch die Arbeitsrechte zu fördern. Der SGB erwartet, dass das Nachhaltigkeitskapitel konsequent umgesetzt wird und die Sozialpartner bei dessen Umsetzung eingebunden werden.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat kündigt in der Botschaft an, die beiden noch nicht ratifizierten Kernarbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ratifizieren zu wollen. Das ist dringend nötig und stärkt die Prävention und die Kontrollen im Bereich von Sicherheit Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Erfreulich ist auch, dass der Bundesrat neue Kooperationsprojekte zur Förderung von guten Arbeitsbedingungen in Brasilien verspricht und mit einem tripartiten Arbeitsdialog die Zusammenarbeit mit Brasilien in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ausbauen will. Damit kann die Schweiz einen konkreten Beitrag leisten, damit auch Arbeitnehmende im Mercosur von besseren Arbeitsbedingungen profitieren.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Abhängigkeiten reduzieren</h3><p>Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz hängen stark davon ab, wie erfolgreich Schweizer Unternehmen auf ausländischen Absatzmärkten sind. Denn die Schweiz hat einen kleinen Heimmarkt. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmende in der Exportindustrie, sondern auch in der restlichen Wirtschaft – vom Bau über den Service Public bis zu den persönlichen Dienstleistungen. Die Trump-Zölle führen vor Augen, wie gefährlich es sein kann, zu stark von einzelnen Märkten abhängig zu sein.&nbsp;</p><p>Der SGB wird eine abschliessende Bewertung des Abkommens nach der parlamentarischen Beratung vornehmen. Für den Gewerkschaftsbund ist es entscheidend, dass das Abkommen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz und in den Mercosur-Staaten eine positive Wirkung hat.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_Handel_Container_Logistik-Arbeiterin_ist_gorodenkoff_35dcca7fce.webp" length="59238" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11546</guid><pubDate>Tue, 24 Feb 2026 19:04:30 +0100</pubDate><title>Solidarität mit der Ukraine</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-der-ukraine</link><description>Demonstration am 28. Februar und Spendenaufruf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In dieser Woche jährt sich der Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine zum vierten Mal. Die Schweizer Gewerkschaften stehen von Anfang an solidarisch mit der Ukraine, den Ukrainier:innen und den Gewerkschaften im Lande. Am Samstag, 28. Februar findet eine <strong>Solidaritäts-Demonstration in Bern</strong> statt, organisiert vom Ukrainischen Verein Schweiz. Der SGB unterstützt den breiten <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2026/260228_Medienmitteilung_nationale-Kundgebung-Ukraine-28022026.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Aufruf</a>, wie auch viele andere Organisationen, Parteien und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft.</p><h3 class="heading--h5">Programm am 28. Februar 2026</h3><p>14.00 Uhr – Treffpunkt Schützenmatte, Bern (Start des Demonstrationszugs)<br>15.00 Uhr – Kundgebung auf dem Bundesplatz</p><p>Die Kundgebung wird vom Ukrainischen Verein Schweiz moderiert. Zahlreiche Schweizer Organisationen, die sich für die Ukraine engagieren, unterstützen ebenfalls die Durchführung der Veranstaltung. Auch diplomatische Gäste sind eingeladen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Spendenaktion des Hilfswerks Solidar Suisse</h3><p>Solidar Suisse, die Schweizer Entwicklungsorganisation, die aus dem Schweizer Arbeiterhilfswerk hervorgegangen ist, sammelt aktuell weiter Unterstützung für die Menschen in der Ukraine, in ihrem Kampf gegen die Erschöpfung, gegen die Kälte und die belastende Situation des Angriffskriegs.&nbsp;</p><p><a href="https://solidar.ch/de/ukraine-4-jahre-danach/?utm_campaign=SGB-Webseite" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zur Spendenaktion</a></p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/4/csm_DEF_SGB_Nein_zum_Krieg_2062db417a.webp" length="9580" type="application/pdf"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11544</guid><pubDate>Tue, 24 Feb 2026 17:04:48 +0100</pubDate><title>Änderung des Vertrags über die Energiecharta</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-des-vertrags-ueber-die-energiecharta</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung «Änderung des Vertrags über die Energiecharta». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11542</guid><pubDate>Tue, 24 Feb 2026 16:47:40 +0100</pubDate><title>Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/grundlagen-fuer-ein-co2-grenzausgleichssystem-schaffen</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Vernehmlassung «Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen (21.432)». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11541</guid><pubDate>Tue, 24 Feb 2026 15:41:06 +0100</pubDate><title>Die GAV-Abdeckung steigt – aber nur langsam</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-gav-abdeckung-steigt-aber-nur-langsam</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Ohne Gesamtarbeitsverträge (GAV) wären die Arbeitsbedingungen schlechter. Um nur die wichtigsten Vorteile zu nennen: GAV sorgen für faire Löhne. Sie legen Arbeitszeiten und Ferien fest, die deutlich über dem gesetzlichen Minimum liegen. Und sie ermöglichen Kontrollen, um gegen Dumping vorzugehen. GAV erlauben es in vielen Bauberufen, frühzeitig in Rente zu gehen. Kurz: GAV halten gewerkschaftlich erkämpften Fortschritt fest. Es ist deshalb erfreulich, dass die Zahl der Arbeitnehmenden steigt, die einem GAV unterstellt sind. Zuletzt waren es rund 2,1 Millionen. Das ­ist mehr als die Hälfte aller Beschäftigten, für die ein GAV abgeschlossen&nbsp;werden kann (siehe Grafik).</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/b/csm_260224_GAV-Abeckung_22136b668a.webp" length="60822" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11539</guid><pubDate>Tue, 24 Feb 2026 08:19:58 +0100</pubDate><title>Änderung des Mehrwertsteuergesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-mehrwertsteuergesetzes</link><description>Stellungnahe des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11537</guid><pubDate>Tue, 24 Feb 2026 08:08:50 +0100</pubDate><title>Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV : Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ueber-ergaenzungsleistungen-zur-ahv-iv-leistungen-fuer-hilfe-und-betreuung-zu-hause</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Änderung der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV : Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11535</guid><pubDate>Fri, 20 Feb 2026 12:30:00 +0100</pubDate><title>Verantwortungsvoller Beschluss zur Mischfinanzierung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verantwortungsvoller-beschluss-zur-mischfinanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>Zu den Beratungen der ständerätlichen Sozialkommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Ständerates ist ihrer Verantwortung nachgekommen: Sie hat sich erneut dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente mit einer Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich immer für eine reine Finanzierung über Lohnbeiträge ausgesprochen, was am sozialsten und kaufkraftschonendsten wäre. Der SGB unterstützt aber die solide und sozial ausgewogene Mischfinanzierung über alle Generationen. Klar ist nun: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen.</p><p>Die Ständeratskommission hat sich wie letztes Jahr dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente über eine Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Die Beschlüsse der ständerätlichen Sozialkommission zeugen von staats- und sozialpolitischer Verantwortung. Damit ist eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung über alle Generationen gewährleistet, was der SGB unterstützt. Den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen steht die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit mehr als 25 Jahren gegenüber.</p><p>Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die von der Kommission beschlossene Mischfinanzierung auch im Ständerat eine Mehrheit findet. Denn: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus. Das hat diese Woche auch Compenswiss (der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO) bestätigt.</p><p>Klar ist nun auch: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen. Das widerspricht jedoch diametral der klaren Annahme der 13. AHV-Rente und der überdeutlichen Ablehnung der Renten-Initiative der Jung-FDP durch das Volk – am selben Tag.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_4a4b8379cf.webp" length="458888" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11533</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2026 16:12:05 +0100</pubDate><title>Entschädigungsobergrenze für leitende Organe der KVG-Versicherer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/entschaedigungsobergrenze-fuer-leitende-organe-der-kvg-versicherer</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Vernehmlassung über eine Entschädigungsobergrenze für leitende Organe der KVG-Versicherer (Pa. Iv. 21.453). Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11531</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2026 16:03:57 +0100</pubDate><title>Änderung der Krankenversicherungsverordnung (Kostendämpfungspaket 2 – Tranche 1)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-krankenversicherungsverordnung-kostendaempfungspaket-2-tranche-1</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Vernehmlassung über die Änderung der Krankenversicherungsverordnung (Kostendämpfungspaket 2 – Tranche 1). Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11524</guid><pubDate>Tue, 17 Feb 2026 11:44:08 +0100</pubDate><title>Frontalangriff auf tiefe Einkommen und arbeitsfreien Sonntag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frontalangriff-auf-tiefe-einkommen-und-arbeitsfreien-sonntag</link><description>WAK-S gegen Schutz der Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommission des Ständerats will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen sollen noch weniger verdienen. Betroffen wären insbesondere Frauen im Gastgewerbe, im Detailhandel, in Coiffeursalons oder in der Reinigung. Für Tausende Berufstätige mit Mindestlohn würde der Anspruch auf ein existenzsicherndes Einkommen ausgehebelt. Der Bund hält klar fest, dass eine solche Regelung verfassungswidrig ist.</p><p>Die Mehrheit der bürgerlichen Parteien will den Arbeitgebern erlauben, trotz Vollzeitpensum Löhne zu bezahlen, die nicht zum Leben reichen. Dadurch entsteht eine Lücke. Diese muss die Gemeinden über Sozialhilfe schliessen, welche die Allgemeinheit bezahlt, während Arbeitgeber weniger Lohn entrichten und höhere Gewinne erzielen.</p><p>Besonders stossend ist die Missachtung der Verfassung und des Föderalismus durch die sogenannten Kantonsvertreter. Mit ihren Beschlüssen verletzt die Kommissionsmehrheit Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats, obwohl sowohl der Bund als auch die Kantone auf diese Rechtsverletzungen hingewiesen haben. Das alles wird in Kauf genommen, damit Arbeitgeber tiefere Löhne bezahlen können, die nicht zum Leben reichen. Zwar konnte ein Besitzstand erreicht werden, dieser reicht jedoch nicht aus, da er die Inflation nicht abdeckt.</p><p>Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und die bürgerliche Kommissionsmehrheit schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU.</p><h3 class="heading--h5">Mehr Sonntagsarbeit für weniger Lohn</h3><p>Die Kommissionsmehrheit will den Schutz der Arbeitnehmenden massiv abbauen. Auf Drängen des Kantons Zürich soll im Detailhandel an bis zu zwölf Sonntagen pro Jahr bewilligungsfreie Sonntagsarbeit erlaubt werden, anstelle der bisherigen vier Sonntage. Dabei verzichtet die Mehrheit der Kantone heute bewusst darauf. Zudem haben die Gewerkschaften zwei Drittel aller Volksabstimmungen zu längeren Ladenöffnungszeiten gewonnen.</p><p>Gleichzeitig sind die Arbeitsbedingungen im Detailhandel bereits heute besonders schwierig. Sie sind geprägt von unregelmässigen Arbeitszeiten, gesplitteten Arbeitstagen, geringer Planbarkeit, körperlich anstrengenden Tätigkeiten und tiefen Löhnen. Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit würde diese Belastungen weiter verschärfen.</p><p>Die Beschlüsse der Kommission gehen noch weiter. Die heute geltenden Lohnzuschläge für Sonntagsarbeit werden in Frage gestellt. Heute gilt ein Zuschlag von 50 Prozent, solange Sonntagsarbeit ausserordentlich bleibt und maximal vier Sonntage geleistet werden. Wer künftig mehr als sechs Sonntage arbeitet, soll den Anspruch auf diesen Zuschlag für alle geleisteten Sonntage verlieren. Das Verkaufspersonal müsste künftig an deutlich mehr Sonntagen arbeiten und würde gleichzeitig die Zuschläge verlieren. Das bedeutet mehr Belastung bei tieferem Lohn.</p><p>Das ist für den SGB inakzeptabel. Wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können und verdient einen freien Sonntag. Der SGB wird sich mit aller Kraft gegen diese Angriffe auf das Arbeitsrecht wehren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_25-jahre-mindestlohn_titelbi_031238346e.webp" length="50328" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11522</guid><pubDate>Mon, 16 Feb 2026 17:06:05 +0100</pubDate><title>Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesgesetzes-ueber-kommunikationsplattformen-und-suchmaschinen</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Verordnung über das Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11520</guid><pubDate>Mon, 16 Feb 2026 16:56:57 +0100</pubDate><title>Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/genehmigung-und-umsetzung-des-haager-unterhaltsuebereinkommens-und-protokolls-von-2007-und-bundesgesetz-zur-verbesserung-der-nationalen-inkassohilfe-bei-familienrechtlichen-unterhaltsanspruechen</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen. Die Details finden sich in der unten verlinkten Stellungnahme (existiert nur auf Französisch). &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11518</guid><pubDate>Mon, 16 Feb 2026 16:46:25 +0100</pubDate><title>Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Einschränkungen für Reisen ins Ausland</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/aenderung-der-ausfuehrungsverordnungen-zu-den-einschraenkungen-fuer-reisen-ins-ausland</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Einschränkungen für Reisen ins Ausland. Die Details finden sich in der unten verlinkten Stellungnahme (existiert nur auf Französisch). &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11515</guid><pubDate>Mon, 16 Feb 2026 16:00:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/aenderung-des-auslaender-und-integrationsgesetzes</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Die Details finden sich in der unten verlinkten Stellungnahme (existiert nur auf Französisch). &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11513</guid><pubDate>Mon, 16 Feb 2026 15:35:39 +0100</pubDate><title>Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verordnung-ueber-die-transparenz-juristischer-personen-und-die-identifikation-der-wirtschaftlich-berechtigten-personen</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11510</guid><pubDate>Mon, 16 Feb 2026 14:45:04 +0100</pubDate><title>Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-finanzinstitutsgesetzes-zahlungsmittelinstitute-und-krypto-institute</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute). Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11506</guid><pubDate>Fri, 13 Feb 2026 15:45:00 +0100</pubDate><title>Volksauftrag respektieren – jetzt Pflegeinitiative umsetzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksauftrag-respektieren-jetzt-pflegeinitiative-umsetzen</link><description>Gemeinsame Medienmitteilung und Appell des Bündnis Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bündnis Gesundheitspersonal lanciert heute <a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite" target="_blank" rel="noreferrer">einen dringenden Appell</a>, um die Parlamentarier:innen aufzufordern, das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege massiv zu korrigieren und damit den Volksauftrag zu respektieren. Der Exodus im Gesundheitsbereich geht weiter, die Gesundheit der Pflegenden und die Versorgungsqualität für die Bevölkerung sind gefährdet. Doch das scheint der rechten Mehrheit im Parlament egal zu sein: Während die Stimmberechtigten 2021 die Pflegeinitiative mit grossem Mehr angenommen haben, weigern sich bisher die Parlamentarier:innen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und damit den Volkswillen umzusetzen. In der nationalrätlichen Kommission wurde der ungenügende Bundesratsvorschlag gar noch weiter verschlechtert!</p><p>Das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege kommt demnächst zur Beratung in den Nationalrat. Der aktuelle Vorschlag der Nationalratskommission ist jedoch ein zahnloser Papiertiger. Die Parlamentarier:innen müssen diesen nun dringend korrigieren, damit das Gesetz nicht zur Symbolpolitik verkommt. Das Bündnis Gesundheitspersonal hat deshalb heute einen <a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite">dringenden Appell</a> lanciert, der von der ganzen Bevölkerung unterzeichnet werden kann. Wir alle sind betroffen, wir alle benötigen einmal Pflege oder Betreuung.</p><p>Die Unterzeichnenden fordern die verantwortlichen Parlamentarier:innen auf:</p><ul><li>unabhängig ihrer Partei den Bundesverfassungsartikel 117b und damit die Pflegeinitiative und den Volkswillen vollständig umzusetzen.</li><li>das Gesetz (BGAP) massiv zu korrigieren: Eine deutliche Arbeitszeitreduktion, einen Personalschlüssel, der gute Pflege erlaubt, verbesserte Zuschläge in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen und die Verpflichtung aller Arbeitgeber, sich mindestens an die herrschenden kantonalen Gesetze und GAVs zu halten.</li><li>Diese Massnahmen für den Gesundheitsbereich mit der entsprechenden Finanzierung zu versehen.</li></ul><h3 class="heading--h5">Der Exodus im Gesundheitsbereich ist in vollem Gang</h3><p>Der Jobradar zeigt: Tausende Stellen im Pflegebereich sind unbesetzt. Ungefähr ein Drittel der Pflegenden verlässt den Beruf. Sie sind erschöpft, können nicht mehr. Der Personalmangel verschärft die Probleme weiter: Das Gesundheitspersonal gibt jeden Tag sein Bestes, es tut dies aber unter extrem hoher psychischer und physischer Belastung. Wenn die Gesundheit der Pflegenden in Gefahr ist, dann ist es auch die Versorgungsqualität für die Bevölkerung! Schon jetzt erhalten viele Menschen nicht mehr die Pflege und Betreuung, die sie benötigen.</p><h3 class="heading--h5">Bevölkerung auf der Seite des Gesundheitspersonals</h3><p>Nach dem Applaus während der Pandemie hat die Bevölkerung 2021 auch politisch klar Stellung für die Pflegenden bezogen. In einer historischen Abstimmung haben 2'161'272 Menschen und damit 61 Prozent die Pflegeinitiative angenommen. Das Herzstück der Initiative: Die konkrete Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um die Belastung der Pflegenden zu senken und die Berufsausstiege zu stoppen. Die Ausbildungsoffensive kann nämlich nur so eine Wirkung entfalten.</p><h3 class="heading--h5">Nationalratskommission missachtet den Volkswillen</h3><p>ie Parlamentarier:innen der zuständigen Nationalratskommission haben heute jedoch entschieden, den Volkswillen mit den Füssen zu treten und die Kernanliegen der Pflegeinitiative faktisch zu ignorieren. Statt die verfassungsmässigen Vorgaben umzusetzen, haben sie den ohnehin unzureichenden Gesetzesvorschlag des Bundesrats in der Kommission sogar noch weiter abgeschwächt – und damit die Kernanliegen der Initiative nicht umgesetzt. So verzichtet die Kommission z.B. darauf, die Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden zu senken, wie das z.B. bei Büroberufen der Fall ist. Sie hat praktisch alle Erhöhungen bei den Entschädigungen wieder nach unten korrigiert, dem Bundesrat die Kompetenz abgesprochen, bei Bedarf weitere Verbesserungen unkompliziert zu erlassen und keine Massnahmen zur bedarfsorientierten Personalausstattung vorgesehen – zentrales Element der Volksinitiative.</p><h3 class="heading--h5">Gesundheitspersonal ist empört</h3><p>Der Auftrag der Bevölkerung war eindeutig: Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen deutlich und konkret verbessert werden. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Vorschlag nicht nur verfehlt, sondern die nationalrätliche Kommission sendet damit ein alarmierendes Signal: Die dringend benötigten Verbesserungen für die Pflegenden sowie die nachhaltige Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung haben für sie absolut keinen Stellenwert. Auch foutieren sie sich um die direkte Demokratie, was aus verschiedenen Gründen hochgefährlich ist und zurecht zu grosser Entrüstung unter den rund 800'000 Beschäftigten – 87 Prozent Frauen notabene – im Gesundheitsbereich führt.</p><p><a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Appell unterschreiben</a><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_appell-pflege_b0f6da9d42.webp" length="51624" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11502</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 15:25:49 +0100</pubDate><title>Finanzspritze für die IV darf nicht zu Lasten der AHV gehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzspritze-fuer-die-iv-darf-nicht-zu-lasten-der-ahv-gehen</link><description>Bundesratsentscheid zur IV-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vom Bundesrat vorgesehene Finanzspritze für die laufenden Kosten der IV, falls eine Zusatzfinanzierung notwendig wird. Die von der Politik verursachten IV-Schulden dürfen jedoch nicht auf die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden. Eine bessere Eingliederung von jungen Erwachsenen ist richtig, birgt aber die Gefahr zusätzlicher Bürokratie in der IV. Essenziell wären zudem eine Verstärkung und eine konsequente Durchsetzung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.</p><p>Die IV dient der Existenzsicherung von dauerhaft Erwerbsunfähigen. Dieses Leistungsziel wird heute deutlich verfehlt: Mittlerweile ist die Hälfte aller IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Zudem ist eine Verlagerung der IV in die Sozialhilfe nachgewiesen. Es ist deshalb richtig, dass der Bundesrat im Rahmen der Eckwerte für die nächste IV-Revision eine allfällige Finanzierungslücke der IV mit einer moderaten Erhöhung der Lohnbeiträge schliessen möchte – und nicht durch einen Leistungsabbau.</p><p>Die IV-Schulden und die Schuldzinsen gegenüber der AHV dürfen hingegen nicht an die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden. Die Schulden sind von der Bundespolitik verursacht und müssen deshalb vom Bund oder von der Schweizerischen Nationalbank übernommen werden.</p><p>Der SGB unterstützt alle Bemühungen für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt – insbesondere für junge Erwachsene, die am Anfang ihrer Erwerbsbiografie stehen. Diese bergen jedoch die Gefahr zusätzlicher Bürokratie. Die 2022 neu eingeführten Massnahmen sind wenig bekannt und bisher nicht evaluiert. Ohne Evaluation werden zusätzliche Eingliederungsmassnahmen zu mehr Bürokratie und zu mehr Druck auf die Versicherten führen.</p><p>In der Verantwortung stehen auch die Arbeitgeber: Personen, die bei der IV angemeldet sind, benötigen eine berufliche Perspektive und Arbeitsplätze anstatt leerer Versprechungen. Auch für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind die Arbeitgeber zuständig. Die steigenden Krankheitsabwesenheiten und IV-Anmeldungen zeigen, dass der Gesundheitsschutz verstärkt und konsequent durchgesetzt werden muss. Wie der SGB letzte Woche publik machte, werden Arbeitgeber von den Kantonen heute nur alle 20 Jahre kontrolliert. Neu muss dies mindestens alle zwei Jahre erfolgen.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.webp" length="115056" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11499</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 13:50:43 +0100</pubDate><title>Kündigungsschutz ist unabdingbarer Teil des Lohnschutzpakets</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigungsschutz-ist-unabdingbarer-teil-des-lohnschutzpakets</link><description>Lohnschutzpaket zu den Bilateralen III: Beschluss des Bundesrates</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute mit dem Beschluss zum Kündigungsschutz für Personalvertretungen («Massnahme 14») den noch fehlenden Teil des Lohnschutzpakets ergänzt. Diese Massnahme ist ein wichtiges Element, damit die Schweizer Löhne überprüft und durchgesetzt werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat zwar weitergehende Massnahmen zum Kündigungsschutz gefordert. Der heutige Entscheid des Bundesrates ist eine Minimallösung. Positiv ist aber, dass damit die Arbeit der Personalvertretungen erleichtert und der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen verbessert wird.</p><p>Personalvertreterinnen und Personalvertreter sind heute in der Schweiz kaum gegen Kündigung geschützt, Dabei übernehmen sie im Betrieb sehr viel sozialpartnerschaftliche Verantwortung. Zum Beispiel in Branchen wie der Maschinen- und Uhrenindustrie, der Chemie/Pharma oder den Banken wird sehr viel auf Betriebsebene geregelt – bei den Löhnen, den Arbeitszeiten oder bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz.</p><p>Damit sie ihre Arbeit machen können, müssen die Mitglieder der Personalkommissionen mit den Arbeitgebern im Betrieb auf Augenhöhe reden und verhandeln können. Sie müssen ihre Funktion auch bei schwierigen Diskussionen wahrnehmen können – ohne Angst vor einer Kündigung.</p><p>Der Bundesrat hat beim Kündigungsschutz eine Minimallösung vorgeschlagen. Dieser Schutz ist ein integrales Element der Lohnschutzmassnahmen 1 bis 14. Damit der Lohnschutz gewährleistet ist, braucht es alle Massnahmen. Der SGB erwartet nun vom Parlament, dass es dieses in langer Arbeit entwickelte Massnahmenpaket so übernimmt und beschliesst.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_31e56fc3b6.webp" length="426604" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11497</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 13:10:10 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP-Chaos-Initiative am 14. Juni 2026</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-am-14-juni-2026</link><description>Kündigung der bilateralen Verträge kommt an die Urne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die extreme SVP-Nachhaltigkeits-Initiative würde die Schweiz ins Chaos stürzen. Sie hat die Kündigung der Personenfreizügigkeit und somit der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union zum Ziel. Sie gefährdet die Löhne, die Arbeitsplätze und den Service public in der Schweiz. Während sich die geopolitische Situation für kleine Länder wie die Schweiz unter der Politik der USA aktuell dramatisch verändert, wäre ein Bruch mit unseren Nachbarländern und mit Europa ein grosser Fehler. In der Schweiz kämen die Löhne unter Druck und die Arbeitsplätze wären in Gefahr. Mit dem Ende der Personenfreizügigkeit würde auch der Lohnschutz wegfallen. Fehlende Lohnkontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping.</p><p>Die extreme Initiative der SVP würde zur Kündigung der Personenfreizügigkeit führen. Aufgrund der sogenannten Guillotine-Klausel fielen ebenfalls die bilateralen Verträge mit der EU weg. Rund 50 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU. Würde der Marktzugang eingeschränkt, leidet der Wohlstand. Die Folgen wären eine sinkende Wirtschaftsleistung, weniger Investitionen, Standortverlagerungen und Entlassungen. Die Beschäftigung ginge zurück.</p><p>Gerade in einer Zeit, in der die USA Europa politisch und wirtschaftlich unter Druck setzen, wären radikale Experimente gefährlich für unsere Arbeitsplätze. In diesen unsicheren Zeiten alle Brücken zu unseren Partnern und Nachbarländern abzureissen, würde die Einkommensgrundlage vieler Arbeitnehmenden gefährden.</p><h3 class="heading--h5">Lohnniveau bedroht</h3><p>Mit dem Wegfall der Personenfreizügigkeit gerieten auch die flankierenden Massnahmen unter Druck oder sie würden ganz verschwinden. Der Lohnschutz bräche weg. Fehlende Kontrollen öffneten Tür und Tor für Lohndumping. Migrantinnen und Migranten würden wieder wie zu Zeiten des Saisonnierstatus ausgebeutet, mit unsicheren Arbeitsbedingungen und ohne ausreichende soziale Rechte. Das würde auch die Löhne der einheimischen Arbeitnehmenden massiv unter Druck setzen.</p><p>Gleichzeitig würde der wirtschaftliche Alleingang zu höherer Teuerung führen. Der Brexit zeigt, dass Handelshemmnisse und zusätzliche Bürokratie die Preise in die Höhe treiben. Höhere Preise bei gleichzeitig schwächerem Lohnschutz bedeuteten weniger Geld zum Leben. Die Initiative ist schlecht für die Löhne.</p><h3 class="heading--h5">Die extreme Initiative gefährdet eine funktionierende Gesundheitsversorgung</h3><p>Der Brexit zeigt, was passiert, wenn Zuwanderung durch starre Kontingente ersetzt wird: Spitäler rekrutieren kurzfristig aus weit entfernten Ländern, das Personal wechselt häufiger und die Qualität sinkt. In der Schweiz wird rund die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte sowie über ein Drittel der diplomierten Pflegefachpersonen im Ausland ausgebildet. Würde die Personenfreizügigkeit gekündigt, verschärft sich der Fachkräftemangel massiv. Die Versorgungssicherheit könnte in Gefahr geraten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und die SGB-Gewerkschaften werden sich vehement für ein Nein zu dieser SVP-Initiative einsetzen. Mit einer sichtbaren Kampagne, mit öffentlichen Anlässen, mit Debatten in den Betrieben und mit Engagement auf der Strasse.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/0/csm_Visual-Vorkampagne_3x2_klein_de_7c892adaef.webp" length="118114" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11496</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 12:12:59 +0100</pubDate><title>Für faire und bezahlbare Mieten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/fuer-faire-und-bezahlbare-mieten</link><description>Jetzt für die Volksinitiative unterschreiben!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit Jahren steigen die Mieten schneller als die Löhne. Bestehende Mietverträge werden gekündigt, um Wohnungen zu sanieren und anschliessend höhere Mieten zu verlangen. Oft genug bedienen sich die Vermieter – insbesondere die renditeorientierten Immobilienkonzerne – unlauterer Methoden, um exorbitante Mieterhöhungen zu verlangen. Genau hier setzt die Mietpreis-Initiative an: Mit ihr sollen wirksame Instrumente eingeführt werden, um missbräuchliche Mieten zu verhindern.</p><p>Damit soll verhindert werden, dass immer mehr Menschen aus ihrer gewohnten Umgebung verdrängt werden, weil sie sich die Mieten nicht mehr leisten können. Wohnen darf kein Luxus sein!</p><p><strong>Heutiges Kontrollsystem versagt</strong></p><p>Das heutige System, bei dem die Verantwortung für eine Überprüfung der Rechtmässigkeit bei den Mieter:innen liegt, funktioniert nicht. Eine Studie belegt, dass in der Schweiz allein 2023 mehr als zehn Milliarden Franken missbräuchlich als Mieteinnahmen kassiert wurden.</p><p>Die Unterschriftensammlung für die Mietpreis-Initiative ist schon fast auf der Zielgeraden: 108’000 Unterschriften sind bereits zusammengekommen. Das zeigt uns deutlich, wie akut das Problem heute ist.<br>Unser Ziel liegt bei 130’000 Unterschriften, damit die Initiative mit genügend Reserve eingereicht werden kann. Es fehlen also noch etwas mehr als 20’000 Unterschriften.&nbsp;</p><p><strong>Hilfe beim Endspurt&nbsp;</strong></p><p>Auf der <a href="https://mietpreis-initiative.ch/unterschreiben/" target="_blank" title="Unterschriftenbögen bestellen" rel="noreferrer">Webseite der Mietpreis-Initiative</a> können Unterschriftenbögen bestellt werden. Werden Freund:innen, Familie oder Nachbar:innen gefragt, sind die Bögen schnell voll und können abgeschickt werden. Gemeinsam können ein starkes Signal für faire Mieten setzen!<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/6/csm_Mietpreisinitative_DE_6cb9b050d8.webp" length="54780" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11494</guid><pubDate>Tue, 10 Feb 2026 16:46:29 +0100</pubDate><title>Wirtschaftskommission knickt vor Immobilienlobby ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wirtschaftskommission-knickt-vor-immobilienlobby-ein</link><description>Wohnbauförderung im Nationalrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Schweiz gibt es zu wenig und zu teuren Wohnraum. Das Problem ist akut. Mit einer massiven Aufstockung der Bundesförderung für den nicht gewinnorientierten Wohnungsbau hätte das Parlament Abhilfe schaffen können – notabene mit Gewinngarantie für den Bund. Leider beugte sich die Wirtschaftskommission des Nationalrats heute den Interessen der Immobilienlobby und lehnte den Vorschlag ab.</p><p>Die Förderung des gemeinnützigen, also nicht gewinnorientierten Wohnungsbaus löst gleich zwei drängende Probleme unserer Zeit: Sie bewirkt die Schaffung von mehr Wohnraum und gleichzeitig ist dieser auch bezahlbar. &nbsp;In der Schweiz hat gemeinnütziger Wohnungsbau zwar eine lange Tradition, heute aber dennoch eine viel zu geringe Bedeutung. Nicht einmal vier Prozent aller Mietwohnungen sind im Eigentum gemeinnütziger Bauträger. Das kann und muss sich ändern.</p><p>Angesichts der horrenden Mieten und der äusserst angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist die Dringlichkeit einer Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus offenkundig. Auch wenn dazu in den Kantonen die Hauptarbeit geleistet werden muss, hat die Bundespolitik die Möglichkeit, hier wirksam steuernd einzugreifen. Eine massive Aufstockung des Volumens der beiden zur Verfügung stehenden Förderinstrumente ("Fonds de Roulement (FDR)" und "Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW)") würde deutlich bessere Rahmenbedingungen schaffen. Anstatt dies zu tun, hat der Bundesrat dem Parlament jedoch lediglich eine Verlängerung der bestehenden Förderinstrumente auf dem aktuell viel zu tiefen Niveau vorgelegt. Die Gewerkschaften hatten dies kritisiert: Der Patient muss nicht nur am Leben gehalten, er muss endlich aus der Schockstarre geholt werden! Doch genau dies verweigert auch die zuständige Nationalratskommission, welche heute die beantragten Aufstockungen abgelehnt hat.</p><p>Ein völlig unverständlicher Entscheid: Einfacher und schneller als mit einer Aufstockung der EGW-Eventualverpflichtungen sowie des FDR-Zahlungrahmens lässt sich der gemeinnützige Wohnungsbau auf Bundesebene nicht fördern. Es würde die Steuerzahlenden nichts kosten – im Gegenteil: Der Bund würde sogar daran verdienen! Der Nationalrat muss nun unbedingt Gegensteuer geben und den Entscheid seiner von der Immobilienlobby geprägten Kommission korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/c/csm_Wohnungsbau-Baustelle_iStock-ilkercelik_0be46c3f9d.webp" length="308202" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11489</guid><pubDate>Fri, 06 Feb 2026 16:42:19 +0100</pubDate><title>Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderungsprotokoll-zu-dem-abkommen-zwischen-der-schweiz-und-der-europaeischen-union-ueber-den-automatischen-informationsaustausch-ueber-finanzkonten-zur-foerderung-der-steuerehrlichkeit-bei-internationalen-sachverhalten</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zum «Änderungsprotokoll zu dem Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11483</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 11:15:00 +0100</pubDate><title>Arbeitsbedingungen machen krank</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/arbeitsbedingungen-machen-krank</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Krankheits-Abwesenheiten am Arbeitsplatz steigen dramatisch. Der Druck am Arbeitsplatz ist gestiegen. Gleichzeitig bremst die unsoziale Lohn- und Verteilungspolitik die Wirtschaft. Die Löhne stehen unter Druck und die Kaufkraft der Arbeitnehmenden sinkt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert eine Vollzugsoffensive von Bund und Kantonen, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken. Heute werden Arbeitgeber von den Kantonen nur alle 20 Jahre kontrolliert. Neu muss das mindestens alle zwei Jahre sein. Zudem verlangt der SGB einen sofortigen Stopp der vom Nationalrat beschlossenen Ausweitung der Sonntagsarbeit und der Verlängerung der Arbeitstage auf 17 Stunden.</p><p>Die krankheitsbedingten Absenzen sind stark gestiegen. Heute fehlen rund 80 Millionen Arbeitsstunden mehr als vor der Pandemie – das ist ein Plus von einem Drittel. Besonders problematisch ist der deutliche Anstieg der Langzeitabsenzen. Je länger eine Arbeitsunfähigkeit dauert, desto höher ist das Risiko von Kündigungen, Invalidisierungen und bleibenden gesundheitlichen Schäden. Erstmals seit 20 Jahren ist auch die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, wieder gestiegen.</p><p>Besonders betroffen sind Arbeitnehmende in körperlich oder psychisch belastenden Berufen wie Verkauf, Bau, Transport, Gesundheits- und Sozialwesen sowie in vielen Dienstleistungsberufen. Rückenschmerzen und psychische Erkrankungen sind die häufigsten Ursachen. Viele arbeiten trotz Beschwerden weiter, oft auch im Homeoffice. Dies verschärft Krankheiten und verursacht hohe wirtschaftliche Kosten. Hinzu kommen spürbare Lohneinbussen. Der Lohnersatz bei Krankheit beträgt meist nur 80 Prozent, viele Betriebe haben zusätzlich Karenztage eingeführt. Die finanziellen Risiken tragen die Arbeitnehmenden. Gleichzeitig berichten Arbeitnehmende von belastenden Arbeitsbedingungen wie Zeitdruck, Personalmangel, unregelmässigen Arbeitszeiten und ständiger Erreichbarkeit. Arbeitnehmende arbeiten in ihrer Freizeit, um die Anforderungen zu erfüllen. Doch statt strukturelle Probleme zu lösen, setzen viele Arbeitgeber auf Alibimassnahmen wie Stresskurse. Kommt hinzu: das Arbeitsgesetz wird nicht vollzogen und der gesetzliche Schutz laufend ausgehöhlt. Arbeitgeber werden von den Kantonen heute nur alle 20 Jahre kontrolliert.</p><p>Der SGB fordert eine Kehrtwende. Nötig sind ausreichend Personal, verlässliche Arbeits- und Ruhezeiten und eine konsequente Durchsetzung des Arbeitsrechts zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden. Neu müssen Arbeitgeber mindestens alle zwei Jahre kontrolliert werden.</p><p>Weitere Angriffe auf den Arbeitnehmendenschutz lehnt der SGB entschieden ab. SGB-Co-Sekretariatsleiterin Gabriela Medici zieht die roten Linien klar: «Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit und eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommen nicht infrage.»</p><h3 class="heading--h5">Kaufkraft der Arbeitnehmenden unter Druck</h3><p>Trotz guter Wirtschaftslage sind die Reallöhne seit Jahren kaum gewachsen. Seit 2020 hat sich ein Reallohnrückstand von rund fünf Prozent aufgebaut. SGB-Chefökonom Daniel Lampart rechnet vor: «Für ein Paar mit mittlerem Einkommen bedeutet das rund 6’000 Franken weniger pro Jahr.»</p><p>Dieses Geld fehlt im Alltag. Krankenkassenprämien und Mieten sind stark gestiegen, ebenso andere Fixkosten. Viele Haushalte geraten zunehmend unter Druck, auch in der Mittelschicht. Entsprechend ist die Konsumentenstimmung tief und der private Pro-Kopf-Konsum geht sogar zurück, wenn man die Gesundheitsausgaben ausklammert. Das bremst die gesamte Wirtschaft.</p><p>Statt die Löhne anzuheben, profitieren vor allem Unternehmen, hohe Einkommen und Vermögende. Gewinnsteuern und Sozialabgaben wurden gesenkt, gleichzeitig planen mehrere Kantone neue Steuersenkungen. Das verschärft die sozialen Ungleichheiten und löst kein einziges reales Problem der Bevölkerung. SGB-Präsident Pierre Yves Maillard betont deshalb: «Während die Schweizer Wirtschaft weiter wächst, verlieren Menschen mit tiefen und mittleren Löhnen an Kaufkraft, während die obersten Einkommen immer mehr vom nationalen Reichtum abschöpfen.»</p><p>Der SGB fordert substanzielle Lohnerhöhungen, insbesondere für untere und mittlere Lohnklassen. Wer eine Lehre gemacht hat, muss von seinem Lohn leben können und mindestens 5’000 Franken monatlich verdienen. Zudem braucht es mehr öffentliche Mittel für Prämienverbilligungen, bezahlbaren Wohnraum, Pflege und Kitas. Eine sozialere Lohn- und Verteilungspolitik ist nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich notwendig.</p><h3 class="heading--h5">Redebeiträge</h3><ul><li>Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/030226_Von_Sozialpartnerschaft_zu_Klassenkampf.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Von der Sozialpartnerschaft zum Klassenkampf?» (PDF)</a></li><li>Daniel Lampart, Co-Sekretariatsleiter SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/300106_DL_Unsoziale_Lohn-_und_Verteilungspolitik_bremst_die_Wirtschaft_-_2026_muss_sich_das_aendern.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Unsoziale Lohn- und Verteilungspolitik bremst die Wirtschaft – 2026 muss sich das ändern» (PDF)</a></li><li>Gabriela Medici, Co-Sekretariatsleiterin SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/300106_GM_Arbeitsbedingungen_die_krank_machen-2026_muss_sich_das_aendern.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Arbeitsbedingungen, die krank machen – 2026 muss sich das ändern» (PDF)</a><br>&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/e/csm_260203_MK_DL-PYM-GM_foto-br_ab8c719a75.webp" length="229570" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11480</guid><pubDate>Thu, 29 Jan 2026 16:34:00 +0100</pubDate><title>Mehr Geld im Portemonnaie? Sicher nicht mit der Halbierungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/mehr-geld-im-portemonnaie-sicher-nicht-mit-der-halbierungsinitiative</link><description>Hintergründe und Informationen zur Abstimmung am 8. März</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>So besorgt um die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung wie im aktuellen Abstimmungskampf hat man die BefürworterInnen der Halbierungsinitiative noch nie gesehen. Eine gleichsam durchsichtige wie scheinheilige Strategie. Umso weniger darf in den Hintergrund geraten, worum es bei dieser gefährlichen Initiative wirklich geht: Um eine ersatzlose Zerschlagung des medialen Service public der SRG. Die Folge: Marktmacht = Meinungsmacht und Fakenews = Standard.</strong></p><p>Die InitiantInnen der SRG-Halbierungsinitiative werben für ihr Anliegen landauf landab mit dem Slogan «Mehr Geld für unsere Büezer». Plumper und schamloser geht es nicht. Denn mit dem Geld bwz. der Kaufkraft der Büezerinnen und Büezer ist es eigentlich eine einfache Sache: Es geht um gute Löhne und Renten und es geht um bezahlbare Mieten und Prämien. Gibt es in diesen vier Bereichen spürbare Verbesserungen, dann «ist der Mist geführt», zu sehr grossen Teilen. Nur braucht es eben nicht viel Recherchearbeit, um festzustellen, dass es sich bei den Leuten hinter der Halbierungsinitiative regelrecht um die «Crème de la crème» der Kaufkraft-VerhindererInnen handelt:&nbsp;</p><ul><li>Mit einem breitflächigen Angriff auf gesetzliche Mindestlöhne und eine Ausweitung der Arbeitszeiten an den Wochenenden und in der Nacht wollen sie ganz direkt dafür sorgen, dass bei den BüezerInnen am Ende des Monats weniger auf dem Konto landet.</li><li>Gleichermassen verhält es sich bei den Renten: Sie betreiben AHV-Obstruktionspolitik, wo es nur geht. Mit nur einem Ziel: Druck ausüben für eine Erhöhung des Rentenalters, und damit für eine Rentensenkung.</li><li>Und bei den Prämien? Alle Versuche für spürbare Erhöhungen der Prämienverbilligungen, geschweige denn die eigentlich völlig selbstverständliche Einführung von einkommensabhängigen Krankenkassenprämien werden abgelehnt.</li><li>Zuletzt noch die Mieten: Hier sorgt Ober-SRG-Halbierer Gregor Rutz als gleichzeitig höchster Hauseigentümer der Schweiz tagtäglich gleich selbst dafür, dass die arbeitende und mietende Bevölkerung garantiert keine Entlastungen erfährt.</li></ul><p>Zwischenfazit: Folgt man den UnterstützerInnen der Halbierungsinitiative, gibt es ganz sicher nicht «mehr Geld für unsere Büezer» – ganz im Gegenteil. Nun möge man einwenden, dass Kleinvieh auch Mist mache, denn mit der Initiative würden die jährlichen Ausgaben pro Haushalt zunächst um 100 Franken sinken. Das ist allerdings eher eine Mücke als ein Kleinvieh: 100 Franken pro Jahr macht 27 Rappen pro Tag, oder ein Café crème alle zwei Wochen (geteilt mit der ganzen Familie). Die Kaufkraftwirkung der Initiative ist also für Haushalte lächerlich klein. Nicht so für grosse Unternehmen, denn die juristischen Personen sollen mit der Initiative gleich ganz von der RTV-Gebühr befreit werden. Über dieses, letztlich von der Allgemeinheit finanzierte, Geschenk vor allem an die Grosskonzerne sprechen die InitiantInnen natürlich weniger gerne: Dass man die BüezerInnen über den Tisch zieht, macht sich als Teil der Kampagne weniger gut.</p><p>Wenn es also erwiesenermassen nicht um Kaufkraft gehen kann, um was geht es den InitiantInnen denn dann? Sie sagen, die SRG soll mit der Halbierung der Gebühren dazu gezwungen werden, sich auf ihren Kernauftrag zu konzentrieren. Ohne hier zu hinterfragen, was überhaupt sinnvollerweise ein solcher Kernauftrag wäre, lässt sich erstens feststellen, dass die InitiantInnen dieses Ziel (leider) bereits erreicht haben. Denn unter dem Druck der Initiative hat der Bundesrat die RTV-Gebühr bereits massiv gesenkt, womit die SRG zurzeit an allen Ecken und Enden zum Sparen gezwungen ist (die SRG-BüezerInnen leiden darunter übrigens am meisten).&nbsp;</p><p>Zweitens ist klar, dass bei einer Annahme der Initiative kein auch nur irgendwie sinnvoll definierter Kernauftrag mehr finanzierbar wäre (SRG-Konzession heute: Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport für alle Landesteile und Sprachregionen). Das ist vor allem auch den InitiantInnen sehr bewusst. Denn es geht ihnen eben gar nicht um die Beschränkung der SRG auf einen Kernauftrag, sondern es geht ihnen um die Zerstörung der SRG. In den Worten von SVP-Nationalrat Hess: «Diese Initiative geht viel zu wenig weit. Eigentlich müsste man diese Zwangsgebühr völlig abschaffen. Es ist aber ein Schuss in die richtige Richtung.»</p><p>Dass es den InitiantInnen der Halbierungsinitiative also weder um die Kaufkraft der Arbeitnehmenden noch um einen enger definierten medialen Service public, sondern schlicht um die Zerschlagung der SRG geht: das ist keine neue Erkenntnis. Man sollte sich diese Tatsache aber dennoch gut vergegenwärtigen, wenn man das Abstimmungscouvert für den 8. März öffnet. Denn egal, wie es bei der kommenden Volksabstimmung ausgeht: Politisch wird der Kampf um die SRG danach gleich weitergehen – nur eben aus einer hoffnungsvollen oder einer hoffnungslosen Ausgangslage heraus.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_SRG-Webseite-2-DE_30a9f8e284.webp" length="132864" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11479</guid><pubDate>Wed, 28 Jan 2026 13:59:38 +0100</pubDate><title>Nie seit dem Zweiten Weltkrieg war die Lohnentwicklung schwächer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nie-seit-dem-zweiten-weltkrieg-war-die-lohnentwicklung-schwaecher</link><description>Ernüchternde Ergebnisse der aktuellen Lohnstruktur-Erhebung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohnentwicklung der letzten zehn Jahre war enttäuschend. Dies zeigen die neuen Ergebnisse der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung. 2024 lag der mittlere Lohn bei 7024 Franken (auf eine 40-Stunden-Woche, mal 12). Angepasst für die stark gestiegenen Preise sind das gerade einmal 6 Franken mehr als 2016 (siehe Grafik). Die höheren Krankenkassenprämien hat man damit längst nicht bezahlt. Bei den tiefen Löhnen sieht es noch schlechter aus. Der tiefe Lohn, in dessen Vergleich nur jede oder jeder zehnte Arbeitnehmende weniger verdient, ist preisbereinigt sogar um 21 Franken gesunken.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/b/csm_260128_LSE2024_2e1f0d44bd.webp" length="83308" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11473</guid><pubDate>Mon, 26 Jan 2026 15:05:00 +0100</pubDate><title>Klare Mehrheit gegen gesetzliche Lohnsenkungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/klare-mehrheit-gegen-gesetzliche-lohnsenkungen</link><description>SGB-Umfrage zum Angriff des Parlaments auf die Mindestlöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zeigt klar: Die Schweiz will keine Lohnsenkung per Gesetz. 63 Prozent der Stimmbevölkerung würden ein Gesetz ablehnen, das erlaubt, kantonale oder kommunale Mindestlohnregelungen zu umgehen, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag tiefere Mindestlöhne vorsieht. Nur 26 Prozent wären dafür und zehn Prozent sind unentschieden.&nbsp;</p><p>Somit steht die Bevölkerung klar hinter den demokratisch beschlossenen kantonalen Mindestlöhnen. Die Beschäftigten in den Tieflohnsektoren sollen geschützt bleiben. Und demokratische Entscheide sind zu respektieren. Der geplante Angriff auf den Föderalismus hätte an der Urne sehr schlechte Chancen. Der SGB hatte bereits im Sommer angekündigt, das Referendum zu ergreifen, falls das Parlament kantonale Volksentscheide rückgängig machen will.</p><p>Dabei zieht sich die Ablehnung zieht praktisch durch alle Bevölkerungsgruppen. In allen Regionen sowie allen Altersgruppen, Bildungsstufen und politischen Lagern überwiegt deutlich das Nein. Besonders klar ist auch die inhaltliche Haltung der Bevölkerung: Am meisten stört der negative Effekt auf tiefe Löhne und die Missachtung von demokratischen Volksentscheiden. Viele Befragte betonen, dass Mindestlöhne demokratisch legitimiert sind und nicht durch ein Bundesgesetz ausgehebelt werden dürfen. Auch bei weiterführenden Fragen zeigt sich klar: Wenn kantonale Mindestlöhne und GAV-Bestimmungen im Konflikt stehen, will die Mehrheit den Schutz durch Mindestlöhne beibehalten.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2026/GAV_Mindestlohn_Praesentation.pdf">Download Umfrage als PDF</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/graph/260126_Umfrage-Ergebnisse_de.svg" length="56329" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11475</guid><pubDate>Thu, 22 Jan 2026 12:16:54 +0100</pubDate><title>Informationen abschalten? Nein zur SRG-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/srg-initiative-nein</link><description>Infos, Argumente und Material zur Abstimmung über die radikale SRG-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/5/csm_SRG-Webseite-1-DE_1c1652adef.webp" length="90566" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11469</guid><pubDate>Fri, 16 Jan 2026 15:04:15 +0100</pubDate><title>SGB verurteilt brutale Repression gegen ArbeiterInnen im Iran</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-verurteilt-brutale-repression-gegen-arbeiterinnen-im-iran</link><description>Bundesrat und Vereinte Nationen müssen handeln</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB verurteilt aufs Schärfste die gewaltsame Repression gegen ArbeiterInnen, GewerkschafterInnen und soziale Bewegungen im Iran, wo sich Demonstrationen und Streiks seit Ende 2025 auf das gesamte Land ausgeweitet haben. Sie sind eine legitime Reaktion auf eine sich stetig verschärfende wirtschaftliche und soziale Krise. Die Vereinten Nationen und der Bundesrat sind dringend zum Handeln aufgefordert.</p><p>Der wirtschaftliche Zusammenbruch Irans hat verheerende Auswirkungen auf den Alltag der Arbeitnehmenden. Millionen von Menschen rutschen aufgrund des explosionsartigen Anstiegs der Preise für Nahrungsmittel und andere lebensnotwendige Güter, der Verschlechterung der Reallöhne sowie der raschen Ausbreitung prekärer und unsicherer Arbeitsformen in die Armut ab.</p><p>Anstatt einen sozialen Dialog aufzunehmen oder die internationalen Arbeitsnormen zu achten, setzt das iranische Regime seine Praxis fort, indem es gewerkschaftliche Proteste und Streiks systematisch als «Bedrohungen der nationalen Sicherheit» einstuft. Diese bewusste Verdrehung der Arbeitsbeziehungen wird dazu genutzt, um gewerkschaftliche Aktivitäten zu kriminalisieren, die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht zu unterdrücken und exzessive Gewalt, umfassende Überwachung und willkürliche Inhaftierungen zu rechtfertigen. Unabhängige Gewerkschaften wurden faktisch verboten: Den Arbeitnehmenden wird das Recht verwehrt, Organisationen ihrer Wahl frei zu gründen und ihnen beizutreten, was eine eklatante Verletzung der IAO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 darstellt.</p><p>Aus vielen Berichten geht hervor, dass die Intensivierung der Proteste seit Ende 2025 zu einer Verschärfung der staatlichen Repression geführt hat, einschliesslich des Einsatzes tödlicher Gewalt, was Massenverhaftungen und tausende Todesopfer zur Folge hatte. GewerkschafterInnen sind ebenfalls spezifischen Repressalien ausgesetzt, darunter langen Haftstrafen, Folter und in den extremsten Fällen Todesurteilen – allein deshalb, weil sie ihre grundlegenden Rechte wahrgenommen haben. Insbesondere die Frauen zahlen einen sehr hohen Preis: sie sind seit Jahren einer täglichen, unerträglichen Kontrolle über ihre Körper und ihr Leben ausgesetzt und werden auch in der jetzigen Situation brutal unterdrückt.</p><p>Der SGB verurteilt diese Handlungen kategorisch und fordert ein sofortiges Ende der Gewalt und der Tötungen durch das Regime, sowie die uneingeschränkte Achtung der Menschen-, Frauen- und Gewerkschaftsrechte. Wir rufen die Vereinten Nationen sowie insbesondere die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) dazu auf, ihre Überwachung zu verstärken und nachhaltigen Druck auszuüben, um die Achtung der grundlegenden Rechte sicherzustellen. Auch der Bundesrat muss dringend handeln, insbesondere indem die Schweiz die Handlungen des Regimes verurteilt und endlich die EU-Sanktionen gegen den Iran vollständig übernimmt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/2/csm_csm_Iran_christopher-rose_flickr_8991b67ece.webp" length="169432" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11465</guid><pubDate>Tue, 13 Jan 2026 12:04:57 +0100</pubDate><title>JA zur Klimafonds-Initiative am 8. März</title><link>https://www.sgb.ch/klimafonds-ini</link><description>Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/f/csm_klimafondsini-kampagne_ohne_01_8010d5451e.webp" length="251256" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11460</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2026 09:30:00 +0100</pubDate><title>SGB Rentner:innen-Tagung: Gemeinsam für gute Renten und gegen die SVP-Chaos-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-rentnerinnen-tagung-gemeinsam-fuer-gute-renten-und-gegen-die-svp-chaos-initiative</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 27. März 2026 organisiert der SGB eine weitere seiner bekannten Rentner:innen-Tagungen. Im Fokus steht neben einer guten Altersvorsorge für alle die SVP-Chaos-Initiative. Die Initiative bringt nicht nur Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr, sondern führt auch in der Pflege und der AHV zu Chaos.</p><p>Nach der historischen Annahme der 13. AHV-Rente und den Ablehnungen des BVG-Bschiss und einem höheren Rentenalter stehen im Parlament weitere Weichenstellungen in der Altersvorsorge bevor: Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, zum Ehepaar-Plafond und zu den Witwen- und Witwerrenten. Gabriela Medici, Co-Sekretariatsleiterin des SGB, wird eine Tour d’Horizon mit gewerkschaftlicher Einordnung über die aktuellen Auseinandersetzungen um gute Renten geben.</p><p>Daneben steht die SVP-Chaos-Initiative («10-Millionen-Schweiz») im Fokus. Daniel Lampart, Co-Sekretariatsleiter des SGB, berichtet über die gefährlichen Folgen der Initiative: Sie bringt Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr. Zudem sorgt sie in der Pflege und der AHV zu Chaos, in dem Pfleger:innen und Beitragszahlende fehlen. Die radikale Initiative treibt damit die Kosten für alle in die Höhe und gefährdet eine funktionierende Schweiz.</p><p>Schliesslich werden die Vernetzung und Mitgliederbindung nach der Pensionierung innerhalb der Gewerkschaften diskutiert. Wie können Gewerkschaften von der langjährigen Erfahrung und dem Wissen von Rentner:innen profitieren? Was für Gefässe gibt es bereits? Was funktioniert gut? Dazu werden Erfahrungen aus verschiedenen Verbänden und Regionen ausgetauscht.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2026/260327_Programm_DE.pdf" target="_blank" class="button" title="PDF öffnen / herunterladen" rel="noreferrer">Vollständiges Programm</a></p><p><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?reset=1&amp;id=51" target="_blank" class="button" title="Jetzt anmelden" rel="noreferrer">Online-Anmeldung</a></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/8/csm_aeltere-Seminar-Teilnehmerin-Workshop-Konferenz_vm-ist457758283_a86612e208.webp" length="127786" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11461</guid><pubDate>Fri, 09 Jan 2026 16:50:00 +0100</pubDate><title>Volkswille ignoriert, Pflegepersonal verraten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volkswille-ignoriert-pflegepersonal-verraten-umsetzung-pflegeinitiative</link><description>Massive Kritik an der Umsetzung der Pflegeinitiative durch die nationalrätlichen Gesundheitskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Die Umsetzung der Pflegeinitiative lässt schon viel zu lange auf sich warten. Und die vom Bundesrat dazu präsentierten Vorschläge sind viel zu lasch. Die zuständige Nationalratskommission macht es nun noch schlimmer: Sie höhlt die entsprechende Gesetzesvorlage fast komplett aus. Das ist nicht nur eine krasse Verweigerung des Volkswillens, es ist auch ein enormer Affront für das unter stetig weiter steigender Belastung stehende Pflegepersonal.</span><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;"></span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Das Personal in den Spitälern, Heimen und Spitexdiensten arbeitet am Limit. Viele brennen aus oder verlassen den Beruf. Der Pflegenotstand verschärft sich, die Versorgungssicherheit ist bedroht. All diese Fakten sind hinlänglich bekannt, und sie geben der breiten Bevölkerung Anlass zu grosser Sorge. Deshalb wurde die Pflegeinitiative vor Jahren mit grosser Mehrheit angenommen. Und deshalb ist es ein Skandal, dass die Politik bis anhin fast untätig geblieben ist.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Nun hätte es die nationalrätliche Gesundheitskommission in der Hand gehabt. Sie hätte bei der Beratung des Umsetzungsgesetzes zur Pflegeinitiative endlich vorwärts machen können. Die vom Bundesrat präsentierte Vorlage ist zwar völlig unzureichend, doch seitens des Gesundheitspersonals wurden die nötigen, sowohl vernünftigen als auch unabdingbaren Verbesserungsvorschläge gemacht. Geschehen ist gestern in der Kommission aber das Gegenteil: Das Gesetz wurde von der bürgerlichen Kommissionsmehrheit bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen, mit ein paar ganz wenigen Ausnahmen wie der Einführung einer Pflicht zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen. Eine Senkung der derzeit angesichts der Belastung horrend hohen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden: Gestrichen. Ein würdiger Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie bei kurzfristigen Änderungen der Dienstpläne: Aufgehoben. Eine reelle Zusatzfinanzierung und nötige Vorgaben für eine minimale Personalausstattung: Chancenlos.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Man reibt sich die Augen: Wie können die zuständigen FachpolitikerInnen so ignorant mit dem an sie gerichteten Volksauftrag umgehen, wie können sie so verantwortungslos die grossen demografischen Versorgungsfragen ausklammern und wie können sie so blind sein für die dringenden Bedürfnisse des Pflegepersonals? Erst im November hat dieses Personal bei eisiger Kälte auf dem Bundesplatz mobilisiert. Das war kein symbolischer Anlass, sondern es war der Appell, ja der Hilfeschrei der Arbeitenden einer für uns alle unerlässlichen Branche an die Politik, endlich zu handeln. Nun ist dieser Appell an das Nationalratsplenum gerichtet, welches das Gesetz voraussichtlich in der Frühlingssession beraten wird: Die Vorlage muss dann massiv korrigiert werden, dazu gibt es keine Alternative.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.webp" length="77338" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11456</guid><pubDate>Sun, 04 Jan 2026 17:10:00 +0100</pubDate><title>SGB verurteilt völkerrechtswidrige Intervention in Venezuela und fordert Rückkehr zu Rechtsstaatlichkeit und Dialog</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-verurteilt-voelkerrechtswidrige-intervention-in-venezuela-und-fordert-rueckkehr-zu-rechtsstaatlichkeit-und-dialog</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist tief besorgt über die US-amerikanischen Militäroperationen in Venezuela. Die Schweizer Gewerkschaften verurteilen diese gegen die Charta der Vereinten Nationen verstossende Intervention scharf und fordern den Bundesrat auf, es ihnen gleichzutun.&nbsp;</p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB unterstützt den Europäischen sowie den Internationalen und Lateinamerikanischen Gewerkschaftsbund in ihren Haltungen. Dabei unterstreichen wir gemeinsam, dass die Arbeitnehmenden bzw. die normale Bevölkerung niemals den Preis geopolitischer Eskalationen zahlen dürfen. Die Zukunft Venezuelas darf nicht von US-Präsident Trump, sondern sie muss von den VenezolanerInnen selbst durch demokratische und friedliche Mittel entschieden werden. Dies ohne ausländische Einmischung und mit freien und unabhängigen Gewerkschaften, die ohne Repression tätig sein können.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Der SGB verurteilt jeden Versuch ausländischer Mächte, politische oder wirtschaftliche Kontrolle über Venezuela auszuüben, um sich den Zugang zu dessen natürlichen Ressourcen zu sichern. Solche Handlungen stellen eine schwere Verletzung des Völkerrechts, der UN-Charta und des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung dar und führen – wie sich historisch hinlänglich erwiesen hat – zu einer Verschärfung sozialer Ungerechtigkeit, zu Repression und zu Verletzungen der Rechte Arbeitnehmender. Die Schweizer Gewerkschaften stehen solidarisch an der Seite der Arbeitnehmenden Venezuelas und ihrer Gewerkschaften.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der SGB fordert den sofortigen Schutz der Zivilbevölkerung sowie aller Inhaftierten Venezuelas – unter vollständiger Gewährleistung rechtsstaatlicher Verfahren und Transparenz. Er ruft alle Parteien dazu auf, zur Diplomatie und zum Dialog zurückzukehren. Zudem fordert der SGB den Bundesrat dazu auf, die völkerrechtswidrige US-amerikanische Militärintervention zu verurteilen und alle ihm zur Verfügung stehenden diplomatischen Mittel zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Akteure zum Dialog zurückfinden. Die Schweiz als neutrales Land ist auf ein starkes Völkerrecht angewiesen und muss gegen alle Völkerrechtsverletzungen Partei ergreifen – umso mehr als diesjähriges Vorsitzland der OSZE.</span></p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/e/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_cc-by-sa_absolutely-new_wikimedia-commons_ac8f3db45f.webp" length="509274" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11452</guid><pubDate>Wed, 17 Dec 2025 10:15:44 +0100</pubDate><title>Abstimmungen am 8. März: Empfehlungen des SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb</link><description>Am 8. März kommen folgende vier nationale Vorlagen zur Abstimmung. Der SGB hat dazu folgende Parolen beschlossen:</description><content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb#c20271" target="_self" class="link--arrow">NEIN zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»</a></p><p><a href="https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb#c20272" target="_self" class="link--arrow">JA zur Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»</a></p><p><a href="https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb#c20273" target="_self" class="link--arrow">Stimmfreigabe zum Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung</a></p><p>Keine Parole zur Bargeld-Initiative</p><h2 class="heading--h6"><br>Begründungen:</h2><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Kommunikation und Medien</category><category>Energie und Umwelt</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.webp" length="46024" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11448</guid><pubDate>Mon, 15 Dec 2025 19:59:29 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP Chaos-Initiative: Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-loehne-und-arbeitsplaetze-in-gefahr</link><description>Ständerat lehnt extreme SVP-Initiative deutlich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die klare Ablehnung der extremen SVP-Initiative durch den Ständerat. Damit ist der Weg frei für die Volksabstimmung 2026. Die Initiative gefährdet den Wohlstand und die Sicherheit in der Schweiz. Sie führt zu einer Kündigung der Bilateralen Verträge, wodurch Löhne und Arbeitsplätze unter Druck kommen. Lohnschutz und die Lohnkontrollen fallen weg. Die radikale SVP-Initiative will die Wohnbevölkerung beschränken. Bereits bei rund 9.5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern wird der SVP-Plan Realität. &nbsp;Das verschärft den Mangel bei den Ärztinnen und Ärzten und beim Pflegepersonal. Es drohen englische Verhältnisse in den Spitälern. Leidtragende sind die Normalverdienenden – auch bei der AHV, wo Milliardenausfälle drohen, und bei der Krankenversicherung, bei der die Prämien stärker steigen würden.<strong>&nbsp;</strong></p><p>Mit der Kündigung der Bilateralen I werden Löhne, Arbeitsplätze, Export, Forschung und die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung gefährdet. Der Marktzugang für die Hälfte der Schweizer Exporte in die EU würde erschwert. Das kostet Wohlstand und Arbeitsplätze. Ohne Bilaterale sind auch die flankierenden Massnahmen in Gefahr. Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten werden zu prekären Bedingungen angestellt und verlieren Rechte. Das setzt die einheimischen Löhne zusätzlich unter Druck und fördert Lohndumping.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Gefahr für die Pflege und die Gesundheitsversorgung</h3><p>Das Beispiel Grossbritannien zeigt, was passiert, wenn Zuwanderung über bürokratische Hürden kontrolliert wird. Spitäler rekrutieren Personal aus weit entfernten Ländern, oft nur für kurze Einsätze. Die Qualität sinkt, die Fluktuation steigt, die Risiken für Patientinnen und Patienten nehmen zu.</p><p>Die Schweiz ist besonders angewiesen auf qualifiziertes Personal aus dem Ausland. Die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte und über ein Drittel der diplomierten Pflegenden wurde im Ausland ausgebildet. Mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit würde es noch schwieriger, genügend Fachkräfte zu finden. Die Initiative verschärft den Mangel und gefährdet die Versorgung. Es drohen englische Verhältnisse in den Spitälern.</p><h3 class="heading--h5">Chaos bei AHV und Krankenkassen</h3><p>Zuwanderung stabilisiert die AHV, weil viele Einwandernde jung sind und arbeiten. Ohne diese Beiträge fehlen Milliarden. Eine Begrenzung der Wohnbevölkerung wird dazu führen, dass im Jahr 2050 rund 350000 Erwerbspersonen fehlen. Das bedeutet je nach Szenario zehn Prozent weniger Einnahmen und ein Loch von rund acht Milliarden Franken. Die Initiative treibt die Kosten für alle in die Höhe.</p><h3 class="heading--h5">Die extreme Initiative gefährdet eine funktionierende Schweiz</h3><p>Mit dem demografischen Wandel steigt die Zahl der älteren Menschen. Wenn gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen sinkt, fehlen der Schweiz die Arbeitskräfte. Das führt zu Druck aufs Rentenalter, zu wirtschaftlichen Einbussen und zu einer Verschlechterung der öffentlichen Dienstleistungen. Der Plan der SVP ist realitätsfremd und letztlich nicht umsetzbar.<br>Der SGB wird sich deshalb mit einer eigenständigen gewerkschaftlichen Kampagne entschlossen gegen die radikale SVP Chaos-Initiative einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_250501_Zuerich-Demostart_0aa59a9df0.webp" length="499160" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11446</guid><pubDate>Fri, 12 Dec 2025 15:40:18 +0100</pubDate><title>Ein effizienter Staat braucht ausreichend Mittel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ein-effizienter-staat-braucht-ausreichend-mittel</link><description>Zur Bürokratiekosten-Studie der Schweizerischen Wirtschaftsverbände</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 24. November 2025 präsentierten die vier grossen Wirtschaftsverbände in der Schweiz – der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Bauernverband und economiesuisse, mit grossem Brimborium eine Studie zu den Bürokratiekosten in der Schweiz. Die dort vorgestellten Schätzungen zum Einsparpotential im Bereich der staatlichen Bürokratie, sind – wie selbst die NZZ konstatierte – «gewagt». NZZ-Wirtschaftsredaktor Hansueli Schöchli wies schon damals auf verschiedene Unzulänglichkeiten hin.</p><p>Kein Thema war hingegen die Datenbasis: Die Studie basiert auf Daten des «doing business» Index der Weltbank aus den Jahren 2006 bis 2020. Der Grund, weshalb es keine neueren Daten gibt: Der Index wurde im Jahr 2021 eingestellt, weil es in den Jahren zuvor zu erheblichen Unregelmässigkeiten und Manipulationen kam. Ob und wie stark diese Unregelmässigkeiten die Ergebnisse der Studie beeinflussen, ist unklar. Aber der Umstand, dass sie mit keinem Wort kommuniziert wurden, wirft Fragen auf.</p><p>Unter der Annahme, dass der Index dennoch einen gewissen Informationswert hat, ist interessant, welche Länder von der Studie und den Wirtschafsverbänden als grosse Vorbilder in Bezug auf eine effiziente Bürokratie genannt werden: Es sind Schweden und Dänemark, also Staaten mit einer überdurchschnittlich hohen Fiskalquote. Diese misst die Summe aller Steuern und öffentlichen Abgaben von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie für öffentliche Sozialversicherungen im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt. Das bedeutet: Es handelt sich um Länder mit einem verhältnismässig grossen Staatssektor.</p><p>Dies legt den Schluss nahe, dass Investitionen in den Staatsapparat eine wichtige Voraussetzung für eine effiziente Bürokratie sind. Um dieser These auf den Grund zu gehen, soll ein anderer Index der Weltbank hinzugezogen werden: Der government effectiveness Index. Dieser Index misst die Wahrnehmung der Qualität öffentlicher Dienstleistungen, die Qualität des öffentlichen Dienstes sowie die Qualität der Politikgestaltung und -umsetzung durch die Regierung. Für OECD und EU-27 Länder zeigt sich, dass Staaten mit einer hohen Fiskalquote in der Tendenz eine höhere Qualität der staatlichen Leistungen aufweisen als Länder, in denen der Staat wenig Mittel zur Verfügung hat.</p><p>Natürlich gibt es auch Ausnahmen: Griechenland und Italien haben relativ hohe Fiskalquoten, aber weisen einen eher geringen government effectiveness score aus. Ein ausgebauter Staat ist daher kein Garant für eine hohe Qualität staatlicher Dienstleistungen. Aber er scheint eine wichtige Voraussetzung dafür zu sein.&nbsp;</p><p>Nur drei Länder weisen trotz geringer Fiskalquote einen hohen Wert beim government effectiveness score aus: Australien, Irland und die Schweiz. Irland ist ein krasser Sonderfall. Weil so viele internationale Konzerne ohne reale Produktion aus Steuergründen im Land sitzen, ist das BIP künstlich aufgebläht und die Fiskalquote entsprechend tief. Aus diesem Grund publiziert das irische Statistikamt das so genannte modifizierte Bruttonationaleinkommen, welches die Globalisierungseffekte herausrechnet. Berechnet man die Fiskalquote auf Basis dieser Kennzahl, steigt die Fiskalquote deutlich und auch Irland bestätigt den positiven Zusammenhang zwischen einem gut ausgebautem Staatssektor und einer hohen Qualität staatlicher Leistungen.</p><p>Auch der Sonderfall Schweiz relativiert sich etwas. Denn die geringe Fiskalquote der Schweiz lässt sich teilweise dadurch erklären, dass im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Krankenkassenprämien und Beiträge in die 2. Säule nicht darin enthalten sind. Dem Bundesrat zufolge hätte die Fiskalquote in der Schweiz im Jahr 2010 über elf Prozent höher gelegen, wenn die beiden Posten dazu gerechnet würden.&nbsp;</p><p>Ein ausgebauter und ausreichend finanzierter Staat ist demnach kein Schreckgespenst, sondern scheint eine Voraussetzung für qualitativ hochwertige staatliche Dienstleistungen zu sein, von denen auch die Wirtschaft in hohem Masse profitiert. Sparen beim Staat sollte deshalb kein Selbstzweck sein. Entsprechend sollte das sogenannte Entlastungspaket 27 und auch die restriktive Handhabung der Schuldenbremse noch einmal überdacht werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_230916_demo_schilder_foto-c-manu-friedrich_909aa88519.webp" length="176546" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11444</guid><pubDate>Fri, 12 Dec 2025 12:32:13 +0100</pubDate><title>SNB verpasst Chance zur Entschärfung des Frankenproblems</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/snb-verpasst-chance-zur-entschaerfung-des-frankenproblems</link><description>Lagebeurteilung der SNB: Es braucht eine expansivere Politik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der überbewertete Franken ist das Problem Nummer 1 der Schweizer MEM-Industrie. In den letzten Wochen wurden mehrere Massenentlassungen mit dem «starken» Franken begründet. Der reale Wechselkurs der Schweiz ist sehr hoch, nämlich so hoch wie bei der Aufhebung des Mindestkurses im Januar 2015. Die Teuerung ist null oder nahe null, auch im kommenden Jahr. Also am alleruntersten Teil des Bandes, das die Nationalbank SNB noch als Preisstabilität bezeichnet. Die Arbeitslosigkeit steigt. Seit der letzten Lagebeurteilung hat sich die Situation eingetrübt. In dieser Situation ist es offensichtlich, dass die SNB eine expansivere Politik betreiben muss.</p><p>In der heutigen Lagebeurteilung findet sich kein Wort dazu. Der SGB erwartet von der SNB, dass sie eine expansivere Politik betreibt. Prioritär sind klare Signale in Bezug auf den überbewerteten Franken. Die SNB soll sich für einen fair bewerteten Franken einsetzen und ihre Politik entsprechend ausrichten. Die Tendenz beim Euro-Franken-Kurs in den letzten Monaten wäre die Gelegenheit, den Marktteilnehmern klar zu machen, dass die SNB diese Entwicklung begrüsst und damit eine weitere Aufwertungstendenz gebrochen würde.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/e/csm_Schweizerische-Nationalbank-Gebaeude_Foto-SNB-noncommercial_8cc9062cad.webp" length="117688" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11438</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2025 13:59:56 +0100</pubDate><title>Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/multikanalstrategie-zur-information-warnung-und-alarmierung-der-bevoelkerung</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zur «Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11436</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2025 13:42:43 +0100</pubDate><title>«Starke Familien durch angepasste Zulagen»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/starke-familien-durch-angepasste-zulagen</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im zur parlamentarischen Initiative «Starke Familien durch angepasste Zulagen». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11434</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2025 11:24:06 +0100</pubDate><title>Abgabe auf die Fahrleistung oder den Ladestrom von Elektrofahrzeugen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/abgabe-auf-die-fahrleistung-oder-den-ladestrom-von-elektrofahrzeugen</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur «Abgabe auf die Fahrleistung oder den Ladestrom von Elektrofahrzeugen». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11432</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2025 10:26:33 +0100</pubDate><title>Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-bankengesetz-und-eigenmittelverordnung</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur «Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken)». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11430</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2025 10:17:35 +0100</pubDate><title>Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (MaschV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/totalrevision-der-verordnung-ueber-die-sicherheit-von-maschinen-maschv</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur «Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (MaschV)». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11428</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2025 09:51:33 +0100</pubDate><title>Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/entwurf-fuer-ein-bundesgesetz-ueber-die-gasversorgung-gasvg</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zu den «Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG)». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11426</guid><pubDate>Fri, 05 Dec 2025 13:51:19 +0100</pubDate><title>Finger weg vom arbeitsfreien Sonntag</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/finger-weg-vom-arbeitsfreien-sonntag</link><description>SGB-Delegiertenversammlung zu den Angriffen auf das Arbeitsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB stellen sich klar gegen die Angriffe auf die Ruhezeiten und die geplanten Ausweitungen der Sonntagsarbeit. Der SGB wird das Referendum ergreifen sofern das Parlament dem Nationalrat folgt und flächendeckende Sonntagsarbeiten und überlange Arbeitstage von bis zu 17 Stunden beschliesst. Die Arbeitnehmenden leisten schon heute enorm viel. Nach fünf Jahren stagnierender Löhne und ausufernder Arbeitseinsätze braucht es jetzt klare Grenzen und einen stärkeren Gesundheitsschutz statt noch mehr Verfügbarkeit für die Chefs.</p><p>Der arbeitsfreie Sonntag und verlässliche Ruhezeiten geraten immer stärker unter Druck. Dienstpläne ändern sich kurzfristig, viele Beschäftigte arbeiten bis spät am Abend weiter, und die Erreichbarkeit am Wochenende nimmt zu. Die Folgen sind wachsende psychische Belastungen, körperliche Beschwerden und deutlich höhere Krankheitsabsenzen. Besonders schwierig ist es für erwerbstätige Eltern, da die Arbeitseinsätze immer weniger planbar sind.</p><p>Trotzdem treiben Arbeitgeber und Parlament Vorlagen voran, welche die Arbeitszeit massiv ausweiten. Im Detailhandel sollen die Kantone neu bis zu zwölf Sonntagsverkäufe erlauben können – statt wie bisher vier. Noch gravierender ist die vom Nationalrat beschlossene Revision des Arbeitsgesetzes und des OR. Sie erlaubt bewilligungsfreie Sonntagsarbeit in Büros und fast allen Branchen und macht überlange Arbeitstage von früh bis spät zum Normalfall. Unter dem Etikett Telearbeit wird der Schutz der Beschäftigten ausgehöhlt. Über 1.5 Millionen Arbeitnehmende wären betroffen. Der Bundesrat spielt die Risiken herunter und stellt sich auf die Seite der Arbeitgeber.</p><p>Die Delegierten des SGB haben nun klare rote Linien einstimmig beschlossen. Keine Ausweitung der Sonntagsarbeit. Keine Aufweichung oder Verkürzung der Ruhezeiten und keine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit. Und klare Regeln, die verhindern, dass Arbeitnehmende zu Arbeit ausserhalb der geltenden Zeiten gedrängt werden. Kommt die Vorlage im Parlament so durch wie im Nationalrat, ergreift der SGB das Referendum.</p><h3 class="heading--h5">Resolutionen</h3><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2025/251205/Resolution_SGB_DV251205.pdf">Flächendeckend Sonntagsarbeit, überlange Arbeitstage? Finger weg vom Arbeitsgesetz!</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2025/251205/Resolution_vpod_DV251205.pdf">Unterstützung der Proteste gegen die Sparpolitik in den Kantonen Waadt und Genf – und für die Achtung der Gewerkschaftsrechte durch den Genfer Staatsrat</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/f/csm_SGB-DV25_0ed999b49e.webp" length="262670" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11422</guid><pubDate>Wed, 03 Dec 2025 17:42:23 +0100</pubDate><title>Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnungsaenderungen-im-bereich-des-bundesamts-fuer-energie-bfe</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zu den «Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE)». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11420</guid><pubDate>Wed, 03 Dec 2025 16:06:11 +0100</pubDate><title>Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/klare-spielregeln-fuer-bundesunternehmen-im-wettbewerb-mit-privaten</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung «Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11418</guid><pubDate>Wed, 03 Dec 2025 15:55:03 +0100</pubDate><title>Änderung der Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/aenderung-der-verordnung-des-hochschulrates-ueber-die-akkreditierung-im-hochschulbereich</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung «Änderung der Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11416</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2025 12:25:03 +0100</pubDate><title>Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten (BSKG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesgesetz-ueber-massnahmen-zur-bekaempfung-seltener-krankheiten-bskg</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung «Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten (BSKG)». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11414</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2025 12:17:23 +0100</pubDate><title>Umsetzung der Motion 21.4516 «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/umsetzung-der-motion-214516-hierarchie-des-strassennetzes-innerorts-und-ausserorts-sichern</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur Umsetzung der Motion 21.4516 «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern». Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11412</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2025 12:06:50 +0100</pubDate><title>Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ueber-die-aenderung-verschiedener-verordnungen-im-bereich-der-beruflichen-vorsorge-2026</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family:&quot;Calibri&quot;,sans-serif;font-size:12.0pt;">Positionierung des SGB zur Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11410</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2025 10:49:00 +0100</pubDate><title>Zu hohe Mieten, zu wenig Wohnraum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zu-hohe-mieten-zu-wenig-wohnraum</link><description>Endlich den nicht-gewinnorientierten Wohnungsbau stärker fördern!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Mieten sind zu hoch und fast überall grassiert die Wohnungsnot: So lässt sich die schon länger andauernde Situation auf dem Wohnungsmarkt aus Sicht der Mietenden leider sicher trefflich beschreiben. Der politische Handlungsbedarf ist entsprechend akut, doch leider herrscht sowohl auf Bundesebene als auch in den meisten Kantonen seit Jahren Stillstand. Was eigentlich geschehen müsste, liegt auf der Hand: Um sowohl das Problem des zu knappen Wohnraums als auch jenes der zu hohen Mieten anzugehen, müsste der nicht-gewinnorientierte, also der gemeinnützige Wohnungsbau viel stärker gefördert werden.</p><p>Angesichts der horrenden Mieten und der Lage auf dem Wohnungsmarkt ist die Dringlichkeit einer Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus offenkundig. Gesamtschweizerisch betrachtet hat der gemeinnützige Wohnungsbau heute einen sehr geringen Marktanteil. So sind nur knapp vier Prozent der bewohnten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauträger (Genossenschaften). Gemäss Bundesverfassung (Artikel 108) hat der Bund jedoch sowohl für die Verbilligung der Wohnkosten als auch für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sorgen. Konkretisiert wurde dieser Verfassungsauftrag vor über 20 Jahren im Wohnraumförderungsgesetz (WFG).</p><p>Dieses Gesetz sieht Elemente sowohl der direkten als auch der indirekten Förderung vor. Während jedoch Erstere bis heute nicht eingeführt wurden, fristen Letztere seit jeher ein Schattendasein. Dabei handelt es sich einerseits um den "Fonds de Roulement (FdR)", der gemeinnützigen Wohnbauträgern als Starthilfe tiefverzinsliche Darlehen für den Neubau, die Erneuerung und den Kauf von Liegenschaften sowie den Erwerb von Baugrundstücken zur Verfügung stellt. Andererseits existiert daneben die sogenannte "Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW)", welche mittels Bürgschaften die langfristige, und zinsgünstige Kapitalaufnahme ermöglicht, was schlussendlich zu tieferen Mietzinsen führt.</p><p>Über den FdR wurden in der Periode 2004-2024 insgesamt knapp 30'000 Wohnungen gefördert und die EGW unterstützte zum Jahresende 2024 über 38'000 Wohnungen in etwas mehr als 1'000 Überbauungen in der ganzen Schweiz. Auf eden ersten Blick sind dies zwar substanzielle Zahlen, angesichts einer Gesamtanzahl von fast 5 Millionen Wohnungen in der Schweiz, ist es aber kaum mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein. Ein Blick weiter zurück zeigt überdies, dass Bund, Kantone und Gemeinden ihre Gelder für den gemeinnützigen Wohnungsbau ab der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre stark gekürzt haben. Es wurden plötzlich viel weniger günstige Wohnungen gebaut, und diese fehlen heute. Hätte die öffentliche Hand den gemeinnützigen Wohnungsbau in den letzten rund 30 Jahren gleich gefördert wie in den Achtzigerjahren und der ersten Hälfte der Neunzigerjahre, so wären heute rund 30'000 günstige Wohnungen mehr auf dem Markt. Bei einem Lehrwohnungsbestand von heute 37'000 Mietwohnungen wäre das eine spürbare Entlastung.</p><p>Die Fehler der Vergangenheit wurden in den jüngsten Jahren etwas korrigiert. Insbesondere die Städte – darunter hauptsächlich Genf und Zürich – sind wieder aktiver geworden, wie die Zahlen der Finanzstatistik zeigen. Auch auf Bundesebene gab es punktuell Verbesserungen, z.B. durch eine Lockerung der Darlehensbedingungen des Fonds de Roulement auf das laufende Jahr hin. Dennoch ist absolut klar: Es muss viel mehr geschehen. Und die dafür nötigen Entscheidungen stehen auch unmittelbar an. So hat der Bundesrat (im Rahmen der "Begleitmassnahmen 10-Millionen-Schweiz") einen neuen FdR-Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 im Umfang von 150 Millionen Franken präsentiert. Das Parlament muss diesen Zahlungsrahmen nun möglichst schnell beraten und vor allem substanziell aufstocken. Zudem müssen die Zinsen für FdR-Darlehen unbedingt gesenkt werden: Bundesrat Parmelin könnte dies über Nacht tun, es liegt in seiner Verordnungskompetenz! Für die erwähnten EGW-Bürgschaften läuft der derzeitige Verpflichtungskredit noch bis Ende 2027. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel reichen gemäss EGW allerdings keineswegs aus, um den aktuellen Bedarf abzudecken. Es ist deshalb absolut vordringlich, dass der Bundesrat die Fördermittel auch für dieses Instrument möglichst bald und möglichst deutlich aufstockt.&nbsp;</p><p>Doch angesichts des beschriebenen Rückstands beim preisgünstigen Wohnungsbau reicht all dies nicht aus: Neben den indirekten, müssen deshalb nun unbedingt endlich auch die direkten Förderungsinstrumente aktiviert werden. Dabei handelt es sich um die zinslose Vergabe von Bundesdarlehen, Bundesbürgschaften sowie Kapitalbeteiligungen. Wie oben ausgeführt, stehen diese Instrumente im Wohnraumförderungsgesetz schon lange pfannenfertig bereit – es muss nur endlich damit gekocht werden! Parlament und Bundesrat, sowie selbstverständlich auch die Kantone, müssen nun endlich ihre Verantwortung wahrnehmen. Weiter abwarten und zusehen, wie es sich die Immobilienlobby wünscht, ist eigentlich schon lange keine Option mehr.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/2/csm_Zuerich_Kraene_CC0_Lizenz_04c13f3d3a.webp" length="187832" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11407</guid><pubDate>Wed, 26 Nov 2025 15:14:41 +0100</pubDate><title>Rentenaltererhöhung ist vom Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenaltererhoehung-ist-vom-tisch</link><description>Bundesrat präsentiert AHV-Reform 2030</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der Bundesrat anerkennt mit der AHV-Reform 2030 die glasklare Ablehnung der Bevölkerung zur Rentenaltererhöhung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat in der nächsten AHV Reform auf eine Erhöhung des Rentenalters verzichtet. Mit 75 Prozent Nein zur Rentenaltererhöhung hat die Bevölkerung im letzten Jahr ein eindeutiges Zeichen gesetzt. Ein zentraler Fokus der Reform müsste allerdings auf der Schliessung der AHV Beitragslücken liegen, die immer häufiger zu Rentenkürzungen führen. Die AHV steht finanziell deutlich besser da als jahrzehntelang behauptet wurde. Jetzt braucht es vor allem eine soziale und solide Finanzierung der 13. AHV-Rente.</span><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;"></span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Die Vorlage «AHV 2030» wird sich daran messen, ob sie die Lebensbedingungen für Arbeitnehmende und Rentner:innen mit tiefen und mittleren Einkommen verbessert. Erfreulich ist deshalb, dass der Bundesrat die überdeutliche Ablehnung eines höheren Rentenalters bei der Volksabstimmung im letzten Jahr ernst nimmt und auf eine Rentenaltererhöhung verzichtet. Rentenaltererhöhungen sind nichts anderes als Rentenkürzungen. Der dennoch starke Fokus der Reform auf Anreizen, um über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, ist deshalb demokratie- und sozialpolitisch verfehlt. Mit der AHV21 wurde bereits eine Flexibilisierung der Pensionierung ermöglicht. Frühpensionierungen darüber hinaus weiter zu erschweren – insbesondere für Personen mit langen Erwerbskarrieren und harten Arbeitsbedingungen – lehnt der SGB entschieden ab.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Erstmals bestätigt der Bundesrat zudem heute explizit, was der SGB bereits kommuniziert hat: Wenn die 13. AHV-Rente nicht lediglich befristet finanziert wird, braucht die AHV kaum mehr zusätzliches Geld. Die AHV ist finanziell stabil.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der SGB begrüsst den Vorschlag, Beitragslücken auf der Finanzierungsseite zu schliessen und sowohl Kranken- als auch Unfalltaggelder der AHV-Beitragspflicht zu unterstellen. Positiv ist auch der Beschluss, das Schlupfloch der überhöhten Dividendenauszahlungen zu stopfen. Missbräuchliche (beitragsbefreite) Dividenden statt (beitragspflichtigen) Lohnauszahlungen führen zu Mindereinnahmen in der AHV von bis zu 182 Millionen Franken (in einem Jahr).</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Aus Sicht des SGB muss der Fokus der nächsten AHV-Reform stattdessen auf dem immer grösser werdenden Problem der Beitragslücken liegen. Immer mehr Menschen haben Beitragslücken. Eine Beitragslücke von einem Jahr führt lebenslang zu bis zu 60 Franken weniger Rente pro Monat – bei mehreren fehlenden Beitragsjahren noch mehr. Dies ist besonders problematisch, wenn Arbeitnehmende unverschuldet Lücken aufweisen, weil die Arbeitgeber sie nicht korrekt angemeldet und AHV-Beiträge nicht einbezahlt haben. Oder weil ihnen aufgrund längerer Absenzen plötzlich Beiträge fehlen.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.webp" length="337226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11403</guid><pubDate>Tue, 25 Nov 2025 16:40:29 +0100</pubDate><title>Stagnierende Reallöhne: Lohnpolitik der Arbeitgeber auf Kosten der Normalverdienenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stagnierende-realloehne-lohnpolitik-der-arbeitgeber-auf-kosten-der-normalverdienenden</link><description>Lohnstrukturerhebung 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neuen Lohnstrukturdaten zeigen ein klares Bild: Die Reallöhne der Normalverdienenden stagnieren seit Jahren, während Aktionärinnen und Aktionäre sowie Kader weiter profitieren. Trotz hoher Nachfrage nach Arbeitskräften blieben Lohnerhöhungen aus, die Lohnschere öffnet sich wieder und viele Beschäftigte haben heute real weniger im Portemonnaie. SGB-Chefökonom Daniel Lampart fordert an der heutigen Medienkonferenz des Bundes zur Lohnstrukturerhebung entschlossenere Lohnschritte: Die Früchte der Produktivitätsgewinne der letzten Jahre müssen endlich bei den Arbeitnehmenden ankommen.</p><p>Die Lohnentwicklung der letzten Jahre war für die Normalverdienenden schlecht. Obwohl die Arbeitgeber im ganzen Land über einen «Fachkräftemangel» klagten. Das bestätigen nun auch die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung LSE 2024. Die mittleren Löhne stagnierten in den letzten acht Jahren (+0.1 Prozent). Das im Unterschied zu den Jahren zuvor. Von 2008 bis 2016 stiegen die Löhne real im Mittel um 1.2 Prozent pro Jahr. Das ist der Normalfall: Die Arbeitsproduktivität wächst um rund 1 Prozent jährlich – auch in den letzten Jahren. Die Reallöhne müssten entsprechend steigen.</p><p>Eine so schlechte Lohnentwicklung wie in den letzten Jahren ist für die Schweiz neu. In der Vergangenheit wurden die Reallöhne fast immer erhöht. Ausser in der langen Rezession der 1990er-Jahre, als die Arbeitslosigkeit hoch war. In den letzten Jahren wurden Arbeitskräfte gesucht. Trotzdem sanken die Reallöhne.</p><h3 class="heading--h5">Jährliches Wachstum der Reallöhne in 5-Jahres-Perioden</h3><p>(gemäss SLI – ohne Strukturwandelkomponente, in Prozent)&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_pleite_kein_geld_leere_hosentaschen_ccc8760275.webp" length="50076" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11397</guid><pubDate>Sat, 22 Nov 2025 16:17:23 +0100</pubDate><title>Mehr Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/mehr-massnahmen-zur-verwirklichung-der-gleichstellung-am-arbeitsplatz-feministischer-kongress-2025</link><description>Feministischer Kongress des SGB 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Von echter Gleichstellung am Arbeitsplatz sind wir weit entfernt. Das ist die Bilanz der Delegierten des Feministischen Kongresses des SGB. Die Aufwertung der Löhne von Frauen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Kampf gegen sexuelle Belästigung stehen im Mittelpunkt der gewerkschaftlichen Agenda der nächsten Jahre. Gründe für eine Mobilisierung gibt es viele. Die Kongressteilnehmenden haben die Verbände des SGB aufgefordert, bereits jetzt mit den strategischen Vorbereitungen für einen neuen Feministischen Streik am 14. Juni 2027 zu beginnen.</p><p>Die lebhaften Diskussionen und die Vielzahl der Vorschläge und Resolutionen, die während des zweitägigen feministischen Kongresses des SGB debattiert wurden, zeigen, wie weit der Weg zur Gleichstellung am Arbeitsplatz noch ist. Ob es um die Bekämpfung von Diskriminierung oder sexueller Belästigung, um Lohngleichheit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder den Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit geht: Es bestehen nach wie vor erhebliche Lücken, die geschlossen werden müssen. Dass es sich lohnt, sich mit vollem Engagement und immer auch mit Freude für Gleichstellung einzusetzen, zeigte den Delegierten auch ein Blick zurück - und eine emotionale Würdigung des Lebenswerks von Christiane Brunner durch Ruth Dreifuss eindrücklich auf.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Höhere Löhne</strong></h3><p>Die Delegierten des SGB bekräftigen ihre Entschlossenheit, ihre Kräfte zu bündeln, um in diesen Bereichen bedeutende Fortschritte zu erzielen und Rückschritte zu verhindern. Im Bereich der Lohngleichheit soll der Fokus darauf liegen, die Löhne der Frauen zu erhöhen, insbesondere in typischen Frauenberufen. Zudem muss verhindert werden, dass das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die in mehreren Kantonen eingeführten Mindestlöhne aushebelt. Auch Rückschritte bei den Frauenrenten müssen mit Nachdruck bekämpft werden.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Bessere Vereinbarkeit</strong></h3><p>Was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeht, wird das Jahr 2026 entscheidend sein. Es braucht eine Weichenstellung für eine Familienpolitik, die endlich den Bedürfnissen der Familien und den Erwartungen der Frauen gerecht wird. Das Parlament berät darüber, wie das aktuelle Bundesprogramm zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen durch eine nachhaltige Unterstützung ersetzt werden soll. Die Delegierten des SGB bedauern die Schwäche der bisher von beiden Kammern geplanten Massnahmen und fordern einen radikalen Kurswechsel. Es braucht eine Kinderbetreuung, die als Service public organisiert ist, aus Steuermitteln finanziert und für die Eltern nach dem Vorbild der Schule kostenlos ist.</p><p>Die Delegierten fordern zudem eine Initiative für eine echte Elternzeit, zusätzlich zu den bestehenden Urlauben. Sie werden sich gemeinsam gegen Rückschritte betreffend Mutterschaftsurlaub starkmachen.</p><p>Darüber hinaus bekräftigen die Gewerkschafterinnen ihre Entschlossenheit, sich mit allen Mitteln gegen die aktuellen Angriffe auf das Arbeitsgesetz zu wehren. Diese würden zu einer allgemeinen Sonntagsarbeit und einer übermässigen Verlängerung der Arbeitstage führen. Eine solche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wäre nicht nur schädlich für die Gesundheit der Arbeitnehmenden, sondern würde auch das fragile Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben noch weiter gefährden.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Mehr Schutz</strong></h3><p>Im Bereich des Schutzes der sexuellen und reproduktiven Gesundheit ist es unerlässlich, die Schutzbestimmungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft auf alle Branchen auszuweiten, und die Lohnfortzahlung durch Erwerbsersatzleistungen (EO) zu gewährleisten, wenn ein Arbeitsverbot verhängt wurde, und zu verhindern, dass eine schwangere Frau das Ende ihres Arbeitslosenanspruchs erreicht. Der Kündigungsschutz muss ebenfalls ausgeweitet werden.</p><p>Weitere wichtige Reformen, insbesondere im Bereich der Bekämpfung sexueller Belästigung oder Diskriminierung aufgrund des Alters, der Geschlechtsidentität, des Migrationshintergrunds oder der Entwicklung künstlicher Intelligenz, müssen in den nächsten Jahren ebenfalls in Angriff genommen werden.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Feministischer Streik 2027</strong></h3><p>Um auf die Defizite bei der Gleichstellung in all diesen Bereichen aufmerksam zu machen, fordern die Delegierten des Feministischen Kongresses die Verbände des SGB auf, ab sofort mit den strategischen Vorbereitungen für einen neuen feministischen Streik am 14. Juni 2027 zu beginnen. Schliesslich haben die Teilnehmenden mehrere Resolutionen verabschiedet, in denen sie ihre Solidarität mit den mobilisierten oder streikenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie mit den Menschen in Gaza und Palästina.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/7/csm_251121_Feministischer_Kongress0200_b8d2c2fb60.webp" length="148500" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11395</guid><pubDate>Sat, 22 Nov 2025 08:29:34 +0100</pubDate><title>Sexistische Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Null Toleranz, jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sexistische-gewalt-und-sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-null-toleranz-jetzt</link><description>Feministischer Kongress des SGB 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sexistische und sexuelle Gewalt findet oftmals am Arbeitsplatz statt. Bereits 60% der Arbeitnehmerinnen waren im Laufe ihres Berufslebens mit sexistischem Verhalten oder sexueller Belästigung konfrontiert. Die Delegierten des Feministischen Kongresses des SGB fordern, dass alle Unternehmen Schutzmassnahmen ergreifen und dass die Einhaltung der Gesetze endlich systematisch durch die Arbeitsinspektorate kontrolliert wird. Schließlich muss sexuelle Belästigung als Ursache von Berufskrankheiten anerkannt werden. Die Teilnehmenden des Kongresses unterstrichen diese Forderung im Rahmen einer kollektiven und visuellen Aktion unter dem Motto «Nulltoleranz bei Belästigung».</strong></p><p>Die Teilnehmenden des feministischen Kongresses des SGB erinnern daran, dass sexuelle Belästigung durch Kollegen, Vorgesetzte, Kunden oder Patienten am Arbeitsplatz nach wie vor weit verbreitet ist. In den letzten Jahren wurden nur wenige wirksame Massnahmen ergriffen, und es herrscht weiterhin Schweigen. Gemäss neuesten Zahlen des SECO und des EBG, die im letzten Jahr veröffentlicht wurden, waren 60% der Arbeitnehmerinnen im Laufe ihres Berufslebens bereits mit sexistischem Verhalten oder sexueller Belästigung konfrontiert.</p><p>Es ist an der Zeit, dass Politik und Arbeitgeber eine Nulltoleranz-Politik mit wirksamen Massnahmen verfolgen! Rechtlich gesehen ist die Situation klar: Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis stellt eine Verletzung der Persönlichkeit und der Gesundheit sowie eine besondere Form der Diskriminierung «aufgrund des Geschlechts» dar, wie sie in Artikel 4 des Gleichstellungsgesetzes definiert ist. Daher sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, ihre Arbeitnehmenden vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu schützen.</p><p>Allerdings fehlen in jedem fünften Unternehmen interne Präventions- und Interventionsmassnahmen. Viele Branchen verfügen über keinen institutionellen Präventionsplan, mit dem sich typische Gefahrensituationen vorhersehen lassen. Externe Kontrollen durch die Arbeitsinspektion oder die Berufsbildungsbehörde fehlen weitgehend.</p><p>Angesichts dieser besorgniserregenden Situation fordern die Delegierten des SGB, dass jedes Unternehmen unverzüglich klare Regeln und Massnahmen gegen sexuelle Belästigung verabschiedet und diese unter aktiver Beteiligung der Arbeitnehmenden, ihrer Personalkommissionen und Gewerkschaften konsequent durchsetzt. Parallel dazu müssen pro-aktive Kontrollen durch die Arbeitsinspektorate verstärkt werden, und der Bund muss die Finanzierung und Koordinierung dieser Kontrollen sicherstellen. Es ist auch an der Zeit, dass sexuelle Belästigung als Ursache von Berufskrankheiten anerkannt wird und dass die Verfolgung von Verstössen durch eine Erleichterung der Beweislast im Gleichstellungsgesetz verbessert wird. Schließlich fordern die Gewerkschafter:innen das Parlament auf, das Übereinkommen Nr. 190 der IAO zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu ratifizieren.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_251121_Aktion-FeministischerKongress_medium_b2bfc91d7e.webp" length="1203752" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11399</guid><pubDate>Fri, 21 Nov 2025 12:00:00 +0100</pubDate><title>Prämienlast für Arbeitnehmende nicht mehr tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-fuer-arbeitnehmende-nicht-mehr-tragbar</link><description>Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der neuste Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) bestätigt: steigende Prämien belasten die verfügbaren Durchschnittseinkommen immer stärker. Für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen ist die Belastung noch deutlich höher und längst jenseits des Tragbaren. Wenn gleichzeitig in den Lohnverhandlungen erneut Nullrunden drohen, bleibt der arbeitenden Bevölkerung immer weniger zum Leben. Neben dem nötigen Ausbau der Prämienverbilligungen müssen sich auch die Arbeitgeber an den steigenden Kosten beteiligen, solange die Reallöhne stagnieren</p><p>Mit der jährlichen Publikation des Krankenversicherungsprämien-Indexes bestätigt das BFS heute, was die Haushalte schon das ganze Jahr im Portemonnaie spüren: Der erneute starke Prämiensprung 2025 schmälert die verfügbaren Einkommen deutlich. Der Einkommensverlust pro Person beläuft sich auf 220 Franken im Jahr. Und das wohlgemerkt bei Durchschnittswerten. Wie der SGB regelmässig zeigt, gibt es hunderttausende Haushalte, die deutlich weniger verdienen und trotzdem keine oder viel zu tiefe Prämienverbilligungen erhalten.</p><p>Insgesamt sind die Prämien der Grundversicherung in den letzten Jahren real um 40 Prozent gestiegen. Dazu kommt eine Erhöhung der Kostenbeteiligung mit Franchise, Selbstbehalt und Zahnpflegekosten um 20 Prozent in nur sieben Jahren. Auch im nächsten Jahr steigen die Prämien weiter. Nach einem geschätzten Anstieg von 5.7 Prozent in diesem Jahr wird die mittlere Prämie 2026 voraussichtlich um 4.4 Prozent steigen. Ein Prozentpunkt entspricht dabei aufgrund der steigenden Basis jedes Jahr einem höheren Frankenbetrag.</p><p>Mitverantwortlich für die sinkenden verfügbaren Einkommen sind auch die unzureichenden kantonalen Prämienverbilligungen. Zwischen 2014 und 2024 hat die Hälfte der Kantone die Verbilligungen real sogar weiter gekürzt, und dies trotz teils grossen Überschüssen in den Kantonskassen. Das ist unverständlich, unsozial und muss endlich korrigiert werden.</p><p>Neben einem grundlegenden Umbau hin zu einer sozialen Finanzierung der Gesundheitsversorgung braucht es dringende Massnahmen gegen Leerläufe und Profitmacherei im Gesundheitswesen. Das spart Milliarden und entlastet nicht nur die Prämienzahlenden, sondern auch das Pflegepersonal. Denn dieses ist im Arbeitsalltag ebenfalls massiv überlastet. Aus diesem Grund ruft das Gesundheitspersonal morgen zu einer nationalen Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern auf.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/8/csm_Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist_dcf79ca767.webp" length="104826" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11392</guid><pubDate>Thu, 20 Nov 2025 16:22:42 +0100</pubDate><title>Lernende werden vergessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/lernende-werden-vergessen</link><description>Reaktion auf das Spitzentreffen Berufsbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Probleme der Lernenden sind unbestritten. Stress und historisch hohe Lehrabbrüche zeigen deutlich, dass die Berufslehre aufgewertet werden muss. Das heutige Spitzentreffen der Berufsbildung mit Bundesrat Parmelin hätte ein entscheidender Moment sein können, um Massnahmen zu verabschieden, die den Wert der Berufslehre stärken. Stattdessen werden die Lernenden erneut im Stich gelassen. Die vorgeschlagenen Schritte sind einseitig arbeitgeberorientiert, Verbesserungen für die Jugendlichen bleiben unbeantwortet.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Recht auf Erholung statt Dauerstress</strong></h3><p>Der Anteil der beruflichen Grundbildung an allen Abschlüssen der Sekundarstufe II ist rückläufig, besonders bei jungen Frauen. Wer diesen Trend brechen will, muss jene ernst nehmen, die mitten in der Ausbildung stehen. Mehr als die Hälfte der Lernenden leidet unter Stress und Erschöpfung, rund ein Viertel bricht die Lehre ab. Während der Druck hoch ist, bleiben Unterstützung und Kontrollen der kantonalen Lehraufsichten unzureichend. Viele berichten von mangelhafter Ausbildungsqualität, fehlender Betreuung und geringer Wertschätzung. Belastungen im Lehrbetrieb nennen sie als Hauptgrund für psychische Probleme. Diese Situation darf nicht weiter ignoriert werden.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Mangel bei Ausbildungsqualität, Betreuung und Gesundheitsschutz</strong></h3><p>Berufsbildnerinnen und Berufsbildner verfügen häufig über zu wenig zeitliche Ressourcen, um Lernende angemessen zu begleiten. Stress, Erschöpfung und Lehrvertragsauflösungen prägen für viele Jugendliche den Alltag. Die Mehrfachbelastung durch Arbeiten im Betrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse und Lernen in der Freizeit hat sich verstärkt. Trotzdem schlägt das Spitzentreffen kaum Massnahmen vor, die auf Entlastung, bessere Begleitung oder verbindliche Qualitätsstandards abzielen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Arbeitgeberperspektive dominiert</strong></h3><p>Die präsentierten Vorschläge konzentrieren sich fast ausschliesslich darauf, die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu fördern und Prozesse zu vereinfachen. Was fehlt, sind Antworten auf die zentralen strukturellen Probleme: verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, besseren Gesundheitsschutz und ausreichende Erholungszeiten für Lernende.<br>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisiert, dass Anliegen der Arbeitnehmerseite kaum berücksichtigt wurden. Hinweise auf Belastungen der Lernenden oder auf ungenügende Ausbildungsqualität wurden im Prozess teilweise als reputationsschädigend abgetan, statt als notwendige Grundlage für Verbesserungen. Eine Verbundpartnerschaft, die kritische Stimmen marginalisiert, nimmt ihre Verantwortung gegenüber den Jugendlichen nicht wahr.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Der SGB fordert konkrete Schritte für eine starke Berufslehre</strong></h3><p>Der SGB steht hinter der dualen Berufslehre als tragendem Pfeiler des Schweizer Bildungssystems. Doch die Lehre befindet sich in einer Krise. Um sie aufzuwerten, braucht es echte Verbesserungen für die Lernenden: mehr Ferien, klare Einhaltung von Ruhezeiten und Jugendarbeitsschutz sowie eine starke Qualitätssicherung mit häufigeren Kontrollen durch die Lehraufsichten, verbindlichen betrieblichen Standards und garantierten Zeitressourcen für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Es braucht eine nationale Strategie zur Sicherung der betrieblichen Ausbildungsqualität.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/f/csm_Lernender-muede-gestresst_ist_fg-trade_c04aaa5416.webp" length="137708" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11384</guid><pubDate>Mon, 17 Nov 2025 13:30:30 +0100</pubDate><title>Betriebe verdienen immer mehr an Lernenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/betriebe-verdienen-immer-mehr-an-lernenden</link><description>Kosten-Nutzen-Erhebung Lernenden-Ausbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lehrlingsausbildung bleibt für Betriebe ein gutes Geschäft. Jetzt müssen auch die Lernenden profitieren und die Lehre aufgewertet werden. Die heute veröffentlichte fünfte Kosten-Nutzen-Erhebung des Schweizerischen Observatoriums für die Berufsbildung bestätigt erneut: Die Ausbildung von Lernenden bringt den Betrieben im Durchschnitt einen klaren finanziellen Nutzen. Die Erhebung zeigt, der Nutzen der Betriebe an den Lernenden nimmt zu.</p><p>Die fünfte Kosten-Nutzen-Erhebung, welche das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zusammen mit der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung heute den Medien vorgestellt hat, zeigt, dass die Betriebe ihre Profite mit der Ausbildung von Lernenden weiter steigern konnten. Waren es in der letzten Erhebung noch 63 Prozent der Betriebe mit einem Nettonutzen, sind es jetzt sogar 71 Prozent. Auch die Renditen sind deutlich gestiegen. Betrugen sie im Ausbildungsjahr 2016/2017 im Durchschnitt noch gut 3’000 Franken pro Lehrjahr und Lehrverhältnis, liegt der Nettonutzen im Lehrjahr 2022/2023 bereits bei gut 4’500 Franken. Für zweijährige EBA Lehren liegt der durchschnittliche Nettonutzen bei 9’630 Franken, für dreijährige EFZ Lehren bei 13’940 Franken. Bei vierjährigen EFZ Lehren beträgt er 17’510 Franken, ein klarer Anstieg gegenüber der letzten Erhebung.</p><p>Die Ergebnisse unterstreichen, dass Lernende einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung leisten, häufig bereits ab dem zweiten Lehrjahr. Die Erhebung belegt, dass betriebliche Investitionen in die Ausbildung nicht nur amortisiert, sondern oft deutlich übertroffen werden. Gleichzeitig leidet mehr als die Hälfte der Lernenden unter Stress und Erschöpfung. Jede vierte Person bricht die Lehre ab. Der Druck auf die Lernenden ist hoch, während Unterstützung und Kontrollen durch die kantonalen Lehraufsichten klar unzureichend bleiben. Viele Lernende berichten von mangelhafter Ausbildungsqualität, fehlender Betreuung und geringer Wertschätzung. Zwei Drittel der Jugendlichen in einer Berufslehre nennen lange Arbeitszeiten und weniger Ferien als eine ihrer drei grössten Sorgen und haben Mühe, sich zu motivieren. Belastungen im Lehrbetrieb nennen sie gar als Hauptgrund für psychische Probleme.</p><p>Darum fordert der SGB:</p><ul><li><strong>Aufwertung der Berufslehre: Mehr Ferien für Lernende</strong><br>Wenn Betriebe von der Arbeit der Lernenden profitieren, müssen sie etwas zurückgeben. Die Lehre ist heute belastend. Lernende haben deutlich weniger Erholungszeit als Schülerinnen und Schüler. Eine Erhöhung auf acht Wochen Ferien ist überfällig.</li><li><strong>Investitionen in Ausbildungsqualität statt nur in Imagekampagnen</strong><br>Die wiederholt positiven Kosten-Nutzen-Ergebnisse zeigen klar, dass Betriebe genügend finanziellen Spielraum haben, um die Betreuung sowie die betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Lernende zu verbessern.</li></ul><p>Die fünfte Kosten-Nutzen-Erhebung liefert eine klare Botschaft: Die betriebliche Lehrlingsausbildung ist für die allermeisten Betriebe kein Kostenfaktor, sondern ein finanzieller Vorteil. Zusätzlichen Nutzen können die Betriebe generieren, indem sie die Lernenden nach Lehrabschluss fest anstellen. Sie sparen damit Such- und Einarbeitungskosten für die Rekrutierung von Fachkräften von durchschnittlich 13'490 Franken pro Lehrverhältnis (2016/2017: 10'700 Franken). Auch hier gibt es eine deutliche Profitsteigerung für die Betriebe. Wer die Attraktivität der Berufsbildung wirklich verbessern will, muss Lernenden eine verbesserte Ausbildungsqualität, eine bessere Betreuung und mehr Erholung bieten. Die Betriebe können es sich leisten, die Daten zeigen es schwarz auf weiss.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/8/csm_Lernender_Werkstatt_AGeorgiev-ist_3b0a8f6ca2.webp" length="64254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11350</guid><pubDate>Sat, 15 Nov 2025 14:16:00 +0100</pubDate><title>Bessere Ausbildungsqualität verhindert Lehrabbrüche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bessere-ausbildungsqualitaet-verhindert-lehrabbrueche</link><description>Ausbildungsbedingungen in der beruflichen Grundbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Die Volkswirtschaft – herausgegeben vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO – beleuchtet Nicole Cornu, Zentralsekretärin Bildungspolitik und Jugend beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB, die Ursachen für Lehrabbrüche und fordert bessere Ausbildungsbedingungen in der beruflichen Grundbildung.</p><p>Rund ein Viertel aller Lernenden in der Schweiz löst während der Lehre den Vertrag auf – häufig wegen Überforderung, fehlender Unterstützung, schlechter Arbeitsatmosphäre oder sexueller Belästigung. Eine neue Workmed-Studie zeigt: Aktuell denken 22 % der Lernenden über einen Abbruch nach. Besonders betroffen sind Berufe mit hohem Frauenanteil, etwa in der Pflege oder im Coiffeurgewerbe.</p><p>Lehrabbrüche sind kein individuelles Scheitern, sondern Ausdruck mangelhafter Arbeits- und Ausbildungsbedingungen. Die Realität: 76% der Berufsbildner:innen haben laut einer EHB-Studie nicht einmal Zeit für ihre zentrale Aufgabe. Gleichzeitig erreichen nur 90 % der Jugendlichen einen Abschluss auf Sekundarstufe II. Das bildungspolitische Ziel von 95 % bleibt damit auch zwanzig Jahre nach seiner Festlegung verfehlt.</p><p>Der SGB fordert:</p><ul><li>Verbesserte betriebliche Ausbildungsqualität mit verbindlichen Standards;</li><li>Mehr Zeit und Anerkennung für Berufsbildende: garantierte Mindestpensen und regelmässige Weiterbildungen;</li><li>Wirksame Lehraufsicht (maximale Falllast-Regelungen, verpflichtende Betriebsbesuche, unangekündigte Kontrollen und Interventionsmöglichkeiten) sowie flächendeckende Schulsozialarbeit an Berufsfachschulen;</li><li>Institutionalisierte Mitspracherechte und mehr Ferien für Lernende (mind. 8 Wochen);</li></ul><p>Nur mit einer jugendgerechten, fairen Lehre lassen sich Lehrabbrüche wirksam senken und Fachkräfte sichern.</p><p><a href="https://dievolkswirtschaft.ch/de/2025/10/bessere-ausbildungsqualitaet-verhindert-lehrabbrueche/" target="_blank" rel="noreferrer">Zum vollständigen Standpunkt von Nicole Cornu in Die Volkswirtschaft.</a><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl_85714e9ee5.webp" length="201844" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11380</guid><pubDate>Fri, 14 Nov 2025 17:59:46 +0100</pubDate><title>Wieder gleiche Zollbedingungen für Schweizer Exportwirtschaft wie für die EU-Firmen. Schnelle Umsetzung als Ziel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wieder-gleiche-zollbedingungen-fuer-schweizer-exportwirtschaft-wie-fuer-die-eu-firmen-schnelle-umsetzung-als-ziel</link><description>US-Zollabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Lange musste die Schweiz warten, nun liegt immerhin die Absichtserklärung zur Senkung der US-Zölle auf 15 Prozent vor. Damit rückt der Moment näher, in dem Schweizer Exportfirmen wieder die gleichen Voraussetzungen für den Zugang zum US-Markt haben wie ihre Konkurrentinnen aus der EU. Für die Arbeitnehmenden in den betroffenen Branchen ist dieses Zollabkommen ein wichtiger Lichtblick. Doch vieles bleibt offen, insbesondere der Zeitpunkt der konkreten Umsetzung.</p><p>Weiter stellt sich die Frage der Metallzusatzzölle von 50 Prozent, welche die USA auch gegenüber Produkten aus der EU anwenden. Der SGB erwartet, dass die Arbeit der Schweizer Verhandlungsdelegation bald Resultate bringt und das Abkommen vollständig umgesetzt wird.</p><p>Es ist davon auszugehen, dass Schweizer Firmen den Zoll von 15 Prozent sowie die Metallzusatzzölle weitgehend auf die US-Kundschaft überwälzen können. Das zentrale Problem, dass Schweizer Unternehmen mit dem Satz von 39 Prozent gegenüber EU-Konkurrentinnen im Nachteil stehen, würde damit entfallen.<br>Für die Industrie noch bedeutender ist jedoch die Frankenstärke. Der Franken hat sich im Verlauf dieses Jahres deutlich aufgewertet. Real liegt er heute wieder auf dem Niveau bei der Aufhebung des Mindestkurses im Januar 2015. Der SGB fordert die Nationalbank auf, mehr zu unternehmen, damit der Franken wieder fair bewertet ist und sich in berechenbaren Bahnen bewegt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/8/csm_Arbeiter-Werkbank-schwitzend_Ist-south-agency_3527a14406.webp" length="112254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11375</guid><pubDate>Wed, 12 Nov 2025 15:32:29 +0100</pubDate><title>Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ueber-den-risikoausgleich-in-der-krankenversicherung-vora</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA). Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11373</guid><pubDate>Mon, 10 Nov 2025 17:11:32 +0100</pubDate><title>Standesinitiative «Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten» </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/standesinitiative-zeitlich-befristete-flexibilisierung-der-ladenoeffnungszeiten</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung zur Standesinitiative «Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten»:&nbsp;</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt den Entwurf zur Umsetzung entschieden ab. Die Vorlage würde die bewilligungsfreie Sonntagsarbeit im Detailhandel von vier auf zwölf Sonntage erhöhen – dauerhaft statt befristet. Sie schwächt den Arbeitnehmendenschutz, erhöht den Stress, die Gesundheitsrisiken und die soziale Belastungen, besonders für Frauen und prekär Beschäftigte. Zudem drohen Lohneinbussen durch den Wegfall von Zuschlägen. Wirtschaftlich bringt die Ausweitung keinen Mehrumsatz, gefährdet aber kleinere Betriebe. Der arbeitsfreie Sonntag bleibt zentral für Erholung, Familie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Statt einer weiteren Deregulierung fordert der SGB eine Stärkung des Gesundheitsschutzes und lehnt deshalb auch den Minderheitsantrag klar ab.</p><p>Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11371</guid><pubDate>Mon, 10 Nov 2025 16:51:53 +0100</pubDate><title>Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/mehrwertsteuer-sondersatz-fuer-beherbergungsleistungen</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur Vernehmlassung über den Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11368</guid><pubDate>Mon, 10 Nov 2025 15:47:34 +0100</pubDate><title>Orientierung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/orientierung-zur-einfuehrung-des-automatischen-informationsaustauschs-ueber-finanzkonten-mit-weiteren-partnerstaaten-ab-2027</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur Vernehmlassung über die Orientierung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2027. Die Details finden sich in der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11367</guid><pubDate>Mon, 10 Nov 2025 13:58:19 +0100</pubDate><title>Rückgang der Geburtenrate ist ein Warnsignal: Es braucht bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/rueckgang-der-geburtenrate-ist-ein-warnsignal-es-braucht-bessere-vereinbarkeit-von-beruf-und-familie</link><description>Neue BFS-Publikation</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Geburtenrate in der Schweiz ist auf ein historisches Tief gefallen. Laut neuen Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) kommen durchschnittlich nur noch 1,29 Kinder pro Frau zur Welt, so wenige wie noch nie. Seit 2019 ist die Zahl der Geburten um 9,2 Prozent zurückgegangen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) warnt: Die Schweiz steht vor einem gesellschaftlichen Warnsignal. Hauptgrund für den Rückgang ist die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Arbeitgeber und Politik müssen endlich handeln.</p><p>Besonders stark hat der Kinderwunsch bei den 20- bis 29-Jährigen abgenommen. Drei Mal mehr junge Erwachsene als noch 2013 geben heute an, keine Kinder haben zu wollen. Ausschlaggebend sind vor allem prekäre Arbeitsbedingungen, fehlende Kinderbetreuungsplätze und eine ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern. Die Erwerbsquote der Frauen ist in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen – von 68 Prozent im Jahr 1991 auf über 80 Prozent im Jahr 2023. Doch diese Entwicklung wird nicht von ausreichenden Massnahmen begleitet, die Beruf und Familie besser vereinbar machen. «Viele junge Menschen wollen Kinder, aber sie können es sich schlicht nicht leisten, weder finanziell noch organisatorisch», sagt SGB-Zentralsekretärin Cyrielle Huguenot.</p><p>Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den höchsten Kinderbetreuungskosten Europas. Zudem fehlen in vielen Kantonen genügend Betreuungsplätze. Gleichzeitig wird in Bundesbern eine Lockerung des Arbeitsgesetzes diskutiert, die Arbeitstage von bis zu 17 Stunden und Sonntagsarbeit ermöglichen würde – ein Schritt in die völlig falsche Richtung. Auch die geplante Betreuungszulage des Parlaments droht ins Leere zu laufen, weil der Bund keine Finanzierung vorsieht. Damit besteht die Gefahr, dass Kantone neue Lohnabzüge einführen oder bestehende Subventionen kürzen – zulasten der Arbeitnehmenden.</p><p>Der SGB fordert einen klaren Richtungswechsel. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss endlich zu einer politischen und wirtschaftlichen Priorität werden. Es braucht bessere Arbeitsbedingungen mit einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnverlust und verlässlichen Arbeitszeiten, die planbar und familientauglich sind. Ebenso notwendig ist ein öffentlicher und kostenloser Kinderbetreuungsservice nach dem Vorbild der Schule, damit jedes Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat.</p><p>«Wer wirklich will, dass junge Menschen wieder Kinder bekommen, muss die Rahmenbedingungen verbessern – nicht die Arbeitszeiten verlängern», betont SGB-Zentralsekretärin Cyrielle Huguenot. Nur mit einer echten Familienpolitik und fairen Arbeitsbedingungen lässt sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen, und damit auch die Zukunft der Schweiz.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/1/csm_Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase_412aaa4754.webp" length="72550" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11365</guid><pubDate>Fri, 07 Nov 2025 15:35:08 +0100</pubDate><title>Verordnung über die Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung in einer schweren Mangellage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnung-ueber-die-umsetzung-von-solidaritaetsmassnahmen-zur-gewaehrleistung-der-gasversorgung-in-einer-schweren-mangellage</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur Verordnung über die Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung in einer schweren Mangellage. Die Details finden sich im der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11363</guid><pubDate>Fri, 07 Nov 2025 15:22:29 +0100</pubDate><title>Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abkommen-zwischen-der-schweiz-und-der-ukraine-ueber-die-zusammenarbeit-im-wiederaufbauprozess-der-ukraine</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur Vernehmlassung über das Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine. Die Details finden sich im der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11356</guid><pubDate>Wed, 05 Nov 2025 13:34:15 +0100</pubDate><title>Keine Erhöhung des Mindestzinses trotz hoher Anlageerträge der Pensionskassen und Inflation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-erhoehung-des-mindestzinses-trotz-hoher-anlageertraege-der-pensionskassen-und-inflation</link><description>Mutloser Entscheid des Bundesrates zum Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesrat hat heute entschieden, den BVG-Mindestzins bei tiefen 1.25 % zu belassen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen mutlosen Entscheid. Nötig wäre angesichts der hohen Anlageerträge und prall geäufneten Reserven der Pensionskassen ein höherer Mindestzins – denn nur so kann garantiert werden, dass die höheren Altersguthaben bei den Arbeitnehmenden ankommen.</strong></p><p>Die Pensionskassen haben historisch hohe Reserven aufgebaut. Nachdem sie bereits im letzten Jahr Renditen von knapp 7 Prozent erzielten, läuft auch das laufende Jahr sehr gut: viele haben bislang schon bis zu 5 Prozent erwirtschaftet, womit der Mindestzins fast dreimal tiefer als die bislang erwirtschaftete Rendite ist. Die guten Renditen der letzten Jahre anerkennt auch der Bundesrat. Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist folglich sehr gut. Der Bundesrat hat es verpasst, diese Entwicklung zu berücksichtigen – und das, obwohl selbst die vorberatende BVG-Kommission vor drei Monaten schon betont hatte, dass viele Kriterien für eine Anhebung des Mindestzinses sprechen – und die Anlageerträge seither weiter angestiegen sind.</p><p>Dies ist unverständlich für die Versicherten. Der Mindestzins lag im Durchschnitt der letzten Jahre tiefer als die Teuerung, damit ist nicht einmal der Werterhalt des Kapitals für die Versicherten garantiert. Auch mit der Lohnentwicklung hält der Mindestzins nicht mit. Mit dieser Mindestzinspolitik höhlt der Bundesrat den gesetzlichen Schutz der Arbeitnehmenden stetig aus. Dies ist fatal. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Stiftungsräte ihre Verantwortung übernehmen, und sich für höhere Verzinsungen und damit auch höhere Renten einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena_c2494437ca.webp" length="148732" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11353</guid><pubDate>Wed, 05 Nov 2025 10:12:24 +0100</pubDate><title>Leitung SGB-Kommunikation tritt ab – neuer Verantwortlicher für Altersvorsorge und Sozialversicherungen nimmt Arbeit auf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/leitung-sgb-kommunikation-tritt-ab-neuer-verantwortlicher-fuer-altersvorsorge-und-sozialversicherungen-nimmt-arbeit-auf</link><description>Wechsel im SGB-Sekretariat </description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach über sechs Jahren verlässt die Co-Leitung der Kommunikationsabteilung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) den SGB auf eigenen Wunsch. Benoît Gaillard und Urban Hodel haben insbesondere im Online-Bereich neue Kommunikations- und Mobilisierungsinstrumente eingeführt und damit die Kampagnenfähigkeit des SGB entscheidend gestärkt. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass die für die Arbeitnehmenden zentralen Themen Kaufkraft und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Diskurs präsent geblieben sind.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard bedankt sich im Namen des SGB für die hervorragende Arbeit und das grosse Engagement: «Das Duo Gaillard/Hodel hat mit erfolgreichen Abstimmungskämpfen wie zur 13.&nbsp;AHV-Rente oder dem BVG-Referendum massgeblich zu den jüngsten Erfolgen und sozialen Fortschritten beigetragen.»</p><p>Benoît Gaillard wird sich ab April&nbsp;2026 stärker auf sein Mandat im Nationalrat konzentrieren. Urban Hodel wird sich ab Mai&nbsp;2026 beruflich neu orientieren.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Bern_Schweizerischer_Gewerkschaftsbund_krol-wmc_b0a3e17ada.webp" length="501544" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11348</guid><pubDate>Mon, 03 Nov 2025 13:15:46 +0100</pubDate><title>Dossier 168: Kantone rechnen sich um 2.4 Milliarden zu arm</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantone-rechnen-sich-um-24-milliarden-zu-arm-sgb-fordert-stopp-der-abbaupolitik</link><description>Studie zur Kantonsfinanzen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neue Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zu den Kantonsfinanzen zeigt: Die Kantone budgetieren ihre Einnahmen systematisch zu tief. Für das Jahr 2024 rechneten sie gemeinsam mit einem Defizit von 1.3 Milliarden Franken, tatsächlich erzielten sie jedoch einen Überschuss von 1.1 Milliarden Franken. Das ergibt eine Differenz von 2.4 Milliarden Franken. Dieses wiederkehrende Muster der Unterbudgetierung zieht sich durch die vergangenen Jahre und führt dazu, dass die Finanzlage der Kantone schlechter dargestellt wird, als sie tatsächlich ist. Das ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Wie der Bund rechnen sich auch die Kantone arm, um Kürzungsprogramme und Leistungsabbau zu rechtfertigen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Abbaupolitik mit künstlichen Defiziten</strong></h3><p>Die Analyse der Kantonsfinanzen zeigt: 18 von 26 Kantonen haben für das Budgetjahr 2026 erneut ein Defizit vorgesehen – zusammen 858 Millionen Franken. Diese pessimistische Budgetierung wiederholt das Muster früherer Jahre, obwohl die Kantone immer wieder deutlich besser abschliessen. Der durchschnittliche Budgetierungsfehler sank zwar zuletzt leicht auf 5.28 Prozent, bleibt aber hoch. Die Kantone unterschätzen ihre Einnahmen im Schnitt um mehrere Prozent.</p><p>Der SGB sieht darin eine klare politische Strategie: Bund und Kantone stellen ihre Finanzen bewusst schlechter dar, um Abbaumassnahmen zu begründen. Der Bund macht es aktuell mit seinem sogenannten Stabilisierungsprogramm, das massive Kürzungen beim Service public und bei den Bundesangestellten vorsieht. Dasselbe Prinzip wurde über Jahrzehnte auch bei der AHV angewendet – immer mit zu pessimistischen Prognosen, um Abbaudruck zu erzeugen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Die öffentlichen Finanzen sind gesund</strong></h3><p>Gleichzeitig bleiben die öffentlichen Haushalte robust. Die Nettovermögensquote der Kantone liegt stabil bei rund sechs Prozent der Wirtschaftsleistung. Trotzdem planen viele Kantone neue Steuersenkungen für Unternehmen und hohe Einkommen. Laut der SGB-Analyse sinkt die effektive Steuerlast 2026 erneut – für Unternehmen von 13.25 auf 13.15 Prozent und für hohe Einkommen von 28.57 auf 28.33 Prozent. Die Fiskaleinnahmen gehen mit 7.58 Prozent des BIP leicht zurück. Besonders aktiv bei den geplanten Steuersenkungen sind Luzern, Zug, Schwyz, Nidwalden und Aargau. Damit schwächt die Politik die öffentlichen Einnahmen systematisch und treibt den Abbau öffentlicher Leistungen voran, während die Reichsten erneut profitieren.</p><h3 class="heading--h5"><strong>SGB fordert ehrliche Budgets und ein Ende der Abbaupolitik</strong></h3><p>Der SGB fordert klare Konsequenzen aus dieser wiederkehrenden Fehlbudgetierung. Die Kantone müssen ihre Einnahmen ehrlich und realistisch budgetieren, statt künstliche Defizite zu schaffen. Öffentliche Mittel sollen den Arbeitnehmenden und der breiten Bevölkerung zugutekommen, nicht den Reichsten. Statt weiterer Steuergeschenke für Konzerne braucht es Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft – etwa eine Entlastung bei den Krankenkassenprämien, höhere Betreuungsgutschriften und bessere Leistungen für Familien. Die Abbaupolitik muss gestoppt werden. Die Überschüsse gehören der arbeitenden Bevölkerung, nicht den Reichsten.<br>Ab nächstem Jahr tritt zudem der erste Teil des Gegenvorschlags zur Prämieninitiative in Kraft. Bund und Kantone haben versprochen, dass mehr Mitteln für die Prämienverbilligungen gesprochen werden. Doch schon jetzt zeigt sich: viele Kantone erfüllen die Vorgaben noch nicht, und wollen sich auch – anders als im Abstimmungskampf angekündigt – keine ambitionierten Ziele geben. Mit der systematischen Senkung der Steuereinnahmen stellen sie im Gegenteil die Weichen für eine Zukunft, in der sie keine mehr Mittel haben, um arbeitende Menschen und den Mittelstand zu entlasten.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/168_d-f_Kantonsfinanzen2025.pdf" class="link--icon--external">Die vollständige SGB-Studie ist hier als PDF-Dokument verfügbar</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.webp" length="96234" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11347</guid><pubDate>Mon, 03 Nov 2025 11:27:40 +0100</pubDate><title>Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/paket-stabilisierung-und-weiterentwicklung-der-beziehungen-schweiz-eu</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU». Darin wird festgehalten, dass der SGB das Europa-Paket grundsätzlich unterstützt, wenn das Parlament das Lohnschutz-Paket des Bundesrates ohne Abstriche übernimmt. Das Stromabkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung lehnt der SGB ab. Die Details finden sich im der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11344</guid><pubDate>Thu, 30 Oct 2025 14:03:14 +0100</pubDate><title>Aufwertung der Arbeit von Frauen statt Einführung einer neuen Dienstpflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/aufwertung-der-arbeit-von-frauen-statt-einfuehrung-einer-neuen-dienstpflicht-service-citoyen</link><description>Der SGB empfiehlt ein Nein zur Service-Citoyen-Initiative am 30. November 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt eine neue allgemeine Dienstpflicht kategorisch ab. Die Service-Citoyen-Initiative trifft vor allem Frauen, welche bereits heute den Grossteil der unbezahlten Arbeit leisten und mit niedrigeren Löhnen auskommen müssen. Eine allgemeine Dienstpflicht würde diese Ungleichheiten weiter verschärfen – zum Nachteil der Frauen.</p><p>Darüber hinaus würden die Bestimmungen zur Dienstpflicht ausgeweitet: In Zukunft sollen neben Armee, Zivildienst und Zivilschutz auch andere Formen des Engagements anerkannt werden. Der Initiativtext bleibt in dieser Hinsicht jedoch sehr vage. Der Bundesrat geht davon aus, dass politische Funktionen, der Einsatz in freiwilligen Feuerwehren oder die bisherigen Tätigkeiten des Zivildienstes (Pflege, Kinderbetreuung, Schule, Naturschutz) ebenfalls als Service citoyen anerkannt werden könnten.</p><p>Die Zahl der Personen, die zur Dienstpflicht herangezogen würden, könnte von 35.000 auf etwa 70.000 steigen. Ein grosser Teil würde in Bereichen eingesetzt, in denen heute überwiegend Frauen qualifizierte und bezahlte Arbeit leisten – insbesondere in Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Wenn in diesen Sektoren plötzlich Zehntausende ihren Service citoyen ableisteten, würde die Qualität der Leistungen sinken, da diese weniger professionell erbracht würden. Gleichzeitig würde der Druck auf Löhne und Arbeitsplätze steigen, zum Beispiel in medizinisch-sozialen Einrichtungen.</p><p>Der Gesundheits- und Sozialbereich ist heute mit einem Mangel an qualifiziertem Personal konfrontiert. Ohne Frauen würde dort nichts funktionieren. Die niedrigen Löhne und die hohe Arbeitsbelastung führen zu einer hohen Fluktuation des Personals. Diese Fluktuation würde sich noch verschärfen, wenn eine grosse Zahl unqualifizierter Personen zum Service citoyen eingesetzt würde. Es ist zu befürchten, dass ein Teil des regulären qualifizierten Personals am Ende durch unqualifizierte, ständig wechselnde und billige Arbeitskräfte ersetzt wird.</p><p>Anstatt in diese Sektoren zu investieren, mehr Fachkräfte auszubilden und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit überhaupt genügend qualifiziertes Personal gewonnen werden kann, hätte die Initiative also zur Folge, dass qualifizierte und erfahrene Frauen aus Schlüsselpositionen abgezogen würden, um einen Service citoyen an anderer Stelle zu leisten – noch dazu kaum entschädigt. Der Gipfel wäre, wenn Frauen ihre bezahlte und essenzielle Arbeit in der Pflege oder der Kinderbetreuung unterbrechen müssten, um einen unterbezahlten Service citoyen in denselben Bereichen zu leisten!</p><p>Solidarität, Engagement für die Gemeinschaft und ehrenamtliche Arbeit zur Verbesserung der Lebensbedingungen gehören zu den Grundwerten der Gewerkschaftsbewegung. Es ist wichtig, die Rahmenbedingungen für dieses Engagement zu verbessern, doch die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht ist nicht der richtige Ansatz. Da Frauen bereits einen deutlich grösseren Anteil der unbezahlten Arbeit für Kindererziehung oder auch die Betreuung kranker Menschen ausserhalb ihrer beruflichen Tätigkeit leisten, erbringen sie bereits täglich einen Service citoyen. Ohne angemessene Entlohnung sollten wir von ihnen kein zusätzliches Engagement für die Gemeinschaft mehr verlangen.</p><p>Neben einer Aufwertung der Löhne in Berufen, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, wäre es wesentlich sinnvoller, die Arbeitszeit zu verkürzen, um eine bessere Verteilung der unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen zu ermöglichen und eine bessere Vereinbarkeit mit ehrenamtlichem Engagement zu schaffen. Ebenso sollte der Kündigungsschutz für Personen gestärkt werden, die sich für andere engagieren.</p><p>Kurz zusammengefasst: Die Service-Citoyen-Initiative zwingt den Frauen noch mehr unterbezahlte Care-Arbeit auf und sie verschlechtert die Arbeitsbedingungen in sogenannten Frauenberufen. Sie ist das Letzte, was wir brauchen!</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.webp" length="46024" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11340</guid><pubDate>Sat, 25 Oct 2025 12:59:00 +0200</pubDate><title>Wir haben die richtige Medizin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/wir-haben-die-richtige-medizin</link><description>Rede von Pierre-Yves Maillard am Unia-Kongress 2025 in Brig</description><content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p><p>zuerst mal möchte ich euch danken und gratulieren, dass ihr das Wallis für diesen Unia-Kongress ausgewählt habt. Das Wallis ist eine Region der Arbeiter und Gewerkschaften. Es ist eine Region, in der die Unia jedes Jahr mehr Mitglieder gewinnt. Das zeigt, dass es möglich ist! Alle Diskussionen über den zunehmenden Individualismus, die vielen politischen Projekte, die es umzusetzen gilt, den Rückgang der Arbeitsplätze in unseren klassischen Branchen – all das gibt es auch im Wallis, aber diese Region baut ihre Mitgliederzahlen aus, und dies trotz der starken Konkurrenz durch die christlichen Gewerkschaften. Das sollte uns in der ganzen Schweiz inspirieren.</p><p>Ausserdem war das Wallis durch den Bau von Staudämmen, Brücken und Tunneln, die die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz geprägt haben, eine Arbeiterregion. Diese Grossprojekte waren nur möglich, weil Arbeiter aus unserem Land, aber auch und vor allem Arbeiter, die zu uns gekommen waren, um zu arbeiten, oft ihre Gesundheit, ihr Familienleben und manchmal sogar ihr Leben geopfert haben. Im Jahr 2025 denken wir an die 86 Arbeiter und 2 Arbeiterinnen, die am 30. August 1965 auf der Baustelle des Mattmark-Staudamms ums Leben kamen. Unter Tonnen von Eis und Felsen wurden 56 Italiener, 23 Schweizer, 4 Spanier, 2 Deutsche, 2 Österreicher und 1 Staatenloser begraben. Wir gedenken dieser Opfer der Arbeit, ebenso wie der Opfer der Baustelle von Malley im Kanton Waadt im Juli 2024 und all der viel zu vielen Todesfälle am Arbeitsplatz.</p><p>Diese Ereignisse zeigen auch, wie sehr unsere lebenswichtige Infrastruktur in der Schweiz mit und dank der Einwanderung aufgebaut wurde. Denjenigen, die das vergessen haben, sollten wir diese Geschichte bei der nächsten Abstimmung über die SVP-Initiative zur Zehn-Millionen-Schweiz wieder ins Gedächtnis rufen.</p><p>Seit über fünfzig Jahren stimmen wir regelmässig über Fragen der Einwanderung und des Asyls ab. Die grösste rechte Partei der Schweiz hat das zu ihrem Hauptkampfthema gemacht. Seit Jahrzehnten stimmen die Schweizer Politik oder die Stimmbevölkerung immer wieder Massnahmen zu, die in die Richtung dieser Partei gehen. Und was ändert das? Ausser dass es das Leben der Menschen, die zu uns kommen, schwieriger macht, eigentlich nichts. Die Schweiz erlebt seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine lange Phase des Wirtschaftswachstums. Und das zieht Einwanderung nach sich.</p><p>Man kann es drehen und wenden, wie man will, Einwanderung ist nichts anderes als die Folge des Wirtschaftswachstums. Diejenigen, die wirklich eine Verringerung der Einwanderung wollen, stimmen damit für eine Rezession, also mehr Arbeitslosigkeit, weniger Einnahmen für die AHV und unseren Service public, mehr Armut und Sparpolitik.</p><p>Das ist wären die möglichen Folgen dieser Initiative. Um das zu vermeiden, werden die Ultraliberalen der SVP, wenn diese Initiative angenommen wird, ausländische Arbeitskräfte illegal ins Land holen, um sie ausbeuten zu können, oder sie werden billige Aufenthaltsgenehmigungen nach dem Vorbild der Saisonniers schaffen. Die Wiedereinführung von Kontingenten und prekären Arbeitsverhältnissen ändert nur eines: Es kommen genauso viele Arbeitskräfte zu uns, aber sie haben weniger Rechte und werden stärker ausgebeutet. Das wiederum verschärft den Wettbewerb mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bereits in der Schweiz leben.</p><p>Was wir also tun müssen, ist, diesen unfairen Wettbewerb einzuschränken und die Löhne besser zu schützen. Das ist die gewerkschaftliche Strategie. Das haben wir schon in den Verhandlungen mit Europa so gemacht.</p><p>Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir waren und bleiben in diesen Verhandlungen kompromisslos. Wir haben den ersten Entwurf des Rahmenabkommens verhindert, der unser gesamtes Lohnschutzsystem geschwächt hätte. Wir kämpfen weiter gegen das Stromabkommen, das uns in Richtung einer vollständigen Deregulierung dieses wichtigen Sektors treibt, obwohl eine solche Liberalisierung überall gescheitert ist.</p><p>Aber im Gegensatz zum Rahmenabkommen hat die zweite Verhandlungsrunde beim Stabilisierungsabkommen zur Freizügigkeit einige Verbesserungen gebracht. Der neue Entwurf lässt uns selbst entscheiden, wie oft wir Lohnkontrollen machen, und wir können weiterhin mit paritätischen Kommissionen für Kontrollen und Sanktionen agieren. Zwar ist die Ankündigungsfrist kürzer und die Kaution ist deutlich schwächer. Dafür haben wir aber Ausgleichsmassnahmen gefordert. Wir haben vom Bundesrat 14 Massnahmen erhalten, die die Information und die Durchführung der Kontrollen verbessern und eine bessere Durchsetzung der Sanktionen gewährleisten. Und wir haben endlich eine Massnahme erreicht – die 14. in diesem Paket –, die die Personalvertretungen besser vor Entlassung schützt.</p><p>Ich sage es hier ganz klar: Die Parteien und Wirtschaftskreise, die diese Abkommen wollen, müssen diese 14 Massnahmen akzeptieren. Wenn sie auch nur eine einzige davon schwächen, dann zeigen sie damit, dass sie diese Abkommen mit der EU für nicht sehr wichtig halten. Keine dieser 14 Massnahmen schadet nämlich Unternehmen, die ihre Arbeit ordnungsgemäss machen und unsere Gesetze einhalten. Wirtschaftlich gesehen kosten sie fast nichts. Sie abzulehnen oder zu bekämpfen heisst, die Abkommen mit Europa abzulehnen. Wenn also die Arbeitgeber signalisieren, wie wenig wichtig ihnen diese Abkommen sind, dürfen sie sich nicht wundern, wenn wir uns im Gegenzug dagegen wehren, wenn sie die eine oder andere vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme angreifen.</p><p>Wir sind bereit, uns für eine florierende Wirtschaft in der Schweiz einzusetzen. Das haben wir in der Vergangenheit getan, als die bilateralen Abkommen entwickelt wurden, gegen die Aufholinitiative der SVP, während der Covid-Zeit und kürzlich bei der Verabschiedung der Zölle.</p><p>Aber wir wollen, dass der Wohlstand, den diese florierende Wirtschaft bringt, auch allen zugutekommt. Eine Wirtschaft, in der die Leute immer härter arbeiten müssen und am Ende weniger Geld auf dem Konto haben, hat keine Zukunft. Derzeit ist das in der Schweiz der Fall. Steigende Mieten, steigende Krankenkassenprämien und stagnierende Löhne sind ein schleichendes Gift, das das Vertrauen der Bevölkerung in unser Wirtschafts- und Demokratiemodell zerstört.</p><p>Wir, die Gewerkschaften dieses Landes, bieten das echte Gegengift. Mit der 13. AHV-Rente, die im Dezember 2026 zum ersten Mal ausgezahlt wird, haben wir bereits eine konkrete Lösung gefunden. Wir bieten die beste Medizin, wenn wir Verbesserungen im Gesamtarbeitsvertrag durchsetzen, wie es die Unia gerade bei Coop getan hat. Die Maurer, die vorbildlich und mutig für bessere Arbeitsbedingungen und Löhne kämpfen, sind die beste wirtschaftliche und demokratische Therapie, die unser Land braucht. Das gilt auch für all eure Kämpfe und Verhandlungen, um ein bisschen mehr von dem Reichtum zu bekommen, den wir schaffen.</p><p>Die Heilmittel aller Trumps dieser Zeit, alle autoritären Rechtsextremen sind nichts anderes als Scharlatanerie. Sie dienen nur dazu, die Privilegien der Milliardäre noch eine Weile zu bewahren. Übrigens sind sie alle entweder selbst Milliardäre oder werden von Milliardären finanziert. Es ist dieselbe ultraliberale Suppe, gewürzt mit Fremdenfeindlichkeit und Demagogie.</p><p>Wir sind die Alternative, das waren wir schon immer. Wir machen das Leben all derer besser, die arbeiten müssen, um zu leben.</p><p>Ich wünsche euch allen einen guten Kongress. Stärkt euch, stärkt uns! Wir haben eine grosse Verantwortung. Unsere Demokratie braucht unsere Kraft, um zu überleben und sich weiterzuentwickeln.</p><p>Danke für eure Aufmerksamkeit</p><p>&nbsp;</p><p class="text-right"><span style="font-size:0.8em;">Es gilt das gesprochene Wort.</span></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/5/csm_PYM-Unia-Kongress-2025_c_MFriederich_32ce65c202.webp" length="29706" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11338</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2025 11:56:41 +0200</pubDate><title>Grosse Lohnlücke: Arbeitnehmende bekommen zu wenig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grosse-lohnluecke-arbeitnehmende-bekommen-zu-wenig</link><description>Produktivität und Lohnentwicklung klaffen auseinander</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Arbeitnehmenden in der Schweiz werden leistungsfähiger. Sie erarbeiten in der gleichen Zeit immer mehr Waren und Dienstleistungen. Im Durchschnitt steigt ihre Produktivität um rund ein Prozent pro Jahr. Eigentlich müssten auch die Löhne im selben Umfang steigen. Denn wenn die Produktivität steigt, können die Arbeitgeber höhere Löhne zahlen, ohne dass sie beim Gewinn Abstriche machen müssen. In den vergangenen zehn Jahren bekamen die Arbeitnehmenden aber wiederholt zu wenig. Die Produktivität wuchs stärker als die Löhne. Noch schlimmer: Zeitweise war die Kaufkraft der Löhne rückläufig, weil die Preise stärker stiegen als die Löhne.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/d/csm_251008_Lohnentwicklung-Produktivitaet-de_26488580ef.webp" length="169188" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11336</guid><pubDate>Wed, 22 Oct 2025 14:23:45 +0200</pubDate><title>SGB sagt Ja zum Europa-Paket – Nein zur Liberalisierung der Stromversorgung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-sagt-ja-zum-europa-paket-nein-zur-liberalisierung-der-stromversorgung</link><description>SGB Vorstand verabschiedet Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hat heute die Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass der SGB das Europa-Paket grundsätzlich unterstützt, wenn das Parlament das Lohnschutz-Paket des Bundesrates ohne Abstriche übernimmt. Das Stromabkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung lehnt der SGB ab.</p><p>Der SGB unterstützt das Europapaket, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Mitten in Europa ist die Schweiz auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Zudem ist die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen Flankierenden Massnahmen ein Fortschritt für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Entscheidend ist deshalb, dass die im Paket vorgeschlagenen 14 Massnahmen im Bereich Lohnschutz vollständig umgesetzt werden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Europa-Paket den Interessen der Arbeitnehmenden dient.</p><p>Gleichzeitig lehnt der SGB das geplante Stromabkommen ab. Es würde den bewährten Service public in der Stromversorgung aufheben und die funktionierende Grundversorgung abschaffen. Was das bedeutet, hat sich erst vor kurzem, im Zuge des Ukraine-Kriegs gezeigt: extreme Preisanstiege für KonsumentInnen und Unternehmen, und gleichzeitig ausserordentliche, durch nichts gerechtfertigte Profite für die im Handel tätigen Stromriesen. Das Abkommen und die damit verbundene vollständiger Strommarktöffnung in der Schweiz gefährden eine stabile, bezahlbare und ökologische Stromversorgung. Die Energieversorgung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.</p><p>Der SGB fordert zudem, dass das Europa-Paket – wie bisherige bilaterale Abkommen – dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Die Bevölkerung soll wie bisher über die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU entscheiden können. Die Bilateralen III sind kein neuer Staatsvertrag. Somit unterliegen sie bisher nicht dem obligatorischen Referendum. Das Ständemehr ist in der Verfassung klar geregelt und sollte politisch weder instrumentalisiert noch ausgeweitet werden.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SGB ist als <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/251022_SGB-Stellungnahme_EU-Paket_Teile_1-3.pdf">PDF-Download</a> verfügbar.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih_01adcd55e2.webp" length="270970" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11334</guid><pubDate>Mon, 20 Oct 2025 12:49:01 +0200</pubDate><title>Dossier 167: Zur Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften im Jahr 2024</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-167-zur-mitgliederentwicklung-der-gewerkschaften-im-jahr-2024</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB, die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz, zählte Ende 2024 309’982 Mitglieder (-1.84%). Damit nahmen die Mitgliederzahlen der SGB-Verbände wieder ab, nachdem es im letzten Jahr einen leichten Mitgliedergewinn von etwa 600 Mitgliedern gab. Der Anteil der organisierten Frauen stieg auf den neuen Rekordwert von 33.2 Prozent. Der seit 1992 anhaltende Trend, dass die SGB-Gewerkschaften immer weiblicher werden, setzt sich weiterhin fort: Der Frauenanteil in den SGB-Gewerkschaften lag Ende 2024 auf dem neuen Rekordwert von 33.2 Prozent, was 102’899 weiblichen Mitgliedern entspricht.</p><p>Der kleinere Dachverband Travail.Suisse hat im Berichtsjahr 1’435 Mitglieder gewonnen, was einer Zunahme von 1.08 Prozent entspricht. Die Verbände, die keiner Dachorganisation angehören, haben 2024 etwa 0.6 Prozent ihrer Mitglieder verloren (-1’172) und vertraten damit Ende letzten Jahres 204’630 Arbeitnehmende. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist um 0.77 Prozentpunkte auf 14.57 Prozent gesunken.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/4/csm_Lohndemo-2024-Fahnen_6894393cf9.webp" length="202040" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11326</guid><pubDate>Tue, 14 Oct 2025 15:57:27 +0200</pubDate><title>Vernehmlassung Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/vernehmlassung-verordnungspaket-umwelt-fruehling-2026</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur Vernehmlassung Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026. Die Details finden sich im der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11322</guid><pubDate>Thu, 09 Oct 2025 21:06:47 +0200</pubDate><title>Wenn Arbeit krank macht – Stress, Druck und fehlende Grenzen im Alltag der Beschäftigten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-arbeit-krank-macht-stress-druck-und-fehlende-grenzen-im-alltag-der-beschaeftigten</link><description>Statt Dauerstress braucht es Gesundheitsschutz und seine konsequente Umsetzung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Menschen in der Schweiz stehen unter Druck. Die Arbeitstage sind lang und die Anforderungen wachsen ständig. Viele Beschäftigte fühlen sich ausgelaugt, bevor die Woche überhaupt vorbei ist. Die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) bestätigen, was die Gewerkschaften schon lange beobachten: Der Stress am Arbeitsplatz nimmt zu, die Zahl der Erschöpften steigt – und mit ihr die Absenzen.</p><p>Doch statt für mehr Schutz und Entlastung zu sorgen, fordern Arbeitgeber und bürgerliche Politiker noch mehr «Flexibilität». Das ist der falsche Weg – Flexibilität bedeutet dann nämlich, dass Arbeitnehmende fast rund um die Uhr verfügbar sein müssen.</p><h3 class="heading--h4">Stress ist Alltag – besonders in der Pflege, im Verkauf und im Service public</h3><p>In der Pflege hetzen Beschäftigte von Patientin zu Patient, mit zu wenig Personal und kaum Zeit für Pausen. Viele berichten, dass sie nicht einmal dazu kommen, ausreichend zu trinken oder kurz durchzuatmen. Gleichzeitig müssen sie immer mehr administrative Aufgaben erledigen – häufig nach der Schicht und unbezahlt.</p><p>Auch im Detailhandel zeigt sich der Druck deutlich: Dienstpläne ändern sich kurzfristig, Beschäftigte werden über Chatgruppen informiert und müssen kurzfristig am Wochenende einspringen. Freizeit und Familienleben lassen sich schwer planen.</p><p>Im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung ist die Situation kaum besser. Die Arbeitslast steigt, Stellen werden nicht nachbesetzt, und neue digitale Tools beschleunigen nicht nur die Prozesse sondern auch den Stress. Beschäftigte haben das Gefühl, ständig hinterherzurennen und kaum noch Einfluss auf ihr Arbeitspensum zu haben. Wenig überraschend zeigen sich diese Entwicklungen zeigen sich auch in den Zahlen: Fast jede vierte erwerbstätige Person fühlt sich häufig gestresst. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/asset/de/31866442" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS-Gesundheitsbefragung</a>). Mehr als die Hälfte der Beschäftigten gibt an, am Arbeitsplatz mehreren physischen und psychosozialen Risiken gleichzeitig ausgesetzt zu sein – etwa Zeitdruck, monotone Arbeit, fehlende Pausen, Lärm oder schlechte Ergonomie. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen, hier erlebt eine von drei Erwerbstätigen regelmässig starken Stress am Arbeitsplatz. Viele von ihnen sind am Limit – mit zunehmender emotionaler Erschöpfung, einem klaren Warnsignal für Burnout.</p><h3 class="heading--h4">Flexibilität – aber für wen?</h3><p>Oft wird behauptet, Arbeit werde «flexibler». In der Realität bedeutet das für viele Beschäftigte mehr Kontrolle von oben und weniger Planbarkeit von unten. In Branchen mit unregelmässigen Arbeitszeiten, etwa im Gastgewerbe, in der Pflege oder im Detailhandel, werden Schichten oft kurzfristig geändert. Wer Familie hat oder auf Kinderbetreuung angewiesen ist, steht dadurch ständig unter Druck. Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zeigt, dass rund ein Viertel der Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit auf Anordnung der Arbeitgeber einmal wöchentlich kurzfristig anpassen muss – bei einem weiteren Viertel der Arbeitnehmenden geschieht das mindestens einmal pro Monat. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/asset/en/16804544" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS: Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung</a>).&nbsp;</p><p>Gleichzeitig profitieren vor allem Männer mit höherer Ausbildung von echter zeitlicher Flexibilität. Personen mit höherer Ausbildung und höherer beruflicher Stellung verfügen häufiger über die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten. Frauen, junge Arbeitnehmende und Personen in Dienstleistungsberufen haben deutlich geringere Spielräume. In Branchen wie Pflege, Gastgewerbe und Detailhandel führen kurzfristige Änderungen der Einsatzpläne häufig zu Vereinbarkeitsproblemen zwischen Beruf und Familie.</p><h4>Absenzen nehmen zu – weil Arbeit krank macht</h4><p>Wenn Beschäftigte erschöpft, ausgebrannt oder verletzt sind, fehlen sie irgendwann. Gesundheitsbedingte Absenzen stellen den mit Abstand häufigsten Abwesenheitsgrund in der Schweiz dar, im 2024 entsprachen sie 330&nbsp;Millionen Absenzenstunden, diese Zahl ist in den letzten fünfzehn Jahren um über 50&nbsp;% gestiegen. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/arbeitszeit/absenzen.html" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS</a>)<a href="/publikationen#_ftn3" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">.</span></a> Im Durchschnitt fehlen Arbeitnehmende heute etwa neun Arbeitstage pro Jahr, in Berufen mit hohem Belastungsdruck, etwa in der Pflege liegt die Zahl deutlich höher. Arbeitsbezogener Stress kostet die Wirtschaft rund 6,5 Mrd. CHF (<a href="https://friendlyworkspace.ch/system/files/documents/2022-10/Faktenblatt_072_GFCH_2022-08_-_Job-Stress-Index_2022.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Gesundheitsförderung Schweiz</a>)</p><h3 class="heading--h4">Gesundheitsschutz statt Dauerstress</h3><p>Stress, Erschöpfung und Absenzen sind keine Randerscheinungen mehr. Immer mehr Arbeitnehmende geraten an ihre Grenzen – nicht, weil sie «zu wenig belastbar» wären, sondern weil Arbeitsbedingungen, Personalressourcen und Erholungszeiten vielerorts nicht mehr zusammenpassen. Trotz dieser Entwicklung bleibt der gesetzliche Gesundheitsschutz oft auf dem Papier. In vielen Kantonen sind die Arbeitsinspektorate chronisch unterbesetzt, so dass Kontrollen der Arbeitszeiten und Gesundheitsrisiken nur punktuell bzw. auf Beschwerde hin stattfinden können. Gerade psychosoziale Belastungen – wie Stress, Zeitdruck oder Übermüdung – werden kaum erfasst oder systematisch überwacht. Hinzu kommt, dass es in der Schweiz nur rund 130 Arbeitsmediziner:innen gibt – das entspricht einem oder einer für 20&nbsp;000 Arbeitnehmende. Zum Vergleich: In Deutschland ist die Quote 1 zu 10&nbsp;000, in Frankreich 1 zu 6&nbsp;000. Diese Lücke erschwert eine flächendeckende Prävention und eine unabhängige Beurteilung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken. Ohne genügend Fachpersonal bleibt der präventive Gesundheitsschutz weitgehend wirkungslos.</p><h3 class="heading--h4">Konsequente Umsetzung des Gesundheitsschutzes nötig</h3><p>Wer die Gesundheit der Beschäftigten ernst nimmt, muss deshalb den Vollzug stärken, die Arbeitsmedizin ausbauen und den Schutz am Arbeitsplatz konsequent durchsetzen. Dazu gehören klare Grenzen der Belastung, planbare Arbeitszeiten, ausreichende Erholungsphasen und das Recht auf Nichterreichbarkeit. Nur wenn der Gesundheitsschutz tatsächlich wirkt und nicht nur auf dem Papier steht, bleibt Arbeit auf Dauer produktiv, gerecht – und menschenwürdig.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/4/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_da09961c93.webp" length="161862" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11319</guid><pubDate>Wed, 08 Oct 2025 13:48:58 +0200</pubDate><title>Pflegenotstand: Versorgung ist gefährdet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pflegenotstand-versorgung-ist-gefaehrdet-demo-in-bern</link><description>Grosse Kundgebung am 22. November in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Personal in Spitälern, Heimen und Spitexdiensten arbeitet am Limit. Viele brennen aus oder verlassen den Beruf. Der Pflegenotstand verschärft sich, die Versorgungssicherheit ist bedroht. Die Pflegeinitiative sollte Abhilfe schaffen. Vier Jahre nach ihrer deutlichen Annahme ist sie immer noch nicht umgesetzt. Der SGB unterstützt den Aufruf des breiten Bündnisses Gesundheitspersonal &nbsp;für eine sichere Gesundheitsversorgung und gute Arbeitsbedingungen und mobilisiert zur Pflege-Kundgebung am 22. November auf dem Bundesplatz in Bern.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Pflege am Limit</h3><p>In der psychiatrischen Pflege, in Heimen und Spitälern herrscht chronischer Personalmangel. Pflegende berichten von Zuständen, die ethisch kaum mehr vertretbar sind. Gute Pflege braucht Zeit, besonders bei älteren oder dementen Menschen. Wenn wir im Akkord arbeiten müssen, werden die Pflegenden den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht gerecht. Auch bei Ärztinnen und Ärzten ist die Situation prekär. Überlange Arbeitszeiten, fehlende Weiterbildung und zunehmende Erschöpfung sind Alltag. Die Gesundheit der Beschäftigten leidet, und mit ihr die Qualität der Versorgung.</p><h3 class="heading--h4">Gesetz mit Lücken</h3><p>Im Dezember berät der Nationalrat über die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative, also das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal (BGAP). Doch der aktuelle Vorschlag des Bundesrats ist ungenügend: Er enthält keine verbindlichen Vorgaben für die Personalausstattung und keine Lösungen für die Finanzierung. Damit verfehlt er die zentralen Anliegen der Volksinitiative.</p><p>Ohne gute Arbeitsbedingungen gibt es keine sichere Gesundheitsversorgung und keine Pflege, die diesen Namen verdient.</p><h3 class="heading--h4">Gemeinsam für eine starke Pflege</h3><p>Aus diesen Gründen ruft das Bündnis Gesundheitspersonal auf zu einer nationalen Kundgebung am 22. November auf dem Bundesplatz in Bern, unter dem Motto: «Gesundheitsversorgung: Das sind wir für euch.» &nbsp;Das Bündnis setzt sich ein für gute Arbeitsbedingungen, mehr Personal, eine sichere Finanzierung und die konsequente Umsetzung der Pflegeinitiative. Es wird getragen von VPOD, Unia, SBK, Syna, SCIV, VSAO – gemeinsam mit dem SGB.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Daten der Kundgebung:</strong></h3><p class="lead"><span class="iconpack fas fa-calendar-day" aria-hidden="true"></span> &nbsp;Samstag, 22. November 2025<br><span class="iconpack fas fa-clock" aria-hidden="true"></span> 14.15 Uhr<br><span class="iconpack fas fa-location-dot" aria-hidden="true"></span> &nbsp;Bundesplatz Bern</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_Pflegerin-am-Boden_iSt_s-m-karlsson_8556a97eab.webp" length="51384" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11318</guid><pubDate>Wed, 08 Oct 2025 11:59:30 +0200</pubDate><title>Krankenkassenprämien: Zumutung ohne Ende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/krankenkassenpraemien-zumutung-ohne-ende</link><description>Seit 10 Jahren gibt&#039;s bei Prämien und Selbstzahlungen der Patient:innen nur eine Richtung: nach oben. Die Belastung ist für viele nicht mehr tragbar.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist zwar fast schon üblich, aber daran gewöhnen können sich die Arbeitnehmenden ganz sicher nicht: Auch im nächsten Jahr werden die Krankenkassenprämien wieder deutlich steigen, und zwar im Mittel um 4.4 Prozent. Eine vierköpfige Familie bezahlte bereits im Jahr 2016 die horrende Prämiensumme von fast 10 000 Franken, nächstes Jahr werden es bereits über 14 000 Franken sein. Mit einem solchen Anstieg können die besten Lohnabschlüsse nicht ansatzweise mithalten.</p><h3 class="heading--h4">Wechselkarussell</h3><p>Die Bürgerlichen sagen oft, die Versicherten könnten selbst viel mehr für tiefere Prämien tun, indem sie zum Beispiel kon­sequent jedes Jahr zur günstigsten Kasse wechseln. Abgesehen davon, dass dieses Wechselkarussell absurd und teuer ist, können wir alle zusammen mit einem Kassenwechsel nichts einsparen, denn für das Kollektiv gilt der Grundsatz: Prämien = Kosten. Zudem haben bereits heute vier von fünf Personen ein sogenanntes alterna­tives Versicherungsmodell gewählt (HMO, Hausarzt, Telemedizin usw.). Viel Spielraum für Optimierung gibt es hier also seitens der Versicherten ­ohnehin nicht mehr.</p><h3 class="heading--h4">Fitnessabo</h3><p>Die unsoziale Finanzierung des Gesundheitswesens ist aber nicht nur eine Zumutung für die Arbeitnehmenden, sie schadet auch der Wirtschaft: Was sich die Leute für die Prämien vom Mund absparen müssen, das fehlt ihnen für den Restaurant­besuch oder das Fitnessabo.</p><h3 class="heading--h4">Notfallgebühr</h3><p>Die ungerechten Kopfprämien scheinen jedoch trotzdem eine heilige Kuh zu sein. Vor mehr als einem Jahr wurde leider die von den Gewerkschaften unterstützte Prämienentlastungsinitiative abgelehnt. Mit der Umsetzung des Gegenvorschlags kommt es zwar zumindest in einigen Kantonen zu einer Erhöhung der Prämienverbilligungen. Dies jedoch nur sehr moderat – und sowieso erst ab dem Jahr 2028. Gleichzeitig drohen weitere Belastungen der Versicherten, denn das Parlament will sowohl eine Notfallgebühr einführen als auch die Mindestfranchisen erhöhen. Das sind völlig unhaltbare Vorschläge, die unbedingt verhindert werden müssen. Stattdessen stehen die Kantone weiter in der Pflicht, endlich mehr Geld für eine soziale Finanzierung des Gesundheitswesens in die Hand zu nehmen.</p><p>&nbsp;</p><p class="text-right"><span style="font-size:0.7em;">Dieser Artikel ist zunächst in der </span><a href="https://www.workzeitung.ch/2025/10/krankenkassenpraemien-eine-zumutung-ohne-ende/" target="_blank" rel="noreferrer"><span style="font-size:0.7em;">Zeitschrift Work</span></a><span style="font-size:0.7em;"> erschienen.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/8/csm_Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist_dcf79ca767.webp" length="104826" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11307</guid><pubDate>Tue, 07 Oct 2025 11:14:00 +0200</pubDate><title>Juristische Tagung am 3. November 2025</title><link>https://www.sgb.ch/juristische-tagung</link><description>Die traditionelle Fachtagung des SGB beschäftigt sich in diesem Jahr mit kollektivem Arbeitsrecht aus Sicht von Wissenschaft und Praxis</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_Bundesgericht-Lausanne_wikimedia-Norbert_Aepli_cc-by_259e0325f1.webp" length="405032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11314</guid><pubDate>Thu, 02 Oct 2025 17:00:00 +0200</pubDate><title>Unterstützung für GewerkschafterInnen und Freiwillige, die sich auf der humanitären Flottille engagieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/unterstuetzung-fuer-gewerkschafterinnen-und-freiwillige-die-sich-auf-der-humanitaeren-flottille-engagieren</link><description>Brief des SGB an Aussenminister Cassis</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell setzen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen für Gerechtigkeit und Frieden ein, indem sie sich an der Flottille nach Gaza beteiligen. Ziel ist, Lebensmittel und medizinische Hilfe zu transportieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat mit Bestürzung erfahren, dass mehrere Boote und die daran befindlichen Personen von den israelischen Behörden abgefangen wurden.</p><p>In <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/251002_PYM_Brief_Gaza_D.pdf">einem Schreiben</a> wendet sich der SGB heute an Bundesrat und Vorsteher des Aussendepartements Ignazio Cassis. Er fordert darin ihn auf, sich für die Sicherheit und die Rückkehr der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sowie der anderen Freiwilligen einzusetzen und sowie für eine sichere Lieferung der humanitären Hilfsgüter.</p><p>Mit grosser Besorgnis beobachtet der SGB die Verschärfung der Lage in Gaza mit. Er steht im Kontakt mit verschiedenen europäischen sowie internationalen Gewerkschaftsorganisationen und unterstützt die Solidaritätsbewegungen, wie beispielsweise den für den 3. Oktober in Italien geplanten Streik. Der SGB fordert die Einstellung der wiederholten Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Leid und Hungersnot, die durch die israelische Regierung und ihre völkermörderischen Handlungen verursacht werden, müssen ein Ende haben.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/6/csm_Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus_aa1e9dae96.webp" length="72730" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11301</guid><pubDate>Sun, 28 Sep 2025 16:37:45 +0200</pubDate><title>Wichtiger Schritt für den digitalen Service Public</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/wichtiger-schritt-fuer-den-digitalen-service-public</link><description>Ja zur staatlichen e-ID</description><content:encoded><![CDATA[<p>Erfreut nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Annahme der e-ID-Vorlage zur Kenntnis. Nach der wuchtigen Ablehnung der komplett privatisierten ersten e-ID-Version vor vier Jahren, kann nun mit der staatlichen e-ID der digitale Service public endlich vorangebracht werden. Etwa im Gesundheitswesen und bei den Sozialversicherungen sind wichtige Vorhaben dringend auf die e-ID angewiesen – allen voran das neue Organspenderegister, welches nun endlich eingeführt werden kann.</p><p>Umso wichtiger bleibt die vom Bundesrat auf Verordnungsebene aufgegleiste Umsetzung: diese muss möglichst vertrauenswürdig und datensparsam erfolgen. Weiterhin darf mit unseren persönlichen Daten strikt kein Profit gemacht werden und auch die «Überidentifikation» seitens staatlicher Stellen wird verhindert.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.webp" length="46024" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11299</guid><pubDate>Sun, 28 Sep 2025 13:20:39 +0200</pubDate><title>Geschenk an Hauseigentümer: Jetzt sind die Mieterinnen und Mieter am Zug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/geschenk-an-hauseigentuemer-jetzt-sind-die-mieterinnen-und-mieter-am-zug</link><description>Reaktion auf das Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist enttäuscht über die Annahme der Abschaffung des Eigenmietwerts. Diese führt zu grossen Steuerausfällen, treibt die Immobilienpreise weiter in die Höhe und begünstigt Schwarzarbeit. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden damit stark entlastet – in einer Zeit, in der die Mieterinnen und Mieter unter sehr hohen Mieten und einem Mangel an bezahlbaren Wohnung leiden.</p><p>Das brennendste Problem in der Schweizer Wohnpolitik ist die Wohnungsnot in den Städten und Agglomerationen. Hier braucht es dringend wirksame Massnahmen.</p><p>Die öffentliche Hand hat sich – mit Ausnahme einzelner Städte – stark aus der Förderung von bezahlbarem Wohnraum zurückgezogen. Auf Bundesebene wurde diese Förderung im Rahmen früherer Sparpakete massiv zusammengestrichen. Die heutige Wohnungsnot hat deshalb klare politische Ursachen.</p><p>Der SGB fordert, dass sich Bund, Kantone und Gemeinden wieder deutlich stärker engagieren. Der Bund muss neue und zusätzliche Fördermittel bereitstellen. Zudem sind die Bedingungen dem aktuellen Tiefzinsumfeld anzupassen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.webp" length="85816" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11297</guid><pubDate>Fri, 26 Sep 2025 14:24:29 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-fernmeldedienste-fdv</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positionierung des SGB zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV). Die Details finden sich im der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11295</guid><pubDate>Fri, 26 Sep 2025 12:08:09 +0200</pubDate><title>Änderung des Wasserrechtsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-des-wasserrechtsgesetzes</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes. Die Details finden sich im der Stellungnahme (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11293</guid><pubDate>Thu, 25 Sep 2025 17:45:00 +0200</pubDate><title>Kündigung des bilateralen Weges führt zu Chaos: Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigung-des-bilateralen-weges-fuehrt-zu-chaos-loehne-und-arbeitsplaetze-in-gefahr</link><description>Nationalrat lehnt extreme SVP-Initiative deutlich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die deutliche Ablehnung der extremen SVP-Initiative durch den Nationalrat. Die Initiative bedeutet nichts weniger als die Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU. Damit würde ein radikaler Systemwechsel vollzogen, mit gravierenden Folgen für die ganze Bevölkerung. Ein Ja würde Chaos auslösen und Löhne, Arbeitsplätze, die Gesundheitsversorgung sowie die Altersvorsorge massiv gefährden.</p><p>Mit dieser Initiative geht die SVP aufs Ganze. Sie will nichts anderes als einen radikalen Systemwechsel mit gravierenden Auswirkungen für alle. Die starre Bevölkerungsobergrenze in der Verfassung würde unausweichlich zum Ende der bilateralen Verträge führen. Für die Arbeitnehmenden hätte dies besonders schwerwiegende Konsequenzen. Mit den Bilateralen sind flankierende Massnahmen verbunden, die Löhne schützen und Missbräuche verhindern. Fallen diese Schutzinstrumente weg, droht massives Lohndumping. Arbeitgeber könnten leichter tiefere Löhne durchsetzen, weil die Kontrollen geschwächt würden. Besonders Branchen, in denen heute schon grosser Druck herrscht, wären massiv betroffen. Statt gesicherter Rechte drohen wieder Kontingentsysteme oder gar ein Rückfall ins alte Saisonierstatut, mit prekären Verhältnissen, in denen Arbeitnehmende schlechte Bedingungen und tiefe Löhne akzeptieren müssten, weil sie sich kaum wehren könnten.</p><p>Auch die Gesundheitsversorgung würde stark leiden. Schon heute fehlen in der Schweiz zehntausende Pflegefachpersonen, viele von ihnen kommen aus der EU. Ohne Personenfreizügigkeit würde sich der Pflegenotstand dramatisch verschärfen. Patientinnen und Patienten müssten länger warten, die Qualität der Versorgung würde sinken. Spitalschliessungen wären eine reale Gefahr.</p><p>Zudem wäre die Altersvorsorge bedroht. Heute stärken EU-Arbeitnehmende die AHV, weil sie während Jahren Beiträge einzahlen, ohne im gleichen Mass Renten zu beziehen. Mit dem Wegfall dieser Beiträge würde die AHV in Schieflage geraten. Die logische Folge wäre ein politischer Druck auf Rentenkürzungen oder eine weitere Erhöhung des Rentenalters.</p><p>Die Initiative ist ein extremes Projekt in einer ohnehin unsicheren Zeit. Im neuen Trump-Zeitalter, geprägt von internationalen Spannungen und geopolitischer Instabilität, ist die Schweiz auf verlässliche Beziehungen zu ihren Nachbarländern angewiesen. Statt Stabilität und Sicherheit verspricht die SVP-Initiative Isolation, Unsicherheit und wirtschaftliche Schwächung.</p><p>Der SGB wird sich deshalb vehement und aktiv im Abstimmungskampf engagieren, um diese radikale Vorlage an der Urne zu stoppen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_0865ee17f4.webp" length="311164" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11289</guid><pubDate>Thu, 25 Sep 2025 10:57:49 +0200</pubDate><title>Franken wird immer stärker – Nationalbank muss für Stabilität sorgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/franken-wird-immer-staerker-nationalbank-muss-fuer-stabilitaet-sorgen</link><description>Passive Geldpolitik der Nationalbank schadet der Exportindustrie</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken hat sich im laufenden Jahr aufgewertet. Er ist heute real sogar höher bewertet als in den Monaten nach der Aufhebung des Mindestkurses im Jahr 2015. Diese Entwicklung macht das Leben der Exportwirtschaft, die schon von den US-Zöllen betroffen ist, noch schwerer. Gemäss der letzten Swissmem-Unternehmensumfrage ist der «starke Franken» das Problem Nummer 1. Die globalen Unsicherheiten und die Politik der USA können zu weiteren Aufwertungsschüben führen.</p><p>Trotz dieser schwierigen Situation erwähnt die Nationalbank den Franken an der heutigen Lagebeurteilung mit keinem Wort. Es ist und bleibt unklar, was die Nationalbank beim Wechselkurs für ein Ziel verfolgt. Nach der Aufhebung des Mindestkurses begann die Nationalbank zu signalisieren, dass sie den realen Aussenwert stabilisieren will. Obwohl offen war, was das in der Realität konkret bedeutet, denn der Aussenwert ist ein Mix aus verschiedenen Devisen. Mittlerweile liegt der reale Aussenwert 5 Prozent über dem Mittelwert seit 2015 – Tendenz steigend.</p><p>Die Unsicherheit in Bezug auf die Wechselkurspolitik und die damit verbundene Aufwertungstendenz ist selbstverstärkend. In den letzten Monaten haben diverse Anleger:innen ihre Wechselkursexposition weiter reduziert. Auch Pensionskassen gehen weniger Dollarrisiken ein und investieren noch stärker in Franken. Diese höhere Nachfrage nach Franken erhöht den Aufwertungsdruck zusätzlich.</p><p>Der SGB erwartet, dass die Nationalbank für einen stabileren, berechenbareren Frankenkurs sorgt. Die Schweizer Exportwirtschaft braucht nicht noch eine Anti-Industriepolitik im Inland. Die höheren US-Zölle und die Nachfrageprobleme aus dem Ausland sind schon schlimm genug.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/1/csm_SNB_Bern_Ank_Kumar_Infosys_Limited-ccbysa_fb0d8252d3.webp" length="219828" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11287</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2025 17:27:58 +0200</pubDate><title>Witwen und Kinder bezahlen mit Rentenkürzungen für höhere Ehepaar-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/witwen-und-kinder-bezahlen-mit-rentenkuerzungen-fuer-hoehere-ehepaar-renten</link><description>Verantwortungslose Beschlüsse des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit hauchdünner Mehrheit hat der Nationalrat heute unverantwortliche AHV-Beschlüsse gefasst: Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern, unfinanzierte Zusatzrenten für Ehepaare und ein Spiel mit neuen Defiziten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB kritisiert diesen Entscheid deutlich. Wenn Ehegattenrenten erhöht werden sollen, dann sicher nicht auf Kosten der Witwen und Kinder.</p><p>Der Nationalrat hat heute beschlossen, die Kinderrenten abzuschaffen und die Ansprüche der Witwen zusammenzustreichen – und dazu das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufzuheben. Dies führt zu einer massiven Leistungsverschlechterungen für Frauen und Kinder zugunsten besserverdienenden Ehepaaren. Dies ist nicht nur verteilungspolitisch falsch – das unverdauliche Paket führt unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.</p><p>Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: sie will keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie ungerechte Kürzungen bei den Witwen- und Kinderrenten sowie zusätzliche AHV-Defizite, um dann das Rentenalter zu erhöhen. Das ist verantwortungslos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Ständerat dazu auf, diese Entscheide zu korrigieren.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/f/csm_Aeltere_Frau_schaut_traurig_aus_dem_Fenster_ist-Highwaystarz-Photography_071aae029a.webp" length="65916" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11285</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2025 14:22:54 +0200</pubDate><title>Der Ständerat möchte die Lücken in der Arbeitslosenversicherung schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-staenderat-moechte-die-luecken-in-der-arbeitslosenversicherung-schliessen</link><description>Sieg für schwangere Frauen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Engagement des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und der Frauenverbände hat Früchte getragen: Der Ständerat hat heute eine Motion angenommen, die darauf abzielt, die Gesetzeslücken zum Nachteil von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung zu schliessen.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den Entscheid des Ständerats, der die Arbeitslosenversicherung dahingehend anpassen will, dass schwangere Frauen nicht mehr ausgesteuert werden und dadurch ihr Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung verlieren.</p><p>Der Ständerat entspricht damit einer Forderung, die bereits beim Feministischen Streik 2023 erhoben wurde und die der SGB mit Unterstützung der grossen feministischen Dachverbände eingebracht hat. Künftig sollen schwangere Frauen nach Ansicht der kleinen Kammer Anspruch auf verlängerte Arbeitslosentaggelder haben – so wie dies heute bereits für ältere Arbeitnehmende oder für Personen gilt, deren IV-Rente gekürzt wurde. Der Ständerat will damit eine Ungerechtigkeit beseitigen: Schwangere Frauen, die arbeitslos werden, sind auf dem Arbeitsmarkt klar benachteiligt, da es für sie kurz vor der Geburt besonders schwierig ist, eine Anstellung zu finden.</p><p>Derzeit geraten jedes Jahr rund 500 schwangere Frauen ans Ende ihrer Bezugsdauer und verlieren damit gleichzeitig auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Zudem gewährt die Arbeitslosenversicherung im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nur 30 Taggelder – selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge geleistet haben.</p><p>Der Ständerat unterstützt deshalb eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung, um diese beiden Ungerechtigkeiten zu korrigieren. Der SGB fordert nun den Nationalrat auf, dem Entscheid des Ständerats zu folgen, damit die Schutzlücken für schwangere Arbeitslose endgültig geschlossen werden und sie nicht in die Prekarität abrutschen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/b/csm_Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio_3c0755d52c.webp" length="66094" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11283</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2025 13:11:07 +0200</pubDate><title>Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/direkter-gegenentwurf-zur-volksinitiative-ja-zur-medizinischen-versorgungssicherheit</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit». Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11281</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2025 15:22:02 +0200</pubDate><title>Prämienlast wird untragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-wird-untragbar</link><description>Bundesrat kommuniziert erneuten Prämienhammer</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Erneut steigen die Krankenkassenprämien in der Grundversicherung zum Jahreswechsel stark an. Für viele Haushalte ist die Grenze des Belastbaren längst überschritten. Eine vierköpfige Familie bezahlt über 14'000 Franken im Jahr. Die Kantone müssen den Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative jetzt rasch und konsequent umsetzen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert neben einer wirksamen Entlastung der unteren und mittleren Einkommen auch, die Verschwendung von Prämiengeldern durch die Krankenkassen zu stoppen. Angesichts der untragbaren Prämienlast müssen Millionen für Werbung und überrissene CEO-Löhne endlich gedeckelt werden.</p><p>Im kommenden Jahr werden die Prämien wieder massiv steigen, um 4.4 Prozent. Während eine Familie im schweizweiten Durchschnitt schon vor zehn Jahren fast 11'000 Franken jährlich für Prämien aufwenden musste, werden es im nächsten Jahr bereits über 14'000 Franken sein. Im Tessin bezahlt eine Familie heute sogar 5'500 Franken mehr als noch vor zehn Jahren. Diese Entwicklung ist gesundheitspolitisch schädlich, sozialpolitisch unhaltbar und wirtschaftspolitisch unsinnig. Wenn sich immer mehr Menschen die Prämien vom Mund absparen müssen, leiden nicht nur die Betroffenen, auch die Binnenwirtschaft wird abgewürgt. Und wenn Behandlungen wegen der horrenden Kostenbeteiligung hinausgeschoben werden, wird es am Ende für alle noch teurer.</p><p>Eine qualitativ gute und für alle zugängliche Gesundheitsversorgung ist nicht kostenlos zu haben. Aber es ist weder ein Naturgesetz, dass diese in der Schweiz so unsozial finanziert wird, noch dass hunderte Millionen Prämiengelder in ineffizienten Prozessen versickern. Die Krankenkassen betonen zwar, ihr Verwaltungsaufwand sei stabil bei rund 5 Prozent der Prämiengelder geblieben. Doch im Klartext bedeutet das: Heute bleiben 500 Millionen Franken mehr bei den Kassen als vor zehn Jahren. Geflossen sind diese Gelder in höhere CEO-Löhne, in immer teurere Werbeschlachten und in die kostspielige Versicherungsvermittlung, die weiterhin kaum reguliert ist.</p><p>Eigentlich wären längst bekannte Massnahmen überfällig. Ein elektronisches Patientendossier würde Transparenz schaffen und Doppelbehandlungen verhindern. Die Fehlanreize bei den profitablen Zusatzversicherungen zulasten der Grundversicherung müssten eingedämmt werden. Die Tarifsysteme müssten die Grundversorgung stärken, statt horrende Saläre einzelner Spezialärztinnen und Spezialärzte zu alimentieren. Eine wirksame Arzneimittelpolitik könnte endlich für vernünftige Preise und mehr Generika sorgen. Und eine national koordinierte Spitalplanung sowie eine echte Präventionspolitik sind überfällig. All diese Lösungen liegen seit Jahren auf dem Tisch, werden im Parlament aber von den entsprechenden Lobbys systematisch blockiert.</p><p>Kurzfristig Abhilfe schafft nur eine soziale Finanzierung. Es liegt nun an den Kantonen, endlich ein wirksames Sozialziel für die maximal zulässige Prämienbelastung festzulegen und die Finanzierung sicherzustellen. Das ist ab dem 1. Januar 2026 ihre gesetzliche Pflicht. Denn dann schlagen nicht nur die weiter gestiegenen Prämien zu Buche, sondern es tritt auch der Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative in Kraft. Damit müssen künftig auch die Kantone, und nicht mehr nur die Prämienzahlenden, einen Teil der steigenden Kosten tragen. Dass sie dies wirksam tun, ist unumgänglich. Die Mittel dazu sind vorhanden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_4723cb5ecc.webp" length="239802" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11279</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2025 13:55:42 +0200</pubDate><title>Flächendeckende Sonntagsarbeit und 17-Stunden-Arbeitstage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flaechendeckende-sonntagsarbeit-und-17-stunden-arbeitstage</link><description>Nationalrat für radikale Deregulierung der Arbeitszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute eine massive Aufweichung des Arbeitsgesetzes beschlossen: Die Sonntage und der Feierabend von mehr als zwei Millionen Arbeitnehmenden sind bedroht. Arbeitnehmende sollen bis zu 17 Stunden am Tag sowie für Sonntagsarbeit eingesetzt werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen Entscheid aufs Schärfste. Die Vorlage bedroht die Freizeit, die Gesundheit und den Familienalltag der Beschäftigten, die schon heute unter zunehmendem Druck leiden.</p><h3 class="heading--h5">Sonntagsarbeit und überlange Arbeitstage</h3><p>Mit dem Entscheid des Nationalrats werden nicht nur Arbeitstage von morgens 6 Uhr bis abends 23 Uhr möglich. Arbeitgeber sollen auch bewilligungsfrei Sonntagsarbeit anordnen können – und diese Einsätze sind auch nicht beschränkt auf die Arbeit von zuhause. Darüber hinaus soll die tägliche Ruhezeit von heute mindestens 11 auf neu 9 Stunden verkürzt werden. Und selbst das gilt nicht absolut – für sogenannte «dringende Tätigkeiten» soll die Ruhezeit neu unterbrochen werden können.</p><p>Der Nationalrat versteckt diesen Frontalangriff auf elementare Arbeitszeitbestimmungen hinter der Argumentation, die Vereinbarkeit zu stärken – und behauptet, dass nur jene Arbeitnehmenden betroffen seien, die «ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen». Dabei geht selbst der Bundesrat davon aus, dass die Gesetzesänderung fast zwei Millionen Beschäftigte betrifft. Das dürfte aber erst der Anfang sein. Denn es genügt, wenn Arbeitgeber eine minimale Gleitzeit und ein kleines Pensum an Arbeitstätigkeiten ausserhalb des Betriebs einführen. Faktisch werden die Arbeitgeber mit der Vorlage geradezu aufgefordert, die Arbeitsorganisation umzugestalten.</p><h3 class="heading--h5">Nicht kontrollierbar und mehr Bürokratie</h3><p>Die Mehrheit des Nationalrats behauptet, dass dies nur im Einverständnis mit den Arbeitnehmenden erfolge. Doch sie haben sich geweigert das – bereits heute ungenügend umgesetzte – Recht auf Nichterreichbarkeit tatsächlich zu stärken. Faktisch können die Arbeitgeber solche «Vereinbarungen» forcieren und jederzeit auch mündlich anpassen. Ihre Einhaltung ist schlicht nicht kontrollierbar. Der Arbeitgeber könnte künftig abends um 22:30 Uhr anrufen und behaupten, dies sei vereinbart. Wenig überraschend lehnen die Vollzugsbehörden und viele Kantone die Vorlage ab – auch, weil sie zu mehr Bürokratie und Kontrollaufwand selbst in Privathaushalten führt – bzw. nicht umsetzbar ist.</p><h3 class="heading--h5">SGB zieht rote Linie</h3><p>Dieses Gesetz ist ein Frontalangriff auf den arbeitsfreien Sonntag und den Feierabend. Der SGB wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass der Ständerat diese Angriffe fallen lässt. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard warnt: «Die Sonntage und der Familienalltag von Millionen sind bedroht. Ihre Arbeitstage werden noch länger und die Freizeit noch kürzer, wenn diese Vorlage durchkommt.»</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Bueroarbeit-erschoepft_Ist-Hiraman_fd2b4af6d4.webp" length="23718" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11277</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2025 11:24:57 +0200</pubDate><title>Verlängerung und Änderung der Verordnung über den NAV Hauswirtschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verlaengerung-und-aenderung-der-verordnung-ueber-den-nav-hauswirtschaft</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11275</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2025 11:06:14 +0200</pubDate><title>Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ueber-die-intensive-fruehintervention-bei-autismus-spektrum-stoerungen-ifiav</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV). Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11273</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2025 10:38:01 +0200</pubDate><title>Gegenentwurf zur Inklusions-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gegenentwurf-zur-inklusions-initiative</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zum indirekten Gegenentwurf zur Eidgenössischen Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)». Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11268</guid><pubDate>Fri, 19 Sep 2025 16:27:19 +0200</pubDate><title>Entlastungsprogramm ist eine Mehrbelastung für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/entlastungsprogramm-ist-eine-mehrbelastung-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Bund, Kantone und Gemeinden bilden Vermögen auf Kosten der Bevölkerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Entlastungsprogramm 27 des Bundes ist nicht nur unnötig, sondern sogar eine Belastung für die Bevölkerung. Bund, Kantone und Gemeinden machen Überschüsse und häufen auf Kosten der Bevölkerung ein Staatsvermögen an. Dieses Geld muss der Bevölkerung zurückgegeben werden. Viele Massnahmen des Sparprogramms sind kontraproduktiv. Trotz Trump-Zölle will der Bund beispielsweise die Innovationsförderung und die Berufsbildung zurückfahren. Jetzt, wo die Industrie Unterstützung bräuchte, macht der Bund eine Anti-Industriepolitik.</p><p><span style="text-decoration:inherit;">Der Schweizer Staat nimmt der Bevölkerung über Rechnungsüberschüsse Jahr für Jahr Geld weg und bildet daraus ein Staatsvermögen. Bund, Kantone und Gemeinden haben gar keine Schulden, sondern ein Vermögen von über 150 Mrd. Fr. oder rund 20'000 Franken pro Kopf. Beim Bund ist es die so genannte Schuldenbremse. Jahr für Jahr wird mehr als eine Milliarde der budgetierten Mittel nicht ausgegeben. Das führt dazu, dass der Bund Ende Jahr über eine Milliarde Franken zu viel bzw. als von der Schuldenbremse vorgeschrieben in der Kasse hat. Gleichzeitig leidet die Bevölkerung immer mehr unter der steigenden Last des Krankenkassenprämien – weil die Prämienverbilligungen mit der Belastung nicht Schritt halten.</span></p><p><span style="text-decoration:inherit;">Ein echtes Entlastungsprogramm würde das auf Kosten der Bevölkerung angesparte Staatsvermögen den Leuten zurückgeben, am besten über tiefere Krankenkassenprämien oder höhere Prämienverbilligungen. So gesehen ist bereits der Name des Entlastungsprogramms 27 irreführend.</span></p><p><span style="text-decoration:inherit;">Ausgerechnet jetzt, wo Teile der Industrie aufgrund der US-Zölle Schwierigkeiten hat, fährt der Bund die Unterstützung für Innovation und Berufsbildung zurück. Sollten die Zölle bleiben, so braucht ein Teil der Firmen Hilfe, bis sie neue Produkte entwickelt oder neue Märkte erschlossen haben.</span></p><p><span style="text-decoration:inherit;">Der Bund übernimmt immer mehr Aufgaben der Kantone. U.a. weil die Kantone zu passiv sind – etwa bei der Kita-Finanzierung oder in der Sozialpolitik. Diese Realität muss sich auch auf der Einnahmenseite des Bundes niederschlagen – beispielsweise indem der Kantonsanteil an der Bundessteuer gekürzt wird.</span></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/4/csm_Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_906f23953c.webp" length="123934" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11264</guid><pubDate>Wed, 17 Sep 2025 16:34:21 +0200</pubDate><title>Pensionskassenrenten stagnieren – trotz hohen Anlageerträgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassenrenten-stagnieren-trotz-hohen-anlageertraegen</link><description>BfS-Pensionskassenstatistik 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">2024 erwirtschafteten die Pensionskassen mit ihren Anlagen eine Rendite von knapp 7 Prozent. Doch in den Leistungen machte sich dieses hohe Plus nicht bemerkbar. Die durchschnittliche reale Pensionskassenrente lag lediglich 0.5 Prozent höher als im Vorjahr. Dabei müsste es bei den Pensionskassenrenten dringend aufwärts gehen: Trotz Wirtschafts- und Lohnwachstum sind die Renten heute real 10 Prozent tiefer als vor zehn Jahren.</p><p>Diese Resultate zeigen, dass die Leistungsfähigkeit der zweiten Säule dringend verbessert werden muss. Das Preis-Leistungsverhältnis unterscheidet sich stark. Es gibt effiziente Kassen, die mit relativ geringen Kosten gute Erträge erzielen. Andere Kassen sind vergleichsweise teuer.</p><p>Besorgniserregend ist insbesondere, dass sich immer mehr Kassen mit klaren Gewinninteressen etablieren. Hier besteht grosser Handlungsbedarf. Grundsätzlich sind die paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte verantwortlich dafür, dass die Kassen im Interesse der Versicherten geführt werden. Die neuen privaten Anbieter im Pensionskassenmarkt versuchen das jedoch zu umgehen, indem sie Pseudo-Arbeitnehmervertretungen in ihre Gremien wählen lassen. Zudem machen Banken und Versicherungen überteuerte Geschäfte mit dieser Sozialversicherung. Die erwirtschafteten Erträge müssen den Versicherten zugutekommen, und dürfen nicht in undurchsichtigen Finanzkonstrukten versickern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11262</guid><pubDate>Wed, 17 Sep 2025 14:09:24 +0200</pubDate><title>Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-kartellgesetzes-reform-wettbewerbsbehoerden</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden). Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11251</guid><pubDate>Tue, 16 Sep 2025 11:21:44 +0200</pubDate><title>Anpassung des Niederlassungsabkommens mit Iran</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/anpassung-des-niederlassungsabkommens-mit-iran</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Anpassung des Niederlassungsabkommens mit Iran. Die Details finden sich in der unten verlinkten Vernehmlassungsantwort (existiert nur auf Französisch).</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11249</guid><pubDate>Tue, 16 Sep 2025 10:52:34 +0200</pubDate><title>Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/verordnungsanpassungen-aufgrund-der-uebernahme-des-eu-migrations-und-asylpakts</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seiner Stellungnahme zu den Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts äussert der SGB deutliche Kritik. Ein Problem besteht in den vorgesehenen Filtrierungsverfahren: Ab Mitte 2026 sollen Asylgesuche innerhalb von nur drei Tagen überprüft werden – eine Frist, die keine sorgfältige Einzelfallprüfung zulässt. Die fehlende obligatorische Rechtsvertretung in dieser entscheidenden Phase verstärkt das Risiko unfairer Verfahren. Bedenklich ist zudem, dass Verfahren auch ohne vollständige Abklärungen abgeschlossen werden könnten, was im Extremfall zu langen Freiheitsentzügen ohne richterliche Kontrolle oder zur Rückschaffung von Schutzbedürftigen führen könne.</p><p>Kritisch ist auch der unzureichende Schutz vulnerabler Gruppen. Auch unbegleitete Minderjährige, Folteropfer oder traumatisierte Personen sollen nicht von beschleunigten Verfahren ausgenommen werden. Der SGB fordert verbindliche Standards für den Schutz dieser Gruppen sowie klare Kriterien für den Einsatz der sogenannten Souveränitätsklausel, die eine individuelle Prüfung ermöglicht.</p><p>Als heikel sind auch die Risiken von Automatisierung und Datentransfers zu bewerten. Fehleranfällige biometrische Systeme könnten zu falschen Entscheidungen und unrechtmässigen Rückführungen führen. Auch die Übermittlung sensibler Daten an Drittstaaten könnte Betroffene gefährden. Der SGB verlangt deshalb strenge Transparenz- und Sicherheitsstandards, obligatorische menschliche Kontrolle automatisierter Entscheide sowie effektive Rechtsmittel.</p><p>Die Details finden sich in der unten verlinkten Vernehmlassungsantwort (existiert nur auf Französisch).</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11245</guid><pubDate>Mon, 15 Sep 2025 08:45:08 +0200</pubDate><title>Stellungnahme zur Änderung der Eigenmittelverordnung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/stellungnahme-zur-aenderung-der-eigenmittelverordnung</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission). Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11243</guid><pubDate>Sat, 13 Sep 2025 17:23:49 +0200</pubDate><title>Nein zur radikalen SVP-Initiative: Lohnschutz und Arbeitsplätze verteidigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nein-zur-radikalen-svp-initiative-lohnschutz-und-arbeitsplaetze-verteidigen</link><description>SGB-Migrationskonferenz verabschiedet Resolution gegen SVP-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten der Migrationskonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) haben heute in Bern eine <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/div/20250913_Resolution_SGB-Migra_Konf.pdf">Resolution gegen die SVP-Initiative</a> «Keine 10-Millionen-Schweiz» verabschiedet. Diese Initiative ist ein Angriff auf die Rechte aller Arbeitnehmenden. Sie gefährdet Löhne und Arbeitsplätze und würde durch die Kündigung der Bilateralen Verträge einen Bruch mit Europa herbeiführen. Im aktuellen Umfeld ist zusätzliches Chaos Gift für sichere Arbeitsplätze. Gefragt sind mehr Absicherung und bessere Löhne – nicht ein radikaler Systemwechsel.</p><h3 class="heading--h5">Angriff auf Löhne und Rechte</h3><p>Die Initiative löst kein einziges Problem der Arbeitnehmenden. Vielmehr würde die Kündigung der Bilateralen Verträge auch den Lohnschutz gefährden. «Ziel der SVP-Elite ist es, Arbeitnehmende zu spalten, Rechte abzubauen und Sozialdumping zu fördern», sagt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.</p><p>Eine Annahme der Initiative hätte gravierende Auswirkungen für die Arbeitnehmenden. Das SVP-Programm heisst Abschottung und Spaltung. Dies führt unweigerlich zu Unsicherheit, Instabilität und Chaos – durch Angriffe auf den Lohnschutz, Arbeitsplatzverluste und einen drohenden Pflegenotstand.</p><h3 class="heading--h5">Solidarität statt Spaltung</h3><p>Die Gewerkschaftsbewegung stellt sich geschlossen gegen rechte Hetze und Angriffe auf die sozialen Rechte. «Als Gewerkschaftsbewegung begegnen wir diesen Angriffen mit dem, was uns stark macht: Solidarität, kollektiver Organisation und Mobilisierung sowie dem Kampf für eine gerechte Verteilung des Reichtums. Eine Spaltung der Arbeitnehmenden nach Herkunft, Nationalität oder Aufenthaltsstatus werden wir niemals akzeptieren», hält die Resolution fest.</p><p>An der SGB-Migrationskonferenz vom 13. September 2025 haben sich die rund 60 Teilnehmende mit aktuellen Kampagnen rund um die Rechte von Migrantinnen und Migranten befasst – sowohl auf lokaler wie auch auf nationaler Ebene. Ziel ist es, deren Rechte besser durchzusetzen, um die Ausgrenzung und Prekarisierung von Arbeitnehmenden wegen deren Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus entgegenzuwirken. Die SGB-Gewerkschaften werden sich weiterhin für mehr Solidarität und Teilhabe einsetzen.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/div/20250913_Resolution_SGB-Migra_Konf.pdf">Download Resolution (PDF)</a><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/a/csm_SGB_Migrationskonferenz_2025_b3efec8beb.webp" length="520850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11238</guid><pubDate>Fri, 12 Sep 2025 10:51:27 +0200</pubDate><title>Vorentwurf zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vorentwurf-zur-aenderung-des-regierungs-und-verwaltungsorganisationsgesetzes</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zum “Vorentwurf zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Schutz von Daten juristischer Personen durch Bundesorgane)”. Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11247</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2025 17:23:00 +0200</pubDate><title>Unterstützung des Engagements für humanitäre Hilfe in Gaza</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/unterstuetzung-des-engagements-fuer-humanitaere-hilfe-in-gaza</link><description>Internationale Flottille</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die sich für Gerechtigkeit und Frieden einsetzen, indem sie sich an der Flottille nach Gaza beteiligen. Der SGB fordert die israelischen Behörden auf, die humanitäre Hilfe durchzulassen.</p><p>Die Gaza-Flottille, die aus einer zivilgesellschaftlichen Initiative entstanden ist, soll heute oder in den nächsten Tagen auslaufen, um humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu bringen. Auch Schweizer Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter &nbsp;sind an Bord der Schiffe dieser Flottille und engagieren sich in ihrer Freizeit. Der SGB unterstützt das gewaltfreie Engagement für humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza. Der Gewerkschaftsbund schliesst sich seit Beginn des Konflikts den Forderungen nach Aufhebung der israelischen Blockade, nach Freilassung der von der Hamas festgehaltenen Geiseln wie auch der vom Staat Israel illegal inhaftierten Gefangenen sowie nach Beendigung der Massaker an Zivilisten an.</p><p>Der SGB verurteilt erneut die unmenschlichen Terrorakte, die die Hamas am 7. Oktober 2023 verübt hat. Jedoch müssen die wiederholten Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die von der israelischen Regierung verursachte Hungersnot und ihre völkermörderischen Handlungen ein Ende haben. In diesem Sinne schliesst sich der SGB den anderen europäischen Gewerkschaften in ihrer Solidarität mit den Menschen an, die sich für Frieden, Gerechtigkeit und das Ende dieses Krieges einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/5/csm_Frieden-Fahne-Flagge_jmimages-ist_9ce5c09f11.webp" length="87158" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11233</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2025 14:45:17 +0200</pubDate><title>Mütter bekommen erheblich weniger Lohn</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/muetter-bekommen-erheblich-weniger-lohn</link><description>Bericht des Bundesrats bestätigt Lohndiskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der aktuelle Bericht des Bundesrats über die Ursachen des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen verdeutlicht, wie gross die Lohndiskriminierung von Frauen in der Schweiz aufgrund von Mutterschaft ist. Heirat und Mutterschaft bremsen das Lohnwachstum von Frauen erheblich und vergrössern nachhaltig die Lohnlücke zu den Männern. Der SGB fordert Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Kontrollen in den Unternehmen, um Lohndiskriminierung aufzudecken.</p><p>Auf der Grundlage der Daten der jüngsten Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) und als Antwort auf das Postulat Dobler (22.4500) hat der Bundesrat einen Bericht vorgelegt, der die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern detailliert analysiert. Der Bericht liefert einige Erkenntnisse und Bestätigungen:</p><ul><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Der Lohn von Frauen ist in der Regel niedriger als der von Männern, unabhängig von den betrachteten, so genannten erklärenden Merkmalen.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Unter den Faktoren, die das mittlere Lohngefälle zwischen Frauen und Männern erklären, spielen der Familienstand und die Elternschaft eine entscheidende Rolle. Verheiratete Frauen verdienen im Durchschnitt deutlich weniger als verheiratete Männer. Und die Lohnunterschiede vergrössern sich bei Frauen mit Kindern noch weiter. Der Medianlohn von verheirateten Frauen mit Kind(ern) liegt 21&nbsp;Prozent unter dem von Männern in derselben Situation. Im Vergleich dazu beträgt der Lohnunterschied zwischen unverheirateten Männern und Frauen ohne Kinder 1.9&nbsp;Prozent.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Mit zunehmendem Alter geht die Lohnschere weiter auf, insbesondere bei verheirateten Personen: Das Lohnniveau verheirateter Frauen stagniert, während das von verheirateten Männern weiter steigt.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Je höher die berufliche Position, desto grösser ist das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Alter und Familienstand sind die Faktoren, bei denen die so genannten unerklärbaren Lohnunterschiede am stärksten sind. In ansonsten ähnlichen Situationen verdienen Frauen über 50 Jahren im Durchschnitt 8.5&nbsp;Prozent weniger als Männer. Bei Verheirateten beträgt das unerklärte Lohngefälle sogar 8.8&nbsp;Prozent. Im Vergleich dazu beträgt die ungeklärte Lohnlücke bei Unverheirateten 2.8&nbsp;Prozent.</span></li></ul><p>Diese Zahlen verdeutlichen das Ausmass der Lohnbenachteiligung aufgrund von Mutterschaft in der Schweiz. Der SGB begrüsst, dass diese neuen Indikatoren künftig bei der Überwachung der Lohnlücke berücksichtigt werden. Es ist wichtig, der Lohndiskriminierung aufgrund von Mutterschaft weiter nachzugehen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5"><span><strong>Strukturelle Benachteiligung abbauen – Handeln nötig</strong></span></h3><p>Der Bericht des Bundesrats macht zudem auf die strukturellen Faktoren aufmerksam, die diese Benachteiligung begünstigen. Dazu zählt insbesondere die ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit, die nach wie vor hauptsächlich von Frauen geleistet wird (Hausarbeit und Kinderbetreuung), die begrenzten und nur teuren Möglichkeiten der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie die mit familiären Verpflichtungen unvereinbaren Arbeitsbedingungen.</p><p>Der SGB fordert deutlich höhere öffentliche Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung. Ebenso unerlässlich ist es, die Löhne in den überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen zu erhöhen. Selbst mit einem EFZ in der Tasche verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5000 Franken pro Monat, und jede vierte muss sich sogar mit einem Lohn von weniger als 4500 Franken begnügen. Es braucht Löhne von mindestens 5000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4500 Franken für alle. In Branchen wie der Kinderbetreuung, der Altenpflege oder dem Detailhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten erforderlich.</p><p>Zudem zeigt das Ausmass der so genannten unerklärbaren Lohnunterschiede, gerade bei verheirateten Personen und Personen über 50 Jahren, dass es konsequentes Handeln braucht. Es müssen Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit in den Unternehmen durchgeführt werden. Und Verstösse müssen sanktioniert werden. Eine dahin gehende Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes ist dringend geboten.</p><p><span lang="FR-CH"></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/1/csm_Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase_412aaa4754.webp" length="72550" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11236</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2025 12:39:00 +0200</pubDate><title>Digitalisierung: das neue Geschäft mit unseren Renten?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/digitalisierung-das-neue-geschaeft-mit-unseren-renten</link><description>Es braucht Vorteile für die Versicherten, nicht für die Finanzindustrie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Oft wird behauptet, die Menschen verstünden die Altersvorsorge nicht. Dieses Argument wird gerne genutzt, um den Ruf nach mehr Finanzberatung oder gar nach dem Zugang der Banken zu allen Vorsorgedaten zu rechtfertigen. Doch das Problem liegt nicht bei den Versicherten, sondern bei den komplizierten und uneinheitlichen Informationen.</p><p>Die Digitalisierung bietet hier grosse Chancen. Doch aktuell funktioniert sie noch nicht im Sinne der Versicherten. Heute fliessen viel Geld und Ressourcen in eine Vielzahl von sogenannten IT-Pools der AHV-Ausgleichskassen. Das führt zu hohen Kosten, ohne dass die Versicherten direkt etwas davon haben. Statt viele Systeme nebeneinander weiterzubetreiben, wäre es besser, die Digitalisierung stärker zu zentralisieren. So könnten Kosten gespart und allen Versicherten ein gleich guter Zugang ermöglicht werden – egal, bei welcher Ausgleichskasse sie sind.</p><p>Genau das schlägt der Bundesrat mit einer Vorlage vor, die er hoffentlich bald dem Parlament übergibt. Das geplante Gesetz zur Digitalisierung der AHV (BISS) schafft die Grundlage für eine moderne, effiziente und transparente Verwaltung der 1. Säule. Sie zielt darauf ab, Abläufe zu vereinfachen, den Datenaustausch zwischen Versicherten, Arbeitgebern und Ausgleichskassen zu verbessern und so die AHV fit für das digitale Zeitalter zu machen. Der SGB unterstützt diese Stossrichtung klar. Gleichzeitig fordern wir, dass die Digitalisierung nicht bei der Verwaltung stehenbleibt: Es braucht einen digitalen AHV-Ausweis mit Frühwarnsystem, der den Versicherten jährlich eine Übersicht über ihre Beitragsjahre liefert und frühzeitig auf Lücken hinweist. Nur so können drohende Renteneinbussen verhindert und das Vertrauen in die AHV gestärkt werden. Dies ist umso wichtiger, als mittlerweile jede fünfte Person Beitragslücken aufweist.</p><h3 class="heading--h5">Zugang der Versicherer zu Vorsorgedaten?&nbsp;</h3><p>In der 2. Säule, also bei den Pensionskassen-Renten, drohen hingegen grosse Gefahren. Banken, Versicherer und Beratungsfirmen drängen immer stärker darauf, direkten Zugang zu den Vorsorgedaten zu erhalten. Genau dies verlangt auch der <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=67062" target="_blank" class="link--icon--external" title="Parlaments-Seite öffnen" rel="noreferrer">Vorstoss Ettlin</a>, der in den nächsten Tagen im Nationalrat debattiert wird. Der SGB lehnt dies entschieden ab. Denn es geht dabei nicht um Transparenz für die Versicherten, sondern um ein neues Geschäftsfeld für die Finanzbranche. Schon heute entscheiden sich immer mehr Versicherte für den Kapitalbezug statt für die Rente – mit grossen Risiken für ihre finanzielle Sicherheit. Statt sichere Renten zu gewährleisten, werden Altersguthaben in riskante Anlageprodukte gelenkt. Die Folge: Arbeitnehmende werden dazu verleitet, Kapital zu beziehen – und tragen dann das volle Risiko alleine. Beratungsfirmen wie das VZ profitieren davon, während die kollektive Sicherheit der 2. Säule untergraben wird und letztlich eine Erhöhung der Ausgaben für die Ergänzungsleistungen drohen.</p><p>Die Lösung ist deshalb nicht mehr Beratungsgeschäft für die Finanzindustrie, sondern klare, verständliche und einheitliche Ausweise – in der AHV wie in der 2. Säule. Transparenz schafft Sicherheit, ohne neue Abhängigkeiten von Banken und Versicherern.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase_bf090fe6d6.webp" length="52462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11232</guid><pubDate>Wed, 10 Sep 2025 18:47:07 +0200</pubDate><title>Nationalrat setzt auf verantwortungsloses Spiel mit AHV-Defiziten statt solider Finanzierung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-setzt-auf-verantwortungsloses-spiel-mit-ahv-defiziten-statt-solider-finanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>SGB kritisiert Entscheid des Parlaments</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bedauert den knappen Beschluss des Nationalrats, die Finanzierung der 13. AHV-Rente auf maximal drei Jahre zu befristen. Die AHV verdient eine solide Finanzierung. Erhöhungen des Rentenalters sind keine Alternative.</p><p>Statt die klaren Volksabstimmungen des letzten Jahres umzusetzen, folgt eine knappe Mehrheit des Nationalrats heute ihrer verantwortungslosen Kommission und setzt auf ein erneutes Spiel mit AHV-Defiziten. Sie setzt mit einer auf maximal drei Jahre befristeten Finanzierung weiterhin auf die von der Stimmbevölkerung deutlich zurückgewiesene Salamitaktik zur Erhöhung des Rentenalters. Sobald die Defizite der AHV beginnen, soll die heute zugesprochene Finanzierung aufhören.</p><p>Peinlich und unglaubwürdig: Noch gestern haben die Befürworter wegen den Zöllen administrative Erleichterungen gefordert. Heute wollen sie den Firmen innert kurzer Zeit zuerst eine Mehrwertsteuererhöhung und dann wieder eine Senkung zumuten – was bekanntlich mit nicht vernachlässigbarem administrativem Aufwand verbunden ist. Es zeigt sich: Die Abstimmungsverlierer der 13. AHV haben die Niederlage nach wie vor nicht verwunden. Es würde ihnen wohl guttun, ein paar Abstimmungen mehr zu verlieren. Dann werden sie schneller in der Trauerarbeit. Der heutige, unsinnige Beschluss geht wenigstens diesbezüglich in die richtige Richtung. Er wird im Parlament, spätestens aber in einer Volksabstimmung, durchfallen.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin für eine solide, soziale und kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente einsetzen – wie es auch der Ständerat und eine starke Minderheit des Nationalrats verlangen. Die heute nur knapp unterlegene Mischfinanzierung in mehreren Etappen würde eine schrittweise Berücksichtigung der finanziellen Bedürfnisse der AHV im nächsten Jahrzehnt ermöglichen.</p><p>Positiv ist hingegen der definitive Beschluss, die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zurückzuweisen. Der Bund kann sich entsprechend nicht mehr aus der Verantwortung stehlen. Dies ist auch aus Verteilungssicht entscheidend. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.webp" length="435540" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11231</guid><pubDate>Wed, 10 Sep 2025 18:35:30 +0200</pubDate><title>Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-der-verkehrsregelnverordnung-bezueglich-ausnahmen-vom-sonntagsund-nachtfahrverbot-bewilligungen-fuer-ausnahmetransporte</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur "Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags und<br>Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte". Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11228</guid><pubDate>Wed, 10 Sep 2025 15:46:04 +0200</pubDate><title>Ein Alleingang der Schweiz ist illusorisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ein-alleingang-der-schweiz-ist-illusorisch</link><description>Trump-Zölle und starker Franken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat einstimmig beschlossen, dass die Firmen neu maximal 24 statt 18 Monate Kurzarbeit beziehen können. Dieser Entscheid ist für die Beschäftigten in den betroffenen Branchen wichtig. Die Trump-Zölle von 39 Prozent für die Schweiz plus die Zusatzzölle von 50 Prozent auf Metallen sind eine Belastung für Schweizer Firmen im US-Geschäft. Dazu kommt die Aufwertung des Frankens. Die Kurzarbeit trägt wesentlich dazu bei, die Arbeitsplätze in dieser Situation zu erhalten.&nbsp;</p><p>Die Trump-Zölle haben die Wirtschaftsnachrichten in den letzten Wochen dominiert. Wirtschaftspolitisch wichtig ist aber auch: Der überwiegende Teil der Schweizer Wirtschaft ist nicht direkt betroffen. Gegen 99 Prozent der Berufstätigen arbeiten in Branchen und Berufen, die nicht oder nicht stark von den US-Zöllen tangiert werden.&nbsp;</p><p>Die Exportfirmen haben verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Zollbelastung zu reduzieren. Ein Teil hat vor der Einführung der Zölle grosse Lager in den USA angelegt. Andere passen ihre Lieferketten an oder optimieren die Wertschöpfung und die Zolldeklaration. Wenn es der Schweiz in den nächsten Wochen gelingt, mit den USA eine Lösung zu finden, welche die Zollbelastung spürbar senkt, wird sich die Situation entspannen. Es bleiben jedoch Unwägbarkeiten; zumal unklar ist, ob die Zoll-Vereinbarung der EU-Kommission mit den USA innerhalb der EU politisch akzeptiert wird. Das wird den Umgang der europäischen Länder mit den USA verändern und auch Auswirkungen auf die Schweiz haben.</p><h3 class="heading--h5">Starker Franken als Hauptproblem</h3><p>Ein grösseres Problem ist der Frankenkurs. Der Franken hat sich in den letzten Monaten deutlich aufgewertet. Der reale Aussenwert des Frankens ist mittlerweile höher als bei der Aufhebung des Mindestkurses im Jahr 2015. Die Nationalbank spielt dieses Problem herunter, wie das jüngste Interview von Direktoriumspräsident Schlegel vom 8. September zeigt. Der Frankenkurs ist seit den früheren Fehlern des Nationalbankdirektoriums nicht unter Kontrolle. Der SGB erwartet von der Nationalbank, dass sie sich für einen tragbaren Wechselkurs einsetzt und den Firmen in der schwierigen Lage wieder ein stabileres Umfeld gibt.&nbsp;</p><p>Die stark nationalistische Politik der Trump-Regierung wirft grundsätzliche Fragen zur Versorgungssicherheit in der Schweiz und in Europa auf. Bei Schlüsselprodukten wie Mikroprozessoren, medizinischen Wirkstoffen u.a. ist Europa stark von China und Indien abhängig. In der Welt der US-Hegemonie hat sich Europa darauf verlassen, dass die Versorgung auch in kritischen Zeiten einigermassen gewährleistet sein wird. Diese Ausgangslage hat sich nun geändert.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Die Schweiz muss sich bewegen</h3><p>Ein Alleingang der Schweiz in diesen Bereichen ist völlig illusorisch. Sie muss enger mit der EU zusammenarbeiten. Die EU hat sich in dieser Frage in den letzten Jahren zu bewegen begonnen («strategische Autonomie»). Aber es müssen noch zahlreiche Probleme angegangen werden. Die Schweiz sollte hier proaktiv mitwirken. Es stellt sich auch die Frage, ob sie nicht mit der EU ein Bilaterales Abkommen abschliessen sollte, welches eine Arbeitsteilung und gegenseitige Garantien beinhaltet.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_ca1b7687a9.webp" length="227042" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11225</guid><pubDate>Wed, 10 Sep 2025 07:09:23 +0200</pubDate><title>Marketing-Titelzusätze „Professional Bachelor/Master“ reichen nicht – es braucht echte Verbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/marketing-titelzusaetze-professional-bachelor-master-reichen-nicht-es-braucht-echte-verbesserungen</link><description>BBG-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat am 8. September das Massnahmenpaket 25.046 zur Stärkung der Höheren Berufsbildung einstimmig angenommen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB unterstützt die Stärkung der Höheren Berufsbildung, kritisiert aber, dass die Vorlage mit den neuen ergänzenden Titelzusätzen «Professional Bachelor» und «Professional Master» an den eigentlichen Problemen vorbeigeht.</p><p>Während sich Massnahmen wie der Bezeichnungsschutz «Höhere Fachschule», Englisch als mögliche, zusätzliche Prüfungssprache oder die Flexibilisierung der NDS-HF-Nachdiplomstudien als unbestritten erwiesen, sorgte der neue Artikel 44a BBG im Ständerat für kontroverse Diskussionen.</p><h3 class="heading--h5">Symbolpolitik und Marketing in Reinform</h3><p>Der „Professional Bachelor“ für eidgenössische Fachausweise / Berufsprüfungen und HF-Diplome sowie der „Professional Master“ für eidgenössische Diplome / Höhere Fachprüfungen stülpt ein vereinfachtes Titelschema (zwei Titelzusätze für drei unterschiedliche Abschlusstypen auf vier verschiedenen Niveaus) über das äusserst heterogene System der Höheren Berufsbildung.</p><p>Die kommunikative Vereinfachung einer Zweistufigkeit wird für Verwirrung und falsche Erwartungen sorgen, anstatt die Verständlichkeit, Transparenz und Wertigkeit der Abschlüsse zu verbessern. So ist nicht verwunderlich, dass gleichentags bereits SDA wie SRF von der Schaffung neuer „Titel“ sprachen. Es ist anzunehmen, dass dies zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung werden wird.</p><h3 class="heading--h5">Fehlende internationale Kohärenz</h3><p>Der Schweizer Sonderweg untergräbt auch die Vergleichbarkeit: In Deutschland gibt es den „Bachelor professional“ erst auf Niveau 6, hierzulande soll er bereits für Berufsprüfungen auf Niveau 5 vergeben werden.</p><p>Besonders gefährdet sind kritische Abschlüsse im Gesundheitswesen: In der Pflege würden Fachausweise und HF-Diplome künftig denselben Zusatz «Professional Bachelor» tragen – trotz massiver Unterschiede im Ausbildungsniveau und aufeinander aufbauenden Abschlüssen. Das ist paradox, weil die Politik die Profile der unterschiedlichen Bildungsgefässe eigentlich schärfen wollte.</p><h3 class="heading--h5">SGB-Forderung: Echte Verbesserungen&nbsp;</h3><p>Die Berufsbildung braucht mehr als kosmetische Titelzusätze. Notwendig sind:</p><ul><li>Abgestimmte Einführung und Titelzusatz-Verwendung mit den beiden Pionierländern Deutschland und Österreich sowie Erfahrungsaustausch bezüglich des Nutzens und der Wirksamkeit</li><li>Klare und international kompatible Stufigkeit der Schweizer Abschlüsse inkl. der neuen Titelzusätze im nationalen resp. europäischen Qualifikationsrahmen (NQR/EQR)</li><li>Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Berufsbildung und Hochschulen zwecks Koordination und komplementärer Profilschärfung sowie Anrechenbarkeit und Durchlässigkeit der Angebote</li><li>Finanzielle Entlastung der Bildungsnehmer:innen der Höheren Berufsbildung inkl. Arbeitgeber-Beteiligung an den Weiterbildungskosten; konkurrenzfähige Kurs- und Studiengebühren der Höheren Berufsbildung gegenüber den Fachhochschulen</li><li>Materielle Verbesserungen der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten beruflichen Grundbildung / Berufslehre (u.a. mehr Ferien)</li></ul><p>Das Geschäft geht nun in die zuständige Kommission des Nationalrates WBK-N, wird voraussichtlich in der Wintersession traktandiert (1.-19. Dezember 2025) und vom Nationalrat als Zweitrat behandelt.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl_85714e9ee5.webp" length="201844" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11223</guid><pubDate>Tue, 09 Sep 2025 07:37:50 +0200</pubDate><title>Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/aenderung-des-obligationenrechts-verlaengerung-des-urlaubs-fuer-ausserschulische-jugendarbeit</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit). Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11221</guid><pubDate>Mon, 08 Sep 2025 16:50:59 +0200</pubDate><title>Öffentliche Konsultation zum Verhaltenskodex Unterschriftensammlungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/oeffentliche-konsultation-zum-verhaltenskodex-unterschriftensammlungen</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Öffentlichen Konsultation zum Verhaltenskodex Unterschriftensammlungen. Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11219</guid><pubDate>Fri, 05 Sep 2025 14:07:14 +0200</pubDate><title>Inakzeptables Fehlurteil des Kantons Zürich erhöht Lohndruck in der Luftfahrt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/inakzeptables-air-baltic-fehlurteil-des-kantons-zuerich-erhoeht-lohndruck-in-der-luftfahrt</link><description>Lohndumping durch «Wet-Lease» der Swiss bei Air Baltic</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige Entscheid der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion zu den Löhnen in der Schweizer Luftfahrt ist ein klarer Fehlentscheid gegen den Lohnschutz und gegen die Löhne der Arbeitnehmenden bei Air Baltic aber auch bei der Swiss. Der hat diverse bedeutende Fakten nicht berücksichtigt – im Unterschied zu den Vorinstanzen Seco und Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich. Bei den Einsätzen von Air Baltic für die Swiss handelt es sich nachweislich um eine Entsendung. Dementsprechend müssen Schweizer Löhne bezahlt werden.&nbsp;</p><p>Dieser Entscheid der Volkswirtschaftsdirektion Zürichs gegen den Lohnschutz ist nicht der erste. Bereits früher lehnte es die Volkswirtschaftsdirektion ab, Massnahmen gegen Lohndruck und Dumping zu ergreifen (z.B. im Detailhandel, in der Maschinenindustrie oder im Bau). Die Gewerkschaften werden nicht zulassen, dass die Swiss ihre Flüge an Subunternehmen auslagert, die keine Schweizer Löhne zahlen. Die Löhne sind bereits jetzt stark unter Druck. Die Swiss rekrutiert immer mehr Personal im Ausland, weil die Löhne für viele nicht zu einem Leben in Zürich reichen.</p><p>Der Kanton Zürich behauptet, dass beim Wet-Lease über Air Baltic mit Ausnahme der Wartung am Boden kein Schweizbezug vorliegen würde, der Schweizer Löhne erfordert. Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Departement Walker Späh zu diesem Urteil kommt.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Air Baltic Mitarbeitende leisten einen wesentlichen Teil der Arbeit hier</strong></h3><p>Die Air Baltic-Cockpit- und Kabinencrews verbringen viel mehr Zeit in Zürich, als in der Verfügung suggeriert. Zürich ist Dreh- und Angelpunkt ihrer Einsätze. So führen die Crews mehrere Tage in Folge Swiss-Flüge vom Zürcher Flughafen aus. Teilweise starten sie sogar mehrfach täglich von Zürich aus. Sie führen einen wesentlichen Teil der Arbeit hierzulande aus — so wie ihre Kolleg:innen, die direkt bei Swiss angestellt sind. Dienstpläne, Layovers und Hotelbuchungen in Zürich zeigen eine strukturierte Einbindung in den Schweizer Flugbetrieb.</p><p>Der Bezug zum Schweizer Arbeitsmarkt ist beim Cockpit- und Kabinenpersonal auch vorhanden, weil das Air Baltic Personal funktional stark in die Abläufe der Swiss eingebunden sind. Die Flugrotationen (Pairings) werden durch die Swiss definiert. Die konkreten Dienstanweisungen und Servicevorgaben werden von der Swiss bereitgestellt, Kerosin wird über das Swiss-Portal bestellt. Das Personal trägt Badges der Swiss und die Hotelbuchung läuft über die Swiss.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Lohnschutz muss durchgesetzt werden.</strong></h3><p>Die Löhne bei der Swiss sind schon heute unter Druck. Zahlreiche Angestellte können sich das Leben in Zürich nicht mehr leisten. Wenn zugelassen wird, dass Schweizer Firmen über ausländische Subunternehmen Personal zu tieferen Löhnen beschäftigen können, wird der Lohndruck weiter steigen. Bereits diese Tatsache verlangt, dass der Kanton bei der Air Baltic Schweizer Löhne durchsetzt.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/4/csm_AirBaltic-Swiss_Aero-Icarus_CCBYNCSA_4c50d53d5e.webp" length="372982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11215</guid><pubDate>Thu, 04 Sep 2025 06:40:37 +0200</pubDate><title>Grosser Nachholbedarf: 2 bis 2.5 Prozent mehr Lohn für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grosser-nachholbedarf-2-bis-2-5-prozent-mehr-lohn-fuer-alle-lohnforderungen-2026</link><description>Die Lohnforderungen des SGB für 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und seine Verbände fordern für 2026 generelle Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent. Die Schweizer Wirtschaft läuft in weiten Teilen gut, 99 Prozent der Beschäftigten sind nicht direkt von den US-Zöllen betroffen. Trotzdem hinken die Löhne seit Jahren der wirtschaftlichen Entwicklung hinterher.</p><p>Nun braucht es generelle Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent. Die Firmen können das zahlen – ihre Geschäftslage ist grundsätzlich gut. In einzelnen Branchen – etwa bei den Banken (SBPV) oder im Verkehr (SEV) – fordern SGB-Gewerkschaften bis zu 3 Prozent, um die erwartete Teuerung auszugleichen, die steigenden Krankenkassenprämien sozial abzufedern und eine Reallohnerhöhung zu sichern.</p><p>Die Kaufkraft der Arbeitnehmenden steht weiterhin unter Druck. Zwar ist die Inflation nach Jahren mit starken Kaufkraftverlusten gesunken, doch die Mieten steigen weiter und die Krankenkassenprämien belasten die Haushalte massiv. Familien zahlen heute im Schnitt über 1100 Franken pro Monat an Prämien – Tendenz steigend. Die Arbeitgeber müssen sich deshalb stärker an den Gesundheitskosten beteiligen.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Zu viele Tieflöhne – selbst für Berufsleute mit Lehre</strong></h3><p>Besorgniserregend ist, dass knapp ein Drittel aller Berufsleute mit abgeschlossener Lehre weniger als 5000 Franken pro Monat verdient. Solche Löhne schrecken Jugendliche ab, eine Lehre zu beginnen oder im erlernten Beruf zu bleiben, und verschärfen so den Fachkräftemangel. Eine Lehre muss sich lohnen.</p><p>An der Lohn-Pressekonferenz des SGB sagte Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong>: «Der SGB fordert für 2026 Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent. Damit soll die Kaufkraft gesichert, die Produktivitätsentwicklung abgegolten und der Nachholbedarf vergangener Jahre reduziert werden.»</p><p>Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> betonte: «Selbst eine Lehre ist kein Garant für gute Löhne. Viele Berufsleute verdienen auch mit Erfahrung weniger als 5000 Franken. Arbeitnehmende mit Lehrabschluss brauchen endlich mindestens 5000 Franken.»</p><p><strong>David Gallusser</strong> unterstrich in seiner Analyse: «Gegen 99 Prozent der Berufstätigen sind nicht oder nicht stark von den US-Zöllen betroffen. Den Firmen geht es mehrheitlich gut.».</p><p><strong>Esther Hess</strong> vom Schweizerischen Bankpersonalverband SBPV forderte eine faire Lohnentwicklung im Bankensektor: «Generelle Lohnerhöhungen – insbesondere für tiefere und mittlere Einkommen – sind notwendig und für die Arbeitgeber tragbar. Wir fordern 2 bis 3 Prozent.»</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/5/csm_250904_MK_7af4cd4e86.webp" length="345282" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11213</guid><pubDate>Wed, 03 Sep 2025 09:57:38 +0200</pubDate><title>Mattmark 1965: Die Folgen einer Katastrophe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mattmark-1965-die-folgen-einer-katastrophe</link><description>Gastartikel von Vasco Pedrina, ehem. Co-Präsident der Gewerkschaft Unia</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor sechzig Jahren, am 30. August 1965, stürzte der Allalingletscher, der die Baustelle des Mattmark-Staudamms im Saastal überragte, auf Werkstätten, Büros, Kantinen und Schlafsäle. Dabei starben 88 Arbeiter. Diese Katastrophe, laut historischen Untersuchungen befürchtet und sogar angekündigt, wurde von den politischen, juristischen und religiösen Behörden als unvorhersehbar bezeichnet. Diese vermeintliche Unvorhersehbarkeit ermöglichte es den Verantwortlichen, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Ein schwarzes Kapitel der Schweizer Geschichte.</p><p>Sechzig Jahre nach dem schwersten Arbeitsunfall in der Geschichte unseres Landes muss man sich fragen, ob das Wallis und die Schweiz daraus gelernt haben. In drei Bereichen jedenfalls hatte die Katastrophe positive Folgen und hat nachhaltige Spuren hinterlassen: bei der Prävention von Naturkatastrophen, der Prävention von Arbeitsunfällen und in der Migrationspolitik.</p><p>Um die Fortschritte in der Katastrophenprävention zu ermessen, genügt ein Vergleich zwischen Mattmark 1965 und Blatten 2025: 88 Toten, darunter mehrheitlich italienische Saisonarbeiter, keinem Alarmsystem und einem bedauerlichen Verhalten der Bauleitung und der Behörden, stehen nur ein Toter, sowie ein vorbildliches Alarm- und Interventionssystem gegenüber, ohne dass sich abermals an die Justiz oder an Gott gewendet werden müsste.</p><p>In den Bereichen Unfallverhütung und Migrationspolitik spielte der Tessiner Gewerkschafter und Politiker Ezio Canonica eine herausragende Rolle. 1965 war er Zentralsekretär des Bauarbeiterverbandes (FOBB). Die italienischen Bauarbeiter und die Familien der Opfer bezeichneten ihn als «den einzigen Schweizer, der sich für sie eingesetzt hat». Dank seines bemerkenswerten Engagements wurde er in kurzer Zeit zu einer nationalen Berühmtheit: als Präsident seiner Gewerkschaft (1968), als Hauptgegner von James Schwarzenbach bei der Abstimmung über dessen fremdenfeindliche Initiative (1970), als Nationalrat (1971), als Präsident des SGB (1973) und schliesslich als Kandidat für den Bundesrat. Dank seiner parlamentarischen Interpellation an den Bundesrat von 1972, zwischen dem Prozess in erster und zweiter Instanz und dank ständigen Drucks der Gewerkschaften wurden die Systeme zur Kontrolle und Prävention von Unfällen auf Baustellen und allgemein am Arbeitsplatz so schnell und so stark verbessert, dass die Suva heute als Vorbild für Unfallversicherungen in ganz Europa gilt.</p><p>Für Ezio Canonica und seine Nachfolger war es nicht leicht, die Gewerkschaften und die Schweiz dazu zu bewegen, sich von der Abschottung und der leicht fremdenfeindlichen Einwanderungspolitik der Nachkriegszeit zu lösen. Der Tessiner war der erste einflussreiche Politiker, der Anfang der 1960er Jahre erkannte, dass die drei Prämissen dieser Politik falsch waren.&nbsp;</p><p>Erstens war die Einwanderung kein vorübergehendes Phänomen. Selbst strukturelle Diskriminierung, wie der Saisonierstatus, würde nichts daran ändern. Die Einwanderer waren gekommen, um zu bleiben. Da es sich also um ein dauerhaftes strukturelles Phänomen handelte, war es besser, die Gewerkschaften für Einwanderer zu öffnen und sie sozial zu integrieren. Die Solidarität, wie sie sich in Mattmark gezeigt hatte, würde der Gewerkschaftsbewegung neue Kraft verleihen.</p><p>Zweitens waren die Einwanderer keine Konkurrenten der Einheimischen auf dem Arbeitsmarkt. Oftmals ermöglichten sie im Gegenteil den beruflichen Aufstieg der Schweizer Arbeitnehmer und eine schnellere Steigerung ihres Lohns. Wenn es Schuldige für die häufigen Fälle von Lohndumping gab, dann waren es nicht die Einwanderer, sondern ihre Arbeitgeber. Es war sinnvoller, die Einheit zwischen Einwanderern und Schweizer Arbeitnehmern zu fördern, um gemeinsam gleiche Löhne und Rechte durchzusetzen.</p><p>Drittens widersetzte sich Ezio Canonica während des Kalten Krieges der Vorstellung, dass Einwanderer eine soziale und politische Bedrohung darstellten, obwohl viele Italiener und Spanier in ihren Heimatländern kommunistische Parteien wählten oder mit ihnen sympathisierten. Im Gegenteil: der Tessiner sah die eigentliche Gefahr in ihrer Marginalisierung. Canonica zog aus dieser Analyse Konsequenzen für seine eigene Gewerkschaft, für den SGB und für sein politisches Engagement. Einer der Gründe ist auch, dass 29 der 88 Opfer der Baugewerkschaft angehörten. Ihre Interessen nicht mit aller Entschlossenheit zu verteidigen kam, unabhängig von ihrer Nationalität, nicht in Frage.</p><p>Die Katastrophe von Mattmark – wie auch die fünf Jahre später stattfindende Abstimmung über die Schwarzenbach-Initiative – war ein Wendepunkt, der es ermöglichte, unser Verhältnis zur Einwanderung zu überdenken. Mattmark 1965 steht somit am Anfang eines Wechsels hin zu einer offeneren Gewerkschaftspolitik, deren Verwirklichung 20 Jahre dauerte. Die offizielle Schweiz brauchte noch weitere fünfzehn Jahre, um sich für Europa zu öffnen. Der eigentliche Durchbruch erfolgte zwischen 2002 und 2004 mit dem Ende des Kontingentssystems und der Abschaffung des Saisonierstatuts infolge der Bilateralen Abkommen I, darunter das Abkommen über die Personenfreizügigkeit und die Lohnschutzmassnahmen.</p><p>Dieses Erbe von Mattmark muss bewahrt werden. Daher müssen wir uns gegen die neue Ausländerinitiative der SVP wehren und uns dafür einsetzen, dass das Parlament und das Volk Ja sagen zum «Stabilisierungspaket» der Bilateralen III und zu den internen Massnahmen zum Schutz der Löhne, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen werden.</p><p><i>Dieser Artikel erschien am 30. August 2025 auf Französisch in </i><a href="https://www.letemps.ch/opinions/mattmark-1965-lendemains-d-une-catastrophe?srsltid=AfmBOoosCuGAf0k5I8Zpd5CTGM_OzaBA8BriLDFVGoNnduSCGgCGTnW8" target="_blank" title="Vasco Pedrina in Le Temps" rel="noreferrer"><i>Le Temps</i></a><i>.</i></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Mattmark_5f0c4e13e9.webp" length="264176" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11207</guid><pubDate>Fri, 29 Aug 2025 17:23:19 +0200</pubDate><title>Witwen sollen höhere Ehepaar-Renten mit Rentenkürzung bezahlen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/witwen-sollen-hoehere-ehepaar-renten-mit-rentenkuerzung-bezahlen</link><description>Unsoziale und Verantwortungslose Kommissionsbeschlüsse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit hauchdünner Mehrheit hat die Sozialkommission des Nationalrats unverantwortliche AHV-Beschlüsse gefasst: Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern, unfinanzierte Zusatzrenten für Ehepaare und ein Spiel mit neuen Defiziten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB kritisiert diesen Entscheid deutlich. Die 13. AHV-Rente muss solide und sozial finanziert werden. Wenn Ehegattenrenten erhöht werden sollen, dann sicher nicht auf Kosten der Witwen.</p><p>Statt die klaren Volksabstimmungen des letzten Jahres umzusetzen, hat sich in der Sozialkommission des Nationalrats bei der Beratung der AHV-Vorlagen eine äusserst knappe Mehrheit (13:12 Stimmen) mit kopflosen Entscheiden durchgesetzt. Konkret schlägt sie dem Nationalratsplenum vor, dass die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV um +0.7 Prozentpunkte erhöht werden soll, aber nur bis Ende 2030. Damit wird die 13. AHV-Rente während zwei bis drei Jahren finanziert (je nachdem ob das Inkrafttreten 2027 oder 2028 erfolgt). Das, obwohl die AHV in diesen Jahren finanziell gut aufgestellt ist. Sobald die Defizite dann steigen, soll die Finanzierung aufhören. Denn für die Zeit danach setzt die Kommission auf eine «nächste Reform» – in der dann das Rentenalter steigen soll.</p><p>Gleichzeitig will sie das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufheben, und im Gegenzug die Kinderrenten, die Verwitweten-Zuschläge und die Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner:innen abschaffen. Trotz dieser drastischen Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern führt dieses unverdauliche Paket unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde. Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.</p><p>Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: Sie möchte keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie zusätzliche AHV-Defizite, um später das Rentenalter erhöhen zu können. Das ist verantwortungslos! Eine starke Mehrheit der Kommission hält am zweistufigen Ständeratsmodell fest, das eine Mischvariante aus zusätzlichen Lohnprozenten und höherer Mehrwertsteuer vorsieht und neben der Finanzierung der 13. AHV-Rente bereits eine Finanzierungslösung für einen Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative aufgleist. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Nationalrat auf, der Minderheit zu folgen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena_c2494437ca.webp" length="148732" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11202</guid><pubDate>Tue, 26 Aug 2025 17:20:22 +0200</pubDate><title>Mindestzins soll tief gehalten werden, obwohl die Pensionskassen florieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestzins-soll-tief-gehalten-werden-obwohl-die-pensionskassen-florieren</link><description>Mutloser Entscheid der BVG-Kommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Mehrheit der BVG-Kommission hat sich heute für eine Beibehaltung des Mindestzinses ausgesprochen. Dabei erkennt sie sogar an, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend ist, sich weiter verbessert hat und sie historisch hohe Reserven angehäuft haben. Darüber hinaus gesteht sie ein, dass der Mindestzins weder die Inflation ausgeglichen hat noch mit der Lohnentwicklung mithält.&nbsp;</p><p>Die Kommission verkennt die Kernfunktion des Mindestzinses. Die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen kommen nicht bei den Versicherten an. Das Verhältnis der BVG-Altersguthaben zum gesamten Vorsorgekapital hat sich im letzten Jahrzehnt stetig verringert. Weil der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Verzinsung und dem Mindestzins sich immer weiter vergrössert. Dies zeigt eindrücklich auf, dass der Mindestzins viel zu tief ausfällt, um seine Benchmark-Funktion zu erfüllen. Und es führt dazu, dass der gesetzliche Schutz der Versicherten dieser obligatorischen Sozialversicherung zunehmend an Bedeutung verliert. Davon betroffen sind insbesondere Arbeitnehmende in BVG-nahen Pensionskassen mit tieferen Einkommen.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins soll sicherstellen, dass die Anlagegewinne der Pensionskassen den Arbeitnehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen wäre es für die Versicherten nicht nachvollziehbar, auf eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes zu verzichten. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch der Erhalt und die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.webp" length="133254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11200</guid><pubDate>Fri, 22 Aug 2025 13:21:04 +0200</pubDate><title>Ja zum digitalen Service public, Ja zur neuen e-ID!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zum-digitalen-service-public-ja-zur-neuen-e-id</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz ist international im Hintertreffen: Noch immer kennen wir hierzulande keine digitale Identitätskarte. Eine solche wäre aber nicht nur für die Modernisierung von Behördenprozessen, sondern für eine Vielzahl von alltäglichen Aufgaben und Aktivitäten dringend nötig. Der nun vorliegende (zweite) Entwurf für die Einführung einer vertrauenswürdigen, freiwilligen, zuverlässigen und vor allem nicht kommerzialisierten e-ID verdient unser Vertrauen. Die Gewerkschaften sagen überzeugt Ja zur neuen e-ID.</p><p>Demnächst stimmen wir über das "Bundegesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise" ab. Es ist der zweite Versuch von Bundesrat und Parlament für die dringend nötige Einführung einer e-ID. Eine erste Vorlage wurde von der Bevölkerung vor über vier Jahren klar abgelehnt. Zu Recht und zum Glück: Auch die Gewerkschaften hatten sich dazumal stark gegen die Einführung einer privatisierten e-ID eingesetzt, welche schlimmstenfalls unsere persönlichsten Daten in die Hände multinationaler Konzerne gelegt hätte. Bundesrat und Parlament haben aus dieser Abstimmungsniederlage gelernt und eine Neuauflage ausgehandelt, welche nun zur Abstimmung kommt.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Rückstand aufholen und Unsicherheit eindämmen</h3><p>Absolut zentral im neuen Gesetz ist, dass der Bund alleiniger Herausgeber der e-ID ist und auch die benötigte "Vertrauensinfrastruktur" zur Verfügung stellt. Gemäss dem abgelehnten Gesetz wäre es dem Bund nämlich sogar explizit verboten gewesen, nur schon eine eigene e-ID herauszugeben. Auch die wichtigen Grundsätze der "Datensparsamkeit", der dezentralen Datenspeicherung sowie des "Datenschutzes durch Technik (privacy by design)" werden mit der neuen e-ID befolgt und die Kompatibilität mit den EU-Anforderungen an elektronische Identitätsnachweise kann gewährleistet werden.</p><p>Doch wieso braucht es eine e-ID? Im Internet werden heute nicht nur Einkäufe gemacht, Zahlungen abgewickelt oder Krankenkassen-Policen angepasst, auch der Austausch mit den Behörden findet mehr und mehr elektronisch statt. Dabei werden fortwährend sensible personenspezifische Daten verarbeitet und gespeichert. Wo immer das heute in der realen Welt geschieht, müssen wir uns ausweisen: am Päcklischalter, im Zug, am Zoll, bei der Polizei. Digital hat diese Ausweispflicht jedoch grosse Lücken, was dazu führt, dass viele Prozesse nicht sicher ausgestaltet sind und andere elektronisch gar nicht angeboten werden, obwohl dies technisch natürlich überhaupt kein Problem wäre. Meist müssen wir dann einfach unsere ID oder den Pass einscannen und ungesichert per Mail übermitteln, was absolut umständlich und vorzeitlich ist.</p><h3 class="heading--h5">Öffentliche Aufgabe und Datensparsamkeit</h3><p>Den BürgerInnen die Möglichkeit zu geben, ihre Identität zu bestätigen, ist eine grundlegende Aufgabe des Staates. Es ist höchste Zeit, dass er diese Aufgabe auch in der digitalen Welt übernimmt. Wir haben nun einen Entwurf für einen digitalen öffentlichen Identifikationsdienst vorliegen, der dem Gemeinwohl und nicht den privaten Profiten dient. Eine öffentliche, dezentrale und nicht rückverfolgbare e-ID ist eine unverzichtbare Infrastruktur, die es uns ermöglicht, die Kontrolle über unsere Daten zu behalten. Anstatt an ausländische Server gesendet zu werden, sind unsere Daten dezentral in einer vom Staat bereitgestellten Smartphone-Applikation gespeichert. Diese garantiert uns auch die Freiheit, selbst zu kontrollieren, welche Daten wir weitergeben wollen: Bei einer Weinbestellung im Internet reicht das Ausweisen der Volljährigkeit; weder das genaue Geburtsdatum noch der Zivilstand sind dafür vonnöten. Die e-ID ermöglicht dies dadurch, dass die übermittelten Daten stets auf ein Minimum reduziert werden.</p><h3 class="heading--h5">Es geht nicht um digitale Prozesse, sondern um das reale Leben</h3><p>Die Einführung e-ID ist auch eine dringende benötigte Grundvoraussetzung für eine Vielzahl von wichtigen Digitalisierungsprojekten im öffentlichen Bereich. Zum Beispiel konnte das von der Bevölkerung vor über drei Jahren beschlossene neue Organspende-Register bis heute nicht eingeführt werden, nur weil die dafür nötige e-ID fehlt! Es geht also nicht nur einfach um ein paar digitale Prozesse, sondern um das reale Leben der Menschen. Auch für das dringend benötigte elektronische Patientendossier und für eine Vielzahl von Prozessen im Bereich der Altersvorsorge braucht es unbedingt eine e-ID. Höchste Zeit also, dass wir nicht mehr länger zuwarten. Die Gewerkschaften empfehlen deshalb: Ja zum digitalen Service public, Ja zur e-ID!</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/5/csm_Rechenzentrum_90311ea3da.webp" length="157010" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11198</guid><pubDate>Thu, 21 Aug 2025 13:00:00 +0200</pubDate><title>176’447 Unterschriften für 8 Wochen Ferien in der Lehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/176447-unterschriften-fuer-8-wochen-ferien-in-der-lehre</link><description>Appell an den Bundesrat übergeben </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In nur zwei Monaten sind 176’447 Unterschriften für 8 Wochen Ferien in der Lehre gesammelt worden. Heute überreichten Lernende, ehemalige Lernende und junge Arbeitnehmende den Appell an den Bundesrat. Es ist ein starkes Zeichen: Die Berufslehre muss aufgewertet und die Jugendlichen müssen entlastet werden. Lernende haben heute keine Stimme in der Politik. Das muss sich ändern. Die Rekord-Petition ist erst der Anfang.</p><p>Lernende leisten viel, doch ihre Erholung kommt oft zu kurz. Während Gleichaltrige an Gymnasien oder Fachmittelschulen 13&nbsp;Wochen Ferien haben, müssen sich Lernende mit nur 5&nbsp;Wochen begnügen. Das ist eine klare Ungleichbehandlung. Hinzu kommt, dass viele Jugendliche überlastet sind: Umfragen zeigen, dass zwei Drittel der Lernenden psychisch belastet sind und jede vierte Person die Lehre abbricht. Zu lange Arbeitszeiten, zu wenig Ferien und fehlende Unterstützung sind zentrale Gründe.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Starkes Signal der Lernenden</strong></h3><p>Deshalb haben sich vor zwei Monaten Lernende aus verschiedenen Branchen und Berufen zusammengeschlossen und die Petition für 8&nbsp;Wochen Ferien lanciert. Bei der Übergabe vor der Bundeskanzlei beim Bundeshaus sagte Lea, Coiffeuse im 3.&nbsp;Lehrjahr, vor den Medien: «Wir bleiben dran, bis wir 8 Wochen Ferien in der Lehre haben.» Auch Félicia Fasel, Präsidentin der SGB-Jugendkommission, betont: «176’000 Unterschriften – das ist eine historische Zahl für die Lernenden. Lernende brauchen eine Stimme in der Politik.» Und Vincent, frisch ausgebildeter Elektroplaner, ergänzt: «Mit 8 Wochen Ferien nehmen wir Druck raus, ohne den Anspruch zu senken. Wir investieren in Qualität, Sicherheit und in die Zukunft unserer Fachkräfte.»</p><p>Wer die Berufslehre stärken will, muss die Attraktivität erhöhen. Die heutigen Arbeits- und Ferienregelungen schrecken viele Jugendliche ab. Mehr Ferien würden die Berufslehre konkurrenzfähiger machen gegenüber Mittelschulen. Für die Zukunft der Berufsbildung ist das entscheidend.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Breite Unterstützung in Gesellschaft und Bildung</strong></h3><p>Die Forderung nach 8&nbsp;Wochen Ferien stösst auf breite Unterstützung – nicht nur von Lernenden, auch von Jugendorganisationen, Lehrpersonen, Bildungsexpert:innen und der Bevölkerung. Viele Lehrpersonen erleben aus nächster Nähe, dass Lernende zu stark belastet sind. Auch Bildungsfachleute fordern mehr Erholung: Nur so haben junge Menschen die Chance, sich neben der Arbeit schulisch und persönlich weiterzuentwickeln.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Investition in eine Zukunft mit genügend Fachkräften</strong></h3><p>8 Wochen Ferien sind eine Investition in die Zukunft: Lernende können sich besser erholen, sind gesünder, motivierter und leistungsfähiger. Mehr Ferien senken den Druck, reduzieren Stress und beugen Abbrüchen vor.</p><p>Die Schweiz ist auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Eine attraktive und faire Ausbildung ist dafür entscheidend. Mehr Ferien bedeuten nicht weniger Qualität, sondern bessere Qualität – und sind damit ein Gewinn für Lernende, Betriebe und die ganze Gesellschaft.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Lernende haben keine Stimme in der Politik – das muss sich ändern</strong></h3><p>Bislang haben Lernende kaum eine Lobby in der Politik. Mit der Übergabe der über 176’000 Unterschriften beginnt ein Prozess, der diese Lücke schliessen soll. Der heutige Anlass ist nicht das Ende der Kampagne, sondern der Anfang. Lernende und ihre Unterstützer:innen werden weiter Druck machen, bis ihre Anliegen auch in der Politik Gewicht haben.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/0/csm_8Wochen-Einreichung-UH2_b60342e4c6.webp" length="509900" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11196</guid><pubDate>Wed, 20 Aug 2025 13:04:13 +0200</pubDate><title>Finanziell stabile AHV, wenn die 13. AHV-Rente finanziert ist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanziell-stabile-ahv-wenn-die-13-ahv-rente-finanziert-ist</link><description>Historische AHV-Szenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die heute vom Bund veröffentlichten AHV-Szenarien zeigen Historisches. Wenn die 13. AHV-Rente finanziert ist, braucht die AHV kaum mehr zusätzliches Geld. Dafür gibt es zwei Gründe:</strong></p><ul><li><strong>Bald werden alle Babyboomer-Jahrgänge (1946 bis 1964) pensioniert sein. Danach flacht die demografische Alterung merklich ab. Zudem steigt die Lebenserwartung nicht so stark, wie früher angenommen.</strong></li><li><strong>Die AHV hat in den letzten Jahren zusätzliche Mittel erhalten. Zuerst bei der Steuerreform STAF (Lohnbeiträge, Mehrwertsteuer, Bundesanteil). Danach im Rahmen von AHV21, wo es u.a. 0,4 zusätzliche Mehrwertsteuer-Prozente gab. Diese Massnahmen haben stark zur finanziellen Stabilisierung der AHV beigetragen.</strong></li></ul><p>Zum wiederholten Mal erweist sich die Realität besser, als die Prognosen es erwarten liessen. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf der AHV beschränkt sich nun auf die 13. AHV-Rente. Der SGB fordert, dass die 13. Rente mit 0,8 zusätzlichen Lohnprozenten finanziert wird. Damit wäre die AHV künftig finanziell im Gleichgewicht. Höhere Lohnbeiträge sind wirtschaftlich problemlos tragbar. Die Arbeitslosenversicherung macht Überschüsse und wird die Beiträge in den kommenden Jahren senken können. Die Lohnbeiträge an die Unfallversicherung sind bereits deutlich gesunken, weil es weniger Berufsunfälle gibt.</p><p>Mit den heutigen Szenarien wird auch klar, dass die Forderungen nach Rentenaltererhöhungen oder Rentenverschlechterungen vom Tisch sind. Die AHV ist finanziell stabil. Die Zahlen zeigen ausserdem: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus. Der SGB fordert das Parlament dazu auf, die klaren Abstimmungsresultate vom März 2024 ernst zu nehmen und umzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/5/csm_aelteres_paar_AHV__6fa8065f41.webp" length="65624" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11193</guid><pubDate>Fri, 15 Aug 2025 12:04:28 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission lässt Schwangere im Stich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/staenderatskommission-laesst-schwangere-im-stich</link><description>Kein Schutz vor Aussteuerung und Verlust auf Mutterschaftsentschädigung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ständeratskommission hat entschieden, dass Schwangere in der Arbeitslosenversicherung weiterhin ihre finanzielle Absicherung verlieren und ausgesteuert werden können – selbst wenn dies bedeutet, dass sie damit den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Trotz voller Kassen der Arbeitslosenversicherung weigert sich die Kommission, arbeitslosen schwangeren Frauen denselben Schutz wie anderen vulnerablen Gruppen zu gewähren. Damit droht den betroffenen Frauen ein Abstieg in die Sozialhilfe. Der SGB fordert den Ständerat auf, diesen knappen und ungerechten Entscheid der Kommissionsmehrheit zu korrigieren – und somit einen wichtigen Schritt für mehr Gleichstellung zu machen.</p><p>Schwangere Arbeitslose sind heute in der Schweiz nicht abgesichert. Denn bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bietet die Arbeitslosenversicherung nur Anspruch auf 30 Taggelder. Auch wenn die Frauen vorher jahrelang ALV-Beiträge geleistet haben. Besonders störend ist es, dass schwangere Frauen vor der Geburt ausgesteuert werden können. Davon sind rund 500 Frauen pro Jahr betroffen. Sie verlieren als Konsequenz auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Denn im Unterschied zu älteren Arbeitnehmenden, Eltern und weiteren vulnerablen Personengruppen erhalten Schwangere heute keine zusätzlichen Taggelder von der ALV. Dabei stehen sie unbestritten vor besonderen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt: Viele Arbeitgeber stellen Schwangere nicht mehr ein, bevor sie in Mutterschutz gehen.</p><p>Die Zahlen der Verwaltung zeigen, dass eine Verlängerung der Taggelder für Schwangere nur 0,12 Prozent der ALV-Ausgaben kosten würde – für das Budget also irrelevant, für die Betroffenen hingegen existenziell. Trotzdem will die Kommissionsmehrheit, vor allem ältere Männer, nichts ändern am Status quo. Besonders zynisch dabei: die Politik verlangt von Frauen regelmässig eine höhere Geburtenrate und mehr Erwerbstätigkeit. Aber ein minimaler Schutz wird ihnen verweigert.</p><p>Der SGB fordert den Ständerat auf, diesen respektlosen Fehlentscheid zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass Schwangere in der ALV endlich geschützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/b/csm_Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio_3c0755d52c.webp" length="66094" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11190</guid><pubDate>Fri, 08 Aug 2025 07:25:51 +0200</pubDate><title>Verhandlungen weiterführen, Arbeitsplätze sichern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verhandlungen-weiterfuehren-arbeitsplaetze-sichern</link><description>Höhere Zölle der USA</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein Zoll von 39 Prozent ist für die betroffenen Branchen der Exportwirtschaft eine Belastung. Panikszenarien und die damit verbundenen politischen Forderungen zugunsten der Unternehmen und zulasten der Arbeitnehmenden sind aber deplatziert. Es gibt nach wie vor Grund zur Zuversicht, dass die kommenden Verhandlungen mit den USA zu einem geringeren Zollsatz für die Schweiz führen werden. Zudem können die Firmen die Zollbelastung mit verschiedenen Massnahmen reduzieren («Tariff engineering»). Der SGB fordert den Bundesrat auf, seine aktive Verhandlungspolitik mit den USA weiterzuführen, um eine Lösung zu finden. Die Verlängerung der Kurzarbeit auf 24 Monate hilft zusätzlich, Arbeitsplätze zu erhalten. Der SGB fordert, dass sich Bund und Sozialpartner kommende Woche treffen, um eine gemeinsame Lagebeurteilung vorzunehmen und um Massnahmen zu entwickeln, wie die Zukunft der Arbeitsplätze und der Schweizer Industrie gesichert werden können.</p><p>Wenig überraschend gelang es dem Bundesrat nicht, die Zölle von 39 Prozent quasi über Nacht weg zu bringen. Es gibt aber nach wie vor Grund zur Zuversicht, dass die kommenden Verhandlungen mit den USA zu einem geringeren Zollsatz für die Schweiz führen werden. Der SGB fordert den Bundesrat auf, seine aktive Politik weiterzuführen, um eine Lösung zu finden.</p><p>Um die Arbeitsplätze in der Industrie zu erhalten, ist das Instrument der Kurzarbeit wichtig. Die geplante Verlängerung der Kurzarbeitsdauer auf 24 Monate, die auf die Anregung der Sozialpartner der Industrie im Parlament schon eingebracht wurde, ist sehr hilfreich zum Erhalt der Arbeitsplätze. Der Bundesrat muss diese Massnahme nun unterstützen. Bund und Kantone müssen Kurzarbeits-Gesuche der Firmen kulant behandeln.</p><p>Die Schweizer Firmen haben Produkte mit einer sehr guten Marktstellung. Sie werden einen beträchtlichen Teil der Zollbelastung überwälzen können. Das gelang sogar den chinesischen Firmen mit ihren Billig-Konsumprodukten, als die erste Administration Trump gegen China Industriezölle einführte.</p><p>Die Firmen werden zudem Massnahmen treffen, um die Zollbelastung spürbar zu verringern («Tariff engineering»). Service-Leistungen, Software, Gebühren Lizenz- und Markenrechte usw. müssen beispielsweise grundsätzlich nicht verzollt werden, wenn sie von den exportierten Produkten abgegrenzt werden. Weitere Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Lieferkette. Die grossen Firmen haben entsprechende Abteilungen, die sich durch externe BeraterInnen unterstützen lassen. Für kleine Firmen sollte der Bund Switzerland Global Entreprise SG-E beauftragen, entsprechende Beratungen anzubieten.</p><p>Völlig falsch wäre es, die Arbeitsbedingungen in der Schweizer Industrie zu verschlechtern. Die Industrie hat bereits vor der Einführung der Zölle an Attraktivität eingebüsst, indem beispielsweise die Reallöhne zu wenig gestiegen sind. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit braucht es eine Aufwertung der Industriejobs durch Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sowie durch gute Arbeitsbedingungen.</p><p>Aufgrund der Zölle sollte sich der Franken ab- und der Dollar aufwerten – da die Schweizer Produkte für die US-AmerikanerInnen teurer werden. Weil sich AnlegerInnen tendenziell aus dem Dollar zurückziehen, ist das leider nicht der Fall. Die Nationalbank sollte darauf hinwirken, dass der Franken fair bewertet ist. D.h. dass er gegenüber dem Dollar eher schwächer und nicht stärker wird.</p><p>Der SGB fordert, dass sich Bund und Sozialpartner kommende Woche treffen, um eine gemeinsame Lagebeurteilung vorzunehmen und um Massnahmen zu entwickeln, wie die Zukunft der Arbeitsplätze und der Schweizer Industrie gesichert werden können.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.webp" length="337226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11185</guid><pubDate>Mon, 14 Jul 2025 16:40:54 +0200</pubDate><title>Steuererhöhungen, AHV-Ausfälle und noch teureres Wohneigentum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/steuererhoehungen-ahv-ausfaelle-und-noch-teureres-wohneigentum</link><description>SGB-Argumentarium zu Abschaffung des Eigenmietwerts</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung ist eine Steuerentlastung der Gutverdiener:innen und Vermögenden. Sie würde zu einer massiven steuerlichen Ungleichheit führen, den Wohnungsmarkt weiter anheizen und den Anreiz für Schwarzarbeit erhöhen. Zudem drohen Bund, Kantonen und Gemeinden Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Das dürfte zu Steuererhöhungen für die Mieterhaushalte führen, um diese Defizite zu kompensieren. Auch die AHV und die Sozialwerke müssten Millionen-Verluste in Kauf nehmen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt das Vorhaben deshalb ab und empfiehlt für die Volksabstimmung vom 28. September 2025 ein «NEIN».</p><h3 class="heading--h5">Wohneigentum ist heute ein Luxusgut&nbsp;</h3><p>Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung sind heute Luxusgüter. Wegen der hohen Immobilienpreise können sich nur noch rund zehn Prozent der Bevölkerung Wohneigentum leisten. Wer seine Immobilie vor 20 Jahren gekauft hat, ist heute in vielen Fällen Millionär:in. Die Preise für Eigentumswohnungen und Häuser haben sich in diesem Zeitraum schweizweit mehr als verdoppelt.</p><h3 class="heading--h5">Mieter:innen werden steuerlich benachteiligt</h3><p>Wenn Mieter:innen ihr Geld anlegen, zahlen sie auf die Rendite Steuern. Dasselbe gilt dank Eigenmietwert auch für Hauseigentümer:innen. Sie haben ihr Vermögen in eine Immobilie gesteckt und müssen sie keine Miete zahlen. Der Eigenmietwert sorgt dafür, dass auch diese «Natural»-Rendite auf Wohneigentum versteuert wird. Das sorgt für Gerechtigkeit. Ohne Eigenmietwert würden die Mieter:innen schlechter behandelt.</p><h3 class="heading--h5">Steuergeschenk für Gutsituierte</h3><p>Von einer Abschaffung des Eigenmietwerts würden vor allem Vermögende und Gutverdiener:innen profitieren. Wohneigentümer:innen haben offensichtlich mehr Vermögen, aber auch höhere Einkommen als die Mehrheit der Bevölkerung. Die unteren Einkommen wohnen grösstenteils in Mietwohnungen.</p><h3 class="heading--h5">Noch höhere Immobilienpreise</h3><p>Würde der Eigenmietwert abgeschafft, hätte das auch Auswirkungen auf die Immobilienpreise: Für Gutverdienende und Vermögende würde das Wohneigentum noch attraktiver. Sie wären dann bereit, noch mehr für Wohnungen und Häuser zu zahlen. Eine Schätzung des Hauseigentümer-Verbandes Winterthur geht von einem Preisanstieg von 13 Prozent aus. Der Traum vom Eigenheim würde damit für Normalverdiener:innen noch unrealistischer.</p><h3 class="heading--h5">Milliarden Steuerausfälle und Steuererhöhungen für Mieter:innen</h3><p>Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen. Der Bund sowie Kantone und Gemeinden rechnen mit Mindereinnahmen von gegen zwei Mrd. Franken. Einzelne Kantone haben bereits angekündigt, dass dies zu grossen Defiziten führen würde. Im Kanton Graubünden wären es 90 Mio. Franken pro Jahr. Im Kanton Zürich wären es 300 Mio. Franken, was eine Steuererhöhung von drei Prozent nach sich ziehen müsste. Somit würden Mieter:innen die Steuergeschenke für reiche Immobilienbesitzer:innen über Steuererhöhungen finanzieren.</p><h3 class="heading--h5">Mehr Schwarzarbeit</h3><p>Auch der Unterhaltsabzug soll künftig wegfallen. Es wird erwartet, dass deshalb mehr Renovationen in Schwarzarbeit erfolgen. Schwarzarbeit-Experte Friedrich Schneider schätzt, dass die Schattenwirtschaft in der Schweiz um 450 bis 650 Millionen Franken &nbsp;pro Jahr wachsen würde. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Sozialversicherungen und auf die Altersvorsorge der Arbeitnehmenden. AHV und andere Sozialversicherungen müssten jährlich Verluste von rund 50 Millionen Franken in Kauf nehmen.<br><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/6/csm_Miete-Schluesseluebergabe_ist-alla-petrenko_04b1c1f147.webp" length="87300" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11035</guid><pubDate>Mon, 14 Jul 2025 09:46:44 +0200</pubDate><title>Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE): Anhörung zur Festlegung der Höchstzahlen für das Jahr 2026</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/verordnung-ueber-zulassung-aufenthalt-und-erwerbstaetigkeit-vzae-anhoerung-zur-festlegung-der-hoechstzahlen-fuer-das-jahr-2026</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur «Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE): Anhörung zur Festlegung der Höchstzahlen für das Jahr 2026». Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11030</guid><pubDate>Thu, 10 Jul 2025 16:00:00 +0200</pubDate><title>Chatbot hilft bei Fragen in der Berufslehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/chatbot-hilft-bei-fragen-in-der-berufslehre-rechte-der-lernenden</link><description>Rechte der Lernenden auf einen Klick</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Was tun, wenn die Chefin Überstunden verlangt oder die Spesen nicht bezahlen will? Die Gewerkschaftsjugend des SGB stärkt Lernende mit einem neuen digitalen Angebot: Auf der Plattform <a href="http://www.rechte-der-lernenden.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a> beantwortet neu ein Chatbot rund um die Uhr Fragen zu Arbeitsbedingungen, Ferien, Lohn oder Überstunden – kostenlos, anonym und ohne Fachjargon.</p><p>Damit Lernende ihre Rechte kennen und einfordern können, hat der SGB den bewährten Ratgeber «Ich kenne meine Rechte» digital zugänglich gemacht. Der neue Chatbot basiert auf diesem Ratgeber, auf der langjährigen Beratungspraxis der Gewerkschaften sowie weiteren geprüften Quellen. Lernende können ihre Fragen direkt eingeben und erhalten sofort verständliche Antworten – zum Beispiel zu Ferienansprüchen während der Schulzeit oder zur Zulässigkeit von Überstunden. Bei komplexeren Fällen verweist der Chatbot auf kantonale Anlaufstellen oder die gewerkschaftliche Rechtsberatung.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Unterstützung für Lernende</strong></span></h3><p>Hinter dem Angebot steht die Gewerkschaftsjugend des SGB, die sich seit Jahren für faire Arbeitsbedingungen in der Lehre einsetzt. Ziel der Plattform ist es, junge Menschen frühzeitig zu stärken – bevor es zu Konflikten kommt – oder ihnen bei Problemen eine erste Orientierung zu bieten.&nbsp;</p><p>Neben dem Chatbot bleibt das digitale Nachschlagewerk von A bis Z erhalten: Über 400 klar formulierte Stichworte – von A wie Arbeitszeit über K wie Kündigung bis Z wie Zwischenzeugnis – geben Orientierung zu rechtlichen und praktischen Fragen im Lehralltag.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Psychische Belastungen: hoher Druck auf Lernende</strong></span></h3><p>Aktuelle Studien bestätigen den grossen Handlungsbedarf: Laut der Umfrage von WorkMed (2025) berichten 61 Prozent der Lernenden von psychischen Problemen – oft ausgelöst oder verstärkt durch die Ausbildung. Ein Drittel fühlt sich dadurch in der Lehre eingeschränkt. Hauptgründe sind lange Arbeitszeiten, zu wenig Ferien und schulischer Druck. Über ein Fünftel denkt an einen Lehrabbruch – besonders bei Problemen mit der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner.</p><p>Auch die Unia-Lernendenumfrage von 2024 zeigt alarmierende Missstände: Viele Lernende leiden unter Stress, Überlastung und Diskriminierung. Fast alle fühlen sich erschöpft, über die Hälfte arbeitet regelmässig mehr als neun Stunden pro Tag – oft gesetzeswidrig.</p><p>Die Plattform <a href="http://www.rechte-der-lernenden.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a> will diesem Missstand entgegenwirken: mit einem niederschwelligen Angebot, das aufklärt, stärkt und Orientierung gibt. Der neue Chatbot ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Selbstbestimmung und Unterstützung für junge Menschen im Arbeitsleben.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Grosse Resonanz zeigt den Bedarf</strong></span></h3><p>Die starke Nachfrage zeigt: Lernende brauchen einfache, zugängliche Informationen zu ihren Rechten. In den ersten sechs Monaten 2025 verzeichnete die bestehende Plattform bereits über 347’000 Aufrufe. Zudem hat der SGB in den vergangenen Monaten einen TikTok-Kanal aufgebaut, der mit über 60’000 Likes und starken Interaktionen verdeutlicht, wie sehr das Thema «Rechte der Lernenden» beschäftigt.</p><p>Auch die breite Unterstützung für die Petition «8 Wochen Ferien in der Lehre» mit 168’000 Unterschriften unterstreicht den grossen Problemdruck. Lernende wollen nicht nur über ihre Rechte Bescheid wissen und sich wehren können – sondern auch ihre Arbeitsbedingungen und ihre Rechte verbessern.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/8/csm_Lernender_Werkstatt_AGeorgiev-ist_3b0a8f6ca2.webp" length="64254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10873</guid><pubDate>Mon, 07 Jul 2025 15:04:39 +0200</pubDate><title>Temporäre Verlängerung des Rettungsschirms für systemkritische Stromunternehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/temporaere-verlaengerung-des-rettungsschirms-fuer-systemkritische-stromunternehmen</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Vernehmlassung über die «Temporäre Verlängerung des Rettungsschirms für systemkritische Stromunternehmen».&nbsp;</p><p>Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10871</guid><pubDate>Mon, 07 Jul 2025 13:14:32 +0200</pubDate><title>Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-nichteinhaltung-der-obligatorischen-arbeitsbedingungen-stellt-einen-qualifizierten-unlauteren-wettbewerb-dar-und-muss-strafrechtlich-verfolgt-werden</link><description>Stellungnahme des SGB zur Parlamentarischen Initiative Roduit (21.470)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt das Kernanliegen der Parlamentarischen Initiative «Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden», fordert jedoch, dass Arbeitnehmende ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Ausserdem tritt er für eine Informationspflicht bei Verstössen ein, so dass die Sozialpartner, aber auch die Tripartiten Kommissionen für arbeitsmarktliche Aufgaben zwingend informiert werden.</p><p>Weitere Details finden sich in der ausführlichen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10869</guid><pubDate>Mon, 07 Jul 2025 10:48:42 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-mindestbesteuerung-grosser-unternehmensgruppen</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des SGB zur Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV); Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Report (GIR):</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage für die Einreichung und den internationalen Austausch des GloBE Information Return (GIR) im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung. Die vorliegende Verordnungsänderung stellt eine notwendige und sinnvolle Ergänzung der bereits bestehenden Mindestbesteuerungsregeln dar.</p><p>Weitere Details finden sich in der ausführlichen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11026</guid><pubDate>Mon, 07 Jul 2025 08:03:00 +0200</pubDate><title>Fünf Jahre Lohnanalysepflicht – ein Jubiläum mit bitterem Beigeschmack</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuenf-jahre-lohnanalysepflicht-ein-jubilaeum-mit-bitterem-beigeschmack</link><description>Protestaktion gegen andauernde Lohndiskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gewerkschafterinnen, Politikerinnen, Vertreterinnen von Berufsverbänden und Frauenrechtsorganisationen haben sich am 30. Juni 2025 in Bern zu einer symbolischen Aktion zum «5. Geburtstag» der Lohngleichheitsanalysen im Gleichstellungsgesetz getroffen. Gemeinsam haben sie gegen die anhaltende Lohndiskriminierung von Frauen, die grossen Lücken im Gleichstellungsgesetz und dessen weitgehend unzureichende Umsetzung in grossen Unternehmen in der Schweiz protestiert.</p><p>Zur Erinnerung: Frauen verdienen immer noch durchschnittlich 1'364 Franken weniger pro Monat als Männer. Fast die Hälfte dieses durchschnittlichen Lohnunterschieds lässt sich nicht durch sogenannte «objektive» Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter usw. erklären. Der Anteil dieses nicht erklärbaren Unterschieds ist in den letzten Jahren sogar gestiegen, von 44&nbsp;Prozent im Jahr 2012 auf 48.2&nbsp;Prozent im Jahr 2022. In absoluten Zahlen bedeutet das für Frauen im Schnitt rund 8'000 Franken weniger Lohn pro Jahr. Selbst mit einem Lehrabschluss verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5'000 Franken im Monat, und jede vierte muss sogar mit einem Lohn von weniger als 4'500 Franken auskommen.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Wirkungslose Analysen</strong></span></h3><p>Die Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG), die im Juli 2020 in Kraft getreten ist, sollte dazu beitragen, das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu verringern, indem alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten zu Lohnanalysen verpflichtet wurden, um mögliche Ungleichbehandlungen aufzudecken. Diese müssen die Analyse zudem von einer unabhängigen Stelle oder einer Vertretung der Arbeitnehmenden überprüfen lassen und die Ergebnisse ihren Mitarbeitenden mitteilen.&nbsp;</p><p>Diese gesetzlichen Regelungen sind aber quasi wirkungslos: Zum einen betreffen sie nur 0.84 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz, die insgesamt etwa 45 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes beschäftigen. Und zum anderen hängt die Durchführung der Analyse vom guten Willen der Arbeitgeber ab, da das Gesetz weder Kontrollen noch Sanktionen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen vorsieht.</p><p>Diese sehr begrenzte Wirkung wurde durch eine im März 2025 vom Bundesrat veröffentlichte Zwischenbilanz bestätigt. Sie belegt, dass mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes nicht oder nicht vollständig befolgt haben. Am wenigsten eingehalten wurde die Informationspflicht, und das sogar im öffentlichen Sektor, der eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Am seltensten wurden die Analysen in der Gastronomiebranche durchgeführt.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Bündelung der Kräfte mit der Koalition gegen Lohndiskriminierung</strong></span></h3><p>Anfang März 2025 haben 52 Organisationen, darunter der SGB und mehrere Mitgliedsgewerkschaften, die neu gebildete «Koalition gegen Lohndiskriminierung», einen offenen Brief an den Bundesrat gerichtet und ihn aufgefordert, das Gleichstellungsgesetz erneut zu überarbeiten, um die zahlreichen Mängel zu beheben. Bei einem symbolischen Geburtstagskuchen in Bern, bei dem jedes Stück für eine Lücke im aktuellen Gesetz stand, forderten Vertreterinnen der Koalition das Parlament auf, schnell Massnahmen zu ergreifen, um die Lohngleichheitsanalysen endlich wirksamer zu machen und die anhaltende Lohndiskriminierung zu beenden.</p><p>Zu diesen Massnahmen gehören:</p><ul><li><span>Kontrollen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Unternehmen die Lohnanalysen auch wirklich durchführen</span></li><li><span>abschreckende Sanktionen für diejenigen, die ihren Pflichten nicht nachkommen</span></li><li><span>Ausdehnung des Gesetzes auf Unternehmen ab bereits 50 Beschäftigten</span></li><li><span>regelmässige und ausnahmslose Wiederholung der Analysen</span></li><li><span>transparente Kommunikation der Ergebnisse an die Beschäftigten kommuniziert und</span></li><li><span>eine Weiterführung der Verpflichtung zur Lohnanalyse auch über 2032 hinaus.</span></li></ul><h3 class="heading--h4"><span><strong>Für eine allgemeine Aufwertung der Frauenlöhne und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie</strong></span></h3><p>Solange der Bundesrat und das Parlament hartnäckig keine Massnahmen ergreifen, wird der SGB die inakzeptable Lohndiskriminierung von Frauen anprangern und sich für eine Aufwertung der Frauenlöhne einsetzen. Wir fordern eine allgemeine Lohnerhöhung in den von Frauen mehrheitlich ausgeübten Berufen. Löhne von mindestens 5000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4500 Franken für alle müssen zur Norm werden. In Branchen wie der Kinderbetreuung, der Altenpflege oder dem Detailhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten.</p><p>Die Verbesserung der Löhne von Frauen erfordert auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit in Partnerschaften. Deshalb sind mehr öffentliche Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung dringend nötig, wie sie zum Beispiel die vom SGB unterstützte und eingereichte <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> fordert.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/c/csm_250630_Lohngleichheits-Aktion-1-c-Unia_563dae5a4d.webp" length="153442" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10863</guid><pubDate>Thu, 03 Jul 2025 19:49:06 +0200</pubDate><title>Revision der Postverordnung (VPG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/revision-der-postverordnung-vpg</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung gegeben, die den ersten Schritt eines eines zweistufigen Vorgehens für eine Revision der Postgesetzgebung darstellen. Diese vorgezogenen Massnahmen sollen die finanzielle Last der Grundversorgung bis zum Inkrafttreten des revidierten Postgesetzes (zweiter Schritt) abfedern und damit die eigenwirtschaftliche Finanzierung der Grundversorgung temporär stabilisieren. Durch Herabsetzen der Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen sowie das Wiederaufheben der 2021 verschärften Regeln bei der Hauszustellung, sollen der Post betriebswirtschaftliche Optimierungen ermöglicht werden, was die Erbringung der Grundversorgung effizienter und effektiver machen soll. Gleichzeitig soll die Grundversorgung um den elektronischen Zahlungsverkehr und den digitalen Brief erweitert werden.</p><p>Während der SGB die Weiterentwicklung im digitalen Bereich unterstützt, lehnt er die geplanten Verschlechterungen im nicht-digitalen Bereich grossmehrheitlich ab. Dies betrifft insbesondere die geplante Senkung der Laufzeitvorgaben bei Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen.&nbsp;</p><p>Weitere Details zur Position des SGB finden Sie in der weiter unten verlinken Stellungnahme.</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10860</guid><pubDate>Thu, 03 Jul 2025 16:20:47 +0200</pubDate><title>Genehmigung des IAO-Übereinkommens Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/genehmigung-des-uebereinkommen-nr-191-zur-aenderung-von-normen-infolge-der-anerkennung-eines-sicheren-und-gesunden-arbeitsumfelds-als-grundlegendes-prinzip</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt diese Ratifizierung ausdrücklich. Die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 191 bringt keine neuen Verpflichtungen oder zusätzlichen Regulierungen für die Schweiz mit sich. Die Bestimmungen dieses Übereinkommens sind im Schweizer Arbeitsrecht bereits umgesetzt und erfordern keine Gesetzesrevision. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 191 wird aber das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip jedoch formell anerkannt und die Kohärenz im Schweizer und internationalen zwingenden Arbeitsrecht gestärkt.&nbsp;</p><p>Weitere Details finden sich in der ausführlichen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10858</guid><pubDate>Thu, 03 Jul 2025 15:36:27 +0200</pubDate><title>Genehmigung des IAO-Übereinkommens Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/genehmigung-des-iao-uebereinkommen-nr-190-ueber-die-beseitigung-von-gewalt-und-belaestigung-in-der-arbeitswelt</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 21. Juni 2019 hat die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) unter dem Vorsitz der Schweiz das Übereinkommen Nr. 190 mit Unterstützung aller Delegationen aus der Schweiz angenommen – Regierung, Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Am selben Tag genehmigte die Konferenz auch einen Entschluss zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt – ebenfalls mit Schweizer Unterstützung. Diese IAK war historisch bedeutend: Sie schuf das erste UN-Instrument gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und markierte gleichzeitig das 100-jährige Jubiläum der IAO, der ältesten UN-Sonderorganisation mit Sitz in Genf.</p><p>Am 8. Mai 2022 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens vor. Darin hält er fest, dass das bestehende Schweizer Recht und die gelebte Praxis den Anforderungen des Übereinkommens vollumfänglich entsprechen. Damit erfüllt die Schweiz die eigenen Ratifizierungskriterien: Internationale Abkommen werden ratifiziert, wenn keine Gesetzesanpassungen erforderlich sind.</p><p>Das Übereinkommen trat am 25. Juni 2021 in Kraft. Es wurde bislang von 50 Staaten ratifiziert, darunter 19 europäische Länder – inklusive aller Nachbarstaaten der Schweiz. Der SGB setzt sich dafür ein, dass auch die Schweiz das Übereinkommen ratifiziert. Diese würde die internationale Glaubwürdigkeit stärken und das Engagement der Schweiz gegen geschlechtsbezogene Gewalt unterstreichen.</p><p>Weitere Details finden sich in der ausführlichen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11033</guid><pubDate>Thu, 03 Jul 2025 14:25:00 +0200</pubDate><title>Mindestlohn-Kampagnen wirken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohn-kampagnen-wirken</link><description>Analyse aus Anlass des 20-jährigen Bestehens der Gewerkschaft Unia</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kein Lohn unter 4000 Franken: So lautete die Losung, mit welcher die Unia und andere SGB-Gewerkschaften ab 2010 gegen Armutslöhne antraten. Zum Jubiläum der Unia werfen wir einen Blick zurück. Denn Mindestlohnkampagnen gehören zu den grössten Erfolgen der Unia in ihren 20 Jahren Bestehen. Die Forderung war nur in Teilen neu: Ende der 1990er-Jahren forderten die Vorgängergewerkschaften der Unia keinen Lohn unter 3000 Franken. Die damalige, erste Kampagne war in mehrerlei Hinsicht erfolgreich. Man konnte Tieflöhne erfolgreich bekämpfen und nach langer Zeit wieder bedeutende Lohnfortschritte erzielen.&nbsp;</p><p>Neu an der zweiten Kampagne war die Volksinitiative für einen nationalen Mindestlohn von 4000 Franken. Die Initiative scheiterte zwar an der Urne krachend. Wirkungslos war sie aber nicht. Dank der Initiative setzten sich in der Öffentlichkeit die 4000 Franken als Grenze für einen gerade noch anständigen Lohn durch. Im Windschatten der Initiative konnten die Arbeitnehmenden gemeinsam mit der Unia, höhere Löhne in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) durchsetzen. Im Gastgewerbe konnte man endlich einen 13. Monatslohn einführen. In der Reinigung und im Detailhandel stiegen die tiefen Löhne zwischen 2010 und 2016 um rund 10 Prozent. Auch im Baugewerbe konnte man viele Löhne über die 4000er-Schwelle heben. Und im GAV der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie legte man zum ersten Mal in der Geschichte einen Mindestlohn fest.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Nicht auf Lorbeeren ausruhen.</strong>&nbsp;</h3><p>Der Erfolg kann sich sehen lassen. Dank der Kampagne sind die tiefen Löhne in der Schweiz zwischen 2010 und 2016 stärker gestiegen als die mittleren und hohen Löhne (vgl. Grafik). Wie in der ersten Kampagne konnte man die Verbreitung von Tieflöhnen zurückdrängen. Leider können sich die Arbeitnehmenden und ihre Gewerkschaften nicht auf den Lorbeeren ausruhen. Seit dem Ende der letzten Kampagne war die Lohnentwicklung enttäuschend. Zu viele Beschäftigte arbeiten noch heute für zu tiefe Löhne. Die SGB-Gewerkschaften haben sich deshalb ein neues Ziel gesteckt: Niemand soll weniger als 5000 Franken mit Lehre und weniger als 4500 Franken ohne Lehre verdienen. Es ist an der Zeit, erneut Geschichte zu schreiben.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/4/csm_4000er-Kampagne_9123261b8b.webp" length="104528" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10856</guid><pubDate>Wed, 02 Jul 2025 16:30:38 +0200</pubDate><title>Nur Gutverdiener profitieren von den Steuerersparnissen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nur-gutverdiener-profitieren-von-den-steuerersparnissen</link><description>Stellungnahme zur Einführung nachträglicher Einkaufsmöglichkeiten in die Säule 3a</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1. Januar 2025 gibt es eine nachträglichen Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a. Neu dürfen in früheren Jahren verpasste Beiträge in die Säule 3a nachgezahlt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.&nbsp;</p><p>Der SGB sprach sich bereits in der Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion aus sozialpolitischer Sicht klar dagegen aus. Denn die Nachzahlmöglichkeiten in die Säule 3a können sich nur Personen mit höherem mittlerem Einkommen leisten. Somit profitieren Personen, welche sich bereits ohne die Motion steuerbefreit in ihre Pensionskasse einkaufen können erneut von Steuerersparnissen.&nbsp;</p><p>Trotzdem begrüsst der SGB, dass das der Bund nun klare Vorgaben zur Vermeidung steuerlicher Missbräuche festlegt. So sind pro Steuerjahr lediglich einmalige Einkäufe zulässig, und es besteht eine Bescheinigungspflicht der Vorsorgeeinrichtung, die detaillierte Angaben über Höhe, Jahr und Nachholpotenzial des Einkaufs sowie enthalten muss. Durch diese Einschränkungen wird einer zusätzlichen Steueroptimierung entgegengewirkt.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10854</guid><pubDate>Wed, 02 Jul 2025 14:41:40 +0200</pubDate><title>Rochade im SGB-Sekretariat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rochade-im-sgb-sekretariat</link><description>Medienmiteilung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das gewerkschaftliche Schlüsseldossier Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz wird ab September 2025 von SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici geführt. Sie übernimmt das Dossier von Luca Cirigliano, der den SGB nach 13 Jahren verlässt. Der Vorstand hat zudem einstimmig beschlossen, dass das SGB-Sekretariat neu in einer Co-Leitung von Gabriela Medici und Daniel Lampart geführt wird.</p><p>Luca Cirigliano, Verantwortlicher für Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und Internationales, verlässt den SGB per 31. August 2025 nach 13 Jahren im Einsatz für die Interessen der Arbeitnehmenden. Der SGB-Vorstand bedankt sich bei Luca Cirigliano für sein langjähriges, engagiertes Wirken in einem technisch und politisch anspruchsvollen Umfeld und seinen grossen Arbeitseinsatz. Besonderer Dank gilt seinem Engagement in zentralen Dossiers wie dem Kündigungsschutz, der ILO-Vertretung der Schweiz sowie dem Schutz der Arbeitsbedingungen – etwa beim Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender während der Covid-Pandemie. Prägend war auch sein Engagement in der Stiftung zur Entschädigung von Asbestopfern.</p><p>Die gewerkschaftlichen Schlüsseldossiers Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz werden ab September 2025 von Gabriela Medici übernommen. Sie wird sich damit nach über acht Jahren erfolgreichem Einsatz für die Altersvorsorge neuen Themenfeldern widmen, welche nach Ansicht des Vorstands in Zukunft noch bedeutender werden.</p><p>Der Vorstand des SGB hat zudem einstimmig beschlossen, dass das SGB-Sekretariat ab sofort in einer Co-Leitung von Gabriela Medici und Daniel Lampart geführt wird.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_logo_sgb_website_62eacdc125.webp" length="25674" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11028</guid><pubDate>Wed, 02 Jul 2025 08:46:00 +0200</pubDate><title>Gegen Lohndumping: SGB unterstützt Strafbarkeit bei Umgehung von Arbeitsvorschriften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gegen-lohndumping-sgb-unterstuetzt-strafbarkeit-bei-umgehung-von-arbeitsvorschriften</link><description>SGB nimmt Stellung zu Parlamentarischer Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) setzt sich konsequent für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne ein. In seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative gegen die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen (21.470) unterstützt er die geplante Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), mit dem Ziel, vorsätzliche Verstösse gegen zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften strafrechtlich zu verfolgen. Gleichzeitig fordert er, Arbeitnehmende ausdrücklich von der Strafbarkeit auszunehmen und eine Informations- und Dokumentationspflicht bei Verstössen einzuführen.</p><p>Immer wieder versuchen Unternehmen, sich durch Lohn- und Sozialdumping einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen – zulasten ihrer Angestellten und der gesamten Branche. Das Zahlen von Mindestlöhnen und Sozialversicherungsbeiträgen ist jedoch ebenso wenig fakultativ wie das Einhalten der Mindeststandards bei Ferientagen, Arbeits- und Ruhezeiten. Sie sind die gesetzliche Pflicht!&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Lücken im heutigen Recht müssen geschlossen werden</h3><p>Trotzdem sind Verstösse gegen arbeitsrechtliche Vorschriften zivilrechtlich kaum zu ahnden – ein unhaltbarer Zustand. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlaubt zwar die Strafverfolgung bei unlauterer Werbung oder der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, nicht aber bei Lohndumping oder der Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards.&nbsp;</p><p>Diese Lücke schadet nicht nur den betroffenen Arbeitnehmenden, sondern auch jenen Unternehmen, die sich korrekt verhalten. Sie müssen mit Unternehmen konkurrieren, die durch Umgehung der gesetzlichen Vorgaben günstiger offerieren können. In der Folge geraten die Arbeitsbedingungen weiterer Beschäftigter der betroffenen Branche unter Druck.</p><p>Der SGB begrüsst daher, dass Unternehmen in Zukunft strafrechtlich belangt werden sollen, wenn sie vorsätzlich gegen gesetzliche Schutzbestimmungen verstossen und sich dadurch unfair am Markt positionieren.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitnehmende dürfen nicht zu Straftätern gemacht werden</h3><p>Der SGB fordert aber auch, dass Arbeitnehmende ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Wer auf Anweisung des Arbeitgebers handelt und sich in einem hierarchischen Abhängigkeitsverhältnis befindet, darf nicht für Verstösse verantwortlich gemacht werden, die er oder sie nicht aus freien Stücken begeht. Diese Klarstellung muss im Gesetzestext unmissverständlich verankert werden.</p><p>Der SGB unterstützt zudem die Forderung, dass betroffene Arbeitnehmende und die Sozialpartner zwingend über festgestellte Verstösse informiert werden müssen. Nur so können sie ihre Rechte wahren und entsprechende Massnahmen ergreifen. Zudem braucht es aus Sicht des SGB eine Statistik des Bundes über festgestellte Verstösse, so dass die tripartiten Kommissionen kantonal und im Bund bei wiederholtem Missbrauch reagieren können und z. B. allgemeingültige Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen beantragen.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10852</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 15:22:56 +0200</pubDate><title>Arbeitsfreier Sonntag erneut unter Beschuss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitsfreier-sonntag-erneut-unter-beschuss</link><description>Standesinitiative für zwölf verkaufsoffene Sonntage</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die WAK-S hat heute die Standesinitiative 23.325 des Kantons Zürich angenommen. Diese will die Zahl der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe massiv erhöhen – und damit die Sonntagsarbeit im Detailhandel normalisieren. Der SGB verurteilt die Annahme dieses Vorstosses entschieden: Sie gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten, unterläuft demokratische Entscheide und ist Teil einer inakzeptablen Salamitaktik zur generellen Aufweichung des arbeitsfreien Sonntags.</p><h3 class="heading--h5">Gesundheit vor kurzfristigem Profit stellen</h3><p>Die Initiative des Kantons Zürich schlägt vor, die aktuell erlaubten vier auf zwölf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr auszuweiten. Das entspricht einer Verdreifachung der Sonntagsarbeit im Detailhandel – mit gravierenden Folgen für die Beschäftigten in der Branche. Diese sind bereits heute durch tiefe Löhne, unregelmässige Einsatzpläne, Personalmangel und hohen Leistungsdruck stark belastet. Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit erhöht den Druck zusätzlich und gefährdet die physische wie psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden.</p><p>Die Behauptung der Initiative sowie der Kommissionsmehrheit, mehr Sonntagsverkäufe würden «zur Krisenbewältigung» im Detailhandel beitragen, ist unzutreffend. Es gibt keine Belege, dass längere Öffnungszeiten die Wirtschaft stärken – im Gegenteil: sie führen lediglich zu einer Verlagerung des Konsums und nur grosse Ladenflächen profitieren.</p><p>Der arbeitsfreie Sonntag ist ein zentrales Gut – für psychische und physische Erholung, Familienleben und soziale Kontakte. Er wurde nicht zufällig im Arbeitsgesetz besonders geschützt. Sonntagsarbeit darf laut Gesetz nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen zugelassen werden. Diesen Grundsatz wollen bürgerliche Kreise nun aufweichen. Das Ziel ist klar: längere Öffnungszeiten, mehr Verfügbarkeit der Arbeitnehmenden: auf Kosten der Gesundheit und des sozialen Lebens der Beschäftigten.</p><h3 class="heading--h5">Salamitaktik zur Normalisierung der Sonntagsarbeit</h3><p>Der SGB warnt vor einer gefährlichen Salamitaktik: Mit Vorstössen wie der Zürcher Standesinitiative oder der Parlamentarische Initiative 16.484 «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» von Ständerat Burkart wird versucht, den arbeitsfreien Sonntag schleichend auszuhöhlen –im Detailhandel, und in weiteren Branchen. Unter dem Deckmantel der «Flexibilisierung» und «Krisenbewältigung» sollen immer mehr Berufsgruppen an Sonntagen arbeiten müssen – ob im Detailhandel oder im Homeoffice.</p><h3 class="heading--h5">Demokratische Entscheide werden missachtet</h3><p>Dabei ignorieren die Initianten die Realität: Viele Kantone schöpfen selbst die bestehenden vier Sonntagsverkäufe nicht aus. Es besteht kein echter Bedarf – sondern ein rein ideologisch motivierter Liberalisierungsdrang. Die Bevölkerung hat sich immer wieder in kantonalen Abstimmungen gegen eine Ausweitung der Sonntagsverkäufe ausgesprochen. Auch im eidgenössischen Parlament wurde ein ähnlicher Vorstoss – eingebracht im Rahmen des Covid-Gesetzes – im Jahr 2021 deutlich abgelehnt. Die erneute Vorlage ist daher nicht nur arbeitnehmerfeindlich, sondern auch demokratiepolitisch fragwürdig.</p><p>Der SGB ruft das Parlament nun dazu auf, die Standesinitiative 23.325 im Plenum des Ständerates klar abzulehnen. Die Interessen der Arbeitnehmenden dürfen nicht länger kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Der Sonntag muss arbeitsfrei bleiben – für die Gesundheit, für die Erholung und für ein solidarisches Zusammenleben. Der SGB und seine Verbände werden sich für den arbeitsfreien Sonntag mit allen nötigen Mittel wehren.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.webp" length="318272" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10850</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 11:28:43 +0200</pubDate><title>Viele negative Erfahrungen der Schweiz mit Kontingentssystemen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/viele-negative-erfahrungen-der-schweiz-mit-kontingentssystemen</link><description>Kommentar des SGB zum Observatoriumsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der SVP-Abschottungsinitiative («10-Millionen-Schweiz») ist Diskussion über die Schweizer Migrationspolitik wieder lanciert. Das Niveau ist jedoch bedenklich. Die Personenfreizügigkeit wird kritisiert, ohne dass es eine halbwegs seriöse Diskussion über eine funktionierende Alternative gibt. Die Schutzklausel im EU-Paket wird als Fortschritt gefeiert, ohne dass klar ist, wie sie umgesetzt wird und was sie bringt. Viele reden von Kontingenten, obwohl die Schweiz schlechte Erfahrungen damit gemacht hat.</p><p>Das Schweizer Kontingentsystem ist ein jahrzehntelanger, schliesslich gescheiterter Versuch, die Einwanderung über Höchstzahlen und weitere Auflagen zu regulieren. «Die Kontingente wurden stets der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt angepasst, eine Begrenzung der Zuwanderung gab es nicht» (Mario Gattiker, NZZaS, 14. August 2018) . Die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen waren teilweise erschreckend, insbesondere bei den Saisonniers. Die Integration in die Gesellschaft war in vielen Fällen völlig ungenügend. Viele Arbeiter:innen landeten schliesslich in der IV. Die Produktivität wurde gebremst. &nbsp;</p><p>Mit den Zulassungssystemen kann und muss die «Qualität» der Migration gesteuert werden – insbesondere die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und soziale Sicherheit sowie die Qualifikation. Hier schneidet die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit einem wirksamen Lohnschutz besser ab als Kontingents- oder Punktesysteme, wie Vergleiche zeigen.&nbsp;<br>Die Höhe der Einwanderung ist eine Folge der Wirtschaftslage, sowie der Internationalisierung der Wirtschaft und der Verbreitung des Internets bei der Stellensuche. Vor dem Jahr 2000 musste man lokale Zeitungen kaufen, um zu erfahren, welche Stellen ausgeschrieben waren. Nach dem Jahr 2000 hat sich der Stellenmarkt ins Internet verlagert, so dass die offenen Stellen weltweit sichtbar wurden. Die EU hat die Personenfreizügigkeit bereits 1993 eingeführt, die Schweiz erst 2002/2004. Doch die Immigration ist in den Niederlanden und in Dänemark in den letzten 20 Jahren stärker gestiegen als in der Schweiz.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/9/csm_Lohnkontrolle_Unia-sw_811a7dfd2f.webp" length="90724" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4401</guid><pubDate>Fri, 27 Jun 2025 07:25:00 +0200</pubDate><title>Ferienjobs: das gilt es zu beachten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ferienjobs-das-gilt-es-zu-beachten</link><description>Tipps zum Arbeitsrecht für SchülerInnen und Studierende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ferien sind da. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Auch für sie gilt das Arbeitsrecht.</p><p>Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen ist die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nötig.</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Für unter 18-Jährige sind gefährliche Arbeiten verboten, ebenso die Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG).</p><h3>Bei Gefahr nein sagen</h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung. Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. In jedem Fall sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten. Ist jemand trotz allem einer Gefahr ausgesetzt, dann muss er wagen, STOPP zu sagen. Es lohnt sich, Hilfe einzuholen bei einem erfahrenen Arbeitskollegen.</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.</p><h3>Lohn: minimale und übliche Löhne</h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung, im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), für den Temporärbereich (Personalverleih) und ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die meisten vertraglichen Mindestlöhne findet man auf dem <a href="http://www.gav-service.ch/" class="external-link-new-window">GAV-Service der Unia.</a> Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Die meisten davon findet man auf dem<a href="http://www.lohn-sgb.ch/" class="external-link-new-window"> Lohnrechner des SGB</a>. Der SGB empfiehlt einen Mindestlohn von 22.- Fr./h.</p><h3>Und die Ferien?</h3><p>Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man - wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs - im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64 % (bis zu 20 Jahren). Bei Jugendlichen ab 20 beträgt dieser Zuschlag 8,33 %. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.</p><p><strong>Tipp:</strong> Die SGB-Jugendkommission hat in einer Ratgeber-Broschüre von A bis Z alle wichtigen Informationen zum Arbeitsrecht erfasst. Diese kann man <a href="/service/broschueren-buecher/bestellformular" class="link link--internal">hier</a> bestellen. Ausserdem gibt es sie als Online-Version auf <a href="https://www.rechte-der-lernenden.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/e/csm_ferienjob-junge-frau-cafebar_iStock-highwaystarz-617895934_dc3eaa6489.webp" length="274312" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10722</guid><pubDate>Mon, 23 Jun 2025 11:58:06 +0200</pubDate><title>Solidarität und Teilhabe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/solidaritaet-und-teilhabe</link><description>SGB-Migrationskonferenz am 13. September 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gewerkschaftliche Antworten auf Rechtspopulismus und Hetze</p><p>Weltweit arbeiten Rechtsextreme Hand in Hand mit Milliardären, Libertären und fundamentalistischen Kreisen gegen die arbeitende Bevölkerung. Mit Hetze gegen Migrant:innen wird von den echten Problemen abgelenkt: Fragen nach Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums werden verdrängt, das System sozialer Sicherung und Arbeitsrechte abgebaut.&nbsp;</p><p>Auch in der Schweiz setzen Teile der Wirtschaftselite auf Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit. Zum Beispiel mit der gefährlichen SVP-Initiative gegen eine «10-Millionen-Schweiz», die die Personenfreizügigkeit und den Lohnschutz frontal angreift.</p><p>Die soziale und gewerkschaftliche Bewegung muss sich gegen diese Allianz aus Rechtsextremen, Tech-Milliardären und Neoliberalen behaupten. Unsere stärksten Waffen sind unser Zusammenhalt und unser Engagement für sozialen Fortschritt, für gerecht verteilten Wohlstand und Solidarität.</p><p>An der diesjährigen SGB-Migrationskonferenz wollen wir über die Gefahr des Rechtspopulismus diskutieren und uns über gewerkschaftliche Strategien für Inklusion und Teilhabe austauschen. Nur gemeinsam können wir den Angriff auf unsere Rechte abwehren und Gleichberechtigung erkämpfen!</p><p><strong>13. September 2025, 9:30 - 16:45, Bern, Unia (Weltpoststr. 20)</strong></p><p><a href="http://www.sgb.ch/anmeldung-mk-25"><strong>Anmeldung zur Konferenz</strong></a></p><h3 class="heading--h5">Programm</h3><p>09:30 Ankunft und Kaffee<br>10:00 <strong>Eröffnung</strong><br>10:15 <strong>Einleitende Rede</strong> von Pierre-Yves Maillard (SGB)<br>10:30 <strong>Podiumsdiskussion</strong> «Kampf gegen Rechtspopulismus» mit Vania Alleva (Unia), Lisa Mazzone (Grüne), Alessandro Pelizzari (HETSL) und Damir Skenderovic (Universität Freiburg). Moderation: Kaspar Suber (WOZ)<br>11:30 <strong>Q&amp;A</strong> mit dem Publikum<br>12:15 <strong>Fotoaktion&nbsp;</strong><br>12:30 Mittagspause<br>14:00 <strong>Einführung in die Arbeitsgruppen</strong><br>14:15<br><strong>1.) Argumente &amp; Strategien gegen die SVP-Initiative </strong>mit Urban Hodel (SGB) und Marie Saulnier Bloch (Unia)<br><strong>2.) Demokratie-Initiative</strong> mit Tarek Naguib und Agnese Zucca (Aktion Viertviertel)<br><strong>3.) Mikrokämpfe</strong> mit Sophie Guignard (Solidarité sans frontières) und Itziar Marañón (Campax)<br>15:30 Kaffeepause<br>15:45 <strong>Zurück ins Plenum</strong> Reportierung der Arbeitsgruppen<br>16:00 <strong>Resolution &amp; Anträge</strong><br>16:45 <strong>Abschluss</strong></p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/f/csm_190330_SGB-Miko_IMG_8815_79278cfc74.webp" length="206716" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10720</guid><pubDate>Thu, 19 Jun 2025 11:46:00 +0200</pubDate><title>Nationalbank muss aktivere Geldpolitik machen und sich mehr Handlungsspielraum schaffen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalbank-muss-aktivere-geldpolitik-machen-und-sich-mehr-handlungsspielraum-schaffen</link><description>SGB-Antwort auf den geldpolitischen Entscheid der SNB </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heutige Zinssenkung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist angesichts der Frankenaufwertung und der Negativteuerung unausweichlich. Sie reicht allerdings nicht aus, um die Aufwertung des Frankens zu stoppen. Die Nationalbank ist – wenig überraschend – unter Druck. Auch infolge ihrer Geldpolitik in der Vergangenheit. Die Schweizer Geldpolitik bräuchte grundsätzliche Anpassungen.</p><p>Der Franken hat sich in den letzten Wochen abermals aufgewertet – mit negativen Folgen für die Schweizer Wirtschaft. In ihrer Zinspolitik kann die SNB in den negativen Bereich gehen, um die Geldpolitik noch etwas zu lockern. Doch der Senkungsspielraum ist begrenzt.</p><p>In ihrer heutigen Kommunikation spricht die SNB kaum vom Wechselkurs. Das war früher anders. Die SNB signalisierte den Devisenmarktteilnehmern jeweils mehr oder weniger klar, welchen Frankenkurs sie anstrebt. Das hatte bereits einen stabilisierenden Effekt – ohne dass die SNB die Zinsen anpassen musste.</p><p>Die aktuelle Situation zeigt, dass die Schweizer Geldpolitik ihren Handlungsspielraum erhöhen muss. Sie sollte wieder eine genauere Vorstellung entwickeln, welcher Frankenkurs für die Schweizer Wirtschaft wünschenswert ist. Und diesen Kurs mindestens indirekt und implizit kommunizieren, wie sie das vor der grossen Aufwertung nach der Finanzkrise gemacht hat. Zudem braucht die Schweiz wieder etwas mehr Teuerung. Das führt zu höheren Nominalzinsen und gibt der SNB in schwierigen Situationen mehr Spielraum, ohne dass sie gleich in die Negativzinsen gehen muss. Bereits die SNB-Definition der Preisstabilität würde eine Teuerung von zwei Prozent zulassen</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/0/csm_Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa_afb8560e1f.webp" length="463876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10717</guid><pubDate>Tue, 17 Jun 2025 16:16:44 +0200</pubDate><title>Nationale Grossdemo: Solidarität mit Gaza – der Schweizer Bundesrat muss endlich handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nationale-grossdemo-solidaritaet-mit-gaza-der-schweizer-bundesrat-muss-endlich-handeln</link><description>Aufruf zur Demonstration am 21. Juni 2025 um 16.00 Uhr in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Immer mehr Organisationen, darunter auch Amnesty International, kommen zum Schluss, dass Israel einen Völkermord an den Palästinenser*innen in Gaza begeht. Die israelische Regierung hat die Absicht ethnischer Säuberungen klar zum Ausdruck gebracht. Die Kriegsverbrechen der Hamas und anderer bewaffneter palästinensischer Gruppen vom 7. Oktober 2023 rechtfertigen in keiner Weise die von Israel begangenen genozidalen Handlungen und Kriegsverbrechen.</p><p>Die israelische Armee hat in anderthalb Jahren mehr als 54.000 Menschen getötet, darunter mindestens 15.000 Kinder. Die indirekten Todesfälle und die Opfer, die immer noch unter den Trümmern liegen, sind in dieser Bilanz nicht berücksichtigt. Hinzu kommt der vorsätzliche Einsatz von Hunger als Kriegswaffe gegen mehr als zwei Millionen Menschen im Gazastreifen und die langjährige Besatzungs- und Apartheidspolitik Israels in den besetzten Gebieten, die eindeutig gegen das Völkerrecht verstösst.</p><p>Als Depositarstaat der Genfer Konventionen und als Sitz des Uno-Menschenrechtsrates hat die Schweiz eine besondere Verantwortung. Die Untätigkeit, insbesondere des EDA, ist inakzeptabel und muss sofort enden.&nbsp;</p><p><strong>Wir fordern den Bundesrat auf:</strong></p><ol><li>Sich aktiv für einen sofortigen, dauerhaften und von der internationalen Gemeinschaft überwachten Waffenstillstand und für die sofortige Aufhebung der Blockade des Gazastreifens einzusetzen.</li><li>Die dokumentierten Kriegsverbrechen Israels klar zu verurteilen und alle Initiativen zu unterstützen, um Zwangsumsiedlungen oder illegale Vertreibungen der Bevölkerung in Gaza und im Westjordanland zu verhindern.</li><li>Unverzüglich die Finanzierung der humanitären Nothilfe für Gaza über die UNRWA wieder aufzunehmen und mindestens die jährlichen Mittel freizugeben, die bis 2023 finanziert wurden.</li><li>Die militärische Zusammenarbeit mit Israel sowie alle sicherheitsrelevanten Exporte sofort einzustellen.</li><li>Ein Verbot für Schweizer Unternehmen zu erlassen, sich an der Besatzung in den palästinensischen Gebieten zu beteiligen. Dies insbesondere in Bezug auf Waffen, Dual-Use-Technologien und Überwachungssysteme.</li><li>Das Recht des palästinensischen Volkes auf kollektive Selbstbestimmung uneingeschränkt anzuerkennen und sich entschlossen für dessen Umsetzung zu engagieren.</li><li>Sich für die Freilassung aller Geiseln und willkürlich inhaftierten Gefangenen in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet einzusetzen, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht.</li></ol><h3 class="heading--h5">Start und Treffpunkt der Demo</h3><p>Samstag, 21. Juni 2025, 16.00 Uhr. Besammlung auf der Schützenmatte, Bern (in Bahnhofsnähe)</p><h3 class="heading--h5">Verhaltenskodex&nbsp;</h3><p>Dieser Aufruf zur Demonstration wird von einer Koalition von Organisationen und politischen Akteur:innen getragen, die sich für ein mutigeres Engagement der Schweiz in der aktuellen Lage und für die Umsetzung dieser an den Bundesrat gerichteten Forderungen einsetzen. Diese Kundgebung ist bewilligt und friedlich, offen und zugänglich für alle, die dem Bundesrat klare Forderungen übermitteln möchten. Hasspropaganda, Rassismus, Islamfeindlichkeit oder Antisemitismus werden nicht toleriert.</p><h3 class="heading--h5">Unterstützende Organisationen</h3><p>Stand 12. Juni 2025 unterstützen folgende Organisationen den Aufruf: Palestine Solidarity Switzerland, Campax, SP Schweiz, Jüdische Stimme für Gerechtigkeit und Demokratie in Israel/Palästina, Amnesty International Schweiz, Unia Schweiz, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Junge Grüne Schweiz, JUSO, Grüne Schweiz, GSoA.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/d/csm_250621_gazademode-kl_aeb83a31dc.webp" length="89338" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10683</guid><pubDate>Tue, 17 Jun 2025 10:37:55 +0200</pubDate><title>SGB verurteilt Frontalangriff auf tiefe Einkommen und direkte Demokratie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-verurteilt-frontalangriff-auf-tiefe-einkommen-und-direkte-demokratie</link><description>Parlament will erstmals Löhne per Gesetz senken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute mit dem Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (24.096) beschlossen, kantonale Mindestlöhne zu verbieten. Zum ersten Mal in der Geschichte sollen Löhne per Bundesgesetz gesenkt werden. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen würden noch weniger verdienen. Sofern auch der Ständerat zustimmt, würden demokratisch beschlossene Volksentscheide umgestossen. Zudem würde die föderale Mitsprache der Bevölkerung in den Kantonen massiv eingeschränkt. Damit würden bewährte Instrumente gegen Lohndumping – insbesondere in Grenzregionen – torpediert. Wenn die Arbeitgeber den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen schwächen wollen, spielen sie mit dem Feuer und gefährden die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Der SGB setzt auf die Vernunft des Ständerats, der dieses Lohnsenkungsgesetz noch stoppen kann.</p><h3 class="heading--h5">Angriff auf tiefe Einkommen – gegen den Volkswillen</h3><p>In Kantonen wie Genf und Neuenburg oder Städten wie Zürich und Winterthur haben die Stimmberechtigten die Mindestlöhne demokratisch beschlossen. Diese schützen vor Armut, stärken die Kaufkraft und gefährden keine Arbeitsplätze. Doch genau diese Erfolge will das Parlament nun zunichtemachen. Besonders betroffen wären Frauen im Gastgewerbe, im Detailhandel, in Coiffeursalons oder in der Reinigung. In Genf würde eine gelernte Coiffeuse mit Berufserfahrung bis zu 250 Franken im Monat verlieren. Betroffen wären alle: Denn das Gesetz würde auch zukünftige kantonale Mindestlöhne untersagen, die Bevölkerung aller Kantone hätte dieses Volksrecht nicht mehr.</p><h3 class="heading--h5">Demokratie und Lohnschutz werden untergraben</h3><p>Der Angriff auf die gesetzlichen Mindestlöhne hebelt direktdemokratische Entscheide aus – ein gefährlicher Präzedenzfall. Verfassung und Föderalismus werden missachtet – nur damit Arbeitgeber tiefere Löhne zahlen können. Auch europapolitisch ist der Entscheid brisant: Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Mit der Motion würde ein wichtiger Pfeiler des Lohnschutzes wegfallen.</p><h3 class="heading--h5">Die Allgemeinheit zahlt – die Arbeitgeber sparen</h3><p>Wenn die Vorlage umgesetzt wird, verdienen tausende Berufstätige weniger als 4’000 Franken. Sie haben mehrere hundert Franken weniger Lohn. Viele wären auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe angewiesen – die Kosten trägt dann die Allgemeinheit, während die Arbeitgeber profitieren.</p><p>Von einem «Eingriff in die Autonomie der Kantone» und einer «Missachtung kantonaler Volksentscheide» sprechen die Kantonsregierungen in einem Brief ans Parlament und lehnen die Vorlage deshalb klar ab. Gemäss Bundesverfassung haben die Kantone die Kompetenz, sozialpolitisch tätig zu werden – dazu gehört auch das Festlegen von Mindestlöhnen zur Armutsbekämpfung. Das Bundesgericht hat diese Kompetenz klar bestätigt. Die geplante Änderung des AVEG zielt darauf ab, genau diese kantonale Sozialpolitik zu beschneiden. Daher ist der Ständerat als Vertretung der Kantone aufgefordert diese Vorlage noch zu verhindern.</p><p>Der SGB wird sich mit aller Kraft gegen dieses Lohnsenkungsgesetz wehren. Wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_25-jahre-mindestlohn_titelbi_031238346e.webp" length="50328" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10677</guid><pubDate>Mon, 16 Jun 2025 09:41:19 +0200</pubDate><title>Lernende unter Druck: Zwei Drittel aller Berufslernenden fühlen sich psychisch belastet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/lernende-unter-druck-zwei-drittel-aller-berufslernenden-fuehlen-sich-psychisch-belastet</link><description>Grosse Lernenden-Umfrage mit erschreckenden Resultaten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine repräsentative Befragung von rund 49'000 Berufslernenden in der Schweiz durch das Kompetenzzentrum WorkMed bestätigt die alarmierenden Ergebnisse der Lernenden-Umfrage der Unia aus dem Vorjahr: Viele Lernende sind psychisch belastet und erhalten im Berufsbildungssystem zu wenig Unterstützung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert rasches Handeln. Ein erster wichtiger Schritt wären mehr Ferien während der Lehre – fünf Wochen reichen nicht. Die laufende Petition an den Bundesrat für «8 Wochen Ferien in der Lehre» wurde über dieses Wochenende von mehr als 95`000 Lernenden und Jugendlichen unterschrieben (<a href="https://jetzt.8wochen.ch/unterschreiben">8wochen.ch</a>). Der Leidensdruck und Handlungsbedarf ist offensichtlich. Die Berufslehre muss aufgewertet werden – durch mehr Anerkennung und mehr Erholung.</p><h3 class="heading--h5">Fast zwei Drittel aller Lernenden fühlen sich psychisch belastet</h3><p>61 Prozent der Befragten gaben an, während der Lehre psychische Probleme gehabt zu haben. 60 Prozent dieser Lernenden berichten, dass ihre Probleme durch die Lehre ausgelöst oder verstärkt wurden. Die Hälfte von ihnen gibt zudem an, dass diese Probleme sie in der Lehre einschränken – das betrifft rund 30 Prozent aller befragten Lernenden. Die Umfrage zeigt klar: Psychische Belastungen sind ein zentraler Grund für Lehrvertragsauflösungen.</p><h3 class="heading--h5">Lange Arbeitszeiten und zu wenig Ferien sind die häufigsten Sorgen</h3><p>63 Prozent der Lernenden nennen lange Arbeitszeiten, zu wenig Ferien und die Angst vor schulischer Überforderung als häufigste Belastungen. An zweiter Stelle folgt das mangelnde Verständnis des Lehrbetriebs bei Fehlern oder persönlichen Schwierigkeiten (60 Prozent). Als wichtigste Faktoren für einen erfolgreichen Lehrabschluss und eine Weiterempfehlung des Betriebs nennen Lernende Wertschätzung durch ein unterstützendes Team (48 Prozent) und ein angenehmes Arbeitsklima (25 Prozent).</p><h3 class="heading--h5">Ein Fünftel denkt über einen Lehrabbruch nach</h3><p>Nur 56 Prozent der Lernenden würden ihren Lehrbetrieb uneingeschränkt weiterempfehlen, 33 Prozent nur bedingt – und jede:r zehnte Lernende (11 Prozent) gar nicht. In sehr kleinen Betrieben ist der Anteil jener, die über einen Lehrabbruch nachdenken, am höchsten. Am häufigsten werden Problemen mit dem/der Berufsbilder:in (63%) genannt, weil den Lernenden das Gefühl gegeben wurde, nichts zu können, weil sie sich im Team unwohl fühlten und sie nicht gefördert wurden. Insgesamt ziehen über ein Fünftel (22 Prozent) der Befragten zum Zeitpunkt der Umfrage eine Lehrvertragsauflösung in Erwägung.</p><h3 class="heading--h5">Fehlende Unterstützung im Berufsbildungssystem</h3><p>Trotz psychischer Belastungen fand bei 78 Prozent der betroffenen Lernenden kein Gespräch im Lehrbetrieb oder in der Berufsfachschule statt. Nur acht Prozent sprachen mit der Lehraufsicht / dem kantonalen Berufsbildungsamt. Beratungsangebote der Berufsfachschule oder des Lehrbetriebs nutzten lediglich zwei Prozent der Lernenden. Besonders wichtig wären den Jugendlichen: ein kostenloses Angebot (51 Prozent), Vertraulichkeit (49 Prozent) und garantierte Anonymität (41 Prozent). Doch Unterstützungsstrukturen, die diesen Anforderungen genügen, fehlen in der Schweiz noch weitgehend. Umso wichtiger wären eine stärkere Präsenzmöglichkeit der Gewerkschaften an Berufsschulen, um die Lernenden bei ihren Rechten und Möglichkeiten zu unterstützen, und ein rascher Ausbau der Schulsozialarbeit an Berufschulen.</p><h3 class="heading--h5">Dringender Handlungsbedarf zur Stärkung der Berufslehre</h3><p>Die Berufslehre ist ein zentraler Pfeiler der Schweizer Wirtschaft. Berufslernende von heute sind die Fachkräfte von morgen. Ein erfolgreicher Berufsabschluss ermöglicht soziale Mobilität und stärkt die Schweizer Volkswirtschaft. Trotzdem wird immer noch vorwiegend ins Berufs- und Lehrstellenmarketing investiert – nicht aber in die Lernenden selbst und in substanziell bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Die öffentlichen Mittel für die berufliche Grundbildung sind bescheiden, während v.a. in Hochschulen investiert wird. Dabei lohnt sich die Ausbildung von Lernenden auch für die Betriebe: Sie profitieren von einem durchschnittlichen Nettonutzen von über 3’000 Franken pro Jahr und Lehrverhältnis.</p><p>Die Studie zeigt klar: Je besser Lernende von Berufsbildner:innen und Lehrpersonen unterstützt werden und je positiver das Klima in Betrieb und Schule ist, desto seltener treten psychische Probleme auf – und desto grösser sind die Lernfortschritte und die Leistungen.</p><p>Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sollten ein starkes Interesse daran haben, die Bedingungen für junge Lernende zu verbessern.</p><h3 class="heading--h5">Der SGB fordert rasches Handeln und eine echte Aufwertung der Lehre</h3><p>Das bedeutet auch konkrete und spürbare Anerkennung für die Lernenden, die viel leisten – und von denen viele am Anschlag sind. Acht Wochen Ferien wären ein erster konkreter Schritt zur Aufwertung der Berufslehre, damit das Erfolgsmodell der Schweizer Berufsbildung auch in Zukunft funktioniert.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_keyvisual_4x3_DE_kl_a86260077e.webp" length="56146" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10679</guid><pubDate>Sat, 14 Jun 2025 17:14:00 +0200</pubDate><title>Kein Schritt zurück: Zehntausende für Gleichstellung auf der Strasse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kein-schritt-zurueck-zehntausende-fuer-gleichstellung-auf-der-strasse-feministischer-streik</link><description>14. Juni 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute demonstrierten in über 25 Städten und Gemeinden der Schweiz zehntausende Menschen für Gleichstellung, gegen Diskriminierung und für die Verteidigung der Frauenrechte. Die Gleichstellung ist in der Schweiz noch lange nicht erreicht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert rasche Fortschritte bei der Lohngleichheit, bessere Löhne in Branchen mit Frauenmehrheit und einen besseren Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz. Zum heutigen 14. Juni haben feministische Kollektive, diverse Organisationen und Gewerkschaften aufgerufen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Die Gleichstellung ist in der Schweiz noch lange nicht erreicht.&nbsp;</h3><p>Frauen verdienen im Durchschnitt jeden Monat 1’364 Franken weniger als Männer – ein Lohnunterschied von 16.2 Prozent. Gleichzeitig leisten Frauen deutlich mehr unbezahlte Arbeit. In Berufen mit hohem Frauenanteil sind die Löhne besonders tief: Mehr als die Hälfte der Frauen verdient unter 4’200 Franken monatlich, ein Viertel gar unter 2’500 Franken. Selbst mit Berufslehre erreichen 40 Prozent der Frauen nicht einmal 5’000 Franken.</p><h3 class="heading--h4">Gesetzliche Pflichten werden ignoriert</h3><p>Trotz gesetzlicher Pflicht führen viele Unternehmen keine brauchbaren Lohngleichheitsanalysen durch. Eine externe Evaluation vom März 2025 zeigt: Über die Hälfte der Unternehmen missachtet die Analysepflicht oder liefert mangelhafte Daten. Das Gleichstellungsgesetz bleibt damit weitgehend wirkungslos. Der SGB fordert deshalb verbindliche Kontrollen, Sanktionen bei Missachtung und eine gesetzliche Pflicht zum Handeln bei festgestellten Lohnungleichheiten.</p><h3 class="heading--h4">Gleichstellung auch in global tätigen Unternehmen sichern</h3><p>Wachsende und weltweite politische Angriffe auf Gleichstellung zeigen auch in der Schweiz Wirkung. Unternehmen wie Roche, Novartis oder UBS haben interne Gleichstellungsprogramme zurückgefahren. Der SGB warnt vor einem Rückbau auf Druck autoritärer Strömungen und fordert klare politische und wirtschaftliche Signale für die Beibehaltung von Diversitäts- und Gleichstellungszielen.</p><h3 class="heading--h4">Kita-Initiative ist zentral für Gleichstellung</h3><p>Im kommenden Jahr komme die <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Kita-Initiative&nbsp;</a> zur Abstimmung. Der SGB unterstützt die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf bezahlbare, qualitativ gute Kinderbetreuung für alle bis zum Ende der Primarschule. Ziel ist: maximal 10 Prozent des Einkommens für Betreuung, bessere Arbeitsbedingungen im Sektor und echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie.</p><h3 class="heading--h4">Sexuelle Belästigung – Nulltoleranz ist überfällig</h3><p>Eine repräsentative Studie im Auftrag des Seco zeigt: Jede zweite Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Schutz und Prävention sind unzureichend. Der SGB fordert eine verbindliche Nulltoleranzpolitik in allen Betrieben sowie klare Melde- und Sanktionsmechanismen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_230419_FemStreik_Fondviolet_DE_5a65646e86.webp" length="40724" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10675</guid><pubDate>Fri, 13 Jun 2025 07:30:00 +0200</pubDate><title>Appell an den Bundesrat: 8 Wochen Ferien in der Lehre!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/appell-an-den-bundesrat-8-wochen-ferien-in-der-lehre</link><description>Lernende lancieren Kampagne zur Aufwertung der Berufslehre</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Lernende leisten viel – doch ihre Erholung kommt oft zu kurz. Viele von ihnen leiden unter Stress, jede:r Vierte bricht die Lehre ab. Während Gleichaltrige an Gymnasien oder Fachmittelschulen 13 Wochen Ferien haben, stehen Lernenden in der beruflichen Grundbildung nur 5 Wochen zu. Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerecht. Fachpersonen Gesundheit und Betreuung, Köchinnen und Köche, Zimmerleute, Coiffeur:innen, Sanitärinstallateur:innen, Hotel-Kommunikationsfachleute, Spengler:innen oder Velomechaniker:innen – Lernende aus über 15 Berufen <a href="https://jetzt.8wochen.ch/brief/?source=mm" target="_blank" rel="noreferrer">richten einen Appell an den Bundesrat</a>. Sie fordern, dass die fehlende Anerkennung ausgeglichen wird, unter anderem mit 8 Wochen Ferien für Jugendliche in Ausbildung. Diese Forderung stösst auf breite Unterstützung: Neben der Präsidentin des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, Dagmar Rösler, unterzeichnet auch der Berufsweltmeister Yunus Ruff (Automatiker EFZ) den offenen Brief. Die Berufslehre ist ein zentrales Fundament der Schweiz – jetzt soll sie mit einer konkreten Massnahme endlich aufgewertet und attraktiver gemacht werden.</p><p>Mit einem offenen Brief an den Bundesrat startet heute die Allianz «8 Wochen Ferien in der Lehre» eine nationale Kampagne zur Stärkung der Berufsbildung. Lernende aus mehr als 15 Lehrberufen fordern gemeinsam mit Jugendorganisationen, Lehrpersonen und Bildungsexpert:innen mehr Erholung und mehr Anerkennung: 8 Wochen Ferien für alle Lernenden. Kurz vor den Sommerferien wird die Ungleichbehandlung besonders sichtbar: Während Jugendliche an Gymnasien und Fachmittelschulen jährlich 13 Wochen Ferien haben, müssen Lernende mit nur 5 Wochen auskommen. Das ist zu wenig – und mit ein Grund dafür, dass sich immer weniger Jugendliche für eine Berufslehre entscheiden.</p><p><a href="https://jetzt.8wochen.ch/brief/?source=mm" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Jetzt informieren und unterschreiben</a><br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Lehre in der Krise</strong></h3><p>Die Lehre wird oft als Königsweg bezeichnet, das duale Bildungssystem gilt als Erfolgsmodell der Schweiz – auch im Hinblick auf Durchlässigkeit, soziale Mobilität und tiefe Jugendarbeitslosigkeit. Die Berufslehre ist auch hocheffizient. Gleichzeitig profitieren die Betriebe von ihren Lernenden auch finanziell mit einem Nettonutzen von durchschnittlich rund 3'000 Franken pro Lehrjahr und Lehrverhältnis. Viele Branchen und Betriebe sind auf Lernende und die Ausbildung künftiger Fachkräfte angewiesen.</p><p>Doch die aktuelle Lernendenbefragung der Gewerkschaft Unia zeigt: Über die Hälfte der Lernenden leidet unter Stress, jeder vierte Lehrvertrag wird vorzeitig aufgelöst. Die Berufslehre droht zunehmend in eine Krise zu geraten. Die Schweiz ist auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen – eine attraktive Ausbildung ist dafür zentral. Seit Jahren wird von der nötigen Aufwertung der Berufsbildung gesprochen. Konkrete, spürbare Schritte wurden aber keine gemacht. Darum braucht es jetzt eine zeitgemässe Aufwertung mit 8 Wochen Ferien für alle Lernenden. Diese drei zusätzlichen Ferienwochen für Lernende sind organisatorisch problemlos machbar – für die Jugendlichen bedeuten sie jedoch eine echte Entlastung und eine wichtige Anerkennung.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Offener Brief als Petition an den Bundesrat</strong></h3><p>Der offene Brief wurde von Lernenden, Berufsbildnerinnen, Lehrpersonen, Jugendorganisationen und Bildungsexpertinnen unterzeichnet. Eine vollständige Liste der Erstunterzeichnenden sowie die Plattform der Allianz mit dem offenen Brief an den Bundesrat finden sich unter <a href="https://jetzt.8wochen.ch/brief/?source=mm" target="_blank" rel="noreferrer">8wochen.ch</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_keyvisual_4x3_DE_kl_a86260077e.webp" length="56146" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10672</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2025 12:08:17 +0200</pubDate><title>Wichtiger Etappensieg für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtiger-etappensieg-fuer-eine-solide-finanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>Ständerat übernimmt Verantwortung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die klaren Entscheide des Ständerats für eine solide, kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente. Mit den heutigen Beschlüssen ist dies sichergestellt.</p><p>Der Ständerat nimmt mit den heutigen Beschlüssen seine Rolle wahr und stellt den mittelfristigen Finanzierungsbedarf der AHV solidarisch und kaufkraftschonend sicher. Das ist zu begrüssen. Die AHV Schritt für Schritt auszubluten - und damit die von der Stimmbevölkerung in aller Deutlichkeit abgelehnte Rentenaltererhöhung anzupeilen, ist der AHV nicht würdig. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der heutige Beschluss auch im Nationalrat Bestand hat. Denn statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen, ungenügenden und einseitigen Erhöhung der Mehrwertsteuer spricht sich der Ständerat für eine solide, solidarische und kaufkraftschonende Mischfinanzierung in mehreren Etappen aus. Die teilweise Finanzierung über Lohnbeiträge ist gerechtfertigt, weil sie für sozialen Ausgleich sorgt. Die höheren Lohnbeiträge werden für die Bevölkerung kaum spürbar sein.</p><p>Von besonderer Bedeutung ist auch der deutliche Entscheid, die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zurückzuweisen. Das ist auch ein klares Signal an den Bundesrat, der im Rahmen des Entlastungspakets bei der AHV sparen möchte. Der Bund kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Dies ist auch aus Verteilungssicht entscheidend. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.webp" length="435540" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10669</guid><pubDate>Wed, 11 Jun 2025 15:06:01 +0200</pubDate><title>Schweizweite Kundgebungen und Demonstrationen am 14. Juni</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweite-kundgebungen-und-demonstrationen-am-14-juni</link><description>Kein Schritt zurück – gemeinsam für Gleichstellung!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In 25 Städten und Gemeinden sind an diesem Samstag, 14. Juni Kundgebungen und Demonstrationen für mehr Gleichstellung geplant. Denn die Gleichstellung in der Schweiz ist noch lange nicht erreicht: Frauen verdienen im Schnitt 1’364 Franken weniger als Männer, klassische Frauenberufe werden weiterhin schlechter entlöhnt. Und jede zweite Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Gleichzeitig greifen rechte Kräfte international Gleichstellungspolitiken frontal an. Statt Diskriminierung endlich zu beseitigen, drohen massive Rückschritte.</p><p>Deshalb mobilisieren diverse Organisationen und feministische Kollektive auch in diesem Jahr am 14. Juni. Auch der SGB ruft zur Teilnahme an den Kundgebungen auf und fordert von Arbeitgebern und Politik Massnahmen, damit eine echte Gleichstellung endlich verwirklicht wird (<a href="https://www.14juni.ch/kein-schritt-zurueck-gleichstellung-vorwaerts/" target="_blank" class="link--icon--external" title="vollständigen Aufruf auf 14juni.ch lesen" rel="noreferrer">zum vollständigen Aufruf</a>).&nbsp;</p><h3><strong>Zentrale gewerkschaftliche Forderungen zum 14. Juni:</strong></h3><ul><li><strong>Lohndiskriminierung bekämpfen:</strong> Bisherige Lohngleichheitsanalysen sind gescheitert, jetzt braucht es verbindliche Kontrollen und Bussen für Unternehmen, die sich weigern, ihre Löhne zu überprüfen.</li><li><strong>Tiefe Löhne rauf:</strong> In Frauenberufen braucht es bessere Löhne. 4'500 Franken für alle und mindestens 5’000 Franken Monatslohn mit Lehre.</li><li><strong>Rückschritte stoppen:</strong> Abbau von Gleichstellungsprogrammen in global tätigen Firmen infolge politischer Entwicklungen in den USA muss gestoppt werden.</li><li><strong>Kinderbetreuung ausbauen: </strong>Kitas müssen – wie die Schule – in ausreichender Menge, gratis und hochqualitativ allen Eltern zur Verfügung stehen.</li><li><strong>Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: </strong>Die Umsetzung einer verbindlichen Nulltoleranzpolitik ist dringend nötig.</li></ul><h3><strong>Übersicht über Demonstrationen und Veranstaltungen</strong></h3><p>Der SGB hat eine Übersicht der geplanten Demonstrationen und Kundgebungen zusammengestellt. Alle Details und weitere Veranstaltungen finden sich zusammen mit dem vollständigen Demo-Aufruf auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a><br>&nbsp;</p><p><a href="https://www.14juni.ch/#programm" target="_blank" class="button button--red" rel="noreferrer">Zum kompletten Programm</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/4/csm_14juni-14juin-sgb_88981dafc1.webp" length="18066" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10666</guid><pubDate>Tue, 10 Jun 2025 13:06:59 +0200</pubDate><title>Wohnen endlich bezahlbar machen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/wohnen-endlich-bezahlbar-machen</link><description>Jetzt die Mietpreis-Initiative unterschreiben!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wohnungsnot grassiert und die Mieten sind kaum mehr bezahlbar. Doch politisch herrscht seit Jahren Stillstand, bestenfalls. Nun wurde die Mietpreis-Initiative lanciert. Die Gewerkschaften unterstützen diese Initiative, weil damit die Mieten endlich wieder bezahlbarer gemacht werden können. Eines der grössten Kaufkraft-Probleme der Arbeitnehmenden wird damit wirksam gelindert.</p><p>Seit Jahren sind die steigenden Mieten für Millionen von Haushalten der Kaufkraftkiller Nummer 1. Während die einen ächzen, klingeln auf der anderen Seite munter die Kassen: Gemäss einer vielzitierten Studie bezahlten die MieterInnen nach geltender Rechtslage allein im Jahr 2023 zu hohe Mieten im Ausmass von insgesamt 10 Milliarden Franken. Das heisst: den entsprechenden Betrag sackte die Immobilienlobby in Form von missbräuchlichen Renditen ein.</p><h3 class="heading--h1 heading--h5">Immobilienkonzerne auf dem Vormarsch</h3><p>Während im Jahr 2000 noch 31 Prozent der Mietwohnungen im Besitz von Immobilienkonzernen waren, sind es heute schon 45 Prozent. Entsprechend dienen immer mehr Wohnungen als "Renditeobjekte". Spätestens wenn ein solches "Objekt" saniert wird, explodieren die Mietpreise unverhältnismässig. Und zuvor kommt es oft zu massenhaften sogenannten Leerkündigungen: Familien und RentnerInnen mit knappen Budgets werden rausgeworfen und können sich eine andere Wohnung zu teuren Neumieten erst recht nicht mehr leisten – geschweige denn in der gleichen, gewohnten Umgebung.</p><p>In den letzten 20 Jahren sind die Mietpreise um fast 25 Prozent gestiegen, die Löhne leider wesentlich weniger. Da die Ausgaben für das Wohnen der grösste Ausgabenposten in fast allen Haushaltsbudgets ist, belastet diese Preissteigerung die Arbeitnehmenden – zum allergrössten Teil MieterInnen – besonders. Diese Mehrkosten drücken auf die Kaufkraft, und zwar massiv. Den MieterInnen bleibt Ende Monat immer weniger im Portemonnaie, sie können sich immer weniger leisten. Letztlich leidet damit die ganze Volkswirtschaft unter der Profitlust der Immobilien-Konzerne.</p><h3 class="heading--h5">Was fordert die Mietpreis-Initiative?</h3><p>Das Mietrecht gibt heute eigentlich vor, wie Mietpreise berechnet werden müssen. Dabei sollen die entstandenen Kosten gedeckt und eine angemessene bzw. gedeckelte Rendite erzielt werden können. Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts ergibt sich heute eine aktuell zulässige maximale Nettorendite von 3.5 Prozent (Referenzzinssatz plus 2 Prozent). Doch diese wird in der Praxis oft und flächendeckend übertroffen. In der Realität wird heute statt einer gesetzeskonformen oft eine möglichst hohe Miete verlangt – missbräuchliche Renditen sind gang und gäbe. Diese Situation betrifft vor allem die Menschen, die in Städten mit begrenztem Wohnraum eine neue Wohnung suchen müssen. Doch das Problem verbreitet sich auch ausserhalb der Zentren schnell, insbesondere in Agglomerationen und in Tourismusgebieten. Weshalb? Weil die Mieten fast nirgendwo systematisch überprüft werden. Und genau dies fordert die Mietpreis-Initiative.</p><p>Klar ist: Von selbst werden die Mietpreise nie auf ein gesetzeskonformes Niveau sinken. Deshalb braucht es eine gesetzlich zwingende Überprüfung der Mietpreise (mit Anpassungsmöglichkeit in der Folge). Und genau dies fordert die Mietpreis-Initiative. Nur eine automatische und regelmässige Überprüfung der Mietpreise kann garantieren, dass die Mieten korrekt festgesetzt werden. Allein die präventive Signalwirkung solcher Überprüfungen dürfte dabei für positive Bewegung sorgen.</p><p>Neben der geforderten Mietkontrolle wird die Mietpreis-Initiative auch ein für allemal in der Verfassung festlegen, dass Mietpreise eine angemessene Rendite nicht übersteigen dürfen. Wird dies so dereinst in einer Volksabstimmung durch eine wuchtige Mehrheit der Bevölkerung bestätigt, werden sich die Immobilienkonzerne im Einzelfall nicht mehr einfach auf dehnbare Gesetzesformulierungen oder auf ihnen genehme Gerichtsurteile berufen können.</p><p><strong>Deshalb: Für tiefere Mieten jetzt die Mietpreis-Initiative unterschreiben!&nbsp;</strong><br>[<a href="https://mietpreis-initiative.ch/">Unterschriftenbögen auf der Kampagnenseite bestellen</a>]<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/6/csm_Mietpreisinitative_DE_6cb9b050d8.webp" length="54780" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10664</guid><pubDate>Tue, 10 Jun 2025 08:49:47 +0200</pubDate><title>Die Marktöffnung ist dysfunktional</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-marktoeffnung-ist-dysfunktional</link><description>Stromabkommen Schweiz-EU</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit dem geplanten Stromabkommen müsste die Schweiz ihren Strommarkt komplett öffnen. Das heutige Schweizer System der geschützten Grundversorgung müsste zerschlagen werden, übrig bliebe nur noch ein Rumpfmodell. Für die Privathaushalte würde das nichts Gutes bedeuten, ebensowenig für die Energiewende.</p><h3 class="heading--h5">Strom ist banal, aber absolut unabdingbar</h3><p>Elektrischer Strom ist ein genauso banales wie vitales Produkt. Einerseits ist er völlig unsichtbar, geruchsneutral und uniform, und andererseits ist er für fast alle Aspekte des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens die unabdingbare Grundzutat. Entsprechend ist für die Privathaushalte entscheidend, dass der Strom immer zuverlässig und zu stabilen und fairen Preisen aus der Steckdose kommt. Im Unterschied zu individuellen Präferenzen für Chips- oder Guetzlimarken wird es den meisten Leuten einerlei sein, welche Farbe das Logo ihres Energieanbieters hat oder mit welchen Modalitäten man sich auf dessen Kundenportal einloggen kann. Entsprechend wenig ist aus KonsumentInnensicht von der freien Wahl des Stromanbieters zu erwarten: Strom bleibt Strom und die neue "customer experience" beim Wechsel des Stromanbieters bleibt äusserst bescheiden. Wirklich entscheidend bleibt für alle versorgten Haushalte und Unternehmen nur die Zuverlässigkeit der Stromversorgung und die Höhe des Strompreises. Diese beiden Faktoren lassen sich aber mittel- und langfristig nicht über individuelle Konsumentscheidungen beeinflussen, sondern sie ergeben sich integral aus der Architektur der Stromversorgung. Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren und damit die Energiewende, die Netzstabilität und der nötige Ausbau der Stromnetze, die Digitalisierung des Vertriebs und damit die zeitabhängige Optimierung der Nachfrage: Das sind die Faktoren, welche mittel- und langfristig über die Höhe der Strompreise und die Sicherheit der Versorgung der Schweizer Bevölkerung entscheiden – und nicht die Segnungen der freien Wahl des Stromanbieters.</p><h3 class="heading--h5">Strompreishammer über Nacht: In der Schweiz ausgeblieben</h3><p>Wenn die geplante freie Wahl des Stromanbieters für KleinkundInnen nur eine Spielerei ohne viel Mehrwert wäre, liesse sich damit leben. Doch ist die Marktöffnung sowohl aus KonsumentInnen- als auch aus ProduzentInnensicht mit erheblichen Nachteilen und Gefahren verbunden. Zuerst zur Verbrauchsseite: Dort wo es die freie Wahl seit Jahren gibt, etwa in Deutschland oder England, sind die Haushalte den Unabwägbarkeiten des Marktes voll ausgesetzt. Brachial zu spüren bekommen haben sie dies während der Strompreiskrise im Zuge der russischen Invasion in die Ukraine. In gewissen Staaten haben sich die durchschnittlichen Stromtarife für die Haushalte quasi über Nacht fast verdreifacht. Während der Preis für die Kilowattstunde im März 2021 in England 10.5 Cent betrug, waren es im März 2022 durchschnittlich 28.1 Cent, mit noch viel extremeren Beispielen im Einzelfall. Dieser Preisschock hat europaweit Millionen von Haushalte in die Armut getrieben, worauf sozialpolitische Stützungsmassnahmen wie die bekannten "Strompreisdeckel" beschlossen werden mussten. In der Schweizer Grundversorgung blieben die Preise zunächst stabil und wurden erst mit den nur einmal jährlich zulässigen Tarifänderungen auf 2023 und 2024 angehoben. Die Preisaufschläge waren zwar auch in der Schweiz substanziell, das Ausmass war aber mit einer über zwei Jahre verteilten und geglätteten Zunahme von 7.9 Rp./kWh auf 15.6 Rp./kWh viel geringer und liess sich zudem für die EndkundInnen lange im Voraus absehen.</p><h3 class="heading--h5">Frust der KleinkundInnen in der EU</h3><p>Die KleinkundInnen im geöffneten europäischen Markt haben nicht nur mit hohen und stark fluktuierenden Strompreisen zu kämpfen. Nicht selten sind sie auch damit konfrontiert, dass der von ihnen gewählte Anbieter plötzlich Konkurs geht. Strom ist im geöffneten Markt ein Spekulationsobjekt und entsprechend tummeln sich dort unzählige Vermarktungs- und Handelsfirmen, die mit aggressiven Strategien um KundInnen buhlen, ohne selbst eine einzige Kilowattstunde Strom zu produzieren. Verspekulieren sie sich, stehen die betroffenen Haushalte plötzlich ohne Anbieter da. Um Abzocke, Pleiten und Stromabschaltungen zu verhindern, musste in der EU ein kompliziertes und administrativ aufwändiges Regelwerk zur Gewährleistung des KonsumentInnenschutzes aufgebaut werden. Ein solches Regelwerk soll mit der Marktöffnung auch in der Schweiz eingeführt werden. Eine Absurdität: Anstatt von Beginn an zu versuchen, die mit der Marktöffnung verbundenen Probleme aufwändig wegzuregulieren, könnte man auch aus den schlechten Erfahrungen lernen und auf diese Öffnung verzichten.</p><h3 class="heading--h5">Energiewende droht ausgebremst zu werden</h3><p>Was die Produktionsseite betrifft, ist die entscheidende Frage unbestrittenermassen jene, ob die Strommarktöffnung die Energiewende beschleunigt – also den nötigen massiven und schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien befeuert – oder nicht eher auszubremsen droht. Wieso vieles für Letzteres spricht: Wer investiert, braucht Planungssicherheit. Auf die Elektrizitätsinfrastruktur bezogen heisst dies, dass für die Energieversorgungsunternehmen über viele Jahre hinweg einigermassen absehbar sein muss, welche Strommenge zu welchem Preis abgesetzt werden kann. Die Marktöffnung bewirkt aber das Gegenteil: Die heutigen Verteilnetzbetreiber werden dem Wettbewerb ausgesetzt und werden sich dort beweisen müssen. Gleichzeitig wären sie per Gesetz weiterhin zur Bereitstellung der optionalen Restgrundversorgung verpflichtet, wüssten aber heute nicht, wie viele KundInnen dort morgen wie viel Strom beziehen möchten, und zu welchem Preis. Klar ist nur, dass die in der Grundversorgung und darüber hinaus belieferte Anzahl KundInnen neu viel stärker schwanken würde. Und dies immer schneller, denn gemäss ausgehandeltem Abkommen soll der Stromanbieter mittelfristig nicht wie heute im Jahresrhythmus, sondern bald innerhalb von nur 24 Stunden gewechselt werden können! Was ebenfalls stark schwanken wird, ist der Strompreis, denn die Energieunternehmen müssen den nicht selbst produzierten Strom zu Marktpreisen einkaufen. Man würde den Verteilnetzbetreibern also just zu dem Zeitpunkt, wo von ihnen ein maximales Engagement für Investitionen in die erneuerbare Energiezukunft gefordert wird, den Teppich unter den Füssen wegziehen bzw. die Planungs- und Investitionssicherheit erheblich schwächen. Damit droht die Marktöffnung die Energiewende auszubremsen. Entsprechend äusserte sich z.B. der CEO von Swisspower, dem Verband der Stadtwerke, in der NZZ folgendermassen zum Stromabkommen: "Ich befürchte aber, dass die damit verbundene vollständige Liberalisierung des Strommarkts den Ausbau der Produktion erneuerbaren Stroms in unserem Land eher nach hinten verschiebt." Dies begründet er mit der investitionshemmenden Wirkung der höheren Preisvolatilität im geöffneten Strommarkt.</p><h3 class="heading--h5">EWZ vs. EKZ: Ein vielsagendes Anschauungsbeispiel</h3><p>Zum Schluss ein Praxisbeispiel aus Zürich: Die EWZ beliefert die Stadtzürcher Bevölkerung zu 100 Prozent mit inländischem erneuerbarem Strom, welcher grösstenteils aus eigenen Wasserkraftwerken in den Bündner Alpen sowie aus Beteiligungen an Partnerwerken stammt. Dieser Strom muss heute per Gesetz zu Produktionskosten an KleinkundInnen abgegeben werden, was die StadtzürcherInnen im laufenden Jahr 7.7 Rappen pro Kilowattstunde kostet. Damit liegt der Energietarif in der Stadt Zürich ganze 6 Rappen unter dem Schweizer Medianwert (13.7 Rp./kWh). Jenseits der Stadtgrenze sind in den meisten Zürcher Gemeinden die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) der lokale Energieversorger. Die EKZ verfügt zwar auch über eine substanzielle Eigenproduktion, kann damit jedoch nur gerade 31 Prozent des Strombedarfs abdecken (Geschäftsjahr 2023/2024). Der restliche Strom muss jeweils hinzugekauft werden, was sich in den letzten Jahren hoher Marktpreise stark auf den Endpreis für die KleinkundInnen ausgewirkt hat: Im aktuellen Tarifjahr beläuft sich der Strompreis (netto) der EKZ auf 15.7 Rp./kWh und beträgt damit mehr als das Doppelte des EWZ-Tarifs. Fazit: Die EKZ-KundInnen waren indirekt dem Markt – und damit den stark fluktuierenden und in den letzten Jahren grundsätzlich sehr hohen Strompreisen – ausgesetzt und haben dafür wortwörtlich einen hohen Preis bezahlt. Tiefere Preise und eine sichere Versorgung gibt es hingegen nur mit einer möglichst gut ausgebauten inländischen Produktion durch erneuerbare Energien, wie das Beispiel der EWZ eindrücklich zeigt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.webp" length="327442" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10662</guid><pubDate>Fri, 06 Jun 2025 11:33:09 +0200</pubDate><title>Lohnschutz in vielen Kantonen ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-in-vielen-kantonen-ungenuegend</link><description>FlaM-Bericht 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein starker Lohnschutz ist wichtig für die Arbeitnehmenden. Das zeigt der heute vom SECO veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM). Überall, wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Leider bleibt der Lohnschutz lückenhaft. Viele Kantone setzen die FlaM nicht richtig um. Die Kantone müssen mehr kontrollieren und bei wiederholtem Lohndumping Mindestlöhne erlassen.</p><p>Im Jahr 2024 haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 140’000 Löhne bei Schweizer Arbeitgebern und bei Entsendebetrieben aus dem Ausland überprüft. In fast jedem fünften Betrieb haben sie zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit entdeckt. In Branchen mit Gesamtverträgen (GAV), wo die Mindestlöhne klar definiert sind, zahlen sogar 31 Prozent der kontrollierten Betriebe zu wenig. In Branchen ohne GAV mit Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) setzen einzelne Kantone die Massstäbe für orts- und branchenübliche Löhne zu tief an. Dadurch kommen auch Arbeitgeber mit Dumping-Löhnen durch die Kontrollen.</p><h3 class="heading--h5">Fehlbare Schweizer Arbeitgeber weigern sich korrekte Löhne zu zahlen</h3><p>In Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten GAV oder einem NAV werden fehlbare Arbeitgeber sanktioniert und Löhne müssen nachbezahlt werden. In Branchen ohne allgmeinverbindlich erklärte GAV und NAV werden die Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen in «Verständigungsverfahren» lediglich aufgefordert die Löhne anzupassen. Neun von zehn Entsendebetriebe mit zu tiefen Löhnen tut dies. Bei den fehlbaren Schweizer Arbeitgebern ist es dagegen nur jedes zweite Unternehmen. Die andere Hälfte weigert sich korrekte Löhne zu zahlen.</p><h3 class="heading--h5">Kantone setzen FlaM ungenügend um</h3><p>Das Gesetz ist klar: Wo es zu wiederholtem Lohndumping kommt, muss ein NAV mit Mindestlöhnen erlassen oder ein bestehender GAV allgemeinverbindlich erklärt werden. Das passiert allerdings nur in Ausnahmefällen, obwohl in allen Kantonen wiederholt zu tiefe Löhne festgestellt werden und die Verständigungsfahren mit Schweizer Arbeitgebern regelmässig scheitern.</p><p>Die grossen Ausnahmen sind Tessin und Genf. Sie setzten auch im vergangenen Jahr die FlaM gewissenhaft um. Sie kontrollieren regelmässig – im Tessin wird jeder ansässige Arbeitgeber ohne AVE GAV oder NAV alle vier Jahre kontrolliert, in Genf alle zehn Jahre. Die beiden Kantone erlassen zudem NAV-Mindestlöhne, wenn sie wiederholt Lohndumping feststellen. 19 von 25 NAV mit Mindestlöhnen stammen aus dem Tessin und Genf.</p><p>Die meisten anderen Kantone kontrollieren viel weniger. Im Durchschnitt werden Schweizer Arbeitgeber ohne AVE GAV oder NAV nur alle 26 Jahre kontrolliert. Zudem weigern sich die meisten anderen Kantone, Mindestlöhne zu erlassen, obwohl sie wiederholt Lohnunterbietungen feststellen und Verständigungsverfahren häufig scheitern. Zu den Kantonen, die durchschnittlich kontrollieren, viele Verstösse feststellen, aber keine Massnahmen ergreifen, gehören unter anderem Zürich, die beiden Basel, Aarau oder Freiburg.</p><p>Noch schlimmer ist die Situation in Kantonen, die kaum kontrollieren und – gemessen an den auffällig tiefen Verstossquoten – sehr tiefe Massstäbe für Lohndumping anwenden. Dazu gehören unter anderem Zug, Wallis, Bern, Solothurn oder Thurgau, wo Schweizer Arbeitgeber nur alle 158, 150, 60, 56 bzw. 45 Jahre kontrolliert werden.</p><h3 class="heading--h5">FlaM müssen überall umgesetzt werden</h3><p>Der Bericht zeigt: Die flankierenden Massnahmen sind wichtig, eine Schwächung des Lohnschutzes wäre fatal. Zu viele Arbeitgeber respektieren die orts- und branchenüblichen Löhne nicht. Die Kantone sind in der Pflicht mehr zu tun. Die FlaM müssen verbindlich durchgesetzt werden:</p><p>• Dort, wo kaum kontrolliert wird, müssen mehr Kontrollen durchgeführt werden.</p><p>• Es dürfen nicht weiter Dumping-Ansätze zur Definition von Orts- und Branchenüblichkeit herangezogen werden.</p><p>• Bei wiederholtem Lohndumping müssen Mindestlöhne erlassen werden – wie es das Gesetz vorsieht.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_7f25818a14.webp" length="178286" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10660</guid><pubDate>Wed, 04 Jun 2025 11:39:02 +0200</pubDate><title>Frauen übernehmen immer noch die Mehrheit der unbezahlten Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauen-uebernehmen-immer-noch-die-mehrheit-der-unbezahlten-arbeit</link><description>BFS-Daten: Unbezahlte Arbeit 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom BFS veröffentlichten Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zeigen, dass Frauen nach wie vor 60 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit für unbezahlte Arbeitsstunden verwenden. Die Folgen für Frauen: Sie verdienen weniger und setzen sich einem erhöhten Armutsrisiko mit niedrigeren Renten im Alter aus.</p><p>Im Jahr 2024 haben Frauen mehr Wochen-Arbeitsstunden für bezahlte und unbezahlte Arbeit als Männer aufgewendet: 54,3 Stunden für Männer und 57,2 Stunden für Frauen. Allerdings übernehmen Frauen einen deutlich höheren Anteil der unbezahlten Arbeit. Im Durchschnitt verbringen Frauen 61 Prozent ihrer Arbeitszeit mit unbezahlter Arbeit. Der Anteil der unbezahlten Arbeit bei Männern beträgt nur 42 Prozent.</p><h3 class="heading--h5">Negative Folgen für Frauen mit Kindern</h3><p>Besonders ausgeprägt ist diese ungleiche Verteilung bei Paaren, die Kinder unter 7 Jahren haben. In Paarbeziehungen mit mindestens einem Kind unter 7 Jahren verbringen Frauen durchschnittlich 63,1 Stunden mit Haus- und Familienarbeit, während die Väter 39,8 Stunden damit verbringen. Frauen investieren somit mehr als drei Viertel ihrer Arbeitsstunden in unbezahlte Aufgaben, während bei Männern unbezahlte Aufgaben die Hälfte ihrer gesamten wöchentlichen Arbeitszeit ausmachen.</p><p>Die neuesten SAKE-Daten bestätigen damit die Ergebnisse anderer Studien: Mit der Ankunft eines Kindes reduzieren viele Frauen ihre Erwerbstätigkeit, um den grössten Teil der Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Diese Arbeitsteilung belastet nicht nur das Einkommen, sondern auch die Karriereaussichten der Frauen. Die schwierige Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben mit kleinen Kindern – auch als Resultat unzureichender und zu teurer Betreuungsplätze und familienunfreundlicher Arbeitszeiten – führt dazu, dass junge Mütter aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden oder ihre Erwerbsquote deutlich senken.</p><p>Auch wenn die Männer in den letzten Jahren immer mehr unbezahlte Arbeitszeit für Haus und Familie verbracht haben, bleibt die ungleiche Verteilung der Arbeitszeit in den Paaren eine grosse Herausforderung für Frauen. Langfristig hat dies Auswirkungen auf ihr berufliches Fortkommen, verstärkt die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen und bringt Frauen in ein höheres Armutsrisiko mit niedrigen Renten im Ruhestand.</p><h3 class="heading--h5">Eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ist notwendig</h3><p>Die unbezahlte (Care-)Arbeit ist ein wichtiger Pfeiler der Gesellschaft und der Wirtschaft. Der SGB fordert wirksame Massnahmen, um ihre gerechtere Verteilung zwischen den Geschlechtern zu fördern. Zu diesem Zweck fordern wir eine bessere Planbarkeit der Arbeitszeiten und weit im Voraus mitgeteilte Arbeitspläne für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben In Zukunft wird kein Weg daran vorbei führen, die Kinderbetreuung als Service public auszubauen. Der Staat muss sicherstellen, dass landesweit ausreichend Krippenplätze und familienergänzende Betreuungsangebote zur Verfügung stehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/1/csm_Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase_412aaa4754.webp" length="72550" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10657</guid><pubDate>Tue, 03 Jun 2025 10:46:11 +0200</pubDate><title>Kein Freipass für Scheinselbständigkeit – Nationalrat stellt sich hinter Arbeitnehmerschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-freipass-fuer-scheinselbstaendigkeit-nationalrat-stellt-sich-hinter-arbeitnehmerschutz</link><description>Uberisierung des Arbeitmarkts gestoppt – jetzt braucht es bessere Schutzmassnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute Stellung bezogen: Die parlamentarische Initiative zur Aushöhlung des Sozialversicherungsrechts ist gescheitert. Damit bleibt der Schutz der Arbeitnehmenden bestehen – auch gegen die zunehmende Gefahr der Scheinselbständigkeit. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Er fordert weitere Massnahmen, um den Schutz der Arbeitnehmenden zu stärken und ihre Rechte konsequent durchzusetzen.</p><p>Die heute vom Nationalrat versenkte parlamentarische Initiative hätte es ermöglicht, Erwerbstätige allein aufgrund von Vertragsformulierungen als selbstständig zu deklarieren – auch wenn sie faktisch lohnabhängig arbeiten. Damit wäre die gesetzliche Grundlage für systematische Scheinselbständigkeit ohne Anspruch auf Sozialversicherungsschutz und geregelte Arbeitsbedingungen geschaffen worden – und damit ein Türöffner für Ausbeutung und Lohndumping. Der abschliessende Entscheid des Nationalrats gegen diesen Vorstoss ist ein Sieg der Vernunft – und vor allem ein Sieg der Arbeitnehmenden.</p><h3 class="heading--h5">Bewährte Rechtssicherheit statt Aushöhlung durch Vertragstricks</h3><p>Der SGB hatte sich von Anfang an vehement gegen die Vorlage gestellt – in einer breiten Allianz mit weiteren Gewerkschaften, Arbeitgeberbänden, Kantonen, Vollzugsorganen und dem Bundesrat. Denn die bestehende Praxis zur Unterscheidung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbsarbeit hat sich bewährt. Sie schützt Arbeitnehmende, indem sie auf objektive Kriterien wie Weisungsgebundenheit, wirtschaftliche Abhängigkeit und Eingliederung in eine Arbeitsorganisation abstellt – statt auf formale Vertragsbezeichnungen. Die nun abgelehnte Initiative hätte diese Grundsätze untergraben und es Arbeitgebern ermöglicht, sich aus ihrer sozialen Verantwortung zu stehlen – zulasten der Beschäftigten und der öffentlichen Hand.</p><h3 class="heading--h5">Jetzt erst recht: Arbeitsschutz konsequent durchsetzen und ausbauen</h3><p>Der Entscheid des Nationalrats ist ein wichtiger Etappensieg – aber er reicht nicht aus. Gerade in der Plattformökonomie, im prekären Dienstleistungsbereich und bei arbeitsteiligen Subunternehmerketten nimmt die Scheinselbständigkeit weiter zu. Wer arbeitet, verdient Schutz – unabhängig vom Geschäftsmodell seines Arbeitgebers. Der SGB wird sich deshalb für eine Stärkung des Arbeitnehmerschutzes einsetzen und fordert gezielte gesetzliche Weiterentwicklungen:</p><p>• <strong>Arbeitnehmendenvermutung bei Plattformbeschäftigten:</strong> Wer lohnabhängig arbeitet, soll nicht beweisen müssen, dass ein Arbeitsverhältnis besteht – vielmehr soll das Unternehmen die angebliche Selbständigkeit nachweisen müssen.<br>• <strong>Kollektiver Feststellungsverfügungsanspruch:</strong> Gewerkschaften sollten in der Lage sein, für ganze Gruppen verbindlich klären zu lassen, ob es sich um Arbeitsverhältnisse handelt – analog zur Praxis im Migrationsrecht.<br>• <strong>Subunternehmerhaftung:</strong> Grosse Auftraggeber müssen Verantwortung für die Einhaltung von Sozial- und Arbeitsrechten entlang der ganzen Subunternehmerkette übernehmen – wie es das Entsenderecht teilweise bereits vorsieht.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/7/csm_Lieferdienst_Bringdienst_Maske_iSt-ArtMarie_538237698a.webp" length="103210" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10651</guid><pubDate>Wed, 28 May 2025 10:53:00 +0200</pubDate><title>Ladenöffnungszeiten: Volksentscheide müssen Wirkung zeigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ladenoeffnungszeiten-volksentscheide-muessen-wirkung-zeigen</link><description>Der SGB wehrt sich gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum vierten Mal hat die St. Galler Stimmbevölkerung am 18. Mai längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt. Auch in anderen Kantonen ist diese Zwängerei an der Urne mehrfach gescheitert. Trotzdem will das nationale Parlament die Tür für mehr Sonntagsarbeit öffnen: Statt vier sollen die Kantone künftig bis zu zwölf verkaufsoffene Sonntage erlauben können. Besonders für Arbeitnehmende mit Familie wäre das ein Problem. Der SGB stellt sich entschieden gegen die weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.</p><p>Schon heute dürfen die Läden im Kanton St. Gallen von 6 Uhr bis 19 Uhr geöffnet sein. Dennoch beschloss die arbeitgebernahe Mehrheit im Kantonsrat eine massive Ausweitung: Öffnungszeiten von 5 Uhr bis 22 Uhr, auch am Samstag, wären möglich gewesen. Doch fast zwei Drittel der Stimmberechtigten sagten Nein. Damit hat das Stimmvolk in St. Gallen längere Ladenöffnungszeiten bereits zum vierten Mal verworfen.</p><p>Das Verkaufspersonal kann vorerst aufatmen: Es leidet schon heute unter langen Arbeitstagen, ständiger Flexibilität, Unterbesetzung – und nicht zuletzt unter tiefen Löhnen. Längere Öffnungszeiten hätten zudem auch andere Branchen getroffen – etwa die Reinigung, die Sicherheit und die Logistik. Das klare Abstimmungsergebnis ist daher ein wichtiges Signal für viele Arbeitnehmende.</p><p>Doch die nächste Belastung droht bereits: Das nationale Parlament plant aktuell die Umsetzung einer Standesinitiative aus dem Kanton Zürich. Neu sollen bis zu zwölf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich werden. Das ist vor allem für Angestellte mit Familie problematisch. Unter der Woche sehen sie ihre Kinder wegen der langen Arbeitstage kaum. Der Sonntag ist nicht selten der einzige Tag, an dem gemeinsame Zeit möglich ist.</p><p>Der SGB wehrt sich gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit, weil sie der Gesundheit schadet. Arbeitsmediziner:innen warnen: Weniger Ruhezeit erhöht das Risiko für Burn-out und Depressionen. Zudem leiden Familien, wenn der gemeinsame Sonntag wegfällt. Und auch der gesellschaftliche Zusammenhalt wird geschwächt: Der Sonntag gehört der Erholung, der Kultur, der Freizeit – nicht der Arbeit.</p><p>Die Stimmberechtigten haben ihren Willen klar zum Ausdruck gebracht: Drei Viertel aller Abstimmungen über längere Ladenöffnungszeiten wurden in den letzten Jahren abgelehnt. Viele Kantone verzichten sogar auf die heute erlaubten vier bewilligungsfreien Sonntage. Warum also noch mehr Druck und Belastung? Es braucht keine weiteren Liberalisierungen. Es braucht Respekt vor den Volksentscheiden und vor den Menschen, die hinter der Ladentheke stehen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.webp" length="318272" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10650</guid><pubDate>Tue, 27 May 2025 18:22:22 +0200</pubDate><title>Fünf Wochen Ferien – ein Minimum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuenf-wochen-ferien-ein-minimum</link><description>Gastbeitrag von alt SGB-Präsident Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist immer interessant, Menschen zuzuhören, wenn sie über ihre Arbeit sprechen. In letzter Zeit begegne ich zunehmend Leuten, die es<br>stört, dass sie noch immer nur vier Wochen Ferien im Jahr haben. Während es beim Lohn vorwärtsgegangen ist – wenn auch vielfach nur ungenügend –, hat sich bei ihren Ferien seit Jahrzehnten nichts bewegt.</p><p>Das spiegelt, so wie ich es wahrnehme, ein grösseres Unbehagen. Viele, die in Ostschweizer Betrieben arbeiten, identifizieren sich mit ihrer Arbeit. Ebenso verbreitet ist aber die Feststellung, dass der Stress bei der Arbeit gestiegen ist. Die Anforderungen sind hoch. Vier Wochen Ferien sind rasch aufgebraucht. Erst recht bei Familien mit Kindern. Die Flucht in die Teilzeitarbeit ist für die meisten keine Lösung. Dass es dereinst mit der Pensionierung besser wird, ist ein schwacher Trost. Schaut man auf die Realität in der Arbeitswelt,<br>so fallen allerdings grosse Unterschiede auf. Sobald es in einer Branche Gesamtarbeitsverträge gibt, sind die Verhältnisse besser. Das heisst: Die Ferienansprüche sind höher. Regelmässig sind fünf Wochen Ferien das Minimum. Für Ältere liegt der Anspruch oft bei sechs Wochen. Und es gibt viele Zwischenstufen.</p><p>Gesamtarbeitsverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Sie regeln die Arbeitsbedingungen in vielen gewerblichen und industriellen Branchen, aber auch bei manchen Dienstleistungen. Dass der Ferienanspruch auf dem Bau und im Gastgewerbe, aber auch in Branchen wie der Gebäudetechnik mindestens fünf Wochen beträgt, ist ausschliesslich den in diesen Branchen geltenden Gesamtarbeitsverträgen zu verdanken. Gäbe es sie nicht, hätten die meisten nur vier Wochen Ferien. Wie ohne Gesamtarbeitsvertrag auch ihre übrigen Arbeitsbedingungen schlechter wären. Ohne Gesamtarbeitsvertrag gilt nur das Gesetz. Das &nbsp;esetz regelt das Minimum. Und dieses Minimum liegt beim Ferienanspruch seit über vierzig Jahren bei vier Wochen. In diesen vierzig Jahren ist die schweizerische Wirtschaftsleistung enorm gewachsen. Auch die Löhne und die Sozialversicherungsleistungen sind gestiegen. Stehen geblieben ist hingegen der Ferienanspruch.&nbsp;</p><p>Blickt man zurück, so sind Ferien für alle – genauso wie die Schaffung der AHV – eine Errungenschaft der Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach schwierigen Krisen- und Kriegsjahren ging es damals endlich vorwärts. Aber automatisch kamen die Fortschritte nicht. Sie mussten erkämpft werden. Auf dem Bau waren die Baumeister der Ansicht, Bauarbeiter bräuchten keine Ferien, weil sie bei der Arbeit immer an der frischen Luft seien. Ein grosser Streik war nötig, bis der Anspruch auf bezahlte Ferien erstmals landesweit anerkannt wurde.&nbsp;</p><p>Heute ist beim gesetzlichen Ferienanspruch wieder ein Schritt nach vorne fällig. Aus wirtschaftlichen Gründen, aber vor allem, weil das einem verbreiteten Bedürfnis entspricht. Eine Initiative für mindestens sechs Wochen Ferien scheiterte vor über einem Jahrzehnt in einer&nbsp;<br>Volksabstimmung. Der Sprung von vier auf sechs Wochen war für eine Mehrheit offenbar zu gross.&nbsp;</p><p>Heute, so meine ich, wäre ein Minimum von fünf Wochen genauso mehrheitsfähig wie die 13. AHV-Rente. Fünf Wochen Ferien im Jahr sind nicht mehr als Anstand.<br>&nbsp;</p><p class="text-right"><sup>Dieser Beitrag ist zunächst im St. Galler Tagblatt erschienen.</sup></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/3/csm_Rechsteiner_Paul_farbig_2015_13dfa15875.webp" length="144614" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10648</guid><pubDate>Tue, 27 May 2025 09:30:00 +0200</pubDate><title>SGB wehrt sich gegen Angriff auf tiefste Löhne und Demokratie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-wehrt-sich-gegen-angriff-auf-tiefste-loehne-und-demokratie-ettlin-mindestlohn</link><description>Parlament will erstmals Löhne per Gesetz senken (Motion Ettlin)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Umsetzung der Motion Ettlin (24.096) will das Parlament zum ersten Mal in der Geschichte per Gesetz Löhne senken – auf Kosten von tausenden Arbeitnehmenden in Tieflohnbranchen. Die Vorlage hebelt nicht nur direktdemokratisch beschlossene kantonale Mindestlöhne aus, sondern schwächt auch den Lohnschutz im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit mit der EU. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wird dieses Lohnsenkungsgesetz mit allen Mitteln bekämpfen, sollte es vom Parlament angenommen werden.</p><h3 class="heading--h5">Ein Frontalangriff auf tiefe Einkommen – gegen den Volkswillen</h3><p>In Genf und Neuenburg haben die Stimmberechtigten per Volksentscheid Mindestlöhne eingeführt. Diese haben ihre Wirkung entfaltet: Tausende Berufstätige, insbesondere Frauen, erhalten höhere Löhne – ohne Anstieg der Arbeitslosigkeit. Auch in Zürich, Winterthur und Luzern wurden Mindestlöhne beschlossen. Die Forschung zeigt klar: Mindestlöhne schützen vor Armut, stärken die Kaufkraft und gefährden keine Arbeitsplätze.</p><p>Doch diese Erfolge sind jetzt bedroht. Künftig sollen Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit tieferen Löhnen kantonale Mindestlöhne unterlaufen dürfen. «Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz spielt das Parlament unter der Regie der Arbeitgeber mit dem Gedanken, Löhne von tausenden Angestellten in der Schweiz per Bundesgesetz zu senken und den Lohnschutz zu verschlechtern», erklärt Daniel Lampart, Chefökonom beim SGB.&nbsp;</p><p>Das bedeutet Lohnsenkungen trotz Volksentscheid – etwa für Angestellte im Gastgewerbe, im Detailhandel oder in Coiffeursalons. Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB und Präsidentin Unia, führt aus: «In Genf verliert eine gelernte Coiffeuse mit drei oder mehr Jahren Berufserfahrung bis zu 250 Franken im Monat. Eine angelernte Mitarbeiterin in der Textilreinigung verliert sogar über 350 Franken. Und im Gastgewerbe verliert eine Mitarbeiterin mit einem eidgenössischen Berufsattest über 200 Franken. Das ist eine Frechheit!» &nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Angriff auf direkte Demokratie und Lohnschutz</h3><p>Der SGB verurteilt diesen Angriff auf die direkte Demokratie: Volksentscheide würden im Nachhinein ausgehebelt – ein gefährlicher Präzedenzfall. Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB, stellt fest: «Föderalismus heisst: Entscheidungen auf der Ebene zu belassen, die den Bürger:innen am nächsten ist. Bei diesem Gesetz würden aber unsere Verfassung und ihre Grundsätze mit Füssen getreten – um Löhne von Coiffeusen oder Angestellten in der Gastronomie zu senken.»</p><p>Europapolitisch ist die Vorlage ebenso brisant: Kantonale Mindestlöhne sind ein wichtiges Instrument, um Lohndumping im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU zu verhindern. Fällt dieses Instrument weg, verliert die Schweiz eine wirksame Schutzmassnahme.</p><h3 class="heading--h5">Verheerende Folgen für Betroffene</h3><p>Gegner:innen eines nationalen Mindestlohns argumentierten 2014, man könne in Zürich nicht denselben Mindestlohn wie im Tessin zahlen. Genau deshalb haben Kantone eigene Lösungen geschaffen – abgestimmt auf die lokalen Lebenshaltungskosten. Diese kantonalen Mindestlöhne funktionieren problemlos. Ihre Abschaffung wäre ein Frontalangriff auf bewährte föderalistische Modelle. Für Matteo Antonini, Präsident syndicom, ist klar: «Mit dieser Gesetzesänderung würde dem Stimmvolk in den Kantonen die Möglichkeit weggenommen, Mindestlöhne zu beschliessen, die den lokalen Gegebenheiten entsprechen. Dieser Präzendenzfall muss verhindert werden».</p><p>Wenn das Parlament diesen Kurs fortsetzt, verlieren tausende Berufstätige mit Mindestlohn ein existenzsicherndes Einkommen. Viele wären auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe angewiesen – die Allgemeinheit zahlt, während Arbeitgeber weniger Lohn entrichten und höhere Gewinne erzielen.</p><p>Der SGB wird dieses unsoziale und undemokratische Vorhaben mit aller Kraft bekämpfen. Wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können.&nbsp;<br>&nbsp;</p><p><span style="font-family:&quot;NimbusSanNovMed&quot;,serif;font-size:11.0pt;"></span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/9/csm_coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages_4d272de241.webp" length="132158" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10652</guid><pubDate>Tue, 27 May 2025 09:29:00 +0200</pubDate><title>Arbeitende Menschen haben diese Verachtung nicht verdient</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitende-menschen-haben-diese-verachtung-nicht-verdient-mindestlohn</link><description>Redebeitrag von SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard an der Medienkonferenz zum Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/c/csm_Pierre-Yves_Maillard_c-yoshikokusano-pour-luss_9a7da9e683.webp" length="63532" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10646</guid><pubDate>Fri, 23 May 2025 17:38:17 +0200</pubDate><title>Kahlschlag bei den Witwenrenten statt Gleichstellung und Respekt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kahlschlag-bei-den-witwenrenten-statt-gleichstellung-und-respekt</link><description>Nationalratskommission verweigert Modernisierung und beschliesst drastsche Rentensenkungen in der AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sozialkommission des Nationalrats hat in einer ersten Lesung problematische Rentenkürzungen bei den Witwen beschlossen. Statt die Hinterlassenenrenten der AHV an die gewandelten gesellschaftlichen Entwicklungen und Familienstrukturen anzupassen, setzt die Mehrheit der Kommission auf harte Abbaumassnahmen: Sie verweigert unverheirateten Eltern weiterhin einen minimalen Schutz bei Verwitwung. Selbst laufende Renten sollen nicht geschützt werden, obwohl sich an ihrer Situation nichts verändert hat. Diese Streichung bzw. Kürzung laufender Renten ist für den SGB inakzeptabel. Sie bedeutet für die betroffenen Frauen grosse (Rechts-)Unsicherheiten und löst Existenzängste aus. Die Streichung laufender Renten widerspricht auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die RichterInnen hatten darin explizit festgehalten, dass die Schweiz das Urteil nicht zum Anlass nehmen darf, die Renten betroffener Frauen zu kürzen oder zu streichen.</p><p>Leidtragende der heutigen Beschlüsse sind einmal mehr hauptsächlich Frauen, welche die Hauptverantwortung für die Erziehung und Betreuung von Kindern und Angehörigen übernehmen. Diese Beschlüsse sind respektlos. Der SGB wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sie korrigiert werden. Denn auch in der heutigen Zeit brauchen jene hinterlassene Elternteile mit Kindern im Fall der Verwitwung einen besonderen sozialversicherungsrechtlichen Schutz. Der SGB bleibt überzeugt, dass die Hinterlassenenleistung sowohl geschlechts- als auch zivilstandsunabhängig ausgestaltet werden soll und es grosszügigere Massnahmen braucht für ältere, armutsgefährdete Hinterbliebene.</p><p>Der SGB setzt sich mit Nachdruck für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein – auch bei den Hinterlassenenrenten. Dabei bleibt unbestritten: die Ausgestaltung von Hinterlassenenleistungen ist gerade für die Frauen entscheidend. Der Anteil von Frauen bei den Verwitwungen liegt seit 50 Jahren konstant bei 70 Prozent. Eine Sparmassnahme kann und darf nicht als gleichstellungspolitischer Fortschritt verkauft werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.webp" length="99612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10642</guid><pubDate>Wed, 21 May 2025 11:30:07 +0200</pubDate><title>Umsetzung der Pflegeinitiative: Botschaft des Bundesrats ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umsetzung-der-pflegeinitiative-botschaft-des-bundesrats-ungenuegend</link><description>Gemeinsame Medienmitteilung von SBK, VPOD, Unia, SCIV, Syna, SGB und Travail.Suisse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit der überdeutlichen Annahme der Pflegeinitiative sind schon fast dreieinhalb Jahre vergangen. Nun präsentiert der Bundesrat endlich seine Umsetzungsbotschaft. Die Verbände und Gewerkschaften des Gesundheitspersonals begrüssen zwar die damit angestrebten Ziele. Doch soll die konkrete Umsetzung komplett in den Händen des Bundesrats bleiben, der dafür keinen einzigen zusätzlichen Franken vorsieht! Fazit: Ungenügend.</p><p>Seit Jahren arbeitet das Pflegepersonal in den Heimen, in den Spitälern und in der Spitex am Anschlag. Das Personal ist chronisch überlastet und wird schlecht behandelt. Ruhezeiten werden andauernd gebrochen, Dienstpläne werden laufend verändert und die Löhne sind weiterhin zu tief. Viele Angestellte verlassen den Beruf deshalb weiterhin nach wenigen Jahren. Doch geschehen sollte genau das Gegenteil! Denn für die kommenden Jahre besteht bekanntlich ein zusätzlicher Bedarf an weiteren zehntausenden Pflegekräften. Deshalb das wuchtige Ja der Bevölkerung zur Pflegeinitiative, und deshalb die Dringlichkeit, diese Initiative möglichst schnell und möglichst umfassend umzusetzen.</p><p>Doch geschehen ist bis jetzt das Gegenteil: Die «1. Etappe» der Umsetzung ist ein Minipaket, das zudem – je nach Kanton – in guten Fällen nur harzig anläuft und in schlechten Fällen durch die Kantone selbst völlig ausgehöhlt wird. Umso wichtiger bleibt die «2. Etappe», nämlich die konkrete Verbesserung der Situation durch das neue «Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP)». Zu diesem Gesetz hat der Bundesrat nun endlich seine Botschaft präsentiert. Diese kommt leider nicht nur zu spät, sie ist auch unzureichend und in gewissen Punkten sogar kontraproduktiv.</p><p>Zwar begrüssen die Verbände und Gewerkschaften des Gesundheitspersonals selbstredend das Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den vorgesehenen konkreten Bereichen wie etwa die Reduktion der Höchst- und Normalarbeitszeit, den Ausgleich von Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die strikteren Vorgaben bezüglich der Dienstpläne. Für die Umsetzung dieser Ziele ist die Botschaft allerdings sehr problematisch. Denn erstens sollen die neuen Vorgaben fast in ihrer Gesamtheit auf dem Verordnungsweg, das heisst in Kompetenz des Bundesrates und nicht des Parlaments, in Kraft gesetzt werden (oder auch nicht). Und zweitens – noch gravierender – sind dafür keinerlei zusätzliche finanzielle Mittel vorgesehen. Selbstverständlich ist aber klar: Ohne mehr Mehl kein grösserer Kuchen. Für das bestehende Pflegepersonal wäre eine «kostenneutrale» Umsetzung des BGAP wohl sogar stark kontraproduktiv. Statt zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen käme es zu einer weiteren Verdichtung der Arbeit und zu noch mehr Stress.</p><p>Das neue BGAP könnte zudem auch deshalb sogar zu einer Verschlechterung der Personaldotation in den Betrieben und Organisationen der Kranken- und Langzeitpflege führen, weil der Bundesrat genau in diesem Bereich komplett auf jedwede Bestimmung verzichten will. Dies, obwohl die Einführung von minimalen Vorgaben für die personelle Ausstattung eine der zentralen Forderungen der Pflegeinitiative war.</p><p>Während der Bundesrat in den genannten Bereichen auf Verbesserungen verzichtet, plant er im Bereich der «Normenhierarchie» sogar bewusst eine Verschlechterung. Denn mit der nun verabschiedeten Version des BGAP wäre es künftig sogar möglich, mit Gesamtarbeitsverträgen von den verbesserten Vorgaben des neuen Bundesgesetzes gegen unten abzuweichen. Dieser Mechanismus ist für das Pflegepersonal ein Hohn: Es wäre es ein absurdes Vorgehen, im Rahmen eines neuen Gesetzes, einen Mechanismus dafür zu schaffen, die mit diesem Gesetz bewusst angestrebten Verbesserungen gleich wieder rückgängig machen zu können.</p><p>Es liegt nun am Parlament, die Zeichen der Zeit zu erkennen und verantwortungsbewusst an einer Verbesserung des BGAP zu arbeiten. Insbesondere muss der Boden für eine langfristige, zuverlässig ausgestaltete zusätzliche Finanzierung für den Erhalt der Pflegequalität gelegt werden. Ansonsten sind sämtliche Debatten für die Galerie und die Nichtachtung des Verfassungsartikels 117b (Pflegeinitiative) würde weiter andauern.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.webp" length="77338" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10640</guid><pubDate>Mon, 19 May 2025 13:28:30 +0200</pubDate><title>Jetzt mitreden: Die Berufsbildung attraktiver machen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/jetzt-mitreden-die-berufsbildung-attraktiver-machen</link><description>Konsultation zur Attraktivität der Berufsbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Berufsbildung steht unter Druck: Immer weniger Jugendliche interessieren sich für eine Berufslehre. Bis am 16. Juni 2025 können sich Interessierte beim Bund mit Kritik und Vorschlägen zur Schweizer Berufsbildung einbringen. Der SGB ruft zur breiten Beteiligung auf.</p><p>Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im Auftrag von Bundesrat Guy Parmelin eine breite Konsultation zur Attraktivität der Berufsbildung lanciert. Ziel ist es bis Herbst 2025 eine Standortbestimmung mit konkretem Handlungsbedarf zu erarbeiten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst dieses Vorgehen ausdrücklich und beteiligt sich mit einer eigenen Stellungnahme. Als Mitglied der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK) ruft der SGB alle Gewerkschaften, Arbeitnehmerverbände, Personalkommissionen, aber auch Lernende, Berufs- und Praxisbildner:innen, Berufsfachschullehrpersonen, Jugendarbeiter:innen und Eltern dazu auf, ebenfalls eine Stellungnahme einzureichen. &nbsp;Es ist an der Zeit, auf die Anliegen der Berufslernenden aufmerksam zu machen und sich kritisch-konstruktiv für verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen einzusetzen.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5">Warum mitmachen?</h3><p>Viele Jugendliche in einer Berufslehre berichten, dass es ihnen schlecht geht und sie unter psychischen Problemen leiden. Als häufigsten Grund dafür geben sie Belastungen im Lehrbetrieb an. Viele fühlen sich mit ihren Problemen in der Berufslehre nicht abgeholt. Sie getrauen sich nicht, ihre Probleme offen anzusprechen, weder bei den Berufsbildner:innen im Lehrbetrieb, noch bei den Lehrpersonen in der Berufsfachschule. Als Sorgen geben sie an, dass im Lehrbetrieb kein Verständnis für Fehler herrsche und sie unter langen Arbeitszeiten und wenig Ferien leiden. Während ihre Altersgenossen an Mittelschulen 13 Wochen Ferien geniessen, müssen Berufslernende mit lediglich fünf Wochen auskommen – trotz eines hohen Wochenpensums und der Dreifachbelastung von Arbeit im Betrieb, Schule und Lernen zuhause. Es darf daher nicht überraschen, dass der Anteil der dualen Berufsbildung gegenüber allgemeinbildenden Mittelschulen abnimmt. Zudem bleiben die Zahl der Lehrvertragsauflösungen und die Durchfallquoten bei Schlussprüfungen hoch.</p><p>Im Konsultationsdokument wird nur ein Teil dieser Probleme offen benannt. Darum braucht es jetzt deutliche Rückmeldungen aus Sicht der Arbeitnehmenden. Diese tauschen sich zu den genannten Problemfeldern am Dialogforum OdA Arbeitnehmende vom 21. Mai aus und der SGB wird basierend auf den Rückmeldungen eine Musterstellungnahme verfassen.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5">Stellungnahme einreichen – so geht's:</h3><p>Das SBFI stellt im Rahmen der Konsultation ein Konsultationsformular zur Verfügung. Stellungnahmen können bis am 16. Juni 2025 eingereicht werden – entweder online via Microsoft Forms oder per Word-Formular.&nbsp;</p><p><a href="http://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/bwb/bb-steuerung/projekte-und-initiativen/attraktivitaet-der-berufsbildung.html#915215539" target="_blank" class="button" title="Konsultation Berufsbildung" rel="noreferrer">Alle Informationen und Unterlagen sind hier zu finden.</a></p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><br>Unsere Haltung</h3><p>Der SGB wird sich in seiner Stellungnahme für bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen einsetzen. Konkret heisst das etwa eine Erhöhung der betrieblichen Ausbildungsqualität, flächendeckende, professionelle Schulsozialarbeit an Berufsfachschulen, bessere Betreuung, Begleitung und Unterstützung, mehr Kontrollen durch die kantonale Lehraufsicht, ein verbesserter Gesundheits-/Jugendarbeitsschutz und mehr Ferien. Die Stimme der Lernenden und der Arbeitnehmenden muss bei der Weiterentwicklung der Berufsbildung miteinbezogen und gehört werden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_jungeFrauInWerkstatt_aerogondo-iStock_39047413ba.webp" length="139750" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10637</guid><pubDate>Thu, 15 May 2025 12:08:15 +0200</pubDate><title>Bundesrat erkennt deutliches Nein zum höheren Rentenalter an – prüft aber Angriff auf die AHV-Renten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv2030-bundesrat-erkennt-nein-zum-hoeheren-rentenalter-an-prueft-aber-angriff-auf-die-ahv-renten</link><description>AHV 2030</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV bleibt für die grosse Mehrheit der Bevölkerung die entscheidende Altersvorsorge. Dank der 13. AHV-Rente werden die Renten zum ersten Mal seit Jahrzehnten verbessert. Allerdings haben nach wie vor viele eine AHV-Rente unter 2'000 Franken pro Monat. Und im aktuellen Umfeld mit tiefen oder sogar drohenden Negativzinsen bleiben die PK-Renten unter Druck. Ein immer grösseres Problem sind zudem die AHV-Beitragslücken. Vielen fehlen aufgrund dieser Lücken heute lebenslänglich 200 Franken AHV-Rente pro Monat – und das, bis ans Lebensende.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage sind die vom Bundesrat beschlossenen Prüfaufträge für die nächste AHV-Reform ungenügend. Zwar verzichtet der Bundesrat darauf, für die nächste AHV-Reform eine generelle Rentenaltererhöhung zu prüfen. Damit anerkennt und respektiert er den klaren Willen der Stimmbevölkerung, die sich im letzten Jahr mit wuchtigen 75 Prozent gegen eine Erhöhung des Rentenalters ausgesprochen hat. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ist dieser Beschluss entscheidend. Umso enttäuschender ist die Tatsache, dass der Bundesrat trotzdem einseitig auf Massnahmen setzt, um längeres Arbeiten vorzubereiten. Antworten auf die konkreten Probleme der Arbeitnehmenden und RentnerInnen fehlen: der Bundesrat verzichtet auf Rentenerhöhungen für Personen mit tiefen Einkommen. Obwohl sich die Arbeitgeber und alle bürgerlichen Parteien noch vor einem Jahr dafür ausgesprochen hatten. Stattdessen prüft der Bundesrat sogar, den Teuerungsausgleich in der AHV aussetzen und damit die Kaufkraft der RentnerInnen mit tiefen AHV-Renten noch zusätzlich schwächen. Der SGB wird sich vehement gegen diesen Angriff auf die AHV einsetzen.</p><p>Der SGB ist überzeugt: Nur wenn der Fokus über die pure Finanzierungsfrage hinaus geöffnet wird, ist eine zukunftsweisende AHV-Revision erreichbar. Die Arbeitnehmenden brauchen Antworten auf zu tiefe AHV-Renten trotz lebenslangem Arbeiten. Sie brauchen Massnahmen, um AHV-Beitragslücken vorzubeugen und zu schliessen. Und sie brauchen eine solide finanzierte AHV, bei der DividendenbezügerInnen nicht entlastet werden während die RentnerInnen unter schwindenden Renteneinkommen leiden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena_c2494437ca.webp" length="148732" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10633</guid><pubDate>Wed, 14 May 2025 16:13:01 +0200</pubDate><title>Stabile, funktionierende Stromversorgung gefährdet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/stabile-funktionierende-stromversorgung-gefaehrdet</link><description>Entscheide des Bundesrates zu den Abkommen mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die gute und geregelte Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU ist angesichts der undemokratischen Grossmachtpolitik der Regierenden im Westen wie im Osten noch wichtiger. Der SGB befürwortet ein Abkommen mit der EU, wenn der Lohnschutz und der Service public gesichert sind. Die vom Bundesrat im März beschlossenen Massnahmen sichern den Lohnschutz ab. Beim Strom hingegen wird der Service public durch das Stromabkommen gefährdet. Der SGB lehnt dieses spezifische Abkommen daher ab. Die heute vom Bundesrat vorgestellte «Schutzklausel» ist im Grunde ein Irrweg. Bundesrat und Parlament könnten, wenn sie wollten, die Arbeitslosigkeit schon heute wirksam bekämpfen, mit Massnahmen, die dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) entsprechen. Der Umweg über das Schiedsgericht bringt nichts, sondern kostet nur wertvolle Zeit.</p><h4>Stabile, nicht gewinnorientierte Stromversorgung gefährdet</h4><p>Die wichtige Anbindung an das europäische Hochspannungsnetz ist bereits durch Verträge gewährleistet. Ein zusätzliches Abkommen ist für die Versorgung in der Schweiz und in den Nachbarländern nicht zwingend. Zumal beide Seiten eine enge Kooperation im Hochspannungsnetz brauchen. Mit dem Abkommen muss die Schweiz die Stromversorgung liberalisieren. Das ist eine Gefahr für die Preisstabilität, die Versorgungssicherheit und den ökologischen Umbau.</p><p>Heute werden die Schweizer Haushalte und KMU in der Grundversorgung mit Strom zu fairen und stabilen Preisen versorgt. Mittelfristig spüren sie zwar auch Strompreisschwankungen, aber sie dürfen per Gesetz nicht abgezockt werden. Vor allem muss &nbsp;der hier produzierte Strom zu Produktionskosten abgegeben werden und darf sich nicht an Marktpreisen orientieren, die sehr viel höher sein können. Dafür verantwortlich, dass das so funktioniert, sind die integrierten Energieversorger und Stadtwerke. Damit diese planen und optimieren können, müssen sie Verteilung, Produktion, Nachfrage und Angebot aus einem Guss zusammenbringen können.</p><p>Mit dem Stromabkommen würde die integrierte Grundversorgung über die Marktöffnung de facto abgeschafft. Anstelle der kostenbasierten Preise der öffentlichen, nicht gewinnorientierten Versorger würden Marktpreise eingeführt. Die grössten integrierten Versorger müssten gemäss EU-Recht aufgespalten werden. Die mit dem Stromgesetz ebenfalls verschärften Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien im Inland wären diskriminierend" und müssten aufgehoben werden. Was das Abkommen zudem für die zentrale Schweizer Wasserkraft und die anstehenden Neuvergaben der Konzessionen bedeutet, ist im Konkreten noch unklar; eine Analyse der Vertragstexte wird dies zeigen müssen.</p><h4>«Schutzklausel» bringt nichts, Arbeitslosigkeit können Bundesrat und Parlament schon heute bekämpfen</h4><p>Bundesrat und Parlament können Arbeitslosigkeit und andere soziale Probleme schon heute mit wirksamen, FZA-konformen Massnahmen bekämpfen, wenn sie wollen. Der in der Schutzklausel vorgesehene Umweg über das Schiedsgericht wird nichts bringen, aber wertvolle Zeit kosten. Der SGB begrüsst deshalb, dass der Bundesrat heute entschieden hat, vor der Anrufung der Schutzklausel innenpolitische, FZA-konforme Massnahmen (Konjunkturpakete, bessere Vermittlung und Ausbildung von Arbeitslosen usw.) zu prüfen.</p><p>Mit der Schutzklausel orientiert sich der Bund am früheren Kontingentssystem, das er im Jahr 2002 beerdigt hat, weil es nicht funktionierte und viele Probleme mit sich brachte. Es galt als bürokratisch, innovationshemmend und es förderte prekäre Arbeit. Die Einwanderung in die Schweiz folgt vor allem der Konjunktur. Wenn die Wirtschaft wächst und die Arbeitslosigkeit tief ist, rekrutieren die Arbeitgeber vermehrt Personal aus dem Ausland. In Rezessionen geht die Einwanderung zurück. Damit die Schweiz die Schutzklausel anrufen kann, muss das Land ernsthafte wirtschaftliche oder soziale Probleme haben. Das sind Phasen, in denen die Einwanderung &nbsp;ohnehin konjunkturbedingt zurückgeht.</p><p>Die früheren Erfahrungen mit Kontingenten haben gezeigt, dass die Firmen diesen ausweichen. Wenn die Daueraufenthalte begrenzt sind, stellen sie eher Kurzaufenthalter:innen oder Grenzgänger:innen ein. Oder sie weichen auf Temporärbüros aus, die ausländische Arbeitskräfte für 90 Tage an die Firmen ausleihen. Diese 90-Tage-Aufenthalte brauchen keine Bewilligung, sondern nur eine Meldung. Ob sie überhaupt beschränkt werden können, ist fraglich.</p><p>Bis die Schutzklausel greift, vergeht viel Zeit. Zuerst müsste der Bundesrat dem gemischten Ausschuss einen Antrag stellen. Dieser hat 60 Tage Zeit, dem Antrag zuzustimmen. Man kann davon ausgehen, dass dies meistens nicht der Fall sein wird, weil die EU kein Interesse daran hat. Dann geht der Antrag vor Schiedsgericht, das wieder ein halbes Jahr Zeit hat. Die Hürden vor Schiedsgericht sind relativ hoch. Die Schweiz müsste beweisen, dass sie schwerwiegende Probleme hat. Sollte das Schiedsgericht zustimmen, kann die Schweiz an die Umsetzung gehen. Je nachdem braucht es dazu noch einen referendumsfähigen Bundesbeschluss.</p><p>Das alles ginge viel einfacher: Wenn die Schweiz in einer Rezession eine hohe Arbeitslosigkeit hat, geht die Einwanderung sowieso zurück und ist kein Thema. Dann braucht es Konjunkturprogramme zur Stimulierung des Konsums oder des Baus, damit das Land möglichst schnell aus der Rezession herauskommt. Auch in einer Hochkonjunktur ist es besser, die Wirtschaft direkt abzukühlen. So könnten beispielsweise öffentliche Aufträge aufgeschoben werden, oder die Nationalbank könnte die Zinsen erhöhen. Die Schutzklausel wird hingegen kein Problem lösen, sondern Probleme allenfalls noch verstärken. Nämlich dann, wenn die Schutzklausel ein rasches konjunkturpolitisches Handeln verhindert.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/4/csm_Stromleitung_Hochspannung_SchweizerLandschaft_ist-makasana_0dc8265922.webp" length="179754" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10631</guid><pubDate>Wed, 14 May 2025 15:24:16 +0200</pubDate><title>Gemeinsam für Gleichstellung – kein Schritt zurück</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gemeinsam-fuer-gleichstellung-kein-schritt-zurueck-feministischer-streik-2025</link><description>Aufruf der Gewerkschaften zum 14. Juni 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gleichstellung ist noch lange nicht erreicht: Frauen verdienen im Schnitt pro Monat 1’364 Franken weniger als Männer. Die betriebsinternen Lohnanalysen sind gescheitert, in Berufen und Branchen mit überwiegendem Frauenanteil werden die Arbeitnehmenden weiterhin schlechter bezahlt und jede zweite Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Am <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" rel="noreferrer">14. Juni 2025</a> finden deshalb in der ganzen Schweiz Demonstrationen und Aktionen für mehr Gleichstellung statt. Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat heute beschlossen, zur Teilnahme an den Kundgebungen vom 14. Juni 2025 aufzurufen. Der SGB fordert von Arbeitgebern und Politik Massnahmen, damit eine echte Gleichstellung endlich verwirklicht wird.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Keine Rückschritte – Gleichstellung jetzt!</strong></h3><p>Die Zahlen sind alarmierend: Über die Hälfte der Schweizer Unternehmen führt gesetzlich vorgeschriebene Lohngleichheitsanalysen mangelhaft oder gar nicht durch. Das Konzept bleibt weitgehend wirkungslos und ist gescheitert. Der SGB fordert deshalb einen Kurswechsel und verbindliche Kontrollen, Bussen und gesetzliche Verpflichtungen zur Beseitigung festgestellter Lohnungleichheiten.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Löhne rauf</strong></h3><p>Branchen und Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind oftmals von tiefen Löhnen betroffen. Über die Hälfte der berufstätigen Frauen verdient weniger als 4’200 Franken monatlich. Ein Viertel gar unter 2’500 Franken. Auch mit abgeschlossener Berufslehre bleibt der Lohn vieler Frauen unter 5’000 Franken. Der SGB verlangt deshalb Löhne von mindestens 4’500 Franken – und 5’000 Franken mit Lehre – und eine strukturelle Aufwertung in klassischen Frauenberufen.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Gegen internationale Rückschritte</strong></h3><p>Politische Entwicklungen wie die Executive Orders der Trump-Regierung gefährden Gleichstellungsprogramme in international tätigen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Firmen wie Roche, Novartis und UBS haben bereits auf Druck hin ihre Diversitätsziele gestrichen. Der SGB fordert ein entschiedenes politisches Gegenhalten gegen diese Rückschritte.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Kita-Ausbau als Grundpfeiler der Gleichstellung</strong></h3><p>Mit der anstehenden Kita-Initiative steht ein entscheidender Schritt bevor: Der SGB unterstützt die Initiative, weil sie mit dem Rechtsanspruch auf bezahlbare, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung eine zentrale Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft und zudem bessere Arbeitsbedingungen im Betreuungssektor fordert.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz</strong></h3><p>Gemäss einer Studie des SECO und des EBG haben über die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen sexuelle Belästigung erlebt. Der SGB fordert eine verbindliche Nulltoleranzpolitik und konsequenten Schutz aller Erwerbstätigen vor sexualisierter Gewalt.</p><p>Der SGB ruft zur Teilnahme an den Aktionen vom 14. Juni 2025 auf. Der vollständige Aufruf «Kein zurück – gemeinsam für mehr Gleichstellung» findet sich auf der Seite <a href="https://www.14juni.ch/aufruf" target="_blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch/aufruf</a>. Die schweizweiten Aktionen und Kundgebungen werden auf der Seite <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" rel="noreferrer">14juni.ch</a> erfasst laufend ergänzt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/7/csm_FRESHFOCUS_1293979_593761c8eb.webp" length="129600" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10629</guid><pubDate>Tue, 13 May 2025 15:01:44 +0200</pubDate><title>Finanzielle Stabilität der Pensionskassen – aber die Interessen der Versicherten sind nicht gesichert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzielle-stabilitaet-der-pensionskassen-aber-die-interessen-der-versicherten-sind-nicht-gesichert</link><description>Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) </description><content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Der jährliche Bericht zur finanziellen Lage der Pensionskassen könnte deutlicher nicht sein: Die Pensionskassen sind solide finanziert, die Reserven prall gefüllt. Die jahrelang von der Oberaufsicht zum Hauptproblem deklarierte Umverteilung von Geldern der Aktiven zu den RentnerInnen hat sich relativiert und wird im Bericht nur noch am Rande erwähnt. Doch das Interesse der Arbeitnehmenden an effizienten Pensionskassen und möglichst hohen Renten bleibt kaum gesichert.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Auch die Oberaufsicht weist darauf hin, dass ein Teil der Branche die Vorsorgeeinrichtungen missbraucht, um ihre Gewinne und Eigeninteressen zu maximieren. Die OAK zeigt im Fokusthema auf, dass sich die Arbeitgeber in Sammelstiftungen weiter aus der Finanzierung zurückziehen. Auch das Sanierungsrisiko übernehmen die Arbeitnehmenden zunehmend allein. Das ist inakzeptabel – umso mehr, als die Versicherten im letzten Jahrzehnt bereits die Kosten der tiefen Zinsen übernommen haben.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich dafür einsetzen, dass die Arbeitgeber ihren Anteil finanzieren. Die Aufsicht über die Pensionskassen soll nicht nur die finanzielle Stabilität beurteilen. Sie muss auch prüfen, dass die Pensionskassen effizient funktionieren, keine Gewinnabflüsse zulassen und die Interessen der Versicherten im Fokus haben. Die angekündigten Arbeiten zur Aufsicht über die Pensionskassen sind dafür entscheidend. Gewinnorientierte Versicherer dürfen sich nicht immer mehr bereichern, während die Versicherten das Risiko zunehmend alleine tragen.</span></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.webp" length="85816" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10621</guid><pubDate>Tue, 06 May 2025 14:36:29 +0200</pubDate><title>Ein erster Schritt, aber noch viele Lücken </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-erster-schritt-aber-noch-viele-luecken</link><description>Bundes-Finanzhilfen zur familienergänzenden Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Entscheid des Nationalrats, die Bundesbeiträge an institutionelle Kinderbetreuungsangebote beizubehalten und eine Elternzulage einzuführen. Die vorgesehenen Beträge sind jedoch bei weitem nicht ausreichend, und die Frage der Arbeitsbedingungen in den Betreuungseinrichtungen wurde ignoriert. Die Vorlage muss noch verbessert werden, wenn sie zu deutlichen Fortschritten in den Bereichen Entwicklung, Kostenverteilung und Qualität führen soll.<br>Der Nationalrat ist heute der Empfehlung seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) gefolgt und hat sich für Finanzhilfen des Bundes an die Kantone zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung ausgesprochen, dies auf der Grundlage von Programmvereinbarungen.</p><p>Im Rahmen der Beratungen zum Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative hat der Nationalrat einen Verpflichtungskredit des Bundes von 200 Millionen Franken für eine Dauer von vier Jahren bewilligt. Der SGB begrüsst den Entscheid, einen Verpflichtungskredit des Bundes beizubehalten, entgegen des Nichteintretens des Ständerats im Dezember 2024. Im Rahmen der Vernehmlassung im vergangenen Jahr hatte sich der SGB jedoch für einen Kredit von 750 Millionen Franken für die ersten vier Jahre ausgesprochen, also fast viermal so viel.</p><p>Die Investitionen der Schweiz in die Betreuung und Bildung von Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren machen nur 0,3 Prozent des BIP pro Jahr aus, während die durchschnittlichen Ausgaben der anderen OECD-Länder doppelt so hoch sind. Ein Bundeskredit von 200 Millionen Franken für vier Jahre ist zu gering, um das Angebot und die Qualität der familien- und schulergänzenden Betreuung deutlich zu verbessern.</p><p>Der SGB bedauert auch, dass diese Programmvereinbarungen keine Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in familienergänzenden Betreuungseinrichtungen vorsehen, obwohl schlechte Arbeitsbedingungen für eine ungewöhnlich hohe Fluktuation des Personals in diesen Einrichtungen und für häufigen Berufsabbruch verantwortlich sind.</p><p>Darüber hinaus bedauert die SGB, dass der Nationalrat keine Einigung erzielen konnte, was die Erhöhung der Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern betrifft, die ihre Kinder in familienergänzenden Betreuungsstrukturen unterbringen. Der vorgesehene Betrag von 100 Franken pro Monat und Betreuungstag liegt weit unter den durchschnittlichen Kosten für einen Betreuungsplatz, die zwischen 42 und 128 Franken pro Tag liegen. Bedauerlich ist auch, dass diese Zulage nicht über das 8. Lebensjahr hinaus gezahlt werden kann.<br>Der SGB engagiert sich seit langem für eine öffentliche Finanzierung familienergänzender Kinderbetreuungsangebote, die ermöglicht, ausreichend bezahlbare Betreuungsplätze zu schaffen. Der Mangel an Betreuungsplätzen und deren zu hohe Kosten für Familien zwingen noch immer viel zu viele Frauen dazu, gegen ihren Willen ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder sogar ganz aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, um sich um ihre kleinen Kinder zu kümmern. Wir fordern den Ständerat auf, sich in der Sommersession für Massnahmen auszusprechen, die durch eine höhere Bundesfinanzierung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlich verbessern.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.webp" length="128446" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10596</guid><pubDate>Fri, 02 May 2025 10:22:00 +0200</pubDate><title>Dossier 166: Die Personenfreizügigkeit auf dem Prüfstand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-166-die-personenfreizuegigkeit-auf-dem-pruefstand</link><description>Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitslosigkeit in verschiedenen Migrationssystemen – ein Vergleich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Spätestens seit die SVP ihre neuste Kündigungs-Initiative («Nachhaltigkeits-Initiative») eingereicht hat, ist die Diskussion über die Schweizer Migrationspolitik wieder lanciert. Neu ist, dass sich auch der Economiesuisse-Präsident mit migrationskritischen Äusserungen einmischt. Doch bei all dieser Kritik stellt sich die Frage, was denn die Alternative zum heutigen System mit Personenfreizügigkeit und Flankierenden Massnahmen sein könnte. Ginge es den Arbeitnehmenden mit einem Punkte- oder Kontingentssystem besser? Oder wäre gar eine «Zuwanderungsabgabe» eine Alternative?</p><p>Bereits ein Vergleich der Einwanderungsstatistiken verschiedener Länder zeigt, dass die unterschiedlichen Zulassungssysteme zu keinen wesentlichen Unterschieden bei den Einwanderungszahlen führen. Diese Beobachtung bestätigte, im Rückblick auf die Schweizer Einwanderungsgeschichte, auch der frühere oberste Migrationsbeamte, Staatssekretär Mario Gattiker. Vor der Personenfreizügigkeit wurden «die Kontingente stets der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt angepasst, eine Begrenzung der Zuwanderung gab es nicht» (NZZaS, 14. August 2018).&nbsp;</p><p>Mit den Zulassungssystemen kann und muss jedoch die «Qualität» der Migration gesteuert werden – insbesondere die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und soziale Sicherheit sowie die Qualifikation. Hier schneidet die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit einem wirksamen Lohnschutz besser ab als Kontingents- oder Punktesysteme, wie ein Vergleich zeigt. Das <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/166d__DL_Migrationssysteme.pdf">vorliegende SGB-Dossier</a> vergleich und bewertet die verschiedenen Migrationssysteme und zeigt, weshalb die Personenfreizügigkeit mit flankierenden Massnahmen hervorragend abschneidet.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/7/csm_Bauarbeiter-Stahltraeger_vm-ist_f5f9ffb426.webp" length="82382" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10617</guid><pubDate>Thu, 01 May 2025 12:30:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2025: Demonstrationen, Kundgebungen und Feiern in der ganzen Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2025-demonstrationen-kundgebungen-und-feiern-in-der-ganzen-schweiz</link><description>Internationaler Tag der Arbeiterinnen und Arbeiter</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span class="no-hyphenation">In über 50 Städten und Gemeinden der Schweiz gehen heute – am Tag der Arbeit – zehntausende Menschen auf die Strasse. Unter dem diesjährigen Motto «Solidarität statt Hetze – gemeinsam sind wir stark» setzen Arbeitnehmende ein starkes Zeichen gegen den wachsenden Einfluss rechtsextremer und neoliberaler Kräfte, die weltweit – und auch in der Schweiz – die sozialen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte angreifen.</span></p><p>Eine Gegenrevolution des Grosskapitals bedroht Gleichstellung, Arbeitsrechte und den Sozialstaat. Mit gezielter Hetze gegen Migrant:innen und Minderheiten wird von der wachsenden sozialen Ungleichheit abgelenkt. Die Besitzenden verweigern der arbeitenden Bevölkerung zunehmend ihren Anteil am wirtschaftlichen Erfolg – obwohl die Wirtschaft boomt. Die Folge: sinkende Kaufkraft und steigende Mieten für die Mehrheit, während die Reichen immer reicher werden.</p><p>Auch in der Schweiz wächst der Einfluss nationalistischer und ausgrenzender Kräfte. Migrant:innen werden zu Sündenböcken gemacht, während Arbeitgeber unter dem Vorwand des Fachkräftemangels längere Arbeitszeiten, ein höheres Rentenalter und den Abbau von Arbeitsrechten fordern. Der gefährliche Schulterschluss von SVP und neoliberaler Elite droht, die politische Agenda zu dominieren – etwa mit der SVP-Initiative gegen eine «10-Millionen-Schweiz», die direkt die Personenfreizügigkeit und den Lohnschutz angreift.</p><p>Der Widerstand gegen diese Hetze war heute in der ganzen Schweiz sichtbar. Die grösste Kundgebung fand mit rund 14’000 Teilnehmer:innen in Zürich statt. In der Hauptrede betonte SGB-Vizepräsidentin&nbsp;<strong>Vania Alleva:</strong><i>«Der 1. Mai ist seit jeher Ausdruck einer vielfältigen und offenen Schweiz. Solidarität statt Hetze! So kämpfen wir auch in der Gewerkschaft gemeinsam für unsere Rechte – unabhängig von unserer Herkunft.»</i></p><p>SGB-Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard,</strong> Hauptredner an der 1.-Mai-Kundgebung im Vallée de Joux und später in Sankt Gallen, stellt fest: <i>«Die extreme Rechte wächst, weil die wirtschaftlichen Eliten sie wachsen lassen wollen. Sie gibt keine Antwort auf die Probleme dieser ungerechten Welt, in der sich Milliardäre hemmungslos auf Kosten des Volkes bereichern. Im Gegenteil: Sie will dieses ungerechte und gefährliche System verlängern.»</i></p><p><strong>Daniel Lampart,</strong> Leiter des SGB-Sekretariats, unterstrich in Münchenbuchsee die Aktualität gewerkschaftlicher Arbeit für eine friedliche und soziale Welt. Die enge Zusammenarbeit mit den sozialen Kräften Europas sei zentral – insbesondere nach der Sicherung des Lohnschutzes. Zur SVP-Initiative sagte er: <i>«Ein Ja zur radikalen 10-Millionen-Initiative bedeutet das Ende der Bilateralen. Und es droht eine Migrationspolitik wie früher, in der Menschen ausgegrenzt oder gar in den Tod geschickt wurden, mit schlechten Arbeitsbedingungen, Schwarzarbeit und teilweise unmenschlichen Zuständen. Dorthin wollen wir nicht zurück.»</i></p><p>Die Arbeitnehmenden haben heute ein kraftvolles Zeichen gesetzt, gegen Ausgrenzung und Hetze, für Solidarität. Es braucht soziale Lösungen für die konkreten Probleme der Bevölkerung, statt Ablenkung und Diskriminierung.</p><p>Viele Kundgebungen laufen weiter oder beginnen im Laufe des Abends. Eine Übersicht findet sich auf <a href="https://erster-mai.ch" target="_blank" rel="noopener">erster-mai.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_250501_Zuerich-Demostart_0aa59a9df0.webp" length="499160" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10614</guid><pubDate>Wed, 30 Apr 2025 12:37:26 +0200</pubDate><title>Hände weg von den Mindestlöhnen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haende-weg-von-den-mindestloehnen</link><description>Ein Lohn muss zum Leben reichen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Aus dem Nationalrat droht ein gravierender Angriff auf die Mindestlöhne und die föderale Ordnung der Schweiz. Kantone sollen entmachtet, demokratische Entscheide ausgehebelt und Working Poor erneut in Kauf genommen werden. Das Parlament muss diesen verfassungswidrigen Angriff stoppen.</p><p>Mit der Umsetzung der Motion Ettlin hat das Parlament einen besonders schwerwiegenden Angriff auf die Löhne der Arbeitnehmenden gestartet – und gleichzeitig auf die Bundesverfassung, die Souveränität der Kantone und den Föderalismus. All das soll im Rahmen der Revision des Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) passieren,</p><p>Die Bundesverfassung erlaubt es den Kantonen ausdrücklich, aus sozialpolitischen Gründen Mindestlöhne einzuführen, um «Working Poor» zu verhindern – also Menschen, die trotz Vollzeitarbeit nicht von ihrem Lohn leben können. Denn sonst müssen Staat, Kanton oder Gemeinde mit Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen einspringen. Das verletzt nicht nur die Würde der Betroffenen, sondern bedeutet auch eine unerhörte Subventionierung von Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf zu tiefen Löhnen basiert.</p><p>Ein Lohn muss zum Leben reichen – insbesondere in Hochpreis-Regionen. Steuerzahlende sollen nicht länger Unternehmen subventionieren, die Armutslöhne zahlen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Demokratische Entscheide und die Bundesverfassung dürfen nicht ausgehebelt werden</strong></h3><p>Verschiedene Kantone und Städte (darunter Neuenburg, Genf, Zürich und Winterthur) haben diesen Missstand beendet und demokratisch legitimierte Mindestlöhne eingeführt, bestätigt durch Volks-Abstimmungen, Gesetze und das Bundesgericht.</p><p>Bereits im nationalen Abstimmungskampf 2013 über den Mindestlohn wurde von den Gegnern versprochen: Wenn es keinen nationalen Mindestlohn gibt, hätten wenigstens die Kantone die sozialpolitische Kompetenz, um «Working Poor» zu verhindern, durch den Erlass entsprechender kantonaler Mindestlöhne.&nbsp;</p><p>Nun erleben wir im Bundeshaus die Gefahr eines offenen Verfassungsbruchs: Gewisse Kreise wollen den Kantonen ihre Kompetenz entreissen – entgegen dem Willen der betroffenen Bevölkerung und gegen den Inhalt der Bundesverfassung. Mit einer einfachen Revision des Gesetzes zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) würde der verfassungsmässige Föderalismus und die Kompetenz der Kantone für sozialpolitische Mindestlöhne abgeschafft werden. Private könnten mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag zwingendes kantonales öffentliches Recht brechen.</p><p>Die Änderung des AVEG kommt im Juni zur Abstimmung in den Nationalrat. Das Parlament muss zur Vernunft kommen und diese Revision stoppen. Wird mit einem Verfassungsbruch die Kompetenz der Kantone abgeschafft, verbindliche Mindestlöhne einzuführen, die zum Leben reichen, wird der SGB sich mit allen notwendigen Mitteln dagegen wehren.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_c8e044838c.webp" length="345914" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10612</guid><pubDate>Wed, 30 Apr 2025 10:44:06 +0200</pubDate><title>Coop: Tiefe Löhne trotz grossem Erfolg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/coop-tiefe-loehne-trotz-grossem-erfolg</link><description>Trotz Gewinnen und Produktivitätssteigerung zahlt der Detail-Riese immer noch Tieflöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p>Coop geht es ausgezeichnet. Der Detailhandelsriese wächst und erzielt hohe Gewinne. Allein 2024 verbuchte er 585 Millionen Franken Reingewinn. Das ist viel Geld. Damit könnte die Genossenschaft allen Beschäftigen eine Lohnerhöhung von 10 Prozent zahlen. Coop ist so erfolgreich, weil es sich den veränderten Einkaufsgewohnheiten besser anpasst als die Konkurrenz. Die Konsumentinnen und Konsumenten tätigen heute weniger oft grosse Wocheneinkäufe und kaufen stattdessen mehrmals unter Woche geringere Mengen ein. Dabei gehen sie in kleinere Geschäfte im Quartier oder auf dem Arbeitsweg. Coop kann von diesem Trend am stärksten profitieren, weil das Unternehmen mit fast 1000 Filialen das dichteste Filialnetz betreibt. Der orange Riese macht aber auch viel Umsatz, weil er die Preise gut auf die Kundschaft abstimmt: Gutverdienenden verkauft man teure Bio- und andere Premium-Produkte. Wer stärker aufs Geld achten muss, lockt man mit der günstigen Prix Garantie-Marke ins Geschäft.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_mediathek_coop_take_away_verkaeuferin_kaffee_f0fb0eec66.webp" length="183530" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10607</guid><pubDate>Fri, 25 Apr 2025 09:30:00 +0200</pubDate><title>Mit Transparenz für höhere Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnrechner-transparenz-fuer-hoehere-loehne</link><description>Neuer Lohnrechner gestartet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lanciert seinen neuen Lohnrechner – eine komplett überarbeitete Online-Plattform zur Berechnung üblicher Löhne in 100 Branchen und 15 regionalen Arbeitsmärkten. Neu integriert: Mindestlöhne aus Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sowie verbesserte Lohnempfehlungen dank modernster Datenanalyse.</p><p>Mit dem Lohnrechner (<a href="https://lohnrechner.ch?mtm_campaign=sgbhpde" target="_blank" rel="noopener"><u>www.lohnrechner.ch</u></a>) können Arbeitnehmende anonym und kostenlos prüfen, welchen Lohn sie basierend auf ihrem Profil (z. B. Beruf, Branche, Ausbildung, Alter, Arbeitsort) erwarten dürfen. Der Rechner zeigt nicht nur den mittleren Lohn (Median) für das eingegebene Profil an, sondern auch die Bandbreite der üblichen Löhne– vom 1. bis zum 3. Quartil. (Im Vergleich zum Median verdient die Hälfte der Arbeitnehmenden mehr, die andere weniger. Im Vergleich zum 1. Quartil verdient ein Viertel weniger, im Vergleich zum 3. Quartil verdienen ein Viertel mehr.) Damit erkennen Nutzer:innen, ob sie einen fairen Lohn erhalten oder unterbezahlt sind.</p><p>Der Lohnrechner basiert auf repräsentativen Daten der Lohnstrukturerhebung 2022 des Bundesamts für Statistik, welche 2.3 Millionen Löhne aus 35’000 Unternehmen umfasst. Wir berücksichtigen zudem die jüngste Lohnentwicklung, um stets aktuelle Empfehlungen machen zu können. Und wir informieren über Gesamtarbeitsverträge (GAV): Sie legen in vielen Branchen fest, was Arbeitnehmende mindestens verdienen müssen. Der Lohnrechner schafft so nicht nur Transparenz, was in individuellen Lohnverhandlungen hilft. Er zeigt auch, worauf Arbeitnehmende dank kollektiven GAV-Verhandlungen Anrecht haben.</p><p>Der Lohnrechner hebt sich von kommerziellen Angeboten ab. Diese machen oft nur allgemeine statt detaillierter Empfehlungen: Z. B. erfährt man nur, was eine Verkäuferin im Durchschnitt verdient, nicht aber was eine Verkäuferin mit Lehre im Alter von 30 in einem St. Galler Supermarkt üblicherweise verdient. Kommerzielle Anbieter verwenden teilweise auch keine repräsentativen Daten und informieren auch nicht über GAV-Löhne. So können die Informationen unpräzise und lückenhaft sein. Kommerzielle Angebote sind zudem oft nicht unabhängig. Viele von ihnen werden von Arbeitgebern durch Stelleninserate bezahlt.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Das neue SGB-Online-Tool setzt einen neuen technischen Standard für Lohntransparenz.</strong></h3><p>Der SGB hat den Lohnrechner von Grund auf neu aufgebaut:</p><ul><li><strong>Neue Datenbasis:</strong> Löhne aus der aktuellen Lohnstrukturerhebung 2022 des Bundesamts für Statistik (BFS) mit 2.3 Millionen Löhnen aus über 35’000 Unternehmen.</li><li><strong>Bessere Prognosen:</strong> Dank einem Machine-Learning-Verfahren (Quantile Random Forests) sind die Lohnangaben präziser denn je.</li><li><strong>Mehr Informationen:</strong> Neu zeigt der Rechner auch, ob ein 13. Monatslohn üblich ist und wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit in Vollzeit in der jeweiligen Branche ist.</li><li><strong>Bessere Usability:</strong> Die Website wurde vollständig überarbeitet – einfacher, schneller, übersichtlicher.</li></ul><h3 class="heading--h5"><strong>Wichtiger Beitrag gegen Lohndiskriminierung</strong></h3><p>Lohntransparenz ist ein zentraler Hebel im Kampf gegen Lohndiskriminierung. Frauen verdienen in der Schweiz noch immer rund 16 Prozent weniger als Männer – einen grossen Teil davon ohne objektive Erklärung. Der Lohnrechner ermöglicht den Vergleich mit den üblichen Löhnen und hilft insbesondere Frauen, eine mögliche Unterbezahlung zu erkennen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Wissensvorsprung für Arbeitnehmende</strong></h3><p>Während Arbeitgeber meist gut über Löhne informiert sind, fehlt Arbeitnehmenden oft das Wissen über marktübliche Löhne. Das nützen Arbeitgeber aus – sie zahlen häufig nur das Minimum. Der Lohnrechner gibt Arbeitnehmenden das nötige Wissen zurück: für faire Löhne und starke Verhandlungen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/e/csm_SGB_Lohnrechner_SoMe_DE_1200x900_71c6ea6e57.webp" length="105270" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10602</guid><pubDate>Tue, 22 Apr 2025 11:49:31 +0200</pubDate><title>Endlich wieder eine Reallohnerhöhung. Lohnrückstand ist aber nach wie vor gross</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-wieder-eine-reallohnerhoehung-lohnrueckstand-ist-aber-nach-wie-vor-gross</link><description>SGB reagiert auf den neuen Lohnindex des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach drei Jahren mit sinkenden Reallöhnen ging es 2024 endlich wieder aufwärts. Die Arbeitnehmenden hatten nach Abzug der Teuerung wieder mehr Lohn. Das zeigt der Lohnindex des BFS, der 2024 real um 0.7 Prozent gestiegen ist. Erfreulich ist weiter, dass es bei den Frauenlöhnen stärker aufwärts ging. Der Lohnrückstand der Frauen verringert sich dadurch.</p><p>In den Lohnverhandlungen 2024 haben die Gewerkschaften in zahlreichen Branchen wie dem Detailhandel (Coop) oder dem Gastgewerbe mehr Lohn herausgeholt. Das schlägt sich in den Statistiken positiv nieder. Die Löhne in den Gesamtarbeitsverträgen stiegen mit 2.1 Prozent denn auch stärker als der Lohnindex. Im Bau haben die Arbeitgeber die Verhandlungen hingegen abgebrochen. Für die Bauarbeiter ist die Lohnentwicklung desolat. Die Löhne im Bau stagnieren seit 10 Jahren.</p><p>Trotz dieses Lohnplus im vergangen Jahr ist die Lohnentwicklung der letzten Jahre ungenügend. Die Reallöhne müssten eigentlich im Einklang mit der Arbeitsproduktivität steigen. Diese erhöht sich in der Schweiz um rund 1 Prozent pro Jahr. Heute sind die Reallöhne aber nur minimal höher als 2015. Eine so schlechte Lohnbilanz gab es in der Geschichte des Lohnindexes seit dem 2. Weltkrieg noch nie. Zumal die Arbeitgeber sich über Arbeitskräftemangel beklagen.</p><p>Besonders schlecht schneiden – neben dem Gastgewerbe – die Service-Public-Branchen Post und Verkehr ab. Hier haben grosse Arbeitgeber in verschiedenen Berufen eine monopolähnliche Stellung auf dem Arbeitsmarkt, die sie zunehmend gegen die Arbeitnehmenden ausnützen. Für den SGB ist klar. Wenn die Arbeitgeber ihre harte Gangart in den Verhandlungen nicht überdenken, werden die Gewerkschaften ihre Verhandlungsweise anpassen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/c/csm_Meeting-Sitzung_Manu_Reyes_photocase_f184b71c10.webp" length="51658" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10600</guid><pubDate>Fri, 18 Apr 2025 12:32:52 +0200</pubDate><title>Eine grosse Gewerkschafterin und Kämpferin für Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/eine-grosse-gewerkschafterin-und-kaempferin-fuer-gleichstellung</link><description>Zum Tod von Christiane Brunner</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) trauert um Christiane Brunner. Die ehemalige Nationalrätin, SP-Präsidentin und Gewerkschaftsführerin ist im Alter von 78 Jahren verstorben. Brunner war eine herausragende Persönlichkeit des Schweizer Sozial- und Gewerkschaftslebens – und eine Pionierin.</p><p>Christiane Brunner präsidierte von 1982 bis 1989 den VPOD, von 1992 bis 2000 war sie die erste Frau an der Spitze der Metallgewerkschaft SMUV, einer Vorgängerorganisation der heutigen Unia. Von 1994 bis 1998 führte sie den SGB gemeinsam mit Vasco Pedrina als erste Frau an der Spitze des Dachverbands. In ihrer langen politischen und gewerkschaftlichen Karriere war sie an vorderster Front an allen grossen sozialpolitischen Kämpfen beteiligt – für Gleichstellung, bessere Arbeitsbedingungen, kürzere Arbeitszeiten und eine soziale Schweiz.</p><p>Sie war Gründungsmitglied der Frauenbefreiungsbewegung, war massgeblich an der Einführung der Mutterschaftsversicherung, des Gleichstellungsartikels in der Verfassung und des Gleichstellungsgesetzes beteiligt. Auf ihre Initiative – inspiriert von der Uhrmacherin Liliane Valceschini – geht auch die Frauenstreikidee zurück. Sie war eine treibende Kraft hinter der späteren Fusion von SMVU und GBI zur heutigen Unia.</p><p>Christiane Brunner war aber nicht nur Vordenkerin, sondern auch Praktikerin. In den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit im National- und Ständerat, Wirtschaft und Abgaben im Nationalrat sowie der Rechts- und aussenpolitischen Kommission im Ständerat setzte sie sich mit grossem juristischem Sachverstand für soziale Gerechtigkeit ein. Ihre Stimme war mutig, beharrlich und unüberhörbar.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard würdigt Christiane Brunner mit folgenden Worten: «Ich habe Christiane Brunner zutiefst respektiert und bewundert – für ihren Mut, ihre Klarheit und ihre Vision kämpferischer, aber stets ergebnisorientierter Gewerkschaften. Sie hat mir vor 25 Jahren den Weg in den SMUV und in die Gewerkschaftsbewegung eröffnet. Die Nachricht von ihrem Tod macht mich sehr traurig. Meine tiefe Anteilnahme gilt ihrer Familie und ihren Angehörigen.»</p><p>Der SGB spricht der Familie und den Nahestehenden von Christiane Brunner seine aufrichtige Anteilnahme aus. Mit ihr verliert die Schweiz eine prägende Kämpferin für soziale Rechte und Gleichstellung – und der Gewerkschaftsbund eine grosse Persönlichkeit seiner Geschichte.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/8/csm_Web_Christiane-Brunner_Foto-Franziska-Scheidegger_zugeschnitten_ff0ed4e619.webp" length="170414" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10588</guid><pubDate>Tue, 08 Apr 2025 11:46:26 +0200</pubDate><title>Sparpaket des Bundes: Unappetitlicher Hauptgang eines ungeniessbaren Menüs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sparpaket-des-bundes-unappetitlicher-hauptgang-eines-ungeniessbaren-menues</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bundesrat und Parlament sind schon länger auf Sparkurs. Finanzpolitisch ist dieser unnötig, volkswirtschaftlich falsch und für die Bevölkerung und das Bundespersonal eine Zumutung. Noch mehr gilt dies für das vom Bundesrat präsentierte «Entlastungspaket 2027». Die Gewerkschaften werden sich vehement dagegen einsetzen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Bürgerlicher Interpretationsspielraum</h3><p>Gemäss Maastricht-Kriterien weist die öffentliche Hand in der Schweiz eine Nettoschuldenquote von 25 Prozent auf, in Deutschland sind es 65 Prozent. Die kommende, bürgerlich dominierte deutsche Regierung hat vor Kurzem vorab beschlossen, parallel zum engen Korsett der Schuldenbremse ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro zu schaffen. Die zweifelsfrei ebenfalls bürgerlich dominierte Schweizer Regierung wiederum beharrt auf einem harten Sparkurs und plant mit dem «Entlastungspaket 2027» (zusätzliche) jährliche Einsparungen von über 3 Milliarden Franken. Zum Vergleich: Wollte man in der Schweiz mit gleichen Ambitionen wie Deutschland in die Zukunft investieren, ergäbe dies im Verhältnis zur Wirtschaftsgrösse einen Betrag von ziemlich genau 100 Milliarden Franken. Damit liesse sich eine Menge anfangen: Die Versäumnisse bei der Energiewende mit einem substanziellen öffentlichen Investitionsprogramm korrigieren; den horrenden inländischen Personalmangel im Gesundheits- und Pflegesektor mit einer Bildungs- und Lohnoffensive beheben; die völlig unsozial finanzierte Krankenpflegeversicherung auf eine solidarische Finanzierungsbasis stellen; den frappanten Digitalisierungsrückstand weit über die öffentliche Verwaltung hinaus aufholen etc.</p><h3 class="heading--h4">Sparkurs Hypothek für künftige Generationen</h3><p>Deutschland wird sich sein Sondervermögen leisten können, weil es dazu für eine gut funktionierende Wirtschaft und Gesellschaft schlicht keine Alternative gibt. Man denke nur etwa an den Investitionsrückstand in der Schieneninfrastruktur, welche die vergangenen Generationen den heutigen und künftigen hinterlassen haben (um in den Worten der VerfechterInnen der Schuldenbremse zu sprechen). Wenn es Deutschland kann, könnte es natürlich auch die Schweiz – siehe Maastricht-Vergleich zu Beginn. Doch zumindest könnte, ja müsste die Schweiz dringend vom eingeschlagenen Sparkurs abrücken. Denn dieser ist finanzpolitisch unnötig, volkswirtschaftlich völlig falsch und für die Bevölkerung eine Zumutung.&nbsp;</p><p>Die Hauptprobleme der Schweizer Finanzpolitik sind nicht Schulden und Defizite, sondern Überschüsse und ein Vermögensaufbau des Staates auf Kosten der Privathaushalte und Sozialversicherungen. Die Kehrseiten dieser Politik sind einerseits ein anhaltender Kaufkraftverlust breiter Bevölkerungsschichten und andererseits eine Unterfinanzierung (bzw. ungerechte Finanzierung) öffentlicher Investitionen und Dienstleistungen.</p><h3 class="heading--h4">Sparpaket nur schon buchhalterisch unnötig</h3><p>Mittlerweile verfügen Bund, Kantone und Gemeinden über ein Eigenkapital von über 120 Milliarden Franken. Nötig wäre deshalb zuallererst eine verfassungskonforme Anpassung der Schuldenbremse, dahingehend dass der Bund künftig so viel ausgeben kann, wie er einnimmt, anstatt strukturelle Überschüsse zu machen, die jeweils unproduktiv «auf der hohen Kante» landen. Diese Überschüsse entstehen chronisch einerseits durch Einnahmenunterschätzungen und andererseits durch Ausgabenunterschreitungen. Zusammen genommen betrugen diese Abweichungen während der Jahre 2005-2021 im Durchschnitt jeweils 2.1 Milliarden Franken, im neusten Rechnungsjahr 2024 waren es sogar 2.7 Milliarden Franken. Die interessante Parallele zu dieser Zahl: Sie entspricht exakt dem vom Bundesrat für das Jahr 2027 beabsichtigte zusätzliche Sparvolumen von 2.7 Milliarden Franken. Das heisst, dass allein die langfristigen jährlichen Budgetabweichungen die geplanten Sparmassnahmen fast schon obsolet machen.</p><h3 class="heading--h4">Finanzpolitik schon lange schwer verdaulich</h3><p>Das vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Sparpaket ist wie erwähnt keineswegs der Auftakt, sondern quasi der Hauptgang eines unappetitlichen Menüs mit bereits vielen vorangegangenen ungeniessbaren Vorspeisen – davon hier nur eine Auswahl: Für 2024 und 2025 wurden und werden massive «Querschnittskürzungen» umgesetzt, die Mittel des Bundes für die Arbeitslosenversicherung wurden gekürzt und beim Bundespersonal sowie insbesondere der Entwicklungshilfe müssen zugunsten der strategielosen massiven Aufstockung der Armeeausgaben radikale Kürzungen verkraftet werden. Und nun eben die Hauptspeise: Sparen bei der AHV und bei den Prämienverbilligungen, Erhöhung der öV-Billettpreise und der Studiengebühren, finanzpolitische Aushöhlung der Klimaziele, starke Schwächung von Bildung und Forschung, weitere Kürzungen beim Personal etc. Die gesamte Liste der 59 Massnahmen ist viel zu lang.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Kürzungen kurz- und langfristig spürbar</h3><p>Der Schaden, den die Sparpolitik bereits anrichtet und – käme dieses Sparpaket so durch – &nbsp;zusätzlich anrichten würde, ist auf vielen Ebenen spürbar. Einerseits sehr direkt und kurzfristig. Kürzt der Bund beispielsweise seine Beiträge an die ETHs, Unis und Fachhochschulen, dann werden ganz einfach die Studiengebühren verdoppelt (davon geht der Bundesrat selbst aus). Die direkte Folge: Die soziale Selektion in der Hochschulbildung nimmt weiter zu und damit langfristig auch der Fachkräftemangel. Indirekt und langfristig werden vor allem die Auswirkungen jener Einschnitte spürbar sein, die ausserhalb des Bundeshaushalts geplant sind, z.B. bei den Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds: Werden diese wie geplant um 200 Millionen jährlich reduziert, passiert heute nicht viel. Irgendwann ist dann aber vielleicht das Schienennetz marode und jeder zweite Zug fährt mit Verspätung. Deutsche Reisende in der Schweiz – und damit zurück zum Ausgangspunkt dieses Artikels – würden sich dann erstaunt an den Zustand der Deutschen Bahn heute zurückerinnert fühlen. Es wäre eine absolute Dummheit, wenn wir es so weit kommen liessen.&nbsp;</p><p>Die Gewerkschaften werden sich deshalb weiter mit aller Kraft gegen die schädliche Sparpolitik einsetzen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/4/csm_Bundeshaus-mit-Blitzen_unsp-micaelhintze_9b7026650b.webp" length="226148" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10582</guid><pubDate>Fri, 04 Apr 2025 17:43:17 +0200</pubDate><title>Der erste Schritt für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente ist gelungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-erste-schritt-fuer-eine-solide-finanzierung-der-13-ahv-rente-ist-gelungen</link><description>Ständeratskommission übernimmt Verantwortung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die klaren Entscheide der ständerätlichen Sozialkommission für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente. Die Stimmbevölkerung hat sich vor einem Jahr deutlich für eine starke AHV ausgesprochen. Dazu braucht es eine solide und möglichst solidarische und kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente. Mit den heutigen Beschlüssen ist dies sichergestellt.</p><p>Der unfaire Vorschlag des Bundesrats wurde korrigiert: der Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV hat die Kommission eine deutliche Absage erteilt. Das ist wichtig. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich auch die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV. Und statt einer ungenügenden und einseitigen Erhörung der Mehrwertsteuer spricht sich die Kommission für eine solide, solidarische und kaufkraftschonende Mischfinanzierung in mehreren Etappen aus. Die teilweise Finanzierung über Lohnbeiträge ist gerechtfertigt, weil sie für sozialen Ausgleich sorgt. Die höheren Lohnbeiträge werden für die Bevölkerung kaum spürbar sein.</p><p>Die Ständeratskommission übernimmt darüber hinaus Verantwortung, den mittelfristigen Finanzbedarf der AHV sicherzustellen. Das ist zu begrüssen. Eine Salamitaktik, um die AHV Schritt für Schritt auszubluten <span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">–</span> und damit die von der Stimmbevölkerung in aller Deutlichkeit abgelehnte Rentenaltererhöhung anzupeilen <span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">–</span>, ist der AHV nicht würdig. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der heutige Beschluss auch im Ständeratsplenum Bestand hält.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.webp" length="435540" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10579</guid><pubDate>Thu, 03 Apr 2025 10:13:33 +0200</pubDate><title>Keine Panik: Schweizer Firmen können Zölle überwälzen – SNB soll Franken abwerten lassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-panik-schweizer-firmen-koennen-zoelle-ueberwaelzen-snb-soll-franken-abwerten-lassen</link><description>Zölle der USA auf Schweizer Produkte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ankündigung, Zölle auf europäische und damit auch auf Schweizer Produkte zu erheben, treibt die Regierung Trump ihre Eskalationspolitik weiter voran. Für die Schweizer Exportwirtschaft sind solche Zölle zwar störend – eine Dramatisierung der Lage ist jedoch fehl am Platz. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert von der Schweiz eine kluge und aktive Aussenhandelsstrategie, die die Interessen der Schweizer Bevölkerung und der Arbeitnehmenden schützt. Die Schweizerische Nationalbank SNB muss den Franken abwerten lassen.</p><h3 class="heading--h5">Schweizer Firmen gut positioniert</h3><p>Über die Hälfte der Schweizer Exporte in die USA stammen aus der Pharmabranche, diese sind von den Zöllen ausgenommen. Schweizer Unternehmen verfügen auch in anderen Bereichen über eine starke Marktstellung. Studien zeigen, dass Zölle in ähnlichen Fällen – <a href="/themen/detail/us-zoelle-gegen-die-schweiz-zahlen-werden-die-us-amerikanerinnen-wie-die-studien-zu-den-china-zoellen-2018-zeigen" target="_blank" title="Beitrag von Daniel Lampart zu diesem Thema">etwa im US-Handelskonflikt mit China ab 2018</a> – mehrheitlich von den Konsument:innen in den USA getragen wurden. Auch Schweizer Firmen werden die zusätzlichen Kosten grösstenteils überwälzen können.</p><h3 class="heading--h5">Währungsentwicklung als wichtiger Ausgleich</h3><p>Bei der Einführung von US-Zöllen müsste sich der Franken theoretisch gegenüber dem Dollar abschwächen, um die Zollbelastung auszugleichen – so wie es auch im Fall China 2018 beobachtet wurde. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) muss dies mit einer gezielten Geldpolitik unterstützen. Eine Abwertung des Frankens wird die wirtschaftlichen Folgen für die Schweiz dämpfen. Eine Teuerungsgefahr besteht derzeit nicht.</p><h3 class="heading--h5">Kein Zollkrieg, sondern Kooperation</h3><p>Die Schweiz darf nicht in eine Spirale von Gegenzöllen geraten. Wenn jedoch Gegenmassnahmen unumgänglich sind, müssen allfällige Zolleinnahmen an die Bevölkerung und die betroffenen Unternehmen zurückverteilt werden, um die Kaufkraft zu sichern.</p><h3 class="heading--h5">Internationale Zusammenarbeit stärken</h3><p>Der SGB fordert den Bundesrat auf, sich gemeinsam mit der EU, Kanada und anderen demokratischen und sozialen Staaten für eine faire, kooperative und zollfreie Handelspolitik einzusetzen. Anstelle von Zollkonflikten braucht es Allianzen, die auf Zusammenarbeit statt Konfrontation setzen.</p><h3 class="heading--h5">Verhandlungen ja – aber mit klaren Grenzen</h3><p>Die Schweiz soll sich in den nun wahrscheinlichen Verhandlungen mit den USA klar positionieren, ihre Interessen offensiv vertreten – aber bei Zugeständnissen zurückhaltend sein. Ziel muss eine Handelspolitik sein, die nachhaltiges Wachstum und faire Arbeitsbedingungen sichert – im Inland wie international.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Luftfracht-Export_iSt-pierivb_d1b9802b0b.webp" length="136866" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10573</guid><pubDate>Tue, 01 Apr 2025 16:50:24 +0200</pubDate><title>Lohnsenkung per Gesetz muss gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnsenkung-per-gesetz-muss-gestoppt-werden</link><description>Wirtschaftskommission des Nationalrates greift Mindestlöhne an</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Arbeitnehmende kommen kaum über die Runden, obwohl sie Vollzeit arbeiten. Deshalb hat das Stimmvolk in einigen Kantonen gesetzliche Mindestlöhne eingeführt. Denn ein Lohn muss zum Leben reichen. Nun will die Wirtschaftskommission des Nationalrats eine Gesetzesrevision durchsetzen, die kantonale Mindestlöhne aushebelt. Das führt unmittelbar zu Lohnsenkungen für tausende Arbeitnehmende. Und auch kommende Volksentscheide in weiteren Kantonen werden im Voraus ausgehöhlt. Diesen Angriff auf Arbeitnehmende in Tieflohnbranchen muss der Nationalrat stoppen.&nbsp;</p><h4>Lohnkürzungen in Tieflohnbranchen drohen</h4><p>Sollte das Parlament der Kommission folgen, drohen tausenden Arbeitnehmenden in mehreren Tieflohnbranchen wie der Gastronomie oder dem Coiffeur-Gewerbe erhebliche Einkommenseinbussen. Die Folge wären eine Zunahme der Anzahl Working poor und höhere Ausgaben bei der Sozialhilfe in den Kantonen. Denn die Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen GAV können insbesondere in besonders teuren Kantonen wie Genf kein Leben ohne Ergänzungsleistungen garantieren.</p><h4>Angriff auf Föderalismus und direkte Demokratie&nbsp;</h4><p>Der Gesetzesentwurf sieht vor, allgemeinverbindliche GAV über kantonales Recht zu stellen und damit in die kantonale Zuständigkeit für Sozialpolitik, insbesondere die Festlegung von Mindestlöhnen, einzugreifen. Ein allgemeinverbindlicher GAV hätte Vorrang vor kantonalen GAV, kantonalen Gesetzen und sogar Kantonsverfassungen. Dies wäre ein Eingriff in das föderalistische System und die Autonomie der Kantone. Dadurch würden vergangene Volksentscheide in den Kantonen aufgehoben, wo Mindestlöhne von der Bevölkerung als sozialpolitische Massnahme beschlossen wurden. Aber auch kommende Abstimmungen würden inhaltlich ausgehöhlt, denn in vielen Kantonen stehen Abstimmungen über Mindestlöhne an.&nbsp;</p><h4>Nationalrat muss korrigieren&nbsp;</h4><p>Kantonale Mindestlöhne, die in Volksabstimmungen von der Bevölkerung als sozialpolitische Massnahme beschlossen wurden, würden mit der gesetzlichen Änderung in verfassungswidriger Weise aufgehoben. Das Plenum des Nationalrats muss jetzt diese gefährliche Übung abbrechen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/4/csm_Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa_70a97c0706.webp" length="269290" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10569</guid><pubDate>Mon, 31 Mar 2025 11:38:55 +0200</pubDate><title>AHV-Beitragslücken: ein immer grösseres Problem</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-beitragsluecken-ein-immer-groesseres-problem</link><description>Neue Zahlen zeigen: immer mehr Menschen haben Beitragslücken - mit massiven Folgen für ihre Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Menschen in der Schweiz haben Lücken in ihren AHV-Beiträgen. Das ist problematisch, weil jedes fehlende Beitragsjahr die Rente um 2.3 % kürzt – das kann bis zu 60 CHF weniger sein, monatlich und das ein Leben lang.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Warum kann es Beitragslücken geben, wie kann es dazu kommen?</h3><ul><li>Unwissenheit: Viele merken nicht, dass sie zu wenig einzahlen, weil sie ihre AHV-Beitragsübersicht nicht regelmässig prüfen.</li><li>Schwarzarbeit: Wenn ein Arbeitgeber keine AHV-Beiträge zahlt, entstehen Lücken – und das ist in der Schweiz ein grösseres Problem als viele denken.</li><li>Unfall oder Krankheit: Wer ein Krankentaggeld erhält, zahlt oft keine AHV-Beiträge. Diese Zeit zählt dann nicht zur Rente.</li><li>Aufenthalt im Ausland: Wer während des Studiums oder für eine gewisse Zeit im Ausland lebt, kann Beitragslücken haben.</li></ul><h3 class="heading--h5">Wie könnte das Problem gelöst werden?</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schlägt folgende Massnahmen vor:</p><ol><li>Bessere Information:<br>Mit einem jährlichen AHV-Ausweis für alle Versicherten, damit sie allfällige Beitragslücken früh erkennen.<br>Ausserdem kostenlose Beratungsangebote, um die Folgen von Lücken auf die Rente zu verstehen.</li><li>Flexiblere Nachzahlungsmöglichkeiten:<br>Wer unverschuldet Beitragslücken hat (z. B. weil der Arbeitgeber die Arbeit nicht korrekt angemeldet hat), soll nachträglich einzahlen können.</li><li>Neue AHV-Beitragspflichten:<br>Unfall- und Krankentaggelder sollen AHV-pflichtig werden, damit auch diese Zeiten in der AHV berücksichtigt werden.<br>Einkommen von Personen mit Firmen im Ausland sollen in die AHV einbezogen werden.</li><li>Anpassungen für junge Berufstätige:<br>Lernende und andere junge Erwerbstätige sollen ihre Beiträge aus der Lehre für die spätere Rente besser nutzen können.</li></ol><h3 class="heading--h5">Warum ist das wichtig?</h3><p>Die AHV ist die wichtigste Altersvorsorge in der Schweiz. Wer Beitragslücken hat, bekommt eine tiefere Rente – oft genau die Menschen, die es sich am wenigsten leisten können. Der SGB fordert deshalb Reformen, damit mehr Menschen eine volle AHV-Rente erhalten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10567</guid><pubDate>Mon, 31 Mar 2025 11:02:37 +0200</pubDate><title>Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/verbot-des-oeffentlichen-verwendens-von-nationalsozialistischen-symbolen</link><description>Stellungnahme des SGB: Verbot rassistischer und extremistischer Symbole - ein notwendiger Schritt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bund plant ein Gesetz zur Bekämpfung rassistischer und extremistischer Symbole im öffentlichen Raum. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt diesen Vorstoss, da die derzeitige Gesetzgebung Lücken aufweist und betroffene Minderheiten unzureichend schützt.</p><p>In einem ersten Schritt sollen Symbole des so genannten «Dritten Reichs» verboten werden, bevor das Verbot auf weitere extremistische Zeichen ausgeweitet wird. Der SGB fordert eine rasche Umsetzung dieser zweiten Phase, um eine einheitliche Gesetzesanwendung zu gewährleisten. Zudem spricht sich der Gewerkschaftsbund für eine präzise Definition der verbotenen Symbole in einer Verordnung aus, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Er appelliert an Bundesrat und Parlament, das Gesetz zügig umzusetzen und ein klares Zeichen gegen Hass und Extremismus zu setzen.</p><p>Weitere Details finden sich in der ausführlichen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10563</guid><pubDate>Mon, 31 Mar 2025 10:01:00 +0200</pubDate><title>⁠Solidarität statt Hetze – gemeinsam stark!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-statt-hetze-gemeinsam-stark-mai2025</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><strong>Aufruf des Schweizerischen Gewerkschaftbunds zum </strong><a href="https://erster-mai.ch" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>1. Mai 2025</strong></a></p><p>Weltweit arbeiten Rechtsextreme Hand in Hand mit Milliardären, Libertären und fundamentalistischen Kreisen gegen die arbeitende Bevölkerung. Eine Gegenrevolution des Grosskapitals gegen die sozialen Fortschritte der letzten Jahrzehnte ist im Gange. Gleichstellung und weitere hart erkämpfte Rechte werden frontal angegriffen und abgebaut. Mit Hetze gegen Ausländer:innen und Minderheiten wird von den echten Problemen abgelenkt und die Verteilungsfrage verdrängt, während Sozialstaat und Arbeitsrecht demontiert werden.</p><p>Noch vor kurzem galt es als selbstverständlich, dass alle am steigenden Wohlstand teilhaben. Doch heute verweigern die Besitzenden den Arbeitnehmenden zunehmend ihren gerechten Anteil – obwohl die Wirtschaft floriert. Die Folge: Die Kaufkraft der Arbeitenden sinkt, während Unternehmens- und Immobilienbesitzer:innen immer reicher werden.</p><p>Auch in der Schweiz setzen zunehmend weite Teile der Wirtschaftselite auf Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit. Auch hier werden Migrant:innen zu Sündenböcken gemacht und die Asylpolitik instrumentalisiert. Zu konkreten Problemen wie Kaufkraftverlust und steigenden Mietpreisen werden aber keine Lösungen angeboten. Im Gegenteil: unter dem Vorwand des Fachkräftemangels fordern die Arbeitgeber längere Arbeitszeiten und ein höheres Rentenalter, und wollen das Arbeitsrecht aushöhlen und zurückfahren.</p><p>Die Folge: die extreme Rechte kann zunehmend die politische Agenda diktieren. Zum Beispiel mit der gefährlichen SVP-Initiative gegen eine «10-Millionen-Schweiz», die im Frühjahr ins Parlament kommt. Die Abschottungs-Initiative fordert einen noch restriktiveren Asylkurs und führt zum Ende der Personenfreizügigkeit und des Lohnschutzes. Die neoliberale Elite setzt dieser bedrohlichen Entwicklung nichts entgegen. Stattdessen laviert sie und giesst Öl ins Feuer der Hetze. Anstelle von sozialem Fortschritt fordert sie Grenzkontrollen, Abschottung, absurde Schutzklauseln und einen noch härteren Kurs in der Asylpolitik.</p><p>Die soziale und gewerkschaftliche Bewegung steht heute mehr denn je vor der Herausforderung, sich gegen die Allianz aus Rechtsextremen, Grosskonzernen und der neoliberalen Elite zu behaupten. Die stärkste Waffe gegen deren Angriffe sind unser Zusammenhalt und unser Engagement für sozialen Fortschritt, für gerecht verteilten Wohlstand, für Gerechtigkeit und Gleichstellung. Mit einer breiten Mobilisierung der arbeitenden Bevölkerung ist es möglich, die Abbaugefahr abzuwehren und sogar Verbesserungen zu erzielen. Deshalb rufen die Gewerkschaften am Tag der Arbeit zum Widerstand auf:</p><ul><li>Gegen die Ausgrenzung von Menschen mit Migrationshintergrund!</li><li>Gegen die Sündenbockpolitik auf dem Rücken von Minderheiten!</li><li>Gegen den Sozialabbau und die Umverteilung nach oben!</li></ul><p><a href="https://erster-mai.ch" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>Solidarität statt Hetze: Gemeinsam sind wir stark!</strong></a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/250501_1-Mai25-Socials-square-DE.svg" length="112418" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10571</guid><pubDate>Thu, 27 Mar 2025 16:08:00 +0100</pubDate><title>Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-das-entlastungspaket-2027</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des SGB zum so genannten Entlastungspaket 2027 findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10558</guid><pubDate>Thu, 27 Mar 2025 11:44:51 +0100</pubDate><title>Verordnung Landesversorgungsgesetz (Angebotslenkung in Strommangellage)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnung-landesversorgungsgesetz-angebotslenkung-in-strommangellage</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erläutert in seiner Stellungnahme, das vom Bundesrat gewählte Vorgehen und die materiellen Vorschläge grundsätzlich mittelfristig zu unterstützen. Die im Zuge der vergangenen Strompreis- und Versorgungskrise in der Schweiz beschlossenen Massnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs in einer Strommangellage sind mittlerweile gesetzlich bereinigt. Mit der vorliegenden Vernehmlassung schlägt der Bundesrat nun noch vor, das ge-gebene Instrumentarium mit Massnahmen zu ergänzen, die auf das Stromangebot einwirken. Der SGB unterstützt, dass Kraftwerksbetreiber für ihre produzierte elektrische Energie im Rahmen des staatlichen Eingriffs vergütet würden. Diese Vergütung soll sich aber strikt an den Gestehungskosten orientieren, welche ihrerseits ja bereits eine Kapitalverzinsung beinhalten (WACC).&nbsp;</p><p>Zudem regt der SGB an, grundsätzliche Überlegungen und Analysen der Funktionsweise des Strommarkts folgen zu lassen. Dieser ist bekanntlich kein Markt wie jeder andere und existiert als solcher auch nur, weil er in höchst komplexer, kontinuierlicher und teilweise unsinnigerweise "hin reguliert" wird. Es gäbe auch ausserhalb von Strommangellagen sinnvollere und zuverlässigere Allokationsmechanismen für die Produktion und die Verteilung von elektrischer Energie. Diese gilt es langfristig zu stärken.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort ist unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10556</guid><pubDate>Thu, 27 Mar 2025 11:37:33 +0100</pubDate><title>Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umsetzung-des-berichtes-zur-evaluation-der-medizinischen-begutachtung-in-der-iv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Pa. Iv. 21.498 n</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Vorlage, wie er in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250326_RW_VL_Gutachten_IV.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort </a>erläutert. Sie stärkt die Mitbestimmung der Versicherten im Prozess der medizinischen Begutachtung in der IV. Das ist entscheidend, um langwierige Prozesse im Abklärungsverfahren zu beschleunigen und die Akzeptanz der Gutachten zu erhöhen. Denn zu häufig schildern Betroffene den Weg durch die IV-Stellen heute als Spiessrutenlauf, bei dem die IV-Gutachter zu allmächtigen, und doch willkürlich tätigen Akteuren geworden sind.&nbsp;</p><p>Weitere Hinweise finden sich in der vollständigen Stellungnahme, die auch unten verlinkt ist, sowie in der Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handicap, der sich der SGB anschliesst.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10554</guid><pubDate>Thu, 27 Mar 2025 11:01:18 +0100</pubDate><title>Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/faire-teilnahme-der-srg-am-audiovisuellen-produktionsmarkt</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Pa. Iv. 22.415</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erklärt sich in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250326_RW_VL_Faire_Teilnhame_der_SRG.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> mit vorgeschlagenen Umsetzung, der dieser Vernehmlassung zugrunde liegenden parlamentarischen Initiative, einverstanden. Der SGB sieht allerdings grundsätzlich nicht ein, weshalb die SRG auf gesetzlichem Weg neu mit einer spezifischen Formulierung zur Zusammenarbeit mit einer spezifischen gewinn-orientierten Branche verpflichtet werden soll und lehnt eine weitergehende Gesetzesanpassung strikt ab.</p><p>In der Stellungnahme weist der SGB im Detail auf zu berücksichtigende Punkte hin und macht entsprechende Vorschläge. Zudem fordert er, bei der Ausarbeitung der neuen SRG-Konzession ein spezifisches Augenmerk auf die Stärkung der Arbeitsbedingungen zu legen, welche sich über die letzten Jahre nicht zum Guten entwickelt haben.&nbsp;</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10552</guid><pubDate>Thu, 27 Mar 2025 10:50:19 +0100</pubDate><title>Indirekter Gegenvorschlag «Stop-Blackout-Initiative»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/indirekter-gegenvorschlag-stop-blackout-initiative</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/260325_RW_VL_Stop-Blackout-Initiative.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Stellungnahme </a>den Vorschlag für einen indirekten Gegenvorschlag zur Stop-Blackout-Initiative. Der Bundesrat hatte – erfreulicherweise – im August 2024 beschlossen, die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» zur Ablehnung zu empfehlen. Der jetzt in der Vernehmlassung präsentierte indirekte Gegenvorschlags zu ebendieser Initiative zeigt jedoch ein komplettes Trugbild. Denn bei der hiermit vorgeschlagenen Änderung des Kernenergiegesetzes (KEG) hält es sich keineswegs um einen Gegenvorschlag im gesetzgeberischen und/oder politischen Sinne, sondern vielmehr um die beschleunigte bzw. vorauseilende Umsetzung der Kernforderung der Stop-Blackout-Initiative selbst. Anstatt die Umsetzung der von ihm selbst beschlossenen und durch die Bevölkerung mehrfach gestützten Energiestrategie 2050 mit aller Kraft voranzutreiben, hintertreibt der Bundesrat diese mit der vorliegenden KEG-Revision höchstselbst. Denn das geplante Vorhaben, das Neubauverbot für AKW nur sieben Jahre nach dem Volksentscheid infrage zu stellen, untergräbt nicht nur das politische Vertrauen, es schürt auch breite Unsicherheit bei Bevölkerung und Wirtschaft. Diese Instabilität belastet die Verlässlichkeit der Energiepolitik und gefährdet die dringend notwendigen Investitionen in erneuerbare Energien. Letztlich kann damit die vom Bundesrat befürchtete Ausbremsung der Energiewende schlicht zur selbsterfüllenden Prophezeiung werden.</p><p>In seiner Vernehmlassungsantwort erläutert und begründet der SGB seine Position zu der Vorlage im Detail (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10550</guid><pubDate>Thu, 27 Mar 2025 10:36:57 +0100</pubDate><title>Änderung der Krankenversicherungsverordnung (Kosten- und Qualitätsziele)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-krankenversicherungsverordnung-kosten-und-qualitaetsziele</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250326_RW_VL_AEnderung_Verordnung_KVV.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Stellung</a> zu den vorgeschlagenen Änderungen der Krankenversicherungsverordnung (KVV). Er kann sich damit einverstanden erklären, geht allerdings nicht davon aus, dass sie eine wesentliche Wirkung erreichen, denn die vorgeschlagene Revision ist völlig zahnlos und unverbindlich. So gehen mit einem Überschreiten der Kostenziele keinerlei verbindliche Massnahmen einher und die Kantone sind ihrerseits ohnehin völlig frei in der Festlegung und Durchsetzung von Kostenzielen. Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung der im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur abgelehnten «Kostenbremse-Initiative» in Kraft tretenden KVG-Revision zur Einführung von Kosten- und Qualitätszielen im Gesundheitswesen vor.&nbsp;</p><p>Neben der übergeordneten Dringlichkeit einer bezahlbaren und vor allem sozialen Finanzierung der Grundversicherung ist eine wirksame Kostendämpfung absolut unabdingbar. Griffige Massnahmen liefert der aktuelle Vorschlag dafür jedoch nicht.</p><p>Zusätzlich kritisiert der SGB in seiner Stellungnahme die vom Bundesrat gemachte Verknüpfung der beschlossenen KVG-Revision zu den Kosten- und Qualitätszielen mit dem sich parallel in Vernehmlassung befindenden «Entlastungspaket 2027» stark: Im Rahmen seiner Kürzungsideen schlägt der Bundesrat vor, dass die Ausgaben des Bundes für Prämienverbilligungen künftig nur noch mit den neu festzusetzenden Kostenzielen und nicht mehr – wie bis anhin – mit den tatsächlich eintretenden Kostensteigerungen wachsen sollen. Während also diese neuen Kostenziele für sämtliche Akteure des Gesundheitswesens (Regulatoren, Leistungserbringer, Finanzierer etc.) explizit keinerlei Verbindlichkeit haben, sollen sie stattdessen – über den Umweg einer anderen Vorlage – ausschliesslich auf die Prämienzahler:innen hart angewendet werden. Letztere, bzw. insbesondere die Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen, sollen neu also als einzige ein zusätzliches Kostenrisiko tragen müssen. Der SGB lehnt diesen Sparvorschlag vehement ab und kritisiert es als unredlich, dass die beabsichtigte harte Anwendung der Kostenziele auf die Ausgaben des Bundes für Prämienverbilligungen im Rahmen dieser KVV-Vernehmlassung mit keinem Wort zu erwähnen.</p><p>Die detaillierte Stellungnahme mit ausführlicher Begründung findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10548</guid><pubDate>Thu, 27 Mar 2025 10:22:41 +0100</pubDate><title>Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-des-krankenversicherungsgesetzes-bezug-von-mitteln-und-gegenstaenden-im-ewr</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der vorgeschlagenen Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) will der Bundesrat die Möglichkeit schaffen, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung künftig die Kosten von bestimmten medizinischen Mitteln und Gegenständen übernimmt, welche Versicherte im EU-/EFTA-Ausland privat einkaufen. Erklärtes Ziel ist eine Kostendämpfung bzw. eine positive Wirkung auf die Kostenbeteiligung und die Prämien der Versicherten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schätzt die Wirksamkeit dieser Vorlage als äusserst bescheiden ein und hat gleichzeitig gewisse Bedenken, die im Folgenden angebracht werden. Im Bereich MiGeL braucht es wirksame Massnahmen, welche allerdings zunächst eine fundierte Analyse der Situation erfordern.</p><p>Die ausführliche Stellungnahme und Begründung im Detail findet sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250326_RW_VL_AEnderung_Bundesgesetz_KVG.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort des SGB</a> (PDF).&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10543</guid><pubDate>Wed, 26 Mar 2025 14:00:00 +0100</pubDate><title>Nein zu neuen Steuerungerechtigkeiten, nein zur Abschaffung des Eigenmietwerts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nein-zu-neuen-steuerungerechtigkeiten-nein-zur-abschaffung-des-eigenmietwerts</link><description>Parolenfassung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung würde zu einer massiven steuerlichen Ungleichheit führen, den Wohnungsmarkt weiter anheizen und den Anreiz für Schwarzarbeit erhöhen. Zudem drohen Bund, Kantonen und Gemeinden Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt das Vorhaben deshalb ab und empfiehlt für die Volksabstimmung ein «NEIN».</p><p>In der zweiten Jahreshälfte 2025 wird über die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung abgestimmt. Das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Abstimmung wird voraussichtlich im September oder November dieses Jahres stattfinden.</p><p>Dies sind zentralen Argumente aus Sicht der Arbeitnehmenden gegen die Streichung dieses Steuerinstruments:</p><ul><li>Steuerliche Ungleichheit: 61 % der Schweizer Haushalte wohnen zur Miete. MieterInnen können ihre Miete nicht von den Steuern abziehen, während sie andere Geldanlagen versteuern müssen. Die Besteuerung des Eigenmietwerts bringt darum eine steuerliche Gleichbehandlung. Ohne diese Regelung würden WohneigentümerInnen bevorteilt.</li><li>Folgen für den Wohnungsmarkt: Der Immobilienmarkt würde weiter angeheizt. Wohneigentum würde durch neue Steuervorteile attraktiver und teurer. Gleichzeitig entfiele der Anreiz für EigentümerInnen, aus zu grossen Wohnungen auszuziehen.</li><li>Erhöhung der Schwarzarbeit: Mit dem Wegfall des Unterhaltskostenabzugs wird erwartet, dass mehr Renovationen in Schwarzarbeit erfolgen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Sozialversicherungen und damit auf die Altersvorsorge der Arbeitnehmenden.</li><li>Steuerausfälle: Der Bund sowie Kantone und Gemeinden müssten mit Mindereinnahmen von rund 1.7 Mrd. Franken rechnen.</li></ul><p>Der SGB-Vorstand hat deshalb entschieden, die Vorlage zur Ablehnung zu empfehlen. In der Abstimmungskampagne wird der SGB gezielt über die verteilungspolitischen Aspekte der Vorlage informieren und über die breiten negativen Folgen der Abschaffung des Eigenmietwerts aufzuklären.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/6/csm_Miete-Schluesseluebergabe_ist-alla-petrenko_04b1c1f147.webp" length="87300" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10542</guid><pubDate>Tue, 25 Mar 2025 08:28:32 +0100</pubDate><title>Schweizer Grundversorgung bewährt sich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/schweizer-grundversorgung-bewaehrt-sich</link><description>Guter Service public zahlt sich aus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wir erinnern uns: Im Zuge der russischen Invasion in die Ukraine kam es an den Energiemärkten zu grossen Verwerfungen. Die Strompreise ­stiegen danach in den meisten europäischen Ländern quasi über Nacht sprunghaft an, teilweise kam es zu Verfünffachungen! Doch in der Schweiz blieben die Preise für Kleinkundinnen und -kunden zunächst ­stabil. Das hat damit zu tun, dass wir hier für Haushalte und KMU immer noch eine geschützte Grundversorgung kennen – mit regulierten Preisen, die nur einmal jährlich angepasst werden dürfen.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Tiefes Niveau</strong></h3><p>Natürlich ist auch die Schweiz nicht immun gegen Preisschwankungen an den internationalen Märkten: Die Haushalte bekamen dies mit den Tariferhöhungen der letzten beiden Jahre schmerzhaft zu spüren. Allerdings war der Preisanstieg erstens ­geglättet und nicht sprunghaft, und zweitens ist das Preisniveau für Kleinkundinnen und -kunden in der Schweiz im relevanten europäischen Quervergleich auch heute sehr tief, wie die Grafik zeigt. Besser schneiden nur Dänemark und Österreich ab. Und dies hauptsächlich deshalb, weil diese beiden Länder schon seit ­Jahren viel stärker auf erneuerbare Energien setzen: Zwar kostet der Bau von Windrädern zunächst etwas, doch der Wind weht danach gratis.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/4/csm_Stromleitung_Hochspannung_SchweizerLandschaft_ist-makasana_0dc8265922.webp" length="179754" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10541</guid><pubDate>Tue, 25 Mar 2025 07:43:27 +0100</pubDate><title>Geschäft mit Pensionskassen-Geldern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/geschaeft-mit-pensionskassen-geldern</link><description>SGB fordert klare Regeln: Die Interessen der Versicherten müssen im Zentrum stehen!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die berufliche Vorsorge ist ein zentraler Pfeiler der Altersabsicherung in der Schweiz. Doch in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Interessen der Versicherten nicht konsequent genug geschützt werden. Zu oft nutzen gewinnorientierte Unternehmen und Versicherungen die Strukturen der 2. Säule, um ihre eigenen finanziellen Interessen durchzusetzen – auf Kosten der Versicherten und ihrer Renten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst daher grundsätzlich den neuen Weisungsentwurf der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), der Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte zwischen Pensionskassen und nahestehenden Personen definiert. Diese Regeln sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einer einheitlicheren Aufsicht. Denn nur wenn Interessenskonflikte offengelegt und reguliert werden, kann verhindert werden, dass Versicherte durch überhöhte Gebühren oder ungünstige Vertragskonstruktionen benachteiligt werden.</p><p>Allerdings greift die Weisung noch zu kurz. Eine effektive Kontrolle der Effizienz in der 2. Säule bleibt weiterhin aus. Nach wie vor können private Anbieter hohe Risikoprämien, überhöhte Verwaltungskosten oder teure Vermögensverwaltungsgebühren durchsetzen, ohne dass eine wirksame Regulierung dies unterbindet. Hier braucht es dringend weitergehende gesetzliche Anpassungen, um sicherzustellen, dass das Vorsorgekapital tatsächlich den Versicherten zugutekommt – und nicht primär den Aktionären privater Anbieter.</p><p>Zudem warnt der SGB davor, dass die neuen Transparenzvorgaben nicht zu einem unnötigen administrativen Mehraufwand führen dürfen. Denn wenn gut funktionierende, schlanke und autonome Vorsorgeeinrichtungen durch übermässige Bürokratie gezwungen werden, sich gewinnorientierten Anbietern anzuschliessen, wäre das kontraproduktiv. Stattdessen braucht es zielgerichtete Massnahmen, die sich an der Grösse und Struktur der betroffenen Vorsorgeeinrichtungen orientieren.</p><p>Klar ist: Die berufliche Vorsorge muss sich wieder stärker an ihrem ursprünglichen Zweck orientieren – nämlich die Renten der Arbeitnehmenden zu sichern. Der SGB fordert die OAK BV auf, sich nicht nur für mehr Transparenz, sondern auch für eine echte Effizienzkontrolle in der 2. Säule einzusetzen. Die Versicherten dürfen nicht länger die Leidtragenden eines Systems sein, das finanzielle Interessen von Dritten über ihre eigene soziale Sicherheit stellt.</p><p>Mehr dazu in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250207_GM_OAK_Nahestehende.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">vollständigen Stellungnahme (PDF)</a>.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.webp" length="142246" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10536</guid><pubDate>Fri, 21 Mar 2025 15:27:22 +0100</pubDate><title>Lohnschutzpaket sichert die Löhne in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutzpaket-sichert-die-loehne-in-der-schweiz</link><description>Bundesrat zu den innenpolitischen Lohnschutz-Gesprächen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich in den letzten Wochen in den innenpolitischen Verhandlungen zum Lohnschutz dafür eingesetzt, dass die Verschlechterungen durch das EU-Abkommen korrigiert werden. Der Bundesrat hat heute das Verhandlungsresultat der Sozialpartner übernommen. Das innenpolitische Lohnschutzpaket gleicht die drohenden Rückschritte beim Lohnschutz aus. Der SGB begrüsst daher die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Sozialpartner-Kompromiss. Die abschliessende Beurteilung der Gewerkschaften er-folgt nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen.</p><p>Das EU-Abkommen schwächt nicht nur den Lohnschutz, sondern erleichtert auch den Marktzugang für zwielichtige und halbkriminelle Firmen, indem beispielsweise die Kaution abgeschafft wird. Die Schweiz ist als Zielland mitten in Europa extrem attraktiv. Ohne Lohnschutz können Firmen Schweizer Preise verlangen und ausländische Löhne zahlen. Im Unterschied zu Dänemark und anderen Ländern können in der Schweiz Firmen aus EU-Mitgliedstaaten mit 250 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in ihrer Landessprache arbeiten. Dazu kommen Subunternehmerstrukturen und ähnliche Entwicklungen, welche die Basis der Gesamtarbeitsverträge aushöhlen.</p><h4>Schweizer Spesen und Haftung für Subunternehmer</h4><p>Die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Massnahmen stärken die Prävention, indem Aufträge künftig wesentlich häufiger an korrekte Firmen vergeben werden. Bei öffentlichen Aufträgen muss vorab geprüft werden, ob Firmen bereits gegen die Schweizer Arbeitsbedingungen verstossen haben. Erstunternehmen müssen neu die Bussen der Subunternehmen zahlen, wenn sie nicht sicherstellen, dass deren Löhne korrekt sind. Die Effizienzverbesserungen im Meldeverfahren erhöhen zudem die Kontrollqualität. Bei den Spesen gibt es eine klare gesetzliche Vorschrift, dass die Schweizer Ansätze bezahlt werden müssen.</p><h4>Wichtige Schritte in die richtige Richtung</h4><p>Bei der Ausweitung von Gesamtarbeitsverträgen auf ganze Branchen (Allgemeinverbindlicherklärung) gibt es eine Anpassung der völlig veralteten Anforderungen aus dem Jahr 1956, als der Schweizer Arbeitsmarkt weitgehend geschlossen war. Der SGB bedauert allerdings, dass die zeitgemässeren Quoren nur für bestehende Gesamtarbeitsverträge gelten. Gerade in wachsenden Branchen mit ungenügenden Arbeitsbedingungen, wie der privaten Pflege oder den Kitas, bringt das keine Verbesserung.</p><p>Arbeitnehmende, die sich im Betrieb oder in Gesamtarbeitsverträgen sozialpartnerschaftlich einsetzen, müssen gegen Kündigungen geschützt sein. Sonst können sie ihre Funktion nicht wahrnehmen. Der heute vom Bundesrat verabschiedete Vorschlag verbessert die Situation für bestimmte Gruppen. Diese Verbesserungen gehen zwar in die richtige Richtung und sind wichtig, decken aber nicht alle betroffenen Personen ab.</p><p>Neben dem Lohnschutz hält der SGB daran fest, dass der Service public beim Strom und bei der Bahn gewährleistet sein muss.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih_01adcd55e2.webp" length="270970" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10524</guid><pubDate>Fri, 07 Mar 2025 15:43:09 +0100</pubDate><title>Lohnanalysen gescheitert – jetzt braucht es Kontrollen, Bussen und höhere Löhne für Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnanalysen-gescheitert-jetzt-braucht-es-kontrollen-bussen-und-hoehere-loehne-fuer-frauen</link><description>Gleichstellung der Geschlechter</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mehr als jedes zweite Unternehmen foutiert sich um die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern – und verletzt das Gleichstellungsgesetz. Dabei sind die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern nach wie vor viel zu hoch. Das Gleichstellungsgesetz in seiner aktuellen Form ist gescheitert und hat keine spürbaren Verbesserungen gebracht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert daher Lohnkontrollen und Bussen - und zwar für alle Unternehmen, die beim Lohn diskriminieren. Selbst mit einem Lehrabschluss verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5’000 Franken pro Monat, und jede vierte muss sich sogar mit einem Lohn von weniger als 4’500 Franken begnügen.. Das ist inakzeptabel. Frauen in der Schweiz müssen ohne Diskriminierung von ihrer Arbeit leben können.</p><p>Der heute veröffentlichte, vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebene externe Evaluationsbericht zur Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) zieht eine erschreckende Zwischenbilanz der Umsetzung der Lohngleichheitsanalysen in den Unternehmen der Schweiz. Die Mehrheit der betroffenen Arbeitgeber hat diese gesetzlich vorgeschriebenen Analysen seit 2020 nicht ordnungsgemäss durchgeführt. Bei allen drei gesetzlich vorgeschriebenen Schritten – der Lohnanalyse, der Überprüfung der Analyse durch ein unabhängiges externes Organ und der transparenten Kommunikation der Ergebnisse an die Mitarbeitenden – wurden eklatante Verstösse gegen geltendes Recht festgestellt. Diese düstere Bilanz bestätigt leider, was die Gewerkschaften seit Beginn der Diskussionen über die Revision des Gleichstellungsgesetzes immer wieder betont haben: Massnahmen ohne Kontrollen und Sanktionen reichen nicht aus.</p><h4>Lohnungleichheiten verschwinden nicht von selbst</h4><p>Zur Erinnerung: Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch 1’354 Franken weniger pro Monat als Männer, also 16,2 Prozent (Wert für 2022). Darüber hinaus nimmt der unerklärbare Anteil dieser Unterschiede stetig zu. Laut der jüngsten Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) lässt sich fast die Hälfte des geschlechtsspezifischen Lohnunterschieds (48.2%), sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter usw. erklären. Dieser unerklärbare Anteil war seit Beginn der Analysen im Jahr 2012 noch nie so hoch.</p><h4>Die Arbeitgeber müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und die Politik muss aufwachen</h4><p>Die Arbeitgeber, die sich nicht an das Gesetz gehalten haben, müssen nun unbedingt angehalten werden, dieses umzusetzen, ihre Löhne zu analysieren, diese Analyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Ergebnisse transparent an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kommunizieren. Auch der Bundesrat und das Parlament müssen schnell handeln, um die Situation zu korrigieren. Für den SGB ist es unverständlich, dass der Bundesrat beschlossen hat, die für Ende 2027 geplante Schlussbewertung des Gleichstellungsgesetzes abzuwarten, bevor er Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit vorschlägt. Die Bilanz des heute veröffentlichten Zwischenbewertungsberichts ist klar genug, um die sofortige Einführung verbindlicherer Massnahmen für die Unternehmen zu rechtfertigen.</p><p>Der SGB fordert eine rasche Anpassung des GlG auf Grundlage der folgenden Massnahmen:</p><ul><li>Verbindliche Kontrollen sowie Sanktionen für Unternehmen, die sich weigern, ihre Löhne zu überprüfen.</li><li>Ausweitung der Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen alle vier Jahre auf alle Unternehmen: Derzeit ist weniger als ein Prozent der Unternehmen zur Durchführung solcher Analysen verpflichtet.</li><li>Verpflichtung zur Vorlage von Massnahmen zur Korrektur festgestellter Lohnungleichheiten.</li></ul><p>Selbst mit einer Lehre verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5’000 Franken pro Monat, und jede vierte muss sich sogar mit einem Lohn von weniger als 4’500 Franken begnügen. Deshalb müssen die Kontrollmassnahmen in den Unternehmen mit einer allgemeinen Aufwertungsoffensive in den von Frauen hauptsächlich ausgeübten Berufen einhergehen. Löhne von mindestens 5’000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4’500 Franken für alle müssen zur Norm werden. In Bereichen wie Kinderbetreuung, Altenpflege oder Einzelhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten.</p><p>Die Verbesserung der Einkommen von Frauen erfordert zwangsläufig auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen den Geschlechtern. Daher sind höhere öffentliche Investitionen in die ausserfamiliäre Kinderbetreuung dringend erforderlich.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_170614_sabine_reber_sgb_frauen_aktion_lohnkontrolle_loehne_unter_die_lupe_9872cafd67.webp" length="596040" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10528</guid><pubDate>Fri, 21 Feb 2025 15:36:00 +0100</pubDate><title>Totalrevision der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz ArGV4</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/totalrevision-der-verordnung-4-zum-arbeitsgesetz-argv4</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die Totalrevision der Verordnung. In Absprache mit den betroffenen Verbänden sowie Expertinnen und Experten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützt der SGB in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250219_Anhoerung_LC_argv4.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort (PDF)</a> die Anpassung der Verordnung an neue Normen und Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Energiegewinnung und der fortschreitenden Digitalisierung.</p><p>Der SGB weist aber darauf hin, dass die geplante Kompetenzverschiebung in Art. 17 – die Suva nicht mehr durch das SECO, sondern durch die kantonalen Behörden beizuziehen – sorgfältig geprüft werden sollte. Es ist unklar, ob in allen Kantonen die notwendigen Fachkompetenzen in ausreichendem Mass vorhanden sind, um die bisherigen Standards zu gewährleisten.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10515</guid><pubDate>Wed, 19 Feb 2025 14:52:49 +0100</pubDate><title>Erster Schritt in die richtige Richtung, weitere Massnahmen unverzichtbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erster-schritt-in-die-richtige-richtung-weitere-massnahmen-unverzichtbar</link><description>Bundesrat zu den innenpolitischen Lohnschutz-Gesprächen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt die Öffnung gegenüber der EU, wenn die Löhne und der Service Public gesichert sind. Der heutige Orientierungsbeschluss des Bundesrates zu den innenpolitischen Verhandlungen korrigiert einen Teil der Verschlechterungen beim Lohnschutz. Das ist grundsätzlich positiv. Allerdings gibt es noch bedeutenden Handlungsbedarf. Bei der konkreten Ausarbeitung wird der SGB darauf bestehen, dass die Massnahmen wirksam und praxisnah gestaltet werden.&nbsp;</p><p>Das Abkommen schwächt nicht nur den Lohnschutz, sondern es erleichtert auch den Marktzugang für zwielichtige und halbkriminelle Firmen – indem beispielsweise die Kaution abgeschafft wird. Die Schweiz ist als Zielland mitten in Europa extrem attraktiv. Ohne Lohnschutz können die Firmen Schweizer Preise verlangen und ausländische Löhne zahlen. Im Unterschied zu Dänemark und anderen Ländern können in der Schweiz Firmen aus EU-Mitgliedstaaten mit 250 Mio. EinwohnerInnen in ihrer Landessprache arbeiten. Dazu kommen Subunternehmerstrukturen und ähnliche Entwicklungen, welche die GAV-Basis aushöhlen.&nbsp;</p><p>Die flankierenden Massnahmen müssen deshalb verstärkt und nicht geschwächt werden. Zentral ist, dass die aus dem Jahr 1956 stammenden Bedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen an die heutige Realität angepasst werden. Niemand würde heute mit einem Flugzeug dieses Baujahrs in die Ferien fliegen wollen. Auch der Kündigungsschutz sollte mindestens ILO-konform werden, damit das «Level playing field» gewährleistet ist, also gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind.&nbsp;</p><p>Die Delegiertenversammlung des SGB hat am 31. Januar 2025 Forderungen verabschiedet. Die AVE-Quoren sollten generell gesenkt werden. Die Temporärarbeit muss beschränkt werden. Die Schweiz sollte eine Auftraggeberhaftung einführen. Bund und Kantone sollten im Missbrauchsfall Normalarbeitsverträge einführen «müssen» und nicht nur «können» u. a.&nbsp;</p><p>Die Beschlüsse des Bundesrats sind ein erster, wichtiger Schritt. Die entscheidende Phase mit der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen steht aber noch bevor. Das Ergebnis muss einen wirksamen autonomen Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen garantieren, damit die neuen Abkommen der Arbeitnehmenden in der Schweiz zugutekommen.&nbsp;</p><p>Neben dem Lohnschutz hält der SGB daran fest, dass der Service Public beim Strom und bei der Bahn gewährleistet sein muss.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih_01adcd55e2.webp" length="270970" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10513</guid><pubDate>Tue, 18 Feb 2025 08:42:19 +0100</pubDate><title>Einheitliches Qualifikationsverfahren statt schriftlicher Abschlussprüfung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/einheitliches-qualifikationsverfahren-statt-schriftlicher-abschlusspruefung</link><description>Reform der Allgemeinbildung in der Berufsbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit jeher setzen sich die Gewerkschaften für eine Stärkung des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) in der Berufsbildung ein, damit sich Lernende – egal ob Jugendliche oder Erwachsene – persönlich, gesellschaftlich und beruflich möglichst gut entwickeln und ihr Potenzial verwirklichen können. Nicht nur in ihrer Rolle als Arbeitnehmer:in, sondern auch als Individuum, Staatsbürger:in und Teil der Gesellschaft. Neben dem berufskundlichen Unterricht vermittelt der ABU grundlegende Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, politische Bildung sowie kritisches Denken und leistet damit einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit. Der ABU soll Lernende in ihren persönlichen Ressourcen und Selbständigkeit bestmöglich unterstützen. Im Hinblick auf die soziale Mobilität soll der ABU deshalb möglichst breit und berufsunabhängig, jedoch lebenspraktisch und handlungsorientiert gestaltet sein.</p><p>Nach fast zwanzig Jahren soll die Verordnung über Mindestvorschriften für den Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) in der beruflichen Grundbildung totalrevidiert werden. In der Vernehmlassung hat sich der SGB für eine Stärkung des ABU in Form eine Vereinheitlichung und Erhöhung der Verbindlichkeit ausgesprochen und dafür, dass die neue Verordnung den ABU künftig für alle beruflichen Grundbildungen gleich regeln wird. Ebenso forderte der SGB, dass auch die Umsetzung in den Kantonen und die Ausgestaltung kantonaler Schullehrpläne möglichst einheitlich erfolgen soll.</p><p>Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hatte eine Verordnungsrevision in die Vernehmlassung geschickt, welche im Rahmen der Verbundpartnerschaft vorgängig gemeinsam erarbeitet worden war und die eine Neugestaltung des Qualifikationsverfahrens vorsah. Die bis dahin schriftliche ABU-Abschlussprüfung sollte durch eine Mischung aus Erfahrungsnote und Schlussarbeit (inkl. einer Präsentation und eines Prüfungsgesprächs) ersetzt werden. Der SGB unterstützte diesen Vorschlag und sprach sich im Rahmen seiner Vernehmlassungsantwort für eine höhere Gewichtung der Erfahrungsnote aus.</p><h4>Einheitliche Standards statt kantonaler Willkür</h4><p>An ihrer Sitzung vom 12. Februar sprach sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) nun plötzlich dafür aus, die schriftliche Schlussprüfung doch beizubehalten, beziehungsweise den Kantonen diesbezüglich Umsetzungsfreiheit zu gewähren. Dieser Entscheid konterkariert den verbundpartnerschaftlich erarbeiteten Vorschlag einer Neugestaltung des Qualifikationsverfahrens basierend auf Erfahrungsnoten sowie einer aufgewerteten Schlussarbeit mit Präsentation und vertiefender mündlicher Prüfung.</p><p>Das würde bedeuten, dass weiterhin unterschiedliche Regelungen in den Kantonen bestehen bleiben könnten. Damit würde die schweizweite Verbindlichkeit in Bereich der Qualitätssicherung – eines der wichtigsten Ziele der Reform – aufgegeben. Der SGB stellt sich nach wie vor hinter das zu Beginn des Reformprojektes «Allgemeinbildung 2030» definierte Ziel einer schweizweiten Harmonisierung der Allgemeinbildung, um Chancengerechtigkeit und Rechtsgleichheit für alle Lernenden sicherzustellen. Bereits heute bestehen erhebliche Unterschiede in der Umsetzung des allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) zwischen den Kantonen und Berufsfachschulen, was die Vergleichbarkeit erschwert. Eine nationale Lösung würde die Mobilität der Lernenden erhöhen und die Gleichwertigkeit der Abschlüsse sichern.</p><h4>Stärkung der Handlungskompetenz statt veraltete Prüfungsformen</h4><p>Das Reformprojekt «Allgemeinbildung 2030» setzt auf eine Stärkung der Handlungskompetenz der Lernenden. Die bisherige Schlussprüfung ist ein Relikt vergangener Pädagogik, das die aktuellen Anforderungen an die Allgemeinbildung nicht mehr widerspiegelt. Eine praxisnahe Abschlussarbeit mit mündlicher Präsentation und anschliessendem Prüfungsgespräch fördert hingegen die nachhaltige Anwendung von Wissen und Kompetenzen in realen Handlungssituationen und stellt für viele Lernende eine Chance dar.&nbsp;</p><h4>Gewerkschaften fordern verbindliche Umsetzung der Reform</h4><p>Der SGB fordert das SBFI und den Bundesrat auf, an der geplanten Revision der Verordnung festzuhalten und die Abschlussarbeit inkl. Präsentation und Prüfungsgespräch als neuen Standard im Qualifikationsverfahren der Allgemeinbildung – neben den beizubehaltenden Erfahrungsnoten – zu verankern. Eine einheitliche Lösung auf nationaler Ebene ist entscheidend, um die Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit der Abschlüsse zu gewährleisten. Die Berufsbildung darf nicht in ein kantonales Flickwerk aus unterschiedlichen Prüfungsmodalitäten zerfallen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl_85714e9ee5.webp" length="201844" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10506</guid><pubDate>Fri, 14 Feb 2025 16:33:43 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmende werden in die Selbständigkeit gedrängt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-werden-in-die-selbstaendigkeit-gedraengt</link><description>Nationalratskommission greift die soziale Sicherheit an</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Nationalrats will es Arbeitgebern künftig ermöglichen, per Vertrag festzulegen, ob jemand als selbständig oder als Arbeitnehmender gilt. Das ist ein direkter Angriff auf die soziale Sicherheit, der Tür und Tor für Missbrauch und Prekarität öffnet. Trotz breiter Kritik von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Kantonen und Experten hält die Kommission an ihrem Vorhaben fest – und riskiert damit massive Rechtsunsicherheit und unlauteren Wettbewerb. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert den Nationalrat auf, diesen gefährlichen Plan zu stoppen.</p><p>Die Sozialkommission des Nationalrats schreitet mit ihrem Projekt voran, dass Vertragsparteien neu «selbst wählen» können, ob sie selbständig oder Arbeitnehmende sind. Das ist ein frontaler Angriff auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden und würde zu Missbrauch und Prekarität führen, mit negativen Folgen für alle ehrlichen Steuerzahler. Davor warnten in der Vernehmlassung nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch ein grosser Teil der Arbeitgeberverbände, die Vollzugsbehörden und führende Sozialversicherungsrechtler. Auch die übergrosse Mehrheit der Kantone positioniert sich klar gegen die Vorlage.</p><p>Wie fast überall auf der Welt wird in der Schweiz heute nach objektiven Kriterien festgestellt, ob jemand selbständig ist oder Arbeitnehmender. Entscheidend ist dafür die Frage, wie stark jemand von seinem Auftraggeber abhängig ist. Diese zum Schutz der schwächeren Arbeitnehmenden notwendige Regel soll nun aufgeweicht werden. Neu könnten die Arbeitgeber mit schriftlichen Vereinbarungen erzwingen, dass jene, die für sie arbeiten, als Selbständige das gesamte wirtschaftliche Risiko übernehmen sollen. Das widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der sozialen Sicherheit. Die Vorlage würde auch die Rechtsunsicherheit massiv vergrössern, nicht nur innerhalb des Sozialversicherungsrechts, sondern generell im Arbeitsrecht, und selbst die Praxis der Steuerbehörden wäre betroffen. Nicht zuletzt öffnet der Vorschlag der Nationalratskommission Tür und Tor für noch mehr Scheinselbständige aus dem Ausland und Billigkonkurrenz für das einheimische Gewerbe. Dieses warnt zu Recht vor unlauterem Wettbewerb und Schwarzarbeit. Die einzigen die davon profitieren sind globale Plattformunternehmen wie Uber. Sie wollen nur die Gewinne, ohne jegliche Verantwortung – für die negativen Folgen bezahlen sollen andere.</p><p>Es ist erstaunlich, dass die Mehrheit der Nationalratskommission trotz der klaren, ablehnenden Stellungnahmen an der Gesetzesänderung festhalten will. Sie wählt damit ohne Not die direkte Konfrontation mit allen, die sich für faire Arbeitsbedingungen und einen intakten Arbeitsmarkt in der Schweiz und Europa einsetzen. Der SGB wird sich vehement gegen die Vorlage engagieren und erwartet, dass der Nationalrat Verantwortung übernimmt und ihr ein Ende setzt.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/4/csm_Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa_70a97c0706.webp" length="269290" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10503</guid><pubDate>Thu, 13 Feb 2025 16:43:51 +0100</pubDate><title>Anpassungen der internationalen Gesundheitsvorschriften IGV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/anpassungen-der-internationalen-gesundheitsvorschriften-igv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sieht in den vorgeschlagenen Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften, insbesondere in der vorgeschlagenen Variante 1, eine Gelegenheit zur Verbesserung der globalen Gesundheitsarchitektur, wie er in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250205_LC_VL_Gesundheitskonvention.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort (PDF)</a> detailliert erläutert.&nbsp;</p><p>Der SGB setzt sich für eine solidarische und gerechte Gesundheitsversorgung ein, die über nationale Grenzen hinweg funktioniert. Die vorgeschlagenen Anpassungen bieten eine Plattform für einen verstärkten Dialog und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Ländern, was insbesondere für Staaten mit schwächeren Gesundheitssystemen entscheidend ist.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort ist unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10493</guid><pubDate>Thu, 13 Feb 2025 09:20:24 +0100</pubDate><title>Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Arbeitslosenkassenentschädigungsverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-arbeitslosenversicherungsverordnung-und-der-arbeitslosenkassenentschaedigungsverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sieht die vorliegenden Änderungsvorschläge der Verordnungen kritisch und nimmt in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250205_DG_VL_Arbeitslosenversicherung.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort (PDF)</a> dazu detailliert Stellung.</p><p>Darin unterstreicht der SGB u.a. seine Befürchtung, dass die Kostenabrechnung und damit das Bonus-Malus-System, wie den Kassen zu wenig Spielraum lässt, um innovativer zu werden und die Dienstleistungen weiter zu verbessern. Es besteht die Gefahr, dass die nötigen Kosten, die es für effiziente und gut geführte Kassen braucht, zunehmend von den Gewerkschaften und Kantonen als Träger der Kassen getragen werden müssen.</p><p>Wesentliche Kritikpunkte sind u.a. die zu enge Definition der anrechenbaren Kosten, die fehlende Berücksichtigung des Risikos der Trägerhaftung und in der Verordnung angelegte Nachteile für private Kassen. Diese Punkte sind in der Vernehmlassungsantwort des SGB (siehe Link unten) detailliert begründet.</p><p>Für den SGB muss die neue Arbeitslosenkassenentschädigungsverordnung:</p><ul><li>Investitionen in die Qualität und Innovation stärker abgelten,</li><li>die Konsequenzen der Trägerhaftung finanziell berücksichtigen und</li><li><p>verhindern, dass den privaten Kassen ein Nachteil entsteht.</p><p>&nbsp;</p></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10511</guid><pubDate>Thu, 13 Feb 2025 07:40:00 +0100</pubDate><title>Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats zur Parl. Iv. Samira Marti «Armut ist kein Verbrechen»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/entwurf-der-staatspolitischen-kommission-des-nationalrats-zur-parl-iv-samira-marti-armut-ist-kein-verbrechen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort (PDF), dass das Parlament gesetzgeberisch tätig werden will. Er bedauert allerdings, dass der Entwurf der SPK-N in zwei wichtigen Punkten vom ausformulierten Initiativtext abweicht und diesen damit bedeutend schwächt.</p><p>Der SGB fordert eine Änderung des AIG, die sich so stark wie möglich an der ursprünglichen Formulierung der Initiative orientiert. Die Einführung des Begriffs der Mutwilligkeit und der Schutzfrist hätten eine grosse Wirkung. Darüber hinaus tritt der SGB dafür ein, die Verknüpfung von Sozialhilfe und Ausländerrecht grundsätzlich zu überdenken.&nbsp;</p><p>Die Details und Begründungen finden sich in der ausführlichen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10508</guid><pubDate>Thu, 13 Feb 2025 07:31:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in Sachen Grossereignisse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-unfallversicherung-uvv-in-sachen-grossereignisse</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist mit der formellen Anpassung von Artikel 95a UVV einverstanden. Diese Angleichung an Artikel 26 des «Reglement Grossereignis» der Ersatzkasse UVG und die Genehmigung des Artikel 26 des Reglements sind inhaltlich unbestritten und dienen einzig der Rechtssicherheit. Sie stellen klärend fest, dass auch bei der Ermittlung des regulären Zuschlags alle zu erwartenden Regressansprüche berücksichtigt werden.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10495</guid><pubDate>Wed, 12 Feb 2025 10:01:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Sonderbestimmungen für hauswirtschaftliche Leistungen sowie Betreuung und Unterstützung in der Alltagsbewältigung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-der-verordnung-2-zum-arbeitsgesetz-sonderbestimmungen-fuer-hauswirtschaftliche-leistungen-sowie-betreuung-und-unterstuetzung-in-der-alltagsbewaeltigung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zu den Änderungen bezüglich Live-in-Betreuung (Art. 17a – 17e ArGV 2)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die demografische Alterung der Schweizer Wohnbevölkerung und der dadurch steigende Bedarf an Alltagsunterstützung und Betreuung führen zu einer Vielzahl von Formen von Care-Arbeit. Eine dieser Formen ist die sogenannte Live-In Betreuung, bei welcher vornehmlich Pendelmigrant:innen aus Zentral- und Osteuropa in den Haushalten ihrer Klient:innen leben und arbeiten. In seiner Vernehmlassungsantwort (PDF) weist der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) darauf hin, dass für Arbeitsverhältnisse der Live-In Betreuung konstitutiv ist, dass sich die Arbeitnehmenden nebst der Arbeitszeit während eines gewissen Zeitraums für Einsätze zur Verfügung halten (Bereitschaftsdienst). Durch diese konstitutiven Merkmale sind als Live-In beschäftigte Arbeitnehmende einer erhöhten Vulnerabilität ausgesetzt, welcher bei der Regulierung der Arbeitsbedingungen Rechnung getragen werden muss.</p><p>Agenturen und Anbieter, welche Live-In Betreuer:innen anstellen und Privathaushalten überlassen, fallen gemäss Weisung des Seco, bestätigt 2012 durch BGE 2C-356/2012 vom 11. Februar 2013, unter das Arbeitsvermittlungsgesetz AVG und benötigen eine Verleihbewilligung. Dadurch sind sie dem allgemeinverbindlichen GAV-Personalverleih unterstellt. Mit dem BGE 148 II 2023 stellte das Bundesgericht fest, dass auf jene Arbeitsverhältnisse die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (ArG) anzuwenden sind. Die Arbeitgeberschaft trat auf das Seco zu, um Sonderbestimmungen für Live-In Arbeitsverhältnisse in der ArGV2 festzuschreiben. Solche Sonderbestimmungen werden in einem tripartiten Verfahren ausgehandelt.</p><p>Da solche Sonderbestimmungen den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden abschwächen, müssen diese anderweitig kompensiert werden. Daher verhandelten die Sozialpartner des GAV-Personalverleih parallel dazu einen Anhang zum GAV-Personalverleih, welcher den Besonderheiten der Live-In Arbeitsverhältnisse durch höhere Entschädigungen und weitergehende Schutzbestimmungen Rechnung trägt und bis anhin ungeregelte Bereiche, wie beispielsweise die Entschädigung des Bereitschaftsdienstes verbindlich festlegt. Die Sonderbestimmungen und der Anhang zum GAV-Personalverleih ergänzen sich und sollen gleichzeitig in Kraft treten. Die Sozialpartner bemühen sich, den Anhang allgemeinverbindlich erklären zu lassen.</p><p>In seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) geht der SGB detailliert auf den Verordnungsentwurf ein, macht Änderungsvorschläge und weist auf essenziell wichtige Bestimmungen hin.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10490</guid><pubDate>Wed, 12 Feb 2025 09:53:31 +0100</pubDate><title>Neubesetzung der Direktion für Arbeit ist eine Provokation für die Arbeitnehmenden in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/neubesetzung-der-direktion-fuer-arbeit-ist-eine-provokation-fuer-die-arbeitnehmenden-in-der-schweiz</link><description>Guy Parmelin wählt radikalen Arbeitsdirektor</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Direktion für Arbeit ist für die Arbeitnehmenden das wichtigste Amt des Bundes. Sie ist zuständig für den Lohnschutz, das Arbeitsgesetz sowie für die Reintegration und die soziale Absicherung der Arbeitslosen. Die Wahl von Jérôme Cosandey als Leiter dieser Direktion ist eine schlechtes Signal an die Arbeitnehmenden.&nbsp;</p><p>Cosandey war Mitglied der Geschäftsleitung von Avenir Suisse, als diese Organisation marktradikale, ideologische Positionen vertrat: Abschaffung des Lohnschutzes, Verlängerung der Arbeitszeit und Abbau von Mindestregeln bei den Arbeitsbedingungen. Dass diese Agenda nun mit dieser Fehlbesetzung in der Direktion für Arbeit Einzug erhält, ist eine Gefahr für die arbeitenden Menschen im Land.</p><p>Cosandey hat weder Erfahrung in Arbeitsmarktpolitik, noch in Sozialpartnerschaft, noch in der Arbeitsvermittlung oder in den Arbeitslosenkassen. Er hatte nie Verantwortung für grosse IT-Projekte, wie er sie im Seco verantworten muss. Noch hat er Führungserfahrung mit grossen Teams, tripartiten Strukturen mit Sozialpartnern und Kantonen oder der Verwaltung.</p><p>Bereits die Integration der Direktion für Arbeit (früher BIGA) in das Seco war ein Fehler. Die soziale, sozialpartnerschaftliche und integrative Kultur der Direktion wurde zunehmend durch die wirtschaftsliberale Laissez-Faire-Haltung des Seco angegriffen. Unter Boris Zürcher, der ebenfalls von Avenir Suisse kam, entwickelte die Direktion eine immer grössere Schlagseite gegen die Interessen der Arbeitnehmenden. Der Lohnschutz wurde ausgebremst und nicht weiterentwickelt. Die Informatikprojekte der Arbeitslosenversicherung hatten immer mehr Verspätung und wurden teurer.&nbsp;</p><p>Der SGB fordert, dass die Direktion für Arbeit aus dem Seco herausgelöst wird, damit sie wieder ihre frühere, integrative Arbeitsweise aufnehmen kann. Aufgrund der Bedeutung, welche die Direktion für die Arbeitnehmenden und den Arbeitsmarkt hat, muss die Leitung durch den Gesamtbundesrat ernannt werden.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.webp" length="509274" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10501</guid><pubDate>Tue, 11 Feb 2025 10:26:00 +0100</pubDate><title>Verordnung über das militärische Gesundheitswesen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ueber-das-militaerische-gesundheitswesen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat den Entwurf für die Verordnung und die erhaltenen Unterlagen im Detail evaluiert und hat an den vorgeschlagenen Bestimmungen nichts zu beanstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) erklärt der SGB, den vorgesehenen Bestimmungen vorbehaltlos zustimmen zu können.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10499</guid><pubDate>Tue, 11 Feb 2025 10:20:00 +0100</pubDate><title>Änderung der KVG betreffend Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-kvg-betreffend-sicherstellung-des-prinzips-der-einmaligen-erhebung-der-daten</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:black;">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt in seiner </span><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250205_RW_VL_AEnderung_des_KVG.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer"><span style="color:black;">Vernehmlassungsantwort (PDF)</span></a><span style="color:black;"> die vorgeschlagene Revision des KVG für die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Prinzips der einmaligen Datenerhebung im spitalstationären Bereich vor. Gleichzeitig merkt der Gewerkschaftsbund grundsätzlich an und bekräftigt, dass die zu schaffende Rechtsgrundlage einerseits höchsten Anforderungen im Bereich des Datenschutzes zu genügen hat, andererseits aber auch breit genug sein soll, um eine Anwendung des Prinzips der einmaligen Datenerhebung über den Bereich der spitalstationären Versorgung hinaus zu ermöglichen. Zu Letzterem hält der erläuternde Bericht lediglich fest, </span><i><span style="color:black;">dass «die angepassten Rechtsgrundlagen eine spätere Integration der Verarbeitung der in den Sektoren der ambulanten Versorgung oder der Pflege benötigten Daten ermöglichen»&nbsp;</span></i><span style="color:black;">soll.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10497</guid><pubDate>Tue, 11 Feb 2025 10:12:00 +0100</pubDate><title>Umsetzung Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umsetzung-gegenvorschlag-zur-praemienentlastungsinitiative</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250205_RW_VL_GV_Praemienentlastung.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort (PDF)</a> zur Umsetzung des Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitative unterstreicht der der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) abermals, dass die mit dem Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative beschlossenen Massnahmen zur Stärkung der sozialen Finanzierung der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bei Weitem nicht ausreichen, um die für viele Haushalte kaum mehr tragbare Last der Krankenkassenprämien entscheidend zu mildern – obwohl dies so dringend nötig wäre. Dennoch sind die beschlossenen Gesetzesänderungen ein Fortschritt, denn künftig werden sich auch die Kantone – nicht nur der Bund – mit ihren Beiträgen an die Prämienverbilligungen dynamisch an den steigenden Gesundheitsausgaben beteiligen müssen.&nbsp;</p><p>Im Grundsatz ist der SGB deshalb mit den vorgeschlagenen neuen Bestimmungen, Änderungen und technischen Definitionen zu den relevanten Parametern im Allgemeinen einverstanden.&nbsp;</p><p>Sehr irritiert ist der SGB jedoch über eine einleitende Ankündigung im erläuternden Bericht, wonach der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung eine Änderung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen vorschlagen wird. Die geplante Kürzung des Anstiegs des Bundesanteils auf das Niveau der neu festzulegenden Kostenziele für das Wachstum der OKP-Kosten steht im völligen Widerspruch zum im Rahmen dieser Vernehmlassung geplanten bescheidenen Ausbau der Prämienverbilligungen und wird von den Gewerkschaften entschieden abgelehnt.</p><p>Weitere Ausführungen finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort, die unten als Dokument verlinkt ist.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10488</guid><pubDate>Fri, 07 Feb 2025 11:37:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-der-zivilschutzverordnung-schutzbauten</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250207_RW_VL_Zivilschutzverordnung.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort (PDF)</a>, dass mit dem überarbeiteten Schutzkonzept der Grundsatz unverändert beibehalten wird, dass für alle EinwohnerInnen ein Schutzplatz in Wohnortnähe zur Verfügung stehen soll. Darüber hinaus wird im erläuternden Bericht aber zu Recht die Feststellung gemacht, dass sich viele Personen (vor allem PendlerInnen) tagsüber nicht in der Nähe des ihnen zugewiesenen Schutzraums aufhalten. Es wäre daher zu bevorzugen gewesen, diese Tatsache im überarbeiteten Schutzkonzept bzw. gegebenenfalls in dieser Vernehmlassung bereits zu berücksichtigen, anstatt dazu erst nachgelagert ein Konzept zu erarbeiten, wie dies gemäss dem erläuternden Bericht seitens Bundesamts für Bevölkerungsschutz aktuell geschieht.</p><p>Weitere Hinweise des SGB finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10486</guid><pubDate>Fri, 07 Feb 2025 11:26:00 +0100</pubDate><title>Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte der Vorsorgeeinrichtungen mit nahestehenden Personen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestanforderungen-fuer-rechtsgeschaefte-der-vorsorgeeinrichtungen-mit-nahestehenden-personen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Weisungsentwurf der Oberaufsicht Berufliche Vorsorge OAK BV </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250207_GM_OAK_Nahestehende.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort (PDF)</a>, dass die OAK BV mit dem vorliegenden Weisungsentwurf die gesetzlichen Vorschriften präzisieren und gewisse Mindestanforderungen anstreben, welche von den Pensionskassen erfüllt werden müssen, um eine transparente Offenlegung der Rechtsgeschäfte zwischen Pensionskassen und nahestehenden Personen zu erreichen.</p><p>Doch leider krankt die 2. Säule darüber hinaus an einer weitgehend fehlenden Effizienzkontrolle. Daran kann auch die vorliegende Weisung nichts ändern, dazu wäre eine Anpassung des Gesetzes notwendig. Dies wäre insbesondere dort vordringlich, wo profitorientierte Unternehmen und Versicherungen die BVG-Strukturen missbrauchen, um ihre Eigeninteressen durchzusetzen mittels überhöhter Risikoprämien, überhöhter Kosten für die Geschäftsführung und Vermögensverwaltung – zulasten der Versicherten und ihrer sinkenden Rentenansprüche. In diesem Sinne stellt der Weisungsentwurf einen begrüssenswerten ersten Schritt dar, im Rahmen der heute geltenden rechtlichen Grundlagen für eine erste Konkretisierung der Gesetzesbestimmungen zu sorgen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Weisung so ausgestaltet wird, dass sie nicht zu einem übermässigen administrativen Aufwand führt – und viele gut funktionierende, autonome Kassen und Gemeinschaftseinrichtungen zu profitorientierten Anbietern treibt.</p><p>Die detaillierten inhaltlichen Anmerkungen zu den einzelnen Punkten des Weisungsentwurfs finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort des SGB (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10481</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2025 13:49:54 +0100</pubDate><title>Grippe, Erkältung, Viren, Bakterien – was sind Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grippe-erkaeltung-viren-bakterien-was-sind-ihre-rechte-und-pflichten-am-arbeitsplatz</link><description>Tipps und Hinweise für Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es ist Grippezeit: zur Zeit rollt die erste Grippewelle von Westen durch die Schweiz. Ein sicherer Umgang mit Krankheit am Arbeitsplatz sind gerade jetzt zentrale Themen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Um eine faire und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung sicherstellen zu können, müssen alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen. Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema wissen müssen und für welche Verbesserungen der SGB kämpft.</p><h4>Ärztliche Atteste erst ab dem dritten Tag</h4><p>Eine Ärztin oder ein Arzt stellt Ihnen ein ärztliches Attest zur Krankschreibung aus. Dieses bestätigt, dass die betroffene Person aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf Ihre konkrete Arbeit. So genügt z. B. bei einer Callcenter-Mitarbeiterin bereits eine «einfache» Heiserkeit, um die Erfüllung der Arbeitsleistung unmöglich zu machen.&nbsp;</p><p>Das Attest gibt den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an. Die Diagnose selbst bleibt vertraulich; es wird lediglich zwischen Krankheit und Unfall unterschieden. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Vorlage eines Attests erst ab dem dritten Krankheitstag zu verlangen. Eine Pflicht ab dem ersten Krankheitstag würde zu Mehrbelastungen für die erkrankte Person und das Gesundheitssystem führen. Arbeitgeber sollten also kein Attest ab dem ersten Tag verlangen.&nbsp;</p><h4>Es braucht eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag</h4><p>In der Schweiz fehlt eine flächendeckende obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag. Derzeit hängt der Anspruch auf Lohnfortzahlung von Branche, Gesamtarbeitsvertrag, Arbeitsvertrag und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Karenztage, an denen Arbeitnehmende im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten, sind nicht nur unsozial, sondern auch gesundheitlich riskant. Sie setzen erkrankte Arbeitnehmende unter Druck, trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen, um Einkommensverluste zu vermeiden. Das verzögert die Genesung, erhöht die Ansteckungsgefahr von Kolleg:innen und verursacht langfristig höhere Gesundheitskosten. Eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag würde allen finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall bieten und gesundheitsgefährdende Praktiken verhindern.&nbsp;</p><h4>Unterschätztes Problem: Präsentismus</h4><p>Arbeitgeber sind gefordert, eine Unternehmenskultur zu schaffen, welche die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden priorisiert, klare Regeln zur Krankmeldung etabliert und Präsentismus, also das Erscheinen zur Arbeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen verhindert. Auch ein Wechsel ins Homeoffice ist bei Krankheit selten eine gute Idee. Zwar können so Ansteckungen vermieden werden, doch Arbeit bei Krankheit kann die Genesung verzögern und im schlimmsten Fall dazu führen, dass man noch kränker wird. Also: wer krank ist, ist krank und soll sich erholen.&nbsp;</p><p>Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die Gesundheit seiner Arbeitnehmenden zu schützen. Deshalb ist auch ein Bonus, der bezahlt wird, wenn man keine Krankheitstage hat, eine schlechte Idee. Er führt zu Präsentismus mit den erwähnten gesundheitsgefährdenden Folgen und kann diese Arbeitgeberpflicht verletzten. Solche Boni sind aus arbeitsgesetzlicher Perspektive höchst problematisch und könnten zu rechtlichen Problemen für den Arbeitgeber führen.&nbsp;</p><h4>Was darf ich tun, wenn ich krankgeschrieben bin?</h4><p>Während einer Krankheit gilt: Nichts tun, was die Genesung gefährden könnte. Ob bestimmte Aktivitäten erlaubt sind, hängt von der Art der Erkrankung ab. So können Spaziergänge bei psychischen Belastungen oder gewissen anderen Erkrankungen hilfreich sein, während bei einer Grippe mit Fieber eher strikte Ruhe angebracht ist. Bei einer Migräne macht es Sinn, nicht in einem Bildschirm zu starren, während man bei einer gastro-intestinalen Infektion auch mal was auf Social Media posten kann.&nbsp;</p><p>Wenn Sie mehr erfahren möchten: wenden Sie sich an Ihre <a href="/der-sgb/angeschlossene-verbaende#c12334">Gewerkschaft </a>oder die <a href="/der-sgb/kantonale-buende#c12660">Rechtsberatung der Kantonalen Gewerkschaftsbünde</a>.&nbsp;</p><h4>Weiterführende Lektüre :&nbsp;</h4><ul><li>Der <a href="https://unia.ch/de/ratgeber/arbeitsrecht-ratgeber" target="_blank" rel="noreferrer">Unia-Ratgeber zum Arbeitsrecht</a> (siehe Lohn bei Krankheit)</li><li><a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/espresso/lohnausfall-bei-krankheit-krank-und-keiner-zahlt" target="_blank" rel="noreferrer">«Kassensturz»/«Espresso» zu den Karenztagen</a></li><li>«Kassensturz»-Anwält:innen beantworten <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/services/fragen-und-antworten-darf-mein-arbeitgeber-nachfragen-warum-ich-krank-bin" target="_blank" rel="noreferrer">Fragen zu Krankheit am Arbeitsplatz</a></li><li><a href="https://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/krankgeschrieben-aber-trotzdem-arbeiten-692928" target="_blank" rel="noreferrer">Der «Beobachter» zur Krankschreibung</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnfortzahlung/article/lohnfortzahlung-bei-krankheit-rechte-und-pflichten/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zur Lohnfortzahlung bei Krankheit</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/personalfuehrung-und-personalentwicklung/absenz-und-casemanagement/article/praesentismus-arbeiten-obwohl-man-krank-ist/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zum Problem Präsentismus</a></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Krank-am-Arbeitsplatz_torwai-iStock_kleiner_1a6f8d00d4.webp" length="111630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10478</guid><pubDate>Fri, 31 Jan 2025 16:43:04 +0100</pubDate><title>Löhne und Service Public sichern</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/loehne-und-service-public-sichern</link><description>Positionierung der Gewerkschaften zum Verhandlungsresultat mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>GEMEINSAME MEDIENMITTEILUNG VON SGB UND TRAVAIL.SUISSE</p><p class="lead">Heute haben die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und der Vorstand von Travail.Suisse das Verhandlungsergebnis zum neuen Abkommen mit der EU und ihre gemeinsame Position für die innenpolitischen Verhandlungen beschlossen. Das Abkommen gefährdet den Lohnschutz. Dies ist insbesondere auf die Verkürzung der Voranmeldefrist, die faktische Aufhebung der Kaution, das Infragestellen der Dienstleistungssperre und die EU-Spesenregelung zurückzuführen. Das Abkommen erleichtert den Marktzugang für Firmen aus der EU. Um den Lohnschutz zu sichern, fordern SGB und Travail.Suisse u. a. eine Garantie für die Schweizer Spesen, eine Haftung von Auftraggebern und Generalunternehmern, Massnahmen zur Förderung von Gesamtarbeitsverträgen und einen besseren Kündigungsschutz für Berufstätige, die sich für gute Arbeitsbedingungen einsetzen.</p><p>Beide gewerkschaftlichen Dachverbände haben sich in ihren Gremien heute ausführlich mit dem Verhandlungsresultat zu den EU-Verträgen beschäftigt.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa, dies gilt auch für die Lebenshaltungs-kosten. Zu ihrem Schutz hat die Schweiz auf Druck der Gewerkschaften deshalb bereits vor 20 Jahren die flankierenden Massnahmen eingeführt. Dank Gesamtarbeitsverträgen, Kontrollen und Bussen konnte in gut geschützten Branchen ein Absinken der Löhne verhindert werden. Das neu ausgehandelte Abkommen soll jedoch wesentliche Teile dieses Lohnschutzes aushöhlen. Der Handlungsdruck beim Lohnschutz wird deshalb noch grösser.</p><h4>Beschluss der SGB-Delegierten</h4><p>So diskutierte die ausserordentliche Delegiertenversammlung des SGB die bisherigen Ergebnisse sehr kritisch. In ihrer Resolution (siehe Anhang) bekennen sich die Delegierten zwar zu einer sozialen und offenen Schweiz und anerkennen die grosse Bedeutung der EU für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Der SGB unterstützt eine Öffnung gegenüber der EU, wenn diese den Arbeitnehmenden zugutekommt und ihnen nicht schadet.<br>Die Verschlechterungen beim Lohnschutz sind für die Delegierten aber nicht akzeptabel.</p><p><strong>Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB,</strong> betonte in seinem Votum: «Das Abkommen verschlechtert den Lohnschutz. Nun braucht es Gegensteuer. Wir werden hart verhandeln. Das Ziel ist, eine Lösung zu finden, die den Arbeitnehmenden nützt und nicht schadet.»</p><p>Die Delegierten des SGB verlangen in ihrem Beschluss neue und wirksame Massnahmen, welche die Löhne und den Service Public sichern. Konkret fordern sie unter anderem:</p><ul><li>Eine Bauherrenhaftung und Verantwortung von Auftraggebern für Verstösse ihrer Subunternehmen</li><li>Verkürzte Bearbeitungszeiten der Kantone</li><li>Nachverhandlung der Spesenregelung</li><li>Mehr allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge</li><li>Einen besseren Kündigungsschutz für Berufstätige, die sich für gute Arbeitsbedingungen und für die Arbeitssicherheit einsetzen.</li><li>Besserstellung von Temporärbeschäftigten</li><li>Keine Liberalisierung des Strommarktes</li><li>Beim internationalen Personenfernverkehr auf der Schiene müssen die Arbeitsbedingungen, das Kooperationsmodell, die Trassenvergabe und die Tarifintegration unter Schweizer Hoheit garantiert sein.</li></ul><p>Die vollständige Liste der Forderungen ist in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2025/250131/DV250131D_DL_Resolution_Europa.pdf">SGB-Resolution</a> enthalten.</p><h4>Beschluss des Travail.Suisse-Vorstands</h4><p>Auch Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat heute an einer ausserordentlichen Vorstandssitzung eine Resolution (siehe Anhang) zum Verhandlungsergebnis mit der EU verabschiedet. Das Verhandlungsergebnis führt zu einer beträchtlichen Schwächung des Lohnschutzes, was insbesondere auf die Verkürzung der Voranmeldefrist, die faktische Aufhebung der Kaution und das Infragestellen der Dienstleistungssperre zurückzuführen ist.</p><p>Damit Travail.Suisse das Abkommen unterstützen kann, sind daher einerseits Kompensationsmassnahmen und andererseits eine Modernisierung des Lohnschutzes notwendig. <strong>Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich</strong> betont: «Wir sind offen, die kommenden innenpolitischen Gespräche konstruktiv in Angriff zu nehmen und nach Lösungen zu suchen. Wenn der Lohnschutz geschwächt wird und keine ausreichenden innenpolitischen Kompensationsmassnahmen beschlossen werden, wird Travail.Suisse das aussenpolitische Verhandlungsergebnis ablehnen.»<br>Zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen fordert der Vorstand von Travail.Suisse unter anderem:</p><ul><li>Das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» muss auch für die Spesen gelten. Für eine Nicht-Umsetzung der EU-Regelung braucht es wasserdichte Garantien.</li><li>Die Einführung wirksamer neuer Instrumente, die das bisherige Schutzniveau der Löhne sicherstellen.</li><li>Eine Anpassung der Arbeitgeberquoten bei den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen.</li><li>Eine gesetzliche Pflicht zum Erlass von Normalarbeitsverträgen in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge bei wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen</li><li>Ein klares Bekenntnis der Arbeitgeberseite für eine starke Sozialpartnerschaft.</li></ul><p>Anlässlich der Europa-Debatte hat Esther Lynch, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), heute in einer <a href="https://youtu.be/gjRslP63faI" target="https://youtu.be/gjRslP63faI " title="Solidaritätsbotschaft Esther Lynch" rel="noreferrer">Solidaritäts-Botschaft</a> ihre Unterstützung für die kritische Beurteilung des Abkommens zwischen dem Schweizer Bundesrat und der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht. Der EGB teilt laut Lynch die Besorgnis über die nachteiligen Auswirkungen dieses Abkommens auf die Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Das Abkommen schwächt die Schutzmechanismen gegen Lohndumping erheblich. Es führt sogar neue Regeln ein, die einen unlauteren Wettbewerb auf Kosten aller Arbeitnehmenden in der Schweiz unabhängig von ihrer Nationalität ermöglichen. «Der EGB steht fest an der Seite der Schweizer Gewerkschaften, wenn es um die Verteidigung der Arbeitnehmerrechte und die Aufrechterhaltung starker öffentlicher Dienstleistungen geht», erklärte Lynch.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/5/csm_250131_DV_SGB527web_0787faad3e.webp" length="231912" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10477</guid><pubDate>Thu, 30 Jan 2025 16:54:09 +0100</pubDate><title>Änderung des Freizügigkeitsgesetzes: Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-des-freizuegigkeitsgesetzes-altersguthaben-schuetzen-bei-einem-austritt-aus-einem-1e-plan</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorgeschlagene Änderung des Freizügigkeitsgesetzes geht auf eine Motion zurück, die will, dass Versicherte die Möglichkeit erhalten, das Vorsorgeguthaben vorübergehend – für maximal zwei Jahre – an eine Freizügigkeitseinrichtung, statt die neue Vorsorgeeinrichtung, zu überweisen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte sich gegen diese Motion eingesetzt – ebenso wie der Bundesrat und grosse Teile der Pensionskassenbranche. Denn es profitieren einzig Personen, die bereits ein sehr hohes Einkommen haben und ihr Vorsorgeguthaben durch massgeschneiderte Anlagepläne zusätzlich verbessern können. Entsprechend fällt auch die <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250130_GM_VL_FZG.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Antwort des SGB auf die Vernehmlassung</a> (PDF) aus.&nbsp;</p><p>Interessant ist hingegen der erste Teil der Vorlage, welche Pensionskassen neu dazu verpflichtet, bei anderen Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen nach früheren Altersguthaben ihrer Versicherten anzufragen. Diese Verpflichtung ist eine Chance, dass weniger vergessene Konten entstehen. Das würde den Vorsorgeschutz der Arbeitnehmenden stärken.</p><p>Weitere Details und ausführliche Begründungen finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10474</guid><pubDate>Wed, 29 Jan 2025 14:32:09 +0100</pubDate><title>Unnötige und einseitige Abbaumassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/unnoetige-und-einseitige-abbaumassnahmen</link><description>Vernehmlassung zum Sparpaket</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Kürzungen in Höhe von insgesamt 3,6 Milliarden Franken sind massiv und unverhältnismässig. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert das Sparpaket grundsätzlich. Angesichts der insgesamt sehr komfortablen Lage der staatlichen Haushalte in der Schweiz sind diese Sparmassnahmen völlig unnötig.</p><p>Mit der heutigen Eröffnung der Vernehmlassung bestätigt der Bundesrat, dass er die Sparvorschläge des von ihm in Auftrag gegebenen Expertenberichts grossmehrheitlich übernimmt – und damit insbesondere auch das unverständliche Prinzip, die beabsichtigten «Bereinigungen» fast ausschliesslich auf der Ausgabenseite vorzunehmen. Dabei müssten doch zuerst die strukturellen Probleme auf der Einnahmenseite gelöst werden. Kommt dazu, dass – wie allgemein bekannt – die Schuldenbremse nicht verfassungskonform umgesetzt wird: Statt ausgeglichener Finanzen produziert sie Überschüsse – auf Kosten der Bevölkerung.</p><p>Klar ist auch, dass der Bund zunehmend Aufgaben der Kantone übernehmen muss, weil sich diese vielerorts in einer Verweigerungshaltung üben – beispielsweise bei den Prämienverbilligungen. Deshalb braucht es Vorschläge, wie der Bund diese Mittel von den Kantonen zurückfordern kann. Dies ist umso sinnvoller, als die Kantone grosse Überschüsse erwirtschaften und so der Bevölkerung laufend Geld entziehen, ohne es für sinnvolle Massnahmen einzusetzen.</p><p>Die geplanten Kürzungen von insgesamt 3,6 Milliarden Franken sind nicht nur unverhältnismässig, sondern schaden auch nachhaltig der Qualität des guten Schweizer Service public. Zudem wird das Bundespersonal durch Einsparungen im «Eigenbereich» in Höhe von über 300 Millionen Franken unnötig belastet. Diese massiven Kürzungen werden langfristig auch die Qualität der staatlichen Leistungen beeinträchtigen.</p><p>Der SGB wird sich im Rahmen der Vernehmlassung detailliert zu den geplanten Kürzungen äussern und darüber hinaus sein Engagement gegen die unnötige und schädliche Sparpolitik sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene fortführen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10472</guid><pubDate>Wed, 29 Jan 2025 14:09:23 +0100</pubDate><title>Probleme der Bevölkerung lösen, statt gegen AusländerInnen und Flüchtlinge hetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/probleme-der-bevoelkerung-loesen-statt-gegen-auslaenderinnen-und-fluechtlinge-hetzen</link><description>Begleitmassnahmen zur SVP-Initiative 10-Millionen-Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei vielen berufstätigen Personen ist die Lage angespannt. Die Mieten und Krankenkassenprämien belasten das Budget immer mehr. Während der Lohn nach Abzug der Teuerung stagniert. Viele haben zunehmend den Eindruck, dass es einfacher ist, im Lotto zu gewinnen, als eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die SVP nutzt diese Situation mit ihrer Initiative, um gegen AusländerInnen zu hetzen.</p><p>Arbeitgeber und Behörden lassen die Leute im Stich. So auch der Bundesrat heute. Statt dafür zu sorgen, dass die Früchte des Wohlstands und der Öffnung der Schweiz bei allen ankommen, hat er ein klapperdürres Massnahmenpaket verabschiedet. Zwar kommt vom Arbeitsmarkt bis zum Wohnen alles irgendwo vor, aber nur in Mikro-Dosen, die vergleichsweise wenig Wirkung entfalten. Auch die Arbeitgeber hetzen gegen Flüchtlinge, anstatt dass sie sich zu verdienten Lohnerhöhungen zu bekennen. Mit dieser Strategie politisiert die rechte Mehrheit im Bundesrat an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei.</p><p>Für den SGB ist klar, dass nun das Parlament Antworten auf die Probleme der Bevölkerung geben muss. Prioritär sind höhere Familienzulagen, ein Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeitende sowie ein Anschubprogramm für den gemeinnützigen Wohnungsbau.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10468</guid><pubDate>Tue, 21 Jan 2025 17:38:50 +0100</pubDate><title>12 Sonntagsverkäufe pro Jahr sind ein Irrweg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/12-sonntagsverkaeufe-pro-jahr-sind-ein-irrweg</link><description>Wirtschaftskommission stimmt unsozialer und gesundheitsgefährdender Standesinitiative zu</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Verdreifachung der Sonntagsverkäufe von heute vier auf zwölf Tage im Jahr gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten, missachtet demokratische Entscheide und stellt einen Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag dar. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert ein klares Nein zu diesem unsozialen Vorhaben.</p><p>Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat heute einem entsprechenden Vorstoss des Kantons Zürich zugestimmt. Ziel ist es, die Anzahl der Sonntagsverkäufe von aktuell vier auf zwölf Tage auszuweiten und damit monatliche Sonntagsöffnungen zu ermöglichen – entgegen dem Willen der Bevölkerung, die Sonntagsverkäufe in Abstimmungen regelmässig ablehnt, sowie des ursprünglichen Gesetzgebers, der die heutigen vier möglichen Sonntagsverkäufe für die Erledigung von Weihnachtseinkäufen während des Advents einführte.</p><p>Bereits heute verzichten viele Kantone darauf, die bestehende Regelung von vier Sonntagsverkäufen auszuschöpfen.</p><h4>Belastung für Beschäftigte</h4><p>Die Ausweitung der Sonntagsverkäufe wäre ein weiterer Schlag für die Beschäftigten im Detailhandel. Die Branche ist geprägt von niedrigem Lohnniveau, unsicheren Arbeitsplänen, Personalmangel und hohem Druck. Auch fehlt ein Branchen-GAV. Mehr Sonntagsarbeit würde die Belastung zusätzlich verschärfen. Gesundheitsexpert:innen warnen vor den negativen Folgen, die regelmässige Sonntagsarbeit für Körper und Psyche hat.</p><p>Noch 2021 scheiterte ein ähnlicher Antrag im Parlament, eingebracht im Rahmen des Covid-Gesetzes. Damals lehnten sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat eine solche Liberalisierung ab.</p><h4>Salamitaktik mit weitreichenden Folgen</h4><p>Die geplante Erweiterung der Sonntagsverkäufe im Ladenbereich ist nichts anderes als eine Salamitaktik: Mit kleinen Schritten soll schleichend die Sonntagsarbeit in allen Branchen und Berufen eingeführt werden – von Coiffeurgeschäften über Versicherungen und Banken bis hin zu kaufmännischen Angestellten. Dieser Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag betrifft am Ende alle Arbeitnehmenden. Deshalb braucht es ein klares Nein zu dieser Vorlage!</p><p>Gemeinsame freie Tage, wie der Sonntag, sind essenziell für Erholung, Familienleben und soziale Kontakte. Zusätzliche Arbeit an diesen Tagen nimmt den Beschäftigten diese dringend benötigte Auszeit und gefährdet die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.</p><h4>Gesundheit vor Profit</h4><p>Der SGB fordert, den Schutz der Arbeitnehmenden endlich wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Anstatt gesundheitsschädliche Liberalisierungen wie mehr Sonntagsarbeit voranzutreiben, die mehr Stress und Burnouts bringen, sollt der Gesundheitsschutz gestärkt und planbare Arbeitsbedingungen umgesetzt werden.</p><p>Die Interessen der Arbeitnehmenden dürfen nicht dem kurzfristigen Profitdenken geopfert werden – der Detailhandel braucht keinen «Dauer-Advent», sondern nachhaltige Verbesserungen für seine Angestellten.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/a/csm_Vater-mit-kleinem-Kind_Eva_Blanco_Fotografia_photocase_484a117b8a.webp" length="81926" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10463</guid><pubDate>Wed, 08 Jan 2025 16:18:28 +0100</pubDate><title>Cyrielle Huguenot übernimmt das Gleichstellungsdossier</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/cyrielle-huguenot-uebernimmt-das-gleichstellungsdossier</link><description>Neue SGB-Zentralsekretärin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Ab dieser Woche übernimmt Cyrielle Huguenot als neue Zentralsekretärin das Gleichstellungsdossier beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). In den letzten Jahren hat die Gewerkschaftsbewegung eine führende Rolle dabei gespielt, die Gleichstellung in verschiedenen Bereichen voranzutreiben und zu verhindern, dass wichtige Errungenschaften abgebaut werden. Dennoch bleiben noch viele Herausforderungen, vor allem in den Bereichen Lohndiskriminierung, Rentenniveau, Kindertagesbetreuung und Kampf gegen sexuelle Belästigung. «Die Arbeitswelt ist zentral, um die Gleichstellung und die Rechte der Frauen voranzubringen, und ich werde mich voll dafür einsetzen. Die Gewerkschaften verfügen in diesem Bereich über eine bedeutende Legitimation und Handlungsfähigkeit», sagt Cyrielle Huguenot. Die 42-Jährige verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Gleichstellung und hat bereits erfolgreiche nationale Kampagnen organisiert und geleitet, wie z. B. die Kampagne zur Reform des Sexualstrafrechts.&nbsp;</p><p class="text-justify">Cyrielle Huguenot wird auch das Dossier Migrationspolitik übernehmen und sich dabei auf die Rechte von Arbeitnehmenden mit Migrationshintergrund konzentrieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_cyrielle_huguenot_36b5a583ff.webp" length="172268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10530</guid><pubDate>Mon, 23 Dec 2024 15:47:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-finmag-und-weiterer-erlasse-zusammenarbeit-mit-auslaendischen-stellen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241223_DL_VL_Finmag.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort (PDF)</a> zu den vom Bundesrat geplanten Änderungen der Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG), im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) sowie im Nationalbankgesetz (NBG).&nbsp;</p><p>In der Stellungnahme erläutert ausführlich seine Position und begründet, warum er sich für eine der vorgeschlagenen Variante ausspricht. Auch aus Sicht des SGB erscheint ein Paradigmenwechsel im Hinblick auf die überwiegenden öffentlichen Interessen gerechtfertigt. Wie bereits in früheren Stellungnahmen dargelegt, erachtet der SGB die Arbeit der FINMA als ausserordentlich wichtig für die Finanzstabilität. Er begrüsst deshalb die vorgeschlagenen Massnahmen zur Stärkung und Beschleunigung der Amtshilfe mit ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden. &nbsp;</p><p>Auch zu den weiteren vorgeschlagenen Änderungen nimmt der SGB Stellung. Die Details finden sich in der unten verlinkten Vernehmlassungsantwort.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10460</guid><pubDate>Fri, 20 Dec 2024 15:24:33 +0100</pubDate><title>Dieses Verhandlungsresultat ist ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dieses-verhandlungsresultat-ist-ungenuegend</link><description>Der SGB zum Verhandlungsabschluss mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert das vom Bundesrat als abgeschlossen erklärte Abkommen mit der EU. Aufgrund der bislang vorliegenden Informationen zeigt sich, dass damit der Lohnschutz abgebaut und der Service public geschwächt würden. Der SGB wird den endgültigen Text des Abkommens detailliert prüfen und an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 31. Januar 2025 das weitere Vorgehen festlegen. Vom Bundesrat fordert der SGB volle Transparenz über die Inhalte des Abkommens.</p><p>Mit dem Abkommen wird es viel schwieriger werden, Schweizer Löhne durchzusetzen. Weil die Schweiz Bussen (Konventionalstrafen) nur schwer im Ausland eintreiben kann, müssen die Firmen heute in verschiedenen Branchen eine Garantie leisten (Kaution). Diese fällt mit dem Abkommen weg. Die vorgesehene «Kaution im Wiederholungsfall» ist eine Farce und wird in der Praxis aus verschiedenen Gründen wirkungslos bleiben. Ebenfalls nicht gewährleistet ist die «Dienst-leistungssperre». Heute untersagen die Kantone 600 bis 1’000 Firmen pro Jahr, in der Schweiz zu arbeiten, weil sie nicht mit den Behörden kooperieren oder viel zu tiefe Löhne bezahlt haben. Ein weiteres Problem ist, dass die Schweiz sich mit dem Abkommen verpflichtet, die EU-Spesenregel zu übernehmen. Die Arbeitnehmenden, die im Auftrag ihrer Arbeitgeber auswärts arbeiten müssen, erhalten die Kosten für Übernachtung und Verpflegung nur noch nach den Regeln in ihrem Herkunftsland erstattet. Obwohl diese Kosten in der Schweiz europaweit zu den höchsten gehören. Die Verkürzung der Voranmeldefrist von 8 auf 4 Tage erschwert die Kontrolltätigkeit, wie ein Pilotversuch in den Kantonen BS und BL gezeigt hat.</p><p>Das Abkommen hat auch negative Auswirkungen auf den Service public, indem die Schweiz die gut funktionierende Stromversorgung liberalisieren muss und beim internationalen Personenverkehr auf der Schiene die bewährten Kooperationen mit den Bahnen in den Nachbarländern in Frage gestellt werden.</p><p>Der Inhalt des Abkommens ist erst in Grundzügen bekannt. Viele Fragen können erst beantwortet werden, wenn wir wissen, was im Abkommen genau drinsteht. Der SGB hat sich jeweils für eine Öffnung der Schweiz gegenüber der EU ausgesprochen, wenn diese den Arbeitnehmenden nützt und die Löhne gesichert sind. Er wird den Text im Detail analysieren, damit die Delegiertenver¬sammlung am 31. Januar 2025 in Kenntnis der Ausgangslage das weitere Vorgehen bestimmen kann. Er erwartet vom Bundesrat, dass dieser die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih_01adcd55e2.webp" length="270970" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10457</guid><pubDate>Tue, 17 Dec 2024 16:48:15 +0100</pubDate><title>8 Wochen Ferien für Lernende: Eine notwendige Investition zur Stärkung der Berufslehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/8-wochen-ferien-fuer-lernende-eine-notwendige-investition-zur-staerkung-der-berufslehre</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert, dass alle Berufslernenden in der Schweiz künftig Anspruch auf 8 Wochen Ferien haben. Diese Forderung wurde am 29. November 2024 von der Delegiertenversammlung des SGB beschlossen und anschliessend der parlamentarischen Gruppe Arbeit vorgestellt.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl_85714e9ee5.webp" length="201844" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10452</guid><pubDate>Tue, 17 Dec 2024 07:33:24 +0100</pubDate><title>Franchisen-Hammer belastet Bevölkerung massiv</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/franchisen-hammer-belastet-bevoelkerung-massiv</link><description>Parlament und Bundesrat für Erhöhung der Mindestfranchise</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die geplante Erhöhung der Mindestfranchise führt zu einer noch stärkeren Belastung der Bevölkerung durch steigende Gesundheitskosten. Nachdem die Gesundheitslobby bereits mit der EFAS-Reform die Prämienzahlenden stärker zur Kasse gebeten hat, sollen die Versicherten nun durch eine erhebliche Erhöhung der Mindestfranchise weiter belastet werden. Dies bestätigt den Kurs des bürgerlich dominierten Parlaments: Statt Einsparungen bei den privaten Anbietern vorzunehmen, werden die Schwächsten der Gesellschaft zusätzlich belastet. Dieses zynische «Weihnachtsgeschenk» kommt nur zwei Wochen vor dem Jahreswechsel, an dem die Bevölkerung ohnehin mit der dritten exorbitanten Prämiensteigerung in Folge konfrontiert sein wird.</p><p>Nach dem Bundesrat und dem Ständerat hat heute auch der Nationalrat einer Erhöhung der Mindestfranchise zugestimmt. Diese soll zunächst an die «aktuelle Kostensituation» angepasst und danach periodisch weiter erhöht werden. Im Klartext: Neben den Prämien sollen künftig auch die Franchisen unaufhörlich steigen.</p><p>Bereits heute steigen nicht nur die Prämien kontinuierlich, sondern auch die Kostenbeteiligung der Versicherten. Zwischen 2005 und 2023 hat sich die durchschnittliche Belastung durch Franchisen und Selbstbehalte um 40 Prozent erhöht. Warum? Weil viele Versicherte gezwungen sind, eine höhere Franchise zu wählen, um – vorausgesetzt, sie bleiben gesund – zumindest ein wenig Geld zu sparen.</p><p>Die Erhöhung der Franchisen trifft vor allem chronisch Kranke, die weder auf höhere Franchisestufen ausweichen noch auf notwendige Behandlungen verzichten können. Diese Massnahme schadet zudem der öffentlichen Gesundheit insgesamt. Denn die bereits jetzt viel zu hohe Kostenbeteiligung zwingt immer mehr Patient:innen zu einem gefährlichen Leistungsverzicht. Die Folgen: vermeidbares menschliches Leid und letztlich höhere Gesamtkosten für alle.<br>Anstatt die «Mindestfranchisen den realen Gegebenheiten an(zu)passen» – so der Titel der Motion – müsste das Parlament endlich dringend die Finanzierung des Gesundheitswesens nach «realen Gegebenheiten» ausgestalten. Heisst: Jene, die viel zu geben haben, sollen in der Grundversicherung auch mehr bezahlen müssen. Ganz einfach so wie überall sonst in Europa.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/8/csm_Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist_dcf79ca767.webp" length="104826" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10505</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2024 16:16:00 +0100</pubDate><title>Dossier 165: Zur Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften im Jahr 2023</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-165-zur-mitgliederentwicklung-der-gewerkschaften-im-jahr-2023</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB, die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz, zählte Ende 2023 315’790 Mitglieder (+0.19%). Damit nahmen die Mitgliederzahlen der SGB-Verbände erstmals seit zehn Jahren wieder zu, nämlich um 600 Mitglieder. Der Anteil der organisierten Frauen stieg auf den neuen Rekordwert von 32.8 Prozent. Einem Verlust von 1'363 männlichen Mitgliedern (-0.64%) steht ein Zuwachs von 1'963 weiblichen Mitgliedern entgegen (+1.93%). Dieser Zuwachs ist auch dem Beitritt der beiden Verbände HelvetiCA (FlugverkehrsleiterInnen) und SPV (Waadtländer LehrerInnen) zu verdanken. Doch auch ohne diese Beitritte hätte sich der Mitgliederrückgang auf deutlich unter ein Prozent (-2'284 <span style="font-family:&quot;Cambria Math&quot;,serif;">≙</span> -0.72%) abgeschwächt, die geringste Verlustrate seit 2016.</p><p>Der kleinere Dachverband Travail.Suisse hat im Berichtsjahr 2’617 Mitglieder verloren, was einem Rückgang von 1.77 Prozent entspricht. Die Verbände, die keiner Dachorganisation angehören, verloren 2023 etwa 2.5 Prozent der Mitglieder (-5'287). Sie vertraten damit Ende letzten Jahres noch 205’802 Arbeitnehmende. Der Organisationsgrad ist um 0.43 Prozentpunkte auf 15.34 Prozent gesunken.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/6/csm_UNIA_LD23_MFR3958__c__Manu_Friederich_8417933f74.webp" length="519026" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10449</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2024 13:12:34 +0100</pubDate><title>Vernichtende Vernehmlassung: Das Parlament muss den verfassungswidrigen Angriff auf kantonale Mindestlöhne begraben!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vernichtende-vernehmlassung-das-parlament-muss-den-verfassungswidrigen-angriff-auf-kantonale-mindestloehne-begraben</link><description>Kein Verfassungsbruch durchs Parlament – keine Working Poors produzieren!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit selten dagewesenem Zynismus reitet Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) zusammen mit GastroSuisse und einer knappen Mehrheit im Parlament einen Angriff auf die Mindestlöhne in der Schweiz. Dort, wo die kantonalen Stimmbürger:innen gemäss ihrer souveränen Kompetenz durch die Bundesverfassung Mindestlöhne beschlossen haben, will diese knappe Mehrheit per Gesetz diese Volksentscheide kippen und für nichtig erklären, sofern ein allgemeinverbindlich erklärter nationaler Gesamtarbeitsvertrag tiefere Löhne vorsieht.</p><p>Die Folge: Es könnten wieder Working Poors entstehen – Menschen, die z. B. in Genf und Neuenburg zu Tiefstlöhnen arbeiten müssten. Besonders in der Hochpreisinsel Genf könnten diese Löhne dazu führen, dass man sich trotz einer 100-Prozent-Stelle das Leben ohne Sozialhilfe nicht mehr leisten könnte.</p><p>Wer müsste solche Tiefstlöhne subventionieren? Die Steuerzahler:innen ebendieser Kantone, die sich klar für kantonale Mindestlöhne entschieden haben, um Working Poors zu verhindern.</p><p>Entsprechend ist das Vernehmlassungsresultat eindeutig ausgefallen: Alle Kantone, ausser Obwalden (der Heimatkanton von Ettlin), die Volkswirtschaftsdirektor:innenkonferenz (VDK), die Gemeinden, Verfassungsexpert:innen, das Bundesamt für Justiz – und der Bundesrat: Sie alle sind sich einig, dass diese Vorlage ein eklatanter Verfassungsbruch wäre. Sie würde die Souveränität der Kantone verletzen, den Föderalismus ausser Kraft setzen und gegen das Subsidiaritätsprinzip verstossen.</p><p>Selbst die Arbeitgeberverbände der Romandie, Centre Patronal und FER, lehnen die Vorlage von Ständerat Ettlin und GastroSuisse ab, da sie verfassungswidrig ist und den Volkswillen der betroffenen Kantone Neuenburg und Genf missachtet. Die FER fordert sogar ein Referendum, falls die Vorlage durchkommt.</p><p>Es ist kristallklar. Kantone, Bundesrat und Arbeitnehmende wollen keine Working Poors. Sie wollen auch nicht die Verfassungsordnung der Schweiz auf den Kopf stellen, den Föderalismus aushebeln oder das Subsidiaritätsprinzip über Bord werfen – nur weil gewisse Arbeitgeber wie GastroSuisse Tiefstlöhne zahlen und diese dann von der Allgemeinheit subventionieren lassen wollen.</p><p>Jetzt muss das Parlament konsequent handeln: die Stimmen der Kantone und Arbeitnehmenden hören, den Föderalismus und den kantonalen Volkswillen respektieren. Die Vorlage gegen kantonale Mindestlöhne muss nach dieser vernichtenden Vernehmlassung abgelehnt werden!</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10447</guid><pubDate>Thu, 12 Dec 2024 13:30:40 +0100</pubDate><title>Frauen bleiben um ein Jahr Rente betrogen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauen-bleiben-um-ein-jahr-rente-betrogen</link><description>Scheitern der Abstimmungsbeschwerde gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist enttäuscht über das heutige Urteil des Bundesgerichts. Die BundesrichterInnen gewichten die Rechtssicherheit höher als die ungenügende Rentensituation der Frauen. Tatsache bleibt: obwohl Frauen tiefere Renten haben, wurde mit der Rentenaltererhöhung einseitig auf ihrem Rücken gespart. Und weitere Angriffe sind schon im Gange. Doch nach dem heutigen Urteil bleibt die Politik erst recht in der Verantwortung, endlich etwas gegen die grosse Rentenlücke der Frauen zu unternehmen. Die Frauen brauchen höhere Renten – statt weiterer Kürzungen der Witwenrenten unter dem Deckmantel der Gleichstellung.</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde 2022 mit nur genau 31’195 Stimmen Unterschied äusserst knapp angenommen. Doch die AHV-Defizitprognosen, die im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielten, beruhten auf Rechenfehlern des Bundes. Der SGB hatte mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die offiziellen Prognosen zu negativ ausfallen.</p><p>Diese fehlerhaften Finanzszenarien haben den Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrentenalters massgeblich geprägt. Der SGB bleibt überzeugt, dass der Meinungsbildungsprozess ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen wäre. Denn die Auswirkungen der Rechenfehler des BSV fallen in einem Zeitraum von 10 Jahren in etwa gleich hoch aus wie die Zusatzeinnahmen an die AHV durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen.</p><p>Damit bleibt Enttäuschung: die betroffenen Frauen wurden um ein Jahr Rente betrogen. Obwohl die Mehrheit der Frauen klar gegen die Reform war. Die intensiven Abstimmungskämpfe der letzten zwei Jahre in der Altersvorsorge wurden massgeblich geprägt durch die ungenügenden Frauenrenten. Nach dem heutigen Urteil des Bundesgerichts bleibt die Politik umso mehr in der Verantwortung, die grosse Rentenlücke der Frauen endlich zu schliessen. Die Frauen brauchen höhere Renten – statt weiterer Kürzungen der Witwenrenten unter dem Deckmantel der Gleichstellung.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/1/csm_241212_Reaktionen-Urteil_2bf2486266.webp" length="543458" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10443</guid><pubDate>Tue, 10 Dec 2024 13:41:00 +0100</pubDate><title>Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.484 «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/umsetzung-der-parlamentarischen-initiative-16484-mehr-gestaltungsfreiheit-bei-arbeit-im-homeoffice</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften lehnen die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Burkart 16.442 «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice», wie auch die Variante als Schwächung des Arbeitsgesetzes und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer:innen in beiden präsentierten Varianten vollumfänglich ab. In der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241120_LC_VL_ArG_HomeOffice.pdf" class="link--icon--external">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) erläutert und begründet der SGB seine Position.</p><p>Der Hauptgrund: Die Vorlage würde bereits bestehende psychosoziale Risiken der Telearbeit verschärft. Seit längerem nimmt Stress an den Arbeitsplätzen in der Schweiz zu, und besonders im Homeoffice werden die psychosozialen Risiken und der Stress grösser. Der vorliegende Vorschlag will zusätzlich nun eine einseitige Flexibilität für den Arbeitgeber einführen, um die Arbeitnehmenden in Telearbeit dann arbeiten zu lassen, wann es dem Arbeitgeber am besten passt. Dies bis zu 17 Stunden am Tag, sogar an Sonntagen, evtl. in der Nacht, ohne Einhaltung der nötigen regenerativen Pausen.&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat bereits heute ein liberales Arbeitsrecht das Homeoffice und Telearbeit problemlos zulässt. Die jetzt vorgeschlagene Deregulierung würde vor allem dazu führen, dass für die Arbeitnehmenden die stressbedingten – der Telearbeit sowieso inhärenten – Gesundheitsrisiken, potenziert würden. Weiter könnten neu jegliche arbeitsbedingten Spesen und Auslagen vertraglich auf den Arbeitnehmenden übertragen werden.&nbsp;</p><p>Die Gewerkschaften sehen aus den in ihrer Vernehmlassungsantwort (siehe Dokument unten) ausführlich dargelegten Gründen keine Rechtfertigung für die massive Deregulierung auf Kosten der betroffenen Arbeitnehmenden und ihrer Gesundheit. Der SGB lehnt deshalb die parlamentarische Initiative in beiden Varianten in aller Deutlichkeit ab und wird sie mit allen nötigen Mitteln bekämpfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10414</guid><pubDate>Wed, 04 Dec 2024 11:12:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/aenderung-des-hochschulfoerderungs-und-koordinationsgesetzes-hfkg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Verstetigung von sog. «Praxisintegrierten Bachelorstudiengängen» an Fachhochschulen im MINT-Bereich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) steht nach sorgfältiger Prüfung einer Verstetigung des Pilotprojektes «Praxisintegrierter Bachelorstudiengänge» an Fachhochschulen im MINT-Bereich insgesamt ablehnend gegenüber, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) ausführlich erläutert. Zwei Gründe stehen dabei im Vordergrund: Der Entwurf sieht keine einheitliche Umsetzung der gesetzlich erforderlichen mind. einjährigen Arbeitswelterfahrung (AWE) für FH-Bachelorstudiengänge vor, vielmehr gibt es willkürliche Verstetigungen von Ausnahmen und Abweichungen. Und zweitens sieht der SGB keine Wirksamkeit – auch nach fast 10-jähriger Projektdauer gibt es quantitativ und makroökonomisch bislang keinen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.&nbsp;</p><p>Die detaillierte Begründung findet sich in der Vernehmlassungsantwort (s.u.).<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10441</guid><pubDate>Tue, 03 Dec 2024 11:11:14 +0100</pubDate><title>Jede zweite erwerbstätige Person erlebt Belästigung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jede-zweite-erwerbstaetige-person-erlebt-belaestigung-am-arbeitsplatz</link><description>Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jede zweite arbeitstätige Person in der Schweiz hat bereits sexuelle oder sexistische Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Besonders betroffen sind Frauen: Fast 60 % berichten von unerwünschten Berührungen, anzüglichen Bemerkungen oder sogar Übergriffen. Die Studie verdeutlicht, dass sexuelle Belästigung überall passieren kann: in Büros, Werkstätten, auf Baustellen und besonders oft in Branchen mit viel Kundenkontakt wie dem Verkauf, dem Gesundheitsbereich oder der Gastronomie. Häufig sind junge Erwerbstätige schon zu Beginn ihres Berufslebens betroffen, auch in der Ausbildung. Viele Betroffene sprechen nicht darüber, was ihnen passiert ist. Oft, weil sie Angst vor negativen Folgen haben oder nicht wissen, was ihre Rechte sind. Für zu viele hat das schwerwiegende Folgen – von Schamgefühlen bis hin zum Jobwechsel. Dabei ist Belästigung nicht nur eine Form von Gewalt. Sie ist kein individuelles Problem, sondern ein strukturelles, und Arbeitgebende tragen die Verantwortung, ihre Mitarbeitenden zu schützen.</p><p>Doch die Arbeitgeber werden dieser Verantwortung nicht gerecht. Denn obwohl 95 Prozent der befragten Arbeitgeber behaupten, sexuelle Belästigung ernst zu nehmen, geben mehr als die Hälfte der Betriebe an, dass sexuelle Belästigungen bei ihnen vorkommen. Die «guten Absichten» ihrer Arbeitgeber allein helfen den Betroffenen jedoch nicht. Von sexuellen Belästigungen betroffen sind ausserdem nie nur einzelne Personen. Wenn eine Kollegin ständig sexistische Sprüche hört oder unerwünschte Berührungen erlebt, verschlechtert dies das Arbeitsklima für alle.</p><p>Der SGB fordert von den Arbeitgebern, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen und klare Massnahmen ergreifen. Dazu gehört eine verbindliche Nulltoleranzpolitik: Jeder Betrieb muss klare Regeln gegen sexuelle Belästigung einführen und diese konsequent durchsetzen. Arbeitgeber müssen regelmässige Schulungen anbieten, damit Mitarbeitende und Führungskräfte wissen, was sexuelle Belästigung ist, wie sie diese erkennen, wie sie darauf reagieren – und wie sie präventiv für ein respektvolles Arbeitsklima sorgen. Mitarbeitende müssen wissen, dass sie Beschwerden ohne Angst vor Konsequenzen melden können. Dabei kann es helfen, sich an eine Gewerkschaft zu wenden. Denn auch im Einsatz gegen sexuelle Belästigungen lässt sich häufig gemeinsam mehr bewegen.&nbsp;</p><p>Neben den betrieblichen Massnahmen fordert der SGB auch gesetzliche Anpassungen. Die Schweiz sollte als wichtiges politisches Signal endlich die ILO-Konvention Nr. 190 ratifizieren. Ausserdem sollten Unternehmen nachweisen müssen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, und bei Verstössen härter belangt werden. Arbeitgeber dürfen ihre Verantwortung nicht abwälzen. Wer nicht handelt, soll Konsequenzen spüren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_Belaestigung-Gewalt-Arbeitsplatz_heike-trautmann-unsplash_0833bce189.webp" length="80982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10437</guid><pubDate>Fri, 29 Nov 2024 12:24:41 +0100</pubDate><title>Mehr Freiheit statt ständiger Verfügbarkeit </title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/mehr-freiheit-statt-staendiger-verfuegbarkeit</link><description>SGB-DV beschliesst Offensive für bessere Arbeitsbedingungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Belastung und der Stress am Arbeitsplatz steigen seit Jahren kontinuierlich. Immer mehr Beschäftigte leiden unter Überlastung oder haben Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Doch statt Lösungen anzubieten, planen Arbeitgeber, den bestehenden Schutz weiter abzubauen: Sie fordern mehr Sonntagsarbeit, längere Arbeitszeiten und die Legalisierung von Scheinselbstständigkeit. Die Gewerkschaften werden sich vehement gegen diese Angriffe auf das Arbeitsrecht wehren. Es braucht besseren Schutz, um Arbeitnehmer:innen eine bessere Planbarkeit und mehr Mitsprache bei der Aufteilung von Arbeits- und Freizeit zu ermöglichen. Mehr Freiheit statt ständiger Erreichbarkeit – mit diesem Ziel haben die SGB-Delegierten heute eine Offensive für ein arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht beschlossen.</p><h4>Arbeitsbedingungen verbessern statt verschlechtern</h4><p>Viele Berufstätige sind am Arbeitsplatz stark belastet. Arbeitgeber und Manager üben Kostendruck aus, reduzieren Stellen und überlassen die verbleibende Arbeit immer weniger Mitarbeitenden. Temporärkräfte und Arbeitsverdichtungen prägen den Arbeitsalltag. Gewisse Arbeitgeber erwarten sogar Verfügbarkeit während Krankheit oder Freizeit. Dies erschwert insbesondere Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Statt Abhilfe zu schaffen, setzen Arbeitgeber auf politische Initiativen zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Dazu gehören die Ausweitung der Sonntagsarbeit, die Aufweichung des Status von Arbeitnehmer:innen zugunsten von Scheinselbstständigkeit und überlange Arbeitszeiten im Homeoffice ohne Rücksicht auf notwendige Ruhezeiten.&nbsp;</p><p>Für die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ist klar: Die Rechte der Arbeitnehmenden müssen ausgebaut werden. Statt ständiger Erreichbarkeit, Burnout und Gratisarbeit braucht es Arbeitszeiten, die mit dem Privatleben vereinbar sind, mehr Erholungszeit und bessere Schutzmassnahmen. Mit ihrer Resolution fordern die Delegierten des SGB:</p><ul><li>Einsatzpläne: Verpflichtende Planung mindestens vier Wochen im Voraus; Änderungen nur in Notfällen, mit einem Lohnzuschlag von mindestens 50 Prozent.</li><li>Verzicht auf geteilte Dienste: Keine langen Mittagspausen ohne Zustimmung der Arbeitnehmenden (z. B. im Verkauf, Service) und Schutzmassnahmen bei extremer Witterung (z. B. Hitzestopp auf Baustellen).</li><li>Arbeitszeiten: Abschaffung von Arbeitstagen über 10 Stunden und mindestens zwei freie Wochenenden pro Monat für alle.</li><li>Zuschläge: Mindestens 50 Prozent Zuschlag bei Nacht-, Sonntags- und Samstagsarbeit.</li><li>Erfassung der Arbeitszeiten: Vollständige und transparente Erfassung, einschliesslich Vorbereitungs-, Reise- und Umkleidezeiten.</li><li>Jugendschutz: Begrenzung von Überstunden und längere Ferien für Lernende.</li><li>Gesetzlicher Schutz: Erweiterung des Arbeitsgesetzes auf alle Branchen, einschliesslich fliegendem Personal, Hauswirtschaft und Service public.</li><li>Schutz vor Übergriffen: Massnahmen gegen Gewalt und Belästigung in Gastronomie, Verkehr, Spitälern und im weiteren Service Public.</li></ul><h4>Stärkung der Berufslehre: 8 Wochen Ferien für Lernende</h4><p>Die duale Berufsbildung ist eine tragende Säule der Schweizer Wirtschaft, belastet jedoch viele Jugendliche stark. Während Schüler:innen der Mittelschule 13 Wochen Ferien haben, müssen Lernende meist mit lediglich fünf Wochen auskommen. Dieses Ungleichgewicht gefährdet die Gesundheit der Lernenden. Die Delegierten des SGB fordert daher acht Wochen Ferien für alle Lernenden und wird sich für diese Regelung in Gesetzgebungsverfahren und Gesamt-arbeitsverträgen einsetzen.</p><h4>Gegen Entlassungen in der Stahlindustrie</h4><p>Die SGB-Delegierten haben mit einer Resolution ihre Unterstützung für die Arbeitnehmenden von Stahl Gerlafingen und Steeltec Emmenbrücke ausgedrückt, die gegen Massententlassungen kämpfen. Der Stellenabbau in der Stahlindustrie ist verantwortungslos und muss verhindert werden.</p><h4>Stand der Verhandlungen mit der EU</h4><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard hat an der Delegiertenversammlung die gewerkschaftliche Position bekräftigt: der autonome Lohnschutz und der Service public müssen im Verhandlungsergebnis garantiert sein. Er hat den Delegierten angekündigt, dass eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen wird, wenn das Verhandlungsergebnis auf dem Tisch liegt.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_DV_Benoit_c49873de4e.webp" length="384884" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10432</guid><pubDate>Tue, 26 Nov 2024 15:07:38 +0100</pubDate><title>Frauen verdienen pro Monat 1’364 Franken weniger als Männer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauen-verdienen-pro-monat-1364-franken-weniger-als-maenner</link><description>Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern weiterhin zu hoch
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizer Arbeitswelt ist noch weit entfernt von echter Gleichstellung. Die heute publizierten Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass sich die Lohndifferenz zwar weiter verringert. Sie beträgt aber immer noch 16.2 Prozent. In Franken ist der Unterschied noch eindrücklicher: Frauen verdienen pro Monat im Durchschnitt 1’364 Franken weniger als Männer. Die neuen Zahlen offenbaren die nach wie vor erhebliche direkte Lohndiskriminierung. Denn fast die Hälfte dieser Lohndifferenz (44.9 Prozent) lässt sich nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter usw. erklären. Die nicht erklärbare Differenz hat sich ausserdem leider kaum verändert (von 45.3 auf 44.9 Prozent). Immerhin ist die Lohndifferenz bei Berufstätigen ohne Kaderfunktion weniger gross. Die gewerkschaftliche Arbeit bei den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und in den Betrieben hat sich hier positiv ausgewirkt.</p><p>Allerdings haben nach wie vor sehr viele Frauen Löhne, die kaum zum Leben reichen. Berufe, in denen grossmehrheitlich Frauen arbeiten – sogenannte «Frauenberufe» –, sind schlechter bezahlt. Obwohl sie oft anspruchsvoll und mit viel Verantwortung verbunden sind. Trotz Lehre haben vier von zehn Frauen einen Lohn von weniger als 5’000 Franken pro Monat, wenn man den Lohn auf Vollzeit hochrechnet und 13 Monatslöhne unterstellt. Beispiele sind die Betreuung von Kindern oder SeniorInnen sowie der Detailhandel. Darüber hinaus zahlt sich die Berufserfahrung von Frauen weniger aus. Die Lohnzuschläge für Erfahrung und Dienstalter sind bei ihnen geringer als bei Männern.</p><p>Ein wesentlicher Teil der schlechteren Lohnsituation der Frauen hängt schliesslich mit der Betreuung eigener Kinder zusammen. Der SGB setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, dass Kinderbetreuung als Service public organisiert wird, damit eine fairere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen möglich wird. Dazu sind höhere öffentliche Investitionen in den Service public notwendig. Sie müssen auch zu besseren Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung sowie dem Gesundheits- und Sozialwesen führen.</p><p>Für den SGB ist klar: bei der Gleichstellung muss es viel schneller vorwärts gehen. Wir fordern Löhne von mindestens 5’000 Franken mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle. In den GAV müssen entsprechende Mindestlöhne festgelegt werden. Lohngleichheit und die Erhöhung von Frauenlöhnen müssen Gegenstand aller sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen werden. Wo es keine GAV gibt – z. B. für Kitas oder im Detailhandel – müssen solche eingeführt werden. Daneben braucht es weiterhin konsequente Massnahmen gegen Lohndiskriminierung: obligatorische Lohnanalysen in allen Firmen und wirksame Sanktionen bei Lohndiskriminierungen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/9/csm_coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages_4d272de241.webp" length="132158" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10429</guid><pubDate>Sun, 24 Nov 2024 13:34:48 +0100</pubDate><title>Knappes Ja zu EFAS: Problem der unbezahlbaren Prämien bleibt ungelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/knappes-ja-zu-efas-problem-der-unbezahlbaren-praemien-bleibt-ungeloest</link><description>SGB-Reaktion auf den Ausgang der Volksabstimmung über die Änderung des Krankenversicherungs-Gesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span class="no-hyphenation">Die knappe Annahme der EFAS-Reform ist eine schlechte Nachricht für Versicherte, PatientInnen und Pflegende. Es drohen höhere Prämien und mehr Druck auf die Pflegequalität und das Personal. Befürworter und Bundesrat haben im Abstimmungskampf weitgehende Versprechen gemacht, die die EFAS-Reform nicht erfüllen wird. Im Hinblick auf den Einbezug der Langzeitpflege müssen deshalb die Versicherten vor einer ausufernden Zusatzbelastung durch höhere Prämien und Selbstkosten geschützt werden. Zudem ist klar: bei der Ausarbeitung der neuen Tarifstruktur für Heime und Spitex muss die Umsetzung der Pflegeinitiative mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Vordergrund stehen. Dringlich bleiben rasch greifende und entschiedene Massnahmen gegen den untragbaren Prämienanstieg und eine Eindämmung der Profite der gewinnorientierten Leistungserbringer und überhöhten Löhne der Spezialisten.</span></p><p>Ein sehr beträchtlicher Teil der Stimmbevölkerung hat mit einem Nein seine Sorge um weiter steigende Prämien und eine gefährdete Pflegequalität ausgedrückt. Im Vordergrund des Abstimmungskampfs stand die Prämienfrage. Dabei wurde restlos klar, dass es – mit oder ohne EFAS – nicht mehr so weitergehen kann mit der stetig steigenden Last der Kopfprämien. Eine sozial tragbare Finanzierung des Gesundheitssystems ist nun auf allen Ebenen schnell voranzutreiben. Dies zunächst mit einer durch die Kantone spürbar aufgestockten Umsetzung des bald in Kraft tretenden Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative. Zudem sollen die Kantone ihrerseits einen deutlich höheren als den als gesetzliches Minimum definierten EFAS-Finanzierungsanteil festlegen.</p><p>Das knappe Ja zu EFAS darf nun keineswegs dazu führen, dass die wirksamen Massnahmen zur Eindämmung der Profitinteressen und der Leerläufe im Gesundheitswesen aufgeschoben werden. Dazu gehören eine merkliche Senkung der Medikamentenpreise, eine Anpassung der Tarifsysteme zugunsten der Grund- und Notfallversorgung sowie die Eindämmung der teuren Fehlanreize über die Zusatzversicherungen. Die öffentlichen Steuerungsmöglichkeiten müssen ausgeweitet werden. Etwa durch eine überregionale Spitalplanung und eine Einschränkung der Rosinenpickerei durch Privatspitäler.</p><p>Für den später geplanten Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung muss klar an den im Gesetz definierten Bedingungen festgehalten werden: Die Integration darf überhaupt nur bei vorhandener Datentransparenz geschehen, der neue Tarif muss zwingend kostendeckend ausgestaltet werden (und zwar nicht auf Basis der aktuellen Unterfinanzierung) und das Pflegepersonal muss Einsitz in der neuen Tariforganisation erhalten.</p><p>Die Umsetzung der vielen für die Sicherung der Pflegequalität und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals nötigen Massnahmen hat unabhängig von EFAS weiterhin absolute Priorität – wobei natürlich die schnelle Umsetzung der beiden Etappen der Pflegeinitiative im Vordergrund steht. Alles andere wäre eine Missachtung des Volksentscheids zur Pflegeinitiative, welche übrigens eine weit höhere Zustimmung erzielte als EFAS.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.webp" length="46024" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10428</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2024 17:05:08 +0100</pubDate><title>Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-bundesgesetzes-ueber-die-verrechnungssteuer</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,serif;font-size:10.5pt;letter-spacing:.15pt;">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat keine Einwände gegen die Vorlage. Der SGB betrachtet die Verlängerung der Ausnahmeregeln weder als besonders nützlich noch schädlich. In Bezug auf die geplanten Änderungen im Zuge des Berichts zur Bankenstabilität fordert der SGB, die Regulierung von Banken und Finanzplatz grundsätzlich zu überdenken. Das TBTF-Regelwerk muss nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS als gescheitert betrachtet werden. Die TBTF-Instrumente, die mit dieser Vorlage auch in Zukunft von einer steuerlichen Ausnahmeregel profitieren sollen, schützen die Banken nicht effektiv vor grossen Verlusten und Abwärtsspiralen. Stattdessen braucht es eine deutliche Erhöhung des harten Eigenkapitals und eine Abschaffung der risikotreibenden Bonussysteme, wie der SGB bereits 2011 gefordert hatte.</span></p><p><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,serif;font-size:10.5pt;letter-spacing:.15pt;">Die vollständige Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</span></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10426</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2024 12:09:31 +0100</pubDate><title>Kantonsfinanzen 2025: Aussichten gut – aber nicht für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-2025-aussichten-gut-aber-nicht-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Analyse der Kantonsfinanzen Budget 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sparhysterie beim Bund ist zwar ein Luftschloss. Aber Fakt ist, dass dieser laufend mehr Aufgaben von den Kantonen übernehmen muss. Wie die alljährliche Analyse des SGB zeigt, ist deren finanzielle Lage grossmehrheitlich sehr komfortabel. Sowohl für 2024 als auch für 2025 ist weiter mit satten Überschüssen zu rechnen. Nur: Ohne finanzpolitisches Umdenken dürfte davon bei den Leuten nicht viel ankommen.</p><h4>Gute Rechnungsabschlüsse – an der Bevölkerung vorbei</h4><p>Nach Vorliegen aller Rechnungsabschlüsse 2023 der Kantone konnte im Frühjahr 2024 festgestellt werden, dass der kumulierte Überschuss der Erfolgsrechnungen insgesamt 2.2 Milliarden betrug – dies bei einem zuvor budgetierten Defizit von 1.6 Milliarden. Die Kantone lagen also insgesamt um 3.8 Milliarden daneben. Was die Situation für das Jahr 2024 betrifft, wird erst mit dem Vorliegen der Rechnungsabschlüsse im nächsten Frühjahr Klarheit bestehen. Für das kommende Jahr 2025 budgetieren insgesamt 18 von 26 Kantonen ein Defizit, welches sich kumuliert betrachtet auf 510 Millionen beläuft. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Erwartung der Kantone damit insgesamt positiver: Für das Jahr 2024 betrug das budgetierte Defizit kumuliert 1070 Millionen und war damit etwa doppelt so gross. Wenn die budgetierten Defizite mit dem Rechnungsabschluss 2023 verglichen werden, kann also sowohl für das laufende als noch mehr für das kommende Jahr wiederum mit satten Überschüssen gerechnet werden. Das Problem an diesen Überschüssen: Sie werden weder für die so dringenden ausgebliebenen Investitionen etwa im Bildungs- oder Pflegebereich noch für eine Stärkung der Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung (etwa über den unbedingt nötigen Ausbau der Prämienverbilligungen), geschweige denn für einen diesen Namen verdienenden "Teuerungsausgleich" für das Kantonspersonal eingesetzt. Nein, über die starren Regeln der kantonalen Schuldenbremsen landen diese Überschüsse fast überall "auf der hohen Kante", das heisst in einem weiteren unproduktiven und unsinnigen Vermögensaufbau.</p><h4>Fehlerhafte Budgets und neue Ideen</h4><p>So wird die von den Kantonen ausgewiesene, beziehungsweise vom SGB berechnete Nettovermögensquote (Nettovermögen im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung) gemäss den Budgetangaben 2025 noch weiter steigen, von 5.93 Prozent in den Budgets 2024 auf 6.04 Prozent in den Budgets 2025. Ebenfalls eine Rolle beim Vermögensaufbau spielt jeweils die "Budgetgenauigkeit" der Kantone: Die Kantone budgetieren – auch im Verhältnis zum Bund – chronisch zu hohe Ausgaben und zu tiefe Einnahmen. Im neusten abgeschlossenen Rechnungsjahr (2023) betrug der Budgetierungsfehler durchschnittlich 6.09 Prozent. Das heisst der Saldo der Erfolgsrechnung im Verhältnis zu den Einnahmen lag prozentual um so viel über dem budgetierten Ergebnis. Auch hier gilt: Der erzielte Überschuss "verschwindet" vornehmlich in den Schuldenbremsen. Als Alternative wird neuerdings in etlichen Kantonen (z.B. Basel oder Aargau) die Einführung von Steuerrückerstattungsregeln diskutiert: Rechnungsüberschüsse über einem gewissen Betrag sollen automatisch an die Bevölkerung zurückverteilt werden. Mit solchen Massnahmen würde das Geld zwar vermehrt bei den Leuten ankommen, aber erstens droht – etwa bei einer Ausschüttung pro Kopf oder gar im Verhältnis zum steuerbaren Einkommen – eine unsoziale Umsetzung und zweitens stünde auch eine solche starre Regel im klaren Widerspruch zur nötigen Flexibilität für eine umsichtige Ausgabenpolitik.</p><h4>Steuersenkungen drohen – bei den Falschen</h4><p>Die Vermögens- und Ertragslage wird also in den allermeisten Kantonen auch im nächsten Jahr gut bleiben und sich vielerorts sogar noch weiter verbessern. Dies wurde bereits zum Anlass für weitere Steuersenkungen zu Gunsten insbesondere von Haushalten mit hohen Einkommen, aber auch erneut von Unternehmen genommen. Dazu kommt, dass in den relevanten, von der Einführung der OECD-Mindeststeuer betroffenen Kantonen (Basel, Genf, Zug, Luzern etc.) mittlerweile absehbar ist, dass die zu vollziehende Erhöhung der Unternehmenssteuern mehrheitlich durch breitflächige Subventionsprogramme für ebendiese Unternehmen bzw. ihr hochbezahltes Fachpersonal verwendet und damit rückgängig gemacht werden soll.&nbsp;</p><h4>Spitäler und Schulen: Service public weiter unter Druck</h4><p>In starkem Kontrast zur geschilderten Vermögenslage der Kantone, bzw. als Kehrseite der gleichen Medaille zeigt sich der Zustand des Service public in den Regionen. Beim Staatspersonal wird seit Jahren gespart; im kommenden Jahr drohen verschärfte Nullrunden und teilweise sogar Nominallohnkürzungen. Die Prämienverbilligungen werden mit den im nächsten Jahr weiter stark steigenden Krankenkassenprämien in den meisten Kantonen mit Sicherheit nicht Schritt halten, was der Bevölkerung weiter Kaufkraft entziehen wird. Die gravierende Unterfinanzierung der Spitäler wird sich weiter verschärfen, genauso wie der Personalmangel in der Pflege. Und im Bildungswesen ist man mit einem starken Investitionsrückstand bei gleichzeitigem Lehrpersonenmangel konfrontiert. All diese Baustellen verlangen nach einem finanzpolitischen Umdenken und nach breitem gewerkschaftlichem Engagement.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.webp" length="227042" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10424</guid><pubDate>Wed, 20 Nov 2024 13:12:46 +0100</pubDate><title>Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vorentwurf-zur-teilrevision-des-opferhilfegesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision und die damit einhergehende Ausweitung des Opferhilfegesetzes. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind ein erster wichtiger Schritt, um das Opferhilfegesetz den aktuellen Herausforderungen anzupassen und die Unterstützung von Gewaltopfern zu verbessern.&nbsp;</p><p>Der SGB begrüsst ebenso, dass der Vorentwurf insbesondere die Bekanntheit und die Zugänglichkeit der Opferhilfe fördern möchte. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es neben den vorgesehenen Massnahmen des Bundes unerlässlich bleibt, dass auch die Kantone ihrer Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass entsprechende Anlaufstellen rund um die Uhr und kostenlos zur Verfügung stehen. Ebenso müssen die Hilfsangebote für Betroffene stärker bekannt gemacht werden.&nbsp;</p><p>Die detaillierte Stellungnahme mit konkreten Hinweisen findet sich unten als Dokument verlinkt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10422</guid><pubDate>Wed, 20 Nov 2024 12:04:40 +0100</pubDate><title>Änderung des Luftfahrtgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-des-luftfahrtgesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine fachlich zuständigen Mitgliedsverbände Kapers (Gewerkschaft des Kabinenpersonals), Helvetica (Verband der FluglotsInnen) und ESPA (Verband der Easyjet-PilotInnen) geben in ihren Vernehmlassungsantwort wichtige Hinweise und Anregungen zur geplanten Änderung des Luftfahrtgesetzes. Die Stellungnahme des SGB ist unten als Dokument verlinkt.</p><p>Darin weist der SGB unter anderem darauf hin, dass eine v<span class="--l sentence_highlight">erstärkte Delegation von Zuständigkeiten an private Anbieter zu Veränderungen im Management von Flughäfen oder anderen Infrastrukturen führen, bei denen Entscheidungen, Kontrollen oder die Überwachung von nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt werden. Hier besteht die Gefahr von negativen Folgen auf die Arbeitsbedingungen, die Einhaltung der Arbeitsrechte oder die Sicherheitsstandards, wenn die privaten Anbieter versuchen, die Kosten zu senken. Ähnliches steht zu befürchten, wenn </span><span class="--l --r sentence_highlight"></span><span class="--l --r sentence_highlight">wesentliche Flugsicherungsdienste an ausländische Dienstleister ausgelagert würden.&nbsp;</span></p><p><span class="--l --r sentence_highlight">Kritisch wird auch die vorgeschlagene Anhebung des Rentenalters für Hubschrauberpiloten gesehen, da dies negative Folgen für die Sicherheit hat. Zudem verweisen die Gewerkschaften auf die Vorgaben der europäischen Agentur EASA, die eine Altersgrenze von 60 Jahre für alle Ein-Piloten-Einsätze festlegt.&nbsp;</span></p><p><span class="--l --r sentence_highlight">Positiv hingegen sehen die Gewerkschaften die </span><span class="--l sentence_highlight">Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgesetz. Die Klarstellung durch den neuen Art 107d Luftfahrtgesetz </span><span class="--l --r sentence_highlight">bedeutet, dass die Öffentlichkeit künftig nur noch Zugang zu Abschlussberichten über Vorfälle haben wird. Die Gewerkschaften begrüssen diese Änderung, da sie den Beteiligten die Möglichkeit gibt, Informationen nicht mehr zurückzuhalten, um sich selbst zu schützen. Dies erhöht die Qualität und Sicherheit der Untersuchung von Vorfällen.</span></p><p>Die in der Vorlage enthaltene Umsetzung der sogenannten «Just Culture» wird von den Gewerkschaften grundsätzlich begrüsst. Bei genauerer Betrachtung sind jedoch markante Schwachstellen erkennbar und Formulierungen zu weit gefasst. Die spezifischen Ausführungen sowie die dazu beantragten Änderungen können den detaillierten Stellungnahmen der eingangs erwähnten, dem SGB angeschlossenen Branchenverbände entnommen werden.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SGB findet sich unten als PDF.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10420</guid><pubDate>Wed, 20 Nov 2024 11:56:20 +0100</pubDate><title>Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads (Pa. Iv. 23.477)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/solidarbuergschaften-zugunsten-des-autoverlads-pa-iv-23477</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parlamentarischen Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, welche den Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und damit den Bestellern tiefere Abgeltungen ermöglichen. Aufgrund des im Vergleich zum RPV kleinen Volumens der Autoverlade muss dafür auch der Rahmen des laufenden Bürgschafts-Rahmenkredits über 11 Milliarden Franken nicht angepasst werden, wie der erläuternde Bericht festhält.&nbsp;</p><p>Zusätzlich weist der SGB darauf hin, dass es angesichts der geringen Dimension dieser Gesetzesänderung zu bevorzugen gewesen wäre, wenn die Entscheidung bereits im Rahmen der im März 2024 erfolgten Behandlung des Bundesbeschlusses über einen Zusatzkredit erfolgt wäre.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten als Dokument verlinkt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10418</guid><pubDate>Wed, 20 Nov 2024 11:49:26 +0100</pubDate><title>Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke in einer schweren Strommangellage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnung-ueber-den-betrieb-der-reservekraftwerke-in-einer-schweren-strommangellage</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Selbstverständlich ist auch für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) die Abwendung einer schweren Strommangellage in jedem Fall zentral. Der SGB fordert in seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Dokument unten) jedoch die Überarbeitung des vorliegenden Verordnungsentwurfs anhand von drei Punkten: Erstens soll eine genauen Definition einer «Strommangellage» erfolgen, konkret wann diese drohend oder schwer ist. Zweitens soll im Fall der Strommangellage auch auf die Wasserreserve, die Verbrauchsreserve und die gesamte ergänzende Reserve in Betrieb genommen werden, nicht lediglich die Gasreservekraftwerke. Und als dritten Punkt regt der SGB Präzisierungen mit Blick auf so genannte Verbrauchslenkungsmassnahmen an. Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10416</guid><pubDate>Wed, 20 Nov 2024 11:39:47 +0100</pubDate><title>Gebühr für die Spitalnotfallaufnahme (Pa. Iv. 17.480)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gebuehr-fuer-die-spitalnotfallaufnahme-pa-iv-17480</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vorgeschlagene Einführung einer Gebühr für das Aufsuchen der Spitalnotaufnahme ab, da die geplante Regelung weder gerecht noch zweckdienlich ist und die zuständige Parlamentskommission deswegen unbedingt darauf verzichten sollte, sie weiter zu verfolgen. In seiner ausführlichen Vernehmlassungsantwort (siehe verlinktes Dokument unten) erläutert des SGB die Argumente dafür. Zentral ist u.a., dass angesichts der hohen Belastung durch Franchisen, Selbstbehalt und weitere direkte Beteiligungen der versicherten Personen jede weitere Erhöhung aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen nicht zu akzeptieren ist. Der SGB lehnt deshalb die Einführung einer Notfallgebühr ganz grundsätzlich ab. Es sprechen aber auch noch weitere Gründe dagegen, wie der SGB in seiner Stellungnahme erläutert (s.u.).</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10411</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2024 15:00:48 +0100</pubDate><title>Dossier 164: Analyse der Kantonsfinanzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-164-analyse-der-kantonsfinanzen</link><description>Budget 2025/AFP 2026-2028</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die jährliche <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/164d_f_RW_Kantonsfinanzen.pdf">SGB-Analyse zu den Kantonsfinanzen</a> zeigt, dass die Erwartung der KantoneI im Vergleich zum Vorjahr ist die positiver ist: Für das kommende Jahr 2025 budgetieren insgesamt 18 von 26 Kantonen ein Defizit, welches sich kumuliert betrachtet auf 510 Millionen beläuft. Für 2024 hatten insgesamt 17 von 26 Kantonen ein Defizit, budgetiert, welches sich kumuliert betrachtet auf 1070 Millionen belief und damit etwa doppelt so gross war. Die von den Kantonen ausgewiesene, beziehungsweise vom SGB berechnete Nettovermögensquote sollte sich gemäss der Budgets 2025 noch weiter erhöhen (das kumulierte Nettovermögen dürfte leicht steigen), von 5.93 Prozent in den Budgets 2024 auf 6.04 Prozent in den Budgets 2025.</p><p>Nach Vorliegen aller Rechnungsabschlüsse 2023 konnte im Frühjahr 2024 festgestellt werden, dass der kumulierte Überschuss der Erfolgsrechnungen aller Kantone insgesamt 2.2 Milliarden betrug – dies bei einem zuvor budgetierten kumulierten Defizit von 1.6 Milliarden. Die Kantone lagen also insgesamt um 3.8 Milliarden daneben. Was die Situation für das Jahr 2024 betrifft, wird erst mit dem Vorliegen der Rechnungsabschlüsse im nächsten Frühjahr Klarheit bestehen. Die Genauigkeit der Budgetierung der Kantone wird in diesem Dossier auch wieder isoliert untersucht: Nachdem der durchschnittliche Budgetierungsfehler im Jahr 2020 deutlich rückläufig war, stieg er danach deutlich an – von 3.84 Prozent (2020) auf 7.89 Prozent (2021). Im neusten abgeschlossenen Rechnungsjahr (2023) betrug der Budgetierungsfehler nun noch 6.09 Prozent. Das heisst im Jahr 2023 lagen die Gesamtergebnisse der Erfolgsrechnungen kumuliert betrachtet um 6.09 Prozent über jenen der Budgets.</p><p>Gemessen an der Wirtschaftsleistung würden mit den Budgets 2025 die Fiskaleinnahmen der Kantone (also die Steuereinnahmen von natürlichen und juristischen Personen) praktisch stabil bleiben, beziehungsweise von 7.53 Prozent auf 7.59 Prozent der Wirtschaftsleistung (Budget 2024) steigen. Über alle Kantone betrachtet bleibt die effektive Steuerlast für die Unternehmen im nächsten Jahr noch ziemlich konstant, sie dürfte aber für Privatpersonen mit hohen Einkommen sinken, und zwar von 29.3 Prozent auf 28.6 Prozent.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.webp" length="227042" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10409</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2024 15:58:20 +0100</pubDate><title>Finanzierung der Langzeitpflege über Prämien wäre Alptraum für Versicherte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-der-langzeitpflege-ueber-praemien-waere-alptraum-fuer-versicherte</link><description>Das bestätigen neue Zahlen des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute veröffentlichten Zahlen des BFS zur Kostenentwicklung in der Langzeitpflege bestätigen die schlimmsten Befürchtungen der EFAS-Gegner:innen: Nicht nur nehmen die Kosten in Pflegeheimen und Spitex überproportional zu, sondern auch der Pflegebedarf der Patient:innen steigt. Und auch die Zahl der gewinnorientierten Akteure in der Langzeitpflege nimmt stark zu. Eine Finanzierung der Langzeitpflege über Prämien und ohne Deckelung der Kostenbeteiligung der Patient:innen hätte entsprechend verheerende Folgen für Versicherte, Patient:innen und Personal.</p><p>Das Bundesamt für Statistik hat heute die neusten Zahlen zur Kostenentwicklung in der Langzeitpflege publiziert. Demnach verzeichnete die Zunahme der Kosten in den Pflegeheimen und in der Spitex im Jahr 2023 das stärkste Wachstum des vergangenen Jahrzehnts: die Kosten der Alters- und Pflegeheime nahmen gegenüber dem Vorjahr um 5und jene der Spitex um 7 Prozent zu.</p><p>Damit werden die völlig unsicheren Langzeitprognosen des BAG und der EFAS-Befürworter:innen zum angeblich – im Verhältnis zur ambulanten Gesundheitsversorgung – nur moderat wachsenden und viel kleineren Kostenblock der Langzeitpflege bereits heute von der Realität widerlegt.</p><p>Aussergewöhnlich stark zugenommen hat auch die durchschnittlichen Anzahl Pflegestunden. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen benötigten noch nie so viel Pflege wie 2023. Das widerspricht diametral jener weiteren Behauptung der EFAS-BefürworterInnen, wonach heute aufgrund existierender Fehlanreize immer mehr Patient:nnen mit tiefem Pflegebedarf in ein (unter dem Strich teureres) Heim gedrängt würden, statt von der (günstigeren) Spitex zuhause betreut zu werden.</p><p>Ebenfalls stark zugenommen hat gemäss BFS die Anzahl gewinnorientierter Akteure in der Langzeitpflege. Das macht umso klarer, dass das mit EFAS geplante, auf einer Wettbewerbs- und Profitlogik basierende neue Tarifsystem in der Langzeitpflege unbedingt verhindert werden muss. Im Gegenteil muss der offenbar bereits heute zu stark voranschreitenden Profitlogik unbedingt Einhalt geboten werden. Denn es ist völlig klar: Gewinn kann in der Altenpflege fast nur zulasten des Personals und damit der Behandlungsqualität erzielt werden.</p><p>Die neusten Zahlen bestätigen also, dass die einheitliche Finanzierung mit Einbezug der Langzeitpflege, worüber wir in 1.5 Wochen abstimmen. sowohl für die Prämienzahlenden, als auch für die Patient:nnen und das Pflegepersonal eine sehr bittere Pille wäre. Diese Reform muss daher unbedingt abgelehnt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/8/csm_Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist_dcf79ca767.webp" length="104826" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10403</guid><pubDate>Tue, 29 Oct 2024 14:20:36 +0100</pubDate><title>Verordnung über die Entschädigung der Kantone im LSVA-Vollzug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnung-ueber-die-entschaedigung-der-kantone-im-lsva-vollzug</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Inkraftsetzung des revidierten Schwerverkehrsabgabegesetzes werden die Kantone ab 2026 von verschiedenen Vollzugsaufgaben der LSVA-Erhebung entlastet. Mit der vorgeschlagenen Verordnungsänderung sollen folglich die von den Kantonen bis anhin vom Bund erhaltenen Vollzugsentschädigungen von 9 Millionen auf rund die Hälfte gekürzt werden. Der SGB unterstützt diese Änderung, schlägt jedoch vor, die entsprechenden Pauschalentschädigungen an die Kantone komplett zu streichen. Weitere Details und ausführliche Begründungen finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241016_RW_VL_LSVA.pdf">Vernehmlassungsantwort </a>(PDF).</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10401</guid><pubDate>Tue, 29 Oct 2024 14:13:22 +0100</pubDate><title>Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesbeschluesse-ueber-die-einfuehrung-des-internationalen-automatischen-informationsaustauschs-ueber-kryptowerte-mit-den-relevanten-partnerstaaten-ab-2026</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Einführung des automatischen Informationsaustausches über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten. Weitere Details und ausführliche Begründungen finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241016_DL_VL_AIA_Kryptowerte.pdf">Vernehmlassungsantwort </a>(PDF).</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10399</guid><pubDate>Tue, 29 Oct 2024 14:02:59 +0100</pubDate><title>Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/uebernahme-des-eu-migrations-und-asylpakts</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund teilt das Bestreben des Bundesrats nach einem funktionierenden, krisenresistenten und gerechten europäischen Migrations- und Asylsystem. Der SGB hat jedoch grosse Bedenken, dass die vorliegende Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) zur Erreichung dieser Ziele führt. Auch in Zukunft werden die Staaten an den Schengen-Aussengrenzen die grössten Lasten tragen müssen. Anstelle einer solidarischen Lastenverteilung, erhalten sie das Recht, standardisierte Schnellverfahren durchzuführen. Der SGB sieht darin eine Abkehr von den Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention. Er fordert den Bundesrat auf, sich auf internationaler und nationaler Ebene mit Vehemenz für die Verteidigung eines menschenwürdigen und menschenrechtskonformen Asyl- und Migrationssystems einzusetzen. Weitere Details und ausführliche Begründungen finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241016_GM_VL_Asyl-Migrationspakt.pdf">Vernehmlassungsantwort </a>(PDF).</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10397</guid><pubDate>Tue, 29 Oct 2024 13:47:06 +0100</pubDate><title>Parlamentarische Initiative Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlamentarische-initiative-grossen-juerg-selbststaendigkeit-ermoeglichen-parteiwillen-beruecksichtigen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund warnt vor dem frontalen Angriff auf die soziale Sicherheit von Arbeitnehmenden, welchen die Parlamentarische Initiative von Jürg Grossen <span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">«</span>Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen<span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">»</span> darstellt. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbsarbeit ist von herausragender Bedeutung im Sozialversicherungsrecht – und generell im öffentlichen und privaten Arbeitsrecht sowie für die Flankierenden Massnahmen. Unter dem Vorwand, neue Geschäftsmodelle zu fördern und freiwillige Einzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen durch Plattformen zu ermöglichen, würde die Parlamentarische Initiative den Schutz Arbeitnehmender drastisch einschränken. Neu könnten die Arbeitgeber mit schriftlichen Vereinbarungen erzwingen, dass jene, die für sie arbeiten, als Selbständige das gesamte wirtschaftliche Risiko übernehmen sollen. Mit bewusst irreführend formulierten Verträgen könnten sich Arbeitgeber aus der Verantwortung ziehen. Weitere Details und ausführliche Begründungen finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241016_GM_VL_PaIv_Grossen_Selbstaendigkeit.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort </a>(PDF).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10394</guid><pubDate>Wed, 23 Oct 2024 13:45:29 +0200</pubDate><title>Sparen unter dem Deckmantel der Gleichstellung – damit muss nun endgültig Schluss sein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sparen-unter-dem-deckmantel-der-gleichstellung-damit-muss-nun-endgueltig-schluss-sein</link><description>Ungenügender Bundesratsvorschlag zur Witwenrente</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB steht einer Neugestaltung der Hinterlassenenrenten an die gewandelten gesellschaftlichen Entwicklungen und Familienstrukturen grundsätzlich offen gegenüber. Die heute geltenden Bestimmungen sind diskriminierend. Der SGB teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass hinterlassene Elternteile mit Kindern im Falle einer Verwitwung besonders betroffen sind und einen besonderen sozialversicherungsrechtlichen Schutz über die AHV benötigen. Die primäre Ausrichtung der Hinterlassenenrenten auf die Betreuungs- und Erziehungszeit der Kinder ist entsprechend begrüssenswert. Auch überzeugt, dass diese Hinterlassenenleistung sowohl geschlechts- als auch zivilstandsunabhängig ausgestaltet und bis zum Erreichen des 25. Altersjahrs des jüngsten Kindes ausgerichtet werden soll. Daneben sieht der Bundesrat eine Übergangsrente zur Unterstützung von Hinterbliebenen ohne unterhaltsberechtigte Kinder vor und besondere Massnahmen für ältere, armutsgefährdete Hinterbliebene. Beide Instrumente sind aus Sicht des SGB zwar grundsätzlich zu begrüssen – ihre konkrete Ausgestaltung im Vorschlag des Bundesrats ist jedoch ungenügend.</p><p>Der SGB spricht sich dezidiert dagegen aus, dass die Neugestaltung der Hinterlassenenleistungen mit einem Leistungsabbau zugunsten der Bundesfinanzen verknüpft werden soll. Genau das sieht der Bundesrat aber vor. Gemessen an den Zahlen der AHV-Statistik 2022 entspricht die Vorlage des Bundesrats einer drastischen Kürzung des Gesamtbudgets der Hinterlassenenrenten um rund 50 Prozent. Ein Abbau, der vor allem Witwen trifft, die heute bereits eine Witwenrente erhalten. Diese Streichung bzw. Kürzung laufender Renten ist für den SGB inakzeptabel. Sie bedeutet für die betroffenen Frauen grosse (Rechts-)Unsicherheiten und löst Existenzängste aus. Die Streichung laufender Renten widerspricht auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die RichterInnen hatten darin explizit festgehalten, dass die Schweiz das Urteil nicht zum Anlass nehmen darf, die Renten betroffener Frauen zu kürzen oder zu streichen.</p><p>Der SGB setzt sich mit Nachdruck für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein – auch bei den Hinterlassenenrenten. Dabei bleibt unbestritten: die Ausgestaltung von Hinterlassenenleistungen ist gerade für die Frauen entscheidend. Der Anteil von Frauen bei den Verwitwungen liegt seit 50 Jahren konstant bei 70 Prozent. Eine Sparmassnahme kann und darf nicht als gleichstellungspolitischer Fortschritt verkauft werden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.webp" length="216214" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10374</guid><pubDate>Mon, 21 Oct 2024 12:29:26 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende wollen ihre Arbeit autonom gestalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-wollen-ihre-arbeit-autonom-gestalten</link><description>Sotomo-Studie im Auftrag der Arbeitgeber</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gemäss einer heute publizierten Studie des Meinungsforschungsinstituts Sotomo wünschen sich Arbeitnehmende mehr Berücksichtigung ihrer Wünsche und weniger «Flexibilität nach Gutdünken des Chefs». Sie wollen keine zusätzliche Nacht- und Sonntagsarbeit und stehen auch der Abendarbeit kritisch gegenüber. Eine Deregulierung des Arbeitsgesetzes wird von den Arbeitnehmenden nicht gewünscht.</p><h4>Arbeitnehmende fordern mehr Arbeitszeit-Autonomie</h4><p>Die heute erschienene Sotomo-Studie im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) zeigt, dass Arbeitnehmende von ihren Vorgesetzten mehr Autonomie bei der Gestaltung der Arbeitszeiten und der Wahl des Arbeitsortes fordern.</p><p>Was die verschiedenen Formen der Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung betrifft, hat für die Befragten die Möglichkeit, den Beginn oder das Ende des Arbeitstages zu verschieben, oberste Priorität. Beispielsweise wünschen sich die Befragten die Möglichkeit, länger zu schlafen oder Zeit für ein morgendliches Workout zu haben, bzw. früher Feierabend zu machen, um Zeit für Hobbys oder familiäre Aufgaben zu finden. 83 Prozent der Angestellten, für die flexible Arbeitszeiten grundsätzlich möglich sind, empfinden es als eher oder sehr wünschenswert, den Anfang bzw. das Ende des Arbeitstages verschieben zu können. Auch die Möglichkeit, die Arbeit für eine längere Pause zu unterbrechen, etwa für eine ausgedehnte Mittagspause, wird von vielen gewünscht (73 %), dies ist jedoch aufgrund der starren Vorgaben der Arbeitgeber oft nicht möglich, weil diese kurze Mittagspausen und ständige Erreichbarkeit sogar in der Mittagspause fordern.</p><h4>Arbeitnehmende lehnen Abendarbeit ab</h4><p>Im Gegensatz dazu wünschen sich nur zwei von fünf betroffenen Angestellten die Möglichkeit , spätabends arbeiten zu können, z. B. nach dem Abendessen noch einmal im Homeoffice. Die Mehrheit sieht hier keinen Bedarf. Zwischen den Altersgruppen gibt es bei diesen drei Formen der Arbeitszeitflexibilität nur geringe Unterschiede. Die Möglichkeit, den Beginn und das Ende der Arbeitszeit zu verschieben oder längere Pausen einzulegen, wird in allen Altersgruppen mehrheitlich als wünschenswert angesehen, während die Möglichkeit, spätabends zu arbeiten, im Durchschnitt neutral bis eher unerwünscht bewertet wird.</p><h4>Arbeitnehmende wollen bei Teilzeit den Arbeitstag selbst bestimmen</h4><p>Wie bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten wünscht sich auch bei der Flexibilisierung der Arbeitstage ein substanzieller Teil der Schweizer Erwerbstätigen mehr Möglichkeiten. Ein Drittel wünscht sich mehr Flexibilität vom Arbeitgeber bezüglich der Tage, an denen sie arbeiten, während rund zwei Drittel diesbezüglich keine Veränderung wünschen.</p><h4>Arbeitgeber gewähren weniger Homeoffice, als von den Arbeitnehmenden gewünscht wird</h4><p>Generell wünschen sich die Schweizer Angestellten noch mehr Flexibilität bei ihrem Arbeitsort, als sie heute bereits haben. Während momentan 60 Prozent der Angestellten die Möglichkeit haben, remote zu arbeiten, wünschen sich drei Viertel diese Option. Ein Viertel der Angestellten möchte niemals remote arbeiten. Die drei Viertel verteilen sich gleichmässig auf Personen, die weniger als die Hälfte der Arbeitszeit bzw. die Hälfte der Arbeitszeit oder mehr remote arbeiten möchten.</p><h4>Fazit: Arbeitgeber-Studie zeigt, dass Flexibilität häufig nur zu ihren Gunsten ausgeübt wird.</h4><p>Die Studie sagt genau nicht das aus, was die Arbeitgeber sich wohl erhofft haben – ein Befürwortung der Deregulierung des Arbeitsgesetzes, der Erlaubnis von Sonntags- und Nachtarbeit oder der Einführung von 17-Stunden-Arbeitstagen.</p><p>Welche Frage, ob die Arbeitnehmenden selbst ihre Arbeitszeitmodelle flexibel wählen möchten! Wer wäre da schon dagegen? Natürlich wollen die Arbeitnehmenden (selbst!) wählen.</p><p>Wohlweislich wurden die Arbeitnehmenden in der Studie nicht befragt, ob sie an Sonntagen oder nachts arbeiten wollen! Hier wäre die Antwort klar ein Nein.<br>Bereits die Arbeit am Abend nach dem Abendessen (im Homeoffice) wird überraschenderweise deutlich abgelehnt. Was die Studie tatsächlich zeigt, ist, dass Arbeitnehmende vom Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle fordern, wenn sie es für nötig halten oder wünschen ist. Das kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nur unterstützen. Arbeitgeber müssen endlich demokratisch auf die Wünsche der Arbeitnehmenden bei der Arbeitszeitgestaltung eingehen. Dies geschieht heute nicht.</p><p>Die Arbeitnehmenden wollen also nicht das Arbeitsgesetz deregulieren, sondern erwarten, dass die Arbeitgeber das Arbeitsgesetz einhalten, aber innerhalb der sehr grosszügigen Rahmenbedingungen die Wünsche der Arbeitnehmenden berücksichtigen (sogenannte «Arbeitnehmerflexibilität» vs. «Arbeitgeberflexibilität»).</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td><h4>Zur Studie:</h4><p>Es sei darauf hingewiesen, dass die Studie nicht repräsentativ ist. Der Arbeitgeberverband hat ein zu kleines Sample verwendet: 1’670 Befragte, obwohl die Schweiz mehr als fünf Millionen Arbeitnehmende hat. Das sagen auch die AutorInnen: «Da sich die Teilnehmer der Umfrage selbst rekrutiert haben, ist die Zusammensetzung der Stichprobe nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit.» Es scheint, dass der SAV die Kosten für eine wirklich statistisch valide Studie nicht tragen wollte.</p><p>Der SGB kann sich mit einer gewissen Ironie den Forderungen des Arbeitgeberverbandes nach flexiblen Arbeitszeitmodellen anschliessen. Diese Flexibilität muss jedoch im Dienste der Angestellten stehen, nicht der Arbeitgeber. Diese Forderung sollte der SAV jetzt intern diskutieren, denn seine eigene Studie zeigt, dass die Chefs in der Schweiz leider nicht genug Rücksicht auf die Wünsche der Arbeitnehmenden hinsichtlich Arbeitszeiten und -orten nehmen. Flexibilität scheint den Arbeitgeberverband nur zu interessieren, wenn sie zu seinem eigenen Vorteil ist.<br>Seit einiger Zeit müssen sich die Arbeitgeber um ihr Personal bemühen. Das ist gut und überfällig. Sie nennen das «Fachkräftemangel». Die naheliegende Antwort wäre, die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld zu verbessern. Doch die Arbeitgeber wollen das Rad der Zeit zurückdrehen, d. h. längere Arbeitszeiten, mehr Überstunden, weniger Arbeitnehmerschutz – nota bene ohne dass es in den letzten Jahren Reallohnerhöhungen gegeben hätte. Die Folgen davon wären mehr Stress und Burnouts – nicht gerade förderlich für die Attraktivität von Arbeitsplätzen.</p></td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/8/csm_Arbeiter-Werkbank-schwitzend_Ist-south-agency_3527a14406.webp" length="112254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10388</guid><pubDate>Mon, 21 Oct 2024 09:22:00 +0200</pubDate><title>Parlamentarische Initiativen Verteilung der RTV-Abgabe und Fördermassnahmen elektronische Medien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/parlamentarische-initiativen-verteilung-der-rtv-abgabe-und-foerdermassnahmen-elektronische-medien</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) beurteilt die in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Massnahmen als sinnvoll und wichtig. Die Gewerkschaften unterstützen deshalb die vorgeschlagenen Änderungen des RTVG und beantragen, bei allen Artikeln der Kommissionsmehrheit zu folgen. Darüber hinaus schlägt der SGB zwei Ergänzungen zu Fördermassnahmen der Aus- und Weiterbildung und für Agenturleistungen vor. Weitere Details und ausführliche Begründungen finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241016_RW_VL_RTVG.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> (PDF).</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10384</guid><pubDate>Mon, 21 Oct 2024 08:58:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Kriegsmaterialgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-kriegsmaterialgesetzes-paiv23403</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats schlägt vor, das Kriegsmaterialgesetz zu ändern, um Wiederausfuhren von Schweizer Kriegsmaterial an sich selbst verteidigende Länder zu ermöglichen, die weder Menschenrechte schwerwiegend verletzen noch ein hohes Risiko aufweisen, das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung einzusetzen. Der SGB unterstützt die geplante Lockerung des Widerausfuhrverbots grundsätzlich. Die gewählte Lösung verletzt nicht das Gleichbehandlungsprinzip und damit die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen. Die vorgeschlagene Revision ermöglicht den Schweizer Herstellern von Kriegsmaterial, ein verlässlicherer Geschäftspartner für Kunden aus Staaten mit ähnlichem Kriegsmaterialexportregimen zu sein. Dies ist auch im Interesse der Arbeitnehmenden der hiesigen Rüstungsindustrie. Zugleich ist der SGB aber der Meinung, dass die Lockerung stärker flankiert sein muss.&nbsp;</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241016_DG_VL_Kriegsmaterialgesetz.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> nimmt der SGB detailliert Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10392</guid><pubDate>Fri, 18 Oct 2024 09:34:00 +0200</pubDate><title>Verpflichtungskredit regionaler Personenverkehr für die Jahre 2026-2028</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verpflichtungskredit-regionaler-personenverkehr-fuer-die-jahre-2026-2028</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seiner Stellungnahme erläutert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), warum er die gekürzten Ansätze des Verpflichtungskredits für den regionalen Personenverkehr aus mehreren Gründen für falsch hält, u.a. wegen der hohen Ziele des und Ansprüche an den ÖV, wegen der zu erwartenden Kostensteigerungen, z.B. bei Beschaffungen, sowie wegen der Antriebswende. Vor diesem Hintergrund fordert der SGB eine Aufstockung des Verpflichtungskredits auf die Summe des ursprünglich vom BAV eruierten Gesamtbedarfs (gesamthaft 3849 Millionen Franken). Darüber hinaus erklärt und begründet der SGB, warum die von der so genannten Expertengruppe zur Bereinigung des Bundeshaushalts vorgeschlagenen weiteren Kürzungen, etwa für Nachtzüge, und weitere pauschale Kürzungen falsch sind und auch den klima- und energiepolitischen Zielen des Bundes klar zuwiderlaufen.</p><p>Details finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241016_RW_VL_Verpflichtungskredit.pdf">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF). Darüber hinaus verweist der SGB auf die weitergehende Stellungnahme des ihm angeschlossenen Verbands <a href="https://sev-online.ch" target="_blank" rel="noreferrer">SEV – Gewerkschaft des Verkehrspersonals</a>.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10368</guid><pubDate>Fri, 18 Oct 2024 08:59:48 +0200</pubDate><title>EFAS: Hauptargument des Referendumskomitees in Umfrage ausgeblendet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/efas-hauptargument-des-referendumskomitees-in-umfrage-ausgeblendet</link><description>Erste Gfs-Umfrage zur KVG-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute veröffentlichte, erste Gfs-Umfrage im Auftrag der SRG zur Änderung des Kranken¬versicherungs¬gesetzes (EFAS) blendet das Hauptargument des Referendumskomitees völlig aus. Dass bei einem Ja durch die Umstellung auf das neue System die Krankenkassenprämien in 17 Kantonen auf einen Schlag steigen werden, wird mit keinem Wort erwähnt. Und auch auf die Tatsache, dass der Einbezug der Langzeitpflege langfristig einen stark prämien¬treibenden Effekt haben wird, wird in der Umfrage an keiner Stelle Bezug genommen. Dies, obwohl selbst der Krankenversicherer-Dachverband SantéSuisse deshalb vor langfristig negativen Effekten der Reform für die Prämienzahlenden warnt!</p><p>Die LeeWas-Umfrage im Auftrag von Tamedia wurde nur ein paar Tage früher erhoben und zeigt ein ganz anderes Bild. Dort wurde das Hauptargument des Referendumskomitees berücksichtigt. In dieser Umfrage ergab sich eine Pattsituation, Nein- und Ja-Anteile liegen gleichauf.</p><p>Es ist seit Beginn der Kampagne klar, dass die Nein-Kampagne auf zwei Hauptargumente setzt. Neben einer Verschlechterung der Pflegequalität drohen mit EFAS Prämienerhöhungen, weil die Kosten in der Langzeitpflege schneller steigen werden. Dies blendet übrigens auch die Bundesverwaltung aus, indem sie in ihrer Argumentation die Effekte der Integration der Langzeitpflege völlig unerwähnt lässt.</p><p>Das Referendumskomitee ist überzeugt: in Zeiten eines erneuten Prämienschocks ist eine Reform, die die Prämien und die Kostenbeteiligung der Versicherten steigen lässt und den Krankenkassen mehr Macht gibt, nicht mehrheitsfähig. Das Prämienargument wird im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielen. Das kann nach wie vor zu einer Ablehnung der Vorlage führen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/6/csm_junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores_21d1017115.webp" length="53840" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10390</guid><pubDate>Thu, 17 Oct 2024 09:28:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Obligationenrechts - Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-des-obligationenrechts-transparenz-ueber-nachhaltigkeitsaspekte</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der vorgeschlagenen Revision des Obligationenrechts sollen die Vorgaben an Unternehmen betreffend «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» (Art. 964a-964c OR) überarbeitet bzw. ergänzt werden. Ebenfalls wird der Umfang der erforderlichen Angaben in den Nachhaltigkeitsberichten ausgeweitet und präzisiert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist mit den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich einverstanden, dies jedoch mit einer gewichtigen Ausnahme, wie er in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241016_RW_VL_OR.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) erläutert: Gemäss Vorentwurf sollen die Unternehmen in der Schweiz neu die Wahl haben, sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entweder am EU-Standard oder an einem anderen, vom Bundesrat zu bezeichnenden «gleichwertigen» Standard zu orientieren. Der einzige, überhaupt bekannte alternative Rahmen sind die «IFRS Sustainability Disclosure Standards» des International Accounting Standards Boards, einem privatwirtschaftlichen<br>Gremium von Rechnungslegungsexperten. Die IFRS-Standards sind jedoch keineswegs als mit dem EU-Standard «gleichwertig» anzusehen. Dies, weil sie nur Klimaaspekte berücksichtigen und Fragen der sozialen Nachhaltigkeit, der Arbeitsbedingungen und der «Good Governance» komplett ausklammern. Das können die Gewerkschaften nicht akzeptieren und fordern daher eine entsprechende Anpassung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Die Details finden sich in der verlinkten Vernehmlassungsantwort.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10382</guid><pubDate>Thu, 17 Oct 2024 08:49:00 +0200</pubDate><title>Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/uebernahme-und-umsetzung-der-verordnung-eu-2024-1717-zur-aenderung-der-verordnung-eu-2016-399-ueber-einen-unionskodex-fuer-das-ueberschreiten-der-grenzen-durch-personen</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands</description><content:encoded><![CDATA[<p>Als Schengen-Mitglied ist die Schweiz zur Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich bisher immer hinter das Schengen-Abkommen gestellt und befürwortet grundsätzlich die Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung. Einige Punkte betrachtet der SGB allerdings mit Skepsis. Diese werden in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241016_DL_VL_Schengen_Grenzkontrollen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">detaillierten Vernehmlassungsantwort</a> ausführlich dargestellt.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10378</guid><pubDate>Thu, 17 Oct 2024 08:16:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Elektrizitätsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-des-elektrizitaetsgesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zu den Änderungen für eine Beschleunigung des Aus- und Umbaus der Stromnetze</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt eine Beschleunigung des Netzausbaus. Diese drängt sich sowohl aufgrund des ersichtlich hohen Sanierungsbedarfs als auch des laufenden und angestrebten Umbaus der Energieversorgung akut auf. Vor diesem Hintergrund begrüsst der SGB grundsätzlich auch die im Rahmen dieser Vernehmlassung vorgeschlagenen Änderungen des Elektrizitätsgesetzes, gibt jedoch zu bedenken, dass ein brachial umgesetzter "Freileitungsgrundsatz" der Akzeptanz der Energiewende und damit auch dem mittelfristigen Tempo des Ausbaus erneuerbaren Energien nicht zuträglich sein dürfte.&nbsp;</p><p>Die vollständige Stellungnahme ist unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10376</guid><pubDate>Thu, 17 Oct 2024 08:07:00 +0200</pubDate><title>Ausführungsbestimmungen zum revidierten CO2-Gesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ausfuehrungsbestimmungen-zum-revidierten-co2-gesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241016_RW_VL_Verpflichtungskredit.pdf">Vernehmlassungsantwort</a> bezüglich der folgenden vier Bereiche Stellung: Sektorziele und Kompensationssätze, Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs, Förderung elektrischer Antriebstechnologien sowie Förderung der Dekarbonisierung von Anlagen im EHS. Darüber hinaus verweist der SGB auf die weitergehende Stellungnahme der ihm angeschlossenen <a href="https://sev-online.ch" target="_blank" rel="noreferrer">Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV)</a>.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10364</guid><pubDate>Mon, 14 Oct 2024 13:25:40 +0200</pubDate><title>Gesundheitswirtschaft und Versicherungen werben mit Millionen für eine Reform zu ihren Gunsten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheitswirtschaft-und-versicherungen-werben-mit-millionen-fuer-eine-reform-zu-ihren-gunsten</link><description>Abstimmung über Änderung Krankenversicherungsgesetz (KVG)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat heute die vorläufigen Kampagnenbudgets für die Abstimmung vom 24. November veröffentlicht. Die Befürworter der KVG-Reform verfügen über dreimal mehr Mittel als das Referendumskomitee. Die enormen Ausgaben der Versicherungen und der Dachverbände und Arbeitgeberorganisationen des Gesundheitswesens zeigen deutlich, wer von der Reform profitieren wird. Sie würde nämlich die Macht der Krankenkassen und die Position der gewinnorientierten Unternehmen im Gesundheitswesen stärken. Das Referendumskomitee wird darum alles daransetzen, die Bevölkerung über die wahren Folgen dieser gefährlichen Vorlage zu informieren.</p><p>Aus den von der Eidgenössischen Finanzkontrolle veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass die Lobbys der Gesundheitswirtschaft ein Budget von insgesamt 1.5 Millionen Franken in ihre Kampagne für ein Ja zur KVG-Reform (EFAS) stecken. Im Gegensatz zu den Organisationen, die die Nein-Kampagne führen und die nur über ein Drittel dieses Betrags verfügen – die Budgets des Referendumskomitees und die Budgets der Kampagnen der Gewerkschaft VPOD und der SP zusammen gerechnet.</p><p>Die Mittel für das «Nein» stammen also hauptsächlich aus den individuellen Gewerkschaftsbeiträgen sowie aus kleineren Spenden. Die Ja-Kampagne hingegen wird ausschliesslich von verschiedenen gewinnorientierten Gesundheits­dienst­leistern sowie von Versicherungen und deren Lobbyisten bezahlt. Sowohl die ÄrztInnenverbände als auch der Apothekerverband und die Pharmaindustrie beteiligen sich finanziell massiv an der Ja-Kampagne. Dies selbstverständlich deshalb, weil die Vorlage ganz in ihrem Sinne ist und sie sich davon Profit erhoffen. Und ganz sicher nicht weniger Leistungsabrechnungen und Medikamenten-Verschreibungen. Das Märchen, dass EFAS eine effiziente Sparvorlage im Gesundheits­wesen sei, dürfte damit definitiv zu Ende erzählt sein.</p><p>Trotz der deutlich unterschiedlichen Budgets wird das Referendums­komitee alles daran setzen, die Bevölkerung zu informieren. Mit EFAS drohen massive Prämien­erhöhungen, in vielen Kantonen schon zum Zeitpunkt des Systemwechsels. Und zudem auch langfristig durch die Integration der Pflegeheime und der häuslichen Pflege. Die Reform sieht vor, dass 13 Milliarden Franken an öffentlichen Mitteln direkt an die Kranken­kassen überwiesen werden, die somit noch mehr Macht im Gesundheitssystem bekämen. Ihr Interesse besteht jedoch darin, Zusatz­ver­sicherungen zu verkaufen, indem sie die Grund­leistungen so weit wie möglich reduzieren. Es braucht ein klares «Nein» zu dieser Reform und im Gegenteil den Mut, endlich die exorbitanten Margen und die ungerechtfertigten Gewinne derjenigen zu reduzieren, die aus dem Gesund­heits­wesen ein Geschäft machen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10362</guid><pubDate>Fri, 11 Oct 2024 13:20:52 +0200</pubDate><title>Wiederaufnahme der Mediation als erster Schritt – ein besserer Kündigungsschutz für GewerkschafterInnen ist dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wiederaufnahme-der-mediation-als-erster-schritt-ein-besserer-kuendigungsschutz-fuer-gewerkschafterinnen-ist-dringend-noetig</link><description>Bundesrat geht auf die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds ein </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ende 2023 hatte der Bundesrat auf Drängen der Arbeitgeber die tripartite Mediation zum Kündigungsschutz ausgesetzt – einseitig, und ohne jegliche Erklärung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB forderte umgehend die sofortige Wiederaufnahme der Mediation sowie dringende Massnahmen, um Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter effektiv vor missbräuchlichen Kündigungen zu schützen. Der SGB begrüsst die heute beschlossene Wiederaufnahme der Mediation. Er wird sich mit Nachdruck für eine wirksame Verbesserung des Kündigungsschutzes einsetzen.</p><p>Es ist schon lange bekannt, dass das Schweizer Kündigungsrecht nicht den völkerrechtlichen Standards entspricht. Arbeitnehmende, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen einsetzen, sind vor willkürlichen Kündigungen nicht geschützt. Dies wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO (ILO) mehrfach kritisiert. Ein Fall von kündigungsbedingter Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern ist sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hängig. Allein im letzten Jahr wurden in der Schweiz 21 Fälle von gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen dokumentiert. Die Dunkelziffer der missbräuchlichen Kündigungen, auch der antigewerkschaftlichen, dürfte noch viel höher sein, da die Schweiz keine Statistik dazu führt.&nbsp;</p><p>Obwohl das Problem schon lange bekannt ist, glänzt der Bundesrat vor allem mit politischer Untätigkeit und Verzögerungstaktiken. Zuletzt, als er Ende 2023 die Mediation sistierte, die nach langen Verhandlungen seit 2019 wenige Wochen später hätte regulär abgeschlossen werden sollen. Dieser Schritt hat zurecht dazu geführt, dass die Schweiz in der internationalen Rangliste für Vereinigungsfreiheit und Schutz der Arbeitsrechte auf die Kategorie «regelmässige Rechtsverletzungen» herabgestuft wurde.&nbsp;</p><p>Der SGB begrüsst die heute beschlossene Wiederaufnahme der Mediation. Er wird sich mit Nachdruck für eine wirksame Verbesserung des Kündigungsschutzes einsetzen. Denn eines ist klar: die Probleme jener Arbeitnehmenden, die sich für gute Arbeitsbedingungen in den Betrieben einsetzen, lassen keine weitere Verzögerung zu.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/5/csm_Frau_buero_packt_sachen_entlassung_kuendigung_iStock-SeventyFour_f4b18e67fc.webp" length="161506" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10360</guid><pubDate>Fri, 11 Oct 2024 10:29:07 +0200</pubDate><title>Wenn nicht drin ist, was drauf steht: Nein zu EFAS am 24. November 2024 </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-nicht-drin-ist-was-drauf-steht-nein-zu-efas-am-24-november-2024</link><description>Verschlechterungen für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">«Was lange währt, wird endlich gut»: Unter diesem Motto wollen uns die BefürworterInnen von «EFAS» ein Ja zu ihrer Vorlage schmackhaft machen. Das Parlament habe nun 15 Jahre lang intensiv an dieser Reform gearbeitet und nun könne es doch nicht sein, dass mit einem Referendum im letzten Moment alles zu Fall gebracht würde. Nun, das kann nicht nur sein, das muss sogar! Denn EFAS ist eine einseitige, vom Parlament verschriebene Mogelpackung mit viel zu grossen Risiken und Nebenwirkungen sowohl für die PrämienzahlerInnen als auch für die Hochbetagten und das Personal.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Soziale Finanzierung war nie das Ziel</strong></span></h3><p>EFAS wurde von Beginn weg völlig falsch aufgegleist: Denn im Zentrum stand immer der Grundsatz, dass eine – an und für sich richtige – einheitliche Finanzierung «verteilungsneutral» umgesetzt werden müsse. Das heisst: An der völlig unsozialen Finanzierung hauptsächlich über sehr hohe Kopfsteuern (Prämien) und zu einem geringeren Anteil über einkommensabhängige Steuern soll sich rein gar nichts ändern. Sämtliche Anträge von progressiver Seite, den Kantonsanteil zugunsten der Prämienzahlenden deutlich zu erhöhen, wurden über die Jahre vom Parlament abgelehnt. Entsprechend unverschämt ist es, wenn bürgerliche PolitikerInnen und LobbyistInnen nun behaupten, es würde ihnen mit EFAS um eine Entlastung der Prämienzahlenden gehen. Im Gegenteil: Mit EFAS nimmt die massive Belastung der Haushalte durch Prämien ungebremst weiter zu. Selbst der Bundesrat geht davon aus, dass die Prämien mit dieser Reform bis im Jahr 2030 um weitere 42 Prozent (!) steigen werden. Doch selbst das ist noch optimistisch. Denn die entsprechende Studie ist heillos veraltet und wurde noch vor den massiven Prämiensprüngen der letzten drei Jahre verfasst. Ganz abgesehen davon, dass Prämienprognosen über einen so langen Zeitraum ohnehin Kaffeesatzlesen sind.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Den PrämienzahlerInnen das Bein gestellt</strong></span></h3><p>So oder so ist aber klar: Sogar der falsche Grundsatz der "Verteilungsneutralität" wurde bald über Bord geworfen und mit einem für die Prämienzahlenden noch schlechteren Modell ersetzt. Denn unter dem unverständlichen Druck der Kantone hat das Parlament beschlossen, auch die Langzeitpflege (Heime und Spitex) in die «Formel» der einheitlichen Finanzierung einzubauen. Ein wahrer Tabubruch: Denn die Langzeitpflege ist heute der einzige Versorgungsbereich, für den ein gesetzlich festgelegter Prämiendeckel gilt. Überall sonst steigen die Prämien laufend im Gleichschritt mit den Kosten – seien es die überrissenen Medikamentenpreise oder unverschämte Löhne und Abrechnungen von Kassenbossen und SpezialärztInnen – massiv an. Und nun soll auch noch der Prämiendeckel für die Langzeitpflege ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden. Das bedeutet im Klartext durchschnittlich 600 Franken mehr Prämienbeteiligung für einen Aufenthalt im Pflegeheim – pro Monat! Und weil das scheinbar noch nicht reicht, soll mit EFAS auch noch die maximale Kostenbeteiligung der PatientInnen in den Heimen und bei der Pflege zu Hause aus dem Gesetz gestrichen werden. Dies, obwohl die Kostenbeteiligung der Bevölkerung im Allgemeinen bereits heute nirgendwo in Europa höher ist als in der Schweiz. Verrückt.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Die wahre Agenda wird noch nicht einmal versteckt</strong></span></h3><p>Wo also «einheitliche Finanzierung» draufsteht, steckt sehr viel mehr drin: sehr viel Schlechtes für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal. Dass es den LobbyistInnen dieser Reform eben auch um sehr viel mehr geht, haben sie in der Herbstsession im Ständerat erstaunlich offen unter Beweis gestellt. Denn genau an jenem Donnerstag, als die Gesundheitsministerin den nächsten Prämiensprung bekanntgeben musste, haben die StänderätInnen erstens entschieden, dass künftig die Franchisen weiter angehoben werden sollen. Und zweitens, dass sich die Krankenkassen neu frei aussuchen können, in welchen Spitälern und bei welchen ÄrztInnen sie künftig die Rechnungen der Versicherten bezahlen möchten. Die Einführung der kompletten sogenannten «Vertragsfreiheit» soll dies möglich machen. Besonders pikant daran: Mit EFAS wird diese Vertragsfreiheit umso interessanter. Denn wenn die Reform durchkäme, wären es künftig die Kassen, welche sämtliche Mittel an die ÄrztInnen und die Spitäler verteilen – also auch jene 13 Milliarden Steuergelder, über deren Verteilung heute ausschliesslich die Kantone entscheiden und wachen.&nbsp;Künftig würden also, gemäss Studie des Bundes, die Kassen "den Behandlungspfad über Kostengutsprachen stärker steuern". Klingt nicht angenehm, und wäre es auch nicht.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Gute Absichten stoppen die Lobby nicht, aber ein Nein zu EFAS</strong></span></h3><p>Die BefürworterInnen von EFAS erhoffen sich von ihrer Reform bestenfalls Verbesserungen im Gesundheitssystem, die sich über drei Ecken allenfalls irgendwann bemerkbar machen – sofern «all die verschiedenen Akteure [...] ihr Verhalten tatsächlich ändern» (auch dies der O-Ton einer Begleitstudie). Andere BefürworterInnen verfolgen mit EFAS jedoch unbeirrt ihre Agenda eines noch mehr auf Profit und damit Zweiklassenmedizin getrimmten Gesundheitswesens. Was aber allen gemein ist: Sie nehmen mit EFAS explizit ins Gesetz geschriebene Verschlechterungen für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal in Kauf. Das ist auch nach 15 Jahren nicht zu akzeptieren, erst recht nicht. Deshalb am 24. November Nein zu EFAS.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/f/csm_efasvisual-2_art_01_441d86e703.webp" length="187584" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10358</guid><pubDate>Fri, 11 Oct 2024 09:36:41 +0200</pubDate><title>Nein zum nächsten Angriff auf die MieterInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nein-zum-naechsten-angriff-auf-die-mieterinnen</link><description>Bei den Miet-Referenden am 24. November 2x NEIN</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Anstatt sich endlich um die grassierende Wohnungsnot zu kümmern und für bezahlbare Mieten zu sorgen, knickt das Parlament vor der Profitgier der Immobilienlobby ein und will das Mietrecht weiter aushöhlen. Soweit kommt es noch! Zu diesem Angriff auf die MieterInnen und somit auf die ArbeitnehmerInnen braucht es am 24. November ein wuchtiges Nein.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Die ungeniessbare Suppe weiter versalzen</strong></span></h3><p>Im Jahr 2022 gaben die MieterInnen in der Schweiz 13 Prozent mehr für die Miete aus als noch 15 Jahre zuvor (bei einer allgemeinen Teuerung von 3.3 Prozent im selben Zeitraum). Kein Wunder, sind die hohen Mieten heute eine der Hauptursachen für die finanziell schwierige Lage von Hundertausenden von Haushalten.</p><p>Während die einen ächzen, klingeln aber auf der anderen Seite munter die Kassen: Laut einer vielzitierten unabhängigen Studie bezahlten die MieterInnen gemäss geltender Rechtslage allein im Jahr 2023 10 Milliarden Franken zu hohe Mieten. Das heisst: den entsprechenden Betrag sackte die Immobilienlobby in Form von missbräuchlichen Renditen ein. Anstatt diesen systematischen Rechtsbruch endlich zu stoppen, hat das bürgerliche Parlament zugunsten von HEV, Swiss Prime Site &amp; Co. sogar noch nachgedoppelt und eine massive Verschlechterung des Mietrechts beschlossen.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>MieterIn raus, Mietzins rauf</strong></span></h3><p>Nach geltendem Recht ist die Untervermietung ein verbrieftes Recht der MieterInnen. Sie brauchen dafür schon heute immer die Zustimmung der VermieterInnen. Mit der geplanten Gesetzesrevision soll nun eine Reihe von willkürlichen Gründen für die einseitige Verweigerung einer Untervermietung eingeführt werden. Neu könnte den MieterInnen auch bei leichten «Formfehlern» bei einer Untervermietung sogar gekündigt werden – und dies quasi fristlos!&nbsp;Das ist der erste Schlag. Mit dem zweiten Schlag soll der MieterInnen-Schutz bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs durch die VermieterInnen eingeschränkt werden. Dies, obwohl der Eigenbedarf bereits heute oft einfach als Vorwand für eine Kündigung verwendet wird – nur um danach die Wohnung wesentlich teurer wieder auszuschreiben! Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung wäre dies noch einfacher möglich: Auch ältere MieterInnen, die seit Jahren in ihrer Wohnung leben, könnten so auf die Strasse gestellt werden.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Endlich eine Verschnaufpause, nicht noch stickigere Luft!</strong></h3><p>Der Plan der Immobilienlobby ist klar und deutlich: Zuerst die MieterInnen einfacher rauswerfen und dann die Mieten noch stärker erhöhen. Damit es auch mit dem zweiten Schritt klappt, hat das Parlament bereits zwei weitere Gesetzesänderungen aufgegleist. Mit diesen soll etwa die Anfechtung eines zu hohen Mietzinses noch schwieriger gemacht und die Logik der Marktmiete damit de facto gesetzlich festgeschrieben werden</p><p>All diese Massnahmen führen dazu, dass sich die Mietpreisspirale noch weiter hochdreht und damit der Bestand bezahlbarer Wohnungen noch weiter abnimmt. Das klingt reichlich surreal: Als ob die Mieten nicht schon längst exorbitant hoch wären, und als ob in den Zentren überhaupt noch eine relevante Anzahl freier bezahlbarer Wohnungen existieren würde. Es ist völlig klar: Anstelle weiterer Rückschritte, braucht es im Mietrecht und beim Wohnungsbau unbedingt endlich substanzielle Fortschritte. Die Vorschläge dazu liegen längst auf dem Tisch: Am vordringlichsten wären die sofortige Einführung einer regelmässigen Prüfung der zulässigen Miete sowie der schnelle Ausbau der – in der Bundesverfassung seit Ewigkeiten vorgesehenen – Förderinstrumente für den gemeinnützigen Wohnungsbau.</p><p>Doch zunächst müssen wir gemeinsam die gegenläufige Salamitaktik der Immobilienlobby stoppen. Und zwar, bevor die giftige Wurst überhaupt erst angeschnitten wird. Am 24. November braucht es deshalb ein wuchtiges Nein zu den beiden Mietrechtsverschlechterungen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/b/csm_Umzug_Auszug_unfreiwillig_Kuendigung_fizkes-iSt_6293130d3d.webp" length="96178" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10355</guid><pubDate>Wed, 09 Oct 2024 12:54:07 +0200</pubDate><title> Die Anlagegewinne der Pensionskassen gehören den Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-anlagegewinne-der-pensionskassen-gehoeren-den-versicherten</link><description>Zu tiefer Mindestzins in der 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz hoher Renditen und historisch hoher Reserven bei den Pensions­kassen belässt der Bundesrat den BVG-Mindestzinssatz auf tiefen 1.25 Prozent. Die hohen Anlage­gewinne der Pensions­kassen kommen weiterhin nicht bei den Versicherten an. Der Schweizerische Gewerk­schafts­bund hatte eine Erhöhung des Mindest­zinses gefordert, weil eine bessere Verzinsung der Guthaben dringend nötig ist.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindest­zins soll sicherstellen, dass die Anlage­gewinne der Pensions­kassen den Arbeit­nehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Auch dieses Jahr betragen die Anlagegewinne bis Ende September bereits über 7 Prozent. Damit nicht genug: Rund die Hälfte der Pensions­kassen haben ihre Reserven voll geäufnet. Trotz dieser Ausgangs­lage kommt der Bundesrat heute lapidar zum Schluss, dass eine Überprüfung des Mindestzinses «nicht notwendig» sei. Gerade nach dem klaren Verdikt der Stimm­bevöl­kerung gegen die BVG-Reform ist dieser Beschluss inakzeptabel – so wird das Vertrauen der Arbeit­nehmenden in die 2. Säule weiter ausgehöhlt!</p><p>Der SGB und seine Verbände werden sich dafür einsetzen, dass die Pensions­kassen ihre Gewinne weitergeben, statt weitere Reserven zu äufnen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.webp" length="509274" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10386</guid><pubDate>Fri, 04 Oct 2024 09:09:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/aenderung-des-berufsbildungsgesetzes-bbg-sowie-der-berufsbildungsverordnung-bbv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte in der Vergangenheit eine grundsätzliche Offenheit zur Einführung ergänzender Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung gezeigt – allerdings mit einem klaren Vorbehalt. Konkret sprach sich der SGB für eine Einordnung der ergänzenden Titelzusätze an eine klare Stufigkeit, d.h. eine Knüpfung an ein jeweils eindeutiges Niveau im nationalen resp. europäischen Qualifikationsrahmen NQR/EQR-Berufsbildung aus, um die Transparenz und Verständlichkeit der Abschlüsse der höheren Berufsbildung zu erhöhen.&nbsp;</p><p>Mit dem jetzt diskutierten Vernehmlassungsvorlage «einheitliche Titelzusätze pro Abschlusstyp» wird diese Bedingung jedoch nicht eingelöst, da zwei verschiedene Bildungsgefässe – die eidgenössische Berufsprüfungen und Bildungsgänge HF – sowie zwei unterschiedliche Einstufungen im NQR (Niveau 5 und Niveau 6) – den gleichen Titelzusatz «Professional Bachelor» erhalten sollen. In der Konsequenz muss der SGB den jetzt vorgelegten Umsetzungsvorschlag von ergänzenden Titelzusätzen ablehnen. Das Gesetz anzupassen für ein rein kommunikatives «Signaling» (mit dem Ziel die Bekanntheit, Sichtbarkeit und das vermeintliches «Ansehen» bewährter Abschlüsse zu erhöhen) erscheint dem Gewerkschaftsbus als nicht gerechtfertigt, da die Massnahme weder die Transparenz und Verständlichkeit der Abschlüsse der höheren Berufsbildung erhöht, noch materielle Verbesserungen bezüglich deren Anrechenbarkeit und Durchlässigkeit mit sich bringt.&nbsp;</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241004_NC_VL_AEnderung-BBG-und-BBV.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a> finden sich dazu weitere Hinweise und Stellungnahmen zu den konkreten Vorschlägen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10380</guid><pubDate>Thu, 03 Oct 2024 08:21:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-finanzmarktinfrastrukturgesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen. Er begrüsst in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/241003_DL_VL_FinfraG.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> insbesondere, dass die Regulierung von Finanzmarktinfrastrukturen nach internationalem Vorbild harmonisiert wird und damit rechtliche Lücken geschlossen werden. Der SGB setzt sich dafür ein, dass die Finanzwirtschaft verantwortungsvoll handelt und die Stabilität der Realwirtschaft nicht beeinträchtigt.&nbsp;</p><p>Details und eine ausführlichere Erläuterungen finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort, die unten als PDF verlinkt ist.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10276</guid><pubDate>Wed, 02 Oct 2024 08:53:00 +0200</pubDate><title>Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen im Schweizer Arbeitsrecht.  Stand der Dinge und Ausblick</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/juristischetagung2024</link><description>Juristische Tagung des SGB 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der mangelnde Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen in der Schweiz war in den letzten Jahren immer wieder Thema. Gerichte haben bei der Auslegung der bestehenden Gesetze, etwa in Bezug auf ältere Arbeitnehmende oder Gleichstellung, neue Wege beschritten. Und unter dem Eindruck internationaler Rechtsprechung und Verpflichtungen ist die Diskussion um Gesetzesrevisionen, insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmendenvertretungen oder Whistleblower:innen, hitziger geworden.</p><p>Die Juristische Tagung des SGB beschäftigt sich mit aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen beim Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen. Hochkarätige Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis präsentieren Aktuelles aus der Lehre und Rechtssprechung und geben wichtige Impulse für die rechtliche und praktische Umsetzung eines modernen Kündigungsschutzes. Weiter nehmen sie mögliche Regelungen zum Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen in Gesamtarbeitsverträgen unter die Lupe. Die Juristische Tagung richtet sich an Fachleute und Interessierte. Es gibt reduzierte Teilnahmebeiträge für Gewerkschaftsmitglieder und Student:innen.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2024/Juristische_Tagung_SGB_2024.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><span class="iconpack fas fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span> Komplettes Programm ansehen</a></p><p><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?reset=1&amp;id=39" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><span class="iconpack fas fa-pen" aria-hidden="true"></span> Jetzt zur Tagung anmelden.</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/f/csm_frau_alleine_verzweifelt_buerosituation_d0b0426b9a.webp" length="146864" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10348</guid><pubDate>Tue, 01 Oct 2024 10:45:00 +0200</pubDate><title>Höhere Prämien, schlechtere Pflege? Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-praemien-schlechtere-pflege-nein</link><description>Abstimmung über die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Einheitliche Finanzierung – EFAS)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 24. November wird über eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, auch unter dem Kürzel «EFAS» bekannt, abgestimmt. Unter dem Deckmantel einer neuen Verteilung der Finanzierung bringt die Vorlage erhebliche Verschlechterungen für die Bevölkerung. Der Einbezug der Langzeitpflege, wo die Kosten besonders schnell steigen, wird die Prämien weiter in die Höhe treiben. Mit der Reform geben zudem die Kantone die Verantwortung für die Pflege im Heim oder durch die Spitex auf. Sie würden neu 13 Milliarden Steuerfranken direkt an die Krankenkassen überwiesen. Für PatientInnen ohne teure Zusatzversicherungen droht eine Verschlechterung der Versorgungsqualität. EFAS ist gefährlich und falsch.</p><p>Mit EFAS würden die heute unterschiedlich finanzierten Bereiche der stationären Versorgung (Spitäler und Pflegeheime) und der ambulanten Behandlungen (Arztpraxen, Spitalambulatorien und Spitex) neu schweizweit nach einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel abgegolten. «Mit EFAS würden zusätzlich zu den 35 Milliarden Prämiengeldern jedes Jahr 13 Milliarden unserer Steuergelder durch private Kassen, ohne demokratische Legitimation und ohne Transparenz, verwaltet», erklärt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. Neu sollen die PrämienzahlerInnen in allen Versorgungsbereichen drei Viertel der Kosten tragen müssen. Christian Dandrès, Präsident VPOD, fügt hinzu: «EFAS würde es den Krankenkassen ermöglichen, die Kontrolle über das gesamte Gesundheitssystem zu übernehmen.»</p><p>Weil die Gesellschaft weiter altert, nehmen die Ausgaben in der Langzeitpflege (Heime und Spitex) besonders stark zu. Und genau an diesen Ausgaben sollen sich die PrämienzahlerInnen künftig ebenfalls immer mehr beteiligen. Denn der heute gültige Kostenbeteiligungsdeckel wird aus dem Gesetz gestrichen. «Nach einer Übergangsfrist von vier Jahren kann der Bundesrat die Beiträge laufend erhöhen, sowohl bei der Pflege zu Hause, wie im Pflegeheim», streicht SP-Vizepräsident David Roth heraus. Unter dem Strich drohen damit längerfristig ein weiterer Prämienschub sowie eine Erhöhung der Kosten, welche die PatientInnen selber tragen müssen.</p><h3 class="heading--h4"><span class="no-hyphenation"><strong>Krankenkassen würden künftig Gesundheits- und Pflegesystem kontrollieren</strong></span></h3><p>In der Langzeitpflege (Pflegeheime und Spitex) würde die heute definierte Zuständigkeit der Kantone schlichtweg aus dem Gesetz gestrichen. Es müsste mit den Kassen ein neuer Einheitstarif ausgehandelt werden. Wo dieser zu liegen käme, ist völlig offen. Klar ist lediglich, dass dabei die öffentlichen Einrichtungen, welche heute viele Zusatzlasten tragen müssen, zuallererst unter Druck kommen würden. Was das bedeutet, legt Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD, dar: «Die Versorgungsqualität würde zwangsläufig sinken. Leute mit hohem Pflegebedarf würden nicht mehr gleich gut betreut werden wie heute.» Opfer wären neben den PatientInnen auch die Pflegenden. Die Reform würde den Druck auf das Pflegepersonal nämlich noch erhöhen, im offenen Widerspruch zur klar angenommenen aber immer noch nicht umgesetzten Pflegeinitiative. «Durch die Abschaffung der bestehenden Finanzierungsmechanismen wird der bereits bestehende Druck auf das Personal noch verstärkt. Die Folge wird eine beschleunigte Abwanderung von Personal aus der Langzeitpflege sein», hält Véronique Polito, Vizepräsidentin Unia, fest.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Private Gewinnmacherei im Fokus</strong></h3><p>Die Reform wurde von der Lobby der Krankenkassen, Privatkliniken und gewinnorientierten Pflege-Organisationen gezimmert. Mit dem geplanten Rückzug der Kantone aus der Finanzierungs- und Organisierungsverantwortung für Pflegeheime und Spitex würde privaten, gewinnorientierten Akteuren der rote Teppich ausgerollt. Sie könnten sich die lukrativsten PatientInnen aussuchen. Gleichzeitig haben die Kassen ein Interesse an einer Rationierung der Grundversorgung, um mehr Zusatzversicherungen verkaufen zu können. Verlierer wären alle Normalversicherten. Katharina Prelicz-Huber, Nationalrätin Grüne, erklärt: «Mit der Revision käme es zu einer gewaltigen Machtverschiebung hin zu den Krankenkassen und weg von der demokratischen Steuerung, aber auch vom medizinischen Entscheid und den Bedürfnissen der Patient*innen.»</p><h3 class="heading--h4">Weitere Informationen</h3><p>Mehr Informationen, Argumente und Hintergründe zur Abstimmung finden sich auf <a href="https://hoehere-praemien.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer"><u>www.hoehere-praemien.ch</u></a></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/5/csm_efasvisual-1_4-3_01_51b26ab6e1.webp" length="77660" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10346</guid><pubDate>Thu, 26 Sep 2024 14:00:00 +0200</pubDate><title>Prämienanstieg stoppen statt verstärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienanstieg-stoppen-statt-verstaerken</link><description>Wirksame Massnahmen statt EFAS</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Erneut werden die Prämien in der Grundversicherung stark ansteigen. Für viele Haushalte ist aber die Grenze des Belastbaren längst erreicht. Doch mit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Einheitliche Finanzierung – EFAS), einem Lobby-Projekt der Krankenversicherer, drohen weitere Verschlechterungen. Das ist inakzeptabel, deshalb braucht es ein klares Nein zu dieser misslungenen Revision im November. Zudem ist eine schnelle Linderung der Prämienlast über Prämienverbilligungen dringend nötig – die Kantone haben das Geld!</p><p>Erneut steigen die Prämien und erneut macht die Politik keinerlei Anstalten, das Problem dort anzugehen, wo sich direkt und schnell Linderung ergeben würde: Bei der unsozialen Finanzierung. Stattdessen wird auch heute wieder auf strukturelle Reformen verwiesen. Doch mit der aktuell grössten diskutierten Strukturreform im Gesundheitswesen – der KVG-Revision «Einheitliche Finanzierung», über die wir im November abstimmen – winkt bei den Prämien keine Entlastung, sondern vielmehr eine zusätzliche Belastung! Denn die Kantone hatten die Politik geradezu erpresst und ihre Zustimmung zu dieser Reform daran geknüpft, dass sich die PrämienzahlerInnen künftig in der Langzeitpflege viel stärker an den Ausgaben beteiligen sollen als heute.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Höhere Kostenbeteiligung für die Versicherten</strong></h3><p>Aufgrund der Alterung steigen aber die Kosten in den Heimen und bei der Spitex auf absehbare Zeit sehr stark an, was auch die Prämien massiv zusätzlich belasten würde. Diese Reform ist für die PrämienzahlerInnen also eine sehr laut tickende Zeitbombe, die sich nur mit einer Ablehnung in der Volksabstimmung vom 24. November entschärfen lässt. Nach den Sparrunden bei den Prämienverbilligungen muss diese weitere unverschämte Aktion der Kantone unbedingt gestoppt werden. Dies gilt übrigens ebenso für die absurden Ideen von Bundesrat und Parlament, die Kostenbeteiligung der Versicherten noch weiter zu erhöhen (Erhöhung Mindestfranchisen, Einführung Notfallgebühr oder ebenfalls EFAS).</p><p>Die Kopfprämien, gepaart mit den horrenden Kostenbeteiligungen sind für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen untragbare «Nebenwirkungen» unserer Gesundheitsversorgung. Schnell etwas daran ändern lässt sich nur durch eine Erhöhung der in der Vergangenheit zusammengestrichenen Prämienverbilligungen. Der dazu beschlossene indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative hilft zwar, jedoch ist er völlig unzureichend und entfaltet frühestens 2028 (!) eine Wirkung.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Auch Kantone in der Verantwortung</strong></h3><p>Umso mehr – und einmal mehr – stehen deshalb die Kantone in der Verantwortung: Auch im letzten Jahr haben die Kantone wieder Milliardenüberschüsse gemacht, und weitere solche werden mit den Rechnungsabschlüssen 2024 folgen. Es wäre geradewegs pietätlos, nicht wenigstens einen Teil dieser Gelder für eine Aufstockung der Prämienverbilligungen zu verwenden und damit den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen eine kleine Verschnaufpause zu gewähren.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_RechnungenFrauSorgenvoll_iSt_MarkYes_f00c03fdd5.webp" length="132894" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10344</guid><pubDate>Sun, 22 Sep 2024 12:30:00 +0200</pubDate><title>Deutliche Absage an Rentenabbau – Kurswechsel nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/deutliche-absage-an-rentenabbau-nein-zur-bvg-reform</link><description>Nein zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stimmbevölkerung hat sich heute klar gegen tiefere Renten und unsoziale Beitragserhöhungen ausgesprochen. Das deutliche Nein zur BVG-Reform zeigt, dass die Parlamentsmehrheiten weit an der Bevölkerung vorbeipolitisieren. Nun braucht es einen Kurswechsel in der Altersvorsorge. Statt Rentensenkungen braucht es höhere Verzinsungen der Altersguthaben und den Ausgleich der Teuerung auf den Renten. Die Pensionskassen haben solide finanzielle Polster. Die Rentenlücke von Eltern – insbesondere von Müttern – die aufgrund familienbedingter Erwerbsunterbrüche entsteht, muss geschlossen werden. Nach über einem Jahrzehnt sinkender Renten und steigender Beiträge sind ausserdem entschiedene Schritte gegen überrissene Geldabflüsse an die Versicherer und die Finanzindustrie angezeigt, damit sich das Preis-Leistungsverhältnis der 2. Säule endlich verbessert.</p><p>Das Abstimmungsresultat ist ein überdeutliches Zeichen an die Bundespolitik und die Pensionskassen. Eine Mehrheit der Stimmberechtigten ist der klaren Meinung, dass das Rentenniveau in der Schweiz gerade für mittlere Einkommen keine Senkung verträgt. Denn die mittleren PK-Renten sind mit rund 1’700 Franken pro Monat bereits sehr tief. Statt weiter sinkenden Umwandlungssätzen braucht es jetzt höhere Verzinsungen der Altersguthaben und einen Teuerungsausgleich bei den Renten. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist sehr gut. Sie haben hohe Reserven und Rückstellungen angehäuft und Massnahmen getroffen, mit denen nicht nur die heutigen und die zukünftigen Renten finanzierbar sind.</p><p>Ausserdem braucht es Massnahmen, um die Rentenlücke von Eltern – insbesondere von Müttern – solidarisch finanziert zu schliessen. Die BVG-Reform wollte gerade die Mütter mit geringen Einkommen durch zusätzliche BVG-Beiträge belasten. Viele Betroffene haben das abgelehnt, weil sie das Geld zum Leben brauchen. Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der AHV schneiden wesentlich besser ab, um die Rentenlücke der Frauen zu verringern. Eine Lösung im BVG muss sich an diesem Erfolgsmodell orientieren.</p><p>Das Nein des Volkes ist gleichzeitig ein deutliches Nein zu den Milliardengeschäften der Finanzindustrie und Privatassekuranz auf Kosten der Arbeitnehmenden. Sozialversicherungen sind nicht dafür da, dass mit ihnen Profite gemacht werden. Der SGB wird sich mit Nachdruck einsetzen für griffige Massnahmen gegen die zu hohen Verwaltungskosten der Pensionskassen, gegen einen durch Broker getriebenen Wettbewerb, gegen überrissene Risikoprämien sowie gegen die Gewinnabflüsse an die Versicherungskonzerne. Die Parität in der beruflichen Vorsorge muss in der Praxis gestärkt – und auch in den profitorientierten Sammelstiftungen der Lebensversicherer endlich realisiert werden. Die obligatorischen Einzahlungen der Arbeitnehmenden verdienen nicht nur eine klare Rentengarantie – sondern auch eine funktionierende, paritätische Aufsicht, welche die Interessen der Versicherten wahrt.</p><p>Weit an der Bevölkerung vorbei führt auch die Diskussion über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Bundesrat und ein Teil der bürgerlichen Parteien weigern sich, die zusätzliche AHV-Rente solide zu finanzieren. Sie wollen Defizite in der AHV, damit der Druck auf das Rentenalter steigt. Dabei hat die Bevölkerung am 3. März eine Rentenaltererhöhung klar abgelehnt. Die Bevölkerung erwartet von Bundesrat und Parlament eine Politik in der Altersvorsorge, welche zu guten und sicheren Renten führt. Dazu gehört auch eine solide, soziale Finanzierung der 13. AHV-Rente.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/1/csm_240922_Jubelbild_Foto-Unia_9bb4a73284.webp" length="179324" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10341</guid><pubDate>Sat, 21 Sep 2024 15:39:54 +0200</pubDate><title>15’000 fordern lautstark höhere Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/15000-fordern-lautstark-hoehere-loehne</link><description>Nationale Lohnkundgebung am 21. September in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Über 15’000 Arbeitnehmende aus der ganzen Schweiz gingen heute in Bern unter dem Motto «Höchste Zeit für höhere Löhne» auf die Strasse. Sie fordern von den Arbeitgebern substanzielle Lohnerhöhungen. Nach mehreren Jahren mit Reallohnverlusten und angesichts steigender Kosten ist die Forderung nötiger denn je. Die Forderung ist klar: Im Hinblick auf die anstehende Lohnrunde müssen die Reallöhne 2025 wieder steigen.</p><p>Arbeitnehmende aus allen Branchen und Landesteilen demonstrierten heute in Bern auf dem Bundesplatz für höhere Löhne. Die Situation ist ernst. Seit 2021 sinken in der Schweiz die Reallöhne. Das gab es seit dem Zweiten Weltkrieg noch nie. Gleichzeitig wird alles teurer: Lebensmittelpreise, Energie, Mieten, Krankenkassenprämien. Die Arbeitnehmenden können sich mit ihrem Lohn immer weniger leisten. Personen und Familien mit tiefen und mittleren Einkommen trifft das besonders hart.&nbsp;</p><h4>Die Lage der Arbeitnehmenden ist ernst</h4><p>Die ernste Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz bringt der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Pierre-Yves Maillard auf den Punkt: «Alles ist teurer geworden. Die Arbeitnehmenden haben heute weniger im Portemonnaie als vor fünf Jahren. Obwohl es der Wirtschaft gut geht. Ohne Anpassung der Löhne an die Inflation verarmt die Bevölkerung. Diese Politik hat keine Zukunft. Deshalb müssen die Löhne endlich wieder steigen.»</p><h4>Geld ist genug da</h4><p>Während die unteren und mittleren Löhne real sinken, kassieren die Aktionäre gleichzeitig Jahr für Jahr immer höhere Milliardensummen an Dividenden und aus Aktienrückkäufen. Die Lohnschere hat sich weiter geöffnet. Bei den Firmen ist mehr als genug Geld vorhanden. Die öffentlich angekündigte Weigerung der Arbeitgeber, die Teuerung vollständig auszugleichen und die Löhne deutlich zu erhöhen, ist eine Frechheit. Vania Alleva, Präsidentin der Unia spricht Klartext: «So geht das nicht! Wir erwarten bei den Lohnverhandlungen im Herbst substanzielle und generelle Lohnerhöhungen. Mit Peanuts geben wir uns nicht zufrieden! Es ist dringend notwendig und für viele Menschen schlichtweg lebenswichtig, dass die Löhne real steigen. Dazu braucht es den vollen Ausgleich der letzten drei Jahre. Darum fordert die Unia Lohnerhöhungen im Bereich von 5 Prozent.»</p><h4>Automatischer Teuerungsausgleich und höhere Mindestlöhne</h4><p>Der Teuerungsausgleich ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn ohne diesen bekommen die Arbeitnehmenden für die gleiche Arbeit immer weniger Lohn. Der automatische Teuerungsausgleich gehört darum in alle Gesamtarbeitsverträge. Gleichzeitig braucht es gute Mindestlöhne. Dafür setzt sich die Präsidentin der Gewerkschaft Syna Yvonne Feri ein: «In der Schweiz arbeiten viele Menschen in Tieflohnbranchen. Selbst mit einer Berufslehre verdienen sie nicht genug. Ihr Lehrabschluss garantiert keinen anständigen Lohn zum Leben. Dagegen müssen wir zusammen ankämpfen. Wir verlangen anständige Mindestlöhne für ausgebildete Berufsleute, die auch zum Leben reichen.» Darum setzen sich die Gewerkschaften dafür ein, dass es keine Löhne mehr unter 4500 Franken gibt und alle mit einem Berufsabschluss mindestens 5000 Franken verdienen.</p><h4>Klarer Handlungsbedarf in vielen Berufen und Branchen</h4><p>Ob Maler:innen oder Mitarbeitende bei Post und Bahn, ob Pflegefachfrau oder Bauarbeiter: verschiedene Beispiele von Berufsleuten aus unterschiedlichen Berufen und Branchen zeigen den grossen Handlungsbedarf. «Wir sind heute hier, um erneut klarzumachen, dass unser Service public systemrelevant ist. Es fehlt nicht zuletzt an Wertschätzung uns gegenüber, deshalb sind gute Arbeitsbedingungen und entsprechende Löhne ein Muss – gerade in Zeiten ungebremster Teuerungen und Prämienexplosionen.», so Beat Haldimann, Paketbote bei der Schweizerischen Post und Syndicom-Gewerkschafter. Friederike Flückiger, seit 30 Jahren Pflegefachfrau in der Intensivpflege und VPOD-Gewerkschafterin, fordert, dass die mit der Pflegeinitiative geforderten Verbesserungen in der Pflege rasch realisiert werden. Denn gerade in sogenannten Frauenberufen ist die Lohnsituation trotz guter Ausbildung ungenügend: «Alle Statistiken zeigen es: Arbeiten im Gesundheitswesen bedeutet harte Arbeit für zu niedrige Löhne. Diplomierte Pflegefachpersonen verdienen viel weniger als andere Berufsgruppen mit demselben Ausbildungsniveau!»</p><p>Als Vertreter der jungen Generation macht der SBB-Kundenbegleiter und Vertreter der Gewerkschaft SEV, Jordi D’Alessandro, auf die Situation der Jungen und die Notwendigkeit von Lohnerhöhungen aufmerksam. Er ruft die Jungen dazu auf, sich für ihre Rechte und bessere Löhne einzusetzen: «Wir, die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, müssen Stellung beziehen. Es sind nicht nur unsere Renten, die in Gefahr sind, sondern auch unsere Löhne und Arbeitsbedingungen. Man verspricht uns eine Zukunft, aber man verweigert uns eine würdige Gegenwart. Alle reden von Chancen, aber man zwingt uns Opfer auf.»</p><h4>Arbeitgeber müssen handeln: es braucht Reallohnerhöhungen</h4><p>Arbeitnehmende und Gewerkschaften setzen sich gemeinsam für höhere Löhne ein und fordern von den Arbeitgebern im anstehenden Lohnherbst substanzielle Lohnerhöhungen für 2025.&nbsp;<br>Zur Kundgebung aufgerufen hatten die Gewerkschaften des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und die Verbände von Travail.Suisse.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/1/csm_SK_WSK24_MF98188_7ee0af22e1.webp" length="526330" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10339</guid><pubDate>Fri, 20 Sep 2024 15:46:05 +0200</pubDate><title>Korrekte Anwendung der Schuldenbremse und faire Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen – bevor schädliche Sparmassnahmen beschlossen werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/korrekte-anwendung-der-schuldenbremse-und-faire-lastenverteilung-zwischen-bund-und-kantonen-bevor-schaedliche-sparmassnahmen-beschlossen-werden</link><description>Sparprogramm des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass der Bundesrat die Sparvorschläge der «Gruppe Gaillard» fast tel quel übernimmt, ist irritierend. Zuerst müsste er die strukturellen Probleme auf der Einnahmenseite in Ordnung bringen. Alle wissen, dass die Schuldenbremse nicht verfassungskonform umgesetzt ist. Statt ausgeglichener Finanzen produziert sie Überschüsse – auf Kosten der Bevölkerung. Klar ist auch, dass der Bund immer mehr Aufgaben der Kantone übernehmen muss, weil diese die Arbeit nicht machen. So beispielsweise bei den Kita-Programmen oder den Prämienverbilligungen. Deshalb braucht es Vorschläge, wie der Bund diese Mittel von den Kantonen erhält. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil die Kantone grosse Überschüsse erwirtschaften und der Bevölkerung laufend Geld wegnehmen, ohne dass sie etwas Sinnvolles damit machen.</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bund darauf verzichtet, die Überbrückungsleistung und die Gelder für den sozialen Wohnungsbau zu streichen. Negativ ist, dass beispielsweise der Teilrückzug des Bundes aus der AHV neben diversen anderen falschen Kürzungen immer noch Teil des Programms ist.</p><p>Der SGB erwartet, dass der Bundesrat zuerst eine saubere Auslegeordnung bei den Finanzen macht. Eine korrekte Anwendung der Schuldenbremse zusammen mit einer angemesseneren Verteilung der Bundes- und Kantonsgelder führt dazu, dass der Ausgabenspielraum beim Bund sich um 2 bis 4 Mrd. Franken vergrössert. Ob es dann überhaupt noch ein Sparprogramm braucht, ist mehr als fraglich.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.webp" length="96234" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10324</guid><pubDate>Wed, 18 Sep 2024 09:30:41 +0200</pubDate><title>Jugendallianz vereint gegen den BVG-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/jugendallianz-vereint-gegen-den-bvg-bschiss</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit Blick auf die Abstimmung über die Reform des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) hat sich die Jugendallianz wieder formiert. Die Jugendallianz wird von den jungen Gewerkschafter*innen des SGB, der Sozialistischen Jugend der Schweiz, den Jungen Grünen und der Jungen Partei der Arbeit getragen und will die Rechte der Arbeitnehmenden sowie der Rentner*innen in der Schweiz verteidigen. Diese Reform ist ein dreister Bschiss, mit dem nicht nur eine drastische Rentenkürzung bei gleichzeitigen Beitragserhöhungen droht, sondern ein direkter Angriff auf die soziale Gerechtigkeit. Die irreführenderweise als notwendig dargestellte Reform droht Ungleichheiten zu verschärfen und die Schwächsten zu bestrafen, statt die Rentenbedingungen wirklich zu verbessern.</p><h4>Frauen und Junge bezahlen den Preis!&nbsp;</h4><p>Im Gegensatz zu den Behauptungen des Bundes wären Frauen und Junge die Hauptverlierer*innen dieser Reform. Frauen, die auf dem Arbeitsmarkt ohnehin schon benachteiligt sind, würden mit dieser Reform noch mehr verlieren. Die Realität weiblicher Berufskarrieren wird komplett ignoriert: Wer Familienarbeit leistet, unterbricht oft die Erwerbstätigkeit und riskiert damit, dass die Rentenansprüche trotz eines zusätzlichen Arbeitsjahres drastisch geschmälert würden. Die Erhöhung der Beiträge würde auch die jüngeren Generationen treffen: Milliarden an zusätzlichen Beiträgen werden ihnen abgeknöpft, ohne Garantie für eine faire Rente im Alter.</p><h4>Versäumnisse bei der Rentenverwaltung: Doppelmoral und Profite für die Finanzindustrie!</h4><p>Und als ob das nicht genug wäre, beweist das jüngste AHV-Fiasko beim Eidgenössischen Departement des Innern, dass der Bund seine Hausaufgaben nicht macht. Milliarden für die Rettung der Credit Suisse – aber kein fairer Deal für unsere Renten? Das ist pure Doppelmoral! Diese BVG-Reform ist nichts anderes als ein Geschenk für Versicherungen und Finanzindustrie, die sich noch mehr bereichern könnten. Das alles auf Kosten der Arbeitnehmenden, die mehr bezahlen müssten, um weniger zu erhalten. Eine soziale Ungerechtigkeit sondergleichen, die selbst die Basis der SVP nicht ignorieren kann.</p><h4>Sagen wir am 22. September Nein zur BVG-Reform!</h4><p>Angesichts dieser Ungerechtigkeiten ruft die Jugendallianz alle Kräfte des Landes auf, diese ungerechte Reform nicht zu unterstützen. Es geht um nichts weniger als eine gerechte Rente für alle, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Alter und um den Rentenschutz künftiger Generationen. Die Generationensolidarität und die Gleichstellung stehen im Mittelpunkt unserer Forderungen. Die Allianz appelliert an alle, sich für die Verteidigung eines gerechten Rentensystems einzusetzen, das die sozialen Errungenschaften schützt und allen ein würdiges Leben im Alter gewährleistet. Gemeinsam können wir diesen Bschiss bodigen und eine gerechtere Zukunft aufbauen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/e/csm_SGB_BVG_Bschiss_Screen_Mann_RGB_1200x900_DE_3f615ceaa4.webp" length="124472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10321</guid><pubDate>Tue, 17 Sep 2024 11:26:51 +0200</pubDate><title>Höhere Löhne, jetzt! Auf zur Demo nach Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hoehere-loehne-jetzt-auf-zur-demo-nach-bern</link><description>Grosse Kundgebung und Demonstration am 21. September in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Gewerkschaften rufen zur grossen Demonstration am Samstag, 21. September in Bern auf, um ihren Forderungen nach höheren Löhnen Nachdruck zu geben.</p><p>Die Lohnentwicklung der letzten Jahre ist mehr als ernüchternd. Obwohl sich die Wirtschaft insgesamt guter entwickelte, sind die Reallöhne heute niedriger als 2019. Nach Abzug der Teuerung haben die Arbeitnehmenden also heute weniger Lohn als vor fünf Jahren. Dieser Lohnrückstand muss aufgeholt werden. Die Ertragslage der Firmen ist gut.</p><p>Die SGB-Gewerkschaften fordern deshalb Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent. Es kann nicht sein, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter real immer weniger verdienen, während die Produktivität steigt. Der Wert der Arbeit muss wieder fair anerkannt werden.</p><p>Die Lohnentwicklung in der Schweiz ist alarmierend. Die Arbeitnehmenden in unterschiedlichsten Branchen kämpfen Monat für Monat mit hohen Rechnungen und steigenden Mieten, Prämien und Lebenskosten. Es braucht jetzt substanzielle Lohnerhöhungen!&nbsp;</p><p>Das gilt auch für den Service public. Viele Kantone und der Bund sind mit dem Teuerungsausgleich im Rückstand. Nach Jahren des Reallohnrückgangs ist der lohnpolitische Handlungsbedarf sehr gross.&nbsp;</p><p><strong>Darum: Es ist höchste Zeit für höhere Löhne. Wir fordern Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent.</strong><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/0/csm_240921_hoechsteZeit_2-3_de_8f09d5de2b.webp" length="30072" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10320</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2024 10:56:00 +0200</pubDate><title>Finanzierung der 13. AHV-Rente: der Bundesratsvorschlag ist nicht nur unsozial, sondern auch ungenügend  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-der-13-ahv-rente-der-bundesratsvorschlag-ist-nicht-nur-unsozial-sondern-auch-ungenuegend</link><description>Neue AHV-Finanzszenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den heute veröffentlichen neuen Finanzszenarien für die AHV wird die Kommunikation des zu-ständigen Bundesamts um eine Episode reicher. Der AHV-Verrechner fällt offenbar wieder weniger gross aus, als vor einem Monat kommuniziert. Dabei fällt auf: der Bundesrat hält nicht einmal mehr seine eigenen Entscheide ein. Seit anfangs März betont er, sich für eine nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente einzusetzen. Doch mit der nun beschlossenen, zeitlich nicht befristeten Kürzung des Bundesanteils und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte wird das Ergebnis der AHV nur gerade drei zusätzliche Jahre ausgeglichen.&nbsp;</p><p>Damit wird heute deutlich: der Bundesrat will für die 13. AHV-Rente nicht nur die unsozialste Finanzierungsquelle heranziehen. Mit seinen Beschlüssen wird die 13. AHV-Rente ausserdem nur ungenügend finanziert. Der Bundesrat setzt damit bewusst auf ein Ausbluten des AHV-Fonds zulasten der Versicherten. Mit einer Erhöhung der Lohnprozente um 0.7 Prozentpunkte wären immerhin schon rund 1 Mrd. Franken finanziert. Das Parlament wird dies korrigieren müssen.&nbsp;</p><p>Der SGB wird die angekündigte neue Methode für die Finanzperspektiven mit mehreren Modellen und Bandbreiten kritisch prüfen, sobald alle Unterlagen transparent einsehbar sind. Er bedauert das unkoordinierte und intransparente Vorgehen des BSV im Umgang mit dem AHV-Verrechner. So wird das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die Bundesverwaltung weiter destabilisiert.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.webp" length="144268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10316</guid><pubDate>Fri, 13 Sep 2024 14:17:55 +0200</pubDate><title>Bundesrat wählt unsozialste Finanzierung – Parlament muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-waehlt-unsozialste-finanzierung-parlament-muss-korrigieren</link><description>Finanzierung der 13. AHV mit tieferem Bundesanteil und höherer MwSt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das klare Ja zur 13. AHV-Rente war Ausdruck davon, dass viele BürgerInnen mit mittleren und unteren Einkommen grosse Mühe haben, mit der Rente und dem Lohn über die Runden zu kommen. Die steigenden Krankenkassenprämien 2025 und der fehlende Teuerungsausgleich in der 2. Säule werden dieses Problem weiter vergrössern. Das Ja war auch ein überdeutliches Signal an Bundesrat und Parlament, diese Probleme ernst zu nehmen und Lösungen zu finden.</p><p>Beim Bundesrat ist das offenbar nicht angekommen. Das zeigt jedenfalls der heutige Entscheid zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Eine Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV und ein Verzicht auf Lohnbeiträge ist diejenige Finanzierungsvariante, welche für die unteren und mittleren Einkommen am unfairsten ist. Der Bundesrat setzt sich damit auch über die Stellungnahmen in der Vernehmlassung hinweg, wo sich die Mehrheit für eine sozialere Variante ausgesprochen hatte. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.</p><p>Nicht nachvollziehbar ist auch das Vorgehen: Die bisherigen Finanzszenarien des Bundes haben sich als falsch herausgestellt. Offenbar gibt es neue Prognosen. Doch diese sind nicht öffentlich zugänglich und können demzufolge auch nicht überprüft werden. Dass der Bundesrat vor der Publikation der Szenarien einen Finanzierungsvorschlag für die 13. AHV beschliesst, lässt vermuten, dass es nach wie vor Probleme gibt, korrekte Prognosen zur Verfügung zu stellen.</p><p>Die Kürzung des Bundesanteils ist ungerechtfertigt, weil er u. a. dazu dient, AHV-Leistungen zu finanzieren, die nicht über Lohnbeiträge finanziert werden. Wie z. B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung. Gleichzeitig sorgt er mit einer gewissen Solidarität dafür, dass sich auch die Unternehmen, die AktionärInnen und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV beteiligen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat bereits bei der Arbeitslosenversicherung einen tieferen Bundesbeitrag durch den Bundesrat gedrückt.</p><p>Lohnbeiträge wären aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Die Lohnbeiträge wurden in den letzten Jahren gesenkt. Insbesondere die Topverdiener wurden durch den Wegfall des Solidaritätsprozentes bei der ALV entlastet. Sie würden auch für etwas sozialen Ausgleich sorgen. Die Verteilung in der Schweiz ist ungerechter geworden. Müssten sich die Topeinkommen stärker an der AHV beteiligen, würde das die mittleren und geringeren Verdienste entlasten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.webp" length="99612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10314</guid><pubDate>Wed, 11 Sep 2024 07:00:00 +0200</pubDate><title>Umfragen: Mehrheit gegen Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umfragen-mehrheit-gegen-rentensenkung</link><description>2. Welle der Abstimmungsumfragen zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ablehnung der BVG-Reform durch die Bevölkerung ist unübersehbar. Nach dem grossen Umfrage-Unterschied in der ersten Welle gleichen sich die beiden Umfragen mit einem klaren Nein-Trend an. Bei Tamedia bleibt die deutliche Nein-Mehrheit mit 58% stabil, während die Zustimmungswerte bei der SRG-Umfrage stark gesunken sind.</p><p>Das zeigt: Je länger und konkreter sich die Bevölkerung mit der Vorlage aus­ein­ander setzt, wird klar: Mehr bezahlen für tiefere Renten ist ein schlechter Deal. Zudem ist die Rentensenkung falsch und unnötig. Denn die Pensionskassen stehen finanziell hervorragend da, mit historisch hohen Reserven. Jetzt ist es Zeit für eine bessere Verzinsung und einen Teuerungsausgleich der Pensionskassen, anstatt eine weitere Rentensenkung.</p><p>Das Referendumskomitee ist durch die Umfrage-Werte bestärkt und motiviert, aber nur mit einer starken Mobilisierung kann die Reform auch wirklich verhindert werden. Deshalb wird sich das Referendumskomitee im Schlussspurt weiter stark dafür engagieren, die StimmbürgerInnen an die Urne zu bringen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/8/csm_Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein_ec4a5317c9.webp" length="366828" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10311</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2024 11:36:30 +0200</pubDate><title>Der SGB verurteilt unverantwortliche Sparmassnahmen im Bildungs- und Jugendbereich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/der-sgb-verurteilt-unverantwortliche-sparmassnahmen-im-bildungs-und-jugendbereich</link><description>Die Vorschläge des «Berichts Gaillard» bedrohen die Chancengleichheit und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die am 5. September veröffentlichten Vorschläge der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung 2024 («Bericht Gaillard») hätten besonders im Bereich Bildung und Jugend verheerende Folgen. Der SGB zeigt sich zutiefst besorgt und empört über diese unsozialen und zukunftsfeindlichen Sparvorschläge, die eine ernsthafte Bedrohung für die Chancengleichheit und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes darstellen und fordert Bundesrat und Parlament darauf zu verzichten.</p><h4>Berufs- und Weiterbildung in Gefahr</h4><p>Der Bericht schlägt beispielsweise massive Kürzungen bei den Pauschalbeiträgen für die Berufsbildung an die Kantone vor sowie bei den Innovations- und Projektbeiträgen in der Berufs- und Weiterbildung. Mit dem vorgeschlagenen Verzicht auf das Weiterbildungsgesetz setzt die Expertengruppe auch ein klares Zeichen gegen lebenslanges Lernen. Dies ist ein fataler Fehler angesichts der zunehmenden Anforderungen des Arbeitsmarktes, die von den Arbeitnehmenden ständige Weiterbildung verlangen. Statt die Weiterbildungsmöglichkeiten zu stärken, sollen sie weiter eingeschränkt werden – eine Entwicklung, die der SGB scharf verurteilt.</p><h4>Angriffe auf die Berufsbildung und die Integration junger Flüchtlinge</h4><p>Die Integration von Jugendlichen und jungen erwachsenen Flüchtlingen auf die Berufsbildung zu fokussieren, ist ein grosses Risiko bei gleichzeitiger Begrenzung der finanziellen Abgeltungspflicht durch den Bund auf vier Jahre unabhängig vom Integrationserfolg. Diese vorgesschlagene Sparmassnahme will primär die Kantone unter Druck setzen, macht letztendlich aber Jugendliche und junge Erwachsene zum Spielball im Verantwortungsstreit zwischen Bund und Kantonen bezüglich Finanzierungspflicht. Damit gefährdet sie eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Dies ist nicht nur sozial ungerecht, sondern auch kontraproduktiv in einer Zeit, in der gut ausgebildete Arbeitskräfte aus dem In- und Ausland dringend benötigt werden.</p><h4>Massive Mehrbelastung für Studierende und junge Menschen</h4><p>Der Bericht schlägt unter anderem vor, die Studiengebühren an Schweizer Hochschulen drastisch zu erhöhen (verklausuliert als so genannte «Stärkung der Nutzerfinanzierung»). So sollen die Gebühren für inländische Studierende verdoppelt und für ausländische Studierende sogar vervierfacht werden. Diese Massnahmen sind inakzeptabel, da sie den Zugang zur Bildung für viele junge Menschen erschweren und eine Zwei-Klassen-Bildung schaffen. Bildung darf kein Luxusgut sein – sie ist ein Grundrecht und muss für alle zugänglich bleiben, unabhängig von der finanziellen Situation. Darüber schlägt sieht der Bericht vor, die Mittel für die internationale Mobilität im Bildungsbereich um 10 Prozent zu kürzen. Dies beeinträchtigt die Chancen junger Menschen auf dem international vernetzten Arbeitsmarkt massiv.</p><h4>Schwächung des Forschungsstandortes Schweiz</h4><p>Zudem können mit dem vorgeschlagenen Verzicht auf projektgebundene Beiträge an kantonale Fachhochschulen und Universitäten wichtige Projekte, beispielsweise in den Bereichen Chancengerechtigkeit (Gleichstellung, Diversität und Inklusion) sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nicht umgesetzt werden. Diese sind jedoch nötig, um in einer krisengeschüttelten und unsicheren Zeit den Forschungsstandort Schweiz zu stärken.&nbsp;</p><p>Der SGB lehnt die Vorschläge des «Berichts Gaillard» entschieden ab. Die geplanten Kürzungen im Bildungs- und Jugendbereich gefährden die Zukunftschancen der jungen Generation und schwächen den Bildungs- und Forschungsstandort Schweiz. Der SGB fordert den Bundesrat und das Parlament auf, auf diese unsozialen und zukunftsfeindlichen Sparmassnahmen zu verzichten und stattdessen in eine starke, gerechte und zukunftsorientierte Bildungspolitik zu investieren.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/6/csm_junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores_21d1017115.webp" length="53840" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10335</guid><pubDate>Thu, 05 Sep 2024 21:38:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-alters-und-hinterlassenenversicherung-ahvv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Erhebung von AHV-Beiträgen im Bezug auf geringfügiges Einkommen und Verzugszinsen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist mit den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen einverstanden, macht in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240904_GM_VL_AHV-Verordnung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> aber grundsätzliche Anmerkungen und Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kulturschaffenden in der AHV.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10308</guid><pubDate>Thu, 05 Sep 2024 14:35:37 +0200</pubDate><title>Falsche Frage, falsche Antwort! Es braucht eine Finanzpolitik nicht gegen, sondern für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/falsche-frage-falsche-antwort-es-braucht-eine-finanzpolitik-nicht-gegen-sondern-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Bericht der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">«Falsche Frage, falsche Antwort», lautet die Schlussfolgerung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB zum heute vorgestellten Bericht der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung. Das Hauptproblem der Schweizer Finanzpolitik sind nicht Schulden und Defizite, sondern Überschüsse und ein Vermögensaufbau des Staates auf Kosten der Privathaushalte und Sozialversicherungen. Der SGB lehnt insbe­son­dere die vorgeschlagenen Kürzungen bei der sozialen Sicherheit im Bereich der AHV, der Über­brückungs­leistungen und der Prämien­verbilligungen klar ab. Die Schweiz braucht eine staatliche Finanz­politik für und nicht gegen die Bevölkerung.</p><h3 class="heading--h4">Staatliche Überschüsse auf Kosten der Bevölkerung, falsch umgesetzte Schuldenbremse</h3><p>Der Schweizer Staat hat kein Schuldenproblem – im Gegenteil. Die öffentliche Hand – insbesondere die Kantone – macht seit Jahren regelmässig hohe Überschüsse. Der Schweizer Staat hat den privaten Haushalten unnötigerweise Milliarden weggenommen um damit staatliche Vermögen anzuhäufen. Mittlerweile haben Bund, Kantone und Gemeinden ein ökonomisch unnötiges Eigenkapital von über 100 Milliarden Franken. Diese Finanzpolitik ist auch ein Problem für die kapitalgedeckten Sozialwerke in der Schweiz. Diese brauchen sichere Anlagen zu einigermassen nachhaltigen Zinsen.</p><p>Die Schuldenbremse des Bundes ist falsch umgesetzt. Die Verfassung verlangt einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben. In Wirklichkeit schafft die Schuldenbremse Überschüsse von 1 bis 1.5 Mrd. Franken pro Jahr. Weil sie auf das Budget angewendet wird, gibt es Jahr für Jahr Budgetposten, die nicht ausgegeben werden. Der Bund nimmt dadurch mehr ein als er ausgibt. Dazu kommt, dass die Einnahmen immer wieder unterschätzt wurden. Die strukturellen Defizite des Bundes sind daher wesentlich geringer als Bundesrätin Keller-Sutter vorgibt.</p><p>Zudem verschieben sich immer mehr Aufgaben von Kantonen und Gemeinden zum Bund. Beispielsweise ist die Bevölkerung mobiler – Wohn- und Arbeitsort liegen in anderen Kantonen. Die Digitalisierung (insb. Machine Learning) erfordert Projekte in einer Grössenordnung, die für einzelne Kantone zu gross sind. Diese Verschiebung der Aufgaben muss auch in der Finanzpolitik stattfinden. Es braucht eine entsprechende Verlagerung von den Überschusskantonen hin zum Bund.</p><h3 class="heading--h4">Keine Verschlechterung der sozialen Sicherheit auf Kosten der Bevölkerung</h3><p>Die Expertengruppe greift die soziale Sicherheit in der Schweiz frontal an. Unter dem Deckmantel einer Senkung des Bundesbeitrags will sie bei der AHV «Reformdruck» erzeugen, damit das Rentenalter und die Beiträge erhöht werden. Sie ignoriert dabei, dass der Bund mit seinem Beitrag an die AHV auch Leistungen zahlt, die nicht über Lohn­beiträge finanziert werden. So beispielsweise die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Wer Leistungen bestellt, muss auch zahlen. Zudem wurde der Bundes­anteil erhöht, damit die AHV nicht alle Verluste aus der Unternehmens­steuer­reform II tragen muss und die AktionärInnen auch einen kleinen Anteil zahlen.<br>Die vorgeschlagene Abschaffung der Über­brückungs­leistung ist inakzeptabel – auch weil sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden weiter verschlechtert. Die ÜL muss im Gegenteil verbessert werden. Die Anspruchs­voraussetzungen sind viel zu restriktiv.</p><h3 class="heading--h4">Einnahmen­seitiges Potenzial nur teilweise erkannt</h3><p>In der reichen Schweiz gibt es ein enormes Potenzial auf der Einnahmen­seite. Dies wurde von der Arbeitsgruppe nur ansatzweise aufgeführt. Bei den Steuerlücken gibt es noch weitere Handlungs­optionen. Einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer lehnt der SGB ab. Er führt zu Ungerechtigkeiten.</p><p>Die Experten­gruppe schlägt weiter vor, dass Flüchtlinge schneller ins Erwerbsleben integriert werden. Dieser Vorschlag ist gut. Aber dafür braucht es eine stärkere öffentliche Arbeitsvermittlung und weitere Massnahmen (unter anderem zum Spracherwerb). Diese sind im Bericht weder aufgeführt noch beziffert. Das Finanzdepartement hat bisher das Gegenteil gemacht. Der Bundesbeitrag an die ALV wird gekürzt. Auch hier verstösst Bundesrätin Keller-Sutter gegen das bürgerliche Prinzip «wer bestellt, muss auch zahlen».</p><h3 class="heading--h4">Kaufkraft, Medien und Kultur schützen</h3><p>Die Abschaffung der indirekten Presseförderung lehnt der SGB ab. Es gibt keine funktionierende Demokratie ohne funktionierende Medienlandschaft, weshalb das einzige, sehr bescheidene Instrument der öffentlichen Medienförderung auf keinen Fall abgeschafft werden darf. Die indirekte Presseförderung muss im Gegenteil ausgebaut werden, wie dies aktuell auch die zuständigen Parlamentskommissionen fordern.</p><p>Auch die von der Expertengruppe vorgeschlagenen massiven Kürzungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs (insbesondere die Kürzungen im Bahninfrastrukturfonds und beim regionalen Personenverkehr) werden vom SGB abgelehnt. Sie werden mittelfristig zu einer Verschlechterung des Angebots und kurzfristig direkt zu einer massiven Verteuerung der Billettpreise führen und damit das Budget der Haushalte weiter belasten. Nicht nachvollziehbar sind auch die Kürzungen in der Kultur – einem Sektor, der in der Schweiz vergleichsweise wenig Förderung geniesst.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_4723cb5ecc.webp" length="239802" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10343</guid><pubDate>Thu, 05 Sep 2024 10:19:00 +0200</pubDate><title>Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie zur Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/genehmigung-des-addendums-zur-aia-vereinbarung-finanzkonten-und-der-aia-vereinbarung-kryptowerte-sowie-zur-aenderung-des-bundesgesetzes-und-der-verordnung-ueber-den-internationalen-aia-in-steuersachen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat keine Einwände gegen die Vorlage. Er begrüsst, dass der Bundesrat zur Stärkung der Integrität des Schweizer Finanzplatzes eine international standardkonforme Umsetzung vorschlägt. Die detaillierte Vernehmlassungsantwort findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10338</guid><pubDate>Wed, 04 Sep 2024 21:56:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Kriegsmaterialgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-kriegsmaterialgesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB erläutert in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240904_DG_VL_Kriegsmaterialgesetz.pdf">Vernehmlassungsantwort</a>, dass er die Ansicht teilt, dass es für Teile der Rüstungsindustrie hinderlich fürs Geschäft sein, kann, wenn bestehende Geschäftsbeziehungen wegen neuer Konflikte, nicht mehr fortgeführt werden können. Eine solche Verschlechterung der Geschäftsbeziehungen könnte auch für Arbeitnehmende in Schweizer Rüstungsunternehmen abträglich sein. Allerdings dürfte das Ausmass solcher Einschränkungen derzeit gering sein. Schweizer Kriegsmaterial wird hauptsächlich in westliche Demokratien ausgeführt, die in der jüngeren Vergangenheit selten in neue Konflikte getreten sind.</p><p>Es besteht deshalb keine Dringlichkeit die vorgeschlagene Abweichungskompetenz einzuführen, zumal der vorgeschlagene neue Artikel 22b zu offen formuliert ist und dem Bundesrat zu viel Spielraum lässt. Der SGB lehnt deshalb die vorgeschlagene Änderung des KMG ab. Weitere Details finden sich im vollständigen Antworttext (s.u.)</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10337</guid><pubDate>Wed, 04 Sep 2024 21:54:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-den-internationalen-automatischen-informationsaustausch-betreffend-lohndaten</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat den Abschluss dieser Abkommen befürwortet, wie in bisherigen Stellungnahmen zu Doppelbesteuerungsabkommen dargelegt. Das vorliegende Bundesgesetz bestimmt die Abläufe zwischen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und den kantonalen Steuerbehörden und definiert Rechte der Arbeitnehmenden und Pflichten der Arbeitgebenden.</p><p>Der SGB hat dagegen keine Einwände und befürwortet eine möglichst reibungslose und rasche Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen.</p><p>Weitere Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (s.u.)</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10336</guid><pubDate>Wed, 04 Sep 2024 21:49:00 +0200</pubDate><title>Revision der Asylverordnung 2</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/revision-der-asylverordnung-2</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zu den Vorschlagenen Änderungen bei Finanzierungsfragen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB erläutert in seiner Stellungnahme, dass er das Bestreben nach einer einheitlichen Regelung der Abgeltungsdauer nachvollziehen kann. Er begrüsst, dass mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf die erweiterte Ausrichtung der Nothilfepauschalen eine rechtliche Grundlage erhält. Die Details finden sich in der unten verlinkten Vernehmlassunsantwort.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10334</guid><pubDate>Wed, 04 Sep 2024 21:35:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Militärversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-militaerversicherung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Anpassung der MVV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist mit den vorgeschlagenen Aktualisierungen und Nachführungen auf Verordnungsebene einverstanden. Sie ergeben sich aus der Vorlage zur Weiterentwicklung der Armee und beinhalten Aktualisierungen von Gesetzesverweisen und harmonisieren die Terminologie der Militärversicherungsverordnung mit jener des KVG. Der SGB begrüsst die Präzisierung von Art. 14 MVV wonach militärversicherte Patienten lediglich aus medizinischen Gründen vom Grundsatz abweichen können, sich in einem Vertragsspital behandeln lassen zu müssen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10333</guid><pubDate>Wed, 04 Sep 2024 21:32:00 +0200</pubDate><title>Chauffeurverordnung ARV 1</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/chauffeurverordnung-arv-1</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zu den geplanten Erleichterungen bei Rundfahrten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuelle ARV 1 stellt aus Arbeitnehmendensicht ein erhebliches Problem dar, da sie überlange Arbeitszeiten und eine sehr hohe Verfügbarkeit der Arbeitnehmenden erlaubt. Diese Praxis hat bekannte negative Folgen für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Chauffeure und steht im Widerspruch zu einer nötigen Aufwertung des Berufsstandes. Weiter werden so auch die anderen Strassen-Teilnehmenden sowie die Chauffeure selbst gefährdet. Statt die Regelungen weiter zu deregulieren und die Arbeitszeit-Schutzmassnahmen zu lockern, sollten vielmehr Schritte unternommen werden, die die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Chauffeure stärken und verbessern. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240904_LC_VL_Chauffeure_ARV1.pdf">Vernehmlassungsantwort</a> erläutert der SGB dies und nimmt im Detail zu den Änderungen Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10332</guid><pubDate>Wed, 04 Sep 2024 21:28:00 +0200</pubDate><title>Verordnung über die Krisenorganisation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verordnung-ueber-die-krisenorganisation</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB kritisiert in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240904_LC_VL_Krisenorganisation.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a>, dass die Anhörungspflicht und Partizipation der Sozialpartner und insbesondere der Gewerkschaften in der Revision der Verordnung zur Krisenorganisation nicht explizit angeordnet werden, bevor es zu Massnahmen kommt, die Krisen-Auswirkungen in der Arbeitswelt haben. Dies ist nicht zweckmässig und entspricht insbesondere nicht dem Vorgehen während der Covid-Pandemie, das für eine erfolgreiche Bewältigung der ökonomischen Folgen mitentscheidend war.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10331</guid><pubDate>Wed, 04 Sep 2024 21:23:00 +0200</pubDate><title>Verordnung über die Aus- und Fortbildungen sowie die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verordnung-ueber-die-aus-und-fortbildungen-sowie-die-erlaubten-taetigkeiten-im-strahlenschutz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Teilrevision der Verordnung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und<br>Fortbildungen sowie die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz, wie der Gewerkschaftsbund in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240904_LC_VL_Strahlenschutz.pdf">Vernehmlassungsantwort</a> erläutert. Die Anpassung der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung an die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Bereich zu gewährleisten. Der SGB regt bittet darum, wo immer möglich mit den Gewerkschaften zusammenzuarbeiten und die nötigen Kontrollen und Ressourcen für die korrekte Umsetzung der Revision sicherzustellen. Zentral ist auch, dass allen betroffenen Angestellten genug Zeit für die Ausbildung gegeben wird und alle Kosten vom Arbeitgeber vollumfänglich übernommen werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10330</guid><pubDate>Wed, 04 Sep 2024 21:19:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhochschulinstituten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/zulassung-zu-den-fachhochschulen-und-den-fachhochschulinstituten</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die zusätzlichen Präzisierungen der Zulassungsvoraussetzungen für den Fachbereich Gesundheit an den Fachhochschulen.<br>Bildungssystematisch gilt der berufsbildende Weg einer beruflichen Grundbildung auf Stufe<br>eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) in Kombination mit einer Berufsmaturität (BM) als<br>primärer Zubringer zum Studium an einer Fachhochschule (FH). In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240904_NC_VL_FH-Zulassung_Gesundheit.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort </a>nimmt der SGB im Detail Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10329</guid><pubDate>Wed, 04 Sep 2024 21:16:00 +0200</pubDate><title>Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/revision-der-stromversorgungsverordnung-verzinsung-des-kapitals-im-stromnetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein sehr bedeutendes Element des EndkundInnen-Strompreises sind in der Schweiz neben dem<br>Energietarif die Netznutzungskosten. Letztere werden wiederum stark durch die anrechenbaren<br>Kosten der Verzinsung des in die Stromnetze und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien investierten Kapitals – den sogenannten WACC (Weighted Average Cost of Capital ) – getrieben. Mit der vorgeschlagenen Revision soll die Berechnungsmethodik des WACC angepasst werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt dazu in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240904_RW_VL_StromVV.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> ausführlich Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10303</guid><pubDate>Mon, 02 Sep 2024 16:44:39 +0200</pubDate><title>Zu tiefer BVG-Mindestzins: Die hohen Renditen gehören den Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zu-tiefer-bvg-mindestzins-die-hohen-renditen-gehoeren-den-versicherten</link><description>Kommission weigert sich, Anlagegewinne weiterzugeben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz hoher Renditen und historisch hohen Reserven bei den Pensionskassen will die BVG-Kommission den BVG-Mindestzinssatz auf tiefen 1.25 Prozent halten. Damit verlieren die Altersguthaben der Arbeitnehmenden weiter an Wert. Die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen kommen nicht bei den Versicherten an. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung des Mindestzinses gefordert. Weil die Renditen sprudeln, die finanzielle Lage der Pensionskassen gut ist und eine bessere Verzinsung dringend nötig ist. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Bis Ende August betragen die Anlagegewinne schon 7 Prozent. Trotzdem wollten die Arbeitgeber und Versicherer den Mindestzins sogar senken, während sich die Pensionskassenvertreter hinter Ausflüchten verstecken. So wird das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule beschädigt.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins soll sicherstellen, dass die Anlagegewinne der Pensionskassen den Arbeitnehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Bis Ende August betragen die Anlagegewinne dieses Jahr schon 7 Prozent. Damit nicht genug haben rund die Hälfte der Pensionskassen ihre Reserven voll geäufnet. Trotzdem schlägt eine knappe Mehrheit der Kommission dem Bundesrat vor, den Mindestzinssatz nicht anzutasten. Sie behaupten, es gäbe «keinen Handlungsbedarf» für eine Änderung. Den Versicherten drohen damit auch 2025 erneut sinkende Altersguthaben – und in der Folge noch tiefere Renten. Das ist inakzeptabel! Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der Bundesrat diesen Entscheid rückgängig macht und den Mindestzins erhöht. Der SGB hatte sich bereits im Vorfeld für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt.</p><p>Die BefürworterInnen der BVG-Reform haben in der BVG-Kommission heute ihr wahres Gesicht gezeigt: obwohl die Pensionskassen im Geld schwimmen, hatten die Arbeitgeber und die Versicherer sogar eine Senkung des Mindestzinssatzes auf 0.75 Prozent gefordert. Das zeigt die eigentliche Absicht hinter der BVG-Reform deutlich auf: die Pensionskassen und Versicherer häufen Gewinne an, aber bei den Arbeitnehmenden soll immer weniger ankommen. Die Rentengarantien werden absichtlich klein gehalten. Damit gefährden die Verantwortlichen das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die berufliche Vorsorge. Und sie machen deutlich: einzig eine Ablehnung der BVG-Reform schützt die Renten der Versicherten.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.webp" length="133254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10300</guid><pubDate>Mon, 02 Sep 2024 09:24:27 +0200</pubDate><title>Bis zu 5 Prozent mehr Lohn – wegen Teuerung, Lohnrückstand und guter Konjunktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bis-zu-5-prozent-mehr-lohn-wegen-teuerung-lohnrueckstand-und-guter-konjunktur</link><description>Lohnforderungen der Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohnentwicklung der letzten Jahre ist mehr als ernüchternd. Trotz insgesamt guter Wirtschaftsentwicklung liegen die Reallöhne heute unter dem Niveau von 2019. Die Arbeitnehmenden haben nach Abzug der Teuerung heute weniger Lohn als vor fünf Jahren. Die Ertragslage der Firmen ist hingegen gut. Sie haben die Preise erhöht. Und dank der guten Konjunktur mehr absetzen können. Die SGB-Verbände fordern deshalb Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent.</p><p>Die kommende Lohnrunde wird für die Schweiz wegweisend. Trotz guter Konjunktur sind die Reallöhne heute tiefer als 2019. Viele Firme haben nicht einmal den Teuerungsausgleich gewährt, was früher bei guter Konjunktur eine Selbstverständlichkeit war. Dieser Lohnrückstand muss nun aufgeholt werden.</p><p>Die Löhne sollten so stark steigen wie die Arbeitsproduktivität plus die Teuerung, damit sich die Verteilung zwischen Arbeit und Kapital nicht verändert. Weil das in den letzten Jahren nicht der Fall war, gibt es einen Lohnrückstand von über 5 Prozent. Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, betonte an der Lohn-Medienkonferenz: «Die unteren und mittleren Gehälter hätten real 300 bis 500 Franken mehr Monatslohn, wenn das Lohnpotenzial ausgeschöpft worden wäre.» SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard erinnerte daran, dass es der Wirtschaft es immer noch bestens geht: «Es kann nicht sein, dass die Arbeitnehmenden real immer weniger verdienen, während die Produktivität steigt. Jetzt muss dieser Rückstand aufgeholt werden, damit der Wert der Arbeit wieder fair anerkannt wird.»</p><p>Für Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia, ist es höchste Zeit für höhere Löhne: «Die Lohnentwicklung in der Schweiz ist alarmierend. Ob VerkäuferInnen im Detailhandel, IndustriearbeiterInnen, Büezer auf den Baustellen oder Mitarbeitende in der Hotel- und Gastrobranche oder in der Alterspflege: All diese Menschen kämpfen jeweils am Monatsende mit hohen Rechnungen und ungenügenden Löhnen, die immer weniger zum Leben reichen. Der starke Anstieg der Lebenskosten sowie die ungenügende Entwicklung der Löhne zeigen eindrücklich, dass es unbedingt substanzielle Lohnerhöhungen braucht, um die Lohnlücke zu schliessen.»</p><p>Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD, rechnete vor, dass die Löhne im Service public von der negativen Reallohnentwicklung nicht ausgenommen sind. Im Gegenteil, es bestehe ein erheblicher Nachholbedarf: «Viele Kantone und der Bund sind mit dem Teuerungsausgleich im Rückstand. Die Reallöhne im öffentlichen Sektor sind in den letzten Jahren teilweise stärker gesunken als im privaten Sektor.» Nach Jahren des Reallohnrückgangs ist der lohnpolitische Handlungsbedarf sehr gross. Die SGB-Verbände fordern deshalb Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent.</p><ul><li><strong>Höchste Zeit für höhere Löhne! </strong>Unter diesem Motto rufen die Gewerkschaften am 21. September zur <a href="/agenda#c19296">grossen Demo</a> nach Bern auf.</li><li><strong>Weitere Infos,</strong> auch zu den Extra-Zügen aus allen Landesteilen auf <a href="https://unia.ch/de/aktuell/events/detail/a/20684" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer"><u>unia.ch</u></a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/8/csm_240902_Lohn-MK2024-25_efa8d573dc.webp" length="331226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10328</guid><pubDate>Thu, 29 Aug 2024 21:12:00 +0200</pubDate><title>Mindestzinssatz BVG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/konsultation-mindestzinssatz-bvg-2024-25</link><description>Konsultations-Antwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) spricht sich für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 1.5 Prozent aus. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240829_GM_VL_BVG-Mindestzins.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">vollständigen Konsultationsantwort</a> erläutert und begründet er dies ausführlich.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10295</guid><pubDate>Mon, 26 Aug 2024 16:59:56 +0200</pubDate><title>Irreführende Berechnungen des Bundes: BVG-Rentenverluste sind viel höher</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/irrefuehrende-berechnungen-des-bundes-bvg-rentenverluste-sind-viel-hoeher</link><description>Nach den AHV-Fehlprognosen nun auch realitätsferne BVG-Berechnungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nachdem das BSV bereits bei den AHV-Prognosen ein falsches Bild vermittelt hat, stellt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB durch neue Berechnungen fest: Auch die Berechnungen des BSV zur Reform der 2. Säule sind viel zu positiv und vermitteln der Stimmbevölkerung ein irreführendes Bild. So führt die Senkung des Umwandlungssatzes bereits für Löhne über 4’000 Franken zu sinkenden BVG-Renten. Anders als behauptet, trifft die Reform ausserdem auch die Pensionierten: bei einer Annahme werden viele RentnerInnen noch länger auf den Teuerungsausgleich warten müssen.&nbsp;</p><p>Die vom Bund veröffentlichten Zahlen beschönigen die Auswirkungen der Reform auf die Renten erheblich. Das, nachdem der Bund bereits bei den AHV-Abstimmungen fehlerhafte Finanzszenarien für die AHV vorgelegt hatte. Gemäss den Zahlen des Bundes müssen Personen mit Löhnen ab rund 5’500 Franken Monatseinkommen (x13) mit BVG-Rentenverlusten rechnen. In Wirklichkeit sind die Auswirkungen viel gravierender.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Sinkende BVG-Renten bereits für Löhne über 4’000 Franken pro Monat</h3><p>Der Bund hat die Auswirkungen der Reform in einer Übersichtstabelle dargestellt und verweist im Abstimmungsbüchlein auf diese Zahlen. Dort wird behauptet, dass fast nur Berufstätige mit über 70’000 Franken Jahreslohn Renteneinbussen erleiden würden. Und dass junge Berufstätige mit Löhnen zwischen 25’000 bis 40’000 Franken pro Jahr über 300 Franken mehr Rente pro Monat erhalten würden. Doch diese Berechnungen basieren auf völlig weltfremden Annahmen. Sie gehen davon aus, dass die Arbeitnehmenden das Leben lang genau den gleichen Lohn verdienen. D. h., wer mit 40’000 Franken ins Berufsleben einsteigt, wird sein ganzes Leben lang 40’000 Franken verdienen. Das widerspricht jeder beruflichen Realität. Die Löhne steigen im Laufe der Zeit, weil wir zumindest bis ins Alter von 50 Jahren erfahrungsbedingt mehr verdienen. Und weil die Wirtschaft produktiver wird.</p><p>Dazu kommt der Erfahrungseffekt. Die Löhne der jüngeren Berufstätigen steigen zusätzlich um etwa 1 Prozent pro Jahr. Wenn man dieses realitätsnahe Lohnwachstum einbezieht, fallen die Ergebnisse der BVG-Reform wesentlich schlechter aus. Die BVG-Renten sinken ab Monatslöhnen von etwas über 4’000 Franken (Jahreslohn 54’000 Fr.).</p><h3 class="heading--h4">Bilanz der BVG-Reform bereits für Löhne über 3’300 Franken negativ.</h3><p>Die Rentenverbesserungen der tiefen und sehr tiefen Einkommen sind sehr teuer. Bei einem Monatslohn von 3’500 Franken führt die Reform zu jährlich 1’500 bis 2’500 Franken höheren BVG-Beiträgen (je nach Alter) – um dafür im Alter knapp 2’000 Franken pro Jahr bzw. weniger als 200 Franken/Monat an zusätzlicher BVG-Rente zu erhalten. Die Bilanz der BVG-Reform ist deshalb bereits für Monatslöhne im Bereich von 3’300 Franken (x13) negativ. Die von den BefürworterInnen und dem Bund kolportierten Rentenverbesserungen sind in vielen Fällen eine Fata Morgana. Sie existieren nur in den irreführenden Tabellen des Bundes. In Wirklichkeit wird die Reform bei einem grossen Teil der Beschäftigten zu tieferen BVG-Renten führen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Reform verhindert anstehende Teuerungsausgleiche für RentnerInnen</h3><p>Die Kosten für die Kompensationsmassnahmen werden nicht nur alle Erwerbstätigen, sondern auch die RentnerInnen übernehmen. Obwohl der Bundesrat behauptet, sie seien von der Reform nicht betroffen. Weil die Pensionskassen Reserven für die Kompensationen der Übergangsgeneration brauchen, steht das Geld nicht mehr zur Verfügung für den bereits diesen Herbst fälligen Teuerungsausgleich. Mit Annahme der Reform würden die Renten der Pensionierten noch seltener an die Teuerung angepasst, als dies heute schon der Fall ist. Denn Pensionierte müssen von den Pensionskassen erst dann berücksichtigt werden, wenn ihre Reserven voll geäufnet sind. Heute haben etwa die Hälfte der Pensionskassen diese Schwelle überschritten: sie müssen deshalb diesen Herbst auch Teuerungsausgleiche gewähren. Doch bei einer Annahme der Reform werden die Pensionskassen sich davor hüten. Sie werden zuerst neue Rückstellungen und Reserven bilden, um die Kompensationen zu finanzieren. Konsequenz: RentnerInnen müssten sich zusätzliche, schmerzhafte Jahre gedulden, bevor sie an die Reihe kämen. Während ihre Renten laufend an Wert verlieren – allein in den letzten drei Jahren betrug der Kaufkraftverlust einer mittleren PK-Rente rund 100 Franken/Monat.</p><p><strong>REFERENDUMS-KOMITEE PENSIONSKASSEN-REFORM</strong></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/d/csm_SGB_BVG_Bschiss_Screen_Frau_RGB_1200x900_DE_abe9b8b827.webp" length="132194" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10282</guid><pubDate>Fri, 16 Aug 2024 08:13:49 +0200</pubDate><title>Grosse Unterschiede bei den Umfragen zur BVG-Reform</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grosse-unterschiede-bei-den-umfragen-zur-bvg-reform</link><description>Erste Abstimmungsumfragen zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Diese Woche wurden die ersten Umfragen zur Abstimmung über die BVG-Reform veröffentlicht. Die Resultate unterscheiden sich erheblich. Während die Umfrage von LeeWas im Auftrag von Tamedia mit 59 Prozent Nein eine deutliche Ablehnung ergibt, zeigt die GFS-Umfrage im Auftrag der SRG mit 49 Prozent Ja ein noch offenes Rennen, allerdings mit einem niedrigen Wert der Meinungsbildung.</p><p>Die SRG-Umfrage wurde vom 29. Juli bis 12. August erhoben (mittlerer Erhebungstag ist der 4. August). Hier erreicht das Ja-Lager keine absolute Mehrheit, was für eine Behördenvorlage ein niedriger Einstiegswert ist. Die Meinungsbildung ist laut GFS aufgrund der komplexen Vorlage noch wenig weit fortgeschritten. Bemerkenswert bei der GFS-Umfrage ist, dass in der Fragestellung die negativen Effekte der Reform kaum erwähnt werden: mögliche Rentensenkungen als Effekt der Senkung des Umwandlungssatzes werden zum Beispiel nicht genannt. Diese Übernahme des Ja-Framings kann einen starken verzerrenden Effekt haben.</p><p>Bei den letzten zwei Rentenabstimmungen wichen die GFS-Umfragen im Gegensatz zu den Tamedia-Umfragen stark vom Endergebnis ab. Bei der Erhöhung des Frauenrentenalters 2022 wies GFS in der ersten Welle einen Ja-Wert von 64 Prozent, Tamedia von 54 Prozent aus. Das Endergebnis ergab 50,5 Prozent Ja. Auch bei der 13. AHV-Rente gab es einen grossen Unterschied zwischen der GFS-Umfrage und dem Endergebnis.</p><p>So oder so wird das Referendumskomitee alles daran setzen, die Bevölkerung von den negativen Auswirkungen zu überzeugen. Diese Vorlage hat fast nur Verlierer. Die Bevölkerung soll mehr bezahlen für niedrigere Renten – diese Rechnung geht nicht auf. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist falsch und unnötig. Die Pensionskassen stehen finanziell hervorragend da, und die sogenannte Umverteilung existiert laut der Oberaufsichtskommission nicht mehr. Stattdessen droht diese Vorlage zu mehr Bürokratie bei den Pensionskassen zu führen, was die Verwaltungskosten weiter steigen lassen könnte. Auch ein bürgerliches Gewerbe-Komitee, bestehend aus acht Wirtschaftsverbänden und der Kammer der Pensionskassen-Experten, setzt sich gegen die Pensionskassen-Reform ein.</p><p>Die 3,5-Millionen-Kampagne der Arbeitgeber, Versicherungen und economiesuisse versucht, die Rentenkürzungen zu vertuschen. Das Referendumskomitee wird sich in den kommenden Wochen mit Aktionen, der Verteilung von Flyern und Informationsveranstaltungen für das Nein einsetzen. Die Nein-Kampagne setzt auf zehntausende Freiwillige, die sich bereits jetzt gegen diesen Renten-Bschiss engagiert haben und unabhängig von den Prognosen und Umfragen bis zum 22. September gegen die Rentensenkung kämpfen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/8/csm_Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein_ec4a5317c9.webp" length="366828" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10278</guid><pubDate>Wed, 14 Aug 2024 15:20:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat präsentiert unfairen AHV-Finanzierungsvorschlag – Parlament muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-praesentiert-unfairen-ahv-finanzierungsvorschlag-parlament-muss-korrigieren</link><description>Finanzierung der 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das klare Ja zur 13. AHV-Rente war Ausdruck davon, dass viele BürgerInnen mit mittleren und unteren Einkommen grosse Mühe haben, mit der Rente und dem Lohn über die Runden zu kommen. Das Ja war auch ein überdeutliches Signal an Bundesrat und Parlament, diese Probleme ernst zu nehmen und Lösungen zu finden.</p><p>Der heutige Finanzierungsvorschlag für die 13. AHV-Rente zeigt leider, dass dieses Signal beim Bundesrat nicht angekommen ist. Statt Lohnbeiträge zur Finanzierung zu verwenden, setzt der Bundesrat ausschliesslich auf die Mehrwertsteuer und will den Bundesanteil an der AHV-Finanzierung senken. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.</p><p>Der Bundesanteil dient u. a. dazu, AHV-Leistungen zu finanzieren, die nicht über Lohnbeiträge finanziert werden. Wie z. B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung. Gleichzeitig sorgt er mit einer gewissen Solidarität dafür, dass sich auch die Unternehmen, die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV beteiligen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die in letzter Zeit vor allem durch ihre Nähe zum Finanzplatz aufgefallen ist, hat sich hier im Bundesrat erneut durchgesetzt, nachdem sie bereits bei der Arbeitslosenversicherung einen tieferen Bundesbeitrag durch den Bundesrat gebracht hat. Es ist kein gutes Zeichen für ein Land, wenn eine Regierung Leistungen bestellt, aber nur einen Teil zahlen will.</p><p>Lohnbeiträge wären aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Die Lohnbeiträge wurden in den letzten Jahren gesenkt. Insbesondere die Topverdiener wurden durch den Wegfall des Solidaritätsprozentes bei der ALV entlastet. Höhere Lohnbeiträge würden auch für etwas sozialen Ausgleich sorgen. Mit dem erneuten Aufgehen der Lohnschere ist die Verteilung in der Schweiz ungerechter geworden. Müssten sich die Topeinkommen stärker an der AHV beteiligen, würde das die mittleren und geringeren Verdienste entlasten.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena_c2494437ca.webp" length="148732" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10274</guid><pubDate>Tue, 13 Aug 2024 11:51:00 +0200</pubDate><title>Versicherungen und Arbeitgeber lassen sich die Kampagne für die BVG-Rentenkürzung 3.45 Millionen kosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/versicherungen-und-arbeitgeber-lassen-sich-die-kampagne-fuer-die-bvg-rentenkuerzung-345-millionen-kosten</link><description>Offenlegung Kampagnenbudgets für die Abstimmung vom 22. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Kampagnenbudgets für die Abstimmungen vom 22. September 2024 offengelegt. Insgesamt erhält die Kampagne für die Senkung der BVG-Renten 3.45 Millionen von Versicherungen, Arbeitgebern und Wirtschaft. Dem Referendumskomitee gegen die Rentenkürzung und den anderen Organisationen im Nein-Lager steht insgesamt nur rund die Hälfte zur Verfügung.</p><p>Dank erster Kleinspenden aus der Bevölkerung konnte das Referendumskomitee in den letzten Wochen 200'000 Franken für die Kampagne sammeln. Der SGB und die SGB-Gewerkschaften tragen insgesamt 400'000 Franken zur Kampagne des Referendums­komitees bei. Zusammen mit weiteren potenziellen Kleinspenden beträgt das gesamte Kampagnenbudget rund 700’000 Franken. Dazu kommen eigene Kampagnen-Aktivitäten anderer Akteure im Nein-Lager. Das sind die Gewerkschaft Unia mit 96'000 Franken, die SP Schweiz mit 700'000 Franken und Travail.Suisse mit 60'000 Franken.</p><p>Die Arbeitgeberverbände und das Ja-Komitee machen im Auftrag der Finanzindustrie eine Kampagne für den Renten-Bschiss, ohne dabei die unnötige und falsche Senkung der Renten auch nur zu erwähnen. Damit wird die Bevölkerung hinters Licht geführt. Das Referendums­komitee wird trotz des deutlich tieferen Kampagnenbudgets alles daran setzen, die Bevölkerung aufzuklären, dass die Senkung des Umwandlungssatzes falsch und unnötig ist. Den Pensionskassen geht es gut, sie schwimmen im Geld. Anstatt mehr Beiträge für tiefere Renten zu verlangen, sollen die Pensionskassen mit ihren historisch hohen Reserven die Verzinsung der Aktiven verbessern und endlich den überfälligen Teuerungsausgleich ausbezahlen.</p><h3 class="heading--h4">Detaillierte Zusammensetzung der Budgets:</h3><p>Das Kampagnenbudget des Referendumskomitees setzt sich wie folgt zusammen:</p><ul><li>Einzelspenden für das Referendumskomitee:<br>Bis jetzt wurden Kleinspenden in der Höhe von insgesamt 200’000 Franken eingenommen. Die Spenden betragen im Durchschnitt 54 Franken. Weitere Spendenaufrufe werden folgen, deshalb wurde im Budget eine Annahme für weitere Einnahmen gemacht, die potenziell im Verlauf der Kampagne noch gesammelt werden. Budgetiert sind insgesamt 300’000 Franken Spendeneinnahmen.</li><li>Zuwendungen der SGB-Gewerkschaften:<br>Für die Abstimmungskampagne zahlen die SGB-Verbände Beiträge, proportional nach Mitgliederstärke, in Höhe von insgesamt 270’000 Franken.</li><li>Eigenmittel des SGB:<br>Sie betragen 80’000 Franken.</li><li>Personeller Aufwand:<br>Der Einsatz von fest angestellten Mitarbeitenden wird zum einen als nicht monetäre Zuwendungen ausgewiesen in der Höhe von 47'000 Franken. Zum anderen sind personelle Aufwendungen von Kampagnen­mitarbeitenden in den finanziellen Zuwendungen enthalten, weil diese über die Zusatzfinanzierung der SGB-Verbände finanziert werden.</li></ul><p>Die gemeldeten Kampagnenbudgets gegen die BVG-Reform belaufen sich auf insgesamt auf ca. 1’900’000 Franken, denn weitere Organisationen haben eigenständige Kampagnen offengelegt:&nbsp;</p><ul><li>Gewerkschaft Unia, im Umfang von 96'000 Franken</li><li>SP Schweiz, im Umfang von 700'000 Franken</li><li>Travail.Suisse, im Umfang von 60’000 Franken</li></ul><p>Zusätzlich hat die Allianz «Nein zur BVG-Scheinreform», die aus Gewerbeorganisationen besteht, ein Kampagnenbudget von 350’000 CHF offengelegt.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.webp" length="85816" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10272</guid><pubDate>Fri, 09 Aug 2024 15:18:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaftsbund unterstützt Abstimmungsbeschwerden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gewerkschaftsbund-unterstuetzt-abstimmungsbeschwerden</link><description>Umfangreiche Korrektur der AHV-Finanzperspektiven</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund Berechnungsfehler des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) waren die AHV-Finanzperspektiven während Jahren deutlich zu pessimistisch. Der Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrenrentalters wurde massgeblich geprägt durch diese Angstszenarien für die Zukunft der AHV. Die Stimmbevölkerung konnte sich damit keine fundierte Meinung machen – die Frauen wurden um ein Jahr Rente betrogen. Es wird zahlreiche Abstimmungsbeschwerden geben. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Abstimmungsbeschwerden von Gewerkschafterinnen.</p><p>Das BSV hat am Dienstag zugegeben, dass sie die Politik und die Bevölkerung seit Jahren mit falschen Finanzszenarien zur AHV informieren. Der SGB hat mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die offiziellen Prognosen zu düster ausfallen. Seit dieser Woche gesteht es nun auch der Bund: <a href="/themen/sozialpolitik/detail/neue-ausgangslage-fuer-die-finanzierung-der-13-ahv-rente-der-sgb-fordert-die-auszahlung-ab-dezember-2025">der AHV geht es viel besser als behauptet</a>.</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde 2022 äusserst knapp angenommen. Heute ist klar: die AHV-Defizitprognosen, die im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielten, beruhten auf Rechenfehlern des Bundes. Die Bevölkerung wurde nicht sachlich informiert; der Meinungsbildungsprozess wäre ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen. Das äusserst knappe Abstimmungsresultat zur Erhöhung des Frauenrentenalters ist damit in Frage gestellt.</p><p>Für den SGB ist klar: mit realistischen Finanzszenarien wäre die Abstimmung anders ausgefallen. Die Abstimmung muss aufgehoben werden. Viele Abstimmungsbeschwerden mit diesem Antrag werden heute eingereicht, auch von GewerkschafterInnen. Der SGB unterstützt diese Abstimmungsbeschwerden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.webp" length="46024" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10270</guid><pubDate>Tue, 06 Aug 2024 09:53:47 +0200</pubDate><title>Neue Ausgangslage für die Finanzierung der 13. AHV-Rente – der SGB fordert die Auszahlung ab Dezember 2025</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neue-ausgangslage-fuer-die-finanzierung-der-13-ahv-rente-der-sgb-fordert-die-auszahlung-ab-dezember-2025</link><description>Korrigierte AHV-Finanzszenarien des Bundes widerlegen Angstszenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat heute bekannt gegeben, dass die verwendeten Prognosemodelle für die AHV-Finanzszenarien zu pessimistisch ausfallen und nicht realistisch sind. Die heute erfolgte, umfangreiche Korrektur ist besorgniserregend und schadet dem Vertrauen in die Zuverlässigkeit der offiziellen Informationen zur Altersvorsorge. Der Bund hat mit seinen negativen Angstszenarien die AHV-Politik massgebend beeinflusst und grossen Druck auf Leistungskürzungen ausgeübt. Arbeitnehmende und RentnerInnen wurden in die Irre geführt. Die publizierten Abweichungen entsprechen fast einer 13. Monatsrente. Für den SGB ist klar: Das äusserst knappe Abstimmungsresultat zur Erhöhung des Frauenrentenalters wird damit in Frage gestellt. Dasselbe gilt für den ungenügenden Teuerungsausgleich in der AHV. Der SGB fordert, dass das Geld den Versicherten gutgeschrieben werden muss. So, dass die 13. AHV-Rente schon 2025 ausbezahlt wird. Zudem müssen die Rentenzuschläge für Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters besonders betroffen sind, an die Teuerung angepasst werden.</p><p>Der Bundesrat korrigiert heute bereits zum zweiten Mal in zwei Jahren die AHV-Finanzszenarien. Dies ist hochproblematisch. &nbsp;Wieder geht es der AHV besser als bisher behauptet. Die falschen Szenarien dienten dem Bund jeweils als Grundlage um die AHV-Finanzsituation weit schlechter darzustellen als tatsächlich der Fall – und dies während entscheidenden AHV-Reformdebatten. Der SGB kritisierte die offiziellen Prognosen während der vergangenen Kampagnen gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters und jener für eine 13. AHV-Rente als zu negativ. Zum Glück hat sich die Stimmbevölkerung dadurch nicht in die Irre führen lassen und die Einführung einer 13. AHV-Rente gutgeheissen. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde mit 50.5 Prozent Ja-Stimmen hingegen nur äusserst knapp beschlossen. Die Fehlschätzungen des Bundes stellen dieses Abstimmungsergebnis in Frage.</p><p>Nachdem 2011 die Szenarien des Bundes von Bundesrat Burkhalter an die Prognosemodelle des SGB angenähert wurden, lagen sie etwas näher an den tatsächlichen Ergebnissen. Sie blieben aber jeweils sehr konservativ und schwankungsanfällig – insbesondere im Bereich der prognostizierten Einnahmeflüsse. Die heute veröffentlichte, gewichtige Korrektur schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Altersvorsorge und in die offiziellen Informationen des Bundes.&nbsp;</p><p>Die politischen Diskussionen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente und zur weiteren Zukunft der AHV präsentieren sich in einem völlig neuen Licht. Der SGB fordert eine Sistierung der laufenden politischen Arbeiten, insbesondere die geplanten Kürzungen des Bundesbeitrags und der Hinterlassenenrenten. Die Prognosefehler müssen zunächst lückenlose und transparent untersucht werden, die Sozialpartner sind in den Prozess zu involvieren. Und ungeachtet der zukünftigen Prognosen müssen die gemäss aktualisierten Szenarien verfügbaren Finanzmittel der AHV genutzt werden, um die Situation der betroffenen Versicherten zu verbessern. So, dass die 13. AHV-Rente ein Jahr früher ausbezahlt wird. Und so, dass die von der Erhöhung des Rentenalters besonders betroffenen Frauen wenigstens einen Ausgleich der Teuerung erhalten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10263</guid><pubDate>Tue, 02 Jul 2024 08:16:56 +0200</pubDate><title>Nein zu mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente-am-22-september</link><description>Lancierung Abstimmungskampagne gegen Pensionskassen-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute lanciert ein breites Referendums-Bündnis die Kampagne gegen die Pensionskassen-Reform. Das Komitee warnt vor schmerzhaften Rentenkürzungen und höheren Lohnabzügen und setzt sich deshalb für ein Nein zur BVG-Reform ein, die am 22. September zur Abstimmung kommt. Die Arbeitnehmenden bezahlen bereits immer mehr in die Pensionskasse, erhalten aber immer weniger Rente fürs Geld. Dabei sagen selbst die Pensionskassen, dass es ihnen gut geht, ihre Reserven sind gefüllt. Gleichzeitig versickern immer mehr Milliarden in der Finanzindustrie. Damit wird klar: eine Senkung der Pensionskassen-Renten ist falsch.</p><h3 class="heading--h4">Blindflug für die Stimmbevölkerung</h3><p>Die Frage nach den effektiven Auswirkungen dieser Reform kann das Bundesamt für Sozialversicherungen nicht genau beantworten und verweist die Stimmbevölkerung an die Pensionskassen. Die Gewerkschaften sitzen in genau diesen Pensionskassen und kennen die konkreten Folgen, insbesondere im Gewerbe, in der Gastronomie, im Bau und in weiteren Tieflohnbranchen. Für Bäckerinnen, Gärtner, Automechanikerinnen und Schuhverkäufer ist diese Vorlage verheerend. Für diese Versicherten würden die Lohnbeiträge im Schnitt um ungefähr zwei Prozent steigen. Trotzdem würden etwa 6 von 10 Versicherten eine tiefere Rente erhalten als ohne Reform. Diese Rechnung geht nicht auf – gerade für Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen!</p><h3 class="heading--h4">Immer weniger fürs Geld</h3><p>Wer heute in Rente geht, hat im Schnitt eine tiefere Pensionskassen-Rente als Arbeitnehmende, die vor 15 Jahren pensioniert wurden. Obwohl die Beiträge an die berufliche Vorsorge drastisch gestiegen sind. Grund: die Pensionskassen haben die Umwandlungssätze stark gesenkt, für dasselbe Kapital gibt es immer weniger Rente. Doch die Phase der tiefen Zinsen ist vorbei, die finanzielle Lage der Pensionskassen ist hervorragend, ihre Reservegefässe sind voll und die Oberaufsichtskommission über die 2. Säule sagt bereits seit drei Jahren: die sogenannte Umverteilung von Jung zu Alt ist beendet.</p><p>Deshalb muss nun Schluss sein mit weiteren Senkungen der Pensionskassen-Renten. Doch genau dies geschieht mit der BVG-Reform: sie senkt den Umwandlungssatz. Das führt zu Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Gleichzeitig werden mit der Reform die obligatorischen Lohnabzüge erhöht. Die Kosten für die Arbeitnehmenden steigen um bis zu 2’400 Franken pro Jahr. Sie hätten mit der Reform noch weniger Nettolohn und würden trotzdem keine höhere Rente im Alter erhalten – oder sogar eine tiefere.</p><h3 class="heading--h4">Mogelpackung für die Frauen</h3><p>Insbesondere für Frauen funktioniert diese Reform nicht. Sie werden damit kräftig zur Kasse gebeten. Aber die grosse Rentenlücke in den Pensionskassen bleibt bestehen, denn ihre Nachteile durch Erwerbsunterbrüche und die ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit werden mit der Reform nicht ausgeglichen.</p><h3 class="heading--h4">Steigende Geldabflüsse bei der Verwaltung</h3><p>Heute zweigen Banken, Manager und Experten jährlich über 7 Milliarden unserer Pensionskassengelder ab. Allein die Vermögensverwaltungskosten haben sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Diese Vorlage ändert daran nichts, im Gegenteil: die Selbstbedienung durch die Finanzindustrie bleibt ungehemmt. Der Reform-Pfusch des Parlaments führt zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Darüber klagen auch die Pensionskassen.</p><h3 class="heading--h4">Zeit für Teuerungsausgleich</h3><p>Auch wer schon in Rente ist, vor allem RentnerInnen aus Tieflohnbranchen, hat nichts von dieser Reform, im Gegenteil: Der Ausgleich der Teuerung ist auch mit dieser Reform nicht garantiert. Dabei steigen seit einigen Jahren alle Preise, aber der Rentenbetrag bleibt gleich. RentnerInnen können sich immer weniger leisten: Allein in den letzten drei Jahren haben die Renten aufgrund der Teuerung über 5 Prozent an Kaufkraft verloren. Das entspricht bei einer mittleren PK-Rente rund 100 Franken pro Monat. Seit Jahrzehnten verspricht das Parlament eine Lösung, doch auch diese Reform bringt keine. Laufende Renten werden weiter an Wert verlieren.</p><p>An der Lancierung der Abstimmungskampagne stellte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard klar: «Weil es den Pensionskassen finanziell gut geht, ist diese Rentensenkung falsch.» Für Unia-Präsidentin Vania Alleva ist die BVG-Reform eine Katastrophe für die Arbeitnehmenden: «Dieser BVG-Bschiss bedeutet: Mehr bezahlen, weniger erhalten.» SP-Co-Präsident Cedric Wermuth sieht weitere Fehler der Reform: «Grosse Profiteurin der Vorlage ist die Finanzindustrie: Banker, Makler und Versicherungen zweigen Milliarden ab – auf Kosten der Versicherten.» Und die grüne Nationalrätin Manuela Weichelt betont, dass die Vorlage insbesondere für die Frauen nicht funktioniert: «Für sie ist die BVG-Reform ist eine teure Mogelpackung.» Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, erinnert daran, dass von der Rentensenkung alle betroffen wären, auch im überobligatorischen Bereich, weil «Pensionskassen dort mehr Spielraum haben, ihren Umwandlungssatz weiter zu senken.» Vernichtend ist das Fazit von Gabriela Medici, Leiterin Sozialversicherungen beim SGB: «Die vom Parlament gezimmerten Ausgleichsmassnahmen sind fatal für die Versicherten und führen zu Rentenverlusten, Willkür und Bürokratie.»</p><p>Mehr Infos auf der Kampagnen-Website: <a href="https://bvg-bschiss.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.bvg-bschiss.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/d/csm_SGB_BVG_Bschiss_Screen_Frau_RGB_1200x900_DE_abe9b8b827.webp" length="132194" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10259</guid><pubDate>Mon, 24 Jun 2024 13:19:30 +0200</pubDate><title>Vorteil Personenfreizügigkeit mit Lohnschutz – Verbesserung nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vorteil-personenfreizuegigkeit-mit-lohnschutz-verbesserung-noetig</link><description>Kommentar zum Observatoriumsbericht vom 20. 6. 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>Spätestens seit die SVP ihre neuste Exit-Initiative («Nachhaltigkeits-Initiative») eingereicht hat, ist die Diskussion über die Schweizer Migrationspolitik wieder neu lanciert. Neu ist, dass sich auch der Economiesuisse-Präsident mit migrationskritischen Äusserungen einmischt. Doch bei all dieser Kritik stellt sich die Frage, was denn die Alternative zum heutigen System mit Personenfreizügigkeit und Flankierenden Massnahmen wäre. Ginge es den Arbeitnehmenden mit einem Punkte- oder Kontingentssystem besser?</p><p>Andere Länder wie Kanada, Australien oder das Vereinigte Königreich arbeiten mit Punktesystemen. Dort dürfen Personen einwandern, die vom Staat festgelegte Kriterien erfüllen. Also z.B. einen Uniabschluss haben und die Landessprache gut beherrschen. Tatsächlich wandern in Kanada viele Studierte ein. In der Realität arbeiten diese oft in Hilfsjobs – etwa im Gastgewerbe oder als Taxifahrer. Weil der Lohnschutz nicht gut ist, weisen Studien auch auf Lohndruck hin. Wer hingegen über das FZA in die Schweiz einwandert, braucht zuerst einen Arbeitsvertrag. Dank dieser Voraussetzung und dem Schweizer Lohnschutz sind Erwerbsbeteiligung und Lohnsituation in der Schweiz besser. In Kanada arbeiten nur 44 Prozent der in letzter Zeit eingewanderten AkademikerInnen in Stellen, die einen Hochschulabschluss brauchen. In der Schweiz ist diese Zahl viel höher.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/9/csm_Lohnkontrolle_Unia-sw_811a7dfd2f.webp" length="90724" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10257</guid><pubDate>Fri, 21 Jun 2024 16:13:27 +0200</pubDate><title>Frontaler Angriff auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frontaler-angriff-auf-die-soziale-sicherheit-der-arbeitnehmenden</link><description>Nationalratskommission erklärt soziale Sicherheit als frei wählbar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sozialkommission des Nationalrats hat heute beschlossen, dass die Vertragsparteien selbst wählen können, ob sie selbständig oder Arbeitnehmende sind. Das ist ein frontaler Angriff auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden. Gemäss geltendem Recht sind dafür die realen Abhängigkeitsverhältnisse entscheidend. Diese zum Schutz der schwächeren Arbeitnehmenden notwendige Regel soll nun aufgeweicht werden. Die Kommission will, dass der sozialversicherungsrechtliche Schutz mit einem schriftlichen Vertrag wegbedungen werden kann.</p><p>Unter dem Vorwand, neue Geschäftsmodelle zu fördern und freiwillige Einzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen durch Plattformen zu ermöglichen, will die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats den Schutz Arbeitnehmender drastisch einschränken. Denn neu könnten die Arbeitgeber mit schriftlichen Vereinbarungen erzwingen, dass jene, die für sie arbeiten, als Selb-ständige das gesamte wirtschaftliche Risiko übernehmen sollen. Das widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der sozialen Sicherheit. Die Vorlage würde auch die Rechtsunsicherheit massiv vergrössern, nicht nur innerhalb des Sozialversicherungsrechts, sondern generell im Arbeitsrecht, und selbst die Praxis der Steuerbehörden wäre betroffen.&nbsp;</p><p>Nicht zuletzt öffnet der Vorschlag der Nationalratskommission Tür und Tor für noch mehr Schein-selbständige aus dem Ausland und Billigkonkurrenz für das einheimische Gewerbe. Der SGB wird sich deshalb im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vehement einsetzen gegen dieses geplante Gesetz vehement einsetzen.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/4/csm_Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa_70a97c0706.webp" length="269290" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10255</guid><pubDate>Wed, 19 Jun 2024 15:20:53 +0200</pubDate><title>SRG: Bundesrat ignoriert Realität und Institutionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/srg-bundesrat-ignoriert-realitaet-und-institutionen</link><description>Senkung der Radio- und Fernsehabgabe</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB kritisiert die vom Bundesrat beschlossene Senkung der Radio- und TV-Gebühr scharf. Sie steht völlig im Widerspruch zur geltenden SRG-Konzession, zur überwältigenden Mehrheit der Rückmeldungen in der Vernehmlassung und nicht zuletzt zu den einstimmigen Beschlüssen der beiden zuständigen Parlamentskommissionen. Vor der Behandlung der «Halbierungsinitiative» schafft der Bundesrat damit faits accomplis und schwächt den medialen Service public massiv. Das ist fahrlässig und gefährlich.</p><p>Durch eine erneute Senkung der Haushalts- und Unternehmensabgabe für Radio und TV will der Bundesrat der «Halbierungsinitiative» den Wind aus den Segeln nehmen. Der SRG würden damit jährlich bis zu 200 Millionen Franken entzogen, was ihr «präventiv» massiven Schaden zufügen würde. Denn die unumgängliche Folge des dadurch ausgelösten Abbaus bei der Qualität, der Vielfalt und den Arbeitsplätzen wäre ganz einfach eine weitere Schwächung des Medien- und Kulturplatzes Schweiz in seiner Gesamtheit. Und Hauptleidtragende wären neben dem Personal allen voran die Randregionen und Sprachminderheiten. Was es stattdessen braucht, ist eine Sicherung des medialen Service public über alle Landesteile hinweg, mit hoher Qualität und guten Arbeitsbedingungen.</p><p>Der Entscheid des Bundesrats steht völlig im Widerspruch zu den demokratischen Gepflogenheiten. Denn erstens waren die Rückmeldungen in der zur Gebührensenkung durchgeführten Vernehmlassung grösstmehrheitlich sehr negativ. Zweitens haben sich die Fernmeldekommissionen der Parlamentskammern beide einstimmig gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Und drittens ist es grundsätzlich unredlich, dass der Bundesrat – nota bene im inhaltlichen Widerspruch zur geltenden SRG-Konzession – die demokratische Auseinandersetzung über die Halbierungsinitiative bzw. einen allfälligen Gegenvorschlag dazu in Eigenkompetenz vorwegnimmt. Der SGB fordert den Bundesrat daher zur Rücknahme dieser RTVV-Revision auf.</p><p>Der SGB steht fest an der Seite der Arbeitnehmenden der Medienbranche. Diese haben fast wöchentlich neue Hiobsbotschaften mit Kahlschlägen auf den Redaktionen und in den Studios zu verkraften. In diesem prekären Kontext ist der heutige Entscheid also nicht nur medien- und demokratiepolitisch völlig unverantwortlich. Vielmehr würde die Senkung der RTVV-Gebühr bei der SRG mittelfristig zu einer Reduktion von 900 Vollzeitstellen und noch einmal etwa gleich vielen Stellen bei Drittfirmen der Medienbranche führen.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/d/csm_SRG_Generaldirektion-Bern-2_sm_d2eb71cb92.webp" length="201696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10253</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2024 19:21:13 +0200</pubDate><title>Einsatz für die Gleichstellung ist notwendiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/einsatz-fuer-die-gleichstellung-ist-notwendiger-denn-je</link><description>Feministischer Streik 2024
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige 14. Juni setzt ein klares Zeichen für mehr Gleichstellung. In der ganzen Schweiz haben mehrere zehntausend am feministischen Streiktag teilgenommen. Neben Kundgebungen und Demonstrationen haben die Gewerkschaften drei Schwerpunkte gesetzt: die Löhne in typischen Frauenberufen, die anspruchsvolle Situation Schwangerer und junger Eltern am Arbeitsplatz und ein Nein zum BVG-Bschiss, der am 22. September zur Abstimmung kommt.</p><p>Auch 2024 ist Gleichstellung in der Schweiz noch lange nicht realisiert! Deshalb haben sich heute mehrere Zehntausende auf der Strasse versammelt und demonstriert: für mehr Lohn, mehr Zeit und Respekt. Den noch immer haben Frauen weniger Lohn und tiefere Renten. Sie übernehmen deutlich mehr unbezahlte Arbeit. Und sie sind mit Belästigungen und Gewalt konfrontiert. Im gewerkschaftlichen Fokus stehen dieses Jahr insbesondere die zu tiefen Löhne vieler Lehrabgänger:innen. In typischen Frauenberufen wie der Kinderbetreuung, in Apotheken und im Detailhandel. Dort sind Lohnerhöhungen dringend notwendig. Einige Verbände beteiligen sich mit weiteren thematischen Schwerpunkten am feministischen Streiktag, insbesondere gegen die Diskriminierung Schwangerer und junger Mütter am Arbeitsplatz.</p><p>Fast schon zynisch ist, dass der Bundesrat ausgerechnet am 14. Juni seine Botschaft gegen die Kita-Initiative ohne Gegenvorschlag dem Parlament überweist. Damit entscheidet er sich gegen Gleichstellung. Es ist bekannt, dass ein Grossteil der wirtschaftlichen Benachteiligungen einsetzen, wenn Frauen Kinder bekommen. Mehr gute und bezahlbare Kinderbetreuungsstrukturen sind entscheidend für erwerbstätige Eltern. Der SGB wird sich entschieden dafür einsetzen, dass sich ihre Situation verbessert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf endlich zur Realität wird. Gerade Familien mit tiefem Einkommen leiden unter der fehlenden finanziellen Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung.</p><p>Die Konsequenz der vielen unbezahlten Arbeit ist bekannt: viel zu tiefe Frauenrenten. Und hier kommt bereits im September die nächste, wichtige Weichenstellung an die Urne. Der SGB ist überzeugt, dass die vom Parlament verabschiedete Pensionskassenreform ein Bschiss ist, der sich für die Frauen nicht auszahlt. Für viele Frauen führt die Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezogen werden soll. Sollen die Frauen nach der Erhöhung des Rentenalters mit der BVG-Revision noch ein zweites Mal mehr bezahlen für tiefere Renten? Darauf gibt es nur eine Antwort: Ein Nein am 22. September öffnet die Türen für eine echte Frauenreform ohne Rentensenkung.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/3/csm_WhatsApp_Bild_2024-06-14_um_19.29.22_31b988bb_bb25c48969.webp" length="398812" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10245</guid><pubDate>Wed, 12 Jun 2024 12:31:36 +0200</pubDate><title>Schweiz steigt im internationalen Index zur Gewerkschaftsfreiheit ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweiz-steigt-im-internationalen-index-zur-gewerkschaftsfreiheit-ab</link><description>Fehlender Schutz für Arbeitnehmendenvertretungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der internationale Gewerkschaftsbund IGB veröffentlicht heute an der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation ILO in Genf den neuen Index zur Gewerkschaftsfreiheit und zum Schutz der Arbeitsrechte. Die Schweiz schneidet dabei schlecht ab und ist im internationalen Vergleich um eine ganze Stufe abgestiegen. Hauptgrund für diese Abwertung ist der seit Jahren unzureichende Schutz vor missbräuchlichen, antigewerkschaftlichen Kündigungen. Die Schweiz hält ihre internationalen Verpflichtungen nicht ein und lässt es zu, dass Arbeitnehmende, die sich für ihre Kolleginnen und Kollegen engagieren, willkürlich bestraft werden und ihren Job verlieren. Der Bundesrat muss nun rasch handeln.</p><h4>Abstieg der Schweiz Folge der politischen Untätigkeit des Bundesrates</h4><p>In der letzten Berichtsperiode wurden 21 Personen missbräuchlich entlassen, weil sie gewerkschaftlich aktiv waren und sich für kollektive Rechte, wie sie in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegt sind, eingesetzt haben. Die Dunkelziffer der missbräuchlichen Kündigungen, auch der antigewerkschaftlichen, dürfte noch viel höher sein, da die Schweiz keine Statistik dazu führt.</p><p>Im Bericht des IGB wird die Schweiz wird mehrfach erwähnt und der Abstieg besonders hervorgehoben. Ein trauriger Tag für die offizielle Schweiz und den Bundesrat, der in der Umsetzung der ILO-Empfehlung betreffend Verbesserungen Schutz gegen missbräuchliche gewerkschaftsfeindliche Kündigungen nicht vorwärts macht.<br>Im Bericht wird die Schweiz zusammen mit 12 weiteren Ländern genannt, deren Rating sich verschlechtert hat. Der Bericht bedauert explizit, dass sich das Rating der Schweiz auf die Stufe 3 verschlechtert hat, was regelmässige Arbeitnehmer¬rechts-verletzungen widerspiegelt.</p><h4>Mediation sofort wieder aufnehmen!</h4><p>Besonders alarmierend ist, dass der Bundesrat ohne Erklärung die tripartite Mediation im Dezember 2023 ausgesetzt hat, die über einen besseren Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen beraten sollte. Dieser Schritt hat zur Verschlechterung des Ratings beigetragen, wie der IGB festhält.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert deshalb auch die sofortige Wiederaufnahme der Mediation sowie dringende Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitneh¬merrechte und zur Stärkung der Gewerkschaftsfreiheit mit einem effektiven Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen. Der Bundesrat muss hier endlich handeln!</p><ul><li>Medienmitteilung des IGB: <a href="https://www.ituc-csi.org/ituc-global-rights-index-2024-de?msdynttrid=bBXP_1Wxt5wiGsFXU1Mw_8Xe1NZfxTVYs0fked6Ye8Y&amp;lang=de">Globaler Rechtsindex des IGB 2024: Demokratische Arbeitnehmerrechte bröckeln</a></li></ul><h6><i>Was ist der Rechtsindex des IGB?</i></h6><p><i>Der IGB Global Rights Index zeigt die weltweit schlimmsten Länder für Arbeiter auf, indem er 139 Länder auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet, basierend auf dem Grad des Respekts der Rechte der Arbeitnehmenden. In Ländern mit der Bewertung 5 sind Arbeiterrechte nicht vorhanden, während in Ländern mit der Bewertung 1 Verstösse nur unregelmässig auftreten. Die Schweiz ist neu auf Rang 3 abgestiegen</i></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/8/csm_ilo_logo_beschnitten_68849d67f7.webp" length="17530" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10249</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2024 14:12:00 +0200</pubDate><title>Die Kantone tun zu wenig gegen Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-kantone-tun-zu-wenig-gegen-lohndumping</link><description>FlaM-Bericht 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein starker Lohnschutz ist wichtig für die Arbeitnehmenden. Das zeigt der heute vom SECO veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM). Überall, wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt und Löhne nachbezahlt. Leider bleibt der Lohnschutz lückenhaft. Viele Kantone tun zu wenig. Die Kantone müssen mehr kontrollieren und bei wiederholtem Lohndumping Mindestlöhne erlassen.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 150’000 Löhne bei Schweizer Arbeitgebern und bei Entsendebetrieben aus dem Ausland überprüft. In fast jedem fünften Betrieb haben sie zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit entdeckt. In Branchen mit Gesamtverträgen (GAV), wo die Mindestlöhne klar definiert sind, zahlen sogar 27 Prozent der kontrollierten Betriebe zu wenig. In Branchen ohne GAV mit Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) setzen einzelne Kantone die Massstäbe für orts- und branchenübliche Löhne zu tief an. Dadurch kommen auch Arbeitgeber mit Dumping-Löhnen durch die Kontrollen.</p><p>In Branchen mit AVE-GAV und NAV werden fehlbare Arbeitgeber sanktioniert und Löhne müssen nachbezahlt werden. In Branchen ohne AVE-GAV und NAV werden die Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen in «Verständigungsverfahren» lediglich aufgefordert, die Löhne anzupassen. Vier von fünf Entsendebetrieben mit zu tiefen Löhnen tut dies. Bei den fehlbaren Schweizer Arbeitgebern ist es dagegen nur jedes zweite Unternehmen. Die systematische Weigerung von Schweizer Arbeitgebern, korrekte Löhne zu zahlen, darf nicht mehr weiter hingenommen werden.</p><p>Viele Kantone kontrollieren kaum. Genf, Tessin, Zürich, Waadt und Neuenburg stemmen zwei Drittel aller Kontrollen von Arbeitgebern in Branchen ohne &nbsp;AVE-GAV und NAV Das erklärt sich nicht allein mit der Grösse der Arbeitsmärkte: Im Tessin wird im Durchschnitt ein Schweizer Betrieb ohne AVE GAV und NAV einmal alle vier Jahre kontrolliert. Im Kanton Zug dagegen werden die Betriebe nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert. Auch in Bern, Freiburg oder St. Gallen haben Lohndumper wenig zu befürchten: Kontrollen finden dort alle 90, 80 bzw. 40 Jahre statt.</p><p>Der Bericht zeigt: die flankierenden Massnahmen sind nötiger denn je. Zu viele Arbeitgeber respektieren die orts- und branchenüblichen Löhne nicht. Die Kantone sind hier in der Pflicht:</p><ul><li>Es dürfen nicht weiter Dumping-Ansätze zur Definition von Orts- und Branchenüblichkeit herangezogen werden.</li><li>Dort wo kaum kontrolliert wird, müssen mehr Kontrollen durchgeführt werden.</li><li>Bei wiederholtem Lohndumping müssen Mindestlöhne erlassen werden – wie es das Gesetz vorsieht. Bisher haben das nur wenige Kantone getan. Genf, Tessin und das Wallis sind die einzigen Kantone, die mehr als einen NAV durchsetzen. In den meisten Kantonen passiert nichts. So zum Beispiel im Kanton Zürich, wo zwar regelmässig Dumping festgestellt wird, die Dumping-Arbeitgeber dem Kantondann aber in den Verständigungsverfahren auf der Nase herumtanzen und trotzdem keine Mindestlöhne erlassen werden.</li></ul><p>So wie heute darf es nicht weitergehen: Die FlaM müssen verbindlich durchgesetzt werden. Die Ergebnisse des Berichts zeigen auch: eine Schwächung des Lohnschutzes wäre fatal.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/9/csm_Lohnkontrolle_Unia-sw_811a7dfd2f.webp" length="90724" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10247</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2024 13:57:00 +0200</pubDate><title>60 Frauen aus Gesellschaft und Politik unterschreiben Manifest gegen den BVG-Beschiss an den Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/60-frauen-aus-gesellschaft-und-politik-unterschreiben-manifest-gegen-den-bvg-beschiss-an-den-frauen</link><description>Rentenabstimmungen am 22. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen haben immer noch einen Drittel tiefere Renten als Männer. Gegen diese Rentenlücke wurden im Zuge der Rentenaltererhöhung konkrete, wirksame und rasche Lösungen versprochen. Doch die BVG-Reform, die im September zur Abstimmung kommt, bricht dieses Versprechen: Frauen müssen mehr zahlen, und gleichzeitig drohen Ihnen Rentenverluste von bis zu 3’200 Franken! Die Reform funktioniert für Frauen nicht. Dies sagen heute mehr als 60 Frauen aus Politik und Gesellschaft, die ein Manifest gegen die Senkung der Pensionskassen-Renten unterschrieben haben. Schon am 14. Juni wird gegen diesen Rentenbschiss an den Frauen mobilisiert.</p><p>Vor der Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre (AHV 21) versprachen alle höhere Renten für Frauen. Doch statt dieses Versprechen zu halten, sollen mit der Reform der 2. Säule, über die wir am 22. September abstimmen, insbesondere Frauen zur Kasse gebeten werden – ohne dass ihnen höhere Renten garantiert sind. &nbsp;Unter dem Deckmantel einer Reform geht es um eine grosse Abbauvorlage. Für jeden Franken, der künftig einbezahlt werden soll, wäre weniger Rente garantiert als heute. Die Lohnbeiträge vieler Frauen hingegen würden sofort steigen.</p><p>Frauen mit niedrigen Einkommen würden auch mit dieser Reform nach der Pensionierung auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, da ihre Absicherung durch die Pensionskassenrenten unzureichend bleibt. Wegen der hohen BVG-Beiträge hätten die Frauen aber während des Erwerbslebens weniger Geld zur Verfügung: Ihre Situation vor der Rente würde sich verschlechtern. &nbsp;</p><p>Und auch mit dieser BVG-Reform hätten viele Mehrfachbeschäftigte wie Tagesmütter oder Frauen in der Reinigung weiterhin keinen Pensionskassenanschluss. Arbeitgebende in Tieflohnbranchen werden fortgesetzt darauf achten, dass Frauen keine Verträge erhalten, die ihnen Zugang zur 2. Säule ermöglichen. Das leistet prekären Arbeitsverhältnissen zusätzlich Vorschub. </p><p>Fast 90 Prozent der Pensionskassen haben jetzt schon Modelle für Teilzeitangestellte eingeführt. Die Rentenlücke der Frauen bleibt trotzdem gross – weil die hauptsächlich von Frauen geleistete Sorgearbeit in der 2. Säule nicht berücksichtigt wird. Diese BVG-Reform ignoriert die Folgen familienbedingter Erwerbsunterbrüche. Sie wiederholt den Fehler, die unbezahlte Sorgearbeit nicht anzuerkennen, und ignoriert damit die Hauptursache der Rentenlücke. Resultat: auch mit dieser BVG-Reform stehen berufstätige Mütter mit Betreuungsaufgaben im Alter nicht besser da. </p><p>Am Freitag, dem 14. Juni, finden im Rahmen der Frauenmobilisierungen auch Proteste gegen diesen BVG-Bschiss statt. Im Vorfeld haben heute mehr als 60 Frauen aus Politik und Gesellschaft <a href="https://www.frauenrenten.ch/bvg-bschiss/" target="_blank" rel="noreferrer">ein Manifest</a> gegen die Senkung der Pensionskassen-Renten unterschrieben und sagen: Diese Reform funktioniert für Frauen nicht!. Statt dieser Rentensenkungsvorlage braucht es eine echte Reform, von der die Frauen etwas haben. Das geht nur mit einer Anerkennung der Sorgearbeit und einer gerechten Finanzierung.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_MehrBezahlen-WenigerRente_quer_e13b015be5.webp" length="27960" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10241</guid><pubDate>Sun, 09 Jun 2024 15:03:36 +0200</pubDate><title>Die Belastung durch unbezahlbare Prämien wird zunehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-belastung-durch-unbezahlbare-praemien-wird-zunehmen</link><description>Prämien-Entlastungs-Initiative abgelehnt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative bleibt das Problem der viel zu hohen und ständig steigenden Prämien ungelöst und die Kaufkraft der Bevölkerung stark belastet. Jetzt muss der Gegenvorschlag rasch und konsequent umgesetzt wer-den. In allen Kantonen, in denen die Initiative eine Ja-Mehrheit erzielte, werden die Gewerkschaften sich für eine Deckelung der Prämien auf 10 Prozent des Einkommens engagieren.&nbsp;</p><p>Die Last der Krankenkassenprämien wird für die unteren und mittleren Einkommen immer unerträglicher. Eine vierköpfige Familie zahlt heute mehr als 1’000 Franken pro Monat für die Krankenkasse – selbst wenn sie ein Hausarzt- oder HMO-Modell gewählt hat. Die ungerechten Kopfprämien verstärken die Ungleichheiten, auch weil die Reallöhne seit Jahren stagnieren – und weil die Kantone die Prämienverbilligungen nicht an die Kostenentwicklung angepasst haben. Normal- und Geringverdienende haben heute nach Abzug der obligatorischen Abgaben weniger Geld zum Leben als im Jahr 2016, während die Topverdiener-Haushalte finanziell besser dastehen.&nbsp;</p><p>Die Prämien-Entlastungs-Initiative hätte eine einfache Lösung dargestellt, mit einer Deckelung der Prämienlast auf 10 Prozent des Einkommens. Nach dem Nein braucht es nun eine rasche Umsetzung des Gegenvorschlags: der Bundesrat muss die Ausführungsverordnung rasch be-schliessen und in Kraft setzen; Kantone, die den neuen gesetzlich definierten Mindestanteil bei der Prämienverbilligung nicht erfüllen, müssen ihre Reglemente und Budgets so rasch wie möglich anpassen.</p><p>In den Kantonen, in denen die Initiative eine Mehrheit gefunden hat, werden sich die Gewerk-schaften an den Bemühungen beteiligen, kantonale Deckelungsmechanismen einzuführen. Die Beispiele Waadt und Graubünden zeigen, dass das funktioniert. So lassen sich konkret Arbeit-nehmende, Rentner:innen und Familien vor den nächsten Prämienexplosionen schützen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10235</guid><pubDate>Fri, 07 Jun 2024 09:35:05 +0200</pubDate><title>Dossier 163: Gelernte haben mehr verdient!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-163-gelernte-haben-mehr-verdient</link><description>Analyse zu den Löhnen der Berufsleute in der Schweiz Teil II. Avec une synthèse française</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ob Bäckerin, Pflegerin, Kita-Betreuer, Feinmechanikerin, Maurer oder ICT-Fachfrau: Ohne die zahlreichen Berufsleute geht in der Schweiz nichts. Sie verrichten unerlässliche Arbeit, sind dank der Lehre gut ausgebildet und bringen oft einen breiten Erfahrungsschatz mit. Trotzdem verdienen viele von ihnen schlecht. Jede und jeder dritte Beschäftigte mit Lehre arbeitet für einen Lohn unter 5’000 Franken (in einer Vollzeitstelle). Gelernte Frauen sind noch stärker betroffen: Fast jede zweite arbeitet für einen Tieflohn. Die Lohnprobleme beschränken sich längst nicht nur auf junge Lehrabgängerinnen. Für viele Gelernte steigen die Löhne nämlich selbst mit jahrelanger Erfahrung kaum. So verdient noch kurz vor der Pensionierung ein Viertel aller Gelernten einen Lohn unter 5’000 Franken.</p><p>Diese Lohnrealität straft all die Sonntagsreden über die Schweizer Berufsbildung Lügen. Die duale Berufsbildung bringt zwar fähige Arbeitskräfte hervor. Das Versprechen dank der Lehre, ein sicheres Einkommen zu erzielen, klingt für die Berufsleute mit tiefem Lohn aber nur hohl. Mit 5’000 Franken kann man in der Schweiz bloss mit grossen Einschränkungen leben. Die Berufsleute haben für den Beitrag, den sie tagtäglich leisten, mehr Wertschätzung verdient.</p><p>Die tiefen Löhne schaden auch der Berufsbildung selbst. Viele Jugendliche sind nicht mehr bereit, ein Leben lang schlecht zu verdienen. Sie treten entweder erst keine Lehre an oder verlassen ihren Beruf, sobald sie ihre Lehre abgeschlossen haben. Es ist deshalb kein Wunder, fehlen vielerorts die benötigten Fachkräfte. Statt nur darüber zu klagen, müssten die Arbeitgeber aber endlich handeln – und anständige Löhne zahlen. Löhne unter 5’000 Franken für Gelernte müssen der Vergangenheit angehören. Auch muss sich die Erfahrung von Beschäftigten mit Lehre finanziell besser in den Löhnen niederschlagen.</p><p>Die vorliegende Untersuchung bildet den zweiten Teil unserer Analyse der Löhne von Gelernten in der Schweiz.</p><ul><li><a href="https://www.sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/163_Loehne_mit_Lehre.pdf" target="_blank" class="news-detail__related-links__link news-detail__related-links__link--file" title="Dossier 163: Gelernte haben mehr verdient!">Dossier 163: Gelernte haben mehr verdient! </a><span class="news-detail__related-links__description">Analyse zu den Löhnen der Berufsleute in der Schweiz Teil II. Avec une synthèse française</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl_85714e9ee5.webp" length="201844" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10251</guid><pubDate>Fri, 31 May 2024 16:23:00 +0200</pubDate><title>Waffenstillstand, Frieden und eine gerechte Lösung für alle Menschen in Israel und Palästina</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/waffenstillstand-frieden-und-eine-gerechte-loesung-fuer-alle-menschen-in-israel-und-palaestina</link><description>Resolution der SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat bereits am 1. Dezember 2023 eine Resolution <a href="/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufruf-zum-frieden-in-gaza">«Für Frieden und Sicherheit in Israel und Palästina - Waffenstillstand im Gazastreifen»</a> verabschiedet und nimmt nun mit grösster Sorge zu Kenntnis, dass sich die rechtlichen und<br>humanitären Entwicklungen dramatisch verschlechtert haben.</p><p>Der SGB ist schockiert über die Spirale der Gewalt im Nahen Osten. Mehr als tausend unschuldiger Zivilist:innen sind in Israel am 7. Oktober 2023 dem Terror der Hamas zum Opfer gefallen, wurden gefoltert, vergewaltigt, und entführt. Seither hat die israelische Armee in einem inakzeptablen, völlig unverhältnismässigen Feldzug mindestens 35’000 Zivilist:innen, davon viele Kinder, in Gaza getötet oder in den Tod getrieben. Die israelische Belagerung des Gazastreifens hat den Zugang zu Grundgütern wie Wasser, Nahrungsmitteln und Treibstoff blockiert und über zwei Millionen Einwohner:innen gezwungen, ums Überleben zu kämpfen. Die humanitäre Katastrophe, die durch die 16-jährige illegale Blockade des durch Israel besetzten Gazastreifens verursacht wurde, wird sich nur verschlimmern, wenn die Kämpfe nicht sofort eingestellt werden.</p><p>Krieg ist immer die falsche Reaktion und verursacht nur Leid, aber in diesem Fall wird er noch abscheulicher, da die Konfliktparteien weiterhin schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und Kriegsverbrechen begehen, wie UN- und NGO-Berichte belegen. Auch in der Westbank, im israelisch-libanesischen Grenzgebiet und bei Raketenangriffen in Israel führt die Gewalteskalation zu immer mehr Leid und Opfern. Die anhaltende Gewalt bei Israels illegalen Besetzungen im Westjordanland birgt das Risiko einer weiteren schlimmen Eskalation.</p><p>Wir halten fest: Alle diese Gewaltakte werden regelmässig unter Bezugnahme auf frühere Gewalttaten der Gegenseite gerechtfertigt. Das ändert aber nichts daran, dass es für Terror, Kriegsverbrechen, und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf beiden Seiten schlicht keine Rechtfertigung gibt, und dass Gewalt immer nur wieder neue Gewalt erzeugt.&nbsp;</p><p>Wir fordern darum:</p><ul><li>Einen sofortigen, bedingungslosen und dauerhaften Waffenstillstand aller Konfliktparteien. Die israelische Armee muss ihren Angriff sofort einstellen, sich aus Gaza zurückziehen, dieBlockade auflösen und den Weg für dringend benötigte humanitäre Hilfe in Gaza frei machen. Die Terror-Gruppe Hamas muss den Raketenbeschuss Israels stoppen.</li><li>Die sofortige Freilassung der von der Hamas in Israel entführten Geiseln.</li><li>Die sofortige Freilassung aller aussergerichtlich verhafteten Palästinenser:innen.</li></ul><p>Wir sind solidarisch mit den Leidtragenden, der unschuldigen Zivilbevölkerung in Palästina und Israel. Das Leid muss ein Ende haben. Und ganz besonders sprechen wir jenen Menschen in Palästina und Israel unsere grosse Anerkennung und uneingeschränkte Solidarität aus, welche trotz aller Not, Schrecken und Leid den Kriegstreibern auf allen Seiten entgegentreten und weiterhin für eine friedliche Koexistenz der Menschen im Nahen Osten unabhängig von Religion, Nationalität und Herkunft eintreten: Aktivist:innen von linken Parteien und Gewerkschaften, NGOs<br>sowie Pazifist:innen, Demokraten und Antirassist:innen.</p><p>Damit diese Kräfte des Friedens eine Chance haben, braucht es die entschlossene Unterstützung einer dauerhaften Friedenslösung durch die internationale Gemeinschaft. Nötig ist namentlich:</p><ul><li>Die entschlossene Unterstützung der humanitären Hilfe vor Ort, namentlich durch die UNRWA.</li><li>Dass jede Waffenlieferung und die Lieferung von Dual-Use Güter an Israel, die in Gaza und der Westbank zum Gebrauch für Kriegswesen und Menschenrechtsverletzungen kommen können, unterlassen wird. Auch jeglicher Know-How- und Wissens-Transfer, insbesondere von Schweizer Institutionen und Anstalten, die Menschenrechtsverletzungen in Gaza und der Westbank führen könnten, müssen unterlassen werden.</li><li>Die Unterstützung der Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs und des IGH zu Verbrechen der Konfliktparteien.</li><li>Die dauerhafte Entwaffnung und die Auflösung der Hamas.</li><li>Geeignete Sanktionen gegen die israelische Regierung, bis sie die illegale Besiedlung in den besetzten Gebieten beendet. Sanktionen gegen Länder, die die barbarischen Angriffe der Terror-Gruppe Hamas am 7. Oktober unterstützt und finanziert haben.</li><li>Die Anerkennung Palästinas als souveräner Staat im Sinne des Völkerrechts.</li><li>Die Durchsetzung und Garantie einer Zweistaaten-Lösung, im Rahmen einer Umsetzung unter internationaler Aufsicht, welche ein friedliches Zusammenleben, Demokratie und Menschenrechte für die Bewohner:innen Israels und Palästinas sicherstellt.</li></ul><p>Der SGB fordert den Bundesrat auf, Palästina als souveränen Staat anzuerkennen sowie sich in allen Instanzen (inkl. UN-Sicherheitsrat und IGH) für diese Forderungen einzusetzen und einen substanziellen Beitrag dazu zu leisten. Zudem rufen wir die Schweizer Behörden auf, das Recht auf freie Meinungsäusserung, namentlich in den Universitäten und anderen Bildungsinstitutionen, zu respektieren und die Repressionen gegen friedliche Demonstrant:innen zu unterlassen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/5/csm_Frieden-Fahne-Flagge_jmimages-ist_9ce5c09f11.webp" length="87158" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10230</guid><pubDate>Fri, 31 May 2024 14:00:00 +0200</pubDate><title>Löhne müssen steigen</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/loehne-muessen-steigen</link><description>Delegiertenversammlung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An seiner heutigen Delegiertenversammlung (DV) haben die Delegierten der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB über den wachsenden Lohnrückstand debattiert. Ein grosses Problem sehen die Delegierten bei den zu tiefen Löhnen bei Gelernten. Deshalb wurde eine Resolution für eine Aufwertung der Löhne nach der Lehre und substanzielle Lohnerhöhungen für alle verabschiedet. Wer eine Lehre hat soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Die Delegierten haben sich ausserdem in weitern Resolutionen für Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden ausgesprochen und sich mit den Arbeiterinnen und Arbeiter von Vetropack in St-Prex (VD) solidarisiert. Sie haben in zwei Resolutionen zu den Konflikten in der Ukraine und in Palästina Stellung genommen.</p><h3><strong>Nötige Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik</strong></h3><p>Die Reallöhne sind heute nicht wesentlich höher als im Jahr 2016. Es droht ein «verlorenes Jahrzehnt». Hauptgrund ist, dass zahlreiche Arbeitgeber nicht bereit waren, ihren Angestellten den Teuerungsausgleich zu gewähren – obwohl die Produktivität ständig steigt.&nbsp;<br>Es braucht eine Wende in der Schweizer Lohn- und Einkommenspolitik. Die Reallöhne der Normal- und Geringverdienenden müssen markant stiegen. Wer eine Lehre gemacht hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Generell müssen die Löhne mindestens 4’500 Franken betragen. Diese Lohnerhöhungen sind betriebswirtschaftlich möglich. Die Ertragslage und die Margensituation der Firmen sind gut.&nbsp;<br>In der Abgabenpolitik müssen die «Kopfsteuern» bei den Krankenkassenprämien gesenkt werden – über tiefere Prämienverbilligungen. Wie das die Prämien-Entlastungs-Initiative vorsieht. Niemand soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben müssen.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden verbessern statt Budgets kürzen</strong></h3><p>Die wenigsten Künstler in der Schweiz erreichen den Medianlohn. Im Gegenteil: die Hälfte aller professionellen freischaffenden KünstlerInnen erwirtschaftet mit ihren Tätigkeiten ein Jahreseinkommen von 25’000 Franken. Hinzu kommen die höchst flexiblen Arbeitszeiten, Einkommenslöchern und oftmals erschwerte Arbeitsbedingungen.</p><p>Der SGB setzt sich deshalb zusammen mit seinen Kulturverbänden dafür ein, dass anständige Löhne mit der nationalen Kulturpolitik gefördert und die soziale Absicherung Kulturschaffender verbessert wird. Die Einhaltung ihrer GAV-Löhne, Gagen- und Honorarempfehlungen muss deshalb auch im Rahmen der staatlichen Kulturförderung garantiert sein.</p><p>Umso problematischer sind deshalb die vom Bundesrat geplanten Kürzungen in der staatlichen Kulturförderung. Der SGB fordert das Parlament deshalb dazu auf, auf die geplanten Kürzungen zu verzichten.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Unterstützung der Arbeiterinnen und Arbeiter von Vetropack in St-Prex (VD)</strong></h3><p>Der SGB unterstützt die Arbeiterinnen und Arbeiter am historischen Standort der Glasfabrik von Vetropack in Saint-Prex in ihrem legitimen und beispielhaften Kampf zur Rettung ihrer Arbeitsplätze und im weiteren Sinne zur Verteidigung der industriellen Arbeiten in ihrer Region. Ihre Mobilisierung sowie die Energie, die sie in den letzten Wochen aufgebracht haben, um die wirtschaftliche Lebensfähigkeit ihrer Produktionsstätte zu demonstrieren, verdienen höchsten Respekt.</p><p>Die Arbeiterinnen und Arbeiter am Standort St-Prex leisten harte Arbeit, viele von ihnen seit vielen Jahren. Sie haben echte Verhandlungen über einen würdigen Sozialplan verdient.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Für einen sofortigen Waffenstillstand in Palästina&nbsp;</strong></h3><p>Der SGB ist schockiert über die Spirale der Gewalt im Nahen Osten. Mehr als tausend unschuldiger ZivilistInnen sind in Israel am 7. Oktober 2023 dem Terror der Hamas zum Opfer gefallen, wurden gefoltert, vergewaltigt, und entführt. Seither hat die israelische Armee in einem inakzeptablen, völlig unverhältnismässigen Feldzug mindestens 35’000 ZivilistInnen, davon viele Kinder, in Gaza getötet oder in den Tod getrieben. Die israelische Belagerung des Gazastreifens hat den Zugang zu Grundgütern wie Wasser, Nahrungsmitteln und Treibstoff blockiert und über zwei Millionen EinwohnerInnen gezwungen, ums Überleben zu kämpfen. Die humanitäre Katastrophe, die durch die 16-jährige illegale Blockade des durch Israel besetzten Gazastreifens verursacht wurde, wird sich nur verschlimmern, wenn die Kämpfe nicht sofort eingestellt werden.</p><p>Deshalb fordert der SGB einen sofortigen, bedingungslosen und dauerhaften Waffenstillstand aller Konfliktparteien. Die israelische Armee muss ihren Angriff sofort einstellen, sich aus Gaza zurückziehen, die Blockade auflösen und den Weg für dringend benötigte humanitäre Hilfe in Gaza frei machen. Die Terror-Gruppe Hamas muss den Raketenbeschuss Israels stoppen. Der SGB fordert ebenfalls die sofortige Freilassung der von der Hamas in Israel entführten Geiseln und aller aussergerichtlich verhafteten PalästinenserInnen. Die Schweiz soll internationalen Bemühungen, jede Waffenlieferung an Israel an die Einhaltung des Völkerrechts zu knüpfen und die Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs und des IGH zu Verbrechen der Konfliktparteien unterstützen. Der SGB fordert zudem die dauerhafte Entwaffnung und die Auflösung der Hamas sowie geeignete Sanktionen gegen die israelische Regierung, bis sie die illegale Besiedlung in den besetzten Gebieten beendet, und Sanktionen gegen die Länder, die die barbarischen Angriffe der Terror-Gruppe Hamas am 7. Oktober unterstützt und finanziert haben. Schliesslich sind die Anerkennung Palästinas als souveräner Staat im Sinne des Völkerrechts und die Durchsetzung und Garantie einer Zweistaaten-Lösung, Bedingungen für ein friedliches Zusammenleben der BewohnerInnen Israels und Palästinas sicherstellt.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Für einen gerechten Frieden in der Ukraine</strong></h3><p>Der russische Aggressionskrieg gegen die Ukraine geht unaufhaltsam und mit extremer Brutalität weiter, auch nach mehr als 2 Jahren. Das Leid für die Menschen und für die Gesellschaft ist unermesslich. Der SGB setzt sich für einen gerechten Frieden für die Ukraine ein, für die vollständige Souveränität der Ukraine in ihren völkerrechtlich anerkannten Grenzen von 2013 und die Anerkennung der ukrainischen Selbstbestimmung, Demokratie und ihren Weg nach Europa.</p><p>Der SGB fordert Bundesrat und Parlament dazu auf, die angekündigten 5 Mrd. Fr. zugunsten der Ukraine so schnell wie möglich freizugeben; sie dürfen aber auf keinen Fall zu Lasten der ordentlichen Entwicklungshilfe gehen.&nbsp;</p><p>In ihrer Ukraine-Strategie muss die Schweiz den Stellenwert der sozialen, tripartiten und sozialpartnerschaftlichen Dimension hervorheben. Ein Teil der Schweizer Mittel soll zur Stärkung des «Sozialen Dialogs» bzw. des Tripartismus mit den Gewerkschaften, der Berufs- und Weiterbildung, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit (u.a. Umgang mit Asbest) usw. eingesetzt werden. Im Einklang mit den ukrainischen Gewerkschaften fordert der SGB wir die ukrainischen Behörden auf, eine Reform des «Code of Labour» zu verabschieden, die die ILO-Grundnormen und die EU-Sozialstandards respektiert und den Gewerkschaften eine starke Stellung gibt. Ohne diese kann der Wiederaufbau keine erfolgreiche Zukunft haben.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_DV_Benoit_c49873de4e.webp" length="384884" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10232</guid><pubDate>Fri, 31 May 2024 13:00:00 +0200</pubDate><title>Gelernte haben mehr verdient: Mindestens 5000 Franken Lohn mit Lehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/gelernte-haben-mehr-verdient-mindestens-5000-franken-lohn-mit-lehre</link><description>Lehre aufwerten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jede und jeder dritte Beschäftigte arbeitet trotz einem Lehrabschluss für einen Lohn unter 5000 Franken – auf Vollzeit gerechnet. An der heutigen 307. Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) haben die Delegierten deshalb beschlossen, dass alle Arbeitnehmenden mit Lehre mindestens 5000 Franken verdienen müssen, damit die Lehre attraktiv bleibt. Generell müssen die Löhne mindestens 4500 Franken betragen. Der Lohn muss für alle zum Leben reichen.</p><p>Die duale Berufsbildung wird oft als Königsweg bezeichnet. Sie bringt fähige Arbeitskräfte hervor. Doch das Versprechen, nach einer Lehre ein gutes und sicheres Einkommen zu erzielen, wird in vielen Fällen nicht mehr eingehalten. Jede und jeder dritte Beschäftigte mit Lehre arbeitet für einen Lohn unter 5000 Franken – auf Vollzeit gerechnet. Besonders tief sind die Löhne in Berufen mit vielen Frauen. Für viele Gelernte steigen die Löhne nämlich selbst mit jahrelanger Erfahrung kaum. Kurz vor der Pensionierung hat ein Viertel aller Gelernten weniger als 5000 Franken. Mit 5000 Franken kann man in der Schweiz bloss mit grossen Einschränkungen leben. Nach Krankenkassen, Mieten und Deckung des Grundbedarfs bleibt nur wenig übrig. Für eine Familie ist ein angemessenes Leben mit den kleinen Freiheiten und ohne finanzielle Sorgen schlicht nicht möglich.</p><p>Die tiefen Löhne schaden auch der Berufsbildung selbst. Viele Jugendliche sind nicht mehr bereit, ein Leben lang schlecht zu verdienen. Sie treten entweder erst gar keine Lehre an oder verlassen ihren Beruf, sobald sie ihre Lehre abgeschlossen haben. Es ist deshalb kein Wunder, fehlen vielerorts die benötigten Fachkräfte. Statt nur darüber zu klagen, müssten die Arbeitgeber aber endlich handeln – und anständige Löhne zahlen.</p><p>Der SGB fordert: wer eine Lehre gemacht hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Generell müssen die Löhne mindestens 4’500 Franken betragen. Damit die Lohnentwicklung ausgeglichener ist und sich die Lohnschere schliesst, braucht es generelle Lohnerhöhungen und eine Abkehr von den ungerechten Bonus-Lohnsystemen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl_85714e9ee5.webp" length="201844" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10226</guid><pubDate>Wed, 29 May 2024 16:46:56 +0200</pubDate><title>Die ungebremste Senkung der Umwandlungssätze geht weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ungebremste-senkung-der-umwandlungssaetze-geht-weiter</link><description>Swisscanto-Pensionskassenstudie 2024 zu den wichtigsten Entwicklungen in der 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute veröffentlichte PK-Studie bestätigt: die Pensionskassen schwimmen im Geld, die Reserven wachsen, doch die Leistungen sinken weiter. Bei den Versicherten kommt immer weniger an, sie erhalten immer weniger für ihr Geld. Die Negativzinsen sind Schnee von gestern, die Anlagegewinne sind gut. Trotzdem sinken die Umwandlungssätze ungebremst weiter. Die Versicherten wollen sich nach einem langen Arbeitsleben auf sichere und gute Renten verlassen können, doch das ist immer weniger möglich. Diese problematische Entwicklung wird mit der BVG-Reform noch zusätzlich befeuert. Sie würde einen weiteren Abbau der Renten und zusätzliche Kosten mit sich bringen. Eine weitere Senkung der Umwandlungssätze ist unter den aktuellen Umständen falsch und nicht akzeptabel.</p><p>Die Ergebnisse der Swisscanto-Studie könnten nicht klarer sein: Den Pensionskassen geht es hervorragend, ihre Renditen sind überdurchschnittlich hoch, die Reserven prall gefüllt. Es ging ihnen kaum je besser. Das Gegenteil gilt für die Versicherten: Für das angesparte Kapital erhalten die Arbeitnehmenden immer weniger Rente. Trotz Zinswende wollen die Pensionskassen die Umwandlungssätze weiter senken. Seit 2016 sind die Umwandlungssätze laut PK-Studie im Schnitt von 6.25 auf heute 5.31 Prozent gesunken. Für die nächsten Jahre planen die Pensionskassen weitere Senkungsschritte.</p><p>Leistungsverbesserungen für die Versicherten wären jetzt nicht nur dringend nötig – aufgrund der finanziellen Lage der Pensionskassen wären sie auch finanzierbar. Doch die Pensionskassen weigern sich. Sie lagern immer mehr Risiken an die Versicherten aus und die Arbeitgeber stehlen sich aus der Verantwortung. Das muss sich jetzt ändern! Zu stark gesenkte Umwandlungssätze können erhöht werden, und ein Teuerungsausgleich der Renten ist überfällig. Doch die Pensionskassenbranche wehrt sich dagegen. Aufgrund der anhaltenden Teuerung verlieren die laufenden Renten weiterhin an Wert. Nur knapp 14 Prozent der Pensionskassen wollen 2024 die Inflation ausgleichen.</p><p>Und die BVG-Reform des Parlaments befeuert diese Probleme der Versicherten noch. Für den SGB deshalb ist klar: Sie muss abgelehnt werden. Statt für Ausgleich und steigende Leistungsgarantien zu sorgen, drohen den Versicherten mit dem BVG-Bschiss des Parlaments zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich und noch tiefere Leistungsgarantien. Die Reform führt zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Der SGB wird sich deshalb vehement gegen diesen BVG-Bschiss einsetzen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.webp" length="133254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10224</guid><pubDate>Wed, 29 May 2024 09:51:20 +0200</pubDate><title>Verordnungen zum Stromgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnungen-zum-stromgesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt in <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240508_RW_VL_StromgesetzV.pdf">seiner Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) zu ausgewählten Punkten des Verordnungspakets Stellung, vor allem zur Energieverordnung (EnV) und zur Stromversorgungsverordnung.&nbsp;</p><p>Der SGB macht deutlich, dass es nicht akzeptabel ist, dass nach dem expliziten Verwerfen der Vollmarktöffnung im Strombereich durch das Parlament auf Gesetzesebene dieser Entscheid nun auf dem Verordnungswege durch die Hintertür umgangen werden soll. Weitere Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10216</guid><pubDate>Thu, 23 May 2024 10:31:26 +0200</pubDate><title>Stress, Belästigungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen zu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-belaestigungen-und-erkrankungen-nehmen-am-arbeitsplatz-nehmen-zu</link><description>Alarmierende Resultate für Arbeitnehmende bei der schweizerischen Befragung «Arbeit und Gesundheit 2012-2022»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012-2022 zeigen eine besorgniserregende Zunahme von Stress und emotionaler Erschöpfung am Arbeitsplatz, besonders bei Frauen und in bestimmten Branchen. Der SGB fordert umfassende Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Prävention und Anerkennung psychosozial bedingter Berufskrankheiten sowie zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und zur Unterstützung von Beschäftigten in Berufen mit hohem Frauenanteil. Und das Parlament muss endlich das Vorhaben zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes begraben.</p><h3 class="heading--h4">Stress am Arbeitsplatz nimmt zu – besonders in der Gastronomie und im Sozialbereich</h3><p>Der Anteil der Personen, die sich bei der Arbeit gestresst fühlen, ist von 18% im Jahr 2012 auf 23% im Jahr 2022 gestiegen. Über die Hälfte der Betroffenen fühlt sich zudem emotional erschöpft, was das Burnout-Risiko erhöht. 2022 gaben 25% der erwerbstätigen Frauen und 21% der Männer an, dass sie meistens oder immer Stress erleben. Besonders betroffen ist die Gastrobranche sowie das Gesundheits- und Sozialwesen, wo 29% der Beschäftigten Stress erleben. Vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz bei einem 100% Arbeitspensum im Vergleich zum Ausland sehr viel gearbeitet wird, begegnen viele Arbeitnehmenden diesem erhöhten Stress und Druck mit einer (indirekt unfreiwilligen) Reduktion ihres Pensums, um nicht durch die Arbeit krank zu werden. Dies ist häufig in sozialen Branchen wie Gesundheitswesen oder Lehrberufen zu beobachten – was dann mit entsprechenden finanziellen Einbussen für die Arbeitnehmenden einhergeht. Dies ist inakzeptabel.</p><p>Es braucht dringend Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen: kürzere Arbeitswochen, weniger dichte Arbeitspläne, Einhaltung der Ruhe-Vorschriften und keine kurzfristigen Planänderungen.</p><h3 class="heading--h4">Burnout- und Gewalt-Risiko bei Frauen erhöht</h3><p>Der Anteil der Frauen, die sich bei der Arbeit emotional erschöpft fühlen, stieg von 20% im Jahr 2012 auf 25% im Jahr 2022. Die emotionale Erschöpfung, die zu Burnout führt, resultiert häufig aus der Nicht-Einhaltung des Arbeitsgesetzes. Viele Arbeitgeber lassen die gesetzlichen Pausen nicht einhalten, respektieren die Nacht- und Sonntagsruhe nicht und belästigen ihre Arbeitnehmenden noch zu später Stunde oder am Wochenende mit Mails und WhatsApp-Nachrichten. Dies im Rahmen von Homeoffice aber auch in Gewerbe-Branchen, wo z.B. per Whatsapp häufig in letzter Minute Einsatzpläne geändert werden. So können die Arbeitnehmenden nie wirklich abschalten.</p><p>2022 gaben 21% der Frauen und 16% der Männer an, bei der Arbeit Diskriminierung oder Gewalt erlebt zu haben. 8,4% der Frauen berichteten von Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts – im Vergleich zu 1,5% der Männer.</p><p>Der SGB fordert wirksame Präventionsmassnahmen und Nulltoleranz gegenüber sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber tun viel zu wenig, um sexueller Belästigung zu begegnen. Der SGB fordert weiter die Anerkennung von Berufskrankheiten, die aus psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz resultieren, wie Stress, Belästigung und sexuelle Gewalt. Dazu ist eine regelmässige Anpassung der Liste der Berufskrankheiten nötig.</p><h3 class="heading--h4">Keine weitere Verschlechterung der Gesetzgebung – im Gegenteil</h3><p>Angesichts der obigen Zahlen ist es besonders schockierend, dass im Schweizer Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen in der Pipeline sind, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter verschlechtern würden. So will ein Vorstoss des FDP-Nationalrats Marcel Dobler den Schutz für viele Arbeitnehmende im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes aufheben. Ein weiterer Vorstoss des Aargauer FDP-Ständerats und Parteipräsidenten Thierry Burkart nimmt das Homeoffice als Vorwand, um Nacht- und Sonntagsarbeit im Büro einzuführen. Und weitere Vorstösse wollen die Sonntagsarbeit besonders für die bereits stark gestressten und häufig belästigten Verkäuferinnen und Verkäufer im Handel erweitern. Der SGB wird gegen diese Vorhaben kämpfen.&nbsp;</p><p>Im Gegenteil braucht es statt Verschlechterungen einen besseren Schutz vor psychosozialen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz sowie einen besseren Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen und die Einführung einer obligatorischen, universellen Krankentaggeldversicherung für alle.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/9/csm_Ueberstunden-erschoepft-Frau-abends-am-PC_Martinan-istock_d2830c2b60.webp" length="76768" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10214</guid><pubDate>Wed, 22 May 2024 15:50:57 +0200</pubDate><title>Schnelle, soziale Umsetzung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schnelle-soziale-umsetzung-der-13-ahv-rente</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Umsetzung der 13. AHV-Rente voranzutreiben. Der SGB spricht sich für eine mittelfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente über Lohnprozente aus. Inakzeptabel ist der Verzicht auf den Bundesbeitrag. Wer bestellt, muss auch zahlen.&nbsp;</p><p>Mit dem Ja zur 13. AHV-Rente am 3. März ist klar, dass die Pensionierten eine zusätzliche Monatsrente erhalten. Für den SGB ist positiv, dass der Bundesrat die Umsetzung schnell an die Hand nimmt.&nbsp;</p><p>Die AHV macht Milliardenüberschüsse und der Fonds ist gut gefüllt. Mittelfristig braucht es jedoch eine Zusatzfinanzierung. Der SGB spricht sich dabei für höhere Lohnbeiträge aus. Das ist sozial, weil hohe Einkommen mehr bezahlen müssen. Und es ist effizient, da die Lohnbeiträge im AHV-Gesetz erhöht werden können und es keine zusätzliche Volksabstimmung braucht. Höhere Lohnbeiträge dürften für die Bevölkerung kaum spürbar sein. Denn die Sozialabgaben sind in letzter Zeit spürbar gesunken. Und sie werden voraussichtlich noch weiter sinken. Die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV führt so einzig zu einer Umkehr dieser Senkungen.</p><p>Der SGB ist sehr befremdet darüber, dass der Bundesrat den Bundesbeitrag an die 13. AHV-Rente nicht bezahlen will. Dieser wurde u. a. einführt, um Leistungen der AHV zu finanzieren, die nicht durch Lohnbeiträge erworben werden (Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Leistungen an Hinterbliebene u. a.). Der Streichungsvorschlag trägt die Handschrift von Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Sie verstösst damit bereits zum zweiten Mal gegen die Bürgertugend: «Wer bestellt, muss auch zahlen». Bereits in der Arbeitslosenversicherung will die Finanzministerin öffentliche Leistungen nicht finanzieren. Der SGB schlägt zudem vor, dass die Kantone einen Beitrag zur Finanzierung der 13. AHV-Rente leisten sollen, da sie durch diese zusätzliche Einnahmen haben. Das könnte den Bund entlasten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.webp" length="99612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10212</guid><pubDate>Wed, 22 May 2024 15:34:53 +0200</pubDate><title>Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/weiterentwicklung-der-leistungsabhaengigen-schwerverkehrsabgabe-lsva</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den generellen Ansatz der Novelle, vor allem auch die Integration elektrisch angetriebener Fahrzeuge. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240508_RW_VL_LSVA.pdf">Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) äussert sich der SGB differenziert und macht auch kritische Anmerkungen. So bemängelt der Gewerkschaftsbund den Vorschlag, Strassengüterverkehr durch Zuschüsse zu subventionieren, weil dies die beabsichtigte Verlagerungswirkung von der Strasse auf die Schiene konterkariert. Die Erläuterungen dazu im Detail und weitere Hinweise finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10210</guid><pubDate>Wed, 22 May 2024 15:20:47 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Zustellung an Wochenenden und Feiertagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesgesetz-ueber-die-zustellung-an-wochenenden-und-feiertagen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB kann der vorgeschlagenen zweistufigen Lösung zustimmen und erläutert die Details dazu in seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10208</guid><pubDate>Wed, 15 May 2024 11:08:31 +0200</pubDate><title>Nein zu mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>BVG-Bschiss kommt am 22. September an die Urne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Juni 2023 hat ein breites Bündnis das Referendum gegen die BVG-Reform eingereicht. Neben Gewerkschaften, SP und Grünen hat mit dem «K-Tipp» auch die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse Unterschriften gegen diese Rentensenkung gesammelt. Denn für die Versicherten bedeutet diese Vorlage: mehr bezahlen für tiefere Renten. Ein Nein ist deshalb wichtig. Die Renten aus den Pensionskassen sinken bereits seit Jahren und sind für viele Arbeitnehmende zu tief. Mit dem BVG-Bschiss des Parlaments drohen den Versicherten zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Und dafür sollen sie jedes Jahr 2.1 Milliarden Franken mehr in die Pensionskassen einbezahlen. Diese Rechnung geht nur für die Finanzindustrie auf: sie zweigt weiterhin Milliarden ab – für die Versicherten bleibt immer weniger übrig.&nbsp;</p><p>Die Pensionskassenrenten sinken seit Jahren. Es gibt immer weniger Rente fürs Geld. Jetzt kommt es noch happiger. Mit der vom Parlament beschlossenen Senkung des Umwandlungssatzes sinken die Renten um bis zu 3’200 Franken jährlich. Besonders betroffen sind Arbeitnehmende über 50 Jahre und die Mittelschicht. Aber auch Jungen drohen Renteneinbussen. Gleichzeitig bleibt das Problem des fehlenden Teuerungsausgleichs ungelöst – das trifft insbesondere die RentnerInnen. Und damit nicht genug, steigen mit dem BVG-Bschiss die obligatorischen Lohnabzüge. Die Beschäftigten sollen jährlich 2.1 Milliarden Franken mehr in die Pensionskassen einbezahlen. Personen mit tiefen Löhnen sind besonders stark betroffen. Die Kosten pro ArbeitnehmerIn steigen um bis zu 2’400 Franken jährlich.&nbsp;</p><p>Mit der Reform werden insbesondere Frauen zur Kasse gebeten – ohne dass ihnen eine höhere Rente garantiert wird. Viele Berufstätige mit Betreuungsaufgaben werden im Alter nicht besser dastehen. Denn Lösungen für familienbedingte Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit fehlen. Und viele Mehrfachbeschäftigte wie beispielsweise Tagesmütter oder Putzfrauen werden weiterhin keinen Pensionskassenanschluss haben.</p><p>Die Reform ignoriert, dass die Pensionskassen auf Kosten der Versicherten immer mehr Reserven anhäufen. Das führt zu tieferen Renten im Alter. Nicht gelöst ist auch das Problem der steigenden Verwaltungskosten, wodurch weniger Geld bei den Versicherten ankommt. Die Reform führt im Gegenteil zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Die Pensionskassen-Lobby hat im Parlament den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats zerzaust. Vom Kompromiss der Sozialpartner ist kaum etwas übriggeblieben. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich deshalb in der Abstimmungskampagne vehement engagieren, um die Bevölkerung vom Nein zu diesem BVG-Bschiss zu überzeugen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/e/csm_Logo_Gross_BVG21_Nein_DE_be87869148.webp" length="40096" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10206</guid><pubDate>Mon, 13 May 2024 15:14:48 +0200</pubDate><title>Jahresabschlüsse 2023: Kantone mit prall gefüllten Kassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jahresabschluesse-2023-kantone-mit-prall-gefuellten-kassen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Während der Bund – in ökonomisch und finanzpolitisch widersinniger Art – auf allen Ebenen Sparpakete vorantreibt, zeigen die Rechnungsabschlüsse 2023 bei den allermeisten Kantonen einen grossen Handlungsspielraum. Dieser muss nun umso mehr im Sinne der Bevölkerung genutzt werden.</p><h4>Fehlbudgetierungen bei Einnahmen und Ausgaben</h4><p>Nach Vorliegen der Rechnungsabschlüsse 2023 aller Kantone zeigt sich ein kumulierter Überschuss der Erfolgsrechnungen von 2.2 Milliarden Franken, bei einem zuvor budgetierten Defizit von 1.6 Milliarden. Die Kantone begründen dieses «Verrechnen» um 3.8 Milliarden hauptsächlich mit unerwartet hohen Einnahmen vor allem aus Unternehmenssteuererträgen, aber auch aus den Einkommenssteuern sowie aus Erträgen aus Finanzanlagen und – in einigen wenigen Kantonen – aus Erlösen von Stromverkäufen. Ausgabenseitig gaben viele Kantone an, dass die Aufwände für die Schutzsuchenden aus der Ukraine tiefer als budgetiert ausfielen (dies einerseits, weil die Anzahl Schutzbedürftiger geringer war als prognostiziert und andererseits, weil der Bund einen grösseren Anteil der Kosten übernommen hat als budgetiert). Ebenfalls oft genannt werden tiefere Personalausgaben, was ungeachtet des allgemeinen Personalbedarfs deswegen unverständlich ist, weil für das vergangene Jahr schon die budgetierten Lohnanpassungen in fast allen Kantonen weit hinter der Teuerung zurückgeblieben sind.</p><h4>SNB-Gewinne: Überoptimistisch veranschlagt</h4><p>Negativ bemerkbar gemacht haben sich in vielen Rechnungen die im letzten Jahr komplett ausgebliebenen Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank. Kumuliert betrachtet haben die Kantone für das Jahr 2023 SNB-Gelder von 1.6 Milliarden budgetiert (im Durchschnitt entsprach dies etwas mehr als einer budgetierten zweifachen Ausschüttung). Und dies, obwohl gut argumentiert werden kann, dass zum Zeitpunkt der Budgetierung ein nötiger Verzicht auf Gewinnausschüttungen bereits weitgehend absehbar gewesen wäre. Rechnet man den SNB-Posten zur ausgewiesenen Differenz zwischen den Budget- und Rechnungsabschlüssen hinzu, klaffen diese insgesamt um 5.4 Milliarden Franken auseinander – eine horrende Summe.&nbsp;</p><h4>Unternehmenssteuern: Gravierende Disparitäten</h4><p>Es gibt einige Kantone, deren positive Rechnungsabschlüsse besonders ins Auge stechen. So schneiden die Erfolgsrechnungen von Zürich und Aargau um 351 Millionen respektive 416 Millionen Franken besser ab als budgetiert (im Falle von Zürich gilt dies trotz einer budgetierten SNB-Gewinnausschüttung von 239 Millionen). Noch ausgeprägter ist die Differenz allerdings für die Kantone Basel-Stadt (421 Millionen Franken), Zug (213 Millionen) und vor allem Genf mit einer Rechnung, die um sage und schreibe 1.9 Milliarden Franken besser abschliesst als budgetiert. Nun handelt es sich bei diesem Trio ausgerechnet – honi soit qui mal y pense – um jene drei Kantone, die von der Schweizer Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung der Unternehmensgewinne am meisten profitieren werden. Denn gemäss beschlossener Bundesvorlage werden drei Viertel der Mehreinnahmen der sogenannten Ergänzungssteuer bei den Kantonen verbleiben. Auf Genf, Zug und Basel-Stadt wird dabei der Löwenanteil entfallen. Dies, obwohl die Unternehmenssteuereinnahmen dort bereits ausserordentlich hoch und eben im letzten Jahr – noch vor Umsetzung der OECD-Vorlage – weiter ausserordentlich stark gestiegen. Klar ist damit bereits heute, dass die Kantone – insbesondere die Finanzstarken – umso mehr in der Verantwortung stehen, die zu erwartenden zusätzlichen Milliarden explizit zum Wohle der Bevölkerung dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.</p><h4>Prämienverbilligungen</h4><p>Mitunter am gravierendsten ist die mangelnde Ausgabenbereitschaft der Kantone zweifelsohne den Verbilligungen der Krankenkassenprämien (siehe auch vorherige Analysen des SGB). Seit Jahren zieht sich ein Grossteil der Kantone aus dieser ihnen integral zugedachten Aufgabe zurück, wobei sie davon leider auch im letzten Jahr nicht zurückgeschreckt sind: Obwohl die mittleren Prämien im Jahr 2023 schweizweit um ganze 5.4 Prozent angestiegen sind (und zusätzlich die Bevölkerung gewachsen ist), haben gemäss den ersten Rechnungszahlen mindestens sieben Kantone ihre Mittel für Prämienverbilligungen nominal weiter gekürzt. Das ist ein absoluter Affront gegenüber der Normalbevölkerung, welche damit zusätzlich zum zu verkraftenden weiteren Prämiensprung noch mehr belastet wird. Anstatt sie zu kürzen, müssten die Kantone ihre Mittel für Prämienverbilligungen im Gegenteil massiv erhöhen. Und sie könnten dies absolut problemlos und sofort tun: Denn wie schon in den beiden Vorjahren, hätten die kumulierten Rechnungsüberschüsse der Kantone (2.2 Milliarden Franken) auch im Jahr 2023 gereicht, um die kantonalen Mittel für Prämienverbilligungen zu verdoppeln!<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.webp" length="227042" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10203</guid><pubDate>Tue, 07 May 2024 11:06:39 +0200</pubDate><title>Finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend – weitere Senkung des Umwandlungssatzes unnötig und falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzielle-lage-der-pensionskassen-hervorragend-weitere-senkung-des-umwandlungssatzes-unnoetig-und-falsch</link><description>Bericht der Oberaufsicht zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Oberaufsicht der 2. Säule bestätigt die hervorragende finanzielle Lage der Pensionskassen. Die Pensionskassen schwimmen in den Reserven, das Geld kommt immer weniger bei den Versicherten an. Die Quittung dafür bezahlen die Arbeitnehmenden: ihre Lohnbeiträge sind 14 Prozent höher, die durchschnittliche Rente liegt dennoch monatlich 300 Franken tiefer als vor 15 Jahren. Das ist auch der Aufsicht klar, wenn sie die Pensionskassen zu Ausgleich und Vertrauensbildung auffordert. Immer mehr bezahlen für weniger Rente, das muss gestoppt werden, Doch mit der BVG-Reform drohen den Versicherten zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Dabei ist klar: statt weiteren Verschlechterungen der Leistungsgarantien braucht es nun höhere Pensionskassenrenten und den Ausgleich der Teuerung.</p><p>Die Ergebnisse der Oberaufsicht sind deutlich: Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist sehr gut. Sie sind stabiler aufgestellt als je. In den letzten zwölf Jahren haben sie Reserven angehäuft und Massnahmen getroffen, mit denen nicht nur die heutigen und die zukünftigen Renten finanzierbar sind. Sie haben auch zusätzliche Reserven geäufnet, um unsichere Entwicklungen an den Finanzmärkten ausgleichen zu können.</p><p>Die OAK verschweigt hingegen, dass diese Entwicklung für die Versicherten fatal war. Ihre Beiträge haben sich in den letzten 15 Jahren um 14 Prozent erhöht – während die Rente im Schnitt monatlich 300 Franken tiefer ist als vor 15 Jahren. Selbst die OAK sorgt sich deshalb um das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule und ruft die Pensionskassen zu einem Ausgleich auf. Nachdem sie jahrelang behauptete, die Rentner:innen würden zu viel erhalten, fordert die OAK jetzt Gegenmassahmen zugunsten die Rentner:innen – denn sonst droht flächendeckend eine verlorene Generation der tiefen Zinsen.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund bestätigt dieser Befund deutlich: die BVG-Reform des Parlaments geht diametral in die falsche Richtung. Statt für Ausgleich und steigende Leistungsgarantien zu sorgen, drohen den Versicherten mit dem BVG-Bschiss des Parlaments zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Die Reform ignoriert, dass die Pensionskassen auf Kosten der Versicherten immer mehr unnötige Reserven anhäufen. Nicht gelöst ist auch das Problem der steigenden Verwaltungskosten, wodurch weniger Geld bei den Versicherten ankommt. Die Reform führt im Gegenteil zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Der SGB wird sich deshalb vehement gegen diesen BVG-Bschiss einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.webp" length="216214" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10196</guid><pubDate>Wed, 01 May 2024 11:54:37 +0200</pubDate><title>Zehntausende fordern: «Prämien runter, Löhne rauf!»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zehntausende-fordern-praemien-runter-loehne-rauf</link><description>Demonstrationen, Kundgebungen und Feiern in der ganzen Schweiz zum 1. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An 50 Orten in der ganzen Schweiz tragen Arbeitnehmende am heutigen Tag der Arbeit ihre Forderungen auf der Strasse. Während die Reallöhne der Normalverdienenden stagnieren, steigen die Gehälter der Manager. Die ungerechten Kopfprämien verstärken diese ungerechte Entwicklung. Es braucht eine Wende, damit Arbeitnehmende am Wohlstand wirklich teilhaben, den sie erwirtschaften: Das fordern heute unter dem Motto «Prämien runter, Löhne rauf» zehntausende Menschen.</p><p>Die grösste Kundgebung fand mit rund 11'000 Teilnehmenden in Zürich statt. SGB-Chefökonom Daniel Lampart hielt in seiner Rede bei der Schlusskundgebung fest: «Branchen, die nicht überlebensfähig sind, zahlen den Verantwortlichen die höchsten Löhne. In Branchen, die für uns überlebenswichtig sind, ist das leider anders. Hier werden teilweise Löhne bezahlt, die kaum zum Leben reichen – trotz Lehre. Das muss sich ändern: in diesem Land, im reichsten Land der Welt, müssen 5’000 Franken Lohn mit Lehre das Minimum sein.»</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard nahm heute Morgen an der Lancierung einer Petition von Pharmaassistentinnen in der Waadt Teil, die den Beginn von Verhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag fordern. In seinen Ansprachen in Biel, Solothurn und Aarau erinnert er an den Wert des kollektiven Engagements: «Gerade jetzt kämpfen Frauen und Männer mit ihrer Gewerkschaft um ihren Arbeitsplatz oder für bessere Arbeitsbedingungen: bei Stahl Gerlafingen, bei Vetropack in Saint-Prex, in den Waadtländer Apotheken, bei Micarna. Aber auch in den Hunderten von Lohnverhandlungen, die überall in der Schweiz stattfinden werden, um die in den letzten Jahren erlebten Reallohnsenkungen wieder auszugleichen. Eines ist sicher: jedes Mal wenn es gelingt, gemeinsam zu kämpfen, verbessert sich die Situation der arbeitenden Männer und Frauen.»</p><p>SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva spricht in ihrer Rede in Thun die BVG-Abstimmung an, die dieses Jahr bevorsteht. Die Gewerkschaften werden alles daransetzen, diesen Angriff auf die Renten abzuwehren: &nbsp;«Leute mit mittleren und tiefen Einkommen, Berufsleute aus den verschiedensten Branchen, zahlen mit dieser Reform drauf und erhalten am Ende schlechtere Renten. Wo bleibt das Versprechen der Rechten, sie wollten die Renten der Frauen und der Leute mit kleinen Einkommen verbessern? Es wurde hemmungslos gebrochen. Wir wollen nicht mehr zahlen – für immer weniger Rente! Wir sagen Nein zu diesem Bschiss!»</p><p>SGB-Vizepräsidentin Natascha Wey betonte in ihrer Rede in Olten: «Im Vergleich mit dem Jahr 2016 hat das bestbezahlte Prozent der Topverdiener:innen über 3’000 Franken pro Monat mehr. Bei den unteren und mittleren Einkommen gab es hingegen praktisch keine Bewegung. Sogar der Teuerungsausgleich, früher eine Selbstverständlichkeit in der Sozialpartnerschaft, wurde in den vergangenen beiden Jahren mit stärkerer Teuerung nicht flächendeckend gewährt. Die Arbeitgeber haben sich radikalisiert. Wir müssen dieser neuen Situation kämpferisch entgegentreten!»</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/6/csm_1mai2024_DE_1200x900_df019eef30.webp" length="17536" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10197</guid><pubDate>Tue, 30 Apr 2024 15:39:00 +0200</pubDate><title>Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen - Motion Ettlin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/allgemeinverbindlichkeit-von-gesamtarbeitsvertraegen-motion-ettlin</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240430_LC_VL_Motionen_Ettlin.pdf">Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) ausführlich Stellung zum Umsetzungsentwurf der Motion 20.4738, die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen gegenüber kantonalen Mindestlohnbestimmungen Vorrang einräumen will.&nbsp;</p><p>Der SGB teilt die vom Bundesrat geässerten Bedenken zur Umsetzung der Motion Ettlin. Eine verfasungskonforme Umsetzung ist unmöglich. Weitere Begründungen und Erläuterungen, warum der Angriff auf die gesetzlichen kantonalen Mindestlöhne und Sozialziele abgelehnt werden, finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10194</guid><pubDate>Tue, 30 Apr 2024 13:58:31 +0200</pubDate><title>Mehr Mitglieder bei den SGB-Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-mitglieder-bei-den-sgb-gewerkschaften</link><description>Erster Zuwachs seit 10 Jahren</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die mit Abstand grösste Schweizer gewerkschaftliche Dachorganisation SGB zählte Ende letzten Jahres 315’790 Mitglieder (+0.19%). Damit nahmen die Mitgliederzahlen der SGB-Verbände erstmals seit zehn Jahren wieder zu, nämlich um 600 Mitglieder. Der Anteil der organisierten Frauen stieg auf den neuen Rekordwert von 32.8 Prozent. Einem Verlust von 1'363 männlichen Mitgliedern (-0.64%) steht ein Zuwachs von 1'963 weiblichen entgegen (+1.93%).</p><p>Dieser Zuwachs ist auch dem Beitritt der beiden Verbände HelvetiCA (FlugverkehrsleiterInnen) und SPV (Waadtländer LehrerInnen) zu verdanken. Doch auch ohne diese Beitritte hätte sich der Mitgliederrückgang auf deutlich unter ein Prozent (-2'284 ≙ -0.72%) abgeschwächt, die geringste Verlustrate seit 2016. Besonders positiv war die Entwicklung bei der Kabinenpersonal-Gewerkschaft kapers mit einer satten Zunahme von fast 20 Prozent (+462 ≙ +19.41%). Bei den Verbänden mit einem Minus hat sich der Rückgang merklich verlangsamt.&nbsp;</p><p>Mitglieder der SGB-Verbände 2023/22</p><figure class="table" style="height:888px;width:962px;"><table><tbody><tr><td><strong>Verband</strong></td><td><strong>2023</strong></td><td><strong>2022</strong></td><td><strong>Frauen 2023</strong></td><td><strong>Anteil Frauen in %</strong></td></tr><tr><td>Unia</td><td>174’540</td><td>175’274</td><td style="height:13.5pt;width:72pt;">48’203</td><td style="height:13.5pt;width:80pt;">27.63</td></tr><tr><td>SEV</td><td>36’916</td><td>37’237</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">7’228</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">19.58</td></tr><tr><td>vpod</td><td>32’037</td><td>32’142</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">18’553</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">57.91</td></tr><tr><td>syndicom</td><td>29’034</td><td>29’181</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">9’255</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">31.88</td></tr><tr><td>SIT</td><td>9’165</td><td>9’258</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">4’925</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">53.74</td></tr><tr><td>PVB</td><td>7’378</td><td>7’669</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">2’172</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">29.44</td></tr><tr><td>SBPV</td><td>5’691</td><td>6’306</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">1’926</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">33.84</td></tr><tr><td>AvenirSocial</td><td>3’785</td><td>3’815</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">2’712</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">71.65</td></tr><tr><td>kapers</td><td>2’842</td><td>2’380</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">1’870</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">65.80</td></tr><tr><td>SSM</td><td>2’666</td><td>2’739</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">1’156</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">43.36</td></tr><tr><td>GaraNto</td><td>2’614</td><td>2’719</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">409</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">15.65</td></tr><tr><td>SMPV</td><td>2’476</td><td>2’516</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">1’545</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">62.40</td></tr><tr><td>SPV</td><td>2’232</td><td>— <sup>1</sup></td><td style="border-top-style:none;height:15.75pt;">1’875</td><td style="border-top-style:none;height:15.75pt;">84.01</td></tr><tr><td>SMV</td><td>1’687</td><td>1’719</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">710</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">42.09</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz</td><td>1’350</td><td>1’384</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">747</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">55.33</td></tr><tr><td>HelvetiCA</td><td>652</td><td>— <sup>1</sup></td><td style="border-top-style:none;height:14.25pt;">119</td><td style="border-top-style:none;height:14.25pt;">18.25</td></tr><tr><td>Nautilus</td><td>530</td><td>561</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">14</td><td style="height:13.5pt;">2.64</td></tr><tr><td>ESPA</td><td>262</td><td>267</td><td style="height:15.75pt;">11</td><td style="height:15.75pt;">4.20</td></tr><tr><td>New Wood</td><td>23</td><td>23</td><td style="height:16.5pt;">12</td><td style="height:16.5pt;">52.17</td></tr><tr><td><strong>Total</strong></td><td><strong>315’790</strong></td><td><strong>315’190</strong></td><td><strong>101’479</strong></td><td style="border-top-style:none;height:20.1pt;"><strong>32.76</strong></td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><sup>1</sup>Beitritt 2023</p><p>&nbsp;</p><p>Abkürzungen (siehe Tabelle):</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td>Unia:</td><td>Die Gewerkschaft</td></tr><tr><td>SEV:</td><td>Gewerkschaft des Verkehrspersonals</td></tr><tr><td>vpod:</td><td>Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste</td></tr><tr><td>syndicom:</td><td>Gewerkschaft Medien und Kommunikation</td></tr><tr><td>SIT:</td><td>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</td></tr><tr><td>PVB:</td><td>Personalverband des Bundes</td></tr><tr><td>SBPV:</td><td>Schweizerischer Bankpersonalverband</td></tr><tr><td>AvenirSocial:</td><td>Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz</td></tr><tr><td>SSM:</td><td>Schweizer Syndikat Medienschaffender</td></tr><tr><td>GaraNto:</td><td>Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</td></tr><tr><td>SMPV:</td><td>Schweizerischer Musikpädagogischer Verband</td></tr><tr><td>kapers:</td><td>Gewerkschaft des Kabinenpersonals</td></tr><tr><td>SPV:</td><td>Société pédagogique vaudoise</td></tr><tr><td>SMV:</td><td>Schweizerischer Musikerverband</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz:</td><td>Berufsverband Darstellende Künste</td></tr><tr><td>HelvetiCA:</td><td>Schweizerischer Verband der FlugverkehrsleiterInnen (HelvetiCA, Swiss Controllers Association)</td></tr><tr><td>Nautilus:</td><td>Gewerkschaft für Schifffahrtspersonal</td></tr><tr><td>ESPA:</td><td>easyJet Switzerland Pilots Association</td></tr><tr><td>New Wood:</td><td>Syndicat New Wood des Nations Unies</td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_demostart160923_sgb-tf_f50d3619d6.webp" length="703180" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10190</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2024 10:01:00 +0200</pubDate><title>Es braucht eine Wende in der Einkommenspolitik </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verteilungsbericht-2024-es-braucht-eine-wende-in-der-einkommenspolitik</link><description>SGB-Verteilungsbericht 2024: Nur Topverdienende erhielten mehr Lohn </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die unteren und mittleren Reallöhne stagnieren, die Last der Krankenkassen-Prämien wird untragbar. Die Einkommens- und Abgabenpolitik in der Schweiz geht klar in die falsche Richtung. Leidtragende sind die unteren und mittleren Einkommen. Profiteure sind die Topverdiener:innen und Gutsituierten. Die obersten Löhne sind stark gestiegen. Die Firmen schütten mehr Dividenden aus. Und die Kantone senken die Steuern für hohe Einkommen und Vermögen. Dies zeigt der Verteilungsbericht (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240429_Verteilung-Repartition/240429_Verteilungsbericht_2024.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><span class="iconpack fas fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span> Download</a>), den der SGB heute präsentiert. Es braucht eine Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik. Damit diejenigen, die Tag für Tag für ihr Geld hart arbeiten müssen, finanziell gut über die Runden kommen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Bei den unteren und mittleren Reallöhnen droht ein «verlorenes Jahrzehnt». Real sind sie heute nicht wesentlich höher als im Jahr 2016. Hauptgrund ist, dass zahlreiche Arbeitgeber ihren Kunden zwar höhere Preise verrechneten, aber nicht bereit waren, ihren Angestellten den Teuerungsausgleich zu gewähren. Die Kader und Topverdienernden haben heute hingegen 3’000 Franken pro Monat zusätzlich (oberstes Prozent der Löhne). Erstmals haben in der Schweiz über 4’000 Personen ein Jahresgehalt von einer Million Franken und mehr. «Von der Individualisierung der Lohnpolitik über Bonuszahlungen in den Firmen profitieren Kader und Topmanager überproportional. Damit auch die Arbeitnehmenden mit normalen Löhnen etwas vom Wohlstand haben, den sie erwirtschaften, braucht es im Gegenteil wieder mehr allgemeine Lohnerhöhungen», hält Daniel Lampart, Chefökonom SGB, fest.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Ungerechte Abgabenpolitik korrigieren</strong></h3><p>Auch die Steuer- und Abgabepolitik spielte den Gutsituierten und der Oberschicht in die Hände. Die Kantone haben wieder damit begonnen, die Einkommens- und Vermögenssteuern zu senken. Weitere Steuersenkungen sind geplant. Auf der anderen Seite wiegt die Krankenkassen-Prämienlast für die unteren und mittleren Einkommen immer schwerer – auch weil die Kantone die Prämienverbilligungen nur schwach erhöhen. Eine vierköpfige Familie zahlt heute mehr als 1000 Franken pro Monat für die Krankenkasse – auch wenn sie ein Hausarzt- oder HMO-Modell gewählt hat. «Statt die ungerechte Verteilung der Einkommen zu korrigieren, verstärkt die aktuelle Abgabenpolitik die Ungleichheiten, insbesondere weil die ungerechten Kopfprämien ungebremst steigen», sagt Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB.&nbsp;</p><p>Normal- und Geringverdienende haben heute nach Abzug der Steuern und der Wohnkosten deshalb weniger Geld zum Leben als im Jahr 2016. Die Topverdiener-Haushalte hingegen stehen finanziell besser da. Ihre Bruttoeinkommen stiegen. Und weil die Schweiz das Gesundheitswesen als einziges Land in Europa über eine Kopfsteuer finanziert, müssen sie sich weniger an der Entwicklung der Gesundheitskosten beteiligen als anderswo. Die Schweiz ist deshalb das Land in Europa, welches die Ungleichverteilungen am geringsten korrigiert.&nbsp;&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Substanzielle Lohnerhöhungen nötig - besonders bei unteren und mittleren Löhnen</strong></h3><p>Es braucht eine Wende in der Schweizer Lohn- und Einkommenspolitik. Die Reallöhne der Normal- und Geringverdienenden müssen markant stiegen. Wer eine Lehre gemacht hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Generell müssen die Löhne mindestens 4’500 Franken betragen. Diese Lohnerhöhungen sind betriebswirtschaftlich möglich. Die Ertragslage und die Margensituation der Firmen sind gut. «Damit der Lohnrückstand und die Lohnlücke geschlossen werden, braucht es in diesem Lohnherbst substanzielle Lohnerhöhungen insbesondere bei den unteren und mittleren Löhnen. Nach wie vor gross ist auch der Handlungsbedarf bei den sogenannten Frauenberufen mit zu tiefen Löhnen. Wir werden die Lohnfrage in diesem Lohnherbst mit Aktionen in den Betrieben und auf den Strassen zum Thema machen», erklärt Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB und Präsidentin Unia.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Mehr Kaufkraft</strong></h3><p>In der Abgabenpolitik müssen die «Kopfsteuern» bei den Krankenkassenprämien gesenkt werden – über höhere Prämienverbilligungen, wie das die Prämien-Entlastungs-Initiative vorsieht. Niemand soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben müssen. Die geplanten Senkungen der Einkommens- und Vermögenssteuern gehen hingegen in die falsche Richtung. Sie stellen diejenigen noch besser, die es nicht nötig haben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.webp" length="85816" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10510</guid><pubDate>Fri, 26 Apr 2024 09:23:00 +0200</pubDate><title>Dossier 162: Verteilungsbericht 2024</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/dossier-162-verteilungsbericht-2024</link><description>Die Verteilung der Löhne, Einkommen und Vermögen sowie die Belastung durch Steuern und Abgaben in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Einkommens- und Abgabenpolitik in der Schweiz geht klar in die falsche Richtung. Das zeigt <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/162_Verteilungsbericht_2024_DE_final.pdf">der neuste SGB-Verteilungsbericht</a>. Leidtragende sind die unteren und mittleren Einkommen. Ihre Reallöhne stagnieren, während die Krankenkassen-Prämienlast steigt. Profiteure sind die Gutsituierten. Die obersten Löhne sind stark gestiegen. Die Firmen schütten mehr Dividenden aus. Und die Kantone senken die Steuern für hohe Einkommen und Vermögen.</p><p>Bei den unteren und mittleren Reallöhnen droht ein «verlorenes Jahrzehnt». Real sind sie heute nicht wesentlich höher als im Jahr 2016. Hauptgrund ist, dass zahlreiche Arbeitgeber ihren Kunden zwar höhere Preise verrechneten, aber nicht bereit waren, ihren Angestellten den Teuerungsausgleich zu gewähren. Die Kader und TopverdienerInnen haben heute hingegen 3’000 Franken pro Monat mehr (oberstes Prozent der Löhne). Erstmals haben in der Schweiz über 4’000 Personen ein Jahresgehalt<br>von einer Million Franken und mehr.</p><p>Auch die Steuer- und Abgabepolitik spielte den Gutsituierten und der Oberschicht in die Hände. Die Kantone haben wieder damit begonnen, die Einkommens- und Vermögenssteuern zu senken. Weitere Steuersenkungen sind geplant. Auf der anderen Seite wiegt die Krankenkassen-Prämienlast für die unteren und mittleren Einkommen immer schwerer – auch weil die Kantone die Prämienverbilligungen nur ungenügend anpassen. Eine vierköpfige Familie zahlt heute mehr als 1000 Franken pro Monat für die Krankenkasse – auch wenn sie ein Hausarzt- oder HMO-Modell gewählt hat. Normal- und Geringverdienende haben heute nach Abzug der Steuern und der Wohnkosten deshalb<br>weniger Geld zum Leben als im Jahr 2016. Die Topverdiener-Haushalte hingegen stehen finanziell besser da. Ihre Bruttoeinkommen stiegen. Und weil die Schweiz das Gesundheitswesen als einziges Land in Europa über eine Kopfsteuer finanziert, müssen sie sich weniger an der Entwicklung der Gesundheitskosten beteiligen als anderswo. Die Schweiz ist deshalb das Land in Europa, welches die Ungleichverteilungen am geringsten korrigiert.</p><p>Es braucht eine Wende in der Schweizer Lohn- und Einkommenspolitik. Die Reallöhne der Normal- und Geringverdienenden müssen markant stiegen. Wer eine Lehre gemacht hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Generell müssen die Löhne mindestens 4’500 Franken betragen. Diese Lohnerhöhungen sind betriebswirtschaftlich möglich. Die Ertragslage und die Margensituation der Firmen sind gut In der Abgabenpolitik müssen die «Kopfsteuern» bei den Krankenkassenprämien gesenkt werden – über tiefere Prämienverbilligungen. Wie das die Prämien-Entlastungs-Initiative vorsieht. Niemand soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben müssen. Die geplanten Senkungen der Einkommens- und Vermögenssteuern gehen hingegen in die falsche Richtung. Sie stellen diejenigen noch besser, die es nicht nötig haben.</p><p>Der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/162_Verteilungsbericht_2024_DE_final.pdf">SGB-Verteilungsbericht</a> arbeitet mit «Musterhaushalten» auf Basis von Lohn- und Steuerdaten. Im Unterschied zu den Verteilungsanalysen des Bundes, die auf einer Stichprobe von knapp 4'000 Haushalten basieren, stützt sich der SGB-Verteilungsbericht auf eine Datenbasis von einer Million Beobachtungen und mehr. Dadurch sind genauere Aussagen über die Verteilung möglich – insbesondere was die Verteilung der Einkommen ganz oben oder ganz unten betrifft</p>]]></content:encoded><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_ca1b7687a9.webp" length="227042" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10187</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2024 12:55:01 +0200</pubDate><title>Rechtsunsicherheit statt Vorteile</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rechtsunsicherheit-statt-vorteile</link><description>SGB-Position zur Initiative für körperliche Unversehrtheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB lehnt die Initiative mit dem wohlklingenden Namen «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» klar ab. Denn sie bietet keine Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Gegenteil würde sie zu Rechtsunsicherheit führen, insbesondere bei staatlichen Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz während Pandemien.</p><p>Die Volksinitiative fordert, dass jegliche Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit, insbesondere Impfungen, der Zustimmung bedürfen. Die Initiative zielt auf staatlich verordnete Massnahmen ab.&nbsp;Insbesondere haben die Initianten eine nicht existierende und rein theoretische staatliche Impfpflicht im Visier.</p><p>Die Initiative ist jedoch sehr weit gefasst beziehungsweise unklar formuliert und könnte viele Bereiche staatlichen Handelns negativ beeinflussen.</p><p>Ironischerweise berührt jedoch die Initiative nicht das Verhältnis zwischen Privatpersonen, sodass Arbeitgeber weiterhin Massnahmen wie Impfvorschriften im Arbeitsvertrag festlegen könnten. Das ist inakzeptabel. Daher empfiehlt der Gewerkschaftsbund ein klares Nein zu dieser Initiative.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.webp" length="204908" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10185</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2024 12:44:01 +0200</pubDate><title>Arbeitgeber haben ihrem Personal die verdienten Lohnerhöhungen vorenthalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitgeber-haben-ihrem-personal-die-verdienten-lohnerhoehungen-vorenthalten</link><description>Reallöhne unter dem Niveau von 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Löhne sind im letzten Jahr nach Abzug der Teuerung erneut um 0.4 Prozent gesunken. Obwohl die Wirtschaft ausgezeichnet lief und viele Firmen Rekordgewinne meldeten. Dieser Rückgang ist nun der dritte in Folge. Das gab es seit Beginn der Lohnstatistiken nach dem zweiten Weltkrieg noch nie. Die Reallöhne sind mittlerweile tiefer als im Jahr 2015. Besonders stark abwärts ging es in der Postbranche (-3.7 Prozent), in der der Bund die Löhne regulieren sollte!</p><p>Die Arbeitgeber haben ihren Arbeitnehmenden die verdienten Lohnerhöhungen vorenthalten. In der Vergangenheit wuchsen die Reallöhne mehr oder weniger im Einklang mit der Produktivität. Der Lohnindex erhöhte sich von 2005 bis 2015 um knapp 0.9 Prozent pro Jahr. Auch in den Jahren nach 2015 trugen die Arbeitnehmenden einen wesentlichen Teil zur wachsenden Wirtschaft bei. Die Löhne müssten heute real ungefähr 7 Prozent höher sein als 2015. Die Lohnrücke ist mittlerweile riesig.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/4/csm_Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig_957cadb161.webp" length="201670" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10183</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2024 12:00:40 +0200</pubDate><title>Für die Versicherten, für das Gesundheitspersonal: Nein zur Kostenbremse!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-die-versicherten-fuer-das-gesundheitspersonal-nein-zur-kostenbremse</link><description>Gute Gründe sprechen für ein Nein am 9. Juni zur so genannten Kostenbremse-Initative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kostenbremse-Initiative löst weder das Problem der unsozialen Finanzierung, noch spart sie dort, wo gespart werden müsste. Zu befürchten wäre bei ihrer Annahme vielmehr ein weiteres Voranschreiten der Zweiklassenmedizin und der Sparpolitik auf dem Buckel des Personals. Deshalb braucht es am 9. Juni ein klares Nein zu dieser gefährlichen Initiative.</p><h3 class="heading--h4">Falsche Logik</h3><p>Die Kostenbremse-Initiative will, dass sich die Gesundheitskosten künftig im Gleichschritt "mit der Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen" entwickeln. Falls dies nicht der Fall ist, sollen zunächst die Tarifpartner und danach Bund und Kantone Massnahmen zur Kostensenkung ergreifen. Die Initiative geht von der Logik aus, dass man nur genug und effizient sparen müsse, damit die Prämien sinken und die Finanzierungsprobleme im Schweizer Gesundheitsprobleme gelöst werden. Ein sehr gefährlicher Ansatz, und zwar aus meherlei Hinsicht.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Geschäftemacherei und Überversorgung: Sparpotenzial gross</h3><p>Gemäss diverser offizieller Berichte könnten im Schweizer Gesundheitswesen angeblich locker 20 Prozent der Ausgaben eingespart werden, ohne dass sich daraus irgendeine Einschränkung der Versorgung oder der Qualität ergibt. Tatsächlich ist das Sparpotenzial im Gesundheitssystem mit Sicherheit erheblich und eine Eindämmung der vorhandenen Verschwendung, Überversorgung und Geschäftemacherei ist unbedingt nötig. Schliesslich geht es hier um ein zentrales Gebiet des Service public, welcher zu Recht auch in allen anderen Bereichen klaren Budgetvorgaben und -kontrollen zu folgen hat. Was läuft schief? Drei Beispiele: Die Pharmaindustrie verdient sich in der Grundversicherung eine goldene Nase – die Medikamentenpreise sind viel zu hoch und Generika werden viel zu selten eingesetzt. Privatspitäler und Zusatzversicherer stürzen sich stets auf die profitablen Behandlungsfälle, operieren zu viel und belasten damit direkt die Grundversicherung. Und die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen noch nirgendwo, was immer teurer kommt und nun endlich ändern muss (funktionierende Beispiele gibt es im Ausland mittlerweile genügend).</p><h3 class="heading--h4">Unsoziale Finanzierung und Prämienlast würden bleiben</h3><p>Doch Sparpotenzial hin oder her: Selbst, wenn man im Gesundheitswesen mit "schmerzfreien" Massnahmen 20 Prozent einsparen könnte, würde dies das Problem der unsozialen Finanzierung durch Kopfprämien mitnichten lösen. Wir würden uns dann auf dem Prämienniveau von 2018 wiederfinden. Genau in diesem Jahr wurde die 10%-Initiative lanciert, weil die Prämienlast der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen bereits dann ein inakzeptables Ausmass angenommen hat.</p><h3 class="heading--h4">Gefährliche Umsetzung durch Lobby-Parlament</h3><p>Kostenseitig ist die politische Realität in der Gesundheitspolitik allerdings noch viel düsterer: Ein Grossteil der aus gewerkschaftlicher Sicht sinnvollen Massnahmen zur Kostendämpfung wird vom lobbygetriebenen Parlament seit Jahren blockiert (genauso wie eine soziale Finanzierung). Darunter auch von einem nicht kleinen Teil jener Partei, die die Kostenbremse-Initiative lanciert hat, die Mitte-Partei. Und genau dieses Parlament müsste die Kostenbremse-Initiative nach einer allfälligen Annahme dereinst umsetzen. Zu erwarten wäre deshalb, dass komplett am falschen Ort gespart würde, und zwar beim Personal und bei der Versorgungsqualität.</p><h3 class="heading--h4">Personal: Das Gegenteil von Sparen ist angesagt</h3><p>Das Gesundheitspersonal ist bekanntlich seit Jahren am Anschlag und leidet chronisch unter dem weiter zunehmenden Spardruck. Dazu kommt der ohnehin vorhandene, sich stetig verschärfende Personalmangel, der durch die demografische Entwicklung in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen wird. Was es deshalb braucht, ist die umgehende Umsetzung der von der Bevölkerung mit grosser Mehrheit angenommenen Pflegeinitiative – und diese ist das Gegenteil einer Kostenbremse beim Personal!</p><h3 class="heading--h4">Giftschrank zum Ausbau der Zweiklassenmedizin</h3><p>Wenn nicht beim Personal gespart würde, dann drohten Einschnitte bei der Versorgung und beim Zugang. Der bürgerliche Giftschrank dafür ist prall gefüllt: "Krankenversicherung light für Personen in bescheidenen Verhältnissen", Gesundheitssparkonto, Franchisen von bis zu 10'000 Franken, drastische Kürzungen im Leistungskatalog, Ausbau der Zusatzversicherungen etc. Klar, all das würde in der Grundversicherung Kosten sparen – aber zu einem inakzeptablen gesellschaftlichen und sozialen Preis. Die Zweiklassemedizin ist im Gesundheitssystem bereits heute viel zu weit fortgeschritten. Dies insbesondere aufgrund der hohen Kostenbeteiligung (die zur Prämienbelastung noch hinzukommt), welche immer mehr Leute mit tiefen Einkommen auch von dringend nötigen Besuchen beim Arzt oder bei der Ärztin abhält.</p><h3 class="heading--h4">Gegenvorschlag und 10%-Initiative viel besser für Kostendämpfung</h3><p>Die Kostenbremse-Initiative ist der Schlüssel zum Giftschrank der lobbygetriebenen Parlamentsmehrheit und würde zu einer weiteren Entsolidarisierung im Gesundheitswesen führen. Die Initiative muss deshalb klar abgelehnt werden. In Kraft treten würde dann der vom Parlament beschlossene indirekte Gegenvorschlag. Dieser gibt Bund und Kantonen mehr Kompetenzen für Tarifeingriffe, was sich im Sinne der PrämienzahlerInnen positiv auswirken dürfte. Doch noch wichtiger: Am 9. Juni ist ein Ja zur Prämienentlastungs-Initiative nicht nur das beste Mittel zur Reduktion der Prämienlast, sondern auch zur Senkung der Kosten. Dies deshalb, weil Bund und Kantone mit dem darauf folgenden Ausbau der Prämienverbilligungen endlich gemeinsam ein starkes und reales Interesse daran haben, der Lobbymacht von Pharma, Zusatzversicherern und Privatspitälern entgegenzutreten und ihre Profitmacherei zulasten der Prämien- und SteuerzahlerInnen wirksam einzuschränken.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/8/csm_Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist_dcf79ca767.webp" length="104826" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10179</guid><pubDate>Wed, 24 Apr 2024 15:53:58 +0200</pubDate><title>Kein Sparen bei der Bildung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/kein-sparen-bei-der-bildung</link><description>SGB-Kommentar zur BFI-Botschaft 2025-2028</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für die kommende BFI-Botschaft 2025-2028, welche die Schwerpunkte und den Finanzrahmen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation definiert, beginnen ab Ende April die Vorberatungen in den zuständigen Kommissionen. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB der Moment, um sich nochmals in aller Deutlichkeit gegen die Sparvorschläge des Bundes zu positionieren.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Für eine Priorisierung des BFI-Bereichs</strong></h3><p>Gemäss BFI-Botschaft 2025-2028 will der Bundesrat am Ziel «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation» festhalten. Die Schweiz muss dazu ihr Arbeitskräftepotenzial besser ausschöpfen und deutlich mehr in Aus- und Weiterbildung investieren. Dies erfordert eine Bildungsoffensive inklusive einer politischen Priorisierung der damit verbundenen Investitionen.&nbsp;</p><p>In der Vergangenheit wurden die Investitionen in den BFI-Bereich vom Bund jeweils an den erwarteten Zuwachs an Auszubildenden und Studierenden angepasst. Hier erfolgt nun mit der BFI-Botschaft 2025-2028 ein klarer Bruch. Es drohen schlechtere Betreuungsverhältnisse, eine vermehrte Abhängigkeit von Drittmitteln, Qualitätseinbussen in der Ausbildung, Beschränkungen der Zulassung und Anzahl Ausbildungsplätze, Leistungsabbau sowie steigende Studiengebühren.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Ungenügender Finanzrahmen</strong></h3><p>Gemäss der Vernehmlassungsvorlage von Anfang Juni 2023 schlug der Bundesrat für den BFI-Bereich einen Finanzrahmen von 29,7 Milliarden Franken vor, sowie ein Mittelwachstum von nominal 2 Prozent. In seiner Vernehmlassungsantwort hatte der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB eine reale durchschnittliche Wachstumsrate von mindestens 2,5 Prozent gefordert, sowie den Verzicht auf fixe Obergrenzen. Die zu erwartende Teuerung muss kompensiert und die Ausgaben an die steigenden Studierendenzahlen angepasst werden.</p><p>Doch nun will der Bundesrat das nicht teuerungsbereinigte, nominale Mittelwachstum sogar bei nur 1.6 Prozent plafonieren und hat die Vorlage im Rahmen der Legislaturfinanzplanung nochmals um eine halbe Milliarde auf 29.2 Milliarden Franken gekürzt, ohne dass jedoch die Ziele und die Förderschwerpunkte angepasst worden wären. Die vom Bundesrat vorgeschlagene BFI-Botschaft 2025-2028 ist angesichts der Teuerung und des zu erwartenden Zuwachs an Auszubildenden und Studierenden de facto eine Sparvorlage, was einem Abbau bei Bildung und Forschung gleichkommt.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Keine die Kannibalisierung der verschiedenen Bildungsbereiche</strong></h3><p>Die unterschiedlichen Bildungsbereiche (Berufsbildung, Hochschulbildung, Weiterbildung) dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Aller propagierter Exzellenz zum Trotz erreicht die Schweiz ihr Ziel von 95% der 25-Jährigen mit einem Sek. II-Abschluss nicht und rund 300'000 Erwerbspersonen zwischen 25 und 50 Jahren verfügen über keinen Berufsabschluss. Zu Recht wurde die Weiterbildung in der BFI-Botschaft 2025-2028 deshalb als Förderschwerpunkt definiert. Das ist zur Bewältigung der drängenden gesellschaftlichen Herausforderungen richtig und wichtig. Vor allem auch, weil die Schweiz aufgrund der demographischen Entwicklung ihr inländisches Fachkräftepotenzial besser ausschöpfen muss durch eine verbesserte Arbeitsmarktintegration von Migrant:innen, Frauen und älteren Arbeitnehmenden.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Wider dem leichtfertigen Sparen in der Bildung</strong></h3><p>Wegen einer strikten Interpretation der Schuldenbremse will der Bundesrat nun sparen, trotz des im internationalen Vergleich tiefen Schuldenniveaus der Schweiz. Dabei wird nur die Ausgabenseite in den Blick genommen. Dass sich ein ausgeglichener Bundeshaushalt auch durch Mehreinnahmen erzielen liesse, wird kaum diskutiert. Stattdessen werden lineare Querschnittskürzungen von 1.4% auf allen schwach gebundenen Ausgaben durchgesetzt, die den BFI-Bereich überproportional stark treffen. Bundespolitisch gelten die meisten Ausgabenposten im BFI-Bereich als sog. „schwach gebundene Ausgaben“. Für kurzfristige Budgetkorrekturen zur Haushaltsbereinigung müssen diese nun herhalten – kurz: aller gegensätzlichen Beteuerungen zum Trotz soll nun doch bei der Bildung gespart werden.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Das Parlament muss nun korrigieren</strong></h3><p>Wenn der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen keinen Handlungsspielraum sehen will, muss das Parlament nun aktiv werden. Ein politisch schwieriges Unterfangen, in Zeiten wo Geld rasch für Bankenrettungen oder die Armee ausgegeben wird. Der SGB und seine Mitgliedverbände werden sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Schweiz dem proklamierten Führungsanspruch in Bildung, Forschung und Innovation Taten folgen lässt.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_ETH-Zuerich_Foto_josipivankovicunsplash_96d259b181.webp" length="381816" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10171</guid><pubDate>Wed, 17 Apr 2024 14:46:51 +0200</pubDate><title>Endlich die schlimmste Steuer deckeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-die-schlimmste-steuer-deckeln</link><description>Redebeitrag von Pierre-Yves Maillard an der Medienkonferenz zur Prämien-Entlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 9. Juni hat das Schweizer Volk eine Chance, die es lange nicht mehr bekommen wird. Es kann endlich ein Problem lösen, das die politische Mehrheit nicht angehen will. Es kann eine skandalöse Steueranomalie korrigieren und der schlimmsten aller Steuern eine verfassungsmässige Grenze setzen, indem es zur Initiative zur Senkung der Krankenkassenprämien Ja sagt.&nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Wo sind die liberalen Geister?</strong></h3><p>Die Schweizer Politik- und Medienwelt ist zweifellos eine derjenigen mit der größten Dichte an Geistern, die sich selbst als liberal bezeichnen. Es gibt Grünliberale, konservative Liberale, Ultraliberale und so weiter. Wie kommt es also, dass die Schweiz eine Steuer erfunden hat, die keine Grenzen hat? Die Prämie für die Krankenversicherung muss von allen bezahlt werden, auch von Kindern. Andere Versicherungen sind zwar in gewissen Situationen obligatorisch, aber die Krankenversicherung ist für die gesamte Bevölkerung und in jedem Alter verpflichtend. Man ist nicht verpflichtet, ein Auto oder ein Haus zu besitzen und sich somit gegen die Risiken, die der Besitz dieser Güter mit sich bringt, zu versichern. Aber man ist verpflichtet, sich gegen die Risiken von Krankheit und Unfällen zu versichern. &nbsp;</p><p>Die Krankenversicherungsprämie ist daher technisch gesehen eine Pflichtabgabe. Dass sie im internationalen Vergleich der Steuerquoten nicht berücksichtigt wird, liegt an einer einzigartigen Partikularität: Sie wird von privaten Körperschaften erhoben. Daher könnte man meinen, dass die Schweiz eine niedrigere Steuerquote als andere OECD-Länder hat. Selbst Economiesuisse findet dies in einer Mitteilung vom 22. Dezember 2014 seltsam und weist darauf hin, dass, wenn wir wie alle OECD-Länder die obligatorische Krankenversicherung zur Fiskalquote zählen würden, diese in der Schweiz mit fast 40 Prozent des BIP überdurchschnittlich hoch wäre.</p><p>Die Schweiz hat also eine ungerechte Steuer erfunden, die pro Kopf erhoben wird, in internationalen Vergleichen nicht auffällt und keinerlei Begrenzung unterliegt. Die Höhe der Steuer wird durch private Entscheidungen festgelegt, die von der Verwaltung nur bestätigt werden. Diese ungerechte Steuer kann also jedes Jahr steigen, ohne dass sie von einem Parlament oder dem Volk gebilligt wird. Alle anderen Steuern kennen eine Begrenzung im Gesetz oder in der Verfassung, mit Ausnahme der Krankenversicherungsprämie. Nun ist die Zustimmung zur Steuer ein Kardinalprinzip einer sogenannten "liberalen" Demokratie. Liberale Geister in der Schweiz finden diesen Zustand jedoch normal. &nbsp;</p><p>Diese Anomalie lässt sich aus einem einfachen Grund erklären: Diese grenzenlose Steuer schmerzt weder die Reichen noch die Unternehmen, sondern die arbeitenden Menschen und die Mittelschicht. Deshalb ist sie die Einzige, die wir jedes Jahr steigen lassen. &nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Es ist nicht die Initiative, die die Kosten verursacht</strong></h3><p>Von den Gegnern unserer Initiative hört man, dass unsere Initiative exorbitante Kosten verursachen würde. Es werden erschreckende Zahlen artikuliert. Die bereits bestehenden Modelle der Prämiendeckelung in Graubünden und im Kanton Waadt zeigen, dass diese beängstigenden Szenarien in der Praxis nicht eintreten. Im Kanton Waadt wurden nach der Einführung der Obergrenze von 10% der Krankenversicherungslast die anderen Steuern nicht erhöht. Sie sind im Gegenteil gesunken. Anstatt Theorien aufzustellen, kann man für einmal die Auswirkungen einer Idee in der Realität beobachten. Und das zeigt, dass unsere Idee möglich und finanzierbar ist. &nbsp;</p><p>Vor allem aber muss man eines sagen. Diejenigen, die von den Milliardenkosten unserer Initiative sprechen, tun so, als würden sie vergessen, dass diese Kosten nicht durch die Initiative verursacht werden. Unsere Initiative schafft keine zusätzlichen Gesundheitsleistungen. Sie ersetzt lediglich durch eine Deckelung die derzeitige einfache Lösung, der Bevölkerung jedes Jahr eine höhere Prämienrechnung zu schicken. Stattdessen würde ab einer bestimmten Grenze die Rechnung an die Allgemeinheit gehen, und dann müsste die politische Mehrheit ihre Verantwortung übernehmen und endlich die notwendigen Einsparungen vornehmen. Die Mitte und die Rechte sagen, dass es viele davon gibt. Sie müssen sie endlich umsetzen. &nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Wollen wir also gezielte Hilfen für die arbeitende Bevölkerung oder nicht? &nbsp;</strong></h3><p>Während der Kampagne zur 13. AHV-Rente haben die Rechte, die Mitte und die Arbeitgeberkreise zugegeben, dass unsere Bevölkerung ein ernsthaftes Problem mit sinkender Kaufkraft hat. Aber sie haben die 13. Rente bekämpft, weil sie ihrer Meinung nach nicht den Jungen zugute kommen wird und nicht zielgerichtet ist. Unsere Initiative für eine Prämienobergrenze geht auf diese beiden Einwände ein. Sie ist auf Familien und Personen mit mittlerem Einkommen ausgerichtet und bezieht die Erwerbstätigen mit ein. Es gibt genauso viele Erwerbstätige wie Rentner, die unter Krankenversicherungsprämien leiden, die 15 oder sogar 20 Prozent ihres Nettoeinkommens ausmachen. &nbsp;</p><p>Trotzdem bekämpfen jetzt die Mitte, die Rechte und die Arbeitgeberkreise trotzdem unsere Initiative zur Prämien-Entlastung. In Wirklichkeit wollen sie nichts tun, weder für die Erwerbstätigen noch für die Rentner. Weder allgemeine noch gezielte Massnahmen. Die sinkende Kaufkraft der Bevölkerung ist nicht ihr Problem. Sie haben nichts zu bieten. Nichts. &nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Nach dem Juni kommt der September &nbsp;</strong></h3><p>Nach dem 9. Juni wird es zu spät sein. Und in den nächsten fünf Jahren wird das Schweizer Volk keine Gelegenheit mehr haben, sich von der Prämienlast zu befreien. Die Teufelsmaschine der schlimmsten Steuererhöhungen ist in Gang gekommen und die Lobbyisten im Parlament verhindern schnelle und wirksame Einsparungen. Also wird der September 2024 mit neuen großen Prämienerhöhungen kommen. Dann September 2025. Dann September 2026. Dann September 2027, und so weiter. Die einzige Hoffnung ist der 9. Juni 2024. Danach wird es zu spät sein. Dann muss man mit einem deutlichen Ja für die Prämien-Entlastungs-Initiative stimmen.</p><p><i>Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB</i></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/c/csm_Pierre-Yves_Maillard_c-yoshikokusano-pour-luss_9a7da9e683.webp" length="63532" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10166</guid><pubDate>Mon, 15 Apr 2024 10:44:00 +0200</pubDate><title>Klimaschutz-Verordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/klimaschutz-verordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat das in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 von der Stimmbevölkerung angenommene Klima- und Innovationsgesetz (KlG) tatkräftig mitunterstützt und nimmt zum jetzt vorgelegten Verordnungsentwurf im Rahmen der Vernehmlassung Stellung.</p><p>Mit dem KlG werden die Klimaziele der Schweiz bis ins Jahr 2050 rechtlich verankert. Die Erreichung dieser Ziele wird nun teilweise im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung (KlV) konkretisiert. Mit der vorgeschlagenen Umsetzung ist der SGB im Grundsatz einverstanden, zu einigen spezifischen Punkten hat der Gewerkschaftsbund jedoch gewisse Einwände beziehungsweise Änderungsanträge, wie in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240320_RW_VL_KlimaschutzV.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> dargelegt.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10164</guid><pubDate>Mon, 15 Apr 2024 10:35:00 +0200</pubDate><title>Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs im Mobilfunk</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnung-ueber-massnahmen-zur-senkung-des-stromverbrauchs-im-mobilfunk</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt zum Verordnungsentwurf zur Senkung des Stromverbrauchs im Mobilfunkt bei Strommangellagen Stellung. Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.</p><p>In einer Strommangellage ist die Kontingentierung der Grossverbraucher eine wichtige Massnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern. Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen braucht es jedoch eine spezifische Lösung, welche im Falle der Telekommunikation mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf vorgeschlagen wird.</p><p>Der SGB kann diesem Entwurf, welcher weitgehend auf einem durch die Branche ausgearbeiteten Umsetzungskonzept beruht, ohne wesentliche Vorbehalte zustimmen. Sinnvoll erscheint uns insbesondere, dass die Aufrechterhaltung der Festnetzkommunikation priorisiert wird, da im Festnetz Daten viel energieeffizienter transportiert werden können als im Mobilfunk.</p><p>Dass die auf Stufe 1 und 2 vorgesehenen DNS-Sperren gegen die (gesetzlich vorgegebene) Netzneutralität verstossen, muss im Sinne des Ziels der Verordnung, einen relevanten Beitrag zur Bewältigung einer Strommangellange zu leisten, in Kauf genommen werden zumal diese Massnahme mit Art. 48a FMG ebenfalls auf einer gesetzlichen Basis fusst.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10162</guid><pubDate>Mon, 15 Apr 2024 10:21:00 +0200</pubDate><title>Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/landwirtschaftliches-verordnungspaket-2024</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zu den gleichstellungspolitischen Aspekten</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund zu den aus gleichstellungspolitischer Sicht relevanten Punkten Versicherungsschutz und Altersvorsorge für im Betrieb arbeitende Partner:innen Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10158</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2024 12:16:28 +0200</pubDate><title>Prämien runter - Löhne rauf!</title><link>https://www.sgb.ch/1mai</link><description>1. Mai 2024 – der Aufruf und Infos zu allen Veranstaltungen in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/6/csm_1mai2024_DE_1200x900_df019eef30.webp" length="17536" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10327</guid><pubDate>Tue, 09 Apr 2024 12:09:00 +0200</pubDate><title>Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/revision-des-bundesgesetzes-ueber-die-politischen-rechte-bpr-und-der-verordnung-ueber-die-politischen-rechte-vpr</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR). Die darin enthaltenen Änderungen tragen dazu bei, die demokratischen Rechte zu bewahren und die digitale Einsatzbereitschaft zu stärken. Details finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240409_LC_VL_politische_Rechte.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF).</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10326</guid><pubDate>Tue, 09 Apr 2024 12:04:00 +0200</pubDate><title>Angleichung der EO-Leistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/angleichung-der-eo-leistungen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem vorliegenden Entwurf Entwurf setzt der Bundesrat überwiesene, parlamentarische Vorstösse um. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen des EOG grundsätzlich, sofern er sich in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240409_LC_VL_Angleichung-EO.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> nicht gegenteilig äussern. Denn punktuell sind aus Sicht des SGB einige Ergänzungen notwendig.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10168</guid><pubDate>Mon, 08 Apr 2024 11:05:00 +0200</pubDate><title>Änderungen des Mietrechts (Anfangsmietzins, Orts- und Quartierüblichkeit)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderungen-des-mietrechts-anfangsmietzins-orts-und-quartierueblichkeit</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die von der Nationalratskommission zur Vernehmlassung vorgelegten Änderungen und Verschlechterungen des Rechts für Mieterinnen und Mieter ab. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240408_RW_VL_Mietrecht.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">ausführlichen Stellungnahme</a> erläutert und begründet der SGB seine kritische Position zur Einschränkung des Mieter:innen-Schutzes.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10151</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2024 17:09:48 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente schnell und kaufkraftschonend umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-schnell-und-kaufkraftschonend-umsetzen</link><description>Bundesratsbeschluss zur raschen Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst den raschen Entscheid des Bundesrats, um die Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente voranzutreiben. Sowohl das klare Abstimmungsresultat als auch der angenommene Verfassungstext verpflichten die Politik. Der SGB fordert eine nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente über Lohnprozente und einen Kantonsanteil an die AHV. Der Bundesrat hat es heute verpasst, hier klare Weichen zu stellen.</p><p>Der SGB begrüsst den Entscheid des Bundesrats, dass die 13. AHV-Rente einmal jährlich ausbezahlt werden soll. Er setzt sich dafür ein, die 13. AHV-Rente über eine Erhöhung der Lohnprozente zu finanzieren. Das hat er auch während der Abstimmungskampagne immer betont. Denn die Finanzierung über Lohnprozente ist ausgesprochen sozial. Ausserdem braucht es dazu nur eine Gesetzesänderung, was eine rasche Umsetzung ermöglicht. Es handelt sich dabei um die kaufkraftschonendste Lösung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, sie dürfte für die Bevölkerung kaum spürbar sein. Denn die Sozialabgaben sind in letzter Zeit spürbar gesunken. Und sie werden voraussichtlich noch weiter sinken. Die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV führt so einzig zu einer Umkehr dieser Senkungen.&nbsp;</p><p>Nicht verständlich ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund hingegen, dass die 13. AHV-Rente als Anlass für Kürzungen des Bundesbeitrags an die AHV dienen soll. Es kann nicht sein, dass der Bund unter dem Deckmantel der 13. AHV und auf Kosten des Bundesbudgets an der finanziellen Stabilität des AHV-Fonds ritzt. Noch, dass die Bevölkerung über eine zusätzliche Erhöhung ihrer Beiträge für die Bundesfinanzen geradestehen soll. Der SGB spricht sich dafür aus, den Bundesanteil mit den zusätzlichen Steuereinnahmen aus der 13. AHV-Rente zu finanzieren. Dazu soll wieder ein Kantonsanteil an die Finanzierung der AHV eingeführt werden. So wie er bis 2008 in Art. 103 AHVG vorgesehen war.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_240303_abstimmungsanlass_ahvx13_a0d4b3ec4e.webp" length="298894" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10149</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2024 16:20:49 +0100</pubDate><title>Ja zum Stromgesetz am 9. Juni 2024</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zum-stromgesetz-am-9-juni-2024</link><description>Versorgung und Arbeitsplätze sichern, Service public stärken</description><content:encoded><![CDATA[<h4>Inhalt des Stromgesetzes</h4><p>Beim Stromgesetz («Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien») handelt es sich um eine Revision des Stromversorgungs- sowie des Energiegesetzes. Das Stromgesetz ist im Wesentlichen eine Vorlage zur Fortführung und zum Ausbau verschiedener Instrumente der Förderung der erneuerbaren Energien und damit der zügigen Umsetzung der Energiestrategie 2050. Letztere sieht den kompletten Ausstieg aus fossilen und nuklearen Energieträgern vor, weshalb entsprechend – zum Ersatz des AKW-Parks und zur Elektrifizierung von Mobilität und Heizsystemen – die erneuerbaren Energiequellen (Sonne, Wind, Wasser) schnell und massiv ausgebaut werden müssen. Würde dies dem Markt überlassen, wäre ein Scheitern garantiert. Im Folgenden einige wichtige Eckpunkte des Stromgesetzes:</p><ul><li>Der klare Fokus der beschlossenen Ausbauziele und Förderinstrumente liegt auf dem Solarausbau auf bestehenden Gebäuden und Anlagen. Um die Produktion im Winterhalbjahr zu stärken, kommt ein beschränkter Ausbau alpiner Solaranlagen, Windkraftanlagen und Wasserkraftwerke hinzu. Rund drei Viertel des Ausbaus findet auf bestehender Infrastruktur statt. Das Gesetz verändert im Zusammenhang mit dem Ausbau in der freien Fläche auch verschiedene Landschaftsschutzbestimmungen. Die Interessenabwägung bleibt jedoch gewahrt.</li><li>Das Stromgesetz sieht nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion, sondern auch die Umsetzung von Effizienzmassnahmen vor. Bis im Jahr 2035 sollen 2TWh pro Jahr durch Effizienzbemühungen eingespart werden. Neu werden alle Elektrizitätslieferanten dazu verpflichtet, bei ihren KundInnen mittels Effizienzmassnahmen in Bezug auf die Vorjahresperiode 2 Prozent Strom einzusparen.</li><li>Mit den Beschlüssen des Parlaments wird auch die gesetzliche Grundlage zur Ermittlung der Energietarife geändert. Neu muss die inländische erneuerbare Eigenproduktion zu einem Mindestanteil in die Grundversorgung fliessen und dort nach Produktionskosten abgerechnet werden. Der potenziell hinzugekaufte Strom muss darüber hinaus über Beschaffungsstrategien besorgt werden, welche die Netzbetreiber "möglichst gegen Marktpreisschwankungen absichern". Damit unterscheidet sich die Bestimmung des Grundversorgungstarifs wesentlich vom "Grundsatz des marktorientierten Preises". Insbesondere werden damit endlich auch die heute zulässigen "Spielchen", mittels derer Energieunternehmen die Kosten teurer Beschaffungen für die freien Kunden teilweise legal auf die grundversorgten KundInnen abwälzen konnten, endlich abgeschafft.</li><li>Wichtig: Integraler Bestandteil der bundesrätlichen Vorlage zum Stromgesetz war die im Rahmen der EU-Verhandlungen aktuell wieder debattierte vollständige Öffnung des Strommarkts. Das Parlament hat die Vollliberalisierung aber bereits zu Beginn der Behandlungen integral wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.</li></ul><h4>Gewerkschaftliche Einschätzung</h4><ul><li>Das Stromgesetz reiht sich sehr gut in den gewerkschaftlichen Ansatz der "Energiewende als Service public" ein und verdient daher die Unterstützung der Arbeitnehmenden. Mit dem beschleunigten Umbau des Energiesystems steigt auch der Arbeitskräftebedarf in den entsprechenden Sektoren der Energie- und Baubranche. Und ganz grundsätzlich bedeutet eine Stärkung der Versorgungssicherheit im Gleichschritt eine Stärkung der Arbeitsplatzsicherheit.</li><li>Die neuen Regeln zur Festsetzung der Energietarife in der Grundversorgung werden für die KleinkundInnen langfristig faire und stabile Preise bringen, was aus Kaufkraftsicht sehr wichtig ist. Zudem macht der Ausstieg aus den nuklearen und fossilen Energieträgern die Schweiz unabhängiger von Energie- und Rohstofflieferungen aus dem Ausland und damit auch weniger anfällig auf geopolitische Krisen und Preissprünge auf den Weltmärkten.</li><li>Das Stromgesetz ist nicht perfekt, denn so können zum Beispiel die erwähnten Effizienzmassnahmen mit einem Aufschlag des Netznutzungstarifs von geschätzten zusätzlichen 0.2 Rp./kWh finanziert werden. Diese Massnahme muss aber in Relation etwa des Anstiegs der Energietarife von durchschnittlich fast 5 Rp./kWh alleine in diesem Jahr betrachtet werden. Zudem bleibt der Förderzuschlag per Gesetz bei 2.3 Rp./kWh gedeckelt und Verstärkungskosten im Verteilnetz werden neu solidarisch von allen VerbraucherInnen – ob auf dem Land oder in der Stadt – gleichmässig getragen.</li><li>Aus gewerkschaftlicher Sicht absolut entscheidend ist, dass die im Rahmen dieser Vorlage ursprünglich geplante vollständige Strommarktöffnung ein weiteres Mal erfolgreich verhindert werden konnte. Die Privathaushalte bleiben damit weiter geschützte KundInnen der Grundversorgung, was ihnen langfristig faire und stabile Strompreise garantiert. Die Planungssicherheit der kantonalen und kommunalen Energieversorger bleibt damit ebenfalls gewährleistet.</li></ul><h4>Gewerkschaftliche Argumente in Kürze</h4><ol><li>Mit dem Stromgesetz kommt die Energiewende endlich richtig in Schwung. Das Gesetz bringt mehr Strom aus erneuerbaren Energien (Wasser, Sonne, Wind), mehr Energieeffizienz und damit den für das Klima äusserst dringlichen Ausstieg aus den fossilen Energiequellen.</li><li>Mit dem Stromgesetz wird die Versorgungs- und damit auch die Arbeitsplatzsicherheit im Inland gestärkt. Der Arbeitskräftebedarf in der Energie- und Baubranche wird steigen und die Gewerkschaften sorgen dafür, dass die neuen grünen Jobs auch gute Jobs sind.</li><li>Mit dem Stromgesetz wird die Energiewende nicht dem Markt überlassen, sondern sie findet im Rahmen des bewährten Schweizer Service public statt. Die KleinkundInnen bleiben weiter in der Grundversorgung geschützt und profitierten damit langfristig von fairen und stabilen Strompreisen.&nbsp;<br>&nbsp;</li></ol>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.webp" length="327442" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10146</guid><pubDate>Tue, 19 Mar 2024 12:21:59 +0100</pubDate><title>In den kommenden Lohnverhandlungen Lohnlücke schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/in-den-kommenden-lohnverhandlungen-lohnluecke-schliessen</link><description>Kommentar zur Lohnstrukturerhebung 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute veröffentlichten Zahlen der Lohnstrukturerhebung 2020 sind besorgniserregend. Bei den Löhnen droht ein verlorenes Jahrzehnt. Die Reallöhne sind unwesentlich höher als 2016. Die Covid-Krise kann nicht als Argument herhalten. Sie hat zwar in einzelnen Branchen vorübergehend zu Schwierigkeiten geführt. Insgesamt waren und sind sowohl Wirtschaftslage als auch Margen der Unternehmen anhaltend gut. In der kommenden Lohnrunde muss diese Lohnlücke geschlossen werden.</p><p>In der Vergangenheit wuchsen die Reallöhne im Einklang mit der Arbeitsproduktivität um rund 1 Prozent pro Jahr. Das hat sich leider geändert. Ab Ende 2021 wurde nicht einmal die Teuerung ausglichen. Etwas, was in der Schweizer Sozialpartnerschaft früher eine Selbstverständlichkeit war. In Verbindung mit dem Krankenkassenprämienschub bekunden naheliegenderweise immer mehr Haushalte Mühe, mit dem Geld über die Runden zu kommen.</p><p>Nach Branchen betrachtet, gibt es einige besonders besorgniserregende Entwicklungen. Die mittleren Löhne von Arbeitnehmenden in den Post- und Kurierdiensten ohne Kaderfunktion waren 2022 nominal tiefer als 2010. Die Erosion der Arbeitsbedingungen in der Branche ist erschreckend. Ein guter Gesamtarbeitsvertrag ist überfällig. In der Chemie, der Metall- und in der Elektroindustrie gingen die Reallöhne zwischen 2018 und 2022 um mehr als 2 Prozent zurück (ohne Kaderfunktion).</p><p>Positiv ist hingegen, dass die Anstrengungen zur Verbesserung der Frauenlöhne in den Betrieben und in den Gesamtarbeitsverträgen Früchte tragen. Der Rückstand der Frauenlöhne auf diejenigen der Männer hat sich weiter verringert. Allerdings ist der mittlere Lohn der Frauen immer noch mehr als fünf Prozent tiefer als derjenige der Männer – bei Berufstätigen ohne Kaderfunktion. Ein grosses Problem ist, dass die Löhne in «Frauenberufen» generell tiefer sind. Hier braucht es besondere Anstrengungen bei der Aufwertung dieser Berufe – beispielsweise über Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen in Kitas und Langzeitpflege. In den Kadern sind die Unterschiede mit rund 15 Prozent nicht nur grösser, sondern sie gehen auch weniger schnell zurück. Das überrascht nicht, denn in den Kadern gibt es kaum kollektive Anstrengungen, die Lage zu verbessern.</p><p>Der Anteil der Tieflohnstellen hat sich seit der letzten Erhebung im Jahr 2020 nicht verändert. Es mag Leute geben, die das als positiv bezeichnen. Tatsächlich sollte sich die Schweiz ambitiösere Ziele setzen. Die Arbeitgeber haben in den letzten Jahren leider kaum Hand geboten für Verbesserungen. Es gab weder entsprechende Lohnerhöhungen, noch grössere neue Gesamtarbeitsverträge mit wirksamen Mindestlöhnen. Eine grosse GAV-Lücke klafft beispielsweise im Detailhandel. Die Stimmbevölkerung hat zunehmend die Geduld verloren und in staatlichen Mindestlöhnen festgeschrieben, dass die Löhne einigermassen zum Leben reichen müssen.</p><p>Rund ein Drittel der Berufstätigen mit einem Tieflohn hat eine abgeschlossene Berufslehre. Das ist ein ungelöstes Problem. Die Lehre reicht in vielen Fällen nicht zum Leben. Vier von zehn Frauen verdienen weniger als 5000 Franken im Monat (Vollzeitäquivalent, 13 Monatslöhne). Die Schweiz wird sich in den nächsten Jahren grundlegende Gedanken machen müssen, wie sie die Berufslehre in die Zukunft führen will. Aus Gewerkschaftssicht ist ein Monatslohn von 5000 Franken mit Lehre das Minimum.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_25-jahre-mindestlohn_titelbi_031238346e.webp" length="50328" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10143</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2024 14:33:00 +0100</pubDate><title>Gewerkschaften bieten keine Hand für einen schlechteren Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-bieten-keine-hand-fuer-einen-schlechteren-lohnschutz</link><description>Bundesrat gibt im EU-Verhandlungsmandat Teile des Lohnschutzes auf</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute vom Bundesrat verabschiedete Mandat für die Verhandlungen mit der EU-Kommission zielt auf eine schmerzhafte Verschlechterung des Lohnschutzes. Es schafft die Kaution weitgehend ab. Es eröffnet die Möglichkeit, dass die Arbeitgeber bei auswärtigen Arbeiten die Übernachtungen und die Verpflegung nicht mehr bezahlen müssen. Es schwächt das Instrument der Dienstleistungssperre und verkürzt die Voranmeldepflicht, so dass die Kontrolle halbkrimineller Firmen schwieriger wird.</p><p>Wir Gewerkschaften haben in den letzten Monaten unsere Bereitschaft signalisiert, an einem Umbau der Flankierenden Massnahmen mitzuwirken, so dass ein Vertrag mit der EU möglich ist. Wir haben zahlreiche Lösungsvorschläge gemacht. Wir haben aber auch immer deutlich gesagt, dass wir Verhandlungen mit der EU-Kommission nicht unterstützen, welche den Lohnschutz nicht gewährleisten.</p><p>Heute müssen wir feststellen, dass der Bundesrat seinen Unterhändlern die Kompetenz gibt, Teile der Flankierenden Massnahmen in den Verhandlungen preiszugeben, ohne dass es verbindliche Zusicherungen gibt, wie die daraus entstehenden Lücken im Lohnschutz geschlossen und die bestehenden Probleme gelöst werden. Der vom Bundesrat eingeschlagene Weg ist für uns nicht gangbar.</p><p>Die Gewerkschaften haben die Bilateralen Verträge der Schweiz bisher unterstützt, unter der Bedingung, dass die Löhne und die Arbeitsbedingungen geschützt sind und der Service public gewährleistet ist. Die Bilateralen Verträge müssen den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Die Flankierenden Massnahmen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Denn das Dumpingrisiko ist in der Schweiz besonders hoch.</p><p>Der Bundesrat hat der Bevölkerung in der Volksabstimmung zu den Bilateralen I und zur Personenfreizügigkeit im Jahr 2000 «einen umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping» versprochen. Der heutige Beschluss ist eine Abkehr von diesem Versprechen.</p><p>Beim Strom unterstützt der SGB die Bestrebungen, Teil des europäischen Hochspannungsnetzes zu bleiben. Eine Strommarktöffnung lehnt er ab, da diese negative Auswirkungen auf die Stromversorgung und die Preise im Inland haben wird. Das Wahlmodell ist für uns nicht mehr als eine Scheinlösung. Und wir sehen keinen Grund, den Service public auf der Schiene in Frage zu stellen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih_01adcd55e2.webp" length="270970" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10142</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2024 08:57:00 +0100</pubDate><title>Es braucht konkrete Fortschritte, um bei der Gleichberechtigung endlich vorwärts zu kommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-konkrete-fortschritte-um-bei-der-gleichberechtigung-endlich-vorwaerts-zu-kommen</link><description>Internationaler Frauentag vom 8. März 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige internationale Frauentag vom 8. März steht ganz im Zeichen des Kampfes für mehr Gleichberechtigung und für ein Ende der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen. Dazu finden in der ganzen Schweiz dezentrale Aktionen statt.</p><p>Die Statistik spricht eine klare Sprache: Frauen haben durchschnittlich immer noch 43 Prozent weniger Einkommen als Männer. Diese geschlechtsspezifische Einkommensungleichheit in der Schweizer Wirtschaft ist eklatant hoch und muss sich jetzt rasch verringern. Noch immer arbeiten Frauen deutlich öfter in Tieflohnbranchen als Männer. Die Hälfte aller Frauen in der Schweiz verdient weniger als 4’200 Franken im Monat. Um dies zu ändern, muss Lohndiskriminierung konsequent bekämpft, und die Löhne in feminisierten Berufen wie in der Reinigung, der Betreuung oder im Detailhandel müssen deutlich angehoben werden.&nbsp;</p><p>Als Folge der tiefen Löhne erhalten Frauen auch ein Drittel weniger Rente als Männer. Altersarmut ist heute weiblich. Die Einführung der 13. AHV-Rente ist daher auch ein wichtiger Sieg für die Frauen. Denn bei der AHV erreicht man gerade für tiefe Einkommen eine bezahlbare Rentenverbesserung. Insbesondere, weil Erziehungs- und Betreuungsarbeit angerechnet wird. Das ist in der zweiten Säule nicht so – im Gegenteil.&nbsp;</p><p>Nach diesem Sieg braucht es nun weitere konkrete Fortschritte, um in der Gleichberechtigung endlich voranzukommen. Dass Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuungs- und Sorgearbeit in diesem Land übernehmen, geschieht immer noch auf Kosten ihrer Existenzsicherung, obwohl es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Es braucht darum eine flächendeckende und bezahlbare Infrastruktur für die Kinderbetreuung. Betreuungsangebote für Erwachsene und Kinder müssen als Service public organisiert und solidarisch über Steuern finanziert sein. Ein qualitativ gutes Betreuungsangebot ist nur mit höheren Löhnen und guten Arbeitsbedingungen fürs Personal zu verwirklichen. Schliesslich müssen die Unternehmen für planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten sorgen. Und nicht zuletzt ist es für die Frauen auch entscheidend, dass die Abstimmung über die Pensionskassen-Reform abgelehnt wird. Denn sie würde für viele Personen mit tieferen Einkommen zu einer Verschlechterung der Lebenssituation führen. Dafür kämpft der SGB am 8. März und darüber hinaus.</p><p>Vielerorts finden heute dezentral öffentliche Aktionen, Standaktionen, Webinare und Betriebsbesuche statt, um auf diese gewerkschaftlichen Forderungen aufmerksam zu machen.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_170614_sabine_reber_sgb_frauen_aktion_lohnkontrolle_loehne_unter_die_lupe_9872cafd67.webp" length="596040" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10138</guid><pubDate>Sun, 03 Mar 2024 16:51:10 +0100</pubDate><title>Das Wallis lehnt die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ab und sendet damit ein klares Signal nach Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-wallis-lehnt-die-verlaengerung-der-ladenoeffnungszeiten-ab-und-sendet-damit-ein-klares-signal-nach-bern</link><description>Kantonales Nein zu längeren Öffnungszeiten mit nationaler Ausstrahlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Kanton Wallis wurde heute eine Abstimmung zur Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (GLÖ) durchgeführt. Die reguläre Ladenschlusszeit wären von 18.30 Uhr auf 19.00 Uhr verlegt worden unter der Woche. Samstag- und Feiertage-Regelung wären gleich geblieben. Beim Sonntagsverkauf in touristischen Gebieten hätte nicht mehr die Kantonsregierung solche Gebiete definiert, sondern die einzelnen Gemeinden gemäss den nationalen und kantonalen Vorgaben.</p><p>Das Stimmvolk gab dieser Deregulierung eine Abfuhr. Das ist ein wichtiges Signal nach Bern. Bundesrat und Parlament versuchen schon seit Jahren, gegen den Willen der kantonalen Stimmbevölkerung und des betroffenen Verkaufspersonals längere Ladenöffnungszeiten einzuführen und besonders auch den Sonntagsverkauf zu forcieren. Die Vorwände reichen von «touristischen Bedürfnissen in städtischen Gebieten» bis zu «Bedürfnisse kleiner Läden».</p><p>Wieder hat das Stimmvolk nun ein klares Signal an die Deregulierer gesendet: es gewichtet den Schutz der Arbeitnehmenden sowie die Sonntagsruhe höherer als die Profitgier der Ladenbesitzer.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/2/csm_Supermarkt_Kuehlregal_eduardosoares-unspl_e629fd313e.webp" length="192338" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10136</guid><pubDate>Sun, 03 Mar 2024 15:23:06 +0100</pubDate><title>Ein klares Bekenntnis zur AHV: Bevölkerung will gute Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-klares-bekenntnis-zur-ahv-bevoelkerung-will-gute-renten-ja-zur-13-ahv</link><description>Historischer Abstimmungserfolg bei der 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente ist für die heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner ein wichtiger Fortschritt. Mit der 13. AHV-Rente werden ihre Kaufkraftverluste ausgeglichen und die Renten der Haushalte mit unteren Einkommen, insbesondere der Frauen verbessert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB erwartet nun eine rasche Umsetzung. Mit dem klaren Nein zur Rentenalter-Erhöhung ist die Rentenalterfrage vom Tisch.</p><p>Das Abstimmungsergebnis zeigt klar: zu lange haben der Bundesrat, eine Mehrheit im Parlament und die Arbeitgeber das Rentenproblem ignoriert. Die Schweizerinnen und Schweizer haben das Zepter nun selbst in die Hand genommen. Sie haben die AHV-Renten erhöht. Damit die Kaufkraft der Renten erhalten wird. Und damit Frauen und Haushalte mit unteren Einkommen mehr Rente erhalten.</p><p>Die intensiv geführte Kampagne hat das ganze Land bewegt. Die Stimmbeteiligung war überdurchschnittlich hoch und das Resultat ist nicht nur unmissverständlich, es ist auch von historischer Bedeutung. Der Bundesrat, bürgerliche Parteien und die Arbeitgeber können das Rentenproblem nicht länger ignorieren. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine anständige Rente.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Rasche Umsetzung</strong></h3><p>Nach diesem klaren Entscheid muss die 13. Monatsrente so schnell wie möglich den Rentnerinnen und Rentnern ausbezahlt werden. Die Stimmbevölkerung erwartet von der Politik jetzt eine rasche Umsetzung der Initiative.</p><p>Die Kaufkraft-Probleme der Bevölkerung sind mit der 13. AHV-Rente jedoch noch nicht alle gelöst. Die Löhne haben grossen Aufholbedarf und die Prämienbelastung des Mittelstands hat die Schmerzgrenze auf dieses Jahr klar überschritten.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Nein zur Rentenalter-Erhöhung</strong></h3><p>Das klare Nein zur Rentenalter-Erhöhung ist eine Erleichterung für die Arbeit­nehmenden. Die permanente Forderung der Wirtschaft, dass wir länger arbeiten sollen, ist damit vom Tisch.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_240303_abstimmungsanlass_ahvx13_a0d4b3ec4e.webp" length="298894" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10134</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2024 15:23:07 +0100</pubDate><title>Ungenügende Einkommen und prekäre soziale Absicherung Kulturschaffender – die staatliche Kulturpolitik muss diese Probleme lösen statt vergrössern </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ungenuegende-einkommen-und-prekaere-soziale-absicherung-kulturschaffender-die-staatliche-kulturpolitik-muss-diese-probleme-loesen-statt-vergroessern</link><description>Kulturbotschaft 2025-2028</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kulturschaffende haben häufig sehr tiefe Einkommen und grosse Lücken in der sozialen Absicherung. Der SGB setzt sich zusammen mit seinen Kulturverbänden dafür ein, dass im Rahmen der nationalen Kulturpolitik angemessene Entlöhnungen gefördert und die soziale Absicherung Kulturschaffender erweitert wird – insbesondere in der AHV und der Arbeitslosenversicherung. Neue Beratungs- und Dienstleistungsangebote sind hingegen nur zielführend, wenn die Kulturverbände ab sofort eng in die Umsetzungsarbeiten einbezogen werden.</p><p>Der Bundesrat hat heute beschlossen, in den nächsten vier Jahren die «Kultur als Arbeitswelt» als Fokus der nationalen Kulturpolitik zu behandeln. Der SGB begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Im letzten Jahrzehnt hat nicht nur die Anzahl Kulturschaffender stark zugenommen, auch atypische Beschäftigungsverhältnisse sind im Kultursektor deutlich häufiger geworden. Die Erwerbstätigkeit vieler Kulturschaffender ist geprägt durch befristete, projektbezogene Verträge, Teilzeitanstellungen und Mehrfachbeschäftigungen. Sie haben häufig sehr tiefe Einkommen und einen geringen sozialen Schutz.&nbsp;</p><p>2019 zeigte eine Studie auf, dass fast 60 Prozent der Kulturschaffenden weniger als 3’075 Franken pro Monat verdienen (x13). Zahlen vom letzten Jahr sind noch erschütternder: In den Darstellenden Künsten gaben 86 Prozent der professionellen Freischaffenden an, nicht von ihrem Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit leben zu können. Wenig überraschend haben viele äusserst tiefe Altersrenten, die Rentenlücke in der beruflichen Vorsorge ist gross. Aber auch bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und teilweise auch Mutterschaft sind Kulturschaffende ungenügend abgesichert.</p><p>Die Verbände der Kulturschaffenden spielen eine herausragende Rolle, um im Kultursektor gute Arbeitsbedingungen, angemessene Einkommen und Zugang zu sozialer Sicherheit zu gewährleisten. Die Einhaltung ihrer GAV-Löhne, Gagen- und Honorarempfehlungen ist entscheidend. Sie muss im Rahmen der staatlichen Kulturförderung garantiert sein. In Bezug auf die soziale Sicherheit begrüsst der SGB den Vorschlag, die Bestimmungen für Kulturschaffende in der AHV auszuweiten und das Beratungsangebot auszubauen. Es braucht aber auch Lösungen, um Kulturschaffende mit stetig sinkenden Pensen in der Arbeitslosenversicherung besser abzusichern. Heute sind die Betroffenen faktisch ausgeschlossen vom Bezug von ALV-Taggeldern. Und die angedachte gesamtschweizerische Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Kulturschaffende muss unter Einbezug der Berufsverbände konkretisiert werden. Denn nur sie verfügen über breite Erfahrungen und fundierte, branchenspezifische Kenntnisse. Bestehende regional und branchentechnisch spezialisierte Beratungsangebote dürfen nicht untergraben werden.&nbsp;</p><p>Vehement kritisieren die Gewerkschaften jedoch den mittlerweile dreifach reduzierten Zahlungsrahmen für die Umsetzung der Kulturbotschaft: Nachdem erstens bereits im Voranschlag 2024 2 Prozent gekürzt wurden und zweitens darauf aufbauend ein abflachender Wachstumspfad für die Kulturausgaben festgelegt wurde, soll nun drittens eine weitere Kürzung von 1.4 Prozent gegenüber den im Vorentwurf zur Kulturbotschaft geplanten Ausgaben vollzogen werden. Auf Basis dieses Zahlungsrahmens ist es schlicht nicht möglich, die vielen konkreten, teils neuen kulturpolitischen Ziele und Projekte in der kommenden Förderperiode auch tatsächlich umzusetzen und zu erreichen. Die Gewerkschaften fordern deshalb, dass auf die geplanten Kürzungen verzichtet wird.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_violinspieler-innen-orchester_iStock-Yori_Meirizan_6334e3047b.webp" length="119814" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10129</guid><pubDate>Wed, 21 Feb 2024 08:46:57 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente hat weiterhin eine Mehrheit in der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-hat-weiterhin-eine-mehrheit-in-der-bevoelkerung</link><description>Letzte Abstimmungsumfragen für den 3. März</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die zweite Welle der Tamedia-Umfrage zu den Abstimmungen vom 3. März zeigt nach wie vor eine hohe Zustimmung von 59 Prozent zur <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Initiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente</a>. Die SRG-Umfrage weist in der zweiten Welle eine Zustimmung von 53 Prozent aus. Für das Initiativ-Komitee war von Anfang an klar, dass es knapp werden wird.</p><p>Es zeichnet sich in vielen Gemeinden eine hohe Stimmbeteiligung ab, viele haben schon abgestimmt und der Meinungsbildungsprozess ist laut Umfrage weit fortgeschritten. Daher ist klar: Eine Annahme der 13. AHV-Rente an der Urne ist möglich. Durch den wenig ausgeprägten Stadt-Land Graben, ist auch ein Ständemehr möglich.&nbsp;</p><p>Dies bestätigt, dass die Initiative eine richtige Antwort auf ein akutes Problem bietet: RentnerInnen sehen sich mit steigenden Mieten, Krankenkassenprämien, Stromkosten und ÖV-Preisen konfrontiert. Die seit 2021 angefallene Teuerung hat bereits eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Gleichzeitig erodieren die Renten aus den Pensionskassen seit Jahren dramatisch. Daher reicht die Rente immer weniger zum Leben. Das Versprechen, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten, wird gebrochen.&nbsp;</p><p>Das betrifft die überwiegende Mehrheit der aktuellen und zukünftigen RentnerInnen. Ohne die 13. AHV-Rente geht der Mittelstand leer aus. Somit überrascht die die klare Zustimmung bei den tiefen und mittleren Einkommen nicht.</p><p>Die <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer">Kampagne für die 13. AHV-Rente</a> wird seit Wochen von Zehntausenden Freiwilligen unterstützt. Mit Materialbestellungen, Flyer-Aktionen oder Spenden. Das breite Engagement in der Bevölkerung für diesen dringend notwendigen Rentenausgleich ist eindrücklich. Es wird die letzten Tage vor der Abstimmung eine entscheidende Rolle spielen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_JetztAbstimmen_AVXx13_dea4eae91d.webp" length="175998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10125</guid><pubDate>Mon, 19 Feb 2024 15:49:56 +0100</pubDate><title>Dossier 161: Mehr Rente fürs Geld dank der 13. AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-161-mehr-rente-fuers-geld-dank-der-13-ahv</link><description>Private Vorsorge und AHV für Berufstätige im Vergleich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kaufkraft der Altersrenten in der Schweiz sinkt. Das ist nicht nur ein Problem für die Pensionierten, sondern auch für die Berufstätigen, die in Zukunft in Rente gehen werden. Die Renten der Pensionskassen sind um 13 Prozent gesunken und werden weiter sinken. In der Schweiz ist eine Rentenlücke aufgegangen. Diese wird sich in den nächsten Jahren schmerzhaft vergrössern. Vor allem die Mittelschichtshaushalte stehen im Alter vor immer grösseren finanziellen Herausforderungen.&nbsp;</p><p>Die Banken und Versicherungen nutzen die Rentenlücke, um Werbung für ihre Vorsorgeprodukte der 3. Säule zu machen. Sie warnen vor der Rentenlücke und fordern die Berufstätigen auf, in ihre Vorsorgeangebote zu investieren. Die Gewerkschaften schlagen hingegen mit der Initiative für die 13. AHV-Rente eine Aufstockung der AHV vor. Weil das Preis-Leistungsverhältnis der AHV für fast alle Arbeitnehmenden viel besser ist als in der privaten, individuellen Vorsorge.</p><p>Der SGB hat das <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/161_PLV_Altersvorsorge_final.pdf">Preis-Leistungsverhältnis der 13. AHV-Rente und der 3. Säule im Detail nachgerechnet</a>. Die Resultate zeigen: Die AHV ist für den allergrössten Teil der Bevölkerung finanziell viel attraktiver. Dank der 13. AHV-Rente haben die Berufstätigen viel mehr Geld zum Leben als wenn sie ihre Rentenlücke mit einer privaten Lösung zu füllen versuchen müssten. Sofern sie überhaupt das Geld dazu haben. Die Preisunterschiede sind enorm. Dank der 13. AHV-Rente sparen Berufstätige mit mittlerem Lohn bis zur Pensionierung über 30'000 Fr. (Alleinstehende) bzw. über 55'000 Fr. (Ehepaare). Die 13. AHV-Rente schneidet selbst dann noch besser ab, wenn sich die Zinsen rasch und markant erhöhen würden.&nbsp;</p><p>Die Erhöhung der Lohnbeiträge um je 0.4 Lohnprozente für Arbeitnehmende und Betriebe würde auch mittelfristig zu keiner nennenswerten Erhöhung der Lohnabgaben im Vergleich zu den letzten Jahren führen. Denn die Sozialbeiträge sind gesunken und dürften weiter sinken – insbesondere bei der Unfall- und Arbeitslosenversicherung, weil es weniger Unfälle und Arbeitslose gibt.&nbsp;</p><p>Die über Lohnbeiträge finanzierte AHV ist viel kostengünstiger, weil die Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zahlen. Weil es auch Rente gibt, wenn man sich um Kinder und pflegebedürftige Angehöri-ge gekümmert hat. Weil die AHV einen Teil der Beiträge der Topverdiener wie Sergio Ermotti zur Finanzierung der unteren und mittleren Renten braucht. Und weil die Banken und Versicherungen kaum etwas daran verdienen. Die Arbeitnehmenden erhalten in der AHV für ihre Beiträge deutlich mehr Rente. So kann die Rentenlücke effizient geschlossen werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_jungeFrauInWerkstatt_aerogondo-iStock_39047413ba.webp" length="139750" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10121</guid><pubDate>Tue, 13 Feb 2024 18:43:01 +0100</pubDate><title>Nein zu schlechteren Arbeitsbedingungen und Sonntagsarbeit im Home-Office</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-schlechteren-arbeitsbedingungen-und-sonntagsarbeit-im-home-office</link><description>Skandalöser Nationalratsvorstoss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat eine skandalös radikale parlamentarische Initiative des heutigen Ständerats Thierry Burkart (FDP, AG) von 2016 ausgegra-ben, die den arbeitsrechtlichen Schutz zu Arbeitszeiten und im Home-Office praktisch abschaffen würde. Dies in Zeiten explodierender Zahlen von Arbeitnehmenden, die wegen Stress und Vermi-schung von Arbeit und Freizeit einen Burnout erleiden.&nbsp;</p><p>Der Vorstoss zielt vordergründig auf die Arbeitnehmenden im Home-Office ab, betroffen wären aber alle Arbeitnehmenden. Ständerat Burkart und die WAK-N wollen die Arbeitsbedingungen in der Schweiz drastisch verschlechtern:</p><ul><li>Arbeitnehmende (offenbar nicht nur solche im Home-Office) sollen bis zu 17 Stunden pro Tag arbeiten müssen;</li><li>Gesetzliche Bestimmungen zu Pausen und Ruhezeiten müssten nicht mehr eingehalten werden. Der Arbeitgeber könnte kurzfristig Nachtarbeit anordnen und den Zeitplan der Arbeitnehmenden mit kurzfristigen Einsätzen durcheinanderbringen;&nbsp;</li><li>Arbeitgeber könnten im Home-Office neu Sonntagsarbeit befehlen – ohne Bewilligung und Kontrolle durch die Behörden.&nbsp;</li></ul><p>Die Folgen wären Gratisarbeit, Stress und Burnout. Das ist inakzeptabel. Der SGB wird solche Wild-West-Verhältnisse bekämpfen. Statt Abbau braucht es einen besseren Schutz im Home-Office und aller Arbeitnehmenden. Dieser Schutz hat Gesundheits- und Datenschutz, Haftungsfragen, sowie die Übernahme der Kosten des Materials zu umfassen.&nbsp;</p><p>Wir begrüssen die Unterstützung von Organisationen wie der FMH-Gesellschaft für Arbeitsmedizin FMH-SGARM und der Sonntagsallianz, in der unter anderem die Landeskirchen für einen arbeits-freien Sonntag kämpfen. Der SGB fordert, dass das Parlament die Pa. Iv. Burkart endlich begräbt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/8/csm_Arbeiter-Werkbank-schwitzend_Ist-south-agency_3527a14406.webp" length="112254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10115</guid><pubDate>Wed, 07 Feb 2024 23:29:22 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente: preisgünstig, zielorientiert und realisierbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-preisguenstig-zielorientiert-und-realisierbar</link><description>AHV-Faktencheck </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kaufkraft der Altersrenten in der Schweiz sinkt. Höhere Krankenkassenprämien, Mieten und Preise haben eine Monatsrente weggefressen. Das ist nicht nur ein Problem für die Pensionierten, sondern auch für die Berufstätigen, die in Zukunft in Rente gehen werden. Die Renten der Pensionskassen sind um 13 Prozent gesunken und werden weiter sinken. In der Schweiz ist eine Rentenlücke aufgegangen. Diese wird sich in den nächsten Jahren schmerzhaft vergrössern. Vor allem die Mittelschichtshaushalte stehen im Alter vor immer grösseren finanziellen Herausforderungen.</p><p>Die Banken und Versicherungen nutzen die Rentenlücke, um Werbung für ihre Vorsorgeprodukte der 3. Säule zu machen. Sie warnen vor der Rentenlücke und fordern die Berufstätigen auf, in ihre Vorsorgeangebote zu investieren. (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_1_renten_gm.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Faktencheck dazu <span class="iconpack far fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span></a>)Die Gewerkschaften schlagen hingegen mit der Initiative für die 13. AHV-Rente eine Aufstockung der AHV vor. Weil das Preis-Leistungs-Verhältnis der AHV für fast alle Arbeitnehmenden viel besser ist als in der privaten, individuellen Vorsorge.</p><p>Der SGB hat das Preis-Leistungs-Verhältnis der 13. AHV-Rente und der 3. Säule im Detail nachgerechnet. <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_2_plv.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Die Resultate <span class="iconpack far fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span></a> zeigen: Die AHV ist für den allergrössten Teil der Bevölkerung finanziell viel attraktiver. Dank der 13. AHV-Rente haben die Berufstätigen viel mehr Geld zum Leben, als wenn sie ihre Rentenlücke mit einer privaten Lösung zu füllen versuchen müssten. Sofern sie überhaupt das Geld dazu hätten. Die Preisunterschiede sind enorm. Dank der 13. AHV-Rente sparen Berufstätige mit mittlerem Lohn bis zur Pensionierung über 30’000 Franken (Alleinstehende) bzw. über 55’000 Franken (Ehepaare). Die 13. AHV-Rente schneidet selbst dann noch besser ab, wenn sich die Zinsen rasch und markant erhöhen würden.</p><p>Die Erhöhung der Lohnbeiträge um je 0.4 Lohnprozentpunkte für Arbeitnehmende und Betriebe würde auch mittelfristig zu keiner nennenswerten Erhöhung der Lohnabgaben im Vergleich zu den letzten Jahren führen. Denn die Sozialversicherungsbeiträge sind gesunken und dürften weiter sinken – insbesondere bei der Unfall- und Arbeitslosenversicherung, weil es weniger Unfälle und Arbeitslose gibt. Die 13. AHV ist finanzierbar – ohne dass die Beitragslast spürbar steigt, wie die <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_3_ahv_finanzen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">SGB-Analyse <span class="iconpack far fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span></a> zeigt.</p><p>Die über Lohnbeiträge finanzierte AHV ist viel kostengünstiger, weil die Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zahlen. Weil es auch Rente gibt, wenn man sich um Kinder und pflegebedürftige Angehörige gekümmert hat. Weil die AHV einen Teil der Beiträge der Topverdiener wie Sergio Ermotti zur Finanzierung der unteren und mittleren Renten braucht. Und weil die Banken und Versicherungen nichts daran verdienen. Die Arbeitnehmenden erhalten in der AHV für ihre Beiträge deutlich mehr Rente. So kann die Rentenlücke effizient geschlossen werden.</p><p>Dass es ein Rentenproblem gibt, gestehen mittlerweile auch viele GegnerInnen ein. Entsprechend haben sie Alternativen zur 13. Rente eingebracht. Der SGB hat diese Vorschläge <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_4_Leere_Alternativversprechen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">analysiert <span class="iconpack far fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span>.</a> Der Befund ist klar. Weil beispielsweise 9 von 10 Ehepaaren die maximal mögliche Rente beziehen, löst nur eine generelle Erhöhung der AHV-Renten das Problem.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_SGB_AHV13_4-3_d_b079f020dc.webp" length="99090" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10111</guid><pubDate>Thu, 01 Feb 2024 17:49:21 +0100</pubDate><title>Verhandlungsmandat mit der EU</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verhandlungsmandat-mit-der-eu</link><description>Antwort des SGB im Rahmen der Konsultation</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB setzt sich für eine soziale, offene Schweiz ein und anerkennt die grosse Bedeutung der Europäischen Union für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Er unterstützt die Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich. Das Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, für die die Gewerkschaften gekämpft haben. Der SGB unterstützt Verhandlungen mit der EU zu den Bilateralen III, wenn die Löhne und der Service Public gesichert sind.</p><p>Für den SGB ist deshalb klar, dass Lohnschutz und der Service Public bei Strom und Bahn gewährleistet werden müssen. Alle Details der Stellungnahme finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2024/240201_SGB-VL_Verhandlungsmandat_EU.pdf">vollständigen Vernehmlassungsantwort.</a></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10109</guid><pubDate>Thu, 01 Feb 2024 17:39:25 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und den Service Public bei Strom und Bahn gewährleisten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/lohnschutz-und-den-service-public-bei-strom-und-bahn-gewaehrleisten</link><description>SGB nimmt Stellung zum Verhandlungsmandat mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB setzt sich für eine soziale, offene Schweiz ein und anerkennt die grosse Bedeutung der Europäischen Union für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Er unterstützt die Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich. Das Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, für die die Gewerkschaften gekämpft haben. Der SGB unterstützt Verhandlungen mit der EU zu den Bilateralen III, wenn die Löhne und der Service Public gesichert sind.</p><p>Wir vertreten den Standpunkt, dass beim Lohnschutz die Spesen, die Dienstleistungssperre und die Kaution - über die bereits ausgehandelten Ausnahmen im «Common understanding» hinaus - gesichert werden müssen. Diese Flankierenden Massnahmen müssen nicht nur von der Dynamisierung, sondern auch von der Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs ausgenommen werden. Zudem braucht es Verbesserungen im Inland: bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV und bei der Regulierung der Temporärarbeit. Beim Strom und beim internationalen Personenverkehr verlangt der SGB Kooperations- statt Marktzugangsabkommen. Eine Liberalisierung der Stromversorgung und des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene lehnen wir ab.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10106</guid><pubDate>Mon, 29 Jan 2024 16:40:27 +0100</pubDate><title>RentnerInnen mit tiefen Einkommen werden die Ergänzungsleistungen gesenkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-mit-tiefen-einkommen-werden-die-ergaenzungsleistungen-gesenkt</link><description>Scheinheilige Argumente gegen die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ab Januar 2024 wurden zehntausenden RentnerInnen mit tiefen Einkommen die Ergänzungs-leistungen (EL) gekürzt oder gestrichen. Das heisst, sie müssen trotz steigender Preise mit we-niger Geld auskommen. Damit sparen Bund und Kantone über 400 Millionen Franken auf Kos-ten der RentnerInnen mit den tiefsten Einkommen. Umso unglaubwürdiger sind die plötzlich laut werdenden Versprechen, nach der Abstimmung über die 13. AHV-Rente im Parlament die tiefen Renten rasch zu erhöhen. Das Stimmverhalten der GegnerInnen lässt auf das Gegenteil schliessen. Damit wird deutlich: nur mit einem JA zur 13. AHV-Rente kann die Situation der be-dürftigsten RentnerInnen im Lande rasch und deutlich verbessert werden. Doch es steht mehr auf dem Spiel. Denn vom Kaufkraftverlust aufgrund der Teuerung und der steigenden Kran-kenkassenprämien ist auch die Mittelschicht betroffen: Darum ist es richtig, dass alle die 13. AHV-Rente bekommen sollen.&nbsp;</p><p>Viele Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen stehen seit anfangs Jahr schlechter da. Denn ab jetzt greifen die vom Parlament beschlossenen Kürzungen bei den Ergänzungsleis-tungen in vollem Umfang. Für Personen, die bereits vor 2021 Ergänzungsleistungen bezogen, galt eine Übergangsfrist. Falls die Reform zu niedrigeren Ergänzungsleistungen führte, behielten sie drei Jahre lang ihre bisherigen Ansprüche. Diese Frist endete im Dezember 2023. Für die Betroffenen wird die Situation im aktuellen Umfeld der gestiegenen Preise noch schwieriger. Die Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen des Parlaments treffen genau dort, wo die Preise rapide steigen: bei den Krankenkassenprämien und den Mieten.</p><p>Insgesamt erhalten gemäss Schätzungen der SKOS ein Drittel aller EL-BezügerInnen weniger Geld. Die Kürzungen machen bis zu 300 Franken weniger pro Monat aus. Auch im Jahr 2024 haben vie-le bisherige Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen plötzlich keinen Anspruch mehr. Denn mit der EL-Reform hat das Parlament nicht nur die Vermögensschwellen angepasst, sondern auch die Berücksichtigung der Krankenkassenprämien bei der Berechnung der EL verändert. Zum Beispiel wurde der EL-Mindestbeitrag an die Prämien gesenkt: Entsprach er bisher der durchschnittlichen Krankenkassenprämie, beträgt er jetzt nur noch 60 Prozent der Durchschnittsprämie.&nbsp;<br>Auch bei der Berücksichtigung der Miete hat sich etwas geändert. Dieser Budgetposten ist für die Betroffenen besonders wichtig. Denn die Miete stellt für die meisten Menschen den grössten mo-natlichen Ausgabeposten dar. Der Mietzins wird in der EL-Berechnung nur bis zu einer bestimmten Kostenlimite berücksichtigt – den Mietzinsmaxima. Diese Maxima wurden zwar in der Reform er-höht. Doch durch die zweifache Anhebung des Referenzzinssatzes im Jahr 2023 und die damit verbundenen Mietzinserhöhungen bleiben diese Maxima weit hinter den realen Mietkosten.</p><p>Dass Bundesrat und GegnerInnen der 13. AHV-Rente nun damit argumentieren, man solle lieber RentnerInnen mit tiefen Einkommen gezielt helfen, ist scheinheilig. Bundesrat und Parlament ha-ben während des gesamten parlamentarischen Prozesses nie einen Gegenvorschlag in Umlauf gebracht. Nun verschweigen sie, dass die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Das zeigt: nur mit der 13. AHV-Rente können die höheren Lebenskosten für alle RentnerInnen ausgeglichen werden – bis in die Mittelschicht, die auch unter der Teuerung leidet. Die AHV bleibt sozial und gerecht: die 10 Prozent Topverdienende zahlen massiv mehr ein, als sie erhalten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/e/csm_DSC_0324_bearbeitet-1_2544072787.webp" length="522936" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10100</guid><pubDate>Mon, 22 Jan 2024 17:16:54 +0100</pubDate><title>Albisgüetli-Rede von Pierre-Yves Maillard</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/albisgueetli-rede-von-pierre-yves-maillard</link><description>Gehalten an der SVP-Albisgüetli-Tagung vom 19. Januar 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>Meine Damen und Herren</p><p>Ich danke Ihnen für diese Einladung. Es freut mich sehr, heute Abend, ein wenig mit Ihnen über unsere AHV und ihre Bedeutung für unser Land sprechen zu dürfen.<br>Seit Anfang des Jahres ist die AHV in aller Munde. In der ganzen Schweiz wird intensiv über unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente diskutiert.&nbsp;</p><p>Die Krankenkassenprämien sind brutal gestiegen. Die Mieten für Hundertausende Einwohnerinnen und Einwohner auch. Die Heizkosten sind so stark gestiegen, dass eine Rentnerin, die ich kenne, das Füllen ihres Heizöltanks diesen Winter nicht bezahlen konnte. Deswegen heizt sie nur noch das Zimmer, in dem sie sich gerade befindet, mit einem kleinen, mobilen Elektro-Ofen. Diese Frau hat ihr ganzes Leben lang gearbeitet und zwei Kinder grossgezogen. Jetzt kann sie ihr Haus nicht heizen. Aber, weil sie eben ein kleines Haus besitzt, hat sie kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Gemäss der NZZ gehört sie damit zu den «reichen Rentnern», nur weil sie ein altes Haus besitzt, das sie nicht heizen kann … Das ist vielleicht das Schlimmste: Leute, die sich ein normales Leben nicht mehr leisten können, werden in der hysterischen Kampagne gegen unsere Initiative als «reich» beschrieben.&nbsp;</p><p>In dieser Situation befindet unser sogenannt reiches Land.&nbsp;</p><p>Die Frage lautet also: Können wir uns eine 13. AHV Monatsrente leisten, um diese brutale Kaufkraftkrise einzudämmen? Hat unsere Schweiz die Mittel, allen, die hier ein Leben lang gearbeitet haben, eine zusätzliche Monatsrente anzubieten?</p><p>Die Antwort des Bundesrats lautet: nein.&nbsp;</p><p>Aber er hat ein Problem. Die Leute im Land sagen sich: Wenn wir die massiven Kaufkraftverluste für unsere Älteren nicht einmal ein wenig kompensieren können, was können wir uns dann noch leisten? Die zehn oder hunderte Milliarden Steuergeld, die für alle möglichen anderen Zwecke ausgegeben wurden, waren sie wirklich nötig und konnten wir uns das leisten? Was ist für ein Land wichtiger, als dafür Sorge zu tragen, dass die ganze Bevölkerung zu Essen und ein warmes Dach über dem Kopf hat? Waren diese anderen Ausgaben nicht ein bisschen überflüssig? So überflüssig wie ein Ski-Saisonabonnement für die Bundesräte zum Beispiel.&nbsp;</p><p>Und, Herr Blocher, ich bin sicher, dass Sie diese bodenständige Überlegung sehr wohl verstehen. Denn vor einigen Jahren, haben Sie die genau gleiche Haltung gezeigt.&nbsp;</p><p>Sie hatten gesagt: «ich brauche meine Bundesratsrente nicht», und Sie hatten Recht. Doch dann haben Sie die Bundespolitik beobachtet und sind zum Schluss gekommen, dass sie zu viel für aus Ihrer Sicht unvernünftige Zwecke ausgab. Und haben sich gesagt: wenn das so ist, nehme ich meine Rente doch. Die Schweizer Bevölkerung kommt heute zum gleichen Schluss. Viele, auch in Ihrer Partei, sagen: Genug ist genug – jetzt nehme ich meine zusätzliche Rente. Aber es gibt einen grossen Unterschied zu Ihnen, Herr Blocher, den Sie sicher erkennen werden: In der Bevölkerung brauchen viele die 13. AHV-Rente, sie brauchen sie dringend.</p><p>Die AHV ist 75 Jahre alt. Sie hat ein Vermögen von 50 Milliarden. Dieses Vermögen wird, gemäss Bundesratsprognose, bis Ende des Jahrzehnts auf fast 70 Milliarden steigen. Die 13. Rente kostet 4 Milliarden jährlich, was mit 0,4 Lohnprozenten je für Arbeitgeber und Arbeitnehmende finanziert werden könnte. Aber eine solche Finanzierung ist zunächst gar nicht nötig. Selbst der vorsichtige Bundesrat plant für die nächsten Jahre mit AHV-Gewinnen von 3,5 Milliarden – pro Jahr! Das sind die Fakten.</p><p>Was passiert in zehn oder zwanzig Jahren? Ein Blick in die Vergangenheit lohnt sich. 2011 musste der der Bundesrat seine Prognosen korrigieren, weil sie zu pessimistisch waren. Und trotzdem lag er daneben. Er dachte, es werde mindestens 1,9 Lohnprozentpunkte brauchen, um die AHV-Finanzen bis 2030 im Gleichgewicht zu behalten. Und was ist geschehen? Mit der Vorlage zu Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF und mit AHV 21 wurde das Äquivalent von gerade mal rund einem Lohnbeitragsprozent beschlossen – also nur die Hälfte des optimistischsten Szenarios. Und damit werden wir die AHV nicht nur im Gleichgewicht behalten können. Nein, wir werden damit bis 2030 grosse Gewinne anhäufen können.</p><p>Also, entgegen den düsteren Prognosen der Versicherungen und der Grossbanken ist die AHV heute nicht pleite. Und sie wird es morgen auch nicht sein. Die Grossbanken gehen manchmal bankrott… die AHV nicht!&nbsp;</p><p>Fazit: die 13. Rente ist nicht nur nötig, sondern wir haben auch die Mittel, um sie zu bezahlen.</p><p>Warum also müssen wir gegen diese einfache und vernünftige Initiative eine aggressive und irreführende Kampagne der Mächtigen in diesem Land erleben, in der die Armen als reich beschrieben werden und Wörter ihren wahren Sinn verlieren?</p><p>Ich gebe ihnen ein Beispiel. In der Schweiz verdient ein Bauer durchschnittlich 5000 Franken pro Monat. Wenn er, nach fünfzig Jahren schwerer Arbeit für diesen bescheidenen Lohn, eine AHV Rente von 1800 Franken pro Monat erhält, weshalb sollte er gegen eine 13. Rente stimmen? Hat er sie nicht mehr als genug verdient?</p><p>Und auch wenn er noch aktiv ist und in einigen Jahren 0,4 Lohnprozente mehr bezahlen müsste, warum sollte er das ablehnen, wenn er dafür im Ruhestand jedes Jahr eine dreizehnte Rente bekommt, die vier oder fünf Mal höher ist als die jährlichen zusätzlichen Lohnbeiträge? Wer würde annehmen, dass der Bauer diese Rechnung nicht machen kann? Denn er weiss ganz genau, dass er auf dem Markt, bei den Versicherungen, niemals ein so gutes Angebot finden würden. Er weiss, dass für ihn in der AHV die Rechnung einfach stimmt!</p><p>Wo also liegt das Problem? Wir verstehen es, wenn wir ein anderes Beispiel nehmen. Nennen wir dieses Beispiel Ermotti. Er verdient eine Million pro Monat. Eine Beitragserhöhung von 0,4 Lohnprozenten bedeutet für ihn 4000 Franken pro Monat. Dafür bekommt er im Ruhestand rund 200 Franken mehr AHV-Rente pro Monat. Für ihn ist die Rechnung nicht so gut, aber er wird deswegen nicht gross leiden. Doch würde man ihm die 13. AHV-Rente verweigern, käme schnell die Forderung, die Lohnbeiträge zu plafonieren. Damit würde die AHV eine ihrer finanziellen und sozialen Stärken verlieren. Darum sollen alle die 13. Rente bekommen. Denn so erhalten 90 Prozent der Bevölkerung mehr als sie bezahlen müssen.&nbsp;</p><p>Es ist sonnenklar: Mit der AHV machen die kleinen Leute und der Mittelstand einen guten Deal und die Reichen weniger. Aber das ist fair. Dass wir jetzt in den Zeitungen lesen müssen, von einer AHV-Verbesserung würden die Reichen profitieren, zeigt nur das Niveau des Zynismus, das mittlerweile in einigen gutgestellten Kreisen erreicht wurde.</p><p>Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen eine kleine Geschichte erzählen.&nbsp;</p><p>Mein Grossvater war Bauer, Gemeindepräsident und Grossrat im Kanton Freiburg. Er war Mitglied der BGB, der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei. Heute heisst diese Partei UDC, auf Deutsch SVP. Als Junge habe ich viel auf dem Bauernhof meines Grossvaters gearbeitet und auch viel mit ihm über Politik diskutiert. Als 1987 die Mutterschaftsversicherung zur Abstimmung kam, schauten wir am Abend zusammen die «Tagesschau» am Fernseher und erfuhren, dass die Vorlage abgelehnt wurde. Da ist mein Grossvater aufgesprungen, hat den Fernseher abgestellt und hat gerufen: Mit diesen Politikern würde heute sogar die AHV abgelehnt werden!</p><p>Damals habe ich gedacht, er übertreibt. Jetzt bin ich überzeugt: Er hatte Recht. Und vierzig Jahre später ist seine Aussage noch zutreffender.&nbsp;</p><p>Dabei müssen Sie wissen: mein Grossvater war stramm bürgerlich. Doch 1947, als er sechsundzwanzig Jahre alt war, hat er dezidiert für die AHV gestimmt. Auch wenn die Gegner damals schon voraussagten, in 20 Jahren werde sie Schiffbruch erleiden. Es ging nicht schief, und 20 Jahre später konnte das Parlament einstimmig eine Verdoppelung der Renten beschliessen. Auch 1987 war mein Grossvater immer noch bürgerlich und stimmte dennoch dezidiert für die Mutterschaftsversicherung.</p><p>Er hatte es zu etwas gebracht, aber er wurde in sehr arme Verhältnisse geboren. Vor dem Krieg, als Kind, litt er oft Hunger. Das hat er nie vergessen. Und darum war für ihn die Entwicklung und Verbesserung einer sozialen Sicherheit ein Teil des Fortschrittes unseres Landes.&nbsp;</p><p>Diese Generation hatte zwei Jahre ihrer Jugend für die Landesverteidigung während des 2. Weltkriegs geopfert. Ständig konfrontiert mit der Angst, dass die Idee der Demokratie selbst verschwinden könnte. Nach dem Krieg war ihnen allen, in welchen Parteien sie auch sein mochten, klar: Die Demokratie hat nur dann eine Chance, wenn sie allen im Land ein normales Leben garantiert. Denn sonst würde sie niemand verteidigen und für sie kämpfen, wenn sie in Frage gestellt wird. Diese Generation hat in drei Jahrzehnten jene soziale Sicherheit Stück für Stück aufgebaut, besonders für diejenigen, die ihr ganzes Leben hart gearbeitet haben. So konnten die faschistischen und kommunistischen Diktaturen geschlagen werden, und so hat die Welt und die Schweiz die Demokratie verteidigt und gestärkt.&nbsp;</p><p>Heute ist die Gefahr gross, dass die Erfahrung der Generation meines Grossvaters vergessen geht. Dieses Vergessen hat in den achtziger Jahren begonnen und geht langsam, aber stetig weiter. Und die Demokratie wird mit jedem Schritt geschwächt, den dieses Vergessen voranschreitet. Die neuen Eliten haben vergessen, dass das Wachstum des Reichtums immer auch mit einer Verstärkung der sozialen Sicherheit einhergehen werden muss. Sonst schwächen wir die Demokratie.</p><p>Diese gleichgewichtige Strategie der Nachkriegszeit hat während Jahrzenten unglaublich gut funktioniert. Mit dem Rückgang der Armut hat sich auch die Freiheit im Land stark verbreitet. Freiheit sollte eigentlich das Ziel von allen Gesellschaften sein, aber man ist nicht frei, wenn man Hunger leidet. Darum ist Freiheit auch mit Kaufkraft und sozialer Sicherheit verknüpft.&nbsp;</p><p>Auch die Wirtschaft hat davon profitiert, nicht nur wegen der gestiegenen Kaufkraft, die den Konsum und das Wachstum unterstützt hat. Und nicht zuletzt hat die AHV der Wirtschaft viel gebracht. Denn weil die Wirtschaft die Frauen im Arbeitsmarkt brauchte, haben beide Elternteile einer Familie begonnen, Lohnarbeit zu leisten. Das hat eine grosse Herausforderung für die Kinderbetreuung verursacht. Zwar haben Gemeinden und Kantone in die Entwicklung von Krippenplätzen investiert, aber sie konnten den Bedarf bei weitem nicht decken. Wer hat diese Lücke kompensiert? Die Grosseltern. Sie leisten in unserem Land Kinderbetreuungsarbeit im Gegenwert von 8 Milliarden Franken. Um sie zu ersetzen, müssten wir 80’000 Vollzeit-Arbeitsplätze schaffen und finanzieren.&nbsp;</p><p>Das heisst, dass unsere Altersvorsorge eigentlich nicht nur unserer älteren Bevölkerung den Ruhestand ermöglicht. Sie bietet auch unserer Gesellschaft und Wirtschaft billige Ressourcen, die helfen, die Betreuungsbedürfnissen einzudämmen. Wenn wir das Rentenalter erhöhen oder die Renten senken, dann verlieren wir viele dieser Ressourcen. Und was passiert dann? Genau das, was in den meisten westlichen Ländern geschieht. Junge Familien fragen sich: können wir es uns leisten, ein Kind zu haben? Das deutliche Sinken der Geburtenrate in den letzten drei Jahren mit ihren so brutalen Kaufkraftverlusten ist eine klare Antwort auf diese Frage. Wenn die Kaufkraft und die soziale Sicherheit sinken, dann kommen auch weniger Kinder zur Welt. Wenn die freie Welt eine Zukunft haben will, sollte sie auch darüber denken.</p><p>Wir Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter haben Respekt vor unserer Vergangenheit, und wir wollen für die Zukunft unseres demokratischen Landes kämpfen. Darum kämpfen wir heute für die AHV und im Juni für die Begrenzung der Krankenkassenprämien. Wir kämpfen für die Leute, die in unserem Land hart arbeiten und das Recht haben, normal leben zu können. Aber wir kämpfen damit auch gleichzeitig für unsere demokratische Schweiz.</p><p>Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/6/csm_Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus_d9977a577b.webp" length="95262" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10098</guid><pubDate>Mon, 22 Jan 2024 16:59:06 +0100</pubDate><title>Der Bundesrat ignoriert die sinkenden Renten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-bundesrat-ignoriert-die-sinkenden-renten</link><description>Einseitige Kampagne des Bundesrats gegen die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat präsentiert einseitige Argumente gegen eine 13. AHV-Rente und ignoriert die sich seit Jahren verschlechternde Rentensituation in der Schweiz.</p><p>Im letzten Jahrzehnt hat sich die finanzielle Lage vieler Menschen im oder vor dem Rentenalter deutlich verschlechtert. Das aktuelle <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/160d__rentnerinnen.pdf">Rentendossier des SGB</a> zeigt dies eindrücklich. Die von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verwendeten Zahlen zei-gen eine Realität, die es so nicht mehr gibt. Sie basieren auf einer Studie mit Daten aus dem Jahr 2015. Doch seit 2015 hat sich die Situation markant geändert. Die Teuerung, der starke Anstieg der Krankenkassenprämien und die Erhöhung der Mieten seit 2020 alleine kosten eine ganze Monatsrente. Alleinstehende RentnerInnen haben rund 3’500 Franken weniger zum Leben. Bei den Ehepaaren sind es mehr als 6’000 Franken jährlich.&nbsp;</p><p>Dazu kommen die Probleme in der 2. Säule. Die Renten sinken real, obwohl wir immer mehr zah-len. Dies im Unterschied zur Zeit vor 10 bis 15 Jahren. Besonders betroffen sind Leute, die kürzlich in Rente gingen oder die die bald pensioniert werden. Die durchschnittliche Pensionskassenrente ist heute kaufkraftbereinigt wesentlich tiefer als 2015. Obwohl die Löhne und die Einkommen der Erwerbstätigen gestiegen sind und sie immer höhere Beiträge bezahlen.</p><p>Das Engagement des Bundesrats gegen die 13. AHV-Rente ignoriert damit nicht nur die Renten-realität in der Schweiz und das Verfassungsziel, wonach die Renten existenzsichernd sein sollten. Es fokussiert auch einseitig auf die Finanzen der AHV im kommenden Jahrzehnt. Und verschweigt, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nur in der AHV bezahlbare Renten erreichen kann.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_SGB_AHV13_4-3_d_b079f020dc.webp" length="99090" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10095</guid><pubDate>Fri, 19 Jan 2024 17:59:00 +0100</pubDate><title>Jetzt sollen auch noch die AHV-Kinderrenten abgeschafft werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-sollen-auch-noch-die-ahv-kinderrenten-abgeschafft-werden</link><description>AHV-Abbau ohne Not und ohne Scham</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Nationalrats zeigt wenige Wochen vor der Abstimmung für eine 13. AHV-Rente, wie sie sich die Zukunft der AHV vorstellt: Sie beschliesst ein nächstes Abbau-projekt, das selbst dem Bundesrat zu weit geht. Der Beschluss, die AHV-Kinderrenten abzu-schaffen ist beschämend.&nbsp;</p><p>Das Parlament baut in der AHV weiter ab. Die nächste Abbaureform wurde schon aufgegleist und nun häufen sich parallel zusätzliche Abbauprojekte in der AHV. Neben den Sparplänen des Bun-desrats bei den Witwenrenten hat die Sozialkommission des Nationalrats heute für eine Abschaf-fung der Kinderrenten votiert.</p><p>Eine Aufhebung der Kinderrenten hätte erhebliche Auswirkungen auf das Einkommen von Perso-nen im Rentenalter mit Familienpflichten. Denn mit dem Übergang in die Rente sinkt das Ein-kommen stark. Und RentnerInnen haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Familienzulagen für ihre Kinder. Basierend auf umfangreichen Studien hat der Bundesrat vor wenigen Wochen auf-gezeigt: Ein Wegfall der Kinderrenten würde die Gefährdung der betroffenen Kinder, in die Armut abzurutschen drastisch erhöhen. Der Wegfall der Kinderrenten würde für einen Teil der jungen Er-wachsenen die Möglichkeit gefährden, ihre Erstausbildung abzuschliessen. Der Bundesrat kam deshalb zum Schluss, dass die Kinderrenten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die betroffenen Familien zu stützen. Für sie sind die Kinderrenten entscheidend. Betroffen sind dabei vorab Rent-nerInnen in der Schweiz. Denn über 70 Prozent der AHV-Kinderrenten werden an Eltern in der Schweiz ausbezahlt.&nbsp;</p><p>Die Mehrheit der Sozialkommission will davon nun nichts mehr wissen und verweist die Betroffe-nen auf die Ergänzungsleistungen. Offenbar geht es, völlig unabhängig von einem möglichen Fi-nanzbedarf, um die Schwächung der AHV. Mit der Abstimmung am 3. März für die Einführung der 13. AHV-Rente kann die Stimmbevölkerung diese Entwicklung stoppen und ein klares Signal für eine starke AHV ins Bundeshaus senden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.webp" length="99612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10092</guid><pubDate>Wed, 17 Jan 2024 07:02:25 +0100</pubDate><title>Hohe Zustimmung: Die 13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-zustimmung-die-13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Erste Abstimmungsumfrage zu den Abstimmungen am 3. März 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die erste Welle der Tamedia-Umfrage zu den Abstimmungen vom 3. März zeigt eine deutliche Zustimmung von 71 Prozent zur Einführung der 13. AHV-Rente. Dies bestätigt, dass die Initiative eine richtige Antwort auf ein akutes Problem bietet: Rentnerinnen und zukünftige Rentner sehen sich mit steigenden Mieten, Krankenkassenprämien, Stromkosten, ÖV- und Lebensmittelpreisen konfrontiert. Die seit 2021 angefallene Teuerung hat bereits eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Daher reicht die Rente immer weniger zum Leben. Die <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer">13. AHV-Rente</a> gleicht diesen Kaufkraftverlust aus. Ein Sieg scheint möglich, aber ist noch lange nicht im Trockenen. Gerade nach dieser Umfrage werden Arbeitgeber und Banken mit viel Geld eine intensive Gegenkampagne führen.</p><p>Das Initiativ-Komitee wird während der Kampagne deutlich machen, warum es jetzt an der Zeit ist, dass alle aktuellen und zukünftigen RentnerInnen eine 13. AHV-Rente erhalten. Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, verdienen eine anständige Rente und keine Almosen. RentnerInnen, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen haben, spüren die steigenden Preise genauso wie alle anderen. Dass mit einer 13. AHV-Rente auch ihr Kaufkraftverlust ausgeglichen wird, ist eine Stärke der Initiative. Sie funktioniert sozial, wie die AHV immer funktioniert hat: Die Renten sind nach oben begrenzt, dafür tragen die Top-Einkommen einen höheren Beitrag bei.</p><p>Die Schweiz kann sich dies leisten, die AHV steht gut da: Im Gegensatz zu den jahrelangen düsteren Prognosen schreibt die AHV auch die nächsten Jahre Überschüsse. Das Vermögen der AHV wird bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Milliarden Franken ansteigen. Dies entspricht etwa 20 Milliarden Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Klares Nein zur Renteninitiative</h3><p>Die Renteninitiative will das Rentenalter für alle erhöhen. Das ist ein radikaler Rentenabbau, der Normalverdienende bestraft: sie sollen noch länger arbeiten und mit noch tieferen Renten durchkommen müssen.</p><p>Die unlimitierte Erhöhung des Rentenalters findet bei weniger als einem Drittel der Bevölkerung eine positive Resonanz. Das überrascht nicht: die Initiative zielt an den Lebensrealitäten der arbeitenden Menschen vorbei. Auch Frühpensionierungen in besonders harten Jobs sind mit der Initiative gefährdet. Unsicherheit und Arbeitslosigkeit steigen. In vielen physisch anstrengenden Berufen und solchen mit Nachtarbeit oder hoher Belastung ist es schlicht nicht zumutbar, die Arbeitnehmenden länger arbeiten zu lassen. Dazu kommt, dass ältere Arbeitnehmende ab 55 es jetzt schon auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer haben und kaum Stellen finden: die Initiative würde immer mehr Leute in die Langzeitarbeitslosigkeit und die Sozialhilfe treiben.</p><p>Der SGB wird sich trotz schlechten Umfrage-Ergebnisse für die Rentenalter-Erhöhung vehement <a href="https://67-nein.ch/?src=mm" target="_blank" rel="noreferrer">gegen diese Initiative</a> einsetzten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_210528_13.AHV0020_klein_9965611a22.webp" length="265696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10090</guid><pubDate>Tue, 16 Jan 2024 12:31:11 +0100</pubDate><title>Länger arbeiten für tiefere Renten? Nein zur Rentenalter-Erhöhung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/laenger-arbeiten-fuer-tiefere-renten-nein-zur-rentenalter-erhoehung</link><description>Position zur Volksabstimmung am 3. März über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die Rentenalter-Erhöhung klar ab. Die sogenannte Renteninitiative der Jungfreisinnigen will eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre für alle – ein extremer Schritt, der Normalverdiener bestraft, indem sie dazu gezwungen werden, länger zu arbeiten und mit geringeren Renten auskommen müssen.&nbsp;</p><p>Diese radikale Initiative gefährdet auch Frühpensionierungen in besonders anspruchsvollen Berufen. Statt für Menschen in körperlich sehr harten und häufig schlechter bezahlten Jobs würde die Frühpensionierung ein Privileg für Topverdiener. Ausserdem führt die Initiative zu Unsicherheit und Arbeitslosigkeit, insbesondere für Menschen über 55, die bereits heute auf dem Arbeitsmarkt schlechte Chancen haben. Und das, obwohl die radikalen Kürzungspläne unnötig sind, da es der AHV finanziell gut geht. Allen Versuchen der Lobbyisten von Banken und Versicherungen zum Trotz, die die AHV schlecht reden wollen, ist sie in Wahrheit solide und verlässlich finanziert.</p><p>Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Parteien aller politischen Richtungen lehnt die Initiative der Jungfreisinnigen ab. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard, fasst die Ablehnung zusammen: «Die Renteninitiative ist keine Lösung für das wahre Problem in der Altersvorsorge: alles ist teurer – und die zu tiefen Renten reichen nicht mehr! Ganz im Gegenteil, die Initiative verschärft das Problem.»<br>&nbsp;</p><p><strong>Weitere Informationen und Argumente gegen die Initiative und die beabsichtigte Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre finden sich auf der Webseite des SGB unter &nbsp;</strong><a href="https://67-nein.ch/?src=mm" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>www.67-nein.ch</strong></a><strong>&nbsp;</strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/6/csm_gipser_r67_a31e098b23.webp" length="77798" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10082</guid><pubDate>Tue, 09 Jan 2024 10:34:00 +0100</pubDate><title>Die Rente reicht nicht mehr: Die 13. AHV-Rente gleicht den Kaufkraftverlust aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/13-ahv-rente</link><description>Start der Abstimmungskampagne für die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mieten, Krankenkassenprämien, Strom, ÖV: die steigenden Preise haben seit 2021 eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Die Rente reicht immer weniger. Die 13. AHV-Rente gleicht diesen Kaufkraftverlust aus – für alle aktuellen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Sie ist die kostengünstigste und effizienteste Lösung gegen zu niedrige Renten. Besonders der Mittelstand, der sonst immer leer ausgeht, profitiert davon. Eine breite Allianz aus Gewerkschaften, Parteien und RentnerInnen-Organisationen startet heute die Abstimmungskampagne für die 13. AHV-Rente.</p><p>Mit einer durchschnittlichen AHV-Rente von knapp 1’800 Franken pro Monat ist die AHV heute deutlich zu niedrig. Die Rentenlücke wird immer besorgniserregender, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. «Menschen, die von einem durchschnittlichen Einkommen gelebt haben, wissen schlicht nicht mehr, wie sie über die Runden kommen sollen. Unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente bietet eine konkrete Lösung an, die alle Rentnerinnen erreicht – auch die Mittelschicht, die auch unter der Teuerung leidet», erklärt Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und SP-Ständerat. Eine Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Erwerbstätigen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Mehr als 90% profitieren</strong></h3><p>Aus diesem Grund setzt sich die breite Allianz mit ganzer Kraft für ihre Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ein. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von sofortigen Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. «Mit der 13. AHV-Rente können wir den Kaufkraft-Verlust schnell und wirkungsvoll ausgleichen. Wer ein Leben lang gearbeitet und in die Altersvorsorge einbezahlt hat, verdient eine anständige Rente», stellt Mattea Meyer, Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Schweiz, fest. Vania Alleva, Unia-Präsidentin, betont: «Die 13. AHV-Rente hilft genau jenen am meisten, die es besonders nötig haben: Arbeitnehmenden mit kleinem Portemonnaie, darunter viele Frauen in Tieflohnbranchen, Teilzeitarbeitende und Arbeitnehmende in körperlich anspruchsvollen Berufen. Denn mehr als 9 von 10 Versicherten erhalten mehr aus der AHV zurück, als sie an Beiträgen eingezahlt haben.»</p><h3 class="heading--h4"><strong>Effiziente und sichere Lösung</strong></h3><p>In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Seit Jahren zahlen die Versicherten immer höhere Lohnbeiträge in die Pensionskassen ein, während die Renten stetig sinken. Und jetzt will das Parlament die Leistungen in der 2. Säule sogar noch weiter senken, obwohl die finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend ist. Besonders dreist ist dabei, dass die Versicherungen und Pensionskassen mit den Rentengeldern der Arbeitnehmenden weiterhin uneingeschränkt verdienen sollen. Mittlerweile zweigen sie jedes Jahr 7 Milliarden Franken von unserem Ersparten ab. Genau das Gegenteil ist bei der AHV der Fall: Der Beitragssatz ist stabil und die Verwaltungskosten sind niedrig. Die AHV ist damit nicht nur die sozialste, sondern auch die effizienteste und sicherste Form der Altersvorsorge.&nbsp;</p><p>Léonore Porchet, Nationalrätin der Grünen und Travail.Suisse-Vizepräsidentin, betont: «Nur die erste Säule ist solidarisch und erkennt die unbezahlte Arbeit der Frauen an. Mit einer 13. AHV ermöglichen wir wieder eine würdige Rente für alle, die an den aktuellen wirtschaftlichen Kontext angepasst ist.» Für Giorgio Fonio, Mitte-Nationalrat und Regiosekretär des OCST, ist klar: «Die 13. AHV-Rente liefert eine klare Antwort auf ein objektives Problem. Allen Pensionierten, die von der Politik Massnahmen erwarten, bietet sie eine konkrete Lösung an, damit sie nicht unter prekären Voraussetzungen in den Ruhestand treten müssen.»</p><h3 class="heading--h4"><strong>Die AHV ist stabil</strong></h3><p>Die aktuellen Finanzprognosen des Bundes für die AHV bestätigen: Die finanzielle Lage der AHV ist stabil. Sie erzielt in den kommenden Jahren rund 3 Milliarden Franken Überschuss jährlich. Im Gegensatz zu den dauernden düsteren Prognosen wird das Vermögen der AHV bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Milliarden Franken ansteigen. Das sind etwa 20 Milliarden Franken mehr als heute.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/kaufkraftausgleich.svg" length="68736" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10128</guid><pubDate>Fri, 29 Dec 2023 11:54:00 +0100</pubDate><title>Dossier 160: Rentensituation gestern, heute, morgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-160-rentensituation-gestern-heute-morgen</link><description>Zahlen und Fakten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Rentne-rinnen und Rentner in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>2024 wird die schweizerische Stimmbevölkerung über drei Rentenabstimmungen entscheiden. Die wirtschaftliche Lage der Rentner und Rentnerinnen in der Schweiz wird deshalb im Fokus stehen. In der Öffentlichkeit hat sich die Vorstellung der reichen Alten eingeprägt, wenn über Personen im AHV-Alter gesprochen wird. <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/160d__rentnerinnen.pdf">Das Bild ist falsch.</a> Die Einkommen der RentnerInnen sind wesentlich tiefer als jene der Arbeitnehmenden. Und die Ungleichheit zwischen Rentnerhaushalten fällt deutlich höher aus als jene zwischen Erwerbstätigen.&nbsp;</p><p>Tatsächlich sind die Renten tief, und in den letzten zwanzig Jahren stark gesunken. Versicherer und Banken profitieren vom Geschäft mit der Altersvorsorge und von der berechtigten Angst der Arbeitnehmenden vor zu tiefen Renten. Mit den nun deutlich steigenden Preisen und Krankenkassenprämien erreicht der Rentenverlust der älteren Generation ein neues Ausmass. Mittlerweile ist bereits eine gesamte Monatsrente an Kaufkraft verloren gegangen. Ein Ausgleich kann hier nur über eine 13. AHV-Rente gelingen.</p><p>In der Regel wird das Bild der reichen Älteren herangezogen, um sozialpolitische Verbesserungen zu verhindern. Begründet wird dies dann damit, dass es innerhalb armutsgefährdeter Personengruppen andere noch härter trifft. Massnahmen zugunsten von Alleinerziehenden, Mehrkindfamilien und IV-RentnerInnen fehlen trotzdem – und gerade für sie steigt die Gefahr einer in einigen Jahrzehnten noch tieferen Altersrente. Nur ein Ausbau der AHV ist gerade für sie die einzige Hoffnung auf bezahlbare, existenzsichernde Renten im Alter. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/5/csm_aelteres_paar_AHV__6fa8065f41.webp" length="65624" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10078</guid><pubDate>Mon, 18 Dec 2023 11:45:19 +0100</pubDate><title>Inakzeptabel – SGB fordert sofortige Wiederaufnahme der Mediation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/inakzeptabel-sgb-fordert-sofortige-wiederaufnahme-der-mediation</link><description>Guy Parmelin sistiert Mediation zur Verbesserung des Kündigungsschutzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute von Bundesrat Guy Parmelin angekündigte Sistierung der Mediation zur Verbesserung des Kündigungsschutzes ist inakzeptabel. Über einen Zeitraum von drei Jahren hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) gemeinsam mit den Sozialpartnern an einer Lösung zur Behebung des unzureichenden Kündigungsschutzes gearbeitet, um die Schweiz von der Schwarzen Liste der ILO streichen zu können. Aus diesem Grund fordert der SGB die unverzügliche Wiederaufnahme der Mediation.</p><p>Das Schweizer Kündigungsrecht entspricht nicht den völkerrechtlichen Standards. Arbeitnehmende, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen einsetzen, sind nicht vor willkürlichen Kündigungen geschützt. Dies wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO (ILO) mehrfach kritisiert. Ein Fall von kündigungsbedingter Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern ist sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hängig.</p><p>Deshalb hat der Bundesrat im Jahr 2019 die Mediation unter der Leitung von Mediator Franz Steinegger eröffnet, damit die Schweiz von der Schwarzen Liste der ILO gestrichen werden kann. Ursprünglich sollte die Mediation Ende Januar 2024 regulär abgeschlossen werden. Kurz vor Abschluss haben sich jedoch die Arbeitgeber aus der Mediation zurückgezogen.</p><p>Der SGB ist enttäuscht darüber, dass Bundesrat Parmelin dies nun zum Anlass genommen hat, die Mediation leichtfertig zu sistieren. Die Gewerkschaften werden sich auf allen Ebenen engagieren, insbesondere beim EGMR, und falls erforderlich die durch den letzten SGB-Kongress beschlossene Volksinitiative zur Verbesserung des Kündigungsschutzes in der Schweiz an die Hand nehmen.</p><p>Der SGB hat wiederholt konkrete Lösungsvorschläge im Arbeitsrecht vorgelegt, zuletzt bezüglich der Arbeitszeitregelungen in Dienstleistungssektoren wie Treuhand, Steuerberatung und bei ICT-Mitarbeitern. Umso inakzeptabler ist es, dass die Arbeitgeber die Gespräche verweigern. Der SGB fordert daher die sofortige Wiederaufnahme der Mediation.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.webp" length="509274" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10076</guid><pubDate>Fri, 15 Dec 2023 15:03:50 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service Public sichern: Bundesrat muss nachbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-sichern-bundesrat-muss-nachbessern</link><description>Der SGB zum Verhandlungsmandat mit der EU </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat die Öffnung gegenüber der EU bisher immer mitgetragen, wenn sie den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützte. Im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen zur Erweiterung der Bilateralen Verträge heisst das, dass insbesondere der Lohnschutz und der Service public gewährleistet sein müssen.</p><p>Der SGB fordert konkret, dass beim Lohnschutz die Spesen, die Dienstleistungssperre und die Kaution gesichert werden. Zudem braucht es Verbesserungen im Inland: bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Gesamtarbeitsverträgen und bei der Regulierung der Temporärarbeit. Beim Strom und beim internationalen Personenverkehr verlangt der SGB Kooperations- statt Marktzugangsabkommen, damit der Service public gewährleistet bleibt. Im Stromdossier braucht es eine Lösung im Hochspannungsbereich – und nicht den Anschluss an den liberalisierten EU-Binnenmarkt. Der Bundesrat muss deshalb beim Mandat nachbessern.&nbsp;</p><p>Die Bundesverwaltung hat in den Sondierungsgesprächen erhebliche Zugeständnisse gemacht, die den Lohnschutz und den Service public beim Strom und bei der Bahn gefährden. Beispielsweise würden die heutigen Schutzmassnahmen der Kaution und der Dienstleistungssperre geschwächt oder fast wirkungslos. Zusätzlich müsste die Schweiz das EU-Spesenrecht übernehmen (Spesen gemäss Herkunftsland), was zu Lohndruck und unfairer Konkurrenz führen würde. Bei der Stromversorgung und beim internationalen Schienenverkehr drohen statt regulierter Grundversorgung und Kooperation Wettbewerb und Liberalisierung. Ein erstes positives Zeichen ist immerhin, dass der Bundesrat die Absicht hat, über das «Common Understanding» hinauszugehen und wenigstens die Spesenfrage zu verhandeln.</p><p>Der Lohnschutz in der Schweiz ist – unabhängig von Abkommen – bereits seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungsformen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen und zu lösen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih_01adcd55e2.webp" length="270970" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10073</guid><pubDate>Fri, 08 Dec 2023 14:07:57 +0100</pubDate><title>Frauenbündnis aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik setzt sich für eine 13. AHV-Rente ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauenbuendnis-aus-wirtschaft-kultur-gesellschaft-und-politik-setzt-sich-fuer-eine-13-ahv-rente-ein</link><description>Frauenmanifest veröffentlicht</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frauen kümmern sich Tag für Tag um die Familie, betreuen Kinder und pflegen Angehörige. Ohne diese Arbeit steht die Gesellschaft still. Doch die schlecht bezahlte oder gar unbezahlte Arbeit führt zu tiefen Renten im Alter. Trotzdem plant der Bundesrat nun weitere Kürzungen der Witwenrenten, wieder auf Kosten der Frauen. Damit muss endlich Schluss sein. Deshalb fordert ein </strong><a href="https://www.frauenrenten.ch/manifest/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>breites Frauenbündnis </strong></a><strong>mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik mehr statt weniger AHV mit der Einführung einer 13. AHV-Rente.</strong></p><p>Auf die vom Bundesrat verabschiedete Sparvorlage bei den Witwenrenten reagieren heute rund 60 Frauen aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik. Frauen erhalten schon heute überproportional tiefe Renten, die oft nur knapp zum Leben reichen. Das Frauenbündnis setzt nun ein Zeichen für die dringend notwendige Einführung einer 13. AHV-Rente. Denn die AHV ist die einzige Altersvorsoge, die die unbezahlte Sorgearbeit berücksichtigt und auf diese Weise die Lohnunterschiede aus dem Erwerbsleben lindert. Nur mit einer starken AHV kann sichergestellt werden, dass die Arbeit der Frauen im Alter nicht vergessen geht.</p><p>Mit der Erhöhung des Frauenrentenalters wurde den Frauen letztes Jahr versprochen, dass ihre Renten steigen. Doch anstatt die Frauenrenten zu verbessern, kommt neben den Kürzungen der Witwenrenten bereits die nächste Abbauvorlage: Die BVG-Reform. Eine Annahme der BVG-Reform würde für viele Frauen bedeuten, dass sie trotz höherer Lohnabzüge tiefere Renten erhielten. Zudem belasten die steigenden Preise und Krankenkassenprämien Pensionierte mit tieferen Renten besonders stark: Ihre Kaufkraft sinkt rasant.</p><p>Ein breites Frauenbündnis aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik fordert klar und deutlich: Mit den tiefen Frauenrenten muss Schluss sein! Gemeinsam setzen sie sich für die Einführung einer 13. AHV-Rente ein. Die Unterzeichnerinnen fordern, dass Gesellschaft und Politik die Arbeit der Frauen endlich genauso schätzt, wie sie es verdienen – auch finanziell. Nur die 13.&nbsp;AHV-Rente bringt eine dringend notwendige und langversprochene Rentenverbesserung.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Unterzeichnerinnen:</strong></h3><p><i>Sarah Akanji, Vania Alleva, Jacqueline Badran, Peppina Beeli, Leandra Bias, Big Zis, Jeannine Borer, Michaela Bovolenta, Christiane Brunner, Bruna Campanello, Morena Diaz, Martine Docourt, Ruth Dreifuss, Yvonne Feri, Tamara Funiciello, Lina Gafner, Ellen Girod, Barbara Gysi, Greta Gysin, Bea Heim, Annette Hug, Simona Isler, Christiane Jaquet-Berger, Elisabeth Joris, Irene Kälin, Sandra Künzi, Sophie Ley, Rebekka Lindauer, Mascha Madörin, Isabel Martinez, Samira Marti, Gabriela Medici, Mattea Meyer, Patrizia Mordini, Fatima Moumouni, Sandrine Nikolic-Fuss, Anja Peter, Veronique Polito, Leonore Porchet, Katarina Prelicz-Huber, Marlen Reusser, Estelle Revaz, Yvonne Ribi, Marah Rikli, Anna Rosenwasser, Dagmar Rösler, Sara Satir, Yvonne Schärli, Sarah Schilliger, Franziska Schutzbach, Edith Siegenthaler, Aude Spang, Esther Waeber-Kalbermatten, Lucie Waser, Flavia Wasserfallen, Xenia Wassihun, Fanny de Weck, Manuela Weichelt, Natascha Wey, Melanie Winiger, Sarah Wyss</i><br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Das ganze Manifest:</h3><p><a href="https://www.frauenrenten.ch/manifest?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer"><u>www.frauenrenten.ch/manifest</u></a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/0/csm_manifest-manifeste_2-3_3dfd9612c5.webp" length="320420" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10071</guid><pubDate>Wed, 06 Dec 2023 11:52:50 +0100</pubDate><title>Finanzierung Langzeitpflege: Mit EFAS droht ein weiterer Prämienschub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-langzeitpflege-mit-efas-droht-ein-weiterer-praemienschub</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die gesundheitspolitische Vorlage zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) kommt in die parlamentarische Schlussrunde. Angesichts des grossen Reformdrucks gilt EFAS in Branchenkreisen mittlerweile als Allheilmittel schlechthin. Man verspricht sich unter diesem Kürzel neuerdings etwa auch Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe – obwohl davon selbst seitens der BefürworterInnen ursprünglich nie die Rede war.</p><p>Die Vorlage kommt im Dezember in ihre fünfte Legislatur, was wohl nicht gerade für sie spricht. An EFAS wurde sehr lange «herumgedoktert». Insbesondere wurde entschieden, damit auch die Finanzierung der Langzeitpflege (Heime und Spitex) neu zu regeln. Ein fataler Entscheid, der die PrämienzahlerInnen und das Pflegepersonal sehr teuer zu stehen käme.</p><p>Der Geschäftsführer des Langzeitpflege-Verbands Artiset argumentierte, dass dieser Einbezug der Pflege bitter nötig sei, denn «in der heutigen Pflegefinanzierung übernimmt die öffentliche Hand einen immer grösseren Anteil der Pflegekosten, während der Anteil der Krankenversicherer sinkt». Das stimmt, zum Glück! Heute werden die steigenden Gesundheitskosten – seien es horrend teure neue Medikamente oder die Mengenausweitung der Zusatzversicherungen – überall sofort und integral auf die Prämien abgewälzt. Diese «Kopfsteuer» steigt damit jedes Jahr weiter, nächstes Jahr um fast 9 Prozent. Der Prämienanstieg trifft die Wirtschaftsanwältin grundsätzlich im gleichen Ausmass wie den Landschaftsgärtner. Für Erstere ist es ein Schnäppchen, für Letzteren ein Kaufkrafthammer, der sich heute schlicht nicht mehr stemmen lässt.&nbsp;</p><p>Nur in einem grossen Bereich ist heute die Finanzierung über Prämien gesetzlich gedeckelt: in der Langzeitpflege. Und genau hier soll der entsprechende Artikel durch EFAS ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden! Künftig wären die Kantone damit nicht mehr für die sogenannte Restfinanzierung zuständig, womit sich die PrämienzahlerInnen zusätzlich dynamisch an genau jenem Kostenblock beteiligen müssten, der aufgrund der Demografie jedes Jahr am stärksten wächst. Dazu kommt: Weil die jeweils ebenfalls zu entrichtende Kostenbeteiligung – also das, was die Leute für die Pflege zusätzlich aus der eigenen Tasche bezahlen müssen – an den heute fixierten Versicherungsbeitrag gekoppelt ist, würde mit EFAS auch diese Deckelung wegfallen. Die Kostenbeteiligung würde somit mittelfristig ebenfalls stark ansteigen.</p><p>Einziger Ausweg, um diese Prämienexplosion durch EFAS zu verhindern wäre, den neu zu schaffenden Langzeitpflegetarif möglichst tief anzusetzen. Ein Dumpingtarif bedeutet aber nichts anderes als Sparen auf dem Buckel des Pflegepersonals. Dieses ist aber bereits heute völlig am Anschlag ist und verlässt den Beruf in Scharen. Mehr als zwei Jahre nach der wuchtigen Annahme der Pflegeinitiative wäre eigentlich etwas komplett Anderes angesagt: Gezielte Investitionen in eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit eine Sicherung der Pflegequalität und der Versorgungssicherheit. Was es dafür aber mit Sicherheit zuerst braucht, ist eine wuchtige Ablehnung der EFAS-Vorlage durch das Parlament.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.webp" length="168328" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10068</guid><pubDate>Fri, 01 Dec 2023 16:49:33 +0100</pubDate><title>Löhne und Renten müssen zum Leben reichen</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/loehne-und-renten-muessen-zum-leben-reichen</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) ziehen eine gemischte Bilanz der entscheidenden Lohnrunde. Die Gewerkschaften konnten dank intensiven Lohnverhandlungen in vielen Branchen konkrete Fortschritte mit Teuerungsausgleich und mehr erreichen. Für viele Arbeitnehmende bleibt der Lohnrückstand aber hoch. Auch RentnerInnen in der Schweiz haben wegen der höheren Preise, Mieten und Prämien immer weniger im Portemonnaie. Mit der 13. AHV-Rente hat die Schweiz im März 2024 die beste Möglichkeit, die Kaufkraftverluste rasch auszugleichen. Die Gewerkschaften setzen sich geschlossen mit einer engagierten Kampagne für anständige Renten ein. Zudem bekräftigen die SGB-Delegierten die zentralen Forderungen zu Handen des Bundesrats für die Verhandlungen mit der EU: Der autonome Lohnschutz und der Service public im Strommarkt und im ÖV müssen garantiert sein. Schliesslich stimmten die Delegierten auch dem Beitritt der Société pédagogique vaudoise zu. Somit wächst der SGB auf 19 Mitgliedgewerkschaften.</p><p>Mieten, Krankenkasse, Essen, Nebenkosten: Alles wird teurer. Und es ist leider noch nicht zu Ende. Die Krankenkassen-Prämien steigen auf 2024 um 8.7 Prozent. Dazu kommt ein weiterer Mietanstieg. Und die Mehrwertsteuer wird auf den 1. Januar 2024 um 0.4 Prozentpunkte erhöht.&nbsp;</p><p>Die Auswirkungen auf die Finanzen der Berufstätigen und der Pensionierten sind krass. Von 2020 bis 2024 verteuert sich das Leben für Alleinstehende um über 3’000 Franken pro Jahr. Paarhaushalte mit Kindern brauchen mehr als 7’000 Franken zusätzlich.&nbsp;</p><p>Bei den Löhnen geht es mittlerweile wieder aufwärts. In der laufenden Lohnrunde ist es den Gewerkschaften in zahlreichen Branchen und Betrieben gelungen, Reallohnerhöhungen auszuhandeln. Doch leider nicht überall. Im Bau oder beim Bund zeigen die Arbeitgeber bzw. Bundesrätin Karin Keller-Sutter eine ungewöhnliche Härte. Nicht einmal der eigentlich selbstverständliche Teuerungsausgleich wird gewährt. Vielmehr wird bewusst in Kauf genommen, dass es den Arbeitnehmenden finanziell schlechter geht. Der SGB fordert deshalb substanzielle Reallohnerhöhungen in den noch laufenden Lohnverhandlungen, damit die Kaufkraftverluste ausgeglichen werden und die Arbeitnehmenden am guten Gang der Wirtschaft teilhaben können.&nbsp;</p><p>Bei den Pensionierten spitzt sich die Lage zu. Vor allem die Renten der 2. Säule sind ein Problem. Hier sinken die realen Renten bereits seit Jahren, weil die Pensionskassen im Tiefzinsumfeld ihre Leistungen verschlechterten und weil kein Teuerungsausgleich vorgesehen ist. Die AHV wird zwar an die Teuerung angepasst, jedoch werden die höheren Krankenkassenprämien nicht berücksichtigt und die Lohnentwicklung wird nur teilweise übernommen. Das Resultat ist krass: Die Teuerung und der Prämienschock haben eine ganze Monatsrente weggefressen. Für die Pensionierten braucht es eine 13. AHV-Rente, damit wenigstens ihre Kaufkraftverluste ausgeglichen werden. Der SGB wird sich mit voller Kraft für ein Ja einsetzen.</p><p>Schliesslich müssen auch Lernende und PraktikantInnen den vollen Teuerungsausgleich erhalten. In vielen Lehrberufen sind die Löhne seit Jahren, teilweise Jahrzehnten nicht gestiegen. Das Lohnniveau wurde nie angepasst. Dass muss sich nun ändern. Darüber hinaus braucht es für alle Lernende einen Mindestlohn und einen 13. Monatslohn.</p><h4>Europapolitik: Delegierte wollen Garantien für Lohnschutz und Service public</h4><p>Im Hinblick auf die Vernehmlassung zum Verhandlungsmandat mit der EU bekräftigen die Delegierten die gewerkschaftliche Position: Sie befürworten Verhandlungen zur Erweiterung der Bilateralen Verträge unter der Bedingung, dass der Lohnschutz und der Service public gewährleistet sind.&nbsp;</p><p>Die bisherigen Sondierungsgespräche mit der EU-Kommission führten nicht zu diesem Ergebnis. In den bisherigen Gesprächen, in denen die Sozialpartner involviert waren, konnte in einigen Punkten eine Klärung erreicht werden: Im Grundsatz akzeptiert die EU den sozialpartnerschaftlichen Vollzug und die Schweiz kann das Kontrollniveau selber festlegen. Insgesamt ist das Ergebnis aber klar ungenügend. Denn in anderen wichtigen Bereichen wie den Spesen, den Kautionen, der Voranmeldefrist oder der Dienstleistungssperre bleibt das Risiko einer Senkung des Schutzniveaus. Der Service public bei der Stromversorgung und beim internationalen Schienenverkehr ist gefährdet. Statt regulierter Grundversorgung und Kooperation drohen hier Wettbewerb und Liberalisierung.&nbsp;</p><p>Der Lohnschutz in der Schweiz ist – unabhängig von Abkommen – bereits seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungsformen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.</p><h4>Aufruf zum Frieden in Gaza</h4><p>Der SGB verurteilt die Terror-Angriffe der Hamas vom 7. Oktober, bei denen Menschen aus Israel wahllos getötet, verletzt oder als Geiseln genommen wurden, aufs Schärfste. Diese Angriffe auf die israelische Zivilbevölkerung sind die brutalsten, die es aus Gaza auf Israel je gegeben hat und sind durch nichts zu rechtfertigen. Ebenso scharf verurteilt der SGB die unverhältnismässige Reaktion der israelischen Armee, die den Gazastreifen massiv bombardiert hat. Die palästinensische Zivilbevölkerung, die bereits seit Jahren unter der brutalen Diktatur des Hamas-Regimes und der inakzeptablen Blockade durch Israel lebt, ist nun andauernden israelischen Bombardements ausgesetzt und leidet unter medizinischer Not und einer humanitären Katastrophe. Das muss ein Ende haben.</p><p>Der SGB setzt sich entschieden ein für eine Welt, in der Frieden und Demokratie auf der vollen Anwendung des Rechtsstaats und des Völkerrechts basieren. Er fordert einen Waffenstillstand und die sofortige Einrichtung humanitärer Korridore in den Gazastreifen, um dort die Not der palästinensischen ZivilistInnen zu lindern. Der SGB fordert auch die sofortige und bedingungslose Freilassung aller israelischen Geiseln, sowie die Entwaffnung der Hamas unter internationaler Ägide und die Überführung des Gaza-Streifens unter eine demokratische, rechtsstaatliche palästinische Regierung. Die israelische Regierung muss ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllen und die UNO-Beschlüsse umsetzen. Der Bundesrat muss sich in diesem Sinne für einen dauerhaften Frieden in der Region und einen raschen Waffenstillstand einsetzen.&nbsp;<br>Zudem bringt der SGB seine Solidarität mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Ausdruck, die sich weiterhin dafür einsetzen, die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, und fordert ihren Schutz.</p><h4>Neue Mitgliedgewerkschaft im SGB</h4><p>Die Delegiertenversammlung hat heute dem Beitritt der Société pédagogique vaudoise (SPV) zum Schweizerischen Gewerkschaftsbund zugestimmt. Die SPV ist im Kanton Waadt aktiv und vertritt rund 2’300 Lehrerinnen und Lehrer der obligatorischen Schule. Sie setzt sich für eine öffentliche Bildung ein, die mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Mit ihrem Beitritt zum SGB unterstreicht die SPV die Bedeutung der gewerkschaftlichen Einheit. Über den SGB möchte sich die SPV auch an den nationalen bildungs- und sozialpolitischen Debatten beteiligen. Der SGB ist der grösste Gewerkschaftsdachverband der Schweiz und hat mittlerweile 19 Mitgliedsverbände.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_DV_Benoit_c49873de4e.webp" length="384884" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10201</guid><pubDate>Fri, 01 Dec 2023 15:14:00 +0100</pubDate><title>Aufruf zum Frieden in Gaza</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufruf-zum-frieden-in-gaza</link><description>Position des Gewerkschaftsbunds</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB verurteilt die Terror-Angriffe der Hamas vom 7. Oktober, bei denen Menschen aus Israel wahllos getötet, verletzt oder als Geiseln genommen wurden, aufs Schärfste. Diese Angriffe auf die israelische Zivilbevölkerung sind die brutalsten, die es aus Gaza auf Israel je gegeben hat und sind durch nichts zu rechtfertigen. Ebenso scharf verurteilt der SGB die unverhältnismässige Reaktion der israelischen Armee, die den Gazastreifen massiv bombardiert hat. Die palästinensische Zivilbevölkerung, die bereits seit Jahren unter der brutalen Diktatur des Hamas-Regimes und der inakzeptablen Blockade durch Israel lebt, ist nun andauernden israelischen Bombardements ausgesetzt und leidet unter medizinischer Not und einer humanitären Katastrophe. Das muss ein Ende haben.</p><p>Der SGB setzt sich entschieden ein für eine Welt, in der Frieden und Demokratie auf der vollen Anwendung des Rechtsstaats und des Völkerrechts basieren. Er fordert einen Waffenstillstand und die sofortige Einrichtung humanitärer Korridore in den Gazastreifen, um dort die Not der palästinensischen ZivilistInnen zu lindern. Der SGB fordert auch die sofortige und bedingungslose Freilassung aller israelischen Geiseln, sowie die Entwaffnung der Hamas unter internationaler Ägide und die Überführung des Gaza-Streifens unter eine demokratische, rechtsstaatliche palästinische Regierung. Die israelische Regierung muss ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllen und die UNO-Beschlüsse umsetzen. Der Bundesrat muss sich in diesem Sinne für einen dauerhaften Frieden in der Region und einen raschen Waffenstillstand einsetzen.&nbsp;</p><p>Zudem bringt der SGB seine Solidarität mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Ausdruck, die sich weiterhin dafür einsetzen, die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, und fordert ihren Schutz.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_DV_Benoit_60e23de397.webp" length="353264" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10066</guid><pubDate>Fri, 01 Dec 2023 09:52:50 +0100</pubDate><title>Mieten steigen erneut: Bundesrat muss rasch handeln!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/mieten-steigen-erneut-bundesrat-muss-rasch-handeln</link><description>Erneute Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Belastung der Haushalte durch die immer stärker steigenden Mieten wird unerträglich. Normalverdienenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Anstatt die Bevölkerung zu entlasten, setzt der Bundesrat auch im Mietbereich weiter auf «Laissez-faire», es profitiert wieder einmal die Immobilienlobby. Millionen von Haushalten sind unmittelbar von der heute angekündigten weiteren Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes betroffen, was der Bundesrat hätte vermeiden müssen. Die angekündigten Massnahmen sind zaghaft und zu wenig wirksam. Damit spitzt sich die Kaufkraft-Krise weiter zu.</strong></p><p>Seit gerade mal einem Monat macht sich die letzte Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes für Millionen von Schweizer Haushalten mit massiv gestiegenen Mieten bemerkbar. Und nun wird dieser Zinssatz gemäss heutiger Kommunikation des zuständigen Bundesamtes bereits wieder um 0.25 Prozentpunkte angehoben. Damit dreht sich die Mietpreisspirale weiter, denn die Mieten dürfen nun erneut um 3 Prozent plus Teuerungsanteil plus Kostenpauschale erhöht werden. Dass sich die grossen Immobilienverwaltungen – entgegen jeweils gemachter Versprechungen und pseudokonzilianter Kommunikation – mit dieser gesetzlich zulässigen Überwälzung auf die MieterInnen zurückhalten werden, ist leider nicht zu erwarten. Davon zeugen die flächendeckenden Erhöhungen der vergangenen Runde: Vor den Postfilialen standen die MieterInnen schweizweit Schlange und mussten ihre eingeschriebenen Briefe mit den Mietzinserhöhungen abholen. Ein sehr schwieriger Gang, angesichts des allgemeinen Kaufkraftdrucks mit massiv steigenden Krankenkassenprämien und sinkenden Renten in der Zweiten Säule.</p><p>Es ist daher völlig klar, dass es auch im Mietbereich schnelle und griffige politische Massnahmen braucht. Die vom Bundesrat dazu letzte Woche präsentierten Verordnungsänderungen gehen zwar in die richtige Richtung, sie sind aber völlig unzureichend. Und vor allem: Diese Änderungen müssen – und können grösstenteils – sofort umgesetzt werden. Der Plan ist stattdessen, dazu im Sommer 2024 zunächst eine Vernehmlassung zu eröffnen.</p><p>Besonders wichtig: Das geltende Mietzinsmodell muss wie angekündigt möglichst schnell überprüft und überarbeitet werden. Denn dieses Modell geht immer noch von 60 Prozent Fremdfinanzierung aus, obwohl sich mehr als die Hälfte der Schweizer Wohnungen im Besitz institutioneller Anleger befindet, welche ihre Immobilien nur in sehr geringem Mass über Fremdkapital finanzieren. Die institutionellen Anleger dürfen also gemäss heutigem Recht die Mieten erhöhen, ohne dass sie überhaupt höhere Kosten zu tragen haben.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/6/csm_junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores_21d1017115.webp" length="53840" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10063</guid><pubDate>Fri, 24 Nov 2023 11:46:32 +0100</pubDate><title>Pensionskassenrenten sinken auf neuen Tiefststand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassenrenten-sinken-auf-neuen-tiefststand</link><description>Neurentenstatistik 2022 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Pensionskassen-Renten der Männer befinden sich auf einem historischen Tiefpunkt. Seit 2015 haben sie um 9.5 Prozent abgenommen. Und das ist noch ohne Berücksichtigung der Teuerung. Denn die PK-Renten werden nicht an die Teuerung angepasst. Seit 2015 bedeutet dies einen zusätzlichen Wertverlust von fast 5 Prozent. Die Rentnerinnen und Rentner werden im Stich gelassen. Sie haben heute weniger Geld zum Leben.</p><p>Die heute publizierte Neurentenstatistik bestätigt die fatale Entwicklung der sinkenden Renten und die miserable Rentensituation der Frauen. Seit 2015 ist die mittlere Pensionskassenrente der Männer um 9.5 Prozentpunkte gesunken. Auch die Rentenlücke der Frauen in der 2. Säule bleibt besorgniserregend. Noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen keine Pensionskassen-Rente e. Die Hälfte der frisch pensionierten Frauen, erhält eine PK-Rente von weniger als 1’217 Franken pro Monat.&nbsp;</p><p>Dazu kommt, dass die Pensionskassen-Renten nicht an die Teuerung angepasst werden. Berücksichtig man die Teuerung, bedeutet dies seit 2015 einen zusätzlichen Wertverlust von fast 5 Prozent. Das heisst, die Renten sind kaufkraftbereinigt in den letzten acht Jahren rund 14 Prozent gesunken. Sie reichen immer weniger zum Leben. Für den SGB ist klar: dieser Rentenzerfall kann nur über die Annahme der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ausgeglichen werden.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/4/csm_Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig_957cadb161.webp" length="201670" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10061</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 15:29:36 +0100</pubDate><title>Kein voller Teuerungsausgleich in der AHV – aber 500 Millionen Steueroptimierung für Gutverdienende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-voller-teuerungsausgleich-in-der-ahv-aber-500-millionen-steueroptimierung-fuer-gutverdienende</link><description>Privatisierung der Altersvorsorge – Ausbau 3. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat konkretisiert die Pläne, Gutverdienende mit ihrer sowieso bereits sehr komfortablen Altersvorsorge in der 3. Säule weiter zu privilegieren. Das ist nicht nur sozialpolitisch falsch, sondern ein Affront für die Bevölkerung. Noch vor Kurzem haben sich Bundesrat und Parlament geweigert, wenigstens die AHV-Renten vollumfänglich an die Teuerung anzupassen obwohl das die Normal- und Geringverdienenden mit ihren Kaufkraftproblemen etwas entlastet hätte. Die Kosten dafür waren ihnen zu hoch. Doch wenig später und trotz weiteren angekündigten Sparschritten, soll jetzt plötzlich das Geld vorhanden sein, um die hohen und höchsten Einkommen steuerlich zu entlasten. Vorgesehen sind Steuerentlastungen in der Höhe von 500 Millionen Franken für die private Vorsorge. Die Mindereinnahmen sind damit fast dreimal höher als der AHV-Teuerungsausgleich 2023 gekostet hätte. Das ist nichts anderes als eine massive Subventionierung und Privatisierung der Altersvorsorge – die aber nur für Topverdienende funktioniert.&nbsp;</p><p>Denn wer es sich leisten kann, den Maximalbetrag von 7’056 Franken in ein Konto der Säule 3a einzuzahlen, gehört zu einer privilegierten Bevölkerungsgruppe. Mehr als 80 Prozent der Haushalte können davon nur träumen. Für Grossverdienende ist die 3. Säule vor allem ein attraktives Steueroptimierungs-Vehikel. Wenn weitere Abzüge zugelassen werden, zahlen sie noch weniger Steuern. In den hohen Progressionsstufen kann das 30 Prozent ausmachen. Sozialpolitisch sind Vorteile für diese Einkommensgruppen nicht nur unnötig, sondern sogar eine Provokation. Gerade sehr gut verdienende ManagerInnen und Kader haben bereits heute nicht nur eine sehr gute Pensionskassenrente, sondern auch fast unbeschränkte Steueroptimierungsmöglichkeiten in der 2. Säule. Sie brauchen sicher keine zusätzlichen Steuerschlupflöcher in der 3. Säule.&nbsp;</p><p>Der SGB wird sich vehement gegen den heute vorgestellten, geplanten Ausbau der 3. Säule einsetzen. Gemäss einer Studie der Eidg. Steuerverwaltung machen die Haushalte mit einem Reineinkommen von 150’000 Franken und mehr am meisten Gebrauch vom 3. Säule-Steuerabzug. Personen mit tieferen und mittleren Einkommen, wie Briefträgerinnen oder Verkäufer haben kaum die Möglichkeit, in eine 3. Säule einzuzahlen. Sie brauchen ihr Geld zum Leben. Normal- und Geringverdienende werden mit der Belastung durch steigende Krankenkassenprämien, Mieten und Preise im Stich gelassen. Die Bevölkerung kann diese Rentenpolitik gegen die Bevölkerung mit der Annahme der 13. AHV-Rente am 3. März 2024 korrigieren.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.webp" length="142246" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10056</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:10:00 +0100</pubDate><title>Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/direkter-gegenentwurf-zur-volksinitiative-bargeld-ist-freiheit</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl die Initiative «Bargeld ist Freiheit», wie auch der direkte Gegenentwurf des Bundesrates haben keine materiellen Auswirkungen. Ein Handlungsbedarf ist in dieser Thematik für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) nicht zwingend ersichtlich. <span class="fontstyle0">Das Anliegen ist bereits heute durch die geltenden Rechtsgrundlagen sichergestellt. Da die Formulierungen des Initiativtexts jedoch zu ungenau sind, ist der SGB einverstanden mit dem Beschluss des Bundesrates, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen.</span>&nbsp;</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SGB findet sich unten verlinkt.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10054</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:09:00 +0100</pubDate><title>Revision des Waldgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/revision-des-waldgesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Pa. Iv. 21.463</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt die dazu im Rahmen dieser Vernehmlassung vorgeschlagene Revision des Waldgesetzes (WaG). Richtpreise schaffen Transparenz und ermöglichen so eine bedarfsgerechte Holzernte sowie eine kostendeckende Finanzierung der Waldbewirtschaftung. Indirekt haben sie damit auch eine positive Wirkung auf die Waldstabilität.&nbsp;</p><p>Wichtig ist aus Sicht des Gewerkschaftsbunds jedoch, dass mit dem neu vorgeschlagenen Artikel 41b WaG weder Mindest- noch Festpreise für Rohholz festgelegt werden und dass die als unverbindlich zu kennzeichnenden Richtpreise nur den Handel von Rohstoffen und Zwischengütern, nicht jedoch den Verkauf an EndkonsumentInnen betreffen.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10052</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:08:00 +0100</pubDate><title>Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/flugtransporte-bei-lebensmitteln-deklarieren</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parl. Initiative 22.424 </description><content:encoded><![CDATA[<p><span class="fontstyle0">Der SGB unterstützt die von der Kommission vorgeschlagene Anpassung des Lebensmittelgesetzes zur Einführung einer Deklarationspflicht für Flugtransporte von unverarbeiteten Frischprodukten.</span><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10050</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:07:00 +0100</pubDate><title>Verordnung Strommangellage Schienenverkehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnung-strommangellage-schienenverkehr</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB kann die in der Vorlage vorgeschlagene Priorisierung nachvollziehen und befürwortet daher den vorgeschlagenen Verordnungsentwurf. In einer Strommangellage müssen unkontrollierte Stromausfälle zwingend verhindert werden. Als zweitletzte Eskalationsstufe vor der Verfügung rollierender bzw. sektorieller Netzabschaltungen ist hierfür die Grossverbrauch-Kontingentierung vorgesehen. Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen sind dazu allerdings spezifische Branchenlösungen erforderlich. Eine solche wird für den öffentlichen Personen- sowie den Schienengüterverkehr im Rahmen dieser Vernehmlassung als neue Verordnung vorgeschlagen.&nbsp;</p><p>Die vorliegende Verordnung basiert auf dem "Bewirtschaftungsmodell öV bei Strommangellagen". Da dieses durch die öV-Branche selbst erarbeitet wurde, geht der Schweizerische Gewerkschaftsbund davon aus, dass auch die Bestimmungen der Verordnung bei der Branche – und insbesondere bei den Systemführerinnen SBB und PostAuto – auf breite Zustimmung stossen werden.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10048</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:06:00 +0100</pubDate><title>Verordnungsänderungen im Energiebereich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnungsaenderungen-im-energiebereich</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kann den vorgeschlagenen Anpassungen der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Stromversorgungsverordnung (StromVV), der Kernenergieverordnung (KEV) sowie der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) zustimmen und äussert gibt in seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) weitzere Hinweise zur NIV und zur StromVV.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10044</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:05:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-des-bundesgesetzes-ueber-die-invalidenversicherung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die Vorlage. Die Erfahrungen im Rahmen des laufenden Pilotprojekts sind positiv, die Kosten für die medizinischen Massnahmen während der intensiven Frühintervention bei frühkindlichem Autismus (IFI) sollen auch ab 2027 durch die Invalidenversicherung getragen werden. Bei der konkreten Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass die Pauschalbeträge der IV nicht zu tief angesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10046</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:05:00 +0100</pubDate><title>Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-die-transparenz-von-juristischen-personen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Integrität des Schweizer Finanzplatzes und Wirtschaftsstandortes haben einen hohen Stellenwert. Ein leistungsfähiges System zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ist für den guten Ruf und den nachhaltigen Erfolg eines international bedeutenden, sicheren und zukunftsorientierten Finanzplatzes unerlässlich. Die Schweiz ist einer der wichtigsten Finanzplätze der Welt und nimmt insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung eine führende Position ein.</p><p>Deshalb braucht gerade die Schweiz effektive, gut greifende Bestimmungen gegen Geldwäscherei und Terrorismus-Bekämpfung, wie der Bundesrat zu recht in der Botschaft zur vorliegenden Revision schreibt. Allerdings weist der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) darauf hin, dass der vorliegende Entwurf nicht weit genug geht und einige problematische Aspekte enthält. Detaillierte Hinweise auf die problematischen Aspekte und Lücken im Entwurf sowie Begründungen dazu finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten)</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10042</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:04:00 +0100</pubDate><title>Änderung Arbeitslosenversicherungsgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-arbeitslosenversicherungsgesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Pa.Iv. 20.406</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10040</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:03:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Landwirtschaftsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/aenderung-des-landwirtschaftsgesetzes</link><description>SGB-Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung der Motion «Angemessene Entschädigung im Scheidungsfall» (19.3445)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Motion 19.3445 hat zum Ziel, dass Ehegatt:innen und eingetragene Partner:innen von betriebsleitenden Landwirt:innen bei einer Scheidung für ihre Arbeit finanziell angemessen entschädigt werden. Der nun vorliegende Änderungsvorschlag sieht vor, dass bei verheirateten oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Betriebsleiter:innen als Voraussetzung der Gewährung von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen folgende Bedingungen eingeführt werden: Die finanzielle betriebliche Unterstützung soll nur noch gewährt werden, wenn eine gemeinsame Beratung in Sachen Gütertrennung und Regelung der Mitarbeit durchgeführt wurde und/oder ein Nachweis der Auszahlung eines Lohns oder eines Teils des Einkommens vorliegt.</p><p>Der SGB unterstützt grundsätzlich die vorgeschlagene Änderung des Landwirtschaftsgesetzes und die vorgeschlagene Neuregelung zur Förderung der Gleichstellung und zur besseren finanziellen Absicherung von mitarbeitenden Ehepartner:innen (respektive eingetragene Partner:innen) im Scheidungsfall. Denn die aktuell rechtlich geltenden Bestimmungen sind unzureichend, um Ehepartner:innen oder<br>eingetragene Partner:innen im Scheidungsfall angemessen abzusichern.&nbsp;</p><p>Die vollständige Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10036</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:02:00 +0100</pubDate><title>Revision der Verordnungen 1 und 3 zum Arbeitsgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/revision-der-verordnungen-1-und-3-zum-arbeitsgesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/231122_LC_VL_Revision_der_ArGV1_und_ArGV3.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> zu den geplanten Änderungen zum <span class="fontstyle0">Informations- und Dokumentationssystem des Bundes für die Umsetzung und den Vollzug der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz</span> Stellung. Der SGB begrüsst die Revision der ArGV 1 und ArGV 3 zur Umsetzung und Vollzug der Pflichten zum sicheren Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz. Die Revision ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten am Arbeitsplatz vor gefährlichen Chemikalien und ein längst fälliger Schritt. Die Details finden sich in der vollständigen Antwort (siehe PDF unten)<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10034</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:01:00 +0100</pubDate><title>Ausführungsrecht zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ausfuehrungsrecht-zur-umsetzung-der-ersten-etappe-der-pflegeinitiative</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt zum Vorschlag zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative in seiner Vernehmlassungsantwort (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/231122_RW_NC_VL_PflegeV.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">vollständiges PDF</a>) zu den beiden Hauptbereichen Stellung. Darüber hinaus verweist der SGB insbesondere auf die Vernehmlassungsantwort des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK).&nbsp;</p><p>Bei der Ausbildungsoffensive hält es sich gemäss Gesetz um ein (leider) zeitlich auf acht Jahre befristetes Projekt. Aus regelmässigen Informationen seitens der GDK ist dazu bekannt, dass zum jetzigen Zeitpunkt in vielen Kantonen die abschliessend nötigen gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive bzw. zur Beantragung der mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege bereitgestellten Bundesgelder noch immer fehlen. Vor diesem Hintergrund ist es für die Umsetzung der Offensive umso wichtiger, dass die entsprechenden Beiträge fair und korrekt, aber vor allem auch unkompliziert und über die beschränkte Geltungsperiode restlos verteilt werden können. Diesem Grundsatz stehen jedoch<br>mit die vorgeschlagenen Bestimmungen der «Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» entgegen. Die detaillierte Begründung findet sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort des SGB (siehe Link unten).</p><p>Zu den vorgeschlagenen Regelungen zur direkte Abrechnung hat der SGB eine kritische Haltung. Die vorgeschlagene Umsetzung des «eigenverantwortlichen Bereichs» bzw. der neu direkt durch Pflegefachpersonen abrechenbaren Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege lehnt der SGB klar ab, da die vorgesehenen Bestimmungen seines Erachtens als teilweise verfassungs- und gesetzeswidrig zu betrachten sind. Die detaillierten Ausführungen dazu finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s. unten).&nbsp;</p><p>Abschliessend hält der SGB fest, dass eine definitive Umsetzung der Ausbildungsoffensive ab Mitte 2024 absolut entscheidend ist. Noch wesentlich wichtiger ist aus Sicht der Gewerkschaften zudem, dass die Umsetzung der «zweiten Etappe» der Pflegeinitiative nun ebenfalls möglichst schnell vorangetrieben wird: die dazu erwartete Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege muss nun möglichst bald eröffnet werden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10032</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 13:00:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-des-bundesgesetzes-vom-20-maerz-1981-ueber-die-unfallversicherung-uvg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen»</description><content:encoded><![CDATA[<p><span class="fontstyle0">Die Motion 11.3811 «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» bezweckt, dass die Taggeldzahlungen der Unfallversicherung auf jene Fälle ausgeweitet werden, in welchen eine Erwerbsunfähigkeit als Spätfolge oder Rückfall eines Unfalls während der Jugend auftritt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Vorlage und stimmt der vorgeschlagenen Ausgestaltung zu.&nbsp;</span></p><p><span class="fontstyle0">Das Hauptproblem, dass das Erwerbsausfallrisiko bei Krankheit nicht für alle über eine Sozialversicherung abgedeckt wird, bleibt jedoch bestehen. Dies ist problematisch und auch im europäischen Vergleich einzigartig. Wenig überraschend weist der Erläuternde Bericht darauf hin, dass die Nachbarländer der Schweiz nicht konfrontiert sind mit dem Problem, das die Vorlage lösen will. Weil sie alle ein System der obligatorischen Versicherung kennen, in dem der Verdienstausfall im Krankheitsfall gedeckt ist. Schutzlücken haben wir in der Schweiz insbesondere bei atypischen Arbeitsverhältnissen mit tiefen Löhnen. Aber auch zwischen zwei Arbeitsverhältnissen ist der Schutz häufig ungenügend. Ziel bleibt deshalb, dass der Erwerbsausfall flächendeckend über eine obligatorische Krankentaggeldversicherung gesichert ist.</span>&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10058</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2023 17:20:43 +0100</pubDate><title>Kita-Gesetz: Jetzt braucht es eine schnelle und sozial gerechte Lösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kita-gesetz-jetzt-braucht-es-eine-schnelle-und-sozial-gerechte-loesung</link><description>Ständeratskommission schlägt alternatives Finanzierungskonzept für das Kita-Gesetz vor</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine Hauptforderung des Feministischen Streikes vom 14. Juni 2023, bei dem 300’000 Menschen auf die Strasse gegangen sind, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Erwerbsleben. Das ist nur mit einem ausreichenden und bezahlbaren Kinderbetreuungsangebot möglich. Damit wir diesem Ziel, ein bezahlbares und flächendeckendes Kinderbetreuungsangebot in der Schweiz zu schaffen endlich näherkommen, braucht es eine Verstetigung der Finanzierung. Aktuell ist die Kinderbetreuung in der Schweiz im internationalen Vergleich extrem unterfinanziert. Es fehlt an Betreuungsplätzen. Das Personal ist überlastet. Die Kosten für Familien sind extrem hoch.</p><p>Im Frühjahr hat sich der Nationalrat auf eine Kita-Gesetzesvorlage geeinigt, die einen realistischen Kompromiss zur Verstetigung der Finanzierung des Kinderbetreuungsangebots beinhaltet. Das Gesetz sieht eine stabile und langfristige Finanzierung mit Bundesbeteiligung zur Senkung der Kosten für Eltern vor sowie Investitionen in den Ausbau von Plätzen und die Förderung von Qualität. Der Versuch der WBK-S, nun neu ein alternatives und zulagenbasiertes Modell ins Spiel zu bringen, führt zu einer unnötigen Verzögerung. Die Kinderbetreuungssituation muss sich aber dringend schnell verbessern</p><p>Der SGB fordert ein flächendeckendes und qualitativ hochstehendes Betreuungsangebot, die Aufwertung der Betreuungsarbeit durch gute Arbeitsbedingungen und Löhne sowie eine ausrei-chende Finanzierung durch die öffentliche Hand, damit die Plätze für alle Familien bezahlbar sind. Die Finanzierung muss wie bei der Volksschule breit abgestützt sein. Nur durch eine langfristige und stabile Finanzierung und die Schaffung eines ausreichenden und bezahlbaren Angebots durch Bund und Kantone kann es endlich einen Schritt vorwärtsgehen. Ob ein zulagenbasiertes Finanzierungsmodell dazu beitragen kann, hängt stark von der Ausgestaltung des Modells ab. Details sind noch unklar.</p><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass ein Betreuungszulagen-Modell sozial gerecht gestaltet sein muss. Gute Betreuungsqualität, ein ausreichendes Angebot und gute Arbeitsbedingungen lassen sich vor allem durch institutionelle Betreuungsformen z. B. Kitas realisieren. Der SGB setzt sich da-her dafür ein, dass eine ausreichende, stabile und langfristige Subventionierung institutioneller Betreuung durch das Betreuungszulagen-Modell gewährleistet wird. Die Zeit drängt. Unnötige Verzögerungen müssen ein Ende haben. Wir brauchen eine rasche Verbesserung in der Finanzierung der Kinderbetreuung.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.webp" length="212186" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10038</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2023 09:17:35 +0100</pubDate><title>BFS bestätigt: Prämienlast steigt unaufhaltsam</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bfs-bestaetigt-praemienlast-steigt-unaufhaltsam</link><description>Neuste Zahlen zum Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI)
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpLast lead">Die Haushalte kommen wegen der Prämienlast immer stärker unter Druck. Das BFS bestätigt heute im neusten Krankenversicherungsprämien-Index die unaufhaltsame Prämienexplosion. Die Prämienlast der tiefen und mittleren Einkommen wird untragbar. Die laufende Lohnrunde zeigt: Die Lohnerhöhungen werden in vielen Branchen durch höhere Mieten, Prämien und die steigenden Preisen wieder «weggefressen». Besonders prekär wird die Lage für die Rentnerinnen und Rentner, ihnen bleibt immer weniger zum Leben.</p><p class="Text">Mit der jährlichen Publikation des Krankenversicherungsprämien-Indexes bestätigt das BFS heute, was die Schweizer Haushalte schon seit Januar im Geldbeutel und auf dem Bankkonto spüren: Der massive Prämiensprung 2023 hat die durchschnittlichen verfügbaren Einkommen weiter deutlich geschmälert. So hat die Prämienentwicklung 2022-2023 das Durchschnittseinkommen um weitere 0.4 Prozent geschmälert.</p><p class="Text">Wie der SGB regelmässig aufzeigt, gibt es aber Hundertausende Haushalte, die viel weniger als ein Durchschnittseinkommen verdienen – und trotzdem keine oder viel zu tiefe Prämienverbilligungen erhalten. Deren Belastung durch Krankenkassenprämien beträgt mitunter bis zu 20 Prozent des verfügbaren Einkommens. Eine ungerechte Absurdität, die sich im Wesentlichen durch die unsozialen Kopfprämien und die brachialen Sparübungen der Kantone bei den Prämienverbilligungen ergibt.</p><p class="Text">Leider kommt es mit dem Prämienanstieg 2024 noch schlimmer: So beträgt im kommenden Jahr der durchschnittliche Anstieg der Jahresprämien mehr als eine Monatsprämie des laufenden Jahres. Die Leute müssen also im nächsten Jahr eine «dreizehnte Monatsprämie» bezahlen, was für viele ganz einfach nicht drin liegt. Die Kantone verschärfen die Situation wiederum weiter, wie eine Analyse des SGB zu den Kantonsfinanzen zeigt: Fast alle Kantone (24 von 26) budgetieren einen Anstieg der Prämienverbilligungen, der weit hinter dem Prämienanstieg zurückliegt. Und teilweise kürzen sie die Prämienverbilligungen sogar weiter! Damit muss endlich Schluss sein: Spätestens mit einem Ja der Bevölkerung zur Prämienentlastungsinitiative im kommenden Jahr.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10027</guid><pubDate>Fri, 17 Nov 2023 12:56:06 +0100</pubDate><title>Dossier 159: Kantonsbudgets 2024 – keine Entlastung für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsbudgets-2024-keine-entlastung-fuer-die-bevoelkerung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Beilage-Antrag lead">Die jährliche <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/159d_f_RW_Kantonsfinanzen.pdf">SGB-Analyse zu den Kantonsfinanzen</a> zeigt auf, dass die Kantone finanziell weiterhin gut dastehen. Trotzdem können die Privathaushalte nicht mit einer Entlastung rechnen. Dies gilt insbesondere für die Prämienverbilligungen, wo die Kantone trotz starken Prämienanstiegs extrem knausern.</p><p class="Text">Für das kommende Jahr budgetieren zwar 17 von 26 Kantonen ein Defizit in ihrer Erfolgsrechnung, doch haben die vergangenen Jahre ausnahmslos gezeigt, dass sich dieses spätestens mit dem Rechnungsabschluss in ein komfortables Plus verwandeln wird. Die Kantone budgetieren chronisch zu pessimistisch, wobei sie sich mit den neusten Rechnungsabschlüssen sogar noch stärker verrechnet haben als zuvor. Dies ist deshalb sehr problematisch, weil die jeweils "überraschenderweise" erwirtschafteten Überschüsse für sinnvolle und nötige Ausgaben wie etwa in der Bildung oder in der Gesundheit und Langzeitpflege jeweils nicht zur Verfügung stehen, sondern fast immer in den nutzlosen Vermögensaufbau fliessen ("Schuldenbremse"). Um die hohen Summen, um die es hier geht, zu veranschaulichen: Die Kantone hätten sowohl letztes Jahr als auch im Vorjahr alleine mit den Rechnungsüberschüssen ihre Ausgaben für Prämienverbilligungen bei Weitem mehr als verdoppeln können! Hätten sie dies getan, wäre der unter der anhaltenden Kaufkraftkrise leidenden Bevölkerung wirklich einen Dienst erwiesen worden.</p><h4>Die Prämienverbilligungen halten nicht Schritt</h4><p class="Text">Doch so weit kam es nicht, und es droht noch Schlimmeres. Denn wie die SGB-Analyse auch zeigt, budgetieren die Kantone im Durchschnitt für das nächste Jahr einen Anstieg ihrer Ausgaben für Prämienverbilligungen von lediglich 2.8 Prozent. Damit bleiben sie weit hinter dem erwarteten Prämiensprung von 8.7 Prozent zurück (das Bevölkerungswachstum noch nicht eingerechnet). Was dies für Haushalte mit mittleren und tiefen Einkommen bedeutet, ist klar: Sie werden zusätzlich einen überproportionalen Anteil der gestiegenen Gesundheitskosten selbst tragen müssen. Und dies, obwohl sie diese Kosten oftmals keineswegs mit verursachen, im Gegenteil: Gemäss neusten Zahlen des Obsan verzichtet fast jede zweite Person in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen aus Kostengründen auf gesundheitliche Behandlungen.</p><h4>Alte Rezepte: Steuersenkungen und Sparpakete</h4><p class="Text">Anstatt also die Prämienverbilligungen zu erhöhen, planen nicht wenige Kantone die Umsetzung von Steuersenkungen im nächsten Jahr: In den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Waadt, Wallis, Zug und Zürich sollen teilweise Unternehmen, überall aber wohlhabende Haushalte bei den Einkommens- und/oder Vermögenssteuern entlastet werden. Das ist ganz einfach volkswirtschaftlich völlig falsch und gesellschaftlich höchst unsozial. Falls dann aufgrund der Steuersenkungen irgendwann doch das Geld wieder fehlt, kommt für die Leute mit Sparpaketen der nächste Hammer. So geschieht dies aktuell in den Kantonen Jura und Tessin, wo die Bevölkerung brachiale Sparpakete verkraften muss. Für die nächsten Jahre ebenfalls Ausgabenkürzungen angekündigt haben die Kantone Glarus, Schwyz (!) und Thurgau.</p><h4>Auch die Investitionen nehmen ab</h4><p>Langfristig von grosser Bedeutung ist auch die Investitionspolitik der Kantone: Im nächsten Jahr sollen die budgetierten Nettoinvestitionen im Vergleich zum Vorjahr um 1.7 Prozent beziehungsweise 108 Millionen abnehmen, wobei der Rückgang in den Kantonen St. Gallen, Luzern und Wallis besonders stark ausfällt. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, denn einerseits ist der Investitionsbedarf sehr gross und andererseits sind die Voraussetzungen für die Finanzierung – viel Nettovermögen, tiefe Zinsen –&nbsp; immer noch sehr günstig. Was heute eine Entlastung der Investitionsrechnung ist, dass sind morgen fehlende Schulhäuser, Pflegeheimplätze oder Bushaltestellen. So einfach ist das.</p><p class="Text">Fazit: In einem etwas schwierigeren wirtschaftlichen Umfeld sind die Kantone finanziell weiterhin äusserst komfortabel aufgestellt. Diese Ausgangslage müssen sie nutzen für eine Ausgaben- und Investitionspolitik im Sinne der Bevölkerung. Denn diese hat bei den Ausgaben ebenfalls keine Wahl: Seien es die Prämien, die Lebensmittel, die Strom- und ÖV-Preise - alles kostet im nächsten Jahr mehr.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.webp" length="227042" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10025</guid><pubDate>Fri, 17 Nov 2023 12:26:08 +0100</pubDate><title>Dossier 158: Zur Mitgliederentwicklung der  Gewerkschaften im Jahr 2022</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-158-zur-mitgliederentwicklung-der-gewerkschaften-im-jahr-2022</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="04Lauftext">Die Mitgliederverbände des SGB, der mit Abstand grössten gewerkschaftlichen Dachorganisation der Schweiz, zählten Ende 2022 genau 315’190 Mitglieder. Der SGB vertritt damit im Jahresvergleich 6’169 weniger Mitglieder. Das entspricht einem Rückgang von 1.92 Prozent, deutlich weniger als im Vorjahr (2.37%).</p><p class="04Lauftext">Damit konnte nach den schwierigen Corona-Jahren der Mitgliederrückgang gebremst werden. Der Mitgliederverlust war bei den Männern mit 1.95% nur unwesentlich stärker als bei den Frauen (1.85%). Im Vorjahr war der Unterschied mit -2.62% bei den Männern und -1.82% bei den Frauen deutlich markanter. Der Anteil der organisierten Frauen blieb konstant bei 32.2 Prozent.</p><p class="04Lauftext">Der kleinere Dachverband Travail.Suisse hat im Berichtsjahr 2’702 Mitglieder verloren, was einem Rückgang von 1.96 Prozent entspricht. Die Verbänden, die keiner Dachorganisation angehören,konnten 2022 mit 0.3 Prozent etwas an Mitgliedern zulegen (+667). Sie vertraten damit Ende letzten Jahres genau 211’422 Arbeitnehmende. Der Organisationsgrad ist um 0.27 Prozentpunkte auf 15.77 Prozent gesunken.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_2022-03-25_Ubergabe_Ref-AHV21-_c_Lucas-Dubuis-Unia_7_51558c32a8.webp" length="453536" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10015</guid><pubDate>Wed, 08 Nov 2023 15:15:24 +0100</pubDate><title>SRG: Nein zu einem Abbau durch die Hintertür!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/srg-nein-zu-einem-abbau-durch-die-hintertuer</link><description>Bundesratsentscheid zur Halbierungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Der SGB begrüsst die Ablehnung der radikalen SRG-Halbierungsinitiative durch den Bundesrat. Sein heute gleichzeitig gefällter Entscheid, der SRG auf dem Verordnungsweg substanziell Mittel zu entziehen, kann allerdings nicht akzeptiert werden. Was es stattdessen braucht, ist eine Sicherung des medialen Service public über alle Landesteile hinweg, mit hoher Qualität und guten Arbeitsbedingungen.</p><p class="Text">Durch eine erneute Senkung der Haushalts- und Unternehmensabgabe will der Bundesrat der Halbierungsinitiative den Wind aus den Segeln nehmen. Der SRG würden damit jährlich 150 bis 200 Millionen Franken entzogen. Gerade im Zuge der aktuellen drastischen Sparmassnahmen und Massenentlassungen im Mediensektor löst dieser Entscheid für eine massive Mittelkürzung beim medialen Service public bei den Gewerkschaften grosses Kopfschütteln aus.</p><p class="Text">Dieses «Gegenkonzept» wird die InitiantInnen selbstverständlich nicht dazu bewegen, ihr radikales und ideologisch geprägtes Vorhaben zurückzuziehen. Es fügt der SRG jedoch «präventiv» massiven Schaden zu. Denn irgendwann ist die Zitrone ausgepresst und die SRG kann ihren – auch vom Bundesrat weiterhin gewollten – Auftrag in der heutigen Form nicht mehr wahrnehmen. Bei einem Velo spielt es auch keine Rolle, ob man eines oder zwei der Räder demontiert: Fortbewegen kann man sich damit nicht mehr.</p><p class="Text">Die breitere Folge des dadurch ausgelösten Abbaus bei der Qualität, der Vielfalt und den Arbeitsplätzen wäre ganz einfach eine weitere Schwächung des Medien- und Kulturplatzes Schweiz in seiner Gesamtheit. Und Hauptleidtragende wären neben dem Personal allen voran die Randregionen und Sprachminderheiten.</p><p class="Text">Der SGB fordert, dass der Bevölkerung reiner Wein eingeschenkt wird: jegliche Kürzung der Mittel für den medialen Service public ist im aktuellen Kontext gefährlich und muss daher abgelehnt werden.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/7/csm_SRG_Regieraum-2_sm_75cd51e655.webp" length="248340" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10014</guid><pubDate>Wed, 08 Nov 2023 14:47:48 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service public sichern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-sichern</link><description>Verhandlungsmandat mit der EU-Kommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat auf Basis der Sondierungsgespräche ein Mandat für Verhandlungen mit der EU ausarbeiten will. Der SGB unterstützt die Entwicklung eines Verhandlungsmandates unter der Bedingung, dass der Lohnschutz und der Service public gewährleistet sind.</p><p class="Text">Die Bundesverwaltung hat in den Sondierungsgesprächen erhebliche Zugeständnisse gemacht, die den Lohnschutz und den Service public beim Strom und bei der Bahn gefährden. Das Ergebnis der Sondierungen ist deshalb keine tragfähige Basis für einen Verhandlungsabschluss. Der Bundesrat muss diese Fehler korrigieren und in den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten. Er muss in den Verhandlungen den Lohnschutz und den Service public sichern. Die Behauptung des Bundesrates, der Service public werde in den Verhandlungen nicht tangiert, ist irreführend. Auf einer solchen Grundlage wird kein erfolgreicher Abschluss möglich sein.</p><p class="Text">Der Lohnschutz in der Schweiz ist – unabhängig von Abkommen – bereits seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih_01adcd55e2.webp" length="270970" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10018</guid><pubDate>Tue, 07 Nov 2023 13:41:00 +0100</pubDate><title>Rentnerinnen und Rentner fordern anständige Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-und-rentner-fordern-anstaendige-renten</link><description>Über 150 Teilnehmende am RentnerInnen-Gipfel</description><content:encoded><![CDATA[<p class="contentpasted0">Unter dem Titel «Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!» versammelten sich anfangs November über 150 engagierte Rentnerinnen und Rentner in Bern. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte gemeinsam mit Travail.Suisse, VASOS – der Vereinigung aktiver Senior:innen und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz – sowie der Vereinigung zur Verteidigung der Rechte der Rentnerinnen und Rentner AVIVO Schweiz zum grossen Rentnerinnen- und Rentner-Gipfel geladen.</p><p class="contentpasted0">Es ist kein Zufall, dass sich die RentnerInnen der Arbeitnehmenden zum ersten Mal seit fast 20 Jahren wieder gemeinsam mit gewichtigen Seniorendachverbänden engagieren. Denn die Teuerung, die steigenden Mieten und die hohen Krankenkassenprämien treffen RentnerInnen mit voller Wucht. Bis Ende 2024 verlieren sie eine ganze Monatsrente an Kaufkraft. Nur die 13. AHV-Rente kann diese immer grösser klaffende Rentenlücke schliessen.</p><p class="contentpasted0">SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard zeigte den Teilnehmenden eindrücklich auf wie die Geschichte der Schweiz mit der Geschichte der AHV verbunden ist. Denn nicht zufällig verköpert die AHV als Herzstück der sozialen Schweiz seit 75 Jahren die Solidarität und den Zusammenhalt der Schweiz und verkleinert die Unterschiede zwischen Arm und Reich. Kurt Regotz, ehemaliger Präsident der Gewerkschaft Syna zog den Hut vor den gemeinsamen Kämpfen im Aufbau der Altersvorsorge und rief auf zum gemeinsamen Engagement gegen die dreisten Abbaupläne der Banken, Arbeitgeber und Jungfreisinnigen. Denn nur gemeinsam sind die Rentenabstimmungen 2024 zu gewinnen. Die ehemalige Bundesrätin Ruth Dreifuss erinnerte an die grosse Stärke der AHV. Gerade für RentnerInnen sind die regelmässigen Rentenanpassungen in der AHV entscheidend. Denn in der 2. Säule gibt es keinen Teuerungsausgleich. Doch sie sind ungenügend, weil die AHV-Renten mittlerweile stark hinter der Lohnentwicklung hinterherhinken. Nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten kann dem begegnet werden. Paul Rechsteiner, ehemaliger Präsident des SGB forderte die Anwesenden dazu auf, die kommenden Weichenstellungen in der Alterspolitik aktiv zu gestalten. Aber auch der Geburtstag der AHV wurde gebührend gefeiert: denn seit 75 Jahren können Rentnerinnen und Rentner auf die AHV vertrauen, um im Alter und bei Todesfällen einen Teil ihres Einkommens abgesichert zu wissen.</p><p class="contentpasted0">Zum Abschluss der Tagung setzten die anwesenden Rentnerinnen und Rentner ein klares Zeichen. Mit der einstimmig verabschiedeten Resolution fordern sie eine Rentenpolitik für, nicht gegen die Bevölkerung. Dabei setzt ein gutes Leben im Alter stets ein gutes Leben der noch Jüngeren voraus. Eine gut funktionierende, solidarische und verantwortungsvolle Gesellschaft, gute Arbeit, gute Löhne und sozialen Ausgleich in einer intakten Umwelt ist altersunabhängig unverzichtbar. Konkret forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer:</p><ul><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Mittelfristig keine Renteneinkommen unter 5'000 Franken und sofort die 13. AHV-Rente für alle. Deshalb: <i>Ja zur Volksinitiative «Für ein besseres Alter»!</i></p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Ein gezielter Ausbau der solidarisch und kostengünstig auf der Beitragsumlage beruhendn AHV. Nur die leistungsstarke und unbürokratische Hauptsäule der Altersvorsorge garantiert allen schnell und sicher finanziert höhere Renten, unabhängig von Börse und Finanzindustrie.</p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Gleichzeitig soll der ständige Abbau der Rentenansprüche bei den Pensionskassen gestoppt werden. Deshalb: <i>Nein zur teuren und unsozialen BVG-Revision!</i></p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Rentenaltererhöhungen verhindern das und bedeuten nichts als ein weiterer Abbau der Renten. Dagegen wehren sie sich. Deshalb: <i>Nein zur Renteninitiative!</i></p></li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/d/csm_Sommet-retraites-USS-Lucas_Dubuis-5_3000px_17b0623cd7.webp" length="230240" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10020</guid><pubDate>Mon, 06 Nov 2023 16:18:00 +0100</pubDate><title>Fritz Leuthy: Ein prägender Gewerkschafter ist gegangen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fritz-leuthy-ein-praegender-gewerkschafter-ist-gegangen</link><description>Nachruf von Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Es haben immer wieder hervorragende Köpfe für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund gearbeitet. Fritz Leuthy war einer von ihnen. Während Jahrzehnten, bis zu seiner Pensionierung 1991, hat er die Politik der schweizerischen Gewerkschaften geprägt. Auf dem zentralen Feld der Sozialversicherungen, aber auch als Leiter des SGB-Sekretariats, wo er mit ruhiger Hand für eine kohärente Linie sorgte. Und für die anspruchsvolle Integration der nicht selten divergierenden Positionen der Verbände. Das war keine geringe Leistung bei einer Spannweite, die vom damals führenden tendenziell konservativen SMUV und Verbänden wie dem VPOD oder der Typographia bzw. der GDP reichte, die oft rascher vorangehen wollten.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Fritz war gelernter Stationsbeamter der SBB. Er machte seinen Weg über die Arbeiterschule in der Zeit von Max Weber, der nach seiner Zeit im Bundesrat über die gewerkschaftliche Bildung zur Gewerkschaftsbewegung zurückkehrte. Ab 1960 arbeitete Fritz Leuthy selbst für die schweizerische Arbeiterbildungszentrale. Er hatte immer eine gute Hand für die verständliche Darstellung auch komplexer Sachverhalte. 1970 wurde er zum SGB-Sekretär gewählt.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Es gab in den darauffolgenden Jahrzehnten in der Schweiz wohl niemanden, der über die Sozialversicherungen und insbesondere über die AHV über ein ähnlich profundes Wissen verfügt hätte wie Fritz Leuthy, Professoren eingeschlossen. Es war kein akademisches Wissen. Sondern ein Wissen als Basis für die Entwicklung und Durchsetzung wirksamer gewerkschaftlicher Strategien. Und als Werkzeug beim Aufbau und der Weiterentwicklung des Sozialstaats, der wichtigsten innenpolitischen Errungenschaft der Schweiz des 20. Jahrhunderts. Die Gewerkschaften spielten dafür eine entscheidende Rolle.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Herausragend sind die Verdienste von Fritz Leuthy in der dynamischen Phase der 70er Jahre. Insbesondere für die 8. AHV-Revision. Die AHV-Leistungen wurden damals in zwei Schritten mehr als verdoppelt, verbunden mit einer entsprechenden Erhöhung der Lohnprozente. Erst dadurch wurde die AHV in der Realität zur Basis der Altersvorsorge, als die wir sie heute kennen. Federführend war bei diesen Reformen politisch Bundesrat Tschudi mit seinem berühmten Tschudi-Tempo. Tschudi handelte aber in enger Abstimmung mit dem SGB, dem er sehr verbunden war. Konkret mit Fritz Leuthy, mit seiner unschlagbaren Kompetenz und Integrität.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Auf seine eigene Weise prägte Fritz Leuthy die 10. AHV-Revision. Er war gewissermassen der Vater der starken Aufwertung tieferer Einkommen bei der Berechnung der AHV-Renten. Während der lange dauernden Vorarbeiten zur Revision bis hin zur Botschaft des Bundesrates konnte er sich noch nicht durchsetzen. Im Zug der parlamentarischen Beratung aber wurde die soziale Anpassung der Rentenformel realisiert. Die Aufwertung der tieferen Einkommen heisst technisch bis heute «Leuthy-Knick», ein zentrales Element der sozialen Ausgestaltung der AHV.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Persönlich habe ich Fritz Leuthy erst in den 90er-Jahren näher kennengelernt, in einer Zeit, als der Sozialstaat von rechts her immer stärker unter Druck geriet und sozialer Fortschritt nur noch gegen grosse Widerstände erkämpft werden konnte. Der regelmässige Austausch mit Fritz zu den wichtigen Entwicklungen und strategischen Fragen war immer sehr wertvoll, auch in meiner Zeit als Präsident des SGB. Er verfolgte die Fortschritte und Rückschläge genau. Wie wenige besass er einen Überblick über die grossen Zusammenhänge.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Dem Habitus nach verkörperte der Stumpen rauchende Fritz Leuthy den traditionellen Gewerkschafter seiner Generation. Medial war er kein Blender. In seiner bescheidenen Art ging es ihm nicht um Aussenwirkung, sondern um reale Ergebnisse. Dabei verfügte er aber durchaus um Ironie, wie er auch neuen Entwicklungen und neuen Generationen gegenüber aufgeschlossen war.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;mso-ansi-language:DE-CH;mso-bidi-language:AR-SA;mso-fareast-font-family:Calibri;mso-fareast-language:DE-CH;mso-fareast-theme-font:minor-latin;">Fritz Leuthy hat wie nur wenige in seiner Zeit zur Entwicklung einer sozialen Schweiz beigetragen. Sein Platz in der Geschichte der Schweizer Gewerkschaften ist ihm gewiss.</span></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/8/csm_Foto_Fritz_Leuthy_38767b4f0b.webp" length="409070" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10010</guid><pubDate>Mon, 06 Nov 2023 10:47:45 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service public statt Liberalisierungsprogramm</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-statt-liberalisierungsprogramm</link><description>SGB und Travail.Suisse zur Europapolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und Travail.Suisse sind sehr besorgt über den Verlauf der Gespräche mit der EU-Kommission. Aus dem Projekt eines «institutionellen Abkommens» ist mittlerweile ein Liberalisierungsprogramm geworden. Die mit den Sondierungen beauftragte Bundesverwaltung hat in den Gesprächen einem Abbau des Lohnschutzes und des Service public zugestimmt: Arbeitnehmende, die vom Ausland in die Schweiz entsandt werden, würden keine Schweizer Spesen mehr erhalten und die Sanktionsinstrumente der Kaution und der Dienstleistungssperre würden ihre Wirkung verlieren. Neu wäre der Lohnschutz dem Generalverdacht ausgesetzt, dass er den Marktzugang der Firmen behindert. Dazu kommen die vollständige Liberalisierung des Strommarktes für Kleinkunden sowie der Marktzugang von Flixtrain und anderen Anbietern im grenzüberschreitenden Personenverkehr.</p><p>Der Bundesrat muss diese Fehler korrigieren und in den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten. Er muss in den Verhandlungen den Lohnschutz und den Service public sichern.</p><p>Der Lohnschutz in der Schweiz ist seit längerem unter Druck. Prekäre Anstellungen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die Zunahme prekärer Stellen und die vielen Subunternehmen bedrohen die Gesamtarbeitsverträge, weil sie die Sozialpartnerschaft unterlaufen. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_31e56fc3b6.webp" length="426604" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10007</guid><pubDate>Wed, 01 Nov 2023 12:29:54 +0100</pubDate><title>Altersguthaben der Arbeitnehmenden verlieren weiter an Wert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersguthaben-der-arbeitnehmenden-verlieren-weiter-an-wert-mindestzins2024</link><description>Bundesrat beschliesst zu tiefe Mindestverzinsung für die 2. Säule der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz 2024 auf tiefe 1.25 Prozent festgelegt. Damit liegt er bedeutend unter der aktuellen Teuerung. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung des Mindestzinses auf 2 Prozent gefordert, weil die Zinsen gestiegen sind, die finanzielle Lage der Pensionskassen gut ist und sie eine bessere Verzinsung erlaubt. Nach 15 Jahren sinkender Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins ist so festzulegen, dass die Anlageerträge der Pensionskassen den Versicherten gutgeschrieben werden. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. Seit rund einem Jahr liegt er sogar tiefer als der risikolose Zins einer 10-jährigen Bundesobligation. Der Bundesrat erklärt mit seinem heutigen Entscheid, dass das weiter so bleiben soll. Für die Arbeitnehmenden ist das fatal – insbesondere für Erwerbstätige über 50 Jahren. Neben einer ungenügenden Lohnentwicklung droht ihnen nun bereits zum zweiten Mal in Folge eine Entwertung ihrer Altersguthaben.</p><p>Die Verzinsung der Altersguthaben ist entscheidend für die Frage, wie hoch die Rente aus der Pensionskasse einmal sein wird. Im letzten Jahrzehnt betrug die durchschnittliche Verzinsung der Guthaben 2.34 Prozent. Dabei müssten die Altersguthaben mindestens gleich hoch verzinst werden, wie die Teuerung ausfällt. Nun drohen den Erwerbstätigen neben Reallohneinbussen auch 2024 Kaufkraftverluste bei ihren schon stark geschrumpften Pensionskassenrenten. Und das, obwohl sich die finanzielle Lage der Pensionskassen dank der Zinswende drastisch verbessert hat. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/4/csm_Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig_957cadb161.webp" length="201670" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10006</guid><pubDate>Tue, 31 Oct 2023 17:01:11 +0100</pubDate><title>25 Jahre Mindestlohn-Kampagnen der Schweizer Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/25-jahre-mindestlohn-kampagnen-der-schweizer-gewerkschaften</link><description>Broschüre und Tagung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor 25 Jahren lancierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB)&nbsp;die erste von mehreren Mindestlohn-Kampagnen. Die Kampagnen sind bis heute ein Erfolg. Sie machten tiefe Löhne zu einem öffentlichen Problem, erkämpften bessere Löhne in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und führten zu gesetzlichen Mindestlöhnen in einzelnen Kantonen</p><p>Andreas Rieger, ehemaliger Co-Präsident der Unia, und David Gallusser, Ökonom beim SGB, haben das Jubiläum zum Anlass genommen, die Geschichte der gewerkschaftlichen Mindestlohn-Kampagnen in einer Publikation nachzuzeichnen. Die Veröffentlichung zeigt auch mit neuen Statistiken, wie der Tieflohnsektor in der Schweiz zurückgedrängt werden konnte.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-Jahre-Mindestlohn-Kampagne.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><span class="iconpack fas fa-book" aria-hidden="true"></span> Die Publikation kann hier bezogen werden.</a><br>&nbsp;</p><p>Die Unia organisiert am 16. November 2023 zu den 25 Jahren Mindestlohn-Kampagne die Tagung "Ein Lohn zum Leben!". Sie findet&nbsp;von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Hotel Kreuz in Bern (Saal Bovet, Zeughausgasse 41) statt und richtet sich an interessierte Kreise in Gewerkschaften und der breiten Öffentlichkeit.&nbsp;</p><p>Weitere Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich auf der Website der Unia: <a href="https://www.unia.ch/de/aktuell/events/detail/a/20212" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">https://www.unia.ch/de/aktuell/events/detail/a/20212</a>.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_25-jahre-mindestlohn_titelbi_031238346e.webp" length="50328" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10001</guid><pubDate>Thu, 26 Oct 2023 09:49:16 +0200</pubDate><title>13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Volksabstimmungen am 3. März 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stimmbevölkerung kann am 3. März über die Initiative für eine 13. AHV-Rente abstimmen. Diese kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Krankenkassenprämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich mit vollem Engagement für diese wichtige Rentenverbesserung einsetzten.</p><h3 class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</h3><p>Die AHV ist heute klar zu tief, die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Den Verfassunsauftrag, die Lebenshaltungskosten zu decken, erfüllt die AHV immer weniger. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, denn nur in der AHV beteiligen sich alle Einkommensklassen – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. Für sie ist die AHV besonders wichtig: denn nur hier wird ihre unbezahlte Arbeit in höhere Renten umgewandelt. Eine Stärkung der AHV ist im aktuellen Umfeld umso wichtiger, denn in der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Das Parlament ignoriert diese Tatsachen komplett und will die Leistungsgarantien in der 2. Säule weiter senken – und die Lohnbeiträge massiv ausbauen, trotz ausgezeichneter finanzieller Lage der Pensionskassen. Dabei sinken die Renten seit Jahren. Das Einzige, was bei den Pensionskassen steigt, sind die Kosten und die Gewinne für die Anbieter. Ganz im Gegensatz zur AHV, hier sind die Verwaltungskosten auf einem tiefen Niveau stabil.</p><h3 class="heading--h4">Der AHV geht es gut</h3><p>Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt auch in nächster Zeit Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Mrd. steigen. Das sind rund 20 Mrd. Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Rentenalter 67</h3><p>Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen ist ein Angriff auf die Normalverdienenden. Arbeitgeber und Banken betreiben eine unbegründete Panikmache gegen die AHV und für Rentenalter 67. Der SGB wird diese Initiative vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_210528_13.AHV0020_klein_9965611a22.webp" length="265696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9998</guid><pubDate>Mon, 23 Oct 2023 11:28:53 +0200</pubDate><title>Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/botschaft-zur-strategie-der-internationalen-zusammenarbeit-2025-2028</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025-2028 betont die unmittelbaren Auswirkungen multipler Krisen – von der Covid-19-Pandemie über den<br>Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die Energiekrise, die Ernährungsunsicherheit, die Schuldenlast, die Inflation und den Klimawandel – auch auf die Schweiz. Sie stellt die internationale Zusammenarbeit der Schweiz in diesen Kontext und sieht sie als ein Instrument, um den globalen Herausforderungen zu begegnen und Werte, welche die Stärke der Schweiz ausmachen, zu stärken: Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Marktwirtschaft, Menschenrechte, Dialog, Solidarität, humanitäres Völkerrecht und humanitäre Prinzipien. Eine verstärkte IZA ist nur schon aus dringendem Eigeninteresse der Schweiz notwendig.</p><p>Der SGB unterstützt diesen Ansatz ausdrücklich. Für die Schweiz als weltweit stark vernetztes Land ist es relevant, zu einer friedvollen und nachhaltigen Weltgemeinschaft beizutragen und eine Erosion der internationalen Kooperation zu vermeiden. Eine wirksame und ausreichend finanzierte internationale Zusammenarbeit ist aus unserer Sicht<br>dringlicher denn je.</p><p>Eine zentrale Rolle muss neben den Sustainable Development Goals SDG auch die ILO «Decent Work Agenda» einnehmen. Insbesondre die «Declaration on Social Justice for a Fair Globalization» der ILO muss in der Strategie besser und sichtbarer eingebaut werden: ohne die Respektierung dieser ILO-Prinzipien gibt es keine soziale Nachhaltigkeit. Zentral dabei ist die Stärkung der Gewerkschaftsfreiheit als ILO-Kernarbeitsnorm.</p><p>Zu den einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen nimmt der SGB in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/23101_LC_VL_IZA.pdf">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) detailliert kritisch Stellung.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9996</guid><pubDate>Mon, 23 Oct 2023 11:10:56 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung (Umsetzung der Mo. WAK-N 21.3001)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-die-erstreckung-der-verlustverrechnung-umsetzung-der-mo-wak-n-213001</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit vorliegender Gesetzesänderung soll die Verlustverrechnungsperiode von 7 auf 10 Jahre erhöht werden. Während das Parlament diese Änderung damit rechtfertigt, dass die von der Covid-Pandemie betroffenen Unternehmen so entlastet werden können, profitieren hauptsächlich Grossunternehmen mit hohen Gewinnen davon. Diese Vorlage verfehlt ihr Ziel und bringt hohe Steuerausfälle mit sich. Folglich lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sie ab.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/231019_DL_VL_Verlustverrechnung.pdf">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) begründet der SGB die Ablehnung.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9994</guid><pubDate>Mon, 23 Oct 2023 10:56:37 +0200</pubDate><title>Anpassung der Tarifstruktur für die ambulante Physiotherapie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/anpassung-der-tarifstruktur-fuer-die-ambulante-physiotherapie</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/231019_RW_VL_Tarifstrukturen_KVG_ambulante_Physiotherapie.pdf">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) lehnt der SGB die Änderungen ab. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Tarifstruktur für die ambulante Physiotherapie will der Bundesrat von seiner subsidiären Tarifkompetenz Gebrauch machen und den Tarif verstärkt auf Zeitkomponenten ausrichten.</p><p>Die Taxpunktwerte der Physiotherapie wurden seit 2016 nicht mehr angepasst und decken die Aufwände der PhysiotherapeutInnen schon seit Längerem nicht mehr. Die gegenwärtige Teuerung mit steigenden Kapitalkosten und höheren Einkaufspreisen verschärft die Situation dabei zusätzlich. Die Arbeitsbedingungen in der Physiotherapie sind heute schon hart, wovon auch der sich immer stärker akzentuierende Personalmangel zeugt. Der SGB lehnt daher diesen Tarifeingriff ab und fordert den Bundesrat auf, die TarifpartnerInnen an der gestarteten Revision der Tarifstruktur weiterarbeiten und verhandeln zu lassen und auf den geplanten subsidiären Eingriff zu verzichten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9992</guid><pubDate>Mon, 23 Oct 2023 10:46:37 +0200</pubDate><title>Zahlungsrahmen 2025-2028 für die Bahninfrastruktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zahlungsrahmen-2025-2028-fuer-die-bahninfrastruktur</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich begrüsst der SGB die Konzeption sowie die einzelnen Elemente des "Bundesbeschlusses über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und des<br>Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025-2028" sowie des "Bundesbeschlusses über den Verpflichtungskredit für<br>Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025-2028". Besorgt sind wir jedoch über die geringe Höhe des konkret vorgesehenen Zahlungsrahmens für die entsprechenden vier Jahre.</p><p>Dazu nimmt der SGB in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/231019_RW_VL_Bahninfrastruktur.pdf">vollständigen Vernehmlassungsantwort </a>(PDF) kritisch Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9990</guid><pubDate>Mon, 23 Oct 2023 10:14:25 +0200</pubDate><title>Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderungen-des-stromversorgungsgesetzes-stromreserve</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz ist gut über den letzten Winter gekommen und die befürchtete Strommangellage glücklicherweise ausgeblieben. Vor diesem Hintergrund ist für den SGB klar, dass zusätzlich zu den drei bereits gebauten beziehungsweise bestehenden fossilen Reservekraftwerken Birr, Cornaux und Monthey keine weiteren solche sehr klimaschädlichen Kraftwerke geplant oder gebaut werden dürfen. Genau dies ist jedoch zentraler Gegenstand der vorgeschlagenen Änderungen des Stromversorgungsgesetzes und wird von den Gewerkschaften entsprechend abgelehnt.</p><p>Zu den einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen nimmt der SGB in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/231019_RW_VL_Stromreserve.pdf">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) detailliert und kritisch Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9988</guid><pubDate>Mon, 23 Oct 2023 10:02:43 +0200</pubDate><title>Umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umfassende-revision-des-bundesgesetzes-ueber-das-elektronische-patientendossier-epdg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt die zweistufige Strategie des Bundesrates unterstützen, zunächst in einer Übergangsphase ein Scheitern des aktuell implementierten Elektronischen Patientendossiers (EPD) aufzuschieben und danach mit einer grundlegenden Revision des EPD-Gesetzes den flächendeckenden und zweckdienlichen Einsatz des EPD herbeizuführen. Denn ein funktionierendes EPD ist alternativlos. Jedoch wurden bisher die wichtigen und klaren Ziele, die man sich mit dessen Einführung hat – Stärkung der Qualität, Verbesserung der Behandlungsprozesse, Erhöhung der PatientInnensicherheit, Ausbau der Gesundheitskompetenz der PatientInnen und Steigerung der Effizienz des<br>Gesundheitssystems – mitnichten erreicht. Produziert wurden stattdessen massive Verzögerungen und Kostenüberschreitungen.</p><p>Zu den einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen nimmt der SGB in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/231019_RW_VL_EPD.pdf">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) detailliert und kritisch Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9986</guid><pubDate>Mon, 23 Oct 2023 09:49:29 +0200</pubDate><title>Änderungen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger in den Ergänzungsleistungen zur AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderungen-des-bundesgesetzes-ueber-ergaenzungsleistungen-zur-alters-hinterlassenen-und-invalidenversicherung-anerkennung-des-betreuten-wohnens-fuer-bezuegerinnen-und-bezueger-in-den-ergaenzungsleistungen-zur-ahv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorlage anerkennt den Handlungsbedarf bei der Betreuung im Alter und soll ein längeres, selbständiges Wohnen auch im Alter ermöglichen. Der SGB begrüsst, dass die vorgeschlagene Finanzierung eines Teils der Betreuungskosten – zumindest für EL-BezügerInnen – wohnformunabhängig übernommen werden soll. Er spricht sich jedoch dafür<br>aus, dass die Anerkennung des betreuten Wohnens in den EL auch auf den IV-Bereich ausgeweitet wird.</p><p>Zu den einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen nimmt der SGB in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/231019_GM_VL_Betreutes_Wohnen_EL.pdf">vollständigen Vernehmlassungsantwort </a>(PDF) detailliert und kritisch Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9984</guid><pubDate>Mon, 23 Oct 2023 09:31:21 +0200</pubDate><title>Verkehrsflächen für den Langsamverkehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verkehrsflaechen-fuer-den-langsamverkehr</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt die mit den hiermit vorgeschlagenen Revisionen diverser Verordnungen im Verkehrsbereich angestrebten Ziele grundsätzlich. Insbesondere in den Städten und Agglomerationen sind immer mehr unterschiedliche Fahrzeuge auf denselben Verkehrsflächen unterwegs, was das Unfallrisiko erhöht und die optimale Nutzung der beschränkten Verkehrsflächen teilweise einschränkt. Die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen sollen deshalb eine effiziente Nutzung dieser Flächen weiterhin sicherstellen, an neuralgischen Punkten die Priorisierung des Langsamverkehrs erlauben und ganz grundsätzlich die Sicherheit im Strassenverkehr verbessern.</p><p>Zu den einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen nimmt der SGB in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/231018_RW_VL_Langsamverkehr.pdf">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) detailliert Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9976</guid><pubDate>Wed, 04 Oct 2023 09:26:33 +0200</pubDate><title>Rentnerinnen- und Rentner-Gipfel: Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-und-rentner-gipfel-laenger-arbeiten-fuer-weniger-rente-jetzt-gehts-ums-ganze</link><description>Veranstaltung am 3. November u.a. mit Pierre-Yves Maillard, Ruth Dreifuss, Kurt Regotz und Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unter dem Titel «Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!» lädt der Schweizerische Gewerkschaftsbund gemeinsam mit Travail.Suisse, VASOS und AVIVO zum Rentnerinnen- und Rentener-Gipfel ein.&nbsp;</p><p>Die Teuerung, die steigenden Mieten und die hohen Krankenkassenprämien treffen RentnerInnen mit voller Wucht. Bis Ende 2024 verlieren sie dadurch eine ganze Monatsrente an Kaufkraft. Doch anstatt die immer grösser klaffende Rentenlücke zu schliessen, wollen die Arbeitgeber, Banken und ihre Lobbyisten im Parlament das Problem sogar noch verschärfen: mit Rentenalter 67 und einer weiteren Senkung der Pensionskassen-Renten! Diese Politik gegen die Bevölkerung müssen wir an der Urne stoppen.</p><p>Die Verfassung hält seit über 50 Jahren deutlich fest: nach einem langen Erwerbsleben muss man von der Rente anständig leben können. Die kommenden Monate werden entscheiden: Gelingt uns ein kleiner, aber wichtiger Schritt in diese Richtung mit einer 13. AHV-Rente oder setzen sich die gefährlichen Angriffe auf unsere Renten durch? <strong>Am 3. November 2023</strong> setzen deshalb auch wir Rentnerinnen und Rentner ein klares Zeichen: in der Schweiz hat es genügend Geld für anständige Renten — nicht nur für Top-Verdiener. Wir brauchen eine Rentenpolitik für, nicht gegen die Bevölkerung.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2023/231103_RentnerInnen-Gipfel_Einladung.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Das vollständige Programm&nbsp;<i>&nbsp;</i></a> &nbsp;<a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?reset=1&amp;id=31" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zur Online-Anmeldung&nbsp;<i>&nbsp;</i></a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/8/csm_aeltere-Seminar-Teilnehmerin-Workshop-Konferenz_vm-ist457758283_a86612e208.webp" length="127786" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9971</guid><pubDate>Mon, 02 Oct 2023 15:03:30 +0200</pubDate><title>Referenden Mietrecht: Jetzt endlich die Immobilienlobby stoppen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/referenden-mietrecht-jetzt-endlich-die-immobilienlobby-stoppen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify lead"><strong>Mietzinsexplosion, Wohnungsnot, Kündigungsflut: Als ob die Lage nicht schon schlimm genug wäre, hat nun das Parlament auf Drängen der Immobilienlobby tatsächlich noch eine drastische Verschlechterung des Mietrechts beschlossen. Das dürfen auch die Gewerkschaften keineswegs hinnehmen. Hauseigentümerverband und Immobilienkonzerne wie Swiss Prime Site &amp; Co. müssen nun an der Urne gestoppt werden.</strong></p><p class="text-justify heading--h4"><strong>Angriffe auf die MieterInnen von allen Seiten</strong></p><p class="text-justify">Das Mietrecht ist im Grundsatz eigentlich nicht schlecht. Gemäss Gesetz dürfen VermieterInnen mit den Mieteinnahmen lediglich die Kosten decken und eine beschränkte Rendite erzielen. Das ist die Theorie. In der Praxis haben die MieterInnen über die letzten 15 Jahre wegen missbräuchlicher Mietrenditen insgesamt aber fast 80 Milliarden Franken zu viel bezahlt – dies ist die Haupterkenntnis einer viel zitierten, vom Mieterverband extern in Auftrag gegebenen Studie. Doch es kommt noch dicker: Gemäss einem Leiturteil des Bundesgerichts darf die erwähnte «beschränkte Rendite» neu sogar noch 1.5 Prozent höher sein als bis anhin.</p><p class="text-justify">Zum anhaltenden Rechtsbruch und der äusserst Immobilienlobby-freundlichen Auslegung des Mietrechts kommt nun drittens ein politischer Grossangriff dieser Lobby auf die MieterInnen hinzu: In einer gut orchestrierten Strategie soll mit der Umsetzung vier verschiedener parlamentarischer Initiativen einerseits das Mietrecht geschwächt und andererseits die gesetzliche Grundlage für noch höhere Mieten gelegt werden.</p><p class="text-justify heading--h4"><strong>Einfacher mal rauswerfen</strong></p><p class="text-justify">Der erste Schritt ist beschlossene Sache: Das Parlament hat die Schwächung des Mietrechts in den folgenden zwei Punkten in der Herbstsession definitiv verabschiedet.</p><ul><li><p class="text-justify">Nach geltendem Recht ist die Untervermietung ein verbrieftes Recht der MieterInnen. Sie brauchen dazu aber schon heute immer die Zustimmung der VermieterInnenseite. Mit der geplanten Gesetzesrevision soll nun eine Reihe von willkürlichen Gründen für die einseitige Verweigerung einer Untervermietung eingeführt werden. Neu könnte den MieterInnen selbst bei leichten «Formfehlern» einer Untervermietung sogar gekündigt werden – und dies quasi fristlos! Das ist der erste Schlag.</p></li><li><p class="text-justify">Mit der zweiten vom Parlament beschlossenen Gesetzesrevision soll der MieterInnenschutz bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs durch die VermieterInnenschaft eingeschränkt werden. Künftig müsste dieser Eigenbedarf nicht mehr «dringlich» sein, womit die heute gängige Interessenabwägung immer zugunsten der VermieterIn ausfallen würde. Bereits heute wird jedoch der Eigenbedarf oft nur als Vorwand für eine Kündigung verwendet. Dies mit dem einfachen Ziel, die Wohnung danach zu einem höheren Mietpreis wieder auszuschreiben. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung wäre dies noch einfacher möglich. Auch ältere MieterInnen, die seit Jahren in ihrer Wohnung leben, könnten so ohne Härtefallabwägung einfach auf die Strasse gestellt werden!</p></li></ul><p class="text-justify">Gegen diese beiden Verschlechterungen wurde umgehend ein von den Gewerkschaften unterstütztes Doppelreferendum lanciert.</p><p class="text-justify heading--h4"><strong>Endlich Fortschritte, sicher keine weiteren Rückschritte!</strong></p><p class="text-justify">Inzwischen treibt die Immobilienlobby ihre Interessen politisch weiter voran, und man muss sich zweimal die Augen reiben, um wirklich zu glauben, wie unverhohlen und unverschämt. Ihr Plan ist zielstrebig und klar: Zuerst die MieterInnen einfacher rauswerfen und dann die Mieten noch stärker erhöhen können. Damit es auch mit Schritt 2 sicher klappt, befinden sich bereits zwei weitere parlamentarische Initiativen auf der gesetzlichen Startrampe. Nach den Wahlen werden diese dann mit Sicherheit sogleich gezündet. Die Anfechtung eines missbräuchlichen oder quartierunüblichen Mietzinses soll mit diesen Vorlagen noch schwieriger gemacht und die Logik der Marktmiete damit de facto gesetzlich festgeschrieben werden</p><p class="text-justify">All diese Massnahmen haben gemein, dass sich die Mietpreisspirale damit weiter hochdrehen lässt und der Bestand bezahlbarer Wohnungen weiter verringern wird. Das klingt reichlich surreal: Als ob die Mieten nicht schon längst exorbitant hoch wären und als ob in den Ballungszentren überhaupt noch eine relevante Anzahl freier bezahlbarer Wohnungen existierte! Es ist völlig klar: Anstelle weiterer Rückschritte braucht es im Mietrecht und auf dem Wohnungsmarkt unbedingt endlich substanzielle Fortschritte. Die Vorschläge dazu liegen längst auf dem Tisch: Am vordringlichsten wären eine regelmässige Prüfung der zulässigen Mietrendite durch die sofortige Einführung einer obligatorischen Revisionspflicht sowie der schnelle Ausbau der – in der Bundesverfassung verankerten! – Förderinstrumente für den gemeinnützigen Wohnungsbau.</p><p class="text-justify heading--h4"><strong>Wohnungsminister Parmelin: Totalausfall</strong></p><p class="text-justify">Doch der zuständige SVP-Bundesrat Parmelin steckt seit Jahren den Kopf in den Sand. Letzter Akt: Im Frühjahr wurde an einem Runden Tisch beschlossen, dass irgendwann eventuell ein Aktionsplan zur Linderung der Wohnungs- und Mietnot erstellt wird. Dies natürlich nur, wenn es der am Tisch in Scharen vertretenen Immobilienlobby dann auch wirklich genehm ist. Es bleibt also nur zu hoffen, dass das neu gewählte Parlament den MieterInnen wohlgesinnter sein und die Immolobby endlich in die Schranken weisen wird. Doch bevor es soweit ist, müssen wir die laufenden Angriffe auf das Mietrecht mit allen dazu nötigen Referenden bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/7/csm_Wohnungsprobleme-Mieter_iStock-skynesher_1434333253_e7ee32b551.webp" length="92420" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9967</guid><pubDate>Tue, 26 Sep 2023 14:03:25 +0200</pubDate><title>Prämienhammer: Bevölkerung muss entlastet werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienhammer-bevoelkerung-muss-entlastet-werden</link><description>Bundesrat verkündet Prämienanstieg 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute einen starken Anstieg der Krankenkassenprämien um 8.7 Prozent verkündet. Die Prämienlast wird für Normalverdienende unerträglich. Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rasch steigen, um untere und mittlere Einkommen zu entlasten. Nachdem bereits die Mieten, der Strom und das tägliche Leben teurer geworden ist, bleibt den Erwerbstätigen und Rentnerinnen immer weniger zum Leben.&nbsp;</p><p>Was schon längst absehbar war, wurde heute offiziell bestätigt: Es kommt zu einem weiteren veritablen Prämienschock. Mit 8.7 Prozent steigen die Prämien in der Grundversicherung so stark wie seit 21 Jahren nicht mehr. Diese Zusatzbelastung übersteigt das Tragbare für viele Versicherte – nicht nur wegen der aktuell sehr schwierigen Kaufkraftsituation, sondern vor allem auch, weil die Prämienlast für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen schon seit Langem viel zu hoch ist. Massgeblich dafür verantwortlich sind unter anderem die Kantone, welche sich seit jeher nicht dynamisch an den steigenden Kosten beteiligen: So wurden die Prämienverbilligungen zwischen 2012 und 2022 in 17 von 26 Kantonen real betrachtet gekürzt.</p><p>Ebenfalls Ausdruck der hohen Belastung sind die vor zwei Wochen vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) publizierten schockierenden Zahlen zum «Leistungsverzicht»: Unter den ökonomisch stark benachteiligten Haushalten verzichtet heute aus Kostengründen fast die Hälfte (46 Prozent) auf Arztbesuche oder Medikamente.</p><p>Nun braucht es endlich Gegensteuer: Runter mit den Medikamentenpreisen, weg mit der Überversorgung über Zusatzversicherungen, koordinierte Planung über die Kantonsgrenzen hinweg, Beschleunigung der Ambulantisierung – das wären schnell umsetzbare und wirksame Kostendämpfungsrezepte.&nbsp;</p><p>Doch können auch diese nicht das Gesundheitswesen endlich auf eine soziale Finanzierungsbasis stellen. Dafür muss die Finanzierung selbst mehrheitlich einkommensabhängig ausgestaltet werden, wie überall sonst in Europa. Genau dies fordert die Prämienentlastungsinitiative (10%-Initiative) von SP und SGB. Nachdem das Parlament unverständlicherweise den guten Gegenvorschlag dazu versenkt hat, bleibt die 10%-Initiative das einzige Mittel, um die Prämienbelastung der Haushalte bald wirksam zu senken.</p><p>Die Prämiendifferenz zwischen den Kantonen ist ebenfalls nicht mehr tragbar: Obwohl die Versicherten von Poschiavo bis Boncourt für ihr Geld Anrecht auf die exakt gleichen Leistungen haben, bezahlen sie im Kanton Basel-Stadt im Durchschnitt fast doppelt so hohe Prämien wie im Kanton Appenzell-Innerrhoden (+92 Prozent). Auch deshalb braucht es ein Sozialziel: In keinem Kanton und für keinen Haushalt soll die Prämienbelastung mehr als 10 Prozent des Einkommens betragen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/4/csm_Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_906f23953c.webp" length="123934" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9965</guid><pubDate>Mon, 25 Sep 2023 18:05:34 +0200</pubDate><title>Keine weitere Verzögerung bei der Ratifikation der ILO-Konvention 190</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-weitere-verzoegerung-bei-der-ratifikation-der-ilo-konvention-190</link><description>Beseitigung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert die Entscheidung des Ständerates, die Ratifikation der ILO-Konvention 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz mit einer erneuten Schlaufe zurück an den Bundesrat zu schicken, um nochmals eine Vernehmlassung und weitere Abklärungen zu machen. Die Botschaft des Bundesrates zur Konvention war extrem detailliert und klärte alle Fragen.&nbsp;</p><p>Die Schweiz erfüllt bereits heute die rechtlichen Voraussetzungen und Erfordernisse zur Ratifikation. Die sofortige Ratifikation durch den Ständerat wäre ein wichtiges Signal an die internationale Gemeinschaft und für die Schweiz als Wirtschaftsstandort gewesen. Und zudem ein klares Bekenntnis gegen sexualisierte Gewalt gegenüber Arbeitnehmenden und Betroffenen.</p><p>Sexuelle Belästigung betrifft zu viele Arbeitnehmende im Schweizer Arbeitsmarkt. Dies hat oft fatale Folgen für die Gesundheit der Betroffenen und ihre weiteren Erwerbsverläufe. Eine zentrale gewerkschaftliche Forderung ist daher Nulltoleranz gegenüber sexueller Belästigung und eine wirksame Umsetzung der bestehenden Schutzmassnahmen. Die Ratifikation der ILO-Konvention 190 müsste eine Selbstverständlichkeit sein. Sie ist ein wichtiger symbolischer Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmenden vor sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz.</p><p>Das jetzige Zeichen des Ständerates mit der nochmaligen Schlaufe, nachdem der Nationalrat längstens ja gesagt hatte, ist höchst ambivalent und wirft aus internationaler Perspektive kein gutes Licht auf den Wirtschaftsstandort Schweiz. Der SGB empfindet diese Verzögerungstaktik des Ständerats als falsch und fehlgeleitet.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/8/csm_ilo_logo_beschnitten_68849d67f7.webp" length="17530" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9960</guid><pubDate>Thu, 21 Sep 2023 10:41:00 +0200</pubDate><title>Verzicht auf Zinserhöhung positiv, weitere Devisen-Interventionen gefährlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verzicht-auf-zinserhoehung-positiv-weitere-devisen-interventionen-gefaehrlich</link><description>Geldpolitischer Entscheid der SNB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst den Entscheid der Schweizerischen Nationalbank SNB, die Zinsen nicht weiter anzuheben. Sorge bereitet dem Gewerkschaftsbund aber, dass die SNB mit dem Gedanken spielt, den Franken über Devisenverkäufe weiter aufwerten zu lassen.</p><p>Der Franken ist überbewertet. Der faire Franken-Euro-Kurs dürfte im Bereich von 1.10 bis 1.20 Fr./Euro liegen. Das zeigt nicht nur die Realität in vielen Industriebetrieben der Schweiz, sondern auch die internationalen Preisvergleiche des Bundesamts für Statistik. Bei den handelbaren Gütern liegt die Parität in dieser Grössenordnung. Der von der SNB berechnete «reale» Wechselkurs ist ungeeignet für die Beurteilung, ob der Franken über- oder unterbewertet ist. Denn dieser Vergleich beinhaltet viele Produkte und Dienstleistungen, die nicht handelbar sind.</p><p>Die Teuerung ist in der Schweiz gesunken. Im kommenden Jahr wird ein grosser Teil der Inflation politisch bzw. regulatorisch bedingt sein, nämlich durch die höheren Mieten, die Mehrwertsteuer sowie die Strom- und ÖV-Preise. Diese machen rund 1.5 Teuerungsprozente aus und können geldpolitisch nicht gesenkt werden. Im Gegenteil: Eine weitere Zinserhöhung kann die Mieten zusätzlich in die Höhe treiben. Gleichzeitig hat sich die Konjunktur im Ausland etwas abgekühlt. Daher ist es sinnvoll, die Zinsen nicht weiter zu erhöhen.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/e/csm_Schweizerische-Nationalbank-Gebaeude_Foto-SNB-noncommercial_8cc9062cad.webp" length="117688" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9962</guid><pubDate>Wed, 20 Sep 2023 15:25:00 +0200</pubDate><title>Kundgebung für eine gute Altersvorsorge mit einer 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kundgebung-fuer-eine-gute-altersvorsorge-mit-einer-13-ahv-rente</link><description>Gewerkschafts-SeniorInnen feiern den 75. Geburtstag der AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor 75 Jahren, 1948, wurde ein zentrales Element des schweizerischen Sozialsystems eingeführt – die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Diesen Jahrestag einer Institution, die über Jahrzehnte hinweg für Solidarität und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und unter den Generationen gesorgt hat und die es zu bewahren und zu stärken gilt, begehen SeniorInnen aus der Gewerkschaftsbewegung mit einer Kundgebung.<br>&nbsp;</p><p class="heading--h4">«Die Stunde der Senior:innen», Montag, 25. September 2023. 15 bis 16 Uhr, Waisenhausplatz Bern</p><p>Thematisiert werden sollen an der Kundgebung einerseits die wachsenden Herausforderungen, denen unsere Sozialversicherungssysteme gegenüberstehen, insbesondere die drohende Erhöhung des Rentenalters und die mögliche Reduzierung der Pensionskassenleistungen und, andererseits, der Kaufkraftverlust der Renten sowie weitere soziale Anliegen. Die Forderungen der SeniorInnen sind breit gefächert. Gefordert wird:</p><ul><li>Eine gute Altersvorsorge mit einer 13. AHV-Rente. Das in der Bundesverfassung – Art. 112 – formulierte Ziel einer existenzsichernden AHV ist noch lange nicht erreicht! Mit der 13. AHV-Rente rückt dieses Ziel näher!</li><li>Nein zum BVG Abbau! BVG-Reform: Die grosse Enttäuschung – Mehr zahlen für weniger Rente?!</li><li>Die Krankenkassenprämien "explodieren". Die bisherigen Prämienverbilligungen sind deshalb ungenügend! Solidarität beibehalten! Einheitskrankenkasse jetzt!</li><li>Eine Gesundheitspolitik für ältere Menschen, die diesen Namen verdient!</li><li>Welches sollen die Schwerpunkte der Alters-, Wohn- und Sozialpolitik sein?</li><li>Ein Thema, von dem kaum jemand spricht, obwohl es Abertausende von Seniorinnen und Senioren persönlich betrifft, ist die Gewalt im Alter. Es ist die Aufgabe der ganzen Gesellschaft, hier energisch zu handeln.</li></ul><p>Die OrganisatorInnen wollen gemeinsam für die soziale Sicherheit aller Generationen einzustehen, jedoch auch für eine Politik, welche die Würde und die Rechte der älteren Generationen respektiert. Wie wollen ein starkes Zeichen für die Zukunft unserer Sozialsysteme setzen und für eine gerechtere, solidarischere Gesellschaft kämpfen.</p><p>Als Rednerinnen und Redner werden unter anderen Barbara Gysi, Pierre-Yves Maillard, Katharina Prelicz-Huber, Hans Stöckli, Vania Alleva, Vasco Pedrina und Rita Schmid auftreten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.webp" length="435540" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9958</guid><pubDate>Wed, 20 Sep 2023 09:40:00 +0200</pubDate><title>Für eine gewerkschaftliche Klimawende: Auf zur Klimademo vom 30.9.!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/fuer-eine-gewerkschaftliche-klimawende-auf-zur-klimademo-vom-309</link><description>Gewerkschaften rufen zur breiten Teilnahme an der nationalen Klimademo in Bern auf.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Planet brennt und die Schweiz schläft: So lassen sich der Zustand des Weltklimas und die hiesige Klimapolitik treffend beschreiben. Und dieser Zustand ist nicht haltbar: Es braucht endlich ambitionierte Massnahmen, um das von der Bevölkerung beschlossene Ziel «Netto Null bis 2050» erreichen zu können. Gerade die Arbeitnehmenden sind darauf existenziell angewiesen. Deshalb unterstützt der SGB als Mitglied der Klima-Allianz die grosse Klimademo vom 30. September in Bern.</p><p><strong>Die Klimaerhitzung ist weder zeitlich noch räumlich ein entferntes Phänomen, sondern sie findet hier und heute statt</strong>, ist menschengemacht und für uns alle eine existenzielle Bedrohung. Die Schweiz ist weltweit einer der grössten Klimaschädiger: Ihr Treibhausgas-Fussabdruck liegt pro Kopf bei mehr als dem Doppelten des internationalen Durchschnitts – und dies noch ohne Einbezug der importierten Emissionen oder des Ausstosses von Schweizer Konzernen im Ausland.</p><p>Letztlich ist die Klimaerhitzung das <strong>Resultat einer extrem ungleichen Weltwirtschaftsordnung. Heute sind die reichsten 10 Prozent der Welt für über die Hälfte der Treibhausgasemissionen verantwortlich.</strong> Gleichzeitig triff die Klimaerhitzung den ärmeren Teil der Bevölkerung umso mehr, auch in der Schweiz. Denn Arbeitnehmende, die im Beruf immer heisseren Temperaturen und grösseren Naturgefahren ausgesetzt sind, werden zumeist auch schlechter bezahlt. Entsprechend sind KollegInnen dieser Branchen auch abseits der Arbeit stärker exponiert: Etwa, weil sie sich eine zahlbare Wohnung nur in schlechter erschlossenen Randregionen oder aber an lärmigen und schmutzbelasteten Verkehrsachsen in den Agglomerationen leisten können. <strong>Deshalb ist klar: Ohne soziale Wende ist die Klimawende niemals zu schaffen, auch in der Schweiz nicht. </strong>Sämtliche Versuche, die Kosten des Klimaschutzes auf die breite Bevölkerung abzuwälzen und die Vermögenden dabei zu schonen, sind zum Scheitern verurteilt.</p><p>Und auch der Markt löst das globale Jahrhundertproblem der Klimaerhitzung definitiv nicht: So sind die vielen <strong>marktwirtschaftlichen Instrumente zur Bekämpfung der Klimakrise seit ihrer Einführung weitgehend gescheitert</strong>. Bestes Beispiel dafür sind der Emissionshandel, die Kompensationsmassnahmen sowie alle Arten der besonders in der Schweizer Klimapolitik bis anhin sehr beliebten "Selbstverpflichtung der Wirtschaft". Fixpunkt all dieser Ansätze ist letztlich der Fehlglaube an eine in Zukunft irgendwann eintretende bahnbrechende technologische Innovation, die uns flugs in die <i>Netto-Null-Zukunft</i> katapultieren soll, ohne dass sich dabei an der grundlegenden Funktionsweise unseres Wirtschaftslebens etwas ändern würde.</p><p>In unserem heutigen Wirtschaftssystem geht die Ausbeutung von Arbeitnehmenden einher mit der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen. <strong>Wir sind aber überzeugt, dass wirtschaftlicher Fortschritt nicht einfach Schadenswachstum bedeuten muss. Vielmehr ermöglicht eine sozial flankierte Energiewende auch eine nachhaltig positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.</strong> Damit der ökologische Umbau aber solidarisch vonstattengeht, darf niemand aufgrund der notwendigen strukturellen Veränderungen im Stich gelassen werden. Öffentliche Investitionen braucht es deshalb nicht nur für neue Infrastrukturen und Technologien, sondern auch in der Bildung sowie für Umschulungen und Unterstützungen der Arbeitnehmenden in den betroffenen Branchen. Oberstes Ziel muss dabei die Schaffung nachhaltiger, gesunder und gut bezahlter Arbeitsplätze sein – «grüne Jobs» müssen zwingend auch «gute Jobs» sein. Auch deshalb sind die Gewerkschaften massgeblich an der «<a href="/klimafonds" class="link link--internal"><strong>Klimafonds-Initiative</strong></a><strong> für eine gerechte Energie- und Klimapolitik</strong>» beteiligt.</p><p>Der ökologische Umbau ist seit vielen Jahren ein zentrales Anliegen der Gewerkschaften. Gemeinsam haben wir gegen die Strommarktliberalisierung gekämpft und den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie des klimafreundlichen Service public mit vorangetrieben. Wir sind überzeugt: Die <strong>Klimawende ist das kollektive Zukunftsprojekt, welches nur gemeinschaftlich und demokratisch ausgehandelt umgesetzt werden kann. Zentraler Hebel dabei ist die Stärkung des Service public.</strong> Historische Vorzeigebeispiele wie der Ausbau des Bahnnetzes und die Schaffung der SBB oder der Bau der Wasserkraftwerke und des Stromnetzes zeigen: Kollektive öffentliche Fortschrittsprogramme sind alternativlos und nachhaltig erfolgreich. In analoger Weise müssen nun endlich auch der Klimaschutz und die Energiewende in Angriff genommen werden. Damit dies geschieht – und schnell geschieht – braucht es Druck auf allen Ebenen: In der Politik, in den Branchen und auf der Strasse!</p><p><strong>In diesem Sinne rufen die Gewerkschaften zur breiten Teilnahme an der nationalen Klimademo vom 30. September in Bern auf.</strong></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_welt-klima-schuetzen_iStock-nito100_63d2fe3f36.webp" length="111318" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9954</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 16:15:21 +0200</pubDate><title>Löhne und Renten rauf: wann, wenn nicht jetzt?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kaufkraftdemo-loehne-und-renten-rauf-wann-wenn-nicht-jetzt</link><description>Nationale Demonstration für bessere Löhne und Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gegen 20'000 Menschen haben sich heute zur Demonstration für höhere Löhne und Renten in Bern und anschliessender Kundgebung vor dem Bundeshaus versammelt. Das Leben wird teurer, Löhne und Renten verlieren an Wert. Die Realeinkommen der Arbeit­nehmenden in der Schweiz sinken 2023 bereits zum dritten Mal in Folge. Die steigenden Preise werden für immer grössere Teile der Bevölkerung zur ernsthaften Belastung. Dazu kommen geplante oder soeben bekanntgegebene weitere Erhöhungen bei den Mieten, den Krankenkassenprämien oder dem Strom. Jetzt muss es mit den Löhnen aufwärtsgehen.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitgeber müssen sich bewegen</h3><p>Die heutige Demonstration war der Anfang der gewerkschaftlichen Mobilisierung für den Lohnherbst. Eine vierte Minus-Lohnrunde muss verhindert werden. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard fragte auf dem Bundesplatz: «Wann, wenn nicht jetzt? Die Arbeitslosigkeit liegt bei zwei Prozent und die Gewinne und Dividenden sind so hoch wie nie zuvor. In dieser Situation muss garantiert sein, dass die Löhne den Lebenshaltungskosten entsprechen. Jetzt ist es Zeit für höhere Löhne!»</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preiserhöhungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Und von den Produktivitätsgewinnen müssen auch die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Ausgleich dank 13. AHV-Rente</h3><p>Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Kranken­kassen­prämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen und kommt deshalb genau zum richtigen Zeitpunkt. Neben der für die Arbeitnehmenden wichtigen Lohnrunde wird es auch für die Rentnerinnen und Rentner entscheidend. Weil die Preisentwicklung bei den Pensionskassen-Renten nicht angepasst wird, müssen nun die AHV-Renten erhöht werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/c/csm_230916_demo-manif_pym-buehne_foto-c-manu-friedrich_349207e733.webp" length="84510" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9951</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 15:15:00 +0200</pubDate><title>Gegen 20&#039;000 Menschen aus der ganzen Schweiz fordern höhere Löhne und Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/tausende-aus-der-ganzen-schweiz-fordern-hoehere-loehne-und-renten-1</link><description>Nationale Demonstration zu Kaufkraft-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen 20'000 Menschen fordern in Bern höhere Löhne und Renten, weil das Leben immer teurer wird. Die Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz erwarten zudem von der Politik sofort Massnahmen, um die Prämienlast zu senken, und einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Missbrauch und überzogenen Renditen der Immobilienwirtschaft. Für die arbeitende Bevölkerung wird es immer enger. Die heutige Grossdemonstration ist ein starkes Zeichen: In der reichen Schweiz muss das Geld für alle gut zum Leben reichen. <a href="/aktuell/kaufkraft-demo" class="link link--internal">Zur Demonstration</a> hat eine breite Kaufkraft-Allianz von SGB-Gewerkschaften, Travail.Suisse-Verbänden, der SP, den Grünen und dem MieterInnenverband aufgerufen. Diese Mobilisierung ist erst der Auftakt, die Kämpfe gehen weiter – in den Lohnverhandlungen in den Branchen und in den anstehenden Abstimmungskämpfen über Prämienlast und Renten.</p><p>Pflegerinnen, Schreiner, Rangierer, Lehrerinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Zugführerinnen, Gastromitarbeitende, Maurer, Pöstlerinnen und diverse weitere hart arbeitende Menschen aus allen Regionen der Schweiz sind nach Bern gereist, um ein starkes Zeichen zu setzen: Jetzt müssen die Löhne rauf! Gute Konjunktur und volle Kassen der Firmen erlauben eine substanzielle Erhöhung. Nach Jahren, in denen hauptsächlich die Aktionäre, die Kader und Firmenchefs von fürstlichen Entlohnungen, Boni und hohen Dividenden profitiert haben, sind jetzt die Normalverdienenden an der Reihe.</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preissteigerungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Von den Produktivitätsgewinnen müssen die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Einkommenspolitik für die Oberschicht stoppen</h3><p>Die Prämienlast wird unerträglich. Deshalb müssen die Prämienverbilligungen rasch steigen, um untere und mittlere Einkommen zu entlasten, statt die Steuern für Vermögende und GutverdienerInnen zu senken. Auch die Explosion der Mietzinse muss gestoppt werden durch eine Deckelung der möglichen Erhöhungen. Schliesslich muss es im Strommarkt statt Milliardengewinne für Grosskonzerne endlich Massnahmen dagegen geben, stets die Risiken über Preiserhöhungen auf die VerbraucherInnen abzuwälzen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_demostart160923_sgb-tf_8dce8730b3.webp" length="761982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9943</guid><pubDate>Wed, 13 Sep 2023 18:46:30 +0200</pubDate><title>Nationalratsbeschluss zu EFAS: Weitere Prämienbelastung absehbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratsbeschluss-zu-efas-weitere-praemienbelastung-absehbar</link><description>Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Anstatt endlich für eine Entlastung der PrämienzahlerInnen zu sorgen und die Regulierung des Gesundheitssystems zu verbessern, konzentriert sich das Parlament auf eine hochkomplexe Scheinreform, die letztlich nur eines mit Sicherheit bringt: Eine Stärkung der Profitinteressen im Gesundheitswesen, und – auch dadurch – womöglich eine weitere Belastung der PrämienzahlerInnen.</p><p>Mit EFAS würden künftig die Krankenkassen die Milliardenbeträge der Kantone für Spitalbehandlungen erhalten und verteilen. Dadurch sollen «ambulante Behandlungen gefördert» und «Fehlanreize beseitigt» werden. Beides wäre richtig, doch beides hat mit EFAS nicht viel zu tun: Die Tatsache, dass die gleiche Rechnung künftig von einer anderen Stelle bezahlt wird, hat auf die Wahl der Behandlungsart keinen entscheidenden Effekt. Und solange die Tarifsysteme nicht angetastet werden, bleiben auch die wesentlichen Fehlanreize bestehen. Zu befürchten wäre stattdessen eine Zunahme der Profitmacherei – zulasten sowohl der Prämien- als auch der SteuerzahlerInnen.</p><p>Besonders unverständlich: Der Nationalrat ist umgeschwenkt und hat, wie zuvor bereits der Ständerat, auch die Langzeitpflege in die Vorlage miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute am schnellsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege wurde ganz einfach aus dem Gesetz gestrichen. Weiter völlig unverständlich: Der Nationalrat hält an seiner Version fest, den Privatspitälern im Rahmen von EFAS ein Geschenk von 30 Prozent zusätzlicher Prämienbeteiligung zu machen. Beides ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche bereits – wie allseits bekannt– unter einer viel zu hohen und nun noch weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Mit EFAS droht den Versicherten aber nicht nur ein Prämiensprung, auch deren Kostenbeteiligung würde steigen. Denn einerseits soll in der Langzeitpflege die aktuelle Deckelung des PatientInnenbeitrags laut Gesetzestext gemäss Ständerat explizit nur noch fünf Jahre lang gelten und andererseits würden bei stationären Spitalaufenthalten neu die gesamten Behandlungskosten mit der Franchise und dem Selbstbehalt verrechnet (heute ist es nur knapp die Hälfte).</p><p>14 Jahre nach Start des Projekts EFAS ist klar, dass dieses Geschäft in seine fünfte (!) Legislatur kommen wird. Und in diesem Fall wurde definitiv nicht besser, was lange währte, oder vielmehr gärte. Das neue Parlament wird gut daran tun, diese Übung endlich abzubrechen und sich auf die wirklich wichtigen gesundheitspolitischen Projekte zu konzentrieren: Eine soziale Finanzierung und eine effiziente Regulierung.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9938</guid><pubDate>Tue, 12 Sep 2023 11:41:42 +0200</pubDate><title>Mickriger Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mickriger-gegenvorschlag-zur-praemienentlastungsinitiative</link><description>Keine Prämienentlastung durch das Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Die explodierenden Prämien tragen massgeblich dazu bei, dass die Realeinkommen sinken. Eine rasche Entlastung für Normalverdienende ist daher dringend nötig, um die Kaufkraft-Krise abzufedern. Eine substanzielle Erhöhung der Prämienverbilligungen wäre die einfachste und effektivste Lösung. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB ist es unverständlich, dass das Parlament die Bevölkerung trotz Prämien-Hammer im Stich lässt.</p><p>Mit dem Prämiensprung auf dieses Jahr und dem erwarteten für 2024 wird eine vierköpfige Familie im nächsten Jahr Prämienrechnungen in der Höhe von insgesamt 15’200 Franken erhalten, was nochmals fast 2’000 Franken mehr sind als 2022. Wie soll diese Familie das bezahlen? Wo doch die Prämienlast schon zuvor exorbitant hoch war und in der Zwischenzeit auch alles andere nur teurer geworden ist: Mieten, Nebenkosten, Lebensmittel, Strompreise, öV-Billette oder Posttarife.</p><p>Umso besser – könnte man meinen –, dass mit der Prämienentlastungsinitiative ein überzeugendes Konzept auf dem Tisch liegt, um zumindest die untragbare Prämienlast für die Normalbevölkerung mit höheren Prämienverbilligungen endlich zu lindern. Nichts wäre naheliegender, hat doch der Anteil der Prämienverbilligungen an der Finanzierung der Grundversicherung über die letzten 20 Jahre um fast 40 Prozent abgenommen. Schuld daran sind nicht nur die stark steigenden Prämien, sondern vor allem auch die brachialen Kürzungen eines Grossteils der Kantone – die heute übrigens fast alle «im Geld schwimmen».</p><p>Im Gegenteil zum Ständerat hat der Nationalrat dieses Problem bis anhin anerkannt und einen substanziellen Gegenvorschlag zur «10%-Initiative» unterstützt. Davon hat er sich nun aber verabschiedet. Damit bietet das Parlament der Bevölkerung keine Entlastung in der Kaufkraft-Krise. Das Volk wird nun die Möglichkeit haben, diesen Fehler an der Urne zu korrigieren. Allgemein werden sich die Betroffenen auflehnen müssen: Neben der unerträglichen Prämienbelastung werden auch die steigenden Mieten und Strompreise für immer mehr Menschen zum Problem, doch die Politik verweigert jegliche konkrete Massnahme. Der SGB und eine breite Kaufkraft-Allianz mobilisieren deshalb für diesen Samstag, 16. September für eine Demo und Kundgebung vor dem Bundeshaus. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein_f5dee8dff5.webp" length="266560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9934</guid><pubDate>Fri, 08 Sep 2023 15:32:31 +0200</pubDate><title>Service public: Fortschritte sind greifbar – und unumgänglich!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/service-public-fortschritte-sind-greifbar-und-unumgaenglich</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Service public war und ist politisch unter Druck. Dies gilt umso mehr im Zuge des erneut aufgekommenen Spardiskurses. Doch die Erfahrungen der vergangenen Legislatur zeigen deutlich: In den nächsten vier Jahren braucht es keine Schwächung, sondern eine deutliche Stärkung der Grundversorgung – auf allen Ebenen.</p><p class="heading--h4">Stillstand prägt die vergangenen Jahre</p><p>Im Herbst stehen National- und Ständeratswahlen an, und dabei werden zwangsläufig auch die Weichen für die Entwicklung des Service public neu gestellt. Ein kurzer Blick zurück zeigt, dass die laufende Legislatur für den Service public am ehesten als «Treten an Ort und Stelle» beschrieben werden kann. Dies sowohl im positiven als auch im negativen Sinn: Einerseits konnten die Gewerkschaften wichtige Abwehrkämpfe für sich gewinnen, darunter namentlich die Verhinderung der Privatisierung von PostFinance sowie die Abwehr einer vollständigen Strommarktöffnung. Andererseits ist aber auch die Durchsetzung relevanter Fortschritte zumeist gescheitert – als Beispiele seien die in Volksabstimmungen abgelehnten Vorlagen zur Medienförderung sowie zum Ausbau des bezahlbaren Wohnraums genannt. Darüber hinaus waren die vergangenen Jahre natürlich durch die Bedeutung des Service public während der Corona-Pandemie geprägt. Sei es der logistische Kraftakt der Post-, die Medienberichterstattung der SRG- oder der ununterbrochene Einsatz der SBB-Angestellten: Ohne einen flächendeckenden und leistungsfähigen Service public wäre die Schweiz gestern stillgestanden, und sie würde es morgen wieder tun.</p><p class="heading--h4">Eine gezielte Offensive für die kommenden Jahre</p><p>Nicht nur die während der Pandemie gemachten Erfahrungen, sondern auch die Erkenntnisse im Zuge der Energieversorgungskrise und die höchst dringend erforderliche «Klimawende» sind Anlass genug, um auf die kommende Legislatur hin eine breitgefächerte Offensive zur Stärkung der Grundversorgung in all ihren Bereichen zu starten. Folgende unmittelbaren Projekte stehen dabei in vier ausgewählten Bereichen im Vordergrund:</p><ul><li>Der Grundversorgungsauftrag der Post muss auf die Zukunft ausgerichtet und damit gestärkt werden. Das bedingt das Festhalten am «integrierten Konzern Post» und die Aufhebung des Kreditvergabeverbots für PostFinance. Gerade der CS-Untergang hat gezeigt, wie wichtig eine breit verankerte und seriös wirtschaftende «Volksbank» für Haushalte und KMU in der Schweiz ist.</li><li>Die «SRG-Halbierungsinitiative» ist eine Kampfansage an den medialen Service public. Sie muss als Aufwachmoment dienen, um die Medienlandschaft mit vereinten Kräften zu stärken. Eine vielfältige und fundierte Berichterstattung ist demokratiepolitisch unerlässlich, doch sie ist ohne funktionierende Medienförderung nicht zu haben. Die Alternative ist eine weiter voranschreitende Monopolisierung – zugunsten der Tech-Giganten sowie der grossen Verlage, und zulasten der Arbeitnehmenden.</li><li>Im Bereich des digitalen Service public hinkt die Schweiz den Pionierländern weit hinterher. Mit dem Grundsatzentscheid der Ablehnung einer privatisierten E-ID hat die Stimmbevölkerung aber eine klare Ausgangslage geschaffen: Auch im Netz muss die Grundversorgung öffentlich und datensparsam erbracht sowie demokratisch entwickelt und gesteuert werden. Und nun muss es schnell vorwärtsgehen: Mit einer staatlichen E-ID, mit einem Elektronischen PatientInnendossier und mit digital vernetzten öffentlichen Mobilitätslösungen. Die Staatsbetriebe Post, Swisscom und SBB können und müssen dabei eine prägende Rolle spielen.</li><li>Der öffentliche Verkehr muss in der Schweiz weiter ausgebaut werden – dies nur schon der Klimaziele wegen. Die aktuelle Sparpolitik des Bundesrats geht aber genau in die gegenläufige Richtung: Beim Infrastrukturausbau sind Milliardenkürzungen geplant und auch beim regionalen Personenverkehr sollen die Beiträge gesenkt werden. Es obliegt nun dem (bald neu gewählten) Parlament, hier sofort Gegensteuer zu geben und die erfolgreiche Verkehrspolitik der vergangenen Jahre weiterzuführen.</li></ul><p>Die skizzierten Projekte sind keineswegs ein abschliessendes Programm, aber es wären wichtige und unmittelbar umsetzbare Verbesserungen für die Zukunft. Doch zu deren Durchsetzung braucht es den unablässigen Druck der Gewerkschaften – in der Politik, in den Branchen und auf der Strasse.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/e/csm_Daniel_Rihs-13_Photo_personal_service_public_bundeshaus_beschnitten_7416b4c4f7.webp" length="71458" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9932</guid><pubDate>Fri, 08 Sep 2023 08:05:17 +0200</pubDate><title>Nur für Teppichetagen geht es rauf – für arbeitende Bevölkerung wird es immer enger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nur-fuer-teppichetagen-geht-es-rauf-fuer-arbeitende-bevoelkerung-wird-es-immer-enger</link><description>Entscheidende Lohnrunde 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Teuerung, der Krankenkassen-Prämienschock und die höheren Mieten belasten die Haushalte stark. Der Problemdruck der Einkommenssituation der arbeitenden Bevölkerung ist unbestritten – und dringlich. Die Arbeitgeber zeigen trotz immer noch guter Konjunktur eine harte Position und wollen nicht einmal die Teuerung ausgleichen. Die inzwischen wieder hohen Margen werden stattdessen für Erhöhungen der Toplöhne und Boni sowie für Dividenden verwendet. Bundesrat und Parlament verweigern jede Entlastung und wollen die arbeitende Bevölkerung einfach zahlen lassen. Für den SGB ist klar: So kann es nicht weitergehen. Es braucht eine Wende mit realen Erhöhungen bei Löhnen und konkreten Massnahmen gegen Mietpreishammer und Prämienexplosion. Während die Lohnverhandlungen in den Branchen begonnen haben, bereitet sich die Mobilisierung gegen die vierte Minus-Lohnrunde in Folge vor. Den Start gibt am 16. September die grosse Kaufkraft-Demo in Bern.</p><p>Die Löhne entwickelten sich in den letzten Jahren völlig in die falsche Richtung. Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen, die auf das Geld angewiesen sind, haben real weniger Lohn. Selbst der normale Teuerungsausgleich wird den allermeisten Arbeitnehmenden verweigert. Die Lohnschere geht infolgedessen wieder auf: Heute gibt es deutlich mehr als 4’000 Lohnmillionäre. Das ist fast drei Mal mehr als vor 20 Jahren.</p><p class="heading--h4">Einkommenspolitik nur für die Oberschicht</p><p>Der Bundesrat hat bei der Einführung der obligatorischen Krankenkassen versprochen, dass niemand mehr als 8 Prozent des steuerbaren Einkommens für die Prämien ausgeben soll. Die Realität ist heute, dass viele das Doppelte an Prämien zahlen müssen. Die Situation wird sich mit der sich abzeichnenden diesjährigen Explosion noch zuspitzen.</p><p>Um die Prämienlast für die Bevölkerung erträglicher zu machen, haben die Kantone das Mittel der Prämienverbilligungen. Sie erhalten dafür vom Bund viel Geld, nämlich rund 300 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Doch die Kantone stehen auf der Bremse und zahlen heute sogar weniger als der Bund. Sie senken lieber die Steuern für Gutsituierte und Firmen. «Einkommenspolitisch sind nun die unteren und mittleren Einkommen am Zug. Es braucht höhere Prämienverbilligungen statt Steuersenkungen für Vermögende und GutverdienerInnen», erklärt Daniel Lampart, SGB-Chefökonom.</p><p class="heading--h4">Drohender sozialer Abstieg für Arbeitnehmende</p><p>«Kurz gesagt: Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten der Haushalte, während gleichzeitig nicht einmal die Teuerung auf den Einkommen ausgeglichen wird. Vier Jahre in Folge sanken die Reallöhne – man könnte meinen, man befinde sich in einer Wirtschaftskrise, aber das ist nicht der Fall. Das Geld ist da, es wird nur ungerechter verteilt als je zuvor», sagt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.</p><p>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, betont am Beispiel der Detailhandelsbranche: «Die harte Realität einer Verkäuferin ist, dass sie auch nach Jahren im Beruf mit 4’000 Franken auskommen muss. Die Teuerung wurde nicht vollständig ausgeglichen.» Dabei geht es der Branche gut: Preiserhöhungen konnten auf die KonsumentInnen abgewälzt werden. «Die Produktivität ist stark gestiegen, aber die Löhne haben nicht Schritt gehalten. Jetzt braucht es endlich Verbesserungen»</p><p>«Die Sorge um die steigenden Preise und Lebenskosten nimmt zu. Sie geht durch alle Branchen, alle Betriebe, alle Einkommensstufen», stellt Natascha Wey, Vizepräsidentin SGB, fest. Ihr klarer Schluss: «Diese Sorge muss ernstgenommen werden und die Arbeitgeber müssen sich bewegen».</p><p class="heading--h4">Reallohnerhöhungen sind nötig und möglich</p><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen in der Grössenordnung von 5 Prozent. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Der Teuerungsausgleich muss in den Gesamt- und übrigen Arbeitsverträgen wieder selbstverständlich sein. Geld ist genug vorhanden, damit alle Arbeitnehmenden mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich gross Sorgen machen zu müssen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_IMG20230908101331_bearbeitet-1_980594bae4.webp" length="593974" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10180</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2023 16:26:00 +0200</pubDate><title>BFI-Botschaft 2025 - 2028</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bfi-botschaft-2025-2028-vernehmlassung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt in <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230907_NC_VL_BFI-Botschaft-2025-2028.pdf">seiner Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) ausführlich Stellung zu den Zielen der BFI-Botschaft im Allgemeinen und konkret im Detail.</p><p>Zu den Finanzen äussert der SGB deutliche Kritik. Die vom Bund angekündigten Budgetkürzungen bedeuten für die BFI-Periode 2025 – 2028 de facto einen Mittelabbau, trotz vermeintlicher «Wachstumsraten». Auf Basis des aktuell vorgesehenen Zahlungsrahmens ist es äusserst unwahrscheinlich bis unmöglich, in Bildung, Forschung und Innovation führend zu bleiben, obwohl dies explizit als Ziel der Schweizer BFI-Politik formuliert wurde. Entsprechend ist es absolut prioritär, dass der Zahlungsrahmen für den BFI-Bereich nach der Vernehmlassung deutlich nach oben korrigiert wird.</p><p>Der SGB beantragt deshalb im BFI-Bereich nicht lediglich eine nominale, sondern eine reale durchschnittliche Wachstumsrate von mindestens 2,5% sowie den Verzicht auf fixe Obergrenzen (der Bundesrat schlägt für den BFI-Bereich eine fixe Obergrenze von 29.7&nbsp;Milliarden Franken vor). Die zu erwartende Teuerung muss zudem kompensiert werden, bspw. durch eine Indexierung der Wachstumsrate/n.&nbsp;</p><p>Weitere, ausführliche Stellungnahmen und Hinweise finden sich in der vollständigen Antwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9930</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2023 10:56:45 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesgesetz-ueber-die-massnahmen-zur-entlastung-des-haushaltes-ab-2025</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) muss im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Kürzungspaket generell feststellen, dass der Bundesrat in den vergangenen Monate eine Reihe von einschneidenden finanzpolitischen Entscheiden gefällt. Mit linearen Querschnittskürzungen bei den schwach<br> gebundenen Ausgaben von 2 Prozent bereits im Haushalt 2024, mit der Senkung der Wachstumsraten der mehrjährigen Finanzbeschlüsse sowie mit den im Rahmen dieser Vernehmlassung teilweise unterbreiteten weitergehenden Kürzungen bei den stark gebundenen Ausgaben verfolgt der Bundesrat neuerdings auf allen Ebenen eine rigide Sparpolitik. Diese hätte für die Bevölkerung längerfristig gravierende Konsequenzen.</p><p>Der SGB hat bereits im Frühjahr festgehalten, dass dieser Sparkurs volkswirtschaftlich falsch und angesichts des allgemeinen Zustands der öffentlichen Finanzen unnötig ist. So verfügt die öffentliche Hand heute über ein Reinvermögen von mehr als 400 Milliarden Franken, was mehr als der Hälfte der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht. Zudem häuft der Bund mit Ausgabenunterschreitungen in der Rechnung seit Jahren Vermögenswerte an, die unproduktiv in der Schuldenbremse «verschwinden» bzw. nun bis auf Weiteres für den Abbau der Corona-Schulden blockiert sind. Die für die Periode 2005-2021 gemessenen Budgetunterschreitungen betrugen jährlich durchschnittlich 2.6 Milliarden Franken, was fast<br> exakt dem vom Bundesrat beabsichtigten gesamten Sparvolumen von jährlich 2.7 Milliarden Franken entspricht. Alleine dieser Vergleich zeigt, dass die Sparmassnahmen nicht nur volkswirtschaftlich schädlich, sondern auch finanzpolitisch obsolet sind. Vor dem Hintergrund der vor Kurzem vom Bundesrat präsentierten ersten Hochrechnung 2023 erhärtet sich diese Feststellung.</p><p>Zu den einzelnen vorgeschlagenen Kürzungsmassnahmen nimmt der SGB in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230907_RW_DL_JM_VL_EP25.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) detailliert und kritisch Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9928</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2023 10:37:12 +0200</pubDate><title>Verordnungsänderung zur Nutzung sozialer Medien durch die Bundesverwaltung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnungsaenderung-zur-nutzung-sozialer-medien-durch-die-bundesverwaltung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230907_RW_VL_Behoerdenkommunikation.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) erläutert der SGB seine Position zu den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen. Darüber hinaus weist er darin auf den prinzipiell viel gewichtigeren grundsätzlichen Regulierungsbedarf für grosse Kommunikationsplattformen hin.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9926</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2023 09:57:00 +0200</pubDate><title>Verordnungsänderung VVWAL</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/verordnungsaenderung-vvwal</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230907_JM_VL_VVWAL.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) Stellung zur Änderung der Verordnung VVWAL zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9914</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2023 08:45:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-des-krankenversicherungsaufsichtsgesetzes-praemienberechnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Anpassung der Prämienberechnung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB kann die Anpassung des Prämiengenehmigungsverfahrens unterstützen. Es ist begrüssenswert, dass sich die Kantone künftig auch zu den Prämieneingaben der Versicherer für ihr Hoheitsgebiet äussern können. Nach Ansicht des SGB sollen sie dies allerdings nicht nur gegenüber der Aufsichtsbehörde, sondern weiterhin auch gegenüber den Versicherern tun können. Weitere Hinweise und Argumente zu den vorgeschlagenen Änderungen finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230907_RW_VL_KVAG_Praemienberechnung.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF).</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9924</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2023 08:43:42 +0200</pubDate><title>Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/anerkennung-auslaendischer-berufsqualifikationen-abkommen-zwischen-der-schweiz-und-dem-vereinigten-koenigreich</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230907_NC_VL_Anerkennung-Berufsqualifikationen-UK.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund Stellung zum Abkommen zwischen der Schweiz<br> und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Umsetzung im Anwaltsgesetz. Delegation der Zuständigkeit zugunsten des Bundesrates für völkerrechtliche Verträge im Bereich des Medizinalberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes, des Psychologieberufegesetzes und des Anwaltsgesetzes.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9919</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2023 08:27:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Urheberrechtsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-des-urheberrechtsgesetzes-leistungsschutzrecht</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die vorgeschlagenen Änderungen des Urheberrechts mit Blick auf ein Leistungsschutzrecht eingehend analysiert und nimmt in seiner Vernehmlassungsantwort ausführlich dazu Stellung. Der SGB erachtet die vorgeschlagene Revision des Urheberrechtsgesetzes grundsätzlich als unterstützenswert. Dies jedoch unter klaren und gewichtigen Vorbehalten, welche nicht zuletzt auch über den spezifischen Anwendungsbereich dieser Vorlage hinausgehen.</p><p>Eine funktionierende und vielfältige Schweizer Medienlandschaft ist eine essentielle Voraussetzung für das Funktionieren des demokratischen Systems in der Schweiz. Der SGB beobachtet die Veränderungen in der Schweizer Medienbranche mit zunehmender Besorgnis. Die Medienkrise ist zu grossen Teilen eine Finanzierungskrise, die sich mit der vorgeschlagenen Änderung des Urheberrechtsgesetzes nicht grundlegend entschärfen wird.</p><p>Auch mit der nun vorgeschlagenen Umsetzung eines Leistungsschutzrechts im Sinne eines kollektiven Vergütungsanspruchs (anstelle eines Verbotsrechts) kann grundsätzlich weder ausgeschlossen noch verhindert werden, dass Anbieter von Online-Diensten als Folge ihrer Vergütungspflicht gewisse bisherige Informationsdienste abschalten oder auf die Anzeige von Auszügen journalistischer Veröffentlichungen verzichten werden.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230907_RW_VL_Urheberrecht.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> finden detaillierte und weitergehende Hinweise und Argumente.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9916</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2023 08:19:00 +0200</pubDate><title>Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/verpflichtungskredit-fuer-das-forschungsfoerderinstrument-sweeter</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB befürwortet die unter dem neuen Dach «SWEETER» vorgesehene Weiterentwicklung und Weiterführung des laufenden Forschungsprogramms "SWEET" zu Energie- und Klimafragen. Auch den dafür vorgesehenen zusätzlichen Verpflichtungskredit von 136 Millionen Franken für die Periode 2025-2036 kann der Gewerkschaftsbund entsprechend unterstützen. Weitere Hinweise und Anmerkungen finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9921</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2023 13:36:02 +0200</pubDate><title>Strompreis-Hammer belastet die Haushalte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/strompreis-hammer-belastet-die-haushalte</link><description>Strompreis 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nachdem Krankenkassenprämien, Mieten und Lebensmittelpreise gestiegen sind, soll auch der Strompreis nochmals stark ansteigen. Damit wird die Kaufkraftkrise weiter befeuert. Alles wird teurer: Für die Erwerbstätigen und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Dabei wäre dieser Strompreis-Hammer vermeidbar gewesen. Während die Energiekonzerne Millardengewinne erzielen, soll die Stromrechnung der KleinkundInnen weiter steigen. Die ausserordentlichen Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit dürfen nicht einseitig auf die Haushalte abgewälzt werden.</p><p>Obwohl sich die internationalen Energiemärkte längst beruhigt haben, sollen die Strompreise in der Schweiz für die KleinverbraucherInnen nächstes Jahr kaum weniger stark steigen als im Zuge der Strompreisexplosion im Vorjahr. Das ist absolut unverständlich und wäre auch leicht zu vermeiden. Denn im Gegensatz zum Vorjahr ergibt sich der Anstieg zum grossen Teil eben nicht aus der «unveränderbaren» internationalen Preisentwicklung, sondern er ist zu grossen Teilen die Folge verfehlter politischer Entscheide im Inland.</p><p>Die Gewerkschaften forderten bereits vor einem Jahr, dass die ausserordentlichen, zur Gewähr­leistung der Versorgungssicherheit beschlossenen Massnahmen auch über ausserordentliche öf­fentliche Mittel finanziert werden, und ganz sicher nicht auf die Stromrechnung der Kleinverbrau­cherInnen überwälzt werden. Doch nun geschieht genau dies.</p><p>So steigt der Strompreis gemäss der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom alleine auf­grund der neuen Abgabe für die Winterstromreserve sowie der teureren «Systemdienstleistun­gen» der Swissgrid um 1.5 Rappen pro Kilowattstunde. Zusätzlich müssen die Haushalte ein Ge­schenk von Energieminister Rösti an die Strombranche im Umfang von 60 Millionen Franken finan­zieren. Denn so viel kostet der vom UVEK erhöhte «Kapitalkostensatz», den die Energieversorger den StromkundInnen für ihr Investitionsrisiko verrechnen dürfen. Mit neu 4.15 Prozent ist dieser Zinssatz absurd hoch, zumal die Investitionen selbst ohnehin separat über den Strompreis abge­rechnet werden können.</p><p>Dazu kommt – wie die ElCom selbst öffentlich monierte – dass etliche Energieversorger die Klein­verbraucherInnen regelrecht an der Nase herumführen: Sie hatten ihnen jahrelang möglichst viel der vormals teureren inländischen erneuerbaren Eigenproduktion verrechnet, nur um sie danach im Zuge des internationalen Preisanstiegs plötzlich mit mehr teuer eingekaufter Auslandproduktion zu belasten. Bestraft wurden die Haushalte und KMU damit gleich doppelt – ein unhaltbares Spiel! Das Parlament muss in seiner aktuellen Behandlung des Stromversorgungsgesetzes diese (legale!) Praxis schnellstens stoppen und zudem die Preissetzungsmethode ganz allgemein zugunsten der KleinverbraucherInnen verbessern.</p><p>Fazit: Vor einem Jahr wurde für die grossen Stromkonzerne über Nacht ein grosszügiger Rettungs­schirm aufgespannt und die KleinverbraucherInnen erhielten eine massiv höhere Strompreisrech­nung. Heute machen die grossen Energiekonzerne wie Axpo und BKW regelrechte Milliardenge­winne (Halbjahresergebnis Axpo: 2.2 Milliarden Gewinn!) – und die Stromrechnung der Kleinkun­dInnen soll weiter steigen! Das ist absolut unhaltbar und muss von der Politik verhindert werden.</p><p>Mieten, Prämien, Nebenkosten, Lebensmittel – alles wird teurer! Und nun soll auch der Strompreis nochmals ansteigen und die Kaufkraftkrise weiter befeuern, obwohl dies leicht vermeidbar gewe­sen wäre. Die Bevölkerung hat genug davon, und deshalb rufen die Gewerkschaften am 16. Sep­tember in Bern zur nationalen Kaufkraft-Demo auf.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_4723cb5ecc.webp" length="239802" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9910</guid><pubDate>Mon, 04 Sep 2023 18:05:11 +0200</pubDate><title>Zinswende kommt bei den Versicherten nicht an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zinswende-kommt-bei-den-versicherten-nicht-an</link><description>BVG-Kommission beschliesst tiefen Mindestzinssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die BVG-Kommission will den Mindestzinssatz auf tiefe 1.25 Prozent festlegen. Damit würde er bedeutend hinter der aktuellen Teuerung hinterherhinken. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Bundesrat dazu auf, den Mindestzins auf 2 Prozent zu erhöhen. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist aufgrund der gestiegenen Zinsen gut und auch die Renditen fallen positiv aus. Nach 15 Jahren sinkenden Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein.</p><p>Die Mindestverzinsung liegt seit Jahren auf einem historischen Tiefpunkt und nicht nur die Umwandlungsätze, auch die PK-Renten sind deshalb dramatisch gesunken. Die Begründung dafür war stets das tiefe Zinsniveau. Doch selbst im zweiten Jahr nachdem die Zinsen deutlich gestiegen sind, will die BVG-Kommission die Verzinsung auf einem historisch tiefen Niveau belassen. Damit droht das System der 2. Säule endgültig in eine Vertrauenskrise zu geraten.&nbsp;</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins ist so festzulegen, dass die Anlageerträge der Pensionskassen den Versicherten gutgeschrieben werden. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren massiv hinterher. Mittlerweile liegt er sogar weit tiefer als die Rendite von risikolosen Anlagen. Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat mit ihrem heutigen Entscheid, dass das weiter so bleiben soll. Für die Arbeitnehmenden ist das fatal – insbesondere für Erwerbstätige über 50 Jahren. Neben einer ungenügenden Lohnentwicklung droht den ihnen nun bereits zum zweiten Mal in Folge eine Entwertung ihrer Altersguthaben.</p><p>Dabei führt die Zinswende zu einer komfortablen Ausgangslage für die Pensionskassen: Selbst die Oberaufsicht über die 2. Säule hat unlängst bestätigt, dass deren finanzielle Lage stabil ist. Im ersten Halbjahr 2023 haben die meisten Vorsorgeeinrichtungen bereits doppelt so hohe Renditen erwirtschaftet wie notwendig. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.webp" length="133254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9906</guid><pubDate>Fri, 01 Sep 2023 06:00:00 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/equal-pension-day-2023</link><description>Heute ist «Equal Pension Day 2023»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute ist es soweit:<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/230901_de_analyse_equalpensionday_2023.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"> Bis zum 1. September haben die Männer dieses Jahr bereits so viel Rente erhalten, wie die Frauen bis Ende Jahr erwarten dürfen.</a> Denn Frauen erhalten in der Schweiz noch immer einen Drittel weniger Rente als Männer. Die durchschnittliche Rentenlücke beträgt genau 17’293 Fran­ken. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund macht mit dem Equal Pension Day auf diese prekäre Rentensituation der Frauen aufmerksam. Die steigen­den Preise, Mieten und Krankenkassenprämien verschärfen die bereits grosse Rentenlücke der Frauen, der Handlungsbedarf steigt. Dabei ist &nbsp;die Altersarmut in der Schweiz bereits heute weiblich.</p><p>Frauen und Männer arbeiten insgesamt zwar etwa gleich viel. Aber sie übernehmen nicht die gleichen Aufgaben. Frauen arbeiten öfter Teilzeit und arbeiten in Branchen mit tiefen Löhnen. Zu tiefe Löhne führen zu noch tieferen Renten. Sowohl im Beruf als auch im Privaten übernehmen Frauen den Grossteil der Betreuungs- und Sorge­arbeit. Sie kümmern sich um Kinder, sie kümmern sich um kranke oder ältere Ange­hörige, sie kümmern sich um den reibungslosen Ablauf und die Verpflegung oder das Wohlbefinden ihrer Vorgesetzten.</p><p>Besonders deutlich wird diese Rollenteilung in der Gesellschaft nach der Gründung einer Familie: bei Paaren mit Kindern leisten die Frauen fast zwei Drittel mehr unbe­zahlte Haus- und Familienarbeit wie ihr Partner. Diese Arbeit wird nur in der AHV anerkannt. Denn die unbezahlte Betreuungs- und Erziehungsarbeit der Frauen führt in der AHV zu höheren Renten. Ein Kind grossziehen erhöht die AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat. Deshalb sind die AHV-Renten von Frauen und Männern fast gleich hoch. Die Rente in der Pensionskasse ist hingegen untrennbar mit der Aus­übung einer Erwerbstätigkeit und dem dabei verdienten Lohn verknüpft. Anders als in der AHV gibt es keinen Mechanismus, der Erziehungs- und Betreuungsarbeit aner­kennt.</p><h3 class="heading--h4">Teuerung frisst ohnehin schon tiefe Monatsrente</h3><p>Die Mehrheit der Frauen hat heute Renten weit unter 3’000 Franken pro Monat. Und damit nicht genug: Vor einem Jahr hat man den Frauen versprochen, dass mit der Erhöhung des Rentenalters endlich auch ihre Renten steigen sollen. Jetzt zeigt sich das Gegenteil: Statt die Rentenlücke der Frauen endlich zu beseitigen, sind bereits weitere Verschlechterungen und Kürzungen z. B. bei den Witwenrenten geplant. Da­bei müssen heute schon über 11 Prozent der Frauen bei der Pensionierung direkt Ergänzungsleistungen beantragen. Altersarmut ist weiblich und nimmt mit steigen­dem Alter noch zu.</p><p>Nun kommen die Teuerung, die steigenden Mieten und die höheren Krankenkassen­prämien hinzu – und die ohnehin schon tiefen Renten reichen für noch weniger. Denn die Pensionskassenrenten kennen keinen Teuerungsausgleich. Und auch bei der AHV wird die Teuerung erst 2025 wieder ausglichen. Resultat: in vielen RentnerInnen-Haushalten wird die Kaufkrafteinbusse von 2021 bis 2024 so gross sein, dass sie rund eine Monatsrente weniger zur Verfügung haben.</p><p>Eine Chance, die prekäre Rentensituation der Frauen rasch aufzubessern ist die 13. AHV-Rente, über die im Frühjahr 2023 abgestimmt wird. Sie bedeutet durchschnitt­lich eine Rentenverbesserung von rund 150 Franken pro Monat, und zwar für alle heutigen wie zukünftigen Rentnerinnen. Weil die Initiative am System der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften anknüpft, stärkt sie die Berücksichtigung der unbezahl­ten Arbeit in der Altersvorsorge – und dies, ohne die Kosten für Frauen mit tiefen Einkommen unnötig in die Höhe zu treiben. Dies wird möglich, weil sich Personen mit sehr hohen Einkommen direkt an der dringend benötigten Rentenver­besserung betei­ligen. Denn die Topverdienenden zahlen auf ihren Millionensalären voll in die AHV ein.&nbsp;</p><p>Die Stärkung der AHV an der Urne wird umso wichtiger, weil der Bundesrat in die entgegengesetzte Richtung geht. Neben den geplanten Sparmassnahmen bei der Wit­wenrente, hat der Bundesrat diesen Mittwoch beschlossen, die Rentenzuschläge für die am stärksten von der Rentenaltererhöhung betroffenen Frauen nicht einmal an die Teuerung anpassen – obwohl dies bei der AHV sonst überall gilt.</p><p>Gleichzeitig benutzen viele Pensionskassen die Erhöhung des Rentenalters, um die Leistungen der Frauen bei den Überbrückungsrenten zu verschlechtern. Und mit der BVG-Reform kommt die nächste grosse Abbauvorlage bereits 2024 zur Abstimmung. Auch sie zahlt sich für die Frauen nicht aus. Schlimmer noch: Für viele Frauen führt diese BVG-Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezo­gen werden soll.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_39042bd9ba.webp" length="23364" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9903</guid><pubDate>Wed, 30 Aug 2023 09:17:56 +0200</pubDate><title>Haushaltsbelastung geht weit über horrende Prämienrechnung hinaus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/haushaltsbelastung-geht-weit-ueber-horrende-praemienrechnung-hinaus</link><description>Hintergrund: Selbstzahlungen im Gesundheitswesen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Prämien der Krankenversicherung sind horrend hoch und steigen weiter an. Gleiches gilt auch für die direkten Ausgaben der Haushalte für Leistungen inner- und ausserhalb der Grundversicherung. Insgesamt ist die Belastung der Haushalte durch Gesundheitsausgaben im Schweizer System heute derart hoch, dass die Zweiklassenmedizin schleichend zur Realität wird.</p><p class="heading--h4">Direkte Kostenbeteiligung in der Grundversicherung stark ansteigend</p><p>Die Krankenkassenprämien werden im nächsten Jahr ein weiteres Mal stark ansteigen. Mit den Prämiensprüngen 2023 und 2024 wird eine vierköpfige Familie (mit einem Kind über und einem anderen unter 19 Jahren) im nächsten Jahr Prämienrechnungen in der Höhe von insgesamt 15’200 Franken erhalten, was nochmals fast 2’000 Franken mehr sind als im letzten Jahr. In den teuersten Kantonen muss diese Familie gar über 19’000 Franken für Prämien aufwenden – und dies, ohne überhaupt ein einziges Mal eine Gesundheitsdienstleistung in Anspruch genommen oder ein Medikament bezogen zu haben. <strong>Tritt ein Krankheitsfall erst einmal ein, kommt es für die Versicherten aber sofort noch viel teurer.</strong> Denn in der Schweiz sind nicht nur die Prämien, sondern auch die von den Haushalten verlangten Selbstzahlungen horrend hoch.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_pleite_kein_geld_leere_hosentaschen_ccc8760275.webp" length="50076" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9900</guid><pubDate>Tue, 29 Aug 2023 09:37:31 +0200</pubDate><title>Prämienverbilligungen: Die Kantone verhalten sich skandalös</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienverbilligungen-die-kantone-verhalten-sich-skandaloes</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Während der Bund die Prämienverbilligungen jedes Jahr wenigstens an die Kostenentwicklung anpasst, machen die meisten Kantone das Gegenteil: sie kürzen die Verbilligungen real betrachtet. Vor dem Hintergrund der sehr hohen und weiter steigenden Prämienlast und angesichts der prall gefüllten Kantonskassen ist diese Politik absolut unhaltbar.</p><p class="heading--h4">Ständerat torpediert Gegenvorschlag mit Lügenkampagne</p><p>Die Prämienlast der Haushalte ist untragbar hoch. Deshalb haben die Gewerkschaften gemeinsam mit der SP bereits im Jahr 2019 die Prämienentlastungsinitiative gestartet. Die simple und vernünftige Forderung dieser Initiative: Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent seines Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Ende 2022 hat der Nationalrat endlich einen substanziellen Gegenvorschlag zu dieser Initiative vorgelegt, doch dieser wurde von den bürgerlichen KantonsvertreterInnen im Ständerat sogleich torpediert. Ihr Hauptargument gegen die Vorlage: die Kantone würden bereits heute «ihre Verantwortung wahrnehmen». Das ist ganz einfach eine Lüge, wie nachfolgend dargelegt wird.</p><p class="heading--h4">Verbilligungen runter, Prämienbelastung hoch</p><p>Der Anteil der öffentlichen beziehungsweise einkommensabhängig finanzierten Gesundheitsausgaben ist in der Schweiz im internationalen Vergleich rekordmässig tief. Solidarisch finanziert werden neben den direkten Ausgaben der Kantone für die Spitäler einzig die Prämienverbilligungen. Doch ihr Gewicht an den Gesamtausgaben hat sich drastisch reduziert: Während im Jahr 2000 in der Grundversicherung noch jeder achte Franken (12.4%) durch Prämienverbilligungen finanziert wurde, sind es gut 20 Jahre später nur noch 7.6 Prozent – ein Rückgang um fast 40 Prozent. Das logische Gegenstück dieser Entwicklung: Die durchschnittliche Prämienbelastung (nach Verbilligung!) hat sich für die relevanten Haushalte im selben Zeitraum von 6.5 Prozent auf 14 Prozent mehr als verdoppelt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9912</guid><pubDate>Mon, 28 Aug 2023 07:24:00 +0200</pubDate><title>Konsultationsverfahren Mindestzinssatz BVG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/konsultationsverfahren-mindestzinssatz-bvg-1</link><description>Antwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) spricht sich für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes für die Pensionskassen auf 2 Prozent aus. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230828_GM_Mindestzins_BVG.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Konsultationsantwort</a> begründet der SGB, warum dies nötig ist.</p><p>Angesichts der aktuellen Situation und aus den in der Antwort forumulierten Gründen wäre es für die Versicherten nicht nachvollziehbar, auf eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes zu verzichten. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch der Erhalt und die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9897</guid><pubDate>Fri, 25 Aug 2023 09:29:38 +0200</pubDate><title>Bundesfinanzen: Alarmismus jetzt erst recht fehl am Platz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesfinanzen-alarmismus-jetzt-erst-recht-fehl-am-platz</link><description>Positive Hochrechnung zum Jahresabschluss 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sparstrategie des Bundesrats bekommt gerade tiefe Risse. Denn mit der Publikation der ersten Hochrechnung zum Jahresabschluss 2023 hellt sich das schwarzmalerische Bild des Finanzdepartements deutlich auf. So oder so: Die geplanten Kürzungen sind nicht nur finanzpolitisch unnötig, sie sind vor allem auch für die Bevölkerung schädlich.</p><p class="heading--h4">Geplant sind flächendeckende Kürzungen</p><p>Über die vergangenen Monate hinweg hat der Bundesrat eine Reihe von einschneidenden finanzpolitischen Entscheiden gefällt. Mit beabsichtigten Querschnittskürzungen von 2 Prozent im Haushalt 2024, mit der Senkung der Wachstumsraten der «mehrjährigen Finanzbeschlüsse» (öV, Kultur, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit u. a.) sowie mit weitergehenden Kürzungen bei stark gebundenen Ausgaben (Arbeitslosenversicherung, AHV, Kinderbetreuung, Bahninfrastruktur) verfolgt der Bundesrat auf breiter Front eine kompromisslose Sparpolitik, die für die Bevölkerung längerfristig gravierende Konsequenzen hätte.</p><p>Der SGB hat bereits im Frühjahr festgehalten, dass dieser neue Sparkurs volkswirtschaftlich völlig falsch und angesichts des allgemeinen Zustands der öffentlichen Finanzen komplett unnötig ist. So verfügt die öffentliche Hand heute über ein Reinvermögen von mehr als 400 Milliarden Franken, was mehr als der Hälfte der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht. Zudem häuft der Bund mit Ausgabenunterschreitungen in der Rechnung seit Jahren Vermögenswerte an, die unproduktiv in der Schuldenbremse «parkiert» werden. Die für die Periode 2005-2021 gemessenen Budgetunterschreitungen betrugen jährlich durchschnittlich 2.6 Milliarden Franken, was fast exakt dem vom Bundesrat beabsichtigten Sparvolumen von jährlich 2.7 Milliarden entspricht. Alleine dieser Vergleich zeigt, dass die Sparmassnahmen nicht nur volkswirtschaftlich schädlich, sondern auch finanzpolitisch völlig obsolet sind.</p><p class="heading--h4">Erste Hochrechnung stellt einiges in Frage</p><p>Nachdem der Bundesrat also bereits im Frühjahr auf der Grundlage düsterer Finanzprognosen sparpolitische faits accomplis geschaffen hat (oder schaffen wollte), kommt nun mit der ersten Hochrechnung 2023 bereits auch die erste Entwarnung in eigener Sache: Denn gemäss den aktualisierten, Mitte August publizierten Zahlen wird für 2023 ein negativer Finanzierungssaldo von nur noch 1.5 Milliarden Franken erwartet – gegenüber 4.8 Milliarden im Voranschlag. Zwar ist ein wesentlicher Teil dieser Differenz auf die Ausbuchung des wohl nicht mehr benötigten Rettungsschirms für die Strombranche zurückzuführen und damit rein buchhalterischer Art. Doch bringt diese Hochrechnung auch handfeste Verbesserungen mit sich: So werden zusätzliche Einnahmen von 900 Millionen aus der direkten Bundessteuer erwartet, während auf der Ausgabenseite alleine die zusätzlichen nicht ausgeschöpften Kreditreste sowie tiefere Kosten für Schutzsuchende aus der Ukraine ein Plus von einer Milliarde gegenüber dem Voranschlag bringen.</p><p>Das trübe finanzpolitische Bild, welches der bundesrätlichen Sparpolitik zugrunde lag, hat sich also bereits kräftig eingefärbt. Umso lauter muss nun die Kritik an den ohnehin unsinnigen und für die Bevölkerung gerade während der aktuellen Kaufkraftkrise ohnehin toxischen Ausgabenkürzungen werden. Widerstand muss auf allen Ebenen geleistet werden. Im Folgenden drei besonders drängende Beispiele.</p><p class="heading--h4">Öffentlicher Verkehr: Tarifpolitik im Widerspruch zu Klima- und Investitionspolitik</p><p>Der von der öV-Branche angekündigte Aufschlag der Billettpreise um schweizweit durchschnittlich 3.7 Prozent ab Dezember 2023 darf so nicht umgesetzt werden. Dieser Beschluss ist die direkte Folge des Bundesratsentscheids zu den Kürzungen im Budget für den regionalen Personenverkehr. Das Parlament muss den Bundesrat nun möglichst schnell zur Umkehr bewegen. Eine Erhöhung der Billettpreise – in vielen Fällen wären es weit mehr als 3.7 Prozent – wäre nicht nur eine weitere massive Belastung für die arbeitende Bevölkerung, deren Kaufkraft im Moment ohnehin an allen Ecken und Enden Einbussen erfährt. Teurere Fahrscheine wären auch klimapolitisch das völlig falsche Signal: Wenn die Leute zum vermehrten Umstieg auf den öV bewegt werden sollen (das erklärte Ziel des Bundesrats), dann muss man diesen Umstieg doch fördern, statt ihn zu behindern! Und wenn über Jahre hinweg Milliarden in den Ausbau der Bahninfrastruktur investiert wurden und weiter werden, dann doch mit dem Ziel, diese Infrastruktur auch auszulasten!</p><p class="heading--h4">Kultur: Gute Pläne, doch weniger Mittel für deren Umsetzung</p><p>Nicht weniger widersprüchlich sind die kulturpolitischen Pläne des Bundesrats. Vor der Sommerpause wurde die Kulturbotschaft 2025-2028 in Vernehmlassung gegeben, und sie liest sich gut: Die Bedeutung der Kultur für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die kulturelle Teilhabe und die Förderung der Nachhaltigkeit werden unterstrichen, neue Förderinstrumente und Entwicklungsschwerpunkte vorgeschlagen. Nur: Für all das soll es nicht mehr, sondern viel weniger Geld geben. Neben den Kürzungen um 2 Prozent bereits im nächsten Jahr soll das Budget für die Kulturausgaben in den Folgejahren jeweils nur noch um 1.2 Prozent wachsen (nach 2.9 Prozent in der aktuellen Periode). Angesichts der Teuerung und des Bevölkerungswachstums entspricht dies einer laufenden massiven Kürzung der Ausgaben für Museen, Kunst, Film, Musik, Literatur und Schauspiel. Und dies, obwohl die Einkommenssituation der Arbeitnehmenden in der Kulturbranche fast durchgehend schlecht ist, wie ein gleichzeitig vom Bundesrat verabschiedeter Bericht aufzeigt. Der Bundesrat muss die Kulturbotschaft nach der Vernehmlassung also dringend nachbessern und die Mittel vor dem Hintergrund der verbesserten Haushaltslage auf ein Niveau anheben, das realistischerweise auch die Umsetzung der beabsichtigten Förderziele ermöglicht.</p><p class="heading--h4">Internationale Zusammenarbeit: Solidaritäten gegeneinander ausspielen</p><p>Ebenfalls in Vernehmlassung befindet sich aktuell die Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit für die Jahre 2025-2028. Gemäss den darin vom Bundesrat skizzierten Plänen kämen die Mittel für die ärmsten Länder der Welt gleich dreifach unter Druck: Erstens sollen auch dafür bereits im nächsten Jahr pauschal 2 Prozent weniger ausgegeben werden, zweitens sollen diese Mittel danach vom neu tieferen Niveau ausgehend jedes Jahr weniger stark wachsen und drittens sollen die zusätzlichen Beträge ohnehin gänzlich aus dem Budget der Entwicklungszusammenarbeit gestrichen und stattdessen für den Wiederaufbau der Ukraine reserviert werden. Damit versucht der Bundesrat bewusst, Solidaritäten gegeneinander auszuspielen: Selbstverständlich braucht es auch von der Schweiz ein massives finanzielles Engagement für die vom russischen Angriffskrieg gebeutelte Ukraine, doch diese ausserordentlichen Mittel müssen zusätzlich zum laufenden Budget gesprochen werden. Würde man – wie vorgeschlagen – der humanitären Hilfe oder den erfolgreichen Entwicklungsprojekten in den mitunter ärmsten Ländern der Welt plötzlich 1.5 Milliarden Franken entziehen, wären die Konsequenzen für die Menschen vor Ort gravierend. Und für die Schweiz wäre dies – auch im internationalen Vergleich – wortwörtlich ein Armutszeugnis.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.webp" length="96234" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9894</guid><pubDate>Wed, 23 Aug 2023 14:41:04 +0200</pubDate><title>Keine weitere Verzögerung bei der Gleichstellung im Erwerbsleben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/keine-weitere-verzoegerung-bei-der-gleichstellung-im-erwerbsleben</link><description>Ständeratskommission schiebt Kita-Gesetz auf die lange Bank</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 14. Juni haben über 300’000 Menschen auf der Strasse mehr Gleichstellung eingefordert. Es braucht entschiedene Schritte. Zum Beispiel, um die familienergänzende Betreuung in der Schweiz zu stärken und so die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu verbessern. Der SGB bedauert, dass die zuständige Kommission des Ständerats mit ihren Beschlüssen zum Kita-Gesetz das Vorankommen dieser wichtigen Vorlage verzögert. Die Zeit drängt, sonst läuft die finanzielle Beteiligung des Bundes bereits Ende 2024 ersatzlos aus.</p><p>In Bezug auf die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben hinkt die Schweiz in beunruhigendem Masse hinterher. Einer der Hauptgründe sind die enorm hohen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. Insbesondere in der Deutschschweiz sind die Betreuungskosten ein grosses Problem. Aber auch die Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung sind ungenügend. Der SGB fordert deshalb genügend Betreuungsplätze in hoher Qualität für alle Kinder, die Aufwertung der Arbeit in der Kinderbetreuung durch gute Arbeitsbedingungen und Löhne sowie eine ausreichende Finanzierung durch die öffentliche Hand, damit die Plätze für alle Familien bezahlbar sind.</p><p>Bislang fehlt in der Schweiz im europäischen Vergleich ein ausreichendes und zahlbares Angebot an Kinderbetreuung. Die mangelnde öffentliche Finanzierung zeigt sich auch in den Arbeitsbedingungen: Das Betreuungspersonal, ist häufig überlastet. Die niedrigen Löhne führen zu Personalfluktuation. Ausserdem sind sowohl das Angebot als auch die Kosten und die Qualität der Betreuung lokal sehr unterschiedlich. Wenn Betreuungsplätze fehlen oder die Familien sich keine Betreuungsplätze leisten können, reduzieren vor allem Frauen ihre Erwerbsarbeit, um unbezahlt Kinder zu betreuen. Dies hat zur Folge, dass Frauen weniger Einkommen und Schwierigkeiten haben, eine existenzsichernde Rente zu erhalten.</p><p>Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Für die Zukunft wird deshalb kein Weg daran vorbeiführen, die Kinderbetreuung als Service public auszugestalten, so dass sie eine Selbstverständlichkeit wird. Wie der Kindergarten. Dabei einzig auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zu achten, reicht nicht. Vielmehr braucht es auch Massnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität und der Arbeitsbedingungen des Betreuungspersonals.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.webp" length="128446" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9892</guid><pubDate>Tue, 22 Aug 2023 14:58:42 +0200</pubDate><title>Über die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmenden sind berufsbedingten Gesundheitsrisiken und Stress ausgesetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ueber-die-haelfte-der-schweizer-arbeitnehmenden-sind-berufsbedingten-gesundheitsrisiken-und-stress-ausgesetzt</link><description>Europäische Studie zeigt Defizite in der Schweiz auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mehr als die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmenden sind berufsbedingten psychosozialen Risiken und weiteren Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Dies zeigt die neuste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS). Das sind fast doppelt so viele wie noch vor 20 Jahren.</p><p>Gemäss der neuen Studie leiden heute fast doppelt so viele Arbeitnehmende unter Stress wie noch in der Stressstudie des Staatssekretariats für Wirtschaft(Seco) aus dem Jahr 2000: Damals betrug der Anteil derjenigen Personen, die sich häufig oder sehr häufig gestresst gefühlt hatten, «nur» 27 Prozent. Schon 2010 war das Bild deutlich anders: Etwa ein Drittel der Schweizer Erwerbsbevölkerung (34%) berichteten damals, sich häufig oder sehr häufig gestresst zu fühlen.</p><p>Laut der neusten EWCS-Studie, für die das Seco und die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas) 1'224 repräsentativ ausgewählte Arbeitnehmende im Jahr 2021 telefonisch interviewten, leiden 59 Prozent der Arbeitnehmenden oft oder immer unter hohem Arbeitstempo und 52 Prozent unter Termindruck. Das ist deutlich mehr als im europäischen Durchschnitt (49 und 47%). Eine Mehrheit der Schweizer Angestellten berichtete zudem von Belastungen für den Bewegungsapparat (55%), was wiederum unter dem, europäischen Durchschnitt von 66 Prozent liegt</p><p>Generell zeigen die Ergebnisse der Studie, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz schwach ist. Neben der psychischen Belastung leiden viele Arbeitnehmer in der Schweiz an Gesundheitsbeschwerden wie Rückenschmerzen, Muskelschmerzen und Kopfschmerzen. Dies ist vor allem auf die hohe Arbeitsintensität und die Belastung des Bewegungsapparates zurückzuführen.</p><p>Die EWCS zeigt auch, dass viele Arbeitnehmende in der Schweiz Überstunden machen müssen, um überhaupt den Arbeitsandrang bewältigen zu können. Dies führt zu weiterem Stress und Überarbeitung, was sich negativ auf die Gesundheit auswirkt. Die EWCS macht deutlich, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz verbessert werden muss. Die Schweiz liegt in den verschiedenen Untersuchungen bezüglich Risikoprävention und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz lediglich im Mittelfeld.</p><h3 class="heading--h4">Keine weitere Verschlechterung der Gesetzgebung – im Gegenteil &nbsp;</h3><p>Angesichts der obigen Zahlen ist es besonders schockierend, dass im Schweizer Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen in der Pipeline sind, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter verschlechtern würden. So will ein Vorstoss des Zürcher FDP-Nationalrats Marcel Dobler im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes den psychosozialen Schutz (Schutz vor Stress) aufheben. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates berät darüber am kommenden 28. August. Ein weiterer Vorstoss des Aargauer FDP-Ständerats und Parteipräsidenten Thierry Burkart nimmt das Homeoffice als Vorwand, um Nacht- und Sonntagsarbeit im Büro einzuführen.</p><p>Dies ist in der Schweiz besonders pervers, da hier bereits sehr lange gearbeitet wird und die Arbeitszeiten in den letzten Jahren trotz grosser Produktionsgewinne nicht gesunken sind. Zusammen mit dem schwachen Gesundheitsschutz hat dies zu einer regelrechten Burnout-Epidemie geführt. Bis 1990 reduzierte sich die betriebsübliche Arbeitszeit alle 10 Jahre um ein bis zwei Stunden – bei gleichem Lohn. Seither müssen Arbeitnehmende, welche den grossen Stress nicht mehr aushalten und ihre Gesundheit schützen wollen, die Arbeitszeitverkürzungen selber bezahlen – indem sie Teilzeit arbeiten und weniger Lohn erhalten. Dies ist gerade in Care- oder den LehrerInnen-Berufen Realität.</p><p>Auch schwangere Frauen sind in der Schweiz besonders schlecht geschützt: diese müssen sich häufig krankschreiben lassen, weil der Arbeitgeber keine Schutzmassnahmen ergreift. Dabei haben immer noch viele Arbeitnehmende keine Krankentaggeldversicherung, so dass sie krankheitsbedingte Absenzen teuer zu stehen kommen.&nbsp;</p><p>Der SGB fordert das Parlament auf, angesichts der alarmierenden Zahlen in der EWCS-Studie jede Verschlechterung des Arbeitsgesetzes abzulehnen. Im Gegenteil muss für einen besseren Schutz vor psychosozialen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz gesorgt werden sowie einen besseren Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen und die Einführung einer obligatorischen, universellen Krankentaggeldversicherung für alle.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/3/csm_frau-gestresst-kopfschmerz_c-inkje-photocase_bf91282e5f.webp" length="72958" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9887</guid><pubDate>Wed, 16 Aug 2023 12:49:34 +0200</pubDate><title>Es braucht ein klares Zeichen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-ein-klares-zeichen-gegen-gewalt-und-belaestigung-am-arbeitsplatz</link><description>SGB kritisiert Ablehnung der Ratifikation der ILO-Konvention 190</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert die Entscheidung der Rechtskommission des Ständerates, die Ratifikation der ILO-Konvention 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz abzulehnen.</p><p>Die ablehnende Empfehlung an den Ständerat ist ein Rückschlag für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Konvention ist das erste internationale Abkommen, das Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz ausdrücklich verbietet. Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sind weit verbreitet und haben verheerende Folgen für die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen. Die ILO-Konvention 190 wäre ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung dieser Probleme.</p><p>Die Ablehnung der Kommission des Ständerats steht im krassen Kontrast zur Position des Nationalrats, der eine Ratifikation klar angenommen hat. Sogar der schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich dafür aus. Der Kommissionsentscheid ist besonders unverständlich, weil die Schweiz alle Anforderungen und inhaltlichen Vorgaben der Konvention erfüllt. Sie in der Schweiz nicht zu ratifizieren, wäre ein Schlag ins Gesicht der UN aber vor allem auch aller Arbeitnehmende, insbesondere von Gewalt und Belästigung betroffenen Frauen.</p><h3 class="heading--h4">Konvention wäre ein wichtiger Schritt</h3><p>Die Konvention ist bereits von den meisten der wichtigsten Handelspartner der Schweiz ratifiziert worden. Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich haben die Konvention ebenfalls ratifiziert oder stehen kurz davor, ebenso Kanada und Australien. Alle EU-Länder haben den Ratifikation-Prozess begonnen.</p><p>Mit einer Ablehnung würde die Schweiz international schlecht dastehen: Sie wäre das erste und einzige Land, dass eine Ratifikation explizit ablehnen würde. Dies wäre auch ein schlechtes Zeichen für die Schweizer Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort wie für das Image der Schweiz.</p><p>Es braucht jetzt ein klares Zeichen, gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz – auch als Signal an unsere Handelspartner, dass die Schweiz sich für Arbeitsstandards einsetzt und diese einhält. Im September kommt das Geschäft ins Plenum des Ständerats. Der SGB fordert den Ständerat auf, die Entscheidung der Rechtskommission zu überstimmen und die ILO-Konvention zu ratifizieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_5e6a66d706.webp" length="365570" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9879</guid><pubDate>Tue, 01 Aug 2023 08:00:00 +0200</pubDate><title>1848 und 1948: Die Schweiz wird demokratisch, dann sozial</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rede-maillard-august-2023</link><description>Rede von Pierre-Yves Maillard anlässlich des 1. August 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p>2023 feiern wir die Jahrestage von zwei für unser Land prägenden Ereignissen.</p><p>1848, vor 175 Jahren, wurde die&nbsp; Schweiz zur ersten Demokratie Europas. Dazu waren mehrere kantonale Revolutionen und sogar ein kurzer Bürgerkrieg – der berühmte Sonderbundskrieg – nötig.</p><p>Im Sonderbundskrieg stehen sich die konservativen katholischen Kantone und die liberalen protestantischen Kantone gegenüber. Letztere haben gerade die alteingesessenen Patrizierfamilien in den grossen Städten von der Macht vertrieben und deren Privilegien abgeschafft. Nach dem Sieg der revolutionären Kräfte wird zwar noch kein generelles Wahlrecht eingeführt, da nur Männer wählen dürfen, aber mit den Sonderrechten der Oberschicht ist es vorbei.</p><p>1877 ist diese junge Demokratie die erste, die die Arbeitszeit in den Fabriken begrenzt und die Arbeit von Kindern unter 14 Jahren verbietet: Eine Verfassungsänderung räumt dem Staat das Recht ein, die Wirtschaftsfreiheit zum Wohle der Allgemeinheit zu beschränken. In den Jahrzehnten nach 1848 gilt die Schweiz in ganz Europa als Demokratiemodell. Karl Marx ist voll des Lobes und der österreichische Staatskanzler Metternich befürchtet, dass es sich ausbreitet und unser Land zu einem Zufluchtsort für Revolutionäre wird.</p><p>Die rasche Entwicklung von Industrie und Freihandel beschert der Schweiz einen immer grösseren Reichtum, aber einen, der immer ungleichmässiger verteilt ist. Die zunehmenden Ungleichheiten und die wirtschaftliche Unsicherheit belasten die massiv wachsende Arbeiterschaft. Es gibt weder ein Rentensystem noch sozialen Schutz gegen das Risiko von Unfällen, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Gibt es keine Arbeit, dann leiden Kinder und Eltern in einer Arbeiterfamilie Hunger.</p><p>Daher werden Ende des 19. Jahrhunderts die ersten Gewerkschaften gegründet. 1880 schliessen sie sich im Schweizerischen Gewerkschaftsbund zusammen. Sie fordern einen sozialen Schutz für die Arbeiterschaft. Da sie im Parlament nicht ausreichend vertreten sind, unterstützen und organisieren die Gewerkschaften Streiks. 1918 rufen sie sogar zum Generalstreik auf, um für ein gerechteres politisches System und soziale Rechte zu kämpfen. Zu den Hauptforderungen gehört die Einführung einer Rentenversicherung.</p><p>Der Generalstreik wird rasch und hart von der Armee niedergeschlagen und die Forderungen bleiben zunächst unerfüllt. Die freisinnige Mehrheit ist jedoch gezwungen, für die Nationalratswahlen die Proporzwahl zuzulassen – mit dem Ergebnis, dass im Jahr 1919 die Sozialdemokraten ihren Sitzanteil im Parlament fast verdoppeln können. Und 1925 wird die AHV in ihrem Grundsatz in der Verfassung verankert.</p><p>Nach einem ersten erfolglosen Versuch, ein äusserst minimalistisches Projekt einzuführen, wurde die Altersversicherung tatsächlich erst 1948 verwirklicht. Das war vor 75 Jahren, exakt 100 Jahre nach der Gründung der modernen und demokratischen Schweiz. 1948 ist darum das zweite Datum, dessen Jahrestag wir heute feiern.</p><p>Bei der Volksabstimmung im Jahr 1947 argumentieren die Gegner der Altersversicherung wie immer mit Angst. In ihrer Kampagne prognostizieren sie den Bankrott der AHV bis Ende der 1960er Jahre... Aber ihre Angstmache funktionierte nicht mehr, und sie erlitten eine massive Niederlage. Obwohl die Zahl der Rentnerinnen und Rentner Ende der 1960er-Jahre bereits explosionsartig angestiegen ist, ist die AHV nicht bankrott. Im Gegenteil: Das Parlament ist der Meinung, dass die Renten nicht zum Leben reichen. Und es verdoppelt sie sogar durch zwei Revisionen! Zuvor wurde das Rentenalter der Frauen bereits um drei Jahre gesenkt.</p><p>In den ersten Jahrzehnten der Geschichte der AHV entwickelt sich die Bevölkerungsstruktur ähnlich wie heute. Die Lebenserwartung steigt, die Zahl der Rentnerinnen und Rentner ebenfalls. Doch das stört niemanden. Alle Parteien sind sich einig, dass die Renten zum Leben reichen müssen und dafür ausreichende Beiträge gezahlt werden müssen.</p><p>Der Anstieg der Zahl der Rentnerinnen und Rentner wird im Übrigen durch den Eintritt von immer mehr Frauen in den Erwerbsarbeitsmarkt und die steigende Produktivität ausgeglichen. In den 1950er-Jahren geht nicht einmal jede vierte Frau einer Erwerbsarbeit nach und zahlt Beiträge. Man kann deshalb nicht sagen (wie es der Bundesrat heute tut), dass bei der Einführung der AHV sechs Erwerbstätige auf eine Rentnerin/einen Rentner kamen und es heute nur noch drei sind. Dieser Vergleich ist irreführend.</p><p>Im Jahre 1948 kamen in der Tat sechs Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren auf eine über 65-jährige Person. Aber die Hälfte dieser 18- bis 65-Jährigen waren Frauen. Damals war die überwältigende Mehrheit der Frauen zwar äusserst aktiv, bekam jedoch keinen Lohn und zahlte daher auch nicht in die AHV ein. Sie waren also genauso abhängig wie die Rentnerinnen und Rentner. Will man exakt sein, ist daher folgende Aussage richtig: Bei der Einführung der AHV gab es 3.6 Erwerbstätige im Sinne der AHV, 2.4 Hausfrauen und eine Rentnerin oder einen Rentner.</p><p>Betrachtet man die Zahl der bezahlten Jobs im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung, ist zwischen dem Zeitpunkt der Einführung der AHV und heute tatsächlich eine grosse Stabilität zu beobachten, nämlich rund 50 % Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung.</p><p>Im Laufe der Zeit bildeten sich die Frauen weiter, gingen einer Erwerbstätigkeit nach und zahlten in die AHV ein. Daher stieg die Lohnsumme genauso stark wie der Rentenbedarf. Die Finanzen der AHV blieben solide und erlaubten eine Verbesserung der Renten. Und wenn das nicht ausreicht, um die Renten zu verbessern, können die Beiträge moderat erhöht werden. Das ist nichts anderes als eine Umwandlung von einem Teil des Lohns in die spätere Rente.</p><p>Dank dieser Strategie verfügt die AHV auch heute noch über gesunde Finanzen. 2022 schloss sie im Vergleich zu den Renten mit 1,7 Milliarden Überschuss auf der Beitragsseite sowie einem Vermögen von 47 Milliarden ab, dem höchsten ihrer Geschichte. Die Situation wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verbessern, da eine Erhöhung der Mehrwertsteuer weitere zwei Milliarden in die Kassen spülen wird. Hinzu kommen die Spareffekte der 2022 nur sehr knapp beschlossenen Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Wir verfügen also auch heute über die Mittel, um die Renten endlich wieder zu erhöhen und die Initiative des SGB für eine 13. AHV-Rente anzunehmen, die dem Volk im kommenden Jahr zur Abstimmung vorgelegt wird.</p><p>Stellen wir uns jedoch an diesem Nationalfeiertag 2023 die Frage: Weshalb war die Einführung der AHV 1948 überhaupt möglich? Weshalb wurden in den folgenden Jahrzehnten im Konsens Finanzierungslösungen gefunden, um die Renten trotz einer stark steigenden Lebenserwartung zu erhöhen?&nbsp;</p><p>Es ist nicht so, dass die Schweiz damals reicher war als heute. Im Gegenteil, sie war viel stärker verschuldet und nach dem Krieg herrschte eine hohe Arbeitslosigkeit. Es liegt auch nicht am Wachstum des Nachkriegsbooms, denn dieser hatte 1948 noch nicht begonnen und man konnte auch nicht wissen, dass er eintreten wird. Man kann also nicht sagen, dass die AHV und das Sozialversicherungssystem aufgrund des Nachkriegsbooms eingeführt wurden. Wahrscheinlich lässt sich sogar das Gegenteil behaupten: Die Einführung und die Entwicklung des Sozialversicherungssystems haben zum Wachstum der Nachkriegsjahrzehnte beigetragen, indem &nbsp;sie Ungleichheiten verringert und Kaufkraft an all jene verteilt haben, die zuvor keine besessen hatten.</p><p>Richtig ist jedoch, dass die Schweiz und die Welt gerade Schreckliches durchlebt hatten und in ihrer Existenz bedroht waren: Ein entsetzlicher Krieg, der alle Demokratien Europas beinahe ausgelöscht hatte.</p><p>Während der Krise des Kapitalismus in den 1930er-Jahren haben sich Hunger und Elend in der Welt ausgebreitet. Sie galten rasch als Ursache für die Krise der europäischen Demokratien, die den faschistischen und nationalsozialistischen Regimes, die den Krieg verursachten, den Weg bereitete. Nach dieser Erfahrung haben viele politische Kräfte und sogar Arbeitgeberverbände endlich begriffen, dass Stimmrecht und die wirtschaftliche Freiheit nicht ausreichen, um einen Menschen sein ganzes Leben lang zu ernähren. Wenn die Menschen ständig in der Angst leben müssen, dass es ihnen am Nötigsten fehlt, verlieren sie das Vertrauen in die Demokratie.</p><p>Aus dieser Überzeugung heraus ist die AHV entstanden. Es ist daher naheliegend, zwischen 1848 und 1948 einen Zusammenhang herzustellen. Die Demokratie ist eng mit der sozialen Sicherheit verknüpft. Die Demokratie ist nur dann sicher und nachhaltig, wenn das ganze Volk durch sie eine ganz konkrete soziale Sicherheit erhält und spürt, die es wirksam vor den Risiken des Lebens und der Konjunktur schützt.</p><p>Diese Lektion haben unsere Vorgängerinnen und Vorgänger aus der Geschichte gelernt. Doch genau diese Lektion haben viele Eliten aus Wirtschaft und Politik heute vergessen.</p><p>Seit zwei oder drei Jahrzehnten machen sie das Sozialversicherungssystem und insbesondere die AHV schlecht und setzen alles daran, sie zu schwächen. Dieses Phänomen findet man in allen westlichen Demokratien. Seither gewinnen die rechtsextremen Kräfte überall in diesen Demokratien langsam, aber sicher an Macht und die Demokratien leiden darunter. &nbsp;</p><p>Indem wir für die soziale Sicherheit kämpfen, wie es bereits unsere Vorfahren getan haben, kämpfen wir auch für die Demokratie. Aus diesem Grund feiern wir heute in Würde diese zwei Daten, die unser Land begründet haben: 1848 und 1948. Und um das Vertrauen des Volkes in unser Land und in unsere Demokratie zu stärken, werden wir im kommenden Jahr für einen Ausbau der AHV durch eine 13. Rente eintreten und eine Senkung der BVG-Renten bekämpfen.</p><p>Der Fortschritt eines Landes muss damit einhergehen, dass alle, die in diesem Land arbeiten sowie ihre Kinder stets ein wenig mehr Vertrauen in die Zukunft haben. Deshalb müssen wir endlich den Sinn unserer Schweizer Geschichte wiederfinden, die auf Freiheit, Demokratie und sozialer Sicherheit beruht.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/6/csm_Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus_d9977a577b.webp" length="95262" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9881</guid><pubDate>Wed, 26 Jul 2023 15:14:00 +0200</pubDate><title>Initiative für eine 13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt﻿</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/initiative-fuer-eine-13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Umfrage zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Initiative für eine 13. AHV-Rente erhält grosse Unterstützung von der Stimmbevölkerung. Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Krankenkassenprämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen und kommt deshalb zum richtigen Zeitpunkt – die Zustimmung von 68 Prozent ist daher keine Überraschung.</p><h3 class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</h3><p>Die AHV ist heute klar zu tief, die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB sich mit voller Kraft für seine <a href="/themen/sozialpolitik/detail/zeit-fuer-die-13-ahv-rente">Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</a> einsetzen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen.&nbsp;In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Das Parlament will die Leistungsgarantien in der 2. Säule weiter senken – trotz ausgezeichneter finanzieller Lage der Pensionskassen. Dabei zahlen die Versicherten seit Jahren immer höhere Lohnbeiträge in die Pensionskassen, während die Renten sinken. Das Einzige, was bei den Pensionskassen seit Jahren steigt, sind die Kosten und die Gewinne für die Anbieter. Ganz im Gegensatz zur AHV, hier ist der Beitragssatz stabil, und die Verwaltungskosten sind tief.</p><h3 class="heading--h4">Der AHV geht es gut</h3><p>Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt in den nächsten Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Mrd. steigen. Das sind rund 20 Mrd. Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Rentenalter 67</h3><p>Obwohl die die Renteninitiative der Jungfreisinnigen in der Tamedia-Umfrage eine tiefe Zustimmung bekommt, nimmt der SGB diesen Angriff auf die Normalverdienenden ernst. Rentenalter 67 wird von den Arbeitgebern und Banken mit Nachdruck gefordert und für die Panikmache gegen die AHV verwendet. Der SGB wird diese Initiative daher vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten.</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase_bf090fe6d6.webp" length="52462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9877</guid><pubDate>Fri, 14 Jul 2023 11:47:45 +0200</pubDate><title>Reserven steigen weiter: Die finanzielle Situation der AHV ist gut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reserven-steigen-weiter-die-finanzielle-situation-der-ahv-ist-gut</link><description>Der SGB zu den Finanzperspektiven des Bundes zur AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt in den nächsten Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des Jahrzehntes auf 67 Mrd. steigen. Das ist rund 20 Mrd. Franken mehr als heute. Doch mit Sparübungen und Horrorszenarien soll weiterhin vom echten Problem abgelenkt werden: Die AHV-Renten sind heute zu tief. Dies zeigen neue Zahlen des Bundesamts für Statistik zur Altersarmut. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem.</p><p>Bereits heute hat eine von zehn Personen über 65 Jahren nicht genügend Geld, um eine unerwartete Ausgabe zu stemmen. Gerade Alleinlebende, Personen die nur über einen obligatorischen Schulabschluss verfügen sowie MigrantInnen sind häufig mit Altersarmut konfrontiert. Gleichzeitig geht es der AHV sehr gut. Auch der Bund rechnet in seinen heute publizierten Finanzperspektiven bis 2030 mit Milliardenüberschüssen.</p><p>Wie sich die AHV-Finanzen danach entwickeln, hängt von den Lohnerhöhungen, der Beschäftigungssituation und den Renditen auf den AHV-Anlagen ab. Die vom Bund geplanten AHV-Sparübungen bei den Frauen sind daher umso unverständlicher. Statt die Renten der Frauen zu erhöhen und die von ihnen geleistete Betreuungs- und Erziehungsarbeit mit anständigen Renten zu sichern, sollen die Witwenrenten um 810 Millionen Franken gekürzt werden.</p><p class="heading--h4">Rentenlücke</p><p>Die Renten verlieren massiv an Wert. Wegen höheren Mieten und Krankenkassenprämien und einem Schub durch die höchste Teuerung seit Jahrzehnten bleibt den Rentnerinnen und Rentnern immer weniger im Portemonnaie. Nachdem die Pensionskassen Renten bereits seit Jahren gesunken sind, wird die Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente immer wichtiger – und sie ist finanzierbar. Der Ausgleich der Rentenlücke über die AHV ist für 90 Prozent der Erwerbstätigen am günstigsten.</p><p>Im Bundeshaus wird all dies aus ideologischen Gründen ignoriert. Denn Arbeitgeber, Banken und Topverdiener lobbyieren intensiv, um sich aus ihrer Verantwortung davonzuschleichen. Sie wollen keine existenzsichernden Renten für die Normalverdienenden mitfinanzieren. Noch im Juni lamentierte der Nationalrat deshalb stundenlang über die Schieflage der AHV, statt endlich die realen Rentenprobleme anzuerkennen. Und der Bundesrat bastelt am nächsten Abbau bei den Witwenrenten.</p><p>Für den SGB ist klar: Nur mit einem Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente kann die Stimmbevölkerung der Politik die Augen öffnen. Die Initiative kommt genau richtig. Denn die Rentenlücke wird sich in den nächsten Monaten dramatisch vergrössern: Bis Ende 2024 verlieren RentnerInnen durch die Preisentwicklung, den Krankenkassen-Prämienschock und die höheren Mieten eine Monatsrente an Kaufkraft.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_210528_13.AHV0020_klein_9965611a22.webp" length="265696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9890</guid><pubDate>Thu, 13 Jul 2023 11:47:00 +0200</pubDate><title>Änderungen der Winterreserveverordnung (WResV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderungen-der-winterreserveverordnung-wresv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die ausführliche Stellungnahme des SGB zur vorgeschlagenen Änderung der Winterreserveverordnung ist unten als Dokument verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9873</guid><pubDate>Fri, 07 Jul 2023 07:52:43 +0200</pubDate><title>5 Prozent mehr Lohn – wegen Teuerung, Lohnrückstand und guter Konjunktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/5-prozent-mehr-lohn-wegen-teuerung-lohnrueckstand-und-guter-konjunktur</link><description>Lohn-Medienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Löhne sind im Jahr 2023 zum dritten Mal in Folge gesunken, jetzt braucht es eine Trendwende. Die anstehende Lohnrunde ist entscheidend. Es braucht 5 Prozent mehr Lohn. Das ist nötig, weil alle Preise und die Produktivität gestiegen sind und die Löhne zu lange stagniert haben. Die Wirtschaft läuft gut und die Arbeitslosigkeit bleibt tief: Die Arbeitnehmenden müssen endlich etwas von der guten Konjunktur sehen. Arbeitgeber klagen über «Fachkräftemangel», erhöhen aber vor allem die Profite und die Gehälter der Chefetage. Jetzt braucht es Verbesserungen für alle.</p><p>Die Löhne sinken 2023 zum dritten Mal in Folge. Das gab es seit dem 2. Weltkrieg noch nie. Entsprechend sind die Löhne heute fast 3 Prozent tiefer als im Jahr 2020. Obwohl die Wirtschaft gut läuft und die Arbeitslosigkeit tief ist. Und obwohl die Arbeitgeber über einen «Fachkräftemangel» klagen. Von der guten Konjunktur sahen die Arbeitnehmenden wenig bis nichts.</p><p>Profitiert haben hingegen die Unternehmen. Viele haben aufgrund der guten Absatzsituation und der Lieferengpässe ihre Preise und Margen angehoben. Die grossen Schweizer Firmen sind in ihren jüngsten Quartalsberichten teilweise geradezu euphorisch. Nur mit Blick auf die Lohnrunde werden wieder düstere Perspektiven prognostiziert, doch diese Lohnrunde lassen sich die Erwerbstätigen nicht mehr abspeisen. Jetzt muss es aufwärtsgehen. Notfalls mit Kampfmassnahmen. Über den Sommer werden die Lohnforderungen und Verhandlungen in den Brachen vorbereitet. Die SGB-Gewerkschaften lancieren den Lohnherbst am 16. September mit einer Gross-Demonstration in Bern.</p><p>Der Lohnrückstand ist mittlerweile gross. Die Löhne müssen so stark steigen wie die Teuerung und die Arbeitsproduktivität, damit die Verteilung zwischen Arbeit und Kapital gleich bleibt. Andernfalls verdienen die Arbeitgeber auf Kosten der Arbeitnehmenden mehr. In den letzten Jahren war dies leider der Fall. Seit 2015 stiegen die Nominallöhne um rund 7.5 Prozent, während Teuerung und Produktivität zusammen um mehr als 14 Prozent zulegten. Ähnlich wäre das Bild, wenn man den Zeitraum von 2010 bis 2023 vergleichen würde. Der Lohnrückstand beträgt über 5 Prozent, weitgehend unabhängig vom Zeitraum, der verglichen wird.&nbsp;</p><p>Die finanzielle Lage der Bevölkerung hat sich spürbar verschlechtert. Höhere Preise für Produkte des täglichen Bedarfs, steigende Mieten und Krankenkassenprämien haben viel Kaufkraft gekostet. Auf 2024 werden Mieten und Krankenkassenprämien erneut kräftig steigen. Dazu kommt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte. Wenn es keine Lohnerhöhung gibt, wird ein Paar mit zwei Kindern im kommenden Jahr 3’000 Franken weniger zur Verfügung haben.</p><p>SGB-Chefökonom Daniel Lampart hält fest:&nbsp; «Eine Lohnerhöhung von 5 Prozent ist nötig, der Nachholbedarf der letzten Jahre ist erheblich. Das Produktivitätswachstum und das wirtschaftliche Umfeld erlauben diese Lohnerhöhung.»</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard betont: «Firmen erhöhen ihre Preise. Geht es hingegen um die Löhne, heisst es, die Kassen seien leer. So kann es nicht weitergehen, mit den Löhnen muss es aufwärtsgehen. Deshalb rufen die Gewerkschaften zu einer nationalen Gross-Demonstration am16. September in Bern auf.».</p><p>Véronique Polito, Vizepräsidentin Unia, erklärt: «Die Löhne in den Branchen mit Frauenmehrheit haben sich unterdurchschnittlich entwickelt, den Reallohnverlust der letzten drei Jahre bekommen die Frauen noch mehr zu spüren. Dass muss sich nun ändern. Das Geld für Verbesserungen ist vorhanden, denn den Firmen geht es in sehr vielen Branchen ausgezeichnet.»</p><p>Christian Fankhauser, Vizepräsident SEV, betont: «Nach einem nur teilweisen Teuerungsausgleich 2022 werden wir eine Nullrunde im Herbst 2023 in den ÖV-Unternehmen nicht akzeptieren.»</p><p>Matteo Antonini, Präsident syndicom, ergänzt: &nbsp;«Ein Teil der Logistikbranche hat weiterhin sehr tiefe Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen. Daher wird syndicom den vollen Teuerungsausgleich fordern und sich zusätzlich für Lohnentwicklungen einsetzen, um den erlittenen Reallohnverlust der letzten Jahre aufzufangen.»</p><p>Für Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD, ist klar: «Auch bei den Kantonen ist das Geld vorhanden: sie machen seit Jahren Überschüsse. Nun sind die Arbeitnehmenden am Zug, die Züge und Busse bewegen, Menschen ausbilden, Kinder betreuen und ältere Menschen pflegen.»</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/c/csm_web-P1010742_bearbeitet-1_f65aeb3145.webp" length="221252" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9859</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 16:23:08 +0200</pubDate><title>Klares Zeichen für gute und bezahlbare Kinderbetreuung als Service public</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/klares-zeichen-fuer-gute-und-bezahlbare-kinderbetreuung-als-service-public</link><description>Kita-Initiative eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor wenigen Wochen gingen mehr als 300'000 Menschen auf die Strasse, um für mehr Gleichstellung zu demonstrieren. Jetzt muss es vorwärts gehen mit einer der zentralsten Forderung des 14. Juni: mit der Vereinbarkeit von Erwerbsleben und Familie. Heute wurde die <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> von SP und Gewerkschaften eingereicht. Sie beinhaltet einen rechtlichen Anspruch für jedes Kind, eine Verfassungsgrundlage für eine qualitativ gute Betreuung sowie gute Löhne und Arbeitsbedingungen für Betreuerinnen. Ausserdem sollen Eltern maximal 10% ihres Einkommens für Kinderbetreuung aufwenden müssen.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Bezahlbares Angebot</strong></h3><p>Gleichstellung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Für viele Familien ist aktuell kein Betreuungsplatz verfügbar oder das Angebot ist schlicht zu teuer. Dabei ist belegt, wie wichtig die vorschulische Kinderbetreuung für die Entwicklung und Integration von Kindern ist. Aktuell ist das Angebot in der vorschulischen Kinderbetreuung ein kantonaler Flickenteppich mit sehr unterschiedlichen Angeboten und Kosten. Die Kinderbetreuung ist für Schweizer Familien im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sehr teuer.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Qualität der Betreuung</strong></h3><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass Kinderbetreuung als Service Public organisiert wird. Kinderbetreuung geht alle an und ist nicht Privatsache! Aktuell ist der Betreuungssektor stark unterfinanziert. Das zeigt sich an zu tiefen Löhnen, Personalmangel, Überlastung des Personals und an Personalfluktuation als Folge der Missstände. Hiergegen richtet sich die heute eingereichte Initiative. Sie will die Arbeitssituation in der Kinderbetreuung verbessern.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Mehr Gleichstellung</strong></h3><p>Es braucht flächendeckende und bezahlbare Kitaplätze um einen Schritt weiterzukommen in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Viel zu oft reduzieren meist Frauen ihre Erwerbstätigkeit, um unbezahlte Sorgearbeit zu leisten mit negativen Konsequenzen für ihr Erwerbsleben, für ihre Lohnentwicklung und ihre Altersvorsorge.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/a/csm_230705_KitaIniEingereicht_88f560def8.webp" length="369748" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9858</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 15:42:41 +0200</pubDate><title>Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/teilrevision-der-verordnung-ueber-zulassung-aufenthalt-und-erwerbstaetigkeit-vzae</link><description>Stellungnahme des SGB zur Festlegung der Höchstzahlen für das Jahr 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230705_JM_VL_VZAE-Hoechstzahlen_2024.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Stellungnahme</a> erläutert der SGB seine Position zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Höchstzahlen (Kontingente) für Kurzaufenthalts- (L) und Aufenthaltsbewilligungen (B) zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Personen aus Drittstaaten sowie für Erbringerinnen und Erbringer von Dienstleistungen (DLE) aus den EU/EFTA-Staaten mit Aufenthalt von über 120 Tagen.</p><p>Ausserdem weist der SGB in seiner Antwort darauf hin, dass Begleitmassnahmen wichtig sind, um Lohndumping und jegliche Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen zu verhindern. Ein wirksamer Lohnschutz ist zwingend zu verteidigen, die flankierenden Massnahmen dürfen in den Verhandlungen mit der EU keinesfalls geschwächt werden.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9857</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 15:36:55 +0200</pubDate><title>Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnungspaket-umwelt-fruehling-2024</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kann den vorgeschlagenen Anpassungen der Altlasten-Verordnung (AltlV), der Gewässerschutzverordnung (GSchV), der Waldverordnung (WaV) sowie der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) zustimmen. In der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230705_RW_VL_Verordnungspaket_Umwelt.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort </a>finden sich weitere Details und Erläuterungen dazu.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9856</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 15:33:00 +0200</pubDate><title>Verordnung über die Koordination des Verkehrs zur Bewältigung von Ausnahmesituationen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnung-ueber-die-koordination-des-verkehrs-zur-bewaeltigung-von-ausnahmesituationen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die mit dieser Vernehmlassung vorgeschlagene Zusammenführung der Verordnungen über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (VKOVE) sowie über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen (VVTA) zu einer neuen und erweiterten Verordnung über die Koordination des Verkehrs zur Bewältigung von Ausnahmesituationen (VKOVA). In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230705_RW_VL_Verkehrsverordnung.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">vollständigen und detaillierten Vernehmlassungsantwort</a> weist der Gewerkschaftsbund auch auf die Bedeutung der aus Arbeitnehmendensicht sehr wichtigen Bestimmung hin und macht dazu weitere Vorschläge.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9855</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 15:29:28 +0200</pubDate><title>Schwächung des Verbandsbeschwerderechts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/schwaechung-des-verbandsbeschwerderechts</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parlamentarischen Initiative Pa. Iv. Bregy 19.409</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorlage sieht in Artikel 12 Absatz 1bis des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) vor, dass das Verbandsbeschwerderecht gegen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m<sup>2</sup> innerhalb der Bauzone grundsätzlich nicht mehr bestehen soll. Der SGB lehnt diese von Ihrer Kommissionsmehrheit beantragte Anpassung des NHG kategorisch ab. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230705_RW_VL_Verbandsbeschwerderecht.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a> erläutert und begründet der Gewerkschaftsbund diese Position.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9854</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 15:26:35 +0200</pubDate><title>Prämienlast wird unerträglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-wird-unertraeglich</link><description>Nationalratskommission ignoriert die steigenden Krankenkassenprämien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit ihrem gestrigen Entscheid, beim Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative (10%-Initiative) auf die völlig unzureichende Version des Ständerats einzuschwenken, macht die Gesundheitskommission des Nationalrats deutlich, dass sie die Kaufkraftprobleme breiter Bevölkerungsschichten weiter ignorieren will. &nbsp;Die Prämienbelastung wird unerträglich: Eine Familie muss bereits mehr als 1000 Franken im Monat für die Prämien zahlen, diesen Herbst droht eine weitere Prämienexplosion. Das Parlament muss den Entscheid deshalb im Herbst unbedingt korrigieren.</p><p>Die Kaufkraftkrise ist in vollem Gange. Lebensmittel, Mieten, Strom, Heizung: Alles wurde und wird teurer. Und obendrauf kommt der Kaufkraftkiller Nummer eins: Die Krankenkassenprämie der Grundversicherung. Nach 6.6 Prozent im vergangenen Jahr kann für kommenden Herbst mit einer Erhöhung in ähnlicher Grössenordnung gerechnet werden – wenn es nicht sogar noch mehr wird.</p><p>Zum Glück – könnte man meinen – existiert mit den Prämienverbilligungen ein pfannenfertiges Instrument, mit welchem dieser Kaufkraftschock prämienseitig effizient und zielgerichtet abgefedert werden kann. Und zum Glück hat der Nationalrat dazu im Rahmen des Gegenvorschlags zur 10%-Initiative auch ein griffiges und wirksames Ausbaukonzept erarbeitet. Doch anstatt genau daran festzuhalten, ist die zuständige Nationalratskommission gestern komplett eingeknickt und auf das völlig unzureichende, ja beschämende Modell des Ständerats eingeschwenkt. Die darin vorgesehenen Mehrausgaben von 356 Millionen Franken für Prämienverbilligungen entsprechen nicht einmal einem einzigen Prozent des gesamten Prämienvolumens.</p><p>Die Kommissionsmehrheit bringt damit leider deutlich zum Ausdruck, dass sie in einer Parallelwelt lebt und keine Ahnung von den aktuellen handfesten Sorgen der Schweizer Bevölkerung hat. Denn es vergeht kaum eine Woche ohne die Publikation eines Sorgenbarometers – und fast immer steht die (Un-)Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung mit Abstand an der Spitze. Nun hat es das Parlament in der Herbstsession ein letztes Mal in der Hand: Es muss zur Vernunft kommen und in der letzten Behandlungsrunde den guten Gegenvorschlag des Nationalrats ins Ziel bringen. Damit hätten die Leute wenigstens mal eine Verschnaufpause.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9853</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 15:24:40 +0200</pubDate><title>Verordnungsänderungen zur Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnungsaenderungen-zur-pflichtlagerhaltung-von-nahrungs-und-futtermitteln</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des SGB zur geplanten Verordnungsänderung findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9852</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 14:48:37 +0200</pubDate><title>Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnungsaenderungen-im-bereich-des-bundesamts-fuer-energie-juli2023</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zur Änderung der Energieförderverordnung (EnFV) für die Vergütung von Photovoltaikanlagen, zur Revision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) mit Reduktion der<br> Versicherungsdeckung von Kernkraftwerken nach deren Stilllegung nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230705_RW_VL_EnergieV.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a> ausführlich und kritisch Stellung. Die darüber hinaus im Rahmen vorgeschlagenen Änderungen der EnV und RLSV kann der SGB nachvollziehen und begrüsst sie.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9851</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 14:45:52 +0200</pubDate><title>Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/revision-der-zivilstandsverordnung-zstv-und-der-verordnung-ueber-die-gebuehren-im-zivilstandswesen-zstgv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt im Rahmen der Vernehmlassung ausschliesslich Stellung zu gewerkschaftlich relevanten Themen. Der SGB teilt mit dem Bundesrat die Auffassung, dass die Anforderungen an Zivilstandsbeamten und –beamtinnen schweizweit einheitlich geregelt werden sollte. Der SGB ist der Auffassung, dass das Vorhandensein des Schweizer Bürgerrechts keine verbindliche Voraussetzung für das Ausüben einer Funktion in der öffentlichen Verwaltung sein sollte. Daher spricht sich der SGB gegen eine Überführung des Erfordernisses des Schweizer Bürgerrechts für die Ausübung der Funktion eines Zivilstandsbeamten oder einer Zivilstandsbeamtin auf Gesetzesstufe aus und begrüsst die Streichung des Erfordernisses aus der Zivilstandsverordnung.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9850</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 14:40:52 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/aenderung-der-verordnung-5-zum-arbeitsgesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Anpassung der Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5; SR 822.115)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB spricht sich im Interesse des Jugendarbeitsschutzes dafür aus, am Verbot gefährlicher Arbeiten für minderjährige Jugendliche ausserhalb einer beruflichen Grundbildung festzuhalten (ArgV5 Art. 4 «Jugendliche dürfen nicht für gefährliche Arbeiten beschäftigt werden») und mögliche Ausnahmen weiterhin nur auf die berufliche Grundbildung zu beschränken, sprich: auf die Einführung eines neuen Artikels 4b zu verzichten. Dies nicht zuletzt um das zugrundeliegende internationale Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu respektieren.</p><p>Sollte sich in der Schweiz ein generelles Verbot von gefährlichen Arbeiten für Minderjährige ausserhalb einer beruflichen Grundbildung im Rahmen der Vernehmlassung als nicht mehrheitsfähig herausstellen, dann ist es für den SGB zwingend, dass die Betriebe, welche Brückenangebote mit gefährlichen Arbeiten anbieten wollen, zumindest über eine Bildungsbewilligung verfügen müssen.</p><p>Ausnahmebewilligungen für Betriebe ohne Bildungsbewilligung steht der SGB klar ablehnend gegenüber. Es hat sich gezeigt, dass die kantonalen Arbeitsinspektorate selbst auch nicht an einer Einzelfallbasierten Ausstellung von Ausnahmebewilligungen (wie in Art. 4b, Abs. 2 vorgeschlagen) interessiert sind. Zudem konnte weder in der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKA) noch in der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK) eine wirkliche Notwendigkeit für weitreichendere Ausnahmebewilligungen überzeugend dargelegt werden und es fehlt an entsprechenden Daten, um einen effektiven Bedarf ausweisen zu können</p><p>Minderjährigen Jugendlichen fehlt es nicht nur an Erfahrung und Ausbildung, sondern entwicklungsbedingt auch am Bewusstsein für Gefahren. Insbesondere IV-beziehende Minderjährige mit Handicap und/oder spätmigrierte Minderjährige weisen oftmals sprachliche und/oder kognitive Schwierigkeiten («Defizite») aus, die sie zu einer besonders verletzlichen Gruppe macht. Gerade diese Jugendlichen bedürfen eines erhöhten Schutzes und dürfen durch gefährliche Arbeiten in Massnahmen zur beruflichen Eingliederung und zur Vorbereitung der beruflichen Grundbildung keinesfalls in ihrer Gesundheit gefährdet werden.</p><p><strong>Argumente, Vorschläge und Hinweise zu den einzelnen vorgeschlagenen Änderungen finden sich in der vollständigen Vernehmlassungantwort </strong>(s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9849</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 14:37:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Automobilsteuerverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-der-automobilsteuerverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt die mit der vorgeschlagenen Verordnungsänderung beabsichtigte Aufhebung der Befreiung der Inverkehrbringung von E-Autos von der Automobilsteuer. Mit dieser Änderung kann dem stetigen Rückgang der Einnahmen aus der Automobilsteuer entgegengewirkt werden, was der Gewerkschaftsbund begrüsst. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230705_RW_VL_E-Auto-Steuer.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> gibt der SGB weitere Hinweise.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9848</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 14:34:23 +0200</pubDate><title>Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ueber-die-regulierung-der-versicherungsvermittlertaetigkeit</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist mit den hier zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit vorgeschlagenen Verordnungsbestimmungen einverstanden. Nur leider ist das entsprechende Gesetz absolut unzureichend, worauf der SGB bereits in seiner damaligen Stellungnahme hingewiesen hat:</p><p>«Eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer Branchenvereinbarung, also die optionale Regulierung von Selbstregulierung: Auf eine mildere Art und Weise kann die Politik kaum eingreifen, und das ist im Rahmen einer Sozialversicherung klar ungenügend.»</p><p>Wie bereits dazumal kritisiert, ist durch diese Vorgehensweise nicht einmal garantiert, dass die minimalen gesetzlichen Fortschritte überhaupt in Kraft treten können. Denn die Allgemeinverbindlichkeit der Branchenvereinbarung muss von den Versicherern selbst beantragt werden, was gemäss Erläuterndem Bericht bis anhin nicht geschehen ist. Die halbherzige Regulierung der Versicherungsvermittlung droht damit wie erwartet zu scheitern, was den dringenden Bedarf eines unmissverständlichen und verbindlichen gesetzlichen Rahmens jenseits der freiwilligen Selbstregulierung umso deutlicher aufzeigt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9847</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 14:30:47 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalienvorsorge und weiterer Vorschriften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-alters-und-hinterlassenenversicherung-der-verordnung-ueber-die-berufliche-alters-hinterlassenen-und-invalienvorsorge-und-weiterer-vorschriften</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Modernisierung der Aufsicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SGB zur Anpassung der Verordnung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHVV), der Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG (SFV), der Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV1) und der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9844</guid><pubDate>Tue, 04 Jul 2023 10:00:00 +0200</pubDate><title>Vorteile und Risiken des Freizügigkeitsabkommens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/observationsbericht-vorteile-und-risiken-des-freizuegigkeitsabkommens</link><description>SGB-Kommentar und Analyse zum Observatoriumsbericht 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In seinem Kommentar und seiner Analyse zum Observationsbericht 2023 (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/230704_Kommentar_LampartDaniel_ObsBericht.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">vollständiges Dokument anzeigen</a>) liefert der Schweizerische Gewerkschaftsbund fundierte Argumente, Hintergründe und Daten, zeigt die Chancen aber auch die Risiken auf, die im Freizügigkeitsabkommen stecken.</p><h3 class="heading--h4">Schlussfolgerungen aus Sicht des SGB</h3><p>Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit den flankierenden Massnahmen hat die Lage der Arbeitnehmenden insgesamt verbessert. Die «Qualität» der Einwanderung ist gestiegen. Die Anzahl Personen, die einwandert, ist hingegen relativ unabhängig von der Personenfreizügigkeit. Hier spielen die Wirtschaftslage und die Internationalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die treibende Rolle.</p><p>Mit dem Freizügigkeitsabkommen wurde leider auch die Temporärarbeit und die Entsendung erleichtert – zwei potenziell prekäre Formen der Arbeit. Mit dem Schweizer Lohnschutz konnten grössere negative Entwicklungen bisher bekämpft werden. Doch es gibt Lücken: Temporäre können schlechtere Arbeitsbedingungen haben als Festangestellte, was der Temporärarbeit einen ungerechtfertigten Vorteil gibt. Zudem ist der Lohnschutz unvollständig. Zahlreiche Branchen und Berufe, wie der Detailhandel oder das Gesundheits- und Sozialwesen (Kitas, Heime usw.) sind nicht durch Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen geschützt.</p><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit den Arbeitnehmenden nützen und nicht schaden. Er setzt sich für einen wirksamen Lohnschutz ein und lehnt Verschlechterungen klar ab. Die Anstellungsbedingungen bei den Temporären und der Schutz durch Gesamtarbeitsverträge müssen verbessert werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/9/csm_Lohnkontrolle_Unia-sw_811a7dfd2f.webp" length="90724" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9840</guid><pubDate>Wed, 28 Jun 2023 14:36:44 +0200</pubDate><title>Sparen bei den Frauenrenten: Bundesrat konkretisiert AHV-Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sparen-bei-den-frauenrenten-bundesrat-konkretisiert-ahv-abbau</link><description>Der SGB zum AHV-Abbau des Bundesrates</description><content:encoded><![CDATA[<p>Noch bevor die Erhöhung des Rentenalters der Frauen in Kraft tritt, schreitet der Bundesrat munter mit einem weiteren Abbau der Frauenrenten voran. Obwohl die AHV-Finanzen für das nächste Jahrzehnt gesichert sind. Die heute beschlossenen Eckwerte bestätigen dabei unmissverständlich, wie sich der Bundesrat Gleichstellung vorstellt: anstatt die Renten der Frauen zu erhöhen und die von ihnen geleistete Betreuungs- und Erziehungsarbeit mit anständigen Renten zu sichern, sollen die Witwenrenten um 810 Millionen Franken gekürzt werden.</p><p>Die Details zur geplanten Vorlage sind erst teilweise bekannt. Klar ist jedoch, dass Frauen besonders betroffen sein werden. Denn gemessen an den heutigen Kosten erhalten sie fast 90 Prozent der Hinterlassenenleistungen. Und weil nur eine von zehn Witwen ihren Ehemann vor dem Rentenalter verliert, werden wohl auch Rentnerinnen betroffen sein. Dabei hat der Bundesrat erst letztes Jahr einen eindeutigen Bericht verabschiedet: Frauen sind nach dem Tod ihres Ehepartners bereits heute häufiger in einer schwierigen finanziellen Lage als Männer. All diesen Frauen bietet der Bundesrat mickrige Übergangszeiten an und dafür bereits ab 50 Jahren den Gang zum Sozialamt bzw. zu den Ergänzungsleistungen. Einziger Lichtblick: immerhin will der Bundesrat auf Kürzungen bei den Kinderrenten verzichten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9836</guid><pubDate>Tue, 27 Jun 2023 09:09:26 +0200</pubDate><title>141’726 Unterschriften gegen Rentensenkung bei den Pensionskassen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/141726-unterschriften-gegen-rentensenkung-bei-den-pensionskassen</link><description>Bündnis reicht Referendum gegen Pensionskassen-Reform ein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Fast dreimal so viele Unterschriften wie nötig hat das breite Bündnis gegen die geplante Pensionskassen-Reform gesammelt. Mit der Einreichung von 141’726 Unterschriften hat es heute ein starkes Zeichen gesetzt. Neben den Gewerkschaften, SP und Grünen hat mit dem «K-Tipp» auch die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse Unterschriften gegen die Rentensenkung gesammelt. Mehr bezahlen für tiefere Renten rechnet sich für die Versicherten nicht, deshalb ist ein Nein zu dieser Vorlage wichtig.</p><p>Die BVG-Reform würde zu weiteren Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken pro Jahr führen. Obwohl bereits die Teuerung eine Monatsrente frisst. Und schon die letzten zehn Jahre in der 2.&nbsp;Säule für die Arbeitnehmenden dramatisch waren. Die vom Parlament verabschiedete Reform blendet nicht nur aus, dass die Umwandlungssätze und Renten bereits seit mehreren Jahren sinken. Ebenso werden die deutliche Zinswende und die hohe Teuerung komplett ignoriert.</p><p>Die Renten trotz Zinswende weiter zu senken, ist falsch. Doch genau dies verlangt das Parlament: weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent. Nach AHV&nbsp;21 würde diese Vorlage zudem eine weitere Verschlechterung für die Frauen bedeuten. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, müsste ihr restliches Erwerbsleben lang höhere Beiträge zahlen, würde weniger Nettolohn erhalten – und dafür tiefere oder höchstens gleich hohe Renten bekommen. Die Frauen sollen ein zweites Mal die Zeche zahlen. Nicht zuletzt ist die Reform auch aus technischer Sicht misslungen: Sie macht die 2.&nbsp;Säule noch undurchsichtiger, aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die 2.&nbsp;Säule weiter destabilisieren.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagte bei der Übergabe der Unterschiften: «Die vielen Unterschriften zeigen, dass die Menschen genug vom Rentenabbau haben. Die geplante Reform ist eine reine Sparübung und führt zu Rentensenkungen auf breiter Front.» SP Co-Präsidentin Mattea Meyer betonte: «Die Rechnung stimmt nicht. Nicht für die Jungen, nicht für die Älteren, schon gar nicht für die Frauen: Mehr bezahlen für tiefere Renten ist ein schlechtes Angebot, deshalb lehnen wir diese Reform klar ab.» Vania Alleva, Unia-Präsidentin, sagte: «Gerade bei den tiefen Löhnen steigen die Kosten am stärksten, teilweise ohne Rentenverbesserung. Mit dieser Vorlage wandert das Geld von der Gastro-Angestellten oder der Pflegerin direkt zum Paradeplatz, wo man sich angesichts der Milliarden-Gewinne in der 2.&nbsp;Säule die Hände reibt.» Katharina Prelicz-Huber, VPOD-Präsidentin und Grüne Nationalrätin, nahm Bezug auf die Kosten in der 2.&nbsp;Säule: «Bei dieser Reform profitiert nur die Finanzindustrie. Schon heute zweigen Banken und Versicherungen mit dem Ersparten der Arbeitnehmenden jedes Jahr 7 Milliarden Franken ab.» Adrian Wühtrich, Präsident von Travail.Suisse: «Diese teure unausgeglichene Vorlage führt zu Lohn- und Rentenverlusten. Deshalb ist Travail.Suisse zuversichtlich, dass die Bevölkerung diesen weiteren Rentenabbau nicht akzeptieren wird.»</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/a/csm_bvg-karten-boxen-bundeshaus_4bb668a356.webp" length="204586" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9832</guid><pubDate>Thu, 22 Jun 2023 12:09:52 +0200</pubDate><title>SNB-Entscheid zu riskant und nicht nachvollziehbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/snb-entscheid-zu-riskant-und-nicht-nachvollziehbar</link><description>Reaktion auf die Leitzinserhöhung durch die Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Konjunktur hat sich in den letzten Monaten weltweit schlechter entwickelt – insbesondere weil die Kaufkraftprobleme die Nachfrage bremsen. Die Arbeits­losigkeit in der Schweiz steigt leicht. Die Teuerung geht spürbar zurück. Der Franken hat sich gegenüber dem Dollar und dem Euro weiter aufgewertet, was den Druck auf die Schweizer Exportwirtschaft zusätzlich erhöht. Die Überbewertung des Franken hinterlässt seit Langem sehr schmerzhafte Spuren. Die Exporte der Maschinenindustrie sind tiefer als vor 20 Jahren.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid der Schweizerischen National­bank (SNB) zu riskant und nicht nachvollziehbar. Namentlich die Ankündigung weitere Aufwertungen des Frankens herbeizuführen. «Im gegenwärtigen Umfeld stehen dabei Devisenverkäufe im Vordergrund», so die SNB. Aber auch die Erhöhung des Leitzinses.</p><p>Fast alle Konjunkturprognosen für die Schweiz rechnen mit einer Teuerung von unter 2 Prozent im nächsten Jahr. Die eigenen Vorgaben der Nationalbank zur Preisstabilität wären somit erreicht und eine weitere Zinserhöhung unnötig. Einzig die SNB geht von einer höheren Teuerung aus. Aber die heute präsentierten Unterlagen erlauben es nicht, die abweichende SNB-Prognose nachzuvollziehen. Die Begründung des heutigen Entscheides hängt daher in der Luft.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/0/csm_Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa_afb8560e1f.webp" length="463876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9830</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2023 17:21:21 +0200</pubDate><title>EU-Verhandlungsmandat: Lohnschutz und Service public müssen gewährleistet sein </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eu-verhandlungsmandat-lohnschutz-und-service-public-muessen-gewaehrleistet-sein</link><description>Der SGB zu den Eckwerten des Verhandlungsmandats mit der Europäischen Union</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Öffnung der Schweiz gegenüber der EU, sofern sie den Arbeitnehmenden nützt und nicht schadet. Er setzt sich für eine offene Schweiz in einem sozialen Europa ein. Die Diskussionen über das Rahmenabkommen haben diese Anforderungen bisher nicht erfüllt. Auch die Entwicklungen bei den Sondierungsgesprächen waren besorgniserregend. Der Lohnschutz und der Service public sind nicht gesichert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist irritiert, dass der Bundesrat diese ungelösten Probleme nicht öffentlich benennt.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa und braucht den besten Schutz. Der für die Bevölkerung sehr wichtige Service public muss erhalten und weiterentwickelt werden. Für den SGB ist klar: Die Gespräche mit der EU können nur auf dieser Basis zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Ein Verhandlungsmandat des Bundesrates muss deshalb Folgendes beinhalten:</p><ul><li>Der <strong>eigenständige Lohnschutz</strong> muss gesichert sein. Es braucht verbindliche Garantien, dass die GAV weiterhin paritätisch vollzogen werden können. Und die Schweiz muss weiterhin Instrumente wie die Dienstleistungssperre, die Arbeitsunterbrüche und die Kaution einsetzen können, um Dumping wirksam zu bekämpfen.</li><li>Eine Übernahme der EU-<strong>Spesenregelung</strong>, wonach den Arbeitnehmenden in der Schweiz keine Schweizer Spesenansätze mehr bezahlt würden, lehnt der SGB ab.</li><li>Beim Lohnschutz soll die Schweiz die <strong>Prävention </strong>stärken: Es sollen diejenigen Firmen die Aufträge erhalten, die auch korrekte Löhne zahlen. Dazu sollen die digital vorhandenen Informationen aus den Lohnkontrollen von den AuftraggeberInnen genutzt werden. Zudem sollte die Schweiz eine Bauherrenhaftung einführen. Wenn die Prävention gestärkt und zugleich das Meldeverfahren beim Bund digital verbessert wird, könnte die Schweiz auch die 8-Tage-Voranmeldefrist schrittweise verkürzen, ohne den Lohnschutz zu verschlechtern.</li><li>Die schleichende Erosion beim Lohnschutz muss gestoppt werden. Die Voraussetzung für die <strong>Allgemeinverbindlicherklärung </strong>von GAV muss an die heutige Realität angepasst werden – insbesondere das Arbeitgeberquorum gehört angepasst. <strong>Temporärbeschäftigte </strong>müssen zu den gleichen Löhnen angestellt werden wie die Festangestellten. Die Schweiz könnte hier die EU-Richtlinien zu den Mindestlöhnen und zur Temporärarbeit übernehmen.</li><li>Der SGB unterstützt die wichtige Kooperation der Schweiz mit der EU im <strong>Strom</strong>-Hochspannungsbereich. Aber eine totale Marktöffnung beim Strom lehnt er ab.</li><li>Der <strong>öffentliche Verkehr (ÖV)</strong> in der Schweiz darf nicht geschwächt werden. Eine Marktöffnung beim öffentlichen Verkehr lehnt der SGB ab. Dasselbe gilt auch für eine Beihilfenprüfung, welche den ÖV schwächt.</li><li>Die Verbesserungen, die sich aus einer Übernahme der<strong> EU-Unionsbürgerrichtlinie</strong> ergeben, wären ein Fortschritt. Dadurch erhalten EU-Staatsangehörige eine bessere soziale Absicherung und mehr Rechte, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.</li><li>Der Abschluss eines Abkommens im Bereich der <strong>öffentlichen Gesundheit</strong> und Krisenbewältigung wäre für die Schweiz positiv. Nicht verhandelbar ist jedoch in diesem Rahmen eine allenfalls beihilferechtlich erzwungene Reduktion der bereits heute zu tiefen öffentlichen Subventionen im Gesundheitswesen.</li><li>Der SGB unterstützt die <strong>Kohäsionsbeiträge </strong>an die EU, die auch erhöht werden können. Sie sind ein wichtiges, solidarisches Instrument, um die Unterschiede bei den Einkommen in Europa zu reduzieren. Positiv wäre auch, wenn die sistierten Kooperationsprojekte der Schweiz mit der EU rasch wieder weitergeführt würden. Die Schweiz und die EU haben ein grosses, gemeinsames Interesse an einer engen Zusammenarbeit in der Forschung, in der Kultur und in der Bildung.</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih_01adcd55e2.webp" length="270970" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9828</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2023 17:02:46 +0200</pubDate><title>Änderung des Bankengesetzes zur Gewährung von Ausfallgarantien für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-bankengesetzes-ausfallgarantie</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB nimmt in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230621_DL_Bankengesetz.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> ausführlich Stellung zur vom Bundesrat vorgeschlagen Änderung im Bankgesetz zur Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank SNB an systemrelevante Banken. Der SGB erläutert in seiner Stellungnahme u.a. warum er fordert, dass die Gesetzesänderung zur Einführung von Ausfallgarantien vorerst zurückgestellt wird.</p><p>Wie der Bundesrat bereits kommuniziert hat, wird das Too-big-to-fail-Dispositiv im Rahmen der Aufarbeitung der Geschehnisse um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS überprüft und die Ergebnisse danach dem Parlament unterbreitet. Der SGB ist der Meinung, dass nach dieser grundlegenden Aufarbeitung zuerst die beiden bestehenden Instrumente zur Krisenfestigkeit der Banken, also die Eigenkapital- und Liquidationsanforderungen der systemrelevanten Banken und die bestehenden Liquiditätshilfen der SNB, verstärkt und ausgebaut werden sollten. Zusätzlich braucht es weitere Instrumente und Massnahmen, um die systemrelevanten Banken stabiler zu machen.</p><p>Die Vernehmlassungsantwort findet sich im Volltext unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9825</guid><pubDate>Mon, 19 Jun 2023 15:34:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Asylverordnung 3 und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/datentraegerauswertung-aenderung-asylverordnung-3-verordnung-ueber-den-vollzug-der-weg-und-ausweisung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) weist sowohl die Änderung der «Asylverordnung 3» als auch der «Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen» zurück.</p><p>Der SGB hat bereits im Kontext der Vernehmlassung zu 17.423 n Pa. Iv «Mitwirkungspflicht im Asylverfahren, Überprüfung von Mobiltelefonen» darauf hingewiesen, dass derartige Erfassungen und Auswertungen von persönlichen Daten einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre darstellen. Der SGB ist der Ansicht, dass weder ein ausreichendes öffentliches Interesse vorhanden ist, um so einen Eingriff zu rechtfertigen noch ist eine Verhältnismässigkeit gegeben.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort ist unten als PDF verlinkt.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9823</guid><pubDate>Sun, 18 Jun 2023 15:25:25 +0200</pubDate><title>Klares Signal für bessere Löhne: Ein Lohn muss zum Leben reichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/klares-signal-fuer-bessere-loehne-ein-lohn-muss-zum-leben-reichen</link><description>Deutliches Ja zum Mindestlohn in Zürich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach kantonalen Erfolgen für einen Mindestlohn in der Romandie sind das heutige Ja zum Mindestlohn-Kompromiss in der Stadt Zürich und das Ja zur Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» in Winterthur ein wichtiges Signal und ein konkreter Fortschritt für Zehntausende Arbeitnehmende, die heute noch für zu tiefe Löhne arbeiten müssen. Nachdem die Reallöhne drei Jahre in Folge gesunken sind, überrascht es nicht, dass der Druck bei GAV-Verhandlungen und nun auch an der Urne steigt. Alles wird teurer, aber die Löhne stagnieren. Doch ein Lohn muss zum Leben reichen, das heisst konkret: keine Löhne unter 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle.</p><p>Die heutige Annahme der Mindestlohn-Vorlage in Zürich zeigt ausserdem, wie antidemokratisch und föderalismusfeindlich die im letzten Dezember vom Nationalrat überwiesene Motion Ettlin ist. Kantonale und kommunale Mindestlöhne sind aus sozialpolitischen Gründen zulässig, damit die Existenzsicherung garantiert wird. Damit ist klar, dass GAV-Löhne diese untere Grenze nicht unterschreiten dürfen. Die Gewerkschaften werden sich dagegen wehren.</p><p class="heading--h4">Einnahmen der Mindeststeuer müssen Bevölkerung entlasten</p><p>Durch die Annahme der OECD-Steuerreform wird eine Mindeststeuer für internationale Unternehmen eingeführt, dies hat der SGB immer unterstützt. Falsch ist hingegen die vorgesehene Verteilung der Mehreinnahmen, deshalb hat sich der SGB für eine bessere Steuerreform eingesetzt, damit die Steuereinnahmen nicht wieder indirekt zu den Konzernen zurückfliessen, sondern die Bevölkerung entlasten. Die Last der Krankenkassenprämien und Mieten wird für normale Einkommen nicht mehr bezahlbar. Der Kaufkraft-Verlust der Arbeitnehmenden wird auch durch die anhaltende Teuerung noch verstärkt. Deshalb braucht es für die Verteilung der Mehreinnahmen eine Lösung, welche der Bevölkerung nützt.</p><p class="heading--h4">Erleichterung nach dem Ja zum Klimaschutzgesetz</p><p>Der SGB begrüsst die Annahme des Klimaschutzgesetzes ausserordentlich. Damit macht die Schweiz klimapolitisch endlich einen Schritt vorwärts und verankert ihre Klimaziele unmissverständlich im Gesetz. Mit der nun ebenfalls ausgelösten Investitionsoffensive für den energetischen Umbau der Gebäude sowie für technologische Innovationen erhält die «Klimawende» in der Schweiz endlich Schub.</p><p>Doch weitere Massnahmen sind dringend nötig, weshalb die Gewerkschaften auch die «Klimafonds-Initiative» unterstützen. Diese fordert eine wirksame und umfassende öffentliche Klimapolitik durch eine Stärkung des Service public und Investitionen in nachhaltige und gut bezahlte Arbeitsplätze. Bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes wird der SGB zudem akribisch darauf achten, dass die Subventionen im Gebäudebereich auch im Portemonnaie der MieterInnen ankommen und ganz sicher nicht von den Immobilien-BesitzerInnen für weitere Mieterhöhungen missbraucht werden.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9817</guid><pubDate>Wed, 14 Jun 2023 20:14:10 +0200</pubDate><title>Gleichstellung: Jetzt braucht es konkrete Fortschritte!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-jetzt-braucht-es-konkrete-fortschritte</link><description>Der SGB zum Feministischen Streik 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige 14. Juni war ein starkes Zeichen für mehr Gleichstellung. In der ganzen Schweiz haben über&nbsp;300'000&nbsp;Menschen am feministischen Streiktag teilgenommen. Neben Kundgebungen und Demonstrationen, haben die Gewerkschaften einen Fokus auf Aktionen in diversen Betrieben gelegt. Denn Gleichstellung ist noch lange nicht Realität, insbesondere die tiefen Frauenlöhne und -renten sind skandalös. Die starke Mobilisierung zeigt: jetzt braucht es konkrete Fortschritte, so kann es nicht weitergehen!</p><p>Unter dem Motto «Lohn, Zeit, Respekt Gleichstellung Jetzt!» haben die Mitgliederverbände des SGB in monatelanger Vorbereitung betriebliche Aktionen in der ganzen Schweiz organisiert. In Apotheken in der Waadt machten Pharmaassistentinnen eine längere Pause, um ein Zeichen zu setzen für mehr Lohn und ihre Forderung nach einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). In Zürich unterbrachen Frauen aus der Reinigungsbranche ihre Arbeit, um für Verbesserungen im GAV Reinigung zu kämpfen. An Hochschulen und Schulen forderten Frauen mehr Lohn und Zeit zum Unterrichten sowie Anerkennung ihrer Arbeit.</p><p>Für den SGB ist nach dem heutigen Tag klar: eine rasche Gangart braucht es insbesondere bei den Löhnen. Denn gerade für die Frauen wirken sich die Kaufkraftverluste aufgrund der Teuerung und der explodierenden Krankenkassenprämien besonders gravierend aus. In der Lohnrunde vom kommenden Herbst sind die Arbeitgeber gefordert: Die Reallöhne müssen insbesondere für die Frauen steigen, gerade auch in den «typischen» Frauenberufen, die durch ein tiefes Lohnniveau auffallen. Denn die Stundenlöhne sind hier markant tiefer – auch nach abgeschlossener Lehre. Frauen haben viel öfter als Männer keinen 13.&nbsp;Monatslohn. Und in Branchen mit Frauenmehrheit bringen Erfahrung und Dienstjahre kaum spürbare Verbesserungen. Mit der Konsequenz, dass die Frauenrenten skandalös tief ausfallen und Altersarmut weiblich ist. Auch hier braucht es nun eine Kehrtwende mit der 13. AHV-Rente. Nur so wird unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der Altersvorsorge besser berücksichtigt – und dies, ohne die Kosten für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen unnötig in die Höhe zu treiben.</p><p>Die Möglichkeiten der Frauen, sich beruflich zu entwickeln, müssen verbessert werden. Das bedeutet unter anderem, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorangetrieben werden muss. Flächendeckende und bezahlbare sowie öffentlich finanzierte Betreuungsangebote, planbare Arbeitszeiten sowie eine Reduktion der Arbeitszeit bei gleichem Lohn sind entscheidend, um die unbezahlte Arbeit fairer zu verteilen.</p><p>Entschieden entgegengetreten werden muss dem Sexismus, gerade auch in der Arbeitswelt. Das bedingt u. a. einen besseren Schutz während der Schwangerschaft, Nulltoleranz in Bezug auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sowie wirksame Präventionsmassnahmen.</p><p>Die grosse Mobilisierung zeigt, dass es bei der Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und in der Gesellschaft jetzt vorwärtsgehen muss und vorwärts gehen wird. Denn es hat sich eine breite Bewegung etabliert, die in der Politik, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft auf Gleichstellung besteht. Die weiter gestärkte Vernetzung zwischen Frauenorganisationen und Gewerkschaften ist ein wichtiger Beitrag in diese Richtung. Für die erfolgreiche Vertretung der Gleichstellungsinteressen am Arbeitsplatz ist die gewerkschaftliche Organisierung entscheidend. Die Verbände des SGB werden die Kraft des 14.&nbsp;Juni deshalb auch nutzen, um die Organisierung von Mitgliedern in typischen Frauenberufen zu verbreitern, um gemeinsam in den Betrieben für faire Löhne und Gleichstellung zu kämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/9/csm_FRESHFOCUS_1293962_dd4b7defe4.webp" length="407338" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9814</guid><pubDate>Tue, 13 Jun 2023 11:49:57 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67 ist ein Angriff auf die Normalverdienenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalter-67-ist-ein-angriff-auf-die-normalverdienenden-1</link><description>Kehrtwende: Nationalrat lehnt Renteninitiative der Jungfreisinnigen knapp ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach einer chaotischen Kehrtwende im Nationalrat steht nun fest: die Renteninitiative der Jungfreisinnigen kommt ohne Gegenvorschlag an die Urne. Arbeitgeber und Banken werden diese Initiative für eine Millionen-Kampagne gegen die AHV nutzen. Der SGB wird sie vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Durch die Prämienexplosion und die Mietzins- und Preisentwicklung verlieren heutige RentnerInnen bis Ende 2024 bereits eine Monatsrente. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Die Renteninitiative steht in der Tradition der Grossbanken und Versicherungen sowie ihrer politischen VertreterInnen, die sich seit der Einführung der AHV mit tiefroten AHV-Prognosen überbieten – ohne dass diese je eingetroffen wären. Doch heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 67+ würde dazu führen, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssten, während sich Topverdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten könnten. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Die Ratsdebatte hat aber auch deutlich gezeigt: Den knapp unterlegenen bürgerlichen ParlamentarierInnen scheint es hauptsächlich darum zu gehen, auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer billigen Wahlkampf zu betreiben – statt die realen Probleme der heutigen und zukünftigen RentnerInnen anzupacken. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Die explodierenden Krankenkassenprämien, die steigenden Mieten und die generelle Teuerung führen dazu, dass RentnerInnen bis Ende 2024 real eine ganze Monatsrente fehlen wird. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger. Denn die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Im aktuellen Umfeld wird ein Ausbau der AHV unvermeidbar. Nur so kann die Kaufkraft der heutigen und der zukünftigen RentnerInnen erhalten werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_Arbeiter-50plus_Werkstatt_ist-Liderina_7cf720e3d9.webp" length="146878" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9812</guid><pubDate>Tue, 13 Jun 2023 11:41:54 +0200</pubDate><title>Arbeitgeber rechnen tiefere Frauenlöhne schön</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/arbeitgeber-rechnen-tiefere-frauenloehne-schoen</link><description>HSG-Auftragsstudie bestätigt Lohndiskriminierung von 3.3%</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Zahlen der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik sprechen eine klare Sprache: Frauen haben durchschnittlich immer noch 43 Prozent weniger Einkommen als Männer und Frauen haben insgesamt eine Rente, die um ein Drittel kleiner ist als diejenige der Männer. Selbst ein Arbeitgeber-Auftragsstudie, die auf Selbstdeklaration beruht, bestätigt eine Lohndiskriminierung von 3.3 Prozent, das macht bei einem mittleren Lohn 2’500 Franken pro Jahr aus.</p><p class="heading--h4">Mangelnde Repräsentativität</p><p>Im Gegensatz zu den Zahlen des BfS zeigt die vom Schweizer Arbeitgeberverband (SAV) vorgelegte Studie zu Lohngleichheitsanalysen nur einen sehr kleinen Teil der betrieblichen Realität, da nur rund 10 Prozent der Unternehmen, die eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt haben, abgedeckt sind. Die vom SAV in Auftrag gegebene Studie ist damit keineswegs repräsentativ und nur sehr bedingt aussagekräftig für die Schweizer Wirtschaft. Sie beruht auf der Selbstdeklaration von Unternehmen. Es ist daher anzunehmen, dass die Befragung vor allem Unternehmen abdeckt, die davon ausgehen, dass sie nichts zu verbergen haben in Sachen Lohndiskriminierung.</p><p class="heading--h4">Erneute und wirksame Revision des Gleichstellungsgesetzes</p><p>Der SGB hat bereits nach der letzten Gesetzes-Revision ausgeführt, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz und die damit einhergehenden Lohnanalysen einen zu kleinen Teil der Schweizer Unternehmen abdecken. Diskriminierungen in Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden werden nicht erfasst. Lohnanalysen werden folglich überhaupt nur in einem Bruchteil der Schweizer Unternehmen durchgeführt. Zudem ist die statistische Toleranzschwelle von Lohnanalysen gemäss revidiertem Gleichstellungsgesetz sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit, dass viele Diskriminierungen so gar nicht aufgedeckt werden können ist gross.</p><p class="heading--h4">Strukturelle Rahmenbedingungen sind entscheidend</p><p>Betriebliche Lohnanalysen sind wichtig. Um Gleichstellung in der Arbeitswelt aber entscheidend voranzubringen, müssen die strukturellen Ursachen für die Lohnungleichheit in Angriff genommen werden. Entscheidend ist deshalb die Aufwertung von Löhnen im Tieflohnbereich, wo Frauen häufig überrepräsentiert sind wie zum Beispiel Betreuung, Pflege, Reinigung oder Detailhandel. Weiter braucht es ausreichende öffentliche Investitionen für eine flächendeckende und bezahlbare Kinderbetreuung sowie planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Frauen gleichberechtigt am Erwerbsleben teilnehmen können.</p><p class="heading--h4">Nulltoleranz gegen Diskriminierung</p><p>Dass die Datensammlung der vom SAV in Auftrag gegebenen Studie eine Lohndiskriminierung von 3.3 Prozent aufweist, obwohl nur sehr wenige Unternehmen angeschaut wurden und mehrheitlich solche, die überzeugt sind, nicht zu diskriminieren, zeigt den Skandal. Der SGB fordert Nulltoleranz gegen Lohndiskriminierung und eine Ausweitung des Gleichstellungsgesetzes auf Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die Abschaffung der Toleranzschwelle sowie wirksame Sanktionen zur Verhinderung von Diskriminierung.</p><p>Von Arbeitgeberseite wird seit Wochen gegen familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Teilzeit gewettert. Frauen sollen dem Arbeitsmarkt 120 Prozent zur Verfügung stehen, was ohne ausgeweitetes Kinderbetreuungsangebot unmöglich ist, da sie immer noch 80 Prozent der unbezahlten Fürsorgearbeit in diesem Land leisten. Dass der SAV die Studie einen Tag vor dem 14. Juni veröffentlicht, ist kein Zufall. Es geht darum, die Einkommensungleichheit kleinzureden. Arbeitgeber blockieren somit jeden Fortschritt in Sachen Lohngleichheit. Am 14. Juni werden zahlreiche Menschen ein Zeichen setzen für faire Löhne, bezahlbare und flächendeckende Kinderbetreuung sowie Nulltoleranz gegen Sexismus und Diskriminierung. Deshalb ist der Feministische Streik wichtig, deshalb gehen wir am 14. Juni auf die Strasse und machen Aktionen in Betrieben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/d/csm_Visual-1406-DE_cf4d2a5499.webp" length="68628" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9808</guid><pubDate>Fri, 09 Jun 2023 14:29:50 +0200</pubDate><title>Dossier 157: Frauen in der Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-157-frauen-in-der-altersvorsorge</link><description>Eine Analyse der Gründe für die Rentenlücke von einem Drittel und weshalb Altersarmut in der Schweiz weiblich ist.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters hat die Rentenungleichheit der Geschlechter zu Recht in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Einkommensunterschiede im Alter sind hoch – und Besserung ist nicht in Sicht. Das <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/157d__Frauenrenten.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">SGB-Dossier 157: Frauen in der Altersvorsorge</a> analysiert die Gründe für die Rentenlücke der Frauen von durchschnittlich einem Drittel und zeigt auf, weshalb die Altersarmut in der Schweiz weiblich ist. Es zeigt, weshalb die Altersvorsorge heute nicht genügend Rücksicht nimmt auf die Erwerbsbiografien der Frauen. Und weshalb Frauen heute doppelt so häufig Ergänzungsleistungen wie Männer brauchen.</p><p>Die Zahlen sind deutlich: Frauen erhalten 19’000 Franken weniger Rente als Männer. Die zwei wichtigsten Gründe für diese Rentenlücke sind erstens die tieferen Löhne der Frauen und zweitens die Auswirkungen eigener Kinder. Dabei wirken sich Kinder je unterschiedlich auf die Renten von Männern und Frauen aus. Männer mit Kindern haben eine höhere Rente als Männer ohne Kinder. Obwohl bzw. eben gerade weil die Frauen nach wie vor die Hauptlast der unbezahlten Erziehungs- und Betreuungsarbeit übernehmen.</p><p>Die drei Vorsorge-Säulen spielen jeweils äusserst unterschiedliche Rollen und haben entsprechend auch andere Auswirkungen auf die Rentensituation der Frauen. Das vorliegende Dossier zeigt dies auf und zeigt, wie die AHV den Ausgleich schafft, aber auch, weshalb die tiefen Frauenrenten mit der vorgeschlagenen BVG-Reform nicht ausgeglichen werden können. Und warum die 3. Säule für die Mehrheit der Frauen praktisch unbedeutend ist.<br> Entscheidend ist der Fakt, dass die Betreuungsarbeit nur in der AHV anerkannt wird. Für eine Person mit voller Beitragsdauer bedeutet ein Kind eine Erhöhung der AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat. Die Rente in der Pensionskasse ist heute hingegen untrennbar mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit und dem dabei verdienten Lohn verknüpft. Anders als in der AHV gibt es keinen Mechanismus, der die Erziehungs- und Betreuungsarbeit abgelten würde.<br> In der AHV funktioniert ausserdem auch der Ausgleich zwischen den Geschlechtern unabhängig vom Zivilstand. Doch genau dieser Ausgleich ist durch das vom Bundesrat angekündigte, drastische Sparprogramm bei den Witwenrenten bedroht. In den Pensionskassen bleiben die Renten der Frauen unabhängig vom Zivilstand hinter jenen der Männer zurück. Bei den ledigen Personen ist der Unterschied wesentlich kleiner – er beträgt hier knapp 9 Prozent. Bei den Verheirateten und Verwitweten steigt die Rentenlücke auf fast 50 Prozent. Und selbst nach einer Teilung der Guthaben im Scheidungsfalle bleiben die Pensionskassen-Renten der geschiedenen Männer über einen Drittel höher als jene der geschiedenen Frauen. Frauen tragen in der 2. Säule das finanzielle Hauptrisiko einer Scheidung.<br> Die gesetzliche Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter ist in der grossen Mehrheit der Pensionskassen hingegen bereits abgemildert. Die aktuelle Reform will diesen Schritt auch im Gesetz vollziehen – hat ihn aber mit einer Senkung des Umwandlungssatzes verknüpft. Deshalb führt die Reform nicht zu raschen Rentenverbesserungen. Vielmehr wäre die BVG-Reform für betroffene Frauen in Tieflohnbranchen mit grossen Nettolohnverlusten verbunden. Für viele Versicherte bedeutet die Reform deshalb unter dem Strich: mehr bezahlen für weniger Rente. Dies noch ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass es in den Pensionskassen weiterhin keinen Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter vor der Inflation gibt. Für jene mit tiefen Pensionskassen-Renten – überwiegend Frauen – ist dies besonders problematisch.</p><p>Damit wird deutlich: der Druck auf die Frauen in der Altersvorsorge bleibt nach der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre weiter hoch. Anstatt die diskriminierende Rentenlücke zu beseitigen, sind bereits in der Umsetzung von AHV 21 weitere unnötige Verschlechterungen geplant. So will der Bundesrat die Rentenzuschläge für die am stärksten betroffenen Frauen der Übergangsgeneration nicht wie sämtliche anderen Geldleistungen der AHV an die Lohn- und Preisentwicklung anpassen. Und in vielen Pensionskassen verschlechtern sich die Leistungen der Frauen bei den AHV-Überbrückungsrenten. Mit der BVG-Reform kommt die nächste Abbauvorlage voraussichtlich bereits im Frühling 2024 zur Abstimmung. Auch sie beseitigt die Ursachen der tiefen Frauenrenten nicht. Und mit dem Sparprogramm bei der AHV wird der Bundesrat bereits diesen Wahlherbst einen drastischen Abbau der Leistungen an Witwen vorantreiben.</p><p>Einziger Lichtblick ist die 13. AHV-Rente. Gemessen an der mittleren AHV-Rente bedeutet sie eine Rentenverbesserung von rund 150 Franken pro Monat, und zwar für alle heutigen wie auch alle zukünftigen Rentner:innen. Sie knüpft direkt am bewährten System der heutigen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an und stärkt damit die Berücksichtigung der unbezahlten Arbeit in der Altersvorsorge – und dies, ohne die Kosten für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, deren Kaufkraft aufgrund sinkender Reallöhne und steigender Lebenskosten bereits arg unter Druck ist, weiter unnötig in die Höhe zu treiben. Dies wird möglich, weil sich nur Personen mit sehr hohen Einkommen direkt an der dringend benötigten Rentenverbesserung beteiligen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/a/csm_210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0127_39589b1171.webp" length="271296" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9810</guid><pubDate>Wed, 07 Jun 2023 16:03:00 +0200</pubDate><title>Höhere Löhne dank Lohnvergleich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hoehere-loehne-dank-lohnvergleich</link><description>Der «neue» SGB-Lohnrechner</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Transparenz für die Löhne in 71 Branchen mit 2 Millionen aktuellen Lohndaten aus 35’000 Unternehmen: Mit dem Lohnrechner (<a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a>) des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) können Angestellte individuell den Lohn berechnen, der ihnen zusteht. Das schafft nicht nur Transparenz und hilft bei Lohnverhandlungen. Die Lohnplattform des SGB ist nun mit den neusten Daten aktualisiert. Zudem erlaubt sie neu, das zu erwartende Lohnwachstum seit 2020 aufzurechnen. Damit erreicht der nicht kommerzielle <a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">SGB-Lohnrechner</a> aktuelle und präzise Lohnangaben. Nach drei Jahren Reallohnverlust durch die Preissteigerungen und ungenügenden Lohnerhöhungen und angesichts des Fachkräftemangels sind die Chancen für starke Lohnerhöhungen selten besser wie dieses Jahr.</p><h3 class="heading--h4">Schutz vor Lohndruck</h3><p>Der mittlere Lohn der Erwerbtätigen in der Schweiz beträgt 6’665 Franken (Median 2020). Um Lohndumping bei den höchsten Löhnen Europas wirksam bekämpfen zu können, ist neben wirksamen Kontrollen auch das Wissen über die branchen- und ortsüblichen Löhne unabdingbar. Der Lohnrechner wurde deshalb ursprünglich als Instrument für die Durchsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit entwickelt. Das Gesetz verpflichtet die kantonalen tripartiten Kommissionen einzuschreiten, falls «innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten» werden (Art. 360a OR). Der Lohnrechner ermöglicht es, auf Basis verlässlicher Lohndaten und mit einer anerkannten statischen Methode orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Profile zu berechnen.</p><h3 class="heading--h4">Löhne müssen kräftig erhöht werden</h3><p>Durch die Preisentwicklung und wegen des fehlenden Teuerungsausgleichs bei den Löhnen sind die Reallöhne zum ersten Mal seit dem zweiten Weltkrieg drei Jahre in Folge gesunken. Gerade in Tieflohnbranchen sind die Reallohnlöhne damit heute wieder auf dem gleichen Niveau wie vor 10 Jahren. Die gute Geschäftslage der Firmen und die tiefe Arbeitslosigkeit bringen die Arbeitnehmenden und die Gewerkschaften in eine starke Verhandlungsposition. Selten waren die Chancen für kräftige Lohnerhöhungen besser als dieses Jahr.</p><h3 class="heading--h4">Bewährte Methodik mit aktualisierten Daten</h3><p>Neu stehen dem Rechner die Lohnangaben der jüngsten Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2020 zur Verfügung. Der Lohnrechner erlaubt die Berechnung von üblichen Löhnen in insgesamt 71 Branchen. Eine überarbeitete Berufsliste und verbesserte Branchenvorschläge nach gewähltem Beruf erleichtern die Lohnabfrage</p><p>Wenn auch weniger stark als die Teuerung, so sind in den meisten Branchen die Löhne zuletzt doch gestiegen. Der Lohnrechner erlaubt deshalb neu, das zu erwartende Lohnwachstum zwischen 2020 und 2023 auf die üblichen Löhne aufzurechnen. Dies erlaubt den Arbeitnehmenden, sich ein aktuelles Bild über die Lohnsituation auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen.</p><p>Der Lohnrechner verwendet repräsentative Daten der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, in der rund 2 Millionen Löhne aus 35’000 Unternehmen erfasst sind. Die Daten werden für den Lohnrechner nach einem bewährten statistischen Verfahren ausgewertet, um orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Beschäftigungsprofile berechnen zu können.</p><p>Arbeitnehmende können mit dem Lohnrechner überprüfen, ob ihr Lohn angemessen ist. Er hilft ihnen auch dabei, Lohnvorstellungen für Lohnverhandlungen zu formulieren. Ein weiterer Vorteil des Lohnrechners: Er informiert die BenutzerInnen individuell über gültige Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne.</p><p><a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Jetzt Lohnrechner testen</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/5/csm_Lohnrechner_DE_4-3_728641d8e5.webp" length="19860" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9804</guid><pubDate>Tue, 06 Jun 2023 16:07:34 +0200</pubDate><title>Der Lohnschutz muss gestärkt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-lohnschutz-muss-gestaerkt-werden</link><description>Der SGB zum Seco-Bericht zu den flankierenden Massnahmen (FlaM)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentliche Bericht zu den Flankierenden Massnahmen macht deutlich, wie wichtig ein starker Lohnschutz für die Arbeitnehmenden ist. Denn überall, wo Löhne kontrolliert werden, werden Verstösse aufgedeckt und Löhne nachgezahlt. Einmal mehr legt der Bericht offen, dass im Bereich ohne GAV-Mindestlöhne zu wenig gegen Lohndumping gemacht wird.</p><p>Im vergangenen Jahr überprüften Kontrolleurinnen und Kontrolleure knapp 165’000 Löhne von Schweizer Betrieben und Entsendefirmen aus dem Ausland. Dabei haben sie in fast jeder fünften Firma zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen liegt die Verstossquote mit 26 Prozent etwas höher, weil hier Mindestlöhne den Dumping-Tatbestand klar definieren. In den Branchen ohne GAV oder Normalarbeitsvertrag wenden die Kantone teilweise zu tiefe Massstäbe für die Orts- und Branchenüblichkeit der Löhne an. Ein Teil der Firmen kommt so auch mit Dumpinglöhnen durch die Kontrollen.</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine GAV- oder NAV-Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Erfreulich: Bei ausländischen Entsendefirmen führt ein Verständigungsverfahren in fast 9 von 10 Fällen zu einer Anpassung der Löhne. Nicht zu tolerieren ist hingegen das Verhalten der fehlbaren Schweizer Arbeitgeber. Sie passen nur in 6 von 10 Fällen ihre Löhne an.</p><p>Trotz regelmässiger Lohnunterbietungen und vielen Schweizer Arbeitgebern, die sich auch nach Verständigung um orts- und branchenübliche Löhne foutieren, erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl es das Gesetz vorsieht. Der Kanton Genf und das Tessin zeigen, dass es anders gehen könnte. Sie kontrollieren nicht nur strenger, sondern haben in den letzten Jahren wiederholt Mindestlöhne erlassen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/9/csm_Lohnkontrolle_Unia-sw_811a7dfd2f.webp" length="90724" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9802</guid><pubDate>Mon, 05 Jun 2023 16:59:30 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67 ist ein Angriff auf die Normalverdienenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalter-67-ist-ein-angriff-auf-die-normalverdienenden</link><description>Nationalrat will Gegenvorschlag zur Renteninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat will einen Gegenvorschlag zur Renteninitiative und öffnet damit die Türen für Rentenalter 67+. Noch ist unklar, wie weit der AHV-Abbau gehen soll. Doch für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB steht fest: die Erhöhung des Rentenalters entspricht nicht der Realität am Arbeitsmarkt. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Durch die Prämienexplosion und die steigenden Mieten und Preise verlieren heutige RentnerInnen bis Ende 2024 bereits eine Monatsrente. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Die Renteninitiative und auch der geplante Gegenvorschlag stehen in der Tradition der Grossbanken und Versicherungen sowie ihrer politischen VertreterInnen, die sich seit der Einführung der AHV mit tiefroten AHV-Prognosen überbieten. Schon heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 67+ führt dazu, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssen, während sich Topverdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten können. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Im Gegensatz zur privaten Vorsorge ist die AHV solide und verlässlich. Die seit Jahrzehnten prognostizierten Milliardendefizite in der AHV sind bisher nicht eingetroffen. Die AHV schloss letztes Jahr mit einem Umlageergebnis von plus rund 1.6 Milliarden Franken ab. Sie hat heute ein Vermögen von fast 50 Milliarden Franken, und dieses wird in den nächsten 5 Jahren noch zunehmen.</p><p class="heading--h4">Wasser predigen, Wein trinken</p><p>Für die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist das im Gesetz festgeschriebene Rentenalter die entscheidende Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe. Schon heute gilt: wer es sich leisten kann, geht früher in Pension. In Branchen mit hohen Löhnen wie bei den Banken und Versicherungen ist die Quote der Frühpensionierungen sehr hoch.</p><p>Gleichzeitig ist klar: je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch die Lebenserwartung. Wer weniger verdient oder eine weniger gute Ausbildung hat, lebt eindeutig weniger lang. Und auch um die Gesundheit steht es weniger gut: In den Jahren, die diesen Menschen im Alter bleiben, sind sie häufiger krank. Wenn das allgemeine Rentenalter steigt, bleibt den Menschen, die es bereits im Erwerbsleben schwierig haben, immer weniger Zeit im verdienten Ruhestand.</p><p class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</p><p>Die Jungfreisinnigen behaupten, ihre Initiative entlaste die Jungen. Dabei funktioniert gerade für die Jungen die AHV: Gäbe es keine AHV, müssten Familien bis zu 400’000 Franken mehr bezahlen, um sich eine gleich hohe Rente privat anzusparen. Die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Im aktuellen Umfeld mit steigenden Preisen, Mieten und Krankenkassenprämien wird ein Ausbau der AHV unvermeidbar. Nur so kann die Kaufkraft der heutigen und der zukünftigen RentnerInnen gehalten werden. Der SGB setzt sich deshalb für die Einführung einer 13. AHV-Rente ein.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/4/csm_Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig_957cadb161.webp" length="201670" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9800</guid><pubDate>Fri, 02 Jun 2023 15:03:12 +0200</pubDate><title>Neues Mitglied: HelvetiCA schliesst sich dem SGB an</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/neues-mitglied-helvetica-schliesst-sich-dem-sgb-an</link><description>Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An seiner heutigen Delegiertenversammlung (DV) hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB dem Beitritt des Verbands der FlugverkehrsleiterInnen zugestimmt. HelvetiCA wird damit zur 18. Mitgliedsgewerkschaft im SGB. Gegenstand der DV war auch die angespannte Einkommenssituation der Arbeitnehmenden: 2023 sinken die Reallöhne in der Schweiz zum dritten Mal in Folge, ein Novum in der Nachkriegszeit. Krankenkassenprämien, Mieten und Preise steigen. Den Arbeitnehmenden fehlen dadurch mehrere tausend Franken im Portemonnaie. Dagegen braucht es eine breit angelegte Kaufkraft-Offensive, haben die Delegierten beschlossen: Lohnerhöhungen über die Teuerung hinaus sind nötig, und die Renten müssen erhöht statt gesenkt werden. Schliesslich hat der SGB in der Europapolitik anlässlich einer Standortbestimmung seine Position bekräftigt: die Öffnung gegenüber der EU muss den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Für ein erfolgsversprechendes Verhandlungsmandat braucht es verbindliche Zusagen zum Erhalt des Lohnschutzes und Garantien gegen den Abbau beim Service public.</p><p>Der Schweizerische Verband der FlugverkehrsleiterInnen (HelvetiCA, Swiss Controllers Association) schliesst sich dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB an. Die SGB-Delegierten haben dem Beitrittsantrag &nbsp;zugestimmt. Die rund 600 Mitglieder von HelvetiCA sind für Sicherheit und Ordnung am Schweizer Himmel verantwortlich und arbeiten grossmehrheitlich in den Regionen Genf und Zürich. Der SGB als grösster Gewerkschaftsdachverband wächst damit auf 18 Mitgliedsgewerkschaften.</p><h3 class="heading--h4">Kaufkraftkrise</h3><p>Die Einkommens- und Kaufkraftsituation der Berufstätigen und der RentnerInnen hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Alles wird teurer, alles geht hoch – nur die Reallöhne nicht. 2023 sind sie zum dritten Mal in Folge gesunken. Das gab es in den letzten 75 Jahren noch nie. Auch die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sinkt. Weil die Pensionskassenrenten nicht an die Teuerung angepasst werden. Und weil sich die Parlamentsmehrheit weigerte, bei der AHV die Teuerung voll auszugleichen. Zusätzlich stiegen die Krankenkassenprämien – auf dieses Jahr um 6.6 Prozent, und es droht ein weiterer Prämienschub fürs nächste. Die Mieten werden im Oktober steigen. Und auf 2024 wird auch die Mehrwertsteuer erhöht.</p><p>Um den Berufstätigen ihren Anteil an der guten Wirtschaftslage zu sichern und damit auch die Kaufkraft zu erhalten, haben die SGB-Delegierten eine Resolution für eine Kaufkraft-Offensive beschlossen. Entscheidend sind Reallohnerhöhungen, um den Lohnrückstand der letzten drei Jahre wettzumachen. Wer eine Lehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Und niemand soll einen Lohn von unter 4’500 Franken haben. Das ist der Richtwert der gewerkschaftlichen Lohnpolitik. Von diesen Zielen werden vor allem Frauen profitieren, da die Löhne insbesondere in Berufen mit Frauenmehrheit tiefer sind.</p><p>Zur Entschärfung der Rentenlücke braucht es eine 13. AHV-Rente. Und die geplanten Rentensenkungen im BVG müssen mit dem Referendum bekämpft werden. Die bereits nach 60 Tagen gesammelten über 120'000 Unterschriften werden Ende Juni der Bundeskanzlei eingereicht. Die Volksabstimmung zu diesen beiden zentralen Vorlagen findet im Frühling 2024 statt. &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Positionierung in der Europapolitik&nbsp;</h3><p>Der Lohnschutz ist Voraussetzung dafür, dass eine Öffnung gegenüber der EU den Arbeitnehmenden nützt. Der SGB hat sich deshalb in Gesprächen mit Bundesrat, Arbeitgebern und Verwaltung dafür eingesetzt, dass die Probleme beim Lohnschutz gelöst werden. Nach monatelangen Gesprächen stellt sich heraus: Bis heute liegt nichts Verbindliches auf dem Tisch, ausser Verschlechterungen. Arbeitgeber und EU-Kommission bieten keine Hand für Lösungen, welche die Löhne der Arbeitnehmenden sichern. Im Gegenteil: Schweizer Arbeitsbedingungen und der Service public sind dadurch in Gefahr.</p><p>Deshalb haben die Delegierten des SGB in einer Resolution die notwendige Basis für erfolgreiche Gespräche mit der EU und den Sozialpartnern dargelegt. Dazu gehört die Garantie des eigenständigen Lohnschutzes. Die Flankierenden Massnahmen müssen verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Übernahme der EU-Spesenregelung lehnt der SGB ab – dies alleine kann für die Arbeitnehmenden tausend Franken weniger Einkommen pro Monat ausmachen. Ebenso lehnen die SGB-Delegierten die totale Marktöffnung für Strom und den öffentlichen Verkehr ab. Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB unterstützt den SGB weiterhin im Einsatz für starke Flankierende Massahmen, damit die wirtschaftliche Öffnung auch den Arbeitnehmenden nützt – für eine soziale Schweiz und ein soziales Europa.</p><h3 class="heading--h4">Lernende und PraktikantInnen vor sexueller Belästigung schützen</h3><p>Auf Antrag der SGB-Jugendkommission hat die DV eine Resolution zum Schutz vor sexueller Belästigung in Berufslehre und Ausbildung angenommen. Es braucht mehr Kontrollen, damit die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber eingehalten wird. Zudem müssen Anlaufstellen für sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung geschaffen werden, an welche sich Betroffene unter Gewähr ihrer Anonymität wenden können. Gegenüber Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt sollte insbesondere in der Ausbildung eine Null-Toleranz-Kultur herrschen.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.webp" length="204908" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9796</guid><pubDate>Fri, 02 Jun 2023 10:36:44 +0200</pubDate><title>Lohnschutz in Gefahr: Öffnung muss Arbeitnehmenden nützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-in-gefahr-oeffnung-muss-arbeitnehmenden-nuetzen</link><description>SGB-Delegiertenversammlung zum Stand der Verhandlungen mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Lohnschutz ist Voraussetzung dafür, dass eine Öffnung gegenüber der EU den Arbeitnehmern nützt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat sich deshalb in Gesprächen mit Bundesrat, Arbeitgebern und Verwaltung dafür eingesetzt, dass die Probleme beim Lohnschutz gelöst werden. Nach monatelangen Gesprächen stellt sich heraus: Bis heute liegt nichts Verbindliches auf dem Tisch, ausser Verschlechterungen. Arbeitgeber und EU-Kommission bieten bis heute keine Hand für Lösungen, welche die Löhne der Arbeitnehmenden sichern. Im Gegenteil: Schweizer Arbeitsbedingungen und der Service public sind dadurch in Gefahr. Deshalb haben die Delegierten des SGB in einer Resolution die notwendige Basis für erfolgreiche Gespräche mit der EU und den Sozialpartner dargelegt. Dazu gehört eine verbindliche Garantie für den eigenständigen Lohnschutz. Die Flankierenden Massnahmen müssen verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Übernahme der EU-Spesenregelung lehnt der SGB ab – dies alleine kann für die Arbeitnehmenden tausend Franken weniger Einkommen pro Monat ausmachen. Ebenso lehnen die SGB-Delegierten die totale Marktöffnung für Strom und den öffentlichen Verkehr ab. Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB unterstützt den SGB weiterhin im Einsatz für starke Flankierende Massahmen, damit die wirtschaftliche Öffnung auch den Arbeitnehmenden nützt – &nbsp;für eine soziale Schweiz und ein soziales Europa.&nbsp;</p><p class="heading--h4">Die verabschiedete Resolution lautet:</p><p>Der SGB setzt sich für eine soziale, offene Schweiz ein und anerkennt die grosse Bedeutung der EU für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Er unterstützt die Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich.</p><p>Das Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, für die die Gewerkschaften gekämpft haben. Das Rahmenabkommen von 2018 hätte hingegen den Lohnschutz und den Service Public verschlechtert. Deshalb hat sich der SGB dagegen ausgesprochen. Der Bundesrat hat sich danach für einen Neustart entschieden und Sondierungsgespräche mit der EU geführt. Er will Ende Juni die Eckwerte für ein Verhandlungsmandat verabschieden.</p><p>Die bisherige Entwicklung bei diesen Sondierungsgesprächen ist besorgniserregend. Der Lohnschutz und der Service Public sind nicht gesichert. Dies ist umso gefährlicher, weil es in der Schweiz Kräfte gibt, welche die Diskussionen mit der EU dafür missbrauchen, ihre Liberalisierungsprogramme durchzudrücken. Und weil die Vertreter der EU-Kommission Forderungen stellen, welche den Arbeitnehmenden mit EU- und Schweizer Pass schaden. Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB hat sie dafür auch scharf kritisiert und steht fest an der Seite des SGB.</p><p>Beim Lohnschutz sind in den Gesprächen mit der EU sowohl der paritätische GAV-Vollzug, als auch wichtige Instrumente wie die Dienstleistungssperre und die Kaution nicht verbindlich abgesichert. Die EU-Kommission verlangt sogar, dass Firmen aus der EU ihren Angestellten in der Schweiz keine Schweizer Spesen, sondern nur die Ansätze in ihrem Herkunftsland zahlen müssen. Das alleine kann für die Arbeitnehmenden Tausend Franken pro Monat weniger Einkommen ausmachen. Diese arbeitnehmerfeindliche Haltung der für die Schweiz zuständigen EU-Kommissionsvertreter ist umso unverständlicher, als auch Hundertausende von EU-BürgerInnen nicht mehr vom Schweizer Lohnschutz profitieren könnten.</p><p>Der SGB hat sich in Gesprächen mit Bundesrat, Arbeitgebern und Verwaltung dafür eingesetzt, dass die Probleme beim Lohnschutz gelöst werden. Anders als in den Medien seit Monaten suggeriert wird, liegt heute nichts Verbindliches auf dem Tisch, ausser Verschlechterungen. Die Schweizer Arbeitgeber, welche sich aktiv für das Rahmenabkommen einsetzen, wehren sich nicht gegen Verschlechterungen beim Lohnschutz und bieten bis heute keine Hand für Verbesserungen, welche die Löhne der Arbeitnehmenden sichern.</p><p>Der Lohnschutz ist in den letzten Jahren durch die stärkere Verbreitung von Subunternehmen und Temporärarbeit anspruchsvoller geworden. Die Basis der Schweizer GAV erodiert nach und nach. Temporärarbeitende haben nach wie vor weniger Rechte als Festangestellte.</p><p>Beim Service Public geht die Diskussion in die falsche Richtung. Es droht eine komplette Öffnung des Strommarktes, obwohl die Liberalisierung in der EU in den letzten Jahren zu einem enormen Preisschub geführt hat.&nbsp;</p><p>Auch bei der Bahn drohen falsch verstandene Marktöffnung sowie Lohn-, aber auch Preisdumping. Das Bundesamt für Verkehr will die Verhandlungen mit der EU missbrauchen, um seinen Traum vom Flixtrain in der Schweiz zu realisieren. Das BAV stellt so das bewährte Schweizer Kooperationssystem in Frage, um das uns die Nachbarn beneiden.</p><p>Einer Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie steht der SGB hingegen grundsätzlich positiv gegenüber. Sie bedeutet eine rechtliche Besserstellung der Arbeitnehmenden aus dem EU-Raum.</p><p>Die EU hat auf Druck der Gewerkschaften und der sozialen Kräfte mit der Mindestlohnrichtlinie und der Richtlinie zur Temporärarbeit Verbesserungen im Lohn- und Arbeitnehmerschutz beschlossen. Zusammen mit dem EGB setzt sich der SGB dafür ein, dass auch ein soziales Abkommen zwischen der EU und der Schweiz zu Stande kommt. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und braucht daher den besten Schutz. Der für die Bevölkerung sehr wichtige Service public muss erhalten und weiterentwickelt werden.</p><p>Für den SGB ist klar: Die Gespräche mit der EU können nur auf dieser Basis zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Ein Verhandlungsmandat des Bundesrates muss deshalb Folgendes beinhalten:</p><ul><li>Der eigenständige Lohnschutz muss gesichert sein. Es braucht verbindliche Garantien, dass die GAV weiterhin paritätisch vollzogen werden können. Und die Schweiz muss weiterhin Instrumente wie die Dienstleistungssperre, die Arbeitsunterbrüche und die Kaution einset-zen können, um Dumping wirksam zu bekämpfen.</li><li>Eine Übernahme der EU-Spesenregelung, wonach den Arbeitnehmenden in der Schweiz keine Schweizer Spesenansätze mehr bezahlt werden, lehnt der SGB ab.</li><li>Beim Lohnschutz soll die Schweiz die Prävention stärken: Es sollen diejenigen Firmen die Aufträge erhalten, die auch korrekte Löhne zahlen. Dazu sollen die digital vorhandenen In-formationen aus den Lohnkontrollen von den AuftraggeberInnen genutzt werden. Zudem sollte die Schweiz eine Bauherrenhaftung einführen. Wenn die Prävention gestärkt und zu-gleich das Meldeverfahren beim Bund digital verbessert wird, könnte die Schweiz auch die 8-Tage-Voranmeldefrist schrittweise verkürzen, ohne den Lohnschutz zu verschlechtern.</li><li>Die schleichende Erosion beim Lohnschutz muss gestoppt werden. Die Voraussetzung für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV müssen an die heutige Realität angepasst wer-den – insbesondere das Arbeitgeberquorum gehört angepasst. Temporärbeschäftigte müs-sen zu gleichen Löhnen angestellt werden wie die Festangestellten. Die Schweiz könnte hier die EU-Richtlinien zu den Mindestlöhnen und der Temporärarbeit übernehmen.</li><li>Der SGB unterstützt die wichtige Kooperation der Schweiz mit der EU im Strom-Hochspannungsbereich. Aber eine totale Marktöffnung beim Strom lehnt er ab.&nbsp;</li><li>Der öffentliche Verkehr in der Schweiz darf nicht geschwächt werden. Eine Marktöffnung beim öffentlichen Verkehr lehnt der SGB ab. Dasselbe gilt auch für eine Beihilfenprüfung, welche den ÖV schwächt.&nbsp;</li><li>Die Verbesserungen, die sich aus einer Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie ergeben, wären ein Fortschritt. Dadurch erhalten EU-Staatsangehörige eine bessere soziale Absiche-rung und mehr Rechte, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.&nbsp;</li><li>Der Abschluss eines Abkommens im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Krisenbe-wältigung wäre für die Schweiz positiv. Nicht verhandelbar ist jedoch in diesem Rahmen ei-ne allenfalls beihilferechtlich erzwungene Reduktion der bereits heute zu tiefen öffentlichen Subventionen im Gesundheitswesen.</li><li>Der SGB unterstützt die Kohäsionsbeiträge an die EU, die auch erhöht werden können. Sie sind ein wichtiges, solidarisches Instrument um die Unterschiede bei den Einkommen in Eu-ropa zu reduzieren. Positiv wäre auch, wenn die sistierten Kooperationsprojekte der Schweiz mit der EU rasch wieder weitergeführt würden. Die Schweiz und die EU haben ein grosses, gemeinsames Interesse an einer engen Zusammenarbeit in der Forschung, in der Kultur und in der Bildung.&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_2bbef90f41.webp" length="372346" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9793</guid><pubDate>Wed, 31 May 2023 17:38:56 +0200</pubDate><title>Breites Bündnis ruft zum feministischen Streik auf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/breites-buendnis-ruft-zum-feministischen-streik-auf</link><description>Heute – zwei Wochen vor dem Streiktag am 14. Juni – wurde in Bern die Schlussmobilisierung lanciert. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Von einer echten Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Frauen haben nach wie vor tiefere Einkommen, übernehmen die Mehrheit der unbezahlten Arbeit und sind mit Diskriminierung und Belästigung konfrontiert. Es braucht endlich konkrete und rasche Fortschritte auf allen Ebenen. Daher rufen regionale feministische Kollektive und Gewerkschaften, zusammen mit SP, Juso, den Grünen und Jungen Grünen zum grossen Feministischen Streik am 14. Juni auf. Sie haben heute – zwei Wochen vor dem Streiktag – in Bern die Schlussmobilisierung lanciert. Im ganzen Land finden am Streiktag Aktionen und Demonstrationen statt, und zu drei über den Tag verteilten symbolischen Uhrzeiten wird auf besonders gravierende Missstände aufmerksam gemacht.&nbsp;</p><p>In allen Regionen arbeiten feministische Kollektive mit Hochdruck an der Vorbereitung des 14. Juni und haben einen schweizweiten, gemeinsamen Appell verfasst. Jacqueline Lavanchy, vom Walliser Kollektiv, erklärte heute: «Es gibt viele Gründe, am 14. Juni 2023 zu streiken: die Erhöhung des Rentenalters für Frauen in der AHV, die geplante Senkung der Renten im BVG, die andauernde sexualisierte und häusliche Gewalt, das insgesamt um 43 Prozent tiefere Einkommen der Frauen und die um 18 Prozent tieferen Löhne bei der bezahlten Arbeit, die schlecht finanzierte Kinderbetreuung und die strukturellen Diskriminierungen.» Die Vertreterin des feministischen Kollektivs Solothurn, Madeleine Ducommun-Capponi, kündigte an: «Am 14. Juni wird die Schweiz im Rhythmus des feministischen Streiks leben: Im Laufe des Tages finden im ganzen Land Aktionen statt. Am späten Nachmittag werden wir auf die Strasse gehen und lautstark unsere Forderungen stellen.»</p><p>Die Gewerkschaften legen den Fokus auf die Situation am Arbeitsplatz, wo viele Diskriminierungen heute noch reproduziert werden. Weil die Löhne der Frauen tiefer sind, weil Betreuungsplätze fehlen oder weil Belästigung zum Alltag gehört: «In der Pandemie haben wir den Arbeiterinnen in der Pflege, im Verkauf, in der Reinigung applaudiert. Aber die Löhne und Arbeitsbedingungen bleiben unverändert: Frauen kämpfen immer noch mit niedrigeren Löhnen, zu tiefen Renten, schlechter Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mit Gewalt und Diskriminierung», hielt Aude Spang, Co-Präsidentin der Feministischen Kommission des SGB, fest. Für Patrizia Mordini, ebenfalls Co-Präsidentin der Feministischen Kommission des SGB, ist klar: «Wir brauchen höhere Löhne und Renten, kürzere und besser planbare Arbeitszeiten, eine richtige Elternzeit und endlich Nulltoleranz für sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz. Unter dem Motto ‹Lohn, Zeit, Respekt› werden Arbeiterinnen in vielen Betrieben am 14. Juni genau das fordern.»</p><p>Auch die linken Parteien – Junge Grüne, Juso, Grüne und SP unterstützen den Streik und rufen zur Mobilisierung auf. Für Sibel Arslan, Nationalrätin Grüne und Co-Koordinatorin Netzwerk grüne Frauen, braucht es endlich gesamtschweizerisch systematische Massnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt: «Die Schweiz hat 2017 die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt ratifiziert. Es ist endlich Zeit, diese Ziele umzusetzen. Ohne Wenn und Aber.» Tamara Funiciello, Nationalrätin SP und Co-Präsidentin SP Frauen, erklärte: «Wir sind hier, weil die Gesellschaft getragen wird von der unbezahlten Arbeit von Frauen. Es sind 248 Milliarden Franken pro Jahr, die Frauen unbezahlt arbeiten und trotzdem sind sie im Alter arm.»</p><p>Am 14. Juni finden in allen grossen Städten und in vielen Betrieben Aktionen statt. Um 10.46 Uhr gibt es Lärm gegen die riesige Frauenrentenlücke, um 13.33 Uhr verschränkte Arme aufgrund des Lohnunterschieds von 43,2 Prozent und ab 15.24 Uhr steht alles still aufgrund der Equal Pay Gap. Gegen Abend sind dann die grossen Demonstrationen geplant.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/c/csm_zeitfuerdenstreik2023_421daad209.webp" length="235630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9821</guid><pubDate>Wed, 31 May 2023 15:25:00 +0200</pubDate><title>Dossier 156: Lohngleichheit und Frauenlöhne rauf!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/dossier-156-lohngleichheit-und-frauenloehne-rauf</link><description>Analyse zu den Löhnen der Berufsleute in der Schweiz, Teil I
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Solange Frauen tiefe Löhne haben, die nicht oder kaum zum Leben reichen, sind sie auch nicht gleichberechtigt und gleichgestellt. Denn ohne einen guten Lohn ist auch keine eigenständige Existenz möglich. Wer in einem «Frauenberuf» arbeitet, hat nicht nur weniger Lohn, sondern auch schlechtere Lohnaussichten. Dies zeigt das vorliegende Dossier. Es bildet den ersten Teil einer zweiteiligen Analyse zu den Löhnen von Berufsleuten in der Schweiz.</p><p>Obwohl sich die gesellschaftliche Stellung der Frauen in der Schweiz verbessert hat, sind die Löhne immer noch ein Problem. Frauenarbeit ist gesellschaftlich nach wie vor unterbewertet. Noch heute ist leider sichtbar, was früher die soziale Norm war. Nämlich, dass die Erwerbsarbeit der Frauen keine eigene wirtschaftliche Existenz ermöglichen muss. Frauenlöhne wurden früher oft nur als Zustupf für das Familieneinkommen gesehen. Heute ist das allerdings anders! Löhne müssen die Existenz sichern auch bei den Frauen und dies auch im Alter.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_170614_sabine_reber_sgb_frauen_aktion_lohnkontrolle_loehne_unter_die_lupe_9872cafd67.webp" length="596040" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9791</guid><pubDate>Wed, 31 May 2023 09:03:06 +0200</pubDate><title>Kaufkraftkrise: Ständerat ignoriert Prämienexplosion</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kaufkraftkrise-staenderat-ignoriert-praemienexplosion</link><description>Ungenügender Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Dies auch deshalb, weil die Kopfprämien der Krankenversicherung erneut stark ansteigen. Es braucht deshalb dringend griffige Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft. Mit der Prämienentlastungs­initiative oder einem substanziellen Gegenvorschlag dazu könnten untere und mittlere Ein­kommen wirksam entlastet werden. Doch der Ständerat will davon definitiv nichts wissen und schlägt den Leuten stattdessen die Türe vor der Nase zu.</p><p>Die Kaufkraftkrise wird ein immer grösseres Problem für untere und mittlere Einkommen. Die Teuerung ist nach wie vor hoch und mit der bevorstehenden Erhöhung des Referenzzinssatzes werden die Mie­ten ab Oktober deutlich steigen. Genauso klar scheint mittlerweile, dass im kommenden Herbst auch ein weiterer Prämienschock folgt. Damit drohen den Haushalten untragbare höhere Belas­tungen, welche zu einem massiven Kaufkraftverlust führen würde.</p><p>Umso besser – könnte man meinen –, dass mit der Prämienentlastungsinitiative ein überzeu­gendes Konzept auf dem Tisch liegt, um die untragbare Prämienlast für die Normalbevölkerung mit höheren Prämienverbilligungen endlich zu lindern. Das ist so naheliegend wie gerechtfertigt, denn seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes sind die Kopfprämien real um 135 Prozent gestiegen, während die individuellen Prämienverbilligungen im Vergleich (+35 Prozent) richtiggehend eingebrochen sind.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Ständerat dennoch entschieden, den bereits völlig unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrates zur Prämienentlastungsinitiative weiter zusammenzustreichen. Übrig bleiben damit Brosamen von 350 Millionen Franken, was nicht einmal einem einzigen Prä­mienprozent entspricht. Man kann es nicht anders sagen: Der Ständerat bringt damit zum Aus­druck, dass er sich um die handfesten Sorgen der Leute komplett foutiert. Bleibt es bei dieser Verweigerungshaltung, muss wenigstens Farbe bekannt und die Prämienentlastungsinitiative mög­lichst bald der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9789</guid><pubDate>Mon, 29 May 2023 14:20:23 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Referendum steht: Starkes Zeichen gegen Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-referendum-steht-starkes-zeichen-gegen-rentensenkung</link><description>Bündnis sammelt in 60 Tagen über 120’000 Unterschriften gegen Pensionskassen-Rentensenkung</description><content:encoded><![CDATA[<p>In nur 2 Monaten hat das breite Bündnis gegen die Pensionskassen-Reform bereits über 120’000 Unterschriften gesammelt. Neben den Gewerkschaften, SP und Grünen unterstützt die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse mit dem «K-Tipp» die Unterschriftensammlung gegen die Rentensenkung. Mit den vielen Unterschriften kann ein starkes Zeichen gegen die geplante Pensionskassen-Reform gesetzt werden. Die Unterschriften werden Ende Juni der Bundeskanzlei übergeben, bis dann können weiterhin Unterschriften gesammelt oder eingeschickt werden.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagt: «Die vielen Unterschriften zeigen, dass sich die Menschen um ihre Renten sorgen. Die Wut über den Rentenabbau ist riesig». Die geplante Reform sei eine reine Sparübung und führe zu Rentensenkungen auf breiter Front. Am Ende würden die Renten des Mittelstands sinken.</p><p>In Franken heisst das: Die Reform führt zu weiteren Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken pro Jahr. Obwohl bereits die Teuerung eine Monatsrente frisst. Und schon die letzten zehn Jahre in der 2. Säule für die Arbeitnehmenden dramatisch waren. Obwohl Umwandlungssätze und Renten seit mehreren Jahren sinken, blendet die vom Parlament verabschiedete Reform diese Entwicklungen vollständig aus. Ebenso werden die deutliche Zinswende und die hohe Teuerung komplett ignoriert.</p><p>Die Renten trotz Zinswende weiter zu senken, ist falsch. Doch genau dies hat das Parlament beschlossen, was weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent bedeuten würde. Nach AHV 21 würde diese Vorlage zudem eine weitere Verschlechterung für die Frauen bringen. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, müsste ihr restliches Erwerbsleben lang höhere Beiträge zahlen, würde weniger Nettolohn erhalten – und dafür tiefere oder gleich hohe Renten bekommen. Damit wird nicht nur das Versprechen für bessere Frauenrenten gebrochen, sondern die Frauen sollen ein zweites Mal die Zeche zahlen. Nicht zuletzt ist die Reform auch aus technischer Sicht misslungen: Sie macht die 2. Säule noch undurchsichtiger, aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/5/csm_lores_BVG21_Nein_DE_e8ed4394cb.webp" length="115332" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9786</guid><pubDate>Wed, 17 May 2023 16:40:09 +0200</pubDate><title>NEIN zur ungerechten Umsetzung der OECD-Mindeststeuer</title><link>https://www.sgb.ch/oecd-nein</link><description>Sparen bei ÖV, Kultur und Bildung?</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/c/csm_230515_OECD_OV2_2e44be01e8.webp" length="115998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9783</guid><pubDate>Wed, 17 May 2023 13:56:00 +0200</pubDate><title>Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/anpassungen-des-status-der-vorlaeufigen-aufnahme</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung der Ausführungsverordnungen (VZAE, VVWAL, AsylV2) zum Ausländer- und Integrationsgesetz und Asylgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen und die damit bezweckte Förderung der Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt durch eine Erleichterung des Kantonswechsels. Der SGB begrüsst es auch, dass die neuen Regelungen über die Auslandreisen vorderhand nicht in Kraft treten sollen, sondern zuerst die Erfahrungen mit dem Schutzstatus S auch bezüglich der Reisemöglichkeiten abgewartet werden sollen. Er erachtete die vorgesehenen Einschränkungen der Reisefreiheit bereits während den Gesetzgebungsarbeiten als nicht akzeptabel. Schon die bisher geltenden Rückreisegründe erhalten ausserordentlich schwerwiegende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit.</p><p>Die Stellungnahme zu den Details der vorgeschlagenen Änderungen finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230517_GM_VZAE_vorlaeufige_Aufnahme.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a>.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9781</guid><pubDate>Wed, 17 May 2023 13:48:00 +0200</pubDate><title>Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-des-strahlenschutzgesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt die Stossrichtung der hiermit vorgelegten Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes. Im Detail, z.B. bei den Regelungen zur Kostenübernahme, nimmt er differenziert Stellung und erläutert seine in Teilen vorhandene Kritik. Die Details finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230517_RW_VL_Strahlenschutz.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a>.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9779</guid><pubDate>Wed, 17 May 2023 13:40:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-invalidenversicherung-ivv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Umsetzung der Motion SGK-N 22.3377 «invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vorgeschlagene Änderung hin zu invaliditätskonformen Tabellenlöhnen bei der Berechnung des IV-Grads mit Nachdruck. Er hatte bereits im Rahmen der Reform zur «Weiterentwicklung der IV» gefordert, dass die von den IV-Stellen heute für die Bestimmung des IV-Grades herangezogenen LSE-Tabellen für den Einkommensvergleich überarbeitet werden sollten, weil sie ihrer Aufgabe nicht gerecht werden.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230517_GM_IVV_Tabellenloehne.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a> nimmt der SGB Stellung zu den aktuell vorgeschlagenen Änderungen.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9777</guid><pubDate>Wed, 17 May 2023 13:29:00 +0200</pubDate><title>Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wohlfahrtsfonds-mit-ermessensleistungen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parlamentarischen Initiative Schneeberger (Pa. Iv. 19.456 n)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) anerkennt, dass patronale Wohlfahrtsfonds als betriebliche Konjunkturpuffer eingesetzt werden können. Sie ermöglichen es, in wirtschaftlichen guten Jahren für allfällige spätere Krisen anzusparen. Dadurch können Restrukturierungen oder Massenentlassungen abgefedert und unterdeckte Pensionskassen saniert werden. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Wohlfahrtfonds häufig der finanziellen Besserstellung der Kaderleute dienen. Grosszügige Abfindungen beim Stellenwechsel oder gut dotierte Kadervorsorgelösungen werden häufig mittels Wohlfahrtsfonds finanziert.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230517_GM_VL_Wohlfahrtsfonds.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort</a> nimmt der SGB zu den angeregten Änderungen Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9784</guid><pubDate>Tue, 16 May 2023 10:00:00 +0200</pubDate><title>Frauenbranchen haben deutlich tiefere Stundenlöhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauenbranchen-haben-deutlich-tiefere-stundenloehne</link><description>SGB-Analyse deckt Diskriminierung der Frauenbranchen auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stundenlöhne in Berufen, in denen grossmehrheitlich Frauen arbeiten, sind im Vergleich markant tiefer – auch nach abgeschlossener Lehre. Frauen haben viel öfter als Männer keinen 13. Monatslohn. Und in Branchen mit Frauenmehrheit ist die Lohnprogression schlechter: Erfahrung und Dienstjahre bringen kaum spürbare Verbesserungen. Die Einkommenslücke der Frauen ergibt sich somit nicht nur wegen vermehrter – und oft nicht frei gewählter – Teilzeitarbeit, sondern auch durch die wirtschaftliche Geringschätzung der «Frauenberufe». Die Teilzeit-Debatte ignoriert diese strukturelle Ungleichheit und zielt am realen Problem vorbei. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert daher eine rasche Aufwertung der zu tiefen Löhnen in den sog. «Frauenbranchen».</p><p>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, erklärt: «Die tieferen Löhne in den sogenannten Frauenbranchen zeigen klar: die Arbeit der Frauen ist heute noch stark unterbewertet. Obwohl die betroffenen Frauen grosse Verantwortungen übernehmen und sich aus- und weiterbilden lassen».</p><p>So haben trotz Lehre vier von zehn Frauen einen Lohn von weniger als 5’000 Franken pro Monat. Und 25 Prozent verdienen sogar weniger als 4’500 Franken, obwohl sie einen Berufsabschluss haben. Pharmaassistentin Fanny Hostettler bemängelt: «wir sind die erste Anlaufstelle für gesundheitliche Beratung, geben Medikamente ab, und müssen uns ständig auf den neusten Kenntnisstand bringen, denn ein Fehler kann schlimme Konsequenzen haben. Trotzdem sind Anfangslöhne von nur etwas mehr als 4000 Franken nach der Lehre üblich!»</p><p>Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz mittlerweile für den grössten Teil der Arbeitnehmenden eine Selbstverständlichkeit. Rund acht von zehn Arbeitnehmenden erhalten ein zusätzliches Monatsgehalt. Leider trifft das aber gerade für zahlreiche Frauen in «Frauenberufen» mit tieferen Löhnen nicht zu. Obwohl gerade sie am dringendsten auf mehr Lohn angewiesen sind. Nur 8% der Coiffeusen und Kosmetikerinnen erhalten Ende Jahr noch ein zusätzliches Monatsgehalt, während es im Kleiderhandel nur die Hälfte sind, wie eine Analyse des SGB aufdeckt (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/156d__Frauenloehne.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"><span class="iconpack fas fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span> Dossier öffnen</a>)</p><h3 class="heading--h4">Erfahrung und Dienstjahre von Frauen werden nicht wertgeschätzt</h3><p>Nicht nur das Lohnniveau, sondern auch die Lohnentwicklung der Frauen ist unterdurchschnittlich. Die Löhne von langjährigen und erfahrenen Mitarbeiterinnen mit Lehre in Branchen mit Frauenmehrheit unterscheiden sich weniger stark von den Löhnen von Neuangestellten als in Branchen mit Männermehrheit. Das Gastgewerbe ist hier ein trauriges Paradebeispiel : Arbeitnehmerinnen Anfang 50 verdienen im Mittel so viel wie ihre Kolleginnen Anfang 20. «Die Arbeitgeber wissen genau, wie wichtig es ist auch Mitarbeitende mit längerer Erfahrung in den Teams zu haben. Doch beim Lohn wollen sie das einfach nicht honorieren», stellt Beatriz Gonçalves, Serviceangestellte in der Gastronomie, fest.</p><p>Auch in der Betreuung machen Frauen in ihrem Erwerbsleben nur bescheidene Lohnfortschritte, obwohl sie sich um das wichtigste in der Gesellschaft kümmern: die Kinder. Für Alma Kaiser, Fachfrau Betreuung Kind, sind zahlreiche Ausstiege eine logische Folge: «Alle steigen in diesen Beruf voller Motivation ein. Aber nach mehreren Jahren stellen sie fest: die Lohnentwicklung ist ungenügend. Der Lohn entspricht nicht den Anforderungen und der Verantwortung. Kein Wunder, verlassen vielen den Beruf.».</p><p>Natascha Wey, Vizepräsidentin SGB, fordert: «mit den tieferen Löhne in Branchen mit Frauenmehrheit muss Schluss sein» Daher haben die SGB-Gewerkschaften beschlossen, beim diesjährigen feministischen Streik den Fokus auf konkrete Verbesserungen am Arbeitsplatz zu legen: «Nur mit gewerkschaftlicher Arbeit in den Betrieben und Branchen und mit bessern GAVs können wie die Lohnsituation der Frauen deutlich und dauerhaft verbessern».</p><p><strong>Der SGB fordert:</strong></p><ul><li>Mindestens 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre. In den Gesamtarbeitsverträgen GAV müssen entsprechende Mindestlöhne festgelegt werden. Wo es keine GAVs gibt – für Kitas oder im Detailhandel – müssen solche eingeführt werden.</li><li>Niemand soll einen Lohn von unter 4’500 Franken haben. Das ist der Richtwert der gewerkschaftlichen Lohnpolitik. Unmittelbares Ziel oder absolutes Minimum ist ein Lohn von 4’000 Franken (x13).</li><li>Den 13. Monatslohn für alle.</li><li>Konsequente Massnahmen gegen Lohndiskriminierung: obligatorische Lohnanalysen in allen Firmen und wirksame Sanktionen bei Lohndiskriminierungen.</li><li>Kinderbetreuung muss als Service Public organisiert werden, damit eine fairere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männer und Frauen möglich wird.</li><li>Höhere öffentliche Investitionen in den Service Public müssen auch zu besseren Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung, dem Gesundheitswesen und dem Sozialwesen führen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/9/csm_coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages_4d272de241.webp" length="132158" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9770</guid><pubDate>Tue, 09 May 2023 11:25:35 +0200</pubDate><title>Die Zinswende muss weitere Rentensenkungen stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-zinswende-muss-weitere-rentensenkungen-stoppen</link><description>Bericht der Oberaufsicht zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Oberaufsicht 2. Säule bestätigt in ihrem heute veröffentlichten Bericht: Den Pensionskassen geht es besser als je. Trotz negativen Anlageergebnissen im letzten Jahr verfügen die meisten Kassen noch über solide Reserven und Rückstellungen. Die finanziellen Aussichten der Pensionskassen verbessern sich aufgrund der steigenden Zinsen laufend weiter. Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung der vom Parlament verabschiedeten BVG-Abbauvorlage entscheidend. Der SGB sammelt aktuell Unterschriften für das Referendum. Statt weiteren Verschlechterungen der Leistungs-Garantien braucht es nun höhere Pensionskassenrenten und einen Teuerungsausgleich für RentnerInnen. Ansonsten verlieren die Renten ungebremst an Wert.</p><p>Der Bericht der Oberaufsicht zeigt auf, dass zu viele Kassen den ewig pessimistischen Experten-Meinungen gefolgt sind und die rentenwirksamen Umwandlungssätze weiter gesenkt haben. Obwohl gleichzeitig ihre Renditeerwartungen stiegen. Das Resultat dieses Vorgehens ist klar: die Versicherten tragen das Risiko der Finanzmärkte. Der Aufruf der Oberaufsicht, «die Pensionskassen hätten sich um einen Ausgleich zwischen den unterschiedlich behandelten Generationen zu sorgen» wirkt vor diesem Hintergrund geradezu zynisch.</p><p>Zu einfach macht es sich die Oberaufsicht auch in der Analyse zum gewählten Schwerpunktthema. Welche Bedeutung der Teuerung zukommt, um die Leistungskraft der Pensionskassen zu würdigen, ignoriert der Bericht schlicht. Auch die Analyse zum Beitrag der Anlageerträge an den Renten der 2. Säule greift zu kurz. Eine vom SGB erstellte Hintergrundanalyse zur Entwicklung der Kapitalerträge zeigt das Gegenteil: Seit 2015 zahlt der «dritte Beitragszahler» nur noch einen Fünftel der Beiträge. Bis ins Jahr 2000 lag dieser Beitrag konstant bei einem Drittel. Umso stärker ist die Belastung für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Auch in den letzten beiden Jahren sind die Beiträge pro Versicherte gestiegen und die Kapitalerträge &nbsp;gesunken. Diese Entwicklung ist alles andere als zwingend. Gut geführte Kassen weisen auch heute noch einen Beitrag des Anlageertrags an die Rente von bis zu 40 Prozent auf.</p><p>Das Problem liegt auch hier darin, dass die Versicherten vom Gesetz nicht genügend geschützt werden. Denn der vom Gesetz garantierte Mindestzins sollte eigentlich so festgelegt werden, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden müssen. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. Seit rund einem Jahr liegt er sogar tiefer als der risikolose Zins einer 10-jährigen Bundesobligation. Jene, die am stärksten von dieser Schere zwischen realen Renditeerträgen und einem tiefen Garantiezins profitieren – die Versicherer – werden von der Analyse der Oberaufsicht nicht einmal abgedeckt. Trotz steigenden Zinsen geben sie den angeschlossenen Arbeitnehmenden eine skandalös tiefe Verzinsung weiter.</p><p>Der Bericht der Oberaufsicht verdeutlicht damit glasklar: den Pensionskassen geht es gut. Die Versicherten haben gelitten und tun dies weiterhin. Vor diesem Hintergrund ist das Referendum gegen die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform bitter nötig: eine weitere Verschlechterung der Leistungs-Garantien ist inakzeptabel.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.webp" length="142246" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9754</guid><pubDate>Wed, 03 May 2023 15:12:37 +0200</pubDate><title>Änderung des Strafregister-Informationssystem VOSTRA und Handelsregisterverordnung HRegV zur Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-strafregister-informationssystem-vostra-und-handelsregisterverordnung-hregv-zur-bekaempfung-missbraeuchlicher-konkurse</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften begrüssen die vorgeschlagenen Massnahmen, sehen darin aber lediglich einen ersten Schritt. Die Massnahmen gehen in die richtige Richtung, sie reichen jedoch nicht aus, um dem Phänomen der missbräuchlichen Konkurse effektiv zu begegnen. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230503_LC_VL_HRegV_VOSTRA.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a> erläutert und begründet der SGB seine Haltung und macht weitere Anmerkungen, die aus Sicht des Gewerkschaftsbunds in die jetzige bzw. die nächste Runde der Revision der Verordnung einfliessen sollten.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9747</guid><pubDate>Mon, 01 May 2023 11:42:20 +0200</pubDate><title>1. Mai 2023: Tausende fordern höhere Löhne, bessere Renten und mehr Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2023-tausende-fordern-hoehere-loehne-bessere-renten-und-mehr-gleichstellung</link><description>Mai-Demonstrationen und Feiern an über 50 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der ganzen Schweiz tragen Tausende Arbeitnehmende am Tag der Arbeit ihre Forderungen auf die Strasse. An über 50 Orten fanden 1. Mai-Demonstrationen oder Feiern statt, getragen von den SGB-Gewerkschaften. Unter dem Motto «Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt» standen die Kaufkraftkrise und die zu tiefen Frauenlöhne im Fokus.</p><p>Die grösste 1. Mai-Kundgebung fand mit rund 10’000 Teilnehmenden in Zürich statt. Mit dem Thema: «Frauenarbeit ist mehr Wert» wurde die Mobilisierung zum Feministischen Streik am 14. Juni lanciert und zum anderen für ein Ja zu den Mindestlohn-Vorlagen aufgerufen, welche am 18. Juni in verschiedenen Gemeinden zur Abstimmung kommen.</p><p>Preise, Krankenkassen-Prämien und Mieten steigen – während die Löhne hinterherhinken und die Renten sogar weiter gesenkt werden sollen. Nicht nur in der Schweiz: Die soziale Frage und der Verteilungskampf stehen auch international wieder im Fokus. Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter gehen in Europa für bessere Löhne und gute Renten auf die Strasse.</p><p>SGB-Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong> warnt in seiner Rede in Interlaken und Yverdon-les-Bains: «Wir stehen mitten in einer grossen Kaufkraftkrise, und sie droht sich in den kommenden Monaten zu verschärfen: Viele Arbeitgeber wollen die Löhne nicht einmal an die Inflation anpassen. Im Gegenteil: Die Wirtschaftseliten fordern eine Erhöhung der Arbeitszeit und weitere Rentenaltererhöhungen.»</p><p>An ihren 1. Mai-Reden in Basel und Liestal sagt SGB-Vizepräsidentin und Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva:</strong> «Geschenke gibt es nur für die Superreichen und die Konzerne. Für jene Menschen hingegen, die das Land am Laufen halten und ein Leben lang hart gearbeitet haben, wollen die Arbeitgeber kein Geld haben. Höheres Rentenalter, weniger Rente, Löhne, die immer weniger zum Leben reichen sind ihre Realität.»</p><p>SGB-Chefökonom <strong>Daniel Lampart </strong>spricht bei seiner Rede in Thun auch das laufende Pensionskassen-Referendum an: «In der 2. Säule wollen die Arbeitgeber die Renten weiter senken. Gleichzeitig wollen sie, dass wir mehr bezahlen. Die Banken und die Versicherungen hingegen lassen sie in Ruhe. Obwohl sie Milliarden auf Kosten unserer Renten in der 2. Säule verdienen.» Stattdessen brauche es vor allem einen Ausbau der sozialen AHV.</p><p>SGB-Vizepräsidentin und VPOD-Generalsekretärin <strong>Natascha Wey </strong>betont in ihrer Rede in Schaffhausen: «Die erste Front, das Geld ist die Einfachste: Lohngleichheit, höhere Löhne für sogenannte Frauenberufe und bessere Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – das sind langjährige gewerkschaftliche Forderungen. Und trotzdem müssen sie jetzt mit einer neuen Offensive gefordert werden.»</p><p>Der heutige 1. Mai war auch Auftakt der Mobilisierung für den Feministischen Streik am 14. Juni. Die Gleichstellungsfrage ist essentiell für die Gewerkschaftsbewegung: Ohne echte Gleichstellung keine Gerechtigkeit. Deshalb: <a href="/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-lohn-mehr-rente-gleichstellung-jetzt">Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt.</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/5/csm_230501_Zuerich_PHOTO-2023-05-01-13-07-33_66a880aa55.webp" length="457996" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9745</guid><pubDate>Mon, 01 May 2023 09:51:55 +0200</pubDate><title>1. Mai 2023: Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2023-mehr-lohn-mehr-rente-gleichstellung-jetzt-1</link><description>Mai-Demonstrationen und Feiern an rund 50 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum heutigen Tag der Arbeit finden schweizweit über 50 1. Mai-Demonstrationen und Feiern statt. Die Arbeitnehmenden fordern höhere Löhne und bessere Renten. Denn die Kaufkraft-Krise spitzt sich zu, der Bevölkerung bleibt immer weniger zum Leben. Arbeiterinnen und Arbeiter sind wegen steigenden Preisen und Mieten sowie der Krankenkassen-Prämienexplosion mit sinkenden Reallöhnen konfrontiert. Die Arbeitgeber hingegen fordern höhere Arbeitszeit und ständige Verfügbarkeit, statt die Löhne zu erhöhen. Deshalb ist der 1. Mai 2023 der Startpunkt einer Gegenoffensive für höhere Löhne und bessere Renten sowie gleichzeitig der Auftakt für die Mobilisierung zum Feministischen Streik am 14. Juni, denn gerade die Frauenlöhne haben den grössten Nachholbedarf.</p><p>Preise, Krankenkassen-Prämien und Mieten steigen – während die Löhne hinterherhinken und die Renten sogar weiter gesenkt werden sollen. Nicht nur in der Schweiz: Die soziale Frage und der Verteilungskampf stehen auch international wieder im Fokus. Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter gehen in Europa für bessere Löhne und gute Renten auf die Strasse. Der 1. Mai steht seit 133 Jahren für sozialen Fortschritt und dafür, dass dieser Kampf immer weitergeht.</p><p>Auch die Angriffe der Oberschicht haben Tradition: Sie will ein immer noch grösseres Stück vom Kuchen. Hier in der Schweiz und global. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter sind aktuell mit realen Lohnsenkungen konfrontiert, weil alle Kosten steigen. Für anständige Löhne in Frauenberufen ist angeblich kein Geld da. Dafür hat es Hunderte Milliarden für den Finanzplatz. Ohne zu zögern, werden die Grossbanken gerettet, ohne damit eine Banken-Regulierung oder Rückzahlungen der Manager-Boni zu verknüpfen. Diese bedingungslose Form der Banken-Rettung ist ein Affront gegenüber allen Arbeitnehmenden, die letztes Jahr trotz steigender Kosten und Mieten keine Lohnerhöhung erhalten und daher weniger im Portemonnaie haben. Das Scheitern des Casino-Kapitalismus muss Konsequenzen haben: Die Finanzindustrie muss den Arbeitnehmenden dienen, nicht umgekehrt.&nbsp;</p><p>Und das gilt auch bei den Renten: Statt dem unbegrenzten Gewinnstreben der Finanzwirtschaft in der zweiten und dritten Säule braucht es eine starke AHV, und es darf keine weiteren Rentenkürzungen geben. Mit der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente, können wir einen kleinen, aber wichtigen Schritt in diese Richtung gehen. Anstatt weitere Milliarden in eine Pensionskassen-Reform zu stecken, bei der die Erwerbstätigen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Es braucht deshalb ein starkes BVG-Referendum. Damit die Bevölkerung diese weitere Rentensenkung an der Urne verhindern kann.</p><p>Ein Lohn muss zum Leben reichen, deshalb muss es mit den unteren und mittleren Löhnen deutlich aufwärtsgehen, dafür gehen heute Tausende GewerkschafterInnen auf die Strasse. Mit Visionen und ambitionierten Zielen, wie in der Vergangenheit so auch jetzt: Es muss vorwärts gehen! Der 1. Mai steht für den erfolgreichen Kampf für konkrete soziale Fortschritte. Wer hart arbeitet, muss ein grösseres Stück vom Kuchen erhalten, nicht die Oberschicht. Deshalb ist die gewerkschaftliche Lohn-Offensive absolut zentral: Keine Löhne unter 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle.</p><p>In von Frauen geprägten Branchen ist der Nachholbedarf am grössten. Die Zeiten, in denen sich Frauen mit zu tiefen Teilzeitlöhnen abspeisen liessen, sind vorbei. Im Gegenteil: Die Frauenlöhne müssen rauf und auch Sorge und Betreuung ist Arbeit und muss bei der Rentenhöhe entsprechend berücksichtig werden. Dafür setzten sich die Gewerkschaften nicht nur am 1. Mai ein, sondern sie mobilisieren auch für den 14. Juni 2023, für den Feministischen Streik. Die Gleichstellungsfrage ist essentiell für die Gewerkschaftsbewegung: Ohne echte Gleichstellung keine Gerechtigkeit. Deshalb: Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/5/csm_SGB_1.Mai-23_DE_1600x1200px_WEB_36f3946b97.webp" length="122296" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9751</guid><pubDate>Fri, 28 Apr 2023 18:30:00 +0200</pubDate><title>Unverständliches Geschenk an Privatspitäler und Versicherungslobby</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unverstaendliches-geschenk-an-privatspitaeler-und-versicherungslobby</link><description>Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die seit Jahren hängige KVG-Revision EFAS stärkt massgeblich die Profitinteressen im Gesundheitswesen. Umso mehr trifft dies auf die von der nationalrätlichen Gesundheitskommission soeben getroffenen Entscheide zu dieser Reform zu.</p><p>Seit Jahren beklagen sich die Dachverbände der Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Dabei verschweigen sie, dass sie selbst zu den grössten NutzniesserInnen vieler Fehlanreize gehören. Denn diese spülen ihnen hohe Gewinne in ihre Zusatzversicherungen – auch auf Kosten der PrämienzahlerInnen. Weil aber dieses Geschäftsmodell aufgrund der Verlagerungspolitik des Bundes (weniger stationäre Behandlungen und damit weniger (halb-)private Versicherungsverträge) in Gefahr ist, macht die Lobby seit Jahren Druck für die «Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär». Die nationalrätliche Gesundheitskommission hat EFAS in einer weiteren Runde durchberaten und dabei diesem Druck erneut nachgegeben.</p><p>Wider Erwarten hält die Kommission an ihrem Entscheid fest, mit EFAS die privaten sogenannten Vertragsspitäler massiv zu privilegieren. Obwohl es sich dabei um Spitäler handelt, die von den Kantonen explizit nicht auf die Spitalliste gesetzt wurden, sollen dort neu 75 statt nur 45 Prozent der Behandlungskosten von der Grundversicherung übernommen werden können. Das ist nichts anderes als ein unverständliches Milliardengeschenk an die Privatspitäler und die Versicherungslobby – einzig und allein zulasten der PrämienzahlerInnen!</p><p>Auch der Entscheid, die Langzeitpflege in die Reform zu integrieren, würde die PrämienzahlerInnen teuer zu stehen kommen. So müssten sie sich künftig dynamisch an den stark steigenden Kosten in diesem Bereich beteiligen (heute ist diese Beteiligung gesetzlich gedeckelt). Das ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen Prämienlast leiden. In ihrer zu diesem Geschäft geplanten zweiten Lesung muss die Kommission deshalb massiv über die Bücher gehen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.webp" length="37538" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9741</guid><pubDate>Fri, 28 Apr 2023 13:35:44 +0200</pubDate><title>Mitgliederrückgang der SGB-Gewerkschaften 2022 gebremst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mitgliederrueckgang-der-sgb-gewerkschaften-2022-gebremst</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die mit Abstand grösste Schweizer gewerkschaftliche Dachorganisation SGB zählte Ende letzten Jahres 315’190 Mitglieder (-1.92 Prozent). Damit konnte nach den schwierigen Corona-Jahren der Mitgliederrückgang gebremst werden. Der Anteil der organisierten Frauen blieb konstant bei 32.2 Prozent.</p><p>2022 konnten einzig AvenirSocial (Berufsverband Soziale Arbeit) und der Berufsverband Darstellende Künste, SzeneSchweiz, einen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Die Mitgliederzahlen in den übrigen Verbänden gingen zwar zurück, jedoch weniger stark als in den letzten Jahren. Einen deutlichen Rückgang verzeichneten hingegen die Gewerkschaft des Kabinenpersonals kapers, der Bankpersonalverband SBPV und die Schifffahrtsgwerkschaft Nautilus.</p><p>Ursache sind in allen drei Fällen direkte oder indirekte Nachwirkungen der Corona-Krise: Bei kapers schlägt sich der massive Stellenabbau während der Krise nieder. Bei Nautilus kommt zu den Krisenfolgen noch die Entflaggung von Schweizer Hochseeschiffen dazu; heute fährt rund ein Viertel weniger Schiffe unter Schweizer Flagge als vor den Corona-Jahren. Der SBPV musste feststellen, dass es in der «ruhigen» Corona-Zeit schwieriger war, neue Mitglieder zu gewinnen.</p><p class="heading--h4">Mitglieder der SGB-Verbände 2022/21</p><table style="height:888px; width:962px"><tbody><tr><td><strong>Verband</strong></td><td class="text-center"><strong>2022</strong></td><td class="text-center"><strong>2021</strong></td><td class="text-center"><strong>Frauen 2022</strong></td><td class="text-center"><strong>Anteil Frauen in %</strong></td></tr><tr><td>Unia</td><td class="text-right">175’274</td><td class="text-right">177’805</td><td class="text-right">47’715</td><td class="text-center">27.22</td></tr><tr><td>SEV</td><td class="text-right">37’237</td><td class="text-right">37’681</td><td class="text-right">7’389</td><td class="text-center">19.84</td></tr><tr><td>vpod</td><td class="text-right">32’142</td><td class="text-right">32’952</td><td class="text-right">18’598</td><td class="text-center">57.86</td></tr><tr><td>syndicom</td><td class="text-right">29’181</td><td class="text-right">29’701</td><td class="text-right">9’284</td><td class="text-center">31.82</td></tr><tr><td>SIT</td><td class="text-right">9’258</td><td class="text-right">9’467</td><td class="text-right">4’902</td><td class="text-center">52.95</td></tr><tr><td>PVB</td><td class="text-right">7’669</td><td class="text-right">8’006</td><td class="text-right">2’254</td><td class="text-center">29.39</td></tr><tr><td>SBPV</td><td class="text-right">6’306</td><td class="text-right">6’961</td><td class="text-right">2’158</td><td class="text-center">34.22</td></tr><tr><td>AvenirSocial</td><td class="text-right">3’815</td><td class="text-right">3’775</td><td class="text-right">2’733</td><td class="text-center">71.64</td></tr><tr><td>SSM</td><td class="text-right">2’739</td><td class="text-right">2’843</td><td class="text-right">1’177</td><td class="text-center">42.97</td></tr><tr><td>GaraNto</td><td class="text-right">2’719</td><td class="text-right">2’855</td><td class="text-right">421</td><td class="text-center">15.48</td></tr><tr><td>SMPV</td><td class="text-right">2’516</td><td class="text-right">2’609</td><td class="text-right">1’569</td><td class="text-center">62.36</td></tr><tr><td>kapers</td><td class="text-right">2’380</td><td class="text-right">2’708</td><td class="text-right">1’755</td><td class="text-center">73.74</td></tr><tr><td>SMV</td><td class="text-right">1’719</td><td class="text-right">1’726</td><td class="text-right">717</td><td class="text-center">41.71</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz</td><td class="text-right">1’384</td><td class="text-right">1’364</td><td class="text-right">770</td><td class="text-center">55.64</td></tr><tr><td>Nautilus</td><td class="text-right">561</td><td class="text-right">614</td><td class="text-right">15</td><td class="text-center">2.67</td></tr><tr><td>ESPA</td><td class="text-right">267</td><td class="text-right">269</td><td class="text-right">10</td><td class="text-center">3.75</td></tr><tr><td>New Wood</td><td class="text-right">23</td><td class="text-right">23</td><td class="text-right">12</td><td class="text-center">52.17</td></tr><tr><td><strong>Total</strong></td><td class="text-right"><strong>315’190</strong></td><td class="text-right"><strong>321’359</strong></td><td class="text-right"><strong>101’479</strong></td><td class="text-center"><strong>32.20</strong></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Abkürzungen (siehe Tabelle):</p><table><tbody><tr><td>Unia:</td><td>Die Gewerkschaft</td></tr><tr><td>SEV:</td><td>Gewerkschaft des Verkehrspersonals</td></tr><tr><td>vpod:</td><td>Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste</td></tr><tr><td>syndicom:</td><td>Gewerkschaft Medien und Kommunikation</td></tr><tr><td>SIT:</td><td>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</td></tr><tr><td>PVB:</td><td>Personalverband des Bundes</td></tr><tr><td>SBPV:</td><td>Schweizerischer Bankpersonalverband</td></tr><tr><td>AvenirSocial:</td><td>Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz</td></tr><tr><td>SSM:</td><td>Schweizer Syndikat Medienschaffender</td></tr><tr><td>GaraNto:</td><td>Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</td></tr><tr><td>SMPV:</td><td>Schweizerischer Musikpädagogischer Verband</td></tr><tr><td>kapers:</td><td>Gewerkschaft des Kabinenpersonals</td></tr><tr><td>SMV:</td><td>Schweizerischer Musikerverband</td><td>&nbsp;</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz:</td><td>Berufsverband Darstellende Künste</td></tr><tr><td>Nautilus:</td><td>Gewerkschaft für Schifffahrtspersonal</td></tr><tr><td>ESPA:</td><td>easyJet Switzerland Pilots Association</td></tr><tr><td>New Wood:</td><td>Syndicat New Wood des Nations Unies</td></tr></tbody></table>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/c/csm_210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0529_711c65bab3.webp" length="282316" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9736</guid><pubDate>Mon, 24 Apr 2023 16:32:57 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen statt weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-statt-weitere-flexibilisierung-der-arbeitszeiten</link><description>Medienkonferenz der Arbeitgeber zum «Fachkräftemangel»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit einiger Zeit müssen sich die Arbeitgeber um ihr Personal bemühen. Das ist gut und überfällig. Sie nennen das Fachkräftemangel. Die naheliegende Antwort wäre, dass sie die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld verbessern. Doch die Arbeitgeber wollen das Rad der Zeit zurückdrehen, d. h. längere Arbeitszeiten, mehr Überstunden, weniger Arbeitnehmerschutz – nota bene ohne dass es in den letzten Jahren Reallohnerhöhungen gegeben hätte. Die Folgen davon wären mehr Stress und Burnouts – nicht gerade förderlich für die Attraktivität von Arbeitsplätzen.</p><p>Über 200’000 Erwerbslose sind auf Stellensuche, finden aber keine Arbeit. Viele Arbeitnehmende beklagen sich über Leerläufe und sinnlosen Stress an ihrem Arbeitsplatz. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Chefs in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt.</p><p>Wer es sich leisten kann, arbeitet Teilzeit – um Zeit für die Familie zu haben oder um eine selbst bezahlte Aus- und Weiterbildung zu absolvieren. Der höhere Teilzeitanteil ist auch die Folge der erfreulicherweise steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen. Frauen, aber auch Männer, die hälftige Verantwortung bei der Kinderbetreuung übernehmen, können Arbeit und Familie oft nur mit einer Teilzeitanstellung vereinbaren.&nbsp;&nbsp;</p><p>Die Schweizer Beschäftigungspolitik muss fortschrittlich sein. Das heisst: nur wenn Beruf und Familie vereinbar sind, nur wenn Arbeit nicht krank macht und nur wenn alle gut von ihrer Arbeit leben können, hat sie eine Zukunft.</p><p>Der SGB ist stimmt den Arbeitgebern darin zu, dass die öffentliche Hand mehr Verantwortung bei den Kitas übernehmen muss. Darüber hinaus braucht es aber zeitgemässe Arbeitszeiten und Löhne. Lohnerhöhungen sind überfällig. Wer eine Lehre hat, soll mindestens 5’000 Franken verdienen. Zudem sollen die Arbeitgeber die Organisation der Arbeit in ihren Betrieben verbessern.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/9/csm_Mann-liest-Kind-vanda_lay_3f3ca4483f.webp" length="55018" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9734</guid><pubDate>Mon, 24 Apr 2023 15:05:07 +0200</pubDate><title>Völlig ungenügende Lohnerhöhungen, grösserer Lohnrückstand der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/voellig-ungenuegende-lohnerhoehungen-groesserer-lohnrueckstand-der-frauen</link><description>Zum Lohnindex 2022 des Bundesamtes für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Situation beim Lohn und bei der Kaufkraft der Schweizer Arbeitnehmenden ist besorgniserregend. Viele Arbeitgeber weigern sich, nur schon die Teuerung auszugleichen. Obwohl sie es sind, die die Preise erhöhen. Und obwohl die Ertragssituation gut ist.</p><p>Der heute veröffentlichte Lohnindex des Bundesamtes für Statistik bestätigt leider dieses Bild. Auf 2022 stiegen die Nominallöhne um bescheidene 0.9 Prozent, was bei einer Teuerung von 2.8 Prozent zu einer realen Einbusse von 1.9 Prozent führte. Im Branchenvergleich sind es ausgerechnet diejenigen Branchen, in denen die Löhne eher tief sind, die schlechter abschneiden – so das Gastgewerbe, die Post-, Kurier- und Expressdienste, der Detailhandel oder der Bau.</p><p>Völlig in die falsche Richtung geht auch die Lohnentwicklung der Geschlechter. Die Frauenlöhne stiegen mit 0.8 Prozent schlechter als diejenigen der Männer (1.1 Prozent), obwohl die Frauen immer noch 1’500 Franken weniger Lohn pro Monat haben (Vollzeit).</p><p>Bei den Löhnen muss es aufwärtsgehen. Ein erster Schritt erfolgte auf 2023 – indem Lohnerhöhungen von gegen 2.5 Prozent ausgehandelt wurden. Eine einigermassen faire Lohnpolitik setzt aber den Teuerungsausgleich plus eine Beteiligung an den Produktivitätsfortschritten voraus. Der Nachholbedarf bei den Löhnen ist entsprechend gross.</p><p>Besonders hoch ist der Nachholbedarf bei den Frauen, die oft zu relativ tiefen Löhnen Arbeiten mit grosser Verantwortung machen. Die Frauen werden am 14. Juni im Rahmen des <a href="https://www.14juni.ch/?src=sgb" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">feministischen Streiks</a> ein klares Zeichen setzen, dass hier ein Ruck durch die Schweiz gehen muss.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/4/csm_Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_906f23953c.webp" length="123934" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9730</guid><pubDate>Thu, 20 Apr 2023 18:25:12 +0200</pubDate><title>Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-lohn-mehr-rente-gleichstellung-jetzt</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bevölkerung bleibt immer weniger zum Leben. Preise, Krankenkassen-Prämien und Mieten steigen – während die Löhne hinterherhinken und die Renten sogar weiter gesenkt werden sollen. Nicht nur in der Schweiz: Die soziale Frage und der Verteilungskampf stehen auch international wieder im Fokus. Diese Bewegung für bessere Löhne und gute Renten bringt in Europa Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter auf die Strasse. Der <a href="https://www.mai2023.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">1. Mai</a> steht seit 133 Jahren für sozialen Fortschritt und dafür, dass dieser Kampf immer weitergeht.</p><p>Auch die Angriffe der Oberschicht haben Tradition: Sie wollen immer ein noch grösseres Stück vom Kuchen. Hier in der Schweiz und global. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter sind aktuell mit realen Lohnsenkungen konfrontiert, weil alle Kosten steigen. Für anständige Löhne in Frauenberufen ist angeblich kein Geld da. Dafür hat es Hunderte Milliarden für den Finanzplatz. Ohne zu zögern werden die Grossbanken gerettet, ohne damit eine Banken-Regulierung oder Rückzahlungen der Manager-Boni zu verknüpfen. Diese bedingungslose Form der Banken-Rettung ist ein Affront gegenüber allen Arbeitnehmenden, die letztes Jahr trotz steigender Kosten und Mieten keine Lohnerhöhung erhalten und daher weniger im Portemonnaie haben. Das Scheitern des Casino-Kapitalismus muss Konsequenzen haben: Die Finanzindustrie muss den Arbeitnehmenden dienen, nicht umgekehrt.&nbsp;</p><p>Und das gilt auch bei den Renten: Statt dem unbegrenzten Gewinnstreben der Finanzwirtschaft in der zweiten und dritten Säule braucht es eine starke AHV und es darf keine weiteren Rentenkürzungen geben. Mit der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente, können wir einen kleinen, aber wichtigen Schritt in diese Richtung gehen. Anstatt weitere Milliarden in eine Pensionskassen-Reform zu stecken, bei der die Erwerbstätigen mehr bezahlen – aber weniger Rente erhalten. Es braucht deshalb ein starkes Referendum gegen die Pensionskassen-Reform. Damit die Bevölkerung diese weitere Rentensenkung an der Urne verhindern kann.</p><p>Ein Lohn muss zum Leben reichen, deshalb muss es mit den unteren und mittleren Löhnen deutlich aufwärtsgehen, dafür gehen die Gewerkschaften auf die Strasse. Mit Visionen und ambitionierten Zielen, wie in der Vergangenheit und auch jetzt: Es muss vorwärts gehen! Der 1.&nbsp;Mai steht für den erfolgreichen Kampf für konkrete soziale Fortschritte. Wer hart arbeitet, muss ein grösseres Stück vom Kuchen erhalten, nicht die Oberschicht. Deshalb ist die gewerkschaftliche Lohn-Offensive absolut zentral: Keine Löhne unter 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle. In von Frauen geprägten Branchen ist der Nachholbedarf am grössten. Die Zeiten sind vorbei, dass Frauen sich mit zu tiefen Teilzeitlöhnen abspeisen lassen, im Gegenteil: Die Frauenlöhne müssen rauf und auch Sorge und Betreuung ist Arbeit und muss auch bei der Rentenhöhe berücksichtig werden. Dafür setzten sich die Gewerkschaften nicht nur am 1. Mai ein, sondern sie mobilisieren auch für den 14. Juni 2023, für den Feministischen Streik. Die Gleichstellungsfrage ist essentiell für die Gewerkschaftsbewegung: Ohne echte Gleichstellung keine Gerechtigkeit. <strong>Deshalb: Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt. Auf zum 1. Mai 2023!</strong></p><p><strong><a href="https://www.mai2023.ch" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Alle Infos und Termine auf mai2023.ch</a></strong></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/5/csm_SGB_1.Mai-23_DE_1600x1200px_WEB_36f3946b97.webp" length="122296" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9728</guid><pubDate>Thu, 20 Apr 2023 09:20:00 +0200</pubDate><title>Eine wirksame Klimapolitik als öffentliche Aufgabe: Ja zum Klimaschutzgesetz!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/eine-wirksame-klimapolitik-als-oeffentliche-aufgabe-ja-zum-klimaschutzgesetz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Gewerkschaften unterstützen das Klimaschutzgesetz, über das wir am 18. Juni abstimmen. Endlich setzt sich die Schweiz verbindliche Reduktionsziele und nimmt Geld in die Hand, um diese auch zu erreichen. Das ist gut für die Arbeitnehmenden: Denn sie leiden bereits heute zunehmend unter der Klimaerhitzung.</p><h3 class="heading--h4">Schweiz in der Verantwortung</h3><p>Die Klimaerhitzung ist weder zeitlich noch räumlich ein entferntes Phänomen, sondern sie findet hier und heute statt, ist menschengemacht und für uns alle eine existenzielle Bedrohung. Als eines der reichsten Länder der Welt, welches seinen wirtschaftlichen Aufstieg auch auf einem übermässigen Verbrauch an fossilen Energien gebaut hat, steht die Schweiz deshalb besonders in der Verantwortung. Die Klimakrise ist aber vor allem auch das Resultat einer extrem ungleichen Weltwirtschaftsordnung. Heute sind die reichsten 10 Prozent der Welt für über die Hälfte der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Gleichzeitig trifft die Klimaerhitzung den ärmeren Teil der Bevölkerung umso mehr, auch in der Schweiz. Denn heisser wird es vor allem auch auf der Arbeit, sei es auf dem Bau, in der Landwirtschaft, im Verkehr, im Tourismus oder in der Pflege. Und zumeist sind es eher schlecht bezahlte Arbeitnehmende, die im Beruf immer höheren Temperaturen und zunehmenden Naturgefahren ausgesetzt sind.</p><p>Vor diesem Hintergrund muss Klimapolitik endlich als das verstanden werden, was sie ist: eine grundlegende und für alle unverzichtbare Notwendigkeit. Die «Klimawende» ist genauso Teil des Service public wie die Energieversorgung oder der öffentliche Verkehr. Sie ist das kollektive Zukunftsprojekt, welches wir schon vor Langem hätten gemeinsam anpacken müssen, anstatt es zuerst zu ignorieren und danach dem Markt zu überlassen, der die Probleme mit unwirksamen Instrumenten wie Kompensationsprogrammen und Selbstverpflichtungen nur noch verschärft hat. Was es deshalb nun dringend braucht, ist ein breit angelegtes öffentliches Fortschrittsprogramm, und dafür legt das Klimaschutzgesetz (KlG) den Grundstein.</p><h3 class="heading--h4">Klare Ziele, wirksame Instrumente</h3><p>Hauptziel des KlG ist die schnelle und – das ist explizit gesetzlich so festgehalten – sozialverträgliche Reduktion der Treibhausgasemissionen: Minus 75 Prozent bis im Jahr 2040, Netto-Null bis im Jahr 2050. Weitere Ziele des neuen Gesetzes sind erstens die Anpassung an die längst eingetretenen negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung sowie zweitens die klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse, wofür der Schweizer Finanzplatz eine besondere Verantwortung trägt.</p><p>Als eigentliche Hauptmassnahme sieht das KlG öffentliche Investitionen in der Höhe von insgesamt 3.2 Milliarden vor. Dies einerseits für den beschleunigten Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen sowie für allgemeine Vorkehrungen im Bereich der Energieeffizienz (2 Milliarden). Und andererseits für die Förderung von «neuartigen Technologien und Prozessen» in der Wirtschaft (1.2 Milliarden). Um von einer Technologieförderung profitieren zu können, müssen die Unternehmen jedoch substanzielle <i>Klima-Fahrpläne</i> vorweisen und in jedem Fall ebenfalls bis spätestens 2050 ihre Nettoemissionen auf Null senken.</p><h3 class="heading--h4">Ein Plus für die Mieter:innen</h3><p>Noch immer werden fast 60 Prozent aller Heizungen mit Öl oder Gas und fast 10 Prozent mit Strom betrieben, und noch immer wird fast jede zweite fossile Heizung durch eine ebensolche ersetzt. Das Potenzial für Emissionsreduktion ist im Gebäudebereich also immens, nur schreitet der nötige Umbau viel zu langsam voran. Die durch das KlG-Impulsprogramm vorgesehenen Fördergelder sind daher äussert wirksam eingesetzte Mittel, insbesondere auch im Sinne der Mieterinnen und Mieter: Obwohl etwa Wärmepumpen heute im Betrieb günstiger sind als fossile Heizungen, ist ihre Installation teuer, was sich oftmals in Mieterhöhungen ausdrückt (oder dazu missbraucht wird). Wird ein Teil der Sanierungskosten vom Bund übernommen, ist der Spielraum für allfällige Mieterhöhungen wesentlich geringer. Zusammen mit den sich aus dem günstigeren Heizungsbetrieb ergebenden tieferen Nebenkosten werden die Mieter:innen unter dem Strich entlastet. Sowieso ist Folgendes klar: Wenn Vermietende Geld vom Bund für den Ersatz einer Heizung erhalten, müssen davon zwingend die Mieterinnen und Mieter profitieren</p><h4 class="heading--h3">Ein Plus für die Arbeitnehmenden</h4><p>Für uns Gewerkschafen, beziehungsweise für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen und gleichzeitig immer höheren Lebenshaltungskosten, ist es absolut entscheidend, dass das Klimaschutzgesetz so umgesetzt wird, wie vorgesehen, nämlich durch und durch sozialverträglich: Wenn Arbeitgebende Geld für neue Technologien erhalten, müssen diese gemeinsam mit den Arbeitnehmenden entwickelt und nicht gegen die Belegschaft eingeführt werden. Dass dies so kommt, dafür werden sich die Gewerkschafen starkmachen – sowohl auf Ebene des Bundes als auch in den Betrieben. Unser oberstes Ziel ist dabei die Schaffung nachhaltiger, gesunder und gut bezahlter Arbeitsplätze. <i>Grüne Jobs</i> müssen zwingend auch <i>gute Jobs</i> sein. Und solche Jobs wird es geben: So schätzt etwa eine Studie der ZHAW, dass alleine der moderate Ausbau der erneuerbaren Energien bis im Jahr 2035 schon 50'000 zusätzliche Stellen schaffen wird.</p><h3 class="heading--h4">Es braucht noch mehr: einen Klimafonds!</h3><p>Die mit dem Klimaschutzgesetz ausgelösten Investitionen sind sehr wichtig, nur leider reichen sie bei Weitem nicht aus, um den Treibhausgasausstoss der Schweiz bis im Jahr 2050 – oder gar früher, wie es eigentlich nötig wäre – auf Null zu reduzieren. Genau deshalb unterstützen die Gewerkschaften darüber hinaus die <a href="/klimafonds" class="link link--internal">Klimafonds-Initiative</a>, welche eine langfristig angelegte und sozial gerecht ausgerichtete Finanzierungsoffensive für die Umsetzung der ökologischen Wende fordert. Öffentliche Investitionen soll der zu gründende Klimafonds nicht nur für neue Infrastrukturen und Technologien ermöglichen, sondern auch in der Bildung sowie für Umschulungen und Unterstützungen der Arbeitnehmenden in den betroffenen Branchen. Deshalb: Wer A sagt und das Klimaschutzgesetz unterstützt, muss unbedingt auch B machen und die Klimafonds-Initiative <a href="/klimafonds" class="link link--internal">unterschreiben</a>.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/1/csm_Arbeiter-Solarpanel-Kontrolle-erneuerbareEnergie_dusanpetkovic-ist_75ec0bab5e.webp" length="74630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9721</guid><pubDate>Thu, 20 Apr 2023 09:00:00 +0200</pubDate><title>Rosskur beim Bund, Geldregen in den Kantonen: Eine toxische Kombination für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/rosskur-beim-bund-geldregen-in-den-kantonen-eine-toxische-kombination-fuer-die-bevoelkerung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat plant ein brachiales Sparpaket. Die als Reaktion darauf angehobenen öV-Fahrpreise sind nur ein kleiner Vorgeschmack dafür, was das für die Normalbevölkerung zu bedeuten hätte. Gleichzeitig schwimmen die Kantone im Geld, und wollen mit der OECD-Mindeststeuer noch mehr davon. Das müssen wir gemeinsam stoppen.</p><h3 class="heading--h4">Ausgangslage international nirgends besser</h3><p>Gleich vorweg: Der neuerdings vom Bundesrat verfolgte Sparkurs ist volkswirtschaftlich völlig falsch und angesichts des allgemeinen Zustands der öffentlichen Finanzen komplett unnötig. Wir erinnern uns: Nach einigen Startschwierigkeiten und unter Druck auch der Gewerkschaften hat der Bundesrat während der Coronapandemie einiges richtig gemacht und die Wirtschaft durch staatliche Einkommensgarantien vor einem Totalkollaps bewahrt. Dies bedingte massive ausserordentliche Mehrausgaben, die der Staat angesichts der – insbesondere im internationalen Vergleich – sehr komfortablen Finanzlage auch problemlos leisten konnte. Auch nach der Pandemie verfügt die öffentliche Hand noch über ein Reinvermögen von mehr als 400 Milliarden Franken, was mehr als der Hälfte der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht.</p><h3 class="heading--h4">259 Milliarden für die Banken – Rosskur für die Bevölkerung</h3><p>Wohl im Sinne einer Art kollektiven Selbstkasteiung zeichnete die bürgerliche Mehrheit des Bundesrats nach der Pandemie ein finanziell – nun nachweislich übertriebenes – düsteres Zukunftsbild, welche es erfordern würde, "den Gürtel nun endlich enger zu schnallen". Noch unter dem alten Finanzminister wurde folglich ein neuer Sparkurs verkündet, welcher von der neuen EFD-Vorsteherin stufenweise verschärft und konkretisiert wurde. Den letzten Ausschlag für die nun auf dem Tisch liegende Radikalkur gab vorgeblich der unerwartet schlechte Abschluss der Rechnung 2022, welcher sich jedoch vornehmlich aus buchhalterischen Umschichtungen und Einmaleffekten der Umsetzung der "STAF"-Reform (Einnahmen Verrechnungssteuer) ergab – und keineswegs auf strukturellen Problemen basiert.</p><p>Vor diesem Hintergrund muss man sich ob der Radikalität der angekündigten Sparmassnahmen die Augen zweimal reiben. Gekürzt werden soll flächendeckend: bei der Kultur (die sich nach Corona längst noch nicht wieder aufgerappelt hat), im öffentlichen Verkehr (mit der direkten, bereits eingetretenen Folge steigender Fahrpreise), bei der AHV (allen Ernstes?), in der Bildung (trotz steigender SchülerInnenzahlen) und in der internationalen Zusammenarbeit (Sparen bei den Allerärmsten schmerzt im Inland nicht). Gegen diese angekündigten Massnahmen werden sich die Gewerkschaften mit aller Kraft einsetzen.</p><h3 class="heading--h4">Kantone schwimmen «überraschend» mal wieder im Geld</h3><p>Wer sich mit Sparpaketen zur Zeit vornehm zurückhält, sind die Kantone. Doch sollte dies nicht als Lob verstanden werden, im Gegenteil: Nach Vorliegen der Jahresabschlüsse 2022 aus allen Kantonen zeigt sich ein kumulierter Überschuss von 3.3 Milliarden, bei einem zuvor budgetierten Defizit von 1.2 Milliarden. Die Kantone begründen dieses «Verrechnen» um 4.5 Milliarden allesamt hauptsächlich mit unerwartet hohen Einnahmen zum einen aus den Unternehmenssteuererträgen und zum anderen aus den Gewinnausschüttungen der Nationalbank. Ersteres ist nachvollziehbar, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Budgets 2022 Ausmass und Tempo der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie nicht absehbar waren. Im Unterschied zum Jahr 2021 war jedoch die erfolgte sechsfache Gewinnausschüttung der Nationalbank für die Budgets 2022 ganz und gar absehbar, weshalb diese nicht ernsthaft als Begründung für die hohen Überschüsse vorgebracht werden kann.</p><h3 class="heading--h4">Überschüsse werden zum Verschwinden gebracht</h3><p>Diese horrenden Überschüsse sind nichts Neues und werden vom SGB schon seit Jahren aufgezeigt und moniert. Das Hauptproblem dabei: Aufgrund der restriktiven Haushaltsregeln fliessen diese Mittel in fast allen Kantonen nicht in produktive Ausgaben oder Investitionen, sondern verschwinden in einem anhaltenden sinnlosen Vermögensaufbau (siehe die oben erwähnte Zahl von 400 Milliarden). Dieser würde sogar noch höher ausfallen, wenn die Kantone für den Abschluss 2022 nicht zusätzlich ausgiebig zur buchhalterischen Trickkiste gegriffen hätten. So wurden Hunderte von Millionen noch vor Jahresabschluss dem Eigenkapital zugeführt, in der "finanzpolitischen Reserve" parkiert oder für das vorgezogene Abbuchen ganzer künftiger Jahrestranchen von PK-Sanierungsbeiträgen verwendet – nur um die Lage nicht allzu rosig aussehen zu lassen und mit "Begehrlichkeiten" konfrontiert zu werden. Rechnet man diese eigenartigen Transaktionen zusammen, kommt zu den 4.5 Milliarden noch mehr als eine weitere Milliarde hinzu.</p><h3 class="heading--h4">Auf- und Ausgabenteilung aus dem Gleichgewicht</h3><p>Die grossen Überschüsse der Kantone ergeben sich aber nicht nur einnahmenseitig, sondern gehen vor allem auch einher mit einem fatalen Knausern bei eminent wichtigen öffentlichen Aufgaben wie den Prämienverbilligungen, der Langzeitpflege oder der Finanzierung der Energiewende. Vor dem Hintergrund des versuchten ausgabenpolitischen Kurswechsels des Bundes wiegen diese negativen Begleiterscheinungen der Finanzpolitik der Kantone nun umso schwerer. Denn es ist zu erwarten, dass Ersterer nicht mehr ohne Weiteres für die Versäumnisse Letzterer einspringen wird – so wie dies spätestens seit Ausbruch der Pandemie das gängige Muster war. Seien es der Axpo-Rettungsschirm, die Ukraine-Schutzsuchenden, die Energiewende oder das Elektronische Patientendossier: Der Bund übernahm wiederholt auch in ureigenen Aufgabenbereichen der Kantone einen Grossteil der Ausgaben. Die sogenannte fiskalische Äquivalenz ("wer bestimmen kann, hat auch zu zahlen") ist damit schon länger aus dem Gleichgewicht, was es nun endlich zu korrigieren gilt.</p><h3 class="heading--h4">OECD-Mindeststeuer: Ablehnung bringt neues Gleichgewicht</h3><p>Eine solche Korrektur darf aber eben nicht durch ein unsinniges Sparpaket beim Bund erfolgen, sondern sie muss sich aus dem produktiven Einsatz der horrenden Überschüsse der Kantone ergeben. Diese alleine sind wie erwähnt weit grösser als das provisorische Preisschild der Sparpläne des Bundesrates von 2.7 Milliarden. Angesichts dessen wäre jene Schlussfolgerung naheliegend, dass die Kantone dem Bund doch diese Summe einfach überweisen sollen, was gar nicht so abwegig wäre. Oder ein analoger Vorschlag: Mit einer sinnvollen Umsetzung der OECD-Mindeststeuer könnte sich der Bund die benötigten zusätzlichen Mittel gleich selbst holen. Beschlossen hat er stattdessen das Gegenteil, denn er will den Löwenanteil der zusätzlichen Einnahmen dieser Mindeststeuer absurderweise wiederum den Kantonen überlassen. Allein das ist Grund genug, diese Vorlage in der Juni-Abstimmung deutlich abzulehnen – um danach gleichzeitig einer finanzpolitisch einigermassen ausbalancierten Neuauflage zum Durchbruch zu verhelfen und den Giftschrank von Keller-Sutters Sparplänen mit Wucht zuzuschlagen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.webp" length="85816" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9726</guid><pubDate>Tue, 18 Apr 2023 17:06:29 +0200</pubDate><title>Parlament ignoriert Prämienexplosion </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-ignoriert-praemienexplosion</link><description>Ungenügender Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kaufkraftkrise verschärft sich durch die Explosion der Krankenkassenprämien. Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Neben der anhaltend hohen Teuerung und den steigenden Mieten braucht es griffige Massnahmen zu Stabilisierung der Kaufkraft. Mit der Prämienentlastungs-Initiative können untere und mittlere Einkommen entlastet werden. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat heute einen ungenügenden Gegenvorschlag beschlossen. Letzte Woche hat der Ständerat die Milliarden für die Bankenrettung durchgewunken, bei der Bevölkerung soll nun gespart werden.</p><p>Die Kaufkraftkrise bleibt ein grosses Problem für untere und mittlere Einkommen. Die Teuerung ist nach wie vor hoch und mit der unmittelbar bevorstehenden Erhöhung des Referenzzinssatzes werden die Mieten bald deutlich steigen. Nach den ersten Prognosen zur Entwicklung der Gesundheitskosten ist klar, dass im kommenden Herbst ein weiterer Prämienschock droht. Damit entstehen für die Haushalte untragbare höhere Belastungen, ohne Gegenmassnahmen droht ein massiver Kaufkraftverlust.</p><p>Die Prämienentlastungs-Initiative ist daher umso dringender, damit die seit Langem steigende Prämienlast der Normalbevölkerung endlich gesetzlich gedeckelt wird. Es kann schlicht nicht weitergehen, dass die Leute laufend höhere Prämien bezahlen müssen, während die für die Gesundheitsversorgung zuständigen Kantone ihren Finanzierungsanteil sukzessive herunterfahren (19 von 26 Kantonen haben die Prämienverbilligungen über die letzten 10 Jahre real proportional gekürzt). &nbsp;&nbsp;</p><p>Vor diesem alarmierenden Hintergrund hat die zuständige Ständeratskommission nun soeben entschieden, den bereits völlig unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrates zur Prämienentlastungs-Initiative weiter zusammenzustreichen. Übrig bleiben damit Brosamen von 350 Millionen Franken, was nicht einmal einem einzigen Prämienprozent entspricht. Die Kommissionsmehrheit bringt damit deutlich zum Ausdruck, dass sie in einer Parallelwelt lebt und die handfesten Probleme der Schweizer Bevölkerung ignoriert.</p><p>Der Ständerat hat es in der Sommersession einmal mehr in der Hand: Er muss unbedingt der Kommissionsminderheit folgen, welche den substanziellen und mit grosser Mehrheit verabschiedeten Gegenvorschlag des Nationalrats zur Annahme empfiehlt. Verpasst er diese Chance, soll er wenigstens aktiv dazu beitragen, dass die Prämienentlastungsinitiative der Bevölkerung möglichst rasch zur Abstimmung vorgelegt wird.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9694</guid><pubDate>Tue, 04 Apr 2023 15:42:18 +0200</pubDate><title>Glückwünsche an die neue CGT-Generalsekretärin Sophie Binet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/glueckwuensche-fuer-die-neue-sgt-generalsekretaerin-sophie-binet</link><description>SGB-Präsident wertet ihre Wahl als Zeichen der Stärke</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der 53. Kongress des französischen Gewerkschaftsbunds Confédération générale du travail (CGT) hat am 31. März Sophie Binet als Nachfolgerin von Philippe Martinez als neue Generalsekretärin gewählt. SGB-Präsdient Pierre-Yves Maillard wertet dies in seinem Gratulationsschreiben als "Zeichen der Stärke und der Erneuerungskraft Ihrer Organisation und der Gewerkschaftsbewegung im Allgemeinen".</p><p>Das Schreiben im Wortlaut:</p><p>Chère Sophie Binet, chère collègue,</p><p>Par la présente et au nom de l’Union syndicale suisse (USS), plus grande fédération de syndicats de notre pays, je vous transmets mes chaleureuses félicitations pour votre désignation à la fonction de secrétaire générale de la CGT. Votre élection est un signe de force et de renouveau pour votre organisation et pour le syndicalisme en général.</p><p>La situation est marquée par de nouvelles attaques violentes contre le travail et contre les systèmes sociaux. Les systèmes publics de retraites font, dans nos deux pays, l’objet de tentatives d’affaiblissement incessantes et inacceptables. Nous vous témoignons notre plein soutien dans votre lutte actuelle contre la réforme prévoyant une hausse de l’âge légal de départ.</p><p>Nous serons également rassemblés par le combat contre les velléités libérales de nos gouvernements et des instances européennes. Nous profitons de remercier la CGT pour le soutien qu’elle nous a toujours apporté, notamment au sein de la Confédération européenne des syndicats, face à un projet d’accord entre la Suisse et l’UE qui mettrait en cause nos salaires et notre service public.</p><p>Nous partageons pleinement votre appel à l’unité au sein des organisations de défense du monde du travail. Nous vous souhaitons du succès, dans la résistance et dans la conquête, pour les années à venir.</p><p>Avec mes salutations solidaires et collégiales,</p><p>UNION SYNDICALE SUISSE<br> Pierre-Yves Maillard<br> Président</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/c/csm_CGT_Sophie_Binet_CC_BY_3-0_326e009fc4.webp" length="18834" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9684</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2023 14:19:33 +0200</pubDate><title>Beratung und Entschädigung für Asbestopfer und ihre Angehörige</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/beratung-und-entschaedigung-fuer-asbestopfer-und-ihre-angehoerige</link><description>Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA:</description><content:encoded><![CDATA[<p>Etwa 200 Menschen erkranken jährlich in der Schweiz an einem Mesotheliom (bösartiger Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich). Die überwiegende Anzahl dieser Erkrankungen entsteht durch den Umgang mit Asbest. Seine Fasern sind tausendmal dünner als ein menschliches Haar. Gelangen sie in die äussersten Lungenbläschen und bis in das angrenzende Bauch- und Brustfell, können sie dort auch nach Jahrzehnten einen bösartigen, in der Regel tödlichen Tumor verursachen. Gefährdet sind in erster Linie Personen, die ohne Schutzmassnahmen asbesthaltige Stoffe bearbeitet haben. Aber auch Firmen-AnwohnerInnen oder Kinder, die im Hof mit dem Material gespielt haben, sind unter den Betroffenen. Ebenso Familienangehörige, die Kleidung, die mit Asbestfasern verschmutzt war, gewaschen haben. Viele wissen nicht einmal mehr, wann oder wo sie in Kontakt mit Asbest gekommen sind. Bis dann die Diagnose «Mesotheliom» kommt.</p><p>Die Diagnose bringt viele Betroffene und Angehörige an ihre Grenzen. Denn die durchschnittliche Lebenserwartung bei einer Mesotheliom-Erkrankung beträgt meist nur etwa 18 Monate. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) nur eine Erkrankung durch den berufsbedingten Kontakt mit Asbest abdeckt. So kommen zu den körperlichen und seelischen Belastungen meist auch noch finanzielle Sorgen, für diejenigen, die keine UVG-Abdeckung haben.</p><p>Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA, die von den Sozialpartnern, u. a. vom SGB, gegründet wurde, setzt sich für diese Menschen ein. Sie kämpft dafür, dass die Betroffenen eine faire und schnelle Entschädigung erhalten. Auch wenn sie nicht berufsbedingt mit dem Material in Kontakt gekommen sind. Darüber hinaus berät Stiftung EFA Betroffene, Personen mit Fragen, Angehörige sowie die Öffentlichkeit, sensibilisiert sie für die Gefahren des Umgangs mit Asbest und berät Interessierte bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer möglichen Asbesterkrankung auftreten. Des Weiteren erteilt die EFA Auskunft, ob und wie man sich für eine Entschädigung anmelden kann.</p><p class="heading--h4">Kompetent beraten</p><p>Für diese Beratung nutzt die Stiftung EFA die Kompetenz erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten, um Betroffenen, ihren Angehörigen, aber auch Interessierten fundierte Informationen zu vermitteln. So entwickelte sie einen Care-Service in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. An den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano geben diplomierte Pflegefachleute Antworten auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten können.</p><p>Das Angebot ist kostenfrei. Sollten bei der Beratung fachspezifische Fragen auftauchen, stellt die EFA den Kontakt zu externen Spezialistinnen und Spezialisten her, z. B. ÄrztInnen oder Sozialversicherungen.</p><p class="heading--h4">Hier finden Sie Rat und finanzielle Unterstützung:</p><p>Wer nach 1996 aufgrund des Umgangs mit Asbest in der Schweiz an einem bösartigen Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich (Mesotheliom) erkrankt ist, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Auch als Angehörige oder bevollmächtigte Person. Erste Fragen beantwortet Ihnen der Care-Service der Stiftung EFA: <a href="https://www.stiftung-efa.ch/wir-helfen/beraten" target="_blank" rel="noreferrer">www.stiftung-efa.ch/wir-helfen/beraten</a>.</p><p>CARE-SERVICE Deutsch<br> +41 44 268 20 00<br> care-service@lunge-zuerich.ch</p><p>CARE-SERVICE Französisch<br> +41 21 623 38 00<br> care-service@lpvd.ch</p><p>CARE-SERVICE Italienisch<br> +41 91 973 22 80<br> care-service@legapolm.ch</p><p>Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA<br> c/o Schweiz. Gewerkschaftsbund<br> Monbijoustrasse 61<br> 3007 Bern</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/1/csm_asbestsanierung_bermau_iStock_5253d400a6.webp" length="318652" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9681</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2023 08:35:44 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Reform: Mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-reform-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>Breites Bündnis startet mit der Unterschriftensammlung gegen Pensionskassen-Rentensenkung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform führt zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr. Dies, obschon die Renten aus den Pensionskassen schon seit Jahren dramatisch sinken. Ausgerechnet Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Löhnen müssten mit BVG 21 nun viel mehr bezahlen – für insgesamt weniger Rente. Und die Frauen sollen nach der Erhöhung des Rentenalters noch ein zweites Mal bezahlen: Statt mit besseren Renten wäre eine Mehrheit mit einer Rentensenkung konfrontiert – diese Rechnung geht nicht auf. Deshalb startet das breite Bündnis gegen Rentenabbau heute die Unterschriftensammlung gegen die Pensionskassen-Reform.</p><p>Bereits die letzten zehn Jahre in der 2. Säule waren für die Arbeitnehmenden dramatisch. Die Umwandlungssätze und die Renten sinken seit mehreren Jahren. Die vom Parlament verabschiedete Reform blendet diese Entwicklungen vollständig aus. Auch die kräftige Zinswende und die hohe Teuerung werden komplett ignoriert. Der Kaufkraftverlust muss aufgrund des fehlenden Teuerungsausgleichs in der 2. Säule ausgeglichen werden, anstatt die Renten trotz Zinswende weiter zu senken. Doch genau dies hat das Parlament beschlossen; es setzt auf eine Reform, welche weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent bedeutet.</p><p>Nach AHV 21 bedeutet die Vorlage eine weitere Verschlechterung für die Frauen. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, soll ihr restliches Erwerbsleben lang mehr Beiträge zahlen und weniger Nettolohn erhalten – und das für eine tiefere oder gleich hohe Rente. Dadurch werden nicht nur die gemachten Versprechen gebrochen, die Frauen zahlen ein zweites Mal die Zeche. Auch aus technischer Sicht ist die Reform misslungen: sie macht die 2. Säule noch unverständlicher und aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die Berufliche Vorsorge weiter destabilisieren.</p><p>Für SGB-Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong> ist die Vorlage aus der Zeit gefallen «Die Senkung des Umwandlungssatzes ist eine Idee aus der Zeit der Negativzinsen: Durch Zinswende und Teuerung müssen die Renten nun erhöht, nicht weiter gesenkt werden.» Für <strong>Mattea Meyer,</strong> SP Co-Präsidentin, verfehlt diese Pensionskassen-Vorlage alle gesteckten Ziele: «Sie führt zu tieferen Einkommen und sinkenden Renten. Während die Versicherten die teure Vorlage bezahlen, geht die Selbstbedienungsmentalität der Finanzindustrie weiter.»</p><p><strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident von Travail.Suisse, stellt bei der Lancierung des Referendums klar: «Anders als von vielen behauptet, haben alle Versicherten ein BVG-Obligatorium, und sind daher von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen. Wir müssen die massiven Pensionskassen-Rentensenkungen endlich stoppen und bei den Kosten der Pensionskassen ansetzen.»</p><p>Für <strong>Vania Alleva,</strong> Präsidentin der Unia, ist die Pensionskassen-Reform schlicht: «Ein Affront für die Frauen und für alle Beschäftigten.» Gemäss <strong>Katharina Prelicz-Huber,</strong>&nbsp;Präsidentin VPOD und Nationalrätin Grüne, bedeutet die Reform «für die meisten, auch jungen Menschen: Mehr bezahlen für tiefere Renten, obwohl die Pensionskassenrenten in den letzten Jahren laufend gesunken sind.»</p><p>Vor etwas mehr als einer Woche wurde eine Grossbank mit Milliarden gerettet. Aber schon mit der Pensionskassen-Reform hatte das Parlament der Finanzindustrie ein Riesengeschenk gemacht, sie ist auch hier die grösste Gewinnerin und soll weiterhin uneingeschränkt verdienen. Mittlerweile zweigt sie jedes Jahr sieben Milliarden Franken vom Ersparten der Versicherten ab. Während die versicherten Arbeitnehmenden den Gürtel enger schnallen sollen. Nach dem Motto: Oben wird geklotzt, unten weggenommen. Die Rechnung geht nicht auf, das haben bereits vor der Schlussabstimmung im Parlament auch mehrere Branchen des Gewerbes, der Bauernverband und diverse Pensionskassen-ExpertInnen öffentlich bekanntgegeben. Auch sie lehnen diese Vorlage ab.<br> &nbsp;</p><p class="text-center"><a href="https://rentenabbau.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="button button--red" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-pen fas">&nbsp; </i>Online unterschreiben und mehr Infos</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/5/csm_lores_BVG21_Nein_DE_e8ed4394cb.webp" length="115332" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9711</guid><pubDate>Thu, 30 Mar 2023 17:23:00 +0200</pubDate><title>Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnung-ueber-die-finanzierung-der-ueberwachung-des-post-und-fernmeldeverkehrs</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9709</guid><pubDate>Thu, 30 Mar 2023 17:12:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bundesgesetz-ueber-aufgaben-organisation-und-finanzierung-der-schweizerischen-agentur-fuer-die-foerderung-von-austausch-und-mobilitaet</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Movetiagesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die vorgeschlagene Umwandlung der Schweizerischen Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität SFAM / «Movetia» von einer privatrechtlichen Stiftung hin zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230403_NC_VL_Movetiagesetz.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) erläutert der SGB die wichtigsten Anliegen im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf, wie die Übernahme des bisherigen Personals, Anstellungsbedingungen nach Bundespersonalgesetz, Mitwirkung der Arbeitnehmer:innen und Sozialpartnerschaft, Vollassoziierung an die europäischen Rahmenprogramme, genügende Mittel sowie eine nationale Harmonisierung.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9707</guid><pubDate>Thu, 30 Mar 2023 15:34:00 +0200</pubDate><title>Verbesserung des Personalbestandes des Zivilschutzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verbesserung-des-personalbestandes-des-zivilschutzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB kann die vorgeschlagenen Änderungen des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienst- sowie des Militärgesetzes nur punktuell unterstützen. Dies vor dem oben genannten Hintergrund, aber insbesondere auch, weil es gänzlich an einer belastbaren Datengrundlage fehlt, mit welcher sich die Notwendigkeit der mit der Revision bezweckten Verbesserung der Alimentierung des Zivilschutzes stringent begründen liesse.</p><p>Der SGB lehnt die mit dieser Revision geplanten Verpflichtung von zivildienstpflichtigen Personen, einen Teil ihres Dienstes in einer Zivilschutzorganisation zu leisten. Unterstützen können wir hingegen die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf Militärdienstpflichtige, die am Ende des 25. Altersjahres aus der Armee entlassen werden, ohne dass sie die Rekrutenschule absolviert haben, sowie die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf Armeeangehörige, die nach Absolvierung der vollständigen Rekrutenschule militärdienstuntauglich werden.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230330_RW_VL_Zivilschutz.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) begründet und erläutert der SGB seine Position.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9705</guid><pubDate>Thu, 30 Mar 2023 11:29:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesgesetz-ueber-die-aufsicht-und-transparenz-in-den-energiegrosshandelsmaerkten-gate</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Soweit dies aus einer Aussensicht beurteilt werden kann, scheinen dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB die im GATE vorgeschlagenen, im Detail teilweise komplexen Massnahmen sinnvoll und der damit beabsichtigten Stärkung der Integrität und Transparenz im Energiegrosshandel zuträglich. Durch das GATE wären die relevanten MarktteilnehmerInnen neu konsequent dazu verpflichtet, der ElCom die nötigen Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge mit schweizerischen und europäischen Energieprodukten zu übermitteln. Zudem könnte mit den weiteren, durch das Gesetz vorgesehenen, Ausweitungen der Kompetenzen der ElCom unzulässiges Marktverhalten endlich wirksam überwacht, bekämpft und sanktioniert werden. Nichtsdestotrotz würde mit dem vorgeschlagenen neuen Bundesgesetz in einer isolierten Betrachtung vielmehr Symptom- als Ursachenbekämpfung betrieben.</p><p>Die vollständige Stellungnahme und Begründung des SGB findet sich unten als PDF verlinkt.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9703</guid><pubDate>Thu, 30 Mar 2023 10:56:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Asylgesetzes (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/aenderung-des-asylgesetzes-sicherheit-und-betrieb-in-den-zentren-des-bundes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist besorgt über die Gewalt in den Bundesasylzentren und begrüsst alle Anstrengungen, die zu einer menschenwürdigen und menschenrechtskonformen Unterbringung von Menschen auf der Flucht und auf Schutzsuche führen. Die Berichte von Basis- und Menschenrechtsgruppen über die Gewalt gegenüber Asylsuchenden in den Bundeszentren sind schockierend und in einem Rechtsstaat nicht zu tolerieren.</p><p>Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sollen nun die formell notwendigen Grundlagen geschaffen werden, um menschen- und rechtsstaatlichen Minimalkriterien zu entsprechen. Das ist grundsätzlich zu begrüssen. Der SGB befürchtet jedoch, dass damit eine bereits heute problematische Praxis neu auf Gesetzesebene legitimiert wird. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230330_GM_HG_VL_AsylG_Sicherheit_Bundeszentren.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) erläutert der SGB seine Position und geht auf problematische Aspekte des Vernehmlassungsentwurfes ein.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9701</guid><pubDate>Thu, 30 Mar 2023 10:39:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Verhandlung der Tarife der Analysenliste)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-des-krankenversicherungsgesetzes-verhandlung-der-tarife-der-analysenliste</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist mit dem Bundesrat einer Meinung und lehnt den von einer Parlamentsmehrheit mit der Überweisung der Motion 17.3969 «Tarifpartner sollen Tarife von Laboranalysen aushandeln» geforderten Systemwechsel bei der Festsetzung der Tarife für Laboranalysen im Rahmen ambulanter Behandlungen rundweg ab. Die damit bezweckte Verschiebung der Tarifkompetenz vom EDI hin zu den Tarifpartnern ist – gerade im Sinne der Absichten der Parlamentsmehrheit – nicht nur kontraproduktiv, sie widerspricht gleichzeitig auch komplett anderweitigen, sinnvollen Parlamentsbeschlüssen in gleicher Sache. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230330_RW_VL_Labortarife.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) erläutert und begründet der SGB seine Position.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9699</guid><pubDate>Thu, 30 Mar 2023 09:53:00 +0200</pubDate><title>Elektronisches Patientendossier</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/elektronisches-patientendossier</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Revision EPD-Gesetz und -Verordnung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die ausführliche Stellungenahme und Begründung des SGB zur Novellierung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) und der zugehörigen Verordnung findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9697</guid><pubDate>Thu, 30 Mar 2023 09:06:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-den-steuerlichen-abzug-der-berufskosten-von-unselbststaendig-erwerbstaetigen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Stossrichtung des Vorschlags für eine Neuregelung des steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen. Allerdings birgt das Vorhaben nennenswerte Risiken: Es können neue<br> Ungerechtigkeiten entstehen, indem einkommensstärkere Haushalte weniger Steuern zahlen. Und er kann zu Steuerausfällen führen. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230330_DL_VL_Steuerlicher_Abzug_der_Berufskosten.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a> erläutert der SGB diese Punkte im Detail und bittet den Bund, die möglichen Auswirkungen genauer zu<br> untersuchen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9690</guid><pubDate>Wed, 29 Mar 2023 16:27:00 +0200</pubDate><title>Lohnschutz und Service Public müssen gewährleistet sein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/lohnschutz-und-service-public-muessen-gewaehrleistet-sein</link><description>SGB zu den heutigen Beschlüsse der Bundesrats-Klausur zur Europapolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute das weitere Vorgehen bei den Gesprächen mit der EU festgelegt. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar, dass der Lohnschutz und der Service Public gewährleistet sein müssen.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Sie ist offen wie kein anderes europäisches Land – die Hälfte der Firmen aus der EU kann beispielsweise in ihrer Landessprache in der Schweiz tätig sein. Darum braucht die Schweiz den besten Lohnschutz. Die EU-Firmen profitieren heute von diesem Marktzugang. Sie erwirtschaften rund 2 Mrd. Franken pro Jahr in der Schweiz.</p><p>Auch im Service Public hat die Schweiz eine besondere Situation, die gewährleistet bleiben muss. Beispielsweise hat die Schweiz den Strommarkt für die Haushalte nicht geöffnet, aus guten Gründen wie die starken Strompreiserhöhungen im Ausland zeigen. Der Personenverkehr auf der Schiene ist kooperativ organisiert. Eine Liberalisierung wie in der EU wäre nicht nur schlecht für die Löhne, sondern bei der starken Belastung des Schweizer Schienennetzes nicht praktikabel.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_fd90ebc879_1d948dce4e.webp" length="357546" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9677</guid><pubDate>Fri, 24 Mar 2023 14:52:45 +0100</pubDate><title>Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/zusatzabkommen-zum-doppelbesteuerungsabkommen-zwischen-der-schweiz-und-frankreich</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des SGB zum Abschluss eines Zusatzabkommens zum Abkommen vom 9. September 1966 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht – dem Doppelbesteuerungsabkommen – findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9675</guid><pubDate>Thu, 23 Mar 2023 08:38:00 +0100</pubDate><title>Riskantes Spiel der SNB mit dem Frankenkurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/riskantes-spiel-der-snb-mit-dem-frankenkurs</link><description>Geldpolitischer Entscheid der SNB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklungen im Bankensektor in den letzten Tagen waren erschreckend. In der Schweiz und in den USA wurden Banken gerettet, um mögliche wirtschaftliche Katastrophen zu verhindern. Inwiefern die Gefahren gebannt sind, ist noch nicht sicher. In einem solchen Umfeld droht sich der Franken stark aufzuwerten, obwohl er nach wie vor überbewertet ist. Die Absichtserklärung der Nationalbank heute, weitere Aufwertungen zuzulassen, ist ein riskantes Spiel.</p><p>Die SNB sagte heute: «Um für angemessene monetäre Bedingungen zu sorgen, ist die Nationalbank zudem weiterhin bereit, bei Bedarf am Devisenmarkt aktiv zu sein. Seit einigen Quartalen stehen dabei Devisenverkäufe im Vordergrund.» Solche Bemerkungen luden Devisenspekulanten in der Vergangenheit dazu ein, auf eine Aufwertung des Frankens zu setzen.</p><p>Der SGB ist entsprechend besorgt. Die Exporte von verschiedenen Industrie­produkten stagnieren oder sind rückläufig. Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit in gewissen Exportbranchen wie der Lebens- und Genussmittelindustrie hat sich aufgrund der Aufwertung bereits verschlechtert. Eine weitere, deutliche Aufwertung des Frankens wäre eine Gefahr für die Löhne und die Arbeitsplätze in Teilen der Exportwirtschaft.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/e/csm_Schweizerische-Nationalbank-Gebaeude_Foto-SNB-noncommercial_8cc9062cad.webp" length="117688" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9669</guid><pubDate>Tue, 21 Mar 2023 10:15:00 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmende sollen nicht für die Fehler von Bankmanagern und Behörden zahlen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/arbeitnehmende-sollen-nicht-fuer-die-fehler-von-bankmanagern-und-behoerden-zahlen</link><description>Credit Suisse: SGB und Bankpersonalverband fordern Erhalt der Arbeitsplätze und Präventionsmassnahmen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Missmanagement der CS-Führung und das kollektive Versagen der Regulierung haben zur historischen Rettungsaktion geführt. Die Bank­angestellten der CS sollen nicht für die Fehler von Bankmanagern und Behörden zahlen. Die Mitarbeitenden sind schockiert über die drohenden Konsequenzen: Beide Banken stehen in der Pflicht, einen Kahlschlag bei den Angestellten zu verhindern. Für die 17'000 Angestellten der CS in der Schweiz steht enorm viel auf dem Spiel, indirekt sind potenziell zehn­tausende Stellen gefährdet. Der SGB unterstützt den Banken­personal­verband bei seinem Einsatz für den Erhalt der Arbeitsplätze und für einen guten Sozialplan.</p><p>Es ist entsetzlich, aber leider wahr: Knapp 15 Jahre nach der UBS-Rettung wurde auch für die Credit Suisse CS, die zweite internationale Grossbank der Schweiz, eine staatliche Rettungsaktion nötig. Die Verantwortlichen der CS haben die Bank mit exzessiven Risiken und handwerklicher Überforderung in die Insolvenz getrieben. Und die Verantwortlichen beim Bund und bei der Nationalbank haben der Bevölkerung etwas vorgemacht. Sie gaben vor, die Probleme der «system­relevanten» Banken so weit reduziert zu haben, dass es keinen zweiten UBS-Fall mehr geben würde, bei dem der Bund Garantien für Bankverluste übernehmen muss. Doch die komplizierten Abwicklungspläne haben sich im Krisenfall als nutzlos entpuppt.</p><p>Leidtragende sind die Bevölkerung und die Angestellten der CS, welche Tag für Tag pflichtbewusst ihre Arbeit machen und das Land am Laufen halten, während sich die Verantwortlichen der CS mit ihren Millionensalären schon lange abgesetzt haben.</p><p>Dem Notrecht vom Bundesrat darf kein Kahlschlag beim Personal folgen. Das Hauptziel ist der Erhalt der Stellen. Kommt es zu Kündigungen, sollen betroffene Mitarbeitende so schnell wie möglich eine neue Beschäftigung finden. Bei der anstehenden Zusammenlegung muss für die übertragenen Verträge ein Kündigungsschutz gelten, insbesondere für Arbeitnehmende über 55 Jahre. Vor der vollständigen Integration der zwei Banken dürfen auf keinen Fall Kündigungen stattfinden.</p><h3 class="heading--h4">Es braucht wirksame Prävention</h3><p>Zwingend ist, dass nach dem faktischen Zusammenbruch der zweiten Grossbank endlich Massnahmen entwickelt werden, welche solche Ereignisse künftig verhindern. Und es braucht vor allem eine wirksame Prävention.</p><p>Die Behörden müssen präventiv dafür sorgen, dass die Banken ausreichend Liquiditäts- und Eigenkapital-Reserven haben, um die Verluste selber tragen zu können. Sie müssen Einschränkungen in Bezug auf die Risiken, die sie eingehen können, durchsetzen. Die risikotreibenden Bonuslohnsysteme müssen endlich abgeschafft werden. Und es sollen nur Personen eine Bank führen können, die die entsprechenden Qualifikationen haben. Die Finma hätte diesbezüglich eigentlich bereits Kompetenzen. Es muss darum gehen, Krisen zu verhindern, statt komplizierte Mechanismen zu entwickeln, die im Krisenfall nicht anwendbar sind.</p><p>Der Bund hat der UBS eine Garantie von 9 Mrd. Fr. gegeben. Das entspricht 1’000 Franken pro Einwohnerin und Einwohner der Schweiz. Bundesrätin Keller-Sutter wird der Bevölkerung vermitteln müssen, dass man die UBS und die CS unterstützt, während sie gleichzeitig bei den AHV-Renten sparen will, während der Bund die Renten in der 2. Säule senkt und während die Krankenkassenprämien steigen und steigen. Die Steuern für die Firmen wurden in den meisten Kantonen gesenkt. Auch die Grossbanken und ihre Manager haben davon profitiert. Das muss sich ändern. Die Schweiz muss eine Kaufkraft- und Abgabenpolitik machen, welche auf die Arbeitnehmenden ausgerichtet ist, die ihre Arbeit machen und das Land am Laufen halten.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/5/csm_CreditSuisse_Eingang_nurRed_iStock-MichaelDerrerFuchs_39144a745d.webp" length="211916" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9667</guid><pubDate>Sun, 19 Mar 2023 21:17:00 +0100</pubDate><title>Arbeitsplätze sichern, konsequent regulieren, Versäumnisse der Banken und der Behörden aufklären – damit die Bevölkerung nicht für die Banken zahlen muss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/arbeitsplaetze-sichern-konsequent-regulieren-versaeumnisse-der-banken-und-der-behoerden-aufklaeren-damit-die-bevoelkerung-nicht-fuer-die-banken-zahlen-muss</link><description>Erneute Rettung einer Grossbank trotz «Too-big-to-fail»-Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass heute – knapp 15 Jahre nach der UBS-Rettung - auch für die Credit Suisse eine Rettungsaktion nötig wurde, ist unerträglich. Die Verantwortlichen der Credit Suisse haben die Bank mit exzessiven Risiken und handwerklicher Überforderung in die Insolvenz getrieben. Und die Verantwortlichen bei der Nationalbank und beim Bund haben der Bevölkerung etwas vorgemacht, indem sie behaupteten, die Risiken der «systemrelevanten» Banken so weit reduziert zu haben, dass ein zweiter UBS-Fall nicht mehr möglich sei.</p><p>Leidtragende sind die Bevölkerung und die Angestellten der Credit Suisse, welche Tag für Tag pflichtbewusst ihre Arbeit machen und das Land voran bringen, während sich die Verantwortlichen der Crédit Suisse mit ihren Millionensalären schon lange abgesetzt haben.</p><p>Der SGB unterstützt den Schweizerischen Bankpersonalverband bei der Sicherung der Arbeitsplätze der betroffenen Angestellten. Es braucht nun rasch eine Taskforce, welche dafür sorgt, dass möglichst viele Arbeitsplätze erhalten werden. Und die einen guten Sozialplan für diejenigen ausarbeitet, welche den Arbeitsplatz verlieren.</p><p>Für den SGB ist zwingend, dass nach dem faktischen Zusammenbruch der zweiten Grossbank endlich Massnahmen entwickelt werden müssen, welche solche Ereignisse künftig verhindern. Zumal die Schweiz mit der UBS künftig nur noch eine Grossbank haben wird, wodurch die Risiken nochmals steigen. Die Banken müssen ausreichend Reserven haben, um die Verluste selber tragen zu können. Es braucht Einschränkungen in Bezug auf die Risiken, die sie eingehen können. Die risikotreibenden Bonuslohnsysteme müssen endlich abgeschafft werden. Es sollen nur Personen eine Bank führen können, die die entsprechenden Qualifikationen haben. Zudem braucht es höhere Steuern für die Banken, damit sie die finanziellen Garantien der Bevölkerung entsprechend zurückzahlen.</p><p>Die Ereignisse rund um die Credit Suisse müssen konsequent aufgearbeitet werden. Es muss untersucht werden, inwiefern das Finanzdepartement, die Nationalbank und die Finma ihre Aufgaben wahrgenommen oder versäumt haben.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/9/csm_Paradeplatz-Creditsuisse_ccbync_WallyGobetz-flickr_aa5bf8a52d.webp" length="469948" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9664</guid><pubDate>Fri, 17 Mar 2023 10:58:08 +0100</pubDate><title>BVG-Rentenabbau: Mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-rentenabbau-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>Rentenerhalt im Parlament gescheitert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Parlament verabschiedete BVG-Reform führt zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr. Dabei sinken die Renten aus den Pensionskassen schon seit Jahren. Ausgerechnet die tiefen Löhne müssen mit BVG 21 nun viel mehr bezahlen. Diese Rechnung geht nicht auf. Einziger Gewinner dieser Vorlage ist die Finanzindustrie; sie soll weiterhin uneingeschränkt verdienen. Mittlerweile zweigt sie jedes Jahr 7 Milliarden Franken vom Ersparten der Versicherten ab.</p><p>Nach dem Scheitern von AV 2020 wurden die Sozialpartner vom Bundesrat beauftragt, einen Lösungsvorschlag für die drängendsten Probleme in der 2. Säule zu erarbeiten. Denn es sind die Sozialpartner, welche die Verantwortung für die 2. Säule tragen, sie finanzieren und gestalten. Der nach intensiven Verhandlungen erreichte Reformvorschlag wurde vom Bundesrat übernommen und dem Parlament vorgelegt. Er hätte das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert. &nbsp;</p><p>Die heute vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedete Vorlage hat damit nichts mehr zu tun. Das Parlament hat sie für Arbeitnehmende aller Generationen zum teuren und willkürlichen Abbauprojekt verhunzt. Nicht nur werden die Rentensenkungen des letzten Jahrzehnts mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6&nbsp;Prozent weitergeführt. Es drohen Rentenverluste bis zu 270 Franken pro Monat. Hinzu kommen Kaufkraftverluste im selben Umfang – aufgrund der stetig steigenden Krankenkassenprämien und des fehlenden Teuerungsausgleichs in der 2. Säule. Obwohl seit 50 Jahren in der Verfassung das Gegenteil versprochen wird und die Inflation in der Schweiz höher ist als seit Jahrzehnten. Von jenen Personen, die kurz vor der Rente stehen, soll nur knapp ein Viertel eine volle Kompensation der Rentenkürzungen erhalten. Und für Personen, die nicht mehr zur Übergangsgeneration gehören, gilt insgesamt: mehr bezahlen für tiefere Renten. Selbst ganz jungen Arbeitnehmenden werden nach vierzig Jahren sparen noch tiefere Renten als bisher zugesichert. Dabei wären die Kosten für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen so hoch, dass sich bereits ganze Branchen gegen die Reform ausgesprochen haben.</p><p>Technisch ist die Vorlage so unausgegoren, dass neben dem Bundesamt für Sozialversicherungen auch die Pensionskassenexperten zu Recht vor ihr warnen. Die Reform droht das bereits arg angeknackste Vertrauen der versicherten Arbeitnehmenden in die 2. Säule drastisch zu destabilisieren. Dieses Resultat ist ein Armutszeugnis. Es verdeutlicht, wie stark sich die bürgerliche Mehrheit – hinter den Kulissen munter unterstützt durch die Lobbyisten der gierigen Finanzindustrie, der Versicherer und der wortbrechenden Arbeitgeberverbände – vom Versprechen eines anständigen Ruhestands für alle Arbeitnehmenden verabschiedet haben.</p><p>Der SGB-Kongress hat bereits Ende November 2022 den Beschluss gefasst, Rentenabbau-Projekte in der 2. Säule vehement zu bekämpfen. Der Vorstand des SGB wird sich in zwei Wochen mit den heute definitiv gewordenen Abbaubeschlüssen auseinandersetzen und über die definitive Lancierung des Referendums beschliessen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/4/csm_Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa_70a97c0706.webp" length="269290" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9661</guid><pubDate>Wed, 15 Mar 2023 12:21:13 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente wird immer wichtiger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-wird-immer-wichtiger-1</link><description>Parlament ignoriert Wertverlust der Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Renten verlieren massiv an Wert. Wegen höheren Mieten und Krankenkassenprämien und einem Schub durch die höchsten Teuerung seit Jahrzehnten bleibt den Rentnerinnen und Rentnern immer weniger im Portemonnaie. Nachdem die Pensionskassen Renten bereits seit Jahren gesunken sind, wird die Stärkung der AHV mit einer 13.&nbsp;AHV-Rente immer wichtiger. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Die Schweiz hat ein Rentenproblem: Immer weniger Arbeitnehmende können im Ruhestand von ihrer Rente leben. Dies gilt insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen bzw. mittleren Einkommen. Doch drei Monate nach dem Nationalrat wischt heute auch der Ständerat die Initiative für eine 13. AHV-Rente sowie jegliche Bemühungen um einen Gegenvorschlag im Schnelltempo vom Tisch.</p><p>Mit den Beschlüssen in der laufenden Woche macht das Parlament deutlich, dass ihm das Rentenproblem nicht nur egal ist. Sondern, dass es sich aktiv an einer stetigen Aushöhlung der solidarischen Alterssicherung in der Schweiz beteiligt, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen. Denn während es sich aus «finanziellen Gründen» gegen eine Erhöhung der AHV-Renten ausspricht und die Arbeiten zur Erhöhung einer weiteren Rentenaltererhöhung aufgleist, beschliesst es eine BVG-Reform, welche insbesondere Personen mit tiefen Einkommen insgesamt fast 40 Milliarden kosten soll. Ohne jegliche Rentengarantie: In der 2. Säule gibt es keinen Schutz vor der Inflation. Das Parlament will sogar, dass den Arbeitnehmenden selbst bei Einkäufen in die Pensionskasse nicht einmal der minimale gesetzliche Schutz zugesichert wird. Den Gewinnen der Finanz- und PK-Branche wird hingegen keinerlei Grenze gesetzt. Schliesslich verdeutlichen gerade die aktuellen Verwerfungen an den Finanzmärkten ein weiteres Mal, dass auf die von den Banken stark beworbene 3.&nbsp;Säule kein Verlass ist.</p><p>Im Fokus der laufenden Debatten zur Altersvorsorge müssen die Arbeitnehmenden stehen. Sie sind darauf angewiesen, dass ihre Lohnabflüsse für die Altersvorsorge bezahlbar sind und effizient eingesetzt werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB intensiv für seine Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente kämpfen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen.</p><p>Aber auch für die Rentnerinnen und Rentner ist die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn die Kaufkraftsituation eines durchschnittlichen RentnerInnen-Haushalts ist prekär. Ohne entschiedene Gegenmassnahmen fehlt bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente im Portemonnaie. Der SGB wird sich deshalb mit vollem Engagement für die Einführung einer 13. AHV-Rente einsetzen. Es ist nun an der Zeit, die AHV-Renten endlich wieder zu erhöhen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_210528_13.AHV0020_klein_9965611a22.webp" length="265696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9659</guid><pubDate>Fri, 10 Mar 2023 16:18:27 +0100</pubDate><title>Ausgaben des Bundes: Alarmismus fehl am Platz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ausgaben-des-bundes-alarmismus-fehl-am-platz</link><description>Der Bundesrat gibt die Eckwerte zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen bekannt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat fällt zurzeit im Wochentakt wegweisende finanzpolitische Richtungsentscheide. Ein weiterer kam heute mit den verabschiedeten "Eckwerte der mehrjährigen Finanzbeschlüsse" hinzu. Insbesondere in den Bereichen Bildung, öffentlicher Verkehr, Kultur und Internationale Zusammenarbeit liegen die vom Bundesrat festgelegten jährlichen Zielwachstumsraten für die Finanzbeschlüsse zum Teil merklich unter jenen der laufenden Legislaturperiode (umso mehr inflationsbereinigt!) – und stehen damit im starken Widerspruch zu den unmittelbar anstehenden Herausforderungen:</p><ul><li>Im Bildungsbereich bedingen nur schon die weiter steigenden SchülerInnen- und StudentInnenzahlen deutlich steigende Nominalausgaben.</li><li>Im öffentlichen Verkehr müssen einerseits ebenfalls die wachsenden Bevölkerungs- und damit Fahrgastzahlen bewältigt werden können. Und andererseits erfordert der von Bund und Parlament mehrfach bekräftigte Wille eines deutlichen Ausbaus des Anteils des öV am gesamten Verkehrsvolumen darüber hinaus einen deutlichen Ausbau des Angebots.</li><li>Die heute nicht bezifferbaren Ausgaben für den Wiederaufbau der Ukraine dürfen keineswegs zulasten des Wachstums der Ausgaben für die Internationale Zusammenarbeit gehen (so plant es der Bundesrat). Denn die Schweiz hat in diesem Bereich die Zielwerte, zu denen sie sich bereits vor Langem international verpflichtet hat, bis heute nicht erreicht.</li></ul><p>Der SGB anerkennt das Bemühen der Regierung um eine fundierte finanzpolitische Planung, teilt aber den neuerdings an den Tag gelegten Alarmismus keineswegs. Nach den ersten finanzpolitisch restriktiven Vorentscheiden bereits im letzten Herbst, hat der Bundesrat Mitte Februar sein Konsolidierungsprogramm für die kommenden Budget- und Finanzplanjahre vorgelegt. Die mehrjährigen Finanzbeschlüsse, zu denen nun die Eckwerte vorliegen, machen in diesem Rahmen einen Grossteil der schwach gebunden Ausgaben aus, für die der Bundesrat bereits ab dem nächsten Budgetjahr lineare Kürzungen von 2 Prozent vorsieht.</p><p>Die geplanten Kürzungen sind nicht nur wirtschafts- und sozialpolitisch unverantwortlich, sie sind auch finanzpolitisch fehl am Platz. Denn erstens hat sich der wirtschaftliche Ausblick weiter aufgehellt und zweitens sind die öffentlichen Finanzen in der Schweiz im internationalen Vergleich hervorragend aufgestellt: So verfügt der Staat in der Schweiz nach fast zwei Jahrzehnten kontinuierlicher und massiver Budgetunterschreitungen über ein Reinvermögen, welches mehr als der Hälfte der jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht – und dies nach der Coronakrise.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/9/csm_floheinstein_flickr__zug_sbb_einfahrt_passagiere_bahnhof_gleise_5d5973db76.webp" length="114568" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9657</guid><pubDate>Fri, 10 Mar 2023 10:03:32 +0100</pubDate><title>EFAS: Eine Scheinreform mit hohem Schadenspotenzial</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/efas-eine-scheinreform-mit-hohem-schadenspotenzial</link><description>Einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Versorgung: eine vordergründig gute Idee, die viel Schaden anrichten wird</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Was lange reift, schmeckt nicht unbedingt besser. Dies trifft definitiv auf die KVG-Revision «EFAS» zu, welche auf einen bereits im Jahr 2009 eingereichten Vorstoss zurückgeht. Nun, 14 Jahre später, kommt die Revision erneut in die Gesundheitskommission des Nationalrats. Sie hat hohes Schadenpotenzial und muss dringend abgelehnt werden.</p><p>Das Gesundheitswesen befindet sich heute sowohl in einer gravierenden Versorgungs- als auch in einer anhaltenden Finanzierungskrise. Einerseits mangelt es immer mehr an Personal und Medikamenten und andererseits können breite Bevölkerungsschichten die hohen und weiter steigenden Kopfprämien und Zusatzkosten kaum mehr bezahlen. Vor diesem Hintergrund präsentiert die Versicherungslobby heute ihr Projekt der «Einheitlichen Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)» als den grossen Wurf, welcher viele der im Gesundheitswesen vorhandenen Missstände an den Wurzeln packen soll. Schön wäre es – EFAS ist aber leider vielmehr eine Scheinreform mit hohem Schadenspotenzial.</p><p class="heading--h4">Geld weg, Steuerung auch</p><p>Verkürzt gesagt ist EFAS nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage würden letztlich einfach die rund 11 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute für die Spitäler ausgeben, den Versicherern übertragen. Diese sollen die Gelder dann über die bereits existierende «Gemeinsame Einrichtung KVG» (in welcher die Kantone lediglich beratend Einsitz nehmen dürften) nach einem national einheitlichen Verteilungsschlüssel in sämtlichen Versorgungsbereichen verteilen. Die Steuerungsmacht der Kassen würde also stark zunehmen (wer zahlt, befiehlt!) – zu Lasten der dazu demokratisch legitimierten Kantone, die für die vielen Milliarden noch nicht einmal Leistungsaufträge formulieren dürften (wie sonst überall im Service public üblich).</p><p class="heading--h4">Wesentliche Fehlanreize bleiben</p><p>Natürlich ist es unsinnig, dass ambulante Behandlungen heute anders finanziert werden als stationäre Eingriffe (an Letzteren beteiligt sich der Kanton zu 55 Prozent, an Ersteren gar nicht). Die simple Aufhebung dieses Unterschieds würde aber nichts daran ändern, dass die existierenden und unveränderten Tarifsysteme weiterhin teure Überversorgung (lukrative Eingriffe lohnen sich) und nicht minder teure Unterversorgung produzieren. Und was uns alle am meisten kostet, ist die Überversorgung in der Zusatzversicherung: Dort lohnt sich das Geschäft sowohl für die Kassen als auch für die Privatspitäler, denn Gewinne dürfen einbehalten werden.</p><p>Deshalb wird erwiesenermassen zu viel behandelt, und danach zum Grossteil über die Grundversicherung abgerechnet. Ein andauernder Skandal, an dem sich mit EFAS rein gar nichts ändern würde. Im Gegenteil: In der ersten Version des Nationalrats würde EFAS den Privatspitälern sogar ein weiteres Geschenk von hunderten von Millionen Franken machen, denn sie erhielten neu eine um 30 Prozent höhere Abgeltung.</p><p class="heading--h4">Langzeitpflege: Wilder Westen und höhere Prämien</p><p>Ebenfalls besonders unverständlich: Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat auch die Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute – aufgrund der gesellschaftlichen Alterung – am schnellsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege – eine der wenigen wirksamen Schranken gegen das Prämienwachstum – wurde vom Ständerat komplett aus dem Gesetz gestrichen. Das ist so nicht hinnehmbar und ein Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen und beständig weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Es ist aber auch ein Affront gegenüber dem Gesundheitspersonal und den PatientInnen: Heute sind die Kantone per Gesetz für die sogenannte Restfinanzierung von Pflegeheimen und Spitex zuständig, und da läuft viel schief. Die Kantone bezahlen erwiesenermassen chronisch zu wenig, was die Heime durch steigenden Druck auf das Personal und – manchmal widerrechtlich – hohe Kostenbeteiligungen der PatientInnen zu kompensieren versuchen. Doch anstatt diese Missstände zu beheben und für die Einhaltung des Gesetzes zu sorgen, will der Ständerat die entsprechenden Artikel einfach komplett aus dem Gesetz streichen. Das Resultat wäre ein wilder Westen in der Pflegefinanzierung, und nach den Leidtragenden müsste man nicht lange suchen: Es wären erneut die PatientInnen und das Personal. Das Perfide daran ist, dass die Langzeitpflege insbesondere auf Druck der Kantone in die Reform eingebaut wurde. Denn die Kantone würden damit längerfristig finanziell besser fahren – zu Lasten der PrämienzahlerInnen!</p><p class="heading--h4">Kostenbeteiligung hoch, Prämienverbilligung runter</p><p>Mit EFAS droht den Versicherten aber nicht nur ein Prämiensprung, auch die Kostenbeteiligung würde steigen. Denn einerseits soll in der Langzeitpflege die aktuelle Deckelung des PatientInnenbeitrags gemäss Gesetzestext explizit nur noch fünf Jahre lang gelten und andererseits würden bei stationären Spitalaufenthalten neu die gesamten Behandlungskosten mit der Franchise und dem Selbstbehalt verrechnet (heute ist es nur knapp die Hälfte).</p><p>Dazu kommt: Der Kern von EFAS, ein national einheitlicher Finanzierungsschlüssel, bedeutet für jeden einzelnen Kanton, dass er seinen heute gültigen Finanzierungsschlüssel an den Schweizer Durchschnitt anpassen müsste. Dies entweder durch eine Erhöhung der Prämien (schon wieder!) oder durch eine Erhöhung der Steuerausgaben. Und auch höhere Steuerausgaben könnten schnell zu höheren Prämien führen. Denn einer der ersten Bereiche, wo seitens der Kantone bei Mehrausgaben gemeinhin gespart wird, sind die Prämienverbilligungen für bedürftige Haushalte – das hat die Vergangenheit zur Genüge gezeigt.</p><p class="heading--h4">Leeres Sparversprechen</p><p>Um gar nicht erst im Detail über die vielen oben geschilderten Abwegigkeiten ihrer Reform sprechen zu müssen, verweisen viele EFAS-BefürworterInnen oft einfach auf die Hunderte von Millionen von Franken, welche sich mit ihrem Projekt einsparen liessen. Auch dies eine völlig leere Behauptung, denn es gibt keine einzige Untersuchung und damit auch keine erhärteten Zahlen zu möglichen Einsparungen von EFAS. Im Kleingedruckten ist man deshalb auch ehrlicher, so schreibt der Krankenkassenverband Santésuisse wortwörtlich: «EFAS löst das grundlegende Problem der übermässig steigenden Kosten im Gesundheitswesen nicht.»</p><p>Damit ist vieles gesagt, und eines klar: EFAS muss vom Parlament gestoppt werden. Stattdessen sollte sich die Gesundheitspolitik endlich auf das Wesentliche und Dringende konzentrieren: eine Stärkung der Versorgung (insbesondere durch eine Besserstellung des Personals), wirksame Kostendämpfungen (insbesondere durch tiefere Medikamentenpreise, eine Reform der Tarifsysteme und die Stilllegung der Geschäftemacherei in der Zusatzversicherung) sowie eine soziale Finanzierung durch substanziell höhere Prämienverbilligungen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9640</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2023 19:34:03 +0100</pubDate><title>Ständerat besiegelt noch höhere Rentenverluste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-besiegelt-noch-hoehere-rentenverluste</link><description>BVG 21: Mehr bezahlen und weniger Rente

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heutigen Beschlüsse des Ständerats sorgen für noch höhere Rentenverluste für Personen mit mittleren Einkommen. Mit dem beschlossenen Koordinations­abzug steigen die Rentenverluste auf bis zu 15 Prozent – bzw. bis zu 271 Franken pro Monat. Damit wird die vom Bundesrat und allen Parteien einhellig befürwortete Garantie der Leistungen selbst für 25-Jährige mit mittleren Einkommen nicht mehr eingehalten. Das bedeutet nun für alle Generationen: Mehr bezahlen für weniger Rente.</p><p>Das Parlament hat aus der Bundesratsvorlage (Sozialpartnerkompromiss) ein Abbauprojekt gebastelt. Die Reform ist aus der Zeit gefallen: wegen der Zinswende und der steigenden Inflation stellen sich in der 2. Säule neue Probleme, allen voran der Wertzerfall der Pensionskassen-Renten durch die Inflation. In diesem Kontext braucht es Erhöhungen statt Senkungen bei den Renten. Die BVG-Vorlage stammt aus der Zeit der Negativzinsen, die inzwischen vorbei ist. Die Senkung des Umwandlungssatzes hat nun nicht mehr die gleiche Notwendigkeit. Das Parlament ignoriert diese neue Ausgangslage und hält an den Rentensenkungen fest. Der SGB wird sich vehement gegen die geplanten Rentensenkungen einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_00ccfc3a18.webp" length="408850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9639</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2023 19:28:12 +0100</pubDate><title>AHV-Teuerungsausgleich fällt durch: Soziale Härte auch im Ständerat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-teuerungsausgleich-faellt-durch-soziale-haerte-auch-im-staenderat</link><description>Parlament lässt Rentnerinnen und Rentner im Stich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Renten in der AHV hinken in den letzten Jahren nicht nur der Teuerung hinterher – auch der Unterschied zwischen den Löhnen und den Renten wird von Jahr zu Jahr grösser.&nbsp; Die Mieten und die explodierenden Krankenkassen-Prämien führen dazu, dass die Renten immer weniger zum Leben reichen. Doch das Parlament ist nicht einmal bereit, mit der minimalen Anpassung an die Teuerung die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu stützen, und lässt damit die Menschen im Stich, die ein Leben lang gearbeitet haben. Dazu kommt, dass die Pensionskassen­renten seit Jahren im Sinkflug sind und es dort gar keinen Teuerungsausgleich gibt.</p><p>Mit dem heutigen Entscheid bricht der Ständerat ein weiteres Versprechen der Verfassung – mit dem Nichteintreten auf die Vorlage ist der volle Teuerungs­ausgleich für AHV- und IV-RentnerInnen sowie EL- und ÜL-BezügerInnen definitiv vom Tisch. Obwohl das Parlament den Bundesrat vor wenigen Wochen noch zur Ausarbeitung dieser Vorlage aufgefordert hatte. Und obwohl die stark steigenden Preise und der Prämienschock bei den Krankenkassen Rentnerinnen und Rentner besonders hart treffen. So droht einem durchschnittlichen Rentnerhaushalt bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von rund acht Prozent. Auf das Jahr gerechnet fehlt dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Für den SGB ist damit klar: nun kann die Bevölkerung nur noch an der Urne mit der Einführung einer 13. AHV-Rente das Problem der sinkenden Renten korrigieren. Denn die Renten in der AHV hinken in den letzten Jahren nicht nur der Teuerung hinterher – auch der Unterschied zwischen den Löhnen und den Renten wird von Jahr zu Jahr grösser. Der SGB wird sich deshalb mit voller Kraft für die hängige Volksinitiative einsetzen über welche in knapp einem Jahr abgestimmt wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.webp" length="115056" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9652</guid><pubDate>Wed, 01 Mar 2023 11:47:00 +0100</pubDate><title>Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/anpassung-der-verordnung-ueber-die-unfallversicherung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist mit der vorgeschlagenen Verordnungsänderung und der damit verfolgten Entlastung der Vereine des Breitensports von sehr hohen UVG-Prämien einverstanden.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9650</guid><pubDate>Wed, 01 Mar 2023 11:19:00 +0100</pubDate><title>Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmende in Start-Ups (Parl. Initiative 16.442)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeiterfassung-fuer-arbeitnehmende-in-start-ups-parl-initiative-16442</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parlamentarischen Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften lehnen die parlamentarische Initiative Dobler 16.442 «Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligung sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein», als Schwächung des Arbeitsgesetzes und des Arbeitnehmerinnenschutzes vollumfänglich ab.</p><p>Der Vorstoss will, das für bestimmte Mitarbeitende von neu gegründeten Unternehmen die Arbeitszeiterfassung nicht mehr gelten soll. Sie sollen vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes (ArG) ausgenommen werden,<br> einzig die Bestimmungen über den Gesundheitsschutz sollen weiter für sie gelten. Der SGB lehnt die Ausklammerung bestimmter Arbeitnehmendengruppen aus dem Schutzbereich des ArG ohne triftigen Grund entschieden ab.</p><p>Die vollständige Stellungnahme und Begründung findet sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230303_LC_VL_PaIv_Dobler_Start-ups.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort des SGB</a> (PDF).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9636</guid><pubDate>Wed, 01 Mar 2023 10:24:04 +0100</pubDate><title>Nationalrat bricht sein Versprechen und lässt die Rentnerinnen und Rentner im Stich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-bricht-sein-versprechen-und-laesst-die-rentnerinnen-im-stich</link><description>AHV-Teuerungsausgleich: Kehrtwende des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat will nicht einmal mehr über den vollen Teuerungsausgleich für RentnerInnen debattieren. Dabei verlieren die Renten durch die Teuerung und den Prämienschock immer mehr an Wert. Nun ist der Nationalrat nicht auf die Vorlage eingetreten, obwohl er den Bundesrat vor wenigen Wochen noch zu deren Ausarbeitung aufgefordert hat. Und obwohl die stark steigenden Preise und Prämien bei den Krankenkassen Rentnerinnen und Rentner besonders hart treffen.</p><p>Einem durchschnittlichen Rentnerhaushalt droht bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von rund acht Prozent. Damit fehlt auf das Jahr gerechnet bis dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Die Verfassung verlangt klar, dass die AHV-Renten mindestens an die Preisentwicklung angepasst werden müssen. Doch seit zwei Jahren ist dies bereits nicht mehr der Fall. Insgesamt belief sich die Teuerung seit der letzten Rentenanpassung auf 3.4 Prozent, die Renten wurden per Januar 2023 aber nur um 2.5 Prozent erhöht. Um seine eigenen Versprechen einzuhalten, müsste das Parlament deshalb eine ausserordentliche Rentenerhöhung von 0.9 Prozent beschliessen. Es ist nun am Ständerat, die grosse Kammer daran zu erinnern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena_c2494437ca.webp" length="148732" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9634</guid><pubDate>Tue, 28 Feb 2023 14:58:00 +0100</pubDate><title>Fast 3 Milliarden mehr zahlen für tiefere Renten: SGB bekämpft Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fast-3-milliarden-mehr-zahlen-fuer-tiefere-renten-sgb-bekaempft-rentensenkung</link><description>BVG-Reform: Nationalrat besiegelt weiteren Rentenabbau

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklungen des letzten Jahrzehnts in der 2. Säule sind für die Arbeitnehmenden dramatisch. Während ihre Beiträge an die Pensionskasse steigen, sinken die Leistungen, welche sie von den Kassen zurückerhalten. Doch obwohl die mittlere Neurente aktuell bereits 230 Franken tiefer ausfällt als 2015, hat der Nationalrat heute einen weiteren Abbau besiegelt und setzt auf weitere Rentenkürzungen von bis zu 200 Franken pro Monat. Dabei droht einem Rentner bis 2024 bereits ein Kaufkraftverlust von 300 Franken – denn Teuerung und steigende Krankenkassenprämien nagen ohnehin schon am Wert der Pensionskassenrenten.</p><p>Mit den heutigen Beschlüssen wird klar: die Reform der zweiten Säule ist im Parlament zur Abbauvorlage verkommen. Versicherte Arbeitneh­mende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte der Nationalrats vom Tisch. Er weigert sich auch, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2.&nbsp;Säule umzusetzen.</p><p>Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7&nbsp;Milliarden Fran­ken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform hö­here Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.</p><h3 class="heading--h4">Aus dem BVG-Kompromiss machte das Parlament eine teure Abbauvorlage</h3><p>Der SGB hatte zusammen mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrats einen BVG-Kompro­miss ausgearbeitet und vorgelegt, der ohne Rentenkürzungen funktionieren würde. Obwohl der Bundesrat diesen dem Parlament unverändert vorgelegt und zur Annahme empfohlen hat, liegt nun eine weitere Abbauvorlage vor dem Abschluss.</p><p>Das Parlament verschliesst sich der Tatsache, dass sich die Rentensituation in diesem Land stark verschlechtert hat, während sich die Kassen der Versicherungen und Pensionskassen weiter füllen. Damit ist klar, dass eine Mehrheit im Parlament die Interessen der Anbieter höher gewichtet, als jene der versicherten Arbeitnehmenden. Deshalb wird der SGB eine BVG-Abbauvorlage vehement bekämpfen.</p><p>Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weni­ger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.webp" length="133254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9654</guid><pubDate>Thu, 23 Feb 2023 11:50:00 +0100</pubDate><title>Überprüfung der Höhe der Toleranzschwelle von Logib</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ueberpruefung-der-hoehe-der-toleranzschwelle-von-logib</link><description>Position des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich eines Hearings am 13. Februar 2023 zur Überprüfung der Höhe der Toleranzschwelle des Lohngleichheits-Analysetools «Logib» hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) seine <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230223_RB_VL_EGB_Logib_Toleranzschwelle.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Position</a> dargelegt.</p><p>Der SGB ist grundsätzlich und dezidiert der Meinung, dass bei Lohndiskriminierung eine Nulltoleranz herrschen muss – es gibt keinen Toleranzbereich, in dem Lohndiskriminierung akzeptabel ist. Deshalb beantragt der Gewerkschaftsbund, die Toleranzschwelle sowohl im Beschaffungswesen als auch bei weiteren Verwendungen des Instruments Logib, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des revidierten Gleichstellungsgesetzes, abzuschaffen.</p><p>Die vollständige Position und Begründung sind unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9626</guid><pubDate>Tue, 14 Feb 2023 08:57:36 +0100</pubDate><title>14. Juni 2023: Ein neuer Streik – damit es bei der Gleichstellung endlich vorwärts geht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-2023-ein-neuer-streik-damit-es-bei-der-gleichstellung-endlich-vorwaerts-geht</link><description>Lohn · Zeit · Respekt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen haben tiefere Löhne und Renten, übernehmen mehr unbezahlte Arbeit und sind weiterhin mit Diskriminierungen konfrontiert. Der Kampf für echte Gleichstellung ist eine Schlüsselaufgabe der Gewerkschaften. Deshalb legt der SGB beim feministischen Streik am 14. Juni 2023 den Fokus auf die Arbeitswelt. Denn die grössten Ungleichheiten haben ihren Ursprung am Arbeitsplatz. Das Ziel ist klar: Aufwertung von Branchen mit weiblicher Mehrheit, neue Gesamtarbeitsverträge und Bekämpfung von Belästigung und Diskriminierung. Nur mit einer besseren kollektiven Organisation an den Arbeitsplätzen sind konkrete Fortschritte bei der Gleichstellung möglich.</p><p>Vier Jahre nach dem grossen Streik von 2019 gibt es so gut wie keinen Fortschritt bei der Verbesserung der finanziellen und gesellschaftlichen Situation der Frauen. Im Gegenteil: Ihr Rentenalter wird angehoben und die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern hält sich hart­näckig. Diese Lücke ist ein massives Problem: Die Hälfte der Frauen verdiente 2020 weniger als 4’470 Franken im Monat. <strong>Vania Alleva</strong>, SGB-Vizepräsidentin, betont: «Statt vorwärts geht es mit der Gleichstellung neuerdings sogar wieder rückwärts: bei den Löhnen, bei den Renten und auch bei der Verteilung der Care-Arbeit. Noch immer ist das Einkommen von uns Frauen im Schnitt 43,2&nbsp;Prozent tiefer als jenes der Männer. So geht das nicht!»&nbsp;Besonders tief ist das Einkommen von Frauen, die im Verkauf oder in anderen Dienstleistungsberufen wie der Gastronomie arbeiten. Dort haben die Frauen einen Monatslohn von weniger als 3100 Franken (Median). Ihre Kunden hingegen verdienen mehr als das Doppelte.</p><p>Ein zentraler Grund für die tiefen Einkommen ist die schlechte Entlöhnung von Berufen mit hohem Frauenanteil. Kleinkinderbetreuerinnen, Verkäuferinnen oder Coiffeurinnen verdienen nach der Berufslehre in Vollzeit nur zwischen 3’500 und 5’000 Franken, deutlich weniger als in Branchen mit hohem Männeranteil. Folge dieser Einkommenslücke ist eine massive Frauenrentenlücke von 34.6%. Für <strong>Natascha Wey</strong>, Generalsekretärin VPOD und SGB-Vizepräsidentin, ist die Konsequenz klar: «Arbeitsbedingungen verbessern sich, wenn Gewerkschaften stark sind und wenn kollektiv mobilisiert wird. Es braucht eine bessere GAV-Abdeckung in den sogenannten Frauenbranchen und massive Lohnerhöhungen». Deshalb haben sich die Gewerkschaften zum Ziel gesetzt, Mitglieder in Branchen mit hohem Frauenanteil zu gewinnen, um die Gleichstellung schneller vorantreiben zu können.</p><h3 class="heading--h4">Betroffene fordern Schutz am Arbeitsplatz, Aufwertung der Frauenberufe und bessere Vereinbarkeit</h3><p>Heute haben anlässlich der Lancierung der Kampagne für den 14. Juni sieben Arbeiterinnen aus der ganzen Schweiz die Mobilisierung angestossen. So betont <strong>Pamela Silva Barrientos</strong>, Pharmaassistentin: «Wir müssen sehr viele Aufgaben mit hoher Konzentration erledigen. Wir müssen uns ständig weiterbilden. Und trotzdem kommen wir nicht über die Runden!». Branchen mit weiblicher Mehrheit brauchen eine Aufwertung: «Im Detailhandel sind die Löhne tief. Dabei ist die Arbeit körperlich anstrengend, man ist ständig im Kundenkontakt und es wird viel Flexibilität verlangt. Wo bleibt da die Wertschätzung, wo bleibt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben?», fragt <strong>Kerstin Maurhofer-Späh</strong>, Verkäuferin. Für Pflegerin <strong>Loreen Erras </strong>müssen sich die Arbeitsbedingungen in ihrer Branche rasch ändern: «Der Personalmangel sollte nicht mit noch schlechteren Arbeitsbedingungen verschärft werden. Die Abwärtsspirale muss mit angemessenen Arbeitsbedingungen aufgehalten werden!».</p><p><strong>Muriel Noble</strong>, Orchestermusikerin, beschreibt, wie prekäre Karriereverläufe die Kulturwelt besonders anfällig für Missbrauch und Belästigung gegen die Frauen machen: «Wenn man eine Frau ist und noch keine feste Anstellung hat, ist es viel schwieriger, sich als Opfer von sexualisierter Gewalt zu wehren. Wir brauchen darum GAV, die für alle gelten und alle schützen. Und kurzfristig soll in allen kulturellen Einrichtungen ein detaillierter Verhaltenskodex aufgehängt werden.». Als Angestellte in der Kundenberatung und Ticketkontrolle im ÖV fordert <strong>Sarah-Julia Mois</strong>: «Der Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz, sei es durch Kollegen oder Kunden, gehört zu den Grundpflichten der Arbeitgeber und muss endlich ernsthaft wahrgenommen und durchgesetzt werden».</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/d/csm_Visual-1406-DE_cf4d2a5499.webp" length="68628" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9621</guid><pubDate>Fri, 03 Feb 2023 16:59:28 +0100</pubDate><title>BVG-Reform: 3 Milliarden mehr zahlen für tiefere Renten – SGB bekämpft Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-reform-3-milliarden-mehr-zahlen-fuer-tiefere-renten-sgb-bekaempft-rentensenkung</link><description>BVG-Reform: Nationalratskommission plant weiteren Rentenabbau</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Reform der zweiten Säule verkommt im Parlament zur Abbauvorlage. Versicherte Arbeitneh­mende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte die zuständige Sozialkommission des Nationalrats vom Tisch. Auch Massnahmen für eine echte Gleichstellung in der 2. Säule lehnt die SGK-N ab. Sie weigert sich, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2. Säule umzusetzen.</p><p>Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7 Milliarden Fran­ken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform hö­here Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.</p><p>Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weni­ger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.</p><p class="heading--h4">Weitere Rentensenkung ist tabu</p><p>Die Renten aus der 2. Säule sinken seit einem Jahrzehnt massiv. Zur tiefen Verzinsung und den extremen Senkungen bei den Umwandlungssätzen kommt nun der fehlende Teuerungsausgleich in den Pensionskassen dazu; damit verlieren NeurentnerInnen bis Ende 2024 eine ganze Monats­rente. Weitere Senkungen müssten damit für eine BVG-Reform tabu sein. Und auch eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes dürfte mit der Zinswende keine Option mehr sein. Die Rechnung der SGK-N geht nur für die Anbieter auf, die Erwerbstätigen werden schlicht abgezockt.</p><p>Ein besonderer Hohn ist der Beschluss für die Frauen. Trotz grossen Versprechen in der Öffent­lichkeit verschlechtert die SGK-N für die Frauen sogar den mangelhaften Vorschlag des Ständerats. Frauen sollen nach der Erhöhung des Rentenalters auf die versprochenen, dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten. Für nicht einmal die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssat­zes voll kompensiert werden. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen so­fort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.</p><p class="heading--h4">Aus dem BVG-Kompromiss machte das Parlament eine teure Abbauvorlage</p><p>Der SGB hatte zusammen mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrats einen BVG-Kompro­miss ausgearbeitet und vorgelegt, der ohne Rentenkürzungen funktionieren würde. Obwohl der Bundesrat diesen dem Parlament unverändert vorgelegt und zur Annahme empfohlen hat, liegt nun eine weitere Abbauvorlage vor dem Abschluss.</p><p>Das Parlament verschliesst sich der Tatsache, dass sich die Rentensituation in diesem Land stark verschlechtert hat, während sich die Kassen der Versicherungen und Pensionskassen weiter füllen. Damit ist klar, dass eine Mehrheit im Parlament die Interessen der Anbieter höher gewichtet, als jene der versicherten Arbeitnehmenden. Deshalb wird der SGB eine BVG-Abbauvorlage vehement bekämpfen, wenn nötig mit einem Referendum.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9615</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 19:25:00 +0100</pubDate><title>Parlamentarische Initiative 20.456 – Änderung des Zweitwohnungsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/parlamentarische-initiative-20456-aenderung-des-zweitwohnungsgesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften lehnen die zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Candinas 20.456 "Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben" im Rahmen dieser Vernehmlassung vorgeschlagenen Änderungen des Zweitwohnungsgesetzes rundweg ab.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230201_RW_VL_Zweitwohnungen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) erläutert und begründet der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB seine Position.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9613</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 19:18:00 +0100</pubDate><title>Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/weiterentwicklung-der-rahmenbedingungen-fuer-den-schweizer-guetertransport</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt dazu gerne <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230201_RW_VL_Gueterverkehr.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlich Stellung</a> (PDF) zu den Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport. Mit knapp einem Drittel aller CO2-Emissionen ist der Verkehrssektor, darunter der Güterverkehr, der grösste inländische Emittent von Treibhausgasen. Der Gütertransport ist deshalb sehr gefordert, den diesem "Fussabdruck" entsprechenden massgeblichen Beitrag zum Erreichen der klimapolitischen Ziele der Schweiz zu leisten. Dazu verpflichtet ihn die Klimastrategie 2050 des Bundes, welche die Ratifizierung des Pariser Abkommens durch die Schweiz für die unterschiedlichen Wirtschaftsbereiche konkretisiert. Erreichen lässt sich dieses Vorhaben nur durch eine grösstmögliche Verlagerung des Gütertransports von der Strasse auf die Schiene, denn die durch Letztere verursachten Klimaschäden sind im Vergleich zu jenen Ersterer vernachlässigbar: So betrugen gemäss Bericht des ARE die externen Klimakosten auf der Strasse 342 Millionen Franken, während auf der Schiene lediglich 2 Millionen Franken, also 0.6 Prozent davon (!), anfielen. Die Tatsache, dass dem Strassengüterverkehr diese Kosten nur zu einem kleinen Bruchteil monetär belastet werden, ist die Hauptursache für den zu seinen Gunsten beobachteten "Modalsplit": Seit Jahren beläuft sich der Anteil des Strassengüterverkehrs an der gesamten Transportleistung auf ungefähr 60 Prozent. Betrachtet man nur den Binnenverkehr, sind es gar fast 80 Prozent. Nun könnte man darauf vertrauen, dass der Strassengüterverkehr bereits in kürzester Frist über die notwendigen technischen Lösungen für die Bereitstellung klimaneutraler Transportketten verfügt. Erstens mutet aber eine solche Erwartung äusserst futuristisch an: sie würde enorme – auf absehbare Zeit keineswegs verfügbaren – Mengen an Wasserstoff- beziehungsweise "Power-to-liquid"-Treibstoffen inklusive der entsprechenden Energie- und Verkehrsinfrastruktur benötigen. Und zweitens wäre diese Strategie in jedem Fall ein energiepolitischer Unsinn: so ist der Energieverbrauch für einen Tonnenkilometer auf der Strasse bereits heute zehnmal höher als auf der Schiene (dies einerseits aufgrund der Mengenbündelung auf der Schiene und andererseits aufgrund des verhältnismässig sehr tiefen Wirkungsgrads des Verbrennungsmotors) und würde sich mit dem flächendeckenden Einsatz des sehr energieintensiven Wasserstoffantriebs noch weiter potenzieren. Aus klima- und energiepolitischen Gründen gibt es daher keine Alternative zur substanziellen Erhöhung des Modalsplits zugunsten der Schiene. Doch dies bedingt entsprechende politische Massnahmen zur Förderung des Schienengüterverkehrs (solche könnte man auch einfach als die Korrektur der oben beschriebenen Marktverzerrungen bezeichnen).</p><p>Damit ist unsererseits bereits beantwortet, dass die in der vorliegenden Auslegeordnung präsentierte Variante 2 ("Punktuelle Optimierung des bestehenden Rechtsrahmens für den Güterverkehr" , das heisst annähernd ein "Weiter-wie-bisher") keine Option ist und wir uns daher im Folgenden lediglich zur Ausgestaltung der Variante 1 ("Stärkung des Güterverkehrs durch technische und organisatorische Modernisierung des schweizerischen Schienengüterverkehrs und der Rheinschifffahrt " ) äussern.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230201_RW_VL_Gueterverkehr.pdf" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Zur vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF)</a></p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9611</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 19:11:00 +0100</pubDate><title>Nachhaltige Finanzierung der SBB – Änderung SBB-Gesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nachhaltige-finanzierung-der-sbb-aenderung-sbb-gesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB nimmt in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230201_RW_VL_SBBG.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">umfangreichen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen des SBB-Gesetzes, erläutert und begründet seine Position.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9609</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 19:08:00 +0100</pubDate><title>Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnungspaket-umwelt-herbst-2023</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kann den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vollumfänglich zustimmen. Es erscheint uns angebracht, dass die bereits existierende «Antennendatenbank» des BAKOM bundesrechtlich klar verankert wird und dass die dazugehörigen Prozesse vereinheitlicht sowie um eine allgemeine Meldepflicht ergänzt werden. Ebenfalls zustimmen können wir den vorgeschlagenen Änderungen der CO2-Verordnung (CO2V), der Freisetzungsverordnung (FrSV) sowie der Lärmschutzverordnung (LSV). Die mit den Änderungen der LSV beabsichtigte Konkretisierung des Vorsorgeprinzips Wärmepumpen erscheint uns angesichts des laufenden «Installationsbooms» wichtig und dringend. Letzteres gilt allerdings umso mehr für die Vereinfachung, Beschleunigung und Vereinheitlichung der kantonalen Bewilligungsverfahren.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9607</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 19:01:00 +0100</pubDate><title>Umsetzung der Motion «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/umsetzung-der-motion-uebermaessigen-motorenlaerm-wirksam-reduzieren</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N </description><content:encoded><![CDATA[<p>Unnötiger Verkehrslärm ist ein Ärgernis für die von den Lärmemissionen betroffenen Bevölkerung. Besonders unsinnig und verurteilenswert ist dabei nutzlos verursachter Motorenlärm, der durch Manipulationen an Fahrzeugen und stumpfsinniges Fahrverhalten bewusst verursacht wird. Die Eröffnung einer Vernehmlassung zu einem – insbesondere auch durch die überwiesene Motion 20.4339 der UREK-N geforderten – gesetzlichen Massnahmenpaket zur Reduktion von unnötigem Verkehrslärm wird daher von den Gewerkschaften sehr begrüsst.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230201_RW_VL_Verkehrslaerm.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) erläutert und begründet der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB seine Position</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9605</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 18:47:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Filmverordnung (FiV) sowie neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-der-filmverordnung-fiv-sowie-neue-verordnung-ueber-die-quote-fuer-europaeische-filme-und-investitionen-in-das-schweizer-filmschaffen-fqiv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich aktiv für die Annahme des Filmgesetzes in der Volksabstimmung vom vergangenen Mai eingesetzt und ist mit den im Rahmen dieser Vernehmlassung dazu vorgeschlagenen Änderungen der Filmverordnung (FiV) sowie mit den Bestimmungen der neuen Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) weitgehend einverstanden.</p><p>Drei Punkte möchten der SGB jedoch hervorheben beziehungsweise kommentieren. Sie finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230201_RW_VL_FilmV.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF)</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9603</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 18:21:00 +0100</pubDate><title>Bei häuslicher Gewalt Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/bei-haeuslicher-gewalt-haertefallpraxis-nach-artikel-50-aig-garantieren</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parlamentarischen Initiative 21.504 n</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund freut sich, an der Vernehmlassung teilnehmen zu können und nimmt zur Pa. Iv. 21.504 «Bei häuslicher Gewalt Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren» Stellung. Denn statt die Opfer zu schützen, stützen die aktuelle Gesetzgebung und ihre Umsetzung allzu oft den Fortbestand von Gewaltbeziehungen. So wird ein bestimmtes Mass an psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in der Ehe als normal angesehen und toleriert.</p><p>Die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Opfern gegenüber Tätern führt dazu, dass Betroffene weitgehend isoliert sind und in gewalttätigen Beziehungen verharren müssen. Das widerspricht einem konsequenten Opferschutz und muss sich dringend ändern. Deshalb begrüsst der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Änderung des Artikels 50 im Ausländer- und Integrationsgesetz AIG und sieht diese als Chance, einen besseren Opferschutz im Sinne einer ungebundenen Aufenthaltsmöglichkeit zu schaffen.</p><p>Dass in der Gesetzesänderung neu von «häuslicher Gewalt» und nicht mehr von «ehelicher Gewalt» die Rede ist, halten wir für eine wichtige und zeitgemässe Anpassung. Denn Gewalt in Paarbeziehungen findet unabhängig vom Zivilstand statt. Der Begriff der «häuslichen Gewalt» bezeichnet die Gewaltform – die oft im Privatraum und unter vier Augen stattfindet – treffender. Zudem liegen die Ursachen der Gewalt nicht in der Ehe, sondern in einem komplexen Beziehungsverhältnis.</p><p>Zu den Bestimmungen im Einzelnen nimmt der SGB in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230201_RB_VL_Haeusliche_Gewalt_Art._50_AIG.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) detailliert Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9601</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 18:14:00 +0100</pubDate><title>Vorentwurf eines Bundesgesetzes über den Fonds zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Exzellenz in Forschung und Innovation (Horizon-Fonds)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/vorentwurf-fonds-zur-foerderung-der-internationalen-zusammenarbeit-und-der-exzellenz-in-forschung-und-innovation-horizon-fonds</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zu den Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe (21.327 und 21.328)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt den vorgeschlagenen «Horizon-Fonds», so wie er sämtliche Übergangs-, Ergänzungs- und Ersatzmassnahmen im Sinne der Schadensminderung unterstützt, die die negativen Konsequenzen der Nicht-Assoziierung der Schweiz an die europäischen Bildungs- und Forschungsprogramme abzudämpfen versuchen. Dies im Interesse der Schweizer Forschenden, Lehrenden und Studierenden.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230201_NC_VL_Horizon-Europe_Horizon-Fonds.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort </a>(PDF) erläutert und begründet der SGB seine Position und macht detaillierte Bemerkungen zu einzelnen Aspekten.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9599</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 18:10:00 +0100</pubDate><title>Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/digitalisierung-in-der-erwerbsersatzordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst diesen ersten Schritt der Digitalisierung, mit welcher Dienstleitende der Armee, im Zivildienst, Zivilschutz und bei «Jugend und Sport» ihre Ansprüche auf Erwerbsersatzleistungen künftig in einem digitalen Verfahren sollen geltend machen können.</p><p>Der SGB fordert das Bundesamt für Sozialversicherungen dazu auf, die Digitalisierung der Sozialversicherungsverfahren weiter voranzutreiben und dabei insbesondere die digitalen Dienstleistungen für die versicherten Personen zu priorisieren.</p><p>Dabei ist nicht nur stets darauf zu achten, dass der Datenschutz der Arbeitnehmenden gewährleistet ist, sondern auch, dass die Verfahren für die Versicherten möglichst einfach zugänglich ausgestaltet sind. Die Digitalisierungsprozesse sollen nicht einzig für Durchführungsorgane und Arbeitgeber zu Kosteneinsparungen führen. Im Sinne der digitalen Inklusion müssen sie auch für Versicherte mit lediglich Grundkompetenzen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie für Menschen mit Behinderungen möglichst barrierefrei zugänglich und ohne (zusätzlichen) Aufwand zu bewältigen sein.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9597</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 17:48:00 +0100</pubDate><title>Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/teilrevision-des-arbeitslosenversicherungsgesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweizer Arbeitslosenversicherung spielen die privaten, hauptsächlich gewerkschaftlichen Kassen eine bedeutende Rolle. Für die Arbeitnehmenden, aber auch für das System insgesamt hat die freie Kassenwahl eindeutig Vorteile. Die Arbeitslosenversicherung wird dadurch innovativer und «kundenfreundlicher».</p><p>Um die Effizienz und die Innovationskraft der Arbeitslosenversicherung zu erhöhen, wurde die Pauschalentschädigung eingeführt. Diese Finanzierungsart hatte sich bewährt. Die Motion Müller stellt diese Vorteile und Strategien in Frage, indem sie die Pauschalentschädigung abschaffen und die Existenz kantonal tätiger Kassen verbieten will. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) spricht sich daher dezidiert für die Variante 2 aus, welche es weiterhin ermöglichen soll, kantonale gewerkschaftliche Kassen zu betreiben. Die Variante 1 mit dem Verbot lehnt er klar ab.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230201_DL_VL_ALVG.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) erläutert und begründet der SGB seine Position.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9595</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 17:34:00 +0100</pubDate><title>Bundesgesetz über die Individualbesteuerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesgesetz-ueber-die-individualbesteuerung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt die vorgeschlagene Regelung zur Einführung einer Individualbesteuerung ab, da sie erstens die hohen und höchsten Einkommen steuerlich sehr stark entlastet, zweitens zu Steuerausfällen von rund 1 Milliarde Franken führt, die<br> durch Mehrbelastungen für die tiefen und mittleren Einkommen bezahlt werden müssten und<br> drittens mit der Erhöhung des Kinderabzuges von 6’500 auf 9’000 Franken/Jahr die Steuerbelastung für höhere Einkommen reduziert, ohne dass dadurch die Frauenerwerbstätigkeit gefördert wird.</p><p>Von der vorgeschlagenen Individualbesteuerung profitieren auf Bundesebene Paarhaushalte mit Einkommen von deutlich über 100‘000 Franken/Jahr. Vor allem für die ZweiverdienerInnen-Haushalte in den obersten Einkommensklassen sinkt die Steuerbelastung massiv – darunter zahlreiche Haushalte ohne Kinder, die bereits heute Vollzeit tätig sind.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230201_DL_VL_Individualbesteuerung.pdf" target="_blank" class="link" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) erläutert und begründet der SGB seine Position.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9593</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 17:29:00 +0100</pubDate><title>Änderung der AHV-Verordnung zur Umsetzung von AHV 21</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-ahv-verordnung-zur-umsetzung-von-ahv-21</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt in seiner Vernehmlassungsantwort Stellung zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen zur Umsetzung von «AHV 21».</p><p>Der SGB hatte bereits im Abstimmungskampf vehement darauf hingewiesen, dass die Kompensationsmassnahmen ungenügend ausfallen. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Umsetzung verkommen sie zum Hohn. Der SGB fordert den Bundesrat deshalb mit Nachdruck dazu auf, seinen Spielraum so zu nutzen, dass zumindest die im Abstimmungskampf gemachten Versprechen eingehalten werden.</p><p>Die Details der finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2023/230201_GM_VL_AHVV.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF).</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9617</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 14:11:48 +0100</pubDate><title>SNB-Initiative: Abbruch der Unterschriftensammlung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/snb-initiative-abbruch-der-unterschriftensammlung</link><description>SGB-Vorstand beschliesst Volksinitiative «SNB-Milliarden für eine starke AHV» ad acta zu legen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat am 1. Februar beschlossen, die Sammlung für die SNB-Initiative abzubrechen und somit unsere Volksinitiative «SNB-Milliarden für eine starke AHV» ad acta zu legen. Der Entscheid ist niemandem leichtgefallen, insbesondere wegen des bereits geleisteten Engagements. Doch mit den Rekordverlusten der SNB im Jahr 2022 ist die Botschaft der Volksinitiative wesentlich schwerer vermittelbar. Das Nationalbank-Defizit hat die Unterschriftensammlung deutlich gebremst.</p><p>Mit der raschen Zinswende, dem neuen Teuerungskontext und dem Angriff auf die BVG-Rente stellen sich in der Altersvorsorge neue Fragen und Herausforderungen, somit sind die Prioritäten und Ressourcen auf die anstehenden zentralen Projekte wie die 13. AHV-Rente oder das drohende Referendum zur BVG-Vorlage zu legen.</p><p>Nach wie vor ist es richtig und wichtig, dass freie SNB-Milliarden bei der AHV am richtigen Ort verwendet werden, weil alle davon profitieren. Die gerechte Verteilung der SNB Überschüsse wird sicher wieder ein Thema werden, unklar ist allerdings noch, wie rasch sich wieder Ausschüttungsreserven anhäufen werden. Der SGB wird in diesem Thema aktiv bleiben.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/f/csm_SNB_Initiative_breit_DE_1200x900_a7a6ce9c91.webp" length="158122" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9648</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 11:14:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Slowenien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-doppelbesteuerungsabkommens-zwischen-der-schweiz-und-slowenien</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB zum Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9646</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 10:30:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Serbien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-doppelbesteuerungsabkommen-zwischen-der-schweiz-und-serbien</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des SGB zum Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9590</guid><pubDate>Mon, 30 Jan 2023 12:13:49 +0100</pubDate><title>Dossier 155: Teilhabe statt Prekarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/dossier-155-teilhabe-statt-prekaritaet</link><description>Ein Dossier der SGB-Migrationskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>«<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/155d_Migrationskommission_Teilhabe.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Teilhabe statt Prekarität</a>» ist aus der SGB-Migrationskonferenz vom 4. September 2021 heraus entstanden. Mehr als siebzig Gewerkschafter*innen mit Migrationshintergrund analysierten an diesem Anlass die spezifischen Gefährdungen für Erwerbstätige ohne Schweizer Pass und diskutierten über gewerkschaftspolitische Strategien, wie auch für diese soziale Sicherheit und politische Partizipation erreicht werden kann.</p><p>Die Struktur des Dossiers folgt der Gegenüberstellung von Prekarität und Teilhabe. Thema des ersten Teils sind die prekären Lebenslagen, die mit dem Zurücklassen des Herkunftslandes einsetzen. Die versammelten Beiträge zeigen, dass diese Unsicherheit nicht mit dem Überschreiten von Grenzen endet. Viele Migrant*innen leben in der Schweiz weiterhin prekär. Dies in einem doppelten Sinn. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie deutlich stärker als die alteingesessene Bevölkerung in Niedriglohnsektoren beschäftigt, haben befristete Stellen oder arbeiten auf Abruf. Für Migrant*innen ist eine solche Prekarität jedoch nicht einfach nur eine temporäre Herausforderung, die es mit Tüchtigkeit und Geschick zu bewältigen gilt. Das Dossier belegt, dass Verschlechterungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) in den letzten Jahren dazu geführt haben, dass bereits zeitweise Armut für Migrant*innen zu einer existentiellen Gefährdung werden kann: Bei Sozialhilfeabhängigkeit laufen sie Gefahr, ihr Recht auf Aufenthalt zu verlieren und aus der Schweiz weggewiesen zu werden.</p><p>Der zweite Teil des Dossiers entwickelt Perspektiven zur Teilhabe. Als Interessenvertretung für alle Erwerbstätigen engagieren sich die Gewerkschaften auch für die Rechte von Migrant*innen. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht an eine bestimmte Staatsbürgerschaft gekoppelt. Als Kolleg*innen haben wir zwar eine unterschiedliche Herkunft, aber gemeinsame Interessen und Kämpfe. Lohn- und Sozialdumping stellen auch die Löhne und Arbeitsbedingungen der Gruppen infrage, die (noch) nicht unmittelbar betroffen sind. Durch die Artikel des Dossiers zieht sich deshalb die Überzeugung, dass sozialer Fortschritt nur gemeinsam erreichbar ist. Und dieser beinhaltet auch die politische Partizipation aller Menschen in der Schweiz. Was wäre das für eine Demokratie, in der auf Dauer ein grosser Teil der Bevölkerung von Wohlstand und Mitbestimmung ausgeschlossen ist?</p><p>Das Dossier steht in einem engen Zusammenhang mit der Arbeit der SGB-Migrationskommission. Es zeigt auf, wie wichtig politische Initiativen wie «Armut ist kein Verbrechen!» und «Aktion Vierviertel» sind. Und es leistet einen Beitrag für kommende Debatten und Vorstösse am SGB-Kongress 2022 sowie darüber hinaus. Als Gewerkschaftsbewegung kämpfen wir für soziale Sicherheit und politische Partizipation von allen Menschen in diesem Land, solange bis wir dieses Ziel erreicht haben.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/1/csm_murales_migration_8c44a8e6c9.webp" length="122766" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9579</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2023 13:33:41 +0100</pubDate><title>Dossier 153: Vom Wert der Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-153-vom-wert-der-gewerkschaften</link><description>Eine Metastudie zum Einfluss von Gewerkschaften und Gesamtarbeits-verträgen auf Löhne, Arbeitsbedingungen und Produktivität</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit über 100 Jahren schliessen sich Berufstätige in Gewerkschaften zusammen, um ihre Arbeitsbedingungen und ihre Rechte im Betrieb oder in den Branchen zu verbessern. In den letzten rund 20 Jahren haben Ökonominnen und Ökonomen die Gewerkschaften und ihren Einfluss auf Löhne und Beschäftigung besonders intensiv untersucht. Welchen Einfluss haben Gewerkschaften und Gesamtarbeitsverträge auf die Löhne? Was sind die Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Produktivität und die Innovationstätigkeit der Firmen?</p><p>In den neuen Untersuchungen sind frühere ökonomische Vorurteile ins Wanken geraten. Die Studien zeigen: Gewerkschaften und Gesamtarbeitsverträge sind eine Art Gegenpol zum marktmächtigen Arbeitgeber. Sie können Missbräuchen entgegenhalten und verhindern, dass Arbeitgeber ihre Stellung auf Kosten der Berufstätigen ausnützen. Das lohnt sich, besonders für Beschäftigte mit tiefen und mittleren Einkommen. Ihre Löhne profitieren am meisten von einem GAV oder einer starken Gewerkschaft im Unternehmen. Das reduziert die Lohnungleichheit. Und im Gegensatz zu früheren Befürchtungen steigt die Arbeitslosigkeit nicht. Die Auswirkungen auf die Beschäftigung sind höchstens gering und sehr umstritten.</p><p><strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230109_JMK/153d_Gewerkschaften_und_GAV.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Dieses SGB-Dossier</a></strong> wertet über 100 Studien zu Gewerkschaften und GAV und ihrer Bedeutung für den Arbeitsmarkt aus. Insbesondere zu den Themen Lohn, Arbeitsbedingungen, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit sowie zur Produktivität und Innovationstätigkeit von Firmen. Thesenartig zusammengefasst haben die ForscherInnen Folgendes herausgefunden:</p><p><strong>Gewerkschaften und Gesamtarbeitsverträge können die Löhne erhöhen und Ungleichheiten reduzieren</strong>. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass ein Anstieg des gewerkschaftlichen Organisationsgrads insgesamt zu höheren Löhnen führt. Die Auswirkung ist bei tiefen und mittleren Löhnen am grössten. Managerlöhne steigen dagegen in gewerkschaftlich gut organisierten Branchen und Betrieben weniger stark. Die Aktivitäten der Gewerkschaften verhindern wohl so, dass die obersten Einkommen davonziehen und die Ungleichheit steigt. Gesamtarbeitsverträge reduzieren die Ungleichheit ebenfalls und wirken Lohnungleichheiten zwischen den Geschlechtern entgegen.</p><p><strong>Ein Teil der Lohnerhöhungen geht auf Kosten der Gewinne.</strong> Ein höherer gewerkschaftlicher Organisationsgrad erhöht den Anteil der Arbeitseinkommen am gemeinsam erarbeiteten Wohlstand, und senkt damit den Anteil des Kapitals.</p><p><strong>Gesamtarbeitsverträge und Gewerkschaften beeinflussen die Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit kaum.</strong> Die höheren Löhne führen gemäss neueren Studien nicht zu einer höheren Arbeitslosigkeit oder eine tieferen Beschäftigung. Wenn Studien überhaupt einen relevanten Einfluss von höheren Mindestlöhnen und Gewerkschaften auf die Beschäftigung finden, ist dieser oftmals klein.</p><p><strong>Gewerkschaften können die Produktivität erhöhen.</strong> ForscherInnen finden immer wieder einen positiven Einfluss von Gewerkschaften auf die Produktivität, zumindest in bestimmten Branchen. Der Einfluss der Gewerkschaften auf die Investitionen und die Innovation ist umstrittener.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/1/csm_201MWZ15286-Bearbeitet_SGB_alle_web_2932f18219.webp" length="441114" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9577</guid><pubDate>Tue, 10 Jan 2023 11:11:25 +0100</pubDate><title>Dossier 154: Verteilungsbericht 2023</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-154-verteilungsbericht-2023</link><description>Die Verteilung der Löhne, Einkommen und Vermögen sowie die Belastung durch Steuern und Abgaben in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz gehört zu den reichsten Ländern auf der Welt. Das Geld für ein würdiges Leben für alle, die hier leben, ist vorhanden. Doch auch in der reichen Schweiz gibt es zahlreiche Einkommensprobleme.</p><p>Doch <strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230109_JMK/154d__Verteilungsbericht_2023.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">der neuste SGB-Verteilungsbericht</a></strong> zeigt: Die Entwicklung der Löhne in den letzten Jahren gibt Anlass zur Sorge. Die unteren und mittleren Löhne sind zwischen 2016 und 2022 real gesunken. Bei den Topverdienern ging es hingegen aufwärts. Die Hälfte der Frauen hat ein Monatseinkommen von 4’470 Franken oder weniger. Von einer Gleichstellung der Geschlechter ist die Schweiz noch weit entfernt.</p><p>Die Steuer- und Abgabenpolitik hat diese Lohn- und Einkommensprobleme sogar noch vergrössert, anstatt für einen sozialen Ausgleich zu sorgen. Das Hauptproblem sind die stark steigenden Krankenkassenprämien. Viele Haushalte haben heute weniger Geld zum Leben. In den nächsten Jahren muss sich das ändern. Bei den unteren und mittleren Löhnen braucht es höhere Reallöhne. Namentlich auch bei den Frauen muss es aufwärts gehen. Wer eine Lehre gemacht hat, sollte mindestens 5’000 Franken verdienen. Generell müssen die Löhne mindestens 4’500 Franken betragen.</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.webp" length="227042" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9574</guid><pubDate>Mon, 09 Jan 2023 08:04:53 +0100</pubDate><title>Gewerkschaftliche Offensiven im 2023 für höhere Löhne und mehr Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gewerkschaftliche-offensiven-im-2023-fuer-hoehere-loehne-und-mehr-gleichstellung</link><description>Jahres-Medienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der neue SGB-Verteilungsbericht zeigt auf: Die Lohn- und Einkommensschere öffnet sich wieder. Für die Gewerkschaften stehen deshalb weitere Lohnerhöhungen im Zentrum, damit der Lohnrückstand aufgeholt wird. Aufgrund der Teuerung fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Wiedereinführung des automatischen Teuerungsausgleichs. Weil die Krankenkassenprämien inzwischen für viele untragbar hoch sind, sind mehr Prämienverbilligungen nötig. Auch bei den Arbeitszeiten braucht es eine Trendwende: Anstatt immer neue Ausnahmen bei den Arbeits- und Ruhezeiten zu fordern, sollen sich die Arbeitgeber wieder an der Arbeitszeitreduktion beteiligen, um den Gesundheitsschutz und das Familienleben der Arbeitnehmenden zu verbessern.</p><p>Die Kaufkraft-Krise durch explodierende Krankenkassenprämien und die anhaltende Teuerung trifft viel Erwerbstätige hart, es bleibt immer weniger zu Leben. Dank einer engagierten Lohnkampagne und vielen harten Verhandlungen ist es den Gewerkschaften in diversen Branchen gelungen, die Löhne zu Jahresbeginn spürbar anzuheben. 2023 sind Reallohnerhöhungen sowie die Wiedereinführung des automatischen Teuerungsausgleichs notwendig. SGB-Chefökonom Daniel Lampart hält fest: «Ein Lohn muss zum Leben reichen, das heisst konkret: keine Löhne unter 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle.»</p><p>Der heute veröffentlichte <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230109_JMK/154d__Verteilungsbericht_2023.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">SGB-Verteilungsbericht</a> zeigt: Die Lohnschere hat sich wieder geöffnet. Die Löhne sind zu wenig gestiegen, um die Teuerung und den Lohnrückstand auszugleichen. Die Berufstätigen mit unteren und mittleren Löhnen haben heute real weniger Lohn als 2016. Aufwärts ging es hingegen bei den obersten 10 Prozent. Dazu kommt, dass der Prämienschock bei den Krankenkassen von 6.6 Prozent einmal mehr stärker ausfällt als die Lohnerhöhungen und die Aufstockung der Prämienverbilligungen. 2023 wird ein Paar mit 2 Kindern erstmals 1000 Franken im Monat für die Prämien zahlen müssen.</p><p class="heading--h4">Bessere Lage der Berufstätigen dank Gewerkschaftsarbeit</p><p>Gute Gesamtarbeitsverträge und aktive Gewerkschaften sorgen weltweit dafür, dass die Löhne ausgeglichener verteilt werden. Sie verhindern Dumping und Lohndiskriminierung. Die neuere ökonomische Forschung belegt auch, dass diese Verbesserungen bei den Löhnen in der Regel nicht zu mehr Arbeitslosigkeit führen, wie die aktuelle Analyse des SGB zeigt. Weil die Gesamtarbeitsverträge (GAV) verhindern, dass sich schwarze Schafe unter den Firmen Vorteile auf Kosten der korrekten Arbeitgeber verschaffen, und weil GAV auch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und andere Vorteile enthalten, können sie zu einer besseren Arbeitsqualität und einer höheren Produktivität führen. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Ohne die Arbeit der Gewerkschaften hier bei uns und weltweit wäre die einzige Antwort auf die aktuelle Inflation nur die Rezessionspolitik der Zentralbanken gewesen. Die arbeitenden Menschen erwarten aber zu Recht eine andere Antwort, nämlich die Stärkung ihrer Kaufkraft.»</p><p class="heading--h4">Stress am Arbeitsplatz</p><p>Die Arbeitgeber fordern immer mehr Ausnahmen bei den Arbeits- und Ruhezeiten – auf Kosten der Arbeitnehmenden, ihrer Gesundheit und ihres Familienlebens. Die Arbeitnehmenden sollen möglichst immer verfügbar sein, aber gleichzeitig wenig kosten. Gesundheitsschutz und familien­freundliche Arbeitszeiten dürfen kein Privileg für Besserverdienende werden, deshalb müssen sich die Arbeitgeber wieder an den Arbeitszeitverkürzungen beteiligen. Heute reduzieren viele Berufstätige ihr Arbeitspensum auf eigene Kosten – sofern sie es sich finanziell leisten können.</p><p>Ein anderer, wichtiger Grund für Teilzeitarbeit sind Kinder oder andere Betreuungspflichten. Die Arbeitgeber haben sich in den letzten 30 Jahren jedoch kaum mehr an der Arbeitszeitverkürzung beteiligt. Bis 1990 reduzierten sie die betriebsübliche Arbeitszeit alle 10 Jahre um ein bis zwei Stunden – bei gleichem Lohn. Seither müssen die Arbeitnehmenden die Arbeitszeitverkürzungen selber bezahlen – mit Teilzeit und weniger Lohn. Um bei der Gleichstellung vorwärts zu kommen, braucht es für Unia Präsidentin Vania Alleva, nicht nur planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten sondern «endlich die Aufwertung von klassischen Frauen-Branchen, die nach wie vor schlechter bezahlt sind. Das heisst mehr Lohn, Zeit und Respekt.» Deshalb mobilisierten die Gewerkschaften 2023 für den feministischen Streik am 14. Juni.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/0/csm_230109_JMK_e25cc37aa0.webp" length="118460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9553</guid><pubDate>Thu, 15 Dec 2022 11:53:00 +0100</pubDate><title>Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Simbabwe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/doppelbesteuerungsabkommen-zwischen-der-schweiz-und-simbabwe</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des SGB zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Simbabwe zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und auf Veräusserungsgewinnen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9547</guid><pubDate>Wed, 14 Dec 2022 16:42:52 +0100</pubDate><title>Sabotage der Sozialpartnerschaft – ein Lohn muss zum Leben reichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sabotage-der-sozialpartnerschaft-ein-lohn-muss-zum-leben-reichen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vom Lohn muss man leben können. Der heute vom Nationalrat beschlossenen Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne mit der Überweisung der Motion Ettlin verstösst klar gegen diesen wichtigen Grundsatz. Kantonale Mindestlöhne sind aus sozialpolitischen Gründen zulässig, damit die Existenzsicherung garantiert wird. Damit ist klar, dass GAV-Löhne diese untere Grenze nicht unterbieten dürfen. Das Parlament will nun diesen Grundsatz auf den Kopf stellen. Die Gewerkschaften werden sich dagegen wehren.</p><p>Die Motion kommt unter dem wohlklingenden Namen «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» daher. Sie will die Kantone daran hindern, Massnahmen gegen zu tiefe Löhne zu ergreifen: Kantonale Mindestlöhne würden in allen Branchen nicht mehr gelten, in denen ein als allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will also nichts anderes, als Working Poor zu produzieren.</p><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz zu Erlass kantonaler Mindestlöhne bestätigt.</p><p>Die faktische Abschaffung der kantonalen Souveränität über die Definition von Mindestlöhne wäre ein Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös. Der Abschluss von GAV mit nationalen Mindestlöhnen würde so praktisch verunmöglicht werden.</p><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, speziell in den Kantonen Neuenburg und Genf, in einer Zeit kommt, in der über den Schutz der Löhne und das Verhältnis zu Europa Diskussionen stattfinden.</p><p>Der SGB wird die Vorlage mit allen nötigen Mitteln bekämpfen und die kantonalen Mindestlöhne verteidigen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9545</guid><pubDate>Wed, 14 Dec 2022 16:24:19 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente wird immer wichtiger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-wird-immer-wichtiger</link><description>Nationalrat zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Davon allein kann heute niemand leben. Gleichzeitig wurden die letzten Jahre die Pensionskassen-Renten stark gesenkt. Durch die steigenden Preise und Krankenkassenprämien verlieren die Renten nun zusätzlich deutlich an Wert, insbesondere weil die Renten aus der 2. Säule in der Regel nicht der Teuerung angepasst werden. Deshalb wird die Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Betroffen sind nicht nur die Rentnerinnen und Rentner, welche nach einem anstrengenden Erwerbsleben eine anständige Rente verdienen. Im Fokus stehen auch die Arbeitnehmenden. Denn sie sind darauf angewiesen, dass ihre Lohnabflüsse für die Altersvorsorge bezahlbar sind und effizient eingesetzt werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB intensiv für seine Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente kämpfen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Auch auf die von den Banken stark beworbene 3.&nbsp;Säule ist kein Verlass, sie birgt nicht nur hohe Risiken, sondern die Arbeitgeber beteiligen sich nicht daran. Deshalb generiert die 3. Säule für Normalverdienende nur sehr kleine Renten.</p><p>Die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente ist gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn zu den stark gesunkenen Pensionskassenrenten kommen nun noch die Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Dies macht die Kaufkraftsituation eines durchschnittlichen RentnerInnen-Haushalts besonders prekär. Ohne entschiedene Gegenmassnahmen fehlt bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Selbst die BefürworterInnen von AHV 21 hatten zugegeben: Insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen Einkommen reichen die Renten häufig nicht. Mit den Beschlüssen beider Räte in der laufenden Woche wird deutlich, dass das Parlament dies nicht ändern will. Während es sich aus «finanziellen Gründen» gegen eine Erhöhung der AHV-Renten ausspricht, beschliesst es eine BVG-Reform, welche Personen mit tiefen Einkommen insgesamt 3 Milliarden kostet.</p><p>Schon vor der haarscharfen Annahme von AHV 21 war die finanzielle Lage der AHV deutlich besser als in den Horror-Szenarien, mit denen die Banken seit Jahrzehnten gegen sie schiessen. Selbst gemäss den vorsichtigen Szenarien des Bundesrats wird die AHV bis 2030 fast 20 Milliarden Überschuss machen. Doch die Mehrheit des Nationalrats stützt sich lieber auf längerfristige Finanzszenarien bis 2050, welche gemäss Bundesrat unzuverlässig sind und ausserdem einseitig, weil sie nur die Kostenseite abbilden. Es geht dem Parlament nicht um die tatsächliche Finanzlage der AHV, sondern um eine stetige Aushöhlung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen. Die Initiative verlangt das Gegenteil: zum 75. Jubiläum der AHV und dem 175. Geburtstag des modernen Bundesstaates ist es nun an der Zeit, die AHV-Renten endlich wieder zu erhöhen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_210528_13.AHV0020_klein_9965611a22.webp" length="265696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9543</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2022 12:59:45 +0100</pubDate><title>BVG 21: Bessere Frauenrenten, statt mehr bezahlen und weniger erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-bessere-frauenrenten-statt-mehr-bezahlen-und-weniger-erhalten</link><description>Warum diese BVG-Revision nicht funktioniert</description><content:encoded><![CDATA[<p>Uns wird gesagt, das BVG sei zu kompliziert. Stimmt, gewisse Details und Berechnungen sind es auch. Aber es gibt auch Fakten, die ganz einfach sind. Zum Beispiel: Frauen haben 1/3 weniger Rente. Das heisst, diese müssen rasch und bezahlbar steigen. Vor der Abstimmung über AHV 21 haben viele Politiker versprochen: Wenn die Frauen länger arbeiten, sollen dafür die Renten aus den Pensionskassen steigen. Doch nun zeigt sich: Der Vorschlag des Parlaments funktioniert für die Frauen nicht. Schlimmer: Für viele Frauen führt diese BVG-Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezogen werden soll. Ein Beispiel: Eine 49-jährige Frau müsste in Zukunft jeden Monat 100 Franken mehr bezahlen, würde aber rund 200 Franken weniger Rente erhalten, weil der sogenannte Umwandlungssatz gesenkt werden soll. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Prozent des einbezahlten Altersguthabens man pro Jahr als Rente bekommt.</p><p>Doch hier ist etwas faul. Denn schon ohne BVG-Reform sinken seit über einem Jahrzehnt die Pensionskassenrenten massiv. Obwohl die Kassen von sprudelnden Gewinnen an den Aktien- und Immobilienmärkten profitierten. Die heutige Realität in der 2. Säule: Tiefe Verzinsung, tiefere Umwandlungsätze, aber höhere Kosten und Gewinne für die Pensionskassen und Versicherungen. Konkret: Die Pensionskassen zweigen immer mehr von unserem Geld ab. Mittlerweile fast Jahr 6 Milliarden Franken pro Jahr! Mit diesem Geld könnten wir die Frauenrenten locker erhöhen. Leider heisst das weiterhin: Mickrige Pensionskassenrente für die Verkäuferin, fette Gewinne für die Banken. So geht es nicht vorwärts mit bessern Frauenrenten und echter Gleichstellung auch bei den Renten.</p><p>Aber warum stehen die Ständeräte hier so auf der Bremse? Warum können die Milliarden nicht für bessere Renten verwendet werden, statt für Banken-Boni und Gewinne bei den Versicherungen? Leider sind viele im Parlament mit dieser Branche verbunden, sie haben Mandate und Sitzen in Verwaltungsräten dieser Anbieter. Sind wir also Opfer dieser Lobbyisten? Nein. Wir haben es selbst in der Hand. So oder so, funktioniert die AHV für Frauen besser als die 2. Säule. Denn hier führt auch Betreuungsarbeit zu höheren Renten. Dazu kommt noch, dass im Gegensatz zu den Pensionskassen, keine Gewinne an die Banken abfliessen. Aber das Wichtigste ist: Die Top-Verdiener bezahlen mehr ein als Normalverdienende, bekommen aber nicht mehr als die maximale AHV-Rente. Darum lohnt sich die AHV für 90 Prozent der Bevölkerung. Was von den Banken als böse Umverteilung bekämpft wird, ist das geniale an der AHV, es ist die Grundlage dafür, dass auch die Kassiererin, die Verkäuferin, und der Bäcker eine anständige Rente erhalten können. Deshalb müssen wir die AHV stärken. Wir haben letztes Jahr die Initiative für eine 13. AHV-Rente eingereicht. Damit stärken wir die AHV und können die Frauenrenten verbessern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/2/csm_Mailing-AHV21_1080X720_fd01fe803d.webp" length="135014" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9540</guid><pubDate>Mon, 12 Dec 2022 15:36:49 +0100</pubDate><title>Ständerat ignoriert Kaufkraft-Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienverbilligung-ahv</link><description>Prämienlast: Bevölkerung wird im Stich gelassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Haushalte werden durch den Prämienschock und die hohe Inflation stark belastet. Ohne Entlastung durch die Politik bleibt immer weniger im Portemonnaie. Mit schmerzhaften Auswirkungen auf untere und mittlere Einkommen und drohendem Schaden für die Wirtschaft. Der Ständerat jedoch ignoriert die akut schlechte Lage der Bevölkerung, indem er die vom Nationalrat beschlossene einmalige Prämienentlastung für das kommende Jahr versenkt.</p><p>Der Ständerat will bei den Prämienverbilligungen im nächsten Jahr trotz des sehr starken Prämiensprungs keinerlei Aufstockungen vornehmen. Der Entscheid ist ein Affront für alle Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen, die schon viel zu lange unter der hohen Prämienlast leiden. Zu dieser kommt nun nächstes Jahr ein weiterer Anstieg der Prämien um durchschnittlich 6.6 Prozent – zusätzlich zu allen anderen Verteuerungen des täglichen Lebens (Strom, Nebenkosten, Lebensmittel, Mieten etc.). Dies während sich gleichzeitig andere Träger in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückgezogen haben, insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen.</p><p>Eine Entwicklung, die sich – gemäss Analysen des SGB zu den kantonalen Budgets 2023 – in den meisten Kantonen leider auch nächstes Jahr fortsetzen wird. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, welches seine Grundversicherung nicht hauptsächlich über einkommensabhängige Mittel finanziert, damit werden untere und mittlere Einkommen überproportional belastet. Mit Blick auf die Zuspitzung der Kaufkraft-Krise hatte der Nationalrat die Zeichen der Zeit erkannt und sich als Sofortmassnahme für höhere Prämienverbilligungen im Jahr 2023 ausgesprochen (im Umfang von ca. 900 Millionen Franken). Mit dem Gegenentscheid des Ständerats ist dieses Vorhaben nun leider vom Tisch.</p><p class="heading--h4">Trostpflaster: Vollständiger Teuerungsausgleich in der AHV</p><p>Der SGB begrüsst den heutigen Beschluss des Ständerats, die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anzupassen. Denn eine reguläre Rentenanpassung gemäss Mischindex hätte nur zu einer Erhöhung der AHV-Renten um 2.5 Prozent geführt, obwohl die Teuerung seit der letzten Rentenanpassung 3.6 Prozent beträgt. Dabei geht es nicht um kleine Beträge: Für Ehepaare bedeutet dies bis zu 970 Franken mehr AHV pro Jahr. Angesichts der steigenden Krankenkassenprämien und der drohenden Kaufkraftverluste bei den Pensionskassenrenten ist der heutige Beschluss ein kleiner Lichtblick. Der Bundesrat ist jetzt aufgefordert, den Teuerungsausgleich zügig an die Hand zu nehmen. Technisch einfache Durchführungsmöglichkeiten bestehen, bereits vor über 30 Jahren war dies für die Ausgleichskassen ohne Probleme umsetzbar.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_pleite_kein_geld_leere_hosentaschen_ccc8760275.webp" length="50076" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9539</guid><pubDate>Mon, 12 Dec 2022 15:30:03 +0100</pubDate><title>Mehr bezahlen – weniger erhalten: Ein kategorisches Nein zu diesem Reformvorschlag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten-ein-kategorisches-nein-zu-diesem-reformvorschlag</link><description>Der SGB zu den BVG-Beschlüssen des Ständerats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit über einem Jahrzehnt sinken die Renten der Pensionskassen massiv. Obwohl die Kassen von sprudelnden Gewinnen an den Aktien- und Immobilienmärkten profitierten. Die heutige Realität in der 2. Säule: Tiefe Verzinsung, tiefere Umwandlungsätze, aber höhere Kosten und Gewinne für die Pensionskassen und Versicherungen. Das Parlament hätte die historische Chance gehabt, den vom Bundesrat unterstützten Kompromiss der Sozialpartner zu übernehmen, einen Reformvorschlag mit raschen und bezahlbaren Rentenverbesserungen für die Frauen. Stattdessen lässt es die Frauen jahrzehntelang auf bessere Renten warten und mehr bezahlen. Mit der Zinswende stellen sich in der 2. Säule ohnehin neue Probleme. Anstatt die Renten weiter zu senken, stellt sich die Frage, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p><p>Die Beschlüsse des Ständerats bedeuten nichts Anderes als teuer bezahlen für weniger Rente. Es drohen Rentenverluste von bis zu 200 Franken pro Monat. Trotz klaren Versprechen aller Involvierten, das Niveau der Renten insgesamt zu halten – und jenes der Frauenrenten zu verbessern. Und dies, obwohl sich die finanzielle Lage der Pensionskassen aufgrund der Zinswende rasant verbessert. Konkret schlägt der Ständerat damit vor, den Umwandlungssatz dauerhaft zu senken und dies nur während einer Übergangszeit zu kompensieren. Im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss würden sich Arbeitgeber und Personen mit hohen Einkommen kaum an den Kosten der Kompensation beteiligen. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit – haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.</p><p>Für die Frauen ist der Beschluss ein besonderer Hohn. Der Ständerat schlägt vor, dass sie nach der Erhöhung des Rentenalters auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten sollen. Nicht einmal für die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen sofort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.webp" length="99612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9563</guid><pubDate>Mon, 12 Dec 2022 13:10:00 +0100</pubDate><title>Verordnungsentwürfe zu Bewirtschaftungsmassnahmen für den Fall einer schweren Strommangellage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnungsentwuerfe-zu-bewirtschaftungsmassnahmen-fuer-den-fall-einer-schweren-strommangellage</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine mögliche Strommangellage erfordert einschneidende Massnahmen, denn ein ungeplanter Stromausfall – der Extremfall einer solchen Mangellage – hätte unabsehbare Konsequenzen für Gesellschaft und Wirtschaft und muss deshalb auf jeden Fall vermieden werden. Vor diesem Hintergrund begrüsst der SGB die Konsultation zu den hiermit vorliegenden Verordnungsentwürfen, auch wenn sowohl der Eintritt einer Mangellage als auch – erst recht – jener eines ungeplanten Ausfalls gemäss kürzlich vom Bund durchgeführter Simulationsszenarien für den kommenden Winter zum Glück mittlerweile als unwahrscheinlich einzuschätzen ist. Die sich aus den&nbsp; Verordnungsentwürfen ergebende Kaskade aus unterschiedlichen, zum Ausmass der allenfalls eintretenden Mangellage direkt in Bezug stehenden&nbsp; Bewirtschaftungsmassnahmen ist nach Meinung des SGB grundsätzlich sinnvoll. Der Gewerkschaftsbund nimmt dazu im Detail Stellung und weist auf für Arbeitnehmende wichtige Punkte hin. Die Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9535</guid><pubDate>Fri, 09 Dec 2022 11:18:45 +0100</pubDate><title>AHV 21: Der Bundesrat nutzt seinen Spielraum zu Ungunsten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-der-bundesrat-nutzt-seinen-spielraum-zu-ungunsten-der-frauen</link><description>Kein Teuerungsausgleich bei den Kompensationen – unnötige Härte des Bundesrats bei der Umsetzung der AHV-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Herbst wurde den Frauen landauf, landab versprochen, dass sie mit AHV 21 höhere Renten erhalten würden. Insbesondere aufgrund der Rentenzuschläge für die von der Rentenaltererhöhung direkt betroffenen Frauen der Übergangsgeneration. Das Parlament sorgte dabei explizit dafür, dass die Zuschläge nicht der Plafonierung unterliegen. Um die Frauen besserzustellen, denn sonst hätten viele höchstens die reguläre Maximalrente erhalten und wären letztlich leer ausgegangen.</p><p>Nun setzt der Bundesrat dieselbe Klausel ohne Not zum Nachteil der betroffenen Frauen der Übergangsgeneration ein. Denn er will die Zuschläge nicht an den Mischindex knüpfen. Konsequenz: bei gleichbleibender Teuerung wären die Zuschläge bis ans Lebensende der betroffenen Frauen in rund zwanzig Jahren nur noch knapp halb so viel wert wie heute. Der SGB hatte bereits im Abstimmungskampf vehement darauf hingewiesen, dass die Kompensationsmassnahmen ungenügend ausfallen. Mit der vom Bundesrat heute vorgeschlagenen Umsetzung verkommen sie komplett zum Hohn. Der SGB fordert den Bundesrat deshalb mit Nachdruck dazu auf, seinen Spielraum so zu nutzen, dass zumindest die im Abstimmungskampf gemachten Versprechen eingehalten werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena_c2494437ca.webp" length="148732" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9532</guid><pubDate>Thu, 01 Dec 2022 11:28:00 +0100</pubDate><title>Grundversicherung: keine Privatisierung durch die Hintertür</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grundversicherung-keine-privatisierung-durch-die-hintertuer</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nachdem er sich gestern den Anliegen der PrämienzahlerInnen komplett verweigert hat, stand der Ständerat heute der Versicherungslobby äusserst zuvorkommend zu Diensten. Mit der Verabschiedung der KVG-Revision "EFAS" erhält diese ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk: Sie darf neu&nbsp;rund 11 Milliarden Steuergelder selber verteilen.</p><p>Der Ständerat ist heute seiner vorberatenden Kommission gefolgt und hat das sich seit Jahren in der Warteschleife befindende Projekt EFAS (Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär) verabschiedet. EFAS ist nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage – welche angeblich einfach Fehlanreize beseitigen soll (niemand weiss wie) und Einsparungen bringen soll (niemand weiss wieviel) – werden letztlich einfach die rund 11 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute im stationären Bereich der Grundversicherung ausgeben, den Versicherern übertragen. Diese sollen die Gelder dann über die bereits existierende "Gemeinsame Einrichtung KVG" (in welcher die Kantone neu lediglich beratend Einsitz nehmen dürften) nach einem national einheitlichen Verteilungsschlüssel in sämtlichen Versorgungsbereichen verteilen.</p><p>Besonders unverständlich: Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat auch die Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute – demografisch bedingt – am dynamischsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege – eine der wenigen wirksamen gesetzlichen Bestimmungen gegen das Prämienwachstum – wurde vom Ständerat aus dem Gesetz gestrichen. Das ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen und im nächsten Jahr weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Seit Jahren beklagen sich die Dachverbände der Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Dabei verschweigen sie, dass sie selbst zu den grössten NutzniesserInnen vieler Fehlanreize gehören. Denn diese spülen ihnen hohe Gewinne in ihre Zusatzversicherungen – auch auf Kosten der PrämienzahlerInnen. Weil aber dieses Geschäftsmodell aufgrund der Verlagerungspolitik des Bundes (weniger stationäre Behandlungen und damit weniger (halb-)private Versicherungsverträge) in Gefahr ist, macht die Lobby seit Jahren Druck für die "Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär". Der Ständerat hat diesem Druck nun in einem ersten Schritt nachgegeben, doch die Differenzen zum Nationalrat bleiben zahlreich – und damit auch das Potenzial, dass sich das Parlament eines besseren belehrt und diese gefährliche Revision bald stoppt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.webp" length="77338" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9528</guid><pubDate>Wed, 30 Nov 2022 12:03:00 +0100</pubDate><title>Ständerat lässt Bevölkerung beim Prämienschock im Stich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-laesst-bevoelkerung-beim-praemienschock-im-stich</link><description>Nichteintreten auf 10%-Initiative und Gegenvorschlag </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Haushalte werden durch den Prämienschock stark belastet. Für eine NormalverdienerInnen-Familie mit 2 Kindern liegen die Prämien erstmals über 1’000 Franken pro Monat. Indem der Ständerat nicht auf die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative beziehungsweise des Gegenvorschlags eintritt, verkennt er die akute Prämienbelastung der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen.</p><p>Nächstes Jahr kommt es bekanntlich zu einem starken Anstieg der Prämien um durchschnittlich 6.6 Prozent, zusätzlich zu allen anderen Verteuerungen des täglichen Lebens (Strom, Nebenkosten, Lebensmittel, Mieten etc.). Diese steigenden Ausgaben kommen zu einer schon seit Jahren für viele Haushalte kaum mehr tragbaren Prämienlast hinzu. Die Prämienbelastung liegt für eine NormalverdienerInnen-Familie mit 2 Kindern bei knapp 14 Prozent des Nettoeinkommens. Diese Familie zahlt 2023 erstmals über 1’000 Franken Prämie pro Monat.</p><p>Während sich die anderen Träger in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückgezogen haben – insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen – sahen sich die Privathaushalte mit immer höheren Prämienrechnungen konfrontiert. Diese Entwicklung wird sich gemäss Analysen des SGB in den meisten Kantonen leider auch nächstes Jahr fortschreiben.</p><p>Vor diesem alarmierenden Hintergrund hat der Ständerat nun soeben beschlossen, noch nicht einmal über eine Revision des Prämienverbilligungssystems zu diskutieren. Das ist in etwa, wie wenn die Feuerwehr bei einem Grossbrand bewusst auf ein Ausrücken verzichtet: Unverständlich und skandalös!</p><p>Die Argumentation der ständerätlichen Mehrheit, dass der Bundesrat mit seinem Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative die Kantone ungerechtfertigterweise zu einer Erhöhung der Prämienverbilligungen verpflichten würde, ist absurd. Denn es sind die Kantone selbst, welche diese, ihnen gesetzlich zugeschriebene, Aufgabe seit Jahren vernachlässigen. Prämienverbilligungen sind keine Almosen, welche von den Kantonen nach Gutdünken gesenkt werden können, sondern sie sind gemäss Gesetz (KVG) integraler Bestandteil der Finanzierung der Grundversicherung.</p><p>Der Nationalrat hatte in der Sommersession die Zeichen der Zeit erkannt und sich für einen – weit über den bundesrätlichen Vorschlag hinausgehenden – substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative ausgesprochen. Er muss daran unbedingt festhalten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.webp" length="199932" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9525</guid><pubDate>Mon, 28 Nov 2022 14:44:57 +0100</pubDate><title>Budgets 2023: Die Kantone knausern zulasten der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/budgets-2023-die-kantone-knausern-zulasten-der-bevoelkerung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die jährliche SGB-Analyse der Kantonsfinanzen zeigt auf, dass die Kantone finanziell weiterhin sehr gut dastehen. Trotzdem lassen die Budgets 2023 darauf schliessen, dass die Kantone ihre Verantwortung für eine Stärkung der Kaufkraft ihrer Bevölkerung nicht wahrnehmen werden.</p><p class="heading--h4">Hohe Überschüsse, solide Einnahmen</p><p>Nach Vorliegen der Rechnungsabschlüsse 2021 konnte im Frühjahr 2022 festgestellt werden, dass sich die Kantone insgesamt um 5.7 Milliarden Franken vertan haben. Anstelle eines budgetierten Defizits von 2.9 Milliarden wiesen die Abschlüsse der kantonalen Erfolgsrechnungen einen kumulierten Überschuss von 2.8 Milliarden auf. Nichts wäre angesichts des sich seither merklich eintrübenden wirtschaftlichen Umfelds sinnvoller gewesen, als diese unerwarteten Überschüsse produktiv für die Bevölkerung einzusetzen. Doch leider passierte das Gegenteil, denn die reihum rigiden kantonalen «Schuldenbremsen» verleibten sich dieses Geld quasi automatisch ein, womit es auf der hohen Kante der Finanzwirtschaft statt in den Brennpunkten der Realwirtschaft landete.</p><p>Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds wird die Situation in den kantonalen Finanzverwaltungen auch im kommenden Jahr entspannt bleiben. So rechnen im nächsten Jahr sämtliche Kantone mit steigenden Steuereinnahmen – kumuliert betrachtet, sollen diese im Vergleich zum Budget 2022 um 5.5 Prozent beziehungsweise um 2.6 Milliarden Franken zunehmen. Weniger gut schaut es im nächsten Jahr bekannterweise für die SNB-Gewinnausschüttungen aus, doch können die Kantone notfalls auch einen kompletten Verzicht auf diese Mittel gut verkraften. Denn es sei daran erinnert, dass sie im laufenden Jahr eine sechsfache und damit maximal hohe Gewinnausschüttung verbuchen konnten, dies jedoch nirgendwo ansatzweise so budgetierten.</p><p>Für das kommende Jahr budgetieren insgesamt 13 von 26 Kantonen ein Defizit, welches sich kumuliert auf 224 Millionen Franken belaufen würde. Führt man sich allerdings vor Augen, dass sich die FinanzdirektorInnen chronisch verrechnen (oder zumindest verschätzen), kann man bei dieser Prognose für 2023 letztlich getrost von «tiefschwarzen» Rechnungen ausgehen. Denn, wie oben erwähnt, war das für 2021 budgetierte Defizit mehr als zehnmal so hoch wie das für 2023 erwartete, und dennoch verwandelte es sich am Ende in einen massiven Rechnungsüberschuss.</p><p class="heading--h4">Das gute Polster ist zum Abfedern da</p><p>Aufwandseitig ist klar, dass sich die Kantone mit einem grossen Ausgabenbedarf konfrontiert sehen. Dies einerseits aufgrund langfristiger Treiber: Die SchülerInnenzahlen steigen weiterhin stark, genauso wie der demografisch bedingte Aufwand in der Langzeitpflege. Andererseits sind auch die Auswirkungen der Pandemie sowohl wirtschaftlich (etwa im öV oder in der Kultur) als auch gesundheitlich (Impfungen und Tests) weiterhin spürbar. Und zuletzt kam mit dem Ukrainekrieg eine Reihe neuer beziehungsweise gestiegener Budgetposten hinzu, insbesondere im Bereich der Ausgaben für Schutzsuchende und der höheren Energiepreise.</p><p>Hoher Ausgabenbedarf bei gleichzeitig solidem finanziellen Spielraum: Die Kombination würde eigentlich stimmen. Doch die Kantone knausern: Zwar steht – mit Ausnahme des Kantons Jura – in kaum einem Kanton ein grösseres Sparpaket an, doch angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und des grossen Investitionsbedarfs entspricht schon ein «auf der Stelle Treten» einer äusserst konservativen Finanzpolitik.</p><p class="heading--h4">Prämienverbilligungen: Die Kantone stehen in der Pflicht</p><p>Exemplarisch hierfür stehen die Prämienverbilligungen: In den meisten Kantonen steigen die für 2023 budgetierten Prämienverbilligungen weit weniger stark an als die Prämien und das Bevölkerungswachstum. Kumuliert betrachtet werden die Ausgaben der Kantone für diesen Budgetposten nur um 4.2 Prozent zunehmen. Doch nur schon um ihren aktuellen – bereits äusserst bescheidenen – Anteil an der Finanzierung der Grundversicherung zu halten, müssten die Kantone die Prämienverbilligungen mindestens um 7.4 Prozent erhöhen (dies entspräche dem Prämienwachstum von 6.6 Prozent plus Bevölkerungswachstum von 0.8 Prozent). Und auch dann hätten sie noch nichts Zusätzliches geleistet, um die horrende Prämienlast der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen endlich etwas zu mildern (oder gar auf diesem Weg für die gleichzeitig stark gestiegenen Energiepreise und Nebenkosten etwas Entlastung zu schaffen).</p><p>Begründet wird diese konservative finanzpolitische Haltung von den Kantonen mit einer spätestens seit der Coronapandemie dauernd wiederkehrenden Devise: Der Bund bestimmt, also soll er bezahlen – seien es der Axpo-Rettungsschirm, die Ausgaben für Ukraine-Schutzsuchende oder eben die Prämienverbilligungen. Doch diese Haltung ist weder mit den staatpolitischen Kompetenzen noch mit dem finanzpolitischen Gewicht der Kantone kompatibel. Deshalb gilt es nun, alles daran zu setzen – im Rahmen der kantonalen Budgetberatungen 2023 und darüber hinaus –, dass der vorhandene Handlungsspielraum zugunsten der Bevölkerung endlich genutzt wird und die dringend nötigen Mehrausgaben und Investitionen getätigt werden.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.webp" length="96234" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9523</guid><pubDate>Sat, 26 Nov 2022 13:41:00 +0100</pubDate><title>SGB beschliesst feministischen Streik für den 14. Juni 2023</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-kongress-beschliesst-feministischen-streik-fuer-den-14-juni-2023</link><description>SGB-Kongress am 25. und 26. November 2022 in Interlaken </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben an ihrem 57. Kongress in Interlaken die gewerkschaftlichen Schwerpunkte festgelegt. Neben der Lohn- und Rentenoffensive haben die SGB-Gewerkschaften beschlossen, am 14. Juni 2023 einen feministischen Streik zu organisieren. Trotz der historischen Mobilisierung im 2019 verbessert sich die Einkommenssituation der Frauen bei Lohn und Rente kaum. Eine Gleichstellungsoffensive insbesondere am Arbeitsplatz ist deshalb notwendig. Für die Aufwertung der Frauenarbeit und für höhere Löhne, für sofort wirkende Rentenerhöhung und für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.</p><h3 class="heading--h4">Kaufkraft-Krise</h3><p>Die Schweiz ist eines der reichsten Länder der Welt. Doch davon spürten in den letzten Jahren viele Berufstätige und Rentnernnen wenig. Im Gegenteil: Wenn die Krankenkassenprämien und die Mieten bezahlt sind, bleibt ihnen teilweise sogar weniger Realeinkommen als vor einigen Jahren. Deshalb braucht es einkommens- und verteilungspolitische Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft.</p><p>Zentrale verabschiedete Forderungen am SGB-Kongress sind:</p><ul><li>Generelle Lohnerhöhungen – wer in diesem Land arbeitet, verdient einen fairen Lohn. Gemessen an den Lebenshaltungskosten bedeutet das heute: keine Löhne unter 4’500 Franken und mit einer Lehre mindestens 5'000 Franken. Dieses Ziel soll mit mehr GAV und Mindestlöhnen erreicht werden.</li><li>Verbesserungen beim Lohnschutz: Wichtig sind insbesondere Vereinfachungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV sowie scharfe Durchsetzungsmassnahmen. Die Flankierenden Massnahmen müssen deshalb verbessert, nicht verschlechtert werden.</li></ul><h3 class="heading--h4">Altersvorsorge</h3><p>Die schleichende Privatisierung der Altersvorsorge kann nur mit einer Stärkung der AHV gestoppt werden. Deshalb ist der Kampf für bessere Renten mit der SGB-Initiative für eine 13. AHV-Rente absolut prioritär. Die im Parlament hängige Initiative kommt zum richtigen Zeitpunkt: Die Pensionskassenrenten sind die letzten Jahre rund 20 Prozent gesunken und verlieren nun durch die Teuerung massiv an Wert. Gleichzeitig verkommt die 2. Säule – je länger je mehr – zum Geschäftsmodell für Vermögensverwalter, Vermittlungsagenten und Versicherer. Der SGB-Kongress beschloss daher mit dem Positionspapier zur Altersvorsorge: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. In der Schweiz ist genug Geld vorhanden, um dies zu finanzieren. Von dem Ausbau der AHV profitieren durch das gute Preis-Leistungs-Verhältnis für Arbeitnehmende über 90 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz.</p><h3 class="heading--h4">Klimaerhitzung</h3><p>Die Klimaerhitzung ist menschengemacht und für alle eine existenzielle Bedrohung, auch für die Arbeitnehmenden. Der SGB tritt deshalb für eine wirksame Klimapolitik ein. Die dringend notwendige Klimawende muss durch einen sozial gerechten Strukturwandel erfolgen. Die Dekarbonisierung wird die Arbeits- und Lebenssituation der Arbeitnehmenden weltweit und in der Schweiz massiv verändern. Dieser Prozess muss unter Einbezug aller Betroffenen gestaltet werden. Der ökosoziale Umbau kann nicht dem Markt überlassen werden, sondern ist ein kollektives Zukunftsprojekt, welches nur gemeinschaftlich und demokratisch ausgehandelt wirksam umgesetzt werden kann. Zentraler Hebel dabei ist die Stärkung des Service public.</p><h3 class="heading--h4">Kündigungsschutz</h3><p>Weiter beschloss der Kongress, die Lancierung einer Volksinitiative für einen besseren Kündigungsschutz vorzubereiten. Die Schweiz ist stark im Rückstand: die geltende ILO-Konvention zum Schutz von gewerkschaftlich engagierten Arbeitnehmenden wird nicht respektiert. Die laufende Mediation muss zu konkreten Ergebnissen führen.</p><h3 class="heading--h4">Kulturpreis</h3><p>Der Kongress hat der Spoken-Word-Performerin Sandra Künzi den SGB-Kulturpreis verliehen. Ihre Auftritte sind geprägt von Witz und Schalk und haben oft auch absurde Seiten. Der Themenfächer reicht von Lohngleichheit, über Landesstreik bis zu Alltagsbegebenheiten. Zentral ist der Künstlerin das Engagement für die Gleichstellung der Frauen. Während der Pandemie hat sie im Rahmen der Taskforce Culture eine führende Rolle eingenommen bei der Interessenvertretung der Schweizer Kulturschaffenden.</p><h3 class="heading--h4">Präsidiumswahl</h3><p>Pierre-Yves Maillard wurde am Kongress einstimmig für weitere vier Jahre als SGB-Präsident wiedergewählt. Ebenfalls einstimmig wurden Vania Alleva (bisher) und Natascha Wey (neu) als Vizepräsididentinnen gewählt. Die Zusammensetzung des Präsidialausschusses wurde bestätigt. Das erste Mal in der Geschichte vom SGB, besteht im Präsidialausschuss eine Frauenmehrheit.</p><h3 class="heading--h4"><br> Beschlüsse</h3><p>Die beschossenen Positionspapiere, die verabschiedeten Resolutionen und die gewählten Personen finden sich hier:</p><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/congres/2022/de/221126_Positionspapier1_Altersvorsorge_beschlossen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Positionspapier Altersvorsorge</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/congres/2022/de/221126_Positionspapier2_Kaufkraft-Verteilung_beschlossen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Positionspapier Kaufkraft / Verteilung</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/congres/2022/de/221126_Positionspapier3_GewerkschaftlicheLeitlinien_beschlossen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Positionspapier: Gewerkschaftliche Leitlinien für eine erfolgreiche Klimawende</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/congres/2022/de/221126_Resolutionen_beschlossen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Beschlossene Resolutionen</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/congres/2022/de/221126_Kongress2022_Wahlen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Wahlgeschäfte</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/0/csm_01MWZ14637-Pano_SGB_web_e238ae08cc.webp" length="170104" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9521</guid><pubDate>Fri, 25 Nov 2022 15:21:41 +0100</pubDate><title>Starke Gewerkschaften – Starke Arbeiter:innen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/starke-gewerkschaften-starke-arbeiterinnen</link><description>57. Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der 57. Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB steht im Zeichen der Kaufkraftkrise. In vielen Branchen konnten die Gewerkschaften einen Teuerungsausgleich erkämpfen. Doch durch den Prämienschock und sinkende Renten aus der 2. Säule bleibt immer weniger zum Leben. Mit starken und geeinten Gewerkschaften müssen die drohenden Einkommensverluste der arbeitenden Bevölkerung gestoppt werden. Die Delegierten des SGB-Kongresses sprechen sich klar für generelle Lohnerhöhungen und bessere Renten aus.</p><p>Der SGB-Kongress ist das oberste Organ des grössten Gewerkschaftsdachverbandes der Schweiz. Die SGB-Delegierten vertreten über 320’000 Mitglieder und legen in Interlaken die gewerkschaftlichen Prioritäten und das Programm der Gewerkschaften für die nächsten vier Jahre fest. An der Eröffnungsrede betonte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Der soziale Kampf für bessere Lohne, Renten und die Gleichstellung bleiben auch die nächsten 4 Jahre unsere zentrale Aufgabe».</p><p>Am heutigen ersten Kongresstag stand die Kaufkraftkrise im Fokus. Obwohl es den Firmen sehr gut geht, steigt der Druck am Arbeitsplatz seit Jahren und bei der erwerbstätigen Bevölkerung kommt immer weniger an. Wegen Prämienschock, explodierenden Energiepreisen und höheren Mieten reichen die Löhne immer weniger zum Leben. Am Kongress haben die SGB-Delegierten einkommens- und verteilungspolitisch dringend notwendige Massnahmen für die Stärkung der Kaufkraft beschlossen.</p><p><strong>Zentrale Forderungen für eine gerechtere Verteilung sind:</strong></p><ul><li>generelle&nbsp;Lohnerhöhungen:&nbsp;Der&nbsp;Teuerungsausgleich&nbsp;hat mit der steigenden Inflation wieder eine zentrale Bedeutung erhalten. Dazu&nbsp;muss aber auch eine&nbsp;Reallohnerhöhung kommen, weil die Wirtschaft wächst und die Produktivität steigt&nbsp;und&nbsp;weil die Lohnerhöhungen in den letzten Jahren ungenügend waren.</li><li>mehr&nbsp;GAV und Mindestlöhne: Dass&nbsp;nur knapp die Hälfte der Berufstätigen einen GAV mit Mindestlohn hat, reicht nicht. Es braucht auch GAV mit guten Mindestlöhnen im Detailhandel, im Gartenbau, in der Logistik, im Journalismus u. a.</li><li>Verbesserungen beim Lohnschutz: Die Flankierenden müssen verbessert, nicht verschlechtert werden. Wichtig sind insbesondere Vereinfachungen bei der&nbsp;Allgemeinverbindlicherklärung&nbsp;von GAV sowie scharfe Durchsetzungsmassnahmen.</li><li>eine&nbsp;neue Mindest- und Tieflohnoffensive:&nbsp;Bei den Tieflohnstellen braucht es eine Trendwende.</li><li>weitere substanzielle Fortschritte zur Lohngleichheit der Frauen: Die Lohndiskriminierung ist illegal. Sehr wichtig sind ausreichend bezahlbare&nbsp;Kinderbetreuungs-Plätze, wie es die Kita-Initiative verlangt.</li><li>Massnahmen zur Eindämmung von Lohnexzessen und eine faire Besteuerung.</li><li>eine&nbsp;substanzielle Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen: Der SGB setzt sich für das Ziel ein, dass niemand mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss und unterstützt die Prämien-Entlastungsinitiative.</li></ul><p>Am heutigen ersten Kongresstag werden ausserdem Positionen und Resolutionen zu den Schlüsselthemen Altersvorsorge und Gleichstellung beschlossen.</p><p>Als Gast werden Wirtschaftsminister Guy Parmelin sowie internationale Gäste wie Wolfgang Katzian, Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und Daniela Modonesi von der italienischen Gewerkschaft FIL-CGIL empfangen. Am zweiten Kongresstag von morgen Samstag werden Positionspapiere zur Klimaerhitzung und weitere Resolutionen debattiert, und das SGB-Präsidium und der Präsidial-Ausschuss gewählt.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/1/csm_221125_Gruppenfoto_013605e219.webp" length="491658" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9519</guid><pubDate>Fri, 25 Nov 2022 11:55:23 +0100</pubDate><title>Dossier 152: Analyse der Kantonsfinanzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-152-analyse-der-kantonsfinanzen</link><description>Budget 2023 / AFP 2024-2026</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach Vorliegen aller Rechnungsabschlüsse 2021, konnte im Frühjahr 2022 festgestellt werden, dass der kumulierte Überschuss der Erfolgsrechnungen aller Kantone insgesamt 2.8 Milliarden betrug – dies bei einem zuvor budgetierten kumulierten Defizit von 2.9 Milliarden. Die Kantone lagen also insgesamt um 5.7 Milliarden daneben. Was die Situation für das Jahr 2022 betrifft, wird erst mit dem Vorliegen der Rechnungsabschlüsse im nächsten Frühjahr Klarheit bestehen. Die von wenigen Kantonen publizierten Hochrechnungen lassen jedoch darauf schliessen, dass die massiven Fehlbudgetierungen beziehungsweise Rechnungsüberschüsse anhalten werden. Für das kommende Jahr budgetieren insgesamt 13 von 26 Kantonen ein Defizit, welches sich kumuliert betrachtet auf 224 Mio. beläuft. Im Vergleich zum Vorjahr (16 von 26 Kantonen budgetierten ein Defizit von insgesamt -2.7 Mrd.) ist die Situation also "tiefschwarz".</p><p>Was die Gesamtausgaben (Erfolgsrechnung) der Kantone betrifft, zeigt ein Vergleich der Rechnungen 2021 mit jenen des Vorjahres eine flächendeckende Zunahme. Kumuliert betrachtet stiegen die Ausgaben in den Rechnungen 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 5.9 Prozent respektive 5.8 Milliarden. Nimmt man die Budgets 2023 und 2022 zur Hand, zeigt sich eine ähnliche Entwicklung: Sämtliche Kantone rechnen mit steigenden Ausgaben, wobei der Anstieg kumuliert betrachtet mit 4.5 Prozent beziehungsweise 4.5 Milliarden etwas moderater ausfallen dürfte.</p><p>Aussagekräftig ist auch ein Blick auf die Entwicklung der kantonalen Fiskaleinnahmen. Vergleicht man die kantonalen Rechnungsergebnisse 2021 mit jenen des Vorjahres, so kann kumulativ eine Zunahme der Steuereinnahmen der natürlichen und juristischen Personen um 1.4 Milliarden festgestellt werden. Auch der Ausblick auf die weitere Entwicklung der Steuereinnahmen ist durchwegs positiv, denn sämtliche Kantone budgetieren für das Jahr 2023 mit steigenden Fiskalerträgen – kumuliert betrachtet sollen diese im Vergleich zum Budget 2022 um 5.5 Prozent beziehungsweise 2.6 Milliarden zunehmen.</p><p>Aufgrund der nach wie vor nicht schlechten Wirtschaftsaussichten rechnen also für das kommende Jahr alle Kantone mit steigenden Steuererträgen, jedoch selbstredend auch mit sinkenden Erträgen aus den SNB-Gewinnausschüttungen. Auch wenn die Situation zum jetzigen Zeitpunkt unabwägbar ist, muss für das laufende und allenfalls auch für das kommende SNB-Geschäftsjahr im schlechtesten Fall mit einem kompletten Ausbleiben der Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone gerechnet werden.</p><p>Obwohl sich die meisten Kantone – Ausnahmen sind etwa das Tessin und der Jura – finanziell problemlos in der Lage befinden, im aktuell wirtschaftlich schwierigen Umfeld diesem zusätzlichen Ausgabenbedarf auch nachzukommen, tun sie dies pauschal betrachtet nur unzureichend. Exemplarisch hierfür stehen die Prämienverbilligungen: In den meisten Kantonen steigen die für 2023 budgetierten Prämienverbilligungen weit weniger stark an als die Prämien und das Bevölkerungswachstum.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.webp" length="96234" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9517</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2022 11:45:52 +0100</pubDate><title>Endlich vorwärts machen bei den Frauenlöhnen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-vorwaerts-machen-bei-den-frauenloehnen-lse2022</link><description>Lohnstrukturerhebung zeigt: kaum Verbesserungen bei der Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Benachteiligung der Frauen im Erwerbsleben hält sich hartnäckig. Dies zeigen die neuesten Zahlen des Bundesamts für Statistik: Gemäss der Lohnstrukturerhebung sind die durchschnittlichen Frauenlöhne immer noch um fast ein Fünftel tiefer als die Männerlöhne, und fast die Hälfte des Unterschieds bleibt unerklärt und deutet auf Lohndiskriminierung hin. Neben der konsequenten Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes braucht es jetzt nachhaltige Verbesserungen bei den Frauenlöhnen sowie Fortschritte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.</p><p>Während der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern sich nur langsam verkleinert, ist die Lohndiskriminierung zwischen 2018 und 2020 sogar angestiegen: Frauen verdienen pro Monat für gleichwertige Arbeit 717 Franken weniger als Männer, nur weil sie Frauen sind (2018: 686.-). Das ist fast die Hälfte des gesamten Lohnunterschieds. Dass dieser zwischen 2018 und 2020 überhaupt leicht von 19 auf 18 Prozent gesunken ist, ist dem öffentlichen Sektor zu verdanken: Dieser hat den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied um 3 Prozentpunkte verringern können, während er im privaten Sektor auf 19.5 Prozent stagniert. Offenbar konnte das revidierte Gleichstellungsgesetz im Jahr seiner Inkraftsetzung (2020) nicht die erwünschte Wirkung erzielen, eine konsequentere Umsetzung ist deshalb zwingend.</p><p>Besorgniserregend bleibt, dass Frauen im Tieflohnbereich (Vollzeitstellen unter 4000.-/Monat) übervertreten bleiben, während sie bei den Arbeitnehmenden im obersten Lohnsegment eine kleine Minderheit sind. Um die hartnäckigen Lohnunterschiede auszumerzen, müssen deshalb die Löhne in Berufen mit hohem Frauenanteil angehoben werden. Denn es sind just die Arbeitnehmenden in der Reinigung, der Betreuung, der Pflege oder im Detailhandel, die zwar im Berichtsjahr als systemrelevant geadelt wurden, aber auch heute noch auf eine Verbesserung ihrer tiefen Löhne und schlechten Arbeitsbedingungen warten.</p><p>Auch bei der Vereinbarkeit von bezahltem und unbezahltem Engagement müssen klare Fortschritte erzielt werden, damit sich Frauen nicht mehr zwischen Familie und einem ausreichenden Einkommen entscheiden müssen. Denn solange die Betreuung von Kindern und Angehörigen als Privatsache wahrgenommen werden und Einsatzpläne nicht mit Kita-Öffnungszeiten kompatibel sind, werden Frauen bei den tiefen Einkommen über- und bei den hohen Löhnen untervertreten bleiben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.webp" length="514068" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9565</guid><pubDate>Mon, 21 Nov 2022 13:15:00 +0100</pubDate><title>Finanzierung der Covid-19-Impfung: Verlängerung Vergütungsbestimmungen der Epidemienverordnung und Anpassung weiterer Vorschriften</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/finanzierung-der-covid-19-impfung-verlaengerung-verguetungsbestimmungen-der-epidemienverordnung-und-anpassung-weiterer-vorschriften</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist sowohl mit der Verlängerung der Covid-19-Verordnung Zertifikate bis zum 31. August 2023 als auch mit der Anpassung sowie Verlängerung der Covid-19-Verordnung 3 bis zum 30. Juni 2024 grösstenteils einverstanden. Ebenfalls zustimmen kann der SGB der Verlängerung der&nbsp; Vergütungsbestimmungen der Epidemienverordnung bis zum 31. Dezember 2023 sowie der darin vorgesehenen Anpassung der Impfstoff-Abgabepauschale. Betreffend der Übernahme der Kosten für individuelle Tests ohne Symptome und Kontakt zu einer infizierten Person stehen wir dem vorgesehenen Wegfall ab 1. Januar 2023 ablehnend gegenüber.</p><p>Die Details dazu finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort die unten als PDF verlinkt ist.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9572</guid><pubDate>Wed, 16 Nov 2022 13:43:00 +0100</pubDate><title>Mutterschaft und Parlamentsmandat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mutterschaft-und-parlamentsmandat</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zu diversen kantonalen Initiativen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt in seiner Vernehmlassungsantwort Stellung zu den Kantonalen Inititativen 19.311 K. Iv. ZG. <i>Politisches Mandat auch bei Mutterschaft, Änderung der Bundesgesetzgebung</i>, 20.313 Kt. Iv. BL.<i> Teilnahme an Parlamentssitzungen während des Mutterschaftsurlaubs</i>, 20.323. Kt. Iv. LU. <i>Politikerinnen im Mutterschaftsurlaub</i> sowie 23.311 BS. <i>Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs.</i> Der SGB teilt das Anliegen der kantonalen Initiativen sowie der der Staatspolitischen Kommission SPK, dass gewählte Parlamentarierinnen nicht aufgrund von Mutterschaft oder Stillen von der Wahrnehmung ihrer politischen Rechte und Pflichten abgehalten werden sollen. In seiner Vernehmlassungsantwort finden sich die detaillierten Hinweise.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9570</guid><pubDate>Wed, 16 Nov 2022 13:40:00 +0100</pubDate><title>Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnungsaenderungen-im-bereich-des-bundesamts-fuer-energie</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kann der vorgeschlagenen Änderungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) sowie der Verordnung über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe (RLV) zustimmen. In seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) erläutert der SGB seine Position und gibt weitere Hinweise.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9568</guid><pubDate>Wed, 16 Nov 2022 13:31:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Krankenversicherungsverordnung: Vollzug Prämienzahlungspflicht, Maximalrabatte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-krankenversicherungsverordnung-vollzug-praemienzahlungspflicht-maximalrabatte</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seiner ausführlichen Stellungnahme (unten als PDF verlinkt) erläutert und begründet der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB seine Position zu dem Entwurf der Verordnungsänderungen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9566</guid><pubDate>Wed, 16 Nov 2022 13:21:00 +0100</pubDate><title>Verordnung über eine Stromreserve für den Winter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnung-ueber-eine-stromreserve-fuer-den-winter</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kann der vorgeschlagenen neuen "Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter" im Grundsatz zustimmen. Einige Punkte kann der SGB allerdings nicht vorbehaltlos unterstützen und sehen entsprechend Anpassungsbedarf, der in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2022/221116_RW_VL_Winterreserve.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (PDF) dargestellt ist und ausführlich begründet wird.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9561</guid><pubDate>Wed, 16 Nov 2022 13:06:00 +0100</pubDate><title>Foltergütergesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/folterguetergesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt das Vorhaben des Bundesrats, ein Foltergütergesetz zu erlassen. Mit dem Gesetz kommt die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nach und setzt richtigerweise die Empfehlung des Europarats um, den Handel mit Gütern, die für Todesstrafen und Folter verwendet werden können, stärker zu regulieren. Der SGB begrüsst es, dass sich der Bundesrat weitgehend an der entsprechenden EU-Richtlinie orientiert. Dies verhindert unter anderem, dass die Einschränkungen des Handels mit Foltergütern über die Schweiz umgangen werden. Entscheidend wird die Verordnung zum Foltergütergesetz sein, in welcher der Bundesrat die bewilligungspflichtigen Güter klärt.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SGB zum Foltergütergesetz findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9559</guid><pubDate>Wed, 16 Nov 2022 12:19:00 +0100</pubDate><title>Pa. Iv. 19.464 Barrile: Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/pa-iv-19464-barrile-beseitigung-und-verhinderung-der-inlaenderinnen-und-inlaenderdiskriminierung-beim-familiennachzug</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) teilt das Anliegen der parlamentarischen Initiative, Inländer*innen beim Familiennachzug nicht zu diskriminieren. Schon 2010 hat auch das Bundesgericht festgehalten, dass keine sachlichen Gründe vorliegen für die unterschiedliche Behandlung von Schweizer*innen und EU-/Efta- Bürger*innen. Es ist also dringend nötig, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend anzupassen. Der SGB begrüsst folglich die vorgeschlagene Änderung des AIG.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9557</guid><pubDate>Wed, 16 Nov 2022 12:12:00 +0100</pubDate><title>Pa. Iv. 19.415 Arslan: Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/pa-iv-19415-arslan-den-jungen-menschen-eine-stimme-geben-aktives-stimm-und-wahlrecht-fuer-16-jaehrige-als-erster-schritt-ins-aktive-politische-leben</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) steht seit jeher für soziale Gerechtigkeit ein und dafür, politische Rechte auf weitere Kreise auszuweiten, um politische Teilhabe möglichst vielen Menschen zu ermöglichen. Aus diesem Grund unterstützt der SGB auch die in der parlamentarischen Initiative ausgedrückte Forderung, die Schweizerische Bundesverfassung zu ändern und allen Schweizer:innen bereits ab 16. Altersjahren das aktive Wahl- und Stimmrecht zu geben. In seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) erläutert und begründet der SGB seine Position im Detail.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9555</guid><pubDate>Wed, 16 Nov 2022 11:59:00 +0100</pubDate><title>Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verordnung-ueber-die-mindestbesteuerung-grosser-unternehmensgruppen-mindestbesteuerungsverordnung-mindstv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Entwurf des Bundesrats zur MindStV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie schon in der Vernehmlassung im April 2022 dargelegt wurde, unterstützt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) das vom Bundesrat vorgeschlagene prozedurale Vorgehen, um die Mindestbesteuerung in der Schweiz umzusetzen. Gemäss Vernehmlassungsunterlagen werden 75 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer den Kantonen zufliessen. Aus Gründen der Praktikabilität, aber auch aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen spricht sich der SGB nach wie vor für einen höheren Bundesanteil aus. Die vollständige Vernehmlassungsantwort und die Antwort aus April 2022 finden sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9512</guid><pubDate>Tue, 15 Nov 2022 09:50:00 +0100</pubDate><title>Wer eine Lehre hat, muss 5&#039;000 Franken verdienen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wer-eine-lehre-hat-muss-5000-franken-verdienen</link><description>Neue SGB-Verteilungsanalyse: Löhne müssen zum Leben reichen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neue Verteilungsanalyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds zeigt: Die Kaufkraft-Krise spitzt sich zu. Hohe Teuerung, Prämienschock und stagnierende Löhne, lassen den Arbeitnehmenden immer weniger zum Leben. Die Probleme sind nicht neu, aber das Ausmass hat sich verschlimmert. Wer in diesem Land arbeitet, verdient einen fairen Lohn. Konkret heisst das: keine Löhne unter 4’500 Franken und mit einer Lehre mindestens 5'000 Franken. In der aktuellen Lohnrunde braucht es den vollen Teuerungsausgleich und reale Verbesserungen; in einigen Branchen haben die Gewerkschaften dies bereits ausgehandelt. Andere Arbeitgeber wollen sich trotz gutem Geschäftsgang aus der Verantwortung stehlen. Das ist nicht akzeptabel.</p><p>Die finanzielle Situation der Menschen mit tieferen und mittleren Einkommen ist auch in der Schweiz zunehmend angespannt. Die Teuerung läuft den Löhnen davon, die Energiekosten steigen und im nächsten Jahr kommt der Krankenkassen-Prämienschock. Die Einschätzung der finanziellen Lage war in der Konsumentenstimmungsumfrage des Seco noch nie so schlecht wie jetzt. Die Kaufkraft-Krise für Normalverdiener-Familien hat sich über Jahre aufgebaut, jetzt spitzt sich das Problem rasch zu.</p><p>Bereits in den Jahren 2000 bis 2020 hat die Steuer- und Abgabenpolitik die hohen Einkommen begünstigt, vor allem über Steuersenkungen. Bei den unteren und mittleren Einkommen schaute die Politik weg. Die Lohnfortschritte wurden durch die ungerechte Steuer- und Abgabenpolitik zu einem grossen Teil zunichtegemacht, vor allem durch die Kopf-Prämien bei der Krankenkasse. Die Prämienbelastung liegt für eine Normalverdiener-Familie mit 2 Kindern bei knapp 14 Prozent des Nettoeinkommens. Die Familie zahlt 2023 erstmals über 1’000 Franken Prämie pro Monat. Die TopverdienerInnen können den Prämienanstieg von mehreren hundert Franken besser verkraften. Dennoch erhalten ausgerechnet sie eine finanzielle Entlastung. Weil das Solidaritätsprozent bei der Arbeitslosenversicherung auf Löhnen über 148'200 Franken wegfällt, zahlen sie unter dem Strich weniger Sozialversicherungsbeiträge. Zudem profitieren sie von höheren Löhnen. Denn die Lohnschere hat sich wieder geöffnet.</p><p>Zu tiefe Löhne sind in verschiedenen Berufen und Branchen ein grösseres Problem. Ein Viertel aller Berufstätigen mit einer Lehre verdient weniger als 5’000 Franken im Monat (bei Vollzeitstelle). Darunter BäckerInnen, VerkäuferInnen, aber auch HochbauzeichnerInnen. Real sind die Löhne in dieser Gruppe zwischen 2016 und 2020 sogar gesunken. Auch bei den unteren Löhnen hat sich die Lage verschlechtert. Der Tieflohnsektor in der reichen Schweiz wächst wieder. Der Anteil der Tieflohnstellen ist seit 2014 von 10.2 auf 10.5 Prozent angestiegen. Konkret heisst das, dass rund 500'000 Berufstätige einen Lohn von weniger als 4’500 Franken pro Monat haben (bei Vollzeit). Rund ein Drittel von ihnen hat eine Lehre abgeschlossen. Offensichtlich garantiert auch eine drei- oder vierjährige Ausbildung keinen Schutz mehr vor Dumpinglöhnen.</p><p>Positiv ist, dass die Gewerkschaften in der Lohnrunde 2022/23 bisher einen beträchtlichen Teil ihrer Ziele erreicht haben. Die Lohnabschlüsse enthalten bisher mehrheitlich den Teuerungsausgleich und darüber hinaus teilweise noch eine Reallohnerhöhung. Doch es stehen weiter anspruchsvolle Verhandlungen an. So wollen beispielsweise zahlreiche Kantone ihrem Personal keinen Teuerungsausgleich gewähren. Auch im Detailhandel verlaufen die Verhandlungen unbefriedigend.</p><p>Die Lohn- und Einkommensprobleme der Berufstätigen in der Schweiz müssen gelöst werden. <strong>Der SGB fordert deshalb:</strong></p><ul><li>Wer eine Lehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen.</li><li>Niemand soll einen Lohn von unter 4’500 Franken haben. Das ist der Richtwert der gewerkschaftlichen Lohnpolitik. Unmittelbares Ziel oder absolutes Minimum ist ein Lohn von 4’000 Franken (x13).</li><li>In der Lohnrunde 2022/23 braucht es den Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen. Die Geschäftslage der Firmen ist gut bis sehr gut. Und Lohnerhöhungen für die Arbeitnehmenden sind überfällig.</li><li>Der Prämienschock erfordert eine substanzielle Erhöhung der Prämienverbilligungen. Der SGB fordert den Ständerat auf, wie der Nationalrat eine Milliarde Franken zusätzlich zu sprechen. Die Kantone müssen die Verbilligungen mindestens im Ausmass des Prämienwachstums erhöhen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_4723cb5ecc.webp" length="239802" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9459</guid><pubDate>Fri, 04 Nov 2022 12:53:09 +0100</pubDate><title>Geld für die Versicherungslobby –  PrämienzahlerInnen gehen leer aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderatskommission-voellig-auf-abwegen-geld-fuer-die-versicherungslobby-aber-nicht-fuer-die-praemienzahlerinnen</link><description>Ständeratskommission SGK-S zu einheitlicher Finanzierung und Prämienentlastung    </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In völliger Verkennung der aktuellen Lage hat die Gesundheitskommission des Ständerates (SKG-S) gestern eine Reihe von Entscheiden gefällt, die in jeder Hinsicht zulasten der PrämienzahlerInnen gehen. Dabei darf es nicht bleiben, das Parlament muss diese Entscheide in der Wintersession unbedingt korrigieren. &nbsp;</p><p>Der Nationalrat hatte die Zeichen der Zeit erkannt und sich zuletzt sowohl für längerfristig spürbar höhere Prämienverbilligungen ausgesprochen (im Rahmen seiner Beschlüsse zum Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative) als auch für eine Sofortmassnahme für höhere Verbilligungen bereits im Prämienjahr 2023. Die SGK-S hat mit ihren gestrigen Entscheiden beide Vorlagen über den Haufen geworfen und sich lediglich für den mickrigen und absolut unzureichenden bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative ausgesprochen. Die Kommission ist damit alles andere als bei den Leuten, denn diese müssen nächstes Jahr zusätzlich zur bereits horrenden Prämienlast und den breitflächig ansteigenden Preisen und Kosten auch noch einen Prämiensprung von durchschnittlich 6.6 Prozent verkraften. Dies, während sich gleichzeitig andere Finanzierungsträger der Grundversicherung in den letzten Jahren zunehmend zurückgezogen haben, insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen. Der Entscheid der SGK-S ist umso realitätsfremder, wenn man sich zudem in Erinnerung ruft, dass die Schweiz fast das einzige Land in Europa ist, welches seine Grundversicherung nicht hauptsächlich über einkommensabhängige Mittel finanziert.</p><p>Als ob dem nicht genug wäre, hat die SGK-S gestern auch noch das sich seit Jahren in der Warteschleife befindende Projekt EFAS (Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär) verabschiedet. EFAS ist nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage – welche angeblich einfach Fehlanreize beseitigen soll (niemand weiss wie) und Einsparungen bringen soll (niemand weiss wieviel) – werden letztlich einfach die 10 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute im stationären Bereich der Grundversicherung ausgeben den Versicherern übertragen. Die demokratische Steuerungshoheit in der Grundversicherung wäre zunichte, die Kassen könnten schalten und walten wie sie wollen. Logisch, dass der Versicherungslobby viel an diesem Projekt lag, und umso alarmierender, dass sich die SGK-S grossmehrheitlich dahinter scharte.</p><p>Die Quintessenz der gestrigen Sitzung ist also: Geld für die Versicherungslobby, ja gerne; Unterstützung für die PrämienzahlerInnen, nein danke. Das sind denkwürdige Entscheide, die aber hoffentlich von kurzer Dauer sein werden. Das Parlament muss sie dringend korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9457</guid><pubDate>Fri, 04 Nov 2022 10:43:30 +0100</pubDate><title>Die Klimawende gemeinsam stemmen: Jetzt die Klimafonds-Initiative unterschreiben!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-klimawende-gemeinsam-stemmen-jetzt-die-klimafonds-initiative-unterschreiben</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Klimaerhitzung findet hier und heute statt, ist menschengemacht und für uns alle eine existenzielle Bedrohung. Ein «weiter wie bisher» darf es in der Klimapolitik deshalb nicht geben. Statt auf den Markt, müssen wir nun endlich auf kollektive Lösungen setzen – genauso wie es die <a href="/klimafonds-ini" class="link link--internal">Klimafonds-Initiative</a> will.</p><p class="heading--h4">Der Markt richtet's nicht</p><p>Der Markt löst das globale Jahrhundertproblem der Klimaerhitzung definitiv nicht. So haben die meisten auf marktwirtschaftlichen Mechanismen basierenden Instrumente zur Bekämpfung der Klimakrise seit ihrer Einführung nichts gebracht oder haben zumindest viel zu wenig zur nötigen raschen Reduktion des Treibhausgasausstosses beigetragen. Bestes Beispiel dafür sind der Emissionshandel sowie alle Arten der besonders in der Schweizer Klimapolitik bis anhin sehr beliebten «Selbstverpflichtung der Wirtschaft». Fixpunkt all dieser Ansätze ist letztlich die Fata Morgana der irgendwann eintretenden bahnbrechenden technologischen Innovationen, welche uns im Nu in die «Netto-Null-Zukunft» katapultieren, ohne dass sich dabei an der grundlegenden Funktionsweise unseres Wirtschaftslebens etwas ändern würde.</p><p class="heading--h4">Klimapolitik als Service public</p><p>Wenn dafür genug Zeit vorhanden wäre, könnte man ja nachvollziehen, dass sich Wirtschaftskreise auf diese Lotterie einlassen. Nur bleibt fürs Ausprobieren und Hoffen definitiv keine Zeit mehr: Die Klimaerhitzung findet hier und heute statt, die eigentlich nötige Begrenzung der weltweiten Erhitzung auf 1.5 Grad erscheint laut ExpertInnen zunehmend unerreichbar.</p><p>Was also tun? Sicher nicht ein «weiter wie bisher» oder ein «mehr vom Bisherigen». Klimapolitik, oder vielmehr deren Ziel, eine langfristig gesunde Umwelt und eine Wirtschaft zum Wohle aller, muss endlich als das verstanden werden, was es ist: ein grundlegendes, unverzichtbares und allen zustehendes Gut. In diesem Sinne ist die «Klimawende» genauso Teil des Service public wie die Energieversorgung oder der öffentliche Verkehr (welche ja ihrerseits wesentliche Hebel für ein gesundes Klima sind). Die Klimawende ist das zentrale kollektive Zukunftsprojekt, welches nur gemeinschaftlich und demokratisch ausgehandelt wirksam umgesetzt werden kann. Und dazu braucht es ein breit angelegtes öffentliches Fortschrittsprogramm, so wie es die Klimafonds-Initiative verlangt.</p><p class="heading--h4">Ein Klimafonds als ganzheitlicher Ansatz</p><p>Die Initiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt» wurde gemeinsam von SP, Grünen und Gewerkschaften lanciert. Mit der Einrichtung eines Klimafonds – dotiert mit Mitteln in der Höhe von 0.5-1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes – sollen die nötigen Massnahmen finanziert werden, um die Klimawende ganzheitlich und erfolgreich zu bewältigen. Dazu gehört nicht nur die «Dekarbonisierung» sämtlicher Wirtschafts- und Lebensbereiche (Verkehr, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft etc.), sondern genauso die Flankierung des dadurch eingeleiteten Strukturwandels auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungswesen. Denn damit der ökologische Umbau solidarisch vonstattengeht, darf niemand aufgrund der geschaffenen Veränderungen im Stich gelassen werden. Öffentliche Investitionen braucht es deshalb nicht nur für neue Infrastrukturen und Technologien, sondern auch in der Bildung sowie für Umschulungen und Unterstützung der Arbeitnehmenden in den betroffenen Branchen. Oberstes Ziel muss dabei die Schaffung nachhaltiger, gesunder und gut bezahlter Arbeitsplätze sein – «grüne Jobs» müssen zwingend auch «gute Jobs» sein. Dazu kommt: Die Beschäftigten stehen nicht nur als direkt Betroffene, sondern ebenso als GestalterInnen im Zentrum des Strukturwandels. Denn letztlich verfügen nur die Arbeitnehmenden in den Betrieben über die nötigen praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Entwicklung neuer Technologien und zur Umsetzung klimaverträglicher Geschäftsmodelle.</p><p>&nbsp;<br><a href="/klimafonds-ini" class="button"><span class="iconpack fas fa-pen" aria-hidden="true"></span>&nbsp;&nbsp;Initiative unterstützen</a></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_welt-klima-schuetzen_iStock-nito100_63d2fe3f36.webp" length="111318" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9464</guid><pubDate>Wed, 02 Nov 2022 11:21:00 +0100</pubDate><title>Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung und Verlängerung Nullzinskonto</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/anlage-von-freizuegigkeitsgeldern-der-auffangeinrichtung-und-verlaengerung-nullzinskonto</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene, befristete Verlängerung des Nullzinskontos. Auch wenn sich die finanzielle Lage der Auffangeinrichtung im Bereich der FZ-Gelder aufgrund der Zinswende mittelfristig wieder besser präsentiert. Gerade angesichts der sich eintrübenden Konjunkturaussichten bleibt es für die Auffangeinrichtung auch in Zeiten (leicht) positiver Zinsen wichtig, dass sie einen Teil ihrer Anlagen jederzeit risikoarm und liquide anlegen kann, ohne Verluste zu machen (Risikoreduktion). Mittelfristig braucht es hingegen weitergehende Lösungen, um die FZ-Guthaben insgesamt besser zu schützen.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2022/221102_GM_VL_Anlage_FZG_der_Auffangeinrichtung.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> finden sich die vollständige Begründung und weitere HInweise.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8466</guid><pubDate>Tue, 01 Nov 2022 13:53:07 +0100</pubDate><title>Dossier 150: Solidarität lohnt sich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dossier-150-solidariaet</link><description>Die wirtschaftlichen Vorteile der Sozialversicherungen in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer arbeitslos wird oder verunfallt, hat dank der Arbeits- und Unfallversicherung dennoch ein Einkommen. Und die Altersvorsorge sorgt für eine Rente, wodurch Altersarmut verhindert wird. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Die Solidaritäten in den Sozialversicherungen haben die Lebenssituation von vielen verbessert.</p><p>Leider aber wird oft behauptet, dass soziale Sicherheit auf Kosten des wirtschaftlichen Wohlstandes gehe, dass sie eine Belastung für die Wirtschaft sei und die Belastungen insgesamt zu hoch seien. Dabei ist in vielerlei Hinsicht sogar das Gegenteil der Fall . Obligatorische Sozialversicherungen erhöhen die wirtschaftliche Effizienz und nützen letztlich allen. Nicht nur denjenigen, welche Leistungen daraus erhalten, sondern auch der Gesamtheit der Versicherten und dem wirtschaftlichen Wohlstand.</p><p>Die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen von obligatorischen Sozialversicherungen gehen weit über die Konjunkturstabilisierung hinaus. Dank den Sozialversicherungen<br> können Kosten gespart und höhere Anlageerträge erwirtschaftet werden. Mit Präventionsmassnahmen werden Unfälle und Krankheiten verhindert und durch flankierende Massnahmen Arbeitnehmende wieder in den Arbeitsmarkt integriert.</p><p>Dieses Dossier erklärt, warum obligatorische Sozialversicherungen nicht nur zu mehr sozialer Sicherheit führen, sondern auch gesamtwirtschaftlich grosse Vorteile haben. Es zeigt die Zusammenhänge und Kausalitäten im Detail auf.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.webp" length="199932" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8461</guid><pubDate>Wed, 26 Oct 2022 16:30:18 +0200</pubDate><title>Verzugszinssatz des Bundes, Anpassung an Marktzinsen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verzugszinssatz-des-bundes-anpassung-an-marktzinsen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parl. Initiative 16.470 Regazzi</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt grundsätzlich eine Anpassung des Verzugszinses an die Marktzinsen. Die verhältnismässig sehr tiefen Marktzinsen haben dazu geführt, dass der obligationsrechtliche Verzugszins von 5% den eigentlichen Zweck des pauschalisierten Schadensersatzes verfehlt.</p><p>Der SGB bevorzugt die in der Variante 1 vorgeschlagene Systematik eines flexiblen Verzugszinses, der aus der Addition eines Referenzzinssatzes mit einem Zuschlag von 2% resultiert, und gibt in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2022/221026_DL_VL_PaIv_16470_Verzugszinssatz.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> weitere Hinweise und Anregungen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8457</guid><pubDate>Wed, 26 Oct 2022 13:27:47 +0200</pubDate><title>Ein Lohn muss zum Leben reichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-lohn-muss-zum-leben-reichen</link><description>Motion Ettlin wäre eine Sabotage der Sozialpartnerschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vom Lohn muss man leben können. Die Motion Ettlin verstösst klar gegen diesen wichtigen Grundsatz. Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrates hat äusserst knapp mit 11:10 Stimmen entschieden, diese Motion zur Annahme zu empfehlen. Kantonale Mindestlöhne sind aus sozialpolitischen Gründen zulässig, damit die Existenzsicherung garantiert wird. Damit ist klar, dass GAV-Löhne diese untere Grenze nicht unterbieten dürfen.</p><p>Die Motion kommt mit dem wohlklingenden Namen «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» daher. Sie will die Kantone daran hindern, Massnahmen gegen zu tiefe Löhne zu ergreifen: Kantonale Mindestlöhne würden in allen Branchen nicht mehr gelten, in denen ein als allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will also nichts anderes, als Working Poors zu produzieren.</p><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz kantonaler Mindestlöhne bestätigt.</p><p>Eine Umsetzung der Motion Ettlin wäre ein Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös.</p><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, speziell in den Kantonen Neuenburg und Genf, in einer Zeit kommt, in der über den Schutz der Löhne und das Verhältnis zu Europa Diskussionen stattfinden.</p><p>Es ist zu hoffen, dass das Plenum dem Antrag von Bundesrat, Kantonen und Gewerkschaften folgt und die Motion Ettlin ablehnt, statt den Sozialfrieden in der Schweiz zu torpedieren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/b/csm_Menschen-in-Bewegung_photocase_rclassen_9315e44618.webp" length="54846" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8463</guid><pubDate>Tue, 25 Oct 2022 18:53:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III final)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-der-eigenmittelverordnung-basel-iii-final</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die vorgelegten Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und teilt die Haltung des Bundesrats, dass eine mit dem internationalen Standard konforme Umsetzung der Eigenmittelregulierung für den Bankenstandort Schweiz von hoher Bedeutung ist.</p><p>Im Aggregat werden die Standardanpassungen über alle Nicht-Grossbanken keine wesentlichen Veränderungen der Kapitalanforderungen bewirken und sich somit auch nicht auf die Finanzierungskosten auswirken. Die zusätzlichen Kosten aus der Umsetzung der Vorlage für den Bankensektor werden somit hauptsächlich bei den Grossbanken anfallen. Der brancheninterne jährliche Nettonutzen wird, dank dem Vorteil einer Ansiedlung der Institute an einem standardkonformen Finanzstandort, positiv ausfallen.</p><p>Der zusätzliche gesellschaftliche Nutzen ist enorm. Eine risikosensitive Eigenmittelunterlegung durch die Banken verbessert die Internalisierung der durch die Banken im Falle ihres Zusammenbruchs generierten (externen) Kosten. Dies stärkt die Finanzstabilität und schützt die Wirtschaft und den Schweizer Arbeitsmarkt vor Schocks.</p><p>Der SGB begrüsst ein baldiges Inkrafttreten der Umsetzung in der Schweiz, um mit der internationalen Entwicklungen Schritt zu halten.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8454</guid><pubDate>Mon, 24 Oct 2022 15:52:38 +0200</pubDate><title>Dossier 151: Zur Mitgliederentwicklung der  Gewerkschaften im Jahr 2021</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zur-mitgliederentwicklung-der-gewerkschaften-im-jahr-2021</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mitgliederverbände des SGB, der mit Abstand grössten gewerkschaftlichen Dachorganisation der Schweiz, zählten Ende 2021 genau 321‘359 Mitglieder. Der SGB vertritt damit im Jahresvergleich 7’790 weniger Mitglieder. Das entspricht einem Rückgang von 2.37 Prozent. Das ist geringfügig mehr als im ersten Corona-Jahr 2020 (2.36%). Der Mitgliederverlust war bei den Männern (-2.62%), wiederum deutlich stärker als bei den Frauen (-1.82%). Der zweitgrösste Dachverband Travail.Suisse verlor 2021 3.34 Prozent der Mitglieder, Verbände ohne Dachorganisation insgesamt 7.12 Prozent.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/c/csm_210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0529_711c65bab3.webp" length="282316" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8451</guid><pubDate>Fri, 21 Oct 2022 16:59:32 +0200</pubDate><title>Viel bezahlen für ungenügende Renten – kein Ende in Sicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/viel-bezahlen-fuer-ungenuegende-renten-kein-ende-in-sicht</link><description>Kommission des Nationalrats sagt Nein zur Einführung einer 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die mittlere AHV-Rente beträgt rund 1’800 Franken pro Monat. Davon allein kann heute niemand leben. Für den SGB ist klar: das Problem der zu tiefen Altersrenten muss jetzt konkret angepackt werden. Doch obwohl das Parlament dazu verpflichtet ist, die Verfassung einzuhalten und diese seit 50 Jahren existenzsichernde AHV-Renten verspricht, weigert sich die Nationalratskommission, ihre diesbezügliche Verantwortung zu übernehmen.</p><p>Damit Arbeitnehmende nach einem anstrengenden Erwerbsleben eine bezahlbare und anständige Rente erhalten, braucht es einen Ausbau der AHV. So wie ihn die Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente fordert. Denn nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen – insbesondere auch die Frauen. In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Zudem haben viele Berufstätige mit den von den Banken stark beworbenen 3. Säule-Fonds im laufenden Jahr hohe Verluste gemacht. Die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente ist gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn zu den stark gesunkenen Pensionskassenrenten kommen nun noch die hohe Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Die Einkommen aller RentnerInnen und zukünftigen RentnerInnen sind stark unter Druck. Berichte des Bundesamts für Sozialversicherungen bestätigen diese drohenden Kaufkraftverluste.</p><p>Selbst die BefürworterInnen von AHV 21 hatten zugegeben: Insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen Einkommen reichen die Renten häufig nicht. Doch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) versteckt sich weiterhin hinter düsteren Finanzszenarien und lehnt die Volksinitiative ohne jeglichen Gegenvorschlag ab. Sogar Massnahmen für die ärmsten RentnerInnen-Haushalte hat sie abgelehnt. Es scheint fast, dass die Kommission noch nicht verstanden hat, dass die haarscharfe Annahme von AHV 21 bei der AHV zu einem Geldsegen führt. Selbst gemäss den vorsichtigen Szenarien des Bundesrats wird die AHV bis 2030 fast 20 Milliarden Überschuss machen.</p><p>Die von der Kommission verlangten längerfristigen Finanzszenarien bis 2050 sind gemäss Bundesrat unzuverlässig und ausserdem einseitig, weil sie nur die Kostenseite abbilden. Sie werden aufgrund ihrer irrelevanten Aussagekraft vom Bund deshalb nicht als sinnvoll erachtet. Dass die Mehrheit der Kommission dennoch auf der Grundlage dieser Zahlen diskutieren will, zeigt mit aller Deutlichkeit: Es geht ihr nicht um die tatsächliche Finanzlage der AHV, sondern um eine stetige Aushöhlung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_210528_13.AHV0020_klein_9965611a22.webp" length="265696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8459</guid><pubDate>Wed, 19 Oct 2022 16:18:00 +0200</pubDate><title>Verlängerung NAV Hauswirtschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verlaengerung-nav-hauswirtschaft</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohndruck und besorgniserregende Arbeitsbedingungen sind in der Hauswirtschaft leider eine Realität. Verbindliche Mindestlöhne in der Branche sind zwingend. Der SGB begrüsst es deshalb sehr, dass der Bundesrat den Normalarbeitsvertrag in der Hauswirtschaft verlängern will. Die vorgeschlagene Erhöhung der Mindestlöhne um 1.5 Prozent erachtet der Gewerkschaftsbund jedoch als zu gering.</p><p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2022/221019_DL_VL_NAV_Hauswirtschaft.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> erläutert der SGB den Bedarf einer Anpassung der Mindestlöhne für den NAV Hauswirtschaft um mindestens 4 Prozent.</p><p>Ungelöst bleiben daneben die Probleme bei den Arbeitszeiten (Dauerpräsenz, Nacht- und Sonntagsarbeit usw.) und die Tatsache, dass die Hauswirtschaft nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt ist. Hier braucht es raschestmöglich gesetzliche Verbesserungen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8449</guid><pubDate>Wed, 19 Oct 2022 11:23:41 +0200</pubDate><title>Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-mehrwertsteuergesetzes-und-aenderung-der-verordnung-ueber-die-unternehmens-identifikationsnummer</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds zur vorgeschlagene Anpassung der Geheimhaltungspflicht der ESTV gegenüber dem BFS, dem EHRA und den kantonalen Handelsregisterbehörden findet sich im unten verlinkten PDF-Dokument.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8447</guid><pubDate>Wed, 19 Oct 2022 11:20:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Mehrwertsteuerverordnung (elektronische Verfahren)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-der-mehrwertsteuerverordnung-elektronische-verfahren</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds findet sich unten als PDF-Dokument verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8445</guid><pubDate>Wed, 19 Oct 2022 10:52:38 +0200</pubDate><title>Fahrzeugvorschriften und Fahrtschreiber</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/fahrzeugvorschriften-und-fahrtschreiber</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Teilrevision von Verordnungen des Strassenverkehrsrechts</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der vorliegenden Revision soll das Schweizer Verordnungsrecht im Bereich der Verkehrssicherheit an die Entwicklung der internationalen fahrzeugtechnischen Vorschriften angepasst werden. Darin vorgesehen sind neue Fahrtschreiber zur Kontrolle der Vorschriften über Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten. Diese neuen Fahrtschreiber verwenden ein fälschungssicheres Satellitennavigationssignal<br> und können somit etwa Grenzübertritte zielgenau festhalten und in der Schweiz zur besseren Kontrolle und Einhaltung des Kabotageverbots beitragen. Über eine neue Schnittstelle sollen zudem konkrete Informationen betreffend möglicher Lenkzeitüberschreitungen automatisch an die Kontrollbehörden ausgegeben werden können, was wiederum der Einhaltung der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften sehr förderlich ist. Diese neuen Bestimmungen zum digitalen Fahrschreiber werden von den Gewerkschaften sehr begrüsst und entsprechend unterstützt.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich am Schluss dieser Seite.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8443</guid><pubDate>Wed, 19 Oct 2022 10:27:41 +0200</pubDate><title>E-ID-Gesetz 2022</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/e-id-gesetz-2022</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) stellt erfreut fest, dass der Bundesrat mit dem aktuellen vorgelegten Entwurf über ein "Bundegesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise" aus der vergangenen Abstimmungsniederlage die richtigen Lehren gezogen und darauf aufbauend schnell eine umfassende neue Vorlage über ein E-ID-Gesetz ausgearbeitet hat. Absolut zentral dabei ist erstens, dass der Staat mit dem neuen Gesetz alleiniger Herausgeber der E-ID werden wird.</p><p>Die neue Vorlage genügt überwiegend auch den wichtigen Forderungen der Parlaments-Motionen, welche für eine neue E-ID insbesondere die drei Grundsätze der Datensparsamkeit, der dezentralen Datenspeicherung sowie des Datenschutzes durch Technik («privacy by design») festlegen. Ausserdem ist entscheidend, dass dieser Vorwentwurf auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene massgebend berücksichtigt.</p><p>Trotz dieser grundsätzlich wohlwollenden Zustimmung zur neuen Vorlage, erachtet der SGB den Schutz der Persönlichkeit und der Personendaten im vorliegenden Gesetzesentwurf als noch unzureichend umgesetzt. Die <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2022/221019_RW_VL_E-ID.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">detaillierte Stellungnahme im Volltext</a> findet sich auch unten verlinkt. Darin finden sich auch weitergehende Forderungen und Hinweise.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8438</guid><pubDate>Tue, 18 Oct 2022 09:27:39 +0200</pubDate><title>Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Art. 37 Abs. 1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ausnahmen-von-der-dreijaehrigen-taetigkeitspflicht-gemaess-art-37-abs-1-kvg-bei-nachgewiesener-unterversorgung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8437</guid><pubDate>Tue, 18 Oct 2022 09:24:27 +0200</pubDate><title>Projekt «Aufhebung Schutzstatus S und Rückkehr» </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/projekt-aufhebung-schutzstatus-s-und-rueckkehr</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8434</guid><pubDate>Mon, 17 Oct 2022 11:10:53 +0200</pubDate><title>Dossier 149: Für eine feministische Gewerkschaftsarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuer-eine-feministische-gewerkschaftsarbeit</link><description>14. SGB-Frauenkongress vom 12. und 13. November 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 14. SGB-Frauenkongress hat am 12.und 13. November 2021 unter dem Motto «Für eine feministische Gewerkschaftsarbeit» auf dem Gurten bei Bern stattgefunden. Dass er wie geplant durchgeführt werden konnte, war angesichts der Pandemiesituation ein grosses Glück: Aufgrund stark steigender Covid19-Fallzahlen wäre eine Durchführung wenige Wochen später kaum mehr in diesem Rahmen möglich gewesen.</p><p>Thematisch fokussierte der SGB-Frauenkongress auf Strukturen und Funktionsweise der Gewerkschaften: Der Frauen*streik 2019, aber auch die Klimabewegung, konfrontiert den SGB und seine Verbände mit einer neuen Definition von Streik, die sich nicht nur auf die Niederlegung der Erwerbsarbeit bezieht. Und soziale Bewegungen bringen neue Formen der Mobilisierung mit sich, mit denen sich die Gewerkschaften befassen müssen. Die Delegierten und Gäste des Frauenkongress’ diskutierten, wie eine konstruktive Zusammenarbeit mit diesen Bewegungen gelingen kann, wie Gewerkschaften noch feministischer und inklusiver werden können und welcher Handlungsbedarf daraus entsteht.</p><p>Doch Gewerkschaftsarbeit bedarf nicht nur der Formen und Strukturen, sondern auch der Inhalte: Ein inhaltlicher Schwerpunkt des Kongressprogramms war die Altersvorsorge. Die Gewerkschaftsfrauen bekräftigten einmal mehr, dass eine Erhöhung der Frauenrenten statt des Rentenalters nötig ist, und unterstrichen dies mit einer farbenfrohen Aktion. In zwei thematischen Blöcken und vier Ateliers befassten sich die Delegierten ausserdem mit der Gewerkschaftsgeschichte aus Frauenperspektive, den Auswirkungen von Pandemie und Digitalisierung auf Arbeitnehmerinnen, der Organisation sogenannt systemrelevanter Berufe sowie Machtstrukturen in Gesellschaft und Arbeitswelt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/1/csm_211112_Frauenkongress-CongresDesFemmes_AHV21-AVS21-NON_groupe_42cf9b76ce.webp" length="723374" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8431</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2022 17:35:19 +0200</pubDate><title>Unverständlich: Kommissionsentscheide zu den Prämienverbilligungen vertagt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unverstaendlich-kommissionsentscheide-zu-den-praemienverbilligungen-vertagt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>An ihrer zweitägigen Sitzung hat sich die Gesundheitskommission des Ständerates mit gewichtigen Geschäften zur Finanzierung der Grundversicherung befasst. Dies war dringend nötig, denn seit bald einem Monat kennen wir den im nächsten Jahr anstehenden massiven Prämienanstieg. Letzterer droht, die Kaufkraftprobleme der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen noch wesentlich zu verschärfen – obwohl die Prämienlast für viele dieser Haushalte bereits heute kaum tragbar ist, umso mehr im Kontext der aktuellen Teuerung.</p><p>Was es deshalb endlich braucht, sind tiefere Kopfsteuern (Prämien) und höhere einkommensabhängig finanzierte Mittel (Prämienverbilligungen). Beides hat der Nationalrat mit zwei in der Herbstsession beschlossenen Geschäften unterstützt: Erstens sollen die Prämienverbilligungen als akute Stützungsmassnahme im nächsten Jahr seitens des Bundes temporär erhöht werden und zweitens sollen danach – im Rahmen eines Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB – sowohl der Bund als auch die Kantone diese Mittel langfristig adäquat erhöhen.</p><p>Die SGK-S hat nun aber die Behandlung beider Geschäfte vertagt, und negiert damit die Dringlichkeit einer sozialen Abfederung für die betroffenen Haushalte. Absolut unverständlich ist die Begründung der Kommission, die "Sofortmassnahme 2023" deshalb zu vertagen, weil zuvor eine längerfristige Lösung eingehend diskutiert werden müsse. Das Gegenteil ist der Fall: Zunächst braucht es eine sofortige Entlastung der Haushalte für das nächste Jahr, danach nahtlos eine substanzielle längerfristige Lösung.</p><p>Die Kommission muss nun in ihrer Novembersitzung unbedingt diese nötigen Entscheide fällen, damit die Geschäfte für die Wintersession beschlussreif sind.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_pleite_kein_geld_leere_hosentaschen_ccc8760275.webp" length="50076" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8430</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2022 17:31:19 +0200</pubDate><title>Rentenkürzungen und massiv höhere Kosten – der SGB lehnt diesen Reformvorschlag kategorisch ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenkuerzungen-und-massiv-hoehere-kosten-der-sgb-lehnt-diesen-reformvorschlag-kategorisch-ab</link><description>BVG: Der SGB zu den Beschlüssen der SGK-S</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit über einem Jahrzehnt senken Pensionskassen und Versicherungen in der 2. Säule die Renten. Obwohl sie von sprudelnden Gewinnen an den Aktienmärkten profitierten, von den Versicherten stetig steigende Beiträge erhalten haben und sie auch immer mehr für Verwaltung und Vermögensverwaltung kassieren. Und nun präsentiert die ständerätliche Kommission in der BVG-Reform Beschlüsse, die nichts anderes bedeuten als teuer bezahlen für weniger Rente. Dabei stehen mit der Zinswende in der 2. Säule bereits neue Probleme an: Anstatt die Renten weiter zu senken, muss die Frage beantwortet werden, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p><p class="heading--h4">Mehr bezahlen – weniger erhalten</p><p>Offenbar reichte für die Ständeratskommission selbst das knappe Abstimmungsresultat der AHV 21 nicht als Denkzettel aus, um die historische Chance zu packen und den durch die verantwortlichen Sozialpartner erarbeiteten und vom Bundesrat gestützten Reformvorschlag als Basis der Diskussionen zu übernehmen. Die Kommission bleibt trotz klaren Versprechen und einer sich rasant zuspitzenden Situation in den Pensionskassen sogar deutlich hinter ihren eigenen Entscheiden von vor einem halben Jahr zurück. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur noch während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit – haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen. Nicht einmal für einen Viertel aller Versicherten soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Über die Hälfte der Übergangsgeneration soll gemäss den heutigen Beschlüssen leer ausgehen.</p><p>Und die Frauen? Auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen sollen sie weiterhin Jahrzehnte warten – und bis dahin drastisch mehr bezahlen. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben können. Die Kommission erkennt zwar zu Recht, dass Frauen und Teilzeitbeschäftigte höhere Renten brauchen. Doch diese müssen auch bezahlbar bleiben. Das ist nicht gewährleistet: Bei einem Jahreslohn von 25’000 Franken steigen die Kosten für die Versicherten um knapp 8 Lohnprozente auf 160-250 Franken pro Monat – um dafür in 40 Jahren eine monatliche Rente von knapp 500 Franken zu erhalten. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartner und der Bundesrat die Renten dieser Personen zwar ebenfalls stark verbessern wollten – dank einer Umlagekomponente hätten sie aber nur knapp halb so viel dafür bezahlen müssen, als dies die Kommission nun fordert. Für die tieferen Löhne und die viele unbezahlte Arbeit sollen die Frauen nun also noch mit massiven Mehrkosten in der 2. Säule bestraft werden. Damit wird deutlich, worauf der SGB schon lange hingewiesen hat: Die dringend nötigen Rentenverbesserungen für die Frauen können nur mit einer Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.webp" length="238930" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8441</guid><pubDate>Wed, 12 Oct 2022 10:47:00 +0200</pubDate><title>Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur und Perspektive «BAHN 2050»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ausbauprogramme-fuer-die-bahninfrastruktur-und-perspektive-bahn-2050</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist mit dem Bericht zum Ausbauprogramm Bahninfrastruktur weitgehend einverstanden und freut sich über den Richtungsentscheid zum Vollausbau des Lötschbergbasistunnels. Problematisch sieht der Gewerkschaftsbund jedoch die Situation auf den wichtigen Achsen Lausanne - Berne und St. Gallen - Zürich wegen der längeren Fahrtzeiten durch Verzicht auf die Wankkompensations-Technik. An der Fahrtzeit von jeweils unter einer Stunde muss festgehalten werden.</p><p>Auch zur Perspektive Bahn 2050 nimmt der SGB in seiner Vernehmlassungsantwort ausführlich Stellung. Eine weitere Steigerung des ÖV-Anteils ist dringend nötig. Dafür fehlen dem Plan jedoch wichtige Ansätze. Ebenfalls fehlt im Erläuternden Bericht eine klare Perspektive zum Ausbau des internationalen Personenverkehrs.Und auch bei den Überlegungen zum Schienengüterverkehr bleiben die Zielsetzungen weit hinter den Notwendigkeiten zurück.</p><p>Die ausführliche Stellungnahme des SGB findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8428</guid><pubDate>Tue, 11 Oct 2022 16:40:44 +0200</pubDate><title>Gesundheit: Zuerst soziale Finanzierung, dann richtige Kostendämpfung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheit-zuerst-soziale-finanzierung-dann-richtige-kostendaempfung</link><description>Der Prämienanstieg ist kein Schicksal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">"Die Prämien steigen, weil die Kosten explodieren": Seit Jahren wird in der Schweiz mit diesem angeblichen Naturgesetz ein unfaires Spiel gespielt – zugunsten der Pharma- und Versicherungslobby, zulasten der Versicherten und des Pflegepersonals.</p><p class="heading--h4">Prämienanstieg 2023 nicht naturgegeben</p><p>Die Krankenkassenprämien steigen jährlich im Gleichschritt mit den Ausgaben in der Grundversicherung. Ist dies einmal nicht der Fall, d.h. deckt der Prämienanstieg in einem Jahr den Kostenanstieg im Nachhinein nicht, so kommt es im Folgejahr zu umso stärker steigenden Prämien: Genauso wird es mit den Prämien 2023 geschehen. Steigende Kosten = steigende Prämien: Landauf, landab wird dieser Zusammenhang zum Naturgesetz erklärt, doch das ist er keineswegs. Diese Gleichung ist vielmehr das Produkt unserer Gesetzgebung, welche mit dem Krankenversicherungsgesetz zwar eine Sozialversicherung definiert, deren Finanzierung aber explizit unsozial ausgestaltet hat. Das ist nicht nur wortwörtlich, sondern auch im internationalen Vergleich eine Anomalie: Während in fast allen westlichen OECD-Ländern die Krankenversicherung zu etwa 80 Prozent über einkommensabhängige Beiträge finanziert wird (Steuern oder Lohnbeiträge), sind es in der Schweiz nur circa 30 Prozent (!). Das Gros der Ausgaben wird hierzulande eben durch die Prämien finanziert, also durch Kopfsteuern.</p><p class="heading--h4">Sofortprogramm für minimal soziale Finanzierung beschlussreif</p><p>Weil die Schweiz ein wohlhabendes Land ist, kann sie sich eine exzellente Gesundheitsversorgung leisten – zum Glück! Und weil sie zurzeit stark altert, sind auch die Ausgaben im Bereich der "multimorbiden" Krankheitsfälle und in der Langzeitpflege hoch – selbstverständlich! Alleine diese beiden Faktoren führen aber jährlich zu einer substanziellen Zunahme Gesundheitsausgaben. Und nur schon das ist Erklärung genug, weshalb die Prämienlast der Versicherten niemals ausschliesslich durch die Umsetzung von seit Jahren diskutierten "Kostendämpfungsmassnahmen" auf ein für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen akzeptables Mass gesenkt werden kann – seien die Massnahmen auch noch so effizient und effektiv. Eine soziale Finanzierung lässt sich nur erreichen, indem man sie gesetzlich beschliesst. Und die Vorlagen dazu liegen heute pfannenfertig auf dem Tisch: So hat der Nationalrat sowohl einen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative der SP und des SGB beschlossen (+2.2 Milliarden für Prämienverbilligungen) als auch eine Motion überwiesen, gemäss welcher der Bund als akute Sofortmassnahme im kommenden Jahr seine Prämienverbilligungen um weitere 900 Millionen erhöhen würde. Nun liegt es einzig und allein am Ständerat, diese Vorlagen möglichst bald zu verabschieden – es wäre das absolut Mindeste! Und Achtung: Prämienverbilligungen sind nicht Almosen des Staates, es sind ganz einfach die oben erwähnten, europaweit überall üblichen einkommensabhängig finanzierten Mittel für das Gesundheitswesen. Und da die Prämienverbilligungen nur teilweise durch den Bund finanziert werden, stehen auch die Kantone besonders in der Pflicht: Sie müssen nun mit den Budgets 2023 dafür sorgen, dass ihre Ausgaben für Prämienverbilligungen substanziell erhöht werden (nachdem sie von den meisten Kantonen über Jahre hinweg stark zusammengestrichen wurden). Tun sie dies nicht, dann beschliessen sie de facto eine Steuererhöhung für tiefe und mittlere Einkommen (denn mangelnde Prämienverbilligungen führen zu höheren Nettoprämien).</p><p class="heading--h4">Endlich das Gewinnverbot durchsetzen</p><p>Ist dieser Minimalumbau hin zu einer sozialeren Finanzierung der Grundversicherung von Bund und Kantonen erst einmal beschlossene Sache – und dem steht heute nichts im Weg – dann kann, ja dann muss auch wieder über Kostendämpfung gesprochen werden. Und zwar endlich darüber, dass heute an allen Ecken und Enden zulasten der Grundversicherung Gewinn gemacht wird, obwohl dies gesetzlich explizit verboten ist: Privatspitäler sahnen mit selektiven Eingriffen bei lukrativen Fallpauschalen ab und Zusatzversicherungen verdienen dabei mit; Pharmakonzerne blockieren Generika und bringen neue Arzneimittel auf den Markt, für welche sie mit ihrer geballten Lobbymacht fünf- oder gar sechsstellige Preise zulasten der Grundversicherung durchboxen; und Krankenkassen winken – oft auf mindestens einem Auge blind – massenhaft teure Rechnungen durch, anstatt sich zusammen zu tun und endlich substanziell in Prävention und koordinierte Versorgung zu investieren. Über diese Themen, die "grossen Fische", muss gesprochen werden. Und sicher nicht über die Einführung einer Notfallgebühr oder über die Erhöhung der Franchisen.</p><p class="heading--h4">Und sofort den Pflege-Exodus stoppen</p><p>Bleibt eine weitere Baustelle: die Verbesserung der Qualität und der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Hierzu fehlen noch nicht einmal die Beschlüsse, den beschlossen wurde bereits vor langer Zeit, und zwar wuchtig: Mit über 60 Prozent sagte die Bevölkerung im November 2021 Ja zur Pflegeinitiative. Geschehen ist seit dann aber eigentlich nichts – ausser, dass sich die Situation in den Spitälern und Pflegeheimen weiter verschlechtert hat. Heute verlassen mehr als 300 Pflegende pro Monat ihren Beruf. Anstatt, dass das Pflegepersonal nach der Coronapandemie endlich mal hätte durchschnaufen können, wird weiter immer mehr Arbeit auf immer weniger Köpfe verteilt, womit sich auch die Versorgungssituation laufend zuspitzt.</p><p>Die Pflegeinitiative muss nun endlich umgesetzt werden, und zwar schnell – beginnend mit den von den Verbänden des Pflegepersonals geforderten <a href="https://vpod.ch/news/2022/09/pflexit/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">fünf Sofortmassnahmen</a>. Sonst ist das Schweizer Gesundheitswesen bald zwar immer noch das europaweit teuerste, aber nie und nimmer mehr das beste. Darunter würden neben den Pflegenden bald auch die PatientInnen leiden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.webp" length="199932" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8420</guid><pubDate>Tue, 27 Sep 2022 14:48:41 +0200</pubDate><title>Weiterer Kaufkraftschock für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weiterer-kaufkraftschock-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Prämien 2023: Nachhaltige soziale Finanzierung nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der befürchtete starke Krankenkassenprämien-Anstieg hat sich mit der heutigen Tarifankündigung durch das BAG leider bestätigt. Nun braucht es Massnahmen auf allen Ebenen, um das Schweizer Gesundheitswesen endlich auf eine soziale Finanzierungsbasis zu stellen. &nbsp;</p><p>Was sich schon länger angekündigt hat, wurde nun durch die offizielle Ankündigung der Tarife für 2023 bestätigt: Es kommt zu einem veritablen Prämienschock. Mit 6.6 Prozent steigen die Prämien der Grundversicherung so stark wie seit Jahren nicht mehr. Die PrämienzahlerInnen müssen damit eins zu eins geradestehen für die aktuell stark steigenden Gesundheitsausgaben. Nur: Diese Zusatzbelastung übersteigt das Tragbare nicht nur im aktuell angespannten Kontext (steigende Energiepreise etc.), sondern vor allem auch, weil die Prämienlast für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen schon seit Langem viel zu schwer wiegt. Dies unter anderem, weil sich andere Finanzierungsträger – allen voran die Kantone – seit Jahren nicht dynamisch an den steigenden Kosten beteiligen: So wurden die Prämienverbilligungen in den letzten 10 Jahren in 19 von 26 Kantonen real betrachtet gekürzt!</p><p>Nun braucht es endlich Gegensteuer. Wirksame Kostendämpfungsmassnahmen – die es selbstverständlich braucht (etwa bei den Medikamentenpreisen oder bei den Zusatzversicherungen) – reichen niemals aus, um das Schweizer Gesundheitswesen endlich auf eine nachhaltig soziale Finanzierungsbasis zu stellen. Dafür muss nun – wie überall in Europa! – die Finanzierung über einkommensabhängig erhobene Mittel auf ein vernünftiges Mass gebracht werden. Genau dies fordert die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB sowie der dazu vom Nationalrat beschlossene Gegenvorschlag. Der Ständerat muss nun endlich vorwärts machen und diese Vorlagen zügig beraten. Nach seinem gestrigen, völlig unverständlichen Entscheid, auf die Behandlung der vom Nationalrat bereits beschlossenen temporären Prämienentlastung für 2023 zunächst nicht einzutreten, muss der Ständerat allerdings zuerst zur Vernunft kommen. Die Zeit dafür drängt wirklich.</p><p>Erwähnt werden muss auch das unwürdige Spiel, welches die Lobby der Versicherer aktuell treibt: Nach unablässlichen Ankündigungen eines Prämienschocks «im zweistelligen Bereich» sollen uns nun die 6.6 Prozent als gefühlt moderater Anstieg verkauft werden, was sie aber definitiv nicht sind. Effektiv kam es zu diesem Abschlag auch dank einer substanziellen Reduktion von Prämienreserven – so wie vom SGB seit Jahren gefordert! Geschehen ist dies nun still und leise, denn noch gestern hat die Krankenkassenlobby behauptet, es sei kein Geld mehr in den Reservetöpfen, beziehungsweise der unter politischem Druck vorgenommene «übermässige» Abbau von Reserven in den letzten zwei Jahren sei gar mit ein Grund für den starken Anstieg der Prämien im nächsten Jahr. Weit gefehlt!</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8418</guid><pubDate>Mon, 26 Sep 2022 17:55:59 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Bundesrat rasch handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muss-der-bundesrat-rasch-handeln</link><description>Widersprüchliche Entscheide zur Kaufkraft im Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Durch hohe Inflation und steigende Krankenkassenprämien geraten Arbeitnehmende und RentnerInnen unter Druck. Ohne Gegenmassnahmen drohen massive Kaufkraftverluste. Der&nbsp;Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist daher erleichtert, dass der Ständert dem Nationalrat gefolgt ist und einen vollen Teuerungsausgleich der AHV-Renten unterstützt. Dieser Entscheid ist bitter nötig und wird sich auch positiv auf BezügerIn­nen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen auswirken.&nbsp;Jetzt muss der Bundesrat für eine rasche Umsetzung sorgen.</p><p>Völlig unverständlich ist hingegen, dass der Ständerat den dringend nötigen Entscheid zur temporären Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent durch eine Rückweisung an die zuständige Kommission vertagt hat. Dies nota bene im vollen Wissen darum, dass das BAG morgen eine massive Prämiensteigerung für das nächste Jahr bekanntgeben wird. Dies ist völlig unverständlich und verkennt die Lebensrealität der Bevölkerung. Nun muss alles daran gesetzt werden, dass die entsprechende Motion wenigstens in der Wintersession beschlossen und danach zügig umgesetzt werden kann.</p><p>Dennoch ist erfreulich, dass das Parlament im heutigen Kontext wenigstens bei der AHV Verantwortung übernimmt und sich fähig zeigt, richtig und schnell zu handeln. Nun ist der Bundesrat gefragt: Er muss rasch die nötigen Anpassungen vorbereiten und wo nötig dem Parlament noch dieses Jahr vorlegen, im Hinblick auf eine Inkraftsetzung auf 2023.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8415</guid><pubDate>Sun, 25 Sep 2022 16:00:00 +0200</pubDate><title>Ein haarscharfer Entscheid gegen die betroffenen Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-haarscharfer-entscheid-gegen-die-betroffenen-frauen</link><description>Sehr knappes Ja zu AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB bedauert das Ja zur AHV-21-Vorlage. Es ist ein Entscheid gegen die betroffenen Frauen. Die beschlossenen Leistungskürzungen verschlechtern die bereits problematische Einkommens- und Rentensituation der Frauen. Die BefürworterInnen haben den Frauen weitreichende Versprechen gemacht, dass diese Probleme jetzt angegangen werden. Es braucht nun entschiedene Massnahmen, um die finanzielle Unabhängigkeit und Gleichstellung der Frauen endlich zu ermöglichen. Dazu muss ihre Rentenlücke rasch geschlossen werden. Ausserdem braucht es genügend gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung. Dringlich bleiben bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in typischen Frauenberufen.</p><p>Die Rentenlücke ist nicht nur ein Problem für die Frauen. Auf die stark gesunkenen Pensionskassenrenten treffen nun die hohe Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Die Einkommen aller RentnerInnen und zukünftigen RentnerInnen sind stark unter Druck. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB bleibt deshalb klar: Das Problem der zu tiefen Altersrenten muss jetzt endlich konkret angepackt werden. Der volle Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten ist dazu ein wichtiger erster Schritt. Es liegt nun am Ständerat, diesen Beschluss des Nationalrats zu unterstützen.</p><p>Trotz einem Millionen-Engagement der Wirtschaft für die Rentenaltererhöhung der Frauen und einer intensiven Angstkampagne der grossen Medienverlage, ist es dem Referendumsbündnis gelungen, stark über die eigene Basis hinaus zu überzeugen. Das Hauptargument der Rentenlücke der Frauen wurde breit debattiert und als Problem anerkannt. Arbeitgeber und Bürgerliche haben während des Abstimmungskampfes um jeden Preis nicht über die geplante weitere Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre sprechen wollen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich vehement gegen weiterführende Rentenaltererhöhungen zur Wehr setzen. Das deutliche Nein in der Westschweiz und im Tessin sowie gemäss den Umfragen auch einer Mehrheit der Frauen zeigt: Allfällige weitere Leistungsverschlechterungen, welche alle Bevölkerungsgruppen treffen, werden in Abstimmungen keine Mehrheiten finden.</p><p class="heading--h4">Erfreuliche Ablehnung einer weiteren Steuersenkung</p><p>Mit dem Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen wird der falschen Steuerpolitik für hohe Einkommen, Topvermögende und Unternehmen hoffentlich definitiv ein Riegel geschoben. Die Botschaft an Ueli Maurer und die bürgerliche Mehrheit in Bundesrat und Parlament ist klar: Mit einseitigen Begünstigungen für die Oberschicht muss definitiv Schluss sein. Angesichts der hohen Inflation und des drohenden Prämien- und Energie-Schocks braucht es nun konkrete und rasche Entlastungen für Arbeitnehmende und RentnerInnen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_IMG-20220926-WA0005_0d99b61da1.webp" length="336704" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8413</guid><pubDate>Thu, 22 Sep 2022 13:22:08 +0200</pubDate><title>Geldpolitischer Kurs mit Risiken, gezieltere Massnahmen gegen Teuerung wären wirksamer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/geldpolitischer-kurs-mit-risiken-gezieltere-massnahmen-gegen-teuerung-waeren-wirksamer</link><description>Leitzinsentscheid der Schweizerischen Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizerische Nationalbank ist mit dem heutigen Zinsentscheid den Entwicklungen in anderen Ländern gefolgt. Positiv ist, dass sie die Tonalität in Bezug auf den Frankenkurs gegenüber der letzten Lagebeurteilung angepasst hat. Die damalige offensive Ankündigung, eine Frankenaufwertung herbeiführen zu wollen, war mit grossen Risiken verbunden. Der Franken hat sich in der Folge in einem bereits anspruchsvollen Umfeld aufgewertet, in welchem Firmen Probleme mit Lieferengpässen haben.</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie die konjunkturellen Risiken in ihrer Geldpolitik adäquat berücksichtigt.&nbsp;Die aktuellen Preiserhöhungen sind durch höhere Energiepreise und Lieferengpässe verursacht. Die wirtschaftliche Lage ist deshalb nicht vergleichbar mit einem klassischen inflationären Umfeld, in welchem die Teuerung durch Knappheiten auf den inländischen Güter- und Arbeitsmärkten getrieben wird.</p><p>Zinserhöhungen und Frankenaufwertungen sind breitbandig wirkende Medikamente gegen die Teuerung. Im gegenwärtigen Umfeld mit einer nach wie vor eher punktuellen, stark von den Energiepreisen getriebene Teuerung sind mit der Zinserhöhung&nbsp;Risiken für Arbeitsplätze und Löhne verbunden. Um die Teuerung um 1 Prozentpunkt zu verringern, bräuchte es eine Aufwertung um 10 Prozent, was schmerzhafte Spuren hinterlassen würde.</p><p>Der SGB spricht sich deshalb prioritär für gezieltere Massnahmen gegen die Teuerung aus. In der Schweiz ist beispielsweise die Grundversorgung beim Strom aufgrund des Referendums von 2002 nach wie vor reguliert. Das erlaubt es den Behörden und den Versorgern, Preiserhöhungen gezielt zu verhindern oder abzumildern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/4/csm_Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa_cut_3ddc9b41bf.webp" length="222552" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8411</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2022 14:21:33 +0200</pubDate><title>Wichtige Schritte zur Stabilisierung der Kaufkraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtige-schritte-zur-stabilisierung-der-kaufkraft</link><description>Massive Preissteigerungen belasten die Haushalte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die hohe Inflation und die steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte. Ohne Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft und die dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen drohen für Familien Reallohneinbussen von rund 5’000 Franken. Für RentnerInnen droht bis 2024 ein Kaufkraftverlust im Umfang einer gesamten Monatsrente. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst daher den ersten Schritt im Nationalrat, mit der Unterstützung des raschen Teuerungsausgleiches der AHV-Renten sowie der Erhöhung der Prämienverbilligung. Die Kaufkraft der Erwerbstätigen und RentnerInnen muss gesichert wer­den.</p><p>Der Verfassungsauftrag verlangt bei der AHV explizit einen Teuerungsausgleich. Aufgrund der bisherigen Berechnungsweise beim Mischindex ist das nicht gewährleistet. Damit die Kaufkraft der Renten gewähr­leistet ist, braucht es auf 2023 einen Sonderentscheid, welchen der Bundesrat noch verweigerte. Der SGB begrüsst den heute vom Nationalrat beschlossenen vollen Teuerungsausgleich der AHV- Renten und ruft den Ständerat dazu auf, zu folgen. Der Entscheid wirkt sich auch positiv aus auf BezügerIn­nen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. Dies ist bitter nötig, denn die Kaufkraft der Rent­nerInnen ist stark unter Druck, weil es bei der Pensionskasse meistens keinen Teuerungsaus­gleich gibt. Von 2021 bis 2024 droht bei einer mittleren Pensionskassenrente ein Kaufkraftverlust von rund 100 Fran­ken pro Monat.</p><p>Auch die Annahme der Motion zur Abfederung des kommenden Prämienschocks bei den Kranken­kassen ist ein Lichtblick. Mit der Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent stehen so im nächsten Jahr zusätzliche 850 Millionen Franken zur Verfügung. In der Verantwor­tung stehen nun aber vor allem die Kantone: Diese haben in den letzten Jahren trotz Prämien- und Bevöl­kerungswachstums die Mittel für die Verbilligungen in vielen Fällen stark gekürzt. Nun müssen sie schleu­nigst nachbessern und wie der Bund die Mittel massiv erhö­hen (ansonsten erhalten sie gemäss Motions­text auch die zusätzlichen Bundesgelder nicht). Nichtsdes­totrotz reichen die 850 Millionen aber keines­wegs, um den drohenden Prämiensprung komplett abzufe­dern. Denn steigen die Prämien schlimmsten­falls um 10 Prozent, würde diese Summe lediglich einen Viertel des zusätzlichen Prämienvolumens abdecken. Umso wichtiger bleibt, dass der Ständerat nun – neben der Annahme dieser Motion – endlich die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative von SP und Gewerkschaften vorantreibt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_pleite_kein_geld_leere_hosentaschen_ccc8760275.webp" length="50076" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8384</guid><pubDate>Fri, 16 Sep 2022 10:24:09 +0200</pubDate><title>Energieversorgung: Der Markt kam uns teuer zu stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/energieversorgung-der-markt-kam-uns-teuer-zu-stehen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Verhinderung der vollen Strommarktöffnung bot für Schweizer KleinkundInnen den besten Schutz gegen sprunghaft steigende Strompreise. Daraus müssen nun die richtigen Lehren gezogen werden. Positiv: Das Lichterlöschen der Marktturbos hat bereits stattgefunden.</p><p class="heading--h4">Grundversorgung als Schutzschild</p><p>Dass sie kurz vor dem befürchteten Prämienhammer auch noch von einem Strompreishammer getroffen werden, damit hätten wohl die meisten Haushalte in der Schweiz bis vor Kurzem nicht gerechnet. Zwar sind die Stromkosten seit Langem ein relevanter Posten eines normalen Haushaltsbudgets, dennoch waren sie bis anhin im Vergleich zu den Krankenkassenprämien und Mieten fast vernachlässigbar. Letzteres hat vor allem zwei einfache Gründe: Erstens sind die KleinverbraucherInnen dank der bis heute erfolgreich verhinderten Vollliberalisierung des Strommarkts vor sprunghaften Preissteigerungen an den internationalen Energiemärkten geschützt. Und zweitens darf in dieser Grundversorgung der in der Schweiz produzierte erneuerbare Strom (das sind immerhin zwei Drittel) höchstens zu Produktionskosten verrechnet werden. Von dieser "Gestehungskosten-Regel" werden im nächsten Jahr insbesondere jene Haushalte profitieren, welche im Einzugsgebiet eines Energieversorgungsunternehmens mit hohem Eigenstromanteil wohnen.</p><p class="heading--h4">Falscher Marktglaube in der Produktion</p><p>Andere Energieversorgungsunternehmen müssen wiederum viel Strom an den internationalen Märkten zukaufen und planen deshalb, die horrend gestiegenen Preise an ihre EndkundInnen weiterzugeben. Die Ursache dafür ist einerseits, dass die weitgehende Marktöffnung – im Gegensatz zur Stromversorgung – in der Stromproduktion leider nicht verhindert werden konnte. Die Strompreise dürfen deshalb nun an der Börse verrückt spielen (mit den entsprechenden horrenden Gewinnen für viele grosse Energiekonzerne). Bezahlen dafür müssen die Normalbevölkerung und die Unternehmen.</p><p>Andererseits hat es die Schweiz – hauptsächlich wegen der jahrelangen Obstruktionspolitik von rechts ("die Energiestrategie ist gescheitert!") – leider verpasst, den Anteil der neuen erneuerbaren Energien mit einer öffentlichen Investitionsoffensive auf ein substanzielles Niveau zu erhöhen und sich damit bereits heute aus der wirtschaftlichen und geopolitischen Abhängigkeit der fossilen Energieträger zu befreien (und damit gleichzeitig eine vorbildliche Klimapolitik umzusetzen). Die einen befanden dies ganz allgemein für unnötig (oder setzen gar erneut auf die ineffektive, gefährliche und für die öffentliche Hand noch viel teurere Atomkraft) und die anderen wollten eben auch dies dem Markt überlassen, "dem" das zu normalen Zeiten natürlich kein Anliegen war.</p><p class="heading--h4">Schutz vor dem Markt: Ja, aber</p><p>Nun treten in der Energieversorgung die Irrungen des Marktglaubens also so offen zutage wie kaum je zuvor. Bestes Anschauungsbeispiel hierfür ist die seit Kurzem von den damalig vehementesten BefürworterInnen der Teilstrommarktöffnung (Schweizerischer Gewerbeverband und andere) vorgetragene Forderung, die in den freien Markt gewechselten GrossverbraucherInnen doch wieder zurück in die geschützte Grundversorgung zu lassen. Nun, da es brenzlig ist, will man sich also wieder vom Markt verabschieden. Dies ist – hundertprozentiger Glaubwürdigkeitsverlust hin oder her – absolut verständlich und für die betroffenen Unternehmen auch dringend nötig, denn kein Betrieb kann seine Produktion aufrecht erhalten, wenn die Ausgaben für Energie plötzlich 30 statt 3 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Ebenfalls völlig klar ist aber auch das: Wer sich wieder zurück in die Grundversorgung retten darf, der hat auch dort zu bleiben (genauso wie dies bis heute für den Wechsel in den freien Markt gilt) und darf sich sicher nicht bei der nächstmöglichen Gelegenheit – beziehungsweise bei erneut sinkenden Strompreisen – wieder daraus verabschieden.</p><p class="heading--h4">Konkrete Sofortmassnahmen nötig</p><p>Damit – Abkehr vom Markt durch Ausbau der Grundversorgung und der öffentlichen Investitionen in die erneuerbaren Energien – wären auch zwei mittelfristig entscheidende, und scheinbar plötzlich breit mehrheitsfähige Massnahmen für eine bezahlbare und klimaneutrale Energieversorgung skizziert. Doch lässt sich mit diesen, um auf die Einleitung zurückzukommen, das für die Privathaushalte ernste Problem der Strompreissteigerung bereits im nächsten Jahr noch nicht lösen. Hierfür braucht es akute, schnell wirksame Massnahmen. Folgende drängen sich auf:</p><ul><li><strong>Abgabendeckel:</strong> Der Strompreis setzt sich aus dem Energietarif und verschiedenen staatlichen Abgaben zusammen. Folglich kann der Staat relativ einfach dafür sorgen, dass zumindest Letztere im nächsten Jahr nicht steigen. Dafür müssten aber die geplante Wasserkraftreserve ("ein hoher dreistelliger Millionenbetrag") und der zusätzliche Aufwand der Übertragungsnetzbetreiberin (ebenfalls ein dreistelliger Millionenbetrag) unbedingt durch öffentliche Mittel finanziert werden, und nicht – wie vorgesehen – durch einen Aufschlag des Netznutzungstarifs.</li><li><strong>Tarifkontrolle:</strong> Die Überwachungs- und Tarifgenehmigungsbehörde ElCom muss den Energieversorgungsunternehmen akribisch auf die Finger schauen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass jene Unternehmen, die von den international gestiegenen Strompreisen nicht betroffen sind, auf der allgemeinen Welle mitreiten und mit Taschenspielertricks die Strompreise für ihre EndkundInnen in der Grundversorgung ebenfalls zu erhöhen versuchen.</li><li><strong>Rolle der Kantone und Gemeinden:</strong> Fast alle Energieversorgungsunternehmen befinden sich im überwiegenden oder vollständigen Besitz der Kantone und Gemeinden. Letztere stehen deshalb besonders in der Pflicht, für eine möglichst moderate Erhöhung der Energietarife zu sorgen. So muss insbesondere der Abbau von unternehmerischen Reserven, wo vorhanden, vorausgesetzt werden und einer unveränderten Weitergabe der erhöhten Marktpreise an die EndkundInnen vorangehen.</li><li><strong>Stromtarifdeckel:</strong> Wie etwa in Frankreich für 2022 in Kraft und für 2023 soeben verlängert, könnte auch in der Schweiz der Stromtarif in der Grundversorgung bis zu einem gewissen Verbrauchskontingent direkt gedeckelt werden. Die Mittel dafür wären vorhanden, beziehungsweise sie sammeln sich soeben durch die aktuell hohen Gewinne der grossen Energiekonzerne an.</li></ul>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.webp" length="327442" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8381</guid><pubDate>Wed, 14 Sep 2022 13:01:40 +0200</pubDate><title>Frauen lehnen AHV-Abbau klar ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauen-lehnen-ahv-abbau-klar-ab</link><description>Nein-Trend bei AHV 21 – Schlussspurt und Mobilisierung wird über AHV 21 entscheiden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die GFS-Umfrage zeigt einen Nein-Trend gegen AHV 21. Der Nein-Anteil ist um 5 Prozentpunkte gestiegen ist. Die neue Tamedia-Umfrage zeigt nach wie vor eine deutlich höhere Ablehnung von 44 Prozent sowie eine klare Nein-Mehrheit bei den Frauen und in der Westschweiz. Beide Umfragen wurden im Zeitraum erfasst, bevor sich das Hauptargument der Befürworter als leeres Versprechen entpuppt hat: Dass der Ständerat die BVG-Reform auf nach der AHV-Abstimmung verschoben hat, führt zu einer neuen Ausgangslage bei der Meinungsbildung zu AHV 21. Ob und wann es eine BVG-Reform geben wird, ist nun offen. Eine weitere Rentenabbau-Vorlage im BVG ist ebenso denkbar wie ein kompletter Abbruch. Die Stimmbevölkerung soll nun die Katze im Sack kaufen. Das wird den Trend zur Ablehnung weiter verstärken. Ein Nein am 25. September ist weiterhin möglich.</p><p>Die Umfragen von heute bestätigt die deutliche Ablehnung der Frauen, da sie bereits ein Drittel weniger Rente als Männer erhalten. Mit AHV&nbsp;21 soll auf ihre Kosten gespart werden. Damit verlieren die Frauen ein Jahr AHV-Rente – das bedeutet rund 26’000 Franken weniger Renteneinkommen. Alleine in den nächsten 10 Jahren sollen mit AHV 21 die Frauenrenten um 7 Milliarden Franken gekürzt werden. Dieser einseitige Abbau ist ungerecht.</p><p>Die GFS-Umfrage zeigt in der 2. Welle einen Trend zum Nein. Bemerkenswerterweise geht der höhere Nein-Anteil auf Kosten der Ja-Absichten und nicht der Unentschlossenen. Das zeigt, dass sich die Meinungsbildung in der intensiven Abstimmungskampagne noch stark entwickelt. Zum ersten Mal zeigen beide Umfragen eine mehrheitliche Ablehnung bei den Frauen. Letztlich wurde, anders als in der ersten Welle, in der GFS-Umfrage das Hauptargument des Referendumskomitees der Frauenrenten-Lücke berücksichtigt – und wird nun als stärkstes Contra-Argument aufgeführt.</p><p class="heading--h4">Einseitige Berichterstattung</p><p>Die Medienberichterstattung in der Deutschschweiz lässt den Argumenten des Referendumskomitees kaum Raum. Im Gegenteil: Statt dass die Parteien und der Bundesrat die Rentenaltererhöhung vertreten, sind die Chefradaktionen der grossen Verlage im Kampagnen-Modus und transportieren die Angstmacherei bezüglich AHV, obwohl die Fakten eine deutliche Sprache sprechen: die AHV-Reserven sind so hoch wie noch nie, seit 2001 hat sich der AHV-Fonds verdoppelt, auf heute rund 50 Milliarden Franken.</p><p>Dabei wird die heutige ungenügende Rentensituation der Frauen kaum thematisiert –&nbsp;oder es wird immer auf die BVG-Reform verwiesen. Wobei sich nun genau dieses Argument als leeres Versprechen entpuppt hat: Entgegen allen Versprechungen liegt nichts Konkretes auf dem Tisch.</p><p class="heading--h4">Referendumskomitee führt engagierte Kampagne weiter</p><p>Das Bündnis gegen AHV 21 führt seit Monaten eine engagierte Kampagne mit dem Fokus auf die betroffenen Frauen. Die heutigen Umfragen zeigen, dass sich diese starke Präsenz auszahlt und schon viele StimmbürgerInnen zu überzeugen vermochte. In den restlichen 12 Tagen wird das Komitee weiterhin alles geben, um maximal viele Frauen und Männer gegen AHV 21 an die Urne zu bringen. Denn mit einer starken Mobilisierung ist ein Nein am 25. September weiterhin möglich.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_black_web_ahv21_logo-de_80ea4eeb62.webp" length="47510" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8378</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 15:35:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat lässt RentnerInnen im Stich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-laesst-rentnerinnen-im-stich</link><description>Trotz Preisexplosion lehnt der Bundesrat den vollen Teuerungsausgleich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Stark steigende Preise und der Prämienschock bei den Krankenkassen treffen Rentnerinnen und Rentner besonders hart. Ein durchschnittliches Rentnerpaar droht bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von bis zu acht Prozent, das entspricht monatlich 450 bis 500 Franken. Auf das Jahr gerechnet fehlt ihnen bis dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie. Nun wischt der Bundesrat alle mehrheitsfähigen Motionen für einen Sonder-Teuerungsausgleich der AHV-Renten vom Tisch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist bestürzt, dass der Bundesrat die neue Realität der Bevölkerung ignoriert. Das Parlament muss dringend nachbessern, um die RentnerInnen und Rentner nicht im Stich zu lassen.</p><p>Im Juni hat das Parlament mit mehreren mehrheitsfähigen Motionen einen Sonder-Teuerungsausgleich der AHV-Renten gefordert. Denn: wird der normale Mechanismus über den Mischindex angewendet, drohen im neuen Kontext der hohen Inflation massive Kaufkraftverluste. Doch anstatt die Forderung mit einer dringenden Gesetzesanpassung zu konkretisieren, schmettert der Bundesrat die Vorstösse ab. Und lässt damit die RentnerInnen im Stich. Obwohl bereits das BVG keinen Teuerungsausgleich kennt – anders als seit 50 Jahren in der Verfassung versprochen –, sollen auch die AHV-Renten jetzt real an Wert verlieren. Der Bundesrat ist leider nicht auf der Höhe der Zeit: In der Vergangenheit wurden die Renten bei massiver Teuerung erhöht – wenn nötig auch im Eilverfahren. Das Parlament muss hier dringend nachbessern. Es bleibt noch Zeit, um den Wert der AHV-Renten für das Jahr 2023 zu erhalten.</p><p>Die AHV-Renten werden auf der Grundlage des Mischindexes alle 2 Jahre angepasst. Dieser setzt sich zusammen aus Teuerung und Lohnindex. Doch käme dieser normale Mechanismus dieses Jahr zur Anwendung, würde die mittlere AHV-Rente an realem Wert verlieren. Denn die Entwicklung der Löhne hinkt der Teuerung hinterher, was das Ergebnis nach unten ziehen würde. Die Teuerung würde so maximal zur Hälfte ausgeglichen. Zusammen mit dem fehlenden Ausgleich bei den PK-Renten und der Kostenexplosion bei den Krankenkassenprämien bedeutet dies einen Kaufkraft-Verlust von 450 bis 500 Franken monatlich (AHV und BVG zusammengerechnet) für ein mittleres RentnerInnen-Ehepaar.</p><p>Der SGB hatte den Bundesrat schon anfangs Mai auf dieses Problem hingewiesen: Art. 112 Abs. 2 Bst. d der Verfassung hält fest, dass die AHV-Renten mindestens an die Preisentwicklung anzupassen sind. Im Juni hatte das Parlament mit mehreren mehrheitsfähigen Vorstössen einen vollen Ausgleich per 2023 gefordert, wenn nötig mit einer dringlichen Gesetzesänderung.</p><p>In früheren Situationen mit hoher Inflation wurden die Renten bereits im Eilverfahren angehoben. Zum Beispiel 1990: Im Dezember wurde das Gesetz geändert, im April des darauffolgenden Jahres nach Ablauf der Referendumsfrist ein Teuerungszuschlag an alle RentnerInnen ausbezahlt. Dieses Beispiel zeigt: ein voller Ausgleich ist nicht nur machbar, sondern nötig.</p><p>Doch leider hat der Bundesrat über den Sommer keinen Vorschlag erarbeitet. Er lehnt einen vollen Ausgleich ab, obwohl die Teuerung im August noch zugenommen hat. «Die RentnerInnen blicken mit Sorge auf ihr Budget für nächstes Jahr», sagt SGB-Sozialversicherungsexpertin Gabriela Medici. «In der 2. Säule ist kein Ausgleich vorgesehen. Dass der Bundesrat die Anpassung der AHV-Renten ablehnt, ist unverständlich,» Nun muss das Parlament in der kommenden Session unbedingt nachbessern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.webp" length="115056" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8389</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 14:51:00 +0200</pubDate><title>Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesbeschluss-ueber-die-verpflichtungskredite-ab-2024-fuer-beitraege-an-massnahmen-im-rahmen-des-programms-agglomerationsverkehr</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8376</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 13:30:00 +0200</pubDate><title>Rentenverbesserungen für Frauen entpuppen sich als leere Versprechen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenverbesserungen-fuer-frauen-entpuppen-sich-als-leere-versprechen</link><description>Ständerat verschiebt BVG-Reform auf nach der AHV-Abstimmung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Frauen haben im Schnitt 34 Prozent tiefere Altersrenten, dies hat der Bundesrat gestern in einem neuen Bericht bestätigt – die Rentenlücke nimmt seit 2014 sogar zu. Die mit AHV 21 geplanten Rentenkürzungen der Frauen um durchschnittlich 26’000 Franken werden von den Befürwortern hauptsächlich damit rechtfertigt, dass sich die skandalöse Rentensituation der Frauen in der 2. Säule rasch verbessern soll. Dieses Hauptargument der Befürworter der Rentenaltererhöhung fällt mit den heutigen Beschlüssen der Kommission in sich zusammen und entpuppt sich als leeres Versprechen. Ob und wann eine BVG-Reform kommt, und mit welchem Inhalt, ist vor der AHV-Abstimmung nicht bekannt. Die Stimmbevölkerung soll die Katze im Sack kaufen. Diese Vernebelungstaktik der Ständeratskommission ist nicht akzeptabel.</p><p>Auch wenn klar ist, dass nur eine Erhöhung der AHV-Renten tatsächlich zu einer Verbesserung der schlechten Rentensituation führen würde, versprechen Arbeitgeber und Bürgerliche stattdessen seit Monaten schnelle Lösungen in der 2. Säule. Dieses Kartenhaus ist heute in sich zusammengefallen, Frauen und Ehepaare sollen sich nach dem Prinzip Hoffnung weiter gedulden. Und zuerst einen Rentenabbau bei der AHV akzeptieren. Dabei ist klar, dass alle bislang im Parlament diskutierten Vorschläge in der 2. Säule weit hinter der Kompromisslösung des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaften zurückbleiben. Der vom Bundesrat übernommene Vorschlag sah unter anderem vor, dass alle künftigen Rentnerinnen einen pauschalen monatlichen Rentenzuschlag von maximal 200 Franken erhalten, finanziert über 0,5 Lohnprozente. Doch nur SP und Grüne unterstützten diese Lösung.</p><p>Für den SGB bestätigt der Beschluss der Ständeratskommission mit aller Deutlichkeit: nur mit einem Nein zu AHV 21 am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden. Die finanzielle Stabilität der AHV ist in den nächsten Jahren gewährleistet. So bleibt Zeit für eine Reform der Altersvorsorge, welche die Interessen der breiten Bevölkerung berücksichtigt.</p><p>Die Schweiz leistet sich seit 50 Jahren ein System der Altersvorsorge, das für berufstätige Eltern nicht funktioniert. Der gestern veröffentlichte Bericht des Bundesrats zur Rentenlücke bestätigt dies in aller Deutlichkeit. Obwohl gerade Familien ihren Teil für die Sicherung der AHV leisten, trifft sie der mit AHV 21 drohende Rentenabbau.</p><p>Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8407</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 06:52:00 +0200</pubDate><title>Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verpflichtungskredite-ab-2024-fuer-beitraege-an-massnahmen-im-rahmen-des-programms-agglomerationsverkehr</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Bundesbeschluss</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8405</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 06:46:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-des-bundesgesetzes-ueber-regionalpolitik</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8403</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 06:42:00 +0200</pubDate><title>Zusatzkredit für die Finanzierung von Vorhaben zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zusatzkredit-fuer-die-finanzierung-von-vorhaben-zur-erneuerung-der-strassenseitigen-autoverlade-infrastruktur</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Bundesbeschluss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des SGB findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8401</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 06:34:00 +0200</pubDate><title>Kostensenkende Massnahmen, Vergütung im Einzelfall und Massnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kostensenkende-massnahmen-verguetung-im-einzelfall-und-massnahmen-zur-erhoehung-der-rechtssicherheit</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung der KVV und der KLV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die detaillierte Stellungnahme des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds zu den vorgeschlagenen Änderungen findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8399</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 06:28:00 +0200</pubDate><title>Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Bestrafung im Fall von unwahren oder unvollständigen Angaben in öffentlichen Kaufangeboten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/finanzmarktinfrastrukturgesetz-bestrafung-im-fall-von-unwahren-oder-unvollstaendigen-angaben-in-oeffentlichen-kaufangeboten</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur 18.489 n Pa. Iv. Vogt.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8397</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 06:19:00 +0200</pubDate><title>Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kurzarbeitsentschaedigung-fuer-berufsbildnerinnen-und-berufsbildner</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst es deshalb, dass das AVIG entsprechend angepasst werden soll und die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Kurzarbeit neu weiterhin ihre Ausbildungsaufgaben wahrnehmen können, wenn es für die Lernenden keine gute Alternativlösung gibt. Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8395</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 06:12:00 +0200</pubDate><title>Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bilaterales-abkommen-zwischen-der-schweiz-und-indonesien-ueber-die-foerderung-und-den-schutz-von-investitionen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt grundsätzlich das Vorhaben, ein Investitionsschutzabkommen (ISA) mit Indonesien zu unterzeichnen. Gleichzeitig ist es für den SGB auch klar, dass demokratische Entscheide, neue<br> Regulierungen einzuführen, garantiert werden müssen. Zudem weist der Gewerkschaftsbund in seiner Stellungnahme (siehe unten) auf Nachbesserungs- und Ergänzungsbedarf hin.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8391</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 05:43:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesgesetz-ueber-die-pruefung-auslaendischer-investitionen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der vorliegende Vorschlag für das Investitionsprüfgesetz wird vom SGB grundsätzlich befürwortet. Als besonders wichtig erachtet der SGB, dass der Service Public vor Übernahmen geschützt wird. Der Gewerkschaftsbund fordert daher Anpassungen und weitere Präzisierungen. Näheres kann der unten verlinkten Stellungnahme entnommen werden.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8374</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2022 15:57:18 +0200</pubDate><title>Bundesrat bestätigt skandalöse Frauenrentenlücke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-bestaetigt-skandaloese-frauenrentenluecke</link><description>Gleichstellung: massive Unterschiede beim Einkommen – und kein Fortschritt sichtbar!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentlichte Bericht zum «overall gender earning gap» ist ernüchternd und empörend. In den letzten 8 Jahren haben sich die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht verringert. Drei Jahre nach dem grossen Frauen*streik fällt die Bilanz miserabel aus: Frauen leiden nach wie vor unter tieferen Einkommen. Die skandalöse Frauenrentenlücke hat gemäss dem Bericht seit 2014 sogar zugenommen und beträgt über einen Drittel. Eine glaubwürdige Lösung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: statt einer dringend notwendigen Rentenverbesserung sollen die Frauenrenten mit AHV 21 sogar um 26’000 Franken gekürzt werden. Nur mit einem Nein am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden.</p><p class="heading--h4">Immer noch tiefere Einkommen</p><p>Das Einkommen der Frauen im Erwerbsalter ist über 43.2 Prozent tiefer als dasjenige der Männer, obwohl beide Geschlechter im gleich viele Stunden arbeiten. Aber Frauen leisten wesentlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer, etwa in der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen oder im Haushalt. Ausserdem erhalten Frauen im Erwerbsleben immer noch tiefere Löhne, einerseits wegen hartnäckigen Lohndiskriminierungen, aber auch wegen unterschiedlicher Berufswahl, Ausbildung und Karriereverläufen.</p><p>Gegen diese Lohn- und Einkommensunterschiede braucht es griffige Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen. Neben weitergehenden Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung braucht es Rahmenbedingungen, damit die unbezahlte Arbeit nicht nur auf die Mütter zurückfällt: Ohne flächendeckende und zahlbare Entlastungsangebote der öffentlichen Hand wie Kitas, Tagesschulen und Betreuungsplätze für erwachsene Pflegebedürftige werden wir die Einkommenslücke der Frauen nicht schliessen können.</p><p class="heading--h4">Rentenlücke schliesst sich nicht – weitere 8 Jahre Stillstand sind inakzeptabel</p><p>Bittere Konsequenz der schlechteren Erwerbschancen ist die Rentenlücke der Frauen. Denn insbesondere Mütter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie um die Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Und obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die schweizerische Altersvorsorge für berufstätige Eltern nicht funktioniert, stehen wir mit AHV 21 vor einer Reform, die dauerhafte Rentenkürzungen zur Folge hätte bei den Frauen und Ehepaaren, die gemeinsam Kinder grossgezogen und daneben gearbeitet haben. Selbst Frauen, die kurz vor der Pension stehen, sind trotz «Kompensationsmassnahmen» kaum geschützt.</p><p>Für den SGB ist klar: neben einem Nein zu AHV 21 braucht es nicht nur entschiedene Schritte für eine echte Gleichstellung im Erwerbsleben sondern auch substanzielle Verbesserungen bei den Renten. Er setzt sich deshalb für eine Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente sowie eine Modernisierung des BVG mit dem Sozialpartnerkompromiss ein. Es ist noch nicht zu spät, diesen Kompromiss endlich umzusetzen. Denn bisher hat das Parlament in Sachen BVG noch keinen einzigen konkreten Schritt in Richtung einer brauchbaren Reform gemacht.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/3/csm_150307_Frauendemo0143_67d965df5c.webp" length="450462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8373</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2022 13:26:16 +0200</pubDate><title>Rentenkürzungen und weitreichender Eingriff in die Lebensplanung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv21-rentenkuerzungen-und-weitreichender-eingriff-in-die-lebensplanung</link><description>Ehepaare verlieren mit AHV 21 im Schnitt 24&#039;000 Franken</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/7/csm_Gipser_9d8533bce5.webp" length="72748" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8370</guid><pubDate>Tue, 06 Sep 2022 15:25:39 +0200</pubDate><title>Strompreise 2022: Flankierende Massnahmen auch in der Grundversorgung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/strompreise-2022-flankierende-massnahmen-auch-in-der-grundversorgung</link><description>Eine höhere Stromrechnung ist für viele Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen nicht verkraftbar.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Dank der geschützten Grundversorgung fällt der Anstieg der Strompreise in der Schweiz moderater aus als anderswo. Doch für Haushalte mit tiefen Einkommen ist der Anstieg der Stromrechnung um mehrere hundert Franken dennoch nicht zu verkraften. Es braucht deshalb schnell griffige flankierende Massnahmen.</p><p>Der heute durch die ElCom kommunizierte "Strompreishammer" war zu befürchten gewesen. Die Umwälzungen und Knappheiten an den internationalen Energiemärkten schlagen damit nun auch auf die KleinverbraucherInnen durch. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die Schweiz wesentlich besser dasteht, als viele andere europäische Länder. So sehen sich zum Beispiel in Grossbritannien KleinkundInnen bereits heute mit einer Verdreifachung der Strompreise konfrontiert. Der Grund für diesen Unterschied ist im Wesentlichen, dass die Schweiz zum Glück bis heute – und unter dem wesentlichen Zutun der Gewerkschaften – auf eine volle Liberalisierung des Strommarktes verzichtet hat: KleinverbraucherInnen sind in der Grundversorgung geschützt und profitieren etwa von der Regelung, dass der inländisch produzierte erneuerbare Strom höchstens zu Gestehungskosten an sie verkauft werden darf.</p><p>Vom Erfolgsmodell Grundversorgung wollen nun – verständlicherweise – auch die bis anhin vehementesten BefürworterInnen der Vollmarktliberalisierung profitieren. So fordert der SGV seit Kurzem, dass auch GrossverbraucherInnen der Wechsel zurück in den "geschützten Bereich" gestattet werden soll. Ein klareres Eingeständnis der gescheiterten Liberalisierungsideologie ist eigentlich nicht zu haben, wobei gegen diese Forderung per se nichts einzuwenden ist (auch wenn sie nur mittelfristig überhaupt umsetzbar ist) – unter einer Bedingung: Wer in die Grundversorgung wechselt, der bleibt auch dort. Genauso, wie es bis anhin für den Wechsel in den freien Markt eben gilt.</p><p>Trotz allem ist auch in der Schweizer Grundversorgung der Anstieg der Strompreise massiv. Dies deshalb, weil in der Produktion und beim Vertrieb des Stroms die sprunghaften Marktbewegungen voll durchschlagen. Davon sind insbesondere KundInnen von Energieversorgungsunternehmen betroffen, die einen Grossteil ihres Stroms nicht selbst produzieren.</p><p>Langfristig kann sich die Schweiz nur mit einem Beschleunigung des durch die öffentliche Hand voranzutreibenden Ausbaus der inländischen erneuerbaren Stromproduktion aus dieser Situation befreien. Die Alternativlosigkeit dieser Strategie wurde durch die aktuellen Entwicklungen nur noch offensichtlicher, denn es wurden nicht nur die Marktturbos, sondern ebenso die ewiggestrigen Fossil-Turbos (siehe Putin-Gas) und die AKW-Turbos (siehe Zustand des französischen AKW-Parks) Lügen gestraft.</p><p>Kurzfristig braucht es aber schnell wirksame flankierende Massnahmen für die KleinkundInnen in der Grundversorgung, denn ein Anstieg der Stromrechnung von mehreren hundert Franken ist gerade im aktuellen Kontext der sinkenden Kaufkraft für viele Haushalte mit tiefen Einkommen absolut nicht verkraftbar – und bald drohen noch der "Prämienhammer" und der "Nebenkostenhammer".</p><p>Die Gewerkschafen fordern deshalb, dass die geplante Erhöhung der Stromabgaben (Netznutzungstarif, lokale/kantonale Abgaben) zurückgenommen wird und die entsprechenden Massnahmen (Swissgrid-Aufwand, Wasserkraftreserve etc.) über öffentliche Mittel finanziert werden – das ist das Mindeste!</p><p>Zudem muss die Überwachungs- und Tarifgenehmigungsbehörde ElCom den Energieversorgungsunternehmen weiter akribisch auf die Finger schauen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass jene Unternehmen, die von den international gestiegenen Strompreisen nicht betroffen sind, auf der allgemeinen Welle mitreiten und mit Taschenspielertricks die Strompreise für ihre EndkundInnen in der Grundversorgung ebenfalls zu erhöhen versuchen. Allfällige entdeckte Missbräuche gilt es umgehend zu ahnden.</p><p>Drittens müssen auch die Kantone und Gemeinden ihre Rolle wahrnehmen, denn sie sind fast überall (alleinige) BesitzerInnen der Energieversorgungsunternehmen. Als solche haben sie dafür zu sorgen, dass der unternehmerische Spielraum (etwa durch einen Abbau von Reserven) möglichst ausgereizt und damit der Anstieg der Energietarife wirksam gedämpft wird.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/4/csm_Strompreis_vchal-iSt_29cd1adfc9.webp" length="55772" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8363</guid><pubDate>Fri, 02 Sep 2022 09:34:22 +0200</pubDate><title>Gewerkschaften fordern generelle Lohnerhöhung von 4 bis 5 Prozent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-fordern-generelle-lohnerhoehung-von-4-bis-5-prozent</link><description>Rückkehr der Inflation nach Jahren der Lohnstagnation</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die anstehende Lohnrunde ist für die Erwerbstätigen zentral. Die Inflation hat sich nach Jahrzehnten zurückgemeldet und liegt aktuell bei hohen 3.5 Prozent. Bei der Energie und den Krankenkassenprämien zeichnen sich massive Erhöhungen ab. Die wirtschaftliche Situation ist nach wie vor sehr gut, reale Erhöhungen sind möglich und nötig. Die SGB-Gewerkschaften fordern deshalb generelle Lohnerhöhungen von 4 bis 5 Prozent, um die Teuerung auszugleichen, und die Stagnation der letzten Jahre zu kompensieren.</p><p>Die Schweizer Wirtschaft hat sich beeindruckend schnell von der Corona-Krise erholt. Bei der grossen Mehrheit der Firmen gehen die Geschäfte gut. Selbst in den von der Krise besonders stark getroffenen Branchen wie Gastgewerbe oder Luftfahrt überwiegen mittlerweile wieder die Positivmeldungen. Aufgrund der raschen Erholung hat sich auch die Beschäftigungssituation markant verbessert. Viele Branchen klagen über einen Fachkräftemangel, erstmals seit Langem auch das Gastgewerbe. Vielerorts spielen die Löhne und die Arbeitsbedingungen eine Schlüsselrolle.</p><p class="heading--h4">Rückkehr der Teuerung nach langer Lohnstagnation</p><p>Die Lohnentwicklung in den letzten Jahren war ungenügend. Die Lohnschere ist wieder aufgegangen. Berufstätige mit tieferen und mittleren Einkommen haben 2022 nach Abzug der Teuerung weniger Lohn als im Jahr 2016. Die Null- und Negativteuerung hat zu einer Individualisierung der Lohnpolitik geführt, was das Aufgehen der Lohnschere begünstigt hat. Der Anteil der generellen Lohnerhöhungen ist auf rund 30 Prozent gesunken.</p><p>Im Herbst 2021 ging eine lange Phase mit sehr geringer Teuerung zu Ende. Die Teuerung dürfte über das ganze Jahr 2022 rund 3 Prozent betragen. In den Verhandlungsmonaten ist mit Teuerungsraten von rund 3.5 Prozent zu rechnen. Dazu kommt ein starker Anstieg der Krankenkassenprämien auf 2023 in der Grössenordnung von 5 bis 10 Prozent. «Die Lohnrunde 2022/23 bringt eine lohnpolitische Weichenstellung mit sich. Die gestiegene Teuerung führt dazu, dass generelle Lohnerhöhungen wieder besonders wichtig werden. Ohne generelle Lohnerhöhungen gibt es Kaufkraftverluste für viele Arbeitnehmende», sagt Daniel Lampart, Chefökonom SGB.</p><p class="heading--h4">SGB-Verbände fordern 4 bis 5 Prozent mehr</p><p>Die SGB-Verbände fordern Lohnerhöhungen von 4 bis 5 Prozent. Diese Lohnforderung setzt sich aus drei Teilen zusammen. Erstens braucht es den Ausgleich der Teuerung von 3 bis 3.5 Prozent. Zweitens müssen die Reallöhne gemäss dem Wachstum der Arbeitsproduktivität von rund einem Prozent pro Jahr erhöht werden. Drittens gibt es einen Nachholbedarf aufgrund der ungenügenden Lohnentwicklung in den letzten Jahren. Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB, bekräftigt: «Wenn man angesichts solcher Zahlen die Löhne nicht an die Realität der gestiegenen Lebenshaltungskosten anpasst, wann dann?»</p><p>«Die Angestelltein in der Luftfahrt haben Hand geboten, dem Unternehmen zu helfen, die Krisenjahre zu überstehen», erinnert Sandrine Nikolic-Fuss von der Gewerkschaft des Kabinenpersonals. «Jetzt ist es an den Unternehmen, bei den Lohnverhandlungen ihre Versprechen zu halten und die Löhne zu erhöhen. Und keine Löhne unter 4’000 Franken mehr zu bezahlen.»</p><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva stellt fest, dass in sehr vielen Branchen wie Bau, Gewerbe und Detailhandel Hochkonjunktur herrscht. Und auch die Industrie habe gute Aussichten. «Höchste Zeit also, dass die breite Bevölkerung endlich echte und spürbare Lohnerhöhungen erhält. Die Wirtschaft kann es sich leisten», betont Alleva.</p><p>Auch in der stark beanspruchten Logistikbranche gibt es das Bedürfnis für Lohnerhöhungen: «Der Onlinehandel wurde stark befeuert durch die Coronakrise. Die Angestellten der Logistik wurden als systemrelevant bezeichnet. Sie brauchen jetzt bessere Löhne, angefangen beim skandalös tiefen PostCom-Mindestlohn», fordert Matteo Antonini, Leiter Logistik bei syndicom.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_220902_lohn-mk_443ced3fc0.webp" length="361788" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8361</guid><pubDate>Wed, 31 Aug 2022 12:04:24 +0200</pubDate><title>AHV-Abbau steht auf der Kippe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-abbau-steht-auf-der-kippe</link><description>Umfrage zeigt Nein-Trend</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neuste Tamedia-Umfrage zeigt einen Nein-Trend bei AHV&nbsp;21. Weil die Zahl der Unentschlossenen nach wie vor sehr tief ist, zeigt diese Entwicklung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger skeptisch werden, je mehr sie sich mit der unausgewogenen Vorlage befassen. Die noch deutlichere Verschiebung bei der Mehrwertsteuer-Vorlage zeigt zudem: Diese Steuererhöhung in einer Abbau-Vorlage stösst auf immer weniger Verständnis, weil sich die Kaufkraftperspektiven verschlechtern angesichts steigender Inflation und dem drohenden Prämienschock. AHV&nbsp;21 ist die falsche Vorlage zum falschen Zeitpunkt. Ein Nein ist möglich und nötig.&nbsp;</p><p>Laut der zweiten Tamedia-Umfrage legt das Nein-Lager zu, während der Ja-Anteil erodiert. Mit 47% Nein-Stimmabsicht und 52% Ja ist das Rennen sehr offen. Diese Ergebnisse&nbsp;zeigen, dass Kampagne und Argumente auch bei schon fortgeschrittener Meinungsbildung wirken. Je mehr sich die Stimmberechtigten mit der Vorlage befassen, desto klarer wird ihnen, dass ein Rentenabbau auf Kosten der Frauen und Ehepaare inakzeptabel ist.&nbsp;</p><p>Bei der Mehrwertsteuer-Vorlage ist die Verschiebung noch deutlicher. In Zeiten von steigenden Preisen für Energie, Lebensmittel, das Wohnen und vieles mehr ist es unverständlich, auch noch die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Urban Hodel, Pressesprecher des SGB dazu: «Rentnerinnen, Rentner und Arbeitnehmende leiden jetzt schon unter einer sinkenden Kaufkraft. Es ist der falsche Moment, um die Mehrwertsteuer zu erhöhen und die Produkte und Dienstleistungen so noch weiter zu verteuern.»&nbsp;</p><p>Entscheidend wird die Mobilisierung der Frauen sein, die immer noch viel stärker gegen die Vorlage sind. Der Trend bei der Mehrwertsteuer-Vorlage zeigt zudem, dass immer mehr Männer keine Steuererhöhung für eine Abbauvorlage akzeptieren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/3/csm_210315_Appell-UEbergabe_c-YoshikoKusano_f25b70f4c0.webp" length="227080" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8357</guid><pubDate>Mon, 29 Aug 2022 11:05:43 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ab-heute-erhalten-nur-noch-die-maenner-rente-1</link><description>Equal Pension Day 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute ist es soweit: der 29. August 2022 markiert den Tag, an dem die Männer bereits so viel Rente erhalten haben, wie die Frauen im ganzen Jahr. Denn Frauen erhalten in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dieses Problem zu lösen, stimmt die schweizerische Stimmbevölkerung in wenigen Tagen über eine weitere Verschlechterung der Frauenrenten ab.</p><p>Der Gender-Pension-Gap ist die Konsequenz der schlechteren Erwerbschancen von Müttern. Denn sie unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie um die Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Als direkte Folge drohen ihnen schlechte Renten. Doch obwohl es hinlänglich bekannt ist, dass die schweizerische Altersvorsorge für berufstätige Eltern nicht funktioniert, stehen wir am diesjährigen Equal Pension Day nur wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung zu AHV 21. Mit dieser Reform drohen dauerhafte Rentenkürzungen bei den Frauen und Ehepaaren, die gemeinsam Kinder grossgezogen und daneben gearbeitet haben. Selbst Frauen, die kurz vor der Pension stehen, sind trotz «Kompensationsmassnahmen» kaum geschützt. Der SGB zeigt in neuen Beispielen auf, was die Reform für die Frauen der Übergangsgeneration konkret bedeuten würde</p><p>Der SGB ruft die Stimmbevölkerung dazu auf, keine Verschlechterungen der heute bereits schlechten Rentensituation der Frauen zuzulassen und diese AHV-Abbauvorlage an die Absender zurückzusenden. Doch das alleine reicht nicht. Es braucht dringend Massnahmen, um die Rentensituation der Frauen zu verbessern. Dazu braucht es neben der Gleichstellung im Erwerbsleben entschiedene Schritte in der Rentenreform. Der SGB setzt sich deshalb für eine Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente sowie eine Modernisierung des BVG mit dem Sozialpartnerkompromiss ein. Es ist noch nicht zu spät, dem Parlament zu zeigen, dass es Zeit ist, diesen Kompromiss endlich umzusetzen. Denn nur er bringt für die Frauen sofortige und bezahlbare Rentenverbesserungen in der 2. Säule.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_39042bd9ba.webp" length="23364" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8355</guid><pubDate>Fri, 26 Aug 2022 09:12:29 +0200</pubDate><title>Breite Abstimmungsmobilisierung auf der Strasse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breite-abstimmungsmobilisierung-auf-der-strasse</link><description>Beginn der Mobilisierung gegen AHV-Abbau</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Aktion der Gewerkschaft SEV am Bahnhof Bern ist der Auftakt zur Abstimmungsmobilisierung. Morgen Samstag findet der schweizweite Aktionstag statt: Das breite Bündnis gegen AHV 21 organisiert in über 60 Städten und Gemeinden über 100 Aktionen und Stände, um im direkten Gespräch die Bevölkerung über den geplanten AHV-Abbau zu informieren, nachdem Gewerkschaften bereits diese Woche in den Betrieben und auf der Strasse mit Ständen und Veranstaltungen präsent waren. Heute werden ausserdem Prospekte gegen AHV 21 an 550’000 Haushalte verschickt.</p><p>Das Ja-Lager versucht, die Tragweite dieser Reform herunterzuspielen, die katastrophale Situation der Frauen im Rentenalter zu verschleiern und die Rentenkürzungen, die AHV 21 für Frauen und Ehepaare mit sich bringen wird, zu verschleiern. Die allgemeine Teuerung und der sich abzeichnende Schock bei den Krankenkassenprämien rücken jedoch die Frage der Rentenhöhe in den Mittelpunkt der Debatte. Angesichts der kontinuierlichen Senkung der Pensionskassen-Renten in den letzten Jahren und vor dem Hintergrund der aktuellen Inflation ist eine Rentenkürzung in der AHV besonders falsch.</p><p>Darüber hinaus bedeutet die vom Bundesrat klar geäusserte Absicht, das Rentenalter für alle über 65 Jahre hinaus zu erhöhen, dass bei einem Ja weitere Kürzungen in der AHV folgen werden, die alle betreffen werden. Ganz zu schweigen von der mit der Vorlage verbundenen Erhöhung der Mehrwertsteuer, die die bereits spürbare Teuerung noch verstärken wird.</p><p>Die erste Tamedia-Umfrage hat eine sehr deutliche Ablehnung der Reform bei den Frauen gezeigt hat. Das Referendumskomitee ist zuversichtlich, dass es gelingen wird, die gesamte Bevölkerung davon zu überzeugen, dass nur ein Nein den geplanten Abbau der AHV verhindert.</p><p>Der Auftakt der Mobilisierung heute in Bern hat verdeutlicht, warum diese Abstimmung eigentlich alle betrifft: «Die Erhöhung des Rentenalters bedeutet eine Senkung der Renten. Nur mit einem Nein zu AHV 21 kann dieser Angriff gestoppt werden», sagte Giorgio Tuti, Präsident des SEV, in Bern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/1/csm_DSC01669_r_5d2d7e3646.webp" length="100208" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8350</guid><pubDate>Thu, 25 Aug 2022 13:00:13 +0200</pubDate><title>Mindestzinssatz BVG 2023</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestzinssatz-bvg-2023</link><description>Konsultationsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB spricht sich in seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 1.5% aus. Er stützt die Forderung auf folgende Beobachtungen:</p><ul><li>Damit die goldene Regel und damit das Leistungsziel in der 2. Säule erreicht werden kann, sollte der Mindestzins mit der Teuerung mithalten. Dies ist nur möglich, wenn der Zins erhöht wird. Denn die Teuerung beträgt gemäss Prognosen 3 Prozent im aktuellen und 2 Prozent im nächsten Jahr.</li><li>Die risikolosen Zinsen steigen und sind aktuell höher als in den letzten acht Jahren. Die Zinswende führt mittelfristig zu einer Stabilisierung der 2. Säule. So zeigen die Schätzungen von ppcmetrics, dass die finanzielle Situation der Pensionskassen trotz der Kurseinbrüche im ersten Halbjahr 2022 grundsätzlich stabil geblieben ist. Die Obergrenze des technischen Zinssatzes gemäss FRP 4 wird diesen Herbst entsprechend substanziell steigen auf 2.5 bis</li><li>3 Prozent.&nbsp;</li><li>Die Schweizer Wirtschaft präsentiert sich nach wie vor in guter Verfassung. Die Geschäftslage ist bei der deutlichen Mehrheit der Firmen gut. Der Konjunkturausblick ist mit grösseren Unsicherheiten verbunden. Positiv ist, dass sich das Problem der Lieferengpässe etwas entschärft hat. Die Rückmeldungen aus den Firmen auf der ganzen Welt klingen entspannter. Gleichzeitig haben sich die inflationsbedingten Kaufkraftprobleme insbesondere im Ausland verschärft.</li></ul><p>Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen wäre es für die Versicherten schwer nachvollziehbar, auf eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes zu verzichten. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch der Erhalt und die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8348</guid><pubDate>Fri, 19 Aug 2022 16:42:55 +0200</pubDate><title>Eine 13. AHV-Rente ist wichtiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-13-ahv-rente-ist-wichtiger-denn-je</link><description>Nationalratskommission nimmt Debatte zur 13. AHV-Rente auf</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute in der Kommission des Nationalrats behandelte Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert eine 13. Auszahlung der monatlichen Altersrente, auf die man in der AHV Anspruch hat. Das entspricht einer Erhöhung der Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren die tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Für eine Familie – sagen wir einen Tramführer und eine Teilzeit arbeitende Verkäuferin mit einem Kind – würde die AHV um rund 300 Franken pro Monat erhöht. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass auch EL-BezügerInnen von der 13. Monatsrente profitieren. Gerade die ärmsten Rentnerinnen und Rentner sollen die Erhöhung deutlich spüren.</p><p>Eine Erhöhung der AHV-Renten ist dringend notwendig. Denn die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Davon kann man in der Schweiz nicht leben – obwohl die Verfassung seit 50 Jahren existenzsichernde AHV-Renten verspricht. Und die Renten sind nicht nur tief, sie kommen auch immer mehr unter Druck. Heute beträgt die mittlere AHV-Rente noch 21 Prozent des Durchschnittslohnes. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Das wären heute knapp 500 Franken mehr AHV-Rente pro Monat. Ohne eine Erhöhung der AHV-Renten wird sich dieses Problem weiter akzentuieren. Hinzu kommt, dass die Pensionskassenrenten sinken. Ein Rentner, der 2020 in Rente ging, erhält 200 Franken weniger Monatsrente aus der Pensionskasse als sein Kollege, der 5 Jahre früher in Rente ging. Und nun drohen auf diese bereits anspruchsvolle Ausgangslage weitere, grosse reale Rentenverluste durch die Teuerung und höhere Krankenkassenprämien.</p><p>Der Bundesrat bleibt in der Botschaft zur Initiative die Antwort schuldig, wie er das Problem der ungenügenden Renten lösen will. Der SGB fordert die zuständige Kommission dazu auf, dies zu ändern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_210528_13.AHV0020_klein_9965611a22.webp" length="265696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8346</guid><pubDate>Fri, 19 Aug 2022 15:07:59 +0200</pubDate><title>SRG-Umfrage ignoriert Hauptargument des AHV-21-Referendums</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/srg-umfrage-ignoriert-hauptargument-des-ahv-21-referendums</link><description>Umfrage in Schieflage – Resultate zeigen kein objektives Bild</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute veröffentlichte Gfs-Umfrage im Auftrag der SRG ignoriert das Hauptargument der AHV 21 GegnerInnen: Dass Frauen heute ein Drittel weniger Rente erhalten, wird in der Umfrage mit keinem Wort erwähnt. Das macht die Ergebnisse unglaubwürdig. Denn die Frauenrenten-Lücke ist ein objektiver Fakt und wird von keiner Seite in Frage gestellt. Das Referendumskomitee fordert daher die Auftraggeber auf, die Umfrage entsprechend anzupassen. Die im selben Zeitraum erhobene Tamedia-Umfrage hat das Hauptargument der Referendumsführer berücksichtig und zeigt ein deutlich anderes Bild.</p><p>Frauen erhalten heute im Durchschnitt ein Drittel weniger Rente, und mit AHV&nbsp;21 wird den Frauen im Schnitt die AHV-Rente um 26'000 Franken gekürzt: dieses Argument steht seit Beginn im Fokus der Referendumskampagne. Das Referendumskomitee hatte vor dem Sommer GfS als durchführendes Institut über die Hauptargumente schriftlich informiert. Dass die Frauenrentenlücke in der Umfrage mit keinem Wort erwähnt wird, ist daher unverständlich, irreführend und schliesslich schädlich für die Meinungsbildung der Stimmbevölkerung.</p><p>Die zwei Umfragen, die mit nur 4 Tagen Abstand erhoben wurden, zeigen sehr unterschiedliche Ergebnisse. Gleichzeitig bleibt der Unterschied in den Stimmabsichten nach Geschlecht gleich hoch. Frauen wehren sich deutlich mehr gegen eine Verschlechterung ihrer Renten und einen Abbau bei der AHV, weil sie aus der eigenen Erfahrung wissen, dass es im Alter schwierig sein wird, über die Runden zu kommen. Eine stärkere Mobilisierung der Frauen ist zu erwarten, was auf ein nach wir vor knappes Resultat hindeutet.</p><p>Das Referendumskomitee gegen AHV 21 ist ausserdem überzeugt: «Im Kontext der steigenden Teuerung und des Prämienschocks bei den Krankenkassen wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer für eine Rentenabbau-Vorlage an Bedeutung gewinnen und kann zu einer Ablehnung der Vorlage führen», so Urban Hodel, Co-Leiter der Abstimmungskampagne.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_67-de-ls_a4d939c5a5.webp" length="85736" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8339</guid><pubDate>Wed, 03 Aug 2022 11:34:32 +0200</pubDate><title>Hohe Teuerung belastet die Kaufkraft der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-teuerung-belastet-die-kaufkraft-der-arbeitnehmenden</link><description>Die Inflation bleibt hoch – Entlastungen für RentnerInnen und Erwerbstätige sind jetzt dringlich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Teuerung bleibt mit 3.4 Prozent auf hohem Niveau und belastet damit die Kaufkraft der Berufstätigen und der Rentnerinnen und Rentner stark. Ohne Teuerungsausgleich drohen für Familien Reallohneinbussen von mehreren tausend Franken. Die Kaufkraft muss gesichert werden: Neben den dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen müssen die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Massnahmen – die Erhöhung der Prämienverbilligung und der rasche Teuerungsausgleich der AHV-Renten – in der Herbstsession des Parlaments dringlich umgesetzt werden. Denn die erwarteten steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte zusätzlich.&nbsp;</p><p>Die Realeinkommen und die Kaufkraft in der Schweiz drohen zu sinken. Denn erstmals seit 2008 steigen die Konsumentenpreise wieder. Die Teuerung liegt im Juli nun weiterhin bei hohen 3.4 Prozent. Generelle Lohnerhöhungen und höhere Prämienverbilligungen sind in dieser Situation ein Muss. Die unteren und mittleren Löhne wurden bereits in den letzten Jahren zu wenig erhöht. Mit den derzeitigen Rahmenbedingungen verlieren Haushalte mit einem mittleren Lohn ohne Teuerungsausgleich künftig real mehrere tausend Franken pro Jahr. Zusätzlich droht ein Prämienschock bei den Krankenkassen von bis zu 10 Prozent. Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Entlastungen für Erwerbtätige und RentnerInnen müssen vom Parlament nun umgesetzt werden. In der Herbstsession sind die Erhöhung der Pämienverbilligung und der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten das Minimum.</p><p>Normalerweise funktioniert der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten. Doch auf 2023 drohen erstmals reale Rentenverluste in der Grössenordnung von 1000 Fr. für «mittlere» Rentnerinnen und Rentner. Zum einen, weil es bei den Pensions­kassenrenten keinen Teuerungsausgleich gibt. Und zum anderen, weil der «AHV-Mischindex», mit dem die Renten erhöht werden, zur Hälfte auf der Lohnentwicklung beruht. Damit hinkt die Rentenerhöhung der aktuellen Teuerung doppelt hinterher. Die AHV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2021 erhöht. Die nächste Erhöhung ist auf den 1. Januar 2023 fällig und dringend nötig. &nbsp;</p><p>Die AHV-Renten liegen im Schnitt bei rund 1800 Fr. im Monat, die Pensionskassen­renten bei 1700 Fr. pro Monat. Aufgrund der aufgelaufenen Teuerung beträgt der Kaufkraftverlust bei der Pensionskassenrente rund 675 Franken pro Jahr. Bei der AHV-Rente ist der reale Rückgang aufgrund des Mischindexes nicht so stark, aber immerhin auch noch fast 370 Franken jährlich. Aufaddiert sind das dann mehr als 1000 Franken.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein_f5dee8dff5.webp" length="266560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8337</guid><pubDate>Mon, 01 Aug 2022 13:44:34 +0200</pubDate><title>Die AHV: Quelle des Erfolgs der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-ahv-quelle-des-erfolgs-der-schweiz</link><description>Der SGB zum 1. August</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard stellt in seiner Rede zu den 1. August-Feierlichkeiten die AHV als die Quelle des Erfolgs der Schweiz in den Fokus. Maillard warnt in Chevroux davor, dass die Aufgabe des Prinzips der Solidarität die grösste Bedrohungen für ein Land ist.</p><p>Wörtlich sagte der SGB-Präsident: «Ein Land muss ein Raum der Freiheit und Sicherheit sein, in dem man denken, unternehmen und arbeiten kann. Wenn aber der gemeinsame Anspruch verloren geht, sich gegenseitig zu helfen und gemeinsam etwas zu unternehmen, dann fällt das Land auseinander. Das lehrt uns unsere Geschichte und die der AHV, die so eng mit der jüngeren Geschichte der Schweiz verbunden ist. In den unruhigen und riskanten Zeiten, in denen wir leben, ist dies die Botschaft, die ich Ihnen überbringen möchte. Ohne Gemeinsinn und Solidarität wird nichts möglich sein, ob es sich nun um wirtschaftliche, soziale oder energie- und umweltpolitische Herausforderungen handelt. Die Schweiz steht für Gemeinsinn und Solidarität, wie die AHV.»</p><p><br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/220801_PYM_1August_Rede.pdf" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-file-pdf fas">&nbsp; </i>Vollständige Rede von Pierre-Yves Maillard</a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/6/csm_Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus_d9977a577b.webp" length="95262" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8409</guid><pubDate>Thu, 14 Jul 2022 07:32:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Bankenverordnung (Insolvenz, Einlagesicherung, Segregierung und Resolvability)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-der-bankenverordnung-insolvenz-einlagesicherung-segregierung-und-resolvability</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8393</guid><pubDate>Thu, 14 Jul 2022 05:54:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesgesetz-ueber-die-bearbeitung-von-flugpassagierdaten-zur-bekaempfung-von-terroristischen-und-anderen-schweren-straftaten</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Flugpassagierdatengesetz</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Verkehr</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8332</guid><pubDate>Thu, 07 Jul 2022 10:00:00 +0200</pubDate><title>Mit den Flankierenden Massnahmen gegen Lohndruck und prekäre Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-den-flankierenden-massnahmen-gegen-lohndruck-und-prekaere-arbeit</link><description>SGB zum Observatoriumsbericht 20 Jahre Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor 20 Jahren trat die Personenfreizügigkeit mit der EU in Kraft. In der Schweizer Migrationspolitik begann ein neues Kapitel. Berufstätige mit Daueraufenthalt erhielten mehr Rechte, wodurch sie besser gegen Missbrauch geschützt waren. Gleichzeitig hat die Schweiz aber auch prekäre Formen der Arbeit erleichtert, welche unsere Löhne und Arbeitsbedingungen gefährden. Firmen aus EU-Ländern mit wesentlich tieferen Löhnen konnten ab 2004 ihre Dienstleistungen in der Schweiz bis 90 Tage frei erbringen (Entsendungen). Und die Temporärbüros durften neu Kurz- und KürzestaufenthalterInnen sowie GrenzgängerInnen aus der EU in der Schweiz verleihen. Die Gewerkschaften bezogen deshalb eine klare Position: Sie stimmten der Einführung der Personenfreizügigkeit nur zu, wenn die Löhne geschützt sind. Die Flankierenden Massnahmen wurden eingeführt. Der Bundesrat versprach in der Volksabstimmung einen «umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping».</p><p>Die Personenfreizügigkeit und die Flankierenden Massnahmen haben sich grundsätzlich für die Arbeitnehmenden bewährt. Dank Lohnkontrollen, Bussen und anderer Durchsetzungsmassnahmen kamen die Schweizer Löhne nie grossflächig unter Druck. Lohndumping war und ist zwar an den Arbeitsplätzen eine Realität. Jeder fünfte Arbeitgeber bleibt mit zu tiefen Löhnen in den Kontrollen hängen. Aber genereller Lohndruck kann dank der Flankierenden Massnahmen und ihrer präventiven Wirkung verhindert werden. Die heutigen Instrumente sind daher ein wichtiges Fundament für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit.</p><p>Trotz der Kontrollen haben die prekären Arbeitsformen der Entsendungen, der Temporärarbeit sowie der Kürzestaufenthalte seit Einführung der Personenfreizügigkeit stark zugenommen. Dieser Teil der Personenfreizügigkeit wird oft übersehen. Die Entsendungen sind eigentlich eine kleine «Dienstleistungsfreiheit» und keine Personenfreizügigkeit. Hier kommen die Angestellten über ihre Firmen in die Schweiz und sind nicht in der Schweiz angestellt. Sie werden auf dem deutschen oder dem polnischen Arbeitsmarkt rekrutiert und haben entsprechend tiefere Löhne. Gewerkschaftlich können sie sich nicht organisieren, weil sie nur vorübergehend in der Schweiz tätig sind. Dementsprechend grösser ist das Dumpingpotenzial.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa und ist sprachlich offen wie kein anderes europäisches Land. Darum braucht die Schweiz auch den besten Lohnschutz. Und darum muss dieser Lohnschutz auch verteidigt werden. Die Flankierenden Massnahmen haben aber nach wie vor empfindliche Lücken. Es gibt beispielsweise keine umfassenden Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen im Detailhandel oder im Gartenbau, obwohl auch dort regelmässig Lohnunterbietungen festgestellt werden.</p><p><i><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/220707_Kommentar_LampartDaniel_ObsBericht.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Hier der vollständige Kommentar als PDF</a></i></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Arbeiter-Baustelle-schwitzend_iStock-Tempura_4b95ff7362.webp" length="143762" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8325</guid><pubDate>Wed, 06 Jul 2022 10:43:21 +0200</pubDate><title>Kinderbetreuung: Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kinderbetreuung-ueberfuehrung-der-anstossfinanzierung-in-eine-zeitgemaesse-loesung</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Parl. Initiative 21.403 (WBK-N)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vorgesehene Stärkung des Bundesengagements in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Das vorgesehene Bundesgesetz leistet einen Beitrag zu mehr Chancengleichheit und zu einer Entlastung der Eltern. Die Schweiz hat bezüglich Gleichstellung und Familienpolitik ausgewiesenen Nachholbedarf: Im OECD-Kinderbetreuungsvergleich rangiert sie auf Platz 38 von 41 Ländern. Es fehlt unter anderem an für die Familien bezahlbaren qualitativ guten Kinderbetreuungsplätzen.</p><p>Zum konkreten Vorschlag der Kommission des Nationalrats nimmt der SGB in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2022/220706_RB_VL_PaIv_21.403_KiBe.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Vernehmlassungsantwort </a>ausführlich und detailliert Stellung. Die vollständige Antwort ist unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8327</guid><pubDate>Wed, 06 Jul 2022 10:30:00 +0200</pubDate><title>Genehmigung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/genehmigung-des-haager-gerichtsstandsuebereinkommens</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt das Vorhaben, das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen zu genehmigen. Wir teilen die Ansicht, dass mit dem Übereinkommen Rechtsunsicherheiten reduziert und internationale Geschäftsbeziehungen vereinfacht werden. Das dürfte sich positiv auf die wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz auswirken.</p><p>Der SGB begrüsst es, dass der Anwendungsbereich des Übereinkommens eingeschränkt ist und insbesondere eine Anwendung auf Gerichtsstandsvereinbarungen in Arbeits- und Konsumverträgen ausgeschlossen ist. Das verhindert den Missbrauch, über Vereinbarungen von Gerichtsständen den Schutz von Arbeitnehmenden und Konsument:innen zu unterlaufen.</p><p>Für Arbeitnehmende in der&nbsp; Schweiz muss im Übrigen immer ein ordentlicher Gerichtsstand für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Schweiz zur Verfügung stehen. Insbesondere gegenteilige Klauseln in Verträgen wie z.B. von Plattform-Betreibern wie Uber, welche eine privatrechtliche Streitbeilegung durch Schiedsgerichte im Ausland vorsehen, sind als nichtig zu betrachten.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort ist unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8328</guid><pubDate>Wed, 06 Jul 2022 10:30:00 +0200</pubDate><title>Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE): Festlegung der Höchstzahlen für das Jahr 2023</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/vzae-festlegung-der-hoechstzahlen-fuer-das-jahr-2023</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seiner Vernehmlassungsantwort (s.u.) weist der SGB u.a. auf die Bedeutung von Kontrollen der Löhne und Arbeitsbedingungen sowie von stabilen Anstellungsbedingungen hin. Er hat deshalb schon<br> in den Vernehmlassungen der vergangenen Jahre die Ansicht geäussert, dass die Höchstzahlen für die Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) auf tieferem Niveau bleiben sollten. Desweiteren regt der SGB an, dass die Kontingente für britische Staatsangehörige so rasch wie möglich regulärer Teil der Kontingente für Drittstaatsangehörige werden, um kein diskriminierendes Modell mit Sonderkategorien zu<br> schaffen. Dies bedeutet, dass die Kontingente der Aufenthaltsbewilligungen (B) für Drittstaatsangehörige entsprechend ausgebaut werden müssen. Der SGB beantragt deshalb deren Erhöhung um 4'000 Bewilligungen auf 8'500 und die Aufhebung der UK-Sonderkontingente</p><p>Für den SGB sind Begleitmassnahmen essentiell, um Lohndumping und jegliche Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen zu verhindern. Ein wirksamer Lohnschutz ist zwingend zu verteidigen, die flankierenden Massnahmen dürfen in den Verhandlungen mit der EU keinesfalls geschwächt werden.</p><p>Die weiteren Details finden sich in der unten verlinkten vollständigen Vernehmlassungsantwort.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8319</guid><pubDate>Fri, 01 Jul 2022 09:25:10 +0200</pubDate><title>AHV 21 kostet Frauen 26’000 Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-kostet-frauen-26000-franken</link><description>Lancierung Abstimmungskampagne gegen AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein breites Bündnis hat das Referendum gegen AHV&nbsp;21 ergriffen, weil mit der AHV-Vorlage einseitig auf Kosten der Frauen gespart wird. Obwohl Frauen um einen Drittel tiefere Altersrenten erhalten, sollen ihre Renten im nächsten Jahrzehnt um 7 Milliarden Franken gekürzt werden. Damit verlieren sie rund 26’000 Franken Einkommen. Und das ist nur der erste Schritt: Rentenalter 67 für alle steht auf dem Programm. Das Referendumskomitee bekämpft im Umfeld von explodierenden Preisen und Prämienschock auch die Mehrwertsteuererhöhung und sagt am 25. September klar 2x NEIN zum AHV-Abbau.</p><p>Die AHV-Schreckensszenarien sind wieder nicht eingetroffen: Vor wenigen Wochen musste der Bundesrat seine Prognosen deutlich nach oben korrigieren. Umso weniger akzeptabel ist eine AHV-Abbau-Vorlage auf Kosten der Frauen. Bundesrat und Parlament ignorieren die schlechte Rentensituation der Frauen: Sie erhalten ein Drittel weniger Rente als Männer und können fast nur auf die AHV zählen. Die Rentenlücke spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen. Frauen übernehmen mehrheitlich Arbeiten in anstrengenden – aber schlechter bezahlten – Berufen wie Reinigung, Verkauf, Betreuung, Gesundheit und Pflege. Und es sind hauptsächlich Frauen, die sich um Kinder, Enkelkinder, alternde (Schwieger-)Eltern und kranke Angehörige kümmern. Folge sind Teilzeitpensen –&nbsp;vier von fünf Frauen mit Kindern arbeiten heute Teilzeit –&nbsp;und tiefere Einkommen. Insgesamt verdienen Frauen ganze 33 Prozent weniger als Männer. Obwohl sie, unbezahlte und bezahlte Arbeit zusammengezählt, gleich viele Stunden arbeiten. Konsequenz: Die Arbeit vieler Frauen führt heute zu unwürdig tiefen Renten. Trotzdem sollen ausgerechnet sie für AHV 21 bezahlen. Damit würden Frauen in Zukunft ein Jahr AHV-Rente verlieren – gemessen am Medianeinkommen rund 26’000 Franken Einkommensverlust. Und auch die Rentensituation von Ehepaaren würde sich mit der Reform verschlechtern – obwohl ihre Renten heute schon plafoniert sind.</p><p class="heading--h4">Nein zu Rentenalter 67 für alle</p><p>Bei einem Ja kommt spätestens 2026 der nächste Abbauschritt. Das Parlament hat beschlossen, dass der Bundesrat bis dann die nächste Reform vorlegen muss, in welcher «strukturelle Fragen» angepackt werden. Das heisst nichts anderes als: Rentenalter rauf, und zwar für alle. Bereits im Parlament ist die Renteninitiative. Sie fordert nicht nur eine generelle Erhöhung des Rentenalters, sondern auch eine Verknüpfung mit der Lebenserwartung –&nbsp;was das Rentenalter auf 67 und später noch höher steigen lassen würde. Auch in der BVG-Reform droht ein Abbau-Massaker: mehr bezahlen für weniger Rente. AHV 21 spielt die erste Geige im Rentenabbau-Konzert. Nur ein klares Nein jetzt kann weiteren Rentenabbau stoppen.</p><p class="heading--h4">Die Realität auf dem Arbeitsmarkt</p><p>Heute sind 60- bis 64-Jährige die Altersgruppe mit der höchsten Arbeitslosenquote&nbsp;– das ist völlig neu. Und die Arbeitslosigkeit sinkt bei den «Älteren» langsamer. Auf dem Arbeitsmarkt sind ihre Perspektiven schlecht. Nur wenige Arbeitgeber geben ihnen eine Chance. Sie haben grössere Mühe, wieder eine Stelle zu finden, wenn sie arbeitslos sind, unabhängig von Qualifikationen oder Lohnvorstellungen. In Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Detailhandel hat die Zahl der älteren arbeitslosen Frauen stark zugenommen – trotz häufiger Klagen der Arbeitgeber über Arbeitskräftemangel. Es droht, was in anderen Ländern beobachtet werden kann: Die Erhöhung des Rentenalters wird mehr Personen in Langzeitarbeitslosigkeit oder Sozialhilfe treiben.</p><p class="heading--h4">Mehr bezahlen – weniger Rente?</p><p>Realeinkommen und Kaufkraft in der Schweiz drohen zu sinken. Denn erstmals seit 2008 steigen die Konsumentenpreise wieder. Für das laufende Jahr wird eine Teuerung von 2.7 Prozent erwartet. Zusätzlich droht bei den Krankenkassen ein Prämienschock von bis zu 10 Prozent. Mit den derzeitigen Rahmenbedingungen hätten Berufstätige mit mittlerem Lohn ohne Teuerungsausgleich künftig real 1’600 Franken weniger Einkommen pro Jahr. Paaren mit Kindern, wo beide Elternteile berufstätig sind, droht eine Reallohn-Einbusse von 2’200 Franken. In diesem angespannten Kontext will das Parlament mit AHV 21 die Mehrwertsteuer erhöhen.</p><p>Das Referendumsbündnis hat innert kurzer Zeit das Dreifache der nötigen Unterschriften gesammelt. Vor drei Wochen, am 14. Juni demonstrierten über 50’000 Menschen gegen die Verschlechterung der Frauenrenten. Die Abstimmungskampagne baut auf dieser erfolgreichen Mobilisierung auf. Sie stellt die ungenügende Rentensituation der Frauen in den Fokus und zeigt auf, weshalb eine weitere Verschlechterung durch den AHV-Abbau inakzeptabel ist.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/5/csm_26000-fr_84d5ea15d8.webp" length="124652" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8313</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2022 14:24:00 +0200</pubDate><title>Renteninitiative entlarvt Agenda gegen Arbeitnehmende: Rentenalter 67+ für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/renteninitiative-entlarvt-agenda-gegen-arbeitnehmende-rentenalter-67-fuer-alle</link><description>Bundesrat schickt Botschaft zur Renteninitiative ins Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die nächste AHV-Abbauvorlage ist bereits im Parlament: unter dem Vorwand der Demografie will die Renteninitiative die solidarisch finanzierte Altersvorsorge schwächen. Seit der Einführung der AHV warnen Grossbanken und Versicherungen sowie ihre politischen VertreterInnen mit tiefroten AHV-Prognosen. Die Renteninitiative steht in dieser Tradition. Schon heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalter auf 67+ führt dazu, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssen, während sich Top-Verdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten können. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Im Gegensatz zur privaten Vorsorge ist die AHV solide und verlässlich. Die seit Jahrzehnten prognostizierten Milliardendefizite in der AHV sind bisher nicht eingetroffen. Die AHV schloss die schwierigen Corona-Jahre 2020-21 mit einem Plus von rund 2.5 Milliarden Franken ab. Sie hat heute ein Vermögen von fast 50 Milliarden Franken, und dieses wird in den nächsten 5 Jahren noch zunehmen.</p><p class="heading--h4">Wasser predigen, Wein trinken</p><p>Für die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist das im Gesetz festgeschriebene Rentenalter die entscheidende Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe. Schon heute gilt: wer es sich leisten kann, geht früher in Pension. In Branchen mit hohen Löhnen wie bei den Banken und Versicherungen ist die Quote der Frühpensionierungen sehr hoch.</p><p>Gleichzeitig ist klar: je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch die Lebenserwartung. Wer weniger verdient oder eine weniger gute Ausbildung hat, lebt eindeutig weniger lang. Und auch um die Gesundheit steht es weniger gut. In den Jahren, die diesen Menschen im Alter bleiben, sind sie häufiger krank. Wenn das allgemeine Rentenalter steigt, bleibt den Menschen, die es bereits im Erwerbsleben schwierig haben, immer weniger Zeit im verdienten Ruhestand.</p><p>Anstatt wie behauptet die Jungen zu entlasten, entlarvt die Initiative der Jungfreisinnigen damit die Arbeitnehmenden-feindliche Agenda in der Altersvorsorge: sie will nichts anderes, als dass der Banker weiterhin mit einer hohen Rente mit 60 in Pension gehen und damit lange leben kann – die Kassiererin, die Pflegerin oder der Lagerist sollen bis 67 arbeiten und nur wenige gute Jahre im Ruhestand verbringen.</p><p class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</p><p>Gerade für die Jungen funktioniert die AHV: Gäbe es keine AHV, müssten Familien 400’000 Franken mehr bezahlen, um sich eine gleich hohe Rente privat anzusparen. Die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Die AHV-Finanzierung blieb trotz starker demografischer Alterung in den letzten Jahrzehnten stets solide, weil die Produktivität stieg. Heute erarbeitet eine Beschäftigte pro Stunde durchschnittlich dreimal mehr als 1948, davon profitiert auch die AHV.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.webp" length="99612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8312</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2022 12:54:00 +0200</pubDate><title>Sozialpartner unterstützen Empfehlung der EFK nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sozialpartner-unterstuetzen-empfehlung-der-efk-nicht</link><description>Bericht zum Vollzug der «Flankierenden Massnahmen» FlaM</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der nationalen Tripartiten Kommission des Bundes hatten die Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen Gelegenheit, zum Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) «Prüfung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit» Stellung zu nehmen.</p><p>Die EFK misst in ihrer Würdigung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) der Tatsache, dass der Gesetzgeber die FlaM und ihre Instrumente bewusst in ihrer heutigen Form ausgestaltet hat, zu wenig Bedeutung bei. Verschiedene Feststellungen und Empfehlungen tangieren daher das ganze Vollzugsdispositiv der FlaM sowie deren rechtlichen Grundlagen. Der Gesetzgeber hat für die FlaM bewusst einen dezentralen und dualen Vollzug gewählt, der den regionalen und branchenspezifischen Gegebenheiten am besten Rechnung trägt.&nbsp;</p><p>Vor Einführung der Personenfreizügigkeit und der FlaM wurden die Lohn- und Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte im Voraus (ex ante) und systematisch überprüft. Eine nachgängige Kontrolle der gemeldeten Bedingungen fand nicht statt. Es gab folglich keine Garantie, dass die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen effektiv eingehalten wurden. Mit den FlaM erfolgen die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen (ex post), risikobasiert sowie auf der Grundlage einer umfassenden, evidenzbasierten Arbeitsmarktbeobachtung. Es soll dort kontrolliert werden, wo das Risiko von Unterbietungen resp. Verstössen gegen die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen am grössten ist. Meldepflichtige Dienstleistungserbringer kommen aus Arbeitsmärkten mit tieferen Löhnen als in der Schweiz, was das Risiko von Unterbietungen bereits substanziell erhöht.</p><p>Wichtig ist zudem die Tatsache, dass Schweizer Arbeitgeber viel gründlicher kontrolliert werden (z.B. rückwirkend für mehrere Jahre). Sie unterliegen weiter zusätzlichen Kontrollen wie z. B. in den Bereichen Schwarzarbeit, Gesundheit und Sicherheit. Aufgrund der dargelegten Einschätzung können der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Schweizerische Gewerbeverband und Travail.Suisse die Empfehlungen der EFK mehrheitlich nicht nachvollziehen und daher nicht unterstützen. Diese Beurteilung trifft insbesondere auch auf die Empfehlung zu, die Kontrollen von Entsendebetrieben zu reduzieren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_31e56fc3b6.webp" length="426604" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8305</guid><pubDate>Fri, 17 Jun 2022 11:13:45 +0200</pubDate><title>Mindestlohnrichtlinie dank gemeinsamem Einsatz der europäischen Gewerkschaften – die Schweiz muss nachziehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohnrichtlinie-dank-gemeinsamem-einsatz-der-europaeischen-gewerkschaften-die-schweiz-muss-nachziehen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Regierungen der EU-Staaten haben&nbsp;einer wegweisenden «Mindestlohnrichtline» zugestimmt. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Mindestlohnlücken zu schliessen. Sie ist ein grosser Erfolg der europäischen Gewerkschaftsbewegung, zu der auch die Schweizer Gewerkschaften gehören. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat sich seit mehr als 15 Jahren für mehr Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne in Europa eingesetzt. Die Schweiz muss diese Richtlinie auch übernehmen.</p><p class="heading--h4">Bessere Löhne für 24&nbsp;Millionen Berufstätige</p><p>Mit dem Entscheid der europäischen Regierungen&nbsp;hat die Mindestlohnrichtlinie die voraussichtlich letzte Hürde genommen. Die EU hat neu einen Richtwert für all jene Länder, welche gesetzliche Mindestlöhne kennen. Sie müssen diese auf 60 Prozent des Medianlohnes (die eine Hälfte liegt darüber, die andere darunter) heben. Und sie sollen für alle Branchen gelten. Bei einer schnellen Umsetzung würden so 24&nbsp;Millionen Lohnabhängige substanzielle Lohnerhöhungen erhalten. 5&nbsp;Millionen Menschen allein in Rumänien, 4&nbsp;Millionen in Italien!</p><p>Neu will die Richtlinie in allen Ländern auch die Kollektivverträge fördern. Sie müssen mit Gewerkschaften und nicht mit Pseudovertretungen ausgehandelt werden. Zudem dürfen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wegen ihrer Aktivitäten nicht diskriminiert werden. Und GAV müssen eingehalten werden, wozu es Kontrollen und abschreckende Sanktionen braucht.</p><p>In Ländern, wo weniger als 80&nbsp;Prozent der Lohnabhängigen einem GAV unterstehen, müssen Aktionspläne zur GAV-Förderung erstellt werden. Zum Beispiel bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionierungen.</p><p class="heading--h4">Meilenstein der Europäischen Gewerkschaftsbewegung, zu der auch die Schweiz gehört</p><p>Die Mindestlohnrichtlinie ist der erfolgreiche Abschluss einer gewerkschaftlichen Offensive für mehr Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne in der EU. Diese begann Mitte der 2000er-Jahre. Die Schweizer Gewerkschaften haben sich aktiv daran beteiligt. Sie haben die Forderung einer europäischen Mindestlohnpolitik zusammen mit den Gewerkschaften aus Deutschland und Frankreich lanciert und bei den weiteren Entwicklungen mitgewirkt. Es ist insbesondere das Verdienst der europäischen Gewerkschaften, dass neben dem staatlichen Mindestlohn auch die Förderung von Kollektivverträgen in der Richtlinie enthalten ist.</p><p class="heading--h4">Schweiz: Flankierende gewährleisten, Mindestlohnrichtlinie übernehmen</p><p>Die Schweiz muss diese Richtlinie ebenfalls übernehmen. Dank der Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz die wirksamsten Instrumente zur Durchsetzung der gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne in Europa. Doch leider ist nur rund die Hälfte der Berufstätigen in unserem Land durch Gesamtarbeitsverträge geschützt. Die Schweiz braucht mehr Gesamtarbeitsverträge, damit die Löhne und Arbeitsbedingungen besser werden – insbesondere im Detailhandel, in der Logistik, im Journalismus oder in der Landwirtschaft.</p><p>Der SGB wird sich zusammen mit den Schwestergewerkschaften in Europa weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass die Flankierenden Massnahmen in den Verhandlungen zu den institutionellen Fragen gesichert bleiben. Und er setzt sich mit den europäischen Gewerkschaften dafür ein, dass die Durchsetzung der Mindestlöhne an den Arbeitsplätzen verbessert wird.</p><p class="heading--h4">Weitere Regulierungslücken schliessen</p><p>Am 25. Februar hat der Bundesrat angekündigt, mit dem Abbau von «Regulierungs­unterschieden» die bilateralen Beziehungen der Schweiz zur EU stabilisieren zu wollen.</p><p>Dieser Ansatz macht Sinn. Darum sollten einige der im Februar-Bericht diskutierten Regulierungslücken so rasch als möglich geschlossen werden. Dies gilt namentlich für die Kernbestimmungen der Unionsbürgerrichtlinien (Familiennachzugs- und Sozialhilferechte), die Gleichbehandlung aller EU-Bürger:innen bei der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen, den verbesserten Zugang zu Bildung und Berufsausbildung für Grenzgänger:innen und deren Familienangehörige sowie generell für die verbesserte Anerkennung von Berufsqualifikationen.</p><p>Nicht nachvollziehbar ist, warum der Bundesrat «Regulierungsunterschiede» im Bereich der Arbeitsgesetzgebung aus diesen Überlegungen ausblendet. Denn ein Nachvollzug der arbeitsrechtlichen EU-Standards würde nicht nur die Binnenmarkt-Integration sondern auch&nbsp; die Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz stärken.</p><p>Die Gewerkschaften haben den Bundesrat darum wiederholt aufgefordert, den Nachvollzug der wesentlichen Bestimmungen aus den Richtlinien zur Leiharbeit (Equal pay im Personalverleih), zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zu betrieblicher Mitwirkung an die Hand zunehmen und zudem einen Beitritt zur Europäischen Arbeitsagentur (ELA) und zur Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) anzustreben. Weiter haben sie ihn auf weitere, sozial fortschrittliche EU-Richtlinien u.a. gegen falsche Selbständigkeit in der Plattformarbeit, zur Überwindung des Gender-pay-gaps, sowie für eine stärkere Unternehmensverantwortung hingewiesen, welche die EU erarbeitet.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_CH-EU_stadtratte-iStock_1c80e1aed8.webp" length="64464" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8307</guid><pubDate>Thu, 16 Jun 2022 11:21:00 +0200</pubDate><title>Konjunkturgefahren und Verunsicherung durch unangebrachte geldpolitische Härte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/konjunkturgefahren-und-verunsicherung-durch-unangebrachte-geldpolitische-haerte</link><description>Zinsschock der SNB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem heutigen, überraschenden Zinsschock löst die Schweizerische Nationalbank SNB eine Frankenaufwertung und eine Verunsicherung aus. Obwohl die Teuerungsgefahren gering sind und die höheren Preise vor allem durch Sondereffekte infolge von Krieg und Corona-Massnahmen verursacht sind, hat die SNB voll auf den Inflationsbekämpfungsmodus geschaltet. Die Konjunktur- und Wechselkursrisiken werden weitgehend ausgeblendet.</p><p>Der Zinsentscheid bedeutet indirekt auch, dass die SNB eine weitere Aufwertung des Frankens zulassen wird, obwohl der Franken nach wie vor überbewertet ist. Die SNB lässt dabei im Unklaren, wohin sie die Schweiz und den Franken führen will. Man kann nur hoffen, dass die deutliche Erhöhung der Zinsen um 0.5 Prozentpunkte auf den Devisenmärkten nicht als das interpretiert wird, was von der SNB wahrscheinlich angestrebt wird: eine markante Aufwertung des Frankens. Bereits 2010 oder 2015 hat die SNB die Wechselkurssituation mit voreiligen Massnahmen destabilisiert und starke Aufwertungen provoziert.</p><p>Für die Arbeitnehmenden bedeutet das, dass Arbeitsplätze und Löhne gefährdet werden. Beispielsweise im Tourismus, der nach einer harten Corona-Zeit wieder langsam auf die Beine kommt.</p><p>Der SGB beurteilt den heutigen Entscheid der SNB als falsch. Er sieht den weiteren Entwicklungen mit grosser Sorge entgegen und fordert die SNB auf, einen Kurs einzuschlagen, welcher auf die Konjunktur- und Wechselkursrisiken mehr Rücksicht nimmt.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/0/csm_Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa_afb8560e1f.webp" length="463876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8302</guid><pubDate>Thu, 16 Jun 2022 10:04:10 +0200</pubDate><title>Prämien und Kaufkraft: Nationalrat macht endlich einen substanziellen Schritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemien-und-kaufkraft-nationalrat-macht-endlich-einen-substanziellen-schritt</link><description>Gegenvorschlag zur 10%-Initiative
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im schlimmsten Fall wird der Prämienanstieg im Herbst zweistellig. Auch vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid des Nationalrates für einen substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative sehr zu begrüssen. Der Ständerat muss nun möglichst bald nachziehen.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen wenigen Kantonen marginale Verbesserungen gebracht hätte und deshalb völlig ungenügend ist. Der Nationalrat hat nun nachgebessert und mit grosser Mehrheit den viel wirksameren Gegenvorschlag seiner Gesundheitskommission verabschiedet.</p><p>Mit dem heutigen Beschluss stehen den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen 2.2 Milliarden Franken zusätzlich an Prämienverbilligungen zur Verfügung. Das ist ein sehr relevanter Betrag, mit dem die Finanzierung der Grundversicherung endlich spürbar sozialer ausgestaltet werden kann. Dass dabei zusätzliche Steuergelder eingesetzt werden, ist nur folgerichtig. Denn nirgendwo in Europa wird die Grundversicherung heute zu so einem kleinen Anteil über einkommensabhängig erhobene Mittel finanziert, wie in der Schweiz.</p><p>Zwar hat der Nationalrat diese Vorlage zügig verabschiedet. Doch der befürchtete Prämienschock kommt bereits nach dem Sommer. Der Ständerat muss deshalb den erzielten, breit abgestützten Kompromiss möglichst schnell unter Dach und Fach bringen. Darüber hinaus braucht es aber auch unmittelbare, zielgerichtete Sofortmassnahmen für die Stützung der Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/6/csm_junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores_21d1017115.webp" length="53840" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8299</guid><pubDate>Wed, 15 Jun 2022 14:40:38 +0200</pubDate><title>Das bürgerliche Manöver für AHV 21 ist gescheitert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-buergerliche-manoever-fuer-ahv-21-ist-gescheitert</link><description>Unwürdiges BVG-Chaos im Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heutige Ständeratsdebatte zur BVG-Reform hat gezeigt: Die von den Bürgerlichen geprägten Diskussionen stecken im Chaos fest. Doch weiterhin droht in der Reform der 2. Säule ein drastischer Rentenabbau. Und es wird immer deutlicher, dass den Frauen medial zwar das Blaue vom Himmel herab versprochen wurde. Doch sobald es konkret wird, sind der Mehrheit selbst die ungenügenden Leistungsverbesserungen zu viel, welche die Kommission noch vor einem Monat vorgeschlagen hatte. Mit der heutigen Rückweisung des Geschäfts sind sie definitiv vom Tisch. Der bürgerliche Plan, kurz vor der Abstimmung über AHV 21 im BVG für die Frauen eine Scheinlösung zu beschliessen, um sie nach der Abstimmung wieder rückgängig zu machen, ist damit gescheitert. Doch die Frauen stehen in der Rentenfrage weiterhin mit leeren Händen da.</p><p>Die Sozialpartner tragen die Verantwortung für die 2. Säule und finanzieren diese. Im Auftrag des Bundesrats hatten sie eine Revision des BVG vorgeschlagen, um auf die drängendsten Probleme in der 2. Säule Antworten zu liefern. Der Bundesrat übernahm diesen Vorschlag, welcher das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert hätte.</p><p>Bereits die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats wollte von den Vorschlägen der Sozialpartner und des Bundesrats nichts wissen und setzte auf ein Modell mit Rentensenkungen von bis zu 12 Prozent und massiven Kostensteigerungen für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen. Frauen wären um Jahrzehnte vertröstet worden. Nach einem halben Jahr verlangt der Ständerat nun nach einem Neuanfang, der für die Reform aber wenig Gutes verheisst. Für den SGB bleibt klar: er wird eine BVG-Reform nur dann mittragen, wenn sie zu keiner Verschlechterung der Renten führt – und zu finanzierbaren Rentenerhöhungen für die Frauen. Jeder neue Vorschlag wird sich dazu am Preis-Leistungs-Verhältnis des Sozialpartnerkompromisses messen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_DSC_7979_63723ae457.webp" length="678364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8297</guid><pubDate>Tue, 14 Jun 2022 20:09:21 +0200</pubDate><title>Es braucht endlich echte Gleichstellung – statt Abbau auf Kosten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweite-mobilisierungen-zum-14-juni</link><description>Schweizweite Mobilisierungen zum 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am heutigen 14. Juni gingen schweizweit rund&nbsp;50 000&nbsp;Frauen und solidarische Männer auf die Strasse. Drei Jahre nach dem grossen Frauen*streik hat sich noch zu wenig bewegt in Richtung Gleichstellung. Schlimmer: Es droht ein einseitiger AHV-Abbau auf Kosten der Frauen. Deshalb stand das Nein zu AHV 21 im Fokus der meisten Kundgebungen, ganz nach dem Motto «Bessere Löhne statt höheres Rentenalter». Einen Rückschlag bei den Frauenrenten, obwohl diese heute schon einen Drittel tiefer sind als diejenigen der Männer, lassen sich die Frauen nicht bieten!</strong></p><p>Lohnunterschiede, systematische Diskriminierung, ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit auf die Geschlechter: Echte Fortschritte in der Gleichstellung lassen noch immer auf sich warten. Umso stossender das Vorhaben des Parlaments, die AHV-Renten der Frauen zu kürzen. Der Widerstand gegen den AHV-Abbau stand im Mittelpunkt der heutigen Kundgebungen. Die Signale der Frauen könnten deutlicher nicht sein: Jetzt die AHV auf Kosten der Frauen abzubauen, obwohl sie im Rentenalter schon heute mit um einen Drittel tieferen Renten leben müssen, ist inakzeptabel.</p><p>Heute kamen in der ganzen Schweiz rund 50&nbsp;000 Menschen&nbsp;bei Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen zusammen. Die Frauen und solidarischen Männer haben dabei bekräftigt, dass die Löhne und Renten der Frauen endlich verbessert werden müssen. Auch eine gerechte Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit ist überfällig. Dafür fehlen zurzeit aber die notwendigen Rahmenbedingungen. Und letztlich müssen alle Formen von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts bekämpft werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/f/csm_2021-9-18-DEMO-AVS21-NON-Lucas-Dubuis19_xlarge.2x.1632216459_5b1e40869c.webp" length="359848" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8294</guid><pubDate>Mon, 13 Jun 2022 15:23:52 +0200</pubDate><title>Schweizweite Mobilisierung zum 14. Juni 2022</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweite-mobilisierung-zum-14-juni-2022</link><description>Frauen fordern: Bessere Löhne statt höheres Rentenalter </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gleichstellung kommt nicht vom Fleck. Der Lohnunterschied zwischen Männer und Frauen verharrt auf der Stelle, ebenso skandalös hoch ist die Rentenlücke der Frauen. Diskriminierung und Ungleichheit bleiben die Regel, sowohl am Arbeitsplatz wie in der ganzen Gesellschaft. Deshalb gehen am 14. Juni die Frauen überall in der Schweiz wieder auf die Strasse.</p><p>In über 30 Orten in der ganzen Schweiz finden Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen statt. Feministische Kollektive, Gewerkschaften sowie diverse Verbände und Parteien mobilisieren gegen die Rentenreform auf Kosten der Frauen. Auch die Anerkennung und die gerechtere Verteilung der unbezahlten Arbeit sowie der Kampf gegen sexualisierte Gewalt stehen im Fokus.</p><p><strong>Eine Übersicht der schweizweiten Aktionen und Informationen zum 14. Juni 2022 auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a>.</strong></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_14juni-14juin-map_e055242b77.webp" length="78630" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8291</guid><pubDate>Thu, 09 Jun 2022 14:19:28 +0200</pubDate><title>Lohnschutz von zentraler Bedeutung, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-von-zentraler-bedeutung-schaerferer-vollzug-noetig-1</link><description>Zum Bericht des Seco zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen (FlaM)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und gleichzeitig einen der offensten Arbeitsmärkte. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind daher besonders auf einen wirksamen Lohnschutz angewiesen. Der Bericht zu Flankierenden Massnahmen zeigt die Notwendigkeit des Lohnschutzes: Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure gegen 140’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei fast jeder fünften Firma zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (rund 30 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrollen entgeht. Die Verstossquoten betragen hier 14 Prozent (ausländische Entsendefirmen) bzw. 10 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in über 700 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur etwas über 300 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><h3 class="heading--h4">Kontrollen vielerorts zu selten</h3><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgeber kontrollieren. Ganz anders in gewissen Kantonen wie zum Beispiel Bern, Freiburg, Wallis oder Zug, die nur rund 1 Prozent oder sogar noch weniger Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 100 Jahre kontrolliert. Dieser Missstand besteht bereits seit Jahren.</p><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Allerdings gibt es nach wie vor grössere Lücken in den FlaM. Beispielsweise sind nur die Hälfte der Berufstätigen durch Mindestlöhne in GAV geschützt. Diverse Kantone kontrollieren zu wenig und sind Dumping gegenüber zu tolerant. Diese Lücken im Lohnschutz müssen geschlossen werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/9/csm_Lohnkontrolle_Unia-sw_811a7dfd2f.webp" length="90724" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8286</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2022 19:21:24 +0200</pubDate><title>Erfreulicher Rückgang der Arbeitslosigkeit – aber grosse Probleme bei denen über 60</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erfreulicher-rueckgang-der-arbeitslosigkeit-aber-grosse-probleme-bei-denen-ueber-60</link><description>Reaktion des SGB auf die Seco-Zahlen zur Arbeitslosigkeit im Mai 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Arbeitslosen ist im Mai weiter gesunken. Erstmals seit dem Herbst 2019 müssen weniger als 100'000 Personen stempeln und Arbeit suchen. Das ist für die Arbeitnehmenden in der Schweiz eine positive Entwicklung. Sie spiegelt auch die gute konjunkturelle Lage.</p><p>Leider aber haben die 60- bis 64-Jährigen bisher noch wenig von diesem Aufschwung gespürt. Diese Altersgruppe hat mittlerweile die höchste Arbeitslosenquote. Die Zahl der Arbeitslosen ist nach wie vor viel höher als vor der Corona-Krise.</p><p>Auf den RAV müssen die Anstrengungen zur Integration der älteren Arbeitslosen erhöht werden. Der Bund stellt ihnen über das «Impulsprogramm» aus dem Jahr 2019 mehr als 60 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung, um ältere Arbeitslose zu vermitteln. Es gab im Mai erneut mehr offene Stellen, die den RAV gemeldet wurden – nämlich über 70'000. Es ist also ein grosses Vermittlungspotenzial vorhanden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/2/csm_AElterer-Zimmermann_Peruphotoart-photocase_5840ee691f.webp" length="110492" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8280</guid><pubDate>Wed, 01 Jun 2022 15:21:05 +0200</pubDate><title>Frauen waren von der Covid-Krise stärker betroffen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/frauen-waren-von-der-covid-krise-staerker-betroffen</link><description>EKF-Studie stützt SGB-Gleichstellungspolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wenn eine Krise auf bestehende geschlechtsspezifische Schieflagen trifft, verstärken sich diese. So das Fazit einer <a href="https://www.ekf.admin.ch/ekf/de/home/dokumentation/studien-und-empfehlungen.html" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Studie des Büro BASS</a>, welche die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF nach zwei Pandemiejahren veröffentlicht hat.</p><p>Die Publikation fokussiert auf die Auswirkungen der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und zur Unterstützung der pandemiebetroffenen Branchen und Arbeitnehmenden. Ausgeklammert blieben leider die zumeist weiblichen Arbeitnehmenden in sogenannt systemrelevanten Berufen, die unter teils prekären Bedingungen und zu tiefen Löhnen einen zentralen Beitrag zur Pandemiebewältigung geleistet haben. Trotzdem schliesst die EKF mit der Studie eine wichtige Lücke in der Analyse der staatlichen Pandemiebekämpfung und stützt mit ihren Empfehlungen die SGB-Gleichstellungspolitik.</p><p class="heading--h4">Tieflohnbranchen – und damit Frauen – am stärksten betroffen</p><p>Die Beschäftigung ist während der Pandemie aufgrund von staatlichen Massnahmen und Betriebsschliessungen allgemein zurückgegangen, unterschiedliche Gruppen von Beschäftigten waren jedoch sehr unterschiedlich betroffen. Am meisten zurückgegangen ist das Arbeitsvolumen von Arbeitnehmenden in Kleinstpensen, also mehrheitlich Frauen. Zwar wurde der damit einhergehende Einkommensverlust teilweise durch die Kurzarbeitsentschädigung kompensiert – aber eben nur teilweise, da diese bei tiefen Löhnen erst ab Dezember 2020 auf 100 Prozent erhöht wurde. Als Folge davon waren vor allem Haushalte mit tiefem Einkommen wie beispielsweise Einelternfamilien besonders von einschneidenden Einkommensverlusten betroffen.</p><p>Zwar haben es die Behörden verpasst, das Geschlecht der Bezüger:innen von Kurzarbeitsentschädigung zu erheben, so dass keine Aussagen gemacht werden können, wie sich diese auf Frauen und Männer verteilten. Bekannt ist jedoch, dass in die Dienstleistungsbetriebe mit hohem Frauenanteil wie Coiffeur- und Kosmetiksalons weniger Kurzarbeitsentschädigungen und finanzielle Hilfen flossen.</p><p>Ganz ausgeschlossen von Covid-Hilfen waren Beschäftigte in Privathaushalten – zu 88 Prozent Frauen. Die Begründung des Bundes, dass Haushaltshilfen oder Live-In-Betreuerinnen ja weiterarbeiten konnten, ist mehr als zynisch: Nicht durch das Arbeitsgesetz geschützte Arbeitnehmerinnen verloren zuhauf ihre Anstellung, konnten sich kaum wehren und aufgrund der Reisebeschränkungen oft auch nicht in ihre Heimat zurückkehren.</p><p class="heading--h4">Weniger Homeoffice und mehr Vereinbarkeitsprobleme bei Frauen</p><p>Rund die Hälfte der Erwerbstätigen hat während der Pandemie zumindest zeitweise im Homeoffice gearbeitet. Während diese Möglichkeit in der obersten Einkommensgruppe 60 Prozent der Angestellten offenstand, konnten in der untersten Einkommensgruppe nur 28Prozent davon profitieren. Folgerichtig konnten etwas mehr Männer als Frauen ihre Erwerbsarbeit daheim fortführen. Trotzdem waren Frauen erheblich mehr als Männer von Vereinbarkeitsproblemen im Homeoffice betroffen, insbesondere in Familien mit schulpflichtigen Kindern: Es waren wie meistens mehrheitlich die Mütter, die für die Kinderbetreuung auf Erwerbsarbeit verzichteten. Dank dem Einsatz des SGB waren für solche Fälle bald nach Pandemiebeginn Erwerbsersatzzahlungen vorgesehen. Doch aufgrund der unklaren Kommunikation des Bundes war vielen Eltern nicht bewusst, dass sie auch im Homeoffice Anspruch darauf hatten. Glücklicherweise dauerten Schulschliessungen in der Schweiz nur kurz an, so dass schlimmere Folgen für die Gleichstellung verhindert werden konnten.</p><p class="heading--h4">Fünf zentrale Empfehlungen</p><p>Auf Basis der Publikation hat die EKF eine Reihe von Empfehlungen formuliert, um mit mehr Gleichstellung die Resilienz von Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Aus gewerkschaftlicher Sicht sind insbesondere folgende Empfehlungen zentral:</p><ul><li><strong>Empfehlung 1: Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sowie deren Finanzierung durch die öffentliche Hand ausbauen und diese in Krisen aufrechterhalten.</strong> Der SGB hat aufgrund der Pandemie sein diesbezügliches Engagement zusätzlich verstärkt. Auch deshalb hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) im Frühling 2022 eine Gesetzesvorlage für mehr und stetiges Bundesengagement in der Kinderbetreuung in die Vernehmlassung geschickt. Einen Schritt weiter geht die vom SGB mitlancierte Kita-Initiative, die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, einen höheren Finanzierungsanteil durch die öffentliche Hand sowie bessere Qualität und Arbeitsbedingungen vorsieht.</li><li><strong>Empfehlung 2: Rahmenbedingungen für Homeoffice definieren und Care-Arbeit egalitär verteilen. </strong>Der SGB hat immer darauf hingewiesen, dass Homeoffice kein Allheilmittel für die Vereinbarkeit ist und bei fehlender Regelung gesundheitliche und soziale Risiken für die Arbeitnehmenden birgt. Es muss deshalb auch nach der Pandemie darauf geachtet werden, dass Homeoffice-Arrangements den Arbeitnehmenden und nicht in erster Linie den Arbeitgebenden zugutekommen.</li><li><strong>Empfehlung 3: Erwerbsintegration von Frauen stärken und Anrecht für Eltern auf eine Pensenreduktion nach der Geburt eines Kindes mit Rückkehrrecht auf das ursprüngliche Pensum einführen.</strong> Damit bezahlte und unbezahlte Arbeit gleichmässig auf die Geschlechter verteilt wird und Care-Arbeit kein Armutsrisiko für Frauen mehr darstellt, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen. Dazu gehört die sogenannte Brückenteilzeit, des Weiteren braucht es auch ausgebaute Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube sowie eine Elternzeit nach europäischem Vorbild. Langfristiges Ziel des SGB ist die Reduktion der Erwerbsarbeitszeit ohne Lohneinbussen in tiefen Einkommensgruppen.&nbsp;</li><li><strong>Empfehlung 4b: Tieflohnarbeit aufwerten und im Krisenfall besseren Lohnschutz gewähren. Frauen sind in den Tieflohnbranchen übervertreten.</strong> Die Prekarität dieser Beschäftigungen ist nicht nur im Krisenfall problematisch, sondern sie ist ein gewichtiger Grund für die tieferen Einkommen von Frauen im Erwerbsleben. Der SGB setzt sich deshalb weiterhin für Mindestlöhne und die Aufwertung von Berufen mit hohem Frauenanteil ein.</li><li><strong>Empfehlung 6: Spezifische Unterstützung für Beschäftigte in privaten Haushalten anbieten.</strong> Die Arbeit in Privathaushalten muss ohne Wenn und Aber dem Arbeitsgesetz unterstellt werden, wie der SGB schon lang fordert. Staatliche Massnahmen zur Krisenbekämpfung müssen so ausgestaltet sein, dass Angestellte ohne Papiere und in prekären Beschäftigungssituationen nicht durch die Maschen fallen.</li></ul><p>Eine Analyse der Covid-Pandemie in der Schweiz aus Gleichstellungsperspektive war lange überfällig. Die EKF-Studie hat diese Lücke teilweise geschlossen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung zukünftiger Krisen. Die Empfehlungen der Kommission entsprechen der bisherigen Gleichstellungspolitik des SGB und dienen als Argumente für politische Massnahmen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.webp" length="128446" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8331</guid><pubDate>Wed, 01 Jun 2022 11:17:00 +0200</pubDate><title>Einrichtung eines Selbstzahlersystems für weitere Auffrischimpfungen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/einrichtung-eines-selbstzahlersystems-fuer-weitere-auffrischimpfungen</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Anpassung der Epidemienverordnung (Covid 19)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist mit dem Vorschlag des BAG einverstanden. Er bittet jedoch darum, die Definition der «medizinischen Indikation» breit zu fassen, so dass alle vulnerablen Arbeitnehmenden kostenfreie Booster-Impfungen bekommen können. Die vollständige Vernehmlassungsantwort ist unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.webp" length="37538" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8278</guid><pubDate>Mon, 30 May 2022 15:10:00 +0200</pubDate><title>Anpassung der Vorschriften des Mobilitätspakets I</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/anpassung-der-vorschriften-des-mobilitaetspakets-i</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Entsendegesetzes und des Gesetzes über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Durch Änderungen im STUG und des EntsG sollen einzelne Bereiche den Rechtsvorschriften der EU, die im Rahmen des „Mobilitätspakets I“ erlassen wurden, angepasst werden. Es sollen Kriterien für den Erhalt der Berufslizenz für Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gewerblich nutzen, eingeführt werden. Es soll weiter die Kontrolle von sog. „Briefkastenfirmen“ verbessert werden. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage zur Gewährung der Amtshilfe bei Entsendungen von Arbeitnehmer*innen in der Schweiz geschaffen werden.</p><p>Dazu nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund ausführlich Stellung. Darin erklärt der SGB u.a., dass durch die Übernahme von EU-Recht die Voranmeldefrist für Entsendungen abgeschafft und die flankierenden Massnahmen im betroffenen Bereich zum Teil ausgehöhlt würden. Eine solche Schwächung der flankierenden Massnahmen wird vom SGB kategorisch abgelehnt. Alle Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort, die unten als PDF verlinkt ist.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8277</guid><pubDate>Mon, 30 May 2022 15:06:00 +0200</pubDate><title>Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Angola</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/doppelbesteuerungsabkommen-zwischen-der-schweiz-und-angola</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Unten verlinkt findet sich die vollständige Stellungnahme des SGB zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Angola zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8266</guid><pubDate>Mon, 30 May 2022 10:22:52 +0200</pubDate><title>Respekt für die Frauen: Höhere Löhne statt höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/respekt-fuer-die-frauen-hoehere-loehne-statt-hoeheres-rentenalter-14juni22</link><description>Aufruf zum 14. Juni 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum Auftakt der Mobilisierung für den feministischen Streiktag vom 14.&nbsp;Juni&nbsp;2022 präsentieren betroffene Frauen den Aufruf und die Forderung nach echter Gleichstellung und mehr Respekt für ihre Arbeit. Kurz vor Sessionsbeginn erinnern die Gewerkschaftsfrauen daran, dass sich seit dem Frauen*streik 2019 kaum etwas verbessert hat. Im Gegenteil: der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen sinkt nicht und die Frauenrentenlücke bleibt skandalös. Am 14.&nbsp;Juni&nbsp;2022 sind deshalb schweizweite Aktionen und Kundgebungen geplant.</p><p>Das Schweizer Frauenstimmrecht ist nun 50 Jahre alt. Fast gleich alt ist das Versprechen der Politik, dass auch Frauen im Alter von der AHV leben können – das wird heute nicht erfüllt. Regierung und Parlament interessieren sich offenbar nicht für diesen Missstand. Deshalb präsentieren vier Gewerkschaftsfrauen ihren Frust direkt vor dem Bundeshaus.</p><p><strong>Rentnerin Ursula Mattmann</strong> sagt: «Wir Frauen haben im Durschnitt einen Drittel weniger Rente. Ich frage mich, von was sollen die Frauen denn leben? So kann es nicht weitergehen: Die Renten müssen besser werden, nicht schlechter!» Voll im Erwerbsleben steht <strong>Elena Marti, Fachfrau Betreuung Kind</strong>. Auch sie ist enttäuscht: «Frauen arbeiten immer noch zu tieferen Löhnen unter schlechteren Bedingungen. Von tatsächlicher Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Es braucht endlich mehr Respekt für unsere Arbeit.»</p><p><strong>Krankenpflegerin Marie-Odile Heim</strong> berichtet von unregelmässigen Arbeitszeiten und ihrem physisch belastenden Beruf. «Dazu kommt noch der Grossteil der unbezahlten Care-Arbeit: viele Frauen sind schon mit 60 erschöpft. Bis 65, gar 66 oder 67 weitermachen ist unmöglich.» Mit Blick auf die anstehenden Abbau-Vorlagen aus dem Parlament zeigt sich <strong>Verkäuferin Clotilde Pinto</strong> wütend: «Unsere Renten sind heute schon zu tief! Wir können uns keine frühere Pensionierung leisten, wie unsere Chefs. Deshalb ist die Rentenkürzung bei den Frauen eine Frechheit.»</p><p>Die Betroffenen fordern mehr Respekt für ihre Arbeit. Das bedeutet: höhere Löhne statt ein höheres Rentenalter. Am 14.&nbsp;Juni fordern Frauen Renten, die zum Leben reichen und keine Erhöhung des Frauenrentenalters. Dafür echte Gleichstellung bei den Löhnen und der unbezahlten Arbeit.</p><p>Eine Übersicht über die schweizweiten Aktionen und Informationen zum 14. Juni findet sich auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/2/csm_220530_mk-cp2_44a86b5ae9.webp" length="143850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8258</guid><pubDate>Wed, 25 May 2022 14:56:58 +0200</pubDate><title>Bundesrat ignoriert Problem der sinkenden Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-ignoriert-problem-der-sinkenden-renten</link><description>Volksinitiative für einer 13. AHV-Rente: der Ball liegt nun beim Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die AHV-Renten sind zu tief und die Renten aus den Pensionskassen brechen ein. Gleichzeitig steigen die Preise und es droht ein Prämienschock bei den Krankenkassen. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig. Besonders gross ist der Rentenrückstand bei den Frauen. Der Bundesrat ignoriert mit der Ablehnung der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente das Problem der zu tiefen Altersrenten. Im Gegenteil: er verabschiedet sich vom Versprechen existenzsichernder AHV-Renten und verstrickt sich in Ausflüchten zu drohenden AHV-Defiziten. Unerwähnt bleibt dabei, dass die heute publizierten Finanzszenarien für die AHV bis 2030 substanziell positiver ausfallen als noch vor vier Monaten vorhergesagt. Somit ist klar: jetzt muss das Parlament die Fehler des Bundesrats korrigieren. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung hat beschlossen, dass die AHV-Rente existenzsichernd sein muss und dies in die Verfassung geschrieben. Dieser Entscheid ist bis heute nicht umgesetzt. Im Gegenteil: 50 Jahre nach dem Versprechen verabschiedet sich der Bundesrat immer deutlicher von diesem Auftrag. Lapidar verweist er Arbeitnehmende nach einem anstrengenden Erwerbsleben auf die Ergänzungsleistungen anstatt ihren Anspruch auf eine würdige Altersrente umzusetzen. Dies, obwohl sich die Rentensituation dramatisch entwickelt. Denn die Pensionskassenrenten sind im Sinkflug. Die Frauenrenten skandalös tief. Und die AHV-Renten halten mit den Löhnen nicht Schritt. Die mittlere AHV-Rente beträgt heute noch knapp 1’800 Franken Das sind 21 Prozent des Durchschnittslohnes. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Was heute einer AHV-Rente von knapp 2’300 Franken entsprechend würde. Dieses Jahr drohen die AHV-Renten sogar nicht einmal mit der Teuerung Schritt zu halten.</p><p>Anstatt dieses Problem anzugehen, versteckt sich der Bundesrat hinter der Drohkulisse, wonach ein Ausbau der AHV nicht bezahlbar sei. Nicht einmal in einem Nebensatz erwähnt er dabei, dass er seine Finanzszenarien im Vergleich zum Januar substanziell angepasst hat. Mit dieser systematischen Angstmacherei zulasten der Bevölkerung wird der Bundesrat seiner Verantwortung der Bevölkerung gegenüber nicht gerecht. Er vergisst dabei auch willentlich, dass die AHV für 90 Prozent der Bevölkerung die billigste Altersvorsorge ist und auch bleiben wird. Gerade für Jüngere ist ein Ausbau der AHV eine grosse Entlastung.</p><p>Nur die Initiative für eine 13. AHV-Rente adressiert die Frage der Rentenhöhe und stellt sich damit nicht nur zum richtigen Zeitpunkt gegen die geplanten Abbauvorlagen, sondern läutet die dringend notwendige Gegenoffensive ein. Die Initiative ist simpel, sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. In der Schweiz hat es genug Geld für anständige Renten – nicht nur für die Top-Verdiener. Es ist nun am Parlament, sich ernsthaft mit den Altersleistungen auseinanderzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/c/csm_210528-13AHV0061_xlarge.1624621701_93487577e6.webp" length="237612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8276</guid><pubDate>Wed, 25 May 2022 09:30:00 +0200</pubDate><title>Übernahme und Umsetzung der Regeln zum EU-Covid-Zertifikat</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/uebernahme-und-umsetzung-der-relevanten-eu-rechtstexte-bzgl-eu-digital-covid-certificate-und-anpassung-der-covid-19-verordnung-zertifikate</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Übernahme / Umsetzung der EU-Rechtstexte bzgl. Digital COVID Certificate und Anpassung der Covid-19-Verordnung Zertifikate</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Anpassung an neue EU-Rechtstexte soll die Kompatibilität und Anerkennung der Zertifikate zwischen der Schweiz und der EU sicherstellen. Der SGB befürwortet die Übernahme der beiden neuen Verordnungen zum digitalen COVID-Zertifikat der EU und damit die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes. Weiter befürwortet der Gewerkschaftsbund die Einführung der Funktion für die automatische Umwandlung in der Aufbewahrungs-App der Zertifikate. Die detaillierte Stellungnahme des SGB findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/1/csm_COVID_Certificate_App_d1a0cf6f96.webp" length="58856" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8255</guid><pubDate>Tue, 24 May 2022 10:00:00 +0200</pubDate><title>AHV stärken statt Rentenalter erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-staerken-statt-rentenalter-erhoehen</link><description>Lancierung Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute startet die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für ein starke AHV». Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Milliardenerträge aus Negativzinsen und Gewinnen angehäuft. Dieses Geld muss zurück an die Bevölkerung. Die SNB-Initiative will, dass ein Teil der Gewinne an die AHV geht. Die Initiative zeigt, dass solide AHV-Finanzen ohne Rentenalterhöhung möglich sind, und bietet eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Auf die Abbau-Vorlage AHV 21 kann so oder so verzichtet werden, weil die AHV-Prognosen bis 2032 zu pessimistisch sind. Unter Druck sind hingegen die Altersrenten. Die AHV-Renten halten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt und die BVG-Renten sinken – auch wegen der Tiefzinspolitik der letzten Jahre. Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht das Geld nicht mehr zum Leben. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV mit den Erträgen der Negativzinsen der SNB. Davon profitieren alle.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung hat beschlossen, dass die AHV-Rente existenzsichernd sein muss und das in die Verfassung geschrieben. Dieser Entscheid ist bis heute nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Die mittlere AHV-Rente beträgt heute noch knapp 1’800 Fr. Das sind 21 Prozent des Durchschnittslohns. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Die AHV-Renten müssen daher dringend erhöht und nicht wie geplant abgebaut werden. Bundesrat und Parlament haben mit AHV 21 dennoch Verschlechterungen beschlossen: Allen voran die Erhöhung des Frauenrentenalters, was bei den Frauen zu noch tieferen Renten führt. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält bereits seit Längerem weniger Rente als die Jahrgänge davor. Für Pensionierte bleibt immer weniger zum Leben.</p><h3 class="heading--h5">Gerechte Zusatzfinanzierung der AHV</h3><p>Bereits früher hat die AHV Mittel von der SNB erhalten, wenn diese hohe Gewinne machte. So zum Beispiel im Jahr 2007, als die AHV 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen SNB-Goldreserven erhielt. Eine Ausschüttung an die AHV ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Negativzinsen der SNB auch die Altersvorsorge treffen. Der Nationalrat hat sich beispielsweise dafür ausgesprochen, dass die Erträge der SNB aus den Negativzinsen an die AHV fliessen sollen. Von 2015 bis 2021 hat die SNB 11.3 Mrd. Franken aus den Negativzinsen eingenommen.&nbsp;</p><p>Werden diese Erträge aus den Negativzinsen an die AHV ausschüttet, dürfte das Vermögen der AHV im Jahr 2032 trotz demografischer Alterung nicht geringer sein als heute. Die AHV wäre für die nächsten 10 Jahre finanziert: das zeigt eine Berechnung anhand der Szenarien des Seco und der Finanzverwaltung. Angesichts des Ausschüttungspotenzials der SNB sind zudem jährlich 2 Mrd. Franken Ausschüttung an die AHV realistisch.</p><h3 class="heading--h5">Unabhängigkeit der SNB und Anteil der Kantone unangetastet</h3><p>Durch den Initiativtext ist die Unabhängigkeit der Gelpolitik der Nationalbank in keiner Weise tangiert. Die gesamten Einnahmen aus den Negativzinsen sollen einmalig dem AHV-Fonds überwiesen werden. Die SNB wird in ihrer Anlage- und Rückstellungspolitik nicht eingeschränkt. Die Gewinnausschüttung an die AHV erfolgt nur, wenn die Reserven der SNB besonders hoch sind. Auch der bestehende Anteil der Kantone an den Ausschüttungen ist mit der Initiative weiterhin gewährleistet.</p><h3 class="heading--h5">Nationalbankgewinne gehören der Bevölkerung</h3><p>Die SNB hat in den letzten Jahren Gewinne angehäuft. Die Ausschüttungsreserve ist nach wie vor auf einem historisch hohen Niveau. Dieses Geld der SNB muss so oder so der Bevölkerung zu Gute kommen. Die Ausschüttung der SNB-Gewinne an die AHV stärkt die Altersvorsorge, ohne das Portemonnaie der Arbeitnehmenden zu belasten. Bei der AHV profitieren alle davon. Deshalb lancieren die Gewerkschaften zusammen mit der SP und weiteren PartnerInnen die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV».</p><p>Weitere Informationen und Argumente unter: <strong><a href="https://snb-initiative.ch/?src=mm" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">www.SNB-Initiative.ch</a></strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/f/csm_SNB_Initiative_breit_DE_1200x900_a7a6ce9c91.webp" length="158122" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8252</guid><pubDate>Fri, 20 May 2022 15:12:57 +0200</pubDate><title>Prämienentlastung: Wichtiger Schritt des Nationalrats</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienentlastung-wichtiger-schritt-des-nationalrats</link><description>Wirksamer Gegenvorschlag zur 10%-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit den erwarteten, stark steigenden Krankenkassenprämien droht den Schweizer Haushalten im Herbst ein weiterer grosser Kaufkraftschock. Vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid der zuständigen Nationalratskommission für einen substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative sehr zu begrüssen. Nun muss dieser breit unterstützte Kompromiss vom Parlament möglichst bald verabschiedet werden.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen wenigen Kantonen marginale Verbesserungen gebracht hätte und deshalb völlig ungenügend ist. Es lag daheran der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N), hier substanziell nachzubessern. In einem zweiten Anlauf hat sie ihre Verantwortung wahrgenommen und mit breiter Mehrheit einen wirksamen Gegenvorschlag beschlossen.</p><p>Mit dem heutigen Beschluss der SGK-N stehen den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen 2.2 Milliarden Franken zusätzlich an Prämienverbilligungen zur Verfügung. Das ist ein sehr relevanter Betrag, mit dem die Finanzierung der Grundversicherung endlich spürbar sozialer ausgestaltet werden kann. Letzteres ist nicht nur angesichts der aktuellen Kaufkraftprobleme absolut unabdingbar, sondern – wie sämtliche Sorgenbarometer wieder und wieder zeigen – schon seit Jahren eines der für die arbeitende Normalbevölkerung dringlichsten Anliegen.</p><p>Noch ist es ein weiter Weg bis zur definitiven Verabschiedung dieses Gegenvorschlags. Doch der befürchtete Prämienschock kommt bereits in wenigen Monaten. National- und Ständerat müssen deshalb den erzielten, breit unterstützten Kompromiss möglichst schnell unter Dach und Fach bringen. Darüber hinaus braucht es aber auch unmittelbare, zielgerichtete Sofortmassnahmen für die Stützung der Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8272</guid><pubDate>Wed, 18 May 2022 16:43:00 +0200</pubDate><title>Teilrevision von vier Ausführungserlassen des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-von-vier-ausfuehrungserlassen-des-bundesgesetzes-ueber-die-ueberwachung-des-post-und-fernmeldeverkehrs-buepf</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8270</guid><pubDate>Wed, 18 May 2022 16:34:00 +0200</pubDate><title>Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mutterschaftsurlaub-fuer-hinterbliebene-vaeter</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parlamentarischen Initiative (Kessler) Weibel 15.434</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8268</guid><pubDate>Wed, 18 May 2022 16:23:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Energiegesetzes (Verfahrensbeschleunigung / Photovoltaik)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-des-energiegesetzes-verfahrensbeschleunigung-photovoltaik</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des SGB zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8264</guid><pubDate>Wed, 18 May 2022 10:05:00 +0200</pubDate><title>Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/vernehmlassung-zur-16504-pa-iv-giezendanner</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Parlamentarischen Initiative Giezendanner (Pa. Iv. 16.504)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die drei Zielsetzungen dieser Vorlage ausdrücklich. Die zum Erreichen dieser Ziele mit dem Vorentwurf der Kommission vorgeschlagenen Änderungen des Heilmittelgesetzes kann der SGB vorbehaltlos unterstützen. Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8262</guid><pubDate>Wed, 18 May 2022 09:46:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung vom 27.06.1995 über die Krankenversicherung KVV (Datenweitergabe der Versicherer / 2. Teil Kostendämpfungspaket 1a)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-vom-27061995-ueber-die-krankenversicherung-kvv-datenweitergabe-der-versicherer-2-teil-kostendaempfungspaket-1a</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des SGB zu der vorgeschlagenen Verordnungsänderung findet sich im unten verlinkten PDF.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8249</guid><pubDate>Tue, 17 May 2022 16:50:41 +0200</pubDate><title>PostFinance: Vollprivatisierung vom Tisch </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-vollprivatisierung-vom-tisch</link><description>Nichteintreten gute Neuigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die zuständige Kommission des Ständerates (KVF-S) hat gestern entschieden, nicht auf die Revision des Postorganisationsgesetzes einzutreten. Die zur Debatte stehende Privatisierung der PostFinance ist damit vom Tisch – völlig zu Recht!</p><p>Die mit der Revision des Postorganisationsgesetzes vorgeschlagene Vollprivatisierung der PostFinance wäre nicht nur eine Unterminierung des Grundversorgungsauftrags im Bereich des Zahlungsverkehrs, sondern vielmehr ein unverhohlener Angriff auf den Service public im Allgemeinen. Denn die Post funktioniert heute nur über ihr in sich geschlossenes Geschäftsmodell, welches insbesondere auf den Synergieeffekten des Postnetzes basiert. Ein Wegbrechen der PostFinance würde daher eine Aufspaltung des gesamten Post-Konzerns herbeiführen und ist deshalb völlig inakzeptabel. Der vor einigen Wochen publizierte Expertenbericht zur Zukunft der postalischen Grundversorgung machte zudem grösstenteils völlig unbrauchbare Vorschläge dazu, wie diesem Problem allenfalls begegnet werden könnte (z. B. durch die Abschaffung der beliebten und profitablen A-Post). Es ist deshalb nur konsequent, dass die KVF-S das ideologische Privatisierungsprojekt definitiv gestoppt hat. Die Gewerkschaften haben dies von Beginn weg gefordert und wurden zuletzt auch durch Mitberichte der KVF-S-Schwesterkommissionen FK-S und WAK-S unterstützt.</p><p>Nichtsdestotrotz besteht aufgrund der sehr dynamischen Entwicklungen und der regulatorischen Lücken in den Bereichen des Zahlungs- und Postverkehrs weiterhin akuter Handlungsbedarf. Die Forderung nach einer Aufhebung des veralteten und unehrlichen Kreditvergabeverbots für die – von der Finma als Vollbank betrachtete und mit Auflagen versehene – PostFinance bleibt höchstaktuell und muss in einem separaten Prozess aufgenommen werden. Da dies ein langwieriger Prozess werden wird, bleibt die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung einer temporären Kapitalisierungszusicherung durch den Bund umso dringlicher. Die Finanzkommission des Ständerates hat den hierzu vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit auch bereits genehmigt. Nun muss das Parlament schnell nachziehen.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/6/csm_postfinance1_1ade932860.webp" length="101762" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8246</guid><pubDate>Tue, 17 May 2022 10:40:20 +0200</pubDate><title>Sinkflug der PK-Renten muss stoppen – die Versicherten brauchen Garantien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sinkflug-der-pk-renten-muss-stoppen-die-versicherten-brauchen-garantien</link><description>Der SGB zum Jahresbericht der OAK BV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht der Oberaufsichtskommission OAK BV bestätigt, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen sehr solide ist. Doch das gilt nicht für die Versicherten – denn in den letzten zehn Jahren wurden die Altersguthaben historisch tief verzinst, die Umwandlungssätze drastisch gekürzt und nun frisst die steigende Inflation den Wert der bereits zu tiefen PK-Renten auf. Am stärksten betroffen sind ältere Erwerbstätige über 55 Jahre und NeurentnerInnen. Für sie zeichnet sich die 2.&nbsp;Säule derzeit anstatt als Sozialversicherung vor allem als Quelle sozialer Verunsicherung aus. Konkret droht eine verlorene Generation im BVG, sofern in den Pensionskassen nicht umgehend Gegensteuer gegeben wird. Jüngere Erwerbstätige sind weniger betroffen, weil sie noch nicht viel Guthaben angespart haben. Und sie werden von der sich abzeichnenden Zinswende und den soliden Reserven in den Pensionskassen profitieren.</p><p>Die OAK anerkennt diese Ausgangslage heute. Sie erkennt die problematische Individualisierung und einen Trend zu Wackelrenten zu Recht endlich als Problem an. Das Tiefzinsumfeld brachte die Pensionskassen zwar in eine anspruchsvolle Lage. Doch vor allem die von der OAK in den letzten Jahren stark beförderte und heute als überwunden erklärte Umverteilungsdiskussion hat massgeblich dazu beigetragen, dass die Versicherten einen – abhängig von ihrem Alter unterschiedlich hohen – Preis zahlen. Es wäre zu begrüssen, wenn die OAK stattdessen die nur knapp erwähnten, gewinnorientierten Dienstleister welche die 2. Säule als Geschäftsmodell verstehen, stärker in den Fokus nehmen würde. Denn weiterhin fliessen jedes Jahr mehrere Milliarden von den Versicherten zu den Anbietern.</p><p>Seit anfangs Jahr steigen die Zinsen so schnell wie kaum je zuvor. Das bedeutet kurzfristig zwar Buchverluste – mittelfristig aber eine Stabilisierung der 2. Säule. Den Pensionskassen geht es besser denn je, diese Buchverluste sind zu tragen. Es ist an der Zeit, dass sich die Versicherten wieder auf ihre PK-Rente verlassen können – und die Kassen das Risiko der Finanzmärkte tragen. Angesichts der Ausgangslage fordert der SGB:</p><ul><li>Keine weitere Senkung der Leistungsgarantien.&nbsp;Auf Vorrat beschlossene Senkungen der Umwandlungssätze und der technischen Zinsen müssen gestoppt bzw. rückgängig gemacht werden.</li><li>Bessere Verzinsungen&nbsp;für Erwerbstätige&nbsp;und Rentenerhöhungen&nbsp;bzw. Teuerungsausgleich&nbsp;für (Neu-)RentnerInnen, welche der altersabhängigen Betroffenheit der Versicherten Rechnung tragen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.webp" length="99612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8243</guid><pubDate>Fri, 13 May 2022 08:54:46 +0200</pubDate><title>Ja zu einem sozialen Europa, mit gesichertem Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-zu-einem-sozialen-europa-mit-gesichertem-lohnschutz</link><description>Übernahme fortschrittlicher EU-Rechte verbessert die Lage der Berufstätigen in der Schweiz.  Der SGB zum Projekt «Abbau der Regulierungsunterschiede»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat in der Europapolitik entschieden, Schweizer Regulierungen an die EU-Bestimmungen anzupassen, wenn dies im Interesse der Schweiz ist. Die Gewerkschaften unterstützen dieses Anliegen, stellen aber fest, dass wir aktuell noch weit von diesem Ziel entfernt sind. Gerade im Bereich der sozialen Rechte und des Arbeitnehmerschutzes könnte die Schweiz die Lage der Berufstätigen mit einer Anpassung an EU-Standards stark verbessern und gleichzeitig die Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt verbessern. Der SGB fordert den Bundesrat deshalb auf, diese Arbeiten rasch voranzutreiben und die entsprechenden Verbesserungen im Schweizer Recht in die Wege zu leiten.</p><p class="heading--h4">Bestehende EU-Regulierungen und -Institutionen</p><ul><li>Equal pay im Personalverleih (Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit): Gemäss Richtlinie sind Temporärbeschäftigte grundsätzlich in allen arbeitsrechtlichen Belangen den Festangestellten gleichzusetzen. Der in der Schweiz geltende GAV Personalverleih geht nicht so weit. Er enthält in vielerlei Punkten schlechtere Regelungen als die Branchen- und Firmen-GAV, die für die Festangestellten anwendbar sind.</li><li>Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit einem expliziten Recht auf «Stopp bei Gefahr: RL vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit. Diese RL statuiert, dass einem Arbeitnehmer, der bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr seinen Arbeitsplatz bzw. einen gefährlichen Bereich verlässt oder die Arbeit einstellt, keine Nachteile (Entlassung, etc.) entstehen dürfen. Dieses Recht ist in der Schweiz nicht explizit vorgesehen.</li><li>Sehr positiv ist auch, dass das Europäische Parlament die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert, die Rolle der Europäischen Betriebsräte zu stärken und sicherzustellen, dass deren Stellungnahmen auch tatsächlich berücksichtigt werden müssen, ehe Vorstände und Geschäftsführungen eine finale Entscheidung treffen. (Mitwirkung im Betrieb/RL 2009/38).</li></ul><p>Die Gewerkschaften verlangen, dass der Bundesrat gesetzliche Normen erarbeitet, welche diesen bereits bestehenden Richtlinien entsprechen.</p><ul><li>Aufenthaltssicherheit für EU-BürgerInnen in der Schweiz: EU-BürgerInnen in der Schweiz sind seit der Revision des Ausländergesetzes vermehrt von Ausschaffung bedroht, auch wenn sie hier Steuern und Sozialversicherungen bezahlt haben. Die einschlägigen Regelungen der EU-Unionsbürgerrichtlinie bezüglich Aufenthaltssicherheit sollen von der Schweiz übernommen werden. Die Gewerkschaften unterstützen ihre Übernahmein schweizerisches Recht ausdrücklich, wobei mögliche Schlupflöcher für Scheinselbständigkeit und Lohndumping durch flankierende Massnahmen verhindert werden müssen.</li><li>ELA: Die Europäische Arbeitsagentur (ELA) hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist u.a. die Aufdeckung transnational organisierter Schwarzarbeit und Missbräuchen bei der Entsendung. Unsere KollegInnen vom EGB, ÖGB und DGB sind in den Steuerungsgremien und Arbeitsgruppen der ELA vertreten. Die Schweiz hat lediglich den Beobachter-Status beantragt und erhalten, die Schweizer Sozialpartner wurden nicht eingeladen. Die Schweiz soll sich stärker engagieren und die Sozialpartner in ihrer Delegation in der ELA und deren Arbeitsgruppen integrieren.</li><li>Eurofund: Die EU-Agentur, welche die Lebens- und Arbeitsbedingungen analysiert und vergleicht, ist die «Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen», der Eurofound. Hier soll die Schweiz beitreten. Schon vor Jahren haben die Gewerkschaften den Beitritt und die Mitarbeit der Schweiz zu dieser Agentur verlangt.</li></ul><p class="heading--h4">Hängige EU-Richtlinien</p><ul><li>Lohngleichheit/Gender-Pay-Gap: Eine neue Richtlinie soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen in der EU künftig für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie vom März 2021 enthält Rechte der Frauen, welche über das neue Gesetz in der Schweiz hinausgehen. U.a. sollen Unternehmen in der EU dazu verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber offenzulegen, auf welche Kriterien sie Entscheidungen zu Gehalt und Karrierechancen im Unternehmen stützen. Beschäftigte sollen künftig in der ganzen EU einen Anspruch darauf haben, Informationen über die Höhe ihres individuellen Lohns und über den Durchschnittslohn von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht anfordern und erhalten zu können. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sollen ausserdem jährlich Informationen zum Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten ihrer Organisation bereitstellen. Die Arbeitgeber müssen diese Informationen an die zuständigen nationalen Behörden weitergeben und sie ihren Beschäftigten und deren Vertretungen bereitstellen. Die Richtlinie dürfte bald beschlossen werden.</li><li>Gegen falsche Selbständigkeit in Plattformarbeit: Im Dezember 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie publiziert, welche die Beschäftigten von Plattformen grundsätzlich als Arbeitnehmende definiert und einen dritten Status (halb selbständig, halb angestellt) ablehnt. Die Richtlinie dürfte bald beschlossen werden.</li><li>Mindestlohn-Richtlinie und Förderung von Kollektivverhandlungen: Positive Entwicklungen gibt es auch bei den Gesamtarbeitsverträgen und den Mindestlöhnen. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie von Oktober 2020 formuliert Kriterien für gesetzliche Mindestlöhne und setzt als Benchmark bei 60% des Medians an. Die Richtlinie gilt allerdings nicht in Ländern, wo die Sozialpartner keinen gesetzlichen MiLo wollen. Allerdings werden Länder, welche einen Abdeckungsgrad der Kollektivverträge von weniger als 70% haben, verpflichtet, einen Aktionsplan zur Stärkung der GAV umzusetzen. Dieser beinhaltet u.a. GAV bei öffentlichen Aufträgen, Stärkung der Gewerkschaftsrechte, u.a. die Verpflichtung auf einen Aktionsplan um 70% Abdeckung zu erreichen. Die Richtlinie zu Mindestlöhnen und Kollektivverhandlungen (zusammengefasst in einer Richtlinie) kann bald vom Parlament beschlossen werden.</li><li>Unternehmensverantwortung: Das in der Schweiz anstelle der Konzernverantwortungs-Initiative (KoVI) eingeführte Gesetz und dessen Verordnung ist hinter dem zurück, was in mehreren EU-Staaten gilt und was als Projekt in der Pipeline in Brüssel ist. Der Bundesrat hatte immer versprochen, die Schweiz würde nachziehen, wenn die EU über die CH-Regelungen hinausgehen würde.</li><li>Schweizer Taggelder für GrenzgängerInnen: In der EU gibt es Diskussionen, dass GrenzgängerInnen die Arbeitslosenleistungen des Staates erhalten, in dem sie arbeiten und in die Versicherung einbezahlt haben. Der Vorschlag ist momentan im EU-Parlament hängig. Unabhängig vom Ausgang dieser Debatte ist die Tatsache, dass Grenzgängerinnen in der Schweiz Arbeitslosenbeiträge zahlen ohne aber Anspruch auf Schweizer Arbeitslosengeld zu haben stossend und soll vom Bundesrat korrigiert werden.</li></ul><p>Ein solcher Beitrag der Schweiz zu grenzüberschreitender sozialer Sicherheit würde zweifellos auch die Weiterentwicklung der guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Europa unterstützen. Dasselbe gilt auch für ein Bekenntnis zur Übernahme der Normen aus den übrigen hängigen EU-Richtlinien, sobald sie denn beschlossen sind.</p><p class="heading--h4">Zwingende Gründe für einen starken Schweizer Lohnschutz bestehen fort</p><p>Im Bereich des Lohnschutzes steht die Schweiz vor besonderen Herausforderungen. Die Durchschnittslöhne sind in der Schweiz dreimal höher als in der EU. Daher braucht es in einem europaweit offenen Arbeitsmarkt in der Schweiz auch substanziell stärkere Schutzmassnahmen und deutlich mehr Kontrollen, als in der EU. Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes und der sozialen Lage der Berufstätigen wäre eine Schwächung des Lohnschutzes fatal. Das nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch für alle EU-BürgerInnen in der Schweiz und für Berufstätige aus der EU.</p><p>Im Freizügigkeitsabkommen war akzeptiert, dass die Schweiz umfangreichere Kontrollen durchführt, solange dies die Arbeitnehmende nicht aufgrund ihrer Herkunft diskriminierte und auch für Schweizer Firmen galt und somit keine Firmen aus der EU diskriminiert wurden. Diese Logik muss auch weiterhin gelten. Es gab und gibt Kräfte in der Schweiz und in der EU, welche den sozialen Schutz einer Binnenmarktlogik unterordnen wollen. Ihnen waren die Flankierenden Massnahmen immer ein Dorn im Auge. Der SGB wird sich weiterhin gegen alle Versuche, den Lohnschutz zu verschlechtern, vehement wehren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_CH-EU_stadtratte-iStock_1c80e1aed8.webp" length="64464" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8221</guid><pubDate>Fri, 06 May 2022 13:17:35 +0200</pubDate><title>Kaufkraft sichern: Löhne, Renten und Prämienverbilligungen müssen steigen</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/kaufkraft-sichern-loehne-renten-und-praemienverbilligungen-muessen-steigen</link><description>SGB-Delgiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB hat Forderungen für Gegenmassnahmen zum drohenden Kaufkraftverlust beschlossen. Die Konsumentenpreise steigen erstmals seit 2008, deshalb braucht es nun generelle Lohnerhöhungen. Auch die Renten verlieren real an Wert. Die AHV- und Pensionskassen-Renten müssen der Teuerung angepasst werden. Und gegen den Prämien-Schock braucht es höhere Prämienverbilligungen, die rasch wirken können.</p><p>Aus aktuellem Anlass war die Einkommenspolitik Thema der SGB-Delegierten­versammlung. Mit der Rückkehr der Inflation und dem drohenden Anstieg der Krankenkassenprämien stehen den Arbeitnehmenden – aber auch den RentnerInnen – schmerzhafte Einkommenseinbussen bevor. Die Geschäftslage der Firmen ist gut, so dass es bei den Arbeitgebern ganz klar Spielraum für Lohnerhöhungen gibt. Diese sollen sowohl die Teuerung ausgleichen als auch die Reallöhne steigen lassen, denn schon vor der Krise haben sich die Löhne zu langsam entwickelt. Verbesserungen braucht es auch bei den Renten: Bei der AHV fordert der SGB den Bundesrat auf, die Renten rasch an die Teuerung anzupassen. Und auch bei den Pensionskassen braucht es einen Teuerungsausgleich.</p><p class="heading--h4">Gesundheitssystem: sozial finanzierte, öffentliche Grundversorgung stärken</p><p>Die Pandemie hat den unschätzbaren Wert einer flächendeckenden und qualitativ hochstehenden gesundheitlichen Grundversorgung deutlich gemacht wie nie zuvor. Ebenso klar hervor traten aber die akuten Mängel des Schweizer Gesundheits­wesens und in der Langzeitpflege, welche im Laufe der letzten Jahre unablässig auf Wettbewerb und Markt getrimmt wurden, dabei wurden Reserven abgebaut, die in der Corona-Krise dringend nötig gewesen wären. Dazu kommt: nirgendwo in Europa ist das Gesundheitswesen so unsolidarisch finanziert.</p><p>Der SGB fordert neben der Erhöhung der Prämienverbilligungen ein ganzheitliches Finanzierungsmodell, das sowohl den Aufbau von Kapazitätsreserven wie auch eine korrekte Umsetzung der Pflegeinitiative möglich macht.</p><p class="heading--h4">Ukraine-Krieg</p><p>Ein anderer zentraler Gegenstand der Delegiertenversammlung war die Situation in der Ukraine, die unter dem Angriffskrieg Russlands leidet. Die Hauptlast des Krieges tragen wie immer die einfachen Arbeiterinnen und Arbeiter und natürlich die Schwächsten und Ärmsten. Eine ukrainische Gewerkschafterin berichtete an der Delegiertenversammlung äusserst eindrücklich über die Situation in einem Metallwerk vor Ort. Der SGB schliesst sich der Forderung der internationalen Gewerkschafts­bewegung nach einem sofortigen Waffenstillstand durch Russland und einem sofortigen Abzug aller russischen Soldaten aus dem Staatsgebiet der Ukraine an. Weiter setzt sich der SGB nach wir vor für finanzielle und humanitäre Unterstützung, sowohl vor Ort in der Ukraine wie auch für geflüchtete Menschen in der Schweiz ein.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.webp" length="204908" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8274</guid><pubDate>Wed, 04 May 2022 17:02:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesgesetz-ueber-einen-rettungsschirm-fuer-die-elektrizitaetswirtschaft</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zur vorgeschlagenen Schaffung eines «Rettungsschirms» für die Energiewirtschaft nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund in seiner unten verlinkten vollständigen Vernehmlassungsantwort ausführlich Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8206</guid><pubDate>Mon, 02 May 2022 17:15:00 +0200</pubDate><title>Es braucht Rahmenbedingungen für die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-rahmenbedingungen-fuer-die-finanzielle-unabhaengigkeit-von-frauen</link><description>Der neue Vorschlag der WBK-N leistet einen wichtigen Beitrag. Für ein besseres Kinderbetreuungsangebot braucht es aber deutlich mehr.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein neues Bundesgerichtsurteil, laut dem Mütter nicht mehr automatisch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, erhöht den Druck auf Frauen, während der Ehe finanziell unabhängig zu bleiben. Damit dies möglich ist, braucht es ein zahlbares und zugängliches Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung. Mit höheren Bundesbeiträgen und Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen will die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) zu diesem Ziel beitragen. Dies ist ein guter Anfang, doch mit der <a href="http://bezahlbare-kinderbetreuung.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> schlägt der SGB nachhaltigere Massnahmen vor.&nbsp;</p><p>Am 29. April hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen, dass der Bund zukünftig bis zu einem Fünftel der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungskosten übernehmen soll, um die Elterntarife zu senken. Der Bundesbeitrag soll dabei als Subjektfinanzierung direkt an die Familien gehen. Ausserdem soll sich der Bund via Programmvereinbarungen mit den Kantonen an der Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der frühen Förderung beteiligen.</p><p>Mit diesen Beschlüssen will die Kommission die parlamentarische Initiative 21.403 „Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung“ umsetzen, die sie vor gut einem Jahr auch dank des hartnäckigen Engagements des SGB eingereicht hat. Sie setzt damit der Salamitaktik, die bisher bei den Bundesfinanzhilfen für die Kinderbetreuung herrschte, ein Ende: Denn seit 2003 hat das Parlament diese Finanzhilfen immer nur für wenige Jahre gesprochen und regelmässig verlängert. Neu soll der Bundesbeitrag für die Reduktion der Elterntarife verstetigt werden, und auch für die Programmvereinbarungen werden unbefristete gesetzliche Grundlagen geschaffen.</p><p>Der Gesetzesentwurf der WBK-N ist ein Paradigmenwechsel: Bisher hatten sich Bund und bürgerliche Politiker:innen auf den Standpunkt gestellt, dass die Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Sache der Kantone sei. Mit dem neuen Gesetz wird diese Zuständigkeit auch auf nationale Ebene gehoben. Und das ist dringend nötig, um den kantonalen Flickenteppich bei den Elterntarifen, der Angebotsdichte und der Betreuungsqualität durch einheitliche Standards zu ersetzen.</p><p>In Kantonen mit quantitativ und qualitativ ungenügendem Angebot oder hohen Elterntarifen sind immer noch viel zu viele Familien gezwungen, die Kinderbetreuung privat zu organisieren. Wenn keine Verwandten einspringen können oder wollen, bedeutet dies in der Mehrheit der Fälle, dass die Mutter ihr Erwerbspensum reduziert oder ganz aufgibt, um sich der Familienarbeit zu widmen. Und Frauen gehen damit ein grosses wirtschaftliches Risiko ein: Ihr durchschnittliches Erwerbseinkommen ist sowohl im erwerbsfähigen Alter wie auch nach der Pensionierung ungefähr 40% tiefer als dasjenige der Männer.</p><p>Diesen Frühling hat ein Bundesgerichtsurteil den nachehelichen Unterhalt für Mütter nach einer Scheidung in Frage gestellt und damit das Armutsrisiko für Frauen massiv verschärft: Wer während der Ehe Berufskarriere für die Haus- und Familienarbeit aufgegeben hat, darf somit nach einer Scheidung nicht mehr auf nachehelichen Unterhalt hoffen. Mit diesem Urteil geht das Bundesgericht von einem Idealzustand mit einer Fifty-Fifty-Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit und nicht von der Realität aus: Die Abmachung eines Paars, dass er für das Familieneinkommen zuständig ist, während sie unbezahlt die Kinder betreut und den Haushalt erledigt, soll nach einer Scheidung plötzlich nicht mehr gelten. Für die Frau bedeutet dies, dass sie zusätzlich zur immer noch zu erledigenden unbezahlten Familienarbeit von einem Tag auf den anderen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, obwohl ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch den Erwerbsunterbruch gelitten haben dürften.</p><p>Dieses Bundesgerichtsurteil müsste nun auch den letzten Ewiggestrigen klarmachen, dass die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung keine Privatsache, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Denn um das Armutsrisiko nach einer Scheidung zu mindern, reicht es nicht, nach der Trennung wieder möglichst rasch eine Stelle zu suchen. Vielmehr müssen Frauen auch während der Ehe finanziell selbständig bleiben. Damit dies möglich ist, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen – und zu diesen gehört zwingend ein qualitativ gutes Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung, die als Service Public allen Familien zahlbar und bedarfsgerecht zur Verfügung steht.</p><p>Das neue Gesetz, das die WBK-N vorschlägt, leistet einen wichtigen Beitrag zu diesen Rahmenbedingungen. Doch es genügt nicht: Trotz Bundesbeitrag werden die Elternbeiträge in der Schweiz nach wie vor zu den höchsten in Europa gehören. Und die Kommission verpasst mit ihrem Entwurf auch die Chance, Qualität und vor allem Arbeitsbedingungen und Löhne in der Kinderbetreuung nachhaltig zu verbessern. Denn dadurch, dass die Bundesbeiträge als Subjektfinanzierung direkt an die Eltern gehen und nicht an die Kantone, können sie kaum an Kriterien geknüpft werden, die zu nachhaltigen Verbesserungen führen würden.</p><p>Um das Kinderbetreuungsangebot schweizweit nachhaltig zu verbessern, hat der SGB am Weltfrauentag gemeinsam mit SP und weiteren Partner:innen die Kita-Initiative lanciert. Diese schreibt ein Recht auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder in die Verfassung – auch für solche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, zum Beispiel wegen einer Behinderung. Der Bund soll zwei Drittel der Kosten tragen, die Eltern dagegen maximal 10% des Familieneinkommens für die Betreuung ihrer Kinder ausgeben müssen. Und vor allem sieht die Initiative Arbeitsbedingungen und Löhne vor, die dem Wert dieser Arbeit und der Verantwortung des Jobs gerecht werden. Das Gesetz, das die WBK-N vorschlägt, ist der Anfang einer zeitgemässen nationalen Familienpolitik. Mit der <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> muss es weitergehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.webp" length="128446" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8199</guid><pubDate>Sun, 01 May 2022 16:25:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2022: Zehntausende fordern Frieden, Freiheit und Solidarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2022-zehntausende-fordern-frieden-freiheit-und-solidaritaet</link><description>Mai-Demonstrationen und Feiern an rund 50 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause haben dieses Jahr in der ganzen Schweiz wieder zehntausende Arbeitnehmende am Tag Arbeit ihre Forderungen auf die Strasse getragen. An rund 50 Orten fanden Mai-Demonstrationen oder Feiern statt, getragen von den SGB-Gewerkschaften. Mit dem Motto «Frieden, Freiheit, Solidarität» stand der Ukraine-Krieg im Zentrum. Doch auch klassisch gewerkschaftliche Themen und Forderungen wie höhere Renten und Löhne, echte Gleichstellung und bessere Arbeitsrechte sind aktueller denn je.</p><p>Die grösste 1. Mai Kundgebung fand mit 12’000 Teilnehmenden in Zürich statt. Als Hauptredner forderte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Jetzt muss die Kaufkraft für die arbeitende Bevölkerung und die Rentner verbessert werden, anstatt die Steuern für die Reichsten immer weiter zu senken.» Die Rückkehr der Inflation und der drohende Prämienschock erfordern rasches Handeln. Denn bereits vor der Pandemie stagnierten Löhne und Renten, während es für Reiche immer einfacher wird, mit ihrem Geld noch mehr Geld zu verdienen. In Langenthal BE forderte SGB-Chefökonom Daniel Lampart: «Generelle Lohnerhöhungen und bessere Prämienverbilligungen sind jetzt ein Muss! Sonst bleibt den Leuten immer weniger zum Leben.»</p><p class="heading--h4">Uneingeschränktes Engagement gegen den Krieg und für die Betroffenen</p><p>Mit Blick auf den Ukraine-Krieg betonten zahlreiche 1. Mai-RednerInnen Frieden als Voraussetzung für ein Leben in Würde. Die Freiheit der Völker, über ihre Organisation und ihr Schicksal zu entscheiden, stelle die Grundlage für die Ausübung und den Schutz sozialer Rechte dar. Und schliesslich finde echte Solidarität unter Arbeitnehmenden über Grenzen hinweg und unabhängig von der Nationalität statt. Die GewerkschafterInnen forderten, dass Kriegsflüchtlinge in der Schweiz ein offenes Gastland finden, und die Schweiz ihren grösstmöglichen Teil zur Unterstützung der Zivilbevölkerung in der Ukraine beitrage. Der absolute Horror, mit dem der Krieg Millionen von Frauen, Männern und Kindern konfrontiere, erfordere uneingeschränktes Engagement, in der Schweiz und auf internationaler Ebene.</p><p class="heading--h4">Angriffe auf die Renten stoppen</p><p>In der Altersvorsorge müssten die bürgerlichen Angriffe auf die Renten bei AHV 21 und der BVG-Revision gestoppt werden. Die Pläne der Parlamentsmehrheit sind klar: solidarisch finanzierte Renten abbauen, damit Banken und Versicherungen immer mehr private Vorsorgeprodukte verkaufen können. Die Gewerkschaften werden sich gegen diese schleichende Privatisierung wehren, angefangen bei der Kampagne gegen AHV 21.</p><p>In Grenchen SO stellte deshalb die stellvertetende SGB-Sekretariatsleiterin Gabriela Medici, klar: «Um das Problem der gravierend tiefen Renten zu lösen braucht es im Gegenteil einen Ausbau der AHV (13. AHV-Rente), einen sofortigen Stopp aller Rentensenkungen in der 2. Säule und umgehende Verbesserungen insbesondere für die Frauen, deren Renten immer noch ein Drittel tiefer sind als diejenigen der Männer.»</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_220501_1Mai_60c2ebc15a.webp" length="179584" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8204</guid><pubDate>Fri, 29 Apr 2022 16:57:00 +0200</pubDate><title>Einführung eines Schweizer Trusts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einfuehrung-eines-schweizer-trusts</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Vorschlag zur Änderung des Obligationenrechts</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vorgeschlagene Vorlage zur Einführung eines Trusts nach Schweizer Recht vollumfänglich ab. So haben wichtige Teile des Parlaments die dieser Vorlage zu Grunde liegende Motion auch deutlich abgelehnt. Aus unserer Sicht bestehen mit dem aktuellen Schweizer Stiftungsrecht ausreichende und angemessen regulierte rechtliche Regelungen für eine sinnvolle Vermögenswidmung. Die Einführung eines Trusts ins schweizerische Recht birgt für den SGB hingegen wesentliche Risiken. Im Vordergrund stehen dabei die Geldwäschereiproblematik und Steuer-Vermeidung bzw. Steuerhinterziehung.</p><p>In seiner Vernehmlassungantwort (siehe unten) begründet der SGB seine Ablehnung im Detail.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8196</guid><pubDate>Wed, 27 Apr 2022 13:05:20 +0200</pubDate><title>BVG 21 – teuer bezahlen für weniger Rente ist keine Option</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-teuer-bezahlen-fuer-weniger-rente-ist-keine-option</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der Nationalrat im Dezember bereits einen Rentenabbau beschlossen hat, orientiert sich auch die SGK-S mit ihren BVG-Revisionsvorschlägen an der 2010 an der Urne wuchtig abgelehnten Vorlage. Die real existierenden Probleme in der 2. Säule werden vom Parlament hingegen ignoriert – gleich wie die gemeinsam getragenen Kompromissvorschläge der Sozialpartner.</p><p>Konkret führen die Beschlüsse der SGK-S zu massiven Mehrkosten für Personen mit tiefen Einkommen. Insgesamt bedeuten die Beschüsse: mehr bezahlen für weniger Rente. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit einem Beitrag auf ihren Altersguthaben mit, haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.</p><p>Die Kommission erkennt zwar zu Recht, dass Frauen und Teilzeitbeschäftigte höhere Renten brauchen. Doch diese müssen auch bezahlbar bleiben. Das ist nicht gewährleistet: Bei einem Jahreslohn von CHF 25’000 steigen die Kosten für die Versicherten um knapp 8 Lohnprozente auf 160-250 Franken pro Monat – um dafür in 40 Jahren eine monatliche Rente von knapp 500 Franken zu erhalten. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartner und der Bundesrat die Renten dieser Personen zwar ebenfalls stark verbessern wollten – dank Umlagekomponente hätten sie aber nur knapp halb so viel dafür bezahlt als dies die Kommission nun fordert. Denn ihr Portemonnaie während der Erwerbszeit sollte bewusst geschont werden. Aber auch für Personen mit höheren Einkommen überzeugen die Entscheide nicht: insgesamt führen sie im Vergleich zum Sozialpartnerkompromiss zu tieferen Renten für alle Personen, die ein ganzes Erwerbsleben im «neuen» Modell versichert sind und über 55’000 Franken pro Jahr verdienen. Und im Vergleich zu heute drohen Rentenkürzungen für alle Personen mit einem mittleren Einkommen.</p><p>Angesichts der Entwicklungen in den Pensionskassen sind die Beschlüsse der Kommission aus Sicht des SGB nicht akzeptabel: die Kassen schwimmen im Geld, die Anbieter (Pensionskassen, Banken und Versicherungen) missbrauchen die 2.&nbsp;Säule als Selbstbedienungsladen – selbst die von der Branche als wettbewerbsverzerrend und rechtswidrig kritisierten Geldabflüsse an Broker in Form von Courtagen wurden von der Parlamentsmehrheit geschützt. Und die Einführung der solidarisch finanzierten Umlagekomponente in der 2. Säule wird verhindert. Mit der Zinswende stellen sich in der 2. Säule ohnehin neue Probleme. Anstatt die Renten weiter zu senken, stellt sich die Frage, wie der Wertverlust der Renten aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8193</guid><pubDate>Tue, 26 Apr 2022 11:56:00 +0200</pubDate><title>Mitgliederrückgang im zweiten Pandemiejahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mitgliederrueckgang-im-zweiten-pandemiejahr</link><description>Mitgliederentwicklung der SGB-Gewerkschaften 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die mit Abstand grösste Schweizer gewerkschaftliche Dachorganisation SGB zählte am Ende des zweiten Corona-Jahres 2021 321’359 Mitglieder (-2.37 Prozent). Der Anteil der organisierten Frauen stieg weiterhin, auf 32.2 Prozent.</p><p>Im vergangenen Jahr konnten die Gewerkschaften SzeneSchweiz (Fusion des SBKV mit dem Tessiner TASI), AvenirSocial und SMV einen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Die Genfer Gewerkschaft SIT konnte die Mitgliederzahlen knapp halten. Die Mitgliederzahlen in den übrigen Verbänden gingen zurück, besonders deutlich in der von der Corona-Krise gebeutelten Luftfahrt-Branche (Kapers, ESPA). Auch der VPOD litt unter den Folgen der Pandemie, rund ein Fünftel seiner Mitgliederverluste geht auf den Arbeitsplatzabbau im Luftverkehr zurück.</p><p>Generell war trotz starker Betroffenheit vieler Arbeitnehmender durch die Corona-Krise die Mitgliederwerbung in den Betrieben auf Grund der Pandemie erschwert. Davon betroffen sind neben der Unia (Bau, Maschinenindustrie, Dienstleistungen) auch die Gewerkschaften Syndicom und SEV.</p><p class="heading--h4">Mitglieder der SGB-Verbände 2021/20</p><table style="height:888px; width:962px"><tbody><tr><td><strong>Verband</strong></td><td class="text-center"><strong>2021</strong></td><td class="text-center"><strong>2020</strong></td><td class="text-center"><strong>Frauen 2021</strong></td><td class="text-center"><strong>Anteil Frauen in %</strong></td></tr><tr><td>Unia</td><td class="text-right">177’805</td><td class="text-right">182'716</td><td class="text-right">48’235</td><td class="text-center">27.1</td></tr><tr><td>SEV</td><td class="text-right">37’681</td><td class="text-right">38'082</td><td class="text-right">7’610</td><td class="text-center">20.2</td></tr><tr><td>VPOD</td><td class="text-right">32’952</td><td class="text-right">33'874</td><td class="text-right">18’946</td><td class="text-center">57.5</td></tr><tr><td>syndicom</td><td class="text-right">29’701</td><td class="text-right">30'181</td><td class="text-right">9’367</td><td class="text-center">31.5</td></tr><tr><td>SIT</td><td class="text-right">9’467</td><td class="text-right">9'518</td><td class="text-right">5’026</td><td class="text-center">53.1</td></tr><tr><td>PVB</td><td class="text-right">8’006</td><td class="text-right">8'248</td><td class="text-right">2’324</td><td class="text-center">29</td></tr><tr><td>SBPV</td><td class="text-right">6’961</td><td class="text-right">7'341</td><td class="text-right">2’414</td><td class="text-center">34.7</td></tr><tr><td>AvenirSocial</td><td class="text-right">3’775</td><td class="text-right">3'754</td><td class="text-right">2’692</td><td class="text-center">71.3</td></tr><tr><td>garaNto</td><td class="text-right">2’855</td><td class="text-right">2'971</td><td class="text-right">432</td><td class="text-center">15.1</td></tr><tr><td>SSM</td><td class="text-right">2’843</td><td class="text-right">2'872</td><td class="text-right">1’225</td><td class="text-center">43.1</td></tr><tr><td>Kapers</td><td class="text-right">2’708</td><td class="text-right">2'995</td><td class="text-right">1’967</td><td class="text-center">72.6</td></tr><tr><td>SMPV</td><td class="text-right">2’609</td><td class="text-right">2'683</td><td class="text-right">1’623</td><td class="text-center">62.6</td></tr><tr><td>SMV</td><td class="text-right">1’726</td><td class="text-right">1'713</td><td class="text-right">722</td><td class="text-center">41.8</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz</td><td class="text-right">1’364</td><td class="text-right">1'236</td><td class="text-right">771</td><td class="text-center">56.5</td></tr><tr><td>Nautilus</td><td class="text-right">614</td><td class="text-right">649</td><td class="text-right">15</td><td class="text-center">2.4</td></tr><tr><td>ESPA</td><td class="text-right">269</td><td class="text-right">293</td><td class="text-right">10</td><td class="text-center">3.7</td></tr><tr><td>New Wood</td><td class="text-right">23</td><td class="text-right">23</td><td class="text-right">12</td><td class="text-center">52.2</td></tr><tr><td><strong>Total</strong></td><td class="text-right"><strong>321’359</strong></td><td class="text-right"><strong>329'149</strong></td><td class="text-right"><strong>103'391</strong></td><td class="text-center"><strong>32.2</strong></td></tr></tbody></table><p>Abkürzungen (siehe Tabelle):</p><table><tbody><tr><td><p>Unia:</p></td><td>Die Gewerkschaft</td></tr><tr><td>SEV:</td><td>Gewerkschaft des Verkehrspersonals</td></tr><tr><td>VPOD:</td><td>Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste</td></tr><tr><td>syndicom:</td><td>Gewerkschaft Medien und Kommunikation</td></tr><tr><td>SIT:</td><td>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</td></tr><tr><td>PVB:</td><td>Personalverband des Bundes</td></tr><tr><td>SBPV:</td><td>Schweizerischer Bankpersonalverband</td></tr><tr><td>AvenirSocial:</td><td>Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz</td></tr><tr><td>GaraNto</td><td>Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</td></tr><tr><td>SSM:</td><td>Schweizer Syndikat Medienschaffender</td></tr><tr><td>Kapers:</td><td>Gewerkschaft des Kabinenpersonals</td></tr><tr><td>SMPV:</td><td>Schweizerischer Musikpädagogischer Verband</td></tr><tr><td>SMV:</td><td>Schweizerischer Musikerverband</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz:</td><td>Berufsverband Darstellende Künste</td></tr><tr><td>Nautilus:</td><td>Gewerkschaft für Schifffahrtspersonal</td></tr><tr><td>ESPA:</td><td>easyJet Switzerland Pilots Association</td></tr><tr><td>New Wood:</td><td>Syndicat New Wood des Nations Unies</td></tr></tbody></table>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/e/csm_mitglieder_2020_eric_roset_1a4c3f0e39.webp" length="80888" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8191</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2022 10:16:43 +0200</pubDate><title>Ja zur Revision des Filmgesetzes!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zur-revision-des-filmgesetzes</link><description>Abstimmung am 15. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer flächendeckend abgrast, soll auch mal ein paar Pflänzchen züchten: Netflix, Disney und Co. erwirtschaften Hunderte von Millionen in der Schweiz. Dass davon zumindest ein Kleinstbetrag in die Schweizer Filmproduktion investiert wird, darum geht es am 15. Mai. Die Gewerkschaften sagen Ja zur Revision des Filmgesetzes.</p><h3>Netflix schweigt zu "seiner" Lex</h3><p>Mit der Revision des Filmgesetzes werden Streamingplattformen wie Netflix, Amazon Prime, Sky, Apple TV oder Disney+ dazu verpflichtet, jährlich vier Prozent ihrer Schweizer Einnahmen in die hiesige Filmproduktion zu investieren. Wer diese Investitionspflicht innerhalb von vier Jahren nicht erfüllt, muss eine entsprechende Ersatzabgabe entrichten.</p><p>Von den betroffenen Plattformen hört man im Abstimmungskampf bis anhin nur sehr wenig. Das hat wohl drei einfache Gründe: Erstens sind solche Bestimmungen für die Streamingdienste längst nichts Neues mehr, denn sie müssen im europäischen Umland schon seit Jahren weit strengere Auflagen erfüllen – zum Beispiel eine Investitionspflicht von 20 Prozent in Italien oder gar von 25 Prozent in Frankreich. Zweitens wissen diese Firmen bestens, dass die BefürworterInnen des Referendums schlicht lügen, wenn sie von einer "Strafsteuer" sprechen. Eine Investitionspflicht hat damit nichts zu tun, im Gegenteil: der Gewinn, der sich aus diesen Investitionen ergibt, verbleibt vollumfänglich bei den Plattformen. Und drittens reiben sich Netflix &amp; Co. wohl grundsätzlich die Augen darüber, dass – bei ihren Umsätzen von mehreren hundert Millionen Franken – eine Investitionsvorgabe zu einem geschätzten Gesamtvolumen von nicht einmal 20 Millionen Franken zu so grotesken Debatten führen kann, wie wir sie derzeit erleben.</p><h3>In der Schweiz kassieren, ins Ausland abführen</h3><p>Doch was passiert heute eigentlich "hinter den Kulissen": Genau wie etwa Zalando, welches ohne einen Rappen lokale Wertschöpfung massenhaft Kleider und Schuhe in die Schweiz importiert, verleiben sich die Streamingplattformen den Schweizer Filmmarkt mit fast ausschliesslich ausländischen (Gross-)Produktionen ein. Sie verdienen damit in der kaufkräftigen Schweiz sehr viel Geld, welches danach gänzlich ins Ausland abfliesst. Gleichzeitig sind inländische private Fernsehsender seit Jahrzehnten dazu verpflichtet, vier Prozent ihres Umsatzes in die Schweizer Filmproduktion zu investieren. Damit leisten Letztere einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des inländischen Filmschaffens. Es wäre doch völlig selbstverständlich, dass neu nun endlich auch internationale Streamingdienste (sowie übrigens auch ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern) diesen Beitrag leisten müssen. Eigentlich ist es vielmehr unverständlich, dass sie dies bis anhin noch nicht mussten. Kleine Schweizer Fernsehunternehmen, die kaum Filme zeigen oder einen Mindestumsatz von 2.5 Millionen Franken nicht erreichen, bleiben übrigens – auch dies entgegen den Behauptungen der GesetzesgegnerInnen – weiterhin von der Investitionspflicht ausgenommen (übersteigen sie diesen Mindestumsatz, können sie sich zunächst sogar Werbeleistungen bis zu einer halben Million Franken an die Investitionspflicht anrechnen lassen).</p><h3>Die Revision sichert Arbeitsplätze – Abopreise bleiben gleich</h3><p>Mit der neuen Investitionspflicht könnten im Inland Arbeitsplätze von ansässigen Filmschaffenden gesichert und ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden. Ohne dass es dafür einen einzigen Steuerfranken braucht. Auch die der Filmindustrie vor- und nachgelagerten Branchen würden von der Gesetzesänderung entsprechend profitieren. Würde auf diese Vorgabe verzichtet, flössen weiterhin sämtliche Einnahmen der Streamingdienste und internationalen Sender ins Ausland ab – und diese Summe wächst jährlich weiterhin stark an. Übrigens: Dass sich die Investitionspflicht auf die Abopreise des Filmstreamings auswirken wird, auch das ist ein Märchen der Referendums-BefürworterInnen. Sogar in Ländern mit substanzieller Investitionspflicht sind diese Preise heute deutlich tiefer als in der Schweiz (und in Frankreich sind sie nach Einführung dieser Pflicht auch nicht gestiegen). Hierzulande ist das Filmschauen hauptsächlich deswegen teurer, weil die ausländischen Konzerne knallhart die höhere Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung abschöpfen. Wenn nun neu wenigstens ein kleiner Teil davon im Inland reinvestiert werden müsste, ginge auch dieser "Schweiz-Zuschlag" nicht gänzlich ins Ausland verloren. Dagegen kann nun wirklich niemand etwas haben.</p><h3>Internetriesen nicht weiter nur schalten und walten lassen</h3><p>Zwar sind die 18 Millionen Franken, welche durch die Änderung des Filmgesetzes schätzungsweise zusammenkommen sollen, eine äusserst bescheidene Summe (zum Vergleich: das entspricht gerade mal 15 Prozent des Budgets des neusten "James Bond", exklusive Werbekosten). Doch geht es dabei auch um eine Grundsatzfrage: Sollen ausländische Plattform-Unternehmen (heissen sie nun Facebook, Zalando, Netflix oder Smood) in der Schweiz zügellos Profite generieren und abziehen können, oder stellen wir, wo nötig, neue Regeln auf, um auch diese Firmen in die Realwirtschaft und damit in die Verantwortung für sichere Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen einzubinden. Wir Gewerkschaften wollen Letzteres – und sagen auch deshalb am 15. Mai Ja zur Revision des Filmgesetzes.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/5/csm_Locarno-Filmest-Piazza-Grande_ccbysa-pardofestival-wikimedia_024f887c48.webp" length="134044" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8189</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2022 08:57:24 +0200</pubDate><title>Grundlagenpapier zur mittel- und längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie und zum Wechsel in die «normale Lage»</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/grundlagenpapier-zur-mittel-und-laengerfristigen-entwicklung-der-covid-19-epidemie-und-zum-wechsel-in-die-normale-lage</link><description>Konsultationsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der erklärt sich in seiner Konsultationsantwort grundsätzlich mit den skizzierten Massnahmen und Kompetenzen der Kantone bzw. des Bundes in der «normalen» Lage einverstanden. Für den SGB insbesondere zentral ist, dass einige&nbsp; Kompetenzen beim Bund verbleiben, wie er in seiner Antwort schreibt (siehe Link unten). +</p><p>Der Gewerkschaftsbund sieht in Teilen jedoch Verbesserungsbedarf, zum Beispiel bei der Beteiligung der Sozialpartner, der Verlängerung der Regelungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, oder zu den Auswirkung von «Long-Covid» für Arbeitnehmende. Alle Details finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2022/220422_LC_VL_Entwicklung_Covid_und_Wechsel_in_normale_Lage.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Konsultationsantwort</a> (PDF).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/7/csm_Lieferdienst_Bringdienst_Maske_iSt-ArtMarie_538237698a.webp" length="103210" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8185</guid><pubDate>Wed, 20 Apr 2022 13:37:03 +0200</pubDate><title>Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesbeschluss-ueber-eine-besondere-besteuerung-grosser-unternehmensgruppen-umsetzung-der-oecd-mindeststeuer</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 Prozent sowie das angesichts des grossen Zeitdrucks vorgeschlagene Prozedere. Dass der Bundesrat die Anwendung der Mindeststeuer nur auf sehr grosse Unternehmen vorschlägt, ist jedoch nicht ausreichend. Es ist nicht nachvollziehbar, warum künftig nur Firmen mit einem konsolidierten Umsatz von 750 Millionen Euro der Mindeststeuer unterstellt sind und die anderen Unternehmen nicht. Auch ist es unverständlich, dass die Ergänzungssteuer nur multinationale Konzerne betreffen soll, während rein national tätige Unternehmen weiterhin von sehr tiefen Steuern profitieren sollen. Der SGB stellt sich deshalb auf den Standpunkt, dass die 15 Prozent für alle Firmen in der Schweiz gelten sollen.</p><p>In seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten) spricht sich der SGB für eine Bundeslösung aus und begründet dies ausführlich. Zudem erwartet der Gewerkschaftsbund Transparenz und eine Streichung von vermeintlichen Kompensationszahlungen, die dem Ziel der OECD-Steuerreform, nämlich den Steuerwettbewerb zu reduzieren, zuwider laufen. Weitere Details finden sich ebenfalls in der unten verlinkten Antwort.</p><p>Die neue Zusatzsteuer wird zu Mehreinnahmen in der Grössenordnung von schätzungsweise 2 bis 3 Mrd. Franken führen. Der SGB fordert, dass ein Teil dieser Mehreinnahmen zur Entlastung der Privathaushalte mit tiefen und mittleren Einkommen eingesetzt wird.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8182</guid><pubDate>Wed, 20 Apr 2022 10:30:00 +0200</pubDate><title>Familien verlieren über 3000 Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/familien-verlieren-ueber-3000-franken</link><description>SGB fordert Gegenmassnahmen zum Kaufkraftverlust</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die aktuelle Teuerung von über 2% und ein Prämienschock bei den Krankenkassen belasten die Kaufkraft der Berufstätigen massiv. Ohne Teuerungsausgleich drohen für Familien Reallohneinbussen von 2200 Franken und ein zusätzlicher Kaufkraftverlust von 1000 Franken durch die steigenden Krankenkassen-Prämien. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert daher generelle Reallohnerhöhungen als Beteiligung an der guten Wirtschaftsentwicklung. Gegen den sich abzeichnenden Anstieg bei den Krankenkassenprämien müssen dringend Gegenmassnahmen getroffen werden.</p><p>Die Rückkehr der Teuerung seit mehr als 10 Jahren führt zu einer völlig neuen Ausgangslage. Für 2022 ist eine Jahresteuerung von mehr als 2 Prozent zu erwarten. Generelle Lohnerhöhungen sind in diesem Umfeld unabdingbar, da sonst empfindliche reale Einkommenseinbussen drohen. Ohne Teuerungsausgleich hätten Berufstätige mit einem mittleren Lohn real 1600 Franken weniger Ein­kommen pro Jahr. Für Paare mit Kindern, wo beide Elternteile berufstätig sind, würde das eine Reallohneinbusse von 2200 Franken bedeuten.&nbsp;</p><p>Der drohende Prämienschock von bis zu 10% wird die Haushalte mit mittleren Einkommen besonders stark treffen. Sie erhalten kaum Prämienverbilligungen und zahlen oft mehr als 10 Prozent ihres Ein­kommens in die Krankenkassen. Der Prämienschock für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern führt dazu, dass die Familie rund 1100 Fr. mehr für die Prämien ausgeben muss.</p><h3 class="heading--h4">Nachholbedarf bei den Löhnen</h3><p>Die oberen Einkommensgruppen und die «Top-Manager» zahlten sich Gehaltserhöhungen aus, als hätte es keine «Abzocker-Kritik» gegeben. Auf der anderen Seite gibt es auch wieder mehr Arbeit­nehmende mit einem Tieflohn. Diese besorgniserregende Ausgangslage erfordert Massnahmen, damit die Kaufkraft der Gering- und Normalverdienenden steigt und nicht sinkt. Ohne Gegen­massnahmen droht Familien ein Kaufkraftverlust von gegen 3500 Franken. «Die realen Einkommen müssen steigen, damit die Teuerung keine Gefahr für die Berufstätigen darstellt», erklärt Daniel Lampart, Chefökonom des SGB.</p><p>Schon seit einiger Zeit sind die Löhne der Normalverdienenden viel zu wenig gestiegen. «Die Produktivitätssteigerungen wurden nicht an die Arbeitnehmenden weitergegeben. Insbesondere bei den niedrigen und mittleren Einkommen besteht darum ein grosser Nachholbedarf», hält Vania Alleva, Präsidentin der Unia, fest. Die allgemeine konjunkturelle Lage ist nach wie vor positiv. Viele Branchen haben sich inzwischen völlig von der Krise erholt und erleben einen Boom. Der Spielraum für Lohnerhöhungen ist klar vorhanden.</p><p>Dazu kommt eine ausgezeichnete finanzielle Lage der Kantone, welche teilweise sogar von den Corona-Massnahmen des Bundes profitiert haben. Die Kantone haben die Corona-Jahre mit Überschüssen von mehr als 1.0&nbsp;Mrd.&nbsp;Fr.&nbsp;(2020) bzw. 2.7&nbsp;Mrd.&nbsp;Fr.&nbsp;(2021) abgeschlossen.</p><p>Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB, fasst zusammen: «Für den übergrossen Teil der arbeitenden Bevölkerung ist die aktuelle Entwicklung ein Schock, wie wir ihn lange nicht erlebt haben. Normalverdienende sind darauf angewiesen, dass es jetzt substanzielle Verbesserungen bei den Löhnen und Massnahmen gegen die Last der Krankenkassenprämien gibt.»</p><h3 class="heading--h4">Forderungen des SGB</h3><p>Angesichts des drohenden Kaufkraftverlusts fordert der SGB folgende Massnahmen:</p><ul><li>Generelle <strong>Lohnerhöhungen </strong>mit Teuerungsausgleich und einem Reallohnzuwachs als Beteiligung an der guten Wirtschaftsentwicklung.</li><li>Alle Arbeitnehmenden sollen bei einer Vollzeittätigkeit mindestens <strong>4000 Fr. Lohn</strong> erhalten – 13mal.</li><li>Es braucht dringend höhere <strong>Prämienverbilligungen </strong>bei der Krankenversicherung. Niemand soll mehr als 10 Prozent für die Krankenkasse zahlen müssen. Angesichts des drohenden Prämienschocks sollte der Bundesrat rasch einen entsprechenden Vorschlag machen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/4/csm_Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_557cffb209.webp" length="108516" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8176</guid><pubDate>Tue, 12 Apr 2022 13:26:04 +0200</pubDate><title>Jetzt endlich etwas für die Leute tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jetzt-endlich-etwas-fuer-die-leute-tun</link><description>Kantonale Rechnungsabschlüsse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rekordverdächtige Überschüsse trotz Pandemie– und völlig falsche Rezepte, wie damit umzugehen ist: So präsentiert sich die Lage der Kantonsfinanzen nach Publikation der Rechnungsabschlüsse 2021.</p><p class="heading--h4">5.2 Milliarden mehr in den Kassen als budgetiert</p><p>Nach Vorliegen fast sämtlicher Rechnungsabschlüsse der Kantone für das vergangene Jahr drängt sich eine einfache Feststellung auf: Die Kantone schwimmen im Geld. Kumuliert betrachtet erzielten die Kantone in den Erfolgsrechnungen einen Überschuss von 2.7 Milliarden Franken. Dies, nachdem sie in den Budgets noch von einem Defizit von 2.5 Milliarden ausgegangen waren. Die FinanzdirektorInnen lagen also um sage und schreibe 5.2 Milliarden Franken daneben. Mit Ausnahme von drei Kantonen sind sämtliche Abschlüsse stark positiv, die Budgets waren hingegen fast überall noch rot.</p><p>Zugegeben: Zum Zeitpunkt der Erstellung der Budgets 2021 (Herbst 2020) war es nicht gerade einfach, den Gang der Wirtschaftsentwicklung zuverlässig zu prognostizieren, hoch waren insbesondere die pandemiebedingten Unsicherheiten. Dazu kam, dass die Nationalbank zusammen mit dem Bund noch während des Rechnungsjahres beschloss, den Kantonen eine höhere Gewinnausschüttung zukommen zu lassen. Aber dennoch: der erzielte Budgetierungsfehler ist dermassen hoch, dass die beschriebenen Faktoren bei weitem nicht ausreichende Erklärungen liefern.</p><p>Denn zwei weitere, sehr wohl beeinflussbare Faktoren spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle: Erstens halten die FinanzdirektorInnen sogar in Pandemiezeiten an der zumindest unseriösen Tradition einer absehbar massiven Fehlbudgetierung fest. Letztere war bereits in den Vorjahren in den meisten Kantonen eine immer wiederkehrende Gegebenheit (nicht selten mit Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich), wie der SGB in seinen Analysen zu den Kantonsfinanzen immer wieder aufgezeigt hat. Und zweitens waren die Kantone äusserst erfolgreich darin, den finanziellen Zusatzaufwand der pandemiebedingten Stützungsmassnahmen fast ausschliesslich dem Bund aufzuhalsen («Ddu hast die Schliessungen befohlen, also zahlst du!»): je nachdem wie man rechnet, gingen davon bis zu 90 Prozent auf das Konto der Bundeskasse.</p><p class="heading--h4">Nicht die Überschüsse sind das Problem, sondern der Umgang damit</p><p>Unter dem Strich wurden die Kantonskassen damit nicht zu Geschädigten, sondern fast schon zu Profiteuren der finanzpolitischen Auswirkungen der Pandemie. Das wäre nicht weiter zu beanstanden, wenn die Kantone diese Situation für Bevölkerung und Wirtschaft auch sinnvoll und produktiv zu nutzen wüssten. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Denn zunächst fliesst in den meisten Kantonen ein Grossteil der überzielten Überschüsse umgehend in die Tresore der Schuldenbremsen, welche in den meisten Kantonen noch viel strenger wirken als auf Bundesebene. Anstatt also die Mittel gezielt produktiv einzusetzen, fliessen sie völlig sinnbefreit in den weiteren Vermögensaufbau. Und dies, obwohl der Investitionsbedarf unbestritten gross ist – man denke nur an den klima- und versorgungspolitisch höchst dringenden Umbau der Energieproduktion, an den sich nach der Pandemie immer mehr zuspitzenden Pflegenotstand oder etwa auch an die Finanzierung des Gesundheitswesens (siehe unten).</p><p>Anstatt solche Zukunftsprojekte kreativ und mit den dafür notwendigen Mitteln anzugehen, setzen die Kantone – über die Schuldenbremse hinaus – vielerorts nur wieder auf die abgedroschene Strategie der Steuersenkungen: In mehr als der Hälfte der Kantone wurden im Rahmen der vergangenen Budgetberatungen Steuersätze und -füsse für juristische und/oder natürliche Personen gesenkt, oder solche Entscheide stehen kurz bevor. Dort, wo die Regierungen auf solche Projekte verzichteten, wurden sie stattdessen von den Parlamenten durchgesetzt (so etwa im Kanton Zürich). Diese Situation mutet wirklich paradox an, ist doch gleichzeitig allen Verantwortlichen bewusst, dass die von der OECD geforderte Einführung eines minimalen Gewinnsteuersatzes von 15 Prozent unmittelbar bevorsteht, und damit in den meisten Kantonen eine Steuererhöhung. In gewissen Kantonen werden somit die soeben beschlossenen Steuersenkungen zur Makulatur, noch bevor sie überhaupt umgesetzt werden können. Und das ist auch richtig.</p><p class="heading--h4">Endlich die Unterfinanzierung der Prämienverbilligungen aufheben</p><p>Die Kantone sollten sich heute umgekehrt endlich ernsthaft überlegen, weshalb sie trotz rekordmässig tiefer Steuern fortdauernd Überschüsse erzielen (und dies sogar während beziehungsweise nach einer Pandemie). Die Antwort ist simpel: Weil sie zu wenig ausgeben.</p><p>Ein frappantes Beispiel ist das Gesundheitswesens: Nirgendwo in Europa fliessen so wenig öffentliche Gelder in die Grundversorgung wie hierzulande, wo die Haushalte stattdessen eine zunehmend untragbare Last von Kopfprämien und direkter Kostenbeteiligung zu stemmen haben. Der Anteil der Prämienverbilligungen an der Finanzierung der Grundversicherung – neben der Spitalfinanzierung der Kantone das einzige steuerfinanzierte Element – hat sich in den letzten 10 Jahren sogar noch halbiert. Und dafür sind fast ausschliesslich die Kantone verantwortlich. Noch mehr zu verantworten werden sie diesbezüglich im kommenden Herbst haben. Dann nämlich steht mit grosser Wahrscheinlichkeit eine massive Prämienerhöhung an. Nichts wäre deshalb vordringlicher, als nun endlich eine massive Erhöhung der Mittel für Prämienverbilligungen zu beschliessen – sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8174</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 14:51:13 +0200</pubDate><title>Anpassungen der Covid-19-Verordnung Zertifikate an die Rahmenbedingungen der EU</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/anpassungen-der-covid-19-verordnung-zertifikate-an-die-rahmenbedingungen-der-eu</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Covid-19-Verordnung Zertifikate soll in der Folge an die Regelungen der EU angepasst werden. Entsprechend unterbreitet das EDI den Kantonen hiermit einen Entwurf zur Anpassung der Covid-19-Verordnung Zertifikate. Der SGB unterstützt den Vorschlag. Diese dienen nämlich der Reisefreiheit sowie der Förderung der Tourismus- und Flugindustrie und sind arbeitsmarktrelevant.</p><p>Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8172</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 14:45:39 +0200</pubDate><title>Revision der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/revision-der-verordnung-zur-reduktion-von-risiken-beim-umgang-mit-bestimmten-besonders-gefaehrlichen-stoffen-zubereitungen-und-gegenstaenden-chemikalien-risikoreduktions-verordnung-chemrrv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat im Rahmen der Vernehmlassung zur "Revision der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV)" Stellung genommen. Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8170</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 14:26:31 +0200</pubDate><title>Vernehmlassung zur Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/vernehmlassung-zur-verordnung-ueber-die-transparenz-bei-der-politikfinanzierung-vpofi</link><description> Vernehmlassungsantwort des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) vom 18. Juni 2021 (Transparenz bei der Politikfinanzierung; Art. 76b-k nBPR) und der vorliegende Verordnungsentwurf mit einer neuen Offenlegungspflicht tragen dazu bei, die bedeutendsten Finanzflüsse im Hinblick insbesondere auf eidgenössische Abstimmungen transparent zu machen. Dies begrüsst der SGB als direkt betroffene Organisation, die regelmässig Abstimmungskampagnen führt. Diese Transparenz ist ein elementarer Bestandteil einer gut funktionierenden Demokratie. Gerade in einer direkten Demokratie stellt die Kenntnis zumindest der wichtigsten Finanzierungsquellen politischer Akteure für die Stimmbevölkerung und deren Meinungsbildung eine relevante Information dar.</p><p>Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8168</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 14:20:51 +0200</pubDate><title>Teilrevision der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/teilrevision-der-verordnung-ueber-die-landessprachen-und-die-verstaendigung-zwischen-den-sprachgemeinschaften-sprachenverordnung-spv</link><description> Vernehmlassungsantwort des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat im Rahmen der Vernehmlassung zur "Teilrevision der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV)" Stellung genommen. Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8166</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 14:07:53 +0200</pubDate><title>Einführung einer Meldepflicht von BetreiberInnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/einfuehrung-einer-meldepflicht-von-betreiberinnen-kritischer-infrastrukturen-fuer-cyberangriffe</link><description> Vernehmlassungsantwort des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat im Rahmen der Vernehmlassung zur "Einführung einer Meldepflicht von BetreiberInnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe" Stellung genommen. Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8164</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 14:00:54 +0200</pubDate><title>Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets – 2. Schritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/umsetzung-der-technischen-saeule-des-4-eu-eisenbahnpakets-2-schritt</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat im Rahmen der Vernehmlassung zur "Rollenden Landstrasse – Änderung GVVG und Zahlungsrahmen 2024-2029" Stellung genommen. Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8162</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 13:51:49 +0200</pubDate><title>Revision des CO2-Gesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/revision-des-co2-gesetzes</link><description> Vernehmlassungsantwort des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Tatsache, dass der Bundesrat nach der verlorenen Volksabstimmung nun bereits eine neue Vorlage in die Vernehmlassung geschickt hat. Leider wurden aber aus dem Resultat der Volksabstimmung dahingehend die falschen Schlüsse gezogen, dass die umstrittene CO2-Abgabe zwar nicht erhöht werden soll (was unter Umständen dennoch ein gangbarer Weg wäre), jedoch deren Rückerstattungsanteil deutlich reduziert werden soll. Der SGB hat sich hingegen immer für eine komplette Rückerstattung dieser Lenkungsabgabe eingesetzt (ganz im Sinne ihrer Bezeichnung) und kann diese Anpassung daher keineswegs unterstützen. Letztere ist sowohl bezüglich ihrer finanziellen Wirkung als auch als Signal für die sozialen Verteilungswirkungen der künftigen Klimapolitik völlig unangebracht. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs begrüssen wir die vorgeschlagenen Fördermassnahmen, betrachten sie allerdings klar als unzureichend, um eine – klima- und verkehrspolitisch absolut unabdingbare – substanzielle und nachhaltige Erhöhung des "Modalsplits" zu Gunsten des öV zu erreichen.</p><p>Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8160</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 13:45:34 +0200</pubDate><title>Rollende Landstrasse – Änderung GVVG und Zahlungsrahmen 2024-2029</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/rollende-landstrasse-aenderung-gvvg-und-zahlungsrahmen-2024-2029</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat im Rahmen der Vernehmlassung zur "Rollenden Landstrasse – Änderung GVVG und Zahlungsrahmen 2024-2029" Stellung genommen. Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8158</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 13:33:14 +0200</pubDate><title>Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/vorlage-zum-zahlungsrahmen-nationalstrassen-2024-2027-zum-ausbauschritt-2023-fuer-die-nationalstrassen-zum-verpflichtungskredit-und-zur-anpassung-des-bundesbeschlusses-ueber-das-nationalstrassennetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat im Rahmen der Vernehmlassung zur "Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz" Stellung genommen. Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8156</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 13:20:31 +0200</pubDate><title>Gesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur MODIG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/gesetz-ueber-die-mobilitaetsdateninfrastruktur-modig</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat im Rahmen der Vernehmlassung zum "Gesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur MODIG" Stellung genommen. Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8154</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 09:56:15 +0200</pubDate><title>Angesichts steigender Prämien ist Untätigkeit keine Option</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/angesichts-steigender-praemien-ist-untaetigkeit-keine-option</link><description>Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz steht unter Druck: Bei den Löhnen geht es kaum voran, während die Lebenshaltungskosten steigen. Diesen Herbst droht ein veritabler Schock bei den Krankenkassenprämien, die das Budget der Haushalte schon jetzt stark belasten. Vor diesem Hintergrund ist der Entscheid der zuständigen Nationalratskommission mehr als enttäuschend, am minimalistischen und weitgehend unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrats festzuhalten. Noch kann dies in der zweiten Lesung korrigiert werden: Diese Chance muss unbedingt genutzt werden.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative, die der SGB unterstützt, will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte ihr einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen Kantonen marginale Auswirkungen haben würde. Ein völlig ungenügender Vorschlag, da die Prämienlast in den Haushaltsbudgets stetig steigt, während die Mittel für die Prämienverbilligungen immer weiter gesunken sind. In der Zwischenzeit haben die Krankenkassen riesige Reserven angehäuft und weigern sich beharrlich, diese den Versicherten zurückzugeben.</p><p>Die steigenden Preise setzen heute die Kaufkraft der Arbeitnehmenden im ganzen Land unter Druck. Die Lohnerhöhungen waren unzureichend, die Folge davon sind Reallohnverluste. Der erwartete massive Anstieg der Krankenkassenprämien in diesem Herbst stellt eine weitere Bedrohung für die Haushaltsbudgets dar.</p><p>Dennoch hat die Kommission es leider verpasst, den Gegenvorschlag des Bundesrates zu einer wirksamen Vorlage auszubauen. Sieht man sich jedoch ihre Pläne im Steuerbereich an, scheint die rechte Mehrheit in Bundesrat und Parlament der Meinung zu sein, dass es sehr wohl grossen finanziellen Spielraum gibt. Es ist daher unverständlich, warum Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen auch weiter durch die horrende Prämienlast gelähmt bleiben sollen. Und dies nur kurz nachdem die Schweiz eine Jahrhundertpandemie überwunden hat, welche den Wert einer guten, für die ganze Bevölkerung barrierefrei zugänglichen Gesundheitsversorgung nun wirklich allen vor Augen geführt hat.</p><p>Die Kommission wäre gut beraten, bei der zweiten Lesung, die sie für Mai angesetzt hat, ihren Entwurf nachzubessern. Denn es besteht dringender Handlungsbedarf.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8150</guid><pubDate>Tue, 05 Apr 2022 10:47:02 +0200</pubDate><title>Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer: Referendum eingereicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nein-zur-abschaffung-der-verrechnungssteuer-referendum-eingereicht</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein breites Referendumsbündnis hat heute bei der Bundeskanzlei in Bern knapp 60’000 beglaubigte Unterschriften gegen die ersatzlose Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen aus inländischen Obligationen eingereicht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird diese ungerechte Steuersenkung bekämpfen.</p><p>Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer, damit Anleger ihre Erträge korrekt versteuern – oder im gegenteiligen Fall wenigstens 35 Prozent davon abliefern müssen. Schafft man sie ab, wie es das Parlament auf Bestellung von Banken- und Konzernlobby beschlossen hat, ist dies ein Freipass zur Steuerkriminalität für Vermögende aus dem In- und Ausland auf Kosten der Allgemeinheit. Aber auch eine krasse Ungleichbehandlung: wer ein normales Sparkonto hat, bleibt weiterhin der Verrechnungssteuer unterstellt.</p><p>Während Steuerkriminelle und Grossanleger entlastet werden, geraten Arbeitnehmende wegen steigenden Krankenkassenprämien und Mieten zusehends unter Druck. «Die Rechten vergrössern diese Ungleichheit immer weiter», sagt SGB-Präsident und SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard. «Die Arbeitnehmenden, die auf ihr Sparkonto weiterhin Verrechnungssteuer bezahlen müssen, werden zu spüren bekommen, dass der öffentlichen Hand wegen der enormen Steuerausfälle Geld für wichtige Aufgaben fehlen wird.»</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_PYM_Verrechnungssteuer_Referendum_UEbergabe_1309874d44.webp" length="529734" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8148</guid><pubDate>Mon, 04 Apr 2022 11:10:35 +0200</pubDate><title>10&#039;000 Menschen in Bern an eindrücklicher Kundgebung für den Frieden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/10000-menschen-in-bern-an-eindruecklicher-kundgebung-fuer-den-frieden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am Samstag, 2. April, haben in Bern 10'000 Menschen für den Frieden in der Ukraine demonstriert. Sie forderten einen sofortigen Waffenstillstand und den Abzug der russischen Truppen sowie eine internationale Untersuchung der begangenen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen. Weiter verlangten die Teilnehmenden der Kundgebung humanitäre Unterstützung für Flüchtende sowie eine grosszügige und diskriminierungsfreie Aufnahme von Flüchtenden in der Schweiz. Speziell hingewiesen wurde auf die Situation von Frauen, da Krieg und die damit einhergehende Vertreibung die Gefahr sexualisierter Gewalt erhöhen. Zudem wurden harte Sanktionen gegen das Putin-Regime gefordert sowie eine rasche Verringerung der Abhängigkeit von russischem Öl und Gas. Aussenpolitisch braucht es humanitäre Einsätze und eine aktive Friedenspolitik im Rahmen der OSZE und der UN-Charta.</p><p>Bei winterlichem Wetter marschierten die 10'000&nbsp;Teilnehmenden von der Schützenmatte durch die Berner Altstadt zum Bundesplatz. Dort wurden sie von der Musik von Nadin Branitskaya und Victor Solomin empfangen. Die beiden Profimusiker:innen sind nach Kriegsausbruch geflüchtet und leben nun mit ihrer Tochter in der Schweiz. Die Klänge der ukrainischen Domra-Laute und der Gesang von Nadin Branitskaya bewegten die Anwesenden.</p><p>Die Kundgebung begann mit eine Live-Zuschaltung von&nbsp;<strong>Olesia Briazgunova,</strong> Vertreterin des Dachverbandes Freier Gewerkschaften in der Ukraine (KVPU). Eindrücklich schilderte sie die Situation vor Ort: «Ich spreche im Namen der Arbeiterinnen und Arbeiter, die während der Bombardements noch arbeiten müssen, oder sich in Luftschutzkellern in Sicherheit bringen wollen, im Namen des Medizinpersonals, das die Leben von Zivilisten und Soldaten rettet, und der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die humanitäre Hilfe leisten und Menschen aus den umkämpften Gebieten retten.»</p><p><strong>Alexandra Karle,</strong> Geschäftsleiterin von Amnesty International Schweiz, plädierte für eine grosszügige&nbsp;und unkomplizierte Aufnahme von Flüchtlingen. Sie prangerte die russische Kriegsführung an: «Russland greift gezielt zivile Einrichtungen an und verwandelt Fluchtrouten in Todesfallen. Die Belagerung von Mariupol gleicht der Belagerung von Aleppo in Syrien. Die Überlebenden der zerstörten Stadt kauern in Kellern, ohne Strom, ohne Wasser, etwas zu Essen oder medizinische Versorgung.»</p><p><strong>Hanna Perekhoda,</strong> Vertreterin der Unterstützungskomitees für das ukrainische Volk in der Westschweiz, rief dazu auf, dem Krieg den Geldhahn zuzudrehen: «Riesige Vermögen russischer Oligarchen befinden sich in Schweizer Banktresoren. Die beschlossenen Sanktionen müssen umgesetzt, die Gelder blockiert werden.»</p><p><strong>Rita Famos,</strong> Präsidentin der Evangelisch-Reformierten Kirche und Sprecherin für die Kirchen und Religionen im Namen des Rates der Religionen, rief in eindringlichen Worten zum Frieden auf: «Frieden ist die Sehnsucht aller Menschen. Frieden auf Erden ist ein Ziel, das alle Religionen vereint. Friede fällt nicht vom Himmel. Er muss mit Kraft, Mut und Hingabe erarbeitet, erhalten und verteidigt werden. Täglich. Überall. Von uns allen.»</p><p>Die Regisseurin&nbsp;<strong>Anjelika Smirnova Oberholzer</strong>&nbsp;und die Journalistin&nbsp;<strong>Ekaterina Glikman</strong>&nbsp;gingen auf die Lage in Russland und die Situation der Russinnen und Russen im Ausland ein. Anjelika Smirnova Oberholzer beschrieb ihr Empfinden zu Kriegsbeginn: «Wir, kritisch denkende Russinnen und Russen, waren wie gelähmt. Dieses Regime hat den schlimmsten Albtraum herbeigeführt. Doch wir haben uns diesen Krieg nicht ausgesucht.&nbsp; Wir wollen, dass der Krieg in der Ukraine aufhört.» Ekaterina Glikman hatte für die renommierte russische Zeitung «Novaja Gazeta» gearbeitet, die nach Kriegsausbruch aufgrund von Einschränkungen durch die Zensur ihr Erscheinen eingestellt hat. «Es braucht sehr viel Mut, in Russland die Wahrheit zu sagen. Wer das tut, geht ein grosses Risiko ein. Die ‘Novaja Gazeta’&nbsp;hat einen hohen Preis für den Friedensnobelpreis bezahlt, den der Chefredaktor Dimitri Muratov letztes Jahr entgegennehmen durfte. Sechs Journalistinnen und Journalisten der Zeitung wurden umgebracht.» Sie schloss mit einem Aufruf, der in Russland nicht laut geäussert werden dürfte, und der allen Anwesenden aus dem Herzen sprach: «Нет войне! Nein zum Krieg!»</p><p>Moderiert wurde die Kundgebung von <strong>Benoît Gaillard</strong> vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Sie wurde mit einer Schweigeminute für die Opfer des Krieges beschlossen.</p><p>Die Kundgebung wurde von folgenden Organisationen getragen:</p><ul><li><strong>Gewerkschaften:</strong> SGB, SEV-Gewerkschaft des Verkehrspersonals, syndicom, Unia, VPOD, VPOD-NGO, Travail.Suisse, PVB</li><li><strong>Religionsgemeinschaften:</strong> Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, Schweizer Bischofskonferenz, Christkatholische Kirche der Schweiz, Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (SIG) (Aufruf wegen Schabbat nicht möglich), Plattform der Liberalen Juden der Schweiz (PLJS), Föderation islamischer Dachorganisationen (FIDS), Rat der Religionen</li><li><strong>Parteien:</strong> EVP, EVP-Frauen und *jevp Schweiz, FDP.Die Liberalen und Jungfreisinnige, GRÜNE, Netzwerk Grüne Frauen und Junge Grüne, Grünliberale, GLP Frauen und Junge Grünliberale, Die Mitte, Die Mitte Frauen und Junge Mitte, SP, SP Frauen und JUSO</li><li><strong>Zivilgesellschaft:</strong> Ukrainischer Verein, Amnesty International Schweiz, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, Solidar, Solifonds, SWISSAID, HEKS, alliance F, GSoA, Jungwacht Blauring Schweiz (Jubla), FriedensFrauen Weltweit (PWAG), NGO-Koordination post Beijing Schweiz, WILPF Schweiz, Bürger:innen-Komitee Frontex NEIN, WeCollect, cfd, Evangelische Frauen Schweiz, Feministisches Kollektiv Winterthur, Feministisches Streikkollektiv Zürich, grundrechte.ch, männer.ch, Pink Cross, Forum für Friedenskultur Ilanz. Frauen* für den Frieden, Frauenzentrale Zürich, IFOR Schweiz, NeSTU (Netzwerk Schweiz-Transkarpatien/Ukraine), Zeitschrift Neue Wege, Religiös-sozialistische Vereinigung (RESOS), Schweizerischer Friedensrat, Denknetz, LOS - Lesbenorganisation Schweiz, WOZ, Campax, Comités de soutien avec le peuple ukrainien et les opposant-e-s russes à la guerre Genève, Vaud, Fribourg, Comitato ticino contro la guerra in Ucraina e di solidarietà con la popolazione dell'Ucraina e con chi si oppone in Russia alla guerra di Putin, Secondas Zürich, Europäische Bewegung Schweiz, Ensemble à Gauche Genève, Basisgruppen-Bewegung Schweiz, VCS, ethik22 (Institut für Sozialethik), KAB, Libereco, Theologische Bewegung für Solidarität und Befreiung, Schweizerischer Verband für Frauenrechte, Pfadibewegung Schweiz, SAJV, Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Milchjugend, RAZAM (Dialog Schweiz-Belarus), Pro Natura</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/4/csm_DSC_0190_337626e8c0.webp" length="208714" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8144</guid><pubDate>Fri, 01 Apr 2022 17:17:12 +0200</pubDate><title>Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG): Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/aenderung-des-auslaender-und-integrationsgesetzes-aig-einschraenkung-der-sozialhilfeleistungen-fuer-auslaenderinnen-und-auslaender-aus-drittstaaten</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) sieht drei Neuerungen vor: die Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Drittstaatsangehörige, die Förderung und Unterstützung der Integration von Familienangehörigen als Integrationskriterium sowie die Präzisierung der Integrationsvoraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene in Härtefällen, dabei insbesondere die Gleichsetzung des Erwerbs von (Berufs-) Bildung mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.</p><p>Der SGB lehnt die beiden ersten Punkte der Vorlage entschieden ab: Mit der Kürzung von Sozialhilfeleistungen für Drittstaatsangehörige bezweckt die Neuerung Sparmassnahmen auf Kosten der Ärmsten und verletzt die in der Verfassung verankerte Rechtsgleichheit aller Menschen (Art. 8 Abs. 1) sowie das Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12). Das Kriterium der Integration von Kindern, Ehe- oder eingetragenen Partner:innen ist schwer überprüfbar ohne das Recht auf Privatsphäre zu verletzen, ausserdem kommt es einer Sippenhaftung gleich und verletzt das Prinzip der Selbstverantwortung.</p><p>Einzig der dritten Neuerung, insbesondere der Sicherstellung der Gleichstellung einer Teilnahme am Erwerb von Bildung mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Integrationskriterium, stimmt der SGB zu.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8142</guid><pubDate>Fri, 01 Apr 2022 17:10:47 +0200</pubDate><title>Vereinbarung mit Quebec über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/vereinbarung-mit-quebec-ueber-die-gegenseitige-anerkennung-von-berufsqualifikationen-und-fuenf-absprachen-ueber-die-gegenseitige-anerkennung-von-berufsqualifikationen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat im Rahmen der Vernehmlassung zur "Vereinbarung mit Quebec über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen" Stellung genommen. Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8140</guid><pubDate>Fri, 01 Apr 2022 16:54:51 +0200</pubDate><title>Covid-19: Änderung der Kulturverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid-19-aenderung-der-kulturverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat im Rahmen der Vernehmlassung zu "Covid-19: Änderung der Kulturverordnung" Stellung genommen. Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8135</guid><pubDate>Mon, 28 Mar 2022 13:51:28 +0200</pubDate><title>Mit generellen Lohnerhöhungen gegen Tieflöhne und Lohnschere</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-generellen-lohnerhoehungen-gegen-tiefloehne-und-lohnschere</link><description>Der SGB zur Lohnstrukturerhebung (LSE) 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz positiver Aspekte wie der Verringerung des Lohnrückstands der Frauen zeigen die heute veröffentlichen Zahlen der Lohnstrukturerhebung 2020 Besorgniserregendes: Die Lohnschere ist wieder aufgegangen und es gibt sogar wieder mehr Tieflohnstellen. Mit der Teuerung von über zwei Prozent braucht es zur Kaufkrafterhaltung nun wieder generelle Lohnerhöhungen. Damit geht es endlich auch bei den tieferen Löhnen wieder aufwärts.</p><p>Seit der Finanzkrise 2008 fiel die Wirtschaft in beunruhigend kurzen Abständen immer wieder in Krisen: die Frankenaufwertung 2010, die Aufhebung des Mindestkurses 2015, die Corona-Krise 2020. Und nun herrscht Krieg in Europa. Dass es in dieser schwierigen Ausgangslage gelungen ist, Reallohnerhöhungen auszuhandeln, ist positiv. Besorgniserregend ist allerdings, dass nach der Aufhebung des Mindestkurses seit 2016 wieder eine Lohnschere aufgegangen ist. Die hohen Löhne stiegen real um 4 Prozent. Die Tieflöhne hingegen kamen mit einem Realanstieg von 0.5 Prozent kaum vom Fleck. Inzwischen gibt es sogar wieder mehr Tieflohnstellen.</p><p>Positiv ist hingegen, wie sich die grossen Anstrengungen für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ausgewirkt haben: Insbesondere bei Frauen ohne Kaderfunktion, die gewerkschaftlich gut organisiert sind, hat sich der Lohnrückstand seit 2008 fast halbiert (Medianlöhne). Nach wie vor sind Frauen aber in den Tieflohnbereichen übervertreten.</p><p>Die Lohstrukturerhebung 2020 erlaubt schliesslich ein genaueres Bild zu den Spuren der Corona-Krise bei den Löhnen. Wenig überraschend, mussten Arbeitnehmende in den Branchen Kultur/Unterhaltung/Erholung spürbare Lohneinbussen verzeichnen (Reallohn 2018-20: -3.3 Prozent). Unerfreulich ist auch der minimale Reallohnanstieg um 0.2 Prozent.</p><p>Im laufenden Jahr wird lohnpolitisch vieles anders. Erstmals seit vielen Jahren gibt es wieder eine Teuerung von mehr als 2 Prozent. Damit ist bereits heute klar, dass es in den Lohnrunden in erster Linie wieder generelle Lohnerhöhungen braucht. Sonst drohen Kaufkrafteinbussen. Mit dem Wechsel zu generellen Lohnerhöhungen geht es auch bei langjährigen MitarbeiterInnen und Arbeitnehmenden mit tieferen Löhnen wieder aufwärts. Vor allem dann, wenn die Löhne in Form von Fixbeträgen erhöht werden.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/8/csm_csm_lohn-gelduebergabe_beschnitten_8f0e5252fd_459322afeb.webp" length="34536" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8132</guid><pubDate>Fri, 25 Mar 2022 13:00:00 +0100</pubDate><title>151’782 Unterschriften: Ein kräftiges Zeichen gegen den AHV-Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/151782-unterschriften-ein-kraeftiges-zeichen-gegen-den-ahv-abbau</link><description>Breites Bündnis reicht Unterschriften gegen Rentenalter-Erhöhung ein</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Referendumsbündnis hat heute über 150’000 Unterschriften gegen AHV 21 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Eine massive Mobilisierung im ganzen Land machte es möglich, noch vor Fristablauf dreimal mehr Unterschriften als nötig zu sammeln. Damit setzt das breite Bündnis ein starkes Zeichen gegen eine Abbauvorlage, die auf dem Rücken der Frauen rund 10 Milliarden einsparen will. Und dies, obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Eine weitere Verschlechterung ihrer Rentensituation ist deshalb nicht akzeptabel.</p><p>AHV 21 ist nur der erste Schritt eines längerfristigen Abbauplans: Geplant ist Rentenalter 66 und höher. Auch im BVG liegt eine Abbau-Reform auf dem Tisch, die primär die Interessen der Besserverdienenden, Banken und Versicherer bedient. Ziel dieser Pläne: Länger arbeiten und weniger Rente bekommen.</p><p>Banken und Versicherungen wollen die AHV schwächen, an der sie nichts gewinnen und die für sie viel lukrativere private Vorsorge ausbauen. Für eine übergrosse Mehrheit der Arbeitnehmenden lohnt sich aber nicht die teure 3. Säule, sondern eine starke AHV. Umso wichtiger ist es, mit einem klaren Nein zu AHV 21 diese Pläne jetzt zu stoppen.</p><p>Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> betonte an der Übergabe der Unterschriften vor der Bundeskanzlei: «Frauen brauchen höhere Renten statt ein höheres Rentenalter!» Für den Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, <strong>Pierre-Yves Maillard</strong>, gibt es Alternativen zu Rentenabbau und einer Erhöhung des Rentenalters: «Mit den ausserordentlich hohen Gewinnen und den Negativzinsen der Nationalbank können wir die AHV stärken, statt auf Kosten der Frauen zu sparen.»</p><p>Grünen-Nationalrätin und VPOD-Präsidentin <strong>Katharina Prelicz-Huber</strong> verwies auf die aktuelle Rentensituation der Frauen: «Frauen haben insgesamt mindestens um einen Drittel tiefere Altersrenten als Männer; ein Viertel der Frauen lebt nur von der AHV und damit unter dem Existenzminimum.» SP Co-Präsidentin <strong>Mattea Meyer </strong>nannte die konkreten Zahlen, die Realität für die meisten Frauen in diesem Land: «Jede zweite Frau erhält weniger als 3’000 Franken Rente, inklusive Pensionskasse.»</p><p>Für Travail.Suisse-Präsident&nbsp;<strong>Adrian Wüthrich</strong>&nbsp;ist eine Reformvorlage auf dem Buckel der Frauen inakzeptabel: &nbsp;«Statt Lohngleichheit erhalten die Frauen Rentenalter 65. Sie müssen länger arbeiten, obwohl die Nationalbank genügend Mittel hätte für eine faire AHV-Finanzierung.»</p><p>Neben den Gewerkschaften, Verbänden und Parteien engagieren sich auch die feministischen Frauenstreik-Kollektive für das Referendum. In deren Namen betonte <strong>Marie Jolliet</strong>: «Wir wollen eine Reform, die allen Menschen eine würdige Rente sichert: Die Renten müssen erhöht werden, nicht das Rentenalter!»</p><p><br> Informationen rund um das Referendum und Kampagnenmaterial finden sich auf <a href="https://www.frauenrenten.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.frauenrenten.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_2022-03-25_Ubergabe_Ref-AHV21-_c_Lucas-Dubuis-Unia_3_37ad221057.webp" length="464652" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8130</guid><pubDate>Thu, 24 Mar 2022 14:36:36 +0100</pubDate><title>Für den Frieden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fuer-den-frieden</link><description>Grosse Kundgebung am 2. April 2022 in Bern
#FürDenFrieden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit einem Monat herrscht in der Ukraine Krieg. Weltweit und auch in der Schweiz sind Menschen traurig und betroffen über die Gewalt und die Not der Bevölkerung. Gewerkschaften und ein breites, überparteiliches Bündnis organisieren am 2. April in Bern eine grosse Friedenskundgebung, zu der alle herzlich eingeladen sind.</p><p>Die Friedenskundgebung vom 2. April 2022 ist breit abgestützt. Sie ruft zum Frieden auf, verlangt Hilfe für die Betroffenen und Sanktionen gegen das Putin-Regime. Die zentralen Anliegen der Friedenskundgebung sind:&nbsp;</p><ul><li><strong>Frieden jetzt:</strong> Die Schweiz soll sich aktiv einsetzen für einen sofortigen Waffenstillstand und den vollständigen Abzug der russischen Truppen. Es braucht eine internationale Untersuchung der begangenen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen.</li><li><strong>Hilfe für die Betroffenen:</strong> Humanitäre Unterstützung für Flüchtende vor Ort und in den Nachbarländern, grosszügige und diskriminierungsfreie Aufnahme von Flüchtenden aus den vom Ukraine-Krieg betroffenen Ländern in der Schweiz. Frauen brauchen zusätzliche Unterstützung, da Krieg und die damit einhergehende Vertreibung die Gefahr sexualisierter Gewalt stark erhöhen.</li><li><strong>Kein Geld für Putins Regime:</strong> Harte Sanktionen gegen das Putin-Regime, rasche Verringerung der Abhängigkeit von russischem Öl und Gas.&nbsp;</li><li><strong>Friedensförderung auch in Zukunft:</strong> Humanitäre Einsätze und eine aktive Friedenspolitik im Rahmen der OSZE und der UN-Charta stehen für uns im Zentrum.&nbsp;</li></ul><p>Die grosse Friedenskundgebung findet statt <strong>am Samstag, 2. April 2022</strong><br> Besammlung: 13.30 Uhr, Schützenmatte, Bern (Nähe Bahnhof,&nbsp; <a href="https://goo.gl/maps/ukcXowT7ktfWLJZ1A" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer"><span class="iconpack fas fa-map-location-dot fa-map-marked-alt" aria-hidden="true"></span> GoogleMaps</a>) anschliessend Umzug und Schlusskundgebung mit Reden und Musik (Bewilligung eingereicht)<br><br> Liste der unterstützenden Organisationen (Stand 30. März 2022):</p><ul><li>Gewerkschaften: SGB, SEV-Gewerkschaft des Verkehrspersonals, syndicom, Unia, VPOD, VPOD-NGO, PVB, Travail.Suisse</li><li>Religionsgemeinschaften: Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, Schweizer Bischofskonferenz, Christkatholische Kirche der Schweiz, Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (SIG) (Aufruf wegen Schabbat nicht möglich), Plattform der Liberalen Juden der Schweiz (PLJS), Föderation islamischer Dachorganisationen (FIDS), Rat der Religionen</li><li>Parteien: EVP, EVP-Frauen und *jevp Schweiz, FDP.Die Liberalen und Jungfreisinnige, GRÜNE, Netzwerk Grüne Frauen und Junge Grüne, Grünliberale, GLP Frauen und Junge Grünliberale, Die Mitte, Die Mitte Frauen und Junge Mitte, SP, SP Frauen und JUSO</li><li>Zivilgesellschaft: Ukrainischer Verein, Amnesty International Schweiz, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, Solidar, Solifonds, SWISSAID, HEKS, alliance F, GSoA, Jungwacht Blauring Schweiz (Jubla), FriedensFrauen Weltweit (PWAG), NGO-Koordination post Beijing Schweiz, WILPF Schweiz, Bürger:Innen-Komitee Frontex NEIN, WeCollect, cfd, Evangelische Frauen Schweiz, Feministisches Kollektiv Winterthur, Feministisches Streikkollektiv Zürich, grundrechte.ch, männer.ch, Pink Cross, Forum für Friedenskultur Ilanz. Frauen* für den Frieden, Frauenzentrale Zürich, IFOR Schweiz, NeSTU (Netzwerk Schweiz-Transkarpatien/Ukraine), Zeitschrift Neue Wege, Religiös-sozialistische Vereinigung (RESOS), Schweizerischer Friedensrat, Denknetz, LOS - Lesbenorganisation Schweiz, WOZ, Campax, Comités de soutien avec le peuple ukrainien et les opposant-e-s russes à la guerre Genève, Vaud, Fribourg, Comitato ticino contro la guerra in Ucraina e di solidarità con la popolazione dell'Ucraina e con chi si oppone in Russia alla guerra di Putin, Secondas Zürich, Europäische Bewegung Schweiz, Ensemble à Gauche Genève, Basisgruppen-Bewegung Schweiz, VCS, ethik22 (Institut für Sozialethik), KAB, Libereco, Theologische Bewegung für Entwicklung und Befreiung, Schweizerischer Verband für Frauenrechte, Pfadibewegung Schweiz, SAJV, Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Milchjugend, RAZAM (Dialog Schweiz-Belarus)<br><i>Anfragen bei weiteren Organisationen sind pendent&nbsp; </i></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_FdF-FB-Sujet-DE_4b5c62cccb.webp" length="44306" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8125</guid><pubDate>Tue, 15 Mar 2022 11:36:49 +0100</pubDate><title>Frieden, Freiheit, Solidarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/frieden-freiheit-solidaritaet-maiaufruf2022</link><description>Der Aufruf zum 1. Mai 2022</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_220501_1Mai_60c2ebc15a.webp" length="179584" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8122</guid><pubDate>Mon, 14 Mar 2022 14:58:10 +0100</pubDate><title>Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft und zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/massnahmen-zur-stuetzung-der-kaufkraft-und-zur-verhinderung-von-arbeitslosigkeit-noetig</link><description>Ukraine-Krieg: Auswirkungen auf  die Schweizer Wirtschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Invasion in die Ukraine hinterlässt erste Spuren in der Schweizer Wirtschaft. Die Teuerung steigt deutlich. In Branchen wie Tourismus und Luftfahrt verzögert sich die Erholung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt das Engagement des Bundesrates für ein Ende dieses furchtbaren Krieges. Gleichzeitig fordert der SGB den Bundesrat auf, rasch wirksame Massnahmen zur Verhinderung von Lohneinbussen und Arbeitslosigkeit zu ergreifen. Der SGB fordert, die vereinfachten Regeln bei der Kurzarbeit zu verlängern und die Einnahmen aus der erhöhten CO2-Abgabe so rasch als möglich an die Bevölkerung zurück zu erstatten. Dadurch hätten die Schweizer Haushalte rund 200 Mio. Franken an zusätzlicher Kaufkraft.</p><p>Die höheren Energiepreise infolge des Krieges haben die Teuerung weiter steigen lassen. Letzte Woche sind die Öl- und Gaspreise stark gestiegen. Der Heizölpreis schoss auf fast 190 Fr./100l, was einen historischen Höchststand darstellt. Mittlerweile hat sich die Lage wieder etwas beruhigt. Die aktuellen Preise sind bei rund 140 Fr./100l – Tendenz leicht sinkend. Der steile Anstieg hat Forderungen nach Steuersenkungen bei den fossilen Treib- und Brennstoffen ausgelöst. Angesichts der Volatilität der Preise und der klimapolitischen Ziele ist diese Forderung jedoch verfrüht.</p><p>Zumal es einen Weg gibt, wie die Haushalte schneller entlastet werden können – ohne die Umwelt- und Klimaziele in Frage zu stellen. Auf Anfang 2022 wurde die CO2-Abgabe auf Heizöl und Gas erhöht. Sie stieg von 96 Fr./t auf 120 Fr./t CO2. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe müssen der Bevölkerung zurückerstattet werden. Doch das geschieht momentan nur teilweise. Im laufenden Jahr erhält die Bevölkerung nur die Einnahmen aus der Abgabe von 96 Fr/t zurück. Das Geld aus der Erhöhung von 96 auf 120 Fr./t gibt es voraussichtlich erst 2023. Die CO2-Abgabe führte dazu, dass 100l Heizöl auf 2022 rund 6 Franken teurer wurden. Beim Gas sind es rund 0.5 Rp./kWh. Die Erhöhung der CO2-Abgabe führt beim Bund zu Mehreinnahmen von knapp 300 Mio. Franken. Es gibt keinen Grund, weshalb der Bund dieses Geld nicht unmittelbar an die Bevölkerung zurückgeben sollte, erst recht angesichts der Preisanstiege bei Öl und Gas. Die Bevölkerung und die Unternehmen erhalten zwei Drittel der Einnahmen – hätte also rund 200 Mio. Franken mehr Kaufkraft. Ein Drittel wird für Subventionen an Hauseigentümer verwendet («Gebäudeprogramm»). Wenn die Mehreinnahmen aus der CO2-Abgabe rasch an die Bevölkerung zurückerstattet werden, erhält jeder und jede etwas mehr als 20 Franken. Für eine vierköpfige Familie sind das immerhin fast 100 Franken.</p><p class="heading--h4">Vereinfachte Regeln bei der Kurzarbeit verlängern</p><p>Branchen wie der Tourismus und die Luftfahrt, welche noch die negativen Auswirkungen der Corona-Krise spüren, müssen länger auf die wirtschaftliche Normalisierung warten, da die Gäste aus Asien oder Amerika Europa tendenziell fernbleiben werden. In den gewerblichen Branchen führen die höheren Materialpreise zu Auftragseinbussen und Stornierungen. Die Exportindustrie wird die Abschwächung der Weltkonjunktur spüren. Es drohen Arbeitslosigkeit und Lohneinbussen. Um das zu verhindern, fordert der SGB, die vereinfachten Regeln bei der Kurzarbeit zu verlängern. Diese fallen sonst ab Ende März weg.</p><p>Die Entwicklung in naher Zukunft bleibt von grosser Unsicherheit geprägt. Zur höheren Teuerung wird voraussichtlich noch ein deutlicher Anstieg der Krankenkassenprämien kommen. Dementsprechend könnten weitere Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft notwendig werden.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/4/csm_DEF_SGB_Nein_zum_Krieg_2062db417a.webp" length="9580" type="application/pdf"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8120</guid><pubDate>Wed, 09 Mar 2022 15:32:41 +0100</pubDate><title>Änderung Covid-19-Verordnung 3 und Verlängerung der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aenderung-covid-19-verordnung-3-und-verlaengerung-der-covid-19-verordnung-publikumsanlaesse</link><description>Vernehmlassungsantworten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds</description><content:encoded><![CDATA[<p>Erfreulicherweise klingt die Covid-Pandemie seit einigen Wochen ab – namentlich was besonders gefährliche Krankheitsverläufe in Verbindung mit Hospitalisierungen und Aufenthalten auf Intensivstationen betrifft. Die Erfahrungen in den letzten zwei Jahren haben aber auch gezeigt, dass sich die Lage schnell und überraschend wieder ändern kann. In seinen Antworten im Rahmen der Konsultationen (siehe Links unten) unterstützt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) daher den Vorschlag des BAG für eine Lockerung der Reisebestimmungen für Drittstaatenangehörigen sowie als&nbsp;Vorsichtsmassnahme die Verlängerung der «Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe».</p><p>Ferner weist der SGB auf zwei weitere Punkte aus der Covid-19-Verordnung 3 sowie allgemein zur Weiterführung der Massnahmen zur Pandemie hin:</p><ul><li>Der SGB fordert, dass für vulnerable Arbeitnehmende die Massnahmen zu verlängern sind – dies sicherlich bis nach den Sommerferien. Es muss eine allfällige Änderung der Bestimmungen nur mit genügender Vorlaufzeit entschieden werden. Denn die Rechts- und Planungssicherheit für die Arbeitnehmenden ist von zentraler Bedeutung.</li><li>Der Gewerkschaftsbund erinnert aus Anlass der Nachricht von einem Austausch von Bundesrat und Kantonen zur Weiterführung der Massnahmen daran, dass auch die Sozialpartner in diese Diskussionen einzubeziehen sind, entsprechend dem Art. 1 Abs. 3 des Covid-19-Gesetzes.</li></ul><p>Die vollständigen Vernehmlassungsantworten finden sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8114</guid><pubDate>Tue, 08 Mar 2022 13:07:30 +0100</pubDate><title>Schweizweit fordern Frauen mehr Gleichstellung und bessere Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweit-fordern-frauen-mehr-gleichstellung-und-bessere-rentenschweizweit-fordern-frauen-mehr-gleichstellung-und-bessere-renten</link><description>Tag der Frauenrechte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Frauen in der Schweiz sehen sich immer noch mit Nachteilen in der Arbeitswelt und im Pensionsalter konfrontiert: ungleiche Löhne, fehlende Kinderbetreuung, und eine massive Rentenlücke. Am Weltfrauentag 2022 setzt sich der SGB konkret für die Gleichstellung und gegen jede Verschlechterung auf Kosten der Frauen ein. Mit der Lancierung der <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Initiative für gute und bezahlbare Kita-Plätze</a> wird eine wichtige Grundlage für gleiche Chancen in der Arbeitswelt geschaffen. Gleichzeitig bekämpfen die Gewerkschaften die AHV-Abbauvorlage und setzen sich dafür ein, dass die Renten der Frauen endlich steigen.</p><p>Die Frauen in der Schweiz wiederholen es immer wieder: Es braucht höhere Frauenrenten, kein höheres Rentenalter! Denn Frauen arbeiten in der Schweiz häufiger unbezahlt als Männer, und ihre Löhne im Erwerbsleben entsprechen oft nicht der grossen Verantwortung und Belastung ihrer Berufe. Die Folge davon sind Frauenrenten, die im Durchschnitt mindestens ein Drittel tiefer als Männerrenten sind. Fast 11 Prozent der Frauen sind deshalb direkt nach der Pensionierung auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Doch das Parlament serviert den Frauen eine Rentenabbauvorlage nach der anderen. Mit viel Erfolg hat deshalb der SGB das Referendum gegen AHV21 lanciert und wird auch Verschlechterungen in der 2. Säule bekämpfen.</p><p>Um die Einkommens- und in der Folge Rentenlücke der Frauen zu reduzieren, beteiligen sich die SGB-Gewerkschaften aktiv an der Kita-Initiative, die am 8. März von einem breiten Netzwerk lanciert wird. Denn sie trägt dazu bei, dass die Verantwortung für die Kinderbetreuung nicht mehr hauptsächlich auf den Familien lastet, sondern dass alle Kinder Anrecht auf einen zahlbaren und bedarfsgerechten Betreuungsplatz haben. Zentral für den SGB ist, dass die Initiative auch Löhne und Arbeitsbedingungen verbessert und damit einen aktiven Beitrag gegen die Unterbezahlung frauentypischer Berufe leistet. Denn, wie es VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber an der Lancierungs-PK sagt: «Mit der Kita-Initiative werten wir Kinderbetreuungsberufe auf, über angemessene Ausbildungen, Löhne und Arbeitsbedingungen. Das ist für die vielen Frauen, die in diesem Sektor arbeiten, ein nötiger und längst überfälliger Schritt.»</p><p>An Standaktionen sammeln die SGB-Gewerkschaften Unterschriften für die Kita-Initiative und sensibilisieren für die Notwendigkeit guter Frauenrenten. Des Weiteren schliessen sie sich den dezentralen Kundgebungen an, die unter anderem in Lausanne, Neuenburg, Bern und Winterthur stattfinden und auch die Situation kriegsbetroffener Menschen im Fokus haben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/6/csm_Frauen_Aktivistinnen_Protestieren_JacobLund-NounProject_40dc414180.webp" length="12484" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8118</guid><pubDate>Thu, 03 Mar 2022 15:27:00 +0100</pubDate><title>Überführung der Massnahme zum Schutz der Schweizer  Börseninfrastruktur in das FinfraG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ueberfuehrung-der-massnahme-zum-schutz-der-schweizer-boerseninfrastruktur-in-das-finfrag</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Überführung&nbsp;der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das Finanzinfrastrukturgesetz (FinfraG) Stellung genommen. Die Stellungnahme findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8110</guid><pubDate>Thu, 03 Mar 2022 12:18:18 +0100</pubDate><title>Aufruf zur Friedens-Demonstration gegen den Krieg in der Ukraine</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufruf-friedensdemo-050322</link><description>«FRIEDEN JETZT!» – Samstag, 5. März 2022, in Zürich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><strong>10.30 Uhr: Besammlung beim Platzspitz<br> Demonstrationsumzug<br> 12.00 Uhr: Schlusskundgebung auf dem Sechseläutenplatz mit Reden und Musik</strong></p><p class="lead">Am 24. Februar hat der russische Präsident Vladimir Putin den Befehl zum Angriff auf die Ukraine gegeben. Fassungslos sehen wir die Bilder von Gewalt und Not. Der Angriff verstösst gegen die Prinzipien der UN-Charta, des Völkerrechts und der Humanität. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Es braucht einen sofortigen Waffenstillstand, diplomatische Verhandlungen und den Abzug der russischen Truppen.</p><p class="lead">Eine Million Menschen sind auf der Flucht. Es herrschen Hunger und Elend, die Ukraine braucht jetzt humanitäre Unterstützung!&nbsp; Die Schweiz muss Flüchtende grosszügig aufnehmen und alles tun, um den Menschen in der Ukraine und den Flüchtlingen vor Ort und in den Nachbarländern zu helfen.</p><p class="lead">Die Landesregierung hat am Montag dem politischen Druck nachgegeben und sich den EU-Sanktionen gegen Putins Regime angeschlossen. Zudem braucht es jetzt wirksame Kontrollen des Rohstoffhandels, der zu grossen Teilen über die Schweiz abgewickelt wird. Nur so können wir erreichen, dass der Krieg nicht von hier aus finanziert wird.</p><p class="lead">Militärisches Block-Denken und Aufrüstung führen in die Sackgasse. Sicherheit gibt es nur durch globalen Verzicht auf Atomwaffen und allseitige Abrüstung sowie mehr soziale Gerechtigkeit und Demokratie – weltweit. Wir setzen uns für friedliche Lösungen ein und unterstützen die mutigen Menschen, die sich in Russland trotz massiver Repression für Frieden und gegen Krieg einsetzen.</p><p class="heading--h4"><strong>Wir fordern:</strong></p><ul class="lead"><li>Frieden jetzt! Einstellung der Kampfhandlungen und Abzug der russischen Truppen.</li><li>Folgen müssen Verhandlungen über eine politische Lösung und über Massnahmen zur Abrüstung und zur Rüstungskontrolle.</li><li>Sanktionen und Kontrollen des Rohstoffhandels müssen verhindern, dass der Krieg über die Schweiz finanziert werden kann.</li><li>Sicher sind wir nur gemeinsam: Es braucht eine Stärkung des Völkerrechts und der UNO sowie eine gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur im Rahmen der OSZE.</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_220305_Aufruf_kurz_4-3_8069fdfa12.webp" length="68512" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8105</guid><pubDate>Fri, 25 Feb 2022 13:04:57 +0100</pubDate><title>Konflikt in der Ukraine: Gewerkschaften fordern Ende der kriegerischen Handlungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/konflikt-in-der-ukraine-gewerkschaften-fordern-ende-der-kriegerischen-handlungen</link><description>Der SGB schliesst sich dem Aufruf seiner internationalen Schwesterorganisationen für ein sofortiges Ende der kriegerischen Handlungen in der Ukraine.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB schliesst sich dem Aufruf des Internationalen Gewerkschaftsbund IGB und des Europäischen Gewerkschaftsbund EGB an, für ein sofortiges Ende der kriegerischen Handlungen in der Ukraine.</p><p>Der SGB solidarisiert sich mit den lokalen und internationalen Solidaritätskundgebungen für den Frieden und die Ukrainische Bevölkerung. IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow sagt: «Viele Menschen haben ihr Leben verloren, und die Menschen leiden seit sieben Jahren, weil die Minsker Vereinbarungen nicht umgesetzt wurden. In den letzten Wochen kam es zu Hunderten von weiteren Waffenstillstandsverletzungen, da der Konflikt künstlich angeheizt wurde. Anstatt Brücken für den Frieden zu bauen, wurden enorme Summen für Rüstung und Militär ausgegeben, und die aggressive Rhetorik hat zu weiterer Instabilität geführt. Der anhaltende Konflikt hat dramatische Folgen für die Wirtschaft sowohl in Russland als auch in der Ukraine und in anderen Teilen Europas. Die Gefahr einer Eskalation des Konflikts mit verheerenden Folgen ist real und wird so lange bestehen, bis ein ernsthafter Dialog stattfindet, der sich mit den Ursachen des Konflikts befasst.»</p><p>Luca Visentini, Generalsekretär des EGB und des Paneuropäischen Regionalrats PERC des IGB, erklärt: «Die Präsidenten der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates sowie der Hohe Vertreter der EU haben sich ebenso wie der UN-Generalsekretär nachdrücklich für die territoriale Integrität der Ukraine und die Minsker Vereinbarungen ausgesprochen. Alle politischen FührerInnen müssen den Mut haben, einen Krieg zu vermeiden, Kompromisse zu suchen und Vereinbarungen einzuhalten, und sie müssen die Weisheit besitzen, nachhaltige Volkswirtschaften aufzubauen, die für die Menschen funktionieren und die wesentliche Grundlage für die gemeinsame Sicherheit bilden. Der Zusammenbruch gemeinsamer Sicherheitsmassnahmen wie des INF-Vertrags und des Vertrags über den Offenen Himmel, die Kanäle für die Überprüfung und den Dialog boten, ist mit einer allgemeinen Schwächung der Bestimmungen der Helsinki-Vereinbarungen verbunden, die seit fast 50 Jahren zur Sicherung des Friedens beigetragen haben. Es besteht nun die reale Gefahr, dass dieser lebenswichtige Rahmen völlig aus den Fugen gerät und die Militarisierung in Europa, die bereits begonnen hat, eskaliert. Wir fordern dringende Schritte, um alle relevanten politischen FührerInnen an einen Tisch zu bringen, um einen gemeinsamen Sicherheitsrahmen zu schaffen, wie er in Helsinki initiiert wurde. Die Welt braucht einen neuen Gesellschaftsvertrag, nicht noch mehr Konflikte. Wir brauchen Investitionen in Menschen und Arbeitsplätze, in Frieden und Stabilität.»</p><p>SGB Präsident Pierre-Yves Maillard schliesst sich dem Aufruf des internationalen und des europäischen Gewerkschaftsbundes an und betont: «Wir verurteilen die russische Aggression in der Ukraine. Für diese kriegerische Invasion gibt es keine Rechtfertigung. Sie führt zu einer schrecklichen Welle menschlichen Leids. Die Ukraine als unabhängiges und demokratisches Land ist vom Untergang bedroht. Aber auch die Bevölkerung Russlands und des gesamten europäischen Kontinents wird in unterschiedlichem Masse die Schäden dieses Krieges zu spüren bekommen. In solchen Krisen- und Gewaltsituationen erleiden die ärmsten Familien und die Arbeitswelt schwere Schäden.»</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/4/csm_DEF_SGB_Nein_zum_Krieg_2062db417a.webp" length="9580" type="application/pdf"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8102</guid><pubDate>Thu, 24 Feb 2022 15:44:58 +0100</pubDate><title>Zukunft der postalischen Grundversorgung: Widersprüchlicher Expertenbericht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zukunft-der-postalischen-grundversorgung-widerspruechlicher-expertenbericht</link><description>Analoge Welt verschwindet auch 2030 nicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute von einer Expertengruppe vorgestellte Bericht zur Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung ist weit weniger zukunftsgerichtet als er zunächst den Anschein machen will. Zu viele Vorschläge zielen auf einen Abbau des Service public ab – allen voran die völlig realitätsfremde Forderung der Abschaffung der A-Post.</p><p>Klar haben sich im Postbereich sowohl das technische Umfeld als auch die Kundenbedürfnisse gewandelt: Die Briefmengen gehen genauso zurück wie die Zahlungsgeschäfte an den Schaltern. Im Gegenzug steigen aber etwa die E-Banking-Transaktionen oder das Paketvolumen. Dass dabei die Erträge der Post rückläufig sind, ist aber keineswegs die logische Konsequenz dieser<br> (Markt-)Entwicklung, sondern letztlich auf regulatorische Bestimmungen zurückzuführen. Letztere führen entweder zu höheren Kosten (wie die politisch zu Recht definierten Erreichbarkeitskriterien) oder aber zu tieferen Einnahmen (wie das politisch bis anhin aufrechterhaltene Kreditvergabeverbot für die PostFinance).</p><p>Entsprechend müssen auch die regulatorischen Bestimmungen im Zentrum der Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung stehen. Klar dabei ist – das anerkennt auch die Expertengruppe –, dass Letztere ein unverzichtbarer Bestandteil des erfolgreichen flächendeckenden Service public in der Schweiz ist und dementsprechend etwas kostet (genauso wie Regionalzugverbindungen oder Glasfaseranschlüsse). Und dass die Post diesen Service public heute noch immer eigenwirtschaftlich erbringen kann, ist gerade auch mit Blick auf das europäische Umland eine Erfolgsgeschichte.</p><p>Positiv hervorzuheben, und durch die Politik endlich voranzutreiben, sind die Vorschläge der Expertenkommission zur Etablierung einer digitalen postalischen Grundinfrastruktur ("digitales Postgeheimnis"). Digitalisierung bedeutet aber keineswegs, dass die analoge Welt im Gleichschritt verschwindet und sich deshalb etwa ab 2030 die tägliche postalische Zeitungszustellung "nicht mehr rechtfertigen lässt" (Expertenkommission).</p><p>Der grösste Fehler wäre nun, das "integrierte System" Post mit seinem - auch durch die Expertenkommission anerkannten - flächendeckenden Netz an Zugangsstellen durch eine Herauslösung und Privatisierung der PostFinance zu zerschlagen. Danach wäre man für eine Stabilisierung der Kosten erst recht zu harten Einschnitten in der postalischen Grundversorgung gezwungen. Oder aber man wäre für eine Stabilisierung des Niveaus der Grundversorgung zum Griff in den Subventionstopf gezwungen. Dies jeweils ganz unabhängig davon, zu welchem Ausmass die künftige postalische Grundversorgung auf digitalem bzw. analogem Weg erbracht wird. Und ganz sicher würde eine Ausschreibung des "Grundversorgungsauftrags Zahlungsverkehr" (dies schlägt die Expertenkommission in ihrem Bericht vor) wesentlich teurer kommen.</p><p>Für die laufende Revision des Postorganisationsgesetzes gibt es auch nach Vorliegen des heute publizierten Berichts nur eine Schlussfolgerung, und diese ist ebenfalls nicht neu: Das regulatorisch völlig querstehende Kreditvergabeverbot muss schnellstmöglich aufgehoben werden. Eine Vollbank ohne Kreditvergabe ist wie eine Bäckerei ohne Mehl: eine Unmöglichkeit.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_meinepoststelle_7213ca457c.webp" length="84616" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8100</guid><pubDate>Thu, 24 Feb 2022 09:28:41 +0100</pubDate><title>Service public: Die Grundversorgung nicht in Fesseln legen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/service-public-die-grundversorgung-nicht-in-fesseln-legen</link><description>Frühlingssession: Zwei Motionen wollen Staatsbetriebe &quot;an die Kandare&quot; nehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Hund bei Regen vor die Tür schicken, und sich dann wundern, wenn er nass zurückkommt: Das in etwa ist die Logik einer neu gegründeten parlamentarischen Gruppe, welche sich an der laufenden Modernisierung der ehemaligen Bundesbetriebe stört. "Fair ist anders!" heisst die Gruppe – ihr Name ist Programm.</p><p>Seit einiger Zeit werden die Bundesbetriebe unter ein politisches und mediales Trommelfeuer genommen. Im Fokus steht dabei insbesondere die Post: Sie würde aus einer staatlich abgesicherten Monopolposition heraus mit ihren "Shopping-Aktivitäten" und "Einkaufstouren" den Markt verzerren und gezielt Wettbewerber ausschalten. Angegriffen wird auch die Swisscom: Sie nutze ihre Vormachtstellung in der Netzerschliessung aus, um andere Telekommunikationsanbieterinnen mit unlauteren Methoden zu verdrängen. Und auch die SBB wird kritisiert: Sie sei träge und langsam, künftig brauche es auf der Schiene mehr Wettbewerb, sowohl im In- als auch im Ausland.</p><h4>Richtungsentscheid in der Frühlingssession</h4><p>Bei einem "Trommelfeuer" soll es aber nicht bleiben, denn auch politisch sollen nun möglichst bald Nägel mit Köpfen gemacht und die "Staatsbetriebe an die Kandare" genommen werden. Genau darum geht es nämlich bei zwei in der Frühlingssession durch den Nationalrat zu behandelnden Motionen der Ständeräte Rieder und Caroni. Diese verlangen vom Bundesrat die Ausarbeitung von Gesetzesänderungen, "um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen". Was könnte dies im Klartext heissen? Die Post verzichtet auf sämtliche Geschäfte ausserhalb des Briefmonopols, Fachhochschulen stellen die Akquirierung von Drittmitteln sofort ein, öffentlichen Spitäler gehen sofort fast sämtliche Mittel aus und Kantonalbanken schliessen ihre Türen. Die Liste liesse sich beliebig verlängern.</p><p>Im Ständerat haben diese beiden Vorstössen bereits eine Mehrheit erzielt, im Nationalrat wird nun ebenfalls heftig dafür lobbyiert. Unter anderem mit der Gründung einer neuen parlamentarischen Gruppe namens "Fair ist anders!": diese Gruppe beklagt sich darüber, dass öffentliche Unternehmen "zu direkten Konkurrenten von privatrechtlichen Unternehmen und Gewerbebetrieben" geworden sind und fordert "endlich gleichlange Spiesse". Mit dem Erinnerungsvermögen der Mitglieder dieser Gruppe scheint es dabei nicht allzu weit her zu sein: Vor der Jahrtausendwende wurde die ehemalige PTT zerschlagen (es entstanden die separaten AGs Post und Swisscom) und auch die SBB wurde zu einer Aktiengesellschaft umgewandelt. Es waren dies Entwicklungen der dazumal allgemein in Europa vorherrschenden Wettbewerbseuphorie. Die Losung war, dass die Staatsbetriebe zu träge seien und nun am Wettbewerb zu gesunden haben: Dieser würde sie zu Innovation und Dienstleistungsorientierung zwingen, wovon letztlich die ganze Bevölkerung profitieren kann – durch bessere Qualität zu tieferen Preisen. An vorderster Front gefordert und umgesetzt wurden diese Liberalisierungsschritte aber genau von jenen Kreisen, die heute beanstanden, dass sich die von ihnen in den Wettbewerb gedrängten Betriebe nun effektiv auch wie Wettbewerber verhalten – so was! Das ist in etwa, wie wenn man den Hund bei Regen vor die Tür schickt, um sich dann darüber zu wundern, wenn er nass zurückkommt. Anstatt zu bemängeln, dass etwa die Post in den digitalen Wandel investiert – auch mit Zukäufen von spezialisierten Firmen, die in diesem Prozess bereits viel weiter sind – sollten diese Leute im Gegenteil positiv anerkennen, dass der "gelbe Riese" eben nicht sein schrumpfendes Briefmonopol-Gärtchen hegt und in der "Papier-Korrespondenz von gestern" stecken bleibt, sondern vielmehr einen absolut unabdingbaren Wandel aktiv vorantreibt und dabei auch laufend Erfolge vorweisen kann. Vielmehr sollte dafür genau darauf geachtet werden, dass das Personal bei diesem Wandel nicht vergessen geht und alle Angestellten mitgenommen werden.</p><h4>Grundversorgung kostet</h4><p>Die Angriffe auf Post, Swisscom und Co. sind aber noch aus einem weiteren Grund völlig verfehlt: Im Sinne der flächendeckenden Gewährleistung des Service public haben alle Bundesbetriebe einen Grundversorgungsauftrag zu erfüllen, was für sie zumeist ein höchst defizitäres Geschäft ist (so beliefen sich etwa die Nettokosten der postalischen Grundversorgung im Jahr 2020 auf 230 Millionen Franken). Um dabei nicht auf Subventionen angewiesen zu sein, können die Betriebe gar nicht anders, als "auf dem Markt" bescheidene Erlöse zu erzielen. Doch auch Letzteres ist ihnen – zur prophylaktischen Verhinderung möglicher "Wettbewerbsverzerrungen" – heute nur in einem engen Rahmen überhaupt möglich: So darf etwa die Postfinance heute immer noch keine Kredite vergeben, obwohl sie die gleichen teuren Kapitalanforderungen wie alle anderen Grossbanken erfüllen muss. Die Spiesse müssten endlich gleich lang sein, fordert die erwähnte parlamentarische Gruppe: da kann man ihr in diesem Fall nur beipflichten – und müsste der Postfinance folglich endlich die Vergabe von Krediten erlauben. Brandgefährlich und höchst widersprüchlich sind jedoch die erwähnten Motionen Rieder und Caroni. Sie gehören wuchtig abgelehnt.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/6/csm_Logistik_Foto-Schweizerische-Post-AG_fec61868d9.webp" length="533178" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8072</guid><pubDate>Wed, 16 Feb 2022 10:47:24 +0100</pubDate><title>Solidarität mit der Luxemburger Frauenstreikplattform JIF</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-der-luxemburger-frauenstreikplattform-jif</link><description>SGB unterstützt Forderung nach 8.-März-Demonstration in der Luxemburger Innenstadt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Luxemburgs Bürgermeisterin Lydie Polfer will die traditionelle Demonstation der Luxemburger Frauenstreikplattform «Journée internationale des femmes» JIF zum internationalen Frauentag vom 8. März aus der Luxemburger Innenstadt in die Peripherie verbannen. In einer von Präsdident Pierre-Yves Maillard und Zentralsekretärin Regula Bühlmann unterzeichneten Solidaritätbotschaft unterstützt der SGB die Forderung der JIF, auch dieses Jahr im Zentrum Luxemburgs demonstrieren zu können. Der SGB fordert "die Luxemburger Regierung, die Bürgermeisterin Lydie Polfer sowie die Luxemburger Polizei auf, Verhältnismässigkeit zu wahren und die traditionelle, friedliche Kundgebung zum internationalen Frauentag vom 8. März in der Innenstadt zu bewilligen."</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/e/csm_manif_femmes_9b9ae7af0b.webp" length="190028" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8068</guid><pubDate>Tue, 15 Feb 2022 08:32:52 +0100</pubDate><title>Über 100’000 Unterschriften nach nur 50 Tagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ueber-100000-unterschriften-nach-nur-50-tagen</link><description>AHV 21-Referendum: AHV-Abbau bewegt das Land</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das breite Bündnis hat gegen den AHV-Abbau hat in weniger als 50 Tagen und somit in der halben Referendumsfrist bereits über 100’000&nbsp;Unterschriften für das Referendum gegen AHV&nbsp;21 gesammelt. Trotzt kalten Wintertagen und anhaltenden Corona-Einschränkungen ist das Referendum gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters fulminant gestartet.</p><p>Mit der geplanten Rentenaltererhöhung sollen bei den Frauen rund 10 Milliarden Franken eingespart wer­den. Dies bedeutet für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200&nbsp;Franken. Obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Deshalb stösst eine weitere Verschlechterung der Rentensituation der Frauen auf grossen Widerstand. Anstatt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versucht das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwä­chen. Daher ist klar, AHV&nbsp;21 ist erst der Anfang: Arbeitgeber und bürgerliche Parteien setzen auf wei­tere Angriffe auf das Herzstück der sozialen Sicherheit in diesem Land. Rentenalter&nbsp;67 für alle steht auf dem Programm und auch bei den Pensionskassen sind weitere Rentensenkun­gen ge­plant. &nbsp;Um so wichtiger ist es, diesen Abbauplänen ein starkes Zeichen entgegenzusetzten.</p><p>Das Referendum gegen AHV&nbsp;21 wurde von Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und feminis­tischen Kollektiven ergriffen. Die Unterschriftensammlung läuft bis auf weiteres weiter, Einsendeschluss der Unterschriften ist am 20.&nbsp;März. Weitere Informationen zum Referendum:&nbsp;<a href="https://www.ahv21-nein.ch/?src=sgb100" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.ahv21-nein.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/6/csm_210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0445_8b4e0e9e4f.webp" length="295456" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8070</guid><pubDate>Mon, 14 Feb 2022 11:19:00 +0100</pubDate><title>Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ueber-die-rechnungslegung-der-oeffentlich-rechtlichen-anstalt-des-bundes-compenswiss</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die korrekte Umsetzung des im Januar 2019 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO. Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8063</guid><pubDate>Sun, 13 Feb 2022 14:37:22 +0100</pubDate><title>NEIN zum Medienpaket ist bedauerlich – Konsequenzen und nächste Schritte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nein-zum-medienpaket-ist-bedauerlich-konsequenzen-und-naechste-schritte</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit Bedauern nehmen der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), SSM und syndicom das NEIN zum Medienpaket zur Kenntnis. Weiterhin sind sie der Überzeugung, dass öffentliche Medienförderung wichtig für eine funktionierende Demokratie sowie für einen starken Service public ist. Die Medien und der unabhängige Journalismus dürfen nicht dem Spielball der Marktkräfte überlassen werden. Der Trend zur Monopolisierung und zum Einheitsbrei in den Schweizer Medien wird sich sonst weiter fortsetzen, ganze Regionen werden ihre publizistische Stimme verlieren und der schleichende Stellenabbau schreitet weiter voran. Um dem Einhalt zu gebieten, fordern die Gewerkschaften kantonale Zwischenlösungen sowie eine revidierte Vorlage für die Medienförderung.</p><p>Trotz einem Nein an der Urne bleibt unbestritten, dass die kleinen und mittleren Medienunternehmen a) für die mediale Versorgung in den Regionen unverzichtbar sind und b) dass viele von ihnen höchste Mühe haben, ein neues Geschäftsmodell zu errichten, das in der zunehmend digitalisierten Welt Bestand hat. Hier braucht es dringend eine politische Lösung (mit einer Auflagenobergrenze und mit einer Dividendenbeschränkung).</p><p class="heading--h4">Nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden</p><p>Die heutige Ablehnung darf nicht zu einer Abwärtsspirale bei den Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden und zunehmend prekarisierten Freischaffenden der Medienbranche führen. Zudem bedürfen die von Konzernen unabhängigen neuen Onlinemedien der dringenden öffentlichen Unterstützung, denn sie tragen massgebend zur Medien- und Meinungsvielfalt in der Schweiz bei. &nbsp;Trotz des heutigen Neins ist es angezeigt, dass auch die Arbeitnehmenden in der Frühzustellung von einem GAV profitieren, die es heute noch nicht können. syndicom wird sich weiterhin für die kollektive Absicherung der Arbeitnehmenden in dieser Branche einsetzen.</p><p class="heading--h4">Kantonale Medienförderung – erst recht jetzt!</p><p>In einigen Kantonen hat es für eine JA-Mehrheit gereicht. Da es nun nicht auf Bundesebene gerichtet werden soll, fordern die Gewerkschaften insbesondere diejenigen Kantone, in denen das Medienpaket angenommen worden ist, dazu auf, eine kantonale Medienförderung einzuführen. Das Interesse der Bevölkerung an unabhängigen und vielfältigen regionalen und lokalen Medien ist weiterhin vorhanden und wenn es auf Bundesebene noch keine zusätzliche Unterstützung geben soll, so müssen hier vorerst die Kantone in die Bresche springen.</p><p class="heading--h4">Für ein besseres Medienpaket jetzt!</p><p>Auch wenn die Vorlage finanziell vergleichsweise günstig war, dürfte sie dem Stimmvolk als zu vielschichtig und überladen vorgekommen sein. Daher ist es nun dringend an der Zeit, eine neue Medienförderung zu gestalten! Als allererstes sind diejenigen Teile des Medienpakets, die unbestritten gewesen sind, als einzelne Massnahmen weiterverfolgt werden: die Unterstützung für den Presserat und die Agenturleistungen sowie die Förderung für Ausbildung und digitale IT-Lösungen. Dies sind erste, schnell umsetzbare Massnahmen, welche der Branche und den Nutzer*innen als Ganzem dienen. Die Finanzen dazu sind mit der Haushaltsabgabe und den entsprechenden Reserven vorhanden. Weiterhin ist es mit Blick auf die Medienvielfalt essentiell, eine auf die Zukunft und die jüngeren Nutzenden gerichtete Online-Förderung voran zu treiben.</p><p>Parallel dazu sind nächste, grundlegendere Themen der Medienpolitik anzugehen:</p><ul><li>Die digitalen Tech-Giganten wie Facebook, Amazon &amp; Co müssen gemäss Umsatz pro Land besteuert werden. Zumindest ein Teil davon soll in die Finanzierung der (auszubauenden) Medienförderung fliessen.</li><li>Werbeabgabe auf allen Werbeträgern und Vektoren, auch denjenigen der globalen Tech-Giganten, zur Finanzierung von unabhängigem Journalismus. Die Einnahmen fliessen in einen Fonds, der durch eine Stiftung, die die Finanzierungsanträge beurteilt, verwaltet werden soll.</li><li>Im Sinne der Schaffung eines grundlegenden medialen Service public muss auch das politische Projekt für eine direkte Förderung aller Mediengattungen angegangen werden.</li><li>Aufbau einer starken Aufsichts- und Kontrollbehörde ausserhalb der Verwaltung, welche die mediale Versorgung in allen Landesteilen analysiert und dem Bundesrat bei drohender Unterversorgung Massnahmen vorschlägt. Dazu gehört auch die Überprüfung der Arbeitsbedingungen und Qualität der Medienangebote. Als Vorbild kann dazu die ELCOM im Energiemarkt dienen.</li><li>Auch wiederholen syndicom, SSM und SGB die Forderung nach einem Medien-GAV. Öffentliche Fördergelder sollen nur diejenigen Medienhäuser erhalten, die GAV-Verhandlungen mit den Gewerkschaften führen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/8/csm_Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein_ec4a5317c9.webp" length="366828" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8061</guid><pubDate>Sun, 13 Feb 2022 14:16:12 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es endlich Entlastungen für die Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jetzt-braucht-es-endlich-entlastungen-fuer-die-arbeitnehmenden</link><description>Abschaffung der Emissionsabgabe verhindert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abstimmenden haben eine weitere Steuersenkung für die Unternehmen klar verworfen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich gegen die Abschaffung der Emissionabgabe engagiert, weil es einen Richtungswechsel braucht. Jetzt haben die Entlastung der Arbeitnehmenden und die Förderung der Kaufkraft höchste Priorität. Insbesondere die zunehmende Belastung durch die Krankenkassenprämien muss in Angriff genommen werden. Das Parlament muss im Rahmen der Behandlung der Volksinitiative zur Erhöhung der Prämienverbilligungen die Chance packen, endlich einen verteilungspolitischen Entscheid zu Gunsten der arbeitenden Bevölkerung zu treffen.</p><p>Vor dem Hintergrund der steigenden Mieten- und Abgabenlast hat das wuchtige Nein der Schweizer Stimmberechtigten zur Abschaffung der Stempelsteuer auf Emissionen nichts Überraschendes. Sie haben den Versuch gestoppt, Unternehmen und deren Besitzer weiter zu entlasten. Unternehmen nutzen die öffentlichen Dienstleistungen und die öffentliche Infrastruktur unabhängig davon, ob sie Gewinne machen oder nicht. Ohne Stempelsteuer hätte sich aber ein Teil der Firmen gar nicht mehr an der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen beteiligt.</p><p>Angesichts der Kaufkraftprobleme der Haushalte war die Unangemessenheit dieser Vorlage evident. Trotz Aufschwung sind die Nettoeinkommen vieler Normalverdiener-Haushalte gesunken. Die steigenden Krankenkassenprämien haben die bescheidenen Lohnerhöhungen in den letzten Jahren mehr als weggefressen. Normalverdienende haben immer mehr Schwierigkeiten, mit dem Geld über die Runden zu kommen.</p><p>Nach der USR III und den ungerechten pauschalen Kinderabzügen ist zum dritten Mal eine unausgeglichene Steuervorlage des Parlaments in einer Volksabstimmung gescheitert. Es wäre an der Zeit, dass das Parlament auf das klare Signal hört: Nach Jahren der Entlastungen für Unternehmen, Vermögende und Grossverdienende braucht es jetzt politische Entscheide zur Stärkung der Kaufkraft.</p><p>Prioritär muss das Problem der unerträglich gewordenen Last der Krankenkassenprämien angegangen werden, die einkommenspolitisch degressiv wirken. Es braucht mehr Prämienverbilligungen, so dass niemand mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben muss. Die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative im Parlament bietet die Chance, noch in dieser Legislaturperiode endlich eine steuerpolitische Vorlage zum Abschluss zu bringen, die der ganzen Bevölkerung nützt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/b/csm_stempel_d_941f66f30d.webp" length="71548" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8057</guid><pubDate>Fri, 11 Feb 2022 15:55:03 +0100</pubDate><title>Nationalbankgewinne für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalbankgewinne-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Delegiertenversammlung des SGB beschliesst SNB-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB lanciert die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV». Dies haben die SGB-Delegierten heute beschlossen. Durch ausserordentlich hohe Gewinne und Negativzinsen ist das Ausschüttungspotenzial der SNB stark gestiegen. Dieses Geld gehört der Bevölkerung. Von einer Ausschüttung an die AHV profitieren alle. Mit dieser Initiative zeigt der SGB eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Dieses hat die Erhöhung des Frauenrentenalters beschlossen und will die BVG-Renten senken. Ab Sommer 2022 beginnt die parlamentarische Diskussion um eine generelle Rentenaltererhöhung. Obwohl die AHV-Renten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt halten und die Pensionskassenrenten dramatisch gesunken sind. Doch in diesem Land hat es genügend Geld für anständige Renten.</p><p>Die Altersvorsorge steht an einem Scheideweg. Die Renten sinken, weil die Pensionskassen weniger leistungsfähig sind und die AHV-Renten mit den Löhnen nicht Schritt halten. Es braucht deshalb Rentenerhöhungen wie die vom SGB geforderte 13. AHV-Rente. Statt das Problem der sinkenden Renten zu lösen, wollen Arbeitgeber und bürgerliche Kreise das Rentenalter erhöhen und die Leistungen weiter senken. Geld für Rentenerhöhungen ist in der Schweiz jedoch ausreichend vorhanden. So auch bei der SNB, die mittlerweile über 1 Billion Franken in Form von Aktien, Obligationen und Gold besitzt. In der Ausschüttungsreserve liegen mehr als 100 Milliarden Franken – nach Rückstellungen und sehr grosszügigen Ausschüttungen von 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone. Diese ausserordentlich hohen angehäuften Gewinne müssen zurückverteilt werden.</p><p>Es ist wichtig, dass ein Teil dieses Vermögens an die AHV fliesst. Bereits in früheren Jahren wurde die AHV berücksichtigt, wenn die SNB besonders hohe Gewinne machte. So erhielt 2007 die AHV zum Beispiel 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen SNB-Goldreserven. Eine Ausschüttung an die AHV ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Negativzinsen der SNB die Altersvorsorge ebenfalls treffen.</p><p>Der SGB hat sich für einen Initiativtext entschieden, der die Unabhängigkeit der Gelpolitik der Nationalbank weiterhin garantiert. Die Initiative verlangt lediglich eine Anpassung der Verteilung der Ausschüttungen. Sie zielt weder auf eine grundsätzliche Neuregelung der Ausschüttungen ab, noch schränkt sie die SNB bei ihren Anlagen ein, um beispielsweise eine gewisse Rendite zu erwirtschaften. Die Gewinnausschüttung an die AHV erfolgt nur, wenn die Reserven der SNB besonders hoch sind. Zusätzlich sollen die gesamten Einnahmen aus den Negativzinsen einmalig dem AHV-Fonds überwiesen werden. Weder die Rückstellungspolitik der SNB noch die hohen Gewinnausschüttungen an die Kantone werden durch den beschlossenen Initiativtext berührt.</p><p>Die Unterschriftensammlung beginnt bereits diesen Frühling, damit die Bevölkerung so bald wie möglich über dieses breit abgestützte Anliegen abstimmen kann und die AHV damit gestärkt wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/0/csm_Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa_afb8560e1f.webp" length="463876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8073</guid><pubDate>Wed, 09 Feb 2022 12:25:00 +0100</pubDate><title>Anpassungen des Covid 19-Massnahmendispositivs und weitere Verordnungsänderungen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/anpassungen-des-covid-19-massnahmendispositivs-und-weitere-verordnungsaenderungen</link><description>Konsultationsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist erfreut, dass sich die Covid-19-Kennzahlen positiv entwickeln und so immer mehr Schritte Richtung Normalität gemacht werden können. Wie auch in der Vergangenheit konzentriert sich der Gewerkschaftsbund in seiner Stellungnahme auf gewerkschaftlich bzw. arbeitsrechtlich relevante Themen innerhalb des vorliegenden Fragenkomplexes und macht keine epidemiologischen Aussagen bzw. Empfehlungen.</p><p>Im Detail äussert sich der SGB in seiner Stellungnahme (siehe unten) v.a. zur Anpassungen der grenzsanitarischen Massnahmen, zur repetitiven Testung. Zudem warnt der SGB in seiner Antwort vor allzu schnellen Rechtsänderungen im Gesundheitsschutz-Bereich am Arbeitsplatz. Der Aspekt der Rechtssicherheit und der Voraussehbarkeit ist gerade im sensiblen Bereich des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden essentiell. Der SGB bittet daher darum, dies bei den nächsten Änderungsschritten zu berücksichtigen. Weitere Details dazu finden sich in der vollständigen Konsultationsantwort (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_Coronatest_tsuguliev-Adobestock_38a35ffe01.webp" length="40318" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8043</guid><pubDate>Tue, 08 Feb 2022 13:54:53 +0100</pubDate><title>Sparen bei den Armen? Ein Skandal!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sparen-bei-den-armen</link><description>AIG: SGB lehnt Kürzung der Sozialhilfe für Ausländer:innen aus Drittstaaten ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat will Drittstaatangehörigen pauschal die Sozialhilfe kürzen. Damit hebelt er das Verfassungsrecht auf Hilfe in Notlagen aus und schafft eine unwürdige Zweiklassengesellschaft. Dabei hat er das Ausländerrecht in den letzten Jahren bezüglich Sanktionierung von Sozialhilfebezug schon kontinuierlich verschärft. Der SGB wird das Vorhaben bekämpfen.&nbsp;</p><p>In den ersten drei Jahren nach Erhalt ihrer Aufenthaltsbewilligung soll Drittstaatsangehörigen die Sozialhilfe gekürzt werden. Diese Änderung des Ausländer:innen- und Integrationsgesetzes (AIG) hat der Bundesrat im Januar in die Vernehmlassung geschickt. Die Verschärfung wird als Sparmassnahme und Mittel zur Reduktion der Attraktivität der Schweiz als Zuwanderungsland angepriesen. Ausserdem soll die Kürzung Anreiz für die Arbeitsintegration sein. Das ist zynisch: Arbeitsintegration ist nicht bloss eine Frage des guten Willens der Betroffenen, es braucht vor allem einen Arbeitsmarkt, zu dem Menschen ohne Schweizer Pass Zugang haben. Der Bundesrat nimmt mit dem Vorschlag die Verletzung von gleich zwei Verfassungsgrundsätzen in Kauf: Artikel 8 Abs. 1 verankert die Rechtsgleichheit aller Menschen, Art. 12 das Recht auf Hilfe in Notlagen.</p><p>Der Vernehmlassungsentwurf ist ein neuer Tiefpunkt in einer Entwicklung hin zu immer mehr Diskriminierungen von Armutsbetroffenen. Schon die Revision des Ausländer:innengesetzes AUG zum Ausländer:innen- und Integrationsgesetz AIG hat das Leben von Menschen ohne Schweizer Pass hierzulande unsicherer gemacht: Während zuvor eine Niederlassungsbewilligung nur in Ausnahmefällen und nach 15-jährigem Aufenthalt gar nicht mehr entzogen werden konnte, kann Sozialhilfebezug seither unabhängig von der Aufenthaltsdauer zur Ausweisung oder zur Rückstufung der Niederlassungsbewilligung führen.</p><p>Zwar muss der Sozialhilfebezug im Regelfall „selbstverschuldet“ sein, damit er sanktioniert werden kann. Doch das Staatssekretariat für Migration (Sem) überlässt die Umsetzung den Kantonen. Und diese legen das Kriterium der Selbstverschuldung unterschiedlich und teilweise sehr frei aus. Ausserdem muss seit 2021 für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von Sozialhilfebeziehenden das Einverständnis des Sem eingeholt werden. Armut wird je länger je mehr kriminalisiert Diese Verschärfungen haben zur Folge, dass viele armutsbetroffene Menschen ohne Schweizer Pass, obwohl sie Anspruch auf Sozialhilfe hätten, auf den Gang zum Sozialamt verzichten, um ihr Aufenthalts- oder Niederlassungsrecht nicht aufs Spiel zu setzen.</p><p>Die Corona-Pandemie hat uns die Auswirkungen dieser menschenunwürdigen Politik deutlich vor Augen geführt: Viele Migrant:innen arbeiten in besonders von pandemiebedingten Schliessungen betroffenen Branchen, und die Kurzarbeitsentschädigung, die noch bis Ende 2020 nur 80 Prozent des Lohns deckte, reichte bei tiefen Einkommen nicht zum Leben. Aus Angst davor, neben der finanziellen auch noch die Aufenthaltssicherheit zu riskieren, verzichteten dennoch viele darauf, ihr Recht auf Unterstützung in Anspruch zu nehmen.</p><p>Dass der Bundesrat jetzt neue Massnahmen plant, um das Grundrecht von Drittstaatsangehörigen auf Hilfe in einer Notlage zu beschränken, ist ein Schlag ins Gesicht jener Menschen, die von der Pandemie besonders betroffen waren. Jener Menschen, die während der letzten zwei Jahre keinen sicheren Job im Homeoffice hatten, sondern an vorderster Front im Detailhandel, im Gesundheitswesen oder in der Reinigung zur Bewältigung der Pandemie beigetragen haben. Jener Menschen, die erst von Betriebsschliessungen betroffen waren und dann als erste wieder in den Restaurants oder Coiffeursalons fremde Bedürfnisse befriedigen mussten.</p><p>Der SGB wird diesen und weitere Schritte hin zur Kriminalisierung der Armen und zu einer Zweiklassengesellschaft entschieden bekämpfen: Das Recht auf Rechtsgleichheit und staatliche Unterstützung in Notlagen darf nicht durch die Ausländer:innengesetzgebung ausgehebelt werden!</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/6/csm_junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores_21d1017115.webp" length="53840" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8097</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 17:25:00 +0100</pubDate><title>Pa. Iv. Badran (16.498 ): «Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/pa-iv-badran-16498-unterstellung-der-strategischen-infrastrukturen-der-energiewirtschaft-unter-die-lex-koller</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften unterstützen das grundsätzliche Anliegen der parlamentarischen Initiative 16.498, kritische Energieinfrastrukturen – namentlich die Wasserkraftwerke sowie die Strom- und Gasnetze – vor ausländischen Übernahmen zu schützen, die Verdrängung inländischer Investitionen und das Abfliessen von Renditen ins Ausland zu verhindern sowie eine ausreichende inländische Produktion und eine robuste Netzinfrastruktur sicherzustellen. &nbsp;</p><p>In seiner ausführlichen Stellungnahme (unten als PDF verlinkt) erläutert der SGB, ob und inwieweit diese Ziele durch die mit der Pa. Iv. geforderte Anpassung der Lex Koller – bzw. die damit einhergehende Erweiterung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) in ein Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken und strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft durch Personen im Ausland (EGIAG) – auch erreicht werden können.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8095</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 17:19:00 +0100</pubDate><title>Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/totalrevision-der-beitragsverordnung-innosuisse</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Verordnung des Verwaltungsrats der Innosuisse über ihre Fördermassnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist mit der allgemeinen Stossrichtung der Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse grundsätzlich einverstanden. Wir unterstützen die wie bereits im Innosuisse-Gesetz (SAFIG) festgehaltene Ausrichtung an den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. In seiner ausführlichen Stellungnahme (siehe unten verlinktes PDF) weist der Gewerkschaftsbund aber u.a. darauf hin, dass eine strikte Einhaltung von orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen erforderlich ist. Dies muss auch bei der Innovationsförderung berücksichtigt werden.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Energie und Umwelt</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8093</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 17:14:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG): Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/aenderung-des-auslaender-und-integrationsgesetzes-aig-zulassungserleichterung-fuer-auslaenderinnen-und-auslaender-mit-schweizer-hochschulabschluss</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst grundsätzlich die Tatsache, dass Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten, welche eine schweizerische Hochschule absolviert haben, Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt erhalten. Entsprechend unterstützt er die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Ausnahme dieser Personengruppe von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen. Sie können gemäss geltendem Recht bereits vom Inländervorrang ausgenommen werden, wenn die vorgesehene Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Sie unterstehen jedoch den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.</p><p>Der SGB weist in seiner Stellungnahme (siehe PDF unten) darauf hin, dass eine ähnlich stossende Situation aktuell auch bei jungen Ausländerinnen und Ausländern vorliegt, die in der Schweiz geboren und/oder aufgewachsen aber ohne geregelten Aufenthalt sind. «Bildungsinländer:innen», also Ausländer:innen, die in der Schweiz eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sind durch ihren mehrjährigen Aufenthalt in der Schweiz gut integriert und verfügen über eine hohe berufliche Qualifikation.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8091</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 17:10:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-unfallversicherung-uvv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erklärt sich in seiner Stellungnahme damit einverstanden, dass die bei einer Ratenzahlung der UVG-Prämien anfallenden Zuschläge an die veränderte Zinssituation angepasst werden können. Er unterstützt auch das Bestreben, sowohl den administrativen Aufwand als auch die anfallenden (Betreibungs-)Kosten möglichst gering zu halten bei wiederholtem Zahlungsverzug. Gerade aus Sicht der freiwillig Versicherten stellt sich allerdings die Frage inwiefern dieses Ziel nicht besser erreicht werden könnte mit einer Begrenzung der jährlichen Betreibungsprozesse.</p><p>Die Antworten zu den Detailfragen finden sich im unten verlinkten Dokument.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8089</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 17:05:00 +0100</pubDate><title>Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (Anpassung der Grundversorgungsbestimmungen)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/revision-der-verordnung-ueber-fernmeldedienste-anpassung-der-grundversorgungsbestimmungen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der mit dieser Revision geplante massive Ausbau der Internetgeschwindigkeit in der Grundversorgung wird grundsätzlich vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst. Heute sind effektiv alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen auf eine schnelle und zuverlässige Internetverbindung angewiesen. Letztere ist zu einem absolut unverzichtbaren Teil des Service public geworden, weshalb es auch gerechtfertigt ist, mit einer signifikanten Erhöhung der Mindestbandbreite vom klassischen Verständnis der Grundversorgung im Sinne eines Mindestangebotes bewusst abzuweichen.</p><p>In seiner Stellungnahme verweist der SGB auf zwei Aspekte, in denen er Nachbesserungs- bzw. Klarstellungsbedarf sieht. Die Stellungnahme ist unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8087</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 16:58:00 +0100</pubDate><title>Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/szenariorahmen-2030-2040-fuer-die-stromnetzplanung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB sieht im erstmals entstehenden energiewirtschaftlichen Szenariorahmen eine unverzichtbare Steuerungsgrundlage für die erfolgreiche und verlässliche Umsetzung der «Energiewende» im Verlauf der nächsten 20 Jahre. In seiner Stellungnahme (unten als PDF verlinkt) weist er aber auf die Herausforderungen hin, die durch den richtigen, beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien mit Blick auf Kapazitäten der Verteilnetze und das Risiko eines systemischen Falschenhalses hin.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8085</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 16:53:00 +0100</pubDate><title>Vernehmlassung zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Datenaustausch, Risikoausgleich)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/vernehmlassung-zur-aenderung-des-krankenversicherungsgesetzes-datenaustausch-risikoausgleich</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt die mit Art. 16a E-KVG vorgeschlagene Erweiterung des für den Risikoausgleich massgebenden Versichertenbestands. In der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten verlinkt) finden sich die Erläuterungen. Es stellt sich aus Sicht des SGB diesbezüglich aber dennoch die Frage, weshalb diese Änderungen – vor dem Hintergrund der seit Jahren bestehenden Dysfunktionalitäten beziehungsweise Ungerechtigkeiten – erst jetzt vorgenommen werden. Dies zudem trotz der Tatsache, dass der Risikoausgleich über die letzten Jahre ja mehrfach evaluiert und gesetzlich angepasst wurde.</p><p>Der Gewerkschaftsbund weist ferner in seiner Stellungnahme darauf hin, dass mit Blick auf den elektronischen Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Versicherten das Wort «Datenschutz» im Bericht nicht an einer Stelle vorkommt. Weitere Hinweise finden sich in der vollständigen Antwort des SGB (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8083</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 16:50:00 +0100</pubDate><title>Teilrevision der Signalisationsverordnung (Tempo 30 und Mitfahrgemeinschaften)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-der-signalisationsverordnung-tempo-30-und-mitfahrgemeinschaften</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB befürwortet die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen durchgehend.</p><p>Eine herabgesetzte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts erhöht nicht nur die Strassenverkehrssicherheit und den Verkehrsfluss, sondern sie vermindert auch die Lärmemissionen in Wohnquartieren ganz wesentlich. Unter Letzteren leidet heute vor allem der Schlaf der arbeitenden Bevölkerung. Insofern ist die mit dieser Verordnung vorgeschlagene Neuregelung zur erleichterten Einführung von Tempo 30 ein sehr begrüssenswerter (wenn auch, alleine, noch nicht hinreichender) Schritt.</p><p>Die mit dieser Vernehmlassung ebenfalls vorgeschlagene Förderung von Mitfahrgemeinschaften durch deren mögliche Priorisierung auf gewissen Fahrsteifen und Parkplätzen begrüsst der SGB ebenfalls. Davon profitieren insbesondere auch Fahrgemeinschaften von PendlerInnen sowohl im Binnen- als auch im Grenzverkehr.</p><p>Die Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8081</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 16:45:00 +0100</pubDate><title>Pa. Iv. 20.433 UREK-NR. «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/pa-iv-20433-urek-nr-schweizer-kreislaufwirtschaft-staerken</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich begrüssen es die Gewerkschaften, dass Ihre Kommission den gesetzlichen Handlungsspielraum für den umweltbewussten Umgang mit Ressourcen und Produkten ausbauen will. Die Aufnahme wichtiger Prinzipien und Elemente der Kreislaufwirtschaft in die umweltpolitische Gesetzgebung (Bundesgesetz über den Umweltschutz, Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sowie Energiegesetz) ist ein wichtiger und längst fälliger Schritt.</p><p>Gleichzeitig stellt der SGB fest, dass es noch vertiefte Anpassungen an dieser Vorlage braucht, damit die politisch breit gestützte Stärkung der Kreislaufwirtschaft tatsächlich realisiert werden kann. Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe unten). Für detaillierte Ausführungen und Anpassungsvorschläge verweist der SGB zudem auf die ausführliche Stellungnahme der Umweltallianz</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8079</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 16:42:00 +0100</pubDate><title>Teilrevision des Kartellgesetzes (KG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/teilrevision-des-kartellgesetzes-kg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorschläge, die Gegenstand der Konsultation sind, werden den Vollzug des Schweizer Wettbewerbsrechts praktikabler und wirksamer machen. Denn nach dem «GABA-Entscheid» war die Kommission gezwungen, gegen fast jedes Kartell vorzugehen. Unabhängig davon, ob es der Wirtschaft schadet oder nicht. Mit dieser wirtschaftlicheren Sichtweise im revidierten Art.&nbsp;5 Abs. 1 könnte sich die Kommission auf die Missbräuche konzentrieren und müsste nicht in unproblematisches wirtschaftliches Verhalten eingreifen.</p><p>Der SGB unterstützt auch die anderen Vorschläge der Vernehmlassung zur Fusionskontrolle und zum Zivilverfahren. Inwiefern sie einen praktischen Mehrwert haben oder nicht, wird sich in der Anwendung zeigen. Die Vernehmlassungsantwort des SGB findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8077</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 16:37:00 +0100</pubDate><title>Orientierung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/orientierung-zur-einfuehrung-des-automatischen-informationsaustauschs-ueber-finanzkonten-mit-weiteren-partnerstaaten-ab-2023-2024</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund bereits in früheren Stellungsnahmen&nbsp; dargelegt hat, unterstützt er die bundesrätliche Strategie, durch die Einhaltung globaler Standards im Steuerbereich die Position der Schweiz auf internationaler Ebene zu stärken und zu einem steuerkonformen Finanzplatz beizutragen. Weitere Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort, die unten als PDF verlinkt ist.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8075</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2022 16:31:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-bundesgesetzes-ueber-die-foerderung-von-innovation-zusammenarbeit-und-wissensaufbau-im-tourismus</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass die Innovationsförderung im Tourismus aufgestockt werden soll. In seiner Vernehmlassungsantwort (siehe unten) weist er aber darauf hin, dass gerade im Tourismus als Dienstleistungsbranche das Personal einer der Schlüsselfaktoren ist. Wichtig sind namentlich eine gute Ausbildung und gute Arbeitsbedingungen. Der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe ist unerlässlich für die Branche und die Grundlage für die Nachhaltigkeit von Innovations- und Fördermassnahmen. Ergänzend sollten nun gegen Ende der Krise zusätzliche Aus- und Weiterbildungsmassnahmen ergriffen werden. Beispielsweise über die Instrumente im GAV und über die Validation des acquis, welche intensiviert werden kann.</p><p>Die vollständige Stellungnahme des SGB findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8041</guid><pubDate>Fri, 04 Feb 2022 15:58:47 +0100</pubDate><title>Ja zum Medienpaket heisst Nein zu den Profitinteressen seiner Gegner</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zum-medienpaket-heisst-nein-zu-den-profitinteressen-seiner-gegner-1</link><description>Ganz «uneigennützig» mit Millionen gegen angebliche Milliarden:</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es gehe ihnen um Demokratie, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit, rufen viele prominente GegnerInnen des Medienpakets lauthals. Doch eigentlich geht es nicht wenigen von ihnen einfach ums Geld – um ihr eigenes.</p><p>Woher kommen eigentlich die Millionen, mit denen gegen die angeblichen «Steuermilliarden für (Zürcher) Medienmillionäre» beziehungsweise für ein Nein zum Medienpaket geworben wird? So genau weiss man das nicht, denn noch mangelt es in der Schweiz akut an Transparenz über die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen. Offensichtlich ist jedoch, dass jene Kreise, welche die Millionen für die Nein-Kampagne haben springen lassen, ganz genau wissen, dass diese eine Investition ist, welche sich für sie längerfristig auch ganz persönlich lohnt. Denn bei einem Nein bleibt ja nicht alles beim Alten, sondern die seit Jahren voranschreitende Konzentration der Medienlandschaft nimmt einfach weiter ihren Lauf.</p><p>Darunter leiden StimmbürgerInnen (der demokratische «Informationsgehalt» schrumpft weiter), JournalistInnen (es werden noch mehr Stellen gestrichen und Löhne gekürzt) und die Landbevölkerung (wo wenig Leute wohnen, lohnt sich eine Berichterstattung erst recht nicht mehr). Profitieren von dieser Entwicklung würden jene, die es schaffen, sich vom stetig kleiner werdenden Kuchen (immer mehr Werbemillionen fliessen zu Google, Facebook &amp; Co. ab) ein immer grösseres Stück abzuschneiden. Ein erwähnenswerter Kandidat ist das undurchsichtige Gratiszeitungsimperium von alt Bundesrat Christoph Blocher: einnahmeseitig gut aufgestellt (perfekt positioniert auf dem Werbemarkt) und auch ausgabenseitig alles im Griff (tiefe Kosten aufgrund bescheidener redaktioneller Eigenleistung).</p><p>Doch sind es bei Weitem nicht nur gewisse Akteure der Medienbranche, die von einem Nein zum Medienpaket profitieren würden. Die Medien werden nicht von ungefähr die «Vierte Gewalt im Staat» genannt. Denn sie leisten nicht einfach nur Berichterstattung, sondern haben auch eine unerlässliche demokratische Kontrollfunktion. Das Bündner Baukartell, Details zu Basels «Pharma-Geiselhaft», Pierre Maudets Genfer Eskapaden, der Zürcher «Bührle-Komplex»: Alles Gegebenheiten und Vorkommnisse, die ohne fundierte mediale Arbeit vielleicht nie ans Licht der Öffentlichkeit gekommen wären. Oder anders gesagt: wo ihnen die (Lokal-)Medien weniger auf die Finger schauen, können die Mächtigen noch viel besser schalten und walten, wie sie wollen. Wenn nötig halt auch zu Lasten der normalen Bevölkerung: der SteuerzahlerInnen, der KonsumentInnen, der Arbeitnehmenden.</p><p>Insofern haben die GegnerInnen des Medienpakets recht damit, dass es am 13. Februar um eine Grundsatzfrage geht: Überlassen wir die Informationsversorgung endgültig dem Markt, und löffeln dann halt die Suppe, die noch irgendwie Klicks oder Auflage und damit Werbeeinnahmen generiert. Oder anerkennen wir die gesellschaftlich und demokratiepolitisch unabdingbare Funktion der medialen Berichterstattung gebührend und definieren entsprechend einen (zumindest minimalen) Service public. Die Gewerkschaften setzen sich für Letzteres ein und rufen deshalb zu einem Ja zum Medienpaket auf.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/8/csm_Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein_ec4a5317c9.webp" length="366828" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8038</guid><pubDate>Fri, 04 Feb 2022 13:48:57 +0100</pubDate><title>Frontalangriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frontalangriff-auf-die-gesundheit-der-arbeitnehmenden</link><description>Pa. Iv. Graber: WAK-S will Arbeitsgesetz radikal aushöhlen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für breite Kreise soll der Schutz des Arbeitsgesetzes nicht mehr gelten: Diesen unerhörten Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden hat die Wirtschaftskommission des Ständerats gestartet. Bei der Beratung der bereits gravierenden Parlamentarischen Initiative Graber hat sie in einer völlig unerwarteten Wendung dem extremen Antrag von Ständerat Ruedi Noser stattgegeben, der noch krassere Verschlechterungen nach sich ziehen würde.</p><p>Während im Auftrag von Bundesrat Guy Parmelin die Sozialpartner bereits über allfällige Anpassungen der Arbeitszeiten für bestimmte Arbeitnehmende beraten, greift die WAK-S damit nicht nur die Gesundheit von Tausenden von Arbeitnehmenden an, sondern auch die Sozialpartnerschaft und den Bundesrat.</p><p>Würde die Version der WAK-S angenommen, wäre dies ein Präzedenzfall für die Aushöhlung des Arbeitsgesetzes. Denn der Vorschlag von Ständerat Noser will nichts anders, als den Schutzbereich des Arbeitsgesetzes, insbesondere in Bezug auf die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen und damit speziell das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit, weitestgehend abschaffen. Wegfallen würde der Schutz für «Vorgesetzte» oder «Fachspezialisten» mit einem «höheren Bildungsabschluss» – ein eigentlicher «Gummiparagraf». Das gleiche Schicksal hätten Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 120’000 Franken in der Dienstleistungsbranche, der «Beratung», Informatik Wirtschaftsprüfung oder Treuhand zu gewärtigen. Bedingung wäre lediglich die Angabe, «arbeitszeitautonom» zu sein sowie eine einfache schriftliche Zusage des Arbeitnehmenden.</p><p>Die Branchenbegriffe sind gewollt schwammig, insbesondere eine Zugehörigkeit zur «Beratungsbranche», würde den Anwendungsbereich der Bestimmung ins Ungeahnte erweitern. Mit den entsprechenden verheerenden Folgen für die psychische Gesundheit: Burnouts, Selbstausbeutung und Verkümmerung von sozialen Kontakten. Der Angriff ist gravierend, weil er ganze Arbeitnehmenden-Kategorien aus dem Schutzbereich des Arbeitsgesetzes herausbrechen will. Und dies ist offenbar nur der Anfang. Nach den Beraterinnen, den Informatikern und anderen «Spezialisten», steht wohl bald der Angriff auf alle anderen Arbeitnehmenden bevor, bis möglichst viele Arbeitnehmende auch am Sonntag und in der Nacht nach Belieben des Unternehmens eingesetzt werden können.</p><p>Dies notabene in der Schweiz, wo bereits sehr viel und lange gearbeitet wird. Der SGB wird diesen Angriff auf die Gesundheit und die Lebensqualität der Arbeitnehmenden nicht tolerieren und mit allen nötigen Mitteln in breiter Koalition bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/e/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_d75e88c55f.webp" length="161862" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8022</guid><pubDate>Tue, 18 Jan 2022 17:03:46 +0100</pubDate><title>Der Rentenzerfall geht ungebremst weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-rentenzerfall-geht-ungebremst-weiter</link><description>Das zeigt die heute veröffentlichte Neurentenstatistik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute publizierte Neurentenstatistik bestätigt die fatale Entwicklung mit sinkenden Renten und einer miserablen Rentensituation der Frauen. Seit 2015 ist die mittlere Pensionskassenrente um 135 Franken pro Monat bzw. 7.5 Prozentpunkte gesunken. Inzwischen ist die mittlere AHV-Rente rund 100 Franken höher als jene der 2. &nbsp;Säule. Dies obwohl es den Kassen finanziell besser geht als je und obwohl sie auch 2021 im Durchschnitt über 8 Prozent Rendite erzielen konnten. Die Rentenlücke der Frauen in der 2.&nbsp;Säule bleibt besorgniserregend. Noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen keine Rente aus der 2. &nbsp;Säule. Sofern eine Pensionskassenrente vorhanden ist, ist die mittlere PK-Rente von Frauen nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer. Die Hälfte der Frauen, die 2020 pensioniert wurden, erhält eine PK-Rente von weniger als 1’167 Franken pro Monat. Die Kapitalbezüge der Frauen fallen sogar bis zu 2.5 mal tiefer aus wie jene der Männer. Die im Parlament beschlossenen weiteren Rentensenkungen sind für die Betroffenen ein Affront. Die Renten reichen immer weniger zum Leben.</p><p>50 Jahre nach der Einführung des 3-Säulen-Modells steht die Altersvorsorge vor einer entscheidenden Weichenstellung. Die heute erschienenen Zahlen zeigen es deutlich auf: Frauen und Männer mit tieferen und mittleren Einkommen – und entsprechend tieferen Pensionskassenguthaben – bleibt nichts Anderes übrig, als bis zum regulären Rentenalter zu arbeiten und danach mit tieferen Renten durchzukommen. Die Renten jener, die sich frühpensionieren lassen sind wesentlich höher. Wer es sich leisten kann, geht früher in Rente. Eine Erhöhung des Rentenalters würde diese Ungleichheit noch ausbauen. Aber auch die vom Nationalrat beschlossenen Eckwerte für die BVG-Reform tragen dieser Entwicklung in keiner Weise Rechnung. Für den SGB ist klar: er wird sich für eine Stärkung der Renten – sowohl in der AHV wie auch im BVG einsetzen. Sei es über die Einführung einer 13. AHV-Rente, sei es über den BVG-Sozialpartnerkompromiss. Und mit einem klaren Nein zur Abbauvorlage AHV 21.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/8/csm_210918_HaendeWeg-Demo-Manif-PasTouche_eceaef1f3d.webp" length="536346" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8017</guid><pubDate>Mon, 17 Jan 2022 17:43:22 +0100</pubDate><title>Verlängerung der Massnahmen und Änderungen bei Quarantäne und Isolation</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/verlaengerung-der-massnahmen-und-aenderungen-bei-quarantaene-und-isolation</link><description>Konsultationsantwort des SGB zur Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2022/220117_LC_VL_Aenderung_Covid_19_VO_besondere_Lage.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Konsultationsantwort</a> spricht sich der SGB für die <strong>Weiterführung der Massnahmen</strong> aus, sofern dies die epidemiologische Lage erfordert. Insbesondere bei der Homeoffice-Pflicht ist es jedoch wichtig, die Arbeitnehmenden vor psychosozialen Risiken, Vereinsamung und anderen Gesundheits-Problemen zu schützen. Weiter sind die Spesen und Auslagen im Homeoffice vollumfänglich vom Arbeitgeber zu tragen. Daneben fordert eine Verstärkung der Kontrollen und Beratungen durch die Vollzugsorgane des Gesundheitsschutzes.</p><p>Mit Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen bei <strong>Isolation und Quarantäne </strong>regt der SGB ein risikoorientiertes Vorgehen an, um Vulnerable besonders zu schützen. Gegenüber dem vorgeschlagenen Konzept der «Selbst-Quarantäne» ist der SGB skeptisch. In seiner Konsultationsantwort (siehe Link unten) weist er auf Probleme und Risiken hin und fordert, falls die Regelung trotzdem eingeführt würde, eine klare Lohnersatz-Lösung. .</p><p>Ferner nimmt der SGB Stellung zum <strong>Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer</strong>. Der Schutz dieser vulnerablen Arbeitnehmenden sowie oder der vulnerablen Angehörigen von Arbeitnehmenden ist für den Gewerkschaftsbund von zentraler Bedeutung. Diese müssen gerade in der Omikron-Welle effektiv und ganzheitlich geschützt werden. Der SGB fordert daher weiterhin die Sonderregelungen von Art. 27a Covid-19-Verordnung 3. Neu müssen Spesen und Auslagen im Homeoffice für vulnerable Arbeitnehmende vollumfänglich vom Arbeitgeber bezahlt werden. Weiter ist allen vulnerablen Arbeitnehmenden sowie ihren o.g. Kontaktpersonen jederzeit der ungehinderte Zugang zu effektiven Tests zu gewähren.</p><p>Alle Details finden sich in der Antwort auf die Konsultation (siehe unten).</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/5/csm_Corona-junge-Fenster-Regenbogen_iStock-onFokus_af3f31dcfd.webp" length="113228" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8020</guid><pubDate>Mon, 17 Jan 2022 09:52:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-bekaempfung-der-geldwaescherei-und-der-terrorismusfinanzierung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorgeschlagene Verordnungsänderung ist eine gesetzeskonforme, taugliche und sachgemässe Umsetzung der vom Parlament in der Frühlingssession 2021 abgeschlossenen Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG). Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt diese Lösung im Grundsatz.</p><p>Trotzdem ist die vom Parlament beschlossene GwG-Revision bei Weitem nicht ausreichend, um Geldwäscherei wirksam bekämpfen zu können. Die jüngsten Enthüllungen der «Pandorra Papers» haben exemplarisch gezeigt, dass der Verzicht auf den Einbezug der Berater:innen unter die Sorgfalts- und Meldepflichten des Geldwäschereigesetzes (vgl. Art. 2 Abs. 1 lit. c E-GwG) sich als Fehler erwiesen hat.&nbsp;</p><p>Diese Vernehmlassungsantwort ist als Dokument unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8018</guid><pubDate>Mon, 17 Jan 2022 09:47:00 +0100</pubDate><title>Härtefallverordnung 2022</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/haertefallverordnung-2022</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts der anhaltenden Unsicherheiten in Bezug auf die Pandemie ist es wichtig, dass das wirtschaftliche Schutzdispositiv vorderhand weitergeführt wird. Der SGB ist daher mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Härtefallverordnung einverstanden. Entsprechende Antworten zu den Detailfragen finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.webp" length="118722" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8026</guid><pubDate>Wed, 12 Jan 2022 19:16:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail»)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-der-liquiditaetsverordnung-besondere-bestimmungen-fuer-systemrelevante-banken-too-big-to-fail</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Für die Stabilität des Schweizer Arbeitsmarkts ist es wichtig, dass systemrelevante Banken (SIB) Liquiditätsschocks besonders gut und jederzeit absorbieren können. Nur so können sie ihre Zahlungsverpflichtungen auch in aussergewöhnlichen Belastungssituationen erfüllen. Deshalb begrüsst der Schweizerische Gewerkschaftsbund eine Revision der Liquiditätsverordnung, die die erforderliche Liquidität sichern soll.</p><p>Dass diese LiqV-Änderung auf bankinterne Ansätze und Szenarioannahmen zur bankindividuellen Risikoevaluation abstützt, ist aber nicht zielführend. Die FINMA soll für jedes Institut spezifisch die Liquiditätsanforderungen definieren. Dazu soll auch sie, und nicht die Banken selber, bankindividuellen Risikoevaluationen vornehmen. Nur so können unabhängige und präzise Anforderungen bestimmt werden um die Liquidität und Systemstabilität zu sichern.</p><p>Die Stellungnahme des SGB finden Sie unten als PDF.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8013</guid><pubDate>Tue, 11 Jan 2022 10:30:00 +0100</pubDate><title> 3 Milliarden für Prämienverbilligungen statt neue Steuergeschenke für Reiche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/3-milliarden-fuer-praemienverbilligungen-statt-neue-steuergeschenke-fuer-reiche</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Krise waren fast ausschliesslich Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen von Kaufkraftverlust betroffen. Damit hat die Krise vor allem diejenigen getroffen, deren Einkommen bereits vorher kaum vom Fleck kamen. In dieser angespannten Lage muss die arbeitende Bevölkerung entlastet werden, doch Bundesrat und Parlament planen insgesamt gegen 3 Milliarden Franken Steuersenkungen für grosse Vermögen und hohe Einkommen. Gleichzeitig sind AHV-Kürzungen und Rentensenkungen bei den Pensionskassen geplant. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzt sich im sozial- und einkommenspolitischen Schlüsseljahr 2022 für einen Kurswechsel zugunsten der Arbeitnehmenden ein. Mit mehreren Referenden, Initiativen und konkreten Arbeitskämpfen der Gewerkschaften. Damit der Aufschwung bei der Bevölkerung ankommt und die Löhne und Renten endlich wieder steigen.</p><p>Die Corona-Krise hat die Lage vieler Arbeitnehmender in den letzten zwei Jahren wesentlich verändert. Dank Kurzarbeit und den weiteren Lohngarantien (EO) konnte zwar eine Katastrophe verhindert werden, und die Arbeitslosigkeit geht seit einigen Monaten wieder zurück. Dennoch bleiben schmerzhafte Spuren und Verwundbarkeiten, insbesondere bei Arbeitnehmenden mit tieferen Einkommen sowie Jüngeren und Älteren. Bei den über 60-Jährigen ist der Aufschwung bisher noch kaum angekommen. Von ihnen sind nach wie vor mehr arbeitslos als vor der Krise. Auf der anderen Seite sind knapp 25’000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren weniger erwerbstätig als vor dem Corona-Ausbruch. Im Aufschwung sind leider viele unsichere Stellen entstanden. &nbsp;Die Zahl der temporär Angestellten stieg 2021 beispielsweise um mehr als 10 Prozent.</p><p>Viele Arbeitnehmende haben zunehmend Mühe, mit dem Einkommen über die Runden zu kommen. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist für viele unerträglich geworden. Die Löhne stiegen von 2016 bis 2022 real um nur 0.2 Prozent pro Jahr und hinken der Wirtschaftsentwicklung hinterher.</p><p>Statt diese Probleme anzugehen, arbeiten Bundesrat und Parlament in die Gegenrichtung. Sie planen Steuersenkungen von gegen 3 Mrd. Franken pro Jahr für Vermögende, GutverdienerInnen und Unternehmen. Die zunehmend unerträgliche Prämienlast in der Krankenversicherung wird hingegen nicht beseitigt.</p><p class="heading--h4">Es braucht mehr, nicht weniger AHV</p><p>2022 wird das schweizerische Drei-Säulen-Modell 50 Jahre alt. Bei der Einführung waren nicht nur existenzsichernde AHV-Renten vorgesehen, sondern auch Pensionskassen mit klaren Leistungsgarantien und einem Teuerungsausgleich. So soll die PK-Rente die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen. Von diesem Verfassungsziel entfernen wir uns immer weiter. Die AHV ist nicht existenzsichernd und die Pensionskassenrenten sinken immer weiter. Den zukünftigen RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben.</p><p>Aus der Altersvorsorge ist mittlerweile ein boomendes Geschäft geworden, daher sind die Angriffe auf die AHV – an der Anbieter wie Pensionskassen, Banken oder Versicherungen nichts verdienen – nicht neu und wenig überraschend. Neu ist die Wucht. Der erste konkrete Angriff droht mit AHV 21: ein AHV-Abbau zulasten der Frauen. Dann die BVG-Reform der Banken und Versicherungen mit massiven Rentenverlusten. Schliesslich wollen Arbeitgeber und bürgerliche Parteien das Rentenalter bis auf 67 Jahre erhöhen. Wobei sie Wasser predigen und Wein trinken, denn wer von ihnen es sich leisten kann, geht früher in Rente: Die Frühpensionierungsquote in der Kredit- und Versicherungsbranche ist 50 Prozent höher als der schweizweite Durchschnitt. Der SGB wird all diese Rentenverschlechterungen entschieden bekämpfen. Angesichts der sinkenden PK-Renten braucht es mehr und nicht weniger AHV.</p><p class="heading--h4">Massnahmen zur Einkommensverbesserung für Normalverdienende und Senkung der Erwerbslosigkeit</p><p>Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind für den SGB im Jahr 2022 insbesondere folgende Massnahmen prioritär:</p><ul><li>In der Einkommens- und Steuerpolitik braucht es sozialpolitische Verbesserungen für die Haushalte mit mittleren und tieferen Einkommen statt Steuersenkungen für die Oberschicht. Die für Steuersenkungen vorgesehenen knapp 3 Mrd. Franken müssen in die Prämienverbilligungen fliessen.</li><li>Eine konsequentere Bekämpfung der Frankenüberbewertung. Sie hat dazu geführt, dass die Erwerbslosigkeit in der Schweiz mit 5 Prozent viel höher ist als in Deutschland (3.3 Prozent). Sollte die EZB die Geldpolitik normalisieren, kann die SNB mit Zinserhöhungen zuwarten.</li><li>Eine stärkere Unterstützung der über 60-Jährigen bei der Stellensuche in den RAV, wie das im Impulsprogramm zur Begrenzungsinitiative vorgesehen war.</li><li>Generelle Lohnerhöhungen und endlich ein 13. Monatslohn für alle.</li><li>GAV mit guten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen in allen Branchen. Prioritär insbesondere auch in wachsenden Branchen mit problematischen Arbeitsbedingungen wie bei den Kurieren.</li><li>Angesichts der Omikron-Variante muss der Bundesrat die Lohngarantien in der Kurzarbeit lückenlos verlängern. Wenn das Test-/Contact-Tracing-Regime überlastet wird, muss der Fokus auf die vulnerablen Personen gerichtet werden.</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_210107_JMK-Totale_77fa7b87ab.webp" length="70286" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8015</guid><pubDate>Mon, 10 Jan 2022 19:31:02 +0100</pubDate><title>Änderung Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aenderung-covid-19-verordnung-arbeitslosenversicherung-01-22</link><description>Konsultationsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Krise hat in den letzten Wochen mit der Omikron-Variante eine neue, beunruhigende Dynamik erhalten. Zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Löhne ist es abermals von grösster Bedeutung, dass die Kurzarbeit für die betroffenen Firmen und Arbeitnehmenden möglichst unbürokratisch zur Verfügung steht. In seiner Konsultationsantwort begrüsst der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) daher sehr, dass das summarische Abrechnungsverfahren sowie die Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse, Arbeit auf Abruf und Lernende weitergeführt werden.</p><p>Angesichts der grossen Unsicherheiten würden der SGB es begrüssen, wenn der Bundesrat die Kurzarbeit für die oben genannten Arbeitsverhältnisse nicht von 2G+ abhängig machen würde. Denn unter den gegebenen Voraussetzungen können das Gastgewerbe und der Kulturbereich nicht davon Gebrauch machen. Der SGB fordert daher eine erneute Prüfung.</p><p>Die vollständige Konsultationsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_NIAID-flickr_corona_virus_sars_cv2_covid19_modell_print_3d_CC_BY_2.0_86e29e412d.webp" length="117678" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8011</guid><pubDate>Fri, 07 Jan 2022 11:08:35 +0100</pubDate><title>Rekordhohe SNB-Gewinne: Jetzt muss auch die AHV ihren Teil erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rekordhohe-snb-gewinne-jetzt-muss-auch-die-ahv-ihren-teil-erhalten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Alleine mit den 26 Milliarden Franken Gewinn der Schweizerischen Nationalbank SNB vom letzten Jahr könnte man den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der AHV für die nächsten 10 Jahre decken. Noch viel grösser sind die Reserven der SNB. In der Ausschüttungsreserve liegen mehr als 100 Milliarden Franken – nach Rückstellungen und sehr grosszügigen Ausschüttungen von 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone.</p><p>Die Altersrenten sind eines der Hauptprobleme der Schweizer Bevölkerung. Die Pensionskassenrenten sinken wegen des Tiefzinsumfelds. Und die AHV-Renten sind politisch unter Druck. Mit der geplanten Rentenaltererhöhung verlieren ausgerechnet die Frauen, die schon heute viel tiefere Renten haben als Männer. Zudem hinken die AHV-Renten den Löhnen und den Krankenkassenprämien hinterher.</p><p>Die AHV-Renten müssen steigen und nicht sinken. Geld dafür ist in der Schweiz ausreichend vorhanden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schlägt vor, einen Teil der SNB-Gewinne künftig in die AHV umzuleiten. Er plant eine entsprechende Volksinitiative, welche im Februar den SGB-Delegierten vorgelegt werden wird. Damit könnte beispielsweise die überfällige 13. AHV-Rente finanziert werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/0/csm_Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa_afb8560e1f.webp" length="463876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8007</guid><pubDate>Tue, 04 Jan 2022 11:15:00 +0100</pubDate><title>AHV 21 ist erst der Anfang – Rentenaltererhöhung ist Rentenabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-ist-erst-der-anfang-rentenaltererhoehung-ist-rentenabbau</link><description>Breites Bündnis lanciert Referendum gegen AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der geplanten Rentenaltererhöhung sollen bei den Frauen rund 10 Milliarden eingespart wer­den. Dies bedeutet für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Jede Verschlechterung ihrer Rentensituation ist deshalb inakzeptabel. Anstatt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versucht das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwä­chen. Daher ist klar, AHV 21 ist erst der Anfang: Arbeitgeber und bürgerliche Parteien setzen auf wei­tere Angriffe auf das Herzstück der sozialen Sicherheit in diesem Land. Rentenalter 67 für alle steht auf dem Programm und auch bei den Pensionskassen sind weitere Rentensenkun­gen ge­plant. Heute lanciert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und feminis­tischen Kollektiven das <a href="https://www.frauenrenten.ch/referendum-unterschreiben/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Referendum gegen diesen ersten Schritt durch die AHV 21</a>.</p><p>Das breite Referendumsbündnis gegen AHV 21 lanciert heute an der gemeinsamen Medienkonferenz das Referendum. Insbesondere für die Frauen ist die AHV-Abbauvorlage eine Mogelpackung. Unter dem Strich bezahlen sie den Preis dieser Reform einseitig mit einer Leistungskürzung durch die Ren­tenaltererhöhung. Für den Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds<strong> Pierre-Yves Maillard</strong> ist es ein Skandal, dass das Parlament die Augen vor der Rentensituation der Bevölkerung und vor allem der Frauen verschliesst. Er hält fest: «Die Hälfte aller Frauen, die 2019 in Rente gingen, müssen mit weniger als 1’770 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Diese Renten sind zu tief, eine Verschlechterung ist deshalb inakzeptabel». Für Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> trägt AVH 21 den bestehenden Rentenproblemen der Frauen nicht Rechnung und löst keines davon. Im Gegenteil: «Die Reform geht voll zulasten der Frauen und ist schlicht unzumutbar. Wir werden eine Erhöhung des Frau­en­rentenalters vehement bekämpfen».&nbsp;</p><p>Grünen-Nationalrätin und Vizepräsidentin von Travail.Suisse <strong>Léonore Porchet</strong> betont, dass die AHV durch die Lohndiskriminierung von Frauen jährlich 825 Millionen Franken verliert. Es ist ein Hohn, dass nun ausgerechnet die Frauen die Kosten dieses «Reformpakets» tragen sollen. «Die Frauen werden im Alter und auf dem Arbeitsmarkt bereits heute massiv benachteiligt und sollen nun auch noch für diese Reform bezahlen. Das ist inakzeptabel.» Travail.Suisse-Präsident <strong>Adrian Wüthrich</strong> ergänzt, Rentenalter 66 oder 67 seien bereits geplant, der Kampf gegen AHV 21 sei somit erst der Anfang: «Die Erhöhung des Rentenalters ist für Frauen wie für Männer &nbsp;der falsche Weg und wird von den Gewerkschaften klar bekämpft». Für SP-Ständerätin <strong>Marina Carobbio</strong> sind insbesondere die vorgesehenen Kompensatio­nen für die Frauen der Übergangsgeneration absolut ungenügend: «Die Frauen der Übergangsgenera­tion werden mit Brosamen abgespeist.»&nbsp;</p><p>Neben den Gewerkschaften, Verbänden und Parteien engagieren sich auch die feministischen Frauen*streik-Kollektive für das Referendum. In deren Namen betont <strong>Anna-Béatrice Schmaltz,</strong> «solange Frau­enrenten ein Drittel tiefer sind, ist es unfair und absolut ungerechtfertigt, das Frauenrentenalter zu erhö­hen». VPOD-Zentralsekretärin und Vertreterin der Frauen*streik-Kollektive <strong>Michela Bovolenta</strong> bringt den Ärger der Frauen auf den Punkt: «Das Parlament hat uns leider nicht zugehört: Für mehr Gleich­stellung auch im Alter sorgen, statt einen Abbau auf Kosten der Frauen zu planen. Die Frauenrenten gehören erhöht, nicht das Frauenrentenalter!»&nbsp;</p><p>Nachdem vor rund zwei Jahren über 500’000 Frauen für mehr Lohn, Zeit und Respekt auf die Strasse gegangen sind, werden zentrale Forderungen der Frauen*streik-Bewegung immer noch ignoriert. Die Bilanz ist miserabel: Erwerbstätige Frauen leiden weiterhin unter tieferen Löhnen, Lohndiskriminierung, Teilzeitpensen und unbezahlter Arbeit. Dies führt zur heute skandalös schlechten Rentensituation der Frauen. Durch AHV 21 verschlechtert sich die Situation noch mehr. Und selbst für Frauen kurz vor der Pensionierung drohen konkrete Verschlechterungen.</p><p>Auch in der Reform der 2. Säule (BVG 21) wurde den Frauen die kalte Schulter gezeigt und der Erhalt des Leistungsniveaus für alle brutal zusammengestrichen. Das breite Bündnis wird daher erbitterten Widerstand gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters leisten, das Referendum gegen AHV 21 ist erst der Anfang. Die Rentensituation muss sich verbessern, nicht verschlechtern. Gerade die Frauen lassen sich nicht mehr vertrösten, ihre Geduld ist am Ende.</p><p><strong>Das Referendum gegen den AHV-Abbau kann auch <a href="https://www.frauenrenten.ch/referendum-unterschreiben/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">online unterschrieben</a> werden.</strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/3/csm_AHV21-DE_Visual_7c60ba5f66.webp" length="68256" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8028</guid><pubDate>Wed, 22 Dec 2021 19:23:00 +0100</pubDate><title>Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/protokoll-zur-aenderung-des-abkommens-zwischen-der-schweiz-und-tadschikistan-zur-vermeidung-der-doppelbesteuerung-auf-dem-gebiet-der-steuern-vom-einkommen-und-vom-vermoegen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Tadschikistan findet sich unten als PDF verlinkt</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8030</guid><pubDate>Wed, 22 Dec 2021 11:09:00 +0100</pubDate><title>Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/uebernahme-der-verordnung-eu-2019-1896-ueber-die-europaeische-grenz-und-kuestenwache</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Umsetzung des Notenaustausches der Schweiz und der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) anerkennt die Notwendigkeit, im Rahmen der Umsetzung der Personenfreizügigkeit bei der Verwaltung der Schengen-Aussengrenzen mit anderen Schengen-Staaten zusammen zu arbeiten. Der SGB unterstützt deshalb die vorgesehenen Änderungen im Grundsatz, fordern jedoch Anpassungen. Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8004</guid><pubDate>Tue, 21 Dec 2021 10:00:21 +0100</pubDate><title>Ja zur Vielfalt und Qualität – Ja zum Medienpaket</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zur-vielfalt-und-qualitaet-ja-zum-medienpaket</link><description>Gewerkschaften sagen JA zum Medienpaket</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Mediengewerkschaften syndicom und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) setzen sich im Rahmen der Abstimmungen vom 13. Februar klar für ein Ja zum «Massnahmenpaket zugunsten der Medien» ein. Das Paket ermöglicht sowohl Investitionen in den Journalismus und die lokalen Redaktionen als auch eine Förderung der Online-Medien sowie der Lokalradios und Regional-TVs. Damit stärkt es den medialen Service public und die Arbeitsbedingungen in der nötigen Breite. Ein Nein zu dieser Abstimmungsvorlage würde die nationale Medienpolitik über Jahre blockieren und der Verödung der Medienlandschaft weiter Vorschub leisten.</p><p>Die Werbegelder fliessen ab, die Einnahmen der Medien sinken.&nbsp;Und auch in der Schweiz macht sich eine zunehmende Konzentration und stellenweise sogar Monopolisierung der Medienlandschaft bemerkbar. Dies führt zu einem Verlust an Vielfalt und einer Verarmung insbesondere bei lokalen und regionalen Medien.&nbsp;Es braucht eine öffentliche Medienförderung, damit diesem Trend Einhalt geboten werden kann. Nur so lässt sich die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Medien stärken und das Überleben der Regionalzeitungen, Onlinemedien und Privat-Sender sichern.&nbsp;Und nur so lässt sich der für eine demokratische Informationsgesellschaft absolut unabdingbare mediale Service public flächendeckend garantieren.</p><p class="heading--h4">Qualität der Medien sichern</p><p>Qualitätssicherung im Journalismus schützt vor Fake News. Dazu sind die Förderung der Aus- und Weiterbildung&nbsp;von Journalist*innen wie auch&nbsp;der Basisdienst der SDA und die medienethische Grundlagenarbeit des Presserats von elementarer Bedeutung.&nbsp;Damit die Wirkung der Vorlage richtig zum Tragen kommt, sind aber auch die Arbeitgeber selbst gefordert. Die Gewerkschaften fordern sie auf, vordringlich in ihr Personal zu investieren und zusammen mit den Mediengewerkschaften für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen. Das Medienpaket liefert die Grundlage für eine Erhöhung der Budgets für Freischaffende, so dass diese ihren wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt beitragen können.</p><p class="heading--h4">Arbeitsbedingungen in der Frühzustellung verbessern</p><p>Bei der Frühzustellung herrschen tiefe, kaum regulierte Löhne und harte Arbeitsbedingungen. Dies&nbsp;soll sich nun endlich bessern, denn das Medienpaket beinhaltet eine Pflicht zur Verhandlung eines Gesamtarbeitsvertrages. Dies ist der beste Schutz für Arbeitnehmende. syndicom konnte hier bereits vor der Abstimmung einen wichtigen Schritt machen: GAV-Verhandlungen in der Zustellbranche wurden aufgenommen.&nbsp;Das Paket würde aber dazu beitragen, den Druck auf die Arbeitgeber in der Zustellbranche aufrechtzuerhalten. Ausserdem hilft das Paket mit, das Volumen der Früh- und Tageszustellung sicherzustellen und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen.</p><p class="heading--h4">Demokratie stärken</p><p>Ohne gute Rahmenbedingungen für Journalismus entscheidet nur das Geld, welche Inhalte an die Konsument:innen gelangen. Wenn unangenehme Fragen nicht mehr gestellt und vertiefte Untersuchungen nicht mehr stattfinden, wird Fake News und Propaganda die Türen geöffnet. Das Medienpaket sorgt dafür, dass auch Mächtigen und Vermögenden kritisch auf die Finger geschaut wird.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_Logo_Medienpaket_2_DE_d5d57a1d61.webp" length="43068" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8002</guid><pubDate>Mon, 20 Dec 2021 14:24:00 +0100</pubDate><title>Qualitätsinformation und anständige Arbeitsbedingungen statt Publireportagen und Katzenvideos: Ja zum Medienpaket!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/qualitaetsinformation-und-anstaendige-arbeitsbedingungen-statt-publireportagen-und-katzenvideos-ja-zum-medienpaket</link><description>Abstimmung vom 13. Februar 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Parallel zum Rückgang der Medienvielfalt verschlechtern sich auch die Arbeitsbedingungen der JournalistInnen seit Jahren. Davon profitieren finanziell Facebook und Google genauso wie Tamedia, Ringier und Co. Es braucht eine Kehrtwende, und diese beginnt mit einem <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/Abstimmungen/220213/2112_Argu_Medienpaket_RW.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Ja zum Medienpaket</a>.</p><p>Warum sollen Medien öffentliche Gelder erhalten? Zeitungen und private Fernsehsendungen sind doch Produkte wie jedes andere, welche sich an daran interessierte KonsumentInnen verkaufen lassen. Weit gefehlt: Eine funktionierende Medienlandschaft ist weder in ihrer Bedeutung mit einer Crèmeschnitte oder einem Netflix-Abo vergleichbar, noch lässt sich ihre Finanzierung einzig und allein über den Verkauf «am Markt» gewährleisten. Das war schon lange so und ist es heute umso mehr. Weshalb?</p><p>Erstens kommt der faktenbasierten Berichterstattung in einer demokratischen Informationsgesellschaft eine sehr wichtige Rolle zu: Medien sind ein tragendes Fundament des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses, ohne sie fände eine vertiefte demokratische Auseinandersetzung schlichtweg nicht statt. Zweitens sind die Medien damit ein unabdingbarer Teil des Service public. Und dieser hat es an sich, dass er nicht, oder zumindest nicht ausschliesslich über den Markt finanziert werden kann. Müsste die SBB ihr feinmaschiges öV-Angebot heute einzig über die Billettpreise finanzieren, würde niemand mehr mit dem Zug reisen. Und genau deshalb wird die Bahn auch stark subventioniert – völlig zu Recht.</p><p class="heading--h4">Falsche Entwicklungen stoppen</p><p>Auch die mediale Grundversorgung wird schon seit Langem öffentlich unterstützt, etwa durch tiefere Posttarife für Zeitungen in kleinerer Auflage. Doch mit den neuen Realitäten der Medienbranche ist dieses Minimalmodell des medialen Service public nicht mehr kompatibel: Durch die stetig sinkenden Abo-Einnahmen und den massiven Abfluss der Werbegelder sind die Probleme der Schweizer Medien heute gewaltig. Vor allem kleine und auf die regionale Berichterstattung ausgerichtete Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und TV-Sender können sich kaum mehr über Wasser halten. Damit sinken nicht nur Angebot und Qualität des Medienangebots stetig, sondern es gehen auch laufend Arbeitsplätze verloren bzw. die Arbeitsbedingungen verschlechtern sich. Im Gleichschritt dazu nimmt wiederum die Konzentration und damit die Macht der grossen Medienkonzerne Tamedia, Ringier und Co. sowie deren vermögender Besitzenden immer weiter zu.</p><p>Parallel dazu lässt sich eine weitere Entwicklung beobachten: Ein immer grösserer Teil der medialen Berichterstattung findet nicht mehr gedruckt oder gesendet, sondern online statt. Das ist an und für sich kein Problem, nur zeigt sich, dass der beschriebene Konzentrationsprozess im Internet schon viel weiter vorangeschritten ist. Eine ausreichende Finanzierung fundierter Medienangebote, welche sich weder auf Falschnachrichten noch auf Katzenvideos spezialisieren, ist daher alleine über Publikumseinnahmen online nicht mehr zu schaffen. Denn die Macht der grossen Internetgiganten ist auch in der Schweiz ungleich grösser als jene der GrossverlegerInnen. Mit jährlich bereits 2 Milliarden Franken an Werbeeinnahmen entziehen Facebook, Google und Co. dem Informationsjournalismus die finanzielle Grundlage in einem ganz substanziellen Ausmass.</p><p class="heading--h4">Vernünftige Massnahmen für einen medialen Service public</p><p>Wenn die Politik untätig bleibt, werden sich die beschriebenen Entwicklungen weiter beschleunigen. Und genau deshalb braucht es das Medienpaket: Es verschafft der Medienbranche und ihren über 11'000 engagierten JournalistInnen etwas Luft und ermöglicht die Anpassung der existierenden sowie die Entwicklung von neuen Medienangeboten. Dies mit einem auf sieben Jahre befristeten Mix aus Massnahmen – von der ausgeweiteten Vergünstigung der Postzustellung über die Unterstützung von Ausbildungen bis hin zur Förderung der hauptsächlich kleinen Online-Medien. Auch wichtige strukturelle Massnahmen wie die Pflicht zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen in der Frühzustellung sind Teil davon.</p><p>Aus gewerkschaftlicher Sicht ist ein Ja zum Medienpaket unabdingbar: Das Medienpaket ermöglicht die technologieunabhängige Förderung von Informationsjournalismus im ganzen Land. &nbsp;Dank des degressiven Subventionsmodells erhalten die kleinen Medien – seien es junge Onlineportale, Lokalzeitungen in Randregionen oder etwa eine an ein migrantisches Publikum gerichtete Spartenzeitschrift – einen überproportionalen Anteil der vorgesehenen Unterstützungsgelder. Das stärkt den Zugang aller Landesteile und Bevölkerungsgruppen zu einer qualitativ hochstehenden und finanziell breit zugänglichen Informationsversorgung.</p><p>Scheitert das Medienpaket, geht es weiter wie bisher: Facebook und Google sahnen noch mehr Werbegelder ab (für null mediale Eigenleistung!), die Lokal- und Regionalmedien sterben weiter aus und die wenigen verbleibenden Formate der grossen Medienhäuser füllen sich noch mehr mit Publireportagen und bezahlten Sendefenstern. Genau diese Entwicklung ist es, welche Unabhängigkeit und Medienvielfalt heute immer mehr einschränkt – und nicht der Ausbau der Medienförderung. Deshalb am 13. Februar Ja zum Medienpaket!</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_Logo_Medienpaket_2_DE_d5d57a1d61.webp" length="43068" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7983</guid><pubDate>Wed, 15 Dec 2021 11:34:04 +0100</pubDate><title>Inakzeptabler Rentenabbau auf Kosten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/inakzeptabler-rentenabbau-auf-kosten-der-frauen</link><description>SGB kündigt Referendum gegen AHV 21 an</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die skandalöse Rentenlücke der Frauen beträgt rund einen Drittel. Anstatt diese Situation endlich zu verbessern, sollen die Frauen nun den Preis der AHV-Abbauvorlage bezahlen – mit einer Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Gegen die Mogelpackung AHV 21 wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit einem breiten Bündnis das Referendum ergreifen. Klar ist dabei: AHV 21 ist erst der Anfang. Auch den geplanten Rentenabbau im BVG – bei welchem der Nationalrat die Frauen ebenfalls im Stich lassen will – und weitere Rentenaltererhöhungen werden von den Gewerkschaften vehement bekämpft.</p><p>Das Parlament verschliesst die Augen vor der Rentensituation der Frauen: Die Hälfte aller Frauen, die 2019 in Rente gingen, muss mit weniger als 1’770 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Fast ein Drittel der Frauen, die heute pensioniert werden, hat keine Rente aus der 2. Säule. Und sofern eine Pensionskassenrente vorhanden ist, ist die mittlere PK-Rente nur etwa halb so hoch wie jene der Männer. In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich. Diese Renten sind zu tief, eine Verschlechterung ist deshalb inakzeptabel.</p><p>Trotz dieser Ausgangslage sollen die Frauen in der AHV mit einem Rentenabbau konfrontiert werden. Denn das Parlament will das Frauenrentenalter erhöhen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt <strong>eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken.</strong> Damit sollen ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende und dauerhafte Rentenkürzungen schultern. Dringend notwendige Verbesserungen für die Situation der Frauen enthält die Vorlage keine, obwohl nur in der AHV alle Frauen erreicht werden können. Und selbst die beschlossene Ausgestaltung der Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration an Frauen ist eine Mogelpackung: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration würden direkt Renteneinbussen entstehen.</p><p>Anders als vom Bundesrat vorgeschlagen, will das Parlament den AHV-Vorbezug ausserdem erst ab 63 Jahren ermöglichen. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung genoss und für die AHV kostenneutral ist. Damit werden die Frauen doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie die AHV nicht mehr bereits im Alter von 62 Jahren vorbeziehen. Für die Männer ändert sich in dieser Hinsicht zwar nichts im Vergleich zum status quo. Aber auch sie werden von Rentenkürzungen betroffen sein, mit welchen das Parlament vorzeitig Pensionierte zur längeren Erwerbstätigkeit anspornen will.Damit wird klar: im Schatten der Corona-Krise soll im Parlament der Rentenabbau vorangetrieben und durchgesetzt werden. Denn neben der AHV-Vorlage hat sich bei der BVG-Reform im Nationalrat das Banken- und Versicherungsmodell durchgesetzt. Statt Verbesserungen für die Frauen im BVG würde es höhere Kosten und tiefere Renten aus den Pensionskassen bedeuten. Das Ziel der Bürgerlichen ist klar: Länger arbeiten – weniger zum Leben, zunächst bei den Frauen, und dann für alle.</p><p>Diese Politik zielt an der Realität der Bevölkerung vorbei. Dies hat bereits die historische Online-Sammlung anfangs Jahr eindrücklich aufgezeigt. Innert 5 Tagen haben über 300’000 Frauen und Männer den Appell gegen AHV 21 unterzeichnet – Mitte September skandierten über 15’000 DemonstrantInnen vor dem Bundeshaus «Hände weg von unseren Renten». Mit dieser klaren Opposition gegen Rentenabbau und einem entschlossenen Engagement für eine starke AHV wird der SGB mit einem breiten Bündnis das Referendum gegen AHV 21 ergreifen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_210918_SEV_Rd21_MFR8189-c-Manu-Friedrich_0b22dc8b3a.webp" length="227312" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7999</guid><pubDate>Tue, 14 Dec 2021 18:53:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aenderung-der-covid-19-verordnung-besondere-lage</link><description>Konsultationsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt in seiner Konsultationsantwort zu den gewerkschaftlich bzw. arbeitsrechtlich relevanten Themen innerhalb des vorliegenden Fragenkomplexes Stellung. Der SGB spricht sich – insbesondere nach Konsultation der Branchenverbände – für Variante 1 der beiden Vorschläge aus. Zentral ist für den Gewerkschaftsbund aber, dass die Löhne und Arbeitsplätze durch Kurzarbeit, EO und andere Massnahmen wie in früheren Wellen garantiert werden. Die Details finden sich in der vollständigen Konsultationsantwort (siehe unten), in der auch die Wichtigkeit von Kontrollen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz hingewiesen wird sowie Anmerkungen zu den Basismassnahmen gemacht werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/0/csm_Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow_b013833479.webp" length="34396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7979</guid><pubDate>Fri, 10 Dec 2021 16:57:10 +0100</pubDate><title>Erwerbsaufälle konsequent entschädigen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/erwerbsaufaelle-konsequent-entschaedigen</link><description>Der SGB zu den Corona-Vorschlägen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie schlägt bereits wieder auf die Kulturbranche und die Gastronomie durch. Positiv ist, dass das Parlament gegen den Willen des Bundesrates die Lohngarantien bei der Kurzarbeit verlängert hat. Doch nun muss der Bundesrat liefern. Er muss diese Verlängerungen so rasch als möglich umsetzen, damit die betroffenen Firmen auch Anfang 2022 davon Gebrauch machen können, damit die Löhne und die Arbeitsplätze weiterhin sicher bleiben.</p><p>Grossen Handlungsbedarf gibt es auch beim Erwerbsersatz für die Kulturschaffenden. Einzelne Kantone weigern sich, die Ersatzzahlungen auszuzahlen. Der Bund muss hier Klarheit schaffen und dafür sorgen, dass diese existenzsichernden Gelder ausbezahlt werden.</p><p>Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Monaten erfreulicherweise spürbar gesunken. Doch bei den über 60-Jährigen hat sich noch nicht viel bewegt. Sie sind nach wie vor häufiger arbeitslos als vor der Krise. Sie drohen häufiger ausgesteuert zu werden, so dass wieder über längere Bezugs- und Rahmenfristen nachgedacht werden muss – wie in der ersten Welle. Im Impulsprogramm zur Begrenzungsinitiative hat der SGB zusammen mit den Arbeitgebern zusätzliche RAV-Stellen zur Stellenvermittlung vorgeschlagen. Davon müssen die RAV verstärkt Gebrauch machen. Zudem müssen die hohen Hürden für die Überbrückungsrente angepasst werden.</p><p>Schattenseiten des Homeoffice vorbeugen</p><p>Homeoffice ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Die Erfahrungen der Pandemie zeigen, dass die Schattenseiten von Homeoffice nicht ignoriert werden und die Pflichten der Arbeitgeber damit nicht umgangen werden dürfen. Zum Schutz der Arbeitnehmenden ist es zentral, dass Gefahren durch die Überwachung durch die Arbeitgeber, die Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken verhindert werden. Das Recht auf Rückkehr ist eine zentrale Voraussetzung, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen.</p><p>Wird aus epidemiologischen Gründen Homeoffice verordnet, so sind die nach Arbeitsgesetz und Obligationenrecht geschuldeten Kosten und Spesen sowie der Gesundheitsschutz (insbesondere Ergonomie) durch den Arbeitgeber vollständig zu tragen bzw. sicherzustellen. Auf den Kosten des Homeoffice als Mittel der Pandemie-Bekämpfung dürfen nicht die Arbeitnehmenden sitzen bleiben. Weiter müssen nun endlich die Kontrollen und Beratungen am Arbeitsplatz durch die Inspektorate und die Suva massiv heraufgefahren werden, nachdem sie unerklärlicherweise deutlich zurückgegangen sind.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Koch_Restaurant_geschlossen_keineGaeste_ClarkandCompany-iStock_0abc5e019a.webp" length="100526" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7975</guid><pubDate>Wed, 08 Dec 2021 17:56:55 +0100</pubDate><title>Mehr bezahlen, weniger erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten-1</link><description>BVG-Reform in der Sackgasse: PK-Lotterie statt stabile Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat streicht die Verbesserungen der skandalös tiefen PK-Renten der Frauen. Stattdessen übernimmt das Parlament die «Pfusch-Vorlage» der Kommission und schafft damit Willkür und Ungleichbehandlung. Unter dem Strich bleiben massiv höhere Kosten für sinkende Renten. Vom Banken und Versicherungsmodell profitieren einzig die Top-Einkommen durch neue Steueroptimierungen in der 2. Säule.</p><p>Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 real um 8 Prozent gesunken, und die Versicherten haben noch nie so viel in die 2. Säule einbezahlt wie heute. Das müsste nicht nur den Pensionskassen, das müsste insbesondere auch dem Parlament zu denken geben. Doch anstatt sich mit der Rentenrealität zu befassen versteckt sich der Nationalrat hinter seiner Kommission und will das BVG weder stabilisieren noch die Renten sichern. Im Gegenteil beschliesst der Nationalrat ein Modell, das zu Rentenverlusten von bis zu 12 Prozent führt. Obwohl der Leistungserhalt von allen Parteien als notwendiges Ziel anerkannt wurde. Er weigert sich ausserdem, die bereits heute skandalös tiefen PK-Renten der Frauen zu verbessern. Die Frauen – welche schon seit 40 Jahren auf Lösungen in der 2. Säule warten – sollen noch einmal 15 Jahre vertröstet werden. Ohne jede Garantie, dass dannzumal eine Rentenverbesserung erfolgt, sollen sie bis dahin teuer bezahlen – für die Pensionskassenmanager und Versicherer.</p><p>Für die Kompensation setzt der Nationalrat auf die willkürliche Unterscheidung zwischen BVG-Obligatorium und Überobligatorium. Dabei ist klar: die Mehrheit soll leer ausgehen. Denn die Kassen haben in den letzten Jahren den gesetzlichen Schutz stetig verwässert. Der Nationalrat schafft mit dem heutigen Beschluss auch weitere Ungleichbehandlungen. So, dass bei vergleichbar tiefen Löhnen bspw. die Mitarbeitenden in Logistikzentren oder die Zustellerinnen der Post keine Kompensation erhalten. Sie aber den Leistungserhalt der Arbeitnehmenden im Autogewerbe finanzieren müssten. Oder gar für den Rentenzuschlag von Ingenieuren und Architekten aufkommen müssten, welche – trotz höherem Einkommen – in einer BVG-Minimalkasse versichert sind. Personen der Übergangsgeneration, die verunfallen und/oder invalid werden, gehen leer aus. Für sie ist keine Kompensation vorgesehen. Auch wer die letzten zehn Jahre vor der Pensionierung im Ausland tätig war, soll selbst auf dem gesetzlichen Teil seiner Rente keinen Leistungserhalt bekommen. Einzig in einem Punkt hat der Nationalrat seine Sozialkommission zu Recht in die Schranken gewiesen: der SGB begrüsst den heutigen Entscheid, die 3. Säule nicht auszubauen.</p><p>Insgesamt fällt das vom Nationalrat beschlossene Modell für alle Personen mit einem Einkommen unter CHF 86’040 teurer aus als der Vorschlag des Bundesrats und der Sozialpartner. Gleichzeitig werden Personen mit hohen Einkommen und Arbeitgeber aus Hochlohnbranchen aus der Verantwortung entlassen, sich an der BVG-Reform finanziell zu beteiligen. Für Personen mit tiefen Einkommen und/oder Mehrfachbeschäftigungen ist der Ausbau besonders teuer. So soll zum Beispiel eine Arbeitnehmerin, welche 15’000 Franken verdient, neu auch in die Pensionskasse einzahlen. Damit erreicht sie bei einer vollständigen Erwerbskarriere eine Monatsrente von gerade mal 60 Franken. Sie soll mit ihrem Minilohn aber auch die Aktionäre der Versicherungen und die Löhne der PK-Geschäftsführer bezahlen. Um ihre eigene Rente geht es dabei nicht.</p><p>Der Nationalrat ignoriert damit nicht nur die historische Rentenrealität, mit welcher die Arbeitnehmenden seit über einem Jahrzehnt konfrontiert sind. Er zeigt mit aller Deutlichkeit, dass er der Aufgabe nicht gewachsen ist, eine technisch funktionierende, mehrheitsfähige BVG-Vorlage zu zimmern. Der SGB wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Ständerat zurückfindet zum Sozialpartnerkompromiss.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.webp" length="99612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8029</guid><pubDate>Wed, 08 Dec 2021 10:59:00 +0100</pubDate><title>Anpassung der Covid-19-Verordnung 3</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/anpassung-der-covid-19-verordnung-3</link><description>Konsulationsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist der Verlängerung&nbsp;der Covid-19-Verordnung 3 einverstanden. Beim Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden befürwortet der Gewerkschaftsbund eine Verlängerung der Bestimmung bis Ende 2022, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Änderungen im Wissensstand über die Gefährdung können durch die Definition der besonderen Gefährdung im einschlägigen Anhang laufend aktualisiert werden. Mit der Verlängerung muss auch die entsprechende Regel zur EO angepasst werden.</p><p>Desweiteren nimmt der SGB Stellung zu Kostenübernahmen von zentralisiertem Pooling in Gesundheitseinrichtungen und von Laboranalysen auf Sars-CoV-2 durch den Bund.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7977</guid><pubDate>Wed, 08 Dec 2021 08:28:00 +0100</pubDate><title>Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-der-radio-und-fernsehverordnung-rtvv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aus vielfältigen Gründen, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in seiner Vernehmlassungsantwort (s.u.) detailliert ausführt, kann der SGB der vorgelegten Revision der Radio- und Fernsehverordnung nicht vorbehaltlos zustimmen und fordert das UVEK freundlich auf, die laufende Vernehmlassung bis zur Abstimmung über das Medienpaket im Februar 2022 zu sistieren und danach in einer überarbeiteten und ergänzten Form neu zu eröffnen. Aus Sicht des SGB ist dafür die Zeit bis zur Vergabe der Neukonzessionen per Anfang 2025 keineswegs zu knapp. Ansonsten könnten die bestehenden Konzessionen noch um ein Jahr verlängert werden.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7971</guid><pubDate>Tue, 07 Dec 2021 12:33:05 +0100</pubDate><title>Nationalrat konkretisiert Rentenverluste der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-konkretisiert-rentenverluste-der-frauen</link><description>Nationalrat mit AHV 21 auf Kollisionskurs</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Frauenrentenalter soll erhöht werden. Damit verlieren die Frauen rund 1’200 Franken Rente pro Jahr. Obwohl sie bereits jetzt rund ein Drittel tiefere Renten haben als die Männer, sollen sie nun auch in der AHV mit einem Rentenabbau konfrontiert werden. Damit sind aus Sicht des SGB die verbleibenden Diskussionen zur Ausgestaltung der Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration an Frauen deshalb letztlich irrelevant. Anstatt das grosse Problem der Frauenrenten anzupacken, führen sie zu einer dauerhaften Verschlechterung der Rentensituation von Frauen.</p><p>Die heutigen Beschlüsse bestätigen denn auch, dass der Nationalrat die Frauen einfach aus Prinzip bezahlen lassen will. Denn bei fast gleichbleibenden Gesamtkosten beschliesst er ein Modell, welches bei allen Frauen der Übergangsgeneration zu tieferen Renten führt, als dies der Ständerat fordert. Der Nationalrat will, dass für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration direkt Renteneinbussen entstehen. Länger arbeiten – weniger Geld zum Leben. Zunächst bei den Frauen, und dann für alle. Diese Signale sendet der Nationalrat an die Bevölkerung.</p><p>Einzig für die Zusatzfinanzierung über die Nationalbankgelder setzt sich der Nationalrat weiterhin ein. Der SGB begrüsst diesen Beschluss ausdrücklich: er zeigt, dass die Finanzierung anständiger Renten ohne Abbau möglich wäre.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7969</guid><pubDate>Tue, 07 Dec 2021 08:49:28 +0100</pubDate><title>Pfusch-Vorlage: Lotterie statt stabile Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pfusch-vorlage-lotterie-statt-stabile-renten</link><description>BVG-Reform in der Sackgasse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommissionsmehrheit des Nationalrats hat über Nacht aus dem austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartner eine «Pfusch-Vorlage» gebastelt mit Willkür bei den Leistungen und Mehrkosten bei den Beiträgen. Die Frage, wer von einer Abfederung der drohenden Rentenkürzungen profitieren soll und wer nicht, gleicht nun eher einer Lotterie als einer Sozialversicherung. Das vorliegende Banken- und Versicherungsmodell treibt die Kosten und Gewinnabflüsse in der 2.&nbsp;Säule weiter schamlos in die Höhe. Eine derart fehlerhafte und willkürliche BVG-Reform, bei der die Erwerbstätigen mit mittleren und tiefen Einkommen hohe Mehrkosten bezahlen, unter dem Strich aber weniger erhalten, wird vom SGB vehement bekämpft.</p><p>Obwohl ein Rentenabbau im BVG an der Urne bereits 2010 mit 72.2 Prozent wuchtig abgelehnt wurde, haben die Pensionskassen und Versicherungen in der Zwischenzeit die Umwandlungsätze und die Verzinsung im Überobligatorium drastisch gesenkt. Rund 8 von 10 Erwerbstätigen sind von dieser historischen Rentenschmelze betroffen. Währenddessen wurden die Kosten und Gewinnabflüsse zu den Anbietern der 2. Säule weiter schamlos in die Höhe getrieben – dadurch ist das Vertrauen in die Pensionskassen auf einem Tiefpunkt angelangt. Denn die Pensionskassenrenten sind seit 2005 real um 8 Prozent gesunken. Obwohl die Versicherten noch nie so viel in die 2. Säule einbezahlt haben wie heute. Gleichzeitig klafft die Rentenlücke der Frauen im BVG tief. Wenn Frauen überhaupt Leistungen aus der Pensionskasse erhalten, dann sind sie im Durchschnitt halb so hoch wie jene der Männer.</p><p>Mit der anstehenden BVG-Reform müsste das Parlament das System so stabilisieren, dass die Leistungen erhalten bleiben, die Versicherten geschützt sind und die Frauenrenten erhöht werden. Um diese Ziele zu erreichen hat der der SGB – zusammen mit Travail.Suisse und dem Arbeitgeberband – den Auftrag des Bundesrates erfüllt und nach über einem Jahr Verhandlungen im Juni 2019 den gemeinsamen Kompromiss präsentiert. Doch das nun im Nationalrat vorliegende Modell der Banken und Versicherungen ermöglicht keinen einzigen dieser Punkte zu erfüllen. Dem Parlament bleibt die Wahl, auf die Vorlage der Sozialpartner und des Bundesrats zurückzukommen, um die Renten zu stabilisieren und damit drängende sozialpolitische Probleme anzupacken. Oder, den Partikularinteressen der Versicherer und Banken zu folgen – und damit die BVG-Reform für weitere Steuergeschenke zugunsten der Topverdiener zu missbrauchen und gleichzeitig die Renten und Löhne von Personen mit tiefen und mittleren Einkommen weiter zu senken.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7966</guid><pubDate>Fri, 03 Dec 2021 15:53:50 +0100</pubDate><title>Arbeitsplätze sichern und Löhne garantieren</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/arbeitsplaetze-sichern-und-loehne-garantieren</link><description>Der SGB zu den Beschlüssen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Corona-Situation hat sich die wirtschaftliche Lage in den exponierten Dienstleistungsbranchen wieder eingetrübt. Weihnachtsessen und Veranstaltungen werden abgesagt, Reisen storniert. Auch ohne direkte Schliessungen spitzt sich die Lage für die Arbeitnehmenden in diesen Branchen zu: ihnen drohen mehr Unsicherheit, Kurzarbeit oder sogar der Verlust der Stelle. Viele von ihnen haben einen tieferen Lohn und es auch unabhängig von der Corona-Krise nicht leicht, wirtschaftlich über die Runden zu kommen.</p><p>Für die Sicherung der Löhne und der Arbeitsplätze sind die wirtschaftlichen Corona-Schutzmassnahmen in der Kurzarbeit oder beim Erwerbsersatz entscheidend. Das Parlament hat den Fehlentscheid des Bundesrates, die Massnahmen Ende Jahr auslaufen zu lassen, diese Woche korrigiert. Nun muss die reibungslose Anwendung garantiert bleiben.</p><p>Anstatt Sparmassnahmen zu beschliessen, sollten die Budgets 2022 der Kantone alle eine nicht aktivitätsbezogene Finanzierung vorsehen, die notwendig ist, um im Gesundheitsbereich Aktivitätsspitzen zu bewältigen, ohne die Teams zu erschöpfen. Wenn die Belastung zurückgeht, muss das Personal die Möglichkeit haben, Arbeitszeit zu kompensieren und sich auszuruhen, während es normal bezahlt wird. Ohne Ausbildungsanstrengungen und angemessener Budgetierung wird die Schweiz im Winter 2022 mit noch weniger Intensivpflegebetten als heute dastehen und dem Risiko von Massnahmen konfrontiert sein, welche die soziale und wirtschaftliche Aktivität einschränken.</p><p>Gleichzeitig verlangt der SGB, dass die Gesundheitsschutz-Kontrollen an den Arbeitsplätzen wieder erhöht werden. Die Kontrollaktivität der Kantone hat nachgelassen.</p><p>Die Schweiz ist wirtschaftlich bisher relativ gut durch die Corona-Krise gekommen. Besorgniserregend sind der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den älteren Arbeitnehmenden und die wieder steigenden Aussteuerungen. Die Betroffenen brauchen eine bessere Absicherung.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Teambesprechung-Corona-Masken_iStock-Pixelfit_c5d978e710.webp" length="343116" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7962</guid><pubDate>Wed, 01 Dec 2021 18:46:00 +0100</pubDate><title>Änderung Covid-Kulturverordnung und Massnahmen nach Auftreten der Omikron-Variante</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aenderung-covid-kulturverordnung-und-massnahmen-nach-auftreten-der-omikron-variante</link><description>Antwort des SGB im Rahmen der Konsultation</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich wie üblich allein auf die gewerkschaftlich bzw. arbeitsrechtlich relevanten Themen innerhalb des vorliegenden Fragenkomplexes konzentriert. In den unten verlinkten Vernehmlassungsantworten nimmt der SGB daher u.a. kritisch Stellung zu den stark nachlassende Kontrollen des Covid-Schutzes am Arbeitsplatz durch Kantone bzw. SUVA sowie zu den vorgeschlagenen Änderungen von Art. 25 Covid-19-Verordnung besondere Lage. Ferner begrüsst der SGB die Verlängerung der Covid-Hilfsmassnahmen für den Kultursektor und nimmt dazu im Detail Stellung (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_Coronatest_tsuguliev-Adobestock_38a35ffe01.webp" length="40318" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7957</guid><pubDate>Sun, 28 Nov 2021 14:11:00 +0100</pubDate><title>Erfolg für gewerkschaftliche Anliegen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erfolg-fuer-gewerkschaftliche-anliegen</link><description>Volksabstimmungen vom 28. November 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Ja zur Pflegeinitiative ist eine hervorragende Nachricht für das Gesundheitspersonal und für die Qualität der Pflege in der Schweiz. Der angenommene Text muss nun rasch umgesetzt werden. Neben der notwendigen Ausbildungsoffensive muss insbesondere bei der Entlöhnung, dem Personalbestand und den Arbeitsbedingungen angesetzt werden. Auf jegliche Stärkung der Profitlogik im Gesundheitswesen muss verzichtet werden.</p><p>Für die deutliche Unterstützung des Volkes und der Kantone für eine Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in einer spezifischen Branche gibt es in der jüngeren Geschichte keinen Präzedenzfall. Die Pandemie hat nur verdeutlicht, was die Gewerkschaften seit Jahren anprangern: Der massive Druck auf das Pflegepersonal führt zu einer für das Gesundheitssystem problematischen instabilen Situation und zu inakzeptablen Belastungen. Die Unterstützung für das Gesundheitspersonal ist daher auch ein wichtiges Signal für alle Arbeitnehmenden und gewerkschaftliche Anliegen.</p><p>Die heutige Unterstützung an der Urne macht den Weg frei für überfällige und notwendige Fortschritte. Die Stärkung der Ausbildung erfordert eine intensive Zusammenarbeit der Kantone, für die der Bund sorgen muss. Für die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Konkretisierung der anderen Aspekte der Initiative – insbesondere der Verbesserungen der Arbeitsbedingungen – braucht es eine rasche Abstimmung mit den Gewerkschaften und anschliessend Entscheide des Bundes. Ebenfalls müssen nun rasch Personalaufstockungen und Lohnerhöhungen für die von der Initiative betroffenen diplomierten Pflegekräfte erfolgen. Eine wirksame und echte Entspannung der Situation ist jedoch nur möglich, wenn alle Pflegeberufe aufgewertet werden. Dies ist auch eine notwendige Antwort auf die Mobilisierungen des Gesundheitspersonals, die in vielen Pflegeeinrichtungen des Landes stattgefunden haben, die alle vom Pflegenotstand betroffen sind.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist das deutliche Ja auch ein Signal gegen die Pläne zur Privatisierung des Gesundheitssystems und eine Ablehnung einer weiteren Stärkung der Macht der Krankenkassen. Ein Service public im Gesundheitsbereich darf nicht allein von Leistungsvergütungen abhängen. Die Pandemie hat gezeigt, dass es im Gegenteil notwendig ist, Handlungsspielräume und Kapazitätsreserven zu erhalten, was auch bedeutet, dass der Arbeitsdruck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesundheitswesen sinkt. So ist die geplante einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, wie sie derzeit im Parlament diskutiert wird, schlichtweg nicht mit einer ernsthaften Umsetzung der Pflegeinitiative vereinbar.</p><p class="heading--h4">Covid-19-Gesetz: Bewährte Hilfen verlängern</p><p>Der SGB begrüsst das Ja zum Covid-19-Gesetz. Da die Entwicklung der Pandemie sehr unvorhersehbar bleibt, ist die Beibehaltung der gesetzlichen Grundlagen für finanzielle Unterstützungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeit oder Einkommen gefährdet ist, von entscheidender Bedeutung. Für die Gewerkschaften muss die Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen weiterhin im Gleichschritt einhergehen mit allen notwendigen Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Ebenso muss der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aufrechterhalten – und vor allem ernsthaft umgesetzt und überwacht werden. Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen durch spezifische Massnahmen geschützt werden können, insbesondere solange der Zugang zu einer Auffrischungsimpfung nicht garantiert ist oder lange Wartezeiten bestehen.</p><p>Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit, die Erwerbsausfallentschädigungen für Selbstständige und bei Quarantäne sowie spezifische Hilfen, z. B. für Kulturschaffende, müssen unbedingt verlängert werden. Die Beschlüsse der parlamentarischen Kommissionen vom 19. November sind richtungsweisend. Die Aufrechterhaltung der Stabilisierungs- und Schutzmassnahmen ist der beste Weg, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Unsicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft insgesamt zu verhindern.</p><p class="heading--h4">Ladenöffnungszeiten: Verschlechterung für Verkaufspersonal abgewendet</p><p>Die Genfer Bevölkerung hat sich heute gegen eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Auch die Weiterführung der Sonntagsverkäufe wurde klar abgelehnt. Studien zeigen, dass Sonntagsöffnungen oder längere Öffnungszeiten keinen zusätzlichen Umsatz bringen. Sie erhöhen nur die Arbeitsbelastung für das Verkaufspersonal. Das Genfer Nein folgt vielen ähnlichen Ergebnissen in anderen Kantonen in den letzten Monaten und Jahren und zeigt, dass die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten auf Kosten von Gesundheit und Familienleben des Verkaufspersonals nicht mehrheitsfähig ist.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_pflegeini-sujet-de_c9bebbcf70.webp" length="95488" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7963</guid><pubDate>Fri, 26 Nov 2021 19:04:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau Corona-Schuld)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-finanzhaushaltgesetzes-abbau-corona-schuld</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ohne die Kurzarbeit und die weiteren Stützungsmassnahmen des Bundes wäre die Schweiz in der Corona-Pandemie in eine sehr schwere Rezession gefallen. Zur Krisenbekämpfung waren rund 25 Mrd. Fr. erforderlich. Obwohl im Frühling 2021 ein Konjunkturaufschwung eingesetzt hat, ist die wirtschaftliche Lage nach wie vor relativ fragil. Gewisse Gruppen von Arbeitnehmenden werden einem verstärkten Strukturwandel ausgesetzt sein und Unterstützung benötigen. Die Finanzpolitik darf daher auf keinen Fall restriktiv werden. Zudem gibt es grosse Herausforderungen wie die Verhinderung der Klimaerwärmung, die grössere Investitionen erforderlich machen. Der Bund braucht einen möglichst grossen Ausgabenspielraum.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist deshalb klar, dass die einmaligen Corona-Sonderausgaben des Bundes nicht der Schuldenbremse unterstellt werden dürfen. Die Verfassung sieht im Falle von schweren Rezessionen Ausnahmen von der Schuldenbremse vor. Zudem wirkte die Schuldenbremse seit ihrer Einführung restriktiv. Im Gegensatz zur Vorgabe in der Verfassung, dass Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht sein müssen, nahm der Bund seit der Einführung der Schuldenbremse 29 Mrd. Fr. mehr ein als er ausgab. Dieser Betrag liegt denn auch auf dem so genannten «Ausgleichskonto». Wenn man die 25 Mrd. Fr. Corona-Ausgaben mit den 29 Mrd. Fr. auf dem «Ausgleichskonto» verrechnen würde, würde dieses Konto endlich auch seinem Namen gerecht. Und die Schuldenbremse würde endlich dem Volkswillen in der Verfassung entsprechen.</p><p>Die finanzielle Lage des Bundes ist äusserst komfortabel. Die konservativere HRM-Finanzstatistik weist Ende 2020 ein Eigenkapital von 9 Mrd. Fr. aus; in der Finanzstatistik gemäss IWF hat der Bund sogar ein Reinvermögen von 89 Mrd. Fr. Die Zinsen für Kredite sind negativ - trotz einer Teuerung von rund 1 Prozent. Ökonomisch wäre es unsinnig, unter solchen Bedingungen Sparpakete zu schnüren.</p><p>Der SGB spricht sich darum auch dagegen aus, die Einnahmenanteile des Bundes an den SNB-Gewinnen zur Amortisierung zu verwenden. Die SNB-Gewinnanteile werden besser der AHV gutgeschrieben, um künftige Renten zu zahlen.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort inkl. beantwortetem Fragebogen findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7965</guid><pubDate>Thu, 25 Nov 2021 19:09:00 +0100</pubDate><title>Änderungen des Mietrechts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderungen-des-mietrechts</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zu den Pa.Iv. 15.455, 16.458, 16.459 und 18.475</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften lehnen die von der Rechtskommission des Nationalrats präsentierten, auf der Basis der im Betreff o.g. parlamentarischen Initiativen ausgearbeiteten Vorentwürfe für Änderungen des Obligationen- beziehungsweise des Mietrechts rundweg ab. Dies ganz grundsätzlich zunächst deshalb, weil es sich bei allen vier Vorlagen um Verschlechterungen des Mietrechts handelt. Sie vergrössern das bereits heute vorhandene Ungleichgewicht zwischen VermieterInnen und MieterInnen weiter zu Ungunsten Letzterer, obwohl in vielen Bereichen des Mietrechts längst vielmehr eine Stärkung des MieterInnenschutzes angezeigt wäre.</p><p>Weiter kritisieren wir die – momentan aus diversen Politikbereichen bekannte – Praxis der Stückelung von Gesetzesrevisionen: Ihre Kommission hat nicht nur die mit dieser Vernehmlassung präsentierten vier, sondern insgesamt sechs von der Immobilienlobby eingebrachte parlamentarische Initiativen überwiesen. Dennoch soll aus den beiden verbliebenen parlamentarischen Initiativen eine separate Vorlage entstehen. Diese Vorgehensweise ist demokratiepolitisch sehr fragwürdig, denn es geht dabei einzig und allein darum, die gebündelte Bekämpfung der vorangetriebenen Gesetzesänderungen zu erschweren.</p><p>Nichtsdestotrotz lehnen wir die vier parlamentarischen Initiativen beziehungsweise deren mit dieser Vernehmlassung vorgeschlagene Umsetzung auch jeweils aus spezifischen materiellen Gründen ab. In der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten) wird dies erläutert. Darüber hinaus verweist der SGB auf die detaillierte Stellungnahme des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7953</guid><pubDate>Wed, 24 Nov 2021 14:41:34 +0100</pubDate><title>Bundesrat ignoriert die Rentenrealität der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-ignoriert-die-rentenrealitaet-der-bevoelkerung</link><description>Der SGB bedauert die fehlende Unterstützung im Bundesrat für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung der Initiative für eine 13. AHV-Rente ignoriert der Bundesrat die Rentenrealität der Bevölkerung. Denn die Renten reichen nicht zum Leben – weil die Pensionskassenrenten sinken und die Betreuungsarbeit der Frauen nicht abbilden. Die AHV ist für eine übergrosse Mehrheit der Erwerbstätigen massiv günstiger als eine private Finanzierung der Rentenlücke. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: er wird im Parlament und an der Urne für die Initiative kämpfen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Heute bezieht die Hälfte aller Neurentnerinnen und -rentner eine Altersrente von unter 3’439 Franken pro Monat (AHV+BVG zusammen). Frauen sind noch stärker betroffen, sie haben über einen Drittel tiefere Renten als Männer. Vielen droht damit Altersarmut. Und die Situation spitzt sich zu, denn aufgrund der tiefen Zinsen sinken die Pensionskassenrenten seit über einem Jahrzehnt. Nach Abzug von Krankenkassenprämien und Miete bleibt vielen deshalb nicht mehr allzu viel Rente zum Leben übrig.</p><p>50 Jahre nach den Versprechen des Bundesrates zum 3-Säulen-Modell wird immer deutlicher sichtbar: die Leistungsgarantien der Verfassung gelten für immer weniger in diesem Land. Die Pensionskassenrenten sind im Sinkflug. Die Frauenrenten skandalös tief. Und die AHV-Renten halten mit den Löhnen nicht Schritt. Trotz der immer grösseren Rentenlücke wollen die politischen Mehrheiten in Bern einzig die private Vorsorge ausbauen. Sowohl in der AHV wie auch in der 2. Säule schmieden sie Abbauprojekte. Dabei können bereits heute nur die 10 Prozent Topverdienende überhaupt 6’800 Franken in die 3.&nbsp;Säule einzahlen. Alle anderen fahren mit der AHV besser. Vor lauter Schwarzmalerei gegen die AHV vergessen viele, wie effizient und überlegen die AHV ist, das Herzstück der sozialen Sicherheit und des Zusammenhaltes der Schweiz. Gäbe es keine AHV, sondern nur private Vorsorgelösungen, müssten Familien mit mittleren Einkommen rund 400’000 Franken mehr für die gleiche Rente zahlen. Bei den Alleinstehenden wären es 200’000 bis 250’000 Franken mehr.</p><p>Nur die Initiative für eine 13. AHV-Rente adressiert die Frage der Rentenhöhe und stellt sich damit nicht nur zum richtigen Zeitpunkt gegen die geplanten Abbauvorlagen, sondern läutet die dringend notwendige Gegenoffensive ein. Die Initiative ist simpel, sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. In der Schweiz hat es genug Geld für anständige Renten – nicht nur für die Top-Verdiener.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_210528_13.AHV0027_klein_59b0a9357c.webp" length="347282" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7951</guid><pubDate>Mon, 22 Nov 2021 16:20:06 +0100</pubDate><title>Kantonsfinanzen: Schädlichen Vermögensaufbau verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-schaedlichen-vermoegensaufbau-verhindern</link><description>Dossier Nr. 148</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die jährliche SGB-Analyse der Kantonsfinanzen zeigt auf, dass die Kantone finanziell relativ komfortabel durch die Coronakrise gekommen sind. Umso mehr Spielraum bleibt für eine aktive Ausgabenpolitik – und die immergleichen Fehler der Vergangenheit müssen endlich unterlassen werden.</p><p class="heading--h4">Finanzsituation sehr komfortabel</p><p>Im Zuge der Coronakrise haben im Jahr 2020 viele Kantone Mehrausgaben für Stützungsmassnahmen beschlossen und diese dann in den Budgets 2021 fest eingeplant. So stiegen die geplanten Gesamtausgaben kumuliert um 2.1 Milliarden Franken. Für den Rechnungsabschluss 2021 muss aber mit deutlich tieferen effektiven Ausgaben gerechnet werden. Dies einerseits wegen der überraschend guten wirtschaftlichen Entwicklung und andererseits aufgrund der Tatsache, dass letztlich nicht die Kantone, sondern der Bund den Löwenanteil der Krisenmassnahmen finanziert hat. Betrachtet man die in den Budgets 2022 geplanten Gesamtausgaben der Kantone, so lässt sich weitgehend eine Normalisierung feststellen: Kumulativ steigen die Ausgaben im Vergleich zum Budget 2021 um 1.9 Prozent beziehungsweise 2.2 Milliarden (dazu der Vorkrisenvergleich: Im Budget 2020 stiegen die Ausgaben um 2.5 Prozent respektive 3.0 Milliarden). Nur vier Kantone planen mit sinkenden Ausgaben, darunter der Kanton St. Gallen, der mit einem geplanten, völlig unnötigen 100-Millionen-Franken-Sparpaket negativ aus der Reihe tanzt.</p><p>Die Kantone stehen aber nicht nur ausgaben-, sondern auch einnahmenseitig sehr gut da. Sogar im «Pandemiejahr» 2020 waren ihre Steuererträge insgesamt erstaunlicherweise höher als im Vorkrisenjahr 2019. Auch für das kommende Budgetjahr rechnen fast alle Kantone mit steigenden Einnahmen. Durchschnittlich sollen diese um 4 Prozent beziehungsweise kumulativ um 1.6 Milliarden Franken zunehmen. Vergleicht man die für 2022 budgetierten Steuereinnahmen mit dem Budget 2019, erhöhen sich die Fiskaleinnahmen der Kantone um 3 Prozent beziehungsweise 800 Millionen und übersteigen damit das Vorkrisenniveau klar.</p><p class="heading--h4">Fehlbudgetierung und Vermögensaufbau</p><p>Die meisten Kantone budgetieren seit Jahren zu pessimistisch, das heisst sie weisen systematisch bessere Rechnungsabschlüsse auf. Im nächsten Jahr wird dieser «Budgetierungsfehler» schon alleine durch die Gewinne der Nationalbank (SNB) noch massiv zunehmen: Aufgrund der aktuellen Wirtschaftsentwicklung und der Bilanzlage der SNB kann auch für das kommende Jahr fest mit einer maximalen, beziehungsweise sechsfachen Gewinnausschüttung gerechnet werden, doch nur knapp die Hälfte der Kantone budgetiert dies auch so. Sieben Kantone planen sogar nur mit einer zwei- oder dreifachen Ausschüttung. Addiert man das von den Kantonen bewusst nicht budgetierte Ausschüttungsvolumen zusammen, ergibt sich ein Gesamtbetrag von fast einer Milliarde Franken. Anstatt, dass diese Mittel in nützliche Ausgaben fliessen – Bedarf gäbe es schon alleine bei den Prämienverbilligungen mehr als genug –, werden sie Ende 2022 fast überall zu einer weiteren, unnötigen und teuren (Negativzinsen!) Vermögensakkumulation beitragen.</p><p class="heading--h4">Steuersenkungen: Wie lange noch?</p><p>Steuerpolitisch hätte man nach den grossen Senkungen und Umwälzungen der vergangenen Jahre («STAF-Umsetzung» in den Kantonen) zunächst mit etwas Stabilität rechnen können, doch es kam anders: Fast die Hälfte der Kantone plant für 2022 oder spätestens 2023 weitere Steuersenkungen, sei es für Unternehmen oder wohlhabende Haushalte oder gar beide. Diese neue Runde im Steuerwettbewerb ist absolut unnötig und letztlich für alle schädlich, denn die Kantone konkurrieren schon langen nicht mehr mit vergleichbaren internationalen Wirtschaftsstandorten (wo die Steuerbelastung fast überall höher liegt), sondern kannibalisieren sich nur selbst. Sehr bald ändern dürfte sich dies aber durch die unmittelbar bevorstehende Einführung der von der OECD beschlossenen 15-prozentigen Mindestgewinnsteuer. Ein Grossteil der Schweizer Kantone wird davon betroffen sein, weshalb man nun gut daran täte sich «nach oben zu koordinieren», statt absurderweise weiter «nach unten zu konkurrieren».</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.webp" length="96234" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7949</guid><pubDate>Fri, 19 Nov 2021 17:21:37 +0100</pubDate><title>Der SGB begrüsst, dass die finanziellen Unterstützungsmassnahmen im Covid-19-Gesetz verlängert werden sollen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/der-sgb-begruesst-dass-die-finanziellen-unterstuetzungsmassnahmen-im-covid-19-gesetz-verlaengert-werden-sollen</link><description>SGK-N zeigt Rückgrat beim Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass auch die sozialpolitische Kommission des Nationalrats alle finanziellen Unterstützungsmechanismen im Covid-19-Gesetz verlängern will. Mit diesen Beschlüssen widerspricht die Kommission dem Bundesrat klar und signalisiert: der weitere Verlauf der Corona-Pandemie ist ungewiss. Sicher ist aber, dass bestehende und allfällige neue Einschränkungen durch soziale Hilfsmassnahmen abgestützt werden müssen. Entsprechend begrüsst der SGB die Beschlüsse der SGK-N, denn die Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und die Taggelder des Corona-Erwerbsersatzes für Arbeitnehmende in Quarantäne, Eltern mit Betreuungspflichten und Selbständige bleiben auch im kommenden Winter entscheidend, um Arbeitsplätze und Löhne zu sichern.</p><p class="heading--h4">Unverständliches Festhalten an der Senkung der Frauenrenten</p><p>Während sich die Delegierten des SGB heute gegen jegliche Verschlechterung bei den Renten aussprachen, setzt das Parlament seinen Angriff auf die Frauenrenten unbeirrt fort. Obwohl die Hälfte aller Neurentnerinnen heute mit einer Rente unter 2’934 Franken auskommen muss, hält die SGK-N nicht nur daran fest, dass die Frauenrenten um 1’200 Franken pro Jahr gesenkt werden sollen. Dringend notwendige Verbesserungen sieht die Vorlage keine vor, obwohl die Rentenlücke der Frauen eine unbestrittene Tatsache ist. Auch die heute bekannt gegebenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert. Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration würde AHV 21 mit den heutigen Beschlüssen umgehend eine Rentensenkung im Vergleich zum Status quo bedeuten!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.webp" length="118722" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7946</guid><pubDate>Fri, 19 Nov 2021 14:17:30 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmende entlasten – statt weitere Steuergeschenke für die Oberschicht</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/arbeitnehmende-entlasten-statt-weitere-steuergeschenke-fuer-die-oberschicht</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz boomender Konjunktur stagnieren die Einkommen in der Schweiz. Krankenkassenprämien und obligatorische Abgaben belasten die Haushalte immer mehr. Vor diesem Hintergrund beschlossen heute die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds eine Offensive für höhere Löhne, bessere Renten und mehr Prämienverbilligungen. Die inakzeptablen Steuergeschenke für Grossverdiener und Vermögende werden die Gewerkschaften dezidiert bekämpfen.</p><p>Viele Arbeitnehmende haben immer grössere Mühe, mit dem Einkommen über die Runden zu kommen. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist zunehmend unerträglich geworden. Die Löhne hinken der Wirtschaftsentwicklung hinterher. Jede und jeder 6. Arbeitnehmende hat nicht einmal einen 13. Monatslohn. Bei den Renten geht es sogar abwärts, weil die Pensionskassenrenten unter Druck sind. Und Bundesrat und Parlament planen Steuersenkungen von rund 3 Mrd. Franken pro Jahr für Vermögende, Gutverdienende und Unternehmen sowie Verschlechterungen in der Altersvorsorge.</p><p>Diese Politik ist für den SGB nicht akzeptabel. Die Lage der Arbeitnehmenden muss sich verbessern und nicht verschlechtern:</p><ul><li>Es braucht mehr Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung, so dass niemand mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben muss, wie das die eingereichte Prämien-Entlastungs-Initiative verlangt.</li><li>Die Rentenprobleme müssen gelöst werden. Der SGB fordert eine 13. AHV-Rente. Rentenverschlechterungen (höheres Frauenrentenalter und Rentensenkungen) und neue Steuerprivilegien für die 3. Säule wird er bekämpfen.</li><li>Die Löhne müssen steigen. Es braucht mehr GAV und einen 13. Monatslohn für alle. Der SGB und seine Verbände gehen lohnpolitisch in die Offensive.</li><li>Die von Bundesrat und Parlament geplanten Steuererleichterungen bei der Stempelabgabe, der Verrechnungssteuer und der direkten Bundessteuer sind nicht akzeptabel. Der SGB lehnt sie klar ab und wird sie bekämpfen.</li></ul><h3 class="heading--h4">Die Zeichen stehen auf einen Ausbau des Service public</h3><p>Die Pandemie hat wieder eindrücklich gezeigt, wie wichtig der Service public für Gesellschaft und Wirtschaft in der Schweiz ist. Hauptursache für die Stabilität des Service public ist, dass dieser – trotz beständig wiederkehrender Abbauangriffe – in den meisten Bereichen noch immer öffentlich erbracht oder zumindest reguliert wird. Das ist auch wesentlich dem Widerstand der Gewerkschaften zu verdanken. Doch obwohl die vergangenen und aktuellen Krisen anderes lehren sollten, wird der Service public erneut angegriffen. Die Privatisierung der Postfinance wird vorangetrieben, obwohl damit das gesamte Geschäftsmodell der Post in sich zusammenfallen würde. Bundesrat und Nationalrat wollen – ganz im Sinne der Versicherungslobby – mit dem Projekt «Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär» (EFAS) die finanzielle Steuerung der Gesundheitsversorgung der Privatwirtschaft überlassen. Und der Bundesrat schlägt erneut vor, den Strommarkt vollständig zu liberalisieren, obwohl die gesicherte Grundversorgung für Kleinkunden gerade heute der beste Garant gegen sprunghaft steigende Energiepreise und eine notwendige Bedingung für den Umbau in Richtung Klimaneutralität ist.</p><p>Die Gewerkschaften werden sich gegen all diese geplanten Abbauvorlagen vehement zur Wehr setzen. Anstatt den Service public zu schwächen, gilt es vielmehr, nun endlich die Zeichen der Zeit zu erkennen und ihn auszubauen und zu modernisieren. In dieser Hinsicht hätte ein eindeutiges Ja zur Pflegeinitiative Signalwirkung für eine Stärkung der solidarischen Grundversorgung sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in allen versorgungsrelevanten Berufen.</p><p>Mit der geplanten Lancierung einer Volksinitiative wird der Aufbau einer flächendeckenden Kinderbetreuung im ganzen Land angestrebt. Diese gehört unbestritten zu den Grundleistungen, die durch die öffentliche Hand gewährleistet und massgeblich finanziert werden müssen. Der SGB wird eine Initiative in diese Richtung unterstützen.</p><h3 class="heading--h4">Solidarität mit Smood-Personal und Post-Pensionierten</h3><p>Die Delegierten des SGB haben zudem in einer Resolution ihre volle Unterstützung für das Personal von Smood erklärt, das in Westschweizer Städten die Arbeit niedergelegt hat. Arbeitsstunden und Spesen müssen endlich korrekt bezahlt werden. Darüber hinaus braucht es endlich Verhandlungen für bessere Arbeitsbedingungen.<br> Die Delegiertenversammlung hat sich ebenfalls gegen die Abschaffung der Personalgutscheine für pensionierte Postangestellte positioniert. Diese Leistungskürzung um jährliche 200 Franken ist inakzeptabel und muss rückgängig gemacht werden.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Service Public</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.webp" length="204908" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7932</guid><pubDate>Mon, 15 Nov 2021 16:17:15 +0100</pubDate><title>Die älteren Arbeitnehmenden nicht im Stich lassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-aelteren-arbeitnehmenden-nicht-im-stich-lassen</link><description>Unverständlicher Abbruch der Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nehmen zu. Die Corona-Krise hat die Lage verschlechtert, über 55-jährige haben grössere Probleme, wieder eine Stelle zu finden. Gleichzeitig spricht sich der Bundesrat für ein höheres Rentenalter aus. Dem Vernehmen nach soll Bundespräsident Guy Parmelin sogar die Initiative der Jungfreisinnigen für Rentenalter 66/67 unterstützen. In diesem Kontext ist der heutige Beschluss, die nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden zu beenden, ein Affront gegenüber den älteren Arbeitnehmenden. Die Konferenz, die vom SGB angestossen wurde, ist die Basis dafür, dass das Problem der älteren Arbeitnehmenden beim Bund endlich wahrgenommen wurde und die Überbrückungsleistung als erster konkreter Schritt eingeführt werden konnte. Der SGB fordert daher, dass die Lage der älteren Arbeitnehmenden verbessert und nicht verschlechtert wird – und dementsprechend auch die tripartite Konferenz weitergeführt wird.</p><p>Das Problem der Arbeits- und Erwerbslosigkeit hat sich in den letzten Jahren vergrössert. Besonders bedenklich ist die Entwicklung seit der Corona-Krise. Die Arbeitslosigkeit schoss zunächst steil in die Höhe und bildet sich seither nur schwach zurück. Sozialpolitisch ist die Arbeitslosigkeit von älteren Berufsleuten besonders besorgniserregend. Denn ältere Arbeitnehmende haben wesentlich grössere Probleme, wieder eine Stelle zu finden als jüngere – unabhängig von ihren Qualifikationen oder Lohnvorstellungen. Ein grosser Teil der älteren Arbeitslosen ist länger als ein Jahr ohne Erwerbsarbeit (Langzeitarbeitslose). Der Anteil der Ü55-ArbeitnehmerInnen an allen Langzeitarbeitslosen ist in jüngerer Zeit deutlich angestiegen. Langzeitarbeitslosigkeit wird immer mehr zu einem Problem, das insbesondere ältere Berufstätige betrifft.</p><p>Viele ältere Arbeitslose werden ausgesteuert, nachdem sie über lange Zeit erfolglos eine Stelle gesucht haben. Wenn ihnen die finanziellen Mittel ausgehen, sind sie auf Sozialhilfe angewiesen. Dazu kommt, dass heute wegen der restriktiveren IV-Praxis weniger IV-Neurenten für ältere Berufsleute gesprochen werden als früher. Die Sozialhilfequote der 50- bis 64-jährigen ist seit 2005 denn auch von 1.9 auf 3.0 Prozent gestiegen, viel stärker als in den anderen Altersgruppen.</p><p>Der gestiegene Druck auf die älteren Arbeitnehmenden führt auch zu mehr prekären Anstellungen. So arbeiten die 55- bis 64-jährigen häufiger in Temporärjobs. Angesichts der fehlenden Sicherheit, der geringeren Zahlungen an die berufliche Vorsorge (bei kurzen Einsätzen), der psychischen Belastung und des erhöhten Unfallrisikos dürften solche Temporäreinsätze oft unfreiwillig sein.</p><p>Ältere Stellensuchende haben es schwer. Sie schreiben viele Bewerbungen und erhalten dennoch Absagen. Teilweise mit fadenscheinigen Begründungen. Wer zusätzlich noch gesundheitliche Probleme oder gewisse Defizite in der Ausbildung hat, braucht ziemlich viel Glück, um wieder eine Stelle zu finden. Gleichzeitig ist es heutzutage wesentlich schwieriger, sich über eine Frühpensionierung oder eine IV-Rente aus dieser misslichen Lage zu retten.</p><p>Mit der Überbrückungsleistung hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden in besonders schwierigen sozialen Verhältnissen zwar verbessert, doch die Umsetzung der ÜL harzt. Gerade für die Überwachung dieser Einführung, wäre eine Weiterführung des Dialoges notwendig gewesen. Einen weiteren Fortschritt stellt die Möglichkeit dar, dass Arbeitslose in der Pensionskasse verbleiben zu können. Doch es gibt nach wie vor Probleme, die gelöst werden müssen. Das ist auch im öffentlichen Interesse. Wenn Arbeitgeber ihre Verantwortung den älteren Arbeitnehmenden gegenüber nicht wahrnehmen, leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Allgemeinheit; sie muss finanziell einspringen. Daher fordert der SGB, den Dialog mit Bund und Sozialpartnern weiterzuführen, damit die älteren Arbeitnehmenden nicht im Stich gelassen werden.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.webp" length="216214" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7930</guid><pubDate>Sat, 13 Nov 2021 14:01:25 +0100</pubDate><title>Gleichstellung in der Arbeitswelt durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/gleichstellung-in-der-arbeitswelt-durchsetzen-frauenkongress21</link><description>SGB-Frauenkongress: für eine feministische Gewerkschaftsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rund 220 delegierte Gewerkschafterinnen und Gäste haben am 14. SGB-Frauenkongress auf dem Berner Gurten unter dem Motto «Für eine feministische Gewerkschaftsarbeit» Wege hin zu mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung in Gesellschaft und Erwerbsleben diskutiert. Während zwei Tagen haben sie die Prioritäten und Ziele in den Gleichstellungsthemen für die nächsten vier Jahre definiert und eine Charta für feministische Gewerkschaftsarbeit zu Handen des SGB-Kongresses verabschiedet. Dadurch wollen sie den neuen Schwung der Frauenbewegung weiter in die die Gewerkschaften und ihre Mobilisierungen einbringen. Für die Delegierten ist klar, dass in der Arbeitswelt entscheidende und strukturelle Gleichstellungsprobleme angegangen werden müssen: bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, höhere Renten, Aufwertung der Berufe mit hohem Frauenanteil und eine gerechtere Verteilung der Care-Arbeit. Mit einem echten Schutz vor Diskriminierung und vor jeder Form sexistischer Gewalt, einer Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit und einer Kinderbetreuung als Service public muss der Wandel hin zu einer wirklichen Gleichstellung endlich in Schwung gebracht werden.</p><p>Die SGB-Frauen blicken auf eine bewegte Kongressperiode zurück: die Idee des Frauen*streiks 2019 ging ja aus dem 13. Frauenkongress hervor, und setzte eine Dynamik in Gang, die seither nicht nachgegeben hat. Die feministische Bewegung hat ein historisches Ausmass erreicht und gezeigt, dass Frauen und LGBTIQ+-Personen eine Kraft sind, mit der jetzt gerechnet werden muss. Nach dem Frauen*streik hat die Corona-Pandemie ein Schlaglicht darauf geworfen, dass die Arbeit von Frauen zwar unentbehrlich, aber eben auch unterbewertet und unterbezahlt ist. Diese Erfahrungen sollen in der nächsten Kongressperiode in die Gewerkschaftsarbeit einfliessen und einen feministischen Schub im Kampf um Gleichstellung und Inklusion geben. Dafür wollen die Gewerkschaftsfrauen weiterhin die Zusammenarbeit mit feministischen Aktivist:innen pflegen und mit diesen neue Formen der Mobilisierung und des gewerkschaftlichen Aktivismus entwickeln. Nächstes Jahr wird der Kampf gegen die AHV 21 und für bessere Renten im Mittelpunkt stehen. Die Delegierten machten ausserdem ihre feste Entschlossenheit deutlich, einen neuen grossen feministischen Streik für das Jahr 2023 vorzubereiten.</p><h3 class="heading--h4">Gleichstellung, die den Namen verdient</h3><p>Neben der Verbesserung der Frauenrenten, für die die Teilnehmerinnen<a href="/themen/gleichstellung/detail/rentenluecke-der-frauen-reduzieren-statt-verschlechtern-frauenkongress21"> ein deutliches Zeichen setzten</a>, ist eine zentrale Forderung des 14. SGB-Frauenkongresses die bessere Organisation der bezahlten und unbezahlten Betreuungs- und Pflegearbeit (Care-Arbeit). Auch wollen sich die Gewerkschaftsfrauen weiterhin für eine massgebliche Reduktion der Erwerbsarbeitszeit ohne Lohneinbussen einsetzen, damit Frauen und Männer bezahlte und unbezahlte Arbeit gleichmässig aufteilen und die Frauen bei den Löhnen aufholen können. Zudem soll es auch einen Elternurlaub geben, der diesen Namen verdient.</p><p>Per Resolution forderten die Delegierten ausserdem die Ratifizierung der ILO-Konvention 190, damit die Schweiz endlich entschieden gegen jegliche Form von sexualisierter Gewalt und Belästigung, insbesondere am Arbeitsplatz, vorgeht. Der Kongress drückte auch seine Solidarität mit Migrantinnen und Migranten ohne Papiere aus und forderte einen besseren Schutz der Vertrauensleute in den Unternehmen, wo die Schweiz beschämend zurückliegt.</p><h3 class="heading--h4">Hochkarätige Gäste</h3><p>Der 14. SGB-Frauenkongress mit seinem dichten und anregenden Programm konnte auf hochkarätige Referentinnen zählen: Nach einer Reise durch die Geschichte der SGB-Frauen mit der Historikerin Dore Heim tauschten sich Unia-Präsidentin Vania Alleva und VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber mit Nora Back, Präsidentin des Luxemburger Gewerkschaftsbundes OGB-L, über die Kraft weiblicher Mobilisierungen aus. Am Samstag berichteten die Soziologin Pauline Delage, die französische Gewerkschafterin Tiziri Kandi sowie Vertreterinnen des Gesundheitspersonals, das 2020 und 2021 hierzulande erfolgreiche Mobilisierungen durchgeführt hatte, von der Unterbewertung der (über)lebenswichtigen Arbeit von Frauen und von weiblichen Arbeitskämpfen. Die Themen Streik und Mobilisierungen, systemrelevante Frauenarbeit, Machtverteilung und internationale Solidarität sowie Digitalisierung und Uberisierung wurden in vier Workshops am Freitagnachmittag vertieft.</p><p>Als Höhepunkt des 14. Frauenkongresses verabschiedeten die delegierten SGB-Frauen eine Charta. Sie fasst die organisatorischen und politischen Leitplanken für eine feministische Gewerkschaftsbewegung zusammen. Die Charta wurde dem SGB-Präsidenten Pierre-Yves Maillard überreicht.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_211112_Frauenkongress-CongresDesFemmes_AHV21-AVS21-NON_groupe_96d52b726c.webp" length="723374" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7927</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2021 17:38:24 +0100</pubDate><title>Rentenlücke der Frauen reduzieren statt verschlechtern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/rentenluecke-der-frauen-reduzieren-statt-verschlechtern-frauenkongress21</link><description>Am heutigen Frauenkongress des SGB haben Delegierte aus der ganzen Schweiz bekräftigt, dass es mit den Frauenrenten auf- und nicht abwärts gehen muss.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten in der Schweiz immer noch mindestens ein Drittel weniger Rente als Männer. Die Ungleichheiten sind damit nach der Pensionierung noch grösser, als sie es bereits während des Arbeitslebens sind. Am heutigen Frauenkongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben daher delegierte Frauen aus der ganzen Schweiz bekräftigt, dass es mit den Frauenrenten auf- und nicht abwärts gehen muss. Die Gewerkschaftsfrauen werden gegen jede Verschlechterung und somit auch gegen das Vorhaben «AHV 21» und die damit geplante Erhöhung des Frauenrentenalters dezidierten Widerstand leisten: das haben sie am heutigen Kongress mit einer kollektiven Aktion bekräftigt.</p><p>2022 stehen in der Altersvorsorge wichtige Weichenstellungen an. Eine Reform müsste die Gelegenheit sein, die ökonomische Gleichstellung der Frauen endlich zu verbessern. Für den SGB ist klar: die Renten der Frauen müssen erhöht werden – und zwar mit einer solidarischen Finanzierung. Das ist gerade für Frauen mit Teilzeitanstellungen und tiefen Löhnen entscheidend.</p><p>Die Signale der Frauen könnten nicht deutlicher sein: Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen ihre Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Mitte September haben 15’000 Personen auf dem Bundesplatz gegen den geplanten Rentenabbau demonstriert. Doch das Parlament weigert sich, auf die Frauen zu hören und ihre Rentenlücke zu verringern. Vielmehr beschliesst es in der AHV mit der Rentenaltererhöhung eine Abbauvorlage auf Kosten der Frauen. Auch in der 2. Säule droht das Parlament die Ungerechtigkeiten zu verstärken: mit den neusten Entscheiden der Kommission bezahlen gerade Teilzeitangestellte und TieflöhnerInnen mehr – für eine noch tiefere PK-Rente.</p><p>Vor diesem Hintergrund haben heute die Delegierten des SGB-Frauenkongress in einer einstimmig angenommenen Resolution bekräftigt: es braucht solidarisch finanzierte Verbesserungen bei den Altersrenten der Frauen, sowohl in der 1. wie in der 2. Säule. Mit der 13. AHV-Rente und dem Sozialpartnerkompromiss für das BVG sind konkrete Vorschläge auf dem Tisch. Reformvorhaben, welche zu sinkenden Rentenleistungen führen, werden die Gewerkschaften hingegen dezidiert bekämpfen, angefangen mit dem Referendum gegen AHV 21: &nbsp;Die in diesem Projekt vorgesehenen Rentensenkung und Erhöhung des Frauenrentenalters sind inakzeptabel.</p><p>In einer eindrücklichen kollektiven Aktion haben die über 200 Teilnehmerinnen des Kongresses bekräftigt: «Hände weg von unseren Renten!».</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_211112_Frauenkongress-CongresDesFemmes_AHV21-AVS21-NON_cc4023c531.webp" length="209898" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7925</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2021 15:04:19 +0100</pubDate><title>Ja zum Covid-Gesetz!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ja-zum-covid-gesetz</link><description>Volksabstimmung vom 28. November</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Parlament beschlossenen Änderungen betreffen mehrere Bereiche und sind gerade auch für Arbeitnehmende wichtig. Deshalb ist es zentral, dass das Covid-Gesetz im Referendum nicht abgelehnt wird und ein JA in die Urne eingelegt wird.</p><p>Weshalb stimmen wir denn überhaupt schon wieder über das Covid-19-Gesetz ab? Am 19. März hat das Parlament Änderungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen. Gestützt auf die Verfassung erklärte es diese für dringlich. Das Gesetz ist deshalb bereits in Kraft getreten und gilt zunächst für ein Jahr befristet bis zum 18. März 2022. Dagegen wurde von verschiedenen Komitees das Referendum ergriffen. Deshalb wird am 28. November wieder über das Covid-19-Gesetz abgestimmt. Das Referendum ergriffen haben Gruppierungen der SVP, die Vereinigung «Freunde der Verfassung» sowie das «Bündnis Urkantone», die Gruppe «Mass-Voll» sowie Impf-Gegner des sog. «Netzwerk Impfentscheid.»</p><h4>Hilfen stehen auf dem Spiel</h4><p>Häufig wird suggeriert, dass es Ende November nur um das Zertifikat geht. Doch auch finanzielle Unterstützungsmassnahmen für von der Pandemie wirtschaftlich besonders betroffene Personen, Unternehmen und Branchen stehen auf dem Spiel. Dazu gehören die Ausweitung der Härtefallhilfen für Unternehmen, der Corona-Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende aber auch zusätzliche Taggelder für Arbeitslose. Ebenso im März beschlossen wurden Absicherungen für Publikumsveranstaltungen und Ansprüche Freischaffender in der Kultur auf Finanzhilfen. Für diese Hilfen haben die Gewerkschaften gekämpft.</p><p>Neben diesen wichtigen wirtschaftlichen Hilfsmassnahmen ermöglicht das Gesetz die Ausnahme von Geimpften von der Quarantänepflicht und erlaubt dem Bundesrat die Beschaffung und Herstellung von Covid-Medikamenten. Es vereinfacht den Beglaubigungsprozess von Unterschriften für Volksinitiativen und verpflichtet den Bundesrat zum verstärkten Einbezug der Sozialpartner, also Gewerkschaften und Arbeitgeber, sowie Kantonsregierungen im Covid-Entscheidungsprozess. Und schliesslich verlangt das Gesetz die Sicherstellung eines landesweit funktionierenden Contact-Tracing-Systems und schafft die Grundlagen für den Einsatz des Covid-Zertifikats. Dieser muss freiwillig, persönlich, fälschungssicher und datenschutzrechtskonform ausgestaltet sein.</p><p>Im Covid-Gesetz sind also nur die Details für eine Ausstellung des Covid-Zertifikats geregelt. Die gesetzliche Legitimation für dessen Anwendung und Einführung eines Zertifikats hingegen findet sich wie für viele andere Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, wie etwa die Maskenpflicht, im Epidemiengesetz. Eine Ablehnung des Covid-Gesetzes würde aber viel Rechtsunsicherheit schaffen, gerade für Arbeitnehmende und die Wirtschaft. Bei einem Nein bleiben Bestimmungen zu Wirtschaftshilfen, Befreiung von Quarantäne und Zertifikat nur noch bis zum 18. März 2022 in Kraft.</p><h4>Wieso ist der SGB für das Gesetz?</h4><p>Das Gesetz stellt sicher, dass Betroffene und besonders Arbeitnehmende und Kulturschaffende Hilfe erhalten, die durch die Pandemie unverschuldet wirtschaftlich in Not geraten sind. Es schafft eine demokratische Grundlage für die Pandemiebekämpfung und setzt dem Bundesrat klare Leitplanken. Insbesondere müssen auch Gewerkschaften angehört werden. Das Covid-Gesetz ist also ein gutes Instrument zur Pandemie-Bekämpfung und ist dem Notrecht oder den Verordnungen, die direkt auf dem Epidemiengesetz fussen, zu bevorzugen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_Corona_Mitarbeiter_Gastro_Reinigung_iSt-Antonio_Diaz_548bdbb45f.webp" length="129674" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7923</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2021 14:21:20 +0100</pubDate><title>Soziale Sicherheit muss garantiert werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/soziale-sicherheit-muss-garantiert-werden</link><description>Wichtige Signale der Sozialpolitische Kommission des Ständerats für Plattformbeschäftigte und wirtschaftliche Folgen der Pandemie</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die heutigen Beschlüsse der Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) zum Covid-19-Gesetz, mit welchen die vom SGB geforderten sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen verlängert werden sollen. In der Covid-Krise konnten dank einfacher und rascher Unterstützung viele Arbeitsplätze und Löhne gesichert werden. Dabei waren die Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und die Schaffung des Corona-Erwerbsersatzes für Arbeitnehmende in Quarantäne, Eltern mit Betreuungspflichten und Selbständige massgeblich. Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen und Unsicherheiten sind die sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen auch im kommenden Winter entscheidend.</p><h3 class="heading--h4">Besserer Schutz von Plattformbeschäftigten bleibt dringend</h3><p>Der SGB begrüsst weiter die klaren Beschlüsse der Kommission, dass durch die Plattformökonomie keine Tür für eine weitere Prekarisierung und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geöffnet werden darf. Konkret unterstützt die SGK-S die Position des Gewerkschaftsbunds, dass es keine Wahlfreiheit geben kann, ob man selbständig tätig oder ob man angestellt ist und von den sich daraus ergebenden Schutz-, Fürsorge und Versicherungsregeln profitiert. Dieser Schutz der Beschäftigten muss weiter Vorrang haben. Die bestehenden Gesetze regeln dies ausreichend. Der SGB fordert jedoch dringende Verbesserungen im Vollzug, also eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze, was heute noch nicht der Fall ist.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_1d428432bb.webp" length="409772" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7921</guid><pubDate>Wed, 10 Nov 2021 14:15:57 +0100</pubDate><title>Mehr Anerkennung für die Arbeit der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mehr-anerkennung-fuer-die-arbeit-der-frauen-kongress2021</link><description>SGB-Frauenkongress 2021 am 12. und 13. November in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zwei Jahre nach dem grossen Streik von 2019, der vom letzten SGB-Frauenkongress lanciert wurde, treffen sich über 200 Gewerkschafterinnen aus dem ganzen Land in Bern, um sich auf die kommenden Kämpfe vorzubereiten. Im Mittelpunkt der Debatten steht die Anerkennung des Wertes der Arbeit, die von Frauen geleistet wird.</p><p>Trotz hoher Beachtung für das Thema der Gleichstellung bewegt sich leider nichts. Tiefere Löhne, noch tiefere Renten und zu teure Betreuungskosten stehen einer echten Gleichstellung im Weg. Branchen mit hohem Frauenanteil werden nach wie vor benachteiligt und Frauen am Arbeitsplatz sind noch immer nicht genügend vor Diskriminierung und Belästigung geschützt. Nur durch gewerkschaftliche Arbeit können konkrete Verbesserungen erreicht und strukturelle Veränderungen –&nbsp;wie eine gerechtere Verteilung der Betreuungs- und Pflegearbeit (Care-Arbeit) oder eine Reduzierung der bezahlten Arbeitszeit –&nbsp;in Gang gesetzt werden.</p><p>Die Delegierten der SGB-Verbände legen am Frauenkongress die gewerkschaftlichen Prioritäten in den Gleichstellungsthemen fest. Die Veranstaltung findet zweitägig statt am Freitag, 12. November von 10.00 bis 17.45 Uhr und am Samstag, 13. November von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr auf dem Gurten in Wabern / Bern.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/9/csm_180119_SGB_Frauenkongress0305_d2f8edcfe6.webp" length="185544" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7914</guid><pubDate>Tue, 02 Nov 2021 10:08:55 +0100</pubDate><title>Warum die Jungen von der AHV besonders profitieren: Private Vorsorge und AHV im Vergleich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/warum-die-jungen-von-der-ahv-besonders-profitieren-private-vorsorge-und-ahv-im-vergleich</link><description>Der SGB veröffentlicht die Resultate eines umfassenden Preis-Leistungs-Vergleichs (SGB-Dossier Nr. 147)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die AHV schlägt mit ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis die private Vorsorge um Längen. Neue, umfassende Modellrechnungen des SGB macht klar: Die private Vorsorge ist zu teuer. Eine klare Mehrheit der Erwerbstätigen zahlt dank der AHV deutlich weniger, als wenn sie die gleiche Rente in der privaten Vorsorge ansparen müsste. Für 90 Prozent der Familien ist die AHV günstiger als die 3. Säule. Ein Verkäufer spart mit der AHV bis zur Pensionierung über 250’000 Franken. Eine 13. AHV-Rente ist daher die beste Lösung, um die immer grösser werdende Rentenlücke der Berufstätigen zu schliessen.</p><p>Die Perspektiven in der Altersvorsorge sind düster. Die Renten in der 2. Säule sinken und die AHV-Renten reichen nicht zum Leben. Die Rentenlücke wird immer grösser.&nbsp;Dieses zentrale sozialpolitische Problem der Arbeitnehmenden muss gelöst werden. Der SGB hat daher einen umfassenden Preis-Leistungs-Vergleich (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/147d_SM-KS-DL-GM_Preisvergleich_Altersvorsorge.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"><span class="iconpack far fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span> PDF ansehen</a>) berechnet. Die Studie hat die&nbsp;gesamten&nbsp;Beiträge an die AHV mit den Beträgen verglichen, die in einen Fonds der privaten Vorsorge einbezahlt werden müssten, um die gleiche&nbsp;Rente wie in der AHV zu erhalten. Die Resultate zeigen: der allergrösste Teil der Bevölkerung hat dank der AHV&nbsp;viel mehr Geld&nbsp;zum Leben&nbsp;als bei einer privaten Vorsorge.&nbsp;</p><p>Besonders eindrücklich fallen die Kostenunterschiede im Familienszenario aus. Gäbe es die AHV nicht und müssten sie sich dieselbe Rente zu den gängigen Konditionen privat ansparen, würde für Ehepaare mit mittleren Einkommen die monatliche Mehrbelastung bereits 790 Franken betragen. Über das ganze Erwerbsleben macht das rund 400’000 Franken. Alleinstehende Frauen mit Medianeinkommen sparen dank der AHV über 270’000 Franken. Für 90 Prozent der Bevölkerung kostet ein Rentenfranken in der AHV weniger als in der 3. Säule.</p><p>Diese vorteilhaften Leistungen gelingen der AHV, weil sie solidarisch finanziert und unbürokratisch einzig ihren Versicherten verpflichtet ist. Denn einkommensstarke Arbeitnehmende zahlen unbegrenzt in die AHV ein – und damit weit mehr als sie von ihr ausbezahlt bekommen. Weitere Beiträge der öffentlichen Hand, die über Steuern und Gebühren finanziert werden, verstärken die soziale Finanzierung. Ausserdem werden in der AHV Risiken und Kosten gemeinschaftlich abgedeckt, die in der privaten Vorsorge für jede und jeden einzeln hinzugerechnet werden müssen.</p><p>Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule wäre sozialpolitisch und volkswirtschaftlich falsch. Er ist für viele unbezahlbar teuer und bietet im Alter keine Einkommenssicherheit. Die Gewerkschaften schlagen mit der Initiative für die 13. AHV-Rente deshalb eine Aufstockung der AHV vor.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/147d_SM-KS-DL-GM_Preisvergleich_Altersvorsorge.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-file-pdf far">&nbsp; </i>Vollständiges Dossier ansehen</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_jungeFrauInWerkstatt_aerogondo-iStock_39047413ba.webp" length="139750" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7895</guid><pubDate>Mon, 01 Nov 2021 12:22:00 +0100</pubDate><title>JA zur Pflegeinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/aktuell/kampagnen/ja-zur-pflegeinitiative</link><description>Für gute Pflege und gute Arbeitsbedingungen</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/a/csm_pflegeini-sujet-hp_48dc8e8a3c.webp" length="113410" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7912</guid><pubDate>Fri, 29 Oct 2021 16:00:00 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission lässt die Frauen im Regen stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratskommission-laesst-die-frauen-im-regen-stehen</link><description>BVG 21: Nationalratskommission beschliesst sinkende Renten zu steigenden Kosten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die zuständige Kommission des Nationalrats beschliesst Rentensenkungen bis zu 12 Prozent für die Erwerbstätigen und lässt die Frauen nun auch in der 2. Säule im Stich. Gleichzeitig winkt sie Steuererleichterungen für Top-Verdienende im Umfang von einer halben Milliarde durch. Der SGB wird dieses Renten-Abbauprojekt dezidiert bekämpfen.</p><p>Die Bedingungen für eine solide Reform der 2. Säule standen eigentlich gut. Die Sozialpartner – welche zusammen die Verantwortung tragen und die Finanzierung über die Pensionskassen stemmen – hatten sich auf ein Reformmodell geeinigt. Und über Parteigrenzen hinweg waren sich alle einig, dass nicht nur das Rentenniveau gehalten – sondern auch die skandalöse Rentensituation der Frauen und Teilzeitbeschäftigten umgehend verbessert werden muss. Mit dem heutigen Beschluss wird dies zur Illusion. &nbsp;</p><p>Unter dem Strich bedeutet das Modell der Kommission massive Zusatzkosten für Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen und Normalverdienende. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden Pensionskassen-Beiträgen. Doch anstatt die Realität der Versicherten zu anerkennen, orientiert sich die bürgerliche Kommissionsmehrheit an den Anliegen der Versicherer und Banken.</p><p>Besonders fatal sind die Entscheide für die Frauen. Denn die Rentenlücke der Frauen ist unbestrittenermassen eines der grossen Probleme, welches die Rentenreformen lösen müssen. Viele bürgerliche ParlamentarierInnen haben behauptet, dies bei der BVG-Reform anzugehen. Doch zwei Jahre nach dem Frauen*streik sollen die Frauen nach der vorgeschlagenen Rentenaltererhöhung in AHV 21 nun auch in der BVG-Reform im Stich gelassen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.webp" length="99612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7941</guid><pubDate>Fri, 29 Oct 2021 14:22:00 +0200</pubDate><title>Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands – Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/weiterentwicklung-des-schengen-besitzstands-schaffung-eines-instruments-fuer-finanzielle-hilfe-im-bereich-grenzverwaltung-und-visumpolitik</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die Installierung eines Solidaritätsfonds zur Unterstützung von Schengen-Staaten, die hohe Kosten tragen. Er unterstreicht jedoch, dass die Schweiz – und ihre Vertretung in Brüssel – Vorschläge zur Schaffung von Mechanismen für eine stärkere Solidarität zwischen den Schengen-Vertragsstaaten unterbreiten sollten. Kritisch steht der SGB der immer brutaleren Bekämpfung sogenannt irregulärer Migration gegenüber. Wir fordern die Schweiz nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Rechte der Migrantinnen und Migranten respektiert werden.</p><p>Weitere Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7907</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 17:49:45 +0200</pubDate><title>Besserer Schutz von Plattformangestellten notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/besserer-schutz-von-plattformangestellten-notwendig</link><description>Bundesrat verabschiedet Auslegeordnung über die soziale Sicherheit von so genannten Plattformangestellten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die vom Bundesrat verabschiedete Auslegeordnung über neue Arbeitsformen und Soziale Sicherheit. Der Bericht verdeutlicht klar, dass die Frage, ob jemand angestellt oder selbstständig ist, nicht «frei» gewählt bzw. in einer Parteivereinbarung beschlossen werden kann. Denn der Schutz der Beschäftigten hat Vorrang.</p><p>Der SGB lehnt eine Einführung von Wahlfreiheit oder Parteivereinbarung, wie sie manche fordern, dezidiert ab. Dasselbe gilt für die Schaffung eines dritten Erwerbsstatus für Plattformangestellte. Diese drei Optionen führen zu einem wesentlich schlechteren sozialversicherungsrechtlichen Schutz der betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter, zu einer Risiko- und Kostenverlagerung zulasten der Beschäftigten und zu einer Privatisierung der Sozialversicherungen.</p><p>Das bestehende System wird auch neuen Beschäftigungsformen gerecht. Die bisherigen Behörden- und Gerichtsentscheide, (z.B. gegen den Taxidienst Uber oder den Lieferdienst No-Time) bestätigen, dass die geltenden gesetzlichen Grundlagen auch auf die neuen Arbeitsverhältnisse angewendet werden können und sollen, die durch die Digitalisierung entstanden sind. Jedoch brauchte es bisher jeweils jemanden, der klagt, um seine Rechte einzufordern – viele Plattformarbeitgeber betreiben ansonsten a priori «digitale Schwarzarbeit».</p><p>Der SGB fordert deshalb, dass die Regeln aus den heute bestehenden Gesetzen auch konsequent angewendet werden. Anstatt den rechtlichen Schutz zu schwächen, sollte aus Sicht des SGB vielmehr eine rechtliche Vermutung eingeführt werden, wonach das Einkommen aus Plattformarbeit als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit anerkannt wird. Dies würde den sozialen Schutz der Plattformbeschäftigten stärken und Rechtssicherheit schaffen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/7/csm_Lieferdienst_Bringdienst_Maske_iSt-ArtMarie_538237698a.webp" length="103210" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7939</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 13:58:00 +0200</pubDate><title>Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevisionen-der-raumplanungsverordnung-der-energieeffizienzverordnung-und-der-niederspannungs-installationsverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen vollumfänglich. Deren materielle Ziele wie die Vereinfachung des Baus von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen (Raumplanungsverordnung) oder eine Einteilung von Personenwagenmodellen in besser mit den CO2-Emissionsvorschriften in Einklang stehende Effizienzkategorien (Energieeffizienzverordnung) sind absolut erstrebenswert, müssen aber über die vorliegenden Verordnungsanpassungen hinaus auf gesetzgeberischer Ebene in einem breiteren Kontext verfolgt werden.</p><p>So müssen etwa im Rahmen der laufenden Energiegesetzrevisionen die Förder- und Bewilligungsbedingungen für Fotovoltaikanlagen massiv verstärkt bzw. vereinfacht werden. Und bei der Zulassung von Neuwagen braucht es nach der gescheiterten Abstimmung über die Revision des CO2-Gesetzes einen neuen Anlauf, die PW-Zulassungsgrenzwerte baldmöglichst zumindest auf das Niveau der Europäischen Union anzuheben.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7905</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 13:13:53 +0200</pubDate><title>Covid-19-Gesetz: Verlängerung der Hilfsmassnahmen bleibt notwendig!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid-19-gesetz-verlaengerung-der-hilfsmassnahmen-bleibt-notwendig</link><description>Rasches Handeln muss möglich bleiben. Denn Betroffene brauchen weiter Unterstützung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklung der epidemiologischen Lage bleibt unsicher. Bund und Kantone schränken die Wirtschaftsaktivität in verschiedenen Branchen immer noch ein. Zudem zeigt die Vergangenheit, dass es leider Überraschungen geben kann. Damit die Löhne und Arbeitsplätze in dieser schwierigen Phase gesichert bleiben, müssen die sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung verlängert werden. Ebenso müssen die neu geschaffenen Unterstützungsmechanismen über den Corona-Erwerbsersatz sowie die zusätzlichen Hilfsmittel für betroffene Branchen, wie insbesondere die Kultur, erhalten und verlängert werden. Auch die Finanzierung und Organisation der Covid-19-Kontrollen am Arbeitsplatz durch Kantone und SUVA muss im Sinne eines weiter bestehenden Gesundheitsschutzes beibehalten und später weiterentwickelt werden.</p><h3 class="heading--h4">Rasches Handeln muss möglich bleiben</h3><p>In vielen Branchen wie der Kultur aber auch der Gastronomie gestaltet sich der Corona-Ausstieg immer noch holprig. Die Zahl der Stellensuchenden in der Schweiz ist weiterhin höher als vor der Krise – auch aufgrund der behördlichen, epidemiologischen Massnahmen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu verantworten, ohne Not auf die gesetzlichen Grundlagen zu verzichten, welche es dem Bundesrat erlauben würde, zu intervenieren. Auch der systematische Einbezug der Sozialpartner bleibt in den kommenden Monaten entscheidend.</p><h3 class="heading--h4">Betroffene brauchen weiter Unterstützung</h3><p>Inhaltlich fordert der SGB insbesondere eine Verlängerung der heute geltenden gesetzlichen Grundlage für Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Aber auch die Umsatzverluste von «indirekt betroffenen» Selbständigen über den Corona-Erwerbsersatz sind weiter relevant. Gerade in der Kulturbranche mit vielen Freischaffenden und Selbständigen, bleibt dieses Instrument zentral. Solange die Einschränkungen noch nicht alle aufgehoben werden, müssen auch die Umsatzverluste der betroffenen Unternehmen und Selbständigen weiter kollektiv abgefedert werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/0/csm_Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow_b013833479.webp" length="34396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7937</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 12:30:00 +0200</pubDate><title>Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/uebertragung-von-oeffentlichen-aufgaben-des-fachbereichs-energie-der-wirtschaftlichen-landesversorgung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen im Grundsatz. Die Relevanz und Dringlichkeit der durch die Revision der VOEW und die Schaffung der VOGW beabsichtigten Stärkung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Energiebereich haben mit den aktuell beobachteten Entwicklungen auf dem Strom- und insbesondere auf dem Gasmarkt deutlich an Relevanz gewonnen. Im Detail hat der Gewerkschaftsbund jedoch weitere Anmerkungen, die sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten) finden.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7909</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 12:23:00 +0200</pubDate><title>30. Oktober 2021: Gewerkschaftlicher Aktionstag für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/30-oktober-2021</link><description>Demos in Genf, Olten, Zürich und Bellinzona und in Bern speziell für das Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Löhne der Erwerbstätigen kommen seit Jahren nicht vom Fleck. Bereits vor der Corona-Krise haben sich deshalb die Kaufkraftprobleme verschärft. Die Arbeitnehmenden haben während der Corona-Krise in vielen Branchen ausserordentliche Leistungen erbracht. Die Auftragsbücher vieler Unternehmen sind voll, doch nun drohen die Firmen mit weiteren flächendeckenden Null-Runden, obwohl die Preise für die Normalverdienenden steigen.</p><p>Auch die Politik hilft nicht, die die Einkommenssituation der Erwerbstätigen zu verbessern. Bundesrat und Parlament gehen in die Gegenrichtung mit bereits beschlossenen und geplanten Steuersenkungen für die Konzerne und die Oberschicht. Nach der Finanzkrise wurde weltweit der Ruf lauter, die Ungleichverteilung der Einkommen und Vermögen zu korrigieren, doch die Politik steuert genau in dies andere Richtung.</p><p>Einige Arbeitgeber greifen sogar Gesamtarbeitsverträge und Gewerkschaften vermehrt politisch an, damit die Arbeitnehmenden in Zukunft noch weniger vom Kuchen erhalten sollen.</p><p>Nicht mit uns, sagen die Gewerkschaften klar und unmissverständlich. Und deshalb mobilisieren sie und gehen für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen auf die Strasse: Am 30. Oktober schweizweit interprofessionell in Genf, Olten, Zürich und Bellinzona und in Bern speziell für das Gesundheitspersonal:</p><p><strong>Genf: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Place des Vingt-Deux-Cantons, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://geneve.unia.ch/manifestations-du-30-octobre" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Genf</a>&nbsp;</p><p><strong>Bern</strong>: Demonstration für das Gesundheitspersonal Besammlung: um 13 Uhr, Schützenmatte, Start: 13.30 Uhr.<br><a href="https://vpod.ch/campa/gemeinsam-mit-dem-gesundheitspersonal/" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos und Anmeldeformular des VPOD zur Demo in Bern</a></p><p><strong>Olten: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Bifangstrasse, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://biel-solothurn.unia.ch/demo-30-oktober" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Olten </a></p><p><strong>Zürich: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Helvetiaplatz, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://zuerich-schaffhausen.unia.ch/demo-30-oktober" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Zürich</a></p><p><strong>Bellinzona: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Piazzale Stazione, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://ticino.unia.ch/attualita/manifestazione-30-ottobre" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Bellinzona</a><br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/f/csm_Demo-Megafon_iStock-andyworks_59cde85faa.webp" length="166356" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7935</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 12:20:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und der Schwerverkehrsabgabeverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-des-schwerverkehrsabgabegesetzes-und-der-schwerverkehrsabgabeverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA ist einer der wichtigsten Pfeiler der erfolgreichen schweizerischen Verlagerungspolitik im Güterverkehr. Die LSVA muss allerdings nicht nur technisch – wie mit der vorliegenden Revision hauptsächlich vorgesehen –, sondern auch inhaltlich möglichst rasch weiterentwickelt und erhöht werden. Erst wenn die LSVA die externen Kosten des Strassengüterverkehrs vollumfänglich erfasst, kann gegenüber dem Schienengüterverkehr von einer fairen Bepreisung gesprochen werden. Leider ist dies aktuell sehr deutlich nicht der Fall, wie die kürzlich wieder publizierten Erhebungen des ARE eindrücklich zeigen.&nbsp; Der SGB schliesst sich deshalb der Forderung der AlpenInitiative an, dass die LSVA möglichst rasch im Rahmen des Landverkehrsabkommens ausgereizt und künftig unter anderem nach CO2-Emissionsklassen erhoben wird.</p><p>Die ausführliche Stellungnahme des SGB findet sich unten als Dokument verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7934</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 12:00:00 +0200</pubDate><title>Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/weiterentwicklung-des-covid-zertifikats</link><description>Antwort des SGB im Rahmen der Konsultation</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB konzentriert sich in seiner Antwort auf die arbeitsrechtlichen und gewerkschaftlich relevanten Fragen im Zusammenhang mit der Konsulation zu Impfzertifikaten für WHO-Impfstoffe für Touristinnen und Touristen, Genesungszertifikaten auf Basis von Antikörpertests sowie Zertifikaten für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.</p><p>Die vollständige Konsultationsantwort findet sich unten als PDF-Dokument verlinkt.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_Coronatest_tsuguliev-Adobestock_38a35ffe01.webp" length="40318" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7899</guid><pubDate>Thu, 21 Oct 2021 10:10:31 +0200</pubDate><title>Gleichstellung und Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-und-geschlechterdiskriminierung-in-der-arbeitswelt</link><description>Juristische Tagung des SGB am 25. November</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Gleichstellungsgesetzt (GlG) wurde 2020 revidiert und dieses Jahr hat der SGB den entsprechenden Kommentar publiziert. Das Thema Diskriminierung auf Grund des Geschlechts am Arbeitsplatz verliert nicht an Aktualität: Jahr für Jahr zeigen die Lohnstatistiken beträchtliche Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau. Während sich gut die Hälfte der Unterschiede durch objektive Kriterien wie Ausbildung, Erfahrung und Branche erklären lassen, ist der Rest nichts Anderes als Lohndiskriminierung.</p><p>Aber die Geschlechterdiskriminierung geht weiter: Das Bundesgerichtsurteil hält fest, dass Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufgrund der sexuellen Orientierung nicht unter das Gleichstellungsgesetz fallen! Wie kann vor diesem Hintergrund gegen Diskriminierungen von Frauen und der LGBTQIA+-Community vorgegangen werden?</p><p>Diesen Fragen geht die Juristische Tagung des SGB nach. Hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis berichten über den Stand der Wissenschaft sowie über möglichen Handlungsbedarf.</p><p>&nbsp;<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2021/Flyer-SGB_JurTagung-21_web.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><span class="iconpack far fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span>&nbsp; Komplettes Programm herunterladen</a><br><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?id=18&amp;reset=1" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><span class="iconpack fas fa-pencil fa-pencil-alt" aria-hidden="true"></span>&nbsp;zur Veranstaltung anmelden</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/4/csm_JurTagung21_becdf33d23.webp" length="219758" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7897</guid><pubDate>Wed, 20 Oct 2021 16:06:50 +0200</pubDate><title>Widerstand ist die einzige Antwort</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/widerstand-ist-die-einzige-antwort</link><description>Nach rechtsextremem Angriff auf CGIL: Grossdemo und SGB-Solidaritätsbotschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>Hunderttausende GewerkschafterInnen demonstrierten am 16. Oktober in Rom unter dem Motto «Nie wieder Faschismus: Für Arbeit, Mitbestimmung und Demokratie». Dies als Antwort auf den Angriff auf den Hauptsitz des italienischen Gewerkschaftsbunds CGIL. Er war am 9. Oktober im Zuge von Ausschreitungen im Rahmen einer Demonstration von ImpfgegnerInnen in Rom gestürmt und verwüstet worden. Mehrere Mitglieder der Führungsriege der faschistischen Partei Forza Nuova beteiligten sich aktiv.</p><p>In einer Solidaritätsbotschaft betonen SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard und der für internationale Beziehungen zuständige SGB-Sekretär Luca Cirigliano: «Einschüchterung und Zerstörung werden demokratische Gewerkschaften nicht davon abhalten, für die Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer zu kämpfen».</p><p>Dies zeigte nicht zuletzt die kraftvolle Antwort der italienischen Gewerkschaftsbewegung nur eine Woche später. An der Grossdemonstration forderten GewerkschafterInnen Seite an Seite mit besorgten ItalienerInnen von links bis Mitte rechts, Junge und Alte ein Ende politischer Gewalt und ein Verbot neofaschistischer Parteien «und zwar sofort», wie CGIL-Präsident Maurizio Landini deutlich machte.</p><p>In Italien wird zurzeit über ein Verbot der wiedererstarkten faschistischen Organisationen diskutiert. Die Gewerkschaftsbewegung hatte unter dem italienischen Faschismus unzählige Opfer zu beklagen. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg war sie immer wieder rechtsextremen Angriffen ausgesetzt. 1955 und 1964 explodierten beispielsweise Bomben am Hauptsitz der CGIL.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/e/csm_211016_cgil_demo_maipiufascismi_rom_fronttransparent_7250cfd721.webp" length="301782" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7893</guid><pubDate>Tue, 19 Oct 2021 10:37:06 +0200</pubDate><title>Ja zur Pflegeinitiative: Selbstverständlich!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-pflegeinitiative-selbstverstaendlich</link><description>Für eine gute Pflegeversorgung und gute Arbeitsbedingungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Klatschkonzerte für das Pflegepersonal werden seit bald zwei Jahren von kompletter politischer Realitätsverweigerung begleitet. Daran kann die Bevölkerung am 28. November endlich etwas ändern: Mit einem Ja zur Pflegeinitiative werden die schon lange bestehenden Missstände in der Pflege endlich angegangen – zum Wohle des Personals, und von uns allen.</p><p>«Wer einen Pflegeberuf wählt, hat nicht primär den Lohn vor Augen, sondern eher ein Ideal» – so liess sich der Präsident des Zürcher Spitalverbands mitten in der ersten Phase der Coronapandemie in den Medien zitieren. Diese Aussage ist an Geringschätzung gegenüber dem Pflegepersonal natürlich schwer zu überbieten, doch lässt sich dazu auch Folgendes erwidern: Das Ideal ist heute ebenso ein Problem wie der Lohn.</p><p>Schon lange vor der Pandemie war der gelebte Berufsalltag in der Pflege weit vom beschworenen Ideal entfernt: In einer im Jahr 2019 beim Pflegepersonal durchgeführten Umfrage gab fast ein Drittel der Befragten an, einmal oder mehrmals berufsbedingt einen Monat oder länger krankgeschrieben gewesen zu sein. Bei ebenfalls jeder dritten Pflegenden wurde die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten monatlich mehr als fünfmal gebrochen. Fast alle Befragten gaben zudem an, sich müde und ausgebrannt zu fühlen. Und sie sind einhellig der Meinung, dass der chronische Personalmangel und Spardruck schon längst Auswirkungen auf die Pflegequalität hat.</p><h3 class="heading--h4">Tiefe Berufsverweildauer, hohe Abhängigkeit vom Ausland</h3><p>All dies hat spürbare Konsequenzen: Wer nicht mehr kann, der/die geht. Für Pflegefachpersonen liegt die durchschnittliche Berufsverweildauer heute bei nur gerade 15 Jahren, was im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sehr tief ist. Besonders bedenklich und teuer: Jede dritte Pflegende, die den Beruf vorzeitig wieder verlässt, ist jünger als 35 Jahre.</p><p>In der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege findet also ein anhaltender Exodus statt, der heute nur durch die Anstellung von Pflegepersonal aus dem Ausland aufgefangen werden kann: Kein westliches Land beschäftigt mehr im Ausland ausgebildete Pflegende als die Schweiz; ein Drittel des gesamten Pflegepersonals hier ist ausländischer Herkunft. Und wir alle wissen: Wären sie nicht hier, stünde der Betrieb in den Heimen und Spitälern still. Was wäre bloss geschehen, hätten etwa Frankreich und Italien während der Hochphase der Pandemie die Grenzen nicht nur für Ferienreisende, sondern auch für die Tausenden GrenzgängerInnen geschlossen? Dringenden Bedarf an dem von ihnen selbst teuer ausgebildeten Pflegepersonal haben unsere Nachbarländer allemal, ganz unabhängig von der Pandemie. Und das wird sich in der Schweiz auch sehr bald bemerkbar machen, denn im europäischen Umland ist man zurzeit überall daran, die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal stark zu verbessern.</p><h3 class="heading--h4">Angebot ungleich Nachfrage: Löhne hoch!</h3><p>Während also das «Angebot» an Pflegepersonal in der Schweiz eher sinkt, wird die «Nachfrage» über die nächsten Jahrzehnte schon alleine aufgrund der Alterung der Gesellschaft weiter stark zunehmen. Bereits heute sind 11'000 (!) Pflegestellen unbesetzt und bis im Jahr 2029 wird es total 70'000 zusätzliche Pflegende brauchen. Es ist daher völlig klar, dass es in der Schweiz sofort eine massive Ausbildungsoffensive braucht, genau wie dies die Pflegeinitiative fordert. Nur ist ebenso klar, dass die Pflegeberufe kein bisschen an Attraktivität gewinnen, wenn sich nicht endlich auch die Arbeitsbedingungen und Berufsperspektiven verbessern. Und dazu gehört selbstverständlich auch der Lohn: Im Verhältnis zum gesamtwirtschaftlichen Durchschnittslohn verdienen Pflegefachpersonen in keinem europäischen OECD-Land (ausser Lettland und Litauen) weniger als in der Schweiz. Von den PflegeassistentInnen muss hierzulande die Hälfte mit einem Lohn von unter 4000 Franken bei Vollzeitarbeit auskommen. Wenn also Angebot und Nachfrage nicht zusammenpassen, wie oben erwähnt, dann muss sich sinnvollerweise der Preis ändern – im Falle der Pflegeversorgung ist dies der Lohn. Und genau deshalb fordert die Pflegeinitiative zusätzlich zur Ausbildungsoffensive eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.</p><h3 class="heading--h4">Endlich die Hausaufgaben machen</h3><p>Ein Ja zur Pflegeinitiative ist eine Selbstverständlichkeit. Es ist der klare Auftrag an die Politik, endlich die Hausaufgaben zu machen und längerfristig schweizweit eine gute Pflegeversorgung zu gewährleisten. Nicht mehr und nicht weniger.</p><p>Und was die Kosten betrifft, mit denen die Initiative von ihren GegnerInnen gegeisselt wird, verhält es sich in etwa wie mit dem Klima: Die Kosten, nichts zu tun, sind längerfristig ganz einfach viel höher. Wobei wir im Unterschied zur Klimapolitik definitiv nicht damit rechnen können, dass andere für uns bezahlen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_pflegeini-sujet-de_6ddbb2fd77.webp" length="86782" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8066</guid><pubDate>Fri, 15 Oct 2021 10:49:00 +0200</pubDate><title>Dossier 146: Zur Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften im Jahr 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-146-zur-mitgliederentwicklung-der-gewerkschaften-im-jahr-2020</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mitgliederverbände des SGB, der mit Abstand grössten gewerkschaftlichen Dachorganisation der Schweiz, zählten Ende 2020 genau 329‘149 Mitglieder. Der SGB vertritt damit im Jahresvergleich 7’965 weniger Mitglieder. Das entspricht einem Rückgang von 2.36 Prozent. Das ist zwar mehr als im Vorjahresvergleich (1.95%) aber weniger als im ersten Corona-Jahr zu befürchten war. Der Mitgliederverlust war bei den Männern (-3.11%), wiederum deutlich stärker als bei den Frauen (-0.74%).</p><p>Ende 2020 waren in der Schweiz 684’557 Menschen in Arbeitnehmenden-Verbänden organisiert, 13’432 (1.92%) weniger als im Vorjahr. Das entspricht einem Organisationsgrad von 17.1 Prozent. Dieser ist damit im ersten Corona-Jahr Vergleich zum Vorjahr um 0.4 Prozentpunkte gesunken. Alle Details der Entwicklungen stellt das aktuelle Dossier 146 vor.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/e/csm_mitglieder_2020_eric_roset_1a4c3f0e39.webp" length="80888" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7769</guid><pubDate>Thu, 14 Oct 2021 14:03:49 +0200</pubDate><title>Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/totalrevision-der-verordnung-zum-bundesgesetz-ueber-den-datenschutz-vdsg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat in der Vernehmlassung zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) einen stärkeren Datenschutz für Arbeitnehmende gewünscht, als das Parlament schliesslich beschlossen hat. Vor diesem Hintergrund ist es für den SGB uns zentral, dass der Bundesrat in der Umsetzungsverordnung VDSG den vorhandenen Spielraum konsequent in Richtung hin zu mehr Datenschutz nutzt. Unter diesem Blickwinkel unterstützt der SGB den Inhalt der vorgeschlagenen Umsetzungsvorlage im Grundsatz, fordert allerdings in einigen Punkten klare Verbesserungen. Die Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s. unten).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7903</guid><pubDate>Wed, 13 Oct 2021 09:01:06 +0200</pubDate><title>«Ich kenne meine Rechte» – die eigenen Rechte kennen und durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/die-eigenen-rechte-kennen-und-durchsetzen</link><description>Neuer Online-Ratgeber für Lernende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mehr als 400 ausführliche Einträge zu Rechten und Pflichten in der Berufslehre und zum Schutz der Lernenden: Das bietet ab heute der neue Online-Ratgeber des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) «Ich kenne meine Rechte» (<a href="http://www.rechte-der-lernenden.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a>). Die Texte sind in klarer und verständlicher Sprache verfasst, von Fachjurist:innen geprüft und durch Hinweise auf nützliche Websites sowie Gesetze und Verordnungen ergänzt. Arbeitszeiten, Urlaub oder Mobbing: Wenn Lernende ihre Rechte kennen, können sie diese besser durchsetzen und so die Qualität ihrer Ausbildung verbessern.</p><p>Über 75’000 Lernende haben dieses Jahr in der Schweiz eine berufliche Grundausbildung begonnen. Sie sind oft jünger als 18 Jahre und kennen die Arbeitswelt noch nicht. Sie können zwar darauf zählen, dass ihr Arbeitgeber sie an ihre Pflichten erinnern wird, doch über ihre Rechte sind sie oft nicht ausreichend informiert. Dabei gelten gerade für Jugendliche in Ausbildung eine ganze Reihe besonderer Schutzmassnahmen.</p><h3 class="heading--h4">Welche Rechte habe ich als Lernender? Hilfe in Konfliktsituationen</h3><p>Wie lange darf ich pro Tag arbeiten? Welche Regeln gelten für Nacht- und Sonntagsarbeit? Wie soll ich auf Mobbing oder sexuelle Belästigung reagieren? Wo kann ich Hilfe bekommen? Der Ratgeber der SGB-Jugendkommission liefert die für die Berufsbildung geltenden Antworten, ergänzt durch hilfreiche Verweise auf Ämter, Beratungs- und Hilfsangebote sowie auf die einschlägigen Rechtstexte.</p><p>Der Online-Ratgeber richtet sich insbesondere an Lernende, ist aber auch für andere Akteur:innen der Berufsbildung sowie für alle Jugendlichen in Ausbildung eine wertvolle Informationsquelle. Besonderes Augenmerk wurde auf eine klare Sprache gelegt, damit die Texte für ein breites Publikum verständlich sind. Alle Angaben wurden von auf Arbeits- und Ausbildungsrecht spezialisierten Anwält:innen geprüft.</p><h3 class="heading--h4">Ab sofort kostenlos online verfügbar</h3><p>Der SGB-Ratgeber ist seit heute unter <a href="http://www.rechte-der-lernenden.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a> online verfügbar. Hier können Lernende per Stichworteingabe gezielt Informationen abrufen oder die Schlagwortliste von A bis Z durchsuchen.</p><p>Der Ratgeber kann auch als Büchlein <a href="/service/broschueren-buecher/bestellformular" class="link link--internal">zum Preis von 5 Franken bestellt werden</a>. Das in der Schweiz gedruckte Buch umfasst etwas mehr als 250 Seiten und hat ein kompaktes und handliches Format.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl_e9efd2de28.webp" length="187790" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7771</guid><pubDate>Tue, 12 Oct 2021 14:21:00 +0200</pubDate><title>Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/neues-finanzierungssystem-asyl-ausrichtung-von-sprachnachweisen-in-auslaender-und-buergerrechtlichen-verfahren-auf-die-schweizerischen-verhaeltnisse</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7763</guid><pubDate>Wed, 06 Oct 2021 12:43:56 +0200</pubDate><title>Verlängerung des Covid-19-Gesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/verlaengerung-des-covid-19-gesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><i>Der SGB nimmt gerne die Gelegenheit wahr, im Rahmen der Konsulation zum Entwurf der Botschaft für eine punktuelle Verlängerung des Covid-19-Gesetzes Stellung zu nehmen. Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich am Schluss dieser Seite auch als PDF verlinkt. </i></p><p class="lead">Die epidemiologische Lage verbessert sich nach und nach – in Abhängigkeit von der steigenden Immunität der Bevölkerung. Bund und Kantone schränken die Wirtschaftsaktivität in verschiedenen Branchen aber immer noch ein. Zudem zeigt die Vergangenheit, dass es leider Überraschungen geben kann. Damit die Löhne und Arbeitsplätze in dieser schwierigen Phase gesichert bleiben, müssen die sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, aber auch die neu geschaffenen Unterstützungsmechanismen über den Corona-Erwerbsersatz sowie die zusätzlichen Hilfsmittel für betroffene Branchen und Unternehmen erhalten und verlängert werden. Auch die Finanzierung und Organisation der Covid-19-Kontrollen am Arbeitsplatz durch Kantone und SUVA muss im Sinne eines weiter bestehenden Gesundheitsschutzes beibehalten werden.</p><p>In vielen Branchen wie der Kultur aber auch der Gastronomie gestaltet sich der Corona-Ausstieg immer noch holprig. Die Zahl der Stellensuchenden in der Schweiz ist weiterhin höher als vor der Krise – auch aufgrund der behördlichen, epidemiologischen Massnahmen. Vor diesem Hintergrund ohne Not auf die gesetzlichen Grundlagen zu verzichten, welche es dem Bundesrat erlauben würde, ist nicht zu verantworten. Auch der systematische Einbezug der Sozialpartner bleibt in den kommenden Monaten entscheidend.</p><p>Inhaltlich fordert der SGB insbesondere eine Verlängerung der heute geltenden gesetzlichen Grundlage für Erleichterungen im Bereich der <strong>Arbeitslosenversicherung</strong> (Verlängerung von Art. 17 und 17a Covid-19-Gesetz). Für den möglichen Fall von Schliessungen in der Gastronomie sollen die erleichterten Verpflegungsmöglichkeiten für Berufsleute, die im Freien arbeiten, beibehalten werden. Es ist nicht ersichtlich, weshalb für genau dieselbe Eventualität keine gesetzliche Grundlage für die Erleichterungen im Bereich der <strong>Kurzarbeit </strong>bestehen soll. Aber auch die Umsatzverluste von «indirekt betroffenen» Selbständigen über den <strong>Corona-Erwerbsersatz</strong> bleibt wichtig (Art. 15 Covid-19-Gesetz). Gerade in der Kulturbranche mit vielen Freischaffenden und Selbständigen, bleibt dieses Instrument zentral. Solange die Einschränkungen noch nicht alle aufgehoben werden, müssen auch die Umsatzverluste der betroffenen Unternehmen und Selbständigen weiter kollektiv abgefedert werden. Wo dringlich, auch über die Gewährung von Vorschüssen (Art. 17d Covid-19-Gesetz).</p><p>In diesem Sinne begrüsst der SGB ausdrücklich, dass die <strong>Hilfsmassnahmen zugunsten der Kultur</strong> (Art. 11 Covid-19-Gesetz) verlängert werden sollen. Insbesondere die Anerkennung, dass gestützt auf Artikel 11 auch weiterhin A-Fonds-perdu-Beiträge ausgerichtet werden können, bleibt entscheidend. Dasselbe gilt für die vorgeschlagenen Verlängerungen der Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmendenschutzes sowie zur Erleichterung des Berufseinstiegs gemäss Art.&nbsp;4 und Art. 4a des Covid-19-Gesetzes.</p><p>Der Fortführung des bestmöglichen <strong>Covid-Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz</strong> kommt zentrale Bedeutung zu, dies insbesondere für folgende Punkte der Revision:</p><ul><li>Gestützt auf die Bestimmung von Art. 4 Absatz 1 soll in Artikel 27a der geltenden Covid-19-Verordnung 3 präzisiert und weitergeführt werden, die bestimmt, unter welchen Vorgaben <strong>besonders gefährdete Personen</strong> weiter beschäftigt werden dürfen bzw. wann sie unter Lohnfortzahlung von der Arbeitspflicht zu befreien sind. Dabei gilt das in der Arbeitswelt bewährte STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung). <strong>Diese Regelung ist zwingend beizubehalten</strong>.</li><li>Weiter fortgeführt gehört der <strong>Vollzug </strong>des Covid-19-Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gem. Art. 4 Absatz 2 den Durchführungsorganen des Arbeitsgesetzes und der Suva. Absatz 2 enthält zudem eine auf die vorliegende Konstellation beschränkte, spezifische Regelung zur Finanzierung der dafür anfallenden Kosten. Beide Bestimmungen sind <strong>weiterzuführen</strong>. Für die Zeit post-Covid ist die Finanzierung und Organisation des ArG-UVG bzw. des Dualismus Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an einem Runden Tisch unter der Federführung des BAG und des SECO neu zu überdenken. Als ein mögliches Gefäss bietet sich hier die EKAS an. &nbsp;</li><li>Dasselbe gilt für den bestmöglichen Schutz der <strong>Grenzgängerinnen </strong>und Grenzgänger (Art. 6 Covid-19-Gesetz).</li><li>Der SGB akzeptiert die Verlängerung von Art. 5 Buchstabe a. <strong>Reisebeschränkungen </strong>sollen jedoch nur wenn alternativlos zur Pandemiebekämpfung zum Einsatz kommen. Die Verlängerung von Art. 5 Buchstabe b ist zu begrüssen, damit Migrantinnen und Migranten, die pandemiebedingt gewisse Fristen nicht einhalten können, keine Nachteilen erwachsen. Zu differenzieren ist die Verlängerung von Art. 5 Buchstabe c: Diese ist grundsätzlich ebenfalls sinnvoll, insofern sie dem besseren Schutz der Asylsuchenden dient. Art. 6 der Covid-19-Verordnung Asyl muss jedoch aufgehoben werden: Die Anwesenheit der Rechtsvertretung bei Anhörungen soll ausnahmslos gewährleistet sein.</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/0/csm_Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow_b013833479.webp" length="34396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7892</guid><pubDate>Wed, 06 Oct 2021 09:42:00 +0200</pubDate><title>Konzept des Bundesrats für eine Impf-Offensive</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/konzept-des-bundesrats-fuer-eine-impf-offensive</link><description>Antwort im Rahmen der Konsulation</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt gerne an der Konsultation zum Konzept einer Impf-Offensive teil. In seiner Stellungnahme (siehe Link unten) konzentriert sich der SGB auf die gewerkschaftlich bzw. arbeitsrechtlich relevanten Themen innerhalb des vorliegenden Fragenkomplexes.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_NIAID-flickr_corona_virus_sars_cv2_covid19_modell_print_3d_schwarzer_hintergrund_CC_BY_2.0_700d440701.webp" length="158910" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7761</guid><pubDate>Tue, 05 Oct 2021 11:03:26 +0200</pubDate><title>Nein zum Stempelsteuer-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/70000-unterschriften-nein-zum-stempelsteuer-bschiss</link><description>Referendum eingereicht – 70&#039;000 Unterschriften übergeben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An die 70'000 Unterschriften gegen den Stempelsteuer-Bschiss konnten heute offiziell eingereicht werden. Das Referendum richtet sich gegen ein Steuergeschenk für Topeinkommen in Höhe von jährlich mindestens 250 Millionen Franken in einem ersten Schritt. Gesamthaft sind sogar neue Privilegien im Umfang von über 2 Milliarden Franken geplant. Nur rund 55 Grosskonzerne würden von den neuen Privilegien profitieren.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hatte gemeinsam mit SP und Grünen das Referendum ergriffen, nachdem das Parlament beschlossen hatte, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Dieses neue Steuerprivileg ist unfair, denn es würde nur Krisengewinner und Grossverdiener entlasten, während Arbeitnehmende leer ausgingen.</p><p>Dieser Stempelsteuer-Bschiss würde jährlich rund 250 Millionen Franken kosten. In weiteren Schritten sind zudem neue Privilegien für Konzerne im Umfang von über 2 Milliarden Franken geplant. Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbund erklärt: «Reiche Anleger und Topeinkommen steuerlich begünstigen ist im heutigen Kontext besonders unverschämt. Die Kaufkraft der Arbeitnehmenden mit tiefen und mittleren Löhnen ist stark unter Druck. Die Abschaffung der Stempelsteuer bringt ihnen nichts, die Konsequenzen der Einnahmeverluste werden sie hingegen schmerzhaft zu spüren bekommen, wenn z. B. bei den Prämienverbilligungen gespart wird.»</p><p>Die Einnahmenausfälle aus der Stempelsteuer würden mehrere hundert Millionen Franken bedeuten – jedes Jahr. Das erhöhte den Spardruck auf wichtige Dienstleistungen und Einrichtungen. Das Geld wird von Spitälern, ÖV und Schulen gebraucht. Damit einige wenige profitieren können, müssten alle Verschlechterungen hinnehmen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/d/csm_211005_PYM-stempelsteuer-droitdetimbre_b44567c557.webp" length="198602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7759</guid><pubDate>Tue, 28 Sep 2021 20:10:10 +0200</pubDate><title>Änderung der Covid-19-Verordnung 3 (Testkostenübernahme) und der Covid-19-Verordnung Zertifikate</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aenderung-der-covid-19-verordnung-3-testkostenuebernahme-und-der-covid-19-verordnung-zertifikate</link><description>Antwort des SGB im Rahmen der Konsultation</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) konzentriert sich im Rahmen der Konsultation – wie auch in den bisherigen Stellungnahmen – auf gewerkschaftlich bzw. arbeitsrechtlich relevante Themen innerhalb des vorliegenden Fragenkomplexes und nimmt zur Anpassung des Testregimes und zur nationalen Anmeldestelle für Zertifikate im folgenden Stellung. Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich auch unten als PDF verlinkt.</p><h3 class="heading--h4">Anpassungen der Testkostenübernahme</h3><p>Der Bundesrat hat beschlossen, die Testkosten für Personen, die sich testen lassen, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten, ab 1.&nbsp; Oktober 2021 nicht mehr zu übernehmen. Gleichzeitig hat er die Ausweitung der Zertifikatspflicht entschieden, die seit dem 13. September 2021 in Kraft ist. Dadurch erhält das Covid-Zertifikat eine erhöhte Bedeutung, gerade auch in der Arbeitswelt, wo Arbeitgeber neu im Rahmen von schriftlichen Covid-Schutzkonzepten Zertifikate von ihren Arbeitnehmenden verlangen dürfen. Diese Kombination der beiden Bundesratsbeschlüsse, der Zertifikatsausweitung und der Aufhebung der Testkostenübernahme, kann für Arbeitnehmende zu schwierigen Situationen führen. &nbsp;Wenn der Arbeitgeber nicht serielle Testungen durchführt, muss er insbesondere die Test-Kosten für die Arbeitnehmenden übernehmen, die weder genesen noch geimpft sind. Dies wirft heikle datenschutzrechtliche Fragen auf und wird kritisiert, weil sie die nicht-geimpfte und nicht-genesene Arbeitnehmerschaft dem Risiko eines indirekten Impfzwanges oder der Entlassung aussetzt. Deshalb forderte der SGB vom Bundesrat, dass die Tests in der Arbeitswelt weiterhin vom Bund zu bezahlen seien.</p><p>Der Bundesrat hat nun am 24. September 2021 die Verlängerung der Kostenübernahme der bisher kostenlosen Covid-19-Tests um zehn Tage beschlossen (bis 10. Oktober 2021). Damit ist die Kostenübernahme garantiert, bis der Bundesrat am 1. Oktober 2021 nach durchgeführter Konsultation der Kantone, Sozialpartner und der zuständigen&nbsp; Parlamentskommission über&nbsp; das &nbsp;weitere Testregime entscheidet. Der SGB begrüsst diesen Schritt.</p><p>Im Hinblick auf seinen Entscheid am 1. Oktober unterbreitet der Bundesrat nun folgende Vorschläge zur Konsultation:&nbsp;</p><ul><li>Testkostenübernahme bei einmal geimpften Personen bis 30. November 2021</li><li>Testkostenübernahme von Verstorbenen durch die gemeinsame Einrichtung.</li></ul><p>Der SGB begrüsst diese zwei Vorschläge. Bei der ersten Frage schlagen wir weiter vor, im Rahmen der Arbeitswelt alle Test-Kosten vom Bund übernehmen zu lassen bzw. die serielle Testung in den Betrieben zu erweitern.</p><p>Weiter sind den Arbeitnehmenden durch den Arbeitgeber, die Kantone und den Bund niederschwellige Impfangebote und Erleichterungen zur Erlangung der Impfung zu gewähren (Impfen auf Arbeitszeit, mobiles Impfen im Betrieb oder Baustellen, etc.).<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Nationale Anmeldestelle Covid-Zertifikate</h3><p>Mit der Ausweitung der Zertifikatspflicht hat das Zertifikat für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine grössere Bedeutung erlangt. Für Personen, welche im Ausland geimpft oder genesen sind, kann dies zu Problemen führen. Die vorliegende Änderung der Covid-19-Verordnung Zertifikate dient dazu, den Zugang zu einem Schweizer Covid-Zertifikat für Personen zu erleichtern, die im Ausland geimpft oder genesen sind, aber über kein anerkanntes Zertifikat verfügen.</p><p>Zuständig für die Prüfung der Unterlagen, die für die Ausstellung eines Schweizer-Covid-Zertifikates eingereicht werden müssen (Bestätigung der Impfung, Identitätsnachweis, Beleg der Einreise oder des Wohnsitzes in der Schweiz), sowie die Ausstellung der Covid-Zertifikate&nbsp; sind&nbsp; die&nbsp; Kantone. Eine Ausstellung von Covid-Zertifikaten durch den Bund ist aufgrund des Fehlens der entsprechenden Grundlagen auf Bundesgesetzstufe nicht möglich.&nbsp;</p><p>Zur Entlastung der Kantone soll eine zentrale elektronische Anmeldestelle für Covid-Zertifikate (nationale Anmeldestelle Covid-Zertifikate) für alle antragsstellenden Personen, die im Ausland geimpft wurden oder eine Erkrankung durchgemacht haben, eingerichtet werden. Diese wird vom BIT aufgebaut. Die neue nationale Anmeldestelle Covid-Zertifikate soll es den im Ausland geimpften oder genesenen Personen ermöglichen, die für die Zertifikatsausstellung notwendigen Informationen und Unterlagen hochzuladen. Die Anträge werden den Kantonen zugeteilt und können in einem passwortgeschützten Raum geprüft und bearbeitet werden.</p><p>Der SGB ist mit diesem Vorschlag einverstanden. Die Ausgestaltung soll insbesondere für Personen im Arbeitsverhältnis, die aus dem Ausland kommen, einfach und schnell sein. Für Personen, die keinen Online-Zugang bzw. Mühe mit Online-Verfahren haben, sollen äquivalente, niederschwellige Lösungen angeboten werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_Coronatest_tsuguliev-Adobestock_38a35ffe01.webp" length="40318" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7757</guid><pubDate>Tue, 28 Sep 2021 16:34:12 +0200</pubDate><title>Trotz Prämienstagnation: KVG-Finanzierung akut reformbedürftig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/trotz-praemienstagnation-kvg-finanzierung-akut-reformbeduerftig</link><description>Krankenkassen-Prämienrunde 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Krankenkassenprämien werden nächstes Jahr "sogar" um 0.2 Prozent sinken. Diese BAG-Mitteilung überlagert die wesentliche Botschaft: Die Prämienlast ist bereits untragbar hoch und steigt für viele Haushalte aufgrund teilweise sinkender Einkommen sogar noch weiter an. Genauso wie die Reserven.</p><p>Die heutige Ankündigung des Bundesamts für Gesundheit (BAG), dass die mittleren Prämien im nächsten Jahr sogar leicht sinken werden, ist nur ein kleiner Lichtblick. Denn für viele Haushalte liegt die Prämienbelastung gemessen am verfügbaren Einkommen bereits seit Jahren bei 20 Prozent und mehr und ist damit längst untragbar. Und auch im nächsten Jahr steigt die relative Prämienbelastung zumindest für all jene zahlreichen Haushalte weiter an, die im Zuge der wirtschaftlichen Turbulenzen mit Einkommensverlusten zu kämpfen haben.</p><p>Umso bedenklicher ist es, dass die laufenden Bestrebungen, das unsolidarische Finanzierungssystem der Grundversicherung endlich strukturell zu verbessern, ausgebremst oder auf die lange Bank geschoben werden sollen. Allen voran betrifft dies die Erhöhung der Prämienverbilligungen sowie den Abbau der Reserven.</p><p>Nachdem bereits der in die Vernehmlassung gegebene indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative völlig unzureichend war, hat der Bundesrat diesen in der Botschaft noch weiter zusammengekürzt: Der Bund will keinen Rappen zusätzlich für Prämienverbilligungen ausgeben und die Kantone werden sich gegen die neuen, äusserst bescheidenen Zusatzauflagen bereits im Ständerat erbittert zu Wehr setzen. Der Rückblick dazu: In den letzten 10 Jahren haben 20 von 26 Kantonen ihre Prämienverbilligungen gekürzt, dies teils massiv.</p><p>Die vom Bundesrat präsentierte Verordnungsänderung zum freiwilligen Reserveabbau der Krankenkassen ist nun in Kraft. Als (symbolische) Folge dessen haben die Kassen angekündigt, dass sie im nächsten Jahr circa 380 Millionen Franken Reserven abbauen bzw. den Versicherten zurückgeben wollen, nachdem es im Vorjahr noch knapp 200 Millionen waren. Leider reicht dies bei Weitem noch nicht: 380 Millionen sind knapp mehr als 1 Prozent des gesamten Prämienvolumens und nur etwa 3 Prozent des Reservebestandes. 9 von 10 Versicherern bauen keinerlei Reserven ab, darunter Kassen mit Solvenzquoten von über 500 Prozent (bei einem gesetzlichen Zielwert von 100%!). Insgesamt werden die Reserven zudem keineswegs abgebaut, sondern nehmen – schon nur aufgrund der Börsengewinne – massiv weiter zu. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss ihnen endlich substanziell und flächendeckend zurückerstattet werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web_4861d83f52.webp" length="68850" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7752</guid><pubDate>Sun, 26 Sep 2021 10:22:44 +0200</pubDate><title>Der SGB steht weiterhin für eine gerechte und ausgewogene Steuerpolitik ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/der-sgb-steht-weiterhin-fuer-eine-gerechte-und-ausgewogene-steuerpolitik-ein</link><description>Ablehnung der 99-Prozent-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das klare Ja zur «Ehe für alle» in der heutigen Abstimmung. Deren Einführung ist auch ein wichtiger Schritt für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt. Die Gefahr von Benachteiligungen am Arbeitsplatz wird dadurch verringert. Zudem können gleichgeschlechtliche Paare zukünftig auch von gesamtarbeitsvertraglichen oder firmeninternen Regelungen zugunsten von Ehepaaren profitieren.</p><p>Bedauerlich ist hingegen die Ablehnung der 99-Prozent-Initiative, welche mehr Mittel für überfällige soziale Verbesserungen bereitgestellt hätte. Für viele Gering- und Normalverdienende sind die Krankenkassenprämien mittlerweile eine enorme finanzielle Belastung, die dringend verringert werden muss. In den letzten Jahrzehnten haben jedoch die höchsten Einkommen am meisten von Steuererleichterungen profitiert. Dividenden und Zinsen werden in der Schweiz besonders vorteilhaft besteuert, und es gibt weder eine eidgenössische Vermögenssteuer noch eine Besteuerung von Kapitalgewinnen.</p><p>Die Lösung der Kaufkraftprobleme der Bevölkerung hat für den SGB weiterhin oberste Priorität: es braucht höhere Prämienverbilligungen. Und alle Pläne zur Senkung diverser Abgaben für AktionärInnen und die Vermögendsten müssen gestoppt werden. Der erste Schritt in diese Richtung ist das Referendum gegen die Abschaffung der Stempelsteuer.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7747</guid><pubDate>Sat, 18 Sep 2021 15:20:00 +0200</pubDate><title>15’000 demonstrieren gegen Rentenabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/15000-demonstrieren-gegen-rentenabbau</link><description>Demonstration sendet klare Botschaft an das Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rund 15’000 Personen haben heute auf dem Bundesplatz in Bern gegen den geplanten Rentenabbau protestiert. Das Signal an das Parlament ist deutlich: Eine AHV Vorlage auf Kosten der Frauen wird auf entschiedenen Widerstand stossen. Anstatt die Renten zu kürzen ist es jetzt endlich an der Zeit für bessere Renten. Die Rentenlücke bei den Frauen beträgt einen Drittel – ein Skandal! Deshalb hat ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Frauenkollektiven und politischen Parteien zur Grossdemonstration aufgerufen.</p><p>Die AHV-Renten reichen nicht mehr zum Leben. Auch die Leistungen aus der zweiten Säule befinden sich seit Jahren im Sinkflug. Einmal mehr sind es die Frauen, die am stärksten betroffen sind: Für sie sind die Ungleichheiten nach der Pensionierung noch grösser, als sie es bereits während ihres Arbeitslebens durch die Lohndiskriminierung sind. Diese sehr konkreten Probleme müssen umgehend gelöst werden – aber die Mehrheit im Parlament ignoriert sie und bereitet im Gegenteil Abbau und Rentenkürzungen vor.</p><p>Um auf diesen Skandal aufmerksam zu machen, hat ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Frauen*Kollektiven und politischen Parteien zu einer nationalen Demonstration aufgerufen. Trotz der schwierigen Pandemie-Situation versammelten sich heute rund 15’000 Menschen in Bern. Die Botschaft war klar: Die Renten müssen erhöht statt gekürzt werden. «Hände weg von unseren Renten!» Die Abbaupläne, allen voran AHV21, werden auf harten Widerstand stossen.</p><p>Auf dem Bundesplatz berichteten Arbeitnehmerinnen aus verschiedenen Branchen der ganzen Schweiz von den konkreten Schwierigkeiten, die für sie eine Frauenrentenalter-Erhöhung und die Schwächung der AHV mit sich bringen würden. Ein Jahr länger zu arbeiten ist oft schlicht nicht möglich, nach einer langen Karriere in einem aufreibenden Beruf und neben der unbezahlten Care- und Pflegearbeit. Und das, obschon heute die Rentenaussichten aufgrund von Laufbahnunterbrüchen, Teilzeitarbeit und Lohndiskriminierung alles andere als rosig sind. Darum ist es im Gegenteil zwingend notwendig, das Rentenniveau anzuheben, damit jede und jeder von einer guten Rente profitieren kann. Zum Beispiel mit einer 13. AHV-Rente.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_210918_SEV_Rd21_MFR8189-c-Manu-Friedrich_0b22dc8b3a.webp" length="227312" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7745</guid><pubDate>Fri, 17 Sep 2021 11:45:52 +0200</pubDate><title>Prämienentlastungsinitiative: Gegenvorschlag unbrauchbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienentlastungsinitiative-gegenvorschlag-unbrauchbar</link><description>Krankenkassen-Finanzierung höchst unsozial</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Bundesrat präsentierte Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur 10%-Initiative ist für die PrämienzahlerInnen absolut ungenügend. Denn schon seit Jahren leidet eine Vielzahl der Haushalte in der Schweiz unter einer untragbaren Prämienlast, die sogar sehr bald noch weiter steigen wird.</p><p>Trotz rascher wirtschaftlicher Erholung sehen sich die unteren und mittleren Einkommen im Zuge der Coronakrise mit starken Einkommensverlusten konfrontiert. Schon alleine deswegen hat ihre Prämienlast – trotz eines ausnahmsweise nur kleinen Anstiegs der Krankenkassenprämien über die letzten drei Jahren – weiter zugenommen.</p><p>In der Schweiz bezahlt eine Schuhverkäuferin nach wie vor dieselben Krankenkassenprämien wie ein Wirtschaftsanwalt. Untragbar für sie, ein Schnäppchen für ihn. Viele Haushalte geben für Kopfprämien mittlerweile mehr als 20 Prozent des verfügbaren Einkommens aus; Geld, das ihnen – und der Wirtschaft – anderswo akut fehlt!</p><p>Diese Last ist deshalb so hoch, weil sich die Prämien seit Einführung des KVG im Jahr 1996 nahezu verdreifacht haben und weil die Kantone gleichzeitig beim einzigen korrektiven Element, den Prämienverbilligungen, seit Jahren den Rotstift ansetzen. Diese Entwicklung muss endlich ein Ende haben, genau wie es die 10%-Initiative fordert.</p><p>Noch Mitte der Neunzigerjahre legte der Bundesrat fest, dass die künftige Belastung der Haushalte durch Krankenkassenprämien höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen dürfe. Heute ist dieser Wert für viele Haushalte auf das Dreifache dessen gestiegen, und dennoch lehnt der Bundesrat das in der Prämienentlastungs-Initiative geforderte, weit mildere Sozialziel ab. Mit dem stattdessen präsentierten Gegenvorschlag will er lediglich erreichen, dass jene Kantone, in denen die Belastung am höchsten und die kantonale Beteiligung am tiefsten ist, etwas mehr Prämienverbilligungen ausschütten müssten (selbst will der Bund keinen Rappen mehr bezahlen). Ein Vorschlag, der absolut ungenügend und schon im Ständerat zum Scheitern verurteilt ist.</p><p>Das Parlament hat es nun in der Hand, die Finanzierung der Grundversicherung endlich auf sozial und wirtschaftlich tragbare Beine zu stellen und auf Basis der vom Bundesrat präsentierten Vorlage einen seriösen und substanziellen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Fehlt dazu der Wille, soll die 10%-Initiative möglichst bald zur Abstimmung gebracht werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.webp" length="96234" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7737</guid><pubDate>Wed, 15 Sep 2021 17:01:28 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aenderung-der-verordnung-ueber-massnahmen-zur-bekaempfung-des-coronavirus-covid-19-im-bereich-des-internationalen-personenverkehrs</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt ihm Rahmen der Konsultation Stellung zu den gewerkschaftlich bzw. arbeitsrechtlich relevanten Themen innerhalb des vorliegenden Fragenkomplexes, insbesondere bei der Anerkennung von Impf-Zertifikaten aus dem Ausland und der Erweiterung der Reise-Quarantäne. Die vollständige Konsultationsantwort findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7734</guid><pubDate>Tue, 14 Sep 2021 18:43:02 +0200</pubDate><title>AHV-Reform auf Kosten der Frauen? Jetzt reicht es!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-reform-auf-kosten-der-frauen-jetzt-reicht-es</link><description>Ständerat blind für sozialpolitische Probleme</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten rund einen Drittel weniger Renten als Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke sollen in der AHV auf Kosten der Frauen weitere 10 Milliarden eingespart und ihre AHV-Renten um über 5 Prozent gesenkt werden. Anstatt das dringende Problem der Frauen-Rentenlücke anzugehen, greift die bürgerliche Mehrheit im Parlament mit der AHV 21 damit den wichtigsten Pfeiler der Altersvorsorge frontal an. Die Beschlüsse sind klar: zunächst die Frauen, dann alle. Doch dieser Vorschlag ist zum Scheitern verurteilt. Die Gewerkschaften mobilisieren deshalb in einem breiten Bündnis mit Frauen*streik-Kollektiven, politischen Parteien für eine nationale Demonstration, vor dem Bundeshaus, mitten in der Session, am 18. September.</p><p>Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen die Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dafür zu sorgen, diese Rentenlücke so rasch wie möglich zu schliessen, macht die Politik genau das Gegenteil.</p><p>Das Parlament beschliesst Rentensenkungen zulasten der Frauen – im Umfang von jährlich über 1.2 Milliarden. Dass es ihm mit diesem Schritt nicht um die finanzielle Stabilität der AHV geht, bewies der Ständerat heute deutlich: von der vom Nationalrat beschlossenen Zusatzfinanzierung über die Negativzinserträge der Nationalbank will er nichts wissen. Sie hätte bei der AHV zu fast gleich hohen Zusatzeinnahmen geführt, wie durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden soll. Auch die heute vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration können nicht kaschieren, dass mit AHV 21 letztlich keine Reform sondern einzig eine Reduzierung von Rentenansprüchen ohne finanzielle Konsolidierung des Sozialwerks vorliegt.</p><p>Für den SGB ist klar: diese – wie auch alle weiteren angekündigten Abbauschritte bei den Renten – werden wir nicht hinnehmen. Ein breites Bündnis ruft deshalb <a href="https://www.frauenrenten.ch/#aufnachbern" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">am 18. September zu einer Demo vor dem Bundeshaus auf</a>. Unter dem Motto «Hände weg von unseren Renten» wird ein starkes Signal gesetzt: Verschlechterungen bei den Renten, sei es in der AHV oder im BVG, werden auf entschiedenen Widerstand stossen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_4a4b8379cf.webp" length="458888" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7731</guid><pubDate>Fri, 10 Sep 2021 14:19:37 +0200</pubDate><title>Alte Abbaurezepte schmecken auch heute nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/alte-abbaurezepte-schmecken-auch-heute-nicht</link><description>Rechtsbürgerliche Angriffe auf den Service public</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine Stärkung und Weiterentwicklung des Service public ist. Trotzdem sieht sich die öffentliche Grundversorgung in der kommenden Session mit Angriffen an mehreren Fronten konfrontiert.</p><p>Der flächendeckende und effiziente Service public der Schweiz hat sich in den vergangenen eineinhalb Jahren als absolut unverzichtbar für die gute Bewältigung der Pandemie erwiesen. Der SGB hat bereits nach der ersten Infektionswelle ein <a href="https://www.sgb.ch/corona-virus/details/dossier-139-essenziell-der-service-public-in-der-corona-krise" target="_blank" class="link link--external-blank">ausführliches Dossier</a> publiziert, welches die Schlüsselrolle der unterschiedlichen Versorgungsbereiche umfassend aufzeigt. Es war nicht nur die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Gesundheitsversorgung, sondern ebenso die Zuverlässigkeit des öffentliche Personenverkehrs, der logistische Kraftakt der Post, die vertrauensstiftende Berichterstattung der SRG und viele weitere Bereiche des Service public und dessen Arbeitskräfte, die im Zentrum der «funktionierenden Schweiz» standen und weiterhin stehen.</p><p class="heading--h4">Angriffe an vielen Fronten</p><p>Doch diese unverzichtbare Grundversorgung sieht sich nun gleich an mehreren Fronten radikalen Angriffen der Rechtsbürgerlichen ausgesetzt:</p><ul><li>Sie wollen die <a href="https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-bundesrat-immer-mehr-auf-abwegen" target="_blank" class="link link--external-blank">Postfinance komplett verscherbeln</a> und scheinen dabei gewillt, zuzuschauen, wie das gesamte Geschäftsmodell der Post in sich zusammenfällt (und mit ihm die postalische Grundversorgung).</li><li>Sie wollen die <a href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zur-privatisierung-der-grundversicherung" target="_blank" class="link link--external-blank">stationäre Gesundheitsversorgung weitgehend privatisieren</a>, indem die Kantone dazu verpflichtet werden sollen, die jährlich mehr als 10 Milliarden Franken, die sie für die Spitäler ausgeben, nicht mehr diesen, sondern direkt den privaten Krankenkassen zu überweisen.</li><li>Sie wollen den <a href="https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/volle-strommarktoeffnung-wenig-nutzen-viel-schaden" target="_blank" class="link link--external-blank">Strommarkt liberalisieren</a>, und können danach zuschauen, wie die lokalen Energieversorger von der Bildfläche verschwinden und damit auch die Energiewende zu scheitern droht.</li><li>Sie wollen beim – pandemiebedingt immer noch unterausgelasteten – öffentlichen Verkehr das «Angebot der Nachfrage anpassen», statt auf den klimapolitisch unabdingbaren Ausbau zu setzen.</li><li>Und zu guter Letzt wollen sie den Blochers und Tettamantis der Medienbranche den roten Teppich ausrollen, statt mit dem beschlossenen Massnahmenpaket einen minimalen medialen Service public zu etablieren.</li></ul><p class="heading--h4">Angriff aus den Alpen</p><p>Über diese sektoralen Angriffe auf die öffentliche Grundversorgung hinaus hat das Parlament aber in der kommenden Session unmittelbar über weitere Vorstösse zu befinden, welche den Service public ganz grundlegend in Frage stellen. So fordern etwa die Ständeräte Beat Rieder (CVP/VS) und Andrea Caroni (FDP/AR) in gleichlautenden Motionen vom Bundesrat Gesetzesänderungen, «um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen».</p><p>Was könnte dies im Klartext heissen? Die Post verzichtet auf sämtliche Geschäfte ausserhalb des Briefmonopols, Fachhochschulen stellen die Akquirierung von Drittmitteln sofort ein, öffentliche Spitäler machen Konkurs (Wegfall der «gemeinwirtschaftlichen Leistungen») und Kantonalbanken schliessen die Türen. Es bleibe dahingestellt, was sich die beiden Herren beim Einreichen dieser Vorstösse gedacht haben.</p><p>Besonders irritierend ist aber, dass sich ausgerechnet Vertreter von Randregionen als Hauptkritiker der Bundesbetriebe aufspielen. Denn es sind genau ihre Herkunftskantone, die von der heutigen flächendeckenden Grundversorgung in jeder Hinsicht am meisten profitieren. CVP-Ständerat Rieder ist dies ja durchaus auch bewusst, denn auf anderen Bühnen – dort, wo es um die Pflege seines «Gärtchens» geht – kämpft er erbittert um den Erhalt der lokalen Poststelle, der guten Busverbindung oder der grosszügigen Subvention für die Wasserkraft.</p><p class="heading--h4">Service public für die Klimawende</p><p>Gegen die geplanten Abbauvorlagen und -projekte werden sich die Gewerkschaften vehement zur Wehr setzen. Denn für den SGB ist klar: Der Service public darf keineswegs geschwächt, sondern muss vielmehr weiterentwickelt und ausgebaut werden. Dies gerade auch mit Blick auf die aktuell wohl grösste Herausforderung, die Klimawende: Sie ist das kollektive Zukunftsprojekt, welches nur gemeinschaftlich und demokratisch ausgehandelt wirksam umgesetzt werden kann. Mit einem starken Service public als zentraler Hebel.</p><p>Historische Vorzeigebeispiele wie der Ausbau des Bahnnetzes und die Schaffung der SBB oder der Bau der Wasserkraftwerke und des Stromnetzes zeigen: Kollektive öffentliche Fortschrittsprogramme sind alternativlos und nachhaltig erfolgreich. In analoger Weise muss nun die Energiewende in Angriff genommen werden. Überliessen wir diese Zukunftsaufgabe privaten Investoren, wäre sie zum Scheitern verurteilt – denn anstatt auf das Gemeinwohl, würden diese nur auf den Profit abzielen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/b/csm_Menschen-in-Bewegung_photocase_rclassen_9315e44618.webp" length="54846" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7743</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2021 19:15:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz ArGV2 / Umsetzung Pa. Iv. Graber</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-der-verordnung-2-zum-arbeitsgesetz-argv2-umsetzung-pa-iv-graber</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7741</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2021 19:08:00 +0200</pubDate><title>Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut (Saatgutpflichtlagerverordnung)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnung-ueber-die-pflichtlagerhaltung-von-saatgut-saatgutpflichtlagerverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7739</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2021 19:03:00 +0200</pubDate><title>Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative) </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-des-raumplanungsgesetzes-2-etappe-mit-gegenvorschlag-zur-landschaftsinitiative</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7728</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2021 16:19:49 +0200</pubDate><title>Jobunsicherheit durch auslaufende Kurzarbeitsregeln - widersprüchliche Signale zum Zertifikat am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/jobunsicherheit-durch-auslaufende-kurzarbeitsregeln-widerspruechliche-signale-zum-zertifikat-am-arbeitsplatz</link><description>SGB-Reaktion auf die Beschlüsse des Bundesrates zur Corona-Pandemie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Zertifikatspflicht sind lückenhaft und müssen dringend ergänzt werden. Sonst sind Löhne und Arbeitsplätze gefährdet – ausgerechnet in der Schlussphase der Pandemie.</p><p>Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Zertifikatspflicht im Gastgewerbe oder anderen Branchen zu Umsatzeinbussen führen kann. Umso wichtiger ist es, dass die betroffenen Betriebe weiterhin auf Kurzarbeit zurückgreifen können. Doch wichtige Corona-Regeln bei der Kurzarbeit fallen Anfang Oktober weg. Beispielsweise das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Für den SGB ist es unverständlich, warum der Bundesrat die Kurzarbeitsmassnahmen nicht zusammen mit dem Zertifikatsbeschluss verlängert hat. Damit die Löhne und Arbeitsplätze nicht gefährdet werden, erwartet er, dass der Bundesrat das umgehend korrigiert.</p><p>Die Einführung des Zertifikates am Arbeitsplatz hat offenbar bei gewissen Arbeitgeber Missverständnisse und falsche Hoffnungen hervorgerufen. Manche Arbeitgeber denken fälschlicherweise, dass sie nun auf Hygiene- und Gesundheitsmassnahmen verzichten können. Das ist falsch. Der Entscheid, ob ein Zertifikat eingeführt wird und wie dies genau geschieht, wird weitgehend dem Arbeitgeber überlassen. Immerhin wurde die Forderungen des SGB übernommen, dass die Arbeitnehmenden vorgängig konsultiert werden müssen sowie eine Verschriftlichung innerhalb der gefassten Gesundheitsmassnahmen stattfindet.</p><p>Trotzdem wäre es vielmehr die Rolle der Behörden gewesen, den Einsatz von Zertifikaten am Arbeitsplatz, hoheitlich, detailliert, rechtsgleich und verhältnismässig zu regeln. Es muss nun darauf geachtet werden, dass am Arbeitsplatz der Datenschutz gewahrt bleibt und keine Diskriminierung stattfindet. Die Arbeitsinspektorate müssen ihre Covid- und Gesundheitsschutz-Kontrollen am Arbeitsplatz verstärken. Weiter sind vulnerable Arbeitnehmende immer noch besonders zu schützen bzw. haben Anrecht auf Homeoffice oder Erwerbsersatz, wenn keine gleichwertige Arbeit angeboten werden kann.</p><p>Der SGB unterstützt die Impfkampagne der Behörden mit der Impfung als Hauptinstrument zur Bekämpfung der Pandemie. Es bleibt aber immer noch viel zu tun, um den Arbeitnehmenden niederschwellige Informationen und unkomplizierte Impfmöglichkeiten anzubieten. So müssen noch viele Arbeitnehmende erreicht werden, für die bisher die Anmeldung zur Impfung oder die Öffnungszeiten eine Hürde waren. Dazu kommt, dass die Arbeitgeber für die Impfung während der Arbeitszeit endlich bezahlt frei geben müssen, was viele sich zu Beginn oft geweigert haben zu tun und immer noch verweigern.</p><p class="text-right"><br> Weitere Infos in der Corona-FAQ für Arbeitnehmende</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_Corona_Mitarbeiter_Gastro_Reinigung_iSt-Antonio_Diaz_548bdbb45f.webp" length="129674" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7725</guid><pubDate>Tue, 07 Sep 2021 09:30:00 +0200</pubDate><title>Die Löhne müssen um 2 Prozent oder 100 Franken pro Monat steigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-loehne-muessen-um-2-prozent-oder-100-franken-pro-monat-steigen</link><description>Aufschwung, Inflation und Aufholjagd – Lohnforderungen 2022 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaft hat sich in den meisten Sektoren erholt oder ihr Vorkrisenniveau überschritten. Die Inflation zieht an: In den Monaten der Lohnverhandlungen wird sie bei 1 Prozent liegen. Und schon vor der Krise stagnierten die Löhne seit mehreren Jahren. Die Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) fordern deshalb Lohnerhöhungen von mindestens 2 Prozent oder 100 Franken pro Monat. Nachdem die Arbeitnehmenden während der Krise grosse Anstrengungen unternommen haben, müssen sie vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren.</p><p>Die überwiegende Mehrheit der Branchen in der Schweiz befindet sich wieder in einer günstigen wirtschaftlichen Situation. Die Wirtschaft hat sich erholt und die Unternehmen machen wieder Gewinne. Zugleich zeichnet sich ein Anstieg der Inflation ab. Die Inflation erreichte im August 0,9 Prozent und wird in den Monaten der Lohnverhandlungen 1 Prozent oder mehr betragen. Schliesslich waren die Jahre vor der Pandemie durch Lohnstagnation gekennzeichnet, was einen erheblichen Nachholbedarf zur Folge hatte.</p><p>Die Gewerkschaften des SGB fordern deshalb eine Lohnerhöhung von 2 Prozent, oder mindestens 100 Franken pro Monat. Diese Forderung ist zur Hälfte durch die Notwendigkeit eines Inflationsausgleichs gerechtfertigt und zur Hälfte durch die Notwendigkeit, Produktivitätssteigerungen in den Reallöhnen widerzuspiegeln.</p><p>Während der Pandemie haben die Arbeitnehmer in der Schweiz ausserordentliche Anstrengungen unternommen, waren aber gleichzeitig mit zahlreichen Unsicherheiten konfrontiert. Dieser Einsatz muss bei den Lohnverhandlungen für 2022 berücksichtigt und gewürdigt werden. Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB, fasst zusammen: «Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer standen in dieser Krise an vorderster Front, aber die überwiegende Mehrheit hat noch nicht die geringste Lohnanerkennung für diese Anstrengungen erhalten. Daher braucht es spürbare Lohnerhöhungen.»</p><h3 class="heading--h3">Niedrige Löhne und typische Frauenberufe aufwerten</h3><p>Da für die zweite Jahreshälfte 2021 und das Jahr 2022 mit einem Wachstum gerechnet wird, besteht in vielen Branchen Raum für Lohnerhöhungen. «Mit Blick auf die starke Erholung der Schweizer Wirtschaft sind Lohnerhöhungen unabdingbar», betont Vania Alleva und verweist auf das Bauhauptgewerbe, das Ausbaugewerbe und den Detailhandel.</p><p>Besonders gross ist der Bedarf bei den niedrigsten Löhnen. In den letzten Jahren sind die Mindestlöhne in den Gesamtarbeitsverträgen weniger stark gestiegen als die Durchschnittslöhne. Damit der Schutz vor Lohndumping wirksam bleibt, müssen die Mindestlöhne deshalb auf mindestens 4'000 Franken pro Monat angehoben werden.</p><p>Schliesslich müssen die Berufe, in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind, ernsthaft aufgewertet werden. Dies gilt insbesondere für den Gesundheitssektor, in dem das Lohnniveau sehr niedrig ist. Beatriz Rosende, Zentralsekretärin für den Gesundheitssektor bei der Gewerkschaft im Service public (VPOD), warnt: «In qualifizierten Berufen reicht der Lohn nicht mehr aus und gleicht die enormen Opfer, die täglich erbracht werden, nicht mehr aus. Für Menschen mit geringen oder gar keinen Qualifikationen liegt selbst ein 100-Prozent-Lohn nahe am Existenzminimum.»</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Arbeiten-Corona-Maske-Fabrik_iStock_martin-dm_25ea65e89c.webp" length="147876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7723</guid><pubDate>Sat, 04 Sep 2021 16:37:59 +0200</pubDate><title>Teilhabe statt Prekarität: Grundrechte und Sicherheit für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/teilhabe-statt-prekaritaet-grundrechte-und-sicherheit-fuer-alle</link><description>SGB-Migrationskonferenz 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An der SGB-Migrationskonferenz vom 4. September 2021 haben sich 60 Teilnehmer_innen für Mitsprache und Grundrechte statt Prekarität und Ausgrenzung der Migrationsbevölkerung ausgesprochen: Die Schweiz muss alles daran setzen, damit Migrant_innen nicht mehr von der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabe ausgeschlossen sind.</p><p>Die Covid-Krise hat gezeigt, dass Migrant_innen zwar systemrelevant sind, aber dennoch viel zu oft von der Solidargemeinschaft ausgeschlossen bleiben. Mehr noch, sie werden sogar bestraft, wenn sie staatliche Unterstützung in Not – zum Beispiel in Form von Sozialhilfe - beantragen. Doch auch ausserhalb von Krisenzeiten sind Chancen und Rechte ungleich auf die Bevölkerung verteilt. Die Pandemie hat wie ein Vergrösserungsglas die permanente und die zunehmende Prekarisierung sichtbar gemacht. Wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft von der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabe ausgeschlossen sind, schadet dies Gesellschaft und Demokratie. Die Gewerkschaften stehen für Chancengleichheit, Beteiligungsrechte und Aufenthaltssicherheit ihrer Mitglieder ohne Schweizer Pass ein – auf politischer Ebene, in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft. &nbsp;</p><p>Mit der Migrationskonferenz 2021 hat die SGB-Migrationskommission die Debatte neu lanciert: Die 60 Teilnehmer_innen, Arbeitnehmende mit und ohne Schweizer Pass, haben gemeinsam Visionen entwickelt, wie die Schweiz ein Vorbild in Sachen Teilhabe und Wohlstand für alle werden kann. Am Vormittag regten drei Inputreferate zu vertiefenden Diskussionen in Arbeitsgruppen an: Die Juristin Marie Möschler führte die negativen Konsequenzen der Verschärfungen in der Ausländer_innengesetzgebung vor Augen, der Journalist Mattia Lento sprach von den Folgen der Corona-Krise für Migrant_innen und die Berner Gemeinderätin Franziska Teuscher zeigte, wie sich Städte trotz kantonaler und nationaler Einschränkungen um eine solidarische Migrationspolitik bemühen.</p><p>Am Nachmittag ging es im Podium mit den Ständerät_innen Paul Rechsteiner und Lisa Mazzone um das Recht auf politische Teilhabe: Das Schweizer Bürgerrecht soll nicht durch Anpassung verdient werden müssen, sondern den Menschen, die hier leben und Teil der Bevölkerung sind, den Zugang zur demokratischen Mitwirkung ermöglichen. Zum Abschluss des Tages bekräftigten die Konferenzteilnehmer_innen mit der Annahme der Resolutionen «Armut ist kein Verbrechen!» und «Demokratiedefizit beheben» die Forderungen nach wirtschaftlicher Sicherheit und Teilhabe für alle – unabhängig von Herkunft und Nationalität.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/6/csm_SGB_MiK_MFR6842_Foto-ManuFriederich_a59c542302.webp" length="255764" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7720</guid><pubDate>Fri, 03 Sep 2021 10:00:00 +0200</pubDate><title>Rentenklau: Jetzt reicht es!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenklau-jetzt-reicht-es</link><description>Gewerkschaften mobilisieren gegen Rentenreformen – Grosse Demonstration am 18. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten rund einen Drittel weniger Renten als Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke sollen in der AHV auf Kosten der Frauen weitere 10 Milliarden eingespart werden. Hinzu kommen die schleichend sinkenden BVG-Renten, von denen alle betroffen sind, während die Lohnbeiträge nur steigen. Auch in der 2. Säule droht das Parlament die Ungerechtigkeiten zu verstärken: mit den neusten Entscheiden der Kommission bezahlen sehr viele Verkäuferinnen, Pflegefachfrauen und Lehrerinnen mehr – und erhalten weniger. Teilzeitangestellte Frauen mit der grössten Rentenlücke werden zusätzlich benachteiligt. Anstatt das dringende Problem des Rentenniveaus anzugehen, greift die bürgerliche Mehrheit im Parlament wichtige Pfeiler der sozialen Sicherheit frontal an. Jetzt reicht es! Die Gewerkschaften lancieren die Mobilisierung für eine nationale Demonstration, vor dem Bundeshaus, mitten in der Session, am 18. September.</p><p>Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen ihre Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dafür zu sorgen, diese Rentenlücke so rasch wie möglich zu schliessen, beschliesst die Politik genau das Gegenteil - Rentensenkungen zulasten der Frauen im Umfang von jährlich über 1.2 Milliarden. Aude Spang, Gleichstellungssekretärin Unia, fasst zusammen: «AHV 21 ist eine reine Rentensenkungsvorlage: Frauen müssten effektiv ein Jahr länger arbeiten und AHV-Beiträge bezahlen, erhalten aber ihre Rente ein Jahr weniger lang. Das ist ein Affront»</p><p>Dass es dem Parlament mit diesem Schritt nicht um die finanzielle Stabilität der AHV geht, bewies die Kommission des Ständerats Mitte Woche deutlich: von der vom Nationalrat beschlossenen Zusatzfinanzierung über die Negativzinserträge der Nationalbank will sie nichts wissen. Sie hätten bei der AHV zu fast gleich hohen Zusatzeinnahmen geführt wie durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden soll. Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich fasst zusammen: «Den Frauen wird das geboten, was sie nicht wollen – ein höheres Rentenalter – und verweigert, was sie brauchen – Lohngleichheit und gute Renten».<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Auch in der 2. Säule droht eine problematische Reform</h3><p>Gleichzeitig sinken seit 15 Jahren die Renten aus der 2. Säule immer tiefer, während die Beiträge steigen. Angesichts dieses Rentenabbaus braucht es dringend eine Stabilisierung im BVG. Und auch dort muss die Rentensituation der Frauen verbessert werden.</p><p>Doch die BVG-Reform droht zu entgleisen – obwohl die Frauen in der Parlamentsdebatte auf die 2. Säule vertröstet wurden. Denn die Kommission will sich für ein höchst unsoziales Modell entscheiden, das gleichzeitig die mittleren Löhne stark belastet und auf Beiträge der Topverdienenden verzichtet. Gabriela Medici nennt die konkreten Folgen: «Die Beschlüsse zur BVG-Reform führen zu Rentenkürzungen von bis zu 12%. Für 48-jährige Frauen bedeutet dies eine unhaltbare Renteneinbusse von monatlich beinahe 200 Franken!» Der von Nationalrat de Courten eingebrachte Vorschlag stellt gerade für Verkäuferinnen, Pflegefachfrauen und Lehrerinnen eine Frechheit dar. Denn die Vorsorgepläne im Detailhandel, die BVG-Abdeckung von Pflegefachfrauen, Pöstlerinnen und Lehrerinnen schliessen sie von der vorgeschlagenen Kompensation aus. Und damit nicht genug. Anstatt Massnahmen gegen die bestehende Rentenlücke dieser Frauen zu ergreifen, soll ihnen nun noch Geld weggenommen werden. Anspruch auf den «neuartigen» Rentenzuschlag haben sie nur im Ausnahmefall. Einer Coop-Verkäuferin drohen hingegen Kosten von bis zu 2000 Franken für den Rentenzuschlag anderer. Auch für eine teilzeitbeschäftigte Zustellerin bei der Post wären es bei einem bescheidenen Lohn unter 3000 Franken monatlich immer noch fast 1200 Franken. Und dass, während die Beteiligung der Top-Verdiendenden auf unter 4'400 Franken plafoniert wird.<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Rentenabbau wird auf Widerstandstossen</h3><p>Jetzt reicht es! Die Gewerkschaften werden weitere Abbauschritte bei den Renten nicht hinnehmen. “Wir werden die Angriffe der Finanzindustrie auf unser Rentensystem bekämpfen», fasst Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, zusammen. Ein breites Bündnis ruft deshalb zu einer Demo vor dem Bundeshaus auf. Unter dem Motto «Hände weg von unseren Renten» wird ein starkes Signal gesetzt: Verschlechterungen bei den Renten, sei es in der AHV oder im BVG, werden auf entschiedenen Widerstand stossen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena_c2494437ca.webp" length="148732" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7718</guid><pubDate>Tue, 31 Aug 2021 09:26:00 +0200</pubDate><title>Zweites Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/zweites-massnahmenpaket-zur-unterstuetzung-des-oeffentlichen-verkehrs-in-der-covid-19-krise</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB fordert in seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2021/210831DF_RW_VL_Covid_19_Zweites_Massnpaket_oeffentlicher_Vekehr.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">ausführlichen Vernehmlassungsantwort</a>, dass mit dieser Vorlage die gesetzliche Grundlage zur Fortführung der Unterstützungsmassnahmen in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs bis mindestens Ende 2023 respektive bis zum Erreichen des Vorkrisenniveaus geschaffen werden soll. Davon auszunehmen ist der Regionale Personenverkehr, für den die zusätzlich nötigen Unterstützungszahlungen ab 2022 im Rahmen der regulären zweijährigen Offertenrunden gesprochen werden können und sollen.</p><p>Ferner nimmt der SGB in seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) mit Bemerkungen und Forderungen zu den den einzelnen zu unterstützenden Sparten des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7713</guid><pubDate>Fri, 27 Aug 2021 10:46:00 +0200</pubDate><title>Änderung Covid-19-Verordnung: Lageentwicklung in den Spitälern und weiteres Vorgehen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aenderung-covid-19-verordnung-lageentwicklung-in-den-spitaelern-und-weiteres-vorgehen</link><description>Konsultationsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) beantwortet im Rahmen der Konsultation die gewerkschaftlich bzw. arbeitsrechtlich relevanten Themen innerhalb des vorliegenden Fragenkomplexes, u.a. zur&nbsp; Ausdehnung der Zertifikatspflicht in Innenbereichen, insbesondere von Restaurationsbetrieben, zur Benutzung des Zertifikats am Arbeitsplatz und zu weiteren Massnahmen. Die Antworten finden sich im unten verlinkten Dokument.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7709</guid><pubDate>Tue, 24 Aug 2021 10:35:00 +0200</pubDate><title>Zu tiefe Verzinsung in der 2. Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zu-tiefe-verzinsung-in-der-2-saeule</link><description>Trotz aller positiven Vorzeichen keine Mehrheit für die Erhöhung des BVG-Mindestzinses</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Renditen der Pensionskassen fallen seit Jahren deutlich höher aus als die Verzinsung. Mittlerweile haben die Pensionskassen üppig gefüllte Reserven und hohe Deckungsgrade angehäuft – während die Pensionskassenrenten sinken und die Beiträge der Versicherten stetig stiegen. Nun drängen sich endlich ein Richtungswechsel und eine höhere Verzinsung der Altersguthaben auf – denn die Renditen bleiben anhaltend hoch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich in der BVG-Kommission ohne Erfolg für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt, um die sinkenden Renten zu stabilisieren und das schwindende Vertrauen in die 2. Säule zurückzugewinnen.</p><p>Alle Kennzahlen und Entwicklungen sind überdeutlich: die Reserven der Pensionskassen sind voll geäufnet, ihre Anlagerenditen ansehnlich. Trotz Corona betrug die Performance im Anlagejahr 2020 gemäss UBS-Pensionskassenindex 4.09% (nach Gebühren) – auch die durchschnittliche Rendite der letzten fünf Jahre fällt mit 4.72% gut aus – seit Messbeginn 2006 beträgt die Performance mittlerweile 74.61%. Auch für das laufende Jahr bestätigt ein Blick auf alle grösseren Indices die gute Lage an den Finanzmärkten. Gleichzeitig befinden sich die Vorsorgeeinrichtungen in einer guten finanziellen Lage. So bestätigte die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge unlängst, dass sich der durchschnittliche Deckungsgrad mit 119.9% per Ende Juni 2021 auf einem historischen Höchststand befindet. Entsprechend haben zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig geäufnet. Doch trotz dieser klaren Signale und entgegen der Forderung des SGB spricht sich eine Mehrheit der eidgenössischen BVG-Kommission gegen eine – nur schon moderate – Erhöhung des BVG-Mindestzinses aus.</p><p>Aus Sicht des SGB ist dies unverständlich. Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen ist es für die Versicherten zu Recht kaum nachvollziehbar, dass der BVG-Mindestzins nicht erhöht werden soll. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren. Mit ihren Beschlüssen ignoriert die BVG-Kommission letztlich die gesetzliche Aufgabe des Mindestzinses: dafür zu sorgen, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Ein Blick in die Praxis bestätigt, dass eine Erhöhung des Mindestzinssatzes für die Kassen machbar wäre: die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben betrug letztes Jahr über alle Kassen hinweg über zwei Prozent (Swisscanto 2021). Doch anstatt sich nach der Realität einer durchschnittlichen Kasse zu richten – nur so kann die gesetzliche Benchmark-Funktion erfüllt werden – orientiert sich eine Mehrheit der BVG-Kommission bei der Festsetzung des Mindestzinses an den Versicherer-Modellen. Letztere sind aber mehr um ihre Gewinne als um die Renten der Arbeitnehmenden bemüht. Gerade vor dem Hintergrund der sinkenden PK-Renten ist es wenig erstaunlich, dass rund zwei Drittel der Versicherten der Meinung sind, ihnen würden die Renten geklaut. Die Kommission hätte es in der Hand gehabt, hier etwas entgegenzusteuern. Nun bleibt es am Bundesrat, diese Verantwortung zu übernehmen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.webp" length="144268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7701</guid><pubDate>Mon, 23 Aug 2021 11:15:35 +0200</pubDate><title>Prämienverbilligungen statt Steuergeschenke!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/praemienverbilligungen-statt-steuergeschenke</link><description>Abstimmung vom 26. September: Der SGB unterstützt die 99-Prozent-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Was würden Sie tun, wenn Sie 26 Millionen Franken hätten? Für die allermeisten Leute ist so viel Geld fast unvorstellbar. Für die reichsten 50’000 in der Schweiz ist das hingegen Alltag! Dieses reichste Prozent besitzt 43 Prozent aller Vermögen. Sie besitzen Firmen, Mehrfamilienhäuser, Wald und Landwirtschaftsland und machen damit ihre Geschäfte. Die Dividenden und Mieteinnahmen bringen viel Geld – rasch einmal bis zu einer Million Franken Einkommen pro Jahr.</p><p>Durch den Boom bei den Aktien und den Immobilien sind die Reichsten sogar noch reicher geworden. Die Vermögens- und Einkommensschere ist seit den 1990er Jahren aufgegangen. 1990 besass das reichste Prozent erst 33 Prozent aller Vermögen. Neben dem Boom auf den Finanzmärkten haben sie auch von der Steuerpolitik profitiert. Viele Kantone haben die Einkommenssteuern spürbar gesenkt. Die Vermögenssteuern wurden vielerorts halbiert. Und die Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen abgeschafft.</p><p>Ganz anders ist die Situation für uns Gering- und NormalverdienerInnen. Dank den gewerkschaftlichen Kampagnen für bessere und Mindestlöhne ging es zwar beim Lohn sukzessive aufwärts. Doch die Politik war leider nicht auf unserer Seite. Weil Bund und Kantone lieber die Steuern für die Oberschicht senkten, als die Prämienverbilligungen für die Krankenkassen aufzustocken, wurden die Krankenkassenprämien für viele Haushalte zu einer immer grösseren Belastung. Sie verschlingen heute oft mehr als 10 Prozent des Einkommens. Dazu kommen die immer weiter steigenden Mieten und die Wohnungsknappheit in den Zentren. Viele Familien und Haushalte haben immer mehr Mühe, mit ihrem Lohn oder ihrer Rente über die Runden zu kommen.</p><p>Die VertreterInnen der Oberschicht und der Wirtschaft in National- und Ständerat haben das aber immer noch nicht begriffen. Sie bereiten weitere Steuersenkungen für AktionärInnen und Anleger vor. Wer Obligationen hat, soll keine Verrechnungssteuer mehr zahlen müssen. Die Ausgabe von Aktien soll künftig steuerfrei sein (Abschaffung der Emissionsabgabe bei der Stempelsteuer). Und die Renten in der Altersvorsorge sollen sinken – damit die GrossverdienerInnen weniger Beiträge bezahlen müssen. Der SGB bekämpft diese Vorhaben mit dem Referendum.</p><p>Die 99-Prozent-Initiative geht noch weiter und verlangt eine längst überfällige Wende zugunsten der Normalbevölkerung. Sie will die Kapitaleinkommen der TopverdienerInnen höher besteuern. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen der Bevölkerung zugutekommen. Beispielsweise indem die Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen endlich erhöht werden und die AHV-Renten wieder steigen. Darum unterstützt der SGB diese Initiative.<br> &nbsp;</p><p class="text-center"><a href="/aktuell/kampagnen/ungleichheit-bekaempfen-kapitaleinkommen-gerecht-besteuern" class="button">Kampagnenseite des SGB</a></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_VisualF4___2_von_6__43d9649b65.webp" length="274938" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7755</guid><pubDate>Mon, 23 Aug 2021 10:37:00 +0200</pubDate><title>Ungleichheit bekämpfen – Kapitaleinkommen gerecht besteuern!</title><link>https://www.sgb.ch/aktuell/kampagnen/ungleichheit-bekaempfen-kapitaleinkommen-gerecht-besteuern</link><description>Am 26. September JA zur 99%-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_99proz_grafik_5e74fec1c5.webp" length="25290" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7698</guid><pubDate>Fri, 20 Aug 2021 17:28:29 +0200</pubDate><title>Mehr bezahlen – weniger erhalten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten</link><description>Kommission des Nationalrats (SGK-N) beschliesst BVG-Reform gegen die Arbeitnehmenden
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die nationalrätliche Kommission (SGK-N) droht, den austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartner zu versenken und will stattdessen Rentensenkungen bis zu 12 Prozent für die Erwerbstätigen sowie weitgehende Erleichterungen für Top-Verdienende. Die Chance, die Frauenrentenlücke rasch zur verringern, wird damit von der realitätsfremden Kommission vom Tisch gefegt. Unter dem Strich bedeutet das «Modell de Courten» massive Zusatzkosten für Versicherte mit tiefen Löhnen und Normalverdiener. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden BVG-Beiträgen ist diese BVG Reform zum Scheitern verurteilt, wenn die Kommission nicht zum ursprünglichen Entscheid zurückkehrt.</p><p>Für Verkäuferinnen oder Krankenpflegerinnen ist der Revisionsvorschlag der Kommission fatal. Mit ihren tiefen Löhnen werden sie besonders zur Kasse gebeten. Denn sie erhalten keinen Rentenzuschlag, müssen aber dennoch für die Rentenzuschläge der anderen, nur im BVG-Obligatorium Versicherten zahlen. Denn auch weniger und normal Verdienende sind oft über dem Obligatorium versichert, werden aber von den Kompensationen ausgeschlossen. Bei einem bescheidenen Lohn von 45’000 Franken macht das über 15 Jahre knapp 2’000 Franken. Diese Frauen bräuchten dringend Rentenverbesserungen, wie das im Vorschlag der Sozialpartner bzw. des Bundesrates vorgesehen war. Stattdessen werden Top-Verdienende entlastet, weil neu die BVG-Plafonierung für den Beitrag zur Finanzierung der Zuschläge ausschlaggebend ist. Und weil ihnen weitgehende Steuererleichterungen in der 2. und der 3. Säule gewährt werden sollen.</p><p>Versicherungen und Banken haben sich in der Kommission damit auf der ganzen Linie durchgesetzt. Anstatt die BVG-Renten zu stabilisieren und die Rentenlücke der Frauen entschieden zu verringern, setzen sie auf den Ausbau der privaten Vorsorge. Ihre Gewinninteressen drohen einen historischen Kompromiss der Sozialpartner zu beerdigen, der eine dringend notwendige Modernisierung und rasche Verbesserungen für die unhaltbare Rentensituation der Frauen bringen würde. Nach 15 Jahren schleichendem Rentenabbau in der 2. Säule ist eine Stabilisierung der Renten wichtig.</p><p>Die Versicherten werden nicht mehr untätig mehr bezahlen für weniger Rente. Denn bereits heute reicht die Rente für immer weniger Menschen zum Leben. Doch anstatt dies anzuerkennen wird nun eine weitere Rentensenkung um bis zu 12 Prozent vorgeschlagen und Solidarität verhindert – notabene zu einem höheren Gesamtpreis.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/4/csm_Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa_70a97c0706.webp" length="269290" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7705</guid><pubDate>Fri, 20 Aug 2021 12:36:00 +0200</pubDate><title>Konsultationsverfahren Mindestzinssatz BVG 2022</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/konsultationsverfahren-mindestzinssatz-bvg-2022</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund spricht sich in seiner Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten) für eine Erhöhung des Mindestzinsatzes in der Beruflichen Vorsorge aus und begründet dies ausführlich.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7703</guid><pubDate>Fri, 20 Aug 2021 12:32:00 +0200</pubDate><title>Epidemienverordnung – Covid-19-Impfung für Grenzgänger und Grenzgängerinnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/epidemienverordnung-covid-19-impfung-fuer-grenzgaenger-innen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7707</guid><pubDate>Tue, 17 Aug 2021 12:41:00 +0200</pubDate><title>Anpassung der nationalen Testungsstrategie</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/anpassung-der-nationalen-testungsstrategie</link><description>Konsultationsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Corona</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7693</guid><pubDate>Mon, 09 Aug 2021 15:42:55 +0200</pubDate><title>Auch für Arbeitnehmende wichtig: Ja zur Ehe für alle!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/auch-fuer-arbeitnehmende-wichtig-ja-zur-ehe-fuer-alle</link><description>Abstimmung vom 26. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rechtsungleichheit begünstigt Diskriminierung, das wissen LGBTIQ-Arbeitnehmende nur zu gut. Deshalb ist die überfällige Einführung der Ehe für alle in der Schweiz auch ein wichtiger Schritt für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt. Die Gewerkschaften setzen sich mit aller Kraft für ein Ja am 26. September ein.</p><p>Die Schweiz hinkt bei der rechtlichen Gleichstellung von LGBTIQ-Personen (lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Personen) dem europäischen Umland seit 20 Jahren hinterher. Mit der Erweiterung des «Diskriminierungsschutzes» im Strafgesetzbuch hat sich dieser Rückstand zuletzt zwar wieder verkleinert, ein gravierendes Defizit besteht aber weiterhin beim Zugang zur zivilrechtlichen Ehe. Nach vielen parlamentarischen Anläufen kommt es nun am 26. September zur Abstimmung über die «Ehe für alle"», nachdem konservative Kreise erfolgreich für das Referendum gegen die vom Parlament mit grossem Mehr verabschiedete Vorlage gesammelt haben.</p><p class="heading--h4">Konkrete Verbesserungen in der Arbeitswelt</p><p>Die beschlossene Revision des Zivilgesetzbuches spricht gleichgeschlechtlichen Paaren nicht nur das Recht auf Eheschliessung, sondern auch die erleichterte Einbürgerung der PartnerInnen sowie die gemeinsame Adoption und – für Frauenpaare – den Zugang zu Samenspenden in der Schweiz zu. All diese für heterosexuelle Paare selbstverständlichen Rechte werden gleichgeschlechtlichen Paaren auch mit der bereits seit 2007 existierenden «eingetragenen Partnerschaft» bis heute vorenthalten.</p><p>Ebenfalls eine wichtige Erleichterung brächte das neue Gesetz bei der Angabe des Zivilstands: Die Schweiz kennt heute keine allen gleichermassen offenstehende «zivile Ehe light», wie etwa den «PACS» in Frankreich, der auch von heterosexuellen Paaren gewählt werden kann. Folglich ist die insbesondere für Bewerbungen vorausgesetzte Angabe des Zivilstands («in eingetragener Partnerschaft») heute immer automatisch mit einem Zwangsouting verbunden. Und ein solches wirkt sich in der noch längst nicht vorurteils- und diskriminierungsfreien Arbeitswelt auch heute allzuoft nachteilig aus. Sei es bereits mit der Verweigerung einer Anstellung oder dann später mit sozialer Ausgrenzung am Arbeitsplatz oder Hänseleien auf dem Betriebsausflug.</p><p>Für die Arbeitswelt wichtig ist darüber hinaus zum Beispiel, dass viele grosse Firmen (und auch einige Gesamtarbeitsverträge) Regelungen zu Gunsten von Ehepaaren im gleichen Betrieb vorsehen, wie etwa das Recht auf gleichzeitigen Ferienbezug. Noch nicht überall gelten solche Bestimmungen auch für eingetragene Partnerschaften, die «Ehe für alle» würde einen Ausweg eröffnen.</p><p class="heading--h4">Es bleibt auch danach viel zu tun</p><p>Die «Ehe für alle» ist nicht nur ein längst überfälliges Signal an die Gesellschaft, sondern auch eine klare Botschaft an die Arbeitgebenden, dass LGBTIQ-Personen von nun an rechtlich annähernd gleichgestellt sind (zumindest für Lesben und Schwule wäre dies der Fall), und dass diese Gleichstellung in der Arbeitswelt auch konsequent gelebt werden muss.</p><p>Für die Gewerkschaften geht der Kampf gegen Diskriminierungen in der Arbeitswelt selbstverständlich auch nach dem 26. September weiter. Denn auch gleiche Rechte im Standesamt oder vor dem Traualtar verhindern nicht etwa missbräuchliche Entlassungen von Transpersonen während der Transition oder die doppelte Lohndiskriminierung von lesbischen Arbeitnehmerinnen. Doch genau auf solche konkreten Missstände kann nach einem Ja zur «Ehe für alle» am 26. September umso mehr der Fokus gelegt werden. Ein Nein hingegen würde die Schweiz gleichstellungspolitisch um Jahrzehnte zurückwerfen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/d/csm_Frau-Regenbogenfahne_Eva-Blanco-Fotografia_photocase_5f23c0d979.webp" length="140922" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7669</guid><pubDate>Wed, 21 Jul 2021 15:22:35 +0200</pubDate><title>Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit - Höchstzahlen 2022</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/verordnung-ueber-zulassung-aufenthalt-und-erwerbstaetigkeit-hoechstzahlen-2022</link><description>Stellungnahme im Rahmen der Anhörung </description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7662</guid><pubDate>Thu, 15 Jul 2021 10:10:41 +0200</pubDate><title>SGB-Migrationskonferenz am 4. September</title><link></link><description>«Teilhabe statt Prekarität: Grundrechte und Sicherheit für alle» lautet der Titel der Migrationskonferenz 2021. Jetzt informieren und anmelden.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/b/csm_miko-illustration_48f8fbcce0.webp" length="133998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7685</guid><pubDate>Wed, 07 Jul 2021 17:20:00 +0200</pubDate><title>Einführung einer Regulierungsbremse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einfuehrung-einer-regulierungsbremse</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der «Regulierungsbremse» werden Unternehmensinteressen höher gewichtet als soziale, gesellschaftliche oder ökologische Ziele. Weil bei einem gewissen Regulierungsaufwand nicht nur das relative, sondern auch das absolute Mehr erreicht werden muss. Aus Sicht der Arbeitnehmenden geht das völlig in die falsche Richtung. Der SGB lehnt daher den Vorschlag ab. Eine detaillierte Begründung findet sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7683</guid><pubDate>Wed, 07 Jul 2021 17:15:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten UEG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-die-entlastung-der-unternehmen-von-regulierungskosten-ueg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB lehnt den Vorschlag für ein Unternehmensentlastungsgesetz ab. Das Gesetz ist unnötig und teilweise sogar kontraproduktiv. Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7673</guid><pubDate>Wed, 07 Jul 2021 15:58:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-der-verkehrszulassungs-und-der-strassenverkehrskontrollverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>(siehe Link unten)</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7672</guid><pubDate>Wed, 07 Jul 2021 15:56:00 +0200</pubDate><title>Teilrevision des Gaststaatsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/teilrevision-des-gaststaatsgesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt den vorliegenden Entwurf zur Teilrevision des Gaststaatgesetzes. Er ermöglicht es allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Internationalen Roten Kreuzes, in der betriebseigenen Pensionskasse versichert und dem BVG-Obligatorium unterstellt zu sein – auch wenn sie nicht alle in der AHV versichert sind. Diese enge Ausnahme vom Grundsatz, wonach das BVG-Obligatorium der AHV-Versicherteneigenschaft folgt, ist zur Stärkung der Alterssicherung dieser international tätigen Angestellten gerechtfertigt.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7671</guid><pubDate>Wed, 07 Jul 2021 15:50:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV1 und ArGV2)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-der-verordnungen-1-und-2-zum-arbeitsgesetz-argv1-und-argv2</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt zur vorgeschlagenen Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz und der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz im Folgenden gerne Stellung.</p><p>Gemäss erläuterndem Bericht zur Vernehmlassung sollen die vorliegenden, zahlreichen und u.E. überkomplexen Verordnungsänderungen lediglich eine Klärung der&nbsp; Kompetenzverteilung zwischen den Kantonen und dem SECO bewirken. Hauptziel sei vor allem eine Vereinfachung der Rechtsanwendung, um den Schutz der&nbsp; Arbeitnehmenden besser gewährleisten zu können [...]». Offensichtlich schiesst aber diese Vorlage, die ursprünglich rein technische Natur sein sollte (Kompetenzverschiebung Kantone/SECO), über das erklärte Ziel weit hinaus und bringt inakzeptable materielle Verschlechterungen in sensibelsten Bereichen des ArG.</p><p>Die erwähnten Vernehmlassungen betreffen u.a. die Nacht- und Sonntagsarbeit. Gerade Nacht- und Sonntagsarbeit stellt für die Arbeitnehmenden eine grosse Belastung dar, sowohl für die physische und psychische Gesundheit wie auch für das Sozialleben. Das grundsätzliche Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit gehört daher zu den wichtigsten Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmenden – entsprechend restriktiv sind Ausnahmen davon zu handhaben.</p><p>Dementsprechend können wir diejenigen zahlreiche Bereiche der vorgeschlagenen Verordnungsänderungen, die im Vergleich zu den heutigen Regelungen zu mehr Nacht- und Sonntagsarbeit und für zusätzliche Gruppen von Arbeitnehmern führen, nicht gutheissen.</p><p>Wir haben bereits im Rahmen der Arbeitsgruppen kritisch auf diesen Punkt&nbsp; hingewiesen. Hier schiesst die Vorlage weit über die ursprünglich gemachte Absicht und in der Eidg. Arbeitskommission gemachte Präsentation u.E. hinaus.</p><p>Zu den Details nimmt der SGB umfassend in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (unten verlinkt) Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7670</guid><pubDate>Wed, 07 Jul 2021 15:48:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-des-bundesgesetzes-ueber-geoinformation</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) betrachtet die vorgeschlagenen Änderungen des Geoinformations- sowie des Eisenbahngesetzes als sinnvoll und nötig und stimmt ihnen deshalb vollumfänglich zu.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7668</guid><pubDate>Wed, 07 Jul 2021 15:15:00 +0200</pubDate><title>Ausführungsverordnung (VSoTr) zum indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ausfuehrungsverordnung-vsotr-zum-indirekten-gegenvorschlag-zur-konzernverantwortungsinitiative</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt in seiner Antwort (unten als PDF verlinkt) grundsätzlich Stellung zum Umsetzungsvorschlag für den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative und verweist darüber hinaus auf die sehr ausführliche Vernehmlassungsantwort des "Vereins Konzernverantwortungsinitiative", dessen detaillierte Analyse er teilt und dessen Anträge er vollumfänglich unterstützt.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7667</guid><pubDate>Wed, 07 Jul 2021 15:13:00 +0200</pubDate><title>Covid-19-Test bei der Ausschaffung - Änderung Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/covid-19-test-bei-der-ausschaffung-aenderung-auslaender-und-integrationsgesetzes-aig</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB lehnt die unterbreitete Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) dezidiert ab: Der Zwang, sich im Rahmen eines Wegweisungsvollzugs einem Covid-19-Test unterziehen zu müssen, ist ein massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Menschen. Diesen Eingriff erachten wir weder als verhältnismässig noch als durch öffentliches Interesse gerechtfertigt.</p><p>Die Ausübung von Zwang ist immer ein Risiko für die physische oder psychische Gesundheit der Menschen, auf die Zwang ausgeübt wird. Die in der vorgesehenen&nbsp; Gesetzesänderung postulierte Situation einer Zwangsausübung ohne Gesundheitsrisiko ist realitätsfremd.</p><p>Aus diesen Gründen fordert der SGB, dass von der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) abgesehen wird. Diese Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7666</guid><pubDate>Wed, 07 Jul 2021 15:10:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Chemikalienverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-der-chemikalienverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>(siehe unten)</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7665</guid><pubDate>Wed, 07 Jul 2021 15:07:00 +0200</pubDate><title>Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verordnung-ueber-das-meldeverfahren-im-konzern-bei-der-verrechnungssteuer</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dieser Verordnungsänderung soll die Möglichkeit für das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer auf Dividenden erweitert werden, wenn diese innerhalb eines&nbsp; Konzerns ausgeschüttet werden. Neu soll nicht mehr eine Beteiligungsquote von 20 Prozent nötig sein und stattdessen eine Quote von 10 Prozent ausreichen. Im&nbsp; internationalen Verhältnis ist diese Quote durch die Doppelbesteuerungsabkommen determiniert. Für das Meldeverfahren im internationalen Verhältnis ist eine Bewilligung&nbsp; nötig, deren Gültigkeit mit der Vorlage von drei auf fünf verlängert wird.</p><p>Für den SGB ist zentral, dass der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer bestehen bleibt oder gestärkt wird. Dieser Zweck wird aus Sicht des SGB nicht unterlaufen, weil für juristische Personen eine Buchführungspflicht besteht. Der Reinertrag der Verrechnungssteuer für die öffentliche Hand wird ebenfalls nicht nachteilig betroffen sein, da bei juristischen Personen damit gerechnet werden kann, dass die Verrechnungssteuern lückenlos zurückgefordert werden.</p><p>Aus diesen Gründen kann der SGB der Vorlage zustimmen. Diese Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7657</guid><pubDate>Thu, 01 Jul 2021 18:40:39 +0200</pubDate><title>Verlängerung Mindestgrenzschutz für Zucker bis 31. Dezember 2021</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/konsultation-verlaengerung-mindestgrenzschutz-fuer-zucker-bis-31-dezember-2021</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7695</guid><pubDate>Wed, 30 Jun 2021 09:16:00 +0200</pubDate><title>Postfinance: Bundesrat immer mehr auf Abwegen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-bundesrat-immer-mehr-auf-abwegen</link><description>Vollprivatisierung unüberlegt und falsch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes präsentiert. Er beschliesst damit die Vollprivatisierung der Postfinance völlig losgelöst von der Frage über die Zukunft der postalischen Grundversorgung. Die Gewerkschaften werden dieses Vorhaben bekämpfen.</p><p>In der Vernehmlassung zur Revision des Postorganisationsgesetzes wurde die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilprivatisierung der Postfinance grossmehrheitlich abgelehnt. Anstatt konsequenterweise auf dieses Vorhaben zu verzichten, ging der Bundesrat in der Folge aber noch weiter und fällte im Januar den Grundsatzentscheid für eine Vollprivatisierung der Postbank.</p><p>Etwa gleichzeitig mit seinem Entscheid hat der Bundesrat aber auch eine Expertengruppe eingesetzt, welche das Mandat erhielt, bis im Herbst dieses Jahres einen Bericht über die Weiterentwicklung der Grundversorgung zu erstellen. Gestützt darauf würden dann «die entsprechenden Anpassungen der Postgesetzgebung an die Hand genommen». Es war also gemeinhin zu erwarten, dass eine allfällige Botschaft zur Privatisierung der Postfinance zumindest unter Kenntnisnahme der Ergebnisse dieser Expertengruppe verabschiedet würde. Dass der Bundesrat nun aber erneut vorprescht, ist völlig unverständlich und verantwortungslos.</p><p>Der Entscheid des Bundesrats für eine Vollprivatisierung der Postfinance ist nicht nur eine Unterminierung des Grundversorgungsauftrags im Bereich des Zahlungsverkehrs, sondern vielmehr ein unverhohlener Angriff auf den Service public im Allgemeinen. Denn die Post funktioniert heute nur über ihr in sich geschlossenes Geschäftsmodell, welches insbesondere auf den Synergieeffekten des Postnetzes basiert. Ein Wegbrechen der Postfinance würde daher eine Aufspaltung des gesamten Post-Konzerns herbeiführen und ist deshalb völlig inakzeptabel.</p><p>Die Postfinance muss sich an die Finma-Vorgaben für Grossbanken halten, ihr bleibt aber im Bereich der Kreditvergabe der geschäftliche Spielraum einer Grossbank verwehrt. Diese von der Finanzlobby seit Jahren verteidigte Situation ist völlig widersinnig. Da die Postfinance dem Bund gehört, müsste dieser ihr ganz einfach eine Kapitalgarantie aussprechen (analog der Kantone für ihre Kantonalbanken) und endlich die Kreditvergabe erlauben.</p><p>Beides schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft ebenfalls vor (Ersteres allerdings nur als temporäre Massnahme) und beides ist richtig.&nbsp; Aber sicher nicht in Kombination mit einer Privatisierung, im Zuge derer sowohl alle bisherigen als auch die zusätzlich generierten Erträge ausschliesslich an private Investoren fliessen würden – statt an die Allgemeinheit.</p><p>Die durchaus sinnvolle und notwendige Debatte über die Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung kann darüber hinaus ab Herbst nach Publikation des erwähnten Expertenberichts geführt werden – aber in Ruhe, fundiert und zukunftsorientiert.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/6/csm_postfinance1_1ade932860.webp" length="101762" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7655</guid><pubDate>Tue, 29 Jun 2021 09:59:57 +0200</pubDate><title>Nein zum Stempelsteuer-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/aktuell/kampagnen/nein-zum-stempelsteuer-bschiss</link><description>Das Parlament hat beschlossen, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Damit würden unzählige Finanztransaktionen gänzlich steuerbefreit.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/d/csm_StempelsteuerNein_4-3_a97a870252.webp" length="60892" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7652</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2021 16:49:38 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission folgt den Sozialpartnern in der BVG-Reform</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratskommission-folgt-den-sozialpartnern-in-der-bvg-reform</link><description>Travail.Suisse, Arbeitgerberverband und SGB begrüssen den Entscheid. Nun darf die Mehrheitsfähigkeit nicht mit unnötigen Änderungen gefährdet werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kurz vor der Sommerpause hat die zuständige Kommission des Nationalrats ihre Beratung zur Reform der beruflichen Vorsorge aufgenommen. Die Vorlage des Bundesrates, die dabei auf dem Tisch liegt, basiert auf dem Sozialpartnerkompromiss, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam erarbeitet haben. Die Kompromisspartner begrüssen die Bereitschaft der Kommission, dem Vorschlag in weiten Teilen zu folgen. Einzelne vorgeschlagene Änderungen gefährden die Mehrheitsfähigkeit hingegen unnötig.</p><p>Den Mitgliedern der sozialpolitischen Kommission des Nationalrats dürfte gehörig der Kopf geraucht haben – das kennen die Sozialpartner aus eigener Erfahrung. In zähen Verhandlungen haben sie 2018/2019 unter dem Titel «Sozialpartnerkompromiss» eine Vorlage zur Reform der zweiten Säule erarbeitet. Nachdem der Bundesrat den Kompromiss Ende 2020 übernommen und als «BVG 21» in die Räte geschickt hatte, nahm die sozialpolitische Kommission diese Woche ihre Beratung dazu auf.</p><p>Inhaltlich zielt die Vorlage darauf ab, den Mindestumwandlungssatz im BVG von heute 6.8 auf neu 6.0 Prozent zu reduzieren und die zweite Säule gleichzeitig an die Realitäten im Arbeitsmarkt anzupassen. Dabei soll vor allem die Altersvorsorge bei Teilzeitanstellungen und in Niedriglohnbranchen gestärkt werden, was insbesondere vielen Frauen zugutekommt. Als eigentliches Herzstück der Vorlage sieht der Kompromiss einen Rentenzuschlag vor, der die Leistungen trotz Reduktion des Umwandlungssatzes garantiert und gleichzeitig bestehende Vorsorgelücken verringert.</p><p>Wie die Kommission mitgeteilt hat, will sie – gleich wie der Bundesrat – dem Vorschlag der Sozialpartner in weiten Teilen folgen. Dies hat sie im Sinne eines Grundsatzentscheides beschlossen, auch wenn die Beratungen nach der Sommerpause fortgeführt werden. Die Sozialpartner begrüssen diesen Entscheid und sehen sich damit in ihren Vorarbeiten bestätigt. Während alternative Modelle die Leistungen nur teilweise und nur innerhalb des BVG-Obligatoriums garantieren, gibt der Sozialpartnerkompromiss eine umfassende Antwort auf die aktuellen Herausforderungen in der zweiten Säule.</p><p>Einzelne vorgeschlagene Änderungen der Kommission sehen die Sozialpartner hingegen kritisch: So soll beispielsweise der Sparprozess, der heute vom 25. bis zum 64./65. Altersjahr dauert, neu offenbar bereits mit 21 Jahren starten. Mit dieser Änderung wird aber nicht nur in ein in sich schlüssiges Leistungsmodell eingegriffen, sondern die Vorlage insbesondere für KMU erheblich verteuert. Denn gerade gewerbliche Betriebe weisen häufig eine vergleichsweise jüngere Belegschaft auf. Mit dem Kommissionsvorschlag würde die finanzielle Belastung sowohl für die Arbeitnehmenden als auch für die Arbeitgeber gerade hier überproportional steigen. Verbesserungen wären aber frühestens in 40 Jahren spürbar.</p><p>Gleichzeitig will die Kommission gemäss Mitteilung auch umfassendere Einkaufs- und steuerliche Abzugsmöglichkeiten für die Altersvorsorge zulassen – was zu grösseren Steuerausfällen führen würde. In diesen beiden Punkten begibt sich die Kommission auf eine unnötige Gratwanderung, welche die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage gefährdet. Die Sozialpartner rufen die Kommission deshalb dazu auf, sich gleich wie sie selbst am gemeinsamen Ziel zu orientieren: eine schlanke Reform der zweiten Säule, die möglichst breit abgestützt und mehrheitsfähig ist.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.webp" length="238930" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7650</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2021 10:35:39 +0200</pubDate><title>Bessere Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz – aber weitere Schritte nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bessere-lage-der-arbeitnehmenden-in-der-schweiz-aber-weitere-schritte-noetig</link><description>Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden – ein fortschrittliches System. Kommentar zum 17. Observatoriumsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Einwanderer und Einwandererinnen wird in erster Linie durch die wirtschaftliche Lage und den Arbeitskräftebedarf der Firmen bestimmt. Das zeigt der Blick in die Geschichte der Schweizer Migrationspolitik. Oder der Vergleich der Schweiz mit Ländern, die in ihrer Einwanderungspolitik mit so genannten Punktesystemen – teilweise in Verbindung mit Kontingenten – arbeiten (Kanada, Australien, Neuseeland).</p><p>Was man aber steuern kann und steuern muss, ist die „Qualität“ der Migration. Nämlich die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und sozialer Sicherheit sowie die Qualifikation. Diesbezüglich schneidet die heutige Personenfreizügigkeit mit den Flankierenden Massnahmen wesentlich besser ab als andere Systeme. Wer unter der Personenfreizügigkeit in die Schweiz einwandern will, braucht eine Anstellung bzw. einen Arbeitsvertrag. Die Flankierenden sorgen für den Schutz der Löhne. Und die besseren Rechte beim Aufenthalt und der sozialen Sicherheit erlauben es den Migrantinnen und Migranten, sich besser gegen Missbräuche zu wehren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_CH-EU_stadtratte-iStock_1c80e1aed8.webp" length="64464" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7641</guid><pubDate>Mon, 21 Jun 2021 12:39:11 +0200</pubDate><title>Die Lohnlücke bei den Frauen muss konsequent bekämpft werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-lohnluecke-bei-den-frauen-muss-konsequent-bekaempft-werden</link><description>Schlussbericht zur Analyse der Lohnunterschied LSE</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern hat sich in den letzten Jahren vergrössert: Er liegt jetzt bei 19 Prozent, wovon fast die Hälfte reine Diskriminierung ist. Dies ist das erschreckende Ergebnis der Analyse des Bundesamtes für Statistik (BfS) zur wachsenden Lohnlücke bei den Frauen. Um diese zu schliessen fordert der SGB die konsequente sozialpartnerschaftliche Umsetzung des revidierten Gleichstellungsgesetzes. Ebenso wichtig sind bessere Löhne in Frauenbranchen, eine gerechte Verteilung der unbezahlten Familienarbeit zwischen Müttern und Vätern sowie ausreichend öffentlich finanzierte Entlastungsangebote wie Kitas und Tagesschulen.</p><p>Der neuste BFS-Bericht zur geschlechtsspezifischen Lohndifferenz dokumentiert, dass diese zwischen 2014 und 2018 zugenommen hat: Obwohl Frauen in der Bildung auf- und gar die Männer überholt haben, schlägt sich das nicht in besseren Löhnen nieder. Im Gegenteil, Frauen verdienen 19 Prozent weniger als Männer. Dieser Unterschied lässt sich unter anderem damit erklären, dass Frauen bei den Nettolöhnen unter 5‘000 Franken massiv übervertreten sind. Auch Sonderzahlungen spielen eine gewichtige Rolle: Diese sind im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft bei Männern deutlichen höher als bei Frauen (415 vs. 155 Franken).</p><p>Gerade die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass die Löhne, die den mehrheitlich weiblichen Beschäftigten in der Reinigung, dem Detailhandel, den Gesundheitsberufen oder der Kinderbetreuung ausbezahlt werden, der enormen Verantwortung und Belastung dieser Arbeit nicht gerecht werden. Deshalb braucht es dringend eine monetäre Aufwertung dieser Berufe.</p><p>Während ein Teil der Lohndifferenz mit unterschiedlicher Berufswahl, Ausbildung und Karriereverläufen von Frauen und Männern erklärt werden kann, trifft dies auf knapp die Hälfte nicht zu. Auch wenn gemäss VerfasserInnen des Berichts allfällige nicht erhobene Faktoren wie zum Beispiel Teilzeiterwerbstätigkeit den unerklärten Lohnunterschied teilweise erklären könnten, geht der SGB davon aus, dass ein grosser Teil dieser gut 8 Prozent auf Diskriminierung beruht. Dafür spricht auch, dass der unerklärte Lohnunterschied bei Vollzeiterwerbstätigen mit 9 Prozent gar höher ist als bei Teilzeiterwerbstätigen (rund 7 Prozent), dass also auch ein Vollzeitpensum Frauen nicht vor einer Lohnlücke schützt.</p><p>Gegen diese Lohndiskriminierung braucht es griffige Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen. Dass solche mehrheitsfähig sind, hat die Stimmbevölkerung des Kantons Jura gezeigt, die am 13. Juni mit 88 Prozent der Stimmen weitergehende Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung beschlossen hat.</p><p>Auch die bekannten Phänomenen Mutterschaftsstrafe und Vaterschaftsbonus finden sich im Bericht wieder: So sind erklärte und unerklärte Lohnunterschiede bei Verheirateten grösser als bei ledigen Frauen und Männern. Wenn Frauen Mütter werden, flacht ihre Lohnentwicklung tendenziell ab, während Vaterschaft tendenziell zu einem Lohnanstieg führt. Das hat einerseits damit zu tun, dass Frauen ihre Ansprüche bezüglich Karriere und Einkommen oft zugunsten der unbezahlten Familienarbeit zurückstecken (müssen). Andererseits spielen auch gesellschaftliche Stereotype eine gewichtige Rolle: Von verheirateten Frauen wird angenommen, dass sie weniger flexibel und leistungsorientiert sind, während in den verheirateten Männern immer noch der Familienernährer gesehen wird.</p><p>Um diese traditionelle Rollenteilung zu durchbrechen und auch Müttern die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu ermöglichen, braucht es dringend Rahmenbedingungen für eine gerechtere Verteilung der unbezahlten Familienarbeit auf Frauen und Männer sowie flächendeckende Entlastungsangebote der öffentlichen Hand wie Kitas, Tagesschulen und ambulante wie stationäre Betreuungsplätze für erwachsene Pflegebedürftige.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.webp" length="514068" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7634</guid><pubDate>Fri, 18 Jun 2021 14:59:39 +0200</pubDate><title>Volle Strommarktöffnung: wenig Nutzen, viel Schaden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/volle-strommarktoeffnung-wenig-nutzen-viel-schaden</link><description>Der Bundesrat setzt die Energiewende aufs Spiel</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat scheint nichts aus den vergangenen Wochen gelernt zu haben: Trotz Scheitern des Rahmenabkommens und des CO2-Gesetzes will er nun mit einer völlig überladenen Vorlage die volle Strommarktöffnung durchboxen. Eine verantwortungslose Strategie, die letztlich auch der Energiewende schadet.</p><p>Der SGB nimmt die heute vom Bundesrat präsentierte Botschaft zum «Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung» mit Unverständnis zur Kenntnis. Die Gewerkschaften haben sich stets gegen die Öffnung des Strommarkts für Kleinkunden ausgesprochen, und dies aus guten Gründen. Die Verheissungen dieses Vorhabens – tiefere Preise, bessere Qualität! – sind unaufrichtig. Denn erstens verfügt die Schweiz bereits heute über eine qualitativ hochstehende Stromversorgung und Netzstabilität und zweitens sind die effektiven Strompreise für private Endkunden hierzulande heute tiefer als im europäischen Umland. Bei einer vollen Marktöffnung müssten die rund 700 Energieversorgungsunternehmen neu um Endkunden im ganzen Land buhlen, mit teuren Marketingkampagnen – finanziert über die Strompreise. Was die Energieversorger dabei verlieren sind Planbarkeit und Investitionssicherheit – die Basis sowohl für Netzstabilität als auch für die Wende hin zu einer dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien.</p><p>Insbesondere nach dem Scheitern des Rahmenabkommens ist es völlig unbegreiflich, dass der Bundesrat an der Strommarktöffnung festhält. Denn Letztere wurde stets vornehmlich als notwendige Bedingung für den Abschluss eines Strommarktabkommens mit der EU bezeichnet, welches nun ja in weite Ferne gerückt ist. Materielles Interesse an einer Strommarktöffnung alleine im Inland haben lediglich die grossen Stromkonzerne BKW, Axpo und Alpiq, in deren Dienst sich der Bundesrat nun scheinbar stellen will.</p><p>Da er sich dieser schwierigen Situation teilweise bewusst ist, verpackt der Bundesrat die Strommarktöffnung in den nun präsentierten «Mantelerlass» und verknüpft sie mit der darin ebenfalls enthaltenen Revision des Energiegesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Dass ein so überladenes Paket in einer Volksabstimmung keinerlei reellen Chancen haben dürfte, müsste dem Bundesrat eigentlich spätestens nach dem letzten Abstimmungssonntag klargeworden sein.</p><p>Das Parlament seinerseits hat in der nun zu Ende gegangenen Sommersession zum Glück die Weichen dafür gestellt, dass die Energiewende nicht bald auf ähnliche Weise Schiffbruch erleidet wie der Klimaschutz. Denn die vom Nationalrat soeben verabschiedete Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Erneuerbare Energien einheitlich fördern» nimmt viele wesentliche Elemente der Energiegesetzrevision vorweg, und dies ohne schädliche Strommarktöffnung. Der Ständerat muss die Arbeiten an dieser Revision nun möglichst bald vorantreiben und die Förderung der erneuerbaren Energien (insbesondere der Fotovoltaik) sowie der Energieeffizienz weiter ausbauen.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.webp" length="327442" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7632</guid><pubDate>Fri, 18 Jun 2021 11:44:00 +0200</pubDate><title>Covid-19: Öffnungsschritt V</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid-19-oeffnungsschritt-v</link><description>Antwort des SGB im Rahmen der Konsulation</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt im Rahmen der Konsultation zum geplanten 5. Öffnungsschrit zu gewerkschaftlich relevanten Themen innerhalb des vorliegenden Fragenkomplexes stellung nehmen.&nbsp;</p><p class="lead">Gerade in Anbetracht der sich aktuell entspannenden Lage – trotz gewisser Unsicherheiten mit Blick auf verschiedene Virus-Varianten – müssen nun auch Strategien für die Zeit post-Covid entwickelt werden, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nachhaltig zu stärken und die durch die Pandemie schonungslos gezeigten Defizite in diesem Bereich zu beheben.</p><p>In seiner Stellungnahme kritisiert der SGB u.a., dass u.a. in der Veranstaltungsbranche den Mitarbeitenden (z.B. von Restaurants oder Clubs) die <strong>Kontrolle der Covid-Zertifikate</strong> übertragen werden sollen und sie so «polizeiliche» Aufgaben zu erfüllen hätten. Die Kontrolle der Zertifikate sollte vielmehr flächendeckend bei den Behörden liegen.</p><p>Desweiteren fordert der SGB, dass der nächste Öffnungsschritt mit V<strong>erbesserungen des Gesundheitsschutzes</strong> einhergehen muss, etwa durch einen stärkeren Vollzug sowie verbindliche schriftliche Schutzsysteme für alle Grossraumbüros und Betriebe, die bisher keine vorweisen mussten, z.B. in der Logistik. Diese Schutzsysteme unter Beizug von Fachpersonen wie EKAS-Branchen- und Betriebslösungen sind in Zukunft für alle Betriebe im Bereich Gesundheitsschutz einzuführen.</p><p>Für den SGB müssen bereits während des vorliegenden Öffnungsschritt V die Weichen so gestellt werden, dass nach Corona ein besserer, effektiverer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für alle garantiert werden kann. Dies erfordert sowohl Änderungen in den materiellen Bestimmungen des Gesundheitsschutzes wie auch die Stärkung des ArG-Vollzugs in den Betrieben. Diese Perspektiven sind nun vom Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zu gestalten.</p><p>Konkrete Forderungen dazu finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten verlinkt).</p><p>Mit Blick auf <strong>besonders gefährdete Arbeitnehmende</strong> fordert der SGB fest, dass schwangere Arbeitnehmende dringend unter dem Schutz von Art. 27a Covid-Verordnung 3 belassen werden sollen. Zudem hält der SGB fest, dass eine Beibehaltung von Art. 27a Covid-Verordnung 3 für den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender mit der Möglichkeit von Corona-EO unbedingt für alle Kategorien von Vulnerablen beizubehalten ist.</p><p>Alle weiteren Details finden sich in der unten verlinkten Antwort.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7630</guid><pubDate>Fri, 18 Jun 2021 11:07:00 +0200</pubDate><title>Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid-19-verordnung-massnahmen-im-bereich-des-internationalen-personenverkehrs</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der internationale Personenverkehr ist von der Corona-Krise besonders stark betroffen. Verschiedene Länder, so auch die Schweiz, haben Reisequarantänen erlassen, obwohl das Ansteckungsrisiko in den Herkunftsländern teilweise moderat war. Der SGB bewertet es positiv, dass auf solche Massnahmen künftig weitgehend verzichtet werden soll.</p><p>Allerdings ist die Luftfahrt gegenüber den anderen Verkehrsträgern im internationalen Personenverkehr nach wie vor benachteiligt. Namentlich, was die im Entwurf&nbsp; vorgesehene Testpflicht betrifft. Der SGB bittet darum, die Verordnung nichtdiskriminierend auszugestalten und die entsprechenden Bestimmungen anzupassen.</p><p>Die Gültigkeit der Impfung ist im Anhang des Entwurfs auf 6 Monate beschränkt. Das scheint angesichts der Erkenntnisse und der aktuellen Entwicklungen zu wenig. Der SGB bittet darum, den Vorschlag nochmals zu überprüfen.</p><p>Alle Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten)</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Aero_Icarus-flickr_airbus_swiss_efb23db3a4.webp" length="262646" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7628</guid><pubDate>Fri, 18 Jun 2021 11:02:25 +0200</pubDate><title>Verordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen (VWV)</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/verordnung-ueber-ein-warnsystem-zu-covid-19-fuer-veranstaltungen-vwv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/5/csm_Desinfektion-haende-spruehnebel_iStock-zsv3207_5d6cc34e7e.webp" length="374376" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7626</guid><pubDate>Fri, 18 Jun 2021 10:58:05 +0200</pubDate><title>Beschaffungsleitfaden TRIAS</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/beschaffungsleitfaden-trias</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7620</guid><pubDate>Tue, 15 Jun 2021 14:37:04 +0200</pubDate><title>Änderung Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aenderung-covid-19-verordnung-arbeitslosenversicherung</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kurzarbeit hat in der Corona-Krise sehr viele Stellen erhalten und Löhne gesichert. Mit den Öffnungen in den letzten Monaten hat sich die wirtschaftliche Lage zwar entschärft. Aber gewisse Branchen sind nach wie vor weit entfernt von einer Normalisierung, beispielsweise der internationale Tourismus sowie der Kultur- und Eventbereich.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst es daher, dass der Bundesrat nicht nur die Kurzarbeit verlängern, sondern auch einen grossen Teil der Corona-Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung weiterführen will. Der SGB kann den in die Vernehmlassung gegebenen Vorschläge grossmehrheitlich zustimmen.</p><p>Eine Differenz gibt es jedoch bei der Karenzzeit. Der Gewerkschaftsbund spricht sich dafür aus, dass es weiterhin keinen Karenztag gibt. Wer heute coronabedingt Kurzarbeit beanspruchen muss, kann in grösseren Überlebensproblemen stecken. Der zusätzliche Karenztag würde die Probleme vergrössern.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_NIAID-flickr_corona_virus_sars_cv2_covid19_modell_print_3d_CC_BY_2.0_86e29e412d.webp" length="117678" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7619</guid><pubDate>Tue, 15 Jun 2021 13:40:13 +0200</pubDate><title>Parmelin macht Verbesserungen des Arbeitnehmerschutzes in der Schweiz zum Thema</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parmelin-macht-verbesserungen-des-arbeitnehmerschutzes-in-der-schweiz-zum-thema</link><description>ILO-Konferenz 2021: Covid und fehlender Kündigungsschutz in der Schweiz </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Juni hat Bundespräsident Guy Parmelin die Jahreskonferenz 2021 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, der Arbeits-Agentur der UNO, eröffnet. Die Konferenz ist das höchste Organ dieser UN-Organisation. Parmelin verpflichtete sich, den Arbeitnehmerschutz in der Schweiz zu verbessern.</p><p>Wir nehmen den Bundespräsidenten beim Wort: immer noch hat die Schweiz die ILO-Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor grundrechtsfeindlichen Kündigungen nicht umgesetzt. Die vom Bundesrat vorletztes Jahr beauftrage Mediation unter Franz Steinegger hat noch keine Resultate geliefert.</p><p>Der Bundesrat hat sich gegenüber Sozialpartnern und ILO verpflichtet, bis spätestens 2022 eine Gesetzesrevision vorzuschlagen, welche die Vorgaben des Völkerrechts (ILO-Konventionen, EMRK) erfüllt. Die Bringschuld des Bundesrats ist gross: Wird nichts passieren, wird die Schweiz vor dem Normenausschuss der ILO (dem höchsten Arbeitsgericht der UN) wieder ein Thema sein müssen.</p><p>Aber auch der Gesundheitsschutz als Teil des Arbeitnehmerschutzes war Thema: in der Schweiz wird viel zu viel, zu lange und zu unregelmässig gearbeitet. Die Arbeitszeiten sind einseitig arbeitgeberfreundlich geregelt, das Schweizer Arbeitsgesetz schon lange kein Vorbild mehr, wenn es um Schutz vor Burnout oder der Vermischung von Freizeit und Arbeitszeit geht. Angesichts von Phänomenen wie Homeoffice und extremen parlamentarischen Vorstössen, welche faktisch die Abschaffung des Arbeitszeit-Gesundheitsschutzes verlangen, nehmen wir Guy Parmelin und den Bundesrat auch hier beim Wort: die Schweiz braucht mehr Arbeitszeit-Gesundheitsschutz, nicht weniger.</p><p class="heading--h4">Zentrales Thema Corona: mehr Gesundheitsschutz und weniger Prekarität</p><p>In Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat die Covid-19-Krise extreme Defizite der Arbeitswelt sichtbar gemacht. Dies hat die ILO in ihren Berichten gezeigt.</p><p>Der Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmende der Ort, wo sie sich mit dem Virus ansteckten. Oft fehlte und fehlt es auch in der Schweiz am elementarsten Schutz, wie viele Arbeitnehmende feststellen mussten. Beim Vollzug des Gesundheitsschutzes liegt in der Schweiz einiges im Argen: die Zahl der Inspektorinnen und somit die Dichte der Inspektionen zum Gesundheitsschutz ist zu tief, um die Umsetzung des Arbeitsgesetzes effektiv zu garantieren.</p><p>Die Schweiz hat bis jetzt die ILO-Gesundheitsschutz-Konventionen Nr. 155 nicht unterzeichnet. Und das Arbeitsgesetz gilt nicht für alle Arbeitnehmende, zum Beispiel sind solche in der Landwirtschaft oder Hausangestellte davon ausgenommen. Es ist daher von dringender Wichtigkeit, dass die ILO-Konferenz nächstes Jahr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als fundamentale Rechte am Arbeitsplatz bestimmt. Und dass die Schweiz die Dichte der Inspektionen und deren Finanzierung im Bereich des Gesundheitsschutzes verbessert.</p><p>Die Pandemie entblösste, wie der Bericht des ILO-Generaldirektors zeigt, die «unerträgliche Brutalität der vielfältigen und steigenden Ungleichheiten unserer Gesellschaften, die oft ihre Wurzel in der Arbeitswelt haben». Dagegen helfen sichere Jobs mit fairen Löhnen und eine umfassende soziale Sicherheit. Die Covid-19-Krise muss eine Chance sein für eine Arbeitswelt mit starkem Gesundheitsschutz, mit Gleichbehandlung und ohne prekäre Arbeitsverhältnisse. Auch und gerade in der Schweiz ist hier noch viel Arbeit nötig.</p><p class="heading--h4">Frauen und MigrantInnen in der Schweiz besonders betroffen</p><p>Am Anfang der Corona-Krise wurden Prekarität und Armut in der Schweiz für alle sichtbar. In reichen Städten wie Genf und Zürich warteten Menschen in langen Schlangen auf die Verteilung von Essenspaketen – ein ungewohntes Bild. Der Staat hatte zwar sofortige Massnahmen eingeleitet, um die schlimmsten Konsequenzen der Bekämpfung der Pandemie einzudämmen. Er hat zur Bewältigung der Pandemie tripartite Strukturen eingebracht und die Sozialpartner, spezifisch auch die Gewerkschaften, immer vorgängig angehört. Das wurde in der ILO-Konferenz gewürdigt.</p><p>Doch trotz dieser positiven Massnahmen fielen etliche Arbeitnehmende durch die Maschen des Sozialstaates. Vor den Essenausgaben warteten «Working-Poor», Arbeitnehmende, die kein Recht auf Kurzarbeit oder auf Lohn hatten, so z. B. Reinigungskräfte auf Abruf in Privathaushalten.</p><p>Es warten heute noch Migrant*innen ohne geregelten Aufenthalt oder solche mit geregeltem Aufenthalt, die entweder kein Recht auf Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe oder Angst haben, Sozialhilfe zu beanspruchen, weil sie dadurch ihr Aufenthaltsrecht verlieren könnten. Das Recht auf Unterstützung in Not ist ein Grundrecht in der Schweiz. Aber Migrant*innen die von diesem Recht Gebrauch machen, können deswegen ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren. Dies ist inakzeptabel.</p><p>Frauen, speziell Migrantinnen, sind besonders betroffen, das zeigen die Berichte der ILO. Dabei ist ihre Arbeit unermesslich wertvoll, vor allen in den systemrelevanten Berufen wie der Pflege. Sie garantieren die Grundversorgung der Gesellschaft und das Funktionieren des Gesundheitssystems. Aber ihre Arbeit endet nicht dort. Zu Hause müssen viele noch die Betreuung der Kinder garantieren und sogar schulische Aufgaben bei Schliessungen von Schulen und Kindergärten übernehmen. Eine enorme Belastung, besonders für Migrantinnen, die oft mangels guter Beherrschung der Schulsprache oder digitalem Know-hows ihre Kinder nicht unterstützen können.</p><p>Hier braucht es Verbesserungen, das hat die ILO-Konferenz gezeigt, auch und gerade in der reichen Schweiz, wo die Lohnunterschiede besonders stossend und die Kontrollinstrumente noch viel zu schwach sind.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/8/csm_ilo_logo_beschnitten_68849d67f7.webp" length="17530" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7616</guid><pubDate>Mon, 14 Jun 2021 19:51:19 +0200</pubDate><title>Frauen*streik: ein starkes Signal für die Ungeduld der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauenstreik-ein-starkes-signal-fuer-die-ungeduld-der-frauen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen&nbsp;100 000 Frauen und solidarische Männer gingen heute anlässlich des 14. Juni auf die Strasse. Die Teilnehmer*innen an mehr als 40 von&nbsp;Gewerkschaften und regionalen Kollektiven organisierten Aktionen und Demonstrationen im ganzen Land sandten eine klare Botschaft: Es braucht jetzt endlich echte Fortschritte bei der Gleichstellung. Und jeder Rückschritt ist inakzeptabel, wie etwa mit der vorgeschlagenen Kürzung bei der AHV 21, die derzeit im Parlament diskutiert wird. Die Mobilisierung zeigt, dass die Gleichstellungsbewegung stark bleibt und ihre Ambitionen aufrechterhält: Respekt! Bessere Löhne. bessere Renten!</p><p>Steigende Lohnunterschiede, anhaltende Diskriminierung, zu niedrige Frauenrenten: Es gab viele Gründe, auch am 14. Juni 2021 zu demonstrieren. Zwei Jahre nach dem Frauen*streik 2019 ist die echte Gleichberechtigung noch weit entfernt. Und mit AHV 21 plant das Parlament sogar einen Rückschritt, denn diese Reform bedeutet eine Einsparung von einer Milliarde Franken pro Jahr auf dem Buckel der Frauen. Der Widerstand gegen dieses skandalöse Vorhaben stand heute im Mittelpunkt vieler Mobilisierungen, und es wird weiterhin auf entschlossenen Widerstand von Frauen und Gewerkschaften stossen.</p><p>In der ganzen Schweiz kamen bei Demonstrationen und Aktionen gegen 100&nbsp;000 Menschen zusammen. Diese Mobilisierung zeigt, dass das Engagement für Gleichberechtigung nichts von seiner Kraft verloren hat. Frauen und solidarische Männer forderten echte Fortschritte bei der Lohngleichheit, hat sich doch die Situation in den letzten Jahren noch verschlechtert. Es ist auch Zeit für eine bessere Anerkennung und Entlöhnung von Tätigkeiten, die hauptsächlich von Frauen ausgeführt werden, unabhängig davon, ob es sich um bezahlte oder unbezahlte Arbeit handelt. Das Parlament muss nun auf den Abbau bei der AHV verzichten und stattdessen endlich das gravierende Problem der Frauenrenten angehen, die nicht zum Leben reichen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/7/csm_2021-06-14-chur-20210614_173047_e6bbdf644e.webp" length="728438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7612</guid><pubDate>Mon, 14 Jun 2021 17:57:00 +0200</pubDate><title>14. Juni 2021: Respekt! Mehr Lohn, mehr Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-2021-respekt-mehr-lohn-mehr-rente</link><description>Frauenstreiktag</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p class="lead">Steigende Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, andauernde Diskriminierungen und die skandalöse Frauenrentenlücke: Zwei Jahre nach dem historischen Frauen*streik sind wir von einer echten Gleichstellung noch weit entfernt. Und mit AHV 21 plant das Parlament sogar einen Rückschritt und will eine Rentenreform auf Kosten der Frauen durchdrücken. Deshalb gehen am 14. Juni auch die Gewerkschafterinnen wieder auf die Strasse. An über 40 Protestaktionen, Kundgebung und Demos fordern die Frauen: Respekt! Mit besseren Löhnen und besseren Renten.</p><h3 class="heading--h4">Frauenrentenlücke</h3><p>Die tieferen Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlte Arbeit führen zur skandalös schlechten Rentensituation der Frauen – Frauen haben rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Geht alles so weiter wie bisher, schliesst sich diese Lücke erst in 80 Jahren. Die Ren­tenlücke spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen der Frauen. Und solange wir in der Altersvorsorge nichts ändern, führt die typi­sche Erwerbskarriere der Frauen auch in Zukunft zu unwürdig tiefen Renten.</p><p>Viele Frauen erreichen deshalb nach der Pensionierung kaum je finanzielle Unabhängigkeit, ihre tiefen Renten reichen nicht zum Leben. Trotzdem richtet sich die Rentenreform AHV 21 gegen die Frauen. Die Erhöhung des Frauenrenten­alters wird deshalb auf erbitterten Wi­derstand stossen.&nbsp;«So nicht»: Die Bekämpfung dieser Rentenreform auf Kosten der Frauen steht im Mittelpunkt vieler Mobilisierungen an diesem 14. Juni.</p><h3 class="heading--h4">Tiefere Löhne und Diskriminierung</h3><p>In Branchen und Berufen mit hohem Frauenanteil sind die Löhne am tiefsten: Frauen müssen doppelt so häufig mit einem Tieflohn durchkommen wie Männer. Die Corona-Pandemie hat sehr deutlich gezeigt, dass die Arbeit von Frauen weder angemessen anerkannt noch korrekt entlöhnt wird. Viele Frauen arbeiten unter- oder unbezahlt: Um Kinder oder kranke Angehörige zu betreuen, verzichten sie auf Erwerbseinkommen. Und Frauen, die diese Arbeit beruflich in Kitas, Spitälern oder Pflegeheimen verrichten, leiden unter tiefen Löhnen und schwierigen Arbeitsbedingungen.</p><p>Das macht es umso unerträglicher, dass die Lohndiskriminierung zwischen 2014 und 2018 gestiegen ist, obschon die Frauen in dieser Zeit in der Bildung weiter aufgeholt haben. Auf diesen grösser werdenden Missstand werden gewerkschaftliche Aktionen um 15.19 Uhr an vielen Orten hinweisen. Ab dieser Zeit werden Frauen nicht mehr bezahlt – 5 Minuten früher als noch 2019.</p><p>Der Kampf gegen Ungleichheit ist daher aktueller denn je.&nbsp;Mit über 40 dezentralen Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen fordern Frauen im ganzen Land konkrete und schnelle Schritte für mehr Gleichstellung. Eine Übersicht der geplanten Aktionen ist auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a> zusammengestellt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_14Juni21-some_7c7b3feac6.webp" length="58218" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7614</guid><pubDate>Mon, 14 Jun 2021 17:09:20 +0200</pubDate><title>Änderung der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-der-chauffeurzulassungsverordnung-czv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB (nur in franz. Sprache)</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7610</guid><pubDate>Sun, 13 Jun 2021 15:38:31 +0200</pubDate><title>Wichtiger Schutz der Arbeitnehmenden bestätigt</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/gut-fuer-arbeitnehmende-schlecht-fuers-klima</link><description>Volksabstimmungen vom 13. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes bleibt die Schweiz beim Kampf gegen den Klimawandel im Rückstand. Das Ergebnis ändert nichts an der Notwendigkeit zu handeln. Es zeigt jedoch, dass es einen stärkeren Fokus auf sozialen Aspekte braucht, wenn die Emissionen wirksam gesenkt werden sollen. Auf der anderen Seite sind die starke Unterstützung für das Covid-Gesetz und zwei kantonale Abstimmungen gute Nachrichten für die Arbeitnehmenden in der Schweiz: Die Massnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie wurden bestätigt. Basel-Stadt führt als erster deutschschweizer Kanton einen Mindestlohn ein. Und der Jura stimmt für ein vorbildliches Gesetz zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern.</p><h3 class="heading--h4">Covid-19-Gesetz: Wirksame Instrumente erhalten</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die breite Zustimmung zum Covid-19-Gesetz. Das Gesetz bietet eine Rechtsgrundlage für die Instrumente und Unterstützungsmassnahmen, die – oft auf Drängen der Gewerkschaften – eingeführt wurden und sich in der Krise bewährt haben. Dieses Ergebnis schützt viele Arbeitnehmende insbesondere vor einem abrupten Ende bei der Kurzarbeit und z.B. mit einer besseren Lohnabsicherung für die niedrigsten Einkommen. Das sehr klare Ja bedeutet, dass wir mit grösserer Gelassenheit der Überwindung der wirtschaftlichen Turbulenzen entgegensehen können, die durch die Pandemie ausgelöst wurden und die einige Branchen weiterhin erschüttern. Diese klare Mehrheit ist auch ein Signal an den Bundesrat, dass die aktuelle finanzielle Unterstützung nicht zu früh beendet werden sollte.</p><h3 class="heading--h4">CO2-Gesetz: Ein Rückschlag, der die soziale Dimension verdeutlicht</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bedauert die Ablehnung des CO2-Gesetzes, das die Schweiz im Kampf gegen die Klimaerwärmung erheblich zurückwirft. Das negative Ergebnis ändert nichts am dringenden Handlungsbedarf: Die globale Erwärmung ist da, und ihre Folgen, zum Beispiel durch extreme Wetterereignisse, werden Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen und zahlreiche Arbeiternehmende am Arbeitsplatz am härtesten treffen.</p><p>Die Abstimmungskampagne hat die zentrale Rolle der sozialen Frage gezeigt. Sie muss ernster genommen werden, auch im Zusammenhang mit einem möglichen neuen Gesetz, damit die Kosten des Übergangs zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft die Frage der Kaufkraft noch besser berücksichtigen. Jede Lenkungsabgabe muss daher so weit wie möglich zurückverteilt werden. Die für eine massive Emissionsminderung notwendigen Investitionen liegen in der Verantwortung der öffentlichen Hand, die aufgrund ihrer finanziellen Situation dazu auch weitgehend in der Lage ist. Schliesslich ist die Stärkung des Service public, insbesondere in den Bereichen Transport und Logistik, eine der besten Möglichkeiten, Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig die Lebensqualität zu erhöhen.</p><p>Klimaschutz ist eine öffentliche Aufgabe, die nicht allein der Verantwortung der Einzelnen und ihrer persönlichen Entscheidungen überlassen werden darf. Der SGB wird sich weiterhin für ein rasches und sozial gerechtes Handeln gegen den Klimawandel einsetzen.</p><h3 class="heading--h4">PMT-Gesetz: Eine bedauerliche Ausweitung der polizeilichen Befugnisse</h3><p>Der SGB bedauert die Annahme des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). Das Gesetz beinhaltet zu viele unverhältnismässige Elemente und schiesst über das erklärte Ziel hinaus. Wichtig ist nun, darüber zu wachen, dass die Behörden eine sehr restriktive Umsetzung ins Auge fassen, welche die Freiheit Andersdenkender respektiert. Der SGB wird sich hier zusammen mit anderen VertreterInnen der Zivilgesellschaft dafür einsetzen, dass die Freiheitsrechte nicht übermässig einschränkt werden, gerade im Bereich der Gewerkschaftsarbeit.</p><h3 class="heading--h4">Basel führt den ersten Mindestlohn in der Deutschschweiz ein</h3><p>Mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Mindestlohninitiative führt Basel als erster deutschschweizer Kanton einen Mindestlohn ein. Dieser Entscheid ist ein Schritt hin zu einem besseren Schutz der Löhne in der Schweiz in im Kampf gegen Dumping. Bedauernswert ist, dass der beschlossene Stundenlohn zu tief ist und dass die Liste der möglichen Ausnahmen viel zu lang ist. Trotzdem hat dieses Abstimmungsergebnis Signalcharakter für andere Kantone.</p><h3 class="heading--h4">Der Jura ist Vorreiter in Sachen Lohngleichheit</h3><p>Im Jura haben die Stimmberechtigten mit grosser Mehrheit eine Initiative der Gewerkschaft Unia angenommen, die konkrete Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung von Frauen verlangt. Mit den von der Regierung geplanten Umsetzungsmassnahmen nimmt der Kanton eine Vorreiterrolle in der Schweiz ein, die bislang auch mit dem revidierten Gleichstellungsgesetz nur schwache Massnahmen für die Lohngleichheit kennt. So sollen künftig im Jura schon Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ihre Löhne auf Diskriminierung analysieren, kleinere Unternehmen können freiwillige Analysen machen und sich vom Kanton zertifizieren lassen. Im Beschaffungswesen sind neu Lohngleichheitsnachweise und Stichprobenkontrollen geplant.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Energie und Umwelt</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.webp" length="46024" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7607</guid><pubDate>Fri, 11 Jun 2021 12:00:00 +0200</pubDate><title>Höhere Löhne dank mehr Transparenz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hoehere-loehne-dank-mehr-transparenz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Transparenz für die Löhne in 72 Branchen mit 2 Millionen aktuellen Lohndaten aus 36’000 Unternehmen: Mit dem Lohnrechner (<a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a>) des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) können Angestellte individuell den Lohn berechnen, der ihnen zusteht. Das schafft nicht nur Transparenz und hilft bei Lohnverhandlungen, sondern sorgt auch für bessere Löhne und mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen. Diese Lohndaten dienen auch als Grundlage für die Lohnkontrollen, um Lohndumping zu verhindern. Die Lohnplattform des SGB ist nun mit den neusten Daten aktualisiert und benutzerInnenfreundlicher gestaltet.</p><h3 class="heading--h4">Schutz vor Lohndruck</h3><p>Der mittlere Lohn der Erwerbtätigen in der Schweiz beträgt 6’538 Franken (Median 2018). Um Lohndumping bei den höchsten Löhnen Europas wirksam bekämpfen zu können, ist neben wirksamen Kontrollen auch das Wissen über die branchen- und ortsübliche Löhne unabdingbar. Der Lohnrechner wurde deshalb ursprünglich als Instrument für die Durchsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit entwickelt. Das Gesetz verpflichtet die kantonalen tripartiten Kommissionen einzuschreiten, falls «innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten» werden (Art. 360a OR). Der Lohnrechner ermöglicht es, auf Basis verlässlicher Lohndaten und mit einer anerkannten statischen Methode orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Profile zu berechnen.</p><h3 class="heading--h4">Bewährte Methodik mit aktualisierten Daten</h3><p>Neu stehen dem Rechner die Lohnangaben der aktuellsten Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2018 zur Verfügung. Dank einer optimierten BenutzerInnenführung und einem reduzierten Design ist die Bedienung des Lohnrechners noch einfacher geworden. Zusätzliche Branchen konnten ausgewertet werden: Der Lohnrechner erlaubt neu die Berechnung von üblichen Löhnen in insgesamt 72 Branchen und eine überarbeitete Berufsliste erleichtert die Lohnabfrage.</p><p>Der Lohnrechner verwendet repräsentative Daten der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, in der rund 2 Millionen Löhne aus 36’000 Unternehmen erfasst sind. Die Daten werden für den Lohnrechner nach einem bewährten statistischen Verfahren ausgewertet, um orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Beschäftigungsprofile berechnen zu können.</p><p>Arbeitnehmende können mit dem Lohnrechner überprüfen, ob ihr Lohn angemessen ist. Er hilft Ihnen auch dabei, Lohnvorstellungen für Lohnverhandlungen zu formulieren. Ein weiterer Vorteil des Lohnrechners: Er informiert die BenutzerInnen individuell über gültige Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne.</p><h3 class="heading--h4">Lohnunterschiede sichtbar machen</h3><p>Wissen über übliche Löhne ist unverzichtbar für Lohnfortschritte. Und gerade für Normalverdienende sind solche dringend nötig. Wie der neueste Verteilungsbericht des SGB zeigt, sind dank Mindestlohnkampagnen und Fortschritten bei den Gesamtarbeitsverträgen die tiefen und mittleren Löhne in den letzten 30 Jahren deutlich gestiegen. Die Lohnschere hat sich aber trotzdem geöffnet, weil die höchsten Löhne alle anderen abgehängt haben. Mittlerweile müssen Tieflöhnerinnen und Tieflöhner rund 10-mal länger arbeiten, um auf denselben Lohn zu kommen wie die TopverdienerInnen im obersten Prozent.</p><p>Besorgniserregend ist die Lohnentwicklung seit 2014. Die Löhne der meisten Arbeitenden sind kaum mehr gestiegen. Teilweise resultierte sogar ein Reallohnverlust. Weiterhin hoch ist die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern; weil Frauen viel häufiger Teilzeit arbeiten (müssen), sind ihre effektiven Löhne immer noch deutlich tiefer. Die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen hat einen Monatslohn von weniger als 4’330 Franken.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/5/csm_Lohnrechner_DE_4-3_728641d8e5.webp" length="19860" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7604</guid><pubDate>Wed, 09 Jun 2021 19:50:01 +0200</pubDate><title>Rentenreform gegen die Frauen – so nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenreform-gegen-die-frauen-so-nicht</link><description>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zur AHV 21 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten ein Drittel weniger Renten als die Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke beschliesst auch der Nationalrat eine AHV-Reform, die von den Frauen bezahlt werden soll. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB bleibt klar: die Erhöhung des Rentenalters mit dem damit verbundenen Rentenabbau bei den Frauen ist inakzeptabel. Die Zusatzfinanzierung über die Negativzinsen der SNB ist ein Lichtblick. Der Nationalrat belegt damit, dass eine sichere AHV mit besseren Renten möglich ist, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Auch unsere Verfassung sieht dies seit fast 50 Jahren vor. Doch die Realität ist leider eine ganz andere. Insbesondere die Frauen leiden unter tiefen Renten, die kaum zum Leben reichen. Die Hälfte aller Neurentnerinnen muss heute mit einer Rente unter 2’934 Franken auskommen. Das reicht nicht zum Leben. Trotzdem verlangt das Parlament, dass ihre Rente um 1’200 Franken pro Jahr gesenkt werden soll. Verbesserungen sind keine vorgesehen.</p><p>Auch die beschlossenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: Durch die Verkürzung der Übergangsregelungen auf sechs Jahre trifft die volle Rentensenkung auch Frauen, die kurz vor dem Rentenalter stehen. Sie bewirkt auch eine weitere Verschlechterung für jene erwerbstätigen Frauen, die heute 55 Jahre alt sind und in der 2. Säule seit über einem Jahrzehnt unter ausbleibenden Zinsen und sinkenden Renten leiden. Und selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration bedeutet AHV 21 so eine Rentensenkung im Vergleich zum Status quo. Erwerbstätige Frauen sind besonders betroffen. Sogar die – kostenneutrale – Möglichkeit, mit 62 Jahren in Frührente zu gehen, soll den Frauen genommen werden. Ohne jegliche Begründung – es sei denn, dass der Weg für eine generelle Erhöhung des Rentenalters geebnet werden solle.</p><p>Dabei zeigt die Zustimmung für eine Zusatzfinanzierung über die Negativzinsen der SNB, dass eine sichere AHV mit besseren Renten möglich ist und eine Reform ohne Leistungsabbau auf Kosten der Frauen möglich ist – wenn der politische Wille dazu vorhanden wäre.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.webp" length="133254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7598</guid><pubDate>Mon, 07 Jun 2021 09:47:58 +0200</pubDate><title>Weitere 80 Jahre Rentenlücke kommen nicht in Frage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/weitere-80-jahre-rentenluecke-kommen-nicht-in-frage</link><description>Eine Woche vor dem 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zentrale Forderungen der Frauen*streik-Bewegung werden auch zwei Jahre nach dem Streik ignoriert. Zwei Tage vor der grossen AHV-Debatte im Nationalrat bleibt die Bilanz miserabel: gerade erwerbstätige Frauen leiden weiterhin unter zu wenig Zeit, Lohn und Respekt. Die tieferen Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlte Arbeit führen zur heute skandalös schlechten Rentensituation der Frauen – bei der kein Ende in Sicht ist. Neue Berechnungen des Schweizerischen Ge­werkschaftsbunds zeigen: Geht alles so weiter wie bisher, schliesst sich diese Lücke erst in 80 Jahren. Trotzdem richtet sich die Rentenreform AHV 21 gegen die Frauen. Die Erhöhung des Frauenrenten­alters wird an der Urne und auf der Strasse deshalb auf erbitterten Wi­derstand stossen. Die Frauen lassen sich nicht mehr vertrösten, ihre Ge­duld ist am Ende.</p><p>Die während des Erwerbslebens erlittenen Benachteiligungen der Frauen durch tiefere Löhne oder Teilzeitarbeit verstärken sich bei den Renten. Dass es eine Rentenlücke gibt, kann heute nicht mehr geleugnet werden. Die mittlere Pensionskas­senrente der Frauen, die 2019 pensioniert wurden, betrug monatlich 1’160 Fran­ken. Bei den Männern betrug sie 2’144 Franken. Nur bei der AHV ist die Renten­höhe fairer verteilt, da auch Erziehungs- und Betreuungszeiten rentenbildend sind. Unter dem Strich bleibt eine Rentendifferenz von einem Drittel.</p><p>Faktisch sind viele Frauen im Alter daher immer noch von Männern abhängig. Ihre tiefen Renten reichen nicht zum Leben. Die Gleichstellung in der Altersvorsorge kommt nicht vom Fleck: Wenn die Entwicklung so weitergeht wie bisher, wäre die Rentenlücke erst im Jahr 2100 überwunden. In 80 Jahren! Und mit der AHV 21 soll die Rentensituation der Frauen gar noch verschlechtert werden.</p><p>Die AHV ist die soziale Errungenschaft des 20. Jahrhunderts. Sie hat die Menschen von Existenzängsten befreit. Die AHV muss deshalb auch im 21. Jahrhundert der Motor für die Gleichstellung sein. Denn nur sie berücksichtigt die mehrheit­lich von Frauen erbrachte, nicht entlöhnte Pflege- und Sorgearbeit bei der Ren­tenberechnung. Deshalb muss die AHV gestärkt werden, die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.</p><p>An der heutigen Medienkonferenz zogen Gewerkschafterinnen und Vertreterinnen der SGK-N Bilanz, zwei Tage vor der entscheidenden Beratung zur AHV 21 im Nationalrat und eine Woche vor dem 14. Juni. Die Referentinnen zeigten auf, wo es bei der Gleichstellung vorwärtsgehen muss, dass die Rentenlücke der Frauen nicht mehr länger toleriert werden kann und weshalb sie auch am 14. Juni 2021 wieder zu Aktionen mobilisieren:</p><p>Unia-Präsidentin<strong> Vania Alleva</strong> sagte: «Zur bereits schwierigen Rentensituation der Frauen soll jetzt eine Erhöhung des Frauenrentenalters kommen, was faktisch zu einer Kürzung der sowieso schon tiefen Renten führen wird. Die AHV 21 trägt all den bestehenden Problemen nicht Rechnung, löst keines davon. Im Gegenteil, die Reform geht voll zulasten der Frauen und ist schlicht unzumutbar. Wir werden eine Erhöhung des Frauenrentenalters nicht zulassen.»</p><p><strong>Mattea Meyer, </strong>Co-Präsidentin SP Schweiz zeigte sich ernüchtert: «Statt endlich für Verbesserungen zu sorgen, kommt der bürgerlichen Mehrheit im Parlament nichts Besseres in den Sinn, als einen Rentenabbau durchzusetzen. Das ist ein Hohn, zwei Jahre nach dem Frauenstreik!»</p><p><strong>Léonore Porchet, </strong>Nationalrätin Grüne und Vizepräsidentin Travail.Suisse nannte die Fakten: «Die AHV 21 bringt Einsparungen von 10 Milliarden Franken zwischen 2022 und 2031, allein durch die Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Dabei übernehmen Frauen einen gleich hohen oder sogar höheren Anteil an bezahlter und nicht bezahlter Arbeit wie die Männer und werden während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn benachteiligt.»</p><p>Grüne-Nationalrätin und VPOD Präsidentin <strong>Katharina Prelicz-Huber</strong> nannte ein Beispiel: «Eine Fachperson Betreuung im Kinderbetreuungsbe­reich verdient beim Berufseinstieg 4’000-4200 und nach 10 Jahren Erfahrung 4’500-4’700 Franken im Monat. Der Grund für die tiefen Löhne ist einzig, dass die Arbeit von Frauen geleistet wird. Ein Credit- und Riskmanager aber beginnt mit monatlich 8’750 Franken. Wenn die Fachperson Betreuung noch eigene Kinder hat und nur Teilzeit arbeitet, erwartet sie im Alter eine miserable, den Manager eine fürst­liche Rente. Eine unhaltbare Situation; eine Aufwertung der Pflege- und Care-Berufe ist dringend notwendig!»</p><p><strong>Gabriela Medici,</strong> stellvertretende SGB-Sekretariatsleiterin betonte: «Die Ren­tenlücke von heute spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen der Frauen von gestern. Doch solange wir in der Altersvorsorge nichts ändern, führt die typi­sche Erwerbskarriere der Frauen zu unwürdig tiefen Renten. Damit sind Frauen fak­tisch immer noch von den Männern abhängig, ansonsten reichen die tiefen Renten nicht zum Leben.»</p><p>Die Co-Präsidentin der SGB-Frauenkommission <strong>Patrizia Mordini </strong>betonte, «gerade in Anbetracht der steigenden Lohnungleichheit ist eine Erhöhung des Frauenrentenal­ters durch das Parlament respektlos, unwürdig und zynisch! Unsere Wut, die Wut der Frauen ist gross! Wir zeigen diese Wut am 14. Juni mit Lärm-Aktionen zum sym­bolischen Zeitpunkt 15.19 Uhr – ab dann arbeiten die Frauen nämlich neuerdings gratis! 2019 war dies noch um 15.24 Uhr.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/e/csm_web_Logo-AHV21_DE_2b4e8b11cd.webp" length="58916" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7600</guid><pubDate>Sun, 06 Jun 2021 10:54:00 +0200</pubDate><title>Mehr Schutz und aktive Gewerkschaftsarbeit für ein soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-schutz-und-aktive-gewerkschaftsarbeit-fuer-ein-soziales-europa</link><description>Resolution der 301. SGB-Delegiertenversammlung vom 28. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften haben seit Beginn der Verhandlungen zum Rahmenabkommen klar die Position vertreten, dass der Lohnschutz gewährleistet sein muss («rote Linie»). Dieser Grundsatz sollte eigentlich selbstverständlich sein. Doch im Laufe der Verhandlungen wurde immer offensichtlicher, dass EU-Vertreter, aber auch Arbeitgeberkreise und FDP-Bundesräte in der Schweiz den Lohnschutz substanziell schwächen wollen. Vor diesem Hintergrund gab es keinen anderenAusweg, als die Verhandlungen zum Rahmenabkommen abzubrechen. Der Preis eines Verhandlungsabschlusses wäre für die Arbeitnehmendenin der Schweiz zu hoch gewesen. Das Abkommen hätte den Lohnschutz und den Service public gefährdet. Das wäre für die Gewerkschaften nicht akzeptabel gewesen.</p><p>Der Schutz der Arbeitnehmenden muss verbessert und nicht verschlechtert werden – in derSchweiz und in der EU. Diese Position teilen die europäischen Schwestergewerkschaften des SGB sowie der europäische Dachverband EGB. Der SGB wird sich zusammen mit den Gewerkschaften in Europa weiterhin dafür einsetzen, dass es in dieser Frage vorwärts geht. Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit einem wirksamen Lohnschutz und staatliche Mindestlöhne für Branchenund Berufe ohne GAV. Kein Land in Europa hat so hohe Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV wie die Schweiz («Arbeitgeberquorum»).</p><p>Beunruhigend sind neuere Entwicklungen wie der grenzüberschreitende Onlinehandel über Tiefstlohn-Firmen wie Amazon und Zalando sowie die damit verbundene Logistik mit Subunternehmerstrukturen. Um solche Prekarisierungstendenzen zu verhindern, braucht es eine stärkere grenzüberschreitende Gewerkschaftsarbeit.</p><p>In den letzten Wochen haben Schweizer Arbeitgeberkreise mit dem Vorwand des Verhandlungsabbruchs beim Rahmenabkommen Verschlechterungen beim Arbeitnehmerschutz gefordert («Fitnessprogramm»). Der SGB wird solchen Versuchen entschieden entgegentreten.</p><p>Die Einführung derPersonenfreizügigkeit – verbunden mit den Flankierenden Massnahmen – war ein sozialer Fortschritt, indem die Berufstätigen mit EU-Pass mehr Rechte erhalten haben.Doch es braucht weitere Verbesserungen,insbesondere im Falle von Arbeitslosigkeit, bei derAufenthaltssicherheit,der sozialen Absicherung und dem Recht auf Familienzusammenführung von EU-Bürgerinnen und-Bürgern.</p><p>Die Bilateralen Verträge sind für die Arbeitnehmenden wichtig. Eine Eskalation durch die Schweiz oder die EU-Kommission ist unerwünscht. Auch wenn es in Bezug auf das Rahmenabkommen unterschiedliche Sichtweisen gibt, müssen die bestehenden Verträge eingehalten werden. Die Schweiz soll daher die Kohäsionsmilliarde baldmöglichst freigeben. Diese trägt dazu bei, dass das Wohlstandsgefälle in Europa sinkt und die demokratischen Strukturen gestärkt werden. Umgekehrt hat sich die EU durch die Bilateralen Verträge zur gegenseitigen Produkteanerkennung, zur Forschungszusammenarbeit usw. verpflichtet.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_2bbef90f41.webp" length="372346" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7595</guid><pubDate>Fri, 04 Jun 2021 14:58:42 +0200</pubDate><title>Die Schweiz muss zu einem sozialen Europa beitragen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-schweiz-muss-zu-einem-sozialen-europa-beitragen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz liegt mitten in Europa. Unsere Zukunft ist eng mit derjenigen unserer Nachbarländer verknüpft. Zur Bewältigung der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts – zunehmende soziale Ungleichheit und Prekarisierung, Klimanotstand und Verlust der Biodiversität sowie Autoritarismus und Kriege – können wir am besten in enger Kooperation mit unseren Partner*innen beitragen.</p><p>Nach dem Scheitern des missratenen Rahmenabkommens braucht es dafür einen neuen Ansatz, der die gemeinsamen Interessen der breiten Bevölkerung in den Vordergrund stellt: Der Ausbau der Kooperation, die Etablierung von Mechanismen des Finanzausgleichs und die Stärkung der Rechte aller Arbeitnehmender ungeachtet ihrer Herkunft ermöglichen einen sozialen Ausgleich bzw. eine Angleichung der Lebensstandards nach oben. Die Schweiz kann und muss sich an diesem neuen Ansatz der europäischen Integration beteiligen.</p><p class="heading--h4">Paradigmenwechsel nötig</p><p>Wir haben den vorliegenden Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen abgelehnt, weil er dem Marktzugang von Unternehmen gegenüber dem Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen den Vorrang gab. Seine Umsetzung hätte die «flankierenden Massnahmen» aufs Spiel gesetzt sowie den Service Public geschwächt. Die sozialen Kräfte in Europa – vom Europäischen Gewerkschaftsbund bis zu den fortschrittlichen Fraktionen im EU-Parlament – haben unser Anliegen unterstützt, auch künftig griffige Massnahmen gegen das Lohndumping zu sichern. Denn eine Aushöhlung des Lohnschutzes hätte den Arbeitnehmenden in der Schweiz unabhängig von ihrer Herkunft geschadet. Und der Kampf gegen das Lohndumping auch innerhalb der EU bleibt das Anliegen aller fortschrittlichen Kräfte.</p><p>Gleichzeitig haben wir den nationalkonservativen Angriff auf die Personenfreizügigkeit abgewehrt – an vorderster Front gegen die fremdenfeindliche Begrenzungsinitiative der SVP. Jetzt ist der Weg frei für einen echten Beitrag der Schweiz zu einem sozialen Europa.</p><p>Dazu braucht es einen politischen Paradigmenwechsel: Die Schweiz muss ein stabiles Verhältnis zur EU auf die gemeinsamen Interessen der breiten Bevölkerung bauen: Auf soziale Sicherheit und Gerechtigkeit sowie eine mit starken Arbeitnehmendenrechten verbundene Bewegungsfreiheit. Dafür setzen wir uns ein:</p><p class="heading--h4">Erstens: Die Soziale Säule der Zusammenarbeit stärken</p><p>Die EU hat 2017 Grundsätze einer «Europäischen Säule sozialer Rechte» und seither darauf aufbauend zukunftsweisende Rahmengesetze (Richtlinien) beschlossen. Wenn die EU-Mitgliedsstaaten ihnen in der Umsetzung Substanz verleihen und die EU-Instanzen sie bei Rechtsstreitigkeiten als Massstab anerkennen, können sie die Zukunft des europäischen Projektes prägen. Die Schweiz muss ihrerseits dieselben arbeitsrechtlichen Standards einhalten und die Arbeitnehmenden entsprechend schützen.</p><p>Wir fordern darum, dass sich die Schweiz zu diesen Prinzipien bekennt und dass sie die wichtigsten Bestimmungen der bestehenden und noch in Erarbeitung stehenden EU-Richtlinien übernimmt, welche diese Prinzipien umsetzen: Die Verbesserung der Mindeststandards bei Arbeitsverträgen, die Durchsetzung von Lohngleichheit, eine Elternzeit, die Förderung der GAV-Abdeckung und die Verpflichtung zur Einhaltung von GAV, Mitbestimmungsrechte in Unternehmen, Schutz bzw. Gleichbehandlung von atypischen Arbeitsverhältnissen (Leiharbeit etc.) sowie die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht</p><p>In welcher Weise sich die Schweiz den europäischen Normen annähert – ob im Rahmen eines Vertragswerkes oder in Form von «Swisslex»-Paketen wie schon in den 90er Jahren – ist sekundär gegenüber ihrem Gehalt: Sie müssen dazu beitragen, die Rechte der Arbeitnehmenden und ihre Lebensbedingungen zu verbessern.</p><p class="heading--h4">Zweitens: den Solidaritätsbeitrag der Schweiz an die Länder der Europäischen Union verstärken</p><p>Auch in der Schweiz gibt es Armut und «Working poor». Dies ist Ausdruck einer zunehmenden sozialen Ungleichheit, die wir vehement bekämpfen. Doch insgesamt ist die Schweiz ein wohlhabendes Land. Nirgends gibt es mehr Superreiche als hier. Die Schweiz muss darum dazu beitragen, das Wohlstandsgefälle in Europa zu mildern. Ein solcher Solidaritätsbeitrag an Europa ist nicht nur fair, sondern auch vorausschauend. Er trägt dazu bei, dass sich ärmere Regionen in Europa entwickeln können, ohne auf einen Wettbewerbsvorteil durch niedrige Lohnkosten zu setzen.</p><p>Deshalb fordern wir, dass die Schweiz ihren Beitrag an den Kohäsionsfonds für die Länder Osteuropas deutlich erhöht. Zudem soll sie Kooperationsprojekte im Anschluss an den «EU Recovery plan» zum Wiederaufschwung nach Corona entwickeln und zukunftsweisende Initiativen der EU übernehmen, zum Beispiel die europäische «Jugendgarantie», welche allen Menschen unter 30 Jahren eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Lehrstelle oder einen Ausbildungsplatz sichern will.</p><p>Auch im Bereich der Bildung und Forschung sollte die Schweiz grosszügig sein und mehr zu gemeinsamen europäischen Projekten beitragen. Sie muss mehr Mittel zur Verfügung stellen für Austauschstipendien für junge Menschen aus Europa in der Schweiz und umgekehrt.</p><p class="heading--h4">Drittens: Gleiche soziale Rechte für EU-BürgerInnen, die in der Schweiz arbeiten und leben</p><p>Die Einführung der Personenfreizügigkeit verbunden mit starken Arbeitsrechten und Lohn-schutz im Jahr 2002 bedeuteten einen historischen Fortschritt. Wir wollen diese Erfolgsgeschichte fortsetzen, indem wir die Aufenthaltssicherheit, die soziale Absicherung und das Recht auf Familienzusammenführung von EU-BürgerInnen in der Schweiz stärken, insbesondere im Falle von Arbeitslosigkeit. Die Schweiz soll diese wichtigen Elemente der Freizügigkeitsrichtlinie (UBR) übernehmen, ohne den Lohnschutz zu schwächen. EU-BürgerInnen aus den neuen und den alten EU-Staaten dürfen in Bezug auf die Niederlassungsbewilligung zudem nicht länger ungleich behandelt werden.</p><p>Verschlechterungen im Ausländergesetz, welche auch Menschen aus der EU betreffen, haben zu neuen Diskriminierungen z.B. beim Zugang zur Sozialhilfe geführt. Das ist nicht akzeptabel. Wir stehen dafür ein, dass für alle Menschen, die in der Schweiz leben und arbeiten, die gleichen Rechte gelten, unabhängig von ihrer Nationalität. Die Schweizer Sozialgesetzgebung muss überprüft und entsprechend angepasst werden. Der Bezug von Sozialleistungen darf die Aufenthaltssicherheit oder Einbürgerungsverfahren nicht beeinträchtigen.</p><p class="heading--h4">Viertens: Kooperation für mehr Steuergerechtigkeit</p><p>Soziale Sicherheit ist nur dann nachhaltig finanzierbar, wenn Menschen und Unternehmen tatsächlich gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Einige Schweizer Kantone betreiben seit Jahrzehnten einen Steuerwettbewerb mit immer tieferen Unternehmenssteuern und bieten sich als günstiger Steuerhafen für Steuerflüchtlinge und Briefkastenfirmen an. Damit muss endlich Schluss sein.</p><p>Die Schweiz muss von sich aus einen grossen Schritt auf die EU zugehen und eine enge Absprache der Steuerstandards anstreben. Wir fordern den Bundesrat auf, sich zu einem substanziellen Mindeststeuersatz für die Besteuerung gewinnbringender Unternehmen zu bekennen. Die Schweiz soll sich darauf vorbereiten, einen entsprechenden, von der EU beschlossen Standard zu übernehmen und zudem für die Besteuerung multinationaler Unternehmen dort, wo sie ihre Gewinne erzielen, eintreten. Zudem muss sich die Schweiz zur Kooperation bei der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität bekennen und einen entsprechenden Aktionsplan aushandeln.</p><p class="heading--h4">Die Durchsetzung des Lohnschutzes muss auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmt sein</p><p>Darüber hinaus soll jedes Land das Recht behalten, weitergehende und für alle Arbeitnehmenden unabhängig von ihrer Herkunft geltende Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und Löhne festzulegen und zu ihrer Durchsetzung wirksame Kontrolldispositive einzurichten, die der realen Situation vor Ort angepasst sind. Nur so lässt sich die Nivellierung des Lohnschutzes und der Löhne nach unten verhindern</p><p>Die Schweiz muss ihre Zusammenarbeit mit der EU auch in diesem Bereich vertiefen. Mit der formellen Bewerbung um die Mitgliedschaft in der "European Labour Authority" (ELA) und in der tripartiten "Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen" (Eurofound) kann die Schweiz einen konkreten Beitrag zur grenzüberschreitenden Gewährleistung von Arbeitsbedingungen und zur Verhinderung von Dumping leisten.</p><p class="text-right"><strong>Pierre-Yves Maillard,</strong> Präsident SGB</p><p class="text-right"><strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident Travail.Suisse</p><p class="text-right"><strong>Vania Alleva,</strong> Vizepräsidentin SGB und Präsidentin Unia</p><p class="text-right"><strong>Arno Kerst,</strong> Vizepräsident Travail.Suisse und Präsident Syna</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_2bbef90f41.webp" length="372346" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7590</guid><pubDate>Wed, 02 Jun 2021 11:21:17 +0200</pubDate><title>Schluss mit der marktorientierten Ad-hoc-Grundversorgung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/schluss-mit-der-marktorientierten-ad-hoc-grundversorgung</link><description>Essenzielle Versorgungsbereiche müssen Teil des Service public sein – oder wieder werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat will das Ethanolpflichtlager zurück. Die Einsicht, dass dessen Abschaffung ein gravierender Fehler war, muss sich aber in der zukünftigen Ausrichtung des Service publics viel breiter bemerkbar machen.</p><p>Heute schwimmen wir darin, aber wir erinnern uns alle gut: Als sich im letzten Frühling das Coronavirus ausbreitete, sassen wir ziemlich «auf dem Trockenen» – Desinfektionsmittel war allgemein Mangelware. Zwar sprangen bald Schnapsbrennereien und Bierbrauereien ein und sattelten auf die Produktion von (minderwertigerem) Ethanol um, doch eine Lappalie war diese Knappheit nicht, wie insbesondere das Gesundheitspersonal und die PatientInnen in den Heimen und Spitälern erleben mussten.</p><p class="heading--h4">Zwar Kaffee, aber kein Desinfektionsmittel</p><p>Um der Knappheit solcher essenzieller Güter im Krisenfall vorzubeugen, existiert in der Schweiz das System der Pflichtlagerhaltung. Auf dessen Liste sind Produkte wie Reis, Heizöl oder Schmerzmittel – ja sogar Kaffee! – aber das zur Herstellung von Desinfektionsmitteln nötige Ethanol fehlt leider seit einigen wenigen Jahren. Dies, weil im Zug der Privatisierung der ehemaligen Alcosuisse eben auch das Ethanolpflichtlager aufgehoben wurde. Eine fatale Fehlentscheidung.</p><p class="heading--h4">«Just-in-time» reicht in der Krise nicht</p><p>Wenigstens reagierte der Bundesrat relativ schnell und eröffnete vor einigen Wochen eine Vernehmlassung zur Wiedererrichtung des Ethanolpflichtlagers, was selbstverständlich sehr zu begrüssen ist. Nur leider bleibt die Regierung mit diesem Vorschlag auf halbem Weg stehen, denn die Knappheit an Desinfektionsmitteln zu Beginn der Pandemie ist nicht einfach nur die Folge eines isolierten Fehlentscheids zur Aufhebung des Pflichtlagers, sondern vielmehr Ausdruck einer ganz grundsätzlich fehlgeleiteten Konzeption über die Grundversorgung bzw. den Service public in vielen seiner Bereiche. Denn die Pandemie hat breitflächig gezeigt, dass es fatal ist, essenzielle Wirtschafts- und Versorgungsbereiche fahrlässig dem «Just-in-time-Management» beziehungsweise der Profitlogik des Marktes zu unterwerfen.</p><p>So geschehen ist dies leider auch im grösseren Stil im Gesundheitswesen, als mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung vor bald zehn Jahren die Krankenhäuser allgemein auf Wettbewerb getrimmt wurden. Die Folge davon war eine sukzessive Reduktion der im Normalfall brachliegenden und daher nicht gewinnbringenden «Vorhalteleistungen»: Reservebetten wurden aufgehoben, Maskenlager beseitigt, der Personalbestand bis zum Anschlag reduziert und wichtige Investitionen aufgeschoben. Das ging lange gut – mit der gewichtigen Ausnahme, dass das Pflegepersonal schon seit Jahren unter der herbeigeführten Personalknappheit leidet –, bis dann die Pandemie kam und damit urplötzlich an allen Ecken und Enden Versorgungsengpässe auftraten: IPS-Betten fehlten, Fachpersonal gab es zu wenig, Masken waren Mangelware und die Zivilschutzspitäler entpuppten sich als marode und unbrauchbar.</p><p>Zwar gelang es der reichen Schweiz auch hier relativ schnell, Abhilfe zu schaffen und in einem allgemeinen Kraftakt Intensivbetten aufzustocken und Atemschutzgeräte zu besorgen. Doch bereits mit dem Anrollen der zweiten Viruswelle nur einige Monate später war der Bettenbestand erneut stark reduziert und das Spiel ging von vorne los. Ein Spiel, das unter dem Strich nicht nur sehr teuer war, sondern wohl leider auch Menschenleben gekostet hat.</p><p class="heading--h4">Was kostet, muss auch funktionieren</p><p>Eine grundsätzliche Lehre aus dieser Pandemie muss daher sein: Essenzielle Versorgungsbereiche dürfen nicht der Schönwetterlogik des Marktes unterworfen werden, sondern müssen Teil der Grundversorgung beziehungsweise der öffentlichen Infrastruktur sein – beziehungsweise wieder werden. Nur das garantiert, dass wir überall dort «Pflichtlager» aufrechterhalten können, wo wir sie im Krisenfall auch brauchen.</p><p>Dass uns das teuer kommt ist erstens kein Argument und zweitens schlicht falsch. Denn der eigentliche Skandal der Pandemie liegt doch darin, dass das zu stark auf Wettbewerb getrimmte Schweizer Gesundheitswesen im internationalen Vergleich einerseits extrem teuer ist – unter den OECD-Ländern geben nur die USA mehr für Gesundheit aus – und andererseits dennoch deutlich mehr Covid-Todesfälle zu beklagen hatte als viele europäische Vergleichsländer mit viel tieferen Gesundheitsausgaben (darunter Deutschland, Österreich, die Niederlande und Skandinavien).</p><p>Und damit zurück zum Ethanol: Auch hier will der Bundesrat nur einen halbherzigen Schritt gehen. Denn die Wiedereinführung des Pflichtlagers unter dem Dach des quasi als «Public-Private-Partnership» funktionierenden Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung ist kompliziert und pannenanfällig (davon zeugen etliche Beispiele der Vergangenheit). So muss ein komplexes und kostspieliges System mit Pflichtlagerquoten für Dutzende von Privatfirmen aufgebaut und überwacht werden. Wesentlich einfacher wäre es, Alcosuisse wieder zum Leben zu erwecken und mit der zentralisierten Haltung eines Ethanolpflichtlagers zu betrauen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/5/csm_Desinfektion-haende-spruehnebel_iStock-zsv3207_5d6cc34e7e.webp" length="374376" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7589</guid><pubDate>Wed, 02 Jun 2021 11:12:56 +0200</pubDate><title>Lohnschutz von zentraler Bedeutung, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-von-zentraler-bedeutung-schaerferer-vollzug-noetig</link><description>Bericht des Seco zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und gleichzeitig einen der offensten Arbeitsmärkte. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind daher besonders auf einen wirksamen Lohnschutz angewiesen. Der Bericht zu Flankierenden Massnahmen zeigt die Notwendigkeit des Lohnschutzes: Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure über 130’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei knapp 18 Prozent zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (rund 25 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen dort 15 Prozent (ausländische Entsendefirmen) bzw. 12 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist hingegen das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in fast 1200 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur knapp 300 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgeber kontrollieren. Ganz anders Teile der Deutschschweiz, wo gewisse Kantone wie St. Gallen, Thurgau oder Zug nur rund zwei Prozent oder sogar noch weniger Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 50 Jahre kontrolliert. Dieser Missstand besteht bereits seit Jahren.</p><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Allerdings gibt es nach wie vor grössere Lücken in den FlaM. Beispielsweise sind nur die Hälfte der Berufstätigen durch Mindestlöhne in GAV geschützt. Diverse Kantone kontrollieren zu wenig und sind Dumping gegenüber zu tolerant. Diese Lücken im Lohnschutz müssen geschlossen werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.webp" length="642014" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7587</guid><pubDate>Wed, 02 Jun 2021 09:43:17 +0200</pubDate><title>Weg mit den schwarzen Listen, Schluss mit den Kopfprämien!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kvg-weg-mit-den-schwarzen-listen-schluss-mit-den-kopfpraemien</link><description>In der Sommersession werden wegweisende Entscheide zur Finanzierung und zum Zugang im Gesundheitswesen gefällt.</description><content:encoded><![CDATA[<h3 class="heading--h4">Verfassungswidrige Einschränkung der Leistungen</h3><p>Gemäss Bundesverfassung muss in der Schweiz jede Person «die für ihre Gesundheit notwendige Pflege» erhalten. Seit der Einführung der sogenannten «schwarzen Listen» im Jahr 2010 wird dieser Grundsatz aber in gravierender Weise verletzt. Mit diesen Listen können die Kantone «säumige PrämienzahlerInnen» erfassen und deren Zugang zu Gesundheitsleistungen auf nicht weiter definierte Notfallbehandlungen einschränken. Was dies im Extremfall bedeuten kann, ist schon mehrfach publik geworden: So wurde 2018 im Kanton Graubünden einem HIV-positiven Patienten von der Krankenkasse die Finanzierung seiner Medikamente verweigert, weil er mit den Prämienzahlungen im Verzug war. Der Mann verstarb daraufhin an Begleiterkrankungen von AIDS. Sein Todesurteil war nicht das HI-Virus, sondern die schwarze Liste des Kantons, auf der sein Name stand.</p><p>Bei der Einführung dieser Listen gingen deren VerfechterInnen von der abwegigen Idee aus, die betroffenen Versicherten seien zahlungsunwillig und könnten mit dieser Massnahme zur Begleichung ihrer Rechnungen gebracht werden. Doch das Problem ist nicht die Zahlungsunwilligkeit, sondern vielmehr die immer weiter verbreitete Zahlungsunfähigkeit der Versicherten: Schweizweit wurden im Jahr 2019 421'000 Versicherte aufgrund von Zahlungsausständen für Prämien betrieben. Schuld daran ist direkt die unsoziale Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens, die in der Grundversicherung zu 80% über Kopfprämien und darüber hinaus mit weiteren 22 Milliarden Franken über direkte Kostenbeteiligungen der Bevölkerung läuft. Dieses System schafft beste Voraussetzungen dafür, dass Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werden. Dabei werden sie zusätzlich von den Krankenkassen schikaniert, die mit dem Inkasso teilweise ein regelrechtes Geschäft betreiben – etwa, indem sie jede verschickte Prämienrechnung einzeln in Betreibung setzen und darauf jeweils teure Gebühren erheben.</p><p>Die Gesundheitskommission des Ständerats will nun zwar einige dieser Praktiken unterbinden, sie hat aber beim wichtigsten Punkt eine Kehrtwende gemacht: Im Gesetzesentwurf, den sie in Vernehmlassung gegeben hat, wollte sie auch die schwarzen Listen abschaffen, doch vor einigen Wochen hat sie sich plötzlich wieder dagegen entschieden. Dieser völlig unverständliche Entscheid muss im Ständerat unbedingt korrigiert werden!</p><h3 class="heading--h4">Soziale Finanzierung einzige nachhaltige Lösung</h3><p>Langfristig noch wichtiger ist aber, dass die bürgerlichen Parteien endlich die gravierenden, und für die öffentliche Gesundheit schädlichen Auswirkungen der unsozialen Finanzierung der Schweizer Gesundheitsversorgung anerkennen und entsprechend mithelfen, die Probleme an der Wurzel anzugehen. Die unmittelbar wirksamste Massnahme dazu wäre eine Begrenzung der Prämienlast auf höchstens 10% des Einkommens eines Haushalts. Genau dies fordert die vom SGB mitgetragene Prämienentlastungsinitiative, welche demnächst in die parlamentarische Beratung kommen wird. Bevor dies der Fall ist hat, das Parlament aber bereits in der kommenden Session die Möglichkeit, wichtige Pflöcke einzuschlagen. So kann es beim Abbau der überschüssigen Krankenkassenreserven endlich vorwärtsgehen, indem die dazu in Behandlung kommenden Standesinitiativen der Kantone Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg angenommen werden. Nichts lässt nach einer Pandemie mehr rechtfertigen, dass die Krankenkassen heute auf einem Berg von über 12 Milliarden Reserven sitzen, der stetig weiter und weiter wächst. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss baldmöglichst mindestens zur Hälfte an sie zurückbezahlt werden.</p><h3 class="heading--h4">Nein zur Notfallgebühr</h3><p>Darüber hinaus muss der Ständerat in der Sommersession unbedingt an seiner Position festhalten, die – im Rahmen einer parlamentarischen Initiative vom Nationalrat geforderte – Einführung einer «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» abzulehnen. Den Leuten trotz bereits horrend hoher Kostenbeteiligung noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen – ganz in der Annahme, dass diese aus «Spass» bzw. mangelndem Kostenbewusstsein in unnötigen Fällen den teuren Spitalnotfall aufsuchen – ist absolut nicht zulässig. Überall mangelt es an HausärztInnen und diese sind, zu recht, oft nicht mehr «in alter Manier» 24 Stunden verfügbar. Dass da hin und wieder ein Bagatellfall in der Notaufnahme landet, ist die logische Konsequenz – und zudem wesentlich billiger, als mit dieser neuen Gebühr Notfallaufnahmen von wirklich schweren Fällen zu verhindern. Denn genau das wäre die Konsequenz: Bereits heute verzichtet jedeR fünfteR VersicherteR aus finanziellen Gründen auf nötige Gesundheitsleistungen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.webp" length="37538" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7582</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 16:00:00 +0200</pubDate><title>Zeit für die 13. AHV-Rente!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zeit-fuer-die-13-ahv-rente</link><description>Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das breite Bündnis der Initiative für eine 13. AHV-Rente hat der Bundeskanzlei 137’550 Unterschriften überreicht. Das Volksbegehren «für ein besseres Leben im Alter» ist damit die erste Initiative, für die während der Corona-Pandemie genügend Unterschriften gesammelt wurden. Die nötigen Unterschiften kamen rund sechs Monate vor Ablauf der Sammelfrist zusammen. Dies zeigt die Dringlichkeit des Projekts: die AHV-Renten reichen nicht zum Leben und verlieren stetig an Wert. Gleichzeitig sinken die Renten aus der 2.&nbsp;Säule immer schneller. Trotzdem plant das Parlament mit «AHV 21» eine Abbauvorlage. Mit dem Initiativprojekt zur Stärkung der AHV können die Renten sozial und kostengünstig verbessert werden.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Auch unsere Verfassung sieht dies seit fast 50 Jahren vor. Doch die Realität ist leider eine ganz andere. Tatsächlich bezieht die Hälfte aller Neurentnerinnen und -rentner heute eine Altersrente von unter 3’439 Franken pro Monat (AHV + BVG zusammen). Frauen sind noch stärker betroffen, sie haben über einen Drittel tiefere Renten als Männer. Vielen droht damit Altersarmut. Und die Situation spitzt sich zu, denn aufgrund der tiefen Zinsen sinken die Pensionskassenrenten seit über einem Jahrzehnt. Nach Abzug von Krankenkassenprämien und Miete bleibt vielen deshalb nicht mehr allzu viel Rente zum Leben übrig. Es wird damit immer deutlicher sichtbar, dass die Altersvorsorge am Scheideweg steht. Damit kommt die Initiative für eine 13. AHV-Rente genau zum richtigen Zeitpunkt.</p><p>Die Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Aber auch EL-BezügerInnen sollen von der 13. Monatsrente profitieren.</p><p>Die AHV hat das beste Preis-Leistungsverhältnis und ist für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die günstigste Rentenverbesserung. Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule stellt keine Option dar, um die Altersvorsorge zu sichern. Denn in der AHV beteiligen sich auch die Arbeitgeber und Top-Verdienende an der Finanzierung. Darüber hinaus fordert der SGB einen finanziellen Beitrag aus den Nationalbankerträgen an die AHV.</p><p>Anlässlich der Übergabe der Unterschriften bedankte sich SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard für den grossen Einsatz des breiten Komitees und aller UnterstützerInnen, die trotz den durch die Pandemie erschwerten Bedingungen viele Unterschriften gesammelt haben: «Die äusseren Umstände waren schwierig, doch dafür war das Engagement umso grösser, herzlichen Dank.» SP-Ständerätin Marina Carobbio betonte: «Die AHV ist unser sozialer Motor für die Rentengleichheit, gerade für die Frauen.» SEV-Präsident Giorgio Tuti erinnerte an das verdrängte Problem in der 2. Säule: «Mit dieser Initiative geben wir eine Antwort auf die sinkenden Pensionskassen-Renten und garantieren damit den Erhalt der Kaufkraft.» Dagmar Rösler, LCH-Präsidentin, betonte die Frauenrenten-Lücke: «Nur mit der Stärkung der AHV geht es bei der Rentengleichstellung vorwärts.» Köbi Hauri von der Unia Rentnerkommission brachte das aktuelle Problem auf den Punkt: die «RentnerInnen brauchen einfach eine Erhöhung der AHV, weil viele nur knapp über die Runden kommen».</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_210528_13.AHV0027_klein_59b0a9357c.webp" length="347282" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7579</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 14:15:00 +0200</pubDate><title>Die Altersvorsorge braucht einen grundlegenden Kurswechsel</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/die-altersvorsorge-braucht-einen-grundlegenden-kurswechsel</link><description>SGB-Delegiertenversammlung am 28. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den rasanten Rückgang der Altersrenten stoppen, die AHV und die umlagefinanzierten Renten stärken: diese Prioritäten haben heute die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) an ihrer 301. Delegiertenversammlung gesetzt. Aus sozialer Sicht ist es absolut dringend, das Rentenniveau zu erhöhen, vor allem für Frauen und insbesondere mit der Einführung einer 13. AHV-Rente, wie es die heute eingereichte Initiative fordert. Sollte das Parlament hingegen darauf beharren, die 1. Säule mit «AHV 21» abbauen zu wollen, wird der SGB diese Reform mit einem Referendum bekämpfen. Die Delegiertenversammlung widmete sich auch die Europapolitik: Nachdem die Gewerkschaften die rote Linie des Lohnschutzes verteidigt haben, geht es nun darum, sich für ein sozialeres Europa und eine sozialere Schweiz einzusetzen. Schliesslich riefen die Delegierten dazu auf, die Lehren aus der Corona-Krise zu ziehen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken, und rasch zu handeln, um die Kaufkraft der Arbeitnehmenden zu stärken.</p><p>Die Renten werden in den kommenden Monaten ganz oben auf der Tagesordnung der Gewerkschaften stehen. Nicht nur wegen der politischen Agenda, sondern vor allem, weil sich die Rentensituation in einem noch nie gesehenen Tempo verschlechtert. Die Renten der zweiten Säule befinden sich seit mehr als zehn Jahren im freien Fall: Wer 2019 in Rente ging, erhielt 6.8 Prozent weniger BVG-Rente als diejenigen, welche zwei Jahre zuvor pensioniert wurden, und dies obwohl die Beiträge permanent steigen. Die Frauen sind am stärksten betroffen, da ihre Renten im Durchschnitt um ein Drittel niedriger sind als diejenigen der Männer.</p><p>Jede Reform der Altersvorsorge muss es ermöglichen, das Rentenniveau für möglichst viele Menschen anzuheben. Deshalb müssen die erste Säule und die umlagefinanzierten Renten gestärkt werden. Die Einreichung der Initiative für eine 13. AHV-Rente ist gleichzeitig ein Signal wie auch ein sehr konkreter Vorschlag in diese Richtung. Andererseits bereitet sich der SGB angesichts der Reform «AHV 21», die sich immer klarer als Leistungsabbau auf Kosten der Frauen entpuppt, die Lancierung eines Referendums vor.</p><h3 class="heading--h4">Für ein soziales Europa</h3><p>Es ist der klaren, festen und konsequenten Haltung der Gewerkschaften zu verdanken, dass der hart erkämpfte autonome Lohnschutz nicht in Frage gestellt wurde: Diese Erkenntnis war der Ausgangspunkt für die Diskussion über die Europapolitik an der Delegiertenversammlung. Die Gefährdung der Kontroll- und Sanktionsmechanismen und die Schwächung des Service public, die sich mit Unterzeichnung dieses Rahmenabkommens ergeben hätten, wären die Arbeitnehmenden viel zu teuer zu stehen gekommen. Das Engagement der Gewerkschaften für gute Beziehungen zur Europäischen Union basiert auf dem Grundsatz, dass die getroffenen Vereinbarungen konkrete Verbesserungen für alle bringen müssen, die in der Schweiz arbeiten, –&nbsp; und keine Verschlechterungen. Die Gewerkschaften werden diesen Weg weiterverfolgen.</p><p>Die von den Delegierten verabschiedete Resolution gibt eine klare Richtung vor: Soziale Rechte, Löhne und Arbeitsbedingungen müssen sich in der Schweiz und in Europa verbessern. Ein Ausspielen der Arbeitnehmenden gegeneinander kann nur zu einer Verschlechterung führen. Vielmehr müssen Massnahmen gegen neue Formen prekärer Arbeit und für mehr Gesamtarbeitsverträge ergriffen werden, insbesondere durch die Stärkung der grenzüberschreitenden Gewerkschaftsarbeit. Der SGB wird sich, zusammen mit der gesamten europäischen Gewerkschaftsbewegung, weiterhin in diese Richtung engagieren.</p><h3 class="heading--h4">Raus aus der Corona-Krise mit Stützung von Beschäftigung, Gesundheit und Kaufkraft</h3><p>Die Corona-Krise hat einen grossen Tribut von den Arbeitnehmenden gefordert. Der Kampf gegen die Pandemie hat in mehreren Branchen kolossale Anstrengungen von den Beschäftigten gefordert, die immer noch nicht ausreichend anerkannt werden. In anderen Branchen hat er zu höherer Arbeitslosigkeit und erheblichen Einkommensverlusten geführt. Dank der Arbeit der Gewerkschaften und der Stabilität des Sozialversicherungssystems konnte der Schaden begrenzt werden. Es bleibt aber noch viel zu tun: Es ist absolut inakzeptabel, dass die Pandemie zu mehr Prekarität und wachsenden Ungleichheiten führt. Neben der Unterstützung des Covid-19-Gesetzes, das die Rechtsgrundlage für alle bisher gewährten Hilfen darstellt, fordert der SGB daher rasche Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft, insbesondere die Umverteilung der überschüssigen Reserven der Krankenkassen und eine bessere Entschädigung bei Kurzarbeit für tiefe Einkommen.</p><p>Schliesslich ist es an der Zeit, die Lehren aus der Pandemie zu ziehen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken. Die Gesundheitskrise hat die von den Gewerkschaften seit langem angeprangerten Mängel klar verdeutlicht: Die Kontrolldichte muss nachhaltig erhöht werden, und Organisationen wie die Suva oder die paritätischen Kommissionen müssen neu die kantonalen Inspektorate bei ihrer Aufgabe unterstützen können. Die chronischen Defizite der Schweiz im Bereich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen endlich behoben werden.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>AHV</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_210528_SGB-DV_USS-AD_DL_13947c6163.webp" length="171606" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7581</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 11:50:49 +0200</pubDate><title>CO2-Gesetz: Nein-Kampagne heuchlerisch und falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/co2-gesetz-nein-kampagne-heuchlerisch-und-falsch</link><description>Fakenews, Lobbyisten und Grosskonzerne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit unverschämten und nachweislich falschen Behauptungen trommelt die SVP seit Wochen gegen die CO<sub>2</sub>-Revision – als gut geölte Marionette der finanzstarken Erdöllobby. Aus gewerkschaftlicher Sicht kann man darüber nur den Kopf schütteln und zu einer breiten Mobilisierung für die Annahme des CO<sub>2</sub>-Gesetzes aufrufen!</p><p class="heading--h4">Lügen kostet nichts</p><p>Die GegnerInnen des CO<sub>2</sub>-Gesetzes führen seit Wochen eine beispiellose Lügenkampagne. Sie leugnen dabei zwar grösstenteils nicht (mehr) die menschgemachte Klimaerwärmung – in einem Land wie der Schweiz, welches überdurchschnittlich stark vom längst stattfindenden Klimawandel betroffen ist, wäre dies dann doch zu viel des Guten –, sondern vielmehr die finanziellen Verteilwirkungen der verschiedenen Massnahmen. «1000 Franken Mehrbelastung für einen vierköpfigen Haushalt»: so lautet die SVP-Kampfparole, die komplett verschweigt, dass der grösste Teil der zusätzlichen Abgaben in Form von Pro-Kopf-Rückerstattungen direkt an die Haushalte zurückfliesst und somit für Familien mit tiefen Einkommen am Ende des Monats in den vielen Fällen mehr – und nicht weniger – Geld im Portemonnaie übrigbleibt. Genau so könnte man behaupten, die RentnerInnen litten finanziell unter den AHV-Mehrwertsteuerprozenten, oder die BäuerInnen würden durch die Steuerzahlungen belastet, welche zur Finanzierung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen nötig sind.</p><p class="heading--h4">Die Immobilienlobby will plötzlich die MieterInnen verteidigen</p><p>Noch stossender ist, dass sich die SVP mit ihrer Kampagne urplötzlich als grosse Vertreterin der Mieterinnen und Mieter in diesem Land aufspielt. Dies, obwohl sich seit jeher keine andere Partei – mit Ausnahme der FDP – dermassen konsequent für die Interessen der Immobilienlobby und gegen jene der Mieterinnen und Mieter eingesetzt hat. Zur Volksinitiative für mehr bezahlbaren Wohnraum, beispielsweise, hat die Partei mit 334 zu 2 Stimmen die Nein-Parole beschlossen.</p><p>Klar: Das CO<sub>2</sub>-Gesetz wird im Gebäudebereich auf der einen Seite zu Mehrkosten führen. Heizen mit Öl wird durch die Erhöhung der CO<sub>2</sub>-Abgabe leicht teurer und die Installation klimafreundlicher Heizsysteme kostet zunächst etwas. Über den gesamten Lebenszyklus gesehen sind aber Wärmepumpen und Co. bereits heute oft billiger als Ölheizungen. Dies gilt umso mehr, wenn ein entsprechendes Gebäude gleichzeitig auch besser isoliert wird und damit der Heizungsbedarf sinkt. Solche Sanierungen werden auch künftig über den Klimafonds und die kantonalen Energieprogramme kräftig subventioniert. Es gibt also keine sachlichen Gründe, welche eine zusätzliche Belastung der MieterInnen durch die neuen Abgaben und Vorgaben des CO<sub>2</sub>-Gesetzes rechtfertigen würden. Und dennoch drohen solche zusätzlichen Belastungen: Allerdings nicht mit dem CO<sub>2</sub>-Gesetz, sondern mit der von bürgerlichen Parteien angestrebten weiteren Aushöhlung des MieterInnenschutzes im Rahmen der kommenden Mietrechtsrevision. Munter mit dabei: Natürlich die SVP.</p><p class="heading--h4">Internationale Multis schmieren die Nein-Kampagne</p><p>Bei der letztjährigen Kampfjet-Abstimmung haben es die internationalen Rüstungskonzerne tunlichst vermieden, als Akteure oder Finanzierer der Ja-Kampagne aufzutreten. Dies wäre zu Recht als inakzeptable Einmischung in demokratische Prozesse der Schweiz aufgefasst worden. Bei der CO<sub>2</sub>-Abstimmung warf es hingegen bis anhin keine grossen Wellen, dass die von ausländischen Grosskonzernen (Shell, BP, Total, Eni) dominierte Erdölvereinigung (heute «Avenergy») die Gegenkampagne nicht nur im Hintergrund unterstützt, sondern von der Referendumssammlung bis zum Abstimmungssonntag massgeblich mitfinanziert und -führt. Wenn es darum geht, in der «souveränen Schweiz» die Klimapolitik zu blockieren, baut die SVP also gerne auf tatkräftige Unterstützung aus dem Ausland.</p><p class="heading--h4">Science-Fiction als Alternative zum Ja</p><p>Mit ihrer Wasserstoffstrategie hat die SVP eine eigene «Lösung» zur Bekämpfung des Klimawandels präsentiert, welche allerdings grösstenteils im Bereich der Science-Fiction anzusiedeln ist. Um nur schon den motorisierten Individualverkehr auf Wasserstoff umzustellen, müsste die in der Schweiz produzierte und importierte Strommenge verfünffacht werden, was absolut unrealistisch ist. Anstatt zur Herstellung von Wasserstoff, könnte man zusätzliche Stromkapazitäten auf Basis der längst marktreifen Elektromobilität auch direkt als Antriebstechnologie verwenden (und damit die bei der Gewinnung von Wasserstoff anfallenden, riesigen energetischen Umwandlungsverluste vermeiden), wie dies das CO<sub>2</sub>-Gesetz vorsieht. Diesen Gedankenschritt sucht man im «Plan Imark» allerdings vergeblich, weil Letzterer Seriosität ja auch nicht beinhalten, sondern – zumindest bis zur kommenden Abstimmung – primär vorgaukeln soll. Die falschen Behauptungen zu den finanziellen Verteilwirkungen des CO<sub>2</sub>-Gesetzes werden dadurch aber kein bisschen wahrer.</p><p class="heading--h4">Ein Ja ist zwingend – gerade für BüezerInnen</p><p>Aus gewerkschaftlicher Sicht lässt sich nur wiederholen: Das CO<sub>2</sub>-Gesetz ist nicht perfekt, insbesondere deshalb nicht, weil es für das absolut unabdingbare Erreichen der Schweizer Klimaziele («Nettonull» bis 2050) nicht ausreicht. Dennoch ist die Vorlage ausgewogen und dahingehend richtig ausgestaltet, dass weder die BüezerInnen noch die Landbevölkerung bestraft werden, sondern vor allem reiche UmweltsünderInnen. Eine Annahme ist deshalb ein Ja dafür, endlich mit einer griffigen Klimapolitik zu beginnen. Und daran kann niemand ein grösseres Interesse haben, als die Arbeitnehmenden. Denn sie sind es, die zuallererst und am meisten unter den Verwerfungen der Klimaerwärmung zu leiden haben.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_welt-klima-schuetzen_iStock-nito100_63d2fe3f36.webp" length="111318" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7576</guid><pubDate>Wed, 26 May 2021 16:49:19 +0200</pubDate><title>Gefahren für den Lohnschutz abgewehrt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gefahren-fuer-den-lohnschutz-abgewehrt</link><description>Bundesratsentscheid zum Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrates, der den eigenständigen Lohnschutz gewährleistet. Der SGB steht für gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Doch der Preis eines Verhandlungsabschlusses über dieses Rahmenabkommen wäre für die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu hoch gewesen. Der Verhandlungsverlauf hat gezeigt, dass der Lohnschutz durch das Abkommen substanziell geschwächt und der Service public gefährdet würde. Das wäre für die Gewerkschaften nicht akzeptabel gewesen.</p><p>Der Schutz der Arbeitnehmenden muss verbessert und nicht verschlechtert werden – in der Schweiz und in der EU. Der SGB wird sich zusammen mit seinen Schwestergewerkschaften weiterhin dafür einsetzen, dass es in dieser Frage vorwärtsgeht und die sozialen Rechte in der EU und in der Schweiz gestärkt werden. Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit einem wirksamen Lohnschutz und staatliche Mindestlöhne für Branchen und Berufe ohne GAV.</p><p>Die Bilateralen Verträge sind für die Arbeitnehmenden wichtig. Eine Eskalation durch die Schweiz oder die EU-Kommission ist unerwünscht. Auch wenn es in Bezug auf das Rahmenabkommen unterschiedliche Sichtweisen gibt, müssen die bestehenden Verträge eingehalten werden. Die Schweiz soll daher die Kohäsionsmilliarde baldmöglichst freigeben. Umgekehrt hat sich die EU durch die Bilateralen Verträge zur gegenseitigen Produkteanerkennung verpflichtet.</p><p>In den letzten Wochen haben Schweizer Arbeitgeberkreise unter dem Vorwand des Verhandlungsabbruchs Verschlechterungen beim Arbeitnehmerschutz gefordert. Der SGB wird solchen Versuchen entschieden entgegentreten.</p><p>An den geplanten Gesprächen mit Bund, Sozialpartnern und Kantonen wird sich der SGB beteiligen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_2bbef90f41.webp" length="372346" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7568</guid><pubDate>Sat, 22 May 2021 15:44:00 +0200</pubDate><title>Respekt! Mehr Lohn, mehr Rente.</title><link>https://www.14juni.ch/</link><description>Von einer echten Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Deshalb mobilisieren wir uns wieder am 14. Juni.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/3/csm_4_frauen_transparent_72979b06a1.webp" length="182948" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7525</guid><pubDate>Sat, 22 May 2021 15:21:00 +0200</pubDate><title>Ja zum CO2-Gesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zum-co2-gesetz</link><description>Endlich Klimapolitik!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB-Vorstand hat einstimmig die Ja-Parole zum CO2-Gesetz beschlossen. Dieses ist die Grundlage dafür, dass die Schweiz bei der Bekämpfung der Klimaerhitzung endlich vorwärts machen kann. Darauf sind gerade Arbeitnehmende stark angewiesen.</p><h3 class="heading--h4">Höchste Zeit</h3><p>Nachdem die bürgerliche Mehrheit im Parlament jahrelang eine Haltung eingenommen hat, die politisch praktisch einer Leugnung der Klimaerhitzung gleichkam, haben sich National- und Ständerat im letzten Herbst endlich auf einen klimapolitischen Minimalkompromiss geeinigt und die Revision des CO2-Gesetzes verabschiedet. Dieses bildet die Grundlage für die international von der Schweiz längst eingegangenen Klimaziele ("Netto-Null" bis 2050). Diese Ziele müssten zwar erstens noch ambitionierter sein und werden zweitens gemäss ExpertInnen alleine mit diesem CO2-Gesetz auch nicht erreicht. Und dennoch ist die Revision von unschätzbarer Wichtigkeit. Denn sie ist überhaupt erst der Einstieg der Schweiz in eine Klimapolitik, die diesen Namen wirklich verdient. International schliesst die Schweiz damit zwar nicht in die Spitzengruppe auf – in die sie aufgrund ihres Wohlstands und der damit verbundenen klimapolitischen Sünden der Vergangenheit eigentlich gehörte – aber immerhin fällt sie nicht weiter zurück.</p><h3 class="heading--h4">Klimawandel findet statt</h3><p>Der Klimawandel ist weder zeitlich noch räumlich ein entferntes Phänomen, sondern er findet längst statt. Vor allem hier und jetzt: die Temperaturen steigen in der Schweiz heute doppelt so stark an wie im weltweiten Durchschnitt. Dies ist nicht nur sehr kostspielig (beispielsweise was den Unterhalt und den Schutz der Infrastruktur betrifft) sondern es macht auch der Bevölkerung spürbar zu schaffen – speziell jenen, die "schaffen". Denn heisser wird es vor allem auch auf der Arbeit, sei es auf dem Bau, im Verkehr, im Tourismus oder in der Pflege. Darunter leidet zunehmend die Gesundheit der Betroffenen, und das in doppelter Hinsicht: Der Hitze und dem Wetter am stärksten ausgesetzt sind zumeist Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen. Diese können sich wiederum die grüne Oase in der Innenstadt weit weniger gut leisten als etwa die kleine Mietwohnung an der Ausfallstrasse mit hohen Lärm- und Schadstoffemissionen.</p><h3 class="heading--h4">Sozial absolut tragbar</h3><p>Eine griffige Klimapolitik ist also nicht nur absolut unausweichlich, sie ist auch im ureigensten Sinne der Arbeitnehmenden. Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase müssen dabei aber wortwörtlich "an der Quelle" ansetzen und dafür sorgen, dass möglichst viele der sich noch im Boden befindenden Reserven an fossiler Energie (Erdöl, Erdgas) gar nicht erst angezapft wird. Das CO2-Gesetz wählt diesen Weg mit der Einführung strengerer Grenzwerte für Ölheizungen und Neuwagen mit Verbrennungsmotor. Darüber hinaus sind Lenkungsabgaben ein wichtiges Mittel, um die Attraktivität CO2-freier Mobilität sowie emissionsfreier Heizungssysteme zu erhöhen. Solche zusätzlichen Abgaben müssen aber weitgehend an die Bevölkerung zurückverteilt und eine weitergehende finanzielle Belastung der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen damit verhindert werden. Denn diese leiden ersten heute schon unter zu teuren Mieten und viel zu hohen Krankenkassenprämien und verursachen zweitens sowieso viel weniger Emissionen als reiche Haushalte mit Zweitwohnsitz und Drittauto. Das CO2-Gesetz wird diesem Anspruch gerecht, denn sowohl die Einnahmen der erhöhten CO2-Abgabe auf Brennstoffe als auch jene der neuen Flugticket- und Privatflugabgabe werden grösstenteils pro Kopf an die Bevölkerung zurückverteilt. Haushalte mit bescheidenen Einkommen (und entsprechend bescheidenen Emissionen) erhalten damit unter dem Strich mittelfristig mehr Geld zurück und werden langfristig höchstens in Einzelfällen geringfügig zusätzlich belastet</p><h3 class="heading--h4">Grundstein für neue Arbeitsplätze</h3><p>Das CO2-Gesetz legt nicht nur den Grundstein für eine seriöse Klimapolitik, sondern es ist auch die Basis für weitere nötige Investitionsprogramme. Neben einer grossen Summe für Gebäudesanierungen werden mit dem Gesetz etwa Mittel für den Ausbau von Nachtzugverbindungen und für die Entwicklung alternativer Antriebstechnologien in der Luftfahrt gesprochen. Solche Investitionsprogramme für den ökologischen Umbau müssen nach einer Annahme des CO2-Gesetzes kräftig aufgestockt und ausgebaut werden, und zwar mit allgemeinen Steuermitteln. Im Zentrum steht dabei die Energiewende hin zu einer Komplettversorgung mit erneuerbaren Energien. Der dafür notwendige massive Ausbau insbesondere der Solarenergie wird nicht nur dazu führen, dass die Schweiz die im neuen CO2-Gesetz verankerten Klimaziele auch wirklich erreichen kann – und diese hoffentlich sogar übertrifft –, sondern er schafft auch Tausende neue, nachhaltige Arbeitsplätze im ganzen Land.</p><p><strong>Deshalb: am 13. Juni JA zum CO<sub>2</sub>-Gesetz.</strong></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_welt-klima-schuetzen_iStock-nito100_63d2fe3f36.webp" length="111318" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7572</guid><pubDate>Fri, 21 May 2021 12:00:47 +0200</pubDate><title>Konsultation betreffend Öffnungsschritt IV</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/konsultation-betreffend-oeffnungsschritt-iv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB äussert sich in seiner unten verlinkten Vernehmlassungsantwort nur insofern zum Corona-Öffnungspaket IV, als gewerkschaftlich relevante Themen behandelt werden. Er überlässt es dem Bundesrat bzw. der Expertise des BAG, epidemiologische Massnahmen und das Öffnungstempo zu bestimmen, z. B. allfällige Bestimmungen zur Ausnahme von der Maskenpflicht zu formulieren. Für den SGB bleibt auch in den kommenden Monaten zentral, dass die Arbeitsplätze und Löhne gesichert sowie der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden garantiert wird.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7571</guid><pubDate>Thu, 20 May 2021 15:03:53 +0200</pubDate><title>Armut ist kein Verbrechen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/armut-ist-kein-verbrechen</link><description>Angst vor Aufenthaltsverlust: Viele Migrant*innen verzichten trotz Anspruch auf Sozialhilfe</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Pandemie trifft Migrant*innen besonders hart. Viele wagen nicht, in der Not Sozialhilfe zu beantragen, da dies ihre Aufenthaltssicherheit gefährden kann. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats berät am 27. Mai eine Parlamentarische Initiative, die diese Ungerechtigkeit mindern kann.</p><p>Jobverlust, Kurzarbeit, ein Unfall oder eine Krankheit können Menschen aus der Bahn werfen und in eine Notsituation bringen. Als Auffangnetz für solche Situationen kennt die Schweiz das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Unterstützung in der Not. Doch obwohl dieses Grundrecht für alle Bewohner*innen in der Schweiz gilt, sind Migrant*innen faktisch davon ausgeschlossen, selbst wenn sie einen geregelten Aufenthalt in der Schweiz haben. Denn für sie kann Sozialhilfebezug den Verlust ihres Aufenthaltsrechts bewirken.</p><p>Seit Inkrafttreten des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Januar 2019 kann dies sogar Menschen treffen, die in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen sind bzw. ihren Lebensmittelpunkt hier haben. So fürchten Migrant*innen, die einen geregelten Aufenthalt haben und Recht auf Sozialhilfe hätten, die Konsequenzen des Bezugs und verzichten darauf, um ihre Heimat nicht zu verlieren.</p><p>Diese Situation hat sich in der Corona-Pandemie zugespitzt: Viele Migrant*innen arbeiten in den von Schliessungen besonders betroffenen Branchen mit tiefen Löhnen. Schon die Einbussen aufgrund von Kurzarbeit treffen sie empfindlich, und ein Stellenverlust kann existenzbedrohend sein.</p><p>Zwar hat das Staatssekretariat für Migratoin (SEM) eine Weisung herausgegeben, dass Sozialhilfebezug wegen der Coronasituation nicht gemäss AIG bestraft werden soll. Doch die Auslegung der Weisung liegt bei den Kantonen und viele Betroffene befürchten, dass diese den Ermessensspielraum nicht zu ihren Gunsten interpretieren. Anders als Schweizer*innen in der gleichen Situation verzichten sie deshalb darauf, ihr Grundrecht auf Unterstützung in Anspruch zu nehmen.</p><p>Migrant*innen tragen wie Menschen mit Schweizer Pass zum Funktionieren der Gesellschaft bei: Sie sind überdurchschnittlich oft in sogenannt systemrelevanten Berufen tätig, zahlen Steuern, engagieren sich in Vereinen oder leisten Freiwilligenarbeit. Doch wenn sie staatliche Unterstützung brauchen, bestraft sie das AIG mit einer Rückstufung oder Verlust der Aufenthaltsbewilligung.</p><p>Diese Diskriminierung eines Teils der Bevölkerung ist nicht mit dem Prinzip der Solidarität des Sozialstaats kompatibel. Am 27. Mai kann die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) dieser Ungleichbehandlung entgegenwirken: Die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» schlägt eine Änderung des AIG vor, die Migrant*innen wieder mehr Aufenthaltssicherheit geben sollen, indem Menschen ohne Schweizer Pass aufgrund von – unverschuldetem – Sozialhilfebezug ihre Bewilligung nicht mehr verlieren sollen, wenn sie sich seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhalten.</p><p>Die Annahme dieser Parlamentarischen Initiative wäre ein wichtiges Zeichen an diejenigen Kreise, die die Grundrechte von Menschen ohne Schweizer Pass noch mehr beschränken und das AIG weiter verschärfen wollen.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/6/csm_Arbeitsintegration_B_7cb35aa781.webp" length="490518" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7570</guid><pubDate>Thu, 20 May 2021 12:46:04 +0200</pubDate><title>Dialogforen sollen Betroffene besser in Berufsbildung einbeziehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/dialogforen-sollen-betroffene-besser-in-berufsbildung-einbeziehen</link><description>Neue Gremienstruktur in der Berufsbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Berufsbildung ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Gemeinsam setzen sie sich für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein. Arbeitnehmende und ihre Interessen werden auf allen Ebenen vertreten. Damit ein breiter Einbezug erfolgt, wurden neu sogenannte Dialogforen geschaffen. Ein erstes Dialogforum OdA Arbeitnehmende findet am 23. Juni 2021 statt.</p><p>Auf den 1. Januar 2021 hin wurde die <a href="https://tbbk-ctfp.ch/de/organisation/tbbk" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK)</a> geschaffen, als Bindeglied zwischen den verschiedenen Gremien auf operativer Ebene und dem nationalen Spitzentreffen auf der politischen Ebene. Die TBBK steuert die Berufsbildung verbundpartnerschaftlich auf strategischer Ebene und entwickelt sie weiter. Die Arbeitnehmenden werden in der TBBK durch ihre beiden Dachverbände SGB und Travail.Suisse vertreten.</p><p>Eine besondere Bedeutung nehmen in der neuen Gremienstruktur die sogenannten <a href="https://tbbk-ctfp.ch/de/organisation/dialogforen" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Dialogforen</a> ein. Sie stellen einen breiten Einbezug und den direkten Austausch der Akteure unter sich sowie mit den Mitgliedern der TBBK sicher. Insgesamt gibt es vier Dialogforen, je nach Zielgruppe. Für die Arbeitnehmenden und ihre Anliegen von besonderer Relevanz ist das Dialogforum OdA Arbeitnehmende, welches vom SGB und von Travail.Suisse organisiert wird.</p><p>Für das erste Dialogforum OdA Arbeitnehmende wird es folgende zwei Zielgruppen-Schwerpunkte geben:</p><ul><li>Menschen mit Migrationshintergrund und ihre Anliegen in der Berufsbildung (koordiniert durch den SGB, Kontakt: Nicole Cornu, Zentralsekretärin Bildungspolitik, <a href="#" data-mailto-token="thpsav1upjvsl5jvyubGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="link link--mail">nicole.cornu(at)sgb.ch</a>)</li><li>Menschen mit Behinderungen und ihre Anliegen in der Berufsbildung (koordiniert durch Travail.Suisse, Kontakt: Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik, <a href="#" data-mailto-token="thpsav1dlilyGayhchpszbpzzl5jo" data-mailto-vector="7" class="link link--mail">weber(at)travailsuisse.ch</a>)</li></ul><p>Zum Dialogforum OdA Arbeitnehmende von Mittwochvormittag, 23. Juni 2021, von 9:15 bis 12:15 Uhr online sind Vertreter:innen aus den beiden Arbeitnehmer:innen-Dachverbänden, ihren angeschlossenen Verbänden, assoziierten Mitgliedern, Mitgliedern im Beobachterstatus und Organisationen der genannten Zielgruppen eingeladen. Die Veranstaltung findet online als Videokonferenz statt und ist auf vierzig Teilnehmende limitiert.</p><p>Das Dialogforum OdA Arbeitnehmende soll eine Plattform bieten, um aus dem Blickwinkel der betroffenen Arbeitnehmenden bezogen auf Berufsbildung den Puls zu fühlen, Fragestellungen zu diskutieren und «good practice» auszutauschen. Das Dialogforum hat den Charakter einer Arbeitstagung und strebt konkrete Outputs an (bspw. Anträge zuhanden der TBBK). Auf diese Art und Weise kann ein Dialogforum Einfluss auf die Bearbeitung von Themen nehmen.</p><p>Interessierte melden sich bitte bei den angegebenen Kontaktpersonen.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/4/csm_organisation_d_60ec2d8e6b.webp" length="41684" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7564</guid><pubDate>Tue, 18 May 2021 10:53:43 +0200</pubDate><title>Änderung der Handelsregisterverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-der-handelsregisterverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt die Änderungen der Handelsregisterverordnung grundsätzlich. Damit wird die 2020 beschlossene Aktienrechtsrevision auf Verordnungsstufe umgesetzt. Auch mit den Änderungen ist der SGB in seiner unten verlinkten Vernehmlassungsantwort grundsätzlich einverstanden.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7563</guid><pubDate>Tue, 18 May 2021 10:46:10 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-die-tonnagesteuer-auf-seeschiffen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Tonnagesteuer handelt es sich um eine Pauschalbesteuerungür die Schifffahrtsbranche, welche zu einer privilegierten, also tieferen Besteuerung führt. Der SGB hat sich im Rahmen der Unternehmenssteuerreformen mit Nachdruck für die Abschaffung der Steuerprivilegien insbesondere für internationale Grosskonzerne eingesetzt. Die Tonnagesteuer würde diese Abschaffung für eine Branche im Prinzip umkehren. Es wären Gewinnsteuersätze von einem bis zwei Prozent möglich. Eine pauschale Steuerberechnung führt also zu einer faktischen Nullbesteuerung, die Unternehmen würden aus der steuerlichen Verantwortung entlassen. Der SGB lehnt das Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen in seiner unten verlinkten Vernehmlassungsantwort entsprechend ab.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7562</guid><pubDate>Wed, 12 May 2021 18:04:01 +0200</pubDate><title>Nichts zu feiern: ungebremster Sturzflug der PK-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nichts-zu-feiern-ungebremster-sturzflug-der-pk-renten</link><description>Fünf Jahre SGB-Pensionskassen-Alarm</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor fünf Jahren veröffentlichte der SGB zum ersten Mal eine Übersicht über die sinkenden Umwandlungssätze und schwindenden Pensionskassenrenten. Im fünften Jahr der Erhebung des SGB – welche rund 50 Pensionskassen mit über einer Million aktiv Versicherten umfasst – zeigt sich, dass sich die Situation auch im eben angebrochenen Jahr weiter zuspitzt: der mittlere Umwandlungssatz fällt 2021 auf 5,4 Prozent.</p><p class="heading--h4">Umwandlungssätze sind 20 Prozent tiefer als vor der Finanzkrise</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.webp" length="133254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7559</guid><pubDate>Wed, 12 May 2021 15:04:29 +0200</pubDate><title>Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ueber-die-pflichtlagerhaltung-von-ethanol</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hatte sich stets gegen die Privatisierung von Alcosuisse ausgesprochen und stellt nun fest, dass er mit seinen damals geäusserten Befürchtungen leider recht behielt. Die im Zuge der Privatisierung vollzogene Aufhebung des Ethanol-Pflichtlagers hat sich nur wenige Jahre später als Bumerang erwiesen, der nicht einfach nur unnötige Kosten verursachte, sondern auch die Qualität der Gesundheitsversorgung beeinträchtigte: Die zeitweiligen Engpässe von medizinischem Desinfektionsmittel in den Spitälern und Heimen war zu Beginn der Covid-19-Pandemie eine reale, nicht akzeptable Tatsache. In diesem Sinne unterstützt der SGB in seiner unten verlinkten Vernehmlassungsantwort die vorgeschlagene Wiedererrichtung der Ethanol-Pflichtlagerhaltung ausdrücklich.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7557</guid><pubDate>Wed, 12 May 2021 14:50:32 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über Pilotprojekte zu &quot;Mobility-Pricing&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesgesetz-ueber-pilotprojekte-zu-mobility-pricing</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB spricht sich explizit gegen "Mobility-Pricing" – im Sinne der Definition des Bundesrates – im öffentlichen Verkehr aus und lehnt konsequenterweise auch entsprechende Pilotprojekte ab. Klar eingegrenzte Pilotprojekte ausschliesslich im Bereich des motorisierten Individualverkehrs in einer stark belasteten Agglomeration ohne unverhältnismässige Systemkosten, ohne unerwünschte Nebenwirkungen (Ausweichen auf andere Strassen) und bei Gewährleistung höchster Datenschutzanforderungen sind für uns allenfalls vorstellbar, sofern der ÖV gleichzeitig gut ausgebaut ist. In der unten verlinkten Vernehmlassungsantwort nimmt der SGB detailliert Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7553</guid><pubDate>Tue, 11 May 2021 13:37:51 +0200</pubDate><title>Es droht das Risiko der willkürlichen Kriminalisierung engagierter Gewerkschafter*innen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/es-droht-das-risiko-der-willkuerlichen-kriminalisierung-engagierter-gewerkschafterinnen</link><description>Abstimmung vom 13. Juni: Der SGB sagt Nein zum PMT</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) möchte der Polizei mehr Möglichkeiten geben, potenziell gefährliche Personen ausserhalb von Strafverfahren mit repressiven Massnahmen zu belegen. Solche Massnahmen beschneiden in empfindlicher Weise die Rechte von Betroffenen, worunter auch unliebsame Gewerkschafterinnen oder z. B. Klima-Aktivisten fallen könnten, und gefährden rechtsstaatliche Prinzipien. Der SGB lehnt die Vorlage deshalb ab und unterstützt das Referendum.</p><p>Das Problem des vorliegenden Gesetzes sind v. a. die äusserst breiten und unpräzisen Begriffe, welche das reale Risiko bergen, dass eben nicht nur Terroristen in das Visier von übereifrigen Polizeibeamtinnen kommen, sondern irgendwann auch politisch engagierte, friedliche Personen wie Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter.</p><ul><li>Mit der neuen Definition von «terroristischer Aktivität» fallen potenziell alle Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung unter das Gesetz, die nach Ansicht der Polizei mit der «Verbreitung von Furcht und Schrecken» verwirklicht oder begünstigt werden. Grundlage für den Einsatz der vorgesehenen Massnahme sind somit reine Vermutungen.</li><li>Die Einschätzung, jemand verbreite «Furcht und Schrecken», reicht. Diese Definition von terroristischer Aktivität ist zu breit und kann zu Missbrauch führen, denn sie ist äusserst subjektiv.</li><li>Das Gesetz erlaubt eine sehr breite Definition von «Gefährlichkeit», welche in Zukunft unbescholtene Bürgerinnen und Bürger betreffen könnte: Aussagen über die Gefährlichkeit einer Person oder deren Verhalten in der Zukunft sind immer Spekulationen, die kaum ohne Bezug auf die Gesinnung auskommen. Dabei besteht die Gefahr, dass politische Präferenzen der jeweiligen Strafverfolgungsbehörden bestimmen, wer als «potenziell gefährlich» gilt, die Massnahmen in diskriminierender Weise Anwendung finden werden und etwa das Recht auf freie Meinungsäusserung oder den gewerkschaftlichen Kampf beschränken könnten.</li></ul><p>Ausserdem werden gemäss der Vorlage alle Massnahmen (Überwachungsmöglichkeiten, Meldepflichten und Kontaktverbote) mit Ausnahme der «Eingrenzung» vom Fedpol statt von einem Gericht angeordnet. Eine nachträgliche Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht ist wenig wirksam.</p><p>Die «Eingrenzung», welche faktisch einem Hausarrest entspricht, ermöglicht es, jemanden ohne Beweise auf blossen Verdacht (!) hin bis zu neun Monate zuhause einzusperren. Dies aufgrund der schwammigen Vermutung, jemand könnte «gefährlich» sei. Das kann viele politisch engagierte Personen treffen, die nichts mit Terrorismus zu tun haben, evtl. auch Gewerkschafter*innen im kollektiven Kampf.</p><p>Fazit: Aus Sicht des SGB ist das PMT unvereinbar mit den Grundrechten und damit aus rechtstaatlicher Sicht unhaltbar. Wir empfehlen, das Gesetz abzulehnen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass unliebsame Gewerkschafterinnen, Politiker, Journalistinnen, Staatskritiker oder Klimaaktivistinnen Opfer der Massnahmen werden könnten.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7551</guid><pubDate>Mon, 10 May 2021 15:27:40 +0200</pubDate><title>Nur ein Ja garantiert die sozialen und wirtschaftlichen Absicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/nur-ein-ja-garantiert-die-sozialen-und-wirtschaftlichen-absicherungen</link><description>Abstimmung vom 13. Juni: Der SGB sagt Ja zum Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise ist für alle im Land eine schwere Prüfung. Doch dank der Lohngarantien und der sozialen Absicherungen im Covid-19-Gesetz – wie der Kurzarbeit oder dem Erwerbsersatz – ist die Schweiz besser durch die Krise gekommen als andere Länder. Viele dieser Absicherungen basieren auf dem Covid-19-Gesetz über das am 13. Juni abgestimmt wird. Deshalb hat der Vorstand des SGB einstimmig die Ja-Parole beschlossen.</p><p>Das Covid-19-Gesetz wurde vom Parlament als dringlich erklärt wurde und ist deshalb schon seit September 2020 in Kraft. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Würde es in der Volksabstimmung abgelehnt, wäre vieles in Frage gestellt. Die Leidtragenden wären die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Es gäbe mehr Arbeitslose und Druck auf die Löhne.</p><p class="heading--h4">Was alles auf dem Spiel steht</p><p>Ohne Covid-19-Gesetz fallen alle Zusatzmassnahmen weg, welche helfen, die Kurzarbeitsgelder an die Corona-Massnahmen anzupassen. Konkret würden Arbeitnehmende mit einem tiefen Lohn bei einem Nein weniger Kurzarbeitsgeld erhalten. Heute gibt es für Löhne bis 4340 Franken (bei Vollzeit) mehr als die üblichen 80 Prozent Lohnersatz. Für Arbeitnehmende auf Abruf und in befristeten Verträgen gäbe es gar kein Kurzarbeitsgeld mehr und die Anordnung von Kurzarbeit würde für die Unternehmen – welche unter der Corona-bedingten Wirtschaftskrise leiden – wieder viel bürokratischer. Das gefährdet die Arbeitsplätze der betroffenen Angestellten.</p><p>Auch ausserhalb der Kurzarbeit würden viele Massnahme und Finanzhilfen wegfallen. Vor allem im Kunst- und Kulturbereich, aber auch im Sport und in den Medien würden zahlreiche Personen in die Sozialhilfe gedrängt. Denn die Nothilfe und die kantonalen Finanzhilfen zur Überbrückung der Zeit, bis Konzerte und Theater in vollen Sälen wieder möglich sind, fallen weg.</p><p>Schliesslich wären der besondere Gesundheitsschutz für besonders gefährdete Arbeitnehmende und die Lohnfortzahlung für die Zeit einer Quarantäneanordnung in Frage gestellt. Auch der Lohnersatz über den Bund fällt weg, wenn eine sichere Beschäftigung im Betrieb nicht möglich ist. Und ebenso würde die gesetzliche Grundlage für einen Impfpass plötzlich wegfallen.</p><p>Dabei könnte der Bundesrat selbst wenn das Referendum angenommen würde weiterhin Anlässe verbieten und Läden schliessen. Auch selektive Zulassungen zu Anlässen nur für Personen mit Impfung oder Negativtest blieben weiterhin möglich. Denn das Epidemiengesetz liefert dafür die rechtliche Basis und es steht bei der Abstimmung nicht zur Diskussion.</p><p>Tatsächlich scheint es so, als ob die Corona-Krise bald überstanden ist. Das hoffen wir natürlich alle. Doch wir können es nicht wissen. Dank dem Covid-19-Gesetz haben die Gewerkschaften jedoch immerhin die Gewissheit, dass sie systematisch angehört werden, sobald der Bundesrat Covid-19-Massnahmen trifft, die Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben.</p><p>Gerade diese Bestimmung des Covid-19-Gesetzes ist aus Sicht des SGB entscheidend. Denn gerade dank frühem Einbezug und beharrlicher Arbeit der Gewerkschaften konnten in den letzten Monaten – teils gegen den Widerstand des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung &nbsp;und des Seco Mehrheiten für wichtige gewerkschaftliche Forderungen gefunden werden. Sie sind entscheidend, dass die Schweiz bislang glimpflicher durch die Epidemie kam als andere Länder. Deshalb braucht es am 13. Juni ein Ja zum Covid-19-Gesetz.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.webp" length="118722" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7546</guid><pubDate>Sat, 01 May 2021 14:32:11 +0200</pubDate><title>Die Zeit der Angst ist vorbei. Jetzt ist die Zeit der Hoffnung, der Präsenz und des Kampfes gekommen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-zeit-der-angst-ist-vorbei-jetzt-ist-die-zeit-der-hoffnung-der-praesenz-und-des-kampfes-gekommen</link><description>Die 1.-Mai-Ansrpache des SGB-Präsidenten Pierre-Yves Maillard</description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Liebe Kolleginnen und Kollegen</p><p>Ich freue mich sehr, Euch endlich physisch wiederzusehen!</p><p>Unser Weg aus einer traurigen Zeit mit unzähligen Kranken und Toten ist lang und schwierig. Der Druck auf die Heime, Spitäler und die ganze medizinische Grundversorgung war enorm. Aber es gab auch Arbeitslosigkeit, Stellenabbau und sinkende Einkommen. 560'000 Menschen wurden arbeitslos oder sind in Kurzarbeit und auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen, um zu überleben. Vor der Krise war diese Zahl fünf Mal tiefer! Seit Monaten müssen hunderttausende Familien mit 20 Prozent weniger Lohn auskommen, weil es auf Flughäfen, in der Gastronomie oder im Tourismus an Arbeit fehlt.</p><p>Wie hoch werden die Schäden dieser Krise sein? Wie werden die Jungen in der Arbeitswelt Fuss fassen? Wie werden all die arbeitslos gewordenen älteren Arbeitnehmenden wieder eine Stelle finden?</p><p>Die Angst vor der Zukunft wächst. Zur Klimakrise kommt diese Gesundheitskrise hinzu. Auch die geopolitischen Risiken nehmen laufend zu.</p><p>Was ist angesichts dieser wachsenden Ängste und Sorgen konkret zu tun?</p><p>Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort. Aber klar ist zumindest eines: Auch während einer Pandemie geht der Kampf weiter. Wer Interessen und Gewinne zu verteidigen hat, begibt sich nicht in Quarantäne. Die Medizin hat leider keinen Impfstoff gegen die zunehmende soziale Ungerechtigkeit zur Verfügung. Wir, die Gewerkschaftsbewegung, die Kräfte des sozialen Fortschritts, bilden den Impfstoff. Wenn wir aufhören zu kämpfen, werden Ungerechtigkeit und Ungleichheit explosionsartig zunehmen!</p><p>Laut IAO gingen 2020 weltweit mehr als 255 Millionen Arbeitsplätze verloren. Hunderte Millionen Kinder gehen nicht mehr zur Schule, bei der Einschulung von Mädchen ist ein massiver Rückschritt zu verzeichnen. Dadurch werden jahrzehntelange Bemühungen im Kampf gegen Kinderehen und Zwangsheirat zunichte gemacht. Das Einkommensgefälle nimmt auf der ganzen Welt rapide zu – auch in der Schweiz. Profite, Börsengewinne, Spekulation, Boni und Dividendenexzesse haben hingegen keine Pause eingelegt.</p><p>Während der Krise hat der SGB mit grossem Einsatz bei den Behörden interveniert, um den Sozialabbau zu begrenzen, den diese Krise verursacht hat. Wir legten einen Plan vor – und er wurde weitgehend befolgt –, der die Ausweitung und Lockerung der Regeln für Kurzarbeit und die Schaffung einer neuen Erwerbsausfallversicherung für Selbstständige vorsah. So konnte Menschen mit einem temporären oder befristeten Arbeitsvertrag geholfen werden. Zudem haben wir nach monatelangen erfolglosen Versuchen im Dezember endlich eine kleine Verbesserung bei der Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen erreicht.</p><p>Wir haben dafür gekämpft, dass die sogenannte «Härtefalllösung» dahingehend geändert wurde, dass geschlossene Betriebe entschädigt werden. Gemeinsam mit den Betroffenen haben wir uns auch für eine stärkere Unterstützung des Kultursektors eingesetzt.</p><p>Unsere Gewerkschaften, welche die Arbeitnehmenden in Schulen, Kitas und im Gesundheitswesen vertreten, handelten verantwortungsbewusst und forderten die nötigen Schutzmassnahmen und Handhaben. Gleichzeitig erkannten sie jedoch, dass die Aufrechterhaltung des Service public zum Wohl der Kinder und der Patientinnen und Patienten sichergestellt werden muss. Auf diese Einstellung und dieses gewerkschaftliche Handeln können wir stolz sein.</p><p>Wir haben alles in unserer Macht Stehende getan, um den Schaden zu begrenzen und unserem Land in dieser schweren Zeit beizustehen. Heute müssen wir jedoch feststellen, dass es breite Mobilisierungen braucht, um weiter zu gehen.</p><p>Heute ist es der Staat, der begreifen muss, dass er mit der Beseitigung der Schäden beginnen muss, die diese Krise angerichtet hat. Seine Verantwortung beschränkt sich nicht auf die blosse Bekämpfung der Verbreitung eines Virus und seiner Varianten. Es wird von Kaufkraftverlust gesprochen. Das gibt die Realität jedoch nur stark vereinfacht wieder. Für die meisten Menschen bedeutet Kaufkraft schlicht und einfach, dass sie normal leben und ihren Kindern ein Minimum an Sicherheit und Freizeitaktivitäten bieten können – kurz, ein gutes Leben mit ein bisschen Freude und Leichtigkeit.</p><p>Die Mittel, die es für dieses gute Leben braucht, müssen der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind vorhanden. Die Krankenkassen horten einen Überschuss von fünf bis sechs Milliarden Franken. Während der Pandemie hat sich dieser Überschuss sogar weiter erhöht. Er muss endlich den Menschen zurückgegeben werden, unkompliziert und schnell. So wäre es beispielsweise möglich – und zwar ohne die öffentliche Hand zu verschulden –, einer vierköpfigen Familie 2000 Franken zurückzuzahlen.</p><p>Wir müssen unseren Jungen die Garantie bieten, dass wir sie nicht im Stich lassen. Nach den Opfern, die sie erbracht haben, muss ihnen die Sicherheit gegeben werden, eine Erstausbildung oder eine erste Arbeitsstelle zu finden.</p><p>Wir haben erreicht, dass ausgesteuerte ältere Arbeitslose ab ihrem 60. Lebensjahr Anspruch auf eine Überbrückungsrente haben. Im Juli tritt diese neue Sozialversicherung in Kraft. Dieser Anspruch muss rasch und unbürokratisch anerkannt, die nötigen Mittel müssen bereitgestellt werden. Die überzogenen Zugangsbeschränkungen, die das Parlament und der Bundesrat festgelegt haben, müssen rasch korrigiert werden.</p><p>Die betroffenen Sektoren müssen angekurbelt und nachhaltige Strategien insbesondere für die Bereiche Tourismus, Gastronomie, Kultur und Luftverkehr entwickelt werden.</p><p>Zudem müssen wir endlich die notwendigen Mittel bereitstellen, um unsere medizinische Grundversorgung zu stärken. Profitlogik und der Wettbewerb sind im Gesundheitswesen ruinös und führen dazu, dass wir einer Gesundheitskrise mit viel Schwierigkeiten gegenüberstehen. Heute müssen wir feststellen, dass alles «gerade so» funktioniert und ungenügende Kapazitätsreserven vorhanden sind. Die ohnehin schon erschöpften und exponierten Teams müssen noch mehr leisten. Andererseits werden mit bestimmten ausgewählten medizinischen Eingriffen und technischen Geräten weiterhin überhöhte Gewinne und exzessive Vergütungen generiert. Die Grundversorgung muss gestärkt und aufgewertet werden und zwar bei den Löhnen, den Arbeitsbedingungen, dem Personalbestand und der Infrastruktur.</p><p>Dies sind nur einige Beispiele dafür, was der Staat auf nationaler und kantonaler Ebene in den kommenden Monaten unternehmen muss. Die soziale Wende ist das Gebot der Stunde. Sogar die amerikanischen Eliten haben dies verstanden. Man darf die arbeitende und produzierende Bevölkerung nicht weiter in die soziale Not treiben. Man darf den Wettbewerb aller gegen alle nicht mehr unbegrenzt forcieren.</p><p>Wir werden kein Jota zurückweichen es nicht dulden, dass die liberale Logik zum x-ten Mal die Oberhand gewinnt und immer wieder versucht, unseren bescheidenen Lohnschutz und unsere öffentlichen Dienstleistungen zu schwächen. Den Neoliberalen aller Länder und aller Parteien sagen wir Folgendes: Für uns gibt es keinen Unterschied zwischen einer von aussen oder einer von innen auferlegten neoliberalen Radikalkur. Wir werden beides bekämpfen.</p><p>Wir werden auch die Provokation gegenüber dem Frauenstreik, der grössten sozialen Bewegung in unserem Land seit einem Jahrhundert, stark bekämpfen. Jene inakzeptable Provokation, welche die Erhöhung des Frauenrentenalters darstellt! Diesen Rückschritt wollen wir nicht. In einem Land, in dem die Nationalbank innerhalb von drei Monaten 38 Milliarden Gewinn macht, können wir bessere Renten für die Frauen, sowie eine 13. AHV-Rente finanzieren!</p><p>Was wir heute brauchen, ist eine soziale Wende. Die Zeit der Angst ist vorbei. Jetzt ist die Zeit der Hoffnung, der Präsenz und des Kampfes gekommen!</p><p>Ich danke Euch, dass Ihr gekommen seid und den gewerkschaftlichen Geist der Solidarität und des Kampfes bewahrt habt. Er wird den Unterschied zwischen einer nicht lebenswerten und einer gerechten und nachhaltigen Welt ausmachen!</p><p>Ich danke Euch für Eure Aufmerksamkeit. Es lebe der 1. Mai!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/c/csm_Pierre-Yves_Maillard_c-yoshikokusano-pour-luss_9a7da9e683.webp" length="63532" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7544</guid><pubDate>Fri, 30 Apr 2021 17:23:10 +0200</pubDate><title>Schweizweite Aktionen, Kundgebungen und zentrale Livesendung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schweizweite-aktionen-kundgebungen-und-zentrale-livesendung</link><description>Internationaler Tag der Arbeit 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Schweizweit findet am heutigen 1. Mai trotz Einschränkungen ein Corona-konformer Protest statt. Gewerkschaften und Arbeitnehmende fordern an über 40 Kundgebungen und Aktionen eine soziale Wende.</p><p>Denn die Einkommensschere hat sich mit der Corona-Krise weiter geöffnet: Während in den Villen die Einkommen durch Aktiengewinne munter weitersprudeln, haben ausgerechnet die tiefsten Einkommen am stärksten gelitten. Hunderttausende waren und sind von Entlassungen oder Kurzarbeit mit massiven Einkommensverlusten betroffen oder müssen Angst um ihren Arbeitsplatz haben.</p><p>Gleichzeitig haben sich viele Arbeitsverhältnisse prekarisiert. Hart erkämpfte Mindeststandards bei Löhnen und Arbeitsbedingungen dürfen durch die Krise nicht unterboten werden. Im Gegenteil: Es braucht einen Aufschwung für die Arbeiterinnen und Arbeiter mit Vollbeschäftigung, besseren Löhnen und einer sozialeren Altersvorsorge. Deshalb fordern die Gewerkschaften am internationalen Tag der Arbeit eine soziale Wende. Mit Veranstaltungen, Demonstrationen und gewerkschaftlichen Aktionen sowie einer online-Livesendung.</p><p>Im zentralen Livestream des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds zeichnet SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ein düsteres Bild der Lage der Arbeitnehmenden. Die Pandemie habe die Ungleichheiten verstärkt. Die Arbeitswelt habe mit sinkenden Einkommen, massiver Arbeitslosigkeit und weit verbreiteter wirtschaftlicher Unsicherheit einen hohen Preis gezahlt. Nun sei der Moment gekommen, vorwärts zu schauen: «Nach dem Kampf gegen das Virus ist es höchste Zeit, den sozialen Kampf wieder aufzunehmen, für bessere Löhne, würdige und sichere Arbeitsplätze und gute Renten.»</p><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva ruft in Erinnerung, dass sich die Situation in den Tieflohn-Branchen während der Corona-Krise verschärft habe. Extrem flexibilisierte Arbeitszeiten, Kleinstpensen und Arbeit auf Abruf würden überhand nehmen: «Der Kampf für anständige Löhne und sichere Arbeitsbedingungen wird umso wichtiger», so Alleva.</p><p>Aus Brüssel zugeschaltet meldete sich der höchste europäische Gewerkschafter zu Wort: Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes, stellt fest, dass Frauen und Junge lohn- und arbeitsmässig am meisten von der Covid-Krise betroffen seien. Für Visentini ist wichtig, von alten Sparrezepten wegzukommen und einen nachhaltigen Aufschwung für alle zu schaffen, «der bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für alle garantiert».</p><p><br> Der zentrale Livestream des SGB läuft ab 10 Uhr (<a href="https://youtu.be/1c2jJosvKXo" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">https://youtu.be/1c2jJosvKXo</a>). Eine Übersicht aller schweizweiten Aktionen und Kundgebungen sowie das vollständige Programm des zentralen 1.-Mai-Livestreams findet sich auf der 1.-Mai Online-Plattform <a href="http://www.mai2021.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.mai2021.ch</a>.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/3/csm_1Mai2021_breit_ohnelogo_2ec9781ff7.webp" length="20764" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7542</guid><pubDate>Fri, 30 Apr 2021 16:22:32 +0200</pubDate><title>Frauenrenten senken ist ein Tabu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauenrenten-senken-ist-ein-tabu</link><description>Mit AHV 21 zielt das Parlament weit an der Realität vorbei</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Rentenaltererhöhung beschliesst die Kommission des Nationalrates (SGK-N) eine AHV-Reform auf Kosten der Frauen, die eine faktische Rentensenkung hinnehmen sollen. Frauen erhalten insgesamt noch immer fast ein Drittel weniger Rente. Diese skandalöse Rentensituation muss sich verbessern, nicht weiter verschlechtern. Deshalb lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt diese AHV 21 dezidiert ab.</p><p>Anstatt Antworten auf die drängende Frage zu beraten, von welcher Rente die Frauen im Alter leben, beschliesst die zuständige Kommission des Nationalrats im Schnelldurchlauf munter weitere Rentensenkungen auf Kosten der Frauen. Obwohl Frauen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer bekommen. Und obwohl jedes Kommissionsmitglied auch im persönlichen Umfeld Frauen kennen muss, die unter dieser skandalösen Rentensituation leiden. Denn noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich; das reicht nicht zum Leben. Umso mehr müssen die Frauen sich auf die AHV verlassen können.</p><p>Auch die vorgeschlagenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: Durch die Verkürzung der Übergangsregelungen auf sechs Jahre trifft die volle Rentensenkung auch Frauen, die kurz vor dem Rentenalter stehen. Sie bewirken auch eine weitere Verschlechterung für jene erwerbstätigen Frauen, die heute 55 Jahre alt sind und in der 2. Säule seit über einem Jahrzehnt unter ausbleibenden Zinsen und sinkenden Renten leiden. Und selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration bedeutet AHV 21 so eine Rentensenkung im Vergleich zum status quo. Erwerbstätige Frauen sind besonders betroffen.</p><p class="heading--h4">Fehler des Ständerats bleiben unkorrigiert</p><p>Auch weitere Fehler des Ständerats bleiben unkorrigiert: Die beschlossene Flexibilisierung des Rentenantritts bleibt gekappt erst ab 63 möglich und die gewährte Zusatzfinanzierung reicht nur für rund fünf Jahre. Zwar hat die Kommission eingesehen, dass der Freibetrag für erwerbstätige Rentner*innen so festgesetzt werden muss, dass auch Personen mit tieferen Einkommen sich ihre Rente verbessern können. Dass über diese Möglichkeit aber «freiwillig» entschieden werden soll, grenzt nicht nur an Naivität und ist kaum umsetzbar, es widerspricht auch fundamental der Systematik der AHV.</p><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Wer die AHV reformiert, muss deshalb die realen Rentenprobleme berücksichtigen. Es zeichnet sich ab, dass das Parlament an der Urne daran erinnert werden muss.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.webp" length="133254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7538</guid><pubDate>Wed, 28 Apr 2021 16:13:31 +0200</pubDate><title>Eine mutlose Absichtserklärung samt unsäglichem Affront</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellungsstrategie-bundesrat-mutlos-unsaeglicher-affront</link><description>Zur Gleichstellungsstrategie des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Auch der Bundesrat will zwei Jahre nach dem Frauen*streik vorwärts machen mit der Gleichstellung von Frauen und Männern. Dazu hat er eine Gleichstellungsstrategie erarbeitet und veröffentlicht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst das Bekenntnis zur Geschlechtergleichstellung, das der Bundesrat mit der Strategie abgibt, bedauert jedoch, dass er dabei mutlos und vage bleibt – zukunftsgerichtete Ideen für mehr Gleichstellung in bezahlter und unbezahlter Arbeit fehlen. Stattdessen leistet sich der Bundesrat mit der in der Strategie verankerten Erhöhung des Frauenrentenalters einen unsäglichen Affront.</p><p>Der Bundesrat legt mit der Gleichstellungsstrategie seine Ideen vor, wie er bis 2030 die Gleichstellung von Frauen und Männern weiterbringen will. Dies ist ein wichtiges Eingeständnis, dass auch zwei Jahre nach dem legendären Frauen*streik 2019 noch grosser Handlungsbedarf besteht und der Bund seinen Teil zur Lösung beitragen will. Leider beruht die Strategie auf einem engen Verständnis von Gleichstellung: Der Bundesrat fokussiert bei seinen Massnahmen weitgehend auf Schweizer Mittelstandsfrauen, die Situation von Frauen mit Migrationshintergrund oder in Tieflohnberufen sowie Personen, die sich nicht in die binäre Geschlechterordnung einordnen wollen oder können, wird höchstens am Rand angesprochen.</p><p>Stattdessen listet die Strategie Ziele und Massnahmen auf, die zu einem grossen Teil schon in der Umsetzung sind: Bekämpfung der Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern mittels Logib und Kontrollen im Beschaffungswesen, Förderung von Unternehmensprojekten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen der Bundesverwaltung usw. Der SGB begrüsst die Weiterverfolgung dieser Ziele durch den Bund und fordert die konsequente Umsetzung der Massnahmen. Positiv zu werten ist auch die angestrebte Verbesserung der Datenlage bezüglich Geschlecht in Bundesstatistiken und Erhebungen.</p><p>Doch wenn der Bundesrat mit seiner Strategie die Gleichstellung bis 2030 tatsächlich vorwärtsbringen will, braucht es ehrgeizigere und verbindliche Ziele sowie innovative Massnahmen, die über das aktuelle Arbeitsprogramm des Gleichstellungsbüros hinausgehen: Neben der angestrebten besseren beruflichen Integration der Frauen braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Löhne im Tieflohnsektor und in prekären Arbeitsverhältnissen. Es braucht Verbesserungen in der Altersvorsorge, damit Frauen auch nach der Pensionierung finanziell eigenständig sein können – dass der Bundesrat stattdessen in der Strategie eine Erhöhung des Frauenrentenalters vorsieht, ist ein Affront ohnegleichen. Es braucht eine kohärente nationale Familienpolitik, die dafür sorgt, dass Arbeitnehmer_innen mit Familienpflichten durch zahlbare, zugängliche und qualitativ gute Betreuungsangebote entlastet werden. Und es braucht dezidierte Massnahmen gegen Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Die vom Bundesrat vorgesehene Prüfung einer «möglichen Ratifizierung» der entsprechenden ILO-Konvention 190 reicht bei weitem nicht, die Schweiz muss die Konvention ohne Wenn und Aber ratifizieren.</p><p>Denn erst wenn die Gleichstellungsstrategie nicht einfach ein vages Lippenbekenntnis bleibt, sondern der Bund mit wirksamen Massnahmen verbindliche Ziele verfolgt, sind Verbesserungen bis 2030 auch tatsächlich möglich.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7535</guid><pubDate>Fri, 23 Apr 2021 15:58:27 +0200</pubDate><title>Eigenständigen Lohnschutz im Rahmenabkommen durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eigenstaendigen-lohnschutz-im-rahmenabkommen-durchsetzen</link><description>Bilaterale Verträge müssen den Arbeitnehmenden nützen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem heutigen Treffen von Bundespräsident Parmelin und Kommissionspräsidentin von der Leyen bleibt die Frage des Lohnschutzes im Rahmenabkommen ungelöst. Die Position des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB ist und bleibt, dass der Bundesrat den eigenständigen Lohnschutz im Rahmenabkommen durchsetzen muss.&nbsp;</p><p>Dank den Flankierenden Massnahmen konnte die Schweiz verhindern, dass die Löhne durch die Personenfreizügigkeit und den einfachen Marktzugang für ausländische Firmen in der Fläche unter Druck gekommen sind. Ohne die Flankierenden Massnahmen in der heutigen Form droht hingegen ein massiver Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen in unserem Land. Und zwar nicht nur auf die Löhne der Schweizerinnen und Schweizer sondern auch auf diejenigen der Arbeitnehmenden aus der EU, die in der Schweiz tätig sind. Auch das Freizügigkeitsabkommen verlangt von der Schweiz, dass die Löhne der EU-Staatsangehörigen absichern muss.&nbsp;</p><p>Doch gewissen Vertretern von EU-Mitgliedstaaten geht es offenbar nur um den Marktzugang für die Firmen – auf Kosten der Arbeitnehmenden. Die Äusserungen des deutschen Botschafters in der Schweiz vom März 2021 jedenfalls waren erschreckend klar: «Die Flankierenden sind für Unternehmer aus Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich ein Ärgernis» (NZZ vom 22. März 2021). Er verstieg sich sogar zur falschen Behauptung, dass die FlaM «vertragswidrig» seien.&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Gleichzeitig gibt es kein anderes Land in Europa, wo so viele Firmen aus dem Ausland ihre Dienstleistungen erbringen wie die Schweiz. Der Marktzugang ist gewährleistet. Das liegt einerseits daran, dass die Schweiz für ausländische Dienstleistungserbringer wirtschaftlich sehr attraktiv ist, andererseits gibt es kaum sprachliche Zugangshindernisse. Firmen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien können in ihrer Muttersprache offerieren und mit den Schweizer Kunden kommunizieren.&nbsp;</p><p>Die Bilateralen Verträge müssen den Arbeitnehmenden nützen – in der Schweiz sowie in ganz Europa. Dazu braucht es einen wirksamen Lohnschutz und einen garantierten Service Public. Der SGB wird sich weiterhin zusammen mit seinen europäischen Schwesterorganisationen dafür einsetzen, dass sich der Schutz der Löhne in ganz Europa verbessert. Und dass der Service Public nicht einer Marktlogik geopfert wird.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_CH-EU_stadtratte-iStock_1c80e1aed8.webp" length="64464" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7533</guid><pubDate>Fri, 23 Apr 2021 13:00:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2021: Zeit für die soziale Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2021-zeit-fuer-die-soziale-wende</link><description>Schweizweite Aktionen, Kundgebungen und Livesendung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Pandemie hat die Arbeitswelt erschüttert. In vielen Branchen herrscht Unsicherheit. Die Einkommensschere hat sich geöffnet. Die Gewerkschaften &nbsp;mobilisieren zum 1. Mai 2021 in allen Regionen mit Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen mit Schutzkonzepten. Die zentrale 1. Mai Live-Sendung berichtet von den Aktionen und Kundgebungen und empfängt prominente Gäste aus der Schweiz und dem Ausland. Nach dem Motto: Zeit für die soziale Wende!</p><p>Hunderttausende waren und sind von Entlassungen betroffen oder müssen Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Die tiefsten Löhne haben in der Corona-Krise am stärksten gelitten. Der internationale Tag der Arbeit steht daher dieses Jahr im Zeichen dieser neuen Realität: Arbeitsbedingungen und Einkommenssicherheit haben eine neue Bedeutung erhalten.</p><p>Berufstätige mit tiefen Einkommen trifft die Pandemie am härtesten. Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit haben zu schmerzhaften Einkommenseinbussen geführt. Hingegen sind die Vermögen der Top-Verdienenden gewachsen. Die Gewerkschaften fordern einen Aufschwung für die Arbeiterinnen und Arbeiter – mit Vollbeschäftigung, besseren Löhnen und einer sozialeren Altersvorsorge.&nbsp;Das 1. Mai 2021 Motto lautet:<strong> Zeit für die soziale Wende!</strong></p><p>Schweizweit finden dutzende gewerkschaftliche Aktionen in den von der Corona-Krise besonders betroffenen Branchen statt, wie beispielsweise beim Pflegepersonal in Basel oder Zürich oder bei den Velo- und Foodkurieren in Zürich. Mobilisiert wird ausserdem für rund 40 Demonstrationen oder Veranstaltungen in allen Regionen der Schweiz, mit Corona-Schutzkonzepten und Einschränkungen. Die traditionellen Feierlichkeiten wurden in den meisten Kantonen abgesagt.</p><p>Live aus dem Studio in Zürich sendet der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit Gewerkschaften und Parteien den zentralen Livestream vom 1. Mai 2021. Mit Schaltungen zu den Aktionen vor Betrieben oder an zentralen Punkten, Kundgebungen aus den Regionen und mit prominenten Gästen aus der Schweiz und international. Unter anderem mit Bundesrätin <strong>Simonetta&nbsp;Sommaruga</strong>, dem Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes <strong>Luca&nbsp;Visentini</strong>, Unia Präsidentin <strong>Vania&nbsp;Alleva</strong>, SP Co-Präsidentin <strong>Mattea&nbsp;Meyer</strong> und der Autorin <strong>Julia Friedrichs</strong>.</p><p>Die schweizweite Übersicht der Aktionen und Kundgebungen sowie das vollständige Programm des zentralen 1. Mai-Livestreams findet sich auf der 1. Mai Online-Plattform: <a href="https://www.mai2021.ch/de/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.mai2021.ch</a>.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/1Mai2021_sgbweb.svg" length="36419" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7531</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2021 12:00:00 +0200</pubDate><title>Einkommensschere und mehr prekäre Jobs</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid19-einkommensschere-und-mehr-prekaere-jobs</link><description>Zur Lage der Arbeitnehmenden in der Corona-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Corona-Krise hat sich die Lage für zahlreiche Arbeitnehmende verdüstert. Die Arbeitslosigkeit und die Unterbeschäftigung haben stark zugenommen. Durch die Lockdown-Massnahmen sind mehr prekäre Jobs entstanden, und die Einkommensschere hat sich weiter geöffnet. Erkämpfte Mindeststandards bei Löhnen und Arbeitsbedingung werden vermehrt unterboten. Nur ein Weg mit besseren Löhnen, guten Arbeitsbedingungen und fairen Branchen-Gesamtarbeitsverträgen für alle führt in die Zukunft.</p><p>Die Corona-Krise hat zu einer höheren Arbeitslosigkeit, zu prekären Jobs und einer verstärkten Einkommensschere geführt. Die Aussichten für die nächsten Monate sind beunruhigend. Auf dem Arbeitsmarkt ist keine substanzielle Erholung in Sicht. Auch nach der 2. Welle sind viele Berufstätige ohne Arbeit. Die jüngeren und die älteren Arbeitnehmenden sind überproportional betroffen. Viele Berufstätige im Alter von 15 bis 24 Jahren wurden aus dem Arbeitsmarkt gedrängt, die Erwerbsquote ging stark zurück. Ebenso besorgniserregend ist die Situation für die älteren Arbeitnehmenden. Die steigende Arbeitslosigkeit der 60+ ist für die Betroffenen hart. Denn nun in der Krise eine Stelle zu finden, ist für diese Altersgruppe besonders schwierig.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Tiefe Einkommen und prekäre Jobs</strong></h3><p>Berufstätige mit tiefen Einkommen trifft die Pandemie am härtesten. Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit haben zu schmerzhaften Einkommenseinbussen geführt. Die Top-Verdienenden haben hingegen mehr Vermögen bilden können. Sie geben weniger aus – bei ungefähr gleichbleibendem Einkommen. Gemäss Schätzungen des SGB haben die untersten Einkommensklassen bis 4000 Fr. brutto rund 300 Fr. pro Monat weniger Einkommen. Bei den oberen Klassen ab 10'000 Fr. sind es 300 bis 400 Fr. im Monat mehr.</p><p>Gleichzeitig wurden durch die Teil-Schliessungen der Wirtschaft prekäre Jobs gefördert. Durch den Boom bei den Essenslieferungen über Kuriere oder den Onlinehandel werden erkämpfte Mindeststandards umgangen.&nbsp; «Die neuen Stellen entstehen im unregulierten Bereich: das sind die Temporärangestellte, Subunternehmen, Scheinselbstständige», stellt Daniel Münger, Präsident der Gewerkschaft syndicom, fest. Daher ist für ihn klar: «Nur allgemeinverbindliche Branchen-Gesamtarbeitsverträge schützen wirksam vor Prekarisierung».</p><p>Auch für die Gewerkschaft Unia muss die soziale Spaltung entschieden bekämpft werden. In vielen Branchen hat die Pandemie nicht nur die Einkommenssituation verschlechtert: «Wer trotz «Lockdown» weiterarbeiten konnte, musste oft weitere Verschlechterungen in Kauf nehmen», zum Beispiel in der Verkaufsbranche zur Abwicklung von online-Aufträgen, erläutert Vania Alleva, Präsidentin der Unia. «Der Druck, solche Verschlechterungen einfach zu akzeptieren, ist immens. Denn schliesslich geht es denen, die in Kurzarbeit stehen, ja noch schlechter. Daher brauchen wir 100% Lohnersatz bis 5000 Franken und mehr Branchen-GAV».</p><p>Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB, folgert: «Nach dem Kampf gegen die Pandemie ist eine Offensive für mehr soziale Sicherheit nötig. Damit die Arbeitnehmenden, die die Krise schmerzhaft zu spüren bekamen, nicht abgehängt werden». Gegen Arbeitslosigkeit, Prekarität und steigenden Ungleichheit braucht es bessere Löhne für alle und effiziente Massnahmen für die Kaufkraft.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Der SGB fordert:</strong></h3><ul><li>Ein Mindestlohn von 22 Fr./h, geregelte Arbeitsbedingungen und allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge auch in den neu entstandenen Jobs bei Kurieren und im Online-Handel.</li><li>Die Rückerstattung der rund 5 Mrd. Fr. an überschüssigen Prämienreserven an die Bevölkerung zur Stärkung der Kaufkraft und zur Stimulierung der Binnenkonjunktur.</li><li>Die Verhinderung von Sparprogrammen – insbesondere beim Bund, damit die Arbeitslosigkeit nicht noch weiter steigt.</li><li>Jobgarantien im Betrieb sowie Unterstützung für die AusbildungsabgängerInnen bei der Stellensuche.</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/7/csm_Lieferdienst_Bringdienst_Maske_iSt-ArtMarie_538237698a.webp" length="103210" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7529</guid><pubDate>Mon, 19 Apr 2021 09:47:19 +0200</pubDate><title>Dramatische Lage in der Luftfahrt – Massnahmen sind überfällig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/dramatische-lage-in-der-luftfahrt-massnahmen-sind-ueberfaellig</link><description>Initiative &quot;Back in the Air&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Luftfahrtbranche leidet besonders unter der Corona-Krise. Dabei ist für die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft ist die gute internationale Anbindung besonders wichtig. Deshalb hat ein breites Bündnis aus Sozialpartnern und Interessensorganisationen am 15. April einen Forderungskatalog bei Bundespräsident Guy Parmelin deponiert und die geforderten Massnahmen tags darauf den Medien präsentiert. Im Folgenden der Redebeitrag von SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart.</p><p>Die Luftfahrt gehört zu den am stärksten von der Krise betroffenen Branchen. Aufgrund der epidemiologischen Einschränkungen ist der Flugverkehr in der Schweiz eingebrochen. Die Zahl der Flugbewegungen auf dem Flughafen Zürich beträgt weniger als ein Viertel des Niveaus vor der Corona-Krise.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Verkehr</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_swiss_flugzeug_5d97b36539.webp" length="94586" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7523</guid><pubDate>Mon, 12 Apr 2021 09:43:22 +0200</pubDate><title>Zeit für die soziale Wende!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zeit-fuer-die-soziale-wende</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie schüttelt die Welt und den Arbeitsmarkt durch. Die Jahrhundert-Krise wird soziale und wirtschaftliche Narben hinterlassen. Hunderttausende waren und sind von Entlassungen betroffen oder müssen Angst um ihren Arbeitsplatz haben. KollegInnen im Verkauf, im Service oder im Tourismus wurde über Monate ein Teil des Einkommens gestrichen.</p><p>Während in den Villen die Einkommen durch Aktiengewinne weiter sprudeln, haben die tiefsten Einkommen am stärksten gelitten. Gleichzeitig haben sich viele Arbeitsverhältnisse prekarisiert. Arbeitnehmende im boomenden privaten Online-Handel werden mit Stress, Gratisstunden und temporären Verträgen abgestraft.</p><p>Doch diesen Frühling verbinden wir auch mit der Hoffnung, dass es aufwärts gehen wird und eine soziale Wende möglich ist. Unverrückbar geglaubte Muster wurden durch die Krise auf den Kopf gestellt. Diese Krise weckt den Mut der sozialen Bewegungen, schlecht bezahlte Berufe endlich aufzuwerten und neue soziale Sicherheiten einzuführen.</p><p>Damit können wir die ungerechte Einkommensverteilung offensiv bekämpfen. Die Kosten der Pandemie dürfen nicht die Arbeiterinnen und Arbeiter tragen. Der Weg aus der Krise kann nur mit Perspektiven und finanzieller Sicherheit für alle gelingen.</p><p>Solidarität hat eine neue Aktualität erhalten und damit auch der Kampf für Veränderung nach Jahrzenten der neoliberalen Vorherrschaft. Es braucht einen Aufschwung für die Arbeiterinnen und Arbeiter – mit Vollbeschäftigung, besseren Löhnen und einer sozialeren Altersvorsorge. <strong>Es ist Zeit für die soziale Wende!</strong></p><p><strong>Weitere infos und das Programm für den 1. Mai 2021 finden sich auf <a href="https://www.mai2021.ch/de/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.mai2021.ch</a></strong></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/c/csm_1mai-de_f8a7c30c09.webp" length="27496" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7520</guid><pubDate>Wed, 07 Apr 2021 09:56:19 +0200</pubDate><title>Erschwerte Bedingungen bei der Mitgliederwerbung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/erschwerte-bedingen-bei-der-mitgliederwerbung</link><description>329’149 Mitglieder: zur Mitgliederentwicklung des SGB 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation SGB zählte am Ende des Corona-Jahres 2020 329’149 Mitglieder (-2.36 Prozent). Erfreulich ist weiterhin die Entwicklung bei den Frauen. Die Zahl der organisierten Frauen stieg sowohl absolut auf 105'312 als auch relativ auf 32 Prozent.</p><p>Im vergangenen Jahr konnten die Gewerkschaften New Wood, SBKV, AvenirSocial, SMV, Kapers und SIT einen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Neu zum SGB gestossen ist die easyJet Switzerland Pilots Association (ESPA) mit 293 Mitgliedern. Die Mitgliederzahlen in den übrigen Verbänden blieben stabil oder gingen zurück.</p><p>Trotz starker Betroffenheit vieler Arbeitnehmender durch die Corona-Krise war die Mitgliederwerbung in den Betrieben oder auf der Strasse auf Grund der Pandemie stark erschwert. Durch den anhaltende Strukturwandel in fast allen traditionellen Organisationsbereichen ist ein Rückgang zu verzeichnen. Davon betroffen sind neben der Unia (Bau, Maschinenindustrie, Dienstleistungen) auch die Gewerkschaften Syndicom und SEV. Beim SEV überstiegen die Todesfälle bei den Pensionierten die Neuwerbung bei den Aktiven.</p><p>In den von der Pandemie stark geforderten Branchen konnte beispielsweise die grösste Schweizer Einzelgewerkschaft Unia hingegen deutlich zulegen (Gesundheitsberufe +6.3%, Reinigung +4%, Hauswirtschaft +2.2%, Gastgewerbe +1.7%). &nbsp;Und auch der VPOD konnte die Mitgliederzahlen stabil halten.</p><p class="heading--h4">Mitglieder der SGB-Verbände 2020/19</p><table style="height:888px; width:962px"><tbody><tr><td><strong>Verband</strong></td><td class="text-center"><strong>2020</strong></td><td class="text-center"><strong>2019</strong></td><td class="text-center"><strong>Frauen 2020</strong></td><td class="text-center"><strong>Anteil total Frauen in %</strong></td></tr><tr><td>Unia</td><td class="text-right">182'716</td><td class="text-right">188'259</td><td class="text-right">49'049</td><td class="text-center">26.8</td></tr><tr><td>SEV</td><td class="text-right">38'082</td><td class="text-right">39'225</td><td class="text-right">7'757</td><td class="text-center">20.4</td></tr><tr><td>VPOD</td><td class="text-right">33'874</td><td class="text-right">33'911</td><td class="text-right">19'391</td><td class="text-center">57.1</td></tr><tr><td>syndicom</td><td class="text-right">30'181</td><td class="text-right">30'911</td><td class="text-right">9'496</td><td class="text-center">31.5</td></tr><tr><td>SIT</td><td class="text-right">9'518</td><td class="text-right">9'511</td><td class="text-right">4'980</td><td class="text-center">52.3</td></tr><tr><td>PVB</td><td class="text-right">8'248</td><td class="text-right">8'436</td><td class="text-right">2'372</td><td class="text-center">28.8</td></tr><tr><td>SBPV</td><td class="text-right">7'341</td><td class="text-right">7'768</td><td class="text-right">2'558</td><td class="text-center">34.9</td></tr><tr><td>AvenirSocial</td><td class="text-right">3'754</td><td class="text-right">3'668</td><td class="text-right">2'714</td><td class="text-center">72.3</td></tr><tr><td>SMPV</td><td class="text-right">2'683</td><td class="text-right">2'821</td><td class="text-right">1'660</td><td class="text-center">61.9</td></tr><tr><td>garaNto</td><td class="text-right">2'971</td><td class="text-right">3'112</td><td class="text-right">427</td><td class="text-center">14.4</td></tr><tr><td>SSM</td><td class="text-right">2'872</td><td class="text-right">2'954</td><td class="text-right">1'259</td><td class="text-center">43.8</td></tr><tr><td>Kapers</td><td class="text-right">2'995</td><td class="text-right">2'981</td><td class="text-right">2'203</td><td class="text-center">73.6</td></tr><tr><td>SMV</td><td class="text-right">1'713</td><td class="text-right">1'680</td><td class="text-right">698</td><td class="text-center">40.8</td></tr><tr><td>SBKV</td><td class="text-right">1'236</td><td class="text-right">1'195</td><td class="text-right">704</td><td class="text-center">57</td></tr><tr><td>Nautilus</td><td class="text-right">649</td><td class="text-right">665</td><td class="text-right">19</td><td class="text-center">2.9</td></tr><tr><td>ESPA</td><td class="text-right">293</td><td class="text-right">–</td><td class="text-right">13</td><td class="text-center">4.4</td></tr><tr><td>New Wood</td><td class="text-right">23</td><td class="text-right">17</td><td class="text-right">12</td><td class="text-center">52.2</td></tr><tr><td><strong>Total</strong></td><td class="text-right"><strong>329'149</strong></td><td class="text-right"><strong>337'114</strong></td><td class="text-right"><strong>105'312</strong></td><td class="text-center"><strong>32</strong></td></tr></tbody></table><p>Abkürzungen (siehe Tabelle):</p><table><tbody><tr><td><p>Unia:</p></td><td>Die Gewerkschaft</td></tr><tr><td>SEV:</td><td>Gewerkschaft des Verkehrspersonals</td></tr><tr><td>VPOD:</td><td>Verband des Personals öffentlicher Dienste</td></tr><tr><td>syndicom:</td><td>Gewerkschaft Medien und Kommunikation</td></tr><tr><td>SBPV:</td><td>Schweizerischer Bankpersonalverband</td></tr><tr><td>PVB:</td><td>Personalverband des Bundes</td></tr><tr><td>SIT:</td><td>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</td></tr><tr><td>GaraNto</td><td>Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</td></tr><tr><td>AvenirSocial:</td><td>Professionelle Soziale Arbeit Schweiz</td></tr><tr><td>SSM:</td><td>Schweizer Syndikat Medienschaffender</td></tr><tr><td>SMV:</td><td>Schweizerischer Musikerverband</td></tr><tr><td>SMPV:</td><td>Schweizerischer Musikpädagogischer Verband</td></tr><tr><td>Kapers:</td><td>Vereinigung des Kabinenpersonals</td></tr><tr><td>SBKV:</td><td>Schweizerischer Bühnenkünstlerverband</td></tr><tr><td>Nautilus:</td><td>Gewerkschaft für Seeleute und verwandte Berufe</td></tr><tr><td>ESPA:</td><td>easyJet Switzerland Pilots Association</td></tr><tr><td>New Wood:</td><td>Gewerkschaft der UNO-​Angestellten in Genf</td></tr></tbody></table>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/d/csm_img_1614_6989156546_o_72a7bb1801.webp" length="415004" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7518</guid><pubDate>Wed, 31 Mar 2021 14:31:00 +0200</pubDate><title>Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vorentwurf-zu-einem-bundesgesetz-ueber-eine-revision-des-sexualstrafrechts</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bekämpfung von sexueller Gewalt war eine zentrale Forderung der Gewerkschaftsfrauen anlässlich des Frauen*streiks. Auch sexuelle Gewalt und Übergriffe, die nicht am Arbeitsplatz passieren, haben Folgen für den Arbeitsmarkt, da sie die betroffenen Arbeitnehmer_innen massiv in ihren Persönlichkeitsrechten einschränken, sie psychisch und physisch beeinträchtigen und zu längeren Krankheitsabwesenheiten führen können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die Revision des Sexualstrafrechts, da dieses bisher in vielen Fällen sexueller Übergriffe nicht genügend greift. Er nimmt in der unten verlinkten Vernehmlassungsantwort zur Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht im Vorentwurf für ein Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts detailliert Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7514</guid><pubDate>Wed, 31 Mar 2021 14:12:00 +0200</pubDate><title>Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die ECLF</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/totalrevision-des-bundesgesetzes-ueber-beitraege-fuer-die-eclf</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Bundesratsentscheid am Bundesbeitrag an den Kanton Bern zur Führung der kantonalen Schule französischer Sprache (ECLF) in Bern festzuhalten und nimmt in der unten verlinkten Vernehmlassungsantwort dazu Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7512</guid><pubDate>Wed, 31 Mar 2021 14:02:00 +0200</pubDate><title>Befristetes Abkommen mit Grossbritannien und Nordirland über die Mobilität von Dienstleistungserbringern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/befristetes-abkommen-mit-grossbritannien-und-nordirland-ueber-die-mobilitaet-von-dienstleistungserbringern</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt in der unten verlinkten Vernehmlassungsantwort Stellung zum befristeten Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Service Mobility Agreement, SMA).</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7516</guid><pubDate>Wed, 31 Mar 2021 12:21:00 +0200</pubDate><title>Verpflichtungskredit «Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verpflichtungskredit-finanzierung-einer-sicheren-stromversorgung-von-sendeanlagen-des-bundes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die volle Funktionsfähigkeit des Sicherheitsfunksystems Polycom für die Einsatzkommunikation zwischen den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) muss auch im Fall eines Zusammenbruchs des Stromnetzes sichergestellt werden können. Dafür ist eine punktuelle Erhöhung der Stromautonomie der Sendestandorte unerlässlich, wie der erläuternde Bericht gut aufzeigt. Der SGB unterstützt daher den vorliegenden Verpflichtungskredit.</p><p>Ein Vorteil der beantragten Investitionen zur Notstromversorgung liegt insbesondere auch darin, dass diese technologieunabhängig genutzt werden können. Denn die heute mutmasslich veraltete und rein auf Sprachkommunikation basierende Technologie von Polycom dürfte mittelfristig ersetzt werden und um ein Netz ergänzt werden müssen, welches auch breitbandige Datenübertragungen zulässt.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7510</guid><pubDate>Tue, 30 Mar 2021 09:30:50 +0200</pubDate><title>Die Chance für eine zukunftsfähige Familienpolitik packen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-chance-fuer-eine-zukunftsfaehige-familienpolitik-packen</link><description>Auch WBK-S stärkt Engagement des Bundes bei familienergänzender Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) will nun auch die Schwesterkommission des Ständerats WBK-S das finanzielle Engagement des Bundes bei der familienergänzenden Kinderbetreuung stärken. Der SGB begrüsst, dass die WBK-S die Parlamentarische Initiative für die Verstetigung der Bundesfinanzhilfen für die Kinderbetreuung unterstützt und fordert, dass das Bundesengagement auch an Kriterien bezüglich Qualität und Arbeitsbedingungen geknüpft wird.</p><p>Gemeinhin gilt die Kinderbetreuung in der Schweiz als Privatsache: Die Wartelisten für einen Platz in der familienergänzenden Kinderbetreuung sind lang, die Beiträge der öffentlichen Hand tief und umso höher sind die Kosten, welche die Familien tragen müssen. Kein Wunder, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele Erwerbstätige von der Gratisarbeit der Grosselterngeneration abhängig ist.</p><p>Dieses Schweizer Modell der Familienpolitik ist spätestens mit der ersten Corona-Welle ins Wanken gekommen: Ohne die durch das Parlament beschlossene finanzielle Unterstützung der Kinderbetreuungsinstitutionen hätten Konkurse und Kitaschliessungen die Gleichstellung in der Schweiz um Jahre zurückgeworfen.</p><p>Nun gilt es, die familienergänzende Kinderbetreuung für die Zukunft aufzustellen und krisenresistent zu gestalten: Es braucht genügend Plätze in hoher Qualität für alle Kinder, die Aufwertung der Arbeit in der Kinderbetreuung über gute Arbeitsbedingungen und Löhne sowie eine ausreichende Finanzierung durch die öffentliche Hand, damit die Plätze für alle Familien bezahlbar sind.</p><p>Mit der Annahme der Parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» hat die WBK-S die Tür für die Diskussion über diese Massnahmen geöffnet. Der SGB wird sich in dieser Diskussion für eine fortschrittliche nationale Familienpolitik engagieren, die angemessene Beiträge des Bundes mit Kriterien bezüglich Qualität und Arbeitsbedingungen verknüpft.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.webp" length="212186" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7507</guid><pubDate>Fri, 26 Mar 2021 08:48:27 +0100</pubDate><title>Nahtlose Unterstützung für ältere Arbeitslose – steter Tropfen höhlt den Stein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nahtlose-unterstuetzung-fuer-aeltere-arbeitslose-steter-tropfen-hoehlt-den-stein</link><description>Verbesserung bei den Übergangsbestimmungen zu den Überbrückungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den Überbrückungsleistungen wurde die jüngste Sozialversicherung der Schweiz vor noch nicht einmal einem Jahr beschlossen. Seither setzt sich der SGB dafür ein, dass diese Leistungen so schnell wie möglich Inkrafttreten. Denn die Lage bei den älteren Arbeitslosen ist angesichts der Corona-Krise zunehmend besorgniserregend.</p><p>Während das Parlament sich im Herbst dieser Realität noch verschloss, hat es kurz vor Weihnachten auf Druck des SGB eine Bestimmung erlassen wonach allen Personen die Möglichkeit geöffnet wurde, im Juli einen ÜL-Antrag zu stellen – sofern sie ab Januar 2021 ausgesteuert wurden und alle anderen, strengen Anspruchsvoraussetzungen der ÜL erfüllen. Doch das war erst eine halbe Lösung. Denn sie half nur jenen, die es sich leisten können bis Juli anderswie über die Runden zu kommen. Aber mehr lag vor drei Monaten nicht drin.</p><p>Doch nun zeigt sich, dass das weitere Beharren des SGB in dieser Sache sich ausbezahlt macht. Denn in der Frühlingssession konnten die notwendigen Mehrheiten gefunden werden. Neu werden alle arbeitslosen Personen, die bis zum 1. Juli 2021 60 Jahre alt werden und mindestens 20 Jahre Beiträge an die AHV bezahlt haben, gar nicht mehr ausgesteuert, bis die Überbrückungsleistungen in Kraft treten.</p><p>Auch mit dieser neuen Lösung werden die grossen Probleme älterer Arbeitsloser nicht aus der Welt geschaffen. Und auch die direkt betroffenen Personen müssen sich ab Juli einem strengen Anmeldeprozedere für die ÜL unterziehen. Unter Umständen zeigt sich dann, dass sie doch keinen Anspruch auf ÜL haben werden, um sich den Bestand ihrer Altersvorsorge in Würde sichern zu können. Doch das Seco rechnet immerhin damit, dass von dieser neuen Änderung rund 930 Personen profitieren. Das zeigt: mit Ausdauer lassen sich die politischen Mehrheiten finden, um die soziale Härte, welche älteren Arbeitslosen entgegen weht etwas abzufedern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.webp" length="144268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7506</guid><pubDate>Wed, 24 Mar 2021 19:10:17 +0100</pubDate><title>Hohe Arbeitslosigkeit und schmerzhafte Einkommenseinbussen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/nach-wie-vor-hohe-arbeitslosigkeit-und-schmerzhafte-einkommenseinbussen</link><description>Der SGB zum Corona-Spitzentreffen der Sozialpartner mit Bundespräsident Guy Parmelin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 24. März hat Bundespräsident Guy Parmelin die Sozialpartner zu einem Corona-Spitzentreffen geladen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat die verschärfte Lage auf dem Arbeitsmarkt durch die anhaltende Corona-Pandemie aufgezeigt und die notwendigen wirtschaftspolitischen Gegenmassnahmen präsentiert, um weitere Gefahren für Löhne und Arbeitsplätze zu verhindern.</p><p>Die Zahl der Arbeitslosen ist in letzter Zeit wieder gestiegen und liegt nun bei knapp 160'000 (saisonbereinigt). Das sind rund 50'000 mehr als vor Ausbruch der Krise Anfang 2020. Dazu sind sehr viele Personen in Kurzarbeit – insbesondere in den (teil-)geschlossen Dienstleistungsbranchen. Gemäss Schätzungen des SGB liegt die Unterbeschäftigung bei mehr als 10 Prozent (Vollzeitäquivalente).</p><p>Am stärksten betroffen sind nach wie vor Berufstätige mit tieferen Einkommen – sowohl von der Kurzarbeit als auch von der Arbeitslosigkeit. Diese sind insbesondere im Gastgewerbe, im Kulturbereich oder in anderen Dienstleistungsbranchen (Fitnesscenter u. a.) tätig. Sie leiden unter teilweise schmerzhaften Einkommenseinbussen. Gemäss der neusten SRF/Sotomo-Umfrage haben die GeringverdienerInnen noch 78 Prozent ihres Vorkrisen-Einkommens. Bei Kurzarbeit haben sie 80 Prozent, was darauf hinweist, dass die vom Parlament beschlossene Aufstockung der Kurzarbeitsgelder zu wenig Wirkung entfaltet.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/0/csm_Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow_b013833479.webp" length="34396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7503</guid><pubDate>Fri, 19 Mar 2021 17:58:00 +0100</pubDate><title>Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung IV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ausfuehrungsbestimmungen-zur-aenderung-des-bundesgesetzes-ueber-die-invalidenversicherung-weiterentwicklung-iv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund arbeitet in diesem Dossier eng mit den Behindertenverbänden zusammen, welche zur Begleitung der IV-Revision auch eine IV-Allianz geführt haben. Der SGB unterstützt entsprechend auch die detaillierte Stellungnahme von Inclusion Handicap zur laufenden Vernehmlassung.</p><p>Ein besonderes Augenmerk legt der SGB auf die Punkte, die in der unten verlinkten Vernehmlassungsantwort im Detail angesprochen werden.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7497</guid><pubDate>Thu, 18 Mar 2021 18:40:38 +0100</pubDate><title>Wichtige Massnahmen – jetzt ist schnelles Umsetzen nötig!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid19-wichtige-massnahmen-jetzt-ist-schnelles-umsetzen-noetig</link><description>Soziale und wirtschaftliche Unterstützung in der Corona-Krise
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Covid-19-Gesetz, das jetzt zur Schlussabstimmung kommt, enthält wichtige Fortschritte, die die Gewerkschaften lange gefordert haben: Die Kurzarbeit wurde ausgeweitet, niedrige Einkommen erhalten weiterhin 100% Ausgleich. Die Arbeitslosenversicherung wurde der Krise angepasst. Und schliesslich wurden die Massnahmen für den Kultursektor und die Selbstständigen verbessert. Entscheidend wird in den kommenden Wochen jetzt die schnelle und unbürokratische Umsetzung dieser Massnahmen sein. Nur so können Verluste von Arbeitsplätzen und Kaufkraft begrenzt werden. Das gilt auch für die Hilfsgelder für Unternehmen: Nur wenn das Geld schnell ausgezahlt wird und alle, die einen Anspruch haben, auch tatsächlich Zugang erhalten, können die Auswirkungen der Krise begrenzt werden.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich bereits im März 2020 zu einer umfassenden Politik zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Löhnen bekannt. Das von der Einigungskonferenz erarbeitete und den beiden Parlamentskammern zur Schlussabstimmung nun vorliegende Gesetz erfüllt viele der gewerkschaftlichen Forderungen. Auch konnte der Versuch abgewehrt werden, unter dem Vorwand der Pandemie den arbeitsfreien Sonntag anzugreifen.</p><h3 class="heading--h4">Vermeidung von Arbeitsplatz- und Kaufkraftverlusten</h3><p>Die 100-prozentige Absicherung der niedrigsten Löhne im Falle von Kurzarbeit, die in der zweiten Welle eingeführt wurde, ist eine wesentliche Massnahme. Gerade in den Branchen, die am stärksten von Corona bedingten Schliessungen betroffen sind, arbeiten besonders viele Personen mit niedrigen Löhnen. Ihr Schutz ist darum dringlich. Weil offensichtlich ist, dass Lockerungsmassnahmen nur schrittweise erfolgen werden, ist die Verlängerung dieser Regelung bis zum Sommer konsequent. Der Schaden für die Kaufkraft vieler Arbeitnehmer – gerade für die mit niedrigen und mittleren Löhnen – ist nach wie vor sehr gross und wird weitere Massnahmen erfordern.</p><p>Darüber hinaus wurde die&nbsp;Erhöhung der Anzahl Taggelder in der Arbeitslosenversicherung nun erneut beschlossen – eine wirksame Massnahme, die bereits in der ersten Welle ergriffen wurde. In vielen Branchen ist es derzeit wenig realistisch, schnell wieder einen Job zu finden.</p><p>Auch die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist erfreulich, auch wenn die ersten pandemiebedingten Einschränkungen bereits vor mehr als einem Jahr eingeführt wurden. Diese Massnahme erhöht die Planungssicherheit und hilft, Arbeitsplätze zu erhalten. Und schliesslich entsprechen auch die Erhöhung der Hilfen für die von Umsatzeinbussen betroffenen Unternehmen und die Verankerung einer Ausgleichslogik den Forderungen des SGB zu Beginn dieses Jahres.</p><p>Entscheidend wird es in den kommenden Wochen und Monaten auf die richtige Umsetzung ankommen. Nur wenn Ansprüche schnell bearbeitet und Gelder zeitnah ausgezahlt werden, können Arbeitsplätze erhalten werden.</p><h3 class="heading--h4">Spezifische Antworten auf Probleme in der Kultur</h3><p>Kulturschaffende sind von der Corona-Krise nach wie vor existenziell betroffen. Je länger die Corona-Pandemie dauert, desto schwieriger wird ihre Lage. Viele berichten, dass im Moment keine Veranstaltungen geplant werden. Sie können deshalb auch nicht abgesagt werden, was aber oft Voraussetzung für Unterstützungsleistungen wäre. Zudem ist das bestehende System der Hilfsmassnahmen komplex und für viele schwer durchdringbar.</p><p>Daher hat der SGB einen möglichst raschen und unbürokratischen Zugang zu besseren Hilfsleistungen gefordert. Parlament und Bundesrat sind vielen gewerkschaftlichen Vorschlägen gefolgt. So können freischaffende und selbstständige Kulturschaffende neu auch Ausfallentschädigungen beantragen – rückwirkend ab dem 1. November. Ausserdem werden über die Änderung der Covid-Kulturverordnung die Anspruchskriterien für Kulturschaffende zur Nothilfe über Suisseculture Sociale massgeblich erleichtert.&nbsp; Angesichts der weiter andauernden Veranstaltungsverbote werden Kulturschaffende in den nächsten Monaten vermehrt auf diese Unterstützung durch Suisseculture Sociale angewiesen sein.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/f/csm_Frau_mit_Maske_Industrie_2_aa3ad9c04b.webp" length="284628" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7501</guid><pubDate>Thu, 18 Mar 2021 17:45:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Covid-19-Kulturverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aenderung-der-covid-19-kulturverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die angestrebten Änderungen der Verordnung&nbsp;über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz (Covid-19-Kulturverordnung) zum 1. April 2021 die sich einerseits aus der vom Parlament beschlossenen Ausweitung der Ausfallentschädigungen auf Freischaffende ergeben und anderseits eine Vereinfachung und Vereinfachung der Nothilfe über Suisse Culture Sociale bewirken.</p><p>Detaillierte Hinweise und Bemerkungen finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6413</guid><pubDate>Tue, 16 Mar 2021 07:00:00 +0100</pubDate><title>Corona</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus</link><description>Alle Informationen, Positionen und Aktuelles zum Corona-Virus finden Sie auf unserer Sonderseite. Ausserdem die Antworten auf die wichtigsten Fragen.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/0/csm_Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow_b013833479.webp" length="34396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7495</guid><pubDate>Mon, 15 Mar 2021 23:19:00 +0100</pubDate><title>AHV-Reform auf Kosten der Frauen: Ständerat nimmt seine Verantwortung nicht wahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-reform-auf-kosten-der-frauen-staenderat-nimmt-seine-verantwortung-nicht-wahr</link><description>Kleine Parlamentskammer ignoriert die Realität der Frauen weiter.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Ständerat beschlossenen Änderungen der AHV sind respektlos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat bereits gezeigt, dass Frauen durch die Rentenaltererhöhung mit AHV 21 rund 1200 Franken pro Jahr verlieren. Obwohl die Renten der Frauen bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer. In etwas mehr als einer Woche haben über 300'000 Frauen und Menschen einen öffentlichen Appell gegen diese Reform auf dem Buckel der Frauen unterzeichnet und dem Ständerat übergeben. Doch der Ständerat ignoriert die Realität der Frauen weiter.</p><p>Der Ständerat hat heute beschlossen, den Gesamtbetrag der Kompensationen für die Übergangsgeneration von neun Frauenjahrgängen von 712 auf 430 Millionen jährlich weiter zu unterbieten. Diese weitere Senkung der Kompensationen ist ein Zeichen von Ignoranz. Die vorgeschlagenen Rentenzuschläge können die Rentenlücke der Frauen der Übergangsgeneration bei weitem nicht schliessen.</p><h3 class="heading--h4">Flexibilisierung: Frauen werden doppelt bestraft</h3><p>Auch die Flexibilisierung des Renteneintritts soll nach Ansicht des Ständerats gekappt werden. Anstatt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bereits ab Alter 62 soll ein Vorbezug erst ab 63 möglich sein. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung geniesst und mittelfristig kostenneutral ist. Und auch hier sollen vorab die Frauen bezahlen. Denn wird die Flexibilisierung erst ab Alter 63 eingeführt, ändert sich dadurch für die Männer nichts. Die Frauen werden hingegen doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie im Vergleich zum Status quo nur noch ein Jahr im Voraus die AHV-Rente vorbeziehen.</p><h3 class="heading--h4">﻿Renten müssen zum Leben reichen</h3><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Wer die AHV reformiert, muss deshalb die realen Rentenprobleme berücksichtigen. Die Lösung dazu ist einfach: wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen. Der Ständerat wird mit seiner Kürzestauseinandersetzung zur AHV dieser Verantwortung nicht gerecht. Mit den heutigen Entscheiden versucht der Ständerat das genaue Gegenteil: eine Reform ohne Rückhalt der Frauen. Diese Unterschätzung der Frauenbewegung wird AHV21 blockieren. Der SGB wird alles daran setzen, dass der Nationalrat die Vorlage massgeblich korrigiert.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7492</guid><pubDate>Mon, 15 Mar 2021 12:15:00 +0100</pubDate><title>314’187-mal: Hände weg von den Frauenrenten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/314187-mal-haende-weg-von-den-frauenrenten</link><description>Dringender Appell an den Ständerat übergeben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kurz vor der Debatte im Parlament wurden dem Ständerat heute 314’187 Unterschriften gegen eine AHV-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen überreicht. Die vorgeschlagene Rentenverschlechterung für die Frauen hat eine Welle der Empörung ausgelöst. In so kurzer Zeit wurden in der Schweiz noch nie so viele Unterschriften online unterzeichnet. Die Botschaft ist klar: Eine AHV-Reform, welche die Lebensrealität der Frauen ignoriert, ist chancenlos. Die Renten der Frauen sind noch immer über einen Drittel tiefer, als jene der Männer. Die Frauenrenten müssen deshalb steigen, und nicht sinken.</p><p>Im Alter von der AHV leben können: dieses Versprechen wird für viele Frauen weiterhin nicht eingelöst. Deshalb war die schlechte und ungleiche Rentenabsicherung auch ein zentrales Anliegen des Frauen*streiks 2019. Doch anstatt dafür zu sorgen, dies endlich zu erreichen, schlägt die Kommission mit der Reform AHV 21 genau das Gegenteil vor: eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen.</p><p class="heading--h4">Die Rentensituation der Frauen ist grosses Problem.</p><p>Im offenen Brief fordern Hunderttausende UnterzeichnerInnen den Ständerat deshalb dazu auf, die Verschlechterungen in der AHV21-Vorlage rückgängig zu machen, und stattdessen den Frauen endlich eine bessere Rentenabsicherung im Alter zu garantieren. Dazu braucht es eine Reform, welche die AHV-Renten nicht einzig für die Ehepaare verbessert. Denn die Verfassung verspricht auch den Frauen seit fast 50 Jahren, dass die AHV den Lebensbedarf von allen angemessen deckt.</p><p>An der Übergabe der Unterschriften an den Ständerat, der die AHV-Reform heute behandelt, erinnert <strong>Vania Alleva</strong>, Präsidentin der Gewerkschaft Unia deshalb daran: «Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, verdient eine Rente, die zum Leben reicht. Das gilt auch für Frauen, das ist heute noch nicht der Fall!» SP Co-Präsidentin <strong>Mattea Meyer</strong> betonte, «Altersarmut ist oft weiblich. Es braucht jetzt höhere AHV-Renten und sicher keinen Rentenabbau». VPOD-Zentralsekretärin <strong>Michela Bovolenta</strong> bringt den Ärger der Frauen auf den Punkt: «Das Parlament muss uns endlich zuhören und für mehr Gleichstellung auch im Alter sorgen, statt einen Abbau auf Kosten der Frauen zu planen. Die Frauenrenten gehören erhöht, nicht das Frauenrentenalter!» Schliesslich betont <strong>Lisa Mazzone</strong>, Grüne Ständerätin: «Die Rufe der Frauen wurden bis jetzt in der Politik überhört. Doch dieses starke Zeichen darf nicht mehr ignoriert werden. Ohne die Frauen macht man keine Reform».</p><p>Link zum Appell: <a href="https://www.frauenrenten.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">www.frauenrenten.ch</a></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/3/csm_210315_Appell-UEbergabe_c-YoshikoKusano_f25b70f4c0.webp" length="227080" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7489</guid><pubDate>Tue, 09 Mar 2021 17:53:19 +0100</pubDate><title>Sonntagsverkäufe: Deregulierung durch die Hintertür definitiv vom Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/sonntagsverkaeufe-deregulierung-durch-die-hintertuer-definitiv-vom-tisch</link><description>Auch der Nationalrat ist gegen mehr Sonntagsverkäufe im Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaftskommissionen von Stände- und Nationalrat wollten unter dem Vorwand der Pandemie den arbeitsfreien Sonntag angreifen. Erfreulicherweise hat nach dem Stände- nun auch der Nationalrat diesen Angriff auf die Arbeitsbedingungen abgewendet. Die Probleme, vor denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute stehen, müssen nicht verstärkt sondern gelöst werden.</p><p>Nach dem deutlichen Nein des Ständerats hat nun auch der Nationalrat, wenn auch eher knapp mit 96 zu 93 Stimmen Stimmen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit abgelehnt. Die Wirtschaftskommissionen hatten vorgeschlagen, mittels einer im letzten Moment eingeführten Änderung des Covid-19-Gesetzes die Anzahl der Sonntagsverkäufe in der Schweiz bis 31.12.2022 zu verdreifachen. Ein solcher Beschluss wäre ein Schlag ins Gesicht des Verkaufspersonals gewesen, das ohnehin ein besonders schwieriges Jahr hinter sich hat – sowohl mit Blick auf die Arbeitsbedingungen wie auch finanziell, bedingt durch die Kurzarbeit.</p><p>Ausserdem zeigen Studien, dass mehr Sonntagsöffnungen nicht zu mehr Umsatz führen, sondern – im Gegenteil – besonders für kleine Läden nur Verluste bedeuten. Weiter hat das Verkaufspersonal immer wieder klar in Umfragen gesagt, dass es keine Sonntagsarbeit wünscht.</p><p>In der Ratsdebatte zudem wurde zu Recht auf das rechtsstaatlich inakzeptable Vorgehen der Gesetzgebung verwiesen: Das Covid19-Gesetz darf nicht dazu missbraucht werden, den Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden anzugreifen. Beim Entscheid eine Rolle gespielt haben wohl auch die Abstimmungsentscheide vom Wochenende. Im Kanton Bern wurde ein Vorstoss abgelehnt, der die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr verdoppeln wollte. Und auch im Kanton Zug scheiterte eine Vorlage zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an der Urne klar.</p><p>Der SGB lehnt eine Ausweitung der Sonntagsarbeit entschieden ab. Sonntagsverkäufe erhöhen nachweislich die psychosozialen Risiken für das Verkaufspersonal, das in der Pandemie bereits sehr viel erleiden musste, mit Stress in Läden mit grossen Verkaufsflächen, Angst vor Ansteckungen oder harten Lohneinbussen durch Kurzarbeit. Dass die Kommissionen diese ebenso nutzlose wie schädliche Liberalisierung auch noch als «Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes» verkaufen wollten, war an Respektlosigkeit gegenüber den Betroffen kaum mehr zu überbieten. Dabei hätte gerade das Verkaufspersonal angesichts der vielen Opfer, die es während der Pandemie leisten mussten, Anrecht auf mehr Respekt und Schutz.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.webp" length="318272" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7487</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2021 07:59:05 +0100</pubDate><title>Internationaler Frauenkampftag – jetzt erst recht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/internationaler-frauenkampftag-2021</link><description>8. März 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der diesjährige Weltfrauentag ist speziell: Physische Treffen sind nur eingeschränkt möglich, an grosse Mobilisierungen ist gar nicht zu denken. Doch der Kampfgeist der Gewerkschaftsfrauen ist nach einem Jahr Corona grösser denn je. Deshalb bietet der SGB zusammen mit dem gewerkschaftlichen Bildungsinstitut Movendo ab dem 8. März eine feministische Kurswoche an – um bereit zu sein für die Zeit, in der Mobilisierungen draussen wieder möglich sind.</p><p>Am 8. März 2020 kamen die Frauen* noch auf Strassen und Plätzen zusammen, um gemeinsam den internationalen Tag der Frau zu begehen. Kurze Zeit später mussten sie versuchen, im Homeoffice Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. Oder sie riskierten ihre Gesundheit, während sie schlecht geschützt im Tieflohnbereich die Gesellschaft am Laufen hielten, sei es als Lebensmittelverkäuferinnen, als Kinderbetreuerinnen oder in Gesundheitsberufen. Kitas mussten zwar offen bleiben, doch mehr finanzielle Unterstützung für den Betrieb unter sehr schwierigen Bedingungen sprach die Politik erst auf Druck der vom SGB gegründeten Koalition Kinderbetreuung.</p><p>Corona hat deutlich gezeigt: Die bürgerliche Schweizer Politik tut sich schwer, die unentbehrliche Arbeit, die Frauen unbezahlt oder schlecht bezahlt leisten, anzuerkennen. Statt längst fällige Lohnerhöhungen für die Frauen in systemrelevanten Berufen gab es Applaus vom Balkon und allenfalls noch einen Kugelschreiber oder 100 Franken Einmalprämie als Dank für den Einsatz in der Pandemiebekämpfung. Doch Frauen wollen Löhne, die ihrer Verantwortung und der Belastung durch ihre Arbeit entsprechen. Sie wollen faire Arbeitsbedingungen und Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit ermöglichen, ohne dass dabei die eigene Gesundheit auf der Strecke bleibt. Dafür kämpfen die Gewerkschaften am 8. März – und an allen anderen Tagen.</p><p>Dieser Kampf kann zurzeit nicht draussen stattfinden. Deshalb bieten der SGB und das gewerkschaftliche Bildungsinstitut Movendo ab dem 8. März mit einer feministischen Kurswoche einen virtuellen Raum an, in dem sich Frauen* zu den Themen Altersvorsorge, Arbeit, Auswirkungen von Covid 19 auf Frauen, sexualisierte Gewalt und starke Vorbilder in der Gewerkschafsarbeit informieren und austauschen können. Damit sie diese Themen auf die Strasse tragen können, wenn Mobilisierungen wieder möglich sind.</p><p><a href="https://www.movendo-digital.ch/frauen" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zum Kursangebot</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/c/csm_Kurswoche_6ed0110d20.webp" length="37736" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7485</guid><pubDate>Sun, 07 Mar 2021 16:23:54 +0100</pubDate><title>Keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Verkaufspersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-verschlechterung-der-arbeitsbedingungen-fuer-das-verkaufspersonal</link><description>Einschätzungen zu den weiteren Volksabstimmungen des 7. März 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Ladenöffnungszeiten: zwei willkommene Ablehnungen</p><p>Die Bevölkerung des Kantons Bern hat heute den Vorstoss abgelehnt, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr zu verdoppeln. Diese Ablehnung stoppt einen neuen Versuch, die Sonntagsarbeit auf Kosten der Arbeitnehmenden in dieser Branche auszuweiten. Auch im Kanton Zug ist eine Vorlage zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an der Urne klar gescheitert.</p><p>Studien zeigen, dass Sonntagsöffnungen oder längere Öffnungszeiten keinen zusätzlichen Umsatz bringen. Sie erhöhen nur die Arbeitsbelastung für das Verkaufspersonal. Der Nationalrat hat sich zwar noch nicht mit dem Vorschlag befasst, die Sonntagsöffnungen in das Covid-19-Gesetz aufzunehmen, aber das Signal ist sehr deutlich: Es gibt keine Mehrheit an den Urnen für mehr Sonntagsarbeit.</p><h3 class="heading--h4">Freihandelsabkommen mit Indonesien akzeptiert</h3><p>Das Freihandelsabkommen mit Indonesien fand an der Urne eine Mehrheit. Entscheidend dafür waren offensichtlich die neuen Standards zur Nachhaltigkeit und zum Schutz für Arbeitnehmende vor Ausbeutung. Nach diesem Abstimmungsergebnis ist der Bund jetzt in der Verantwortung, seine Versprechen einzuhalten, indem er für eine konsequente Umsetzung dieser Bestimmungen sorgt.</p><p>Für den SGB ist klar, dass alle zukünftigen Abkommen diesem Beispiel folgen und noch strengere und umfassendere verbindliche Regeln zum Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter und zur Nachhaltigkeit aller Produkte und Dienstleistungen enthalten müssten. Die Gewerkschaften werden sich dafür einsetzen, dass die Sozial- und Arbeitsrechte in Zukunft noch besser geschützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/d/csm_Kantone_der_Schweiz_wenigerbunt-01_e63e6191d5.webp" length="103638" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7482</guid><pubDate>Sun, 07 Mar 2021 13:08:05 +0100</pubDate><title>Jetzt die Grundlagen für den Service public der Zukunft schaffen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/eid-nein-jetzt-die-grundlagen-fuer-den-service-public-der-zukunft-schaffen</link><description>Nach dem Nein zur Privatisierung der E-ID</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ablehnung des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste schützt die Schweiz vor einer weiteren unangebrachten Privatisierung. Dieses Ergebnis sendet auch ein klares Signal: ein Abbau des Service public wird in Volksabstimmungen keine Mehrheit finden. Nun müssen neue Dienstleistungen im Rahmen eines modernen Service public entwickelt werden, der an die aktuellen Herausforderungen und Technologien angepasst ist. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) setzt sich für eine ehrgeizige Agenda ein, um qualitativ hochstehende Grundversorgung für alle zu gewährleisten, insbesondere in der digitalen Welt.</p><p>Mit dem heute zur Abstimmung vorgelegten E-ID-Gesetz hätte der Staat eine seiner zentralen Aufgaben – die Identifizierung der eigenen Bürger – zugunsten privater Akteure aufgegeben. Unter dem Vorwand der Modernisierung hätte dies zur Schaffung eines privaten Monopols oder Oligopols geführt, das mit den von der Bundesverwaltung bereitgestellten Daten Profite macht. Der SGB begrüsst die deutliche Ablehnung in der heutigen Abstimmung, denn sie verhindert die Etablierung einer Drei-Klassen-Gesellschaft im Internet und die Nutzung von amtlichen Informationen zur Bildung von Nutzungsprofilen. Die Bevölkerung wollte kein Gesetz zur elektronischen Identität, das auf ein Konsortium privater Unternehmen zugeschnitten ist oder sogar teilweise von diesem Konsortium entworfen wurde. Es ist Aufgabe des Staates und nicht der Banken und Versicherungen, die Identität der Bürgerinnen und Bürger zu bescheinigen: Die Botschaft der Stimmbevölkerung ist in diesem Punkt völlig eindeutig.</p><p><a href="/themen/service-public/detail/eine-privatisierung-des-elektronischen-passes-waere-ein-fataler-fehler">Wie der SGB bereits im Abstimmungskampf deutlich gemacht hat</a>, geht es den Gewerkschaften nicht darum, die Digitalisierung zu behindern, ganz im Gegenteil. Darum braucht es nun schnell eine amtliche elektronische Identifizierung, die öffentlich und transparent ist und dem öffentlichen Interesse dient. Eine solche, für alle zugängliche Grundversorgung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechten Digitalisierung und wird auch der Schweizer Wirtschaft nützen. Schliesslich steht mit dem digitalen Impfausweis ein sehr konkretes und dringendes Projekt an, das im Rahmen eines verlässlichen Service public schnell umgesetzt werden muss, wie es die Bevölkerung offensichtlich wünscht.</p><p>Das Abstimmungsergebnis ist auch eine Warnung für andere Privatisierungs- und Liberalisierungsprojekte, die derzeit diskutiert werden. Ein sukzessiver Abbau und eine Zerstörung des Schweizer Modells des Service public findet an der Urne keine Mehrheit. Die Pläne zum <a href="/themen/service-public/detail/postfinance-privatisierung-kommt-nicht-in-frage">Verkauf der Postfinance</a> oder zur vollständigen <a href="/themen/service-public/detail/jetzt-strommarktoeffnung-entschiedenes-nein-des-sgb">Liberalisierung des Strommarktes</a> folgen der gleichen Privatisierungslogik und müssen deshalb revidiert werden. Ebenso wie die unerbittliche und abwegige Anwendung der Markt- und Wettbewerbslogik im Bereich des Gesundheitswesens. Der SGB wird an diesen Fronten gegen neue Privatisierungs- und Liberalisierungsvorhaben kämpfen.</p><p>Generell erwartet der SGB nun, dass der Bundesrat seine Service-public-Strategie grundlegend überarbeitet. Die Kampagne zur elektronischen Identität hat gezeigt, dass in diesem Bereich neue Bedürfnisse entstehen, zum Beispiel durch die zunehmende Digitalisierung oder den Wunsch nach optimierten Verwaltungsdienstleistungen. Es ist daher an der Zeit, ein Programm zur Entwicklung neuer Service-public-Angebote zu planen und umzusetzen, das auf effizienten Infrastrukturen und öffentlichen Dienstleistungen basiert. Dies ist eine der Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Wohlstand, von dem wirklich alle profitieren.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_web_SchweizerPassPrivatisieren-nein_DE_b026fdecee.webp" length="104360" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7479</guid><pubDate>Thu, 04 Mar 2021 12:57:00 +0100</pubDate><title>Ständerat lehnt Missbrauch des Covid-Gesetzes ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-lehnt-missbrauch-des-covid-gesetzes-ab</link><description>Keine Deregulierung der Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaftskommission des Ständerats wollte unter dem Vorwand der Pandemie den arbeitsfreien Sonntag angreifen. Erfreulicherweise hat das Plenum eine vernünftige Entscheidung getroffen und diesen Angriff auf die Arbeitsbedingungen abgewendet. Die Probleme, vor denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute stehen, müssen nicht verstärkt sondern gelöst werden.</p><p>Der Ständerat hat deutlich mit 23:18 Stimmen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit abgelehnt. Die WAK-S hatte vorgeschlagen, mittels einer im letzten Moment eingeführten Änderung des Covid-19-Gesetzes die Anzahl der Sonntagsverkäufe in der Schweiz bis 31.12.2022 zu verdreifachen. Ein solcher Beschluss wäre ein Schlag ins Gesicht des Verkaufspersonals gewesen, das ohnehin ein besonders schwieriges Jahr hinter sich hat – sowohl mit Blick auf die Arbeitsbedingungen wie auch finanziell, bedingt durch die Kurzarbeit.</p><p>Das Plenum der kleinen Kammer hat nun aber diesen Änderungsantrag abgeschmettert. Angeführt wurden u.a. Studien, die zeigen, dass mehr Sonntagsöffnungen nicht zu mehr Umsatz führen, sondern – im Gegenteil – besonders für kleine Läden nur Verluste bedeuten. Weiter hat das Verkaufspersonal immer wieder klar in Umfragen gesagt, dass es keine Sonntagsarbeit wünscht.</p><p>In der Ratsdebatte wurde zu Recht auf das rechtsstaatlich inakzeptable Vorgehen der Gesetzgebung verwiesen: Das Covid19-Gesetz darf nicht dazu missbraucht werden, den Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden anzugreifen. Im Gegenteil: diese haben angesichts der vielen Opfer, die sie während der Pandemie leisten mussten, Anrecht auf mehr Schutz.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_1e4da264a7.webp" length="409154" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7477</guid><pubDate>Tue, 02 Mar 2021 10:25:58 +0100</pubDate><title>Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aenderung-der-covid-19-verordnung-arbeitslosenversicherung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB unterstützt den Vorschlag, die bisherigen administrativen Vereinfachungen bei der Kurzarbeit bis Ende Juni weiter zu führen. Angesichts der Unsicherheiten bei der Corona-Öffnungsstrategie und der angespannten Situation in vielen Firmen ist es wichtig, dass das Instrument der Kurzarbeit reaktionsschnell bleibt und die betroffenen Unternehmen rasch ihre Kurzarbeitsentschädigungen erhalten. Damit können viele Arbeitsplätze erhalten werden.</p><p>Die vollständige Stellungnahme zu dieser Änderung der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7474</guid><pubDate>Thu, 25 Feb 2021 15:14:53 +0100</pubDate><title>Feministische Kurswoche zum 8. März</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/feministische-kurswoche-zum-8-maerz</link><description>Digitales Bildungsangebot anlässlich des Internationalen Frauentags</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 8. März ist der internationale Frauenkampftag – normalerweise begehen wir ihn gemeinsam draussen. Dieses Jahr ist einiges anders: Obwohl die Corona-Pandemie deutlich gezeigt hat, wie unentbehrlich und unterbewertet die Arbeit der Frauen* ist, dürfen wir diesen 8. März nicht physisch zusammenkommen.</p><p>Aber treffen werden wir uns trotzdem – in einer feministischen Kurswoche, die der SGB gemeinsam mit Movendo anbietet: Erfahre unter <a href="https://www.movendo-digital.ch/frauen#services" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">movendo-digital.ch/frauen</a> ab dem 3. März mehr zu Themen wie der Altersvorsorge von und für Frauen, der Gewerkschaftsgeschichte aus feministischer Sicht, zu sexueller Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und was du dagegen tun kannst, zu den Auswirkungen von Covid 19 auf die Frauen sowie über die ungleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern.</p><p>In der Woche vom 8. März kannst du dann online mit den Referentinnen und weiteren Interessierten diskutieren, Fragen klären und Pläne schmieden, wie wir weiterkommen auf unserem feministischen Weg. So dass wir bereit sind, wenn wir uns wieder draussen mobilisieren dürfen – zum Beispiel am 14. Juni!</p><p><a href="https://movendo-digital.ch/frauen/#services" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zum Kursangebot</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/f/csm_jungeFrau-Headset-Homeoffice-Videokonferenz_fizkes-istock_a4a95c86d4.webp" length="73598" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7471</guid><pubDate>Wed, 24 Feb 2021 12:54:26 +0100</pubDate><title>Sonntagsruhe mit Covid-19-Gesetz ausgehebelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sonntagsruhe-mit-covid-19-gesetz-ausgehebelt</link><description>WAK-S beschliesst Ausweitung von Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Über die Köpfe von Verkaufsangestellten und Kantonen hinweg hat die Wirtschaftskommission des Ständerats durch die Hintertüre die Ausdehnung der Sonntagsverkäufe von vier auf zwölf pro Jahr beschlossen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt diese Liberalisierung der Sonntagsarbeit dezidiert ab. Das Parlament muss diesen Angriff auf das Arbeitsgesetz via Covid-19-Gesetz zurückweisen.</p><p>Der SGB lehnt eine Ausweitung der Sonntagsarbeit entschieden ab. Die Ausdehnung auf zwölf Sonntagsverkäufe via Covid-19-Gesetz ist rechtsstaatlich bedenklich und undemokratisch, weil so der Wille der Stimmbevölkerung mit Füssen getreten wird, die sich in zahlreichen kantonalen Abstimmungen immer wieder klar gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen hat.</p><p>Sonntagsverkäufe erhöhen nachweislich die psychosozialen Risiken für das Verkaufspersonal, das in der Pandemie bereits sehr viel erleiden musste, mit Stress in Läden mit grossen Verkaufsflächen, Angst vor Ansteckungen oder harten Lohneinbussen durch Kurzarbeit. Dass die Kommission diese ebenso nutzlose wie schädliche Liberalisierung nun auch noch als «Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes» verkaufen will, ist an Respektlosigkeit gegenüber den Betroffen kaum mehr zu überbieten.</p><p>Dass Sonntagsverkäufe kaum mehr Umsatz generieren, sondern nur eine Umlagerung des Umsatzes bewirken, wurde bereits mehrfach belegt. Diese Sonntagsverkäufe könnten sich nur Detailhandelsketten mit grossen Verkaufsflächen leisten. Kleinere Läden und Boutiquen dagegen machen ein Verlustgeschäft mit Sonntagsverkäufen. Die Folge wäre ein «Lädelisterben». Gerade die Angestellten in den kleinen Läden haben in der Pandemie bereits durch massive Einkommensverluste auf ohnehin zu tiefen Löhnen einen sehr hohen Preis bezahlt.</p><p>Das Parlament muss diese schädliche und zynische Deregulierung ablehnen. Das Covid-19-Gesetz darf nicht zum Angriff auf das Arbeitsgesetz und den Gesundheitsschutz missbraucht werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.webp" length="318272" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7468</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2021 11:54:57 +0100</pubDate><title>Grössere Lohnunterschiede – steigende Lohndiskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/groessere-lohnunterschiede-steigende-lohndiskriminierung</link><description>Analyse der Lohnstrukturerhebung 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohndiskriminierung und die Gesamtlohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind zwischen 2014 und 2018 gestiegen, wie die neuste Analyse der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik zeigt. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt und umgekehrt werden – mit der konsequenten Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes und einer neuen, fairen Verteilung der bezahlten und unbezahlten Betreuungsarbeit.</p><p>Seit 40 Jahren legt die Bundesverfassung den Grundsatz gleicher Löhne fest, seit 25 Jahren ist dessen Umsetzung im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Doch die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass es mit der Umsetzung mehr denn je hapert: So ist der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern von 2014 bis 2018 um fast einen Prozentpunkt auf 19 Prozent gestiegen, der unerklärte, meist diskriminierende Anteil daran um 3 Prozentpunkte auf 45.4 Prozent. Das heisst, dass Frauen in der Schweiz für gleichwertige Arbeit 8.6 Prozent weniger verdienen als Männer – das entspricht jeden Monat 686.45 Franken. Insgesamt verdienen Frauen monatlich im Mittel 1512 Franken weniger als Männer.</p><p>Auffällig ist, dass der Lohnunterschied, der sich mit Ausbildung, Berufserfahrung und Hierarchiestufen erklären lässt, über die beobachteten Jahre mit gut 10 Prozent etwa gleich gross geblieben ist, aber die Lohndiskriminierung gestiegen ist. Das bedeutet, dass die Revision des Gleichstellungsgesetzes, die letzten Sommer in Kraft getreten ist, tatsächlich zu spät gekommen ist und deshalb nun umso konsequenter umgesetzt werden muss. Der SGB erwartet, dass die Unternehmen ihre Pflicht wahrnehmen, ihre Lohnsysteme mit den Sozialpartnern auf Diskriminierung analysieren und diskriminierende Löhne umgehend anpassen.</p><p>Doch auch der sogenannt nicht diskriminierende Lohnunterschied ist mit 10 Prozent zu gross, denn auch er beruht auf diskriminierenden Strukturen im Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft: Frauen arbeiten oft in Berufen, die nicht ihrem Wert entsprechend entlöhnt sind, und schlagen rasch einmal an der gläsernen Decke an, von wo aus ein weiterer Karriereaufstieg kaum mehr möglich ist. Spätestens nach der Familiengründung übernehmen Frauen zudem noch einen grossen Teil der anfallenden unbezahlten Arbeit, was sich aufgrund der Struktur des Arbeitsmarkts (Möglichkeit der und Entlöhnung von Teilzeitarbeit) ebenfalls in einem tieferen Lohn für die bezahlte Arbeit niederschlägt.</p><p>Neben Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung fordert der SGB deshalb Massnahmen, damit Frauen wegen der Übernahme von Sorgearbeit keine Lohneinbussen mehr riskieren. Dies bedeutet genügend durch die öffentliche Hand finanzierte Betreuungsangebote und Strukturen, die eine faire Aufteilung der restlichen unbezahlten Arbeit auf Männer und Frauen erlauben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.webp" length="514068" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7466</guid><pubDate>Fri, 19 Feb 2021 20:29:05 +0100</pubDate><title>Höchste Zeit: Mehr Bundesgelder für die Kinderbetreuung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/hoechste-zeit-mehr-bundesgelder-fuer-die-kinderbetreuung</link><description>Parlamentarische Initiative der WBK-N</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Was der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB schon lange fordert, könnte endlich umgesetzt werden: Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates WBK-N will mehr Bundesgelder für die familienergänzende Kinderbetreuung. Bisher sind die öffentlichen Beiträge in der Schweiz rekordmässig tief, dafür zahlen die Eltern umso mehr. Eine gesellschaftliche Aufgabe wurde so viel zu lange ins Private abgeschoben.</p><p>Dass die WBK-N die Bundesfinanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung nun permanent ausgestalten will, ist ein Erfolg des SGB und der Koalition Kinderbetreuung, die sich seit der ersten Corona-Welle unter Leitung des SGB für Verbesserungen einsetzt.</p><p>Die familienergänzende Kinderbetreuung ist ein Schlüssel für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben: Viel zu oft organisieren die Familien die Kinderbetreuung privat – mit Hilfe der Gratisarbeit von Grosseltern oder Müttern, die dafür ganz oder teilweise auf ihr Einkommen verzichten. Grund für diese Arrangements sind das fehlende Kinderbetreuungsangebot und die überhöhten Preise, die Eltern hierzulande dafür zahlen müssen.</p><p>Der SGB fordert deshalb seit langem die Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand. Wie die Bildung sollte auch die Betreuung der Kinder als Service public allen Familien zugänglich sein. Es braucht eine national kohärente Familienpolitik, die einheitliche Rahmenbedingungen für die Finanzierung und die Qualität der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung vorsieht sowie die Arbeitsbedingungen regelt. Die von der WBK-N beschlossene Verstetigung und Anpassung der Finanzhilfen, mit denen der Bund bisher die Kantone bei der Schaffung neuer Plätze und der Vergünstigung der Elterntarife unterstützt, ist ein wichtiger erster Schritt: Die Befristung des Gesetzes muss aufgehoben, die Gelder für die Reduktion der Elterntarife fortwährend statt wie bisher degressiv ausbezahlt werden.</p><p>Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Finanzhilfen an Kriterien bezüglich Tarifen, Betreuungsschlüssel (ohne Einbezug von Praktikant_innen), Mindestlöhnen und Arbeitszeiten geknüpft sind. Ziel sind gute Bedingungen für Eltern, Kinder und Betreuungspersonal. Und wie bisher sollen die Finanzhilfen nicht nur in der vorschulischen Betreuung, sondern auch bei den schulergänzenden Strukturen zum Einsatz kommen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.webp" length="212186" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7460</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 18:34:21 +0100</pubDate><title>Kinderbetreuung: Und der Bund kann doch … </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kinderbetreuung-und-der-bund-kann-doch</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Obwohl das SGB-Ziel der Kinderbetreuung als Service public nur über eine Verfassungsänderung erreicht werden kann, gibt die Bundesverfassung dem Bund schon jetzt sehr viel mehr Handhabe um aktiv zu werden, als der Bundesrat anerkennen will. Dies zeigt ein kürzlich erschienenes Rechtsgutachten. Eine kohärente nationale Familienpolitik ist möglich und nötig – damit Familien und Betreuungspersonal schweizweit von den gleichen fairen Rahmenbedingungen profitieren.</p><p>Ziel des SGB ist, dass die familienergänzende Kinderbetreuung als Service public organisiert und durch die öffentliche Hand finanziert wird – genau wie die Bildung in der Volksschule. Es sollte genauso selbstverständlich sein, dass alle Kinder von einem öffentlichen Betreuungsangebot profitieren, wie, dass sie in eine öffentliche Schule gehen. Dafür braucht es jedoch eine Verfassungsänderung, was bekanntlich nicht von heute auf morgen geschieht.</p><p>Heute herrscht in der Schweiz, was die familienergänzende Kinderbetreuung angeht, Föderalismus in Reinform: Die Elternbeiträge liegenje nach Kanton irgendwo zwischen 36 und 70 Prozent der Vollkosten. Die Arbeitsbedingungen sind in jedem Kanton anders geregelt, mal über einen Gesamtarbeitsvertrag (Genf und Waadt), sehr viel öfter ohne. In einigen Städten haben die Kinder ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz, andernorts müssen die Eltern ihr Kind schon vor der Zeugung anmelden, um Chancen auf einen Platz zu haben. Und auch eine nationale Kinderbetreuungsstatistik, die eine Übersicht über Angebot und Nachfrage geben würde, leistet sich die Schweiz nicht.</p><p>Der Bundesrat verteidigt das Fehlen einer nationalen kohärenten Politik in der Kinderbetreuung und seinen mageren finanziellen Beitrag von jährlich 50 Millionen Franken mit der Bundesverfassung, welche die Verantwortung für die Familienpolitik den Kantonen auferlegt und dem Bund nur subsidiäre Kompetenzen gibt (Art. 116 Abs. 1). So auch wieder in seinem im Februar publizierten Bericht zur Politik der frühen Kindheit: Zwar gesteht der Bundesrat Lücken in der Politik der frühen Kindheit ein, insbesondere bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Er zeigt sich auch bereit, eine nationale Kinderbetreuungsstatistik zu prüfen, doch viel mehr will er nicht dazu beitragen, dass die aufgelisteten Lücken geschlossen werden.</p><p>Dabei hätte der Bund sehr viel mehr Kompetenzen bezüglich Kinderbetreuung, wenn er diese nicht nur als Familienpolitik, sondern auch als Gleichstellungs- und Arbeitsmarktpolitik verstehen würde. Denn, wie ein ebenfalls im Februar erschienenes Rechtsgutachten zu den Zuständigkeiten des Bundes im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (Pascal Mahon und Batsheba Huruy, 2021) zeigt, ermöglicht die Verfassung zusätzlich mit Art. 8 Abs. 3 zur Gleichstellung sowie Art. 110 Abs. 1 zum Arbeitnehmendenschutz ein weitergehendes Engagement des Bundes.</p><p>Auch ohne Verfassungsänderung kann und soll der Bund also Rahmenbedingungen setzen für eine kohärente nationale Familienpolitik: Er muss die Finanzierung der Angebote so regeln, dass Familie López in Zürich nicht sehr viel mehr für die Betreuung ihrer Kinder zahlt als Familie Vuillemier in Lausanne. Er muss angemessene Vorgaben zu Qualität und Arbeitsbedingungen machen, so dass schweizweit ein pädagogisch begründeter Betreuungsschlüssel ohne Anrechnung von Praktikant_innen gilt und der Lohn den Anforderungen und der Verantwortung der Arbeit entspricht. Er muss die Kantone und Gemeinden angemessen finanziell bei der Bewältigung dieser wichtigen Aufgaben unterstützen. Und er soll eine nationale Kinderbetreuungsstatistik nicht nur prüfen, sondern umsetzen, und das Bundesamt für Statistik dafür mit genügend Ressourcen versehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.webp" length="128446" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7458</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 17:02:15 +0100</pubDate><title>Schutz von Löhnen und Arbeitsplätzen immer noch ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/der-schutz-der-loehne-bleibt-immer-noch-ungenuegend</link><description>Entscheide des Bunderats zur Lockerung der Corona-Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zusammen mit der schrittweisen Lockerung der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat heute die Verlängerung bestimmter Stützungsmassnahmen angekündigt, um weitere Kaufkraftverluste und Stellenabbau &nbsp;zu vermeiden. Diese Verbesserungen sind zu begrüssen. Doch der Bundesrat geht weiterhin davon aus, dass zahlreiche Einschränkungen in den kommenden Monaten beibehalten werden und schlägt dennoch weder die Verlängerung der 100-prozentigen Lohnabsicherung bei Kurzarbeit für Geringverdienende und nur ungenügende Massnahmen zur rascheren Auszahlung und zum einfacheren Zugang zu Unterstützungsleistungen vor. Die heute skizzierte Strategie muss daher zwingend durch wirksame und nachhaltige Massnahmen zur Einkommensstützung und Arbeitsplatzsicherung ergänzt werden. Insbesondere in der Kultur braucht es ab März breiteren und vereinfachten Zugang zu Unterstützung. Mit der schrittweisen Öffnung einhergehen muss auch eine Stärkung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und deren praktische Umsetzung.</p><p>Die Corona-Krise hinterlässt weiterhin schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt. Die Unterbeschäftigung befindet sich auf einem historischen Höchststand und viele Arbeitnehmende fürchten einen ungenügenden Schutz ihrer Gesundheit sowie den Verlust ihrer Stelle. Der SGB fordert, dass die sozialpolitischen Stabilisierungsmassnahmen den epidemiologischen Massnahmen im Gleichschritt folgen. Das ist mit den heutigen Entscheiden nur ungenügend gesichert.</p><h4>Unzureichende Unterstützungsmassnahmen für die Arbeitnehmenden</h4><p>Die Aktivitäten in vielen Branchen wie der Gastronomie, derKultur oder im Eventbetrieb bleiben weiterhin nur stark reduziert möglich. Der Bundesrat hat sich trotzdem nicht dazu durchringen können, eine Ausweitung der Deckung von 100 Prozent der niedrigsten Löhne bei Kurzarbeit vorzuschlagen. Und das, obwohl Niedriglöhne in diesen Branchen besonders häufig vorkommen und sie bereits überproportional von Kurzarbeit betroffen sind. Diese Untätigkeit ist problematisch und fügt Menschen, die in den letzten zwölf Monaten bereits erhebliche Einkommensverluste erlitten haben, eine weitere wirtschaftliche Unsicherheit zu.</p><p>Für den SGB ist klar: die Fortführung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung muss zumindest mit einer Verlängerung des 100-prozentigen Ausgleichs der niedrigsten Löhne bei Kurzarbeit einhergehen. Dieser Schutz sollte vielmehr verbessert werden, denn heute kommt die Massnahme &nbsp;nur sehr wenigen Arbeitnehmenden mit tiefsten Einkommen &nbsp;zugute. Darüber hinaus muss die Auszahlung der Unterstützungsmassnahmen deutlich beschleunigt und der Zugang zu den Hilfsmassnahmen erleichtert werden. Andernfalls werden die Folgen in Bezug auf die Kaufkraft der Arbeitnehmenden und den Verlust von Arbeitsplätzen dramatisch sein.</p><h4>Begrüssenswerte Verlängerung der Kurzarbeit und der Arbeitslosen-Taggelder</h4><p>Immerhin übernimmt der Bundesrat andere wichtige Forderungen des SGB im Bereich der Arbeitslosenversicherung: die Verhinderung weiterer Aussteuerungen dank zusätzlicher Taggelder sowie die Verlängerung der Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung federn die Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden ab. Auch die Einführung eines rückwirkenden Anspruchs auf Ausfallentschädigung für Kulturschaffende ist zu begrüssen. Diese Hilfsmassnahme sollte aber auch auf Freischaffende ausgedehnt werden. Kulturschaffende sind auf funktionierende, einfach zugängliche Hilfsleistungen mehr denn je angewiesen. Dies erfordert weitere administrative Vereinfachungen.</p><h4>Öffnungsstrategie festgelegt</h4><p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat eine Zukunftsperspektive skizziert und die ersten Elemente einer Ausstiegsstrategie festlegt. Deren Umsetzung setzt die wirksame Anwendung von Gesundheitsschutzmassnahmen am Arbeitsplatz voraus, insbesondere zum Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer. Dazu ist es notwendig, die Kontrolltätigkeit am Arbeitsplatz zu verstärken anstatt bestehende Regelungen abzuschaffen, wie es einige Arbeitgeberverbände fordern. Vielmehr muss der Bund verbindliche Kontroll-Quoten für Covid-Kontrollen am Arbeitsplatz vorgeben, wenn nötig muss die Suva beigezogen werden und die Kantone im Vollzug unterstützen. Es müssen nun alle Betriebe ein Schutzkonzept vorweisen, auch solche ohne Publikumsverkehr, wie etwa auf dem Bau. Im Rahmen der Exit-Strategie ist auch an eine Zertifizierung der Schutzkonzepte durch Fachpersonen zu prüfen, insbesondere dort, wo neue Schutzkonzepte entstehen.</p><p>Darüber hinaus müssen endlich Massnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Quarantänebestimmungen zu ermöglichen, vor allem in Gesundheitseinrichtungen, und die notwendigen temporären Personalaufstockungen müssen finanziert werden. Allgemein erwartet der SGB , dass die in den letzten Monaten neu geschaffenen Kapazitäten im Gesundheitswesen insbesondere auf den Intensivstationen erhalten bleiben und dass weiterhin neue Kapazitäten nachhaltig geschaffen werden, um in Zukunft Überlastungen zu vermeiden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Koch_Restaurant_geschlossen_keineGaeste_ClarkandCompany-iStock_0abc5e019a.webp" length="100526" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7456</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 09:35:40 +0100</pubDate><title>Analyse: Die Rentenlücke der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/frauenrenten</link><description>Die SGB-Analyse zeigt: Frauen erhalten ein Drittel weniger Rente, in der zweiten Säule sind es sogar 50%, die sie weniger erhalten als die Männer.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/c/csm_00_DE_SGB_Chart_Rentenrueckstand_some_fb40714ed4.webp" length="16834" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7454</guid><pubDate>Tue, 16 Feb 2021 16:45:40 +0100</pubDate><title>E-ID-Gesetz: Geballte Marktmacht in den Startlöchern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/e-id-gesetz-geballte-marktmacht-in-den-startloechern</link><description>Wollen wir der geballten Marktmacht die Herausgabe der elektronischen ID und damit sensibelster Daten anvertrauen? Die Antwort kann nur Nein lauten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Swiss Sign Group steht bereit, um den E-ID-Markt zu beherrschen. Die 20 in diesem Konsortium vereinigten Schweizer Grossunternehmen machen zusammen fast 30 Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung aus. Wollen wir dieser geballten Marktmacht wirklich die Herausgabe der elektronischen Identität, und damit unsere sensibelsten Daten anvertrauen? Die Antwort kann nur Nein lauten.</p><h4>Bevölkerung schon lange kritisch</h4><p>Die Zeichen stehen auf Ablehnung: Gemäss aktuellen Umfragen hat das E-ID-Gesetz bei der Schweizer Bevölkerung einen schweren Stand. Das ist wenig erstaunlich, denn bereits im Jahr 2019 hat eine repräsentative Umfrage von Demoscope ergeben, dass nicht weniger als 87 Prozent der EinwohnerInnen ihren digitalen Pass ausschliesslich vom Staat beziehen wollen, was im nun zur Abstimmung stehenden Gesetz leider ausgeschlossen wird. Die zuständige Bundesrätin wirbt zwar pausenlos für die E-ID, indem sie forsch das Gegenteil behauptet – in ähnlicher Manier wie kürzlich im Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungsinitiative –, dies mag aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir den digitalen Pass bei einer Annahme des Gesetzes de facto am UBS-Schalter oder auf der Zweigstelle der CSS erwerben müssten (Preis unbekannt, darüber schweigt sich das Gesetz aus).</p><h4>"Geschäftsbedingungen" in der Verordnung</h4><p>Auch wenn das Bundesamt für Polizei (wieso eigentlich dieses Amt?) die Personenidentitäten anfänglich überprüfen soll, bevor diese an die privaten «Identity Provider» weiterleitet werden, bleibt es dem Staat per Gesetz verboten, eine eigene E-ID anzubieten. Er könnte dies nur subsidiär und unter völlig unwahrscheinlichen Bedingungen tun. Nämlich dann, wenn keine private Firma eine «sichere und interoperable» Identifizierungslösung zur Verfügung stellen würde.</p><p>Wie genau die «Sicherheit der persönlichen Daten» und die «Interoperabilität der E-ID» definiert werden, ist im Detail unbekannt, da solche (entscheidenden) Fragen erst in der Verordnung zum Gesetz definiert werden sollen. Diese Verordnung hätte aber im Hinblick auf die Abstimmung längst vorliegen sollen. Zumindest ist dies die übliche, transparente Vorgehensweise, die vom Bundesrat so auch versprochen wurde.</p><p>Dank entsprechender Medienrecherchen wissen wir zur Verordnung bis jetzt einzig, dass in der Begleitgruppe zu ihrer Erarbeitung VertreterInnen genau jener Firmen sitzen, die bereitstehen, um dereinst eine private E-ID anzubieten. Sie schreiben damit die staatlich legitimierten Geschäftsbedingungen für ihre künftigen Produkte und Dienstleistungen gleich selbst.</p><p>Das ist erschreckend und nicht gerade vertrauensbildend – obwohl doch grundlegendes Vertrauen für eine breite Akzeptanz der neuen und prinzipiell auch dringend notwendigen elektronischen Identität so wichtig wäre. Denn immerhin sollen wir damit künftig unsere Steuererklärung ausfüllen, auf das elektronische Patientendossier zugreifen oder – was aus anders gelagerten Gründen nicht zu hoffen ist – an Volksabstimmungen und Wahlen teilnehmen.</p><h4>Schaffhausen macht es vor</h4><p>Wenn das E-ID-Gesetz angenommen würde, stünde wie gesagt eine Firma bereit, nämlich die Swiss Sign Group, ein Konsortium unter Beteiligung von 20 Schweizer Grossunternehmen, die zusammen fast 30 Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung ausmachen. Wollen wir dieser geballten Marktmacht wirklich die Herausgabe der elektronischen Identität und damit unsere sensibelsten Daten anvertrauen? Hoffentlich nicht. Um dieses Konsortium würden wir jedenfalls nicht herumkommen (schon alleine wegen der gesetzlich vorgegebenen «Interoperabilität» zwischen den E-ID-Anbietern).</p><p>Und selbst wenn sich daneben weitere Anbieter etablieren würden, wären dies dann wohl eher kapitalkräftige ausländische Grosskonzerne beziehungsweise «Datenkraken» wie Facebook oder Google. Und eher weniger etwa der Pionierkanton Schaffhausen, welcher bereits angekündigt hat, dass er im Falle einer Annahme des Gesetzes um eine Akkreditierung seiner kantonalen E-ID ersuchen würde. Dabei ist die E-ID in Schaffhausen konzeptionell ein Erfolgsmodell, das aufzeigt wie eine sichere und vertrauenswürdige elektronische Identität aufgebaut sein muss: in staatlicher Hoheit, demokratisch legitimiert und als Service public bereitgestellt.</p><p>Kein Mensch erwartet dabei, dass irgendeine Amtsstelle die E-ID ganz (oder auch nur teilweise) in Eigenregie entwickelt; der Bund baut ja auch nicht die Autobahnen selbst. Dafür gibt es ein Beschaffungswesen, Ausschreibungsverfahren und spezialisierte Firmen – wie auch im Beispiel Schaffhausen erfolgreich durchgespielt.</p><p>Vertrauen wir also jenen, welche die Ausübung dieser grundlegenden hoheitlichen Aufgabe nicht der Privatwirtschaft anvertrauen wollen – und lehnen wir das E-ID-Gesetz am 7. März wuchtig ab. Nur so kann danach eine sichere und vertrauenswürdige E-ID als Teil des digitalen Service public eingeführt werden.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_web_SchweizerPassPrivatisieren-nein_DE_d7fb5f2c09.webp" length="107750" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7449</guid><pubDate>Wed, 10 Feb 2021 13:54:27 +0100</pubDate><title>Bildungspolitik und stellvertretende Sekretariatsleitung neu besetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bildungspolitik-und-stellvertretende-sekretariatsleitung-neu-besetzt</link><description>Wechsel im SGB-Zentralsekretariat </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ab dieser Woche übernimmt Nicole Cornu beim SGB die Dossiers Bildungs- und Jugendpolitik. Sie löst in dieser Funktion Laura Perret Ducommun ab, die zum Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) gewechselt hat, als nationale Leiterin der Sparte Ausbildung. Die vakante stellvertretende Sekretariatsleitung übernimmt Gabriela Medici, die seit 2018 als SGB-Zentralsekretärin für Sozialversicherungen für den SGB tätig ist.</p><p><strong>Nicole Cornu</strong> übernimmt die Dossiers Bildung und Jugend in unruhigen Zeiten: Die Situation ist für Lernende in vielen Branchen angespannt und die Perspektiven für die LehrabgängerInnen sind schwierig. Zahlreiche Jugendliche fürchten, dieses Jahr keine Lehrstelle zu finden und junge Lernende sowie LehrabgängerInnen sorgen sich um ihre Zukunft. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB beteiligt sich aktiv an der Task Force «Perspektive Berufslehre», damit für die jungen Lernenden ihre Ausbildung und ein Berufsabschluss sichergestellt werden können. «Als Zentralsekretärin Bildungs- und Jugendpolitik engagiere ich mich mit Herzblut für die Zukunftsperspektiven dieser jungen Generation», sagt Cornu. Nicole Cornu ist am 25. November 2020 vom SGB-Vorstand einstimmig als Zentralsekretärin zuständig für die Dossiers Bildungs- und Jugendpolitik gewählt worden. Sie trat ihre Funktion am 8. Februar 2021 an. Die 38-jährige Berner Politologin ist ausgewiesene Expertin im Bereich Bildung mit Schwerpunkt Berufsbildung.</p><p><strong>Gabriela Medici</strong> ist am 25. November 2020 vom SGB-Vorstand einstimmig als stellvertretende Sekretariatsleiterin gewählt worden. Die 35-jährige Zürcher Juristin ist seit 2018 als Zentralsekretärin des SGB im Bereich Sozialversicherungen tätig.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_logo_sgb_website_62eacdc125.webp" length="25674" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7444</guid><pubDate>Fri, 05 Feb 2021 14:32:01 +0100</pubDate><title>Die Frauenrenten müssen rauf!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-frauenrenten-muessen-rauf</link><description>Dringender Appell: Hände weg von den Frauenrenten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In nur einer Woche haben fast 300’000 Menschen den dringenden Appell gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters und die damit verbundene Kürzung der AHV-Renten der Frauen unterschrieben. In so kurzer Zeit wurden in der Schweiz noch nie so viele Unterschriften gesammelt. Dieser beeindruckende Aufschrei zeigt: Eine AHV-Reform, welche die Lebensrealitäten der Frauen ignoriert, hat keine Chance.</p><p>Das Frauenstimmrecht in der Schweiz wird diesen Sonntag 50 Jahre alt. Fast gleich alt ist das Versprechen der Politik, dass auch Frauen im Alter von der AHV leben können. Doch anstatt dafür zu sorgen, dass dies endlich erreicht wird, sieht die geplante Reform genau das Gegenteil vor. Es handelt sich um eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen.</p><p>Dabei wäre es nach der grossen Mobilisierung des Frauen*streiks 2019 endlich an der Zeit, konkrete Fortschritte zu erreichen. Eines der dringlichsten Probleme ist die Frauen-Rentenlücke, insbesondere in der 2. Säule sind die Rentenunterschiede gross. Noch immer erhalten Frauen rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Obwohl auch Frauen ihr Leben lang arbeiten – sei es gegen Bezahlung oder unbezahlt –, beziehen sie im Alter oft viel zu tiefe Renten.</p><p class="heading--h4">Eine Menschenkette von Davos bis Genf</p><p>Würden alle 291'061 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Appells sich die Hände geben, dann entspricht dies einer Menschenkette länger als von Davos bis Genf! Dieser Aufschrei quer durch die Schweiz ist damit ein klarer Auftrag: Es ist Zeit für eine bessere Rentenabsicherung im Alter und höhere Frauenrenten. Reformen in der Altersvorsorge haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie diesem brennenden Problem gerecht werden. Die Politik kann sich diesem starken Zeichen nicht weiter verschliessen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/0/csm_haende_weg_hoch_211fc6037b.webp" length="98958" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7463</guid><pubDate>Thu, 04 Feb 2021 15:12:00 +0100</pubDate><title>Veordnung zum Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/veordnung-zum-bundesgesetz-ueber-ueberbrueckungsleistungen-fuer-aeltere-arbeitslose-uelg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Verordnungsentwurf orientiert sich wo möglich eng am System der Ergänzungsleistungen. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) überzeugt die Revision der Ergänzungsleistungen nicht durchwegs. Dennoch ist der SGB der Ansicht, dass eine enge Anlehnung der Überbrückungsleistungen an jene der Ergänzungsleistungen nicht nur dem Willen des Gesetzgebers entspricht, sondern auch aus Sicht des Vollzugs zu unterstützen ist.</p><p>In seiner Vernehmlassungsantwort (siehe unten) nimmt der SGB detailliert Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7442</guid><pubDate>Wed, 03 Feb 2021 18:16:43 +0100</pubDate><title>Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 / SDG </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/strategie-nachhaltige-entwicklung-2030-sdg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst im Grundsatz die neue Strategie, verlangt aber dringende Verbesserungen gegenüber dem vorliegenden Entwurf.</p><p>Die Kritik des SGB am vorliegenden Entwurf ist nicht als grundlegende Kritik daran zu verstehen, dass der Bundesrat überhaupt eine neue Strategie Nachhaltige Entwicklung anstrebt. Eine neue SNE ist weder überflüssig noch unzeitgemäss, sondern dringend notwendig. Der Schweiz kann es langfristig nur gut gehen, wenn die Ziele der Agenda 2030 im In- und Ausland erreich werden.</p><p>Die Schweiz muss deshalb aus Gründen der Solidarität und Verantwortung, aber auch aus gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Eigeninteresse in seiner nationalen und internationalen Politik einen massgeblichen Beitrag zur sozialen, nachhaltigen Entwicklung leisten. Der vorliegende Entwurf wird diesem wichtigen Anspruch jedoch nicht gerecht. Soll die vorgesehene Strategie der grossen Bedeutung der Schweizer Innen- und Aussenpolitik für die globale nachhaltige Entwicklung angemessen Rechnung tragen, muss sie deutlich ambitionierter, griffiger und verbindlicher werden.</p><p>Der SGB kritisiert hier weiter ganz grundsätzlich das Fehlen von klaren, ambitionierten Zielen im Inland, welche das Wohl und die soziale Stellung der Arbeitnehmenden in der Schweiz verbessern, obwohl dies eine verbindliche Pflicht der Schweiz ist.</p><ul><li>Die Ziele, die sich der Bundesrat in der SNE 2030 setzt, bleiben weit hinter den in der Agenda 2030 formulierten Zielsetzungen zurück. Während beispielsweise das SDG 1 die Armut gemäss nationalen Armutsdefinition halbieren will, spricht der Bundesrat lediglich von einer Reduzierung der Armut in der Schweiz.</li><li>Darüber hinaus sieht die SNE 2030 keine Mittel zu ihrer Umsetzung vor. Nachhaltige Entwicklung soll im Rahmen des courant normal der verschiedenen Ämter umgesetzt werden. Somit bleibt die SNE 2030 ein Katalog bereits beschlossener Massnahmen und Zielsetzungen.</li></ul><p>Ausserdem formuliert der Bundesrat zu SDG&nbsp; 5, 8, und 16 keine griffigen Ziele, welche zur Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmenden und ihre Arbeitsbedingung oder deren Zugang zum Rechtssystem verbessert werden könnten.</p><p>Der SGB weist hier auf seinen damaligen Bericht hin zur Umsetzung der SDG, u.a. mit folgenden beispielhaften Punkten:</p><ul><li>Effektiver Schutz vor der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz (Lohn, Karriere, Rentenleistungen, Kündigung…).</li><li>Effektiver Schutz von Jugendlichen mit Migrationshintergrund am Arbeitsplatz bzw. bei der Einstellung.</li><li>Schutz von älteren Arbeitnehmenden gegen Kündigungen und Armut.</li><li>Schutz vor antigewerkschaftlichen bzw. grundrechtsverletzenden Kündigungen durch die Einführung der Nichtigkeit solcher Kündigungen.</li></ul><p>Der vollständige Forderungskatalog des SGB ist in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2021/210302_VL_LC_Strategie_Nachhaltige_Entw_2030_inkl_Anhang.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">umfassenden Vernehmlassungsantwort (PDF) </a>angehängt. Des Weiteren unterstützt der SGB die Stellungnahmen der Plattform Agenda 2030.</p><p><strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2021/210302_VL_LC_Strategie_Nachhaltige_Entw_2030_inkl_Anhang.pdf" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Zur vollständigen Vernehmlassungsantwort</a></strong></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7438</guid><pubDate>Wed, 03 Feb 2021 17:43:55 +0100</pubDate><title>Indirekter Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/indirekter-gegenvorschlag-zur-praemien-entlastungs-initiative</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor dem Hintergrund der aktuellen und in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2021/210203D_RW_VL_Praemien_Entlastungs_Initiative.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">detaillierten Vernehmlassungsantwort (PDF)</a> ausführlich dargelegten Situation ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund die Einführung einer nationalen verbindliche Obergrenze für die Belastung der Privathaushalte durch Krankenkassenprämien absolut unerlässlich – der SGB fordert eine solche schon seit Langem und hat bereits 2015 ein <a href="/themen/sozialpolitik/detail/dossier-108-hoehere-praemienverbilligungen-gegen-die-krankenkassen-praemienlast">entsprechendes Modell vorgelegt</a>. Im Februar 2019 hat die Sozialdemokratische Partei der Schweiz zusammen mit dem Gewerkschaftsbund die "Prämien-Entlastungs-Initiative" lanciert, welche die Einführung eines Sozialziels für die Prämienbelastung von maximal 10 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens fordert.</p><p>Es das Ziel der Initiative, den im internationalen Vergleich extrem tiefen Anteil der öffentlichen bzw. einkommensabhängig finanzierten Abgeltung der Gesundheitskosten wesentlich zu erhöhen. Während der einkommensabhängige bzw. steuer- oder lohnfinanzierte Anteil der Gesundheitskoten in den meisten EU-Ländern bei rund 80 Prozent liegt, kommt die Schweiz nur auf knapp 30 Prozent . Mit der Initiative sollen deshalb die durch eine Kopfsteuer belasteten PrämienzahlerInnen explizit "zu Ungunsten" der SteuerzahlerInnen entlastet werden, da Letztere ihrerseits über die Einkommenssteuern im Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastet werden. Darüber hinaus hätte die Initiative eine zweite positive Verteilungswirkung, nämlich dadurch, dass die zusätzlich im Gesundheitswesen einzusetzenden öffentlichen Mittel genau dort eingesetzt werden, wo ihre soziale Wirkung am zielgerichtetsten ist: bei den Prämienverbilligungen.</p><p>Der SGB anerkennt, dass der Bundesrat mit der Formulierung eines indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative seiner Besorgnis über die sozialen Herausforderungen in der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens Ausdruck verleiht. Nur leider werden die mit dem Gegenvorschlag präsentierten Massnahmen diesen grossen Herausforderungen bei Weitem nicht gerecht. So soll der Bund keinen einzigen Franken mehr für Prämienverbilligungen aufwenden und lediglich den Kantonen vorschreiben, ihrerseits die Mittel aufzustocken.</p><p>In diesem Sinne ist der Gegenvorschlag leider nicht viel mehr als Symbolpolitik. Doch dafür ist das Problem der Finanzierung des Gesundheitswesens zu dringend, und es hat mit der Corona-Pandemie noch deutlich an Dringlichkeit gewonnen. Denn durch die aktuelle Wirtschaftskrise wird die Prämienbelastung für viele Haushalte nicht nur aufgrund der steigenden Gesundheitskosten, sondern zusätzlich im Zuge sinkender Einkommen weiter zunehmen. Die baldige Umsetzung der 10%-Initiative bzw. eines wirksamen Prämien-Sozialziels ist daher wichtiger denn je.</p><p><strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2021/210203D_RW_VL_Praemien_Entlastungs_Initiative.pdf" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Lesen Sie hier die vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)</a></strong></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7440</guid><pubDate>Wed, 03 Feb 2021 15:05:00 +0100</pubDate><title>Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Zulassung von Leistungserbringern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umsetzung-zulassung-von-leistungserbringern-kvg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7436</guid><pubDate>Mon, 01 Feb 2021 19:24:39 +0100</pubDate><title>Eine Privatisierung des elektronischen Passes wäre ein fataler Fehler</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/eine-privatisierung-des-elektronischen-passes-waere-ein-fataler-fehler</link><description>Keine Drei-Klassen-Gesellschaft im Internet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nichts anderes als die Privatisierung einer öffentlichen Aufgabe: Das sieht das E-ID-Gesetz vor, welches am 7. März zur Abstimmung kommt. Dass es eine sichere und vertrauenswürdige On­line-Identifikation braucht, ist unbestritten. Aber diese Aufgabe gewinnorientierten Unterneh­men anzuvertrauen, ist nicht akzeptabel, denn es geht um offizielle und sensible Daten. Damit wäre der Weg für die Bildung eines Oligopols oder sogar eines privaten Monopols geebnet – und vor allem für eine Drei-Klassen-Gesellschaft bei der elektronischen Identität, ohne jegliche Kontrolle, insbesondere was die Preise für die Nutzer betrifft. Diese schlechte Vorlage muss abgelehnt werden: Der Bund darf eine seiner wichtigsten Aufgaben und Daten nicht an private verscherbeln. Stattdessen gilt es, einen digitalen Service public zu entwi­ckeln, der transparent, sicher und für alle gleichermassen zugänglich ist.</p><p>Der Service public ist ein Schweizer Erfolgsmodell. Es ist unter anderen den Gewerkschaften zu verdanken, dass er nicht privatisiert wurde, im Gegensatz zu fast allen europäischen Ländern. Die gleiche Logik muss auch in der digitalen Welt gelten: Es geht um den gleichberechtigten Zugang zu grundlegenden Diensten, wie z. B. der Möglichkeit, Dritten gegenüber seine Identität offiziell nachweisen zu können. «Jeder akzeptiert inzwischen, dass die kommerzielle Durchdrin­gung unse­rer Intimsphäre durch multinationale Firmen, die unsere Daten anhäufen und vermarkten, unge­ahnte Gefahren mit sich bringt, die mittlerweile sogar an den Grundfesten unserer Demokratie rüt­teln. In diesem Zusammenhang wäre die Privatisierung unserer digitalen Identität Irrsinn», sagt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.</p><p>Die personenbezogenen Daten, über die der Staat verfügt, sind gerade wegen ihres offiziellen und verbürgten Charakters von immensem Wert. Vertraut man ihre Nutzung und die Ausstellung des Online-Gegenstücks zum Pass Privatunternehmen an, untergräbt dies das notwendige Vertrauen in ein solches System und bedroht ganz konkret den gleichberechtigten Zugang für alle, da z. B. der Preis für unterschiedliche Sicherheitsstufen in keiner Weise gesetzlich geregelt ist. «Der Staat darf die Digitalisierung nicht an die Privatwirtschaft delegieren. Im Gegenteil, er muss sie selbst in die Hand nehmen, im Dienste des Allgemeinwohls und nicht für privaten Profit», sagt Natascha Wey, stellvertretende VPOD-Generalsekretärin.</p><p>Dies gilt insbesondere für den Gesundheitsbereich, wo das elektronische Patientendossier weiter­entwickelt wird. Nun hat aber die SwissSign Group, das Konsortium, das bereitsteht, einen privaten E-ID-Dienst zu betreiben, wenn das Gesetz angenommen würde, mehrere Krankenversicherer in ihren Reihen. Natascha Wey: «Wer den Krankenkassen die Nutzung elektronischer Identitäten an­ver­traut, erhöht das Risiko des Missbrauchs hochsensibler Daten und setzt ein katastrophales Sig­nal. Die Digitalisierung von Patientendossiers muss auf Lösungen beruhen, die in öffentlichem In­teresse und gemeinnützig sind. Sonst fehlt einfach das notwendige Vertrauen.»</p><p>Die Abstimmung vom 7. März ist von strategischer Bedeutung. Die Entwicklung grundlegender Internet-Infrastruktur dem privaten Sektor zu überlassen, wäre ein schwerwiegender Fehler, der die Ungleichheiten beim Zugang zur digitalen Technologie verstärken und neue Schlupflöcher beim Datenschutz eröffnen würde. Laut Syndicom-Präsident Daniel Münger «müssen wir im Gegenteil die Gelegenheit ergreifen, einen öffentlichen digitalen Identitätsdienst umzusetzen, der den heuti­gen und zukünftigen Bedürfnissen entspricht. Und so die Kontrolle über eine grundlegend staatli­che Aufgabe behalten, statt sie an profitorientierte Akteure zu verscherbeln.»</p><p>Schon heute sind sehr viele Dienstleistungen online zugänglich, ein Beweis dafür, dass Bund, Kan­tone und Gemeinden durchaus in der Lage sind, die Digitalisierung zu gewährleisten. Die Schweiz kann zur Vorreiterin eines digitalen Service public werden. Sie verfügt über die notwendigen Res­sourcen und Fachkenntnisse. Um diesen Weg zu beschreiten, braucht es zu­nächst ein klares Nein gegen die geplante Privatisierung.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Facebook_DE_4d6863e222.webp" length="100552" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7433</guid><pubDate>Fri, 29 Jan 2021 12:25:28 +0100</pubDate><title>Die Menschen brauchen Rentenerhöhungen – die Kommission liefert Abbauphantasien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-menschen-brauchen-rentenerhoehungen-die-kommission-liefert-abbauphantasien</link><description>AHV 21: Die Ständeratskommission zeigt ihr wahres Gesicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die von der Ständeratskommission beschlossenen Änderungen der AHV sind respektlos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat bereits gezeigt, dass Frauen durch die Rentenaltererhöhung mit AHV 21 rund 1200 Franken pro Jahr verlieren. Nun sollen auch noch die Kompensationen für die unmittelbar betroffenen Frauen zusammengestrichen werden. Obwohl die Renten der Frauen bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer.</p><p>Die Entscheide der zuständigen SGK des Ständerats zu AHV 21 sind respektlos. Eine Woche vor dem 50. Jubiläum des Frauenstimmrechts zeigen die Herren Ständeräte damit ihr wahres Gesicht. Nachdem sie beschlossen haben, das Frauenrentenalter erhöhen zu wollen, kürzen sie nun auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kompensation für die unmittelbar betroffenen Frauen noch einmal massiv.</p><p>Schon der Vorschlag des Bundesrates sah angesichts der bestehenden Rentenlücken der Frauen nur beschämende Kompensationen vor. Dass die Bürgerlichen das nun noch unterbieten und den betroffenen Frauen nur ein paar Almosen verteilen wollen, stellt ein gleichstellungspolitisches Armutszeugnis dar. Noch nie wurde den Frauen weniger Kompensationen für eine Erhöhung des Frauenrentenalters angeboten als am gestrigen Tag. Auch jenen Frauen, die in der Mini-Übergangsphase von sechs Jahren in Rente gehen werden, drohen konkret spürbare Rentenkürzungen. Selbst die 12 Prozent der Frauen mit den geringsten Einkommen sind vor Rentenverlusten nicht geschützt.</p><p class="heading--h4">Flexibilisierung: Frauen werden doppelt bestraft</p><p>Auch die Flexibilisierung des Renteneintritts soll nach Ansicht der Kommission gekappt werden. Anstatt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bereits ab Alter 62 soll ein Vorbezug erst ab 63 möglich sein. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung geniesst und mittelfristig kostenneutral ist. Und auch hier sollen vorab die Frauen bezahlen. Denn wird die&nbsp;Flexibilisierung erst ab Alter 63 eingeführt,&nbsp;ändert sich dadurch für die Männer nichts. Die Frauen werden hingegen&nbsp;doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie im Vergleich zum Status quo nur noch ein Jahr im Voraus die AHV-Rente vorbeziehen.</p><p class="heading--h4">Partielle Wahrnehmungsverweigerung</p><p>Einzig mit der Erhöhung des Ehepaarplafonds orientiert sich SGK-S an den realen Rentenproblemen. Denn auch die plafonierte AHV-Maximalrente reicht angesichts der steigenden Lebenskosten immer weniger zum Leben. Es sei daran erinnert: die Hälfte aller Personen, die 2018 in Rente gingen, muss mit weniger als 3’450 Franken pro Monat durchkommen. Die Erhöhung des Plafonds auf 155% ist deshalb zwar ein Schritt hin zur dringend notwendigen Rentenverbesserung. Doch sie nützt nur einem Teil der verheirateten Paare. Verheiratete Paare mit tiefen bis mittleren Einkommen kämpfen mit denselben Problemen, ebenso wie Alleinstehende und. Für sie sieht die Kommission aber keinerlei Verbesserungen vor.</p><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Deshalb betont SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Wer die Verantwortung trägt, die Altersvorsorge zu reformieren, muss sich an den realen Problemen orientieren. Und die Lösung ist einfach: wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen.» Mit den gestrigen Entscheiden hat die Ständeratskommission ihr eigentliches Ziel verraten: wer die nächste AHV-Reform an die Wand fahren will, mag ihr folgen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.webp" length="99612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7432</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 15:20:00 +0100</pubDate><title>Überfällige Massnahmen zur Verhinderung grosser sozialer Probleme</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ueberfaellige-massnahmen-zur-verhinderung-grosser-sozialer-probleme</link><description>Weitere Schritte zur Sicherung von Löhnen und Arbeitsplätzen nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die heutigen Entscheide des Bundesrates zur Verhinderung von Aussteuerungen aus der Arbeitslosenversicherung und zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze. Die steigende Zahl der Stellensuchenden und die angespannte Situation in vielen Firmen erfordern weitere Massnahmen. Einmal mehr dauerte es aber zu lange, bis den epidemiologisch begründeten Schliessungen wirtschaftliche Massnahmen zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze folgten. Weil in der Logik des Bundesrates in der zweiten Welle die Massnahmen vom Parlament beschlossen werden müssen, werden bis zum Parlamentsentscheid viele Tausend Arbeitslose ans Ende ihrer ALV-Leistungen gelangen und ausgesteuert werden. Das WBF hat es versäumt, dieses Problem rechtzeitig anzugehen. Obwohl der SGB bereits im Dezember auf das Problem hingewiesen und eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer vorgeschlagen hat.</p><p>Positiv ist, dass die Härtefallgelder aufgestockt werden. Der SGB teilt die Einschätzung, dass die bisherigen Mittel mit den Teilschliessungen der Wirtschaft relativ bald aufgebraucht sein werden. Ungelöst ist aber das Problem des langsamen Vollzugs. Viele Firmen stellen fest, dass die Härtefallprozeduren sehr aufwändig und langwierig sind. Der SGB hat im vergangenen Jahr vorgeschlagen, dass zumindest den behördlich geschlossenen Firmen über den Kanal der Kurzarbeit rasch und unbürokratisch Mittel zugeführt werden können (beispielsweise als Zuschlag zu den Kurzarbeitsentschädigungen). Prioritär ist nun, dass die Kantone ihre Fallbearbeitung stark beschleunigen. Angesichts der nach wie vor anspruchsvollen Lage, sollte der Bund nochmals prüfen, ob die Entschädigungen für die geschlossenen Firmen nicht besser über die Kurzarbeitsentschädigung verteilt.</p><p>Schliesslich begrüsst der SGB die rückwirkende Einführung der Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende. Allerdings gibt es auch hier ein kantonales Vollzugsproblem. Die betroffenen Kulturschaffenden beklagen sich, dass das Geld nicht oder viel zu langsam bei ihnen ankommt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7428</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 08:46:40 +0100</pubDate><title>BVG 21: Renten garantieren und BVG modernisieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-renten-garantieren-und-bvg-modernisieren</link><description>Hintergründe zum BVG 21-Sozialpartnerkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kommende Woche beginnt der parlamentarische Prozess zur BVG-Reform. Grundlage der Beratungen ist der Sozialpartner-Kompromiss. Dieser Kompromiss der Dachverbände der nationalen Sozialpartner wurde vom Bundesrat unverändert übernommen. Einerseits sichert er die Renten und andererseits modernisiert er das BVG zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Sozialpartner setzen sich weiterhin gemeinsam für den mehrheitsfähigen Kompromiss ein und haben an einem Mediengespräch die wichtigsten Hintergründe des Kompromisses präsentiert.</p><p>Die letzten 15&nbsp;Jahre erlitten alle Reformbestrebungen der 2. Säule Schiffbruch. 2010 scheiterte die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4&nbsp;Prozent ohne Kompensationen mit 73&nbsp;Prozent Nein-Stimmen vor dem Volk. 2017 wurde die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0&nbsp;Prozent mit einer Kompensation in der AHV verworfen. Daraufhin forderte der Bundesrat die Sozialpartner als Garanten und Durchführer der 2.&nbsp;Säule auf, einen gemeinsamen Reformvorschlag für die drängendsten Probleme der 2.&nbsp;Säule auszuarbeiten.</p><p>Nach intensiven Verhandlungen unterbreiteten die Sozialpartner dem Bundesrat einen gemeinsamen Kompromiss-Vorschlag, den sie weiterhin tragen und auch vor dem Parlament vertreten werden. Der Sozialpartner-Kompromiss erreicht auch sein wichtigstes Ziel: trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten werden. Er sichert die Renten, modernisiert das BVG und trägt damit auch einer veränderten Arbeitswelt Rechnung. Ausserdem erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte –- insbesondere Frauen – eine höhere Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/bvg21/3-Elemente.svg" length="78749" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7431</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 06:35:00 +0100</pubDate><title>Weitere Restriktionen statt Berücksichtigung der harschen Realität älterer Arbeitsloser</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weitere-restriktionen-statt-beruecksichtigung-der-harschen-realitaet-aelterer-arbeitsloser</link><description>Verordnung zur neuen Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Älteren Arbeitslosen, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle mehr finden, droht nach der Aussteuerung die finanzielle Abwehrspirale bis irgendwann kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbeiführt. Dort kann es sein, dass sie zuerst einen Teil des Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Unterstützung erhalten. Dies nachdem sie zuvor schon ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. Damit ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert.</p><p>Der SGB hat sich deshalb seit Jahren für eine anständige soziale Absicherung älterer Arbeitsloser am Ende des Erwerbslebens eingesetzt. Dazu haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistungen auf den Weg gebracht. Dieses jüngste Sozialwerk der Schweiz wurde vom Parlament im Sommer 2020 beschlossen. Damit Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe bleibt. Das ursprüngliche Modell wurde im Parlament zwar substanziell zurückgeschraubt. Betroffene Personen müssen strenge Voraussetzungen erfüllen, um Überbrückungsleistungen zu erhalten. Trotzdem stellen die ÜL einen sozialen Fortschritt dar, der mit der Corona-Krise immer notwendiger wird. Denn die Situation älterer Arbeitsloser und Ausgesteuerter spitzt sich weiter zu.</p><p>Der SGB setzt sich deshalb für eine möglichst frühe Inkraftsetzung des Gesetzes ein. Es ist ihm gelungen, dass zumindest jene Personen, die ab Januar 2021 ausgesteuert werden, im Juli 2021 Zugang zur Überbrückungsleistung erhalten sollen. Doch das bietet nur jenen Betroffenen eine Auffanglösung, die sich bis zum Inkrafttreten des ÜLG über Wasser halten können ohne ihre Altersguthaben auflösen zu müssen.</p><p>Und nun droht eine weitere Restriktion. Denn der Bundesrat schlägt in der Vernehmlassung zur neuen ÜL-Verordnung vor, dass alle Personen die in der Pensionskasse mehr als 500'000 Franken Altersguthaben ansparen konnten, von den Überbrückungsleistungen ausgeschlossen werden. Ein Pensionskassenvermögen von 500’000 Franken bedeutet eine BVG-Rente von rund 2300 Franken. Das entspricht der durchschnittlichen PK-Rente. Die vorgeschlagene Vermögensschwelle stellt damit den Zugang zur ÜL und den Erhalt der Altersvorsorge für einen weiten Teil der Betroffenen in Frage. Diese Schwelle könnte dazu führen, dass Ausgesteuerte weiterhin gezwungen sind, ihr Pensionskassen-Guthaben vorzubeziehen. Unter Umständen verlieren sie dabei den Anspruch auf eine Rente, weil sie das Geld als Kapital beziehen müssen. Und sofern ihre Vorsorgeeinrichtung einen mehrjährigen Vorbezug vorsieht, droht den Betroffenen schliesslich eine Rente an der Grenze zu den Ergänzungsleistungen.</p><p>Genau dies wollte man mit den ÜL verhindern. Der SGB ist der Ansicht, dass der Bundesrat mit dieser Schwelle den Auftrag des Gesetzgebers nicht erfüllt. Denn das Parlament wollte nur Personen mit sehr hohen Pensionskassenvermögen von den Überbrückungsleistungen ausschliessen. Der SGB wird sich deshalb dafür einsetzen, dass der Bundesrat die Vermögensschwelle substanziell heraufsetzt.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.webp" length="144268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7423</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2021 17:36:11 +0100</pubDate><title>Berufsbildung dank Kurzarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/berufsbildung-dank-kurzarbeit</link><description>Willkommene Unterstützung für Lehrbetriebe, die trotz Pandemiemassnahmen weiter ausbilden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat am 20. Januar beschlossen, die Kurzarbeitsentschädigung auf Lernende auszuweiten. Damit will er die von den Pandemiemassnahmen betroffenen Lehrbetriebe finanziell entlasten, damit sie Lernende nicht entlassen müssen, sondern diese weiter ausbilden können. Folgerichtig ist die Ausrichtung der KAE an die Bedingung geknüpft, dass die Ausbildung weiter gewährleistet ist.</p><p>Der SGB begrüsst die finanzielle Unterstützung der Betriebe, bei der die Menschen in Ausbildung nicht von der Arbeit freigestellt werden, sondern im Gegenteil ihre Lehre fortsetzen können. Denn eine solche hat nicht primär zum Ziel, dass die Berufseinsteiger_innen damit ihren Lebensunterhalt verdienen, sondern dass diese ihr Handwerk lernen und so für die Berufslaufbahn fit gemacht werden.</p><p>Doch wenn Betriebe aufgrund von Covid-Massnahmen schliessen müssen, ist die Ausbildung trotz KAE gefährdet. Deshalb muss der Bund mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt (ODA) weitere Lösungen finden, damit junge Menschen trotz Betriebsschliessungen in noch offenen Betrieben oder Ersatzformaten ihre Lehre fortführen können. Der SGB ist Teil der vom Bund eingesetzten Task Force «Perspektive Berufslehre», die solche Projekte fördert und finanziell unterstützt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Teambesprechung-Corona-Masken_iStock-Pixelfit_c5d978e710.webp" length="343116" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7421</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2021 15:43:29 +0100</pubDate><title>Besserer Covid-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Endlich machen Bundesrat und Seco erste Schritte</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/besserer-covid-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz-endlich-machen-bundesrat-und-seco-erste-schritte</link><description>Es bleibt aber noch viel zu tun</description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Und er bewegt sich doch!</p><p>Es hat den Höhepunkt der zweiten Welle gebraucht und unzählige Demarchen der Gewerkschaften. Aber endlich hat der Bundesrat mit Beschluss vom 13. Januar Massnahmen zum besseren Covid-19-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergriffen. Diese sind am 18. Januar in Kraft getreten.</p><p>Im Bereich Covid-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurden folgende neue Massnahmen getroffen:</p><ul><li>Homeoffice-Pflicht</li><li>Präzisierung der Maskenpflicht</li><li>Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden inkl. Anrecht auf Corona-EO</li></ul><p>Ebenfalls stellt das Seco bei Fragen eine Hotline zur Verfügung: Tel: +41 58 462 00 66.</p><p>Der SGB hatte bereits Anfang November Massnahmen für Vulnerable verlangt und sich auch für Homeoffice ausgesprochen, wo es pandemisch angezeigt ist. Leider passierte nichts. Dies, obwohl immer noch viele Arbeitgeber nicht einmal ein Schutzkonzept vorweisen müssen!</p><p>Nach zähem Lobbying durch die Gewerkschaften hat der Bundesrat endlich Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Covid19 getroffen. Der SGB erwartet vom Seco, dass dieses vorwärts macht, u. a. mit Info-Material und Vorgaben zu Kontrollen und Beratungen.</p><p class="heading--h4">Homeoffice muss gesund und finanziell tragbar sein</p><p>Die Homeoffice-Pflicht ist zu begrüssen. Jedoch ist der SGB kritisch, was die Streichung der Auslagen-Entschädigung angeht. Diese muss äusserst restriktiv ausgelegt werden. Der Arbeitgeber muss Kosten für Spesen und Ergonomie tragen, wo diese anfallen und notwendig sind. Weiter müssen alle potentiell für das Homeoffice geeigneten Arbeitsplätze ab sofort nachhause verlegt werden. Arbeitsinspektorate müssen hier streng kontrollieren. Wenn sich Arbeitgeber nicht an die Bestimmung halten, machen sie sich strafbar. Missbräuche sind neben den Inspektoraten auch den Gewerkschaften zu melden.</p><p class="heading--h4">Mehr Massnahmen nötig</p><p>Leider reichen diese Massnahmen aber nicht aus. Es braucht folgende Verbesserungen:</p><ul><li>Schutzkonzepte für alle: Alle Unternehmen müssen endlich Schutzkonzepte vorweisen! Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber ohne «Publikumsverkehr» blind navigieren dürfen.</li><li>Mehr Kontrollen und Beratungen: es wird viel zu wenig kontrolliert am Arbeitsplatz. Besondres dort, wo kein Homeoffice möglich ist (Logistik, Bau, Retail, etc.) braucht es mehr Kontrollen. Betriebe, die sich nicht an Schutzmassnahmen halten können oder wollen müssen schnell sanktioniert werden. Wenn ein Betrieb oder Betriebsteile schliessen müssen, muss der Bund die Lohnkosten übernehmen.</li></ul><p class="heading--h4">Vulnerable können endlich wieder zuhause bleiben!</p><p>Der SGB hat seit Beginn der zweiten Welle gefordert, dass für durch das Virus besonders gefährdete Arbeitnehmende ein zusätzlicher Schutz errichtet werden muss. Diese Forderung wurde nun endlich erfüllt.</p><p>Zu den besonders gefährdeten Arbeitnehmenden gehören neben den klassischen Vulnerablen auch Schwangere: ihnen steht nun der doppelte Schutz der Mutterschutzverordnung (MSV) sowie parallel dazu der Covid-19-Verordnung 3 zu. Letzterer Schutz ist dank der schnellen Handhabe (Homeoffice oder Befreiung von der Arbeitspflicht durch einfaches ärztliches Attest) sowie EO-Lösung attraktiver als der Schutz gemäss MSV.</p><p>Die zu befolgende Schutz-Kaskade entspricht dem bewährten Modell des Frühlings 2020, welches bis im Mai in Kraft war.</p><p>Für besonders gefährdete Arbeitnehmende liegt während eines Beschäftigungsverbots wie beim Mutterschutz eine Sperrfrist analog Art. 336c OR für Kündigungen (und kein Fall von missbräuchlicher Kündigung gem. Art. 336a OR) vor.</p><p class="heading--h4">Die Schutz-Kaskade entspricht vereinfacht folgendem Muster:</p><ol><li>Der Arbeitgeber ermöglicht seinen besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus zu erfüllen. Er trifft zu diesem Zweck die geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen. Für die gestützt auf diese Bestimmung angeordnete Erfüllung der Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Auslagenentschädigungen geschuldet, (Art. 10 Abs. 3 Covid-19-Verordnung besondere Lage).</li><li>Ist es nicht möglich, die angestammte Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus zu erfüllen, so weist der Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmerin oder dem betroffenen Arbeitnehmer in Abweichung vom Arbeitsvertrag bei gleicher Entlöhnung eine gleichwertige Ersatzarbeit zu, die von zu Hause aus erledigt werden kann.</li><li>Ist aus betrieblichen Gründen die Präsenz besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort ganz oder teilweise unabdingbar, so dürfen diese in ihrer angestammten Tätigkeit vor Ort beschäftigt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:</li></ol><ul><li>Der Arbeitsplatz ist so ausgestaltet, dass jeder enge Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist, namentlich indem ein Einzelraum oder ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich zur Verfügung gestellt wird.</li><li>In Fällen, in denen ein enger Kontakt nicht jederzeit vermieden werden kann, werden weitere Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip ergriffen (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung).</li></ul><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 4. Die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer kann die Übernahme einer ihr oder ihm zugewiesenen Arbeit ablehnen, wenn der Arbeitgeber die Voraussetzungen nach den Ziffern 1-3 nicht erfüllt, oder wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus trotz der vom Arbeitgeber getroffenen Massnahmen nach den Ziffern 3 und 4 aus besonderen Gründen als zu hoch für sich erachtet. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest verlangen.</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 5. Ist es nicht möglich, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Ziffern 1-4 zu beschäftigen, oder lehnen diese die zugewiesene Arbeit im Sinne von Ziffer 2 ab, so befreit sie der Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung von ihrer Arbeitspflicht.</p><p>Für die Geltendmachung des Anspruchs auf Corona-Erwerbsersatz gilt Artikel 2 Absatz 3quater der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall vom 20. März 2020.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Handwerker-Mundschutz-Pause_iStock-sam_thomas_c5c3cb6511.webp" length="303102" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7419</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2021 14:30:24 +0100</pubDate><title>Postfinance: Privatisierung kommt nicht in Frage!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-privatisierung-kommt-nicht-in-frage</link><description>Bundesrätliche Vorlage zum Scheitern verurteilt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Bundesrat präsentierte Vollprivatisierung der Postfinance ist inakzeptabel. Die­ser Entscheid unterminiert nicht nur den Grundversorgungsauftrag im Zahlungsver­kehr, son­dern er ist ein Frontalangriff auf den Service public im Allgemeinen. Die Gewerkschaf­ten wer­den diese Vorlage vehement bekämpfen.</p><p>Die Postfinance ist eine <strong>Volksbank mit fast 3 Millionen KundInnen,</strong> und gehört – als Teil des Post-Konzerns – der Allgemeinheit. Sie hat im Bereich des Zahlungsverkehrs einen gesetzlichen Grund­versorgungsauftrag zu erfüllen und tut dies seit Jahren mit Erfolg. Der heutige Entscheid des Bun­desrats für eine Vollprivatisierung der Postfinance ist aber nicht nur eine <strong>Unterminierung dieses Grundversorgungsauftrags,</strong> sondern er würde de facto eine Aufspaltung des gesamten Post-Kon­zerns herbeiführen. Die Post funktioniert heute nur über ihr in sich geschlossenes Geschäftsmodell mit den vielen innerbetrieblichen und finanziellen Verflechtungen, und insbesondere über die Sy­nergieeffekte des Postnetzes. Wenn sich der Bund bzw. die Post nun komplett aus der Postfinance zurückziehen würde, müsste die Grundversorgung im Zahlungsverkehr mit einer Konzessi­onsver­gabe sichergestellt werden. Darunter <strong>würden sowohl Wirtschaftlichkeit als auch Qualität der Ver­sorgung massiv leiden</strong> – und nicht zuletzt auch die Arbeitsbedingungen des Postperso­nals.</p><p>Die vorgeschlagene Vollprivatisierung der Postfinance ist aber noch mehr, nämlich ein <strong>unverhoh­lener Frontalangriff auf den Service public</strong> in diesem Land. Gerade die Coronakrise hat gezeigt, wie essenziell die öffentlich organisierten Bereiche der Grundversorgung für ein gutes Funktionie­ren der gesamten Wirtschaft sind. Wie gut diese Aufgaben wahrgenommen werden, zeigt etwa der soeben bekannt gewordene «Päckli-Rekord» der Schweizer Post eindrücklich: Im Coronajahr 2020 wurden in den Städten, Dörfern und Tälern der Schweiz insgesamt 183 Millionen Pakete ausge­lie­fert! Das ist so viel wie nie zuvor und fast ein Viertel mehr als im Vorjahr. Diese Aufgabe konnte allerdings nur durch grosse organisatorische Anpassungsfähigkeit und unter enormem Einsatz des Personals bewältigt werden. Um solchen Anforderungen längerfristig kontinuierlich gerecht zu wer­den, braucht es daher vielmehr einen soliden Ausbau des Service public – in diesem Fall der Paket­zustellung.</p><p>Seit der Finanzkrise muss die Postfinance die für alle Grossbanken geltenden «Too-big-to-fail»-Vor­gaben der Finma einhalten – dies aber ohne im Bereich der Kreditvergabe den geschäft­lichen Spielraum einer Grossbank zu haben. Diese von der Finanzlobby seit Jahren verteidigte Situation ist völlig widersinnig. Da die Postfinance dem Bund gehört, müsste er ihr ganz einfach eine <strong>Kapi­talgarantie aussprechen</strong> (analog der Kantone für ihre Kantonalbanken). Darüber hinaus muss je­doch auch das der Postfinance seit Jahren auferlegte Hypothekarkredit-Vergabeverbot aufgeho­ben werden. <strong>Aber sicher nicht in Kombination mit einer Privatisierung, im Zuge derer sowohl alle bisherigen als auch die zusätzlich generierten Erträge ausschliesslich an private Investo­ren fliessen würden</strong> – statt an die Allgemeinheit. Das ist, wie wenn man jemanden aus einem Wildbach retten würde, um ihn danach den Berg runterzustossen.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/6/csm_postfinance1_1ade932860.webp" length="101762" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7415</guid><pubDate>Tue, 19 Jan 2021 15:24:28 +0100</pubDate><title>Der Bankschalter ist kein Passbüro!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/der-bankschalter-ist-kein-passbuero</link><description>Am 7. März Nein zur Privatisierung der E-ID</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es braucht unbedingt eine elektronische ID, doch die von Parlament und Bundesrat beschlossene Lösung ist grobfahrlässig. Die vorgesehene Privatisierung des elektronischen Passes ist demokratiepolitisch inakzeptabel und birgt grosse Datenrisiken. Daher braucht es am 7. März ein Nein zum E-ID-Gesetz.</p><p class="heading--h4">Bedarf unbestritten</p><p>Im Internet werden heute nicht nur Einkäufe gemacht, Zahlungen abgewickelt oder Krankenkassen-Policen angepasst, auch der Austausch mit den Behörden findet mehr und mehr elektronisch statt. Dabei werden fortwährend sensible personenspezifische Daten verarbeitet und gespeichert. Wo immer das heute in der realen Welt geschieht, müssen wir uns ausweisen: am Postschalter, im Zug, am Zoll, in den Ämtern. Digital hat diese Ausweispflicht grosse Lücken, was dazu führt, dass viele Prozesse nicht sicher ausgestaltet sind und andere elektronisch gar nicht angeboten werden, obwohl dies technisch kein Problem wäre.</p><p>Der Bedarf nach einer nutzerfreundlichen und vertrauenswürdigen elektronischen Identifizierung (E-ID) ist also klar gegeben. Sie übernimmt online dieselbe Funktion wie ein amtlicher Ausweis, etwa beim Abholen von eingeschriebenen Briefen, beim Abschliessen eines Mobilfunkvertrags oder beim Beschaffen eines Betreibungsregisterauszugs. Die E-ID ist also das digitale Äquivalent zur Identitätskarte und trägt entsprechend dieselben sensiblen persönlichen Daten.</p><p class="heading--h4">Umsetzung inakzeptabel</p><p>Doch leider wird die von Bundesrat und Parlament erarbeitete Form der E-ID ihrem Namen nicht gerecht: Sie ist zwar «E», aber leider nicht «ID». Zumindest nicht, was die hohen Vertrauensanforderungen betrifft, die gemeinhin – und zu Recht – an ein offizielles Ausweisdokument gestellt werden. Die Herausgabe eines Passes ist eine urhoheitliche Aufgabe, die vom Staat bzw. von demokratisch legitimierten Behörden wahrgenommen werden muss und keineswegs dem Markt überlassen werden darf.</p><p>Doch genau dies sieht das E-ID-Gesetz vor: Gemäss diesem wären private Firmen die Herausgeber der E-ID. Sie würden den «Pass» ausstellen, ihn vermarkten, die dafür notwendige Infrastruktur unterhalten und als direkte Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger auftreten. Das Passbüro kann also etwa in einer Bankfiliale oder in einem Supermarkt eingerichtet werden.</p><p>Der Bund jedenfalls tritt zu keinem Zeitpunkt direkt in Erscheinung: Er darf gemäss Gesetz selbst auf dem Markt keine E-ID anbieten und sich noch nicht einmal an einer Firma beteiligen, die dies tut. Das ist demokratiepolitisch nicht hinnehmbar, und so sieht dies auch eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung: Gemäss einer repräsentativen Umfrage von Demoscope wollen nämlich 87 Prozent der EinwohnerInnen die E-ID vom Staat und nur gerade 2 Prozent von einer privaten Firma beziehen. Überraschend ist dies keineswegs: Wer möchte schon seinen Pass am UBS-Schalter, an der Migros-Kasse oder in der CSS-Niederlassung beziehen?</p><p class="heading--h4">Gefährliche Monopolbildung zu erwarten</p><p>Beworben wird die E-ID von ihren BefürworterInnen nun einerseits mit der Wahlfreiheit: Jede Bürgerin und jeder Bürger könne künftig frei wählen, von welchem «Identity Provider» sie oder er die elektronische ID beziehen möchte. Das erscheint wenig verlockend: Ob die Identitätskarte bzw. elektronische Oberfläche nun Mobiliar-rot oder Vaudoise-grün ist – sie muss exakt dieselben, letztlich banalen Funktionen wahrnehmen können.</p><p>Doch nicht einmal zu dieser Wahlfreiheit würde es kommen, denn auf dem «Markt» für E-IDs wäre alles auf eine Monopolbildung, das heisst einen einzigen Anbieter ausgerichtet. Und dieser steht hinter den Kulissen mit der Swiss Sign Group auch längst bereit. Mit Annahme des E-ID-Gesetzes würde dieses Konsortium – getragen von einer breiten Unternehmensallianz mehrheitlich bestehend aus Banken, Versicherungen und Krankenkassen – schnell eine marktbeherrschende Stellung einnehmen und als einziger Anbieter der E-ID verbleiben. Falls es daneben doch auch Konkurrenten schaffen würden, dann wohl am ehesten finanzkräftige Techgiganten aus dem Ausland, also Apple, Amazon oder Google – allesamt nicht besonders vertrauenswürdige Namen im Umgang mit sensiblen Personendaten.</p><p class="heading--h4">Wo Daten gespeichert werden, besteht Missbrauchspotenzial</p><p>Gerade was die Personendaten betrifft, ist das E-ID-Gesetz problematisch: Bei den privaten sogenannten Identity Providern fallen bei jedem Login NutzerInnendaten an, die gemäss Gesetz für bis zu sechs Monate gespeichert werden dürfen. Einmal angemeldet, kann jedeR E-ID-NutzerIn nachverfolgt werden.</p><p>Zwar dürfen diese Daten nicht kommerziell verwendet, also nicht verkauft werden, doch wird die Swiss Sign Group ihrerseits von so vielen Unternehmen getragen, dass dies auch gar nicht mehr nötig sein dürfte. Und ganz allgemein gilt: Je mehr Schnittstellen, desto höher das Potenzial zum Missbrauch von Personendaten – auch wenn die Gesetzesartikel und die Absichten gut sind.</p><p class="heading--h4">Basispaket oder Premiumkarte</p><p>Mit einer privaten E-ID würden die BürgerInnen in Ausweisfragen zu KonsumentInnen gemacht und müssten ihren elektronischen Pass auf dem «Markt» erwerben. Im Gesetz sind nicht einmal die Preis begrenzt, und die Erfahrung zeigt leider, dass es bei einer Monopolbildung im Normalfall unnötig teuer wird. Spielraum hätten die «e-BürgerInnen» dann allenfalls noch beim E-ID-Typ, denn das Gesetz sieht drei verschiedene Varianten unterschiedlicher Sicherheitsstufen bzw. Einsatzmöglichkeiten vor. Wer nicht auf den Preis schauen muss, kann sich dann den «Premium-Pass» leisten, andere müssten sich mit dem «Basispaket» begnügen.</p><p>Unabhängig vom Preis ist aber zu erwarten, dass die E-ID-Anbieter alles dafür tun würden, möglichst viele Kunden zu akquirieren. Im Falle der E-ID würde dies bedeuten, dass die Bevölkerung nach und nach in die digitalen Kanäle gedrängt würde, etwa indem gewisse Prozesse – z. B. der Wechsel der Krankenkasse oder die Eröffnung eines Bankkontos –&nbsp; nur noch online und nicht mehr auf dem Papierweg angeboten würden. Das könnte insbesondere für den älteren Teil der Bevölkerung zum Problem werden.</p><p class="heading--h4">Fazit: E-ID ja, aber nicht so</p><p>Es ist klar: Es braucht unbedingt einen digitalen Pass, aber sicher nicht in Form einer E-ID à la Credit Suisse, AXA und SwissLife (alles Mitglieder der Swiss Sign Group). Ein elektronischer Ausweis muss staatlich zur Verfügung gestellt werden, nur darauf vertraut die Bevölkerung. Entwickelt werden muss die E-ID deshalb nicht zwingend komplett selbst durch den Bund (auch wenn etwa ETH und EPFL problemlos dazu in der Lage wären), dieser baut ja auch nicht die Nationalstrassen selbst.</p><p>Deshalb braucht es am 7. März ein Nein zu diesem E-ID-Gesetz, und danach muss schnell eine vertrauenswürdige, staatlich herausgegebene elektronische Identitätskarte eingeführt werden. Dass dies problemlos geht zeigt etwa Schaffhausen, wo schon seit Jahren eine durch den Kanton herausgegebene E-ID erfolgreich im Einsatz ist.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/e/csm_E-ID-Plakatwand-DE-FR-v1_a1110dc391.webp" length="166036" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7411</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2021 16:02:17 +0100</pubDate><title>Die Verschärfung muss sozial abgefedert sein</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-verschaerfung-muss-sozial-abgefedert-sein</link><description>Der SGB zu den Pandemie-Entscheiden des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute weitgehende Verschärfungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Um massive Jobverluste und drastische Konsequenzen für die Arbeitnehmenden zu vermeiden, braucht es entsprechende wirtschaftliche Stützungsmass­nahmen. Ein wichtiger und begrüssenswerter Schritt ist dabei der erleichterte Zugang zu den Härtefalllösungen, wie dies der SGB eindringlich gefordert hat. Zur Verhinderung von Aussteu­erungen müssen auch Verlängerungen der Bezugsdauern und der Rahmenfristen für arbeits­lose Menschen eingeführt werden – wie in der ersten Welle. Positiv ist, dass die vom SGB geforderten Massnahmen zum Schutz der besonders gefährdeten ArbeitnehmerInnen endlich eingeführt werden. Schwer nachvollziehbar ist hingegen, warum der Bundesrat nicht die Gelegenheit genutzt hat, um striktere Vorschriften für die Pflege- und Altersheime zu erlas­sen, wo viele Menschen gestorben sind.</p><p class="heading--h4">Geschlossene Branchen müssen rasch unterstützt werden</p><p>Der SGB begrüsst die nun beschlossene Lockerung der Härtefallbestimmungen. Damit können Branchen, deren Tätigkeit direkt untersagt wird, per se als Härtefälle gelten und Unterstützung erhalten. Es bleibt aber fraglich, ob es über die Härtefallfonds gelingt, den Firmen rechtzeitig die erfor­derlichen Mittel zukommen zu lassen: das Tempo der Kantone wird nun entscheidend sein, um eine Entlassungswelle zu verhindern.</p><p>Mit der Teil-Schliessung der Wirtschaft ist es für Arbeitslose noch schwieriger geworden, wieder eine Stelle zu finden. Es drohen mehr Aussteuerungen. Das trifft besonders ältere Arbeitslose; in dieser Gruppe hat die Arbeitslosigkeit weiter zugenommen. Deshalb braucht es dringend eine Verlängerung der Anzahl Taggelder sowie der Rahmenfristen in der ALV bis zum Frühjahr, um Aussteuerungen zu verhindern. Alle Einschränkungen müssen mit wirtschaftlichen Stützungs­massnahmen verbunden sein. Damit Arbeitsplätze gesichert und die Löhne garantiert werden kön­nen.</p><p class="heading--h4">Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz endlich verbessert</p><p>Wie vom SGB gefordert, hat der Bundesrat nun endlich Massnahmen zum Schutz der gefährdeten Arbeitnehmenden ergriffen hat. Damit können besonders gefährdete Per­sonen spezifisch geschützt werden, ohne dass sie diskriminiert werden. Dazu soll wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine EO-Lösung für besonders gefährdete Personen eingeführt werden. Besonders gefährdete Arbeitneh­mende können sich nun mit einem Attest von der Arbeit dispensieren lassen, wenn Gesundheits­massahmen nicht effektiv eingehalten werden. Zusätzlich müssen besonders gefährdete Arbeit­nehmende aber explizit vor Kündigungen geschützt werden.</p><p>Gegenüber Homeoffice zur Pan­de­miebekämpfung hat sich der SGB stets offen gezeigt. Dass im Rahmen der heute beschlosse­nen allgemeinen Homeoffice-Pflicht der Bundesrat einen Passus hinzugefügt hat, gemäss dem den Arbeitneh­menden gewisse Kosten nicht bezahlt werden müssen, ist aber unverständlich.</p><p class="heading--h4">Inakzeptable Lage in Alters- und Pflegeheimen</p><p>Der SGB ist äusserst besorgt über die Lage in vielen Alters- und Pflegeheimen, wo besonders gefährdete Personen leben und viele Ansteckungen und insbesondere Todesfälle zu verzeichnen sind. Arbeitnehmende, die mit Covid-19 infiziert wurden oder sich in Quarantäne befinden müssten, werden teilweise von Arbeitgebern und den zuständigen kantonalen Behörden zur Arbeit aufgefor­dert. Dies ist inakzeptabel und gefährdet Leib und Leben. Es ist nicht verständlich, weshalb der Bundesrat darauf verzichtet, hierzu neue rechtliche Vorgaben zu erlassen. Der SGB fordert der neuen Gefahr angepasste Schutzkonzepte, sie müssen konsequenter umgesetzt und das Personal ange­messen entschädigt werden, bis die Betroffenen geimpft sind. Ohne baldige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Löhne sowie der Aus- und Weiterbildung wird sich der Pflege-Personalman­gel weiter verschärfen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.webp" length="118722" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7409</guid><pubDate>Mon, 11 Jan 2021 09:40:24 +0100</pubDate><title>Verlängerung der geltenden Covid-19-Schutzmassnahmen und weitere Verschärfungen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/verlaengerung-der-geltenden-covid-19-schutzmassnahmen-und-weitere-verschaerfungen</link><description>Stellungnahme des SGB im Rahmen der Vernehmlassung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wurde vom Bund im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» um eine Stellungnahme gebeten. In der Änderung geht es um eine Verlängerung der geltenden Massnahmen und um eine weitere Massnahmenverschärfung.</p><p>Der SGB vertritt seit Beginn der Corona-Krise die Position, dass gesundheitspolitische Massnahmen immer wirtschaftspolitisch begleitet sein müssen, damit die Löhne und Arbeitsplätze gesichert sind. Das vorgeschlagene gesundheitspolitische Paket muss darum entsprechend ergänzt werden – insbesondere durch eine Per-se-Härtefallregelung für geschlossene Firmen sowie einer Verlängerung der Bezugsdauer und Rahmenfristen, um Aussteuerungen aus der Arbeitslosenversicherung<br> zu verhindern.</p><p>Der SGB forderte schon wiederholt eine konsequentere Durchsetzung der Massnahmen gegen Covid am Arbeitsplatz. Obwohl die epidemiologische Lage bereits am Anfang der zweiten Welle einen besseren Schutz am Arbeitsplatz erforderte, geschah beim Bund praktisch nichts. Der SGB begrüsst deshalb, dass der Bundesrat mit Beschluss vom 6. Januar nun Massnahmen zum besseren Covid-19-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu ergreifen gedenkt. Die vorgeschlagenen Massnahen sind als Minimalmassnahmen anzusehen und umgehend in Kraft zu setzen.</p><p>Die detaillierte Stellungnahme mit Antworten zu den einzelnen Massnahmen finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2021/210111D_DL_VL_Covid_19_Verordnung_Veraengerung_Versch_nationale_Massnahmen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF)</a>.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/0/csm_Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow_b013833479.webp" length="34396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7418</guid><pubDate>Fri, 08 Jan 2021 13:00:00 +0100</pubDate><title>Totalrevision der Verordnung zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/totalrevision-der-verordnung-zum-kinder-und-jugendfoerderungsgesetz-kjfv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-7394</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 11:00:00 +0100</pubDate><title>Eine soziale Agenda für 2021: Gute Löhne und Renten, sichere Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jahresmedienkonferenz-2021</link><description>Jahresmedienkonferenz 2021 – Schwierige Situation der Arbeiterinnen und Arbeiter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die durch die Coronavirus-Pandemie verursachte Krise hinterlässt schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt. Der Verlust von Einkommen und Arbeitsplätzen ist besorgniserregend und trifft die Menschen mit den niedrigsten Einkommen am stärksten. Die Krise trifft die Arbeitnehmenden in einer schwierigen Situation, weil sie bereits zuvor mit stagnierenden Löhnen und sinkenden Renten konfrontiert waren. Um den Arbeitnehmenden wieder eine Zukunftsperspektive zu eröffnen, braucht das Land daher ein abgestimmtes Massnahmenpaket. Kurzfristig zum Erhalt von Arbeitsplätzen, zum Schutz von Arbeitslosen und zur Förderung der Kaufkraft – insbesondere durch die Rückverteilung von 500 Franken aus den Überschussreserven der Krankenkassen an alle Versicherten. Im Jahr 2021 werden zudem die Weichen gestellt, damit das Rentensystem langfristig gerechter und effizienter wird – indem die Umlagekomponente im BVG eingeführt und eine Stärkung der AHV möglich wird. Dies durch die bald einzureichende Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Solidarität ist der Schlüssel, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen.</p><h3 class="heading--h4">Unterbeschäftigung auf Rekordniveau</h3><p>Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist zu Beginn des Jahres 2021 düster. Die Unterbeschäftigungs-quote, die sich aus der Addition von Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Kurzarbeit ergibt, erreicht ein Rekordhoch von 10 Prozent. In vielen Bereichen ist es schlichtweg illusorisch, kurzfristig einen Job zu finden, da sehr starke Einschränkungen gelten. Einkommensverluste und Arbeitslosigkeit treffen Arbeitnehmende mit niedrigen Einkommen viel härter. Gerade die Haushalte, die von den niedrigsten Löhnen leben müssen, treten mit erschöpften Reserven und einer noch geringeren Fähigkeit, mit unvorhergesehenen Ausgaben fertig zu werden ins neue Jahr. Der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Verlängerung des Arbeitslosengeldes und die Stützung der Kaufkraft sind daher dringend notwendig. Die Gesundheitskrise darf nicht in einer langwierigen wirtschaftlichen Krise enden.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitnehmende in einer schwierigen Phase betroffen</h3><p>Die Schweiz befand sich wirtschaftlich schon vor der Pandemie in einer schwierigen Situation. Die Löhne stiegen nur geringfügig, während viele Fixkosten und Pflichtbeiträge stiegen. Zudem zahlen wir für die starke Abhängigkeit der Pensionskassen von den Finanzmärkten einen hohen Preis, mit einem kontinuierlichen und signifikanten Rückgang der Renten. Die Folge: Die reale Kaufkraft von Arbeitnehmenden und RentnerInnen war bereits vor der Krise rückläufig. Eine Rückkehr zu einer dynamischen Lohnentwicklung und eine Erhöhung der Renten sind daher unerlässlich.</p><p>Generell leiden die Schweizer Exporte seit Jahren unter der Überbewertung des Schweizer Frankens: Die Maschinenausfuhren haben sich beispielsweise seit 2008 halbiert. Zudem entwickeln sich die zukunftsträchtigen Investitionen in ICT und Forschung ungünstiger als in der Eurozone. Die Exposition der Schweiz gegenüber Wechselkursschwankungen ist besonders hoch und erfordert ein viel entschlosseneres Handeln der Nationalbank.</p><h3 class="heading--h4">Investieren in eine sozialere Schweiz</h3><p>Die Prioritäten für das Jahr 2021 sind klar. Zunächst einmal müssen wir die Arbeitsplätze sichern und den Kaufkraftverlust, der 2020 eingetreten ist, zumindest teilweise kompensieren. In der Altersvorsorge braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Die Stärkung der Solidarität ist eine absolute Notwendigkeit, keine Option.</p><h3 class="heading--h4">Daraus ergeben sich folgende Forderungen:</h3><ul><li>Rückverteilung von 500 Franken pro Person aus den Überschussreserven der Krankenkassen als schnelle Kaufkraftunterstützung</li><li>Arbeitslosenunterstützung zur Verhinderung von Aussteuerungen verlängern, zusätzliche Stützungsmassnahmen zur Verhinderung von Konkursen einführen</li><li>Zusätzliche Mittel für den Service public im Gesundheitssektor, Belohnung für das Personal für seinen ausserordentlichen Einsatz und langfristige Verbesserung der Arbeitsbedingungen</li><li>Aktivere Geldpolitik gegen die Überbewertung des Schweizer Frankens</li><li>Ein gerechtes und nachhaltiges Rentensystem mit besseren Renten durch Stärkung der Umlagekomponente im BVG und Erhöhung der AHV-Renten.</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_210107_JMK-Totale_77fa7b87ab.webp" length="70286" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7407</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 09:20:00 +0100</pubDate><title>Löhne, Renten und Arbeitsplätze sichern – heute und morgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/loehne-renten-und-arbeitsplaetze-sichern-heute-und-morgen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Unterbeschäftigung auf Rekordniveau</p><p>Die Corona-Krise hat sehr schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt hinterlassen. Ende 2020 dürfte die Unterbeschäftigung in der Schweiz ungefähr 10 Prozent betragen haben (gemessen in Vollzeitstellen). Das ist im Vergleich zu früheren Rezessionen, wie beispielsweise der Finanzkrise, in einer ganz anderen Grössenordnung. Ohne die sozialpolitischen Stabilisierungsmassnahmen (Kurzarbeit, EO u. a.) wäre alles noch viel schlimmer. Um das zu sehen, reicht ein Blick in die USA, wo die Arbeitslosigkeit steil in die Höhe schoss.</p><p>Wirtschaftskrisen treffen in der Regel diejenigen am stärksten, die keine stabilen Arbeitsverhältnisse haben. Das sind Jüngere, Arbeitnehmende mit befristeten Stellen sowie in anderen prekären Vertragsformen wie Arbeit auf Abruf u. a. In der Corona-Krise ist die Erwerbsbeteiligung der 15 bis 24-Jährigen bedenklich stark gesunken, was nicht nur Sorgen in Bezug auf die Zukunft der Betroffenen, sondern auch auf die Zukunft der Schweizer Wirtschaft hervorruft.</p><p>Gleichzeitig ist es für Arbeitslose mit der Teil-Schliessung der Wirtschaft noch schwieriger geworden, wieder eine Stelle zu finden. Es drohen mehr Aussteuerungen. Das trifft besonders ältere Arbeitslose, wo die Arbeitslosigkeit bis November weiter zugenommen hat.</p><p class="heading--h4">Geringverdienende überproportional betroffen – Kaufkraftprobleme verschärfen sich</p><p>Ebenfalls besonders stark betroffen sind GeringverdienerInnen. Weil die gesundheitspolitischen Massnahmen vor allem das Gastgewerbe, den Tourismus oder den Kultursektor betreffen, wo es mehr Arbeitnehmende mit tieferen Einkommen gibt. Sie sind häufiger arbeitslos und auch überproportional in Kurzarbeit. Die vom Parlament beschlossene Aufstockung der Kurzarbeit wird ihre Probleme lindern, was positiv ist. Allerdings profitieren nur Arbeitnehmende mit sehr tiefen Löhnen davon.</p><p>Dazu kommt, dass die Löhne kaum steigen, während die Belastung durch die Krankenkassenprämien anhaltend hoch ist. Die bereits vor der Corona-Krise herrschenden Kaufkraft- und Einkommensprobleme haben sich verschärft und nicht gelöst. Das belastet auch zunehmend den privaten Konsum und somit auch die Konjunkturentwicklung.</p><p class="heading--h4">Krise trifft Schweiz in einer schwierigen Phase</p><p>Die Corona-Krise trifft die Schweizer Wirtschaft in einer schwierigen Phase. Die starke Überbewertung des Frankens hat nicht nur die Exportwirtschaft, sondern auch die Investitionsaktivität spürbar ausgebremst. Die Schweizer Exporte von Industriemaschinen haben sich seit 2008 halbiert und sind im laufenden Jahr auf das Niveau von 1988 gefallen. Das Investitionswachstum – insbesondere in den Zukunftskategorien ICT, F&amp;E und Software – war sogar geringer als im krisengeplagten Euroraum.</p><p>Von den 1990er Jahren bis zur Finanzkrise im Jahr 2008 hat die Schweizer Wirtschaft von der Entwicklung auf den Finanzmärkten profitiert. Die steile Aufwärtsbewegung auf den Finanzmärkten erlaubte eine komfortable Finanzierung der Pensionskassen. Auch der Finanzplatz profitierte. Und der Frankenkurs war für die Realwirtschaft günstig. Ab der Finanzkrise drehte sich das jedoch um. Einerseits leidet die Realwirtschaft stark unter der Aufwertung des Frankens. Andererseits wird die Finanzierung der Pensionskassen schwieriger. Die Neurenten bei den Pensionskassen sinken, obwohl wir immer höhere Beiträge zahlen müssen..</p><p>Kaum ein Land ist so abhängig von den Finanzmärkten wie die Schweiz mit ihrem grossen Finanzplatz und den bedeutenden Pensionskassen. Zudem ist die Wirtschaft stark dem Wechselkurs ausgesetzt. Denn die Schweiz &nbsp;ist stark vom Export abhängig und hat eine eigene, flexible Währung. Auf- und Abwertungen wirken sich daher stärker auf das BIP aus als in den meisten anderen Ländern</p><p>Die ungünstige Entwicklung seit der Finanzkrise kann sich noch verstärken. Denn aufgrund der geringeren Erträge aus den Finanzanlagen wird mehr gespart, was das Ertragspotenzial weiter verringert. Das nicht nur in den Pensionskassen, wo das Anlagekapital durch die höheren Beiträge steigt, sondern auch in der Unfallversicherung. Zudem führen die sinkenden Pensionskassenrenten dazu, dass mehr Leute ein Fondskonto in der 3. Säule eröffnen werden.</p><p class="heading--h4">Wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen und Forderungen</p><p>Die wirtschafts- und sozialpolitische Agenda 2021 ist anspruchsvoll. Unmittelbares Ziel bleibt, dass die Arbeitsplätze und die Löhne in der Corona-Krise gesichert werden. Sobald die Pandemie unter Kontrolle ist (Impfungen, Immunität der Corona-Erkrankten u. a.) muss alles unternommen werden, um die Konjunktur wieder in Gang zu setzen und die enorme Unterbeschäftigung abzubauen. Für die Zukunftsfähigkeit der Schweiz braucht es ein Umdenken in Bezug auf die Finanzmarktabhängigkeit. Das Preis-Leistungsverhältnis in der Altersvorsorge kann durch die Stärkung der Umlageverfahren verbessert werden. Und in der Geldpolitik braucht es einen stärkeren Effort gegen die giftige Frankenüberbewertung, welche die Entwicklung der für die Zukunft wichtigen Bereiche der Investitionen und der Realwirtschaft beeinträchtigt. Auch der ökologische Umbau braucht eine intakte Realwirtschaft. Daraus ergeben sich folgende Forderungen:</p><ul><li>Eine Ausschüttung der überschüssigen Prämienreserven von 5 Mrd. Franken Das gibt nicht nur einen Kaufkraftimpuls von über 500 Franken pro Kopf in einer schwierigen Zeit. Darüber hinaus müssen die Krankenkassen-Prämienverbilligungen steigen.</li><li>Eine Verlängerung der Anzahl Taggelder sowie der Rahmenfristen in der ALV bis zum Frühjahr – wie in der ersten Welle. Verlängerungen brauchen insbesondere ältere Arbeitslose und Arbeitslose in Branchen und Berufen, die ganz oder teilweise geschlossen werden.</li><li>Weitere Unterstützungsmassnahmen für die geschlossenen Branchen, um Konkurse und Entlassungen zu verhindern – beispielsweise indem über das Instrument der Kurzarbeit zusätzliche Mittel überwiesen werden. Die Härtefalllösungen greifen nur teilweise und sind langsam.</li><li>Der stark beanspruchte Gesundheitssektor braucht finanzielle Garantien, um die entsprechenden Kapazitäten stellen zu können. Das stark beanspruchte Personal hat zudem eine Lohnerhöhung mehr als verdient.</li><li>Eine Stärkung des Umlageverfahrens in der Altersvorsorge, über die Umlagekomponente im BVG-Kompromiss der Sozialpartner und über eine 13. AHV-Rente. Die Forderungen nach weiteren Steuererleichterungen bei der 3. Säule stehen völlig quer in der Landschaft. Die AHV soll durch einen Teil der SNB-Gewinne mitfinanziert werden.</li><li>Eine konsequentere Bekämpfung der Frankenüberbewertung. Hier gibt es noch Potenzial, indem die SNB klarer kommuniziert und sich entsprechende Ziele vorgibt.[2]</li></ul><p>&nbsp;</p><p>[1] &nbsp;&nbsp;&nbsp; Schätzung mit einem VAR-Modell über den Zeitraum von 1994 bis 2019. Variablen: realer Wechselkursindex gemäss BIZ und reale BIP</p><p>[2] &nbsp;&nbsp;&nbsp; s. die Verweise in diesem Blog-Beitrag: <a href="https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schweizer-maschinenexporte-auf-dem-niveau-von-1988-bekaempfung-der-frankenueberbewertung-ist-ueberfaellig-und-moeglich" target="_blank">www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schweizer-maschinenexporte-auf-dem-niveau-von-1988-bekaempfung-der-frankenueberbewertung-ist-ueberfaellig-und-moeglich</a>.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/a/csm_unterbeschaeftigung_f9c758fdd0.webp" length="11014" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7404</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 09:08:00 +0100</pubDate><title>Das Leistungsniveau in der Altersvorsorge ist in Frage gestellt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/das-leistungsniveau-in-der-altersvorsorge-ist-in-frage-gestellt</link><description>Weichenstellungen in der Altersvorsorge erfolgen 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl in der Schweiz wie auch international zeigt die Corona-Krise eindrücklich auf, wie wichtig starke Sozialwerke sind. Dies gilt insbesondere für das Instrument der Kurzarbeit. Stabilität und Sicherheit gibt auch eine intakte Altersvorsorge. Als negatives Beispiel gilt die USA, wo eine schwache und individualisierte Rentenabsicherung dazu führt, dass viele US-AmerikanerInnen auch nach dem Eintritt ins Rentenalter aus finanziellen Gründen weiterarbeiten müssen. Nun zeigt sich, dass Regionen mit höherer Altersarmut häufig auch Gebiete mit höheren Infektionsraten sind. Denn die Betroffenen sind oft in sogenannt essentiellen Berufen wie der Logistik, oder der Betreuung tätig. Forscher empfehlen dem US-Gesetzgeber deshalb zur Pandemiebekämpfung, die Lebenshaltungskosten älterer Personen bei der Ausgestaltung von Konjunkturmassnahmen und Rentenreformen stärker zu berücksichtigen. Eine derart prekäre Rentensituation gilt es in der Schweiz mit allen Mitteln zu verhindern. Doch auch hier reichen die Renten immer weniger zum Leben und der Druck auf die Renten nimmt weiter zu.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich 2021 neben der Bewältigung der Corona-Krise schwerpunktmässig mit der Altersvorsorge befassen. Denn dieses Jahr werden die Weichen für die materielle Sicherung der laufenden und künftigen Altersrenten gestellt. Jung und Alt sind davon gleichermassen betroffen. Besonders exponiert sind bei den laufenden Reformen jene Arbeitnehmenden, die zu tiefen und mittleren Einkommen arbeiten. Am meisten steht für die Frauen auf dem Spiel: Zum einen können durch den Sozialpartnerkompromiss BVG 21 die skandalös tiefen Frauenrenten rasch und spürbar verbessert werden. Anderseits plant das Parlament eine AHV-Abbauvorlage mit Rentenverlusten von jährlich bis zu 1’200 Franken für die Frauen.</p><p class="heading--h4">Für BezügerInnen mittlerer Renten sind Coiffeurbesuche ein Luxus</p><p>Vor knapp drei Wochen hat das Parlament mit nur zwei Gegenstimmen die Kurzarbeitsentschädigung von Geringverdienenden aufgestockt. Seit wenigen Tagen werden im Covid-19-Gesetz deshalb Einkommen bis 3’470 Franken garantiert. Damit anerkennt das Parlament, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz so hoch sind, dass Personen mit tieferen Löhnen nicht auf 20 Prozent ihres Einkommens verzichten können, ohne in grössere Bedrängnis zu geraten.</p><p>Doch die Kaufkraftprobleme, vor denen im Zuge der Pandemiebekämpfung Personen mit sehr geringen Einkommen geschützt werden sollen, sind für die Hälfte aller Rentnerinnen und Rentner bereits Realität. Denn die mittlere Rente der Personen, die 2018 in Rente gingen, betrug 3’449 Franken pro Monat – AHV- und BVG-Renten zusammen.</p><p>Eine Gegenüberstellung dieser Rente mit den gemäss Statistiken üblichen Ausgaben für eine Einzelperson über 65 verdeutlicht, dass davon nach den Steuern, den Krankenkassenprämien und der Miete nicht mehr allzu viel zum Leben übrigbleibt. Restaurant- und Coiffeurbesuche bleiben für viele Rentnerinnen und Rentner ein seltener Luxus. Obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben.</p><p><strong>Mittlere AHV- und BVG-Rente 2018&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 3’449</strong></p><p>Steuern&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 266<br> Miete und Nebenkosten&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 1’035<br> Krankenkassenprämie&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 408<br> Gebühren&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 25</p><p><strong>Verfügbares Einkommen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 1’715</strong></p><p>Nahrungsmittel/Getränke/Genussmittel &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 422<br> Kleider/Schuhe &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 59<br> Gesundheitsausgaben &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 216<br> Versicherungen &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 268<br> Wohnungseinrichtung u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 96<br> übrige Haushaltausgaben &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 85<br> Telefon/Internet/Post u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 89<br> Computer/Radio- und Fernsehgeräte u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 45<br> Zeitungen/Bücher/Abos &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 42<br> Verkehrsmittel &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 172<br> Körperpflege u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 65</p><p><strong>Übrig bleibendes verfügbares Einkommen&nbsp;&nbsp; 156</strong></p><p>Restaurants/Hotel &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 133<br> Unterhaltung/Erholung/Kultur &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 212<br> Geschenke/Spenden&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 40</p><p>Quellen: BFS Neurentenstatistik, HABE 2015-2017.</p><p>Für viele Frauen bleibt selbst eine Rente in dieser Höhe unerreichbar. Die Medianrente jener Frauen, die sowohl eine AHV- wie eine BVG-Rente beziehen, liegt unter 3’000 Franken pro Monat. Und bei einer Gesamtbetrachtung würde die Rentenhöhe der Frauen noch deutlich geringer ausfallen, denn fast ein Drittel der Frauen erhält gar keine BVG-Rente.</p><p class="heading--h4">Rentenhöhe muss Ausgangspunkt jeder Reform sein</p><p>Gemäss Verfassung sollen die Leistungen der 1. Säule (AHV und IV) den Existenzbedarf angemessen sichern, während die Leistungen der 2. Säule (berufliche Vorsorge BVG) darauf aufbauen und die Fortführung der gewohnten Lebensweise in angemessener Weise zu ermöglichen haben.</p><p>Diese soliden Verfassungsziele stehen aber in erschreckendem Widerspruch zu den tatsächlich ausbezahlten Renten. Selbst wenn eine Person alle Voraussetzungen erfüllt und ihr ganzes Erwerbsleben ohne Lücken die gesetzlich geforderten Beiträge einbezahlt hat, muss sie mit einer tiefen Rente rechnen. Denn die gesetzlich geschützten, maximal möglichen Rentenleistungen aus AHV und BVG entsprechen bei einer männlichen Einzelperson im Jahr 2021 einem Betrag von 4’370 Franken pro Monat.</p><p>Die überobligatorischen Renten der 2. Säule konnten lange Jahre darüber hinwegtäuschen, dass die Realisierung der verfassungsrechtlich geforderten Altersvorsorge auf halbem Weg stecken geblieben ist. Doch nun sinken die Durchschnittsrenten der 2. Säule bereits seit einigen Jahren – einerseits wegen den tieferen Umwandlungssätzen im Überobligatorium, anderseits wegen der wesentlich geringeren Verzinsung der Vorsorgeguthaben. Sie können den fehlenden gesetzlichen Schutz nicht mehr kompensieren.</p><p>Der Bundesrat verschliesst sich dieser Realität, auch wenn er sich prominent für die Erhaltung des Leistungsniveaus in der Altersvorsorge ausspricht. Seine Reformvorschläge zur AHV gehen gar in die gegenteilige Richtung:</p><p>Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre für die betroffenen Frauen eine Leistungseinbusse von rund 1’200 Franken pro Jahr. Sofern sie denn überhaupt bis 64 arbeiten und Beiträge einzahlen können, denn die Arbeitsmarktsituation ist für ältere Arbeitnehmerinnen noch schwieriger als jene der Männer.</p><p>Obwohl die Minimalrente der AHV 2021 um 10 Franken erhöht wurde, deckt die AHV-Rente systembedingt einen immer kleineren Teil des Lohnes der Neurentnerinnen und Neurentner ab, weil die Renten mit dem Mischindex nur alle zwei Jahre zur Hälfte an die Löhne und zur Hälfte an die Teuerung angepasst werden. Nach Ansicht des Bundesrats soll der Ersatzquotenindex von den anfänglichen 100 Prozent bis 2030 auf 86 Prozent sinken, also um ganze 14 Prozent. Nur die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente bietet hier Gegensteuer.</p><p class="heading--h4">Rentenverluste in der 2. Säule</p><p>Vor fünf Jahren veröffentlichte der SGB zum ersten Mal eine Übersicht über die sinkenden Umwandlungssätze und schwindenden Pensionskassenrenten. Mittlerweile berichten auch Banken und Versicherer fast monatlich über die zusammenbrechenden Renten in der 2. Säule.</p><p>Seit mehr als einem Jahrzehnt sind die Versicherten damit konfrontiert, immer mehr in die 2. Säule einzubezahlen und dafür dennoch immer tiefere Renten zu erhalten. 2019 sind die Beiträge zwar leicht zurückgegangen. Dies ist aber auf einen stärkeren Anstieg der Beitragslöhne zurückzuführen. Wäre der Anstieg der Beitragslöhne etwa gleich wie im Vorjahr, wären auch die Beitragssätze gestiegen.</p><p>2021 wird der Druck auf die Renten der 2. Säule weiter zunehmen. Viele Pensionskassen haben bereits weitere Senkungen der technischen Zinssätze und der Umwandlungssätze beschlossen. Grund dafür sind die tiefen Zinsen. Tiefe Zinsen sind für die nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanzierte 2. Säule besonders schwer zu verkraften. Der Anteil des Kapitalertrags an den Einnahmen der beruflichen Vorsorge ist bereits drastisch gesunken. Während er im Jahr 1987 mit 32.6 Prozent noch dem sprichwörtlichen dritten Beitragszahler entsprach, fiel der Anteil des Kapitalertrags bis 2018 auf 19.9 Prozent. In gleichem Umfang stiegen die Beiträge der Versicherten an die 2. Säule kontinuierlich. Im Jahr 1987 kam auf eine Versicherte rund 2’300 Franken Kapitalertrag (3’400 Franken zu Preisen von 2018). Die Versicherte zahlte durchschnittlich 4’800 (7’000) Franken an Beiträgen, die Arbeitgeberbeiträge miteinbezogen. Im Jahr 2018 waren es 4’333 Franken Kapitalertrag und bereits 13’400 Franken an Beiträgen. Diese Entwicklung ist insofern bemerkenswert, als das Gesamtkapital der zweiten Säule im selben Zeitraum enorm zugenommen hat. Im Jahr 1987 betrug das Kapital rund 158 Milliarden Franken, 2018 waren es bereits 865 Milliarden. So sank der Anteil des Kapitalertrags am Kapital von über 6 Prozent in den 1990er Jahren auf unter 1.9 Prozent 2018.</p><p>Insgesamt bewegen sich die Kosten der sozialen Sicherheit in der Schweiz im europäischen Vergleich mit rund einem Viertel des BIP zwar im Mittelfeld der Länder West- und Nordeuropas. Doch betrachtet man die kaufkraftbereinigten Ausgaben pro Kopf, hat die Schweiz die zweitteuerste Altersvorsorge der europäischen Länder.[1] Dies ist umso bedenklicher, als die Ersatzquote der schweizerischen Altersvorsorge jener in anderen Ländern stark hinterherhinkt.</p><p>Konkret: wir zahlen massiv mehr für deutlich weniger Leistungen. Dies zeigen sowohl Vergleiche mit OECD-Ländern als auch internationale Übersichten zur Altersvorsorge.[2]</p><p class="heading--h4">Schlussfolgerungen und Forderungen</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Obwohl uns die Verfassung dies seit fast 50 Jahren vorschreibt, sind wir immer weiter davon entfernt. Der SGB ist deshalb überzeugt, dass es jetzt ein starkes Engagement für gute Renten braucht.</p><p>Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die verfassungsmässigen Leistungsziele der Altersvorsorge erreicht werden können: durch eine Stärkung der AHV, durch bessere Leistungen der beruflichen Vorsorge oder durch eine Kombination von Massnahmen in den beiden Säulen. Was zu bevorzugen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits stellt sich die Frage, wie leistungsfähig das Kapitaldeckungsverfahren der beruflichen Vorsorge und das Umlageverfahren der AHV als solche sind. Anderseits sind die Verteilungswirkungen der beiden Vorsorgesysteme unterschiedlich. Angesichts der Ausgangslage ergeben sich für den SGB die folgenden Konsequenzen und Forderungen:</p><ul><li>Die AHV muss gestärkt werden. Damit die Renten und insbesondere die Frauenrenten zum Leben reichen. Dazu hat der SGB in einer breiten Allianz von Arbeitnehmerverbänden, Parteien und RentnerInnenorganisationen die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente lanciert, die er dieses Jahr einreichen wird.</li><li>Die laufenden Reformprojekte werden sich an der Höhe der Altersrenten messen lassen müssen. Reformvorhaben, welche zu sinkenden Rentenleistungen führen, sind an der Urne zum Scheitern verurteilt.</li><li>Die Leistungsziele der Verfassung sollten zu einem möglichst guten Preis erreicht werden. Möglichst hohe Rentenansprüche sollten also mit möglichst tiefen Beiträgen erworben werden. Das Umlageverfahren generiert für die überwiegend grosse Mehrheit der Erwerbstätigen die mit Abstand höchsten Leistungen pro Beitragsfranken. Es braucht deshalb eine Stärkung des Umlageverfahrens in der Altersvorsorge, über die Umlagekomponente im BVG-Kompromiss der Sozialpartner und über eine 13. AHV-Rente in der AHV.</li><li>Um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf in der Altersvorsorge solidarisch zu leisten, braucht es ausserdem einen finanziellen Beitrag der SNB-Gewinne an die AHV-Renten.</li><li>Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule stellt keine Option dar, um die Altersvorsorge zu sichern. Die 3. Säule bietet für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung keine Einkommenssicherheit im Alter.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>[1] &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. BFS, Panorama «Soziale Sicherheit», März 2020, S. 3.</p><p>[2] &nbsp;&nbsp;&nbsp; OECD, Net pension replacement rates, Men, % of pre-retirement earnings, 2018, <a href="https://data.oecd.org/chart/6d6s" target="_blank" rel="noreferrer">data.oecd.org/chart/6d6s</a>; Mercer CFA Institute Global Pension Index 2020, Subindex Angemessenheit.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/4/csm_pensionskassenschere_3a69c1f376.webp" length="20406" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7402</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 09:02:00 +0100</pubDate><title>Es braucht eine ehrgeizige Lohn- und Sozialagenda für 2021</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-braucht-eine-ehrgeizige-lohn-und-sozialagenda-fuer-2021</link><description>Die Arbeitswelt vor den Folgen der Krise schützen und wieder eine Zukunftsperspektive schaffen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dunkle Schatten lasten zu Beginn dieses Jahres auf der Arbeitswelt. Viele Haushalte mussten im letzten Jahr bedeutende Einkommensverluste hinnehmen und starten daher aus einer schlechteren Situation ins neue Jahr als 2020. Die Unterbeschäftigung ist so hoch wie nie zuvor: Zählt man Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zusammen, ergibt sich ein Rekordhoch der Unterbeschäftigung von 10 Prozent. Und die wirtschaftlichen Aussichten bleiben ungewiss, was bei vielen die berechtigte Angst vor Prekarität schürt, von den Jüngsten, die in den Arbeitsmarkt eintreten, bis hin zu Arbeitnehmenden am Ende ihrer Laufbahn.</p><p>Der Kampf der eidgenössischen und kantonalen Behörden gegen die Pandemie hat extrem ungerechte Folgen. Der Staat verbietet Aktivitäten, sobald sich die Situation verschlechtert, und bürdet somit einem Teil der Bevölkerung die wirtschaftlichen Kosten für Massnahmen auf, die im Namen der Gesundheit aller getroffen wurden. Dabei haben diese Personen keinerlei Fehler begangen. Im Gegenteil, sie haben sich oft sehr diszipliniert an die verschiedenen Anordnungen und zu treffenden Schutzmassnahmen gehalten. Der Staat hat es in der zweiten Welle verpasst, zu jeder Verschärfung einen wirksamen Schutz der Einkommen derjenigen zu garantieren, denen er verbietet zu arbeiten. Gesundheitsbehörden und Regierungen beschliessen zwar regelmässig – auf dringliche Empfehlung der Epidemiologen – tiefgreifende Einschränkungen. Zeitgleich ausreichende Massnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Abfederung vorzubereiten und umzusetzen haben sie aber jeweils versäumt.</p><p>Die Beteuerung «wir lassen euch nicht im Stich», welche die Bundespräsidentin im Namen des gesamten Bundesrats aussprach, wird somit in der Praxis nicht eingelöst.</p><p>Und wenn wir das Schlimmste verhindern konnten, dann dank harter Interventionen der Gewerkschaften und einiger Wirtschaftsorganisationen beim Bundesrat oder oft auch direkt im Parlament. Es brauchte unseren unermüdlichen Einsatz um beispielsweise zu erreichen, dass die Kurzarbeit auf befristete und atypische Arbeitsverhältnisse ausgeweitet wurde. Um Entschädigungen für Eltern einzuführen, die wegen Betreuungspflichte aufgrund einer Schulschliessung oder Quarantäne einer Klasse nicht zur Arbeit gehen konnten. Und ganz besonders um zu erreichen, dass die niedrigsten Einkommen bei Kurzarbeit endlich zu 100 Prozent entschädigt werden. Nichts davon war von vornherein als Begleitmassnahme geplant.</p><p>Heute müssen sich Hunderttausende mit den Mühen der Schweizer Bürokratie herumschlagen und werden ohne Rücksicht auf die Besonderheiten ihrer Situation von einer Abteilung zur nächsten geschickt. Was schliesslich die Unterstützungsmassnahmen betrifft, welche das Parlament mit grosser Mühe doch noch beschlossen hat, gibt es unfaire Schwelleneffekte wie z. B. der zu hohen und willkürlichen Grenze von 40 Prozent Umsatzeinbusse, damit verfehlen diese oft ihr Ziel.</p><p>Schliesslich warten die Männer und Frauen, die im Gesundheitswesen arbeiten und die alles gegeben haben, um die lebensnotwendige Versorgung zu gewährleisten, immer noch auf eine angemessene Vergütung für ihren ausserordentlichen Einsatz. Es hat sich gezeigt, dass die Organisation des Gesundheitssystems als Markt mit ihrem Anreiz maximaler Rentabilität für die Anbieter ungeeignet ist, um aussergewöhnlicher Ereignisse bewältigen zu können: Diese Lektion müssen wir in Erinnerung behalten, wenn es in Zukunft um die Finanzierung der Pflege geht. Aber jetzt sind es die Mitarbeitenden, welche die Hauptlast dieser Unzulänglichkeiten tragen mussten, und für dieses Engagement drängt sich eine Anerkennung auf. Die Tatsache, dass Mitarbeitende in Alters- und Pflegeheimen nicht immer nicht immer in Quarantäne gehen können, wenn es nötig wäre, ist schlicht inakzeptabel. Dieses Jahr braucht es personelle Verstärkung in Heimen und Krankenhäusern. Der Bundesrat und die Kantone müssen sie anordnen und finanzieren. Mit dieser Verstärkung können Teams entlastet und unser Gesundheitssystem widerstandsfähiger gemacht werden. Das kann helfen zu vermeiden, dass in der Hektik überrissene Massnahmen getroffen werden, weil sie nicht ausreichend abgestimmt und evaluiert wurden.</p><p class="text-center"><strong>***</strong></p><p>Wir beginnen das Jahr also in einer katastrophalen Situation, was den nationalen Zusammenhalt betrifft. Die Branchen, die in dieser Krise geopfert werden, die Arbeiterinnen und Arbeiter, die davon betroffen sind, ob Angestellte oder Selbstständige, und ihre Familien haben guten Grund, sich vom Land und seinen Behörden im Stich gelassen zu fühlen. Es geht insbesondere um den Tourismus, das Hotel- und Gastgewerbe und um die Bereiche Kultur, Freizeit, Sport, Reisen und Veranstaltungen. Hunderttausende von Menschen arbeiten in diesen Branchen. Zusammen mit ihren Familien sind es zweifellos mehr als eine Million Menschen, die sich in prekären Verhältnissen befinden. Und auf der anderen Seite müssen sich diejenigen, die als systemrelevant entdeckt wurden, vorerst damit begnügen, noch härter zu arbeiten, ohne reale Aussicht auf dauerhafte Lohnverbesserungen.</p><p>Aber diese Situation ist auch eine Katastrophe für unseren sozialen Zusammenhalt. Die Krise wird zu einem massiven Anstieg der Ungleichheit führen. Die Berufe, die von brutalem Arbeitsplatzabbau und Kurzarbeit betroffen sind, sind die am schlechtest bezahlten. Umgekehrt sind die höchsten Löhne deutlich weniger betroffen, und die Kapitalmärkte samt den von ihnen generierten Einkommen präsentieren sich in besserer Verfassung als je zuvor. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass eine Pandemie am Ende in eine weiter geöffnete Lohn- und Vermögensschere mündet.</p><p>Damit sich dieses Gefühl des Verlassenseins und des Verrats nicht auf Dauer festsetzt, kann gehandelt werden, sofern der Bundesrat der Bürokratie diesmal keinen Raum lässt und sich als fähig erweist, dafür zu sorgen, den Betroffenen schnell eine konkrete Entschädigung zukommen zu lassen. Die Unterstützung mittels der sogenannten Härtefallregelung muss in den nächsten Wochen umgesetzt werden, und der Bundesrat muss alle rechtlichen Spielräume nutzen, um sie so unkompliziert zugänglich wie möglich zu gestalten. Die Zerstörung von Arbeitsplätzen so weit wie möglich zu verhindern, ist eine Anstrengung, der man sich zu Beginn des Jahres mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln widmen sollte, um soziale Katastrophen bei Jugendlichen und Arbeitnehmern am Ende ihres Berufslebens zu vermeiden, aber auch um den Aufschwung zu beschleunigen, sobald die Pandemie unter Kontrolle gebracht wurde.</p><p>Ebenso erwarten wir, dass die 100prozentige Lohngarantie bei Kurzarbeit schon mit den Januar-Ausgleichszahlungen wirksam wird. Und dass die geplanten Hilfen für den Kultur- und Veranstaltungsbereich endlich ihre Empfänger erreichen, und zwar in allen Kantonen. Sobald diese erste Hilfe gewährt wurde, muss der Bundesrat dem Kultursektor eine ernsthafte und stabile Perspektive für die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit geben.</p><p>Schliesslich haben, egal was getan wird, weit über eine Million Arbeitnehmende letztes Jahr 20 Prozent ihres Einkommens für einen Monat oder mehr verloren. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Mitarbeitende am unteren Ende der Lohnskala. Im Sommer 2020 wurde die durchschnittliche Auswirkung dieser Verluste auf die gesamte Bevölkerung unseres Landes geschätzt. Wir wissen daher, wenn wir uns wieder auf die tatsächlich Betroffenen konzentrieren, dass sich die Verluste auf mehrere tausend Franken pro betroffenen Haushalt belaufen. Diese Verluste führen dazu, dass diese Haushalte noch stärker dem Risiko ausgesetzt sind, unvorhergesehene Ausgaben nicht bewältigen zu können, insbesondere Gesundheitskosten.</p><p>Auf der anderen Seite verfügt jeder Schweizer Vier-Personen-Haushalt über ein Sparbuch mit rund 2’000 Franken, das bei seiner Krankenkasse hinterlegt ist. Die Überschussreserven aus dem KVG belaufen sich nämlich auf rund 5 Milliarden Franken, was gut 500 Franken pro Person entspricht.</p><p>Es gibt keinen besseren Zeitpunkt, um dieses Geld an die Versicherten zurückzuverteilen. Dies würde einerseits einen Teil des Kaufkraftverlustes der von der Krise betroffenen Haushalte ausgleichen. Andererseits wissen wir heute, dass einer der Zwecke dieser Reserven (die Finanzierung des Gesundheitssystems im Falle einer Pandemie) hinfällig ist: Der Pandemie-Fall ist eingetroffen und alles deutet darauf hin, dass er nicht den massiven Abbau der Reserven erfordert hat, wie ihn die Krankenkassen befürchtet haben.</p><p>Diese Umverteilung ist also möglich und notwendig. Es gibt nur einen Weg, um sicherzustellen, dass sie unter fairen und sicheren Bedingungen durchgeführt wird: eine Zurückzahlung an alle EinwohnerInnen dieses Landes, Erwachsene und Kinder, mit dem gleichen Frankenbetrag pro Kopf. Dies ist der einzige Weg, um fair zu sein und Mitnahmeeffekte oder Ungerechtigkeiten zu vermeiden, die eine Umverteilung gemäss der Situation der einzelnen Krankenkassen unweigerlich verursachen würde. Bei der ersten Lesung des Covid-19-Gesetzes im Frühjahr haben wir eine komplette entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt. Dieser Vorschlag bleibt auf dem Tisch.</p><p class="text-center"><strong>***</strong></p><p>Wie ich schon sagte, hat die Krise die Arbeitswelt sehr ungerecht getroffen. Die tiefsten Einkommen, die prekärsten Arbeitnehmenden, die am stärksten gefährdeten Menschen haben einen hohen Preis bezahlt. Wir müssen nicht nur verhindern, dass sich diese Ungerechtigkeit in diesem Jahr noch verschlimmert, sondern wir müssen diesen Trend langfristig umkehren.</p><p>Das stärkt uns in den Kämpfen, die wir im Jahr 2021 führen werden und die über die Folgen der Pandemie hinausgehen. So steht zum Beispiel das Thema Altersvorsorge an einem Scheideweg. Das Parlament droht mit einer Verschlechterung der AHV-Leistungen, insbesondere für Frauen. Die Renten der 2. Säule werden im anhaltenden Tiefzins-Umfeld ausgehöhlt: Unser System leidet unter seiner Abhängigkeit von den Finanzmärkten. Und die Rechten im Parlament wollen mit der dritten Säule eine private Altersvorsorge stärken, die sich nur an die höchsten Einkommen richtet.</p><p>Angesichts dessen werden wir in die Offensive gehen. In den kommenden Monaten werden wir unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Und wir werden den Sozialpartner-Kompromiss zum BVG verteidigen, der hilft, die wichtigsten Probleme der 2. Säule zu lösen.</p><p>Ganz allgemein wollen wir, dass das Land aus dieser Prüfung mit gestärkter Solidarität hervorgeht und sich das Vertrauen in die Zukunft für unsere Jugend bewahrt. Wir werden von den Behörden weiterhin verlangen, alle eingegangenen Verpflichtungen in diesem Sinne weiterzuführen und in ihren Entscheidungen Ausgewogenheit und Gerechtigkeit zu beweisen. Aber wir werden auch, und dies sobald es die Pandemie-Situation erlaubt, mit aller nötigen Kraft auf die Strasse zurückkehren – für Arbeit und für Löhne. Denn es ist inakzeptabel, dass die Arbeitnehmenden für eine Krise bezahlen sollen, für die sie in keiner Weise verantwortlich sind.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/a/csm_unterbeschaeftigung_f9c758fdd0.webp" length="11014" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7391</guid><pubDate>Thu, 17 Dec 2020 14:03:00 +0100</pubDate><title>BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, Zollgesetz und Zollabgabengesetz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bazg-vollzugsaufgabengesetz-zollgesetz-und-zollabgabengesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund ausführlich Stellung. Die Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7386</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2020 15:41:18 +0100</pubDate><title>Der Nationalrat spricht sich für Verbesserungen im Asylbereich aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/der-nationalrat-spricht-sich-fuer-verbesserungen-im-asylbereich-aus</link><description>Abgewiesene AsylbewerberInnen dürfen Lehre beenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">AsylbewerberInnen, die im Arbeitsmarkt integriert sind und hier eine Lehre absolvieren, sollen diese auch beenden können – selbst wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wird. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Motion seiner Staatspolitischen Kommission zugestimmt. Stimmt auch der Ständerat zu, hätte es endlich ein Ende mit der unmenschlichen Praxis, junge Menschen ohne Ausbildung in ein Land zurückzuschicken, das sie mangels Zukunftsaussichten verlassen haben.</p><p>Mehr als zwei Drittel des Nationalrats nahmen die Motion „Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren. Rückkehrhilfe durch den Abschluss einer bereits begonnenen Lehre bei einem negativen Asylentscheid“ der Staatspolitischen Kommission SPK-N an (129 zu 54 Stimmen). Bisher müssen abgewiesene Asylbewerberinnen und -bewerber ihre Berufslehre in der Schweiz abbrechen. Dies ist nicht nur für ihre Arbeitgebenden ein Problem, sondern beeinträchtigt auch ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration im Arbeitsmarkt – auch in ihrem Heimatland, falls sie dorthin zurückreisen müssen. Es ist unmenschlich, jungen Menschen die Zukunft derart zu verbauen.</p><p>Dennoch wollten der Bundesrat und eine Minderheit der SPK-N diese Praxis beibehalten. Sie verstehen sie als Teil eines Abwehrmechanismus, der Menschen davon abhalten soll, in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft in die Schweiz zu kommen. Glücklicherweise hat der Nationalrat nun den Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass im Arbeitsmarkt integrierte Asylsuchende mit einem Lehr- oder Ausbildungsvertrag dank einer verlängerten Ausreisefrist auch bei einem negativen Asylentscheid ihre berufliche Grundbildung abschliessen können.</p><p>Gar nicht erst eingetreten ist der Nationalrat auf eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG, die Asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Menschen massiv in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt hätte, nämlich mit einem Reiseverbot ins Ausland. Diese massive Verschärfung hätte auch der Vorteil, dass die Betroffenen aus beruflichen Gründen einfacher den Kanton hätten wechseln können, keinesfalls wettgemacht.</p><p>Bleibt zu hoffen, dass der Ständerat dem Nationalrat folgt und in der Frühjahrssession ebenfalls dazu beiträgt, dass die Schweiz für Menschen ohne Schweizer Pass etwas freundlicher wird, statt ihnen weiterhin berufliche Chancen zu verbauen und sie in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/4/csm_Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa_70a97c0706.webp" length="269290" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7382</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2020 11:52:25 +0100</pubDate><title>Endlich eine Lösung für die Geringverdienenden in dieser schwierigen Zeit</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/endlich-eine-loesung-fuer-die-geringverdienenden-in-dieser-schwierigen-zeit</link><description>Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung für tiefere Löhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für die Betroffenen ist die Aufstockung des Lohnersatzes bei Kurzarbeit ein Durchbruch. Seit einigen Monaten drängt der Schweizerische Gewerkschaftsbund auf eine Lösung für die schmerzhaften Einkommensverluste der Geringverdienenden in Kurzarbeit. Jetzt hat das Parlament endlich gehandelt: neu werden im Covid-​19-Gesetz Löhne bis 3’470 Franken garantiert, und Löhne bis 4’340 Franken erhalten mehr Kurzarbeitsentschädigung als die geltenden 80 Prozent. &nbsp;</p><p>Endlich haben National-​ und Ständerat eine Lösung für die Geringverdienenden bei der Kurzarbeit beschlossen. Sie erhalten neu für Löhne bis 3’470 Franken (Vollzeit) den vollen Lohnersatz, und für Löhne zwischen 3’470 und 4’340 Franken (Vollzeit) mehr Kurzarbeitsentschädigung als die heutigen 80 Prozent. Das ist für die Betroffenen eine grosse Erleichterung. Denn die Geringverdienenden sind von der Corona-​Krise besonders stark betroffen.</p><p>Sie arbeiten im Gastgewerbe, in der Kulturbranche, in der Luftfahrt oder in anderen Branchen, die durch die Corona-​Massnahmen und die Verhaltensänderungen der Bevölkerung direkt oder indirekt beeinträchtigt werden. Löhne unter 4’000 Franken sind in diesen Branchen leider immer noch eine verbreitete Realität. Wenn dann in Kurzarbeit nur noch 80 Prozent des Lohnes fürs Leben zur Verfügung steht, wird die bereits in normalen Zeiten schwierige Situation noch schwieriger bis unmöglich. Umso wichtiger ist der Parlamentsentscheid für eine Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung. Zentral ist nun, dass diese Gelder so rasch wie möglich ausbezahlt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Koch_Restaurant_geschlossen_keineGaeste_ClarkandCompany-iStock_0abc5e019a.webp" length="100526" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7371</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2020 10:32:18 +0100</pubDate><title>Covid-19-Kulturverordnung und Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid-19-kulturverordnung-und-covid-19-verordnung-arbeitslosenversicherung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Rahmen der Vernehmlassungen nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) Stellung zu den Verordnungsänderungen bei der Arbeitslosenversicherung und zur Ausfallsentschädigung für Kulturschaffende.</p><p>Der SGB begrüsst die angestrebten Verordnungsänderungen, die sich namentlich aus der beschlossenen Ausweitung der Ausfallentschädigungen auf <strong>Kulturschaffende </strong>ergeben. Auch die weiteren vorgesehenen Zugangserleichterungen sind sinnvoll. Angesichts der erneuten Veranstaltungsverbote werden Kulturschaffende in den nächsten Monaten vermehrt auf diese Unterstützung angewiesen sein.</p><p>Der SGB weist jedoch auch darauf hin, dass das Instrument der Ausfallentschädigung nur dann wirksam greifen kann, wenn neu nicht nur verbindlich programmierte bzw. geplante Veranstaltungen entschädigt werden können. Entsprechend würde der SGB eine dahingehende Klärung in den Erläuterungen zur Verordnung begrüssen, so dass auf in der Vergangenheit tatsächlich erfolgte Programmierungen abgestellt wird, um die entschädigungswürdigen Ausfälle zu schätzen. Weitere Details finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2020/201216_GM_VL_Covid_19_Kulturverordnung.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (s. unten).</p><h3 class="heading--h4">Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung im Grundsatz. Damit wird das vereinfachte Abrechnungsverfahren im Zusammenhang mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nicht nur bis Ende Dezember 2020, sondern vorerst mindestens bis Ende März 2021 weitergeführt. Dank der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) konnten sehr viele Arbeitsplätze erhalten werden.</p><p>Der SGB hat jedoch auch Anmerkungen im Detail, etwa zur Situation von GeringverdienerInnen. Näheres findet sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2020/201201D_DL_VL_Covid_19_Verordnung_Arbeitslosenvers.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a> (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_NIAID-flickr_corona_virus_sars_cv2_covid19_modell_print_3d_CC_BY_2.0_86e29e412d.webp" length="117678" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7366</guid><pubDate>Fri, 11 Dec 2020 15:39:29 +0100</pubDate><title>Hinreichende soziale Abfederung der Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/hinreichende-soziale-abfederung-der-massnahmen-noetig</link><description>Aufstockung der Härtefallfonds reicht bei weitem nicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Beschäftigungssituation hat sich in jüngster Zeit wieder verschlechtert. Die Gefahr von weiteren Entlassungen und Einkommenseinbussen ist gross. Die GeringverdienerInnen leiden am stärksten. Für den SGB ist deshalb klar: Die heute vom Bundesrat beschlossene Aufstock­ung der Härtefallfonds reicht bei weitem nicht. Die Löhne und Arbeitsplätze müssen durch zusätzliche wirtschafts- und sozialpolitische Massnahmen gesichert werden.</p><p>Die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zum Erhalt von Löhnen und Arbeitsplätzen sind klar ungenügend. Auch um eine negative Spirale bei der Konjunktur zu vermeiden, braucht es jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe für Betroffene, insbesondere für Arbeitnehmende in den am härtesten eingeschränkten Branchen.</p><p>Der SGB fordert einerseits einen 100prozentigen Lohnersatz für Geringverdienende in Kurzarbeit. Andererseits braucht es eine Kompensation für den Wegfall der Umsätze in gesundheitspolitisch eingeschränkten Branchen, damit auch die Fixkosten gedeckt und die Arbeitsplätze erhalten werden können. Der SGB erwartet, dass das Parlament den Vorschlag des Bundesrates verbessert und im Covid-19-Gesetz eine Bestimmung einbaut, welche dem Bundesrat entsprechende Aufträge erteilt. Der SGB begrüsst hingegen, dass die Kulturschaffenden wieder Ausfallentschädigungen beantragen können.&nbsp;</p><p>Schwierig ist die Lage zudem bei den älteren Arbeitslosen. Die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe stieg im November auf einen Höchststand. Viele der Betroffenen haben nur geringe Chancen, in der Krise eine Stelle zu finden. Es drohen Aussteuerungen. Darum müssen die Rahmenfristen verlängert und die Zahl der Taggelder erhöht werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.webp" length="118722" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7363</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2020 14:50:42 +0100</pubDate><title>Weitere Massnahmen zum Erhalt der Löhne und Arbeitsplätze nötig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/weitere-massnahmen-zum-erhalt-der-loehne-und-arbeitsplaetze-noetig</link><description>Wirtschaftliche Abfederung der Corona-Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat plant Verschärfungen der geltenden Regeln, um die Pandemie in der Schweiz zu bekämpfen. Doch angesichts der jetzt schon herrschenden Notlage auf dem Arbeitsmarkt braucht es jetzt effiziente Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze und Löhne. Sie müssen gleichzeitig wie die Gesundheitsmassnahmen beschlossen werden und so rasch wie möglich in Kraft treten. Zudem muss endlich der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz seriös durchgesetzt werden.</p><p>Die Gefahr von Entlassungen ist in den letzten Wochen markant gestiegen. Die bis jetzt verfügbaren Dezemberstatistiken zeigen, dass die Zahl der Stellensuchenden bereits vor der Ankündigung des Bundesrates von gestern anstieg. Hunderttausende Arbeitnehmenden waren im 2020 eine Zeit lang in Kurzarbeit und haben daher nicht ihren vollen Lohn bekommen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sind weitere Einschränkungen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturelle Aktivität ohne genügende Abfederungsmassnahmen unzumutbar. Die bestehenden Instrumente reichen nicht aus oder sind teilweise noch nicht bereit, wie bei den Härtefall-Hilfen in vielen Kantonen. Zudem muss endlich der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch ein Schutzkonzept-Obligatorium erweitert und durch mehr Kontrollen vor Ort endlich durchgesetzt werden.</p><p>In einem Brief an den Bundesrat fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), dass zeitgleich mit den Verschärfungen zur Pandemiebekämpfung folgende Massnahmen eingeführt werden:</p><ul><li>Verlängerung der Rahmenfristen und der Taggelder für Arbeitslose</li><li>Erhöhung des Kurzarbeit-Lohnersatzes auf 100% für untere Einkommen</li><li>Einführung eines Umsatzersatzmechanismus für die von Einschränkungen oder Verboten betroffenen Branchen</li><li>Finanzielle Sicherheiten für den Gesundheitssektor sowie Lohnerhöhungen für das Personal</li><li>Ausfallentschädigung auf alle betroffenen in der Kultur und in der kulturellen Bildung erweitern</li><li>Ausschüttung der Überschüssigen Krankenkassenreserven</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/f/csm_Frau_mit_Maske_Industrie_2_aa3ad9c04b.webp" length="284628" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7362</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2020 09:57:04 +0100</pubDate><title>Überbrückungsleistung hilft schon ab Januar 2021 ausgesteuerten Älteren </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ueberbrueckungsleistungen-hilft-schon-ab-januar-2021-ausgesteuerten-aelteren</link><description>Druck hat gewirkt: Parlament eröffnet früheren Anspruch auf Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein kleiner Erfolg: das Parlament folgt der Forderung des SGB, die soziale Härte, welche ausgesteuerte Ältere mit voller Wucht triff, zumindest etwas abzufedern. Sie haben ab Januar 2021 einen Anspruch auf die neue Überbrückungsleistung.</p><p><strong>Düstere Aussichten für die älteren Arbeitslosen</strong></p><p>Die Lage bei den älteren Arbeitslosen ist zunehmend besorgniserregend. Während sich die Lage bei den jüngeren über die Sommermonate wieder etwas entspannt hat, steigt die Arbeitslosenquote bei den älteren an. Insbesondere die Gruppe der 60-64-jährigen ist stark betroffen. Die Zahl der Arbeitslosen in dieser Altersgruppe war im November 2020 mit 11'397 Betroffenen auf einem historischen Höchststand. Und auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist auf einen Höchststand seit der letzten AVIG-Revision im Jahr 2011 gestiegen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.webp" length="115056" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7361</guid><pubDate>Wed, 09 Dec 2020 15:00:06 +0100</pubDate><title>Keine Ausrede mehr für KMU mit weniger als 50 Angestellten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/keine-ausrede-mehr-fuer-kmu-mit-weniger-als-50-angestellten</link><description>Das neue Logib Modul 2 erlaubt auch kleinen Unternehmen die Überprüfung auf Lohndiskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jetzt können endlich auch kleine Unternehmen ihre Löhne auf Diskriminierung hin analysieren. Möglich macht dies das neue Logib Modul 2, das der Bund seit dem 3. Dezember als Early Access zur Verfügung stellt. Das ältere Logib Modul 1 kann nur in Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eingesetzt werden.</p><p>Obschon Verfassung und Gesetz die Lohngleichheit seit Jahrzehnten vorschreiben, konnten kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden die Einhaltung der Lohngleichheit in ihrem Betrieb bisher nicht selbst überprüfen. Denn Logib, das Standardanalysemodell des Bundes, beruht auf einer statistischen Methode, die erst ab rund 50 Lohndossiers zuverlässige Ergebnisse liefert. Deshalb forderten die SGB-Gewerkschaften schon lange eine Methode, die auch bei kleineren Unternehmen funktioniert. Ein Pilotprojekt wurde 2011 durchgeführt, doch die definitive Einführung verzögerte sich trotz Druck des SGB um Jahre.&nbsp;</p><p>Fast zehn Jahre nach dem Pilotprojekt hat der Bund Logib nun endlich um das Modul 2 erweitert. Dieses basiert auf der sogenannten analytischen Arbeitsbewertung. Für jede Tätigkeit wird ein sogenannter Funktionswert berechnet, und zwar aufgrund der vorher vom Betrieb definierten Anforderungen und Belastungen dieser Arbeit. Das Logib Modul 2 prüft dann, ob zwei Stellen mit gleichem Funktionswert jeweils auch gleich entlöhnt sind und kann so Lohndiskriminierungen offenlegen.</p><p>Regulär lanciert und durch Schulungsangebote sowie Support begleitet wird das neue Analyseinstrument zwar erst im Mai. Doch interessierte Unternehmen können sich schon jetzt für den sogenannten Early Access anmelden und erhalten einen Zugang zum Tool. Das bedeutet, dass kein Unternehmen – auch wenn es noch so klein ist – mehr behaupten kann, es halte die Lohngleichheit ein, könne dies aber mangels Überprüfungsmöglichkeit nicht belegen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.webp" length="514068" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7359</guid><pubDate>Tue, 08 Dec 2020 15:10:49 +0100</pubDate><title>Massnahmen gegen Aussteuerungen aus Arbeitslosenversicherung dringend</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/massnahmen-gegen-aussteuerungen-aus-arbeitslosenversicherung-dringend</link><description>Im November weiter steigende Arbeitslosigkeit bei Älteren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise hat zu einem ausserordentlich starken Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Während sich die Lage bei den Jüngeren bis November leicht entspannt hat, steigt die Arbeitslosenquote bei den Älteren nach wie vor weiter an. Insbesondere die Gruppe der 60-64jährigen ist stark betroffen. Die Zahl der Arbeitslosen in dieser Altersgruppe war im Oktober 2020 mit 11'397 Betroffenen auf einem historischen Höchststand.</p><p>Die Aussichten sind düster. Denn die Arbeitslosigkeit ist in denjenigen Branchen besonders stark gestiegen, die wirtschaftlich die grössten Schwierigkeiten haben. Beispielsweise in der Maschinenindustrie, der Gastronomie, der Hotellerie oder der Reisebranche. In der Hotellerie im Kanton Zürich gab es beispielsweise im November gerade noch 17 offene Stellen, dazu weitere 145 in Restaurants. Demgegenüber waren 3’204 Arbeitslose aus dem Gastgewerbe registriert. Die Stellensuche ist insbesondere für viele ältere Arbeitslose zunehmend aussichtslos. Es droht eine Aussteuerung.</p><p>In der ersten Corona-Welle hat der Bundesrat die Zahl der Taggelder erhöht und die Rahmenfristen verlängert und damit viele Aussteuerungen verhindert. Das ist nun nicht mehr der Fall. Bereits im November wurden über 1’700 Arbeitslose ausgesteuert. Diese Aussteuerungen werden nun noch zunehmen. Denn der Anteil der Langzeitarbeitslosen am Total befindet sich auf einem Höchststand seit der letzten AVIG-Revision im Jahr 2011.</p><p>Der SGB fordert eine Erhöhung der Anzahl ALV-Taggelder bzw. eine Verlängerung der Rahmenfristen, so dass weniger Arbeitslose ausgesteuert werden, insbesondere bei den älteren Altersgruppen. Zudem muss die Überbrückungsleistung bereits auf Anfang 2021 in Kraft gesetzt werden, damit die Ausgesteuerten ihre Leistungsansprüche bewahren können. Die Überbrückungsleistung ist notwendiger denn je.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Überbrückungsleistung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.webp" length="337226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7354</guid><pubDate>Fri, 04 Dec 2020 17:30:04 +0100</pubDate><title>Griffige Massnahmen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fehlen noch immer</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/griffige-massnahmen-fuer-den-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz-fehlen-noch-immer</link><description>Bundesrat steht auf die Bremse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat es wieder verpasst, griffige Massnahmen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu ergreifen. Auch in den Betrieben müssen klare Regeln gelten und auch eingehalten werden: dazu braucht es mehr Kontrollen sowie Unterstützung, wenn ein Erwerbsausfall entsteht, z. B. bei besonders Gefährdeten.</p><p>Genügenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten ist Pflicht aller Arbeitgeber, insbesondere in der Pandemie. Aufgrund der immer wieder festgestellten Mängel braucht es jetzt endlich ein Schutzkonzept-Obligatorium für alle Branchen alle Betriebe. Zudem soll das Seco Checklisten und Hilfsmittel für den Corona-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Nur auf die vermeintliche Verantwortung der Arbeitgeber zu setzen, reicht nicht mehr: die Passivität des Bundesrates in dieser Sache ist unverständlich.</p><p>Auch die Durchsetzung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist nach wie vor ungenügend. Beratung und Kontrolle müssen massiv verstärkt werden. Der Bund muss von seiner Weisungsbefugnis bezüglich der Anzahl der Inspektionen am Arbeitsplatz Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die ausführenden Organe die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel maximal mobilisieren. Wenn nötig sind auch Dritte wie paritätische Kommissionen mit den Kontrollen am Arbeitsplatz zu beauftragen. Bei Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verstoss gegen die geltenden Schutzmassnahmen müssen Sanktionen verhängt werden, die eine abschreckende Wirkung haben.</p><p>Für besonders gefährdete Arbeitnehmende sind Massnahmen einzuführen wie Homeoffice bei Nichteinhaltung von Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz oder Erwerbsersatz, wenn keine genügenden Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Damit der Gesundheitsschutz nicht durch finanzielle Schwierigkeiten erschwert wird. Das Covid-Gesetz gibt dazu die Möglichkeit, und sie muss jetzt rasch umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Handwerker-Mundschutz-Pause_iStock-sam_thomas_c5c3cb6511.webp" length="303102" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7356</guid><pubDate>Tue, 01 Dec 2020 11:10:00 +0100</pubDate><title>Dossier 145: Analyse der Kantonsfinanzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-145-analyse-der-kantonsfinanzen</link><description>Budget 2021 / AFP 2022-2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Um zu verhindern, dass aus der gegenwärtigen Krise eine dauerhafte Rezession wird, ist es dringend nötig, nicht bei den Stützungsmassnahmen zu sparen, Löhne weiterhin zu garantieren und Arbeitsplätzen zu erhalten. Diese Aufgabe hat nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone: Sie verfügen über beträchtliche finanzielle Mittel, wie eine vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund vorgelegte detaillierte Analyse der kantonalen Budgets für 2021 zeigt. Vor der Krise verfügten die Kantone über ein Nettovermögen von 40 Milliarden Franken. Die Kantone müssen darum jetzt handeln und ihre Rolle als Stabilisatoren voll wahrnehmen, statt Ausgaben zu kürzen oder Unternehmenssteuern zu senken: Die ausserordentliche Situation erfordert eine ausserordentliche Reaktion – auch in den Kantonen.</p><p>Die Hochkonjunktur der vergangenen Jahre ist mit der Coronapandemie zu einem abrupten Ende gekommen. Auf die Finanzen der Kantone hatte dies bereits unmittelbare Auswirkungen, wie es die heute vom SGB veröffentlichte Studie zu den Kantonsfinanzen zeigt.</p><p class="heading--h4">Krise entlarvt verfehlte Steuerpolitik</p><p>Kumuliert betrachtet budgetieren die Kantone insgesamt einen Rückgang der Fiskaleinnahmen um 1.67 Milliarden im Jahr 2021. Die Steuereinnahmen sind aber nicht nur konjunkturbedingt, sondern auch aufgrund steuerpolitischer Entscheide rückläufig. So treten vielerorts kantonale Steuergesetzrevisionen in Kraft. Diese wurden leider zu oft zum Anlass genommen, erneut einen Steuerwettlauf für tiefere Gewinnsteuern loszutreten. Zuletzt hat sogar der Kanton Nidwalden – mit den bereits seit Längerem schweizweit, ja weltweit tiefsten Unternehmenssteuern – kürzlich eine weitere Senkung des Gewinnsteuersatzes beschlossen. Der Kanton Zug, ebenfalls Tiefsteuerkanton, hat als «Konjunkturmassnahme» ebenfalls eine temporäre Senkung des Steuerfusses beschlossen. Dieser desaströse Steuerwettbewerb ist gerade in der aktuellen Krise absolut kontraproduktiv.</p><p class="heading--h4">Ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen</p><p>Die Kantone müssen in dieser ausserordentlichen wirtschaftlichen Situation auch finanzpolitisch ausserordentlich reagieren. Nun braucht es überall eine aktive Finanz- und Konjunkturpolitik, so dass es alle möglichst gut durch die Pandemie schaffen. Zu diesem Zweck müssen die Kantone rasch zugunsten der krisengeschwächten Branchen aktiv werden. Nachdem, auch auf Druck der Gewerkschaften, die Härtefall-Regelungen auf Bundesebene beschleunigt in Kraft treten werden, braucht es jetzt die kantonalen Entscheidungen, mehr Mittel als bisher geplant bereit zu stellen, um damit den Bedarf zu decken.</p><p>Der einzig vernünftige Weg ist, das Niveau an öffentlichen Investitionen beizubehalten oder weiterzuentwickeln. Dennoch budgetieren neun Kantone für das kommende Jahr – teils massiv – tiefere Nettoinvestitionen (Solothurn, Obwalden, Neuenburg, Bern, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin und Jura – in absteigender Reihenfolge). Eine solche Investitionspolitik ist nichts als kurzsichtig und kann katastrophale Folgen haben. Das Vertagen von Investitionen belastet zukünftige Generationen viel stärker als jede neue Verschuldung – insbesondere bei den gegenwärtig tiefen Zinssätzen. Dasselbe gilt für die Bundesebene.</p><p class="heading--h4">Unzureichende Massnahmen</p><p>Zwar haben einige vereinzelte Kantone ehrgeizige Massnahmen zur Krisenbewältigung angekündigt, doch kann die Gesamtschau nicht zufrieden stellen. Denn auf die Kantone entfallen 40% aller öffentlichen Ausgaben in der Schweiz. Für den SGB ist darum klar, dass sie auch jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Teil dazu beitragen müssen, indem sie ihre Investitionstätigkeit aufrechterhalten, Arbeitsplätze unterstützen und dazu beitragen, die Löhne zu garantieren. Der Entscheid des Kantons Waadt, einen Teil der Kurzarbeitsentschädigungen für die von den Einschränkungen betroffenen Branchen aufzustocken, ist ein Beispiel, das Nachahmer finden sollte.</p><p>In der gegenwärtigen Situation sind eine abwartende Haltung und Zurückhaltung ökonomisch gefährlich. Die Sicherung von Löhnen und Arbeitsplätzen muss weiterhin oberste Priorität haben, damit die Arbeitnehmer nicht den Preis der Krise zahlen müssen. Der Bund muss sein Engagement verstärken, aber auch die Kantone müssen und können ihren Teil dazu beitragen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7351</guid><pubDate>Sun, 29 Nov 2020 15:24:02 +0100</pubDate><title>Hochglanzbroschüren werden nicht ausreichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/hochglanzbroschu%CC%88ren-werden-nicht-ausreichen</link><description>Ablehnung Konzernverantwortungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB bedauert das knappe Scheitern der Konzernverantwortungsinitiative am Ständemehr. Die GegnerInnen haben im Abstimmungskampf klar die Absichten der Initiative unterstützt und sich lediglich darauf berufen, dass deren Weg falsch sei. Nun werden die Firmen beim Wort genommen, dass sie die abgegebenen Versprechen auch einhalten.</p><p>Der SGB wird darauf bestehen, dass der nun in Kraft tretende indirekte Gegenvorschlag konsequent umgesetzt, die Umsetzung kontrolliert und die hohe Zustimmung in der Bevölkerung bei der Ausgestaltung der Verordnung berücksichtigt wird. Damit alle Verstösse gegen Menschen- und elementare Arbeitsrechte sowie Umweltstandards öffentlich werden.</p><p>Der SGB setzt sich weiterhin mit den europäischen und weltweit vernetzten Gewerkschaften für eine gerechte Weltwirtschaft ein. Kinderarbeit, Ausbeutung in Textilfabriken, vergiftete Flüsse beim Rohstoffabbau, Gewalt gegen Gewerkschafts-AktivistInnen müssen verhindert werden. Ziel bleibt, die für viele Arbeitnehmende ausbeuterische Weltwirtschaftsordnung zu verbessern und für gerechte Handelsbeziehungen zu sorgen.</p><p class="heading--h4">Kriegsgeschäfte-Initiative</p><p>Der SGB bedauert die Ablehnung der Kriegsgeschäfte-Initiative. Für die betroffenen Institutionen wäre ein Ausschluss von Investitionen in Kriegsmaterial ohne grosse Mehrkosten oder Renditeeinbussen umsetzbar gewesen. Nun sind die bestehenden Hebel für nachhaltigere Anlagen zu nutzten. Viele Stiftungsräte von Pensionskassen mit paritätischer Vertretung der Versicherten setzen sich für eine sozial- und umweltverträgliche Anlagepolitik ein. Dieses Engagement muss nun weitergeführt und verstärkt werden. Viele versicherte Arbeitnehmende wollen mit ihrem Alterskapital keine unethischen Anlagen unterstützen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/e/csm_csm_KoVi-d_3a9dc91672_8452d055bd.webp" length="102310" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7374</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2020 12:17:00 +0100</pubDate><title>Pa. Iv. Bourgeois: Stopp dem Preisdumping beim Zucker</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/pa-iv-bourgeois-stopp-dem-preisdumping-beim-zucker</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Vorentwurf zur Parlamentarischen Initiative 15.479</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7372</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2020 12:11:00 +0100</pubDate><title>Pa. Iv. Feller - Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/pa-iv-feller-sport-und-kulturvereine-anheben-der-umsatzgrenze-fuer-die-befreiung-von-der-mehrwertsteuerpflicht</link><description>Vernehmlassungantwort des SGB zur Parlamentarischen Initiative 17.448</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7347</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2020 11:10:02 +0100</pubDate><title>Erwerbsersatz für Eltern – wenn die Kinder zu Hause bleiben müssen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/erwerbsersatz-fuer-eltern-wenn-die-kinder-zu-hause-bleiben-muessen</link><description>Eine Lösung, die zu wenig bekannt ist</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Müssen wegen einer Pandemie Schulen oder Kitas schliessen, weil Lehr- oder Betreuungspersonal fehlt, stehen Eltern vor einem Betreuungsproblem. Ebenso, wenn Kinder in Quarantäne geschickt werden. Viele Eltern wissen nicht, dass sie in diesen Fällen Anrecht auf Erwerbsersatz haben und diesen einfach bei der AHV-Ausgleichskasse beantragen könnten.</p><p>Für Eltern sind die ruhigen Sommermonate definitiv vorbei, seit die täglichen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wieder im vierstelligen Bereich sind. Obwohl Schulen und Kitas grundsätzlich offen sind, gibt es immer mehr Fälle, in denen Kinder zu Hause bleiben müssen, weil Betreuer in Quarantäne oder Lehrerinnen mit dem Corona-Virus infiziert sind, so dass der Betreuungs- oder Schulbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann. Oder die Kinder müssen in Quarantäne, weil sie engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten.</p><p>Wenn die externe Kinderbetreuung wegfällt, haben Eltern nicht nur das Recht, ihre Kinder zu betreuen, sie sind dazu sogar verpflichtet. Die Arbeitgebenden müssen sie dafür freistellen – auch von der Arbeit im Homeoffice, wenn diese nicht mit der Kinderbetreuung vereinbar ist. Ob sie den Lohn während dieser Zeit zahlen müssen, ist jedoch unklar.</p><p>Deswegen hat sich der SGB seit Beginn der Pandemie dafür eingesetzt, dass Arbeitnehmende finanziell entlastet werden, wenn sie wegen der Pandemie die Kinder daheim betreuen müssen – mit Erfolg: Eltern haben in solchen Fällen Anrecht auf Erwerbsersatz, so dass das Betreuungsproblem nicht auch zum finanziellen Problem wird.</p><p>Leider ist diese Lösung noch zu wenig bekannt. Viele Betroffene kennen sie gar nicht. Oder sie verzichten aus Angst vor administrativen Hürden darauf, ihren Anspruch geltend zu machen. Dabei ist das Vorgehen recht einfach: Am besten bitten Sie Ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber darum, den Erwerbsersatz bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse zu beantragen, wenn Sie aufgrund der Pandemie Ihre Kinder selbst betreuen müssen. Andernfalls können Sie Ihren Anspruch auch direkt bei der AHV-Ausgleichskasse ihres Kantons geltend machen: <a href="https://www.ahv-iv.ch/de/Corona" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.ahv-iv.ch/de/Corona</a>.</p><p>Auch wer selber nicht betroffen ist, kann berufstätige Eltern unterstützen: Machen Sie diese Information möglichst breit bekannt! Es darf nicht sein, dass eine Lösung nicht in Anspruch genommen wird, weil sie die Betroffenen nicht kennen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/1/csm_Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase_412aaa4754.webp" length="72550" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7346</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2020 11:01:12 +0100</pubDate><title>Wenn die Schweiz bei der Vereinbarkeit plötzlich Spitzenreiterin ist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wenn-die-schweiz-bei-der-vereinbarkeit-ploetzlich-spitzenreiterin-ist</link><description>Irreführende Interpretation der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eigentlich ist es bekannt: Die Schweiz kann sich nicht einer besonders fortschrittlichen Familienpolitik rühmen. Umso mehr lässt die Meldung des Bundesamts für Statistik (BfS) aufhorchen, wonach die Schweiz in Europa zu den Besten gehöre, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht.</p><p>Das BfS publiziert regelmässig Statistiken zur Familienpolitik und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die meisten stellen der Schweiz kein gutes Zeugnis aus. Gemäss der neusten Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) soll das nun anders sein. Doch bei näherem Hinsehen zeigen die SAKE-Zahlen in erster Linie, dass in der Schweiz mehrheitlich gut bezahlte Arbeitnehmende flexibel sind, wenn es um die Arbeitszeit geht: So können fast 70 Prozent der Arbeitnehmenden (mehr Männer als Frauen) in der Regel Arbeitsbeginn oder -ende aus familiären Gründen kurzfristig um eine Stunde schieben, und immerhin gut die Hälfte der Arbeitnehmenden (mehr Frauen als Männer) kann in der Regel einen Tag frei nehmen, ohne dafür Ferientage beziehen zu müssen.</p><p>Das kann, wie das BfS feststellt, tatsächlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vereinfachen, etwa wenn Kita-Öffnungszeiten das Pendeln an den Arbeitsplatz erschweren. Doch es genügt bei weitem nicht, um aus der Schweiz ein vereinbarkeitsfreundliches Land zu machen – schon nur, weil Menschen mit tieferen Löhnen deutlich seltener von diesen Möglichkeiten profitieren als gut Verdienende und Führungskräfte.</p><p>Dass die Schweiz in Sachen Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Entwicklungsland geblieben ist, zeigen auch weitere Ergebnisse in der gleichen Publikation: Die Schweiz ist nämlich immer noch Spitzenreiterin bei den Frauen, die wegen der Kinderbetreuung ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder für längere Zeit ganz aufgeben – auch wenn sich diese Werte gemäss einer weiteren SAKE-Publikation seit 2010 verbessert haben.</p><p>Das führt zu Einkommenseinbussen und finanzieller Abhängigkeit. Dazu kommt, dass diese Frauen auch häufig anspruchslosere berufliche Tätigkeiten übernehmen als vor der Geburt ihrer Kinder. Das heisst, Frauen (und einige Männer) verzichten zugunsten der Kinderbetreuung auf finanzielle Unabhängigkeit und spannende Arbeit. Die Folgerung des BfS, dass Teilzeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtere, wirkt vor diesem Hintergrund zynisch. Vereinbarkeit bedeutet eben gerade nicht, dass Arbeitnehmende – mehrheitlich Frauen – zugunsten der Betreuung von Kindern und Angehörigen auf einen Teil ihres Einkommens und eine herausfordernde Arbeit verzichten müssen.</p><p>Vereinbarkeit bedeutet nicht, dass Mütter längere Pausen von der Erwerbsarbeit machen müssen. Und Vereinbarkeit bedeutet auch nicht, dass Eltern später mit der Arbeit beginnen können oder früher gehen müssen, weil die Normalarbeitszeiten überlang und die Öffnungszeiten der Kitas zu kurz sind. Dass Menschen mit Betreuungspflichten auf diese Art Flexibilität angewiesen sind, unterstreicht im Gegenteil einmal mehr, dass die Vereinbarkeit in der Schweiz nicht gegeben ist.</p><p>In vereinbarkeitsfreundlichen Ländern mit einer fortschrittlichen Familienpolitik gibt es Betreuungsangebote, die durch die öffentliche Hand finanziert sind und allen Menschen bedarfsgerecht und unentgeltlich zur Verfügung stehen. Eine fortschrittliche Familienpolitik beinhaltet auch eine Elternzeit, damit sich beide Elternteile von Anfang an um den Nachwuchs kümmern können. Erst wenn die Schweiz für Rahmenbedingungen sorgt, die Menschen mit Betreuungspflichten entlasten und sie nicht zwingen, ihre Arbeitszeiten um die Betreuung ihrer Liebsten herum zu drapieren, kann sie in Sachen Vereinbarkeit aufholen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.webp" length="142504" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7341</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 17:33:33 +0100</pubDate><title>Bundesrat folgt BVG-Kompromiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-folgt-bvg-kompromiss</link><description>Sozialpartner zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat übernimmt die Eckwerte der Sozialpartner für eine BVG-Reform. Auch die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Kompromiss der einzige Weg ist, der das Rentenniveau im BVG garantiert und damit die zentrale Vorgabe des Bundesrates erfüllt. Die drei Sozialpartner sehen sich in ihrer Zusammenarbeit bestätigt.</p><p>Als Träger der beruflichen Vorsorge begrüssen die drei nationalen Dachverbände der Sozialpartner in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass der Bundesrat eine mehrheitsfähige Reform der 2. Säule auf der Basis ihres intensiv verhandelten Kompromissmodells unterstützt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die drei Zielsetzungen der Vorlage – Leistungserhalt, Verbesserungen für Frauen und Modernisierung der zweiten Säule – mehrheitsfähig sind. Das vom Bundesrat gewählte Modell erreicht diese Ziele durch eine Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch für KMU attraktiv. Er sorgt umgehend für eine bessere Rentensituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten. Die damit verbundenen Mehrkosten sind insgesamt verhältnismässig. Die Sozialpartner sind zuversichtlich, dass die Parteien nach Abwägen aller Optionen den Vorschlag ebenfalls als austariert und mehrheitsfähig erachten werden.</p><p><strong>Valentin Vogt</strong> betont: <i>«Mit dem Kompromiss werden die grössten strukturellen Defizite in der beruflichen Vorsorge korrigiert».</i> Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist zufrieden, dass das Rentenniveau trotz sofortiger Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent gehalten werden kann.</p><p>SGB Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong> hält fest: <i>«Das gravierende Problem, der seit über zehn Jahren sinkenden Pensionskassenrenten wird mit dieser Vorlage erstmals angegangen. Die sozialpartnerschaftliche 2. Säule als Sozialversicherung wird mit dieser Vorlage gestärkt.»</i></p><p>Gemäss <strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident von Travail.Suisse wird der Kompromiss Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu spürbar besseren Renten verhelfen. <i>«Das wird endlich auch die Rentensituation der Frauen verbessern»,</i> sagt Wüthrich. <i>«Zudem sinken die Beiträge der älteren Arbeitnehmenden und verbessern dadurch ihre Beschäftigungschancen, ohne die Renten zu verschlechtern»,</i> so Wüthrich.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.webp" length="238930" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7339</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 15:52:51 +0100</pubDate><title>Easyjet-Piloten schliessen sich dem SGB an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/easyjet-piloten-schliessen-sich-dem-sgb-an</link><description>SGB-Delegierte stimmen der Aufnahme per Zirkularbeschluss einstimmig zu</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Sommer 2020 hat die Easyjet-Pilotenvereinigung (Easyjet Switzerland Pilots' Association, ESPA) die Mitgliedschaft beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB beantragt. Die ESPA vertritt rund 90 Prozent der Easyjet-Piloten in der Schweiz.Gemäss mit den SGB-liegt die Entscheidung über die Aufnahme einer neuen Organisation bei der Delegiertenversammlung. Angesichts der bestehenden Einschränkungen entschieden die Delegierten auf dem Zirkularweg und stimmten einstimmig der Aufnahme der neuen Organisation zu. Mit der ESPA tritt die erste Pilotengewerkschaft dem SGB, dem aber bereits mehrere Verbände angehören, die im Bereich des Luftverkehrs und verwandter Aktivitäten tätig sind.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verkehr</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/e/csm_ESPA_logo_fef0640bc4.webp" length="25536" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7338</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 15:22:19 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es weitergehende Schritte, um die Arbeitnehmenden zu schützen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/jetzt-braucht-es-weitergehende-schritte-um-die-arbeitnehmenden-zu-schuetzen</link><description>Schutz der Gesundheit und Einkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist angespannt. Die Zahl der Arbeitssuchenden nimmt zu, und die niedrigsten Einkommen werden durch Kurzarbeit erheblich reduziert. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird nach wie vor unzureichend umgesetzt und überwacht. Es braucht weitere Unter­stützungsmassnahmen, damit nicht die Arbeitnehmenden die Hauptlast der Corona-Krise tragen müssen. Die finanziellen Mittel beim Bund für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Lohngarantie in dieser Krise sind zweifelsfrei vorhanden. Dies hat der Vorstand des Schweizerischen Gewerk­schaftsbundes festgehalten, der heute anstelle der Delegiertenversammlung tagte, die wegen der Corona Restriktionen verschoben wurde.</p><p>Anstelle einer Delegiertenversammlung, die aufgrund der Corona-Massnahmen nicht durchgeführt werden konnte, hat heute eine ausserordentliche Sitzung des Vorstands des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds die drängendsten Probleme der Arbeitnehmenden in der aktuellen Corona-Krise beraten. Der SGB-Vorstand stellt fest, dass es grundsätzlich zur Bewältigung der Konzequen­zen der zweiten Welle die Wiedereinführung der Abfederungs- und Absicherungsmassnahmen braucht, dank derer im Frühling die Schweiz besser durch die Krise gekommen ist als andere Län­der. Daher hat sich der SGB für die Wiedereinführung von Kurzarbeit für befristete Anstellungen stark gemacht, die der Bundesrat jetzt auch beantragt. Erfreulich ist auch, dass der Härtefallfonds auf den 1. Dezember vorgezogen und mit 1 Mrd. statt 400 Mio. Franken höher dotiert wird.</p><p class="heading--h4">Existenznot verhindern</p><p>Die Verlängerung der Krisensituation erfordert ein entschiedeneres und schnelleres Handeln. Es gibt viele Arbeitnehmende, die im Jahr 2020 durch die Kurzarbeit einige Monate schmerzhafte Einkommensverluste erfahren mussten. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer käme das einer Abschaffung des 13. oder sogar 12. Jahresgehaltes gleich – und einem Abgleiten in finanziel­le Notlage. Diese Entwicklung ist umso problematischer, als sie die einkommensschwächsten Ange­stellten überproportional trifft: Gemäss der Sotomo-Studie für die SRG haben Haushalte, die von weniger als 4’000 Franken pro Monat leben, bisher 19 Prozent ihres Einkommens verloren.</p><p>Dies erfordert wirksame und schnelle Lösungen für alle: Der SGB fordert eine 100prozentige Lohndeckung der Arbeitslosenversicherung für GeringverdienerInnen im Falle von Kurzarbeit. Die Pas­sivität des Bundesrates ist schlicht nicht mehr tragbar, weil damit immer mehr Betroffene in die Existenznot fallen.</p><p class="heading--h4">Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern</p><p>Die Lage spitzt sich zu: momentan sind gegen 3 Prozent der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) in Kurzarbeit und die Quote der Stellensuchenden ist seit Krisenbeginn um rund 1.5 Prozentpunkte gestiegen (von 4 auf knapp 5.5 Prozent). Um eine weitere Verschlechterung der Situation zu ver­hindern, muss der Zugang zur Kurzarbeit für befristete Verträge reaktiviert werden. Vor allem aber muss der Trend gebremst werden, dass die Zahl der Menschen, die das Ende ihrer Ansprüche erreichen steigt, was vor allem Arbeitnehmer am Ende ihrer beruflichen Laufbahn betrifft. Zu die­sem Zweck müssen die Rechte auf Tagegelder und Rahmenfristen erweitert werden. Auch sollte die Inkraftsetzung der Überbrückungsleistung vorgezogen werden: das vorgesehene Datum 1. Juli 2021 ist zu spät und hat zur Folge, dass viele Arbeitslose keine genau auf diese Situation zuge­schnittene Leistung erhalten werden. Und schliesslich braucht es zur Stützung der Kaufkraft eine rasche Ausschüttung der übermässigen Krankenkassen-Reserven.</p><p class="heading--h4">Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz</p><p>Um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu garantieren und die 2. Welle in den Griff zu bekom­men, müssen die Ansteckungsgefahren am Arbeitsplatz reduziert werden. Die zögerliche Haltung des Bundesrates und sein Verzicht auf echte Massnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der SGB fordert, dass alle Unternehmen verpflichtet werden, Schutzpläne zu haben. Vor allem aber müssen Beratung und Kontrolle massiv verstärkt werden. Der Bund muss von seiner Weisungsbefugnis bezüglich der Anzahl der Inspektionen Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die ausführen­den Organe die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mobilisieren.</p><p>Der Rückgang der Ansteckungszahlen sollte uns nicht über die Spannungen hinwegtäuschen, die in der Arbeitswelt immer noch herrschen. Wir müssen jetzt durch Einkommensgarantien und Sicher­heit für Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Grundlagen für einen sozialverträglichen Weg aus der Krise schaffen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/0/csm_Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow_b013833479.webp" length="34396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7383</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 12:59:00 +0100</pubDate><title>Gegenentwurf des Bundesrates zur Gletscherinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/gegenentwurf-des-bundesrates-zur-gletscherinitiative</link><description>Vernehmlassungsantwort zum bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Volksinitiative &quot;Für ein gesundes Klima&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p>Für die Gewerkschaften ist klar: Die globale Klimaerwärmung nimmt zunehmend katastrophale Ausmasse an und sie erfordert sofortiges kollektives Handeln. Der SGB setzt sich dafür ein, dass die Schweiz möglichst rasch klimaneutral wird, und der dafür notwendige energiepolitische Umbau muss sozialverträglich gestaltet werden. Nun müssen endlich die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen gesetzt werden, denn nur so kann die Wirtschaft nachhaltig auf einen klimaneutralen Pfad geführt werden. Wirksame Rahmenbedingungen sind aber nicht in erster Linie "marktwirtschaftliche Instrumente" und Auslandkompensationen – wie dies die Vergangenheit bereits gezeigt hat, aber wie sie der Bundesrat in seinem Gegenentwurf bzw. im erläuternden Bericht dennoch erneut zuoberst auf die Liste setzt –, sondern eine effektive Förderpolitik, klare Zielvorgaben und, wo nötig, Verbote.</p><p>Je früher diese Rahmenbedingungen gesetzt werden, desto besser kann sich die Wirtschaft darauf einstellen und desto einfacher können auch im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt die notwendigen Transformationsprozesse in Gang gesetzt werden. Der letztgenannte Aspekt ist für die Gewerkschaften besonders zentral: Die Schweiz muss international zu einem "Kompetenzzentrum" für erneuerbare Energien und klimaverträgliche Technologien werden – daran hängen Tausende Arbeitsplätze. Die bereits vorhandenen Technologiebranchen sowie die exzellente Bildungslandschaft bieten hierfür beste Voraussetzungen. Doch ohne eine entsprechend wirksame öffentliche Förderpolitik wird diese Entwicklung nicht stattfinden – bzw. sie wird anderswo stattfinden. Die im Rahmen des CO2-Gesetzes beschlossenen Instrumente genügen für diesen Umbau ebenso wenig wie die vom Bundesrat im Rahmen des "Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" vorgeschlagenen Fördermassnahmen.</p><p>Umso mehr ist es eine verpasste Chance, dass der Bundesrat die Gletscherinitiative ablehnt, bzw. auf die Formulierung eines konkreten und substanziellen indirekten Gegenvorschlags verzichtet. <strong>Weitere Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme des SGB</strong> (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7380</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 12:54:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung («Freiwilliger Abbau von Reserven und Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen»)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-krankenversicherungsaufsichtsverordnung-freiwilliger-abbau-von-reserven-und-ausgleich-von-zu-hohen-praemieneinnahmen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7378</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 12:44:00 +0100</pubDate><title>Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-des-strassenverkehrsgesetzes-des-ordnungsbussengesetzes-und-von-acht-verordnungen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7376</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 11:24:00 +0100</pubDate><title>Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2022-2025</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verpflichtungskredit-fuer-die-abgeltung-von-leistungen-des-regionalen-personenverkehrs-fuer-die-jahre-2022-2025</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt ausführlich im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zum Verpflichtungskredit für den Ausgleich von Leistungen im regionalen ÖV in den Jahren 2022 bis 2025 (siehe verlinktes PDF unten).</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7335</guid><pubDate>Tue, 24 Nov 2020 16:28:36 +0100</pubDate><title>Dossier 144: Horizonte Arbeitszeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-144-horizonte-arbeitszeit</link><description>Von Arbeitszeiterfassung über Einsatzplanung zur Stresshaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitszeitfragen sind nicht erst seit der Corona-Pandemie und nicht nur rechtspolitisch von grosser Aktualität: politische Vorstösse im Parlament verlangen fundamentale Änderungen der Arbeitszeit- und Ruhezeitbestimmungen. Auch in der juristischen Praxis bleiben Arbeitszeitfragen virulent: ältere Arbeitnehmende oder Alleinerziehende bzw. Personen mit familiären Care-Aufgaben klagen über immer unregelmässigere Einsatzpläne, Arbeit auf Abruf und zermürbende und schlecht bezahlte Pikett-Dienste.</p><p>Die Wahrung der Gesundheit am Arbeitsplatz und die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sind ein Knackpunkt. Mit Stress am Arbeitsplatz zusammenhängende Krankheiten nehmen zu, es stellen sich immer häufiger Fragen nach der Stresshaftung des Arbeitgebers. Arbeitszeitfragen spielen auch seit der Aufhebung des Franken-Mindestkurses durch die Schweizer Nationalbank wieder eine stärkere Rolle: Viele Arbeitgeber verlängern unilateral die wöchentliche Arbeitszeit, ohne entsprechende Kompensation für die Arbeitnehmenden.</p><p>Und seit Beginn der Corona-Krise sind rund um Themen wie beispielsweise Homeoffice, Kinderbetreuung und Quarantäne neue Problemfelder aufgetaucht, in denen die Fragen rund um die Regelung von Arbeitszeit und Ruhezeiten, Gesundheitsschutz und Stress eine entscheidende Rolle spielen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/f/csm_erschoepfte_frau_uhr_stress_zeitdruck_arbeitszeit_beschnitten_dabac1ce9b.webp" length="10818" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7327</guid><pubDate>Wed, 18 Nov 2020 15:28:05 +0100</pubDate><title>Positive Stossrichtung des Bundesrats – weitere Massnahmen zur Sicherung der Einkommen dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/positive-stossrichtung-des-bundesrats-weitere-massnahmen-zur-sicherung-der-einkommen-dringend-noetig</link><description>Massnahmen des Bundesrats zur Corona-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat Kurzarbeit wieder für befristet Angestellte zulassen und den Härtefallfonds aufstocken will. Die Lage vieler Berufstätiger in der Schweiz ist besorgniserregend. Die Arbeitslosigkeit steigt – insbesondere bei den älteren Arbeitnehmenden. In Krisenbranchen wie beispielsweise der Geschäftshotellerie oder der Maschinenindustrie ist es momentan nahezu aussichtslos, wieder eine Stelle zu finden. Wer in Kurzarbeit ist, hat nur 80 Prozent des Lohns. Vor allem Geringverdienerinnen und Geringverdiener haben immer mehr Mühe, mit dem Geld über die Runden zu kommen. In zahlreichen Fällen haben sie deutlich weniger als 3’000 Franken pro Monat. Davon können sie nicht leben.</p><p>Um diese Probleme zu lösen, braucht es zusätzliche Massnahmen. Der SGB fordert, dass Geringverdienerinnen und Geringverdiener in Kurzarbeit den vollen Lohnersatz erhalten. Zur Verhinderung von Aussteuerungen müssen die Massnahmen aus der ersten Welle wieder eingeführt werden. Indem damals die ALV-Taggelder und Rahmenfristen verlängert wurden, entgingen Tausende von Arbeitslosen der Aussteuerung. Zudem muss die Überbrückungsleistung für ausgesteuerte ältere Arbeitslose so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden. Sie wird so dringend benötigt wie noch nie.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7318</guid><pubDate>Mon, 16 Nov 2020 15:31:58 +0100</pubDate><title>Covid-19-Härtefallverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid-19-haertefallverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Krise trifft die Schweizer Wirtschaft schwer. Für einzelne Branchen ist die Krise sogar existenzbedrohend. So beispielsweise für Teile des Gastgewerbes und der Geschäftshotellerie, die Kulturbranche, die Luftfahrt und weitere Branchen. Der Härtefallfonds kann hier viele Arbeitsplätze in Firmen erhalten, die in einigermassen normalen Zeiten gesund und überlebensfähig wären, durch die Krise aber in Not geraten.</p><p>Nicht nur für die betroffenen Firmen, sondern auch für die dort angestellten Arbeitnehmenden ist die Lage schwierig. Dank Kurzarbeit und anderen Massnahmen konnten Entlassungen verhindert werden. Der SGB begrüsst daher den Härtefall-Fonds, um Unternehmen, die besonders von der Krise getroffen sind, dabei zu unterstützen, durch die Pandemie zu kommen. Denn dies sichert langfristig Arbeitsplätze. Der SGB begrüsst es sehr, dass der Bundesrat auf eine rasche Inkraftsetzung der Ausführungsbestimmungen drängt, damit die kantonalen Härtefall-Fonds rasch aktiv werden können. Zentral ist dabei, dass diese einfach handhabbar sein werden.</p><p>Zu einzelnen im Entwurf der Verordnung vorgesehenen Regelungen sieht der Gewerkschaftsbund noch Verbesserungspotenzial. So regt er beispielsweise an, aufgrund des Ausmasses der Krise den Umfang des Härtefallfonds beim Bund auf 1 Milliarde Franken zu erhöhen. Zudem soll auch Kleinunternehmen der Zugang ermöglicht werden. Und der SGB fordert, die Ziele des Härtefallfonds auch im Verordnungstext festzulegen, nämlich dass die Massnahmen prioritär dazu eingesetzt werden sollen, die Existenz der Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern. Die weiteren Details finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2020/201113D_VL_DL_VO_Covid_19_Haertefallverordnung_.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF)</a>.</p><p>In diesem Zusammenhang erinnert der SGB daran, dass vor allem Tieflohnbranchen betroffen sind. Weil in Kurzarbeit nur 80 Prozent des Lohnes bezahlt und viele der betroffenen Arbeitnehmenden bereits in normalen Zeiten eher tiefe Löhne haben, führt diese Einkommenseinbusse rasch zu finanziellen Problemen. Der SGB bekräftigt daher seine Forderung nach vollem Lohnersatz für Geringverdienerinnen und Geringverdiener.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/5/csm_voruebergehend-geschlossen-Corona_iStock-fermate_1e622aa2ba.webp" length="84452" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7316</guid><pubDate>Fri, 13 Nov 2020 16:03:01 +0100</pubDate><title>Einkommensverluste und Unterbeschäftigung erfordern dringende Gegenmassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/einkommensverluste-und-unterbeschaeftigung-erfordern-dringende-gegenmassnahmen</link><description>Forderungen des SGB anlässlich des Sozialpartner-Spitzentreffens</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise hat in der Schweizer Wirtschaft schmerzhafte Spuren hinterlassen. Die Un­terbeschäftigung ist um rund 4 Prozentpunkte gestiegen. Einkommen unter 4’000 Franken er­leiden die höchsten Verluste und ihre Arbeitsplätze sind am stärksten gefährdet. Es braucht rasch Stabilisierungsmassnahmen, um weitere Entlassungen zu verhindern. Geringverdie­nerInnen müssen in Kurzarbeit vollen Lohnersatz erhalten. Und der Gesundheitsschutz am Ar­beitsplatz muss durch eine Schutzkonzeptpflicht und mehr Kontrollen verbessert werden.</p><p class="heading--h3">Unterbeschäftigung und Einkommensverluste</p><p>Die «zweite Corona-Welle» hat in der Schweizer Wirtschaft schon ihre Spuren hinterlassen. Coronabedingt gibt es bereits einen hohen Anstieg der Unterbeschäftigung von rund 4 Prozent­punkten – nämlich eine um 1.5 Prozentpunkte gestiegene Quote der Stellensuchenden und rund 2.5 bis 3 Prozent des Arbeitsvolumens in Kurzarbeit. Das entspricht gegen 150’000 bis 200’000 Vollzeitstellen.</p><p>Die Geringverdienerinnen und Geringverdiener sind davon überproportional betroffen. Sie sind häufiger in Kurzarbeit und werden häufiger arbeitslos. Haushalte mit einem Einkommen unter 4’000 Franken haben durch die Krise einen durchschnittlichen Einkommensverlust von 19 Prozent erlitten.</p><p class="heading--h3">Einkommen und Kaufkraft schützen</p><p>Die stärkere Betroffenheit führt bei den unteren Einkommen direkt zu ernsthaften finanziellen Eng­pässen. Arbeitslosigkeit und Einkommensverluste schlagen sich unmittelbar auf den Konsum nie­der, was auch die Lage in den bereits betroffenen Branchen weiter verschlimmert.</p><p>Daher fordert der SGB eine Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100 Prozent für Gering­verdienende. Diese würde nicht nur die Einkommensprobleme der Betroffenen lösen, sondern gäbe auch einen wichtigen Kaufkraftimpuls.</p><p>Zudem ist die Ausschüttung der rund 5 Mrd. Franken an überschüssigen Reserven der Kranken­kassen überfällig. Diese Reserven müssen früher oder später sowieso zurückerstattet werden. Es gibt keine bessere Gelegenheit als die gegenwärtige Rezession (Ausschüttung 2021).</p><p class="heading--h3">Arbeitsplätze sichern</p><p>In vielen Branchen sind in der zweiten Welle auch gesunde Betriebe gefährdet. Es droht ein weite­rer starker Anstieg der Arbeitslosigkeit.</p><p>Die Möglichkeit zur Kurzarbeit muss dringend auf befristete Verträge ausgeweitet werden. Das ist für den Kulturbereich sowie für die Gastro- und Hotelleriebranche entscheidend. Gleichzeitig müs­sen die Härtefalllösungen beschleunigt und erweitert werden. Es braucht mindestens 1 Mrd. Fran­ken und eine rasche Ausarbeitung und Inkraftsetzung entsprechender Gesetze in den Kantonen, in denen eines noch fehlt. Schliesslich muss der Staat eine Lösung bei den Geschäftsmieten fin­den. Die Mieten sind für viele Betriebe neben den Personalkosten einer der grossen Kostenblöcke. Ohne Lösung werden sie trotz Kurzarbeit Konkurs gehen.</p><p>Zur Verhinderung von Aussteuerungen müssen den Arbeitslosen die Taggelder und Rahmen­fristen verlängert werden. In einigen Branchen ist es sehr schwierig, eine Stelle zu finden. Dazu kommt, dass die Arbeitslosigkeit bei den älteren Bevölkerungsgruppen nach wie vor bedenklich zunimmt. Das Risiko, ausgesteuert zu werden, ist stark gestiegen.</p><p class="heading--h3">Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessern</p><p>Gut gemachte und gut umgesetzte Schutzkonzepte helfen substanziell, die Ansteckungen am Ar­beitsplatz einzudämmen. Sie können auch dazu beitragen, die soziale Aktivität wieder zu beleben, indem die Leute ohne Angst ins Restaurant, ins Theater aber auch zur Arbeit gehen können. Der SGB fordert deshalb eine Schutzkonzeptpflicht für alle Unternehmen: Schutzkonzepte sollten von jedem Betrieb oder Branchenverband zusammen mit den Vollzugsstellen erarbeitet werden. Zu­dem muss die Intensität von Beratung und Kontrolle stark erhöht werden. Die Mittel gemäss Covid-Gesetz sind bei der EKAS vorhanden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Arbeiten-Corona-Maske-Fabrik_iStock_martin-dm_25ea65e89c.webp" length="147876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7313</guid><pubDate>Thu, 12 Nov 2020 15:56:00 +0100</pubDate><title>Die Mittel für eine effiziente Krisenbewältigung sind vorhanden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-mittel-fuer-eine-effiziente-krisenbewaeltigung-sind-vorhanden</link><description>Anlayse zur Finanzlage der Kantone 2021
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Um zu verhindern, dass aus der gegenwärtigen Krise eine dauerhafte Rezession wird, ist es dringend nötig, nicht bei den Stützungsmassnahmen zu sparen, Löhne weiterhin zu garantieren und Arbeitsplätzen zu erhalten. Diese Aufgabe hat nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone: Sie verfügen über beträchtliche finanzielle Mittel, wie eine vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund vorgelegte detaillierte Analyse der kantonalen Budgets für 2021 zeigt. Vor der Krise verfügten die Kantone über ein Nettovermögen von 40 Milliarden Franken. Die Kantone müssen darum jetzt handeln und ihre Rolle als Stabilisatoren voll wahrnehmen, statt Ausgaben zu kürzen oder Unternehmenssteuern zu senken: Die ausserordentliche Situation erfordert eine ausserordentliche Reaktion – auch in den Kantonen.</p><p>Die Hochkonjunktur der vergangenen Jahre ist mit der Coronapandemie zu einem abrupten Ende gekommen. Auf die Finanzen der Kantone hatte dies bereits unmittelbare Auswirkungen, wie es die heute vom SGB veröffentlichte Studie zu den Kantonsfinanzen zeigt.</p><p><strong>Krise entlarvt verfehlte Steuerpolitik</strong><br> Kumuliert betrachtet budgetieren die Kantone insgesamt einen Rückgang der Fiskaleinnahmen um 1.67 Milliarden im Jahr 2021. Die Steuereinnahmen sind aber nicht nur konjunkturbedingt, sondern auch aufgrund steuerpolitischer Entscheide rückläufig. So treten vielerorts kantonale Steuergesetzrevisionen in Kraft. Diese wurden leider zu oft zum Anlass genommen, erneut einen Steuerwettlauf für tiefere Gewinnsteuern loszutreten. Zuletzt hat sogar der Kanton Nidwalden – mit den bereits seit Längerem schweizweit, ja weltweit tiefsten Unternehmenssteuern – kürzlich eine weitere Senkung des Gewinnsteuersatzes beschlossen. Der Kanton Zug, ebenfalls Tiefsteuerkanton, hat als «Konjunkturmassnahme» ebenfalls eine temporäre Senkung des Steuerfusses beschlossen. Dieser desaströse Steuerwettbewerb ist gerade in der aktuellen Krise absolut kontraproduktiv.</p><p><strong>Ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen</strong><br> Die Kantone müssen in dieser ausserordentlichen wirtschaftlichen Situation auch finanzpolitisch ausserordentlich reagieren. Nun braucht es überall eine aktive Finanz- und Konjunkturpolitik, so dass es alle möglichst gut durch die Pandemie schaffen. Zu diesem Zweck müssen die Kantone rasch zugunsten der krisengeschwächten Branchen aktiv werden. Nachdem, auch auf Druck der Gewerkschaften, die Härtefall-Regelungen auf Bundesebene beschleunigt in Kraft treten werden, braucht es jetzt die kantonalen Entscheidungen, mehr Mittel als bisher geplant bereit zu stellen, um damit den Bedarf zu decken.</p><p>Der einzig vernünftige Weg ist, das Niveau an öffentlichen Investitionen beizubehalten oder weiterzuentwickeln. Dennoch budgetieren neun Kantone für das kommende Jahr – teils massiv – tiefere Nettoinvestitionen (Solothurn, Obwalden, Neuenburg, Bern, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin und Jura – in absteigender Reihenfolge). Eine solche Investitionspolitik ist nichts als kurzsichtig und kann katastrophale Folgen haben. Das Vertagen von Investitionen belastet zukünftige Generationen viel stärker als jede neue Verschuldung – insbesondere bei den gegenwärtig tiefen Zinssätzen. Dasselbe gilt für die Bundesebene.</p><p><strong>Unzureichende Massnahmen</strong><br> Zwar haben einige vereinzelte Kantone ehrgeizige Massnahmen zur Krisenbewältigung angekündigt, doch kann die Gesamtschau nicht zufrieden stellen. Denn auf die Kantone entfallen 40% aller öffentlichen Ausgaben in der Schweiz. Für den SGB ist darum klar, dass sie auch jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Teil dazu beitragen müssen, indem sie ihre Investitionstätigkeit aufrechterhalten, Arbeitsplätze unterstützen und dazu beitragen, die Löhne zu garantieren. Der Entscheid des Kantons Waadt, einen Teil der Kurzarbeitsentschädigungen für die von den Einschränkungen betroffenen Branchen aufzustocken, ist ein Beispiel, das Nachahmer finden sollte.</p><p>In der gegenwärtigen Situation sind eine abwartende Haltung und Zurückhaltung ökonomisch gefährlich. Die Sicherung von Löhnen und Arbeitsplätzen muss weiterhin oberste Priorität haben, damit die Arbeitnehmer nicht den Preis der Krise zahlen müssen. Der Bund muss sein Engagement verstärken, aber auch die Kantone müssen und können ihren Teil dazu beitragen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.webp" length="96234" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7311</guid><pubDate>Tue, 10 Nov 2020 10:00:00 +0100</pubDate><title>Die Renten sind schon zu tief – die geplante Senkung muss gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-renten-sind-schon-zu-tief-die-geplante-senkung-muss-gestoppt-werden</link><description>Rentenprobleme spitzen sich zu – die Altersvorsorge am Scheideweg</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Parlament geplante Erhöhung des Frauenrentenalters ist nichts anderes als eine Rentensenkung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zeigt auf, dass Frauen mit AHV 21 rund 1’200 Franken pro Jahr verlieren würden. Obwohl ihre Renten bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer. Gleichzeitig bricht die 2. Säule weiter ein. Die Altersvorsorge steht daher an einem Scheideweg. Der SGB fordert einen Kurswechsel: Ausbau der AHV und umgehender Stopp der Abbauvorlagen.</p><p><strong>AHV 21: Rentenkürzungen von 1’200 Franken pro Jahr</strong><br> Trotz tiefen Frauenrenten, hat sich die zuständige Kommission des Ständerats bereits dafür ausgesprochen, mit AHV 21 das Frauenrentenalter zu erhöhen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt eine Kürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Mit den Frauen sollen ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende Rentenkürzungen schultern. Dringend notwendige Verbesserungen für die Situation der Frauen enthält die Vorlage keine. Angesichts dieser Ausgangslage und der schwierigen Rentensituation der Frauen ist für SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici klar: «Eine AHV-Reform kann nur gelingen, wenn sie die Probleme der zu tiefen Frauenrenten adressiert».</p><p><strong>Historische Krise der 2. Säule</strong><br> Seit rund 10 Jahren befinden sich die Pensionskassen-Renten im freien Fall. Dies führt zu gravierenden Einbussen der Kaufkraft. Die Leistungsfähigkeit der 2. Säule leidet massiv. Aldo Ferrari, Vizepräsident der Gewerkschaft Unia, warnt: «Ohne Kurswechsel geht der freie Fall bei den Leistungen weiter». In typischen Frauenbranchen ist die Situation noch gravierender. PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat sind üblich. Für kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss ist klar: «Diese Renten reichen nicht zum Leben».</p><p><strong>Abbau oder Prosperität</strong><br> Die Gewerkschaften warnen seit langem vor dem Zerfall der Pensionskassen-Renten. Mittlerweile ist das Problem zwar breit bekannt: Der Mehrheit der Arbeitnehmenden droht eine ungenügende Rente und eine prekäre Einkommenssituation im Alter. Doch das Parlament verschliesst sich der Realität und verharrt in einer Abbaulogik, statt Lösungen zu suchen. Das ist nicht nur ein Affront für die Betroffenen. In Krisenzeiten ist das auch volkswirtschaftlich verantwortungslos. Für SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ist klar: «Wir brauchen auch in der Altersvorsorge für alle die Perspektive, dass es aufwärts gehen kann.»</p><p><i>Unten verlinkt finden sich die Untersuchungen des SGB und vollständigen Redebeiträge.</i></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.webp" length="133254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7309</guid><pubDate>Mon, 09 Nov 2020 10:39:09 +0100</pubDate><title>Juristische Bewältigung der Corona-Krise</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/juristische-bewaeltigung-der-corona-krise</link><description>Juristische Tagung des SGB 2020 am 17. Dezember</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die diesjährige Juristische Tagung des SGB trägt den Titel: <strong>Was bleibt? Juristische Bewältigung der Corona-Krise: Lehren aus sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Perspektive.</strong></p><p>Die Corona-Pandemie hat unsere Gesellschaft in vielen Bereichen grundlegend verändert. Gerade im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht waren die Auswirkungen dramatisch. Gewisse juristische Fragen, die noch vor kurzem theoretisch schienen, sind nun von grösster praktischer Aktualität:Ist der Lohn geschuldet bei einer Quarantäne? Was sind die Pflichten der ArbeitgeberInnen in Sachen&nbsp; Gesundheitsschutz in Zeiten von Pandemien?Wie bewährt sich die Sozialplanpflicht bei einer Corona-bedingten Entlassungswelle? Was passiert mit dem Sozialversicherungsrecht nach Corona? Hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis berichten über den Stand der Lehre sowie über möglichen Handlungsbedarf.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2020/201217_Flyer-SGB_Tagung_DE.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><span class="iconpack far fa-file-pdf" aria-hidden="true"></span>&nbsp;Komplettes Programm herunterladen</a><br><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?id=12&amp;reset=1" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><span class="iconpack fas fa-pen" aria-hidden="true"></span>zur Veranstaltung anmelden</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/0/csm_Kalender-eintragen_pra-chid_iStock_cbae4847b9.webp" length="104254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7305</guid><pubDate>Wed, 04 Nov 2020 15:54:26 +0100</pubDate><title>Es braucht mehr, um Existenznöte zu verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/es-braucht-mehr-um-existenznoete-zu-verhindern</link><description>SGB-Kommentar zu den wirtschaftlichen Massnahmen des Bundesrats und fehlenden Unterstützungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst die vorgezogene Inkraftsetzung des Härtefallfonds. Angesichts der sich zuspitzenden Lage braucht es aber weitere Massnahmen zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit und Existenznöten. Prioritär ist die Ausweitung der Kurzarbeit auf befristete Anstellungen und die Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung von GeringverdienerInnen.</p><p>Die zweite Corona-Welle hat die Schweiz in einer bereits angespannten Situation getroffen. Zwar hat sich die Beschäftigungssituation über den Sommer etwas verbessert. Doch sind nach wie vor viele Berufstätige in Kurzarbeit oder arbeitslos. Mit den Schliessungen in einigen Kantonen und der Verhaltensänderung der Bevölkerung hat sich die Lage bereits wieder zugespitzt. Die Anmeldungen für Kurzarbeit und die Zahl der Stellensuchenden steigen erneut.</p><p>In der ersten Welle haben die «Lohngarantien» über Kurzarbeit und EO zusammen mit den übrigen Massnahmen in der Schweiz schlimmere Entwicklungen wie in den USA verhindert. Das muss auch in der zweiten Welle so sein. Bund und Kantone müssen bereit sein, alles zu tun, um Arbeitsplätze und Löhne zu erhalten. Die Krise trifft Menschen mit tieferen Einkommen besonders stark. Ohne entsprechende Gegenmassnahmen drohen kurz- und mittelfristig grosse soziale Probleme.</p><p>Der SGB fordert, dass die bestehenden sozialen Massnahmen konsequent weitergeführt werden. Die Kantone müssen bis Anfang Dezember ihre Härtefallfonds vorbereiten. Zudem braucht es eine Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung für GeringverdienerInnen sowie Kurzarbeit auch für befristete Verträge, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Schliessungen in der Wintersaison.</p><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass alle Firmen wirksame Schutzkonzepte gegen die Ausbreitung des Virus haben. Seitens der Behörden muss nun aber rascher gehandelt werden. Die Kantone müssen mehr Kontrollen und Beratungen in den Firmen machen. Und der Bund muss dafür entsprechende Checklisten zur Verfügung stellen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.webp" length="118722" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7300</guid><pubDate>Wed, 28 Oct 2020 16:15:00 +0100</pubDate><title>Löhne, Arbeitsplätze und Gesundheit der Bevölkerung sichern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/loehne-arbeitsplaetze-und-gesundheit-der-bevoelkerung-sichern</link><description>Reaktion des SGB auf die neuen Massnahmen des Bundesrats zur Eindämmung der Pandemie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die stärkere Auslastung des Gesundheitswesens erfordert zusätzliche Massnahmen gegen die Pandemie. Die meisten Ansteckungen erfolgen in der Freizeit. Wichtig sind aber zusätzliche Kontrollen bei den schwarzen Schafen unter den Firmen, so dass alle Firmen wirksame Schutzkonzepte haben. Zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze fordert der SGB die volle Lohngarantie in Krisenbranchen sowie die Ausschüttung der überschüssigen Krankenkassen-Prämienreserven an die Bevölkerung.</p><p>Damit das Gesundheitswesen nicht überlastet wird, braucht es zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Die Hauptinfektionsherde befinden sich ausserhalb der Arbeitswelt. Das hängt auch mit den wirksamen Schutzkonzepten zusammen, die viele Firmen nicht zuletzt auf gewerkschaftlichen Druck eingeführt haben. Dadurch kann ein genereller «Lockdown» verhindert werden. Es braucht aber mehr Kontrollen, damit das künftig an allen Arbeitsplätzen der Fall ist. Zudem ist das Augenmerk auf Pausenräume und Verpflegung zu richten.</p><p><strong>Entlassungswelle verhindern</strong><br> Die neuen Massnahmen des Bundesrats werden aber die bereits angespannte wirtschaftliche Lage in den betroffenen Branchen nochmals verschärfen. In der «ersten Welle» hat der Bundesrat rasch «Lohngarantien» eingeführt (Kurzarbeit, EO). Damit wurden viele Arbeitsplätze und Existenzen gesichert. Die befürchtete Entlassungswelle konnte verhindert werden. Das muss aus Sicht des SGB auch jetzt das Ziel sein: Die Massnahmen der zweiten Welle zur Pandemiebekämpfung müssen durch Absicherung der Löhne und der Arbeitsplätze flankiert werden.</p><p>Für die besonders heftig betroffenen Branchen muss die Härtefall-Regelung rasch umgesetzt werden, und die Mittel sind so einzusetzen, dass der Erhalt der Arbeitsplätze im Fokus steht. Hier sind auch die Kantone in der Pflicht: sie müssen jetzt schon die Grundlagen schaffen, um die im Gesetz vorgesehenen Beihilfen sowie allfällige Überbrückungsbeiträge sprechen zu können.</p><p><strong>Stabilisierung der Kaufkraft – insbesondere bei GeringverdienerInnen</strong><br> Bereits die «erste Welle» hat aufgezeigt, dass Personen mit niedrigen Einkommen doppelt gestraft sind. Die Löhne in Branchen wie Gastronomie, Detailhandel oder Event- und Kulturbereich waren bereits vor der Krise zu tief. Und gerade in diesen Branchen kommt es durch die Krise zu besonders viel Kurzarbeit. Die Betroffenen mit unteren und mittleren Einkommen können die Lohneinbussen bei Kurzarbeit nicht mehr länger durchhalten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert deshalb eine volle Lohngarantie für die tiefen Einkommen. Gleichzeitig brauchen die Konjunktur und die Kaufkraft einen Impuls. Der SGB fordert eine rasche Ausschüttung der überschüssigen Krankenkassen-Prämienreserven von 5 Mrd. Fr.</p><p><strong>Psychosoziale Risiken beachten</strong><br> Homeoffice als wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden, geniesst eine breite Akzeptanz. Überwachung, Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken sind ebenso eine Realität. Das Recht auf Rückkehr und klare Regeln zum Schutz der Angestellten sind zentrale Voraussetzungen, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen. Homeoffice darf für die Arbeitnehmenden nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder zur Vernachlässigung der Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern führen.</p><p><strong>Gesundheitsversorgung gewährleisten</strong><br> Ein Schlüsselfaktor bei der Pandemiebekämpfung sind das Gesundheitswesen und die Spitäler. Damit ausreichend Kapazitäten bereitstehen brauchen die Spitäler eine Defizitgarantie. Zudem braucht es eine Erhöhung der Pflegekapazität im Intensivbereich. Wahleingriffe müssen bei Bedarf zurückgestellt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Arbeiten-Corona-Maske-Fabrik_iStock_martin-dm_25ea65e89c.webp" length="147876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7284</guid><pubDate>Fri, 23 Oct 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Dossier 143: Zwiespalt Homeoffice </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-143-zwiespalt-homeoffice</link><description>Analyse der Schattenseiten von Homeoffice und Forderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Homeoffice ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Ausserdem geniesst freiwilliges und gut geregeltes Homeoffice oft breite Akzeptanz. Aber Überwachung, Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken sind ebenso eine Realität. Das Recht auf Rückkehr ist eine zentrale Voraussetzung, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen. Die widerrechtliche Mustervereinbarung des Arbeitgeberverbandes deckt auf, dass auch beim verordneten Homeoffice gegensätzliche Interessen bestehen. Damit die Arbeitnehmenden ihre Rechte wahrnehmen können, hat der Schweizerische Gewerkschafts­bund eine umfassende Analyse verfasst.</p><p>Homeoffice hat sich als Massnahme zur Bekämpfung der Pandemie bewährt, um das Risiko von Infektionen am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg zu verringern. Für viele Arbeitnehmer ist es auch eine willkommene ergänzende Möglichkeit, wenn es auf freiwilliger Basis und qualitätsvoll umgesetzt wird.</p><p>Damit Homeoffice für die Arbeitnehmenden nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und zur Vernachlässigung der Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern führt, braucht es klare Regeln. Die Risiken von Gesundheitsschäden und Isolation sind eine Reali­tät. Unternehmen können auch versucht sein, Homeoffice als Instrument zur Kostenoptimierung einzusetzen, indem sie physische Arbeitsplätze reduzieren oder verschiedene mit der Tätigkeit verbundene Kosten auf die Angestellten abwälzten.</p><h4>Unterschiedliche Interessen</h4><p>Der Schweizerische Arbeitgeberverband rät seinen Mitgliedern im neuen «Leitfaden für Homeoffice», die Angestellten eine Vereinbarung unterzeichnen zu lassen, die nicht rechtskonform ist. Obligatorische Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsgesetz wie Ergonomie und psychosozialer Gesundheitsschutz werden ignoriert. Sogar wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz mehr im Betrieb zur Verfügung stellt oder das Homeoffice als Gesundheitsmassnahme verordnet wird, soll der Arbeitgeber nicht für arbeitsnotwendige Geräte oder Material wie Laptops, Drucker, Datenträger oder Papier aufkommen müssen, ganz zu schweigen von den übrigen Pflichten aus dem Arbeitsgesetz. Alle Kosten und damit das Unternehmensrisiko werden somit auf die Arbeitnehmenden überwälzt.</p><p>Diese Vereinbarungen sind nicht nur zum Schaden der Arbeitnehmenden, sondern in jeder Hinsicht nutzlos. Weil diese in einem Streitfall vor Gericht nicht vor Forderungen schützen würden. Der SGB hat deshalb selbst einen Homeoffice-Muster-Vertrag erstellt, um die Interessen von Arbeitnehmenden und Firmen in Einklang zu bringen und proaktiv das Homeoffice als gute und humane Form des Arbeitens zu etablieren.<br> &nbsp;</p><h4>Freiwilligkeit und Recht auf Rückkehr</h4><p>Die Freiwilligkeit von Homeoffice ist von zentraler Bedeutung, ebenso wie das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Aufnahme dieser Grundsätze in einen Gesamtarbeitsvertrag ist der beste Weg, sie klar und für alle anwendbar zu machen. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass Homeoffice nicht zu unbezahlter Arbeit oder zu Isolationsphänomenen führt, die sich negativ auf die Karriereaussichten auswirken können. Es liegt daher an den Arbeitgebern, dafür zu sorgen, dass die Möglichkeit des formellen und informellen Austauschs erhalten bleibt, sowie die Gleich­behandlung von Homeoffice und physisch anwesenden Mitarbeitern zu gewährleisten.<br> &nbsp;</p><h4>Das geltende Recht einhalten</h4><p>Die Gesetzgebung zur Arbeit gilt ortsunabhängig. Insbesondere folgende Pflichten der Arbeitgeber müssen auch im Homeoffice gewährleistet sein:</p><ul><li>Die Ergonomie des Arbeitsplatzes, die so organisiert sein muss, dass die Gesundheit der Mitarbeiter erhalten bleibt</li><li>Klare Definition von Zeitplänen und Erfassung der Arbeitszeit</li><li>Das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Einhaltung von Pausenzeiten und Höchstarbeitszeiten</li><li>Keine Überwachung der Aktivitäten der Mitarbeiter über die rein arbeitsbezogenen Aktivitäten hinaus</li></ul><p>Beim verordneten Homeoffice zur Pandemiebekämpfung obliegen den Arbeitgebern zudem in allen Fällen die folgenden Verpflichtungen:</p><ul><li>Bereitstellung der Ausrüstung oder Entschädigung für die Benutzung privater Ausrüstung</li><li>Rückerstattung von Kosten, die direkt mit der Aktivität zusammenhängen und Beteiligung an den Kosten für Energie, Telekommunikation usw.</li></ul><h4>Vertiefte Analyse</h4><p>Damit die Arbeitnehmenden ihre Rechte einfordern können, publiziert der Schweizerische Gewerkschaftsbund nun <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/143d_LC_Homeoffice.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">eine umfassende Analyse </a>sowie einen <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/MusterVertrag_Homeoffice.docx" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Mustervertrag</a> zur Regelung des Homeoffice.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Homeoffice_photocase_3438236_42bacce9da.webp" length="55054" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7285</guid><pubDate>Fri, 23 Oct 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Die Schattenseiten von Homeoffice beleuchten </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-schattenseiten-von-homeoffice-beleuchten</link><description>Analyse und Forderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Homeoffice ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Ausserdem geniesst freiwilliges und gut geregeltes Homeoffice oft breite Akzeptanz. Aber Überwachung, Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken sind ebenso eine Realität. Das Recht auf Rückkehr ist eine zentrale Voraussetzung, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen. Die widerrechtliche Mustervereinbarung des Arbeitgeberverbandes deckt auf, dass auch beim verordneten Homeoffice gegensätzliche Interessen bestehen. Damit die Arbeitnehmenden ihre Rechte wahrnehmen können, hat der Schweizerische Gewerkschafts­bund eine umfassende Analyse verfasst.</p><p>Homeoffice hat sich als Massnahme zur Bekämpfung der Pandemie bewährt, um das Risiko von Infektionen am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg zu verringern. Für viele Arbeitnehmer ist es auch eine willkommene ergänzende Möglichkeit, wenn es auf freiwilliger Basis und qualitätsvoll umgesetzt wird.</p><p>Damit Homeoffice für die Arbeitnehmenden nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und zur Vernachlässigung der Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern führt, braucht es klare Regeln. Die Risiken von Gesundheitsschäden und Isolation sind eine Reali­tät. Unternehmen können auch versucht sein, Homeoffice als Instrument zur Kostenoptimierung einzusetzen, indem sie physische Arbeitsplätze reduzieren oder verschiedene mit der Tätigkeit verbundene Kosten auf die Angestellten abwälzten.</p><h4>Unterschiedliche Interessen</h4><p>Der Schweizerische Arbeitgeberverband rät seinen Mitgliedern im neuen «Leitfaden für Homeoffice», die Angestellten eine Vereinbarung unterzeichnen zu lassen, die nicht rechtskonform ist. Obligatorische Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsgesetz wie Ergonomie und psychosozialer Gesundheitsschutz werden ignoriert. Sogar wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz mehr im Betrieb zur Verfügung stellt oder das Homeoffice als Gesundheitsmassnahme verordnet wird, soll der Arbeitgeber nicht für arbeitsnotwendige Geräte oder Material wie Laptops, Drucker, Datenträger oder Papier aufkommen müssen, ganz zu schweigen von den übrigen Pflichten aus dem Arbeitsgesetz. Alle Kosten und damit das Unternehmensrisiko werden somit auf die Arbeitnehmenden überwälzt.</p><p>Diese Vereinbarungen sind nicht nur zum Schaden der Arbeitnehmenden, sondern in jeder Hinsicht nutzlos. Weil diese in einem Streitfall vor Gericht nicht vor Forderungen schützen würden. Der SGB hat deshalb selbst einen Homeoffice-Muster-Vertrag erstellt, um die Interessen von Arbeitnehmenden und Firmen in Einklang zu bringen und proaktiv das Homeoffice als gute und humane Form des Arbeitens zu etablieren.<br> &nbsp;</p><h4>Freiwilligkeit und Recht auf Rückkehr</h4><p>Die Freiwilligkeit von Homeoffice ist von zentraler Bedeutung, ebenso wie das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Aufnahme dieser Grundsätze in einen Gesamtarbeitsvertrag ist der beste Weg, sie klar und für alle anwendbar zu machen. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass Homeoffice nicht zu unbezahlter Arbeit oder zu Isolationsphänomenen führt, die sich negativ auf die Karriereaussichten auswirken können. Es liegt daher an den Arbeitgebern, dafür zu sorgen, dass die Möglichkeit des formellen und informellen Austauschs erhalten bleibt, sowie die Gleich­behandlung von Homeoffice und physisch anwesenden Mitarbeitern zu gewährleisten.<br> &nbsp;</p><h4>Das geltende Recht einhalten</h4><p>Die Gesetzgebung zur Arbeit gilt ortsunabhängig. Insbesondere folgende Pflichten der Arbeitgeber müssen auch im Homeoffice gewährleistet sein:</p><ul><li>Die Ergonomie des Arbeitsplatzes, die so organisiert sein muss, dass die Gesundheit der Mitarbeiter erhalten bleibt</li><li>Klare Definition von Zeitplänen und Erfassung der Arbeitszeit</li><li>Das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Einhaltung von Pausenzeiten und Höchstarbeitszeiten</li><li>Keine Überwachung der Aktivitäten der Mitarbeiter über die rein arbeitsbezogenen Aktivitäten hinaus</li></ul><p>Beim verordneten Homeoffice zur Pandemiebekämpfung obliegen den Arbeitgebern zudem in allen Fällen die folgenden Verpflichtungen:</p><ul><li>Bereitstellung der Ausrüstung oder Entschädigung für die Benutzung privater Ausrüstung</li><li>Rückerstattung von Kosten, die direkt mit der Aktivität zusammenhängen und Beteiligung an den Kosten für Energie, Telekommunikation usw.</li></ul><h4>Vertiefte Analyse</h4><p>Damit die Arbeitnehmenden ihre Rechte einfordern können, publiziert der Schweizerische Gewerkschaftsbund nun <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/143d_LC_Homeoffice.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">eine umfassende Analyse </a>sowie einen <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/MusterVertrag_Homeoffice.docx" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Mustervertrag</a> zur Regelung des Homeoffice.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Homeoffice_photocase_3438236_42bacce9da.webp" length="55054" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7297</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2020 13:41:00 +0200</pubDate><title> Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung (Paket 2) / Indirekter Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/teilrevision-des-bundesgesetzes-ueber-die-krankenversicherung-kostendaempfung-indirekter-gegenvorschlag-kostenbremse-initiative</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<h4>Grundsätzliche Bemerkungen</h4><p>Seit geraumer Zeit beherrscht die Diskussion um Kostendämpfungen die gesundheitspolitische Debatte. Das ist deshalb gut nachvollziehbar, weil sich der jährlich starke Anstieg der OKP-Ausgaben systematisch in entsprechenden (oder gar höheren) Prämiensteigerungen bemerkbar macht. Die Prämien haben seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 real (!) um etwa 140 Prozent zugenommen. Das drängendste Problem ist für grosse Teile der Bevölkerung deshalb nicht das – volkswirtschaftlich und demografisch in seiner Grössenordnung erklärbare – Ausmass der Gesundheitskosten, sondern die Art, wie diese finanziert werden. Denn zu den unsozialen Kopfprämien kommt für die Versicherten eine im OECD-Vergleich rekordmässig hohe direkte Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Medikamente, Zahnpflege etc.) hinzu. Die Wirkung des einzigen sozialen Korrektivs der individuellen Prämienverbilligungen ist zudem über die Jahre hinweg immer mehr erodiert, was hauptsächlich auf die unzähligen und teilweise gar rechtswidrigen Budgetkürzungen in den Kantonen zurückzuführen ist.</p><p>Vor dem Hintergrund der unsozialen Finanzierung des Gesundheitswesens, lassen sich zu den Kostendämpfungen folgende Vorbemerkungen machen: Der "Expertenbericht Diener", auf den sich auch das zweite Massnahmenpaket zu grossen Teilen stützt, kommt in einer volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise zum nüchternen Schluss, dass eine der Entwicklung des nominalen Potenzial-BIPs entsprechende Steigerung der Gesundheitskosten praktisch gegeben ist und geht dabei von 2.7% aus. Die Kosten werden also weiter zunehmen (und damit der Druck für eine soziale Finanzierung). Diese Feststellung schliesst aber nicht aus, dass auf der Basis der heute generierten Kostenblöcke substanzielle Einsparungen erzielt werden können bzw. müssen. Die im selben Bericht rezitierte Zahl von "20 Prozent Effizienzsteigerungspotenzial ohne Qualitätsverlust" – welche im kürzlich vom BAG veröffentlichten Infras-Bericht auf 16-19% beziffert wird – halten wir allerdings für unrealistisch und gefährlich. Dies schon alleine deshalb, weil rund 70% der OKP-Ausgaben auf Personalaufwand entfallen. Angesichts des sich parallel manifestierenden substanziellen Personalmangels und der heute bereits hohen Berufsausstiegsquoten beim Pflegepersonal muss eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen um jeden Preis verhindert werden; diese müssen im Gegenteil klar verbessert werden. Dies auch deshalb, weil sonst – um in einer Kostendämpfungslogik zu bleiben – Qualitätsverluste und im Anschluss höhere Folgekosten drohen.</p><p>Klar ist, dass es dem allergrössten Teil des Personals im Gesundheitswesen definitiv nicht an "Kostenbewusstsein" mangelt. Im Gegenteil: Seit Jahren wird der durch die neue Spital- und Pflegefinanzierung ausgelöste Wettbewerb zwischen den Spitälern und Heimen auf dem Buckel der Beschäftigten ausgetragen. Gleichzeitig steigt die Komplexität der Pflegefälle kontinuierlich, was zusätzlich zu einem Anstieg der Arbeitsintensität beiträgt. Das Resultat sind Stress, Qualitätsprobleme und eine tiefe Berufsverweildauer. Neben den erwähnten Arbeitsbedingungen liefern in der Pflege aber alleine schon die Löhne eine hinreichende Erklärung hierfür: Gemessen am Durchschnittslohn werden Pflegepersonen im OECD-Raum nur noch in Litauen und Lettland schlechter bezahlt als in der Schweiz.</p><h4>Stellungnahme im Detail</h4><p>Die detaillierte Stellungnahme des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds findet sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7295</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2020 13:32:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2; SR 822.112)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-der-verordnung-2-zum-arbeitsgesetz-argv-2-sr-822112</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zu den Sonderbestimmungen für Bau- und Unterhaltsbetriebe auf Nationalstrassen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) steht der vorliegenden Revision in der jetzigen Form, die bereits kontrovers an einen Runden Tisch u.a. mit der Beteiligung der Unia sowie an der EAK diskutiert wurde, ablehnend gegenüber. Damit der SGB und seine betroffenen Verbände, insbesondere die Gewerkschaft Unia, der Vorlage zustimmen können, braucht es Verbesserungen.</p><p>Grundsätzlich möchten wir kritisch anmerken, dass die vorliegende Revision auf eigenen Wunsch des SECO initiiert wurde, um sich selbst administrativ zu entlasten. Während der Wunsch nach Entlastung nachvollziehbar ist, darf dieses Projekt nicht zu einer Verschlechterung des Schutzes der Arbeitnehmenden führen. Gerade nicht bei dieser hier besprochenen Form von Arbeit, die äusserst beschwerlich, gefährlich und potentiell gesundheitsschädigend sein kann.</p><p>Der eingeschränkte Geltungsbereich auf Arbeiten an Tunnels, Galerien und Brücken ist deshalb für die Gewerkschaften zentral.</p><p>Weitere Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7293</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2020 13:24:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19)</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aenderung-der-verordnung-ueber-massnahmen-im-bereich-der-arbeitslosenversicherung-im-zusammenhang-mit-dem-coronavirus-covid-19-covid-19-verordnung-arbeitslosenversicherung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) befürwortet die vorliegende Verordnungsänderung. Der SGB hat seit Beginn der Corona-Krise die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) immer gefordert und unterstützt. Es ist zu begrüssen, dass weiterhin Anspruch auf KAE besteht, wenn die Arbeitspensen um mehr als 20 Prozent schwanken. Diese Regelung war bereits bis 31. August in Kraft.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7291</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2020 13:17:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und ALV-Informationssystemeverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-arbeitslosenversicherungsverordnung-und-alv-informationssystemeverordnung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt die Vorlage im Grundsatz, sieht jedoch Klärungsbedarf in einzelnen Punkten und macht im Detail Bemerkungen und Änderungsanträge (siehe Vernehmlassungsantwort unten).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7276</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2020 09:34:48 +0200</pubDate><title>Entlassungwelle verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/entlassungwelle-verhindern</link><description>Krisen-Treffen: Forderungen des Schweizerische Gewerkschaftsbunds</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Alle Massnahmen zur Pandemiebekämpfung müssen durch Absicherung der Löhne und der Arbeitsplätze flankiert werden. Sonst verschlechtert sich die bereits heute schwierige Lage eines Teils der Arbeitnehmenden weiter. Zudem ist die Flankiererung eine Voraussetzung für die Unterstützung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung. Bereits jetzt ist die Quote der Stellensuchenden von 4 auf fast 5.5 Prozent angestiegen. Am Arbeitsplatz, in den Betrieben ist die Situation anders als im März 2020. Auch dank des Drucks der Gewerkschaften gibt es in vielen Firmen klare Regeln und wirksame Schutzkonzepte. Doch leider haben noch nicht alle Firmen die Lage begriffen. Hier braucht es verstärkte Kontrollen. Wirksame Schutzkonzepte verbessern den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Und tragen wesentlich dazu bei, dass ein Lockdown verhindert und damit eine Entlassungswelle abgewendet werden kann.<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Löhne und Arbeitsplätze garantieren</h3><p>Das rasche Handeln zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze über Lohngarantien in der «ersten Welle» hat dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen. Der Einbezug der Sozialpartner hat sich ausbezahlt. Auch die neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen von konsequentem Schutz der Arbeitsplätze und einer Lohngarantie für betroffene Arbeitnehmende begleitet werden.</p><p>Schon heute ist die Situation angespannt auf dem Arbeitsmarkt. Trotz der Lockerungen über den Sommer ist die Quote der Stellensuchenden von 4 auf fast 5.5 Prozent angestiegen. Gleichzeitig haben viele Firmen in der ersten akuten Krisenphase im Frühling ihre Reserven aufgebraucht. Damit die zweite Welle nicht zur einer beispiellosen Entlassungswelle führt, ist rasches Handeln bei den wirtschaftlichen Stabilisierungsmassnahmen entscheidend.</p><p>Bereits in der ersten Welle waren untere und mittlere Einkommen am härtesten von den Lohnausfällen bei Kurzarbeit betroffen, diese ungleiche Betroffenheit wird nun länger andauern. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert deshalb eine volle Lohngarantie für die GeringverdienerInnen und eine Weiterführung der Kurzarbeit für möglichst alle Arbeitsverhältnisse. Auch die rasche Ausschüttung der überschüssigen Milliardenreserven der Krankenkassen an die Bevölkerung könnte die Kaufkraft stützen und einen erneuten Einbruch des Konsums verhindern.&nbsp;</p><p>Um das wichtige Vertrauen und die Unterstützung für die Massnahmen der Pandemiebekämpfung nicht zu verlieren, gilt weiterhin: Die Arbeitnehmenden dürfen nicht den Preis dieser Pandemiebekämpfung bezahlen. Die Schweiz hat nach wie vor genügend Mittel, dieses Versprechen zu garantieren.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Gesundheitsschutz muss für alle gelten</h3><p>Dank des Einsatzes der Gewerkschaften wurden klare Regeln für die Arbeitswelt in der Pandemie geschaffen. Die Situation heute ist daher nicht mit derjenigen im März 2020 zu vergleichen. Schutzkonzeptpflicht und damit verbundene konkrete Schutzmassnahmen sowie klare Zuständigkeiten für die Durchsetzung sind nun definiert. Doch damit die Arbeitsplätze sicher bleiben oder sicherer werden, müssen die Kontrollen durch die Suva und die kantonalen Arbeitsinspektorate intensiviert werden, und für diese Aufgaben muss zusätzliches Personal eingesetzt werden. Dort sind Bund und Kantone in der Pflicht. Gleichzeitig muss den Gewerkschaften das Recht auf Zugang zu den Arbeitsplätzen garantiert werden, damit sie alle vor Ort festgestellten Probleme an die betroffenen Arbeitgeber und die für die Durchsetzung von Schutzmassnahmen zuständigen Stellen weiterleiten können. Ein differenzierter Umgang mit den Schutzkonzepten kann dazu beitragen, einen erneuten Lockdown zu verhindern.</p><p>Die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung im Privatleben müssen kohärent mit der Realität am Arbeitsplatz sein, ebenso der Schutz der vulnerablen Personen. Arbeitnehmende, die nicht ins Homeoffice gehen können, haben ebenso ein Anrecht auf einen adäquaten Gesundheitsschutz. Für die Fälle, in denen ein genügender Schutz am Arbeitsplatz unmöglich ist, muss der im Gesetz vorgesehene Erwerbsersatz aktiviert werden.</p><h3 class="heading--h4">Starkes Gesundheitswesen</h3><p>Die Schweiz hat grundsätzlich ein starkes Gesundheitswesen, das als Service public aufgebaut ist. Die meisten Spitäler mit Service-public-Auftrag haben sich mit Notfallplänen gerüstet, und brauchen heute genügende Defizitgarantien, um die Kapazitäten kurzfristig entsprechend anzupassen. Auch für die Alters- und Pflegeheime sollen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Und das hart arbeitende Personal muss besser entlöhnt werden. Das gewerkschaftliche Bündnis Gesundheit organsiert dazu in den kommenden Tagen eine Aktionswoche. Die Gewerkschaften fordern eine Corona-Prämie und bessere Arbeitsbedingungen.</p><p>Der SGB wird diese Einschätzungen und Forderungen heute Donnerstag am Krisen-Treffen der Sozialpartner dem Bundesrat präsentieren.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/0/csm_Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow_b013833479.webp" length="34396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7277</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2020 10:14:00 +0200</pubDate><title>Keine Gewinne mit Prämiengeldern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-gewinne-mit-praemiengeldern</link><description>Die Krankenkassenlobby muss gestoppt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach den eidgenössischen Wahlen war es kurzzeitig etwas stiller um sie geworden. Nun hat die Krankenkassenlobby in einer «Nacht- und Nebelaktion» in der Gesundheitskommission des Nationalrats wieder eindrücklich auf sich aufmerksam gemacht: Die Kommission hat in ihrer letzten Sitzung einem FDP-Antrag zugestimmt, der es den Krankenkassen per Gesetz ganz offiziell erlauben würde, in der Grundversicherung Gewinne zu erzielen, das heisst: Prämiengelder in die eigene Tasche zu stecken.</p><p>Konkret besagt der Gesetzesartikel, dass Versicherer, die mit Leistungserbringern (Spitälern, Arztpraxen etc.) Preise vereinbaren, welche unter den offiziell ausgehandelten Tarifen liegen, 25 Prozent der dadurch erzielten Kosteneinsparungen «zur freien Verfügung» hätten. Das ist absolut inakzeptabel, denn in einer Sozialversicherung dürfen selbstverständlich keine Gewinne erzielt werden. Und so steht es auch im aktuellen Gesetz – klipp und klar. Man stelle sich vor, die AHV würde aufgrund einer Reduktion des Brotpreises einen Teil der Renten zurückbehalten und damit z. B. dem eigenen Kader grosszügige Lohnerhöhungen gewähren! Ja, das klingt wie an den Haaren herbeigezogen.</p><p>Der Angriff auf das Gewinnerzielungsverbot im KVG muss also unbedingt gestoppt werden – und zwar bereits vom Parlament in der kommenden Wintersession. Es ist schliesslich schon stossend genug, dass in den Zusatzversicherungen Jahr für Jahr horrende Gewinne erzielt werden. Denn auch das ist nicht einfach ein Gebot der Wirtschaftsfreiheit: Jeder Franken Gewinn, der mit Zusatzversicherungen erzielt wird, muss auch teilweise durch Prämiengelder aus der Grundversicherung bezahlt werden. Denn der Grossteil der medizinischen Kosten einer privatversicherten Person wird von der Grundversicherung übernommen. Auch damit muss endlich Schluss sein!</p><p>Doch damit nicht genug. Ginge es nach der FDP, sollten die restlichen 75 Prozent der erzielten Kosteneinsparungen z. B. für die Erhöhung der Reserven eingesetzt werden. Ausgerechnet! Vor einigen Wochen wurde publik, dass die Krankenkassen – trotz Pandemie – auf einem Berg von über 11 Milliarden Franken Reserven sitzen. Diese Gelder sind nichts anderes als die zu hohen Kopfprämien der Vergangenheit! Die Prämienlast der Haushalte wird in der Schweiz aber immer unerträglicher und die Kaufkraftprobleme nehmen – gerade in der momentanen Wirtschaftskrise –entsprechend zu. Deshalb fordert der SGB, dass mindestens die Hälfte dieser 11 Milliarden sofort an die Bevölkerung zurückbezahlt wird. Und ganz sicher sollen nicht noch mehr Reserven angehäuft werden, wie dies die FDP in der Gesundheitskommission forderte.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.webp" length="199932" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7273</guid><pubDate>Thu, 15 Oct 2020 10:02:39 +0200</pubDate><title>Bessere Arbeitsbedingungen, mehr Anerkennung: Jetzt endlich eine Aufwertung der Pflege!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/bessere-arbeitsbedingungen-mehr-anerkennung-jetzt-endlich-eine-aufwertung-der-pflege</link><description>Aktionstag des «Bündnis Gesundheit» am 31. Oktober und Aktionswoche für das Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Coronapandemie sind die Pflegeberufe urplötzlich in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. «Systemrelevant» waren sie aber zuvor schon lange – sei es in den Akutspitälern, in den Geburtshäusern, in den Heimen oder in der Spitex. Abgesehen von den aufmunternden Klatschkonzerten, hat die Pandemie dem Personal aber zunächst massive Mehrbelastungen gebracht: Mehr Arbeit, mehr Unsicherheit und vor allem mehr Risiko.</p><p>Dabei hat die Politik den Pflegenden auch noch unnötig Steine in den Weg gelegt, wie etwa die zeitweilige Aufhebung der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes für «Corona-Spitalabteilungen». Als dann die erste Welle abgeflacht war, machten unverbesserliche Arbeitgeber von sich reden, indem sie das Personal – in jenen Spitälern und Abteilungen wo während des Notstands die Türen geschlossen bleiben mussten – auf widerrechtliche Art und Weise zum Aufholen von Minusstunden verpflichten wollten.</p><p>Nun blieb über den Sommer genügend Zeit, um über die Bücher zu gehen und dem Pflegepersonal endlich das zu geben, was es schon lange vor Corona verdient hätte: Geregeltere Arbeitszeiten und mehr Zeit «am Bett», Löhne, welche die Systemrelevanz der Pflege einigermassen anerkennen, und ganz einfach mehr Personal. Die so erreichte Aufwertung der Pflegebranche ist nicht nur für die Arbeitnehmenden dringend, sie ist auch ein unabdingbares Gebot der demografischen Entwicklung. Bis im Jahr 2030 braucht die Schweiz etwa 60'000 zusätzliche Pflegende. Ob man diese bekommt ist auch – und daran darf man insbesondere die bürgerlichen Parteien im Parlament erinnern – eine Frage von Angebot und Nachfrage: Ist das Angebot zu schlecht, d.h. die Arbeitsbedingungen und die Löhne, so wird auch die Nachfrage nach Arbeit in der Pflege nicht im nötigen Ausmass zunehmen. Im Gegenteil: Viele Pflegenden werden weiterhin frühzeitig aus ihrem Beruf aussteigen, weil sie einfach nicht mehr können.<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Mit drei konkreten Forderungen verlangt das Bündnis eine Aufwertung der Gesundheitsberufe:</h3><ul><li><strong>Eine Corona-Prämie in Höhe von mindestens einem Monatslohn für die ausserordentlichen Belastungen</strong> – gewisse Kantone und Spitäler haben dies bereits umgesetzt, andere müssen nun endlich nachziehen.</li><li><strong>Mehr Rechte am Arbeitsplatz – vor allem mehr Mitsprache und besseren Schutz</strong> –dem Pflegepersonal muss endlich zugehört werden, in Spitälern und Heimen genau so wie in der Politik.</li><li><strong>Bessere Arbeitsbedingungen – Umsetzung des Arbeitsrechts und Schluss mit Pflege à la minute</strong> – das akribische Durchtakten der Arbeitsabläufe zu Lasten der PatientInnen und des Personals, die zu langen und oft wechselnden Arbeitszeiten, die zu tiefe Bezahlung: damit muss endlich Schluss sein</li></ul><p>Diesen Forderungen verschafft das Bündnis am Aktionstag, 31. Oktober 2020 Gehör. VPOD, SBK und Syna organisieren ausserdem eine Aktionswoche vom 26.10 bis 31.10.2020. Mitmachen erwünscht!</p><p>&nbsp;</p><p><strong><sup>Mitglieder des Bündnisses sind:</sup></strong></p><p><sup>VPOD, Unia, SBK, Syna, SCIV - Syndicats chrétiens du Valais, SHV - Schweizerischer Hebammenverband, SVBG - Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen, EVS - ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz, SAGES - Schweizerischer Fachverband Soziale Arbeit im Gesundheitswesen, OCST - Sindacato dell'Organizzazione Cristiano Sociale, SIT - Sindacati Indipendenti Ticinesi, LABMED - Schweizerischer Berufsverband der biomedizinischen Analytikerinnen und Analytiker</sup></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/1/csm_Klatschen-am-Fenster_iSt-mediamasmedia_nurredaktionell_108d1ce4c6.webp" length="333824" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7272</guid><pubDate>Wed, 14 Oct 2020 17:02:52 +0200</pubDate><title>Trotz Corona genügend Lehrstellen – dank sozialpartnerschaftlicher Task Force </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/trotz-corona-genuegend-lehrstellen-dank-sozialpartnerschaftlicher-task-force</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsmarkt durchgeschüttelt. Dies betrifft auch die Berufslehren. Im Frühjahr kamen darum Befürchtungen auf, dass Schulabgänger_innen dieses Jahr nur mit Mühe eine Lehrstelle finden würden. Dank der Nationalen Task Force „Perspektive Berufslehre 2020“, in der auch der SGB mitarbeitet, konnte dieses Szenario verhindert werden: 76‘500 Lehrverträge sind zustande gekommen, per September 2020 konnten somit sogar mehr Jugendliche eine Berufslehre in Angriff nehmen als 2019. Auch die Arbeitslosigkeit von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern hat sich trotz Pandemie-Situation im Sommer nicht mehr verschärft als in anderen Jahren.</p><p>Die Task Force hat diese Erfolge dank drei Teilprojekten erreicht:</p><ul><li>Kommunikation und Sichtbarmachen von bestehenden und neuen Massnahmen</li><li>Monitoring des Lehrstellen- und Lehrabgänger_innenmarktes sowie</li><li>Unterstützung von Projekten zur Förderung von Lehrstellen.</li></ul><p>Trotz der momentan entspannten Situation für Schul- und Lehrabgänger_innen, gilt es jedoch wachsam zu bleiben. Die Task Force „Perspektive Berufslehre 2020“ hat ihr Mandat bis Ende 2020 und wird die Situation auch hinsichtlich Berufswahlprozess der Schulabgänger_innen 2021 eng begleiten. Und der SGB wird den Lehrstellenmarkt und die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit weiterhin beobachten und bei Bedarf weitere Massnahmen fordern.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl_85714e9ee5.webp" length="201844" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7270</guid><pubDate>Thu, 08 Oct 2020 14:47:53 +0200</pubDate><title>﻿Überbrückungsleistung muss rasch in Kraft treten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueberbrueckungsleistung-muss-rasch-in-kraft-treten</link><description>Nach dem gescheiterten Referendum braucht es für die Betroffenen nun bald Sicherheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit seinem Angriff auf die Überbrückungsleistung ist ein SVP-nahes Komitee gescheitert. Das ist eine gute Nachricht, denn diese neue Leistung wird dringend benötigt. Nachdem das Parlament sie im Schnellzugtempo beschlossen hat, muss sie nun auf Anfang 2021 in Kraft treten. Für ältere Menschen, die jetzt im schwierigen Kontext der Corona-Krise arbeitslos werden, muss damit wenigstens ein rechtlicher Anspruch gesichert werden.</p><p>Das Referendum gegen die Überbrückungsleistung ist offiziell gescheitert. Damit wird klar, dass dieser Angriff eines SVP-nahen Komitees weder vor noch nach dem Scheitern der Kündigungsinintiative den geringsten Rückhalt in der Bevölkerung hatte.</p><p>Mit der Überbrückungsleistung hatte das Parlament beschlossen, Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe anzubieten. Das ursprüngliche Modell dazu wurde von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bundesrat erarbeitet.</p><p>Mit der Coronakrise ist nun noch deutlicher geworden, dass Arbeitnehmende über 50 Jahren oft von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen betroffen sind: So hat gemäss den neusten, heute publizierten Seco-Daten die Zahl der arbeitslosen «Ü60» im Vergleich zum Vorjahr um 41% zugenommen, bei den über 55-Jährigen sind es sogar 45%!</p><p>Entsprechend dringend ist die neue Überbrückungsleistung für die betroffenen Leute. Und sie brauchen sie jetzt! Der Bundesrat muss darum alles dafür tun, dass die «ÜL» auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden kann. Das Gesetz wurde im Schnellzugtempo von Regierung, Verwaltung und Parlament erarbeitet und darf jetzt nicht monatelang liegen bleiben. Auch wenn die Umsetzung mit einer seriösen Verordnung noch etwas Zeit braucht, kann und soll der reine Rechtsanspruch für Überbrückungsleistungen problemlos auf den 1.1.2021 festgeschrieben werden. So erhalten die Betroffenen eine wichtiges Stück Sicherheit in sonst unsicheren Zeiten.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Frau-ue55-nachdenklich-Fenster_photocase-gu.ju._471161b42a.webp" length="53674" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7266</guid><pubDate>Thu, 01 Oct 2020 14:19:27 +0200</pubDate><title>Der Angriff der Süddeutschen Arbeitgeber auf den Schweizer Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-angriff-der-sueddeutschen-arbeitgeber-auf-den-schweizer-lohnschutz</link><description>von Andreas Rieger, Michael Stötzel et al.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Einer der grössten Differenzpunkte beim institutionellen Rahmenabkommen zwi-schen der EU und der Schweiz ist der Lohnschutz, welcher in der Schweiz mit den sogenannten Flankierenden Massnahmen (FlaM) praktiziert wird. Diese sollen nach dem Willen der EU-Kommission im Namen der Binnenmarktfreiheiten abgebaut werden. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht dabei die grenzübergreifende Dienstleistungserbringung mittels Entsendung. Hinter dem Angriff auf den Schweizer Lohnschutz steht zum einen ein starker Binnenmarkt-Dogmatismus von Brüsseler Spitzenbeamten.</p><p>Politisch besonders relevant wurden die handfesten ökonomische Interessen von entsendenden Arbeitgebern aus Süddeutschland. Seit zwischen der Schweiz und der EU die Personenfreizügigkeit gilt und Arbeitnehmende aus dem Ausland in die Schweiz entsandt werden können, bauten süddeutsche Arbeitgeber eine starke Präsenz auf dem Schweizer Markt auf, insbesondere in den grenznahen Kantonen der Ostschweiz, wo sie bis zu einem Viertel Marktanteil in einzelnen Branchen «eroberten».</p><p>In ihrer Broschüre stellen die Autoren das Modell der Entsendung vor, analysieren die Lohnschutz-Massnahmen und legen offen, wie süddeutsche Arbeitgeber dagegen lobbyieren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/2/csm_unia-broschuerentitel-de_c53c813395.webp" length="222164" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7260</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 13:43:55 +0200</pubDate><title>Prämienrunde 2021: 0.5 Prozent sind immer noch viel zu viel  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienrunde-2021-05-prozent-sind-immer-noch-viel-zu-viel</link><description>Immenser Reserveberg muss abgebaut werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die mittlere Krankenkassenprämie steigt im Jahr 2021 um durchschnittlich 0.5 Prozent. Das ist zwar nicht so viel wie im langjährigen Durchschnitt, doch für die PrämienzahlerInnen ist es in Zeiten der coronabedingten Wirtschaftskrise immer noch viel zu viel.</p><p>Das Schweizer Gesundheitswesen war in diesem Jahr wahrlich gefordert. Die Coronapandemie hat dem Personal in den Spitälern im Frühjahr alles abverlangt; zusätzliche Kapazitäten mussten in Windeseile aufgebaut und entsprechend finanziert werden. Doch finanziell ist die Sache gar nicht so klar. Zwar hat Corona gekostet, jedoch haben die Spitäler und Praxen während fast zwei Monaten auf die Durchführung sämtlicher nicht dringender Eingriffe verzichten müssen. Diese wurden nicht alle nachgeholt und entsprechend sind Kosten bzw. Einnahmen ausgeblieben, wie die Spitäler und ÄrztInnen bestätigen, bzw. beklagen.</p><p class="heading--h3">Nicht nur die Prämien, auch die Reserven steigen und steigen</p><p>Die Krankenkassen bestreiten einen Kostenrückgang – jedoch ohne konkrete Zahlen zu nennen – und wollen nun unter anderem deswegen die Prämien für das kommende Jahr erhöhen. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass ohne Rückgriff auf die in der Vergangenheit gebildeten Reserven der Anstieg noch höher ausfallen würde. Diese Argumentation ist so absolut nicht haltbar, und zwar aus folgendem Grund: Die Prämien in der Grundversicherung steigen mittelfristig im Gleichschritt mit den Bruttokosten. Weil sie jeweils im Voraus festgelegt werden müssen, gibt es dabei jährlich kleinere oder grössere Abweichungen. Steigen nun in einem Jahr die Bruttokosten stärker als die Prämien, so kann zum Ausgleich auf die Reserven zurückgegriffen werden. Doch was geschah beispielsweise im Jahr 2019: Die mittlere Prämie stieg um 1, die Bruttokosten aber um ganze 4.9 Prozent. Man hätte also einen Rückgang der Reserven erwarten können, doch eingetreten ist das Gegenteil: Die Reserven haben im Jahr 2019 um sage und schreibe 21 Prozent zugenommen! Die Verwaltung spricht von Börsengewinnen, doch so stark haben dort die Kassen noch nicht einmal vor dem Finanzcrash 2008 geklingelt, weit gefehlt. Im laufenden Jahr könnte sich die Geschichte nun genau so wiederholen: Die mittlere Prämie stieg 2020 um 0.2 Prozent und die Kosten werden – gemäss Kassen – um mehrere Prozentpunkte steigen. Dennoch wissen wir bereits jetzt: Die Reserven sinken wieder nicht, sondern sie steigen erneut saftig an, und zwar um ganze 13 Prozent!</p><p class="heading--h3">Die Reserven gehören den Versicherten</p><p>Wieso ist das ein Problem? Weil die Reserven nichts anderes als angehäufte Prämiengelder sind und damit den Versicherten gehören. Reserven werden für den gesundheitlichen Krisenfall gebildet, der nun mit der Coronapandemie definitiv eingetreten ist – und statt zu sinken, steigen die Reserven weiter. Der Fall ist deshalb völlig klar: Der immense Reserveberg von mittlerweile über 11 Milliarden Franken muss sofort abgebaut und mindestens um die Hälfte reduziert werden, wie der SGB schon seit längerem fordert. Corona hat den letzten Beweis dafür geliefert, dass die Kassen das Geld auf der hohen Kante nicht brauchen, wohingegen die Bevölkerung in der Wirtschaftskrise jeden Franken brauchen kann: Wirtschaftspolitisch kann man nichts Unsinnigeres tun, als den normalen Leuten in der Krise das Geld aus der Tasche zu ziehen, um es unproduktiv anzulegen.</p><p class="heading--h3">Prämienbelastung steigt um weit mehr als 0.5 Prozent</p><p>Trotz moderaten Prämienanstiegs wird die relative Prämienbelastung für viele Haushalte in der Schweiz massiv steigen – denn viele Arbeitnehmende sind mit starken Einkommenseinbrüchen konfrontiert. Wer seine Stelle verloren hat oder seit Monaten statt eines bescheidenen Lohns nur 80 Prozent Kurzarbeitsentschädigung erhält, für den oder die ist die Last der Prämien schlicht erdrückend. Wer dann noch krank wird, kann es finanziell noch weniger stemmen – denn nirgendwo in Europa ist die direkte Kostenbeteiligung höher als in der Schweiz (Franchise, Selbstbehalt, Zahnbehandlung etc.). Dazu kommt: Gesundheitlich anfällige Personen zahlen zumeist höhere Prämien, und diese Prämien nehmen auch im kommenden Jahr stärker zu als die vom BAG erst seit Kurzem ausgewiesene «mittlere Prämie», welche einem Durchschnittswert über alle Franchisestufen und Versicherungsmodelle entspricht.</p><p class="heading--h3">Die Prämienentlastungs-Initiative endlich behandeln!</p><p>Die Reserven müssen also sofort abgebaut und den Leuten zurückgegeben werden. Doch das allein reicht nicht. Seit Jahren reduzieren die meisten Kantone auch die Mittel der individuellen Prämienverbilligungen massiv, obwohl dies das einzige Instrument ist, welches der horrenden Kopfprämienlast entgegenwirkt. SGB und SP haben deshalb schon vor Monaten die Prämienentlastungs-Initiative eingereicht, welche fordert, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden muss. Bundesrat und Parlament müssen nun endlich vorwärts machen und diese Initiative zügig behandeln. Entweder kommt dann ein griffiger Gegenvorschlag, oder es gibt endlich eine Volksabstimmung über eine faire Finanzierung des Gesundheitswesens.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein_f5dee8dff5.webp" length="266560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7282</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 12:10:49 +0200</pubDate><title>Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind erst der Anfang</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/zwei-wochen-vaterschaftsurlaub-sind-erst-der-anfang</link><description>Eidg. Volksabstimmung: Deutliches Ja zum Vaterschaftsurlaub</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das deutliche Ja zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zeigt, dass die Schweizer Stimmberechtigten die Gleichstellung befürworten und in der Familienpolitik aufholen wollen. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch nach dem Säuglingsalter zu gewährleisten, muss die öffentliche Hand nun endlich das Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung ausbauen. Und der logische nächste Schritt ist eine Elternzeit.</p><p>Die breite Zustimmung zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zeigt, dass die Stimmberechtigten in Sachen Gleichstellung endlich aufholen und nicht mehr das europäische Schlusslicht sein wollen. Der Vaterschaftsurlaub muss der Aufbruch zu einer Familienpolitik sein, die es Männern und Frauen erlaubt, sich gleichberechtigt um Familie und Erwerbseinkommen zu kümmern.</p><p>Dazu braucht es prioritär eine Verstärkung des Betreuungsangebots. Der SGB bekräftigt deshalb seine Forderung nach einem bedarfsgerechten Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung, das als unentgeltlicher Service public ausgestaltet werden muss. Der SGB hat nach dem Frauen*streik 2019 sein Engagement für umfassende Betreuungsangebote als Service public intensiviert und sieht sich durch die grosse Zustimmung zum Vaterschaftsurlaub darin bestätigt.</p><p>In der konkreten Umsetzung auf Branchen- und Firmenebene werden sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die SGB-Gewerkschaften dafür einsetzen, dass der neue gesetzliche Vaterschaftsurlaub die bestehenden GAV-Errungenschaften ergänzt. In GAV, die bereits einen Vaterschaftsurlaub vorsehen, sollte dieser zusätzlich zu den zwei Wochen gezählt werden. Zehn Tage sind das absolute Minimum, das weiter ausgebaut werden muss.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin mit verschiedenen Organisationen für eine längere Elternzeit einsetzen. Es ist vielfach belegt, dass eine solche nicht nur für Kinder und Eltern Vorteile bringt, sondern auch für Wirtschaft und Gesellschaft. Insbesondere hilft sie Müttern und Vätern dabei, sich Berufs- und Familienarbeit fair aufzuteilen, ohne dabei in alte Geschlechtsrollen zurückzufallen: Eine längere Elternzeit fördert das Engagement der Väter in der Kinderbetreuung und die Erwerbsintegration der Mütter.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.webp" length="142504" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7287</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 12:05:57 +0200</pubDate><title>Steuergeschenk an reiche Eltern verhindert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/steuer-selbstbedienung-deutlich-gestoppt</link><description>Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer: eine unmissverständliche Warnung an die Parlamentsmehrheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweizer Stimmberechtigten haben heute eine Steuersenkung für hohe Einkommen, die als Familienunterstützung getarnt war, abgelehnt. 70 Prozent der Steuersenkung für die 20 Prozent einkommensstärksten Familien: Die Unangemessenheit dieser Massnahme angesichts der konkreten Kaufkraftprobleme der Haushalte in der Schweiz war unübersehbar. Sozial ungerechte Projekte sind dazu verdammt, vor dem Volk zu scheitern. Das Parlament wird dies bei künftigen Reformen berücksichtigen müssen.</p><p>Die Ablehnung dieses völlig unausgewogenen Steuerpakets ist eine gute Nachricht für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), der das Referendum im Herbst 2019 unterstützt hatte. Der gewählte Mechanismus hätte die Wirkung der Steuererleichterung auf die Familien mit den höchsten Einkommen begrenzt. Vor dem Hintergrund der Krise, in der viele Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen grosse Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen, wurde die Absurdität dieses Projekts noch deutlicher.</p><p>Zur Förderung der Berufstätigkeit der Frauen und der gleichberechtigten Aufgabenteilung von Paaren kann die Erhöhung des Kinderbetreuungskostenabzugs – die vom Referendum nicht bestritten wurde – nur einen marginalen Beitrag leisten. Im Gegenteil, die strukturellen Probleme der Kindertagesbetreuung in der Schweiz müssen angegangen und gelöst werden. Dazu gehört die rasche Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze ebenso wie die Senkung des von den Eltern zu tragenden Kostenanteils. Der SGB wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Tagesbetreuung als echter Service public verstanden wird.</p><p>Des weiteren hat für den SGB die Förderung der Kaufkraft von Arbeitnehmenden mit niedrigen und mittleren Einkommen nach wie vor höchste Priorität. Es geht einerseits darum, zu verhindern, dass die von Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust Betroffenen in die Prekarität abrutschen, andererseits gegen eine wirtschaftliche Abwärtsspirale anzukämpfen. Das heutige Nein öffnet den Weg für wirksame und schnelle Massnahmen, die allen zugute kommen, wie zum Beispiel die Senkung der Krankenkassenprämien durch einen Abbau der Krankenkassen-Reserven.</p><p>&nbsp;«In einer derart angespannten sozialen und wirtschaftlichen Situation ist die Unterstützung der Kaufkraft von Familien eine absolute Notwendigkeit: Dies scheint weitgehend unbestritten. Aber wir brauchen einen Mechanismus, der sein Ziel auch wirklich erreicht», sagte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. «Die Ablehnung dieser Steuersenkung für die höchsten Einkommen zeigt: sozial ungerechte Projekte können in einer Volksabstimmung nur scheitern.»</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/3/csm_200927_Abstimmungsparty_e96f1d3316.webp" length="342494" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7256</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 11:33:36 +0200</pubDate><title>Easyjet-Piloten auf dem Weg zum SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/easyjet-piloten-auf-dem-weg-zum-sgb</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die easyJet Switzerland Pilots Association (ESPA), die Pilotengewerkschaft von easyJet Schweiz, hat im Sommer 2020 die Mitgliedschaft im Schweizerischen Gewerkschaftsbund beantragt. Die ESPA, die rund 90 Prozent der Easyjet-Piloten vertritt, wäre die erste Pilotenorganisation, die dem Schweizerischen Dachverband beitreten würde. Für den ESPA-Vorstand «stärkt uns die Zugehörigkeit zum SGB mit Blick auf die bevorstehenden Diskussionen und Verhandlungen über die Restrukturierung des Unternehmens».</p><p>Besonders schwierig ist die Situation heute im Luftfahrtsektor wie in zahlreichen anderen Wirtschaftsbereichen aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie. Es ist notwendiger denn je, die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten in sämtlichen betroffenen Berufen zu verteidigen und ihnen Gehör zu verschaffen. Viele in der Luftfahrt Beschäftigte sind bereits innerhalb der SGB-Verbände organisiert, das Kabinenpersonal bei Kapers und beim VPOD. «Mit dem Beitritt zu unserem Dachverband setzen die Piloten von Easyjet ein wichtiges Signal für die gemeinsame und solidarische Verteidigung der Interessen aller Mitarbeiter von Fluggesellschaften», sagt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.</p><p>In Übereinstimmung mit den Statuten wurde das ESPA-Mitgliedschaftsgesuch im September 2020 vom SGB-Vorstand genehmigt. Der endgültige Entscheid über die Mitgliedschaft wird von der ESPA-Delegiertenversammlung am 20. November getroffen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verkehr</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/8/csm_ESPA_logo_quadratisch_2cb79b076d.webp" length="25536" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7261</guid><pubDate>Tue, 29 Sep 2020 16:15:00 +0200</pubDate><title>Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-des-bundesgesetzes-ueber-die-luftfahrt</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Verkehr</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7252</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 15:36:00 +0200</pubDate><title>Klares Bekenntnis zu einer sozialen Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/klares-bekenntnis-zu-einer-sozialen-schweiz</link><description>SGB-Kommentar zu den Ergebnissen der Volksabstimmungen vom 27.9.2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abstimmenden haben Steuergeschenke an Reiche klar verworfen und den Vaterschaftsurlaub deutlich unterstützt. Das sind wichtige Signale für eine progressive Politik in der Schweiz. Sie ebnen den Weg für gerechte Lösungen für konkrete Probleme. Mit dem Genfer JA zu einem gesetzlichen Mindestlohn erhöht sich die Zahl der Kantone mit einem solchen Schutz für Bereiche ohne Gesamtarbeitsverträge auf vier.</p><h4>Steuergeschenke an Reiche deutlich gestoppt</h4><p>Die&nbsp;Schweizer Stimmberechtigten haben heute eine Steuersenkung für hohe Einkommen,&nbsp;die als Familienunterstützung getarnt war, abgelehnt. 70 Prozent der&nbsp;Steuersenkung für die 20&nbsp;Prozent einkommensstärksten Familien: Die Unangemessenheit&nbsp;dieser Massnahme angesichts der konkreten Kaufkraftprobleme der Haushalte in&nbsp;der Schweiz war unübersehbar. Vor dem Hintergrund der&nbsp;Krise, in der viele Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen grosse&nbsp;Schwierigkeiten haben,&nbsp;über die Runden zu kommen, wurde die Absurdität dieses&nbsp;Projekts noch deutlicher.</p><p>Jetzt müssen die strukturellen Probleme&nbsp;der Kindertagesbetreuung in der Schweiz angegangen und gelöst werden. Dazu&nbsp;gehört die rasche&nbsp;Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze ebenso wie die&nbsp;Senkung des von den Eltern zu tragenden Kostenanteils. Der SGB wird sich&nbsp;weiterhin dafür einsetzen, dass die Tagesbetreuung als echter&nbsp;Service public&nbsp;verstanden wird.</p><p>Des Weiteren hat für den SGB die Förderung&nbsp;der Kaufkraft von Arbeitnehmenden mit niedrigen und mittleren Einkommen nach&nbsp;wie vor höchste Priorität. Es geht einerseits darum, zu verhindern, dass&nbsp;die&nbsp;von Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust Betroffenen in die Prekarität&nbsp;abrutschen, andererseits gegen eine wirtschaftliche Abwärtsspirale anzukämpfen.&nbsp;Das heutige Nein öffnet den Weg für wirksame&nbsp;und schnelle Massnahmen, die allen&nbsp;zugutekommen, wie zum Beispiel die Senkung der Krankenkassenprämien durch&nbsp;einen Abbau der Krankenkassen-Reserven.</p><p>«In einer derart angespannten sozialen und&nbsp;wirtschaftlichen Situation ist die Unterstützung der Kaufkraft von Familien eine&nbsp;absolute Notwendigkeit: Dies scheint weitgehend unbestritten. Aber wir&nbsp;brauchen&nbsp;einen Mechanismus, der sein Ziel auch wirklich erreicht», sagte SGB-Präsident&nbsp;Pierre-Yves Maillard. «Die Ablehnung dieser Steuersenkung für die höchsten&nbsp;Einkommen zeigt: sozial&nbsp;ungerechte Projekte können in einer Volksabstimmung nur&nbsp;scheitern.»</p><h4>Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind erst&nbsp;der Anfang</h4><p>Die breite Zustimmung zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zeigt, dass die&nbsp;Schweizer Stimmberechtigten in Sachen Gleichstellung endlich aufholen wollen. Der Vaterschaftsurlaub muss&nbsp;der Aufbruch zu einer Familienpolitik sein, die es Männern und&nbsp;Frauen erlaubt, sich gleichberechtigt um Familie und Erwerbseinkommen zu kümmern.</p><p>Dazu braucht es prioritär eine Verstärkung des Betreuungsangebots. Der SGB bekräftigt&nbsp;deshalb seine Forderung nach einem bedarfsgerechten Angebot an familien- und&nbsp;schulergänzender Kinderbetreuung, das als unentgeltlicher Service public ausgestaltet&nbsp;werden&nbsp;muss. Zudem muss für alle Eltern eine Elternzeit eingeführt werden,&nbsp;für die sich der&nbsp;Schweizerische Gewerkschaftsbund gemeinsam mit verschiedenen weiteren&nbsp;Organisationen einsetzt.</p><p>In der konkreten Umsetzung auf Branchen- und Firmenebene muss&nbsp;der neue Vaterschaftsurlaub die&nbsp;freien Tage, auf die junge Vätern gemäss vielen&nbsp;GAV-Regelungen schon jetzt ein Anrecht haben, ergänzen und darf diese nicht&nbsp;ersetzen.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin mit verschiedenen Organisationen für eine&nbsp;längere Elternzeit einsetzen. Es ist vielfach belegt, dass eine solche nicht&nbsp;nur für Kinder und Eltern Vorteile bringt, sondern auch für Wirtschaft und&nbsp;Gesellschaft. Insbesondere hilft sie Müttern und Vätern dabei, sich Berufs- und&nbsp;Familienarbeit fair aufzuteilen, ohne dabei in alte Geschlechtsrollen&nbsp;zurückzufallen: Eine längere Elternzeit fördert das Engagement der Väter in der&nbsp;Kinderbetreuung und die Erwerbsintegration der Mütter.</p><h4>Mindestlohn in Genf: überfälliger Schritt</h4><p>Die Stimmberechtigten in Genfer haben mit überwältigender Mehrheit die Einführung eines Mindestlohns von 23 CHF pro Stunde beschlossen. Der SGB begrüsst diesen klaren Sieg für den Schutz der Löhne: Zu viele Arbeitnehmende sind nicht durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) abgesichert und erhalten daher Löhne, die nicht reichen, um davon zu leben. Es ist höchste Zeit, dass ihre Arbeit ausreichend bezahlt wird.</p><p>Die zu niedrigen Löhne finden sich vor allem in Branchen, in denen es keine GAV gibt – entweder, weil die Arbeitgeber nicht bereit sind, sie abzuschliessen, oder weil sie keine repräsentativen Verbände haben. Die Einführung eines Mindestlohns wird in diesen Sektoren Abhilfe schaffen, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken und den unlauteren Wettbewerb zwischen den Arbeitgebern zu verringern.</p><p>In vier Kantonen der Schweiz sind inzwischen gesetzliche Mindestlöhne eingeführt worden. In Basel-Stadt wartet eine Volksinitiative auf ihre Bearbeitung. Ausserdem wurden im Kanton Zürich drei kommunale Initiativen lanciert – in der Stadt Zürich, in Winterthur und Kloten. Das Ergebnis gibt diesen Initiativen starken Rückenwind.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/3/csm_200927_Abstimmungsparty_e96f1d3316.webp" length="342494" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7254</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 13:11:20 +0200</pubDate><title>Ein klares Ja zu den Bilateralen mit starken Flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-klares-ja-zu-den-bilateralen-mit-starken-flankierenden-massnahmen</link><description>SGB hocherfreut über das Nein zur SVP-Kündigungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Nein zur Kündigungsinitiative ist ein klares Ja zum bewährten bilateralen Weg, konkret: zur Personenfreizügigkeit mit einem starken Lohnschutz. Dieser Entscheid ist auch für die künftige Entwicklung der Bilateralen Beziehungen mit der EU ausschlaggebend. Die Schweiz steht zu den Bilateralen. Doch ein Abbau des Lohnschutzes und die damit verbundenen Verschlechterungen für die Schweizer Bevölkerung wären nicht akzeptabel.</p><p>Heute hat die Schweizer Bevölkerung die Bilateralen Verträge mit Personenfreizügigkeit und starken Flankierenden Massnahmen bestätigt. Im Unterschied zum Vereinigten Königreich, welches vor vier Jahren den Austritt aus der EU beschlossen hat. Dieses positive Resultat zeigt, dass die gute Zusammenarbeit mit der EU befürwortet wird, wenn sie soziale Fortschritte bringt –&nbsp;und wenn den konkreten Sorgen der Leute auch Rechnung getragen wird. Eine wesentliche Voraussetzung dafür sind die Flankierenden Massnahmen. &nbsp;Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa, darum braucht sie auch einen entsprechenden Lohnschutz.</p><p>Die historisch starke Beteiligung der Gewerkschaften am Abstimmungskampf gab auch dem Bundesrat, den Sozialpartnern und vielen anderen politischen Akteuren die Gelegenheit, sich klar für die Flankierenden Massnahmen auszusprechen, die das Vertrauen in den bewährten bilateralen Weg massgeblich gestärkt haben. Damit hat sich die breite Nein-Allianz offen den berechtigten Fragen und Ängsten der Bevölkerung gestellt. Es braucht weder Schwarzmalerei noch Schönfärberei, sondern konkrete Lösungen für die Arbeitnehmenden. Dies konnten die Gewerkschaften glaubwürdig aufzeigen. Der SGB wird diese Position weiterhin und gestärkt vertreten. Sie ist das Fundament, auf dem der bilaterale Weg auch in Zukunft stehen wird.</p><p>Die Initianten der Kündigungsinitiative wollten unter dem Deckmantel der Einwanderungsbeschränkung in Wirklichkeit wieder einen prekären Aufenthaltsstatus einführen, alle Instrumente zur Bekämpfung von Dumping bei Arbeitsbedingungen und Löhnen beseitigen und den breiten Konsens angreifen, der den Schweizer Arbeitsmarkt trägt: starke Sozialpartner und der Ausbau von Gesamtarbeitsverträgen. Diese Absicht wurde im Keim erstickt.</p><p>Entsprechend erfreut zeigt sich SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Der Lohnschutz und ganz allgemein die Flankierenden Massnahmen wurden durch diese Abstimmung gestärkt», sagte er. Mit Blick auf Frage des Rahmenabkommens bleibt Maillard klar und unmissverständlich: «Ein Rahmenabkommen, das den autonomen Lohnschutz und den Service public bedroht, lehnt der SGB ab. Das vorliegende Abkommen muss neu verhandelt werden».&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_223c5b84bb.webp" length="276998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7250</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 13:00:00 +0200</pubDate><title>Gleiche Rechte und wirksamer Lohnschutz sind die beste Lösung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in Europa und in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gleiche-rechte-und-wirksamer-lohnschutz-sind-die-beste-loesung-fuer-alle-arbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmer-in-europa-und-in-der-schweiz</link><description>Erklärung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) zum Nein zur so genannten «Begrenzungsinitiative» in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die als «Begrenzungsinitiative» bezeichnete Volksinitiative hat das Schweizer Modell, das die Personenfreizügigkeit mit der Kontrolle der Löhne und Arbeitsbedingungen verknüpft, frontal angegriffen. Die Annahme der Initiative hätte nicht nur das Ende der Personenfreizügigkeit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz bedeutet, sondern auch die Flankierenden Massnahmen in Frage gestellt.</p><p>Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüsst die deutliche Ablehnung durch die Abstimmenden am heutigen 27. September. Die Flankierenden Massnahmen, die von den Schweizer Gewerkschaften erkämpft und umgesetzt wurden, sind ein Vorbild, wie die Arbeitnehmerrechte diskriminierungsfrei gestärkt werden können, wie die Personenfreizügigkeit fair gestaltet werden kann. Sie sind ein Beitrag für ein soziales Europa. Denn sie sorgen dafür, dass die Vorteile der wirtschaftlichen Öffnung zu anständig bezahlten Arbeitsplätzen führen – und nicht zu verstärktem Lohndruck.</p><p>Der EGB setzt sich in ganz Europa und in den Gremien der EU für wirksame Massnahmen gegen Lohndumping und gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ein. Lohndrückerei und zügelloser Wettbewerb führen letztlich nur zu Misstrauen gegenüber den Institutionen auf allen Ebenen. Es braucht das Gegenteil: Nur ein Europa, das den arbeitenden Menschen einen fairen und wirksamen Schutz bietet, hat eine Zukunft. In mehreren Mitgliedsstaaten und Gremien der EU zeigt der Druck der Gewerkschaften in diesen Fragen mittlerweile Wirkung und ein Gesinnungswandel findet stattDiesen Weg muss Europa weitergehen und nicht bestehende Schutzmassnahmen schwächen.</p><p>Eine Rückkehr zum alten Kontingentsystem hätte die aus der EU kommenden Arbeitnehmenden diskriminiert und ihre Rechte auf dem Arbeitsmarkt geschwächt. Die klare Ablehnung dieser Volksinitiative ist ein Etappensieg. An der Seite der Schweizer Gewerkschaften wird der EGB weiterhin die Flankierenden Massnahmen und den autonomen Lohnschutz in der Schweiz verteidigen – egal woher die Angriffe kommen. Denn für die Zukunft ist klar: Europa braucht mehr Rechte für Arbeitnehmende, mehr Lohnschutz und mehr Kontrollen.</p><p>Der EGB unterstützt darum die Haltung der Schweizer Gewerkschaften zum Entwurf des Rahmenabkommens mit der EU: Dieses Abkommen darf auf keinen Fall dafür genutzt werden, um die Flankierenden Massnahmen abzubauen. Denn sie schützen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz vor Sozialdumping und einer Abwärtsspirale bei den Löhnen – unabhängig davon ob sie dort wohnhaft oder als Entsandte tätig sind.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/5/csm_ETUC_56c14105a9.webp" length="27036" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7303</guid><pubDate>Wed, 23 Sep 2020 13:24:00 +0200</pubDate><title>Dossier 142: Zur Mitgliederentwicklung der  Gewerkschaften im Jahr 2019</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-142-zur-mitgliederentwicklung-der-gewerkschaften-im-jahr-2019</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mitgliederverbände des SGB, der mit Abstand grössten gewerkschaftlichen Dachorganisation der Schweiz, zählten Ende 2019 genau 337‘114 Mitglieder. Der SGB vertritt damit im Jahresvergleich 6’692 weniger Mitglieder. Das entspricht einem Rückgang von 1.95%, deutlich weniger als im Vorjahresvergleich (2.67%). Abgenommen hat der SGB bei den Männern (-3.15%), wohingegen er bei den Frauen leicht zulegen konnte (+0.77%). Alle Details der Entwicklungen stellt das aktuelle Dossier 142 vor.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/a/csm_Frauenstreik-Sion-FS-AnjaWurm-freshfocus_AWU9370_82438c2f0a.webp" length="322384" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7247</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2020 14:11:41 +0200</pubDate><title>Die Prämienlast muss runter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-praemienlast-muss-runter</link><description>Krankenkassen-Prämienrunde 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nun ist es offiziell: Die Krankenkassen haben in den letzten Jahren rund 11 Milliarden Prämienfranken der Versicherten als Reserven angehäuft. Mit diesem Geld könnten nun die Prämien umgehend gesenkt werden. Die überschüssigen Milliarden müssen sofort zurück an die Haushalte, jetzt wo die Wirtschaft in eine Rezession geraten ist und die Kaufkraft der Haushalte flächendeckend erodiert ist.</p><p>Die Prämien sind die letzten Jahre zur für die Haushalte unerträglichen Last geworden. Gleichzeitig kürzen Kantone die Mittel für individuelle Prämienverbilligungen seit Jahren. Mit der Corona-bedingten Wirtschaftskrise sind nun viele Haushalte mit einem Einbruch der Einkommen konfrontiert – etwa wegen Stellenverlusten oder weil bei Kurzarbeit auch auf Tiefstlöhnen nur 80 Prozent des Gehalts ausbezahlt werden. Die nun angekündigte sehr «moderate» Prämiensteigerung lindert das Problem dieser Haushalte daher nicht.</p><p class="heading--h3">Ausbau der Prämienverbilligung zwingend</p><p>Schon die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten ist in der ganzen OECD nirgendwo höher als in der Schweiz. Und darüber hinaus ist die Finanzierung auch noch über unsolidarische Kopfprämien organisiert. Der SGB fordert seit Jahren ein Umdenken durch eine Stärkung der einkommensabhängigen Finanzierung. Ermöglichen würde dies zum Beispiel die Prämienentlastungs-Initiative von SGB und SP. Sie fordert, dass ein Haushalt mit höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens durch die Krankenkassenprämien belastet wird.</p><p class="heading--h3">Milliarden-Reserven sind nicht mehr zu rechtfertigen</p><p>Die Milliarden-Reserven wurden insbesondere für den Fall einer gesundheitlichen Krise angehäuft - welche nun eingetreten ist. Doch die Krankenkassen mussten auch in diesem Fall nicht auf die Reserven zurückgreifen. Die Reservesumme ist mittlerweile also doppelt so hoch wie sie laut geltendem Gesetz sein müsste. Es reicht deshalb bei Weitem nicht, dass die Prämien im Jahr 2021 «nur» um durchschnittlich 0.5 Prozent steigen. Auch der letzten Dienstag kommunizierte «freiwillige Abbau» der Reserven nützt nichts, wenn die Krankenkassen nicht mitspielen – dies zeigt der nun angekündigte mickrige Reserveabbau von lediglich 211 Millionen Franken exemplarisch. Nun braucht es ein klares politisches Bekenntnis: Der horrende Reserveberg muss rasch abgebaut und den Versicherten zurückzugeben werden, was ihnen zusteht. Sie konnten es nie besser gebrauchen als jetzt, deshalb muss die Prämienlast jetzt runter.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7245</guid><pubDate>Fri, 18 Sep 2020 15:33:56 +0200</pubDate><title>Die überhöhten Reserven gehören den Haushalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ueberhoehten-reserven-gehoeren-den-haushalten</link><description>Überschüssige Reserven der Krankenkassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat anerkennt den dringenden Handlungsbedarf angesichts der überschüssigen Milliarden-Reserven der Krankenkassen. Der Druck der Krankenkassenprämien wird für Familien und GeringverdienerInnen zunehmend zu einer untragbaren Belastung. Die Covid-Krise hat die Entwicklung der Kaufkraft nach unten weiter verschärft. Gleichzeitig horten die Krankenkassen Milliarden-Reserven, welche die gesetzlichen Mindestbestimmungen bei Weitem überschreiten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat mit der heutigen Anpassung der Reservebestimmungen diesen riesigen Berg an angehäuften Reserven reduzieren will.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den dringenden Handlungsbedarf, den riesigen Berg angehäufter Reserven zu reduzieren und in diesen wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten an die Bevölkerung zurückzuverteilen. Die beschlossene Massnahme ist jedoch erst ein Tropfen auf den heissen Stein. Denn nun dürfen die Krankenkassen zwar übermässige Reserven an ihre Versicherten ab einer «Solvenzquote» von bereits 100 Prozent (statt wie bis anhin 150%) zurückgeben, doch sind solche Rückzahlungen immer noch freiwillig. Fast alle Kassen hätten auch heute bereits freiwillige Rückzahlungen leisten können; die durchschnittliche Solvenzquote liegt bei über 200 Prozent. Dazu kommt, dass selbst eine Solvenzquote von 100 Prozent in der heutigen Definition des BAG auf sehr konservativen bzw. vorsichtigen Annahmen beruht: nicht einmal im nun eingetretenen Pandemiefall haben sich derartige Reserven als auch nur annähernd nötig erwiesen. Ausserdem ist es nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat diese Verordnungsänderung nicht per sofort beschliesst, sondern dass diese erst auf das Prämienjahr 2022 in Kraft treten soll. Der Handlungsbedarf ist dringend und unbestritten.</p><p>Angesichts der angespannten konjunkturellen Lage und der Entwicklung der Kaufkraft der Haushalte, fordert der SGB weiterführende Schritte in diese Richtung. Die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, überhöhte Reserven abzubauen. Damit sichergestellt wird, dass die Krankenkassen diese Milliarden so rasch wie möglich an die Haushalte zurückfliessen lassen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/6/csm_krankenkassen_logos_kvg_visana_swica_assura_helsana_css_concordia_format_neue_website_ee26b1b042.webp" length="14928" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7224</guid><pubDate>Mon, 14 Sep 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen sind nötig – und möglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-sind-noetig-und-moeglich</link><description>SGB präsentiert die Lohnforderungen der Gewerkschaften 2020/21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaft ist sehr unterschiedlich von der Corona-Krise betroffen. Es gibt viele Wirtschaftszweige, in denen es gut bis sehr gut läuft. Angesichts der mangelnden Lohnentwicklung in den letzten Jahren fordern die SGB-Verbände Lohnerhöhungen von bis zu 100 Franken pro Monat oder bis zu 2 Prozent in denjenigen Branchen und Betrieben, wo dies wirtschaftlich möglich ist.</p><p>In zahlreichen Branchen mussten die Beschäftigten während der Krise einen Sondereffort leisten. Allen voran in Teilen der Spitäler, aber auch in der Logistik oder in Teilen der öffentlichen Verwaltung. Gleichzeitig läuft es in vielen Wirtschaftszweigen gut bis sehr gut. Dort sind substanzielle Lohnerhöhungen möglich.</p><p>In den letzten Jahren stagnierten die Löhne trotz gutem Wirtschaftsgang. Erst 2019 gab es nach zwei schlechten Jahren wieder einen Reallohnanstieg, und zwar von rund 0.5 Prozent. Angesichts der guten Wirtschaftsentwicklung mit einem Wachstum des Bruttoinlandproduktes von 5.9 Prozent (2017 bis 2019) war dies völlig ungenügend. Deshalb ist sind Lohnerhöhungen dringend nötig.</p><h3 class="heading--h4">Die Forderungen</h3><p>Schon seit der Finanzkrise wehren sich die Arbeitgeber mit dem Krisenargument gegen adäquate Lohnerhöhungen. Wie bereits damals gezeigt, ist die reale wirtschaftliche Lage besser. Das globale Krisenargument zieht nicht. In den Branchen mit gutem Geschäftsgang braucht es substanzielle Verbesserungen.</p><p>Entsprechend fordern die Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Lohnerhöhungen von bis zu 100 Franken pro Monat oder bis zu 2 Prozent in denjenigen Branchen und Betrieben, wo dies wirtschaftlich möglich ist. Auch in den Krisenbranchen mit Kurzarbeit sollen die Arbeitgeber den vollen 13. Monatslohn bezahlen. Und wo aktuell noch Kurzarbeit beansprucht wird, fordert der SGB die Firmen auf, die Löhne der GeringverdienerInnen auf 100 Prozent aufzustocken, wie das bereits verschiedene Firmen tun.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/c/csm_200914_MK-Lohnrunde2020-2021_sgb-mp_9d99bf0960.webp" length="214610" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7221</guid><pubDate>Fri, 11 Sep 2020 14:44:46 +0200</pubDate><title>Generation Praktikum: Missbräuche und Dumping müssen gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/generation-praktikum-missbraeuche-und-dumping-muessen-gestoppt-werden</link><description>Kantonale Vorstosswelle für einen besseren Schutz in Praktika</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr junge Arbeitnehmende werden mit Praktikumsverträgen angestellt. Die Folge sind schlechte Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhne. Der Bundesrat sieht die Kantone in der Pflicht. Um den Druck auf diese zu erhöhen, lanciert der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit seiner Jugendkommission eine flächendeckende Welle von Vorstössen in den Kantonen.</p><p>In über 15 Kantonen wurden anlässlich des Studienbeginns 2020 Vorstösse zur Praktikasituation eingereicht oder sind bereits hängig. Viele Studierende, aber auch Personen, die eine Berufslehre antreten oder eine Fachhochschule besuchen möchten, sind oftmals gezwungen ein Praktikum zu absolvieren. Der Bundesrat sieht indes keinen schweizweiten Handlungsbedarf und weist den Kantonen die Verantwortung zu, die unsägliche Praktikapraxis zu regeln. Nun nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Kantone in die Pflicht: Praktika müssen reglementieret und, wo nötig, verboten werden.</p><p>Der Bundesrat erläuterte in seiner Antwort auf die Motion 18.3489, welche Praktika auf eidgenössischer Ebene regeln wollte, dass die Arbeitsmarktaufsicht durch die Kantone vollzogen werde und somit auch die Kantone die nötigen Instrumente hätten, gegen missbräuchliche Praktika vorzugehen. In der Realität verfügen jedoch wenige Kantone über griffige Regulierungsinstrumente für Praktika. Dies, obwohl seit 2010 die Anzahl von Praktika laufend steigt. Rund 10 Prozent der 15- bis 24jährigen Arbeitnehmenden befinden sich schweizweit in einem Praktikum.</p><p>Besonders prekär ist die Situation jener Jugendlichen, die im Gesundheits- und Betreuungsbereich vor einer Berufslehre teils sehr lange Praktika absolvieren müssen. Ebenso prekär ist sie für jene StudienabgängerInnen, die auch Jahre nach Ausbildungsende nur Praktikumsstellen erhalten. Oftmals befinden sich junge Menschen auch in der Situation, dass ihr Praktikum immer wieder verlängert wird unter dem Versprechen, es folge bald eine Festanstellung. In solchen Fällen handelt es sich klar um Lohndumping. Junge Menschen werden in Praktikumsverträge zu tiefen Löhnen gezwungen, mit fatalen Folgen: Die Praktikumslöhne reichen für die Jungen nicht zum Leben und sie ersetzen Festangestellte mit höheren Löhnen, die zum Leben reichen.</p><p>Grundsätzlich sollten Praktika nur in ganz spezifischen Konstellationen nötig sein, wie beispielsweise im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration. Praktika müssen hierbei eine Ausbildungskomponente beinhalten. Der SGB fordert zudem, dass Praktika vor der Lehre – insbesondere im Pflege- und Betreuungsbereich – verboten werden. Zusätzlich soll die Dauer von anderen Praktika auf sechs Monate befristet werden, und eine angemessene Betreuung während dieser Ausbildungszeit muss garantiert werden.</p><p>In den Vorstössen werden die Kantone aufgefordert, die Praktikabedingungen zu kontrollieren, zu dokumentieren und einzuschreiten, wenn es Verstösse und Ausbeutung gibt. Insbesondere soll überprüft werden, ob durch Praktika ohne Ausbildungscharakter ortsübliche Löhne und Anstellungsbedingungen unterlaufen werden. Die Kontrolle kann über die üblichen sozialpartnerschaftlichen Instrumente (tripartite Kommissionen) oder eine andere geeignete Stelle erfolgen.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_jungeFrauInWerkstatt_aerogondo-iStock_39047413ba.webp" length="139750" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7241</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 19:47:00 +0200</pubDate><title>Abkommen mit Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/abkommen-mit-deutschland-ueber-die-gegenseitige-feststellung-der-gleichwertigkeit-von-beruflichen-abschluessen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB (nur auf Französisch)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst das Ziel des Abkommens, dass Menschen mit berufsbildenden Abschlüssen aus einem Land den Zugang zur Weiterbildung im anderen Land und zum Arbeitsmarkt erleichtert wird. Der SGB hält es für nötig, das Abkommen, das aus dem Jahr 1937 stammt und das im Übrigen auf die handwerklichen Berufe beschränkt war, zu aktualisieren. Der Gewerkschaftsbund hat aber einige Anmerkungen dazu, die sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (in französischer Sprache) finden (s.u.).</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7237</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 16:53:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesgesetz-ueber-die-regulierung-der-versicherungsvermittlertaetigkeit</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vermittlerprovisionen und Kaltaquisen sind zu Recht schon seit Jahren ein öffentliches Ärgernis, weshalb sich auch das Parlament schon länger mit diesen Themen beschäftigt. Die jetzt vorgeschlagenen Gesetzesmassnahmen gehen dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund jedohc nicht weit genug und stehen zum Teil auf tönernen Füssen.</p><p>Alle Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7235</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 16:44:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Velowege</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesgesetz-ueber-die-velowege</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des SGB zum Gesetz über die Velowege findet sich unten als PDF.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7233</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 16:38:00 +0200</pubDate><title>Teilrevision des Postorganisationsnetzes (POG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-des-postorganisationsnetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das seit 2013 bestehende Verbot der Post zur Vergabe von Krediten und Hypotheken an Dritte soll aufgehoben werden und der Bundesrat soll der Post Vorgaben zur Kreditvergabe für klimaverträgliche Projekte machen können. Der SGB unterstützt diese beiden Gesetzesänderungen, hegt jedoch bezüglich der Wirksamkeit beider Massnahmen Zweifel bzw. betrachtet sie als unzureichend. Entscheidend ist aber, dass darüber hinaus Massnahmen zur Debatte gestellt werden, die am Fundament der Organisation und Tätigkeit der Schweizerischen Post und damit an der Grundversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft rütteln. Eine Teilprivatisierung von PostFinance lehnt der SGB strikt ab.</p><p>Alle Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7231</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 16:31:00 +0200</pubDate><title>Zulassung der PodologInnen als Leistungserbringer – Änderungen der KVV und KVL</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zulassung-der-podologinnen-als-leistungserbringer-aenderungen-der-kvv-und-kvl</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt daher die mit dieser Vernehmlassung vorgeschlagene Zulassung von PodologInnen HF als selbstständige auf ärztliche Anordnung hin tätige Leistungserbringer in der KVV sowie die Definition der Kostenübernahme der Leistungen der medizinischen Fusspflege in der KLV. Er sieht aber Verbesserungsbedarf im Detail, wie in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s.u.) erläutert wird.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7229</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 16:18:00 +0200</pubDate><title>«Sichere Strassen jetzt» – Standesinitiative 17.304</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sichere-strassen-jetzt-standesinitiative-17304</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der vorgeschlagenen Revision ist der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Grundsatz einverstanden, sieht jedoch in einigen Punkten nötigen Verbesserungs- beziehungsweise Klärungsbedarf. Die Details finden sich in der Stellungnahme (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7226</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 16:05:00 +0200</pubDate><title>Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht – Standesinitiative 16.312</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/vollstreckung-der-praemienzahlungspflicht-standesinitiative-16312</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt ausführlich und differenziert Stellung zur Standesinitiative und weiter gehenden Herausforderungen (s. unten).</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7213</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 15:33:10 +0200</pubDate><title>Dossier 141: Die Medienumfrage 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/dossier-141-die-medienumfrage-2020</link><description>Eine Analyse der Arbeitsbedingungen und Löhne von über 1000 Medienschaffenden in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Medienbranche ist seit Jahren einem tiefgreifenden strukturellen Wandel unterworfen, der sich ganz unmittelbar auf die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsweise und Einkommenssituation der Medienschaffenden auswirkt. Zeitungen wurden eingestellt, Sendungen abgesetzt, Redaktionen zusammengelegt, Tausende von Stellen wurden gestrichen. Die Branche ist nur partiell durch Gesamtarbeitsverträge abgedeckt, die sich in Krisen stabilisierend auf die Arbeitsverhältnisse auswirken. Die Verleger der Print- und Onlinemedienunternehmen, die im Verband Schweizer Medien organisiert sind, verweigern seit nunmehr 15 Jahren die Erneuerung eines Gesamtarbeitsvertrages für die Deutschschweiz und das Tessin.</p><p>Der schweizerische Medienmarkt wird heute von vier Unternehmen beherrscht, die Printerzeugnisse, Onlinepublikationen und TV/Radio produzieren. Die privaten Medienunternehmen der Schweiz verlieren seit Jahren Werbeeinnahmen, die sich auf die Plattformen der sogenannten GAFA (Google, Amazon, Facebook, Apple) verschieben. Auch die SRG verliert Werbeeinnahmen und setzt seit Jahren Sparmassnahmen um. Sie beabsichtigt eine Zentralisierung der Informationsredaktionen und stellt damit ihre föderalistische Standortpolitik selber in Frage. Trotz der Abbaumassnahmen bleibt die SRG jedoch weiterhin grösste Arbeitgeberin im Medienbereich. Unabhängige Onlinepublikationen sorgen für eine gewisse Vielfalt, sie können aber den Stellenschwund im Printbereich in den Regionen nicht wettmachen.</p><p>Das letzte Mal haben die Medienverbände syndicom (damals Comedia), SSM, Impressum und der Verband der Schweizer Fachjournalisten SFJ 2006 gemeinsam mit dem SGB eine Befragung der Medienschaffenden zu deren Lohn- und Einkommenssituation durchführen lassen. Eine Aktualisierung drängte sich nun aufgrund der Dynamik in der Medienbranche auf. Die Medienverbände beschlossen, die Medienschaffenden erneut zu befragen. Wo möglich, sollten Vergleiche mit der Studie von 2006 gemacht werden können.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/3/csm_journalisten_fotografen_medien_2017_flickr-re-doppelpunkt-publica-jan_michalko_CC_BY-SA_2.0_14b2cecb07.webp" length="368382" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7219</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 14:53:00 +0200</pubDate><title>Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verordnung-ueber-die-sicherheit-und-den-gesundheitsschutz-der-arbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmer-bei-bauarbeiten</link><description>Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst in Rücksprache mit seiner federführenden Gewerkschaft Unia die Überarbeitung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) und bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Sie finden die detaillierte Stellungnahme im unten verlinkten Fragebogen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7217</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 14:49:00 +0200</pubDate><title>Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderungen-des-bundesgesetzes-ueber-die-familienzulagen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die Vorlage mit der die Kantone zur Einführung eines vollen Lastenausgleichs zwischen den Familienausgleichskassen verpflichtet werden. Eine solche Verpflichtung stellt einen ersten Schritt dar hin zu einem gesamtschweizerischen Lastenausgleich und zu einer Stärkung der Familienzulagen.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2020/200904D_VL_GM_BG_Lastenausgleich_Familienzulagen.pdf" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Vollständige Stellungnahme lesen... (PDF)</a></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7211</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 11:08:01 +0200</pubDate><title>Keine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-abbauvorlage-auf-dem-buckel-der-frauen</link><description>AHV21: Die Kommission des Ständerats ist auf dem Irrweg – Parlament muss auf Rentenhöhe fokussieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB lehnt die von der Ständeratskommission vorgelegten Eckwerte der Reform AHV21 klar ab. Anstatt sich der realen Problematik der tiefen AHV-Renten anzunehmen, setzt die SGK-S weiterhin auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Doch Frauen sind bereits heute in der Altersvorsorge stark benachteiligt. Eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen ist für den SGB deshalb ein klares Tabu.</p><p>Der SGB ist überzeugt: eine bei der Stimmbevölkerung mehrheitsfähige Reform der AHV kann nur gelingen, wenn sie die Rentenhöhe als Ausgangspunkt nimmt. Seit über 40 Jahren hat es keine Erhöhung der AHV-Renten mehr gegeben. Die Anpassungen aufgrund des Mischindex berücksichtigen die Lohnentwicklung nur ungenügend. Die AHV-Renten sind deshalb immer weniger wert – und dies bei massiv steigenden Gesundheitskosten und Mieten. Gleichzeitig befinden sich die Renten aus der Pensionskasse seit Jahren im Sturzflug und drohen weiter zu sinken. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig.</p><p>Besonders gross ist der Rentenrückstand bei den Frauen. Anfangs dieser Woche haben Männer bereits so viel Rente erhalten wie die Frauen im ganzen Jahr 2020. Die bürgerliche Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission verschliesst die Augen vor dieser Realität. Im Gegenteil verschlechtert ihr Vorschlag die bereits heute völlig ungenügende Rentensituation der Frauen nochmals. Mit der vorgesehenen Erhöhung des Frauenrentenalters verlieren die Frauen bis Ende des Jahrzehnts 8.8 Mrd. Franken an Rentenleistungen. Es geht nicht an, dass diese Reform jene bezahlen sollen, die bereits heute am Schlechtesten gestellt sind. Der SGB wird alles daran setzen, diese inakzeptable Entwicklung im Parlament zu verhindern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/4/csm_Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig_957cadb161.webp" length="201670" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7196</guid><pubDate>Mon, 31 Aug 2020 10:35:03 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ab-heute-erhalten-nur-noch-die-maenner-rente</link><description>Erster Equal Pension Day zeigt Frauen-Renten-Lücke auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 31. August haben Männer bereits so viel Rente erhalten wie die Frauen im ganzen Jahr 2020. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Der vom SGB ins Leben gerufene «Equal Pension Day» macht auf diese Diskriminierung aufmerksam und zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf.</p><p>Der Gender-Pension-Gap von heute zeigt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen von gestern. Denn Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie aus familiären Gründen, um die Haus- und Familienarbeit übernehmen zu können. Deshalb führt die Arbeit vieler Frauen auch heute noch zu unwürdig tiefen Renten.</p><p>Die berufliche Vorsorge dient vielen Frauen nur als magere Ergänzung. Noch immer erhält ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. Sofern eine Pensionskassenrente ausbezahlt wird, ist die mittlere PK-Rente von Frauen nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer. Die Hälfte der Frauen, die 2018 pensioniert wurden, erhält eine PK-Rente unter 1165 Franken pro Monat. «In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich; das reicht nicht zum Leben» so Gabriela Medici, SGB Zentralsekretärin.</p><p>Zwar können sich die Frauen auf die AHV verlassen: Nach dem ersten Frauenstreik 1991 wurden für sie entscheidende Gleichstellungsmassnahmen in die AHV eingeführt. Sie verringern den Lohn- und Rentenrückstand und führen dazu, dass die AHV-Renten von Frauen und Männern heute ungefähr gleich hoch sind. Doch die AHV-Rente beträgt maximal 2370 Franken pro Monat. Das reicht nicht zum Leben. «Dass das Parlament nun eine Renten-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen plant, ist eine Frechheit. Ein Jahr nach dem grossen Frauenstreik 2019 müssen die Frauenrenten endlich rauf», fordert SP-Nationalrätin Mattea Meyer.</p><p>Traurige Realität ist: fast 11 Prozent aller Frauen müssen direkt beim Renteneintritt Ergänzungsleistungen beantragen, um über die Runden zu kommen. Dies obwohl sie sich um Kinder und Angehörige gekümmert haben, daneben erwerbstätig waren, unter einer weit höheren Unterbeschäftigung litten als Männer – und im Rentenalter den Herkulesteil der Grosskinderbetreuung übernehmen. 2019 bezogen insgesamt über 140‘000 Frauen Ergänzungsleistungen – bei den Männern sind es halb so viele. Besonders betroffen sind geschiedene und verwitwete Frauen. «Wir dürfen die Gleichstellung in der Rentenfrage nicht mehr unter den Tisch wischen, auch dazu braucht es eine 13. AHV-Rente», betont die Grüne Nationalrätin Léonore Porchet anlässlich des heutigen Equal Pension Day.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_255fcb6538.webp" length="27984" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7195</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2020 16:28:08 +0200</pubDate><title>Kurs: «Fit für Lohnanalysen»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kurs-fit-fuer-lohnanalysen</link><description>Weiterbildungsangebot zum revidierten Gleichstellungsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Juli ist das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten: Bis zum 30. Juni 2021 müssen Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden ihre Löhne auf Frauendiskriminierung kontrollieren. Im Minimum lassen sie die Analysen anschliessend von Revisionsstellen überprüfen. Besser aber, die SGB-Gewerkschaften überzeugen sie von einer sozialpartnerschaftlichen Durchführung: Diese sorgt für Transparenz, Vertrauen und ein gutes Arbeitsklima.</p><p>Die Gewerkschaften können auf viel Erfahrung und Expertise in der Bekämpfung von Diskriminierung zurückgreifen. Damit sie den Arbeitgebern bei den Lohnanalysen auf Augenhöhe begegnen können, ist es jedoch empfehlenswert, dass Gewerkschaftssekretär*innen und Mitglieder der Personalkommission sich ebenso wie die Revisor*innen, die Lohnanalysen überprüfen, spezifisch weiterbilden. Um die SGB-Mitglieder fit für die Lohnanalysen zu machen, bietet <a href="https://www.movendo.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Movendo</a> im Auftrag des SGB eintägige Lohnanalysekurse an. Neben den rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen zur Lohngleichheit ist der praktische Teil zentral, in dem die Teilnehmenden Argumente für den sozialpartnerschaftlichen Ansatz diskutieren, Tools für die Durchführung kennen lernen und sich mit Checklisten auf die Praxis vorbereiten.</p><p>Die Kurstermine mit direkter Anmeldemöglichkeit finden sich auf der neuen <a href="https://www.movendo.ch/de/ereignis?suchbegriff=lohnanalysen#ereignis-219605" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Movendo-Homepage</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/0/csm_Kalender-eintragen_pra-chid_iStock_cbae4847b9.webp" length="104254" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7188</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 15:13:43 +0200</pubDate><title>Covid-19-Geschäftsmietegesetz</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid-19-geschaeftsmietegesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die vorliegende, durch das Parlament initiierte Vorlage zur Finanzierung der Geschäftsmieten während des durch die Covid-19-Pandemie bedingten Teilstillstands des wirtschaftlichen Lebens grundsätzlich, gibt jedoch auch einige Hinweise im Detail (siehe Vernehmlassungsantwort unten).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7186</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 15:07:26 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-die-besteuerung-von-leibrenten-und-aehnlichen-vorsorgeformen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Für die Vorlage spricht, dass von Leibrenten heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert wird. Dies ist gemäss Bundesrat im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Mit der beantragten Neuregelung würden jedoch massive Steuersenkungen für AnlegerInnen in der Säule 3b resultieren. Die Vorlage ist in sich widersprüchlich angesichts dessen, dass mit der Reform eine Pauschalregelung abgeschafft werden soll, aber gleichzeitig eine neue Pauschalregelung eingeführt wird. Zudem hat für den SGB die Stärkung und Stabilisierung der 1.<br> und 2. Säulen absolute Priorität. Weitere Details finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2020/200710_VL_DL_BG_Besteuerung_Leilbrenten.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a>.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7183</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 14:50:00 +0200</pubDate><title>JA zum Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ja-zum-vaterschaftsurlaub</link><description>Elternzeit jetzt! 2 Wochen Vaterschaftsurlaub sind erst der Anfang</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 27. September hat die Schweiz die Chance, ihren Rückstand in Sachen Gleichstellung ein wenig zu verkleinern: Heute bekommen Väter nur einen einzigen freien Tag für die Geburt – weniger als bei einem Umzug! Mit dem Ja zu einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub können wir ein Zeichen setzen, dass Kinder nicht nur Frauen-, sondern auch Männersache sind. In dieser Frage ist die Schweiz noch in der Steinzeit: Die meisten Länder Europas kennen neben der Mutterschaftsversicherung einen namhaften Vaterschaftsurlaub und eine mehrmonatige Elternzeit.</p><p class="lead"><strong>→ Vaterschaftsurlaub als Recht für alle (!) Arbeitnehmer</strong><br> Es gibt Firmen, die bereits heute für die Geburt mehr als das gesetzliche Minimum von einem Tag gewähren. Doch dieses Recht soll nicht vom Arbeitgeber abhängig sein, sondern als Sozialversicherung für alle gelten.</p><p class="lead"><strong>→ Ein kleiner Schritt in Richtung mehr Gleichstellung</strong><br> Väter sind in der Familie immer präsenter. Trotzdem übernehmen die Frauen nach wie vor die Hauptverantwortung für die Kinder. Mütter investieren im Schnitt fast doppelt so viel Zeit in die Hausarbeit wie Väter und eineinhalb Mal so viel in die Kinderbetreuung. Für eine ausgeglichenere Aufgabenteilung müssen sich die Väter von Anfang an gleichberechtigt ins Familienleben einbringen können.</p><p class="lead">Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub allein wird diese Gleichstellungsprobleme nicht lösen. Es braucht weitere Massnahmen, um die Gleichstellung endlich vorwärts zu bringen: Die Schweiz wird um eine mehrmonatige Elternzeit und die Stärkung der familienergänzende Kinderbetreuung als Service Public nicht herumkommen.</p><p class="lead">Doch mit dem Vaterschaftsurlaub setzen wir ein wichtiges Zeichen für die Gleichstellung und zeigen, dass wir bereit sind für gleichberechtigte Familienmodelle.</p><p class="lead">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_vaterschaft-prv_4f9085b0c3.webp" length="63474" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7182</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 12:13:38 +0200</pubDate><title>NEIN zum Kinderabzug-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nein-zum-kinderabzug-bschiss</link><description>Wer hat, dem wird gegeben? Am 27. September NEIN zum Bonus für reiche Eltern!</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p class="lead">Kinderabzug erhöhen – das tönt gut, ist aber eine Mogelpackung. Die angebliche Unterstützung für Familien ist in Wirklichkeit eine Steuersenkung für Topverdienende. Die Rechnung soll der Mittelstand bezahlen. Das müssen wir verhindern!</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/5/csm_kinderabzug_3e9522b2b5.webp" length="43902" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7239</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 12:13:38 +0200</pubDate><title>Breite Ablehnung des ungerechten Steuerabzugs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/breite-ablehnung-des-ungerechten-steuerabzugs</link><description>Viele Stimmen gegen die Mogelpackung</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-7180</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Gegen sinkende Löhne und Lohndiskriminierung helfen nur mehr Gesamtarbeitsverträge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/medienumfrage-2020</link><description>Schweizerischer Gewerkschaftsbund präsentiert die Ergebnisse der Medienumfrage 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der seit Jahren vorangetriebene strukturelle Wandel der Medienbranche wirkt sich ganz unmittelbar auf Arbeitsbedingungen und Einkommenssituation der Medienschaffenden aus. Eine heute veröffentlichte repräsentative Studie zeigt deutlich auf: Die Löhne der Medienschaffenden stagnieren seit 14 Jahren und liegen damit weit hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurück. Bei den Freischaffenden sinken die Löhne sogar. Und auch Lohndiskriminierung ist weiterhin Realität in der Medienbranche, insbesondere bei den bestbezahlten Posten. Die Studie zeigt weiter, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) das wirksamste Mittel gegen fallende Löhne und Lohndiskriminierung sind. Es braucht deshalb wieder mehr GAV in der Medienbranche und Investitionen in die Qualität.</p><p>Nach 2006 hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund zusammen mit den Mediengewerkschaften syndicom und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) sowie dem Fachverband der Schweizer Fachjournalisten (SFJ) und dem Lohn- und Erhebungsexperten Roman Graf erneut eine <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/200827/141d_RW_DH_Medienumfrage_2020.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Umfrage zu den Arbeitsbedingungen der Medienschaffenden</a> durchgeführt. Mit über 1600 eingegangenen Antworten ist die Umfrage repräsentativ und die erhaltenen Resultate sind entsprechend aussagekräftig für die aktuelle Situation der Berufstätigen in der Medienbranche.</p><p><strong>Löhne auf einem Tiefpunkt</strong><br> Die Umfrage zeigt eine Stagnation bei den Löhnen der Medienschaffenden auf. Bei den Freischaffenden ist der Medianlohn sogar um 1000 Franken gesunken. Auch im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen stellt sich die Lage schwierig dar: Der Termindruck nimmt zu und es wird sehr häufig auch in der Freizeit gearbeitet. Schliesslich herrscht für alle eine grosse Unsicherheit: 60 Prozent der Freischaffenden und ein Viertel der angestellten Befragten haben Angst um ihre jetzige Auftragslage respektive um ihre Stelle. Und eine grosse Mehrheit schätzt es als eher schwer bis sehr schwer ein, bei einem allfälligen Verlust der Aufträge respektive der Stelle wieder eine gleichwertige Beschäftigung zu finden.</p><p>Bei allen Dimensionen macht ein GAV den grössten Unterschied. Wer über einen GAV verfügt, hat in der Regel bessere Löhne, klarere Arbeitszeiten und erleidet weniger Lohndiskriminierung. Stephanie Vonarburg, Vizepräsidentin syndicom und Leiterin Sektor Medien, hält fest: «Nur gute GAV sorgen für anständige Löhne vor allem auch für die tieferen Einkommen und im Besonderen für die Frauen. Das gilt sowohl für Angestellte wie für Freischaffende.»</p><p><strong>Qualität und Attraktivität des Journalismus sichern</strong><br> In der Corona-Krise ist der Wert qualitativ hochstehender Medienangebote als Voraussetzung für sozialen Zusammenhalt und Demokratie noch klarer geworden. Dafür braucht es auch in den kommenden Jahrzehnten gut ausgebildete und motivierte BerufseinsteigerInnen, die eine langfristige Perspektive in der Medienbranche haben. Die Medienunternehmen müssen dringend in die Arbeitsbedingungen investieren, wenn diese Berufe attraktiv bleiben sollen. Das gilt auch für Fachjournalisten, die vergleichsweise relativ gut dastehen. «Es braucht bessere Arbeitsbedingungen und permanente Weiterbildung», betont Pete Mijnssen, Präsident SFJ. «Das sind unentbehrliche Voraussetzungen für fundierten, soliden Fachjournalismus.»</p><p>Dass Unterstützung für Medien auf der politischen Agenda steht, ist erfreulich. «Sie muss aber mit einer Verbesserung für alle Arbeitnehmenden, mit einer Stärkung der Sozialpartnerschaft und somit mit einer breiteren GAV-Abdeckung einhergehen», sagt Melanie Berner, Fachsekretärin beim SSM. «Öffentliches Geld soll nur dann eingesetzt werden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.» Zudem sprechen sich alle beteiligten Verbände klar dafür aus, dass auch Online-Medien vom Bund gefördert werden.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/3/csm_journalisten_fotografen_medien_2017_flickr-re-doppelpunkt-publica-jan_michalko_CC_BY-SA_2.0_14b2cecb07.webp" length="368382" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7175</guid><pubDate>Tue, 25 Aug 2020 17:13:50 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Renten weiter im Sturzflug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-renten-weiter-im-sturzflug</link><description>Mehrheit der Sozialpartner gegen Senkung des Mindestzinses auf Vorrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die BVG-Kommission empfiehlt&nbsp;die Senkung des BVG-Mindestzinssatzes auf den historischen Tiefststand von 0.75 Prozent. Die Pensionskassen-Renten brechen dadurch weiter ein. Jetzt ist es am Bundesrat, diesen Fehlentscheid zu korrigieren um die Renten zu stabilisieren und das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu torpedieren.&nbsp; &nbsp;</p><p>Der SGB spricht sich gegen die Senkung des Mindestzinses in der beruflichen Vorsorge aus. Er hatte in seiner Anhörung eine Beibehaltung des Zinssatzes bei 1 % gefordert. Doch die BVG-Kommission hat heute mit einer knappen Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat eine weitere Senkung des Mindestzinses von 1 % auf 0.75 % zu empfehlen. Dadurch destabilisiert sie das bereits arg strapazierte Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule ohne Grund. Denn seit Jahren sinken die Umwandlungssätze und die Renten der Pensionskassen, während die Versicherten höhere Beiträge leisten als jemals zuvor.</p><p>Eine Senkung des Mindestzinses quasi auf Vorrat entspricht nicht dem Willen des Gesetzes. Es sieht vor, dass der Mindestzins so festzulegen ist, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Er soll daher über mehrere Jahre hinweg ungefähr den Erträgen entsprechen, die ein angemessenes Pensionskassenportfolio erzielt. &nbsp;Das ist bei einer Senkung des nicht mehr der Fall. Darum hat sich auch eine klare Mehrheit der angehörten Sozialpartner dagegen ausgesprochen.</p><p><strong>Solide Ausgangslage, gute Reserven</strong><br> Denn die Vorsorgeeinrichtungen sind mit einer äusserst soliden Ausgangslage in das Jahr 2020 gestartet, 2019 gilt in mehreren Indizes als das Jahr mit der besten je gemessenen Performance. Und auch die durchschnittliche Jahresperformance der letzten zehn Jahre betragen je nach Quelle fast 5 %. Zudem sind die Wertschwankungsreserven der Pensionskassen gut gefüllt und ihre finanzielle Situation wird sowohl von der Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge als auch in der vor wenigen Tagen veröffentlichten Pensionskassenstudie der Swisscanto als stabil erachtet.</p><p>Obwohl im I. Quartal 2020 Marktverwerfungen und Kurseinbrüche dominierten, hat sich die Situation auf den Finanzmärkten mittlerweile stabilisiert, die Einbrüche konnten zu einem guten Teil bereits wieder ausgeglichen werden. Alle grösseren Indices bestätigen dies auf klare Weise. Die Deckungsgrade lagen per Ende Juni im Durchschnitt bei 107.9 Prozent und damit wieder höher als Ende 2018.</p><p>In diesem Umfeld eine weitere Senkung des Mindestzinses vorzuschlagen, missachtet die langfristige Perspektive, welche die Stärke der 2. Säule darstellen sollte – und notabene auch von verschiedensten Akteuren gefordert wird. Der SGB fordert den Bundesrat auf, diesen Fehler zu korrigieren, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen und nicht auf den knappen Beschluss der BVG-Kommission einzugehen. Der Sturzflug bei den Renten muss zwingend gestoppt werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7191</guid><pubDate>Mon, 24 Aug 2020 18:55:00 +0200</pubDate><title>Vaterschaftsurlaub jetzt: Raus aus der gleichstellungspolitischen Steinzeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vaterschaftsurlaub-jetzt-raus-aus-der-gleichstellungspolitischen-steinzeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 27. September hat die Schweiz die Chance, ihren Rückstand in Sachen Gleichstellung ein wenig zu verkleinern: Mit dem JA zu einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub kann sie ein Zeichen setzen, dass Kinder nicht nur Frauen-, sondern auch Männersache sind. Ein Nein zu dieser Vorlage würde uns in die gleichstellungspolitische Steinzeit zurückwerfen.</p><p>Während die meisten Länder Europas neben der Mutterschaftsversicherung einen namhaften Vaterschaftsurlaub, eine mehrmonatige Elternzeit oder sogar beides kennen, bekämpfen Schweizer Ewiggestrige die Vorlage für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub mit einem Referendum, über das wir am 27. September abstimmen.</p><p>Zur Erinnerung: Um einen nachhaltigen gleichstellungspolitischen Impact zu erzielen, braucht es gemäss der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen EKFF zusätzlich zu Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub eine mindestens 24-wöchige Elternzeit. Die der Vorlage zugrundeliegende Initiative hatte um der Mehrheitsfähigkeit willen bescheidene vier Wochen Vaterschaftsurlaub zum Ziel. Sie wurde jedoch zugunsten eines Parlamentskompromisses zurückgezogen, der noch bescheidenere zwei Wochen will. Und nun schüttelt das europäische Umland den Kopf darüber, dass die reiche Schweiz im Jahr 2020 darüber abstimmt, ob sie sich diesen lächerlich kurzen Vaterschafsurlaub leisten will.</p><p><strong>Wichtiges Zeichen setzen</strong><br> Doch wir können auch mit diesem Minimum ein wichtiges Zeichen setzen – nämlich, dass Kinder auch Männersache sind und Väter in der Familie eine wichtige Rolle zu übernehmen haben. Das ist dringend nötig: Denn nach wie vor übernehmen in der Schweiz die Frauen die Hauptverantwortung für die Kinder. In vier Fünftel der Familien bleibt die Mutter zu Hause, wenn ein Kind krank ist. Mütter investieren im Schnitt fast doppelt so viel Zeit in die Hausarbeit wie Väter und eineinhalb Mal so viel in die Kinderbetreuung.</p><p>Das hat Folgen: Die Mütter reduzieren ihr Pensum oder geben die Erwerbsarbeit ganz auf, um diese Verantwortung schultern zu können. In der Erwerbsarbeit erhalten sie tiefere Löhne – weil sie in weniger gut bezahlten Jobs arbeiten oder schlicht und einfach beim Lohn diskriminiert werden – und nach der Pensionierung tiefere Renten, die kaum die Existenz sichern. Aber auch Väter leiden unter dem Druck, die Familie ernähren zu müssen und als Bezugsperson ihrer Kinder weniger ernst genommen zu werden.</p><p>Die Corona-Situation hat ausserdem deutlich gezeigt, dass die Übernahme der Verantwortung für Kinder hauptsächlich durch ein Geschlecht wenig krisenresistent ist: Frauen arbeiten nicht nur unbezahlt in der Familie, sondern häufiger als Männer auch (unter-)bezahlt in Berufen, die für das Funktionieren der Gesellschaft unentbehrlich sind und kaum im Home-Office ausgeübt werden können. Und so wussten in diesem Frühling unzählige Verkäuferinnen, Kinderbetreuerinnen, Ärztinnen und Pflegefachfrauen nicht, wie sie die Betreuung ihrer Kinder mit ihrer Arbeit vereinbaren sollten.</p><p><strong>Das Ziel bleibt: echte Elternzeit</strong><br> Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub allein wird diese Gleichstellungsprobleme nicht lösen und die Gesellschaft nicht krisenresistent machen können. Wir müssen weitere Massnahmen ergreifen, wie sie in anderen Ländern schon längst eine Selbstverständlichkeit sind: Ziel muss eine mehrmonatige Elternzeit sein, damit Frauen und Männer auch nach den ersten Wochen die Verantwortung für Einkommen und Kinderbetreuung auf Augenhöhe aushandeln und organisieren können. Frauen dürfen beim Lohn keine Nachteile mehr erfahren, damit es nicht mehr aus ökonomischen Gründen sinnvoll erscheint, wenn sie – und nicht der Vater – das Pensum zugunsten der Kinderbetreuung reduziert. Und die familienergänzende Kinderbetreuung muss als Service Public organisiert und durch die öffentliche Hand finanziert werden, damit Eltern Entlastung erfahren und Kinder für Frauen kein Armutsrisiko mehr bedeuten.</p><p>Doch ein Ja zu diesem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ist nötig als Basis, auf der wir aufbauen können. Nur wenn wir ja zu diesem ersten Schritt sagen, können wir den weiteren Weg hin zu einer modernen gleichberechtigten Gesellschaft in Angriff nehmen – einer Gesellschaft, in der sich Eltern die Verantwortung für das Familieneinkommen und für die Kindererziehung fair aufteilen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.webp" length="142504" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7171</guid><pubDate>Mon, 24 Aug 2020 12:05:00 +0200</pubDate><title>Tatort Arbeitsplatz – Lohnschutz in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tatort-arbeitsplatz-lohnschutz-in-gefahr</link><description>SGB-Kampagne gegen die Kündigungsinitiative ist lanciert!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat heute eine breite Kampagne gegen die Kündigungsinitiative lanciert. Kernstück ist die Abstimmungszeitung, die an gut zwei Millionen Haushalte verschickt wird. Denn die Initiative bedroht die Kerninteressen der Arbeitnehmenden in der Schweiz: Löhne und Arbeitsplätze.</p><p>Die eigenständige <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch/?pk_campaign=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank">Kampagne der Gewerkschaften</a> warnt vor den Gefahren der Initiative und deckt die wahren Absichten der SVP auf. Die Abstimmungszeitung erinnert auch an die Fortschritte, die dank die Flankierenden Massnahmen (FlaM) erreicht wurden. Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind sich nicht bewusst, dass die Schweiz stolz auf den stärksten Lohnschutz in ganz Europa sein darf. Zum Erfolgsmodell FlaM gehört auch die Stärkung der Gesamtarbeitsverträge (GAV). Dank den FlaM sind heute rund 2 Millionen Arbeitnehmende durch einen GAV geschützt, fast doppelt so viele wie vor 20 Jahren. Das bedeutet für die Arbeitnehmenden konkrete Fortschritte: Bessere Löhne und garantierte Lohnentwicklungen, mehr Ferien und klarere Arbeitszeiten einerseits, andererseits Kontrollen und Bussen für unfaire Arbeitgeber, Lohnnachzahlungen bei Verstössen. Dieser Schutz muss ausgebaut werden – nicht abgeschafft.</p><p>Den Fortschritten für die Arbeitnehmenden steht der Angriff auf die Flankierenden Massnahmen gegenüber, das eigentliche Ziel der Kündigungsinitiative. Der SGB liefert den Beweis, dass die SVP den Lohnschutz abschaffen will. Dabei ist klar, was die Folgen mangelnder Kontrollen sind: Skandalöse Arbeitsbedingungen, schäbige Unterkünfte, schlecht bezahlte Angestellte wie zum Beispiel in der deutschen Fleischwirtschaft. Die Abstimmungszeitung zeigt am Beispiel des deutschen Fleischfabrikanten Clemens Tönnies, dass solche Zustände um jeden Preis verhindert werden müssen. In einem Interview hält SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard fest: «Wir werden alles bekämpfen, was die Interessen der Arbeitnehmenden schwächt, egal von welcher Seite es kommt.»</p><p><a href="https://www.jobs-und-loehne.ch/?pk_campaign=sgbhp" target="_blank" class="link--arrow">Zur Kampagnenwebseite www.jobs-und-loehne.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/5/csm_Homepagebild_a36c9b3473.webp" length="163868" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7170</guid><pubDate>Fri, 21 Aug 2020 12:49:51 +0200</pubDate><title>Eine Analyse des SGB-Chefökonomen: Personenfreizügigkeit mit Flankierenden Massnahmen – das Schweizer Migrationsregime schneidet am besten ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/eine-analyse-des-sgb-chefoekonomen-personenfreizuegigkeit-mit-flankierenden-massnahmen-das-schweizer-migrationsregime-schneidet-am-besten-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Vergleich zu anderen Einwanderungssystemen schneidet die Schweizer Lösung der Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen Flankierenden Massnahmen gut ab. Es gibt weniger Dumping und Schwarzarbeit und die Erwerbsbeteiligung der einwandernden Personen ist hoch.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/KI/200821_DL_fza_kontingente_zum_vergleich.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">7 Fakten gegen die Kündigungsinitiative: Eine Analyse des SGB-Chefökonomen Daniel Lampart.</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/6/csm_schnitt_broschure_baracken_d_rz_2010_image_b9968083f6.webp" length="213574" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7185</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2020 16:38:00 +0200</pubDate><title>Bei Schwangerschaft ist der Arbeitgeber in der Pflicht!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/bei-schwangerschaft-ist-der-arbeitgeber-in-der-pflicht</link><description>Der Arbeitgeber muss schwangere Beschäftigte vor dem Corona-Virus schützen, sonst gibt es Lohnfortzahlung und Beschäftigungsverbot!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Schwangere Frauen gelten zu den besonders gefährdeten Personen. Dazu ist am 5.8.2020 das BAG nach Evaluation der neuen Evidenz zu COVID-19 und Schwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Fachgesellschaft der FMH für Gynäkologie SGGG zum Schluss gekommen. Dies hat für die Betroffenen weitreichende Folgen. Sie müssen sorgfältig geschützt werden. Andernfalls kann ein Beschäftigungsverbot angeordnet werden und der Lohn muss weitergezahlt werden. Alle Details sind in diesem Beitrag und im angehängten Merkblatt aufgeführt.</p><h4>Das sind die Pflichten des Arbeitgebers</h4><p>Gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz und Artikel 10 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen. Er hat deshalb alle Massnahmen zu treffen, die besonders gefährdeten Arbeitnehmenden wie Schwangere zu schützen.</p><p>Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. Kann der empfohlene Abstand nicht eingehalten werden, so sind Massnahmen gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) zu treffen. Arbeitgeber und Betriebsverantwortliche sind für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich und sie müssen dafür finanziell aufkommen.</p><p>Die Mutterschutzverordnung fordert, dass bei einer Exposition gegenüber SARS-CoV-2 die Gesundheitsgefährdung für Mutter und Kind im Kontext der Tätigkeiten, des Immunstatus der Arbeitnehmerin und der getroffenen Schutzmassnahmen bewertet werden muss. Es ist sicherzustellen, dass eine solche Exposition zu keiner Schädigung von Mutter und Kind führt. Wie eine Schwangere am Arbeitsplatz geschützt werden muss, hängt von den Arbeitsbedingungen vor Ort ab. Eine Risikobeurteilung ist notwendig, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört auch der Arbeitsweg. Die Risikobeurteilung durch eine unabhängige Fachperson muss der Arbeitgeber zahlen. Sie kann vom behandelnden Arzt/Ärztin der Schwangeren verlangt werden (siehe unten).</p><p>Nota bene: der Arbeitgeber muss beweisen, dass <i>keine </i>Exposition am Arbeitsplatz stattfindet!<br> Wenn der Schutz nicht gewährleistet werden kann, muss der Schwangeren eine andere ungefährliche gleichwertige Arbeit zugewiesen oder das Home Office zu ermöglicht werden.</p><h4>Das sind die Rechte der Frauen</h4><p>Wenn eine Arbeitnehmende merkt, dass sie schwanger ist, soll sie mit dem betreuenden Arzt oder der betreuenden Ärztin reden. Er oder sie ist für die Beurteilung der Gesundheit und Wirksamkeit der Schutzmassnahmen verantwortlich und kann eine Risikobeurteilung verlangen.</p><p>Wenn keine Massnahmen möglich sind oder der Arbeitgeber keine Risikobeurteilung vornimmt bzw. die Vorgaben der betreuenden Ärztin oder des betreuuenden Arztes nicht umsetzt, hat die Frau das Recht und Arzt oder Ärztin die Pflicht, Konsequenzen zu ziehen: <strong>Der Arzt bzw. die Ärztin ist befugt, Anpassungen an die Arbeitsbedingungen zu formulieren oder ein Beschäftigungsverbot auszusprechen – mittels eines Attests.</strong></p><p>Liegt ein solches vor oder wenn der Arbeitgeber keine ungefährliche gleichwertige Ersatzarbeit anbieten kann (z.B. Home Office), <strong>muss er weiterhin 80 % des Lohnes</strong> bezahlen, ohne dass die Arbeitnehmerin eine Arbeitsleistung schuldet.</p><h4>Während Schwangerschaft sind Frauen vor Kündigung geschützt</h4><p>Während der Schwangerschaft besteht ein Kündigungsschutz: Arbeitnehmerinnen darf während der ganzen Schwangerschaft und während 16 Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden (Artikel 336c Obligationenrecht). Der Kündigungsschutz besteht ab Beginn der Schwangerschaft, auch wenn die gekündigte Arbeitnehmerin erst nachträglich erfährt, dass sie im Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger war. Eine während der Sperrfrist erklärte Kündigung ist nichtig, d.h. sie bleibt wirkungslos auch nach Ablauf der Sperrfrist.</p><p>Ein Arbeitgeber kann also eine Schwangere nicht kündigen, weil diese ein Beschäftigungsverbot erwirkt.</p><h4>Wie vorgehen bei Problemen?</h4><ul><li>Behandelnde <strong>Ärztin </strong>oder behandelnden Arzt bei Schwangerschaft (Gynäkologie etc.) konsultieren und durch diese/n gegebenenfalls eine Risikobeurteilung verlangen, wenn keine vorliegt oder Zweifel daran bestehen. Mehr dazu bei <a href="https://www.sggg.ch/fuer-frauen/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">gynécologie suisse SGGG</a>.<br> 	&nbsp;</li><li>Gespräch mit <strong>Arbeitgeber </strong>suchen<br> 	&nbsp;</li><li><strong>Bei Problemen</strong> Kontakt mit zuständigen <a href="https://www.sgb.ch/der-sgb/angeschlossene-verbaende/" target="_blank" class="link link--external-blank">Branchen-Gewerkschaften</a>, kantonalen <a href="https://www.iva-ch.ch/ueber-uns/arbeitsinspektorate-ch-und-fl" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Arbeitsinspektoraten</a> und SECO (<a href="#" data-mailto-token="thpsav1jvyvuhcpybzGzljv5hktpu5jo" data-mailto-vector="7" class="link link--mail">coronavirus(at)seco.admin.ch</a> sowie Tel. +41 58 462 00 66) suchen</li></ul><p>Bei einer widerrechtlichen, nichtigen Kündigung sollte sofort der Rechtsweg gesucht werden. Dabei helfen die <a href="/der-sgb/angeschlossene-verbaende" class="link link--internal">Rechtsdienste der Gewerkschaften</a> oder bei kantonalen <a href="https://www.ch.ch/de/arbeitskonflikte-kontaktstellen/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Rechtsauskunftsstellen für Arbeitstreitigkeiten</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/b/csm_Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio_3c0755d52c.webp" length="66094" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7167</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2020 16:26:02 +0200</pubDate><title>Gewerkschafter und Politiker von Format</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gewerkschafter-und-politiker-von-format</link><description>Zum Tod von Helmut Hubacher</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz verliert mit Helmut Hubacher nicht nur einen ausserordentlichen Politiker sondern auch einen engagierten Gewerkschafter. «Die beispielhafte Karriere von Helmut Hubacher zeigt die wichtige Rolle der Gewerkschaften, um Menschen aus allen sozialen Schichten den Weg zu hohen politischen Ämtern zu ermöglichen und die Zukunft des Landes mitzubestimmen», sagt Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), und drückt Helmut Hubachers Angehörigen im Namen des SGB sein herzliches Beileid aus.</p><p>Helmut Hubacher ist den meisten Menschen bekannt als langjähriger SP-Präsident, der die Schweizer Sozialdemokratie durch die bewegten 70er- und 80er-Jahre führte. In breiten Kreisen weniger bekannt war sein gewerkschaftliches Engagement, das neben der Politik und dem Journalismus der dritte Pfeiler seines Wirkens war. Bereits 1944, als 18-jähriger SBB-Lehrling, trat er dem Schweizerischen Eisenbahnerverband (SEV) bei. In den 50er-Jahren machte er sein gewerkschaftliches Engagement zum Beruf: Er wurde Gewerkschaftssekretär, zuerst beim SEV, danach beim Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) in Basel. Ab 1972 amtierte er bis 1991 – parallel zu seiner Zeit als SP-Präsident – als Sekretär des Basler Gewerkschaftsbundes.</p><p>In dieser Doppelrolle war er in der Partei und in den Gewerkschaften oft auch Brückenbauer zwischen Jungen und Alten, Progressiven und Konservativen, Pragmatikern und Ideologen, ArbeiterInnen und Intellektuellen. Dabei war er ein unermüdlicher Fürsprecher für die Anliegen der Arbeitnehmenden. Dafür dankt der SGB und wahrt Helmut ein ehrendes Andenken.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/d/csm_Helmut_Hubacher_Walter_Rutishauser-_Bibliothek_am_Guisanplatz__Sammlung_Rutishauser_f9e0398d44.webp" length="64368" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7166</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2020 15:49:48 +0200</pubDate><title>80% Lohn reichen nicht zum Leben</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/80-prozent-lohn-reichen-nicht-zum-leben</link><description>Einreichung Appell: Solidarisch aus der Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Fast eine Millionen Menschen stehen in Kurzarbeit und erhalten nur 80% ihres üblichen Lohnes. Doch eine Lohneinbusse von 20% ist für viele Arbeitnehmende nur schwer zu verkraften; mit 20% weniger Lohn haben viele Mühe, sich und ihre Familien durchzubringen. Und: 60 Milliarden Franken Staatshilfe garantiert der Bund den Firmen in der Corona-Krise. Trotzdem steigen die Arbeitslosenzahlen. Das geht so nicht! Deshalb hat die Unia gemeinsam mit den Verbänden des SGB einen Appell lanciert, der heute mit über 20'000 Unterschriften dem Bundesrat übergeben wurde.</p><p>«Um eine soziale und wirtschaftliche Katastrophe zu verhindern, erhalten die die Unternehmen massive Unterstützung. Für Lohngarantie und Arbeitsplatzerhalt. Daran muss festgehalten werden! Die&nbsp;Verlängerung der Kurzarbeit&nbsp;soll&nbsp;Entlassungen&nbsp;verhindern.&nbsp;Jetzt Leute auf die Strasse zu stellen, obwohl für die Belegschaft Kurzarbeit beantragt werden kann,&nbsp;ist&nbsp;inakzeptabel», so SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard in seiner Rede bei der Übergabe des Appels.</p><p>Um&nbsp;eine&nbsp;wirtschaftliche Abwärtsspirale zu verhindern, müssen weitere Einkommensverluste der Arbeitnehmenden verhindert werden. Heute bekommen&nbsp;Arbeitslose und Berufstätige in Kurzarbeit in den meisten Fällen nur 70 bis 80 Prozent&nbsp;ihres&nbsp;Lohnes. Besonders betroffen sind Geringverdienende, die bereits in normalen Zeiten Schwierigkeiten haben, mit dem Lohn über die Runden zu kommen. Diese Geringverdienerinnen und Geringverdiener müssen bei Kurzarbeit den vollen Lohnersatz erhalten. Sonst&nbsp;bezahlen einmal mehr die tiefsten Einkommen den höchsten Preis – genau das muss mit den Bundes-Milliarden verhindert werden.&nbsp;</p><p>Wer zum Beispiel Gastgewerbe arbeitet, verdient im Mittel rund 4100 Franken im Monat (Vollzeitstelle). Wenn 20 Prozent wegfallen, bleibt noch ein Lohn von rund 3300 Franken! Rund die Hälfte&nbsp;aller Beschäftigten in Kurzarbeit&nbsp;arbeitet in den Branchen mit Tieflöhnen. In den Branchen mit den höchsten Löhnen gibt es hingegen kaum Kurzarbeit, und somit auch keine Lohneinbussen.</p><p>Über die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung kann man sich streiten. Den einen gehen sie zu weit, den anderen sind sie zu wenig streng. Eines ist aber unbestritten: Diese globale Krise wird uns noch länger herausfordern.</p><p>Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir auf diesem Weg alle mitnehmen und&nbsp;dass&nbsp;niemand auf der Strecke bleibt&nbsp;–&nbsp;für die Betroffenen und für die Konjunktur. Weil&nbsp;nur&nbsp;der Erhalt der Kaufkraft die Abwärtsspirale der Wirtschaft verhindern kann.&nbsp;Und weil es Solidarität und Anstand erfordern!</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/e/csm_200820_unia-unterschriftenuebergabe-appell_413cc6752a.webp" length="147576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7161</guid><pubDate>Wed, 12 Aug 2020 17:01:22 +0200</pubDate><title>Bundesrat steht auf die Bremse</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/bundesrat-steht-auf-die-bremse</link><description>Fehlende Massnahmen zur Stabilisierung der Einkommen – jetzt ist das Parlament gefordert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat es beim Covid-19-Gesetz versäumt, Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft von unteren und mittleren Einkommen einzuführen. Das Parlament muss diesen Fehler korrigieren. Um die finanziellen Probleme der Geringverdienende und Familien zu lindern und um die Konjunktur zu stabilisieren.</p><p>Um die wirtschaftliche Abwärtsspirale zu verhindern, müssen weitere Einkommensverluste der Arbeitnehmenden verhindert werden. Heute haben Arbeitslose und Berufstätige in Kurzarbeit in den meisten Fällen nur 70 bis 80 Prozent des Lohnes. Besonders betroffen sind Geringverdienende, die bereits in normalen Zeiten Schwierigkeiten haben, mit dem Lohn über die Runden zu kommen. Der SGB schlägt vor, dass die Krankenkassen ihre überschüssigen Reserven von über 4 Milliarden Franken an die Versicherten ausschütten. Ausserdem müssen Geringverdienerinnen und Geringverdiener bei Kurzarbeit den vollen Lohnersatz erhalten. Zusätzlich müssen die Regelungen für Erwerbsausfallleistungen, die bei einer durch den Coronavirus bedingten Arbeitsunterbrechung gezahlt werden, für alle Betroffenen verlängert werden.</p><p>Nachdem der Bundesrat diese sozialen und wirtschaftlichen Probleme ignoriert hat, ist es am Parlament, entsprechende Massnahmen einzuführen. Zudem muss die bereits vom Parlament beschlossene Möglichkeit, bei Verlust des Arbeitsplatzes nach dem 58. Lebensjahr in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben, unverzüglich umgesetzt werden. Sie ist in der gegenwärtigen Periode notwendiger denn je.</p><p><strong>Regeln für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz</strong><br> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat nun endlich den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Pandemie explizit in einem eigenen Artikel regelt. Warum das aber nur für besonders gefährdete Arbeitnehmende gelten soll, ist unverständlich und muss auf alle Arbeitnehmenden erweitert werden. Damit können Unsicherheiten vermieden werden. Der institutionelle Einbezug der Sozialpartner wird nicht erwähnt und bleibt daher mangelhaft. Ausserdem müssen die für den Gesundheitsschutz zuständigen Durchführungsorgane endlich ausreichend Geld und Personal bekommen: Die Covid-Krise hat gezeigt, dass hier Defizite bestehen. &nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><p><strong>Einbezug Sozialpartnerschaft hat sich bewährt – explizite Regelung im Gesetz nötig</strong><br> Der enge Einbezug der Sozialpartner hat sich in der Corona-Krise sehr bewährt. Insbesondere konnten dadurch praxisnahe Massnahmen zur Bekämpfung von wirtschaftlichen Problemen und zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden. Dass der Bundesrat die sozialpartnerschaftliche Mitwirkung im Gesetz nicht explizit regelt, ist deshalb schwer nachvollziehbar.</p><p><strong>Kulturschaffende in ihrer Existenz bedroht</strong><br> Der SGB begrüsst, dass die Unterstützung für die Kulturschaffenden und den Mediensektor weitergeführt werden soll. Aber die beschlossenen Massnahmen und gesprochenen Maximalbeträge zur Existenzsicherung tragen der dramatischen Situation vieler Kulturschaffenden nicht genügend Rechnung. Viele von ihnen sind durch die anhaltenden Verbote und Unsicherheiten in ihrer Existenz bedroht. Die Schweiz braucht eine aktive Kulturpolitik.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7184</guid><pubDate>Wed, 05 Aug 2020 15:49:00 +0200</pubDate><title>Abschaffung der schwarzen Listen höchste Zeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abschaffung-der-schwarzen-listen-hoechste-zeit</link><description>Der SGB zur Vernehmlassung der Gesundheitskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gemäss Bundesverfassung haben sich Bund und Kantone dafür einzusetzen, dass "jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält" (Art. 41). Mit einer Änderung der Regelung betreffend nichtbezahlte Prämien hat der Bund jedoch im Jahr 2010 die Voraussetzung für eine bis heute andauernde, gravierende Verletzung dieses Verfassungsartikels geschaffen. Denn seit dann sind die Kantone ermächtigt, Versicherte, die ihrer Prämienpflicht nicht nachkommen, auf einer Liste zu erfassen und ihren Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen auf nicht näher definierte "Notfallbehandlungen" zu beschränken. Die ganz konkreten Auswirkungen dieser Neuregelung haben zu einigen medialen Schlagzeilen geführt, wie etwa zum Fall eines fünfzigjährigen HIV-positiven Patienten im Kanton Graubünden, welchem im Jahr 2018 von der Krankenkasse die Finanzierung der notwendigen Medikamente verweigert wurde, weil er mit der Zahlung seiner Prämien im Verzug war. Eine Notfallsituation war nach Meinung der Kasse nicht gegeben, worauf der Mann an Begleiterkrankungen von AIDS verstarb. Sein Todesurteil war nicht das HI-Virus, sondern letztlich die schwarze Liste.</p><p><strong>Nicht zahlungsunwillig, zahlungsunfähig!</strong><br> Bei der Einführung der schwarzen Listen ging man von der abwegigen Idee aus, die betroffenen Versicherten seien zahlungsunwillig und könnten mit dieser Massnahme zur Begleichung ihrer Rechnungen gebracht werden. Dass das Problem allerdings nicht die Zahlungsunwilligkeit, sondern vielmehr die immer weiter verbreitete Zahlungsunfähigkeit der Versicherten ist, dürfte heute hinreichend klar sein: Gesamtschweizerisch wurden im Jahr 2019 421'000 Versicherte aufgrund von Zahlungsausständen für OKP-Prämien betrieben. Und gemäss einer Studie der Zürcher Stadtammänner sind gesamthaft bereits ein Drittel (!) aller Betreibungen den Krankenkassenprämien geschuldet.</p><p>Das Schweizer Gesundheitswesen ist falsch und unsolidarisch finanziert. Während im europäischen Umland die Grundversicherung grösstenteils über einkommensabhängige Beiträge finanziert wird, machen in der Schweiz die Kopfprämien und Selbstzahlungen den weitaus grössten Anteil aus. Dieses System treibt Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen geradezu in die Zahlungsunfähigkeit. Und dies trotz parallel existierender Prämienverbilligungen. Denn die Prämienverbilligungen werden von den Kantonen seit Jahren fast überall gekürzt. Und aus den entsprechenden Budgetposten werden zudem immer mehr Mittel zur Finanzierung ebendieser Zahlungsausstände abgezweigt, was völlig paradox ist: Reduziert ein Kanton die Prämienverbilligungen, um aus dem gesamten, unveränderten Budgetposten die zunehmenden Aufwände für Zahlungsausstände zu finanzieren (so mehrfach geschehen), so schafft er ganz einfach die Voraussetzungen für noch mehr Zahlungsausstände. Es wird also ein Teufelskreis angeheizt, unter dem die betroffenen Versicherten am meisten leiden.</p><p><strong>Ein Sozialziel anstelle der schwarzen Listen!</strong><br> Es ist eine traurige Tatsache, dass in den Eidgenössischen Räten letztlich erst nach Bekanntwerden des oben beschriebenen schwerwiegenden Falles ein Umdenken stattgefunden hat, welches nun in der Eröffnung einer Vernehmlassung zur Abschaffung der schwarzen Listen mündete, Im Rahmen dieser Revision müssen aber auch die Krankenkassen an die kurze Leine genommen werden. Denn es darf nicht sein, dass einige von ihnen an Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten sogar noch verdienen. Dies tun sie heute etwa durch das Verrechnen horrender "Gebühren wegen Verzugsschaden", welche sie auf jeder Prämienrechnung einzeln erheben. Darüber hinaus werden ihnen von den Kantonen heute sowieso mindestens 85% Prozent der Zahlungsausstände rückerstattet.</p><p>Langfristig entscheidender und über die vorliegende Revision hinausgehend wäre aber, dass die bürgerlichen Parteien endlich die gravierenden, und letztlich der öffentlichen Gesundheit abträglichen Auswirkungen der unsozialen Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesen anerkennten und entsprechend mithälfen, diese an der Wurzel anzugehen. Die unmittelbar wirksamste Massnahme wäre eine Begrenzung der Prämienlast auf höchstens 10% des verfügbaren Einkommens eines Haushalts. Genau dies fordert die vom SGB mitgetragene Prämienentlastungsinitiative, welche demnächst in die parlamentarische Beratung kommen wird.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein_f5dee8dff5.webp" length="266560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7156</guid><pubDate>Wed, 05 Aug 2020 15:29:09 +0200</pubDate><title>Kein AHV-Abbau auf dem Buckel der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-ahv-abbau-auf-dem-buckel-der-frauen</link><description>SGB kündigt Widerstand gegen Erhöhung des Frauenrentenalters an.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Rentenrückstand bei den Frauen ist bereits heute besonders gross, sie erhalten deutlich weniger Rente als die Männer. Trotzdem planen bürgerliche Parteien eine Abbaureform auf dem Buckel der Frauen. Der SGB lehnt die Erhöhung des Frauenrentenalters ab und ist bereit, diesen Angriff auf die AHV zu bekämpfen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der geplante bürgerliche Pakt für eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen ist respektlos. Weil ein Jahr nach dem Frauenstreik nicht nur den Frauen bewusst ist, dass sie heute zu kurz kommen. Es ist ein Skandal, dass Frauen im Jahr 2020 noch immer deutlich tiefere Renten haben als die Männer. Die Lebensläufe der Frauen sind durch Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit und tiefere Löhne geprägt. Die Rentengleichstellung ist nur durch eine Stärkung der AHV möglich – nicht durch den Irrweg einer Abbauvorlage. Die Gewerkschaften werden der AHV-Abbauallianz entgegentreten und keine Verschlechterungen der heute bereits schlechten Rentensituation der Frauen zulassen.</p><p>Deshalb betont SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Wir werden diesen Angriff auf die AHV bekämpfen. Wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen.» Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die AHV-Renten sind bereits heute zu tief und die Renten aus den Pensionskassen brechen ein. Gleichzeitig steigen Mieten und Krankenkassenprämien. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig. Darum ist eine Rentenkürzung, welche die bürgerlichen Pläne für die meisten zur Folge hätte, der völlig falsche Weg.&nbsp;</p><p>Schon der Vorschlag des Bundesrates sah – angesichts der bestehenden Rentenlücken bei den Frauen – beschämend kleine Kompensationsmassnahmen für Frauen vor. Dass die Bürgerlichen mit ihrem Vorschlag das noch unterbieten und allenfalls ein paar Almosen verteilen wollen, ist aus Sicht des Gewerkschaftsbunds ein gleichstellungspolitisches Armutszeugnis.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.webp" length="99612" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7045</guid><pubDate>Fri, 10 Jul 2020 12:14:46 +0200</pubDate><title>Fokus auf Gesundheit, Kaufkraft und sozialpartnerschaftliche Umsetzung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/fokus-auf-gesundheit-kaufkraft-und-sozialpartnerschaftliche-umsetzung</link><description>Vernehmlassungsantwort zum Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Entwurf des Covid-19-Gesetzes bietet eine Rechtsgrundlage für mehrere wichtige Massnahmen in Bezug auf Verdienstausfallleistungen, Kurzarbeit, Arbeitslosenentschädigung und branchenpezifische Unterstützung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert jedoch zusätzliche dringliche Bestimmungen zur Unterstützung der Kaufkraft der Arbeitnehmenden in den Entwurf aufgenommen werden. Auch der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz muss integriert werden. Bei all diesen Aspekten muss die Beteiligung der Sozialpartner an wichtigen Entscheidungen, die in den letzten Monaten eine entscheidende Rolle gespielt hat, formell vorgesehen werden.</p><p>Die Erhaltung der Kaufkraft muss auch nach dem Ende der akuten Phase der Pandemie im Zentrum des politischen Handelns stehen. Die Vermeidung von Einkommensverlusten ist und bleibt eine der besten Möglichkeiten, eine wirtschaftliche Abwärtsspirale zu verhindern. Das Covid-19-Gesetz muss daher durch ehrgeizigere Bestimmungen in dieser Richtung ergänzt werden. Bei Kurzarbeit muss eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Gehalts bis zu 5.000 Franken Bruttoeinkommen geleistet werden. Die Verdienstausfallleistungen, die bei einer durch den Coronavirus bedingten Arbeitsunterbrechung gezahlt werden, müssen für alle Betroffenen verlängert werden. Schliesslich sollen die überschüssigen Reserven von mehr als 4 Milliarden Franken in der Krankenversicherung für eine einmalige Prämienreduktion verwendet werden.</p><p>Zudem muss die bereits vom Parlament beschlossene Möglichkeit, bei Verlust des Arbeitsplatzes nach dem 58. Lebensjahr in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben, unverzüglich umgesetzt werden. Sie ist in der gegenwärtigen Periode notwendiger denn je.</p><p class="heading--h3">Die Sozialpartnerschaft muss im Zentrum des Pandemie-Managements bleiben</p><p>Der Gesetzesentwurf sieht keine systematische Konsultation der Sozialpartner vor. Ein regelmässiger Austausch mit den Dachverbänden hat sich jedoch als sehr nützlich erwiesen, um Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus zu steuern. Sie sollte daher fortgesetzt werden, wenn es darum geht, gegebenenfalls neue Massnahmen zu ergreifen.</p><p class="heading--h3">Gesundheitsschutz expliziter regeln</p><p>Darüber hinaus muss der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Pandemie klaren, gesetzlich verankerten Regeln unterliegen, um Unsicherheit darüber zu vermeiden, wie die Anforderungen in den Unternehmen umzusetzen sind. Die Sozialpartner müssen bei der Ausarbeitung von Schutzkonzepten formell angehört werden. Schliesslich müssen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überwachung der Standards klar definiert werden.</p><p class="heading--h3">Stärkere Massnahmen für besonders betroffene Branchen ergreifen</p><p>Die Weiterführung der Unterstützung für Kulturschaffende und den Mediensektor ist zu begrüssen. Die geplanten Massnahmen sollten jedoch weder fakultativ sein, noch von der Einhaltung eines strikten Finanzrahmens abhängig gemacht werden, sondern sich im Gegenteil an den tatsächlichen Bedürfnissen orientieren, da das Tempo der Erholung von der Pandemie noch ungewiss ist.</p><p>Der SGB fordert ausserdem, dass das Gesetz eine vollständige Entschädigung der Verluste im öffentlichen Verkehr während der Krise vorsieht. Die Aufrechterhaltung des Angebots wurde von den Behörden zu einer Zeit angeordnet, als die Nachfrage um bis zu 90% zurückging: Es wäre unhaltbar, wenn diese Situation Transportunternehmen und Arbeitsplätze gefährden würde. Schliesslich muss die Unterstützung von Kinderbetreuungseinrichtungen durch eine gesetzliche Grundlage nachhaltig gesichert werden, ebenso wie die Finanzierung der Verluste im Zusammenhang mit der Krise.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/0/csm_Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow_b013833479.webp" length="34396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7146</guid><pubDate>Fri, 10 Jul 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Entsendegesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-des-entsendegesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dank den Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit hat sich der Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen stark verbessert. Doch das Schutzdispositiv weist nach wie vor Lücken auf. So können kantonale Mindestlöhne gegenüber ausländischen Entsendefirmen nicht durchgesetzt werden.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst daher die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung des Entsendegesetzes sehr. Die Kantone erhalten dadurch die Möglichkeit, Dienstleister aus der EU ebenfalls ihrem Mindestlohn zu unterstellen und den Mindestlohn im Dumpingfall durchzusetzen. Um Anwendungskonflikte zwischen (höheren) Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und kantonalen Mindestlöhnen zu verhindern, sollte aber mindestens in den kantonalen Erlassen auch klar festgehalten werden, dass der jeweils höhere Mindestlohn zur Anwendung kommt.</p><p>Die vom Bundesrat weiter vorgeschlagene Neuregelung, wie bei mangelhafter Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben vorzugehen ist, kann der SGB unterstützen. Wer seine Vollzugsarbeit nicht macht, soll die erhaltenen Mittel zurückerstatten müssen. Allerdings müssen die Vollzugsaufgaben noch praxisnäher definiert werden. Die im erläuternden Bericht erwähnten Zweifachkontrollen beispielsweise können zielführend sein, wenn die Firmen mit neuen Mitarbeitern kommen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7043</guid><pubDate>Thu, 09 Jul 2020 17:59:09 +0200</pubDate><title>Ein Angriff auf ältere Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-angriff-auf-aeltere-arbeitnehmende</link><description>Referendum gegen die Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Überbrückungsleistung für Arbeitslose am Ende ihrer beruflichen Laufbahn hatte das Parlament beschlossen, Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe anzubieten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützte dieses neue Sozialwerk. In den letzten Monaten ist deutlich geworden, dass Arbeitnehmende über 50 Jahren leider oft von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen besonders betroffen sind – und dies unabhängig davon, ob die Grenzen offen oder geschlossen sind.</p><p>Heute hat eine Gruppe von SVP-Mitgliedern, die sich angeblich als Einzelpersonen engagieren, das Referendum gegen die ÜL angekündigt. Das Manöver ist durchsichtig und zielt nur darauf ab, die Verantwortung für diesen Angriff auf einen beispiellosen Fortschritt für Arbeitnehmende, die am Ende ihrer Laufbahn entlassen werden, zu vertuschen.</p><p>Der SGB anerkennt selbstverständlich das Recht jeder und jedes einzelnen, ihre/seine politischen Rechte wahrzunehmen und jedes neue Gesetz einer Volksabstimmung unterziehen zu wollen. Der SGB wird die Überbrückungsleistung auf jeden Fall mit Überzeugung verteidigen. Erstaunlich ist jedoch, dass diese Leistung, die für mittellose Arbeitnehmende bestimmt ist, die oft mehr als 40 Jahre gearbeitet haben, ausgerechnet von denjenigen in Frage gestellt wird, die akzeptieren, dass ein ehemaliger Bundesrat und Milliardär rückwirkend eine Rente von 2.7 Millionen Franken erhalten soll. Öffentlicher Anstand ist für sie nur noch eine ferne Erinnerung.</p><p>Die Kündigungsinitiative der SVP ist ein frontaler Angriff auf die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Nun folgt mit dem Referendum gegen die Überbrückungsleistung ein Angriff auf Arbeitnehmende am Ende ihrer Laufbahn. Die Gewerkschaften werden sich mit aller Kraft gegen diese Angriffe einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.webp" length="337226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7136</guid><pubDate>Wed, 08 Jul 2020 14:15:00 +0200</pubDate><title>Revision des Energiegesetzes - Fördermassnahmen ab 2023</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/revision-des-energiegesetzes-foerdermassnahmen-ab-2023</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Volle Strommarktöffnung ist kontraproduktiv</p><p>Dieses revidierte Energiegesetz soll sicherstellen, dass trotz der geplanten Vollliberalisierung des Strommarktes ausreichend Anreize für den Zubau von erneuerbaren Energien gesetzt werden können. Der SGB lehnt die Strommarktöffnung aus grundsätzlichen Überlegungen ab, da Strom ein öffentliches Gut, unverzichtbar für die Bevölkerung und eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren der Volkswirtschaft ist. Die Stromversorgung muss deshalb immer stark reguliert bleiben, eine Marktöffnung würde daran nichts ändern. Sie würde aber sinnlose Kosten im Marketing und in der Administration bewirken und damit Preissteigerungen verursachen, die weder der Versorgungsqualität noch der Nachhaltigkeit in der Produktion noch dem Klimaschutz zugutekämen. Im Gegenteil dürfte eine Strommarktöffnung auch ökologisch negativ sein.</p><p>Bisher ist der Schweizer Strommarkt so konzipiert, dass den Kleinkunden die Gestehungskosten verrechnet werden. Das betrifft immerhin gut die Hälfte des gesamten Stromverbrauchs in der Schweiz und mehr als 90% der Kundschaft. Die Verteilnetzbetreiber wissen sehr gut Bescheid über die Nachfrage aus diesem Segment ihrer Kundschaft und haben damit eine hohe Planungssicherheit beim Stromeinkauf und dem Absatz ihrer eigenen Produktion. In grossen Gemeinden wie z.B. der Stadt Zürich oder Basel-Stadt wird diesen Kunden im gebundenen Markt als Standardprodukt 100% erneuerbarer Strom verkauft, was sich bis heute als Treiber der Energiewende erweist. Die Vollmarktöffnung sieht nach Vorstellung des Bundesrats vor, dass in der künftigen Grundversorgung ausschliesslich 100% einheimischer erneuerbarer Strom verkauft wird. Dies mit der Idee, dass man die positive Dynamik des bisherigen Geschäftsmodells nicht bremsen will. Fakt ist, dass man die heute herrschende Planungssicherheit nicht mit höheren Fördermitteln kompensieren kann. Denn die Kundschaft in der Grundversorgung wird nicht mehr berechenbar sein, das vom Bundesrat skizzierte Modell im künftig geöffneten Markt sieht im Gegenteil Anreize für eine starke Mobilität der Kleinkunden vor: Jeweils zwei Monate vor Jahresende kann aus der Grundversorgung auf den Markt zu einem neuen Stromlieferanten oder im Folgejahr auch wieder zurück in die Grundversorgung beim bisherigen Verteilnetzbetreiber gewechselt werden.</p><p>Der Energy-Only Market, das Preismodell im offenen Markt, garantiert eben nicht mehr, dass die Gestehungskosten beim Strom gedeckt sind. Dieses Problem ist auch mit höheren Investitionsbeiträgen nicht zu lösen, wenn man weiterhin moderate und vor allem stabile Strompreise will. Dies aber ist bisher eines der Merkmale der schweizerischen Stromversorgung im Gegensatz zum europäischen Umfeld, welches man nicht aufs Spiel setzen sollte, denn es ist die Voraussetzung für die bisher hohe Zustimmung in der Bevölkerung zur Energiewende.</p><p class="heading--h4">Zubau von Erneuerbaren und verstärkter Umweltschutz widersprechen sich nicht</p><p>Die mit dieser Revision bezweckte verstärkte Unterstützung der erneuerbaren Energien ist zwar ein schwaches Gegenmittel gegen die zu befürchtenden negativen Auswirkungen der vollen Strommarktöffnung, sie ist aber an sich unbedingt erforderlich. Denn mit dem Ausstieg aus der Atomkraft, der Dekarbonisierung der Gebäudewärme und der notwendigen Elektrifizierung der Mobilität braucht es nicht nur einen Ersatz der wegfallenden Kapazitäten, sondern einen Ausbau der einheimischen Stromproduktion. Das Potenzial der Wasserkraft, bisher der grosse Pfeiler in der Stromproduktion, ist aber erschöpft. Zudem dürfte sich die Produktion aus dieser Quelle wegen des Klimawandels, der sich in längeren Trockenperioden und abnehmender Schneemenge manifestiert, tendenziell verringern. Der Rückzug der Gletscher, ebenfalls eine Folge des Klimawandels, eröffnet zwar Perspektiven durch neue Gletscherseen, hier aber kommt es dann sicher zur Kollision mit dem Landschaftsschutz.</p><p>Der Interessenskonflikt zwischen höherer Produktion aus Wasserkraft und Biodiversitätsschutz wird mit dieser Vorlage nicht entschärft, sondern würde sich ganz unnötig zuspitzen. Die noch bestehenden ökologisch wertvollen Gebiete müssen konsequent geschützt werden. Ein besserer Schutz der Biodiversität und Massnahmen für einen verstärkten Klimaschutz widersprechen sich aber nicht, sondern müssen ab jetzt zusammengedacht und konzipiert werden. Diesem Ziel muss die Revision des Energiegesetzes einen grossen Schritt näherkommen und die Investitionsanreize müssen entsprechend so gesetzt werden.</p><p>Die Photovoltaik ist nach übereinstimmender Einschätzung aller ExpertInnen in der Schweiz die Quelle erneuerbaren Stroms mit dem grössten Potenzial, was Zubau, Kostenbegrenzung und Landschaftsschutz gleichermassen betrifft. Der Bundesrat strebt denn auch mit dieser Vorlage einen verstärkten Ausbau der Photovoltaik an und setzt dafür auf einmalige Investitionsbeiträge mittels Einmalvergütungen und bei Auktionen für grosse Anlagen ohne Eigenverbrauch. Bei der Wasserkraft war man in jüngster Zeit stets bemüht, das Risiko der volatilen Marktpreise zu mindern (Stichworte Marktprämie und Diskussion über einen flexiblen Wasserzins), hier hingegen wird kein Sicherungsnetz vorgesehen. Damit ist fraglich, ob der anvisierte Zubau gelingen kann. Die Photovoltaik braucht dringend mehr Planungssicherheit, wenn sie als neuer Pfeiler der einheimischen Stromversorgung vorgesehen ist.</p><p class="heading--h4">Versorgungssicherheit: Der Markt richtet es nicht</p><p>Seitdem diese Revision des EnG entworfen wurde, haben wir nämlich eine komplett neue Ausgangslage zu bewältigen: Die Corona-Pandemie hat europaweit wegen des «shut down» der Wirtschaft und des öffentlichen Verkehrs zu einem Einbruch beim Stromverbrauch geführt und setzt damit die Preise noch mehr unter Druck. Die weiteren Folgen der Pandemie sind eine Zunahme der Arbeitslosigkeit und eine gefährliche Schwächung der Kaufkraft. Zudem ist fraglich, ob in dieser neuen Wirtschaftslage eine Erhöhung der Preise für die CO2-Emissionen in der EU eine politische Mehrheit finden. Der Markt wird es ganz bestimmt nicht richten. Deshalb müssen die Fördermittel noch deutlicher verstärkt werden, um die Investitionsanreize für den Zubau von erneuerbaren Produktionsanlagen zu stimulieren, aber mit klarem Fokus auf die Nachhaltigkeit der Anlagen.</p><p>Energieeffizienz und Suffizienz sind die zwei Aspekte einer ökologisch, ökonomisch und sozial erfolgreichen Energiewende, aber sie erfahren viel zu wenig Beachtung und fallen auch in dieser Revision unter den Tisch. Mit Strom, der nicht verbraucht wird, lässt sich kein Geschäft machen. Das dürfte wohl die Erklärung für diese Geringschätzung sein. Je mehr aber die Stromproduktion auf erneuerbaren Energien beruht, desto zentraler wird die Frage des Lastmanagements um die Stromkosten im Griff zu halten. Wie eine Studie im Auftrag des BfE im letzten Oktober aufzeigte, wird das Potenzial von Laststeuerungen in der Schweiz noch kaum genutzt. Aber das ist eine verpasste Chance, die sich rächen wird, denn ohne deutliche Verbrauchsverringerung und den Einsatz von solchen Steuerungselementen kann die Transformation nicht kosten- und umweltverträglich gelingen. Es sollte deshalb nicht damit zugewartet werden, die Verbrauchsrichtwerte anzupassen. Und es sollte möglichst rasch ein geschäftsfähiges Demand Side Management aufgebaut werden.</p><p>Zu den einzelnen Artikeln nimmt der SGB in seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe unten) Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7148</guid><pubDate>Wed, 08 Jul 2020 12:57:00 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-die-verrechnungssteuer</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt zu den einzelnen Massnahmen des Gesetzesvorhabens im Detail Stellung.</p><p>Der Bundesrat will mit der vorliegenden Reform den Fremdkapitalmarkt stärken. Diese beinhaltet mehrere Massnahmen:</p><ul><li>Teilweise wird vom Schuldnerprinzip auf das Zahlstellenprinzip umgestellt.</li><li>Inländische juristische Personen und ausländische Anleger werden von der Verrechnungssteuer auf Schweizer Zinserträgen befreit.</li><li>Ausländische Zinserträge von natürlichen Personen im Inland werden neu erfasst.</li><li>Die direkte und die indirekte Anlage werden gleichbehandelt.</li><li>Die Umsatzabgabe auf inländische Obligationen wird abgeschafft.</li></ul><p>Das vorliegende Gesetzesprojekt gliedert sich in eine Reihe von Vorhaben ein, welche kapitalmarktbezogene Tätigkeiten fördern will: Die Stempelsteuer soll schrittweise abgeschafft werden, neben der Abschaffung der Umsatzabgabe ist in der vorliegenden Thematik insbesondere auch die Emissionsabgabe zu erwähnen. Der SGB hält diese Vorhaben – insbesondere in der aktuellen Krisensituation – für finanzpolitisch fragwürdig.</p><h3 class="heading--h4">Umstellung auf das Zahlstellenprinzip</h3><p>Die Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer im Inland wird zurzeit nur teilweise erfüllt. Erträge aus ausländischen Titeln, die von im Inland ansässigen Leistungsempfängern vereinnahmt werden, unterliegen der Einkommens- und Vermögenssteuer, aber werden von der Verrechnungssteuer nicht erfasst. Mit dem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip wird die Verrechnungssteuer nicht mehr anonym vom Schuldner erhoben, sondern von der schweizerischen Zahlstelle (i.d.R. Bank), welche die betreffenden Erträge ihren Kunden gutschreibt. So unterliegen der Verrechnungssteuer neu auch ausländische Zinserträge, wenn die betreffenden Anlagen auf einer Schweizer Bank gehalten werden. Dadurch wird die Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer für die schweizerische Einkommens- und Vermögenssteuer verbessert. Der SGB begrüsst diesen Beitrag zur Steuerehrlichkeit und damit auch Steuergerechtigkeit.</p><p>Der SGB hat sich bereits in früheren Stellungnahmen zur Verrechnungssteuer geäussert und dabei die Umstellung vom Schuldnerprinzip auf das Zahlstellenprinzip unter gewissen Voraussetzungen unterstützt. Zwingend ist für den SGB bei der Umstellung auf das Zahlstellenprinzip, dass ein reziproker Automatischer Informationsaustausch (AIA) mit wichtigen Partnerstaaten besteht. Ansonsten bestünde das Risiko der Zahlstellenverlegung durch inländische natürliche Personen ins Ausland. Da unterdessen gegen 100 Abkommen bestehen, darunter mit allen wichtigen Finanzzentren, ist die Voraussetzung eines genügend grossen AIA-Netzes heute gegeben. Dies entgegen der Situation 2015. Der SGB kann den teilweisen Wechsel auf das Zahlstellenprinzip somit unterstützen.</p><h3 class="heading--h4">Ausweitung des Sicherungszwecks auf ausländische Zinserträge bei inländischen natürlichen Personen</h3><p>Diese Massnahme wird durch die Umstellung aufs Zahlstellenprinzip möglich und stärkt den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer. Sie führt zu 35 Mio. Franken Mehreinnahmen, sofern ein Teil der ausländischen Zinserträge bisher nicht deklariert wurde. Der SGB begrüsst diese Massnahme.</p><h3 class="heading--h4">Befreiung von der Verrechnungssteuer für inländische juristische Personen und ausländische Anleger</h3><p>Für ausländische Anlegerinnen und Anleger ist die Besteuerung gesichert, wenn die Schweiz mit dem entsprechenden Staat einen AIA pflegt. Für gegen 100 Staaten liegen solche vor. Ausländische Anlegerinnen und Anleger haben gemäss DBA einen Rückerstattungsanspruch. Für diese Gruppen kann eine zusätzliche Verrechnungssteuer als «Übersicherung» bezeichnet werden. Die Forderung nach einer Befreiung von der Verrechnungssteuer scheint daher verständlich. Dennoch fallen dabei im Vergleich zum Status Quo Mindereinnahmen von rund 160 Mio. an. Ob bei diesen Gruppen auf eine Erhebung der Verrechnungssteuer verzichtet werden soll, ist somit auch eine finanzpolitische Frage. Der SGB nimmt zu dieser Frage untenstehend Stellung.</p><h3 class="heading--h4">Finanzielle Folgen</h3><p>Die Reform führt zu einmaligen sowie dauerhaften finanziellen Effekten. Die temporären Effekte ergeben sich daraus, dass die Rückerstattung der Verrechnungssteuer bis drei Jahre nach Fälligkeit der steuerbaren Leistung beantragt werden kann, gleichzeitig bei den neu ausgenommenen Anlegerinnen und Anlegern keine Verrechnungssteuer mehr anfällt. Der einmalige Effekt beläuft sich auf 750 Millionen Franken. Allerdings führt die Vorlage zu wiederkehrenden Ausfällen von 180 Millionen Franken. Zu den Ausfällen, welche die Verrechnungssteuer betreffen (130 Millionen Franken), kommen 50 Millionen Franken aus der Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen. Praktisch die ganze Summe fällt beim Bund an. Es ist höchst fraglich, ob sich der Bund in der aktuellen Lage solche Stimulationsvorlagen für die Banken und den Kapitalmarkt leisten kann.</p><h3 class="heading--h4">Höhe des Verrechnungssteuersatzes</h3><p>Die Vorlage will auch die Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer erhöhen. Der SGB hat schon in früheren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass diese nur erfüllt werden kann, wenn der effektive Grenzsteuersatz auf das steuerbare Einkommen unter dem geltenden Verrechnungssteuersatz von 35 Prozent liegt. Heute liegen die obersten Grenzsteuersätze in vielen Kantonen – in besondere in bevölkerungsreichen Kantonen wie BE, GE, VD, ZH u.a. – über diesem Wert. Die Verrechnungssteuer zwingt also in vielen Kantone nicht zur Steuerehrlichkeit. Dabei wird die Versuchung, Kapitaleinkommen zu verheimlichen, in dieser Betrachtung noch unterschätzt, da die Vermögenssteuer ignoriert wird. Beim zurzeit geltenden Verrechnungssteuersatz von 35 Prozent erreicht die Verrechnungssteuer ihr Hauptziel – die Förderung der Steuerehrlichkeit – also nur ungenügend, wodurch dem Fiskus beträchtliche Steuereinnahmen entgehen. Ferner sind dort, wo die Verrechnungsteuer nicht mehr greift, die effektiv bezahlten Steuern andere als die von der Steuergesetzgebung geforderten. Folglich werden die verteilungspolitischen Zielsetzungen sowie das Besteuerungsverhältnis von Arbeits- und Kapitaleinkommen der vom Volk gutgeheissenen Steuertarife unterlaufen. Deshalb fordert der SGB, dass der Verrechnungssteuersatz für inländische natürliche Personen angehoben wird. Die aktuellen effektiven Grenzsteuersätze sind unter Berücksichtigung der Vermögenssteuer zu berechnen und die Höhe des Verrechnungssteuersatzes darauf abzustimmen.</p><p>Der SGB unterstützt einzelne Massnahmen der folgenden Reform, insbesondere den teilweisen Wechsel auf das Zahlstellenprinzip. Jedoch muss die Umstellung einnahmenneutral erfolgen. Deshalb wird die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländische Obligationen abgelehnt. Ausserdem ist der Verrechnungssteuersatz für inländische natürliche Personen weiterhin zu tief, um den Sicherungszweck zu erfüllen. Er muss erhöht werden.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7150</guid><pubDate>Wed, 08 Jul 2020 12:05:00 +0200</pubDate><title>Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/dringliches-bundesgesetz-ueber-die-unterstuetzung-des-oeffentlichen-verkehrs-corona</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Zuge der Covid-19-Krise befindet sich der öffentliche Verkehr in der Schweiz in einer schwierigen Lage. Wie kaum in einem anderen Sektor musste hier während Monaten finanziell ein verlustreicher Spagat zwischen Wahrnehmung des Beförderungsauftrags bzw. Aufrechterhaltung der Grundversorgung und epidemiologisch begründeter Aufforderung, ebendiese nicht in Anspruch zu nehmen, geübt werden. Diese Situation hat zu einem schnellen Kapitalverzehr bei den Transportunternehmen geführt, deren Ertragsausfälle mit zeitweiligen Auslastungen von nur noch 20% des normalen Passagieraufkommens (bzw. einem kompletten Stillstand beim touristischen Verkehr sowie beim internationalen Personenverkehr) immens sind. Kostenseitig fielen die Einsparungen gleichzeitig sehr begrenzt aus, denn der Anteil an kurzfristig nicht vermeidbaren Fixkosten ist insbesondere im Eisenbahnverkehr sehr hoch. Darüber hinaus fielen zudem substanzielle Mehrkosten an, bedingt etwa durch die komplexen Fahrplanumstellungen und die aufwändigen Hygienemassnahmen. Nach Wiederaufnahme des Taktfahrplans sind die finanziellen Probleme keineswegs gelöst, denn das Passagieraufkommen liegt weiterhin deutlich unter dem Normalstand, was voraussichtlich auch noch einige Zeit anhalten wird. Der Schienengüterverkehr wiederum leidet unter dem konjunkturellen Einbruch und wird das bisherige Transportvolumen nur schrittweise wiederaufbauen können.</p><p>Vor dem beschriebenen Hintergrund ist für den SGB klar, dass sämtliche Sparten des öffentlichen Verkehrs substanziell mit öffentlichen Geldern unterstützt werden müssen. Denn dieser ist nicht nur das Rückgrat der Mobilität in der Schweiz, sondern auch der zentrale Hebel für die Entwicklung einer emissionsfreien Transportwirtschaft und darf deshalb im Sinne des "Netto-Null"-Ziels des Bundesrats keinesfalls geschwächt aus der Coronakrise hervorgehen, sondern muss vielmehr gestärkt und ausgebaut werden. Ertragsausfälle und Mehrkosten in den verschiedenen Bereichen des Personen- und Schienengüterverkehrs müssen daher möglichst nachhaltig ausgeglichen werden und gleichzeitig muss mit einer griffigen Kommunikationsoffensive dafür gesorgt werden, dass die Bevölkerung wieder möglichst schnell und im vor der Krise gewohnten Ausmass die öffentlichen Verkehrsdienstleistungen in Anspruch nimmt. Die zuletzt durch den Bundesrat verfügte Maskenpflicht im ÖV dürfte dabei entscheidend zur Vertrauensbildung beigetragen haben.</p><p>Für die Gewerkschaften ist zudem klar, dass der finanzielle Druck der Transportunternehmen nicht auf das Personal abgewälzt werden darf. Denn das Verkehrspersonal hat nicht nur während der Krise mit der Wahrnehmung seiner "systemrelevanten" Tätigkeit Ausserordentliches geleistet, sondern es war – als Folge insbesondere des starken Wachstums im Verkehrsaufkommen und gleichzeitig durchgeführter unnötiger "Optimierungsprogramme" (z.B. bei den SBB) – schon zuvor am Anschlag. Darüber hinaus hat die Krise an der demografischen Entwicklung, welche die ÖV-Unternehmen erwartet, nichts geändert. So werden zum Beispiel bei den SBB bis im Jahr 2035 deutlich mehr Mitarbeitende pensioniert, als Arbeitsplätze durch die Digitalisierung verschwinden. Der heutige Fachkräftemangel wird sich somit künftig noch weiter verschärfen (z.B. im IT-Bereich, aber auch in bahnnahen Berufe wie LokführerIn oder KundenbegleiterIn). Das beste Mittel, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sind attraktive Anstellungsbedingungen.</p><h3 class="heading--h4">Stellungnahme zu den einzelnen Massnahmen und ÖV-Sparten</h3><h4>Personenfernverkehr:</h4><p>Wie obenstehend beschrieben, war und ist auch der Personenfernverkehr hart von den coronabedingten Ausfällen betroffen. Dennoch sieht der Bundesrat keinen direkten Handlungsbedarf in diesem Angebotsbereich: Die Situation im Personenfernverkehr soll gemäss erläuterndem Bericht "im Zuge der Eignerpolitik mit der SBB geklärt" werden. Letztere soll vorerst Verluste in der Höhe von rund 400 Millionen aus eigenen Mitteln auffangen, da sie "einen gewissen finanziellen Spielraum" habe. Zunächst möchten wir feststellen, dass diese Beurteilung im klaren Widerspruch zur gleichentags durch den Bundesrat beschlossenen Erhöhung der Darlehenslimite bei der Bundestresorerie um 500 Millionen auf 750 Millionen Franken steht. Diese Erhöhung – welche unverständlicherweise weiterhin nur für Kredite mit einer extrem kurzen Laufzeit von höchstens einem Jahr gilt – begründete der Bundesrat nämlich mit der Notwendigkeit der "Überbrückung eines akuten Liquiditätsengpasses" bzw. schlicht der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der SBB bis Ende 2020. Der finanzielle Spielraum der SBB ist also im Gegenteil sehr eng, und dies bei einer für den ÖV noch lange nicht ausgestandenen Krise. Der Entscheid des Seco bzw. des Bundesrates, dass öffentliche bzw. mehrheitlich durch die öffentliche Hand finanzierte Betriebe grundsätzlich kein Konkursrisiko tragen und damit keine Kurzarbeit beantragen dürfen, ist richtig. Die Konsequenz davon muss aber zwingend sein – übrigens auch vor dem Hintergrund, dass sämtliche Angestellten im öffentlichen Verkehr monatlich die üblichen ALV-Beiträge leisten –, dass dieses "Konkursrisiko" frühzeitig und nachhaltig abgewendet wird, und zwar ohne Abstriche bei der Qualität der Dienstleistungen und insbesondere ohne Schwächung der Arbeitsbedingungen. Es braucht also auch im Personenfernverkehr eine Defizitdeckung durch den Bund, denn ohne diese kommen die SBB (sowie die BLS und SOB) spätestens im Herbst in akute finanzielle Schwierigkeiten, welchen die Unternehmensleitungen wohl nicht tatenlos entgegensteuern werden. Dass dabei insbesondere die Arbeitsbedingungen und der Personalbestand unter Druck kommen könnten, ist keineswegs eine unbegründete Befürchtung und nach der ausserordentlichen Leistung des Verkehrspersonals während der Coronakrise eine äusserst bittere Aussicht.</p><h4>Regionaler Personenverkehr:</h4><p>Der SGB begrüsst den vorgesehenen umfassenden Ausgleich des Defizits im Regionalen Personenverkehr für die Jahre 2020 und 2021 – sowie selbstverständlich das daran gekoppelte Verbot von Dividendenausschüttungen für denselben Zeitraum. Die geforderte Kompensation der Ertragsausfälle durch Reserven der Transportunternehmen muss sich aber maximal auf die zweckgebundenen Reserven gemäss Art. 36 des Personenbeförderungsgesetzes beschränken. Einen weitergehenden Reserveabbau – der erläuternde Bericht ist hier unklar und erwähnt auf S. 13 "weitere Reserven der TU" – gilt es unbedingt zu vermeiden, denn er würde die Handlungs- und Risikotragfähigkeit der Transportunternehmen für die nächsten Jahren stark einschränken und zudem eine starke Ungleichbehandlung der verschiedenen Transportunternehmen mit sich bringen (da sich deren Risiko- und Investitionspolitik in der Vergangenheit erheblich unterschieden hat, was sich entsprechend in der heute vorhanden Reservenhöhe ausdrückt).</p><h4>Touristischer Verkehr</h4><p>Der SGB lehnt den Verzicht auf Massnahmen zugunsten des "Regionalen Personenverkehrs ohne Erschliessungsfunktion" bzw. des touristischen Verkehrs entschieden ab. In Einklang mit der Forderung der parlamentarischen Motion 20.3151, "Massnahmen über alle Bereiche" zu ergreifen finden wir es unabdingbar, dass auch der touristische Verkehr als Teil des integrierten öffentlichen Verkehrssystems finanziell unterstützt wird. Denn im Gegensatz zu den anderen Bereichen, mussten die Bergzüge, Seilbahnen, Schiffe etc. ihren Betrieb während zweieinhalb Monaten komplett einstellen und erlitten daher einen maximal hohen Ertragsausfall. Gemäss VöV bedarf es zur Abfederung dieser Ausfälle Unterstützungsbeiträge in der Höhe von 50-100 Millionen.</p><h4>Ortsverkehr:</h4><p>Der SGB begrüsst die Förderung des Ortsverkehrs, verlangt jedoch, dass für diesen Bereich das Prinzip der Defizitdeckung analog des RPV angewandt wird (auch dies ergibt sich zudem aus dem parlamentarischen Auftrag der Motion 20.3151). Der vorgesehene Pauschalbeitrag des Bundes von 100 Millionen dürfte dafür nicht ausreichen.</p><h4>Schienengüterverkehr:</h4><p>Zur Stützung des Schienengüterverkehrs unterstützt der SGB die Aussetzung bei den Abgeltungen für den alpenquerenden kombinierten Verkehr für die Jahre 2020 und 2021. Damit können bei einem geringeren Transportvolumen gleich viele Fördermittel gesprochen werden, was zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Abgeltung je Sendung führt und damit letztlich einer Schwächung der Verlagerungspolitik vorbeugt. In diesem Kontext begrüssen wir auch die Härtefallregelung, bzw. die ausserordentliche finanzielle Unterstützung der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr im Umfang von 40 Millionen sowie die Unterstützung der "Rollenden Landstrasse" (bzw. der RAlpin AG) im Umfang von 10 Millionen.</p><h4>Finanzierung der Bahninfrastruktur:</h4><p>Der SGB befürwortet den Verzicht auf die Rückzahlung der Bevorschussung des Bahninfrastrukturfonds für die Jahre 2020 und 2021. Dies ermöglicht es dem BIF in dieser ausserordentlichen Lage, die nötigen Ausgaben für Unterhalt, Betrieb und Ausbau der Bahninfrastruktur aufrechtzuerhalten. Die Trassenpreiseinnahmen der Infrastrukturbetreiberinnen sind aufgrund des eingebrochenen Volumens des Schienenverkehrs stark rückläufig. Um deren zukünftige Investitionsfähigkeit (und damit den Substanzerhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur) nicht zu gefährden, ist es daher richtig, dass auch die Mittel für die Leistungsvereinbarungen mit den Infrastrukturbetreiberinnen für die Jahre 2020 und 2021 aufgestockt werden.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7144</guid><pubDate>Wed, 08 Jul 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit - Höchstzahlen 2021</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/verordnung-ueber-zulassung-aufenthalt-und-erwerbstaetigkeit-hoechstzahlen-2021</link><description>Stellungnahme des SGB im Rahmen der Anhörung zur Festlegung der Höchstzahlen nach VZAE für das Jahr 2021 </description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie jedes Jahr wird der Bundesrat im Herbst die Höchstzahlen (Kontingente) für Kurzaufenthalts- (L) und Aufenthaltsbewilligungen (B) zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Personen aus Drittstaaten sowie für Erbringerinnen und Erbringer von Dienstleistungen (DLE) aus den EU/EFTA-Staaten mit Aufenthalt von über 120 Tagen festlegen. Dies alles bedingt eine Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), zu der der Bundesrat jeweils vorgängig die Sozialpartner und Kantone anhört.</p><p>Nachdem der Bundesrat die Höchstzahlen für das Jahr 2015 massiv gekürzt hatte, hob er in den letzten Jahren die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen (B) von Drittstaatsangehörigen wieder an, so dass diese für das Jahr 2020 zusammen mit dem Kontingent für Aufenthaltsbewilligungen (B) für DienstleistungserbringerInnen aus den EU/EFTA-Staaten wieder auf dem Niveau von 2014 liegen. Erwartungsgemäss ist die Ausschöpfung wegen der Corona-Pandemie per Ende Mai 2020 tiefer als im Mai 2019. Wie schon 2019 ist es deshalb wahrscheinlich, dass die verfügbaren Aufenthaltsbewilligungen bis Ende Jahr nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB ist dies jedoch kein Grund, die Menschen über die coronabedingten Grenzschliessungen hinaus in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken und die Kontingente für 2021 wieder zu kürzen.</p><p>Der SGB setzt sich für sichere Löhne und Arbeitsverhältnisse ein, was wirksame Kontrollen der Löhne und Arbeitsbedingungen sowie stabile Anstellungsbedingungen voraussetzt. Personen ohne Schweizer Pass mit unbefristeten Arbeitsverträgen können sich besser gegen schlechte Arbeitsbedingungen und Willkür durch die Arbeitgebenden zur Wehr setzen als solche mit befristeten Verträgen. Der SGB hat deshalb schon in den Vernehmlassungen der vergangenen Jahre die Ansicht geäussert, dass die Höchstzahlen für die Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) auf tieferem Niveau bleiben sollten. Wir begrüssen deshalb, dass 2020 die Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen nicht erhöht wurden</p><p>Für die Höchstzahlen 2021 bedeutet dies, dass die Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) weiterhin nicht erhöht werden sollen, sondern auf 3’500 (Drittstaatsangehörige) resp. 2'500 (DLE EU/EFTA) gesenkt werden können. Für die Aufenthaltsbewilligungen (B) scheinen uns die Höchstzahlen für DLE EU/EFTA von 2020 ausreichend, das heisst, sie müssen zurzeit nicht erhöht werden, dürfen jedoch auch nicht gesenkt werden.</p><p>Wie wir schon in unserer Stellungnahme zur «Mind the Gap»-Strategie angemerkt haben, sollen die Kontingente für britische Staatsangehörige so rasch wie möglich regulärer Teil der Kontingente für Drittstaatsangehörige werden, um kein diskriminierendes Modell mit Sonderkategorien zu schaffen. Dies bedeutet, dass die Kontingente der Aufenthaltsbewilligungen (B) für Drittstaatsangehörige entsprechend ausgebaut werden müssen. Wir beantragen deshalb deren Erhöhung um 4'000 Bewilligungen auf 8'500.</p><p>Für den SGB sind Begleitmassnahmen essentiell, um Lohndumping und jegliche Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen zu verhindern. Ein wirksamer Lohnschutz ist zwingend zu verteidigen, die flankierenden Massnahmen dürfen keinesfalls geschwächt werden.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7142</guid><pubDate>Wed, 08 Jul 2020 11:45:00 +0200</pubDate><title>Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid-19-solidarbuergschaftsgesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt zum Entwurf des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes gerne Stellung. Die kurze Fristsetzung von nur drei Wochen wird jedoch kritisert. Sie ist nicht verständlich, zumal es um eine Überführung in ordentliches Recht und nicht um dringlichste Vorhaben geht, welche eine so kurze Frist rechtfertigen würden.</p><h3>Grundsätzliches</h3><p>Die Corona-Pandemie stellt die Schweizer Bevölkerung und die Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Die Gefährdung der Arbeitsstellen zeigt sich in den Kurzarbeitszahlen: In den 20 Prozent der Branchen mit den tiefsten Löhnen waren im Frühling 50 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit. Die Arbeitslosigkeit nimmt dennoch deutlich zu. Neben den zentralen Massnahmen für die Arbeitnehmenden – sowie der Unterstützung von direkt und indirekt betroffenen Selbstständigen und der Direkthilfe für besonders betroffenen Branchen – &nbsp;ist die Sicherstellung von Liquidität für die betroffenen Firmen von grosser Bedeutung. Mit Darlehen können die laufenden Betriebskosten und Fixkosten gedeckt werden, wenn die Umsätze einbrechen oder gar vollständig wegfallen. Die Liquiditätsengpässe wurden mit zinslosen Krediten (bis 500'000 Franken, sog. «Soforthilfe») resp. mit Tiefzinskrediten (bis 20 Millionen Franken) gedeckt. Dieses System hat sich bewährt und wird nun in das ordentliche Recht überführt. Der SGB unterstützt dieses Vorgehen. Zentrale Pfeiler in der Bekämpfung von Konkursen und Arbeitslosigkeit fehlen jedoch auch noch nach mehreren Monaten der Pandemie. So ist noch immer keine Lösung für die Geschäftsmieten-Problematik beschlossen, auch wenn unterdessen ein Entwurf in Vernehmlassung ist. Die Mieten stellen den grössten Fixposten neben den Löhnen dar, die über die Kurzarbeit zu 80 Prozent gedeckt sind.</p><p>Der SGB begrüsst in der Vorlage vor allem die folgenden drei Neuregelungen im Vergleich zur vorangehenden Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung: Erstens, dass Covid-19-Soforthilfe-Kredite bis 500'000 Franken nicht als Fremdkapital betrachtet werden und daher die Unternehmen nicht gezwungen werden, eine Überschuldungsanzeige zu machen. Zweitens, dass es nicht mehr verboten ist, bereits bewilligte Kredite für Neuinvestitionen zu nutzen. Dazu stellt der SGB jedoch noch einen zusätzlichen Antrag. Drittens, dass diverse Möglichkeiten geschaffen werden, damit sich die Bürgschaftsorganisationen an Sanierungsmassnahmen beteiligen können.</p><h3>Änderungsvorschläge</h3><p>Der SGB begrüsst zwar die Absicht des Bundesrates, dass die Kredite unter gewissen Voraussetzungen später als nach fünf Jahren zurückbezahlt werden können. Für einen Härtefall müssen gemäss der Vorlage jedoch Kriterien erfüllt sein: Es ist ein Amortisationsplan nötig. Dieser muss eine «erhebliche Härte» belegen. Die büroktatische Prüfung dieser Anträge könnte aus der Sicht des SGB einfacher gelöst werden, indem <strong>die maximale Dauer der Solidarbürgschaft auf 8 Jahre erweitert wird</strong>. Damit würde das Anliegen der Motion 20.3137 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates aufgenommen.</p><p>Der Bundesrat sieht vor, dass die Zinsen der Kredite bis 500'000 Franken an die zukünftige Markt-entwicklung angepasst werden. Aktuell liegt dieser sinnvollerweise bei 0.0 Prozent. Es ist nicht zu erwarten, dass die wirtschaftliche Entwicklung derart anzieht, dass sich das heutige Zinsumfeld wesentlich ändern würde. Dennoch erachtet es der SGB als sinnvoll, <strong>den Zins der Soforthilfe-Kredite bis 500'000 Franken für die gesamte Laufzeit auf 0.0 Prozent festzulegen</strong>, damit für die Unternehmen für die ganze Dauer Rechtssicherheit herrscht.</p><p>Es ist sinnvoll, dass die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen sowie die Rückerstattung von Kapitaleinlagen während der Kredit-Laufzeit verboten sind. Der SGB befürwortet zusätzlich ein <strong>Verbot für variable Lohnbestandteile (Boni)</strong>, welches für kreditnehmende Unternehmen gelten soll.</p><p>Mit 128'000 Kreditvereinbarungen wurden bisher erst 15 Milliarden des gesprochenen Verpflichtungskredits von 40 Milliarden verbürgt. Der Bundesrat erwähnt in der Vorlage, dass eine Investitionsschwäche aufgrund der aufgenommenen Schulden und der Amortisation nicht ausgeschlossen werden können. Die KOF rechnet in ihrer Konjunkturanalyse 2020 mit einer Abnahme der Ausrüstungsinvestitionen um rund 13 Prozent. Es scheint dem SGB daher sinnvoll, diese Investitonsschwäche frühzeitig zu bekämpfen. Er schlägt daher vor, <strong>das COVID-19-Kreditprogramm um mindestens ein Jahr zu verlängern</strong>. Die Obergrenze von 40 Milliarden Franken soll bestehen bleiben. Es ist für den SGB denkbar, dass die Staatsgarantie für die genehmigten Kredite reduziert wird und ein Teil des Kreditrisikos durch die Banken getragen wird. <strong>Die genehmigten Kredite sollen neu auch für Investitionen, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele beitragen, verwendet werden können, zum Beispiel für Investitionen in Anlagen, Flotten, Forschung und Entwicklung.</strong> Damit würde das Anliegen der Motion Jans 20.3852 aufgenommen.&nbsp; Einerseits kann sich so die Schweizer Wirtschaft, die in den nächsten Monaten nur schwach ausgelastet ist, auf die Zukunft vorbereiten. Und zweitens kann die Schweiz den zur Erfüllung der Klimaziele grossen Strukturanpassungs- und Investitionsbedarf verkleinern. Die Stabilisierung des Weltklimas kann nur gelingen, wenn die Reparatur der Wirtschaft genutzt wird, um Jobs im Bereich einer möglichst CO2-neutralen Produktion zu schaffen. Die EU wird deshalb über den Green Deal und das Recoveryprogramm hunderte Milliarden in den Klimaschutz investieren. Im Zuge des vorliegenden Kreditprogramms wurde die Postfinance AG vom Kreditverbot befreit, indem sie Soforthilfe-Kredite vergeben durfte. Diese Chance ist für die Schweizer Wirtschaft und die zukünftige Klimapolitik der Schweiz zu nutzen, indem die Postfinance zur «Klimabank» werden könnte, eine öffentliche Bank mit einem Schwerpunkt auf Klimaschutzinvestitionen. Gleichtzeitig wird damit die Investitionsschwäche der Schweizer Volkswirtschaft bekämpft. <strong>Der Bundesrat wird gebeten, hier entsprechende Konzepte vorzulegen</strong>.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7140</guid><pubDate>Wed, 08 Jul 2020 11:40:00 +0200</pubDate><title>Verordnungspaket Umwelt - Frühling 2021</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnungspaket-umwelt-fruehling-2021</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt im Detail zu den Änderungen der Luftreinhalte-Verordnung, der Leitungsverordnung sowie der VREG Stellung (siehe unten), insbesondere mit Blick auf die bislang fehlenden Schutzvorschriften für Arbeitnehmende.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7138</guid><pubDate>Wed, 08 Jul 2020 11:30:00 +0200</pubDate><title>Zusatzversicherung in der Arbeitslosenversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zusatzversicherung-in-der-arbeitslosenversicherung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme. Das Instrument der Kurzarbeit und die damit verbundenen «Lohngarantien» hat die Schweiz vor einer Katastrophe auf dem Arbeitsmarkt wie beispielsweise in den USA bewahrt. Dank der Kurzarbeit konnte ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert werden. Mit 1.9 Millionen Anmeldungen übersteigt der Bedarf der Firmen an Kurzarbeit die finanziellen Möglichkeiten der Arbeitslosenversicherung ALV aber bei weitem.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst daher den Vorschlag des Bundesrates sehr, die ALV mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Ohne zusätzliches Geld würde die ALV die gesetzliche Schuldenobergrenze von 6 Mrd. Fr. rasch erreichen. Das hätte nicht nur Beitragserhöhungen, sondern auch eine ALV-Revision zur Folge. Für die Konjunktur wäre das Gift. Das haben die 1990er-Jahre klar gezeigt, als Beitragserhöhungen und öffentliche Sparprogramme die Rezession in der Schweiz wesentlich verlängert haben.</p><p>Wichtig ist aber, dass keine Zweifel am Willen entstehen, die ALV vor zusätzlichen Schulden zu bewahren. Aus unserer Sicht ist daher der vorgeschlagene Artikel 90c Absatz 3 anzupassen. Die vorgesehene «Kann»-Bestimmung sollte durch eine Verpflichtung ersetzt werden.</p><p>Weitere Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort des SGB (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7152</guid><pubDate>Wed, 08 Jul 2020 08:00:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-koordination-der-lehre-an-den-schweizer-hochschulen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB (nur auf Französisch)</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7041</guid><pubDate>Mon, 06 Jul 2020 10:55:19 +0200</pubDate><title>Dossier 140: Verteilungsbericht 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-140-verteilungsbericht-2020</link><description>Die Verteilung der Löhne, Einkommen und Vermögen sowie die Belastung durch Steuern und Abgaben in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Einkommensverteilung in der Schweiz hat sich seit der Jahrtausendwende markant verschlechtert. Dank einer aktiven Gesamtarbeitsvertrags- und Mindestlohnpolitik der Gewerkschaften stiegen zwar die unteren und mittleren Löhne. Gleichzeitig schauten viele Manager und Kader vor allem für sich selber. Die Toplöhne schossen insbesondere bis zur Finanzkrise steil in die Höhe, so dass die Lohnunterschiede mittlerweile enorm sind. Berufstätige mit einem Tieflohn müssen mittlerweile fast ein Jahr arbeiten, um auf ein Monatsgehalt der 50'000 Topverdienerinnen und Topverdiener zu kommen.</p><p>Die Steuer- und Abgabepolitik hat diese Probleme noch verschärft. Das Hauptproblem sind die stark gestiegenen Kopfprämien bei den Krankenkassen. Bund und Kantone müssten die Prämienlast für tiefe und mittlere Einkommen über Prämienverbilligungen lindern. Doch dieser Pflicht kommen sie nur ungenügend nach. Heute müssen zahlreiche Haushalte mit unteren Einkommen mehr als 10 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden. Um die Jahrtausendwende betrug die Prämienlast ungefähr die Hälfte. Statt die Prämienverbilligungen zu erhöhen, haben die bürgerlichen Parteien in den Kantonen die Steuern für Gut- und Topverdienende gesenkt. Das Ergebnis dieser falschen Politik ist erschreckend: Die tiefen Einkommen haben über die letzten 20 Jahre real stagniert. Obwohl gerade diese Haushalte am dringendsten zusätzliches Geld bräuchten. Die Topverdienenden hingegen haben wesentlich mehr Geld zur Verfügung.</p><p>Die Corona-Krise führte für zahlreiche Geringverdienerinnen und Geringverdiener zu zusätzlichen finanziellen Problemen. Denn viele von ihnen arbeiten in denjenigen Branchen, die am stärksten betroffen sind, wie beispielsweise im Gastgewerbe oder im Kulturbereich. Im Falle der Kurzarbeit erhalten sie nur 80 Prozent ihres bereits in normalen Zeiten tiefen Lohnes. Oder – noch schlimmer – sie verloren die Stelle und sind nun auf Arbeitslosengeld angewiesen.</p><p>In den nächsten Jahren muss sich die Lage grundsätzlich ändern. Die politischen Projekte dazu sind zum grossen Teil bereits aufgegleist. Die Volksinitiative für höhere Prämienverbilligungen ist eingereicht und wird bald im Parlament behandelt. Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ist im Sammelstadium und dürfte bald eingereicht werden. Darüber hinaus macht der SGB Druck, dass die Krankenkassen rasch überschüssige Reserven ausschütten müssen und dass die unteren Einkommen bei Kurzarbeit den vollen Lohnersatz erhalten. Bei den unteren und mittleren Löhnen muss es im Rahmen der Lohn- und GAV-Verhandlungen wieder aufwärts gehen – insbesondere bei den Frauenlöhnen.</p><p>Forderungen wie höhere Abzüge für das private Sparen in der 3. Säule oder für Kinder begünstigen in erster Linie diejenigen, die schon in den letzten zwanzig Jahren profitiert haben. Stattdessen müssen die Kantone die Steuergeschenke für Gutverdienende und Vermögende korrigieren.</p><p>Die Schweiz gehört zu den reichsten Ländern der Welt. Das Geld ist vorhanden, dass alle mit ihrem Einkommen ohne grosse Sorgen über die Runden kommen können. Nun müssen die politischen Taten folgen.</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7039</guid><pubDate>Mon, 06 Jul 2020 10:21:53 +0200</pubDate><title>Krisenmassnahmen: Wirtschaft stabilisieren und Kaufkraft stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/krisenmassnahmen-wirtschaft-stabilisieren-und-kaufkraft-staerken</link><description>SGB-Verteilungsbericht 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz ist in einer schweren Rezession. Besonders betroffen sind die Geringverdienerinnen und Geringverdiener, deren Einkommen bereits seit vielen Jahren stagnieren, wie dies der neue Verteilungsbericht des SGB belegt. Nun braucht es Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft, damit sich die inländische Konjunktur stabilisiert und um eine soziale Katastrophe zu vermeiden. Dazu gehört die umgehende Senkung der Krankenkassenprämien aus den angehäuften übermässigen Milliardenreserven der Krankenkassen. Diese dringliche Massnahme kann bereits im COVID-19-Gesetz umgesetzt werden.</p><p>Die Corona-Krise trifft vor allem Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, weil Kurzarbeit in den Branchen mit den niedrigsten Löhnen am stärksten verbreitet ist. Das führt zu kaum verkraftbaren Einkommenseinbussen für Arbeitnehmende mit bereits tiefen Löhnen. Mit den drohenden Entlassungen kann eine Abwärtsspirale beim Konsum in Gang kommen. Wer die Stelle verliert, hat weniger Einkommen. Das schlägt negativ auf den Konsum durch, was weitere Entlassungen nach sich ziehen kann. Eine solche Abwärtsspirale muss verhindert werden. Es gibt bereits jetzt Anzeichen dafür, dass dem privaten Konsum wieder die Luft ausgeht, dies nach einem kurzen Aufschwung bei der Wiedereröffnung der Geschäfte im Mai, besonders bei den langlebigen Konsumgütern. Daniel Lampart, SGB-Chefökonom und Autor des Verteilungs-berichts hält fest: «Bis jetzt konnten wir eine soziale Katastrophe verhindern, doch nun muss es für alle aufwärtsgehen».</p><p>Bereits vor der Krise entwickelten sich die unteren und mittleren Einkommen ungenügend. Die unteren Löhne sanken zum Teil, und die Reallöhne haben stagniert. Gleichzeitig frassen die Krankenkassenprämien einen immer grösseren Teil des Haushaltseinkommens weg. Das zeigt der heute veröffentlichte SGB-Verteilungsbericht im Detail. Deshalb fordert SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard «eine umgehende Ausschüttung der übermässig angehäuften Milliardenreserven der Krankenkassen. Diese dringliche Massnahme kann bereits im COVID-19-Gesetz umgesetzt werden.»</p><p>Die während der Krise ergriffenen Massnahmen haben dazu beigetragen, kurzfristig das Schlimmste zu verhindern. Die jüngst beschlossene Verlängerung mehrerer Instrumente zur Garantie der Löhne ist eine gute Nachricht. Dennoch muss jetzt gehandelt werden, um einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit und die daraus resultierende soziale Katastrophe zu verhindern. Deshalb macht sich Unia Präsidentin Vania Alleva für einen solidarischen Weg aus der Krise stark: «Einfache Angestellte können Lohnkürzungen nur schwer verkraften. Deshalb müssen Lohnausfälle für Einkommen bis zu 5'000 Franken netto in der Kurzarbeit vollständig ausgeglichen werden.»</p><p>Um die Konjunktur zu stabilisieren und die Kaufkraft zu stützen, fordert der SGB daher:</p><ul><li>Die <strong>Verteilung von mehr als 4 Milliarden übermässigen Krankenversicherungsreserven an die Bevölkerung</strong> mittels Beitragssenkungen.</li><li>Eine <strong>Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung für Geringverdienende</strong> auf 100 statt 80 Prozent.</li><li>Den <strong>Verbleib von über 58jährigen in ihrer bisherigen Pensionskasse bei Stellenverlust</strong> – diese Massnahme wurde bereits beschlossen und muss nun vom Bundesrat zügig umgesetzt werden.</li><li>Den <strong>Verzicht auf Sparmassnahmen der öffentlichen Hand,</strong> die im Gegenteil alle möglichen Investitionen vorantreiben muss, insbesondere im Bausektor.</li><li><strong>Zusätzliche Bundesgelder für Kinderbetreuungsstrukturen,</strong> damit diese Einrichtungen erhalten bleiben und die Kosten für die Familien gesenkt werden können.</li><li>Die<strong> Belebung der kulturellen Aktivitäten</strong> durch Bund, Kantone und Gemeinden.</li><li>Die <strong>Verhinderung einer massiven Zunahme von ausgesteuerten Arbeitslosen</strong> durch die Verlängerung der Rahmenfrist für ALV-Taggelder.</li></ul>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7036</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2020 17:18:15 +0200</pubDate><title>Wichtige Verlängerung der Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/wichtige-verlaengerung-der-kurzarbeit-sichert-arbeitsplaetze</link><description>Der SGB zu den Bundesratsbeschlüssen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Verlängerung der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate. Damit können Arbeitsplätze gesichert werden. Weitere Corona-Entlassungen müssen um jeden Preis verhindert werden. In den Branchen mit tiefen Löhnen ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Die damit verbundenen Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent sind für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht aus. Hier braucht es 100 Prozent Lohnersatz.</p><p class="heading--h3">Einkommenssicherung für Selbständigerwerbende und Kulturschaffende stärken; Lücken für Härtefälle identifizieren</p><p>Durch die Verlängerung und Ausdehnung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständige im Veranstaltungsbereich hat der Bundesrat endlich Klarheit geschaffen. Gerade Kulturschaffende sind dringend auf diese Verlängerung angewiesen, weil der Kulturbereich nach wie vor stark eingeschränkt ist und dies voraussichtlich noch länger bleiben wird. Auch anerkennt der Bundesrat mit seinen Beschlüssen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, damit Härtefälle im Rahmen der Coronakrise erkannt und gemildert werden können.</p><p class="heading--h3">Absicherung der Freizügigkeitsguthaben bei der Auffangeinrichtung BVG&nbsp;</p><p>Der SGB begrüsst auch die Einführung eines Nullzinskontos beim Bund für die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Im Einklang mit den Sozialpartnern fordert er vom Parlament nun die rasche Umsetzung der Gesetzesvorlage. Denn die von den Sozialpartnern getragene Stiftung übernimmt wichtige Aufgaben in der Beruflichen Vorsorge die gerade auch in Zeiten rasant steigender Arbeitslosigkeit von grosser Bedeutung sind. Sie bildet ein schweizweites Auffangbecken für die Pensionskassengelder aller Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit verlieren. Mit der Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments anerkennt der Bundesrat die herausfordernde Aufgabe der Auffangeinrichtung und die Verantwortung des Bundes, zur Stabilität der Auffangeinrichtung beizutragen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7034</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2020 11:10:47 +0200</pubDate><title>Frauen müssen faire Löhne bekommen – die Lohnanalysen sind ein erster Schritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauen-muessen-faire-loehne-bekommen-die-lohnanalysen-sind-ein-erster-schritt</link><description>Das revidierte Gleichstellungsgesetz ist ab 1. Juli in Kraft.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat lange für die Verbesserung des Gleichstellungsgesetzes gekämpft, um die Lohndiskriminierung von Frauen wirksamer bekämpfen zu können. Diesen Mittwoch tritt nun das revidierte Gesetz in Kraft, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die vorgesehenen Lohnanalysen werden für mehr Transparenz sorgen, doch nach wie vor werden Arbeitgeber, die Frauen beim Lohn diskriminieren, nicht sanktioniert.</p><p>Ab diesem Mittwoch haben Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden ein Jahr lang Zeit, um zu analysieren, ob ihr Lohnsystem Frauen diskriminiert. Sie können die Lohnanalysen mit den Sozialpartnern durchführen, ansonsten müssen sie sie bis 2022 von einer externen Revisionsstelle kontrollieren lassen und dann die Resultate innerhalb eines weiteren Jahres ihren Angestellten mitteilen.</p><p>Nachdem der sozialpartnerschaftliche Lohngleichheitsdialog gescheitert war, hatte sich der SGB vehement für verbindliche Massnahmen zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung eingesetzt. Als Folge davon hat der Bundesrat eine Revision des Gleichstellungsgesetzes anhand genommen, um Unternehmen zur Analyse ihrer Lohnsysteme zu verpflichten.</p><p>Skandalös ist allerdings, dass Unternehmen für Lohndiskriminierung immer noch nicht geradestehen müssen. Entsprechende Sanktionen bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit sind schon in der Vernehmlassung aus dem Entwurf gefallen. Und das Parlament hat das Gesetz in der Beratung weiter geschwächt. So sind Lohnanalysen anstatt ab 50 erst ab 100 Mitarbeitenden verpflichtend und die Bestimmungen wurden mit einem Ablaufdatum von 12 Jahren versehen.</p><p>Der SGB begrüsst zwar, dass Unternehmen endlich Verantwortung für die Einhaltung der Lohngleichheit übernehmen müssen; jahrelang stand den von Diskriminierung betroffenen Frauen nur der Weg über eine Klage offen. Umso unverständlicher ist jedoch, dass es für Lohndiskriminierung weder Sanktionen gibt, noch dass die Sozialpartner zwingend einbezogen werden müssen. Die Gewerkschaften werden deshalb die Umsetzung des Gesetzes eng begleiten und sich in ihren Branchen für sozialpartnerschaftliche Lohnanalysen einsetzen. Die SGB-Gewerkschaften haben ausserdem eine Weiterbildungsoffensive für Personalvertretungen lanciert, damit diese die Umsetzung der Gesetzesrevision kontrollieren können.</p><p>Um die Löhne in Berufen mit hohem Frauenanteil zu erhöhen, braucht es zusätzliche Massnahmen. Denn auch ohne direkte Lohndiskriminierung erhalten Frauen tiefere Löhne als Männer. Und dies nicht etwa, weil ihre Arbeit weniger wert wäre – die Coronakrise hat das Gegenteil bewiesen –, sondern weil Wirtschaft und Gesellschaft zu wenig in Versorgungs- und Betreuungsberufe investieren. Die Schweiz muss die Frauenlöhne dringend verbessern – das revidierte Gleichstellungsgesetz ist ein erster kleiner Schritt dazu.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/a/csm_Mann-Frau-Fabrik_iStock-SolStock_c4d53866d8.webp" length="178666" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7032</guid><pubDate>Mon, 29 Jun 2020 12:25:06 +0200</pubDate><title>Lohnschutz verstärken, nicht verschlechtern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-verstaerken-nicht-verschlechtern</link><description>Observatoriumsbericht: Die Schweiz vor bedeutenden migrationspolitischen Weichenstellungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich der Veröffentlichung des 16. Berichts des Observatoriums zur Personenfreizügigkeit präsentiert der SGB einen Kommentar zur aktuellen Lage. Darin betonen die Gewerkschaften die zentrale Bedeutung von Flankierenden Massnahmen (FlaM). Dank den FlaM entwickeln sich die tiefen und mittleren Löhne in der Schweiz postiver als in mehreren europäischen Ländern, in denen der Schutz geringer ist: In den letzten 20 Jahren sind sie in der Schweiz stärker gestiegen als in Frankreich, Deutschland und Grossbritannien.</p><p>Der Observationsbericht zeigt auf, wie wichtig eine hohe Dichte der in der Schweiz durchgeführten Kontrollen ist. Während in Deutschland jährlich 55.000 Unternehmen auf Arbeits- und Lohnbedingungen überprüft werden, sind es in der Schweiz 41.000 – bei einem etwa zehnmal kleineren Arbeitsmarkt. Die Entwicklung eines extremen Niedriglohnsektors wurde in der Schweiz so vermieden.</p><p>Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen muss ausgebaut, und nicht verschlechtert werden. Auch die Umsetzung kann weiter verbessert werden, vor allem durch verstärkte Kontrollen in den Kantonen.</p><p>Die am 27. September zur Abstimmung gestellte Initiative zur Abschaffung der Personenfreizügigkeit löst jedoch keine Probleme: Sie würde die Zahl der Einwanderer und Einwandererinnen nicht beeinflussen, sondern die Regeln auf dem Arbeitsmarkt schwächen, zum Schaden aller Arbeitnehmemden. Die Geschichte zeigt, dass ein Kontingentsystem lediglich den Druck auf alle Löhne erhöhen und zu mehr Schwarzarbeit führen würde. Die Personenfreizügigkeit und die Flankierenden Massnahmen, die anpassungs- und verbesserungsfähig sind, bleiben die beste Formel für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_2bbef90f41.webp" length="372346" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6997</guid><pubDate>Fri, 26 Jun 2020 15:03:00 +0200</pubDate><title>Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG-Revision)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ausfuehrungsbestimmungen-bundesgesetzes-allgemeiner-teil-des-sozialversicherungsrechts-atsg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gerne nimmt der SGB im Vernehmlassungsverfahren über die vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Änderung vom 21. Juni 2019 des Bundesgesetzes vom<br> 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG-Revision) Stellung.</p><p>Der SGB ist einverstanden mit den vorgeschlagenen Zuständigkeiten sowie der Gebührenordnung für den internationalen elektronischen Datenaustausch bei Fragen der grenzüberschreitenden Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherzeit im Verhältnis zur EU.</p><p>Der SGB begrüsst, dass im Zuge der notwendigen Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision auch einzelne veraltete Begriffe in der ATSV an die Terminologie des geltenden Erwachsenenschutzrechts aktualisiert und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Rückgriffsrecht bzw. Regress in der Verordnung nachgeführt werden.</p><p><sub>Die vollständige Stellungnahme findet sich unten verlinkt.</sub></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7029</guid><pubDate>Mon, 22 Jun 2020 11:30:00 +0200</pubDate><title>Jobs und Löhne verteidigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jobs-und-loehne-verteidigen</link><description>SGB startet Kampagne gegen die Kündigungsinitiative neu –  gemeinsamer Auftritt von Bundesrat und Sozialpartnern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage der Arbeitnehmenden ist äusserst angespannt. Der SGB hat deshalb heute am gemeinsamen Auftritt mit Bundesrätin Karin Keller-Suter und den Sozialpartnern betont, dass die Kündigungsinitiative allen Arbeitnehmenden schadet und bewährte Schutzmassnahmen aufs Spiel setzt. Dabei gilt es gerade in Krisenzeiten, Lösungen für konkrete Probleme zu präsentieren. Dass der Bundesrat und die Sozialpartner dazu bereit sind, wurde während der Corona-Krise unter Beweis gestellt – und mit der Einführung der Überbrückungsleistung bekräftigt. Der SGB engagiert sich stark mit einer eigenständigen Kampagne gegen die Kündigungsinitiative, um Jobs und Löhne zu verteidigen.</p><p>Die Schweiz hat heute das wirksamste Lohnschutzsystem Europas. Das Prinzip «Schweizer Löhne für Arbeit in der Schweiz» gilt erst recht, wenn durch die Corona-Krise die Arbeitsbedingungen unter Druck sind: Dieser Schutz ist heute wichtiger denn je. Die SVP-Initiative stellt die Rechte der Arbeitnehmenden und den Lohnschutz in Frage. Sie würde zu unsicheren Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen führen. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard betonte an der Medienkonferenz, dass «die Kündigungsinitiative zum einzigen Ziel hat, die Rechte der Arbeitnehmenden zu schwächen. Sie würde es schwieriger machen, wirtschaftlich aus der Krise herauszukommen. Sie würde den Druck auf die Löhne aller erhöhen und die bewährten Kontroll- und Schutzmechanismen aufs Spiel setzen.»</p><p class="heading--h4">Schutz ausbauen – nicht abschaffen</p><p>Jedes Jahr werden die Löhne und Arbeitsbedingungen von fast 170‘000 in der Schweiz tätigen Personen kontrolliert. Geschuldete Löhne werden nachbezahlt. Diese bewährten Kontrollmechanismen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Dank der FlaM haben die Gewerkschaften Gesamtarbeitsverträge und verbindliche Mindestlöhne auch in Branchen und Berufen durchgesetzt, in denen bisher tiefe Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen herrschten. Früher hatten die «Saisonniers» kaum Rechte und konnten als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden – um die Profite der Chefs zu steigern. Genau dahin zurück will die Kündigungsinitiative.</p><p class="heading--h4">Arbeit statt Eskalation der Krise</p><p>Schon vor der Corona-Pandemie haben die Gewerkschaften der Abstimmung über die Kündigungsinitiative der SVP grosse Bedeutung beigemessen. Sie wird im aktuellen Kontext noch entscheidender, da das Land mit einer beispiellosen Wirtschaftskrise konfrontiert ist, welche die Arbeitsplätze von Zehntausenden von Menschen im Land bedroht. Umso wichtiger ist ein klares Nein am 27. September. Der SGB und seine Verbände werden dafür mit einer <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" title="zur Kampagnenwebseite">starken, eigenständigen Kampagne</a> kämpfen.</p><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200622_MK-Statement-Pierre-Yves-Maillard.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Redebeitrag von Pierre-Yves Maillard</a></li><li>Kampagnenwebseite: <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link link--external-blank">www.jobs-und-loehne.ch</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/4/csm_sgb_flyer_sept_DE_querformat_ohnetext_12b12c858f.webp" length="81874" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7025</guid><pubDate>Mon, 15 Jun 2020 19:07:15 +0200</pubDate><title>Pierre-Yves Maillard neuer Präsident des Bildungsinstituts Movendo</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/pierre-yves-maillard-neuer-praesident-des-bildungsinstituts-movendo</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und Waadtländer Nationalrat wurde an der Delegiertenversammlung von Ende Mai zum Präsidenten des gewerkschaftlichen Bildungsinstituts Movendo gewählt. Er übernimmt die Nachfolge von Corinne Schärer.</p><p>Für Maillard bildet die Aus- und Weiterbildung die zentrale Grundlage, um die Interessen von Arbeitskolleginnen und -kollegen in Betrieben und Branchen zu vertreten. Von neuen Schulungen zur komplexen Kontrolle der Lohngleichheit oder der Weiterbildung von Mitgliedern einer Personalkommission, bis zur Unterstützung der Mitsprache in den beruflichen Vorsorgeeinrichtungen oder einer Weiterbildung zur persönlichen Kommunikationskompetenz in Beruf und Alltag: «Nur mit dem nötigen Wissen, können wir auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern verhandeln.» Das Weiterbildungsinstitut sei ein zentraler Pfeiler einer basisorientierten Gewerkschaftsbewegung und biete einen grossen Nutzen für die Mitglieder. Darüber hinaus habe die Weiterbildung eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung. Movendo leiste damit einen Beitrag zur «Demokratisierung des Wissens», so Maillard bei der Amtsübergabe.</p><p>Das Bildungsinstitut wird von verschiedenen SGB-Verbänden getragen und bietet jährlich rund 250 Kurse zu Themen der Arbeitswelt an. Die Angebote stehen allen Interessierten offen. Die Gewerkschaften übernehmen bei ihren Mitgliedern die Kosten für mindestens einen Kurs pro Jahr.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/7/csm_IMG_4011_a4dd4ca788.webp" length="88522" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7023</guid><pubDate>Mon, 15 Jun 2020 18:30:57 +0200</pubDate><title>Die Dringlichkeit anerkennen, aber gezieltere und gerechtere Lösungen anbieten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-dringlichkeit-anerkennen-aber-gezieltere-und-gerechtere-loesungen-anbieten</link><description>Kaufkraft der Familien: Nein zum Kinderabzug-Bschiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die wir – hoffentlich – hinter und gebracht haben, und die wirtschaftliche Krisensituation, die wir leider noch einige Zeit durchmachen werden, stellen alle in der Schweiz vor sehr akute Probleme. Die Familien sind nicht verschont geblieben: Für viele von ihnen, die bis zum Monatsende nur schwer durchkommen, waren die Kurzarbeit oder die Leistungen für Selbständige sicherlich eine willkommene Hilfe, aber auch der Beginn des Kopfzerbrechens: Wie soll man mit 10, 20, 30 Prozent weniger Einkommen zurechtkommen? Dies gilt umso mehr, als z.B. von der Kurzarbeit 50 Prozent der Beschäftigten in den am schlechtesten bezahlten Branchen betroffen waren, aber nur ein Fünftel der am besten bezahlten Beschäftigten. Und das ohne Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit, denn seit Februar ist die Zahl der Arbeitssuchenden (saisonbereinigt) um 55’000 Personen gestiegen.</p><p>Das unmittelbare Problem, vor dem Hunderttausende von Haushalten in unserem Land stehen, ist das Problem der Kaufkraft. Wie die Befürworter des Steuerprojekts anerkennen auch wir, umso mehr in diesem neuen Kontext, die Notwendigkeit einer föderalen Anstrengung zur Verbesserung der Kaufkraft der Familien, aber wir stellen die angewandte Methode in Frage, die nicht denen zugute kommt, die sie am dringendsten benötigen. Von den Steuerausgaben in Höhe von 370 Millionen Franken werden mehr als 70 Prozent dem Fünftel der Familien mit den höchsten Einkommen zugute kommen. Und doch, wenn wir bereit wären, mehr als ein Drittel einer Milliarde pro Jahr auszugeben, um die Familien in diesem Land zu entlasten, gäbe es wirksame und einfache Ideen, die umgesetzt werden könnten, um das Ziel und die Bedürfnisse der Menschen wirklich zu erreichen. So belaufen sich beispielsweise die für alle Kinder in der Schweiz gezahlten Krankenkassenprämien auf 1.812 Milliarden. Und auch das ist eine Steuer. Wenn man also Steuern senken will, wäre es genauso gut diejenigen ins Auge zu fassen, die darunter am meisten leiden. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Prämienverbilligungen könnte man mit 370 Millionen Franken die Prämien aller Kinder unter 18 Jahren in der Schweiz, welche die Familienbudgets belasten, mit einem pauschalen Rabatt um 25 Prozent senken.</p><p>Konkret heißt das:</p><ul><li>Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von rund 110'000 CHF brutto (d.h. etwas über 90'000 CHF netto):</li></ul><ol><li>Der Gesetzentwurf hat keinerlei Effekt, wenn beide Elternteile arbeiten.</li><li>Wenn nur ein Elternteil arbeitet, wird die Steuerlast um etwa 210 Franken pro Jahr gesenkt.</li><li>Eine Senkung der Prämien um 25 Prozent würde ihre Rechnung hingegen um 300 Franken pro Kind, insgesamt 600 Franken, also fast dreimal so viel, entlasten!</li></ol><ul><li>Für alle Familien, deren Bruttojahreseinkommen unter diesem Niveau liegt, ist die Gleichung einfacher: Der Gesetzesentwurf bringt ihnen nichts. Eine Senkung der Prämien bietet ihnen die gleichen 600 Franken Entlastung.</li><li>Und selbst für die obere Mittelschicht ist die Rechnung schnell gemacht: Bis zu 190'000 Franken Jahreseinkommen würde die Prämienentlastung für zwei Kinder grob gesagt mehr bringen als die Steuererleichterung!</li></ul><p>Die Entlastung der Familien von den Zwangsabgaben ist nicht nur eine Priorität aller politischen Programme. Es ist eine Antwort auf eine absolute Notwendigkeit angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Situation, die wir erleben. Aber wir brauchen ein Projekt, das wirklich ins Schwarze trifft. Dieses Vorlage tut das nicht.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/0/csm_Referendum-Kinderabzug_U-Doppelkarte_sgb_deutsch_v4-1_5b8519bcdd.webp" length="387732" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7021</guid><pubDate>Sat, 13 Jun 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Ein Jahr Frauen*streik: Forderungen noch lange nicht eingelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-jahr-frauenstreik-forderungen-noch-lange-nicht-eingeloest</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Morgen Sonntag 14. Juni jährt sich der historische Frauen*streik 2019. Vor einem Jahr waren mehr als 500'000 Frauen* auf den Strassen, um Lohn, Zeit und Respekt zu fordern. Doch Frauen bekommen immer noch tiefere Löhne und Renten als Männer und übernehmen mehr Betreuungsarbeit. Dies muss dringend korrigiert werden. Während der violetten Woche haben die SGB-Gewerkschaften dies betont und am Jahrestag des Streiks werden die Frauen*streikkomitees schweizweit mit Aktivitäten nachlegen.</p><p>Frauen verdienen fast ein Fünftel weniger als Männer. Über die Hälfte der erwerbstätigen Frauen verdient nicht einmal 4000 Franken pro Monat, bei den Männern sind es bloss 16 Prozent. Auch wenn ein Teil dieser Unterschiede durch Faktoren wie Berufswahl, Ausbildungsdauer oder Erwerbspensum erklärt werden kann, gilt: Die Arbeit von Frauen ist gegenüber derjenigen von Männern massiv unterbewertet. Nach einer dreijährigen Lehre verdienen Einsteigerinnen in Frauenberufe wie Coiffeuse oder Kleinkinderbetreuerin zwischen 3'900 und 4'500 Franken, junge Dachdecker oder Maurer verdienen dank GAV 1000 Franken mehr. → Vertiefte Analyse zur Lage der Frauenlöhne</p><p class="heading--h3">Dramatische Rentensituation der Frauen</p><p>Die Arbeit der Frauen, die sich als zentral für das Funktionieren der Gesellschaft während der Krise erwiesen hat, ist nicht nur schlecht entlöhnt, sie führt auch zu unwürdigen Altersrenten – im Schnitt einen Drittel tiefer. Nur die AHV berücksichtigt nicht bezahlte Pflege- und Sorgearbeit bei der Rentenberechnung. Eine Erhöhung der AHV-Renten ist darum die wirksamste Art, die Frauenrenten zu verbessern und die Rentenlücke zu schliessen. Der SGB geht mit der Initiative für eine 13. AHV-Rente in die Offensive. In der 2. Säule erhält immer noch Drittel der Frauen keine Rente. Und bei den Frauen, die eine PK-Rente erhalten, ist sie im Mittel nur halb so hoch wie bei den Männern. Der SGB hat mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrates eine BVG-Reform erarbeitet, mit der die Frauenrenten spürbar und rasch verbessert werden – sie muss rasch umgesetzt werden. → Detailanalyse zur Situation der Frauenrenten</p><p class="heading--h3">Betreuung als Service public ist Fundament der Gleichstellung</p><p>Die ungleichen Löhne und Renten begründen sich nicht nur durch diskriminierende und sogenannt erklärbare (aber deswegen noch lange nicht gerechtfertigte) Faktoren. Die Betreuung ist ein zentrales Fundament, um die Gleichstellung voran zu bringen: Kitas und schulische Tagesstrukturen sind zu teuer, und das Angebot kann die Nachfrage nicht decken. Dass es anders ginge, zeigt das europäische Ausland.</p><p>In der violetten Woche vor dem 14. Juni haben die SGB-Gewerkschaften die Missstände mit vielfältigen Aktionen angeprangert. Sie werden dranbleiben und für faire Frauenlöhne, höhere Altersrenten und die solidarische Organisation und Finanzierung der Betreuungsarbeit als Service Public kämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/0/csm_webbild_rgb_3000_ohne_6e036510e8.webp" length="53360" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7017</guid><pubDate>Thu, 11 Jun 2020 12:30:00 +0200</pubDate><title>Grundsätzlich wirksamer Lohnschutz, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grundsaetzlich-wirksamer-lohnschutz-schaerferer-vollzug-noetig</link><description>SGB-Fazit zum Seco-Seco über den Vollzug der Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen zeigt: Die Flankierenden sind wichtiger denn je! Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Insbesondere bei Firmen, die Kurz- und KürzestaufenthalterInnen oder Temporärarbeitskräfte beschäftigen.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 166’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei mehr als 15 Prozent zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (über 20 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen 15 Prozent (Entsendefirmen) bzw. 11 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in rund 1100 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur 445 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Sehr positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgebende kontrollieren. Ganz anders Teile der Deutschschweiz, wo gewisse Kantone nur rund 2 Prozent der Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 50 Jahre kontrolliert. Das muss nun rasch korrigiert werden.</p><h3>Fazit</h3><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Müsste die Schweiz aufgrund des Rahmenabkommens die Zahl der Kontrollen reduzieren oder die Instrumente (Kaution, Voranmeldung u.a.) einschränken, hätte das gravierende Auswirkungen. Die Gewerkschaften fordern daher einen Ausbau statt eines Abbaus der flankierenden Massnahmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.webp" length="642014" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7015</guid><pubDate>Wed, 10 Jun 2020 18:02:19 +0200</pubDate><title>Dossier 139: Essenziell. Der Service public in der Corona-Krise</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/dossier-139-essenziell-der-service-public-in-der-corona-krise</link><description>Bilanz und Ausblick</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dieses Dossier wirft einen bilanzierenden und analysierenden Blick auf die verschiedenen Bereiche des Service public in und nach der Corona-Krise.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Krank-am-Arbeitsplatz_torwai-iStock_kleiner_1a6f8d00d4.webp" length="111630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7013</guid><pubDate>Wed, 10 Jun 2020 17:36:58 +0200</pubDate><title>Dossier 138: SGB-Kongress vom 30.11. &amp; 1.12.2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-13-sgb-kongress-vom-3011-1122018</link><description>Positionspapiere und Resolutionen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 56. Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, der am 30. November und 1. Dezember 2018 im Berner Kursaal mit rund 400 Beteiligten stattfand, markiert eine wichtige Wegmarke in der Geschichte der schweizerischen Gewerkschaftsbewegung. Nach 20 Jahren gab Paul Rechsteiner das SGB-Präsidium ab. Seine Nachfolge trat Pierre-Yves Maillard an, der sich in einer Kampfwahl gegen Barbara Gysi durchsetzte.</p><p>Thematisch im Zentrum standen der Kampf für die Gleichstellung von Mann und Frau sowie verschiedene Positionspapiere und Resolutionen, die zum Ziel hatten, die Kaufkraft der Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen oder Renten zu stärken. Einstimmig beschlossen die Delegierten, mit der aktiven Unterstützung des Frauenstreiks am 14. Juni 2019, die Gleichstellung zu einem gewerkschaftlichen Schwerpunkt der nächsten Zeit zu machen. Ausserdem beauftragten die rund 200 Delegierten die SGB-Organe, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zu planen. Weiter beschloss der Kongress, die geplante Volksinitiative zur Verbilligung der Krankenkassenprämien aktiv zu unterstützen.</p><p>Insgesamt entschieden die Delegierten über drei Positionspapiere, verabschiedeten 13 Resolutionen und behandelten 44 Anträge. Das vorliegende Dossier umfasst die Positionspapiere und Resolutionen, wie sie vom Kongress verabschiedet worden sind. Zudem dokumentiert es die Bilanz- und die Abschiedsrede Paul Rechsteiners sowie die Antrittsrede Pierre-Yves Maillards.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_DSC_0469_bearbeitet-2_58396f2bc3.webp" length="130012" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7011</guid><pubDate>Wed, 10 Jun 2020 15:46:13 +0200</pubDate><title>Ein konkreter Fortschritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-konkreter-fortschritt</link><description>Der SGB begrüsst die Zustimmung zur Überbrückungsleistung im Parlament </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kämpft seit einigen Jahren dafür, dass Arbeitnehmende, die ein Leben lang gearbeitet haben, bei einem Stellenverlust vor der Pensionierung nicht in der Sozialhilfe landen. Die Einführung der Überbrückungsleistung durch das Parlament ist daher zu begrüssen, obwohl die Leistungshöhe vom Parlament gekürzt wurde. Die neue soziale Abfederung von Ausgesteuerten löst nicht alle Probleme, für die Betroffenen ist sie aber ein echter Fortschritt und eine Bekräftigung des Parlaments, sozialpartnerschaftlich-lösungsorientierte Kompromisse zu unterstützen.</p><p>Für ältere Arbeitslose, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, geht es nach der Aussteuerung finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbei. Dort kann es aber sein, dass die Betroffenen zuerst einen Teil ihres Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Unterstützung erhalten. Und dies, nachdem sie zuvor bereits fast ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. So ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert. Das ist inakzeptabel.</p><p class="heading--h3">Schutz ausbauen – jetzt erst recht</p><p>Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt hart getroffen. Die Zahl der Arbeitslosen der Altersgruppe der «Ü55» hat in den Monaten März und April um fast 50 Prozent zugenommen. Der SGB setzt sich auch mit den Sozialpartnern vehement dafür ein, dass alle Massnahmen umgesetzt werden, um so viele Arbeitsplätze zu erhalten wie möglich. Jede Corona-Entlassung ist eine zu viel, erst recht bei langjährigen älteren Mitarbeitenden – hier sind die Arbeitgeber auch in der Verantwortung.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, braucht am Ende des Erwerbslebens eine bessere, anständige soziale Absicherung. Und genau dafür haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistung auf den Weg gebracht. Die ÜL ist ein erster, konkreter Schritt. Umso wichtiger ist es, dass die Vorlage nun vom Bundesrat rasch in Kraft gesetzt wird.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.webp" length="238930" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7008</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2020 17:32:57 +0200</pubDate><title>50 Jahre «Schwarzenbach-Initiative»: Nie wieder!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/50-jahre-schwarzenbach-initiative-nie-wieder</link><description>Vasco Pedrina über die gewerkschaftlichen Lehren aus den «Überfremdungs-Initiativen»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 7. Juni 1970, vor genau 50 Jahren fand die denkwürdige Volksabstimmung zur «Schwarzenbach-Initiative» statt, die zweite einer nicht endenden wollenden Reihe fremdenfeindlicher Initiativen, die unser Land immer wieder beschäftigten, bis hin zur bevorstehenden «SVP-Kündigungsinitiative». James Schwarzenbach, der 1967 für die «Nationale Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat» in den Nationalrat einzog, zielte mit seiner Initiative darauf ab, dass ausländische Staatsangehörige höchstens 10 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen dürften.</p><p class="heading--h3">Arbeitslosigkeit exportiert</p><p>Schätzungsweise mehr als 300'000 AusländerInnen hätten die Schweiz bei einer Annahme der Inititiave verlassen müssen. Ein Passus des Initiativtextes sah sogar vor, dass der Bund hätte dafür sorgen sollen, dass kein Bürger aus Rationalisierungsgründen oder wegen den vorzusehenden restriktiven Aufenthaltsmassnahmen entlassen werden kann, solange im gleichen Betrieb und für die gleiche Berufskategorie AusländerInnen beschäftigt sind. Starker Tobak!</p><p>Der hochemotionale Abstimmungskampf – damals waren vor allem die heute so beliebten Italiener die bösen Ausländer! – führte zu einer der höchsten Stimmbeteiligungen überhaupt (74%). Zum Glück wurde die Initiative abgelehnt, aber mit 54 Prozent Nein relativ knapp. Die besten Resultate erreichte sie in den katholischen Agrarkantonen und im Industrie-Dreieck Basel-Bern-Zürich, ganz besonders in den Arbeiterquartieren dieser Städte. Für unser Land markierte diese Abstimmung eine Zäsur in mehrfacher Hinsicht. Mit der Begrenzungsmassnahmen im Vorfeld und mit der Einführung der «Globalplafonierung» im Nachhinein beeinflusste sie den Kurs der eidgenössischen Migrationspolitik während Jahrzehnten stark. Begleitet wurde sie von einer Verschärfung der diskriminierenden Aufenthaltsstatute. Mit dem Export der Arbeitslosigkeit sorgte die Wirtschaftskrise 1975-1977 dafür, dass die Wünsche von Schwarzenbach auch in quantitativer Hinsicht vorübergehend in Erfüllung gingen.</p><p class="heading--h3">Zerreissprobe für die Gewerkschaften</p><p>Wie noch nie wurde diese Volksabstimmung zu einer Zerreissprobe innerhalb der Gewerkschaften. Die vom SGB herausgegebene Nein-Parole wurde von einem Teil der Sektionen der Einzelverbände nicht mitgetragen. Betriebskommissionen scherten aus. Es kam zu Mitgliederaustritten und sogar zu Spaltungen, wie einige Jahre später in der Papierindustrie. Gemäss Umfragen stimmten 55 Prozent der Mitglieder der SGB-Verbände dafür. Der Schock sass tief in unseren Reihen, aber er führte mit der Zeit zur Selbstkritik und zu einem positiven Umdenken. Und dies nicht wie vom Programm-Chef der SVP heute gewünscht.</p><p>In der Tat, eine ganz wichtige Ursache für die damalige – aus Schwarzenbach-Sicht – erfolgreiche Spaltung der Arbeitnehmerschaft war leider bei der gewerkschaftlichen Haltung zur Ausländerpolitik seit den 1950er Jahren zu suchen. Schon in einer SGB-Resolution von 1956 steht: «Die Arbeitsmarktpolitik muss in erster Linie auf die Erhaltung der Vollbeschäftigung sowie den Schutz der Arbeitsplätze unserer einheimischen Arbeiter ausgerichtet sein.» Die Gewerkschaftern gehörten zu den Ersten, die vom Bundesrat einen klaren Einwanderungsstopp und sogar Abbaumassnahmen verlangten, und dies wiederholt in den 1960er Jahren (wie in einem Brief an den Bundesrat zum Einwanderungsabkommen mit Italien im Jahr 1964).</p><p>Mit dieser Haltung und lange in der Überzeugung, dass die Immigration nur ein vorübergehendes Phänomen sei, haben sie den Boden für die Verbreitung von fremdenfeindlichem Gedankengut mit gesät. Zur ihrer Ehrenrettung: schon im SGB-Arbeitsprogramm von 1960 stand immerhin: «Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur zu den gleichen Arbeits- und Lebensbedingungen beschäftigt werden wie die einheimischen». Diese Einsicht, dass Lohndumping letztlich allen Arbeitnehmenden schadet, war der Türöffner auf den Weg zu einer solidarischen Politik, welche die gemeinsamen Interessen der einheimischen und ausländischen Arbeitnehmenden in Vordergrund stellt.</p><p class="heading--h3">Der echte, späte Sieg</p><p>Die Lehre, die die Gewerkschaften aus der damaligen Abstimmung langsam aber sicher gezogen haben ist, dass eine Abwehrhaltung gegenüber ausländischen Arbeitnehmenden letztlich in die Sackgasse führt; wie auch der Glaube an die Einwanderung als Manövrier- und Rotationsmasse. Mit der zunehmenden gewerkschaftlichen Organisierung der MigrantInnen änderte sich die Lage ziemlich radikal. Ihre Integration in die Gewerkschaften beschleunigte ihre Akzeptanz in der Gesellschaft als festen Bestandteil unseres Landes. Aber es brauchte noch mehr als zehn Abstimmungen und unter anderem die «Mitenand-Initiative», bis sich alle Gewerkschaften unmissverständlich für die Abschaffung des unmenschlichen Saisonnierstatuts aussprachen. Und mehr als 20 Jahren waren nötig bis zur kopernikanischen Wende in der gewerkschaftlichen Migrationspolitik, die erst mit der Inkraftsetzung der Bilateralen Verträge mit der EU im Jahr 2002 auch gesellschaftliche Realität wurde: die Einführung des freien Personenverkehrs auf der Grundlage der Gleichberechtigung und eines starkenSchutzes für alle. Die flankierenden Massnahmen waren ein beispielloser Fortschritt für die Regelung des Arbeitsmarktes und den Schutz der Löhne. Genau das Gegenprogramm zu Schwarzenbach. Unser später echter Sieg!</p><p class="heading--h3">Nie wieder!</p><p>Bei der Volksabstimmung zur «SVP-Kündigungsinitiative» am 27. September gilt es, die Wiedereinführung einer Schwarzenbach-Politik zu verhindern, die schon einmal versagt hat. Ein Blick auf die Geschichte zeigt eben, dass die siamesischen Zwillinge Kontingentierung und diskriminierende Statute auf die ganze Linie versagt haben: nicht nur konnte damit die Einwanderung nicht im Zaum gehalten werden, sie ist von den Schwankungen der Konjunktur abhängig. Mit diesem System wurde auch die Produktivität wichtiger Branchen (Bau, Landwirtschaft, Gastgewerbe) lange tief gehalten, und dies zu Lasten der ganzen Wirtschaft. Die Ausbeutung von ausländischen Arbeitnehmenden ist unmenschlich – nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmenden, sondern auch für ihre Familien und Kinder. Und: sie förderte Lohndruck für alle auf dem Arbeitsmarkt. Nie wieder!</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/d/csm_auslaenderausweis_c_niederlassungsbewilligung_beschnitten_b78569be81.webp" length="48998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7007</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2020 17:25:43 +0200</pubDate><title>Respekt, mehr Lohn, mehr Zeit –  jetzt erst recht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/respekt-mehr-lohn-mehr-zeit-jetzt-erst-recht</link><description>14. Juni: Ein Jahr nach dem grossen Frauen*streik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 14. Juni 2019 fand in der Schweiz die grösste politische Mobilisierung seit dem Landesstreik statt: Über eine halbe Million Frauen* gingen an diesem Tag für die Gleichstellung auf die Strasse. Jetzt müssen Taten folgen. Die Gewerkschaften engagieren sich in einer violetten Woche für die Aufwertung von Berufen mit mehrheitlich weiblichen Arbeitnehmenden und fordern endlich höhere Löhne für Frauen. Mit Aktionen in den Betrieben, Statements aus den Branchen und Online-Debatten. Unter dem Motto: Respekt, mehr Lohn, mehr Zeit – jetzt erst recht! Denn die Corona-Krise hat eindringlich gezeigt, dass die Arbeit der Frauen unentbehrlich ist. Sie ist aber trotzdem immer noch unterbewertet und unterbezahlt.</p><p>Der Frauen*streik 2019 war ein starkes Zeichen. Die Gleichstellung kommt jedoch immer noch viel zu langsam voran. Trotz einigen Erfolgen – wie dem Parlamentsentscheid für den Vaterschaftsurlaub und der Frauenwahl im Herbst 2019 – und punktuellen Fortschritten in einzelnen Branchen und Gesamtarbeitsverträgen hat sich die Situation nur ungenügend verbessert.</p><p>Nachhaltige Lohnerhöhungen in schlecht bezahlten Berufen, die typischerweise von Frauen* übernommen werden sind längst überfällig– Balkonapplaus und eine Corona-Prämie reichen da nicht. Eine Chance ist eine konsequente Überprüfung der Löhne auf Diskriminierungen, wie sie das revidierte Gleichstellungsgesetz ab dem 1. Juli vorschreibt.</p><p>Die Gewerkschaften müssen den Weg konsequent weiterverfolgen. Die Öffentlichkeit muss – immer wieder – aufgerüttelt werden: Kleinkinderzieherinnen und Spitex-Mitarbeiterinnen verdienen zum Beispiel nach ihrer dreijährigen Lehre zwischen 4'000 und 4'500 Franken, während Maler, Dachdecker und Maurer nach ebenfalls dreijähriger Lehre monatlich rund 1'000 Franken mehr erhalten. Verkäuferinnen verdienen im Median gar nur 3`067 Franken pro Monat, während der Lohn ihrer Kunden und Kundinnen rund doppelt so hoch sein dürfte.</p><p>Deshalb mobilisieren die SGB-Verbände ab dem 8. Juni mittels Online-Debatten aus den Branchen, mit Aktionen in den Betrieben und der Öffentlichkeit. Um den Frauen*streikforderungen Nachdruck zu verleihen und auf die Arbeitsbedingungen von Frauen* aufmerksam zu machen. Während der violetten Woche veröffentlicht der SGB auf der Plattform <a href="http://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a> Statements von Frauen, die mit ihrer Arbeit zur Krisenbewältigung beitragen – oder aus Branchen, die endlich faire Löhne verdienen. Verkäuferinnen, Kinderbetreuerinnen und Pflegefachfrauen, aber auch Postangestellte und Zugbegleiterinnen geben Einblick in ihren Arbeitsalltag der letzten Monate. Sie alle konnten ihre Arbeit nicht im Homeoffice erledigen und sind mit schwierigen Arbeitsbedingungen und tiefen Löhnen in ihren Berufen konfrontiert. Ausserdem publiziert der SGB vor dem 14. Juni aktuelle Analysen und Zahlen zur Renten- und Einkommenssituation der Frauen.&nbsp;</p><p>Es ist höchste Zeit, dass die Frauen*streikforderungen nun endlich erfüllt werden: Es braucht Respekt, mehr Lohn und mehr Zeit – jetzt erst recht!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/0/csm_webbild_rgb_3000_ohne_6e036510e8.webp" length="53360" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7004</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2020 15:43:27 +0200</pubDate><title>PostFinance: Raus aus dem Korsett des Verbots der Kreditvergabe, aber nicht rein in die Falle der Teilprivatisierung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-raus-aus-dem-korsett-des-verbots-der-kreditvergabe-aber-nicht-rein-in-die-falle-der-teilprivatisierung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die PostFinance ist ein systemrelevantes Finanzinstitut, ihre Zahlungsdienstleistungen sind für die Bevölkerung, aber vor allem auch für die Wirtschaft unverzichtbar. Was jahrelang gut funktionierte, wird wegen der anhaltenden Niedrigzinslage problematisch: Das Korsett des Verbots der Vergabe von Krediten und Hypotheken bedroht die PostFinance absehbar in ihrer Existenz. Das Jahresergebnis verschlechtert sich rapide, was mittelfristig den ganzen Postkonzern destabilisiert.</p><p>Der Bundesrat versucht nun den Befreiungsschlag, indem das Verbot aufgehoben wird. Der SGB begrüsst den Entscheid, wenn auch mit einigen Zweifeln, ob es der PostFinance im hart umkämpften Hypothekar- und Kreditvergabemarkt jetzt überhaupt noch gelingen kann, als „Latecomer“ eine Gewinnmarge zu erwirtschaften. Auch über grüne Konzepte verfügen mittlerweile fast alle Banken, wenn auch nicht alle gleichermassen glaubwürdig sind.</p><p>Den Versuch, das Korsett der PostFinance zu sprengen, ist es dennoch wert, denn ihr Grundversorgungsauftrag ist zu kostbar, als dass die Politik einfach zusehen dürfte, wie das Finanzinstitut immer mehr schwächelt. Es hängen direkt und indirekt sehr viele Arbeitsplätze daran, dass die PostFinance wieder gut aufgestellt werden kann.</p><p>Hingegen ist der SGB entschieden der Ansicht, dass die beabsichtigte Teilprivatisierung mit der Öffnung des Aktionariats nicht zielführend ist. Wo sich der Bundesrat mit dieser Weichenstellung einen sprudelnden Zufluss für die Eigenmittelbasis und grosszügigen Spielraum erhofft, befürchtet der SGB massiv mehr Druck auf eine Gewinnoptimierung und eine Gefährdung des Grundversorgungsauftrags. Beides würde die PostFinance auf dem neuen Weg belasten, aber keinesfalls stärken.</p><p>Die Zeiten sind enorm herausfordernd, das Ziel ist ein rascher, anhaltender Aufschwung der Wirtschaft. Jetzt das Risiko einzugehen, den Service public dieses systemrelevanten Finanzinstituts zu schwächen, wäre direkt fahrlässig.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_meinepoststelle_7213ca457c.webp" length="84616" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7002</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2020 11:38:19 +0200</pubDate><title>Aufschwung nur mit Stärkung  des Service public</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aufschwung-nur-mit-staerkung-des-service-public</link><description>Der Weg aus der Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Service public spielt in dieser ausserordentlichen Zeit eine zentrale Rolle. Ohne Service public wäre die Lage in den letzten Monaten viel schlimmer gewesen und hätte die Schweiz der Pandemie nicht auf diese Weise entgegentreten können. Doch viele Bereiche des Service public wurden durch die Krise geschwächt, sei es finanziell oder organisatorisch aber auch mit Blick auf die Lage von deren Arbeitnehmenden. Der Service public muss in dieser Situation gestärkt werden. Das ist nicht einfach eine Option, sondern eine grundlegende Voraussetzung für den Aufschwung – und auch für die Bewältigung einer nächsten Krise.</p><p>Konfrontiert mit einer Pandemie, wie sie die Schweiz in der Neuzeit noch nie erlebt hat und die Massnahmen von unerwarteten Dimensionen nötig machte, hat sich der Service public gut gehalten. Das Funktionieren der öffentlichen Dienstleistungen war sogar einer der Hauptgründe für das anhaltende Vertrauen der Bevölkerung in die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Der Service public spielt eine stabilisierende Rolle, die bislang zu wenig anerkannt war. In einer heute veröffentlichen Analyse zieht der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine erste Bilanz und Lehren für die Zukunft.</p><p>Der Service public zeigte seine Stärken da, wo dessen Gegner glaubten Schwächen zu erkennen. In ausserordentlichen und äusserst dringlichen Situationen, sind Institutionen, bei denen die Koordination im Vordergrund steht und nicht der Wettbewerb, fähig, im Sinne des öffentlichen Interesses zu agieren. Sie stellen nicht plötzlich und unkoordiniert ihre Dienste ein, um sich kurzfristig der veränderten Nachfrage anzupassen. Letzteres hätte in den letzten Monaten eine Negativ-Spirale in Gang gesetzt. In Krisenzeiten ist es deshalb besonders wichtig, das Angebot an den Bedürfnissen der Bevölkerung auszurichten und dafür über stabile Ressourcen zu verfügen.</p><p>Ob im öffentlichen Verkehr oder in der Logistik war es die Kombination zwischen guter Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure einerseits und klaren Vorgaben für die Grundversorgung andererseits, die die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen während des Lockdowns und die rasche Wiederherstellung des Normalangebot nach der Lockerung der Massnahmen ermöglichten. In der ausserfamiliären Kinderbetreuung oder im Gesundheitswesen garantierten die Service-public-Akteure ein Angebot, das alle als essenziell bezeichneten. Glücklicherweise konnten sie dies tun, ohne sich sofort die Frage der Wirtschaftlichkeit stellen zu müssen. Es brauchte hohe Ausgaben und den vollen Einsatz des Personals, dem man bislang vor allem Kostenoptimierung predigte.</p><p>Andere Branchen – etwa die Medien -&nbsp; sahen sich in der unangenehmen Situation, dass ihre Aufgabe an Bedeutung zulegte und von breiten Kreisen als systemrelevant anerkannt wurde aber gleichzeitig ihre Einnahmen – nach Jahren des kontinuierlichen Rückgangs – noch einmal deutlich einbrachen. Im Kultursektor wiederum steht in den Sternen, wie rasch die Erholung vonstattengehen wird. Es ist nicht mehr zu ignorieren, dass die mageren Einkommen der grossen Mehrheit der Kulturschaffenden nicht nur ein persönliches soziales Problem für die Betroffenen sind, sondern den gesamten Bereich in einer solch ausserordentlichen Lage schwächen.</p><p>Der Service public zeigte in der Krise, dass er systemrelevant, robust und agil ist. Er at einen Wert und nicht bloss einen Preis. Es ist deshalb dringlich, die finanzielle Basis zu stärken, den Anbietern und den Angestellten den raschen Ausstieg aus dem Krisenmodus zu ermöglichen und die Stellung der Angestellten, die sich seit Jahren an vorderster Front bewähren, zu verbessern.</p><p>Der SGB stellt deshalb folgende Forderungen:</p><ul><li><strong>Der Service public muss ausgebaut und auf jegliche Form von Sparprogrammen verzichtet werden. </strong>Die Krise zeigte, wie wichtig Kapazitätsreserven sind. Die Grundversorgung der Bevölkerung könnte sonst in Frage stehen, sollte es erneut zu einer ähnlichen Krise kommen. Es braucht deshalb mehr Service public und weniger Liberalisierung. Die krisenbedingten Zusatzausgaben oder Einnahmeausfälle dürfen weder zu Leistungs- noch zu Lohnkürzungen führen.</li><li><strong>Ein rascher und vollständiger Ausgleich der Verluste stärkt den wirtschaftlichen Wiederauschwung.</strong> Öffentlicher Verkehr, Pflege, ausserfamiliäre Kinderbetreuung und Kultur: Es ist weder akzeptabel noch förderlich für den Aufschwaung, wenn die Service-public-Akteure in den nächsten Monaten und Jahren durch Finanzierungsschwierigkeiten behindert werden. In den subventionierten oder andersweitig durch die öffentliche Hand unterstützten Betrieben muss jede Entlassung verhindert werden.</li><li><strong>Angestellte müssen besser gestellt werden. </strong>Die Kompetenz der Lohnempfängerinnen im Gesundheitswesen oder in der Kinderbetreuung muss anerkannt werden. Der Applaus reicht nicht. Die soziale Sicherheit der selbständig Erwerbenden in vielen Bereichen des Service publics muss verbessert werden.</li><li><strong>Kooperation statt Wettbewerb und stabile Finanzierungsmodelle:</strong> Die Bereitstellung von Intensivpflege-Betten ist weniger lukrativ als manch andere medizinische Dienstleistung. Die Produktion von guten und verlässlichen Medieninhalten ist in Krisenzeiten unabdingbar aber schwierig, wenn gleichzeitig die Einnahmen wegbrechen. Die Schweiz muss künftig bessere Anreize schaffen und die Finanzierung von systemrelevanten Aufgaben garantieren um den Service public noch widerstandsfähiger zu machen – zum Beispiel mit Blick auf eine nächste Krise.</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/b/csm_Menschen-in-Bewegung_photocase_rclassen_9315e44618.webp" length="54846" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7289</guid><pubDate>Tue, 02 Jun 2020 13:00:00 +0200</pubDate><title>Mitwirkungspflicht im Asylverfahren - Überprüfung bei Mobiltelefonen (Pa. Iv. 17.423 n)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/mitwirkungspflicht-im-asylverfahren-ueberpruefung-bei-mobiltelefonen-pa-iv-17423-n</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB weist sowohl die Parlamentarische Initiative 17.423 als auch den Vorentwurf der Kommission entschieden zurück. Die Überprüfung mobiler Datenträger stellt einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar. Die Voraussetzungen für einen solchen Grundrechtseingriff sind nicht erfüllt: Weder besteht ein genügendes öffentliches Interesse noch sind die Massnahmen verhältnismässig. Die Vorlage geht zudem über die Parlamentarische Initiative hinaus, indem sie den Zweck auf die Abklärung des Reisewegs ausdehnt und die Mitwirkungspflicht auf das Wegweisungsvollzugsverfahren erweitert.</p><p>Weitere Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort des SGB (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6991</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 12:41:10 +0200</pubDate><title>Corona-Arbeitslosigkeit: Die Überbrückungsleistung ist nötiger denn je</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-arbeitslosigkeit-die-ueberbrueckungsleistung-ist-noetiger-denn-je</link><description>Das Parlament muss in der Sommersession beschliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den drei Corona-Monaten März bis Mai ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz richtiggehend explodiert - nämlich von rund 105'000 auf über 160'000 Personen (saisonbereinigt). So etwas hat es in der Schweiz noch nie gegeben. Nur dank den «Lohngarantien» in Form von Kurzarbeit oder des Corona-Elternurlaubs konnte Schlimmeres wie in den USA verhindert werden: Dort haben alleine im Monat April 20 Millionen Arbeitnehmende ihre Stelle verloren. Doch die Gefahr ist noch nicht gebannt, die Konjunkturaussichten sind nach wie vor trübe.</p><p class="heading--h3">Krise trifft «Ü55» hart</p><p>Besonders stark war der Anstieg bei den jungen Altersgruppen. Weil die Firmen bei den Stellenbesetzungen auf die Bremse traten, war die Stellensuche für diese Gruppe nach der Ausbildung, der Rekrutenschule oder einem Auslandaufenthalt besonders schwierig. Etwas im Schatten der jüngeren leiden aber auch die älteren Berufstätigen stark unter der Krise. Die «Ü55» sind grundsätzlich viel weniger oft auf Stellensuche als ihre jüngeren KollegInnen, und dennoch hat in dieser Altersgruppe die Zahl der neuen Arbeitslosen in den Monaten März und April um fast 50 Prozent zugenommen. Das ist sehr beunruhigend.</p><p>Aus dem Gewerkschaftsalltag wissen wir von zahlreichen Betroffenen, die in den letzten beiden Jahren nach längerer Suche endlich wieder eine Stelle gefunden haben. Doch kaum brach die Corona-Krise aus, wurden sie entlassen. Mit der steigenden Arbeitslosigkeit haben sie nun kaum noch Chancen, irgendwo unterzukommen. Gleichzeitig fehlen ihnen in der Arbeitslosenversicherung oft die nötigen Beitragsjahre, um wieder genügend Taggelder beziehen zu können. Dass in der Krise niemand zurückgelassen werde, ist für diese Betroffenen somit eine hohle Phrase.</p><p class="heading--h3">Soziale Abwärtsspirale stoppen</p><p>Für ältere Arbeitslose, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, geht es nach der Aussteuerung finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbei. Dort kann es aber sein, dass die Betroffenen zuerst einen Teil des Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Geld erhalten. Und dies, nachdem sie bereits zuvor fast ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. So ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert – mit den entsprechend höheren Kosten für die Sozialwerke. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, braucht am Ende des Erwerbslebens eine bessere, anständige soziale Absicherung. Und genau dafür haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistungen auf den Weg gebracht. Doch die ÜL sind nur ein kleiner Schritt. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament sie im Juni definitiv beschliesst, und sie danach vom Bundesrat rasch in Kraft gesetzt wird.</p><p class="heading--h3">ÜL minimale und bezahlbare Lösung</p><p>Noch vor der Krise wurde kritisiert, dass diese neue soziale Absicherung für ältere Arbeitnehmende zu schnell ausgearbeitet und beraten worden sei – nachdem der SGB dieses Instrument zuvor bereits jahrelang gefordert hatte. Angesichts der nun erlebten parlamentarischen und bundesrätlichen Beschlussfassungen zu den Corona-Hilfspaketen, erscheint das Tempo aber plötzlich reichlich moderat. Das gilt übrigens umso mehr für die veranschlagten Kosten der Überbrückungsleistungen: Diese würden einer Ausfallquote von gerade einmal 0.4% der Corona-Hilfskredite entsprechen (zum Vergleich: Bundesrat Ueli Maurer rechnet mit Ausfällen von10%, eine noch höhere Quote ist sehr wahrscheinlich).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Sozialpolitik</category><category>Überbrückungsleistung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.webp" length="216214" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6990</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:39:01 +0200</pubDate><title>Pflege: Nach dem Klatschkonzert braucht es nun endlich Taten!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/pflege-nach-dem-klatschkonzert-braucht-es-nun-endlich-taten</link><description>Das Parlament muss die Grundversorgung stärken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es ist ganz einfach: Dem Klatschkonzert während der Corona-Krise müssen nun konkrete Taten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege folgen. Der Handlungsbedarf ist schon lange gegeben, das hat die COVID-Pandemie hoffentlich auch den letzten ZweiflerInnen im Parlament klargemacht.</p><p>In einer im Jahr 2019 – also lange vor Corona – beim Pflegepersonal durchgeführten Umfrage der Unia zur Langzeitpflege gaben 28 Prozent der Befragten an, einmal oder mehrmals berufsbedingt einen Monat oder länger krankgeschrieben gewesen zu sein. Bei 30 Prozent der Pflegenden wird die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten monatlich mehr als fünfmal gebrochen. Und von den PflegeassistentInnen gaben 59 Prozent einen Lohn von unter 4000 Franken bei Vollzeitarbeit an.</p><p class="heading--h3">Realitätsverweigerung muss Vergangenheit sein</p><p>«Wer einen Pflegeberuf wählt, hat nicht primär den Lohn vor Augen, sondern eher ein Ideal» ist alles, was Christian Schär, Präsident des Zürcher Spitalverbands, zu dieser Situation zu sagen hat («NZZ», 8.4.2020). Etwa ähnlich schlau äusserte sich der vielzitierte Gesundheitsberater Willy Oggier: «Wenn man nun deren Löhne [die Löhne der Pflegenden] pauschal erhöht, besteht die Gefahr, dass viele ihr Pensum reduzieren» («Bund», 25.5.2020). Pensenreduktion aufgrund zu guter Bezahlung! – das sei also, was die Pflegenden im Sinn hätten.</p><p>Solche und ähnliche realitätsfremde, ja herabwürdigende Äusserungen zur Lage des Pflegepersonals gehören nach Corona nun hoffentlich definitiv der Vergangenheit an. Denn der Fall ist klar: Bis ins Jahr 2030 braucht es hierzulande 65'000 zusätzliche Pflegende. Dabei beschäftigt bereits heute kein westliches Land mehr im Ausland ausgebildetes Pflegepersonal, als die Schweiz. Gleichzeitig beträgt die durchschnittliche Berufsverweildauer nur gerade 15 Jahre, was vor dem Hintergrund der oben zitierten Umfrageergebnisse zu Stress und Bezahlung in der Pflege nicht verwundert. Die Therapie ist also ebenso klar wie die Diagnose: Die Schweiz muss massiv mehr Pflegepersonal ausbilden (insbesondere Pflegefachpersonen) und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen in der Pflege stark verbessern. Klar ist: Nicht nur die Arbeitnehmenden selbst, sondern auch die Bevölkerung fordert mit Vehemenz bessere Bedingungen in der Pflege. Dies zeigt exemplarisch die vom VPOD lancierte Petition «Stand by your nurse», welche inmitten der Coronakrise in Windeseile mehr als 80'000 Unterschriften erreicht hat.</p><p class="heading--h3">Nun die Pflegeinitiative umsetzen</p><p>Dies sind beides zentrale Forderungen der vom SGB unterstützten Pflegeinitiative des SBK, zu welcher schon länger die parlamentarischen Beratungen laufen. Der Nationalrat hat dazu Ende 2019 einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der zwar weit hinter den unabdingbaren Forderungen der Initiative zurückblieb, jedoch eine gute und ausbaubare Grundlage lieferte. Doch die vorberatende Kommission des Ständerats hat diese Chance verpasst und den Gegenvorschlag stattdessen weiter zusammengestrichen und krankenkassenfreundlich umgebaut. An die Stelle des Klatschkonzerts ist nun also abermals die Realitätsverweigerung getreten. Der Ständerat hat es in der Sommersession aber in der Hand, diese Entscheide zu korrigieren und endlich substanziell für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen. Denn – um auf die Lehren der Corona-Krise zurückzukommen – wer weiss: Vielleicht schliessen Frankreich und Italien während der nächsten Pandemie die Grenzen nicht nur für Ferienreisende, sondern auch für Ihre Tausende GrenzgängerInnen, welche während der Corona-Krise unermüdlich an den Schweizer Pflegebetten ausharrten (und dies insbesondere in den von COVID am stärksten betroffenen Kantonen Tessin und Genf). Nicht auszudenken, zu welchen «Überschwemmungen» die Infektionswelle dann hierzulande führen würde.</p><p class="heading--h3">Viele Versorgungsfragen abseits des Personals</p><p>Über den Personalbedarf hinaus hat Corona aber auch die Dringlichkeit von Versorgungsfragen neu in den Fokus gerückt. So hat es anfänglich teilweise akut an Schutzmaterial gemangelt, was leicht zu verhindern gewesen wäre und in Zukunft hoffentlich auch verhindert werden wird. Komplexer steht es aber um die Verfügbarkeit von lebensnotwendigen Medikamenten. Zwar werden hierzulande zum Beispiel 70 Prozent des Generikamarktes durch zwei inländische Firmen abgedeckt, doch beziehen diese die für ihre Produktion nötigen Wirkstoffe fast ausschliesslich von ein paar wenigen Fabriken in China. Dass eine solche einseitige Abhängigkeit vom Ausland bei gleichzeitiger Konzentration auf wenige Handelspartner problematisch sein kann, haben nicht erst die nach dem Ausbruch der Pandemie unterbrochenen weltweiten Lieferketten gezeigt. Denn bereits zuvor waren etwa bei der Verfügbarkeit von Antibiotika und Impfstoffen immer häufiger Engpässe aufgetreten. Eine Wiederaufnahme der Produktion lebensnotwendiger Medikamente im Inland ist daher ernsthaft in Betracht zu ziehen, ebenso eine dauerhafte Stärkung der Armeeapotheke und gezielte langfristige Investitionen in die Forschung an übertragbaren Krankheiten. Das Parlament befasst sich in der Sommersession richtigerweise auch mit diesen Fragen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.webp" length="168328" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6989</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:33:57 +0200</pubDate><title>Die Homeoffice-Mär </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-homeoffice-maer</link><description>Homeoffice ohne GAV: mit Risiken und Nebenwirkungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele haben es sich als Wundermittel vorgestellt: man arbeitet zuhause, nebenbei kocht und putzt man und spielt mit den Kindern, der Arbeitsweg entfällt und aus dem Pyjama muss man auch nicht raus, ausser man hat grad eine lästige Videokonferenz. Auch wenn viele Betroffene in der Corona-Krise das Homeoffice vorübergehend gut angenommen und viel Improvisationsgeist gezeigt haben – ganz so einfach ist es nicht. Als Dauerzustand braucht es klare Regeln um arbeitsrechtliches Wildwest zu verhindern und den Schutz der Arbeitnehmenden zu garantieren.</p><p>Nicht erst seit der medizinisch verordneten Verschanzung weiter Teile der Arbeitnehmenden im Homeoffice sind dessen Risiken und Nebenwirkungen bekannt: fehlender Platz, schreiende Kinder, unbequemes Mobiliar und Computer, zu langsames Internet, Vermischung von Arbeit und Freizeit oder soziale Vereinsamung kann für die Betroffenen eine Belastung sein, insbesondere wenn es zum Dauerzustand wird.</p><p>Immer mehr Studien sowie Gerichtsurteile offenbaren die Schattenseiten des Homeoffices, so wie es im Moment gelebt wird. &nbsp;Arbeitgeber nehmen heute häufig ihre gesetzlichen Pflichten im Homeoffice nicht war. Das Arbeitsgesetz (ArG) gilt auch im Homeoffice vollumfänglich – ob angeordnet oder auf Wunsch des Arbeitnehmers. Das heisst: der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, für eine ergonomische Ausrüstung und Einrichtung (Möbel, Bildschirme, Tastatur, aber auch Licht etc.) sowie für die Einhaltung des Schutzes gegen Burnout und Überarbeitung (Pausen, Recht auf Unerreichbarkeit) zu sorgen. Weiter muss der Arbeitgeber den Datenschutz des Arbeitnehmers einhalten und Überwachung vermeiden.</p><p class="heading--h3">Homeoffice darf keine Sparübung sein</p><p>Im Unterschied zum Kostenersatz für Arbeitsgeräte und Material ist der sogenannte Auslagenersatz (auch Spesenersatz genannt) nach Art. 327a OR zwingend vom Arbeitgeber geschuldet und kann nicht vertraglich wegbedungen werden. Das heisst, Arbeitnehmende haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstandenen Auslagen ersetzt. Einzige Bedingung: Die Kosten müssen auch tatsächlich für die berufliche Tätigkeit notwendig sein. Dazu zählen Strom, Internet, Papier, Reparaturen, etc. Ohne strikte Kostenbeteiligung könnte der Arbeitgeber Miete, Mobiliar und Infrastruktur auf dem Buckel der Angestellten einsparen.</p><p class="heading--h3">Ohne GAV kein wirksamer Schutz vor Missbrauch</p><p>Die Regeln sind sehr klar: das Arbeitsgesetz, das OR und das Datenschutzgesetz finden alle Anwendung auf das Homeoffice. Die Gerichte haben dazu eine Praxis entwickelt. Diese Rechtsgrundlagen geben dem Arbeitnehmenden eigentlich einen guten Schutz:</p><ul><li>Der Arbeitgeber muss einzelfallgerecht für ein ergonomisches Home Office sorgen (Stuhl, Tisch, Bildschirme, etc.) ; er ist dabei den Arbeitsinspektoraten Rechenschaft schuldig</li><li>Spesen und die Kosten für Geräte müssen vom Arbeitgeber getragen werden, je nachdem sogar die Miete</li><li>Der Arbeitgeber muss Pausen und Nacht- sowie Sonntagsruhe im Homeoffice respektieren, es gibt ein Recht auf und den Zwang zur Nichterreichbarkeit (Ausschalten von Server, Deaktivierung der Geräte zu gewissen Zeiten etc.)</li></ul><p>Leider bleiben diese Regeln und die Rechtsprechung der Gerichte häufig toter Buchstabe. Denn Arbeitnehmende, die sich einzeln wehren, riskieren wegen dem notorisch ungenügendem Kündigungsschutz in der Schweiz schlicht den Rausschmiss. Und die Arbeitsinspektorate sind häufig personell und finanziell unterdotiert und kümmern sich nicht um das Homeoffice.</p><p>Umso wichtiger ist, dass es eine kollektive Logik gibt und das Homeoffice aus dem Wilden Westen in geordnete, geregelte Bahnen überführt wird. Dafür dürfen aber nicht die einzelnen Arbeitnehmenden verantwortlich gemacht werden, die sich wegen dem fehlenden Kündigungsschutz nicht wehren können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Vielmehr kommt hier die Rolle der Gewerkschaften als kollektive Fürsprecherinnen der Arbeitnehmenden-Interessen zum Tragen: Mittels Gesamtarbeitsverträgen (GAV) muss sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Bestimmungen im Homeoffice auch wirklich eingehalten werden. dazu gehören:</p><ul><li>Ergonomische Einrichtung des Homeoffices auf Kosten und Verantwortung des Arbeitgebers</li><li>Finanzielle Entschädigung für anfallende Spesen und Kosten, inkl. allfällige Mietkosten</li><li>Recht auf Abschalten, Einhaltung der Ruhe- und Pausenzeiten</li><li>Datenschutz, keine Überwachung des Online-Verhaltens oder der Arbeitsmuster im Homeoffice</li><li>Nur freiwilliges Homeoffice, Recht auf mindestens einen Tag im Büro gegen soziale Vereinsamung</li><li>Anpassung von Zielvorgaben bei gleichzeitiger Betreuung von Kindern oder Angehörigen</li><li>Definition von Gesundheitsmassnahmen und Kontrollen im Home Office durch GAV nach Beizug von SpezialistInnen des Gesundheitsschutzes (ASA-Pool-SpezialistInnen)</li></ul><p>Sollten sich GAV in diesem Bereich nicht durchsetzen ist die die Frage der Arbeitsinspektion im Homeoffice zu lösen sowie eventuell klare Spesenregelungen und spezifische Datenschutzregeln auf Verordnungs- oder Gesetzesebene &nbsp;zu verlangen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Homeoffice_photocase_3438236_42bacce9da.webp" length="55054" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6988</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:22:08 +0200</pubDate><title>Kinderbetreuung: Die Gratis-Stütze von Wirtschaft und Gesellschaft wackelt</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kinderbetreuung-die-gratis-stuetze-von-wirtschaft-und-gesellschaft-wackelt</link><description>Neue Zahlen des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft würden ohne familienergänzende Kinderbetreuung kaum funktionieren: Fast zwei Drittel der Kinder unter 13 Jahren werden gemäss neusten BfS-Zahlen familienergänzend betreut. Dabei übernehmen Grosseltern einen gleich grossen Betreuungsanteil wie Kitas und schulergänzende Tagesstrukturen. Dass dieses Arrangement Risiken birgt, hat die Corona-Krise deutlich gezeigt.</p><p>Nötig wäre ein grösseres Angebot an institutioneller Kinderbetreuung: 7 Prozent der Kinder, die privat (durch Eltern oder Verwandte) betreut werden, bräuchten einen Platz, bei 11 Prozent der schon jetzt in Kitas oder Tagesschulen betreuten Kindern besteht zusätzlicher Betreuungsbedarf. Im Weg stehen die zu hohen Elternbeiträge (im Schnitt über 4 Prozent des Brutto-Familieneinkommens) und das fehlende Angebot.</p><p>Dies dürfte ein Grund sein, dass Grosseltern in der Schweiz zu einem wichtigen Pfeiler der Familienpolitik geworden sind und jährlich 160 Millionen Stunden Kinderbetreuung übernehmen, die von einem Drittel der Kinder regelmässig in Anspruch genommen wird. Besonders hoch ist der Anteil bei Kindern im Vorschulalter mit 40 Prozent. In Familien ohne Migrationshintergrund sind Grosseltern bei weitem die häufigste Betreuungslösung (49%). Sie leisten damit Gratisarbeit im Wert von rund 8 Milliarden Franken, wie das Bundesamt für Statistik schätzt – Kosten, die Eltern und die öffentliche Hand einsparen, während Wirtschaft und Gesellschaft massiv davon profitieren.</p><p>Die Betreuung durch Grosseltern ist insbesondere in ländlichen Gebieten weit verbreitet, im Tessin und den Deutschschweizer Kantonen häufiger als in der Romandie. In der Westschweiz und in städtischen Gebieten dagegen werden nicht nur mehr Kinder familienergänzend betreut, sondern die Familien setzen auch mehr auf die institutionelle Kinderbetreuung. Entsprechend gibt es in den Städten dieser Regionen in der Tendenz mehr institutionelle Betreuungsplätze pro 1000 Kinder im Vorschulalter (z.B. Zürich: fast 600; Lausanne: knapp 500) als in kleineren Deutschschweizer Städten und im Tessin (Bülach: 200, Illnau-Effretikon: knapp 150, Lugano: knapp 300).</p><p>Nach Corona wird es nicht mehr so einfach sein, sich auf die Grosseltern als festen Pfeiler der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verlassen. Das System hat sich als fragil erwiesen. Grosseltern sind wichtig im Leben von Kindern, doch sie sollten nicht mehr in der Pflicht sein, deren Eltern zu entlasten, damit diese ihrer Erwerbsarbeit nachgehen können, sondern lediglich subsidiär zum Zug kommen. Bis zu einem Drittel der Kinder in der Schweiz könnte dadurch auf zusätzliche Betreuungsplätze angewiesen sein.</p><p>Die Schweiz wird nach Corona nicht um den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze im vorschulischen und im schulischen Bereich herumkommen. Besonderen Handlungsbedarf gibt es in ländlichen Gebieten vor allem in der Deutschschweiz und im Tessin. Der Bund und die Kantone müssen diesen nun rasch mit einer gesamtschweizerischen Strategie angehen, die auch die ländlichen Kantone in die Pflicht nimmt. Auch darf sich die Gesellschaft nicht mehr auf die Gratisarbeit der Grosselterngeneration verlassen: Die Kinderbetreuung nutzt allen, also muss sie auch gesamtgesellschaftlich organisiert und solidarisch finanziert werden. Die Politik ist in der Pflicht, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung endlich als durch die öffentliche Hand bezahlten Service Public auszugestalten. Damit Grosseltern weiterhin den Eltern den Ausgang am Abend ermöglichen, den Kindern ein abwechslungsreiches Wochenende bieten und in Notfällen einspringen können, aber nicht mehr unentbehrlicher Bestandteil der Schweizer Familienpolitik sein müssen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.webp" length="212186" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6984</guid><pubDate>Mon, 25 May 2020 14:15:15 +0200</pubDate><title>Lage der Arbeitnehmenden: Dringender Handlungsbedarf</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/lage-der-arbeitnehmenden-dringender-handlungsbedarf</link><description>Corona-Krise: Treffen der Sozialpartner mit dem Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage der Arbeitnehmenden ist auch nach der Öffnung der Wirtschaft äusserst angespannt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sieht daher dringenden Handlungsbedarf. Allgemein gilt es, Corona-Entlassungen um jeden Preis zu verhindern und die Kaufkraft der Normalverdienenden zu erhalten. Öffentliche Sparmassnahmen müssen vermieden werden, weil dadurch die Arbeitslosigkeit steigen und ein Aufschwung behindert würde. Die Arbeitslosigkeit von älteren Erwerbstätigen ist besorgniserregend gestiegen – hier fordert der SGB rasch Gegensteuer.</p><p class="heading--h3">Anhaltende wirtschaftliche Probleme – auch nach Öffnung der Wirtschaft</p><p>Die Weltwirtschaft und der internationale Tourismus bleiben schwer angeschlagen, was in einem Exportland wie der Schweiz besonders schmerzhafte Spuren hinterlässt. Die «Lohngarantien» des Bundesrates, insbesondere die rasche Ausweitung der Kurzarbeit, haben eine Katastrophe auf dem Arbeitsmarkt mit Arbeitslosenzahlen wie in den USA verhindert. Trotzdem steigt die Arbeitslosigkeit auch in der Schweiz in einem Ausmass, wie es bisher niemand von uns erlebt hat. In den Monaten März/April betrug die Zunahme über 40 Prozent (saisonbereinigt). Besorgniserregend nimmt auch die Arbeitslosigkeit bei den 55-64jährigen überproportional zu. Gerade diese Arbeitnehmenden haben grosse Mühe, wieder eine Stelle zu finden.</p><p class="heading--h3">Kaufkraftprobleme spitzen sich zu</p><p>Die Corona-Krise trifft Geringverdienenden besonders stark. In den Branchen mit tiefen Löhnen, wie beispielsweise dem Gastgewerbe oder der Kulturbranche, ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Die damit verbundenen Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent sind für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht.</p><p class="heading--h3">Schuldenbremse kann Massenarbeitslosigkeit verursachen</p><p>Die expansive Finanzpolitik des Bundes hat in der Corona-Krise die Wirtschaft stabilisiert. Doch nun droht bei Bund und Kantonen eine Sparpolitik, welche zusätzliche Arbeitslosigkeit verursacht. Eine Amortisation der Corona-Ausgaben in etwas mehr als 6 Jahren, wie sie die Schuldenbremse verlangt, würde die Schweizer Wirtschaft in eine Dauerrezession stürzen.</p><p>Die Schweiz kann die Krise bekämpfen und Arbeitslosigkeit verhindern. Der finanzpolitische Spielraum für den Bund und die Firmen ist vorhanden. Der SGB fordert deshalb:</p><ul><li>Kaufkraft erhalten - insbesondere bei den Geringverdienenden: Die Löhne bei Kurzarbeit sollen zu 100 Prozent bezahlt werden. Zudem kann die Belastung durch die Krankenkassenprämien verringert werden – durch höhere Prämienverbilligungen und einen Abbau der Reserven in den Krankenkassen.</li><li>Keine staatlichen Sparmassnahmen: Die ausserordentlichen Ausgaben des Bundes für die Corona-Krise dürfen keine Sparmassnahmen nach sich ziehen, weil dies zu noch mehr Arbeitslosigkeit führen und den Aufschwung behindern würde. Die öffentliche Hand muss nun Aufträge vorziehen bzw. zusätzliche Arbeiten auslösen.</li><li>Keine höhere Belastung der Normalverdienenden: Die Arbeitslosenversicherung braucht nochmals zusätzliche Mittel des Bundes. Sonst drohen Beitragserhöhungen, welche die Kaufkraftprobleme und die Krise verschärfen. Der positive Entscheid des Bundesrates vom 20. Mai muss nun rasch umgesetzt werden. Zusätzlich sollte der Bund bei der ALV das Solidaritätsprozent auf 2.2 Prozent erhöhen – auf die Höhe des normalen Beitragssatzes.</li><li>Planungssicherheit: Die Kurzarbeitsdauer sollte so rasch als möglich auf 18 Monate verlängert werden. Auch die Verlängerung der ALV-Bezugsdauer gibt den besonders betroffenen älteren und jüngeren Arbeitslosen mehr Sicherheit. Ein vorschneller Abbau der Leistungen wäre daher folgenschwer.</li><li>Überbrückungsleistung nötiger denn je: In der Altersgruppe zwischen 55 und 64 Jahren nimmt die Arbeitslosigkeit überproportional zu.</li><li>Weitere Konjunkturstützungsmassnahmen: Um eine schwere Rezession zu verhindern, braucht es weitere Konjunkturstützungsmassnahmen. Die Sozialpartner sollten bei der Ausarbeitung in einer entsprechenden Arbeitsgruppe einbezogen werden.</li></ul><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/akt200524_gipfel_berset_parmelin_red.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Hier </a>finden Sie die Analyse und die Forderungen, welche gestern am Treffen der Sozialpartner dem Bundesrat abgegeben wurde.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6866</guid><pubDate>Wed, 20 May 2020 16:55:00 +0200</pubDate><title>Pa. Iv. Gebührenregelung / Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/pa-iv-gebuehrenregelung-oeffentlichkeitsprinzip-in-der-bundesverwaltung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Materie ist für unsere Mitgliederverbände syndicom und SSM von grosser Bedeutung, weshalb diese eine gemeinsamen Vernehmlassungsantwort verfasst haben. Der SGB unterstützt mit der vorliegenden Antwort diejenige seiner Mitgliederverbände vollumfänglich. Den ungehinderten Zugang zu amtlicher Information erachten wir als ein wichtiges Gut für die Arbeit von Medienschaffenden und damit einer freien Gesellschaft. Für Medienschaffende hat sich das Öffentlichkeitsprinzip seit seiner Einführung beim Bund 2006 und bei den meisten Kantonen ab 1998 zu einem sehr wichtigen Arbeitsinstrument entwickelt.</p><p>Grundsätzliche Anmerkungen und Antworten im Detail finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6513</guid><pubDate>Wed, 20 May 2020 15:26:06 +0200</pubDate><title>Massenarbeitslosigkeit verhindern, Kinderbetreuungsstrukturen retten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/massenarbeitslosigkeit-verhindern-kinderbetreuungsstrukturen-retten</link><description>Reaktion des SGB auf bundesrätliche Corona-Entscheide</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst die vom Bundesrat beschlossene Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) durch den Bund. Damit können höhere Belastungen der Normalverdienenden verhindert und die wichtigen Lohngarantien fortgesetzt werden. Der Kaufkraftverlust für untere und mittlere Einkommen bleibt ein drängendes Problem. Die familienergänzende Kinderbetreuung spielt eine zentrale Rolle für die Krisenbewältigung. Sie muss in dieser kritischen Zeit unbedingt erhalten werden, damit sie nachher auch ausgebaut werden kann. Die Bestätigung der Unterstützung durch den Bund ist ein erster Schritt. Die breit abstützte Forderung für koordiniertes Vorgehen ist weiterhin offen.</p><p class="heading--h3">Belastung für Normalverdienende verhindern</p><p>Der Ausbau der Kurzarbeit hat einer Massenarbeitslosigkeit vorgebeugt und somit eine Katastrophe wie in den USA verhindert. Der SGB hatte eine Zusatzfinanzierung durch den Bund gefordert und begrüsst daher diesen wichtigen Schritt, die ALV mit 14 Milliarden durch den Bund zu unterstützen. Damit die Belastung der Erwerbstätigen nicht steigt, braucht es allerdings noch weiterführende Massnahmen.</p><p>Die unteren und mittleren Einkommen sind am härtesten von der Kurzarbeit und den schmerzhaften Lohneinbussen betroffen. Die flächendeckende Einkommenseinbussen sind eine volkswirtschaftliche und individuelle Katastrophe für die Kaufkraft. Der SGB fordert deshalb eine 100-prozentige Lohngarantie für GeringverdienerInnen und eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung, um Massenarbeitslosigkeit zu verhindern und die die Kaufkraft der unteren und mittleren Einkommen zu erhalten.</p><p class="heading--h3">Entscheid zur Kinderbetreuung zu zögerlich</p><p>Die heute verabschiedete Notverordnung zur finanziellen Unterstützung der Kinderbetreuung während der Covid-Krise greift zu kurz. Zwar folgt der Bundesrat dem Parlament und sieht Finanzhilfen von 65 Mio. Franken vor, doch er überlässt die Umsetzung weiterhin den Kantonen. Ein koordiniertes Vorgehen, wie es der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit über 40 weiteren Organisationen vom Bundesrat verlangt hat, sieht anders aus.</p><p>Der SGB ist erleichtert, dass der Bund nun endlich finanzielle Mittel zum Erhalt des Kinderbetreuungsangebotes investiert, unterstreicht jedoch, dass es für eine erfolgreiche Überwindung der Krise mehr Mittel sowie ein schweizweit einheitliches Vorgehen braucht. Der Föderalismus stösst hier an seine Grenzen und es braucht nun koordinierte Bemühungen auf nationaler Ebene, damit die familienergänzende Kinderbetreuung nicht geschwächt aus der Krise hervorgeht. Wir erwarten, dass der Bund die entsprechenden Arbeiten mit allen Kantonen und unter Einbezug von Sozialpartnern und Fachorganisationen aufgleist. Ebenso braucht es eine vorausschauende Planung für eine allfällige zweite Welle. Mit der über 40 Organisationen umfassenden Koalition Kinderbetreuung hat der SGB diese Forderungen beim Bundesrat eingebracht und erwartet, dass sie nun rasch umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6511</guid><pubDate>Wed, 20 May 2020 14:36:11 +0200</pubDate><title>Unbrauchbarer Gegenvorschlag löst keine Probleme</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unbrauchbarer-gegenvorschlag-loest-keine-probleme</link><description>Bundesrätlicher Entscheid zur Prämienentlastungs-Initiative muss dringend korrigiert werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat beschliesst einen unbrauchbaren Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative. Dabei sind die unteren und mittleren Einkommen in der Corona-Krise am härtesten von Einkommensverlusten betroffen. Höhere Prämienverbilligungen können diese Betroffene wirksam entlasten. Dass der Bundesrat die neue Dringlichkeit dieser Entlastungsinitiative mit einem Vorschlag bekämpfen will, der kaum über geltendes Recht hinausgeht, ist eine Trickserei – das Parlament muss nun dringend korrigieren.</p><p class="heading--h3">Bundesrat bleibt weit hinter seiner eigenen Position zurück</p><p>Noch Mitte Neunzigerjahre legte der Bundesrat fest, dass die künftige Belastung der Haushalte durch Krankenkassenprämien höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen dürfe. Heute ist diese Belastung für viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen auf das Dreifache dessen gestiegen – und dennoch lehnt der Bundesrat das in der Prämienentlastungs-Initiative geforderte, weit mildere Sozialziel ab.</p><p class="heading--h3">Sparen auf dem Buckel der tiefen Einkommen</p><p>Alleine seit dem Jahr 2000 hat die Prämienbelastung der Haushalte real um 75% zugenommen (nach Verbilligung!). Dies nicht nur wegen der steigenden Prämien (+120%), sondern ebenso aufgrund der sinkenden Bedeutung der Prämienverbilligungen: Im Jahr 2000 kamen diese für 12% der Gesundheitskosten auf, heute sind es nicht einmal mehr 6%. Zu verantworten haben dies insbesondere die Kantone, welche mit ihren vielen unsozialen Sparpaketen zum Teil sogar die gesetzlichen Mindestvorgaben gebrochen haben. Dies wurde anhand eines Falls im Kantons Luzern vor etwas mehr als einem Jahr auch durch das Bundesgericht bestätigt.</p><p>Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Krise mit ihren schmerzhaften Lohneinbussen – insbesondere für die unteren und mittleren Einkommen, die aufgrund der Kurzarbeit sich und ihre Familien kaum noch über die Runden bringen – sind höhere Prämienverbilligungen zwingend notwendig. Denn diese stützen direkt die Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen. Für den SGB hat eine soziale Finanzierung des Gesundheitswesens durch die Corona-Krise daher noch stark an Dringlichkeit gewonnen. Das Parlament muss nun nachbessern und sich für die Prämienentlastungs-Initiative aussprechen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein_f5dee8dff5.webp" length="266560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6976</guid><pubDate>Fri, 15 May 2020 19:01:00 +0200</pubDate><title>Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verminderung-der-risiken-durch-den-einsatz-von-pestiziden</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Parlamentarischen Initiative 19.475</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den vorliegende Gesetzesentwurf für einen Absenkpfad für Pestizide, stellt aber gleichzeitig fest, dass leider explizite Regeln für den Arbeitsplatz bzw. die Arbeitswelt fehlen. Die detaillierte, vollständige Antwort des SGB findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6505</guid><pubDate>Thu, 14 May 2020 16:07:48 +0200</pubDate><title>Den Klimaschutz nicht aufschieben – die Gewerkschaften stehen dazu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/den-klimaschutz-nicht-aufschieben-die-gewerkschaften-stehen-dazu</link><description>Erklärung zum Klimaschutz-Aktionstag am 15. Mai 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die medizinische, soziale und wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie&nbsp;fordert unsere Bevölkerung und die Arbeitnehmenden in nie geahnter Weise. Mit&nbsp;Wucht ist die Krise über die Welt hereingebro­chen.</p><p>Ganz anders die Klimakrise: Sie kündigt sich seit Jahrzehnten an, rückt immer&nbsp;näher ran, konfrontiert uns mit stetig wachsender Dringlichkeit. Auch diese&nbsp;Krise&nbsp;ist global und existentiell bedrohlich,. Aber weder Staatshilfe noch vernünftiges&nbsp;Verhalten der&nbsp;Einzelnen noch technische Innovationen können morgen helfen, wenn&nbsp;wir nicht heute&nbsp;handeln.&nbsp;Natürliche Systeme geraten durch Übernutzung und Ausbeutung aus dem&nbsp;Gleichgewicht, da haben Klimakrise und Pandemien ihren Ursprung. Die&nbsp;Katastrophen häufen sich, wenn wir nicht jetzt gegensteuern.</p><p>Die Pandemie hat zu einer Vollbremsung in vielen Branchen geführt: der&nbsp;Flugverkehr ist am Boden, der Ölpreis im freien Fall, der Tourismus abgeblockt,&nbsp;die Landwirtschaft gefährdet, die globale&nbsp;Güterproduktion und ihr Transport sind&nbsp;über Monate unterbrochen worden. Das Berufspendeln ist fast eingestellt worden,&nbsp;der grenzüberschreitende Einkaufsverkehr findet nicht mehr statt. Die Luft ist&nbsp;besser, das Wasser sauberer und die Emissionen sind schlagartig zurückgegangen.&nbsp;Dafür hat der Onlinehandel überhandgenommen und der ÖV wird gemieden – das sind&nbsp;keine guten Entwicklungen für&nbsp;einen nachhaltigen Klimaschutz!</p><p>Die Pandemie lastet auf den Arbeitnehmenden, vor allem auf den schlecht&nbsp;bezahlten und schlecht geschützten. Sie lastet auf den Familien, den Alten und den Schwächsten unserer Gesellschaft. Stellen&nbsp;werden abgebaut, Selbstständige verlieren die Aufträge.&nbsp;Ähnlich verheerend werden die&nbsp;Folgen eines Klimakollapses ausfallen.</p><p>Doch wir haben jetzt auch die&nbsp;Möglichkeit, den Ausstieg aus der gegenwärtigen Krise mit mehr Klimaschutz zu&nbsp;kombinieren. Arbeitsplätze müssen gerettet und neue geschaffen&nbsp;werden. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz muss garantiert sein und die&nbsp;Kosten der Krise müssen solidarisch aufgefangen werden. Wir stehen als Gewerkschaften dafür ein, die positiven Trends zu stärken und längerfristige Perspektiven&nbsp;aufzuzeigen.</p><p>Es braucht jetzt Investitionen in den Gesundheitsschutz der Erwerbstätigen,&nbsp;in den öV, in die Forschung und in technische Innovationen, in die Energiewende,&nbsp;in Umschulung und Weiterbildung der&nbsp;Arbeitnehmenden in kritischen Branchen und es&nbsp;braucht deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen in Pflege und Betreuung! Das alles&nbsp;stabilisiert die Arbeitswelt und macht unsere Gesellschaft&nbsp;widerstandsfähiger für&nbsp;die kommenden Herausforderungen – und hilft dem Klima.</p><p>Wir stehen zum Klimaschutz! Die gute Zusammenarbeit zwischen den&nbsp;Gewerkschaften und den Klimakollektiven in den Regionen wird fortgesetzt.<br><br><i>Eine Erklärung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB und der Gewerkschaften Unia, VPOD, SEV und Syndicom.</i></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_welt-klima-schuetzen_iStock-nito100_63d2fe3f36.webp" length="111318" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6496</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 17:56:00 +0200</pubDate><title>Auch ohne Kundgebungen die Realitäten der Arbeitswelt aufzeigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/auch-ohne-kundgebungen-die-realitaeten-der-arbeitswelt-aufzeigen</link><description>Erstmals ein digitaler 1. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Krise trifft die Arbeitnehmenden hart. Viele Beschäftigte verdienen weniger als üblich und haben Mühe, über die Runden zu kommen, viele Arbeitsplätze verschwinden. Dazu kommt die Belastung durch Homeoffice oder gesundheitliche Unsicherheit am Arbeitsplatz sowie Kinderbetreuung. Kurz: Die Realitäten und Probleme in der Arbeitswelt sind dramatisch. Umso wichtiger war es darum gerade dieses Jahr, dies am 1. Mai sichtbar zu machen, unter dem Motto: «Solidarität. Jetzt erst recht!». Kein einfaches Unterfangen, konnte doch der erste Mai zum ersten Mal seit 130 Jahren nicht mit Kundgebungen und Versammlungen gefeiert werden.</p><p>Im Zentrum stand darum eine Live-Sendung im Internet. Live dabei waren u.a. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard, Regula Rytz, Präsidentin der Grünen, Unia-Präsidentin Vania Alleva, SP-Vizepräsidentin Ada Marra und der Tessiner Unia-Sekretär Giangiorgio Gargantini. Kabarettistische Unterstützung erhielt das Programm von der Bühnenpoetin Patti Basler.</p><p>Auch wichtige Stimmen aus dem nahen Ausland wie der stellvertretende SPD-Vorsitzende Kevin Kühnert, Gregor Gysi von der deutschen Linken oder der Generalsekretär des französischen CGT, Philippe Martinez, meldeten sich zu Wort. Sie alle betonten die Bedeutung der Solidarität, gerade in aussergewöhnlichen Zeiten wie heute. Entscheidend werde sein, die Leute von einem solidarischen Projekt und der sozialen Idee zu überzeugen, sagte SGB-Präsident Maillard: «Wir kommen nur solidarisch aus dieser Krise.» Entsprechend lancierte der SGB gleichentags den <a href="https://www.solidarisch-aus-der-krise.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Appell «Solidarisch aus der Krise»</a>. Er fordert vollen Lohn bei Kurzarbeit für tiefe bis mittlere Löhne, keine Dividenden in Unternehmen, die Staatsbeiträge erhalten oder Kurzarbeit eingeführt haben, und vor allem: Keine Corona-Entlassungen!</p><p>Neben der digitalen Grosskundgebung gab es noch viele weitere Beiträge. Mit grossem Engagement haben die kantonalen und regionalen Gewerkschaftsbünde, die Gewerkschaften und der SGB dafür gesorgt, dass auch dieses Jahr am Tag der Arbeit die Arbeitswelt im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand. Zwar nicht auf Strassen und Plätzen, doch online: Mehrere Dutzend Videobeiträge aus der ganzen Schweiz, zahlreiche Workshops und Diskussionen per Video-Konferenzen, Berichte über die Probleme in den Branchen, Debatten für mehr sozialen Fortschritt und vor allem zahlreiche Videobeiträge direkt Betroffener setzten ein eindrückliches Zeichen der Stärke und Innovationskraft der Gewerkschaftsbewegung. In vielen Kantonen ergänzten physische Aktionen, entweder von Fenstern und Balkonen aus oder mit Transparente in Kleingruppen auf Strassen und Plätze, die Mobilisierung.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/2/csm_hinterdenkulissen_o_f196df04fc.webp" length="326632" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6495</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 13:11:42 +0200</pubDate><title>Die Lehrlinge dürfen nicht für die Corona-Krise bezahlen müssen!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-lehrlinge-duerfen-nicht-fuer-die-corona-krise-bezahlen-muessen</link><description>Massnahmenpaket, um den Lehrabschluss und den Lehrbeginn 2020 zu garantieren</description><content:encoded><![CDATA[<h3 class="heading--h4">Priorität 1: Erhalt eines anerkannten Titels im Sommer 2020</h3><p>Rund 75’000 Lehrlinge im letzten Lehrjahr sollten diesen Sommer ihre Lehrabschlussprüfung ablegen. Und nun hat der Coronavirus alles auf den Kopf gestellt, sowohl für diese jungen Menschen als auch für den Rest der Gesellschaft.</p><p>Seit dem Tag, nachdem der Bundesrat bekannt gegeben hatte, dass sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage im Sinne des Epidemiegesetzes befindet, arbeitete der SGB gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern sowie den Behörden des Bundes und der Kantone intensiv an Lösungen, um diesen Jugendlichen in diesem Sommer den Erwerb ihrer Qualifikationen zu ermöglichen. Der Nationale Berufsbildungsgipfel vom 9. April unter dem Vorsitz von Bundesrat Guy Parmelin billigte den von den Sozialpartnern hart ausgehandelten Kompromiss, der es für jeden Beruf erlaubt, die für die Organisation der praktischen Prüfungen am besten geeignete Variante zu wählen, wobei die Vorschriften des BAG zum Schutz der Lehrlinge, der betrieblichen AusbildnerInnen sowie der ExpertInnen eingehalten werden müssen.</p><p>Die Kantone konnten zudem Ausnahmen aufgrund der durch Covid-19 verursachten besonderen Situation beantragen. So wurden die Schulprüfungen gestrichen. Stattdessen wird der Durchschnitt der im Schuljahr erzielten Noten als Abschlussnote verwendet. Parallel zu diesen Arbeiten stellte sich eine Vielzahl von Fragen, so z. B. die Beschäftigung von Lehrlingen in der Ausnahmesituation, Kurzarbeit von Lehrlingen, Wiederholer, Gewichtungen, Notenberechnung usw. Schliesslich wurden die Berufsmaturitätsprüfungen in der ganzen Schweiz gestrichen und durch Schulnoten ersetzt.</p><h3 class="heading--h4">Priorität 2: Einen Ausbildungsplatz für den Lehrbeginn 2020 erhalten</h3><p>Sobald die Lösung für die Lehrabschlussprüfungen unter Dach und Fach war, machten sich der SGB und die Sozialpartner an die Arbeit, um die Situation der künftigen Lehrlinge zu klären. Zunächst muss sichergestellt werden, dass Jugendliche, die ihre obligatorische Schulzeit beenden, für den Beginn des neuen Lehrjahres einen Ausbildungsplatz finden, obwohl es seit Mitte März kaum noch Schnupperlehren oder Bewerbungsgespräche gab. Die Zahl der Lehrstellen dürfte in bestimmten von der Krise besonders betroffenen Branchen und Kantonen zurückgehen.</p><p>Der SGB hat konkrete Massnahmen vorgeschlagen, um dieses Problem anzugehen, insbesondere die Finanzierung des vollen Lohns für Unternehmen mit Kurzarbeit, wenn sie Lehrlinge einstellen. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, die Rückzahlungspflicht der Bundesdarlehen für Lehrbetriebe 1’000 Franken pro übernommenem Lehrling zu kürzen, bzw. sogar um 2.000 für Lehrbetriebe, die im September Jugendliche aufnehmen, die im Sommer keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Die Westschweizer Kantone haben ihrerseits vorgeschlagen, eine «Lehrlingsprämie» in Form der Finanzierung des Lehrlingslohns über einen bestimmten Zeitraum zu schaffen. Wichtig ist schliesslich auch die Betreuung junger Menschen in dieser besonderen Zeit. All diese Vorschläge werden in einer Task Force zu den Perspektiven der Lehrlingsausbildung 2020 diskutiert, die diese Woche vom Wirtschaftsminister eingesetzt wurde.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl_85714e9ee5.webp" length="201844" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6493</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 12:16:21 +0200</pubDate><title>Aussergewöhnliche Massnahmen sind zwingend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aussergewoehnliche-massnahmen-sind-zwingend-noetig</link><description>Auch die Kantone stehen in der Corona-Krise in der Pflicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kantone haben ein grosses volkswirtschaftliches Gewicht. Dieses müssen sie nun in die Waagschale werfen, um die Schäden des erwarteten massiven wirtschaftlichen Einbruchs möglichst in Grenzen zu halten. Dafür bleibt nicht viel Zeit.</p><p>Der Bund hat am 20. März mit dem Schnüren umfangreicher Rettungspakete zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise begonnen. Die beschlossenen und zunächst bei Weitem nicht ausreichenden Instrumente wurden seitdem laufend ausgeweitet und die dafür gewährten Mittel aufgestockt. Dennoch muss festgestellt werden: Die vom Bundesrat beschlossenen Milliardenhilfen reichen nicht aus – und dies gilt vor allem für jene Branchen und gesellschaftlichen Bereiche, die mit hohen Einbussen konfrontiert sind und bis jetzt komplett leer ausgegangen sind. So allen voran die familienexterne Kinderbetreuung: Trotz verordneter massiver Betriebseinschränkung, werden die Kitas bis anhin von der öffentlichen Hand im Regen stehen gelassen. Das Gleiche gilt für GeschäftsmieterInnen in jenen Branchen die direkt oder indirekt vom Teilstillstand betroffen sind.</p><p>Nun fordern viele – auch die Gewerkschaften – den Bund dazu auf, abermals nachzubessern und die bestehenden Löcher in seinem «Schutzschirm» schnell zu stopfen. Dazu ist es höchste Zeit. In der Pflicht stehen aber ebenso die Kantone, die in der föderalistisch organisierten Schweiz zu Normalzeiten für über 40% der öffentlichen Ausgaben aufkommen (was weit mehr ist als der Bund). Bis heute stellen aber viele Kantonsregierungen de facto auf stur und verweisen auf den Bund: Dieser soll für sämtliche Einnahmeausfälle aufkommen, weil er es ja gewesen sei, der die dafür ursächlichen Notverordnungen erlassen habe.</p><p class="heading--h3">Föderalismus kann finanziell nicht nur bei schönem Wetter gelten</p><p>Dazu bleibt erstens zu sagen, dass wir von Glück reden können, dass der Bund relativ rasch für national einheitliche Regeln und Massnahmen gesorgt hat – angesichts des anfänglich unkontrollierten und schädlichen Flickenteppichs an kantonalen Massnahmen und Vorschriften. Zweitens ist völlig klar, dass die Kantone insbesondere in ihren Kernaufgaben weiterhin in der Pflicht stehen, und dies umso mehr in einer Krise. Allen voran sind das Bildung, Gesundheitsversorgung, Pflege und Betreuung.</p><p>Die Kantone stehen aber nicht nur in der Pflicht, sie haben auch die nötigen Mittel und Möglichkeiten für Stützungsmassnahmen. So hat der SGB bereits in seiner letzten <a href="https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-2020-hohe-vermoegen-tiefe-investitionen" target="_blank" class="link link--external-blank">Analyse der Kantonsfinanzen</a> aufgezeigt, dass die Kantone zusammen über ein kumuliertes Nettovermögen von 35 Milliarden Franken verfügen. Dieses ist aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung auch im vergangenen Jahr weiter angewachsen, wie eine erste Durchsicht zeigt: So schlossen sämtliche (!) Staatsrechnungen 2019 besser ab als budgetiert, und dies zumeist mit massiven Abweichungen. Dabei ergeben sich kumulierte Ertragsüberschüsse von 3.3 Milliarden (im Vergleich zu budgetierten 510 Millionen), wobei lediglich noch die Rechnung des Tessins ausstehend ist. Die Kantone konnten also im letzten Jahr weitere Mittel beiseite legen, die ihnen nun für effektive Massnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zur Verfügung stehen. Viele Kantone haben nun auch begonnen, diese Mittel zu nutzen. So hat der Kanton Waadt rückwirkend in der Rechnung 2019 über 400 Mio. für wirtschaftliche Stützungsmassnahmen zurückgestellt, der Kanton Basel-Stadt gewährt zusätzliche Überbrückungskredite in der Höhe von 50 Mio. und mehr Hilfe an Selbstständige im Umfang von 20 Mio., und der Kanton Zürich übernimmt 80% der Einnahmeausfälle seiner Kitas – um nur einige Beispiele zu nennen.</p><p class="heading--h3">Überschüsse abbauen, neue Schulden machen</p><p>Die Liste der kantonalen Massnahmen ist lang und vielfältig (der SGB stellt dazu eine <a href="https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kantonale-hilfspakete" target="_blank" class="link link--external-blank">stets aktuell gehaltene Übersicht</a> zur Verfügung). Doch angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen – für das Jahr 2020 ist mit dem grössten wirtschaftlichen Einbruch seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zu rechnen – hat ein Grossteil dieser Massnahmen fast schon kosmetischen Charakter. Mit ihrem grossen volkswirtschaftlichen Gewicht müssen die Kantone nun dazu beitragen, dass nach dem grossen «Angebotsschock» der temporären Teilschliessung der Wirtschaft nun der «Nachfrageschock» möglichst in Grenzen gehalten wird. Einkommenseinbussen und Stellenverluste an allen Ecken und Enden müssen dafür vermieden werden, ansonsten werden in Kürze auch die Einbussen der kantonalen Haushalte selbst wesentlich massiver ausfallen.</p><p>Um den Einbruch zu verhindern bzw. in Grenzen zu halten, reicht es seitens der Kantone auch nicht, auf die grossen angehäuften Überschüsse der letzten Jahre zurückzugreifen. Die Kantone müssen darüber hinaus vielmehr weitere Mittel mobilisieren und sich schlich verschulden wie der Bund. Bei den immer noch – und bis auf Weiteres – gegebenen Negativzinsen gilt dabei im Grundsatz stets, dass sie am Schuldenmachen verdienen! Und dies bei einer schweizweiten Schuldenquote, die immer noch meilenweit entfernt ist von den längst als Makulatur geltenden Maastricht-Kriterien der Europäischen Union (öffentliche Schulden von maximal 60% der Wirtschaftsleistung). Die Kantone müssen ihre Verantwortung jetzt wahrnehmen und zügig handeln.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6492</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 12:03:17 +0200</pubDate><title>Corona-Elternurlaub und Ausstieg aus dem Lockdown</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-elternurlaub-und-ausstieg-aus-dem-lockdown</link><description>Was gilt und was muss besser werden?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Corona-Elternurlaub schützt alle erwerbstätigen Eltern mit Kindern unter 12 Jahren vor Lohneinbussen wenn sie ihre Arbeit nicht oder nicht wie üblich erledigen können, weil die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet ist.</p><p>Nach anfänglichen Unsicherheiten hat sich die Zahl der ausbezahlten Taggelder für Eltern in den letzten zwei Wochen mehr als verdoppelt. Diese Entwicklung weist in die richtige Richtung. Denn eine erste Zwischenbilanz des SGB zeigte, dass der Corona-Elternurlaub mit Anlaufschwierigkeiten kämpfte – obwohl die Belastung erwerbstätiger Eltern aufgrund der Kinderbetreuung zuhause stetig zunahm. Verschiedene Arbeitgeber haben in der Zwischenzeit nachgebessert, und ihre Angestellten über diese Entlastungsmöglichkeit orientiert.</p><p>Auf Druck des SGB hat das Bundesamt für Sozialversicherungen ausserdem klargestellt, dass Arbeitnehmende im Homeoffice nicht ausgeschlossen sind und das Merkblatt entsprechend aktualisiert. Bis Anfang Mai haben knapp 2600 Eltern Corona-Elternurlaub erhalten. Der Bundesrat rechnete mit rund 60‘000 Anmeldungen. Es stellt sich die Frage, woher diese grosse Diskrepanz kommt. Zumal die Gewerkschaften weiterhin zahlreiche Anfragen verunsicherter und überlasteter Eltern erhalten. Und <a href="https://www.nzz.ch/zuerich/coronavirus-in-zuerich-lockdown-veraendert-den-alltag-von-muettern-ld.1553723" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">selbst die bürgerliche Presse weist mittlerweile darauf hin, dass der Druck auf die Familien und insbesondere die Mütter weiter zunimmt</a>.</p><p class="heading--h3">Was gilt ab dem 11. Mai?</p><p>Gerade mit Blick auf die ab dem Montag, 11. Mai 2020 geltende neue Phase der Corona-Krise erhält die Verunsicherung rund um die Kinderbetreuung eine neue Dimension. So sind mit der Öffnung zusätzlicher Betriebe wie beispielsweise im Detailhandel und der Gastronomie viele erwerbstätige Eltern erst jetzt mit der Herausforderung konfrontiert, dass ihre Präsenz am Arbeitsplatz wieder gefordert ist – die Kinderbetreuung aber alles andere als normal funktioniert. Zwar hat der Bundesrat beschlossen, dass auch die Schulen wieder starten. Doch das bringt den Eltern nur eine teilweise Entlastung. Denn viele Kantone sehen eine Übergangsphase und nur einen schrittweisen Schulbeginn vor. Für schulergänzende Betreuungsstrukturen gelten teilweise noch einmal andere Übergangsfristen. Beispielsweise gilt im Kanton Zürich weiterhin das Prinzip, Kinder möglichst zu Hause beziehungsweise privat zu betreuen. Die Zürcher Gemeinden beschränken das Betreuungsangebot entsprechend weiterhin. Und auch die Betreuung durch Grosseltern fällt aus - auch hier mit offenem Enddatum.</p><p>Von den Eltern – und den Arbeitgebern – wird in dieser Situation lapidar Verständnis und Flexibilität verlangt. Anstatt klarzustellen, dass die Möglichkeit des Corona-Elternurlaubs auch nach dem 11. Mai solange besteht, als auch die Fremdbetreuung der Kinder corona-bedingt weiterhin ausfällt. Dabei ist die Notverordnung in dieser Frage klar: wenn der Schul- bzw. Kitabesuch infolge kantonaler Einschränkungen wie z. B. der Führung von Halbklassen nicht oder nur teilweise möglich ist, oder wenn die Betreuungspersonen weiter ausfallen, weil sie der Risikogruppe angehören, dann besteht auch weiterhin Anspruch. Dieser endet erst, wenn eine Betreuungslösung gefunden wurde, mit dem 12. Geburtstag des Kinds oder mit dem Wegfallen aller Einschränkungen. Wie alle Notverordnungen gilt dies bis auf weiteres bzw. bis die Bestimmung am 16. September 2020 ausläuft.</p><p class="heading--h3">Entflechtung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit</p><p>Damit der Ausstieg auf dem Lockdown gelingt, müssen erwerbstätige Eltern klar wissen, ob sie Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben oder nicht – und wenn ja, zu welchem Preis. Solange die Kinderbetreuung nicht gesichert ist, haben sie die gesetzliche Pflicht, sich um ihre Kinder zu kümmern. Niemand darf deshalb die Stelle verlieren oder gezwungen werden, dafür Ferien zu beziehen. Dies ist besonders wichtig für jene Eltern, die ihre Arbeit nicht von zu Hause aus ausführen können.</p><p class="heading--h3">Keine Doppelbelastung im Corona-Homeoffice&nbsp;</p><p>Doch auch für Eltern im erzwungenen, aber aus Gesundheitsschutz-Gründen nötigen Corona-Homeoffice muss die Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung jetzt umgehend entflochten werden. In acht Wochen Lockdown hatten die Arbeitgeber genügend Zeit, sich um eine gesetzeskonforme Umsetzung der Arbeits- und der Ruhezeiten im Homeoffice zu bemühen – und andernfalls auf den Corona-Elternurlaub zurückzugreifen. Denn besonders im Homeoffice gilt – unabhängig von allfälligen Kinderbetreuungspflichten – das Verbot der Nachtarbeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens sowie die tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden. Gerade Eltern im Homeoffice haben Recht auf Schlaf, Erholung und Schutz vor Burnout.</p><p>Als Anregung für eine Stunde Rechnen mit den Kindern im Fernunterricht: gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass die Ruhezeit von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens erfolgt. Denn für die Einführung von Abendarbeit ab 20 Uhr braucht der Arbeitgeber gemäss Gesetz die obligatorische Mitwirkung der Arbeitnehmenden. Gehen wir weiter davon aus, dass die Kinder sich vormittags und nachmittags je maximal zwei Stunden selbst beschäftigen können. Das dürfte für Kinder unter 12 Jahren eher die Obergrenze darstellen. Wie viele Betreuungspersonen braucht es, damit die Arbeitszeiten voll geleistet werden können?</p><p>Jedes Kind wird sagen können: diese Rechnung geht nicht auf. Deshalb heisst die Lösung der «Fangfrage»: Corona-Elternurlaub beantragen!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Sozialpolitik</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/1/csm_Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase_412aaa4754.webp" length="72550" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6491</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 11:43:22 +0200</pubDate><title>Vor dem Virus sind finanziell nicht alle gleich</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/vor-dem-virus-sind-finanziell-nicht-alle-gleich</link><description>Die Corona-Krise zeigt: Öffentliche Gesundheit verlangt öffentliche Finanzierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der aktuelle gesundheitliche Notstand zeigt wohl nichts eindrücklicher als das: Gesundheit ist nicht Privatsache. Nun muss dies endlich auch für die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens gelten.</p><p>Möglicherweise wird die Corona-Pandemie auf die zukünftigen Prämien gar keine grossen Auswirkungen haben. Dies deshalb, weil fast sämtliche COVID-bedingten Zusatzkosten im durch die Kantone mitfinanzierten stationären Spitalbereich anfallen und gleichzeitig die Behandlungen im – komplett prämienfinanzierten – ambulanten Bereich während Wochen auf Notfälle beschränkt waren. Sollten dennoch Mehrkosten auf die Krankenkassen zukommen, ist das laut deren Aussagen kein Problem, denn genau dafür hätten sie ja die prallen, das gesetzliche Mindestmass weit überschreitenden Reservepolster angelegt.</p><p>Und damit sind wir sogleich wieder beim Kern des Problems: Auch die Reserven sind komplett prämienfinanziert. Werden sie nun übermässig abgebaut, dann heisst das ganz einfach, dass eine Schuhverkäuferin verhältnismässig stärker zur finanziellen Bewältigung der Coronakrise wird beitragen müssen als ein Wirtschaftsanwalt. Und vor dem Virus wären wir –&nbsp; wieder einmal – nicht alle gleich.</p><p class="heading--h3">Finanzierung neu regeln</p><p>Die aktuelle Situation zeigt, dass die Finanzierung unseres Gesundheitswesens nicht nur unsozial, sondern auch der öffentlichen Gesundheit selbst abträglich ist. Lässt sich jemand mit Corona-Symptomen nicht testen, weil er oder sie es scheut oder nicht vermag, die Kosten dafür selbst zu tragen (etwa wegen einer hohen Franchise), so führt dies für die Gesellschaft schnell zu weit höheren Kosten, denn das Virus kann sich unnötig weiter ausbreiten.</p><p>Kurzfristig ist deshalb klar, dass COVID-Behandlungen durch die öffentliche Hand zu übernehmen und insbesondere von der direkten Kostenbeteiligung der Versicherten auszunehmen sind. Doch dabei kann man es natürlich nicht belassen. Denn das finanzielle Problem im Schweizer Gesundheitswesen ist nicht Corona, sondern es ist die Tatsache, dass alle Versicherten einerseits eine Kopfsteuer entrichten müssen (die Prämie) und darüber hinaus andererseits noch so viel aus der eigenen Tasche berappen müssen (Franchise und Selbstbehalt sowie vom Leistungskatalog ausgeschlossene Medikamente und Behandlungen) wie nirgendwo sonst in der OECD. Corona sollte uns also endlich die Augen öffnen und zu einem grundlegenden Umbau der Finanzierung unseres Gesundheitswesens führen. Die nächste Gelegenheit dazu bietet die im Januar eingereichte Prämien-Entlastungs-Initiative von SP und SGB: Der Bundesrat muss das darin geforderte Ziel (kein Haushalt bezahlt mehr als 10% seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien) stützen und die Initiative bald zur Annahme empfehlen.</p><p class="heading--h3">Kostenabgeltung anders aufstellen</p><p>Sind die Mittel einmal erhoben – zurzeit sind das ungefähr 80 Milliarden pro Jahr –, ist deren möglichst sinnvolle Verwendung zu erwarten. Doch auch dies ist nicht gegeben: Die heute gültigen Abgeltungssysteme der Tarmed-Taxpunkte (ambulanter Bereich) und SwissDRG-Fallpauschalen (stationärer Bereich) sind Hauptursprung einer Reihe von Fehlanreizen, die im Gesundheitswesen gleichzeitig Über- und Unterversorgung hervorbringen. Überversorgung ist teuer, weil unnötige Eingriffe vorgenommen werden, was vermeidbare Kosten mit sich bringt. Unterversorgung ist teuer, weil nötige Eingriffe nicht vorgenommen werden, was (höhere) Folgekosten mit sich bringt.</p><p>Auch in diesem Bereich lehrt uns die Coronakrise Einiges, insbesondere was die Unterversorgung betrifft: Im viel zitierten, aber vor der Krise leider nicht viel beachteten Influenza-Pandemieplan wurde bereits 2018 detailliert dargelegt, wo es im Ernstfall welche Reserve an Schutzmaterial, Medikamenten und Behandlungsplätzen bräuchte. Doch für solche Präventionsmassnahmen ist das aktuelle Abgeltungssystem leider nicht gemacht, denn die einzelnen Krankenkassen haben kein Interesse an den dafür nötigen Mehrkosten (sie würden die Prämien erhöhen müssen und verlören Versicherte) und die Spitäler können diese nicht leisten (in den Fallpauschalen sind sie nicht inbegriffen). Es braucht also nicht nur eine öffentliche Finanzierung des Gesundheitswesens, sondern auch eine öffentliche, d. h. zentrale Kostenabgeltung, welche einhergeht mit der Definition der abzugeltenden Leistungen. Das wären dann wohl – zum Beispiel – grössere Schutzmaskenbestände und weniger künstliche Hüftgelenke.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.webp" length="37538" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6490</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 11:31:30 +0200</pubDate><title>Es braucht krisenresistente Betreuungsstrukturen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/es-braucht-krisenresistente-betreuungsstrukturen</link><description>Kinderbetreuung und Corona-Krise
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Aus der ausserordentlichen Session des nationalen Parlaments resultiert eine bescheidene Verbesserung für die familienergänzende Kinderbetreuung: Der Bund soll sich mit 65 Millionen Franken an der Unterstützung der durch die Krise schwer gebeutelten Kinderbetreuungseinrichtungen beteiligen. Doch um in Zukunft auf krisenresistente Betreuungsstrukturen bauen zu können, braucht es entschieden mehr. Ziel muss die Organisation der Kinderbetreuung als Service Public sein, wie sie auch eine parlamentarische Initiative aus den Reihen des SGB verlangt.</p><p>Die Schweiz tastet sich langsam wieder aus der Corona-Krise heraus und versucht einen Umgang mit der neuen Normalität auf Distanz zu finden. Nächste Woche öffnen Restaurants, Läden und Schulen und viele Arbeitnehmende – ob im Homeoffice oder am Arbeitsplatz – können sich wieder auf ihre Erwerbsarbeit anstatt auf die Unterstützung ihrer Kinder beim Fernunterricht konzentrieren. Nicht wenige erwarten wohl schon ihre nächsten Ferien, um sich von den Monaten der Doppelbelastung zu erholen. Denn eines hat sich während der Corona-Krise deutlich gezeigt: Homeoffice ist langfristig keine Lösung, um Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen.</p><p>Doch die Realität in der Kinderbetreuung droht auch während und nach dem Ausstieg aus der Krise schwierig zu bleiben: Die Betreuung durch Grosseltern wird voraussichtlich noch über längere Zeit eine unsichere Lösung bleiben und in den schul- und familienergänzenden Betreuungsstrukturen müssen weiterhin Massnahmen für den Gesundheitsschutz umgesetzt werden. Um dieser neuen Realität zu begegnen, braucht es genügend Personal, genügend Plätze und genügend Platz: Personal, das nicht zur Risikogruppe gehört, um die Kinder in kleineren Gruppen mit angepasstem Schlüssel zu betreuen; Plätze, um auch diejenigen Kinder aufzunehmen, deren Grosseltern die Betreuung nicht mehr übernehmen werden; und Platz, um die Massnahmen des Gesundheitsschutzes umzusetzen.</p><p>Die Kinderbetreuungseinrichtungen werden den Betrieb mit diesen Anforderungen nicht aus eigener Kraft stemmen können: In der Schweiz hat man die Organisation der familienergänzenden Kinderbetreuung zu lange dem Markt überlassen, der Angebot und Nachfrage regeln sollte. Nun fehlen finanzielle Reserven. Anders als die Dienstleistungen des Service Public hat sie sich deshalb als wenig krisenresistent herausgestellt: 70% der Kitas können mit den coronabedingten Betreibseinschränkungen höchstens drei Monate ohne Zusatzfinanzierung überleben, wie der Verband Kibesuisse berechnet. Die über Jahre auch mit Finanzhilfen des Bundes aufgebauten Strukturen würden rasch einbrechen. Den Preis würden neben Kita-Betreibenden und -Angestellten vor allem auch die Eltern – mehrheitlich die Mütter – zahlen, die für die Kinderbetreuung ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder aufgeben würden. Dies wäre ein grosser Rückschritt in Sachen Gleichstellung.</p><p>Trotzdem weigerte sich der Bundesrat, die nötige Zusatzfinanzierung ebenso per Notrecht zu verordnen, wie er Mitte März die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote verfügt hatte. Nun hat das Parlament in seiner ausserordentlichen Ssession nachgebessert und 65 Millionen Franken gesprochen. Dieser bescheidene Betrag wird hoffentlich den Kantonen ein Anreiz sein, eigene finanzielle Mittel beizusteuern, um den Bestand ihrer Betreuungsplätze zu erhalten. Doch dies allein wird nicht ausreichen: Der Bestand muss nicht nur erhalten, sondern ausgebaut werden, um den zusätzlichen Betreuungsbedarf zu decken. Diesen Ausbau müssen Bund und Kantone gemeinsam anstossen, koordinieren und finanzieren. Dafür braucht es ein tragfähiges Konzept, wie es die neu entstandene Koalition Kinderbetreuung mit 40 Mitgliedsorganisationen in einem <a href="https://www.sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/200428/200428_Appell_Koalition_Kinderbetreuung_D.pdf" target="_blank" class="link link--external-blank">Appell </a>fordert. Ziel muss sein, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung nach Vorbild der schulischen Bildung als Service Public zu organisieren. Der SGB hat im Nachgang des Frauen*streiks beschlossen, diesen Paradigmenwechsel mit einem Projekt anzustossen. VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber hat einen ersten Schritt getan und während der ausserordentlichen Session zusammen mit SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200413" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Parlamentarische Initiative «Familien- und Schulergänzende Kinderbetreuung als Teil des Service Public»</a> eingereicht.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.webp" length="128446" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6488</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 10:53:53 +0200</pubDate><title>Angesichts der Stützungsmassnahmen des Bundes sind Corona-Entlassungen nicht akzeptabel</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/angesichts-der-stuetzungsmassnahmen-des-bundes-sind-corona-entlassungen-nicht-akzeptabel</link><description>Appell des SGB angesichts des erschreckenden Anstiegs der Arbeitslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Arbeitslosigkeit explodiert: Innerhalb von nur wenigen Wochen steigt sie um 40%.Ein solcher Anstieg ist beispiellos. Während der Bund den Unternehmen unter die Arme greift, werden massenweise Arbeitsplätze vernichtet: 50'000 Corona-Entlassungen sind zu viel. Die Arbeitgeber müssen jetzt Solidarität zeigen und Jobs erhalten: das fordert der SGB mit einem <a href="/corona-virus/details/solidarisch-aus-der-krise">Appell</a>.</p><p>Die heutigen Arbeitslosenzahlen zeigen, wie hart die Corona-Krise für viele Arbeitnehmende ist. In nur acht Wochen stieg die Zahl der Arbeitslosen um über 40 Prozent oder fast 50'000 Personen (saisonbereinigt). So etwas gab es noch nie. Dabei hat der Bundesrat umfassende Massnahmen ergriffen, um gerade das zu verhindern. Er hat den Zugang zur Kurzarbeit maximal erleichtert, einen Elternurlaub für Arbeitnehmende mit Betreuungspflichten eingeführt sowie weitere Hilfemassnahmen und Kreditgarantien beschlossen. Wenn die Firmen nun in grosser Zahl Personal entlassen, ist das nicht akzeptabel.</p><p>Besonders erschreckend ist, dass die Arbeitslosigkeit auch in Branchen stark zugenommen hat, welche von den behördlichen Schliessungsentscheiden nicht betroffen waren. So beispielsweise in der Maschinen- und in der Uhrenindustrie, im Baugewerbe und in den Banken.</p><p>In der Corona-Krise ist die Solidarität das Gebot der Stunde. Der Bund greift den Firmen mit Milliarden unter die Arme. Die Firmen stehen in der Pflicht. Sie müssen die Arbeitsplätze erhalten. In der gegenwärtigen Krise darf es keine Entlassungen geben. «Solidarisch aus der Krise» lautet der Appell des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB für einen sozial akzeptablen Ausstieg, der auch einen 100%-igen Lohnersatz während der Kurzarbeit für die unteren und mittleren Löhne fordert. Denn die Kaufkraft zu schützen ist sowohl für die betroffenen Arbeitnehmenden als auch für die Erholung der Schweizer Konjunktur von zentraler Bedeutung. Unterschreiben kann man den Appell auf <a href="https://www.solidarisch-aus-der-krise.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.solidarisch-aus-der-krise.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/e/csm_Schlechte-Nachrichten_AntonioGuillem-iStock_klein_3346f05eb1.webp" length="94870" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6485</guid><pubDate>Wed, 06 May 2020 11:12:46 +0200</pubDate><title>Kita-Finanzierung: Parlament korrigiert, doch es braucht mehr</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kita-finanzierung-parlament-korrigiert-doch-es-braucht-mehr</link><description>Weitergehende Massnahmen sind dringend nötig, damit auf die Corona-Krise keine Betreuungskrise folgt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Parlament hat den Bundesrat korrigiert und 65 Millionen für die Kitas gesprochen, die wegen Corona in ihrer Existenz bedroht sind. Diese finanzielle Unterstützung ist dringend nötig, damit auf die Corona-Krise keine Betreuungskrise folgt. Doch für einen erfolgreichen Corona-Ausstieg braucht es mehr – der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB setzt sich dafür ein.</p><p>Mit 65 Mio. Franken wollen National- und Ständerat die Kantone bei der Finanzierung der Kinderbetreuung während der Pandemie unterstützen. Der SGB begrüsst, dass das Parlament damit den Bundesrat korrigiert, der die Finanzierung der Kitas den Kantonen überlassen wollte, bedauert jedoch, dass sich der Ständerat mit dem kleineren Betrag durchgesetzt hat und nicht die Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats, die 100 Mio. Franken vorgeschlagen hatte. Trotzdem wird der Betrag hoffentlich ein Anreiz für die Kantone sein, mit einer ausreichenden Finanzierung die Kinderbetreuungsplätze durch die Krise hindurch zu erhalten.</p><p>Um den Ausstieg aus der Corona-Krise zu schaffen, ohne dass darauf eine Betreuungskrise folgt, sind jedoch weitergehende Massnahmen nötig. Die bestehenden Kinderbetreuungsplätze müssen nicht nur erhalten, sondern ausgebaut werden: Die berufstätigen Eltern werden für die Kinderbetreuung nicht mehr so einfach auf die Grosseltern zurückgreifen können. Dadurch zeichnet sich eine Lücke ab, die grob geschätzt 50'000 Betreuungsplätze entspricht. Wird diese Lücke nicht geschlossen, ist zu befürchten, dass dies auf Kosten der Mütter geschieht, die für die Kinderbetreuung ihr Erwerbspensum reduzieren oder ihren Beruf ganz aufgeben dürften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB bekämpft dieses Szenario mit der breiten <a href="/themen/arbeit/detail/corona-kinderbetreuung-als-zentrales-element-der-ausstiegsstrategie">Koalition für Kinderbetreuung</a> der rund 40 Organisationen angehören, die von Bund und Kantonen ein koordiniertes Vorgehen für eine krisen- und zukunftstaugliche Organisation der Kinderbetreuung fordern.</p><p>Die Corona-Krise zeigt deutlich, dass die familienergänzende Kinderbetreuung unabdingbar ist für das Funktionieren der Gesellschaft und nicht ein Luxusgut, das wir getrost dem Markt überlassen können. Das Parlament hat den Bundesrat korrigiert und einen dringend nötigen ersten Beitrag zum Erhalt der bestehenden Betreuungsplätze gesprochen. Nun braucht es rasch weitere Schritte, um den Ausbau und die Finanzierung der Betreuungsplätze in Angriff zu nehmen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.webp" length="509274" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6482</guid><pubDate>Fri, 01 May 2020 18:07:36 +0200</pubDate><title>Solidarisch aus der Krise!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/solidarisch-aus-der-krise</link><description>Appell: Lohngarantie und keine Corona-Entlassungen!</description><content:encoded><![CDATA[<p>60 Milliarden Franken Staatshilfe garantiert der Bund den Firmen in der Corona-Krise – und dennoch steigen die Arbeitslosenzahlen massiv. Das geht so nicht. Die Unternehmen erhalten Unterstützung, damit sie Arbeitsplätze erhalten und Löhne weiterzahlen statt Dividenden an die Firmenbesitzer auszahlen. Darum darf es keine Corona-Entlassungen geben!</p><p>Über 1.5 Millionen Menschen stehen in Kurzarbeit und erhalten nur 80% ihres üblichen Lohnes. Viele Arbeitnehmende haben Mühe, damit sich und ihre Familien durchzubringen. Wir fordern: Löhne bis zu 5000 Franken netto müssen vollständig ausgeglichen werden.</p><p>Die Lohneinbusse von 20 Prozent ist für viele finanziell nur schwer zu verkraften. Vor allem wenn der Lohn schon in normalen Zeiten tief ist. Wer im Gastgewerbe arbeitet, verdient im Mittel rund 4100 Franken im Monat (Vollzeitstelle). Wenn 20 Prozent wegfallen, bleibt noch ein Lohn von rund 3300 Franken! Rund die Hälfte der KurzarbeiterInnen arbeitet in den Branchen mit Tieflöhnen. In den Branchen mit den höchsten Löhnen gibt es hingegen kaum Kurzarbeit, und somit auch keine Lohneinbussen.</p><p>Die Kaufkraft zu erhalten, ist jetzt von zentraler Bedeutung. Für die Angestellten mit unteren und mittleren Einkommen, die mit den Problemen mit der Kinderbetreuung, der Unsicherheit am Arbeitsplatz und bei der Gesundheit der nahestehenden Personen schon genug Sorgen haben. Aber auch für die Konjunktur in der Schweiz. Deshalb fordern wir: Berufstätige bis mittlere Einkommen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten und die Firmen müssen mit den Bundes-Milliarden Arbeitsplätze garantieren.</p><p><a href="https://www.solidarisch-aus-der-krise.ch" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Aufruf unterschreiben</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_SGB_Solodarisch_Logo_DE_mitweissraum_dca1da03c3.webp" length="24968" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6480</guid><pubDate>Fri, 01 May 2020 17:13:01 +0200</pubDate><title>1. Mai 2020: Solidarität. Jetzt erst recht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2020-solidaritaet-jetzt-erst-recht</link><description>Der erste digitale 1. Mai der Geschichte</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz begeht heute den ersten digitalen 1. Mai der Geschichte, und die Mobilisierung ist stark. Denn die Realitäten und Probleme in der Arbeitswelt sind dramatisch. Diese am 1. Mai sichtbar zu machen und darüber zu debattieren, ist wichtiger als je zuvor. Die Lage für Betroffenen ist äusserst angespannt: Viele Beschäftigte verdienen weniger als üblich und haben Mühe, über die Runden zu kommen, viele Arbeitsplätze verschwinden. In einem heute lancierten Appell fordern die Gewerkschaften deshalb einen vollen Lohnersatz für tiefe und mittlere Einkommen und ein sofortiges Ende der Corona-Entlassungen.</p><p>Seit 130 Jahren ist der 1. Mai der Internationale Tag der Arbeit. In diesem Jahr konnte er zum ersten Mal in der Geschichte des Landes nicht mit Kundgebungen gefeiert werden. Tatsächlich ist dieses Jahr die wirksamste Form der Solidarität, Abstand zu halten. Aber auch wenn die soziale Dimension des 1. Mai mit den Demonstrationen und auf den Plätzen nicht stattfinden konnte, stand doch die Arbeitswelt im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Unter dem Motto Solidarität. Jetzt erst Recht! Dies online, mit mehreren Dutzend Videobeiträgen aus der ganzen Schweiz, mit zahlreichen Workshops und Diskussionen in den sozialen Netzwerken. Mit Berichten über die Probleme in den Branchen oder Debatten für mehr sozialen Fortschritt. In vielen Kantonen ergänzten physische Aktionen, die von Fenstern und Balkonen aus durchgeführt wurden, die Mobilisierung.</p><p>Soeben ist die Live-Sendung mit Pierre-Yves Mailard, Regula Rytz, Vania Alleva und Rebekka Wyler im Studio aus dem Zürcher Volkshaus zu Ende gegangen, die auf der Website <a href="https://www.mai2020.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Mai2020.ch</a> und auf den Kanälen der Gewerkschaften, der SP und der Grünen ausgestrahlt wurde. Unia-Präsidentin Vania Alleva betonte, dass die Covid-19-Krise deutlich aufzeigt: «Nur soziale Sicherheit macht uns stark, nur gesellschaftliche Solidarität bringt uns voran. Sie sind das Gebot der Stunde.» SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard betonte, gerade an diesem aussergewöhnlichen 1. Mai werde es entscheidend sein, die Leute von einem solidarischen Projekt und der sozialen Idee zu überzeugen. «Wir kommen nur solidarisch aus dieser Krise.»</p><p>In der Krise, die wir derzeit durchleben, ist die Lage vieler arbeitender Menschen äusserst ernst. Hunderttausende Arbeitnehmende mussten soeben den April mit einem um 20 Prozent reduzierten Einkommen überstehen – während schon der übliche Lohn manchmal kaum reicht, um über die Runden zu kommen. Gleichzeitig gibt es tatsächlich Unternehmen, die jetzt Arbeitnehmende entlassen – andere zahlen Dividenden an ihre Aktionäre –, obwohl sie von einem ausserordentlichen, öffentlich finanzierten Kurzarbeits- und Kreditprogramm profitieren. Aus diesem Grund haben die Gewerkschaften heute den Aufruf «Solidarisch aus der Krise» lanciert. Er fordert den vollen Ersatz von Löhnen bis zu 5000 Franken netto und den Stopp von Corona-Entlassungen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/3/csm_Screenshot-Livestream-1Mai_da8a0c24e6.webp" length="110048" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6475</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Corona: Kinderbetreuung als zentrales Element der Ausstiegsstrategie</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-kinderbetreuung-als-zentrales-element-der-ausstiegsstrategie</link><description>Breite Koalition für Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kinderbetreuung darf wegen Corona nicht geschwächt werden, sondern muss gestärkt aus der Krise hervorgehen. Dies fordert eine breite Koalition mit über 35 politischen Organisationen und Interessenvertretungen. Um die Betreuungsplätze zu erhalten und auszubauen sowie das Kindswohl zu schützen, ist ein zielgerichtetes Vorgehen von Bund und Kantonen nötig.</p><p>In der Corona-Krise kommt der Kinderbetreuung eine zentrale Rolle zu. Lehrerschaft und Betreuungspersonal, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kantone und Gemeinden leisten einen grossen Effort, um die Ausnahmesituation mit Homeoffice, Fernunterricht und Kleingruppenbetrieb zu meistern. Wenn wir verhindern wollen, dass auf die Corona-Krise eine Betreuungskrise folgt, braucht es aber ein gesamtschweizerisches Vorgehen.</p><p>Auch der Bundesrat hat die Wichtigkeit der Kinderbetreuung erkannt und verordnet, dass sie aufrechterhalten werden muss. Gleichzeitig hat er jedoch darauf verzichtet, den Betrieb oder die Finanzierung in dieser aussergewöhnlichen Situation zu regeln. Die Folge ist ein Wildwuchs an kantonalen Regelungen bezüglich Finanzierung und Zulassungskriterien, der für Verwirrung und Frust sorgt: Eltern werden gebeten, die Kinder zu Hause zu betreuen, bleiben aber teilweise trotzdem die Beiträge schuldig. In Kantonen mit offenen Kitas bleibt unklar, ob die Eltern zum Bezug des Corona-Elternurlaubs berechtigt sind. Arbeitnehmende versuchen im Homeoffice, ihrer Erwerbsarbeit und ihren Kindern gerecht zu werten. Und Betreuungsinstitutionen wissen nicht, wie lange sie den Kleingruppenbetrieb finanzieren und ihren Angestellten die Löhne auszahlen können.</p><p>Mit der Öffnung zusätzlicher Dienstleistungsbetriebe seit dem 27. April spitzt sich die Situation weiter zu, da die Eltern vermehrt wieder an ihrem Arbeitsplatz präsent sein müssen. Und wenn Schulen, Kindergärten und Spielgruppen im Mai den Betrieb wieder aufnehmen dürfen, werden zusätzliche Herausforderungen zu meistern sein, um den sicheren Betrieb und den Gesundheitsschutz von Kindern, Personal und Eltern zu gewährleisten. Auch zeichnet sich ab, dass die Betreuung durch Grosseltern wohl längerfristig ausfallen wird und entsprechend kompensiert werden muss.</p><p>Die Kinderbetreuung muss deshalb zentrales Element jeder Ausstiegsstrategie sein. Verzichtet die Politik darauf, geschieht dies zum Nachteil von Kindern und Eltern, Betreuungspersonal und Lehrer*innen, besonders vulnerablen Personen und Grosseltern – und damit nicht zuletzt der Gleichstellung, der Wirtschaft und der ganzen Gesellschaft. Dies gilt es zu verhindern.</p><p>Eine breite Koalition mit über 35 Mitgliedern – Arbeitnehmenden-, Frauenrechts- und Männersorganisationen, Kinderrechts-, Familien- und RentnerInnen-Organisationen, politischen Parteien und weiteren Interessensvertretungen – fordert Bund und Kantone deshalb auf, rasch tragende Konzepte für den Ausstieg aus der Corona-Krise zu entwickeln, die auch bezüglich Organisation der Kinderbetreuung nachhaltig und zukunftsweisend sind. Dies mit besonderem Augenmerk auf das Kindswohl und unter Einbezug von Fachorganisationen und Sozialpartnern. Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung sind wieder zu entflechten. Dazu braucht es nicht nur den Erhalt der bestehenden familienergänzenden Betreuungsstrukturen, sondern deren Ausbau.</p><p><sub>Folgende Organisationen unterstützen diesen Appell: Alliance F, Any Working Mom, Avivo, BPW Switzerland, CVP Frauen, Evangelische Frauen EFS, Eidg. Kommission dini Mueter, EKdM, Eidg. Kommission für Frauenfragen EKF, Elternkomitee Kinderbetreuung, Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen FKS Bern, GrossmütterRevolution, Grüne, Kinderschutz Schweiz, Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, männer.ch, Netzwerk Kinderbetreuung, pro enfance, Pro Familia, Pro Juventute, Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, Syndicat des Enseignants Romands SER, SEV, SGB, SP Schweiz, SP Frauen*, Schweizer Spielgruppen-LeiterInnen-Verband SSLV, Einelternverband SVAMV, syndicom, Travail.Suisse, Trotzphase, Unia, Unicef, Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz Vasos, Verein Bildung und Betreuung, Verein für elterliche Verantwortung VEV, vpod, vsao, WIDE</sub></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.webp" length="128446" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6473</guid><pubDate>Fri, 24 Apr 2020 19:01:28 +0200</pubDate><title>Solidarität. Jetzt erst recht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-jetzt-erst-recht</link><description>Der Aufruf des SGB zum 1. Mai 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 130 Jahren wird der 1. Mai weltweit begangen. Er steht für sozialen Fortschritt, Gerechtigkeit und Menschenrechte. Zum ersten Mal in der Geschichte wird es dieses Jahr in der Schweiz keine Demos und Kundgebungen am Tag der Arbeit geben. Zum Schutz der Gesundheit heisst es Abstand halten. Doch trotzdem stehen wir zusammen, mehr denn je. Unter dem Motto Solidarität. Jetzt erst recht! feiern wir den Tag der Arbeit – digital. Mit Debatten und einer Live-Sendung in den sozialen Medien.</p><p>Es gäbe genug Gründe, unseren Protest auch an diesem 1. Mai auf die Strasse zu tragen. In der Corona-Krise offenbaren sich prekäre Arbeitssituationen glasklar. Einmal mehr sind die Angestellten in den Tieflohnbranchen am härtesten von dieser Krise betroffen. Über 1.5 Millionen Menschen stehen in Kurzarbeit und erhalten nur 80% ihres üblichen Lohnes, zu einem grossen Teil in Branchen mit tiefen und mittleren Einkommen. Viele Arbeitnehmende haben deshalb Mühe, sich und ihre Familien durchzubringen. Die Betroffenen brauchen 100% Lohn. Die Firmen erhalten aktuell 60 Milliarden staatliche Unterstützung, um unsere Löhne zu bezahlen. Doch immer mehr verantwortungslose Unternehmer entlassen ihre Angestellten! Es braucht Solidarität für alle, nicht Dividenden für die Firmenbesitzer: keine Corona-Entlassungen!</p><p>Es sind die ArbeitnehmerInnen, die das Land am Leben erhalten, das wird jetzt klar, wo viele ihre Arbeit niederlegen mussten. Doch auch die Bedeutung der Leistung derjenigen, die im Hintergrund weiterarbeiten, oder immer noch an der Front sind, zeigt sich in der Krise. Nicht nur der Service public hat mehr denn je seine zentrale Grundlage für unsere Gesellschaft bewiesen. Ebenso die Logistik oder der Verkauf. Branchen, in denen die Angestellte weder einen fairen Lohn noch den gebührenden Respekt für ihre Arbeit erhalten – damit muss nun Schluss sein: Wir sind alle systemrelevant – bessere Löhne und starke Arbeitnehmerrechte für alle!&nbsp;</p><p>Die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit drängt sich an diesem ausserordentlichen Tag der Arbeit auf, wie selten in den letzten Jahrzehnten. Abgesehen von einem klareren und weniger verschmutzten Himmel, sät dieser Virus weder Tugend noch Nutzen. Die Pandemie wird den Kapitalismus nicht von sich aus in einem fortschrittlichen Sinne verändern. Gegenwärtig treffen die Folgen dieser Pandemie eher die Schwachen und nehmen uns die Möglichkeiten, einander zu begegnen. Wie immer in unserer Geschichte, liegen die Möglichkeiten für einen Wandel in Richtung Fortschritt nicht in Katastrophen, Pandemien oder Kriegen, sondern bei den kämpferischen, progressiven Kräften und unserer Fähigkeit zu klaren Analysen, Vorschlägen und Aktionen.</p><p>An diesem ersten Mai müssen wir daher mehr denn je sagen, was unser Land und unsere Gesellschaft brauchen, um menschlich zu bleiben. Trotz allem organisieren wir uns, schliessen unsere Reihen mit der Unterstützung von Freundinnen und Kollegen und nutzen alle verfügbaren Kräfte zur Stärkung unserer Bewegung. Organisiert, mobilisiert, gestärkt – die soziale Bewegung ist der beste Impfstoff, um unsere Gesellschaft vor den Gefahren zu schützen, die von ihr selbst ausgehen und in den aktuellen Umwälzungen erst recht für mehr sozialen Fortschritt zu kämpfen.</p><p class="text-right"><a href="https://www.mai2020.ch" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">mai2020.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/9/csm_1Mai2020-4-3_f48ffe9cc4.webp" length="46680" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6472</guid><pubDate>Fri, 24 Apr 2020 18:52:25 +0200</pubDate><title>Corona-Krise: Die Arbeitgeber müssen sich ans Recht halten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-krise-die-arbeitgeber-muessen-sich-ans-recht-halten</link><description>Dank Druck der Gewerkschaften schützt Bundesrat besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder besser</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Einen Monat lang herrschten Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz. Nun hat der Bundesrat beim Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer vor dem Coronavirus auf Druck der Gewerkschaften endlich die längst fällige Wende vollzogen.</p><p>Mit der Einführung des Beschäftigungsverbots für besonders gefährdete Arbeitnehmende hatte der Bundesrat am 16. März eine gute und einfach verständliche Lösung gefunden: Besonders gefährdete Arbeitnehmende sollen entweder im Homeoffice arbeiten, oder ihnen steht die Lohnfortzahlung bei ärztlichem Attest zu. Doch nur vier Tage später hat der Bundesrat am 20 März dem Druck gewisser Arbeitgeber nachgegeben und den Schutz faktisch wieder abgeschafft. Seither herrschten Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz.</p><p>Und seither setzten sich die Gewerkschaften hartnäckig dafür ein, das Blatt wieder zu wenden. Am 17. April ging der Bundesrat noch einmal über die Bücher, und nun besteht wieder Schutz. Die neue Verordnung ist allerdings komplizierter und schwerfälliger als die erste Version. In der Praxis bestehen deshalb immer noch Unsicherheiten bei den Arbeitnehmenden. Und gewisse Arbeitgeber versuchen sogar auf zynische und verantwortungslose Art und Weise, besonders gefährdete Arbeitnehmende trotz gegenteiliger Rechtsnorm weiterhin zur Arbeit zu zwingen. So nicht: Die Arbeitgeber müssen nun das neue Recht, dass am 17. April in Kraft getreten ist, einhalten.</p><p class="heading--h3">Trotz Kaskade: Einsatz im Betrieb ist grundsätzlich freiwillig</p><p>Der neue Art. 10c weist einen Kaskaden-Aufbau auf: Als Grundsatz gilt die Arbeit im Homeoffice, am anderen Ende der Kaskade besteht ein Lohnanspruch des Arbeitnehmenden, ohne dafür arbeiten zu müssen, wenn er zu Hause bleibt. Diese letzte Regel entspricht einem Beschäftigungsverbot für den Arbeitgeber, wie es beispielsweise auch für schwangere Frauen gilt.</p><p>Die Kaskade ist folgendermassen geregelt: Falls Arbeit im Homeoffice völlig unmöglich ist (auch nicht eine Ersatztätigkeit), darf der Arbeitgeber unter sehr eng definierten Voraussetzungen Arbeit im Betrieb anbieten und gefährdete Arbeitnehmende im Betrieb beschäftigen Voraussetzung:</p><ul><li>Sie dürfen nur vor Ort beschäftigt werden, wenn (und nur solange) dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.</li><li>Zudem muss der Arbeitsplatz so ausgestaltet werden, «dass jeder enge Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist, namentlich indem ein Einzelraum oder ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 2 Metern zur Verfügung gestellt wird».</li><li>In Fällen, «in denen ein enger Kontakt nicht jederzeit vermieden werden kann, werden angemessene Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip ergriffen (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung)».</li><li>Absatz 5 hält weiter fest, dass der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden immer anzuhören hat, bevor er die vorgesehenen Massnahmen (Ersatzarbeit zu Hause oder im Betrieb, Umsetzung des Sicherheitsstandards) trifft.</li></ul><p>Man sieht, wie – völlig zu Recht – extrem hohe Anforderungen an den Gesundheitsschutz gestellt werden.</p><p>Doch selbst dann, wenn der Arbeitgeber alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitnehmer sich weigern, im Betrieb zur Arbeit zu gehen. Als letzte Stufe der Kaskade darf der betroffenen Arbeitnehmende die zugewiesene Arbeit ablehnen, wenn</p><ul><li>der Arbeitgeber die oben geschilderten Voraussetzungen nicht erfüllt</li><li>oder «die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus trotz der vom Arbeitgeber getroffenen Massnahmen … aus besonderen Gründen als zu hoch für sich erachtet».</li></ul><p>Der Gründe können viele sein:</p><ul><li>neben dem Misstrauen gegenüber den Massnahmen des Arbeitgebers kann es auch</li><li>persönliche Ängstlichkeit sein, oder</li><li>Gefahren auf dem Arbeitsweg, wenn beispielsweise der ÖV benutzt werden muss.</li></ul><p>Die Gründe, die zur Ablehnung der Arbeit führen können, sind zu recht offengelassen, und der Arbeitnehmer kann hier selbst abwägen und sich diese einfach durch ein ärztliches Attest lassen, falls der Arbeitgeber darauf besteht. Selbstverständlich dürfen im Attest keine Diagnosen gestellt werden (Datenschutz).</p><p>Aus juristischer Sicht stellt sich die Frage, ob besonders ängstliche oder sensible Risikopersonen vom Arzt nicht sowieso als krankheitsbedingt arbeitsunfähig bescheinigt werden müssten. Denn diese sind während der Corona-Pandemie eigentlich aus psychischen Gründen «arbeitsplatzbezogen arbeitsunfähig». Damit läge eine Arbeitsunfähigkeit nach Art. 324a OR vor, und die Arbeitgeberin bzw. eine Taggeldversicherung hätte die entsprechenden Leistungen zu erbringen.</p><p>Ohne Krankschreibung haben besonders gefährdete Arbeitnehmende Anrecht auf den vollen Lohn, sie können aber auch ihr Einverständnis geben, dass der Arbeitgeber für sie Kurzarbeit beantragt.</p><p class="heading--h3">Kündigungsschutz bis zum Ende der Pandemie</p><p>Materiell handelt es sich bei Art. 10c um ein Beschäftigungsverbot. Hier gelten Sperrfristen in Sachen Kündigung, so etwa beim Beschäftigungsverbot für Schwangere und stillende Mütter. Analog gilt für das Beschäftigungsverbot gemäss der Covid10-Verordnung 2 die gleiche Sperrfrist. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers: Niemand soll dann gekündigt werden, wenn er oder sie in der Regel keine Chance bei der Stellensuche hat, weil sie oder er kaum angestellt wird, falls der Arbeitgeber weiss, dass sie nach der Kündigungsfrist an der Arbeit verhindert wären– das wäre bei Covid-Risikopersonen gerade der Fall.</p><p>Das Ziel der Covid-19-Verordnung 2 ist der epidemiologische Schutz der Bevölkerung. Es sollen sich möglichst wenige Personen mit dem Coronavirus anstecken. Es ist daher im Interesse der grösstmöglichen Wirksamkeit der besonders gefährdete Arbeitnehmende betreffenden Artikel der Verordnung, dass Arbeitnehmende gegenüber dem Arbeitgeber ihre besondere Gefährdung offenbaren. Das werden die meisten nur dann tun, wenn sie mit dieser Information nicht ihren Arbeitsplatz gefährden. Aus diesen Gründen liegt aus der Sicht des SGB eine Sperrfrist für Entlassungen besonders gefährdeter Arbeitnehmender vor, solange die Corona-Pandemie anhält.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.webp" length="337226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6508</guid><pubDate>Thu, 23 Apr 2020 17:00:00 +0200</pubDate><title>Parlamentarische Initiative 09.503 «Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen» </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/parlamentarischen-initiative-09503-stempelsteuer-schrittweise-abschaffen-und-arbeitsplaetze-schaffen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist der Handlungsbedarf bei der Stempelsteuer nicht nachvollziehbar. Wir lehnen die Abschaffung ab, auch wenn sie schrittweise erfolgen mag. Gerne legen wir in <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2020/200423_VL_DL-PaI_09503_Stempelsteuer_abschaffen_Arbeitsplaetze_schaffen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">unserer Vernehmlassungsantwort</a> unsere Überlegungen dar. Zur Abschaffung der Emissionsabgabe (Entwurf 1), welche aktuell Im Ständerat sistiert ist, hat der SGB bereits ablehnend Stellung genommen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6468</guid><pubDate>Wed, 22 Apr 2020 17:51:00 +0200</pubDate><title>Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-abkommens-zwischen-der-schweiz-und-liechtenstein-zur-vermeidung-der-doppelbesteuerung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) zum Abschluss eines «Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen» findet sich unten als PDF-Dokument.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6466</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2020 10:15:05 +0200</pubDate><title>Generelle Lohnerhöhungen und  mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/generelle-lohnerhoehungen-und-mehr-gesamtarbeitsvertraege-mit-guten-mindestloehnen-noetig</link><description>Besorgniserregende Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohnentwicklung von 2016 bis 2018 ist ungenügend. Die Reallöhne sind um 0.8 Prozent gesunken – namentlich bei Berufstätigen ohne Kaderfunktion (-1 Prozent). Nach Branchen betrachtet fallen vor allem die nur teilweise durch Mindestlöhne geschützte Sicherheitsbranche (real -6 Prozent) sowie die Post- und Kurierdienste (real -3 Prozent) negativ auf. Erfreulich ist, dass der Rückstand der Frauenlöhne von 12 auf 11.5 Prozent abermals etwas verringert wurde. Das zeigen die heute veröffentlichten Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2018.</p><p>Dass die Zeit von 2016 bis 2018 lohnpolitisch schwierig war, ist bereits bekannt. Die Lohnstrukturerhebung bestätigt nun, dass die grössten Probleme in den Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen auftreten. In den klassischen GAV-Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Ausbaugewerbe stiegen die Reallöhne. Auch im Detailhandel resultierte in einem nicht einfachen Umfeld ein Plus. Umgekehrt bestätigten sich die Befürchtungen der Gewerkschaften, dass in der dumpinggefährdeten Sicherheitsbranche (kein GAV für kleinere Firmen) oder in der Logistik (Post- und Kurierdienste mit zu tiefen Mindestlöhnen) die Löhne unter Druck geraten sind.</p><p>Erstmals seit 10 Jahren hat sich dementsprechend auch die Lage im Tieflohnbereich verschlechtert. Die Zahl der Tieflohnstellen ist auf 353’000 angestiegen (2016: 329’000). Die Löhne der untersten 10 Prozent sind real sogar gesunken, um 1.7 Prozent. Während die obersten 10 Prozent um 1 Prozent weiter zugelegt haben.</p><p>Erfreulich ist, dass der geschlechtsspezifische Lohnunterschied seit 2016 etwas kleiner geworden ist. Dies ist auch dem gewerkschaftlichen Engagement gegen die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt zuzuschreiben. Frauen sind in den Tieflohnbereichen unter 4’500 CHF übervertreten, bei den Monatslöhnen über 16'000 CHF dagegen mit 17.6 Prozent deutlich untervertreten. Die heute publizierten LSE-Zahlen 2018 sagen nichts aus zur geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt anhand der durchschnittlichen Lohnunterschiede bei gleichwertiger Arbeit berechnet.</p><p>Zur Lösung der Lohnprobleme hat der SGB eine Kaufkraftoffensive lanciert. Es braucht GAV mit guten Mindestlöhnen in allen Branchen – prioritär in der Sicherheitsbranche und in der Logistik. Die Kaufkraftprobleme haben sich in der Coronakrise verschärft. Deshalb fordert der SGB für Arbeitnehmende mit unteren Löhnen im Falle von Kurzarbeit einen Lohnersatz von 100 Prozent.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6464</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2020 18:29:15 +0200</pubDate><title>Kommission korrigiert bundesrätliche Fehlentscheide – ein bisschen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kommission-korrigiert-bundesraetliche-fehlentscheide-ein-bisschen</link><description>Nach der Corona-Krise droht die Betreuungskrise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) und des Ständerats (WBK-S) wollen die Fehlentscheide des Bundesrates bezüglich Kinderbetreuung korrigieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die entsprechenden Kommissionsbeschlüsse zur finanziellen Unterstützung der Kitas, bedauert jedoch, dass die WBK-S den weitergehenden Anträgen der Schwesterkommission nicht gefolgt ist.</p><p>Auf die Corona-Krise droht eine Betreuungskrise zu folgen: Die Grosseltern fallen voraussichtlich länger aus, Homeoffice funktioniert höchstens mit grösseren Kindern und die Kitas sind aufgrund der Ausfälle von Elternbeiträgen und des Betriebs in Kleingruppen in ihrer Existenz bedroht. Der Bundesrat hat zwar per Notrecht angeordnet, dass Kitas als systemrelevante Betriebe geöffnet bleiben müssen, seither aber bewusst darauf verzichtet, ebenfalls per Notrecht die finanzielle Unterstützung des Betriebs zu regeln.</p><p>Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur wollen diese Fehlentwicklung korrigieren und haben beschlossen, dass der Bund einen Drittel der kantonalen Kosten zur finanziellen Unterstützung der Kitas abgelten soll. Diese Finanzspritze ist bitter nötig, wird aber nicht ausreichen, um die Betreuungskrise abzuwenden: Es bleibt damit weiterhin den Kantonen überlassen, ob sie Kitas unterstützen wollen oder nicht. Der SGB bedauert, dass die WBK-S der weitergehenden Parlamentarischen Initiative der Schwesterkommission nicht gefolgt ist, die per Notverordnung Bund und Kantone gleichermassen in die Pflicht nehmen wollte.</p><p>Die öffentliche Hand muss um jeden Preis verhindern, dass aufgrund von Corona Betreuungsplätze vernichtet werden, denn das würde den Rückzug vieler Frauen aus dem Erwerbsleben bedeuten. Vielmehr müssen die Plätze ausgebaut werden, damit die fehlende Betreuung durch die Grosseltern kompensiert werden kann. Auch muss der Bund dringend die Kinderbetreuung während der ausserordentlichen Situation einheitlich regeln und klare Vorgaben zum Betrieb in Kleingruppen machen – der kantonale Flickenteppich, der zurzeit herrscht, sorgt für Verunsicherung bei den Eltern und beim Kita-Personal. Schon jetzt kämpfen viele Eltern – vor allem Mütter – mit der Doppelbelastung Homeoffice und Kinderbetreuung. Das Problem wird sich akzentuieren, wenn am 27. April weitere Dienstleistungsbetriebe öffnen dürfen und die Mitarbeitenden auf Kinderbetreuung angewiesen sind.</p><p>Wir erwarten, dass es nun in dieser Frage rasch vorwärtsgeht und das Parlament in der Sondersession die notwendigen Beschlüsse fasst, damit auf die Corona-Krise keine Betreuungskrise folgt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.webp" length="212186" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6461</guid><pubDate>Thu, 16 Apr 2020 15:59:25 +0200</pubDate><title>Einkommenssicherheit für alle und Schutz der besonders Gefährdeten als Grundlage für einen erfolgreichen Ausstieg</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/einkommenssicherheit-fuer-alle-und-schutz-der-besonders-gefaehrdeten-als-grundlage-fuer-einen-erfolgreichen-ausstieg</link><description>Der Bundesrat erfüllt zentrale Forderungen des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Er schliesst wichtige Lücken im Auffangnetz für Selbständige und verbessert den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden. Die beste Ausstiegsstrategie ist es, Kaufkraft und Arbeitsplätze zu erhalten. Berufstätige mit unteren Löhnen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten. Firmen, welche von den Massnahmen des Bundes Gebrauch machen, dürfen ihren Mitarbeitenden nicht kündigen.</p><h4>Durchbruch für den Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden</h4><p>Die Rechtslage ist klarer geworden: gefährdete Arbeitnehmende dürfen grundsätzlich nur Home Office machen. Wo dies nicht möglichst ist, ist das Beschäftigungsverbot in Art. 10c im Grundsatz wieder als solches wirksam. Nur auf freiwilliger Basis können besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder im Betrieb arbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeit den gesundheitlichen Gegebenheiten anzupassen. Wenn die betroffenen Personen sich im Betrieb oder wegen des Arbeitswegs nicht sicher fühlen, können sie mit einem Attest auf jeden Fall zu Hause bleiben. Der Arbeitgeber kann für diese Personen Kurzarbeitsentschädigung verlangen.&nbsp;Somit sind Entlassungen weder gerechtfertigt noch wirtschaftlich nötig.</p><p>Der SGB ist erleichtert, dass gefährdete Arbeitnehmende nun nicht mehr dazu gezwungen werden können, zur Arbeit zu gehen. Für die Betroffenen ist die anhaltende Pandemie bereits eine grosse Belastung, nun können sich diese Personen wieder den BAG-Vorgaben entsprechend vor einer Corona-Ansteckung schützen.</p><h4>Überfälliges Sicherheitsnetz auch für Selbständige</h4><p>Die Corona-Krise hat ein längst bekanntes Problem zu Tage gebracht: Die selbständig Arbeitenden in diesem Land sind zu schwach in die soziale Absicherung eingebunden. Umso mehr begrüsst der SGB die Unterstützung für die Selbständigen, die indirekt stark von den Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind. Mit dem neuen Schutz für Selbständige, erreicht das Netz der sozialen Absicherung immer mehr Menschen und bewahrt sie vor Existenznöten.</p><h4>Bei schrittweiser Ausstiegstrategie müssen die Interessen der Arbeitnehmenden im Zentrum stehen&nbsp;</h4><p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat eine Perspektive für die schrittweise Aufhebung der ausserordentlichen Massnahmen eröffnet hat und das Tempo der Schritte an die epidemiologische Entwicklung anpasst. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Auswirkungen auf die Gesundheit und die wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmenden im Zentrum stehen. Denn schon heute zahlen die Angestellten einen sehr hohen Preis. Die beste Ausstiegsstrategie ist es, die Kaufkraft zu erhalten. Berufstätige mit unteren Löhnen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten. Firmen, welche von den Massnahmen des Bundes Gebrauch machen, dürfen ihren Mitarbeitenden nicht kündigen. Damit der Wiedereinstieg auch für berufstätige Eltern reibungslos möglich ist, muss der Bundesrat den Kitas finanzielle Garantien geben, damit die Strukturen erhalten bleiben.</p><p>Wünschenswert bleibt zudem, dass der Bundesrat weiterhin transparent darlegt, auf welche Informationen er seine Entscheide stützt.</p><p>Der SGB erwartet, dass der Schutz der Erwerbstätigen, die nach und nach ihre Arbeit wieder aufnehmen werden, Priorität erhalten. Der SGB fordert, bei der schrittweisen Öffnung die Sozialpartner wieder einzubeziehen, und ist nach wie vor bereit, tragfähige Lösungen mit zu erarbeiten, um die mittlerweile dramatisch Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt abzufedern.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Handwerker-Mundschutz-Pause_iStock-sam_thomas_c5c3cb6511.webp" length="303102" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6460</guid><pubDate>Thu, 16 Apr 2020 15:42:11 +0200</pubDate><title>Handlungsdruck bei der Medienfinanzierung bleibt hoch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/handlungsdruck-bei-der-medienfinanzierung-bleibt-hoch</link><description>Reaktion des SGB auf den Bundesratsentscheid zur Änderung bei der Radio- und TV-Gebühr</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Einnahmen der geräteunabhängigen Gebühr für Radio und Fernsehen sind erwartungsgemäss höher ausgefallen als die der Vorjahre mit der «Billag». Der Bundesrat beschliesst deshalb den Plafond der Einnahmen für die SRG um 50 Mio. Franken anzuheben und die Unterstützung für die SDA auf 4 Mio. Franken zu verdoppeln. Das ist in der aktuellen Krise hoch willkommen und ein deutliches Zeichen für den Service public, den die SRG, aber eben auch die SDA mit ihren Angeboten für die regionalen und lokalen Medien erbringt.</p><p>Unnötig ist nach Einschätzung des SGB, dass der Bundesrat im selben Zuge beschliesst, die Unternehmensgebühr so zu differenzieren, dass von dort rund 53 Mio. Franken weniger Einnahmen resultieren dürften. Zumal das eine Schätzung ist, die die wirtschaftlichen Einbrüche, die die Corona-Epidemie vermutlich in allen Branchen bewirken wird, noch gar nicht antizipieren kann. Und mit der Senkung der Haushaltgebühr um 30 Franken versucht der Bundesrat, ein Versprechen einzulösen, das er bei der Einführung der geräteunabhängigen Gebühr abgegeben hat.</p><p>Die Bemühungen des Bundesrats, die Unternehmen und Haushalte durch die Änderungen bei der Gebühr profitieren zu lassen, sind zwar verständlich, aber möglicherweise voreilig. Denn die Krise, in der die Medienunternehmen stecken, ist zwar durch die Corona-Pandemie akzentuiert worden, aber sie war schon da, bevor sich das Virus ausbreitete: die Werbeeinnahmen der Medien schwinden rapide und eine Umkehr dieses Trends ist nicht in Sicht. Gerade jetzt zeigt sich, dass ein medialer, landesweit garantierter Service public unverzichtbar ist. Aber ohne verstärkte Finanzierung der öffentlichen Hand kann er nicht überleben. Dieser Realität müssen sich alle Kritiker einer staatlichen Förderung von Medienangeboten endlich stellen.</p><p>Die Anhebung des Einnahme-Plafonds der SRG um 50 Mio. Franken ist zu begrüssen, aber sie wird nur eine vorübergehende Milderung des Spardrucks bewirken. Die Arbeitsplätze beim grössten Service public-Medienhaus bleiben gefährdet. Für alle Medien sind die Perspektiven der nächsten Jahre äusserst eng und der Handlungsdruck für die öffentliche Hand bleibt hoch.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/7/csm_mediendings_2a7dccba8a.webp" length="53454" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6454</guid><pubDate>Wed, 15 Apr 2020 13:00:00 +0200</pubDate><title>Erhalt der Kaufkraft und der Arbeitsplätze sind das beste Konjunkturprogramm</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/erhalt-der-kaufkraft-und-der-arbeitsplaetze-sind-das-beste-konjunkturprogramm</link><description>Lage der Arbeitnehmenden und Voraussetzungen für den Exit aus Sicht des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise trifft die Schweizer Wirtschaft mit einer beispiellosen Wucht. Um soziale Probleme und grössere wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, müssen die Löhne zu 100% garantiert und Entlassungen verhindert werden. Der Erhalt der Arbeitsplätze und der Kaufkraft ist auch die Grundvoraussetzung jeder zukunftsgerichteten Ausstiegsstrategie. Der SGB fordert vom Bundesrat zudem endlich Lösungen für die «besonders gefährdeten» Arbeitnehmenden, die Selbständigen sowie bei der Finanzierung der Kitas.</p><h3>Löhne garantieren, Entlassungen verhindern</h3><p>Die Corona-Krise trifft Berufstätige mit unteren oder mittleren Einkommen besonders heftig. Im Fall von Kurzarbeit drohen Lohneinbussen von bis zu 20 Prozent. Wer entlassen wird, hat grösste Mühe, wieder eine Stelle zu finden – insbesondere, wer älter ist. Denn die Firmen sind sehr zurückhaltend bei Stellenbesetzungen. SGB-Chefökonom Daniel Lampart stellt besorgt fest: «Bis zum 9. April kamen seit Ende März nochmals mehr als 10'000 Arbeitslose dazu. In früheren Rezessionen stiegen die Arbeitslosenzahlen um rund 4000 Personen pro Monat!».</p><p>Für die Arbeitnehmenden mit tiefen und mittleren Löhne braucht es deshalb Massnahmen wie eine hundertprozentige Lohngarantie und den Erlass der Krankenkassenprämie (durch den Bund). Gleichzeitig müssen die durch Kurzarbeit unterstützten Unternehmen angehalten werden, auf Entlassungen und Dividendenzahlungen zu verzichten. Für langjährige ältere Mitarbeitende braucht es einen besseren Kündigungsschutz.</p><p>SGB Präsident Pierre-Yves Maillard hält fest: «Der Erhalt der Kaufkraft für die unteren und mittleren Einkommen muss deshalb in der Krisenbekämpfung oberste Priorität haben.» Für Unia Präsidentin Vania Alleva ist wichtig: «Die Pandemie unter Kontrolle halten und soziale Ungerechtigkeit vermeiden. Heute fallen noch zu viele durch das Sicherheitsnetz.»</p><h3>Betreuungsnotstand verhindern</h3><p>Das Zögern des Bundesrates bei der finanziellen Stabilisierung der Kinderbetreuungsstrukturen (Kitas) ist gerade im Zusammenhang mit der Ausstiegsstrategie unverständlich. Mühsam aufgebaute Kinderbetreuungsstrukturen sind in ihrer Existenz gefährdet. Und selbst wenn sich bei einer allfälligen Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen die Betreuungssituation wieder normalisieren würde, gibt es ein Problem: Die Grosseltern als Risikopersonen werden bei der Kinderbetreuung wohl für längere Zeit ausfallen. Dadurch fehlen schätzungsweise 50'000 Betreuungsplätze.</p><p>SGB Vizepräsident Giorgio Tuti berichtet über die Lage der Arbeitnehmenden im Service Public und betont, dass diese Krise aufzeigt, wie wichtig ein starker und funktionierender Service Public ist. Tuti unterstreicht, dass eine genügende Finanzierung der Kitas für eine schrittweise Öffnung von zentraler Bedeutung ist.</p><h3>Rasche Lösung für gefährdete Arbeitnehmende</h3><p>Dringend notwendig ist eine rasche Lösung für die besonders gefährdete Arbeitnehmende, für die das Virus eine grosse gesundheitliche Gefahr darstellt. Laut BAG sollen sie zwar um jeden Preis zu Hause bleiben und alle sozialen Kontakte einschränken, sind aber gleichzeitig gezwungen, weiter zu arbeiten. Der Bundesrat muss nun endlich eine Lösung beschliessen. Der SGB ist offen für eine genauere Definition der Risikokriterien. Alles deutet darauf hin, dass die Bedrohung durch das Covid19-Virus noch für längere Zeit fortbestehen wird. Dass die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung bzw. zum Schutz der Arbeitnehmenden in der Arbeitswelt nach wie vor unzureichend umgesetzt werden, ist nicht akzeptabel. Dies erschwert die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Tätigkeiten. Wir müssen hier rasch viel besser werden! Die Gewerkschaften sind bereit, ihren Beitrag dazu zu leisten.</p><p>Dieses Virus allein wird die Welt nicht zu einem besseren Ort machen. Dennoch hat die Corona-Krise zu unzähligen Solidaritätsbekundungen auf allen Ebenen, geführt von der lokalen bis zur nationalen. Trotz schwieriger Situation für viele und düsteren wirtschaftlichen Prognosen. Die Bekämpfung dieser Pandemie zwingt uns einerseits zu Distanz zueinander. Aber andererseits zeigt diese kollektive Leistung eindrücklich, dass wir nur gemeinsam stark sind: Solidarität, jetzt erst recht!</p><h3>Die Forderungen des SGB</h3><p>Um die Lage der Arbeitnehmenden in dieser schwierigen Situation zu verbessern, fordert der SGB folgende dringend notwendigen Massnahmen:</p><ul><li>Für besonders gefährdete Arbeitnehmende muss der Bund rasch eine Lösung präsentieren, damit sie mit Lohnersatz zuhause bleiben können oder – wenn sie arbeiten – durch entsprechende Schutzausrüstung und -massnahmen geschützt sind.</li><li>Entlassungen und Betriebsschliessungen verhindern: Firmen, welche von den Massnahmen des Bundes Gebrauch machen, dürfen ihren Mitarbeitenden nicht kündigen – sowie keine Dividenden ausschütten. Für langjährige ältere Mitarbeitende braucht es einen besseren Kündigungsschutz.</li><li>Der Erhalt der Kaufkraft ist von zentraler Bedeutung: Berufstätige mit unteren Löhnen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten und einen Erlass der Krankenkassenprämie (finanziert durch den Bund).</li><li>Probleme bei Kitas lösen: Die öffentliche Hand muss finanzielle Garantien abgeben, damit die Strukturen erhalten bleiben; Arbeit und Kinderbetreuung wieder separieren, «Ersatz» für Grosseltern (über Corona-Elternurlaub und mehr Kita-Plätze).</li><li>Gesundheitsschutzbestimmungen an den Arbeitsplätzen einhalten und kontrollieren: Es braucht es rasche Vollzugsverbesserungen.</li><li>Zusätzliche Bundesmittel für die Arbeitslosenversicherung: Die 6 Milliarden Franken des Bundes werden im Laufe des Aprils voraussichtlich aufgebraucht sein.</li><li>Es braucht einen Härtefallfonds für Selbständige – sei es beim Bund oder bei den Kantonen (mit Zusatzfinanzierung durch den Bund). Sowie eine Überbrückungshilfe für die Swiss und die flugnahen Betriebe.</li><li>Beteiligung der Schweiz an der internationalen Koordination zur Konjunkturstabilisierung.</li><li>Stabile Aufenthaltsrechte für MigrantInnen: Migrationsämter müssen wieder Bewilligungen vergeben.</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/5/csm_Corona-junge-Fenster-Regenbogen_iStock-onFokus_af3f31dcfd.webp" length="113228" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6450</guid><pubDate>Tue, 14 Apr 2020 09:32:33 +0200</pubDate><title>Dank Sozialpartnern: Eine ausgewogene Lösung für Lernende</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/dank-sozialpartnern-eine-ausgewogene-loesung-fuer-lernende</link><description>Lehrabschlüsse trotz Corona-Krise möglich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Lehrlingen trotz Corona-Krise die Möglichkeit geben, ihre Abschlüsse unter den bestmöglichen Bedingungen zu erwerben: Dieses Ziel wird dank der zwischen den Sozialpartnern gefundenen Lösung erreicht. Es sieht praktische Prüfungen unter Einhaltung von Gesundheitsstandards vor und garantiert die Qualität der in diesem Jahr verliehenen Qualifikationen. Es geht jetzt darum, die ordnungsgemässe Einstellung von Lehrlingen für das nächste Jahr sicherzustellen, insbesondere durch eine verstärkte Unterstützung der Ausbildungsbetriebe.</p><p>Die Sozialpartner haben sich am 9. April auf Regelungen geeinigt, die es den 75.000 Auszubildenden im letzten Lehrjahr ermöglichen, ihren Abschluss bis zum Sommer zu erwerben. Die Massnahmen des BAG zum Schutz der Lehrlinge, aber auch der Experten und der betrieblichen Ausbildner werden respektiert. Während die Schulprüfungen für Allgemeinwissen und Fachkenntnisse nicht stattfinden, können die praktischen Prüfungen durchgeführt werden. Jede Branche wird für die praktische Arbeit aus drei Varianten wählen können. Auf diese Weise kann den besonderen Gegebenheiten der verschiedenen Branchen und Kantone Rechnung getragen werden. Lehrlinge erhalten so die für den Arbeitsmarkt nötigen anerkannten Diplome.</p><p>Der SGB spielte eine aktive Rolle beim Aufbau dieses Kompromisses und begrüsst dessen Annahme durch den Nationalen Berufsbildungsgipfel unter der Leitung des von Bundesrat Guy Parmelin. Der SGB erwartet von den kantonalen Behörden und Berufsverbänden, dass die praktischen Prüfungen im Einklang mit den Gesundheitsvorschriften durchgeführt werden und dass die Überwachung der Prüfungen in diesem Jahr intensiviert wird, um faire und gerechte Prüfungs- und Beurteilungsbedingungen für die Lehrlinge zu gewährleisten. In stark belasteten Sektoren wie dem Gesundheitswesen oder dem Einzelhandel fordert der SGB, dass den praktischen Prüfungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.</p><p>Damit ist zwar ein wichtiger erster Schritt im Hinblick auf die Lehrabschlussprüfungen getan, aber es gibt noch eine Reihe wichtiger Fragen, die zu behandeln sind. Beginnend mit der Rekrutierung von Lehrlingen für das kommende Jahr. Gegenwärtig ist es den BewerberInnen nicht möglich, Schnupperlehren zu absolvieren und die Einstellungsverfahren werden stark eingeschränkt. Es ist wichtig, die Unternehmen zu ermutigen, weiterhin Lehrlinge einzustellen, um zu verhindern, dass zu viele junge Menschen zu Beginn des neuen Schuljahres im Regen stehen bleiben. Der SGB fordert Bund und Kantone auf, diesen Aspekt in alle Überlegungen und Massnahmen, welche die Wirtschaft betreffen, zu integrieren, z.B. kürzere Arbeitszeiten oder günstigere Bürgschaften für Unternehmen, die Lehrlinge einstellen.</p><p>Aufmerksamkeit sollte auch Lehrlingen aus anderen Jahrgängen geschenkt werden, die in dieser Zeit ihre schulische und praktische Ausbildung nicht vollständig abschliessen konnten und Lücken aufzuholen haben. Diese Lücken werden umso grösser sein für Auszubildende mit Lernschwierigkeiten sowie für Auszubildende mit Migrationshintergrund, die Sprachschwierigkeiten und solche bei der Verwendung von digitalen Hilfsmitteln haben. Es ist unerlässlich, geeignete Massnahmen zu entwickeln, um diesen jungen Menschen zu ermöglichen, ihre Ausbildung unter den bestmöglichen Bedingungen fortzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl_85714e9ee5.webp" length="201844" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6449</guid><pubDate>Thu, 09 Apr 2020 17:15:06 +0200</pubDate><title>Öffentliche Hand muss Betreuungskrise verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/oeffentliche-hand-muss-betreuungskrise-verhindern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kitas sind systemrelevant und müssen unbeschadet durch die Coronakrise kommen. Doch während der Bundesrat im März per Notrecht die Aufrechterhaltung des Betreuungsangebots verfügt hat, schweigt er zur Finanzierung des Betriebs. Kantone, Gemeinden und Betreuungsinstitutionen ringen um Lösungen, während Eltern weiterhin Betreuungsplätze zahlen, die sie nicht mehr in Anspruch nehmen sollen oder dürfen.</p><h3>Schwierige Situation</h3><p>Die Situation für Kitas und Eltern ist momentan sehr schwierig: Eltern werden gebeten, auf das Betreuungsangebot zu verzichten und ihre Kinder zu Hause zu behalten, wenn ihnen der Zugang aufgrund ihres (nicht systemrelevanten) Berufs nicht ganz verwehrt ist. Vielerorts müssen sie jedoch ihren Platz weiterhin zahlen, es sei denn, der Vertrag mit der Kita, die Gemeinde oder der Kanton kennen eine andere Regelung.</p><p>Die Kitas sind verpflichtet, den Betrieb in Kleingruppen aufrechtzuerhalten. Dies ist ein defizitäres Geschäft: Gemäss kantonaler Berechnungen betragen die Mindereinnahmen monatlich schnell einmal Zehntausende von Franken. Kann dieses Minus nicht abgefedert werden, gefährdet es viele Kitas in ihrer Existenz. Kurzarbeit ist häufig nicht möglich – der Betrieb in Kleingruppen bedingt nicht weniger Personal – oder wird nicht bewilligt, da die Kitas ja geöffnet bleiben. Kredite werden kaum zurückbezahlt werden können, da die Kitas nicht gewinnorientiert arbeiten. Es ist somit absehbar, dass ohne Hilfe durch die öffentliche Hand nach der Coronakrise Tausende von Kitaplätzen fehlen werden, insbesondere, wenn die Grosseltern aufgrund der Risikosituation weiterhin ausfallen.. Nach der Coronakrise droht eine Betreuungskrise.</p><h3>Hoffnung in Bundesrat wurde enttäuscht</h3><p>Gross war deshalb die Hoffnung, dass der Bundesrat am 3. April ein Rettungspaket für die Kitas präsentieren würde: Die Kantone warteten auf einen Bundesentscheid, wie der Betrieb in Kleingruppen finanziert werden sollte, die Betriebe hofften auf eine Entschärfung ihrer prekären finanziellen Lage. Doch es kam anders: Der Bundesrat schwieg an seiner Pressekonferenz vom 3. April zu den Möglichkeiten der Finanzierung des Kitabetriebs in Coronazeiten.</p><p>Damit führt er eine höchst widersprüchliche Situation fort: Einerseits hat er im März mit seinem Entscheid, dass die Kinderbetreuung aufrecht erhalten werden muss, anerkannt, dass diese systemrelevant ist, und hat per Notrecht verordnet, was eigentlich in kantonaler Kompetenz liegt. Andererseits weigert er sich, ebenfalls per Notrecht die Organisation und Finanzierung des Betriebs unter erschwerten Bedingungen zu regeln, und schiebt die Lösungssuche den Kantonen, Gemeinden und Betreuungseinrichtungen zu.</p><h3>Heterogene Regelungen in den Kantonen</h3><p>Vorgesorgt haben etliche Kantone in der Romandie schon vor Corona: Kitas profitieren vielerorts von einer Defizitgarantie, wenn sie einem entsprechenden Netzwerk angeschlossen sind. Dies zahlt sich auch in der jetzigen Situation aus. Die Kantone und Gemeinden in der Deutschschweiz reagieren sehr unterschiedlich auf das bundesrätliche Schweigen: Während Basel-Stadt und die Stadt Zürich in Erwartung der Bundesratsverordnung schon vor dem 3. April beschlossen haben, die Kitas finanziell zu unterstützen und die Eltern zu entlasten, ringen andere Kantone jetzt um eigene Lösungen: Solothurn holt aus Bettagsfranken und zugeflossenen Erbschaften 500'000 Franken und bittet die Gemeinden um Solidaritätsbeiträge, Zug hat einen Notkredit von 2.8 Mio. Franken gesprochen, Baselland zahlt 80% der Ausfälle und St. Gallen gewährt zinslose Darlehen, die nur bedingt zurückbezahlt werden müssen. Andere Kantone warten immer noch auf ein Zeichen aus Bundesbern, während viele sich nicht öffentlich zur Finanzierungsfrage äussern.</p><h3>Öffentliche Hand muss Defizite übernehmen</h3><p>Doch Zuwarten geht nicht mehr: Der Bund, die Kantone und die Gemeinden müssen sich nun dringend zusammenraufen, um Kita- und weitere Betreuungsplätze zu retten und die Betreuungskrise abzuwenden. Weder die Eltern, die aufgrund kantonaler Regelungen oder Empfehlung auf Leistungen verzichten, noch die Kitas sollen die aufgrund des Kleingruppenbetriebs entstehenden Defizite tragen müssen, die öffentliche Hand muss Verantwortung übernehmen. Diese soll auch die Mehrkosten von Eltern in Berufen übernehmen, die wegen Corona auf zusätzliche Betreuungstage angewiesen sind, beispielsweise im Gesundheitsbereich. Die Schweiz braucht die Kitas – in Coronazeiten und danach. Entsprechend muss sie diese jetzt unterstützen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Service Public</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.webp" length="212186" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6446</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2020 18:36:00 +0200</pubDate><title>Es bleibt noch viel zu tun, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/es-bleibt-noch-viel-zu-tun-um-die-auswirkungen-der-corona-krise-zu-bekaempfen</link><description>Keine Zeit für Gelassenheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften begrüssen den Beschluss des Bundesrates, den Zugang zur Kurzarbeit auf Beschäftigte auf Abruf auszudehnen. Damit folgt der Bundesrat der Forderung des SGB, die Arbeitnehmenden besser vor den Folgen der Krise zu schützen und Entlassungen um jeden Preis zu verhindern.</p><p>Andererseits ist es bedauerlich, dass der neue Erwerbsersatz für Eltern («Elternurlaub»), die von der Schliessung von Schulen und Kindertagesstätten betroffen sind, zu defensiv kommuniziert wurde und daher noch immer unzureichend genutzt wird. Der Druck auf viele Beschäftigte, die gezwungen sind, Arbeit und Betreuung zu kombinieren, steigt von Tag zu Tag. Vor allem aber müssen jetzt Entlassungen sofort gestoppt werden – die Arbeitgeber haben vom Bundesrat weitreichende Unterstützung erhalten, um Löhne und Arbeitsplätze garantieren zu können. Jede Corona-Entlassung ist eine zu viel!</p><p>Knapp vier Wochen nach den drastischen Entscheiden zur Bekämpfung der Pandemie harren viele Probleme noch ihrer Lösung. Der Bundesrat bleibt wichtige Antworten schuldig. Insbesondere auf die drängende Frage, wie man die besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen kann, eine Frage, die heute ebenso wichtig ist wie die Vorbereitung auf die Zukunft (Exit-Strategie). Der SGB hat im Dialog mit den Sozialpartnern und den zuständigen Stellen grosse Anstrengungen unternommen, um konkrete und praktikable Lösungen zu erarbeiten. Wenn in dieser Frage keine Fortschritte erzielt werden, bleiben die Risiken für die Betroffenen sehr hoch und der Bundesrat muss dafür die Verantwortung übernehmen.</p><p>Momentan wendet sich deswegen eine grosse Anzahl verunsicherter Arbeitnehmer an die Gewerkschaften. Es erstaunt, dass sich diejenigen, welche auf die grundlegende Frage des Schutzes der besonders gefährdeten Personen spezialisiert sind in Schweigen hüllen. Ganz allgemein stellen die Gewerkschaften fest, dass die Kontrolle der Einhaltung der Gesundheitsnormen in allen Branchen nach wie vor weitgehend unbefriedigend ist und dass diese Situation nicht nur für viele Beschäftigte, sondern auch für die Eindämmung der Pandemie besorgniserregende Risiken birgt. Es ist höchste Zeit, dass die Realitäten der Arbeitswelt gleich – und damit mit der gleichen Strenge – behandelt werden wie diejenigen aller anderen Lebensbereiche. Der Druck der Wirtschaftsverbände, so rasch wie möglich zum Normalzustand zurückzukehren ist verantwortungslos. Unabhängig davon, welche Branchen früher oder später schrittweise geöffnet werden können, ist der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine unabdingbare Grundlage.</p><p>Weiterhin bleiben auch wichtige Bestimmungen des Arbeitsgesetzes in den Spitälern ausgesetzt, eine unverständliche Massnahme, die ohne jegliche Konsultation der Sozialpartner getroffen wurde. Damit setzt der Bundesrat unnötig das Vertrauen ausgerechnet jener Arbeitnehmenden aufs Spiel, die aktuell ausserordentlich viel leisten.</p><p>Schliesslich hat der Bundesrat davon abgesehen, etwas gegen die finanziellen Risiken zu unternehmen, welche das gesamte System der Kindertagesbetreuung bedrohen, obwohl diese Notwendigkeit von allen anerkannt wird. Sollten die mühsam aufgebauten Strukturen der Kinderbetreuung zerstört werden, würden für viele betroffene Arbeitnehmende nach der Sistierung der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie zentrale Grundlagen fehlen, um die Arbeit wieder aufnehmen zu können.</p><p>Der SGB ist besorgt über diese Untätigkeit. Sie erlaubt es uns nicht, die Fortsetzung und die Folgen der aussergewöhnlichen Corona-Periode mit Gelassenheit abzuwarten. Der Bundesrat hat ein historisches Notpaket zur Sicherung der Löhne und für den Erhalt der Arbeitsplätze bereitgestellt. In der aktuellen Situation ist der Erhalt der Kaufkraft das wirksamste Konjunkturprogramm. Wenn der Bundesrat nun die verbleibenden Lücken nicht schliesst, wenn Firmen trotz Kurzarbeit und Staatshilfe Dividenden ausschütten oder gar Mitarbeiter entlassen, besteht die reale Gefahr, dass die Beschäftigten den Preis für die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zahlen werden. Um das zu verhindern, werden die Gewerkschaften weiterhin praktikable Lösungsvorschläge mit Vehemenz bei Bund und Sozialpartnern einbringen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6448</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2020 17:00:00 +0200</pubDate><title>Kinderbetreuung ist auch in Corona-Zeiten keine Privatsache!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kinderbetreuung-ist-auch-in-corona-zeiten-keine-privatsache</link><description>Durchzogene Zwischenbilanz – Elternurlaub ist nur ein Teil der Lösung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Etwa ein Viertel aller Arbeitnehmenden hat Kinder unter 15 Jahren. Sie sind seit fast einem Monat direkt betroffen von den Schul- und Kitaschliessungen. Aber auch davon, dass die Grosseltern keine Betreuungsaufgaben mehr übernehmen sollen. Letztere leisten üblicherweise einen enormen Beitrag an die Kinderbetreuung, das Bundesamt für Statistik rechnet mit insgesamt 160 Millionen Stunden pro Jahr.</p><p>Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie während der Corona-Krise stellt Eltern vor grosse Herausforderungen. Nur ein kleiner Teil der erwerbstätigen Eltern kann die Kinderbetreuung tatsächlich auslagern. Je nach Alter und Selbstständigkeit der Kinder sind viele Familien seit vier Wochen ausserordentlich gefordert und es ist leider zu befürchten, dass die Last der weggefallenen Drittbetreuung vorwiegend von den Frauen getragen wird.</p><p>Die Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeber in der Betreuungsthematik ist juristisch umstritten und erste Beispiele zeigten, dass Arbeitgeber sehr unterschiedlich auf die Situation reagieren. Der SGB hat sich deshalb bereits früh für eine bundesrechtliche Sicherung der Löhne bei Betreuungsabwesenheiten eingesetzt. Am 20. März – also eine Woche nach der Schliessung der Schulen – ist der Bundesrat dem SGB gefolgt und hat einen Corona-Elternurlaub beschlossen.</p><p class="heading--h3">Corona-Elternurlaub: ein Teil der Lösung</p><p>Der Corona-Elternurlaub schützt alle erwerbstätigen Eltern mit Kindern unter 12 Jahren vor Lohneinbussen wenn sie ihre Arbeit nicht oder nicht wie üblich erledigen können, weil die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Der Corona-Elternurlaub ist in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und wird monatlich als Taggeld ausbezahlt. Das Taggeld kann für nach vier Tagen Betreuungsabwesenheit geltend gemacht werden, frühestens ab dem Donnerstag, 16. März 2020. Der Anspruch dauert bis zum Zeitpunkt, in dem die Eltern wieder (voll) arbeiten können weil die behördlichen Massnahmen aufgehoben wurden oder eine andere Betreuungslösung gefunden werden konnte. Weitere Details finden sich auch im SGB-Merkblatt (s.u.).</p><p>Der Bundesrat hat vorgesehen, dass der Corona-Elternurlaub bei den AHV-Ausgleichskassen von jedem Elternteil separat angemeldet werden muss. Dazu braucht man eine Auflistung der ausgefallenen Betreuungstage, eine Bescheinigung des Lohnausfalls durch den Arbeitgeber, die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate vor dem Unterbruch der Fremdbetreuung und im vorschulischen Bereich einen Nachweis über den Ausfall der Kinderbetreuung. Bezahlt der Arbeitgeber den Lohn während dieser Zeit weiter, kann auch er den Anspruch bei der Kasse direkt geltend machen. Gleich wie dies häufig auch bei der Auszahlung des Mutterschaftsurlaubs geschieht.</p><p>Dank Corona-Elternurlaub erhalten erwerbstätige Eltern maximal 80 Prozent ihres bisherigen, monatlichen Bruttolohns bzw. höchstens 196 Franken pro Tag. Berufstätige Eltern können sich die Kinderbetreuung in Corona-Zeiten auch aufteilen. Die Aufteilung wird den Eltern selbst überlassen. Pro Arbeitstag wird für Eltern gemeinsamer Kinder aber nur eine Entschädigung ausbezahlt.</p><p>Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Arbeitnehmende müssen den Corona-Elternurlaub bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragen. Die Formulare sind auf der <a href="https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte" target="_blank" class="link link--external-blank" title="Übersicht über die kantonalen Kontakte" rel="noreferrer">Homepage der Ausgleichskasse</a> online. Bezahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, kann er den Antrag stellen. Personen, die mehrere Arbeitgeber haben, die nicht alle der gleichen AHV-Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen das Antragsformular nur bei einer der verschiedenen Ausgleichskassen einreichen. Der Antrag muss aber die Lohnabrechnungen aller Arbeitgeber enthalten. Personen, die gleichzeitig angestellt und selbstständigerwerbend sind, müssen den Antrag derjenigen Ausgleichskasse einreichen, bei der sie für die selbstständige Erwerbstätigkeit Beiträge bezahlen. Wenn beide Elternteile Anspruch auf die Entschädigung haben, ist nur eine AHV-Ausgleichskasse zuständig, und zwar jene der Person, die zuerst einen Anspruch geltend macht.</p><p>Rund ein Drittel der Berufstätigen arbeitet seit Mitte März voll im Homeoffice und weitere 20 Prozent teilweise, so eine <a href="https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2020/04/SRG_Bevoelkerungsmonitoring_Coronakrise_W2.pdf" target="_blank" class="link link--external-blank" title="PDF öffnen" rel="noreferrer">Umfrage</a> von Sotomo im Auftrag des SRF. Auch im Homeoffice können Eltern wegen der Kinderbetreuung häufig nur verringerte Arbeitsleistungen erbringen. Sofern dies zu einer Lohnkürzung führt, kann dafür Corona-Elternurlaub verlangt werden. Es ist auch deshalb sinnvoll, mit dem Arbeitgeber klar zu abzusprechen, wieviel Arbeit im Homeoffice tatsächlich geleistet werden kann.</p><p><strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200330_Corona-Elternurlaub.pdf" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Weitere wichtige Fragen und Antworten: SGB-Merkblatt Corona-Elternurlaub</a></strong></p><p class="heading--h3"><br> Durchzogene Zwischenbilanz</p><p>Der Antrag auf Corona-Erwerbsersatz kann seit drei Wochen beantragt werden, erste Auszahlungen erfolgen nach Ostern. Es ist zurzeit technisch nicht möglich einzuschätzen wie viele Eltern, Anträge gestellt haben, um ihre Betreuungsabwesenheiten abzugelten. Eine erste Zwischenbilanz in den Verbänden des SGB zeigt, dass Arbeitgeber sehr unterschiedlich kommunizieren, wie erwerbstätige Eltern mit der parallelen Belastung von Kinderbetreuung und Arbeitsleistung umgehen sollen. Vor allem fällt aber auf, dass der Corona-Elternurlaub kaum kommuniziert wird und nur sehr wenige Eltern um diese Hilfestellung wissen. Fortschrittliche Arbeitgeber anerkennen die Betreuungszeiten der Eltern als Arbeitszeit. Viele fordern aber, dass Eltern Ferien beziehen, um ihren Betreuungsaufgaben nachzukommen. Wiederum andere sind dringend darauf angewiesen, dass ihr Personal zur Arbeit erscheint (insbesondere im Gesundheitswesen) und appellieren, dass Notbetreuungsangebote auf die Beine gestellt und wahrgenommen werden. Einige Arbeitgeber drohen Eltern offen, dass sie ihre Stelle verlieren sofern sie trotz Betreuungspflichten nicht zur Arbeit erscheinen – und es ist sogar schon zu Kündigungen gekommen.</p><p>Dies führt zur paradoxen Situation, dass Eltern sich stark belastet fühlen – ein Teil der Lösung aber bereits vorliegen würde. Wenig überraschend zeigt die repräsentative Sotomo-<a href="https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2020/04/SRG_Bevoelkerungsmonitoring_Coronakrise_W2.pdf" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Umfrage</a> von Anfang April denn auch, dass sich die Belastung durch Kinderbetreuung und Homeschooling in den letzten zwei Wochen verdoppelt hat. Diese Situation ist auch aus gleichstellungspolitischer Sicht höchst problematisch. Für den SGB ist klar, dass Kinderbetreuung auch in Corona-Zeiten keine Privatsache ist. Er hat sich deshalb für eine unkomplizierte Lösung des Corona-Elternurlaubs eingesetzt. Jetzt ist es an den Arbeitgebern, diese Lösung zu nutzen anstatt den Druck auf die erwerbstätigen Eltern weiter zu erhöhen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Service Public</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/e/csm_Kind-malt_Miss_X_photocase_fc7b11af40.webp" length="84252" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6444</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2020 18:45:00 +0200</pubDate><title>Coronakrise: Das Arbeitsgesetz muss auch in den Spitälern weiter gelten.</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/coronakrise-das-arbeitsgesetz-muss-auch-in-den-spitaelern-weiter-gelten</link><description>In COVID-19-Spitalabteilungen sind die Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten ausser Kraft gesetzt. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine breite Koalition aus Verbänden der Arbeitnehmenden – SGB, VPOD, vsao, SBK, Travail.Suisse und Syna – verlangt nun vom Bundesrat, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Und macht einen Gegenvorschlag.</p><p>Per 21. März hat der Bundesrat in COVID-19-Spitalabteilungen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes sistiert. Dieser Beschluss ist ohne vorgängige Information, geschweige denn Konsultation der Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen gefällt worden.</p><p>Die pauschale Ausserkraftsetzung von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften ist für die unterzeichnenden Verbände nicht hinnehmbar. Gerade in Situationen ausserordentlicher Belastung bedarf es eines konsequenten Schutzes für das Gesundheitspersonal, denn mit dessen Wohlbefinden steht und fällt auch die erfolgreiche Bewältigung der aktuellen Krise. Die gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhezeitvorschriften werden bereits seit Langem nur ungenügend eingehalten, weshalb eine Legitimierung dieser Praxis durch den Bundesrat gerade in der jetzigen Situation das völlig falsche Signal ist. Denn während sich viele Arbeitgeber weiterhin an das Arbeitsgesetz halten, haben nun erste Spitäler die Verordnung zum Anlass genommen, die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen auszuhebeln – mit Risiken auch für die Sicherheit der PatientInnen.</p><p>Dem Gesundheitspersonal wird von allen Balkonen in der Schweiz Beifall bekundet. Es leistet Tag und Nacht einen enormen Einsatz, um in der aktuellen Situation möglichst viele Menschenleben zu schützen und zu retten. Dass es dabei in der Praxis temporär zu Abweichungen vom Arbeitsgesetz kommen kann, liegt auf der Hand. Nur dürfen solche Abweichungen auf keinen Fall pauschal und bedingungslos legitimiert werden, sondern sie sind unter Einbezug des Gesundheitspersonals auszuhandeln, einzugrenzen und schweizweit einheitlich festzulegen – und zwar durch eine neu zu schaffende nationale tripartite Kommission. Die unterzeichnenden Verbände fordern den Bundesrat deshalb dazu auf, die "COVID-19-Verordnung 2" möglichst bald entsprechend anzupassen.</p><p>&nbsp;</p><p><sup><sub>Gemeinsame Medienmitteilung der folgenden Organisationen und Verbände: Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vsao), Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), Travail.Suisse und der Gewerkschaft Syna</sub></sup></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/1/csm_Frau_Aerztin_abends_muede_am-PC_istock_klein_e5620b86b1.webp" length="109862" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6442</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2020 14:53:00 +0200</pubDate><title>Inakzeptable Corona-Entlassungen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/inakzeptable-corona-entlassungen</link><description>Erschreckender Anstieg der Arbeitslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Arbeitslosen ist im März so stark gestiegen wie noch nie seit die Zahlen national erhoben und ausgewiesen werden. Gemäss den Meldungen im Jobroom des Bundes (arbeit.swiss) dürfte sich diese erschreckende Entwicklung im April fortgesetzt haben. Allein seit Ende März, also binnen einer Woche, sind dort weitere 8000 Arbeitslose dazugekommen.</p><p>Die Firmen entlassen in grosser Zahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, obwohl der Bundesrat auf Bitte der Sozialpartner die Kurzarbeit auf mittlerweile fast alle Branchen und Arbeitsverhältnisse ausgedehnt sowie weitere Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsplätze eingeführt hat. Die Arbeitslosenzahlen zeigen, dass selbst Firmen in zahlreichen Branchen, die nach wie vor arbeiten dürfen, viele Leute entlassen haben. So beispielsweise Teile der Industrie, der Verkehrsbranche und des Finanzsektors.</p><p>Dieses Verhalten der Firmen ist nicht akzeptabel. Der SGB erwartet klar, dass Arbeitgeber mit wirtschaftlichen Problemen nun Kurzarbeit einführen oder vom neuen Corona-Elternurlaub Gebrauch machen, und jetzt die Corona-Entlassungen stoppen.</p><p>In den einzelnen Branchen ist die Lage unterschiedlich. Besorgniserregend ist, dass im Detailhandel und im Bereich der Kinderbetreuung zwar Verbände existieren, doch die Arbeitgeber bisher nicht in den Dialog mit den Arbeitnehmerverbänden eintreten wollten.</p><p>Der SGB bleibt besorgt über die Entwicklung in der Schweizer Arbeitswelt. Er ist bereit, das Menschenmögliche beizutragen, damit Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen gesichert werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/e/csm_Schlechte-Nachrichten_AntonioGuillem-iStock_klein_3346f05eb1.webp" length="94870" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6438</guid><pubDate>Fri, 03 Apr 2020 15:43:02 +0200</pubDate><title>Jetzt Strommarktöffnung? Entschiedenes Nein des SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/jetzt-strommarktoeffnung-entschiedenes-nein-des-sgb</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat will die vollständige Strommarktöffnung und garniert die Vollliberalisierung mit der Vorgabe zu 100% erneuerbarem Strom für die Haushalte und kleinen Gewerbebetriebe, die bei ihrem Verteilnetzbetreiber bleiben wollen. Aber wie viele werden das sein? Durch die Vollmarktöffnung wird die Planbarkeit für die Elektrizitätsunternehmen sehr viel schwieriger und die Investitionen in die ökologische Stromproduktion könnten ins Stocken geraten. Denn bereits heute bieten sehr viele der Elektrizitätsversorger den Kleinkunden als Standardprodukt 100% erneuerbaren Strom an. Mit Erfolg. Diese Kundengruppe wird nach einer Vollmarktöffnung kleiner sein.</p><p>Sowohl die Branche selbst wie auch das Gewerbe und die Bevölkerung haben keinen Nutzen von einer Vollliberalisierung. Die aktuelle Marktordnung mit dem freien Stromeinkauf für die grossen Verbraucher und der Belieferung der Kleinverbraucher durch das Elektrizitätsunternehmen vor Ort bewährt sich in jeder Hinsicht: Die Schweiz hat seit über 10 Jahren moderate, stabile Strompreise, die zuverlässigste Stromversorgung in ganz Europa und eine stetig ökologischere Stromproduktion. Die Stadtwerke sind innovativ, das dichte Stromnetz gut unterhalten und belastbar, die vielen Verteilnetzbetreiber kennen die regionalen und lokalen Verhältnisse bestens und garantieren den ununterbrochenen Stromfluss. Dagegen mussten die Haushalte in Deutschland seit der Liberalisierung steil ansteigende Strompreise hinnehmen und dominiert in Frankreich trotz Liberalisierung einzig der Stromkonzern EDF, der noch immer voll auf Atomkraft setzt.</p><p>Die Corona-Epidemie hat auch auf die Strombranche massive Auswirkungen: die gedrosselte Wirtschaft und der ausgedünnte ÖV führen zu einem abrupten Einbruch bei der Nachfrage nach Strom. Die EVU haben alle Hände voll zu tun mit der komplett neuen Situation eines massiv geringeren Stromverbrauchs, die noch Wochen anhalten wird.</p><p>Jetzt eine Strommarktöffnung anzukündigen, ist verfehlt und kann nur als Provokation aufgefasst werden. Der Bundesrat würde sich sehr viel gescheiter damit befassen, wie der Strombranche über diese Krise hinweggeholfen werden kann und wie der Aufschwung danach als Schub für eine schnellere Umstellung auf eine CO2-freie Energieproduktion genutzt werden kann.</p><p>Der SGB lehnt die Vollliberalisierung ab. Die Stromversorgung ist Teil des unverzichtbaren Service public und darf nicht destabilisiert werden! Die Schweiz braucht weiterhin eine krisenresistente Strombranche mit genügend Fachleuten, welche die Energiewende voranbringen. Die bundesrätliche Energiepolitik hat sich am Ziel einer hochstehenden, zuverlässigen und emissionsarmen Stromproduktion und -versorgung auszurichten. Marktexperimente sind hier fehl am Platz!</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.webp" length="327442" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6436</guid><pubDate>Fri, 03 Apr 2020 15:37:48 +0200</pubDate><title>Die Zeit drängt: Noch immer keine Lösung  für besonders gefährdete Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-zeit-draengt-noch-immer-keine-loesung-fuer-besonders-gefaehrdete-arbeitnehmende</link><description>Coronavirus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Situation für durch den Coronavirus besonders gefährdete Arbeitnehmende ist unhaltbar – sie können je nach Umständen zur Arbeit gezwungen werden. Dies obwohl der Bundesrat gerade für solche Risiko-Personen sonst die absolute Selbstisolation verordnet: Menschen, die laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) weder einkaufen noch ihre Enkelkinder, Familie oder Freunde sehen dürfen, müssen nun plötzlich wieder arbeiten gehen. Der Bundesrat untergräbt mit seiner widersprüchlichen Revision vom 20. März seine gesamte Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie.</p><p>Wie kann es sein, dass einerseits 15jährige, die in einem Park mit mehr als vier Personen Fussball spielen, mit einer Geldstrafe belegt werden, mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und damit den Schutz der besonders gefährdeten Menschen zu garantieren – während andererseits der Bundesrat gleichzeitig Regeln erlässt, dass 60jährige, die z. B. an Krebs erkrankt oder von einer Herz-Kreislauf-Erkrankung betroffen sind ohne jegliche Kontrolle der Arbeitsbedingungen zur Arbeit gezwungen werden können?</p><p>Folge davon sind Angst und grosse Rechtsunsicherheit am Arbeitsplatz, nicht nur für die Arbeitnehmenden. Arbeitgeber können sich nämlich u. a. der Gefährdung des Lebens gemäss StGB strafbar machen, wenn sie besonders gefährdete Arbeitnehmende beschäftigen.</p><p>Der SGB hat die letzten Tage und Wochen intensiv an Lösungen und Kompromissvorschlägen gearbeitet und diese den zuständigen Departementen unterbreitet. Der SGB bedauert, dass der Bundesrat in der heutigen Sitzung immer noch nicht auf dieses drängende Problem eingegangen ist, und er ist besorgt. Die Verantwortung liegt jetzt beim gesamten Bundesrat. Die betroffenen Menschen sind in Gefahr, die Zeit drängt!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.webp" length="337226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6440</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2020 16:45:00 +0200</pubDate><title>Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/verordnung-des-hochschulrates-ueber-die-zulassung-zu-den-fachhochschulen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB (nur auf Französisch)</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6456</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2020 16:00:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-krankenversicherung-kvv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zu den Änderungen zur Weiterentwicklung der
Planungskriterien sowie Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt in seiner Vernehmlassungsantwort (siehe unten) detailliert zu den vorgeschlagenen Änderungen betreffend Weiterentwicklung der<br> Planungskriterien sowie Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6427</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2020 17:57:04 +0100</pubDate><title>Schutz der besonders gefährdeten Arbeitnehmenden muss gewährleistet werden!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/schutz-der-besonders-gefaehrdeten-arbeitnehmenden-muss-gewaehrleistet-werden</link><description>Besorgniserregende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – Kurzarbeit auf Höchststand, mehr Flexibilität für die Kantone</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat schafft wichtige Klarheit, ob und wie die Kantone weiterführende Massnahmen ergreifen dürfen, um die Corona-Krise eindämmen zu können («Krisen-Fenster»). Dringend intensiviert werden muss der Vollzug der bezüglich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz getroffenen Massnahmen. Dabei stehen nun auch die Kantone und die Arbeitgeberverbände in der Pflicht. Störend ist weiterhin, dass besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren sollen. Die Lage für die Arbeitnehmenden spitzt sich von Tag zu Tag zu, bereits 656`000 sind von Kurzarbeit betroffen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt nun, dass einige Kantone Massnahmen ergreifen müssen, um ihrer besonderen Situation Rechnung tragen zu können. Der SGB begrüsst diese neue Möglichkeit, die den Kantonen nun aber auch eine echte Verantwortung auferlegt: Sie müssen die Probleme in den Branchen erfassen und schnell wirksame Kontrollstrukturen aufbauen. Das Kriterium des Ausbleibens der Grenzgänger ist für den SGB aber sachfremd und nicht nachvollziehbar.</p><p>Die Mitwirkung der Sozialpartner, die der Bundesrat zwingend vorschreibt, nimmt auch die Arbeitgeber in die Pflicht, ihre Verantwortung zur Eindämmung der Pandemie wahrzunehmen. Dort wo die Einhaltung der Massnahmen nicht durchgesetzt werden kann, müssen die Arbeiten sistiert werden. Wo die Beschäftigten weiterarbeiten – im Gesundheitswesen, im Verkauf und in vielen lebensnotwenigen Bereichen – müssen sie wirksam geschützt werden, auch vor Überlastung. In mehreren Kantonen hat dies bereits zu einem gemeinsamen Vorgehen mit den Behörden geführt.&nbsp;</p><p>Die Kehrtwende des Bundesrats vom letzten Freitag führt dazu, dass besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder am Arbeitsplatz erscheinen müssen (Art. 10c Abs. 2 COVID-19-Verordnung 2). Die Betroffenen fürchten zu Recht um ihre Gesundheit. Der SGB stellt mit Bestürzung fest, dass der Bundesrat nach wie vor an dieser Verordnung festhält. Der fehlende Schutz gerade dieser besonders verletzlichen Erwerbstätigen gefährdet nicht nur die direkt Betroffenen, sondern untergräbt das Vertrauen in die Massnahmen des Bundes grundsätzlich.</p><p>Darüber hinaus ist der SGB weiterhin über die vor einer Woche vom Bundesrat beschlossene Aufhebung der Maximalarbeitszeit in Branchen wie dem Gesundheitswesen und der Logistik besorgt. Er hält an seiner Forderung fest, die bisher geltenden Regeln und die Rechte der betroffenen Arbeitnehmenden wiederherzustellen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Delta_News_Hub-Flickr_CC_BY_2.0_corona_handgriff_reinigung_dff021d5e8.webp" length="313654" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6431</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2020 16:10:00 +0100</pubDate><title>Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-die-durchfuehrung-von-internationalen-abkommen-im-steuerbereich-stadg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist grundsätzlich mit der Vorlage einverstanden, hat jedoch zwei Bemerkungen: Die Strafbestimmungen im Zusammenhang mit Quellensteuern auf Kapitalerträgen sind zu tief. Die maximale Busse sollte auf jeweils 100'000 Franken (resp. zum Dreifachen des unrechtmässigen Vorteils) angehoben werden. Weiter ist mit diesem Gesetz noch nicht klar geregelt, unter welchen Bedingungen die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen will und wann solche Abkommen allenfalls grundsätzlich ausgeschlossen werden, zum Beispiel, wenn ein Staat systematisch gegen die Menschenrechte verstösst. Der SGB verlangt ein klares und stringentes Konzept des Bundesrates, wie mit solchen Staaten in Zukunft umgegangen werden soll.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6426</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 18:16:30 +0100</pubDate><title>Besonders gefährdete Arbeitnehmende müssen sofort wieder geschützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/besonders-gefaehrdete-arbeitnehmende-muessen-sofort-wieder-geschuetzt-werden</link><description>Coronavirus: Der Bundesrat muss die klammheimliche Aufweichung der Schutzmassnahmen zurücknehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kaum eingeführt, haben Bundesrat, Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Seco den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender vor dem Coronavirus massiv reduziert. Damit gefährden sie die Gesundheit und das Leben Tausender. Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz sind die Folge.</p><p>Die Botschaft war klar und fadengerade: Am 16. März ergänzte der Bundesrat die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) mit einem Abschnitt zum Schutz besonders gefährdeter Personen. Sie «sollen zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden» (Art. 10b). Und sie arbeiten «von zu Hause aus. Ist dies nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt» (Art. 10c).</p><p>Das Fortschreiten der Coronavirus-Pandemie zwingt den Bundesrat, die Verordnung immer wieder der aktuellen Situation anzupassen. Die letzte grosse Aktualisierung erfolgte am 20. März mit dem Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf und Massnahmen zur Abfederung des Erwerbsausfalls.</p><p>Keine Rede war in der Medienmitteilung des Bundesrates von einer weiteren Änderung: Im Artikel 10c, Abs. 2 heisst es plötzlich, besonders gefährdete Personen, die ihre Arbeit nicht zu Hause, sondern nur am Arbeitsplatz erledigen können, dürfen dort arbeiten, wenn der Arbeitgeber «mit geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen die Einhaltung der Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und sozialer Distanz» garantiere. Nur falls dies nicht geht, werden sie mit Lohnfortzahlung beurlaubt. Mit dieser Kehrtwende nach nur vier Tagen gefährden Bundesrat und BAG die Gesundheit und das Leben Tausender besonders gefährdeter Arbeitnehmender aller Branchen.</p><p>Der Gummiparagraph hält nicht einmal fest, welche «Massnahmen» ergriffen werden müssen und wie sich diese von den üblichen unterscheiden. Zur Erinnerung: für besonders gefährdete Personen besteht die Empfehlung, ÖV möglichst zu meiden, sowie die Aufforderung des BAG, das Haus nicht zu verlassen, ausser für lebensnotwendige Tätigkeiten wie Arztbesuche oder Einkauf von Nahrungsmitteln. Nun sollen sie plötzlich wieder ins Büro, auf die Baustelle oder an die Migros-Kasse arbeiten gehen?</p><p>In der Praxis öffnet der neue Absatz 2 dem Missbrauch Tür und Tor: Arbeitgeber werden mit Alibi-Massnahmen besonders gefährdete Arbeitnehmende zur Arbeit vor Ort (Bau, Detailhandel, Büros) oder gar im Aussendienst (Spitex, Reinigung) zwingen. Daraus werden Rechtstreitigkeiten und grosse Unsicherheit entstehen. Aber vor allem besteht die Gefahr, dass sich besonders vulnerable Arbeitnehmende am Arbeitsplatz oder dem Arbeitsweg mit dem Coronavirus anstecken, weil sie gezwungen wurden, zur Arbeit zu erscheinen, statt im Homeoffice zu bleiben oder aus medizinischen Gründen beurlaubt zu werden.</p><p>Die neue Bestimmung wurde auf Wunsch von Arbeitgebern und ohne jegliche Konsultation von Arbeitsmedizinern oder Gewerkschaften eingeführt und muss sofort wieder gestrichen werden. Sie gefährdet nicht zuletzt das grundsätzliche Vertrauen in die Massnahmen des Bundes für die Arbeitswelt. Der SGB fordert die zuständigen Bundesräte Alain Berset und Guy Parmelin auf, sofort zu handeln und zum ursprünglichen Wortlaut zurückzukehren. Für besonders gefährdete Arbeitnehmende darf es nur die Optionen Homeoffice oder Beurlaubung geben. Ausserdem dürfen derart gravierende Entscheide im Bereich des Gesundheitsschutzes nicht mehr ohne vorherige Konsultation der Gewerkschaften getroffen werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.webp" length="337226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6425</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 18:10:51 +0100</pubDate><title>Homeoffice - Tipps und Hinweise</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/homeoffice-tipps-und-hinweise</link><description>Was bei der Arbeit von zu Hause aus zu beachten gilt</description><content:encoded><![CDATA[<p>In Zeiten der Corona-Pandemie sind besondere Massnahmen, Kreativität und Flexibilität gefragt. Auch in der Arbeitsorganisation. Hier wird Homeoffice immer wichtiger. Doch welche Regeln gelten im Homeoffice? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie zuhause arbeiten. Und wie können Sie verhindern, dass Sie unter dem Corona-Koller nach und nach vereinsamen?</p><p>Bundesrat und BAG empfehlen dringend, wo immer technisch und arbeitsorganisatorisch möglich, Homeoffice einzuführen. Dies aus Gründen des Social Distancings. Denn so können das Pendeln und die Verwendung des ÖV vermieden werden und damit ein grosses Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus und eine entsprechende Weiterverbreitung der Epidemie. Gleichzeitig dann weniger Personen am Arbeitsplatz, was die persönlichen Kontakte und damit die Risiken der Ansteckung am Arbeitsplatz minimiert. Vereinzelung in Grossraumbüros wird möglich.</p><p>Für besonders durch das Coronavirus gefährdete Personen ist Homeoffice sogar obligatorisch. Ist dieses nicht möglich, muss der Arbeitnehmende zuhause bleiben, und der Arbeitgeber ist zur Bezahlung des vollen Lohns verpflichtet, so Art. 10c COVID-19-Verordnung 2. Der Bundesrat hat diesen absoluten Schutz mittlerweile zwar aufgeweicht, doch die Gewerkschaften werden sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass er diesen Schritt rückgängig macht.</p><p>Wichtigster Grundsatz fürs Homeoffice ist: Wenn Sie zuhause arbeiten müssen, fällt auch ihr Homeoffice unter das Arbeitsgesetz. Das heisst, alle Vorgaben des Arbeitsgesetzes (Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot, Ruhezeiten, Pausen) sind vollumfänglich einzuhalten. Darüber muss Sie ihr Arbeitgeber informieren, am besten in Form eines Merkblatts. Wichtig ist auch, präzise Arbeitszeiten festzulegen, inklusive Bereitschafszeit und Zeiten, in denen keine Erreichbarkeit besteht (Ausschalten der Geräte. Denn Arbeitszeiten und Privatzeiten sind klar voneinander zu trennen.</p><p>Müssen Sie gleichzeitig zum Homeoffice Kinder betreuen, weil wegen der Epidemie Krippen oder Schule geschlossen wurden, dann muss ihr Arbeitgeber die Zielvorgaben entsprechend anpassen, damit Sie Arbeit und Betreuungspflichten unter einen Hut bringen können.</p><p>Pausenregelungen aus der Arbeit im Betrieb sollten Sie im Homeoffice mit Vorteil unverändert übernehmen können. Dagegen, dass der soziale Austausch mit Kolleginnen und Kollegen verlorengeht kann ein Austausch via Mails oder «virtuelle Kaffeepausen» via Kommunikations-Apps helfen. Das ist zwar nicht das Gleiche, aber ein Austausch mit den KollegInnen über die Erfahrungen im Homeoffice ist für Sie und ihren Betrieb insbesondere vorteilhaft, wenn diese Arbeitsform sonst nicht üblich und also für die Betroffenen neu ist.</p><p>Auch was die Infrastruktur betriff, gibt es klare Regeln: Eine ergonomische Ausgestaltung des Arbeitsplatzes muss auch im Homeoffice erfolgen: Je besser der Arbeitsplatz eingerichtet ist, desto kleiner ist das Risiko körperlicher Beschwerden. Ein gut eingerichteter Arbeitsplatz verfügt im Idealfall dennoch über genügend Arbeitsfläche (ideal mindestens 160 x 80 cm) und einen möglichst höhenverstellbaren Stuhl, so dass die Füsse fest auf dem Boden stehen und die Tastatur mit locker hängenden Schultern bedient werden kann. Wichtig sind zudem genügend Bewegungsraum um die Arbeitsfläche herum, eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung zur Vermeidung direkter oder indirekter Blendungen, Sicht ins Freie/Fenster und schliesslich eine gute Umgebung ohne Stolper- und Sturzgefahren.</p><p>Natürlich ist klar, dass in Zeiten von Corona und eilig eingerichteter Homeoffices die Ansprüche an den Arbeitsplatz nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit angepasst werden müssen. Doch Minimalstandards sollten dennoch eingehalten werden. Dabei und im Homeoffice generell gilt übrigens prinzipiell, dass allfällige Kosten oder Spesen, dem Grundsatz nach der Arbeitgeber trägt. Ebenso hat Sie grundsätzlich der Arbeitgeber mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die Sie zur Arbeit benötigen.</p><p>Beachten Sie diese Ratschläge, so können Sie darauf zählen, dass Sie sicher im Homeoffice arbeiten können, ohne ihrer Gesundheit zu schaden. Und sollte dennoch einmal etwas passieren, so gelten die gleichen gesetzlichen Absicherungen bei Unfällen, Berufskrankheiten und Erkrankungen wie am Arbeitsplatz. Ein Unfall während der Homeoffice-Arbeitszeit ist also beispielsweise ein Berufsunfall.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Homeoffice_photocase_3438236_42bacce9da.webp" length="55054" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6424</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 16:29:07 +0100</pubDate><title>Kinderbetreuung in Coronazeiten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kinderbetreuung-in-coronazeiten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Alltag betrachten wir gewisse Rahmenbedingungen als selbstverständlich: Am Morgen den Nachwuchs in die Kita oder zu den Grosseltern bringen und ins Büro gehen, die Grossmutter anfragen, ob sie einspringen kann, wenn ein Kind krank ist, die Tochter in den Schulferien mit dem Grossvater in den Zoo schicken... Und von einem Tag auf den anderen ist dies alles nicht mehr möglich. Jetzt fällt auf, welch grossen Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft die Grosselterngeneration unbezahlt – sowie unzählige Kita-Angestellte mit bescheidenen Löhnen und anstrengenden Arbeitsbedingungen normalerweise leisten.</p><p>Die Betreuung durch die Grosseltern fällt zurzeit ganz weg – und es könnte noch länger dauern, bis Grosseltern und Enkelkinder sich einander wieder annähern dürfen, ohne dass dies für erstere ein gesundheitliches oder gar tödliches Risiko ist. Die Schulen sind ebenfalls geschlossen. Der Bundesrat hat zwar angeordnet, dass die Kantone eine schulische (bis 6. Klasse) und vorschulische Betreuung anbieten müssen für Kinder, deren Eltern sie in dieser ausserordentlichen Situation nicht selbst betreuen können. Gleichzeitig müssen jedoch auch die Betreuungsinstitutionen die nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um ihr Personal zu schützen und die Weiterverbreitung von Covid zu stoppen. Die ist jedoch gerade in der Kinderbetreuung kaum umsetzbar: Trösten auf zwei Meter Distanz ist nicht möglich, geschweige denn Wickeln. Und anders als Gesundheitspersonal haben Kita-Angestellte auch keine Schutzkleider und -masken zur Verfügung.</p><p>Wie diese Probleme gelöst werden sollen, dazu sagt der Bund nichts – der Schweizer Föderalismus gebietet, dass die Kantone dies selber regeln. Und das tun sie auch, allerdings auf sehr unterschiedliche Art und Weise. Einige Kantone appellieren an die Eltern, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, überlassen ihnen jedoch die Einschätzung, ob dies zumutbar ist oder nicht – so dürfen vielerorts auch Personen im Home Office ihre Kinder betreuen lassen, um einigermassen produktiv arbeiten zu können. Andere Kantone behalten das Betreuungsangebot den Kindern vor, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Aber auch in der Definition der systemrelevanten Berufe driften die Kantone weit auseinander: Immer eingeschlossen sind Gesundheitsberufe. Doch schon die momentan unentbehrlichen Lebensmittelverkäuferinnen gehören in einigen Kantonen nicht mehr zur Anspruchsgruppe. Dieser Wildwuchs führt zu Unsicherheit in den Kitas, berechtigtem Widerstand der Kinderbetreuer_innen und zu grossen Ungleichheiten zwischen den Familien in der Schweiz. Nötig sind schweizweit gültige Kriterien, welche Berufsgruppen zurzeit Anspruch auf professionelle Kinderbetreuung haben und wie bei Härtefällen vorzugehen ist.</p><p>In der jetzigen Ausnahmesituation zeigt sich auch schmerzlich, wie wichtig die Organisation und Finanzierung der Kinderbetreuung als Service Public wären. Während die öffentlich finanzierten Schulen seit der Corona bedingten Schliessung ihre Energie und Ressourcen auf die Organisation von Fernunterricht und Notbetreuung konzentrieren können, sind die Kitas zusätzlich noch mit existenziellen Problemen konfrontiert. Die Familien werden je nach Kanton gebeten, auf die Leistung der Kitas zu verzichten, oder der Zugang wird ihnen gleich ganz verwehrt, gleichzeitig sind die Betriebe auf die Elternbeiträge angewiesen, um zu überleben. Kurzarbeit ist in vielen Fällen keine Lösung, denn es braucht die Mitarbeitenden, um den Betrieb in Kleingruppen aufrechtzuerhalten. Um nicht zu riskieren, wegen Corona einen guten Teil der unentbehrlichen Kita-Plätze zu verlieren, sind schweizweit einheitliche Massnahmen, wie sie der Kanton Basel-Stadt beschlossen hat, nötig: Die Eltern müssen ihre Beiträge nur zahlen, wenn sie die Betreuung auch in Anspruch nehmen, der Kanton bezahlt die Ausfälle (abzüglich Entschädigungen Dritter z.B. für Kurzarbeit, und Minderaufwand für Sachkosten), bis die Lage sich wieder normalisiert hat.</p><p>Wenn wir langsam wieder zur Normalität zurückkehren, müssen wir Antworten auf die Fragen finden, welche Arbeit wirklich systemrelevant und für das Funktionieren der Gesellschaft nötig ist, wie wir diese organisieren und vor allem finanzieren. Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortung für Menschen, ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden mehr Wertschätzung erfährt, als dies bis jetzt der Fall war, und dass sich diese auch in den Löhnen und Arbeitsbedingungen widerspiegelt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/1/csm_Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase_412aaa4754.webp" length="72550" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6470</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 16:16:00 +0100</pubDate><title>Teilrevision der Biozidprodukteverordnung (VBP)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/teilrevision-der-biozidprodukteverordnung-vbp</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Verbesserungen in dieser Revision. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Revision in Sachen Schutz und Reduktion schädlicher Biozide am Arbeitsplatz (insbesondere Landwirtschaft) zu wenig weit geht. Alle Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.)</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6422</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2020 17:31:18 +0100</pubDate><title>Punktuelle Erleichterungen – für viele Betroffene bleiben Fragen offen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/punktuelle-erleichterungen-fuer-viele-betroffene-bleiben-fragen-offen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krise aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie trifft die Beschäftigten in einem noch nie dagewesenen Ausmass. Für Hunderttausende Arbeitnehmende sinken die Löhne oder ihre berufliche Tätigkeit wird eingestellt, und dieser Trend setzt sich fort.</p><p>Der SGB begrüsst die Umsetzung schneller und flexibler Massnahmen, um die Löhne zu garantieren und den Einbezug der Sozialpartner in dieser besonders schwierigen Situation. Er begrüsst die heutigen Entscheide zur Arbeitslosenversicherung. Der Druck von besonders betroffenen Kantonen für weiterführende Massnahmen wird stark steigen. Der SGB hält an seiner Forderung fest, eine flexible Lösung mit den Kantonen zu finden, und ist zuversichtlich, dass der Dialog rasch zu einer Klärung kommt und der Schutz der Erwerbstätigen garantiert werden kann.</p><p>Es gibt allerdings noch weitere Probleme zu lösen, etwa bei der Umsetzung von Präventivmassnahmen am Arbeitsplatz und beim Schutz von besonders gefährdeten Personen. Mit Blick auf die wachsende Unsicherheit in der Arbeitswelt wird der SGB weiterhin Vorschläge formulieren, um die Auswirkungen der Krise auf die Schweizer Arbeitnehmenden zu begrenzen.</p><p class="heading--h3">Neue Massnahmen zur Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise</p><p>Es ist und bleibt das zentrale Ziel des Gewerkschaftsbunds, in dieser Krisenzeit die Einkommen möglichst vieler Menschen zu garantieren, damit gleichzeitig ein Wegbrechen der Kaufkraft und eine totale Destabilisierung der Wirtschaft vermieden werden können. Der SGB begrüsst daher die heutige Entscheidung, die Rahmenfrist der Arbeitslosen für den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung um ebenso viele Tage zu verlängern, wie die restriktiven Massnahmen im Zusammenhang mit der Epidemie – wie das Verbot von Aktivitäten&nbsp;– dauern, welche zahlreiche Branchen betreffen. Der Ausnahmecharakter der Wochen, welche wir durchleben in Bezug auf den Arbeitsmarkt lässt sich nicht leugnen.</p><p>Ebenfalls sind die Aussetzung finanzieller Sanktionen bei der Nichtrespektierung der Anforderungen bei der Arbeitssuche logisch und zu begrüssen. Auch die Arbeitssuchenden dürfen nicht den Preis für die aktuelle Situation bezahlen müssen.</p><p>Schliesslich begrüsst der SGB die vom Bundesrat vorgenommenen Präzisierungen in Bezug auf die Unternehmenskredite und –Bürgschaften, welche der Bund garantiert. Dieser Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen unterliegt klaren Regeln, einschliesslich der Festlegung von Zinssätzen.</p><p class="heading--h3">Schutz gefährdeter Menschen</p><p>Der SGB lehnt hingegen weiterhin die Massnahmen des Bundesrates für Personen ab, welche aufgrund ihres Gesundheitszustandes besonders gefährdet sind. Gemäss der letzten Änderung der Pandemieverordnung COVID-19 2 könnten diese Personen wieder gezwungen werden, an ihrem Arbeitsplatz zu arbeiten, sofern der Arbeitgeber eine Reihe von Schutzmassnahmen ergreift.</p><p>Für die Gewerkschaften ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die für die Arbeitnehmer geltenden Massnahmen mit den für das gesamte soziale und öffentliche Leben erlassenen Massnahmen übereinstimmen. Mit der Möglichkeit, gefährdete Personen zur Arbeit zurückzurufen, verstossen wir seit mehreren Wochen gegen die Anweisungen an die Bevölkerung. Ganz zu schweigen von dem konkreten Risiko, dem die betroffenen Arbeitnehmenden ausgesetzt sind, zumal die zu ergreifenden Massnahmen nicht klar definiert sind. Diese Bestimmung muss schnell überarbeitet werden: Das Vertrauen in die Strategie zur Bekämpfung der Ansteckung steht auf dem Spiel.</p><p>Besorgt ist der SGB schliesslich auch über die Abschaffung der Maximalarbeitszeit, welche der Bundesrat letzte Woche für gewisse Branchen in einer Hauruck-Übung beschlossen hat. Derart lange Arbeitswochen können sich schädlich auf die Gesundheit des Personals auswirken, welches zurzeit ohnehin schon unter enormem Druck steht. Eine solche Massnahme ist daher zurückzuweisen, und die Gewerkschaften werden sich im Interesse der Arbeitnehmenden dafür einsetzen, dass der bisherige Zustand wiederhergestellt wird.</p><p class="heading--h3">Handlungsspielraum für die besonders betroffenen Kantone</p><p>In einer Reihe von Kantonen des Landes wächst der Druck für Massnahmen, die über diejenigen des Bundes hinausgehen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftstätigkeit. Der SGB&nbsp; fordert deshalb, dass der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit geben soll, innerhalb definierter Grenzen die oft auch von den Gewerkschaften gestellten Forderungen umsetzen zu können. Arbeitsplätze können nicht von der Einhaltung von Massnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung und zum Schutz der Gesundheit ausgenommen werden. Der SGB setzt sich für Lösungen ein, die auf Sozialpartnerschaft und Kontrollen in den Unternehmen basieren. Er wird seinen regelmässigen Dialog mit den Arbeitgebern und dem Bundesrat in dieser Hinsicht fortsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/0/csm_Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow_b013833479.webp" length="34396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6420</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2020 15:42:53 +0100</pubDate><title>Kantonale Hilfspakete</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kantonale-hilfspakete</link><description>Ein Monitoring und Vergleich</description><content:encoded><![CDATA[<p>In Ergänzung zu den wirtschaftlichen Hilfspaketen des Bundes beschliessen viele Kantone ergänzende Stützungsmassnahmen. Der SGB verfolgt die Situation in den Kantonen laufend und stellt an dieser Stelle eine <strong>stetig aktualisierte</strong> Übersicht der Massnahmen zur Verfügung (Link unten).</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/d/csm_Kantone_der_Schweiz_wenigerbunt-01_e63e6191d5.webp" length="103638" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6458</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2020 15:00:00 +0100</pubDate><title>Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung 2019/1896</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/uebernahme-und-umsetzung-der-eu-verordnung-2019-1896</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt in seiner Vernehmlassungsantwort zu der Umsetzung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache sowie den damit verbundenen Geschäften Stellung (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6418</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2020 09:36:35 +0100</pubDate><title>Absage der 1.-Mai Kundgebungen in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/absage-der-1-mai-kundgebungen-in-der-schweiz</link><description>Coronavirus erlaubt weder Kundgebungen noch Veranstaltungen </description><content:encoded><![CDATA[<p>Unter den aktuellen Umständen lassen sich keine Kundgebungen planen. Deshalb müssen die schweizweit über 50 geplanten Demonstrationen und Versammlungen zum 1. Mai 2020 abgesagt werden. Dieser historisch einmalige Schritt ist schmerzhaft, aber angesichts der aktuellen Pandemie unausweichlich.</p><p>Aktuell liegt der Fokus aller darauf, ihre und die Gesundheit anderer zu schützen. Dazu kommt für die Gewerkschaften der vordringliche Kampf für die Garantie von Jobs und Löhnen in der Corona-Krise. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass diejenigen, welche unmittelbar an dieser Krise leiden werden, einmal mehr die prekär und befristet Beschäftigten und allgemein die eher schlechter bezahlten sind. Doch viele gerade dieser Berufe und Tätigkeiten erweisen sich in diesen Tagen als systemrelevant. Systemrelevanter als Banken und andere Grosskonzerne mit ihren Top-Salären.</p><p>Die Absage der Kundgebungen und Grossveranstaltungen bedeutet aber nicht, dass die Gewerkschaftsbewegung darauf verzichten würde, den Tag der Arbeit würdig zu feiern. In den kommenden Wochen werden die kantonalen Gewerkschaftsbünde als Trägerschaft der 1. Mai-Kundgebungen sowie andere veranstaltende Organisationen alternative Durchführungsideen prüfen, um den 1. Mai als Kampftag der ArbeiterInnen für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen entsprechend begehen zu können.</p><p>Ein lokales 1. Mai-Komitee schreibt: «Der 1. Mai mit seiner länger als hundertjährigen Geschichte wird mit Sicherheit auch eine einjährige Pause überstehen.» Dem ist nichts hinzuzufügen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/3/csm_USS_1Mai-DE-A4-RVB_18d7701b3a.webp" length="24070" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6429</guid><pubDate>Fri, 20 Mar 2020 16:00:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-verrechnungssteuer</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der DGB begrüsst die Änderung der Verordnung. Im Sinne der Minderung des Koordinationsaufwands scheint es richtig, dass der Wohnort der ErbInnen und nicht mehr des Erblassers oder der Erblasserin für die Rückforderung der Verrechnungssteuer zuständig sein soll. So wird auch das Risiko vermindert, dass es zu Doppelrückzahlungen kommt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6416</guid><pubDate>Fri, 20 Mar 2020 15:52:04 +0100</pubDate><title>Ein wichtiger Schritt, doch die Lage für die Erwerbstätigen bleibt sehr angespannt</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ein-wichtiger-schritt-doch-die-lage-fuer-die-erwerbstaetigen-bleibt-sehr-angespannt</link><description>Bundesrätliches Notpaket für Löhne und Arbeitsplätze</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Krise ist auch für die Schweiz eine schwere Prüfung. Mit den heute beschlossenen Erleichterungen bei der Kurzarbeit und der neu eingeführten Sicherheit für erwerbstätige Eltern, die zuhause bleiben müssen, um Kinder zu betreuen, sind wichtige Forderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes erfüllt («Elternurlaub»). Mit diesen Lohngarantien sind die Einkommen von vielen Berufstätigen gesichert. Und die Firmen erhalten dadurch liquide Mittel. In den nächsten Tagen wird es darum gehen, diese Beschlüsse möglichst rasch und unbürokratisch umzusetzen. Damit das Geld rechtzeitig bei den Leuten ankommt.</p><p>Der Ausbau der Kurzarbeit für Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen und Stundenlöhner ist ein grosser Fortschritt. Viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen in Branchen wie Gastgewerbe, Kultur- oder Eventbereich sind am härtesten von den Massnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Epidemie betroffen. Hier greifen auch die umfassenden Zusagen des Bundesrates für die Kuturschaffenden. Um den Schaden für die Kaufkraft und damit die Wirkung der Krise zu begrenzen, muss der 100-prozentige Lohnersatz in möglichst vielen Fällen angestrebt werden.</p><p>Tag für Tag kommen in den einzelnen Branchen jedoch neue Probleme zum Vorschein. In einem bereits belasteten Umfeld drohen Sorgen über die Gesundheit und ökonomische Ängste in Konflikte zu münden. Auf dem Bau wird nun die Suva die Vorgaben des BAG kontrollieren. Positiv ist auch, dass der Bund Merkblätter und Checklisten publiziert hat. Leider fehlen in den meisten Branchen wirksame Vollzugsstrukturen. Das muss in den nächsten Tagen korrigiert werden.</p><p>Um die anspruchsvollen Probleme zu lösen, führt kein Weg an der Sozialpartnerschaft vorbei. Verschiedene Kantone haben tripartite Krisenorganisationen aus Regierung und Sozialpartnern eingesetzt. Der SGB hat zusammen mit dem Arbeitgeberverband wiederholt bei Bundesrat Guy Parmelin insistiert, analoge Strukturen zu schaffen. Bisher leider erfolglos. Dabei ist klar: Allfällige Alleingänge des Bundesrates in wesentlichen Fragen der Arbeitsmarktpolitik könnten schwerwiegende Folgen haben.</p><p>In den einzelnen Branchen ist die Lage unterschiedlich. Besorgniserregend ist, dass im Detailhandel und im Bereich der Kinderbetreuung zwar Verbände existieren, doch die Arbeitgeber bisher nicht in den Dialog mit den Arbeitnehmerverbänden eintreten wollten.</p><p>Der SGB bleibt besorgt über die Entwicklung in der Schweizer Arbeitswelt. Er ist bereit, das Menschenmögliche beizutragen, damit Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen gesichert werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/9/csm_Homeoffice_Frau-daheim-PC_photocase_simsonne_79c980044b.webp" length="207296" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6412</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2020 17:30:00 +0100</pubDate><title>Offener Brief an den Bundesrat</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/offener-brief-an-den-bundesrat-corona</link><description>Löhne garantieren sowie Gesundheitsschutz gewährleisten oder – wenn der Schutz nicht möglich ist – Arbeit einstellen und Kurzarbeit einführen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin,<br> sehr geehrte Frau Bundesrätin,<br> sehr geehrter Herr Bundesrat</p><p>Viele Arbeitnehmende machen sich angesichts der Corona-Epidemie grosse Sorgen – um die Gesundheit, aber auch um ihre Löhne und Arbeitsplätze. In den letzten Tagen hat sich die Lage leider weiter zugespitzt. Zahlreichen Firmen fehlen die Einnahmen und dementsprechend auch das Geld, um die Löhne zu zahlen. Wir erhalten zudem viele besorgte Rückmeldungen von Arbeitnehmenden, die auf eine ungenügende Befolgung der Schutzmassnahmen durch die Arbeitgeber und grosse Unsicherheiten hinweisen.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst es, dass sich der Bundesrat für eine Garantie der Löhne ausgesprochen und auch spezifische Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit in der Arbeitswelt publiziert hat. Nun braucht es die strikte Umsetzung in der Arbeitswelt – insbesondere auf den Baustellen, in den Läden, im Gesundheitswesen (insb. bei den Schutzmassnahmen) und in den anderen Branchen.</p><p class="heading--h3">Hürden abbauen</p><p>Der SGB fordert den Bundesrat auf, die Hürden bei den Kurzarbeitsentschädigungen maximal zu reduzieren, so dass keine Liquiditätsengpässe entstehen und die Löhne in jedem Fall bezahlt werden können. Wo das Instrument der Kurzarbeit nicht ausreichend greift, beispielsweise bei befristeten Anstellungen, bei Betreuungsabwesenheiten und bei Kulturschaffenden sowie (Schein-)Selbständigen braucht es umgehend weitere Massnahmen zur Sicherung der Löhne. Schliesslich fordert der SGB, dass die Arbeitslosenversicherung die üblicherweise geforderten Nachweise, eine Stelle zu suchen, suspendiert.</p><p class="heading--h3">Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz umsetzen</p><p>Eine flächendeckende Umsetzung der Verordnung des Bundesrats und der Empfehlungen des BAG ist aus epidemiologischer Sicht entscheidend für den weiteren Verlauf der Pandemie. Doch an zahlreichen Arbeitsplätzen wird das nicht umgesetzt. Der Aufruf des Bundesrates war klar: Abstand halten, Hände waschen und Ansammlungen vermeiden. Die Realität am Arbeitsplatz ist für viele eine ganz andere: Anreise zum Arbeitsplatz in engen Fahrzeugen, arbeiten auf engstem Raum, überfüllte Pausenräume und Verkaufsflächen, fehlende Distanz beim Kundenkontakt.</p><p>Es braucht deshalb dringend klare Signale und Vollzugsinstrumente der Behörden, damit der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernst genommen und die Empfehlungen des BAG umgesetzt werden. Da wo die Verordnung des Bundesrats und die Empfehlungen des BAG nicht eingehalten werden, müssen die Unternehmen die Arbeit bei voller Lohnfortzahlung einstellen. Es braucht eine klare Stellungnahme der Behörden, dass alle Betriebe, welche die Vorgaben nicht umsetzen können, Kurzarbeit bezahlt bekommen. Die angekündigte Ausweitung des Geltungsbereiches der Kurzarbeitsentschädigung muss unverzüglich umgesetzt werden.</p><p class="heading--h3">Rasche Lösungen mit tripartiten Arbeitsgruppen</p><p>Wir bitten Sie, für die Arbeitnehmenden in der Schweiz rasch entsprechende Lösungen und Weisungen auszuarbeiten und zu kommunizieren. Dafür ersuchen wir Sie dringend, auf nationaler Ebene eine tripartite Arbeitsgruppe einzurichten.</p><p>Für die Frage des Gesundheitsschutzes brauchen wir aber insbesondere auch berufsgruppen- bzw. branchenspezifische Massnahmen. Wir fordern deshalb einen direkten Einbezug und Austausch bei den geplanten Umsetzungsschritten sowie klare Informationen für KMU und BürgerInnen im Umgang mit der Corona-Krise. Wir sind jederzeit bereit, auch auf Ebene der Branchen in entsprechenden tripartiten Arbeitsgruppen mitzuwirken.</p><p>Freundliche Grüsse</p><p>Pierre-Yves Maillard<br><sup>Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds</sup></p><p>Daniel Lampart<br><sup>SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom</sup></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.webp" length="503472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6410</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2020 16:16:36 +0100</pubDate><title>SGB wird die für die Erwerbstätigen gefährliche Initiative zu gegebener Zeit bekämpfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/verschiebung-kuendigungsinitiative-sgb-wird-gefaehrliche-initiative-bekaempfen</link><description>Zur Verschiebung der Abstimmung über die Kündigungsinitiative vom 17. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts des Ausmasses der Krise in der Schweiz hat der Bundesrat beschlossen, die Abstimmung am 17. Mai zu vertagen. Der SGB nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Im Vordergrund steht der Kampf gegen die Pandemie und ihre Folgen, nicht zuletzt aktuell schwierige Situation für die Arbeitnehmenden in der Schweiz.</p><p>Der SGB hat eine breite Kampagne vorbereitet und die Eckpunkte dieser Kampagne bereits der Öffentlichkeit präsentiert. Sobald die Schweiz wieder aus der Krise gefunden hat und die Grundlagen für die Meinungsbildung gegeben sind, wird der SGB bereit stehen, um die Interessen der Erwerbstätigen zu verteidigen – gegen den Angriff auf erprobte Regeln und starken Schutz für die Arbeitnehmenden.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6408</guid><pubDate>Mon, 16 Mar 2020 17:58:41 +0100</pubDate><title>Löhne garantieren – Arbeitsplätze erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/loehne-garantieren-arbeitsplaetze-erhalten</link><description>Der SGB zu den neusten Corona-Massnahmen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die angeordneten temporären Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen bei den Arbeitnehmenden zu neuen Unsicherheiten und Problemen. Dagegen müssen Massnahmen ergriffen werden: Die Löhne müssen für alle garantiert und die Arbeitsplätze erhalten werden und bleiben. Auch für jene Angestellte, bei denen das wichtige Instrument der Kurzarbeit nicht greift. Lohngarantie und Arbeitsplatzerhalt sind im Interesse der gesamten Volkswirtschaft.</p><ul><li><strong>Keine Entlassungen dank Kurzarbeit:</strong> Die Firmen dürfen in dieser schwierigen Lage keinesfalls Personal entlassen, sondern sollen auf Kurzarbeit ausweichen. Mit der Kurzarbeit hat der Bund ein mächtiges Instrument, um die Löhne auch bei Umsatzeinbrüchen in den Firmen weiter zu zahlen und damit auch einen grossen Teil der Liquidität der Firmen zu sichern.</li><li><strong>Kurzarbeit breiter anwenden:</strong> Der Bundesrat muss die Lücken bei den befristeten Verträgen sowie bei StundenlöhnerInnen so rasch als möglich schliessen – bevor es zu spät ist.&nbsp;</li><li><strong>Lohngarantie auch bei Ausfall durch Betreuungspflichten: </strong>Wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Damit die Löhne in jedem Fall sicher sind, fordert der SGB zudem einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen der Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden.</li></ul><p>Der SGB begrüsst, dass sich ein grosser Teil der Firmen im Zusammenhang der Schulschliessungen gegenüber den Eltern bisher kulant gezeigt hat. Dabei ist wichtig festzuhalten: Betreuungspflicht bedeutet nicht automatische Verfügbarkeit im Homeoffice.</p><p>Viele Firmen habe ihre Bürotätigkeiten allgemein auf Homeoffice umgestellt. Das ist für viele Betroffene eine akzeptable Zwischenlösung. Allerdings ergeben sich daraus für die Berufstätigen neue Fragen – in Bezug auf die Anforderungen (angepasste Zielvorgaben bei erschwerten Verhältnissen u.a.) oder die Ausgestaltung der Arbeitsplätze (Arbeitsinstrumente oder Ergonomie). Die Gewerkschaften und Sozialpartner in den Branchen entwickeln so rasch als möglich entsprechende Empfehlungen.</p><p>Gesundheitsschutz muss für alle Erwerbstätigen gelten. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, alle nur erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere bei Arbeiten mit erhöhter Ansteckungsgefahr – (Pflege und Gesundheit, Detailhandel, Schalter, Montage u.a.).</p><p>Positiv ist, dass viele Kantone und Gemeinden bereits flexibel neue Betreuungsstrukturen geschaffen haben. Für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung besonders wichtig ist es, dass insbesondere diese Angestellten auf gut funktionierende Betreuungseinrichtungen zählen können.</p><p>Nur eine rasche Anwendung der geforderten Massnahmen, können den Arbeitnehmenden in dieser Notsituation die nötige Sicherheit und Stabilität bieten. Auch um in dieser Krise den Fokus auf die jetzt gefragte Solidarität zu legen und diese beispiellosen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prüfung gemeinsam rasch und mit möglichst wenig Schäden zu überstehen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/b/csm_Menschen-in-Bewegung_photocase_rclassen_9315e44618.webp" length="54846" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6406</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 15:46:57 +0100</pubDate><title>Auf Krisenmodus schalten: Löhne müssen garantiert werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/auf-krisenmodus-schalten-loehne-muessen-garantiert-werden</link><description>Bundesrätliche Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat schliesst die Schulen, ohne ausreichende Abfederung für die erwerbstätigen Eltern. Der SGB fordert, dass der Bundesrat bis zur Schulschliessung am Montag Massnahmen vorlegt, wie die Löhne garantiert werden können und die Kinderbetreuung in allen Kantonen sichergestellt werden kann. Diese einzigartige Krisensituation braucht rasche Massnahmen. Der Abbau von Hürden bei Kurzarbeit ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p><p>Auch wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Darüber hinaus ist aber auch der Staat in der Pflicht. Denn die Schulen werden auf seine Anordnung hin geschlossen. Der SGB schlägt einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten vor. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen wie die Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden. Zusätzlich müssen alle Kantone Betreuungsangebote auf die Beine stellen.</p><p>Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen in den stark betroffenen Branchen wie Gastgewerbe, Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Dass der Bundesrat hier gezielt Unterstützung zugesagt hat begrüsst der SGB.</p><p>Die drastischen Massnahmen des Bundesrats, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind zwar nachvollziehbar, doch wenn die Löhne nicht garantiert werden, droht eine schwere Rezession mit drastischen Folgen für die Erwerbstätigen. Deshalb hat für den SGB im Moment oberste Priorität, dass, die Löhne sichergestellt sind.</p><p>Zusätzlich müssen Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei ist der Fokus auf die binnenwirtschaftlichen Branchen zu richten, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme.</p><p>Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p class="heading--h3">Die Rechtslage:</p><p>Das Risiko einer Epidemie gehört in die Sphäre des Unternehmerrisikos. Die Unternehmen sind grundsätzlich angehalten, den Lohn zu zahlen, auch wenn der Betrieb eingestellt wird oder Arbeitnehmende aufgrund an sie gerichteter behördlicher Massnahmen gemäss Epidemiegesetz nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Das heisst konkret, dass der Arbeitnehmende das Recht auf Zahlung seines Lohnes hat, wenn z.B. eine Quarantäne über ihn verhängt wurde oder er von einer anderen behördlichen Massnahme persönlich betroffen wird und nicht mehr an den Arbeitsplatz darf. Aber auch wenn z.B. staatliche Massnahmen zur Schliessung von Schulen oder Kitas führen, und der Arbeitnehmer seine Kinder betreuen muss, besteht eine Lohnfortzahlungspflicht: die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Betreuung der Kinder sicherzustellen und das Kindeswohl zu schützen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/9/csm_Mann-liest-Kind-vanda_lay_3f3ca4483f.webp" length="55018" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6405</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 09:38:15 +0100</pubDate><title>Sichere Löhne und Arbeitsplätze – gesunde Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/sichere-loehne-und-arbeitsplaetze-gesunde-bevoelkerung</link><description>Kommentar von SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart</description><content:encoded><![CDATA[<p>So etwas wie die Corona-Epidemie gab es in der Schweiz lange nicht mehr. Viele Arbeitnehmende machen sich grosse Sorgen – um die Gesundheit, aber auch um ihre Löhne und Arbeitsplätze. Die Massnahmen der Behörden zur Verhinderung von Ansteckungen werden immer einschneidender. Angesichts der gesundheitlichen Gefahren für die Risikogruppen in der Bevölkerung ist das nachvollziehbar. Doch gleichzeitig stehen Bund und Kantone dadurch auch in der Pflicht, alles zu unternehmen, dass die Löhne und die Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert sind. Wenn Löhne nicht mehr bezahlt werden, droht eine schwere Rezession. Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen im Gastgewerbe, im Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Während besser Verdienende in Büroberufen vorderhand noch Homeoffice machen können.</p><p>Um eine wirtschaftliche Krise zu verhindern, braucht es einen 3-Stufen-Plan. Die erste Stufe ist bereits ausgelöst. Dank der Kurzarbeit können die Löhne in Firmen mit Problemen weiter bezahlt werden, wobei die Wartezeiten noch stark verkürzt werden müssen. Ergänzend dazu braucht es einen Härtefall-Fonds insbesondere für Kulturschaffende, bei denen Auftritte abgesagt wurden.</p><p>Die Auslösung der zweiten Stufe steht unmittelbar bevor. Denn wenn beispielsweise Schulen geschlossen werden, greift das Instrument der Kurzarbeit nicht mehr. Es braucht zusätzliche Massnahmen, damit die Löhne in dieser Situation weiterhin gewährleistet sind. Zuallererst stehen natürlich die Arbeitgeber in der Pflicht, die Löhne zu zahlen. Doch wenn Firmen in Not sind, müssen Bund und Kantone unterstützend helfen – beispielsweise indem die Erwerbsersatzordnung (EO) vorübergehend einspringt. Dabei kann es um grosse Beträge gehen. Zudem braucht es Betreuungsstrukturen für Eltern, die keine anderen Möglichkeiten haben – wie das in Österreich bereits der Fall ist.</p><p>Um eine Rezession in der gesamten Wirtschaft zu verhindern, müssen für eine dritte Stufe Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei liegt der Fokus auf binnenwirtschaftlichen Branchen, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme. Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p>Eine ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen. Das Personal in den Spitälern leistet einen riesigen Einsatz, damit die Kranken möglichst wieder gesund werden. Dasselbe braucht es in der Wirtschaftspolitik. Damit die Arbeitnehmenden – und insbesondere die Arbeitnehmenden, die es bereits vor der Krise schwer hatten – nicht die Leidtragenden sind.&nbsp; &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_NIAID-flickr_corona_virus_sars_cv2_covid19_modell_print_3d_schwarzer_hintergrund_CC_BY_2.0_700d440701.webp" length="158910" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6401</guid><pubDate>Sun, 08 Mar 2020 13:15:00 +0100</pubDate><title>Internationaler Frauenkampftag: Engagement trotz Corona </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/internationaler-frauenkampftag-engagement-trotz-corona</link><description>Einstehen für mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung </description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Corona-Virus nutzen die Frauen den internationalen Frauenkampftag, um für mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung einzustehen. Die Forderungen des Frauen*streiks haben nichts von ihrer Aktualität eingebüsst: Frauen sind im Erwerbsleben immer noch konfrontiert mit Lohndiskriminierung und Sexismus, mit gläsernen Decken und prekären Arbeitsbedingungen. Und nach wie vor verzichten viele Frauen auf einen Teil ihres Erwerbseinkommens, um sich unbezahlt um Kinder und Angehörige zu kümmern. Der Preis dafür sind Einkommen und Altersrenten, die keine Existenz sichern können.</p><p>Um auf dieses Malaise hinzuweisen und wenigstens in Bezug auf das Alter Situation der Frauen zu verbessern und die <a href="https://www.ahvx13.ch/rentenluecke-der-frauen/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Rentenlücke</a> zu schliessen, hat ein breites Bündnis unter Führung der Gewerkschaften die Initiative für eine 13. AHV-Rente lanciert – nicht zufällig direkt vor dem Wochenende des Frauenkampftags. Denn von den drei Säulen der Altersvorsorge ist es die erste, die AHV, die den Frauenbiografien gerecht wird und auch die unbezahlte Betreuungs- und Sorgearbeit berücksichtigt. Mit der Stärkung der AHV stärken wir die Frauen.</p><p>Doch wir müssen das Problem an der Wurzel anpacken: Solange die Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuungs- und Sorgearbeit übernehmen, wird dies auf Kosten ihrer Existenzsicherung geschehen. Dabei ist diese (über)lebenswichtige Arbeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entsprechend müssen Betreuungsangebote für Erwachsene und Kinder als Service Public organisiert und solidarisch über Steuern finanziert sein. Sie müssen faire Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und gute Qualität bieten. Dafür setzt sich der SGB ein – am Frauenkampftag und an jedem weiteren Tag.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/5/csm_Frauenstreik-Sion-FS-AnjaWurm-freshfocus_cut_bc731ae1b7.webp" length="175002" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6398</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 20:01:18 +0100</pubDate><title>SGK-S nimmt Probleme der älteren Arbeitnehmenden nicht ernst genug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgk-s-nimmt-probleme-der-aelteren-arbeitnehmenden-nicht-ernst-genug</link><description>Differenzbereinigung zur Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Ständerats will das ausgewogene Kompromissmodell des Nationalrats zu den Überbrückungsleistungen (ÜL) drastisch kürzen. Nur gut halb so viele Betroffene sollen eine – tiefere – ÜL erhalten können. Dies ist so nicht akzeptabel.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nehmen seit Jahren zu – und die soziale Absicherung in der Zeit zwischen Stellenverlust und Pensionsalter ist klar ungenügend. Diese Fakten sind breit anerkannt, wie gerade der gestrige, sehr klare Entscheid des Nationalrats zur Überbrückungsleistung zeigte. Das von der Grossen Kammer befürwortete Modell ist sehr ausgewogen, indem es einerseits mit strengen Anspruchsvoraussetzungen spezifisch auf die prekärsten Fälle zugeschnitten ist und andererseits harte Schwelleneffekte vermeidet – dies bei sehr überschaubaren Nettokosten, die nicht einmal 10% des Überschusses 2019 des Bundes entsprechen.</p><p>Die Sozialkommission des Ständerats zerpflückt nun den im Nationalrat gefundenen Kompromiss, indem sie die verschärften Anspruchsvoraussetzungen bestätigt, gleichzeitig aber an den harten Altersgrenzen für den Bezug von ÜL sowie an einem viel zu tiefen Plafond festhält. So sollen Personen, die vor dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden – und sei es nur ein Monat – null Anspruch auf ÜL haben, selbst wenn sie ein sehr tiefes Einkommen haben und jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge bezahlten. Und jene, die Anspruch auf ÜL haben, würden sich mit Leistungen begnügen müssen, die sogar noch unter dem Niveau der Ergänzungsleistungen liegen.</p><p>Mit ihrem Entscheid macht die Kommission deutlich, dass sie das Ausmass der Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nicht gebührend anerkannt. Kommt es beispielsweise in der Industrie in einem Betrieb zu Massenentlassungen, so würde im Ständeratsmodell nur der Hälfte der Entlassenen über 55 Jahren bei erfolgloser Stellensuche nach der Aussteuerung mit einer (tiefen) ÜL geholfen, während die andere Hälfte von ihnen längerfristig fast unweigerlich in die Altersarmut abrutschen würde. Das darf weder die Absicht noch der definitive Beschluss sein.</p><p>Der Ständerat hat es in der nächsten Sessionswoche in der Hand, Augenmass zu bewahren und die Entscheide seiner Kommission im Sinne des ausgewogenen Kompromissvorschlags des Nationalrats zu korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/4/csm_Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa_70a97c0706.webp" length="269290" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6394</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 15:29:40 +0100</pubDate><title>Schutz für Whistleblowing: Nun ist endlich ein Neuanfang möglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutz-fuer-whistleblowing-nun-ist-endlich-ein-neuanfang-moeglich</link><description>Der Nationalrat hat die völlig verunglückte OR-Revision, die unter dem trügerischen Namen «Schutz für Whistleblowing» segelte, deutlich versenkt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die bundesrätliche Vorlage schützte Whistleblower am Arbeitsplatz nicht: sie machte ihnen vielmehr schikanöse, komplizierte und kaum verständliche Vorgaben, ohne den Kündigungsschutz zu verbessern. Die Rechtsunsicherheit hätte gerade in den KMU zugenommen, da nicht nur Arbeitnehmende, auch Arbeitgeber ohne professioneller juristischer Rechts- und Compliance-Abteilung nicht aus den neuen OR-Regelungen schlau geworden wären. Zu recht hat nun der Nationalrat wie seine Rechtskommission in einer breiten Koalition entschieden, dass die Vorlage untauglich ist und das Geschäft ein «Reset» benötigt. Die Arbeiten müssen auf einer neuen, sauberen Grundlage neu begonnen werden.</p><p>Der SGB erinnert daran, dass die Schweiz aus völkerrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist, WhistleblowerInnen zu schützen und den Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen massiv zu verbessern (ILO-Konventionen, Vorgaben des Europarates).</p><p>Bundesrat und Parlament sollen nun die Forderungen der Gewerkschaften sowie betroffener WhistleblowerInnen umsetzen. Diese verlangen seit Jahren neben der Ablehnung der missratenen bundesrätlichen Vorlage einen Neuanfang mit folgenden Elementen:</p><ul><li>Griffiger Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen von WhistleblowerInnen, inkl. der Möglichkeit der Wiedereinstellung</li><li>Besserer Schutz gegen Mobbing am Arbeitsplatz, inkl. Anpassung des Unternehmensstrafrechts</li><li>Verankerung des allgemeinen Whistleblowing-Schutzes in einer Rahmengesetzgebung oder im OR-Kündigungsschutz-Recht gemäss den Empfehlungen des Europarates und der OECD</li><li>Angleichung der Whistleblowing-Regeln für privates und öffentliches Personal mit Zugang für alle zu unabhängigen, staatlichen Meldestellen</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6390</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 11:00:00 +0100</pubDate><title>Initiative für eine 13. AHV-Rente: «Unsere Arbeit verdient gute Renten»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/initiative-fuer-eine-13-ahv-rente</link><description>Breite Allianz lanciert Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV-Renten reichen nicht zum Leben und sie verlieren stetig an Wert. Gleichzeitig sinken die Renten aus der 2. Säule immer schneller. Und das obwohl die Beiträge der Berufstätigen in die Pensionskasse einen Höchststand erreicht haben. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält weniger Rente als die Jahrgänge davor. Besonders problematisch ist der Rentenrückstand der Frauen; die Gleichstellung der Geschlechter liegt in weiter Ferne. Deshalb lanciert eine breite Allianz aus Gewerkschaften, Parteien, Verbänden, RentnerInnen- und Frauenorganisationen rund um das Wochenende des internationalen Tags der Frau (8. März) die Initiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente.</p><p>Es ist ein Skandal, dass Frauen im Jahr 2020 noch immer deutlich tiefere Renten haben als Männer. Über ein Drittel aller Frauen erhält im Alter gar keine Rente aus der 2. Säule. Und selbst wenn Frauen eine Pensionskasse haben, sind ihre PK-Renten durchschnittlich nur halb so hoch wie jene der Männer. Weil ihre Lebensläufe durch Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit und tiefere Löhne geprägt sind. In der AHV hingegen sind die Männer- und Frauenrenten ähnlich hoch, weil in der AHV auch die Betreuung von Kindern und Angehörigen als Arbeit anerkannt wird und zu höheren AHV-Renten führt. Nur die AHV schafft diese Gleichstellung. Unia Präsidentin Vania Alleva fordert deshalb «diesen Schritt in Richtung mehr soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern».</p><p>SGB Präsident Pierre-Yves Maillard will mit Initiative auch «die drohende Privatisierung der Altersvorsorge abwehren. Die Banken und Versicherungen reden die AHV schlecht, um möglichst viele Produkte der 3. Säule zu verkaufen.» In der Schweiz habe es genug Geld für anständige Renten. Zum Beispiel dank einer Zusatzfinanzierung aus den exorbitant hohen Nationalbank-Überschüssen. Mit der 13. AHV-Rente soll ausserdem der bereits erfolgte Zerfall der Pensionskassenrenten ausgeglichen werden, so SEV-Präsident Giorgio Tuti.</p><p>Für Barbara Gysi, SP-Vizepräsidentin, ist «die Solidarität in der AHV nicht nur zwischen hohen und tiefen Einkommen einzigartig, sondern auch zwischen den Geschlechtern. Denn nur in der AHV ist die unbezahlte Familien- und Pflegearbeit rentenbildend.» So fordert die grüne Nationalrätin Léonore Porchet im Jahr nach dem Frauen*streik denn auch konkrete Verbesserungen: «Die AHV stärken heisst die Gleichstellung stärken.»</p><p>Die breite Allianz beginnt heute Mittag, Donnerstag 5. März 2020, mit der Unterschriftensammlung. Aufgrund der Unsicherheiten rund um die Entwicklung der Coronavirus-Krise verweisen die InitiantInnen auf das Online-Tool auf der Website: <a href="http://www.AHVx13.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.AHVx13.ch</a>. Interessierte können sich auf der Website direkt informieren und unterschreiben – und die Sammlung so auch von Zuhause aus unterstützen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_AHV13_D_Logo_Horizontal_auf_Hell_mitmehrweissraum_fff32189ad.webp" length="46180" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6396</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 10:28:00 +0100</pubDate><title>Coronavirusgipfel : Löhne garantieren, Arbeitsplätze sichern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/coronavirusgipfel-loehne-garantieren-arbeitsplaetze-sichern</link><description>Massnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Noch ist die Schweizer Wirtschaft nur sektoriell negativ durch Corona-Effekte betroffen. Ein Teil der Effekte kommt aus dem Ausland – namentlich aus China. Im Inland sorgen vor allem die Massnahmen der Behörden für Umsatzausfälle. Das bedeutet auch, dass der Staat stark in der Verantwortung ist. Der Bund muss Rezessionen verhindern, nicht verursachen. Ergänzend zu den gesundheitspolitischen Massnahmen braucht es auch einen Effort des Bundes zur Stabilisierung der Konjunktur.</p><p>Entscheidend ist zunächst, dass die Löhne weiterhin bezahlt werden. Bei Umsatzeinbrüchen aus behördlichen Anordnungen muss die öffentliche Hand die Firmen dabei finanziell unterstützen (gemäss Epidemiegesetz). Es dürfen keine (präventiven) Beschäftigungsverbote erlassen werden, ohne dass die Frage der Löhne ebenfalls geregelt wird.</p><p>Ergänzend dazu sind unmittelbar weitere Massnahmen nötig. So beispielsweise: Die unbürokratische und rasche Bewilligung von Kurzarbeit (Verkürzung der Karenzfrist u.a.). Eine aktive Geldpolitik der SNB gegen die Auf- und für die Abwertung des Frankens. Die Koordination von Verbänden und Bund zur Verhinderung von Lieferengpässen bei Vorprodukten und Rohstoffen. Die Aufrechterhaltung der Liquidität bei den Firmen und im Finanzsystem. Die Optimierung der Gesundheitsversorgung und der Schutz des Personals vor Ansteckungen.</p><p>Die detaillierte Analyse sowie die Massnahmenvorschläge und Forderungen des SGB finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200311_Corona-Gipfel_Stellungnahme-SGB_Update.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Stellungnahme zum Corona-Gipfel</a> von Bundesrat Parmelin.<br> &nbsp;</p><p class="heading--h4">Tipps, Hinweise und Informationen für Arbeitnehmende finden sich hier:</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200303_Infos_Arbeitsrecht-Kurzarbeit-Corona.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Fragen und Antworten zu Arbeitsrecht und Kurzarbeit</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Krank-am-Arbeitsplatz_torwai-iStock_kleiner_1a6f8d00d4.webp" length="111630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6388</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 16:24:08 +0100</pubDate><title>Wirkungslos, aber teuer für den Bund</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wirkungslos-aber-teuer-fuer-den-bund</link><description>Nein zur unilateralen Aufhebung der Industriezölle</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Aufhebung der Industriezölle würde kein "alter Zopf" abgeschnitten, sondern der Bundeshaushalt würde ohne entsprechenden Gegennutzen um 600 Mio. Einnahmen geprellt. Der Nationalrat muss dieses Vorhaben in der Frühlingssession stoppen.</p><p>Obwohl im Handelsstreit zwischen den USA und China die Zeichen seit einiger Zeit eher auf Entspannung stehen, kann momentan international wirklich nicht von einer Phase der allgemeinen Handelsliberalisierung gesprochen werden. Dies umso mehr, als die im vergangenen Dezember erfolgte Aushebelung des WTO-Schiedsgerichts die seit Jahren bestehende Handlungsunfähigkeit der Welthandelsorganisation noch weiter verstärkte. In dieser Phase des handelspolitischen Kräftemessens soll die Schweiz nun als liberale Trotzburg auftreten und unilateral – d.h. ohne irgendwelche Gegenleistungen ihrer Handelspartner – die noch verbleibenden Zölle auf Industrieimporte durch eine Änderung des Zolltarifgesetzes aufheben. Zumindest ist dies der Wille des Bundesrates und der vorberatenden Kommission des Nationalrates.</p><p class="heading--h4">Teures Verhandlungspfand</p><p>Pauschal mögen die hierfür vorgebrachten Argumente – Senkung der Konsumentenpreise, Reduktion des Administrativaufwands, Erhöhung der Handelsattraktivität etc. – auf den ersten Blick verfangen, sie halten aber der vom Bundesrat selbst präsentierten empirischen Prüfung keineswegs stand. Wie im Erläuternden Bericht festgestellt, ist es richtig, dass die wirtschaftliche Schutzfunktion der Industriezölle mit durchschnittlich 1.8% des Einfuhrwerts kein relevantes Ausmass mehr annimmt (mit Ausnahme der Textilproduktion, welche jedoch bereits seit Jahren in den Genuss von grosszügigen sektorspezifschen Ausnahmen kommt). Dabei wird aber vergessen, dass sich diese tiefen Zollsätze nicht einfach so "ergeben" hatten, sondern zu einem grossen Teil im Rahmen von Verhandlungen über Freihandelsabkommen als Konzession dienten. In anderen Worten: Die Schweiz hat für vergangene Zollsenkungen stets substanzielle Gegenleistungen erhalten. Senkt sie nun unilateral die noch bestehenden Industriezölle auf einen Schlag, so gibt sie dieses verbleibende "Verhandlungspfand" komplett aus der Hand – und das wie erwähnt in einer Phase grosser handelspolitischer Unsicherheiten. Und auch wenn sich der verbleibende Wert dieses Verhandlungspfands in Grenzen hält: Die Schweiz müsste in jedem Fall mit Retorsionen von Partnern bestehender Freihandelsabkommen rechnen. Denn diese würden zu Recht nicht verstehen, wieso sie sich Schweizer Zollsenkungen teuer erkaufen mussten, während andere Länder diese zukünftig gratis erhalten sollen (und dies sogar ohne Freihandelsabkommen!).</p><p class="heading--h4">Massnahme gegen die Hochpreisinsel?</p><p>Der Bundesrat hat in einer Begleitstudie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Zollaufhebung untersuchen lassen. Diese Studie kommt zum Schluss, dass sich das Bruttoinlandprodukt gerade mal um einmalige 0.1% steigern liesse – unter der optimistischen Annahme über das Eintreten von volkswirtschaftlich unsicheren "indirekten Effekten" in der Höhe von 270 Millionen. Die erstaunlichste Zahl der Studie ist aber jene zum Einfluss der Massnahme auf die Konsumentenpreise: So sollen diese um lediglich 0.1% abnehmen! Als Teil des "Massnahmenpakets gegen die Hochpreisinsel Schweiz" – so präsentierte der Bundesrat die Aufhebung der Industriezölle – lässt sich diese Vorlage also wirklich nur mit viel gutem Willen ernst nehmen.</p><p class="heading--h4">600 Millionen Ausfälle für den Bund</p><p>Volkswirtschaftlich sind die Effekte dieser Vorlage also klein und zudem mit vielen Unsicherheiten behaftet. Für den Bundeshaushalt hätte die Aufhebung der Industriezölle jedoch klar bezifferbare Ausfälle von Zoll- und Steuereinnahmen in der Höhe von fast 600 Millionen zur Folge. Zur Kompensation dieser Einnahmeausfälle drohen folglich unmittelbare Ausgabenkürzungen, was der SGB nicht akzeptieren kann. Dies umso mehr, als die bürgerliche Mehrheit auch über die Industriezölle hinaus eine Reihe von Projekten vorantreibt, die den Bundeshaushalt einnahmeseitig noch wesentlich teurer zu stehen kämen: So drohen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts und der Stempelabgaben Einnahmeausfälle von je (!) bis zu 2 Milliarden Franken. Und den unmittelbar durch die geplante Erhöhung der "Reichenabzüge" drohenden Steuerausfall von 370 Millionen kann die Bevölkerung zum Glück bereits am 17. Mai an der Urne stoppen.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6385</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:55:31 +0100</pubDate><title>Steuerersparnisse für Reiche statt Rentenprobleme lösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/steuerersparnisse-fuer-reiche-statt-rentenprobleme-loesen</link><description>Die Motion Ettlin spielt mit den Ängsten rund um die Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Motion des Obwaldner CVP-Ständerats Erich Ettlin verspricht Frauen eine bessere Absicherung im Alter – tatsächlich bringt sie aber nur Steuerersparnisse für Reiche</p><p>Der Nationalrat berät in der Frühlingssession eine Motion von CVP-Ständerat Ettlin, die zusätzliche, steuerbefreite Einkaufsmöglichkeiten in die Säule 3a fordert. Ettlin will mit seinem Vorstoss das Problem der sinkenden PK-Renten angehen, die Rentenlücke der Frauen verkleinern, die aufgrund einer Familienpause nur eine kleine PK-Rente haben und die Vorsorge für den Mittelstand stärken. Das sind hehre Ziele. Doch die vorgeschlagene Massnahme taugt nicht. Sie dient hauptsächlich Personen mit sehr hohen Einkommen. Auf Kosten der Allgemeinheit.</p><p>Denn die 3. Säule ist vor allem ein Steuersparinistrument und bringt kaum finanzielle Absicherung im Alter. Viele haben deshalb gar keine oder nur sehr kleine Vermögen in der dritten Säule. Entsprechend tief sind die Leistungen aus den 3a Konten. Die mittlere Leistung aus der Säule 3a betrug für Frauen 2017 rund 41‘000 Franken, für Männer knapp 49‘000 Franken. Das reicht nicht lange, um davon zu leben.</p><p>Gleichzeitig haben nur 13 Prozent aller Steuerpflichtigen genügend Geld, um den maximal von den Steuern abziehbaren Betrag von 6‘826 Franken in ein Konto der Säule 3a einzahlen zu können. Gemäss einer Studie der Eidg. Steuerverwaltung machen die Haushalte mit einem Reineinkommen von 150‘000 Fr. und mehr am meisten Gebrauch von dem 3. Säule-Steuerabzug. Personen mit tieferen und mittleren Einkommen, wie Briefträgerinnen oder Verkäufer haben kaum die Möglichkeit, in eine 3. Säule einzuzahlen. Sie brauchen ihr Geld zum Leben.</p><p class="heading--h4">Einzahlungen in die Säule 3a nach Einkommensklasse[1]</p><table style="height:204px; width:988px"><tbody><tr><td>&nbsp;</td><td>0-50'000</td><td>50'000-<br> 			100'000</td><td>100'000-<br> 			150'000</td><td>150'000-<br> 			200'000</td><td>200'000-<br> 			250'000</td><td>250'000+</td></tr><tr><td>Zug</td><td>216</td><td>1'588</td><td>3'542</td><td>5'883</td><td><p>6'863<br> 			&nbsp;</p></td><td>6'322</td></tr><tr><td>Bern</td><td>221</td><td>1'411</td><td>3'880</td><td>6'422</td><td>7'952</td><td>8'171</td></tr></tbody></table><p>Quelle: Peters (2011)[2]</p><p>Selbst Ettlin anerkennt dies. Er will deshalb nicht die generellen Grenzbeträge erhöhen, sondern neu Nachzahlmöglichkeiten schaffen. Konkret fordert er, dass man sich alle fünf Jahre mit einem zusätzlichen Höchstbetrag von rund 35‘000 Franken in die Säule 3a einkaufen kann – sofern man erwerbstätig ist und in früheren Jahren nicht immer den Maximalbetrag in die 3. Säule geleistet hat. Doch auch die mit der Motion Ettlin geforderten Nachzahlmöglichkeiten können sich nur höhere mittlere Einkommen leisten. Dieselben Personen können sich bereits heute steuerbefreit in ihre Pensionskasse einkaufen und dort mögliche Vorsorgelücken stopfen. Wer später im Leben mehr verdient, soll nicht noch zusätzlich von Steuerersparnissen profitieren. Er (bzw. im Einzelfall sie) verfügt bereits heute über die Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Doch entgegen der Empfehlung des Bundesrats und ohne vertiefte Analyse der Auswirkungen haben die zuständigen Kommissionen des Stände- und Nationalrats die Motion angenommen.</p><p class="heading--h4">Steuerersparnisse für Reiche und Privatisierung der Altersvorsorge zulasten der Allgemeinheit</p><p>Die gesamten Steuerausfälle aus der 3. Säule wurden seit Jahren nicht mehr beziffert. Eine Schätzung für das Jahr 2005 ergab Ausfälle von 450 Mio. Fr. alleine auf Bundesebene.[3] &nbsp;Seither haben die Einzahlungen in die 3. Säule markant zugenommen. Gegenwärtig sind es rund 10 Mrd. Franken pro Jahr. Das entspricht ungefähr einem Drittel der jährlichen AHV-Lohnbeiträge. Eine sehr grobe Schätzung ergibt entsprechend wesentlich höhere Steuerausfälle. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent ergibt das rund 2.5 Mrd. Franken. Werden diese 10 Mrd. Franken später wieder zu einem (fiktiven, aber realistischen) Auszahlungssatz von 5 Prozent besteuert, so belaufen sich die Ausfälle netto auf rund 2 Mrd. Franken. Welche zusätzlichen Steuerausfälle die Motion Ettlin bringen würde, bleibt völlig unklar. Klar ist hingegen, dass sie die Entwicklung hin zu einer schleichenden Teil-Privatisierung der Altersvorsorge weiter beschleunigt. Denn der Aufbau der 3. Säule erfolgt bei Banken und Versicherungen, die damit Gewinne erzielen.</p><p class="heading--h4">Reale Rentenprobleme lösen wir nur mit einer Stärkung der AHV</p><p>Aus Sicht des SGB ist klar, dass man mit dieser Motion die realen Rentenprobleme nicht angehen kann. Steuererleichterungen bei der Altersvorsorge nützen vor allem den hohen und höchsten Einkommen. Die geforderten Nachzahlmöglichkeiten würden die Steuerersparnisse von Personen mit hohem Einkommen weiter vergrössern. Für die übrigen Einkommensklassen ist eine Erhöhung der AHV die beste Lösung. Deshalb lanciert der SGB am 5. März 2020 die Initiative für eine 13. AHV-Rente.</p><p>&nbsp;</p><p>[1] Die Einkommen sind Nettoeinkommen (nach Beiträgen an 1. und 2. Säule. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2007.</p><p>[2] Peters, R. (2011): Steuerabzüge, wer profitiert? www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/Zahlen_fakten/berichte/2011/Steuerabz%C3%BCge%20Wer%20profitiert.pdf.download.pdf/2011_Steuerabzuege.pdf</p><p>[3] www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/Zahlen_fakten/berichte/2009/Les%20cotisations%20au%20pilier%203a.pdf.download.pdf/2009_Pilier3a_f.pdf</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase_bf090fe6d6.webp" length="52462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6383</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:50:04 +0100</pubDate><title>Sozialer Fortschritt in Griffweite</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialer-fortschritt-in-griffweite</link><description>Überbrückungsleistung in der Frühlingssession</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Probleme der älteren Generation auf dem Arbeitsmarkt sind bekannt und akut. Das Parlament hat es in der Frühlingssession in der Hand, mit der Überbrückungsleistung endlich eine konkrete Massnahme zu beschliessen.</p><p>Die OECD sagt es seit Jahren, das Seco bestätigt es einiger Zeit, die SGB-Gewerkschaften können es "auf dem Terrain" tagtäglich beobachten: Die Schweiz hat ein Problem mit Altersdiskriminierung. Wer über 50, spätestens aber wer über 55 Jahre alt ist, wird allzu oft kritisch beäugt und härter beurteilt, wenn er sich um eine Stelle bemüht. Eigentlich wird dies schon lange als Problem anerkannt, denn unter anderem deshalb haben ältere Arbeitnehmende länger Anrecht auf den Bezug von ALV-Taggeldern. Doch diese längere Bezugsdauer kompensiert längst nicht mehr ihre Probleme bei der Stellensuche: Der Anteil der Ü50 an den Langzeitarbeitslosen hat in den letzten 10 Jahren um 50% zugenommen, von den Arbeitslosen Ü60 wird mittlerweile jede Zweite ausgesteuert. Zwar ist landauf landab von Fachkräftemangel die Rede, doch ist dies für die betroffenen Personen weniger als ein schlechter Trost: Ihr Fachwissen und ihre langjährige Berufserfahrung scheinen nicht zu zählen, sie werden beruflich aufs Abstellgleis gestellt.</p><p>Die vom Bundesrat und den Sozialpartnern präsentierte Überbrückungsleistung geht die Probleme der älteren Arbeitnehmenden nun endlich ganz konkret an – und zwar mit einer würdigen sozialen Absicherung der finanziell sehr schwierigen Zeit zwischen Aussteuerung und Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Die ÜL ist nur der Gipfel eines ganzen Bergs von Massnahmen (Pilotprojekte, Impulsprogramme, Potenzialanalysen etc.), welche ansonsten alle zu Recht auf die Wiedereingliederung der älteren Arbeitnehmenden in den Arbeitsmarkt setzen. Als würdiger Rettungsanker für all jene, die auch nach 200 oder 300 Bewerbungen aussen vor gelassen werden, ist sie aber umso wichtiger.</p><p class="heading--h2">Wirkungsvoller Kompromiss</p><p>In der vergangenen Wintersession hat der Ständerat die präsentierte Vorlage zur Überbrückungsleistung allerdings bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen – sowohl bei der Leistungsdauer als auch bei der Leistungshöhe. Die Sozialkommission des Nationalrats hat diesen Ausrutscher nun in ihrer letzten Sitzung wesentlich korrigiert und mit der Annahme eines umfassenden Antragspakets auch etliche sinnvolle Neuerungen beschlossen: So sollen alle 60-jährigen Ausgesteuerten Überbrückungsleistungen erhalten können, d.h. die Aussteuerung muss explizit nicht nach dem 60. Geburtstag stattfinden. Eine problematische und letztlich willkürliche Altersguillotine wird damit entfernt, die oft erwähnten "Schwelleneffekte" werden geglättet. Gleichzeitig wird durch die Einführung einer Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren nach dem Alter 50 garantiert, dass die ÜL eine spezifische Leistung für ältere Ausgesteuerte bleibt. Darüber hinaus hat die SGK-N richtigerweise beschlossen, dass auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden können, was insbesondere für die Frauen eine wichtige Regelung ist. Zudem soll auch die aktuelle Generation von Bezugsberechtigten bereits in den Genuss von ÜL kommen können.</p><p class="heading--h2">Angleichung an die Ergänzungsleistungen</p><p>Gleichwohl werden im nun vorgeschlagenen Modell auch Abstriche gemacht. Schmerzhaft ist dabei insbesondere die Streichung der BVG-Sparbeiträge als Teil der anerkannten Ausgaben. Durch die sehr wichtige Übernahme der BVG-Risikobeiträge wird aber wenigstens die – erst kürzlich im Rahmen der EL-Revision beschlossene – PK-Weiterversicherbarkeit garantiert. Ein weiterer schmerzhafter Einschnitt ist zudem die von der Kommission beschlossene Reduktion der Vermögensschwelle auf die Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Sie beträgt somit für Alleinstehende noch 50'000 Franken, für Paare 100'000 Franken. Damit werden ältere Ausgesteuerte vor dem Bezug von Überbrückungsleistungen ihr Vermögen stärker abbauen müssen, was längerfristig ihr Risiko für den Bedarf an Ergänzungsleistungen erhöht.</p><p>Grundsätzlich lehnt sich das von der Sozialkommission des Nationalrats beschlossene Modell viel näher an das bewährte System der Ergänzungsleistungen an – genau wie dies vom Ständerat prinzipiell auch gefordert wurde. Damit stimmen alle Voraussetzungen dafür, dass die beiden Kammern des Parlaments diese wichtige sozialpolitische Vorlage nun in der kommenden Frühlingssession zügig zu Ende beraten und damit den Probleme der älteren Arbeitnehmenden in diesem Punkt endlich konkret entgegenwirken können.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.webp" length="337226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6382</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:44:21 +0100</pubDate><title>Konzernverantwortung: Ständerat muss Farbe bekennen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/konzernverantwortung-staenderat-muss-farbe-bekennen</link><description>Baldige Entscheidung des Parlaments zwingend</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Hier von guten Rahmenbedingungen profitieren, im Rest der Welt die Menschenrechte missachten: diesem unlauteren Geschäftsmodell will die Konzernverantwortungsinitiative einen Riegel schieben. Einigt sich das Parlament nicht auf einen griffigen Gegenvorschlag, kommt die Initiative bald zur Abstimmung.</p><p>Am 10. Oktober 2016 wurde die Initiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt", kurz Konzernverantwortungsinitiative bzw. Kovi eingereicht. Und seit bald dreieinhalb Jahren ringen nun Bundesrat und Parlament um eine Haltung zu diesem wichtigen und äusserst breit abgestützten Volksbegehren. Man könnte auch sagen: sie ringen mit sich selbst. So hat der Bundesrat zunächst den von der Initiative skizzierten Regulierungsbedarf in fast sämtlichen Handlungsfeldern anerkannt – nur, um die Initiative dem Parlament danach dennoch zur Ablehnung zu empfehlen. Die Räte verhandelten seitdem in unzähligen Kommissions- und Plenumssitzungen über alle Arten von Gegenentwürfen. Dies scheint im letzten Herbst auch den neu zusammengestellten Bundesrat wieder auf den Geschmack gebracht zu haben, denn er machte eine Kehrtwende um 180 Grad und präsentierte dem Parlament doch noch einen Gegenvorschlag – der aber wiederum kaum das Papier wert ist, auf dem er geschrieben steht.</p><p class="heading--h3">Drei Varianten in der Frühlingssession</p><p>Gut also, dass das Parlament aufgrund der gesetzlichen Fristen nicht darum herum kommen wird, sich in der Frühlingsession eine abschliessende Meinung zur Kovi und einem möglichen Gegenvorschlag zu bilden. Zur Auswahl bleiben dabei drei Varianten: Entweder wird der vom Nationalrat befürwortete Gegenvorschlag auch vom Ständerat verabschiedet, was trotz schmerzhafter inhaltlicher Abstriche eine schnelle Umsetzung griffiger gesetzlicher Regelungen und damit auch den Rückzug der Initiative garantieren würde. Oder aber die Räte bleiben uneinig, was das Zustandekommen eines Gegenvorschlags – in welcher Form auch immer – verunmöglicht und damit zu einer baldigen Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative führt. Letzteres gilt natürlich auch für die dritte Möglichkeit: die Verabschiedung des weichgespülten Gegenvorschlags des Bundesrates durch das Parlament.</p><p class="heading--h3">Kein Alleingang</p><p>Der SGB fordert den Ständerat dazu auf, nun endlich Nägel mit Köpfen zu machen und dem vom Nationalrat präsentierten griffigen Gegenvorschlag zuzustimmen. Vom suggerierten Schweizer Alleingang kann dabei überhaupt keine Rede sein (übrigens auch im Falle der Initiative nicht): Viele europäische Länder – darunter Frankreich und die Niederlande – kennen heute verbindliche Regeln zur weltweiten Konzernverantwortung, welche klar über die Ideen des Nationalrats hinausgehen. Und viele andere EU-Länder, inkl. die EU selbst, sind im Begriff, solche Regeln einzuführen. Verschliesst sich die Schweiz dieser Entwicklung, nimmt mittelfristig ihre Reputation Schaden und längerfristig wird sie international unter Druck kommen (siehe Bankgeheimnis und Steuerregime). Ein Land wie die Schweiz, mit einer Exportquote von 70%, kann sich das eigentlich nicht leisten – ja, man muss sagen, dass eine komplette Verweigerungshaltung im Bereich der Konzernverantwortung mittelfristig Arbeitsplätze in der Exportindustrie gefährdet.</p><p>Wir Gewerkschaften sind eine internationale Bewegung. Als Teil dieser ist es für den SGB völlig klar, dass multinationale Konzerne mit Hauptsitz in der Schweiz von den hiesigen Behörden keinen Freibrief über die Einhaltung – oder eben Nichteinhaltung – von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen anderswo auf der Welt erhalten dürfen. Wer hier sitzt und von den guten Rahmenbedingungen vor Ort profitiert, der muss im Ausland die Menschenrechte – und dazu gehören in der Arbeitswelt insbesondere die acht Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO – einhalten und dies auch verbindlich überwachen. Passieren bewusste oder vermeidbare Verstösse, so muss dies Konsequenzen haben können: Denn wer einen Schaden anrichtet, der soll dafür geradestehen – ganz einfach.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_KoVi-d_cca33c16fb.webp" length="80046" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6379</guid><pubDate>Mon, 24 Feb 2020 11:00:00 +0100</pubDate><title>Gute Jobs und Löhne verteidigen! NEIN zur SVP-Kündigungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gute-jobs-und-loehne-verteidigen-nein-zur-svp-kuendigungsinitiative</link><description>Breites gewerkschaftliches Bündnis gegen die arbeitnehmerfeindliche Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die SVP-Kündigungsinitiative will den Lohnschutz aufweichen, die Arbeitsbedingungen verschlechtern und die Schweiz isolieren. Die Arbeitnehmerverbände sagen dazu klar NEIN. Sie werden eine Gegenkampagne machen, um die grossen Gefahren für die Berufstätigen in der Schweiz aufzuzeigen.</p><p>Die Kündigungsinitiative schadet den Arbeitnehmenden in der Schweiz. Weil sie den Lohnschutz in Frage stellt. Weil sie zu prekären Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen führt. Und weil sie die Schweiz isoliert, indem sie die Bilateralen Verträge kündigt. Nichts von alldem trägt zur Lösung der realen Probleme in der Schweiz bei; wie beispielsweise die zu tiefen Einkommen, die Kaufkraftprobleme oder die teilweise schlechten Arbeitsbedingungen. Im Gegenteil: Die Kündigungsinitiative verschärft die Probleme. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sagen deshalb zusammen klar NEIN zur Kündigungsinitiative der SVP, im Interesse aller Arbeitnehmenden.</p><p>Die Einführung der Bilateralen Verträge hat den Arbeitnehmenden in der Schweiz spürbare Verbesserungen gebracht. Dank den Flankierenden Massnahmen werden die Löhne und die Arbeitsbedingungen systematisch durch die Sozialpartner kontrolliert, in Schweizer und in ausländischen Firmen. Die Dumpingfirmen unter den Arbeitgebern werden nicht nur gebüsst, sondern sie werden auch aufgefordert, die geschuldeten Löhne nachzubezahlen. In Branchen mit Lohndruck können Bund und Kantone Mindestlöhne einführen. Und es gibt mehr Gesamtarbeitsverträge, was den Schutz vor Dumping und Missbräuchen zusätzlich verbessert.</p><p>Die Kündigungsinitiative der SVP setzt all diese Errungenschaften der Schweizer Sozialpartnerschaft aufs Spiel. Ein Ja zur Initiative würde den Lohnschutz in der Schweiz – den wirksamsten in ganz Europa - stark gefährden. Sie würde den Bilateralen Verträgen mit der EU, also mit der bedeutendsten Handelspartnerin der Schweiz, ein Ende setzen. Der Verkauf von Schweizer Qualitätsprodukten in die EU würde massiv erschwert. Und die Schweiz würde von der internationalen Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen wie der Forschung oder der Bildung abgekoppelt.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard gibt das Ziel der Kampagne an: «Wir müssen klarmachen, dass dies ein Angriff auf alle Arbeitnehmenden ist und dass er statt Gesamtarbeitsverträgen und Lohnkontrollen eine gnadenlose Konkurrenz aller gegen alle zum Ziel hat. Unser Ziel ist eine möglichst wuchtige Ablehnung dieser Initiative, um die hart erkämpfte Regulierung des Arbeitsmarktes zu verteidigen».</p><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva warnt: «mit einer Annahme der Initiative können Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne nicht mehr wie bis anhin kontrolliert und durchgesetzt werden. Das Prinzip: «Schweizer Löhne für Arbeit in der Schweiz» wäre tot.»</p><p>Auch für Syna-Präsidenten Arno Kerst ist klar: «Ob wir es wollen oder nicht: Die Schweizer Wirtschaft ist global, davon profitieren auch die Arbeitnehmenden. Und mit starken Gesamtarbeitsverträgen und wirksamen Flankierenden Massnahmen schützen wir Löhne und Arbeitsbedingungen».</p><p>Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, nennt konkrete Herausforderungen: «Aus Sicht der Arbeitnehmenden sind Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Förderung der Aus- und Weiterbildung und eine Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose die besseren Antworten, damit alle von der Personenfreizügigkeit einen Nutzen haben.»</p><p>VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber ergänzt: «Migrantischen Arbeitskräften sollen Rechte entzogen werden, damit sie leichter ausgebeutet werden können. Schaden würde dies letztlich allen Arbeitnehmer*innen in der Schweiz. Die sozial flankierte Personenfreizügigkeit ist der lange Weg der Schweiz aus der Abschottung. Deshalb engagieren wir uns gegen die arbeitnehmerfeindliche Kündigungsinitiative.»</p><p><br><a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link--arrow">zur Kampagnenwebseite www.jobs-und-loehne.ch</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/SGB-NoKI-Logo_DE-mitweissraum.svg" length="9183" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6375</guid><pubDate>Fri, 21 Feb 2020 15:39:51 +0100</pubDate><title>Sozialer Fortschritt für ältere Ausgesteuerte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialer-fortschritt-fuer-aeltere-ausgesteuerte</link><description>Erfreulicher Entscheid zu den Überbrückungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Nationalratskommission korrigiert die ständerätlichen Fehlentscheide bei der Überbrückungsleistung. Sie stellt sich damit klar gegen drastische Kürzungen am Bundesratsmodell.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben stark zugenommen. Dies stellen nicht nur die SGB-Gewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit, sondern auch die OECD und das Seco fest. Die Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen "Ü55" nimmt stetig zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung für ältere Arbeitnehmende fordert. Genau das ist auch das Ziel der vom Bundesrat und den Sozialpartnern vorgeschlagenen Überbrückungsleistung.</p><p>Ende letzten Jahres hat der Ständerat die präsentierte Vorlage allerdings bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen. Dies hat die Sozialkommission des Nationalrats nun mit der Annahme eines umfassenden Antragspakets weitgehend korrigiert und dabei auch wesentliche Neuerungen beschlossen: Überbrückungsleistungen sollen so nicht nur jene erhalten, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden, sondern alle 60-jährigen Ausgesteuerten (unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung). Damit wird ein harter Schwelleneffekt geglättet, und gleichzeitig wird durch die Einführung einer Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren nach dem Alter 50 garantiert, dass die ÜL eine spezifische Leistung für ältere Ausgesteuerte bleibt. Des Weiteren hat die SGK-N richtigerweise beschlossen, dass auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden können, was insbesondere für die Frauen eine wichtige Bestimmung ist. Zudem soll auch die aktuelle Generation von Bezugsberechtigten bereits in den Genuss von ÜL kommen können.</p><p>Gleichwohl werden im nun beschlossenen Modell auch Abstriche gemacht. Schmerzhaft ist dabei insbesondere die Streichung der BVG-Sparbeiträge als Teil der anerkannten Ausgaben. Durch die sehr wichtige Übernahme der BVG-Risikobeiträge wird aber wenigstens die PK-Weiterversicherbarkeit garantiert. Ein weiterer schmerzhafter Einschnitt ist zudem die von der Kommission beschlossene Reduktion der Vermögensschwelle auf die Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Damit werden zukünftige ÜL-Beziehende ihr Vermögen stärker abbauen müssen, was sich längerfristig durch mehr EL-Fälle bemerkbar machen wird.</p><p>Nun hat das Parlament in der Frühlingssession die Möglichkeit, diese wichtige sozialpolitische Vorlage zügig zu Ende zu beraten und damit die Probleme der älteren Arbeitnehmenden endlich konkret anzugehen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.webp" length="216214" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6370</guid><pubDate>Tue, 18 Feb 2020 08:16:53 +0100</pubDate><title>Lösungen für die drängendsten Probleme der zweiten Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/loesungen-fuer-die-draengendsten-probleme-der-zweiten-saeule</link><description>SGB steht hinter dem ausverhandelten Kompromiss für eine Reform der beruflichen Altersvorsorge (BVG)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl der Wohlstand in der Schweiz steigt, sind die Renten der 2. Säule in den letzten zehn Jahren gesunken. Viele Arbeitnehmende stellen heute empört fest, dass sich frühere Rentenversprechen in Luft aufgelöst haben. Schlimmer, es wird verlangt, dass sie stetig mehr in die 2. Säule einzahlen, um schliesslich doch weniger Rente zu erhalten. Die Verfassung setzt in Sachen Vorsorge klare Ziele. An diesen orientiert sich der SGB: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» ermöglichen.</p><p>In diesem Sinne unterstützt der SGB die vom Bundesrat gesetzten Zielsetzungen der BVG-Reform. Insbesondere die bessere Renten-absicherung von Personen mit tiefen Einkommen fordert der SGB bereits seit Inkrafttreten des 3-Säulenmodells. Der Bundesrat erkennt mit dieser Vorlage, dass das Verhältnis der Rente zum letzten Lohn bei tieferen Einkommen höher ausfallen muss als 60% und dass diese Rentenverbesserung soli-darisch getragen werden muss. Der SGB weist aber darauf hin, dass auch diese Reform nur einen ersten Schritt auf dem Weg zu der Realisierung der Verfassungsziele darstellt. Eine Stärkung der AHV bleibt für den SGB oberste Priorität.</p><p>Das vorliegende Reformmodell ist so austariert, dass es mit einem Mix von vier Kernmassnahmen das BVG schnell und einfach modernisiert und dabei vielfältige Interessen berücksichtigt. Für den SGB entscheidend ist dabei einerseits, dass trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten wird. Anderseits erhalten Versicherte mit tieferen und mittleren Löhnen und Teilzeitbeschäftigte – insbesondere Frauen – mit Inkrafttreten der Reform umgehend mehr Rente.</p><p>Der SGB bittet den Bundesrat, die Vorlage nach Abschluss der Vernehmlassung in der vorliegenden Fassung dem Parlament zu unterbreiten. Nur in dieser Form, namentlich mit dem Kernstück der dauerhaften Umlagekomponente und damit etwas mehr Solidarität auch in der 2. Säule, ist der SGB bereit seine sozialpolitische Verantwortung für die berufliche Vorsorge mitzutragen. Sollte der Kompromiss aufgeschnürt werden, wird der SGB seine Unterstützung zum Modell in Frage stellen müssen.</p><p>Die vollständige ausführliche <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2020/20200205_GM_VL_BVG-Reform.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Stellungnahme des SGB zum Sozialpartnerkompromiss</a> findet sich als PDF auch unten zum Download.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.webp" length="142246" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6367</guid><pubDate>Fri, 14 Feb 2020 13:05:00 +0100</pubDate><title>Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1; SR 822.111)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-der-verordnung-1-zum-arbeitsgesetz-argv1-sr-822111</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die vorliegenden redaktionellen und sprachlichen Anpassungen. Details finden sich in der Stellungnahme (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6351</guid><pubDate>Sun, 09 Feb 2020 15:55:00 +0100</pubDate><title>Ein klarer Sieg für die Toleranz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-klarer-sieg-fuer-die-toleranz</link><description>Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der sehr deutlichen Annahme der Strafnorm gegen die Homophobie haben die Schweizer StimmbürgerInnen ein klares Signal für Toleranz und Respekt gesetzt. In seiner Unzweideutigkeit bezeugt dieses Resultat den klaren Willen, auf die sexuelle Orientierung gestützte Diskriminierungen zu verhindern, welcher Art auch immer sie sein mögen. Es ist dies ein wichtiger Schritt zur tatsächlichen Rechtsgleichheit, auf den noch andere folgen müssen, insbesondere in der Arbeitswelt.</p><p>Diskriminierung findet dort statt, wo die Leute ihre Zeit verbringen, und deshalb allzu oft auch am Arbeitsplatz. LGBTI-Personen sind davon besonders betroffen: Hänseleien, obszöne Bemerkungen und soziale Ausgrenzungen sind im Beruf an der Tagesordnung. Doch bisweilen geht Diskriminierung auch darüber hinaus und gipfelt gar in Kündigungen oder der Verweigerung einer Anstellung. Hier kann der nun erweiterte Strafnorm-Artikel unter Umständen ansetzen und für die Betroffenen endlich eine rechtliche Handhabe schaffen, um sich gegen solche missbräuchliche Praktiken zu wehren.</p><p>Doch darüber hinaus ist klar, dass der nun erweiterte Strafnorm-Artikel kein breites rechtliches Instrumentarium liefert, um gegen alltägliche Diskriminierung aufgrund von Homo-, Trans- und Interphobie in der Arbeitswelt vorzugehen. Auch ist ein solches Instrumentarium allein dafür nicht zielführend, sondern es braucht vielmehr konsequente Sensibilisierungsarbeit und hartnäckige Interessensvertretung, wie sie die Gewerkschaften seit Jahren auch für LGBTI-Arbeitnehmende leisten. Dabei gilt es nun, ganz konkrete Forderungen endlich flächendeckend durchzusetzen: Beispielsweise sind Mitarbeitende in eingetragenen Partnerschaften heterosexuellen Ehepaaren in sämtlichen GAV-Ansprüchen gleichzustellen, was analog für Konkubinatspaare gilt (Beispiele: Abwesenheiten aus familiären Gründen, Lohnnachzahlungen im Todesfall, Pensionskassenansprüche).</p><p>Transpersonen – welche bei der nun ausgeweiteten Strafnorm zu ihrer und unserer grossen Enttäuschung aussen vor gelassen wurden – sind heute besonders stark von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen und benötigen daher besonderen Schutz. Vonnöten sind insbesondere ein verstärkter Kündigungsschutz nach einem Coming-Out sowie Freistellungen für eine Transition.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/d/csm_Frau-Regenbogenfahne_Eva-Blanco-Fotografia_photocase_5f23c0d979.webp" length="140922" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6353</guid><pubDate>Sun, 09 Feb 2020 14:04:00 +0100</pubDate><title>Verpasste Chance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verpasste-chance</link><description>Volksinitiative hätte mehr bezahlbare Wohnungen unterstützt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB bedauert, dass die Initiative des Mieterverbands für mehr gemeinnützigen Wohnbau abgelehnt worden ist. Die Gegenkampagne hat die Leute eingeschüchtert: Verstaatlichung des Wohnmarktes, Vernichtung der Pensionskassenguthaben – da wurde mit Kanonen auf den Spatz geschossen und das Ziel leider erreicht. Wie sehr das Problem der hohen Mieten weiten Kreisen der Bevölkerung unter den Nägeln brennt, macht aber die hohe Zustimmung deutlich, die trotz der üblen Nein-Botschaften erreicht wurde.</p><p>Die Herausforderung bleibt dringlich, der Bevölkerung ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Es ist ein Problem, das weit über die urbanen Regionen hinausreicht. In allen Kantonen werden die Erwerbs- und Renteneinkommen durch zu hohe Mieten belastet. Die Senkung der Wohnungspreise ist eine Notwendigkeit insbesondere um die Kaufkraft der Arbeitnehmenden, der Jugendlichen in Ausbildung oder der Rentnerinnen und Rentner wiederherzustellen und die Milliarden-Umverteilung von unten nach oben zu stoppen.</p><p>Das Parlament ist nun gefordert, aus dem Fonds de Roulement ein griffigeres Instrument zu machen. 250 Millionen Franken, wie es der indirekte Gegenvorschlag vorsieht, sind schlicht zu wenig. Es braucht deutlich mehr, wenn der gemeinnützige Wohnbau eine Chance haben soll – dafür wird sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund auch weiterhin einsetzten. Bund, Kantone und Gemeinden müssen jetzt handeln, denn die Bodenpreise schiessen weiter in die Höhe!</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/c/csm_Wohnungsbau-Baustelle_iStock-ilkercelik_0be46c3f9d.webp" length="308202" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6365</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2020 15:20:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zur Umsetzung des «Aktionsplans Integrierte Grenzverwaltung» sowie zur finanziellen Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/aenderung-des-auslaender-und-integrationsgesetzes-aktionsplan-integrierte-grenzverwaltung-finanziellen-unterstuetzung-von-grenzkantonen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist mit den vorgeschlagenen Änderungen insoweit einverstanden, wie sie nicht mit Verschlechterungen der Situation von Ausländerinnen und Ausländern einhergehen. Nicht gutheissen kann der SGB jene Änderungsvorschläge, die die Rechte von Migrantinnen und Migranten einschränken. Die Details finden sich in der Vernehmlassungsantwort (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6363</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2020 15:15:00 +0100</pubDate><title>Gasversorgungsgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/gasversorgungsgesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gasversorgung ist bis heute und in weiterer Zukunft ein wesentlicher Pfeiler der Energieversorgung in der Schweiz. Der SGB unterstützt eine spezialgesetzliche Regelung des Gas-Marktes, ist aber klar der Einschätzung, dass die vorgeschlagene Teilmarktöffnung nichts zur Sache tut. Der Bundesrat stellt die falsche Frage, für die Versorgungsqualität würde kein Mehrwert resultieren. Die weiteren Details finden sich in der ausführlichen Stellungnahme des SGB (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6361</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2020 15:10:00 +0100</pubDate><title>Parlamentarische Initiative «Angemessene Bezüge Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/parlamentarische-initiative-angemessene-bezuege-stopp-der-lohnexzesse-bei-den-bundes-und-bundesnahen-unternehmen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Grundsatz der Vorlage, dass die Gehälter der Topkader von bundesnahen Unternehmen gedeckelt werden sollen. Gegenüber der Vorlage der Mehrheit der Staatspoliti-schen Kommission des Nationalrats (SPK-N) sind jedoch noch deutliche Verbesserungen nötig. Die Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s.u.)</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6359</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2020 15:05:00 +0100</pubDate><title>Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge (FZV; BVV 2; BVV 3)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnungsaenderungen-in-der-beruflichen-vorsorge-fzv-bvv-2-bvv-3</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt im Detail Stellung zu den diversen, punktuellen Anpassungsvorschlägen in den Verordnungen der beruflichen Vorsorge (siehe unten).</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6357</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2020 15:00:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vergütung des Pflegematerials)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-des-bundesgesetzes-ueber-die-krankenversicherung-verguetung-des-pflegematerials</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass für die Einführung einer einheitlichen Finanzierung des Pflegematerials der "MiGeL" systemisch eigentlich nur die Obligatorische Krankenpflegeversicherung als Vergütungsinstanz infrage kommt, liegt auf der Hand. Insofern unterstützt der SGB auch die hiermit vorgeschlagene Gesetzesrevision. Dennoch möchten wir klar festhalten, dass unter den gegebenen Finanzierungsbedingungen eine zusätzliche Belastung der Grundversicherung – die zudem rein aufgrund von Änderung der Vergütungsmodalitäten und nicht durch einen womöglich gerechtfertigten Ausbau des Leistungskatalogs zustande kommt – die absolute Ausnahme bleiben muss. Weitere Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s. Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6345</guid><pubDate>Thu, 30 Jan 2020 16:40:37 +0100</pubDate><title>Märlistunde der Immobilien-Spekulanten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/maerlistunde-der-immobilien-spekulanten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die maximale Desinformationskampagne der Gegner der Initiative für bezahlbares Wohnen scheint Früchte zu tragen. Jedenfalls deutet die aktuelle Umfrage der SRG darauf hin, dass es sehr knapp werden wird. So wird ein wichtiges Anliegen für ein zentrales Grundbedürfnis aller Menschen in der Schweiz, nämlich eine gute und bezahlbare Wohnung zu finden, einzig aus Profitinteressen einiger weniger angegriffen. Und sie schrecken nicht vor falschen Behauptungen zurück.</p><p>Eines der gegnerischen Argumente, die Initiative greife in den freien Markt ein, ein ultimativer Sündenfall aus ideologischer Sicht mancher also, zerfällt schon beim ersten Blick. Wie wenig der freie Markt funktioniert, für die Bedürfnisse der Bevölkerung in der Schweiz zu sorgen, wissen alle, die eine bezahlbare Wohnung suchen.</p><p>Perfide wird die Märlistunde der Immobilien-Spekulanten jedoch, wenn sie die Pensionskassen-Renditen als Scheinargument missbrauchen. Sie würden unter den sinkenden Renditen auf dem Immobilienmarkt leiden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Institutionelle Anleger, wie Genossenschaften aber auch Pensionskassen, die eine langfristige Strategie verfolgen, kommen in den von Spekulanten überhitzten Immobilienmärkten kaum noch zum Zuge. Wer auf lange Sicht und Stabilität schaut und nicht auf kurzfristige Profitmaximierung, kann beim Grundstückskauf mit den Geboten von Spekulanten nicht mithalten. Letztere sind die einzigen, die von einer Ablehnung der Initiative profitieren würden.</p><p>Die Initiative hingegen bietet einen Hebel, damit Kantone und Gemeinden, wenn sie denn wollen, Areale für gemeinnützigen Wohnbau erwerben können. Ob Zürich, Genf, Bern, ob Uster, Liestal, Chur, Vevey oder in touristischen Hotspots wie Engelberg, Adelboden, Zermatt oder Ascona – überall wohnen erwerbstätige Menschen oder Rentnerinnen und Rentner, die einen zu hohen Anteil ihres Einkommens für überrissene Mieten ausgeben müssen.</p><p>Mit der Initiative hat der gemeinnützige Wohnbau eine bessere Chance. Genossenschaften bieten gutes Wohnen zu erschwinglichen Preisen. Und die Förderung von bezahlbarem Wohnen muss nicht einmal ein Zuschussgeschäft sein. Der Fonds de Roulement, mit dem der Bund Genossenschaften zinsgünstige Darlehen gewährt, hat in den letzten 10 Jahren rund 26 Millionen Gewinn für die Bundeskasse gebracht.</p><p>Darum: Genug mit der Märlistunde der profitorientierten Immobilien-Spekulanten! Die Initiative ist so bestechend wie bescheiden und wird die SteuerzahlerInnen keinen Rappen kosten. Der Wohnungsmarkt in der Schweiz braucht ein beherztes Ja zur Initiative für bezahlbares Wohnen am 9. Februar.</p><p class="heading--h3">Links:</p><table border="0" cellpadding="10"><tbody><tr><td><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/wohninitiative/200107_lage_auf_dem_wohnungsmarkt.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><span class="iconpack fas fa-chart-line" aria-hidden="true"></span>&nbsp; Situation am Wohnungsmarkt (PDF)</a></td><td><a href="/aktuell/abstimmung-wohnen-muss-bezahlbar-werden" class="button"><span class="iconpack fas fa-check-to-slot fa-vote-yea" aria-hidden="true"></span>&nbsp;Weitere Infos zur Abstimmung</a></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.webp" length="642014" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6346</guid><pubDate>Thu, 30 Jan 2020 15:30:00 +0100</pubDate><title>Kommission will Gleichstellungsgesetz verbessern – ein bisschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kommission-will-gleichstellungsgesetz-verbessern-ein-bisschen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats will bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung für mehr Transparenz sorgen. Es ist erfreulich, dass die Kommissionsmehrheit den Nachbesserungsbedarf beim revidierten Gleichstellungsgesetz sieht, doch bleibt das Gesetz mangelhaft – auch weil der Kommission der Mut für substanzielle Verbesserungen fehlt.</p><p>Die Schweiz bekommt im Sommer 2020 ein revidiertes Gleichstellungsgesetz (GlG), um besser gegen Lohndiskriminierung vorgehen zu können. Doch dieses ist schwach, sehr schwach – unter anderem, weil sich die bürgerliche Parlamentsmehrheit in der letzten Legislatur mit Händen und Füssen gegen jegliche Verbesserungen gewehrt hat. So sind gemäss revidiertem GlG nur Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden verpflichtet, ihre Löhne auf Diskriminierungen zu analysieren, und auch Sanktionen sucht man im Gesetz vergeblich. Ganz zu schweigen vom Ablaufdatum Juni 2032, das dem Gesetz verpasst wurde.</p><p>In der neuen Legislatur zeigt zumindest die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) etwas mehr Einsehen. Zwar hat sie drei Parlamentarische und eine Standesinitiative für weitere Verbesserungen allesamt abgelehnt (auch die Wahlen haben dem Parlament den altväterlichen Groove nicht ganz austreiben können): Weder will die Kommission die Schwelle für die Analysepflicht auf 50 Mitarbeitende senken, noch sollen Sanktionen oder eine schwarze Liste für säumige Unternehmen eingeführt werden. Auch den Kantonen will die WBK-N nicht mehr Kompetenzen zur Umsetzung der Lohngleichheit zugstehen. Aber zumindest hat sie selber eine Parlamentarische Initiative eingereicht, um Lohndiskriminierung doch noch etwas dezidierter zu bekämpfen, als es das Gesetz zurzeit vorsieht: Um für etwas mehr Transparenz zu sorgen, sollen die Resultate der Lohnanalysen dem Bund vorgelegt werden. Dieser soll dadurch bessere Möglichkeiten haben, die Wirkung des Gesetzes zu evaluieren und es allenfalls anzupassen.</p><p>Es ist erfreulich, dass auch die nationalrätliche Kommission einsieht, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz ungenügend ist, und eine Verbesserung vorschlägt. Doch diese allein wird nicht reichen, um dem zahnlosen Gesetz mehr Biss zu geben. Der Verzicht auf Sanktionen und einen besseren Einbezug der Gewerkschaften bleibt ein grundsätzlicher Mangel bei der Umsetzung der Lohngleichheit. Der SGB fordert das Parlament dazu auf, neben der Parlamentarische Initiative der WBK-N auch die vier von der Kommission abgelehnten Vorstösse anzunehmen, um mit dem revidierten Gesetz der Lohngleichheit eine echte Chance zu geben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/4/csm_Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa_70a97c0706.webp" length="269290" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6341</guid><pubDate>Thu, 23 Jan 2020 14:30:00 +0100</pubDate><title>Eine gute Nachricht für die Kaufkraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-gute-nachricht-fuer-die-kaufkraft</link><description>Prämien-Entlastungs-Initiative eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst das Zustandekommen der Prämien-Entlastungs-Initiative. Die kurze Zeitspanne, in welcher die Unterschriften – mit Unterstützung der Gewerkschaften – gesammelt werden konnten, illustriert die Schärfe des Problems für die Haushalte im Land. Nun kann die längst notwendige Diskussion eröffnet werden: Ist es normal, dass die Krankenkassenprämie für eine alleinerziehende Mutter, die als Verkäuferin arbeitet, gleich hoch ist wie für obere Kader? In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone die Prämienverbilligungen eingefroren oder gar gesenkt. Gleichzeitig sind die Prämien weit stärker gestiegen als die Löhne. Die Folge: Die Kaufkraft der Haushalte stagniert. Gesamthaft ist die Belastung durch Abgaben, Steuern und Prämien heute real degressiv verteilt, das heisst, dass die kleineren Einkommen besonders stark zur Kasse gebeten werden.</p><p>Die Beschränkung der Prämien auf zehn Prozent des Einkommens ist darum ein konkreter Beitrag zur Verbesserung der Kaufkraft. Sie folgt dem 10-Punkte-Massnahmenpaket, <a href="/themen/wirtschaft/detail/10-punkte-paket-fuer-mehr-kaufkraft-und-eine-sozialere-schweiz">welches der SGB vergangen November präsentiert hat</a>. Nur mit der Umsetzung dieser Instrumente kann der arbeitenden Bevölkerung wieder eine Perspektive zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen gegeben werden, weil damit die Lohnerhöhungen nicht mehr vollständig von den steigenden Zwangsabgaben aufgefressen werden.</p><p>Gesundheit darf kein Luxusprodukt sein. Zum de facto bereits beschränkten Leistungszugang als Folge der Kopfprämien kommt die Tatsache dazu, dass die direkte Beteiligung an den Gesundheitskosten in der Schweiz die höchste aller OECD-Länder ist. Als Folge davon hält die Schweiz bereits den traurigen Rekord beim Verzicht auf Leistungen, mit allen Risiken für die Gesundheit und langfristigen Kosten, welche dieser nach sich ziehen kann. Die Lösung dafür kann nur eine solidarische Finanzierung sein und keinesfalls eine Zwei-Klassen-Medizin je nach Dicke des Portemonnaies. Die heute eingereichte Initiative ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/6/csm_200123_Einreichung-PEI_Gysi-Carobbio-PYM_b4806c8699.webp" length="369844" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6333</guid><pubDate>Thu, 16 Jan 2020 16:42:53 +0100</pubDate><title>BVG-Reform: Einzelne Arbeitgeber stehlen sich aus der Verantwortung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einzelne-arbeitgeber-stehlen-sich-aus-der-verantwortung</link><description>Modell der Banken und des Baumeisterverbands trifft auf deutliche Kritik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute von den Banken und ihren Gehilfen (Baumeisterverband, Swiss Retail) präsentierte «BVG-Reformmodell» ist ein Frontalangriff auf die Renten der Arbeitnehmenden. Und er fällt den Sozialpartnern, die nach langen Verhandlungen eine tragfähige Lösung gefunden haben, in den Rücken. Der Vorschlag führt zu sinkenden Renten. Insbesondere in Kassen, welche nicht auf grosse Reserven sitzen. Auch haben die Absender bereits mehrfach erklärt, dass sie sich gegen eine Modernisierung der 2. Säule verbunden mit klaren Verbesserungen bei den skandalös tiefen Frauenrenten aussprechen.</p><p>Die Motivation dahinter ist durchsichtig. Die Arbeitgeber in den Banken wollen sich aus der gesellschaftlichen Verantwortung stehlen und keinen Beitrag dazu leisten, dass in einer BVG-Reform die Versicherten in allen Kassen ihre Renten erhalten können. Sie lehnen die soziale Umlagekomponente im Sozialpartnerkompromiss ab. Dabei führt gerade diese für untere und mittlere Einkommen zu einem besseren Preis-Leistungsverhältnis in der beruflichen Vorsorge, wovon auch Bauarbeiter profitieren. Dass sich der Baumeisterverband offensiv gegen diese tragfähige Lösung zugunsten seiner Angestellten stellt, ist bemerkenswert. UNIA-Vizepräsident Aldo Ferrari hält dazu fest: «Der Baumeisterverband bekämpft ein Modell, das für seine Beschäftigten Vorteile und eine stärkere Beteiligung der Top-Verdiener vorsieht. Das ist für die hart arbeitenden Bauleute ein Hohn!»</p><p>Das heute präsentierte Modell führt zu höheren Einzahlungen in die 2. Säule – und doch zu tieferen Renten. Auf dieser Basis kann eine Reform nicht gelingen. SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici betont ausserdem: «Für die grossen Rentenprobleme der Frauen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, bietet das heute präsentierte Modell keine Antworten.»</p><p>Denn bereits heute befindet sich die 2. Säule in der Krise und die effektiven Renten sinken seit über zehn Jahren – obwohl die Arbeitnehmenden immer stärker zur Kasse gebeten werden. Um das Vertrauen in die 2. Säule zu stärken braucht es gemeinsame Lösungen. Dies hat auch der Bundesrat erkannt. Nur der Kompromiss der Dachverbände bietet die Chance die 2. Säule zu modernisieren und die zu tiefen Renten für untere und mittlere Einkommen wie auch für Teilzeitangestellte zu korrigieren. Das ist die einzige Basis für eine tragfähige Lösung.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.webp" length="144268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6327</guid><pubDate>Thu, 09 Jan 2020 16:00:00 +0100</pubDate><title>Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/bundesbeschluss-ueber-die-genehmigung-und-die-umsetzung-der-verordnungen-eu-2019-817-und-2019-818-zur-interoperabilitaet</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zu den Umsetzungen der EU-Verordnungen zur Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat sich bisher immer hinter das Schengen-Abkommen gestellt und respektiert die Notwendigkeit der Übernahme der genannten Verordnungen. Der unterbreiteten Vorlage steht er jedoch kritisch gegenüber. Die Details finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2019/200108_RB_EU_Informationssysteme.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Stellungnahme</a> als PDF (siehe auch unten).</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6325</guid><pubDate>Thu, 09 Jan 2020 11:15:00 +0100</pubDate><title>Nur eine Wirtschaft, die der ganzen Bevölkerung nützt, hat Zukunft </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nur-eine-wirtschaft-die-der-ganzen-bevoelkerung-nuetzt-hat-zukunft</link><description>SGB stellt an der Jahresmedienkonferenz die gewerkschaftspolitischen Schwerpunkte 2020 vor.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die zunehmend wirtschaftsliberale Ausrichtung der Sozial- und Wirtschaftspolitik in den letzten 30 Jahren hat in der Schweiz zu einer Entsolidarisierung geführt. Das ist das Ergebnis der heute veröffentlichten SGB-Analyse. Dank den gewerkschaftlichen Offensiven bei Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen, aber auch dank erfolgreichen Abwehrkämpfen in der Altersvorsorge konnte im Unterschied zu anderen Ländern jedoch Schlimmeres verhindert werden.</p><p>Vor rund 30 Jahren sassen beim Weihnachtsessen einer grossen Firma auch der Hauswart, das Sicherheits- und das Reinigungspersonal mit am Tisch. Heute ist das kaum mehr der Fall, weil die Firmen viele Tätigkeiten an Subunternehmen ausgelagert haben. Die Folgen: eine aufgehende Lohnschere und eine zunehmende gesellschaftliche Entfremdung. Neu droht mit der „Plattformwirtschaft“ ein vermehrtes Abgleiten in die Scheinselbständigkeit. Auch in der Altersvorsorge wird die Solidarität unterlaufen. Sinkenden Rente in der 2. Säule sollen durch private, individuelle Vorsorgeanstrengungen in der 3. Säule kompensiert werden. Diese Entwicklung führt zu einer schleichenden Teil-Privatisierung der Altersvorsorge, wovon primär die Banken und Versicherungen profitieren. Für Berufstätige mit tieferen und mittleren Löhnen geht die Rechnung nicht auf. Weiter wurden die Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit und Invalidität verschlechtert. Die Steuer- und Abgabepolitik stellte sich in den Dienst der Oberschicht – über Steuersenkungen für hohe Einkommen und ungenügende Prämienverbilligungen für den Rest der Bevölkerung.</p><p>Auch 2020 gehen die Gewerkschaften in die Offensive: mit einer Stärkung der AHV durch die Lancierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente im März und mit einer nationalen branchenübergreifenden Lohnkampagne im Herbst. Der SGB setzt sich ausserdem mit dem BVG-Sozialpartnerkompromiss für eine bessere Rentensituation von Frauen, Teilzeitarbeitenden und unteren Einkommen ein. Bei der Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose setzt sich der SGB dafür ein, dass der Vorschlag des Bundesrats nicht abgeschwächt wird. Mit diesem sozialen Fortschritt würde nicht nur den Betroffenen geholfen, sondern auch der Trend zu einer schlechteren sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit gebrochen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_31c59f24f6.webp" length="118904" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6372</guid><pubDate>Thu, 09 Jan 2020 11:15:00 +0100</pubDate><title>Dossier 137: Spuren der Entsolidarisierung - Analyse und Handlungsbedarf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-137-spuren-der-entsolidarisierunganalyse-und-handlungsbedarf</link><description>Das Dossier geht der Frage nach, wie sich die Schweiz wirtschafts- und sozialpolitisch entsolidarisiert hat, und macht Vorschläge zur Korrektur.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die zunehmend wirtschaftsliberale Ausrichtung der Sozial- und Wirtschaftspolitik in den letzten 30 Jahren hat in der Schweiz zu einer Entsolidarisierung geführt. Das ist das Ergebnis der heute veröffentlichten SGB-Analyse. Dank den gewerkschaftlichen Offensiven bei Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen, aber auch dank erfolgreichen Abwehrkämpfen in der Altersvorsorge konnte im Unterschied zu anderen Ländern jedoch Schlimmeres verhindert werden.</p><p>Vor rund 30 Jahren sassen beim Weihnachtsessen einer grossen Firma auch der Hauswart, das Sicherheits- und das Reinigungspersonal mit am Tisch. Heute ist das kaum mehr der Fall, weil die Firmen viele Tätigkeiten an Subunternehmen ausgelagert haben. Die Folgen: eine aufgehende Lohnschere und eine zunehmende gesellschaftliche Entfremdung. Neu droht mit der „Plattformwirtschaft“ ein vermehrtes Abgleiten in die Scheinselbständigkeit. Auch in der Altersvorsorge wird die Solidarität unterlaufen. Sinkenden Rente in der 2. Säule sollen durch private, individuelle Vorsorgeanstrengungen in der 3. Säule kompensiert werden. Diese Entwicklung führt zu einer schleichenden Teil-Privatisierung der Altersvorsorge, wovon primär die Banken und Versicherungen profitieren. Für Berufstätige mit tieferen und mittleren Löhnen geht die Rechnung nicht auf. Weiter wurden die Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit und Invalidität verschlechtert. Die Steuer- und Abgabepolitik stellte sich in den Dienst der Oberschicht – über Steuersenkungen für hohe Einkommen und ungenügende Prämienverbilligungen für den Rest der Bevölkerung.</p><p>Auch 2020 gehen die Gewerkschaften in die Offensive: mit einer Stärkung der AHV durch die Lancierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente im März und mit einer nationalen branchenübergreifenden Lohnkampagne im Herbst. Der SGB setzt sich ausserdem mit dem BVG-Sozialpartnerkompromiss für eine bessere Rentensituation von Frauen, Teilzeitarbeitenden und unteren Einkommen ein. Bei der Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose setzt sich der SGB dafür ein, dass der Vorschlag des Bundesrats nicht abgeschwächt wird. Mit diesem sozialen Fortschritt würde nicht nur den Betroffenen geholfen, sondern auch der Trend zu einer schlechteren sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit gebrochen.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_31c59f24f6.webp" length="118904" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6316</guid><pubDate>Fri, 20 Dec 2019 12:11:24 +0100</pubDate><title>Auf der Arbeit, auf der Strasse: Ja zum Schutz vor Hass!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/auf-der-arbeit-auf-der-strasse-ja-zum-schutz-vor-hass</link><description>Am 9. Februar darum JA zum Schutz vor Hass und Diskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mann liebt Mann, Frau liebt Frau: Das ist in der Schweiz so alltäglich wie anderswo in Europa. Weniger verbreitet ist hier aber der rechtliche Schutz und auch die gesellschaftliche Akzeptanz von "LGBTI"-Personen (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle). So liegt die Schweiz in der entsprechenden europäischen Rangliste nur auf dem 27. Platz! Für Lesben und Schwule gehören persönliche Beleidigungen, die Verweigerung von Dienstleistungen, ja gar tätliche Angriffe leider auch heute noch nicht der Vergangenheit an.</p><p>Auf Initiative von Gewerkschafter Matthias Reynard hat das Parlament deshalb den Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexuellen vor Hass und Diskriminierung ins Gesetz geschrieben. Genauer gesagt wurde entschieden, den bewährten "Strafnorm-Artikel" auf das Kriterium der sexuellen Orientierung auszuweiten. Damit soll in Zukunft rechtlich belangt werden können, wer zu Hass gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle aufruft. Den Bigotten und Reaktionären im Land passt das aber nicht, weshalb wir nun am 9. Februar noch in einer Volkabstimmung über diese Gesetzesänderung entscheiden werden.</p><p>Diskriminierung findet dort statt, wo die Leute ihre Zeit verbringen, und deshalb allzu oft auch am Arbeitsplatz. LGBTI-Personen sind davon besonders betroffen: Hänseleien, obszöne Bemerkungen und soziale Ausgrenzungen sind im Beruf an der Tagesordnung. Doch bisweilen geht Diskriminierung auch darüber hinaus und gipfelt gar in Kündigungen oder der Verweigerung einer Anstellung. Hier kann der erweiterte Strafnorm-Artikel gegebenenfalls ansetzen und für die Betroffenen endlich eine rechtliche Handhabe schaffen, um sich gegen solche missbräuchliche Praktiken zu wehren. Dass die Gegner der Vorlage dies als einen "Angriff auf die Meinungsfreiheit" bezeichnen, ist nur schäbig.</p><p>Wir Gewerkschaften setzen uns seit Langem für eine Gesellschaft und eine Arbeitswelt ein, in der jede und jeder Einzelne fair behandelt und wertgeschätzt wird. Dies gilt unabhängig von der Farbe des Passes, des Alters, der Religion, des Geschlechts oder eben der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Umfassende Gleichberechtigung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und ein Verfassungsgrundsatz, doch muss sie auch in der Arbeitswelt jeden Tag verteidigt und zum Teil neu erkämpft werden. Dafür setzen sich die Gewerkschaften ein – sowohl im Betrieb als auch in der Politik.</p><p>Deshalb: Die Abstimmung am 9. Februar hat grosse Signalwirkung. Wollen wir eine Schweiz, in der alle ihren Platz haben und sich sicher und wertgeschätzt fühlen? Oder sehen wir weiter zu, wie einige wenige die Gesellschaft auf Kosten von Minderheiten spalten können? Die Antwort ist klar: Ja zum Schutz vor Hass!</p><p><a href="/aktuell/ja-zum-schutz-vor-hass-und-diskriminierung" class="button">Mehr Informationen auf unserer Abstimmungs-Seite</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_queere-eier-diskrimierung-lgbt_galitskaya-iStock_d5d1365f59.webp" length="191472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6317</guid><pubDate>Fri, 20 Dec 2019 11:44:19 +0100</pubDate><title>Neuer « Commentaire du contrat de travail » erschienen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neuer-commentaire-du-contrat-de-travail-erschienen</link><description>Das französischsprachige Referenzwerk liegt in vierter Auflage vor</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der französischsprachige Kommentar zum Arbeitsgesetz ist im Auftrag des SGB bei den Éditions Réalités sociales in vierter Auflage erschienen. Dafür wurde das vor 30 Jahren erstmals erschienene Referenzwerk von den auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälten Christian Bruchez und Patrick Mangold sowie von Nationalrat und Juristen Jean Christophe Schwaab aktualisiert und komplett revidiert. Der Band ist zum für ein juristisches Fachbuch günstigen Preis von 78 Franken in den Buchhandlungen erhältlich.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/c/csm_tim_reckmann-flickr_CC_BY_2.0_justitia_figur_waage_schwert_augenbinde_449f9ab4e3.webp" length="84668" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6312</guid><pubDate>Mon, 16 Dec 2019 14:32:19 +0100</pubDate><title>Probleme lösen statt Verunsicherung bewirtschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/probleme-loesen-statt-verunsicherung-bewirtschaften</link><description>Rente, Soziales, Europa: Lösungen gibt es nur mit den Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vergangene Woche war geprägt von einer Reihe wichtiger Weichenstellung auf der bundespolitischen Bühne. Da ist der Entscheid des Bundesrates zur zweiten Säule: Die Umsetzung des Sozialpartner-Kompromisses zeigt, dass die wirtschaftlichen Hauptakteure dieses Landes in der Lage sind, Lösungen für eines der gravierendsten aktuellen Probleme zu finden, das die Kaufkraft bedroht, nämlich den andauernden Rentenabbau. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer übernehmen ihre Verantwortung, insbesondere indem sie ihre Beiträge erhöhen. Darüber hinaus stabilisiert die Reform nicht nur das Rentenniveau allgemein, sondern verbessert dank der Schaffung eines solidarisch aufgeteilt finanzierten Rentenzuschlags auch die heute unzureichenden Leistungen der 2. Säule für tiefe und mittlere Einkommen und insbesondere für Frauen.</p><p>Was die Abstimmung im Ständerat zur Übergangsleistung (Brückenrente) für Arbeitnehmende am Ende ihres Arbeitslebens betrifft, so ist es zu begrüssen, dass unsere Forderung endlich prinzipiell anerkannt wird, während wir die improvisierten und schäbigen Änderungen einer knappen Ständeratsmehrheit bedauern. Aber wir können darauf hoffen, dass der Nationalrat diese Punkte korrigieren wird und sich endlich eine Mehrheit für diese unabdingbare Stärkung unseres Sozialversicherungssystems abzeichnet.</p><p>Mit unserem Engagement für dieses Projekt zeigen wir einmal mehr, dass wir es vorziehen, die Probleme der Menschen im Land ernsthaft in Angriff zu nehmen, statt sie zur Agitation zu benützen.</p><h4 class="heading--h4">Den bestehenden Lohnschutz verteidigen und ausbauen</h4><p>In beiden Fällen begegnen wir dabei unterwegs Kreisen, die sich pragmatischen Lösungen widersetzen, sich aber nicht einmal die Mühe machen, Alternativen anzubieten. Das ist allerdings kein Zufall: Für die SVP ist das wirksamste Rezept, Probleme entstehen und die Situation der Menschen im Land sich verschlechtern zu lassen. Dies mit dem Ziel, anschliessend bei den Wahlen die Früchte der Frustration ernten zu können.</p><p>Dieser Zynismus spiegelt sich in der SVP-Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit wider. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit hätte das abrupte Ende der bilateralen Verträge mit der EU zur Folge und würde den Eintritt in einen Abschnitt der Geschichte unseres Landes markieren, in dem die Neoliberalen von der SVP den Ton angeben. Gleich anschliessend stünden die Zerschlagung der Lohnschutzmassnahmen und der Förderung von Gesamtarbeitsverträgen auf dem Programm. Sie möchten alle Macht in die Hände der Arbeitgeber legen, denen es freistünde, prekäre und rechtlose Arbeitnehmende einzustellen und damit einen gnadenlosen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt in Gang zu setzen.</p><p>Deshalb wird die Kampagne gegen die Kündigungsinitiative und für mehr soziale Sicherheit eine unserer Hauptauseinandersetzungen zu Beginn des Jahres 2020 sein. Wir werden mit aller Kraft gleiche Rechte für alle, die in unserem Land arbeiten, verteidigen. Wer in der Schweiz arbeitet, muss auch Schweizer Löhne erhalten.</p><p class="heading--h4">Prinzipientreue und Pragmatismus machen uns stark</p><p>Mit diesem Kampf gegen die SVP-Initiative werden wir unsere Position zu den zukünftigen Beziehungen unseres Landes zur Europäischen Union bekräftigen: eine geregelte Öffnung, basierend auf einem starken autonomen Lohnschutz, der weiter ausgebaut werden muss. Wir werden diese Regeln und Mechanismen, deren Notwendigkeit unbestritten ist, weiterhin verteidigen und dabei gleichzeitig pragmatisch bleiben, wie wir es immer waren, wenn es um die Frage der Anwendung von Regeln ging. Trotz allen Drucks und aller medialen Wünsche, unsere Position zu ändern, bleibt sie stets die gleiche: Es gibt keinerlei Anlass, die erkämpften gesetzlichen Regelungen zu schwächen oder uns das Recht nehmen zu lassen, diese autonom auszubauen. Sollten bei ihrer Umsetzung aber tatsächlich Probleme auftreten, so waren die Gewerkschaften immer für pragmatische Lösungen offen, und das wird auch so blieben.</p><p>Deshalb werden wir mit Entschlossenheit für gute Arbeitsplätze, für einen starken Lohnschutz und gegen die arbeitnehmerfeindliche Kündigungsinitiative kämpfen!</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_DSC_0721_bearbeitet-1_0da1f53e6f.webp" length="47478" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6311</guid><pubDate>Mon, 16 Dec 2019 12:45:16 +0100</pubDate><title>500-600 Franken: Tiefstrenten für Frauen in der 2. Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/500-600-franken-tiefstrenten-fuer-frauen-in-der-2-saeule</link><description>SGB-Untersuchung bringt verheerende Zahlen ans Licht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB hat die Durchschnittsrenten von Pensionskassen aus Branchen mit einem hohen Anteil an Frauen und Teilzeitangestellten untersucht. Das Ergebnis ist verheerend: In zahlreichen dieser Branchen bewegen sich die Renten der 2. Säule auf extrem niedrigem Niveau, oft betragen sie deutlich weniger als die Hälfte des Schweizer Durchschnitts.</p><p>Besonders prekär ist die Situation zum Beispiel in der Gastronomie, wo die PK-Renten weniger als ein Viertel des Durchschnitts betrugen. Die bedeutendsten Vorsorgeeinrichtungen der Branche, GastroSocial und BVG-Stiftung der SV-Group, bezahlten durchschnittlich nur rund 600 bzw. 500 Franken Rente. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Schweizer PK-Rente liegt bei 2'471 Franken.</p><p>In der Coiffeur- und Kosmetikbranche sieht die Situation ähnlich aus. Die durchschnittliche Rente der Pensionskasse Coiffure &amp; Esthétique beträgt rund 800 Franken. Und auch im Detailhandel sind die Altersrenten nur ungefähr halb so hoch wie im Schweizer Durchschnitt: 1'387 Franken bei Coop, 1'410 Franken bei Manor.</p><p>Die Zahlen bestätigen, was der SGB schon lange betont: In der 2. Säule besteht dringender Handlungsbedarf für Frauen und Teilzeitangestellte. Ein erster Schritt zu einer Besserstellung der Frauen in der 2. Säule ist der BVG-Kompromiss, den der Bundesrat übernommen hat. Vorsichtig geschätzt würden sich damit, trotz Senkung des Umwandlungssatzes, die Renten in diesen Branchen fast verdoppeln, vorwiegend aufgrund des tieferen Koordinationsabzugs und des Rentenzuschlags.</p><p>Allerdings sind mehr als ein Drittel der Frauen gar nicht in der 2. Säule versichert, und auch bei Pensionskassen mit höheren Altersrenten gibt es enorme Geschlechterunterschiede. Im Schnitt erhalten Frauen nur die Hälfte einer Männer-PK-Rente. Deshalb braucht es weitere Verbesserungen, insbesondere höhere AHV-Renten. Nur so kann die Rentensituation für Frauen in Teilzeitbranchen nachhaltig verbessert werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6324</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2019 12:46:00 +0100</pubDate><title>Bundesgesetz über administrative Erleichterungen des Bundeshaushalts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-administrative-erleichterungen-des-bundeshaushalts</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die Schuldenbremse immer kritisert. Sie führt tendenziell zu Aufgabenkürzungen in sensiblen Bereichen und muss daher korrigiert werden. Der SGB kann allerdings unterstützen, dass Aufgaben periodisch überprüft werden. Entsprechend nimmt der Gewerkschaftsbund in der unten stehenden Vernehmlassungsantwort konstruktiv und kritisch Stellung zum Gesetzentwurf.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6309</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2019 10:50:28 +0100</pubDate><title>Der Bundesrat ergreift die historische Chance für die berufliche Vorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-bundesrat-ergreift-die-historische-chance-fuer-die-berufliche-vorsorge</link><description>Eröffnung der Vernehmlassung für die BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Sommer 2019 präsentierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Arbeitgeberverband und Travail.Suisse ein tragfähiges Reformmodell für die 2. Säule. Der Bundesrat übernimmt den Sozialpartner-Kompromiss und löst mit der Vernehmlassung nun den regulären Gesetzgebungsprozess aus.</p><p>Zurecht packt der Bundesrat damit die Chance, die jahrelange Reform-Blockade zu lösen und die berufliche Vorsorge zu modernisieren. Er erkennt, dass die Vorlage den notwendigen Fortschritt bringt bei den skandalös tiefen PK-Renten der Frauen und das Leistungsniveau im BVG insgesamt erhält. Trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent. Dies gelingt dank der Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags ins BVG, der pro Kopf an alle künftigen BVG-RentnerInnen ausbezahlt wird. Und, weil die Arbeitnehmenden gemeinsam mit den Arbeitgebern bereit sind, mehr Beiträge in die 2. Säule zu leisten.</p><p>Die Stabilisierung des BVG ist wichtig, weil sich die Renten der 2. Säule seit über zehn Jahren im steten Sinkflug befinden. Durch die ausgewogene Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sorgt der Kompromiss für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Der SGB ist überzeugt: eine mehrheitsfähige Reform der beruflichen Vorsorge kann nur auf dieser Basis gelingen. Vor diesem Hintergrund wird er sich für das Sozialpartnermodell einsetzen. Dabei ist allen Beteiligten bewusst, dass es keinen Spielraum gibt, den Kompromiss aufzuschnüren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase_bf090fe6d6.webp" length="52462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6306</guid><pubDate>Thu, 12 Dec 2019 15:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: Ständerat nimmt Probleme nicht ernst genug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-staenderat-nimmt-probleme-nicht-ernst-genug</link><description>Entscheid zur Überbrückungsleistung	</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat spricht sich zwar im Grundsatz für die vom Bundesrat und den Sozialpartnern präsentierte Überbrückungsleistung aus, streicht diese aber stark zusammen. Für die Betroffenen ist das frustrierend, der neugewählte Nationalrat ist entsprechend gefordert.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben zugenommen. Dies stellen nicht nur die SGB-Gewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit, sondern auch die OECD und sogar das Seco fest. Die Diskriminierung äussert sich einerseits in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse und andererseits in steigender Arbeitslosigkeit für die über 55-Jährigen. Entsprechend nimmt auch ihre Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stetig zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung für die ältere Generation der Arbeitnehmenden fordert. Betroffene, die trotz unzähliger Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, sind entmutigt, was das Problem nur noch vergrössert. Wenn am Ende die Aussteuerung kommt, geht es auch finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg an der Sozialhilfe und damit später an den Ergänzungsleistungen vorbei. Mit der Überbrückungsleistung würde diesen Leuten in der Not geholfen. Denn die ÜL verhindert nicht nur das unwürdige Abrutschen nach einer erfüllten Berufskarriere auf das tiefe Niveau der Sozialhilfe für einige wenige Jahre, sondern sie stellt auch sicher, dass während dieser Jahre nicht der Boden für andauernde Altersarmut danach gelegt wird.</p><p>Beide dieser effektiven Wirkungen setzt der Ständerat mit seinem heutigen Entscheid, bzw. der Annahme zweier Einzelanträge Noser, fahrlässig aufs Spiel. Denn erstens will er, dass die ÜL nur bis zum Erreichen des vorzeitigen und nicht des ordentlichen Rentenalters gesprochen werden kann, und zweitens soll sie beim zweifachen Betrag des EL-Lebensbedarfs gedeckelt werden (statt beim dreifachen Betrag). In Anbetracht der hohen Gesundheits- und Wohnkosten wird sich dabei die Leistungshöhe für viele ÜL-EmpfängerInnen nicht mehr wesentlich von der Sozialhilfe unterscheiden. Und bei Erreichen des 62. Altersjahrs werden sie dann, wie heute, mit erheblichen Renteneinbussen sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule leben müssen. Viele ÜL-BezügerInnen würden dabei in die Altersarmut fallen und langfristig auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein.</p><p>Der Ständerat macht mit seinem Entscheid heute zwar deutlich, dass er den Handlungsbedarf bei den älteren Arbeitnehmenden anerkannt hat. Denn immerhin ist mit den ÜL eine gezielt wirkende neue Sozialleistung auf dem parlamentarischen Weg – und das bereits wenige Monate, nachdem die Sozialpartner diese Leistung initial vorgeschlagen haben. Mit der unnötigen Annahme der Einzelanträge Noser schwächt der Rat allerdings die Wirksamkeit der ÜL massiv. Nun steht der neugewählte Nationalrat in der Verantwortung, die Vorlage entsprechend zu korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.webp" length="337226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6294</guid><pubDate>Tue, 10 Dec 2019 16:05:07 +0100</pubDate><title>Solidarität mit den französischen Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-den-franzoesischen-gewerkschaften</link><description>SGB-Botschaft zum Kampf gegen die Rentenreform in Frankreich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB solidarisiert sich mit den französischen Arbeitnehmenden und Gewerkschaften, die gegen das Rentenreform-Projekt in Frankreich mobilisieren. In ihrer Solidaritätsbotschaft halten SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard und der für Internationales zuständige Zentralsekretär Luca Cirigliano fest, das geplante Reformprojekt sei "inakzeptabel" und könne "das Vertrauen der Arbeiterinnen und Arbeiter in die Rentenstabilität nur unterminieren". Sie sichern Demonstrierenden und Gewerkschaften ihre Unterstützung zu und wünschen ihnen "Mut, Entschlossenheit und Erfolg".</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/8/csm_Jeanne_Menjoulet-flickr_CC_BY_2.0_191205_frankreich_paris_rentenreform_demo_transparent_macronie_bientot_fini_26eb3f6e81.webp" length="136674" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6999</guid><pubDate>Mon, 02 Dec 2019 14:16:00 +0100</pubDate><title>«Ich kenne meine Rechte» – Lehrlingsrechte von A bis Z</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ich-kenne-meine-rechte-lehrlingsrechte-von-a-bis-z</link><description>In einer handlichen Broschüre und mit neuem Onlinenagebot können sich Lernende leicht über ihre Rechte informieren</description><content:encoded><![CDATA[<p><a href="/themen/bildung-jugend/detail/die-eigenen-rechte-kennen-und-durchsetzen"><i>Update: Die aktuellste Ausgabe findet sich hier.</i></a></p><p>In der Ausbildung oder im ersten Job ist vieles neu. Bei den ersten Schritten trifft man auf viele Regeln, Fragen oder Unsicherheiten, mit denen man bislang nichts zu tun hatte. Darum hat die Gewerkschaftsjugend des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ein neues Online-​Angebot geschaffen. Das Nachschlagewerk «Ich kenne meine Rechte» hilft jungen Menschen, in Ausbildung und Beruf ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Der Ratgeber, der unter <a href="https://www.rechte-​der-lernenden.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.rechte-​der-lernenden.ch</a> zu erreichen ist, richtet sich an Lernende, junge Arbeitnehmende, aber auch an Jugendliche, die keine Arbeit haben oder sich in einem Zwischenjahr befinden.</p><h3>Welche Rechte habe ich als Lernender?</h3><p>Über 400'000 junge Menschen in der Schweiz befinden sich derzeit in der Berufsausbildung, rund die Hälfte davon im dualen Modell, also im Betrieb und in der Schule. Und dort trifft man auf viele neue Herausforderungen und Fragen. Zum Beispiel: «Wie viel Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?» «Was sind erlaubte und verbotene Tätigkeiten?» «Wie ist die Internetnutzung im Betrieb geregelt?» Das neue Online-​Ratgeber der Gewerkschaftsjugend hilft dabei, die richtigen Antworten zu finden. In einem übersichtlichen Nachschlagewerk von A wie Absenzen bis Z wie Zwischenlösungen finden sich in rund 400 Schlagworten wichtige und wertvolle Hinweise. Eine bequeme Suchfunktion erleichtert jungen Menschen zudem das Finden.</p><p>Die Webseite <a href="https://www.rechte-​der-lernenden.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.rechte-​der-lernenden.ch</a> ist natürlich auch per Smartphone einfach zu nutzen. Wer dennoch lieber ein Lexikon auf Papier benutzt, kann den Ratgeber auch als handliche Broschüre auf Deutsch, Französisch und Italienisch beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund <a href="/service/broschueren-buecher/bestellformular" class="link link--internal">bestellen</a>.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/9/csm_lehrlingsbroschuere_titel_dreisprachig_beschnitten_7b94f12696.webp" length="35228" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6271</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 18:30:00 +0100</pubDate><title>Stärkung der Pflege: Der Nationalrat hat es in der Hand </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staerkung-der-pflege-der-nationalrat-hat-es-in-der-hand</link><description>Die Versicherungslobby muss gestoppt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kein westliches Land beschäftigt mehr im Ausland ausgebildetes Pflegefachpersonal als die Schweiz. Zahlen der OECD zeigen: Jede vierte Pflegefachperson besitzt hierzulande ein ausländisches Diplom, mehr als ein Drittel des gesamten Pflegepersonals ist ausländischer Herkunft.</p><p>Die Schweiz lässt sich die Ausbildung ihres Pflegepersonals also zu einem beträchtlichen Teil vom (ärmeren) Ausland finanzieren und trägt damit zum Pflegenotstand jenseits der Grenze bei. Und trotzdem konnte man damit nicht verhindern, dass auch hier in der Pflege der Personalmangel immer akuter wird. Und aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an Pflege(fach)personen auf absehbare Zeit noch weiter steigen.</p><h3>Stress hoch, Löhne tief</h3><p>Vor diesem Hintergrund ist der heutige Alltag in der Pflege mehr als ernüchternd: Seit Jahren wird der durch die neue Spital- und Pflegefinanzierung ausgelöste Wettbewerb zwischen Spitälern und Heimen auf dem Buckel der Beschäftigten ausgetragen. Gleichzeitig steigt die Komplexität der Pflegefälle kontinuierlich, was zusätzlich zu einem Anstieg der Arbeitsintensität beiträgt.</p><p>Das Resultat sind Stress, Qualitätsprobleme und eine tiefe Berufsverweildauer von durchschnittlich 15 Jahren. Schon allein die Löhne liefern hierfür eine hinreichende Erklärung: Gemessen am Durchschnittslohn werden Pflegepersonen in der OECD nur noch in Litauen und Lettland schlechter bezahlt als in der Schweiz!</p><p>Es ist deshalb dringend nötig, die Arbeitsbedingungen und damit die Attraktivität der Pflegeberufe substanziell zu stärken. Das muss von einer angemessenen Entlohnung über vernünftige Arbeitszeiten bis hin zu einem Ausbau der Berufskompetenzen gehen. Die Pflegeinitiative des Berufsverbands SBK - SGB-Mitglied im Beobachterstatus - greift all diese Themen auf und fordert ein umfassendes Massnahmenpaket zur Stärkung von Qualität und Quantität in der Pflege.</p><h3>Gegenvorschlag: Nachbesserungen nötig</h3><p>Die dazu nun im Rahmen eines indirekten Gegenvorschlags vorliegenden Gesetzesänderungen und Beschlüsse sind zwar ein klarer Fortschritt im Bereich der Schaffung neuer Ausbildungsplätze und der Stärkung der Kompetenzen, Sie beinhalten aber keinerlei Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der Qualität. Zudem sind die Mittel, die vom Bund gemäss Gegenvorschlag gesprochen werden sollen, stark davon abhängig, ob die Kantone mitziehen. Bleiben einzelne Kantone untätig, bliebe auch das vorliegende Gesetz wirkungslos.</p><p>Der grösste Schwachpunkt der Revision ist jedoch, dass die eigenständige Leistungserbringung der Pflegefachpersonen an die Bedingung von "Vereinbarungen mit den Versicherern" gekoppelt werden soll. Dieser abermalige Versuch der Krankenkassenlobby, die Vertragspflicht mit den Leistungserbringern durch die Hintertür auszuhebeln ist völlig inakzeptabel - war doch genau ein solcher Versuch bereits der Auslöser für die Lancierung der Pflegeinitiative!</p><p>Für den SGB ist daher klar: Der neugewählte Nationalrat muss den "Lobby-Artikel" in der Wintersession schnellstmöglich wieder aus der Vorlage kippen und diese dann im Hinblick auf einen möglichen Rückzug der Initiative weiter verbessern. Es braucht verbindliche Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (GAV-Pflicht), klare Vorgaben für eine Mitfinanzierung durch die Kantone und gesetzliche Verpflichtungen zur Steigerung der Pflegequalität.</p><p>Und nicht zuletzt muss darauf verzichtet werden, die Gesetzesänderungen wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf acht Jahre zu befristen. Das ist deshalb unredlich, weil der "Pflegenotstand" bis dann kaum behoben sein wird. Zudem ist die aktuelle Mode, Gesetze mit Ablaufdaten zu versehen, demokratiepolitisch ganz grundsätzlich fragwürdig.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.webp" length="168328" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6277</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 17:00:00 +0100</pubDate><title>Kein Angriff auf den Lohnschutz just vor der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-angriff-auf-den-lohnschutz-just-vor-der-abstimmung-zur-personenfreizuegigkeit</link><description>Der Ständerat muss die Motion Baumann ablehnen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Sollen gesetzliche Mindestlöhne durch vertragliche Absprachen ausgehebelt werden dürfen? Darüber hat der Ständerat zu entscheiden. Für den SGB ein klares No-Go.</p><p>Geht es nach seiner Kommission, soll sich der Ständerat am Frontalangriff auf die Sozialpartnerschaft und den Lohnschutz der Grenzkantone Neuenburg, Jura und Tessin beteiligen. Doch das Plenum muss, kurz bevor nächsten Frühling über die katastrophale SVP-Kündigungsinitiative abgestimmt wird, die Motion Baumann ablehnen.</p><p>Die Motion kommt mit dem wohlklingenden Namen "Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen" daher. Das ist zynisch, denn in Tat und Wahrheit will sie die Kantone daran hindern, gegen zu tiefe Löhne Massnahmen zu ergreifen: kantonale Mindestlöhne in allen Branchen würden nicht mehr gelten, wo ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will nichts anderes, als Working Poors zu produzieren.</p><h3>Mindestlohn-Initiativ-Gegner müssen Wort halten</h3><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz bestätigt.</p><p>Eine Umsetzung der Motion Baumann wäre ein eklatanter Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös.</p><h3>Kein Wasser auf die Mühlen der SVP-Initiative</h3><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, in den Kantonen Neuenburg und Jura, aber auch Tessin und Basel, wo über ein kantonales Mindestlohngesetz debattiert wird, gerade vom Ständerat kommt. Es ist zu hoffen, dass die neu zusammengesetzte Kammer dem Antrag von Bundesrat, Kantonen und Gewerkschaften folgt und die Motion Baumann ablehnt, statt den Sozialfrieden in der Schweiz zu torpedieren.</p><p>Gerade kurz vor der Abstimmung über die SVP-Kündigungsinitiative sind das Ansinnen und die Methoden des Motionärs Baumann fatal: Die Grenzkantone, welche den kantonalen Mindestlohn auch als komplementäre Massnahme gegen Lohndruck im Rahmen der Personenfreizügigkeit eingeführt haben, soll dieses Instrument nun vom Parlament weggenommen werden - das wäre wahrlich Wasser auf die Mühlen der SVP-Initiative.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6304</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 15:02:00 +0100</pubDate><title>Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/paiv-17412-chancengerechtigkeit-vor-dem-kindergartenalter</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parlamentarischen Initiative 17.412 </description><content:encoded><![CDATA[<p>Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die parlamentarische Initiative «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» grundsätzlich und nimmt im unten verlinkten PDF dazu detailliert Stellung.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6302</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 14:57:00 +0100</pubDate><title>Pa.Iv. 16.419 &quot;Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paiv-16419-wettbewerbspreise-bei-medizinalprodukten-der-mittel-und-gegenstaendeliste</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parlamentarischen Initiative 16.419</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB lehnt die vorliegende Parlamentarische Initiative bzw. den dazu von der nationalrätlichen Gesundheitskommission verabschiedeten Vorentwurf rundweg ab und unterstützt deshalb die Minderheit Heim für Nichteintreten. Die vorgeschlagene KVG-Revision ist leider nichts anderes als ein realitätsfremder Ausfluss blinder Wettbewerbsideologie. Die damit verbundenen Änderungen des Preisfestsetzungs- und Abgabesystems der von der OKP übernommenen Mittel- und Gegenstände sind seitens aller involvierter Akteure aufwändig und kompliziert und würden wohl eher zu Mehrkosten als zu den – ins Blaue heraus postulierten – Kosteneinsparungen führen. Das vorgeschlagene neue System gefährdet zudem die Versorgungssicherheit in fahrlässiger Art und Weise und ist auch deshalb absolut untauglich. Die vollständige Stellungnahme des SGB finden Sie unten als PDF.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6299</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 13:11:00 +0100</pubDate><title>Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ueber-die-individuellen-erkennungsmerkmale-und-sicherheitsvorrichtungen-auf-der-verpackung-von-humanarzneimitteln</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung der Verordnung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB stimmt den zur Umsetzung des neuen Artikels 17a des Heilmittelgesetzes vorgeschlagenen Änderungen der Arzneimittelverordnung vollumfänglich zu. Die offizielle Stellungnahme als PDF findet sich unten verlinkt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6297</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 13:02:00 +0100</pubDate><title>Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bundesgesetz-ueber-die-foerderung-der-forschung-und-der-innovation-fifg</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Änderung des FIFG (nur auf Französisch)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stellungnahme des SGB können Sie dem unten verlinkten PDF entnehmen.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6275</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 13:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: Kündigungsschutz und soziale Absicherung verbessern! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-kuendigungsschutz-und-soziale-absicherung-verbessern</link><description>Der Ständerat hat es mit der Überbrückungsleistung in der Hand </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz hat ein Problem auf dem Arbeitsmarkt: Altersdiskriminierung. Zwar ist seit Jahren überall von Fachkräftemangel die Rede, in vielen Branchen spüren aber die "Ü55" wenig davon.</p><p>So war während den wirtschaftlichen Boomjahren von 2014-2018 erwartungsgemäss die Arbeitslosigkeit in allen Altersgruppen rückläufig - nur für die über 55-jährigen Arbeitnehmenden hat sie zugenommen. Dazu kommt, dass der Anteil der prekären Arbeitsverhältnisse für ältere Arbeitnehmende ansteigt: Sowohl Temporärarbeit als auch geringfügige Beschäftigung nehmen bei den Ü55 seit Jahren überdurchschnittlich stark zu.</p><p>Die OECD fordert die Schweiz deshalb schon seit Langem auf, gesetzlich gegen Altersdiskriminierung vorzugehen, zuletzt wieder im kürzlich publizierten Länderbericht Schweiz. Konkret muss dies heissen, dass hierzulande endlich ein verstärkter Kündigungsschutz für langjährige MitarbeiterInnen eingeführt wird. Im europäischen Umland ist dies bewährter Standard, ebenso in einigen GAV-Branchenlösungen in der Schweiz. Die Neuzusammensetzung des Parlaments lässt nun hoffen: Glaubt man den Smartvote-Antworten der Gewählten, dürfte ein verbesserter Kündigungsschutz gute Chancen auf parlamentarische Umsetzung haben.</p><h3>Altersarmut nachhaltig vorbeugen</h3><p>Davon abgesehen bleibt eine verbesserte soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter ein vordringliches Anliegen. Denn einmal arbeitslos, tragen ältere Arbeitnehmende ein sehr hohes Risiko, später ausgesteuert zu werden. Das Amt für Wirtschaft und Abgaben des Kantons Zürich gibt an, dass heute jedeR zweiteR (!) Arbeitslose über 60 Jahren in der Aussteuerung landet.</p><p>Was geschieht danach üblicherweise? Die Betroffenen müssen von ihrem Vermögen zehren (oftmals inklusive BVG-Kapital), bevor sie in der Sozialhilfe landen. Gleichzeitig ist damit die Basis für Armut bzw. EL-Abhängigkeit im Alter gelegt. Den Betroffenen wird dabei jede Würde genommen: Sie haben ein Leben lang "gekrampft" und in die Sozialversicherungen einbezahlt. Auf dem Zenith der beruflichen Erfahrung werden sie fallen gelassen und landen im beruflichen und finanziellen Nichts.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Überbrückungsleistung (ÜL) schafft hier Abhilfe: Über 60jährigen Ausgesteuerten soll diese bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Lebensstandard auf EL-Höhe garantieren und gleichzeitig die Renten für danach sichern. Damit schlägt die ÜL einerseits eine Brücke zwischen Aussteuerung und Rente und verhindert andererseits spätere Armut im Alter. Und auch die Ausgaben sind absolut überschaubar: Weil Bund und Kantone bei den ordentlichen EL sowie in der Sozialhilfe sparen werden, belaufen sich die Nettokosten der ÜL auf maximal 200 Millionen Franken pro Jahr.</p><h3>Entscheidung in der Wintersession</h3><p>Nun muss der Ständerat in der Wintersession alles dafür tun, die nötige Gesetzesrevision mit einigen wichtigen Verbesserungen zügig zu verabschieden: Erstens muss die ÜL für Arbeitslose ab 55 Jahren (bzw. Ausgesteuerte ab 57 Jahren) greifen, denn sämtliche Arbeitsmarktindikatoren weisen darauf hin, dass die genannten Probleme spätestens ab diesem Alter rapide zunehmen. Die von den Arbeitgebern und der FDP geforderte Beschränkung der ÜL auf Ausgesteuerte erst ab 62 Jahren wäre für die Betroffenen hingegen ein Hohn, der Begriff "Symbolpolitik" wäre dafür fast schon ein Lob.</p><p>Ebenfalls nachbessern muss der Ständerat bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Plafonierung der Überbrückungsleistung. Sie würde dazu führen, dass vielen Betroffenen in Kantonen mit hohen Mieten und Prämien nicht einmal der EL-Lebensstandard zusteht. Und auch hier ist die alternative Forderung von rechts - eine weitere Absenkung des Plafonds - völlig unverständlich: Dies käme einer "Sozialhilfe durch die Hintertür" gleich und würde damit die Betroffenen ebenfalls an der Nase herumführen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Frau-ue55-nachdenklich-Fenster_photocase-gu.ju._471161b42a.webp" length="53674" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6335</guid><pubDate>Wed, 20 Nov 2019 18:30:00 +0100</pubDate><title>Dossier 136: Analyse der Kantonsfinanzen 2019/2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-136-analyse-der-kantonsfinanzen-2019-2020</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im vorliegenden Dossier untersucht der SGB die finanzielle Lage in den Kantonen, stellt vergleichend sowohl die Kennzahlen zu Einnahme wie auch zu Ausgaben anhand ausgewählter Indikatoren dar. Erstmals enthält es zudem ein «Ranking» der Kantone in den jeweiligen Bereichen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6284</guid><pubDate>Tue, 19 Nov 2019 09:51:00 +0100</pubDate><title>Kantone öffnen Dumping Tür und Tor</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kantone-oeffnen-dumping-tuer-und-tor</link><description>Beharren auf Herkunftsortprinzip: Unverantwortlicher Entscheid beim Beschaffungswesen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem am 15. November gefällten Entscheid, bei der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) weiterhin auf das Herkunftsortprinzip zu setzen, zeigen sich die Kantone ihrer Verantwortung nicht gewachsen. Sie öffnen damit vielmehr Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor.</p><p>Dieser Entscheid ist umso unverständlicher, als der Bund sein Beschaffungswesen (BöB) kürzlich revidiert hat, und es den Gewerkschaften dabei gelungen ist, drohende Verschlechterungen abzuwenden. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, zum Herkunftsortprinzip zu wechseln. Hier hat das Parlament entschieden, beim bewährten Leistungsortprinzip zu bleiben.</p><p>Generell steht mit dem revidierten BöB dem langersehnten Paradigmenwechsel nichts mehr im Wege: Qualität und soziale Aspekte werden wieder stärker in den Fokus gerückt, nicht mehr allein der Preis entscheidet. Eigentlich ein klares Signal an die Kantone. Doch die haben es verpasst, dieser Vorgabe zu folgen.</p><p>Die Weigerung der Kantone, mit Blick auf die neuen Bestimmungen des BöB endlich auch zum Leistungsortprinzip zu wechseln ist umso unverständlicher, als in der parlamentarischen Debatte explizit darauf hingewiesen wurde, dass die Verankerung dieses Prinzips einen direkten Impuls für die Harmonisierung der IVöB darstelle.</p><p>Dass die Kantone trotz dieses klaren Harmonisierungsauftrags wissent- und willentlich den Willen des Gesetzgebers in diesem so zentralen Bereich ignorieren, ist nicht nur rechtspolitisch äusserst bedenklich. Es ist zudem ein Affront gegenüber den Arbeitnehmenden in den besonders betroffenen Branchen und auch gegenüber den Firmen in "Hochlohnkantonen", die nun im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt sind.</p><p>Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung von Arbeitsbedingungen und Löhnen anstreben. Mit dem Beharren auf dem Herkunftsortprinzip haben die Kantone eine Spirale nach unten eröffnet. Die Dachverbände SGB und Travail.Suisse sowie die besonders betroffenen Gewerkschaften Unia und Syna verurteilt dies aufs Schärfste.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/a/csm_Strassenbau-Baustelle_Juan-Enrique-iStock_727d4cc409.webp" length="459124" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6242</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2019 14:30:00 +0100</pubDate><title>Klare Forderungen für Gleichstellung, Renten und Klima</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/klare-forderungen-fuer-gleichstellung-renten-und-klima</link><description>SGB-Delegiertenversammlung </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds haben an ihrer Versammlung heute Freitag wegweisende Beschlüsse gefasst, mit denen die AHV nachhaltig gestärkt, die Gleichstellung von Frauen vorangetrieben und der Klimastreik unterstützt und sozial ausgewogene Massnahmen gegen den Klimawandel gefordert werden.<br> &nbsp;</p><h3>13. AHV-Rente</h3><p>In einer intensiven Debatte haben die rund 100 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter über die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente beraten und mit grosser Mehrheit beschlossen, diese Initiative im Frühjahr zu lancieren. «Damit machen wir einen konkreten und einfach umsetzbaren Vorschlag, um sinkenden Renten aus der 2. Säule entgegenzuhalten. Und wir fordern nichts anderes als die Annäherung an das Verfassungsziel, dass die AHV den Grundbedarf sicherstellen muss», erklärte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. Die Delegierten zeigten sich überzeugt, dass sie mit dieser Forderung eine Mehrheit der Stimmbevölkerung hinter sich haben. Dies gelte besonders im Jahr des Frauen*streiks. Denn, so machte SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici in ihrem Votum deutlich, «eine Verbesserung bei der AHV ist vor allem für Frauen, die sich viel zu oft nicht auf eine Pensionskasse verlassen können, existenziell». Wird die erste Säule nicht gestärkt, führte SGB-Chefökonom Daniel Lampart aus, «werden wir Zeugen einer schleichenden Privatisierung der Altersvorsorge über den Ausbau der 3. Säule. Davon profitieren nur Gutverdienende – sowie Banken und Versicherungen über hohe Gebühren».<br> &nbsp;</p><h3>Echte Chancengleichheit</h3><p>Der Frauen*streik war Gegenstand weiterer Beratungen. Mit klarem Votum beschlossen die SGB-Delegierten, ein Handlungsprogramm zur Verbesserung der Betreuungssituation auszuarbeiten. Im Beschlusspapier steht, dass echte Chancengleichheit in der Arbeitswelt für Frauen nur dann möglich ist, wenn «Betreuungsangebote als Teil des Service Public allen kostengünstig und in guter Qualität zur Verfügung stehen» und die Verantwortung für die Betreuung von Kindern und erwachsenen pflegebedürftigen Angehörigen von Männern und Frauen gleichermassen übernommen wird. Für den SGB ist zudem unabdingbar, dass die Betreuungsarbeit allgemein aufgewertet wird. Es muss unter anderem in den betroffenen Berufen zu Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen und Löhnen kommen.</p><h3>Für eine klimaneutrale Schweiz</h3><p>Zum Abschluss ihrer Versammlung berieten die Delegierten über den Klimawandel. In einer beschlossenen Resolution sprachen sie sich klar für eine gewerkschaftliche Beteiligung an der Klimabewegung. Eine klimaneutrale Schweiz ist technologisch und ökonomisch machbar, und bietet auch grosse Chancen. Die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter betonen darin, dass sozialverträgliche Massnahmen nötig sind. Angesichts steigender Gesundheits- und Wohnkosten, sollten zusätzliche Abgaben vollumfänglich rückverteilt werden und Förderprogramme über allgemeine Bundesmittel finanziert werden. Für den Gewerkschaftsbund müssen die Energiewende und der Klimaschutz vor allem mit verstärkten Investitionen, etwa in die Stromproduktion oder den öffentlichen Verkehr, und mit einem starken Service public einhergehen.<br><br> Die Gewerkschaften werden jetzt auf lokaler Ebene Kontakte mit den Gruppen der Klimabewegung knüpfen oder fortsetzen, um mögliche gemeinsame Mobilisierungsformen zu besprechen, auch auf der Grundlage eines gewerkschaftlichen Forderungskatalogs. Die Verbände und kantonalen Bünde werden dazu aufgerufen, eine Stunde Streik oder Aktion während der Arbeitszeit in Erwägung zu ziehen. Der SGB wird sich weiterhin für einen ökologischen Umbau der Schweizer Wirtschaft engagieren, der für alle Arbeitnehmenden und für die gesamte Bevölkerung Vorteile bringt.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/b/csm_191115_dv-abstimmung_fcf1bb1ad7.webp" length="168428" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6279</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2019 12:21:00 +0100</pubDate><title>Angriff auf Gesamtarbeitsverträge </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-gesamtarbeitsvertraege</link><description>Sabotage der Sozialpartnerschaft – auf Kosten der Working Poors und der kantonalen Souveränität </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Ständerats hat mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Motion Baumann zur Annahme zu empfehlen. Die Motion kommt mit dem wohlklingenden Namen "Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen" daher. Das ist zynisch, denn in Tat und Wahrheit will sie die Kantone daran hindern, gegen zu tiefe Löhne Massnahmen zu ergreifen: kantonale Mindestlöhne in allen Branchen würden nicht mehr gelten, wo ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will nichts anderes, als Working Poors zu produzieren.</p><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz bestätigt.</p><p>Eine Umsetzung der Motion Baumann wäre ein eklatanter Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös.</p><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, in den Kantonen Neuenburg und Jura, aber auch Tessin und Basel, wo über ein kantonales Mindestlohngesetz debattiert wird, gerade vom Ständerat kommt. Es ist zu hoffen, dass die neu zusammengesetzte Ständeratskammer dem Antrag von Bundesrat, Kantonen und Gewerkschaften folgt und die Motion Baumann ablehnt, statt den Sozialfrieden in der Schweiz zu torpedieren.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.webp" length="509274" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6269</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2019 11:55:00 +0100</pubDate><title>Weichenstellung in der Altersvorsorge: Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente </title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/weichenstellung-in-der-altersvorsorge-volksinitiative-fuer-eine-13-ahv-rente</link><description>Beschluss der SGB-Delegiertenversammlung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds haben an ihrer Versammlung heute beschlossen, in der Altersvorsorge mit einer Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente in die Offensive zu gehen. Der SGB-Vorstand wird festlegen, wann die Unterschriftensammlung beginnt.</p><p>Die Initiative ist die Antwort der Gewerkschaften auf das immer deutlich sichtbar werdende Rentenproblem:</p><ul><li>Die Renten der Pensionskassen sinken seit Jahren. Obwohl die Berufstätigen immer höhere Beiträge in ihre Pensionskasse einzahlen.</li><li>Die Rentensituation der Frauen ist besonders problematisch: Sofern sie überhaupt eine PK-Rente erhalten, ist diese durchschnittlich nur halb so hoch wie jene der Männer.</li><li>Die Renten sind bereits erschreckend tief: Die Hälfte aller, die 2017 in Rente gingen, müssen mit weniger als 3600 Fr. pro Monat über die Runden kommen (AHV+PK-Rente zusammen).</li></ul><p>Deshalb braucht es eine 13. AHV-Rente so wie es für viele einen 13. Monatslohn gibt. Die Initiative versteht sich als erster Schritt hin zu existenzsichernden Renten. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll von der Rente leben können. So wie es die Verfassung seit bald 50 Jahren vorsieht. Gerade Frauen sind besonders auf eine leistungsfähige AHV angewiesen. Die AHV ist die einzige Sozialversicherung, welche die vorwiegend von Frauen erbrachte nicht entlöhnte Pflege- und Sorgearbeit in die Rentenberechnung einbezieht.</p><p>Die Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert eine weitere Auszahlung der Altersrente, auf die man in der AHV Anspruch hat. Das ist auf eine monatliche Auszahlung gerechnet eine Erhöhung der Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren die tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Für eine Familie, sagen wir einen Tramführer und eine Teilzeit arbeitende Coop-Verkäuferin mit einem Kind, würde die Initiative rund 300 Fr. mehr Rente pro Monat bedeuten. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass auch EL-BezügerInnen von der 13. Monatsrente profitieren sollen.</p><p>Die SGB-Delegierten haben zudem beschlossen, dass die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank zur Finanzierung der AHV herangezogen werden. Im Parlament soll auf entsprechende Mehrheiten hingearbeitet werden. Sollte der parlamentarische Weg scheitern, wird der SGB die Lancierung einer Initiative zu dieser Frage prüfen.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/5/csm_191115_Medici-DV_e3efa162ab.webp" length="100624" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6274</guid><pubDate>Thu, 14 Nov 2019 13:00:00 +0100</pubDate><title>10-Punkte-Paket für mehr Kaufkraft und eine sozialere Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/10-punkte-paket-fuer-mehr-kaufkraft-und-eine-sozialere-schweiz</link><description>Antworten auf Kaufkraftprobleme und unsoziale Abgabenpolitik </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat ein Kaufkraftproblem. Die Reallöhne kommen nicht vom Fleck. Die Renten in der 2.&nbsp;Säule sinken, obwohl die Beiträge erhöht werden. Und die Belastung der unteren und mittleren Einkommen durch die Krankenkassenprämien hat vielerorts ein unerträgliches Niveau erreicht. Wegen diesen Kopfprämien wirken die Steuern und Abgaben insgesamt mittlerweile sogar degressiv – trotz Prämienverbilligungen. Immer mehr Haushalte in der Schweiz haben Mühe, ihre Rechnungen zu bezahlen. Klammert man die Gesundheitsausgaben aus, sinkt deshalb mittlerweile der Pro-Kopf-Konsum.</p><p>Zur Lösung dieser Probleme hat der SGB an der heutigen Medienkonferenz ein <strong>10-Punkte-Massnahmenpaket</strong> für mehr Kaufkraft und eine sozialere Schweiz vorgeschlagen:</p><ul><li>Substanzielle Lohnerhöhungen.</li><li>Rasche Bekämpfung der Frauen-Lohndiskriminierung mit Einbezug der Gewerkschaften.</li><li>Einen 13. Monatslohn für alle in den GAV und in den Betrieben (Coiffure, Callcenter u.a.)</li><li>Wesentliche Verbesserung bei der beruflichen Situation der Frauen (u.a. über einen Ausbau der Betreuungsangebote, die als Service public geführt und finanziert werden).</li><li>Mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen und mehr Schutz für Arbeitnehmende.</li><li>Eine Stärkung der AHV über eine 13. Monatsrente (Entscheid an der SGB-DV vom 15.11.2019).</li><li>Ein besseres Preis-Leistungsverhältnis bei den Pensionskassen u.a. mit einer Umlagekomponente, wie das im Sozialpartnerkompromiss vorgesehen ist.</li><li>Beschränkung der Krankenkassen-Prämienbelastung auf 10 Prozent des verfügbaren Einkommens wie in der Volksinitiative der SP vorgesehen (höhere Prämienverbilligungen).</li><li>Ausschüttung eines Teils der SNB-Gewinne an die AHV.</li><li>Erhöhung der Familienzulagen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/f/csm_191114_Medici-Maillard-Lampart_29ebbbdbbf.webp" length="193962" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6246</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2019 14:00:00 +0100</pubDate><title>Solidarität mit den chilenischen Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-den-chilenischen-gewerkschaften</link><description>Der SGB fordert ein Ende der staatlichen Gewalt in Chile </description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts der anhaltenden Proteste in Chile erklärt sich der SGB in einem Brief an den chilenischen Gewerkschaftsbund Bloque Sindical de Unidad Social solidarisch mit den Demonstrierenden und den Forderungen der Gewerkschaften.</p><p>Der chilenische Präsident und seine Regierung müssten die Angriffe auf demokratische Recht und die Gewalt gegen die Protestierenden stoppen, schreiben SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard und der für internationale Beziehungen zuständige SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano in ihrer Solidaritätsbotschaft. Die Austeritätspolitik treibe die Bevölkerung in die Hoffnungslosigkeit und müsse sofort beendet, der Ruf der Bevölkerung und der Gewerkschaften nach Mindestlöhnen, einem guten Service public und Renten, die ein Leben in Würde ermöglichen, gehört werden.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/e/csm_diego_correa-flickr_chile_demo_protest_2019_topf_schlagen_CC_BY_2.0_7aa5afb747.webp" length="155356" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6281</guid><pubDate>Mon, 11 Nov 2019 11:38:00 +0100</pubDate><title>Datenschutz am Arbeitsplatz – Stiefkind des Parlaments?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/datenschutz-am-arbeitsplatz-stiefkind-des-parlaments</link><description>Es wird schon fast ein Jura-Studium erwartet, um sich im Datenschutz zurechtzufinden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In letzter Zeit geht es dem Datenschutz in der Schweiz schlecht, findet SGB-Zentralsekretär und Alt-Bezirksrichter Luca Cirigliano.</p><p>Die anstehende Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) bahnt sich an, ein Debakel zu werden: Nicht EU-äquivalent, weniger verständlich, und man will sogar die Bundesverfassung und Völkerrecht ritzen, in dem man die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft nicht mehr namentlich unter besonders schützenswerte Daten subsumiert. Das sei ja bereits durch die «allgemeinen Prinzipien» geschützt, so die Meinung des Parlaments. Es wird also schon fast ein Jura-Studium erwartet, um sich im Datenschutz zurechtzufinden.</p><p>Dem setzt nun die Mitteilungspflicht der ArbeitnehmerInnen die Krone auf, wenn sie an der wissenschaftlichen Studie zum Konsum von Cannabis teilnehme wollen, die vom Bund geplant wird. Probanden müssten also einwilligen, dass ihre Teilnahme an der Studie automatisch dem Arbeitgeber bekannt gegeben wird – man könnte genauso gut ein Entlassungsbrief der Studiendokumentation beilegen. Kein Wunder, wenn so die Studie bachab gehen wird. Wer will denn hier noch mitmachen?</p><p>Abgesehen von der Sabotage der Studie, die diese Entscheidung des Parlaments mit sich bringen würde, zeigt die Diskussion um eine mögliche Mitteilungsplicht aber auch anschaulich die offensichtliche Geringschätzung gewisser Parteien für den Datenschutz und die Privatsphäre der Arbeitnehmenden. Es ist zu hoffen, dass eine Koalition von vernünftigen Akteurinnen und Akteuren im Parlament sich eines Besseren besinnt – sowohl beim DSG wie beim Experimentierartikel für Cannabisstudien im Betäubungsmittelgesetz.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Datenschutz_Schloss-Tastatur_Jonathan_Schoeps_photocase_58b4d8116d.webp" length="46694" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6245</guid><pubDate>Wed, 06 Nov 2019 15:15:00 +0100</pubDate><title>Probleme der 2. Säule angehen: Rentenverbesserungen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-zweiten-saeule-angehen-es-braucht-rentenverbesserungen</link><description>Reaktion auf den Bundesratsentscheid zum Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Pensionskassen haben im Verlaufe dieses Jahres rekordhohe Renditen von durchschnittlich knapp 9 Prozent erwirtschaftet. Dennoch stagniert die Verzinsung des Alterskapitals seit Jahren und die Umwandlungssätze sinken immer weiter. Deshalb brechen die Rentenversprechen aus der 2. Säule zusammen und die Rentenkrise bei den Pensionskassen wird immer deutlicher.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bewertet es als positiv, dass der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgt und den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht unter den heute geltenden Zins von einem Prozent senkt – so wie dies die Versicherungen und Arbeitgeber forderten. Der SGB ist allerdings überzeugt, dass die historisch tiefe Mindestverzinsung das Rentenproblem weiter verschärft. Der für das Kapitaldeckungsverfahren vorgesehene Zinseszins-Effekt bleibt aus und die Leistungsfähigkeit der 2. Säule wird in Frage gestellt. Das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge rückt so in weite Ferne.</p><p>Während die Gewinne der Firmen und Versicherungen, der Nationalbank und des Bundes weiterhin zunehmen, sollen die Erwerbstätigen auf eine existenzsichernde Rente verzichten und sinkende Renten in Kauf nehmen. Diese Abwärtsspirale muss ein Ende haben! Deshalb brauchen wir endlich eine Verbesserung der tiefen AHV-Renten und eine Stabilisierung der 2. Säule durch den BVG-Sozialpartnerkompromiss.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.webp" length="144268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6293</guid><pubDate>Thu, 31 Oct 2019 13:22:00 +0100</pubDate><title>Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verordnung-ueber-die-organisation-der-bahninfrastruktur</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB beschränkt sich nach umfangreicher Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) in der Folge auf inhaltliche Neuerungen in den Verordnungsanpassungen in den Bereichen Gebührenverordnung BAV, Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur, Netzzugangsverordnung, Eisenbahnverordnung, Gütertransportverordnung und Verordnung über die Personenbeförderung sowie die neue Verordnung über die Trassenvergabestelle.</p><p><strong>Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).</strong></p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6244</guid><pubDate>Wed, 30 Oct 2019 18:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: endlich ein Schritt vorwärts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-endlich-ein-schritt-vorwaerts</link><description>SGB begrüsst Botschaft des Bundesrats für eine Überbrückungsrente </description><content:encoded><![CDATA[<p>Endlich geht es bei der Bekämpfung der Probleme von älteren Arbeitnehmenden vorwärts. Fünf Jahre, nachdem dank eines Postulats des damaligen SGB-Präsidenten die "Konferenz Ältere Arbeitnehmende" ins Leben gerufen wurde, kann das Parlament nun endlich einen konkreten Fortschritt beschliessen - eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose, die keine Stelle mehr finden und ausgesteuert werden.</p><p>Ältere Arbeitnehmende haben im Schweizer Arbeitsmarkt mit starken Diskriminierungen zu kämpfen. Dies äussert sich insbesondere in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse sowie steigender Arbeitslosigkeit für über 55-Jährige. Vor allem aber nimmt die Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stark zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung am Ende des Erwerbslebens fordert. Diese muss sowohl ein Abrutschen in die Sozialhilfe verhindern, als auch zukünftige Renteneinbussen vermeiden. Die vorgeschlagene Überbrückungsleistung setzt genau hier an und erlaubt ein akutes sozialpolitisches Problem zu lindern.</p><p>Der SGB unterstreicht jedoch, dass weitere Verbesserungen am bundesrätlichen Vorschlag nötig sind. So zeigen sämtliche Indikatoren, dass die Probleme der älteren Generation erwiesenermassen bereits spätestens ab dem 55., und nicht erst ab dem 60. Altersjahr beginnen. Die Überbrückungsleistung muss deshalb bereits von Arbeitslosen ab 55 Jahren (bzw. Ausgesteuerten ab 57 Jahren) bezogen werden können. Weiter lehnt es der SGB ab, dass die Überbrückungsleistung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, in einem Verhältnis zum EL-Lebensbedarf gedeckelt wird. In Kantonen mit hohen Prämien und Mieten hätte dies ungerechtfertigte (und letztlich gesetzeswidrige) Kürzungen der Leistungen zur Folge. Das Parlament hat nun die Möglichkeit, die bundesrätliche Vorlage insbesondere in diesen beiden Punkten nachzubessern.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.webp" length="216214" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6235</guid><pubDate>Thu, 24 Oct 2019 15:46:06 +0200</pubDate><title>Grosser Sieg für die Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/grosser-sieg-fuer-die-frauen</link><description>Katharina Prelicz-Huber zur historischen Frauen- und Klima-Wahl 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor wenigen Monaten haben wir gesagt: Der 14. Juni war erst der Anfang! Mit der historischen Mobilisierung von über 500`000 Frauen haben wir bewiesen, dass wir Gewerkschaften die treibende Kraft des sozialen Fortschritts sind. Nun hat uns der Wahlsonntag recht gegeben. Nur fünf Monate nach dem Frauenstreik wurden die eidgenössischen Wahlen zur Frauenwahl 2019: Wir haben 20 zusätzlich Frauensitze erobert. Der Frauenanteil ist von 32 auf 42 Prozent gestiegen.</p><p>Unter dem Strich haben bei den Wahlen die progressiven, linken Kräfte deutlich zugelegt, und damit ist auch die Stimme der Arbeitnehmenden im eidgenössischen Parlament stärker geworden. Als grüne Gewerkschafterin heisst das für mich, vorwärts zu machen nicht nur in der Klimafrage, sondern auch in den drängenden sozialen Fragen. Wie zum Beispiel bei den skandalös tiefen Frauenrenten in der 2. Säule und in der AHV insgesamt. Wir brauchen eine soziale Reform der Altersvorsorge, von der insbesondere die Frauen profitieren können. Wir brauchen rasche Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Aufwertung der Frauenberufe und bei den nach wie vor zu tiefen Frauenlöhnen. Wir müssen jetzt den ökosozialen Umbau unserer Wirtschaft und Gesellschaft in Angriff nehmen, wie es die Gewerkschaften seit langem fordern.</p><p>Erfolge verpflichten. Der 14. Juni war erst der Anfang. Der 20. Oktober die Bestätigung. Jetzt packen wir es gemeinsam an. Im Parlament ebenso wie in den Betrieben und auf der Strasse.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gleichstellung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/d/csm_kph_383dfb3018.webp" length="30232" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6234</guid><pubDate>Thu, 24 Oct 2019 15:10:36 +0200</pubDate><title>Die Aussichten für die Arbeitnehmenden verbessern sich deutlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-aussichten-fuer-die-arbeitnehmenden-verbessern-sich-deutlich</link><description>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard zum Ergebnis der nationalen Wahlen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wahlen vom 20. Oktober 2019 haben die politische Situation in der Schweiz verändert. Für Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB und neu in den Nationalrat gewählt, ist der Weg nun frei für wirklich fortschrittliche Projekte im Parlament. Welche Kraft die sozialen Bewegungen für Gleichstellung und Klima haben, hat sich bei den Wahlen gezeigt. Das beweist, dass die Bevölkerung konkrete Veränderungen erwartet.</p><p>«Diese Wahlen verändern die politischen Kräfteverhältnisse in der kommenden Legislaturperiode», sagte Pierre-Yves Maillard. «Bisher gab es den bürgerlichen Block aus FDP und SVP, der alles im Nationalrat blockieren konnte. Von nun an können soziale Kompromisse mit den Parteien der Mitte eine Mehrheit finden». Der Präsident des SGB sieht darin auch eine deutlich günstigere Situation für die jüngst von den Gewerkschaften ausgehandelten Lösungen, wie z.B. die Vereinbarung mit den Arbeitgebern über die betriebliche Altersversorgung oder mit dem Bundesrat, z.B. über die Überbrückungsrente für ältere Arbeitnehmende. «Es ist eine Chance aber auch eine grosse Verantwortung für die fortschrittlichen Kräfte, bereits im Parlament erfolgreich zu sein, ohne Volksinitiativen oder Referenden durchführen zu müssen».</p><h3>Konkrete Ergebnisse</h3><p>Auch ausserhalb des Parlaments zeichnen sich grosse Auseinandersetzungen ab. Maillard: «Erstens müssen wir die ausserordentliche Dynamik des Frauenstreiks fortsetzen.» Dies habe beim Einzug vieler neuer Parlamentsmitglieder eine nicht unerhebliche Rolle gespielt. «Mit der Gleichstellungsbewegung und den Klimastreiks der jungen Menschen erfährt die Schweiz ein politisches Mobilisierungsniveau, das sie seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt hat», so der SGB-Präsident. «Die Gewerkschaften werden daran mitarbeiten, diese Mobilisierung in konkrete Ergebnisse umzusetzen!»</p><h3>Keine fremdenfeindliche Instrumentalisierung der europäischen Frage</h3><p>Auch die Verteidigung der Arbeitsbedingungen wird Anfang 2020 mit der Volksabstimmung über die SVP-Initiative gegen die Personenfreizügigkeit auf der Tagesordnung stehen. Maillard: «Angesichts dieser Initiative werden wir den bilateralen Weg, die Freizügigkeit und die flankierenden Massnahmen als Ganzes verteidigen, weil sie den Arbeitnehmern zu Gute kommen.» Nach mehr als einem Jahr Diskussion über diese Themen, habe die Öffentlichkeit die Bedeutung des Lohnschutzes erkannt. «Wir werden», so der Gewerkschaftschef weiter, «die wahren Absichten der SVP auf den Punkt bringen: das System der Gesamtarbeitsverträge zu zerstören, die Arbeitnehmerrechte abzubauen und Druck auf das Schweizer Lohnniveau auszuüben.» Pierre-Yves Maillard erinnerte daran, dass die Gewerkschaften sich auf europäischer Ebene für eine «Harmonisierung nach oben» einsetzen und dabei von den anderen Gewerkschaften in Europa unterstützt werden.</p><p>Die neue Zusammensetzung des Parlaments muss es ermöglichen, wirksame politische Antworten auf Fragen der Lohnhöhe, der Kaufkraft oder der Altersvorsorge zu finden. «Nur durch Kompromisse, die eine Mehrheit der Menschen überzeugen und konkrete Verbesserungen im Alltag bewirken können, werden wir eine fremdenfeindliche Instrumentalisierung der europäischen Frage vermeiden.»</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/1/csm_PierreYvesMaillard_YoshikoKusani_cut_2bcdc3b84e.webp" length="104120" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6238</guid><pubDate>Wed, 23 Oct 2019 00:00:00 +0200</pubDate><title>Kantonsfinanzen 2020: Hohe Vermögen, tiefe Investitionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-2020-hohe-vermoegen-tiefe-investitionen</link><description>Die Grosswetterlage ändert sich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach der Publikation der Budgets und Finanzpläne von fast allen Kantonen legt der SGB wiederum eine umfassende Analyse zur Lage der kantonalen Finanzen vor. Neben allgemeinen Kennzahlen werden darin dynamisch wachsende Ausgabenbereiche wie die Bildung und Langzeitpflege stärker unter die Lupe genommen.</p><h3><strong>Wende bei den Steuereinnahmen</strong></h3><p>Die Hochkonjunktur der vergangenen Jahre hat sich auch in den Kassen der Schweizer Kantone bemerkbar gemacht. So sind die Fiskaleinnahmen der Kantone im Jahr 2018 verglichen mit 2017 gesamthaft um 3.6 Prozent gestiegen, und damit wesentlich stärker als die Wertschöpfung. Für das kommende Jahr rechnen weiterhin die meisten Kantone mit wachsenden Steuereinnahmen, jedoch wird sich dieses Wachstum deutlich abschwächen. Diese Verlangsamung erklärt sich einerseits durch die etwas eingetrübten Wirtschaftsaussichten, ist aber andererseits auch Vorbote der Umsetzung der STAF-Steuervorlage in den Kantonen (in den meisten Kantonen treffen bereits per 1.1.2020 erste kantonale Steuergesetzrevisionen in Kraft). So rechnen insgesamt sieben Kantone trotz wachsender Wirtschaft sogar mit rückläufigen Steuereinnahmen. In Basel-Stadt – einer der Kantone, auf den die nationale Vorlage im Sinne einer einkommensneutralen Umsetzung zugeschnitten war – soll der Rückgang gar knapp 5 Prozent betragen.</p><h3><strong>Rückläufige Überschüsse trotz moderater Investitionen</strong></h3><p>Die strukturellen Haushaltsüberschüsse (d.h. die um Konjunktur- und Sondereffekte bereinigten Ergebnisse der Finanzierungsrechnung) nehmen 2020 voraussichtlich in 14 von 25 Kantonen ab. Naheliegend wäre, dass dies aufgrund steigender Investitionsausgaben passiert. Denn erstens sind in vielen Bereichen massive Investitionen vonnöten (insbesondere in der Bildung und in der Langzeitpflege) und zweitens rufen sowohl das anhaltende Tief- bzw. Negativzinsumfeld als auch die konjunkturelle Abkühlung nach einer aktiven Investitionspolitik. In vielen Kantonen findet allerdings das Gegenteil statt: Die Investitionsausgaben dürften im&nbsp; Jahr 2020 gemäss den vorliegenden Budgets in 12 von 25 Kantonen abnehmen. Der Grund für die sich verschlechternden strukturellen Finanzierungsergebnisse liegt also nicht in einer aktiven Investitionspolitik, sondern ist vielmehr oftmals eine Folge der kantonalen STAF-Umsetzungen. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung, denn der Umbau der kantonalen Systeme der Unternehmensbesteuerung sollte nicht dazu missbraucht werden, den interkantonalen Steuerwettbewerb auf einem noch tieferen Niveau neu zu entfachen.</p><h3><strong>Hohe Fehlbudgetierung, hohe Vermögen</strong></h3><p>Der SGB hat bereits in früheren Publikationen festgestellt, dass die <strong>Genauigkeit der Budgetierung</strong> in fast allen Kantonen zu wünschen übrig lässt: Die Kantone budgetieren chronisch zu pessimistisch, d.h. weisen systematisch bessere Rechnungsabschlüsse auf. Dieser Budgetierungsfehler hat im Rechnungsjahr 2018 nun sogar weiter zugenommen und liegt im schweizweiten Durchschnitt bei 5.5 Prozent (d.h. die Rechnungsabschlüsse der Kantone fallen im Verhältnis zu ihren Gesamteinnahmen um 5.5 Prozent besser aus als die in den Budgets prognostizierten Abschlüsse). Ebenfalls bereits wiederholt festgestellt hat der SGB, dass die Kantone nicht nur beim Erstellen ihrer Budgets, sondern auch beim Ausweisen ihrer <strong>Vermögen</strong> systematisch Schwarzmalerei betreiben. Die Verschuldung wird dabei vielerorts überhöht dargestellt, weil das den Bruttoschulden gegenüberstehende Vermögen nicht einbezogen oder zumindest nicht gebührend ausgewiesen wird. Korrekt ausgewiesen betrug das konsolidierte Nettovermögen der Kantone (Vermögen abzüglich Bruttoschulden) im Jahr 2017 fast 32 Milliarden Franken und hat auf das Jahr 2018 um weitere 10 Prozent auf knapp 35 Milliarden (!) zugenommen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6330</guid><pubDate>Wed, 16 Oct 2019 17:35:00 +0200</pubDate><title>Dossier 135: Zur Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften im Jahr 2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-135-zur-mitgliederentwicklung-der-gewerkschaften-im-jahr-2018</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mitgliederverbände des SGB, der mit Abstand grössten gewerkschaftlichen Dachorganisation der Schweiz, zählten Ende 2018 genau 343‘806 Mitglieder. Der SGB vertritt damit im Jahresvergleich 9‘440 weniger Mitglieder. Das entspricht einem Rückgang von 2.67 %. Abgenommen hat der SGB bei den Männern (-3.97%), wohingegen er bei den Frauen leicht zulegen konnte (+0.41%). Alle Details der Entwicklungen stellt das aktuelle Dossier 135 vor.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.webp" length="204908" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6231</guid><pubDate>Wed, 16 Oct 2019 17:00:00 +0200</pubDate><title>Breite Front gegen längere Arbeitszeiten, notfalls mit Referendum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/breite-front-gegen-laengere-arbeitszeiten-notfalls-mit-referendum</link><description>Gemeinsame Mitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">67-Stunden Woche, Nacht- und Sonntagsarbeit als Pflicht – all das droht denjenigen, die das Pech haben, als «leitende» Angestellte oder «Fachspezialisten» zu gelten. So will es die parlamentarische Initiative Graber. Dagegen wehrt sich die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit, notfalls mit dem Referendum.</p><p>Wird die parlamentarische Initiative «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» des abtretenden Luzerner CVP-Ständerats Konrad Graber angenommen, würde das Schweizer Arbeitsrecht praktisch ausgehöhlt: Die Gummibegriffe «Leitende Arbeitnehmerin» und «Fachspezialist» würden dem Missbrauch Tür und Tor öffnen – und das weiss der Initiant auch. Denn möglichst viele Arbeitnehmende sollen unter diese Kategorien fallen, um so vom Arbeitgeber bei Mehrarbeit ganz nach Gusto eingesetzt werden zu können: eben bis zu 67 Stunden pro Woche, Sonntage inklusive!<br><br> Donnerstag/Freitag, 17./18.&nbsp; Oktober, wird sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) mit der Vorlage befassen, und selten war die Ausgangslage so klar: Die parlamentarische Initiative wurde von allen Seiten zerzaust: die kantonalen Arbeitsinspektorate lehnen das Ansinnen ebenso ab wie die Landeskirchen und andere Mitglieder der Sonntagsallianz. ÄrztInnen und ArbeitsmedizinerInnen warnen vor dessen verheerenden Folgen.<br><br> Sie alle hätten zu Wort kommen sollen, denn ursprünglich hatte die WAK-S Hearings angekündigt, sie dann aber einfach abgesagt. Offenbar hatte sie angesichts der vielen, kritischen Anmeldungen (von der Schweizerischen<br><br> Gesellschaft für Arbeitsmedizin SGARM über die FMH bis zur Sonntagsallianz) schlicht den Mut verloren. Aber zu versuchen, das Geschäft noch zwei, drei Tage vor den eidgenössischen Wahlen still und leise durchzuwinken, dafür war der Mut offensichtlich vorhanden.<br><br> Doch sollte das zynische Vorhaben tatsächlich durchs Parlament kommen, hat die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit bereits das Referendum angekündigt. Mediziner, Kirchen, Gewerkschaften, kantonale Arbeitsinspektorate und auch der Bundesrat, sie alle sagen klar nein zu dieser Deregulierung. Schliesslich hat die Schweiz laut OECD bereits eines der flexibelsten und arbeitgeberfreundlichsten Arbeitsrechte. Schliesslich wird hierzulande im internationalen Vergleich bereits viel zu lang gearbeitet. Wenn schon, sollte die Arbeitswoche verkürzt werden, wie das jüngst lautstark am Frauenstreik gefordert wurde. Gerade Frauen und Familien würden unter Grabers Idee besonders leiden.<br><br> Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit erwartet von der WAK-S angesichts der geballten Rückweisung von allen Seiten, dass sie diese parlamentarische Initiative abschreibt und damit endlich ad acta legt, wie es der Ständerat unlängst bereits mit der ähnlich gelagerten Initiative der damaligen Ständerätin Karin Keller-Sutter zur Arbeitszeiterfassung getan hat.<br> &nbsp;</p><h5>Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit:</h5><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)</li><li>Travail.Suisse</li><li>Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM)</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)</li><li>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)</li><li>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)</li><li>sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/3/csm_frau-gestresst-kopfschmerz_c-inkje-photocase_bf91282e5f.webp" length="72958" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6226</guid><pubDate>Mon, 30 Sep 2019 08:45:29 +0200</pubDate><title>Prämienrunde 2020: Nicht nur gute Nachrichten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienrunde-2020-nicht-nur-gute-nachrichten</link><description>Es gibt zu viele Ungleichheiten im System, wie die Analyse des SGB zeigt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämienerhöhung fällt für das kommende Jahr wie erwartet sehr moderat aus. Das ist zunächst vor allem für die Versicherten eine gute Nachricht. Die zumeist massiven Prämiensteigerungen der vergangenen Jahre standen im starken Kontrast zu einer Reihe wirksamer Kostendämpfungsmassnahmen. Nun haben die Krankenkassen endlich reagiert und damit begonnen, ihre so angehäuften riesigen Reserveüberschüsse abzubauen und an die Versicherten rückzuverteilen. Die Prämienrunde 2020 – so ist man sich weitgehend einig – ist allerdings vielmehr eine <a href="/themen/sozialpolitik/detail/praemien-2020-nicht-mehr-als-eine-verschnaufpause">kurzfristige Verschnaufpause</a> denn eine anhaltende Trendwende, wie die bereits wieder nach oben korrigierte Kostenprognose für die kommenden Jahre deutlich macht.</p><h3>Standardprämie vs. mittlere Prämie</h3><p>Dennoch führt auch eine genauere Betrachtung der Prämienankündigung bereits Unerfreulicheres zutage. So basiert die vom BAG publizierte Zahl der durchschnittlichen Prämiensteigerung von 0.3% (Erwachsene) zum zweiten Mal auf der sogenannten «mittleren Prämie». Da sich diese aus dem Durchschnitt aller gewählten Versicherungsmodelle und Wahlfranchisen ergibt, verschleiert sie die Nachteile, die solche Modelle für die Versicherten bringen. Insbesondere ist das deren höhere Kostenbeteiligung, welche die gegebene moderate Prämiensteigerung im Krankheitsfall sofort mehrfach aufzufressen droht. Betrachtet man aber – wie bis 2017 üblich – die Standardprämie (Grundmodell bei 300 Franken Franchise), so fällt die Prämiensteigerung für 2020 mit 0.8% bereits deutlich höher aus. Immerhin sind heute noch fast 20% der EinwohnerInnen in einem Standardmodell versichert, darunter hauptsächlich jene Personengruppen, für die ein Wahlmodell bzw. eine hohe Franchise aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht infrage kommt.</p><h3>Solidargemeinschaft bereits angekratzt</h3><p>Obwohl die Prämien nun gerade für diese Versicherten stärker steigen, hat die «Expertenlobby» nach der Bekanntgabe wieder einmal kräftig die Werbetrommel für höhere Prämienrabatte bei Wahlfranchisen gerührt. Dabei bemühen sie das immer gleiche Argument, die «Jungen und Gesunden» müssten heute viel zu viel für die «Alten und Kranken» bezahlen. Dazu drei wesentliche Anmerkungen:</p><ol><li>Dies ist in der Gesamtbetrachtung völlig falsch: So muss heute eine 95-Jährige nicht nur Prämien stemmen, die im Durchschnitt 43 Prozent höher sind, sondern bezahlt darüber hinaus noch 195 Prozent mehr Franchise und Selbstbehalt als ein 25-Jähriger (ganz zu schweigen von weiteren Kosten für Pflegeheim/Spitex, Spitaltaxen, Medikamente etc.).</li><li>Es ist ganz einfach der grundlegende Charakter einer Versicherung, dass Gesunde (bzw. «potenziell Kranke») die Behandlung der Kranken mitfinanzieren. Es wird sich also – welch Überraschung – in jeder Versicherung immer eine Personengruppe finden, die mehr bezahlt bzw. weniger Leistungen bezieht als andere. Und dass dies in ausgeprägter Weise auf die KVG-Grundversicherung zutrifft, ist Ausdruck einer politisch gewollten diskriminierungsfreien gesundheitlichen Grundversorgung für alle.</li><li>Abschliessend sei bemerkt, dass die heute gewährten Prämienrabatte für Wahlfranchisen laut BAG-Berechnungen versicherungstechnisch sowieso bereits zu hoch angesetzt sind – oder in anderen Worten: Sie erlauben es den gesunden Versicherten schon heute, sich finanziell teilweise aus der Solidargemeinschaft in der Grundversicherung («einheitlicher Risikopool») auszuklinken.</li></ol><h3>Kantonale Unterschiede frappant</h3><p>Neben den Unterschieden zwischen den Versichertengruppen, bringt die Prämienrunde 2020 auch grosse Differenzen zwischen den Kantonen mit sich. So sinken die Prämien im Kanton Luzern um 1.5 Prozent, steigen aber im Kanton Neuenburg um ganze 2.9 Prozent. Diese grosse Diskrepanz ist Ausdruck der verfehlten Organisation der Grundversicherung, welche über mehr als 50 private Krankenkassen in insgesamt 42 Prämienregionen abgewickelt wird. Diese Fragmentierung bringt finanziell regelmässig Verwerfungen mit sich, denen die Versicherten letztlich willkürlich und alternativlos ausgeliefert sind (von mühsamen und langfristig wirkungslosen Kassenwechseln abgesehen).</p><p>Im Kanton Neuenburg, beispielsweise, ist der Hauptgrund für die massive Prämienerhöhung die Tatsache, dass fast die Hälfte der Bevölkerung bei der Billigkasse Assura versichert ist. Diese hat die Reserven in den letzten Jahren – im Gegensatz zu fast allen anderen Kassen – zu knapp bemessen und zieht jetzt über Prämienerhöhungen nach.</p><p>Das Beispiel Neuenburg zeigt damit überdeutlich: Bevor sich einzelne Kantone in Geiselhaft von wenigen oder gar nur einem Versicherer begeben, müssen sie auf Wunsch ihrer Bevölkerung die Möglichkeit haben, selbst eine kantonale Krankenkasse aufzubauen, genau wie dies unlängst auch der Waadtländer Staatsrat forderte (eine Standesinitiative ist zu erwarten). Damit wären nicht nur die lästigen Reserveschwankungen Vergangenheit, es könnte endlich auch wirksam in Prävention investiert und bei den Verwaltungskosten gespart werden.<br> &nbsp;&nbsp; &nbsp;<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.webp" length="37538" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6223</guid><pubDate>Fri, 27 Sep 2019 15:01:39 +0200</pubDate><title>Risiko Strommarktöffnung zu hoch: der SGB sagt Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/risiko-strommarktoeffnung-zu-hoch-der-sgb-sagt-nein</link><description>Strommarkt braucht hohe Planbarkeit und keine Marktexperimente</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute vom Bundesrat angekündigte Marktöffnung bringt uns der Energiewende keinen Schritt näher und sie gefährdet die Versorgungssicherheit. Der Bundesrat versucht womöglich, mit der Strommarktliberalisierung der EU-Kommission ein Signal zu senden. Für die Stromversorgung in der Schweiz ist das ein hohes Risiko! Der SGB lehnt die vollständige Strommarktöffnung ab. Dieser Ablehnung liegen folgende Überlegungen zu Grunde:</p><p>Strom ist ein unverzichtbares Gut für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Er muss jederzeit verfügbar sein, es kann niemand darauf verzichten und dafür braucht es eine hohe Planbarkeit von Nachfrage und Bereitstellung, aber ganz sicher keine Marktexperimente! Die Schweiz hat heute nicht nur eine sehr stabile Stromversorgung, sondern auch moderate, stabile Strompreise. Die Haushalte bezahlen seit Jahren durchschnittlich 21 Rappen pro Kilowattstunde, weniger als in den umliegenden Ländern mit vollliberalisiertem Strommarkt.</p><p>Der Strompreis setzt sich aus den Kosten für den Strom, aus den Kosten für das Netz und aus Abgaben zusammen. Darin macht der eigentliche Strompreis nicht mal 40 Prozent aus, was rund 8 Rappen pro Kilowattstunde sind. Nur für diesen Teil des Strompreises würde dann der "freie Markt" gelten, denn der Rest bleibt ja reguliert.</p><p>Wegen diesen 8 Rappen sollen nun also die Haushalte aus 600 Verteilnetzbetreibern und weiteren Anbietern ihren Stromlieferanten auswählen müssen! Das wird die Energiewende nicht befördern und den Klimaschutz nicht verstärken und auch der Strom wird so ganz sicher nicht billiger.</p><p>Ganz im Gegenteil! Da wird dann von allen Anbietern ein riesiger Aufwand für Marketing und Verwaltung betrieben. Ressourcen, die dringend anderswo benötigt würden. Denn Vorrang hat heute eine zügige Umstellung auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, gerade in der Schweiz, die aufgrund ihrer Topografie stark durch die Klimaerwärmung bedroht ist. Energiegemeinschaften sind bereits möglich, die heutige Struktur des schweizerischen Strommarkts hat sich als krisensicher ausserordentlich bewährt. Es gibt keinen Grund, das leichtfertig aufs Spiel zu setzen!</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Dore Heim, Zentralsekretärin SGB, 079 744 93 90</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.webp" length="327442" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6217</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 16:41:02 +0200</pubDate><title>Prämien 2020: Nicht mehr als eine Verschnaufpause</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemien-2020-nicht-mehr-als-eine-verschnaufpause</link><description>Trotz moderater Prämienrunde 2020 bleibt das zentrale Problem der Schweizer Gesundheitsversorgung akut bestehen: die höchst unsoziale Finanzierung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das Bundesamt für Gesundheit am nächsten Donnerstag die zu erwartende moderate Prämienerhöhung für das Jahr 2020 bekanntgeben wird, dürfte es zu einem grossen Schulterklopfen kommen. Der Bund wird sich für griffige Kostendämpfungsmassnahmen loben (insbesondere den Tarmed-Tarifeingriff), die ÄrztInnen werden ihr Verantwortungsbewusstsein unterstreichen (und damit den drohenden Globalbudgets ihre Notwendigkeit absprechen) und die Krankenkassen werden sich als "Kümmerer" geben, welche den Menschen nun endlich einen Prämienschock ersparen würden.</p><p>Dass dies bestenfalls die halbe Wahrheit ist, dürfte allen klar sein. Denn erstens ist die temporär moderate Zunahme der Gesundheitskosten bereits wieder Vergangenheit: Nach einem Kostenwachstum von 2.6% im Jahr 2017 und 2.8% im Jahr 2018, geht die KOF-Konjunkturforschungsstelle für 2019 von 3.7% und für 2020 von 3.6% aus. Dieses Wachstum wird sich – wie immer zeitverzögert – auch in den zukünftigen Prämien niederschlagen.</p><p>Bevor dies allerdings geschehen darf, müssen die Kassen endlich Ordnung in ihre Bücher bringen. Denn aufgrund in der Vergangenheit zu hoch angesetzter Prämien schwimmen sie heute im Geld: Die angehäuften Reserven entsprechen Ende 2018 praktisch dem Doppelten des gesetzlich Vorgeschriebenen. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss ihnen in Form tieferer Prämien zurückgegeben werden. Das falsche Selbstlob in den teuren Werbekampagnen können sich die Kassen dabei getrost sparen.</p><h3>Soziale Finanzierung vorantreiben</h3><p>Zweitens bleibt trotz moderater Prämienrunde 2020 das zentrale Problem der Schweizer Gesundheitsversorgung akut bestehen: Die höchst unsoziale Finanzierung durch Kopfprämien und horrende Kostenbeteiligung. Denn selbst wenn die KOF-Prognosen nicht zutreffen und weitere Kostendämpfungsmassnahmen greifen sollten: Dies änderte nichts an der bereits extrem hohen Prämienbelastung insbesondere von (Eineltern-)Familien und RentnerInnen.</p><p>Die <a href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/gesundheit/artikel/details/gesundheit-fuer-alle-bezahlbar-machen-ja-zur-praemien-entlastungs-initiative/" class="external-link-new-window">Prämienentlastungsinitiative von SP Schweiz und SGB</a> zur Einführung eines Prämiendeckels bei 10% des verfügbaren Einkommens ist deshalb unerlässlich. Sobald die Initiative zustande kommt, muss sie im Parlament prioritär behandelt werden. Ein anderes Reformprojekt, die <a href="/themen/sozialpolitik/detail/die-einheitliche-finanzierung-kommt-die-praemienzahlerinnen-teuer-zu-stehen" target="_blank">"Einheitliche Finanzierung"</a> sollte hingegen schleunigst beerdigt werden: Diese KVG-Revision fordert einen beispielslosen Ausbau der Finanzierungs- und Steuerungsmacht der Krankenkassen im Gesundheitswesen. Dass diese sich dafür mit ihrer aktuellen Geschäftspolitik – siehe Reserve-Anhäufung und Lohnpolitik in den Chef-Etagen – alles andere als empfehlen, liegt eigentlich auf der Hand.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.webp" length="199932" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6214</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 16:30:20 +0200</pubDate><title>Der VPOD verteidigt das Schweizer Streikrecht in Strassburg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-vpod-verteidigt-das-schweizer-streikrecht-in-strassburg</link><description>Das Bundesgerichtsurteil im Fall La Providence stellt das Streikrecht in Frage. Der VPOD zieht deshalb vor den Menschenrechtsgerichtshof, um dieses fundamentale Recht zu verteidigen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sie waren auf die Strasse gegangen, weil sie keine andere Möglichkeit mehr sahen, ihre Arbeitsbedingungen zu verteidigen. Die neue Besitzerin, der Privatspitalkonzern Genolier hatte nicht nur den Gesamtarbeitsvertrag gekündigt, um Löhne und Zulagen kürzen und die Arbeitszeit verlängern zu können. Er hatte gleichzeitig auch das Gespräch mit den Angestellten des Neuenburger Privatspitals La Providence verweigert.</p><p>Wohl deshalb fand der Streik auch viel Rückhalt in der Bevölkerung. Doch nach einer längeren Auseinandersetzung schickte Genolier den Streikenden schliesslich den blauen Brief. Für die Streikenden und ihre Gewerkschaft VPOD war klar: Damit hat sich der Konzern ins rechtliche Abseits begeben. Denn die Schweiz kennt zwar unrühmlicherweise immer noch keinen Kündigungsschutz für gewerkschaftliche AktivistInnen, der diesen Namen verdient. Doch gleichzeitig garantiert die Bundesverfassung im Artikel 28 das Streikrecht.</p><h3>Skandalöses Bundesgerichtsurteil zum Streik</h3><p>Mehr als sieben Jahre sind seit dem Streik vergangen, und mittlerweile lag der Fall beim Bundesgericht. Dieses hat nun kürzlich ein aus Sicht der Gewerkschaften skandalöses Urteil verkündet: Die Verteidigung der bisherigen, durch einen breit abgestützten kantonalen GAV garantierten Arbeitsbedingungen sei «unverhältnismässig» gewesen, der Streik deshalb illegal.<br> Gemäss bisheriger Rechtsprechung war klar: Ein Streik ist legal, wenn die Forderungen auf die Arbeitsbeziehungen zielen, wenn er von einer Gewerkschaft mitgetragen wird, wenn eine Konfliktlösung mit Verhandlungen gesucht wurde und gescheitert ist, und wenn er die Existenz des Unternehmens nicht in Frage stellt. Mit dem La-Providence-Urteil verlässt das Bundesgericht diese Linie und geht viel weiter: Neu könnten selbst rein defensive Streiks für illegal erklärt werden, wenn die RichterInnen zum Schluss gelangten, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sei zumutbar. Damit wäre das Streikrecht faktisch ausgehebelt.</p><h3>«Kein demokratischer Kampf gegen dieses Phänomen ist unverhältnismäßig»</h3><p>Die Gewerkschaften können und wollen das nicht hinnehmen. Deshalb legt der VPOD beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gegen das Urteil Beschwerde ein. Und er wird dabei vom SGB unterstützt: «Der unlautere Wettbewerb auf dem Rücken der Mitarbeitenden ruiniert das Schweizer Gesundheitssystem», so SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. «Kein demokratischer Kampf gegen dieses Phänomen ist unverhältnismäßig», stellte Maillard bei einer Medienkonferenz fest. Die Schweiz muss die fundamentalen Arbeitsrechte endlich respektieren, wie sie die Internationale Arbeitsorganisation der UNO (ILO) garantiert.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_European_Court_of_Human_Rights_cc-by-sa_Cherryx-Wikimediacommons_2a7997dd48.webp" length="426796" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6213</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 16:00:44 +0200</pubDate><title>Für eine bessere soziale Absicherung älterer Arbeitsloser</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-eine-bessere-soziale-absicherung-aelterer-arbeitsloser</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Heute ist die Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen so hoch wie noch nie. Doch längst nicht alle, die im Alter von 55 bis 64 Jahren zur Erwerbsbevölkerung zählen, haben auch eine sichere Stelle, im Gegenteil. Erstens führte ein in den vergangenen Jahren gestiegener Druck auf die älteren Arbeitnehmenden zu mehr prekären Anstellungen und zweitens hat die Arbeitslosigkeit unter den älteren Arbeitnehmenden in den letzten Jahren stetig zugenommen.</p><p>Sozialpolitischer Ausdruck dieser Situation ist zunächst eine unter älteren Arbeitnehmenden deutlich höhere durchschnittliche Bezugsdauer von ALV-Taggeldern (Langzeitarbeitslosigkeit). Letztere hat ein Ausmass angenommen, welches längst nicht mehr durch die gesetzlich geltende längere maximale Taggeldbezugsdauer für ältere bzw. langjährige Versicherte aufgefangen werden kann, weshalb für diese auch das Aussteuerungsrisiko stark gestiegen ist. Die Chance, im Alter nach einer Aussteuerung wieder erfolgreich im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, ist jedoch oft sehr gering. Dies ist für jede einzelne und jeden einzelnen der Betroffenen eine schmerzhafte Erfahrung – sowohl psychisch als auch finanziell. Finanziell ist jedoch nicht nur die Überbrückung der verbleibenden Erwerbsjahre eine Herausforderung, sondern es sind die heute möglichen Optionen dieser Überbrückung selbst, die in den meisten Fällen dazu führen, dass die Einkommensprobleme auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters bis auf Weiteres bestehen bleiben. Dies deshalb, weil ein verfrühtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zwangsläufig zu späteren Renteneinbussen führt.</p><h3>Überbrückungsleistung auf dem richtigen Weg, Verbesserungen nötig</h3><p>Um die Situation der älteren Arbeitnehmenden zu verbessern, fordert der SGB seit langem ein breites Massnahmenpaket. Vonnöten sind dabei präventive Massnahmen, wie ein besserer Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeitende, ein effektiver Schutz gegen Altersdiskriminierung, wirksame berufsbegleitende Weiterbildungsangebote sowie eine spezifischere Ausrichtung der öffentlichen Stellenvermittlung auf die Bedürfnisse älterer Arbeitsloser. Parallel dazu ist es aber unerlässlich, dass die bestehenden Lücken der sozialen Absicherung im Vorrentenalter endlich geschlossen werden. Der SGB begrüsst deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung einer Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose sehr.</p><p>Die Überbrückungsleistung (ÜL) löst ein akutes, flächendeckend auftretendes sozialpolitisches Problem zu sehr überschaubaren Bruttokosten von nicht einmal 300 Millionen pro Jahr. Diesen Bruttokosten stehen zudem relevante Einsparungen bei den ordentlichen Ergänzungsleistungen sowie in der Sozialhilfe gegenüber. Die verhältnismässig tiefen Nettokosten erklären sich aber auch stark aus dem relativ eng definierten Kreis der Anspruchsberechtigten. Der SGB ist aber der Meinung, dass die vorgesehenen Bedingungen für den ÜL-Bezug klar zu restriktiv ausgestaltet sind und zu viele ältere Arbeitslose von der Anspruchsberechtigung ausschliessen. Denn seit Längerem weisen sämtliche Indikatoren darauf hin, dass die Probleme der älteren Arbeitnehmenden bereits im Alter von 55 und nicht erst im Alter von 60 Jahren sprunghaft zunehmen. Die Überbrückungsleistung muss daher spätestens für diese Altersgruppe greifen.</p><p>Ein Fantasiegebilde ist hingegen das von rechts gebetsmühlenartig vorgebrachte Argument, die Überbrückungsleistung würde Arbeitgebende dazu ermutigen, vermehrt ältere Mitarbeitende zu entlassen, weil diese neu ja besser abgesichert sein würden. Um diese Behauptung zu widerlegen, genügt ein Blick in den Kanton Waadt, der mit der "Rente-pont" bereits seit dem Jahr 2011 ein ähnliches Instrument kennt. Die&nbsp; damit gemachten Erfahrungen sind durchwegs positiv und es konnten keine negativen Anreizeffekte auf dem Arbeitsmarkt beobachtet werden. Dies bestätigen übrigens auch die Arbeitgebenden vor Ort – klar, denn kein Unternehmen hat prinzipiell ein Interesse daran, leichtfertig auf die Erfahrung langjähriger Mitarbeitender zu verzichten.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Frau-ue55-nachdenklich-Fenster_photocase-gu.ju._471161b42a.webp" length="53674" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6211</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 11:00:11 +0200</pubDate><title>Einknicken vor Finanzplatz schadet Geldpolitik und Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einknicken-vor-finanzplatz-schadet-geldpolitik-und-altersvorsorge</link><description>Frankenüberbewertung muss dezidierter bekämpft werden </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Die Konjunkturlage hat sich vor allem für die Exportwirtschaft eingetrübt. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass sich die Schweizerische Nationalbank SNB offensiv für einen angemessenen Frankenkurs einsetzt. Mit den Negativzinsen und den Devisenmarktinterventionen setzt die SNB Instrumente ein, welche eine Wirkung in die richtige Richtung entfalten. Doch leider liess sie die Marktteilnehmer nicht nur im Unklaren, welche Ziele sie damit genau verfolgte. Sondern sie liess immer wieder auch Aufwertungsepisoden zu.</p><p>Der heutige Entscheid, den Negativzins für die Banken zu lockern, ist ein weiteres Zeichen von Schwäche. Die SNB signalisiert damit, dass sie von ihrem geldpolitischen Kurs abzuweichen bereit ist, wenn der Druck des Finanzplatzes steigt.</p><h3>Altersvorsorge im Nachteil</h3><p>Damit wird auch die Wirksamkeit des Negativzinses geschwächt. Im Unterschied zur AHV und den Pensionskassen sind die Banken und die Privatanleger in Bezug auf Devisenanlagen beweglicher. Der Negativzins müsste vor allem dort durchgesetzt werden. AHV und Pensionskassen sollten hingegen weitergehende Ausnahmen erhalten. Sie sind zurecht verpflichtet, ihre Leistungen in Franken zu zahlen. Deshalb müssen sie einen grossen Teil ihrer Gelder auch in Franken anlegen.</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie dezidierter gegen die Frankenüberbewertung vorgeht. Zudem braucht es endlich Lösungen für die Negativzinsproblematik in der AHV und bei den Pensionskassen. Der AHV-Fonds muss vollständig von den Negativzinsen ausgenommen werden. Und die Einnahmen aus den Negativzinsen sollten an die Pensionskassen ausgeschüttet werden, um den Rückgang bei den Renten aufzuhalten.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/0/csm_Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa_afb8560e1f.webp" length="463876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6209</guid><pubDate>Wed, 18 Sep 2019 14:33:59 +0200</pubDate><title>Erfolgreicher Widerstand gegen längere Arbeitszeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/erfolgreicher-widerstand-gegen-laengere-arbeitszeit</link><description>Medienmitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Widerstand der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit gegen eine Aushöhlung des Arbeitsgesetzes zeigt endlich Wirkung: Der Ständerat verzichtet darauf, die Arbeitszeiterfassungspflicht für weite Kreise der Arbeitnehmenden abzuschaffen. Damit bleibt ein zentrales Instrument erhalten, das die Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit und überlangen Arbeitszeiten schützt.</p><p>Mit dem Entscheid, eine parlamentarische Initiative der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter zu beerdigen, räumt der Ständerat ein, dass die Pläne für eine weitgehende Deregulierung des Arbeitsgesetzes quer in der Landschaft stehen und auf breiten Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen und Kantonen stossen. Die Umsetzung der Initiative Keller-Sutter hätte mit der Arbeitszeiterfassungspflicht das Instrument zerstört, das überhaupt erst die Kontrolle der Höchstarbeitszeiten und Überzeit erlaubt. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE wären mindestens 26 Prozent der Arbeitnehmenden betroffen gewesen.</p><p>Dieser Schritt reicht der Allianz aus Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen und AssistenzärztInnen aber noch lange nicht. Jetzt müssen der Ständerat und die zuständige Wirtschaftskommission auch die Pläne aufgeben, die Wochen-Höchstarbeitszeit zu erhöhen und das Sonntags-Arbeitsverbot weiter aufzuweichen. Deshalb muss auch die entsprechende parlamentarische Initiative von Ständerat Konrad Graber beerdigt werden. In Zeiten, in denen Studien eine stetige Zunahme des Stresses in der Arbeitswelt feststellen und in denen immer mehr Menschen ein Burn-out erleiden, braucht es mehr Schutz für die Arbeitnehmenden statt weniger. Der Ständerat ist gut beraten, den grundsätzlichen Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen, Kirchen und Kantonen ernst zu nehmen und auch dieses Gesetzesvorhaben aufzugeben. Sollte das Parlament daran festhalten, wird die Allianz die Vorlage mit allen Mitteln bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/1/csm_Frau_Aerztin_abends_muede_am-PC_istock_klein_e5620b86b1.webp" length="109862" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6207</guid><pubDate>Tue, 17 Sep 2019 16:12:01 +0200</pubDate><title>Für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-ueberbrueckungsleistungen-fuer-aeltere-arbeitslose</link><description>Stellungnahme des SGB im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Erwerbsquote dieser Altersgruppe von 66 Prozent im Jahr 1999 um 10 Prozentpunkte auf 76 Prozent im Jahr 2019 gestiegen – aus sehr unterschiedlichen Gründen. Doch längst nicht alle, die im Alter von 55 bis 64 Jahren zur Erwerbsbevölkerung zählen, haben auch eine sichere Stelle, im Gegenteil: Es gibt mehr prekäre Anstellungen und grössere Probleme mit Arbeitslosigkeit. Einmal arbeitslos, haben ältere Arbeitnehmende wesentlich grössere Probleme als jüngere, wieder eine Stelle zu finden. Während die Sozialhilfequote zwischen den Jahren 2011 und 2017 insgesamt um rund 10 Prozent zugenommen hat, waren es bei den über 55-Jährigen 32 Prozent. Ältere Stellensuchende haben es schwer. Sie schreiben viele Bewerbungen und erhalten dennoch Absagen, teilweise mit fadenscheinigen Begründungen. Es lässt sich festhalten, dass ältere Arbeitnehmende ein markant höheres Aussteuerungsrisiko haben – bei gleichzeitig viel tieferen Wiedereingliederungschancen.<br><br> Parallel zu präventiven Massnahmen wie z.B. einem verbesserten Kündigungsschutz, verbesserter Weiterbildung und Schutz gegen Altersdiskriminierung ist es absolut unerlässlich, dass die bestehenden Lücken der sozialen Absicherung im Vorrentenalter endlich geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung einer Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose ein äusserst wichtiger Schritt und wird vom SGB sehr begrüsst.<br><br> Eine weiter gehende Erläuterung und die Beurteilung der vorgeschlagenen Überbrückungsleistung im Detail findet sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6203</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2019 15:06:24 +0200</pubDate><title>Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neuregelung-der-psychologischen-psychotherapie-im-rahmen-der-obligatorischen-krankenpflegeversicherung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt in seiner Stellungnahme die Ausgangslage in den Blick und kommentiert auf dieses Basis den vom Bundesrat vorgeschlagenen Wechsel auf das Anordnungsmodell, bei dem psychologische PsychotherapeutInnen als selbständig auf ärztliche Anordnung hin sowie auf eigene Rechnung tätige Leistungserbringer gewertet werden. Diesen Ansatz begrüsst der SGB grundsätzlich sehr. Dasselbe gilt für die vorgeschlagene Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung bzw. die Schaffung der Voraussetzungen zur Kostenübernahme der psychologischen Psychotherapie. Ohne weiter auf die unterstützenswerten Details der Verordnungsentwürfe einzugehen, sieht der Gewerkschaftsbund jedoch bei einigen wichtigen Punkten konkreten Anpassungsbedarf. 
</p><p>Mehr dazu in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6201</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2019 14:45:09 +0200</pubDate><title>Botschaft zur Förderung der Kultur 2021 - 2024 (Kulturbotschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/botschaft-zur-foerderung-der-kultur-2021-2024-kulturbotschaft</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6199</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2019 14:07:34 +0200</pubDate><title>Änderung des Zivilgesetzbuchs (Unternehmensnachfolge)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/aenderung-des-zivilgesetzbuchs-unternehmensnachfolge</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB befürwortet den vorliegenden Vorentwurf zur Änderung des ZGB bzw. des Erbrechts im<br> Bereich der Unternehmensnachfolgen. Die Reform, welche nun die Unternehmensregelung ändert, ist relevant für den Wirtschaftsstandort Schweiz sowie für den Erhalt von Arbeitsplätzen.</p><p>Die Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.)</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Wirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6197</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2019 13:50:51 +0200</pubDate><title>Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/handelsabkommen-zwischen-der-schweiz-und-dem-vereinigten-koenigreich</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst die Unterzeichnung des Handelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Die bestehenden bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und der gegenseitige Markzugang werden damit sowohl für den Fall eines geregelten Austritts Grossbritanniens aus der Europäischen Union als auch für den Fall eines ungeordneten Brexits im Rahmen des Möglichen abgesichert. Als sehr bedauerlich beurteilt der SGB das Fehlen eines Kapitels im Abkommen mit Bestimmungen zu Arbeits- und Umweltstandards.
</p><p>Weitere Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6195</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2019 13:30:21 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-der-verordnung-des-efd-ueber-den-abzug-der-berufskosten-unselbststaendig-erwerbstaetiger-bei-der-direkten-bundessteuer</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die grundsätzliche Überlegung der Kommissions- und Parlamentsmehrheit für eine vereinfachte Handhabung der Besteuerung von privat genutzten Geschäftsfahrzeugen tönt zunächst verständlich, die Umsetzung schafft jedoch neue Ungleichheiten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die Verordnungsänderung ab und stützt die Haltung des Bundesrats in dieser Sache.
</p><p>Weitere Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.)</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6193</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2019 12:37:57 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-elektronische-verfahren-im-steuerbereich</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst diese Schritte zur digitalen Verwaltung. Sie scheinen besonders im Bereich der Steuererklärung als sinnvolle Vereinfachung. Eine allfällige Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Verfahren für Unternehmen scheint zumutbar. Die Voraussetzungen bleiben, dass die entsprechenden Onlineportale verfügbar sind, der Datenschutz sichergestellt wird, sowie dass keine Personen zur elektronischen Vorgehensweise verpflichtet werden, bei welchen diese nicht zumutbar wäre. In diesem Sinne unterstützt der SGB das Bundesgesetz.
</p><p>Weitere Hinweise finden sich in der vollständigen Stellungnahme des SGB (s.u.)</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6191</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2019 12:26:47 +0200</pubDate><title>Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI) sowie Änderung über die Abfälle in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/haftung-in-der-binnenschifffahrt-clni-sowie-aenderung-ueber-die-abfaelle-in-der-rhein-und-binnenschifffahrt-cdni</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und sein angeschlossener Verband Nautilus, die Branchengewerkschaft der Schifffahrt,<br>unterstützen die vorliegenden zwei Übereinkommen sowie die Änderung des Seeschifffahrtsgesetzes. Weitere Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.)</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6189</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2019 12:19:34 +0200</pubDate><title>Totalrevision der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/totalrevision-der-verordnung-ueber-die-sicherstellung-der-trinkwasserversorgung-in-notlagen-vtn</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6185</guid><pubDate>Fri, 13 Sep 2019 16:16:05 +0200</pubDate><title>Für ein Datenschutzgesetz das wirklich schützt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-ein-datenschutzgesetz-das-wirklich-schuetzt</link><description>Der Nationalrat muss nachbessern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein zahnloses Datenschutzgesetz (DSG), das gegen Grundrechte verstösst, den Status Quo verschlechtert und nicht EU-kompatibel ist: Bessert der Nationalrat nicht nach, gehört das Ding zurückgewiesen.</p><p>Sogar die NZZ konnte nicht umhin, zu vermelden: Der Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz sei ungenügend, warne der eidgenössische Datenschutzbeauftragte. Ohne Nachbesserungen könnte die EU der Schweiz gar die Gleichwertigkeit absprechen.</p><h3>Note: ungenügend</h3><p>Was ist passiert? Das Parlament fasste den Auftrag, den Datenschutz zu stärken und dem digitalen Wandel anzupassen. Gemacht hat es fast das Gegenteil. Jedenfalls kann von einer Stärkung, so wie es die EU mit ihrem neuen Datenschutzrecht gemacht hat, nicht die Rede sein.</p><p>Für Arbeitnehmende besonders stossend ist, dass die Parlamentsmehrheit in Art. 4 nicht einmal die Bearbeitung hochsensibler Daten wie Gewerkschaftsmitgliedschaft schützen will. Dies wäre ein offener Bruch mit von der Schweiz ratifiziertem Völkerrecht, u.a. der EMRK sowie einschlägiger ILO-Konventionen.</p><p>Die EU ist derzeit daran, das Datenschutzniveau von Drittstaaten inklusive der Schweiz zu überprüfen. Das Bundesamt für Justiz musste Fragen beantworten zur heutigen gesetzlichen Situation, zum Stand der laufenden Gesetzesrevision sowie zu den konkreten Aufgaben und Ressourcen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Die Resultate der Überprüfung werden vermutlich im nächsten Frühjahr vorliegen, so dass die EU-Kommission spätestens Ende Mai entscheiden kann, wie dies die EU-Datenschutzgrundverordnung vorschreibt. Ändert sich nichts, muss sie der Schweiz dann wohl die Gleichwertigkeit absprechen.</p><h3>Hausaufgaben erledigen</h3><p>So wie das DSG im Moment daherkommt, bleibt nur ein Fazit: Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, die mindestens folgende Anforderungen erfüllt:</p><ul><li>Vereinbarkeit- mit dem Übereinkommen SEV 108 (Europarat) sowie ILO-Recht</li><li>Sicherstellung der Anerkennung der Äquivalenz mit der Verordnung (EU) 2016/679</li><li>Kompatibilität mit den Schengen-Verträgen</li><li>mindestens das gleiche Schutzniveau wie es das heutige gültige DSG garantiert</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Datenschutz_Schloss-Tastatur_Jonathan_Schoeps_photocase_58b4d8116d.webp" length="46694" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6187</guid><pubDate>Fri, 13 Sep 2019 00:00:00 +0200</pubDate><title>Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bericht-ueber-vision-strategie-und-konzept-zum-leitungskataster-schweiz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ziel eines solchen Leitungskataster muss sein, Schadensrisiken im Untergrund zu verringern und damit die Versorgung mit Energie, Wasser und Kommunikation sicherer zu machen. Die Bewirtschaftung des Untergrunds, neue Infrastrukturprojekte im Energie- und Kommunikationsbereich, aber auch Vorhaben wie «Cargo sous terrain» zeigen, wie unverzichtbar eine umfassende Dokumentation der Infrastrukturen im Untergrund ist.
</p><p>Weitere Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme des SGB (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6180</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 17:15:48 +0200</pubDate><title>Dem Klima und der Klimajugend zur Seite stehen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/dem-klima-und-der-klimajugend-zur-seite-stehen</link><description>An der Klimademo vom 28. September sind die Gewerkschaften dabei.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Klimawandel beschleunigt sich rapide und für die Gewerkschaften weltweit ist es eine existenzielle Frage, sich für griffige Massnahmen einzusetzen. Die Schweiz ist als Binnenland von der Klimaerwärmung stark betroffen, bedroht ist das Strom-Standbein Wasserkraft, ganze Dörfer rutschen weg, Strassen und Schienen werden verschüttet. Die sozialen und volkswirtschaftlichen Kosten werden exorbitant sein, wenn die Politik jetzt nicht handelt.</p><p>Besonders betroffen von den negativen Folgen des Klimawandels werden vor allem die Schwachen, die Menschen mit niedrigen Einkommen sein - sowohl global gesehen wie auch bei uns. Darum setzen wir Gewerkschafterinnen und Gewerkschaften uns dafür ein, dass der Klimawandel gebremst wird. Und zugleich auch dafür, dass die Massnahmen gegen den Klimawandel sozialverträglich sind. Die Gewerkschaftsbewegung ist in einer Schlüsselposition im Kampf für den Klimaschutz, denn wir stehen parteiübergreifend und glaubwürdig für eine nachhaltige Politik ein. Der Werkplatz und der Arbeitsmarkt Schweiz können nur mit guten Arbeitsbedingungen und einer solidarisch finanzierten Energiewende gesichert werden!</p><p>Die Klimajugend fordert sichtbare Unterstützung ein. Sie braucht sie auch unbedingt, damit sich die Politik bewegt! Deshalb muss die Klimademo am 28. September ganz gross werden. Wir treffen uns um 13.30 Uhr auf der Schützenmatte in Bern oder um 14 Uhr auf dem Bundesplatz.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_Climatestrike_manuellopez-wikimedia_cc-by-sa_e1c024cb52.webp" length="945212" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6179</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 16:59:26 +0200</pubDate><title>Verbesserungen für Eltern und betreuende Angehörige</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/verbesserungen-fuer-eltern-und-betreuende-angehoerige</link><description>Zwei wichtige Themen im Nationalrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession berät der Nationalrat über Vaterschaftsurlaub und Entlastungen für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen. Es braucht namhafte Verbesserungen für Menschen, die sich neben dem Job noch um ihre Mitmenschen kümmern.</p><p>Wer sich um Angehörige oder Kinder kümmert, soll sich gefälligst selbst arrangieren, lautet das Credo der Wirtschaftsliberalen. Mehr als ein paar Tage Urlaub für frischgebackene Väter? Elternzeit, damit sich die Familien organisieren können? Auszeiten für die Betreuung von kranken Angehörigen? Finanzielle Absicherung für Menschen, die sich um kranke Angehörige kümmern und so das Gesundheitssystem entlasten? Alles Fehlanzeige - die Schweiz ist ein Entwicklungsland, wenn es um die Entlastung von Menschen geht, die Verantwortung für andere übernehmen.</p><h3>Wichtiges Zeichen Vaterschaftsurlaub</h3><p>Nun hat der Nationalrat die Chance, diesen Missstand etwas abzuschwächen: Am 11. September berät er die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub und den indirekten Gegenvorschlag des Ständerates, der zwei Wochen vorschlägt. Nicht viel, aber immerhin. Doch ein Ja zur Initiative wäre ein wichtiges Zeichen für eine fortschrittliche Familienpolitik.</p><p>Am 23. September stehen Entlastungen für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen auf der Traktandenliste. So sollen gemäss Bundesrat Arbeitnehmende - wie bisher schon Eltern von kranken Kindern - bis zu drei bezahlte Freitage beziehen können, wenn sie sich um kranke Angehörige kümmern. Ausserdem ist die Ausweitung der Betreuungsgutschriften in der AHV auf Angehörige von Menschen mit nur leichter Hilflosigkeit geplant.</p><p>Verpasst hat es der Bundesrat, dem Parlament die Möglichkeit längerer Beurlaubungen für Angehörige von kranken oder verunfallten Erwachsenen vorzulegen. Hier muss die Politik noch Lösungen finden, denn die übernommene Verantwortung zwingt viele Betreuende - in der Mehrheit Frauen -, ihr Erwerbspensum zu reduzieren oder die Erwerbsarbeit ganz aufzugeben. Die Folgen für ihre finanzielle Sicherheit, gerade im Alter, sind fatal. Nötig sind längere Betreuungsurlaube, aber auch die Möglichkeit, bei Bedarf vorübergehend das Erwerbspensum zu reduzieren mit einem Anrecht auf anschliessende Wiederaufstockung.</p><h3>50 Wochen fehlen</h3><p>Namhafte Verbesserungen stehen für Eltern an, deren Kinder schwer erkrankt oder verunfallt sind: Diese sollen sich in einer Rahmenfrist von 18 Monaten bis zu 14 Wochen beurlauben lassen können, um Zeit für Pflege und Betreuung zu haben - und dies tage- oder wochenweise. Dieser Ansatz ist begrüssenswert, doch müssen die Urlaube bei Bedarf wesentlich länger sein: Wenn beispielsweise ein Kind an Krebs erkrankt, sind gemäss Bericht des Bundesrates durchschnittlich 64 Wochen Pflege und Betreuung nötig. Die Politik muss deshalb die Lücke von 50 Wochen füllen, die mit der vorgeschlagenen Regelung offen bleibt.</p><p>Der Nationalrat kann die Situation von Menschen mit Verantwortung für Kinder und erwachsene Angehörige verbessern. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, der Rat muss sie nur beschliessen und verbessern. Nach dem Frauen*streik vom 14. Juni ist dies das Mindeste, was er tun kann.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/a/csm_Vater-mit-kleinem-Kind_Eva_Blanco_Fotografia_photocase_484a117b8a.webp" length="81926" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6178</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 16:37:08 +0200</pubDate><title>Unerwartetes Beharrungsvermögen der Kantone</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unerwartetes-beharrungsvermoegen-der-kantone</link><description>Der Widerstand gegen Poststellenschliessungen hält an.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ob die Post und der Bundesrat wohl mit diesem Beharrungsvermögen von Kantonen und Gemeinden gegen den Abbau beim Poststellennetz gerechnet haben? Gleich drei Standesinitiativen zum Thema kommen am 16. September in den Ständerat, nämlich aus Genf, Basel-Stadt und Solothurn. Zwar beantragt die zuständige Kommission Ablehnung - aber nur, weil sie bis in einem Jahr schon einen Gesetzesentwurf zu einer gleichlautenden Standesinitiative des Kantons Jura ausarbeiten will.</p><p>Dann dürften allerdings von heute noch knapp 1000 Poststellen nur noch 750 übriggeblieben sein, wenn die Post nicht jetzt ausgebremst wird. Da gibt es zwar ein Postulat der Nationalratskommission, das den Bundesrat auffordert, von der Post eine längerfristige Planung der postalischen Grundversorgung einzufordern. Es wird am 12. September im Nationalrat behandelt, wird aber den Abbau nicht aufhalten. Entsprechend ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.</p><p>Eine Motion des Neuenburger SP-Ständerats Didier Berberat könnte hingegen als echter Bremsklotz wirken. Sie kommt bereits am 10. September in den Ständerat und verlangt schlicht ein Moratorium für Poststellenschliessungen, bis der Gesetzesentwurf der Ständeratskommission vorliegt. Der Bundesrat winkt ab und verweist auf die Erreichbarkeitskriterien für Kantone und Agglomerationen in der revidierten Postverordnung. Nur gelten die auch für Postagenturen und verhindern somit keine einzige Poststellenschliessung!</p><p>Die durchlöcherte Grundversorgung wird so jedenfalls nicht geflickt. Agenturen können bekanntlich nicht den ganzen Service anbieten. Insbesondere nicht im Zahlungsverkehr, da sie niemals den nötigen Sicherheitsstandards genügen können. Darum muss der Ständerat am 10. September der Motion Berberat unbedingt zustimmen!</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/9/csm_Mike_Knell-Flickr_CC_BY-SA_2.0_post_postauto_poststelle_appenzell_teufen_postfinance_1564a12e64.webp" length="229328" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6177</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 16:12:40 +0200</pubDate><title>Die &quot;einheitliche Finanzierung&quot; kommt die PrämienzahlerInnen teuer zu stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-einheitliche-finanzierung-kommt-die-praemienzahlerinnen-teuer-zu-stehen</link><description>Der Nationalrat kann in der Herbstession den Griff der Krankenkassen in unser Portemonnaie stoppen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit Jahren beklagen sich die Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Und verschweigen dabei, dass sie selbst diese Fehlanreize nur zu gern ausnutzen. Indem sie zum Beispiel beim Aushandeln von stationären Tarifen wo immer möglich, ihre lukrativen Zusatzversicherungen begünstigen, was den Kantonen oft Mehrkosten verursacht. Nun setzen Bundesrat und Kantone zu Recht darauf, dass unkomplizierte Eingriffe vermehrt ambulant durchgeführt werden. Das passt weder den Privatspitälern, die sich über die letzten Jahre mit teuren Apparaten, Einrichtungen und Bettenhäusern hochgerüstet haben, noch den Krankenkassen, die heute hauptsächlich mit Zusatzversicherungen im stationären Bereich Geld verdienen.</p><p>Die Kassen haben längst reagiert. Einerseits bauen sie seit Jahren ihr Geschäftsmodell um und entwickeln sich von reinen Versicherern zu Leistungserbringern, wie zum Beispiel die Swica die ihre Gruppenpraxis-Kette Medgate in Kooperation mit der Migros betreibt. Andererseits nehmen die Kassen immer aggressiver Einfluss auf die Regulierung der Grundversicherung. Zum Beispiel in der gesundheitspolitischen Kommission des Nationalrates: Raymond Clottu (SVP/Groupe Mutuel), Ulrich Giezendanner (SVP/KPT), Sebastian Frehner (SVP/Groupe Mutuel), Heinz Brand (SVP/Santésuisse), Lorenz Hess (BDP/Visana), Ruth Humbel (CVP/Concordia) und Bruno Pezzatti (FDP/Groupe Mutuel) vertreten dort die Interessen der Krankenkassen.</p><h3>Diskriminierungsfreien Zugang erhalten</h3><p>Ihr Flaggschiff ist die "einheitliche Finanzierung: Neu sollen sich die Kantone an der Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen zu gleichen Teilen und "kostenneutral" beteiligen. Heute finanzieren sie nur stationäre Behandlungen zu 55%, was sie rund 8 Milliarden Franken kostet. Diese 8 Milliarden würden neu den Krankenkassen quasi rübergeschoben und von diesen nach Gutdünken an die Leistungserbringer verteilt. Profitieren würden vor allem die Privatkliniken (selbst solche, die nicht auf einer Spitalliste sind) und damit die Zusatzversicherungen.</p><p>Das Gesundheitswesen gehört zur öffentlichen Grundversorgung. Niemand kann sich aussuchen, ob er/sie krank wird und welche "Leistungen" er/sie dann beziehen möchte - Gesundheit ist kein Konsumprodukt. Immer schamloser greifen private Akteure nach der Steuerungsmacht im Gesundheitswesen. Der Nationalrat kann diesen Angriff in der Herbstsession stoppen. Denn die Regulierung und Planung der Gesundheitsversorgung muss integrale Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben. Nur so kann der diskriminierungsfreie Leistungszugang für alle Bevölkerungsschichten gewährleistet werden.</p><p>Der freie Zugang zu medizinischer Versorgung ist wegen der unsozialen Finanzierung längst unter Druck. Mit der "einheitlichen Finanzierung" würde die heute schon horrend hohe Kostenbeteiligung der Versicherten weiter steigen. Und sollten sich die Kantone mit ihrer Forderung, auch die Langzeitpflege in die "einheitliche Finanzierung" einzubeziehen, durchsetzen, würden die Prämien weiter und nachhaltig steigen. Denn aufgrund der demografischen Entwicklung wächst heute kaum ein Kostenblock schneller als die Langzeitpflege. Doch auch sie gehört zur öffentlichen Grundversorgung und muss deshalb auch grösstenteils öffentlich - d.h. durch einkommensabhängig erhobene Steuermittel - finanziert werden. Eine weitere Abwälzung auf die Kopfprämien wäre für einen Grossteil der Bevölkerung schlicht untragbar.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_pleite_kein_geld_leere_hosentaschen_ccc8760275.webp" length="50076" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6174</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 09:39:00 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen von 2% und für die Frauen endlich eine spürbare  Korrektur nach oben </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-von-2-und-fuer-die-frauen-endlich-eine-spuerbare-korrektur-nach-oben</link><description>Lohnrunde 2019/2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten drei Jahren ging es mit der Schweizer Wirtschaft spürbar aufwärts. Doch obwohl die Arbeitslast stieg, gingen die Reallöhne um 0.6 Prozent zurück! Das ist ungerecht. Und es gefährdet zunehmend die wirtschaftliche Entwicklung im Inland. Der Pro-Kopf-Konsum (ohne Gesundheitsausgaben) sank seit 2015 real um rund 0.7 Prozent. Ohne spürbare Lohnerhöhung wird sich diese Entwicklung verschärfen. Deshalb fordern die Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) für die Lohnrunde 2019/2020 generelle Lohnerhöhungen von 2 Prozent. Insbesondere bei den Frauenlöhnen braucht es nun ein deutliches Plus.</p><p>Der Spielraum dazu ist vorhanden. Die Schweizer Konjunktur läuft besser als in diesen Wochen von vielen dargestellt. Die Firmen suchen so viele Arbeitskräfte wie nie in den letzten 10 Jahren. Die Geschäftslage ist in nahezu allen Branchen gut. Selbst in der Industrie, wo sich die internationale Konjunkturabkühlung bemerkbar machte, ist die Geschäftslage nach wie vor mehrheitlich positiv und die Firmen rechnen für die nächsten Monate mit leicht anziehenden Exporten.</p><p>Der Handlungsbedarf ist nicht nur mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung im Inland offensichtlich. Aus Sicht der Arbeitnehmenden braucht es die Lohnerhöhung auch um die Teuerung von knapp 0.5 Prozent im laufenden Jahr sowie die weiter steigenden Krankenkassenprämien zu finanzieren. Kommt dazu, dass die Arbeitsproduktivität stetig steigt, real um rund 1 Prozent pro Jahr.</p><p>Besonders hoch ist der Handlungsbedarf aber bei den Frauen. Nachdem am 14. Juni mehr als 500'000 Frauen und solidarische Männer für Fortschritte in der Gleichstellung, insbesondere für Lohngleichheit, demonstrierten, braucht es bei den Frauenlöhnen nun konkrete Fortschritte. Der Lohnrückstand der Frauen muss mit deutlichen Anhebungen der Frauenlöhne korrigiert werden. In den von der Gewerkschaft Unia betreuten Branchen sollen die Frauen zusätzlich zu den 2 Prozent Lohnerhöhung mindestens 50 Franken mehr erhalten.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/b/csm_190906_lohn_mk_maillard_lampart_alleva_muenger_zugeschnitten_c07563d82a.webp" length="26058" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6167</guid><pubDate>Fri, 30 Aug 2019 17:03:04 +0200</pubDate><title>Etappensieg der Gewerkschaften gegen längere Arbeitszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/etappensieg-der-gewerkschaften-gegen-laengere-arbeitszeiten</link><description>Angriff der Wirtschafskommission aufs Arbeitsgesetz gebremst</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Widerstand der Gewerkschaften und von ArbeitsmedizinerInnen gegen längere Arbeitszeiten zeigt endlich zählbare Resultate: In dem die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) die parlamentarische Initiative der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter zur Abschreibung empfiehlt, räumt die Kommission ein, dass ihre Pläne für eine weitgehende Deregulierung des Arbeitsgesetzes quer in der Landschaft stehen. Die Initiative verlangte einen weitgehenden Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE wären mindestens 26% der Arbeitnehmenden betroffen gewesen. Ihnen wäre das Instrument entzogen worden, das überhaupt erst erlaubt zu kontrollieren, ob die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden und ob Überzeit geleistet wird. Es ist höchste Zeit, dass der Ständerat nun der Kommission folgt und diesen Abbau des Arbeitnehmendenschutzes beerdigt.</p><p>Dieser Schritt reicht aber noch lange nicht. Die Kommission muss auch die auf eine Initiative von Ständerat Konrad Graber zurückgehenden Pläne aufgeben, die Wochen-Höchstarbeitszeit zu erhöhen und das Sonntags-Arbeitsverbot weiter aufzuweichen. In Zeiten, in denen Studien eine stetige Zunahme des Stresses in der Arbeitswelt feststellen und in denen immer mehr Menschen ein Burn-out erleiden, braucht es mehr Schutz für die Arbeitnehmenden statt weniger, wie von der WAK nach wie vor geplant. Der Ständerat wäre gut beraten, den grundsätzlichen Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen, Kirchen und Kantonen endlich zur Kenntnis zu nehmen und auch diese Gesetzesvorlage zu beerdigen. Sollte das Parlament daran festhalten, werden die Gewerkschaften die Vorlage mit allen Mitteln bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_d8cea73502.webp" length="339720" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6165</guid><pubDate>Wed, 28 Aug 2019 18:13:31 +0200</pubDate><title>Publizistische Vielfalt stärken, aber keine Geschenke verteilen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/publizistische-vielfalt-staerken-aber-keine-geschenke-verteilen</link><description>Zu den medienpolitischen Plänen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Absicht des Bundesrats zu einer stärkeren Unterstützung der schweizerischen Medien. Die Massnahmen sollen aber die publizistische Vielfalt bewahren helfen und kein Geschenk für die umsatzstarken Medienhäuser tamedia, Ringier, NZZ und CH Media sein!</p><p>Für den SGB ist klar, dass nur die Medienunternehmen für ihre Angebote eine Förderung erhalten dürfen, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, die die redaktionelle Unabhängigkeit garantieren und den Medienschaffenden gute Arbeitsbedingungen gewähren. Die Unternehmen, die eine Unterstützung wollen, müssen beweisen, dass sie sich für die publizistische Vielfalt und eine qualitativ hochstehende Berichterstattung einsetzen. Eine private Gewinnabführung aus geförderten Bereichen muss verboten sein.Heute kontrollieren gerade noch vier Medienhäuser den Medienmarkt in der Schweiz. Und sie setzen alle auf die gleiche Strategie: Zentralredaktionen, Stellenabbau und Mantelsysteme. Die publizistische Vielfalt schwindet akut dahin, was für das direkt demokratische System der Schweiz eine bedrohliche Entwicklung ist.</p><h3>Pragmatische Lösungen</h3><p>Der SGB ist darum erleichtert, dass das UVEK unter der Leitung von Bundesrätin Sommaruga jetzt pragmatische, schnell realisierbare Massnahmen vorschlägt und auf ein neues Mediengesetz verzichtet. Angesichts der einbrechenden TV-Werbeeinnahmen ist es richtig, dass von einer Plafonierung der Gebühren für die SRG abgesehen wird. Das grösste Service public Medienunternehmen leistet einen unverzichtbaren Beitrag an die Versorgung der Bevölkerung mit Informations- und Kulturbeiträgen und darf gerade jetzt nicht geschwächt werden.</p><p>Die von der Bundesrätin in Aussicht gestellte Erhöhung der Posttaxenverbilligung um 20 Mio. Franken reicht aber nicht aus, um für die kleinen, unabhängigen Zeitungen eine echte Entlastung zu bringen. Wenn dann auch noch die heute geltenden Auflagebeschränkungen für die grossen Zeitungen und Kopfblätter aufgehoben werden sollen, wird dies die publizistische Vielfalt nicht stützen.</p><h3><strong><strong>Neue </strong>Unterstützung für Online-Medien</strong></h3><p>Die finanzielle Unterstützung für Onlineangebote ist dringend notwendig und wird vom SGB begrüsst, denn für den Informationsjournalismus ist dieser Kanal heute zentral. Aber auch hier sind vorhandene Gesamtarbeitsverträge, die Qualität der Berichterstattung und die redaktionelle Unabhängigkeit die Kriterien, an denen sich die Förderung ausrichten muss – und nicht die Frage, ob ein Medium eine Bezahl-Schranke hat.</p><h3>Qualität und faire Arbeitsbedingungen</h3><p>Die Medienunternehmen sind nun aufgefordert, in die publizistische Qualität zu investieren und den Stellenabbau in den Redaktionen zu stoppen. Das gilt gerade für die vier Unternehmen, die den schweizerischen Markt heute kontrollieren. Der SGB erwartet, dass in der Deutschschweiz und im Tessin endlich wieder ein Gesamtarbeitsvertrag die Löhne und Honorare absichert. Ein Bekenntnis der Verleger zur Sozialpartnerschaft ist überfällig!<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/8/csm_Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein_ec4a5317c9.webp" length="366828" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6163</guid><pubDate>Wed, 28 Aug 2019 11:21:00 +0200</pubDate><title>Parlament muss auf Rentenhöhe fokussieren – SGB lehnt höheres Frauenrentenalter ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-muss-auf-rentenhoehe-fokussieren-sgb-lehnt-hoeheres-frauenrentenalter-ab</link><description>AHV-Reform 21: Ungenügende Botschaft des Bundesrats
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zur AHV-Reform 21 ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) nicht überzeugend. Das neu gewählte Parlament muss sie überarbeiten. Einerseits kann eine bei der Stimmbevölkerung mehrheitsfähige Reform der AHV nur gelingen, wenn sie als Ausgangspunkt die Rentenhöhe nimmt. Der von den Sozialpartnern vorgeschlagene Kompromiss in der 2. Säule hat zwar das Potenzial, die sinkenden PK-Renten zu stabilisieren. Doch auch bei der AHV gibt es dringenden Handlungsbedarf. So hat es seit über 40 Jahren keine Erhöhung der AHV-Renten mehr gegeben. Die Anpassungen aufgrund des Mischindex berücksichtigen die Lohnentwicklung nur ungenügend. Die AHV-Renten sind deshalb immer weniger wert – und dies bei massiv steigenden Gesundheitskosten. Der SGB hat deshalb eine Initiative für eine 13. AHV-Rente beschlossen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die AHV ihre Aufgabe erfüllt – ein würdiges Leben im Alter.</p><p>Anderseits lehnt der SGB die geplante Erhöhung des Frauenrentenalters klar ab. Die finanzielle Stabilität der AHV ist auch dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund ein Anliegen. Dass sie aber zur Hauptsache von den Frauen geschultert werden soll, überzeugt nicht. Die Situation älterer Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt bleibt weiterhin unbefriedigend: über die Hälfte aller Frauen scheiden vor dem ordentlichen Rentenalter aus dem Erwerbsprozess, viele der älteren Arbeitnehmerinnen arbeiten in kleinen Pensen, obwohl sie gerne mehr arbeiten würden. Laut Zahlen des Bundesamts für Statistik, leiden Frauen dreieinhalbmal so oft unter Unterbeschäftigung als Männer. Auch die Renten der Frauen sind unerträglich viel tiefer als jene der Männer: Gemäss Neurentenstatistik 2017 erhielten Männer, die 2017 in Rente gingen, etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule wie Frauen im gleichen Jahr. Die Renten der Frauen sind oft so tief, dass es für ein anständiges Leben im Alter nicht reicht. Es braucht deshalb echte Fortschritte bei der Gleichstellung und nicht eine falsche Gleichmacherei beim Rentenalter. Das unterstreicht auch die Grossmobilisierung am Frauen*streik.</p><p>Der SGB ist überzeugt: Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine solide finanzierte, solidarische Altersvorsorge leisten. Das gibt die Verfassung uns vor – und es ist eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, die massgeblich zur Wirtschaftsleistung und zur bisherigen Ausgestaltung der sozialen AHV beigetragen haben.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6160</guid><pubDate>Mon, 26 Aug 2019 12:48:18 +0200</pubDate><title>Mindestzinssatz in der 2. Säule (BVG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestzinssatz-in-der-2-saeule-bvg</link><description>SGB-Antwort im Rahmen der Konsultation</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) spricht sich in seiner Konsultations-Antwort für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes von 1% aus. 
</p><p>Die vollständige Antwort und umfängliche Begründung findet sich im unten stehenden PDF.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6162</guid><pubDate>Mon, 26 Aug 2019 10:00:00 +0200</pubDate><title>Dossier 134: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Gesamtarbeitsverträgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-134-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz-in-gesamtarbeitsvertraegen</link><description>Aktuelle Herausforderungen u.a. für den Schutz vor psychosozialen Risiken und Burnout</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aktuelle Erhebungen machen deutlich: Der Stress am Arbeitsplatz nimmt vielerorts zu - und mit ihm die Belastungen. Neben den traditionellen Gefahren sind in den letzten Jahren vermehrt psychosoziale Risiken und Burnout am Arbeitsplatz in den Vordergrund der öffentlichen Diskussion getreten. Vorliegend werden Inhalt und Potential von Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zur Verhütung und Minimierung von Risiken am Arbeitsplatz systematisch nach Branchen und Art der Risiken dargestellt und analysiert.</p><p>Anhand der Analyse der einschlägigen Gesetze, der Praxis sowie von Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) wird eine Best Practice für Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im kollektiven Arbeitsrecht vorgelegt.</p><p>GAV bieten gerade im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz die Möglichkeit, die in der Schweiz eher schwachen gesetzlichen Schutzbestimmungen insbesondere gegen psychosozialen Risiken oder Burnout zu verbessern und so die Gesundheit der Arbeitnehmenden unter dem Anwendungsbereich des GAV effektiver zu schützen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/9/csm_Frau-muede-Laptoptastatur_c-photocase-wishzones_daf1cfb1e5.webp" length="199626" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6156</guid><pubDate>Thu, 22 Aug 2019 16:02:35 +0200</pubDate><title>Weiterentwicklung IV: Erste Richtigstellungen durch die Ständerats-Kommission</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weiterentwicklung-iv-erste-richtigstellungen-durch-die-staenderats-kommission</link><description>Korrektur einiger Entscheide zu Lasten von IV-RentnerInnen, z.B. zu den Kinderrenten - aber weitere bleiben Verbesserungen nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p>Direkt als Einstieg nach der Sommerpause hat sich die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats mit der Invalidenversicherung (IV) auseinandergesetzt. Nach mehreren Sparrunden auf dem Buckel der IV-RentenbezügerInnen verfolgt der Bundesrat mit der aktuellen Revision unter dem Titel «Weiterentwicklung der IV» eine stärkere Förderung der beruflichen Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie eine verbesserte Koordination innerhalb der Invalidenversicherung.</p><p>Diese Ziele zu erreichen tut Not. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich sowohl in der Vernehmlassung als auch während der Beratungen dieses Frühjahr im Nationalrat für eine Revision eingesetzt, die ihrem Namen gerecht wird. Doch der Nationalrat nahm dies zum Anlass, um weitere Kürzungen zu beschliessen: so entschied er sich für eine Kürzung der Kinderrenten und zur Einführung eines «stufenlosen» Rentensystems, das gerade für Personen mit einem hohen Invaliditätsgrad (zwischen 60-69%) zu folgenschweren Rentenkürzungen führen würde. Heute erhalten diese Personen eine Dreiviertelrente. Neu könnten sie nur mit einer Rente rechnen die ihrem IV-Grad entspricht. Obwohl dieselbe Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen auf eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung hat.</p><p>Diese Umstellung des Systems ist stossend für die Betroffenen, sie ist aufwändig und kostet. Auch vor dem Hintergrund, dass die entstehenden Renteneinbussen in der Realität zu einer Kostenverlagerung hin zur EL führen dürften, scheint der Entscheid nicht überzeugend. Die IV kann dadurch ihrer Aufgabe der Existenzsicherung neu auch bei hohen Invaliditätsgraden immer weniger erfüllen. Dabei ist bereits heute beinahe die Hälfte der IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.</p><p>Die vorberatende Kommission des Ständerats hat nun einige dieser Entscheide korrigiert. Dies ist zu begrüssen. Insbesondere hat sie sich einstimmig dafür ausgesprochen, auf die Kürzung der Kinderrenten zu verzichten. Das neue Rentensystem hat sie aber gutgeheissen – mit den erwähnten negativen Folgen für IV-BezügerInnen.</p><p>Immerhin sollen IV-BezügerInnen ab 55 Jahren von den mit dem Systemwechsel entstehenden Leistungskürzungen ausgenommen werden. Ebenfalls zu begrüssen ist, dass für den Erhalt einer ganzen Rente weiterhin kein Invaliditätsgrad von 80% notwendig sein soll. Die Kommission folgt hier dem Nationalrat, entgegen der Forderung des Arbeitgeberverbands.</p><p>Der SGB wird sich nun im Verlauf der weiteren parlamentarischen Debatten dafür einsetzen, dass insbesondere die beruflichen Eingliederungsmassnahmen gestärkt werden. Denn trotz entsprechender Zielsetzung in den letzten Revisionen stagniert die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen weiterhin. Es wäre also definitiv Zeit für mehr Verbindlichkeit und da stellt der Beschluss des Nationalrats die untere Messlatte dar.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_9bc09bbf59.webp" length="403654" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6155</guid><pubDate>Thu, 22 Aug 2019 15:33:15 +0200</pubDate><title>Die Post zum Service public zwingen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-post-zum-service-public-zwingen</link><description>Jetzt unterschreiben auf www.meinepoststelle.ch</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Gewerkschaft syndicom reicht’s. Und zwar zu Recht. Sie hat gemeinsam mit dem Muotathaler Komitee eine Petition zur Rettung der Poststellen lanciert, nachdem das Komitee vergeblich gegen die Schliessung der letzten Poststelle im Dorf gekämpft hat. Auch für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: Der Abbau bei den Poststellen muss jetzt gestoppt werden, sonst kommen alle gesetzlichen Vorgaben zur Rettung des postalischen Netzes zu spät! Deshalb: Jetzt die Petition unterschreiben auf <a href="https://www.meinepoststelle.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.meinepoststelle.ch</a>.</p><p>Die Post arbeitet in einem schwierigen Umfeld, das bestreitet niemand. Das Briefvolumen nimmt ab. Und sie hat den verhängnisvollen Auftrag, den ihr der Bundesrat in die strategischen Ziele diktiert hat, ein rentables Wachstum und eine branchenübliche Rendite bei PostMail zu erreichen. Was sie in diesem Bereich mit einem Betriebsergebnis von 388 Mio. Franken auch 2018 erneut geschafft hat. Ein ausreichendes Polster, sagen Gewerkschaft, Bevölkerung und das Gewerbe, um in den Service public investieren zu können.</p><p>Aber das sieht die Postführung ganz anders. Sie ist auf Abbaukurs und versucht alles, um den Service public Auftrag an andere auszulagern, die ihn billiger, aber nicht besser erfüllen (können). Denn wie soll ein Kioskbetreiber eine Massensendung abwickeln, wenn er sich selbst inmitten der Produkte kaum bewegen kann? Wenn der Laden oder die Apotheke keinen Parkplatz vor dem Haus haben? Wie Kunden helfen, wenn die Agenturen keine Bareinzahlungen entgegennehmen können und keinen Betrag über 500 Franken auszahlen dürfen?</p><p>Zwar hat der Bundesrat unter dem Eindruck des massiven Ärgers über die Post im letzten Jahr Änderungen an der Postverordnung vorgenommen. Aber die verschärften Erreichbarkeitskriterien taugen allesamt nicht, um den Abbau bei den Poststellen aufzuhalten, denn eine Agentur wird hier einer Poststelle gleichgesetzt. Damit ist man zurück auf Feld eins.</p><p>Nun haben aber diverse Kantone in den letzten zwei Jahren Standesinitiativen zur Rettung der postalischen Grundversorgung eingereicht, so der Jura, das Tessin, Wallis und Genf. Und nun arbeitet die ständerätliche Kommission KVF auf der Basis derjenigen des Kantons Jura (17.314) einen Gesetzesvorschlag aus.</p><p>Der Bundesrat hat bisher unbeirrt an den Rentabilitätszielen für die Post festgehalten, die Dividende schien wichtiger als die Versorgung der Bevölkerung. Das könnte sich nun definitiv ändern. Zum einen hat das UVEK eine neue Chefin, deren erklärtes Ziel ein guter Service public ist. Zum anderen wird das Präsidium der Regulierungsbehörde PostCom neu besetzt. Mit ihrer Aufsichtsfunktion hat sich die PostCom bisher nicht hervorgetan, ganz im Gegenteil. Sie, die dafür sorgen müsste, dass das Niveau der Arbeitsbedingungen im Postmarkt bei den verschiedenen Anbietern vergleichbar bleibt, hat letztes Jahr einen Mindeststundenlohn von 18.27 Franken festgelegt und eine branchenübliche Arbeitswoche mit 44 Stunden definiert! Beides sind Entscheide, die die prekären Arbeitsbedingungen bei vielen Logistikunternehmen stützen anstatt das Niveau anzuheben.<br> Syndicom macht jetzt, unterstützt vom SGB, Druck mit der Petition, dass das Postgesetz zugunsten eines besseren Service public geändert wird. Das ist bitter notwendig, wenn das noch vorhandene Netz der Poststellen erhalten bleiben soll.<br><br><br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_meinepoststelle_7213ca457c.webp" length="84616" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6154</guid><pubDate>Thu, 22 Aug 2019 14:31:21 +0200</pubDate><title>Konzernverantwortung: Jetzt erst recht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/konzernverantwortung-jetzt-erst-recht</link><description>Bundesrat spielt sich als Lobby-Gremium der Grosskonzerne auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Ringen um die Konzernverantwortungs-Initiative ist um ein unrühmliches Kapitel reicher. Die Verzögerungstaktik muss nun aber endlich ein Ende haben: Griffige Regeln für verantwortungsvolles Handeln der Schweizer Grosskonzerne im Ausland müssen verabschiedet werden.</p><p>Bereits im September 2017 hatte der Bundesrat die Konzernverantwortungs-Initiative zur Ablehnung empfohlen. Dies, obwohl er «die Kernanliegen der Initiative und einen Handlungsbedarf in den Bereichen Wirtschaft, Menschenrechte und Umweltschutz» anerkennt. Erreicht werden sollen diese Anliegen aber ausschliesslich – wie so oft – durch das «bereits bestehende freiwillige Engagement der Wirtschaft.» Dass diese Sicht der Schweizer Regierung ziemlich realitätsfremd ist, zeigen die leider zu häufig erscheinenden Meldungen darüber, dass sich Schweizer Konzerne im Ausland eben nicht immer freiwillig so löblich verhalten: In Peru werden indigene BäuerInnen vertrieben, in Kolumbien das Trinkwasser verschmutzt und im Kongo Minen-ArbeiterInnen zu unhaltbaren Bedingungen beschäftigt.</p><p>Die Forderung der Konzernverantwortungsinitiative ist so klar wie selbstverständlich: Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen den Schutz der Menschen- und ArbeitnehmerInnenrechte sowie die Einhaltung internationaler Umweltstandards in ihren Geschäftspraktiken verankern und über deren Einhaltung Rechenschaft ablegen. Damit sich dies endlich in allen Branchen durchsetzt, sollen Verstösse gegen diese Pflicht Konsequenzen haben, bzw. die betroffenen Konzerne für diese haftbar gemacht werden.</p><h3>Breite Zustimmung zur Initiative</h3><p>Die Initiative ist populär und erreicht in Umfragen Zustimmungswerte von über 70%. Diese Aussicht lässt viele bürgerliche PolitikerInnen zittern, weshalb – nach schier endlosen parlamentarischen Beratungen – auch heute noch die Möglichkeit der Verabschiedung eines griffigen Gegenvorschlags besteht. Genau dies möchte der Bundesrat um jeden Preis verhindern und hat deshalb in einem sehr unüblichen Vorgehen erneut über die Initiative befunden. Dabei hat er beschlossen, seine bereits früher formulierte Lobeshymne auf das freiwillige Engagement kurzerhand zum indirekten Gegenvorschlag umzudeklarieren. Der Beweggrund dafür ist so durchsichtig wie plump: Der Bevölkerung soll Tatkraft vorgegaukelt werden, nur damit danach alles beim Alten bleibt.</p><p>Anstatt als Lobbyverein der Grosskonzerne aufzutreten, sollte der Bundesrat nun endlich eingestehen, dass es klare Regeln braucht, um dem erwiesenen verantwortungslosen Handeln im Ausland einen Riegel zu schieben. So ähnlich sieht es zumindest die zuständige Ständeratskommission, welche kürzlich entschieden hat, die Beratungen über einen Gegenvorschlag fortzuführen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_KoVi-d_cca33c16fb.webp" length="80046" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6153</guid><pubDate>Wed, 21 Aug 2019 17:20:34 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit im Schneckentempo: Resultate der Lohnanalysen erst 2023</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-im-schneckentempo-resultate-der-lohnanalysen-erst-2023</link><description>Das revidierte und vom Parlament massiv abgeschwächte Gleichstellungsgesetz tritt erst am 1. Juli 2020 in Kraft. Doch die Ergebnisse liegen erst in vier Jahren auf dem Tisch.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das revidierte Gleichstellungsgesetz tritt erst am 1. Juli 2020 in Kraft, obschon der SGB nachdrücklich eine rasche Umsetzung forderte. Arbeitnehmende müssen nun bis 2023 auf die Resultate warten. In einer Verordnung legt der Bundesrat Kriterien für die Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren fest. Ob diese das Gesetz retten können, dem das Parlament fast alle Zähne gezogen hat, ist fraglich.<br><br> Bei der Umsetzung der Lohngleichheit geht es im Schneckentempo weiter: Das revidierte und vom Parlament massiv abgeschwächte Gleichstellungsgesetz tritt erst am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis zum 30. Juni 2021 werden erste Lohnanalysen erfolgen. Durch Externe überprüft sein müssen sie ein Jahr später und für die Information an ihre Angestellten haben die Unternehmen nochmals ein Jahr Zeit. Konkrete Resultate können wir also erst 2023 erwarten. Dies dauert alles viel zu lang, vor allem, wenn man bedenkt, dass das Gesetz aufgrund der FDP-Zwängerei per 30. Juni 2032 schon wieder abläuft.<br><br> Gemeinsam mit dem Datum der Umsetzung hat der Bundesrat auf dem Verordnungsweg auch die Kriterien für die Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren festgelegt: Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist zuständig für die Anerkennung von Kursen, die rechtliche Grundlagen im Bereich Lohngleichheit, wissenschaftliche Grundlagen zu geschlechtsneutralen Arbeitsbewertungen und statistischen Lohngleichheitsanalysen sowie deren Überprüfung beinhalten müssen. Diese Kursinhalte sind sinnvoll und zielführend, allerdings nur, wenn die Kursdauer angemessen ist. Ein Tag, wie im erläuternden Bericht erwartet, ist zu kurz für die komplexen Inhalte. Längere und differenzierte Kurse sind nötig, damit die Revisorinnen und Revisoren die Lohnanalysen kompetent überprüfen können.<br><br> So erfreulich die klaren Vorgaben in der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse sind, so stellt sich doch die Frage, ob diese reichen, damit das Gesetz, das das Parlament in jeder nur erdenklichen Weise abgeschwächt hat, seine Wirkung entfalten kann. Denn das sinnvollste Gesetzt verliert seine Wirkung, wenn seine Nichteinhaltung keine rechtlichen Konsequenzen hat – wie dies beim Gleichstellungsgesetz der Fall ist. Der SGB wird die Umsetzung deshalb eng verfolgen und sich für Sanktionen einsetzen, falls sich die Lohnsituation der Frauen nicht rasch verbessert. Das sind wir den Frauen* schuldig, die am 14. Juni 2019 für ein Ende der Diskriminierungen gestreikt haben.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.webp" length="514068" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6151</guid><pubDate>Tue, 20 Aug 2019 09:50:04 +0200</pubDate><title>Stress am Arbeitsplatz nimmt zu: Kommen Ständeräte endlich zur Vernunft?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-am-arbeitsplatz-nimmt-zu-kommen-staenderaete-endlich-zur-vernunft</link><description>Geplante Arbeitsgesetz-Revision würde Stress erhöhen und ist zu stoppen - Konsequenzen aus der Gesundheitsbefragung 2017 ziehen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Stress am Arbeitsplatz hat zugenommen. Dies zeigt die Schweizer Gesundheitsbefragung 2017, die heute vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht wurde. Statt dagegen Massnahmen zu ergreifen, wollen bürgerliche Politiker die Situation mit einer Revision des Arbeitsgesetzes verschlimmern. Sie wollen u.a., dass viele Arbeitnehmenden länger und neu auch an Sonntagen arbeiten müssen. Der Ständerat, der die Gesetzesrevision in der Herbstsession beraten wird, muss nun endlich zur Vernunft kommen und die Vorlage beerdigen.</p><p>Die Gesundheitsbefragung 2017 spricht eine klare Sprache: 2017 litten 21 Prozent der vom Bundesamt für Statistik befragten Erwerbstätigen an ihrem Arbeitsplatz sehr oft unter Stress. 2012 waren es 18 Prozent gewesen. Die Hälfte von ihnen fühlt sich bei der Arbeit emotional erschöpft und sind damit einem höheren Risiko ausgesetzt, ein Burn-Out zu erleiden.</p><p>Statt, wie es Arbeitsmediziner und Gewerkschaften verlangen, stressbedingte Krankheiten als Berufskrankheiten anzuerkennen und die wöchentlichen Arbeitszeiten zu reduzieren, wollen die Mehrheiten in den Wirtschaftskommissionen der Eidg. Räte die Lage auf Vorschlag von Ständerat Konrad Graber und der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter noch verschärfen. So sollen die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 67,5 Stunden und die maximale tägliche Überzeitarbeit erhöht und sogar das Sonntagsarbeitsverbot aufgeweicht werden. Gleichzeitig soll die Pflicht für die Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen, weitgehen abgeschafft werden.</p><p>Das Beharren der Wirtschaftskommissionen auf diese zynischen Deregulierungsschritte ist angesichts der Resultate der Befragung inakzeptabel. Daran ändern auch die vor der Sommerpause von der WAK-S beschlossenen Pseudo-Korrekturen nichts. Diese sind kosmetischer Natur, der Stress würde für viele Arbeitnehmende zunehmen. Das Beharren ist auch unverständlich: Denn in der Vernehmlassung, in der unter anderem die kantonalen Arbeitsinspektorate, die ArbeitsmedizinerInnen, die Kirchen mit der Sonntagsallianz sowie die Gewerkschaften scharfe Kritik übten, ist die Gesetzesrevision durchgefallen. Zudem ignoriert die Kommission einen Bericht des Bundesrats, wonach das Schweizer Arbeitsrecht bereits extrem flexibel ausgestaltet ist. Stoppen die Räte diesen Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht endlich, werden die Gewerkschaften das Referendum ergreifen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/e/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_d75e88c55f.webp" length="161862" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6139</guid><pubDate>Mon, 15 Jul 2019 09:56:31 +0200</pubDate><title>STAF-Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/staf-verordnung-ueber-den-steuerlichen-abzug-auf-eigenfinanzierung-juristischer-personen-und-verordnungen-ueber-die-anrechnung-auslaendischer-quellensteuern</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6137</guid><pubDate>Mon, 15 Jul 2019 09:48:05 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-eigenmittel-und-risikoverteilung-fuer-banken-und-effektenhaendler-erv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen in den drei Bereichen der Verordnung. Die Vereinfachungen bei den Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen für kleine, besonders liquide Banken werden im Sinne der Verhältnismässigkeit befürwortet. Es ist folgerichtig, dass die Vereinfachungen und grösseren Freiheiten für die Institute mit entsprechenden hohen Voraussetzungen einhergehen. Gleichwohl ist es wichtig, dass die FINMA beobachtet, ob eine Verlagerung von riskanten Aktivitäten zu den entsprechenden Kleinbanken führt und entsprechend eingreift. Die Anpassungen bei den Wohnrenditeliegenschaften sind äusserst wichtig. Der SGB sieht wie der Bundesrat dringenden Handlungsbedarf. Banken spielen bei der Finanzierung von Wohnrenditeliegenschaften eine wesentliche Rolle. Weitere Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6135</guid><pubDate>Mon, 15 Jul 2019 09:40:40 +0200</pubDate><title>Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verordnung-zum-finanzmarktaufsichtsgesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vorliegende Verordnung ab. Sie ist mindestens überflüssig, könnte sich aber auch als schädlich erweisen. Wohl kennt keine andere Aufsichtsbehörde eine solche Verordnung. In einigen Teilen präzisiert die Verordnung zwar nur die existierende Gesetzgebung, in anderen Teilen wird eine Verpolitisierung und Bürokratisierung der FINMA erwirkt. Das entspricht dem exakten Gegenteil der Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds, welche kürzlich erschienen sind. Mehr dazu in den vollständigen Stellungnahme (s.u.).</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6132</guid><pubDate>Fri, 12 Jul 2019 13:00:00 +0200</pubDate><title>Kein Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kein-systemwechsel-bei-der-wohneigentumsbesteuerung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parlamentarischen Initiative der WAK-S zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich bereits in früheren Stellungnahmen sehr kritisch zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung geäussert, weil sie einerseits zu einer Ungleichbehandlung von Mieterinnen und Mietern und Eigentümerinnen und Eigentümern führt. Andererseits die vermögenden Haushalte in den meisten Varianten und Szenarien überproportional profitieren. Je nach Zinslage und Ausgestaltung der neuen Gesetzgebung entzieht die Abschaffung des Eigenmietwerts der öffentlichen Hand auch wichtige finanzielle Mittel, welche für einen starken Service public gebraucht werden. An dieser Haltung des SGB hat sich grundsätzlich nichts geändert.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6131</guid><pubDate>Fri, 12 Jul 2019 12:07:00 +0200</pubDate><title>Parlamentarische Initiative 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege – für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlamentarische-initiative-19-401-fuer-eine-staerkung-der-pflege-fuer-mehr-patientensicherheit-und-mehr-pflegequalitaet</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6129</guid><pubDate>Fri, 12 Jul 2019 08:37:25 +0200</pubDate><title>Internationale Zusammenarbeit 2021-2024</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/internationale-zusammenarbeit-2021-2024</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6127</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 20:06:38 +0200</pubDate><title>Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ueber-die-ergaenzungsleistungen-zur-alters-hinterlassenen-und-invalidenversicherung-elv</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6125</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 20:02:29 +0200</pubDate><title>Umsetzung der Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetz (Verfahrensnormen und Informationssysteme)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/umsetzung-der-aenderungen-des-auslaender-und-integrationsgesetz-verfahrensnormen-und-informationssysteme</link><description>Vernehmlassungsantwort zu den Verordnungsänderungen zur Umsetzung der Änderungen vom 14. Dezember 2018 des Ausländer- und Integrationsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6123</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 19:45:33 +0200</pubDate><title>Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/verordnung-ueber-zulassung-aufenthalt-und-erwerbstaetigkeit-vzae</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Festlegung der Höchstzahlen für das Jahr 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6121</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 19:28:00 +0200</pubDate><title>Reform des regionalen Personenverkehrs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/reform-des-regionalen-personenverkehrs</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat im erläuternden Bericht nochmals rekapituliert, dass Ausschreibungen im öV nicht zielführend sind, sondern im Gegenteil die Errungenschaften des öV<br>in der Schweiz gefährden könnten.
</p><p>Der SGB unterstützt die Ziele einer verbesserten Finanzierungs- und Planungssicherheit für die Anbieter. Davon versprechen wir uns auch eine stärkere sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit, da die Unternehmen einen längerfristigen Horizont haben. Wir unterstützen deshalb die Verlängerung des Verpflichtungskredits auf vier Jahre mit der Darlegung der Absicht für die Folgeperiode und die 4- bis 6-jährigen Zielvereinbarungen. 
</p><p>Wir sind der Einschätzung, dass ein Benchmarking bei stark unterschiedlichen regionalen Voraussetzungen sehr anspruchsvoll ist, und gerade im Service public, wenn es dann auch noch mit einem Bonus-Malus-System verknüpft wird, zweifelhaft. Meistens steht weder ein guter und erschwinglicher Service public im Vordergrund noch gelten faire Arbeitsbedingungen und gute Entlöhnung als Voraussetzung für einen Bonus. Die Anbieter müssen meist bei der Effizienz der Leistungen wetteifern und das bedeutet dann eben einen erhöhten Druck auf die Arbeitsbedingungen. Motiviertes Personal wird immer versuchen, auch unter ungünstigen Voraussetzungen einen guten Service public zu erbringen, aber mittelfristig erodiert die Qualität des Angebots.
</p><p>Mehr in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s.u.)</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6119</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 19:22:51 +0200</pubDate><title>Neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/neues-bundesgesetz-ueber-die-pauschale-verguetung-der-mehrwertsteuer-auf-den-empfangsgebuehren-fuer-radio-und-fernsehen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6117</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 19:16:39 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesgesetz-ueber-den-unterirdischen-guetertransport</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6115</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 18:03:58 +0200</pubDate><title>Das Parlament hat Verantwortung übernommen – jetzt sind Kantone dran!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-parlament-hat-verantwortung-uebernommen-jetzt-sind-kantone-dran</link><description>Revision des öffentlichen Beschaffungswesens</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Revision des&nbsp; öffentlichen Beschaffungswesens konnten die Gewerkschaften Verschlechterungen verhindern. Nun müssen die Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen.<br>Das öffentliche Beschaffungswesen ist zentral für die Arbeitnehmenden, denn ein schlecht verfasstes BöB kann Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen. Umso erfreulicher ist, dass es den Gewerkschaften bei der Totalrevision des BöB gelungen ist, Verschlechterungen zu verhindern.
</p><p> Besonders der Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, hätte zu massiv mehr Dumping geführt. Die Eidgenössischen Räte haben sich mit dem neuen BöB weg von der ruinösen Preisspirale hin zu sozialer und nachhaltiger Qualität bewegt, ein erfreulicher Sieg für die Gewerkschaften. Zufrieden ist der SGB auch damit, dass öffentliche Pensionskassen nicht mehr dem BöB unterstehen.<br>Dennoch bleibt viel zu tun, diesmal bei der Umsetzung in den Kantonen: Sie müssen weiterführende Verbesserungen gegen Missbräuche und Prekarisierungen wie endlose Subunternehmerketten, missbräuchliche Konkurse und Temporärarbeit einführen.
</p><h3>Das Leistungsortprinzip schützt Schweizer Arbeitnehmende vor Dumping</h3><p>Das Parlament hat entschieden, beim bewährten Leistungsortprinzip zu bleiben. Das heisst, dass ein Unternehmen, das sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, die Lohn- und Arbeitsbedingungen am Ausführungsort einhalten muss. Eine Firma aus dem Tessin beispielsweise, die in Zürich für den Bau einer grossen Halle offeriert, muss Zürcher Löhne zahlen. Wäre das Parlament wie ursprünglich geplant aufs Herkunftsortsprinzip gewechselt, würden die Bedingungen am Firmensitz- oder Niederlassungsort gelten. Das Tessiner Unternehmen könnte mit Tessiner Löhnen offerieren, womit Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt wären. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung der eigenen Arbeitsbedingungen anstreben. Fazit: Das Herkunftsortsprinzip hätte eine Spirale nach unten eröffnet.
</p><p>Damit ist das Leistungsortsprinzip zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Nach dem Parlamentsentscheid müssen die Kantone ihr interkantonales Konkordat zum öffentlichen Beschaffungswesen anpassen und das Leistungsortprinzip wiedereinführen.
</p><h3>Kantonale Regelungen müssen folgen</h3><p>Kantone müssen nun Subunternehmerketten beschränken und GAV-Konformität bescheinigen lassen<br>Auch weitere Punkte zum Schutz der Arbeitnehmenden im Beschaffungswesen betreffen kantonale Kompetenzen. Hier müssen die Kantonsregierungen und -parlamente aktiv werden und ihre kantonalen Gesetze anpassen. 
</p><p>So ist die Subunternehmerkette auf eine Ebene zu beschränken. Heute sind gerade im Bau derart lange Subunternehmerketten gang und gäbe, dass die Bauherren rasch den Überblick verlieren, wer überhaupt zu welchen Bedingungen wann auf der Baustelle welche Arbeit ausführt. Bund, Kantone und Gemeinden wissen oft nicht, wer am Schluss welche Arbeit leistet. Skandale sind damit programmiert, denn die Wahrscheinlichkeit für Lohn- und Sozialdumping bzw. Schwarzarbeit nimmt pro zusätzliche Subunternehmerebene exponentiell zu. Umso wichtiger, dass zumindest im öffentlichen Beschaffungswesen dieser schädlichen Praxis ein Riegel vorgeschoben wird.
</p><h3>GAV-Konformität bescheinigen lassen, Temporärarbeit einschränken </h3><p>Weiter sollen die kantonalen Beschaffungsrechte endlich aussagekräftige Bescheinigungen zum Nachweis der GAV-Konformität vorschreiben, bevor ein Auftrag an eine Firma aus einer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Branche vergeben wird.
</p><p>Wichtig ist auch, dass die Kantone im Beschaffungswesen die Temporärarbeit einschränken; der Kanton Genf geht hier mit einem guten Beispiel voran. Es wird derzeit diskutiert, die kantonale Regelung, die den Anteil von Temporärangestellten bei öffentlichen Aufträgen ursprünglich auf höchstens 20% begrenzte, nun gesetzlich zu verankern.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6113</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 16:43:11 +0200</pubDate><title>Stabiles Leistungsniveau und solidarisch finanzierter Rentenzuschlag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabiles-leistungsniveau-und-solidarisch-finanzierter-rentenzuschlag</link><description>Der Sozialpartnerkompromiss zum BVG </description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl der Wohlstand in der Schweiz steigt, sind die Renten der 2. Säule in den letzten zehn Jahren gesunken. Viele Menschen stellen heute empört fest, dass sich frühere Rentenversprechen in Luft aufgelöst haben. Weil die Zinsen – wegen der Finanzkrise – tief sind. Und weil Banken und Versicherungen auf Kosten der Versicherten viel Geld verdienen.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der SGB mit den Sozialpartnern über eine Reform der 2. Säule verhandelt. Letzte Woche wurde der Vorschlag der Sozialpartner Bundesrat Berset übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese Woche hat nun auch der Vorstand des SGB den Vorschlag als akzeptables Resultat, bei der alle Sozialpartner Zugeständnisse eingehen mussten, gewürdigt und dem Modell zugestimmt.</p><p>Dies gelingt aufgrund der Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags ins BVG, der es ermöglicht das heutige Leistungsniveau zu halten – trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent. Dieser Rentenzuschlag wird mit einem Lohnbeitrag von 0.5 Prozent auf allen Löhnen bis rund 850‘000 Franken/Jahr finanziert und pro Kopf an alle künftigen BVG-RentnerInnen ausbezahlt. Dadurch erhalten tiefe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte, die heute in der 2. Säule massiv schlechter gestellt sind, mit dem Reformvorschlag umgehend höhere PK-Renten. Personen mit höheren Einkommen beteiligen sich mit ca. einem Drittel an diesen Rentenverbesserungen. Wer einen Lohn von 50‘000 Fr. hat, zahlt rund 250 Fr. p.a. um nachher jährlich rund 1200 bis 1500 Fr. mehr Rente zu haben – unabhängig von der Höhe des Alterskapitals. Das stärkt den Solidaritätsgedanken in der 2. Säule und verbessert zudem das Preis-Leistungsverhältnis des BVG, was im heutigen Tiefzinsumfeld besonders wichtig ist.</p><p>Der Vorschlag sieht auch Änderungen vor bei den von Arbeitnehmenden geleisteten Beiträgen an die 2. Säule. Einerseits wird der Koordinationsabzug halbiert. Dies führt langfristig zu besseren Renten für Teilzeitarbeitende und ist damit insbesondere für Frauen von zentraler Bedeutung. Es ist aber auch ein Schritt, der mit höheren Lohnabgaben verbunden ist. Weiter führt der Vorschlag eine Glättung der Lohnbeitragssätze zwischen den jungen und den älteren Arbeitnehmenden ein. Ab Alter 45 sollen die BVG-Beiträge nicht mehr steigen. Dies trägt den Bedenken Rechnung, dass die höheren Altersgutschriften die beruflichen Chancen der älteren Arbeitnehmenden verringern.</p><h3>Das Verhandlungsergebnis auf einen Blick</h3><p>&nbsp;</p><table cellpadding="0" cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:453.35pt"><caption>Das Verhandlungsergebnis auf einen Blick</caption><thead><tr><th scope="col" style="width:119.85pt"><p>&nbsp;</p></th><th scope="col" style="width:99.65pt"><p><strong>Geltende Ordnung</strong></p></th><th scope="col" style="width:233.85pt"><p><strong>Sozialpartnerkompromiss</strong></p></th></tr></thead><tbody><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Eintrittsschwelle</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>21‘330</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>21‘330</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Koordinationsabzug</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>24‘885</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>12’443</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>MuwS</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>6.8 %</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>6.0%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Altersgutschriften</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 21-24</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 25-34</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>7%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>9%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 35-44</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>10%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>9%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 45-54</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>15%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>14%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 55-Referenzalter</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>18%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>14%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Rentenzuschlag</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>1.-5. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>200 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>6.-10. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>150 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>11.-15. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>100 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>ab 16. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>Fixierung der Höhe pro Kalenderjahr durch den Bundesrat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>Finanzierung</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>0,5% (auf den AHV-pflichtigen Einkommen)</p><p>&nbsp;</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>Der SGB hat die Auswirkungen des Kompromissmodells auf die Rentenhöhe und die Lohnbeiträge der einzelnen Lohnklassen im BVG-Obligatorium untersucht. Diese Modellrechnungen bestätigen, dass das Leistungsniveau gehalten wird. Zur Erstellung von individuellen Rentenprognosen sind sie hingegen wenig geeignet, weil sie individuelle Lohnentwicklungen nicht berücksichtigen und in BVG-Simulationen übliche konservative Annahmen zu Zins- und Lohnentwicklungen tendenziell zu einer Unterschätzung der Renten führen.</p><p>Viele Versicherte der beruflichen Vorsorge haben ausserdem überobligatorische Lösungen (rund 85 % aller Versicherten haben überobligatorische Versicherungsanteile). So gibt es heute Detailhandelsangestellte oder Gesundheitsfachleute (FAGE) im Überobligatorium, welche keinen oder einen tieferen Koordinationsabzug haben. Gleichzeitig finden sich in denselben Berufen aber auch zahlreiche Angestellte, welche nur BVG-obligatorisch versichert sind. Im genannten Fall des Überobligatoriums sind die Auswirkungen des Kompromissvorschlags schwerer abzuschätzen. Insbesondere Teilzeitbeschäftigte werden aber einen grösseren obligatorischen Anteil in der 2. Säule haben. Sie werden deshalb durch den neuen gesetzlichen Rahmen besser geschützt.</p><h3>Wie geht es weiter?</h3><p>Die Verfassung setzt in Sachen Vorsorge klare Ziele. An diesen orientiert sich der SGB: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» ermöglichen. An diesen Zielen orientiert sich der SGB. Er hat stets darauf aufmerksam gemacht, dass kein Spielraum für eine Senkung der Renten besteht und dass das Umlageverfahren stärker gewichtet werden muss. Vor diesem Hintergrund wird sich der SGB für das Sozialpartnermodell fürs BVG einsetzen. Die berufliche Vorsorge ist eine paritätisch geführte Sozialversicherung. Es ist deshalb ein starkes Zeichen, wenn die Sozialpartner sich auf eine Lösung für die gesetzlichen Mindestparameter einigen. Der Bundesrat hat signalisiert, dass er einen Gesetzgebungsprozess beginnen will, der das Verhandlungsergebnis als Reformvorschlag übernimmt. Die ersten Reaktionen der Parteien, aber auch der Branche deuten darauf hin, dass der Kompromiss als mehrheitsfähig eingeschätzt wird. Es drohen aber – nicht nur von Seiten des Gewerbeverbands und der SVP – aggressive Attacken, vor allem auf die Umlagekomponente. Sollte der Kompromiss aufgeschnürt werden, wird der SGB auch seine Unterstützung zum Modell in Frage stellen müssen.</p><p>Auch kann das Ergebnis der Verhandlungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die 2. Säule auch geprägt ist durch Geldabflüsse in Milliardenhöhe an Versicherer, Vermögensverwalter und Broker. Der SGB wird sich deshalb auch in Zukunft vehement für stärkere Gewinneinschränkungen, adäquate Risikoprämien, Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten und einheitliche, verständliche Vorsorgeausweise in der beruflichen Vorsorge einsetzen. Und er wird weiterhin unbeirrt auf einer Stärkung der AHV bestehen – dem wichtigsten Sozialwerk der Schweiz und eine der grössten Errungenschaften der Gewerkschaftsbewegung.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.webp" length="142246" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6111</guid><pubDate>Tue, 09 Jul 2019 08:56:10 +0200</pubDate><title>Der Frauen*streik war erst der Anfang</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-frauen-streik-war-erst-der-anfang</link><description>«Lohn. Zeit. Respekt!»

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Frauen*streik, der grössten politischen Mobilisierung seit dem Landesstreik, tragen die Gewerkschaften die Streikforderungen mit aller Kraft in die kommenden Lohn- und GAV-Verhandlungen. Lohn. Zeit. Respekt! – das heisst z.B. bessere Frauenlöhne, Urlaube für Mütter und Väter sowie Massnahmen gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz.</p><p>Mehr als eine halbe Million Frauen* und solidarische Männer* haben am 14. Juni laut, farbig und kraftvoll eine deutliche Aufforderung an die Politik gesendet: Die Schweiz muss in der Gleichstellung endlich vorwärtsmachen. Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und Geschlechterrichtwerte sind ein Anfang, reichen jedoch bei weitem nicht. Das Parlament muss weitere, wirksame Massnahmen ergreifen.</p><p>Und auch die Arbeitgeber sind in der Pflicht: Die SGB-Gewerkschaften, die eine massgebliche Rolle bei der Organisation des Frauen*streiks spielten, werden die Streikforderungen nun mit Nachdruck in die Lohn- und GAV-Verhandlungen tragen. So wird die Unia, im kommenden Lohnherbst neben Mindestlöhnen von 4000 Franken (mal 13) in Branchen mit hohem Frauenanteil generell faire Löhn für Frauen fordern: «Die skandalöse Lohndiskriminierung der Frauen erfordert zusätzliche Massnahmen in Form von Lohnerhöhungen», sagt Unia-Präsidentin Vania Alleva. Und VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber unterstreicht, dass es gerade im Gesundheitswesen bessere Löhne und Arbeitsbedingungen braucht, wie «die Umsetzung der Vorschrift ‘Umkleidezeit ist Arbeitszeit’, Frühpensionierungsmöglicheiten ab 60 bei voller Rente und GAV in der privaten Pflege».</p><p>Auch mehr Zeit und Respekt werden die Gewerkschaften einfordern. Zum Beispiel beim Verkehrspersonal, wo der SEV laut Vizepräsidentin Barbara Spalinger «18 Wochen Mutterschaftsurlaub und 10 bis 20 Tage Vaterschaftsurlaub, wie wir sie mit der SBB vereinbart haben, in allen Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs» fordern wird.</p><p>Eine Umfrage der Gewerkschaft Syndicom in der ICT-Branche im Vorfeld des Frauen*streiks zeigt, dass fast 60% der Frauen schon einmal sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt oder beobachtet haben. Syndicom-Geschäftsleitungsmitglied Patrizia Mordini, Co-Präsidentin der SGB-Frauenkommission, will nun betriebliche Reglemente und Leitlinien zur Verhinderung von sexueller Belästigung sowie Schulungen dazu einfordern: «Die Umfrage zeigt, dass eine Ombudsstelle allein nicht ausreicht. Es braucht weitere konkrete Massnahmen».</p><p>Der Frauen*streik hat gezeigt, dass Diskriminierungen und Sexismus nicht mehr akzeptiert werden und es ein Umdenken braucht. Die Gewerkschaften werden ihren Teil dazu beitragen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/6/csm_Frauenstreik-Bern_FS-MonikaFlueckiger-freshfocus_d4c0fe28d8.webp" length="121610" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6109</guid><pubDate>Mon, 08 Jul 2019 14:59:11 +0200</pubDate><title>Antigewerkschaftliche Entlassung: Unterstützung für Mickaël Béday</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/antigewerkschaftliche-entlassung-unterstuetzung-fuer-mickael-beday</link><description>Über 100 Demonstrierende fordern Wiedereinstellung des Gewerkschaftsdelegierten</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mehr als 100 Personen haben heute Montag in Le Lieu im Vallée de Joux (VD) vor dem Uhrenunternehmen Dubois Dépraz die Wiedereinstellung des vor zwei Wochen unter fadenscheinigen Gründen entlassenen Gewerkschaftsdelegierten Mickaël Béday gefordert. An der Kundgebung nahm auch SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard teil. «Alle beschwören die Sozialpartnerschaft», so Maillard, «aber ohne echte Beteiligung der Arbeitnehmenden, oder wenn diese gar Angst vor einer Entlassung haben müssen, sobald sie sich engagieren, verliert die Sozialpartnerschaft ihren Sinn».
</p><p>Béday war am 24. Juni wegen zweier angeblicher Nachlässigkeiten entlassen worden. Vorher wurde er jedoch wiederholt wegen seines gewerkschaftlichen Engagements vom Unternehmen kritisiert. Für die Gewerkschaft Unia und die Demonstrierenden ist klar, dass es Dubois Dépraz darum ging, einen Vorwand zu finden, um einen unbequemen Arbeitnehmendenvertreter loszuwerden. Entsprechend fordern sie, dass Béday an seinen Arbeitsplatz zurückkehren und seine Funktion als Gewerkschaftsdelegierter weiter ausüben kann.
</p><p>Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig ein wirksamer Kündigungsschutz von Arbeitnehmenden-VertreterInnen und aktiven GewerkschafterInnen wäre – und wie ungenügend dieser in der Schweiz leider immer noch ist. Die Schweiz war deshalb im Vorfeld der diesjährigen Konferenz der UNO-Arbeitsorganisation ILO auf einer schwarzen Liste von Ländern gelandet, die gegen ILO-Konventionen verstossen. Dies ausgerechnet im 100. Jahr des Bestehens der ILO, anlässlich dessen die Konferenz vom Schweizer Botschafter Jean-Jacques Elmiger präsidiert wurde.
</p><p>Immerhin hat Bundesrat Guy Parmelin inzwischen den Willen gezeigt, den Schutz vor missbräuchlicher Kündigung von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden endlich zu verbessern. Er will neu unter Einbezug der Experten der ILO eine Mediation zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften durchführen. Aufgrund dieses Vorschlags hatte der SGB zugestimmt, die Schweiz von erwähnter schwarzer Liste zu streichen. Nun sollen innert zwölf Monaten Lösungsvorschläge vorliegen, mit denen der Kündigungsschutz endlich auf das von den ILO-Konventionen geforderte Niveau gehoben werden kann.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6107</guid><pubDate>Fri, 05 Jul 2019 15:04:46 +0200</pubDate><title>Internationale Zusammenarbeit: Die soziale Dimension stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/internationale-zusammenarbeit-die-soziale-dimension-staerken</link><description>Keine Abkehr von bewährten Zielen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Drei Milliarden Franken gibt die Schweiz jedes Jahr für internationale Zusammenarbeit aus - auch wenn das nicht genug ist, so ist es doch viel Geld. Umso wichtiger, dass diese Mittel vernünftig eingesetzt werden. Im Moment geht's in die falsche Richtung.</p><p>Die Bundesverfassung verpflichtet die Schweiz im Rahmen der Internationalen Zusammenarbeit zur "Linderung von Not und Armut in der Welt" beizutragen. Nun hat Bundesrat Ignazio Cassis die Strategie zur Internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 in die Vernehmlassung geschickt. Sie wurde medial breit diskutiert. Hohe Wellen geworfen haben insbesondere der in der Strategie verankerten Schwerpunkt eines "besseren Migrationsmanagements" sowie das neue Kriterium der Berücksichtigung von "Schweizer Interessen".
</p><p>Auch der SGB kritisiert diesen geplanten Paradigmenwechsel scharf: Grundlage der internationalen Zusammenarbeit muss weiterhin die Orientierung an den Werten der Solidarität und der Universalität sein und kein effekthascherisches "Switzerland first". Besonders die kurzfristige Zielsetzung einer Eindämmung der Migration ist hier fehl am Platz: Zwar kann intelligente Entwicklungszusammenarbeit in der Tat Alternativen zur Auswanderung schaffen, dies allerdings in einem langfristigen Zeithorizont und keineswegs losgelöst von anderen Einflüssen, wie etwa der zunehmenden Bedeutung des Klimawandels als Fluchtursache.
</p><p>Davon abgesehen gilt es aber auch nüchtern festzustellen, dass Migration - zumindest finanziell gesehen - für die Betroffenen mindestens ebenso viele Möglichkeiten bietet wie eine erfolgreiche Bekämpfung ihrer Ursachen: Weltweit werden von MigrantInnen jährlich über 400 Milliarden Dollar in ihre Herkunftsländer überwiesen. Diese Summe ist mehr als dreimal so hoch ist wie die gesamte öffentliche Entwicklungshilfe und macht damit für viele Entwicklungsländer einen substanziellen Teil ihrer Einnahmen aus.
</p><h3>Menschenwürdige Arbeit</h3><p>Im Sinne der massgeblich von der Schweiz mitgestalteten UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung fordert der SGB eine deutliche Stärkung der sozialen Dimension in der internationalen Zusammenarbeit. Innerhalb der Agenda 2030 ist aus Sicht der Arbeitnehmenden das achte Nachhaltigkeitsziel absolut zentral. Dieses fordert, mit klaren Kriterien versehen, "menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer".
</p><p>Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) kam allerdings in ihrem letzten Jahresausblick zum ernüchternden Schluss, dass es "beim derzeitigen Tempo der Verbesserung sehr unwahrscheinlich" ist, dass dieses Ziel bis 2030 erreicht wird. Umso wichtiger ist es, auch die Internationale Zusammenarbeit verstärkt darauf auszurichten. Cassis' Strategie bleibt mit ihrem Bekenntnis "zur Erschliessung von Märkten und zur Schaffung von Arbeitsplätzen" allerdings klar dahinter zurück, denn sie lässt die zentralen Dimensionen der Qualität und des nachhaltigen Bestehens von Arbeitsplätzen aussen vor.
</p><h3>Keine Abschwächungen bei der Gleichstellung</h3><p>Weiter kritisieren die Gewerkschaften, dass die Gleichstellung der Geschlechter wesentlich an Gewicht verlieren soll: In der Botschaft 2017-2020 war Gleichstellung zu Recht noch eines von nur zwei übergreifenden Themen. "Der Abbau von geschlechterspezifischer Diskriminierung ist sowohl Ziel als auch Voraussetzung für Entwicklung", hiess es dort. Neu wird Gleichstellung nur noch als Teil der Rechtsstaatlichkeit in den Zielsetzungen erwähnt. Gerade vor dem Hintergrund, dass gemäss UNO die Frauen weltweit immer noch dreimal so viel unbezahlte Haus- und Pflegearbeit leisten wie die Männer, ist dies unverständlich. Oder, dass heute weltweit jedes fünfte Mädchen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren sexuelle Gewalt erleidet - um nur zwei Fakten zu nennen.
</p><h3>Endlich Politikkohärenz</h3><p>Die internationale Zusammenarbeit darf nicht isoliert betrachtet werden. Wenn die Entwicklungszusammenarbeit mit der linken Hand mühsam die negativen Auswirkungen eindämmen muss, welche die rechte Hand mit einer nicht nachhaltigen Handels-, Steuer-, Umwelt- und Agrarpolitik in den Förderländern überhaupt erst angerichtet hat, dann ist unter dem Strich nichts gewonnen.
</p><p>Doch genauso ist es bisweilen: Die Schweiz liegt beispielsweise im "Commitment to Development Index" auf Rang 21 von 27 betrachteten Industrieländern. Zu dieser schlechten Platzierung tragen etwa die Umweltpolitik (hoher Export von Umwelt- und Luftverschmutzung in die Entwicklungsländer), die Landwirtschaftspolitik (hohe Importzölle für Agrarprodukte) oder die Finanzpolitik (weiterhin vorhandene Steuerschlupflöcher sowie das Bankgeheimnis) bei. Die OECD hat die Schweiz deshalb bereits wiederholt aufgefordert, die "Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung zu stärken" sowie negative Auswirkungen ihrer Innenpolitik auf Entwicklungsländer zu identifizieren und konsequent zu eliminieren. Diese Optik fehlt allerdings in der präsentierten Strategie weitgehend. </p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6102</guid><pubDate>Wed, 03 Jul 2019 15:20:18 +0200</pubDate><title>Bundesrat gefährdet AHV-Reform ohne Not – SGB lehnt höheres Frauenrentenalter ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-gefaehrdet-ahv-reform-ohne-not-sgb-lehnt-hoeheres-frauenrentenalter-ab</link><description>Eckwerte des Bundesrats zur AHV-Reform 21</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor nicht einmal zwei Monaten hat die Stimmbevölkerung mit der Annahme des AHV-Steuerpakets gezeigt, dass ihr die AHV viel wert ist. Die finanzielle Stabilität der AHV in den nächsten Jahren ist dadurch gewährleistet. Vor nicht einmal einem Monat haben die Frauen in diesem Land mit dem Frauenstreik - der grössten politischen Demonstration der neueren Geschichte - dann ein klares Signal gesendet: es braucht nun echte Fortschritte bei der Gleichstellung und nicht eine falsche Gleichmacherei beim Rentenalter.</p><p>Mit den heute beschlossenen Eckwerten zur AHV-Reform 21 verschliesst sich der Bundesrat vor diesen Realitäten. Anstatt sich der realen Problematik der ungenügenden Renten anzunehmen, setzt er weiterhin auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Beides ist aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes inakzeptabel und gefährdet die Arbeit an der Reform ohne Not. Die Delegierten des SGB haben es an der letzten Delegiertenversammlung Ende Mai wiederholt und sich klar gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters ausgesprochen.</p><p>Die im Gegenzug für die Erhöhung des Rentenalters der Frauen vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der Frauen. Nicht nur beträgt die Kompensation bloss einen Drittel dessen was die Frauen durch die Erhöhung des Frauenrentenalters an die Reform beitragen sollen. Auch sei daran erinnert, dass die Frauen in der Altersvorsorge wegen den Pensionskassenrenten insgesamt ein deutlich tieferes Rentenniveau haben als die Männer. Der Bund hat dies unlängst wieder bestätigt: die Männer, die 2017 in Rente gingen erhielten etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule wie die Frauen im gleichen Jahr. Oft ist die Rente der Frauen so tief, dass es für ein anständiges Leben im Alter nicht reicht. Der am Dienstag vorgestellte Sozialpartnerkompromiss zum BVG würde dies in Zukunft zwar korrigieren. Das Rentenniveau der Frauen dürfte aber dennoch noch lange Jahre deutlich unter jenem der Männer bleiben. Deshalb muss nun das Parlament bei der AHV-Vorlage die richtigen Konsequenzen ziehen.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: erstens bleibt genug Zeit für eine AHV-Reform im Interesse der breiten Bevölkerung. Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.webp" length="115056" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6100</guid><pubDate>Tue, 02 Jul 2019 10:10:05 +0200</pubDate><title>Sozialpartnerkompromiss in der beruflichen Vorsorge bringt Modernisierung und gewährleistet Leistungsniveau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialpartnerkompromiss-in-der-beruflichen-vorsorge-bringt-modernisierung-und-gewaehrleistet-leistungsniveau</link><description>Reform BVG – Ergebnis der Sozialpartnerverhandlungen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die drei nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterbreiten Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG). Trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes wird das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten. Dank beitrags- und leistungsseitiger Massnahmen erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte - insbesondere Frauen – künftig sogar mehr Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich auch das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet.</p><p>Vor über einem Jahr erteilte der damalige Bundespräsident Alain Berset den nationalen Dachverbänden der Sozialpartner den Auftrag, eine Lösung für die drängendsten Probleme der zweiten Säule zu erarbeiten. Nach intensiven Verhandlungen unterbreiten der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG).<br><br><strong>Der Sozialpartnerkompromiss umfasst folgende Massnahmen:</strong></p><ul><li>Der zur Berechnung der Rente verwendete Mindestumwandlungssatz wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision in einem Schritt auf 6,0 Prozent gesenkt.</li><li>Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, wird halbiert. Die Senkung führt unmittelbar zu einem höheren versicherten Verdienst. Langfristig werden namentlich Teilzeitbeschäftigte im BVG besser abgesichert.</li><li>Die Altersgutschriften (Lohnbeiträge) für die zweite Säule werden angepasst. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab Alter 45 beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Altersgutschriften gerade der älteren Arbeitskräfte spürbar gesenkt.</li><li>Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben. Sie sind aufgrund der deutlichen Korrektur der Altersgutschriften für Versicherte ab 45 Jahren nicht mehr nötig.</li><li>Künftigen Bezügern von Renten der beruflichen Vorsorge wird ein solidarisch finanzierter Rentenzuschlag pro Kopf als Fixbetrag ausbezahlt. Finanziert wird der Rentenzuschlag durch einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent auf den AHV-pflichtigen Jahreseinkommensbezüger bis 853‘200 Franken.</li><li>Diese dauerhafte, zweckgebundene Umlagekomponente erlaubt es, das Rentenniveau der Übergangsgeneration zu halten sowie die Renten für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort zu verbessern.</li><li>Eine Übergangsgeneration (fünfzehn Neurentnerjahrgänge ab Inkrafttreten der Revision) erhält einen im Betrag garantierten Rentenzuschlag. Ab dem 16. Jahr wird der Bundesrat die Höhe des Rentenzuschlags jährlich anhand der vorhandenen Mittel festlegen. &nbsp;</li><li>Mit einer neuen Prämie können für benötigte Rückstellungen zur Finanzierung von Leistungsgarantien künftig transparent tarifiert und ausgewiesen werden.</li><li>Der Bundesrat wird – unter Einbezug der Sozialpartner – mindestens alle fünf Jahre einen Bericht verfassen. Darin sind die Grundlagen zur Festlegung des Mindestumwandlungssatzes und zur Höhe des Rentenzuschlags aufzuführen.</li></ul><p><br> Durch die gewählte Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sind die mit dem Kompromiss verbundenen Mehrkosten insgesamt verhältnismässig. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch KMU-tauglich. Im Unterschied zu früheren Reformansätzen für die Übergangsgeneration erlaubt das vorgeschlagene Modell nicht nur die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes, sondern auch den Verzicht auf die Führung einer «doppelten Schattenrechnung» durch die Vorsorgeeinrichtungen. Zudem ist das Modell einfach, schnell und kostengünstig umsetzbar.<br><br> Die paritätisch geführte berufliche Vorsorge ist eine zentrale Domäne der Sozialpartnerschaft. SAV, SGB und Travail.Suisse haben deshalb gewissenhaft einen sachgerechten und tragfähigen Kompromiss ausgearbeitet. Die Lösung modernisiert das BVG, berücksichtigt ausgewogen vielfältige Interessen und ist dadurch mehrheitsfähig.<br><br> Die drei Dachverbände bitten den Bundesrat, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten und den Gesetzgebungsprozess zu initiieren, so dass der Sozialpartnerkompromiss per 2021, spätestens per 2022, in Kraft gesetzt werden kann.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.webp" length="238930" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6098</guid><pubDate>Mon, 01 Jul 2019 09:07:14 +0200</pubDate><title>Schlüsselrolle der eigenständigen Flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schluesselrolle-der-eigenstaendigen-flankierenden-massnahmen</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Internationalisierung der Gesellschaft und der Wirtschaft haben in den meisten Ländern zu einer höheren Einwanderung geführt – unabhängig von der Personenfreizügigkeit. Dazu kommt, dass Stelleninserate seit den 2000er-Jahren fast weltweit sichtbar sind, während ein Arbeitgeber vor dem Jahr 2000 in einer ausländischen Zeitung inserieren musste, um Stellensuchende ausserhalb der Schweiz anzusprechen.</p><p>Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit den Flankierenden Massnahmen hat die Dumpingproblematik bei Anstellung von AusländerInnen in der Schweiz entschärft. KurzaufenthalterInnen beispielsweise verdienen heute bei gleicher Arbeit weitgehend denselben Lohn wie SchweizerInnen und niedergelassene AusländerInnen. Im alten Kontingentssystem waren sie hingegen deutlich schlechter gestellt, was Gefahren für das ganze Lohngefüge mit sich brachte.<br> Gleichzeitig hat die Personenfreizügigkeit den Marktzugang für zwei potenziell prekäre Arbeitsformen erleichtert, nämlich für Dienstleistungen von ausländischen Firmen (Entsendungen, Selbständige) und Temporärarbeit (Verleih von KurzaufenthalterInnen u.a.). Die ausländischen Firmen haben Arbeitsverträge mit deutlich tieferen Löhnen, was ein erhebliches Dumpingrisiko birgt. Mittlerweile haben sie in gewissen Regionen bereits einen Marktanteil von 10 Prozent und mehr; In einzelnen Branchen sogar von gegen 30 Prozent (Holz-, Metallbau u.a.).</p><p>Die Flankierenden Massnahmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung von negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Sie müssen deshalb gestärkt und nicht geschwächt werden. Deshalb muss der eigenständige Lohnschutz im Rahmenabkommen mit der EU gewährleistet sein. Eine Übernahme des EU-Rechts und eine Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs sind mit viel zu grossen Risiken verbunden. Zur Verhinderung von Missbräuchen bei der Temporärarbeit müssen Temporäre prioritär zu gleichen Bedingungen angestellt werden wie die Festangestellten im Betrieb. Entscheidend ist schliesslich ein Nein zur SVP-Kündigungsinitiative, welche den gesamten Bilateralen Weg in Frage stellen würde.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_CH-EU_stadtratte-iStock_1c80e1aed8.webp" length="64464" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6104</guid><pubDate>Fri, 28 Jun 2019 12:00:00 +0200</pubDate><title>Stellungnahme zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/stellungnahme-zum-verordnungspaket-umwelt-fruehling-2020</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p> Es ist dem SGB aufgefallen, dass der vorliegende Entwurf wenig zum Arbeitnehmendenschutz sagt. Beispielhaft sei dies anhand der Altlastenverordnung ausgeführt: In dieser wird z.B. der Grenzwert (Bleiwert) gesenkt, ab dem saniert werden muss. Es findet sich aber nichts Spezifisches zum Arbeitnehmendenschutz in den Rechtstexten. Dies gilt z.B. für die Regelungen, welche ein «Sanierungsprojekt» verlangen. Hier müsste u.E. auch verlangt werden, dass ein Arbeitssicherheits-konzept Teil des Projekts sein muss. 
</p><p>Weiter sind Probleme wie die Feinstaubbelastung in unterirdischen Bahnhöfen nicht thematisiert. Wir bitte um entsprechende Ergänzung. 
</p><p>Generell bittet der SGB darum, konsequent die Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Texten aufzunehmen bzw. gegebenenfalls auf bestehende Bestimmungen in anderen Rechtstexten zu verweisen. <br></p><p>Die Stellungnahmen zu den einzelnen Rechtstexten finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).<br><br></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6097</guid><pubDate>Fri, 28 Jun 2019 11:12:19 +0200</pubDate><title>Dossier 133: Temporärarbeit in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-133-temporaerarbeit-in-der-schweiz</link><description>Bedeutung, Missbräuche und gewerkschaftliche Forderungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Temporärarbeit ist potenziell eine prekäre Arbeitsform. Die Angestellten sind bei einem Temporärbüro angestellt und werden für einen einzelnen Einsatz an Einsatzbetriebe verliehen, meist befristet. Die Mehrheit sucht eigentlich eine Dauerstelle. Sie arbeiten unfreiwillig temporär. Weil die Zukunftsaussichten unsicherer sind, weil die beruflichen Möglichkeiten weniger gross sind. Und weil es immer wieder Missbräuche gibt.</p><p>Um solch unerwünschte Missstände zu verhindern, haben die Gewerkschaften und Swissstaffing - der Arbeitgeberverband der Personalverleiher - im Jahr 2011 einen Gesamtarbeitsvertrag GAV abgeschlossen. Der GAV ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Er enthält Mindestlohnbestimmungen sowie Aus- und Weiterbildungsmassnahmen und eine bessere soziale Absicherung. Aus Arbeitnehmersicht ist er klar ein Fortschritt gegenüber dem vorherigen Zustand. Zusätzlich zum GAV haben Sozialpartner und Behörden erfolgreich Anstrengungen unternommen, die höheren Unfallrisiken der Temporärarbeitenden zu reduzieren.</p><p>Doch trotz diesen Verbesserungen hat sich die Temporärarbeit weiterverbreitet. Sie befindet sich heute auf einem historischen Höchststand. Lohn- und Arbeitskontrollen fördern nach wie vor zahlreiche Verstösse zutage. So wurden 2017 bei 35 Prozent der Temporärbüros zu tiefe Löhne festgestellt.</p><p>Aus gewerkschaftlicher Sicht braucht es deshalb weitere Schritte. Die Temporärarbeit muss eingeschränkt und die Missbräuche bekämpft werden. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, welche Massnahmen zielführend sind. Besonders wichtig ist das Gleichbehandlungsprinzip: Temporärbeschäftigte müssen zu gleichen Bedingungen (Löhne, Arbeitszeiten u.a.) angestellt werden wie MitarbeiterInnen mit Dauerstelle. Zusätzlich braucht es quantitative Beschränkungen, mehr Kontrollen und einen konsequenten Vollzug der Gesetze.</p><p>Mit dem GAV wurde zwar ein wichtiger Schritt gemacht, um die Schlechterbehandlung von Temporären zu korrigieren. Doch nun ist es Zeit für weitere Verbesserungen. Temporärarbeit muss die Ausnahme auf dem Schweizer Arbeitsmarkt sein.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_dossier133_de_338357fdb5.webp" length="99198" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6095</guid><pubDate>Thu, 20 Jun 2019 14:00:50 +0200</pubDate><title>ILO setzt Zeichen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ilo-setzt-zeichen-gegen-gewalt-und-belaestigung-in-der-arbeitswelt</link><description>Beratungen an der 108. Jahrestagung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist hocherfreut, dass die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) eine Konvention und Empfehlung zu Gewalt in der Arbeitswelt verabschiedet hat. In Zeiten von MeToo, Frauen*streik und weltweiten Massenmobilisierungen zu Frauenrechten setzt die ILO im Jahre ihres hundertjährigen Bestehens ein starkes Zeichen. Es ist ein Meilenstein von historischer Bedeutung für den weltweiten Kampf für die Gleichberechtigung der Frauen. Der SGB erwartet nun von der Schweiz, dass sie die Konvention rasch unterzeichnen wird und ein ebenso klares Zeichen setzt.</p><p>Es ist beinahe 10 Jahre her seit die ILO mit der Konvention 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte das letzte Mal ein internationales Instrument zum Schutz von Arbeitnehmenden verabschiedet hat. Wie andere ILO-Konventionen machte diese das Unsichtbare sichtbar. Erst sei damal werden Hausangestellte als mit Rechten ausgestattete Arbeitnehmende wahrgenommen.</p><p>Die neue Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt greift ein Thema auf, das gerne übersehen und verschwiegen wird. Zudem gibt es zurzeit keine allgemein akzeptierte Definition der Begriffe „Belästigung“ oder „Gewalt“ in der Welt der Arbeit und keine allgemeingültigen Standards.</p><p>Die über 2 Jahre dauernden Verhandlungen verliefen harzig. Der aus über 500 VertreterInnen von Regierungen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmenden-Organisationen bestehende Normensetzungsausschuss hatte die schwierige Aufgabe, ein Gleichgewicht zu finden zwischen einem detaillierten, aber schwer ratifizierbaren Konventionsentwurf und einem generischen, aber gegen Menschrechtsverletzungen weniger schlagkräftigen Text.</p><p>Unter Jubel wurde deshalb gestern die letzten Anpassungen an der begleitenden Empfehlung verabschiedet. Damit haben sich Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmende der Mitgliedsstaaten auf einen starken Text in der Konvention und der Empfehlung geeinigt. Er schliesst alle Arbeitnehmenden ein – auch jene in der informellen Wirtschaft. Abgedeckt werden auch häusliche Gewalt, die Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat. Speziell geschützt werden besonders verletzliche Personengruppen.&nbsp;</p><p>ILO-Konventionen werden jedoch erst verbindlich ist, wenn sie von den einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert worden sind. Der SGB, seine Verbände und die Arbeitnehmenden erwarten, dass die Schweiz im Nachgang zum Frauen*streik, bei dem der Kampf gegen Gewalt und (sexuelle) Belästigung ein zentrales Thema war, die Konvention nun schnell und vorbehaltlos ratifiziert.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/6/csm_metoo_mego-studio_photocase_04bfe1016b.webp" length="26888" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6092</guid><pubDate>Sun, 16 Jun 2019 11:55:00 +0200</pubDate><title>Starkes Signal für rasche Gangart bei der Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/starkes-signal-fuer-rasche-gangart-bei-der-gleichstellung</link><description>SGB-Bilanz zum Frauen*streik 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Frauenstreik 2019 hat alle Erwartungen massiv übertroffen. Mit deutlich über 500'000 Teilnehmenden beteiligten sich noch mehr Menschen an diesem Aktions- und Streiktag für die Gleichstellung als am Frauenstreik 1991. Der 14. Juni 2019 geht damit klar als grösste politische Aktion seit dem Generalstreik 1918 in die Schweizer Geschichte ein. Dies zeigt eine Auswertung des Schweizerischen Gewerkschaftsbund aufgrund der definitiven Beteiligungszahlen aus den grossen Städten, die teilweise erst am Freitagabend feststanden.</p><p>Eine äusserst starke Beteiligung war bereits am Freitagmorgen spürbar. Gegen 100'000 Personen nahmen bis Mittag an ersten Aktionen auf der Strasse oder in Betrieben teil. Z.B. in Bern zogen 5000 Personen an einer Kinderwagen-Demo durch Berns Gassen. Nicht eingerechnet sind dabei die unzähligen Frauen, die unabhängig von der Teilnahme an einer Aktion, mit Buttons, Foulards oder violett-lila Kleider-Accessoires ihre Unterstützung für die Forderungen des Frauen*streiks signalisierten. Nicht eingerechnet sind auch die unzähligen Frauen, die im Privatleben Zeichen gesetzt haben für mehr Gleichstellung.</p><p>Ein in der Schweiz noch nie dagewesenes Ausmass erreichte die Beteiligung an den Schlusskundgebungen. Allein in Zürich fand mit gegen 160'000 Menschen die grösste politische Einzeldemo der Geschichte statt. Auch in Lausanne mit gegen 60'000 sowie in Basel und Bern mit je 40'000 Menschen legten die Massen die Stadtzentren lahm. In Genf waren es 20'000 und auch in kleineren Städten wie Freiburg (12'000), Sitten (12'000), Bellinzona (10'000), Neuenburg (10'000), Luzern (10'000) und Winterthur (gegen 10'000) fanden Demos statt, die für diese Städte historische Dimensionen haben.</p><p>Die Massenmobilisierung, an der sich Frauen aus allen Gesellschaftsschichten beteiligten, zeigt, dass es bei der Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und in der Gesellschaft jetzt vorwärts gehen muss und vorwärts gehen wird.</p><p>Eine rasche Gangart braucht es bei den Löhnen. In der Lohnrunde vom kommenden Herbst sind die Arbeitgeber gefordert. Nicht nur müssen sie endlich zu substanziellen Reallohnerhöhungen für alle Hand bieten, um so den Rückstand aus den mageren letzten Jahren aufzuholen. Besonders profitieren müssen die Frauen, gerade auch in den "typischen" Frauenberufen, die durch ein tiefes Lohnniveau auffallen.</p><p>Rasch durchzusetzen ist auch der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit". Es ist nicht akzeptabel, dass bereits Berufseinsteigerinnen gegenüber ihren männlichen Kollegen beim Lohn benachteiligt werden. Abhilfe schaffen Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen.</p><p>Und die Möglichkeiten der Frauen, sich beruflich zu entwickeln, müssen verbessert werden. Das bedeutet unter anderem, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden muss. Dank Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige werden Frauen entlastet.</p><p>Entschieden entgegengetreten werden muss dem Sexismus. Auch in der Arbeitswelt. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.</p><p>Der Machtdemonstration der Frauen können sich Wirtschaft und Politik nicht entziehen. Dank der durch die monatelangen Vorbereitungen weiter gestärkten Vernetzung zwischen Frauenorganisationen und Gewerkschaften, wird der Druck auf die Entscheidungsträger hoch bleiben, die Gleichstellung nun entschieden voranzutreiben.</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/b/csm_2019_Lausanne_Greve_des_Femmes_Mercedes_Riedy1920_06eaff4812.webp" length="239938" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6090</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2019 19:26:50 +0200</pubDate><title>Grösste politische Demonstration der neueren Geschichte - Klares Signal für rasche Gangart bei der Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/groesste-politische-demonstration-der-neueren-geschichte-klares-signal-fuer-rasche-gangart-bei-der-gleichstellung</link><description>Frauen*streik 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 14. Juni 2019 geht als grösste politische Demonstration in die neuere Geschichte der Schweiz ein, grösser als der Frauenstreik 1991. Über den gesamten Tag gesehen beteiligten sich mehrere Hunderttausend Frauen an den Aktionen, Streiks und Arbeitsniederlegungen des Frauen*streiks. Die Kundgebungen erreichten in allen grossen Städten historische Dimensionen. Besonders bemerkenswert war die enorme Zahl junger Frauen. Dies alles zeigt, dass es bei der Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und in der Gesellschaft jetzt vorwärts gehen muss und vorwärts gehen wird.<br><br> Rasch durchgesetzt werden muss der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit». Es ist nicht akzeptabel, dass bereits Berufseinsteigerinnen gegenüber ihren männlichen Kollegen beim Lohn benachteiligt werden. Abhilfe schaffen Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen. Auch müssen die Möglichkeiten der Frauen, sich beruflich zu entwickeln verbessert werden. Das bedeutet unter anderem, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden muss. Dank Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige werden Frauen entlastet. «Typische» Frauenberufe gehören aufgewertet. Dazu braucht es flächendeckend Mindestlöhne von 4000 Fr./Monat und GAV-Abdeckungen in Branchen mit hohem Frauenanteil. Entschieden entgegengetreten werden muss Sexismus. Auch in der Arbeitswelt. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.<br><br> In einer ersten Bilanz sind die Verantwortlichen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes äusserst zufrieden über den Verlauf des Frauen*streiks. Bereits am Morgen nahmen gegen Hundertausend Frauen an Streik-Brunchs, Kaffees und Picknicks teil oder beteiligten sich an betrieblichen Streiks, Arbeitsniederlegungen, verlängerten Pausen oder ähnlichen Streikaktionen. In einem Reinigungsbetrieb in Luzern führte der Streik unmittelbar zum Erfolg, indem der Arbeitgeber zusicherte künftig auch Vor- und Nachbearbeitungsarbeiten und Reisezeiten zu entschädigen. Die Vielfalt der Aktionsformen war überwältigend. Sie reichte vom schweizweiten <a href="https://www.14juin.ch/radio-frauenstreik" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">radiofrauenstreik.ch</a>, über Kinderwagen-Demos bis zu Rollator-Rennen. Das zeigt, welche Kraft diese Bewegung hat. Durch die monatelange Vorbereitung wurden neue Netzwerke geknüpft. Damit ist der Frauen*streik 2019 der Beginn einer neu vernetzten und damit noch stärkeren Bewegung für Gleichstellung.<br><br> Beeindruckend sind die Kundgebungen in den meisten grösseren Schweizer Städten. Alleine die Demos in Zürich (70'000), Basel (40'000), Bern (40'000) und Lausanne (mind. 60’000) demonstrierten am frühen Freitagabend über 200'000 Personen. Auch aus kleineren Städten wie Freiburg, Neuenburg und Luzern wurden Beteiligungen von «historischem Ausmass» gemeldet.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/a/csm_Frauenstreik-Sion-FS-AnjaWurm-freshfocus_AWU9370_82438c2f0a.webp" length="322384" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6087</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2019 17:50:42 +0200</pubDate><title>Hundertausende Frauen fordern rasche Fortschritte bei Gleichstellung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/hundertausende-frauen-fordern-rasche-fortschritte-bei-gleichstellung</link><description>Der Frauen*streik bewegt die Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Frauen*streik bewegt die Massen. Bereits vor Beginn der Gross-Demos in den verschiedenen Landesteilen ist klar, dass sich am Frauen*streik 2019 Hundertausende Frauen beteiligen. Allein bei den Aktionen bis zum Mittag haben schweizweit gegen 100'000 Personen an Aktionen auf der Strasse oder in Betrieben teilgenommen. Und seit 15.24 Uhr werden es immer mehr, denn überall in der Schweiz verlassen Frauen ihre Arbeit, weil sie ab diesem Zeitpunkt wegen der Lohndiskriminierung gratis arbeiten. Die Frauen sagen es laut und deutlich: Wirtschaft und Politik müssen mehr tun, um die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern voranzutreiben. Dies zeigt, dass der Frauen*streik nicht das Ende einer nun seit Monaten vorbereiteten Mobilisierung ist. Es ist vielmehr der Beginn einer neu vernetzten und damit noch stärkeren Bewegung für Gleichstellung.</p><p><br> Bereits am Morgen kam es überall in der Schweiz zu Streiks, verlängerten Pausen und vorübergehenden Arbeitsniederlegungen. So in Uhrenindustrie und Reinigungsbranche, in Spitälern, in Schulen oder im Detailhandel. Im Unispital Lausanne legten rund 500 Spitalangestellte um 11 Uhr vorübergehend die Arbeit nieder. In Bern unterbrachen um 11 Uhr gegen 500 Verkäuferinnen ihre Arbeit und forderten mit einem Riesentransparent mehr Anerkennung für ihre Arbeit, mehr Lohn und Ladenöffnungszeiten, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erlauben. In Le Locle und le Sentier verlängerten Hunderte Uhrenarbeiterinnen ihre Mittagspausen. In der Waadt traten über 2000 Lehrerinnen und Lehrer in den Ausstand. Dutzende Schulen aller Stufen wurden bestreikt. In einem Dutzend Schulen gab es sogar einen Vollstreik. Dass sich streiken lohnt, zeigten die Mitarbeiterinnen einer Reinigungsfirma in Luzern. Nach einer dreistündigen Arbeitsniederlegung lenkte der Arbeitgeber ein: er bezahlt fortan Vor- und Nachbearbeitungsarbeiten sowie die Reisezeit.</p><p><br> Parallel zu den Streiks gingen in der Schweiz am Freitagmorgen bis in den frühen Nachmittag bereits zehntausende Frauen auf die Strasse. Die Vielfalt der Aktionsformen war enorm. Allein an der Kinderwagendemo in Bern nahmen 5000 Personen teil. In Zürich fand ein Rollator-Rennen für eine bessere Anerkennung der Care-Arbeit statt. Überall gab es Streik-Brunchs, -Picknicks und -Kaffees. Bereits in der Nacht auf Freitag hatten Aktivistinnen in Zürich mit einem Auto-Corso durch die Langstrasse den Frauen*streik eingeleitet. Und am Rocheturm in Basel leuchtete das Frauen*streik-Logo. In Lausanne leuchtete die Kathedrale violett. Und am Fernsehturm in Genf wurde ein Reisentranspi ausgehängt.</p><p><br> Die enorme Dynamik und die Massenmobilisierung zeigen, dass die Forderung nach Gleichstellung sehr breit abgestützt ist und es jetzt vorwärts gehen muss.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/c/csm_Kinderwagendemo5000-be-RB_f39b2ed2cc.webp" length="199794" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6085</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2019 11:42:31 +0200</pubDate><title>Ausrufezeichen für die Gleichstellung - Dutzende Schulen und Kitas bestreikt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ausrufezeichen-fuer-die-gleichstellung-dutzende-schulen-und-kitas-bestreikt</link><description>«Lohn. Zeit. Respekt.» - Gleichstellung in der Arbeitswelt, lauten die Forderungen der Gewerkschafter*innen. Überall in der Schweiz fanden zudem bereits hunderte Aktionen im öffentlichen Raum statt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Überall in der Schweiz haben Frauen zum Auftakt des Frauen*streiks 2019 erste Ausrufezeichen gesetzt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. In der Westschweiz werden Dutzende Schulen und Kindertagesstätten bestreikt. In Dutzenden von Firmen fanden zum Auftakt des Streik- und Aktionstages Streikkaffees statt. Und in Luzern haben Mitarbeiterinnen einer Reinigungsfirma nach drei Stunden Streik einen vollen Erfolg erzielt: Sie protestierten gegen Gratisarbeit, unbezahlte Reisezeiten sowie für ein besseres Betriebsklima. Der Arbeitgeber hat nun zugesichert, dass Vor- und Nachbearbeitungsarbeiten sowie die Reisezeit ab sofort bezahlt werden.</p><p>Sie alle setzen sich unter dem Motto «Lohn. Zeit. Respekt.» ein für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt. Unter anderem fordern sie flächendeckende Mindestlöhne von 4000 Fr./Monat und GAV-Abdeckung in Branchen mit hohem Frauenanteil, um Frauen am unteren Ende des Lohngefüges und in «typischen» – und damit schlecht bezahlten – Frauenberufen besser zu stellen. Sie fordern Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige, um Frauen von unbezahlter Care-Arbeit zu entlasten und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gerade auch für qualifizierte Stellen zu verbessern. Dank Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen soll endlich die weiterhin bestehende Lohndiskriminierung ausgemerzt werden. Und am Arbeitsplatz verträgt es keinen Sexismus. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.</p><p>Omnipräsent sind der Frauen*streik und die Gleichstellungsfrage auch am Jahreskongress der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf. Sowohl farblich bei den Delegierten, als auch thematisch. Denn mit dem Kampf gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie der Ungleichheit stehen zwei zentrale Themen des Schweizer Frauen*streiks im Zentrum der Debatten. Ein starkes Zeichen setzte ILO-Generaldirektor Guy Ryder, der am Freitagmorgen mit Marilia Agostino Mendes und Anja Dräger, zwei Frauen der Schweizer Gewerkschaftsdelegation an der ILO-Jahreskonferenz empfangen hat, um über den Frauen*streik zu sprechen.</p><p>Überall in der Schweiz fanden zudem bereits hunderte Aktionen im öffentlichen Raum statt. So erstrahlte in der Nacht das Frauen*streik-Logo auf dem Rocheturm in Basel und in Zürich läuteten Aktivistinnen ab Mitternacht mit einem Auto-Corso in der Langstrasse den Frauen*streik ein. Heute um 11 Uhr läuteten in der ganzen Schweiz die Kirchenglocken und gleichzeitig machten Tausende Frauen in ihren Betrieben mit Aktionen auf die Forderungen des Frauen*streiks aufmerksam.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/1/csm_frauengruppe-3er-breit_36d8e8c268.webp" length="81738" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6094</guid><pubDate>Thu, 13 Jun 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Stellungnahme zur Änderung des Bankengesetzes </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/stellungnahme-zur-aenderung-des-bankengesetzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p><br></p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6083</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2019 15:36:07 +0200</pubDate><title>Nur zaghafte Verbesserungsvorschläge des Bundesrats</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nur-zaghafte-verbesserungsvorschlaege-des-bundesrats</link><description>Das Parlament muss bei der Angehörigenbetreuung nachbessern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Oft betreuen Angehörige pflegebedürftige oder betagte Menschen. Die ist nur schwer mit Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Der Bundesrat schickt Verbesserungsvorschläge ins Parlament. Die Stoßrichtung stimmt, aber das Parlament muss nachbessern.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung schlägt der Bundesrat dringend nötige Verbesserungen vor. Denn oft sind es Angehörige, in der Mehrheit der Fälle Frauen, die die Betreuung von betagten oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern übernehmen. Die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB, dass Dienstleistungen in Pflege und Betreuung im Bedarfsfall allen Menschen bezahlbar und in guter Qualität zugänglich sein müssen, ist noch lange nicht erfüllt. Die öffentliche Hand muss hier sehr viel mehr Verantwortung übernehmen. Also springen Schwiegertöchter, Partnerinnen, Schwestern ein, wenn jemand in ihrem Umfeld auf Pflege und Betreuung angewiesen ist - häufig auf Kosten des eigenen Erwerbseinkommens. Für diese Menschen braucht es dringend Unterstützung, damit ihnen ihr Einsatz weder gesundheitlich noch finanziell zum Nachteil wird.</p><p>Nachdem die Vorlage in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst wurde, schickt der Bundesrat sie nun an das Parlament. Konkret schlägt er vor, dass nicht nur Eltern von minderjährigen Kindern, sondern alle Arbeitnehmenden kurzzeitig der Arbeit fernbleiben dürfen, ohne auf den Lohn verzichten zu müssen, wenn Angehörige erkranken. Allerdings sind die vom Bundesrat vorgesehenen 3 Tage pro Ereignis zu kurz und die jährliche Obergrenze von 10 Tagen ist ein unnötiger Bückling vor den Arbeitgeberverbänden, die die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt haben.</p><p>Weiter will der Bundesrat, dass Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern bis zu 14 Wochen bezahlt beurlaubt werden können. Dies ist eine große Erleichterung für betroffene Familien, auch wenn die 14 Wochen in vielen Fällen nicht ausreichen werden. Der SGB begrüßt auch, dass dieser Urlaub auf Anregung aus der Vernehmlassung auch tageweise bezogen werden kann. Der flexible Bezugsmodus ermöglicht es Eltern, die Urlaubstage über die - zu kurze - Rahmenfrist von 18 Monaten besser zu verteilen. Sehr stossend ist, dass ein Kündigungsschutz nur über 6 Monate besteht, und nicht über die 18 Monate der Rahmenfrist. Dies muss dringend korrigiert werden. Leider verzichtet der Bundesrat auf längere Urlaube für die Betreuung erwachsener Angehöriger. So werden weiterhin gerade ältere Arbeitnehmende aus dem Berufsleben gedrängt werden, weil sie Verantwortung für ihre betagten Eltern übernehmen müssen.</p><p>Die dritte Verbesserung, über die das Parlament befinden wird, betrifft die AHV-Betreuungsgutschriften: Neu ist auch anspruchsberechtigt, wer Angehörige mit bloss kleiner (bisher mittlere) Hilflosigkeit betreut und wer zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner schaut - Ehe oder Verwandtschaft sind nicht mehr Pflicht. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, um das Armutsrisiko von betreuenden Angehörigen zu senken. Unverständlich ist dagegen, dass der Bundesrat die vom SGB in die Vernehmlassung eingebrachten Verbesserungen nicht aufnimmt: Der Verzicht darauf, die eingetragene Partnerschaft gleichberechtigt neben der Ehe aufzuführen, wird der gesellschaftlichen Realität nicht gerecht, dies muss dringend korrigiert werden. Und die Definition von Lebenspartnerschaft als Führung eines gemeinsamen Haushaltes während mindestens 5 Jahren ist extrem rigide. Der SGB ist der Ansicht, dass 2 Jahre und/oder ein gemeinsames Kind längstens reichen, um eine Lebenspartnerschaft zu bestätigen.</p><p>Der SGB appelliert an National- und Ständerat, dass sie diese wichtigen Verbesserungen rasch beschliessen und nötige Korrekturen an der Bundesratsvorlage vornehmen. Denn wer Verantwortung für das Wohlergehen anderer übernimmt, verdient, dass Staat und Gesellschaft auch für sein Wohlergehen Verantwortung übernehmen. Die Politik ist in der Pflicht, dies umzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.webp" length="509274" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6081</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2019 13:51:51 +0200</pubDate><title>Es braucht nun Fortschritte beim Kündigungsschutz sonst bleibt Druck der Gewerkschaften in ILO bestehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-braucht-nun-fortschritte-beim-kuendigungsschutz-sonst-bleibt-druck-der-gewerkschaften-in-ilo-bestehen</link><description>Schweiz von schwarzer ILO-Liste vorerst gestrichen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Guy Parmelin zeigt den Willen den Schutz vor missbräuchlicher Kündigung von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden endlich zu verbessern. Er will neu unter Einbezug der Experten der Internationalen Arbeitsorganisation ILO eine Mediation zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften durchführen. Ziel ist es, innert zwölf Monaten Lösungsvorschläge auszuarbeiten, mit denen der Kündigungsschutz auf das von den ILO-Konventionen geforderte Niveau gehoben werden kann. Aufgrund dieses Vorschlags von Bundesrat Parmelin hat heute der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zugestimmt, die Schweiz von der schwarzen Liste fehlbarer Länder zu streichen.<br><br>Im Vorfeld der ILO-Konferenz, die im 100. Jahr ihres Bestehens vom Schweizer Botschafter Jean-Jacques Elmiger präsidiert wird, war die Schweiz auf einer schwarzen Liste von Ländern gelandet, die gegen ILO-Konventionen verstossen. Am Dienstag hat nun der zuständige ILO-Ausschuss auf Antrag der Schweizer Delegation entschieden, die Schweiz aus der Liste zu streichen.<br><br>Der SGB hat diesem Vorgehen zugestimmt, weil dies eine reelle Chance ist, das Schweizer Kündigungsrecht endlich den völkerrechtlichen Normen anzupassen. Bereits 2003 hatte der SGB eine Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht, wegen Nicht-Einhaltung der ratifizierten Konventionen. Seither wurde die Schweiz wiederholt von der ILO gerügt. Doch der Bundesrat weigerte sich, die ILO-Empfehlungen umzusetzen. Er war dabei immer den Schweizer Arbeitgebern gefolgt, die eine Verbesserung des Kündigungsschutzes von Mitgliedern von Personalkommissionen, Pensionskassen-Stiftungsräten sowie von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden strikte ablehnten.&nbsp; Bundesrat Guy Parmelin hat sich nun verpflichtet, innert kurzer Zeit eine externe Mediation einzusetzen, die den Arbeitgebern und den Gewerkschaften hilft, Lösungsvorschläge für einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden auszuarbeiten. Sollte der Mediationsprozess nicht zu konkreten Verbesserungen führen, wird der SGB über die ILO den Druck auf die Schweiz weiter erhöhen. Die Gewerkschaften haben jüngst wieder viele Fälle mit antigewerkschaftlichen missbräuchlichen Kündigungen gesammelt.<br><br>«Es wurde bereits viel Arbeit in diesem Gebiet geleistet, es gibt Gutachten und in der Vergangenheit fanden auch schon Gespräche statt. Die Kursänderung von Bundesrat Parmelin ist erfreulich, ebenso die Signale der Arbeitgeber, ohne Scheuklappen und nach Treu und Glauben eine Lösung für dieses Problem zu finden. Viele Karrieren und Leben von Arbeitnehmenden wurden durch solche missbräuchlichen Kündigungen zerstört. Es darf nicht sein, dass die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht wahrnimmt. Wir werden hier genau hinschauen, damit der Bundesrat seine völkerrechtlichen Pflichten auch wirklich wahrnimmt», meint dazu Pierre-Yves Maillard.<br><br>Nächstes Jahr wird die Schweiz nun der ILO Bericht erstatten über die Resultate der Mediation. Ausserdem wird sich die Schweiz freiwillig einer ausserordentlichen Überprüfung der ILO unterziehen, was die Einhaltung der Gewerkschaftsfreiheit angeht. Der SGB wird diesen Prozess begleiten.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6078</guid><pubDate>Fri, 07 Jun 2019 15:50:36 +0200</pubDate><title>Wichtige Weichenstellung in der Europapolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wichtige-weichenstellung-in-der-europapolitik</link><description>SGB begrüsst Bundesratsentscheide zum Verhältnis Schweiz-EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die heutigen Entscheide des Bundesrates zur Europapolitik. In dem er zeitlich die Bekämpfung der SVP-Kündigungsinitiative prioritär behandelt, nimmt der Bundesrat eine wichtige Weichenstellung vor. Denn die SVP-Initiative stellt die Bilateralen Verträge grundsätzlich in Frage. Die Ablehnung dieser Initiative ist deshalb die Voraussetzung für alle weiteren Schritte in den Bilateralen Beziehungen zur EU. Der SGB wird diese Initiative mit einer aktiven Kampagne bekämpfen. Die jüngsten Entscheide des Bundesrats zur Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmenden sind dabei hilfreich und zeigen, dass auch der Bundesrat gewillt ist, die Ängste und Probleme der Betroffenen ernst zu nehmen.</p><p>Sollte das Staatssekretariat für Wirtschaft seco, wie heute Medien berichteten, effektiv in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit der Personenfreizügigkeit in Frage gestellt haben, dann würde dies von einer ungeheuerlichen Verantwortungslosigkeit zeugen. Die Personenfreizügigkeit ist zentral für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, aber ebenso zentral ist ein funktionierender Lohnschutz. Dieser wäre mit dem vorliegenden Rahmenabkommen faktisch abgeschafft worden.</p><p>Positiv ist daher, dass der Bundesrat die grossen Vorbehalte der Gewerkschaften zum vorliegenden Rahmenabkommen ernst nimmt und den vorliegenden Vertragsentwurf als ungenügend betrachtet. Die Bilateralen Verträge müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Ein Rahmenabkommen, welches den Lohnschutz gefährdet, ist nicht akzeptabel.</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitnehmenden-Rechte eingehalten werden. Das hat auch der Bundesrat im Rahmen der Volksabstimmungen zu den Bilateralen und der Personenfreizügigkeit versprochen. Die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen beim Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen muss weiterhin gelten. Die Flankierenden Massnahmen sind für die Gewerkschaften nicht verhandelbar. Die Schweiz muss selber bestimmen können, wie sie ihre europaweit höchsten Löhne schützt und damit alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_2bbef90f41.webp" length="372346" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6071</guid><pubDate>Tue, 04 Jun 2019 11:00:16 +0200</pubDate><title>Whistleblowing: Lieber keine Revision als diese überkomplexe Scheinlösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/whistleblowing-lieber-keine-revision-als-diese-ueberkomplexe-scheinloesung</link><description>Der SGB zum nationalrätlichen Nein zur Whistleblowing-Vorlage</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bereits zum zweiten Mal hat am Montag der Nationalrat eine Vorlage zum Schutz von Whistleblowern abgelehnt - zu Recht, findet der SGB.</p><p>Schliesslich gilt: "Gut gemeint ist nicht immer gut beraten", wie es die Zürcher SP-Nationalrätin Min Li Marti auf den Punkt brachte, nicht ohne anzufügen, dass ein schickliches Begräbnis besser sei, als die Annahme dieser Vorlage. Ein genauerer Blick zeigt, weshalb diese Vorlage keine Mehrheit und auch nicht die Zustimmung der Gewerkschaften finden konnte. Die Revision hatte als Auftrag zwei Punkte:</p><ul><li>Besserer Schutz von WhistleblowerInnen</li><li>Mehr Rechtssicherheit</li></ul><p>Beide Ziele wurden verfehlt, ja, ins Gegenteil verkehrt.
</p><p>WhistleblowerInnen wären durch die vorliegende Revision nicht geschützt worden, und zwar aus einem grundlegenden, angesichts der Mehrheiten im Parlament nicht zu korrigierendem Grund: statt ihren Schutz konzise und systemisch korrekt zu regeln, z. B. beim Kündigungsschutz im OR (ab Art. 336) oder in einem eigenen Gesetz (z. B. als Rahmengesetzgebung oder im Rahmen der Aktienrechtsrevision, um nach juristischer Person zu differenzieren), wurde uns eine "Lösung" präsentiert, die den "Schutz" für WhisteblowerInnen bei unter den Sorgfalts- und Treuepflichten der Arbeitnehmenden verankert (Art. 321a OR)! So wird der Schutz in sein Gegenteil verkehrt: die Pflicht des Arbeitnehmenden, sich bei einer allfälligen Meldung an eine wahnsinnig komplexe Kaskade zu halten.
</p><p>Gleichzeitig wurde die ganze, zentrale Frage des Kündigungsschutzes von Anfang an schlicht übergangen. Auch wenn man also als Whistleblower alles richtig gemacht hätte, so hätte einem ein Gericht wegen missbräuchlicher Kündigung eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen zusprechen können, wobei eine Studie zeigt, dass die Entschädigung in der Praxis eher bei 2-3 Monatslöhnen liegt.
</p><p>Den Job aber wäre man trotzdem los gewesen. Das kann man keinen Schutz nennen. Das sagt auch die Internationale Arbeitsorganisation ILO: Sie hat die Schweiz wegen fehlendem Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen auf eine schwarze Liste gesetzt.
</p><p>Bliebt die Frage der Rechtssicherheit. In der Form war das Projekt zu kompliziert und zu technisch. Die Formulierung der sage und schreibe 7 Artikel mit zahlreichen Absätzen und Buchstaben ist ganz atypisch in der Systematik des OR: Dieses Gesetz sollte in klarer und unkomplizierter Sprache geschrieben werden, so dass es jedeR verstehen kann. Das war hier nicht der Fall. Selbst wer sich die Mühe macht, den Text mehrmals zu lesen wird ihn nicht verstehen - auch JuristInnen haben Mühe damit. Ein Laie, sei dies eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitnehmer, hätten sich ohne die teure Hilfe eines Anwaltes bzw. einer Juristin nicht zurechtfinden können. Sogar die Bundesverwaltung selbst musste sich für die Präsentation in der Rechtskommission des Nationalrats ein Diagramm zeichnen, um das vorgeschlagene System verstehen und darlegen zu können!
</p><p>Diese Vorlage hätte die Arbeitnehmenden entmündigt: Sie hätten kaum nicht mehr mit den Behörden reden dürfen, ganz zu schweigen von den Medien oder anderen "Dritten". Aus der Vorlage "zum Schutz" von WhistleblowerInnen wurde so eine, die ihnen einen Maulkorb angelegt und Arbeitgeber statt die Arbeitnehmenden geschützt hätte.
</p><p>Die Hearings und Gespräche mit einer spezialisierten Rechtsanwältin, der Universität St. Gallen, der ILO sowie den Gewerkschaften haben gezeigt, dass niemand mit dieser Reform zufrieden war und sie alle gar als Rückschritt im Vergleich zum Status Quo einstuften. Weniger Rechtssicherheit, mehr Konflikte am Arbeitsplatz und vor den Gerichten, weniger einzelfallgerechte Lösungen. Der Status Quo mit der aktuellen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichts ist zu bevorzugen, aus diesem Grunde war der Entscheid, den vorliegenden untauglichen Entwurf abzulehnen richtig. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6068</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2019 12:02:00 +0200</pubDate><title>BöB: Arbeitnehmende schützen! Keinen Konflikt mit der EU provozieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/boeb-arbeitnehmende-schuetzen-keinen-konflikt-mit-der-eu-provozieren</link><description>Der Ständerat muss beim Beschaffungswesen Verantwortung übernehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) wird totalrevidiert. Die Vorlage ist zentral für Arbeitnehmende in der Schweiz. Ein schlecht verfasstes BöB könnte Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen. Ausserdem birgt es Konfliktpotential mit der EU.</p><p class="lead">Besonders der Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, würde zu massiv mehr Dumping führen. Hier muss der Ständerat dringend handeln.</p><h3>Leistungsortprinzip: Arbeitnehmende in der Schweiz vor Dumping schützen!</h3><p>Bei den Ortsprinzipien geht es darum, welche Arbeitsbedingungen ein Unternehmen einhalten muss, wenn es sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Beim Herkunftsortsprinzip gelten die Bedingungen am Firmensitz oder Niederlassungsort. Das Leistungsortsprinzip verlangt die Beachtung der Arbeitsbedingungen, die am Ort der Arbeitsausführung gelten. Eine Tessiner Firma müsste beim Leistungsortsprinzip für einen Auftrag in Zürich Zürcher Löhne bezahlen, beim Herkunftsortsprinzip könnte sie aber mit Tessiner Löhnen offerieren. Damit wären Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen anstreben. Das Herkunftsortsprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen.</p><p>Das Leistungsortsprinzip ist also zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Es bildet denn auch ein Herzstück der flankierenden Massnahmen. Es verhindert, dass z. B. eine polnische Firma einen Auftrag in Basel mit polnischen Löhnen ausführen kann. Der bundesrätliche Vorschlag, neu auf das Herkunftsortsprinzip zu setzen, bricht also mit der Philosophie der flankierenden Massnahmen. Aus unverständlichen Gründen hat auch die Ständeratskommission entgegen ihrer früheren Meinung nun plötzlich mit Stichentscheid das Leistungsprinzip gekippt. Das Plenum muss dies wieder korrigieren.</p><p>Würden in der Privatwirtschaft ortsübliche Löhne und Arbeitsbedingungen gelten, in der öffentlichen nicht, wäre dies unverständlich. Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat auf dem Herkunftsortsprinzip beharrt. Denn viele Organisationen des Gewerbes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie die Kantone haben in der Vernehmlassung diesen Prinzipienwechsel abgelehnt.</p><h3>Subunternehmerketten beschränken</h3><p>Auch weitere Punkte zum Schutz der Arbeitnehmenden müssen im Beschaffungswesen berücksichtigt werden. So ist die Subunternehmerkette auf eine Ebene zu beschränken. Heute ist es gerade im Bau gang und gäbe, dass Bauherren vor lauter Subunternehmen den Überblick verlieren, wer überhaupt zu welchen Bedingungen wann auf der Baustelle welche Arbeit ausführt.</p><p>Auch Bund, Kantone und Gemeinden wissen oft nicht, wer am Schluss welche Arbeit leistet. Skandale sind dann programmiert, denn die Wahrscheinlichkeit für Lohn- und Sozialdumping bzw. Schwarzarbeit nimmt pro zusätzliche Subunternehmerebene exponentiell zu. Umso wichtiger, dass zumindest im öffentlichen Beschaffungswesen dieser schädlichen Dumpingpraxis ein Riegel vorgeschoben wird.</p><h3>GAV-Konformität bescheinigen lassen</h3><p>Weiter soll vorgesehen werden, dass beim Nachweis der GAV-Konformität endlich aussagekräftige Bescheinigungen eingeholt werden müssen, bevor ein Auftrag an eine Firma aus einer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Branche vergeben wird.</p><h3>Nein zur unnötigen und systemwidrigen Unterstellung der Publica</h3><p>Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen in den Augen des SGB nicht dem BöB unterstellt werden. Dies stünde in grundsätzlichem Widerspruch zum BVG, insbesondere zum Prinzip der paritätischen Verwaltung der Pensionskassen. Die Festlegung des Verhältnisses der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zu den angeschlossenen Arbeitgebenden gehört zu den unübertragbaren und nicht delegierbaren Aufgaben des obersten Organs der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung (Art. 51a Abs. 2 lit. p BVG). Die verwalteten Vorsorgevermögen gehören den Versicherten und nicht der öffentlichen Hand. Auch die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Kantone und Gemeinden fallen nicht in den subjektiven Geltungsbereich des Vergaberechts (gemäss Anhang I/Annex 2 des noch geltenden GPA, s. auch BG 2C_6/2016 vom 18. Juli 2016, E. 3.5).</p><h3>Ja zur Unterstellung der vom Bund kontrollierten Unternehmen wie Swisscom</h3><p>Hingegen müssen die vom Bund kontrollierten Unternehmen dem BöB unterstellt werden. Heute ist die Lage besonders im Fernmeldewesen und im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) paradox: Die Investitionen in die Fernmeldenetze (Glasfaser, Kupferkabel, Wireless) sind weiterhin hoch, doch Aufträge werden neu auch an Unternehmen vergeben, die dem Gesamtarbeitsvertrag nicht unterstellt sind. Damit wird eine Kontrolle der Arbeitsbedingungen praktisch verunmöglicht.</p><p>Nur mit einer Unterstellung der Swisscom unter das BöB kann sichergestellt werden, dass Aufträge künftig nur noch an Unternehmen gehen, die sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen halten. Der SGB fordert deshalb im Einklang mit Syndicom, der Gewerkschaft Medien und Kommunikation, die vom Bund kontrollierten Unternehmen dem BöB zu unterstellen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.webp" length="509274" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6067</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2019 11:14:34 +0200</pubDate><title>Die Schweiz braucht mindestens vier Wochen Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-schweiz-braucht-mindestens-vier-wochen-vaterschaftsurlaub</link><description>Der Ständerat darf in der Familienpolitik nicht den Anschluss verpassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vier oder zwei Wochen Vaterschaftsurlaub: Der Ständerat hat's in der Hand. Klar ist: Will die Schweiz in der Familienpolitik nicht den Anschluss verpassen, muss sie Kinder von der Frauen- endlich zur Elternsache machen.</p><p>Noch sind Kinder in der Schweiz in erster Linie Frauensache. Sind sie krank, bleibt die Mutter zu Hause. Fällt der Babysitter aus oder der Vater kann kurzfristig seinen Papitag nicht wahrnehmen, die Mutter organisiert Ersatz. Und in den meisten Familien arbeiten die Väter Vollzeit und die Mütter Teilzeit oder nur unbezahlt.</p><p>Das hat Folgen: Die Mütter fehlen als Fachkräfte im Arbeitsmarkt. Und wenn sie arbeiten, verdienen sie weniger, weil sie weniger gut bezahlte Posten bekommen. Im Alter reicht dann die Rente nirgendwo hin -schon die Scheidung ist in solchen Konstellationen ein Armutsrisiko. Und Väter riskieren dann, vom Feierabend- zum alle-zwei-Wochen-Papi zu werden. Kinder kötnnen auch Männersache sein, liesse man die Väter von Anfang an Verantwortung übernehmen.</p><p>Die Schweiz scheint das nicht wirklich zu wollen. Die EU und fast alle OECD-Länder geben Vätern von Anfang an die Möglichkeit, sich aktiv in die Betreuung der Kinder einzubringen. Vaterschaftsurlaub und Elternzeit ermöglichen ihnen, ab Geburt eine enge, eigenständige Beziehung zu ihnen aufzubauen. Die Schweiz dagegen kennt weder einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub noch eine Elternzeit. Wir haben viel aufzuholen, damit Kinder nicht Frauensache bleiben. Die Initiative für den Vaterschaftsurlaub, die der Ständerat in der Sommersession behandeln wird, ist eine Chance dafür.</p><p>Natürlich gibt es firmenspezifische oder GAV-Regelungen, die Vätern mehr als den Tag zugestehen, der häufig noch nicht einmal reicht, um die ganze Geburt mitzuerleben. Aber das Recht auf eine angemessene Zeit mit dem neugeborenen Kind steht allen Vätern zu und nicht nur denjenigen, die das Glück haben, in einem familienfreundlichen Unternehmen zu arbeiten.</p><p>Auch der Bundesrat gesteht den Bedarf ein. Doch er will Massnahmen in der Kinderbetreuung den Vorzug geben und lehnt einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub ab. Es geht aber nicht um ein Entweder-oder: Es braucht einen Vaterschaftsurlaub und ein ausgebautes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung, das Vätern und Müttern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.</p><p>Die Kosten sind seit jeher das Hauptargument gegen eine bessere Familienpolitik. Doch wir müssen Prioritäten setzen. Die öffentlichen Ausgaben für die vorschulische Kinderbetreuung sind schwieriger zu eruieren, da es in der Schweiz keine entsprechenden Berechnungen gibt. Die OECD geht aber davon aus, dass die öffentliche Hand in der Schweiz dafür jährlich weniger als 0,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes ausgibt - knapp 1.3 Milliarden Franken. Das ist nur etwa ein Viertel dessen, was der Bund jährlich für die Landesverteidigung ausgibt. Auch bei den Erwerbsausfallentschädigungen aus der EO sind die hypothetischen Ausgaben für einen Vaterschaftsurlaub nur etwa halb so hoch wie die jährlichen Dienstentschädigungen.</p><p>Der Ständerat muss die Prioritäten richtig setzen: Es ist wenig zukunftsgerichtet, bei der Familienpolitik zu sparen. Diese ist eine gesellschaftlich sinnvolle und wirtschaftlich lohnende Priorität, wie eine Vielzahl an Studien belegt. Der SGB fordert deshalb schon lange Lösungen, die weitergehen als das gesetzliche Minimum von 14 Wochen zu 80% bezahltem Mutterschaftsurlaub. Und es braucht einen Vaterschaftsurlaub. Wir erachten ein Minimum von 8 Wochen als angemessen, damit die Erholung von der Geburt und der Start als Familie gelingt. Im Anschluss an die geburtsbezogenen Urlaube wäre eine Elternzeit nach europäischem Vorbild sinnvoll, um die Eltern in der Organisation des Familienalltags zu entlasten.</p><p>Doch in dieser Sommersession geht es erstmal um die Minimallösung: Die Schweiz braucht den Vaterschaftsurlaub - und zwar die vollen vier Wochen gemäss Initiative und nicht bloss die Hälfte, die der Gegenvorschlag der Ständeratskommission vorsieht. Damit alle Väter unabhängig vom Arbeitgeber von Anfang an Teil der Familie sein, Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und die Mütter entlasten können. Damit Kinder nicht mehr Frauen-, sondern Elternsache sind.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.webp" length="142504" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6066</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2019 10:30:52 +0200</pubDate><title>Sommersession: SGB lehnt Vorstösse zu Bundespersonal und Mietrecht ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sommersession-sgb-lehnt-vorstoesse-zu-bundespersonal-und-mietrecht-ab</link><description>Räte müssen SRG und Service public stärken und MieterInnen nicht schwächen</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Die SRG soll zurück zur dezentralen Programmproduktion - am 5. Juni im Ständerat</h3><p>Noch am Abend der erfolgreich überstandenen Abstimmung zur "No Billag"-Initiative hatte die SRG-Spitze bei den Mitarbeitenden für Irritation gesorgt: Statt sich für deren hohen Einsatz zu bedanken, kündigte sie ein Sparprogramm im Umfang von 100 Mio. Franken an. Gespart werden solle durch Effizienzsteigerung und Reinvestitionen, also bei den Immobilien und nicht beim Programmangebot, sagte Generaldirektor Gilles Marchand.</p><p>Seither sind die Beschlüsse vom SRG-Verwaltungsrat konkretisiert worden und man wundert sich: der grösste Teil der Informationssendungen der SRF-Radioredaktion wird an den Leutschenbach gezügelt, in Bern bleibt nur noch die Bundeshausredaktion. Die Produktionsfirma TPC wird in die SRG reintegriert und ebenfalls im Leutschenbach untergebracht, in der bisherigen Tiefgarage. Für deren Umbau und den neuen Newsroom im Leutschenbach wirft die SRG rund. 200 Mio. Franken auf. Auch in der Romandie will sich die SRG "konzentrieren" und zwar in Lausanne: der geplante Neubau "RTS-Campus" auf dem Gelände der EPFL wird mindestens 110 Mio. Franken kosten. Das Sparprogramm scheint demnach vor allem mittels massiven Investitionen in den Immobilienpark der SRG umgesetzt zu werden.</p><p>Der Freiburger CVP-Ständerat Beat Vonlanthen hat deshalb eine parlamentarische Initiative zu "Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion" (18.449) eingereicht, die in der Sommersession, am 5. Juni, im Ständerat behandelt wird. Allerdings ist der Vorstoss in der KVF des Ständerats mächtig abgestürzt. Dort ist man nämlich überzeugt, dass die SRG-Entscheide zukunftsfähig seien. Wieso eigentlich? Der SGB plädiert klar für Annahme der parlamentarischen Initiative.</p><h3>Das Bundespersonal weiterhin im Würgegriff? - am 13. Juni im Ständerat</h3><p>Die ParlamentarierInnen, die beim Bundesopersonal sparen wollen, nehmen mit einer Motion der Finanzkommission des Nationalrats einen erneuten Anlauf (18.4090). Diesmal soll es nun eine Plafonierung der Personalausgaben auf dem Stand des Voranschlags 2019 richten. Konkret würde dies bedeuten, dass künftig weder ein Zuwachs von Stellen noch aber auch nur schon ein Teuerungsausgleich möglich wären. Kein Problem, meinen die Motionäre, denn die Digitalisierung macht alles effizienter, deshalb kann man an einem Ort Personal abbauen und andernorts zubauen. Der sehr knappe Text der Motion lässt nicht auf spezifische Fachkenntnisse der Motionäre schliessen. Ob sie wirklich etwas von den Effekten technologischer Neuerungen in der Bundesverwaltung verstehen, weiss man nicht, aber eine Mehrheit im Nationalrat hat dieses Planspiel überzeugt. Es verheisst einmal mehr "sparen beim Personal" und das scheint immer richtig zu sein. Es ist nun am Ständerat, die Motion deutlich abzulehnen. Zeitgemässe Personalpolitik geht nämlich anders.</p><h3>Verheddert beim Mietrecht - der Nationalrat kann den Knoten am 20. Juni lösen</h3><p>Mit dem Mietrecht sind alle unzufrieden, aber aus verschiedensten Gründen. Nun hat die Rechtskommission des Ständerats eine Motion zur Revision der Regeln der Mietzinsgestaltung eingereicht, die insbesondere auf die Bereiche Nettorendite, Orts- und Quartierüblichkeit von Mietzinsen und Anfechtbarkeit von Anfangsmietzinsen fokussiert (18.4101). Der Bundesrat soll damit Vorschläge präsentieren, die gleichermassen fair gegenüber MieterInnen und VermieterInnen sind. Hinter diese Motion stellen sich der Ständerat und die Rechtskommission des Nationalrats. Doch in einem wesentlichen Punkt schert diese aus: sie will nämlich im Gegensatz zum Ständerat derweil die anderen Vorstösse, die sehr einseitig die Interessen der Immobilienlobby vertreten, nicht ruhen lassen, sondern diese gleichzeitig behandelt wissen. Es sind drei parlamentarische Initiativen der Nationalräte Feller und Nantermod: Mit der einen soll die zulässige Mietzinsrendite um bis zu 2 Prozent über dem Referenzzinssatz liegen dürfen (17.491). bei der zweiten (17.514) könnten Mietzinse nur noch bei Wohnungsmangel missbräuchlich und somit anfechtbar, und auch dann nur in persönlicher Zwangslage und sofern der Mietzins gegenüber der Vormiete erheblich erhöht wurde (17.515). Alles zusammen genommen eine Provokation, ein dreister Angriff auf die Rechte der MieterInnen.</p><p>Die drei Vorstösse wurden in der Rechtkommission des Nationalrats allerdings mit 12 zu 11 nur ganz knapp überwiesen. Die Hoffnung richtet sich nun darauf, dass der Nationalrat so weise wie der Ständerat entscheidet, die Ständeratsmotion annimmt und die drei übrigen Vorstösse ablehnt, damit der Bundesrat seine Arbeit machen kann.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6075</guid><pubDate>Wed, 29 May 2019 11:00:00 +0200</pubDate><title>Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien in Folge des Brexits</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/abkommen-zwischen-der-schweiz-und-grossbritannien-in-folge-des-brexits</link><description>Vernehmlassungsantwort der SGB zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6060</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 15:55:38 +0200</pubDate><title>100 Jahre Völkerrecht für die Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/100-jahre-voelkerrecht-fuer-die-arbeitnehmenden</link><description>Schweizer Gewerkschaftsdelegation an 100-Jahre-ILO-Feier</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die älteste UN-Organisation ILO feiert 2019 Geburtstag. Und die Schweiz feiert ganz besonders mit: nicht nur ist unser Land Signatarstaat seit 1919 sondern auch Gaststaat – denn die ILO hat ihren Sitz in Genf und ist dort die grösste UN-Arbeitgeberin der Stadt. Die Schweiz bewirbt sich dieses Jahr auch für das Präsidium der Arbeitskonferenz, wo es um sehr viel gehen wird.</p><p>Mit einem feierlichen Akt am 8. Mai in Genf unter Anwesenheit der Schweizer Sozialpartner und des SGB-Präsidenten Pierre-Yves Maillard, des UN-Generalsekretärs Antonio Guterres sowie von Bundesrat und Aussenminister Cassis wurde der ILO das 100-Jahr-Jubiläums-Geschenk der Schweiz übergeben: Ein Platz mit Bäumen. Auf dass die Grundrechte und das Soziale gerade in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung der Arbeitswelten immer wichtiger werden .</p><p>Die Schweiz machte der ILO nicht nur eine Piazza zum Geschenk: auch eine Briefmarke der Schweizer Post wurde präsentiert, welche den Tripartismus darstellt: die gleichberechtigte Arbeit von Gewerkschaften, Arbeitgeberinnen und Staat, wenn es um die Gestaltung der Arbeitswelt geht, Hand in Hand.</p><p>Die Schweiz und die Eidgenössische Tripartite Kommission für Angelegenheiten der ILO haben auch eine Studie in Auftrag gegeben zum Tripartismus in Zeiten der Globalisierung. Fazit der Studie: es braucht mehr Rechte für Gewerkschaften und Arbeitnehmende sowie einen stärkeren Kampf gegen die digitale Schwarzarbeit auf Plattformen in Zeiten der Digitalisierung. Arbeitgeber wie UBER, die ihr Business-Modell und ihre astronomischen Gewinn-Versprechen den Aktionären gegenüber nur einhalten können, wenn sie Arbeitnehmende nicht versichern, keine Arbeitsverträge ausstellen und keine AHV-bezahlen haben keine Zukunft.</p><p>Mit der Kür kommt auch die Pflicht: die Schweiz engagiert sich sehr im Rahmen des ILO-Jubiläums. Umso wichtiger ist es nun, dass die Schweiz das Völkerrecht, die Grundrechte, welche von ILO statuiert werden, auch umsetzt. Das ist bis heute nicht der Fall - im Gegenteil: die ILO hat die Schweiz bereits 2004 den Kündigungsschutz gegen missbräuchliche Entlassungen in Art. 336a OR zu ändern. Die heute maximal möglichen mickrigen 6 Monatslöhne-Entschädigungen, die in der Realität häufig 2-3 Monatslöhne, sind nicht genug, um einen effektiven Schutz der Arbeitnehmende sicherzustellen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/3/csm_ILO-Jubilaeum_52a972768a.webp" length="350258" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6147</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Für die Gleichstellung auch nach der Pensionierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuer-die-gleichstellung-auch-nach-der-pensionierung</link><description>Anstatt das Rentenalter der Frauen anzugreifen, müssen endlich die AHV-Renten erhöht werden. Dafür streiken wir am 14. Juni!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass die Gleichstellung der Frauen auch am Ende ihrer Erwerbskarriere weiterhin nicht garantiert ist. Über 40 Jahre nach Einführung des Drei-Säulen-Prinzips zur Sicherung des Lebensstandards im Alter erhalten sie immer noch deutlich tiefere Renten als Männer.</p><p>Viele Frauen beenden ihre Erwerbsarbeit, bevor sie das Pensionierungsalter 64 erreicht haben. Sechs Jahre vor dem Rentenalter sind noch drei Viertel der Frauen erwerbstätig oder auf Arbeitssuche. Mit 63 Jahren sind es nur noch 46.2 Prozent. Die allermeisten in einer Teilzeitanstellung. Wieso? Weil viele Frauen gesundheitlich nicht mehr der in der Lage sind, zu arbeiten. Körperlich und psychisch belastende Arbeitsbedingungen können auf die Dauer an die Substanz gehen. Ältere Frauen verlassen den Arbeitsmarkt aber nicht nur, weil sie selbst krank sind. Sondern auch, um kranke und pflegebedürftige Angehörige zu pflegen. Wenn die Eltern, die Schwiegereltern oder der Partner pflegebedürftig werden, ist es für viele Frauen immer noch selbstverständlich, ihre bezahlte Arbeit zu beenden oder einzuschränken, um unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit zu übernehmen. Viele Grossmütter übernehmen auch die Betreuung ihrer Enkelkinder und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Arbeit der jüngeren Frauen. 2012 betreute jede sechste Frau zwischen 55 und 64 Jahren regelmässig Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben. Grossmütter komplettieren das unzureichende Angebot an externen Betreuungsmöglichkeiten und können eine grosse Hilfe sein für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten oder wenn spontan eine Betreuungslücke gefüllt werden muss, weil z.B. jemand krank geworden ist.</p><p>Dieses Engagement der Frauen für die Haus- Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsarbeit wird in unserem System der Altersvorsorge nicht genügend anerkannt. Denn eine genügende Absicherung im Alter garantiert die auf drei Säulen basierende Altersvorsorgesystem nur, wenn fortwährend und in hinreichendem Umfang Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden.</p><p>Auch heute müssen die meisten Frauen im Alter auf die Rente aus der AHV setzen. Quasi alle Frauen erhalten eine AHV-Rente. Dank Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Ehegattensplitting sowie der Rentenformel sind die AHV-Renten der Frauen ähnlich hoch wie jene der Männer. Die AHV schafft so als einzige Sozialversicherung einen Ausgleich für die ungleiche Verteilung der unbezahlten Pflege- und Betreuungsarbeit zwischen Frauen und Männern. Das Problem der AHV: Mit den heutigen AHV-Altersrentenansätzen alleine ist die Existenz im Alter nur ungenügend gesichert.</p><p>Doch die berufliche Vorsorge hilft der Mehrheit der Frauen nicht weiter: Ein Drittel der pensionierten Frauen erhalten im Alter weder Rente noch Kapital aus der zweiten Säule. Und jene Frauen, die zwar über ein Pensionskassenanschluss verfügen, erhalten nur halb so hohe Renten wie die Männer. Eine neu ausbezahlte Altersrente aus der beruflichen Vorsorge betrug im Jahr 2017 für Frauen 1221 Franken, für Männer 2301 Franken.</p><p>Für die Frauen nimmt die AHV einen weitaus wichtigeren Stellenwert bei der Altersabsicherung ein. Deshalb ist es für uns klar: <strong>Anstatt das Rentenalter der Frauen anzugreifen, müssen endlich die AHV-Renten erhöht werden. Dafür streiken wir am 14. Juni!</strong></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6057</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 12:30:00 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern soziale Schweiz in sozialem Europa</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-soziale-schweiz-in-sozialem-europa</link><description>298. SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) setzt sich ein für eine soziale Schweiz in einem sozialen Europa. Dazu forderten die SGB-Delegierten in einer Resolution, dass rasch über die SVP-Kündigungsinitiative abgestimmt wird, um den Bilateralen Weg zu konsolidieren. Sie erinnerten daran, dass diese Initiative den für die Schweiz insgesamt positiven Bilateralen Weg an die Wand fahren würde. Das darf nicht geschehen. Denn aus Sicht der Arbeitnehmenden haben die Bilateralen gekoppelt an die auf Druck der Gewerkschaften eingeführten Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitnehmerrechte sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt gebracht und das menschenunwürdige Kontingentssystem der Saisonniers beendet. Die SGB-Delegierten begrüssten, dass der Bundesrat die Vorschläge der Sozialpartner zur Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmenden umsetzen und so dafür sorgen will, dass Leute ab 58 nach Stellenverlust und Aussteuerung nicht mehr in die Sozialhilfe abgedrängt werden und dabei auch noch vorzeitig ihr Alterskapital anzapfen müssen. Die Delegierten hielten gleichzeitig klar fest, dass sie das vorliegende Rahmenabkommen ablehnen und die Lohnschutzmassnahmen nicht verhandelbar sind. Der SGB wird die Flankierenden verteidigen, wenn nötig mit dem Referendum.</p><p>Für eine soziale Schweiz setzt sich der SGB auch in der Altersvorsorge ein. Dabei erteilten die Delegierten den Plänen für eine Erhöhung des Frauenrentenalters und des allgemeinen Rentenalters eine klare Absage. In Zeiten wo die Leute Mühe haben bis zum heutigen Rentenalter ihre Stelle zu halten, führt ein höheres Rentenalter nur zu mehr Problemen. Die Delegierten forderten vor allem, dass die heute schon für viele ungenügende Rentenhöhe ins Zentrum der Debatte über die Altersvorsorge gestellt werden muss. Angesichts der stetig sinkenden Neurenten der Pensionskassen braucht es einen Ausbau der AHV in Form einer 13. AHV-Rente.</p><p>Drei Wochen vor dem Frauen*streik bekräftigten die Delegierten die am letzten Kongress beschlossene Unterstützung des grossen Aktions- und Streiktages vom 14. Juni. Die SGB-Verbände sind an vorderster Front mit dabei, dass dieser Tag den Auftakt markiert für rasche Fortschritte bei der Gleichstellung von Mann und Frau. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist es insbesondere wichtig, die Einkommenssituation der Frauen zu verbessern.</p><p>In einer weiteren Resolution fordern die Delegierten einen besseren Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen von Whistleblowern sowie von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden, Mitgliedern von Personalkommissionen und Stiftungsräten von Pensionskassen. Hier muss die Schweiz endlich die Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation ILO einhalten. Dafür braucht es eine Anpassung des Obligationenrechts.</p><p>Zudem haben im Rahmen der Delegiertenversammlung 10 Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung für GewerkschaftssekretärInnen unter anhaltendem Applaus ihr Diplom erhalten. Für seine Abschlussarbeit zum Thema Digitalisierung in der Logistik erhielt Adriano Troiano die Auszeichnung für die originellste Diplomarbeit.</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/0/csm_190525_dv_vorstandstisch_8fe7c2403b.webp" length="122016" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6054</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 10:00:00 +0200</pubDate><title>Schweizer Gewerkschaften setzen sich gemeinsam für ein soziales Europa ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-gewerkschaften-setzen-sich-gemeinsam-fuer-ein-soziales-europa-ein</link><description>EGB-Kongress beschliesst besseren Schutz für entsandte Arbeitnehmende vor Lohn- und Sozialdumping</description><content:encoded><![CDATA[<p> Vom 21. bis zum 24. Mai fand in Wien der 14. Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) statt. Die zwei Schweizer Dachverbände SGB und Travail.Suisse haben sich aktiv für ein sozialeres Europa engagiert. Insbesondere wurden auf Antrag der Schweizer Gewerkschaften, des Österreichischen und des Tschechischen Gewerkschaftsbundes ins Programm des EGB aufgenommen, dass entsandte Arbeitnehmende besser vor Lohn- und Sozialdumping geschützt werden müssen. Die bisherigen Instrumente haben sich – nicht zuletzt angesichts der Rechtsprechung des EuGH zur Verhältnismässigkeit von nationalen Massnahen gegen Dumping – als ungenügend erwiesen.<br><br>Am Kongress des EGB, der nicht weniger als 45 Millionen Mitglieder aus 39 europäischen Ländern vertritt, war die Ausgestaltung einer sozialen EU zentrales Thema. Kurz vor den EU-Parlamentswahlen wird immer klarer, dass das EU-Projekt eine echte soziale Wende erfahren und den Arbeitnehmenden nützen muss, um nach Brexit und verschiedenen populistischen Wahl-Siegen zu überleben. Dass die EU auf diesem Weg ist, zeigt etwa der Beschluss, dass in zwei Jahren alle Mitgliedsstaaten mindestens zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und je zwei Monate Elternzeit für Mütter und Väter einführen müssen.<br><br>Am EGB-Kongress vertraten u.a. der neue SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sowie Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse und Nationalrat, die Arbeitnehmenden der Schweiz. Maillard und Wüthrich wurden auch in den Vorstand des EGB gewählt. Pierre-Yves Maillard bedankte sich in seiner Intervention beim EGB sowie den einzelnen Schwestergewerkschaften für die Unterstützung im Kampf für die Beibehaltung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) in der Schweiz. «Wir setzen uns ein für die Personen, die in der Schweiz arbeiten, egal welchen Pass sie haben oder wo sie wohnen. Gemeinsam mit den europäischen Gewerkschaften sagen wir, dass nichts eine Senkung der Löhne rechtfertig. Wir schützen die Löhne, und nicht die Grenzen».<br><br>Adrian Wüthrich bekräftigt: «Die Flankierenden Massnahmen, wie sie in der Schweiz ausgestaltet sind, müssen zum Vorbild für die EU werden – ein aktiver Lohnschutz ist für ganz Europa wünschenswert. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei den Lohnkontrollen gehört dazu. Aus diesem Grund soll die Schweiz beim Rahmenabkommen betreffend Lohnschutz hart bleiben und bei der Europäischen Arbeitsbehörde von Beginn an mitmachen.» <br><br>Auch für den EGB ist klar, dass die Regelungen der Europäischen Union in Richtung der Schweizer FlaM gehen müssen – und nicht umgekehrt.<br><br><br>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND + Travail.Suisse<br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6053</guid><pubDate>Thu, 23 May 2019 09:45:00 +0200</pubDate><title>Wo kontrolliert wird, werden Lohnverstösse aufgedeckt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wo-kontrolliert-wird-werden-lohnverstoesse-aufgedeckt</link><description>SECO-Bericht zeigt: Flankierende Massnahmen wichtiger denn je! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen zeigt: Die Flankierenden sind wichtiger denn je! Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Insbesondere bei Firmen, die Kurz- und Kürzestaufenthalter oder Temporärarbeitskräfte beschäftigen. Die Kontrolleure der Gesamtarbeitsverträge (GAV) finden in jedem vierten Schweizer Betrieb und bei jedem fünften Entsendebetrieb Verstösse.
</p><p><br><b>Rund 6500 Betriebe mit zu tiefen Löhnen</b><br>Im vergangen Jahr haben die Kontrolleure über 40‘000 Firmen kontrolliert. Dabei haben sie bei rund 16 Prozent oder 6‘500 Betrieben zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (über 20 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen 15 Prozent (Entsendefirmen) bzw. 13 Prozent (Schweizer Arbeitgeber)
</p><p><br><b>Die Hälfte der Schweizer Arbeitgeber weigert sich, Löhne zu korrigieren</b><br>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen anzupassen. Positiv ist, dass 83 Prozent der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leisten. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Arbeitgeber, von denen nur 51 Prozent die Löhne anpassen. Auffallend ist nach wie vor, dass einige Kantone sehr wenige Schweizer Firmen kontrollieren (z.B. FR, SG oder ZG) und auch nur einzelne Kantone Arbeitsunterbrechungen verfügen.<br><br></p><p><b>Flankierende Massnahmen wichtiger denn je</b><br>Die Flankierenden Massnahmen für den Schweizer Lohnschutz sind von grösster Bedeutung. Die Zahl der Entsendungen ist hoch. Dort, wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Müsste die Schweiz aufgrund des Rahmenabkommens die Zahl der Kontrollen reduzieren oder die Instrumente (Kaution, Voranmeldung u.a.) einschränken, hätte das gravierende Auswirkungen. Die Gewerkschaften fordern daher einen Ausbau statt einen Abbau der Flankierenden Massnahmen.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6047</guid><pubDate>Wed, 22 May 2019 12:00:00 +0200</pubDate><title>Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-der-verordnung-ueber-die-reduktion-der-co2-emissionen-co2-verordnung</link><description>Stellungnahme des SGB zur Teilrevision der CO2-Verordnung aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6046</guid><pubDate>Tue, 21 May 2019 12:11:50 +0200</pubDate><title>Rentenhöhe gehört ins Zentrum der AHV-Reform – Nein zu höherem Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenhoehe-gehoert-ins-zentrum-der-ahv-reform-nein-zu-hoeherem-rentenalter</link><description>Empfehlung des SGB zur AHV-Reform: Angehen der wirklichen Probleme statt Angstmacherei </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) geforderte Erhöhung des Frauenrentenalters und in einem zweiten Schritt des generellen Rentenalters ab. Die Arbeitgeber lenken damit vom eigentlichen Problem der Altersvorsorge ab: vom sinkenden Rentenniveau.Der Arbeitgeberverband verkennt weiterhin, dass eine Reform der AHV nur gelingen kann, wenn die ungenügende Rentenhöhe der Ausgangspunkt für die Diskussionen bildet.</p><p><br> Breite Bevölkerungskreise kämpfen bereits heute mit einer ungenügenden Rente im Alter. Die Quote der NeurentnerInnen, die Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen müssen, um über die Runden zu kommen, ist zwischen 2005 und 2017 von 7.6 auf 9.6 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sinkt und sinkt das zukünftige Niveau der Pensionskassenrenten – besonders stark in den letzten Jahren mit minus 11 Prozent zwischen 2015-2018.&nbsp; Schuld ist das Finanzierungsmodell der zweiten Säule, das wegen der Tiefzinsphase aus den Fugen geraten ist. Es zeigt sich je länger je mehr, dass zur Sicherung anständiger Renten das Umlageverfahren der AHV dem Kapitaldeckungsverfahren der Pensionskassen überlegen ist.<br> &nbsp;</p><p>Dass die AHV wegen der zurzeit überdurchschnittlichen Zunahme der RentnerInnenzahlen zusätzliches Geld braucht ist unbestritten. Dass sie deswegen vor dem Kollaps steht, ist hingegen billige Angstmacherei. Mit einer soliden Zusatzfinanzierung kann die AHV den wegen der Baby-Boom-Generation vorübergehend anfallenden Finanzbedarf decken. Mit der Annahme von STAF wurde ein erster Schritt zur Stärkung der AHV-Finanzen gemacht. Weitere müssen folgen. Dank STAF hat die Schweiz nun mehr Zeit, die wahren Probleme der Altersvorsorge zu lösen. So wie es in der Verfassung verankert ist: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» ermöglichen. Stabile und sogar steigende Renten für ein Leben im Alter in Würde garantiert nur die umlagefinanzierte AHV. Sie gehört deshalb ausgebaut, so wie es der SGB in der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verlangt, die im Herbst lanciert wird.<br> &nbsp;</p><p>Auch die Forderung des SAV nach einer Erhöhung des Rentenalters für die Frauen lehnt der SGB dezidiert ab. Gemäss den aktuellsten verfügbaren Zahlen (SAKE 2018) sind ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter nur noch 46.2 Prozent aller Frauen erwerbstätig. Solange ältere Arbeitnehmende immer grössere Mühe haben, sich bis zum ordentlichen Rentenalter im Arbeitsmarkt zu halten, ist die Diskussion um ein höheres Rentenalter müssig. Es würde vor allem soziale Probleme bringen, die dann über Instrumente wie die Sozialhilfe bekämpft werden müssen. Dies sehen gemäss Umfragen auch über zwei Drittel der Stimmberechtigten so.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase_bf090fe6d6.webp" length="52462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6042</guid><pubDate>Tue, 21 May 2019 10:52:52 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bundesgesetz-ueber-die-internationale-zusammenarbeit-und-mobilitaet-in-der-bildung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB (nur in franz. Sprache)</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6041</guid><pubDate>Tue, 21 May 2019 10:52:06 +0200</pubDate><title>Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bundesgesetz-ueber-die-foerderung-der-hochschulen-und-die-koordination-im-schweizerischen-hochschulbereich-hfkg</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB (nur in franz. Sprache)</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6037</guid><pubDate>Mon, 20 May 2019 15:37:45 +0200</pubDate><title>Änderung der Handelsregisterverordnung und Totalrevision der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-der-handelsregisterverordnung-und-totalrevision-der-verordnung-ueber-die-gebuehren-fuer-das-handelsregister</link><description></description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6036</guid><pubDate>Mon, 20 May 2019 15:32:10 +0200</pubDate><title>Erlass der Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/erlass-der-verordnung-des-uvek-ueber-das-programm-agglomerationsverkehr</link><description></description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6035</guid><pubDate>Mon, 20 May 2019 15:26:44 +0200</pubDate><title>Revision der Energieeffizienzverordnung EnEV, der Energieförderungsverordnung EnFV und der Energieverordnung EnV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/revision-der-energieeffizienzverordnung-enev-der-energiefoerderungsverordnung-enfv-und-der-energieverordnung-env</link><description></description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6034</guid><pubDate>Mon, 20 May 2019 15:13:13 +0200</pubDate><title>Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-bundesgesetzes-und-der-verordnung-ueber-den-internationalen-automatischen-informationsaustausch-in-steuersachen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6049</guid><pubDate>Mon, 20 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) u.a.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/uebernahme-und-umsetzung-des-reformpakets-zum-schengener-informationssystem-sis-u-a</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6050</guid><pubDate>Mon, 20 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/europaeisches-reiseinformations-und-genehmigungssystem-und-aenderung-des-auslaender-und-integrationsgesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6032</guid><pubDate>Mon, 20 May 2019 07:45:39 +0200</pubDate><title>Lohn. Zeit. Respekt. – Frauen*streik gegen die Einkommenslücke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohn-zeit-respekt-frauen-streik-gegen-die-einkommensluecke</link><description>SGB-Forderungen zum Frauen*streik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Fast 40 Jahre nach der Aufnahme des Gleichstellungsartikels in die Bundesverfassung hat die Schweiz ihre Aufgaben in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht gemacht. Trotz Fortschritten im Erwerbsleben gibt es immer noch viele inakzeptable Lücken – vor allem beim Einkommen. Mit ihrem Engagement für den Frauen*streik unter dem Motto «Lohn. Zeit. Respekt.» wollen die SGB-Gewerkschaften für den nötigen Schub sorgen, damit es bei der Gleichstellung endlich schnell vorwärts geht.</p><p>Die Ungleichbehandlung der Frauen im Arbeitsleben ist vielfältig. Noch immer hinken die Frauenlöhne den Männerlöhnen um fast 20 Prozent hinterher. Dafür gibt es viele Gründe: Frauen und ihrer Arbeit wird oft weniger Wert zugemessen als der Arbeit von Männern. Das zeigen z.B. die markant tieferen Löhne für die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen. Auch die Karrierechancen der Frauen sind nach wie vor deutlich schlechter, u.a. wegen der Mutterschaft. Diese ist zudem immer noch zu oft ein Kündigungsgrund und drängt Frauen aus dem Erwerbsleben oder in schlechter bezahlte Jobs oder Teilzeitarbeit. Letzteres gilt auch für all die Frauen, die sich unbezahlt um erwachsene Angehörige kümmern. Dazu kommt, dass nach wie vor 43 Prozent des gesamten Lohnunterschieds statistisch nicht erklärt werden können, also diskriminierend sind.</p><p>Aus diesen Gründen fordern die SGB-Gewerkschaften u.a.: (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Medienkonferenzen/190520_Frauenstreik_GreveDesFemmes/190520_Frauenstreik_SGB-Forderungen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Die SGB-Forderungen im Volltext</a>)</p><ul><li>Flächendeckende Mindestlöhne von 4000 Fr./Monat und GAV-Abdeckungen in Branchen mit hohem Frauenanteil. Dies ermöglicht eine Besserstellung von Frauen am unteren Ende des Lohngefüges aber dank GAV auch von unterbezahlten «typischen Frauenberufen» (z.B. Kita).</li><li>Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige. Das entlastet die Frauen (und auch Männer) von unbezahlter Care-Arbeit und verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, gerade auch für qualifizierte Stellen.</li><li>Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen, um die Lohndiskriminierung auszumerzen. Dazu muss das revidierte Gleichstellungsgesetz nun rasch umgesetzt und evaluiert werden, damit weitere Verbesserungen möglich sind.</li><li>Respekt statt Sexismus am Arbeitsplatz. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.</li></ul><p>Die SGB-Gewerkschaften sind am 14. Juni überall in der Schweiz präsent und sorgen zusammen mit allen anderen engagierten Organisationen für die Mobilisierung breiter Bevölkerungskreise. Einen Überblick zu den geplanten Aktionen ist auf <a href="https://www.14juni.ch/14-juni/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14juni.ch/14-juni</a> aufgeschaltet.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/1/csm_frauengruppe-3er-breit_c367274c81.webp" length="81232" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6028</guid><pubDate>Sun, 19 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Schritt zur soliden AHV-Finanzierung getan – Überrissene kantonale Steuerpakete bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schritt-zur-soliden-ahv-finanzierung-getan-ueberrissene-kantonale-steuerpakete-bekaempfen</link><description>Gewerkschaftsbund zu den Abstimmungsergebnissen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt die Zustimmung der Stimmberechtigten zur AHV-Steuervorlage zur Kenntnis. Das Ja schafft bei der AHV Entspannung und Zeit für eine Reform im Interesse der breiten Bevölkerung. Der Akzent ist dabei auf der Einnahmeseite zu setzen.
</p><p>Die von der Wirtschaft und den bürgerlichen Parteien propagiere generelle Rentenaltererhöhung und die Rentenaltererhöhung für die Frauen lehnt der SGB ab. In einer Zeit, in der ältere Arbeitnehmende immer grössere Mühe haben, sich bis zum ordentlichen Rentenalter im Arbeitsmarkt zu halten, bringt ein höheres Rentenalter vor allem soziale Probleme, die dann über Instrumente wie die Sozialhilfe bekämpft werden müssen. 
</p><p>Dass die AHV wegen der zurzeit überdurchschnittlichen Zunahme der Rentnerzahlen zusätzliches Geld braucht ist unbestritten. Dass sie deswegen vor dem Kollaps steht ist hingegen billige Angstmacherei. Vielmehr gilt: Die Auswirkungen des Baby-Booms sind ein vorübergehendes Phänomen, das mit einer soliden Zusatzfinanzierung überbrückt werden kann. 
</p><p>Angehen muss die Politik auch das wichtigste Problem der Altersvorsorge: die für breite Bevölkerungskreise ungenügende Rentenhöhe. Denn das zukünftige Niveau der Pensionskassenrenten sinkt und sinkt. Allein seit 2015 um 11 Prozent. Schuld ist das Finanzierungsmodell der zweiten Säule, das wegen der Tiefzinsphase aus den Fugen geraten ist. Stabile und sogar steigende Renten für ein Leben im Alter in Würde garantiert nur die AHV. Sie gehört ausgebaut, so wie es der SGB in der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verlangt, die im Herbst lanciert wird.
</p><p>Der Steuerteil der Vorlage war im SGB umstritten. Denn die Kantone haben begonnen, die Unternehmenssteuern in einem Mass generell zu senken, das in den meisten Kantonen nicht gerechtfertigt ist. Das Gros der Kantone zählt nämlich nur wenige Unternehmen, die wegen den nun wegfallenden Steuerprivilegien mehr bezahlen müssen. Der SGB begrüsst es deshalb, dass die SolothurnerInnen, wie letzten Herbst bereits die BernerInnen, eine solch unverhältnismässige Senkung der Gewinnsteuern versenkten. Der SGB wird seine Bünde und Verbände weiterhin darin unterstützen, schlechte kantonale Steuerpakete zu bekämpfen. Diese massiven Gewinnsteuersenkungen führen zu riesigen Steuerausfällen, die nur durch einen Abbau der öffentlichen Dienstleistungen oder höheren Steuern für natürlichen Personen ausgeglichen werden kann.
</p><p>Der SGB begrüsst das Ja zur leichten Verschärfung des Waffenrechts. Dies schafft mehr Sicherheit und bewahrt die Schweiz vor Problemen im Verhältnis zur EU.
</p><p>Ein Blick auf verschiedene kantonale Abstimmungsresultate zeigt, dass den Stimmberechtigten eine sozialere und solidarischere Gesellschaft wichtig ist. So wollen die BaslerInnen die Topverdiener stärker besteuern, die BernerInnen lehnen es ab, die Schwächsten der Gesellschaft mit einer Kürzung der Sozialhilfe zu bestrafenund die Genferinnen und Genfer erhalten künftig mehr Krankenkassen-Prämienverbilligungen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, premier secrétaire de l'USS, 079 05 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, responsable de la communication de l'USS, 079 249 59 74</li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6029</guid><pubDate>Fri, 17 May 2019 10:44:41 +0200</pubDate><title>Zu lascher Kündigungsschutz: Schweiz auf schwarzer Liste der UNO</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zu-lascher-kuendigungsschutz-schweiz-auf-schwarzer-liste-der-uno</link><description>Rüge der Internationalen Arbeitsorganisation ILO</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz gerät kurz vor der 100-Jahr-Feier der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Druck. Sie soll schärfer gegen missbräuchliche Kündigungen von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden, Mitgliedern von Personalkommissionen oder StiftungsrätInnen in Pensionskassen vorgehen. Die ILO hat die Schweiz auf eine Schwarze Liste mit den 40 bedenklichsten Fällen von Verletzungen der ILO-Konventionen gesetzt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert Bundesrat und Parlament auf, nun rasch Abhilfe zu schaffen.
</p><p>Konkret wird der Schweiz vorgeworfen, die Menschenrechte beim Kündigungsschutzes von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden zu verletzen, die von der ILO-Konvention 98 geschützt werden, welche die Schweiz ratifiziert hat. Bereits 2004 hatte die ILO gegenüber dem Bundesrat festgehalten, dass die im Obligationenrecht (Art. 336a Abs 2) vorgesehene maximale Entschädigung von sechs Monatslöhnen bei missbräuchlicher Kündigung nicht genügend abschreckend wirke. Vielmehr könne so Arbeitnehmenden missbräuchlich gekündigt werden, um sie mundtot zu machen. Wie Studien zeigen, werden die fehlbaren Arbeitgeber meist nur zur Zahlung von 2-3 Monatslöhnen verurteilt. Das bezahlen sie dann aus der Portokasse.
</p><p>Die ILO verlangte damals von der Schweiz, die maximal mögliche Entschädigung auf mindestens 12 Monatslöhne hinaufzusetzen sowie für extreme Fälle auch die Wiedereinstellung vorzusehen. Passiert ist seither nichts. In der Schweiz wird unbequemen Mitarbeitenden, die ihre gesetzlichen und verfassungsmässigen Rechte ausüben und deshalb den Arbeitgeber stören, immer noch sang- und klanglos gekündigt. Die Vorlage des Bundesrats zu Whistleblowing hätte die Situation nicht verbessert, sondern im Gegenteil sogar verschlimmert. Das erklärte eine ILO-Vertreterin an einem Hearing der für die Vorlage zuständigen Rechtskommission des Nationalrats (RK). Erfreulich ist, dass die Kommission diese Einschätzung ernst nahm und nun die Vorlage versenken will.
</p><p>Der Handlungsbedarf aber bleibt: es darf nicht sein, dass die Schweiz von ihr ratifizierte Menschenrechte und ILO-Empfehlungen jahrzehntelang ignoriert. Jetzt kommt die Quittung, und das ausgerechnet im Jahr, in dem die ILO ihr 100-Jahre-Jubiläum in Genf feiert und sich die Schweiz das Präsidium für die im Juni stattfindende ILO-Jubiläumskonferenz innehat.
</p><p>Dass die Schweiz auf die Schwarze Liste gekommen ist, ist eine Blamage. Siebefindet sich damit in Gesellschaft von Ländern wie Sierra Leone, Tadschikistan und Weissrussland. Es ist nun definitiv Zeit für Bundesrat und Parlament, über die Bücher zu gehen.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6024</guid><pubDate>Wed, 15 May 2019 16:43:52 +0200</pubDate><title>Wichtige Fortschritte für ältere Arbeitnehmende – Nein zum brandgefährlichen Rahmenabkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wichtige-fortschritte-fuer-aeltere-arbeitnehmende-nein-zum-brandgefaehrlichen-rahmenabkommen</link><description>Massnahmenpaket des Bundesrats für ältere Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist erfreut, dass der Bundesrat endlich Massnahmen gegen die Probleme der älteren Arbeitnehmenden und Arbeitslosen ergreift. Insbesondere die Überbrückungsrente gibt älteren ausgesteuerten Arbeitslosen neu eine gewisse finanzielle Sicherheit. Sie verhindert das Abgleiten in die Sozialhilfe und erlaubt es den Betroffenen, nicht schon vor dem ordentlichen Rentenalter auf ihre Altersvorsorgeguthaben zurückgreifen zu müssen. Das waren auch die Gründe, warum der SGB schon länger vom Bund forderte, eine solche Überbrückungslösung bzw. Rente-pont einzuführen. Der SGB bedauert aber, dass diese Massnahme nicht bereits ab 58 Jahren gilt und dass der Bundesrat beim Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende keine Verbesserungen vorschlägt.</p><p>Europapolitisch hält der SGB an seinen Positionen fest. Beim Rahmenabkommen muss die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen weiterhin gelten. Die Flankierenden Massnahmen sind nicht verhandelbar. Die Schweiz muss selber bestimmen können, wie sie ihre europaweit höchsten Löhne schützt und damit alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft.</p><p>Politisch prioritär ist es nun, den Kampf gegen die SVP-Kündigungsinitiative aufzunehmen, denn sie stellt den bilateralen Weg grundsätzlich in Frage. Diese Initiative muss von allen Kräften, die auf dem bilateralen Weg weitergehen wollen, vehement bekämpft werden. Zudem erwartet der SGB vom Bundesrat, dass er in Bezug auf das für die Schweizer Löhne brandgefährliche Rahmenabkommen von Bundesrat Cassis rasch Klarheit schafft. Indem er der EU-Kommission mitteilt, dass das vorliegende Rahmenabkommen nicht akzeptabel ist.</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Pierre-Yves Maillard, SGB-Präsident, 079 743 42 37</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.webp" length="337226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6023</guid><pubDate>Wed, 15 May 2019 11:37:05 +0200</pubDate><title>Kantonsfinanzen: Investieren statt sparen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-investieren-statt-sparen</link><description>Zum Beispiel bei den Prämienverbilligungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nicht nur der Bund verzeichnet Rekordüberschüsse, auch die Kantone schwimmen im Geld. Nichts wäre nun schädlicher, als damit erneut den Steuerwettbewerb anzuheizen.</p><p>Dass sich Finanzminister Ueli Maurer fast schon aus Tradition verrechnet, ist nichts Neues: Nachdem er die Rechnung 2017 mit einem Überschuss von 2.8 Milliarden abschloss, weist die Rechnung 2018 gar 2.9 Milliarden Mehrertrag auf. Budgetiert waren jeweils deutliche Verluste. Die Taktik dabei ist durchsichtig: Die Verwaltung und den Service public zur Ausgabendisziplin zwingen, um danach die (vielleicht nicht ganz so) überraschenden Mehreinnahmen in den Schuldenabbau zu stecken.</p><h3>Unverständliche Taktik</h3><p>Besonders unverständlich ist diese Taktik allerdings in Zeiten von einerseits bereits rekordtiefen Schulden und andererseits Negativzinsen, die einen eigentlich am Schuldenmachen noch verdienen lassen würden! So hat auch der IWF in seinem kürzlich erschienenen <a href="https://www.imf.org/en/News/Articles/2019/04/01/mcs-040119-switzerland-staff-concluding-statement-of-2019-article-iv-mission" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Länderbericht </a>die Schweiz zum wiederholten Male dazu aufgefordert, die finanzpolitisch sehr restriktive Schuldenbremse zu lockern, um mit Mehrausgaben nicht nur die momentane Konjunkturschwäche zu überwinden, sondern auch den längerfristigen Investitionsrückstand aufzuholen.</p><p>Weniger traditionsbehaftet ist, dass sich das Bild bei den Jahresrechnungen der Kantone genau gleich präsentiert: Für das Jahr 2018 wurden kumulierte Überschüsse von mehr als 2.3 Milliarden präsentiert, während man zuvor insgesamt ebenfalls Verluste budgetiert hatte. Wer also meinte, die Kantone zeigten bei ihrer Finanzplanung ein besseres Händchen -– zum Beispiel weil sie kleiner und überschaubarer sind –, der täuschte sich.</p><p>Auch das ist allerdings nicht neu: Der SGB hat in seinen Analysen (<a href="http://sgb.ch.46-231-200-148.monbijou.terminal8.ch/" class="download">zuletzt hier</a>) wiederholt aufgezeigt, dass die Kantone beim Budgetieren systematisch schwarzmalen und zudem ihr Nettovermögen tiefrechnen. Dabei ging es aber zumeist in erster Linie nicht darum, einen guten Vorwand zum Abwehren ausgabenpolitischer "Begehrlichkeiten" zu haben, sondern man wollte möglichst viel Pulver in der jeweils nächsten Schlacht des interkantonalen Steuersenkungswettbewerbs verschiessen können. Die Folge davon: Ein Sparprogramm jagte das nächste.</p><h3>Tiefe Schnitte in vielen Bereichen</h3><p>Die aggressive Sparpolitik hat tiefe Spuren hinterlassen: in den Sozial- und Gesundheitsausgaben (obwohl die Anzahl der Krankheits- und Pflegefälle aufgrund der Demografie eigentlich zunimmt!), im Bildungswesen (obwohl die Schülerzahlen wieder steigen!), in der öffentlichen Infrastruktur (obwohl die Bevölkerung auch insgesamt stetig wächst!) und in der öffentlichen Verwaltung (obwohl das Staatspersonal bereits jahrelang Nullrunden schlucken musste!). Dass das so nicht weitergehen kann, ist längst nicht nur den Gewerkschaften und der Linken klar: Im Kanton Obwalden kämpfen die vereinigten Bürgerlichen für Steuererhöhungen, nachdem sie diesen Kanton mit ihrer aggressiven Tiefsteuerstrategie zuvor fast in den Konkurs geritten haben. Gebremst wurden sie dabei zu Recht vom nationalen Finanzausgleich: Obwalden wurde vom Nehmer- zum Geberkanton und musste damit beginnen, Steuereinnahmen an den NFA abzuliefern. Steuereinnahmen, die er aber überhaupt erst wieder generieren muss – durch eine Korrektur der radikalen Steuersenkungen der Vergangenheit.</p><h3>Nichts für die kleinräumige Schweiz</h3><p>Abgesehen von der prinzipiellen Schädlichkeit des interkantonalen Steuerwettbewerbs, eignet sich die Schweiz dafür auch aufgrund ihrer gleichzeitig kleinräumigen und vielfältigen Struktur schlecht. Unsere Gebietseinheiten sind nicht 26 in sich geschlossene Wirtschaftsregionen, sondern vielmehr Pendlerkantone, Bergkantone, Wirtschaftszentren, "Innovations-Hotspots", Tourismusmagnete etc. Entsprechend unterschiedlich sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten.</p><p>Wenn im deutschen Föderalismus von Standort- oder Steuerwettbewerb die Rede ist – um ein Gegenbeispiel zu nehmen –, dann handelt es sich bei den konkurrierende Einheiten immerhin um Bundesländer, die zum Teil flächen- und einwohnermässig grösser sind als die gesamte Schweiz. Baden-Württemberg (11 Mio. EinwohnerInnen), Bayern (13 Mio.) und Nordrhein-Westfalen (18 Mio.) sind ohne Zweifel eigenständige Wirtschafts- und Versorgungsregionen, die weder auf ein Kranken- noch auf ein Opernhaus im benachbarten Bundesland angewiesen sind oder dieses gemeinsam planen müssten.</p><p>Zurück zur Schweiz: Mit 2.3 Milliarden fehlt es den Kantonen im Moment also nicht an Geld. Entscheidend ist, dass dieses nicht für eine weitere Runde Steuersenkungswettbewerb eingesetzt wird. Doch unter dem Deckmantel der "Umsetzung der nationalen Steuervorlage" planen viele Kantone nichts anderes. Der SGB hat deshalb bereits im Herbst angekündigt, dass er sämtliche Referenden zu dahingehenden kantonalen Projekten unterstützen wird. In Bern hat das geklappt, in Basel leider nicht. Viele wichtige Entscheidungen werden noch folgen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein_f5dee8dff5.webp" length="266560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6020</guid><pubDate>Tue, 14 May 2019 15:23:31 +0200</pubDate><title>Bundesgericht zementiert Diskriminierung von LGBTI-Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesgericht-zementiert-diskriminierung-von-lgbti-arbeitnehmenden</link><description>Fehlurteil negiert gesellschaftliche Realitäten
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In einem kürzlich publizierten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde eines schwulen Armeeangestellten abgewiesen. Der SGB kritisiert die damit einhergehende, viel zu enge Interpretation des Gleichstellungsgesetzes. Es besteht nun dringend politischer Handlungsbedarf.</p><p>Einem Angestellten der Armee wurde im Jahr 2015 die Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags verweigert. In der Folge machte der Mann geltend, dass ihm die Weiteranstellung aufgrund seiner Homosexualität verwehrt worden sei. Entsprechend reichte er eine Beschwerde auf der Basis des im Gleichstellungsgesetz verankerten Diskriminierungsverbots (Art. 3 GlG) ein. Das Bundesgericht wies diese Beschwerde in seinem Urteil (8C_594/2018) nun mit der Begründung zurück, dass sich Homosexuelle "nicht darauf berufen können, Opfer einer direkten Diskriminierung im Sinne des GlG geworden zu sein".</p><p>In einer Verkennung der Rechtslage interpretiert das Bundesgericht das GlG damit unnötig eng und schliesst besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe wie LGBTI von seinem Anwendungsbereich aus. Dies im Widerspruch etwa zum "Kommentar zum Gleichstellungsgesetz" von Kaufmann / Steiger-Sackmann (Hrsg., 2009).</p><p>Diskriminierung in der Arbeitswelt ist auch in der Schweiz für viele LGBTI-Personen noch immer alltäglich gelebte Realität. Gemäss neusten Umfragen haben 70 Prozent der homosexuellen Arbeitnehmenden im Beruf in den letzten drei Jahren Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erlebt. Bei Transpersonen sind Diskriminierungen – ja gar Kündigungen – aufgrund ihrer Geschlechtsidentität sogar noch häufiger.</p><p>Die Verweigerungshaltung des Bundesgerichts, LGBTI-Arbeitnehmenden den für sie durch das GlG gewährten Rechtsschutz zu garantieren, wiegt daher schwer. Anscheinend braucht es nun politische Schritte für die Schaffung eines expliziten Verbots von Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund von sexueller Orientierung (LGB), Geschlechtsidentität (T) und Geschlechtsmerkmalen (I). Dieses würde sich einreihen in die vom Parlament im Rahmen des Strafgesetzes bereits beschlossene Ausweitung des Diskriminierungsverbots auf das Kriterium der sexuellen Orientierung (Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale blieben hier jedoch leider aussen vor).</p><p>Dieses Urteil macht deutlich, dass in der Schweiz nicht nur die Rechtsetzung, sondern auch die Rechtsprechung der gesellschaftlichen Realität bzw. den Bedürfnissen von LGBTI-Personen immer noch deutlich hinterher hinkt. Im kürzlich wieder erschienen europäischen Ranking des internationalen LGBTI-Dachverbands zur rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von LGBTI-Menschen verharrt die Schweiz denn auch auf dem 22. Rang (!) und liegt damit weit hinter den Nachbarländern Frankreich, Deutschland und Österreich. Handlungsbedarf besteht also genug!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_Bundesgericht-Lausanne_wikimedia-Norbert_Aepli_cc-by_259e0325f1.webp" length="405032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6145</guid><pubDate>Tue, 14 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Weniger Lohn für gleichwertige Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/weniger-lohn-fuer-gleichwertige-arbeit</link><description>Bürgerliche Politiker und Arbeitgeberorganisationen wehren sich weiter mit Händen und Füssen gegen verbindliche Massnahmen für die Lohngleichheit.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass Frauen über 20 Jahren nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes für gleichwertige Arbeit immer noch „unerklärte“ 8.4 Prozent weniger verdienen als Männer – eine Lohndifferenz für die es keine Erklärung gibt und deshalb auf reiner Diskriminierung beruht. Dies widerspricht nicht nur dem Gleichstellungsgesetz, sondern auch der <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8">Bundesverfassung</a>. Denn diese sagt klipp und klar: „Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“.
</p><p>Doch bürgerliche Politiker und Arbeitgeberorganisationen wehren sich mit Händen und Füssen gegen verbindliche Massnahmen für die Lohngleichheit. Sie stehlen sich aus der Verantwortung und begründen die hartnäckige Lohndiskriminierung damit, dass Frauen halt eher Teilzeit arbeiten und weniger Arbeitserfahrung hätten als Männer. Und als Mütter seien sie wohl auch weniger leistungsbereit. Doch diese Erklärungen sind falsch.
</p><p>Schon<a href="https://static.halifax.co.uk/assets/pdf/media-centre/press-releases/2016-06-03-childrens-pocket-money-press-release.pdf"> Mädchen bekommen nämlich weniger Taschengeld als Buben</a>. Taschengeld hat nichts mit Leistung zu tun – und trotzdem wird Mädchen 12% weniger zugestanden. Vielleicht, weil sie zurückhaltender sind, weil sie weniger fordernd sind, halt einfach, weil sie Mädchen sind. 
</p><p>Auch jungen Frauen beim Berufseinstieg wird weniger zugestanden. Ihr Lohn ist im Schnitt<a href="http://www.nfp60.ch/SiteCollectionDocuments/nfp60_marti_zusammenfassung_projektergebnisse_lang.pdf"> 8 Prozent tiefer</a> als derjenige der Berufseinsteiger – der grösste Teil davon kann nicht durch objektive Faktoren erklärt werden. Beim Berufseinstieg ist die Berufserfahrung von Frauen und Männern gleich tief. Diese fällt also weg  als Grund für die Lohndifferenz. 
</p><p>Sehr viel wahrscheinlicher als Ursache sind stereotype Erwartungen an Frauen und Männer und ihre Arbeit. Unzählige <a href="https://boris.unibe.ch/69439/1/lohngerecht.pdf">Studien</a> belegen nämlich, dass das Geschlecht unseres Gegenübers einen Einfluss darauf hat, wie wir dieses Gegenüber einschätzen: So gestehen Probandinnen und Probanden Frauen einen tieferen Lohn zu als Männern –  in identischen fiktiven Situationen. Das ist keine Mutterschaftsstrafe aufgrund von Teilzeitpensen und Karrierehindernissen – sehr wohl aber eine Frauenstrafe bei genau gleicher Leistung. Wie wohl auch die Frauenstrafe von 7% beim Berufseinstieg und die 8.4% unerklärter Lohnunterschied, die die Lohnstrukturerhebung über die Gesamtwirtschaft feststellt.
</p><p>Deshalb wollen wir, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz rasch umgesetzt wird und die Schweizer Unternehmen ihre Löhne auf Diskriminierungen analysieren müssen. Das allein reicht jedoch noch nicht. Der Bund muss Kontrollen in Betrieben machen und Arbeitgeber, die die Frauen beim Lohn diskriminieren, sanktionieren können. Dafür streiken wir am 14. Juni!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6018</guid><pubDate>Tue, 14 May 2019 12:29:31 +0200</pubDate><title>Kapitaldeckungsverfahren in der Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kapitaldeckungsverfahren-in-der-krise</link><description>Jahresbericht OAK zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Jahresbericht der Oberaufsicht über die 2. Säule bestätigt die Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und zeigt die schwierige Situation der beruflichen Vorsorge klar auf: Immer mehr Versicherte mussten immer mehr in die 2. Säule einzahlen, während gleichzeitig die in Aussicht gestellte Rente sank. Das zukünftige Rentenniveau hat sich laut OAK in den letzten vier Jahren um durchschnittlich rund 11% verschlechtert. Die Ursache für die ständig schlechteren Renten der zweiten Säule sind die Probleme des Kapitaldeckungsverfahrens bei tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten. Dies wirkt sich negativ auf das Alterskapital aus und trägt bei zu sinkenden Neurenten. Die versicherten Erwerbstätigen zahlen somit einen hohen Preis für die Spätfolgen der Finanzkrise.</p><p>Auffällig ist auch, dass die Anzahl Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung massiv zugenommen und sich im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht hat. Die Unterdeckungen betreffen nicht nur rund 10 % des gesamten Vorsorgekapitals der 2. Säule sondern vor allem auch ca. 15 % aller Versicherten - welche potenziell über Sanierungsmassnahmen noch einmal zur Kasse gebeten werden könnten.</p><p>Die Verfassung setzt in Sachen Vorsorge klare Ziele. An diesen muss sich die Schweizer Politik orientieren: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die "Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen. Für den SGB ist klar: wenn kein Gegensteuer gegeben wird und die Rentenhöhe für künftige RentnerInnen wegen der schlechten Lage der zweiten Säule stetig sinkt, droht eine sozialpolitische Bombe. Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Die historisch einmalige Tiefstzinsphase darf nicht dazu führen, dass das bei einer Mehrheit der Versicherten ohnehin bescheidene Rentenniveau sinkt. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV. Ausserdem müssen die Erträge der Nationalbank aus den Negativzinsen zurück in die Altersvorsorge der Versicherten fliessen.</p><p>Die 2. Säule ist heute aber nicht nur durch die Tiefstzinsen geschwächt. Auch die Oberaufsichtskommission stellt fest, dass die komplexen Strukturen der stetig an Bedeutung gewinnenden Sammelstiftungen Risiken für die Versicherten bergen. Viele neue Sammelstiftungen entsprechen nicht den erforderlichen Transparenz- und Governance-Bestimmungen. Und sie werden nur ungenügend beaufsichtigt. Die berufliche Vorsorge ist mehr denn je geprägt durch einen unkontrollierten Wettbewerb sowie Geldabflüsse in Milliardenhöhe an Versicherer, Vermögensverwalter und Broker. Die Gewinne dieser Akteure mit dem Geld der Versicherten sind systemfremd - und bei sinkenden Renten besonders stossend. Deshalb braucht es stärkere Gewinneinschränkungen und Aufsichtsbehörden sowie Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten. Zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses sollte ausserdem die Umlagekomponente im BVG gestärkt werden. Nur so können Reformen der 2. Säule auf Akzeptanz stossen.</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.webp" length="115056" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6016</guid><pubDate>Mon, 13 May 2019 09:30:00 +0200</pubDate><title>Temporärarbeit mit schärferen Massnahmen eindämmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/temporaerarbeit-mit-schaerferen-massnahmen-eindaemmen</link><description>Personalverleih auf dem Vormarsch</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Phänomen Temporärarbeit hat in der Schweiz beunruhigende Ausmasse angenommen: seit 1995 hat sich der Anteil dieser potenziell prekären Beschäftigungsform am gesamten Arbeitsvolumen auf 2.6 Prozent verfünffacht. Obwohl es 2012 gelungen ist, mit einem Gesamtarbeitsvertrag für die temporär Angestellten wichtige Fortschritte zu erzielen, ist die Zunahme der Temporärarbeit besorgniserregend.
</p><p>Denn Temporärangestellte sind gegenüber Festangestellten nach wie vor deutlich benachteiligt. Sie verdienen oft weniger, sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt und ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sind schlechter als bei einer festen Anstellung. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass das Gros der Temporärangestellten eigentlich eine Festanstellung sucht. Das zeigt das heute publizierte SGB-Dossier zur Temporärarbeit. 
</p><p>«Ob Migrantinnen, Uber-Taxifahrer oder Temporärangestellte: allen Arbeitnehmenden müssen die gleichen sozialen Rechte gewährt werden und sie müssen für die gleiche Arbeit am gleichen Ort den gleichen Lohn erhalten», fordert SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. Aus diesem Grund muss Temporärarbeit eingedämmt werden, weil sie auf Löhne und Arbeitsbedingungen drückt. 
</p><p>Das SGB-Dossier untersucht u.a. die Regulierung von Temporärarbeit in zahlreichen Ländern. Die Analyse zeigt, dass die Situation mit strengeren Vorgaben in Bezug auf Arbeitsbedingungen (Gleichbehandlungsprinzip) und mit quantitativen Beschränkungen verbessert werden kann. 
</p><p>Der SGB fordert deshalb u.a.:</p><ul><li>Temporäre müssen dieselben Anstellungsbedingungen haben wir ordentlich Angestellte. Dieses Gleichbehandlungsprinzip wird im GAV realisiert und gesetzlich festgeschrieben.</li><li>Bund und Kantone legen Obergrenzen für den Temporäranteil im Beschaffungswesen fest.</li><li>Bund und Kantone überprüfen die Bewilligungen für Temporärbüros systematisch. Wenn die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind, wird die Bewilligung entzogen.</li><li>Bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz braucht es bessere Präventionsmassnahmen. Insbesondere wird der Sicherheitspass für Temporäre obligatorisch. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6015</guid><pubDate>Sun, 12 May 2019 17:00:00 +0200</pubDate><title>Widerstand gegen höheres Rentenalter ungebrochen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/widerstand-gegen-hoeheres-rentenalter-ungebrochen</link><description>Wer angesichts der Probleme älterer Arbeitnehmende das Rentenalter erhöht, schafft vor allem mehr Leid und Prekarität.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt mit Verwunderung vom Plädoyer des Verbandes Angestellte Schweiz für ein generell höheres Rentenalter Kenntnis. Dass sich Angestellte Schweiz für ein höheres Rentenalter ausspricht, ist nicht neu. In den letzten Jahren haben das Vertreter dieses kleinen Verbands wiederholt getan. Überraschend kommt der neuste Angriff auf das Rentenalter hingegen in einer Phase, wo die Probleme von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt immer offensichtlicher werden. Arbeitnehmende über 50 Jahre haben immer grössere Mühe sich im Arbeitsmarkt zu halten und vor allem nach einem Stellenverlust eine neue Anstellung zu finden. Wer angesichts dieser Probleme das Rentenalter erhöht, schafft damit vor allem mehr Leid und Prekarität.
</p><p>Die AHV ist grundsätzlich solide aufgestellt. Wegen der durch die Babyboomer-Generation bedingten vorübergehend sehr starken Zunahme der RentenbezügerInnen braucht es Massnahmen, damit das wichtigste Sozialwerk der Schweiz nicht in Schieflage gerät. Gefordert sind dabei zusätzliche Gelder und nicht ein höheres Rentenalter. Diese werden am sinnvollsten über höhere Lohnbeiträge erhoben. Denn das ist die sozialste Art, der AHV Geld zuzuführen, da alle auf den ganzen Lohn Beiträge bezahlen, die Renten aber gleichzeitig gedeckelt sind. Dadurch beteiligen sich alle mit sehr hohen Löhnen an der Finanzierung der Renten von allen mit tiefen und normalen Löhnen. Die Finanzierung über höhere Lohnbeiträge ist umso mehr angezeigt, als diese seit 40 Jahren nicht angehoben wurden.
</p><p>Für den SGB, den mit 360'000 Mitgliedern grössten Gewerkschaftsdachverband der Schweiz, ist klar. Er wird eine Erhöhung des Rentenalters bekämpfen und sagt auch Nein zu einem höheren Rentenalter der Frauen. Die AHV muss durch eine gute Zusatzfinanzierung gestärkt werden. Ausserdem muss die Rentenhöhe im Auge behalten werden, die für künftige RentnerInnen wegen der schlechten Lage der zweiten Säule zurzeit sinkt. Hier muss Gegensteuer gegeben werden, sonst droht eine sozialpolitische Bombe. Die immer reicher werdende Schweiz kann sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten.<br><br></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6010</guid><pubDate>Fri, 03 May 2019 15:37:33 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission steht endlich auf die Bremse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderatskommission-steht-endlich-auf-die-bremse</link><description>Attacke auf das Arbeitsgesetz – Medienmitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) steht bei den von ihr geplanten Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes auf die Bremse: Nachdem die kantonalen Arbeitsinspektorate, die ArbeitsmedizinerInnen, die Kirchen sowie die Gewerkschaften und Arbeitnehmenden-Organisationen ihren starken Widerstand gegen die in einer Revision des Arbeitsgesetzes geplante Einführung der Sonntagsarbeit sowie der 80-Stunden-Arbeits-Woche deutlich gemacht haben, sistiert die WAK-S nun auch dieses Vorhaben und krebst zurück. Bereits früher hat die Kommission das Vorhaben sistiert, die Arbeitszeiterfassung für mindestens 30 Prozent der Arbeitnehmenden abzuschaffen. Für die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit sind beide Vorlagen schlicht unnötig. In der Schweiz wird bereits heute viel zu viel gearbeitet und das Schweizer Arbeitsrecht ist extrem flexibel und arbeitgeberfreundlich.
</p><p>Immerhin will die Kommission nun endlich Anhörungen durchführen und Studien abwarten. Das hätte die WAK schon viel früher tun sollen. Dann hätte sie gemerkt, dass ihre Vorhaben auf derart verhementen Widerstand bei den Gewerkschaften, den Kantonen, den MedizinerInnen und in kirchlichen Kreisen stossen, dass sie zum Scheitern verurteilt sind. Die Kommission muss nun insbesondere klären, wie hoch die Gesundheitskosten für die faktische Abschaffung der Höchstarbeitszeit sowie für die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung in der Schweiz ausfallen würden.
</p><p>Dabei ist klar: die Zahl der Burnout-Fälle würde explodieren und damit das menschliche Leid und die Kosten. Diese müssten von der Allgemeinheit getragen werden via Krankenkassenprämien, da Burnout in der Schweiz leider immer noch nicht als Berufskrankheit anerkannt ist - im Gegensatz z. B. zu Italien, Frankreich oder Japan. Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit ist überzeugt, dass nach den Anhörungen auch die Ständeratskommission einsehen wird, dass auf die geplanten Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes gänzlich verzichtet werden muss.
</p><p>Daran ändern auch die nun von der Kommission beschlossenen kosmetischen Änderungen nichts, die man offenbar in aller Eile eingeführt hat: Sonntagsarbeit wird ausgeweitet, man muss "nur" noch 67 Stunden pro Woche arbeiten und ausgepresst wie Zitronen werden "nur noch" Angestellte die 120'000 Franken oder mehr verdienen. 
</p><h5>ALLIANZ GEGEN STRESS UND GRATISARBEIT:</h5><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)</li><li>Travail.Suisse</li><li>Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)</li><li>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)</li><li>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)</li><li>sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD</li></ul><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Prof. Dr. Brigitta Danuser, Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin/FMH, 076 339 84 46</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation VSAO, 031 350 44 82</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Arno Kerst, Präsident Syna, 079 598 67 70</li><li>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07</li><li>Daniel Münger, Präsident syndicom, 058 817 18 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6008</guid><pubDate>Fri, 03 May 2019 14:56:06 +0200</pubDate><title>Besserer Kündigungsschutz für langjährige ältere MitarbeiterInnen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/besserer-kuendigungsschutz-fuer-langjaehrige-aeltere-mitarbeiterinnen-noetig</link><description>Nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Lage der älteren Arbeitnehmenden hat sich in der Schweiz verschlechtert. Sie haben grössere Schwierigkeiten nach einem Arbeitsplatzverlust wieder eine Stelle zu finden. Sie schreiben viele Bewerbungen und erhalten dennoch Absagen. Teilweise mit fadenscheinigen Begründungen. Wer zusätzlich noch gesundheitliche Probleme oder gewisse Defizite in der Ausbildung hat, braucht ziemlich viel Glück, um eine neue Stelle zu finden. Gleichzeitig ist es heutzutage wesentlich schwieriger, sich über eine Frühpensionierung oder eine IV-Rente aus dieser misslichen Lage zu retten.
</p><p>Die wichtigsten Ursachen sind die Vorurteile gegenüber älteren Berufstätigen sowie die geringere Zurückhaltung in gewissen Firmen, älteren MitarbeiterInnen zu kündigen. Dazu kommen Leistungsverschlechterungen in den Pensionskassen (höhere Rentenalter und weniger Geld für Frühpensionierungen) und eine restriktiveren Rentenpraxis bei der IV. Für die Arbeitnehmenden ist es schwieriger geworden, diese "Notausgänge" bei Problemen im Job zu nutzen. Die Zahl der frühpensionierten Männer beispielsweise ging in den letzten Jahren spürbar zurück. Derweil die Erwerbslosenquote stieg. Die Folge sind viel höhere Langzeitarbeitslosigkeit. Finden sie keine neue Stelle landen die Betroffenen immer häufiger in der Sozialhilfe.
</p><p>Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss besser werden. Der SGB fordert deshalb:
</p><p>Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre müssen im Obligationenrecht besonders gegen Kündigungen geschützt werden. Der Erfahrungen mit analogen Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen sind positiv. Dieser Kündigungsschutz gibt auch den Arbeitgebern einen Anreiz, besser zum Personal zu schauen (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz).
</p><p>Es braucht mehr Branchenlösungen mit Frühpensionierungen wie im Baugewerbe.
</p><p>Ältere Arbeitslose müssen bessere Chancen haben, wieder eine Stelle zu finden. Die RAV müssen die eingeführte Stellenmeldepflicht besser zur Vermittlung nutzen.
</p><p>Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung erhalten (z.B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z.B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen GAV. Bund und Kantone müssen den Zugang zu EFZ erleichtern ("Validation des aquis).
</p><p>Besserer Schutz gegen Diskriminierungen, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde.
</p><p>Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit. Für Ausgesteuerte soll der Bund eine Überbrückungsrente einführen. Die Erfahrungen mit der Rente-pont im Kt. VD sind sehr positiv.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6005</guid><pubDate>Wed, 01 May 2019 17:00:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2019: MEHR ZUM LEBEN und Frauenstreik (2. Medienmitteilung)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2019-mehr-zum-leben-und-frauenstreik-2-medienmitteilung</link><description>Mai-Demonstrationen und Feiern an rund 60 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>"MEHR ZUM LEBEN!" fordern der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die ihm angeschlossenen Gewerkschaften am diesjährigen 1. Mai. Dies getragen von der Überzeugung, dass Arbeitnehmende viel erreichen können, wenn sie zusammenstehen und ihre Interessen gemeinsam vertreten. Sei es bei Streikaktionen wie letztes Jahr bei der Nachrichtenagentur SDA oder auf dem Bau, sei es mit Kampagnen für bessere Löhne, Renten und Arbeitsbedingungen, sei es mit Aktionen wie dem Frauenstreik vom 14. Juni.
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften sind an allen rund 60 1. Mai-Demonstrationen und Feiern in der ganzen Schweiz beteiligt, an denen heute zehntausende Arbeitnehmende und insbesondere Frauen auf die Strasse gehen und ihre Forderungen an die Politik und die Wirtschaft richten. Die grösste Kundgebung fand mit 16 000 Teilnehmenden in Zürich statt. 
</p><p>MEHR, so führten die Rednerinnen und Redner aus, das heisst mit Blick auf das Rahmenabkommen Schweiz-EU mehr Lohnschutz, statt Abbau der flankierenden Massnahmen. Das heisst mit Blick auf die schlechte Lohnrunde 2018 mehr Lohn, ganz besonders für die Frauen, die trotz Verfassungs- und Gesetzesauftrag nicht nur immer noch deutlich weniger verdienen als Männer, sondern auch immer noch das Gros der Haus-, Betreuungs- und Pflegearbeit leisten, sexueller und sexistischer Gewalt ausgesetzt sind. Sie fordern mehr Lohn, Zeit und Respekt und werden dies am 14. Juni mit dem Frauenstreik deutlich machen.
</p><p>MEHR, zeigt ein Blick auf die Reden, meint aber auch mehr Rente, also eine stärkere erste Säule, mehr Prämienverbilligungen, so wie es die vom SGB unterstützte Prämien-Entlastungs-Initiative verlangt. Es heisst aber auch mehr Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, statt Angriffe auf das Arbeitsgesetz und die Ruhe- und Arbeitszeiten. Kurzum mehr Zeit für uns selber.
</p><h3>Zitate aus 1. Mai-Reden</h3><p>In Olten machte Pierre-Yves Maillard, der heute erstmals öffentlich als neuer SGB-Präsident auftrag, drei gesellschaftliche Brandherde aus, «drei Gründe sich weiterhin und noch mehr für soziale Gerechtigkeit und eine zivilisierte Welt einzusetzen»: Klima, Soziales und Gleichstellung. Er zeigte sich beeindruckt von der Jugend, die den Weg zurück auf die Strasse gefunden hat. Sie gelte es nun auch an gewerkschaftliche Themen heranzuführen. Denn «der Kampf gegen den Klimawandel und der Kampf für soziale Gerechtigkeit können nicht getrennt werden». Als «älteste und schlimmste Ungerechtigkeit» machte Maillard hingegen diejenige aus, «die die Frauen erleiden. Sie muss durch unseren gemeinsamen Kampf gestoppt werden. Deshalb braucht es am 14. Juni für den Frauenstreik das Engagement der Frauen und die Solidarität der Männer.»
</p><p>In Winterthur stellte Unia-Präsidentin Vania Alleva «die Frage nach einem ‘guten Leben’». Gewerkschaften müssten heute auch visionäre Organisationen sein. «Wir verlangen, dass die Arbeit insgesamt im Interesse der Menschen organisiert wird, dass ihre Früchte gerecht verteilt werden. Es geht um sozialen Ausgleich, gleiche Rechte, Demokratie und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.»
</p><h3>Kaufkraftprobleme</h3><p>Neben dem Kampf für Lohnschutz und gerechte Löhne in ganz Europa stellte SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart in Biel die Kaufkraftprobleme in der reichen Schweiz ins Zentrum: «In den Lohnverhandlungen sind wir mit einer neuen Härte der Arbeitgeber konfrontiert. Für den Maler oder die Lehrerin ist das unverständlich. Ihr Lohn stagniert. Die Krankenkassenprämien und Mieten hingegen steigen und steigen. Viele fragen sich mittlerweile verzweifelt: Wie können wir unserer Rechnungen noch bezahlen», besonders Frauen. Da «kommt der Frauenstreik zur richtigen Zeit. Die Lage der Frauen muss sich rasch verbessern.»
</p><p>SEV-Präsident Giorgio Tuti bekräftigte in Langenthal angesichts der trotz steigender Beiträge sinkenden Renten in der zweiten Säule die Forderung, das Renteneinkommen zu «verbessern: durch die Einführung einer 13. AHV-Rente, wie sie der SGB-Kongress beschlossen hat». Als Präsident der europäischen Eisenbahnergewerkschaft forderte Tuti «eine qualitativ hochstehende, sichere und bezahlbare Grundversorgung» statt Dumping bei Ausbildung, Sicherheit und Löhnen.
</p><h3>Ökosozialer Umbau und Industriepolitik</h3><p>Unia-Geschäftsleitungsmitglied und SP-Nationalrat Corrado Pardini machte in Thun eine grosse Gefahr für unsere Gesellschaften aus: «Die Chancen von zwei Dritteln der Menschen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, brechen weg. Die Konzerne stehlen uns und unseren Kindern die Zukunft.» Nun gelte es, «zwei epochale Reformen durchzusetzen: Den ökosozialen Umbau mit einer starken Industriepolitik und die Sicherung der Sozialwerke.»
</p><p>Dass dies den Gewerkschaften gelingen kann, davon zeigte sich Syndicom-Präsident Daniel Münger im deutschen Rheinfelden überzeugt, denn «Gerechtigkeit, Gleichstellung, soziale Sicherheit, Freiheit sind unser Erbgut. Von uns können die kreativen Lösungen kommen, die innovative Dynamik, weil in unseren Reihen die kompetenten Berufsleute stehen.»
</p><h3>Frauen und Junge als "Motor der Veränderung"</h3><p>Als «Motor der Veränderung» bezeichnete auch Unia-Geschäftsleitungsmitglied Veronique Polito in Biel die Gewerkschaften, insbesondere die Gewerkschaftsfrauen und die Jugendlichen. Ein Streik sei «weder ein Tabu noch ein Verbrechen. Wenn 13-jährige Mädchen den Mut haben, zu streiken und auf die Strasse zu gehen, um den Planeten zu retten, weshalb sollten wir Frauen» das nicht können, fragte sie rhetorisch. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Matthias Preisser, SGB Kommunikation, 079 656 55 36</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6003</guid><pubDate>Wed, 01 May 2019 11:30:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2019: MEHR ZUM LEBEN und Frauenstreik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2019-mehr-zum-leben-und-frauenstreik</link><description>Mai-Demonstrationen und Feiern an rund 60 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>"MEHR ZUM LEBEN!" fordern der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die ihm angeschlossenen Gewerkschaften am diesjährigen 1. Mai. Dies getragen von der Überzeugung, dass Arbeitnehmende viel erreichen können, wenn sie zusammenstehen und ihre Interessen gemeinsam vertreten. Sei es bei Streikaktionen wie letztes Jahr bei der Nachrichtenagentur SDA oder auf dem Bau, sei es mit Kampagnen für bessere Löhne, Renten und Arbeitsbedingungen, sei es mit Aktionen wie dem Frauenstreik vom 14. Juni.
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften sind an allen rund 60 1. Mai-Demonstrationen und Feiern in der ganzen Schweiz beteiligt, an denen heute zehntausende Arbeitnehmende und insbesondere Frauen auf die Strasse gehen und ihre Forderungen an die Politik und die Wirtschaft richten. Die grösste Kundgebung fand mit über 10 000 Teilnehmenden in Zürich statt. Mit besonderer Spannung werden am Nachmittag die Ansprachen von Pierre-Yves Maillard in Olten und Sitten erwartet, der heute erstmals öffentlich als neuer SGB-Präsident auftreten wird.
</p><p>MEHR, so führten die Rednerinnen und Redner aus, das heisst mit Blick auf das Rahmenabkommen Schweiz-EU mehr Lohnschutz, statt Abbau der flankierenden Massnahmen. Das heisst mit Blick auf die schlechte Lohnrunde 2018 mehr Lohn, ganz besonders für die Frauen, die trotz Verfassungs- und Gesetzesauftrag nicht nur immer noch deutlich weniger verdienen als Männer, sondern auch immer noch das Gros der Haus-, Betreuungs- und Pflegearbeit leisten, sexueller und sexistischer Gewalt ausgesetzt sind. Sie fordern mehr Lohn, Zeit und Respekt und werden dies am 14. Juni mit dem Frauenstreik deutlich machen.
</p><p>MEHR, zeigt ein Blick auf die Reden, meint aber auch mehr Rente, also eine stärkere erste Säule, mehr Prämienverbilligungen, so wie es die vom SGB unterstützte Prämien-Entlastungs-Initiative verlangt. Es heisst aber auch mehr Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, statt Angriffe auf das Arbeitsgesetz und die Ruhe- und Arbeitszeiten. Kurzum mehr Zeit für uns selber. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Matthias Preisser, SGB Kommunikation, 079 656 55 36</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6143</guid><pubDate>Tue, 30 Apr 2019 13:03:00 +0200</pubDate><title>Eine Lohnlücke von einem Fünftel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/eine-lohnluecke-von-einem-fuenftel</link><description>Frauen haben schlechtere Jobaussichten, schlechtere Karrierechancen und schlechtere Löhne, weil sie im Job immer wieder auf Diskriminierungen treffen.</description><content:encoded><![CDATA[<div class="elementor-element elementor-element-28a7e9fb elementor-widget elementor-widget-theme-post-content"><div class="elementor-widget-container"><p>Frauen haben viele Gründe, zu streiken. Einer davon ist, dass sie für ihre Erwerbsarbeit im Schnitt fast 20 Prozent weniger verdienen als die Männer. Fast die Hälfte dieses Unterschieds ist reine Lohndiskriminierung – dazu mehr im nächsten Newsletter. Die Lohndiskriminierung ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Denn auch hinter der sogenannt erklärten Lohndifferenz stecken Diskriminierungen. Die öffentliche Diskussion blendet diese aber oft aus. So ist es zwar einleuchtend, dass ein Abteilungsleiter mehr verdient als beispielsweise eine Teamleiterin in seiner Abteilung. Es handelt sich dabei richtigerweise nicht um LOHNdiskriminierung.
</p><p>Doch es lohnt sich zu fragen, weshalb er zum Abteilungsleiter aufgestiegen und sie Teamleiterin geblieben ist: Haben sich beide beworben, er ist jedoch erfahrener und besser qualifiziert? Hat sie sich vielleicht nach der obligatorischen Schule für eine „frauentypische“ Ausbildung entschieden oder hat der Arbeitgeber dem Kollegen mehr Weiterbildungen ermöglicht? Sind sie gleich qualifiziert, aber er hat zwei, drei Bier mehr mit dem Chef getrunken, während sie die Kinder von der Kita abgeholt hat? Oder traut der Chef ihm trotz gleicher Qualifikation einfach mehr zu als ihr – ein Bauchgefühl eben? Vielleicht hat sie sich aber auch nicht für die Abteilungsleitung beworben, weil sie nicht interessiert ist oder sich den Job nicht zutraut? Vielleicht, weil sie regelmässig zu ihrer pflegebedürftigen Mutter schaut und deshalb keine Kapazitäten hat?  
</p><p>Frauen haben schlechtere Jobaussichten, schlechtere Karrierechancen und schlechtere Löhne, weil sie im Job immer wieder auf Diskriminierungen treffen, die sie ausbremsen: Es sind die Nichteinstellungen oder Nichtbeförderungen von Frauen im sogenannt gebärfähigen Alter. Es sind die Kündigungen, die 10 Prozent der Arbeitnehmerinnen erhalten, wenn sie Mütter werden. Und es ist der Unwille der Arbeitgeber*innen und der bürgerlichen Politik, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Energie und Zeit für die unbezahlte Care-Arbeit lassen. Und es sind dumme Sprüche und sexuelle Belästigungen, die Frauen klein machen und in die Ecke drängen.
</p><p>Diese Diskriminierungen führen dazu, dass Frauen im Tieflohnbereich  über- und bei den hohen Löhnen massiv untervertreten sind: 63 Prozent  der Stellen mit Löhnen unter 4000 Franken sind von Frauen besetzt, bei  den Stellen mit Löhnen über 16’000 Franken sind es bloss noch 18 Prozent  (<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.7206413.html">Lohnstrukturerhebung LSE 2016, BfS</a>).   Deshalb wollen wir, dass das Gleichstellungsgesetz kompromisslos  umgesetzt wird und Diskriminierungen im Erwerbsleben nicht mehr geduldet  sind. Wir wollen, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Branchen mit  hohem Frauenanteil für faire Arbeitsbedingungen sorgen. Dafür streiken  wir am 14. Juni! </p></div></div>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5981</guid><pubDate>Tue, 30 Apr 2019 12:11:06 +0200</pubDate><title>Alarmierend schlechte Lohnentwicklung in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/alarmierend-schlechte-lohnentwicklung-in-der-schweiz</link><description>Lohnentwicklung im Jahr 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklung der Löhne in der Schweiz ist alarmierend. Obwohl sich die Schweizer Wirtschaft im Aufschwung befindet, sind die Löhne 2018 real im Schnitt um 0,4 Prozent gesunken. Die Arbeitgeber schliessen damit die Arbeitnehmenden vom Aufschwung aus. Umso mehr als die Haushaltsbudgets durch steigende Mieten und Krankenkassenprämien bereits stark belastet werden. Besonders störend sind die Resultate z.B. im Bau. Trotz seit Jahren anhaltend starker Konjunktur resultierte auch in diesem Sektor ein Reallohnverlust von 0,4 Prozent.
</p><p>Die neue Härte der Arbeitgeber in den Lohnverhandlungen ist nicht akzeptabel. Es braucht substanzielle Lohnerhöhungen. Der Aufschwung muss bei den Berufstätigen ankommen.
</p><p>Etwas besser, aber auch ungenügend ist die Entwicklung der im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen ausgehandelten Löhne. Diese stiegen nominal um 0,9 Prozent an. Abzüglich der Teuerung von 0,9 Prozent war es aber dennoch eine reale Nullrunde. Störend kommt dazu, dass von der nominalen Lohnerhöhung nur 0,3 Prozent generell gegeben wurden und 0,6 Prozent individuell. Werden die Löhne vor allem individuell erhöht, dann profitieren vor allem die höheren Löhne.
</p><p>Keine positiven Neuigkeiten gibt es auch in Sachen Gleichstellung. Anders als in den vergangenen Jahren, konnten die Frauen in der letzten Berichtsperiode nicht weiter aufholen. Damit wird der Lohnunterscheid zwischen Frauen und Männern zementiert. Dies ist ein Grund mehr am 14. Juni für höhere Frauenlöhne, mehr Zeit und Respekt zu streiken.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5980</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2019 15:12:30 +0200</pubDate><title>Für ein faires und soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fuer-ein-faires-und-soziales-europa</link><description>Schweizer Delegation an europäischer Gewerkschaftsdemo</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Union und ihre Instanzen müssen die Interessen der Arbeitnehmenden ins Zentrum ihrer Politik stellen. Dies forderten über 8000 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter mit einer farbigen, friedlichen und fröhlichen und kraftvollen Demonstration am 26. April in Brüssel. Zur Demonstration einen vor den Europawahlen aufgerufen hatte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB/ETUC). Dessen Generalsekretär Luca Visentini forderte alle EU-BürgerInnen dazu auf, bei diesen Wahlen «für Kandidaten und Parteien zu stimmen, die sich für ein faires Europa für Arbeitnehmende einsetzen werden».
</p><p>Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Belgien, Italien, Frankreich, Spanien, Deutschland, Ungarn, Slowenien, Österreich und Estland forderte auch die aus der Schweiz angereiste Delegation ein besseres und sozialeres Europa, sozialen Fortschritt, bessere Löhne sowie bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, kurz: Eine Politik, die nicht die Privilegierten, sondern die Mehrheit ins Zentrum stellt.
</p><p>Im Zentrum der Schweizer Forderungen stand logischerweise die Auseinandersetzung um das Rahmenankommen Schweiz-EU samt aller Angriffe auf Lohnschutz und flankierende Massnahmen. Mit der auf dem Fronttransparent gestellten Forderung «Löhne statt Grenzen schützen – für ein soziales Europa» stiess die Delegation aus der Schweiz auf Zustimmung und grosse Beachtung, sowohl bei den Gewerkschaftskolleginnen, als auch in den Medien.
</p><p>Entsprechend zufrieden zeigten sich die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aus der Schweiz. Ihre Teilnahme aus einem nicht-EU-Land verstanden sie einerseits als einen Akt der Solidarität mit den Schwestergewerkschaften aus der EU. Andererseits ist für sie klar, dass die EU-Gesetze und -Richtlinien auch Arbeitnehmende in der Schweiz direkt betreffen, und zwar nicht nur beim Rahmenabkommen. Entsprechend zeigte sich die Schweizer Delegation auf einem Schild überzeugt: «Sozial statt national: So hat Europa Zukunft».</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6141</guid><pubDate>Wed, 17 Apr 2019 14:45:00 +0200</pubDate><title>Am Frauen*streik teilnehmen – was bedeutet das?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/am-frauen-streik-teilnehmen-was-bedeutet-das</link><description>Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 richtet sich ebenso an die ArbeitgeberInnen wie an den Staat und die gesamte Gesellschaft. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Den ersten Frauenstreik 1991 stufte das damalige Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA, heute im Seco aufgegangen) nicht als «Arbeitskonflikt» ein und erhob deshalb auch keine Statistiken über die Beteiligung an diesem Streik. Im Historischen Lexikon der Schweiz ist <a href="http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16528.php">unter dem Schlagwort «Streik» nachzulesen</a>: «Unter Streik wird die kollektive Verweigerung von vertraglich vereinbarter abhängiger Arbeit zur Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen verstanden.» Im Artikel wird der Frauenstreik von 1991 mit keinem Wort erwähnt, nicht einmal im Abschnitt über «politische Streiks». Diese beiden Fälle zeigen, dass der Frauenstreik von 1991 in vielerlei Hinsicht den Rahmen dessen gesprengt hat, was üblicherweise unter dem Begriff «Streik» verstanden wird. Die Beschäftigung mit der Frage, was ein feministischer Streik bedeutet, hilft uns bei der Betrachtung der vielen möglichen und nötigen Arten, am 14. Juni 2019 zu streiken.
</p><p>Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 richtet sich ebenso an die  ArbeitgeberInnen wie an den Staat und die gesamte Gesellschaft. Wir  kämpfen dafür, dass die in der Verfassung garantierte Gleichheit endlich  in allen Bereichen unseres Lebens umgesetzt wird, also auch bei der  Arbeit. Wir fordern Lohn, Zeit und Respekt für die gesamte Arbeit, die  wir im Alltag verrichten und die immer noch weder wertgeschätzt noch  wahrgenommen wird. Eines der auffälligsten Elemente, die den Rahmen  dessen, was üblicherweise unter dem Begriff «Streik» verstanden wird,  sprengen, ist unserer Definition von «Arbeit». Neben der Lohnarbeit  beziehen sich unserer Forderungen auch auf die unbezahlte Arbeit.  Hausarbeit ist Arbeit. Kochen, waschen, putzen ist Arbeit. Sich um das  körperliche und geistige Wohl der Angehörigen zu kümmern, ist Arbeit. Um  zu einer wirklichen Gleichstellung zu gelangen, ist es daher  essentiell, diese unbezahlte Arbeit einzubeziehen und neu zu  organisieren. 
</p><p>Unserer Forderungen, die über den Streikbegriff, wie er von und für Männer definiert wird hinausgehen, sind eng mit dieser Definition von Arbeit verknüpft. Gewiss beziehen sie sich auf Löhne, Arbeitszeit, Gesamtarbeitsverträge und auf unsere Gewerkschaftsrechte. Aber wir erheben Anspruch auf mehr als das. Wir fordern das Ende sexueller Belästigung, das Ende jeglicher Behinderung, frei über unsere Fortpflanzung zu entscheiden<a href="https://www.14juni.ch/2019/04/17/am-frauenstreik-teilnehmen-was-bedeutet-das/#_ftn1">[1]</a> und Respekt. Für Lohnarbeit und unbezahlte Arbeit.
</p><p>Welche Schlüsse können wir daraus mit Blick auf den 14. Juni 2019  ziehen? Dass wir streiken werden, um unseren Forderungen Gehör zu  verschaffen. Indem wir unsere Definition von Arbeit und unsere  Forderungen geltend machen, eigenen wir uns dieses Kampfmittel an und  überschreiten die Grenzen einer restriktiven Definition von Streik, die  unserem Kampf nicht gerecht werden kann. Wir werden uns weigern, unsere  üblichen Pflichten zu erfüllen, ob sie nun bezahlt sind oder nicht.  Indem wir uns mit unseren Freundinnen, Nachbarinnen und Bekannten  organisieren, werden wir die Isolation unserer Hausarbeit durchbrechen.  Wir werden auch den Konsum bestreiken und für diesem Tag keine Termine  planen. Mit unseren Kolleginnen und mit Unterstützung der Gewerkschaften  organisieren wir uns an unseren Arbeitsplätzen zu gemeinsamen Aktionen.  Unser Streik wird viele Gesichter haben und die Aktionen vielfältig  sein. Zum Beispiel können wir an unserem Arbeitsplatz auftauchen, um 11  Uhr morgens eine verlängerte Pause einlegen, können Streikposten  einrichten, in den Bummelstreik treten, violette Foulards oder Badges  tragen, ein Streiklied singen, um 15.30 Uhr unsere Arbeitsplätze  verlassen … und vieles mehr. Jeder ihre eigene Vorgehensweise, die ihrer  Situation am besten entspricht, solidarisch miteinander. Gemeinsam  werden wir hinausgehen, den öffentlichen Raum in Beschlag nehmen und  demonstrieren.
</p><p>Und wer weiss … vielleicht wird 2019 das Jahr werden, in dem unsere werten Herren Statistiker und Historiker aufhören, uns aus ihren Berechnungen und Berichten zu tilgen. Und falls nicht, haben wir ausgezeichnete Statistikerinnen und Historikerinnen, die die Bedeutung dieses Streiks erfassen und unsere Geschichte schreiben können.
</p><p>&nbsp;</p><hr class="wp-block-separator"><p><a href="https://www.14juni.ch/2019/04/17/am-frauenstreik-teilnehmen-was-bedeutet-das/#_ftnref1">[1]</a> Obwohl verboten, wird uns die Frage «Wollen Sie Kinder haben?» weiterhin in zahlreichen Bewerbungsgesprächen immer wieder gestellt. Dies ist nur eines von vielen Beispielen dafür, wie in der Arbeitswelt versucht wird, Kontrolle über unsere Fortpflanzung auszuüben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5970</guid><pubDate>Tue, 16 Apr 2019 11:19:20 +0200</pubDate><title>Zuverlässige Orientierung für Angestellte und Arbeitssuchende in der Schweiz: Der SGB-Lohnrechner in neuem Kleid</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zuverlaessige-orientierung-fuer-angestellte-und-arbeitssuchende-in-der-schweiz-der-sgb-lohnrechner-in-neuem-kleid</link><description>Beliebtes Serviceangebot des SGB startet heute neu</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ist mein Lohn eigentlich angemessen? Was würde ich wohl verdienen, wenn ich in Zürich arbeite? Oder: Was kann ich im Vorstellungsgespräch verlangen? Vor solchen und ähnlichen Fragen stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder – ob auf Arbeitssuche oder auch, wenn sie schon fest im Sattel sitzen. Denn das Lohnsystem in der Schweiz ist sehr komplex. Gute Antworten und eine zuverlässige Orientierung liefert seit 14 Jahren der SGB-Lohnrechner. Er wird Tag für Tag von Arbeitnehmenden, Personalbüros und Gewerkschaften rege genutzt und verzeichnet täglich rund 2000 Aufrufe. Nun hat das Angebot des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds eine vollständige Überarbeitung erfahren. 
</p><p>Wesentlicher Kern sind die aktuellsten verfügbaren Daten aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamts für Statistik. Neben den aktuellsten Lohndaten gibt es auf <a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> auch neue, praktische Funktionen, eine komfortablere Bedienung und eine universelle Erreichbarkeit. Neben einem zeitgemässen Erscheinungsbild ist die Benutzerführung optimiert worden. So gelangt man in wenigen Schritten zum Vergleichslohn. Die Auswahl von Beruf, Branche, Ausbildung, Alter und Erfahrung genügt, so dass der SGB-Lohnrechner in Sekundenschnelle aus zigtausenden vorhandenen Lohndaten die ortsüblichen Löhne errechnet. Eine wichtige Neuerung ist zudem die Einbindung der Gesamtarbeitsverträge (GAV), die für viele Branchen verbindliche Mindestlöhne und weitere Mindeststandards festlegen.
</p><p>Der SGB-Lohnrechner ist ab sofort in der neuen Version auf <a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> nutzbar. Der Gewerkschaftsbund stellt dieses Angebot allen Interessierten gratis, anonym und höchsten Datenschutzstandards entsprechend zur Verfügung.<br><br></p><p>&nbsp;</p><h5>Zum Hintergrund: </h5><p>Der SGB-Lohnrechner hat bereits eine lange Geschichte: Er wurde 2004 ursprünglich als Instrument für die Anwendung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit entwickelt. Das Entsendegesetz verpflichtet die kantonalen tripartiten Kommissionen einzuschreiten, falls «innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten» werden, so der Gesetzestext. Der Lohnrechner ermöglicht es, orts- und branchenübliche Löhne mithilfe statistischer Daten und einer breit anerkannten Methode zu berechnen. Damit liefert der Lohnrechner ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Lohndumping. Der Lohnrechner wird aber auch von Arbeitnehmenden, Personalbüros und Gewerkschaften rege genutzt.<br>Der SGB-Lohnrechner berechnet orts- und branchenübliche Löhne mit der sogenannten <a href="https://www.lohnrechner.ch/home/method" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Lohngleichungs-Methode</a>. Diese Methode wurde von Professor Yves Flückiger und seinen Mitarbeitenden an der Universität Genf in Zusammenarbeit mit dem Observatoire genevois du marché du travail (OGMT) für den Kanton Genf entwickelt. <a href="https://www.roman-graf.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Roman Graf</a> hat die Methode für die ganze Schweiz angepasst. Sie ist bei Behörden, Gerichten und Sozialpartnern als zuverlässiges und objektives Instrument für die Berechnung von üblichen Löhnen breit akzeptiert.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6061</guid><pubDate>Mon, 15 Apr 2019 15:05:00 +0200</pubDate><title>Ein Minus von über 100 Milliarden Franken im Frauenportemonnaie﻿</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-minus-von-ueber-100-milliarden-franken-im-frauenportemonnaie</link><description>Die Einkommenslücke der Frauen in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass sie  in der Schweiz Ende Monat durchschnittlich 41.5% weniger im Portemonnaie  haben als die Männer. Die <a href="http://www.denknetz.ch/wp-content/uploads/2019/03/Einkommens_GGAU_Madoerin.pdf">Ökonomin Mascha Madörin</a>  hat berechnet, dass den Frauen in der Schweiz wegen dieser  Einkommenslücke jährlich über 100 Milliarden Franken entgehen. Das ist  dreimal so viel, wie die Schweiz für die Bildung ausgibt, und ein  Drittel der Konsumausgaben von Privathaushalten. 
</p><p>Natürlich spielt bei der Einkommenslücke auch eine Rolle, dass Frauen  im Durchschnitt pro Arbeitsstunde weniger verdienen als die Männer –  dazu mehr im nächsten Newsletter. Aber eine noch grössere Rolle spielt,  dass Frauen viel häufiger als Männer gratis arbeiten. Die sogenannte  Care-Arbeit – die Kinderbetreuung, die Krankenpflege, der Haushalt, die  Begleitung von alten Menschen – gilt nach wie vor als Frauensache. Viele  Männer fühlen sich einfach nicht zuständig – oder ihre Arbeitgeber  lassen sie nicht Teilzeit arbeiten, damit sie sich mehr um ihre  Mitmenschen und den Haushalt kümmern könnten. Also übernehmen die  Frauen: Einen Teil davon als Care-Migrantinnen und  24-Stunden-Betreuerinnen in schlecht bezahlten, prekären  Anstellungsverhältnissen, den grossen Rest als Partnerinnen, Ehefrauen,  Mütter oder Schwiegertöchter unentgeltlich. In beiden Fällen geschieht  dies zulasten ihrer finanziellen Sicherheit und wirtschaftlichen  Unabhängigkeit. Diese «Gratisarbeit» ist eigentlich eine Steuer, die vor  allem Frauen zahlen, ohne dass sie eine Gegenleistung erwarten dürfen:  2016 leisteten Frauen gemäss <a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/unbezahlte-arbeit/satellitenkonto-haushaltsproduktion.assetdetail.4622498.html">Bundesamt für Statistik</a>  unbezahlte Arbeit im Wert von 250 Milliarden Franken  –  die Männer im  Wert von 160 Milliarden Franken  – , ohne die die Gesellschaft nicht  funktionieren, ja nicht einmal überleben würde. 
</p><p>So sind zum Beispiel Kinder zentral für das Überleben der  Gesellschaft – und gleichzeitig ein Katalysator für die Einkommenslücke  zwischen den Geschlechtern: Ein <a href="https://www.henrikkleven.com/uploads/3/7/3/1/37310663/kleven-landais-sogaard_gender_feb2017.pdf">Forschungsteam um Henrik Kleven</a>  hat aufgezeigt, dass die Frauen in Dänemark ab der Familiengründung  beim Lohn eine Mutterschaftsstrafe von gut einem Fünftel in Kauf nehmen  müssen, während sie bis dahin – anders als in der Schweiz  –  fast  gleich viel verdienen wie die Männer. Zwei Drittel dieser  Mutterschaftsstrafe sind Einkommensausfällen durch ein tiefes  Arbeitspensum oder totalen Verzicht auf Erwerbsarbeit geschuldet. Dieser  Befund ist wenig überraschend und gilt ähnlich auch für die Schweiz,  wie <a href="https://www.republik.ch/2018/12/17/die-mutterschaftsstrafe">Lukas Tschan</a>  in einer Seminararbeit aufzeigt. Aber es wird deshalb nicht gerechter,  dass Frauen für die Familienarbeit die ganzen Einkommenseinbussen und  damit nach der Pensionierung auch viel tiefere Renten auf sich nehmen,  während Väter sogar mehr gegen Bezahlung arbeiten und entsprechend mehr  verdienen als kinderlose Männer. 
</p><p>Deshalb wollen wir, dass die öffentliche Hand in qualitativ gute, bezahlbare Care-Angebote mit fairen Arbeitsbedingungen und Löhnen investiert, damit Frauen weniger Gratisarbeit leisten müssen. Wir wollen einen Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und Betreuungsurlaube, damit Männer mehr Verantwortung für die Care-Arbeit übernehmen. Und wir wollen eine Reduktion der Erwerbsarbeitszeit für alle, damit wir mehr Zeit für uns selber und unsere Mitmenschen haben. Dafür streiken wir am 14. Juni!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5968</guid><pubDate>Mon, 15 Apr 2019 11:54:59 +0200</pubDate><title>Solidarisch für die AHV – Rentensicherheit statt Diktat der leeren Kassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/solidarisch-fuer-die-ahv-rentensicherheit-statt-diktat-der-leeren-kassen</link><description>Negatives Gesamtergebnis der AHV 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die AHV entwickelt sich grundsätzlich stabil. Das heute publizierte Gesamtergebnis der AHV verdeutlicht aber, dass die AHV in die Jahre eingetreten ist, in welchen sie aufgrund des Renteneintritts der Babyboomer-Generation vorübergehend einen finanziellen Mehrbedarf aufweist.
</p><p>Dies ist aber für den SGB kein Grund für Alarmismus. Anstatt mit einem Diktat der leeren Kassen das wichtigste Sozialwerk der Schweiz auszuhöhlen, geht es nun darum, sowohl das finanzielle Gleichgewicht der AHV als auch die ausbezahlten Leistungen zu sichern. Diese Rentensicherheit sind wir den Rentnerinnen und Rentnern von heute und morgen schuldig. Entgegen der Vorstellungen der Arbeitgeber und der Bürgerlichen, die seit ihrer Einführung gegen eine Stärkung der AHV kämpfen. Welche Sparmassnahmen sie bei steigenden Defiziten einsetzen möchten, ist bereits bekannt: Rentenalter 67 für alle. Weil ihnen die Solidarität zwischen Arm und Reich in der AHV zu stark ist. Die Leute sollen für sich alleine vorsorgen. Und dazu das Geld zu den Banken und Versicherungen tragen. So steigen die Profite der Finanzwirtschaft.
</p><p>Eine solide und solidarische Finanzierung der AHV ist deshalb unerlässlich. Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die StimmbürgerInnen bereits am 19. Mai 2019 abstimmen. Im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist aber gekoppelt an die umstrittene Steuerreform.
</p><p>Der SGB erwartet, dass auch der Bund seine Verantwortung übernimmt. Nicht nur die künftigen Rentnerinnen und Rentner sollen zur Kasse gebeten werden, solange der Bund auch dank hoher Einnahmeüberschüsse keinen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der AHV leistet. Schliesslich erneuert der SGB seine Forderung, den AHV-Ausgleichsfonds von den Negativzinsen der Nationalbank zu befreien.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5967</guid><pubDate>Fri, 12 Apr 2019 15:11:11 +0200</pubDate><title>Für ein modernes, sichereres Waffenrecht und eine starke Schengen-Mitgliedschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-ein-modernes-sichereres-waffenrecht-und-eine-starke-schengen-mitgliedschaft</link><description>Sicherheit wird immer wichtiger: Ja zur Teilrevision des Waffengesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Waffengewalt ist in den letzten Jahren vermehrt zum traurigen Alltag geworden – denken wir an die Anschläge auf die Pariser Zeitschrift "Charlie Hebdo" oder auf Moscheen in Christchurch. Darauf haben viele Länder mit einer Modernisierung es Waffenrechts reagiert, um die Beschaffung gewisser, besonders gefährlicher Waffen für potentielle TerroristInnen und Kriminelle schwieriger zu machen.
</p><p>Auch die EU: sie will mit einer neuen Waffenrichtlinie wesentliche Bestandteile halbautomatischer Waffen einzeln markieren, registrieren und damit rückverfolgbar machen. Die Schweiz will diese Richtlinie autonom ins eigene Recht übernehmen. Denn automatische und halbautomatische Waffen sind in den Waffenregistern der Kantone bis heute nur sehr lückenhaft registriert.
</p><h3>Schweizer Lösung sichert Verbleib im Schengen-Raum</h3><p>Bundesrat und Parlament setzen dabei auf eine massgeschneiderte Lösung à la Suisse, die der Schützen- und Schiesssport-Tradition unseres Landes Rechnung trägt, aber auch unser aller Sicherheit verbessert. Und die gleichzeitig so ausgestaltet ist, dass die Schweiz im für uns so wichtigen EU-Schengen-Sicherheitsraum verbleiben kann und so Tourismus und Wirtschaft weiterhin profitieren können. Über diese Teilrevision des Waffenrechts entscheiden die Stimmberechtigten am 19. Mai.
</p><h3>Um was geht es genau?</h3><p>Die meisten Anpassungen sind minimal und eher technischer Natur. Einzig wirkliche Neuerung ist ein kantonales Register, in dem halbautomatische Waffen eingetragen werden. Neu muss man entweder in einem Schützenverein sein oder mit absolvierten Kursen belegen können, dass man mit einer halbautomatischen Waffe umgehen kann, um gewissen Waffen besitzen zu dürfen. Konkret wird im Schweizer Waffengesetz folgendes geregelt:</p><ul><li>Sturmgewehre können wie heute nach dem Militärdienst übernommen werden, sofern die vollautomatische Funktion deaktiviert ist. </li><li>Im Schweizer Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit grossem Magazin wie z. B. das Armee-Sturmgewehr verwendet werden.</li><li>Um halbautomatische Waffen besitzen oder kaufen zu können, braucht es auch weiterhin weder medizinische noch psychologische Tests.</li><li>Ein gibt kein zentrales Waffenregister, vorgesehen sind nur kantonale Register.</li><li>Jägerinnen und Jäger können ihre Waffen wie bisher verwenden.</li></ul><p>Wer bereits eine halbautomatische Waffe besitzt, muss diese innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden - falls sie nicht schon registriert ist. Wer künftig eine erwerben will, muss nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass er damit regelmässig schiesst oder Mitglied eines Schützenvereins ist. Sammler müssen künftig nachweisen, dass sie solche Waffen sicher aufbewahren und ein Waffenverzeichnis führen.
</p><h3>Mehr Sicherheit mit wenig Aufwand</h3><p>Alles in allem also sehr bescheidene Änderungen, die wenig Aufwand generieren, wenn überhaupt. Und die sicherstellen, dass solche gefährlichen Waffen nicht in die falschen Hände geraten. So wird unser aller Sicherheit erhöht. Aber auch an gewissen Arbeitsplätzen, wo in den letzten Jahren die Angst der Mitarbeitenden vor Schusswaffenzu Recht zugenommen hat, sei es bei Beamten, PolizistInnen oder Verkaufspersonal, steigt die Sicherheit. Die Polizei kann Waffenhandel und -schmuggel sowie mit solchen Waffen begangene Verbrechen besser verhindern oder zumindest aufklären.
</p><p>Nicht zuletzt stärkt und sichert ein Ja am 19. Mai unsere Mitgliedschaft im Schengen-Raum. Die Schweizer Behörden können sich weiterhin elektronisch mit ihren europäischen KollegInnen austauschen, die Schweizer Wirtschaft und der Tourismus weiterhin vom vereinfachtem, sicheren Grenzverkehr profitieren. Und wir SchweizerInnen werden auch in Zukunft die Vorzüge der Reisefreiheit geniessen können, ohne an EU-Flughäfen wieder stundenlang in der Schlange für Drittländer warten zu müssen.
</p><p>Wer möchte schon auf mehr Sicherheit und Prosperität im Inland und mehr Freiheit beim Reisen verzichten, nur weil das Waffengesetz punktuell geändert wird? Deshalb sagen die Gewerkschaften am 19. Mai Ja zur Modernisierung des Waffengesetzes. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5966</guid><pubDate>Fri, 12 Apr 2019 11:40:05 +0200</pubDate><title>Es braucht eine solide, starke erste Säule!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-braucht-eine-solide-starke-erste-saeule</link><description>Die Debatte über die AHV-Finanzierung spitzt sich zu</description><content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Wochen gerät die Finanzierung der AHV immer mehr ins Zentrum der öffentlichen Debatte über die Altersvorsorge. Weil nach dem schlechten Anlageresultat des letzten Jahres nun auch das negative Gesamtergebnis der AHV im Jahr 2018 bekannt gegeben wird. Treiber der Debatte ist auch die Abstimmung über das AHV-Steuerpaket (STAF) vom 19. Mai. Zeit für eine Standortbestimmung:
</p><p>Für Bundesrat Alain Berset ist die nächste AHV-Reform dringend notwendig und die Anhebung des Frauenrentenalters unvermeidbar, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung im Mai. Der SGB stimmt dem Bundesrat nur darin zu, dass die AHV in den nächsten Jahren mehr Geld braucht und in diesem Sinne ist eine Reform notwendig. Der Bundesrat verkennt aber, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters einer der Hauptgründe für das Scheitern der letzten Reform war. Der SGB lehnt eine Angleichung der Rentenalter ab. Weil die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht mit jener der Männer vergleichbar ist. Zudem ist die Diskussion über eine Erhöhung des Rentenalters ohnehin müssig, solange es für ältere Arbeitnehmende schwierig bleibt, nach einem Stellenverlust zwischen 50 und 60 wieder eine Arbeitsstelle zu finden. Gerade bei den Frauen hat der Arbeitsmarkt die Herausforderung noch lange nicht gemeistert, möglichst vielen eine Beschäftigung bis zum ordentlichen Rentenalter zu ermöglichen.
</p><h3>Klares Nein zum höheren Frauenrentenalter</h3><p>Neben dem SGB haben alle linken Parteien sowie sämtliche Frauenverbände und mehrere Westschweizer Kantone im Vernehmlassungsverfahren klar signalisiert, dass sie die Anhebung des Frauenrentenalters ablehnen. Auch alle jüngeren Umfragen zur Thematik bestätigen: Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist nicht mehrheitsfähig (vgl. CS-Sorgenbarometer vom Dezember 2018; gfs.bern-Umfrage vom Sommer 2018). Der Bundesrat sollte sich genau überlegen, ob er die nächste Reform wieder mit der Hypothek der Frauenrentenaltererhöhung belasten will. Dahingehende Äusserungen im Vorfeld der STAF-Abstimmung wirken in diesem Zusammenhang besonders polemisch.
</p><h3>Solide Finanzierung der AHV</h3><p>Die AHV ist eine Wohltat für die Schweiz. Für die grosse Mehrheit der Bevölkerung ist die AHV im Rentenalter der wichtigste Einkommensbestandteil. Anders als die sinkenden Pensionskassenrenten für NeurentnerInnen werden die ausbezahlten AHV-Renten weiterhin regelmässig der Lohn- und Teuerungsentwicklung angepasst. Obwohl die AHV grundsätzlich solide aufgestellt ist, braucht sie im nächsten Jahrzehnt vorübergehend zusätzliches Geld., denn die so genannte Babyboomer-Generation lässt die Anzahl RentnerInnen zurzeit überdurchschnittlich ansteigen. Letztes Jahr dürfte die AHV insgesamt rund 2,5 Mrd. Fr. verloren haben. Während der nächsten zehn Jahre werden die Umlage-Defizite anhalten.
</p><p>Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die Stimmberechtigten am 19. Mai 2019 entscheiden: Im Rahmen des AHV-Steuerpakets will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar über eine leichte Anhebung der Lohnpromille und eine Erhöhung der Bundesmittel. Dies in der Logik des bewährten und äusserst sozialen Finanzierungsmodells der AHV. Die Beiträge des Bundes und die Erhöhung der Lohnbeiträge würden dazu führen, dass sich Firmen und hohe Einkommen stärker an der AHV-Finanzierung beteiligen, als durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie im Rahmen der AHV-Revision geplant. Denn die 800 Mio. Fr., die der Bund aus seiner Kasse beisteuern würde, kommen grösstenteils aus Steuereinnahmen. Und die Lohnprozente sind nicht nur beim Arbeitgeberanteil positiv. Die obersten zehn Prozent der Löhne zahlen fast ein Drittel der AHV-Beiträge. Die AHV-Renten sind aber plafoniert. Dies hat zur Folge, dass 92 Prozent der Versicherten mehr aus der AHV erhalten, als sie einzahlen.
</p><h3>Erste Säule stärken</h3><p>Bei einer Annahme der STAF-Vorlage würde ausserdem die langjährige gewerkschaftliche Forderung erfüllt und das 1999 eingeführte Mehrwertsteuer-Demografieprozent endlich vollständig in die AHV fliessen. Zurzeit sind es nur 0,83 Prozent. Die mit STAF vorgesehenen Zusatzeinnahmen decken den finanziellen Zusatzbedarf der AHV bis Mitte der 2020er Jahre sicher. Das verschafft Zeit und erleichtert unseren Kampf gegen Verschlechterungen bei der Altersvorsorge. Diese AHV-Zusatzfinanzierung ist leider mit der vor allem wegen der bei den Kantonen und Gemeinden zu erwartenden Steuerausfälle umstrittenen Steuerreform verknüpft.&nbsp;
</p><p>Für den SGB steht unabhängig vom Resultat der Abstimmung im Mai im Vordergrund, dass das wichtigste Sozialwerk der Schweiz auch während der Babyboomer-Beule gut finanziert ist. Und dass der Finanzierungsbedarf in der 1. Säule solidarisch zwischen allen Altersgruppen und Einkommen aufgeteilt wird. Sowohl die Arbeitgeber als auch der Bundesrat machen bereits heute Druck, die AHV-Leistungen abzubauen. Sei es mit einem höheren Rentenalter, sei es mit einem Angriff auf den Teuerungsausgleich (Mischindex). Das ist angesichts des für breite Bevölkerungsschichten bereits heute bescheidenen Rentenniveaus nicht haltbar. Umso mehr als die Pensionskassenrenten für NeurentnerInnen sinken und die AHV-Renten trotz regelmässigen Erhöhungen immer mehr der Lohnentwicklung hinterherhinken.
</p><p>Deshalb ist klar: eine Erhöhung der AHV-Renten ist dringend nötig, um den künftigen RentnerInnen ein anständiges Rentenniveau zu sichern. Sonst droht die Altersarmut wieder um sich zu greifen. Der SGB arbeitet dazu eine Initiative für eine 13. AHV-Rente aus. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5965</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2019 16:36:48 +0200</pubDate><title>Krank wegen langer Arbeitswoche: Betroffen sind vor allem Frauen und Eltern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/krank-wegen-langer-arbeitswoche-betroffen-sind-vor-allem-frauen-und-eltern</link><description>Studienergebnisse klar: Mehr als 40-Stunden pro Woche können fatal sein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Wer regelmässig mehr als 40-Stunden pro Woche arbeitet, wird schneller krank. Dies gilt besonders für Frauen. Dass nun das Parlament die 80-Stunden-Arbeitswoche einführen und die Arbeitszeiterfassung abschaffen will, könnte sich für viele Arbeitnehmende als fatal erweisen. Dagegen kämpft die Allianz gegen Burnout und Gratisarbeit! </b></p><p>Zwei jüngst publizierte Studien<a href="typo3/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a> zeigen, dass jede zusätzliche Stunde, die über ein Pensum von 40 Stunden hinaus gearbeitet wird, schädlich für die Gesundheit ist. Und dies gilt besonders für Frauen mit Mehrfachbelastungen wie Care-Arbeit! 
</p><p>Für die Untersuchung wurden&nbsp;7.065 Kanadier und Kanadierinnen in einem Zeitraum von 12 Jahren beobachtet. Das <b>erschreckende Ergebnis: </b>Das Risiko an Diabetes zu erkranken, lag bei den Teilnehmerinnen mit einer regelmässigen&nbsp;45-Stunden-Arbeitswoche oder mehr bei satten <b>63&nbsp;Prozent!</b>&nbsp;Sie wurden mit Probandinnen, die 35 bis 40 Stunden arbeiten, verglichen - diese wiesen ein solches Risiko nicht auf.
</p><p>Schon geringfügige Verlängerungen der Arbeitszeit wirken sich auf die Gesundheit aus. Stieg die wöchentliche Arbeitszeit um eine Stunde, stieg die Zahl der Arztbesuche um 13 Prozent, stellte die Studie fest. Der selbst eingeschätzte Gesundheitszustand habe sich durch die Arbeitszeiterhöhung um 2 Prozent verschlechtert. 
</p><p>Dass der «Killer-Faktor» in den (zusätzlichen) Arbeitszeiten zu finden ist, wurde von den ForscherInnen auch bewiesen: andere schädliche Gesundheitsfaktoren wurden nämlich kontrolliert. Das Ergebnis veränderte sich nur insignifikant, wenn Faktoren wir Rauchen, Alkoholkonsum, fehlende Bewegung oder ein erhöhter Body-Mass-Index hinzugezogen wurden! 
</p><p>Die Studie zeigt auch, dass zwar jede Form der Arbeit über 40-Stunden pro Woche tendenziell schädlich ist. Für Frauen ist das aber besonders fatal. Denn viel zu oft kommt auf sie neben der bezahlten auch der Grossteil der unbezahlten Arbeit zu – die so genannten Care-Arbeiten, also z.B. Kinder oder Angehörige betreuen. Das bedeutet für Frauen doppelten Stress - und dieser Stress wirkt sich zusätzlich negativ auf die Gesundheit aus. 
</p><p>Hinzu kommt die Lohnungleichheit von Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap): Frauen verdienen grundsätzlich weniger für die gleiche Arbeit, aber auch dadurch, dass sie häufiger in schlechter bezahlten Berufen arbeiten. Dies führt zu zusätzlichem Stress – mit wiederum negativen Folgen für die Gesundheit.
</p><h3><b>Nein zur 80-Stunden-Woche</b></h3><p>Trotz dieser klaren, evidenzbasierten Faktenlagen wollen nun rechte PolitikerInnen in der Schweiz für einen grossen Teil der Arbeitnehmenden alle Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes gegen Stress und Burnout abschaffen: Die anstehende Revision würde dazu führen, dass für viele Angestellte die 80-Stunden-Woche sowie sogar Sonntagsarbeit obligatorisch werden würden, auf Wunsch des Arbeitgebers. Auch kann die Arbeitszeiterfassung vollständig abgeschafft werden– Adieu, Kontrolle über die Arbeitszeiten! 
</p><p>Gegen diese skandalösen Vorschläge wird sich der SGB zusammen mit den PartnerInnen der «Koalition gegen Burnout und Gratisarbeit» wehren – wenn nötig mit dem Referendum! 
</p><hr><p><a name="_ftn1"></a>[1] Do working hours affect health? Evidence from statutory workweek regulations in Germany (<a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0927537118300502" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">online</a>) und „Adverse effect of long work hours on incident diabetes in 7065 Ontario workers followed for 12 years“, BMJ Diabetes Research &amp; Care (2.7.2018) (<a href="https://drc.bmj.com/content/6/1/e000496" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">online</a>) 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5959</guid><pubDate>Wed, 10 Apr 2019 14:22:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2019: alle Veranstaltungen im Überblick</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2019-alle-veranstaltungen-im-ueberblick</link><description>MEHR ZUM LEBEN!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen, die am 1. Mai 2019 in der Schweiz stattfinden. Auch in diesem Jahr finden über fünfzig 1. Mai-Feiern in der ganzen Schweiz statt. Zentrales Thema ist dieses Jahr die Forderung, die Zeiger neu auszurichten. Denn es ist Zeit  für MEHR Lohn, MEHR Rente, MEHR Lohngerechtigkeit, MEHR Gleichstellung,  MEHR Prämienverbilligungen, MEHR Lohnschutz und für MEHR Zeit für uns  selber. Kurzum fordern wir: MEHR ZUM LEBEN. Auch am Frauenstreiktag vom 14. Juni. (<a href="/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-zum-leben">zum Aufruf...</a>)
</p><p><a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1FoD3ZMlw0c332lWgojAOJjISBN6j2T4n2anhHsn6TJQ/edit?usp=sharing" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Alle Veranstaltungen als Liste anzeigen</a>. Die Karte unten und die Liste werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Korrekturwünsche oder zusätzliche Anlässe bitte melden an: <a href="#" data-mailto-token="thpsav1thaaophz5wylpzzlyGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">matthias.preisser(at)sgb.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5950</guid><pubDate>Wed, 10 Apr 2019 12:16:46 +0200</pubDate><title>Unverständlicher Angriff auf Löhne und Arbeitsbedingungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/unverstaendlicher-angriff-auf-loehne-und-arbeitsbedingungen</link><description>Fehlentscheid der WAK-S beim Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) will aus unverständlichen Gründen im öffentlichen Beschaffungswesen eine Abwärtsspirale bei Löhnen und Arbeitsbedingungen in Gang setzen. Sie hat bei der Beratung über die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am Entscheid des Ständerats festgehalten, das bewährte Leistungsortsprinzip zugunsten des Herkunftsprinzips aufzugeben.
</p><p>Firmen, die in der Schweiz niedergelassen sind, sollen demnach bei öffentlichen Aufträgen nicht mehr die Löhne und Arbeitsbedingungen einhalten müssen, die am Ort wo sie den Auftrag ausführen als orts- und branchenüblich gelten. Geht es nach der WAK-S sollen sie die Löhne bezahlen können, die in der Region gelten, in der sie niedergelassen sind oder ihren Sitz haben. Konkret könnte eine Firma aus dem Tessin, die sich in Genf oder Zürich für einen öffentlichen Auftrag bewirbt, mit den Tessiner Löhnen offerieren und so die lokalen Genfer oder Zürcher Anbieterinnen unlauter unterbieten.
</p><p>Das Herkunftsortprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen. (Lokale) Anbieterinnen aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen wären im Vergleich zu Anbieterinnen aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt und könnten damit eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im eigenen Unternehmen rechtfertigen. Der vom Ständerat und von seiner Kommission angestrebte Wechsel, würde auch der Sozialpartnerschaft schaden. Denn die Schweiz kennt viele lokale und regionale Gesamtarbeitsverträge (GAV), die bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen vorsehen als in anderen Regionen. Mit dem Herkunftsortsprinzip würden diese Verträge torpediert.
</p><p>Das Beharren auf der Ständeratsposition ist umso unverständlicher, als die Vernehmlassung sowie die Hearings in den Kommissionen zeigten, dass sich eine Mehrheit der Teilnehmenden aus Gewerbe, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Kantonen gegen die Abschaffung des bewährten Leistungsortsprinzips aussprechen. Der Ständerat ist gut beraten, diese Stimmen in der Ratsdebatte endlich ernst zu nehmen und auf den Kurs des Nationalrats einzuschwenken.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5948</guid><pubDate>Wed, 10 Apr 2019 10:05:00 +0200</pubDate><title>MEHR ZUM LEBEN!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-zum-leben</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Wenn wir Arbeitnehmende zusammenstehen und unsere Interessen gemeinsam vertreten, können wir viel erreichen. Zum Beispiel im Betrieb: Mit einem Streik hat die Redaktion der Schweizer Nachrichtenagentur SDA die Direktion gezwungen, die Kündigungen aller über 60jährigen RedaktorInnen rückgängig zu machen. </p><p class="Text">Zusammenstehen lohnt sich auch in einer ganzen Branche: Mit einer vorbildlichen Mobilisierung und Warnstreiks gelang es den Bauarbeitern nicht nur, ihr Rentenalter 60 zu retten und abzusichern, sondern gleichzeitig auch noch eine seit langem verdiente Lohnerhöhung zu erkämpfen.</p><p class="Text">Auch in der Politik können wir Arbeitnehmende viel bewegen, wenn wir solidarisch für unsere gemeinsamen Interessen einstehen: Nur dank dem harten Auftreten der Gewerkschaften steht in der Debatte über das Rahmenabkommen Schweiz-EU endlich die Sicherung des Lohnschutzes, die Sicherung der Flankierenden Massnahmen im Zentrum. </p><h3 class="Text">Angriffe auf den Lohnschutz</h3><p class="Text">Doch wir wissen genau: Vielen aus Arbeitgeberkreisen, der Wirtschaft und der Politik war Lohnschutz schon immer ein Dorn im Auge. Sie stellen sich heute auf die Seite der süddeutschen Gewerbler und der Ideologen in der EU-Kommission, die unseren Lohnschutz abbauen und die schwachen EU-Regeln durchsetzen wollen. Wir Gewerkschaften stehen ein für die Personenfreizügigkeit. Sie ist eine Errungenschaft und schützt die Arbeitnehmenden, woher auch immer sie kommen vor Diskriminierung. Aber nur, wenn sie an einen starken Lohnschutz gekoppelt ist. Wir wollen Löhne statt Grenzen schützen. Dabei muss der Lohnschutz verbessert werden. Denn die Kontrollen zeigen: Die Missbrauchsquote ist hoch, viele Unternehmen zahlen keine Schweizer Löhne oder schummeln sonstwo. Klar ist: Es braucht MEHR statt weniger Lohnschutz. Nur gemeinsam können wir den von Grosskonzernen unterstützten Angriff von Bundesrat Cassis auf unseren Lohnschutz abwehren.</p><p class="Text">Zusammenstehen und gemeinsam kämpfen zahlt sich gerade bei den Löhnen direkt aus: In den letzten zwanzig Jahren ist es uns Gewerkschaften gelungen, die untersten Löhne deutlich anzuheben. Die Früchte unserer erfolgreichen Kampagnen gegen Tieflöhne und für einen Mindestlohn von 4000 Franken rühmen teilweise sogar die Wirtschaftsliberalen, wenn sie nämlich darauf verweisen, dass sich in der Schweiz die Schere zwischen den tiefen und hohen Löhnen weniger stark geöffnet hat als anderswo.</p><p class="Text">Doch an der Lohnfront bleibt vieles im Argen. Während die Löhne der Top-Manager wieder in astronomische Höhen klettern wie vor Ausbruch der Finanzkrise, stagnieren die Reallöhne der Normalverdienenden seit zwei Jahren. Oft gab es nicht einmal mehr den Teuerungsausgleich – offensichtlich nur allzu gerne haben die Arbeitgeber dieses Prinzip während der Jahre der Nullteuerung vergessen und über Bord geworfen. Klar ist: Es ist Zeit für MEHR Lohn.</p><h3 class="Text">Zeit für den Frauenstreik</h3><p class="Text">Das gilt ganz besonders für Frauen: Ihre Löhne hinken immer noch hinter jenen der Männer her. Seit 1981 ist die Gleichstellung von Männern und Frauen zwar in der Verfassung verankert und seit 1996 im Gesetz. Trotzdem hapert es an vielen Orten, nicht nur beim Lohn. Das Gros der Arbeit zu Hause wird von den Frauen geleistet. Als Arbeit wird das weder anerkannt noch wertgeschätzt. Die Folge sind miese Einkommen und tiefe Renten. Bei den Kinderbetreuungs- und Pflegeangeboten wird gespart. Auf Kosten der Frauen, die die Lücke füllen. Und noch immer ist sexuelle und sexistische Gewalt verbreitet. Klar ist: Es braucht MEHR Lohn, Zeit und Respekt für die Frauen. Deshalb ist es Zeit für den Frauenstreik vom 14. Juni.</p><p class="Text">Zusammenstehen und gemeinsam kämpfen müssen wir auch gegen den Verlust unserer Kaufkraft. Zum Beispiel wegen der stetig steigenden Krankenkassenprämien. Der Bundesrat hatte versprochen, dass sie 8 Prozent eines Haushaltsbudgets nicht übersteigen sollen. Doch heute bezahlen wir oft viel mehr. Denn die Kantone sparten und standen bei den Prämienverbilligungen auf die Bremse. Teilweise haben sie sie sogar gekürzt. Klar ist: Es braucht MEHR Prämienverbilligungen. In einem ersten Schritt muss die Prämienbelastung auf 10 Prozent gesenkt werden, wie es die vom SGB unterstützte Prämien-Entlastungs-Initiative verlangt. </p><p class="Text">Stark unter Druck ist auch die Kaufkraft künftiger RentnerInnen: In den letzten Jahren sanken die Pensionskassen-Neurenten stetig. Doch ausser dem SGB und seinen Verbündeten ignorieren die politischen Akteure die soziale Sprengkraft dieser Situation. Statt über die Rentenhöhe reden sie lieber über die Demografie und ein höheres Rentenalter für alle. Klar ist: Es ist Zeit für MEHR Rente. Dazu braucht es höhere AHV-Renten, damit auch die nächste RentnerInnen-Generation anständige Renten hat.</p><h3 class="Text">Die Zeiger neu ausrichten</h3><p class="Text">Zusammenstehen, gemeinsam kämpfen, das heisst es auch gegen die Angriffe auf unsere zentralen Grundregeln zum Schutz der Arbeitnehmenden. Gerne rühmt der Arbeitgeberverband gegenüber ausländischen Medienschaffenden das Schweizer Arbeitsrecht als äusserst flexibel und liberal. Dennoch wollen die gleichen Kreise jetzt auch noch Arbeitszeiterfassungspflicht, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten schleifen. Klar ist: es braucht MEHR statt weniger Zeit zum Leben. Wir Gewerkschaften werden derartige Angriffe vehement bekämpfen. Und einfordern, was schon lange angezeigt ist: 5 Wochen Ferien für alle.</p><p class="Text">Damit ist klar: Die Zeiger müssen neu ausgerichtet werden. Es ist Zeit für MEHR Lohn, MEHR Rente, MEHR Lohngerechtigkeit, MEHR Gleichstellung, MEHR Prämienverbilligungen, MEHR Lohnschutz und für MEHR Zeit für uns selber. Kurzum fordern wir: MEHR ZUM LEBEN.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5963</guid><pubDate>Mon, 08 Apr 2019 08:25:00 +0200</pubDate><title>Erfreuliche Entwicklung: Die Gewerkschaften werden weiblicher</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/erfreuliche-entwicklung-die-gewerkschaften-werden-weiblicher</link><description>343&#039;806 Mitglieder: zur Mitgliederentwicklung des SGB 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation SGB zählte Ende 2018 343'806 Mitglieder (-2.67 Prozent geg. Vorjahr). Bemerkenswert ist insbesondere die Entwicklung bei den Frauen. Die Zahl der organisierten Frauen stieg auf 105'090. Erstmals waren über 30 Prozent der SGB-Mitglieder weiblich (30.6 Prozent). 
</p><p>Im vergangenen Jahr konnten die Gewerkschaften AvenirSocial, SMPV, Nautilus und SIT einen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Die Mitgliederzahlen in den übrigen Verbänden gingen zurück. Ein wichtiger Grund für den Rückgang bei den anderen Gewerkschaften ist, dass in vielen Branchen in denen sie viele Mitglieder haben, die Zahl der festangestellten Mitarbeitenden zurückgeht. Dies stellt die Gewerkschaften vor Probleme, denn die Organisation von Temporär-Angestellten ist deutlich schwieriger. Davon betroffen sind neben der Unia (Bau, Detailhandel, Maschinenindustrie) auch die Gewerkschaften Syndicom und SEV. Bei Syndicom konnten die Neueintritte die auf den harten Strukturwandel in der Druck- und Medienbranche zurückzuführenden Abgänge nicht ersetzen. Beim SEV überstiegen die Todesfälle bei den Pensionierten die Neuwerbung bei den Aktiven. Die Anzahl Mitglieder beim VPOD blieb derweil beinahe stabil.
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Mitglieder der SGB-Verbände 2017/18</b></h3><table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0"><colgroup><col span="5" width="80" style="width:60pt"></colgroup><tbody><tr style="height:41.25pt"><td height="55" width="80" style="height:41.25pt; width:60pt" class="xl64">Verband</td><td align="center" width="80" style="border-left:none; width:60pt" class="xl64">2018</td><td align="center" width="80" style="border-left:none; width:60pt" class="xl65">2017</td><td width="80" style="border-left:none; width:60pt" class="xl65">Frauen 2018</td><td width="80" style="border-left:none; width:60pt" class="xl65">Anteil Total   Frauen in %</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt" class="xl66">Unia</td><td align="right" class="xl66">193'096</td><td align="right" class="xl67">200'236</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl68">48'709</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">25.23</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">SEV</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">39'942</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">40'723</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">8'289</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">20.75</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">VPOD</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">33'997</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">34'252</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">18'947</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">55.73</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">syndicom</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">31'809</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">32'737</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">9'957</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">31.30</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">SIT</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">9'512</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">9'480</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">4'784</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">50.29</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl73">PVB</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl73">8'649</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">8'867</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">2'422</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">28.00</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt" class="xl70">SBPV</td><td align="right" class="xl70">7'817</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">7'919</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">2'595</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">33.20</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl73">AvenirSocial</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl73">3'561</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">3'418</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">2'532</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">71.10</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt" class="xl70">SMPV</td><td align="right" class="xl70">2'968</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">3'341</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">1'810</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">60.98</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">garaNto</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">3'207</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">3'316</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">438</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">13.66</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">SSM</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">2'899</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">3'000</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">1'214</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">41.88</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">Kapers</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">2'824</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">2'827</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">2'067</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">73.19</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">SMV</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">1'688</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">1'690</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">673</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">39.87</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">SBKV</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">1'121</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">1'129</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">622</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">55.49</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl73">Nautilus</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl73">699</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">695</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">19</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">2.72</td></tr><tr style="height:16.5pt"><td height="22" style="height:16.5pt" class="xl74">New Wood<sup>&nbsp;</sup></td><td align="right" class="xl73">17</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl75">17</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl76">12</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">70.59</td></tr><tr style="height:15.75pt"><td height="21" style="height:15.75pt; border-top:none" class="xl77">Total</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl77">343'806</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl78">353'647</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl79">105'090</td><td align="right" class="xl80">30.57</td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p class="Text"><b>Abkürzungen (siehe Tabelle):</b></p><p class="Text">Unia:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gewerkschaft </p><p class="Text">SEV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft des Verkehrspersonals</p><p class="Text">VPOD:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verband des Personals öffentlicher Dienste</p><p class="Text">syndicom:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft Medien und Kommunikation</p><p class="Text">SBPV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Bankpersonalverband</p><p class="Text"><span lang="FR-CH">PVB:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Personalverband des Bundes</p><p class="Text"><span lang="FR-CH">SIT:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</p><p class="Text">GaraNto:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp; Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</p><p class="Text">AvenirSocial: &nbsp;&nbsp; Professionelle Soziale Arbeit Schweiz</p><p class="Text">SSM:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizer Syndikat Medienschaffender</p><p class="Text">SMV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Musikerverband</p><p class="Text">SMPV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Musikpädagogischer Verband</p><p class="Text">Kapers:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vereinigung des Kabinenpersonals</p><p class="Text">SBKV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Bühnenkünstlerverband</p><p class="Text">Nautilus:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft für Seeleute und verwandte Berufe</p><p class="Text">New Wood:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft der UNO-Angestellten in Genf</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5947</guid><pubDate>Thu, 04 Apr 2019 13:00:00 +0200</pubDate><title>SGB-Migrationskonferenz: Migrationspolitik und Personenfreizügigkeit – gewerkschaftliche Visionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sgb-migrationskonferenz-migrationspolitik-und-personenfreizuegigkeit-gewerkschaftliche-visionen</link><description>Rund 50 Gewerkschafter*innen diskutierten am 30. März an der SGB-Migrationskonferenz in Bern Wege zu einer fairen und menschenwürdigen Migrationspolitik. Für sie ist klar: Die Schweiz ist ein Migrationsland und das ist gut so.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Drei Inputreferate haben die Basis gelegt für die Debatte: Patrick Kury (Uni Luzern) zeigte auf, dass die Schweiz auch historisch ein Migrationsland ist, Geert van Dok (Helvetas) setzte die aktuelle Schweizer Migrationspolitik in einen internationalen Kontext und Nina Vladović (VPOD) griff mit der SVP-Kündigungsinitiative und dem EU-Rahmenabkommen zwei aktuelle migrationspolitische Herausforderungen für die Gewerkschaften auf.<br><br> Die Teilnehmer*innen der SGB-Migrationskonferenz sind überzeugt, dass sich eine gewerkschaftliche Migrationspolitik an gesellschaftlichen Errungenschaften wie den UNO-Chartas und der Menschenrechtskonvention orientieren müssen. Sie sprechen sich aus für eine faire Migrationspolitik, die Würde und Rechte aller Menschen respektiert, auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten beruht und Ursachen von Flucht wie Gewalt, Konflikte und die bisher ungebremste Klimakatastrophe bekämpft. Den fremdenfeindlichen Diskursen, die uns auseinander dividieren wollen, müssen wir eine Solidarität, die weit über die Schweizer Grenzen hinausgeht, entgegensetzen.<br><br> Doch die Realität sieht anders aus: Die aktuelle Schweizer Migrationspolitik beruht auf Verhinderung und Abwehr, wie Ethnologe Geert van Dok erläuterte. Migration nach Europa, die man nicht im Ursprungsland stoppen kann, wird an der europäischen Grenze abgewehrt – gemeinsam mit den EU-Ländern. Und Rückkehrabkommen und sogenannte Migrationspartnerschaften sollen in erster Linie die Rückführungen von Migrant*innen erleichtern. Begründet wird das Vorgehen mit unwissenschaftlichen, polemischen Diskursen – wer hat denn schon je die oft zitierten Migrationsströme in die Schweiz gesehen?<br><br> Dieser Diskurs, der die Migration als Problem heraufbeschwört, blendet aus, dass die Schweiz schon lange ein Migrationsland ist. Die Entwicklung der Migration in der Schweiz zeichnete Geschichtsprofessor Patrick Kury nach: Im 19. Jahrhundert wanderte ein Drittel der Schweizer Bevölkerung aus – eine halbe Million nach Übersee, eine halbe Million in die Nachbarländer. Viele Schweizer*innen haben im Ausland Schutz und eine bessere Zukunft gesucht und gefunden. Schutz und Zukunftsperspektiven bot die Schweiz auch den Einwanderer*innen, die zur Jahrhundertwende erstmals zahlenmässig die Schweizer Auswanderer*innen überstiegen – unter anderem auch dank der Schweizer Vorreiterrolle beim Studium von Frauen. Erst ab dem Ersten Weltkrieg wurde die Schweizer Migrationspolitik repressiver. Diese Entwicklung fand in den 1970er Jahren und auch aktuell wieder einen Höhepunkt.<br><br> So hat der Bundesrat unter dem Druck bürgerlicher Parteien davon abgesehen, den UNO-Migrationspakt zu unterzeichnen, der Menschen in ihren Ländern ein friedliches und nachhaltiges Leben ermöglichen und für menschenwürdige Transit- und Arbeitsbedingungen sorgen soll. Und die SVP will mit ihrer Begrenzungsinitiative die Zusammenarbeit mit Europa abwürgen und die Grenzen dichtmachen.<br><br> Besonders problematisch ist, dass die Medien die Gewerkschaften mit ihrer Kritik am Entwurf des EU-Rahmenabkommens in den gleichen Topf wie die Rechtspopulist*innen werfen. Doch die Gewerkschaften führen, anders als die SVP, keinen Kampf «Schweiz gegen EU», sondern setzen sich zusammen mit europäischen Gewerkschaften für ein gemeinsames soziales Europa ein. Ein Nein zum vorliegenden Vertragsentwurf ist deshalb ein Ja zum Lohnschutz, zu einem starken Service public und zu einem fairen Rahmenabkommen, wie VPOD-Soziologin Nina Vladović betont. Die Konferenzteilnehmer*innen sind sich einig: Es muss uns besser gelingen, aufzuzeigen, dass die Gewerkschaften eine europäische Haltung haben mit ihrem Bekenntnis zu einem sozialen und solidarischen Europa. Für dieses braucht es jedoch nicht weniger, sondern mehr Lohnschutz und einen besseren Kündigungsschutz. Denn im Kern ist es keine Auseinandersetzung zwischen der Schweiz und der EU, sondern ein Konflikt zwischen Arbeitnehmer*innenrechten und den Interessen der Arbeitgeberverbände in Europa und in der Schweiz.<br><br> Das Fazit der SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva bringt es auf den Punkt: Die Schweiz ist ein Migrationsland und das ist wertvoll. Deshalb müssen wir die Personenfreizügigkeit und den Lohnschutz verteidigen – denn das eine funktioniert nicht, ohne das andere. Alle zusammen müssen wir mit ganzer Kraft die SVP-Kündigungsinitiative bekämpfen – und uns für ein soziales und solidarisches Europa einsetzen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/7/csm_190330_migrationskonferenz2019_516004bc07.webp" length="205110" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5923</guid><pubDate>Tue, 02 Apr 2019 16:01:26 +0200</pubDate><title>Wackelrenten: verantwortungsloses Initiativprojekt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wackelrenten-verantwortungsloses-initiativprojekt</link><description>Falsches Signal im Umgang mit den Versicherten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB stellt sich vehement gegen das neu unter dem irreführenden Namen "Für eine generationengerechte Altersvorsorge" lancierte Initiativprojekt zur Einführung von Wackelrenten in der 2. Säule.</p><p>Eine Rente besteht in einem verlässlichen regelmässigen Einkommen. Sonst verlieren die Arbeitnehmenden jegliches Vertrauen in die 2. Säule. Dies hat auch das Bundesgericht Ende 2017 bestätigt. Laufende Renten geniessen "betragsmässig absoluten Schutz" und dies muss auch so bleiben. Das Fundament und der wichtigste Vorteil einer Pensionskasse ist, die Schwankungen der Kapitalmärkte über längere Zeiträume kollektiv zu tragen und die Arbeitnehmenden davor zu schützen, in einem schlechten Anlagejahr in Pension zu gehen. Wer dieses Prinzip mit Wackelrenten angreift, stellt die Berechtigung der zweiten Säule in Frage. Mit Wackelrenten würden nicht nur die Anlagerisiken noch stärker auf die Versicherten überwälzt. Die Arbeitgeber würden dadurch auch von ihrer Sanierungslast befreit. Variable Renten sind deshalb in erster Linie Kostenoptimierungsmassnahmen für Firmen.</p><p>Die Einführung variabler Renten ist auch schlicht verfassungswidrig: Bereits heute reichen die sinkenden PK-Renten zusammen mit jener der AHV, für weite Teile der Bevölkerung kaum, um im Alter davon anständig leben zu können, so wie es die Verfassung vorschreibt. Die durchschnittliche ausbezahlte PK-Rente lag 2016 bei 2358 Franken. Zusammen mit der durchschnittlichen AHV-Rente kommt man damit auf ein Renteneinkommen von etwas über 4000 Franken. Seit 2005 sind die PK-Renten im Mittel um fast 9 Prozent gesunken. Aufgrund der schlechten Zinsentwicklung werden sie voraussichtlich weiter sinken. Obwohl die Wirtschaft wächst und die Löhne steigen. Das Gros der Rentnerinnen und Rentner ist deshalb auf eine sichere, fixe Rente angewiesen. Mit zunehmendem Alter steigen ausserdem die Gesundheitskosten und lassen immer weniger Geld zum Leben übrig. Hinzu kommt der fehlende Inflationsausgleich, der die Renten aus der 2. Säule im Laufe der Jahre bereits heute schmelzen lässt.</p><p>Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern auch zynisch, wenn die Befürworter der Wackelrenten - notabene ehemalige PwC-Pensionskassenführer mit einer viel höheren Rente - diese Realität verkennen. Solche Rentenmodelle werden bloss noch mehr Leute in die Ergänzungsleistungen treiben. Das ist unhaltbar. Unter dem Deckmantel des Schlagworts "die Jungen bezahlen für die Alten" wird so die Entsolidarisierung zwischen den Generationen vorangetrieben. Die richtige Antwort auf die Tiefstzinssituation, die mittlerweile voll auf die PK-Renten durchschlägt, ist eine Stärkung der beruflichen Vorsorge mit umlagefinanzierten Elementen.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5918</guid><pubDate>Fri, 29 Mar 2019 11:00:57 +0100</pubDate><title>Progressive Kräfte im EU-Parlament setzen starkes Zeichen für Schweizer Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/progressive-kraefte-im-eu-parlament-setzen-starkes-zeichen-fuer-schweizer-lohnschutz</link><description>Debatte im EU-Parlament über Rahmenvertrag Schweiz-EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Streit um den Lohnschutz in der Schweiz kann nicht auf einen Konflikt zwischen der Schweiz und der EU reduziert werden. Es geht vielmehr um ein Ringen zwischen marktgläubigen Ideologen auf der einen Seite und progressiven Kräften, die das Wohl der Arbeitnehmenden höher gewichten als fetischisierte Marktprinzipien, auf der anderen. Gestritten wird dabei sowohl in der EU als auch in der Schweiz. Das zeigt eine Abstimmung im EU-Parlament zum Rahmenabkommen Schweiz-EU.
</p><p>Dass sich das EU-Parlament zu dem letztes Jahr von Bundesrat Ignazio Cassis und seinem Chef-Diplomaten Roberto Balzaretti ausgehandelten Rahmenabkommen äussert, ist nichts Ungewöhnliches: das EU-Parlament verabschiedet regelmässig (unverbindliche) Resolutionen zur aussenpolitische Lage, insbesondere zu "Drittländern" wie die Schweiz. Ungewöhnlich ist eher, dass der Resolutionsentwurf stark von der EU-Kommission geprägt, ja diktiert worden war und deswegen die Flankierenden Massnahmen (FlaM) der Schweiz zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen kritisierte.
</p><p>Deutlich zum Ausdruck bringt die Resolution den Kampf um ein soziales Europa. Die EU-Kommission sowie neo-liberale Kreise aus Parteien und Länder-Regierungen halten nichts vom Lohnschutz. Sie möchten ihn zurückfahren, gerade weil oder obwohl die europäischen Gewerkschaften nach 15-jährigem Kampf 2018 dank der Revision der Entsenderichtlinie Verbesserungen erreicht haben. Diese Fortschritte sind erfreulich, doch die Schweizer FlaM sind immer noch meilenweit besser. Oder in den Worten des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB): Sie sind ein eigentlicher Gold-Standard in Sachen Lohnschutz. Doch sowohl der EU-Kommission als auch ihren Schweizer Verbündeten Cassis und Balzaretti ist der Lohnschutz ein Dorn im Auge.
</p><p>Immerhin haben diese Kräfte im EU-Parlament nun einen Schuss vor den Bug gekriegt: Der von der Kommission eingeflüsterten Resolution wurden bereits in der Vorberatung einige gegen den Schweizer Lohnschutz gerichtete Spitzen abgeschliffen. Übrig blieb ein tendenziöser Passus, in dem die FlaM als diskriminierend und unverhältnismässig kritisiert werden. Dies obwohl das Gegenteil der Fall ist und die Schweiz gemäss dem Freizügigkeitsabkommen eben gerade verpflichtet ist, alle Arbeitskräften aus der EU die "gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen" zu gewähren wie den inländischen Arbeitskräften.
</p><p>Selbst dieser Passus hatte einen schweren Stand. Anträge der Fraktionen der Grünen und der Sozialdemokraten, welche die FlaM als gut und notwendig bezeichneten und von der Kommission forderten, im Rahmen des Rahmenabkommens die Finger davon zu lassen, sind nur knapp abgelehnt worden. Und beinahe wäre die Kritik einfach kurzerhand aus der Resolution gestrichen worden. 303 Abgeordnete sprachen sich gegen den Passus aus, 330 dafür.
</p><p>Das ist ein starkes Signal der sozialen, progressiven Kräfte in Europa. Adressat ist dabei nicht nur die EU-Kommission. Das Signal richtet sich auch an die marktgläubigen Parteien in Europa und der Schweiz sowie alle Kräfte hüben wie drüben, die eine Personenfreizügigkeit mit nur schwachem sozialen Schutz für die entsandten Arbeitnehmenden und einen schrankenlosen Binnenmarkt für die Arbeitgeber wollen.
</p><p>Die Abstimmung zeigt es deutlich: Die EU hat keine Einheitsmeinung zum Lohnschutz. Und der SGB ist nicht alleine in seinem Beharren auf einem starken Lohnschutz - die europäische Gewerkschaftsfamilie, der EGB, aber auch unsere Schwestergewerkschaften aus den Nachbarländern und Osteuropa unterstützen unseren Kampf. Sie sehen es wie der SGB: In Europa müssen wir die Löhne und Arbeitsbedingungen schützen - nicht die Grenzen. Diese Kreise gilt es nun in den Wahlen in Europa und in der Schweiz zu stärken. Ein soziales Europa ist möglich und notwendig. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5914</guid><pubDate>Thu, 28 Mar 2019 19:10:09 +0100</pubDate><title>«Ein Rahmenabkommen muss den Arbeitnehmenden nützen»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-rahmenabkommen-muss-den-arbeitnehmenden-nuetzen</link><description>Interview mit SGB-Chefökonom Daniel Lampart: «Die Gewerkschaften wollen ein soziales Europa!»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ja zu einem sozialen Europa, nein zu Verschlechterungen beim Lohnschutz und den flankierenden Massnahmen. Für SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart ist in der Position zur EU vor allem eines wichtig: Die Europapolitik muss den Arbeitnehmenden nützen.</p><header><header><p>Interview: Matthias Preisser und Thomas Zimmermann
</p><p>&nbsp;</p></header></header><p><b>Daniel Lampart, Linke werfen dem SGB vor, er fahre das Rahmenabkommen und damit die Bilateralen Abkommen mit der EU an die Wand. Haben die Gewerkschaften neu etwas gegen die EU?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Ein relativ kleines Land wie die Schweiz mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur EU. Deshalb haben wir uns immer für eine Öffnung gegenüber Europa und die Personenfreizügigkeit eingesetzt, aber auch immer gesagt, dass dies den Arbeitnehmenden nützen muss. Dank uns gibt es Lohnschutz und flankierende Massnahmen, und wir sind stolz, dass die Schweizer Flankierenden zu den besten in Europa gehören. Nun verfolgt Bundesrat Ignazio Cassis zum ersten Mal eine Europapolitik, welche die europäische Integration gegen die Arbeitnehmenden wenden will. Das geht in die völlig falsche Richtung. Die Europapolitik muss den Arbeitnehmenden nützen, und der Lohnschutz muss verbessert, sicher nicht verschlechtert werden. <br><br></p><p><b>Könnte es Ihnen nicht egal sein, wieviel ein Entsandter verdient, solange die Regeln in seinem Herkunftsland eingehalten werden, und er nach seinem Einsatz zurückkehrt?</b><b></b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Das ist ein wichtiger Punkt. Die Personenfreizügigkeit brachte grosse Fortschritte, zum Beispiel die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Das Verschwinden dieser prekären Arbeitsform war eine Verbesserung für alle. Aber mit den Entsendungen wurde eine neue prekäre Arbeitsform angelegt. Ausländische Firmen aus dem Gewerbe, der Sicherheitsbranche oder der Informatik können viel einfacher in die Schweiz kommen, um ihre Dienstleistungen zu erbringen. Im deutschen Gewerbe ist der Durchschnittslohn bei rund 3700 Franken, in Polen sogar bei 900 Franken. Wir hingegen haben die höchsten Löhne in Europa, einen Handwerkerlohn von 5000 bis 6000 Franken. Hier sind die flankierenden Massnahmen entscheidend: Wenn es so weit kommt, dass deutsche oder polnische Löhne in der Schweiz im gewerblichen Bereich Normalzustand werden, kommen die Löhne fundamental unter Druck, die Arbeitslosigkeit steigt, korrekte Firmen verlieren Marktanteile. Unsere gelernten Maler oder Schreiner müssten plötzlich zur Sozialhilfe, die ganze Berufsbildung würde erodieren – das wäre katastrophal! <br><br></p><p><b>Die EU hat beim Lohnschutz Fortschritte gemacht und anerkennt das Prinzip des ortsüblichen Lohns. Weshalb wollen Sie diese Richtlinien partout nicht übernehmen?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir kämpfen für ein soziales Europa, für faire Löhne, damit die Arbeitgeber die Arbeitnehmenden nicht gegeneinander ausspielen können. Zahlreiche europäische Gewerkschaften, unsere Schwesterorganisationen und der europäische Gewerkschaftsbund fordern uns auf, nicht nachzugeben. Die Schweizer GAV müssen sich im europäischen Vergleich nicht verstecken, aber wir müssen sie durchsetzen. Wir machen am meisten Kontrollen in ganz Europa, weil wir auch die höchsten Löhne haben. Unser Kontrollsystem mit den paritätischen Kommissionen ist einmalig in Europa. Doch der Druck der deutschen Handwerksfirmen und der EU-Kommission ist gross, weniger Kontrollen zu machen, weniger Bussen zu verteilen. Hier hat unserer Ansicht nach Bundesrat Cassis bewusst irreführende Informationen verbreitet, indem er kolportiert hat, es gehe nur um die 8-Tage-Voranmeldefrist. Es geht um viel mehr, nämlich darum, ob wir in der Schweiz unsere Gesamtarbeitsverträge samt Kontrollen und Bussen gefährden, indem wir den europäischen Gerichtshof über die FlaM urteilen und die EU-Kommission mitreden lassen – Organisationen, die sich oft auf die Seite der Firmen schlagen. Für sie ist Marktzugang wichtiger als Lohnschutz. Das würde jenen helfen, denen die FlaM-noch nie passten: Christoph Blocher und seiner Tochter, Avenir Suisse, Economiesuisse.
</p><p><b><br>Heute stehen aber Gewerkschafter zum Beispiel in der „Arena“ neben Christoph Blocher – ist das nicht gefährlich, wenn man sich de facto mit der isolationistischen SVP verbündet?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> In der Sache gibt es zwischen dem Wirtschaftsflügel der SVP und uns grosse Differenzen. Alt Bundesrat Christoph Blocher ist ein Antigewerkschafter. Er und seine Tochter haben die Flankierenden heftig angegriffen. Weil sie keinen Lohnschutz wollen. Sie sind Arbeitgebervertreter der härteren Sorte, mit denen wir nichts zu tun haben. Aber wir sind keine Partei: Wir haben SVP-Mitglieder in unseren Reihen, mit denen wir bestens zusammenarbeiten.<br><br></p><p><b>Wie können sie auch medial so wahrgenommen werden, statt im Schatten der SVP segeln?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir stehen nicht im Schatten der SVP. Die Gewerkschaften haben gesagt: Lohnschutz ist das Entscheidende für Europa, darüber wurde berichtet. Doch auch die millionenschweren Zürcher Verleger, Ringier und die Familie Coninx sind Lohndrücker, sie wollen nicht einmal einen GAV. Und nun schreiben sie gegen uns an. Zum Glück gibt es die Gewerkschaftspresse.<br><br></p><p>Letzten Sommer sagten die Gewerkschaften: Verhandelt wird nicht. Viele interpretieren das als Gesprächsverweigerung. Wie kommen wir aus dieser Sackgasse?
</p><p><b>Daniel Lampart:</b> Es ist keine Sackgasse. Die Bundesräte Cassis und Johann Schneider-Ammann haben sich über die rote Linie des Bundesrats hinweggesetzt, dass über die flankierenden Massnahmen nicht verhandelt werden darf. Wir reden gerne mit allen, diskutieren aber nicht über einen Abbau der FlaM. Wir vertreten Menschen, die heute schon Mühe haben, mit dem Lohn über die Runden zu kommen. Ich wurde immer wieder von Leuten angesprochen, die uns unterstützen und sagten: Knickt ja nicht ein, bleibt standhaft. Das war teilweise sehr berührend.<br><br></p><p><b>Ohne Rahmenabkommen droht die EU mit Vergeltungsmassnahmen. Wird es dann nicht schwierig?</b></p><p><b>Daniel Lampart: </b>Wir haben gezeigt, dass wir Druck aushalten können. Der schlimmste Druck kam ja aus dem Inland, von den beiden FDP-Bundesräten, von Staatssekretär Roberto Balzaretti, von der FDP, von allen Gegnern der Flankierenden. Wir haben das ausgehalten, und die Basis hat unsere Position bekräftigt. Vielleicht kommt nun von der EU-Kommission noch Druck bei der Börsenäquivalenz und beim Marktzugang für Medizinaltechnik. Doch die Probleme sind lösbar. Und auf jeden Fall kein Grund, beim Lohnschutz einzuknicken.<br><br></p><p><b>Die Gewerkschaften wollen ein soziales Europa, eine offene Schweiz. Müsste sie sich nun nicht bewegen um einen Kompromiss zu finden?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir kämpfen für gute Löhne, sichere Arbeitsplätze, hervorragende soziale Absicherung. In der Schweiz und in Europa. Deshalb waren wir für die bilateralen Verträge in Verbindung mit den Flankierenden. Doch wenn europapolitische Ziele verfolgt werden, die den Arbeitnehmenden schaden oder Verschlechterungen bringen, lehnen wir das ab.
</p><p><b><br>Die Hearings haben stattgefunden, was muss der Bundesrat nun tun?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Er muss an seinem Verhandlungsmandat festhalten: Keine Verhandlungen über unseren Lohnschutz. Aber Bundesrat Cassis und Staatssekretär Balzaretti sind als Verhandler nicht mehr tragbar. Der Bundesrat wird der EU mitteilen müssen, dass ein Rahmenabkommen à la Cassis nicht funktioniert und überlegen müssen, wie und mit wem er weiterarbeitet. Gleichzeitig will er die SVP-Kündigungsinitiative behandeln. Diese lehnen wir klar ab, sie schadet den Arbeitnehmenden und gefährdet den bilateralen Weg. Der Bundesrat soll nun den Fokus auf die Bekämpfung der Kündigungsinitiative legen, nachher schauen wir, wo das Rahmenabkommen steht. So oder so: Den Lohnschutz geben wir nicht preis. Ein Rahmenabkommen muss am Schluss den Arbeitnehmenden nützen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5933</guid><pubDate>Thu, 28 Mar 2019 12:20:00 +0100</pubDate><title>Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bundesgesetz-ueber-die-eidgenoessische-hochschule-fuer-berufsbildung-ehb-gesetz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB (nur in franz. Sprache)</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5935</guid><pubDate>Thu, 28 Mar 2019 12:00:00 +0100</pubDate><title>Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesgesetz-ueber-die-genehmigung-von-freihandelsabkommen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5937</guid><pubDate>Thu, 28 Mar 2019 12:00:00 +0100</pubDate><title>Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/abloesung-der-auslaenderausweise-in-papierform-durch-ausweise-im-kreditkartenformat</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein moderneres Kreditkartenformat für Ausländerausweise ist sinnvoll, so dass der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB diesem zustimmen kann. Insbesondere begrüsst der SGB, dass keine biometrischen Ausweise vorgesehen sind. Daran muss unbedingt festgehalten werden, denn biometrische Ausweise sind nicht nur unnötig, wir erachten sie auch aus Datenschutzgründen als heikel. 
</p><p>Obwohl es sich beim neuen Format nicht um biometrische Ausweise handelt, werden Foto und Unterschrift gemäss Art. 102a AIG als biometrische Daten erfasst und gespeichert. Auch hier muss ein besonderes Augenmerk auf dem Datenschutz liegen. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5915</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2019 16:00:00 +0100</pubDate><title>Keine höheren Franchisen: Dabei muss es nun bleiben!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-hoeheren-franchisen-dabei-muss-es-nun-bleiben</link><description>Franchisen-Erhöhung im Parlament in letzter Minute versenkt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Referendumsdrohung hat gewirkt: Eine Mehrheit des Parlaments hat es in der Schlussabstimmung abgelehnt, dass die Franchisen künftig automatisch mit den Kosten steigen sollen. Diese Haltung muss aber auch nach den Wahlen noch gelten!</p><p>Nachdem die Pläne zur Erhöhung der Franchise in der Grundversicherung zunächst im Schnellzugtempo durch die Parlamentskammern gepeitscht wurden, hat sich die SVP in letzter Minute daran erinnert, dass 2019 ja Wahljahr ist! So hat sie denn eine Kehrtwende vollzogen und die Vorlage in der Schlussabstimmung mehrheitlich – das heisst mit Ausnahme der KrankenkassenlobbyistInnen in ihren Reihen – abgelehnt und damit gemeinsam mit den linken Parteien versenkt. Für die Versicherten ist das zunächst einmal eine sehr gute Nachricht. Während bereits die finanzielle Last der Kopfprämien für viele Haushalte kaum mehr tragbar ist, gilt dies umso mehr für die Kostenbeteiligung im Krankheitsfall. Eine kontinuierliche Erhöhung der Franchisen wäre daher nicht nur höchst unsozial, sondern für die Gesundheit der Leute auch gefährlich gewesen.</p><p>Dennoch ist damit die Frage nach einer Erhöhung der Kostenbeteiligung längst noch nicht vom Tisch. Denn einerseits befinden sich dazu weitere Vorstösse in parlamentarischer Behandlung (z.B. zur Einführung einer Praxisgebühr sowie einer Notfallzahlung) und andererseits haben ParlamentarierInnen rechts der Mitte bereits angekündigt, dass sie die höheren Franchisen direkt nach den Wahlen wieder auf die Agenda setzen würden. Weil man die Leute eigentlich kaum für dümmer verkaufen kann, begründen sie dies mit einer «Opfersymmetrie», die künftig gelten soll. Darunter verstehen die Bürgerlichen, dass nicht nur die Versicherten, sondern auch die Leistungserbringer ihren Beitrag zur Eindämmung der Kosten leisten sollen. Das ist doppelter Unfug. Denn erstens senkt eine Franchisen-Erhöhung – wie auch immer kombiniert – die Kosten höchstens marginal und zweitens heisst Opfersymmetrie für diese Leute, dass an einen Ende die Beiträge erhöht und am anderen Ende die Leistungen gesenkt werden.</p><p>Davon abgesehen findet die Debatte zur Kostendämpfung längst statt, und zwar zu Recht. Unter der gegebenen finanziellen Belastung verstehen die Versicherten nicht, weshalb Generika in der Schweiz immer noch 140% mehr kosten als in den europäischen Vergleichsländern. Sie akzeptieren nicht, dass in der Grundversicherung bei identischem «Angebot» immer noch fast 60 Krankenkassen einerseits teuer um sie werben und auf der anderen Seite die Arzt- und Spitalabrechnungen oft nur unzureichend kontrollieren. Und sie können nicht nachvollziehen, dass in der kleinräumigen Schweiz in der Gesundheitsversorgung immer noch jeder Kanton weitgehend sein eigenes Süppchen kocht – mit entsprechend grossen Prämienunterschieden.</p><p>Das Fazit ist klar: Was vor den Wahlen gesagt wurde, muss auch danach gelten. Der SGB setzt sich in jedem Fall gegen eine Erhöhung der Kostenbeteiligung und für eine Senkung der Prämienlast ein.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Dirk_Vorderstrasse-flickr_medikamente_pillen_tabletten_krank_arbeitsunfaehig_arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung_8f773be567.webp" length="71904" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5917</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2019 14:46:00 +0100</pubDate><title>EL-Revision: Unter dem Strich hinnehmbar, trotz bitterer Pillen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-unter-dem-strich-hinnehmbar-trotz-bitterer-pillen</link><description>Reaktion einer breiten Allianz auf die Revision der Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;Die EL-Allianz sieht die vom Parlament verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit gemischten Gefühlen. Die überfällige Erhöhung der Mietzinsmaxima ist das zentrale Element, weshalb es diese Vorlage – trotz Kürzungen – unter dem Strich zu akzeptieren gilt.<br> &nbsp;<br> Die Allianz Ergänzungsleistungen – bestehend aus SeniorInnenverbänden, Verbänden der Menschen mit Behinderungen, ArbeitnehmerInnenorganisationen, Frauenorganisationen sowie dem Mieterverband – hat die Beratung der soeben abgeschlossenen EL-Revision stets eng begleitet und sich dabei beharrlich für die Rechte und Ansprüche der Betroffenen starkgemacht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des Verfassungsauftrags der sozialen Existenzsicherung der 1. Säule: Ergänzungsleistungen müssen ein würdiges Leben ermöglichen, sie sind keine wohlwollende sozialstaatliche Hilfeleistung, sondern ein verfassungsrechtliches und gesellschaftliches Gebot.<br> &nbsp;<br> Die rechtsbürgerliche Mehrheit hat leider eine Reihe schmerzhafter Sparmassnahmen in die EL-Revision eingebaut. Neben der völlig unnötigen Senkung der Vermögensfreibeträge, sind dies die Kürzungen der Beiträge für Kinder sowie die Herabsetzung des EL-Mindestbetrags. Demgegenüber steht jedoch, dass die seit 2001 nicht an die Mietpreisentwicklung angepassten Beiträge für Mieten endlich deutlich erhöht werden. Das ist eine lange erwartete, substanzielle Entlastung für einen Grossteil der BezügerInnen. Auch ein wichtiger sozialpolitischer Fortschritt ist die Schaffung der Möglichkeit, dass Arbeitnehmende, die im Alter ihren Arbeitsplatz verlieren, in ihrer angestammten Pensionskasse verbleiben können. Positiv ins Gewicht fällt zudem die neue Anrechenbarkeit der Kosten für externe Kinderbetreuung.<br> &nbsp;<br> Politisch negativ zu bewerten ist die Verknüpfung der EL-Revision mit der ursprünglich separaten Vorlage zur Erhöhung der Mietzinsmaxima. Dank dem Druck der EL-Allianz wurde aber eine Reihe weiterer von der rechten Nationalratsmehrheit geforderter Kürzungsmassnahmen verhindert. So wird es keine Sanktionen bei PK-Kapitalbezug geben und auch die volle Rückerstattung der Krankenkassenprämien bleibt erhalten. Die diesbezüglichen Kürzungsvorschläge hat die EL-Allianz vehement bekämpft und dabei unmissverständlich klargemacht, dass ein Referendum die unmittelbare Konsequenz ihrer Annahme sein würde.<br> &nbsp;<br> Nun muss die EL-Revision zügig in Kraft gesetzt werden, da insbesondere die beschlossene Erhöhung der Mietzinsmaxima Not tut. Aber auch die Umsetzung des revidierten Gesetzes auf Verordnungsebene wird entscheidend sein. Dabei muss dem Charakter der EL als Versicherungsleistung bestmöglich Sorge getragen werden (z.B. bei den Regelungen zum Vermögensverbrauch). Die Organisationen der EL-Allianz werden sich aktiv an der dazu erwarteten Vernehmlassung beteiligen. Essenziell ist aber auch, dass der Bundesrat die stets vorhandene Verordnungskompetenz zur Anpassung der Mietzinsmaxima an die Preisentwicklung in Zukunft endlich wahrnimmt. Nach dem parlamentarischen Grundsatzentscheid zur Erhöhung dieser Beträge wäre alles andere nicht verständlich.</p><h5>UNTERSTÜTZER/iNNEN:</h5><p><strong>Behindertenorganisationen </strong>u.a.: Insos Schweiz / Inclusion Handicap / Procap / Pro Infirmis<br><strong>SeniorInnenorganisationen: </strong>Avivo / SP60+ / Schweiz. Seniorenrat / Schweiz. Verband für Seniorenfragen / Verein aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz<br><strong>Frauenorganisationen: </strong>GrossmütterRevolution / Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverband<br><strong>Arbeitnehmendenverbände: </strong>SGB (Unia, VPOD, Avenir Social, Rentnerkommission) / Travail.Suisse<br><strong>Andere: </strong>Schweiz. Hebammenverband / Schweiz. Mieterinnen- und Mieterverband / Netzwerk Gutes Alter<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.webp" length="144268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5953</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2019 13:00:00 +0100</pubDate><title>Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/verordnung-ueber-massnahmen-zur-gewaehrleistung-der-si-cherheit-von-minderheiten-mit-besonderen-schutzbeduerfnissen-vsms</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5957</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2019 13:00:00 +0100</pubDate><title>Pa.Iv. 16.403 - Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/pa-iv-16-403-familiennachzug-gleiche-regelung-fuer-schutzbeduerftige-wie-fuer-vorlaeufig-aufgenommene</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5916</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2019 14:35:00 +0100</pubDate><title>Lohnschutz ist ein europaweites Anliegen – Ja zu einem sozialen Europa </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-ist-ein-europaweites-anliegen-ja-zu-einem-sozialen-europa</link><description>SGB-Reaktion auf Resolution des EU-Parlaments zum Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt die Resolution des EU-Parlaments für einen raschen Abschluss eines Rahmenabkommen Schweiz-EU zur Kenntnis. Er bedauert die darin enthaltene negative Beurteilung der Flankierenden Massnahmen und hält fest, dass diese nichtdiskriminierend sind und nicht gegen die Personenfreizügigkeit verstossen. Im Gegenteil: Die Massnahmen entsprechen der zentralen Forderung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU, das in Art. 1d von der Schweiz verlangt, Arbeitnehmenden aus der EU die «gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen» zu gewähren wie Inländern. Deshalb muss die Schweiz Arbeitskräfte aus der EU vor Lohndumping schützen. Immerhin wird ein Drittel der Arbeitsstunden in der Schweiz von Personen ohne Schweizer Pass geleistet. Kurzum: die Flankierenden Massnahmen stellen sicher, dass «für die gleiche Arbeit am gleichen Ort die gleichen Löhne bezahlt» werden und schützen so sowohl die Arbeitnehmenden aus der EU wie jene aus der Schweiz.<br><br>Seit einiger Zeit schreibt auch die EU dem Ziel «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» grössere Bedeutung bei. Es wurde in der Entsende- und Durchsetzungsrichtlinie verankert. Noch hat die EU aber nicht dasselbe Schutzniveau wie die Schweiz. Denn die Ideologen der EU-Kommission, die bürgerlichen und konservativen Parteien sowie die Arbeitgebervertreter haben sich erfolgreich gegen schärfere Lohnschutzmassnahmen gewehrt, die die europäischen Gewerkschaften und die progressiven Kräfte gefordert haben. Es war damit zu erwarten, dass die gleichen Kreise sich in der Parlamentsdebatte durchsetzen und in der Resolution indirekt den Abbau des Schweizer Lohnschutzes verlangen. Dies obwohl die Schweiz die höchsten Löhne Europas hat und die Arbeitnehmenden damit besonders geschützt werden müssen. Nicht akzeptabel ist, dass diese Kreise in Bundesrat Cassis, bei der FDP, der GLP und bei Teilen der Wirtschaft Komplizen gefunden haben, um über das vorliegende Rahmenabkommen den Lohnschutz in der Schweiz abzubauen. Der SGB wird diesen Versuchen entschieden entgegentreten. Nötigenfalls mittels Referendum.<br><br>In Bezug auf die Debatte im EU-Parlament ist der SGB erfreut über die sehr starke Minderheit aus GewerkschaftsvertreterInnen, linken und progressiven Kräften, die sich dafür einsetzten, dass die Schweiz ihr Lohnschutzniveau beibehalten kann. Nur ganz knapp mit 330 zu 303 Stimmen wurde der Abschnitt mit der Kritik an den FlaM überhaupt in der Resolution belassen. Der SGB wird sich Seite an Seite mit diesen Kräften für ein soziales Europa, d.h. eine EU mit einem besseren Schutz der Löhne und Arbeitnehmerrechte einsetzen. Der SGB wird deshalb auch mit einer Delegation an der Demo für ein soziales Europa vom 26. April in Brüssel teilnehmen. Ausserdem hat er einen Appell <a href="https://www.loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">«Löhne und nicht Grenzen schützen»</a> lanciert, der aus den Reihen der progressiven Kräfte Europas laufend mehr Unterstützung erhält.<br>&nbsp;<br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5912</guid><pubDate>Thu, 21 Mar 2019 15:18:37 +0100</pubDate><title>Augen auf bei den Plänen für multimodale Mobilitätsdienstleistungen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/augen-auf-bei-den-plaenen-fuer-multimodale-mobilitaetsdienstleistungen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Vorentwurf des Bundesrats zu multimodalen Mobilitätsdienstleistungen und den diesbezüglich vorgeschlagenen Änderungen im Personenbeförderungsgesetz PBG </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Absicht des Bundesrats, multimodale Mobilitätsdienstleistungen zu fördern. Die prognostizierte Verkehrszunahme der kommenden Jahrzehnte macht deutlich, wie dringlich die Verlagerungspolitik bleibt. Dafür muss die Attraktivität des öV gestärkt werden. Eine Schwächung des öV oder gar ein Abbau des öV (Rückzug aus der Fläche) zugunsten von Angeboten mit privater Gewinnabschöpfung lehnen wir klar ab. <br><br><b>Errungenschaften bewahren, Kooperationen ausbauen</b><br>Die Herausforderung wird also sein, die Errungenschaften des gut funktionierenden öffentlichen Verkehrs zu stärken, indem weitere Anbieter auf diesen aufbauen können, ohne dass die bewährten Angebote unter Druck geraten. Die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Arbeitsbedingungen in den öV-Unternehmen sind ein Garant für die Qualität der Angebote. Der direkte Verkehr im Sinne von «eine Reise – ein Ticket» sowie der Taktfahrplan mit den Anschlüssen in die Regionen sind die weiteren Grundlagen des Erfolgskonzepts des öV in der Schweiz. <br><br>Voraussetzung dafür waren und sind gesetzliche Vorgaben und eine enge Kooperation und Koordination der verschiedenen Anbieter. Neue Anbieter müssten sich nun zum Nutzen der Kundschaft in dieses Zusammenspiel einbringen können und die bewährten Regeln befolgen. Dazu gehören unbedingt auch Gesamtarbeitsverträge, die faire Arbeitsbedingungen gewähren – Grundlage für einen sicheren Personentransport. Diese Standards haben für alle Mobilitätsunternehmen zu gelten.<br><br>Der SGB schätzt die bestehende Kooperation der Anbieter im Direkten Verkehr und auf der NOVA-Plattform als eine positive und ausbaufähige Piste ein. Innovative Projekte von neuen Anbietern, die diese Koordination und Kooperation vertiefen, sind grundsätzlich zu begrüssen. <br><br><b>Regeln haben auch für neue Mobilitätsvermittler zu gelten</b><br>«Gleich lange Spiesse für alle Anbieter» ist eine zentrale Forderung, will man nicht den gegenteiligen Effekt auslösen, dass nämlich NutzerInnen vom öV auf private Plattformangebote umsteigen. Die hohe Flexibilität und tiefen Preise dieser Angebote sind ein enormer Wettbewerbsvorteil gegenüber dem öV. <br><br>Deshalb lehnen wir auch die Idee ab, dass Privaten einseitig der ungehinderte Zugang zum Vertriebssystem der öV-Anbieter gewährt werden soll, damit diese dann in Bündelungsangeboten auch öV-Tickets in freier Preisgestaltung verkaufen könnten. Das gefährdet den Service public im Kern, denn es würde die bestehenden öV-Angebote mit regulierten Preisen aushebeln!<br><br>Der erläuternde Bericht verkennt oder verdrängt in dieser Frage die Realität: Die öV-Anbieter stehen heute alle unter grossem Kostendruck, der sich ganz unmittelbar in Personalabbau und einer Verschlechterung der Arbeits-bedingungen äussert. Die Plattformökonomie (Uber, airbnb, Amazon) ist hingegen problemlos in der Lage, auf Jahre hinaus Wagniskapital in Mobilitätskonzepte zu stecken um auf die überaus kostbaren Daten zugreifen zu können, die die VerkehrsnutzerInnen täglich als breite Spur hinterlassen. <br><br><b>Datenhoheit und Datenschutz im Service public hat hohe Priorität </b><br>Der ökonomische Wert der personenbezogenen Daten in allen Bereichen des Service public ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. Wir stellen diesbezüglich aber wenig Sensibilität im UVEK fest. Die Meldepflicht für alle neuen Anbieter ist gewiss keine ausreichende Massnahme um gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer herzustellen.<br><br>Der Bundesrat stellt vage in Aussicht, dass längerfristig alle Mobilitätsanbieter ihre Vertriebssysteme zugänglich machen müssten, wofür dann aber eine Revision des PBG nicht ausreichen würde. <br><br>Datentausch und Datennutzung sollten im Service public einzig der Verbesserung und Weiterentwicklung des Angebots dienen. Eine kommerzielle Verwertung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich abzulehnen, es sei denn, der Gewinn wird in den Ausbau der Angebote reinvestiert. Eine Verteuerung der Tickets für Reisende, die ihre persönlichen Daten nicht preisgeben wollen, lehnen wir ebenfalls ab. <br><br>Zuerst müssten noch viele Fragen beantwortet werden, bevor eine Gesetzesrevision vorgeschlagen wird.<br><br>Multimodale Mobilitätsdienstleistungen müssen zum Ziel haben, den Verkehr nachhaltiger zu organisieren und die Verlagerung auf den öV zu unterstützen. Konkret sind dies drei Aspekte, die hier genannt sein müssen: Umwelt- und raumschonender Transport, qualitativ gute und sichere Angebote bis in die Randregionen, die zugänglich und erschwinglich für alle NutzerInnen sind.<b><br>Die vollständige Antwort des SGB findet sich im unten stehenden PDF.</b></p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5910</guid><pubDate>Thu, 21 Mar 2019 11:30:49 +0100</pubDate><title>Nationalbank muss Frankenüberbewertung bekämpfen – Ausschüttung der Negativzins-Einnahmen an die Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalbank-muss-frankenueberbewertung-bekaempfen-ausschuettung-der-negativzins-einnahmen-an-die-altersvorsorge</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst es, dass die SNB die Zinsen unverändert tief hält und bereit ist, am Devisenmarkt zu intervenieren. Die Konjunktur im Ausland hat sich etwas eingetrübt. Die Auswirkungen einer Aufwertung des Frankens wären vor diesem Hintergrund für die Schweizer Exportwirtschaft noch schwerwiegender. Der SGB erwartet von der SNB, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht (kommunikativ und monetär). Ziel muss nun sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchsetzen – insbesondere in Bezug auf den Wechselkurs.</p><p>Aufgrund der tiefen Zinsen hat sich die finanzielle Lage der Schweizer Altersvorsorge verschlechtert. Das gilt vor allem für die 2. Säule. Gemäss dem heute veröffentlichten Geschäftsbericht nahm die SNB im vergangenen Jahr 2 Mrd. Fr. mit den Negativzinsen ein. Diese Einnahmen sollten an die Vorsorgewerke ausgeschüttet werden. Der Negativzins muss als Lenkungsabgabe aufgefasst werden und nicht als weitere Einnahmequelle der SNB bzw. von Bund und Kantonen. Zudem verlangt der SGB, dass das Konto des AHV-Fonds (Compenswiss) vollumfänglich von den Negativzinsen ausgenommen wird.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/2/csm_Geldscheine_SNB_ef1b24f9d5.webp" length="290596" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5908</guid><pubDate>Tue, 19 Mar 2019 16:36:26 +0100</pubDate><title>Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Staaten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einfuehrung-des-automatischen-informationsaustauschs-ueber-finanzkonten-mit-weiteren-staaten</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt den Ansatz, durch die Einhaltung internationaler Standards im Steuerbereich zu einem steuerkonformen Finnanzplatz Schweiz beizutragen. Gleichzeitig weist er in seiner Vernehmlassungsantwort auf die Einhaltung des Datenschutzes hin.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5905</guid><pubDate>Fri, 15 Mar 2019 12:25:32 +0100</pubDate><title>Nein zum Raubzug auf die Versicherten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zum-raubzug-auf-die-versicherten</link><description>Das Referendum gegen die Franchisen-Explosion wird kommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nirgendwo in Europa müssen sich die Versicherten mehr an den Gesundheitskosten beteiligen als in der Schweiz. Jede weitere Franchisenerhöhung muss deshalb mit dem Referendum bekämpft werden.</p><p>Entsprechend schlägt der Präsidialausschuss des SGB dem Vorstand vor, das Referendum gegen die automatische Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung zu unterstützen. Denn höhere Franchisen und eine weitere Kostenabwälzung auf die Versicherten wären unsozial.</p><p>Schon die Prämienlast ist für viele Arbeitnehmende unerträglich hoch. Doch wer krank wird und eine Behandlung benötigt, muss gleich noch tiefer in die Tasche greifen. Dann müssen Franchisen, Selbstbehalte und Tagestaxen bezahlt werden. Und nun hat das bürgerliche Parlament unter dem Druck der Krankenkassenlobby beschlossen, die Franchisen in Zukunft laufend zu erhöhen.</p><p>Der Belastung der Versicherten nach oben soll somit keine Grenze mehr gesetzt werden. Ganz im Gegenteil, beispielsweise, zur Steuerbelastung von GrossaktionärInnen, gutbetuchten Erben und pauschalbesteuerten Superreichen – um auch daran wieder mal zu erinnern.</p><p>Dieser Parlamentsbeschluss ist ein Angriff auf alle Versicherten, insbesondere aber auf Rentnerinnen und Rentner und chronisch Kranke. Denn sie können die Gesundheitskosten heute schon kaum mehr bezahlen, und gleichzeitig können gerade sie nicht auf Behandlungen verzichten. Immer mehr tun das heute trotzdem, was nicht nur ihre Gesundheit gefährdet, sondern am Ende oft auch teurer kommt!</p><h3>Absurde Behauptungen</h3><p>Gerade sie verhöhnen die bürgerlichen Parteien und die Krankenkassenlobby, wenn sie behaupten, mit dem Wechsel von Kasse, Franchise und Versicherungsmodell könnten mehr als eine Million Versicherte ihre Prämienbelastung "um 40 Prozent oder mehr" senken. Erstens führt ein Kassenwechsel später einfach zu umso saftigeren Prämiensteigerungen. Und zweitens käme gerade jene, die auf Behandlungen angewiesen sind, eine höhere Wahlfranchise viel teurer zu stehen.</p><p>Statt die Versicherten zu verhöhnen, soll die bürgerliche Parlamentsmehrheit endlich ihre Hausaufgaben machen und wirksame Kostendämpfungsmassnahmen beschliessen. Und zwar dort, wo es weder die Menschen belastet noch der Qualität schadet: Beispielsweise bei Medikamentenpreisen, Zusatzversicherungen und Datentransparenz! Doch dafür müsste man sich erst mal dem Einfluss der Krankenkassen- und Pharmalobby entziehen und auf den ein oder anderen Verwaltungsratssitz verzichten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5903</guid><pubDate>Fri, 15 Mar 2019 11:58:59 +0100</pubDate><title>Ja zu einem sozialen Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-zu-einem-sozialen-europa</link><description>Nein zum vorliegenden Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Heute haben rund 140 Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland einen öffentlichen Appell für ein soziales Europa mit Personenfreizügigkeit und starken Arbeitnehmendenrechten und gegen das vorliegende Rahmenabkommen lanciert. Der Aufruf wurde heute per Anzeige in mehreren Zeitungen und auf der Webseite <a href="https://loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch</a> publiziert und macht deutlich, dass die Personenfreizügigkeit und starke Arbeitnehmendenrechte untrennbar zusammengehören. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.</p><p>Vor drei Wochen haben an der Oltener Diskussionstagung vom 23. Februar GewerkschafterInnen mit Vertreterinnen aus Politik und Wissenschaft aus dem In- und Ausland über Europa und das Verhältnis Schweiz-EU debattiert. Es herrschte Einigkeit, dass Europa die aktuellen Herausforderungen nur dann meistern kann, wenn die EU und die anderen europäischen Staaten die Arbeitnehmendenrechte höher gewichten als bisher. Angesichts der Debatte über das Rahmenabkommen Schweiz-EU ist die Idee entstanden, einen Appell zu starten gegen den Abbau des Lohnschutzes und für ein soziales Europa mit Personen-freizügigkeit und starken Arbeitnehmendenrechten.
</p><p>Der Aufruf macht deutlich, dass die Personenfreizügigkeit und starke Arbeitnehmendenrechte un-trennbar zusammengehören. Diese Schutzmassnahmen sorgen dafür, dass die Arbeitnehmenden der verschiedenen Länder nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Für die Arbeitnehmenden aus Tieflohnländern sind solche Massnahmen unabdingbar, damit sie nicht ausgebeutet werden. Auf der anderen Seite ist es für jedes Land Europas unabdingbar, das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" mit wirksamen Lohnkontrollen durchzusetzen. Sonst kommt das Lohngefüge ins Rutschen. Alle Länder müssen entsprechend ihren konkreten Verhältnissen den Lohnschutz auf nichtdiskriminierende Weise gestalten können.
</p><p>Unter den ErstunterzeichnerInnen finden sich zahlreiche frühere Politgrössen wie Alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, alt-Ständerätin und ehemalige Präsidentin von SMUV und Co-Präsidentin SGB Christiane Brunner sowie die früheren Präsidenten von SP und Grünen Peter Bodenmann und Ueli Leuenberger. Gross ist die Zahl der ErstunterzeichnerInnen auch aus der Wissenschaft im In- und Ausland: Die Schweizer ProfessorInnen Sandro Cattacin (Uni Genf), René Knüsel (Uni Lausanne), Matthieu Leimgruber (Uni Zürich), Oliver Nachtwey (Uni Basel), Philipp Sarasin (Uni Zürich) gehören ebenso dazu wie der Nobelpreisträger Jacques Dubochet und die rennommierten Professo-rInnen Donatella Della Porta (Uni Florenz), Colin Crouch (University of Warwick), Richard Hyman (London School of Economics), Martin Seeleib-Kaiser (Uni Tübingen).
</p><p>Zu den 140 ErstunterzeichnerInnen gehören zudem Kulturschaffende wie die Schriftsteller Alex Capus und Nicolas Verdan sowie die Filmschaffenden Samir und Cyril Schäublin und die europäische Gewerkschaftsspitzen Rudy de Leeuw und Luca Visentini (Präsident resp. Generalsekretär des Euro-päischen Gewerkschaftsbundes (EGB), der Präsident des österreichischen Gewerkschaftsbundes Wolfgang Katzian und die Generalsekretärin des Belgischen Gewerkschaftsbundes Miranda Ulens.
</p><h3><a href="https://loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">"Löhne statt Grenzen schützen", Postfach 272, 3000 Bern 15</a></h3><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, 079 620 11 14</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5900</guid><pubDate>Wed, 13 Mar 2019 14:00:00 +0100</pubDate><title>Kein Rahmenabkommen gegen den Schweizer Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-rahmenabkommen-gegen-den-schweizer-lohnschutz</link><description>Der SGB bekräftigt in einem Dokument seine Position zum EU-Rahmenabkommen und dem Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>An der heutigen Konsultation zum Rahmenabkommen und zum Lohnschutz hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mündlich und <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-uss-ti/images/news/1_maggio/Cineforum_USS_enjoy_your_stay_sito.png" class="download">in einem ausführlichen Dokument</a> nochmals dargelegt, dass die Flankierenden Massnahmen (FlaM) und der Lohnschutz nicht verhandelbar sind. Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Deshalb müssen wir unsere Löhne auch konsequent und eigenständig schützen können. 
</p><p>Die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit brachten den Arbeitnehmenden in der Schweiz zahlreiche Fortschritte. Beispielsweise durch die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Gleichzeitig wurde aber der Zugang für ausländische Dienstleister (Entsendungen) bis 90 Tage stark erleichtert. Diese Entsendungen sind grundsätzlich eine prekäre Arbeitsform mit sehr grossem Dumpingpotenzial.<br>Um Dumping zu verhindern, haben die Gewerkschaften die FlaM durchgesetzt. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die FlaM zeigen Wirkung: Dank der Kontrollen wird bei rund einem Viertel der Firmen Dumping aufgedeckt. Die Firmen werden gebüsst. Und sie werden unter Druck gesetzt, den Arbeitnehmenden die Löhne nachzuzahlen. 
</p><p>Mit dem Rahmenabkommen von Bundesrat Cassis ist das in Gefahr. Die Schweiz müsste die EU-Regeln beim Lohnschutz übernehmen und den EU-Gerichtshof als Schiedsinstanz akzeptieren. Der EU-Gerichtshof hat in der Vergangenheit zahlreiche Urteile gegen Flankierende Massnahmen in EU-Mitgliedstaaten gefällt. Er versteht sich als Motor des EU-Binnenmarktes und stellt den Marktzugang der Firmen über den Schutz der Löhne. Die Schweiz würde rasch unter Druck gesetzt werden, den Lohnschutz substanziell abzubauen – nicht nur bei der Kaution und der Voranmeldung sondern auch bei den Kontrollzahlen und den Bussen. 
</p><p>Auch die europäischen Gewerkschaften üben scharfe Kritik an der Haltung der EU-Behörden zum Lohnschutz. Eine Analyse der Flankierenden Massnahmen in Deutschland betrachtet diese als ungenügend und wirft die Frage auf, Entsendungen grundsätzlich zu verbieten.&nbsp; 
</p><p>Der SGB lehnt das vorliegende Verhandlungsergebnis zum Rahmenabkommen ab. Wenn nötig wird er es mit dem Referendum bekämpfen. Mit der «Begrenzungsinitiative» der SVP liegt ein politisches Projekt vor, welches den Bilateralen grundsätzlich in Frage stellt. Die Volksabstimmung dürfte im nächsten Jahr stattfinden. Die Bekämpfung dieses Projektes bzw. die Bestätigung des Bilateralen Wegs muss nun Priorität haben. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5898</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2019 09:37:59 +0100</pubDate><title>Lohn. Zeit. Respekt. Frauen*streik 2019!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohn-zeit-respekt-frauen-streik-2019</link><description>Internationaler Frauentag im Zeichen des Frauen*streiks</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige internationale Frauentag steht ganz im Zeichen des Frauen*streiks vom 14. Juni. In der ganzen Schweiz wird dafür an Veranstaltungen und in den Betrieben mobilisiert. Pünktlich zum 8. März hat der SGB auch seine Kampagnenwebsite zum Frauen*streik aufgeschaltet. Unter <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a>, <a href="https://www.14juin.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14juin.ch</a> und demnächst auch unter <a href="https://www.14giugno.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14giugno.ch</a> finden sich Informationen zum Streik, Visuals zum Herunterladen, hilfreiche Kontakte und Materialien für die Mobilisierung zu einem erfolgreichen Streik.
</p><p>Dass die Frauen 28 Jahre nach dem ersten Frauenstreik von 1991 wieder streiken werden, hat gute Gründe. Zwar steht seit 1981 in der Verfassung: "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Doch auch fast 40 Jahre später verdienen Frauen immer noch rund einen Fünftel weniger als Männer. Trotzdem hat die bürgerliche Mehrheit im Parlament die Revision des Gleichstellungsgesetzes fast bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Dieser Krebsgang in Sachen Lohngleichheit, der Streit um die Erhöhung des Frauenrentenalters und der Sexismus im Alltag schüren den Unmut vieler Frauen.
</p><p>Im Januar 2018 überwies der SGB-Frauenkongress einen Antrag, den Frauen*streik zu unterstützen und aktiv teilzunehmen. Im Juni begannen Aktivistinnen in der Romandie mit der Umsetzung. Und im Herbst 2018 beschloss der SGB-Kongress, zur Teilnahme am Frauen*streik aufzurufen. Ein Anfang 2019 veröffentlichtes Manifest der Collectifs romands macht klar: Es braucht grundsätzliche Veränderungen, um der Gleichstellung in unserer Gesellschaft zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><p>Der SGB hat die Forderungen des Manifests in Bezug auf die Arbeitswelt konkretisiert. Unter dem Motto "Lohn. Zeit. Respekt. Frauen*streik 2019!" sind die Hauptforderungen eine finanzielle und gesellschaftliche Aufwertung der Arbeit von Frauen, mehr Zeit und Geld für Betreuungsarbeit und Respekt statt Sexismus am Arbeitsplatz. Entlang dieser drei Achsen fordern die Gewerkschaften konkrete Verbesserungen bei der bezahlten, aber auch bei der unbezahlten Arbeit. Heute machen Gewerkschafterinnen mit Aktionen, Kundgebungen, Ständen und Veranstaltungen auf den Streik aufmerksam und tragen die Forderungen in die Betriebe, insbesondere in Verkauf, Coiffure, Spitälern, öffentlichem Dienst und Hotellerie/Gastronomie, aber auch in der Industrie.
</p><p>Zwei Tage später, am 10. März, findet in Biel eine nationale Versammlung zum Frauen*streik statt (<a href="https://frauenstreik2019.files.wordpress.com/2019/02/nationales-treffen_simon.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Programm hier</a>), an der sich Komitees, Organisationen und Einzelpersonen treffen, um den Streik zu lancieren sowie Erfahrungen und Ideen auszutauschen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5975</guid><pubDate>Mon, 04 Mar 2019 16:00:00 +0100</pubDate><title>Türkei-Abkommen: Entscheid des Ständerates unverständlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/tuerkei-abkommen-entscheid-des-staenderates-unverstaendlich</link><description>Genehmigung zu diesem Zeitpunkt falsches Signal
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Ständerat hat heute das modernisierte Freihandelsabkommen der EFTA mit der Türkei genehmigt. Er folgt damit dem Bundesrat, der das seit 1992 existierende Abkommen erneuern und unter anderem um ein Kapitel "Handel und nachhaltige Entwicklung" erweitern will. Letzteres soll die Einhaltung von Menschenrechten, ArbeitnehmerInnenrechten und Umweltstandards fördern und ist als solches grundsätzlich sehr zu begrüssen. Im Falle der Türkei würde damit aber faktisch festgehalten, dass das Erdogan-Regime die Menschenrechte heute vollumfänglich einhält und bereit ist, dies auch in Zukunft zu tun.
</p><p>Angesichts der heutigen Zustände in der Türkei ist dies blanker Hohn. So hält der Bundesrat selbst in seiner Botschaft zum Abkommen vorsichtig fest: "Die politische Lage in der Türkei war in den letzten Jahren durch eine Einschränkung der Bürgerrechte, eine Entlassungswelle in den staatlichen Organen und der öffentlichen Verwaltung, den internen Konflikt im Südosten des Landes sowie die militärische Operation der türkischen Armee in Syrien geprägt". Konkrete, besorgniserregende Fakten dazu zeigt beispielsweise der letzte Türkei-Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte auf.
</p><p>Eine Ratifizierung dieses Abkommens ist deshalb – wie der SGB dies bereits anlässlich seiner Unterzeichnung im Juni 2018 kritisiert hat – zum jetzigen Zeitpunkt ein völlig falsches Signal. Es liegt nun am Nationalrat, mit einer Genehmigung so lange zuzuwarten, bis eine substanzielle Verbesserung der menschenrechtlichen Lage in der Türkei erkennbar ist.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5896</guid><pubDate>Mon, 04 Mar 2019 14:16:11 +0100</pubDate><title>Franchisen-Erhöhung: Jetzt erst recht nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/franchisen-erhoehung-jetzt-erst-recht-nicht</link><description>Der Ständerat muss nach dem Bundesgerichtsurteil über die Bücher gehen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das <a href="/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muessen-die-praemienverbilligungen-rauf">Bundesgerichtsurteil</a> vom Januar zu den Prämienverbilligungen hat einmal mehr klar gemacht, dass es mit der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens so nicht mehr weitergehen kann: In 25 von 26 Kantonen genügen die Prämienverbilligungen den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht. Insbesondere Familien mit tiefen und mittleren Einkommen zahlen seit Jahren flächendeckend zu hohe Nettoprämien - und jedes Jahr kommt noch mehr drauf.
</p><p>Nun müssen die Kantone gegensteuern und die Prämienverbilligungen zumindest auf ein gesetzeskonformes Niveau anheben. Etliche Kantone haben bereits angekündigt, genau dies zu tun (Wallis, Neuenburg, St. Gallen, Luzern). Andere werden demnächst nachziehen, ansonsten müssen weitere Klagen eingereicht werden.
</p><p>Die entscheidende Lehre aus dem Bundesgerichtsurteil ist aber eine andere: Die Gesamtbelastung der Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen hat ein untragbares Ausmass angenommen. Dies drückt sich einerseits dadurch aus, dass die bezahlten Prämien im Jahr 2000 noch rund 8 Prozent eines Haushaltsbudgets ausmachten, während es heute fast doppelt so viel ist (14 Prozent). Andererseits hat sich aber auch die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Spital-/Pflegetaxe, einzelne Medikamente etc.) seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes mehr als verdoppelt.
</p><p>Bei der Prämienbelastung besteht nun erheblicher Druck zum Handeln: Nicht nur aufgrund des Bundesgerichtsurteils, sondern spätestens auch mit der Einreichung der soeben lancierten "Prämien-Entlastungs-Initiative" von SP und SGB. Wohl im Wissen darum, hat die rechtsbürgerliche Mehrheit ihre Bestrebungen im Parlament auf eine Erhöhung der Kostenbeteiligung verlegt: So sollen eine Notfall- und gleich auch noch eine Praxisgebühr eingeführt werden. Aber vor allem sollen die Franchisen massiv angehoben werden: Nach dem Nationalrat hat nun auch die zuständige Ständeratskommission die Vorlage zur automatischen Anpassung der Franchise an die Kostenentwicklung durchgewinkt (<a href="/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-franchisen-sind-nicht-tragbar">siehe SGB-Kommentar</a>).
</p><p>Die Botschaft ist zu durchsichtig: Was den Versicherten in die linke Tasche gegeben wird (durch – vielleicht – höhere Prämienverbilligungen), soll ihnen flugs aus der rechten Tasche wieder gezogen werden. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit will die Versicherten offenbar für dumm verkaufen!
</p><p>Noch ist nichts beschlossene Sache, denn der Ständerat hat es in der Frühjahrssession in der Hand, die Notbremse zu ziehen. Gerade nach dem Bundesgerichtsurteil zu den Prämienverbilligungen wäre alles andere völlig unverständlich. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5893</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2019 12:25:51 +0100</pubDate><title>Nein zu 70-Stunden Woche, Burnout, und Gratisarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-70-stunden-woche-burnout-und-gratisarbeit</link><description>Frühjahrssession: Der Ständerat muss die Angriffe auf das Arbeitsgesetz endlich stoppen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 6. März hat der Ständerat die Chance, die unsäglichen Angriffe auf das Arbeitsgesetz zu stoppen. Die StänderätInnen sollten auf die vernichtende Kritik der kantonalen Arbeitsinspektorate, der Gesundheits-und ArbeitsmedizinerInnen, der Kirchen und der Gewerkschaften hören und die Übung abbrechen.
</p><p>Seit den letzten Parlamentswahlen arbeitet die Rechte am Totalangriff auf die Arbeitnehmenden, ihrer Gesundheit und ihr Portemonnaie. Zwei parlamentarische Initiativen (Keller-Suter und Graber) wollen die Regeln gegen Gratisarbeit und zum Schutz vor Burnout für über 30 Prozent der Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsgesetz ausradieren, nämlich alle in "Leitungsfunktionen" und alle "Fachspezialisten" (Gummiparagraphen wie aus dem Lehrbuch). Für sie würde die Anti-Burnout-Regelung der Arbeitszeit ersatzlos wegfallen, gegen ihren Willen selbstverständlich.
</p><p>Für sie würden keine wöchentlichen Höchstarbeitszeiten mehr gelten, die 70-plus-Stundenwoche könnte zur Norm werden. Und schliesslich könnte Nacht- und Sonntagsarbeit zur Normalität werden; das gilt für Büroberufe wie für viele andere, von der Buchhalterin bis zum Chemie-Laboranten oder der Physiotherapeutin. Das Ziel dieser Angriffe? Billigere Arbeit, auf Kosten der Gesundheit der Arbeitnehmenden selbstverständlich.
</p><p>Vor wenigen Tagen wurde die Resultate der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Arbeitsgesetz von der Ständeratskommission publiziert - die Vernehmlassungen und Stellungnahmen sind vernichtend! Da hilft auch die Schönfärberei im Mediencommuniqué Kommission nichts: Alle direkt betroffenen Kreise wie die Arbeitsmediziner-Gesellschaft der FMH, die Arbeitsinspektoren der Kantone, die Sonntagsallianz mit den Landeskirchen und viele Kantonsregierungen lehnen die Vorschläge ab.
</p><p>Das hindert aber die Ständeratskommission nicht daran, weiter zu lavieren: Einen Teil der Vorlagen hat sie aufs Eis gelegt, der andere Teil soll an den Bundesrat gehen. Dabei wäre jetzt die Chance, die ganze Übung endlich abzubrechen und den kapitalen Angriff auf die Arbeitnehmenden und ihre Rechte einzustellen. Der Ball liegt beim Ständerat! </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5892</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2019 12:14:27 +0100</pubDate><title>Grundlage für faire Standards bei öffentlichen Beschaffungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grundlage-fuer-faire-standards-bei-oeffentlichen-beschaffungen</link><description>Die Totalrevision des Beschaffungswesens muss im Dienst der Arbeitnehmenden stehen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen sollen dafür sorgen, dass die Beschäftigten bei den Lieferanten und Produzenten zu anständigen Löhnen und Arbeitsbedingungen angestellt sind und sozialpartnerschaftliche Regeln eingehalten werden. Die Totalrevision des Beschaffungswesens des Bundes, die der Nationalrat beraten wird, geht aber in die gegenteilige Richtung.
</p><p>Dagegen wehrt sich der SGB, zusammen mit Travail.Suisse, Unia und Syna. Zentrale Forderungen aus Sicht der Arbeitnehmenden sind der Erhalt des Leistungsortsprinzips, die Begrenzung der Subunternehmerinnen-Kette, die Einhaltung der GAV und der Einbezug öffentlicher Unternehmen. Das BöB muss die Grundlage schaffen, dass mit öffentlichem Geld soziale Standards gesichert werden, nicht gefährdet.
</p><p>Wie wichtig dafür eine gesetzliche Grundlage ist, zeigt das jüngste Urteil des Genfer Obergerichts: Der Kanton Genf hat 2017 ein Reglement über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geändert, um Temporärarbeit bei Bauaufträgen einzuschränken. Nur von Unternehmen mit mindestens 80 Prozent Festangestellten konnten offerieren.
</p><p>Doch Unternehmen, die dagegen Beschwerde erhoben, haben nun Recht erhalten. Das Reglement beschränke nicht nur die Wirtschaftsfreiheit, sondern sehe auch vergabefremde Kriterien vor. Für beide Fälle brauche es zwingend eine gesetzliche Grundlage, so das Gericht. Es weist weiter darauf hin, dass es überraschend sei, dass diese Punkte im Rahmen der BöB/IVBöB-Revision nicht zur Sprache gekommen seien.
</p><p>Fazit: sozialpolitische Interventionen zur Beschränkung prekärer Arbeitsformen sind möglich, bedürfen aber einer Gesetzesgrundlage. Mit der Revision von BöB und. IVöB könnte die Beschränkung prekären Arbeitsformen im Beschaffungswesen gesamtschweizerisch auf ein sicheres rechtliches Fundament gestellt werden. Der Ball liegt beim Nationalrat. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5891</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2019 10:22:09 +0100</pubDate><title>Günstiger Wohnraum: Eine Initiative in Geiselhaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/guenstiger-wohnraum-eine-initiative-in-geiselhaft</link><description>Auffüllen des Fonds de Roulement mit Rückzug der Mieterverbands-Initiaitve «Mehr bezahlbare Wohnungen» verknüpft
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Man sollte bei Abgetretenen nicht nachtreten, aber Bundesrat Schneider-Ammann hat in all den Jahren beim Thema Wohnpolitik nicht mal einen Lufthauch bewegt. Aktiv hat er sich einzig um eine Zurückstufung des zuständigen Bundesamtes bemüht. Ansonsten hat er stets abgewiegelt und die Augen fest zugekniffen, obwohl sich in seiner Amtszeit das Angebot an erschwinglichem Wohnraum fast in der ganzen Schweiz rapide verknappte. Entspannung ist weiterhin nur im hohen Mietpreissegment und in den Randregionen ohne guten Anschluss an den öffentlichen Verkehr auszumachen.</p><p>Die eidgenössische Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" des Mieterverbands will den gemeinnützigen Wohnbau unterstützen, der bei einem Anteil von unter 5 Prozent am gesamten Wohnmarkt verharrt. In den grossen Städten der Deutschschweiz ist der Anteil sehr viel höher und die gemeinnützigen Wohnbauträger sind dort Garanten der sozialen Durchmischung. Aber die Nachfrage ist so gross, dass es einem Lottogewinn gleichkommt, eine solche Wohnung zu erhalten. Tatsächlich werden die Wohnungen gar nicht selten ausgelost.</p><p>Der Druck wird hoch bleiben und der bezahlbare Boden knapp. Es sei denn, die Initiative würde angenommen, die ein Vorkaufsrecht für gemeinnützigen Wohnbau vorsieht, nicht zuletzt auch bei Grundstücken der bundesnahen Unternehmen.</p><p>Nun hat sich der vorherige Wohnminister mit Unterstützung des Gesamtbundesrats ein bauernschlaues Manöver einfallen lassen, um der Initiative den Garaus zu machen: sie erhält als indirekten Gegenvorschlag eine Aufstockung des Fonds de Roulement gegenübergestellt. Dieser Fonds wird von den beiden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnbaus verwaltet, der laufende Rahmenkredit ist ausgeschöpft.</p><p>Er soll nun also mit einem neuen Rahmenkredit von 250 Mio. Franken aufgefüllt werden. Allerdings nur, falls die Initiative zurückgezogen oder abgelehnt wird. Damit stehen Mieterverband und gemeinnützige Wohnbauträger mit dem Rücken zur Wand.</p><p>Das Vorgehen – wen wundert's? – wurde vom Nationalrat in der Wintersession unterstützt, eine grössere Aufstockung des Fonds hingegen abgelehnt. Die Kommission des Ständerats ist dem Nationalrat gefolgt, der Ständerat entscheidet in der Frühlingssession. Er könnte nun die Geiselhaft lösen, indem er die Aufstockung des Fonds nicht vom Schicksal der Initiative abhängig macht. Und damit zeigen, dass er noch immer über die staats- und demokratiepolitische Kultur wacht.</p><p>Die Gewerkschaften unterstützen die Initiative und befürworten auch eine stärkere Aufstockung des Fonds de Roulement auf 375 Mio. Franken. Um das knappe Angebot an erschwinglichem Wohnraum zu vergrössern, braucht es vereinte Anstrengungen von Bund und Kantonen. Junge GeringverdienerInnen, Familien und Ältere nach der Pensionierung sind auf erschwinglichen Wohnraum angewiesen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.webp" length="642014" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7461</guid><pubDate>Wed, 27 Feb 2019 14:26:00 +0100</pubDate><title>Aufhebung der Industriezölle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aufhebung-der-industriezoelle</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sieht eine unilaterale Aufhebung der verbliebenen Industriezölle aufgrund der starken finanzpolitischen und gleichzeitig nur schwachen makorökonomischen Auswirkungen sehr kritisch und nimmt zur vorgeschlagenen Revisionsvorlage detailliert Stellung (siehe Link unten).</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5939</guid><pubDate>Wed, 27 Feb 2019 12:49:00 +0100</pubDate><title>Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-versicherungsaufsichtsgesetzes-vag</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB (nur in franz. Sprache)</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5941</guid><pubDate>Wed, 27 Feb 2019 12:00:00 +0100</pubDate><title>Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/agrarpolitik-ab-2022-ap22</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5943</guid><pubDate>Wed, 27 Feb 2019 12:00:00 +0100</pubDate><title>Parlamentarischen Initiative 16.411 &quot;Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlamentarischen-initiative-16-411-fuer-den-persoenlichkeitsschutz-auch-in-der-aufsicht-ueber-die-krankenversicherung</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB findet es prinzipiell falsch, dass eine Vielzahl privater Versicherungsunternehmen mit dem Vollzug der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung betraut ist. Umso mehr muss sichergestellt werden, dass die verbleibenden öffentlichen Aufgaben in diesem Bereich des Service Publics wirksam wahrgenommen werden können. Der SGB unterstützt den Antrag der Kommissionsminderheit zur Ausweitung der öffentlichen Aufgaben, zu derer Erfüllung auch nicht aggregierte Daten beschafft werden dürfen, auf den Bereich der Arzneimittel sowie der Mittel- und Gegenstände. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5945</guid><pubDate>Wed, 27 Feb 2019 12:00:00 +0100</pubDate><title>Weisungsentwurf «Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge betreffend den technischen Zinssatz»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weisungsentwurf-empfehlung-des-experten-fuer-berufliche-vorsorge-betreffend-den-technischen-zinssatz</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5886</guid><pubDate>Wed, 27 Feb 2019 10:50:05 +0100</pubDate><title>Chance verpasst - weiter grosse Kostenrisiken durch Atomkraftwerke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/chance-verpasst-weiter-grosse-kostenrisiken-durch-atomkraftwerke</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Neben einigen Verbesserungen im Detail, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, werden mit dem vorliegenden Entwurf der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung leider wesentliche Chancen verpasst, die öffentliche Hand respektive die SteuerzahlerInnen noch besser vor einer drohenden Kostenübernahme bei der Atomkraft zu schützen. 
</p><p>Auch vier Jahre nach der letzten Revision stellt sich die Situation nicht einfacher dar: die Kostenschätzungen müssen stets nach oben korrigiert werden, die Renditeaussichten haben sich nicht verbessert, die Standortbestimmung für ein Endlager ist auch zwischenzeitlich nicht vorangekommen. Und unverändert auch die Erfahrungen aus der Stilllegung und Entsorgung von Kernkraftanlagen im Ausland: es ist viel teurer als gedacht und es geht viel länger als geplant.
</p><p>Alle Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort des SGB (s.u.)</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5882</guid><pubDate>Tue, 26 Feb 2019 10:00:00 +0100</pubDate><title>Gesundheit für alle bezahlbar machen: Ja zur Prämien-Entlastungs-Initiative!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheit-fuer-alle-bezahlbar-machen-ja-zur-praemien-entlastungs-initiative</link><description>Gesundheit ist kein Luxusprodukt. Unterschreiben Sie jetzt!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämienrechnung flattert monatlich in den Briefkasten, oder besser gesagt: sie kracht ins Haus. Denn bald wiegt diese Rechnung dreimal mehr als noch vor 20 Jahren. Und zwar nicht nur für Leute, die sich dies problemlos leisten können, sondern für alle. Die Prämie eines Wirtschaftsanwalts ist genau gleich hoch wie jene einer Schuhverkäuferin oder eines Bauarbeiters. Zwar gibt es Prämienverbilligungen, doch erhalten diese immer weniger Haushalte, und zu immer kleineren Beträgen. Denn die meisten Kantone haben die Mittel dafür eingefroren oder gar gekürzt, um Steuern für die Superreichen zu senken. Gleichzeitig sind für die Arbeitnehmenden die Löhne und für die ältere Bevölkerung die Renten viel weniger stark gestiegen als die Prämien.</p><p><strong>So kann es nicht weitergehen:</strong> Gesundheit ist kein Luxusprodukt, auf das man auch mal verzichten kann, sondern ganz einfach die Voraussetzung für ein gutes Leben. Es ist deshalb keine Frage, dass Gesundheit wieder für alle bezahlbar sein muss. Genau das ist das Ziel der Prämien-Entlastungs-Initiative.</p><p>Die Initiative fordert, dass <strong>kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10% seines Einkommens</strong> für Krankenkassenprämien ausgeben muss. Weder Familien, noch Alleinerziehende oder Alleinstehende, noch RentnerInnen. Heute gibt es viele Haushalte, die mehr als 20% des Einkommens für die Prämien aufbringen müssen. Damit wäre mit dieser Volksinitiative Schluss, denn sie würde die Prämienverbilligungen entsprechend erhöhen. Die Kantone könnten nicht immer mehr kürzen oder Bezugsberechtigte mit administrativen Schikanen von den ihnen zustehenden Prämienverbilligungen fernhalten.</p><p>Die Prämien-Entlastungs-Initiative stoppt auch die bereits stattfindenden Entwicklungen zur Zwei-Klassen-Medizin. Denn heute überlegen sich viele Leute mit tiefen und mittleren Einkommen zwei- oder dreimal, ob sie zur Ärztin gehen sollen – auch wenn der Bauch oder der Kopf vielleicht längst schon zu fest schmerzt. Das ist nicht nur unangenehm, es kann auch sehr gefährlich und teuer werden. <strong>Die Initiative sorgt dafür, dass die Prämienlast sinkt </strong>und sich alle Leute die Prämien für eine tiefe Franchise leisten können. Der Zugang zur medizinischen Grundversorgung wird damit für alle gestärkt.</p><p>Sparen muss man im Gesundheitswesen zwar auch: Bei den Medikamentenpreisen, bei der Überversorgung und bei Abzockerlöhnen. Aber sicher nicht, indem man durch finanzielle Hürden für die Versicherten den Zugang zu Behandlungen rigoros einschränkt.</p><h3>Setzen Sie ein Zeichen für ein solidarisches und bezahlbares Gesundheitswesen:</h3><h3><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Kampagnen/Praemien-Entlastung/PraemienEntlastungsIni_U-Bogen_de.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">» Unterschreiben Sie die Prämien-Entlastungs-Initiative!</a></h3><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/e/csm_10prozentsindgenug_9d852f3737.webp" length="21242" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5880</guid><pubDate>Mon, 25 Feb 2019 16:46:33 +0100</pubDate><title>Kritik an der Änderung des ETH-Gesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/kritik-an-der-aenderung-des-eth-gesetzes</link><description>Stellungnahme exisitert nur in französischer Sprache</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5879</guid><pubDate>Mon, 25 Feb 2019 12:18:18 +0100</pubDate><title>Lohn. Zeit. Respekt! Frauen*streik 2019. </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohn-zeit-respekt-frauen-streik-2019</link><description>Vier Monate vor dem Frauen*streik am 14. Juni 2019 laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Vier Monate vor dem Frauen*streik laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Überall in der Schweiz sind regionale Komitees am Werk. Und unter dem Motto «Lohn. Zeit. Respekt! Frauen*streik 2019» haben der SGB und seine Verbände vor kurzem Forderungen verabschiedet, mit denen die Gleichstellung in der Arbeitswelt vorangetrieben werden soll.
</p><p>In der Luft liegt der Frauenkampftag schon lange. Im Sommer 2017 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Revision des Gleichstellungsgesetzes. Endlich. Bereits drei Jahre vorher hatte er den gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Sachen Lohngleichheit offiziell festgestellt. Frauenorganisationen und Gewerkschaften mussten grossen Druck aufbauen, damit Justizministerin Sommaruga trotz der starken Widerstände in der Vernehmlassung konkrete Massnahmen vorschlagen konnte. Die Vorlage war durchzogen – weder eine Kontrollpflicht für alle Firmen noch Sanktionen waren vorgesehen. Und es war absehbar, dass die Vorlage von der rechten Mehrheit entweder weiter geschwächt oder gar versenkt würde.
</p><p>Das Schneckentempo und der Krebsgang in Sachen Lohngleichheit, kombiniert mit dem Streit um die Erhöhung des Frauenrentenalters sowie dem wieder viel lauter werdenden Sexismus im Alltag schürte den Unmut vieler Frauen. Erste Stimmen für einen neuen Frauen*streik wurden laut. Vor allem in der Romandie.
</p><p>Ab der Jahreswende 2018 ging es dann Schlag auf Schlag. &nbsp;Zehntausende Frauen demonstrierten im Januar an den Women’s Marches in Genf und Zürich gegen Sexismus und für Gleichstellung. Die Frauen zeigten, dass die Frauenbewegung auch in der Schweiz vor Leben sprüht.&nbsp; Im Januar überwies der SGB-Frauenkongress zuhanden des SGB-Kongresses vom November 2018 einen Antrag, den Frauen*streik 2019 zu unterstützen und aktiv teilzunehmen.
</p><p>Und bereits im Juni begannen Aktivistinnen in der Romandie – unter ihnen viele Gewerkschafterinnen, aber auch viele bisher nicht politisierte Frauen – mit der konkreten Umsetzung. Ab dem Sommer folgten Treffen in der Deutschschweiz und im Tessin und an der grossen #ENOUGH-Demo für Lohngleichheit mit 20'000 Teilnehmenden machte der Frauen*streik-Block lautstark auf die Pläne für den 14. Juni 2019 aufmerksam. Die Begeisterung für einen Frauen*streik 2019 hatte die ganze Schweiz erfasst.
</p><p>Anfang Jahr veröffentlichten die Collectifs romands ein gemeinsam erarbeitetes Manifest mit 19 Punkten. Die zahlreichen Gründe und Forderungen für den Streik, die darin aufgezählt sind, lassen keinen Zweifel: Es braucht grundsätzliche Veränderungen, um der Gleichstellung in allen Sphären unserer Gesellschaf zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><p>Was die Arbeitswelt betrifft, hat der SGB-Vorstand die Ziele verabschiedet die er im Rahmen des Frauen*streiks verfolgen will. &nbsp;Der SGB hat dabei die im Manifest der Collectifs romands hinsichtlich der Arbeitswelt enthaltenen Forderungen ausgeführt und konkretisiert. 
</p><p>Unter dem Schlagwort «Lohn» fordert der SGB die finanzielle und gesellschaftliche Aufwertung der Arbeit von Frauen. Dafür braucht es Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen, Gesamtarbeitsverträge in Branchen mit hohem Frauenanteil, einen Mindestlohn von 4000 Franken, arbeitsgesetzliche Regelungen für bezahlte Arbeit in Privathaushalten und anständige AHV-Renten ohne Rentenaltererhöhung.&nbsp; 
</p><p>«Unsere Zeit ist mehr wert» war das Motto des letzten SGB-Frauenkongresses. Der SGB nimmt dies auf und verlangt mehr Zeit und Geld für Betreuungsarbeit. Weiter fordert er die Abschaffung der Arbeit auf Abruf und der ständigen Erreichbarkeit, sowie eine auf 30 Stunden pro Woche verkürzte Vollzeit. Dazu kommen ein Anrecht auf vorübergehende Pensenreduktionen mit Rückkehrrecht, einen Mutterschaftsurlaub von 24 Wochen und mindestens 8 Wochen für die Väter und paritätisch aufgeteilte Elternzeit von mindestens 24 Wochen. Frauen und Männer sollen ein Anrecht auf ausreichende Urlaube für die Pflege von bedürftigen Angehörigen haben, und die öffentliche Hand soll stark in den Care-Sektor investieren.&nbsp; 
</p><p>Last but not least fordert der SGB Respekt statt Sexismus am Arbeitsplatz. Bei Mutterschaft und Angehörigenpflege muss der Kündigungsschutz ausgebaut werden. Der SGB fordert Nulltoleranz bei sexistischer Gewalt und verlangt eine wirksame Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie entsprechende rechtliche Bestimmungen mit erleichterter Beweislast.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5876</guid><pubDate>Mon, 25 Feb 2019 10:32:53 +0100</pubDate><title>Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind nicht genug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/zwei-wochen-vaterschaftsurlaub-sind-nicht-genug</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Parl. Initiative Romano 18.441: Indirekter Gegenvorschlag zur Vaterschaftsurlaubsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Vorschlag der zuständigen Ständerats-Kommission, einen gesetzlich geregelten und bezahlten Vaterschaftsurlaub einzuführen. Insbesondere begrüsst der SGB, dass die Kommission auf eine Elternzeit auf Kosten des Mutterschaftsurlaubs verzichtet hat, da es sich beim aktuell 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub um einen absoluten Mindeststandard handelt. 
</p><p>Die vorgeschlagene Lösung eines Vaterschaftsurlaubs von insgesamt zwei Wochen ist jedoch bei weitem nicht ausreichend. Nötig wären mindestens acht Wochen, damit der Vater sich in die neue Familiensituation einbringen und von Anfang an gemeinsam mit der Mutter die Verantwortung für das Kind und seine Betreuung übernehmen kann. Um einer weiteren Verzögerung der Umsetzung vorzubeugen, ist der SGB einverstanden mit den von der Volksinitiative vorgeschlagenen vier Wochen als ersten Schritt, der entsprechend rasch gesetzlich verankert werden muss. 
</p><p>Weitere Argumente und Hinweise finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/congres/2026/de/7_Konressantraege/Einzelne_Antraege/Antrag_2_FemKo_Echte_Lohngleichheit.pdf" class="download">vollständigen Vernehmlassungsantwort</a>.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5878</guid><pubDate>Mon, 25 Feb 2019 08:00:00 +0100</pubDate><title>Keine negativen Effekte des Neuenburger Mindestlohns</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-negativen-effekte-des-neuenburger-mindestlohns</link><description>Mindestlohn bewirkt Anstieg der Tieflöhne und Umwandlung prekärer Minijobs in reguläre Beschäftigung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gross war die Angst(macherei) der Neuenburger Wirtschaftskreise vor dem im Jahr 2011 vom Volk angenommenen kantonalen Mindestlohn. Bis vors Bundesgericht wurde prozessiert, doch dieses schmetterte den Rekurs ab und so wurde in Neuenburg im August 2017 ein kantonaler Mindestlohn von 19.70 pro Stunde eingeführt – der erste in der Schweiz. Arbeitgebervertreter sahen öffentlichkeitswirksam Entlassungen, Standortverlagerungen und eine Verschärfung der bereits angespannten Situation für Arbeitslose auf den Kanton zukommen.<br><br> Eineinhalb Jahre später, dürften sich diese Kreise verwundert die Augen reiben:&nbsp; Von August 2017 bis Dezember 2018 sank die Arbeitslosenquote Neuenburgs von hohen 5,3% auf 4,1%. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Arbeitslosenquote im Mindestlohnfreien Nachbarkanton Freiburg von 2,8% auf 3,1%. Und auch in den weiteren Nachbarkantonen, Waadt und Bern, ist die Zahl der Arbeitslosen weniger stark zurückgegangen als im Kanton Neuenburg (vgl. Grafik). Auch punkto Beschäftigungsentwicklung schneidet der Kanton Neuenburg in den eineinhalb Jahren seit Einführung des Mindestlohnes besser ab als die Grossregion Espace Mittelland, welche neben Neuenburg die Kantone Bern, Freiburg, Solothurn und Jura umfasst.<br><br> Keine grosse Überraschung ist diese Entwicklung für Arbeitsmarktökonominnen sowie für regelmässige Leser dieser Kolumne. Denn die Neuenburger Geschichte kommt bekannt vor: Gross war auch die Angst(macherei) der Deutschen Wirtschaftskreise vor dem im Jahr 2015 eingeführten Deutschen Mindestlohn (vgl. Wirtschaftslektion vom Nov. 2017). 4 Jahre später weist Deutschland die niedrigste Erwerbslosenquote seit der Widervereinigung auf. Wissenschaftliche Studien finden keine negativen oder lediglich minimale Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung. Stattdessen hat er zu einem Anstieg der Tieflöhne sowie zur Umwandlung prekärer Minijobs in reguläre Beschäftigungsverhältnisse geführt.&nbsp; Die Unternehmen waren offenbar in der Lage, die höheren Löhne über tiefere Margen, höhere Preise oder eine höhere Produktivität zu kompensieren. Die grössere Kaufkraft der Geringverdiener dürfte zudem zusätzlich positive Beschäftigungseffekte gehabt haben. Die Beispiele Neuenburg und Deutschland bestätigen damit die neuere wissenschaftliche Forschung. Sie zeigt, dass Mindestlöhne selten zu Beschäftigungsverlusten führen, sondern vor allem die Situation von Geringverdienern verbessern.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5874</guid><pubDate>Fri, 22 Feb 2019 14:41:27 +0100</pubDate><title>IV-Revision: weiter entwickeln, nicht weiter abbauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-revision-weiter-entwickeln-nicht-weiter-abbauen</link><description>Die IV-Revision darf nicht zu einer weiteren Kürzungsvorlage werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit gewissem Recht bezeichnet der Bundesrat die aktuell laufende Revision der Invalidenversicherung als "Weiterentwicklung der IV", anstatt sie in eine Reihe mit den vergangenen Kürzungsrevisionen zu stellen und als "Revision 7" mit einer weiteren Nummer zu versehen. Die Vorlage beinhaltet wichtige qualitative Elemente mit den Schwerpunkten bei Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie Koordination. Dass es aber noch ein weiter Weg ist, bis diese Elemente gestärkt werden und eine neue Sparrunde auf dem Buckel der Versicherten abgewehrt ist, hat die erste Beratungsrunde in der nationalrätlichen Sozialkommission gezeigt.
</p><h3>Verhinderte und drohende Sparmassnahmen</h3><p>Zwar wurden dort Angriffe wie "Keine IV-Rente unter 30 Jahren!" vorerst abgewehrt, doch bereits wurde auch eine Reihe neuer Sparmassnahmen beschlossen: Taggelder sollen während einer beruflichen Ausbildung nicht mehr für behinderungsbedingte Erwerbsausfälle ausbezahlt, Kinderrenten um 25 Prozent gekürzt werden.
</p><p>Am einschneidendsten ist aber der Grundsatzentscheid zur Einführung eines "stufenlosen" Rentensystems, den auch bereits der Bundesrat getroffen hat. Dies ist ein System, das neue Fehlanreize setzen würde und ausgerechnet jenen Personen schmerzhafte Renteneinbussen brächte, die am wenigsten Aussicht auf eine Teilzeitbeschäftigung haben (Invaliditätsgrad 60-69%). In Kombination mit der Kinderrentenkürzung würde das neue System für viele Familien zu substanziellen Einkommensausfällen führen (im Extremfall zur Kürzung eines Viertels der Leistungen).
</p><p>Eine entsprechende Kostenverlagerung in die Ergänzungsleistungen wäre die bereits in der Vergangenheit oft beobachtete unvermeidbare Folge. Der Nationalrat muss daher auf diese beiden Massnahmen verzichten- selbst, wenn er nur die Kosten betrachtet. Definitiv vom Tisch ist zum Glück bereits die vom Arbeitgeberverband erbittert geforderte 80%-Schwelle für den Erhalt einer Vollrente.
</p><h3>Verbindliche Wiedereingliederung</h3><p>Die IV verbucht seit 2017 Überschüsse und wird ihre verbleibenden Schulden beim AHV-Fonds voraussichtlich bis 2030 zurückzahlen können, trotz anhaltendem Bevölkerungswachstum. Grund dafür ist aber weniger eine erfolgreiche Eingliederungspolitik als vielmehr die erwähnten Revisionen 4 bis 6, mit denen der Zugang zur IV immer stärker eingeschränkt und die Leistungen der Bezugsberechtigten mehrfach gekürzt wurden, wie erwähnt nicht zuletzt auf Kosten der EL. Der Druck für eine erfolgreiche Eingliederungspolitik ist also heute gerade wegen dieser Revisionen hoch, ebenso der Bedarf an Stellen für Personen mit Teilrenten.
</p><p>Menschen mit Behinderungen können heute immer noch nur mit grosser Mühe, an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder im Arbeitsmarkt Fuss fassen. Den in der Vergangenheit von den Arbeitgebern gemachten Versprechen hinkt die Realität leider hinterher. Der SGB unterstützt daher die mit der jetzigen IV-Revision vorgesehenen Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern zur Eingliederung und Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
</p><p>Sie reichen aber nicht aus: Um endlich wirklich spürbare und nachhaltige Fortschritte zu erzielen, braucht es verbindliche gesetzliche Vorgaben. Eine Kommissionsminderheit fordert daher, dass Unternehmen mit über 250 Arbeitnehmenden mindestens 1 Prozent Arbeitnehmende beschäftigen müssen, die von Invalidität betroffen oder bedroht sind. Eine, einer von hundert, das ist nun wirklich das Minimum.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5872</guid><pubDate>Thu, 21 Feb 2019 18:11:38 +0100</pubDate><title>SGB unterstützt Anpassung des Waffenrechts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-unterstuetzt-anpassung-des-waffenrechts</link><description>Vernehmlassung Revision Waffenverordnung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB unterstützt auch die der vorliegenden Regelung zugrundeliegende und am 19. Mai 2019 in Abstimmung kommende Revision des Schweizer Waffengesetzes. Mit der ganzheitlichen Anpassung des Schweizer Waffenrechts an die einschlägige europäische Richtlinie wird einerseits die bilaterale Zusammenarbeit mit den Ländern der EU im Bereich innere Sicherheit und im Asylwesen weitergeführt („Schengen-System“), andererseits werden die Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von besonders gefährlichen Waffen in der Schweiz verschärft. Aus der Perspektive der Arbeitnehmenden ist das zu begrüssen. 
</p><p>Die vollständige Stellungnahme des SGB findet sich im unten verlinkten PDF.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5871</guid><pubDate>Thu, 21 Feb 2019 17:38:49 +0100</pubDate><title>EL-Reform: Letzte Korrekturen dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-reform-letzte-korrekturen-dringend-noetig</link><description>Sanktionen bei Kapitalbezug sind realitätsfremd und schädlich.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Behandlung der EL-Revision ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Eines steht dabei jetzt schon fest: Das Parlament hat sich bislang dem bundesrätlichen Ziel der Beibehaltung des Leistungsniveaus leider nicht angeschlossen. So will die Sozialkommission des Nationalrates mit ihren letzten Beschlüssen die Leistungen um insgesamt 697 Millionen kürzen, was für die Betroffenen schlichtweg nicht verkraftbar wäre. Aber auch der Ständerat will insgesamt 598 Millionen sparen. Doch diese 100 Millionen Differenz sind entscheidend, denn sie gehen grösstenteils auf die Forderung der Kommission nach einer Kapitalbezugssanktion zurück. So sollen sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer zehnprozentigen Kürzung der jährlichen Ergänzungsleistungen bestraft werden.</p><p>Im Jahr 2015 haben laut Finanzkontrolle mehr als die Hälfte der Neupensionierten Kapital bezogen. In mehr als einem Drittel der Fälle war der dabei ausbezahlte Betrag tiefer als die geltenden EL-Vermögensfreibeträge. Diese beiden Zahlen machen deutlich, dass der Kapitalbezug erstens weit verbreitet ist und sich die ausbezahlten Summen zweitens keineswegs zum "Verprassen" eignen. Dazu kommt, dass mit der EL-Revision sowieso strikte Regeln zum Verbrauch von Vermögen vorgesehen sind. Halten sich EL-Beziehende nicht an diese Regeln, werden sie ebenfalls sanktioniert werden können. Dennoch hielt die Nationalratskommission daran fest, dass sämtliche Arten des Kapitalbezugs mit einer 10%-Kürzung sanktioniert werden sollen – das können 500 Franken sein (zuhause), aber genau so gut auch 5000 Franken (im Heim). Der Nationalrat muss in seiner abschliessenden Behandlung der Revision endlich auf den Boden der Realität zurückkommen und diese unfaire Massnahme streichen.</p><p>Eine weitere Differenz zwischen den Räten bleiben die Vermögensfreibeträge – als "Notgroschen" gerade für HeimbewohnerInnen bei einer immer noch nicht zufriedenstellenden Finanzierung der Heimpflege eminent wichtig. Der Nationalrat will diese Freibeträge um 30% kürzen. Das ist fahrlässig und würde wohl auch zu neuen Sozialhilfefällen führen, was laut EL-Gesetz explizit verboten ist und bleibt.<br><br><strong>Nötige Erhöhung der Mietobergrenzen</strong><br> Unter dem Strich bleibt klar: Diese Reform ist – auch mit den noch nötigen Korrekturen des Nationalrates – nur deshalb akzeptabel, weil endlich die seit 2001 unveränderten Obergrenzen für die Erstattung der Mieten erhöht werden. Dies ist für EL-Beziehende ungemein wichtig. Aber für den SGB ist klar, dass der Bundesrat in Zukunft unbedingt von seiner Kompetenz zur Anpassung der Mietzinsmaxima auf dem Verordnungsweg Gebrauch machen muss – genau, wie er es für den Lebensbedarf oder auch die AHV-Renten macht. Es darf nicht sein, dass die finanziell Schwächsten unserer Gesellschaft in Zukunft weiter zu Geiseln der Teuerung gemacht werden, während sich die Topsaläre mit der "Teuerung" jährlich weiter nach oben bewegen.</p><p>Man kann nicht genug oft daran erinnern: Die Beziehenden von Ergänzungsleistungen – und das sind grossmehrheitlich Frauen – haben meist jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Sie haben ein verfassungsmässig garantiertes Recht auf eine soziale Existenzsicherung. Das muss auch der Nationalrat in seiner letzten Behandlung der EL-Revision anerkennen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.webp" length="509274" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5869</guid><pubDate>Wed, 20 Feb 2019 19:39:45 +0100</pubDate><title>Vereinfachungen für Arbeitslose und Verwaltung - Vorbehalte bei den Regeln zur Kurzarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/vereinfachungen-fuer-arbeitslose-und-verwaltung-vorbehalte-bei-den-regeln-zur-kurzarbeit</link><description>Arbeitslosenversicherungsgesetz: Anpassungen zur administrativen Entlastung - Vernehmlassungsantwort des SGB
</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB unterstützt grundsätzlich die vorgesehenen Massnahmen zur administrativen Entlastung, etwa zur Praxis bei der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung oder durch elektronische Anmeldungen und weitere Kontakte über das Internet. 
</p><p>Grössere Vorbehalte hat der Gewerkschaftsbund aber gegenüber der neuen Regelung, wann und unter welchen Bedingungen der Bundesrat Kurzarbeit einführen kann. Hier sind die vorgeschlagenen Kriterien nicht praxistauglich. 
</p><p>Weitere Details finden sich in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5867</guid><pubDate>Wed, 20 Feb 2019 19:24:06 +0100</pubDate><title>Keine Änderung der Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Wasserkraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/keine-aenderung-der-umweltvertraeglichkeitspruefungen-bei-der-wasserkraft</link><description>Vernehmlassungsantwort zur Pa.Iv. Rösti (16.452 n) - Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspei-cherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Wasserkraft ist mit gut 60% Anteil an der einheimischen Stromerzeugung von zentraler Bedeutung für die Stromversorgung in der Schweiz. Dies bleibt auch so bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050. Mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative sollen die Umweltstandards bei Konzessionsverlängerungen gesenkt werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sieht für die gewünschte Neuregelung keine Rechtfertigung, da mit jeder Konzessionserneuerung die technischen Eingriffe in Landschaft und Umwelt für weitere Jahrzehnte (meistens 80 Jahre) fortgesetzt und die schädigenden Auswirkungen immer irreversibler. 
</p><p>Beim Minderheitsantrag würden sich Massnahmen nicht mehr am Ausgangszustand vor Erstellen einer Kraftwerksanlage orientieren müssen, sondern laut erläuterndem Bericht nur mehr «am heute vorhandenen ökologischen Potenzial im Gebiet der Anlagen». Die Umweltverbände befürchten, dass das zu einer Schwächung der heute geltenden Verpflichtung für Kraftwerksbetreiber führen. Der SGB schliesst sich dieser Einschätzung an und lehnt deshalb auch den Minderheitsantrag ab.
</p><p>Weitere Informationen in der vollständigen Stellungnahme (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5863</guid><pubDate>Wed, 20 Feb 2019 12:48:54 +0100</pubDate><title>AHV 21: Bundesrat muss die richtigen Schlüsse ziehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-bundesrat-muss-die-richtigen-schluesse-ziehen</link><description>Botschaft AHV 21 erst nach der Abstimmung über das umstrittene AHV-Steuerpaket </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass der Bundesrat die Botschaft AHV 21 erst nach der Abstimmung über das umstrittene AHV-Steuerpaket ausarbeitet und vorlegt. Denn von der Abstimmung am 19. Mai hängt ab, ob der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zugeführt werden und die AHV-Finanzierung rasch stabilisiert werden kann – mit der sozialsten Finanzierungsmethode überhaupt, nämlich über eine leichte Anhebung der Lohnprozente und eine Erhöhung der Bundesmittel.<br><br>Wenig überraschend zeigt die Vernehmlassung zur AHV 21, dass die vorgeschlagenen Massnahmen äusserst umstritten sind. Etwa das – vom SGB dezidiert abgelehnte – höhere Frauenrentenalter oder die Höhe der notwendigen Zusatzfinanzierung. In seiner Aufzählung unterschlägt der Bundesrat einen wichtigen Punkt: Die Renten aus AHV und Pensionskassen reichen zusammen immer weniger, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, wonach die Renten zusammen «die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglichen sollen. Denn die Pensionskassenrenten der NeurentnerInnen sind in den letzten Jahren stetig gesunken. Und sie sinken weiter. Deshalb braucht es eine Erhöhung der AHV-Renten. In einer so langen Tiefzinsphase ist das Umlageverfahren der AHV dem Kapitaldeckungsverfahren der Pensionskassen hoch überlegen. Und bei der AHV bringt ein Beitragsfranken mehr Rente, weil das Preis-Leistungsverhältnis der AHV im Vergleich zu allen anderen Vorsorgearten für den Grossteil der Bevölkerung unschlagbar gut ist. Aus diesen Gründen bereitet der SGB zurzeit eine Initiative für eine 13. AHV-Rente vor.<br><br>Der Bundesrat ist gut beraten, die Frage der Rentenhöhe in seiner Botschaft zu AHV 21 aufzugreifen und eine Lösung vorzuschlagen.<br><br></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5861</guid><pubDate>Tue, 19 Feb 2019 16:00:00 +0100</pubDate><title>EU-Minister fordern: Rahmenabkommen muss Lohnschutz in der Schweiz verschlechtern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eu-minister-fordern-rahmenabkommen-muss-lohnschutz-in-der-schweiz-verschlechtern</link><description>SGB-Reaktion auf den Bericht der EU-Minister zur Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Union entlarvt die Beschönigungsversuche von Bundesrat Cassis zum Rahmenabkommen. Der Schweizer Lohnschutz müsse runter, verlangen die EU-Minister unmissverständlich in ihren „Schlussfolgerungen“ zum Verhältnis zur Schweiz. Die Schweiz müsse die Flankierenden Massnamen FlaM aufheben oder so anpassen, dass sie „im Einklang mit den EU-Grundsätzen von Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung“ stehen würden. 
</p><p>Damit ist klar: Bei der Annahme des Rahmenabkommens von Bundesrat Cassis käme der Schweizer Lohnschutz massiv unter Druck. Die im Abkommen vorgesehene Übernahme der EU-Rechtsgrundlagen und die Unterstellung der FlaM unter die EuGH-Rechtssprechung würden nicht nur dazu führen, dass die Schweiz einen Teil der FlaM abschaffen müsste. Sondern neu würden auch die EU-Firmen oder die EU-Behörden erfolgreich gegen Teile der Schweizer FlaM klagen können. Das Schweizer Kontroll- und Sanktionsdispositiv wäre in Gefahr. <br></p><p>Diese ungeschminkte Wahrheit steht in klarem Widerspruch zu den irreführenden Beschönigungen des Departementes Cassis und des Seco, welche den drohenden Abbau bei den FlaM als „gleiches Schutzniveau“ zurecht zu biegen versuchten. Die Aussagen der EU-Minister widerlegen auch die Einschätzung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, der behauptet, dass mit «einzelnen Präzisierungen» zu den Flankierenden Massnahmen eine «tragfähige Lösung» beim Rahmenabkommen möglich sei. <br></p><p>Die Kritik der EU-Minister an den Schweizer FlaM ist aus der Luft gegriffen. Der Marktzugang für EU-Firmen ist voll gewährleistet. In keinem anderen Land in Europa sind gemessen an der Wohnbevölkerung so viele Entsandte tätig wie in der Schweiz. Das Freizügigkeitsabkommen verlangt zudem, dass die EU-Bürger in der Schweiz nicht diskriminiert werden („gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer“; Art. 1d). Das funktioniert aber nur dank dem starken Lohnschutz. <br></p><p>Die Gewerkschaften werden alle Abbauversuche bei den FlaM bekämpfen. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die FlaM müssen eine rote Linie bei den Verhandlungen über das Rahmenabkommen bleiben. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5859</guid><pubDate>Fri, 15 Feb 2019 12:09:37 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmerschutz: Abbau sofort stoppen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmerschutz-abbau-sofort-stoppen</link><description>Unbelehrbare Ständeratskommission greift Gesundheitsschutz Arbeitnehmender weiter an</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Trotz negativer Vernehmlassungs-Bilanz zeigt sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unbelehrbar: Sie hält an ihrem Frontalangriff auf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden fest. Das ist unverständlich - und unverantwortlich. Denn es wäre nun Zeit, die Übung für längere Arbeitszeiten und weniger Arbeitszeiterfassung abzubrechen. </b></p><p>Zur Erinnerung: Mit der auf die Vorstösse von Karin Keller-Sutter und Konrad Graber zurückgehenden Revision des Arbeitsgesetzes will die Ständeratskommission die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die maximale tägliche Überzeitarbeit und für einen grossen Teil der Arbeitnehmenden die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung abschaffen. Gleichzeitig will sie das Sonntagsarbeitsverbot aufweichen und für leitende Angestellte sowie FachspezialistInnen Sonntagsarbeit einführen. 
</p><p>Gemäss den neusten Beschlüssen der WAK werden zwar die Arbeiten rund um die Frage der Arbeitszeiterfassung sistiert. Diese können aber jederzeit wieder aufgenommen werden. Damit ist dieser Entscheid blosse Verzögerungs- und Verschleierungstaktik. Das Festhalten an den anderen Deregulierungsplänen zeigt, dass die WAK die scharfe Kritik und den breiten Widerstand aus der Vernehmlassung in den Wind schlägt. Das ist inakzeptabel, denn ein Grossteil der Kantone, die Gewerkschaften und andere Arbeitnehmerorganisationen, Verbände im Gesundheitswesen sowie die Kirchen haben sich dabei klar gegen die Vorhaben ausgesprochen. 
</p><p>Studien zeigen es deutlich: Immer mehr Leute leiden unter Stress am Arbeitsplatz und den damit verbundenen gesundheitlichen Folgen. Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit wird diese Vorlage vehement bekämpfen. Die darin vereinigten Organisationen wissen dabei eine Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Denn 15-Stunden-Arbeitstage, 73,5-Stunden-Wochen und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe finden in einer Abstimmung keine Mehrheit. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5857</guid><pubDate>Thu, 14 Feb 2019 14:14:13 +0100</pubDate><title>Die AHV verdient eine solide Finanzierung – Bund muss Verantwortung übernehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-verdient-eine-solide-finanzierung-bund-muss-verantwortung-uebernehmen</link><description>Der AHV-Fonds Compenswiss musste 2018 Verluste auf seinen Anlagen hinnehmen. Auch die AHV ist damit Opfer des schlechten Anlagejahres geworden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der AHV-Fonds Compenswiss musste 2018 Verluste auf seinen Anlagen hinnehmen. Auch die AHV ist damit Opfer des schlechten Anlagejahres geworden. Nach einem guten Anlageergebnis 2017 handelt es sich dabei um den grössten Anlageverlust seit Ausbruch der Finanzkrise vor zehn Jahren. Er hat hart erarbeitete Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber vernichtet und ist schmerzhaft. 
</p><p>Anders als bei den Renten der beruflichen Vorsorge hängt die Gesundheit der AHV-Finanzen in erster Linie von der Lohnsumme ab, die in der Schweiz verdient wird. Wesentlich schlimmer ist die Lage bei den Renten der 2. Säule, die stark unter der Tiefstzinsphase leiden. Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 im Mittel um fast 9 Prozent gesunken. Die AHV entwickelt sich dagegen grundsätzlich stabil, obwohl es wegen der Baby-Boomer-Generation im nächsten Jahrzehnt einen finanziellen Mehrbedarf gibt. Gleichzeitig ist aber für den SGB klar: um den künftigen RentnerInnen ein anständiges Rentenniveau zu sichern, braucht es eine Stärkung der AHV. Der SGB erarbeitet dazu eine Initiative für eine 13. AHV-Rente. Denn die AHV hat für alle mit tiefen und mittleren Löhnen das beste Preis-Leistungsverhältnis in der Schweizer Altersvorsorge – da Topverdiener auf dem vollen Lohn Beiträge bezahlen, ohne aber mehr Rente zu kriegen als Normalverdiener. 
</p><p>In einem ersten Schritt muss die Schweiz den vorübergehend anfallenden finanziellen Mehrbedarf sichern. Für den SGB steht im Vordergrund, dass der Finanzierungsbedarf in der 1. Säule solidarisch über alle Altersgruppen und Einkommen aufgeteilt wird. Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die Stimmberechtigten bereits am 19. Mai 2019 abstimmen. Im Rahmen des AHV-Steuerpakets (STAF) will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente und eine Erhöhung der Bundesmittel. Diese AHV-Finanzierung ist aber gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.
</p><p>Gerade mit Blick auf den erneut hohen Überschuss des Bundes erwartet der SGB, dass auch der Bund seine Verantwortung übernimmt, um dieses wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stützen. Schliesslich erneuert der SGB seine Forderung, den AHV-Ausgleichsfonds von den Negativzinsen der Nationalbank zu befreien.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5854</guid><pubDate>Tue, 12 Feb 2019 08:54:26 +0100</pubDate><title>Finanzbereich: Kein Kundenschutz und keine Regularisierung auf Kosten der Angestellten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/finanzbereich-kein-kundenschutz-und-keine-regularisierung-auf-kosten-der-angestellten</link><description>Stellungnahme zu Finanzdienstleistungsverordnung, Finanzinstitutsverordnung und Aufsichtsorganisationenverordnung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der SGB begrüsst eine neue Gesetzgebung die den Kundenschutz im Finanzbereich stärken soll. Eine zu ausländischen und insbesondere europäischen Regelwerken äquivalente Finanzmarktregulierung ist ausserdem Voraussetzung für den Marktzugang schweizerischer Finanzdienstleister. Entsprechend hatte der SGB im Oktober 2014 grundsätzlich positiv zum Vernehmlassungsentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG) Stellung genommen. </p><p class="Text">Doch leider wurden viele unserer Vorschläge nicht in die jetzige Vorlage aufgenommen. So hatte der SGB gefordert, dass Mitarbeitende von der Haftung ausgeschlossen werden. Strafen bei Kunden-Finanzdienstleister-Verhältnissen dürfen nicht auf Kosten der Arbeitnehmenden gehen. Nun soll die Haftung gemäss FIDLEG auch auf natürliche Personen angewandt werden, es werden gar Strafbestimmungen in Form von Freiheits- und Taggeldstrafen festgelegt.</p><p class="Text">Der SGB hat in der Stellungnahme zum FIDLEG und zum FINIG klar festgehalten, dass das inakzeptabel ist, weil die Arbeitnehmenden einer Loyalitätspflicht ihrem Arbeitgeber gegenüber unterstehen und weisungsgebunden sind. Vielmehr hätten analoge Formen aus dem Verwaltungsstrafrecht (z.B. Bewilligungsentzug für die Finanzdienstleister) Anwendung finden müssen.</p><p class="Text">Zudem wurde die Vorlage in den Räten gegenüber der Vorlage des Bundesrates massiv verschlechtert: Von Anleger- und Konsumentenschutz ist nicht mehr viel übrig. Die Versprechungen an die Geschädigten von Lehman Brothers und anderen werden nicht eingehalten. Von der geplanten Beweislastumkehr, dem Prozesskostenfonds, dem Gruppenvergleichsverfahren und dem leichteren Zugang zum Recht ist nicht mehr viel vorhanden.</p><p class="Text">Entsprechend fordert der SGB in seiner Stellungnahme, dem Arbeitnehmendenschutz und den übrigen erwähnten Punkten wieder vermehrt Rechnung zu tragen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5851</guid><pubDate>Fri, 08 Feb 2019 16:17:03 +0100</pubDate><title>Erst die Personendaten besser schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erst-die-personendaten-besser-schuetzen</link><description>Vernehmlassung systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden (Änderung AHV-Gesetz)</description><content:encoded><![CDATA[<p> Bereits heute wird die AHV-Nummer in über 14'000 staatlichen Datenbanken als Personenidentifikator eingesetzt, wobei diese Zahl laufend wächst. Dies ist mit hohen Risiken verbunden, insbesondere weil viele Systeme, die die AHV-Nummer nutzen, von Institutionen und Organisationen betrieben werden, welche die für Bundesverwaltung und Sozialversicherungen geltenden hohen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen.
</p><p>Statt die heute geltende Anforderung einer spezifischen gesetzlichen Grundlage für jede neue systematische Verwendung der AHV-Nummer abzuschaffen, sollten zunächst die bestehenden hohen Risiken für den Schutz von Personendaten minimiert werden. Der Bundesrat soll zuerst ein Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren erarbeiten und die Alternative einer sektorspezifischen Neuordnung der Datenbankarchitektur eingehend prüfen.
</p><p>Sollte die systematische Verwendung der AHV-Nummer dennoch auf Basis der heutigen Datenbankarchitektur eingeführt werden, muss dies zumindest durch die Einführung eines Bewilligungsverfahrens flankiert werden. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5845</guid><pubDate>Fri, 01 Feb 2019 12:18:10 +0100</pubDate><title>Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rauf!        </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muessen-die-praemienverbilligungen-rauf</link><description>Bundesgericht zeigt Sozialabbauern in den Kantonen die rote Karte</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist eine schallende Ohrfeige für die Sozialabbauer in den Kantonen: Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil befunden, dass der Spielraum für Kürzungen bei Prämienverbilligungen klar begrenzt ist. So muss die Prämienlast laut KVG nicht nur für Haushalte mit tiefen Einkommen, sondern auch für Familien des "unteren Mittelstandes" mit Prämienverbilligungen gemindert werden. Diesen Grundsatz hat nicht nur der Kanton Luzern – Ursprungskanton der Klage – jahrelang in krasser Art und Weise verletzt, sondern grundsätzlich alle Kantone, mit nur einer einzigen Ausnahme: Graubünden.
</p><p>Während Jahren hat man sich in den meisten Kantonen nicht um die sozialen Folgen der unaufhaltsam steigenden Kopfprämien in der Grundversicherung geschert. Ganz im Gegenteil: Um die Ausfälle der aggressiven Steuersenkungen der vergangenen Jahre zu kompensieren, hat man vielerorts auch bei den Prämienverbilligungen das Messer angesetzt. Kurzerhand wurden Richtprämien, Eintrittsschwellen und Verbilligungsanteile gekürzt, mit jeweils nur einem Ziel: weniger Prämienverbilligungen für weniger Haushalte. So kam es dazu, dass der Kantonsanteil an den Prämienverbilligungen (neben jenem des Bundes) von 50% im Jahr 2010 auf noch 42% im Jahr 2017 sank. Oder anders ausgedrückt: 11 Kantone geben heute für Prämienverbilligungen weniger Mittel aus als noch vor 10 Jahren – trotz des starken Bevölkerungswachstums und trotz des noch stärkeren Prämienwachstums!
</p><h3>Kantone müssen sofort korrigieren</h3><p>Der SGB hat diese Entwicklungen regelmässig stark kritisiert und in seinem <a href="/themen/wirtschaft/detail/aufschwung-jetzt-fuer-gerechtere-einkommenverteilung-nutzen">Verteilungsbericht</a> jeweils aufgezeigt, wie alarmierend die Lage bei der Prämienlast wirklich ist. Nun kommt mit dem Bundesgerichtsurteil endlich Bewegung in die Sache. Die Kantone können soziale Missstände nicht mehr einfach in den Hinterzimmern wegdefinieren und so mit ihrer Sparwut weiter verschärfen. Sie sind nun im Gegenteil gerichtlich dazu verpflichtet, eine Kehrtwende zu vollziehen und ihre Anspruchsbedingungen für Prämienverbilligungen schnellstmöglich gesetzeskonform auszugestalten.
</p><p>Auch rückwirkend werden vorenthaltene Verbilligungen auszurichten sein, und das nicht nur im Kanton Luzern (dessen Regierung dies bereits angekündigt hat). Kommen die Kantone diesem Auftrag nicht nach, werden bald weitere erfolgreiche Klagen folgen.
</p><h3>Es braucht mehr</h3><p>Unabhängig vom Korrekturbedarf in den Kantonen bleibt die vom Bundesgericht aufgezeigte grundsätzliche Problematik zumindest teilweise bestehen: Die Kantone werdenweiterhin einen zu grossen Definitionsspielraum für die Gewährung von Prämienverbilligungen haben – insbesondere bei den kinderlosen Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen. Abhilfe schaffen kann hier nur ein schweizweit einheitliches Sozialziel, das auf dem Papier auch der Bundesrat seit mehr als 25 Jahren befürwortet.
</p><p>Einen neuen Anlauf in diese Richtung unternimmt die demnächst unterschriftsreife "Prämien-Entlastungs-Initiative", welche verlangt, dass kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10 Prozent seines Budgets für Prämien ausgeben muss. Finanziert werden müsste dies mit mehr Prämienverbilligungen. Aber nicht nur durch die Kantone, sondern zu mindestens zwei Dritteln auch durch den Bund.
</p><p>Diese schweizweit gültige Belastungsgrenze ist dringend nötig. Denn das heutige System der kantonalen Kopfprämien wirkt gleich doppelt bestrafend: Nicht nur bezahlt die Schuhverkäuferin genau die gleiche Prämie wie der Wirtschaftsanwalt, sie ist in der Regel auch viel weniger mobil, um sich einen Kanton mit tiefen Prämien und/oder hohen Prämienverbilligungen (bei gleichzeitig bezahlbarer Miete) auszusuchen. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5844</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2019 17:37:36 +0100</pubDate><title>Wenn die öffentliche Hand einkauft, müssen faire Arbeitsbedingungen Standard sein.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-die-oeffentliche-hand-einkauft-muessen-faire-arbeitsbedingungen-standard-sein</link><description>SGB bezieht Stellung zur BöB-Totalrevision</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die öffentliche Hand, also Bund, Kantone und Gemeinden, spielen für die Schweizer Wirtschaft eine grosse Rolle. Rund 8 Prozent des Bruttoinlandprodukts werden durch ihre Anschaffungen und Aufträge generiert. Vom öffentlichen Beschaffungswesen hängen über 300‘000 Arbeitsplätze ab. Die Marktmacht von Bund, Kantonen und Gemeinden ist darum wesentlich für den Schweizer Arbeitsmarkt. Umso wichtiger sind Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen, die dafür sorgen, dass die Beschäftigten bei den Lieferanten und Produzenten zu anständigen Löhne und Arbeitsbedingungen angestellt sind und sozialpartnerschaftliche Regelungen eingehalten werden.
</p><p>Mit der jetzt vorliegenden Botschaft zur Totalrevision des Beschaffungswesens des Bundes, die jetzt im Nationalrat beraten wird, wird aber das genaue Gegenteil vorgeschlagen. Dagegen wehren sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund zusammen mit Travail.Suisse, Unia und Syna.  
</p><p>Zentrale Forderungen aus Sicht der Arbeitnehmenden sind der Erhalt des Leistungsortsprinzips, die Begrenzung der Subunternehmerinnen-Kette, die Einhaltung der GAV und der Einbezug öffentlicher Unternehmen.
</p><p><b>Gleicher Lohn am gleichen Ort!</b><br>Wenn es nach dem Ständerat ginge, würde es künftig in der Schweiz mehr Lohndumping geben. Die Schlüsselworte lauten Leistungsortsprinzip oder Herkunftsortsprinzip, ob also einheitlich das Lohnniveau am Ort der Leistung gilt oder die unterschiedlichen Niveaus je nach Herkunft der Bietenden als Referenz gelten sollen. Kurz:&nbsp; Es geht also um die Frage, ob es einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen unter gleichen Bedingungen gibt oder ob es zu einem schädlichen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten kommt, der am Ende auf eine Abwärtsspirale hinausläuft. Für den SGB und die Gewerkschaften ist darum klar, dass am fairen Leistungsortprinzip festgehalten werden muss. 
</p><p><b>Keine Sub-Sub-Sub-Subunternehmensketten</b><br>Man muss nicht alles selbst erledigen. Gerade im Baubereich haben viele gute Erfahrungen mit Generalunternehmen gemacht. Diese koordinieren und tragen Verantwortung für die Einhaltung von Kosten- und Zeitrahmen, erbringen aber nicht sämtliche Leistungen selbst. Sie vergeben zum Beispiel den Rohbau an die eine Firma, die Dachdeckerleistungen an eine andere und die Sanitärarbeiten an eine weitere. Gegen eine solche Regelung mit Subunternehmen ist im Grundsatz nichts einzuwenden. Keinen Sinn macht es hingegen, wenn die öffentliche Hand eine unendliche Kette von Subunternehmerinnen zulässt, der Fliesenleger ein Subunternehmen beauftragt, das nochmals ein Subunternehmen beauftragt. 
</p><p>So geht jede Übersicht über die Einhaltung von Arbeits- und Lohnbedingungen verloren. Je länger die Subunternehmerinnen-Kette, desto wahrscheinlicher sind Fälle von Lohn- und Sozialdumping. In letzter Zeit ist es immer häufiger bei solchen Konstrukten zu missbräuchlichen Konkursen, Konkursdelikten und Betrugsfällen gegenüber Sozialversicherungen gekommen. Es braucht darum einen klaren Entscheid im Parlament: Es darf nur eine Subunternehmerinnen-Ebene für die gleiche Leistung geben – so wie es auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats gesehen hatte. Denn so kann Missbrauch und Betrug begrenzt werden.<b><br></b></p><p><b>GAV-Regeln müssen nachprüfbar angewandt werden</b><br>Weiter sollen sich die öffentlichen Bauherren die GAV-Konformität der Anbieter bestätigen lassen. Auf Grundlage der tatsächlich erfolgten Kontrollen kann von den paritätischen Vollzugsorganen der GAV einfach bestätigt werden, dass die Anbieterin und allfällig die Subunternehmerin auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert und keine Verstösse festgestellt wurden. Eine entsprechende Formulierung wurde bereits in der Entsendeverordnung entwickelt, ist also praktikabel und sorgt für Transparenz und Sicherheit.
</p><p><b>Gleiche Regeln für öffentliche Unternehmen</b><br>Ob ein Service public von einer staatlichen Institution oder in der Rechtsform eines öffentlich kontrollierten Unternehmens angeboten wird, darf für die Standards bei der Beschaffung keine Qualitätsunterschiede machen. Nur mit einer Unterstellung von Unternehmen wie der Swisscom unter die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens kann sichergestellt werden, dass Aufträge künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen halten. 
</p><p>Umgekehrt dürfen öffentliche Pensionskassen wie die Publica nicht dem Böb unterstellt werden. Für die sozialpartnerschaftlich organisierten PK gelten andere Rechtsgrundlagen. Eine Unterstellung unter das BöB würde den Spielraum der Stiftungsräte in einem bereits extrem schwierigen Umfeld gesetzeswidrig und inakzeptabel einschränken.
</p><p><b>Fazit</b><br>Wenn die öffentliche Hand einkauft, müssen faire Arbeitsbedingungen Standard sein. Die geplante Totalrevision des BöB muss dafür die Grundlage schaffen, dass mit öffentlichem Geld soziale Standards nicht gefährdet, sondern gesichert werden. Die Gewerkschaften appellieren daher an den Nationalrat, sich für entsprechende Regelungen stark zu machen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5840</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2019 08:30:00 +0100</pubDate><title>Keine Fortschritte bei der Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/keine-fortschritte-bei-der-lohngleichheit</link><description>Lohnstrukturerhebung
</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern halten sich hartnäckig. Dass Frauen, die die Männer bezüglich Bildung inzwischen überholt haben, immer noch rund ein Fünftel weniger verdienen als diese, ist skandalös. Es braucht dringend griffige Massnahmen gegen die Diskriminierungen der Frauen im Erwerbsleben. Deshalb ruft der SGB für den 14. Juni gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen und Kollektiven zum Frauen*streik auf.
</p><p>2016 haben Frauen im privaten Sektor gemäss der vom Bundesamt für Statistik am Donnerstag veröffentlichten Lohnstrukturhebung 19.6% weniger verdient als Männer – der geschlechtsspezifische Lohnunterschied stagniert auf hohem Niveau. Es ist inakzeptabel, dass Frauen trotz guter Ausbildung immer noch übervertreten sind in Berufen mit tiefen Löhnen. Sie wählen Teilzeitstellen und prekäre Beschäftigungen, um Zeit für die unbezahlte Care-Arbeit freizuschaufeln, während Männer Karriere machen und die Lohnleiter hochklettern. Für die Frauen im Tieflohnbereich braucht es dringend existenzsichernde Mindestlöhne. Ebenfalls nötig sind generelle Arbeitszeitverkürzungen und Investitionen in den Service Public, damit die unbezahlte Arbeit nicht mehr grösstenteils auf den Frauen lastet.
</p><p>Nicht nur stagniert, sondern sogar gestiegen ist der diskriminierende Anteil des Lohnunterschieds: 2016 konnten 42.9% der Lohndifferenz nicht mit Ausbildung, Verantwortung oder Alter erklärt werden, 2014 waren es noch 39.1%. Schon junge Berufsfrauen müssen einen beträchtlichen Frauenmalus in Kauf nehmen: Je jünger die Arbeitnehmenden sind, desto grösser ist der diskriminierende Anteil des Lohnunterschieds.
</p><p>Doch die Frauen sind nicht mehr bereit, diesen Malus zu akzeptieren. Am 14. Juni werden die Gewerkschafterinnen mit vielen anderen Frauen* für mehr Lohn, Zeit und Respekt streiken. Damit die Schweiz in der Gleichstellung endlich vorwärts macht und im 21. Jahrhundert ankommt!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5866</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2019 00:00:00 +0100</pubDate><title>Europa braucht ein sozialeres Parlament</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/europa-braucht-ein-sozialeres-parlament</link><description>So kann man als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in der Schweiz an der Europawahl teilnehmen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zwischen den 23. und 26. Mai werden die EU–BürgerInnen ihre Abgeordnete für das EU Parlament wählen. Warum ist das wichtig auch im nicht-EU Land Schweiz? Auch EU-BürgerInnen, die hier leben, können daran teilnehmen. Wie sollen sie vorgehen?</p><p><strong>Warum ist die Wahl wichtig?</strong><br> Das EU Parlament spielt eine entscheidende Rolle für die Gesetzgebung in der EU. Praktisch brauchen alle relevanten Vorschiften die Zustimmung des Parlaments. Wird ein Entwurf von EU Parlament abgelehnt, so wird er nicht in Kraft treten. Zusätzlich entscheiden die EU Abgeordneten über die Finanzen und über die Zusammensetzung der EU-Regierung – der Kommission. In welche Richtung wird sich die EU in den nächsten fünf Jahren entwickeln, wird also an der Urne zu EU Parlamentswahlen entschieden.</p><p><strong>Wie ist die Schweiz betroffen?</strong><br> Durch verschiedene bilaterale Abkommen ist die Schweiz sogar zur Übernahme von EU-Recht verpflichtet. Deswegen ist es nicht nur für alle EU-BürgerInnen, sondern&nbsp; auch für SchweizerInnen sehr wichtig, wer für die EU-Gesetze in der EU in den nächsten 5 Jahren zuständig sein wird.</p><p><strong>Besorgniserregende Entwicklung</strong><br> Die aktuelle politische Entwicklung gibt leider Grund zur Besorgnis. Überall in der EU werden radikale Kräfte stärker. Sie betrachten soziale Errungenschaften, wie Sozialversicherung und Arbeitsrechte, als eine Bedrohung. Sie schüren Angst vor MigrantInnen und plädieren für eine nationalistische, egoistische Politik. Sie empfinden z. B. die Gleichberechtigung der Frauen als einen Angriff auf die „traditionellen Werte“. Deswegen ist es wichtig, für diejenigen abzustimmen, die die sich effektiv für die Rechte der Minderheiten und der Schwächeren einsetzen, die für Arbeitnehmerrechte und ein soziales Europa kämpfen.</p><p><strong>Für ein sozialeres Europa stimmen gehen</strong><br> Die Wahlen finden von 23. – 26. Mai statt. Den genauen Wahltag bestimmt jeder Staat für sich. EU-BürgerInnen, auch wenn sie in der Schweiz wohnen, haben dann die Möglichkeit, ihre Stimme für ein sozialeres Europa abzugeben. Zuerst müssen die Wahlberechtigten aber sicherstellen, dass sie registriert sind. Jedes Land hat eine eigene Prozedur.</p><p>Beispiele:Deutsche müssen sich bis zum 5. Mai 2019 in das Wahlregister der zuständigen Gemeinde eintragen lassen. Das ist meistens die Gemeinde des letzten Wohnsitzes. Dann ist von der Schweiz aus die Briefwahl möglich (Brieflaufzeiten beachten!)</p><p>Polinnen und Polen können persönlich am 26. Mai in der Botschaft in Bern wählen, allerdings nur nach vorheriger Registrierung (bis 3 Tage vor der Abstimmung).</p><p>Italienerinnen und Italiener können nur in ihrer Heitmatgemeinde («comune di registrazione A.I.R.E.») wählen. Dazu ist ein Wahlzertifikat nötig, das «certificato elettorale». Die italienische Botschaft und die konsularischen Dienststellen in der Schweiz informieren über mögliche Rabatte auf die Tickets für Züge und Fähren in die Heimatgemeinde.<br> &nbsp;</p><h3>Weitere Informationen</h3><p><a href="https://www.europawahl.eu/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.europawahl.eu</a></p><p>Durch die Sprachwahl auf der Seite gelangt man zu den jeweiligen Länder-Informationen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/a/csm_EUParl_wikimedia_Diliff-ccbysa_67efbcb029.webp" length="433340" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5842</guid><pubDate>Tue, 29 Jan 2019 00:00:00 +0100</pubDate><title>Akt der Solidarität mit den schwächsten Gliedern der Gesellschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/akt-der-solidaritaet-mit-den-schwaechsten-gliedern-der-gesellschaft</link><description>Vasco Pedrina und Daniel Lampart zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Parlament berät zurzeit die Vorlage für einen zweiten Entwicklungsbeitrag an ausgewählte EU-Staaten. 2006, unmittelbar nach der EU-Osterweiterung, gaben die Stimmberechtigten grünes Licht, zur Verringerung des sozialen Gefälles zwischen West- und Osteuropa über zehn Jahre eine Milliarde Franken einzusetzen. Dieses Engagement sollte die Schweiz fortsetzen.</p><p>In der Sache widersetzen sich die SVP und die radikale Linke. Die SVP ist in ihrem Egoismus prinzipiell gegen jede Entwicklungszusammenarbeit, verstärkt noch wenn diese für EU-Länder bestimmt ist. Die radikale Linke begründet ihr Nein vor allem mit den politischen Entwicklungen in den osteuropäischen Ländern. Es darf doch nicht sein, sagt sie, dass die Schweiz mit viel Geld zunehmend autoritäre Regierungen unterstützt, die Menschenrechte und demokratische Grundregeln mit den Füssen treten, etwa in Polen, Ungarn und weiteren Staaten.</p><p>Auch die Gewerkschaften sind sehr besorgt über die politischen Entwicklungen in Mittel-und Osteuropa. Mit diesem zweiten Beitrag soll in diesen Ländern jedoch die Zivilgesellschaft und die sozial benachteiligten Schichten der Gesellschaft unterstützt werden und nicht diese fragwürdigen Regierungen. Ginge es nach der Logik der radikalen Linken wäre die Schweiz übrigens gezwungen, drei Viertel ihrer Entwicklungszusammenarbeit weltweit zusammenzustreichen. Denn sie fliesst grossmehrheitlich in Länder mit nicht lupenreinen Demokratien!</p><p>Unsere Haltung ist klar. Die Schweiz ist dank den Bilateralen Verträgen an den EU-Binnenmarkt angeschlossen und profitiert dementsprechend von den Vorteilen. Deshalb soll sie weiterhin einen Beitrag zur Reduktion der regionalen wirtschaftlichen Unterschiede in der EU leisten. Die Erfahrungen mit dem ersten Erweiterungsbeitrag waren insgesamt positiv. Aus SGB-Sicht sollen die kritischen Lehren aus diesen Erfahrungen dazu dienen, den zweiten Beitrag thematisch und geographisch besser zu fokussieren. Die Projekte müssen weiterhin zu einer Verringerung des sozialen Gefälles beitragen. Sie sollen die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner stärken und auf keinen Fall den Autoritarismus in Ländern wie Ungarn, Polen, der Tschechischen Republik oder der Slowakei. Die zwei neuen Schwerpunkte Migration und Berufsbildung können wirksam dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Der SGB begrüsst, dass Staaten, wie zum Beispiel Griechenland, die von Migration besonders stark betroffen sind, mit 200 Millionen Franken – ein Sechstel der Gesamtsumme - unterstützt werden. Dieser Beitrag darf jedoch ausschliesslich in den Schutz und die Integration der Aufgenommenen fliessen.</p><p>Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den zentral- und südosteuropäischen Ländern verläuft in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Länder wie Polen, Ungarn, etc. werden deswegen vom zweiten Beitrag deutlich weniger erhalten. Einen wesentlich höheren Anteil bekommen wirtschaftlich weniger entwickelte Länder wie Rumänien und Bulgarien. Aber auch in Ländern wie Polen und Ungarn leben immer noch viele Menschen unter dem Existenzminimum und haben keinen oder einen eingeschränkten Zugang zum Service Public. Dies betrifft insbesondere Minderheiten (wie Roma in Ungarn), aber auch ältere Menschen, Behinderte, Migrantinnen und Migranten und weitere sozial benachteiligte Gruppen. Deshalb ist zu begrüssen, dass die Schweiz in den grösseren Ländern mindestens die Hälfte der Mittel in weniger entwickelten und abgelegenen Regionen einsetzen will. Diese Mittel werden für die Grundversorgung (z.B. Anschluss von Kanalisationen und Trinkwasserversorgung) und für den Sozialbereich (Alters- und Behindertenpflege, Integration von Minderheiten in Kindergarten und Schule) eingesetzt. Gerade in Ländern wie Ungarn und Polen sind die Zivilgesellschaft und die Unabhängigkeit der Justiz besonders unter Druck. Die Schweiz will in den Partnerländen einen Fonds für die Zivilgesellschaft einrichten. Damit sollen insbesondere die Rolle und Verantwortung der letzteren bei der Rechenschaftsablegung des öffentlichen Sektors gestärkt werden.</p><p>Migrantinnen und Migranten sind in den zentral- und südosteuropäischen Ländern ungenügend in die Gesellschaft und die Wirtschaft integriert. Die Flüchtlingsthematik wird in populistischer Weise für sehr fragwürdige Zwecke missbraucht. Es ist trotzdem nicht falsch, seitens der Schweiz mit diesen Ländern weiterhin den Dialog für eine menschliche Asyl- und Flüchtlingspolitik zu führen. Zudem gibt es Möglichkeiten in Ländern wie Polen oder Tschechien, mit Integrationsmassnahmen die grosse Zahl von Arbeitsmigrantinnen und -migranten (die teilweise aus den Kriegsgebieten der Ukraine stammen) sozial und wirtschaftlich besser zu integrieren. Auch wenn die Rhetorik auf nationaler Ebene zurzeit stossend ist, besteht auf lokaler Ebene ein grosser Unterstützungsbedarf (z.B. Unterstützung der polnischen Städte in der Umsetzung ihrer Integrationspolitik).</p><p>Umstritten bei dieser Vorlage ist auch die Frage, ob die Schweiz ihre Zusage zu einem zweiten Beitrag von der Haltung der EU abhängig machen soll, was mit dem verhandelten institutionellen Rahmenabkommen Schweiz-EU passieren wird. Wenn die Schweiz, wie von den Gewerkschaften gefordert, das Rahmenabkommen in der jetzigen Form nicht gutheisst und auf weitere Verhandlungen pocht, ist es umso wichtiger, der EU positive Signale zu senden: mit einem Ja zum zweiten Beitrag, mit einem Nein zum Waffengesetz-Referendum Mitte Jahr und mit einem Nein zur SVP-Begrenzungsinitiative im nächsten oder übernächsten Jahr.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>______________________</p><p><br> Einen guten Überblick zum Zweiten Beitrag bietet ein Artikel in „Die Volkswirtschaft 12/2018“ von Hugo Bruggmann und Sirocco Messerli unter dem Titel „Ungleichheiten in der EU verringern“:</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_CH-EU_stadtratte-iStock_1c80e1aed8.webp" length="64464" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5839</guid><pubDate>Mon, 28 Jan 2019 10:59:02 +0100</pubDate><title>SGB lehnt geplante Strommarktöffnung ab.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-lehnt-geplante-strommarktoeffnung-ab</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Revision des Stromversorgungsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stromversorgung gehört zum Service public und sie ist von zentraler Bedeutung für die Volkswirtschaft. Die Versorgungssicherheit, eine möglichst umweltschonende Stromproduktion sowie moderate Preise sind für uns vorrangig. Gesetzliche Neuerungen müssen darum die Qualitäten unserer Versorgung stärken, denn die Umsetzung der Energiestrategie 2050, die technologischen Veränderungen und die Verfügbarkeit von Fachkräften sind die Herausforderungen der kommenden Jahre.</p><p>Der SGB spricht sich gegen die volle Marktöffnung aus, da sie einen negativen Effekt auf die Qualität der Versorgung und auf die Preisentwicklung haben wird. Aufgrund der Erfahrungen in Ländern mit vollliberalisierten Strommärkten rechnen wir damit, dass die Grundversorgung teurer würde als der Strompreis, den Haushalte heute bezahlen.</p><p>Der Bundesrat argumentiert bei der Marktöffnung primär mit Verzerrungen bei Endverbrauchern und Produzenten und mit der Energiestrategie 2050. Beide Argumentationen greifen jedoch nicht.</p><p>Strom ist ein Gut, das jederzeit verfügbar sein muss und es ist nur bedingt speicherbar. Der Stromfluss muss dauernd ausgeglichen sein und damit dies trotz «Markt» gewährleistet ist, braucht es eine Fülle von gesetzlichen Regulierungen, Normen und Kontrollinstanzen.</p><p>Zudem führt eine Marktöffnung auch nicht zur Unterstützung der Energiestrategie 2050. Investitionshemmnisse bleiben bestehen, solange die effektiven Kosten der Stromerzeugung nicht eingepreist und Strom nicht über längere Zeiträume gespeichert werden kann. Daran kann auch die vorgeschlagene Marktöffnung nichts ändern. Sie würde diese Probleme tendenziell sogar noch verschärfen. Investitionsanreize für die dezentrale Produktion von Strom würden hingegen massiv geschwächt. Und es besteht die Gefahr, dass an den Kosten für das Personal gespart würde.</p><p>Und nicht zuletzt würde die vorgeschlagene Revision an der Versorgungssicherheit der Schweiz nichts ändern. Ein Stromabkommen der Schweiz wäre zwar für den diskriminierungsfreien Zugang zum europäischen Stromhandel wichtig, würde aber nicht automatisch eine höhere Versorgungssicherheit im physikalischen Sinn bringen.</p><p><strong>Weitere Argumente für die Ablehnung des Entwurfs finden Sie in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Vernehmlassungen/190125_DH_VL_Strommarktoeffnung.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">vollständigen Vernehmlassungsantwort des SGB</a>.</strong></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5834</guid><pubDate>Mon, 21 Jan 2019 09:27:32 +0100</pubDate><title>Dossier 132: Zur Mitgliederentwicklung der  Gewerkschaften im Jahr 2017</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-132-zur-mitgliederentwicklung-der-gewerkschaften-im-jahr-2017</link><description>Per Ende 2017 organisierten die SGB-Gewerkschaften genau 353&#039;246 Mitglieder</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Mitgliederverbände des SGB, der grössten gewerkschaftlichen Dachorganisation der Schweiz, zählten Ende 2017 genau 353'246 Mitglieder. Der SGB vertritt damit im Jahresvergleich über 4'325 Mitglieder weniger. Das entspricht einem Rückgang von 1.2 %. Abgenommen hat der SGB sowohl bei den Frauen (-972) wie bei den Männern (-3'353).
</p><p>Die Zahl der dem SGB angeschlossenen Verbände ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 16 geblieben. Von diesen 16 Verbänden haben im Vorjahr drei zugelegt, zwei weisen die gleiche Mitgliederzahl wie ein Jahr zuvor aus und die übrigen 11 Gewerkschaften haben Mitglieder verloren.
</p><p>Ende 2017 zählte der SGB 104'856 Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme um 972 (- 0.92%). Im Jahr 2009 hatten die SGB-Verbände zum ersten Mal die Grenze von 100'000 organisierten Frauen durchbrochen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5832</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:59:55 +0100</pubDate><title>Etwas mehr AHV und wichtige Weichenstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/etwas-mehr-ahv-und-wichtige-weichenstellungen</link><description>Sozialversicherungen 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im neuen Jahr bekommen AHV-BezügerInnen endlich etwas mehr Rente. Doch die steigenden Gesundheitskosten vermag das nicht auszugleichen. Es braucht dringend deutlich höhere AHV-Renten. Grundlage dafür könnte die Zusatzfinanzierung sein, über gemeinsam mit der Steuerreform im Mai abgestimmt wird.</p><p>Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV-Renten wieder einmal erhöht. Allerdings nur minim: um zehn auf 1185 Franken steigt die Minimalrente, während die Maximalrente um 20 auf 2370 Franken erhöht wird. Auch die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung werden leicht nach oben korrigiert. Auf der Beitragsseite steigt der AHV-Mindestbeitrag um vier auf 482 Franken, derjenige der freiwilligen AHV/IV um acht auf 922 Franken.</p><h3>Sinkende Renten</h3><p>Keine grossen Änderungen gibt es dieses Jahr in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Insbesondere der Mindestzinssatz bliebt nun schon im vierten Jahr auf dem rekordtiefen 1 Prozent. Die BVG-Kommission hatte ihn gar auf 0.75 Prozent senken wollen. Auch wenn der Bundesrat diesem Vorschlag nicht Folge leistete, werden die Altersguthaben weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, was empfindliche Renteneinbussen zur Folge hat.</p><p>Leicht angehoben werden der BVG-Koordinationsabzug (24'885 Franken) und die Eintrittsschwelle (21'330 Franken) ebenso wie der maximale Steuerabzug in der Säule 3a (6826 Franken). Massiv gesenkt wird hingegen der BVG-Beitrag für Arbeitslose, nämlich von 1.5 auf 0.25 Prozent. Dies weil der Deckungsgrad hoch und die Arbeitslosigkeit relativ tief ist. Und schliesslich werden dieses Jahr die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der zweiten Säule um 1.5 Prozent angehoben.</p><p>Die Probleme der zweiten Säule sind gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Grund sind die seit Jahren sinkenden Zinsen und Umwandlungssätze, vor allem in überobligatorischen Bereich. Und während wir Arbeitnehmende immer mehr einzahlen, kassieren Lebensversicherungen, Banken und Berater weiterhin Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren. Dieser Entwicklung muss entschieden entgegengetreten werden, denn mit sinkendem Rentenniveau rückt das Leistungsziel in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen die Erhaltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen sollen. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu müssen dringend auch die AHV-Renten erhöht werden.</p><h3>Steigende Prämien</h3><p>Aufs Portemonnaie drücken auch die ständig steigenden Krankenkassenprämien. Die Standardprämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr für Erwachsene um 2.7 Prozent, während sie für junge Erwachsene (&lt;25 Jahre) um 13.5 Prozent sinkt. Wenn das Bundesamt für Gesundheit von einem Anstieg von lediglich 1.2 Prozent spricht, so deshalb, weil die vom BAG kommunizierten Prämientarife für 2019 erstmals auf der erwarteten Durchschnittsprämie und nicht mehr auf der Standardprämie (300.- Franchise, freie Arztwahl) basieren. Schon heute verzichtet ein Grossteil der Versicherten auf freie Arztwahl und wählt eine höhere Franchise. Das bringt zwar etwas moderatere Prämien, im Krankheitsfall allerdings auch eine deutlich stärkere Kostenbeteiligung.</p><p>Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, sind verschiedene Massnahmen beschlossen oder in Erarbeitung. Per Dezember 2018 wurden die Preise von einigen hundert Medikamenten und Produkten gesenkt. Und ab 2019 werden gewisse bis anhin stationäre Leistungen nur noch vergütet, wenn sie ambulant erbracht werden, etwa Krampfadern-, Hämorrhoiden- und Leistenbruchoperationen oder Kniespiegelungen.</p><h3>Wichtige Abstimmung zur AHV-Finanzierung</h3><p>Am 19. Mai werden die StimmbürgerInnen über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) abstimmen. Diese Vorlage will der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.</p><p>Noch in der parlamentarischen Beratung steckt die Revision der Ergänzungsleistungen. Die Differenzen gehen zurück an den Nationalrat und allenfalls in die Einigungskonferenz. Inhaltlich konnten wir die Erhöhung der Mietzinsmaxima um durchschnittlich 19 Prozent durchsetzen, ebenso die Bestimmung, dass ältere Arbeitslose in Zukunft ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung belassen und eine Rente beziehen können. Dennoch drohen weitere finanzielle Einschnitte und strengere Anspruchsvoraussetzungen für die EL.</p><p>Ebenfalls Kürzungen drohen bei der Revision der IV. Der Bundesrat wollte sie kostenneutral gestalten, doch die Nationalratskommission hat Kürzungsmassnahmen beschlossen. Besonders stossend ist die Kürzung der Kinderrenten von IV-Beziehenden um einen Viertel. Auch hinter der Einführung des stufenlosen Rentensystems verbergen sich Rentenkürzungen. Positiv sind die Massnahmen zur besseren beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit psychischen Problemen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.webp" length="144268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5831</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:55:03 +0100</pubDate><title>1.4 Millionen Franken für Hinterbliebene von Asbestopfern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-4-millionen-franken-fuer-hinterbliebene-von-asbestopfern</link><description>Entschädigungsfonds für Asbestopfer weitet Kreis der Anspruchsberechtigten aus</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ende Jahr hat der Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) 1.4 Millionen Franken zur Auszahlung an 23 Hinterbliebene von Asbestopfern freigegeben und gleichzeitig den Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet: Neu werden auch Entschädigungen an Betroffene ausgezahlt, deren Asbestkrebs (Mesotheliom) als Berufskrankheit anerkannt ist. Primärer Auftrag der Stiftung ist es, Menschen, deren Asbestkrebs nicht als Berufskrankheit anerkannt ist, zu entschädigen. Dies betrifft insbesondere Angehörige, zum Beispiel wenn sie kontaminierte Kleider gewaschen haben und der Kontakt mit Asbest somit nicht berufsbedingt war. Aber auch Hobby-Handwerker fallen unter diese Kategorie. Neben ihnen können aber nun neu auch Personen entschädigt werden, die beruflich mit Asbest zu tun hatten. Hier fallen die Auszahlungen jedoch tiefer aus als bei nicht UVG-Versicherten.
</p><p>Mit den 23 neuen Betroffenen hat der EFA damit bisher in insgesamt 56 Fällen Entschädigungen ausbezahlt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich dabei auf 5.8 Millionen Franken, und weitere 15 Gesuche sind hängig. Die Gesuche blieben hinter den erwarteten Zahlen zurück, weshalb der EFA nun eine Kommunikationsoffensive gestartet hat. Bei steigenden Anträgen ist der Fonds laufend auf weitere finanzielle Mittel angewiesen. Entsprechend fordert er "Wirtschaft und Industrie eindringlich zu weiteren Spenden auf". Bei einer Laufzeit bis 2025 benötigt die Stiftung über 100 Millionen Franken, um ihren Zweck erfüllen zu können.
</p><p>Immer noch erkranken in der Schweiz jährlich rund 120 Personen am tödlichen Asbestkrebs. Im Stiftungsrat der EFA sitzen VertreterInnen von Verbänden und Unternehmen, welche die Stiftung finanzieren sowie von Asbestgeschädigten und Gewerkschaften. Asbestopfer mit Mesotheliom und ihre Angehörigen sollen sich unter <a href="http://www.stiftung-efa.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.stiftung-efa.ch</a> über die Stiftung informieren oder über das Service-Center Kontakt aufnehmen (041 418 89 79, <a href="#" data-mailto-token="thpsav1nlzbjolGzapmabun4lmh5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">gesuche(at)stiftung-efa.ch</a>). </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5830</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:47:52 +0100</pubDate><title>Höhere Franchisen sind nicht tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-franchisen-sind-nicht-tragbar</link><description>Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung: Unverständlicher Kommissionsentscheid</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Nationalrat will nun auch die zuständige Ständeratskommission die Franchisen der Grundversicherung künftig an die Kostenentwicklung anpassen. Dieser Entscheid ist realitätsfremd - sowohl was die Situation der Versicherten in der Schweiz als auch was einen Vergleich mit dem Ausland betrifft.
</p><p>Nirgendwo in Westeuropa bezahlen die Versicherten mehr aus der eigenen Tasche für die Gesundheitskosten als in der Schweiz - und die Kopfprämien kommen noch dazu. Die Wahl der Franchise ist dabei genauso wenig ein freier Entscheid wie der Gang zum Arzt. Ein Gang der - entgegen der landläufigen Meinung, wir würden "wegen jedem Bobo zum Arzt rennen" - gemäss OECD in der Schweiz weit seltener ist als in allen Nachbarländern (in Deutschland werden 10 Arztbesuche pro Kopf und Jahr registriert, während es in der Schweiz knapp 4 sind).
</p><p>Es ist also völlig unverhältnismässig, die heute schon horrende Kostenbeteiligung der Versicherten durch einen neuen Gesetzesautomatismus laufend weiter zu erhöhen. Betroffen wären davon insbesondere RentnerInnen mit tiefen und mittleren Einkommen. Denn sie zahlen bereits heute über 7 Prozent ihres Einkommens für die Gesundheitskosten, könnten aber sicher nicht auf nötige Behandlungen verzichten.
</p><p>Die pauschale Behauptung, mit einer Erhöhung der Franchisen würden die Prämien weniger stark ansteigen, ist zudem falsch: Die Erfahrung mit vergangenen Franchisenerhöhungen lässt diesen Schluss nicht zu. 
</p><p>Nun ist der Ständerat gefordert, diese Tatsachen zu berücksichtigen und den Kommissionsentscheid zu korrigieren.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Reto Wyss, Zentralsekretär SGB, 079 740 99 84</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5828</guid><pubDate>Wed, 16 Jan 2019 09:11:59 +0100</pubDate><title>Mehr Sicherheit und Transparenz für die Versicherten in Sammelstiftungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-sicherheit-und-transparenz-fuer-die-versicherten-in-sammelstiftungen</link><description>SGB kritisiert in seiner Stellungnahme zum Weisungsentwurf «Risikoverteilung und Governance in Sammel- und 
Gemeinschaftseinrichtungen» fehlende Präzision und Wirksamkeit
</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die OAK nimmt mit der vorliegenden Weisung eines der drängendsten Probleme im Bereich der beruflichen Vorsorge auf. Hinter einigen BVG-Sammelstiftungen verbergen sich für die Versicherten grosse Risiken. Grundsätzlich begrüsst der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Stossrichtung, innerhalb der beruflichen Vorsorge umfassende Transparenz zu schaffen und wichtige «Governance»-Kriterien zu erfüllen. 
</p><p>Konkret ist der SGB jedoch der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen zur Verbesserung der Governance der Sammelstiftungen nicht ausreichen, um weit verbreitete Interessenkonflikte einzuschränken. Die neu gefassten Loyalitätsbestimmungen sind zu allgemein und unpräzise. Die konkreten Gefahren der in der Praxis entstandenen BVG-Stiftungen von Versicherungsgesellschaften oder Aktiengesellschaften werden nicht genannt. In der Weisung fehlen u.E. konkrete, umsetzbare Ansätze und Massnahmen, die besonders die «Governance» von Gemeinschafts- und Sammeleinrichtungen betreffen.
</p><p>Die Loyalitätsbestimmungen sollten den Versicherten die Sicherheit geben, dass ihre Vorsorgevermögen ausschliesslich gemäss dem Vorsorgezweck verwendet und Missbräuche bei der Vermögensverwaltung verhindert werden. Die Gefahr für die Entstehung von Interessenkonflikten erkennt der SGB insbesondere bei (teil-, oder (halb)autonomen sowie vollversicherten) Sammeleinrichtungen, die von Lebensversicherern gegründet wurden. 
</p><p>Die erarbeitete Weisung bietet bezüglich dieser drängenden Fragen der Governance keine ausreichende Antwort. Die effektiven Probleme der Interessenkonflikte bedürfen deshalb einer Präzisierung.<br><br><b>» Mehr Details und Aspekte in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260910_Lohnrunde_27/20260910_Lohn_MK_SEV_DE.pdf" class="download">vollständigen Stellungnahme des SGB</a></b></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5826</guid><pubDate>Tue, 15 Jan 2019 10:00:00 +0100</pubDate><title>Probleme bei der Kaufkraft und der Rentenhöhe rasch angehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/probleme-bei-der-kaufkraft-und-der-rentenhoehe-rasch-angehen</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat ein Kaufkraftproblem und ein Rentenproblem. Trotz Aufschwung stagnieren die Reallöhne. Gleichzeitig fressen Krankenkassenprämien und steigende Beiträge an die Pensionskassen immer mehr vom Lohn weg, so dass der effektiv verfügbare Lohn gar sinkt. Und wer in Pension geht, erhält immer weniger Rente von seiner Pensionskasse. Dies zeigen diverse Analysen, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB an seiner Jahresmedienkonferenz präsentierte.</p><p>Obwohl die Schweizer Wirtschaft in den letzten zwei Jahren kräftig gewachsen ist, stagnierten die Reallöhne. Sogar Deutschland, das lange eine schädliche «Lohnzurückhaltung» pflegte, hat heute ein stärkeres Lohnwachstum. Besonders betroffen sind langjährige Arbeitnehmende mit 20 oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit: Ihre Löhne sind seit 2010 kaum noch gestiegen. Derweil steigen die Ausgaben für die Krankenkassen immer weiter und nagen an der Kaufkraft.</p><p>Hinzu kommt, dass die Beiträge an die zweite Säule ebenfalls steigen. Seit der Finanzkrise bewegt sich der durchschnittliche reglementarische Beitragssatz von 18 auf 19,5 Prozent zu. Dafür bekommen die künftigen RentnerInnen aber nicht mehr Rente. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2005 sind die durchschnittlichen Pensionskassenrenten um 9 Prozent gesunken. Und die Situation spitzt sich immer mehr zu. Die neuste Auswertung des SGB bei 42 Pensionskassen mit 750'000 Versicherten zeigt: nachdem der mittlere Umwandlungssatz 2013 noch 6,4% betrug sinkt er im laufenden Jahr von 5,8 auf 5,6%. Künftige Rentnerinnen und Rentner werden damit nicht nur viel mehr einbezahlt haben als die Rentnerjahrgänge zuvor. Sie werden auch deutlich tiefere Renten erhalten.</p><p><strong>Der SGB fordert folgende Massnahmen, um das Kaufkraftproblem der Schweiz anzugehen:</strong></p><ul><li>Die Löhne müssen substanziell steigen. Insbesondere bei langjährigen MitarbeiterInnen und bei den Frauen. Zur Verbesserung der Lohnsituation der Frauen müssen die im neuen Gleichstellungsgesetz verankerten Lohnüberprüfungen rasch und konsequent durchgeführt werden.</li><li>In der Altersvorsorge braucht es eine Stärkung der AHV mit ihrem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis. Der SGB erarbeitet zurzeit einen Initiativtext für eine 13. AHV-Rente.</li><li>In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Dazu braucht es Gewinneinschränkungen für Lebensversicherer, Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten und einheitliche, verständliche Vorsorgeausweise. Zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses sollte die Umlagekomponente im BVG gestärkt werden. Die Schweizerische Nationalbank darf dem AHV-Ausgleichsfonds (compenswiss) keine Negativzinsen belasten. Weiter sollen die Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausgeschüttet werden (Verteilung über den Sicherheitsfonds).</li><li>Zur finanziellen Entlastung der Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen sind mehr Krankenkassen-Prämienverbilligungen nötig. Der SGB unterstützt die entsprechende Volksinitiative, die fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss.</li><li>Die Geldpolitik muss aktiv dafür sorgen, dass der Franken fair bewertet ist. Eine isolierte Zinserhöhung der SNB – wie von Bankenkreisen gefordert – wäre hingegen fatal.</li></ul><p><strong>&nbsp;<br> Grund- und Weiterbildung für alle.</strong><br> Weiter hat der SGB die Situation in der Berufsbildung analysiert. Nach wie vor ist der Anteil jener mit einer Grundausbildung auf Sekundarstufe II ungenügend. Hier müssen Benachteiligungen und finanzielle Hürden abgebaut und spezifische Unterstützungsmassnahmen für die Betroffenen ausgebaut werden.</p><p>Deutlich machte der SGB auch, dass beim Rahmenabkommen die vom Bundesrat im Jahr 2013 beschlossenen roten Linien weiterhin gelten müssen. Die Flankierenden Massnahmen dürften nicht aufgeweicht werden. Im Gegenteil: Es braucht mehr Schutz und mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen.<br><br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein_f5dee8dff5.webp" length="266560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5820</guid><pubDate>Mon, 07 Jan 2019 10:21:49 +0100</pubDate><title>Kritik an der Umsetzung des Observationsartikels</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kritik-an-der-umsetzung-des-observationsartikels</link><description>Neben grundsätzlicher Kritik bemängelt der SGB auch fehlende Klarheit und Präzision bei der Änderung der ATSV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat das Referendum zu den gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung von Versicherten unterstützt und die Schaffung unverhältnismässiger Befugnisse für private Observationen kritisiert, aber auch die unpräzise Formulierung des Gesetzesartikels. Letztere war bereits im Abstimmungskampf zentraler Gegenstand der Debatte und wird nun leider auch bei der Umsetzung viel zu viel Raum für unterschiedliche Interpretationen lassen.
</p><p>Es wäre daher nicht nur zu begrüssen, sondern eigentlich zu erwarten gewesen, dass die Revision des ATSV auch zum Anlass dafür genommen worden wäre, endlich mehr Rechtssicherheit über die Anwendung des Observationsartikels zu schaffen. Insbesondere hätte der unbestimmte Rechtsbegriff der "allgemein zugänglichen Orte" klar definiert und die zugelassenen "technischen Instrumente" präzise und abschliessend aufgelistet werden sollen. 
</p><p>Weitere Hinweise des SGB finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort zur Änderung der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) - Observation (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5822</guid><pubDate>Wed, 19 Dec 2018 10:00:00 +0100</pubDate><title>Gift für Lohnschutz und Sozialpartnerschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gift-fuer-lohnschutz-und-sozialpartnerschaft</link><description>Gastbeitrag von Daniel Lampart in der NZZ</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Angriffe auf die Flankierenden haben es vielen Leuten wieder bewusst gemacht, wie wichtig der Schweizer Lohnschutz ist. Auch in der EU: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wurde in den letzten Monaten von den europäischen Gewerkschaften aufgefordert, bei den Flankierenden hart zu bleiben. Damit der Lohnschutz in Europa besser wird.
</p><p>Die Gegner der Flankierenden kommen zum grossen Teil aus dem Inland. So der Wirtschaftsflügel der SVP mit Nationalrätin Martullo-Blocher, der Think-Tank der Grosskonzerne, Avenir Suisse, aber auch die NZZ oder die Entourage von FDP-Bundesräten. Im Ausland ist insbesondere die EU-Kommission dagegen. Die deutschen Handwerker sind gespalten. Viele haben sich mit unseren Flankierenden arrangiert. Sie wollen selber mehr Lohnschutz, um Dumpingkonkurrenz abzuwehren.  
</p><p>Die flankierenden Massnahmen wurden bei den Bilateralen I eingeführt – nach der verlorenen Abstimmung zum EWR. Die Bilateralen haben in einer Volksabstimmung nur eine Chance, wenn sie der Bevölkerung nützen. Und wenn garantiert ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Auch das Personenfreizügigkeitsabkommen verlangt in Art. 1d die «Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer». 
</p><p>Unser Land hat europaweit höchste Löhne und braucht deshalb den besten Schutz. In der Schweiz verdienen ausgebildete Handwerker im Mittel 5850 Franken. In Deutschland sind es 3200, in Polen sogar nur rund 850 Franken. Ohne Lohnschutz droht selbst unseren gelernten Fachkräften der Gang zur Sozialhilfe. 
</p><p>Dank den Flankierenden konnte in den gut geschützten Branchen ein Absinken der Löhne verhindert werden. Dank den guten Gesamtarbeitsverträgen stiegen in der Schweiz die tiefen und mittleren Löhne. Im Unterschied beispielsweise zum Vereinigten Königreich. 
</p><p>Der Marktzugang für Firmen aus der EU funktioniert trotz Lohnschutz bestens. Gemessen an der Wohnbevölkerung sind in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen tätig wie in der Schweiz. Sie machen hierzulande einen Umsatz von rund 2,5 Milliarden Franken pro Jahr. 
</p><p>Mit der Veröffentlichung des Rahmenabkommens zeigt sich, dass all das auf dem Spiel steht. Die Schweiz muss das schwache EU-Recht beim Lohnschutz übernehmen. Neu reden auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die EU-Kommission, die den Lohnschutz in verschiedenen EU-Ländern angegriffen haben, bei unseren Flankierenden mit. 
</p><p>Sie werden Druck machen, dass wir viel weniger ausländische Firmen kontrollieren. Schlimmer noch: Sie können die Schweizer Sozialpartnerschaft und die Gesamtarbeitsverträge im Kern angreifen. Diese ist einzigartig in Europa. Die EU-Behörden wollen nicht, dass die Löhne von paritätischen Kommissionen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften durchgesetzt werden. Insbesondere was die Bussen betrifft. Das stellt das System der Gesamtarbeitsverträge insgesamt in Frage. Betroffen sind eine Million Arbeitnehmer im Gastgewerbe, in der Reinigungs- und Sicherheitsbranche, im Bau, im Personalverleih u.a. 
</p><p>Zusätzlich streicht das Rahmenabkommen die Instrumente der 8-Tage-Voranmeldung und der Kaution sowie die Scheinselbstständigkeitsprüfung zusammen. Ohne diese Instrumente können die Schweizer Löhne gegen unseriöse und kurzlebige Firmen aus dem Ausland nicht mehr durchgesetzt werden. Das Schweizer Gewerbe droht von Dumpingfirmen überrollt zu werden. Weiter könnte die Schweiz unter dem vorliegenden Rahmenabkommen fast keine neuen Lohnschutzmassnahmen mehr einführen. Die Schweiz würde Kontrolle über Löhne verlieren. 
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Dieses Versprechen muss auch in Zukunft gelten. Mit dem vorliegenden Rahmenabkommen ist das nicht gewährleistet. Die Gewerkschaften lehnen es ab und werden es wenn nötig mit dem Referendum bekämpfen. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5818</guid><pubDate>Fri, 14 Dec 2018 11:41:14 +0100</pubDate><title>Kein Rahmenabkommen auf Kosten unserer Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-rahmenabkommen-auf-kosten-unserer-loehne</link><description>SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart zu den Angriffen auf die FlaM</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Wegen der Angriffe auf die Flankierenden Massnahmen haben viele Leute in den letzten Monaten realisiert, wie wichtig der Schweizer Lohnschutz ist. Und wie wichtig es ist, diese Angriffe abzuwehren. Nicht nur in der Schweiz: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat in den letzten Monaten viele Briefe von den bedeutenden Europäischen Gewerkschaften erhalten, bei den Flankierenden nicht nachzugeben. Damit es beim Lohnschutz in Europa aufwärts und nicht abwärtsgeht. &nbsp;</p><p class="Text">Die Gegner der Flankierenden sitzen grösstenteils im Inland. Etwa der Wirtschaftsflügel der SVP mit Nationalrätin Martullo-Blocher, der Think Tank der Grosskonzerne „Avenir Suisse“, aber auch Teile der Entourage von FDP-Bundesräten. Im Ausland ist insbesondere die EU-Kommission dagegen. Die deutschen Handwerker sind gespalten. Viele haben sich mit den Schweizer Flankierenden arrangiert. Sie wollen selber mehr Lohnschutz, um Dumpingkonkurrenz abzuwehren. </p><p class="Text">Die Flankierenden Massnahmen wurden im Rahmen der Bilateralen I eingeführt – nach der verlorenen Volksabstimmung zum EWR. Die Bilateralen haben in einer Volksabstimmung nur eine Chance, wenn sie der breiten Bevölkerung nützen. Und wenn garantiert ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Schweiz hat europaweit höchste Löhne und braucht deshalb den besten Schutz. In Deutschland verdienen ausgebildete Handwerker 3200 Franken, in Polen sogar nur rund 850 Franken, während in der Schweiz ein Lohn von etwas über 5‘849 Franken bezahlt wird. Ohne Lohnschutz droht selbst unseren gelernten Fachkräften der Gang zur Sozialhilfe! </p><p class="Text">Der Marktzugang für Firmen aus der EU funktioniert trotz Lohnschutz bestens. Gemessen an der Wohnbevölkerung sind in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen im Bau, in der Sicherheit oder in der Informatik tätig wie in der Schweiz. Sie machen hierzulande einen jährlichen Umsatz von rund 2.5 Milliarden Franken. </p><p class="Text">Mit der Veröffentlichung des Rahmenabkommens bestätigen sich die schlimmsten Befürchtungen. Die Flankierenden werden in der Substanz angegriffen. Die Schweiz muss das schwache EU-Recht beim Lohnschutz übernehmen. Neu reden auch der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission, die den Lohnschutz in verschiedenen EU-Ländern attackiert haben, bei unseren Flankierenden mit. Sie können uns unter Druck setzen, dass wir wesentlich weniger ausländische Firmen kontrollieren. Schlimmer noch: Sie können die Schweizer Gesamtarbeitsverträge im Kern angreifen. Denn ein Teil der EU-Behörden war immer dagegen, dass die GAV von paritätischen Kommissionen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften durchgesetzt werden. Der EuGH könnte entscheiden, dass das die EU-Firmen im Grundsatz diskriminiert. Fatal ist auch, dass die Instrumente der Voranmeldung, der Kaution und die Scheinselbständigkeits-Prüfung zusammengestrichen werden. Weiter könnte die Schweiz fast keine neuen Lohnschutzmassnahmen mehr einführen. </p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Dieses Versprechen muss auch in Zukunft gelten. Mit dem vorliegenden Rahmenabkommen ist das nicht gewährleistet. Die Gewerkschaften lehnen es ab und werden es wenn nötig mit dem Referendum bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5816</guid><pubDate>Fri, 14 Dec 2018 10:27:38 +0100</pubDate><title>Wichtiger Schritt Richtung Lohngleichheit – Weitere Schritte sind nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wichtiger-schritt-richtung-lohngleichheit-weitere-schritte-sind-noetig</link><description>Revision des Gleichstellungsgesetzes passiert die Schlussabstimmung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Parlament hat in der Schlussabstimmung ein Zeichen für die Lohngleichheit gesetzt und die Revision des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet - dies auch dank dem hartnäckigen Einsatz der Gewerkschaften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass mit der Gesetzesrevision endlich verbindliche Massnahmen gegen die fortwährende Lohndiskriminierung geregelt sind, erachtet die nun beschlossen Verbesserungen jedoch als zu schwach. Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 wird Druck für die kompromisslose Umsetzung machen.
</p><p>Es war ein langes Ringen um die Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung, die das Parlament am 14. Dezember beschlossen hat. Für den SGB ist es empörend, dass die bürgerliche Mehrheit den Vorschlag des Bundesrates auf jede nur erdenkliche Art und Weise abgeschwächt hat. Sie hat damit verhindert, dass die Arbeitgeber endlich vollumfänglich in die Verantwortung genommen werden, wie es die Verfassung verlangt. Kontrollen und Sanktionen wären nötig. Und es ist falsch, die neuen Bestimmungen nach 12 Jahren wieder aus dem Gesetz zu streichen. Trotzdem: gegen vehementen Widerstand haben die Gewerkschaften und die Frauen einen Fortschritt erkämpft. Sie haben sich jahrzehntelang unermüdlich für Verbesserungen bei der Lohngleichheit eingesetzt, zuletzt an der Kundgebung #Enough18 vom 22. September. Dank ihnen haben sich Bundesrat und Parlament nach etlichen erfolglosen Versuchen, der Lohndiskriminierung mit freiwilligen Ansätzen beizukommen, zu verbindlicheren Massnahmen durchgerungen.
</p><p>Der SGB erwartet, dass das revidierte Gesetz nun rasch in Kraft gesetzt und seine Wirkung evaluiert wird. Denn die Lohndiskriminierung von über 7 Prozent, wegen der jeder Berufsfrau in der Schweiz während ihrem Erwerbsleben durchschnittlich 303'000 Franken entgehen, ist ein fortwährender Verfassungsbruch. Nach dem viel zu langen Warten auf Lohngerechtigkeit muss das revidierte Gesetz jetzt ohne Wenn und Aber umgesetzt werden. Mit einem landesweiten Streik am 14. Juni 2019 werden die Frauen* ihren Forderungen erneut Nachdruck verleihen.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin für Gleichstellung 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5813</guid><pubDate>Thu, 13 Dec 2018 12:39:37 +0100</pubDate><title>Aktive Geldpolitik der SNB nötig - Franken nach wie vor stark überbewertet </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aktive-geldpolitik-der-snb-noetig-franken-nach-wie-vor-stark-ueberbewertet</link><description>SGB-Kommentar zur Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank (SNB)</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Wochen kam die Schweizerische Nationalbank (SNB) vermehrt unter Druck, die Zinsen anzuheben. Ein solcher Schritt wäre jedoch fatal. Denn der Franken ist nach wie vor markant überbewertet. Eine Zinserhöhung würde den bereits vorherrschenden Aufwertungsdruck weiter verstärken. Mit entsprechend negativen Auswirkungen auf Löhne und Arbeitsplätze.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst es deshalb, dass die SNB die Zinsen unverändert tief hält und bereit ist, am Devisenmarkt zu intervenieren. Der SGB erwartet von der SNB aber, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht. Insbesondere wurde die Chance verpasst, den Wert von 1.20 Fr./Euro mit diversen Massnahmen (kommunikativ und monetär) zu stabilisieren. Ziel muss nun sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchsetzen – insbesondere in Bezug auf den Wechselkurs.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/e/csm_Schweizerische-Nationalbank-Gebaeude_Foto-SNB-noncommercial_8cc9062cad.webp" length="117688" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5812</guid><pubDate>Thu, 13 Dec 2018 08:48:00 +0100</pubDate><title>Pierre-Yves Maillard tritt SGB-Präsidium am 6. Mai 2019 an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/pierre-yves-maillard-tritt-sgb-praesidium-am-6-mai-2019-an</link><description>Nachfolge für die Waadtländer Regierung wird bis dahin geregelt.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Delegierten des SGB-Kongresses haben am 1. Dezember Pierre-Yves Maillard zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Zurzeit amtiert Maillard noch als Waadtländer Staatsrat. Er wird das Amt als SGB-Präsident am 6. Mai 2019 antreten, nachdem seine Nachfolge für die Waadtländer Regierung geregelt ist. Bis dahin leiten die SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva und der SGB-Vizepräsident Giorgio Tuti den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Medienanfragen sind an das SGB-Sekretariat zu richten. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5810</guid><pubDate>Fri, 07 Dec 2018 19:24:42 +0100</pubDate><title>Der SGB wird jeden Abbau des Lohnschutzes konsequent bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/der-sgb-wird-jeden-abbau-des-lohnschutzes-konsequent-bekaempfen</link><description>Rahmenvertrag Schweiz-EU: schlimmste Befürchtungen bestätigt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat präsentierten Elemente des Rahmenvertrags mit der EU bestätigen die schlimmsten Befürchtungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Der Vertrag würde zu einem substanziellen Abbau der Flankierenden Massnahmen und damit des Schweizer Lohnschutzes führen. Er verunmöglicht es der Schweiz, die Löhne so zu schützen, wie sie es für erforderlich erachtet. Er verhindert die Verbesserung der Flankierenden Massnahmen. Und am Ende entscheidet der EU-Gerichtshof über den Schweizer Lohnschutz. Der EuGH hat vor wenigen Wochen in einem Urteil gegen die österreichischen Lohnschutzbestimungen zum wiederholten Mal bewiesen, dass er die Interessen der Arbeitgeber bzw. den Binnenmarktzugang über jene der Arbeitnehmenden stellt.</p><p>Die vom Bundesrat festgelegte und mehrmals bekräftigte rote Linie des Lohnschutzes wurde damit von der Verhandlungsdelegation durchbrochen. Ein solches Rahmenabkommen ist politisch chancenlos. Der SGB lehnt ein solches Rahmenabkommen deshalb dezidiert ab und wird es konsequent bekämpfen, nötigenfalls mit einem Referendum. Diese Position haben die Delegierten des SGB-Kongresses von letzter Woche in einer Resolution einstimmig bekräftigt.</p><p>Der SGB wurde in den letzten Monaten von allen bedeutenden europäischen Gewerkschaften aufgefordert, bei den Flankierenden Massnahmen nicht nachzugeben. Der Lohnschutz in ganz Europa muss verbessert werden. Der SGB kämpft auf europäischer Ebene zusammen mit den anderen Gewerkschaften des Europäischen Gewerkschaftsbundes für eine substanzielle Verbesserungen.</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_CH-EU_stadtratte-iStock_1c80e1aed8.webp" length="64464" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5805</guid><pubDate>Thu, 06 Dec 2018 12:06:00 +0100</pubDate><title>Monitoring zeigt: Handlungsbedarf bei den Prämien mehr als dringend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/monitoring-zeigt-handlungsbedarf-bei-den-praemien-mehr-als-dringend</link><description>Prämienbelastung der Versicherten erwiesenermassen massiv gestiegen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im soeben neu erschienen <a href="https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherte-mit-wohnsitz-in-der-schweiz/praemienverbilligung/monitoringpraemienverbilligung.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">"Monitoring"-Bericht des BAG</a> bestätigt sich, was der SGB vor Kurzem bereits in seinem <a href="/themen/wirtschaft/detail/aufschwung-jetzt-fuer-gerechtere-einkommenverteilung-nutzen">Verteilungsbericht </a>festgehalten hat: Die Nettoprämienbelastung ist in den letzten 10 Jahren in allen Kantonen für sämtliche Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen massiv gestiegen. Im schweizweiten Durchschnitt ist die Belastung von 9% im Jahr 2007 auf 14% im Jahr 2017 gestiegen, wobei der Anstieg für gewisse Haushalte noch wesentlich ausgeprägter war.
</p><p>Nun hat diese Entwicklung natürlich auch etwas mit dem Kostenwachstum in der Grundversicherung zu tun. Sinnvolle Kostendämpfungsmassnahmen, z.B. zur Eindämmung der Überversorgung und zur Senkung der Arzneimittelpreise sind daher unumgänglich. Diese dürfen aber nicht vom Hauptproblem der unsozialen Finanzierung der Krankenversicherung ablenken.
</p><p>Der Monitoringbericht untersucht nämlich nicht den Kosten- bzw. Prämienanstieg, sondern explizit die Wirksamkeit der Prämienverbilligungssysteme. Dass diese in fast allen Kantonen durch Sparpakete massiv nachgelassen hat: darin begründen sich die Resultate dieses Berichts. So gaben im Jahr 2017 elf Kantone insgesamt weniger Geld für die Verbilligung der Prämien aus also noch zehn Jahre zuvor – dies trotz der massiven Prämiensteigerungen und des starken Bevölkerungswachstums.
</p><p>So darf es nicht weitergehen. Der SGB hat <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/div/260626_Commentaire-USS-rapport-observatoire.pdf" class="download">an seinem Kongress einstimmig die Unterstützung</a> der von der SP Schweiz am gleichen Wochenende lancierten Prämienentlastungsinitiative beschlossen. Diese setzt den Standard für ein wirksames Prämienverbilligungssystem. Ein solches dient nicht nur den Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen, es korrigiert auch den volkswirtschaftlichen Unsinn, dass diese gezwungenermassen einen immer grösseren Teil ihres Einkommens für die Bezahlung der Krankenkassenprämien aufwenden müssen.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5803</guid><pubDate>Sat, 01 Dec 2018 16:40:51 +0100</pubDate><title>SGB beschliesst Projekte zur Stärkung der Kaufkraft – Neuer Präsident gewählt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-beschliesst-projekte-zur-staerkung-der-kaufkraft-neuer-praesident-gewaehlt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben an ihrem 56. Kongress den Waadtländer SP-Regierungsrat Pierre-Yves Maillard zum SGB-Präsidenten gewählt. Er folgt auf Paul Rechsteiner, der nach 20 Jahren sein Amt abgab und von den Delegierten mit langanhaltendem Applaus verabschiedet wurde. Thematisch im Zentrum des zweitägigen Kongresses standen der Kampf für die Gleichstellung von Mann und Frau sowie verschiedene Positionspapiere und Resolutionen, die zum Ziel haben, die Kaufkraft der Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen oder Renten zu stärken.
</p><p>Einstimmig beschlossen die Delegierten, mit der aktiven Unterstützung des Frauenstreiks am 14. Juni 2019 die Gleichstellung zu einem gewerkschaftlichen Hauptschwerpunkt der nächsten Zeit zu machen. In einer Resolution beschlossen sie zudem, ein Massnahmenpaket gegen die Lohn- und andere Diskriminierungen auszuarbeiten und einer Delegiertenversammlung zu unterbreiten.
</p><p>Zentrales Element der Gewerkschaftsarbeit ist auch der Kampf für anständige Renten. Die Delegierten beauftragten die SGB-Organe, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zu planen. Eine Erhöhung der AHV-Renten ist der einzige sinnvolle Weg, die stetig sinkenden Pensionskassenrenten der künftigen Rentnergenration auszugleichen. Denn die AHV hat das beste Preis-Leistungsverhältnis der Schweizer Altersvorsorge: Über drei Viertel der Versicherten erhalten mehr Rente als sie einzahlen mussten. Nur dank höheren AHV-Renten kann der Verfassungsauftrag eingehalten werden, wonach die Rente aus AHV und zweiter Säule den bisherigen Lebensstandard angemessen sicherstellen muss. 
</p><p>Weiter beschloss der Kongress, die geplante Volksinitiative zur Verbilligung der Krankenkassenprämien aktiv zu unterstützen. Denn die stetig steigenden Krankenkassenprämien fressen immer mehr von der Kaufkraft der Bevölkerung. Das Mass ist hier voll. 
</p><p>Die SGB-Delegierten machten zudem deutlich, dass sie die Angriffe auf den Lohn- und Arbeitnehmendenschutz und die Arbeitszeiten energisch bekämpfen werden. An die Adresse des Bundesrats richteten sie eine klare Botschaft: Die rote Linie des Lohnschutzes darf in den Verhandlungen zum Rahmenvertrag mit der EU nicht aufgegeben werden. Einen Abbau des Lohnschutzes werden die Gewerkschaften nötigenfalls auch mit einem Referendum bekämpfen. Vor das Volk bringen wird der SGB auch Revision des Arbeitsgesetzes, wenn der Angriff auf die Arbeitszeiten die parlamentarische Beratung überstehen sollte.
</p><p><b>» Übersicht über die Beschlüsse</b></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5801</guid><pubDate>Sat, 01 Dec 2018 13:11:58 +0100</pubDate><title>Pierre-Yves Maillard ist neuer SGB-Präsident</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/pierre-yves-maillard-ist-neuer-sgb-praesident</link><description>Mit 115 Stimmen im ersten Wahlgang gewählt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entscheidung ist gefallen: Mit absolutem Mehr der Stimmen haben die Delegierten des 56. Kongresses des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) Pierre-Yves Maillard im ersten Wahlgang zum neuen Präsidenten gewählt. Er steht die nächsten vier Jahre an der Spitze der grössten Arbeitnehmervertretung in der Schweiz. Er löst Paul Rechsteiner ab, der nach 20 Jahren SGB-Präsident feierlich verabschiedet wurde. An der Wahl nahmen 212 Delegierte teil. 82 stimmten für Barbara Gysi, 115 für Pierre-Yves Maillard, 15 Delegierte enthielten sich.
</p><p>In seiner Bewerbungsrede plädierte er für eine starke Gewerkschaftsbewegung. Diese zeichne sich durch Vielfalt aber auch durch Einigkeit aus. Er erinnerte zudem den Bundesrat, bei den Flankierenden Massnahmen Wort zu halten und keinen «europaweiten Lohnwettbewerb» zu betreiben.
</p><p>Der 50-Jährige ist seit 2004 Waadtländer SP-Regierungsrat. Er steht dem Departement für Gesundheit und Soziales vor. Er studierte an der Universität Lausanne und arbeitete als Oberstufenlehrer, bevor er Regionalsekretär der Gewerkschaft SMUW (Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverband) wurde. Pierre-Yves Maillard wird als Regierungsrat zurücktreten und sein Amt als SGB-Präsident zwischen Mai und Juni 2019 antreten. Bis dahin leiten die Vizepräsidentin Vania Alleva und der Vizepräsident Giorgio Tuti den SGB.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5799</guid><pubDate>Fri, 30 Nov 2018 19:18:51 +0100</pubDate><title>SGB wird alle Angriffe auf den Lohnschutz bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-wird-alle-angriffe-auf-den-lohnschutz-bekaempfen</link><description>Spontane Aktion der Kongressdelegierten und Unterstützung von Alain Berset</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Das ist das Ziel der Flankierenden Massnahmen, die auf Druck der Gewerkschaften eingeführt wurden. Dass die beiden FDP-Bundesräte die Flankierenden gegen die bisherigen Bundesratsbeschlüsse angreifen, ist beispiellos. Nun wird gar spekuliert, dass der Bundesrat bereit sei, die rote Linie des Lohnschutzes aufzugeben. Der SGB verurteilt diese Angriffe in aller Schärfe. Der SGB wird alle Bestrebungen, den Lohnschutz in der Schweiz zu verschlechtern, vehement bekämpfen, auch mit dem Referendum. Die Lohnschutzmassnahmen sind der Schlüssel für die Bilateralen Verträge und nicht das Problem. Dies machten die Delegierten des 56. SGB-Kongresses mit einer Aktion deutlich. Sie bildeten auf der Kornhausbrücke symbolisch die rote Linie, die der Bundesrat nicht überschreiten darf. 
</p><p>In einer Resolution forderten die SGB-Delegierten statt einem Abbau den Ausbau des Lohnschutzes. Denn der Lohnschutz ist in der Schweiz in den letzten Jahren stehen geblieben. Obwohl es viele Probleme gibt, etwa den stetigen Anstieg der dumpinggefährdeten Temporäranstellungen, die mangelhafte Durchsetzung der Bussen gegen unseriöse Firmen oder die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt. 
</p><p>Die Delegierten hielten zudem fest, dass der Einsatz für die Flankierenden Massnahmen auch ein Kampf für ein soziales Europa ist, den die europäische Gewerkschaftsbewegung führt. Denn Lohndumping ist in ganz Europa ein Problem. Dieses kann nur gelöst werden, wenn das Prinzip durchgesetzt wird, dass in den jeweiligen Ländern die Löhne bezahlt werden müssen, die dort gelten. Der Unterstützung des Bundespräsidenten Alain Berset kann sich der SGB sicher sein. In seiner Rede vor dem Kongress bestätigte er: «In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden.»<br><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5797</guid><pubDate>Fri, 30 Nov 2018 13:51:00 +0100</pubDate><title>SGB-Initiativprojekt: Es braucht eine 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-initiativprojekt-es-braucht-eine-13-ahv-rente</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersvorsorge hat ein Problem: Die Pensionskassenrenten sinken, während die Beiträge steigen. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält weniger von seiner Pensionskasse als die Jahrgänge davor. Der beste und finanziell vernünftigste Weg, für ein anständiges Rentenniveau zu sorgen, ist eine Erhöhung der AHV-Renten. Besonders wichtig ist das für die Frauen, die bei der Rente schlechter gestellt sind. Deshalb haben die Delegierten am 56. SGB-Kongress beschlossen, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zu planen.
</p><p>Der Rentenanspruch in der zweiten Säule sinkt von Jahr zu Jahr, obwohl die Schweiz immer reicher wird und obwohl die Berufstätigen immer höhere Beiträge in ihre Pensionskasse einzahlen. Grund sind die tiefen Zinsen und die Profite der Banken und Versicherungen aus der zweiten Säule. <br>Die AHV-Renten hingegen steigen, weil sie an die Teuerung und teilweise an die Lohnentwicklung angepasst werden. Das ist positiv. Aber sie hinken dennoch den Löhnen hinterher. Zudem fressen die Krankenkassenprämien einen immer grösseren Teil der Rente auf. Immer mehr AHV-RentnerInnen sind deshalb auf Ergänzungsleistungen angewiesen.
</p><p>Angesichts sinkender Pensionskassenrenten bei steigenden Lebenshaltungskosten entfernt sich die Schweiz immer mehr vom Verfassungsziel, wonach Pensionskassen und AHV zusammen „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ ermöglichen sollen.
</p><p>Ein anständiges Rentenniveau können wir in der heutigen Situation nur über eine Stärkung der AHV sichern. Es braucht eine 13. AHV-Rente so wie es für die meisten LohnbezügerInnen einen 13. Monatslohn gibt. Das kostet zwar etwas, aber die AHV bleibt für tiefe und mittlere Einkommen dennoch die Altersvorsorge mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Auch weil sie sehr sozial ist. Bei ihr bekommen 92 Prozent der Arbeitnehmenden mehr Rente als sie einbezahlt haben. 
</p><p>Von einem Ausbau der AHV profitieren vor allem die Frauen, weil sie häufig nur eine kleine oder gar keine Pensionskassenrente haben. Und auch weil Erziehungs- und Betreuungsarbeit – anders als bei der Pensionskasse – zu mehr Rente führen. Die SGB-Delegierten beauftragten am ersten Kongresstag den Vorstand, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente im Detail vorzubereiten und den Gremien zu unterbreiten. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5795</guid><pubDate>Thu, 29 Nov 2018 10:15:00 +0100</pubDate><title>Gratisarbeit und Burnout wird das Volk ablehnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-und-burnout-wird-das-volk-ablehnen</link><description>Ende der Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes: Kritik der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Dem Arbeitnehmerschutz in der Schweiz steht ein schwerer Angriff bevor: Die Regeln zu Höchstarbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung sollen sich für bis zu 1,4 Millionen Angestellte ändern. So werden Gratisarbeit und Burnout Tür und Tor geöffnet. Falls das Parlament dieser Demontage des Arbeitsgesetzes zustimmt, droht ein breit abgestütztes Referendum.</b></p><p>Am kommenden Dienstag endet die Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes (ArG). Ziel ist es, dass so genannte Fachspezialisten und Kader nicht mehr unter die Bestimmungen zu den Arbeitszeiten fallen. Damit würde für bis zu 40 Prozent der Arbeitnehmenden der Schutz vor Gratisarbeit und Burnout abgeschafft. Grund für die grosse Zahl Betroffener sind die vagen Umschreibungen. Fachspezialisten mit «wesentlichen Entscheidungsbefugnissen» und «einer grossen Autonomie» sowie «Kader» sind keine juristischen Kategorien. Deshalb wird der Arbeitgeber grossen Spielraum haben, um die Stellenprofile nach seinen Bedürfnissen festzulegen. Hinzu kommt ein Vollzugsproblem: Ohne Arbeitszeiterfassung können die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren nicht mehr prüfen, ob gesetzliche Vorgaben zu Nachtruhe, Sonntagsarbeitsverbot und Pausen eingehalten werden. Und den Arbeitnehmenden fehlt die Möglichkeit, Verstösse zu belegen.
</p><p>Besonders gefährdet wäre ihre Gesundheit durch die Streichung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der maximalen täglichen Überzeitarbeit sowie durch die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. Diese «Flexibilisierungen» im Sinne der Arbeitgeber dürften dazu führen, dass viele Lohnabhängige viel länger arbeiten müssten. 15-Stunden-Arbeitstage und 73.5-Stunden-Wochen würden zur Norm und das Familien- und Sozialleben breiter Bevölkerungskreise zusätzlich durch den Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots bedroht. 
</p><h3><b>Gesundheitsprobleme erwiesen</b></h3><p>Arbeitsmedizinische Studien zeigen klar, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin würde die Arbeitsgesetzrevision auch zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Absenzen führen - mit entsprechenden Kosten für die Arbeitgeber und die Gesellschaft. Immer mehr Menschen würden immer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und die Lage berufstätiger Frauen verschlechtert (z. B. bei Teilzeitarbeit: mehr Druck zu Mehrarbeit bzw. schlechtere Vereinbarkeit mit Familienpflichten). Gerade das Beispiel der Gesundheitsberufe führt vor Augen, dass eine übermässige Arbeitsbelastung nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern noch weitere Teile der Gesellschaft betrifft: etwa, wenn dadurch die Patientensicherheit sinkt.
</p><p>All diese negativen Folgen machen klar, warum die unterzeichnenden Organisationen die Gesetzesrevision ablehnen und alles tun, um die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie wissen dabei die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Denn 15-Stunden-Arbeitstage, 73.5-Stunden-Wochen, Gratisarbeit und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe finden in einer Abstimmung keine Mehrheit.
</p><p>&nbsp;</p><p>ALLIANZ GEGEN STRESS UND GRATISARBEIT:
</p><p><b>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)<br> Travail.Suisse<br> Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin<br> Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)<br> Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)<br> Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)<br> sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD.<br><br></b></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5807</guid><pubDate>Thu, 29 Nov 2018 10:15:00 +0100</pubDate><title>Gratisarbeit und Burnout wird das Volk ablehnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-und-burnout-wird-das-volk-ablehnen</link><description>Ende der Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes: Kritik der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Dem Arbeitnehmerschutz in der Schweiz steht ein schwerer Angriff bevor: Die Regeln zu Höchstarbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung sollen sich für bis zu 1,4 Millionen Angestellte ändern. So werden Gratisarbeit und Burnout Tür und Tor geöffnet. Falls das Parlament dieser Demontage des Arbeitsgesetzes zustimmt, droht ein breit abgestütztes Referendum.</b></p><p>Am kommenden Dienstag endet die Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes (ArG). Ziel ist es, dass so genannte Fachspezialisten und Kader nicht mehr unter die Bestimmungen zu den Arbeitszeiten fallen. Damit würde für bis zu 40 Prozent der Arbeitnehmenden der Schutz vor Gratisarbeit und Burnout abgeschafft. Grund für die grosse Zahl Betroffener sind die vagen Umschreibungen. Fachspezialisten mit «wesentlichen Entscheidungsbefugnissen» und «einer grossen Autonomie» sowie «Kader» sind keine juristischen Kategorien. Deshalb wird der Arbeitgeber grossen Spielraum haben, um die Stellenprofile nach seinen Bedürfnissen festzulegen. Hinzu kommt ein Vollzugsproblem: Ohne Arbeitszeiterfassung können die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren nicht mehr prüfen, ob gesetzliche Vorgaben zu Nachtruhe, Sonntagsarbeitsverbot und Pausen eingehalten werden. Und den Arbeitnehmenden fehlt die Möglichkeit, Verstösse zu belegen.
</p><p>Besonders gefährdet wäre ihre Gesundheit durch die Streichung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der maximalen täglichen Überzeitarbeit sowie durch die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. Diese «Flexibilisierungen» im Sinne der Arbeitgeber dürften dazu führen, dass viele Lohnabhängige viel länger arbeiten müssten. 15-Stunden-Arbeitstage und 73.5-Stunden-Wochen würden zur Norm und das Familien- und Sozialleben breiter Bevölkerungskreise zusätzlich durch den Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots bedroht. 
</p><h3><b>Gesundheitsprobleme erwiesen</b></h3><p>Arbeitsmedizinische Studien zeigen klar, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin würde die Arbeitsgesetzrevision auch zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Absenzen führen - mit entsprechenden Kosten für die Arbeitgeber und die Gesellschaft. Immer mehr Menschen würden immer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und die Lage berufstätiger Frauen verschlechtert (z. B. bei Teilzeitarbeit: mehr Druck zu Mehrarbeit bzw. schlechtere Vereinbarkeit mit Familienpflichten). Gerade das Beispiel der Gesundheitsberufe führt vor Augen, dass eine übermässige Arbeitsbelastung nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern noch weitere Teile der Gesellschaft betrifft: etwa, wenn dadurch die Patientensicherheit sinkt.
</p><p>All diese negativen Folgen machen klar, warum die unterzeichnenden Organisationen die Gesetzesrevision ablehnen und alles tun, um die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie wissen dabei die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Denn 15-Stunden-Arbeitstage, 73.5-Stunden-Wochen, Gratisarbeit und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe finden in einer Abstimmung keine Mehrheit.
</p><p>&nbsp;</p><p>ALLIANZ GEGEN STRESS UND GRATISARBEIT:
</p><p><b>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)<br> Travail.Suisse<br> Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin<br> Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)<br> Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)<br> Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)<br> sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD.<br><br></b></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5793</guid><pubDate>Tue, 27 Nov 2018 10:00:00 +0100</pubDate><title>Dossier 131: Analyse der Kantonsfinanzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-131-analyse-der-kantonsfinanzen</link><description>SGB untersucht Budgets und Finanzpläne der Kantone </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz befindet sich in einer Hochkonjunktur. Diese wirkt sich mit etwas Verzögerung auch auf die allgemeine finanzielle Situation der Kantone aus. Nachdem für das Jahr 2016 12 von 26 Kantonen positive Rechnungsabschlüsse vorweisen konnten (gemessen in strukturellen Saldi), waren es für das Jahr 2017 bereits 19 Kantone. Dennoch verfolgen viele Kantone seit Jahren eine harte Sparpolitik und planen auch für die kommenden Jahre nicht, davon abzuweichen. Begründet werden kann dies nicht mehr, wie vor einiger Zeit, mit "untragbar hohen Defiziten" oder der Notwendigkeit des Schuldenabbaus: Das aggregierte Finanzierungsergebnis der Kantone ist gemäss Finanzstatistik der EFV seit 2016 wieder deutlich positiv und die Refinanzierung der Schulden hat in dieser schon lange anhaltenden Tiefzinsphase keine akute Priorität. 
</p><p>Eine heute oft vorgebrachte Begründung für das Schnüren weiterer Sparpakete ist die zuerst im Rahmen der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III und danach der Steuervorlage 17 / STAF geplante Abschaffung der international geächteten steuerlichen Privilegierung sogenannter Statusgesellschaften. Etliche Kantone beabsichtigen, die dereinst vom Verlust der Privilegien betroffenen Firmen im Rahmen flächendeckender Senkungen der Unternehmenssteuern zu kompensieren. Letztere würden weit über den Kreis der tangierten Firmen hinausgehen und entsprechende Millionenlöcher in die kantonalen Kassen reissen. Im Bewusstsein darüber planen gewisse Kantone bereits im Voraus weitere Sparpakete.
</p><p>Der SGB hat bereits in drei früheren Dossiers periodisch die Lage der kantonalen Finanzen analysiert und dabei jeweils Folgendes festgestellt:</p><ul><li>Die Kantone budgetieren chronisch zu pessimistisch, d.h. weisen systematisch bessere Rechnungsabschlüsse vor.</li><li>Die kantonale Verschuldung wird systematisch überschätzt, bzw. das der Verschuldung gegenüberstehende Vermögen vernachlässigt.</li><li>Defizite werden nicht genügend in Relation zur Konjunkturentwicklung betrachtet und strukturell betrachtet.</li><li>Kantone, die in der Vergangenheit ihre Steuern besonders stark senkten, haben heute verschärfte Probleme mit ihrem Finanzhaushalt – mit der erklärbaren Ausnahme einiger weniger kleiner Kantone.</li></ul><p>Die wirtschaftliche Situation hat sich in den letzten Jahren verändert, die Schweiz befindet sich schon seit einiger Zeit im Aufschwung. Die oben erwähnten Feststellungen haben aber auch heute nicht an Relevanz verloren: Für das Jahr 2017 schneiden so beispielsweise 23 von 26 Kantonen mit ihrer Rechnung besser ab als budgetiert.
</p><p>Das vorliegende Dossier gibt einerseits einen Überblick über die entscheidenden Finanzkennzahlen der Kantone, wie die Nettovermögensquote oder der strukturelle Haushaltssaldo. Im Vergleich zu früheren Dossiers werden diese Kennzahlen bereits für das Jahr 2017 berechnet und zudem für die Jahre 2018 und 2019 prognostiziert. Um dies zu ermöglichen, stützt sich die Analyse für die jüngsten Jahre nicht mehr auf die mit grosser Verzögerung erscheinende harmonisierte Finanzberichterstattung der EFV ab, sondern direkt auf die Zahlen aus den Kantonen. Letztere konnten insbesondere aufgrund der mittlerweile fast flächendeckenden Umstellung auf den Rechnungslegungsstandard HRM2 einfacher miteinander verglichen und entsprechend harmonisiert werden.
</p><p>Die ausgeprägte föderalistische Struktur der Schweiz erlaubt es, die Kantone nicht nur bezüglich ihrer Steuersätze sondern auch auf der Ebene ihrer Versorgungslage zu vergleichen. In einem zweiten Teil werden daher die&nbsp; Pro-Kopf-Ausgaben (bzw. Fallkosten) für unterschiedliche Aufgabenbereiche miteinander verglichen, wobei bei Verbundsaufgaben jeweils auch der kantonale Finanzierungsanteil eine grosse Rolle spielt. Im Fokus stehen insbesondere zwei Bereiche: Einerseits die Langzeitpflege, die demografisch bedingt über Jahrzehnte an Bedeutung gewinnen wird und andererseits die Bildung, die in den nächsten Jahren auf fast sämtlichen Stufen und in den allermeisten Kantonen mit einer massiv steigenden Anzahl an Lernenden zu rechnen hat.
</p><p>Die vorliegende Analyse der Kantonsfinanzen wurde nicht mehr thematisch gegliedert, sondern nach Kantonen strukturiert. Dies ermöglicht den schnellen Blick auf die Entwicklung in den einzelnen Kantonen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5790</guid><pubDate>Mon, 26 Nov 2018 19:00:00 +0100</pubDate><title>Belastung der Versicherten: Nationalrat kennt keine Grenzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/belastung-der-versicherten-nationalrat-kennt-keine-grenzen</link><description>SGB kritisiert Beschluss zur automatischen Anpassung der Franchisen
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die rechtsbürgerliche Mehrheit des Nationalrats spricht sich für eine Vorlage zur Anpassung der Franchisen an die Entwicklung der Gesundheitskosten aus. Damit zeigen SVP, FDP &amp; Co. einmal mehr, dass sie den Kompass für die Anliegen der Bevölkerung komplett verloren haben.<br><br> Die Finanzierung der Krankenversicherung findet sich seit Jahren in den obersten Rängen sämtlicher Sorgenbarometer. Dies erstaunt nicht, gibt es doch heute in vielen Kantonen Haushalte, die 20 Prozent oder mehr ihres verfügbaren Einkommens für Prämienzahlungen aufwenden müssen. Die direkte Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt etc.) kommt da noch hinzu. Sie ist in kaum einem OECD-Land höher als in der Schweiz!<br><br> Die alltägliche Realität der Versicherten wäre also Grund genug für das Parlament, sich endlich und intensiv mit Modellen der sozialen Finanzierung der Grundversicherung auseinanderzusetzen. Doch mit dem Durchwinken der von der Versicherungslobby geforderten stetigen Erhöhung der Franchisen geschieht genau das Gegenteil.<br><br> Der Ball liegt nun beim Ständerat. Er muss dieser Vorlage eine wuchtige Abfuhr erteilen. Alles andere wäre ein Hohn für die Versicherten – insbesondere für alte und chronisch kranke PatientInnen.<br></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5791</guid><pubDate>Mon, 26 Nov 2018 12:00:00 +0100</pubDate><title>Dossier 130: Verteilungsbericht 2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-130-verteilungsbericht-2018</link><description>Die Verteilung der Löhne, Einkommen und Vermögen sowie die Belastung durch Steuern und Abgaben in der Schweiz
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die gewerkschaftliche Lohnpolitik ab der zweiten Hälfte der 1990er Jahre hat viele Erfolge vorzuweisen. Dank den Mindestlohnkampagnen und den Fortschritten bei den Gesamtarbeitsverträgen sind die unteren Löhne deutlich gestiegen – im Unterschied zu vielen anderen Ländern in Europa. Und trotz Finanzkrise und Frankenüberbewertung erhöhten sich die Löhne insgesamt. Die von Arbeitgeberkreisen angedrohten Lohnsenkungen konnten die Gewerkschaften verhindern. Negativ ist hingegen, dass die oberen und obersten Löhne deutlich stärker stiegen. Die Lohnschere ist auch in der Schweiz aufgegangen. Heute gibt es in der Schweiz rund 14‘000 Personen mit einem Lohn von einer halben Million Franken und mehr – gegenüber rund 3000 Mitte der 1990er Jahre. 
</p><p>Mitarbeitende mit langer Betriebszugehörigkeit erhielten in den Krisenjahren jedoch weit weniger Lohnerhöhungen. Auch in Gesprächen mit Personalkommissionen in Branchen wie der Maschinenindustrie kommt klar zum Ausdruck, dass die Lohnstruktur in zahlreichen Betrieben mittlerweile aus dem Lot ist. Dies rächt sich später auch bei der Pensionskassenrente – vor allem bei den Ü55. Wenn der Lohn stagniert, stagnieren auch die Beiträge. Dazu kommt die tiefere Verzinsung der Altersguthaben in den letzten Jahren. Im Rentenalter sind vor allem sie die Leidtragenden der stark gesunkenen Umwandlungssätze. 
</p><p>Die Frauenlöhne haben gegenüber den Männerlöhnen in den letzten Jahren etwas aufgeholt. Auch weil auf Druck der Gewerkschaften in den Branchen und Betrieben sowie beim Bund Gegenmassnahmen ergriffen wurden. Der Lohnunterschied ist mit rund 17 Prozent aber nach wie vor beträchtlich.
</p><p>Lohnpolitisch ein Fehlstart war der 2016 einsetzende Wirtschaftsaufschwung. Trotz höheren Gewinnen und vermehrtem Arbeitskräftemangel schalteten gewisse Arbeitgeber auf stur. Die sehr bescheidenen Nominallohnerhöhungen wurden von der Teuerung mehr als weggefressen. Die Reallöhne sinken leicht. 
</p><p>Die Schweizer Steuer- und Abgabenpolitik in den letzten 15 bis 20 Jahren war zugunsten der Oberschicht. Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen wurden hingegen deutlich stärker zur Kasse gebeten. Die bedeutenden Lohnfortschritte wurden durch diese unsoziale Politik zu einem beträchtlichen Teil zunichte gemacht. 
</p><p>Die obersten Einkommen profitierten vor allem von den Steuersenkungen in nahezu allen Kantonen. Die übrigen Haushalte leiden dagegen immer mehr unter den Krankenkassenprämien. Die Prämien haben sich seit 1997 mehr als verdoppelt. Die Prämienverbilligungen, die zur Abfederung der Prämienlast eingeführt wurden, stiegen hingegen um nur rund ein Drittel. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Prämienbelastung für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen teilweise mehr als verdoppelt! Diese Entwicklung hat die Progression des Schweizer Steuer- und Abgabesystems zu einem beträchtlichen Teil gebrochen. Die Belastung einer alleinstehenden Person durch Steuern und Abgaben wird mehr und mehr proportional statt progressiv.&nbsp; 
</p><p>Nun braucht es eine Wende in der Lohn-, Einkommens- und Abgabenpolitik. Es braucht spürbare generelle Lohnerhöhungen, es braucht wirksame Massnahmen für bessere Frauenlöhne sowie mehr gute GAV mit Mindestlöhnen. Die Kantone müssen die Steuersenkungen für hohe Einkommen korrigieren. Und Bund und Kantone müssen die Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien erhöhen. Damit niemand mehr als 10 Prozent des Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden muss. </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5788</guid><pubDate>Sun, 25 Nov 2018 15:31:00 +0100</pubDate><title>Schuss vor den Bug für die Steuerabbauer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schuss-vor-den-bug-fuer-die-steuerabbauer</link><description>SGB-Kommentar zu der kantonalen Abstimmung in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist sehr erfreut über die Ablehnung des bernischen Steuergesetzes. Es ist ein Schuss vor den Bug für alle Steuerabbauer in den Kantonen, die zurzeit starke Senkungen der Unternehmenssteuern planen. <br><br>Der SGB erwartet, dass Steuervorlagen in den Kantonen dem Beispiel des Bundes folgen. Bei der Steuervorlage des Bundes hat das Parlament nämlich die Lehren aus der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III gezogen: Die Aktionäre zahlen mehr Steuern. Und die Normalverdienenden profitieren, weil insbesondere die Firmen und die hohen Einkommen mehr AHV-Beiträge zahlen müssen. Der SGB wird auch in anderen Kantonen seine kantonalen Bünde unterstützen, Steuersenkungspakete auf Kosten der Bevölkerung zu versenken. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5786</guid><pubDate>Sun, 25 Nov 2018 13:59:00 +0100</pubDate><title>Guter Tag für die Menschenrechte und die Schweizer Demokratie </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/guter-tag-fuer-die-menschenrechte-und-die-schweizer-demokratie</link><description>SGB-Kommentar zu den eidg. Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erleichtert über das sehr deutliche Nein zur sogenannten «Selbstbestimmungs»-Initiative. Denn eine Annahme hätte die Schweizer Gerichte geschwächt und die Durchsetzung der Menschenrechte erschwert. Das hätte insbesondere den Arbeitnehmenden geschadet. Eine Reihe Grundrechte der Arbeitnehmenden wäre früher oder später in Frage gestellt worden. Das Nein ist damit eine deutliche Absage an eine Abschottungspolitik, die dem Lohnschutz und dem Schutz der Arbeitnehmenden schadet.<br>&nbsp;<br>Enttäuscht nimmt der SGB vom Ja zum Observationsartikel Kenntnis. Damit werden die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen unter Generalverdacht gestellt und private Versicherungskonzerne erhalten sehr weitgehende Kompetenzen zur Missbrauchsbekämpfung. Es ist nun am Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Privatsphäre der Versicherten gewahrt wird und die Versicherungsspione – wie versprochen – nicht bis in die Wohnung hinein observieren. Der SGB erwartet zudem von der SUVA, dass sie nun eine Vorbild- und Führungsfunktion übernimmt, damit das Gesetz nicht zum Schaden der Arbeitnehmenden umgesetzt wird.<br>&nbsp;<br>Erfreut ist der SGB auch über die Ablehnung der Revision des Ladenöffnungszeitengesetzes im Kanton Basel-Stadt. Einmal mehr sagen die Stimmberechtigten in einem Kanton Nein zu einer Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Im konkreten Fall war es eine Verlängerung der Öffnungszeiten am Samstag von 18 auf 20 Uhr. Die Mehrheit der Bevölkerung erachtet dies als unnötig. Dies auch weil sie weiss, dass längere Öffnungszeiten für das betroffene Personal belastend ist und weniger Zeit mit der Familie bedeutet.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5784</guid><pubDate>Fri, 23 Nov 2018 16:05:43 +0100</pubDate><title>Gegen Dumping – Für eine Digitalisierung, die Berufstätigen nützt, nicht schadet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/gegen-dumping-fuer-eine-digitalisierung-die-berufstaetigen-nuetzt-nicht-schadet</link><description>Viel zu tiefer Mindestlohn des Postregulators Hollenstein (PostCom)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Entscheid, in der Logistikbranche einen Mindestlohn von 18.27 Fr./h einzuführen, hat der Postregulator Hans Hollenstein (PostCom) dem Dumping in der Logistikbranche Tür und Tor geöffnet. Der viel zu tiefe Mindestlohn unterläuft nicht nur die gewerkschaftlichen Bestrebungen, den Dumpingwettbewerb in der Schweizer Logistik und im Strassengütertransport zu verhindern, sondern er steht auch in klarem Widerspruch zum Grundsatz der staatlichen Mindestlohnpolitik, dass der Lohn zum Leben reichen muss.</p><p>Die gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik hat dazu geführt, dass die tiefen Löhne in vielen Branchen deutlich angehoben wurden. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führte das zu einer spürbaren Verbesserung der Lebenssituation. Mit dem positiven Entscheid des Bundesgerichtes zum geplanten Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde im Kanton Neuenburg hat der Kampf gegen Tieflöhne eine neue Dynamik gewonnen. 20 Franken seien zwar ein tiefer Lohn, doch orientiere er sich an den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, begründete das Gericht. Wer erwerbstätig sei, solle nicht die Sozialhilfe beanspruchen müssen. Dieser Mindestlohn gilt auch für die Logistikbranche.</p><p>Die Logistik hat mit dem Onlinehandel eine neue Bedeutung erhalten. Mit einem landesweiten Mindestlohn von nur 18.27 Fr./h droht ein Druck auf die Löhne in dieser wachsenden Branche und indirekt auch im Detailhandel. Denn Lohndumping in der Logistik macht den Onlinehandel noch attraktiver. Schon heute spürt der Detailhandel die Tieflohnkonkurrenz von Amazon und Zalando. Es droht eine Digitalisierung auf Kosten der Berufstätigen.</p><p>Deutschland und Frankreich zeigen, wohin solche Arbeitsverhältnisse führen. In diesen beiden Ländern setzen die grossen Logistikfirmen immer mehr auf Subunternehmen. Deren Angestellte haben signifikant tiefere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen.</p><p>Die Gewerkschaften fordern die PostCom darum auf, ihren skandalösen Entscheid umgehend zukorrigieren, bevor dieser Schaden anrichtet. Gewerkschaftliches Ziel ist ein Mindestlohn von 22 Franken. In einem ersten Schritt muss sich die PostCom mindestens an den vom Bundesgericht im Fall Neuenburgs entwickelten Kriterien orientieren (unterster Mindestlohn 20 Fr./h sowie höhere Mindestlöhne abgestuft nach Ausbildung und Qualifikation).</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND + FAIRLOG</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Giorgio Tuti, Präsident SEV, 079 221 45 64</li><li>Daniel Münger, Präsident Syndicom, 079 215 49 33</li></ul><p>FAIRLOG ist die Gewerkschaftsallianz für Strassengütertransport und Logistik der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, von syndicom, der Gewerkschaft Medien und Kommunikation und der Unia.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/6/csm_Logistik_Foto-Schweizerische-Post-AG_fec61868d9.webp" length="533178" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5783</guid><pubDate>Thu, 22 Nov 2018 21:39:50 +0100</pubDate><title>Leichte Verbesserung gegenüber «Fair-Preis-Initiative» </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/leichte-verbesserung-gegenueber-fair-preis-initiative</link><description>Vernehmlassungsantwort zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat Verständnis für das Anliegen der Initianten. Die «Fair-Preis-Initiative» lehnen wir jedoch aus verschieden Gründen ab. Wir begrüssen daher, dass der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats die besonders problematischen Punkte der «Fair-Preis-Initiative» reduziert. Insgesamt bezweifelt der SGB, dass die vorgeschlagene Anpassung des Kartellgesetzes (KG) der richtige Weg ist, um die Kaufkraft der Arbeitnehmenden zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen zu stärken. In der vollständigen Vernehmlassungsantwort nimmt der SGB Stellung zu den Unterschieden des indirekten Gegenvorschlags gegenüber der Initiative und legt Grundsatzüberlegungen zur Eignung der gewählten Instrumente zur Senkung der Preise dar.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5781</guid><pubDate>Thu, 22 Nov 2018 19:06:00 +0100</pubDate><title>Erleichterungen für geflüchtete und migrierten Menschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/erleichterungen-fuer-gefluechtete-und-migrierten-menschen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die vorgesehenen Anpassungen in den Verordnungen. Sie sind ein Schritt in die richtige Richtung und erleichtern geflüchteten und migrierten Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Schutz und Würde. Wichtige Gesichtspunkte sind:</p><ul><li>Die höhere Integrationspauschale ist sinnvoll, da eine möglichst frühe und umfassende Erwerbsintegration von Migrantinnen und Migranten ein, nicht nur finanzielle Unabhängigkeit sondern auch Selbstwertgefühl fördert.</li><li>Die Massnahmen des Erstintegrationsprozesses inklusive Sprachförderung sind sinnvoll und sollen möglichst früh einsetzen.</li><li>Die Erhöhung der Fallpauschalen nutzen den unbegleiteten Minderjährigen. Die Kinderrechte müssen ohne Einschränkungen eingehalten werden, insbesondere das Recht auf Wahrung des Kindeswohls, auf Bildung und Entwicklung. Bei der Wahrung dieser Rechte müssen Kostenargumente nachrangig sein.</li></ul>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5780</guid><pubDate>Thu, 22 Nov 2018 14:26:59 +0100</pubDate><title>Zweckmässige Finanzierung der Stellenmeldepflicht-Kontrollen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zweckmaessige-finanzierung-der-stellenmeldepflicht-kontrollen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht </description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die Stellenmeldepflicht unterstützt. Sie muss so ausgestaltet sein, dass sie den Arbeitslosen und Stellensuchenden in der Schweiz nützt. Würde die Stellenmeldepflicht jedoch zu einem repressiven Instrument uminterpretiert, wäre das kontraproduktiv. Aus diesem Grund sind Kontrollen für den SGB für die Durchsetzung zwar notwendig, aber nicht zentral. 
</p><p>Die vorgeschlagenen Regelungen zur Finanzierung der Kontrollen erscheinen dem Gewerkschaftsbund zweckmässig -&nbsp; namentlich die Finanzierung der kantonalen Kontrollen über einen Pauschalbetrag und die vorgesehene finanzielle Beteiligung der Kantone an den Kontrollen. Dass die Kantone über die Kontrollen Bericht erstatten müssen, begrüsst der SGB. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5774</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2018 13:25:27 +0100</pubDate><title>Aussenminister Cassis ist ein Risiko für die Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aussenminister-cassis-ist-ein-risiko-fuer-die-schweiz</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner: «Lohnschutz ist kein Hindernis, sondern die Voraussetzung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs.»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit Tagen erleben wir jetzt wieder einen Aussenminister Cassis, der Mal um Mal zur Preisgabe des schweizerischen Lohnschutzes gegenüber der EU-Kommission auffordert. Besonders extrem in einem <a href="https://www.republik.ch/2018/11/09/an-der-bar-mit-ignazio-cassis" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Interview in der «Republik»</a>. Hier sind dem freisinnigen Bundesrat offensichtlich alle Sicherungen durchgebrannt.
</p><p>Erinnern wir uns: Fünf Jahre lang, seit die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU begannen, hat die Schweiz den Schutz der Löhne als rote Linie definiert. Mitte Juni dieses Jahres begann Aussenminister Cassis mit seinen Attacken gegen den schweizerischen Lohnschutz. Im Verbund mit Chefunterhändler Balzaretti und Wirtschaftsminister Schneider-Ammann. Und immer wieder liefen sie mit ihren Attacken auf. Der schweizerische Lohnschutz ist nicht verhandelbar. <br>Wo sie Gelegenheit dazu haben, behaupten die freisinnigen Bundesräte und ihre politischen Adlaten nichtsdestotrotz, der Lohnschutz der EU sei mit dem schweizerischen vergleichbar. Wenn der EU-Lohnschutz tatsächlich gleich gut wäre wie derjenige der Schweiz: Weshalb wollen sie dann wesentliche Teile unseres erfolgreichen Schutzsystems herunterfahren, mit dem erklärten Zweck, den Marktzugang für EU-Firmen zu erleichtern? Auf diese einfache Frage haben die Lohnschutz-Ausverkäufer keine Antwort. 
</p><p>Wer dennoch entgegen aller Evidenz geneigt war, diesen Behauptungen Glauben zu schenken, muss seine Illusionen spätestens seit letztem Dienstag begraben: Der Europäische Gerichtshof EuGH (nicht zu verwechseln mit dem Gerichtshof für Menschenrechte!) hat wesentliche Teile des österreichischen Lohnschutzes als ungültig erklärt. Einmal mehr hat das Gericht die Marktfreiheiten eines Lohndumping betreibenden Bauunternehmers höher gewertet als den sozialen Schutz der arbeitenden Bevölkerung. Dabei ist das österreichische System viel weniger hart als dasjenige der Schweiz!
</p><p>Entweder kapieren jetzt auch Bundesrat Cassis und Chefunterhändler Balzaretti, dass die rote Linie des Bundesrates beim Lohnschutz auch inhaltlich sehr gute Gründe hat. Und vertreten endlich wieder die Position der Schweiz statt den Lohnschutz schlecht zu reden. Oder aber sie werden für die Schweiz definitiv zum Grossrisiko. Wer kann sich noch wundern, wenn die EU-Kommission beim Lohnschutz der Schweiz gegenüber kompromisslos auftritt, wenn unser Aussenminister und die federführenden Staatssekretäre immer wieder deutlich machen, dass sie in dieser Frage auf Seiten der EU-Kommission sind? Statt die Linie des Bundesrats zu vertreten.
</p><p>Der wirksame schweizerische Lohnschutz -&nbsp; eigenständig und nichtdiskriminierend ausgestaltet - ist kein Hindernis, sondern die Voraussetzung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs. Das war in der Vergangenheit so. Und es wird in Zukunft nicht anders sein. Die Eskapaden des Aussenministers werden daran nichts ändern. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5778</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2018 10:00:00 +0100</pubDate><title>Dossier 128: Frauenkongress 2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/dossier-128-frauenkongress-2018</link><description>Unsere Zeit ist mehr wert! Notre temps vaut plus que ça ! Il nostro tempo vale di più!

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 13. SGB-Frauenkongress fand am 19. und 20. Januar 2018 im Weltpostverein in Bern statt. 260 Delegierte und Gäste befassten sich unter dem Motto «Unsere Zeit ist mehr wert» mit Herausforderungen und Lösungsansätzen im Themenbereich Care-Arbeit, Arbeitszeit und Wert der Frauenarbeit. 
</p><p>Am Morgen des ersten Kongresstages führte die Soziologin Sarah Schilliger in die Welt der Care-Arbeit ein: Betroffene müssen sich im Spannungsfeld zwischen Markt und Familie organisieren, damit sie Care-Arbeit leisten resp. Care-Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Sarah Schilliger illustrierte dies anhand verschiedener Care-Arrangements. Klar ist: Die Verantwortung für Care-Arbeit tragen nach wie vor grösstenteils die Frauen – bis hin zu einer fairen Verteilung ist noch ein weiter Weg. 
</p><p>Im Anschluss referierte die schwedische Gewerkschafterin Elinor Odeberg über schwedische Projekte zur Arbeitszeitverkürzung. Sie unterstrich, dass es dabei nicht um die Ermöglichung von Teilzeitpensen geht, sondern um eine kürzere Vollzeit. Als Allheilmittel versteht sie diese jedoch nicht: Es brauche zwingend Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen und insbesondere die Löhne von Frauen zu verbessern, damit eine flächendeckende Arbeitszeitreduktion zu mehr Gleichstellung beitrage. Die Teilnehmerinnen vertieften am Nachmittag Aspekte des Kongressthemas in fünf Ateliers.
</p><p>&nbsp;</p><p>Der erste Kongresstag ging fulminant mit einer Lohngleichheitskundgebung auf dem Theaterplatz zu Ende. Kongressbesucherinnen und weitere Frauen würdigten damit den am gleichen Tag gefällten Entscheid der Ständeratskommission, auf die Revision des Gleichstellungsgesetzes einzutreten und Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung zu beraten. 
</p><p>Am zweiten Kongresstag diskutierten die Delegierten das Kongresspapier sowie Anträge und Resolutionen. Alle Dokumente finden sich in diesem Dossier dokumentiert. Der 13. Frauenkongress hat gezeigt, dass es noch viel zu tun gibt auf dem Weg zur Gleichstellung – vor allem aber, dass die Frauen bereit sind, diesen Weg mit Energie und Engagement weiterzugehen.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5770</guid><pubDate>Thu, 15 Nov 2018 18:20:42 +0100</pubDate><title>Ein Angriff auf die arbeitenden Menschen. Und auf alle, die einen funktionierenden Rechtsstaat brauchen.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-angriff-auf-die-arbeitenden-menschen-und-auf-alle-die-einen-funktionierenden-rechtsstaat-brauchen</link><description>Wer seine Menschenrechte durchsetzen können will, stimmt am 25. November mit Nein.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Hans Moor war Turbinenmonteur bei der BBC. Die Turbinen waren damals mit Asbest ausgekleidet. Jahre später starb Hans Moor qualvoll an den Folgen der schweren asbestbedingten Lungenkrankheit. 
</p><p>Früh war erwiesen, dass seine Krankheit und der Tod auf die Arbeit mit Asbest zurückzuführen waren. Aber es brauchte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bis seine Witwe nach vielen Jahren erfolgloser Beschwerden endlich zu ihrem Recht kam. Alle schweizerischen Instanzen hatten davor befunden, die Angelegenheit sei verjährt. 
</p><p>Ungezählte Schweizerinnen und Schweizer kamen in den letzten Jahrzehnten nur deshalb zu ihrem Recht, weil sie sich auf die Menschenrechte berufen konnten. Vor den schweizerischen Gerichten. Manche, die in der Schweiz damit keinen Erfolg hatten, bekamen schliesslich in Strassburg, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, recht. 
</p><p>Wer auch in Zukunft seine Rechte vor dem Menschenrechtsgerichtshof durchsetzen können will, stimmt am 25. November Nein zur sogenannten «Selbstbestimmungs-Initiative». Denn die SVP will damit die Bundesverfassung über das Völkerrecht stellen. Völkerrechtliche Verträge, die der Verfassung widersprechen, soll die Schweiz kündigen. Verurteilt Strassburg die Schweiz wegen eines Verstosses gegen die Menschenrechte, müsste die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen. Das zeigt: Die SVP-Initiative ist eigentlich eine Anti-Menschenrechts-Initiative. Sie ist entschieden abzulehnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5768</guid><pubDate>Thu, 15 Nov 2018 07:45:00 +0100</pubDate><title>Für Frühpension und würdige Arbeitsbedingungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-fruehpension-und-wuerdige-arbeitsbedingungen</link><description>Grösste Baumobilisierung seit Jahrzehnten</description><content:encoded><![CDATA[<p>3000 im Tessin, 2500 in Genf, 1500 in Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis, 1000 in Bern, über 4000 in Lausanne, und zuletzt über 4000 in Zürich: Insgesamt haben in den letzten zwei Wochen über 16’000 Bauarbeiter aus Protest die Arbeit niedergelegt und sind auf die Strasse gegangen. Grund für diese grösste Mobilisierung der Bauarbeiter seit dem grossen, erfolgreichen Streiktag mit der Blockade des Bareggtunnels vor 15 Jahren ist der Angriff der Baumeister auf eben diese Errungenschaft, welche die Bauarbeiter damals erkämpft hatten: Die Frühpension mit 60 auf dem Bau.
</p><p>Zuerst wollten die Baumeister das Rentenalter um zwei Jahre erhöhen oder die Rente um ein Drittel kürzen. Dagegen gingen im Juni 18’000 Bauarbeiter auf die Strasse. Daraufhin lenkte der Baumeisterverband (SBV) ein und bot Hand zu einer finanziellen Absicherung von Rentenalter 60 und zu einer Lohnerhöhung nach vier Nullrunden.
</p><p>Doch dann folgte die Erpressung: Plötzlich wollten die Baumeister Rentenalter 60 nur noch sichern, wenn sie im Gegenzug massive Verschlechterungen bei Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen hätten durchsetzen können. Konkret: Arbeit auf Abruf mit 12-Stunden-Tagen, freie Bahn für Lohdumping mit Lohnsenkungen bei Stellenwechseln und Abschaffung des Schutzes bei Schlechtwetter.
</p><p>Nun haben die Bauarbeiter eindrücklich und deutlich gezeigt, dass sie bereit sind, für die Rente mit 60 und einen Landesmantelvertrag mit fairen Arbeitsbedingungen und Bestimmungen zum Schutz ihrer Gesundheit zu kämpfen. Das hat wohl auch die Baumeister beeindruckt. Jedenfalls wird nun wieder verhandelt. Das Ende ist offen. Der SGB ist vom Mut der Bauarbeiter beeindruckt und unterstützt sie in ihrem Kampf um Frühpension und würdige Arbeitsbedingungen. Zuletzt haben dies die SGB-Delegierten mit <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/importe_smartphones.png" class="download">ihrer Resolution vom 28. September</a> zum Ausdruck gebracht.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5767</guid><pubDate>Thu, 15 Nov 2018 07:30:00 +0100</pubDate><title>Das Rad lässt sich nicht zurückdrehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/das-rad-laesst-sich-nicht-zurueckdrehen</link><description>Stimmungs- und würdevolle Gedenkfeier zu 100 Jahren Landesstreik in Olten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es wird still, als Antonio erzählt, wie es damals war, vor 15 Jahren: «Wir wollten die Frühpension, wir haben uns dafür gewehrt und dieses Ziel erreicht. Jetzt bin ich froh, dass ich in Frührente bin und das Leben geniessen kann.» Tosender Applaus nach dieser Videosequenz. Damals, das war die grosse Mobilisierung, der nationale Streiktag für Rentenalter 60 auf dem Bau. Heute, das ist der 10. November 2018, ein kalter Novembersamstag. Und Streik ist das Thema, die Klammer, die in den ehemaligen SBB-Werkstätten in Olten über 1400 Menschen versammelt hat.</p><p>Der Versammlungsort ist nicht zufällig gewählt: Vor noch längerer Zeit wurde hier gestreikt, und Olten spielte eine zentrale Rolle: Hier tagte das Oltener Aktionskomitee, welches vor genau 100 Jahren für den 12. November 1918 den landesweiten Generalstreik ausgerufen hatte, nachdem vorher Zürich und Bern militärisch besetzt worden waren. Über 250'000 Arbeiterinnen und Arbeiter streikten bis zum 14. November 1918. Gegen Ausbeutung. Für eine sozialere Schweiz. Und für mehr politische Mitsprache. Sie forderten unter anderem den Achtstundentag und das Proporzwahlrecht, das Frauenwahlrecht und eine Alters- und Invalidenversicherung.</p><p>Nicht feiern, sondern gedenken, das wollten der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB, die SP Schweiz und die Robert-Grimm-Gesellschaft mit ihrer Veranstaltung. Gedenken des Muts und der Entschlossenheit der Streikenden und ihrer Familien damals, angesichts des militärischen Aufgebots und der äusserst knappen Lebensmittelversorgung. Gedenken der drei jungen Arbeiter, welche am Morgen des letzten Streiktags, bereits nach Ankündigung des Streikendes, in Grenchen von Soldaten erschossen wurden, von hinten, einer mit den Händen in den Hosentaschen. Gedenken der Bedeutung dieses einzigen Generalstreiks in der Geschichte der Schweiz, der am Anfang des 20. Jahrhunderts die entscheidende Weichenstellung in eine moderne, sozialere und gerechtere Schweiz markiert. «Die Linke ist im Herzen der modernen Schweiz», sagt SP-Präsident Christian Levrat. «Und sie ist stark, wenn sie einig ist.»</p><p>Denn obwohl der Streik abgebrochen wurde, ohne dass die Forderungen erfüllt worden wären, kam es in seiner Folge zu Fortschritten bei den Arbeitsbedingungen, in der Sozialpolitik und der politischen Partizipation. «Was zunächst eine Niederlage war, verkehrte sich je länger je mehr in einen gewaltigen Erfolg», sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner in seiner Rede. «Einen gewaltigen Erfolg auf der Höhe der gewaltigen Bewegung. Sie veränderte die Schweiz. Die Arbeiterinnen und Arbeiter hatten sich ihre Anerkennung und den Respekt erkämpft.»</p><p>&nbsp;«Der Generalstreik schrieb das Programm des Fortschritts für die Schweiz im 20. Jahrhundert», sagte Rechsteiner weiter. Bereits kurz nach dem Landesstreik wurde der Achtstundentag eingeführt. Immer mehr Gesamtarbeitsverträge garantierten anständige Löhne und Arbeitsbedingungen. Etwas länger dauerte es mit bis zur Einführung der AHV dreissig Jahre später. Und die Frauen mussten gar fast 60 Jahre warten, bis sie endlich das Stimmrecht bekamen. – «Stellen wir uns vor, die Schweiz hätte 1918 das Frauenwahlrecht eingeführt! So, wie das die Streikenden gefordert hatten», rief Rechsteiner unter dem Applaus nicht zuletzt der zahlreich anwesenden Frauen. Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga betont in ihrer Rede die Bedeutung der Frauen und die Notwendigkeit des Kampfs gegen Diskriminierung und für Gleichheit.</p><p>Bereits vor dem Beginn der Gedenkveranstaltung hatten zahlreiche Frauen lautstark die immer noch fehlende Lohngleichheit eingefordert und auf einen der politischen Höhepunkte des kommenden Jahres aufmerksam gemacht: den geplanten zweiten landesweiten Frauenstreik. Vorne, auf der grossen Leinwand, die durch die Veranstaltung führt, erzählt nun eine der Ikonen der Frauen- und Gewerkschaftsbewegung, wie es damals war, vor mehr als 25 Jahren: Christiane Brunner, ehemalige SMUV-Präsidentin, SGB-Co-Präsidentin, SP-National- und Ständerätin, von den Bürgerlichen verhinderte Bundesrätin, vor allem aber eine der treibenden Kräfte des Frauenstreiks vom 14. Juni 1991. Sie berichtet, wie es nicht nur harte Knochen- und Politarbeit war, diesen Streik auf die Beine zu stellen, sondern dass es auch viele lustvolle, überraschende Momente gab, welche die besondere Qualität dieses Ereignisses ausmachten.</p><p><br> Das Lustvolle, Festliche, Stimmungsvolle muss und soll auch heute nicht zu kurz kommen. Das unterstreichen die Trommelwirbel der Perkussionsgruppe P-Train. Die swingenden Rhythmen des Bläserensembles der SBB Live Band. Und die mal kämpferischen, mal nachdenklichen Lieder und Klänge des Chors Linksdrall. Sie führen durch eine kurzweilige, stimmungs- und würdevolle Veranstaltung.</p><p>Eine Veranstaltung, die nicht nur zurückschauen will, sondern die Vergangenheit befragen, schauen was man von ihr mitnehmen kann auf dem Weg zu einer sozialeren, offeneren, gerechteren Gesellschaft. VertreterInnen der Streikbewegungen der letzten Jahre berichten in Videostatements von ihren Erfahrungen. Annick, die stolz ist, am ersten Streik in den Freiburger Spitälern teilgenommen zu haben. Ivan, für den der Streik in den SBB-Werkstätten Bellinzona ein Ausdruck von Stolz, Stärke und Würde war. Larissa, die ihre Trillerpfeife vom sda-Streik täglich erinnert, dass es möglich ist, sich zu wehren und etwas zu bewegen. Gianluca von den Schifffahrtsbetrieben auf dem Lago Maggiore, für den sich im Streik Mut und Würde seiner KollegInnen manifestiert haben. Vincent, der immer noch beeindruckt ist vom Stolz in den Augen der Streikenden bei den Genfer Verkehrsbetrieben. Und sie alle betonen: Ohne den Zusammenhalt, die Entschlossenheit und Beteiligung aller, wäre es nicht gegangen.</p><p>Das weiss auch der frühpensionierte Bauarbeiter Antonio. Ebenso wie seine Gewerkschaftschefin Vania Alleva. Die Unia-Präsidentin erinnert in ihrer Rede daran, dass zur Zeit die grösste Mobilisierung seit Jahrzenten läuft, wieder auf dem Bau. Die Baumeister drohen damit, das Rentenalter 60 auf dem Bau zu erhöhen, wenn sie ihren Kahlschlag im Landesmantelvertrag nicht durchsetzen können. Doch eines haben diese gut anderthalb Stunden in Olten gezeigt: Das Rad der Geschichte lässt sich nicht zurückdrehen. Der Kampf für den Fortschritt geht immer weiter und er kann dann Erfolg haben, wenn wir zusammenstehen, zusammen kämpfen. Mit Ausdauer und Engagement. Und mit dem Wissen um die Generationen vor uns, die uns den Weg bereitet haben.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Landesstreik</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/5/csm_DSCF1004_ebe0544f62.webp" length="116534" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5776</guid><pubDate>Wed, 14 Nov 2018 13:23:00 +0100</pubDate><title>Keine unnötigen Abstimmungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-unnoetigen-abstimmungen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort die Einführung eines obligatorischen Referendum für internationale Abkommen mit verfassungsmässigem Charakter ab. So wie die es die Schweiz an der Urne mit der Auns-Initiative "Staatsverträge vors Volk!" getan hat, die es hochkant abgelehnt hat. Es ist für den SGB deshalb nicht verständlich, wieso nun der gleiche Inhalt nochmals vorgebracht wird.
</p><p>Auch materiell ist der Vorschlag abzulehnen. Schon heute besteht die Möglichkeit des fakultativen Referendums bei der Ratifizierung von internationalen Verträgen. Dieses obligatorisch zu machen würde nicht nur die Hürde höher legen, da auch die Stände zustimmen müssten. Es ist nicht ersichtlich, wieso unbestrittene, positiv konnotierte  menschenrechtliche Konventionen dem obligatorischen Referendum mit  Volks- und Ständemehr unterstellt werden sollen. Es würde die Zahl der obligatorischen  Volksabstimmungen erhöht, ohne dass ein wirkliches Bedürfnis besteht. Unser direktdemokratischer Prozess ist ausserordentlich wichtig,  funktioniert gut, ist aber bereits heute voll ausgelastet und bedarf  keiner unnötigen Erschwerung. 
</p><p>Konkret würde der Vorschlag bedeuten, dass beispielsweise ILO-Konventionen mit  Grundrechtsbezug in Zukunft dem obligatorischen Referendum unterstellt  würden. Das hätte auch gegolten z.B. für die Kinderrechtskonvention,  Behindertenkonvention, Konvention zum Schutz von Personen vor dem  Verschwindenlassen, Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter –  bis hin zu den verschiedenen Zusatzprotokollen zur EMRK. All diese  Vereinbarungen müssten künftig die Hürde des obligatorischen Referendums  überwinden. Das ist aus Sicht der Arbeitnehmenden und Gewerkschaften klar abzulehnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5764</guid><pubDate>Tue, 13 Nov 2018 16:13:30 +0100</pubDate><title>Er steht für eine ganze Generation Gewerkschafter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/er-steht-fuer-eine-ganze-generation-gewerkschafter</link><description>Im Gedenken an Fritz Reimann, 22. 9. 1924 – 7. 11. 2018.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In Thun ist am 7. November Fritz Reimann im Alter von 94 Jahren gestorben. Der ehemalige SGB- und SMUV-Präsident war einer der prägendsten Gewerkschafter der 1970er bis 90er Jahre.</p><p class="bodytext">Fritz Reimann wurde am 22. September 1924 in Oberhof (Fricktal) als jüngster von sieben Geschwistern und Sohn eines Försters und Kleinbauern geboren. Nach dem Schulabschluss hatte er das Glück, wie er es selbst formulierte, eine Lehre als Werkzeugmacher absolvieren und damit in eine neue Welt eintreten zu können. Mit absolvierter Lehre arbeitet er sechs Jahre in seinem Beruf, davon anderthalb Jahre in Frankreich. 21jährig tritt der junge Fritz dem Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverband (SMUV) bei und wird bald Präsident einer Betriebskommission.</p><p class="bodytext">1951 wird Fritz Reimann Berufsgewerkschafter, zuerst acht Jahre als SMUV-Funktionär in Aarau, dann ab 1959 als SMUV-Sekretär in Thun, wo das Militärpersonal dominiert. 1973 wird er zum SMUV-Zentralsekretär gewählt, wo er für das Metallgewerbe und das Militärpersonal zuständig ist, aber auch in der Maschinenindustrie eine zentrale Rolle spielt. Von 1980 bis 1988 wirkt er schliesslich als SMUV-Präsident. In diese Jahre fällt auch seine Tätigkeit als Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (1982-1990), wobei er dieses Amt nicht gesucht hatte, sondern es eher aus Loyalität gegenüber seinem Verband übernimmt, der in der SGB-Leitung seine Linie gesichert haben will.</p><p class="bodytext">Parallel dazu entwickelt Fritz seine SP-Karriere, die über den Stadtrat von Thun (1962-1976) und den Berner Grossrat (1974-1978) bis in den Nationalrat (1979-1991) führt. Womöglich hätte er, der Mann der Verhandlungen und der traditionellen Sozialpartnerschaft, es weiter bringen können, denn die Bürgerlichen wollten ihn als Nachfolger von Willi Ritschard in der Landesregierung. Aber Fritz erteilte allen entsprechenden Avancen eine Absage: Seine Rolle sei und bleibe die des terrainverbundenen Gewerkschafters.</p><p class="bodytext">Als solcher repräsentiert Fritz Reimann eine ganze Generation Schweizer Gewerkschafter, die in den Jahren des Wirtschaftswachstums für den Glauben in Vertragspolitik, Sozialpartnerschaft und die Sicherung steten materiellen Fortschritts der Arbeiterklasse standen. Er selbst sah sich als «fortschrittlicher Realist», der «immer auf dem Boden des Vertrags stand». Das galt vielen Jungen, gerade nach 1968, als zu konsensorientiert. Mit ihnen focht Reimann auch manchen Strauss aus. Wobei dann später, nach Thatcher, die gleichen Jungen oft für eine Sozialpartnerschaft kämpfen mussten, die nun von der anderen Seite aufgekündigt worden war …</p><p class="bodytext">Seine Freizeit verbrachte Fritz Reimann gerne in den Bergen. Aber nicht mit Pickel und Seil sei er unterwegs, wie er einmal sagte, sondern er besteige mit Ausdauer und Beharrlichkeit sichere Gipfel. Auch politisch habe er die angestrebten Gipfel erreicht, würdigte ihn zum Abschied von der SGB-Spitze sein Nachfolger Walter Renschler. Reimann sei «ein Mann des Ausgleichs, aber nicht des falschen Kompromisses», harte Konfrontationen habe er nicht gesucht, sei aber auch nicht davor zurückgeschreckt. Seine erfolgreiche Doppelkarriere als Gewerkschafter und Politiker sei die Frucht seiner Eigenschaften: Zuverlässigkeit, gewerkschaftliches und sozialdemokratisches Engagement und ein konzilianter Charakter. Der SGB wird Fritz Reimann stets ein ehrendes Andenken bewahren.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5760</guid><pubDate>Sat, 10 Nov 2018 16:23:42 +0100</pubDate><title>Rund 1400 Personen gedenken in Olten des Landesstreiks</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rund-1400-personen-gedenken-in-olten-des-landesstreiks</link><description>Grossanlass 100 Jahre später in den damals bestreikten SBB-Werkstätten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 10. November vor 100 Jahren beschloss das Oltener Aktionskomitee den landesweiten Generalstreik und bis zum 14. November stand die Schweiz still. Über 250'000 Arbeiterinnen und Arbeiter streikten. Gegen Ausbeutung. Für eine sozialere Schweiz. Und für mehr politische Mitsprache. 100 Jahre danach haben am Samstag in Olten der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die SP Schweiz und die Robert-Grimm-Gesellschaft an den Landesstreik erinnert. In den historischen SBB-Werkhallen, die damals auch bestreikt wurden, versammelten sich 1'400 Menschen zu einer grossen Manifestation. Sie erinnerten an die Ereignisse, die den grossen Aufbruch für eine soziale und gerechtere Schweiz einläuteten.</p><p>In Reden erinnerten SGB-Präsident Paul Rechsteiner, SP-Präsident Christian Levrat, Unia-Präsidentin Vania Alleva und SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga daran, dass dank dem Mut und der Entschlossenheit der Streikenden und trotz des Streikabbruchs nach drei Tagen rasch erste Erfolge erzielt werden konnten. Etwa mit Einführung des 8-Stunden-Tages in den zwei Jahren direkt nach dem Landesstreik ­- eine Forderung, der sich die Arbeitgeber und bürgerlichen Parteien vehement widersetzt hatten. Oder mit der beschleunigten Einführung des Proporzwahlrechts. Mit dem Landesstreik wurde auch das Fundament für die Einführung der AHV oder des Frauenstimmrechts gelegt. Für beide zentralen gesellschaftspolitischen und sozialen Errungenschaften dauerte es zwar noch sehr viel länger, aber mit dem Landesstreik waren diese Forderungen auf dem Tisch und nicht mehr wegzudenken.</p><p>An der musikalisch von der Perkussionsgruppe P-Train, dem Bläserensemble der SBB-Live Band und dem Chor Linksdrall sehr stimmungsvoll umrahmten Veranstaltung erinnerten die Organisatoren auch daran, dass der Kampf für den Fortschritt immer weitergeht, dass sich aber zusammenstehen und zusammen kämpfen, Ausdauer und Engagement auszahlen. Und sie gedachten der drei in Grenchen am letzten Streikmorgen von Soldaten erschossenen Arbeitern und mahnten, dass in der Schweiz nie mehr die Armee gegen das eigene Volk eingesetzt werden darf.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Michael Sorg, Co-Generalsekretär SP, 079 785 86 08</li></ul>]]></content:encoded><category>Landesstreik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/9/csm_DSCF1199_4702d83741.webp" length="65728" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5756</guid><pubDate>Wed, 07 Nov 2018 18:25:04 +0100</pubDate><title>Der SGB trauert um Fritz Reimann</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/der-sgb-trauert-um-fritz-reimann</link><description>Mit Reimann geht einer der prägendsten Gewerkschafter seiner Generation</description><content:encoded><![CDATA[<p> Fritz Reimann, ehemaliger Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, ist heute in Thun im Alter von 94 Jahren gestorben, wie seine Familie mitteilte. Damit verliert der SGB einen der prägendsten Gewerkschafter der 1970er bis 90er Jahre. Der 1924 in Oberhof (Fricktal) geborene Fritz Reimann arbeitete nach seiner Lehre als Werkzeugmacher in seinem Beruf und war im Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverband (SMUV) organisiert. 1951 wurde er Berufsgewerkschafter, 1973 SMUV-Zentralsekretär, und von 1980-1988 wirkte er als SMUV-Präsident. In diese Jahre fällt auch seine Tätigkeit als SGB-Präsident (1982-1990). Politisch war Fritz Reimann in der SP zuhause, die er von 1979 bis 1991 im Nationalrat vertrat.
</p><p>Fritz Reimann repräsentiert eine ganze Generation Schweizer Gewerkschafter, die in den "goldenen Jahren" der Schweizer Gewerkschaftsgeschichte für den Glauben in Vertragspolitik, Sozialpartnerschaft und die Sicherung steten materiellen Fortschritts der Arbeiterklasse standen. Der SGB trauert um Fritz Reimann und spricht dessen Familie sein Beileid aus.
</p><p>Auskünfte:</p><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5754</guid><pubDate>Wed, 07 Nov 2018 12:01:00 +0100</pubDate><title>Probleme der zweiten Säule bleiben – es braucht Rentenverbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/probleme-der-zweiten-saeule-bleiben-es-braucht-rentenverbesserungen</link><description>SGB bewertet Entscheid des Bundesrates zum BVG-Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei 1 Prozent belässt. Er ist dabei zwar unter der Forderung der Gewerkschaften von 1.25 Prozent geblieben hat aber dem Druck des Schweizerischen Versicherungsverbandes und der Arbeitgeber für eine weitere Senkung nicht nachgegeben.
</p><p>Die Probleme der zweiten Säule bleiben aber gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Wirtschaft wächst. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann wegen der seit Jahren sinkenden Verzinsung der Vorsorgeguthaben und sinkenden Umwandlungssätzen unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Gleichzeitig zahlen die Arbeitnehmenden immer mehr ein. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. 
</p><p>Dieser Entwicklung bei der Altersvorsorge muss nun entschieden entgegengetreten werden. Denn mit dem sinkenden Rentenniveau rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu muss auch die AHV erhöht werden. Denn die Leistungsfähigkeit der auf dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebauten zweiten Säule ist angesichts dieser Entwicklungen in den letzten Jahren gesunken. Es ist unter diesen Umständen dem sozial ausgleichenden Umlageverfahren, wie es in der AHV zur Anwendung kommt unterlegen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5752</guid><pubDate>Fri, 02 Nov 2018 14:55:00 +0100</pubDate><title>Aus Schweizer Tradition der Grundrechte:  Nein zur Anti-Menschenrechts-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aus-schweizer-tradition-der-grundrechte-nein-zur-anti-menschenrechts-initiative</link><description>Juristische Gedanken zur SVP-Initiative von SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliani</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweizer Gerichte und besonders auch das Bundesgericht haben sich im internationalen Vergleich schon sehr früh offen für Völkerrecht und Menschenrechte gezeigt. Seit letztem Dezember nimmt nun auch das Recht der Internationalen Arbeitsorganisation ILO einen zentralen Platz ein in der Rechtsprechung der Schweizer Gerichte, wenn es um den Schutz der Menschenrechte insbesondere von Arbeitnehmenden und GewerkschafterInnen geht.
</p><h3>Völkerrecht und Bundesverfassung Hand in Hand</h3><p>Wie Studien zeigen, spielt das Völkerrecht in der Rechtsprechung des höchsten Schweizer Gerichts eine sehr wichtige Rolle, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK. Dies kann insbesondere damit erklärt werden, dass die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen nach der Ratifikation der EMRK dem Bundesgericht die Möglichkeit gab, einen Grundrechtsschutz herzustellen, welcher eine grundrechtskonforme Auslegung unserer Bundesverfassung und Gesetze ermöglichte. Der Menschenrechtsschutz wird gegenüber Bundesgesetzen höher gewichtet.
</p><p>Seit 1959 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR (bzw. seine Vorgängerorganisation) immer wieder zugunsten von Arbeitnehmenden entschieden und ILO-Standards Rechnung getragen. Jeder Schweizer und jede Schweizerin kann vor dem EGMR klagen, falls er oder sie seine/ihre Rechte verletzt sieht.
</p><h3>Traditioneller Schutz durch Menschenrechte in der Schweiz</h3><p>In der Schweiz wurden im Vergleich zum benachbarten Ausland schon sehr früh Menschenrechte kodifiziert und v.a. in ständiger Rechtsprechung angewendet. In den Nachbarländern dagegen kam es nach dem Scheitern der französischen Revolution zu einem Rückfall in alte Zeiten ohne Menschenrechtsschutz.
</p><p>Einen grundlegenden Durchbruch brachte die erste Bundesverfassung von 1848. Diese enthielt einen Katalog von Menschenrechten, die sich u.a. aus denjenigen der französischen Revolution herleiteten. Gegen Verletzungen dieser in den Verfassungen von Bund und Kantonen garantierten Freiheitsrechte konnte neu jede Einzelperson eine staatsrechtliche Beschwerde damals noch an den Bundesrat und letztinstanzlich an die Bundesversammlung richten.
</p><p>Die Freiheitsrechte waren bereits sehr früh nicht mehr nur Grundsätze, also Richtlinien an den Gesetzgeber, sondern subjektive Rechte des Einzelnen, der sich so gegen einen (übermächtigen) Staat wehren konnte. Im Fall einer Verletzung z.B. durch die Polizei oder einer Verwaltunsgbehörde konnte der Bürger seine Grundrechte mit einer Individualbeschwerde durchsetzen. Hier war die Schweiz dem Ausland voraus.
</p><p>Die verfassungsmässigen Rechte wurden in den Revisionen der Verfassung 1866, 1874, 1969 und 1971 ergänzt und gestärkt, dies besonders unter dem Eindruck der EMRK, der ILO-Standards und anderen Völkerrechts.
</p><p>Ab 1874 übertrug der Bundesgesetzgeber die Rechtsprechung über verfassungsmässige Rechte immer mehr dem Bundesgericht, welches nach 1911 nahezu allein zuständig wurde. Mit der Gründung der ILO und später der UN-Menschenrechtpakte bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde das Völkerrecht für die Schweizer Gerichte immer wichtiger und diente dazu, die eigene Verfassung besser zu konkretisieren und zur Geltung zu bringen.
</p><h3>Völkerrecht hilft: Das Beispiel Zutritts- und Informationsrechte der Gewerkschaften</h3><p>Das Bundesgericht hat erst kürzlich wieder die Gelegenheit ergriffen, in BGE 144 I 50 (Urteil 2C_499/2015 vom 6 September 2017) das von Völkerrecht und Verfassung garantierte Menschenrecht zu stärken. Aus der Gewerkschaftsfreiheit, wie sie in Art. 28 BV garantiert ist, und in Anwendung von Art. 11 EMRK und der einschlägigen ILO-Normen leitete das Bundesgericht für die Gewerkschaften ein grundsätzliches Recht auf Zutritt- und Informationsrechte am Arbeitsplatz her.
</p><p>Zu entscheiden war über eine Klage der Gewerkschaft VPOD, die sich gegen einen Regierungsbeschluss des Kantons Tessin richtete. Der Kanton unterwarf als Arbeitgeber den Zutritt zu seinen Gebäuden sowie die Ausübung gewerkschaftlicher Tätigkeiten im Gebäudeinnern bestimmten, sehr restriktiven Bedingungen. Die angefochtene Regelung sah vor, dass der Zutritt den Gewerkschaften im Grundsatz nicht gestattet war, ausser nach vorgängiger Bewilligung durch die Staatskanzlei. Das Auflegen von Flyern oder Zeitschriften konnte nicht autonom erfolgen, sondern es musste laut Regierungsbeschluss über die örtliche Gebäudeverwaltung ein Antrag gestellt werden.
</p><p>Anhand dieses Sachverhaltes hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob aus Art. 28 BV, Art. 11 EMRK (sowie Art. 22 UNO-Pakt II, Art. 8 UNO-Pakt I) den Gewerkschaften ein Recht auf Zugang und Information am Arbeitsplatz zusteht.
</p><p>Dies wurde bejaht. Aus BV, EMRK sowie den ILO-Konventionen 87 und 98 folgt für das Bundesgericht, dass im vorliegenden Fall den Gewerkschaften im öffentlichen Sektor grundsätzlich das Recht auf Zugang zu den Gebäuden des Arbeitgebers zu gewähren ist. Denn nur damit wird den Gewerkschaften die effektive Möglichkeit garantiert, alle Tätigkeiten auszuüben, die geeignet sind, die Organisation und Sozialpartnerschaft funktionsfähig zu erhalten und ihre statutarischen Ziele zu verfolgen.
</p><h3>Schutz der Menschenrechte nicht aufgeben</h3><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP nun am 25.11. mit ihrer Anti-Menschrechts-Initiative abschaffen. Mit der Änderung von Art. 190 der Bundesverfassung verlangt die Initiative, dass für das Bundesgericht (und alle anderen rechtsanwendenden Behörden) nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sind, welche dem Referendum unterstanden. Betroffen wären von der Initiative nicht nur die EMRK sondern auch 43 ILO-Konventionen, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat!
</p><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. So erfüllt das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht diese Funktion. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung.
</p><p>Gleichzeitig geht dieses Völkerrecht aber häufig mehr in die Details und gibt präzisere Vorgaben, wie die Rechte auszugestalten sind. Neben dem oben erwähnten Beispiel, bei dem Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte erstritten, gibt es weitere Erfolge für Arbeitnehmende in der Schweiz aus der Anwendung von internationalem Recht. So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass die Schweiz ihr wenig arbeitnehmerfreundliches Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) reformieren muss. Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind und den Betroffenen Unrecht getan wurde. All das sind Siege für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, die ohne völkerrechtlichen Grundrechtsschutz undenkbar gewesen wären.
</p><p>Um diesen Schutz zu erhalten, braucht es am 25. November 2018 ein Nein zur Anti-Menschenrechts-Initiative. </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5750</guid><pubDate>Fri, 02 Nov 2018 12:34:43 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Menschenrechte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/lohnschutz-und-menschenrechte</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur SVP-Anti-Menschenrechtsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die SVP tut in ihrer Propaganda für ihre Anti-Menschenrechts-Initiative ("Selbstbestimmungsinitiative") so, als würde ihr plötzlich der Schweizer Lohnschutz am Herzen liegen. Und sie missbraucht ein völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat der früheren Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, um tatsachenwidrig zu behaupten, der Lohnschutz lasse sich mit der SVP-Initiative verteidigen.
</p><p>Das ist falsch, und es ist ausserdem heuchlerisch
</p><p> Die SVP hat die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne immer und von Anfang an bekämpft. Mit einem Ja zur SVP-Initiative wäre für den Lohnschutz Null und Nichts gewonnen.
</p><p>Die grösste Gefahr für den Lohnschutz geht derzeit nicht von der EU aus, sondern von jenen Kreisen in der Schweiz, die ihn nur zu gerne auf das tiefere EU-Niveau herunterschrauben möchten. Allen voran sind dies die freisinnigen Bundesräte.
</p><p>Die Gewerkschaften haben die Massnahmen zum Schutz der Löhne innenpolitisch erkämpft. Es ist die innenpolitische Auseinandersetzung, die auch in Zukunft für den Schutz der Löhne in der Schweiz entscheidend sein wird.
</p><p>Die SVP-Initiative bedroht die Menschenrechte. Zu den Menschenrechten gehören auch die elementaren Arbeits- und Gewerkschaftsrechte. Die Vereinigungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Die Freiheit, sich gewerkschaftlich zusammenzuschliessen, ist ein Menschenrecht. Menschenrechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht an den Grenzen eines Landes halt machen. Sie sind die grösste Errungenschaft unserer Zivilisation.
</p><p>Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Aber in vielen Ländern sind die Menschenrechte, darunter insbesondere auch die Arbeits- und Gewerkschaftsrechte nicht garantiert. Es wäre ein fatales Zeichen, wenn die Schweiz - wie Putin - nationale Regeln über die Menschenrechte stellen würde. Um nichts anderes geht es der SVP: Ihre Initiative richtet sich gegen ein Urteil des schweizerischen Bundesgerichts, das sich an den Menschenrechten orientiert. Es ist also eine Initiative gegen unsere eigenen Richter.
</p><p>Die Menschenrechte, und insbesondere die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte, haben den Schweizerinnen und Schweizern zahllose Fortschritte gebracht.
</p><p>Die Menschenrechtskonvention war entscheidend dafür, dass den Frauen 1971 endlich das Frauenstimmrecht gewährt wurde (den Appenzell-Innerrhoderinnen bekanntlich erst 1991). Aber auch in vielen Einzelfällen waren die Menschenrechte entscheidend. Erst durch ein Urteil in Strassburg konnte die Witwe des an einer schweren asbestbedingten Lungenkrankheit verstorbenen ABB-Turbinenmonteurs Hans Moor ihre Rechte durchsetzen. Vorher war ihr trotz erwiesener Krankheitsursache immer die Verjährung entgegengehalten worden.
</p><p>Die Menschenrechte sind für die Schweizerinnen und Schweizer eine entscheidende Errungenschaft. Wer sie zurückbinden will, schadet gerade auch den arbeitenden Menschen.
</p><p>Der Kampf um den Schutz der Löhne aber muss in der Schweiz selber gewonnen werden. Das war in der Vergangenheit so, und es muss auch in Zukunft so sein. </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5749</guid><pubDate>Fri, 02 Nov 2018 12:13:50 +0100</pubDate><title>Nein zu höheren Franchisen und Knebelverträgen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-hoeheren-franchisen-und-knebelvertraegen</link><description>Wir müssen die Krankenkassenlobby stoppen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Kaum irgendwo ist die Krankenversicherung unsozialer finanziert als in der Schweiz, und nirgendwo die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten höher. Der SGB will eine solidarische Finanzierung: Gesundheit muss für alle bezahlbar bleiben.</p><p>Zwar werden die Prämien nächstes Jahr weniger stark steigen, als wir von den letzten Jahren gewohnt sind. Doch die vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichte mittlere Zunahme von nur 1.2 Prozent kann gar nicht mit den Vorjahren verglichen werden: Das BAG rechnet neu mit der Durchschnittsprämie der tatsächlich gewählten Versicherungsmodelle, und nicht wie bis anhin mit der Standardprämie (300 Franken Franchise, freie Arztwahl). Letztere steigt nächstes Jahr nicht um 1.2, sondern um 2.7 Prozent.
</p><p>Nun ist es durchaus sinnvoll, bei der Prämiensteigerung nicht nur die Standardprämie zu betrachten. Denn heute wählen nicht einmal mehr 20 Prozent der Versicherten das Modell mit freier Arztwahl und 300 Franken Franchise. Das Problem ist allerdings, dass der Wechsel zum Blick auf den Anstieg der effektiven Prämien die möglichen Kostenfolgen für die Versicherten komplett kaschiert. Wer nämlich eine Franchise von 2500 Franken gewählt hat, kann zwar zunächst mit einer leicht tieferen Prämienzunahme rechnen. Im Krankheitsfall nützt das aber nichts, weil dann die ersten 2500 Franken Behandlungskosten direkt aus dem eigenen Sack berappt werden müssen. Das macht nicht nur den geringeren Prämienanstieg zunichte, sondern auch den Vorteil der wegen der hohen Franchise tieferen Prämie. Die Gesundheit wird so für viele in der Schweiz ein doppelt riskantes Gut: Werden sie krank, leiden sie sowohl unter den gesundheitlichen als auch unter den finanziellen Folgen der Krankheit.
</p><h3>Sonderfall Schweiz</h3><p>Im Unterschied zu fast allen westeuropäischen Ländern, finanziert die Schweiz ihre Grundversicherung über unsoziale Kopfpauschalen statt über einkommensabhängige Lohnbeiträge oder aus Steuermitteln. Und in keinem Land der OECD ist hinaus die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten höher (u.a. sind dies die oben erwähnten hohen Franchisen). Trotz obligatorischer Versicherung müssen wir fast 30 Prozent der Gesundheitsausgaben aus dem eigenen Sack bezahlen.
</p><p>Und nun will die von der Krankenkassenlobby dominierte Gesundheitskommission des Nationalrates Krankheit noch teurer machen: Die Grundfranchise soll sofort von 300 auf 500 Franken steigen und alle Franchisen zukünftig automatisch an die Kostenentwicklung angepasst werden. Damit nicht genug, will die Kommission sogar Knebelverträge einführen: Wer eine höhere Franchise wählt, soll nur noch alle drei Jahre die Police wechseln dürften. Im Extremfall hiesse dies für (überraschend) schwer erkrankte Versicherte, dass sie alleine für die Franchise 7500 Franken aus der eigenen Tasche bezahlen müssten. Im Sommer sorgte die Chefin der grössten Schweizer Krankenkasse CSS, Philomena Colatrella, für Kopfschütteln, als sie eine Franchise von 10.000 Franken für alle vorgeschlagen hat. Davon ist der aktuelle Vorschlag nicht mehr weit entfernt. Wer solche Forderungen stellt, soll ehrlich sein und gleich die Abschaffung der Grundversicherung verlangen.
</p><h3>Stoppen wir die Lobbyisten</h3><p>Für den SGB ist klar: Das Schweizer Gesundheitswesen ist bereits heute maximal unsolidarisch. Eine Erhöhung der Kostenbeteiligung kommt deshalb nicht in Frage. Der Nationalrat muss in der Wintersession die Krankenkassenlobby zurückpfeifen und die obengenannten Gesetzesprojekte versenken.
</p><p>Aber auch der Bundesrat ist seit der Wahl von "Kranken-Cassis" dabei, sich gesundheitspolitisch ins Abseits zu spielen: So fordert er in einem kürzlich publizierten Bericht etwa die "Kantonalisierung" der Prämienverbilligungen, bzw. den Rückzug des Bundes aus der Finanzierung dieses einzigen Instrumentes einer sozialen Korrektur. Was das bedeuten würde, ist klar: Die Gelder für die Prämienverbilligungen würden noch weiter gekürzt, obwohl es nach den endlosen Sparrunden in den Kantonen schon lange keinen Spielraum mehr nach unten gibt.
</p><p>Wenn er denn sparen will, soll der Bundesrat dies beispielsweise bei den in der Schweiz horrend hohen Medikamentenpreisen tun. Tatsächlich hat er dazu nun endlich einen Vorschlag präsentiert - der leider bereits im Vorfeld massiv gestutzt wurde, diesmal von der Pharmalobby. Auch das muss im Parlament korrigiert werden. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5743</guid><pubDate>Thu, 01 Nov 2018 14:45:36 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmer-mit-aufgaben-der-informations-und-kommunikationstechnik</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer die Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (Art. 32a ArGV2)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bedankt sich für die Möglichkeit, zur Änderung der obengenannten Verordnung Stellung nehmen zu dürfen. </p><p class="Text">Die vorliegende Änderung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Branchengewerkschaften sowie Arbeitgeberverbänden ausgearbeitet. Insbesondere die Gewerkschaft syndicom war hier federführend in den Gesprächen. </p><p class="Text">Wir bedanken uns für die u.E. vorbildliche Aufgleisung der Revision. Dieses Vorgehen erlaubt es, wie vorliegend der Fall, ausgewogene Lösungen zu finden, um die Gesundheit der Arbeitnehmenden mit den Bedürfnissen der Wirtschaft im Bereich von Sonderbestimmungen zur Nachtarbeit und Sonntagen sowie die Arbeiten an einer Netz- oder Informatik-Struktur in Einklang zu bringen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5745</guid><pubDate>Thu, 25 Oct 2018 15:00:00 +0200</pubDate><title>SGB unterstützt koordinierten Einsatz privater Transportunternehmen in aussergewöhnlichen Lagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-unterstuetzt-koordinierten-einsatz-privater-transportunternehmen-in-aussergewoehnlichen-lagen</link><description>Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über den Einsatz und die Aufgaben der konzessionierten Transportunternehmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass ein koordiniertes Vorgehen und eine Kompetenzregelung für vorrangig durchzuführende Transporte nicht nur in besonderen oder ausserordentlichen Lagen, sondern auch bei Ereignissen mit systemweiten Auswirkungen sinnvoll sind. Das können Naturkatastrophen sein, aber auch einschneidende technische Unterbrüche, die eine Kettenreaktion mit Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft auslösen.
</p><p>Die vorgeschlagenen Regelungen sind im Detail weitestgehend nachvollziehbar unter zu unterstützen. Der SGB beantragt im Sinne der Transparenz, dass Organisationen und Unternehmen namentlich genannt werden, denen in angesprochenen Situationen erhebliche Kompetenzen übertragen werden können. Weitere Detailhinweise, u.a. zur Sicherstellung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit&nbsp; sind in der vollständigen Stellungnahme (s.u.) nachzulesen. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5735</guid><pubDate>Thu, 25 Oct 2018 09:30:00 +0200</pubDate><title>Aufschwung jetzt für gerechtere Einkommenverteilung nutzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aufschwung-jetzt-fuer-gerechtere-einkommenverteilung-nutzen</link><description>SGB stellt Verteilungsbericht vor</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die gewerkschaftliche Lohnpolitik ab der zweiten Hälfte der 1990er Jahre hat viele Erfolge vorzuweisen. Dank den Mindestlohnkampagnen und den Fortschritten bei den Gesamtarbeitsverträgen sind die unteren Löhne deutlich gestiegen – im Unterschied zu vielen anderen Ländern in Europa. Und trotz Finanzkrise und Frankenüberbewertung erhöhten sich die Löhne insgesamt. Eine grosse verteilungspolitische Fehlentwicklung ist, dass die oberen und obersten Löhne deutlich stärker stiegen. Die Lohnschere ist auch in der Schweiz aufgegangen. Heute gibt es in der Schweiz rund 14‘000 Personen mit einem Lohn von einer halben Million Franken und mehr – gegenüber rund 3000 Mitte der 1990er Jahre.</p><p>Verschärft wird die Schere zwischen den Top-Verdienenden und den restlichen LohnbezügerInnen durch eine unsoziale Steuer- und Abgabenpolitik. Während Steuersenkungen vor allem die höchsten Einkommen entlasteten, leiden die unteren und mittleren Einkommen überdurchschnittlich stark unter den explodierten Krankenkassenprämien.&nbsp; Denn die Prämienverbilligungen haben nicht Schritt gehalten mit der Prämienexplosion. So hat sich die Prämienbelastung trotz der Prämienverbilligungen für viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen mehr als verdoppelt. Die Last ist damit für viele mit bescheidenen Einkommen, aber auch für viele Familien mit Kindern nicht tragbar.</p><p>Diese unsoziale Steuer- und Abgabepolitik machte somit die Lohnfortschritte zu einem beträchtlichen Teil zunichte. Besonders gravierend ist diese Entwicklung für langjährige Mitarbeitende. Denn ihre Löhne stiegen in den Krisenjahren weit weniger stark als insgesamt. Dies rächt sich später auch bei deren Pensionskassenrenten – vor allem bei den Ü55.</p><p><strong>Damit sich die Einkommenssituation der Normalverdienenden verbessert und die Abgabenpolitik in der Schweiz wieder ihre Ausgleichsfunktion übernimmt, braucht es insbesondere folgende Massnahmen: </strong></p><p>&nbsp;</p><ul><li>Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent in der laufenden Lohnrunde. Lohnerhöhungen braucht es insbesondere bei langjährigen Mitarbeitenden und Frauen.</li><li>Massnahmen zur Beseitigung der Frauen-Lohndiskriminierung (Kontrollen, Sanktionen) sowie zur Verbesserung der beruflichen Stellung der Frauen.</li><li>Mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen. Prioritär sind der GAV Journalismus dt. Schweiz und die Ausdehnung des GAVs in der Sicherheitsbranche auf die kleinen Firmen, die vor allem vom Departement Schneider-Ammann blockiert wird.</li><li>Abbau der hohen gesetzlichen Hürden bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Gesamtarbeitsverträgen (insb. das Arbeitgeberquorum). Beispielsweise über das von den Arbeitgebern der Romandie vorgeschlagene „Quorum coulisssant“.</li><li>Beschränkungen der Temporärarbeit (insbesondere bei öffentlichen Aufträgen) sowie die Pflicht, Temporärangestellte wie Festangestellte zu entlöhnen („Equal pay“).</li><li>13. Monatslohn für alle. Beispielsweise haben viele Angestellte in der Branche der persönlichen Dienstleistungen (Kosmetik, Coiffeure u.a.) nach wie vor keinen 13ten.</li><li>Ausreichend hohe staatliche Mindestlöhne wie die vorgeschlagenen 23 Fr. im Kt. Genf. Erhöhung des von Postregulator Hollenstein erlassenen „Dumping-Mindestlohns“ von 18.27 Fr. auf über 22 Fr., damit der Onlinehandel nicht zu Lohndruck führt.</li><li>Beschränkung der Saläre in öffentlichen Betrieben auf 500‘000 Fr./Jahr.</li><li>Mehr Krankenkassen-Prämienverbilligungen, so dass niemand mehr als 10 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss.</li><li>Korrektur der kantonalen Steuersenkungen für hohe Einkommen.</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.webp" length="271664" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5747</guid><pubDate>Wed, 24 Oct 2018 14:55:00 +0200</pubDate><title>SGB sieht Finanzierungsmodell und Arbeitsbedingungen in der Pflege kritisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-sieht-finanzierungsmodell-und-arbeitsbedingungen-in-der-pflege-kritisch</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung der Verordnung des EDI über Leistungen in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung)</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB lehnt die Senkung der Beiträge Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OPK) an die ambulante Pflege ab, sieht aber im aktuellen Finanzierungsmodell auch die Erhöhung der Beiträge an die Pflegeheime kritisch. Umso vordringlicher ist es, dass die öffentliche Hand – inklusive dem Bund – die Finanzierungslücke in beiden Bereichen der Langzeitpflege effektiv und langfristig schliesst. Im Bereich der Pflegeheime hat dies zuletzt mit seinem Urteil zur Restfinanzierung (9C_446/2017) auch das Bundesgericht explizit gefordert. Eine rasche Lösung braucht es zudem nach Ansicht des SGB für die Finanzierung des Pflegematerials, welches – wie bis vor Kurzem üblich – von der OKP übernommen werden sollte.
</p><p>Weiter sieht der Gewerkschaftsbund Handlungsbedarf bei den Mitarbeitenden in der Pflege. Die Arbeitsbedingungen müssen in der Pflege auf allen Stufen umfassend gestärkt werden. Der Ausbau der Kompetenzen der Pflegefachpersonen ist dabei nur ein Element. So wie durch die Verordnungsänderung vorgeschlagen, ist er zwar zu befürworten (mit Ausnahme der neuen Bedingung der zweijährigen praktischen Tätigkeit), er bleibt aber dennoch ungenügend. Politisch bietet sich die nächste Gelegenheit zur umfassenden Stärkung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals mit der kommenden parlamentarischen Behandlung der Pflegeinitiative des SBK.
</p><p>Weitere Details finden Sie in der vollständigen Stellungnahme des SGB (s.u.)</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5731</guid><pubDate>Thu, 18 Oct 2018 11:56:40 +0200</pubDate><title>Arbeit darf keine Ware sein: Nur der tripartite Weg führt in die Zukunft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeit-darf-keine-ware-sein</link><description>Erklärung von Schweizerischem Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse anlässlich der tripartiten Erklärung zur Zukunft der Arbeit und Sozialpartnerschaft </description><content:encoded><![CDATA[<p>Nur wenn die Gewerkschaften mit einbezogen werden, lassen sich die Herausforderungen im Bereich Arbeit, Digitalisierung und Sozialwerke erfolgreich meistern. Dies bekräftigt eine tripartite Erklärung zur Zukunft der Arbeit und der Sozialpartnerschaft in der Schweiz im Zeitalter der Digitalisierung der Wirtschaft, welche die Sozialpartner, Bundesrat Johann Schneider-Amman und Guy Ryder, Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamts, heute in Bern unterzeichnet haben. 
</p><p>Die Erklärung hält fest, dass ein konstruktiver, gleichberechtigter Dialog auf Augenhöhe nachhaltig zu Wohlstand, guter Arbeit und zur Prosperität der Schweiz beiträgt. Zu einer aktiv gelebten Sozialpartnerschaft gehören gemäss der Erklärung das System der Gesamtarbeitsverträge, paritätische Lösungen bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie bei der Alterssicherung. 
</p><p>Um die anstehenden Herausforderungen meistern zu können, ist es unabdingbar, «dass unsere Sozialpartnerschaft effizient funktioniert, um die Arbeits- und Lohnbedingungen im Inland zu schützen», hält die Erklärung fest. Dazu gehört insbesondere «der Einbezug der Sozialpartner in tripartite Instanzen der Arbeitsmarktregulierung». Für die Gewerkschaften ist dies eine weitere Bestätigung dafür, dass die erfolgreichen Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit gestärkt und nicht abgeschwächt werden müssen. 
</p><p>Ebenso wichtig ist für die Arbeitnehmendenorganisationen, dass die Erklärung festhält, «dass ratifizierte ILO-Standards für die Schweiz bindend und ein Leitstern sind», wie es auch das Bundesgericht kürzlich in einem Grundsatzurteil festgehalten hat. Hier hat die Schweiz noch grossen Nachholbedarf: So hat sie beispielsweise die ILO-Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor antigewerkschaftlichen Kündigungen immer noch nicht umgesetzt. 
</p><p>Die ILO hat den Grundsatz «Arbeit darf keine Ware sein» und feiert als älteste UN-Organisation 2019 ihr 100-Jahr-Jubiläum. Der Schweiz kommt die Ehre zu, die Internationale Arbeitskonferenz im Jubiläumsjahr zu präsidieren. Gegründet, um durch bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für alle den Weltfrieden zu sichern, kann die Rolle der ILO auch heute nicht überschätzt werden. Die ILO will mit weltweit anerkannten Sozialstandards verhindern, dass sich Einzelne mit Abbau der Arbeitnehmerrechte und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Vorteile im internationalen Handel verschaffen. Die Schweiz führt das im Kleinen vor, mit ihrer funktionierenden Sozialpartnerschaft und den FlaM. Umso wichtiger ist, dass sich unser Land der Ehre im Jubiläumsjahr würdig erweist und endlich die ILO-Vorschriften beim Kündigungsschutz umsetzt. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5730</guid><pubDate>Wed, 17 Oct 2018 17:01:34 +0200</pubDate><title>Es bleibt dabei: Keine Erhöhung des Frauenrentenalters</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-bleibt-dabei-keine-erhoehung-des-frauenrentenalters</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Bundesratsentwurf für die Stabilisierung der AHV (AHV 21)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass die AHV das wichtigste Sozialwerk der Schweiz ist und dass in der 1. Säule kein Spielraum für eine Senkung der Renten besteht. Umso enttäuschter ist der SGB vom Vorschlag des Bundesrats zur Stabilisierung der AHV. Die Verfassung schreibt vor: Die Renten aus der 1. Säule müssen existenzsichernd sein. Dieser Auftrag ist mit dem Entwurf der Landesregierung weiterhin nicht erfüllt. Im Gegenteil: Die Höhe der Rente im Verhältnis zum letzten Lohn hat sich in den letzten Jahren immer stärker verringert.</p><p>Statt für eine wirksame Verbesserung der Leistungen zu sorgen, will der Bundesrat das Leistungsniveau für Frauen massiv senken, indem er das Frauenrentenalter anheben will. Allein bis 2030 wären hiervon schon 600'000 Frauen unmittelbar betroffen. Die Gleichheit zwischen Mann und Frau beim Rentenalter würde nicht mit einer Gleichheit der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt einhergehen. So liegt zum Beispiel die Erwerbsquote der 15- bis 64-jährigen Frauen in Vollzeitstellen umgerechnet bei 58,5 Prozent im Vergleich zu 85,5 Prozent bei den Männern. Hinzu kommt die bestehende Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern. Und ausserdem leisten die Frauen weiterhin den Grossteil der unbezahlten Betreuungs- und Familienarbeit. Weil die Situation der Frauen nicht mit jener der Männer vergleichbar ist, lehnt der SGB eine Gleichsetzung beim Rentenalter klar ab.</p><p>Weitere Punkte des Bundesratsvorschlags befürwortet der Gewerkschaftsbund grundsätzlich, verbunden allerdings mit Kritik im Detail. So bei der Anpassung der Rentenformel, deren positive Wirkung sich nur für sehr wenige realisiert, und dem flexiblen Rentenalter, bei dem der SGB die reduzierten Kürzungssätze für mehr Menschen fordert.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Vernehmlassungen/181016D_VL_GM_Stabilisierung_AHV_21.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">» Die vollständige Stellungnahme des SGB als PDF</a></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5728</guid><pubDate>Wed, 17 Oct 2018 15:04:39 +0200</pubDate><title>Heimatschutz für die Stromkonzerne unter dem Deckmantel der Vollliberalisierung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/heimatschutz-fuer-die-stromkonzerne-unter-dem-deckmantel-der-vollliberalisierung</link><description>Strommarktöffnung à la Bundesrat </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Strommarktliberalisierung ist eine Chimäre, denn es gibt beim Strom keinen "Markt". Auf Strom kann niemand verzichten, nicht die Bevölkerung und nicht die Wirtschaft. Das Produkt Strom kann auch nicht gespeichert werden. Der Strommarkt ist de facto geprägt durch hochkomplexe Strukturen und Abläufe, gekennzeichnet durch Vorgaben und Regulierungen, ohne die die Versorgung gar nicht funktionieren könnte. 
</p><p>Nun gibt der Bundesrat seine Vorstellung der Vollliberalisierung des Strommarkts in der Schweiz bekannt. Sie soll entgegen aller bisherigen Verkündigungen nicht mehr mit dem Stromabkommen der EU gekoppelt sein, wohl auch deshalb, weil dieses in absehbarer Zeit nicht kommen wird. Und weil die Stromkonzerne drängeln. Denn die bundesrätliche Variante liest sich wie ein einziges grosses Geschenk für diese Unternehmen: Die Kleinverbraucher, die in der Grundversorgung bleiben, sollen nämlich künftig nur noch mit Schweizer Strom beliefert werden. Damit die Umweltverbände nicht Sturm laufen ob dieser wundersamen staatlichen Beihilfe für AKW-Strom, wird immerhin ein Minimum an erneuerbaren Energien darin vorgeschrieben. Das ist dann die Wasserkraft, auch dies eine nochmalige Unterstützung für die Stromkonzerne, die bereits vom Parlament mit diversen Hilfsmassnahmen bedacht wurden. 
</p><p>Die Stromkonzerne haben ganz offensichtlich mit ihrer "Swissness"-Kampagne auch den Bundesrat überzeugt. Ein starkes Stück, wenn man bedenkt, dass ihre aktuelle schlechte Bilanz auch in Fehlinvestitionen in ausländischen Kohle- und Gaskraftwerken gründet. 
</p><p>Nicht genug mit dem neuen sicheren Absatzmarkt für die Grossproduzenten in der Grundversorgung, soll nun auch noch eine strategische Reserve für mögliche Stromknappheitszeiten eingeführt werden. Sinnigerweise sind dies die Speicherseen und bezahlt wird diese Rückhaltung von Stromkapazität durch die Netzkosten, also primär ebenfalls durch die Kleinverbraucher. Auch dies eine weitere kreative Subventionierung der Stromkonzerne. 
</p><p>Diese Art von Liberalisierung hinkt gewaltig, denn die Verteilnetzbetreiber sind künftig verpflichtet, für die Grundversorgung den Strom bei den grossen Stromproduzenten einzukaufen. Damit wären wir wieder dort, wo man vor der Teilliberalisierung war: beim Zwangsbezug bei den Stromkonzernen. 
</p><p>Der SGB wird sich gegen diesen seltsamen Heimatschutz unter dem Deckmantel der Liberalisierung zur Wehr setzen. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5727</guid><pubDate>Tue, 16 Oct 2018 15:48:24 +0200</pubDate><title>Am 25. November Nein zur «Anti-Menschenrechts-Initiative»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/am-25-november-nein-zur-anti-menschenrechts-initiative</link><description>SVP-Initiative zur «Selbstbestimmung» will weniger Schutz für alle, nicht zuletzt für Arbeitnehmende </description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p>Am 25. November haben die Schweizer Stimmberechtigten die Möglichkeit über den jüngsten Angriff der SVP auf die Menschenrechte abzustimmen. Diese Anti-Menschenrechtsinitiative, welche unter dem Deckmantel der "Selbstbestimmung" den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der ILO-Konventionen abschaffen möchte, hätte besonders für die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Schweizer fatale Folgen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt daher ein klare «Nein» zu dieser Vorlage.
</p><h3>Grundrechtsschutz für Arbeitnehmende</h3><p>Die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) und das Völkerrecht der Uno-Organisation für Arbeit (ILO) garantieren allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wichtige Rechte. Dazu gehört zum Beispiel das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen. Oder den Schutz vor Kündigung, nur weil jemand gewerkschaftlich aktiv ist. Oder die Garantie, dass Gewerkschaften eine Belegschaft am Arbeitsplatz besuchen und beraten darf. Und nicht zuletzt den Schutz von Whistleblowern.
</p><p>Gerade Arbeitnehmende und gewerkschaftlich organisiertes Personal sind darum in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. Auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Sozialversicherungen ist so gesichert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen – und damit die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert.
</p><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP abschaffen. Die Initiative würde über eine Änderung des Artikel 190 der Bundesverfassung nicht nur die EMRK sondern auch die 43 ILO-Konventionen aushebeln, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat!
</p><h3>Internationales Recht als Garantie der Menschenrechte</h3><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. 
</p><p>So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass die Schweiz ihr wenig arbeitnehmerfreundliches Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) reformieren muss. Und das Bundesgericht hat jüngst festgehalten, dass den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz zustehen. 
</p><p>Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind. Alles Siege für die betroffenen Arbeitnehmenden in der Schweiz, die ohne völkerrechtlichen Grundrechtsschutz undenkbar gewesen wären.
</p><h3>Völkerrecht durch und durch demokratisch</h3><p>Die SVP-Initiative behauptet, sie wolle die Demokratie retten. Damit betreibt sie Augenwischerei. Denn alle völkerrechtlichen Vereinbarungen, die in der Schweiz Wirkung entfalten können, sind demokratisch durch Parlament und / oder die Stimmbevölkerung legitimiert. Diesen demokratisch ratifizierten Grundrechtsschutz will die SVP nun aufkündigen. Darum braucht es am 25. November ein klares NEIN. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5724</guid><pubDate>Mon, 15 Oct 2018 14:00:00 +0200</pubDate><title>Die Schweiz braucht ein mutigeres Mediengesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-schweiz-braucht-ein-mutigeres-mediengesetz</link><description>Für eine starke Medienlandschaft im digitalen Zeitalter reichen die Vorschläge bislang nicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das neue Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) setzt die Leitplanken für die künftige Entwicklung der Schweizer Medienlandschaft. Angesichts der Digitalisierung ist die Ablösung des veralteten Radio- und Fernsehgesetzes dringend nötig. Doch das neue Gesetz ist nur ein halber Schritt in die richtige Richtung.
</p><p>Trotz wichtiger Neuerungen reichen die Vorschläge des Bundesrates bei weitem nicht aus, um eine innovative und vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. <b>Zahlreiche Verbände und Vereine aus Medien und Zivilgesellschaft setzen sich deshalb für ein mutigeres Mediengesetz ein und stellen folgende Forderungen auf:</b></p><p><b>1. </b><b>Onlinejournalismus muss unabhängig davon gefördert werden, ob es sich um Audio-, Video- oder Textangebote handelt. Das gilt auch für Onlineangebote von Lokal- und Regionalzeitungen.<br></b>Die Beschränkung auf eine Förderung von Audio- und Videoangeboten im Internet ergibt keinen Sinn. Inhalte müssen auf die Bedürfnisse des Publikums zugeschnitten sein. Zudem kann ohne eine Förderung von Textangeboten die Finanzierungskrise im Schweizer Journalismus nicht bewältigt werden. Voraussetzung für eine Förderung sind eine Selbstverpflichtung auf die Regeln des Presserates und die Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen.
</p><p><b>2. </b><b>Die Mindestanforderungen im Gesetz müssen auch für Radiosender ohne Leistungsauftrag und für sämtliche Angebote geförderter Medien gelten. <br></b>Es ist unbedingt zu verhindern, dass Radiosender ohne Leistungsvereinbarung vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Sonst müssten diese stark genutzten Sender nicht einmal mehr Mindestanforderungen wie die Pflicht zur sachgerechten Darstellung von Tatsachen und Ereignissen erfüllen.
</p><p><b>3. </b><b>Ein regionaler Service public muss in allen Regionen gewährleistet sein. <br></b>In Regionen, in denen kein privater Radiosender einen Leistungsauftrag für regionale Informationsleistungen erbringen möchte, soll der SRG erlaubt werden, ihre Regionalberichterstattung im Radio auszubauen. Damit kann ein Abbau der Informationsleistung für die Bevölkerung verhindert werden.
</p><p><b>4. </b><b>Die Medienabgabe darf nicht weiter gesenkt werden. Die Finanzierung des Leistungsauftrages der SRG muss nachhaltig gesichert sein.<br></b>Der Anteil der Medienabgabe für direkte Medienförderung muss auf 6-10 % erhöht werden. Zudem sollten die kommerziellen Einnahmen der SRG reduziert und aus der Medienabgabe kompensiert werden. Damit genügend Mittel für die SRG und für die direkte Medienförderung zur Verfügung stehen, ist von einer weiteren Senkung der Medienabgabe abzusehen.
</p><p><b>5. </b><b>Die Medien- und Nutzungsforschung muss auch künftig zwingend aus der Medienabgabe finanziert werden. <br></b>Um zu verstehen, wie sich die Medien in der Schweiz entwickeln, ist Forschung von zentraler Bedeutung. Nur dann verfügen Politik und Gesellschaft und gesicherte Erkenntnisse, um die Medienlandschaft der Zukunft sinnvoll mitzugestalten. 
</p><p><b>6. </b><b>Der Kommission für elektronische Medien ist eine Trägerschaft zur Seite zu stellen.<br></b>Durch eine unabhängige Regulierungsbehörde wird die Staatsferne der Medien besser gewährleistet. Um aber den Besonderheiten der Medienbranche Rechnung zu tragen und die KOMEM demokratisch zu verankern bietet sich eine Trägerschaft an.
</p><p><b>7. </b><b>Ausländische Anbieter sollen einen Beitrag zum Kulturschaffen leisten.<br></b>Wie Fernsehsender sollten auch Video-on-Demand-Dienste einer Förderungspflicht für schweizerische und europäische Werke unterliegen. Zudem sollte eine Abgabe auf Werbefenster und Streamingdienste eingeführt werden. Ebenso sind Vorschläge auszuarbeiten, wie Onlineplattformen (Suchmaschinen, Social Media) zur Finanzierung der Medienförderung beitragen können.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Gleichzeitig unterstützen die Vereine und Verbände aus Medien und Zivilgesellschaft ausdrücklich:</b></p><ul><li>den <b>technologieneutralen Regulierungsansatz</b>,</li><li>die <b>direkte Medienförderung </b>für private elektronische Medien, die einen Leistungsauftrag erfüllen,</li><li>die <b>indirekte Medienförderung </b>(digitale Infrastruktur, Presserat, Aus- und Weiterbildung, Nachrichtenagentur),</li><li>die <b>genauere Definition</b><b>des Auftrags der SRG</b> und</li><li>die Einführung einer <b>unabhängigen Kommission für elektronische Medien (KOMEM)</b>.</li></ul><p>Diese Position wird gemeinsam getragen von Arbus, fög, impressum, media FORTI, Médias pour tous, SGB, SSM, Suisseculture, Syndicom, UNIKOM und Verband Medien mit Zukunft.
</p><p>&nbsp;</p><p>Die vollständigen Vernehmlassungsantworten der einzelnen Verbände und Vereine finden Sie hier: </p><ul><li>&lt;link themen service-public artikel details staerkt-das-mediengesetz-den-service-public&gt;Stellungnahme des SGB</li><li><a href="https://www.foeg.uzh.ch/de/analyse/alleanalysen/Vernehmlassung-BGeM.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme fög<br></a></li><li><a href="https://www.impressum.ch/content/details/bgem-gut-aber-zaghaft/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme impressum<br></a></li><li><a href="https://www.mediaforti.ch/was-wir-tun/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme media FORTI </a></li><li><a href="http://ssm-site.ch/cms/wp-content/uploads/2018/10/20181015_Vernehmlassungsantwort-BGeM_SSM_def_nosig.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme SSM</a></li><li><a href="http://www.suisseculture.ch/index.php?id=204" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme Suisseculture</a></li><li><a href="https://syndicom.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossiers/e-Medien_BGeM/181110_Stellungnahme_syndicom_Vernehmlassung_Bundesgesetz_ueber_elektronischen_Medien_BGeM.pdf">Stellungnahme Syndicom</a></li><li><a href="https://www.medienmitzukunft.org/so-antwortet-der-vmz-auf-das-neue-mediengesetz/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme Verband Medien mit Zukunft</a></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5723</guid><pubDate>Thu, 11 Oct 2018 15:25:07 +0200</pubDate><title>Am 25. November Nein zum Observationsartikel!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/am-25-november-nein-zum-observationsartikel</link><description>Sozialversicherungen haben andere Probleme</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Missbrauch von Sozialleistungen muss bekämpft werden. Bei der vorgeschlagenen Revision des Sozialversicherungsrechts geht es aber um etwas ganz anderes: Mit der Schaffung völlig unverhältnismässiger Befugnisse für private Observationen würde die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Es braucht deshalb am 25. November ein klares Nein zur Einschränkung unserer Grundrechte.</p><h3>Sozialversicherungen: Missbrauch selten, Bekämpfung funktioniert</h3><p>Die Sozialversicherungen stellen soziale Errungenschaften dar, weil sie uns vor sozialen Risiken wie Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit schützen. Es handelt sich dabei um Risiken, die jede und jeden treffen können. Die Sozialversicherungen sind für uns alle da und werden von uns allen mitfinanziert. Mit unseren Beiträgen erwerben wir deshalb ein Recht auf Leistungen im Risikofall.
</p><p>Gerade Arbeitnehmende sind darauf angewiesen, dass Sozialversicherungen ihren Zweck erfüllen können und nicht missbraucht werden. Betrugsbekämpfung ist folglich bei allen Sozialversicherungen eine Notwendigkeit. Das Sozialversicherungsrecht enthält deshalb ein gut funktionierendes Instrumentarium zur Bekämpfung und Bestrafung von missbräuchlichem Leistungsbezug. Das System funktioniert gut: Missbräuche geschehen selten, nehmen nicht zu und können mit den bestehenden Mitteln aufgedeckt und geahndet werden. Es braucht keine neuen Instrumente.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Keine harmlose "Gesetzesgrundlage"</h3><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte monierte im Herbst 2016 richtigerweise, dass in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven fehlt. Das Parlament hat sich danach in Windeseile daran gemacht, diese Grundlage zu schaffen – und dabei weit mehr aufs Tempo als auf Grundrechte geachtet. Man hat sich keineswegs darauf beschränkt, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, sondern hat die Vorlage vielmehr dazu benutzt, den Überwachungsstaat auszubauen und die Grundrechte abzubauen. Der vorgeschlagene Observationsartikel stellt sämtliche Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen unter Generalverdacht und stattet private Versicherungskonzerne mit Kompetenzen aus, die weit über jene der Strafverfolgungsbehörden hinausgehen. Deshalb unterstützte der SGB das Referendum gegen Versicherungsspione und deshalb braucht es am 25. November ein klares Nein.
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Alle Macht den Versicherungen?</b></h3><p>Im Gegensatz zur früheren Praxis gilt der neue Observationsartikel für fast alle Sozialversicherungen. Neben den Unfallversicherungen (wie die SUVA) und der IV sind auch die Krankenkassen und die Arbeitslosenversicherung davon betroffen. Über die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung ist nicht einmal die AHV davon ausgenommen. Dieser Geltungsbereich stellt fast die gesamte Schweizer Bevölkerung unter Generalverdacht und macht es möglich, dass unsere Privatsphäre jederzeit verletzt werden kann – und das rechtens.
</p><p>Stossend am Überwachungsgesetz ist zudem, dass ein potenzieller Betrug nicht von der neutralen Polizei, sondern von den (teilweise privaten) Versicherungen selbst verfolgt würde. Diese haben naturgemäss ein grosses Interesse daran, wenn möglich Leistungen einstellen zu können. Alleine die Versicherung gibt die Anweisung, ob und wann wir von Detektiven überwacht werden, bzw. ob hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen. Einmal erstellte Observationsberichte dürfen die Versicherungen zudem frei untereinander austauschen. Das ist datenschutzrechtlich äusserst bedenklich.
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Mehr Kompetenzen als in der Terrorismusbekämpfung</b></h3><p>Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ermöglicht die Überwachung von Versicherten durch Privatdetektive sowie (mindestens) den Einsatz von Kameras, Tonaufnahmegeräten und GPS-Ortungsgeräten. Erlaubt werden dabei schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte. Das Parlament hat – unter starken Druck der Versicherungslobby – explizit darauf verzichtet, dass die Observationsmassnahmen generell richterlich angeordnet werden müssen. Private Versicherungsspione sollen somit mehr Befugnisse haben als die staatlichen Strafverfolgungsbehörden.
</p><p>Mit dem Observationsartikel dürften Versicherte zudem nicht nur an "allgemein zugänglichen Orten" überwacht werden. Detektiven wäre es sogar erlaubt, von einem Ort aus zu observieren, der von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbar ist (z.B. ein Garten oder eine Fensterfront). Das dürfen Strafverfolgungsbehörden heute ebenfalls nicht – auch nicht mit richterlicher Anordnung.
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Die dicken Fische schwimmen weiter</b></h3><p>Missbrauchsbekämpfung – im herkömmlichen rechtsstaatlichen Rahmen – ist in den Sozialversicherungen deshalb wichtig, weil damit Ausgaben gesichert werden können, die den anspruchsberechtigten LeistungsbezügerInnen zustehen. Dasselbe gilt aber auch für die Einnahmen: Ein unrechtmässig bezogener Franken schadet dem Sozialstaat ebenso sehr wie ein unrechtmässig nicht einbezahlter Franken. Und das führt direkt zur Steuerhinterziehung:
</p><p>In der gleichen Session, in der es den Observationsartikel verabschiedet hat, hat das Parlament auch auf eine Verschärfung des Steuerstrafrechts verzichtet. Konkret wurde damit verhindert, dass das Bankgeheimnis endlich auch im Inland aufgehoben wird. Steuerhinterziehung bleibt damit im Gegensatz zu Steuerbetrug weiterhin explizit straffrei, wodurch dem Staat Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe entgehen<a href="typo3/#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a>. Diese permanenten Einnahmeausfälle betragen ein Vielfaches dessen, was durch Missbrauchsbekämpfung in den Sozialversicherungen je generiert werden kann (geschweige denn der zusätzlichen Mittel, die der Observationsartikel allenfalls bringen würde<a href="typo3/#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a>). Oder in anderen Worten: Dort wo der Missbrauch viel mehr ins Geld geht, wird bewusst weniger getan. Das Geld soll nicht gestört werden, dafür aber die Privatsphäre fast sämtlicher Versicherter in der Schweiz.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> "Tax Evasion in Switzerland: The Roles of Deterrence and Tax Morale", Lars P. Feld / Bruno S. Frey (2006).
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Grosszügige Schätzungen des BSV gehen für die IV von einem Potenzial von 178 Mio. aus. Das gesamte Sparpotenzial dürfte daher weit unter einer Milliarde liegen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5721</guid><pubDate>Thu, 11 Oct 2018 14:09:42 +0200</pubDate><title>PostCom Mindestlohn ist viel zu tief und illegal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postcom-mindestlohn-ist-viel-zu-tief-und-illegal</link><description>SGB kritisiert Reguliergunsbehörde</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB ist empört über die Absicht der PostCom, den Mindestlohn im Postmarkt ab Januar 2019 bei Fr. 18.27 festlegen zu wollen. Die Regulierungsbehörde ignoriert geltendes Recht und öffnet dem Lohndumping im boomenden Onlinehandel Tür und Tor.
</p><p>Das Bundesgericht hat letztes Jahr entschieden, dass der Mindestlohn von Fr. 20.00 im Kanton Neuenburg rechtens ist. Daran haben sich alle Arbeitgeber im Kanton zu halten, auch dort tätige Logistikunternehmen. Dazu steht der Entscheid der PostCom in einem krassen Widerspruch, der nicht zu dulden ist.
</p><p>Die prekären Arbeitsbedingungen und skandalös tiefen Löhne in den umliegenden Ländern bei den Onlinehändlern Amazon, Zalando etc. sind bekannt. Die ausländischen Onlinehändler sind auf einheimische Logistikunternehmen angewiesen, um ihre Ware in der Schweiz auszuliefern. Die PostCom hat die Pflicht und Aufgabe, dafür zu sorgen, dass hierzulande branchenübliche Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Stattdessen betreibt die PostCom nun staatlich legitimiertes Lohndumping! Denn tatsächlich sind die Löhne im hiesigen Postmarkt aktuell viel höher als der von der PostCom definierte Mindestlohn. Sogar der tiefste Lohn für einen ungelernten Fahrer/Zusteller beträgt bei einer 42-Stunden-Woche Fr. 22.30. Dies zeigt eine <a href="https://www.postcom.admin.ch/inhalte/PDF/Mindeststandards/Postmarktbericht_Graf_Flueckiger_November2017.pdf" target="_blank" title="Studie: Graf / Flückiger 2017 (PDF)" data-cke-saved-href="https://www.postcom.admin.ch/inhalte/PDF/Mindeststandards/Postmarktbericht_Graf_Flueckiger_November2017.pdf" rel="noreferrer">Studie</a>, die PostCom selbst in Auftrag gegeben hat, die sie nun aber konsequent ignoriert. Denn auch die Arbeitszeit will die PostCom bei einer 44-Stunden-Woche festlegen. Auch dies entspricht nicht den aktuellen Gegebenheiten auf dem Postmarkt.<br>Mit ihrem Entscheid diskreditiert sich die PostCom. Sie unterläuft geltendes Recht. Ganz offensichtlich ist sie ihrem Auftrag nicht gewachsen. Der Bundesrat hat die Pflicht, hier korrigierend einzugreifen. Und zwar unverzüglich.</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5710</guid><pubDate>Fri, 05 Oct 2018 10:00:00 +0200</pubDate><title>«Ich kenne meine Rechte» - Neuer Online-Ratgeber für Lernende und junge Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ich-kenne-meine-rechte-neuer-online-ratgeber-fuer-lernende-und-junge-arbeitnehmende</link><description>Gewerkschaftsjugend stellt Online-Angebot vor</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Ausbildung oder im ersten Job ist vieles neu. Bei den ersten Schritten trifft man auf viele Regeln, Fragen oder Unsicherheiten, mit denen man bislang nichts zu tun hatte. Darum hat die Gewerkschaftsjugend des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ein neues Online-Angebot geschaffen. Das Nachschlagewerk «Ich kenne meine Rechte» hilft jungen Menschen, in Ausbildung und Beruf ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Die Webseite, die unter <a href="https://www.rechte-der-lernenden.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a> zu erreichen ist, richtet sich an Lernende, junge Arbeitnehmende, aber auch an Jugendliche, die keine Arbeit haben oder sich in einem Zwischenjahr befinden.<br><br> Über 400'000 junge Menschen in der Schweiz befinden sich derzeit in der Berufsausbildung, rund die Hälfte davon im dualen Modell, also im Betrieb und in der Schule. Und dort trifft man auf viele neue Herausforderungen und Fragen. Zum Beispiel: «Wie viel Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?» «Was sind erlaubte und verbotene Tätigkeiten?» «Wie ist die Internetnutzung im Betrieb geregelt?» Das neue Online-Angebot der Gewerkschaftsjugend hilft dabei, die richtigen Antworten zu finden. In einem übersichtlichen Nachschlagewerk von A wie Absenzen bis Z wie Zwischenlösungen finden sich in rund 400 Schlagworten wichtige und wertvolle Hinweise. Eine bequeme Suchfunktion erleichtert jungen Menschen zudem das Finden.<br><br> Die Webseite <a href="https://www.rechte-der-lernenden.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a> ist natürlich auch per Smartphone einfach zu nutzen. Wer dennoch lieber ein Lexikon auf Papier benutzt, kann den Ratgeber auch als handliche Broschüre beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund <a href="/service/broschueren-buecher/bestellformular" class="link link--internal">bestellen</a>.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/9/csm_lehrlingsbroschuere_titel_dreisprachig_beschnitten_9a11c4f857.webp" length="20838" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5717</guid><pubDate>Thu, 04 Oct 2018 16:00:00 +0200</pubDate><title>Es braucht Verbesserungen für Transmenschen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-verbesserungen-fuer-transmenschen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zur Änderung des Zivilgesetzbuchs
(Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorgeschlagene Revision des Zivilgesetzbuchs (ZGB) beinhaltet Elemente, die im Vergleich zur aktuellen rechtlichen Situation klare Verbesserungen bringen. Dies trifft insbesondere auf die Verschiebung der Zuständigkeit für die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister von den Gerichten auf die Zivilstandsämter zu.</p><p>In der Gesamtbetrachtung beinhaltet dieser Vorentwurf allerdings auch eine Reihe problematischer Bestimmungen und ist darüber hinaus in vielerlei Hinsicht unzureichend. Das Transgender Network Switzerland (TGNS), stellt in seiner - in Absprache mit der Organisation InterAction verfassten - Vernehmlassungsantwort eine Reihe von gut begründeten Forderungen, auf welche mit dieser Vorlage zwingend eingegangen werden sollte. Der SGB unterstützt die Position des Transgender Network voll und ganz und verweist deshalb grundsätzlich auf dessen detaillierte Stellungnahme. In der Stellungnahme des SGB unterstreichen wir die vier folgenden Kritikpunkte bzw. Forderungen besonders:</p><ul><li>Klare Verankerung des Selbstbestimmungsprinzips: Jede Person kennt ihre Geschlechtsidentität selbst am besten – besser als jedes staatliche Organ.&nbsp;</li><li>Selbstständige Legitimation aller Urteilsfähigen und keine Verschlechterung der heutigen rechtlichen Situation.</li><li>Kein Zwang zum persönlichen Erscheinen: Der Zwang zur persönlichen Rechtfertigung der eigenen Geschlechtsidentität vor einer staatlichen Behörde kann psychologisch verständlicherweise sehr belastend sein.</li><li>Anerkennung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten: Der dringendste Handlungsbedarf liegt in der staatlichen Negation der Existenz von Menschen, die sich nicht mit den gängigen Geschlechtskategorien identifizieren. Darum braucht es die Möglichkeit, amtlich weder mit "F" noch mit "M" registriert zu sein. Die Arbeiten zur Ermöglichung der Anerkennung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten müssen unverzüglich aufgenommen werden.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Ausführliche Argumente dazu finden sich in der vollständigen Stellungnahme des SGB (s.u.).</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/5/csm_nichtbinaer_01_e19babdb60.webp" length="5038" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5708</guid><pubDate>Tue, 02 Oct 2018 09:08:59 +0200</pubDate><title>Analyse der Kantonsfinanzen: durchzogene Aussichten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/analyse-der-kantonsfinanzen-durchzogene-aussichten</link><description>SGB untersucht Budgets und Finanzpläne der Kantone</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat die Finanzlage der Kantone genauer unter die Lupe genommen. Die konzeptuell neu aufgebaute Auswertung hat für das kommende Jahr ein durchzogenes Bild ergeben: In einigen Kantonen sind die strukturellen Saldi - also die um Konjunktureffekte bereinigten Finanzierungsergebnisse - positiv, in anderen negativ oder zumindest rückläufig. Nachteilig wirken dabei vielerorts im Zusammenhang mit der Steuervorlage 17 / STAF geplanten Gewinnsteuersenkungen. 
</p><p>Anstelle einer einkommensneutralen Umsetzung, planen etliche Regierungen massive Gewinnsteuersenkungen. Diese bringen Ausfälle mit sich, welche sich spätestens bei einer Abschwächung der Konjunktur nirgendwo mehr ohne harte Einschnitte finanzieren lassen. So gäbe es für die öffentliche Hand im Kanton Zürich Mindererträge von 220 Millionen, im Kanton Baselland 42 Millionen und im Kanton Solothurn 88 Millionen (jeweils Nettobeträge, d.h. inklusive der Mehreinnahmen aus der SV17/STAF). Der Kanton Bern führt dabei die Rangliste an: Würde die vom Regierungsrat geplante stufenweise Reduktion des Gewinnsteuersatzes umgesetzt, so fehlten dem Kanton und seinen Gemeinden jährlich 300 Millionen. 
</p><p>In Kontrast zu diesen Mindereinnahmen stehen insbesondere zwei Bereiche der öffentlichen Grundversorgung, in denen es in den nächsten Jahren alleine schon aus demografischen Gründen zu massiven Mehrausgaben kommen muss: die Langzeitpflege und die Bildung. Die Schülerzahlen steigen in der Volksschule laut BFS bis 2022 um jährlich 1.6%, bei den Pflegefällen liegt die Zunahme laut Berechnungen des SGB bei jährlichen 3.3%. Der SGB nimmt in seiner neuen Analyse zu den Kantonsfinanzen deshalb auch unter die Lupe, inwiefern die Kantone für diese Herausforderungen in der Langzeitpflege und im Bildungswesen gerüstet sind. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Reto Wyss, Zentralsekretär SGB, 079 740 99 84</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5705</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2018 13:57:45 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern Stärkung der FLAM – Stimmfreigabe zu STAF</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-staerkung-der-flam-stimmfreigabe-zu-staf</link><description>SGB-Delegiertenversammlung vom 28. September 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen sind und bleiben eine rote Linie und dürfen nicht dem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU unterstellt werden. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben an ihrer Versammlung diese Position mit einer Resolution bestätigt. Damit die Bilateralen Verträge der Bevölkerung auch wirklich dienen, muss mit den Flankierenden Massnahmen das Prinzip durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Und dazu müssen die Lohnschutzmassnahmen gestärkt und nicht ausgehöhlt werden.
</p><p>Die Arbeitnehmenden in der Schweiz stehen in ihrem Kampf für den Lohnschutz nicht isoliert da. Dies machte der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, in einer Rede deutlich. Die EU müsse die Löhne und nicht die Grenzen schützen. Dass die Befürchtungen der Schweizer Gewerkschaften hinsichtlich einer Mitsprache der EU beim Lohnschutz berechtigt seien, zeige das Beispiel Österreichs. Dort habe der Druck aus Europa dazu geführt, dass Schutzmassnahmen gestrichen werden mussten. Er könne die Schweizer Arbeitnehmenden nur ermutigen, das erkämpfte Lohnschutzniveau zu verteidigen.
</p><p>Weiter haben die SGB-Delegierten das Bundesgesetz über die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung eingehend und kontrovers diskutiert. In einer ersten Abstimmung sagten die Delegierten mit 46 zu 41 Stimmen und 3 Enthaltungen Ja zur Vorlage. In einer zweiten Abstimmung beschlossen die Delegierten angesichts der kontroversen Beurteilung der Vorlage durch die Delegierten mit 50 zu 40 Stimmen die Stimmfreigabe.
</p><p>Positiv beurteilt wird an der Vorlage, dass der AHV rasch jährlich 2 Milliarden Franken zufliessen und dabei mit einer leichten Erhöhung der Lohnprozente die sozialste Finanzierungsmethode gewählt wurde. Denn so wird das Gros der 2 Milliarden von den Arbeitgebern und jenen bezahlt, die sehr viel verdienen. Zudem wird sich so die von bürgerlicher Seite geforderte Erhöhung des Frauenrentenalters leichter bekämpfen lassen. Auch beim steuerpolitischen Teil der Vorlage wurden im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III Fortschritte erzielt. So müssen die Aktionäre und ein Teil der Firmen beim Bund mehr Steuern bezahlen. Und die in der USR III vorgesehenen Steuersenkungen für Firmen auf Bundesebene wurden gestrichen. Auf breite Kritik stiess der Umstand, dass die Kantone vom Bund über eine Milliarde Franken erhält und viele Kantone planen, mit diesem Geld die Gewinnsteuern zu senken. Obwohl die meisten Kantone vom Wegfall der heutigen Steuerprivilegien für Unternehmen gar nicht betroffen sind, weil sie nur wenigen Firmen solche gewährt haben. Aus diesem Grund werden die Gewerkschaften unnötige Steuersenkungspakete in den Kantonen aktiv bekämpfen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5704</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2018 11:14:54 +0200</pubDate><title>Gemeinsamer Kampf für ein soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gemeinsamer-kampf-fuer-ein-soziales-europa</link><description>Flankierende Massnahmen: Breite Solidarität der europäischen Gewerkschaften mit dem SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Im Zusammenhang mit der Verteidigung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) erreichen den SGB Solidaritätsbotschaften des europäischen Gewerkschaftsbundes und zahlreicher nationaler Gewerkschaftsbünde und Gewerkschaften. Denn die Verteidigung der Löhne und Arbeitsbedingungen ist zentral für eine überlebensfähige, soziale EU.</p><p>Die bisherige Europapolitik der Schweiz basierte auf dem Prinzip, dass sie den Menschen nützen soll, egal welchen Pass sie besitzen. Das galt besonders für den bilateralen Weg. Entsprechend forderte der SGB gemeinsam mit den europäischen Schwesterorganisationen und dem Europäischen Gewerkschaftsbund erfolgreich: Löhne und Arbeitsbedingungen schützen, nicht die Grenzen!
</p><h3>Europa muss sozialer werden</h3><p>Leider haben in den letzten Jahren die Interessen der Arbeitnehmenden in den Gremien der EU nicht immer Priorität besessen. Im Gegenteil: die von der EU seit 2008 vielen Ländern verordnete Austeritätspolitik und verpasste Chancen im Arbeitnehmerschutz haben viele EU-BürgerInnen in die Arme rechtsnationaler Populisten getrieben und "europamüde" gemacht.
</p><p>Dabei waren noch bis in die 1990er Jahre die EU-Rechtssetzung und Rechtssprechung sozial ausgerichtet. Die Entsenderichtlinie stellte die Nicht-Diskriminierung der Arbeitnehmenden ins Zentrum und ihr Recht, anständig und fair entlöhnt und behandelt zu werden. Erst in diesem Jahrhundert begannen der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission, die Interessen der Unternehmen über diejenigen der Arbeitnehmenden zu stellen. Plötzlich wurden EU-Recht und Rechtssprechung ein Mittel, Arbeitsbedingungen zu verschlechtern statt zu verbessern. Dies äusserte sich besonders in klar antigewerkschaftlichen bzw. gegen den staatlichen Lohnschutz gerichteten Urteilen. Sie und die neuen Regeln öffneten den Weg für Lohndumping und erschwerten Hochlohn-Ländern die Möglichkeit, strengere Schutzmassnahmen einzuführen.
</p><p>Die wohl dramatischste Folge dieser politischen Fehler ist der Brexit: der Austritt Grossbritanniens aus der EU wurde vor allem deshalb angenommen, weil britische Arbeitnehmende um ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen fürchteten, da die Regierung aus ideologischen Gründen keine flankierenden Massnahmen zum Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen getroffen hatte. Heute ist Lohndumping sogar in Ländern wie Tschechien, Polen oder Ungarn zum Wahlkampfthema geworden, das rechtsnationale Parteien bedienen.
</p><h3>Es braucht bessere Flankierende Massnahmen, nicht schlechtere</h3><p>In der Schweiz wurde hingegen der Lohnschutz bisher kontinuierlich verbessert, weil allen klar war, dass ohne ihn in unserem Hochlohnland die Arbeitsbedingungen und das soziale Gefüge gefährdet wären und die Zustimmung zum bilateralen Weg bröckeln würde. Leider haben sich nun die FDP-Bundesräte und ihre Entourage aus diesem Konsens verabschiedet. Sie übernehmen die Logik der Neoliberalen und wollen den Arbeitnehmerschutz, also die FlaM, schleifen.
</p><p>Vor diesem Hintergrund versuchen gewisse Teile der EU-Kommission sowie Gewerbetreibende besonders aus dem süddeutschen Raum, in der Diskussion um ein mögliches Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU den Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping in Frage zu stellen. Dieselben Kräfte versuchen gleichzeitig alles, um in der EU verbindliche soziale Standards und den Schutz der Arbeitnehmenden zu verhindern.
</p><p>Dieser Schutz ist zwar in der Schweiz immer noch effektiver, doch hat auch in Brüssel langsam ein Umdenken stattgefunden. Auf Druck der europäischen Gewerkschaften leitete die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker eine noch zögerliche Kurskorrektur zu einem sozialeren Europa ein. Dies zeigte sich bereits bei der neuen Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie 2014 und nun insbesondere an der Mitte dieses Jahres revidierten Entsenderichtlinie. Sie sind - zusammen mit den anderen Vorstössen im Rahmen der EU-Initiative für eine "Säule der sozialen Rechte" - zu begrüssen. Es ist aber noch völlig offen, wie die bis in zwei Jahren anstehende konkrete Umsetzung in den EU-Ländern aussehen und ob sie vor dem EuGH standhalten wird. Denn dieser entscheidet im Einzelfall, wie der abstrakte Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit im gleichen Land" umgesetzt werden darf und zeigte sich bisher streng, was die "Verhältnismässigkeit" von Lohnschutzmassnahmen betrifft.
</p><h3>Die europäischen Gewerkschaften setzen auf die Schweiz</h3><p>Wer aber heute behauptet, der Lohnschutz in der EU sei demjenigen in der Schweiz rechtlich ebenbürtig, versteht nichts von der Materie. Und wer dies ohne oder wider besseres Wissen weiterverbreitet, stellt sich willentlich oder unwillentlich gegen die progressiven europäischen Kräfte und insbesondere gegen die europäische Gewerkschaftsbewegung. Es ist kein Zufall, dass die europäischen Gewerkschaften ihre Schweizer Schwesterorganisationen dazu auffordern, in Sachen FlaM hart zu bleiben - zum Wohl der Arbeitnehmenden.
</p><p>Denn die neue Durchsetzungsrichtlinie und die revidierte Entsenderichtlinie wurden gegen harten Widerstand vom EGB und progressiven Kräften im EU-Parlament erkämpft. Sie stellen das Maximum dessen dar, was politisch möglich war. Sollten wie erwartet die progressiven Kräfte in der Europawahl 2019 an Stärke verlieren, könnten es soziale Reformprojekte im Interesse der Menschen und Arbeitnehmenden in Zukunft noch schwerer haben.
</p><p>Deshalb fordern der EGB und besonders Gewerkschaften aus Osteuropa, wo Arbeitnehmende häufig Opfer von Sozial- und Lohndumping werden, dass der SGB im Ringen um die FlaM hart bleibt. Der SGB hat Solidaritätsschreiben der Gewerkschaftsbünde Bulgariens, Rumäniens, aber auch Polens und Ungarns erhalten, in denen sie dem SGB ihre Unterstützung im Kampf um die FlaM mitteilen und ihn auffordern, gegenüber den Binnennmarkt-Turbos in der EU-Kommisison standhaft zu bleiben. Denn eine Abschwächung des Lohnschutzes in der Schweiz wäre ein katastrophales Signal für die fortschrittlichen, gewerkschaftlichen Kräfte in Europa. Für sie war die Revision der Entsenderichtlinie nur ein erster Schritt in die richtige Richtung: zu einem sozialen Europa, das gleiche, gerechte Löhne für alle Arbeitnehmenden in der EU garantiert. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5701</guid><pubDate>Thu, 27 Sep 2018 17:05:00 +0200</pubDate><title>Kündigungsschutz als Menschenrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigungsschutz-als-menschenrecht</link><description>Juristische Expertinnen und Experten diskutieren an SGB-Fachtagung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt eine Dynamik beim Kündigungsschutz in der Schweiz: Dank des Grundrechtsschutzes aus Bundesverfassung, Europäischer Menschenrechtskonvention EMKR und ILO-Konventionen und progressiver Rechtsprechung hat sich die Situation zum besseren gewendet. Trotzdem zeigt sich insbesondere auch den Handlungsbedarf in Gesetzgebung. Diese Dynamik hat die juristische Fachtagung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) jetzt beleuchtet.<b></b></p><h3><b>Bedeutung von ILO-Konventionen und EMRK für die Gerichte</b></h3><p>Prof. Dr. Mahon (Universität Neuenburg), Prof. Dr. Kurt Pärli (Universität Basel) sowie Dr. Luca Cirigliano vom SGB zeigten in ihren Vorträgen die steigende Bedeutung der ILO-Konventionen insbesondere zu Gewerkschaftsfreiheit (Nr. 87 und 98) sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid (2c_499/2015, BGE 144 I 50) klargestellt dass Gewerkschaften Zugang zu den Arbeitsplätzen haben. Der Fall, über den das Bundesgericht entschieden hat, geht auf eine Klage der Gewerkschaft VPOD zurück und bezog sich auf auf Arbeitsplätze des Kantons Tessin. Das Urteil geht aber über den öffentlichen Dienst hinaus und kann auch auf private Arbeitsplätze angewendet werden. Das Bundesgericht hat nämlich in seinem publizierten Entscheid erstmals klargestellt, dass ILO-Recht über die EMRK direkten Einfluss auf die Interpretation der Gewerkschaftsfreiheit gemäss Art. 28 der Bundeverfassung hat. Die ILO und EMRK sehen einen besseren Kündigungsschutz vor sowie Zutrittsrechte für Gewerkschaften am Arbeitsplatz vor. 
</p><p>Insbesondere missbräuchliche Kündigungen sowie Probleme bei Zutritts- und Informationsrechte können anhand dieser Praxisänderung besser bekämpft werden. Das Gleiche gilt für die Chance, gegen den Arbeitgeber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.<b></b></p><h3><b>Gerichtlichen Kampf gegen diskriminierende Kündigungen verstärken!</b></h3><p>Der Vortrag von Prof. Dr. Karine Lempen der Universität Genf zeigte eindrücklich, wie sich in den letzten Jahren die Praxis des Bundesgerichts zugunsten von älteren Arbeitnehmenden und von Frauen geändert hat, denen aus diskriminierenden Gründen gekündigt wurde. Es wurden bahnbrechende Urteile gesprochen. Älteren, langjährigen Mitarbeitenden darf nun nicht mehr ohne Ergreifen verschiedener Massnahmen und nicht ohne vorgängigem Anhörungsrecht gekündigt werden, ansonsten gilt die Entlassung als missbräuchlich. 
</p><p>Der Vortrag von Frau Lempen, der sich auf eine Studie der Universität Genf stützt, zeigte jedoch auch, dass gerade bei diskriminierenden Kündigungen von Frauen häufig vom Gericht nicht das Gleichstellungsgesetz sondern nur die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsrechts angewandt werden. Dies ist erschreckend! Denn damit entfällt für die Frauen, die z.B. gegen Lohndiskriminierung kämpfen, die Möglichkeit der Wiedereinstellung sowie die für sie vorteilhafte Beweislastumkehr. Es muss daher Ziel sein, stets Art. 10 des Gleichstellungsgesetzes anzuwenden. Darauf müssen Richterinnen und Richter wie auch Anwältinnen und Anwälte verstärkt achten. 
</p><h3><b>ILO verlangt weiterhin eine Revision des OR</b></h3><p>Eindrücklich war schliesslich das Referat von Dr. Karen Curtis, Vizedirektorin des Normenausschusses der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Sie zeigte anhand der Empfehlungen der ILO an die Schweiz auf, dass das Obligationenrecht eine Änderung braucht, um völkerrechtskonform zu sein. Sowohl aus Verpflichtungen von ILO und für EMRK ergibt sich nämlich klar, dass das Schweizer Kündigungsrecht im Falle von antigewerkschaftlichen Kündigungen und Kündigungen von Mitgliedern in Pekos und Pensionskassen-Gremien auch die Wiedereinstellung vorsehen muss. Weiter sind die heute von Gerichten im Falle der Missbräuchlichkeit normalerweise zuerkannten Entschädigungen in Höhe von zwei bis drei Monatslöhnen aus Sicht der ILO viel zu tief. Sie sind nicht abschreckend genug. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5714</guid><pubDate>Thu, 27 Sep 2018 15:30:00 +0200</pubDate><title>Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/verbesserung-der-vereinbarkeit-von-erwerbstaetigkeit-und-angehoerigenbetreuung</link><description>Antwort des SGB im Rahmen der Vernehmlassung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Bedarf an Pflege und Betreuung wächst. Mit der Folgerung des Bundesrats, dass die finanziellen Mittel fehlen, um den Mehrbedarf zu decken, sind wir nicht einverstanden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist grundsätzlich der Meinung, dass Dienstleistungen in Pflege und Betreuung im Bedarfsfall allen Menschen bezahlbar und in guter Qualität zugänglich sein müssen. Hauptziel muss deshalb sein, dass der Service Public im Care-Bereich ausgebaut wird. Dazu gehört auch ausreichendes und bezahltes Personal, um Betreuungs- und Pflegeengpässen zu vermeiden.  
</p><p>Tatsache ist, dass ein grosser Teil der Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen betreut wird. Mehrheitlich sind es Frauen, die diese Aufgabe unbezahlt und häufig auf Kosten des eigenen Erwerbseinkommens übernehmen. Pflegende und betreuende Angehörige müssen unterstützt werden, damit ihnen ihr Einsatz weder gesundheitlich noch finanziell zum Nachteil wird.&nbsp; 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die Stossrichtung der drei im Vorentwurf vorgesehenen Massnahmen. Allerdings sind sie zu minimalistisch, um den Bedürfnissen pflegender und betreuender Angehöriger wirklich gerecht zu werden: </p><ul><li>Kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten müssen - insbesondere bei Einelternfamilien - länger ausgestaltet werden. </li><li>Die maximal ausbezahlte Anzahl Taggelder bei schwer kranken oder verunfallten Kinder muss höher ausfallen. </li><li>Lösungen für Angehörige von erwachsenen erkrankten oder verunfallten Personen sind zu erarbeiten.</li><li>Pflegende Angehörige müssen das Recht erhalten, vorübergehend das Erwerbspensum zu reduzieren und insbesondere auch später wieder aufstocken zu können.</li></ul><p><br>Die vollständige Stellungnahme des SGB lässt sich unten als PDF herunterladen.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5719</guid><pubDate>Thu, 27 Sep 2018 10:00:00 +0200</pubDate><title>Luftverkehr: Fokus nicht nur auf die Wirtschaft legen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/luftverkehr-fokus-nicht-nur-auf-die-wirtschaft-legen</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB unterstützt die generellen Zielsetzungen, dass die schweizerische Luftfahrt ein hohes Sicherheitsniveau aufweist, volkswirtschaftlichen Nutzen generiert, die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung befriedigt, aber auch schädliche Auswirkungen auf Mensch und Natur soweit wie möglich vermieden werden sollen. <br><br>Die Grundsätze im vorliegenden Sachplan fokussieren zu sehr auf die wirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs. Das Versprechen des Bundesrats im Luftpolitischen Bericht 2016, die Planung des Luftverkehrs mit der Strategie der nachhaltigen Entwicklung und dem Raumkonzept Schweiz abzustimmen, müsste in diesem Sachplan viel deutlicher eingelöst werden. <br><br>Der Sicherheit wird eine zentrale Bedeutung zugemessen. Die Ausbildung und das Niveau der Arbeitsbedingungen des Flugpersonals sind dafür jedoch mit ausschlaggebend. Die Arbeitsbedingungen im Luftverkehr müssen Standards wie im öffentlichen Verkehr erreichen. Ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag ist dringend erforderlich. Der SGB erwartet vom Bundesrat eine Antwort, wie er hier verbindliche Auflagen schaffen und durchsetzen will.
</p><p>&nbsp;</p><p>Weitere Details in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/div/260420_SGB_Jugendarbeitsschutz_BUV-Lernende_Hintergrundpapier.pdf" target="_blank" class="download" rel="noreferrer">vollständigen Stellungnahme des SGB</a> (PDF).</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5693</guid><pubDate>Tue, 25 Sep 2018 12:05:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat torpediert Durchsetzung der Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nationalrat-torpediert-durchsetzung-der-lohngleichheit</link><description>Affront gegenüber den Frauen, insbesondere nach der Kundgebung #ENOUGH von letztem Samstag</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat will nur mit stumpfen Instrumenten gegen die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern vorgehen. Zwar ist er dem Ständerat im Grundsatz gefolgt und ist auf die seit langem geforderte Revision des Gleichstellungsgesetzes eingetreten. Doch will er die Vorlage noch weiter schwächen und die Durchsetzung des Lohngleichheitsgebots der Bundesverfassung weiter verzögern.
</p><p>Es war ein langes Ringen um die Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung, die der Nationalrat am 25. September beschlossen hat. Für den SGB ist es empörend, dass die bürgerliche Parlamentsmehrheit den Vorschlag des Bundesrates auf jede nur erdenkliche Art und Weise abgeschwächt hat. Sie hat damit verhindert, dass die Arbeitgeber endlich vollumfänglich in die Verantwortung genommen werden: Der Gesetzgeber verzichtet auf Kontrollen und Sanktionen und führt zudem ein Verfallsdatum für das Gesetz ein. Nun will die Nationalratsmehrheit den Wirkungsbereich der neuen Analysepflicht weiter verkleinern. Nur noch Unternehmen, die Arbeitsplätze im Umfang von hochgerechnet 100 Vollzeitstellen haben (abzüglich Lernende), wären betroffen. Dieser Beschluss des Nationalrats ist in doppelter Hinsicht unsinnig: Erstens entgehen so viele Unternehmen, die überdurchschnittlich viele Frauen angestellt haben (Teilzeit) der Analysepflicht. Und zweitens würde mit diesem viel komplizierteren Schwellenwert beträchtlicher bürokratischer Zusatzaufwand geschaffen. All jene, die sich immer Bürokratieabbau auf die Fahne schreiben, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie diese Vorlage nur um des Torpedierens willen torpedieren. Nun ist es am Ständerat, den Nationalrat in der Wintersession wieder auf den Weg der Vernunft zu bringen. 
</p><p>Dass das Warten auf das revidierte Gesetz so noch eine Session länger dauert, ist ein Affront gegenüber den Frauen, insbesondere nach der Kundgebung #Enough von letztem Samstag, an der 20‘000 Demonstrierende lautstark griffigere Massnahmen forderten. Der SGB erwartet, dass der Ständerat die Fehlentscheide des Nationalrats korrigiert, damit die Massnahmen rasch in Kraft treten und evaluiert werden können. Nach dem viel zu langen Warten auf Lohngerechtigkeit muss die Lohngleichheit jetzt ohne Wenn und Aber umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5696</guid><pubDate>Tue, 25 Sep 2018 11:57:04 +0200</pubDate><title>Sachgerechte Änderung der Bankenverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sachgerechte-aenderung-der-bankenverordnung</link><description>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst es, dass die Regulierung von Fintech-Unternehmen an die Hand genommen wird.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der Bankenverordnung unterstützt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) im Grundsatz die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen. Es ist richtig, dass die Regulierung von Fintech-Unternehmen an die Hand genommen wird. Dies hat der SGB bereits in seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2017 zur Änderung des Bankengesetzes (BankG) und der Bankenverordnung (BankV) formuliert. Es spricht nichts dagegen, dass regulatorische Anforderungen definiert, Rechts- und Planungssicherheit geschaffen und Markteintrittshürden aufgehoben werden. Das darf aber nicht dazu führen, dass in Bereichen wie der Geldwäscherei oder des Kunden- und Anlegerschutzes Regulierungslücken entstehen. Entsprechende Massnahmen sind auch mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) vorzusehen.
</p><p>Die vorgesehene Verordnungsänderung scheint insgesamt sachgerecht. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5695</guid><pubDate>Tue, 25 Sep 2018 11:21:35 +0200</pubDate><title>Verschärfung des Geldwäscherei-Gesetzes ist Schritt in die richtige Richtung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verschaerfung-des-geldwaescherei-gesetzes-ist-schritt-in-die-richtige-richtung</link><description>Der SGB begrüsst die Vorschläge des Bundesrats, schlägt aber weitergehende Lösungen vor, um Geldwäscherei zu unterbinden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB unterstützt das Anliegen des Bundesrats, die Geldwäscherei zu unterbinden - formuliert im Entwurf der «Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung». Der Kerngedanke der Novelle, den Geltungsbereich auf weitere Dienstleistungen auszuweiten, z.B. in den Bereichen Treuhand, Notariate und Steuerberatung, wird vom SGB begrüsst. 
</p><p>Die Vorlage geht aus der Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes aber nicht genügend weit. Insbesondere ist der Geltungsbereich auch mit der Vorlage noch deutlich zu eng gefasst. Der SGB schlägt darum in seiner Vernehmlassungsantwort folgende Erweiterungen vor:</p><ul><li>Finanz- und Anlageberatung, Dienstleistungen im Immobilienhandel sowie der Sektor der Kunst- und Luxusgüter sollen dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden.</li><li>Beraterinnen und Berater sowie Händlerinnen und Händler sollen nicht nur einer Sorgfalts- sondern auch einer Meldepflicht bei einem Geldwäschereiverdacht unterstehen.</li><li>Alternativwährungen, etwa die Bitcoin-Industrie, sollen in die Überlegungen einbezogen werden, da hier ein erhebliches Geldwäschereirisiko besteht.</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5689</guid><pubDate>Mon, 24 Sep 2018 10:00:00 +0200</pubDate><title>Krankenkassenprämien: Schon lange nicht mehr sozial tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/krankenkassenpraemien-schon-lange-nicht-mehr-sozial-tragbar</link><description>So lange die Grundversicherung nicht anders finanziert wird, führt jeder Prämienanstieg zu mehr sozialer Ungleichheit.</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Das Bundesamt für Gesundheit hat heute die Erhöhung der Standardprämien für das kommende Jahr bekanntgegeben. Trotz des moderaten Anstiegs ist klar: So lange die Grundversicherung nicht anders finanziert wird, führt jeder Anstieg zu mehr sozialer Ungleichheit.</b></p><p>Die Diskussion um Kostendämpfungen im Gesundheitswesen hat ihre Berechtigung: Die Überversorgung durch die Zusatzversicherungen belastet die Grundversicherung massiv, genauso wie die seit Jahren überteuerten Medikamentenpreise. Völlig absurd ist allerdings die vielzitierte Behauptung, man könne ohne Qualitätseinbussen locker 20% der Kosten einsparen. Darunter würden sowohl die PatientInnen als auch das Gesundheitspersonal massiv leiden. 
</p><p>Entscheidend ist: Die Gesundheitskosten werden alleine schon durch die Alterung der Bevölkerung weiter zunehmen. Doch es ist kein Naturgesetz, dass dabei für die unteren und mittleren Einkommensklassen auch die Prämien steigen müssen. Die Prämienverbilligungen sind das soziale Korrektiv zur tragbaren Verteilung der Gesundheitskosten, doch wurden sie in vielen Kantonen massiv gekürzt. 2017 gaben 11 Kantone weniger Mittel für Prämienverbilligungen aus als noch vor zehn Jahren – trotz des massiven Anstiegs der Prämien um 43% und des starken Bevölkerungswachstums um 12%! Die letzte Woche lancierte Volksinitiative der SP Schweiz zur klaren Begrenzung der Prämienlast mittels Erhöhung der Prämienverbilligungen ist daher bitter nötig.
</p><p>Darüber hinaus darf aber auch die in der Schweiz rekordhohe direkte Kostenbeteiligung der Versicherten auf keinen Fall weiter erhöht werden. Der SGB wird die dazu hängigen Geschäfte (z.B. die automatische Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung) bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5691</guid><pubDate>Mon, 24 Sep 2018 09:44:00 +0200</pubDate><title>Gesichtsverhüllungsverbot ist Symbolpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gesichtsverhuellungsverbot-ist-symbolpolitik</link><description>Frauendiskriminierung am Gesichtsschleier muslimischer Frauen festzumachen, ist polemisch. Geschlechtsspezifische Diskriminierung ist viel weiter verbreitet und erfordert differenzierte Massnahmen, etwa bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie der Bundesrat lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" entschieden ab. Selbstverständlich lehnt der Gewerkschaftsbund SGB die Praxis der Gesichtsverschleierung ab. Er setzt sich in seinem Wirken kompromisslos gegen die Unterdrückung von Frauen und für deren Gleichstellung ein. Doch die Frauendiskriminierung am Gesichtsschleier von muslimischen Frauen festzumachen, ist polemisch.</p><p>Denn geschlechtsspezifische Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft - gerade auch im Erwerbsleben - weit verbreitet und erfordert differenzierte Massnahmen. Der Vorentwurf eines Bundesgesetzes über das Gesichtsverhüllungsverbot (als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative) ist jedoch keine solche Massnahme, sondern diffamiert eine Bevölkerungsgruppe. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist der Meinung, dass bezüglich Gesichtsverhüllung kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Diese Situationen sind rechtlich bereits geregelt.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Vernehmlassungen/180921_DF_VL_RB_Vorentwurf_BG_Gesichtsverhuellungsverbot.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">» Die vollständige Antwort des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds </a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5687</guid><pubDate>Sat, 22 Sep 2018 16:30:00 +0200</pubDate><title>Deutliches Signal an das Parlament: Rund 20&#039;000 demonstrieren für Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/enough-unueberhoerbares-signal</link><description>Ein unüberhöres Signal an den Nationalrat hat die grosse und breit abgestützte Kundgebung auf dem Bundesplatz gesandt. Ein Bündnis von Gewerkschaften, Frauen- und Gleichstellungsorganisationen sowie Parteien hatte dazu aufgerufen, die Lohngleichheit einzufordern. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Enough: Rund 20'000 Personen haben am 22. September an einer grossen und breit abgestützten Kundgebung auf dem Bundesplatz die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eingefordert. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Frauen- und Gleichstellungsorganisationen sowie Parteien schickt damit ein deutliches Signal an den Nationalrat, damit er nächste Woche endlich wirksame Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung beschliesst.
</p><p>Ein Bündnis von über 40 Organisationen hat zur nationalen Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung aufgerufen. Denn obwohl die Bundesverfassung seit 37 Jahren garantiert, dass Frauen für gleichwertige Arbeit auch gleich viel Lohn erhalten, wie die Männer, sind die Lohnunterschiede immer noch gross. So verdienen Frauen im Schnitt immer noch fast ein Fünftel weniger als ihre Kollegen, eine Differenz von über sieben Prozent ist durch objektive Faktoren nicht erklärbar und diskriminierend. Dieser Lohnklau an den Frauen beträgt im Schnitt jeden Monat 590 Franken. Jedes Jahr entgehen den Frauen so aufgrund ihres Geschlechts fast 10 Milliarden Franken. Dieser grosse Betrag fehlt den Frauen und ihren Familien, aber auch in den Sozialversicherungen und bei den Steuereinnahmen. 
</p><p>Diese Diskriminierung wollen die Frauen nicht länger hinnehmen. Sie forderten deshalb vor dem Bundeshaus laut und deutlich: «#Enough: genug gewartet – Lohngleichheit jetzt!» Der Nationalrat hat es nächste Woche in der Hand, mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes konkrete Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung zu beschliessen: Alle vier Jahre sollen die Unternehmen Lohnanalysen durchführen und, falls nötig, die Frauenlöhne anpassen. Ein Parlament, das die weibliche Mehrheit der Bevölkerung ernst nimmt, muss mindestens diese minimale Gesetzesrevision als ersten Schritt beschliessen – alles andere wäre ein Affront. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>FOTOS VON DER DEMO</h5><p><a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/albums/72157673692511868" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Fotos von dem grossen Anlass </a></p><h5><b>Wer organisiert #Enough18: Nationale Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung? </b></h5><p>Basler Frauenvereinigung für Friede und Fortschritt (BFFF), BDP Schweiz, Business &amp; Professional Women (BPW), Campax, Christlicher Friedensdienst (cfd), Coordinamento Donne della Sinistra, CVP-Frauen Schweiz, Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz, Evangelische Frauen Schweiz (EFS), FAFTplus, Femwiss, Frauen Aargau, Grossmütter Revolution, Grüne Schweiz, Initiative "16 Tage gegen Gewalt an Frauen", Junge Grüne, JUSO Schweiz, Dachverband Lehrerinnen- und Lehrer Schweiz (LCH), Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Marche mondiale des Femmes (MMF), Männer.ch, Organizzazione Cristiano Sociale ticinese, Pink Cross, SBK/ASI, SBPV, Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV), Schweiz. Gewerkschaftsbund (SGB), Schweiz. Verband für Frauenrechte SVF, SEV, SP Frauen, SP Schweiz, Syna, Syndicats Chrétiens du Valais (SCIV), Syndicat des enseignants romands (SER), Syndicat Interprofessionnel de travailleuses et de travailleurs (SIT), Syndicom, SSM, Terre des Femmes, Travail.Suisse, Unia, VPOD, We can’t keep Quiet, WIDE Switzerland, Women’s March, WyberNet</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5683</guid><pubDate>Mon, 17 Sep 2018 07:33:55 +0200</pubDate><title>Teuerung, Aufschwung und Nachholbedarf: SGB fordert Lohnerhöhung um 2 bis 2,5%</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/teuerung-aufschwung-und-nachholbedarf-sgb-fordert-lohnerhoehung-um-2-bis-2-5</link><description>SGB-Lohnmedienkonferenz 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Wirtschaft boomt. Erstmals seit fast 10 Jahren steigen die Konsumentenpreise um knapp 1 Prozent. Die Firmen machen Gewinne. Darum braucht es nun auf breiter Front eine Erhöhung der Löhne. Die Gewerkschaften des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) fordern, dass die Löhne um 2 bis 2,5 Prozent steigen müssen. Um die Lohndiskriminierung zu korrigieren, sollen die Löhne der Frauen stärker angehoben werden.
</p><p>Nach den schwierigen Jahren der Finanzkrise und der Frankenüberbewertung geht der Trend in den meisten Branchen nach oben. Trotz der markant besseren Geschäftslage haben die Reallöhne 2017/2018 stagniert. "Deshalb ist es nun höchste Zeit für eine reale Lohnrunde", sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz zur Lohnrunde 2018/2019. Dazu braucht es deutliche Lohnerhöhungen. Denn zunächst muss die anziehende Teuerung ausgeglichen werden. Rechnung getragen werden muss auch dem Umstand, dass die Krankenkassenprämien der Lohnentwicklung längst davongelaufen sind und die Beiträge an die Pensionskassen steigen. Dabei müssen die Lohnerhöhungen generell gewährt werden. Es darf nicht sein, dass drei Viertel der gewährten Lohnerhöhungen nur individuell verteilt werden. Denn davon profitieren insbesondere die höheren Einkommen.
</p><p>Wie Unia-Präsidentin Vania Alleva betonte, können sich die Unternehmen Lohnerhöhungen umso mehr leisten als sie bei der Berufsunfallversicherung dank einem Suva-Rabatt 15 Prozent Prämien sparen. Im Fokus stehen bei der Unia alle Branchen. Insbesondere auch der Bau, wo generell 150 Fr. mehr Lohn gefordert wird. Wegen besonders gutem Geschäftsgang braucht es in der Pharma 3 Prozent mehr Lohn.
</p><p>Auch in den Branchen der Gewerkschaft syndicom sind deutliche Lohnerhöhungen angezeigt, wie syndicom-Präsident Daniel Münger klarmachte. Denn, es ist dem grossen Einsatz der Arbeitnehmenden zu verdanken, dass diese Unternehmen der Binnenwirtschaft starke Erlöse generieren können, sagte er. Syndicom fodert sowohl bei Swisscom und Post Lohnerhöhungen von mindestens 2 Prozent. Einen erheblichen Nachholbedarf gibt es auch im öffentlichen Dienst. Die Finanzlage von Bund und Kantonen sind gut und verbieten die seit Jahren andauernden Spar- und Kürzungsmassnahmen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Daniel Münger, Präsident syndicom, 079 215 49 33 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5680</guid><pubDate>Wed, 12 Sep 2018 13:54:00 +0200</pubDate><title>Engagement für Entwicklung und eine stabile AHV statt Kampfjet-Milliarden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/engagement-fuer-entwicklung-und-eine-stabile-ahv-statt-kampfjet-milliarden</link><description>Der SGB lehnt nach wie vor einen Milliarden schweren Kampfjet-Kauf ab.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Schon 2014 hat sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB gegen die Gripen-Beschaffung ausgesprochen. Die Jets sollten damals "nur" 3 Milliarden Franken kosten. Die Gründe für die Nein-Parole haben auch heute noch Bestand - auch wenn es jetzt um 8 Milliarden Franken geht. 
</p><p>Darum lehnt der SGB in seiner Vernehmlassungsantwort den "Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums" ab und zeigt dringlichere Handlungsbedarfe auf, etwa im Bereich des Engagments in der Entwicklungszusammenarbeit, im Ausbau der Cybersicherheit oder in der Stabilisierung der AHV.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5678</guid><pubDate>Wed, 12 Sep 2018 12:29:00 +0200</pubDate><title>Stärkt das Mediengesetz den Service public?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/staerkt-das-mediengesetz-den-service-public</link><description>Der SGB nimmt Stellung zum Bundesgesetz über elektronische Medien</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Entwurf des Gesetzes über elektronische Medien wurde lange erwartet und soll viele Neuerungen bringen. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) sind aber viele Fragen unbeantwortet oder nicht zufriedenstellend gelöst.
</p><p>So kritisiert der SGB, dass nach dem Gesetzentwurf Service public-Leistungen im Wesentlichen mit Audio- und Videobeiträgen erbracht werden müssen. Eine weitere Kritik richtet sich gegen die neu vorgeschlagene Deregulierung im Medienbereich, die es Anbietern neuer Medienformate ermöglicht, ohne Registrierung und damit ohne Informationen zu Besitzerverhältnissen, Geschäftssitz, Zahl der Beschäftigten usw. ihre Leistungen anbieten zu können.
</p><p>Der Gesetzesvorschlag hat aus Sicht des Gewerkschaftsbunds aber auch positive Seiten. So begrüsst der SGB grundsätzlich die Einführung einer Regulierungsbehörde (KOMEM). Allerdings fehlt es ihr an einer wichtigen Zuständigkeit. Sie müsste die Entwicklungen im Medienangebot verfolgen und Vorschläge für Massnahmen unterbreiten können, wenn sie die Versorgung gefährdet sieht.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5676</guid><pubDate>Tue, 11 Sep 2018 18:58:44 +0200</pubDate><title>Keine Änderung der Gewaltenteilung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-aenderung-der-gewaltenteilung</link><description>Der SGB lehnt die Parl. Initiative zur Einführung eines Verordnungsvetos ab (14.422 n Pa. Iv. Aeschi)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB spricht sich klar gegen die oben erwähnte Parlamentarische Initiative bzw. den dazugehörigen Vorentwurf aus. Denn das beantragte Instrument würde den Grundsatz der Gewaltenteilung missachten, wonach die Bundesversammlung für die Gesetze und der Bundesrat für die Verordnungen zuständig sind. Es würde zu einer unklaren Verteilung der Zuständigkeiten und zu einer Vermischung der Verantwortlichkeiten führen.
</p><p>Weiter könnte eine parlamentarische „Sperrminorität“ den Rechtsetzungsprozess auch nach Unterlegung, sogar nach einer Volksabstimmung, torpedieren. Dies wäre gerade für die Schweiz mit ihren direktdemokratischen Instrumenten höchst bedenklich. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5671</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2018 11:22:00 +0200</pubDate><title>Kampf gegen Hassdelikte und Diskriminierung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kampf-gegen-hassdelikte-und-diskriminierung-am-arbeitsplatz</link><description>Überfällige Strafnorm zur LGBT-Diskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Diskriminierung von LGBT-Personen ist auch 2018 in der Schweiz alltägliche Realität. So erfasst die im November 2016 ins Leben gerufenen LGBT-Helpline im Durchschnitt zwei Hassdelikte pro Woche, wobei das Ausmass der körperlichen Gewalt mit fast einem Drittel der Fälle besonders schockierend ist. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle ist zudem sehr hoch.</p><p>Diskriminierung macht aber auch vor der Arbeitswelt nicht halt: Laut einer Umfrage der Fédération Genevoise des Associations LGBT sahen sich 52 Prozent der Transmenschen, 32 Prozent der Lesben und 21 Prozent der Schwulen mit unterschiedlichen Formen der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität konfrontiert. Insbesondere für Transmenschen ist auch die materielle Diskriminierung massiv: Gemäss Transgender Network Switzerland (TGNS) wird in der Schweiz jede dritte Kündigung von Transpersonen explizit mit deren Geschlechtsidentität "begründet".</p><p>Diese Zahlen zeigen: Es ist höchste Zeit, die strafrechtliche Verfolgung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität gesetzlich zu verankern. Ansonsten kann gegen diese strafrechtlich schlichtweg nicht vorgegangen werden, wie auch das Bundesgericht mehrfach festhielt.</p><p>Der Nationalrat behandelt nun in der Herbstsession eine entsprechende, auf die Parlamentarische Initiative Reynard "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung" zurückgehende Anpassung des Strafgesetzes. Der SGB fordert das Parlament auf, diese "Strafnorm LGBT-Diskriminierung" möglichst schnell gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollten die Bestimmungen um das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erweitert werden, um auch an dieser Stelle den Kampf gegen Sexismus rechtlich zu verankern.</p><p>LGBT-Hassdelikte werden aber auch dann nicht ganz verschwinden, wenn sie strafbar sind. Umso wichtiger ist es, diese danach statistisch zu erfassen und auszuwerten, so wie es die Motion Quadranti "Statistische Erfassung von 'hate crimes' aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen" fordert. Mit diesen rechtlichen Schritten, könnte die Schweiz im jährlich erscheinenden ILGA-Ranking zur LGBT-Freundlichkeit europäischer Länder endlich einen sichtbaren Schritt nach vorne machen. Momentan belegt sie dort lediglich Rang 22.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5670</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2018 11:13:35 +0200</pubDate><title>Und immer wieder gegen das Bundespersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/und-immer-wieder-gegen-das-bundespersonal</link><description>Die Vorstösse in dieser Session</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Ständerat werden am 17. September eine ganze Reihe von Vorstössen zum Bundespersonal behandelt, die alle derselben Geisteshaltung entspringen, nämlich "weniger ist mehr": Weniger Bundespersonal und weniger Lohn - es ist am Ständerat, dies nun endlich zu stoppen!
</p><p>Die Motion zur Plafonierung der Stellen in der Bundesverwaltung auf dem Stand von 2015 oder bei 35'000 Vollstellen ist schon mehrfach zwischen den beiden Finanzkommissionen und den Räten hin und her gewandert. Der Bundesrat hat in seinem Bericht (18.032) aufgezeigt, dass die Motion de facto erfüllt ist. Die Finanzkommission des Ständerats bringt sie nun mit Stichentscheid ihres Präsidenten doch nochmals ins Plenum. Versenken!
</p><p>Zur Plafonierung der Stellen passt dann auch die Motion 16.3399, die die Ausgaben für externe Mandate um 8% senken will. Auch diese hat der Nationalrat durchgewinkt.
</p><p>Die SVP mäkelt anhaltend am Lohnsystem der Bundesverwaltung rum, obwohl auch ein externer Bericht zum Schluss kam, dass das System in sich stimmig und vor allem eben nicht kostentreibend ist. Die Motion 16.3973 fordert, dass alle Zuschläge abgeschafft und die Vertrauensarbeitszeit nicht mehr zusätzlich entgolten wird. Der Nationalrat fand das gut, es ist am Ständerat, sich dagegen zu stellen.
</p><p>Und nochmals die SVP zum Lohn der Bundesangestellten: die Motion 16.3974 will, dass die Löhne an die Privatwirtschaft angepasst werden, natürlich nach unten. Bloss - dort sind sie bei den höheren Kaderfunktionen höher! Vergleichsweise besser bezahlt sind in der Bundesverwaltung die Angestellten in den tiefen Lohnklassen, also die Handwerker, Mechaniker, Lageristinnen, das Putzpersonal, die Weibel- und Logendienste. Soll diesen der Lohn gekappt werden?
</p><p>Der Teuerungsausgleich muss jedes Jahr ausgehandelt werden, im Bundespersonalgesetz steht lediglich, dass der Bundesrat dies unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage machen kann. Nur schon diese Möglichkeit ist bürgerlichen ParlamentarierInnen ein Dorn im Auge, der Gesetzesartikel soll gestrichen werden (Motion 17.3978). </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5668</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2018 08:44:35 +0200</pubDate><title>Gratisarbeit und uferlose Arbeitszeiten wird das Volk ablehnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-und-uferlose-arbeitszeiten-wird-das-volk-ablehnen</link><description>Der SGB zur Revision des Arbeitsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Provokationen gegenüber den Lohnabhängigen in der Schweiz folgen Schlag auf Schlag. Nach dem beispiellosen Angriff auf den bewährten schweizerischen Lohnschutz durch die freisinnigen Bundesräte holt nun die ständerätliche Wirtschaftskommission zum zweiten Schlag gegen die elementaren Interessen der Lohnabhängigen aus. Ins Visier genommen haben sie die Höchstarbeitszeiten und die Arbeitszeiterfassung. Auch diesen Angriff wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit dem Referendum bekämpfen, falls er die parlamentarische Beratung übersteht.
</p><p>Gemäss der eben in die Vernehmlassung geschickten Revision des Arbeitsgesetzes (ArG) sollen neu sogenannte Fachspezialisten und Kader von arbeitszeitlichen Schutzbestimmungen ausgenommen werden. Damit würde für fast 40 Prozent der Arbeitnehmenden, das sind 1,4 Millionen Menschen in der Schweiz, der Schutz vor Burnout und Gratisarbeit faktisch abgeschafft.
</p><p>Besonders gefährdet würde die Gesundheit der Arbeitnehmenden zudem durch die Abschaffung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der maximalen täglichen Dauer von Überzeitarbeit sowie die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. All diese Liberalisierungen führten dazu, dass die betroffenen Lohnabhängigen viel länger arbeiten müssten. 17-Stunden-Arbeitstage und 73,5-Stunden-Wochen würden legalisiert. Und das Familienleben und Sozialleben würde auch durch den Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots für noch mehr Menschen in der Schweiz gestört.
</p><p>Arbeitsmedizinische Studien zeigen klar, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin würde die Arbeitsgesetzrevision auch zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Absenzen führen, mit entsprechenden Kosten für die Arbeitgeber und die Gesellschaft. Ausserdem würden immer mehr Menschen immer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und Frauen der Weg in die Vollzeitarbeit erschwert.
</p><p>Grund für die grosse Zahl Betroffener sind die vorgeschlagenen Kriterien, welche eine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung ermöglichen. Die Regeln gelten etwa für Fachspezialisten, mit "wesentlichen Entscheidungsbefugnissen" und "einer grossen Autonomie". Dies sind keine juristischen Kategorien. Deshalb wird der Arbeitgeber grossen Spielraum haben, die Stellenprofile so zu definieren, dass Arbeitnehmer nicht mehr unter die Schutzbestimmungen fallen. Zudem entsteht ein Vollzugsproblem: Ohne Arbeitszeiterfassung werden die Arbeitsinspektoren gar nicht mehr prüfen können, ob Schutzbestimmungen wie Nachtruhe, Sonntagsarbeitsverbot und Pausen eingehalten werden.
</p><p>All diese negativen Folgen machen klar, dass die Gewerkschaften gegen diese Gesetzesrevision das Referendum ergreifen werden. Sie werden dabei die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich scharen. Denn 17-Stunden-Arbeitstage, vermehrte Gratisarbeit und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe werden auf breiter Front abgelehnt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Prof. Dr. Brigitta Danuser, Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin/FMH, 076 339 84 46</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5666</guid><pubDate>Wed, 05 Sep 2018 16:23:52 +0200</pubDate><title>PostFinance: Ja zu breiterem Service public aber ein klares Nein zu Privatisierungsplänen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-ja-zu-breiterem-service-public-aber-ein-klares-nein-zu-privatisierungsplaenen</link><description>Der SGB begrüsst, die geplante Aufhebung des Kredit- und Hypothekarverbots. Eine Teilprivatisierung lehnt der SGB jedoch entschieden ab. </description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die Absicht des Bundesrats, den Spielraum für die PostFinance zu erweitern und das Kredit- und Hypothekarverbot aufzuheben. Eine Teilprivatisierung lehnt der SGB jedoch entschieden ab. Mit der ersten Massnahme würde der Grundversorgungsauftrag der PostFinance gestärkt, mit der zweiten hingegen massiv gefährdet.</strong><br><br> Darum lehnt der SGB die Öffnung des Aktionariats der PostFinance für Private – oder kurz: die Teilprivatisierung – ab. Bereits heute ist die Post einem hohen Druck ausgesetzt, Gewinn zu erwirtschaften. Diesem Druck gibt das Management des bundesnahen Unternehmens allzu willig nach. Wie am Beispiel von PostAuto leider deutlich wurde, scheut man zur Erreichung dieses Ziels nicht einmal davor zurück, illegale Massnahmen zu ergreifen. Mit der Teilprivatisierung würde der Druck noch mehr erhöht. Das würde dem Service public nachhaltig schaden. Die Gewinnlogik führt zum Abbau der Dienstleistungen, zu Entlassungen und zu schlechteren Arbeitsbedingungen. Das lehnen wir ab.<br><br> Positiv sieht der Gewerkschaftsbund hingegen die Erweiterung des Leistungsumfangs von PostFinance. Das noch bestehende Kredit- und Hypothekarverbot ist eine Restriktion, die sich Bundesrat und Parlament ausdachten, um die Kantonalbanken nicht zu stark zu konkurrieren. Diese haben sich in den letzten Jahren massiv dem Zahlungsverkehr zurückgezogen, wohingegen die PostFinance gemäss ihrem Auftrag und trotz des Abbaus der Poststellen noch heute die unbestrittene Nummer eins im Zahlungsverkehr geblieben ist.<br><br> Effektiv gefährdet die anhaltende Tiefzinslage den Grundversorgungsauftrag nicht nur der PostFinance, sondern der Post insgesamt. Die Gewinne der PostFinance sind entscheidend für die Kostendeckung der Leistungen des Unternehmens. Es ist deshalb höchste Zeit, dass der Bundesrat einen Vorschlag bringt, wie das Verbot aufgehoben werden kann. Denn die Zahlungsdienstleistungen der PostFinance sind für die Bevölkerung und die Wirtschaft unverzichtbar. Damit dies so bleibt, muss die PostFinance Zugang zum Geschäft mit Krediten und Hypotheken erhalten.<br><br> Die Bevölkerung will einen guten Service public in allen Landesregionen zu erschwinglichen Preisen. Dieses Signal müsste der Bundesrat eigentlich längst verstanden haben! Für die Stabilisierung der PostFinance braucht es die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarverbots, aber ganz sicher nicht eine Teilprivatisierung!</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5664</guid><pubDate>Wed, 05 Sep 2018 09:00:00 +0200</pubDate><title>Aktion «Rote Linie Arbeitnehmerrechte»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aktion-rote-linie-arbeitnehmerrechte</link><description>Mit einer Aktion zeigten Arbeitnehmende buchstäblich die rote Linie bei den Flankierenden Massnahmen auf.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Über 200 Arbeitnehmende aus der ganzen Schweiz haben am Mittwoch auf dem Bundesplatz in Bern symbolisch die «rote Linie» gebildet, die der Bundesrat in den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU nicht überschreiten darf. Mit dem Slogan «Wir verteidigen die Löhne und Arbeitsbedingungen» protestierten sie gegen die Pläne der FDP-Bundesräte Ignazio Cassis und Johann Schneider-Ammann, die heutigen Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen auszuhöhlen. Die beiden FDP-Bundesräte möchten die Flankierenden nämlich dem Rahmenabkommen Schweiz-EU unterstellen und damit die Binnenmarkt-Hardliner in der EU über den effektiven Lohnschutz in der Schweiz entscheiden lassen.
</p><p>Die Arbeitnehmenden bekräftigten mit der Aktion, dass sie nicht über den Abbau des Lohnschutzes verhandeln werden. Sie verlangen, dass der Bundesrat die von ihm mehrfach bestätigte «rote Linie» durchsetzt und die Flankierenden Massnahmen – wie stets versprochen – nicht dem Rahmenabkommen unterstellt.  
</p><p>Sie erinnerten daran, dass die Schweiz als Land mitten in Europa gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union braucht und dazu ein effektiver und selbstbestimmter Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen nötig ist. Sie erinnerten auch daran, dass die Einführung der Personenfreizügigkeit in Kombination mit griffigen Flankierenden Massnahmen ein grosser Fortschritt war. Denn dies bedeutete das Ende des unmenschlichen Saisonnierstatuts und der unkontrollierten Arbeitgeberwillkür. Und erst so wurde die Voraussetzung für das Prinzip geschaffen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen die Flankierenden Massnahmen statt abgebaut den stetig ändernden Herausforderungen angepasst und verschärft werden. Nur wenn die Schweiz eigenständig bestehende Lücken schliesst, bleiben die Flankierenden der Erfolgsschlüssel für die Bilateralen Verträge. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5662</guid><pubDate>Tue, 04 Sep 2018 17:30:00 +0200</pubDate><title>Mindestzinsentscheid drückt die Renten – Bundesrat muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestzinsentscheid-drueckt-die-renten-bundesrat-muss-korrigieren</link><description>Unter 1% Zinsen bei den Pensionskassen wäre ein Tabubruch.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Empfehlung der BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats verschärft die Probleme der Arbeitnehmenden in der Altersvorsorge. Die Renten aus der zweiten Säule sinken weiter und die künftigen Rentnerinnen und Rentner werden immer weniger im Portemonnaie haben. Eine Mindestverzinsung von unter 1% ist ein Tabubruch. Sie führt nicht nur zu weiter sinkenden Renten, sondern erschüttert das Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule nachhaltig. Nun muss der Bundesrat korrigierend eingreifen.
</p><p>Würde der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgen, würde der Mindestzins erstmals in der Geschichte der zweiten Säule unter 1% fallen. Das ist nicht akzeptabel. Denn die Pensionskassen konnten ihre Reserven im 2017 deutlich aufstocken. Und sie erwirtschafteten Renditen zwischen 7 bis 8 Prozent. Die schrittweise, massive Senkung des Mindestzinses der letzten Jahre ist Resultat von unbegründeter Schwarzmalerei. Dies belegen die Zahlen des Credit Suisse Index’: So erreichten in den letzten 6 Jahren die Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt eine Performance von rund 5.5 Prozent. Eine Mindestverzinsung von 1.25 Prozent wäre für die Pensionskassen unter diesen Umständen kein Problem gewesen. 
</p><p>Der Bundesrat ist gut beraten, diese pessimistische Empfehlung der BVG-Kommission und auch den Druck der Arbeitgeber und des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für einen noch tieferen Mindestzinssatz zu ignorieren. Sonst rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Mit einer so tiefen Verzinsung in der zweiten Säule ist klar, dass dieses Leistungsziel einzig durch höhere AHV-Renten gehalten werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5659</guid><pubDate>Fri, 31 Aug 2018 16:00:12 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Hände weg vom Existenzminimum!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-haende-weg-vom-existenzminimum</link><description>Die Nationalratskommission blickt über die sozialen Realitäten hinweg</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) blickt mit ihrer starren Haltung zur Revision der Ergänzungsleistungen komplett über die sozialen Realitäten in diesem Land hinweg. Sollte sich dieser Kurs am Ende der Beratung durchsetzen, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.
</p><p>Existenzsichernde Renten sind ein Verfassungsauftrag. Erklärtes Ziel der Ergänzungsleistungen ist es, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. In den letzten Jahren hat man sich davon aber, insbesondere aufgrund der steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten, immer mehr entfernt. Die anrechenbaren Mietzinse wurden seit 2001 nie angepasst, wohingegen die durchschnittlichen Mieten um 24% gestiegen sind. Der Ständerat will diesen Anstieg immerhin zu 18% (Einzelhaushalte) angleichen, die SGK des Nationalrates beharrt nun aber auf knapp 5%. In ländlichen Kantonen soll es gar keine Erhöhung geben, obwohl dort die Mietzinse ebenfalls gestiegen sind, mit über 30 Prozent seit 2001 teilweise sogar noch stärker! 
</p><p>Während sich damit Zehntausende betroffene IV- und AHV-RentnerInnen die Differenz weiterhin vom sehr knapp bemessenen Lebensbedarf absparen müssten, besteht die Nationalratskommission darüber hinaus auf ihrem Giftschrank voller unverständlicher Kürzungs- und Disziplinierungsmassnahmen:</p><ul><li>So sollen sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer 10%-Kürzung in der EL bestraft werden. Wer heute also zum Beispiel zwecks Unternehmensgründung Pensionskassenkapital bezieht, der muss unter Umständen 30 Jahre später dafür büssen.</li><li>Im Rahmen der "Neuen Pflegefinanzierung" wurden die EL-Vermögensfreibeträge erhöht. Dies war – wie ein vor dem Sommer erschienener Evaluationsbericht überdeutlich zeigt – eine notwendige Massnahme zur Deckung der Finanzierungslücken in der Langzeitpflege. Die SGK-N ignoriert diese Fakten völlig. Sie will genau das Gegenteil und die Vermögensfreibeträge um über 30% kürzen!</li><li>Ein erklärtes Ziel der Revision ist die Beseitigung von Fehlanreizen. Völlig unverständlich ist es deshalb, dass die SGK-N darauf beharrt, Ehepartnereinkommen von EL-BezügerInnen zu 100% anzurechnen. Die viel beschworenen Arbeitsanreize wären damit gleich null. Da Arbeitseinkommen im Gegensatz zu den EL versteuert werden müssen, würde es sogar zu Negativanreizen kommen. Auch sonst werden Familienmitglieder keineswegs geschont: Die Kommission will die für Kinder anrechenbaren Ausgaben drastisch kürzen – ein sozialpolitischer Tiefpunkt.</li></ul><p>Wir fordern den Nationalrat vehement dazu auf, die Vorschläge seiner Kommission zu korrigieren und im Wesentlichen der Variante des Ständerates zu folgen. Bleibt von der EL-Revision am Schluss eine Abbauvorlage, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5656</guid><pubDate>Fri, 31 Aug 2018 12:15:54 +0200</pubDate><title>Personenfreizügigkeit: SGB wird Kündigungsinitiative vehement bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/personenfreizuegigkeit-sgb-wird-kuendigungsinitiative-vehement-bekaempfen</link><description>Wir brauchen geregelte Beziehungen zur EU</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz als Land mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union. Aus politischen und wirtschaftlichen Gründen. Deshalb hat der SGB sich immer für die Bilateralen Verträge ausgesprochen. Unter der Bedingung, dass sie den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen und die Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt werden. Mit der Einführung und Weiterentwicklung der Flankierenden Massnahmen wurde dafür die Grundlage geschaffen, wobei neu auftauchende Schutzlücken immer wieder geschlossen werden müssen.
</p><p>Die Einführung der Personenfreizügigkeit in Kombination mit griffigen Flankierenden Massnahmen war ein grosser Fortschritt. Im Vergleich zu den Zeiten der früheren Kontingentssysteme sind die ausländischen Arbeitskräfte in der Schweiz heute weniger der Willkür ihres Arbeitgebers ausgesetzt. Sie können sich besser gegen schlechte Arbeitsbedingungen, miese Löhne und Ausbeutung wehren. Lohndumping kann viel besser bekämpft werden als unter den früheren Kontingentssystemen. So wird der Grundsatz durchgesetzt, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Dank der Personenfreizügigkeit wurde vor allem auch das unmenschliche Saisonnierstatut abgeschafft.
</p><p>Die SVP-Kündigungsinitiative greift nun die Erfolgsgeschichte der Bilateralen frontal an. Auch mit dem Ziel, die Lohnschutzmassnahmen abzuschaffen. Der SGB wird die Initiative mit Vehemenz bekämpfen. Gleichzeitig tritt er allen Versuchen entgegen, den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen abzubauen und wird sich vielmehr dafür einsetzen, dass noch bestehende Schutzlücken geschlossen werden. Denn der Schlüssel zum Erfolg der Bilateralen war und ist die Kombination aus Personenfreizügigkeit und starken Flankierenden Massnahmen, die die Schweiz eigenständig festlegt.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>International</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5653</guid><pubDate>Mon, 27 Aug 2018 10:00:42 +0200</pubDate><title>Radio SRF: Die Abteilung Information muss in Bern bleiben!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/radio-srf-die-abteilung-information-muss-in-bern-bleiben</link><description>Mediale Vielfalt ist in der Schweiz dringender denn je</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Echo der Zeit", "Rendez-vous", "Tagesgespräch", "Info 3", "Heute morgen", "Nachrichten", "Trend", "International" - klingende Namen von Sendungen, die jedeR RadiohörerIn in der Deutschschweiz kennt. Produziert werden sie von den rund 200 Mitarbeitenden der Abteilung Information im Radiostudio Bern. Die soll bald nach Zürich verlegt werden, wenn es nach dem Willen der SRG-Generaldirektion geht. Das würde den Verlust von rund 150 Stellen in Bern bedeuten.
</p><p>Nun regt sich Widerstand gegen diese unsinnige Zentralisierung. Denn deren Spareffekte wären gering, die Kostenfolgen hingegen hoch. Vor allem aber befürchten die betroffenen Radiomitarbeitenden und ihre Gewerkschaft SSM, dass SRF so die hohe Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzt und die interne journalistische Vielfalt gefährdet. Die Verankerung im politischen Zentrum Bern würde geschwächt, die Berichterstattung in und aus den Regionen gefährdet. Denn eine fundierte regionale Berichterstattung bedingt die Präsenz in den Regionen.
</p><p>Unterstützt von den Mediengewerkschaften, zahlreichen Medien sowie Stadt und Kanton Bern ruft Pro Radiostudio Bern deshalb für den 30. August um 19 Uhr zu einer Protestaktion auf dem Berner Bundesplatz auf. Auftreten werden unter anderem der Berner Stadtpräsident Alec von Graffenried und der Rapper Greis. Der SGB unterstütz gemeinsam mit seinen Gewerkschaften SSM und Syndicom diese Protestaktion und ruft zur Teilnahme auf. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5652</guid><pubDate>Mon, 27 Aug 2018 08:35:52 +0200</pubDate><title>#Enough18: Wir haben genug! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/enough18-wir-haben-genug</link><description>Jetzt braucht es Druck für mehr Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Schweizer Gleichstellungspolitik ist seit jeher viel Sand im Getriebe, so auch dieses Jahr: Die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit hat der Initiative für einen Vaterschaftsurlaub, die schon international sehr kurze vier Wochen verlangt, eine Abfuhr erteilt und setzt auf den Kompromiss des Kompromisses - zwei Wochen.
</p><p>Massnahmen für Lohngleichheit hat der Ständerat nur verwässert akzeptiert, und auch diese abgeschwächten Massnahmen hätten es ohne Stichentscheid der Präsidentin nicht durch die vorbereitende Kommission des Nationalrats geschafft. Am 24. und 25. September wird das Plenum darüber entscheiden, ob endlich etwas Wirksames, ein bisschen etwas oder aber gar nichts gegen die Lohndiskriminierung der Frauen unternommen werden soll.
</p><h3>Es braucht eine Madame Égalité</h3><p>Von SGB-Seite liegen die Vorschläge für Verschärfungen auf dem Tisch: Damit das revidierte Gleichstellungsgesetz seine volle Wirksamkeit entfalten kann, muss eine Madame Égalité vom Bund kontrollieren können, ob die Unternehmen das Gesetz befolgen, und bei Zuwiderhandlungen Sanktionen aussprechen. Doch es wird extrem knapp: Die Arbeitgeberorganisationen wehren sich mit Händen und Füssen für ihr Recht, ungleiche Löhne zu zahlen und die bürgerlichen Politiker (und einige Politikerinnen) scheinen noch so willens, ihnen diesen Wunsch zu erfüllen.
</p><h3>Schlusslicht Schweiz</h3><p>Dabei ist es höchste Zeit, dass endlich etwas geschieht und die Schweiz bei der Gleichstellung einen grossen Schritt vorwärts macht. Denn die Schweizer Gleichstellungspolitik mutet aus europäischer Perspektive geradezu archaisch an: Während alle OECD-Länder zumindest einen gesetzlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub und eine Elternzeit kennen und viele beides, diskutiert die Schweiz zurzeit, ob frischgebackenen Väter etwas mehr als der eine Tag "für persönliche Angelegenheiten" zustehen soll.
</p><p>Der Anteil an den Gesamtkosten, den Eltern hier für die familienergänzende Kinderbetreuung übernehmen, ist rekordverdächtig hoch. Und auch auf unsere Performance bei der Lohngleichheit können wir nicht stolz sein: Gemäss europäischem Statistischem Amt EUROSTAT (die Zahlen des BfS liegen noch nicht vor) lag die Schweiz 2016 mit 17 Prozent Lohnlücke zwischen Männern und Frauen über dem EU-Schnitt. Und seit Jahren liegt der diskriminierende Lohnunterschied bei ca. 7 Prozent und ist mit freiwilligen Massnahmen nicht wegzukriegen.
</p><h3>Wir haben und wir wollen genug!</h3><p>Damit es vorwärtsgeht, ist der Druck von Frauen und Gewerkschaften nötig. Am Samstag, 22. September, zwei Tage vor der Beratung der Gesetzesrevision, die zu mehr Lohngleichheit führen soll, gehen wir auf den Bundesplatz und sagen laut: ENOUGH! Wir werden zeigen, dass wir genug haben vom ewigen Warten auf richtige Gleichstellung. Dass wir genug haben von Ausreden, dass Massnahmen wie der Vaterschaftsurlaub zu teuer und Lohnanalysen zu aufwändig seien. Genug von Behauptungen wie derjenigen, dass es Lohndiskriminierungen nicht gäbe und wenn, seien die Frauen selber schuld.
</p><p>Und wir müssen zeigen, dass wir genug wollen: Genug Geld für unsere Arbeit. Genug Rente für unseren Ruhestand. Und genug Anerkennung, für das, was wir tun. Mit #Enough18, der nationalen Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung senden wir ein Signal an das Parlament: Gebt uns, was uns zusteht! Setzt euch mit wirkungsvollen Massnahmen für Lohngleichheit ein!
</p><p>Wir treffen uns am 22. September um 13:30 auf der Schützenmatte in Bern. Die Schlusskundgebung findet um 15:00 auf dem Bundesplatz statt. Und anschliessend gibt es feministische Musik mit DJ Stéphanie und das exklusiv für den SGB gebraute Lohngleichheitsbier.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5650</guid><pubDate>Fri, 24 Aug 2018 15:53:36 +0200</pubDate><title>Abbau des gesetzlichen Schutzes vor Burnout: Zynische Arbeitgeber</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/abbau-des-gesetzlichen-schutzes-vor-burnout-zynische-arbeitgeber</link><description>Wer den Arbeitnehmerschutz abbaut, soll nicht über die Folgen jammern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mit grossen, teuren Plakaten sorgt sich der Schweizer Versicherungsverband (SVV) seit Wochen öffentlich darüber, dass die Burnout-Fälle in der Schweiz explosionsartig zunehmen. Das Timing könnte nicht zynischer sein. Denn die Ständeratskommission will den Arbeitnehmendenschutz massiv abbauen.</p><p>Damit will die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben die Parlamentarischen Initiativen von Ständerätin Karin Keller-Sutter (FDP) und Ständerat Konrad Graber (CVP) umsetzen. Ende Juni liess die Kommission die Bombe platzen und präsentierte ihre Abbauvorlage, mit welcher der Schutz gegen Burnout aus dem heutigen Arbeitsgesetz praktisch ausradiert werden soll.
</p><p>Ein Fall also für den Versicherungsverband, der sich doch wegen der Burnouts Sorgen macht? Doch halt: der SVV ist Mitglied beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. Und schau an, wer ist in den Vorständen des Arbeitgeberverbandes prominent vertreten? Ständerätin Keller-Sutter (der man Bundesratsambitionen nachsagt) und Ständerat Graber (der die Interessen der Treuhand-Arbeitgeber von Expertsuisse vertritt - einer Branche, in der Arbeitnehmende mit überlangen Arbeitszeiten ausgepresst werden wie die Zitronen ...).
</p><p>Mit der ständerätlichen Riesen-Revision im Sinne von Keller-Sutter und Graber würde das Arbeitsgesetz beim Schutz vor Burnout gerade für diejenigen aufhören zu existieren, die es am nötigsten haben: mittleres Kader; Wissensarbeitende, die häufig im Homeoffice arbeiten; aber auch Fachspezialistinnen, bei denen Ruhe und Konzentration das A und O der Tätigkeiten sind (man denke nur an die anspruchsvolle Arbeit von Revisoren oder von Angestellten im Gesundheitswesen). Schöner Nebeneffekt der "Reformen": Die Arbeitgeber könnten auch noch von Gratis-Arbeit profitieren, denn wer die Arbeitszeit nicht aufschreiben darf, bekommt auch keine Überstunden ausbezahlt und kompensieren geht dann auch nicht - bequem für sparsame Arbeitgeber!
</p><p>Die Reformen würden die Freiwilligkeit, die heute besteht, wenn es um Flexibilität geht, abschaffen, das Recht auf Arbeitszeiterfassung würde ebenso wegfallen wie die Vorschriften zu Höchstarbeitszeit, Sonntags- und Nachtarbeit. Die Schweiz hat bereits das arbeitgeberfreundlichste Arbeitsrecht Europas. Soll es wirklich auf Kosten der psychischen Gesundheit noch einseitiger auf Flexibilität à la Arbeitgeber getrimmt werden? Wollen wir noch mehr Burnouts, mehr Gratisarbeit, weniger Lohn?
</p><p>Die Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbände weisen diese Zumutung zurück und fordern das Parlament auf, endlich zur Besinnung zu kommen und die parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu begraben. Denn diese würden volkswirtschaftlich Kosten und Leid verursachen. Vielleicht erhalten die Gewerkschaften ja nun Schützenhilfe von ungewohnter Seite. Oder waren die Sorgen des SVV über die zunehmenden Burnouts das (teure) Papier nicht wert, auf dem sie verbreitet wurden? </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5647</guid><pubDate>Thu, 23 Aug 2018 11:40:00 +0200</pubDate><title>Keine Lösung beim Rückzug der Post aus der Grundversorgung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/keine-loesung-beim-rueckzug-der-post-aus-der-grundversorgung</link><description>Der SGB nimmt im Vernehmlassungsverfahren kritisch Stellung zur Änderung der Postverordnung und den neuen Erreichbarkeitsvorgaben.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wir stellen fest, dass das UVEK nicht die Absicht hat, den rasanten Abbau der Dienstleistungen der Post aufzuhalten. Der erläuternde Bericht äussert sich positiv zu den Postagenturen, die von heute 970 auf bis zu 1400 bis Ende 2019 ausgebaut werden sollen. Der Abbau an Poststellen wird demnach ungebremst weiterverfolgt - trotz der Kritik von Bevölkerung und Gewerbe. 
</p><p>Gewerkschaftliche und politische Forderungen, die u.a. die Gleichbehandlung des Agenturpersonals, eine sozialpartnerschaftliche Absicherung der Arbeitsbedingungen und eine kostendeckende Entschädigung der Agenturen fordern, werden schlicht ignoriert. Das ist nicht akzeptabel. Die eigentlichen Probleme, die sich durch den Rückzug der Post aus der postalischen Grundversorgung ergeben, werden mit dieser Vorlage nicht angegangen.
</p><p>Es geht übrigens auch um die Bedürfnisse der KMU, für die die reduzierten Dienstleistungen der Agenturen problematisch sind. Die Rückzugsstrategie der Post bedeutet einen qualitativen Einbruch im Service public in der Schweiz. Daran ändern die in dieser Revision vorgeschlagenen Korrekturen nichts.
</p><p>Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird mit diesem Revisionsentwurf nichts getan. Der SGB besteht darauf, dass Firmen, die im Auftrag der Post Grundversorgungsaufgaben übernehmen, zwingend einem GAV unterstellt sind. Es kann nicht sein, dass die Post als bundesnahes Unternehmen und der Bund als Eignerin sich hier aus der Verantwortung stehlen. </p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5699</guid><pubDate>Tue, 21 Aug 2018 13:27:00 +0200</pubDate><title>SGB unterstützt Massnahmen zur Verbesserungen des Umweltschutzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-unterstuetzt-massnahmen-zur-verbesserungen-des-umweltschutzes</link><description>Vernehmlassungsantwort des SGB zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB spricht sich insgesamt für die angestrebte Revision der im unterbreiteten Paket enthaltenen Verordnungen aus. Dies aus mehreren Gründen: </p><ul><li>Die Substitution (wo immer möglich) von besonders gefährlichen Stoffen wird als zentrale Stossrichtung der Gesetzgebung gestärkt. </li><li>Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird gestärkt. </li><li>Wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse fliessen in die Gesetzgebung ein. </li><li>Die Revision ermöglicht eine Anpassung an internationale Standards und Vorgaben (inkl. den entsprechenden Vorteilen auch für den internationalen Handel). </li><li>Der nachhaltige Umweltschutz wird in wesentlichen Punkten verbessert. </li><li>Die vorgeschlagenen Massnahmen sind sowohl technisch als auch wirtschaftlich und zeitlich (Einführungsfristen Übergangszeiten) machbar. </li></ul><p>Aus diesen Gründen begrüsst der SGB grundsätzlich und explizit die Revision. Die Details der Stellungnahme lassen sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s.u.) nachlesen.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5643</guid><pubDate>Fri, 17 Aug 2018 17:00:00 +0200</pubDate><title>Kommission macht kleinen Schritt Richtung Lohngleichheit - Schärfere Massnahmen sind nötig  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kommission-macht-kleinen-schritt-richtung-lohngleichheit-schaerfere-massnahmen-sind-noetig</link><description>Die Nationalrats-Kommission WBK ist dem Ständerat gefolgt und empfiehlt, die Durchsetzung der Lohngleichheit zu stärken. Sie hat es aber verpasst, die vom Ständerat verwässerten Massnahmen zu verschärfen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats ist den Entscheiden des Ständerats gefolgt und empfiehlt, die Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu stärken. Die Kommission hat es aber im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes verpasst, die vom Ständerat verwässerten Massnahmen zu verschärfen. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit hat sowohl an der unsinnigen Sunsetklausel wie auch an der Befreiung etlicher Unternehmen von der Analysepflicht festgehalten und jegliche Anträge abgelehnt, die dem Reformprojekt zu mehr Wirksamkeit verholfen hätten.<br><br>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wertet es dennoch als positiv, dass die Gesetzesrevision nun im Herbst in den Nationalrat kommt. Das Minimum an Transparenz, dass sie böte, ist ein kleiner Schritt in Richtung Lohngleichheit, dem weitere Schritte folgen müssen. Der SGB fordert das Nationalratsplenum auf, diese Schritte schon jetzt einzuschlagen und das Gesetz deutlich zu verschärfen: Die Einhaltung der Massnahmen muss wie in anderen Gesetzen kontrolliert und Zuwiderhandlungen müssen sanktioniert werden. Eine Ausnahme ausgerechnet bei den Frauenrechten ist ein Affront.<br><br>Eine breite Allianz von Frauenorganisationen und Gewerkschaften wird dem Nationalrat genau auf die Finger schauen und fordert das Parlament auf, der Lohngleichheit endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Sie werden dieser Forderung am 22. September 2018 auf dem Bundesplatz Nachdruck verleihen: Anlässlich von «#Enough – Nationale Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung» werden Frauen* und solidarische Männer einfordern, was den Frauen seit Jahrzehnten von der Verfassung versprochen aber in der Realität vorenthalten wird.<br><br>Mehr Informationen zur Lohngleichheitskampagne: <a href="https://www.auch-dein-bier.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.auch-dein-bier.ch</a><br><br><br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5641</guid><pubDate>Wed, 08 Aug 2018 15:00:00 +0200</pubDate><title>Flankierende Massnahmen zum Schutz der Löhne: Kein Verrat an den Lohnabhängigen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-zum-schutz-der-loehne-kein-verrat-an-den-lohnabhaengigen</link><description>Keine Teilnahme des SGB an den FlaM-Abbau-Verhandlungen des WBF</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB wird an den von Bundesrat Schneider-Ammann geplanten Verhandlungen zu den Flankierenden Massnahmen FlaM nicht teilnehmen. Das Departement Schneider-Amman hat für diese Verhandlungen Ziele definiert, die nicht nur darauf hinauslaufen, den Lohnschutz in der Schweiz substanziell zu schwächen. Sondern es wurde auch das Ziel gesetzt, den FlaM-Gegnern in der EU-Kommission und im EuGH ein Mitspracherecht bei den Schweizer FlaM zu geben. Obwohl der Bundesrat im Juli seinen früheren Beschluss bekräftigte, dass die FlaM nicht angetastet werden („rote Linien“). 
</p><p>Aus den Verhandlungen sollen gemäss dem Auftrag des Departementes Schneider-Ammann (WBF) Vorschläge resultieren, wie FlaM in „einer von der EU akzeptierten Form“ ausgestaltet werden können, die zudem „vor einer allfälligen Einschätzung des EuGH Bestand haben“ müsse. Diese Vorgabe bricht mit allen bisherigen Beschlüssen, dass die Schweiz ihre europaweit höchsten Löhne eigenständig schützen kann. Wenn der EU-Kommission und dem EuGH Kompetenzen zu den FlaM gegeben werden, wird der Druck auf den Schweizer Lohnschutz massiv steigen. Die Kommission und der EuGH haben verschiedene EU-Länder wie Österreich oder Luxemburg gezwungen, einen Teil ihrer Schutzmassnahmen aufzugeben. 
</p><p>In Bezug auf die Instrumente geht es um viel mehr als um die 8-Tage-Regel. So will das WBF beispielsweise den ganzen Lohnschutz über Gesamtarbeitsverträge (Kontrollen, Sanktionen u.a.), die Kontrollhäufigkeit, die Kautionen, die Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit sowie die Dienstleistungssperre zur Diskussion stellen. 
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das hat der Bundesrat der Bevölkerung bei den Abstimmungen zu Bilateralen Verträgen versprochen. Dementsprechend hat der Bundesrat auch beschlossen, die FlaM von den Verhandlungen zum Rahmenabkommen auszunehmen. Die Abbaulogik der FDP-Bundesräte hat daher keine politische Grundlage. 
</p><p>Der SGB wird an den Verhandlungen zu den FlaM von Bundesrat Schneider-Ammann nicht teilnehmen. Und er wird – falls nötig - jeden Abbau des Lohnschutzes mit allen geeigneten Mitteln bis hin zu einem Referendum bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia, 079 620 11 14</li><li>Giorgio Tuti, Präsident Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, 079 357 57 07</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5637</guid><pubDate>Wed, 08 Aug 2018 10:00:00 +0200</pubDate><title>Warum die roten Linien nicht überschritten werden dürfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/warum-die-roten-linien-nicht-ueberschritten-werden-duerfen</link><description>Die Schweiz darf bei den Flankierenden Massnahmen nicht nachgeben</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Bundesräte und zahlreiche Schweizer Medien machen seit Wochen die sogenannte 8-Tage-Regel lächerlich. Um was geht es? Warum plötzlich solche Attacken gegen eine Rege­lung, mit der die Schweiz seit vielen Jahren gut gefahren ist?
</p><p>Eigentlich wäre ja alles klar: Wiederholt hat unsere Regierung bekräftigt, dass der Schweizer Lohnschutz nicht verhandelbar ist. Es sei eine «Rote Linie», sagte sie. Zuletzt Anfang Juli. Doch die beiden freisinnigen Bundesräte tun, als gälten diese Beschlüsse für sie nicht. Medial breit orchestriert stellen sie den Schutz vor Dumpinglöhnen zur Disposition. 
</p><p>Das ist schlicht verantwortungslos. Sie riskieren sie mutwillig, das Verhältnis der Schweiz zur EU irreversibel zu schädigen. Denn in der aktuellen Auseinandersetzung geht es um weit mehr als um die Frist von acht Tagen. 
</p><p>In einem übersichtlichen Informationspapier erklärt der SGB kurz und knapp, wie es zu den "Flankierenden Massnahmen" überhaupt kam, warum die 8-Tage-Regel wirksam und diskriminierungsfrei ist und welche fatalen Folgen für die Schweiz und die Zusammenarbeit mit der EU im Verhalten der freisinnigen Bundesräte liegen.<br><br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-bgb-gbbl/Personenblatt_GBB_fuer_GGG_Steuern_neu__2025_.pdf" class="download"><b>» weiter zum vollständigen Text...</b></a>&nbsp; (PDF)
</p><h5>AUSKÜNFTE</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation des SGB, Tel. 031 377 01 06</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5635</guid><pubDate>Wed, 25 Jul 2018 15:44:54 +0200</pubDate><title>GFS-Umfrage: Ja zu höherem Rentenalter nur, wenn es auch mehr Jobs gibt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gfs-umfrage-ja-zu-hoeherem-rentenalter-nur-wenn-es-auch-mehr-jobs-gibt</link><description>Befragte wollen lieber mehr Einnahmen statt höheres Rentenalter</description><content:encoded><![CDATA[<p> Von einem "überraschenden Stimmungsumschwung" in der Bevölkerung wussten die Medien am Wochenende zu berichten. Grundlage war eine soeben erschienene <a href="https://www.gfsbern.ch/de-ch/Detail/reformbedarf-ungebrochen-ansaetze-vorsichtig-wohlwollend-beurteilt" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie des Forschungsinstituts GFS Bern</a>, wonach eine klare Mehrheit für die Erhöhung des Frauenrentenalters sei, nämlich zwei Drittel der Stimmbevölkerung. Fast nirgends wurde allerdings erwähnt, dass in derselben Umfrage eine noch deutlichere Mehrheit, nämlich 69 Prozent, erklärte, eine Diskussion über die Erhöhung des Rentenalters sei müssig, solange es so schwierig bleibe, zwischen 50 und 60 Arbeit zu finden.
</p><p>Schon letzten Herbst stellte die Erhöhung des Frauenrentenalters einen der Hauptgründe für die Ablehnung der Rentenreform dar. Wenn der Bundesrat nur wenige Monate nach dem Scheitern dieser Vorlage das Frauenrentenalter schon wieder erhöhen will, ignoriert er die harschen Realitäten mit denen ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind.
</p><p>Kommt dazu, dass ältere Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt sogar noch weniger gefragt sind als ältere Arbeitnehmer. Die Erwerbsquote der Frauen nimmt ab 55 schlagartig ab: während fast 85 Prozent aller Frauen bis 54 Jahre erwerbstätig sind, sinkt dieser Anteil danach markant. Nur noch 68 Prozent der Frauen zwischen 55 und 64 Jahren sind überhaupt noch erwerbstätig, wie die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake) 2017 des Bundesamts für Statistik zeigt. Bei den Frauen hat der Arbeitsmarkt die Herausforderung noch lange nicht gemeistert, möglichst vielen eine Beschäftigung bis zum ordentlichen Rentenalter zu ermöglichen.
</p><p>Wer die GFS-Umfrage genau liest, stösst auf einen weiteren wichtigen Punkt, der bisher wenig Beachtung fand. Er ist jedoch für den neu startenden Prozess der AHV-Reform ebenso relevant: Die befragten Stimmberechtigten anerkennen zwar klar die Finanzierungsprobleme der AHV und damit die Notwendigkeit einer Reform. Generell bevorzugen sie aber Reformen, die mit höheren Beiträgen oder zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen unsere Altersvorsorge wieder ins Gleichgewicht bringen – und zwar eindeutig vor allen Projekten, die eine Erhöhung des Rentenalters mit sich bringen würden. Der Bundesrat wäre also wohl beraten, wenn er sich genau überlegen würde, ob er die nächste Reform wieder mit der Hypothek der Frauenrentenaltererhöhung belasten will. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5633</guid><pubDate>Wed, 18 Jul 2018 15:26:51 +0200</pubDate><title>Zu niedrige Mindeststandards für Post und Logistik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zu-niedrige-mindeststandards-fuer-post-und-logistik</link><description>Die von PostCom vorgeschlagenen Standards sind weder angemessen noch branchenüblich.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst, dass die PostCom den Versuch unternimmt, Mindeststandards für die Logistikbranche zu definieren. Der jetzt vorliegende Entwurf wird den Anforderungen aber nicht gerecht. So orientiert sich der vorgeschlagene Mindestlohn nicht am Branchenüblichen sondern am tiefsten existenten Niveau. 
</p><p>Die PostCom ist laut Postverordnung gehalten, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen zu ermitteln und darauf basierend Mindeststandards festzulegen. Für ersteres hat die PostCom den beiden Ökonomen Graf und Flückiger einen Auftrag erteilt, die Ergebnisse liegen in der Studie «Bericht zu branchenüblichen Mindeststandards im Postmarkt» von 2015/2016 resp. in den Zusatzberechnungen der beiden Wissenschafter vom März 2018 vor. Der nun vorgeschlagene Mindestlohn von 18.27 CHF ist aber viel zu niedrig und weder durch die Studie noch durch Zusatzberechnungen gestützt.
</p><p>Es fragt sich, welche Absicht mit dieser Verordnung verbunden wird. Soll die PostCom, wie es ihrem Auftrag entspricht, Mindeststandards für die Branche festlegen, die den branchenüblichen Standards entsprechen oder orientiert sich die PostCom bei den Mindeststandards am tiefsten Niveau der Arbeitsbedingungen, die es in der Branche gibt? Dies wäre eine fatale Interpretation des Auftrags, denn damit würde die «Branchenüblichkeit» ganz grundsätzlich zur Disposition gestellt.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5632</guid><pubDate>Tue, 17 Jul 2018 15:55:05 +0200</pubDate><title>Nein zur Privatisierung der Grundversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zur-privatisierung-der-grundversicherung</link><description>Einheitliche Finanzierung: Vorgeschlagenes Modell reine Stärkung der Kassenmacht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gesundheitskommission des Nationalrates war wieder einmal der Krankenkassenlobby hörig und hat vor einigen Wochen einen Vorentwurf zur "einheitlichen Finanzierung ambulant/stationär" in die Vernehmlassung geschickt. Durch die Einführung einer einheitlichen Aufteilung zwischen Prämien- und Steuerfinanzierung über alle Leistungsbereiche der Grundversicherung sollen bestehende Fehlanreize beseitigt und damit letztlich Kosten gespart werden. Es ist unklar, wie diese Ziele mit dem vorliegenden Modell erreicht werden sollen. Klar ist hingegen, was sich konkret ändern würde: Die Kantone müssten sämtliche Gelder, die sie heute zur Finanzierung der stationären Versorgung aufwenden (das sind immerhin ca. 8 Milliarden), den Krankenkassen zur Verfügung stellen, welche diese ihrerseits nach eigenem Gutdünken an die Leistungserbringer verteilen könnten.
</p><p>In der Schweiz existiert kein in der Grössenordnung nur annähernd vergleichbares Beispiel der bedingungslosen Umleitung von Steuergeldern in die Privatwirtschaft, vielleicht mit Ausnahme der UBS-Rettung vor zehn Jahren. Beispiele dessen, was geschehen kann, wenn die öffentliche Kontrolle solcher Subventionen nicht ausreichend gewährleistet ist (wie mit dem vorgeschlagenen Modell), gibt es allerdings immer wieder – die Postauto-Affäre lässt leider grüssen. Der SGB ist entschieden gegen die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung und hat sich in seiner Vernehmlassungsantwort ausführlich dazu positioniert (siehe unten). An dieser Stelle sollen dabei grundsätzliche Fragen der Steuerung im Gesundheitswesen beleuchtet werden. 
</p><p>Die soziale Grundversicherung ist eine Errungenschaft. Neben ihrer Finanzierung ist aber auch ihre Organisation über rund 50 privatwirtschaftlich organisierte Versicherungsgesellschaften eine Anomalie. Demokratiepolitisch ist es ein Sündenfall, dass die der demokratischen Kontrolle entzogenen Versicherer frei über Prämiengelder aus einem gesetzlichen Versicherungsobligatorium verfügen können. Noch viel bedenklicher wäre es nun, wenn diese auch frei über die Verwendung öffentlicher Steuergelder bestimmen könnten. Es sind ähnliche Kreise, welche unaufhörlich eine öffentliche Haushaltsführung nach dem "Giesskannenprinzip" anprangern und nun in der Gesundheitsversorgung eine solche "Giesskanne" in der Höhe von nicht weniger als 8 Milliarden Franken fordern. Das ist Ausdruck einer Marktgläubigkeit, die jedoch – wie so oft – nicht ohne Subventionen auskommt.
</p><p>Ebenfalls angeprangert wird regelmässig, dass sich der Staat, bzw. die Kantone in der Gesundheitsversorgung zu viele verschiedene Hüte aufgesetzt hätten. Was der SGB an dieser Kritik grundsätzlich teilt, ist die Feststellung, dass die Steuerung des Gesundheitswesens viel zu föderalistisch organisiert ist, wohingegen für eine gesamtheitliche medizinische Versorgung weit mehr über die Kantonsgrenzen hinaus gedacht werden müsste. Die Kantone haben nun aber in der Tat eine Mehrfachrolle als Eigentümer von Spitälern, Mitfinanzierer von stationären Leistungen und Regulierer bei der Zulassung von Arztpraxen und Listenspitälern. Diese Mehrfachrolle der Kantone ist jedoch ganz einfach Ausdruck ihrer integralen Aufgabe der Gewährleistung medizinischer Versorgungssicherheit. Die Versorgungssicherheit kann nur durch die öffentliche Hand gewährleistet werden und wird bereits im heutigen System von einigen Versicherern punktuell unterwandert (siehe beispielsweise die schockierenden Fälle von Verweigerungen lebensnotwendiger Leistungen bei zahlungsunfähigen Versicherten). Die Mehrfachrolle ist zudem ganz einfach Abbild des öffentlichen Charakters der Gesundheitsversorgung. So wäre es ähnlich vermessen, Bund und Kantonen eine Mehrfachrolle als Gesetzgeber, Steuereintreiber und Gewährleister der öffentlichen Sicherheit vorzuwerfen.
</p><p>Bereits heute bedenklich ist allerdings der Wandel bzw. Ausbau der Rolle der Krankenkassen. Während die Erhebung von Prämien und die Finanzierung von Leistungen ihre ursprünglich vorgesehenen Aufgaben sind, weiten die Kassen ihren Einfluss auch immer mehr auf die Seite der Leistungserbringung aus. Heute betreiben die meisten grossen Versicherer im Rahmen ihrer (grundsätzlich begrüssenswerten) HMO-Modelle eigene Ketten ambulanter Gesundheitszentren. Diese bescheren ihnen allerdings, im Gegensatz zum Grundversicherungsgeschäft, auch die Möglichkeit der Erwirtschaftung von Gewinn. Es versteht sich deshalb von selbst, dass die ungeteilte Macht über die Verteilung der Mittel in der Gesundheitsversorgung den Geschäftsmodellen der Krankenversicherer sehr zuträglich wäre. Dasselbe gilt für die angebotenen lukrativen Zusatzversicherungen sowie die Möglichkeit zur Leistungserstattung an Privatspitäler (dazu in einem späteren Beitrag mehr).
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5630</guid><pubDate>Tue, 17 Jul 2018 09:51:23 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-ergaenzungsleistungen</link><description>Der SGB stimmt den Änderungen der ELV zu, die Kostenausscheidung für Heimaufenthalte weiterhin stichtagbezogen durchzuführen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der ELV vollumfänglich zu. Es erscheint dem Gewerkschaftsbund sinnvoll, die Kostenausscheidung für Heimaufenthalte weiterhin stichtagbezogen durchzuführen und dafür einen Stichtag im Leistungsjahr anzuwenden. Allerdings weist der SGB auf grundlegendere Probleme hin, die weiterhin ungelöst sind, etwa die tiefgreifenden Missstände im föderalen System der Pflegefinanzierung. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5628</guid><pubDate>Mon, 16 Jul 2018 14:23:00 +0200</pubDate><title>Festlegung der Höchstzahlen für das Jahr 2019</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/festlegung-der-hoechstzahlen-fuer-das-jahr-2019</link><description>Stellungnahme des SGB zur Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB setzt sich für sichere Löhne und Arbeitsverhältnisse in der Schweiz ein, was wirksame Kontrollen der Löhne und Arbeitsbedingungen sowie stabile Anstellungsbedingungen voraussetzt. Personen ohne Schweizer Pass mit unbefristeten Arbeitsverträgen können sich besser gegen schlechte Arbeitsbedingungen und Willkür durch die Arbeitgebenden zur Wehr setzen als solche mit befristeten Verträgen. Der SGB hat deshalb schon in den Vernehmlassungen der vergangenen Jahre die Ansicht geäussert, dass grössere Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen (B) nötig sind, die Höchstzahlen für die Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) jedoch auf tieferem Niveau bleiben können. 
</p><p>Wir sind erfreut, dass diese Anliegen zumindest teilweise bei der Kontingentfestlegung für das Jahr 2018 aufgenommen worden sind. Für den SGB können sich die Höchstzahlen für 2019 im gleichen Rahmen bewegen wie 2018. Keinesfalls erhöht werden sollen aus obengenannten Gründen die Zahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen, mit einer Erhöhung der Aufenthaltsbewilligungen wäre der SGB einverstanden. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5626</guid><pubDate>Mon, 16 Jul 2018 13:53:46 +0200</pubDate><title>Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-eidgenoessische-natur-und-heimatschutzkommission-und-ihre-aufgabe-als-gutachterin</link><description>Der SGB lehnt die vorgeschlagene Gesetzesrevision auf Basis der Parlamentarischen Initiative Eder ab.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kann nicht nachvollziehen, wieso die Kommission des Ständerates an dieser Gesetzesrevision festhalten will, obwohl das Anliegen bereits im totalrevidierten Energiegesetz berücksichtigt ist. Der SGB weist in seiner Stellungnahme ferner darauf hin, dass Interessensabwägungen zwischen Planungsvorhaben zur sauberen Stromversorgung und Landschaftsschutz eine komplexe Angelegenheit sind, die nur unter Berücksichtigung aller relevanten Grundlagen vorgenommen werden können. 
</p><p>&nbsp;</p><p>Der SGB lehnt die vorgeschlagene Gesetzesrevision ab.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5624</guid><pubDate>Mon, 16 Jul 2018 12:22:04 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-meteorologie-und-klimatologie</link><description>Die Aufgaben von MeteoSchweiz sind Teil des Service public. Der SGB begrüsst, diesen Service zu stärken.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass die Aufgaben von MeteoSchweiz zum Service public gehören und deshalb die Dienstleistungen möglichst barrierefrei zur Verfügung stehen sollten.Es geht beim Aufgabengebiet von MeteoSchweiz um weit mehr als bloss um Wetterprognosen. Die Analysen sind zur Prävention von Naturgefahren und für den Gesundheitsschutz unverzichtbar, sie sind aber auch für wetterabhängige Branchen von hoher Bedeutung.
</p><p>Darum unterstützt der SGB die geplante Revision der Verordnung, die den Service public stärkt.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5622</guid><pubDate>Thu, 12 Jul 2018 18:06:06 +0200</pubDate><title>Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/zweiter-schweizer-beitrag-an-ausgewaehlte-eu-staaten</link><description>Antwort des schweizerischen Gewerkschaftsbunds im Rahmen der Vernehmlassung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst im Grundsatz den Vorschlag. Denn die Schweiz profitiert vom Zugang zum EU-Binnenmarkt. Deshalb sollte sie auch einen Beitrag zur Reduktion der regionalen wirtschaftlichen Unterschiede in der EU leisten. Die Erfahrungen mit dem ersten Erweiterungsbeitrag waren insgesamt positiv. Die kritischen Lehren aus diesen Erfahrungen sollen dazu dienen, den zweiten Beitrag besser zu fokussieren.
</p><p class="Text">Gleichzeitig ist es wichtig, den veränderten politischen Konstellationen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Die Projekte müssen weiterhin zu einer Verringerung des sozialen Gefälles beitragen. Sie sollen vermehrt die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner stärken und auf keinen Fall den Autoritarismus in Ländern wie Ungarn, Polen, Tschechische Republik oder Slowakei. </p><p class="Text">Die zwei Schwerpunkte Migration und Berufsbildung können aus Sicht des SGB wirksam dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass Staaten, die von Migration besonders stark betroffenen sind, mit 200 Millionen Franken unterstützt werden. Dieser Beitrag ist jedoch ausschliesslich für den Schutz und die Integration der Aufgenommenen vorzusehen, nicht jedoch für zweifelhafte Massnahmen oder zwangsbasierte Verfahren, beispielsweise bei Rückschaffungen.</p><p class="Text">Beim Schwerpunkt Berufsbildung legt der Gewerkschaftsbund Wert auf den Einbezug der Sozialpartner. </p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5619</guid><pubDate>Mon, 09 Jul 2018 09:17:00 +0200</pubDate><title>Europäischer Gewerkschaftsbund unterstützt die Schweizer KollegInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/europaeischer-gewerkschaftsbund-unterstuetzt-die-schweizer-kolleginnen</link><description>Intervention auf höchster Ebene.</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Ob entsandt oder wohnhaft in der Schweiz - gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen müssen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer garantiert werden", erklärt Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes in einem Brief an die EU-Aussenbeauftragte Federica Mogherini und Marianne Thyssen, EU-Arbeits- und Sozialkommissarin. Mit seiner Intervention auf höchster Ebene bei der Europäischen Union stärkt Visentini den Schweizer Kolleginnen und Kollegen in der Diskussion um die Flankierenden Massnahmen den Rücken.
</p><p>Der Gewerkschaftschef verweist auf die besondere Situation der Schweiz durch ihre geografische Lage und das hohe Lohnniveau. Darum sei ein besonderer Schutz nötig. "Namentlich die 8-Tage-Regel, die Kaution und risikobasierte Kontrollen", so Visentini in seinem Brief, haben sich als effizient erwiesen. 
</p><p>Der Europäische Gewerkschaftsbund zieht mit den Schweizer Organisationen SGB und Travail.Suisse an einem Strang: "Das Prinzip von gleichen Löhnen für die gleiche Arbeit am gleichen Ort muss überall in Europa gelten." Darum sollen, so Visentini weiter, "die Flankierenden Massnahmen bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen aussen vor gelassen werden."</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5616</guid><pubDate>Thu, 05 Jul 2018 12:57:37 +0200</pubDate><title>Die SDA-Einigung – das starke Ergebnis einer beispielhaften Solidaritätsaktion</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-sda-einigung-das-starke-ergebnis-einer-beispielhaften-solidaritaetsaktion</link><description>Der SGB gratuliert der Redaktion zu ihrem Durchhaltevermögen und ihrer beispielhaften Solidarisierung mit den älteren Kolleginnen und Kollegen! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer hätte das gedacht? Dass die Redaktorinnen und Redaktoren der SDA mit ihren Verbänden syndicom und Impressum noch etwas erreichen könnten. Der SDA als Arbeitgeberin wird gezwungen, ihre Entlassungsstrategie zu revidieren. Das Durchhaltevermögen der Mitarbeitenden und die breite Solidarität haben gewirkt.
</p><p>Zunächst war es beschlossene Sache, dass die SDA in der Keystone AG (bisher unter österreichischer Mehrheitsbeteiligung) aufgehen und das beträchtliche Vermögen von 20 Mio. Franken unter den bisherigen Eignern (Verleger und SRG) aufgeteilt werden sollten. Ohne Rücksicht auf langjährige Mitarbeitende und auf die Funktion der SDA für die landesweite Versorgung mit Medieninhalten sollte der Abbau durchgezogen werden. Es galt, den Service public-Dienstleister für die Fusion mit der gewinnorientierten Keystone fit zu machen. Pickelhart war die Position der Verleger, die Auseinandersetzung um die SDA wurde stellvertretend für alle weiteren Abbauvorhaben im Printmedienbereich geführt. Der CEO der SDA verwies betroffene RedaktorInnen kurzerhand an die Arbeitslosenversicherung. Schliesslich habe man diese als Arbeitgeber mitfinanziert. Verpflichtet sei man nur den Aktionären. 
</p><p>Umso beeindruckender dann der Beschluss der versammelten SDA-Redaktion, nach einem ergebnislosen Warnstreik Ende Januar weiter zu streiken. Nach vier Tagen kam es zu Verhandlungen, der Streik wurde sistiert, die Verhandlungen endeten ohne Ergebnis. Stattdessen ersuchte die Arbeitgeberin im April das WBF die eidgenössische Einigungsstelle einzuschalten. Die Redaktion stellte klare Forderungen auf: Sistierung der ausgesprochenen Kündigungen, existenzsichernde Lösung für die betroffenen älteren Mitarbeitenden und ein guter Sozialplan.
</p><p>Es begann die zermürbende Phase des monatelangen Wartens auf den Schlichtungsvorschlag der Einigungsstelle. Der Redaktion und den Gewerkschaften waren die Hände gebunden. Derweil beschloss die WEKO, dass der rückwirkenden Fusion SDA-Keystone per Januar 2018 stattgegeben werde. Und die SDA-Redaktion begann sich auszudünnen. &nbsp;
</p><p>148 Tage nach dem Streikbeschluss der Redaktion hat nun Ende Juni die eidgenössische Einigungsstelle das Ergebnis bekanntgegeben: Der Abbau wird durchgezogen, aber die Arbeitgeberin wird gezwungen, ihre fiese und unwürdige Entlassungsstrategie zu revidieren. Erstmals in der Geschichte der Medienbranche kommt es zur Wiedereinstellung von bereits entlassenen RedaktorInnen. Alle, die älter als 60 sind, werden zu den gleichen Konditionen wie zuvor wieder angestellt und alle erhalten sie einen Kündigungsschutz bis zur ordentlichen Pensionierung. Der Sozialplan sieht substanzielle Verbesserungen und die Einrichtung eines Härtefonds vor. Mitarbeitende, die ihr Pensum reduzieren mussten und Stagiaires werden bei Neubesetzungen vorrangig berücksichtigt. 
</p><p>Der SGB gratuliert der Redaktion zu ihrem Durchhaltevermögen und ihrer beispielhaften Solidarisierung mit den älteren Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen die Redaktion in ihren Forderungen gegenüber der neuen Leitung von Keystone-SDA und der Eignerschaft: Der Service public-Grundsatz ist im Redaktionsstatut zu verankern, der Redaktionskommission sind die gleichen Rechte wie in der SDA-Agentur zuzusichern und die Mitarbeitenden sollen im Verwaltungsrat vertreten sein. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5611</guid><pubDate>Wed, 04 Jul 2018 17:57:33 +0200</pubDate><title>FlaM: Angriff der FDP-Bundesräte auf den Schweizer Lohnschutz abgewehrt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flam-angriff-der-fdp-bundesraete-auf-den-schweizer-lohnschutz-abgewehrt</link><description>Der Bundesrat bestätigt die „roten Linien“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Angriff der FDP-Bundesräte auf den Schweizer Lohnschutz in den letzten Wochen war beispiellos. Die Bundesräte Cassis und Schneider-Ammann - flankiert durch Staatssekretäre - erklärten sich öffentlich bereit, zentrale Elemente unseres Lohnschutzes Preis zu geben und die Flankierenden Massnahmen mit den Binnenmarkt-Hardlinern der EU-Kommission zu verhandeln.
</p><p>Der Gesamtbundesrat hat diese Angriffe auf den Lohnschutz nun gestoppt und die "roten Linien" bestätigt. Der Lohnschutz wird nicht verhandelt. Damit gilt auch heute, was der Bundesrat bereits im Dezember 2013 im Zusammenhang mit dem Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen schrieb "Es wird sichergestellt, dass die Schweiz die flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit vollständig wahren kann".
</p><p>Der SGB nimmt diesen Entscheid mit Erleichterung zur Kenntnis. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa. Deshalb brauchen wir auch den besten Lohnschutz. Dieser darf nicht verhandelt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5612</guid><pubDate>Wed, 04 Jul 2018 17:33:05 +0200</pubDate><title>Solidarität mit den streikenden Tamedia-Mitarbeitenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-den-streikenden-tamedia-mitarbeitenden</link><description>Der Streik ist nicht nur ein Einsatz für den Erhalt der Arbeitsplätze sondern auch für den Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz. Der Vorstand des SGB unterstützt diesen Kampf voll und ganz.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds hat in seiner heutigen Sitzung seine eindeutige Solidarität mit den streikenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Tamedia in der Westschweiz zum Ausdruck gebracht. Ihr Streik ist nicht nur ein Einsatz für den Erhalt der Arbeitsplätze sondern auch für den Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz. Der Vorstand des SGB unterstützt diesen Kampf voll und ganz.
</p><p>Mit der Drohung seitens des Verlags an die Streikbrecher, sie mit sofortiger Wirkung zu entlassen, tritt Tamedia die fundamentalen Gewerkschaftsrechte mit Füssen und ignoriert bewusst auch in der Schweizer Verfassung garantierte Rechte.
</p><p>Der SGB-Vorstand wünscht den Streikenden viel Kraft und Entschlossenheit, mit dem Ziel, sich gegen Tamedias Schliessungspläne durchzusetzen. Der Gewerkschaftsbund sichert ihnen seine volle Solidarität und Unterstützung zu.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5609</guid><pubDate>Wed, 04 Jul 2018 14:58:16 +0200</pubDate><title>Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-der-geschlechter-und-chancengleichheit-in-der-schweiz</link><description>Stellungnahme zum Bericht des Bundesrates über die vermeintliche Einhaltung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz nimmt bekanntlich keine Vorreiterrolle ein, wenn es um Frauenrechte geht. Umso erstaunlicher ist, wie positiv der Bundesrat sie in seinem Bericht darstellt. Im Kapitel 5 des Berichts: Fast nur Gutzeichen, alles im grünen Bereich! Bei näherem Hinschauen ist natürlich nicht alles so rosig, wie es der Bundesrat darstellt. <br><br>Zu den Zielen im Einzelnen:
</p><h3>Lohngleichheit (SDG 5.1, 8.5 und 5.c)</h3><p>Der Bundesrat lobt, dass die Lohnungleichheit in der Privatwirtschaft zurückgeht. Das ist gut und geht nicht zuletzt auf die Bemühungen der Gewerkschaften um Mindestlöhne und bessere Arbeitsbedingungen im Tieflohnbereich zurück. Der Bundesrat illustriert dies jedoch mit dem Medianlohnunterschied und lässt die Schweiz so im internationalen Bereich sehr viel besser dastehen, als sie tatsächlich ist. Denn internationale Statistiken nennen Durchschnittslohnunterschiede, die höher sind als die Medianlohnunterschiede. Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen. Gemäss Statistischem Amt der Europäischen Union EUROSTAT rangiert die Schweiz 2016 mit durchschnittlich 17 Prozent Lohnunterschied sogar über dem EU-Schnitt von 16.2 Prozent. 
</p><p>Diese Zahlen sagen noch nichts aus zur Lohndiskriminierung. Gemäss SDG muss diese bis 2030 behoben sein und Männer und Frauen müssen für gleichwertige Arbeit gleiche Löhne verdienen. Dieses Ziel ist mit dem jetzigen Tempo nicht erreichbar. Der unerklärte Lohnunterschied als Annäherung an die Lohndiskriminierung bewegt sich seit Jahren im Bereich von 7 – 8 Prozent. Das heisst, Frauen verdienen über 7 Prozent weniger als gleichaltrige Männer mit gleicher Ausbildung, gleichem Jobniveau, gleicher Hierarchiestufe. 
</p><p>Die Schweiz braucht ein wirksames Gesetz, das stichprobenartige Kontrollen durch Bundesbehörden in den Betrieben sowie staatliche Sanktionen gegen fehlbare Firmen vorsieht. Das Parlament hat es zurzeit in der Hand, dies mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes umzusetzen. 
</p><p>Und es braucht flächendeckende Mindestlöhne, damit gerade im prekären Bereich existenzsichernde Löhne bezahlt werden. Doch die Schweiz gehört zu 11 von 35 europäischen Ländern, die keinen solchen kennen. 
</p><h3>Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit (SDG 5.4)</h3><p>Der Bundesrat setzt beim Ziel 5.4 ein Gutzeichen, da der durchschnittliche Aufwand für Erwerbsarbeit und Haus-/Familienarbeit etwas zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist natürlich begrüssenswert. Doch das allein reicht natürlich noch lange nicht. Aktuell haben wir es in der Schweiz mit Strukturen zu tun, die die von der Agenda 2030 geforderte geteilte Verantwortung von Männern und Frauen für die unbezahlte Care-Arbeit verhindern. Das neotraditionelle Modell, in dem der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit in einem eher tiefen Pensum arbeitet, kostet die Familien kurzfristig weniger als eine echte geteilte Verantwortung mit zwei höheren Teilzeitpensen. Die Schweiz muss also dringend vorwärtsmachen mit öffentlichen Dienstleistungen im Care-Bereich: Betreuungsangebote für Kinder und pflegebedürftige Erwachsene müssen über Steuern finanziert werden und allen in guter Qualität zur Verfügung stehen. Erst dann hat die Schweiz das Gutzeichen auch verdient, das der Bundesrat setzt. 
</p><h3>Menschenwürdige Arbeit und geschützte Arbeitsrechte (SDG 8.5 und 8.8)</h3><p>Es ist erbärmlich, welche Indikatoren im bundesrätlichen Bericht herbeigezogen werden, um diese zwei SDG zu bewerten: Erwerbsquote der Frauen (gestiegen, Häkchen) sowie Berufsunfälle (gesunken, Häkchen). Doch menschenwürdige Arbeit und geschützte Arbeitsrechte können nicht auf diese Zahlen reduziert werden. Gerade wenn es um Arbeitsrechte geht, hat die Schweiz aufzuholen: Missbräuchliche, antigewerkschaftliche, diskriminierende Kündigungen sind in der Schweiz Alltag. Das Kündigungsrecht der Schweiz entspricht weder dem ILO-Recht noch der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). 
</p><p>Ebenfalls schweigt der Bundesrat zu Menschen in prekären Beschäftigungsbereichen. Die Arbeit in Privathaushalten, hauptsächlich von Frauen, oft von sogenannten Pendelmigrantinnen erledigt, untersteht in der Schweiz nach wie vor nicht dem Arbeitsgesetz. Miserable Arbeitsbedingungen mit überlangen Präsenzzeiten zu schlechten Löhnen sind die Folgen. Doch der Bundesrat will diese prekäre Arbeit nicht dem Arbeitsgesetz unterstellen und so für etwas Schutz sorgen – unter anderem aus Kostengründen. 
</p><p>Besonders schlimm trifft es Menschen ohne gültige Papiere. Sie können in Situationen von Zwangsarbeit geraten und leben in täglicher Rechtsunsicherheit. Die Schweiz darf diese Menschen nicht noch zusätzlich kriminalisieren, sondern muss ihnen ihre Arbeitsrechte zugestehen und sie möglichst regularisieren. Der Kanton Genf macht es vor, die Schweiz muss folgen. 
</p><p>Wer die Agenda 2030 Ernst nimmt, muss genau hinschauen. Das tut die Plattform Agenda 2030 mit ihrem Bericht. Von Bundesrat und Parlament erwarten wir, dass sie die Agenda 2030 ebenso ernst nehmen und unseren Empfehlungen folgen. Damit die Gutzeichen 2030 der Realität entsprechen: Für echte Gleichstellung und Chancengleichheit.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5607</guid><pubDate>Tue, 03 Jul 2018 08:40:58 +0200</pubDate><title>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/in-der-schweiz-muessen-schweizer-loehne-bezahlt-werden</link><description>Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Mehr Migration wegen Internationalisierung und Online-Arbeitssuche</h3><p>Die Internationalisierung der Gesellschaften und der Wirtschaft haben dazu geführt, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Ausland selbstverständlicher geworden ist - unabhängig von der Einführung der Personenfreizügigkeit. In allen europäischen Ländern, die keine wirtschaftlichen Krisen durchliefen, arbeiten heute mehr Personen mit einem ausländischen Pass als vor rund 10 Jahren.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Entwicklung der ausländischen Erwerbstätigen (EU-28 Staaten) an den Erwerbstätigen total </h3><p>(Differenz zwischen 2006 und 2017, in Prozentpunkten)</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5639</guid><pubDate>Sat, 30 Jun 2018 00:00:00 +0200</pubDate><title>Dossier 129: Vertrags- und Lohnverhandlungen 2017/2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-129-vertrags-und-lohnverhandlungen-2017-2018</link><description>Eine Übersicht und Bewertung aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die vorliegende Dokumentation versucht, die wichtigsten Ergebnisse der letztjährigen Vertrags- und Lohnverhandlungen zusammenzustellen. Sie beruht auf einer Umfrage des SGB bei den ihm angeschlossenen Verbänden und sucht nur jene Bereiche abzudecken, in denen diese Verträge abschliessen. Berücksichtigt wurden Ergebnisse bis Ende Februar 2018.</p><p class="Text">Das Verhandlungsjahr 2017 kann mit den folgenden Schlagworten zusammenfassend kommentiert werden: Mehr Urlaub – mehr Vereinbarkeit, mehr GAV und Allgemeinverbindlichkeit, neuer NAV, Mindestlöhne 4000 CHF, mehr Ferien, aber keine Verkürzung der Wochenarbeitszeit.</p><p class="Text">Die detaillierte Betrachtung finden Sie im Dossier.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5604</guid><pubDate>Fri, 29 Jun 2018 14:30:41 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: weiteres Schrittchen in die richtige Richtung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-weiteres-schrittchen-in-die-richtige-richtung</link><description>Nationalratskommission tritt auf Gleichstellungsgesetz ein</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist erfreut über den Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, die Revision des Gleichstellungsgesetzes, das die Lohndiskriminierung bekämpfen soll, weiter zu beraten. Allerdings hat sie vom Ständerat eine dermassen abgeschwächte Version weitergereicht bekommen, dass sie bei der Detailberatung zwingend Verbesserungen vorsehen muss.
</p><p>Die sogenannte Sunsetklausel gehört aus der Vorlage entfernt: Gesetze sollen abgeschafft werden, wenn sie nicht mehr nötig sind, und nicht schon bei ihrem Entstehen mit einem Ablaufdatum versehen werden. Ebenso ist darauf zu verzichten, Betriebe, die die Lohngleichheit einmal eingehalten haben, zukünftig von der Analysepflicht zu befreien.
</p><p>Der SGB erwartet deshalb, dass der Nationalrat zur Vorlage des Bundesrates zurückkehrt und diese um staatliche Kontrollen und Sanktionen bei Gesetzesverletzungen ergänzt. Denn die fast 10 Milliarden Franken, die den Frauen jährlich aufgrund der Diskriminierung entgehen, sind keine Quantité Negligable, sondern ein skandalöser Verstoss gegen die Verfassung. Und damit muss Schluss sein.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5602</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2018 09:37:06 +0200</pubDate><title>Probleme der Altersversorgung nicht gelöst – Nein zu Frauenrentenalter 65</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-altersversorgung-nicht-geloest-nein-zu-frauenrentenalter-65</link><description>Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen. Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Pensionskassenrenten sinken. Die Renten aus 1. und 2. Säule reichen je länger je weniger, um nach der Pension den Lebensstandard in angemessener Weise fortzusetzen. So wie es die Verfassung verlangt. Und ein immer grösserer Teil der AHV geht für Krankenkassenprämien und Gesundheitsausgaben drauf. Das sind die grossen Probleme der Schweizer Altersvorsorge. Die heute vom Bundesrat publizierte Vernehmlassung zur Reform der 1. Säule klammert die Frage der Rentenhöhe aus und gibt hier keine Antwort. Im Gegenteil: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Frauenrentenalters schafft der Bundesrat neue Probleme und verschliesst sich vor der Realität, dass gerade diese Massnahme ein wesentlicher Grund für die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 war. 
</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bundesrat eine AHV-Zusatzfinanzierung vorschlägt, welche die finanzielle Lage der AHV bis 2030 sichern soll. Wobei der SGB eine Erhöhung der Lohnbeiträge der Mehrwertsteuer vorzieht. Die derzeit im Parlament hängige Zusatzfinanzierung der AHV im Rahmen der Steuerreform wurde vom SGB noch nicht abschliessend beurteilt. Klar ist, dass sie der AHV finanziell mehr Luft geben und den Druck auf die Leistungen reduzieren würde. Dies ist bei der Reform der 1. Säule zu berücksichtigen. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen. &nbsp; &nbsp; <br><br></p><h5>AUSKÜNFTE: &nbsp; </h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5601</guid><pubDate>Wed, 27 Jun 2018 15:08:03 +0200</pubDate><title>&quot;Das Erfolgsmodell Suva braucht wieder den Mut der Gründergeneration&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-erfolgsmodell-suva-braucht-wieder-den-mut-der-gruendergeneration</link><description>Die Rede von SGB-Präsident Paul-Rechsteiner zum Suva-Jubiläum</description><content:encoded><![CDATA[<p>Drei Dinge machten die Suva möglich, <a href="http://sgb.ch.46-231-200-148.monbijou.terminal8.ch/" class="download">sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner </a>an der Feier zu ihrem 100-Jahr-Jubiläum: Die extreme Not samt horrenden Unfallzahlen. Der jahrzehntelange Druck der organisierten Arbeiterbewegung. Und schliesslich Unternehmer und bürgerliche Politiker mit einem starken Sinn für soziale Verantwortung.</p><p>Bei der Bewältigung von Katastrophen wie Mattmark oder Asbest spielte die Suva seither eine wichtige, unersetzliche Rolle. Die gemeinsame Steuerung des öffentlich-rechtlichen Unternehmens durch die Sozialpartner, mit dem Bund in der Rolle der Oberaufsicht, war der Schlüssel für effiziente und branchennahe Lösungen. Und schliesslich wurde der im Laufe der Jahrzehnte aufgebaute Mix von Prävention, Versicherung und Rehabilitation zum Schlüssel des Erfolgsmodells Suva.</p><p>Doch heute steckt die Suva in einer strategischen Falle, weil ihr Tätigkeitsbereich weitgehend auf den industriellen Sektor beschränkt wurde, der heute nur noch 20 Prozent der Erwerbstätigen erfasst. Deshalb, sagte Paul Rechsteiner, werde in den kommenden Jahren der Mut der Gründergeneration im Interesse zukunftsorientierter Lösungen wieder gefragt sein.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/3/csm_Rechsteiner_Paul_farbig_2015_4f858f4ce2.webp" length="259182" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5600</guid><pubDate>Mon, 25 Jun 2018 12:00:00 +0200</pubDate><title>Freihandelsabkommen mit der Türkei: Falsches und gefährliches Signal </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/freihandelsabkommen-mit-der-tuerkei-falsches-und-gefaehrliches-signal</link><description>Kritik von Alliance Sud, Arbeitsgruppe Schweiz Kolumbien, Demokratische Jurist_innen Schweiz, FIAN Schweiz, Gesellschaft für bedrohte Völker, Humanrights.ch, Public Eye, Schweizerische Helsinki-Vereinigung, Solifonds, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Heute wird die Schweiz im Rahmen der EFTA das "modernisierte" Freihandelsabkommen mit der Türkei unterzeichnen. Damit sendet die EFTA zum jetzigen Zeitpunkt ein völlig falsches Signal aus. Nun liegt es am Parlament, vorerst auf eine Ratifizierung zu verzichten. 
</p><p>In der Türkei wurden gestern vorgezogene Wahlen abgehalten. Diese fanden in einem sehr schwierigen Umfeld statt. Seit dem Putschversuch im Juli 2016 befindet sich das Land im Ausnahmezustand und wird von Präsident Erdogan durch Notstandsdekrete regiert. Auf Geheiss dieser Dekrete wurden rund 150 000 Staatsgestellte entlassen und rund 160 000 BürgerInnen verhaftet – darunter viele Mitglieder und AmtsträgerInnen der Opposition, MinderheitsvertreterInnen sowie GewerkschafterInnen. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte sowie der UN-Sonderberichterstatter über Folter zeigen sich in ausführlichen Berichten sehr besorgt über die Situation im Land.
</p><p>Die diese Medienmitteilung unterzeichnenden Organisationen haben bereits vor Monaten festgehalten, dass die Modernisierung des Freihandelsabkommen zu diesem Zeitpunkt ein falsches Signal ist. Dies gilt umso mehr nach neueren Entwicklungen wie der versuchten Entführung eines Zürcher Geschäftsmannes durch Mitarbeiter der türkischen Botschaft und, insbesondere, die – durch das Schweizer Parlament scharf verurteilte – völkerrechtswidrige Invasion der Türkei nach Nordsyrien. Zudem steht dem Schaden dieser Unterzeichnung in einer "offiziellen" Leseart kaum relevanter wirtschaftlicher Nutzen gegenüber: Fälle von Rechtswillkür sowie eine verheerende Wirtschaftspolitik führen dazu, dass Schweizer UnternehmerInnen und InvestorInnen zunehmend beginnen, einen Bogen um die Türkei machen.
</p><p>Das modernisierte Freihandelsabkommens beinhaltet neu auch ein sogenanntes Nachhaltigkeitskapitel, welches die Einhaltung der Menschenrechte sowie internationaler Sozial- und Umweltstandards postuliert. Unter normalen Umständen wäre die Erweiterung um ein solches Kapitel sehr zu begrüssen. Mit der Unterzeichnung aber bestätigt die EFTA faktisch, dass das türkische Regime die Menschenrechte heute vollumfänglich einhalte und bereit sei, dies auch in Zukunft zu tun. Das ist nicht nur ein Affront gegenüber der unter Erdogans Despotismus leidenden Zivilbevölkerung, gleichzeitig nimmt damit auch die Glaubwürdigkeit und Kohärenz des Schweizer Engagements für eine auf die Menschenrechte basierende Aussenhandelspolitik schweren Schaden. 
</p><p>Nun liegt es am Parlament, hier klar Stellung zu beziehen: So lange keine wesentliche Verbesserung der menschenrechtlichen Lage in der Türkei (und in Nordsyrien) erkennbar ist, muss auf eine Genehmigung der Ratifizierung des modernisierten Freihandelsabkommens verzichtet werden.<br> &nbsp;
</p><p><b>Diese Medienmitteilung unterzeichnen folgende Organisationen:</b><br> Alliance Sud, Arbeitsgruppe Schweiz Kolumbien, Demokratische Jurist_innen Schweiz, FIAN Schweiz, Gesellschaft für bedrohte Völker, Humanrights.ch, Public Eye, Schweizerische Helsinki-Vereinigung, Solifonds, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse<br> &nbsp; 
</p><h5>Für weitere Informationen:</h5><ul><li>Reto Wyss, Zentralsekretär SGB, Delegierter EFTA-Konsultativkommission,<br> Tel. 079 740 99 84</li><li>Kurt Regotz, Travail.Suisse, Delegierter EFTA-Konsultativkommission<br> Tel. 079 617 62 94</li><li>Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter Gesellschaft für bedrohte Völker, <br>Tel. 079 679 01 24</li></ul>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5598</guid><pubDate>Fri, 22 Jun 2018 10:29:45 +0200</pubDate><title>Debatten-Klamauk verdeckt eigentliches Ziel der SVP-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/debatten-klamauk-verdeckt-eigentliches-ziel-der-svp-initiative</link><description>SVP-Anti-Menschenrechtsinitiative ist auch ein direkter Angriff auf Arbeitnehmende </description><content:encoded><![CDATA[<p> Geschlagene neun Stunden musste der Nationalrat in der Sommersession über die sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative" der SVP debattieren. Weil die SVP die Debatte nutzen wollte, um in der Öffentlichkeit ihre Mär von den "fremden Richtern" breitzuwalzen, mit Marionetten und Klebband und ewig gleichen Fragen. Ob diesem Wahlkampf-Spektakel ging unter, dass die SVP viel mehr als nur Wahlkampf betreiben will. Ziel der Initiative ist nichts anderes als die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
</p><p>Die SVP will mit der geplanten Verfassungsänderung angeblich die Souveränität der Schweiz stärken. So sollen die Bundesverfassung über das Völkerrecht gestellt und völkerrechtliche Verträge, die einer Verfassungsbestimmung widersprechen, gekündigt werden. Was nach Souveränität tönt, ist eine krasse Schwächung unserer individuellen Grundrechte.
</p><p>Blenden wir kurz zurück: Eigentlicher Auslöser für die Lancierung der Initiative war ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2012, wonach die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht nur den Bundesgesetzen, sondern auch der Bundesverfassung vorgehe. Selbstverständlich sind Grund- und Menschenrechte universell, gehen also vor jedem Gesetz und jeder Verfassung. Doch das passt der SVP nicht. Sie stellt immer wieder Forderungen, welche die Grundrechte in Frage stellen. Und da stören die EMRK und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die alle Menschen in der Schweiz vor Verletzungen ihrer Grundrechte schützen.
</p><p>Dabei geht es nicht einfach um den Schutz von Minderheiten. Denn hinter der Initiative steht in letzter Analyse nicht nur eine menschenrechtsfeindliche Politik, sondern auch ein direkter Angriff auf alle Arbeitnehmenden in der Schweiz: Angestellte sind zur Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber den Arbeitgebern auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. Dabei spielt das Völkerrecht eine zentrale Rolle.
</p><p>Die EMRK und das Völkerrecht der Uno-Organisation für Arbeit (ILO) garantieren allen Arbeitnehmenden diverse Rechte. Etwa das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen. Oder den Schutz vor Kündigung, nur weil jemand gewerkschaftlich aktiv ist. Oder die Garantie, dass Gewerkschaften eine Belegschaft am Arbeitsplatz besuchen und beraten darf. Und nicht zuletzt den Schutz von Whistleblowern.
</p><p>Aber auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Sozialversicherungen wird so gesichert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen - und damit die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert.
</p><p>Fazit: Von einer Annahme der Initiative wären die EMRK und 43 ILO-Konventionen betroffen, die uns Arbeitnehmenden zentralen Schutz gewähren. Denn in der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht das einschreitet, wenn Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist gemäss der heutigen Verfassung auch Völkerrecht wie das EMRK- oder das ILO-Recht massgebend. So übernimmt das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht diese Schutzfunktion. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5595</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 11:23:19 +0200</pubDate><title>Dezidiertes Handeln der SNB nötig - Franken nach wie vor stark überbewertet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dezidiertes-handeln-der-snb-noetig-franken-nach-wie-vor-stark-ueberbewertet</link><description>SGB-Kommentar zur Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Weltwirtschaft ist auf Erholungskurs. Auch in der Schweiz geht es sukzessive aufwärts. Klar negativ ist jedoch die Aufwertung des Frankens in den letzten Wochen von 1.20 auf 1.15 Fr./Euro. Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Schätzungen mit verschiedenen Modellen zeigen, dass der faire Franken-Euro-Kurs im Bereich von 1.25 bis 1.30 Fr. pro Euro liegen dürfte. 
</p><p>Die Überbewertung des Frankens führt u.a. dazu, dass die konjunkturelle Erholung im Ausland stärker ausfällt als in der Schweiz. Es droht die Gefahr, dass viele Firmen weniger in der Schweiz und mehr im Ausland investieren. Mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung – heute und morgen. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB die Zinsen nach wie vor tief hält und bereit ist, am Devisenmarkt zu intervenieren. Der SGB erwartet von der SNB aber, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht. Insbesondere wurde die Chance verpasst, den Wert von 1.20 Fr./Euro mit diversen Massnahmen (kommunikativ und monetär) zu stabilisieren. Ziel muss nun sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchsetzen – insbesondere in Bezug auf den Wechselkurs.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5594</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 09:58:23 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit ist auch dein Bier</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-ist-auch-dein-bier</link><description>Der SGB hat eine breite Kampagne gestartet, um die Diskussion zur Lohngleichheit noch weiter in die Gesellschaft zu tragen und den Druck auf das Parlament weiter zu erhöhen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohngleichheit nimmt einen harzigen Weg durchs Parlament. Die Rückweisung des Ständerats im Februar ist auf massiven Widerstand ausserhalb des Bundeshauses getroffen. Gewerkschaften und Frauenorganisationen haben massiv Druck aufgebaut und im öffentlichen Diskurs hat die Stimmung gedreht, auch im Ständerat. Die Vorlage zur Revision wurde jetzt klar mit 27:15 Stimmen angenommen. Dies ist ein Erfolg für die Gewerkschaften und die befreundeten Frauenorganisationen. Der Druck muss aber jetzt weiter erhöht werden. Denn die Vorlage hat noch einige ihrer ohnehin schon nicht sehr scharfen Zähne verloren. So wurde zum Beispiel die Anzahl der verpflichteten Unternehmen deutlich reduziert.
</p><p><b>Kampagne gestartet.</b><br>Darum hat der SGB eine breite Kampagne gestartet. «Lohngleichheit ist auch dein Bier» lautet ihr Titel. Und das kann man ruhig wörtlich verstehen. Denn der Gewerkschaftsbund hat bei der Brauerei «La Nébuleuse» ein spezielles Lohngleichheitsbier brauen lassen, um die Diskussionen weiter in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Bier ist schweizweit in vielen Restaurants und Bars und bei weiteren Anlässen erhältlich. Die dazugehörigen Bierdeckel können als Postkarten an die Nationalräte geschickt werden. Damit soll der nötige Druck auf das Parlament aufgebaut werden, damit es die Revision nicht nur verabschiedet, sondern vor allem auch mit den nötigen Verbesserungen ausstattet und zu einem wirklich wirksamen Instrument macht.
</p><p>Münden soll die Kampagne in der grossen nationalen Demonstration am 22. September auf dem Bundesplatz in Bern – passend zur Gesetzesberatung im Parlament.<br><br></p><p><b>Informieren und unterstützen:</b><br> ⇒ <a href="https://www.facebook.com/auch.dein.bier" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Kampagne bei Facebook unterstützen</a></p><p>⇒ <a href="https://www.auch-dein-bier.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Bier probieren oder Bierdeckel bestellen</a></p><p>⇒ <a href="/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-ist-auch-dein-bier">Weitere Informationen zur Lohngleichheit</a></p><p>⇒ <a href="https://www.nau.ch/politik-wirtschaft/wirtschaft/2018/06/13/frauenkommission-sgb-uber-lohngleichheit-und-bier-65351521" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Interview anlässlich der Kampagnen-Vorstellung</a></p><p>⇒ <a href="/themen/gleichstellung/detail/nationale-kundgebung-fuer-lohngleichheit-und-gegen-diskriminierung-enough18">Informationen zur Demo am 22.09.2018 und den gratis Extra-Zügen</a>.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5592</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 08:39:01 +0200</pubDate><title>&quot;Die Suva muss heraus aus der strategischen Falle!&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-suva-muss-heraus-aus-der-strategischen-falle</link><description>Ex-Suva-Verwaltungsrat, Ex-Unia- und SGB-Co-Präsident Vasco Pedrina zum 100-Jahr-Jubiläum</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">100 Jahre SUVA - diesen Erfolg darf man feiern, meint Vasco Pedrina, ehemaliger Suva-Verwaltungsrat und Unia-Co-Präsident. Doch die SUVA muss raus der strategischen Falle und in neue Felder vorstossen.</p><p><strong>SGB: Vasco Pedrina, du hast dein ganzes Berufsleben mit der Suva zu tun gehabt. Was sind die drei grossen Herausforderungen für die Zukunft der Suva?</strong></p><p><strong>Vasco Pedrina:</strong> Zunächst einmal: die Suva stellt eine Erfolgsstory dar. Das liegt an ihrer Form als öffentlich-rechtlichen Unternehmen, gemeinsam von den Sozialpartnern gesteuert. Kommen dazu der gute Produktemix mit den drei Bereichen Prävention, Versicherung und Rehabilitation sowie sehr gute Mitarbeitende, die echt stolz sind, für ein solches Sozialwerk zu arbeiten. Die Suva ist heute kerngesund, Ihre Zukunft jedoch ist gefährdet. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Suva nicht ändern, dann schnappt die strategische Falle, die ihr gesteckt wurde, auch zu.</p><p><strong>Strategische Falle?</strong></p><p>In der Revision der Unfallversicherung 1984 kam es zu einem Deal zwischen den Gewerkschaften und den Bürgerlichen. Der ging so, dass der Unfallversicherung neu alle Arbeitnehmenden unterstellt wurden und dass die Versicherung weiterhin sehr gute Leistungen garantierte, etwa Renten von 90 Prozent des letzten Lohnes, was europäisch einen Spitzenwert darstellt. Gleichzeitig wurde auch einer moderaten Ausweitung der Leistungen zugestimmt. Der zu hohe Preis dafür war die Festlegung, das Monopol der Suva auf den zweiten Sektor, also Industrie und Gewerbe, zu beschränken. Das Problem dabei: 1984 beschäftigte der zweite Sektor rund 40 % der Erwerbstätigen, heute sind es nur etwas mehr als 20 %. Da droht eine langsame Ausblutung der Suva. Es ist eine schleichende Privatisierung zugunsten der Privatassekuranz im Gange.</p><p><strong>Aber die Suva versichert doch heute immer noch fast 2 Millionen Arbeitnehmende ...</strong></p><p>Stimmt, das ist aber weniger als die Hälfte der Erwerbstätigen. Früher versicherte die SUVA 70 Prozent und mehr aller versicherten Beschäftigten. Die absolute Zahl der Versicherten geht nicht rasch zurück, solange die Beschäftigung insgesamt steigt. Die drohenden Umbrüche, teils auch im Rahmen der Digitalisierung, werden da aber für eine Reduktion sorgen. Oder nehmen wir das seit Jahren bekannte Phänomen der Auslagerung: Wenn industrielle Betriebe etwa die Reinigung oder die Verpflegung auslagern, gehen diese Beschäftigten der Suva verloren. Fazit: Die Erosion des zweiten Sektors gefährdet die Suva. Es braucht eine Ausweitung des Suva-Tätigkeitsbereichs. Wir wollten diese Herausforderung bei der UVG-Revision von 2013/16 angehen, kamen aber damit nicht durch. Immerhin haben wir Verschlechterungen verhindert, so etwa die im ersten gescheiterten Anlauf vorgesehene Möglichkeit, dass Teile der öffentlichen Verwaltung zu den Privatversicherern hätten wechseln können.</p><p><strong>Was sind denn deine Vorschläge, um aus dieser strategischen Falle zu finden?</strong></p><p>Ein erster Vorschlag – den wir vertieft im Rahmen der erwähnten letzten Revision geprüft haben – war, den Suva-Bereich zu vergrössern. Man könnte der Suva alle öffentlichen Verwaltungen oder das Gesundheitswesen oder den kompletten Gross- und Detailhandel unterstellen. Zweiter Vorschlag: ein "Modell Deutschland" einführen. Das hiesse: Das Obligatorium der Unfallversicherung wäre der Suva zugewiesen, die Zusatzversicherung den Privatversicherern. Dieses Modell eröffnet jedoch unwägbare Abgrenzkonflikte. Ein weiteres Modell: Die Suva übernimmt die Taggeldversicherung auch für Krankheiten. Ich glaube, dass die hier erstgenannte Piste der Erweiterung wahrscheinlich die erfolgversprechendste darstellt.</p><p><strong>Wieso sollte das Parlament da nun plötzlich einlenken oder anders gefragt: wieso sollte der Rückhalt der Privatversicherer da plötzlich sinken?</strong></p><p>Weil die Zahlen eine eindeutige Sprache sprechen. Und zwar für die Suva: Von jedem einbezahlten Franken gehen bei der Suva 95 Rappen an die Versicherten zurück. Nur 5 Rappen werden für die Verwaltung verwandt. Bei den Privatversicherern gehen nur 80 bis 85 Rappen an die Versicherten zurück, mindestens 15 Rappen landen in den Taschen der Versicherer selbst. Das ist ein starkes Argument für die Suva, reicht aber nicht hin bei einem ideologisch so hart umkämpften Thema. Damit komme ich zur zweiten Herausforderung.</p><p><strong>Die da wäre?</strong></p><p>Wieso gelang es vor 100 Jahren, die Suva zu gründen? Nicht nur wegen dem hartnäckigen Druck der Arbeiterbewegung, sondern auch dank dem sozialen Flügel der Arbeitgeber und der bürgerlichen Kräfte. Der FDP-Nationalrat und spätere Bundesrat Ludwig Forrer war dabei die treibende Kraft. Neoliberalismus und SVP haben leider den sozialen Flügel in den Arbeitgeberverbänden, in FDP und CVP fast erstickt. Das muss sich ändern. Für uns heisst das: die Gewerkschaften und die fortschrittlichen politischen Kräfte müssen den sozialen Druck von unten massiv erhöhen, damit auch bei Unternehmern und bei den Mitte-Rechtsparteien das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Bildung eines sozialen Flügels in ihren Reihen wieder wächst.</p><p><strong>Und die dritte Herausforderung?</strong></p><p>Das sind Sachfragen. Zum ersten ist die Asbestkatastrophe immer noch nicht bewältigt. Hier stellen sich der Suva noch viele Aufgaben, etwa bei der Prävention, bei der Last zwischen den Branchen, die gerechter verteilt werden soll, oder beim Aufbau des neuen Entschädigungsfonds für Asbest-Opfer. Festzustellen ist aber auch, dass die Suva – nach den Wirren der 1970er/80er Jahre – sehr viel geleistet hat und heute als Vorbild in Europa dasteht. Zum zweiten ist die tickende Bombe der psychosozialen Berufskrankheiten zu nennen. Insbesondere der Bereich Prävention ist diesbezüglich schlecht geregelt; eine Zuständigkeit der Suva wäre sehr zu begrüssen. Stichwort Nummer drei: die Digitalisierung. Nehmen wir zum Beispiel den Streit mit Uber, ob die TaxifahrerInnen Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende sind: Die Suva sollte auch für diese Arbeitnehmenden zuständig sein, ohne jegliche rechtliche Auseinandersetzung.</p><p><strong>Die Suva feiert dieses Jahr ihren 100. Geburtstag. Eine Möglichkeit, diese Herausforderungen anzupacken?</strong></p><p>Auf alle Fälle. Die Gewerkschaften wollen nicht einfach nur feiern. Wir werden die Feiern nutzen, um darauf hinzuweisen, dass die Suva kein Auslaufmodell sein darf sondern sich aus der strategischen Falle befreien muss.</p><h5>Vasco Pedrina</h5><ul><li>Vasco Pedrina, 1994 bis 1998 SGB-Co-Präsident, 1991 bis 2004 GBH- und GBI-Präsident, 2004 bis 2006 Unia-Co-Präsident, hatte bereits in den 1980er Jahren mit der SUVA zu tun, damals als Sekretär der SGB-Kommission für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Pedrina war die treibende Kraft hinter der Kampagne für das Asbestverbot. Von 2007 bis Ende 2016 war er Mitglied des SUVA-Verwaltungsrates, die letzten 7 Jahre davon als Vizepräsident.</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Unfallversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/5/csm_Vasco-Pedrina-Unia_8b08fcb075.webp" length="108680" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5590</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 07:57:00 +0200</pubDate><title>Grosse Unterschiede bei den Krankenkassenprämien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grosse-unterschiede-bei-den-krankenkassenpraemien</link><description>Alte, Kranke und Frauen zahlen massiv mehr – Solidarität nicht weiter aufweichen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Unabhängig von Gesundheitszustand und Alter gelten in der Schweiz seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes KVG im Jahr 1996 regional einheitliche Prämien. Das ist eine wichtige Errungenschaft, die den solidarischen Versicherungscharakter in der Gesundheitsversorgung entscheidend gestärkt hat.
</p><p>Der grosse Makel daran: Es sind leider auch vom Geldbeutel unabhängige, einheitliche Kopfprämien: Der Milliardär zahlt gleich viel wie die Migros-Kassiererin. Für viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen sind die Krankenkassenprämien heute daher zu einer untragbaren finanziellen Belastung geworden. Dieses Problem ist allseits bekannt; der SGB setzt sich seit Jahren für einkommensabhängige Nettoprämien ein.
</p><h3>Prämienunterscheid von 43 Prozent</h3><p>Weniger bekannt ist aber die Tatsache, dass sich die Prämienhöhe trotz gesetzlicher Einheitsprämie dennoch sowohl nach Alter als auch nach Gesundheitszustand signifikant unterscheidet. Aktuelle Untersuchungen hierzu liefert ein <a href="https://www.helsana.ch/docs/helsana-praemienreport-2018.pdf" class="external-link-new-window">Bericht des Gesundheitsökonomen Pius Gyger</a>.
</p><p>Betrachtet man nicht nur die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) jährlich kommunizierte Standardprämie (Durchschnittsprämie bei freier Arztwahl mit 300 Franken Franchise), sondern die effektiv bezahlten Prämien, so ergibt sich folgendes Bild: Eine 25-jährige Versicherte bezahlte 2016 eine durchschnittliche Monatsprämie von 299 Franken, während ein 95-Jähriger im gleichen Jahr 427 Franken bezahlte. Dieser Unterschied von 43 Prozent kommt durch die Wahl des Versicherungsmodells und der Franchise zustande, also dadurch, dass sich gesunde Junge eher für ein Modell mit Einschränkung (z.B. Telemedizin) und eine hohe Franchise (z.B. 2500.-) entscheiden können. Beides bringt ihnen eine Prämienreduktion.
</p><p>Rechnet man zu diesen Prämien noch die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten hinzu, dann vergrössert sich der Unterschied zwischen Jung und Alt gar auf 55 Prozent: Alte und damit kränkere Versicherte müssen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und damit auch mehr Selbstbehalt bezahlen (inkl. Spital- und Pflegepauschalen).
</p><p>Die Prämien steigen also nicht nur mit der Zeit (jährlicher Durchschnitt seit 1996: 4.6%), sondern zusätzlich auch mit dem Alter. Verteilt man die obenstehende Differenz von 43 Prozent auf die relevanten 70 Lebensjahre, so ergibt das eine zusätzliche Prämienerhöhung von 0.5 Prozent pro Altersjahr.
</p><h3>Das Portemonnaie bestimmt das Prämienmodell</h3><p>Nun spiegelt die Verfügbarkeit von unterschiedlichen Versicherungsmodellen und Franchisen in der Theorie eine Wahlfreiheit vor, die so in der Praxis nicht existiert: Es ist weitgehend nicht löbliche Bescheidenheit, die es Versicherten erlaubt, eine höhere Franchise oder ein HMO-Modell zu wählen, sondern einzig und allein der Gesundheitszustand und das Portemonnaie.
</p><p>So kam das BAG letztes Jahr in einem<a href="https://www.bag.admin.ch/dam/bag/fr/dokumente/kuv-aufsicht/krankenversicherung/auswahl-und-wechsel-franchisen-in-okp.pdf.download.pdf/auswahl-und-wechsel-franchisen-in-okp.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Bericht</a> zum Schluss, dass "Versicherte ihre Franchisen mehrheitlich individuell nach den von ihnen erwarteten Bruttoleistungen" wählen. Mit anderen Worten: Die Leute verhalten sich genauso, wie es das System von ihnen verlangt. Wird man kränker (bzw. älter), nimmt man eine höhere Prämie in Kauf, um dafür eine tiefere Franchise zu erhalten. Nur: Unter dem Strich bezahlt man dennoch mehr.
</p><p>Die Versicherten entscheiden sich also nicht dann für tiefere Prämien, wenn sie es wollen, sondern dann, wenn sie es können. Im Alter können sie es aufgrund des Gesundheitszustandes zunehmend nicht mehr - und müssen finanzielle Mehrbelastungen schultern.
</p><p>Die gesetzlich vorgesehene Solidarität in der Grundversicherung wird also gerade durch den demografischen Wandel zunehmend strapaziert. Dies aber nicht deshalb - wie von bürgerlichen Wahlfreiheitsideologen behauptet - weil die Jungen immer mehr für die Alten bezahlen müssten. Sondern deshalb, weil die Alten viel höhere Prämien bezahlen müssen als die Jungen (die zudem dereinst noch älter werden werden).
</p><p>Übrigens: Die effektiv bezahlten Prämien unterscheiden sich nicht nur nach Alter, sondern auch nach Geschlecht: Die Prämien der Frauen waren 2016 durchschnittlich 8 Prozent höher als jene der Männer. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5585</guid><pubDate>Tue, 19 Jun 2018 16:42:02 +0200</pubDate><title>Die Arbeitgeber-Katze lässt das Mausen nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-arbeitgeber-katze-laesst-das-mausen-nicht</link><description>Arbeitsgesetz: Ständeratskommission verschlechtert Arbeitsbedingungen für Hunderttausende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mehr arbeiten, weniger Schutz: Dieses Ziel verfolgen zwei Vorstösse, die demnächst ins Parlament kommen.</p><p>Der Abbau der Arbeitnehmendenrechte bei Zeiterfassung sowie Höchstarbeits- und Ruhezeiten wird hunderttausende Angestellte betreffen - mit gravierenden Folgen. Die beiden Gewerkschaftsbünde SGB und Travail.Suisse sowie die Arbeitnehmerorganisationen VSAO (Verband Schweizerischer Oberärztinnen und -ärzte), Unia und Syna sagen Nein dazu und wehren sich.
</p><p>Das schweizerische Arbeitsrecht ist eines der liberalsten und arbeitgeberfreundlichsten Europas. In der Schweiz wird so viel gearbeitet wie kaum irgendwo. Gleichzeitig nehmen Burn-out- und Stresserkrankungen am Arbeitsplatz in unserem Land dramatisch zu. Immer mehr Menschen haben Mühe, mit den unregelmässigen Arbeitszeiten umzugehen, mit der Verwischung der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit im Rahmen der Digitalisierung sowie mit dem erhöhten Arbeitsdruck. Vor allem für ältere Arbeitnehmende und solche mit familiären Verpflichtungen ist es immer schwieriger, im Berufsleben integriert zu bleiben.
</p><p>Es ist deshalb zynisch, dass heute die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unter der Federführung von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter beschlossen hat, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz weiter zu verschlechtern.
</p><p>Geht es nach dem Willen der beiden Standesvertreter aus Luzern und St. Gallen und der WAK-S, dürften Arbeitnehmende, deren Arbeitsvertrag sie als Fachspezialisten oder Kader ausweist, nicht mehr in den Genuss grundlegendster Arbeitsschutzbestimmungen kommen. Für die Betroffenen würde nicht nur die wöchentliche Höchstarbeitszeit praktisch abgeschafft - auch der Schutz vor Arbeit in der Nacht sowie die Sonntagsruhe wären massiv bedroht.
</p><p>Die Folgen für die Gesundheit sind von Arbeitsmedizinern längst erkannt worden und belegt. Doch auch die Löhne kämen unter Druck. Die von der Kommission gutgeheissenen parlamentarischen Initiativen sind aber nur die Spitze des Eisbergs: Noch andere parlamentarische Vorstösse zielen darauf ab, das Schweizer Arbeitsrecht weiter zu durchlöchern. Die Arbeitnehmerorganisationen werden dem nicht tatenlos zusehen. Sie fordern das Parlament auf, endlich zur Besinnung zu kommen und die parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu begraben.
</p><h3>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Travail.Suisse, Syna, Unia und VSAO</h3><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Linda Rosenkranz, Leiterin Kommunikation Travail.Suisse, 079 743 50 47 </li><li>Marcel Marti, Leiter Politik &amp; Kommunikation VSAO Tel. 031 350 44 82</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5582</guid><pubDate>Fri, 15 Jun 2018 10:35:38 +0200</pubDate><title>Der Lohnschutz steht nicht zur Disposition</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-lohnschutz-steht-nicht-zur-disposition</link><description>SGB, Travail.Suisse, Unia und Syna zu Flankierenden Massnahmen und Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bundesrat Cassis hat sich diese Woche bereit erklärt, die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen FlaM in den Verhandlungen mit der EU-Kommission preis zu geben. Damit hat der die Unterstützung der Gewerkschaften verloren.</p><p>Indem der Aussenminister die 8-Tage-Regel als "fast religiöse Frage" lächerlich machte, signalisierte er die Bereitschaft, den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen insgesamt zur Disposition zu stellen. Denn bei der Diskussion um die 8-Tage-Regel geht es schlicht um die Frage, ob die Schweiz ihre europaweit höchsten Löhne eigenständig schützen kann. Diese Regeln und die Flankierenden insgesamt müssen vom neuen Rahmenabkommen ausgenommen werden. Nur so ist sichergestellt, dass trotz institutionellen Verflechtungen die Regelungen nicht durch EU-Gerichtsbarkeiten oder ein Schiedsgericht ausgehebelt werden.
</p><p>Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Deshalb müssen in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Deshalb hat Bundesrat bereits bei der ersten Abstimmung zu den Bilateralen "einen umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping" durch die FlaM versprochen. Auch das Freizügigkeitsabkommen verlangt die "Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer" Die Löhne der In- und Ausländer müssen vor Dumping geschützt sein.
</p><h3>8-Tage-Voranmeldung als zentrales Schutzelement</h3><p>Die 8-Tage-Voranmeldung ist ein zentrales Element des Schweizer Lohnschutzes – zur Planung der Kontrollen und zur Durchsetzung der Kautionen. Die Einsätze vieler Firmen sind vergleichsweise kurz. Ohne Voranmeldung hätten die ausländischen Unternehmen in vielen Fällen den Einsatz schon beendet, bevor die Kontrollorgane vom Einsatz wissen.
</p><p>In der Praxis stellt diese Voranmeldung kein wesentliches Hindernis dar. Bereits heute arbeiten in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen wie in der Schweiz (gemessen an der Wohnbevölkerung). Die Firmen müssen ihre Einsätze in der Schweiz planen, was in den allermeisten Fällen deutlich über 8 Tage dauert. In Ausnahmefällen wie Reparaturen usw. kann die Arbeit vor Ablauf der achttägigen Frist aufgenommen werden.
</p><p>Nach den Äusserungen von Bundesrat Cassis muss ich der Gesamtbundesrat fragen, ob das Rahmenabkommen für die nächste Zeit überhaupt angestrebt werden soll. Oder ob nicht zuerst die Abstimmungen über die sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative" und die Kündigungsinitiative durchgeführt werden sollen. Denn ein funktionierender Lohnschutz ist die Voraussetzung dafür, dass diese beiden Vorlagen abgelehnt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Hans Maissen, Vizepräsident Syna, 079 221 30 50 </li></ul><p>&nbsp;</p><p><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5577</guid><pubDate>Tue, 12 Jun 2018 18:19:02 +0200</pubDate><title>«Lohngleichheit ist auch dein Bier»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-ist-auch-dein-bier</link><description>SGB startet Kampagne für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ist eine Realität. Weltweit. Aber auch in der Schweiz. Obwohl das Prinzip der Lohngleichheit seit 37 Jahren in der Verfassung verankert ist, beträgt die Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen gemäss Eurostat immer noch 17 Prozent, und damit etwas mehr als im EU-Schnitt. Rund zwei Fünftel dieses Lohnunterschieds lassen sich nicht durch objektive Faktoren wie unterschiedliche Ausbildung, Hierarchiestufen und Aufgabenprofile erklären. Anders als von den Arbeitgebern in den letzten Jahren plötzlich wieder kolportiert, handelt es sich dabei schlicht um Lohndiskriminierung. Insgesamt entgehen den arbeitstätigen Frauen pro Jahr fast 10 Milliarden Franken!
</p><p>Die Lohndiskriminierung geschieht oft unbewusst. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Parlament im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes nun vorwärts macht und die Vorlage aus dem Ständerat verbessert. Es braucht nicht nur, wie zurzeit vorgesehen, eine Analysepflicht. Es braucht auch eine «Madame Égalité», die in Stichproben kontrolliert, ob die Unternehmen ihrer Pflicht nachkommen, und die bei Missachtung auch Sanktionen aussprechen kann. 
</p><p>Für den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen ist nicht allein die Lohndiskriminierung verantwortlich. Studien zeigen vielfältige Gründe für die Lohnlücke. Mutterschaft alleine reicht als Erklärung nicht aus. Entscheidenden Einfluss haben die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Elternschaft. Dabei gilt: Je höher die Akzeptanz für die Erwerbstätigkeit von Müttern und je besser und günstiger das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung, desto geringer der Mutterschaftsmalus. Deshalb setzt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) dafür ein, dass das Angebot an steuerfinanzierter familienergänzender Kinderbetreuung ausgebaut und die bezahlte und unbezahlte Arbeit besser zwischen den Geschlechtern verteilt wird.
</p><p>Dies zeigt: Lohngleichheit geht alle an, ob Frauen oder Männer. Umso mehr als die Lohndiskriminierung der Frauen sich auch negativ auf die Renten von Frauen und Paaren auswirkt. Um die Bevölkerung für Lohngleichheitsfragen zu sensibilisieren, trägt der SGB die Debatte unter dem Slogan «Lohngleichheit ist auch dein Bier» in die Beiz: In den Städten Aarau, Basel, Bern, Genf, Lausanne, Luzern und Zürich wird ab heute in verschiedenen Restaurants und Bars ein von der Waadtländer Brauerei La Nébuleuse extra gebrautes Lohngleichheitsbier verkauft. Und am gewerkschaftlichen Aktionstag für Lohngleichheit vom 14. Juni wird das Bier an Veranstaltungen ausgeschenkt. Begleitet wird der Ausschank von einer Kampagne auf <a href="http://fb.me/auch.dein.bier">fb.me/auch.dein.bier</a> und <a href="http://www.auch-dein-bier.ch">www.auch-dein-bier.ch</a>. 
</p><p>Das Lohngleichheitsbier ist Teil einer seit Jahresbeginn geführten Kampagne für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung. Zusammen mit einer breiten Allianz von Frauenorganisationen mobilisiert der SGB auch für die nationale Kundgebung «#enough18 – Für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung» vom 22. September in Bern.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5574</guid><pubDate>Tue, 12 Jun 2018 14:29:05 +0200</pubDate><title>Lohndruck ist eine Realität – Gegenmassnahmen nötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-ist-eine-realitaet-gegenmassnahmen-noetig</link><description>Flam-Bericht 2017 zeigt: Flankierende Massnahmen sind unabdingbar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohndruck ist in der Schweiz eine Realität. Das zeigt der Flam-Bericht 2017 zu den Lohnkontrollen bei den in der Schweiz tätigen Firmen aus dem In- und Ausland. Jede fünfte kontrollierte Firma ist mit zu tiefen Löhnen in den Kontrollen hängen geblieben. Zwar wurde ein Teil der Kontrollen auf Verdacht durchgeführt. Doch gleichzeitig haben verschiedene Kantone ihre Richtlöhne so tief angesetzt, dass Dumpingfirmen unbeanstandet durch die Kontrollen kommen können. Zudem weigern sich Kantone wie ZG oder SG nach wie vor, ausreichend Kontrollen bei Schweizer Firmen zu machen. 
</p><p>In Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne in Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen (GAV oder NAV) können die Kontrolleure solche Dumpingfirmen nicht sanktionieren. Besonders betroffen sind die Sicherheitsbranche (Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten), der Detailhandel oder das Sozialwesen (Kitas u.a.). In der Sicherheitsbranche muss der Bund endlich den GAV allgemeinverbindlich erklären, wie das die Sozialpartner fordern. Im Detailhandel und bei den Kitas braucht es einen GAV mit guten Mindestlöhnen. 
</p><p>In Branchen mit verbindlichen GAV und Mindestlöhnen können Bussen und Dienstleistungssperren verhängt werden. Das Problem liegt hier bei der Durchsetzung – insbesondere bei halbkriminellen Firmen. In solchen Fällen sollen die Kantone von der Möglichkeit Gebrauch machen, Arbeitsunterbrüche zu verfügen. Das macht leider nur eine Minderheit.&nbsp; 
</p><p> Gift für den Lohnschutz in der Schweiz wäre die von der EU-Kommission geforderte Abschaffung eines Teils der FlaM (8-Tage-Voranmeldung u.a.). Die Kontrolle der ausländischen Firmen in der Schweiz wäre stark erschwert. Dumping wäre dann Tür und Tor geöffnet. Eine Abschaffung kommt für den SGB deshalb nicht in Frage. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa. Deshalb brauchen wir einen besonders wirksamen Lohnschutz. Korrekte ausländische Firmen werden dadurch nicht behindert. Gemessen an der Grösse des Landes gibt es neben der Schweiz nur noch in Belgien eine ähnliche Zahl an Entsendefirmen. Sie machen hierzulande einen Umsatz von rund 2.5 Mrd. Fr. pro Jahr. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5570</guid><pubDate>Mon, 11 Jun 2018 14:00:55 +0200</pubDate><title>Heilmittelgesetz, Humanforschungsgesetz und Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/heilmittelgesetz-humanforschungsgesetz-und-bundesgesetz-ueber-die-technischen-handelshemmnisse</link><description>Der SGB stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der drei Gesetze vollumfänglich zu</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der drei Gesetze vollumfänglich zu. Die Anpassung ist die Voraussetzung, um weiterhin am europäischen Binnenmarkt für Medizinprodukte teilnehmen zu können. Dies ist für die Schweizer Medizinprodukte-Industrie mit ihren über 50 000 Arbeitsplätzen essentiell. 
</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-uss-ti/images/news/Eventi_sito_7_febbraio.png" class="download"><b>Vollständige Antwort lesen... (PDF)</b></a></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5565</guid><pubDate>Sun, 10 Jun 2018 13:35:00 +0200</pubDate><title>Trotz Nein zu Vollgeld: Bessere Bankenregulierung nötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/trotz-nein-zu-vollgeld-bessere-bankenregulierung-noetig</link><description>SGB-Kommentar zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 10. Juni 2018.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das deutliche Ja zum revidierten Geldspielgesetz. Endlich müssen so auch Anbieter von Online-Geldspielen Steuern bezahlen und Abgaben an die AHV leisten. Verbessert wird mit dem Ja auch der Schutz von Spielsüchtigen.
</p><p>Der SGB begrüsst auch das Nein zur Vollgeld-Initiative. Sie hätte für Arbeitsplätze und Konjunkturentwicklung grosse Risiken mit sich gebracht. Trotz des klaren Neins: Die Probleme des Finanz- und Bankensystems sind nicht gelöst. Damit es nicht erneut zu einer Finanzkrise kommt, muss dieser Sektor strenger reguliert werden. Und für die Banken braucht es höhere Eigenkapital-Vorgaben. Zudem müssen die überrissenen Banker-Boni gesenkt werden.<br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5568</guid><pubDate>Fri, 08 Jun 2018 11:32:55 +0200</pubDate><title>ILO-Konferenz: Konvention zu Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt aufgegleist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ilo-konferenz-konvention-zu-gewalt-und-belaestigung-in-der-arbeitswelt-aufgegleist</link><description>SGB und Travail.Suisse ziehen positive Bilanz der 107. ILO-Jahreskonferenz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die #MeToo-Debatte hat konkrete Folgen für das internationale Recht: Die am Freitag zu Ende gehende 107. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf hat die Grundlagen für eine neue ILO-Konvention zu Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt erarbeitet. Vor dem Hintergrund der immer zahlreicher werdenden Aussagen und Testimonials von Frauen zu Gewalt und Belästigungen und Protestmärschen in der ganzen Welt, ist eine solche Konvention überfällig und dringend notwendig.
</p><p>Die Schweizer Arbeitnehmenden-Delegation begrüsst diese Entscheide. Kernstück der Konvention sollen Bestimmungen sein, welche der Prävention von Gewalt und Belästigung eine hohe Bedeutung zumessen und den Schutz aller Arbeitnehmenden vor Gewalt garantieren. Die Staaten sollen in die Pflicht genommen werden, Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt gesetzlich zu verbieten und Strategien sowie konkrete Programme zu deren Bekämpfung zu entwickeln und umzusetzen. Weiter soll durch Arbeitsinspektionen sowie andere Instrumente die Einhaltung der Gesetze kontrolliert werden. Die Opfer von Gewalt und Belästigung sollen geschützt und die Täter bestraft werden. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Prävention und die Schulung gelegt. Ein Wermutstropfen bleibt: Im verabschiedeten Schlussdokument, das nun im nächsten Jahr als Basis zur Ausarbeitung der Konvention dient, werden besonders verletzliche Gruppen von Menschen wie LGBTI-Arbeitnehmende nicht explizit aufgeführt.
</p><p>Die Schweizer Arbeitnehmenden-Delegation zieht insgesamt ein positives Fazit zur 107. ILO-Jahreskonferenz. Helene Agbémégnah, die im Namen der Delegation im Plenum das Wort ergriff, fokussierte auf die Gleichstellung von Mann und Frau und die Arbeitsbedingungen. Sie thematisierte insbesondere die letzten Entwicklungen im Bereich Gleichstellungsgesetz. Auch und gerade in der Schweiz bleibt viel zu tun, bis endlich Lohngleichheit erreicht werden wird. Dazu braucht es griffige Massnahmen.
</p><h3>Schweizerischer Gewerkschaftsbund &amp; Travail.Suisse</h3><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Delegationsleiter, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Hélène Agbémégnah, Mitglied der Geschäftsleitung Travail.Suisse, 078 760 93 73 </li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5567</guid><pubDate>Thu, 07 Jun 2018 17:21:25 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner zur Steuervorlage 17 im Ständerat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/paul-rechsteiner-zur-steuervorlage-17-im-staenderat</link><description>Hier das Votum im Volltext zum nachlesen und als Video zum nachhören und -sehen.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Ständerat hat die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit einer Zusatzfinanzierung der AHV mit 34 zu 5 Stimmen gutgeheissen. Dazu publiziert der SGB hier das Votum von Paul Rechsteiner im Rat. Nun geht die Vorlage in die Wirtschaftskommission des Nationalrats und dann in den Nationalrat. Wie die SGB-Delegiertenversammlung in einer Resolution vom 25. Mai beschlossen hat, wird der SGB die Vorlage am Ende der Beratungen im Parlament beurteilen.<br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/shiller.png" target="_blank" rel="noreferrer"><b>⇒ Votum von Paul Rechsteiner als PDF</b></a></p><p>&nbsp;</p><p><b>Video von Paul Rechsteiner<br></b></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5572</guid><pubDate>Wed, 06 Jun 2018 15:04:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Zivilprozessordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-der-zivilprozessordnung</link><description>Der SGB begrüsst die allgemeine Stossrichtung, kritisiert aber Defizite, insbesondere was den Schutz der Arbeitnehmenden angeht sowie die Klagerechte der Gewerkschaften im Sinne der Einführung arbeitsrechtlicher Sammelklagen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kritik des SGB an der vorliegenden Revision der Zivilprozessordnung betrifft vor allem den Schutz der Arbeitnehmenden sowie die Klagerechte der Gewerkschaften im Sinne der Einführung arbeitsrechtlicher Sammelklagen. 
</p><p>Der SGB bedauert, dass der Bundesrat es verpasst, für Gewerkschaften und andere Organisationen in der aktuellen ZPO-Revision ein explizites, auf die Besonderheiten eines Gruppenklageverfahrens zugeschnittenes, in sich abgeschlossenes Klageinstrument zur Verfügung zu stellen. Die bestehende, substantielle Rechtslücke in der Rechtsdurchsetzung kann mit diesem Vorschlag nur teilweise geschlossen werden. 
</p><p> Für die Gewerkschaften ist es zentral, dass in allen Bereich des Arbeitsrechtes, nicht nur im ZPO, den Arbeitnehmerorganisationen alle Arten der Klagerechte zugesprochen werden. Hierzu sind den Gewerkschaften die nötigen umfangreichen Zutritts- und Informationsrechte in den Betrieben zu gewähren, wie sie vom einschlägigen ILO-Recht, der EMRK sowie der BV garantiert werden und jüngst vom Bundesgericht explizit anerkannt wurden. Für die Ausübung eines konsequenten Sammelklagerechts ist eine niederschwellige und einfache Kommunikation zwischen Arbeitnehmenden und Gewerkschaften im Betrieb essentiell. 
</p><p>Eine kohärente und wirksame Ausgestaltung der prozessualen Rechte insbesondere der Arbeitnehmenden, müsste auch die prozessual agierenden Angestellten vor Kündigungen schützen. Dies ist angesichts des völlig zahnlosen OR-Schutzes vor missbräuchlichen Kündigungen nicht der Fall. Eine Revision der ZPO in prozessualen Belangen muss aus Sicht des SGB Hand in Hand gehen mit einer Verbesserung des Schutzes gegen missbräuchliche, antigewerkschaftliche Kündigungen.<br><br>Weitere Hinweise und detaillierte Anmerkungen finden sich in der vollständigen Stellungnahme:</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5562</guid><pubDate>Tue, 05 Jun 2018 14:52:27 +0200</pubDate><title>Die Schikanen der Kassen müssen ein Ende haben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-schikanen-der-kassen-muessen-ein-ende-haben</link><description>Für die Stärkung der sozialen Grundversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Macht der Kassen kommt die Versicherten teuer zu stehen: So hat vor einigen Wochen die Chefin der grössten Schweizer Krankenkasse CSS, Philomena Colatrella, eine Franchise von 10.000 Franken für alle vorgeschlagen. Sie nannte das ein "Denken in neuen Mustern". Das sei angesichts der "Kostenexplosion" im Gesundheitswesen dringend nötig.
</p><p>Zur Einordnung dieses "Denkanstosses": In der sozialen Grundversicherung werden heute pro Kopf etwa 3400 Franken ausgegeben. 10 000 Franken Franchise kämen daher in etwa einer dreifachen Abschaffung der Grundversicherung gleich. Die Strategie dahinter: Irgendetwas von diesem absurden Vorschlag wird nach der öffentlichen Empörung wohl schon hängen bleiben und so z. B. den im Parlament hängigen <a href="/themen/sozialpolitik/detail/nicht-noch-mehr-kostenbeteiligung-im-gesundheitswesen">Vorschlägen zur weiteren Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten</a> zum Durchbruch verhelfen. Doch die Krankenkassen machen nicht nur politisch mit marktradikalen Vorschlägen von sich reden, sie sorgen auch in ihrem Kerngeschäft stetig für Unbehagen. Hier die jüngsten Negativbeispiele:</p><ul><li>Die Krankenkasse Sympany versucht, teure Versicherte mit einem <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/krankenkasse-schickt-rueckzahlung-via-teure-checks-2" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Zahlungstrick</a> rauszuekeln: Sie überweist Rückerstattungen per Postcheques. Dabei fallen für jede einzelne Zahlung 20 Franken Gebühren an, welche vollumfänglich den Versicherten belastet werden.</li><li>Die Swica und andere Kassen setzen ungefragt und ohne Warnhinweis "<a href="https://www.blick.ch/news/wirtschaft/web-spione-sammeln-persoenliche-daten-krankenkassen-spionieren-kunden-aus-id8319625.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Web-Tracker</a>" ein. Dank dieser können sie beispielsweise mit Facebook-Daten "zielgerichtet Kunden ansprechen".</li><li>Die Helsana und andere bieten <a href="https://www.nzz.ch/schweiz/datenschuetzer-kritisiert-gesundheits-app-der-helsana-ld.1381282" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Apps</a> an, mit denen z. B. durch sportliche Aktivität spielerisch Prämienrabatte gesammelt werden können. Bezahlt wird dabei mit Daten, weswegen der Eidgenössischen Datenschutzbeauftrage die Helsana bereits zurückgepfiffen hat. Diese zeigt sich unbeeindruckt, wirbt weiterhin für ihre App – und verstösst damit weiterhin gegen das Prinzip der Prämiengleichheit in der Grundversicherung.</li><li>Trauriger <a href="https://www.suedostschweiz.ch/ereignisse/2018-04-29/mann-stirbt-weil-oekk-medikamente-nicht-bezahlt" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Gipfel der Kassenwillkür</a>: Die ÖKK verweigert einem zahlungsunfähigen Versicherten die notwendigen HIV-Medikamente. Er stirbt schliesslich an Aids.</li></ul><p>Die CSS-Chefin hat Recht: Es muss tatsächlich in neuen Mustern gedacht werden: Wir müssen nämlich die Kassen endlich an die kurze Leine nehmen. Die soziale Krankenversicherung garantiert per Gesetz einen diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Grundversorgung. Die administrative Abwicklung dieser Versicherung besteht darin, Rechnungen entgegenzunehmen, zu prüfen und gemäss Gesetz zu bezahlen. Das ist die Aufgabe der Krankenkassen, nicht mehr und nicht weniger.
</p><p>Momentan befinden sich zwei Volksinitiativen im Sammelstadium, welche sich genau daran orientieren. Die Initiative "<a href="https://fairpraemien.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Für fairere Prämien</a>" will den Kantonen erlauben, selbst die Prämien festzulegen und die Kosten zu finanzieren. Die administrative Abwicklung würde bei den Krankenversicherungen bestellt und entsprechend kontrolliert. Die Initiative "<a href="https://stop-krankenkessen-lobby.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Für ein von den Krankenkassen unabhängiges Parlament</a>" verlangt die Unvereinbarkeit von Kassen- und Bundesparlamentsmandaten. Diese Initiativen sind mehr als eine Überlegung wert. Doch so oder so: Um eine qualitativ hochstehende und für alle bezahlbare Gesundheitsversorgung mit guten Arbeitsbedingungen zu gewährleisten bleibt noch viel zu tun. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5560</guid><pubDate>Tue, 05 Jun 2018 14:27:42 +0200</pubDate><title>Fünf gute Gründe für das Geldspielgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/fuenf-gute-gruende-fuer-das-geldspielgesetz</link><description>Ein Ja am 10. Juni ist sozial, sinnvoll und vernünftig</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 10. Juni 2018 entscheiden die Stimmberechtigten in der Schweiz über ein neues Geldspielgesetz. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB empfiehlt ein Ja, weil viele Gründe dafürsprechen. So sichert die Neuregelung, dass endlich auch die Erträge der Online-Glücksspielanbieter besteuert werden und so der AHV und der Allgemeinheit zu Gute kommen. Die fünf wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang wollen wir hier beantworten.
</p><h3>Warum braucht es das Gesetz überhaupt?</h3><p>Bislang gab es in der Schweiz keine regulierte Möglichkeit für Online-Glücksspiel. Trotzdem oder gerade deshalb ist ein illegaler Online-Geldspielmarkt entstanden, der hierzulande jährlich mittlerweile über 250 Millionen Franken umsetzt. Die Anbieter sitzen im Ausland, zahlen in der Schweiz auf diese Erträge keine Steuern, keine Abgaben und halten sich nicht an die in der Schweizer Rechtsordnung verankerten Prinzipien und Regeln zum Geldspiel. Mit dem neuen Gesetz wird erstmals ein legaler Weg für Online-Geldspiele in der Schweiz geschaffen.
</p><h3>Was haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon?</h3><p>Von den Einnahmen der Geldspiel-Betreiber soll auch die Allgemeinheit profitieren. Das ist heute schon bei den Casinos und Lotterien so. Und so soll es auch bei Online-Geldspielen gelten. Das neue Gesetz stellt sicher, dass von den Einnahmen nicht nur die Betreiber profitieren. Sondern auch die AHV, wo jeder zusätzliche Franken dem System zu Gute kommt und damit die Arbeitnehmenden entlastet. Aber auch Sport und Kultur profitieren. Es geht nicht um kleine Summen. Allein über die Casinos und Lotterien fliessen aktuell rund 270 Mio. Franken pro Jahr in die AHV. Mit der neuen Regelung werden es noch mehr Millionen sein.
</p><h3>Verbessert das Schutz von Süchtigen?</h3><p>Ja, denn erstmals gelten die Regeln zum Schutz von Spielsüchtigen auch für Online-Geldspiele. In den bislang illegalen Online-Casinos gibt es keinerlei Schutz und Kontrolle.</p><header><p>Bewirkt das Gesetz nicht auch Zensur?</p></header><p>Das Internet ist und darf kein rechtsfreier Raum sein. Wer sich nicht an das Geldspielgesetz hält, keine Konzession hat und sich damit auch nicht an der Finanzierung der Allgemeinheit beteiligt, dessen Webseite kann gesperrt werden. Es gibt derzeit keinen anderen Weg, zu verhindern, dass das Recht umgangen wird und ausländische Online-Casinos sich vor&lt;link typo3&gt; Steuern und Abgaben drücken. Mit dieser Durchsetzung des Rechts wird aber nicht in die Grundrechte auf freie Information und Meinungsfreiheit eingegriffen. Von Zensur kann also keine Rede sein.
</p><h3>Was passiert, wenn das Gesetz abgelehnt wird?</h3><p>Dann gilt weiterhin das alte Geldspielgesetz, das heisst Online-Casinos bleiben verboten, es gibt keine Möglichkeit, die Beiträge für AHV, Sport und Kultur dort zu sichern und gegen die unerlaubten Anbieter aus dem Ausland vorzugehen.
</p><p>Darum ist es sozial, sinnvoll und vernünftig, am 10. Juni JA zum Geldspielgesetz zu sagen. </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5558</guid><pubDate>Tue, 05 Jun 2018 14:05:25 +0200</pubDate><title>Unser Finanzsystem ist als Versuchskaninchen ungeeignet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/unser-finanzsystem-ist-als-versuchskaninchen-ungeeignet</link><description>Am 10. Juni: Nein zur riskanten und kaufkraftschädigenden Vollgeld-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Vollgeld-Initiative verlangt eine grundlegende Reform des Schweizer Finanzsystems. Zwar enthält sie einige richtige theoretische Überlegungen - aber in der Praxis ist sie abzulehnen. Wegen unkalkulierbarer Risiken. Und weil sie die Kaufkraft angreift.</p><p>Die Vollgeld-Initiative würde das Schweizer Finanzsystem völlig umkrempeln. Nur noch die Nationalbank (SNB) soll neues Geld herstellen dürfen. Heute schaffen auch Geschäftsbanken einen Teil des Geldes, indem sie Gelder auf unseren Bankkonten weiterverleihen. Private Banken dürften gemäss Initiative selbst kein Geld mehr erzeugen, aber weiterhin Kredite vergeben und Konten führen. Diese Aufgabenteilung soll vor Finanzkrisen schützen. Ferner muss die Nationalbank, wenn sie die Geldmenge erhöhen will, das von ihr geschaffene neue Geld gratis ("schuldfrei") an die Allgemeinheit ausschütten.
</p><p>Auf dem Papier hat die Initiative ein paar Vorteile: Zahlungsverkehrskonten wären voll durch Nationalbankgeld abgesichert. Bankinsolvenzen, die entstehen, wenn alle Kunden gleichzeitig an ihr Geld wollen, gäbe es so nicht. (Allerdings gälte das nicht für Sparkonten. Und Bankencrashs aufgrund von Kreditkrisen sind weiterhin möglich.) Doch all das ist Theorie. Bisher hat noch kein einziges Land ein Vollgeld-System eingeführt, ein Praxistest steht aus. Das überrascht nicht: Ein derart totaler Systemwechsel wäre mit grossen Unsicherheiten verbunden, die Folgen ausgesprochen ungewiss. Würde die Schweiz ein Vollgeld-System einführen, wäre sie weltweit das Versuchskaninchen für diese Geldtheorie.
</p><h3>Finanzielle Nachteile</h3><p>Neben diesen enormen Unwägbarkeiten drohen für die Arbeitnehmenden und Pensionierten mit bescheidenen Vermögen grössere finanzielle Nachteile. Zahlungsverkehrskonten in Franken würden unter dem Vollgeld-Regime nicht mehr verzinst, weil das Vollgeld "schuldfrei" in Umlauf gebracht wird. Bei Inflation wird das Geld auf den Bankkonten daher entwertet. Damit das Vollgeld-System nicht umgangen wird, bräuchte es strenge Halte- bzw. Liquidationsfristen für Sparkonti. Einfach mal schnell ans Ersparte? Fehlanzeige. Sparkonti sind daher künftig nur noch für vermögendere Haushalte realistisch. Insbesondere in Grenzregionen dürften daher Löhne und Einkäufe vermehrt in Euro bezahlt werden. Denn für den Euro gälten diese Beschränkungen ja nicht.
</p><p>Die Initiative schreibt der Nationalbank vor, dass sie in erster Linie die Geldmenge steuern muss. Andere Ziele wie Vollbeschäftigung, Preis- oder Wechselkursstabilität wären untergeordnet. Doch die Schweiz hat mit der Geldmengensteuerung in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Deshalb setzt die SNB heute vor allem auf die Zins- und die Wechselkurssteuerung. Eine solche Geldpolitik via Geldmenge wäre unter dem neuen Regime kaum mehr möglich - auch weil der Franken weltweit gehandelt wird. Durch diese Einschränkung der geldpolitischen Werkzeuge ergeben sich grosse Risiken für Arbeitsplätze und Konjunkturentwicklung. Hinzu kommt, dass die Vollgeld-Initiative die Bundesaufsicht über die Nationalbank aus der Verfassung streicht.
</p><h3>Fehler anders korrigieren</h3><p>Die Gewerkschaften kritisieren die Fehler des Finanzsystems schon lange. Die Finanzkrise von 2008 war eine Folge verantwortungsloser Spekulation der Banken einerseits und zu lascher Kontrollen des Staates andererseits. Hier muss man anpacken, mit strengeren Regeln und engerer Überwachung. Was es nicht braucht: ein geldtheoretisches Experiment am lebenden Objekt mit ungewissem Ausgang. Denn wenn es schiefgeht, müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeche zahlen.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5556</guid><pubDate>Mon, 04 Jun 2018 09:04:10 +0200</pubDate><title>SGB und Travail.Suisse fordern Verbesserungen bei der Zweiten Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-und-travail-suisse-fordern-verbesserungen-bei-der-zweiten-saeule</link><description>Die zweite Säule hat Leistungsprobleme: Es braucht Verbesserungen für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen – Geldabfluss an Lebensversicherer muss gestoppt werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die zweite Säule hat ein Leistungsproblem. Die durchschnittlichen Pensionskassenrenten der NeurentnerInnen sinken seit ein paar Jahren, obwohl die Löhne steigen und die Wirtschaft wächst. Und obwohl die Pensionskassen in den letzten fünf Jahren eine durchschnittliche Rendite von 5 Prozent erwirtschafteten. Die beiden Gewerkschafts- und Arbeitnehmenden-Dachverbände SGB und Travail.Suisse fordern, dass der Verfassungsauftrag umgesetzt wird: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen – auch für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen.
</p><p><br>Generell reicht das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse heute oft nicht, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Betroffen sind nicht nur jene mit tiefen Einkommen. Wer einen geringeren Lohn hat als 84'000 Fr./Jahr muss im Alter eng rechnen. Das sind schätzungsweise zwei Drittel der Arbeitnehmenden. Besonders stossend ist der ungenügende Versicherungsschutz für Teilzeitarbeitende.
</p><p><br>Im Jahr 2000 gab es für 100'000 Fr. angespartes Alterskapital noch eine jährliche PK-Rente von 7200 Franken. Heute sind es noch rund 5870 Franken. Die Ursache für die ständig schlechteren Renten der zweiten Säule sind die Probleme des Kapitaldeckungsverfahrens bei tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten. Die tiefen Zinsen wirken sich negativ auf das Alterskapital aus. Diese Entwicklung hat den politischen Druck auf die Leistungsparameter Mindestzins und Mindestumwandlungssatz stark erhöht. Versicherungsnahe Kreise wollen diese auf ein Niveau drücken, das auch kurzfristig erreicht werden kann. Die zweite Säule zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie einen langfristigen Anlagehorizont hat. So ist es nicht überraschend, dass ein Portfolio mit 25 Prozent Aktien und 75 Prozent Obligationen in den letzten 21 Jahren mit einer Rendite von 4,7% trotz einer gravierenden Finanzkrise und mehreren harten Börseneinbrüchen nicht viel schlechter abschnitt als ein gleiches Portfolio seit 1925.
</p><p><br>Richtig ist, dass die Lebensversicherer – insbesondere mit ihrem Angebot der Vollversicherungen – nicht genug leistungsfähig sind und in der beruflichen Vorsorge keine Berechtigung mehr haben. Umso mehr als sie die Versicherten mit einer nicht gerechtfertigten Umsatzbeteiligung, überhöhten Risikoprämien und überhöhten Vermögensverwaltungs-, Vertriebs- und Brokerkosten schröpfen. Generell muss der Geldabfluss aus der zweiten Säule an Dritte (Versicherer, Vermögensverwalter, Broker usw.) gestoppt oder eingedämmt werden.
</p><p><br>Für den SGB und Travail.Suisse ist klar: Die in der zweiten Säule zu ergreifenden Massnahmen werden sich daran messen müssen, ob der Verfassungsauftrag auch für die heutigen Erwerbstätigen mit tiefen und mittleren Einkommen erfüllt wird. Dabei muss das Preis-Leistungsverhältnis der verschiedenen Säulen der Altersvorsorge berücksichtigt werden und damit die Tatsache, dass die AHV für das Gros der Erwerbstätigen die besten Leistungen zu den tiefsten Kosten ermöglicht.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Auskünfte:</h3><ul><li><b>Paul Rechsteiner</b>, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li><b>Adrian Wüthrich</b>, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li><b>Daniel Lampart</b>, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li><b>Matthias Kuert</b>, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, 078 625 72 73</li><li><b>Gabriela Medici</b>, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5552</guid><pubDate>Tue, 29 May 2018 12:46:43 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Nicht auf halbem Weg stehen bleiben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-nicht-auf-halbem-weg-stehen-bleiben</link><description>Nationalrat muss Gleichstellungsgesetz verschärfen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Ständerat sich heute doch noch für Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung ausgesprochen hat. Er erachtet diese jedoch nur als ersten Schritt in die richtige Richtung, denn der Rat hat alle Minderheitsanträge zur Verschärfung der Vorlage abgelehnt. Um die Wirksamkeit zu erhöhen, braucht es schärfere Massnahmen. Der SGB erwartet vom Nationalrat, der das Geschäft als nächster beraten wird, dass er sich dezidiert für die Lohngleichheit einsetzt und dem Bund mehr Kompetenzen bei ihrer Umsetzung gibt: Es braucht eine «Madame Égalité» die in Stichproben kontrolliert, ob die Unternehmen die Lohngleichheit einhalten, und bei Missachtung des Gleichstellungsgesetzes auch Sanktionen aussprechen kann. 
</p><p>Die heutige Sitzung des Ständerats hat gezeigt, dass die Extrarunde der GlG-Revision durch die Kommission eine unnötige Verzögerung war: Die kleine Kammer hat die Massnahmen verabschiedet, die schon in der Frühlingssession zur Diskussion standen, jedoch durch uneinsichtige Ständeräte an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zurückgeschickt wurden. Dass die WBK-S an ihren ursprünglichen Vorschlägen festhielt, zeigt, dass sie sich schon zuvor seriös mit der Vorlage befasst hatte. Der SGB fordert das Parlament auf, künftig von solchen Verzögerungen abzusehen und den Verfassungsauftrag der Lohngleichheit ohne Wenn und Aber umzusetzen. 
</p><p>&nbsp;</p><h3>Auskünfte:</h3><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079&nbsp;249 59 74 <a name="Text10"></a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5549</guid><pubDate>Mon, 28 May 2018 15:40:59 +0200</pubDate><title>Mit der Ehre kommt auch die Pflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mit-der-ehre-kommt-auch-die-pflicht</link><description>Schweiz wird ILO-Konferenz 2019 präsidieren
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ab heute findet in Genf die jährliche Konferenz der UN-Organisation für Arbeit ILO statt, die Internationale Arbeitskonferenz (IAK). Die offiziellen tripartiten Delegationen bei der IAK haben den beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) tätigen Botschafter Jean-Jacques Elmiger als Schweizer Regierungsvertreter zum Vizepräsidenten der Konferenz gewählt. Das ebnet der Schweiz den Weg, um im Jubiläumsjahr 2019 die ILO zu präsidieren. Nächstes Jahr wird die ILO nämlich 100 Jahre alt.<br><br>Der SGB unterstützte die Schweizer Kandidatur und freut sich über deren Erfolg. Gerade deshalb erinnert er aber den Bundesrat bei dieser Gelegenheit daran, dass die Schweiz bei der Einhaltung der von ihr ratifizierten ILO-Konventionen keine Musterschülerin ist: Die ILO hat die Schweiz bereits 2004 verurteilt, weil das Kündigungsrecht die Gewerkschaftsfreiheit nicht respektiert. Die Schweiz hat zwar Besserung gelobt, das Kündigungsrecht wurde aber immer noch nicht reformiert. Der SGB hofft, dass sich das erfreuliche Engagement der Schweiz im Hinblick auf das ILO-Jubiläum auch auf die Umsetzung des ILO-Völkerrechts im Inland positiv auswirkt!<br><br></p><h3>AUSKÜNFTE: </h3><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär Arbeitsrechte/Internationales 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p><br><br><br><br><br><br></p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5546</guid><pubDate>Fri, 25 May 2018 16:04:51 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern Stärkung des Service public</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-staerkung-des-service-public</link><description>Weitere Beschlüsse zur Steuervorlage 17 und der Baubranche</description><content:encoded><![CDATA[<p> Obwohl sich die Stimmberechtigten in der Schweiz ein ums andere Mal zu guten öffentlichen Dienstleistungen bekennen, wird der Service public immer wieder von Marktfundamentalisten in Frage gestellt oder über Sparprogramme der öffentlichen Hand unter Druck gesetzt. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben die neusten Angriffe und Herausforderungen diskutiert und eine Resolution beschlossen.<br><br>So muss sich die Steuerpolitik am Finanzbedarf des Service public ausrichten. Statt verheerende Steuersenkungsprojekte bei Kantonen und Gemeinden, braucht es eine Mindestbesteuerung, die den Steuerwettbewerb unter den Kantonen verhindert. Sparmassnahmen beim Personal der öffentlichen Hand, namentlich beim Bundespersonal und bei den Angestellten von Kantonen und Gemeinden werden abgelehnt, genauso wie unsinnige Wettbewerbsexperimente und eine Marktlogik, die den Service public zerstören: keine Verkehrspolitik, die zu Dumpingpreisen und Dumpinglöhnen führt, keine Aufhebung des Kabotage-Verbots, keine Liberalisierung des internationalen und nationalen Personenfernverkehrs!<br><br>Die Digitalisierung ist eine Chance für den Service public, wenn die Unternehmen das Personal schulen und weiterbilden. Es braucht einen Ausbau und keinen Abbau in der digitalen Transformation der Dienstleistungen. Angesichts des Drucks auf die Löhne in der Verkehrsbranche, bei Post und Kurierdiensten sowie im Sozialwesen und der akuten Verschlechterung der Arbeitsbedingungen insbesondere in der Medienbranche und im Gesundheitswesen fordern die Delegierten, dass alle Service public-Beschäftigten vorbildlichen Gesamtarbeitsverträgen unterstellt werden. In öffentlichen Betrieben wie SBB, Swisscom und Post müssen die Kaderlöhne auf 500'000 Franken beschränkt werden.<br><br>Weiter haben die Delegierten in einer Resolution beschlossen, die im Rahmen der Steuervorlage 17 von den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen zu bekämpfen. Die Kantone wollen an ihren problematischen und übertriebenen Gewinnsteuersenkungen festhalten obwohl ein Grossteil der Stimmbevölkerung aus Angst vor Steuerausfällen und Mehrbelastungen die USR III versenkten. Den Beschluss der Wirtschaftskommission des Ständerats, in die Steuervorlage eine Stärkung der AHV-Finanzen einzubauen, werten die Delegierten positiv. Eine umfassende Bewertung der Steuervorlage 17 wird der SGB aber erst nach Vorliegen der detaillierten Beschlüsse vornehmen.<br><br>Weiter bekräftigten die SGB-Delegierten den Willen in Sachen Lohngleichheit voranzukommen. Dazu rufen sie für den 22. September zusammen mit einer breiten Allianz von Frauenorganisationen zur nationalen Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung in Bern auf. Der Druck auf das Parlament, mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich eine gesetzliche Kontrollpflicht und Sanktionsmöglichkeiten zu verankern, muss erhöht werden.<br><br>Ausserdem sicherten die Delegierten in einer Resolution den Bauarbeitern, die das Rentenalter 60 auf dem Bau verteidigen, ihre volle Solidarität zu. Es geht nicht an, dass die Bauleute länger arbeiten, weniger verdienen und mit weniger Geld in die Rente gehen müssen. Die Delegierten des SGB fordern den Schweizerischen Baumeisterverband auf, seine Verweigerungshaltung aufzugeben und endlich zu verhandeln.<br><br></p><h3>Die Resolutionen</h3><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/251119_RW_VL_Strom.pdf" class="download">Resolution&nbsp; zum Service public</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/binnenmarkt_ch_eu_usa.png" class="download">Resolution zur Steuervorlage 17</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/importe_smartphones.png" class="download">Resolution zum Arbeitskonflikt auf dem Bau</a></li></ul><h3>Weitere Dokumente</h3><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/SGB-DV25.jpg" class="download">Rede von Paul Rechsteiner zur Eröffnung</a></li></ul><h3>Auskünfte </h3><ul><li>Dore Heim, Zentralsekretärin zuständig für Service public, 079 744 93 90</li><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5535</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 16:46:40 +0200</pubDate><title>Beim Beschaffungswesen Schweizer Arbeitnehmende vor Dumping schützen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/beim-beschaffungswesen-schweizer-arbeitnehmende-vor-dumping-schuetzen</link><description>Die Eidgenössischen Räte tragen bei der BöB-Totalrevision eine hohe Verantwortung</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Das öffentliche Beschaffungswesen wird totalrevidiert. Die Vorlage ist zentral für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, weil ein schlecht verfasstes neues BöB Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen könnte. Besonders der Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, würde zu massiv mehr Dumping führen. </b></p><p>Bei den beiden Ortsprinzipien geht es darum, welche Arbeitsbedingungen ein Unternehmen einzuhalten hat, wenn es sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Beim Herkunftsortsprinzip gelten für den Offerierenden die Bedingungen an seinem Sitz- oder Niederlassungsort. Das Leistungsortsprinzip verlangt die Beachtung der Arbeitsbedingungen, die am Ort der Arbeitsausführung gelten. Beispiel: eine Firma aus dem Tessin, die in Zürich für den Bau einer grossen Halle offeriert, hat beim Leistungsortsprinzip Zürcher Löhne zu zahlen, beim Herkunftsortsprinzip kann sie aber mit Tessiner Löhnen offerieren. Beim Herkunftsortsprinzip sind also Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung der eigenen Arbeitsbedingungen anstreben. Fazit: Das Herkunftsortsprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen. 
</p><p><b>Nicht mehr gleiches Recht für Gleiches</b><br>Das Leistungsortsprinzip ist damit zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Es bildet denn auch ein Herzstück der flankierenden Massnahmen. Es soll verhindern, dass z. B. eine polnische Firma einen Auftrag in Basel mit polnischen Löhnen durchführen kann. Der bundesrätliche Vorschlag, neu auf das Herkunftsortsprinzip zu setzen, bricht also mit der Philosophie der flankierenden Massnahmen. 
</p><p>In der Privatwirtschaft würde Schutz der ortsüblichen Arbeitsbedingungen gelten, in der öffentlichen nicht. Das ist unverständlich. Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat in der Botschaft an das Parlament auf dem Herkunftsortsprinzip beharrt. Denn viele Organisationen des Gewerbes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie die Kantone haben in der Vernehmlassung dieses Auswechseln des Prinzips abgelehnt. 
</p><p><b>BöB für Arbeitsbedingungen zentral</b><br>Auch weitere Punkte zum Schutz der Arbeitnehmenden müssen im Beschaffungswesen berücksichtigt werden. So ist die Subunternehmerkette auf eine Ebene zu beschränken. Heute ist es gerade im Bau gang und gäbe, dass Bauherren vor lauter Subunternehmen den Überblick verlieren, wer überhaupt zu welchen Bedingungen wann auf der Baustelle welche Arbeit ausführt. Auch Bund, Kantone und Gemeinden wissen oft nicht, wer am Schluss welche Arbeit leistet. Skandale sind dann programmiert, denn die Wahrscheinlichkeit für Lohn- und Sozialdumping bzw. Schwarzarbeit nimmt pro zusätzliche Subunternehmerebene exponentiell zu. Umso wichtiger, dass zumindest im öffentlichen Beschaffungswesen dieser schädlichen Dumpingpraxis ein Riegel vorgeschoben wird. 
</p><p>Weiter soll vorgesehen werden, dass beim Nachweis der GAV-Konformität endlich aussagekräftige Bescheinigungen eingeholt werden müssen, bevor ein Auftrag an eine Firma aus einer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Branche vergeben wird. 
</p><p>Auch soll die Wettbewerbskommission (Weko) bei öffentlichen Beschaffungen auch zukünftig kein Behördenbeschwerderecht erhalten. Gerade die Weko hat in letzter Zeit zu oft kantonale Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen hinsichtlich Einhaltung von GAV-Bestimmungen sowie zur Einschränkung von Subunternehmerketten kritisiert. 
</p><p><b>Nein zur unnötigen und systemwidrigen Unterstellung der öffentlichen Pensionskassen</b><br>Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen in den Augen des SGB nicht dem BöB unterstellt werden. Dies stünde in grundsätzlichem Widerspruch zum BVG, insbesondere zum Prinzip der paritätischen Verwaltung der Pensionskassen. Die Festlegung des Verhältnisses der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zu den angeschlossenen Arbeitgebenden gehört zu den unübertragbaren und nicht delegierbaren Aufgaben des obersten Organs der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung (Art. 51a Abs. 2 lit. p BVG). Die verwalteten Vorsorgevermögen gehören den Versicherten und nicht der öffentlichen Hand. Auch die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Kantone und Gemeinden fallen nicht in den subjektiven Geltungsbereich des Vergaberechts (gemäss Anhang I/Annex 2 des noch geltenden GPA, s. auch BG 2C_6/2016 vom 18. Juli 2016, E. 3.5).   
</p><p><b>Ja zur Unterstellung der vom Bund kontrollierten Unternehmen wie Swisscom</b><br>Heute ist die Lage besonders im Fernmeldewesen und im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) paradox: Die Investitionen in die Fernmeldenetze (Glasfaser, Kupferkabel, Wireless) sind weiterhin hoch, doch Aufträge werden neu auch an Unternehmen vergeben, die dem Gesamtarbeitsvertrag der entsprechenden Branche nicht unterstellt sind. Zahlreiche Anbieter gehören unterdessen ausländischen Grosskonzernen und erhalten dennoch teils sehr umfangreiche Aufträge. Weil diese Unternehmen dem Branchen-Gesamtarbeitsvertrag nicht unterstellt sind, wird damit eine Kontrolle der Arbeitsbedingungen praktisch verunmöglicht. 
</p><p>Nur mit einer Unterstellung der Swisscom (Schweiz) AG unter das BöB kann sichergestellt werden, dass Aufträge künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen halten. Der SGB fordert deshalb im Einklang mit syndicom, der Gewerkschaft Medien und Kommunikation, die Swisscom sowie die anderen vom Bund kontrollierten Unternehmen dem BöB zu unterstellen. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5534</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 16:32:21 +0200</pubDate><title>Sans Papiers: Auslegeordnung statt gesetzgeberische Schnellschüsse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sans-papiers-auslegeordnung-statt-gesetzgeberische-schnellschuesse</link><description>Der Nationalrat kehrt auf den Weg der Vernunft zurück</description><content:encoded><![CDATA[<p>Brutale Einschnitte ins Leben von Sans Papiers hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) per Kommissionsmotion gefordert: «Kohärente Gesetzgebung» bedeutete gemäss Motion die Aberkennung des Rechtsanspruchs auf Sozialversicherungen, die Gesundheitsversorgung nur noch durch staatliche Anlaufstellen sowie die Aushöhlung von Kinderrechten, insbesondere des Rechts auf Bildung (Der SGB berichtete).</p><p>Bevor die Motion in der Sommersession ins Plenum kommen sollte, beugte sich die Staatspolitische Kommission (SK-N) darüber, um einen Mitbericht zu verfassen. Doch mit Blick auf das Ausmass der beabsichtigten Änderungen und im Wissen, dass deren Folgen ohne seriöse Prüfung kaum absehbar gewesen wären, verzichtete die SK-N auf einen Mitbericht. Stattdessen verlangt sie per Postulat, dass die Situation der Sans Papiers geprüft wird, bevor es zu voreiligen Gesetzesanpassungen kommt.</p><p>Dies dürfte auch die Mitglieder der SGK-N zur Vernunft gebracht haben: Die Kommission hat ihre unselige, antisoziale Motion am 18. Mai zurückgezogen. Am 12. Juni wird der Nationalrat deshalb nur noch darüber befinden, ob die Situation der Sans Papiers umfassend analysiert werden soll, und nicht mehr, ob Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung auch ihre Grundrechte verlieren.</p><p>Der SGB begrüsst diese Wendung und erwartet, dass eine seriöse Analyse Möglichkeiten zur Regularisierung statt zur Kriminalisierung von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus aufzeigt. Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen, dass dies der einzig gangbare Weg ist, um Schwarzarbeit zu verhindern und den Sans Papiers das Leben erträglich zu gestalten. Genf geht mit der Operation Papyrus voran, und auch andere Städte wie Basel wollen folgen. Der SGB erwartet auch vom Parlament, dass es diesen Weg einschlägt, sich auch als Vertretung von Menschen ohne Stimmrecht versteht und entsprechend ihre Rechte schützt.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.webp" length="332422" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5532</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 16:26:07 +0200</pubDate><title>Endlich höhere Mietzinsmaxima für EL durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-hoehere-mietzinsmaxima-fuer-el-durchsetzen</link><description>Die Mär von der Kostenexplosion</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Ständerat hat es in der Sommersession in der Hand, den massiven Sozialabbau des Nationalrates bei den Ergänzungsleistungen aufzuhalten.
</p><p>Der Arbeitgeberverband spricht beständig von einer "Kostenexplosion" bei den Ergänzungsleistungen (EL). Damit nimmt er erstens mit Blick auf die Vergangenheit die Funktionsweise der sozialen Sicherung in der Schweiz nicht zur Kenntnis. Und er erzählt zweitens– was die Zukunft betrifft – die Unwahrheit. 
</p><p>Zur vergangenen Entwicklung: Trotz massiver Sparmassnahmen insbesondere bei der IV, ist es dank den EL gelungen, dem Verfassungsgebot der existenzsichernden Renten einigermassen gerecht zu werden. Heute sind 46% der IV-RentnerInnen zusätzlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen und das Parlament ist gut beraten, dies im Rahmen der IV-Revision entsprechend zur Kenntnis zu nehmen: Es gibt keinen Spielraum nach unten.
</p><p>Zur künftigen Entwicklung: Will man nicht endlich die 1. Säule stärken, müsste man den Leuten schon das Altern verbieten, um die prognostizierte Zunahme der EL-Ausgaben in den nächsten Jahren aufzuhalten. Denn diese lässt sich zum allergrössten Teil auf die demografische Entwicklung zurückführen. Wer hier kürzen will, der verletzt die Verfassung und trifft insbesondere die Frauen, die mehr als zwei Drittel der AHV-RentnerInnen mit EL ausmachen.
</p><p>Dazu kommt: Obwohl die Babyboomer ins Pensionsalter kommen, ist die bis 2030 prognostizierte jährliche Ausgabensteigerung bei den EL mit 2.5% alles andere als eine "Kostenexplosion". Bei einem Potenzialwachstum der Wirtschaft von 1.7% und einer normalisierten Inflation von 1% (geltende Annahmen aus dem Finanzplan des Bundes) bleibt von einem realen Kostenwachstum rein gar nichts mehr übrig. Das sollte auch der Arbeitgeberverband zur Kenntnis nehmen.
</p><p>Die zuständige Ständeratskommission jedenfalls hat es, Sie zeigte sich bei der Beratung der EL-Revision verständig und korrigierte die vom Nationalrat ausgerichtete Kürzungsorgie zu grossen Teilen: Die Mietzinsmaxima sollen deutlich erhöht werden, BVG-Kapitalbezüge sind weiterhin sanktionsfrei möglich und die Höhe der Erstattung der Krankenkassenprämien bleibt substanziell erhalten.
</p><p>Leider hat es die Kommission versäumt, das betreute Wohnen zu fördern – obwohl gerade dieses eine sehr kostengünstige Variante zur Vermeidung von viel teureren, verfrühten Heimeintritten gewesen wäre. Sehr bedenklich bleibt zudem die Position zur Vermögensberücksichtigung: Zwar ist die vorgeschlagene EL-Rückerstattung aus dem Erbe weniger einschneidend als die Einführung von Vermögensschwellen mit gesicherten Darlehen auf Wohneigentum. Erstere kommt jedoch implizit der Einführung einer Erbschafssteuer für Arme sehr nahe. In der Schweiz bräuchte es jedoch vielmehr endlich (wieder) eine vernünftige Erbschaftssteuer für Gutbetuchte – im europäischen Umland zu Recht Standard. Zuletzt ist auch das Beharren der Kommission auf der Lebensführungskontrolle beim Vermögensverzicht stossend und einer verfassungsmässig garantierten Bedarfsleistung wie den EL prinzipiell unwürdig.
</p><p>Was die Verbesserungen der Revision betrifft, ist entscheidend, dass der Rat mindestens an der vom Bundesrat vorgeschlagenen Erhöhung der Mietzinsmaxima festhält. Die lokal möglichen Kürzungen um 10% sind mittelfristig unproblematisch. Denn der dafür notwendige Abdeckungsgrad von mindestens 90% wird bereits heute in den meisten Regionen nicht erreicht – ein Problem, das sich auch mit den neuen, fixen Mietzinsmaxima mittelfristig weiter verschärfen wird. Die durch den entsprechenden Passus geschaffene Möglichkeit, die anrechenbaren Mieten auch um 10% zu erhöhen, sollte daher von den Kantonen zukünftig rege in Anspruch genommen werden.
</p><p>Absolut inakzeptabel ist allerdings die vom Nationalrat vorgeschlagene faktische Kürzung (!) der Mietzinsmaxima. Dies wird der Ständerat mit seinen Entscheiden in der Sommersession hoffentlich unmissverständlich klar machen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5531</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 14:00:06 +0200</pubDate><title>SVP will weniger Schutz für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/svp-will-weniger-schutz-fuer-alle</link><description>«Selbstbestimmungsinitiative» hätte verheerende Folgen nicht zuletzt für Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Der Nationalrat wird am 30. Mai über den neuesten Angriff der SVP auf die Menschenrechte befinden. Er diskutiert dann jene Anti-Menschenrechtsinitiative, welche mit der Beschwörung der "Selbstbestimmung" den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der ILO-Konventionen abschaffen möchte. Dies wäre für die Schweizer Arbeitnehmenden fatal.</b></p><p>Der Wunsch der SVP ist nichts anders, als die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Hintertür zu kündigen. Die Initianten geben vor, so die Souveränität der Schweiz stärken zu wollen. De facto werden aber die Rechte von uns allen geschwächt. Die durch die EMRK garantierten Rechte sind als Grundrechte in unserer Verfassung verankert. Sie sind kein fremdes, sondern Schweizer Recht. Wer unsere Menschenrechte beschneidet, schwächt unsere Demokratie, unsere Sicherheit und unsere Freiheit.
</p><p><b>Angriff auch auf die Arbeitnehmenden</b></p><p>Gerade Arbeitnehmende und gewerkschaftlich organisiertes Personal sind in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. So stehen uns aus Verfassung, EMRK und ILO-Völkerrecht verschiedene Grundrechte zu: das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen, der Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen undvon Whistleblowern sowie Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz.
</p><p>Aber auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Sozialversicherungen ist so gesichert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen – und damit die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert.
</p><p><b>EMRK und 43 ILO-Konventionen betroffen</b></p><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP abschaffen. Mit der Änderung von Art. 190 der Bundesverfassung verlangt die Initiative, dass für das Bundesgericht (und alle anderen rechtsanwendenden Behörden) nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sind, welche dem Referendum unterstanden haben. Betroffen wären von der Initiative also nicht nur die EMRK sondern auch die 43 ILO-Konventionen, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat!
</p><p><b>Internationales Recht als Garantie der Menschenrechte</b></p><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. So erfüllt das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht diese Funktion. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung.
</p><p>Gleichzeitig geht dieses Völkerrecht aber häufig mehr in die Details und gibt präzisere Vorgaben, wie die Rechte auszugestalten sind. So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass die Schweiz ihr wenig arbeitnehmerfreundliches Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) reformieren muss. Und das Bundesgericht hat jüngst festgehalten, dass den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz zustehen. Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind. Alles Siege für die betroffenen Arbeitnehmenden in der Schweiz, die ohne völkerrechtlichen Grundrechtsschutz undenkbar gewesen wären.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5530</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 13:52:03 +0200</pubDate><title>Guter Kompromiss im Parlament: Verjährung von Schäden erst nach 20 Jahren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/guter-kompromiss-im-parlament-verjaehrung-von-schaeden-erst-nach-20-jahren</link><description>Nun muss Finanzierung des Entschädigungsfonds für Asbestopfer sichergestellt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Das Parlament diskutiert in der Sommersession das Verjährungsrecht. Der Vorschlag in der Differenzbereinigung sieht neu eine Frist von 20 Jahren vor. Diese Lösung begrüsst der SGB im Sinne eines gutschweizerischen Kompromisses. Für Asbestopfer ist ein Entschädigungsfond entstanden, der nun solide finanzielle Basis gestellt werden soll.</b></p><p>Heute beträgt die maximale Verjährungsfrist im Obligationenrecht 10 Jahre. Eine solche Frist blendet die modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere an der Arbeit aus. Oft fallen dem Opfer Schäden erst nach 10 Jahren oder später auf. &nbsp;Und diverse Krankheiten brechen erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus. In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine Möglichkeit zu klagen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert: Er hat 2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. 
</p><p>Neu soll nun die Verjährungsfrist im Gesetz auf 20 Jahre verlängert werden. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährungsfrist auf 20 Jahre ist sehr moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung und betont die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbestkatastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA), der in engem Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. Für die Finanzierung des EFA, der seit einem Jahr operationell ist, steht die Wirtschaft in der Pflicht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5528</guid><pubDate>Tue, 22 May 2018 12:11:07 +0200</pubDate><title>Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-des-bundesgesetzes-ueber-das-internationale-privatrecht</link><description>SGB begrüsst Harmonisierung im Bereich grenzüberschreitender Erbfälle, mahnt aber Handlungsbedarf bei Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit im Arbeitsrecht an.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die vorliegende Harmonisierung im Bereich der grenzüberschreitenden Erbfälle. Er nimmt die Gelegenheit aber zum Anlass, auf Handlungsbedarf in einem anderen Bereich des internationalen Privatsrechts hinzuweisen.
</p><p>Hierbei geht es um die Schiedsfähigkeit von Arbeitskonflikten im internationalen Recht. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid (BGE 136 III 447) darauf hingewiesen, dass nach geltendem Recht solche Konflikte grundsätzlich vor internationalen Schiedsgerichten verhandelt werden können. Das ist für den SGB nicht akzeptabel. Immer mehr Arbeitgeber, besonders digitale Plattformen, sehen Schiedsgerichte im Ausland vor sowie die Anwendung ausländischen Rechts für Arbeitsleistungen, die im Inland stattfinden, so z.B. der Taxifahrdienst UBER. Der SGB hat bereits mehrfach klargestellt, dass (ausländische) Schiedsgerichtsbarkeiten in Arbeitsverhältnissen für prekäre (Klein-)VerdienerInnen dem Schutzgedanken des Arbeitsrechts diametral entgegenstehen. Hier ist das IPRG dringend zu reformieren. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5526</guid><pubDate>Tue, 22 May 2018 11:09:38 +0200</pubDate><title>Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutz-vor-gefaehrdungen-durch-nichtionisierende-strahlung-und-schall</link><description>SGB ist skeptisch angesichts langer Umsetzungsfrist für Kontrollen durch die Kantone.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Bestrebungen, den Schutz vor nichtionisierenden Strahlung zu verstärken. Wie bereits beim zugrunde liegenden Bundesgesetz unterstützt der SGB auch den Entwurf zur Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) vollumfänglich.
</p><p>Was die Kontroll-Offensiven durch die Kantone angeht, ist der SGB skeptisch, da diese für die Umsetzung bis 2027 Zeit haben sollen. Dies ist für uns zu lange. Die Kantone sollen vielmehr innerhalb einer Frist von maximal 3 Jahren nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen alle Betriebe mindestens einmal kontrolliert haben.
</p><p>Zentral ist für den Gewerkschaftsbund zudem die vorgeschriebene Verwendung von Schutzausrüstung. Er weist jedoch auf das Problem in der Praxis hin, das mit dem Verordnungsentwurf bestehen bleibt, dass viele Arbeitgeber sich weigern, die persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmenden anzuschaffen und zu bezahlen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5524</guid><pubDate>Tue, 22 May 2018 10:36:24 +0200</pubDate><title>Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/anpassung-des-bundesgesetzes-ueber-den-finanz-und-lastenausgleich</link><description>Keine Schwächung des Finanzausgleichs</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorgeschlagene Revision des Ressourcenausgleichs stellt aus Sicht des ein Fortschritt zu heutigen System dar, da ein bestehender Fehlmechanismus des Systems korrigiert wird. Allerdings nimmt mit der vorgeschlagenen Mindestausstattung von 86.5 Prozent die Dotation im Ressourcenausgleich deutlich ab.
</p><p>Eines der zwei Hauptziele des Finanzausgleichs ist der Abbau der kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit. Dieses Ziel bleibt auch in Zukunft zentral. Für den SGB stellt der Finanzausgleich das wichtigste finanzpolitische Instrument dar, um den Zusammenhalt zwischen wirtschaftlich schwachen und starken Regionen in der Schweiz sicherzustellen. Dieser Ausgleich darf durch die geplante Reform nicht erheblich geschwächt werden. 
</p><p>Eine Senkung der Dotation im Ressourcenausgleich um mehr als ein halbe Milliarde Franken führt jedoch zu einer Schwächung dieses Ausgleichsmechanismus im Vergleich zu heute. Aus Sicht des SGB soll deshalb eine Mindestausstattung von 87.0 bis 87.5 Prozent angestrebt werden.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5521</guid><pubDate>Thu, 17 May 2018 12:14:15 +0200</pubDate><title>Die neuen Eckwerte der Steuervorlage 17 aus Gewerkschaftssicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-neuen-eckwerte-der-steuervorlage-17-aus-gewerkschaftssicht</link><description>Beurteilung des Entscheids der WAK-S durch den SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Wirtschaftskommission des Ständerates WAK-S hat heute Eckwerte zur Steuervorlage 17 präsentiert. Die konkrete Umsetzung der Vorschläge liegt aber noch nicht vor. Der SGB wird seine Beurteilung der SV 17 dann vornehmen, wenn die Details bekannt sind. <br><br>Gemäss dem, was heute präsentiert wurde, stellen die Vorschläge der WAK-S gegenüber der Bundesratsvorschlag der SV17 eine bedeutende Verbesserung dar. Die 2 Mrd. Fr. für die AHV erlauben es, das Umlageergebnis der AHV über einige Jahre zu stabilisieren. Dadurch fällt nicht nur der Druck auf die Leistungen weg – insbesondere aufs Frauenrentenalter. Sondern die Beiträge des Bundes und die Lohnbeiträge führen auch dazu, dass sich die Firmen und die hohen Einkommen stärker an der AHV-Finanzierung beteiligen als durch die im Rahmen der AHV-Revision geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer. Positiv ist auch, dass die Kommission über eine Teilkorrektur des Kapitaleinlageprinzips endlich auf eine Forderung des SGBs eingetreten ist.<br><br>Sehr problematisch und übertrieben sind hingegen die von den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen. Grosse Teile der Bevölkerung haben Nein zur USR III gestimmt, weil sie grosse Steuerausfälle und Mehrbelastungen fürchteten. Dazu kommt, dass starke Senkungen der Gewinnsteuern in der Regel mit höheren Wohnungsmieten einhergehen. In Luzern und Zug ist die Wohnsituation für Normalverdienende zunehmend untragbar. Der erste Härtetest für die kantonalen Gewinnsteuersenkungen ist der Kanton Bern. Dort wird die Bevölkerung bald über ein Referendum abstimmen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5519</guid><pubDate>Wed, 16 May 2018 15:50:56 +0200</pubDate><title>Ueli Maurer schreibt ein Gesetz für die Versicherungen, nicht für die Menschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ueli-maurer-schreibt-ein-gesetz-fuer-die-versicherungen-nicht-fuer-die-menschen</link><description>SGB-Kritik am Entwurf für das Versicherungsvertragsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat eine Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgelegt, die eine eklatante Verschlechterung für die Versicherten in der Schweiz darstellen würde. Die Menschen würden gegenüber den Versicherungsgesellschaften deutlich schlechter gestellt. Alte Probleme würden bestehen bleiben, neue geschaffen. Der SGB wehr sich deshalb gegen den vom Bundesrat präsentierten VVG-Entwurf. Diese Post muss definitiv zum Absender zurück.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Viele Vorstösse verlangen Verbesserungen…</b></p><p>In den letzten Jahren wurden unzählige Vorstösse im Parlament präsentiert, die eine Verbesserung im Bereich des VVG verlangten. Viele kamen von Seiten der Gewerkschaften und KonsumentInnen-Organisationen. 
</p><p>So sollte der Willkür der Versicherer ein Riegel geschoben werden. Heute kann in den AGB praktisch alles versteckt werden, was man sich vorstellen kann. So kommt es oft dazu, dass man als Versicherte oder Versicherter zwar jahrelang Prämien zahlt, aber im Schadensfall keine Leistung bekommt – mit Verweis auf das Kleingedruckte.
</p><p>Die Hoffnung auf Verbesserungen wird mit dem jetzigen VVG-Entwurf bitter enttäuscht. 
</p><p>&nbsp;</p><p><b>VVG bringt nur Verschlechterungen</b></p><p>Stattdessen bringt der Entwurf des Bundesrates praktisch nur Verschlechterungen und gibt den Versicherungen noch mehr Macht, zu schalten und walten, wie sie wollen:</p><ul><li>Einer der grössten Negativpunkte ist die Möglichkeit zur einseitigen Vertragsänderung durch die Versicherer. Damit könnten die Versicherungen von einem Tag auf den anderen die Vertragsbedingungen einseitig anpassen können, ohne Einverständnis des Versicherten!</li><li>Ältere Arbeitnehmende könnten aus der Krankentaggeld-Versicherung ausgeschlossen werden. </li><li>Versicherungen dürften künftig bei einer Kündigung nachträglich Leistungen für bereits eingetretene Schadensfälle kürzen oder einstellen.<br><br></li></ul><p><b>Problem der Krankentagegeld-Versicherungen ungelöst</b></p><p>Besonders für Arbeitnehmende sind faire Versicherungsregeln existenziell wichtig. Sie sind in der Schweiz besonders schlecht gegen Krankheit geschützt. Für den Schutz vor einem Erwerbsausfall wegen einer Krankheit, die nicht zur Invalidität führt, gibt es keine obligatorische sondern lediglich eine freiwillige Versicherung. Diese unterliegt oftmals dem Versicherungsvertragsgesetz. Hier wäre deshalb dringender Handlungsbedarf – doch davon fehlt im Entwurf der VVG-Revision jede Spur.
</p><p>Diese Probleme bräuchten dringend eine Lösung durch den Gesetzgeber:</p><ul><li>Die Prämienberechnung und -festlegung ist intransparent und für den oder die Versicherte nicht nachvollziehbar. Die Aufsicht über die Prämientarife durch die Finma ist äusserst schwach. Die Vergleichbarkeit der Angebote ist schwierig. Dementsprechend ist der Markt von Brokern kontrolliert.</li><li>Die undurchsichtige Prämienpolitik der Versicherungsgesellschaften führt etwa dazu, dass nach einem Versicherungsfall mit einer langen Krankentaggeldbezugsdauer mit einem Prämienanstieg zu rechnen ist. Die höheren Prämien wiederum wirken sich nachteilig auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden aus. </li><li>Aufgrund der herrschenden Vertragsautonomie können der Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) und die Versicherungsgesellschaft vereinbaren, dass die Leistungen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingestellt werden. Wer als erkrankten Arbeitnehmer entlassen wird, verliert dadurch seinen Lohnersatzanspruch und hat infolge seiner Krankheit nur einen eingeschränkten Zugang zu den Taggeldern der Arbeitslosenversicherung mit engen Fristen und überrissenen Prämien, so dass erkrankte Arbeitnehmende praktisch über keinen ausreichenden Schutz vor dem Erwerbsausfall verfügen. </li><li>Unklar sind auch viele Aspekte der Koordination zwischen Krankentaggeld und Leistungen der Invalidenversicherung. Die Frage der Gleichwertigkeit der Krankentaggeldleistungen gegenüber der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers (Art. 324a Abs. 4 OR) oder die Definition der versicherten Leistungen bieten ebenfalls in der Praxis Probleme. </li></ul><p>&nbsp;</p><p>Diese Lücken im Versicherungsschutz, welche ältere Arbeitnehmende stärker zu spüren bekommen, werden von breiten Kreisen kritisiert und es wird eine Verbesserung gefordert. Viele Vorstösse, u.a. von Paul Rechsteiner, im Parlament haben hier Verbesserungen verlangt. Doch statt diese dringenden Probleme zu lösen, konzentriert sich der Gesetzentwurf auf die Interessen der Assekuranz.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Fazit</b></p><p>Alles in allem: Man sieht, hier hat Bundesrat Ueli Maurer sich offenbar vom Versicherungsverband ein Gesetz diktieren lassen, das für die Menschen in der Schweiz inakzeptabel ist. Der SGB lehnt diesen skandalösen Gesetzentwurf darum entschieden ab.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5518</guid><pubDate>Wed, 16 May 2018 15:18:46 +0200</pubDate><title>Dossier 127: Über den Tellerrand - ein gewerkschaftlicher Blick auf Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-127-ueber-den-tellerrand-ein-gewerkschaftlicher-blick-auf-europa</link><description>Andreas Riegers Europa-Kolumnen von 2016 bis März 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p>«Die Schweiz liegt mitten in der EU. Und die EU geht mitten durch die Schweiz und beeinflusst immer mehr gesellschaftliche und institutionelle Bereiche. Das gilt auch für die Arbeitsbeziehungen und die Gewerkschaften. Aber können wir auch sagen: Die Schweizer Gewerkschaften sind mitten in der europäischen Gewerkschaftsbewegung? Kaum.»
</p><p>So führt <b>Andreas Rieger </b>in seinem Vorwort zum SGB-Dossier in seine Kolumnen-Sammlung aus den Jahren 2016 bis 2018 ein. Der heute 66-jährige Gewerkschafter beleuchtet aktuelle Entwicklungen in Europa pointiert in regelmässigen Beiträgen in der Zeitung «work» und einem Blog auf der SGB-Webseite. Rieger gehört zu den «Vätern und Müttern» der heutigen Unia und ist ihr ehemaliger Co-Präsident. Über viele Jahre ist er im Europäischen Gewerkschaftsbund aktiv
</p><p>Rieger schaut nach Island und stellt uns die real exisiterende Lohngleichheit vor. Er wirbt um Aufmerksamkeit für die von Jugendarbeitslosigkeit geplagte «verlorene Generation». Er erklärt, warum Jeremy Corbyns Fast-Sieg ein Sieg war. Oder wie Apples Steuervermeidung die EU zum Nachdenken und Handeln bringt.
</p><p>Das SGB-Dossier fasst Riegers Texte aus den letzten zweieinhalb Jahren zusammen und bietet einen spannenden Blick auf Europa.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5516</guid><pubDate>Wed, 16 May 2018 12:12:02 +0200</pubDate><title>JuristInnen-Tagung des SGB am 21.09.2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/juristinnen-tagung-des-sgb-am-21-09-2018</link><description>Stand der Dinge im Kündigungsschutz: Rückblick und Ausblick</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 21. September 2018 findet die diesjährige SGB-JuristInnen-Tagung statt. Im Mittelpunkt der Tagung stehen die Fragen des Kündigungsschutzes. 
</p><p>Die Praxis des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes hat in den letzten Jahren eine für viele ungeahnte Dynamik entwickelt. In der Auslegung des Obligationenrechts und des Gleichstellungsgesetzes sind z.B. wegweisende Urteile ergangen. Auch im Bereich der Revision der einschlägigen Gesetze geht die Diskussion in Sachen Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretung oder Whist-leblowerInnen nicht zuletzt unter dem Eindruck völkerrechtlicher Verpflichtungen weiter. An der diesjährigen juristischen Tagung des SGB sollen diese Aspekte beleuchtet werden. Hochkarätige ReferentInnen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis präsentieren die wichtigsten Entwicklungen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts, anderer nationaler Gerichte, aber auch die einschlägige EMRK-Rechtsprechung und völkerrechtliche Vorgaben aus ILO-Recht. Im zweiten Teil der Tagung wird prospektiv die Diskussion über eine mögliche zukünftige Ausgestaltung des Kündigungsrechts geführt.
</p><h5>INFORMATIONEN</h5><p><b>Ort und Zeit: <br></b><b>Freitag, 21. September 2018,</b> 10.15 bis 17.00 Uhr in Bern.
</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-gbkz/Banner_Website_Erneuerungswahlen.png"><b>Das vollständige Programm als PDF</b></a></p><p><a href="http://anmeldung.sgb.ch"><b>Online-Anmeldung</b></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5514</guid><pubDate>Wed, 16 May 2018 10:11:21 +0200</pubDate><title>Längere Mutterschaftsentschädigung bei Spitalaufenthalt der Neugeborenen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/laengere-mutterschaftsentschaedigung-bei-spitalaufenthalt-der-neugeborenen</link><description>Der SGB fordert eine weitergehende Regelung zur Mutterschaftsentschädigung bei Krankheit des neugeborenen Kindes.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mutterschaftsversicherung wurde erst sechzig Jahre nach ihrer Verankerung in der Bundesverfassung in einer Minimalvariante umgesetzt. Sie ist bis heute lückenhaft geblieben. Die vorliegende Änderung des EOG bezweckt, eine solche Lücke zu schliessen: Zwar wurde bei seiner Einführung die Möglichkeit geschaffen, den Mutterschaftsurlaub bei länger dauerndem Spitalaufenthalt des Neugeborenen aufzuschieben. Nach wie vor nicht geregelt ist jedoch die Lohnfortzahlung in solchen Fällen, da der Aufschub in die Zeit des achtwöchigen Arbeitsverbotes nach der Geburt fällt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erachtet die vorgeschlagenen Änderungen, die zum Zweck haben, diese Problematik zu lösen, als wichtigen Zwischenschritt. Er weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass weitere Verbesserungen nötig sind, insbesondere für Kinder, die länger als vierzehn Wochen hospitalisiert sind oder nach einer Spitalentlassung (erneut) erkranken. 
</p><p>Der SGB beantragt folgende Anpassungen im Entwurf:<br>Die vorgeschlagene Dauer von 56 Tagen ist willkürlich aufgrund einer Statistik gewählt. Wir sind der Meinung, dass die Verlängerung mindestens der Dauer der bisherigen Mutterschaftsentschädigung entsprechen muss, also 98 Tage. Des Weiteren sollte die Regelung allen Frauen zugutekommen, die Anspruch auf Erwerbsersatz bei Mutterschaft haben, unabhängig davon ob und allenfalls zu welchem Zeitpunkt sie ihre Erwerbstätigkeit nach dem Mutterschaftsurlaub wiederaufnehmen. Die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen würde unnötigen administrativen Aufwand bedeuten und wäre ausserdem leicht zu umgehen, zum Beispiel mit einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5512</guid><pubDate>Wed, 16 May 2018 09:23:54 +0200</pubDate><title>Einführung einer Adoptionsentschädigung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/einfuehrung-einer-adoptionsentschaedigung</link><description>Der SGB sieht in der parlamentarischen Initiative einen ersten Schritt in die richtige Richtung, sie greift jedoch zu kurz.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst den Vorschlag, das Erwerbsersatzgesetz EOG um einen Adoptionsurlaub und eine Adoptionsentschädigung zu ergänzen. Artikel 21 (Adoption) der UN-KRK schreibt vor, dass dem Kindeswohl bei der Adoption höchste Bedeutung zugemessen wird. Dies bedeutet, dass gute Rahmenbedingungen für den Aufbau und die Festigung der Beziehung zu den Adoptiveltern im Gesetz verankert werden. Der vorliegende Entwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz. 
</p><p> Die vorgeschlagene Lösung von insgesamt zwei Wochen mit einer Reduktion des Beschäftigungsgrads von mind. 20 Prozent scheint uns für den Beziehungsaufbau bei weitem nicht ausreichend. Ebenso erachten wir die Alterslimite des Adoptivkindes von vier Jahren als zu tief. Ausserdem schlagen wir vor, dass der Urlaub und die Entschädigung im Fall einer gemeinschaftlichen Adoption zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden müssen, um eine einseitige Verantwortung für die Kinderbetreuung zu vermeiden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5510</guid><pubDate>Mon, 14 May 2018 18:00:00 +0200</pubDate><title>Nach Extrarunde: Jetzt muss es mit der Lohngleichheit vorwärts gehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nach-extrarunde-jetzt-muss-es-mit-der-lohngleichheit-vorwaerts-gehen</link><description>SGB nimmt zum Kommissions-Entscheid in Sachen Lohngleichheit Stellung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftbund (SGB) ist erfreut, dass die Arbeiten des Ständerates zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung in der Sommersession weitergehen können. Dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) die Revision des Gleichstellungsgesetzes nach erneuter Beratung identisch ins Ratsplenum bringt wie drei Monate zuvor, stärkt den Verdacht, dass der Rückweisungsentscheid ein spontaner Schnellschuss zur Umgehung einer lästigen Pflicht war.<br><br>Die Vorlage, die der Ständerat nun am 29. Mai erneut berät, lässt zwar verbindlichere Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung vermissen, war aber schon bei der ersten Runde im Ständerat sorgfältig vorbereitet und in sich konsistent: Die vorgesehene Analysepflicht für Unternehmen wird sensibilisierten Arbeitgebern eine wertvolle Hilfestellung bei der Umsetzung der Lohngleichheit sein.<br><br>Auf dieser Basis muss das Parlament nun seinen Auftrag als Gesetzgeber ohne weitere Störmanöver erfüllen. Ist es ihm dabei ernst mit dem Verfassungsartikel, der gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit verlangt, muss der Ständerat zwingend auch auf die Minderheitsanträge der WBK-S eingehen, die mehr Verbindlichkeit fordern: Die Missachtung der Lohngleichheitspflicht muss genau so zu Sanktionen führen wie die Missachtung aller anderen gesetzlichen Pflichten. Der SGB erwartet, dass es nun vorwärts geht und die Lohndiskriminierung endlich mit einem wirkungsvollen Gleichstellungsgesetz bekämpft werden kann.<br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5508</guid><pubDate>Mon, 14 May 2018 10:54:00 +0200</pubDate><title>Positive Entwicklung trotz Lohndruck - teilweise sinkende Löhne im Service Public</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/positive-entwicklung-trotz-lohndruck-teilweise-sinkende-loehne-im-service-public</link><description>Kommentar von SGB-Chefökonom Daniel Lampart zur Lohnstrukturerhebung 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Medianlöhne sind zwischen 2014 und 2016 um 1.2 Prozent gestiegen. Das ist positiv. Denn mit der Aufgabe des Mindestkurses am 15. Januar 2015 stieg der Druck auf die Löhne schlagartig – insbesondere in der Exportwirtschaft. Die Gewerkschaften konnten mit Interventionen in den Betrieben und Gerichtsprozessen grössere Lohnsenkungen verhindern. Auch die Flankierenden Massnahmen dürften stabilisierend gewirkt haben.<br><br>In der Maschinen- und Elektroindustrie resultierte eine rote Null (-0.1 bzw. -0.3 Prozent). Besorgniserregend ist hingegen, dass die Löhne in verschiedenen binnenorientierten Branchen gesunken sind. Der Druck auf die Bauarbeiter im Hoch- und Tiefbau ist gestiegen (-0.9 bzw. -1.4 Prozent). Aber auch in Service-Public-Branchen Landverkehr (-2.4 Prozent), Post- und Kurierdienste (-2.3 Prozent) oder Sozialwesen (-2.2 Prozent; Im BFS-Lohnindex weisen diese Branchen eine positive Nominallohnentwicklung auf. Allerdings ist die Stichprobe des Lohnindex‘ wesentlich kleiner als diejenige der Lohnstrukturerhebung und umfasst nur verunfallte Arbeitnehmende. Die Frage der Lohnentwicklung in diesen Branchen muss weiter vertieft werden).<br><br></p><h3>Nach wie vor Lohnrückstand der Frauen – trotz Verbesserungen</h3><p>Seit 2008 sind die Löhne der Frauen stärker gestiegen als diejenigen der Männer. Der Einsatz der Gewerkschaften für die Verbesserung der Stellung der Frauen im Erwerbsleben hat Wirkung gezeigt. Ihre Löhne steigen, auch dank der Mindestlohnkampagne „keine Löhne unter 4000 Franken“. Denn Frauen arbeiten häufiger zu Tieflöhnen. Von den spürbaren Erhöhungen der tiefen Löhne haben sie stärker profitiert.<br><br>Der Aufholprozess verlor aber ab 2014 an Schwung. Die „freiwilligen Massnahmen“ des Bundes gegen die Lohndiskriminierung zeigten kaum mehr Wirkung. Der Lohnrückstand der Frauen ging in der Privatwirtschaft nur noch von 15,1 auf 14,6 Prozent zurück. In der Gesamtwirtschaft nur von 12.5 auf 12 Prozent.<br><br></p><h3>Tieflohnproblem bleibt – aber Lohnfortschritte durch Mindestlohnkampagne</h3><p>Ebenfalls positiv ist, dass der Anteil der Tieflohnstellen zurückgegangen ist. Auch das ist eine Folge der gewerkschaftlichen Mindestlohnkampagne. Zwischen 2012 und 2016 stiegen die Löhne der untersten 10 Prozent (erstes Dezil) mit 7.4 Prozent deutlich stärker als die Löhne insgesamt (Medianlohn +1 Prozent). Insbesondere in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen wie dem Gastgewerbe oder Teilen des Detailhandels stiegen die Löhne spürbar an. Nach wie vor arbeiten aber rund 500‘000 Personen in einer Tieflohnstelle (inkl. Landwirtschaft).<br><br></p><h3>Positive Verteilungseffekte von Gesamtarbeitsverträgen</h3><p>Gesamtarbeitsverträge wirken grundsätzlich ausgleichend auf die Lohnverteilung. Sie stärken die Verhandlungsposition der Arbeitnehmenden, was insbesondere in Branchen und Betrieben mit einer gewissen marktmächtigen Stellung von Bedeutung ist. Und sie können Ungleichbehandlungen von einzelnen Arbeitehmergruppen verhindern. In der ökonomischen Forschung sind in jüngerer Zeit verschiedene interessante Studien zu diesem Thema publiziert worden. Wenn Gesamtarbeitsverträge Diskriminierungen oder Lohndumping verhindern, erhöhen sie die tiefen und mittleren Löhne ohne dass negative Beschäftigungseffekte resultieren. Die LSE zeigt, dass im Gastgewerbe – einer Branche mit allgemeinverbindlich-erklärtem GAV – die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, aber auch das Lohngefälle zwischen hohen und tiefen Löhnen geringer ist als beispielsweise im Detailhandel, der nur teilweise durch GAV abgedeckt ist.<br><br>Leider kommen nur rund 50 Prozent der Berufstätigen in den Genuss eines GAV. Wachsende Branchen wie die Informatik, die Fitnesscenter oder die Kosmetikinstitute haben gar keine sozialpartnerschaftlichen Strukturen.<br><br></p><h3>Problem der Bonuszahlungen</h3><p>Bedenklich ist, dass die Bonuszahlungen zwischen 2014 und 2016 wieder zugenommen haben. Die Bonuszahlen verstärken in der Regel die ungleiche Verteilung der Löhne und namentlich auch die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Gemäss den vom BFS für 2016 veröffentlichten Zahlen erhalten die Männer mehr als doppelt so hohe Boni wie die Frauen. Immerhin kommen in jüngerer Zeit Firmen vermehrt zum Schluss, dass die Bonuszahlungen für die Motivation der MitarbeiterInnen und das Betriebsklima abträglich sind.<br><br></p><h3>Wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen</h3><p>Die Resultate der Lohnstrukturerhebung 2016 zeigen, dass mit geeigneten Massnahmen positive lohnpolitische Wirkungen erzielt werden können. Aus gewerkschaftlicher Sicht sind für die nahe Zukunft folgende Ziele und Massnahmen prioritär:<br><br></p><ul><li>Es braucht wirksame Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung der Frauen. Für den SGB sind behördliche Lohnkontrollen und Durchsetzungsmassnahmen prioritär.</li><li>Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen. Die Hürden für die Allgemeinverbindlich-Erklärung sind zu hoch. Das verhindert nicht nur neue GAV, sondern bedroht auch bestehende Verträge.</li><li>Es braucht generelle Lohnerhöhungen. Der Aufschwung muss genutzt werden, um die Lohnprobleme der Normalverdienenden zu entschärfen – durch weitere Erhöhungen der unteren Löhne, aber auch durch mehr Lohn für Berufsleute mit einer Lehre.</li><li>Die Flankierenden Massnahmen und die Lohnkontrollen spielen eine wichtige Rolle im Kampf gegen Lohndumping. Leider werden sie in Teilen der Zentral- und Ostschweiz nicht richtig umgesetzt. Schweizer Firmen werden kaum kontrolliert. Bund und Kantone müssen diesen Missstand korrigieren.</li></ul><p><br>Im BFS-Lohnindex weisen diese Branchen eine positive Nominallohnentwicklung auf. Allerdings ist die Stichprobe des Lohnindizes wesentlich kleiner als diejenige der Lohnstrukturerhebung und umfasst nur verunfallte Arbeitnehmende. Die Frage der Lohnentwicklung in diesen Branchen muss weiter vertieft werden.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5499</guid><pubDate>Thu, 03 May 2018 12:09:34 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zu den Verpflichtungskrediten für das Programm Agglomerationsverkehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/vernehmlassungsantwort-zu-den-verpflichtungskrediten-fuer-das-programm-agglomerationsverkehr</link><description>Der SGB unterstützt die Ziele, die für die Agglomerationsprogramme gelten. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich, die Fortführung der Programme essenziell.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wir unterstützen die Ziele, die für die Agglomerationsprogramme gelten. Die Mittel müssen nachweislich so eingesetzt sein, dass sich die Qualität des Verkehrssystems verbessert, die Siedlungsentwicklung verstärkt nach innen ausrichtet, weniger Umwelt- und Ressourcenbelastung verursacht wird und die Verkehrssicherheit zunimmt. Die Fortführung der Agglomerationsprogramme ist essenziell. Sollte das Verkehrsaufkommen wie prognostiziert zunehmen, werden sich die Engpässe und Stauzeiten nicht lösen lassen. Es braucht daher zusätzliche Anreize, z.B. für den Langsamverkehr. Zudem müssen wir feststellen, dass sieben Jahre nach Umsetzungsbeginn viele Projekte im Verzug sind. </p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5496</guid><pubDate>Thu, 03 May 2018 10:15:19 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/vernehmlassungsantwort-zum-zahlungsrahmen-nationalstrassen-2020-2023-sowie-zum-ausbauschritt-2019-fuer-die-nationalstrassen</link><description>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat trotz grundsätzlich positiver Haltung zum NAF eine kritische Haltung zu den aktuellen Vorschlägen des Bundesrates.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat trotz grundsätzlich positiver Haltung zum NAF eine kritische Haltung zu den aktuellen Vorschlägen des Bundesrates. Prognosen zur Verkehrsentwicklung und zum Mobilitätsverhalten, die sich über einen Zeitraum von 20 und mehr Jahren erstrecken, sind kein ausreichendes Fundament für einen Ausbau des Nationalstrassennetzes. Es fehlt zudem an strategischen Überlegungen, wie das Mobilitätsverhalten aktiv beeinflusst werden kann.
</p><p>Der SGB bedauert noch immer, dass die Chance zu einer deutlichen Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags verpasst wurde. Der Modal Split würde sich dynamischer zugunsten des öffentlichen Verkehrs entwickeln. Und der Schienenverkehr bekäme etwas mehr Spielraum im an sich ungleichen Wettbewerb mit der Strasse. Die höhere Zweckbindung, dies bestätigt nun diese Vorlage, ist angesichts der guten Finanzlage des NAF noch auf Jahre hinaus unnötig und müsste deshalb wenigstens sistiert werden. Stattdessen sollte nicht bis 2024 mit der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags abgewartet werden. Dies wäre eine kleine Korrektur, die das Parlament zugunsten einer ausgewogeneren Finanzierung des Service public und einer verbesserten Umweltbilanz vornehmen könnte.
</p><p>Der SGB hat sich 2014 positiv zur Einrichtung des NAF geäussert, aber bereits damals festgehalten, dass dies keinesfalls zu einem verstärkten Ausbau des Nationalstrassennetzes führen darf. Ausgebaute Strassen führen zu mehr motorisiertem Individualverkehr und dieser dann unweigerlich wieder zu mehr Staus. Der NAF wurde nicht eingerichtet um eine Dynamik des Ausbaus zu fördern, sondern um eine nachhaltige Infrastruktur zu fördern und zu unterhalten, die das Verkehrsnetz als Ganzes betrachtet. </p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5495</guid><pubDate>Thu, 03 May 2018 09:33:44 +0200</pubDate><title>SGB unterstützt Referendum gegen Observation von Versicherten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-unterstuetzt-referendum-gegen-observation-von-versicherten</link><description>Grundrechtlich und rechtsstaatlich unzulässig</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat beschlossen, das bereits lancierte Referendum gegen die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und die damit vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen zur Observation von Versicherten zu unterstützen. 
</p><p>Der SGB befürwortet die Betrugsbekämpfung bei allen Sozialversicherungen. Das Schweizerische Sozialversicherungsrecht enthält mittlerweile zahlreiche Massnahmen und Straftatbestände, welche den Missbrauch von Sozialversicherungsleistungen bekämpfen und bestrafen. Bei den Überwachungen ist die aktuelle gesetzliche Grundlage aber unzureichend. 
</p><p>Das diesbezügliche, vom Parlament im Frühling verabschiedete Gesetz verletzt grundrechtliche und rechtsstaatliche Prinzipien. So ist es unabdingbar, dass eine Überwachung nur dann erfolgen darf, wenn sich andere Massnahmen als untauglich erweisen und eine richterliche Genehmigung vorliegt, die einen Missbrauchsverdacht bestätigt. Der SGB unterstützt deshalb das ergriffene Referendum gegen die Überwachung von Versicherten. 
</p><p><a href="https://pledge.wecollect.ch/de" class="external-link-new-window">Unterschriftenbogen herunterladen</a></p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Gabriela Medici, Zentralsekretärin Sozialversicherungen, 031 377 01 13 oder 079 242 65 43 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5493</guid><pubDate>Tue, 01 May 2018 16:27:19 +0200</pubDate><title>1. Mai 2018: Lohngleichheit. Punkt. Schluss! (2. Medienmitteilung)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2018-lohngleichheit-punkt-schluss-2-medienmitteilung</link><description>Einige Zehntausend heute an den Mai-Feiern in der Schweiz (2. Medienmitteilung des SGB)</description><content:encoded><![CDATA[<p> An über 50 Orten der Schweiz sind heute, am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, einige Zehntausend Menschen auf die Strasse gegangen. Sie haben für Lohngleichheit, für gerechte Löhne und bessere Renten, für einen Erhalt des Service public und gegen eine Zertrümmerung des Arbeitsgesetzes und gegen eine wilde Flexibilisierung der Arbeitszeiten demonstriert. Die grösste Feier hat in Zürich stattgefunden mit gut 13'000 Teilnehmenden. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden (2) </h3><p>An den meisten Orten sind die Umzüge oder Kundgebungen inzwischen abgeschlossen. Vielerorts haben mittlerweile kulturelle und gesellige Anlässe begonnen. 
</p><p>In <b>Basel</b> und <b>Bern</b> kritisierte SGB-Zentralsekretärin <b>Regula Bühlmann</b> die Arbeitgeber, welche die Lohngleichstellung bekämpfen: "Sie sind im Grunde ihres Fühlens Patriarchen geblieben: Sie wollen weiter ihren persönlichen Managementstyle pflegen, wollen die Leistung ihrer Mitarbeitenden aus dem Bauch heraus beurteilen [...] Sich nur ja nicht dreinreden lassen, heisst ihre Devise. [...] Aber wisst ihr was? Sie haben die Rechnung ohne uns gemacht!" 
</p><p>SGB-Vize und SEV-Präsident<b> Giorgio Tuti</b> in <b>St. Gallen</b>: "Nun will die Rechte das höhere Frauenrentenalter ohne genügende Kompensationen durchsetzen. Das werden wir Gewerkschaften nicht zulassen und weiter für höhere AHV-Renten kämpfen. Zumal ein immer grösserer Teil der AHV für Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten draufgeht und die Pensionskassenrenten im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld weiter sinken. Aber für die Lobby der Versicherer und ihre Helfer in der Politik ist die kostengünstige AHV ein Dorn im Auge. Sie wollen weiter an den Versicherungen verdienen. Und das gilt es zu verhindern." 
</p><p>Unia-GL-und SGB-PA-Mitglied <b>Corrado Pardini</b> forderte in<b> Biel</b> u.a. eine gerechte Steuerpolitik: "Ueli Maurer, Ueli, der Knecht der Superreichen, will trotz klarem Nein des Volkes den Unternehmen und Aktionären viele Milliarden Steuern schenken. [...] Maurer will uns täuschen. Statt Unternehmenssteuerreform III nennt er den Abbau Steuerreform 17. Sind wir blöd? Nein, sind wir nicht. Wir zeigen es dem Bundesrat mit dem Referendum." 
</p><p>In<b> Aarau </b>verlangte SGB-Zentralsekretärin <b>Gabriela Medici u</b>.a. "faire Arbeitsbedingungen für alle, die Care-Arbeit leisten. Insbesondere fordern wir, dass unbezahlte Care-Arbeit in den Sozialversicherungen angemessen berücksichtigt wird, dass bezahlte Care-Dienstleistungen als Teil des Service Public verstanden werden und allen niederschwellig, zahlbar und in hoher Qualität zugänglich sind, und dass die Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten dem Arbeitsgesetz unterstellt werden." 
</p><h5>Auskunft </h5><ul><li>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5489</guid><pubDate>Tue, 01 May 2018 11:37:43 +0200</pubDate><title>1. Mai 2018: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2018-lohngleichheit-punkt-schluss</link><description>Mai-Feiern an über 50 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p> "Lohngleichheit. Punkt. Schluss!" : Unter dieses Motto hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die diesjährigen 1. Mai-Feiern gestellt. Die SGB-Gewerkschaften sind an quasi allen über 50 Anlässen in der Schweiz beteiligt, an welchen heute die Arbeitnehmenden, und dabei speziell die Frauen, auf die Strasse gehen und Politik und Wirtschaft auffordern, auch ihre Probleme ernst zu nehmen. 
</p><p>Überall fordern die RednerInnen, dass das Parlament, konkret: der Ständerat, endlich vorwärts macht mit der Lohngleichstellung und die entsprechende Revision des Gleichstellungsgesetzes nicht mehr torpediert. Die Gewerkschaften verlangen zudem an diesem 1. Mai mehr und sicherere Jobs, insbesondere für ältere Arbeitnehmende, mehr Lohn, insbesondere für Berufsleute mit Lehre und langer betrieblicher Zugehörigkeit, kürzere Arbeitszeiten, effiziente Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung und bessere Altersrenten. Sie werden weiterhin für einen effizienten Service public einstehen und entschlossen gegen eine wilde Flexibilisierung der Arbeitszeiten antreten. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden </h3><p>In <b>Winterthur</b> erinnerte SGB-Präsident <b>Paul Rechsteiner</b> an die Erfolge, die vor 100 Jahren durch den Landesstreik erkämpft worden waren. Wenn die Arbeitgeber heute zentrale Errungenschaften in Frage stellen wollten, etwa im SBB-GAV oder bei Rentenalter 60 auf dem Bau, dann würden sie auf kampfbereite Gewerkschaften stossen. - Zur Lohngleichstellung: "Dass es auch anders geht, macht uns das kleine Island vor. Dort ist vor einem Jahr beschlossen worden, die Lohngleichheit bis 2022 definitiv zu beseitigen. Mit verbindlichen Massnahmen und Sanktionen. Und siehe da, die Dinge kamen in Bewegung. Einen solchen Vulkan braucht auch die Schweiz!" 
</p><p>Die grösste 1. Mai-Kundgebung fand in <b>Zürich </b>statt mit gut 13.000 Teilnehmenden. Unia-Präsidentin und SGB Vize-Präsidentin <b>Vania Alleva</b>: "Es ist unglaublich, dass es immer noch keine Lohnkontrollen gibt und es ist unglaublich, dass sogar eine klitzekleine Revision des Gleichstellungsgesetzes mit minimalen Verbesserungen vom Parlament zurückgewiesen wird." - Es brauche auch weiterhin "Gleichheit für alle". Eine solche Politik habe "dazu beigetragen, dass über eine Million aus Europa stammender Kolleg/innen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht mehr wie rechtlose Menschen zweiter Klasse behandelt werden können. Eine solche Politik hat dafür gesorgt, dass heute über zwei Millionen Arbeitnehmende in diesem Land einen gewissen Schutz dank Gesamtarbeitsverträgen, Mindestlöhnen und Arbeitsmarktkontrollen geniessen. So viel wie niemals zuvor." 
</p><p>In <b>Kreuzlingen</b> erinnerte SGB-Sekretariatsleiter <b>Daniel Lampart</b> an die grossen Errungenschaften der Gewerkschaften: AHV, Kürzung der Arbeitszeiten, höhere Mindestlöhne. Der Kampf jedoch gehe weiter. Denn: es braucht auch "mehr Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen, eine bessere soziale Absicherung der älteren Arbeitnehmer, eine Senkung der Arbeitszeiten und eine positive Wende bei den Altersrenten." Lampart erinnerte zudem an das "enorme soziale Potenzial des europäischen Projektes". 
</p><p>Ebenfalls in <b>Winterthur</b> äusserte sich VPOD-Präsidentin <b>Katharina Prelicz-Huber</b> u.a. zum Service public: "Eine gute Schulbildung, eine optimale Gesundheitsversorgung, gesicherte Renten und soziale Sicherheit für alle, saubere Strassen und Parkanlagen, stets Strom, Trinkwasser direkt ab Wasserhahn, funktionierende Abfallentsorgung, Züge und Trams, Kultur und Begegnungsorte. Unsere engagierten KollegInnen sorgen für gute Lebensqualität. - Eine Gefährdung dieser Güter lassen die Gewerkschaften nicht zu!" 
</p><p>In <b>Basel</b> und <b>Bern</b> kritisierte SGB-Zentralsekretärin <b>Regula Bühlmann</b>  die Arbeitgeber, welche die Lohngleichstellung bekämpfen: "Sie sind im  Grunde ihres Fühlens Patriarchen geblieben: Sie wollen weiter ihren  persönlichen Managementstyle pflegen, wollen die Leistung ihrer  Mitarbeitenden aus dem Bauch heraus beurteilen [...] Sich nur ja nicht  dreinreden lassen, heisst ihre Devise. [...] Aber wisst ihr was? Sie  haben die Rechnung ohne uns gemacht!" 
</p><p>SGB-Vize und SEV-Präsident<b> Giorgio Tuti</b> in <b>St. Gallen</b>:  "Nun will die Rechte das höhere Frauenrentenalter ohne genügende  Kompensationen durchsetzen. Das werden wir Gewerkschaften nicht zulassen  und weiter für höhere AHV-Renten kämpfen. Zumal ein immer grösserer  Teil der AHV für Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten draufgeht  und die Pensionskassenrenten im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld weiter  sinken. Aber für die Lobby der Versicherer und ihre Helfer in der  Politik ist die kostengünstige AHV ein Dorn im Auge. Sie wollen weiter  an den Versicherungen verdienen. Und das gilt es zu verhindern." 
</p><p>Unia-GL-und SGB-PA-Mitglied <b>Corrado Pardini</b> forderte in<b> Biel</b>  u.a. eine gerechte Steuerpolitik: "Ueli Maurer, Ueli, der Knecht der  Superreichen, will trotz klarem Nein des Volkes den Unternehmen und  Aktionären viele Milliarden Steuern schenken. [...] Maurer will uns  täuschen. Statt Unternehmenssteuerreform III nennt er den Abbau  Steuerreform 17. Sind wir blöd? Nein, sind wir nicht. Wir zeigen es dem  Bundesrat mit dem Referendum." 
</p><p>In<b> Aarau </b>verlangte SGB-Zentralsekretärin <b>Gabriela Medici u</b>.a.  "faire Arbeitsbedingungen für alle, die Care-Arbeit leisten.  Insbesondere fordern wir, dass unbezahlte Care-Arbeit in den  Sozialversicherungen angemessen berücksichtigt wird, dass bezahlte  Care-Dienstleistungen als Teil des Service Public verstanden werden und  allen niederschwellig, zahlbar und in hoher Qualität zugänglich sind,  und dass die Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten dem Arbeitsgesetz  unterstellt werden." 
</p><h5>Auskunft </h5><p>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5487</guid><pubDate>Mon, 30 Apr 2018 19:11:36 +0200</pubDate><title>Nationale Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung #ENOUGH18</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nationale-kundgebung-fuer-lohngleichheit-und-gegen-diskriminierung-enough18</link><description>Aufruf zur nationalen Kundgebung am 22. September 2018. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Schneckentempo der Schweiz bei der Gleichstellung von Frauen und Männern ist legendär. Auch weit im 21. Jahrhundert sind in der Schweiz Macht und Geld noch ungleich auf Männer und Frauen verteilt: Frauen sind in Politik und den Führungsgremien der Wirtschaft untervertreten und verdienen für gleichwertige Arbeit im Schnitt monatlich 600 Franken weniger als die Männer. Massnahmen gegen die Diskriminierung von Frauen stossen immer noch auf grossen Widerstand, obschon alle davon profitieren würden.
</p><p>Doch die Lohndiskriminierung löst sich nicht in Luft auf, wenn man sie verleugnet. Weder die Zeit noch der Markt werden es richten. Auch das Stimm- und Wahlrecht für Frauen, das Eherecht und die Mutterschaftsversicherung haben wir weder dem Markt noch der Zeit zu verdanken. Die Fortschritte mussten immer erkämpft werden. Von Frauen und Männern, die sich für diese Verbesserungen eingesetzt haben, den Druck auf die Strasse getragen oder im Parlament für Gleichstellung gekämpft haben.
</p><p>Auch 2018 braucht es Druck. Massnahmen für die Lohngleichheit sind überfällig, doch sie drohen wegen Verhinderungstaktiken in einer parlamentarischen Endlosschlaufe zu verglühen. Mit einer breit abgestützten Demo am 22. September setzen wir ein deutliches Zeichen, damit es vorwärtsgeht. Wir gehen vors Bundeshaus um zu zeigen: Wir Frauen wollen unseren Anteil an Macht und Geld. Schluss mit Aussitzen – Lohngleichheit jetzt!<br>&nbsp;
</p><h2>Samstag 22. September 2018</h2><p>Treffpunkt um 13.30 Uhr auf der Schützenmatte in Bern, anschliessend Umzug zur grossen Kundgebung auf dem Bundesplatz.
</p><h2>Fahrpläne</h2><p>Hier finden Sie die Fahrpläne der kostenlosen Extrazüge aus der Ostschweiz, der Westschweiz und aus Basel: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-gbkz/Generationensolidaritaet.jpg">Download als PDF</a></p><h2>OrganisatorInnen</h2><p>Basler Frauenvereinigung für Friede und Fortschritt (BFFF), BDP, Business &amp; Professional Women (BPW), Campax, Christlicher Friedensdienst (cfd), Coordinamento Donne della Sinistra, CVP-Frauen, Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz, Evangelische Frauen Schweiz (EFS), FAFTplus, Femwiss, Frauen Aargau, Grossmütter Revolution, Grüne Schweiz, Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen*", Junge Grüne, JUSO Schweiz, LCH - Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, Lesbenorganisation Schweiz LOS, Marche mondiale des Femmes (MMF), Männer.ch, Organizzazione Cristiano Sociale ticinese, Pink Cross, SBK/ASI, Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Schweiz. Bankpersonalverband SBPV, Schweiz. Gewerkschaftsbund SGB, Schweiz. Verband für Frauenrechte SVF, SEV, SP Frauen, SP Schweiz, Syna, Syndicats Chrétiens du Valais (SCIV), Syndicat Interprofessionnel de travailleuses et de travailleurs (SIT), Syndicom, SSM, Terre des Femmes, Travail.Suisse, Unia, VPOD, We can’t keep Quiet, WIDE Switzerland, Women’s March Geneva, Women’s March Zurich, WyberNet<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5500</guid><pubDate>Mon, 30 Apr 2018 12:27:00 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zur Regelung für transparentes Lobbying im eidgen. Parlament</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/vernehmlassungsantwort-zur-regelung-fuer-transparentes-lobbying-im-eidgen-parlament</link><description>Der SGB begrüsst Bestrebungen, mehr Transparenz über Personen herzustellen, die einen Zugang zum Parlamentsgebäude wünschen. Die vorliegende Umsetzung lehnt der Gewerkschaftsbund aber klar ab.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst Bestrebungen, mehr Transparenz über Personen herzustellen, die einen Zugang zum Parlamentsgebäude wünschen. Dass spezifisch für Lobbyisten eine erhöhte Transparenz sichergestellt wird und dafür in einem öffentlich einsehbaren Register Informationen gesammelt werden sollen, befürwortet der SGB ebenfalls. Die vorliegende Umsetzung lehnt der Gewerkschaftsbund aber klar ab. </p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-5465</guid><pubDate>Thu, 26 Apr 2018 14:38:52 +0200</pubDate><title>Reagieren nicht negieren - Ältere Arbeitnehmende brauchen mehr Schutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reagieren-nicht-negieren-aeltere-arbeitnehmende-brauchen-mehr-schutz</link><description>Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vierte Nationale Konferenz hat unter anderem beschlossen, dass Massnahmen zur Lösung der finanziellen und sozialen Probleme von älteren Arbeitslosen mit drohender Aussteuerung geprüft werden müssen. Das ist positiv. Darüber hinaus braucht es zusätzliche Massnahmen wie beispielsweise einen besseren Schutz langjähriger älterer Mitarbeiter gegen Kündigung.</p><p>Die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe 55plus ist in den letzten Jahren stärker angestiegen als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Insbesondere in den letzten beiden Jahren akzentuierte sich dieses Phänomen. Und dies obwohl die Betroffenen viel länger ohne Stelle bleiben als Arbeitslose anderer Alterskategorien und obwohl bei den 55plus der Anteil jener, die zwar eine Stelle haben aber eigentlich mit einem höheren Pensum arbeiten möchten (Unterbeschäftigung), höher ist und weiter ansteigt. Abzulesen ist die soziale Sprengkraft dieser Phänomene an der Sozialhilfequote der 50-64-Jährigen: Sie ist seit 2005 um 50 Prozent auf 2,9 Prozent angestiegen.</p><p>Es geht nicht an, die Probleme mit Verweis auf die insgesamt gestiegene Erwerbsquote der 55plus, zu negieren. Dieser Anstieg ist v.a. darauf zurückzuführen, dass die sinkenden Pensionskassenrenten viele dazu zwingt, länger als geplant zu arbeiten um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Zudem stieg die Erwerbstätigkeit auch wegen der veränderten Rolle der Frauen.</p><p><strong>Um die Lage der älteren Arbeitnehmer zu verbessern, schlägt der SGB folgende Massnahmen vor:</strong></p><ul><li>Langjährige Mitarbeitende über 50 sollen besonders <strong>gegen Kündigungen geschützt</strong> werden, wie das z.T. in Gesamtarbeitsverträgen bereits gilt. Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.</li><li>Ältere Arbeitslose müssen <strong>bessere Chancen</strong> haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.</li><li>Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche <strong>Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung </strong>erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z. B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu Eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen (EFZ) erleichtern.</li><li>Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere <strong>soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit</strong>: Arbeitslose ab 58 müssen in der Pensionskasse versichert bleiben und einen Rentenanspruch erhalten. Sie sollen nicht mehr gezwungen werden können, bei Aussteuerung bereits ihr Alterskapital anzuzapfen.</li><li><strong>Vorzeitige </strong>Pensionierungen in Branchenlösungen.</li><li>Besserer<strong> Schutz gegen Diskriminierungen</strong>, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde.</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.webp" length="337226" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5463</guid><pubDate>Thu, 26 Apr 2018 09:26:33 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forums über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassungsantwort-zur-umsetzung-der-empfehlungen-des-global-forums-ueber-die-transparenz-juristischer-personen-und-den-informationsaustausch-im-bericht-zur-phase-2-der-schweiz</link><description>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vorgeschlagene Umsetzung der Empfehlungen des Global Forums. Die Schweiz stellt damit sicher, dass sie die internationalen Standards zum Informationsaustausch auf Ersuchen und zum automatischen Informationsaustausch (AIA) erfüllt. Wir sind überzeugt, dass die Schweiz mit den in der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen sowie der Lösung in Bezug auf die Rechtshilfe bei gestohlenen Daten einen Reputationsgewinn erlangen kann, was sich vorteilhaft auf den Schweizer Finanzplatz und die Schweizer Wirtschaft auswirkt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vorgeschlagene Umsetzung der Empfehlungen des Global Forums. Die Schweiz stellt damit sicher, dass sie die internationalen Standards zum Informationsaustausch auf Ersuchen und zum automatischen Informationsaustausch (AIA) erfüllt. Wir sind überzeugt, dass die Schweiz mit den in der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen sowie der Lösung in Bezug auf die Rechtshilfe bei gestohlenen Daten einen Reputationsgewinn erlangen kann, was sich vorteilhaft auf den Schweizer Finanzplatz und die Schweizer Wirtschaft auswirkt.<br><br>Die vollständige Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds findet sich im unten stehenden PDF.<br></p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5461</guid><pubDate>Tue, 24 Apr 2018 13:46:32 +0200</pubDate><title>Gesamtarbeitsverträge verteidigen. Und: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gesamtarbeitsvertraege-verteidigen-und-lohngleichheit-punkt-schluss</link><description>1. Mai - der soziale Fortschritt musste immer erkämpft werden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der 1. Mai ist der einzige weltumspannende nichtreligiöse Feiertag. An seinem Ursprung stand eine Bewegung armer Frauen und Männer. Was 1890 mit der Forderung nach dem Achtstunden-Tag begann, hat sich inhaltlich immer wieder gewandelt. Geblieben sind die Aktualität und Notwendigkeit einer sozialen Entwicklung. 
</p><p>Im Vordergrund steht dieses Jahr die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern. Die Forderung gehörte schon zum Gründungsprogramm des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds im Jahre 1880. Und seit 1981 ist sie als Verfassungsgrundsatz in der Bundesverfassung realisiert. Aber nach wie vor sind Frauen lohnmässig diskriminiert. Im Schnitt verdienen sie für gleichwertige Arbeit 600 Franken im Monat weniger als Männer. Mit allen negativen Folgen auch bei der sozialen Absicherung zum Beispiel bei den Renten der Pensionskassen. Die letzten grösseren Fortschritte folgten auf den Frauenstreik von 1991. 2018 muss zum Jahr werden, in dem definitiv klar wird, dass es die Diskriminierung der Frauen nicht länger erträgt: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!
</p><p> Wir stehen gleichzeitig in einem Jahr, in dem arrogante Arbeitgeber Schlüssel-Gesamtarbeitsverträge für die Schweiz angreifen. Mit dem Gesamtarbeitsvertrag auf dem Bau ist vor 16 Jahren erstmals für die Schweiz das Rentenalter 60 erkämpft worden. Und mit dem Gesamtarbeitsvertrag der SBB wurde die Errungenschaft des Contrat Social, der Verzicht auf wirtschaftlich bedingte Kündigungen, realisiert: soziale Sicherheit als Basis für grosse Veränderungen. Nicht nur diese zentralen Gesamtarbeitsverträge müssen verteidigt werden. Die Schweiz braucht mehr und bessere Gesamtarbeitsverträge. Damit sich die Löhne und die Arbeitsbedingungen für alle verbessern. Und nicht nur für die wenigen an der Spitze der Unternehmen. 
</p><p>Aktuell bleibt die Forderung nach einem guten und erschwinglichen Service Public für alle. Die Volksabstimmung zu No-Billag hat vor wenigen Wochen einmal mehr gezeigt, wie stark der Service Public in der Bevölkerung verankert ist. Entgegen einer verbreiteten Wahrnehmung gerade auch in der jungen Generation. Was aber für Radio und Fernsehen gilt, gilt für Bahn und Post und für die Bildung und das Gesundheitswesen nicht weniger. 
</p><p>Der 1. Mai steht für die Notwendigkeit des sozialen Fortschritts. Er erinnert aber auch daran, dass dieser sich nie von selber eingestellt hat. Sondern immer erkämpft werden musste. Das gilt heute wie damals. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5455</guid><pubDate>Thu, 19 Apr 2018 16:16:21 +0200</pubDate><title>Wettbewerb um des Wettbewerbs willen – wo bleibt der Mehrwert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/wettbewerb-um-des-wettbewerbs-willen-wo-bleibt-der-mehrwert</link><description>SGB-Kommentar zur Aufsplittung der Fernverkehrskonzessionen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert den heutigen Entscheid des Bundesamts für Verkehr (BAV), die Fernverkehrskonzession auf die beiden Bahnunternehmen SBB und BLS aufzuteilen. Es ist ein Richtungsentscheid, auch wenn das BAV vermutlich Angst vor der eigenen "Courage" hat und es vorderhand bei nur zwei Linien für die BLS belassen will. Offensichtlich konnten bei den zusätzlich gewünschten Linien Basel-Interlaken, resp. Basel-Brig die Zweifel bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit nicht ausgeräumt werden. 
</p><p>Das wundert nicht, denn das am dichtesten befahrene Schienennetz Europas eignet sich nicht für Wettbewerbsexperimente. Das BAV argumentiert fadenscheinig mit einem grösseren Nutzen für die Kundschaft, der aber einfach mal so behauptet wird. Direkte Verbindungen und Begleitung durch Zugpersonal sind alles Verbesserungen, die man auch mit schlichten Auflagen an die Unternehmen realisieren könnte. Es ist nämlich eben nicht ein ruinöser Wettbewerb, der das Qualitätssystem des einheitlich tarifierten und getakteten öffentlichen Verkehrs garantiert, sondern nur ein erprobtes Zusammenspiel von verschiedenen Anbietern. Die Unternehmen sind gefordert, das ganze Netz kostenoptimal zu betreiben. Dazu braucht es nicht mehr Wettbewerb, sondern eine Fortführung und Vertiefung der Kooperationen unter den Bahnunternehmen um die zunehmende Mobilität zu bewältigen. Das braucht in erster Linie notwendige Investitionen ins Personal und in die Technologie. 
</p><p>Das BAV schadet dem Service public mit diesem Entscheid. Er ist nicht zum Wohl der Allgemeinheit und ganz sicher nicht zum Wohl der beiden Unternehmen, die enorme Ressourcen nur schon in den Wettlauf um die Konzessionsgesuche stecken mussten. Und es ist auch nicht zum Wohl der Mitarbeitenden in beiden betroffenen Unternehmen. Denn dieser Wettbewerb führt in erster Linie zu Kostendruck und damit zu schlechteren Arbeitsbedingungen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Dore Heim, Zentralsekretärin SGB, Infrastruktur- und Energiepolitik 079 744 93 90 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5447</guid><pubDate>Wed, 18 Apr 2018 13:22:29 +0200</pubDate><title>1. Mai: alle Veranstaltungen im Überblick</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-alle-veranstaltungen-im-ueberblick</link><description>Lohngleichheit. Punkt. Schluss.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen, die am 1. Mai 2018 in der Schweiz stattfinden. Auch in diesem Jahr finden über fünfzig 1. Mai-Feiern in der ganzen Schweiz statt. Zentrales Thema dabei ist die Lohngleichheit von Mann und Frau, die zwar seit 37 Jahren in der Verfassung steht, seit 22 Jahren gesetzlich gefordert, aber immer noch nicht Realität ist. Darum lautet das Motto am Tag der Arbeit in diesem Jahr: "Lohngleichheit. Punkt. Schluss!" (<a href="http://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/schweiz/artikel/details/aufruf-zum-1-mai-2018/" class="external-link-new-window">zum Aufruf...</a>)
</p><p><a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1ix8NcC2oIsGtDk9j1xJpbKp9O_yeHGOfu9rX9gqLl1w" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Alle Veranstaltungen als Liste anzeigen</a>. Die Karte unten und die Liste werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Korrekturwünsche oder zusätzliche Anlässe bitte melden an: <a href="#" data-mailto-token="thpsav1thaaophz5wylpzzlyGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">matthias.preisser(at)sgb.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5446</guid><pubDate>Wed, 18 Apr 2018 11:53:53 +0200</pubDate><title>Aufruf zum 1. Mai 2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufruf-zum-1-mai-2018</link><description>Seit 37 Jahren verlangt unsere Verfassung die Gleichstellung von Mann und Frau, auch in der Arbeitswelt. Seit 22 Jahren verlangt das Gesetz gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Davon sind wir immer noch weit entfernt. Wir fordern: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</description><content:encoded><![CDATA[<h2>Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</h2><p><br>Seit 37 Jahren verlangt unsere Verfassung die Gleichstellung von Mann und Frau, auch in der Arbeitswelt. Seit 22 Jahren verlangt das Gleichstellungsgesetz gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.<br><br>Und heute? Was ist die Schweizer Realität? <br>Immer noch hinken die Löhne der Frauen denjenigen der Männer hinterher. Dabei sind über 40 % der Lohndifferenz nur durch Diskriminierung erklärbar. Jeder Frau entgehen so jeden Monat im Schnitt 600 Franken.<br><br>Seit der französischen Revolution folgt der Fortschritt dem Prinzip der égalité, der Gleichheit, auf der sich auch die Freiheit entfalten kann. One man, one vote war ein erster Schritt – nur für die Männer. Die Frauen mussten warten. In der Schweiz sehr lange. Noch länger warteten sie auf andere Gleichstellungsschritte. Beim Lohn muss die Warterei nun aufhören.<br><br>Für Schub sorgen die Frauen und die Gewerkschaften. Seit 30 Jahren, beharrlich und zäh. So gelang es, den Lohnrückstand etwas zu senken. Doch die Lohndiskriminierung hält sich hartnäckig. Freiwillige Massnahmen der Firmen reichen nicht. Deshalb ist auch der Bundesrat endlich bereit, per Gesetz etwas mehr Rechenschaft und Bewusstsein zu verlangen. Doch was tut die männliche Mehrheit des Ständerats? Sie steht auf die Bremse und setzt auf eine Taktik der Zermürbung. &nbsp;<br><br>Das ist ein Affront. Ein Affront gegen die Frauen und ein Affront gegen die Demokratie. Wer Verfassung und Gesetz missachtet, wird gebüsst oder eingesperrt. Bei der Lohngleichheit jedoch reklamiert die Mehrheit des Ständerats ein anderes Recht. <br><br>Es ist Lohnbetrug, was den Frauen alljährlich mit dem billigen Argument des bürokratischen Aufwandes verweigert wird. Wir sind viele, die diesen Lohnbetrug resolut bekämpfen. Wir sind viele, die diese Haltung des «laisser faire – laisser aller» bekämpfen. Wir sind immer mehr, die fordern: Lohngleichheit. Punkt. Schluss! <br><br>Dafür gehen wir auf die Strasse. Weil es für Diskriminierung in der Schweiz keinen Platz hat. Das gilt über die Lohngleichheit hinaus. Wenn dieselben Politiker, welche die Lohngleichheit abwürgen, mehr Nacht- und Wochenendarbeit wollen,
</p><p>dann sagen wir nein!<br><br>Wenn sie unsere Altersvorsorge demontieren wollen,
</p><p>dann sagen wir nein!<br><br>Wenn sie die Unternehmen immer stärker entlasten wollen, auf Kosten der Arbeitnehmenden und der RentnerInnen, auf Kosten eines starken Service public, 
</p><p>dann sagen wir nein! So wie wir es schon bei der Unternehmenssteuerreform III taten.<br><br>Und wenn sie die Reichen schonen, während sie alle, die auf Unterstützung angewiesen sind, mit Brosamen abspeisen und dabei erst noch schrankenlos überwachen und drangsalieren wollen,
</p><p>dann sagen wir nein!<br><br><b>Denn wir stehen ein für Gerechtigkeit in der Gesellschaft und eine faire Arbeitswelt. <br>Und dazu gehört Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</b></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5441</guid><pubDate>Mon, 16 Apr 2018 15:52:54 +0200</pubDate><title>Für ein soziales Ja zum Geldspielgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/fuer-ein-soziales-ja-zum-geldspielgesetz</link><description>Der SGB hält die vorliegende Anpassung des Geldspielgesetzes für sinnvoll. Glücksspiel soll auch im Internet möglich sein, jedoch mit gleich langen Spiessen für Schweizer und ausländische Kasinos. Zentral ist für den SGB: Die vorliegende Revision garantiert, dass die Gewinne aus dem Online-Glücksspiel der AHV und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Revision ist eine logische, moderate Anpassung des bestehenden Geldspielgesetzes an die Entwicklungen der letzten Jahre. Online-Angebote von Casinos sollen neu legalisiert werden. Weil dies bis heute offiziell nicht möglich war, hat sich leider ein illegaler Online-Geldspielmarkt entwickelt, bei dem ausländische Anbieter, häufig auch dubiose und domiziliert in Ländern ohne genügende rechtsstaatliche Regelungen, in die Lücke gesprungen sind. Diese ausländischen „Online-Casinos“ kümmern sich weder um Spielsucht noch beteiligen sie sich am Gemeinwohl in der Schweiz.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Online ja, aber nur wenn…</h3><p>Das soll nun ändern: Online-Casinos sind neu erlaubt, sie müssen aber gewisse Sicherheits-Minimalstandards einhalten. Geldwäscherei ist verboten, und es sollen v.a. die Abgaben dieser Casinos und damit auch deren Beiträge an die Finanzierung der Sozialwerke sichergestellt werden. Damit ist die Diskriminierung der Schweizer Casinos abgeschafft: Nach geltender Gesetzgebung muss nämlich z.B. ein Online-Casino aus China mit Angeboten für die Schweiz keine Abgaben an diese leisten.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Ein Beitrag zur Finanzierung der AHV </h3><p>Für die Gewerkschaften steht bei der Revision des Geldspielgesetzes die Finanzierung der Sozialwerke im Mittelpunkt. Der SGB befürwortet zudem den Schutz der Spielsüchtigen und die gleich langen Spiesse von Schweizer und ausländischen Casinos und damit den Erhalt hiesiger Arbeitsplätze. 
</p><p>Sage und schreibe die Hälfte der Gewinne der einheimischen Casinos fliesst heute in die Kassen der AHV. Jährlich gehen so rund 270 Mio. Franken aus Casino-Gewinnen in die AHV und 47 Mio. an die Standortkantone. Mit den Lotterie-Gewinnen können die Standortkantone Kunst, Gemeinnützigkeit und Sport finanzieren. So betragen die Abgaben aus der Lotterie zugunsten der kantonalen Lotterie- und Sportfonds rund 540 Mio. Franken! Dagegen bezahlt die ausländische Glücksspielindustrie keinen Rappen an unser Gemeinwohl. Das darf nicht sein! 
</p><p>Deshalb empfiehlt der SGB der Stimmbevölkerung ein Ja zum revidierten Geldspielgesetz.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5440</guid><pubDate>Mon, 16 Apr 2018 12:15:47 +0200</pubDate><title>Dossier 126: Die Bedeutung der ILO für die Gewerkschaften in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-126-die-bedeutung-der-ilo-fuer-die-gewerkschaften-in-der-schweiz</link><description>Arbeit ist keine Ware</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">2019 feiert die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ihr 100-jähriges Bestehen. Das vorliegende Dossier nimmt dieses Jubiläum zum Anlass, die Bedeutung dieser für die Arbeitnehmenden einzigartigen UN-Organisation vorzustellen. Es zeigt insbesondere, wie die von der ILO geschaffenen und ständig weiterentwickelten Normen wirken, und dies sowohl in der Schweiz, aber auch in der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder in der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. </p><p class="Text">Gerade in der Schweiz, wo das aktuelle Kündigungsrecht nicht den ILO-Konventionen entspricht (wie nach einer Beschwerde des SGB festgestellt wurde), soll das 100-Jahr-Jubiläum der ILO dazu dienen, gesetzliche Verbesserungen für den Schutz von gewerkschaftlich und betrieblich engagierten Arbeitnehmenden einzuführen:&nbsp; für Vertrauensleute in den Betrieben, Mitglieder von Personalkommissionen oder Stiftungsräte von Pensionskassen. </p><p class="Text">In Zeiten der Globalisierung, Digitalisierung und der Herausforderungen durch reaktionäre Politik gewinnt eines der Leitprinzipien der ILO immer mehr an Aktualität: Arbeit ist und bleibt keine Ware! </p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5453</guid><pubDate>Fri, 13 Apr 2018 14:48:00 +0200</pubDate><title>353‘647 Mitglieder Ende 2017: zur Mitgliederentwicklung des SGB im vergangenen Jahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/353-647-mitglieder-ende-2017-zur-mitgliederentwicklung-des-sgb-im-vergangenen-jahr</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB umfasste Ende 2017 genau 353‘647 Mitglieder. Innert Jahresfrist hat damit die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz einen leichten Mitgliederrückgang von 1.1 % hinzunehmen – bei unverändertem Bestand von 16 angeschlossenen Verbänden. 
</p><p>29,7 % der SGB-Mitglieder sind weiblich. Damit ist der Anteil der Frauen leicht gestiegen (2016: 29,6 %). 
</p><p>Von den 16 angeschlossenen Verbänden haben im Vorjahr 3 zugelegt: der Bankpersonalverband (SBPV), AvenirSocial (Soziale Arbeit) und kapers (Kabinenpersonal Luftfahrt). Die Kleinstgewerkschaft New Wood weist die gleiche Mitgliederzahl wie ein Jahr zuvor aus. Die übrigen 12 Gewerkschaften haben im Jahresvergleich Mitglieder verloren. Unia hatte 2015 die Grenze von 200‘000 Mitgliedern geknackt und verblieb auch letztes Jahr über dieser Marke. Weiter angewachsen ist sie im Dienstleistungssektor (Stand nunmehr über 56‘000 Mitglieder), leicht rückläufig war die Mitgliederentwicklung in Industrie, Bau und Gewerbe. 
</p><p> Die Neueintritte bei Syndicom konnten die Abgänge durch den voranschreitenden Strukturwandel in der Druck- und Medienbranche nicht kompensieren. Beim SEV überstiegen die Todesfälle bei den Pensionierten die Neuwerbung bei den Aktiven. 
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Mitglieder der SGB-Verbände 2016/17</b></h3><table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0"><colgroup><col width="80" span="5" style="width:60pt"></colgroup><tbody><tr style="height:41.25pt"><td height="55" width="80" class="xl64" style="height:41.25pt; width:60pt">Verband</td><td align="center" width="80" class="xl64" style="border-left:none; width:60pt">2017</td><td align="center" width="80" class="xl65" style="border-left:none; width:60pt">2016</td><td width="80" class="xl65" style="border-left:none; width:60pt">Frauen 2017</td><td width="80" class="xl65" style="border-left:none; width:60pt">Anteil Total   Frauen in %</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl66" style="height:15.0pt">Unia</td><td align="right" class="xl66">200236</td><td align="right" class="xl67">201'170</td><td align="right" class="xl68" style="border-left:none">47998</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">23.97</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">SEV</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">40723</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">41'355</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">8510</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">20.90</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">VPOD</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">34252</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">34'747</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">19060</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">55.65</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">syndicom</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">32737</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">34'171</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">10269</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">31.37</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">SIT</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">9480</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">9'482</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">4687</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">49.44</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl73" style="height:15.0pt; border-top:none">PVB</td><td align="right" class="xl73" style="border-top:none">8867</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">9'084</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">2429</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">27.39</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt">SBPV</td><td align="right" class="xl70">7919</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">7'875</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">2639</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">33.32</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl73" style="height:15.0pt; border-top:none">AvenirSocial</td><td align="right" class="xl73" style="border-top:none">3418</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">3'381</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">2406</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">70.39</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt">SMPV</td><td align="right" class="xl70">3341</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">3'347</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">2040</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">61.06</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">garaNto</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">3316</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">3'322</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">448</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">13.51</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">SSM</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">3000</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">3'047</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">1222</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">40.73</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">Kapers</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">2827</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">2'792</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">2077</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">73.47</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">SMV</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">1690</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">1'717</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">668</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">39.53</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">SBKV</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">1129</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">1'146</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">629</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">55.71</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl73" style="height:15.0pt; border-top:none">Nautilus</td><td align="right" class="xl73" style="border-top:none">695</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">918</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">20</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">2.88</td></tr><tr style="height:16.5pt"><td height="22" class="xl74" style="height:16.5pt">New Wood<sup>&nbsp;</sup></td><td align="right" class="xl73">17</td><td align="right" class="xl75" style="border-top:none">17</td><td align="right" class="xl76" style="border-top:none; border-left:none">9</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">52.94</td></tr><tr style="height:15.75pt"><td height="21" class="xl77" style="height:15.75pt; border-top:none">Total</td><td align="right" class="xl77" style="border-left:none">353647</td><td align="right" class="xl78" style="border-left:none">357'571</td><td align="right" class="xl79" style="border-left:none">105'111</td><td align="right" class="xl80">29.72</td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p class="Text"><b>Abkürzungen (siehe Tabelle):</b></p><p class="Text">Unia:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gewerkschaft </p><p class="Text">SEV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft des Verkehrspersonals</p><p class="Text">VPOD:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verband des Personals öffentlicher Dienste</p><p class="Text">syndicom:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft Medien und Kommunikation</p><p class="Text">SBPV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Bankpersonalverband</p><p class="Text"><span lang="FR-CH">PVB:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Personalverband des Bundes</p><p class="Text"><span lang="FR-CH">SIT:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</p><p class="Text">GaraNto:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</p><p class="Text">AvenirSocial:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Professionelle Soziale Arbeit Schweiz</p><p class="Text">SSM:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizer Syndikat Medienschaffender</p><p class="Text">SMV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Musikerverband</p><p class="Text">SMPV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Musikpädagogischer Verband (Zahlen 2017 noch provisorisch)</p><p class="Text">Kapers:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vereinigung des Kabinenpersonals</p><p class="Text">SBKV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Bühnenkünstlerverband</p><p class="Text">Nautilus:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft für Seeleute und verwandte Berufe</p><p class="Text">New Wood:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft der UNO-Angestellten in Genf</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5373</guid><pubDate>Wed, 11 Apr 2018 11:38:49 +0200</pubDate><title>Nein zur Vollgeld-Initiative – Ja zum Geldspielgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nein-zur-vollgeld-initiative-ja-zum-geldspielgesetz</link><description>SGB-Parolen für die Abstimmungen vom 10. Juni 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Soll die Schweiz ein Vollgeldsystem einführen? Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sagt Nein und lehnt die Vollgeld-Initiative ab. Zu gross sind die Risiken und negativen Nebenwirkungen für die Arbeitnehmenden. Das Geldspielgesetz hingegen bejaht er. </p><p>Die Vollgeld-Initiative verlangt, dass künftig nicht nur die Münzen und Noten einzig von der Nationalbank hergestellt werden, sondern auch das elektronische Geld. Heute tragen dazu auch normale Banken bei. Unbestritten ist, dass bei einem Ja zur Initiative Zahlungsverkehrskonten (nicht aber Sparkonten) vollumfänglich durch Nationalbank-Geld gesichert wären und Bankenpleiten infolge eines Bankruns ausgeschlossen würden. Diese Vorteile werden jedoch durch eine Reihe Nachteile aufgehoben. So drohen bei einer Annahme der Vollgeld-Initiative den Arbeitnehmenden und den Rentnerinnen und Rentnern Kaufkraftverluste. Guthaben auf Zahlungsverkehrskonten würden nicht mehr verzinst, was bei Inflation zu Verlusten führt. Und Guthaben auf Sparkonten dürften nicht mehr frei aufgelöst werden. Sparen würde für Leute mit tiefen Einkommen und Vermögen deutlich schwieriger und damit einzig eine Angelegenheit für Vermögende. 
</p><h3>Nationalbank nicht einschränken </h3><p>Weiter schränkt die Initiative die Nationalbank ein, die Ziele der Vollbeschäftigung, der Preis- und Wechselkursstabilität zu verfolgen. Die Vergangenheit zeigte, dass die alleinige Geldmengensteuerung die Risiken für Arbeitsplätze und Konjunkturentwicklung stark steigen lässt. Zudem wären auch bei einem Vollgeldsystem Finanzkrisen nicht ausgeschlossen. Denn sie haben ihren Ursprung meist im Kreditgeschäft und nicht im Zahlungsverkehr. Nicht zuletzt lehnt der SGB-Vorstand die Initiative auch ab, weil der neue Verfassungsartikel dem Bund die Aufsicht über die Nationalbank entzieht. 
</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/sekretariat/Kopp_Daniel.jpg" target="_blank" class="download" rel="noreferrer">Umfangreiches Argumentarium herunterladen...</a> (PDF)
</p><h3>Alle Anbieter sollen ihre Beiträge leisten </h3><p>Ja sagt der SGB zur Revision des Gelspielgesetzes. Es sorgt dafür, dass alle in der Schweiz aktiven Anbieter von Geldspielen Beiträge an die AHV leisten. Gleichzeitig stellt es sicher, dass die Reingewinne aus den Lotterien und Sportwetten wie bisher vollumgänglich für gemeinnützige Zwecke (Kultur, Soziales und Sport) verwendet werden können. Das Geldspielgesetz lässt neu auch Angebote im Internet zu. Deren Zahl ist in den letzten Jahren explodiert, insbesondere auf ausländischen Webseiten. Diese Anbieter bezahlen jedoch heute von den auf in der Schweiz erzielten Gewinnen keine Geldspielabgabe. Das soll sich nun ändern. Fortan müssen sie über eine Konzession für die Schweiz verfügen, die Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlen und sich an der Prävention gegen Spielsucht beteiligen. Bei Anbietern, die sich über diese Bestimmungen hinwegsetzen, kann künftig der Zugang zur Webseite gesperrt werden. Eine mildere Massnahme zur Durchsetzung des Gesetzes ist nicht ersichtlich. Unter dem Strich überwiegen für den SGB-Vorstand die Vorteile des revidierten Gesetzes. Deshalb beschloss er die Ja-Parole. </p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5371</guid><pubDate>Tue, 10 Apr 2018 15:00:00 +0200</pubDate><title>AXA-Entscheid bestätigt SGB-Kritik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/axa-entscheid-bestaetigt-sgb-kritik</link><description>SGB warnt: Privatversicherer sahnen nach wie vor zuviel ab</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Entschied der AXA, aus dem Geschäft mit Vollversicherungen auszusteigen, bestätigt die Kritik des SGB, dass die Vollversicherungslösungen der Lebensversicherungen für die Versicherten der beruflichen Vorsorge unattraktiv und in der Regel deutlich schlechter sind.</p><p>Die AXA erhofft sich mehr Gewinn mit teil-autonomen BVG-Lösungen. Sie behauptet, dies sei auch&nbsp; im Interesse der Versicherten. Für den SGB jedoch ist nach wie vor klar: Versicherte fahren besser, wenn sie bei anderen Anbietern der 2. Säule angeschlossen sind, die eben nicht gewinnorientiert sind. Die Versicherer betreiben ihr Geschäft gewinnorientiert. Sie verursachen durch eine minimale Verzinsung, überhöhte Risikobeiträge und hohe Verwaltungs- und Vermögenskosten enorme Geldabflüsse aus der 2. Säule. Für die versicherten Arbeitnehmenden fliesst dadurch viel Geld aus der beruflichen Vorsorge ab, welches für die Renten fehlt. Der SGB kritisiert, dass Versicherungsgesellschaften Profite aus der Durchführung einer Sozialversicherung ziehen – das ist systemfremd.</p><p>Der Entscheid der AXA zeigt aber auch auf, dass die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und jene der KMU in der 2. Säule heute äusserst schwierig ist und sie immer mehr darauf angewiesen sind, sich beim Staat, also der Auffangeinrichtung, zu versichern. Für Personen mit einem tiefen Einkommen garantiert die 2.Säule je länger je weniger stabile Altersrenten, die einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin&nbsp; 031 377 01 13 oder 079 242 65 43</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5362</guid><pubDate>Mon, 09 Apr 2018 09:39:56 +0200</pubDate><title>SGB lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene „Steuervorlage 17“ ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-lehnt-die-vom-bundesrat-vorgeschlagene-steuervorlage-17-ab</link><description>Referendum möglich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Steuervorlage 17 unterscheidet sich nur wenig von der an der Urne klar abgelehnten Unternehmenssteuerreform III. Als wäre nichts gewesen, wollen Bundesrat und Kantonsregierungen erneut die Gewinnsteuern bei rund 200‘000 Unternehmen massiv senken, obwohl von der Abschaffung der heutigen Steuerstatus nur rund 400 Firmen massgeblich betroffen wären.</p><p>Der SGB hat sich immer für eine zielgerichtete Unternehmenssteuerreform eingesetzt, welche die heutigen Privilegien abschafft, ohne dass Steuerausfälle resultieren. Diese soll vor allem ausreichend lang wirkende Übergangsbestimmungen enthalten, so dass die Kantone Zeit haben, sich neu auszurichten. Aus Vorsichtsgründen hat der SGB eine zielgerichtete, befristete Patentbox unterstützt. Die geplante generelle Gewinnsteuersenkung der Kantone und Gemeinden um über 40 Prozent lehnt der SGB ab. Diese ist völlig ineffizient und zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Allfällige Kosten der Reform müssen von den Firmen und den Aktionären getragen werden. Für die Berufstätigen braucht es spürbare finanzielle Entlastungen. Beispielsweise durch höhere Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Kinderzulagen.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Steuervorlage 17 (SV17) erfüllt die Kriterien des SGB nicht. Der SGB lehnt sie ab. SGB-Präsident Paul Rechsteiner betont: „Bei unveränderter Ausgangslage sähen wir uns am Schluss der Beratungen im Parlament gezwungen, unseren Gremien die Ergreifung des Referendums vorzuschlagen“.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5358</guid><pubDate>Tue, 03 Apr 2018 16:10:58 +0200</pubDate><title>SUVA: Betroffene werden zu Beteiligten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/suva-betroffene-werden-zu-beteiligten</link><description>100 Jahre lösungsorientierte Zusammenarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 1912 stimmten die Schweizer im zweiten Anlauf der Errichtung einer Unfallversicherung zu. 1918 nahm die SUVA als wesentlich sozialpartnerschaftlich geprägte Institution ihren Betrieb auf. Hier die Rede, die Nico Lutz am Jubiläumsanlass gehalten hat. </p><p>Wenn es die Suva nicht schon 100 Jahre gäbe, dann müsste man sie heute sofort erfinden. Der Staat, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen tragen gemeinsam eines der bedeutendsten Sozialwerke mit. Was historisch aus einer Not und einem offensichtlichen Mangel geboren wurde, hat sich über 100 Jahre als ausgezeichnete Lösung bewährt. 
</p><p>Die Suva ist auch eine Erfolgsgeschichte, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich in dieser Organisation auf die gemeinsamen Interessen konzentrieren und in der Lage sind, über den einen oder anderen ideologischen Schatten zu springen. Das Resultat dieser lösungsorientierten Zusammenarbeit lässt sich sehen: 100 Jahre Erfolgsgeschichte als eines der wirksamsten, effizientesten und auch erfolgreichsten Sozialwerke. 
</p><h3>Arbeitssicherheit: im Interesse aller </h3><p>Der Ansatz der Suva ist bestechend: Betroffene werden zu Beteiligten. Die Arbeitnehmenden haben ein direktes Eigeninteresse an umfangreicher Präventionsarbeit, einer hohen Arbeitssicherheit und einem ausgebauten Gesundheitsschutz. Durch die Mitarbeit der Gewerkschaften in zahlreichen Suva-Expertengremien, im Suva-Rat und auch im verwaltungsratsähnlichen Suva-Ratsausschuss fliessen die Anliegen und die Sichtweise der Arbeitnehmenden direkt ein. Ebenso verhält es sich auf der Arbeitgeberseite, die ein hohes ökonomisches Interesse an einer ausgebauten Arbeitssicherheit und gesunden Mitarbeitenden hat. Dabei kann es im konkreten Fall durchaus auch unterschiedliche Positionen geben. Massnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit bedeuten auch Aufwand und dies kann zu Verzögerungen führen. Bei den "Lebenswichtigen Regeln" sowie bei der Charta "Stopp bei Gefahr" ist es allen Beteiligten gut gelungen, konkrete Handlungsanleitungen zu entwickeln, die Sicherheitsmassnahmen unabdingbar machen. In anderen Fragen ist es schwieriger, eine gemeinsame Position zu entwickeln. Zum Beispiel bei der Frage, ab wann es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar und schlicht zu gefährlich ist, bei Tiefsttemperaturen, bei Eis und Schnee, draussen zu arbeiten. Da gibt es aus unserer Sicht noch Luft nach oben. 
</p><h3>Gewerkschaften und Arbeitgeber erhöhen Glaubwürdigkeit </h3><p>Generell ist jedoch gerade auch aufgrund der direkten Mitwirkung von Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite die Unterstützung für die Suva in der Bevölkerung sehr gross. Die Zusammenarbeit der Sozialpartner in der Suva erhöht auch deren Glaubwürdigkeit gegenüber der Politik, wenn es um Fragen der Unfallversicherung und der Arbeitssicherheit geht. Die letzte UVG-Revision ist ein eindrückliches Beispiel dafür. Nur so lässt sich erklären, dass der von den Sozialpartnern im zweiten Anlauf ausgehandelte Kompromiss rasch und praktisch ohne Änderungen vom Parlament genehmigt wurde. Die gelebte Zusammenarbeit in den Suva-Gremien und das damit gewonnene gegenseitige Vertrauen spielten dabei eine entscheidende Rolle. 
</p><p>Ohne diese Zusammenarbeit gäbe es auf eine Reihe von schwierigen Problemen, wie zum Beispiel die Asbestkatastrophe, schlechtere Antworten. Dabei handelt es sich nicht nur um die ganz wichtige Präventionsarbeit der Suva. Es geht auch um eine gerechtere Verteilung der Risiken, bzw. der Asbestlast zwischen den Suva-Branchen, die dank einer internen Rückversicherung ab nächstem Jahr realisiert wird. Und es geht um den Entschädigungsfonds Asbest, der mit tatkräftigem Support der Suva seine Arbeit Mitte des letzten Jahres rasch aufnehmen konnte. Und letztlich geht es um die noch laufende Revision des Verjährungsrechtes, bei der sich endlich ein zukunftsgerichteter Kompromiss abzeichnet. 
</p><h3>Öffnen für Dienstleistungen </h3><p>Die Gründung der Suva vor 100 Jahren war ein grosser Wurf und ein mutiger Akt in einer bewegten Zeit. Damals war die Wirtschaft in der Schweiz geprägt durch den Anstieg der Beschäftigung im 2. Sektor. Im Hinblick auf diese Veränderung wurde die Suva gegründet. Die Struktur der Wirtschaft hat sich in den vergangenen 100 Jahren stark verändert. Während 1920 rund drei Viertel der Beschäftigten im ersten und zweiten Sektor arbeiteten, sind heute mehr als drei Viertel der Beschäftigten im dritten Sektor, den Dienstleistungsberufen, tätig. Es wird in der Schweiz immer eine Bauwirtschaft und eine produzierende Industrie geben. Die Bedeutung, welche die Suva in den nächsten Jahrzehnten haben wird, wird sich aber auch daran entscheiden, in welchen Branchen die Suva versichern wird. Es ist zu hoffen, dass es auch hier wieder zukunftsfähige und mutige Entscheide gibt - damit unsere Nachkommen in 100 Jahren dann auf 200 Jahre erfolgreiche Suva zurückblicken können. </p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5357</guid><pubDate>Tue, 03 Apr 2018 08:53:46 +0200</pubDate><title>Konzernverantwortung: Selbstdeklaration funktioniert nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/konzernverantwortung-selbstdeklaration-funktioniert-nicht</link><description>Griffige Bestimmungen zur Einhaltung von Menschenrechten in Reichweite</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Selbstdeklaration" ist derzeit ein Modewort. So hat der Ständerat unlängst entschieden, die bereits sehr moderate Revision des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission zurückzuweisen. Dies verbunden mit dem Auftrag, alternative "Modelle der Selbstdeklaration" zu prüfen. Im Klartext: Firmenbosse sollen mit ihrer Unterschrift bezeugen, dass sie Frauen nicht schlechter bezahlen als Männer - ohne Offenlegungspflicht, ohne konkrete Massnahmen und damit ganz ohne Wirkung. 
</p><p>Ähnliches schwebt gewissen "wirtschaftsfreundlichen" Politikern auch bei der Konzernverantwortungsinitiative vor. Doch der Reihe nach: Diese Initiative, auch KoVI genannt, verlangt ganz einfach, dass Schweizer Multis im Ausland konsequent Menschen- und ArbeitnehmerInnenrechte einhalten. Was für viele Unternehmen eine Selbstverständlichkeit ist, wird von zu vielen anderen seit Jahrzehnten ignoriert. Sie meinen, im Ausland auf Kosten von Mensch und Umwelt schalten und walten zu können. Sei es im Rohstoffabbau, in der Finanzbranche, im Maschinenbau oder in der Textilindustrie: Menschenrechtsverletzungen mit direkter oder indirekter Beteiligung von Schweizer Unternehmen sind leider immer noch an der Tagesordnung. 
</p><h3>Beispiel Glencore </h3><p>Der weltweit grösste Rohstoffhändler ist schon oft negativ in die Schlagzeilen geraten und hat ebenso oft Besserung gelobt. Gerade kürzlich war eine Delegation von IndustriAll - der internationalen Konföderation der Industriegewerkschaften - auf Besuch in den Kobaltminen von Glencore im Kongo. Das <a href="http://www.industriall-union.org/drc-industriall-mission-finds-glencore-gravely-mistreating-workers-at-cobalt-mines%20" class="external-link-new-window">Fazit der Mission</a> sind "systematische Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen": katastrophale Sicherheitsbestimmungen, fehlender Gesundheitsschutz, permanente Kündigungsdrohungen, rassistisch motivierte Diskriminierungen, Unterbezahlung und Lohndiskriminierung. Davon unbeeindruckt - oder gerade deswegen - gab Glencore für 2017 einen Betriebsüberschuss von 3 Milliarden Dollar bekannt. Es ist klar, wer davon profitieren wird: Die zahlreichen AktionärInnen im reichen Europa, allen voran in der Schweiz.
</p><h3> Mehrheitsfähige Volksinitiative </h3><p>Das Beispiel Glencore zeigt exemplarisch, dass Selbstdeklaration auch hier nicht funktioniert. So ist die "Verantwortung in den Bereichen Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitsschutz" schon seit Jahren einer der "Key Values" des Unternehmens, und dennoch kommt es immer wieder zur Aufdeckung solcher skandalöser Zustände. Genau deshalb wurde die Konzernverantwortungsinitiative lanciert, und genau deshalb wird diese von einer überwältigenden Mehrheit der Schweizer Bevölkerung <a href="https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/exklusive-umfrage-deutliche-mehrheit-fuer-konzerninitiative/story/28882582" class="external-link-new-window">unterstützt</a>. 
</p><p>Zurzeit befindet sich die Initiative in parlamentarischer Beratung. In der Wirtschaftskommission des Nationalrates liegt ein Gegenvorschlag auf dem Tisch, der die wichtigsten Elemente mit aufnimmt. Die Kommission muss diese Chance nun endlich ergreifen, sonst wird nicht nur sie einen Reputationsschaden erleiden. <br><br></p><h3>Veranstaltungshinweis</h3><p>Am 1. Mai organisiert die Konzernverantwortungsinitiative eine Veranstaltung mit GewerkschafterInnen von Glencore. Thema ist die Situation in den besagten Minen des Konzerns im Kongo. Die Veranstaltung ist öffentlich und findet um 18 Uhr im Reformierten Kirchgemeindehaus an der Stauffacherstrasse 8 in Zürich statt. <a href="https://www.facebook.com/events/199036160859909/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="Facebook-Event" rel="noreferrer">Veranstaltungs-Hinweis bei Facebook</a></p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5355</guid><pubDate>Wed, 28 Mar 2018 16:54:45 +0200</pubDate><title>Nicht noch mehr Kostenbeteiligung im Gesundheitswesen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nicht-noch-mehr-kostenbeteiligung-im-gesundheitswesen</link><description>Grenze ist längst schon überschritten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das vordringlichste Problem im Schweizer Gesundheitswesen ist die unsoziale Finanzierung. Dennoch wollen einige Unverbesserliche die private Kostenbeteiligung erhöhen.</p><p>Der Bundesrat hat soeben seine Botschaft zur Erfüllung der Motion Bischofberger zur automatischen Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung in der Grundversicherung vorgestellt. Die bundesrätliche Botschaft ist für die Versicherten eine Hiobsbotschaft: Sie sollen in Zukunft für die medizinische Grundversorgung noch mehr aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Und dies obwohl die Kostenbeteiligung in der Schweiz mit 27% im OECD-Vergleich heute bereits rekordverdächtig hoch ist. In Deutschland müssen die Versicherten 13% und in Frankreich 7% direkt selbst bezahlen. In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die für breite Bevölkerungsschichten ebenfalls schon längst nicht mehr tragbaren Auswirkungen des (in Europa ebenfalls einzigartigen) Kopfprämiensystems. 
</p><h3>Automatische Anpassung der Franchisen </h3><p>Konkret schlägt die Vorlage vor, die Franchisen (heute zwischen 300 und 2500 Franken) künftig automatisch an die Entwicklung der Gesundheitsausgaben anzupassen. Damit soll die "Kostenwahrheit" erhöht und die "Selbstverantwortung" der Versicherten gestärkt werden. Die Krankenkassen und die bürgerlichen Parteien (die in den Verwaltungsräten dieser Kassen hocken) scheinen sich einig zu sein: Wem es gesundheitlich nicht gut geht, d.h. wer oft in ärztliche Behandlung gehen muss und deshalb eine tiefe Franchise wählt, der/die generiert unnötig Kosten und handelt unverantwortlich. Letztendlich läuft diese Haltung auf die Zerschlagung der solidarischen Grundversicherung hinaus. Krankenpflege soll zu einem Gut wie jedes andere werden: Wer etwas davon will, der/die kauft sich etwas. 
</p><h3>Verzicht kann auch gefährlich sein</h3><p> Mit dieser Gesetzesanpassung wird suggeriert, dass die Leute heute wegen jedem "Wehwehchen" zum Arzt rennen, wovon sie demnach eine noch höhere Kostenbeteiligung zu Recht abhalten würde. Das Gegenteil ist der Fall! In der Schweiz verzichten laut OECD jährlich bereits über 20% der Bevölkerung aus finanziellen Gründen auf medizinische Behandlungen. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Bagatellfälle, sondern immer mehr um gefährlichen Leistungsverzicht mit hohen Folgekosten. Eine automatisierte Erhöhung der Franchisen verschärft dieses Problem zusätzlich; der freie Zugang zur medizinischen Grundversorgung würde ebenso automatisch verringert. 
</p><h3>Bei Anreizstrukturen stumm </h3><p>Wenn etwas unnötige Überversorgung generiert, dann sind es nicht die Versicherten, sondern falsche Anreizstrukturen im komplizierten Gesundheitswesen. Anstatt sich genau darum zu kümmern, wollen Bischofberger &amp; Co. einen Automatismus zur Kostenabwälzung ins Gesetz schreiben und stehlen sich damit aus jeglicher Verantwortung. Dabei liegen unzählige, sofort umsetzbare Massnahmen zur wirksamen Kostendämpfung auf dem Tisch: Verhinderung missbräuchlicher Zusatzversicherungstarife, breitere Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich, Einführung eines Referenzpreissystems für tiefere Medikamentenpreise, Stärkung der Rechnungskontrolle usw. Die Liste wirksamer Massnahmen, mit denen weder auf dem Buckel der Versicherten, noch zu Lasten des Pflegepersonals gespart wird, ist lang. Nun müssen sie endlich umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5351</guid><pubDate>Fri, 23 Mar 2018 10:20:59 +0100</pubDate><title>Gabriela Medici neue SGB-Zentralsekretärin für Sozialversicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gabriela-medici-neue-sgb-zentralsekretaerin-fuer-sozialversicherungen</link><description>Wechsel im SGB-Zentralsekretariat</description><content:encoded><![CDATA[<p> Diese Woche hat Gabriela Medici ihre Arbeit als Zentralsekretärin des SGB im Bereich Sozialversicherungen aufgenommen. Der Vorstand des SGB hatte die 32-jährige Zürcher Juristin im Januar einstimmig als Nachfolgerin von Doris Bianchi gewählt. Sie ist dabei insbesondere für das Dossier Altersvorsorge verantwortlich.
</p><p>Gabriela Medici war bereits 2010 als wissenschaftliche Mitarbeiterin für den SGB tätig. Ihr Studium schloss Medici mit einer Dissertation über "menschenrechtliche Vorgaben und staatliche Handlungspflichten für Migrantinnen als Pflegehilfen in Schweizer Privathaushalten" ab. Zuletzt war sie als Geschäftsführerin beim "Kompetenzzentrum für Menschenrechte" der Universität Zürich tätig und unterrichtete dort auch im Bereich des öffentlichen Rechts.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin, 031 377 01 13 oder 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5349</guid><pubDate>Thu, 22 Mar 2018 09:47:08 +0100</pubDate><title>UBER will alle übertölpeln – und schafft es nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/uber-will-alle-uebertoelpeln-und-schafft-es-nicht</link><description>Arbeitsrecht sorgt für gleich lange Spiesse in der Digitalisierung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Perlenkette von Behördenentscheiden zu UBER ist um ein Element reicher geworden: Jüngst hat das SECO entschieden, dass der digitale Taxidienst und Plattform-Betreiber im Rahmen des Personalverleihs als Arbeitgeber zu betrachten ist. </p><p>Die Katze lässt das Mausen nicht. Übersetzt: UBER hat wieder Mal probiert, hiesiges Recht bewusst zu umgehen, um sich damit gegenüber direkten Konkurrenten Vorteile zu verschaffen. Den Sozialversicherungsbehörden sowie der SUVA war der Plattform- und App-Taxidienst bereits negativ aufgefallen. Auf Druck der Gewerkschaften und geprellter Arbeitnehmender mussten diese Behörden feststellen, dass es sich bei UBER um einen ganz normalen Arbeitgeber handelt. UBER sei nicht anders zu behandeln als z.B. eine Taxizentrale, die auf das traditionelle Telefon setze statt auf eine App mit Geolokation. Und wenn UBER die Verträge mit seinen FahrerInnen als "Aufträge" bezeichne, dann verschleiere dies den Sachverhalt der Scheinselbständigkeit. Resultat dieser Auseinandersetzungen: UBER muss den Arbeitnehmenden Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. 
</p><p>Nun hat auch das SECO festgehalten, dass UBER sich an die einschlägigen Schutzbestimmungen des Schweizer Rechts halten muss. Hier ging es um die "Ausleihe" von FahrerInnen aus anderen Unternehmen. Auch hier hatte UBER entgegen jeglicher rechtlichen Evidenz argumentiert, er sei kein Arbeitgeber, sondern bloss eine "Software-Firma". 
</p><h3>Arbeitsrecht für Digitalisierung gewappnet </h3><p>Diese Entscheide zeigen: das Schweizer Arbeitsrecht ist grundsätzlich fit für die Digitalisierung. Wichtig ist, dass die Behörden die bestehenden Regeln rechtsgleich anwenden und die digitalen Anbieter nicht gegenüber traditionellen bevorzugen. Insbesondere, wenn die "Plattformbetreiber" versuchen, durch Scheinselbständigkeit unlautere Wettbewerbsvorteile zu gewinnen! 
</p><p>Unter diesem Aspekt sind die Vorstösse im Parlament, die auf eine Aufweichung des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts zielen (Parlamentarische Initiativen Keller-Sutter und Graber zur Abschaffung ganzer Teile des Arbeitsgesetzes, Parlamentarische Initiative Burkart zur Schaffung des 17-Stunden-Arbeitstages im Home-Office, FDP-Postulat 17.4087 zur Schaffung eines neuen "Digitalisierung-Status für den Arbeitsmarkt") als zynische Versuche zu werten, auf dem Buckel der Arbeitnehmenden Deregulierung zu betreiben. Diese Deregulierungsagenda leistet den schwarzen Schafen der Branche, also auch UBER, ziemlichen Vorschub.
</p><h3> Lücken im Arbeitnehmerschutz schliessen </h3><p>Der SGB wird sich mit allen Mitteln gegen solche Verschlechterungen wehren. Vielmehr sind die Lücken im Arbeitnehmerschutz, die heute im Rahmen der Digitalisierung bestehen, zu schliessen. Es braucht: </p><ul><li>eine Kontrolloffensive gegen digitale Schwarzarbeit und arbeitsrechtliche Missbräuche durch die Behörden; </li><li>Regelungen fürs Homeoffice, wo Gesetzeslücken im Arbeitnehmerschutz bestehen (z. B. in den Bereichen Gesundheit und Materialkosten), sowie bei Haftungsfragen; </li><li>Ein Verbot der Schiedsgerichtsbarkeit in Arbeitsverträgen mit Plattformarbeitgebern aus dem Ausland.</li></ul><p>Denn die Digitalisierung soll den Arbeitnehmenden nützen und nicht schaden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5345</guid><pubDate>Wed, 21 Mar 2018 15:14:27 +0100</pubDate><title>Parlament und Kantone müssen Privilegien für Firmen korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/parlament-und-kantone-muessen-privilegien-fuer-firmen-korrigieren</link><description>Der SGB zur Botschaft des Bundesrates zur „Steuervorlage 17“</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute vom Bundesrat vorgestellte Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III ("Steuervorlage 17") unterscheidet sich nicht wesentlich von der im Rahmen des Referendums abgelehnten Vorlage. Insbesondere wenn man die in den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen berücksichtigt. 
</p><p>Für den SGB ist es klar, dass das Parlament Verbesserungen beschliessen muss. Die Steuervorlage 17 muss auf Bundesebene durch die Unternehmen und die Aktionäre gegenfinanziert werden. Und es braucht eine stärkere soziale Komponente für die Haushalte. Denn diese leiden immer mehr unter den höheren Lebenshaltungskosten (insb. den Krankenkassenprämien). 
</p><p>Die geplanten und vom Bund durch den höheren Kantonsanteil subventionierten kantonalen Gewinnsteuersenkungen sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Davon profitieren in erster Linie Firmen wie die Grossbanken, die heute klaglos ihre ordentlichen Gewinnsteuern zahlen. Das Parlament muss den Finanzausgleich (NFA) so anpassen, dass kantonale Gewinnsteuersenkungen unattraktiv werden. Wenn der Kantonsanteil beim Bund erhöht wird, müssen diese Gelder für soziale Zwecke eingesetzt werden. Zudem erwartet der SGB von den Kantonen, dass sie ihre masslosen Steuersenkungsvorhaben für die Firmen korrigieren. 
</p><p>Die Reform der Ehepaarbesteuerung nützt den hohen und höchsten Einkommen. Die Frauenerwerbstätigkeit wird behindert ("Einverdienerabzug"). Der SGB spricht sich deshalb dagegen aus. Anstelle dieses Steuergeschenks für die Oberschicht soll der Bund das Geld besser in die familienexterne Kinderbetreuung investieren. Dort herrscht grosser Handlungsbedarf. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5344</guid><pubDate>Wed, 21 Mar 2018 10:47:15 +0100</pubDate><title>Landesstreik: forschen, streiten, schauen, hören, hingehen…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/landesstreik-forschen-streiten-schauen-hoeren-hingehen</link><description>Ein Überblick zum 100-Jahre-Jubiläum</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gewerkschaften, SP und Robert-Grimm-Gesellschaft organisieren am 10. November dieses Jahres eine gemeinsame Veranstaltung in der alten SBB-Werkhalle am Bahnhof Olten. 100 Jahre zuvor hatte das Oltener Aktionskomitee den unbefristeten Generalstreik beschlossen...</p><p>Der Landesstreik bleibt aktuell - und treibt die alten Gegner der Gewerkschaften mächtig um: Gleich zum Jahresbeginn hat Christoph Blocher in seiner Berchtolds-Rede eine erste "Würdigung" des Streikführers Robert Grimm unternommen. Sein Versuch der Diffamierung ging aber gründlich daneben, weil Medienleute dank der Historikertagung des SGB vom letzten November schon so gut informiert waren, dass sie seine mangelhaften Fachkenntnisse aufzeigen konnten.</p><h3>Debatte der grossen Fragen</h3><p>Heute noch debattieren die Fachleute die grossen Fragen des Generalstreiks intensiv. Unter anderem: War es ein Sieg der Arbeiterschaft, obwohl die Forderungen nicht sofort durchgesetzt werden konnten? Oder doch ein Sieg der reaktionären Kräfte, die anschliessend die Geschicke der Schweiz bestimmten? War der Streik das letzte Mittel aus bitterer Notwendigkeit oder parteipolitisches Kalkül der SP-Führung? Hätte es den Streik gar nicht mehr gebraucht, da sich die Versorgungslage entspannt hatte und die Forderung nach stärkerem Einbezug der politischen Linken schon aufgegleist war? Wurden die Gewerkschaften von radikalen Arbeiterunionen zum Streik genötigt oder hatten sie die Führung in der Hand?</p><h3>Publikationen</h3><p>Die Unia hat rechtzeitig zum Start ins Landestreik-Jahr das Buch "Streik im 21. Jahrhundert" publiziert. Es erinnert daran, dass Streiken nach wie vor zum Instrumentarium der Gewerkschaftsbewegung zählt. Der SGB hat einen Reader zu den "Ursachen, Konfliktfeldern und Folgen" des Landesstreiks (s. unten) verfasst. Forscherinnen und Forscher publizieren zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften und Zeitungen. Grosse Publikationen zum Landesstreik sind der Sammelband von Traverse und Cahiers als zweisprachiges Projekt, er erscheint im Frühsommer. Kurz danach folgt im Verlag Hier&amp;Jetzt der Sammelband zum Nationalfonds Projekt "Der Schweizer Landesstreik". Die Universitäten Zürich und Bern veranstalten Ringvorlesungen.</p><h3>Theater und Film</h3><p>Mehrere Gymnasien widmen dem Landesstreik ganze Thementage und Schultheaterprojekte. Ein grosses Theaterprojekt, an dem Mitwirkende aus allen Kantonen beteiligt sind, wird in der alten SBB-Werkhalle in Olten realisiert - die Proben für "1918.ch" haben bereits begonnen, Start ist Mitte August. Schon im Februar wurde im Fernsehen SRF die 90-minütige Dokufiction "der Generalstreik" von Hansjürg Zumstein ausgestrahlt. Auch RTS und RSI werden den Film zeigen. Ein von RTS mitfinanzierter Dokumentarfilm von Frédéric Hausamann ist in Arbeit, gesendet wird er vermutlich im Sommer. Reichhaltiges Material für Schulen mit einem kleinen Animationsfilm zum Landesstreik hat SRF auf myschool bereitgestellt.</p><h3>Ausstellungen</h3><p>Den Auftakt machte Anfang März das Neue Museum Biel mit "Krieg und Frieden / guerre et paix", der zweisprachigen Ausstellung zu den Ereignissen in der Uhrenregion. Einige andere regionale Museen in Schaffhausen, Solothurn und Grenchen sowie das Kornhausforum in Bern ziehen nach, zum Jahresende folgt dann die Ausstellung im Nationalmuseum in Zürich.</p><h3>Das Material von SGB und SP</h3><p>Die SP wird das ganze Jahr mit der Kampagne #Generalstreik auf den sozialen Kanälen präsent sein. Der SGB hat auf einer <a href="http://generalstreik.ch/" class="external-link-new-window">Webseite</a> die relevanten Informationen aufbereitet. Die Originaldokumente sind da greifbar, ebenso eine Broschüre, welche die Referate der eingangs erwähnten Tagung vom 15. November 2017 und eine Chronologie der Ereignisse enthält. Die gut 100 Seiten starke Publikation kann beim SGB auch gratis bestellt werden. Eine Musterpräsentation steht in Kürze bereit. Sie soll es GewerkschafterInnen vereinfachen, den Landesstreik an Versammlungen zu thematisieren.</p><p>Das historische Losungswort für alle Gewerkschaftsmitglieder heisst auch 100 Jahre später: "Rüstet euch! Reserviert den 10. November! Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Olten."</p>]]></content:encoded><category>Landesstreik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_11-bloch__rosa_sozialarchiv_4d1e645513.webp" length="362390" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5343</guid><pubDate>Tue, 20 Mar 2018 16:43:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat will unhaltbare EL-Kürzungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-will-unhaltbare-el-kuerzungen</link><description>Kleine Kammer muss korrigieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unverständlich: die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) wurde im Nationalrat zu einer fast reinen Abbauvorlage umgebaut. Der Ständerat muss nun zwingend Gegensteuer geben.</p><p>Der SGB nimmt die vom Nationalrat verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit Unverständnis zur Kenntnis. Die grosse Kammer hat es verpasst, dem bundesrätlichen Ziel des Leistungserhaltes auch nur annähernd gerecht zu werden. Obwohl die ursprünglich separate, dringend nötige Vorlage zur Erhöhung der Mietzinsmaxima mit der EL-Vorlage verknüpft wurde, kommen nun unter dem Strich Nettoeinsparungen von jährlich mindestens 900 Millionen raus.</p><h3>Voll auf Abbaukurs</h3><p>Als unverzichtbarer Teil der durch die Verfassung vorgegebenen Existenzsicherung in der 1. Säule darf die EL nicht in die Bittstelllogik der Sozialhilfe abrutschen. Mit der geplanten Lebensführungskontrolle, d.h. harten Regeln zur erlaubten Verbrauchshöhe und dem Verwendungszweck bescheidener kleiner Vermögen, droht aber genau dies. Der dabei zulässige Vermögensfreibetrag wurde vom Nationalrat mit 25 000 Franken (Einzelpersonen) viel zu tief angesetzt. Damit könnten insbesondere viele HeimbewohnerInnen die real anfallenden persönlichen Auslagen in etlichen Kantonen kaum mehr stemmen.</p><p>Für den SGB ebenfalls unverständlich sind die beschlossenen Kürzungen bei der Übernahme der Krankenkassenprämien. Die Senkung der EL-Mindesthöhe von bis zu 40% wird zunächst dazu führen, dass die betroffenen Versicherten umso früher auf mehr Mittel angewiesen sein werden. Darüber hinaus dürfte diese Massnahme jedoch auch den kantonalen Wettlauf bei den Kürzungen der Prämienverbilligungen neu anheizen. Darunter leiden werden mit den stetig steigenden Prämien neben den EL-EmpfängerInnen sämtliche Haushalte in bescheidenen Verhältnissen. Noch schwerer wiegt hingegen der Entscheid des Nationalrates, die EL-Prämienerstattung künftig nach den jeweiligen kantonalen Richtprämien zu bemessen. Die Richtprämie liegt allerdings in praktisch allen Kantonen deutlich unter der heute angewandten Durchschnittsprämie - im Durchschnitt beträgt die Differenz 30%!</p><h3>Mieten: Wende um 360 Grad</h3><p>Doch damit leider nicht genug: Die längst überfällige Anpassung der Mietzinsmaxima - also die Erhöhung der durch die EL maximal übernommenen Mieten - wurde vom Nationalrat nicht nur abgeschwächt, sondern faktisch gestrichen. Die Mieten sind seit 2001 (dem Jahr der letzten Anpassung) um 24% gestiegen, die Mietzinsmaxima sollen nun durchschnittlich um nicht einmal 5% anwachsen. Dies allerdings mit einer Hintertür für die Kantone, die neuen Beträge pauschal um 10% zu kürzen. In ihrer Kombination führen diese beiden Massnahmen zu einem durchschnittlichen Rückgang (!) der Mietzinsmaxima um bis zu 6%! Was dabei nicht vergessen werden darf: höhere Mietzinsmaxima brächten insbesondere für die Kantone spürbare Entlastungen, weil damit teure Heimeintritte verhindert werden können. Dies trifft umso mehr auf die Form des betreuten Wohnens zu, welcher der Nationalrat eine zunächst vorgesehene Unterstützung von 90 Millionen ebenfalls verweigert hat.</p><h3>Positiv: ältere Arbeitslose können in PK bleiben</h3><p>Aus gewerkschaftlicher Sicht sehr positiv ist einzig die beschlossene Möglichkeit des Pensionskassenverbleibs von Arbeitslosen über 58 Jahren. Dieser Entscheid weist auch im Hinblick auf die zu verhandelnde BVG-Revision in die richtige Richtung. Was die berufliche Altersvorsorge betrifft, muss zudem allen pensionierten Versicherten weiterhin die Möglichkeit des Kapitalbezugs offenstehen. Das von Bundesrat und Ständerat vorgesehene Kapitalbezugsverbot wurde zum Glück vom Nationalrat wieder gekippt - dies allerdings ergänzt um die inakzeptable Sanktion einer pauschalen 10%-Kürzung der jährlichen EL im Falle eines Kapitalbezugs.</p><p>Im Ständerat sind nun massive Korrekturen nötig. Die StandesvertreterInnen dürfen nicht zulassen, dass die Existenzsicherung im Alter und bei Invalidität so massiv beschnitten wird. Dies auch deshalb, weil es längerfristig wieder die Kantone wären, die über steigende Sozialhilfeausgaben den Ausgleich schaffen müssten.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_171120_SGB_reto_wyss.0010_a2e1b34ee1.webp" length="160380" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5341</guid><pubDate>Tue, 20 Mar 2018 08:45:32 +0100</pubDate><title>Zum Tode von Benno Hardmeier</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zum-tode-von-benno-hardmeier</link><description>Während 30 Jahren die Geschicke des SGB mitbestimmt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 14. März 2018 ist Benno Hardmeier gestorben. Benno war in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine prägende Figur des SGB. 1960 bis 1990 war er SGB-Zentralsekretär. </p><p>Benno, 1930 geboren, entstammte einer sozialdemokratischen Familie aus Winterthur. Sein wirtschaftswissenschaftliches Studium schloss er mit einer Dissertation über die "Geschichte der sozialdemokratischen Ideen in der Schweiz 1920 bis 1945" ab. Ab 1957 war Benno auf der Sozialabteilung der Hoesch-Werke in Dortmund beschäftigt. 1959 wurde er als Zentralsekretär der SP gewählt. Dort warb ihn ein gutes Jahr später der SGB ab. Benno folgte dem Ruf, er wollte – in seinen Worten – "die Möglichkeiten wirtschaftspolitischer Gestaltung" nutzen. 
</p><p>In seinen 30 Jahren beim SGB war Benno für allgemeine Wirtschaftspolitik zuständig. Er betreute und prägte insbesondere die Bereiche Agrar-, Konsumenten- und Energiepolitik. Er war einer der führenden Köpfe in der Kampagne für die Mitbestimmungsinitiative, die 1976 vom Volk verworfen wurde. Lange Zeit befürwortete er die Kernenergie, angesichts der Katastrophe in Tschernobyl trat er dann im SGB für eine energiepolitische Wende ein. Benno war zudem ein gewandter Publizist. 10 Jahre amtete er als Redaktor der "Gewerkschaftlichen Rundschau". Zudem verfasste er mehrere Beiträge zur Geschichte der Gewerkschaften. Er schrieb leichtfüssig, verständlich und solid, mit einem guten Gespür für das Wesentliche. 
</p><p>In Erinnerung bleibt uns jedoch auch Benno der Private, der Musiker. Wenn er im Quartett die Bratsche oder die Violine spielte, hingegeben dem Dienst am Gesamt- und Zusammenklang, dann war das die pure Lust am Kollektiven – und im Kollektiven. Und ein Bild gleichsam für die Maxime seines so langen gewerkschaftspolitischen Einsatzes. 
</p><p>Auch dafür möchten wir dir danken, Benno. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5339</guid><pubDate>Thu, 15 Mar 2018 10:11:53 +0100</pubDate><title>Aktive SNB nötig - Franken nach wie vor stark überbewertet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aktive-snb-noetig-franken-nach-wie-vor-stark-ueberbewertet</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Weltwirtschaft ist auf Erholungskurs. Auch in der Schweiz geht es sukzessive aufwärts. Auch weil sich der Franken tendenziell abgewertet hat. Vor einem Jahr lag der Franken-Euro-Kurs noch bei 1.07 Fr./Euro. Dennoch ist der Franken nach wie vor stark überbewertet. Schätzungen mit verschiedenen Modellen zeigen, dass der faire Franken-Euro-Kurs im Bereich von 1.25 bis 1.35 Fr. pro Euro liegt. Das führt u.a. dazu, dass die konjunkturelle Erholung im Ausland tendenziell stärker ausfallen dürfte als in der Schweiz. Es droht die Gefahr, dass viele Firmen weniger in der Schweiz und mehr im Ausland investieren. Mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung - heute und morgen. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB die Zinsen nach wie vor tief hält und bereit ist, am Devisenmarkt zu intervenieren. Der SGB erwartet von der SNB aber, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht. Ziel muss sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchzusetzen versuchen (z.B. in Bezug auf die Teuerung). 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5337</guid><pubDate>Wed, 14 Mar 2018 08:58:00 +0100</pubDate><title>Paul Rechsteiner gibt SGB-Präsidium per Ende November ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/paul-rechsteiner-gibt-sgb-praesidium-per-ende-november-ab</link><description>Generationenwechsel im SGB-Präsidium eingeleitet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach 20 intensiven Jahren tritt Paul Rechsteiner Ende November als SGB-Präsident zurück.</p><p>"Es ist der richtige Moment für einen Generationenwechsel. Der SGB ist in einer sehr guten Verfassung: Die Zusammenarbeit unter den Verbänden funktioniert und das Sekretariat leistet unter der Leitung von Daniel Lampart hervorragende Arbeit", begründet Paul Rechsteiner seinen Entscheid.
</p><p>Paul Rechsteiner wurde im Herbst 1998 zum Präsidenten gewählt. In einer Zeit, in der soziale Anliegen stark unter Druck geraten waren, trat er für eine offensive gewerkschaftspolitische Orientierung ein. Zu den grossen Errungenschaften seiner Präsidiums-Zeit gehören die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne. Sie waren die Bedingung dafür, dass die Gewerkschaften die Bilateralen Verträge mit der EU unterstützten. Die flankierenden Massnahmen trugen dazu bei, dass in der Schweiz der Schutz durch Gesamtarbeitsverträge ausgebaut werden konnte. Dies wiederum entgegen dem gesamteuropäischen Trend.
</p><p>Erfolgreich war die zur Jahrtausendwende lancierte Kampagne "Keine Löhne unter 3'000 Franken". Sie führte zu deutlichen Lohnerhöhungen im Tieflohn-Bereich. Und das in einer Zeit, als im Nachbarland Deutschland mit den Hartz I- bis IV-Programmen gerade ein Niedrigstlohn-Sektor geschaffen wurde. Die 2010 von den Gewerkschaften lancierte Volksinitiative "Keine Löhne unter 4'000 Franken" scheiterte dann zwar an der Urne. Doch in der Realität setzte sich ein informeller Mindestlohn von 4'000 Franken zunehmend durch.
</p><p>In der Sozialpolitik gelang es, punktuell Fortschritte durchzusetzen. Am wichtigsten aber waren die Erfolge beim Verhindern von Verschlechterungen. So scheiterten etwa die wiederholten Versuche, die Renten abzubauen, am Widerstand der Gewerkschaften. Indes konnten bessere AHV-Renten vorläufig nicht erreicht werden. Das Anliegen bleibt jedoch gesetzt.
</p><p>In den 20 Jahren als Präsident ist es Paul Rechsteiner gelungen, die Zusammenarbeit der im SGB zusammengeschlossenen Verbände zu fördern und die Kräfte für gemeinsame Anliegen zu bündeln. Auch in Form von Initiativen, Referenden, Demonstrationen und Kampagnen. In dieser Zeit öffnete sich der SGB ausserdem für Berufsverbände und Angestelltenorganisationen.
</p><p>Der SGB-Präsidialausschuss, dem die Präsidien der grössten Verbände angehören, begrüsst, dass Paul Rechsteiner im Herbst 2019 für eine dritte Amtsperiode als St. Galler Ständerat kandidiert. Über seine Nachfolge beim SGB werden die Delegierten am SGB-Kongress entscheiden (30.11.-1.12.18). Das SGB-Vizepräsidium, Vania Alleva und Giorgio Tuti, wird den Prozess für die Nachfolge von Paul Rechsteiner konzipieren und dabei von der SGB-Sekretariatsleitung unterstützt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</li><li>Vania Alleva, SGB-Vize-Präsidentin, 079 620 11 14</li><li>Giorgio Tuti, SGB-Vize-Präsident, 079 221 45 64 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5335</guid><pubDate>Mon, 12 Mar 2018 12:10:58 +0100</pubDate><title>Änderungen Verordnungen über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit &amp; über Integration von AusländerInnen, Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/aenderungen-verordnungen-ueber-zulassung-aufenthalt-und-erwerbstaetigkeit-ueber-integration-von-auslaenderinnen-vernehmlassung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand </description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5331</guid><pubDate>Fri, 09 Mar 2018 12:45:29 +0100</pubDate><title>Endlich besserer Arbeits- und Konsumentenschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-besserer-arbeits-und-konsumentenschutz</link><description>Nationalrat spricht sich für längere Verjährungsfristen aus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat ist am 7. März bei der Beratung des Verjährungsrechts im Obligationenrecht (OR) erfreulicherweise seiner Kommission und hat sich für eine neue Verjährungsfrist von 20 Jahren ausgesprochen. Ein Schritt in die richtige Richtung, um den völkerrechtlichen Minimalstandards zu genügen.</p><p>Die maximale Verjährungsfrist im OR beträgt heute nur 10 Jahre. Eine solche Frist kann den modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere bei der Arbeit heute nicht mehr gerecht werden. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach Ablauf dieser Zehnjahresfrist auf. Oder Krankheiten brechen oft erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus, besonders Krebs. Dies zeigt sich zur Zeit besonders deutlich und erschütternd im Fall der Asbestopfer, die oft jahrzehntelang nach der Exposition erkranken.
</p><p>In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine zivilrechtliche Möglichkeit zu klagen. So können auch die beruflichen oder zivilen Asbestopfer heute niemanden gesetzlich haftbar machen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert. Er hat bereits vor vier Jahren klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht.
</p><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für die Gewerkschaften ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen.
</p><p>Der Nationalrat wollte jedoch an absoluten Verjährungsfristen festhalten. Mit der moderaten Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre (Verdoppelung im Vergleich zu heute) hat er sich dabei für das absolute Minimum entschieden, um völkerrechtlichen und technischen Standards zu genügen. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung.
</p><p>Weiter weist der SGB auf die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA) hin, der in Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. Die ersten Entschädigungen wurden bereits ausgezahlt, es fehlen aber immer noch finanzielle Mittel für den Betrieb. Hier muss die Wirtschaft nun endlich Taten den Worten folgen lassen und die Finanzierung sicher stellen. Zudem setzen sich die Gewerkschaften dafür ein, dass die Prävention gestärkt wird und die Bestimmungen zur Analyse und Entsorgung bei Umbauten und Abbrüchen streng umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5330</guid><pubDate>Fri, 09 Mar 2018 11:12:48 +0100</pubDate><title>Das Volk hat gesprochen, die Politik tobt weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/das-volk-hat-gesprochen-die-politik-tobt-weiter</link><description>Nach dem Nein zu No Billag: Was ist mit dem Service public los?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 71.6% Nein-Stimmen zur No-Billag-Initiative! Ein maximal klares Resultat zu einer ebenfalls glasklaren Initiative, die dem gebührenfinanzierten Rundfunk das Genick gebrochen hätte. Besser geht es kaum, müsste man meinen.</p><p>Aber die Abstimmungslokale waren kaum geschlossen, die ersten Hochrechnungen kaum draussen, drängelten sich die PolitikerInnen bereits wieder vor die Mikrophone um nun ihrerseits klar und deutlich zu sagen, wo die SRG abspecken müsse und wie sie nun endlich in die Schranken gewiesen werden müsse. Und die SRG-Spitze verkündet gleichentags die Eckwerte eines Sparprogrammes im Umfang von 100 Mio. Franken.
</p><p>Was ist mit dem Service public los? Die Bevölkerung will ihn - ganz eindeutig. Die Unternehmen und die Politik hingegen schrauben am Angebot, an den Stellen und an den Kosten. Das gilt für die SBB, für die Post und für die Swisscom. Tausende Stellen werden abgebaut, der Schienengüterverkehr im Inland massiv reduziert, SBB-Verkaufsstellen und Poststellen geschlossen. Und obwohl die Stimmbevölkerung immer ihr Veto zu Privatisierungen und Auslagerungen einlegt, exemplarisch auch wieder an diesem Abstimmungssonntag bei den Gemeindewerken in Windisch und Kölliken, weibelt die Politik ganz unbeeindruckt weiterhin dafür.
</p><p>PostAuto erschwindelt sich zu viele Subventionen? Privatisieren! Mehr Wettbewerb! Wasserversorgung im Kanton Zürich? Wird neu teilprivatisiert. Stromversorgung? Unbedingt vollständig liberalisieren! Millionenverschuldung beim Stadtspital Triemli? Sofortige Auslagerung! Welches Problem auch immer sich im Service public zeigt, die zu verschreibende Kur lautet stets gleich.
</p><p>Ist das Volk unbelehrbar? Verwundert konstatierte die Chefredaktorin des "Tages-Anzeigers" angesichts des Resultats zu No Billag, dass den Leuten eine Institution wie die SRG "offensichtlich wichtiger ist als die ökonomische Grundmaxime, wonach man nur für das bezahlt, was man konsumiert." Demnach hat sich das Volk in der Abstimmung irrational verhalten, möglicherweise ist es sentimental? Dazu ist folgendes anzumerken: Diese zitierte Grundmaxime gibt es gar nicht. Wohl aber Erfahrungswerte, dass ein rein kommerziell finanzierter Service public nur ein lausiges Angebot bereitstellen kann. Beim Nachforschen, wo denn durch mehr Wettbewerb und Privatisierungen der Service public tatsächlich besser geworden sei, bleibt nicht viel übrig.
</p><p>Vor knapp zwei Jahren kam eine andere Initiative zur Abstimmung, die "pro Service public"-Initiative. Diese war inhaltlich missverständlich formuliert und hätte in der Umsetzung mit einem privatisierungsfreudigen Parlament viel Scherereien bringen können. Die Gewerkschaften haben sie bekämpft, aber auch damals wurde im Vorfeld klar: die Bevölkerung will eine starke Kontrolle der öffentlichen Hand, sie will eine erschwingliche und qualitativ gute Versorgung in allen Landesregionen.
</p><p>Dies hat sich seither nur noch akzentuiert, der Ärger über Poststellenschliessungen ist als Symptom zu nehmen. Es ist nicht Sentimentalität, es ist auch nicht einfach Solidarität mit einer älteren Generation, die auf die Schalterangebote angewiesen ist. Es ist das Wissen um den unschätzbaren (auch ökonomischen) Wert, den eine flächendeckende Versorgung mit guten und erschwinglichen Service public-Dienstleistungen ausmacht. Wer da keine überzeugende Alternative hat, soll die Finger vom Abbau lassen.
</p><p>Natürlich muss sich die SRG den Herausforderungen der Zeit und der Digitalisierung stellen und ihr Angebot vor allem im Online-Bereich entsprechend umbauen. Doch die PolitikerInnen, die jetzt das Angebot der SRG nur abbauen und beschneiden wollen, sollten sich das sehr gut überlegen. Wie viel Medienversorgung wir morgen haben werden, hängt in hohem Mass noch immer auch von einem gebührenfinanzierten Rundfunkangebot ab. Und dieses ist Basis einer informierten, mündigen Gesellschaft. Und auf diese sind die PolitikerInnen angewiesen. Oder nicht? </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5329</guid><pubDate>Fri, 09 Mar 2018 09:57:08 +0100</pubDate><title>Lohndiskriminierung: Die Wut der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohndiskriminierung-die-wut-der-frauen</link><description>Die ständerätliche Obstruktionspolitik macht Frauen von links bis rechts sehr wütend</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein Jahr nach Strick-in und Women's Marches verkennt die Ständeratsmehrheit immer noch die Zeichen der Zeit und schickt die schon abgespeckte Revision des Gleichstellungsgesetzes zur weiteren Schwächung an die Kommission zurück.</p><p>Vor einem Jahr haben die Frauen vor dem und im Bundeshaus pinkfarbene Mützen gestrickt - sie haben damit lustvoll dagegen demonstriert, dass Diskriminierung spätestens mit Trumps Auftritt wieder salonfähig geworden war. Am 19. März 2017 haben 15'000 Menschen anlässlich des Women's March in Zürich die Pussy Hats und den Protest auf die Strasse getragen. Die Kreativität der Aktionen konnte nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch eine grosse Wut die Frauen antrieb: Wut über Sexismus, Diskriminierung und Hass.
</p><p>Der Aufruf der Frauen ist ein Jahr her und die Wut noch grösser geworden. Denn immer noch stecken Wirtschaft und Politik den Kopf in den Sand, damit sie die Forderungen der Frauen nicht wahrhaben müssen. So auch am 28. Februar im Ständerat: Die kleine Kammer beriet die Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der Lohngleichheit, der die vorberatende Kommission WBK-S schon etliche Zähne gezogen hatte. Die Hoffnung, dass immerhin diese abgespeckte Version es durch die Beratung schaffen würde, war intakt.
</p><p>Doch die Kommissionssprecherin, CVP-Ständerätin Anne Seydoux-Christe, die Nationalrätinnen im Saal und die Besucherinnen, die die Tribünen bis zum letzten Platz füllten - darunter Vertreterinnen der SGB-Gewerkschaften - mussten fassungslos mitansehen, wie der Ständerat die Vorlage unter scheinheiligen Vorwänden zurück an die Kommission schickte. Dies auf Antrag von Seydoux-Christes Fraktionskollegen Konrad Graber: Die vorgeschlagenen Massnahmen seien erstens nicht wirksam, müssten also verschärft werden, und zweitens müssten dafür Modelle der Freiwilligkeit geprüft werden.
</p><p>Der Widerspruch, dass freiwillige Massnahmen das Gegenteil einer Verschärfung sind, kümmerte die Männer aus FDP, CVP und SVP nicht gross - sie spielten ihre Macht aus, weil sie es konnten: Kein bürgerlicher, sondern ein männlicher Schulterschluss. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies vergeblich darauf hin, dass die Frist für die Freiwilligkeit nach Jahrzehnten der Wirkungslosigkeit ganz einfach abgelaufen ist.
</p><p>Die Mehrheit der Ständeräte schien schlicht froh über die Möglichkeit, Lohngleichheitsmassnahmen zu torpedieren, ohne zugeben zu müssen, dass sie diese gar nicht will. So steht die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur inkl. Kommissionsmitglied und SGB-Präsident Paul Rechsteiner nach dreimaliger ausführlicher Beratung des Geschäfts nun vor der undankbaren Aufgabe, am 19. April in einer weiteren Sitzung einen Antrag mit höchst widersprüchlichen Forderungen umzusetzen.
</p><p>Für die Frauen ist die Zeit des Pussyhatstrickens vorbei: Von den Gewerkschafterinnen bis zu den bürgerlichen Politikerinnen haben sie die Geduld verloren und verlangen lautstark, was ihnen zusteht. Dies wurde deutlich am internationalen Frauenkampftag am 8. März: Unterstützt von Parteien und Frauenorganisationen haben die Gewerkschaftsfrauen zu Demos in Genf, Aarau und Bern aufgerufen - gekommen sind Tausende wütende Menschen.
</p><p>Doch der Kampf geht dieses Jahr weit über den Frauenkampftag und das linke Lager hinaus: Der Frauendachverband alliance F prangert die diskriminierungsfreundlichen Ständeräte unter dem Hashtag #nichtmeinStänderat öffentlichkeitswirksam an (<a href="http://bit.ly/allfsr" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://bit.ly/allfsr</a>), die CVP-Frauen greifen ihre Ständeräte frontal an (<a href="http://bit.ly/cvpsr" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://bit.ly/cvpsr</a>) und sogar die FDP-Frauen twittern in ungewohnt scharfem Ton gegen den Ständeratsentscheid (@FDPFrauenCH). Die SGB-Gewerkschaften kämpfen weiter für Lohnkontrollen und Sanktionen - mit einem nächsten Schwerpunkt am 1. Mai, an dem wir fordern: Lohngleichheit: Punkt. Schluss! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5327</guid><pubDate>Thu, 08 Mar 2018 13:37:48 +0100</pubDate><title>Gegen die Geringschätzung der Gleichstellungsfrage – Lohngleichheit jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gegen-die-geringschaetzung-der-gleichstellungsfrage-lohngleichheit-jetzt</link><description>Internationaler Frauenkampftag 8. März 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> "Lohngleichheit jetzt!", unter diesem Motto finden am Donnerstag anlässlich des Internationalen Frauenkampftages zahlreiche Kundgebungen und Veranstaltungen statt.</p><p>Im Zentrum der Veranstaltungen steht die Kritik am Entscheid des Ständerats, effektive Massnahmen zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern auf die lange Bank zu schieben.
</p><p>In Bern demonstrierten über Mittag rund tausend Frauen gegen diese inakzeptable Verzögerungstaktik, die einzig zum Ziel hat, den mangelnden Willen der Ständeratsmehrheit zu kaschieren, überhaupt etwas gegen die weiterhin bestehende Lohndiskriminierung der Frauen zu unternehmen. An der von der IG Frauen der Unia-Sektionen Bern, Berner Oberland und Oberaargau-Emmental organisierten und vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund und seinen Verbänden sowie zahlreichen Frauenorganisationen unterstützten Platzkundgebung machten die Frauen deutlich, dass freiwillige Massnahmen der Unternehmen nicht reichen, um das Lohngleichheitsgebot der Bundesverfassung in absehbarer Zeit zu erfüllen. Der freiwillige Ansatz ist untauglich, wie das Scheitern des Lohngleichheitsdialogs zeigte, bei dem nur wenige Dutzend Firmen ihre Lohnstrukturen auf Frauendiskriminierung prüfen liessen.
</p><p>37 Jahre nachdem die Schweizerinnen und Schweizer den Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" in der Verfassung festgeschrieben haben, ist es höchste Zeit in der laufenden Revision des Gleichstellungsgesetzes obligatorische Kontrollen und Durchsetzungsinstrumente zu verankern. Das Parlament muss mit dem revidierten Gesetz dafür sorgen, dass der Verfassungsauftrag endlich umgesetzt wird.
</p><p>Am frühen Abend finden in Aarau, Genf und in anderen Schweizer Städten weitere Kundgebungen und Veranstaltungen zum Weltfrauentag statt. In Aarau wird insbesondere auch gegen die von Kantonsregierung und -parlament beschlossene Schliessung der Fachstelle für Gleichstellung demonstriert. Die Aargauer Entscheide stehen wie der Ständeratsbeschluss exemplarisch dafür, mit welcher Geringschätzung die von Männern dominierte Politik Gleichstellungsfragen behandelt.
</p><p>Dies obwohl auch heute der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, der nicht mit objektiven Kriterien wie unterschiedliches Bildungsniveau, oder unterschiedliche Hierarchiestufe erklärbar ist, 7,3 Prozent beträgt. Obwohl diese Lohndiskriminierung sich negativ auf die Rentenhöhe der Frauen im Alter auswirkt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände intensivieren ihren Kampf gegen die Diskriminierung der Frau und stellen den ersten Mai 2018 unter die Losung "Lohngleichheit. Punkt. Schluss!". </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5324</guid><pubDate>Sun, 04 Mar 2018 12:19:40 +0100</pubDate><title>Abfuhr für No Billag: Klares Bekenntnis zum Service public in den Medien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/abfuhr-fuer-no-billag-klares-bekenntnis-zum-service-public-in-den-medien</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die klare Abfuhr der No-Billag-Iniative ist ein klares Bekenntnis der Bevölkerung zu Radio- und TV-Sendern, die dem Service public verpflichtet sind. Dafür stehen diese in der Pflicht, umfassend, sachlich und ausgewogen zu berichten und so zur Bildung, der kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung beizutragen. So will es der Verfassungsauftrag heute. Medienpolitisch muss es in Richtung Qualitätssicherung und -ausbau gehen. Vorstösse für eine weitergehende Reduktion der Gebühren und eine programmatische Beschneidung der SRG sind zurückzuweisen. Bereits mit der neu geltenden Plafonierung der Gebührengelder auf 1,2 Mrd. Franken, muss die SRG Leistungen abbauen. Statt noch mehr Abbau braucht es eine Ausrichtung der Angebote auf die heutigen Herausforderungen der digitalisierten Medienwelt. 
</p><p>Der SGB ist erleichtert und erfreut, dass die Ablehnung der verheerenden "No-Billag"-Initiative mit über 70 Prozent Nein-Stimmen so eindeutig ausgefallen ist. Damit sind Tausende von Stellen und damit die Existenz von Tausenden von Erwerbstätigen gerettet worden.&nbsp;Die SRG und die gebührenfinanzierten privaten Sender haben mit dieser Abstimmung einen klaren Auftrag erhalten: sie haben mehr Service public zu erbringen und sich künftig deutlicher von rein kommerziellen Sendern abzuheben. Und sie haben Arbeitsbedingungen zu bieten, die guten Journalismus ermöglichen. Der Anspruch an die Service-public-Sender ist mit dem Votum des Stimmvolkes nicht kleiner geworden: Er ist zu Recht hoch und soll es auch bleiben. 
</p><p>Der Bundesrat wird binnen Kürze ein Mediengesetz vorlegen, das die Finanzierung und die Qualität der elektronischen Medien längerfristig sichern soll. Der SGB unterstützt, dass auch Onlinemedien gefördert werden sollen. Es ist fünf vor 12 für Qualitätsmedien in der Schweiz! Die Verleger, die mit ihren Medien einen mindestens so wichtigen Teil zur Versorgung der Bevölkerung beitragen wie die gebührenfinanzierten Sender, müssen ihre Blockadehaltung aufgeben. Sie verweigern sich einer Journalismusförderung und haben in letzter Zeit nur durch Stellenabbau auf den Redaktionen zu reden gegeben. Die Schweiz ist für einen ausreichenden Service public auf beide Pfeiler, auf elektronische Medien und auf Zeitungen, angewiesen. Zu Gunsten einer informierten und entscheidungsfähigen Bevölkerung. Zu Gunsten einer lebendigen Demokratie. 
</p><p>Als klares Bekenntnis zu öffentlichen Dienstleistungen ist auch das deutliche Ja zur Finanzordnung zu werten. Die Bevölkerung will, dass der Bund einen guten Service public liefert und ist bereit, dafür zu bezahlen. Dies zeigt auch, dass es eigentlich Zeit gewesen wäre, die direkten Bundessteuern definitiv in der Bundesverfassung zu verankern. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Dore Heim, Geschäftsführende Sekretärin zuständig für Medien, 079 744 93 90</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5322</guid><pubDate>Fri, 02 Mar 2018 15:36:22 +0100</pubDate><title>Probleme der Altersvorsorge nicht gelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-altersvorsorge-nicht-geloest</link><description>SGB-Kommentar zu den Eckwerten des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Pensionskassenrenten sinken. Und ein immer grösserer Teil der AHV geht für Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten drauf. Das sind die grossen Probleme der Schweizer Altersvorsorge. Die heute vom Bundesrat festgelegten Eckwerte geben hier keine Antwort. Im Gegenteil: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Frauenrentenalters schafft der Bundesrat neue Probleme. 
</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bundesrat eine substanziellere AHV-Zusatzfinanzierung vorschlägt als in der Altersvorsorge 2020. Das gibt der AHV finanziell mehr Luft und reduziert den Druck auf die Leistungen. Wobei der SGB eine Erhöhung der Lohnbeiträge der Mehrwertsteuer vorzieht. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5319</guid><pubDate>Wed, 28 Feb 2018 13:09:04 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Der Ständerat brüskiert die Frauen in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-der-staenderat-brueskiert-die-frauen-in-der-schweiz</link><description>Revision des Gleichstellungsgesetzes auf die lange Bank geschoben</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Mehrheit des Ständerats lehnt jegliche Pflichten zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ab. Sie hat die Revision des Gleichstellungsgesetzes auf die lange Bank geschoben. Die Entscheide des Ständerats, auf die Vorlage zwar einzutreten, aber sie zur Prüfung von freiwilligen Massnahmen an die Kommission zurückzuweisen, ist verlogen und ein Skandal. Denn die Unternehmen hatten genug Zeit und Möglichkeiten, die Lohngleichheit mit freiwilligen Massnahmen durchzusetzen. Die Frist für Freiwilligkeit ist mit dem Scheitern des Lohngleichheitsdialogs längst abgelaufen. Der heutige Beschluss hat deshalb nur ein Ziel: Konkrete Massnahmen zur Durchsetzung des Lohngleichheitsgebots zu verhindern oder doch zu verzögern. Das ist ein Affront gegenüber allen erwerbstätigen Frauen in der Schweiz.
</p><p>37 Jahre nachdem die Schweizerinnen und Schweizer den Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" in der Verfassung festgeschrieben haben, ist es höchste Zeit für obligatorische Kontrollen und Durchsetzungsinstrumente. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände fordern die Ständerätinnen und Ständeräte auf, die eingeschlagene Verzögerungstaktik rasch aufzugeben und dem Verfassungsauftrag endlich mit dem gebührenden Ernst Rechnung zu tragen.
</p><p>Die Entscheide des Ständerats zeigen, dass frauenpolitische Anliegen einen äusserst schweren Stand haben. Es ist empörend: Jeder noch so kleine Fortschritt muss hart erkämpft werden. Der SGB und seine Verbände führen diesen Kampf seit Jahrzehnten. Sie werden ihn intensivieren. Bereits am 8. März, dem internationalen Tag der Frau, wird der Druck mit Aktionen auf der Strasse erhöht. Ausserdem stellt der SGB am diesjährigen Tag der Arbeit die Gleichstellung ins Zentrum mit einem Slogan, der dem Parlament den Verfassungsauftrag unmissverständlich in Erinnerung ruft: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5316</guid><pubDate>Mon, 26 Feb 2018 14:06:06 +0100</pubDate><title>Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen, Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/aenderung-des-bundesgesetzes-ueber-die-familienzulagen-vernehmlassung</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5315</guid><pubDate>Fri, 23 Feb 2018 15:31:30 +0100</pubDate><title>Achtung, Stimm-Polizei: Kommissar findet leere No-Billag-Stimmcouverts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/achtung-stimm-polizei-kommissar-findet-leere-no-billag-stimmcouverts</link><description>Originelle Online-Aktion des Komitees Nein zum Sendeschluss</description><content:encoded><![CDATA[<p> Stimmabstinenz ist in der Schweizer direkten Demokratie ebenso verbreitet wie schädlich. Doch wenn es am 4. März um die No-Billag-Initiative geht, die unserem Fernsehen und Radio den Stecker rausziehen will, droht den Stimmabstinenten besonderes Ungemach: Der Schauspieler und bekannte Fernseh-Kommissar Stefan Gubser spürt jedem vergeudeten Stimmcouvert nach, findet es und fordert die Sünderinnen und Sünder auf, ihrer BürgerInnenpflicht nachzukommen.
</p><p>Natürlich handelt es sich bei dieser Geschichte um einen Gag, und zwar des Anti-No-Billag-Komitees Nein zum Sendeschluss. Auf der Website <a href="https://stimm-polizei.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">stimmpolizei.ch</a> können Interessierte ein Video mit einem personalisierten Stimmcouvert erstellen, und den Gubser-Film anschliessend FreundInnen, Bekannten oder Verwandten zustellen und sie so daran erinnern, nicht zu vergessen, vor dem oder am 4. März abstimmen zu gehen.
</p><p>Denn gemäss jüngsten Erhebungen zeichnet sich zwar ein Sieg gegen den SVP-Frontalangriff gegen den Service Public in den elektronischen Medien ab. Doch damit den Radio- und Fernsehkillern endgültig der Stecker gezogen wird, muss dieser Sieg deutlich und wuchtig ausfallen. Schauen Sie darum auf der Website <a href="https://stimm-polizei.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">stimmpolizei.ch</a> vorbei und schicken Sie all jenen, die Sie noch an die Abstimmung erinnern möchten, ihr persönliches Video!</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5313</guid><pubDate>Thu, 22 Feb 2018 11:23:12 +0100</pubDate><title>Kommissionsmotion zertrampelt Grundrechte der Sans Papiers</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/kommissionsmotion-zertrampelt-grundrechte-der-sans-papiers</link><description>Nationalrat soll dem Genfer Beispiel folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Kanton Genf macht seit einem Jahr gute Erfahrungen mit der Operation Papyrus. Sie soll Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus das Leben erleichtern. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) dagegen prescht rücksichtslos in die entgegengesetzte Richtung.</p><p>Am 7. März wird das Plenum des Nationalrats die Motion "Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers" behandeln. Urheberin dieser Motion ist die SGK-N. In Widerspruch zu ihrem Namen will die Kommission die soziale Sicherheit für Sans Papiers nicht stärken, sondern aushebeln. So sollen Menschen ohne Papiere künftig ihren Rechtsanspruch auf Sozialversicherungen verlieren und im Krankheitsfall ausschliesslich durch staatliche Anlaufstellen versorgt werden - inklusive Meldung an die Migrationsbehörde. Auch das Recht auf Bildung soll unterwandert werden: Schulkinder ohne Papiere sollen ebenfalls den Behörden gemeldet werden.</p><p>Was passiert, wenn das Parlament diese unselige Motion überweist, liegt auf der Hand: Sans-Papiers werden aus Angst vor der Aufdeckung ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken und keine medizinische Hilfe mehr in Anspruch nehmen. Gefördert wird die Schwarzarbeit, denn die Nachfrage nach der Arbeitskraft wird durch die Illegalität nicht kleiner.</p><p>Mit solchen Ideen zertrampelt die SGK-N die Grundrechte eines wichtigen Teils der Schweizer Bevölkerung. Umso erschreckender ist, dass sich in der Kommission nur Grüne, SP und eine CVP-Politikerin gegen die Motion gewehrt haben. Da fragt sich schon, wo bei den restlichen CVP-PolitikerInnen das C, bei der GLP das L und bei der BDP das D im Namen verblieben sind: Die Motion schlägt christliche Werte in den Wind und ist weder liberal noch einer Demokratie würdig, die auch die Interessen der nicht stimmberechtigten Minderheiten wahren muss.</p><p>Der SGB fordert vom Parlament, dass es die Gesamtbevölkerung vertritt und nicht Menschen ohne Stimmrecht auch noch die Grundrechte entzieht. Vielmehr muss die Schweiz dem Beispiel Genf folgen und Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus regularisieren, anstatt diese zusätzlich zu kriminalisieren.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_SansPapier-Alain-Cour_Foto-Fernand-Melgar_cc-by-sa_ab055b23bb.webp" length="170946" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5308</guid><pubDate>Wed, 21 Feb 2018 09:20:54 +0100</pubDate><title>Service public im parlamentarischen Stresstest</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/service-public-im-parlamentarischen-stresstest</link><description>Debatten zu Verkehr, Post, SRG und Bundespersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession gleich mit vier Service public-Geschäften befassen. Sie betreffen den Personen- und Gütertransport, die SRG, die Post und das Bundespersonal. </p><p><b>Bahn:</b> Ein Schwergewicht wird am 27. Februar zum zweiten Mal im Nationalrat verhandelt: die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Dieser hatte in der Herbstsession das Geschäft an den Bundesrat zurückgewiesen, u.a. mit dem Auftrag, die Auslagerung von SBB Cargo zu prüfen. Der Ständerat hielt aber dagegen. Zwischenzeitlich hat nun der Bundesrat in seinem Bericht zur Weiterentwicklung von SBB Cargo vorgeschlagen, das Aktionariat zu verbreitern, um dem Schienengüterunternehmen mehr Durchsetzungskraft auf dem hart umkämpften Gütertransportmarkt zu verschaffen. Die KVF-N beantragt dem Nationalrat, die Detailberatung von OBI nun aufzunehmen. Sie will darin zudem eine neue Bestimmung verankern, dass Fernbusse nur zugelassen werden dürfen, wenn sie den Schienenfernverkehr nicht wesentlich und den regionalen Personenverkehr höchstens minimal konkurrieren (Art. 9 Personenbeförderungsgesetz). Das BAV hat mit der Konzession für Domo den demokratischen Prozess unterlaufen, umso wichtiger ist es nun, dass der Nationalrat hier wieder den Lead übernimmt. Denn es liegen ja noch weitere Konzessionsgesuche von Busunternehmen vor. Zudem fordert die geschlossene KVF-N den Bundesrat auf, aufgrund der realen Gegebenheiten in den Städten und Gemeinden ein Busterminal-Konzept vorzuschlagen, das multimodale Verkehrslösungen erleichtern würde, ohne den bestehenden Stau um die Bahnhöfe noch zu vergrössern. Das ist nach dem Vorpreschen des BAV umso dringlicher, denn der Druck auf zentrale Haltestellen in den Städten steigt massiv. 
</p><p><b>Medien: </b>Für den medialen Service public steht am 4. März die Schicksalsabstimmung an, aber auch abgesehen von der "No Billag-Initiative" ist der Druck auf die SRG sehr hoch. Schon in der letzten Session wurden zahlreiche Vorstösse behandelt, die dem Bundesrat die Leitplanken für das neue Mediengesetz diktieren sollten. Nun sind im Nationalrat am 27. Februar zwei Geschäfte traktandiert, die beide "die Medienvielfalt" stärken wollen. Eine radikale parlamentarische Initiative, die als Reaktion auf das Joint Venture Unternehmen Admeira zu sehen ist, will der SRG eine Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen nur noch erlauben, wenn diese nachweislich die Medienvielfalt stärkt (16.422). Dies soll im bestehenden RTVG Eingang finden. Die KVF-S lehnte diesen Vorstoss ab, hat aber als Antwort darauf eine eigene Motion formuliert, die die SRG zu mehr Kooperation mit privaten Medienunternehmen auf allen Ebenen verpflichten will. Diese Motion wurde vom Ständerat in der Herbstsession bereits angenommen. Von der KVF-N wurde sie dahingehend verschärft, dass auch diese Bestimmung nicht erst im neuen Mediengesetz, sondern bereits in einer vorgezogenen Revision des RTVG verankert werden soll. Es eile, so das Argument. Einmal mehr wird damit der (falsche) Eindruck vermittelt, als wäre die SRG am rapiden Schwund der Printmedien schuld. 
</p><p><b>Post:</b> Zum anhaltend grossen Ärger mit dem rasanten Abbau von Poststellen in allen Regionen der Schweiz kommt jetzt noch der Skandal mit den überhöhten Abgeltungen für den regionalen Personenverkehr der Postauto AG! Die Post schadet dem Image des Service public ungemein. Missmanagement oder Selbstsabotage? 
</p><p>In dieser Session ist es am Nationalrat, der Motion der KVF-SR zur strategischen Poststellennetz-Planung zuzustimmen. Das bundesnahe Unternehmen hat den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen und der Bundesrat steht als Eigner der Post genauso in der Verantwortung, die Warnungen ernst zu nehmen. Dem Service public muss Sorge getragen werden und die öffentliche Hand kann dies besser als Private, die dem Gewinnziel ihrer Aktionäre verpflichtet sind. Dies sollte anlässlich der aktuellen Debatte allen wieder in Erinnerung gerufen werden. Deshalb gilt für den Nationalrat am 1. März: Deckel auf die Motion zur strategischen Poststellennetz-Planung und schleunigst an den Bundesrat senden! 
</p><p><b>Bundespersonal:</b> Das Bundespersonal ist der Prügelknabe des Parlaments, so könnte man meinen. Das ist umso erstaunlicher als die ParlamentarierInnen in ihrer politischen Arbeit die Leistung der Bundesangestellten stets vor Augen haben. Aber der Druck gegen das Bundespersonal lässt nicht nach! Am 6. März wird im Nationalrat die Motion der FK-N behandelt, die das Bundespersonalgesetz (BPG) so abändern will, dass darin der Teuerungsausgleich gar nicht mehr vorkommt. Heute sieht Art. 16 des BPG vor, dass die Teuerung ausgeglichen werden kann, wenn es die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse erlauben. Aber auch nur schon diese Option ist der Mehrheit der Finanzkommission zuwider. Frei nach dem Motto "was nicht sein darf, soll nicht sein". Mit nüchternem Sachverstand hat dies rein gar nichts mehr zu tun. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5307</guid><pubDate>Wed, 21 Feb 2018 09:07:23 +0100</pubDate><title>Nein zur Anti-Menschenrechts-Initiative der SVP </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-anti-menschenrechts-initiative-der-svp</link><description>SVP will nur Schweizer Recht. Aber welches?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat wird am 13. März über den neuesten Angriff der SVP auf die Menschenrechte befinden. Er diskutiert dann jene Anti-Menschenrechtsinitiative, welche mit der Beschwörung der "Selbstbestimmung" den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der ILO-Konventionen abschaffen möchte. Dies wäre für die Schweizer Arbeitnehmenden fatal. </p><p>Wunsch der SVP ist es, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Hintertür zu kündigen. Die Initianten geben vor, so die Souveränität der Schweiz zu stärken. De facto werden aber die Rechte von uns allen geschwächt. Die durch die EMRK garantierten Rechte sind als Grundrechte in unserer Verfassung verankert. Sie sind kein fremdes Recht, sondern Schweizer Recht. Wer unsere Menschenrechte beschneidet, schwächt unsere Demokratie, unsere Sicherheit und unsere Freiheit. 
</p><h3>Angriff auch auf die Arbeitnehmenden </h3><p>Gerade Arbeitnehmende und gewerkschaftlich organisiertes Personal sind in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. So stehen uns aus Verfassung, EMRK und ILO-Völkerrecht verschiedene Grundrechte zu: das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen, Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen, Schutz von Whistleblowern und Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz. Aber auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männer in den Sozialversicherungen ist so gesichert. Der Gerichtshof in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen - und die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert. 
</p><h3>43 ILO-Konventionen und EMRK betroffen </h3><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP abschaffen. Mit der Änderung von Art. 190 der Bundesverfassung verlangt die Initiative, dass für das Bundesgericht (und alle anderen rechtsanwendenden Behörden) nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sind, welche dem Referendum unterstanden haben. Betroffen wären also von der Initiative nicht nur die EMRK sondern sogar 43 ILO-Konventionen, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat! 
</p><h3>Internationales Recht als Garantie der Menschenrechte </h3><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. So füllt unser von der Schweiz ratifiziertes Völkerrecht diese Funktion aus. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung. Es geht aber häufig mehr in die Details und gibt präzisere Vorgaben, wie die Rechte auszugestalten sind. So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass das wenig arbeitnehmerfreundliche Schweizer Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) zu reformieren ist. Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind. Beides grosse Siege für die betroffenen Arbeitnehmenden in der Schweiz. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5305</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 17:37:13 +0100</pubDate><title>Orientierung Einführung automatischer Informationsaustausch Finanz-konten mit Signatarstaaten multilateralen-Vereinbarung AIA ab 2019/2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/orientierung-einfuehrung-automatischer-informationsaustausch-finanz-konten-mit-signatarstaaten-multilateralen-vereinbarung-aia-ab-2019-2020</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5303</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 16:56:33 +0100</pubDate><title>Rahmenübereinkommen des Europarats von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Konvention von Faro)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rahmenuebereinkommen-des-europarats-von-2005-ueber-den-wert-des-kulturerbes-fuer-die-gesellschaft-konvention-von-faro</link><description> Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5300</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 10:34:08 +0100</pubDate><title>Schäden neu erst nach 20 Jahren verjährt?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schaeden-neu-erst-nach-20-jahren-verjaehrt</link><description>Nationalrat diskutiert längere Klagefristen 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat diskutiert am 7. März das Verjährungsrecht im Obligationenrecht (OR). Die vorberatende Kommission schlägt neu eine Frist von 20 Jahren vor - und macht damit einen Schritt in die richtige Richtung. </p><p>Die maximale Verjährungsfrist im OR beträgt heute 10 Jahre. Eine solche Frist blendet die modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere bei der Arbeit aus. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach 10 Jahren auf. Oder Krankheiten brechen oft erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus. In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine Möglichkeit zu klagen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert. Er hat 2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. 
</p><p>Neu beantragt nun auch die Rechtskommission des Nationalrates die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 20 Jahre. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre ist moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung und betont die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA), der in engem Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5299</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 10:16:47 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Endlich Nägel mit Köpfen machen, bitte! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-endlich-naegel-mit-koepfen-machen-bitte</link><description>Gleichstellungsgesetz nicht abschwächen, sondern verschärfen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Obwohl sich die Arbeitgeberverbände mit Händen und Füssen gegen jegliche Massnahmen wehren: Die Vorlage zur Revision des Gleichstellungsgesetzes kommt am 28. Februar in den Ständerat. Allerdings in abgeschwächter Version. Das Plenum muss korrigieren. </p><p>Letztes Jahr hat der Bundesrat Simonetta Sommarugas Versprechen an den 12. SGB-Frauenkongress aus dem Jahr 2013 eingelöst und eine Vorlage an das Parlament verabschiedet, die der fortwährenden Lohndiskriminierung der Frauen ein Ende setzen soll. Am 28. Februar berät der Ständerat die Vorschläge des Bundesrats und der vorberatenden ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zur Umsetzung der Lohngleichheit. 
</p><h3>Bundesrat: mehr Transparenz </h3><p>Das Projekt zur Revision des Gleichstellungsgesetzes hat jedoch auf dem bisherigen Weg etliche Zähne verloren. Zu gross ist der Widerstand der Bürgerlichen und der Arbeitgeberverbände, als dass die wiederholt von Fachleuten vorgeschlagene Durchsetzungskompetenz des Bundes in den Entwurf aufgenommen worden wäre. Der Bundesrat schlägt lediglich unternehmensinterne Lohnanalysen alle vier Jahre vor. Diese würden für mehr Transparenz sorgen. Das ist ein wichtiges Instrument gegen die Lohndiskriminierung. Dieses Instrument wäre effizienter, wenn Unternehmen, welche die Lohngleichheit nicht innehalten, Sanktionen in Aussicht gestellt würden. Aber da hat der Mut den Bundesrat schon während der Vernehmlassung verlassen.
</p><h3> Kommission schwächt ab </h3><p>Doch auch die Forderung nach mehr Transparenz geht einer knappen Mehrheit der vorberatenden Kommission WBK-S offenbar schon zu weit, denn gemäss ihr sollen nur noch Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden vom revidierten Gesetz betroffen sein. Der Bundesrat hatte als Limite 50 Angestellte vorgeschlagen, denn ab dieser Unternehmensgösse sind die statistischen Instrumente problemlos anwendbar. Die Kommission will damit nur gerade ein knappes Prozent der Unternehmen mit nicht einmal der Hälfte der Arbeitnehmenden der Analysepflicht unterstellen - beim Bundesratsvorschlag sind es mehr als doppelt so viele Unternehmen. Besorgniserregend ist auch, dass die Kommissionsmehrheit auf die Kontrolle der Lohnanalysen durch ausgewiesene Expertinnen und Experten verzichten will. Diesen WBK-S-Mitgliedern scheint es egal zu sein, ob das nötige Fachwissen für die Analyse vorhanden ist. 
</p><p>Des Weiteren will die Kommissionsmehrheit das Gesetz schon wieder abschaffen, bevor es überhaupt seine Wirkung entfalten kann: Nach zwölf Jahren soll Schluss sein mit Lohntransparenz, unabhängig davon, ob die Massnahmen Wirkung entfaltet haben oder nicht. Auch der Bundesrat schlägt vor, nach zehn Jahren die Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen, aber erst danach über deren Fortsetzung zu entscheiden. Und zum Schluss will die bürgerliche Kommissionsmehrheit, dass Unternehmen, bei denen die Analyse keine Diskriminierung aufgedeckt hat, fortan von der Analysepflicht befreit sind. 
</p><h3>Arbeitgeber wollen gar nichts </h3><p>Selbst gegen diese beinahe zur Bisslosigkeit abgeschwächte Vorlage wehren sich die Arbeitgeberverbände mit Händen und Füssen. Massnahmen gegen Lohndiskriminierung sollen freiwillig bleiben: Unser Bauchgefühl wird es schon richten, und notfalls können betroffene Frauen ja klagen. - Ja, danke, und dabei Kräfte und Stelle verlieren! 
</p><p>Ungleiche Löhne für gleiche Arbeit sind ein Fakt. Und bleiben es, leider! Dabei verlangt unsere Verfassung gleiche Löhne. Wo sonst duldet man einen andauernden Verfassungsbruch?! Wo sonst setzt man für die Einhaltung einer Verfassungsbestimmung auf Freiwilligkeit?! Deshalb ist für den SGB klar: Wir wollen Lohngleichheit. Punkt. Schluss! 
</p><h3>Es braucht Massnahmen mit Biss </h3><p>Das Ständeratsplenum muss den bürgerlichen Versuchungen seiner Kommission widerstehen, es muss an den Vorschlägen des Bundesrates als Minimalvariante festhalten und sie gemäss den Anträgen der Kommissionsminderheit verbessern. Das Gesetz soll zudem neu eine Untersuchungskompetenz und ein Klagerecht für das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vorsehen sowie eine Pflicht der Unternehmen, geplante Massnahmen gegen aufgedeckte Lohndiskriminierungen darzulegen. Es braucht diese Massnahmen, damit das Verfassungsgebot nun endlich Wirklichkeit wird. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5301</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 09:38:31 +0100</pubDate><title>Was tun, wenn Arbeit krank macht?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/was-tun-wenn-arbeit-krank-macht</link><description>Neue Broschüre des SGB zum Gesundheitsschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wie weit geht die Verantwortung der Arbeitgeber für die Gesundheit der von ihnen Beschäftigten? Wie weit reichen die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden bei Problemen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz? 
</p><p>Das sind die zwei wichtigsten Fragen, welche die neueste Broschüre des SGB zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu beantworten versucht. Knapp und klar und mit stetem Verweis auf die gesetzlichen Regelungen zeigt die Broschüre auf, welche Massnahmen die Arbeitgeber zu treffen haben, was die Arbeitnehmenden einzeln sowie kollektiv bei Gefährdungen tun können und wie die Gewerkschaft handeln kann. 
</p><p>Ein juristischer Ratgeber, der aber der Praxis verpflichtet ist - und aufzeigt, wie im Bereich des Gesundheitsschutzes Rechte wirksam eingefordert werden und wie Pflichten einzuhalten sind. 
</p><p>Die Broschüre ist beim SGB bestellbar: info@sgb.ch.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5295</guid><pubDate>Mon, 19 Feb 2018 16:54:09 +0100</pubDate><title>Domo Swiss Express: Verwaltung übersteuert Politik!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/domo-swiss-express-verwaltung-uebersteuert-politik</link><description>Unverständlicher Konzessionsentscheid</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute einen falschen, gefährlichen und arroganten Entscheid getroffen. Einerseits ermöglicht der Konzessionsentscheid zugunsten des Fernbusunternehmens Domo völlig unnötig und allenfalls mit fatalen Folgen eine Konkurrenz zur SBB. Andererseits übersteuert der Entscheid die Politik. 
</p><p>In einer Woche beginnt die Frühjahrssession, in welcher der Nationalrat über eine Gesetzesänderung seiner Verkehrskommission entscheidet, die Fernbusse nur dann für zulässig erklärt, wenn sie den Fernverkehr nicht wesentlich und den regionalen Personenverkehr nur minimal konkurriert. Dies als Präzisierung der heutigen Gesetzesbestimmung im Personenbeförderungsgesetz, die keine volkswirtschaftlich nachteiligen Wettbewerbsverhältnisse zulässt. Die dürre Medienmitteilung des BAV gibt keinen Aufschluss dazu, wie es zum positiven Bescheid kommen konnte. Es heisst darin, die Anhörung der betroffenen Kantone und Transportunternehmen habe keine rechtlich relevante Konkurrenzierung ergeben. 
</p><p>Das lässt sich zum Start einer Fernbuslinie immer behaupten, denn die Transportkapazität eines Busses ist im Vergleich zur Bahn an sich irrelevant. Aber am Beispiel von Flixbus in Deutschland zeigt sich, wie schnell das ändern kann: Das Unternehmen transportiert heute 1 Million Fahrgäste pro Jahr. 
</p><p>Der Entscheid des BAV gefährdet den Service public, den in der Schweiz die SBB erbringt. Nicht nur bei den Fernverbindungen, sondern auch auf den wenig rentablen Regionalstrecken. Das Konzept des flächendeckenden Verkehrssystems wird in Frage gestellt. Nicht heute und vielleicht auch noch nicht morgen, aber mittelfristig wird sich dieser Entscheid auch für die Bevölkerung rächen. 
</p><p>Obsolet wird mit dem positiven Entscheid des BAV wohl auch ein weiterer Vorstoss der zuständigen Kommission des Nationalrats. Diese will den Bundesrat beauftragen, jetzt ein nationales Busterminal-Konzept auszuarbeiten, um den bestehenden Stau bei den Bahnhöfen nicht noch zu vergrössern. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB, 079 744 93 90 </li></ul>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5294</guid><pubDate>Mon, 19 Feb 2018 10:53:40 +0100</pubDate><title>EL-Revision: Keine Sparübung auf dem Buckel der Ärmsten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-keine-sparuebung-auf-dem-buckel-der-aermsten</link><description>Vorlage immer noch zwiespältig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Als Zweitrat behandelt die grosse Kammer am 14. März die Teilrevision der Ergänzungsleistungen (EL). Der Nationalrat muss die Vorlage verbessern, wenn die Revision das vom Bundesrat definierte Ziel des Leistungserhalts erreichen soll.</p><p>Obwohl ursprünglich als Provisorium gedacht, sind die Ergänzungsleistungen schon längst ein unverzichtbarer Teil der 1. Säule. Sie übernehmen auch eine zentrale Rolle im System der Pflegefinanzierung und sind zur Ergänzung der IV-Renten zwingend nötig. Eine grosse Bedeutung haben die EL zudem im System der Prämienverbilligung: Aus diesem fliessen heute bereits 40% der Gelder in die Prämienübernahmen der EL-Beziehenden.</p><p>Aus Sicht der Gewerkschaften zeigt die hohe Anzahl von Personen, die bei Invalidität oder im Alter auf EL angewiesen sind, primär den Bedarf, die Renten zu erhöhen und für bezahlbare Krankenkassenprämien zu sorgen. Die vom Bundesrat in der vorgeschlagenen EL-Teilrevision formulierte Zielsetzung des Erhaltes des Leistungsniveaus ist vor diesem Hintergrund das Minimum.</p><h3>Anpassung Mietzinsmaxima korrigieren Leistungsverlust</h3><p>Im momentanen Stand der Beratung kann das Leistungsniveau aber nur sehr grosszügig interpretiert als gesichert gelten. Und dies auch nur deshalb, weil die EL-Revision mit der Vorlage über die Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima verknüpft wurde. Die überfällige Anpassung der Mietzinsmaxima ist jedoch keine Massnahme des Leistungserhalts, sondern der überfällige Ausgleich eines seit 2001 schleichend wachsenden Leistungsverlustes (so sind die Mietzinsen seither um mehr als 20% gestiegen).</p><p>Die Vorlage ist auch als Gesamtpaket betrachtet äusserst zwiespältig. Die neuen Mietzinsmaxima würden den EL-BezügerInnen wichtige Entlastungen bringen, was auch für die Mietzinszuschläge für betreutes Wohnen gilt. Diesem Fortschritt stehen aber etliche grosse Einschnitte gegenüber: Anstelle der Durchschnittsprämie soll die EL-Mindesthöhe künftig nur noch dem Betrag der höchsten Prämienverbilligung entsprechen. Letzterer liegt jedoch in vielen (und immer mehr) Kantonen deutlich unter der effektiven Prämie. Diese Neudefinition würde über 120 Millionen einsparen (Tendenz stark steigend), welche neu von den EL-BezügerInnen übernommen werden müssten. Das sind PrämienzahlerInnen in schwierigsten wirtschaftlichen Verhältnissen.</p><h3>Lebensführungskontrollen</h3><p>Darüber hinaus sollen mit der EL-Reform die Vermögensfreibeträge um einen Drittel gesenkt und die Regeln zum Vermögensverzicht verschärft werden. Und die Gefahr einer harten "Lebensführungskontrolle" ist noch nicht gebannt. Damit würden prinzipiell sämtliche Ausgaben von EL-BezügerInnen über Jahre hinweg rückwirkend geprüft, was schlichtweg bedeuten würde, dass sich RentnerInnen nichts über die eigene Existenzsicherung hinaus leisten dürften.</p><p>Das Parlament hat die Chance, diese Vorlage noch zu korrigieren und sie wieder an ihr Ziel der Leistungssicherung heranzuführen. Vor dem Hintergrund des einmal mehr unerwarteten Milliardenüberschusses im Bundeshaushalt ist es erst recht selbstverständlich, dass bei den Ärmsten nicht gespart wird. Auf weitere Verschärfungsmassnahmen ist zudem unbedingt zu verzichten, was im Speziellen auf die Senkung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligungen zutrifft. Dieser im Raum stehende Vorschlag ist völlig sachfremd und verkennt die Lebensrealität der Menschen bzw. PrämienzahlerInnen in diesem Land komplett: Die Prämien sind heute inflationsbereinigt um 128% höher als vor 20 Jahren.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_Simon_Bleasdale_flickr_CC-BY-NC-ND2_alte_Frau_mensch_spaziergang_ahv_rente_natur_old_see_6dc98a3339.webp" length="258018" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5292</guid><pubDate>Thu, 15 Feb 2018 10:54:11 +0100</pubDate><title>Abbauforderungen der Arbeitgeber verschärfen Probleme der Altersvorsorge </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abbauforderungen-der-arbeitgeber-verschaerfen-probleme-der-altersvorsorge</link><description>Der SGB zur Medienkonferenz des Arbeitgeberverbandes </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute vom Arbeitgeberverband präsentierten Abbauvorschläge werden die Probleme in der Altersvorsorge verstärken, statt sie zu lösen. 
</p><p>Bereits heute sinken die Pensionskassenrenten. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Gewinne in den Firmen steigen. Das hat es hierzulande noch nie gegeben. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. 
</p><p>Die AHV-Renten sind stabil, was positiv ist. Doch ein immer grösserer Teil der AHV-Rente wird durch die höheren Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien aufgefressen. Vielen Pensionierten bleibt weniger Geld zum Leben. 
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre war ein entscheidendes Element bei der Ablehnung der Altersvorsorge 2020. Weil die Probleme der älteren Arbeitnehmenden ungelöst sind und die Arbeitgeber bisher nichts Wesentliches dagegen unternommen haben. Und weil die Rentensituation vieler Frauen ungenügend ist. 
</p><p>Aus diesen Gründen braucht es umfassende Massnahmen zur Sicherung der Renten. Die Pensionskassen-Rentenverluste müssen kompensiert werden. Bei den laufenden Renten braucht es einen Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten. In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Beim Rentenalter muss der Status quo gelten.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5289</guid><pubDate>Wed, 14 Feb 2018 11:58:55 +0100</pubDate><title>Unsere mediale Vielfalt ist jeden Rappen wert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unsere-mediale-vielfalt-ist-jeden-rappen-wert</link><description>Öffentliche Finanzierung statt No Billag für den medialen Service public</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Radio und Fernsehen kosten. Doch die Schweizer Medienvielfalt ist jeden Rappen wert, schreibt Nina Fargahi, Chefredaktorin des Schweizer Medienmagazin "Edito" und freie Medienjournalistin .</p><p>In keinem europäischen Land sind die Gebühren für Radio und Fernsehen so teuer wie in der Schweiz. Das hat Gründe: Die SRG muss laut Verfassung Programme für alle Einwohnerinnen und Einwohner in allen vier Landessprachen bereitstellen. Diese Märkte sind zu klein, um die Programme vor allem über Werbung zu finanzieren. Deshalb braucht die Schweiz für ihren medialen Service public zwingend eine öffentliche Finanzierung und keine No Billag-Initiative.
</p><p>Information und Unterhaltung sind nicht gratis. Gerade Radio und vor allem Fernsehen sind in der Produktion teuer. Besonders Informationssendungen verursachen hohe Kosten. Sie sind sogar in grossen Märkten nur schwer über Werbung zu finanzieren. Beispielsweise ist das Nachtjournal beim kommerziellen deutschen Sender RTL ziemlich boulevardesk und äusserst beliebt - und für RTL trotzdem ein Verlustgeschäft. Dass die Sendung nicht eingestellt wird, liegt wohl an den guten Quoten. Auch in den USA kämpfen die grossen Fernsehkanäle ABC, NBC, CBS mit zu hohen Kosten. Sie mussten allesamt ihre Korrespondentennetze zusammenstreichen.
</p><p>Wie soll das Angebot also finanziert werden? Etwa doch über Werbung? 2016 strahlten die SRG-Sender Werbung für 361 Mio. Fr. aus. Mit diesen Werbe-Erträgen deckt die SRG nur einen Viertel ihrer Ausgaben. Ausbauen lässt sich die Werbung nicht. Auch weil angesichts der kleinen Märkte diese Werbung zu wenig interessant ist. Und weil vom gesamten Werbekuchen immer mehr Geld zu Google, Facebook &amp; Co. fliesst.
</p><p>Als Lösung für die SRG preisen die No Billag-Initianten auch Bezahlangebote. Obwohl allgemein bekannt ist, dass solche Pay-TV höchstens für Sport, Filme und Serien rentieren. Und obwohl immer weniger Leute bereit sind, eine Zeitung – geschweige denn ein Online-Zeitungsangebot – zu abonnieren.
</p><p>Damit ist klar: Wer hierzulande erfolgreich Radio und Fernsehen mit einem auf die Schweiz ausgerichteten Informations- und Unterhaltungsprogramm anbieten will, braucht Gebühren oder eine andere öffentliche Finanzierung. Ohne geht es nicht. Bei einem Ja zu No Billag würde die Schweizer Radio und Fernseh-Landschaft zerschlagen. Nicht nur die SRG-Sender. Sondern auch 21 Lokalradios und 13 regionale Fernsehsender, die ebenfalls von den Billag-Gebühren abhängig sind. Für diese sachliche Feststellung braucht es keine höhere Wirtschaftsbildung. Es dürfte allen klar sein, dass bei der SRG mit dem Wegfall von drei Vierteln des Ertrags an ein Überleben nicht zu denken ist. Bei den regionalen Fernsehsendern würde No Billag mehr als die Hälfte der Erträge vernichten.
</p><p>Nicht einmal für ein Rumpfprogramm würde es in der Romandie, dem Tessin und in der rätoromanischen Schweiz reichen. Zu klein sind diese Märkte. Schon heute fliessen 57% aller Gebührenerträge in diese Landesteile, obwohl deren Gebührenzahler nur 27,5% beisteuern.
</p><p>Bei der "No Billag"-Initiative geht es deshalb um viel mehr als um Gebühren. Bei einer Annahme der Vorlage dürfte der Bund weder Gebühren für Radio- und Fernsehstationen erheben noch solche finanziell unterstützen. Es wäre nicht nur das Ende der SRG in ihrer heutigen Form, dem Bund wären auch die Hände gebunden für jegliche Medienpolitik. Wer auch immer Konzessionen ersteigern könnte, müsste sich in der Programmgestaltung nicht um eine sachgemässe und vielfältige Berichterstattung bemühen. Er müsste nicht zur freien Meinungsbildung und kulturellen Entfaltung beitragen und müsste auch keine Rücksicht auf die Besonderheiten des Landes nehmen. Eine flächendeckende und sowohl finanziell als auch politisch unabhängige Berichterstattung wäre nicht mehr denkbar.
</p><p>Der Einleitungssatz in diesem Artikel muss also korrigiert werden: In keinem europäischen Land ist die mediale Vielfalt und die Rücksicht auf Minderheiten so teuer wie in der Schweiz. Aber sie sind jeden Rappen wert. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5287</guid><pubDate>Tue, 13 Feb 2018 18:27:49 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: die Ständeratskommission tastet sich nur halbherzig voran</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-die-staenderatskommission-tastet-sich-nur-halbherzig-voran</link><description>Das Ständeratsplenum muss nun mutiger voranschreiten</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Revision des Gleichstellungsgesetzes, die die fortwährende Lohndiskriminierung der Frauen abbauen soll, hat eine wichtige Hürde genommen: Nachdem die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) am 16. Januar mit knapper Mehrheit beschlossen hat, auf das Geschäft einzutreten, verabschiedete sie es heute am 13. Februar 2018 mit nur einer Gegenstimme zuhanden des Ständeratsplenums. 
</p><p>Der Schritt nach vorne geschieht jedoch nur halbherzig. Statt die Vorlage zu verschärfen, hat die Kommission den Vorschlägen des Bundesrates weitere Zähne gezogen: So soll die Lohnanalysepflicht nur noch für Unternehmen mit mehr als hundert Mitarbeitenden gelten statt ab fünfzig, wie der Bundesrat vorgesehen hatte. Damit wäre weniger als ein Prozent der Unternehmen von der Gesetzesrevision betroffen. Des Weiteren will die Kommission das Gesetz schon wieder abschaffen, bevor es überhaupt richtig greifen kann: Nach zwölf Jahren soll Schluss sein mit Lohntransparenz, unabhängig davon, ob die Massnahmen Wirkung entfaltet haben oder nicht. 
</p><p>Der SGB ist enttäuscht, dass die WBK-S-Mehrheit den Verfassungsbruch der Lohndiskriminierung nicht entschiedener bekämpfen will. Am 28. Februar hat das Ständeratsplenum die Möglichkeit, einen mutigeren Schritt vorwärts zu machen als seine Kommission. Die Unterschreitung der Bundesratsvorlage als Minimalvariante wäre ein Skandal. Der SGB erwartet vom Parlament entschiedene Verschärfungen, damit das Gesetz bis zur Evaluation in zehn Jahren seine volle Wirkung entfalten kann. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5285</guid><pubDate>Mon, 12 Feb 2018 14:40:21 +0100</pubDate><title>Revision von Artikel 4 der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz  (Jugendarbeits-schutzverordnung; ArGV 5)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/revision-von-artikel-4-der-verordnung-5-zum-arbeitsgesetz-jugendarbeits-schutzverordnung-argv-5</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5283</guid><pubDate>Mon, 12 Feb 2018 14:16:09 +0100</pubDate><title>Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Vernehmlassungsverfahren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-der-radio-und-fernsehverordnung-rtvv-vernehmlassungsverfahren</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5281</guid><pubDate>Tue, 06 Feb 2018 12:09:22 +0100</pubDate><title>Zeigen Sie Flagge, retten Sie Ihre Lieblingssendung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zeigen-sie-flagge-retten-sie-ihre-lieblingssendung</link><description>Fahnenkampagne gegen die No-Billag-Initiative gestartet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">&nbsp;</p><p class="lead">Noch ist die No-Billag-Abstimmung längst nicht gelaufen. Und wir wollen sie komfortabel gewinnen. Einen Monat vor dem 4. März soll nun ein Fahnenmeer die Vielfalt des gebührenfinanzierten Radio und Fernsehens in der Schweiz zeigen.</p><p>Bringen Sie sich mit der "Tagesschau" oder dem "Echo der Zeit" auf den neuesten Stand? Hören Sie regelmässig einen Radiosender aus Ihrer Region oder schauen Sie jeweils die Fussball-WM auf SRF 2? Dann zeigen Sie Flagge und bestellen Sie
</p><p> jetzt unter <a href="https://meinelieblingssendung.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">meinelieblingssendung.ch</a> die Fahne Ihrer Lieblingssendung oder Ihres Lieblingssenders, hängen Sie sie zu Hause oder am Arbeitsplatz auf und setzen Sie so ein Zeichen gegen die No-Billag-Initiative.
</p><p>Die No-Billag-Initiative, über die wir am 4. März 2018 abstimmen, ist nicht nur eine Gefahr für unsere Demokratie, die freie Meinungsbildung und für unabhängige Information. Wird sie angenommen, stehen auch diverse Sendegefässe der öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sender (SRF, RTS, RSI, RTR) vor dem Aus, und auch private Radio- und Fernsehstationen werden existenziell gefährdet. Dadurch könnten unzählige Schweizerinnen und Schweizer ihre Lieblingssendungen oder Lieblingssender verlieren, die sie regelmässig, hören, schauen und schätzen.
</p><p>Der im Hinblick auf die No-Billag-Abstimmung gegründete politisch unabhängige Verein für die Rettung meiner Lieblingssendung will dies verhindern: Mit einer nationalen Fahnenkampagne soll sichtbar gemacht werden, wie vielfältig und beliebt das von Radio- und TV-Gebühren finanzierte Angebot ist. Seit Beginn der Kampagne Anfang Jahr konnten bereits über 1000 Fahnen gedruckt und ausgeliefert werden, die nun landauf, landab im Wind flattern.
</p><p>Auf der Website der Kampagne <a href="https://meinelieblingssendung.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">meinelieblingssendung.ch</a> können Sie aus gut 270 Sujets Ihre persönliche Lieblingssendung oder Ihren Lieblingssender auswählen und die entsprechende Fahne bestellen. Der Preis von 25 Franken deckt die Produktions- und Versandkosten, wer sich dies nicht leisten kann, erhält sie zum reduzierten Preis von 15 Franken. Umgekehrt kann man mit dem Solidaritätspreis von 40 Franken die Kampagne unterstützen und ermöglichen, dass andere zum reduzierten Preis bestellen können.
</p><p>Der Verein finanziert sich übrigens vollständig über private Spenden, alle Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Sollten nach der Abstimmung vom 4. März noch Mittel übrig sein, will sie der Verein einer Organisation übergeben, die sich für unabhängigen Journalismus einsetzt. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5278</guid><pubDate>Mon, 05 Feb 2018 16:35:54 +0100</pubDate><title>Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele  „Sion 2026“: Vernehmlassungsantwort</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/beitraege-des-bundes-an-die-olympischen-und-paralympischen-winterspiele-sion-2026-vernehmlassungsantwort</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5277</guid><pubDate>Mon, 05 Feb 2018 15:49:32 +0100</pubDate><title>No Billag: Harter Schlag für 13‘500 Beschäftigte und ihre Familien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/no-billag-harter-schlag-fuer-13-500-beschaeftigte-und-ihre-familien</link><description>Die Folgen eines Ja zu No Billag wären absolut verheerend</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein Ja zu No Billag hätte nicht nur verheerende staats-, demokratie-, sprach-, regional- und medienpolitische Folgen, es würde auch Medien- und Kulturschaffende existenziell bedrohen, schreibt Melanie Berner, zuständig für Medienpolitik beim Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM: 13'500 Stellen und 1,8 Milliarden Franken stehen auf dem Spiel. Massiv schlechtere Arbeitsbedingungen würden zudem die Qualität der Medien senken.</p><p>Ein Ja zur No-Billag-Initiative am 4. März wäre das Ende der SRG, wie wir sie heute kennen. Wenn überhaupt, könnte nur ein kleiner Teil der 6000 SRG-Mitarbeitenden ihre Stelle behalten. Ebenso betroffen wären die Angestellten der 34 privaten Lokalradios und Regionalfernsehsender, die aktuell jährlich 67,5 Millionen Franken Gebühren erhalten. Könnten die Privaten nicht innert kürzester Zeit neue Finanzierungsquellen erschliessen, wären weitere 900 Vollzeitstellen existenziell bedroht.
</p><p>Aber auch die Kulturschaffenden kämen mit No Billag massiv unter die Räder. Allein der Filmbranche würden nicht nur die attraktiven Sendeplätze fehlen, sondern jährlich 27,5 Millionen Franken entgehen. Der "pacte de l'audiovisuel", der seit 1997 die Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Schweizer Filmbranche regelt, würde hinfällig. Ohne diese Unterstützung würde es künftig keine Schweizer Filme wie "Mein Name ist Eugen" und "Die Herbstzeitlosen" oder TV-Eigenproduktionen wie "Wilder" geben.
</p><p>Das Forschungsinstitut BAK Basel hat 2016 die Wirkung des gebührenfinanzierten Service public berechnet. Fazit: "Mit jedem Wertschöpfungsfranken, der direkt durch die Produktionstätigkeit des medialen Service public erwirtschaftet wird, entstehen nochmals 90 Rappen Wertschöpfung in anderen Unternehmen". Die gesamte Wertschöpfung beziffert die Studie auf 1,8 Milliarden Franken. So kommen bei den Arbeitsplätzen zu den knapp 7000 Stellen direkt bei SRG und Privaten noch einmal fast so viele dazu: Insgesamt 13'500 Menschen arbeiten in vom gebührenfinanzierten Service public geschaffenen Stellen. Die meisten von ihnen müssten bei einem Ja zu No Billag neue Jobs suchen. Einige kämen wohl als Freischaffende unter, der grösste Teil müsste aber umsatteln. Denn die audiovisuelle Industrie würde bei einer Annahme der Initiative massiv verkleinert, und nur noch Wenigen ein Auskommen bieten können.
</p><p>Ein Untergang der SRG und der privaten Anbieter mit Gebührenanteil bedroht auch die beiden letzten Deutschschweizer Gesamtarbeitsverträge im Medienbereich, den SRG-GAV und den Branchenvertrag der Unikom (nicht-kommerzielle Radios). Der SRG-GAV definiert Berufsstandards auf anständigem Niveau, ihm sind rund 5000 Personen unterstellt. Was ein vertragsloser Zustand bedeutet, zeigt sich im Printbereich in der Deutschschweiz und im Tessin. Seit 2004 verschlechtern sich Arbeitsbedingungen, Löhne und Honorare von JournalistInnen und FotografInnen. Die Urheberrechte werden mit Füssen getreten oder ausgehebelt, Trennung von Verlag und Redaktion (innere Redaktionsfreiheit) wird zum Fremdwort. Geregelte Ausbildungsbedingungen für BerufseinsteigerInnen sind rare Angebote meist kleinerer Redaktionen. Die grossen Verlage hingegen stellen PraktikantInnen zu Hauf ein - ohne Ausbildungsverpflichtung, dafür mit Ausbeutungs-Garantie.
</p><p>Gute Arbeitsbedingungen sind für die langfristige Qualitätssicherung der Medien und die Ausbildung des Nachwuchses von grosser Bedeutung, denn im Journalismus wird der Beruf meist "on the job" erlernt. Darum braucht es neben Lehrgängen gute Volontariats- und Stageplätze sowie qualifizierte Fachpersonen, die ihr Wissen dem Nachwuchs weitergeben können und wollen. Auch hier leistet die SRG vorbildliche Arbeit: Ihre sehr begehrten 12- bis 24-monatigen Stages bieten BerufseinsteigerInnen alles an Ausbildung, was zum Handwerk des Journalismus gehört. Ein Wegfallen der SRG-Normen würde die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen massiv verschlechtern, was sich eher früher als später auch in sinkender Qualität der journalistischen Inhalte zeigen würde. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5274</guid><pubDate>Fri, 02 Feb 2018 16:54:50 +0100</pubDate><title>Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassung-zur-aenderung-des-bundesgesetzes-ueber-die-technischen-handelshemmnisse</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5272</guid><pubDate>Thu, 01 Feb 2018 14:14:10 +0100</pubDate><title>Eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt - auch für LGBT!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/eine-diskriminierungsfreie-arbeitswelt-auch-fuer-lgbt</link><description>Umfrage zeigt Benachteiligung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die "Fédération Genevoise des Associations LGBT" (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender) hat in einer vom SGB unterstützten Studie aufgezeigt, dass Trans-, Homo- und Biphobie am Arbeitsplatz noch längst nicht der Vergangenheit angehören. Das hat auch materielle Konsequenzen.</p><p>Diskriminierung am Arbeitsplatz ist auch in der Schweiz für viele noch immer etwas Alltägliches. Besonders davon betroffen sind Personen mit einer Transidentität: Laut einer <a href="https://www.transgender-network.ch/wp-content/uploads/2015/11/Factsheet_Transfair_DE.pdf" class="external-link-new-window">Umfrage</a> des "Transgender Network Switzerland" (TGNS) wird jede dritte Kündigung von Transpersonen explizit mit deren Geschlechtsidentität "begründet". Ihre Arbeitslosenquote liegt denn auch bei rund 20% und damit um ein Vielfaches über dem Bevölkerungsdurchschnitt.</p><p>Diese Zahlen zeigen, dass es noch viel zu tun gibt auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt. Dies gilt nicht nur für Transpersonen, sondern auch für Schwule, Lesben und Bisexuelle. Die "Fédération Genevoise des Associations LGBT" hat nun in einer kürzlich erschienenen und vom SGB unterstützten <a href="http://diversite-au-travail.ch/wp-content/uploads/2015/10/Fede_guide_BP_OK_web.pdf" class="external-link-new-window">Studie</a> aufgezeigt, wie der LGBT-Berufsalltag in der Schweiz ganz konkret ausschaut. Quintessenz: Das Private ist beruflich. Die Studie definiert in einem zweiten Teil Richtlinien zur Umsetzung einer "Diversitätsstrategie" auf Unternehmensebene. Diese soll insbesondere kleinen und mittelgrossen Unternehmen helfen, Homo-, Bi- und Transphobie vorzubeugen und eine gelebte Kultur des Respekts und der Gleichheit zu etablieren.</p><p>Aber auch auf Gesetzesebene bleibt vieles zu tun. Im jährlich erscheinenden ILGA-Ranking "Rainbow Europe" zur rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von LGBT-Menschen liegt die Schweiz 2017 lediglich auf dem 26. Rang (!) und damit weit hinter den Nachbarländern Frankreich und Deutschland. Mit ein Grund: die Ehe und etliche damit verbundene Rechte (z.B. in der Altersvorsorge) bleiben heterosexuellen Paaren vorbehalten. Das Parlament hat sich allerdings bewegt und einen entsprechenden Vorstoss überwiesen. Der Ball liegt schon länger bei der Bundesverwaltung, die sich noch bis Sommer 2019 Zeit ausbedingt hat. Die Erwartungen wachsen entsprechend!</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5269</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 15:57:27 +0100</pubDate><title>Auch Arbeitnehmende im Home-Office haben Rechte!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auch-arbeitnehmende-im-home-office-haben-rechte</link><description>Skandalöser Nationalratsvorstoss will Arbeitsbedingungen im Home-Office verschlechtern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Angriffen der Ständeräte Graber und Keller-Sutter auf korrekte Arbeitsbedingungen folgt nun der nächste Streich: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat heute eine skandalös radikale parlamentarische Initiative von Nationalrat Thierry Burkart (FDP, AG) schlicht durchgewunken! Diesmal sind die Home-Office-Arbeitnehmenden im Visiert. Burkart will damit deren Arbeitsbedingungen systematisch verschlechtern:</p><ul><li>Home-Office-Arbeitnehmende sollen bis zu 17 Stunden am Stück pro Tag arbeiten müssen;</li><li>Pausen und Ruhezeiten müssen nicht mehr eingehalten werden. Der Arbeitgeber könnte kurzfristig Nachtarbeit verordnen und den Zeitplan der Arbeitnehmenden mit kurzfristigen Einsätzen durcheinanderbringen; </li><li>Arbeitgeber könnten im Homeoffice neu Sonntagsarbeit befehlen - ohne Bewilligung und Kontrolle durch die Behörden. </li></ul><p>Der SGB wird solche Wild-West-Verhältnisse für Home-Office-Arbeitnehmende bekämpfen. Statt Abbau braucht es einen besseren Schutz dieser Arbeitnehmenden. Dieser Schutz hat Gesundheits- und Datenschutz, Haftungsfragen, sowie die Kosten des Materials zu umfassen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5267</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 14:22:23 +0100</pubDate><title>Frontalangriff der SVP auf Schweizer Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frontalangriff-der-svp-auf-schweizer-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>Eine Abschaffung der flankierenden Massnahmen hätte verheernde Folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit der heutigen Medienkonferenz hat die SVP die Maske fallen gelassen. Die von ihr geforderte Abschaffung der Personenfreizügigkeit und der Flankierenden Massnahmen FlaM ist ein Frontalangriff auf den Schweizer Lohn- und Arbeitnehmerschutz. Die Auswirkungen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz wären verheerend. Lohndruck, prekäre Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen sowie der Verlust von Arbeitsplätzen wären die Folge.
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen wurden eingeführt, damit in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Pro Jahr werden mittlerweile über 160'000 Lohnkontrollen gemacht. Wo kontrolliert wird, werden auch Missbräuche aufgedeckt. In Branchen mit Mindestlöhnen erhalten Firmen mit zu tiefen Löhnen eine Busse oder werden gesperrt. Dank neuen GAV in der Reinigung, bei Temporären usw. sind wesentlich mehr Arbeitnehmende gegen Dumping geschützt. Dank den GAV sind die tiefen und mittleren Löhne gestiegen.
</p><p>Mit der Personenfreizügigkeit wurde das unmenschliche Saisonniers-Statut abgeschafft, welches nicht nur für die Betroffenen ein grosses Problem war. Es führte gesamtwirtschaftlich zu Dumping und zu einer unkontrollierten Tieflohn- und Tiefproduktivitätspolitik. Dank den FlaM werden endlich auch Landwirtschaftsbetriebe kontrolliert, die unter dem unmenschlichen Kontingentssystem viele Saisonniers schwarz und zu teilweise miserablen Arbeitsbedingungen angestellt hatten.
</p><p>Die Personenfreizügigkeit gibt den ausländischen Arbeitskräften in der Schweiz mehr Sicherheit. Sie sind weniger der Willkür ihres Arbeitgebers ausgeliefert als unter dem Kontingentssystem und können sich besser gegen Ausbeutung wehren. Auch SchweizerInnen können einfacher in der EU arbeiten.
</p><p>Mit den Bilateralen Verträgen haben Exportfirmen einen besseren Zugang zum wichtigen Absatzmarkt EU. Das sichert Löhne und Arbeitsplätze.
</p><p>Wer dies alles aufs Spiel setzt, verursacht Arbeitslosigkeit und Lohndruck. Das nützt nur den Lohndrückern und Ausbeutern unter den Arbeitgebern. Diese waren es, die vom früheren, unmenschlichen Kontingentssystem profitiert haben. Ein solches System schadet jedoch auch den korrekten Firmen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5265</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 10:01:25 +0100</pubDate><title>Verjährungsrecht: Kommission will nun doch auch 20 Jahre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verjaehrungsrecht-kommission-will-nun-doch-auch-20-jahre</link><description>Längere Klagefristen gegen Schäden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Rechtskommission des Nationalrates hat am 26. Januar beschlossen, die Vorlage zur Revision des Verjährungsrechts nun doch nicht abzuschreiben. Sie fordert nun auch eine Frist von 20 Jahren - und macht damit einen Schritt in die richtige Richtung. </p><p>Das Verjährungsrecht soll nicht wie heute mit mickrigen Fristen von 10 Jahren operieren, sondern neu 20 Jahre betragen. Dies will nun neu auch die Rechtskommission des Nationalrates. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre ist moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. 
</p><h3>Rüge vom EGMR</h3><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. Eine solche OR-Verjährungsfrist blende etwa die modernen gesundheitlichen Risiken bei der Arbeit aus. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach 10 Jahren auf. Wenn Arbeitnehmende z.B. mit gefährlichem Staub in Kontakt kommen, bricht der so verursachte Krebs oft erst nach 12 oder 15 Jahren aus... In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht, angesichts auch einer zu engen Auslegung durch das Bundesgericht, keine Möglichkeit zu klagen. 
</p><h3>Verjährungsrecht anpassen</h3><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für den SGB ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen. Sollten die Räte an absoluten Verjährungsfristen festhalten wollen, dann ist mindestens eine solche von 20 Jahren vorzusehen, wie das nun von der Kommission entschieden wurde. 
</p><h3>Asbesttragödie lösen, Prävention stärken </h3><p>Darüber hinaus ist zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe die Schaffung eines Entschädigungsfonds (EFA) zur Vergangenheitsbewältigung an die Hand genommen worden. Die ersten Entschädigungen wurden bereits ausgezahlt, es fehlen aber immer noch finanzielle Mittel für den Betrieb. Zu äufnen ist ein derartiger Fonds zur Vergangenheitsbewältigung in erster Linie durch die Wirtschaft, die hier noch in der Pflicht steht. Der SGB und seine Verbände setzen sich auch dafür ein, dass die Prävention weiter gestärkt wird und in den Kantonen die Bestimmungen zur Analyse und Entsorgung bei Umbauten und Abbrüchen streng umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5260</guid><pubDate>Thu, 25 Jan 2018 09:15:56 +0100</pubDate><title>Der ewige rechte Traum von der Zerschlagung der SRG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/der-ewige-rechte-traum-von-der-zerschlagung-der-srg</link><description>Mit Mythen gegen Radio und Fernsehen: Dabei geht&#039;s immer auch ums Geschäft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der neuste Angriff auf die SRG ist nicht das Resultat eines Bierstammtisches bürgerlicher Jungpolitiker, sondern soll einen alten rechten Traum verwirklichen: die Zerschlagung der SRG aus ökonomischen und ideologischen Gründen. </p><p>Die gerne verbreitete Geschichte um die No-Billag-Initiative geht so: 2013 trifft sich eine Handvoll Jungrechter zum Biertrinken. Dabei kommt ihnen die Idee zur No-Billag-Initiative. Die Aktivisten aus Jungfreisinn, JSVP und der späteren libertären Splittergruppe UP machen sich ans Werk und bringen mit viel Engagement die Unterschriften für ihre radikale Initiative zusammen, obwohl sie weder von relevanten Organisationen noch von ihren Mutterparteien unterstützt werden. Eine beeindruckende "David-gegen-Goliath"-Story – sie ist aber falsch. 
</p><p>Doch von Anfang an: Die erste Anti-SRG-Organisation wurde bereits vor vier Jahrzehnten gegründet. Von Walther Hofer, SVP-Nationalrat und kalter Krieger. Seine "Schweizerische Radio- und Fernsehvereinigung" ritt als "Hofer-Club" Angriff um Angriff auf die SRG. Mit dabei ein jungrechter Politiker namens Christoph Blocher. Der "Hofer-Club" blieb nicht lange alleine. Immer neue Organisationen am rechten Rand der politischen Landschaft polemisierten gegen den "linken Staatssender" und sein angebliches Monopol. Neben der Ideologie ging es dabei auch immer ums Geschäft. 
</p><p>Während die SRG-Gegner mit ihren inhaltlichen Angriffen wenig Erfolg hatten, konnten sie Mitte der 1980er Jahre auf kommerzieller Ebene einen Erfolg verbuchen: der erste Verfassungsartikel für Radio und Fernsehen ermöglichte private Sender. Doch dem Goldrausch der etablierten Verlage und branchenfremder Finanzinvestoren folgte rasch der Kater. Der viersprachige und kleinteilige Schweizer Markt war schlicht zu klein. Sender mit nationalem Anspruch (z.B. TV3) scheiterten. Und wer heute noch privat sendet, überlebt - mit wenigen Ausnahmen - nur dank jährlich 60 Millionen Franken aus dem Gebührentopf. 
</p><p>Auch heute träumen die SRG-Gegner wieder vom grossen Reibach: Was einst die - von der Realität eindrücklich widerlegte - Vermutung war, man könne mit werbefinanzierten journalistischen Schweizer TV- und Radio-Angeboten viel Geld verdienen, ist heute die Vorstellung, mit einer zerschlagenen SRG würden die Werbegelder in die Kasse der einheimischen Verleger fliessen. Obwohl alle wissen, dass die grossen Profiteure vor allem die ausländischen Fernsehsender mit ihren Schweizer Werbefenstern wären. Mit der Übernahme von Goldbach neu auch Tamedia. 
</p><p>Doch das ist den ideologischen SRG-Gegnerinnen und -Gegnern egal. Denn sie wollen die unabhängigen SRG-Sender zerstören, um die öffentliche Meinung besser beeinflussen zu können. Und hier hat sich die Situation seit Anfang des 21. Jahrhunderts massiv verändert. Das finanzielle Potenzial der SRG-Gegner hat sich enorm vergrössert - vor allem die Bereitschaft einiger Schweizer Milliardäre, Geld in die Kontrolle der Medien zu investieren. Die Einkaufstour von Christoph Blocher ist ein eindrückliches Beispiel dafür, ebenso die undurchsichtige Geschichte um eine angebliche oder tatsächlich versuchte Übernahme von Ringier durch rechtsbürgerliche Kreise um SVP-Autoimporteur Walter Frey. 
</p><p>Und hier kommt dann wieder die Truppe um Oliver Kessler ins Spiel. Die angeblich so idealistische rechte Jugendbewegung stand keineswegs so alleine in der politischen Landschaft, wie die immer wieder aufgewärmte "David-Gegen-Goliath"-Erzählung uns weis machen will. Bereits ganz am Anfang steht eine sechsstellige Spende von Walter Frey (Ausspruch: "Wenn ich am Tisch sitze, spielt Geld keine Rolle"). Diese wurde von der "Wochenzeitung" enthüllt, der entsprechende Mails vorlagen. Massiv unterstützt wurde No-Billag auch vom Gewerbeverband, der seiner Zeitung Unterschriftenbögen beilegte. Was selbstverständlich auch die "Weltwoche" tat. 
</p><p>Fazit: Der neuste Angriff auf die SRG steht in einer langen Tradition rechter Politik. Sie ist weder die Folge "überbordenden Benehmens" oder einer "Arroganz" der SRG, noch ein Anliegen der Digital Natives, die wegen geändertem Medienverhalten angeblich alle auf die SRG pfeifen (und dann doch im Internet SRG-Medien konsultieren, wenn sie eine Nachricht auf den Wahrheitsgehalt prüfen wollen). Mit No Billag soll der alte rechte Traum von der SRG-Zerschlagung verwirklicht werden. Darum wurde die Initiative von Beginn weg mehr oder weniger offen inhaltlich und finanziell unterstützt. 
</p><h3>Das rechte Netzwerk des No-Billag-Vormanns </h3><p>Die Initianten sind am rechten Rand des politischen Spektrums bestens vernetzt. Das gilt insbesondere für den No-Billag-Vormann Oliver Kessler. Er hat eine gefestigte politische und berufliche Laufbahn am rechten Rand hinter sich. Kessler (Jahrgang 1986) fiel schon als Gymnasiast politisch auf: Unter anderem als Webmaster eines Onlineforums, in dem rassistische und gewaltverherrlichende Äusserungen an der Tagesordnung waren. Die SVP wird zu seiner Partei. 2008 wird er kantonaler Parteisekretär. Nach einem kurzen Ausflug auf den Chefredaktoren-Posten der rechtsnationalistischen "Schweizerzeit" von Ex-SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer amtet er jetzt als Vizedirektor des "Liberalen Instituts". Diesen wirtschaftsliberalen Thinktank gäbe es ohne grosszügige Unterstützung von Christoph Blocher wohl kaum mehr. Gleichzeitig hat Kessler keine Berührungsängste ins verschwörungstheoretische und antisemitische Milieu. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5259</guid><pubDate>Thu, 25 Jan 2018 09:02:49 +0100</pubDate><title>Finanzhilfen Kinderbetreuung auch über 2019 hinaus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/finanzhilfen-kinderbetreuung-auch-ueber-2019-hinaus</link><description>Ein Schritt für mehr Vereinbarkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ein Beschluss der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) ging letzte Woche etwas unter, da im Zentrum der Aufmerksamkeit ihre Entscheidung stand, auf die Vorlage zur Lohngleichheit einzutreten. Doch auch er ist erfreulich und dazu höchst konkret: Die Kommission will nämlich wie die nationalrätliche Schwesterkommission das Impulsprogramm Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung um vier Jahre verlängern. 
</p><p>Ursprünglich hatten Bundesrat und Parlament diese finanzielle Unterstützung neuer Betreuungsplätze nur bis zum 31. Januar 2019 geplant. Die parlamentarischen Kommissionen haben also eingesehen, was die SGB-Gewerkschaften schon lange monieren, nämlich, dass es bei weitem noch nicht genug Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung gibt. Deshalb sollen neue Kinderbetreuungsplätze auch über das Jahr 2019 gefördert werden. 
</p><p>Was erwerbstätige Frauen und Männer freut, freut neuerdings auch die Arbeitgeber: Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Kommissionsentscheid, nachdem er noch vor Jahresfrist eine weitere Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung bekämpft hat. Dies lässt hoffen auf neue Möglichkeiten des sozialpartnerschaftlichen Engagements für die Vereinbarkeit von Beruf und Familienpflichten. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5256</guid><pubDate>Wed, 24 Jan 2018 14:12:39 +0100</pubDate><title>Die WAK des Ständerats will es durchstieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-wak-des-staenderats-will-es-durchstieren</link><description>Unhaltbar: die kleine Kammer will das Arbeitsgesetz noch weiter deregulieren</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) ist unbelehrbar. Sie hat heute beschlossen, die Arbeiten zur Umsetzung der beiden Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter weiter voranzutreiben. Sie ignoriert damit einen Bericht des Bundesrats zu den Postulaten Derder und Reynard, wonach das Schweizer Arbeitsrecht bereits extrem dereguliert und praktisch alles möglich ist.
</p><p> Ausserdem schlägt sie die Warnungen der FMH-Gesellschaft für Arbeitsmedizin in den Wind, die sich unmissverständlich gegen die Vorstösse Graber und Keller-Sutter ausgesprochen hat. Die beiden Initiativen verlangen für sehr viele Arbeitnehmende Gratis-Arbeit, mehr Stress und ein höheres Burnout-Risiko. Dies, nachdem erst per 1.1.2016 das Arbeitsrecht weitgehend reformiert wurde und die Arbeitszeiterfassung für viele Kader abgeschafft wurde. 
</p><p>Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2016 (SAKE) könnte das von Ständerat Graber geforderte Jahresarbeitsmodell ohne wöchentliche Höchstarbeitszeiten für rund 46 % der Arbeitnehmenden gelten. Denn sie erfüllen die Kriterien bezüglich Funktion oder Ausbildung (Bachelor oder HF-Abschluss). 
</p><p>In der Frage des Verzichts auf die Arbeitszeiterfassung (Modell Keller-Sutter) wären laut SAKE rund 26% der Arbeitnehmenden betroffen, da sie eine Vorgesetztenfunktion haben. Wie gross die Gruppe der betroffenen Fachspezialisten genau ist, lässt sich mangels statistischer Grundlagen nicht sagen. Die Frage dürfte sich bei einem grossen Teil der Arbeitnehmenden stellen. 
</p><p>Da die Initiativen Graber und Keller-Sutter parallel umgesetzt werden sollen, würden für die obengenannten Arbeitnehmenden-Kategorien weder Arbeitszeiterfassung noch die Schutzvorschriften zu Höchstarbeitszeit/Sonntagsarbeitsverbot/Nachtarbeitsverbot gelten. Die in der Initative Graber propagierte "Jahresarbeitszeit", die nur schon aus Gründen des Gesundheitsschutzes untauglich ist, würde vollends zur Farce. Wie soll man einen Überblick über die Jahresarbeitszeit haben, wenn einem der Chef verbieten darf, die Arbeitszeit zu erfassen? 
</p><p>Aus diesen Gründen fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) im Einklang mit Fachorganisationen und zahlreichen anderen Verbänden, dass die WAK-S endlich zur Vernunft kommt und die Arbeiten an der Umsetzung aller Vorstösse zur weiteren Deregulierung des Arbeitsgesetzes einstellt. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5254</guid><pubDate>Mon, 22 Jan 2018 11:11:27 +0100</pubDate><title>No Billag: Sendeschluss in der Peripherie garantiert </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/no-billag-sendeschluss-in-der-peripherie-garantiert</link><description>SEV-Sekretär Peter Peyer (Chur) erklärt: No Billag ist Gift für die Randregionen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wir alle haben uns schon über die SBB geärgert. Doch würden wir deshalb die Bahn schlicht abschaffen wollen? Genau das will die No Billag-Initiative nun mit der SRG: das Aus für ein vielfältiges Radio- und Fernsehangebot. Und für die Randregionen und Sprachminderheiten schlicht schwarze Bildschirme und stumme Radios.</p><p>"Darf man als Bündner für No Billag sein?", fragte Mathias Braendli, Redaktor der Bündner Online-Zeitung "GRheute", oder wäre "zurück auf Feld 1 vielleicht die bessere Option als ein staatlich dominiertes Mediensystem"? Meine Antwort: natürlich darf man auch als Bündner/in für No Billag sein. Allerdings nicht, wenn man weiterhin rätoromanisch Radio hören und Fernsehen schauen will. Denn: nach einem allfälligen Ja zur No-Billag-Initiative wird es kein Feld 1 mehr geben.
</p><p>Kern von No Billag ist nicht nur die Abschaffung der Gebührenfinanzierung von Radio- und TV-Angeboten. No Billag will schlicht die Leitplanken des Service-public-Medienangebots kappen. "Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck." So steht es heute in Absatz 2 des Artikels 93 der Bundesverfassung. Werden diese Leitplanken gestrichen, schadet das nicht nur der Ausgewogenheit und Vielfalt der Medienlandschaft, sondern vor allem den Randregionen, insbesondere der rätoromanischen Schweiz, dem Tessin und der Romandie.
</p><p>Für die Bündner Regierung ist deshalb klar: "Bei einer Annahme der No-Billag-Initiative wäre die Regionalberichterstattung innert kurzer Zeit in allen drei Sprachregionen Graubündens praktisch gänzlich zerschlagen. Gerade für Graubünden in seiner sprachlichen, kulturellen, regionalpolitischen aber auch wirtschaftlichen Vielfalt, ist eine intakte Medienlandschaft von höchster Bedeutung - eine Medienlandschaft welche die gemeinsamen Herausforderungen begleitet, reflektiert, einordnet und kommentiert. Die Behauptung, ein ähnliches Angebot (in Quantität und Qualität) liesse sich am Markt refinanzieren, ist in den Berg- und Landkantonen der Schweiz, vor allem im dreisprachigen Kanton Graubünden, ganz und gar ausgeschlossen." (Stellungnahme vom 7. November 2017)
</p><p>Man mag sich über die SRG zeitweise aufregen wie über die SBB. Fakt ist aber, dass beide ein verbindendes, "Heimat"-bildendes Element der Schweiz sind. Von "Musikantenstadl" bis "Sternstunde Musik", von "Jukebox" bis "Nachtexpress", von "Schreckmümpfeli" bis "Echo der Zeit", von der Fussball-WM bis zum Spengler Cup. Wie die SBB schafft auch die SRG in der ganzen Schweiz Arbeitsplätze, selbst wenn diese rein ökonomisch gesehen - etwa im Kanton Graubünden - nicht rentieren. No Billag gefährdet allein im Bündnerland 180 Arbeitsplätze bei den SRG-Sendern RTR, SRF und RSI. Beim privaten Radio und Fernsehen der Somedia-Gruppe von Verleger Hanspeter Lebrument wären weitere 60 Mitarbeitende betroffen.
</p><p>Klar, nicht alle SRG-Beiträge sind jedermanns und aller Frauen Geschmack. Nur: mit No Billag stimmen wir nicht über Geschmack ab (und übrigens auch nicht über die Gebührenhöhe). Es geht einzig um das Ende des gebührenfinanzierten Radios und Fernsehens. Damit bliebe nicht nur die viersprachige SRG stumm und schwarz, das wäre auch der Tod der privaten Radio-und Fernsehprogramme mit ihrer starken lokalen Verwurzelung. Wer allerdings genügend Geld und (Markt-)Macht hat, könnte dann eine Konzession ersteigern, um Radio und Fernsehen nach eigenem Gusto zu betreiben. Das würde sich höchstens in der Deutschschweiz rechnen. Kommerz pur und Fox-Fake-News hiesse das Programm fürs Mittelland. In der (sprachlichen) Peripherie, vom Genfersee, über das Tessin, bis ins Engadin hiesse es schlicht: Mattscheibe und Sendeschluss. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5252</guid><pubDate>Sat, 20 Jan 2018 12:56:49 +0100</pubDate><title>13. SGB-Frauenkongress: &quot;Unsere Zeit ist mehr wert!&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/13-sgb-frauenkongress-unsere-zeit-ist-mehr-wert</link><description>Rund 240 Gewerkschaftsfrauen fordern kürzere, bessere und gerecht bezahlte Arbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Rund 240 delegierte SGB-Frauen haben an ihrem Kongress in Bern kürzere, bessere sowie gerecht bezahlte Arbeit und damit Lohngleichheit gefordert. Letzterem Anliegen haben sie mit einer spontanen Aktion auf dem Berner Theaterplatz zusätzlich Ausdruck gegeben. Die zuständige Kommission des Ständerates hatte zwei Stunden zuvor Eintreten auf die Revision des Gleichstellungsgesetzes beantragt. Die SGB-Frauen verlangen jedoch mutigere Schritte nach vorn, als sie bisher von Bundesrat und Parlament angedacht wurden. "Lohngleichheit. Punkt. Schluss!": die Verfassung sei jetzt endlich zu respektieren. Die Frauen brachten klar zum Ausdruck, dass sie dazu eine umfassende Mobilisierung anstreben, auch auf der Strasse. 
</p><p>Schwergewichtig haben die Gewerkschafterinnen des weiteren die Themen Care-Arbeit und Arbeitszeit diskutiert. Sie kritisierten, dass die Arbeitgeber zwar Frauen als Fachkräfte rufen, gleichzeitig aber mit Sparbegehren öffentliche Care-Angebote (z. B. Betreuung und Pflege) gefährden. Die Soziologin Sarah Schilliger zeigte in ihrem Inputreferat auf, wie Frauen die Lücken zu schliessen versuchen. Sie nehmen dafür tiefe Erwerbspensen in Kauf, die sich spätestens bei der Scheidung oder im Rentenalter rächen. 
</p><p>Gute Care-Arbeit, auf die Kinder, Alte und Kranke ein Anrecht haben, verlangen aber ausreichende zeitliche und finanzielle Ressourcen sowie korrekte Arbeitsbedingungen. Deshalb fordern die SGB-Frauen in einer Resolution, dass bezahlte Care-Arbeit Teil des Service Public sein und als solcher allen zugänglich sein muss, und zwar qualitativ hochwertig und ausreichend öffentlich finanziert. Care-Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten sollen dem Arbeitsgesetz unterstellt und so der Prekarität entzogen werden. Unbezahlte Care-Arbeit ist als Arbeit anzuerkennen und in den Sozialversicherungen angemessen zu berücksichtigen. 
</p><p>Weiter fordern die SGB-Frauen, bezahlte und unbezahlte Arbeit besser auf Frauen und Männer zu verteilen. Dazu braucht es kürzere Arbeitszeiten. Schweden ist diesem Ziel mit Pilotprojekten schon einen Schritt nähergekommen, wie Elinor Odeberg von der schwedischen Gewerkschaft Kommunal in ihrem Referat erläuterte. Langfristig wollen die SGB-Frauen eine Arbeitswoche mit maximal 35 Stunden anstreben. Kurzfristig müsse jedoch zuerst die Entgrenzung der Arbeitszeit (Abschaffung der Arbeitszeiterfassung und Ausweitung Nacht- und Sonntagsarbeit) entschieden bekämpft werden. Ausserdem verlangen die Frauen familienfreundliche und planbare Arbeitszeiten. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5250</guid><pubDate>Fri, 19 Jan 2018 14:27:18 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-punkt-schluss</link><description>13. SGB-Frauenkongress fordert: Verfassung respektieren</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 37 Jahren ist in der Schweiz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" für Männer und Frauen Verfassungsgrundsatz. Trotzdem verdienen die Frauen im Schnitt immer noch gut 7 Prozent weniger Lohn als die Männer - ohne dass Berufsanforderungen oder Ausbildung dies erklären könnten. Aufs Jahr hochgerechnet entgehen den Frauen deswegen 7 Mrd. Franken, obwohl es dafür keine objektiven Gründe gibt. Diese hartnäckige Lohndiskriminierung muss nun endlich effektiv bekämpft werden. Freiwillige Massnahmen der Arbeitgeber brachten in den letzten Jahren keine substanzielle Verbesserung.
</p><p>In einer einstimmig verabschiedeten Resolution fordern die 240 Delegierten des SGB-Frauenkongress das Parlament auf, den Willen des Stimmvolks zu respektieren, und die Lohngleichheit durchzusetzen. Ihre Forderungen untermauerten sie mit einer Spontandemo in der Berner Innenstadt. 
</p><p>Gelegenheit zu Fortschritten bei der Lohngleichheit bietet die Revision des Gleichstellungsgesetzes, auf welche die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK) am Freitag eingetreten ist - wenn auch denkbar knapp. Die vom Bundesrat gemachten Vorschläge reichen jedoch nicht aus, um die Lohngleichheit durchzusetzen. Um den fortwährenden Verfassungsbruch zu stoppen, fordern die Gewerkschaftsfrauen folgende Massnahmen:</p><ul><li>Der Bund muss die kompromisslose Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes überprüfen können und kontrollieren, ob Unternehmen ihre Lohnanalysen korrekt durchführen und die Lohngleichheit einhalten.</li><li>Unternehmen, die ihre Löhne nicht korrekt analysieren oder Frauen bei den Löhnen diskriminieren, müssen sanktioniert werden.</li><li>Die Gewerkschaften müssen bei der Umsetzung der Lohngleichheit mitwirken: Auf Bundesebene in einer tripartiten Kommission und auf Unternehmensebene bei den Lohnanalysen.</li></ul><p>37 Jahre nach der Verankerung des Lohngleichheits-Grundsatzes in der Verfassung und 22 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes ist es höchste Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Für die SGB-Frauen gilt klar die Devise: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Michela Bovolenta, Co-Präsidentin SGB-Frauen, 079 647 72 83</li><li>Corinne Schärer, Co-Präsidentin SGB-Frauen, 079 219 94 20</li><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5248</guid><pubDate>Mon, 15 Jan 2018 14:42:31 +0100</pubDate><title>Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35), Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ausbauschritt-der-bahninfrastruktur-2030-35-as-2030-35-vernehmlassung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5245</guid><pubDate>Thu, 11 Jan 2018 09:03:05 +0100</pubDate><title>Als die Throne stürzten und die Schweiz streikte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/als-die-throne-stuerzten-und-die-schweiz-streikte</link><description>Neue SGB-Broschüre „100 Jahre Landesstreik!“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nun liegt er vor: der Reader zur Tagung "100 Jahre Landesstreik". Acht HistorikerInnen äussern sich zu Ursachen, Konfliktfeldern und Folgen des zentralsten Ereignisses der Schweizer Geschichte im 20. Jahrhundert. Und weitere Beiträge suchen zu erhellen, was er denn war: der Generalstreik.</p><p>Im angebrochenen Jahr jährt sich der Landesstreik zum 100. Mal. Um dieses zentrale Ereignis moderner Schweizer Geschichte und damit auch die heroischste Phase seiner Existenz adäquat zu würdigen, hat der SGB am 15. November 2017 als Auftakt zum Gedenkjahr eine historische Tagung organisiert. Acht Historiker/innen äusserten sich aus jeweils spezialisierter thematischer Perspektive zum Landesstreik. Einige umrissen dabei die Rolle der Streikgegner, etwa der Arbeitgeber (Pierre Eichenberger), der Banken (Marc Perrenoud) oder der Bürgerwehren (Andreas Thürer). Adrian Zimmermann und Bernard Degen suchten, ausgehend vom Grimmschen Zitat der "siegenden Geschlagenen", den mittel- und langfristigen Erfolg des Streiks zu belegen. Die Lebensmittelnot skizzierte Maria Meier, den Kampf für die Frauenrechte Elisabeth Joris und die Migrationspolitik Silvia Arlettaz. Diese Fachreferate sowie die Einleitungsrede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner sind nunmehr in der zweisprachigen Broschüre "100 Jahre Landesstreik - Centenaire de la grève générale" publiziert. Das vom SGB herausgegebene Werk dokumentiert zudem kurz die Podiumsdiskussion vom 15.11.2017 zur historischen Wertung des Streiks. 
</p><h3>Nicht nur für Spezialisten </h3><p>Beigefügt sind den Referaten eine Bilddokumentation sowie zwei weitere Beiträge zur Ereignisgeschichte des Landesstreiks. Sie sind vor allem für jene hilfreich, die sich zum ersten Mal an das Thema Landesstreik wagen. Denn sie beantworten die Frage, was denn eigentlich im Landesstreik geschah. Der Beitrag von Stefan Keller schildert mit Blick auf die ganze Schweiz die sechs Novembertage, die als Generalstreik im engeren Sinn bezeichnet werden können. Die Chronologie von Adrian Zimmermann erstreckt sich auf die Jahre 1914 bis 1919, sie erfasst Ursachen und Folgen des Landesstreiks - und belegt, dass der Novemberstreik 1918 alles andere als eine plötzliche Explosion sozialer Not darstellt, sondern seine eigene Geschichte hat. 
</p><p>Kurzum: der vorliegende Reader erweist sich sowohl für Einsteigende wie für die mit der sozialen Geschichte der Schweiz Vertrauten als sehr anregend und differenziert. Letzteres ist, wie Berchtoldsblüten belegen, nicht selbstverständlich. 
</p><p>Die neue Broschüre kann beim SGB <a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">bestellt </a>werden. Einzelexemplare sind gratis. Bei Bestellungen von mehreren Exemplaren werden Umtriebs- und Portokosten in Rechnung gestellt. Und dann noch: Die <a href="http://generalstreik.ch/" class="external-link-new-window">Website zum Generalstreik </a>trägt weiterhin die aktuellen Informationen zum Jubiläum und zu den Jubiläumsanlässen zusammen - eine Einladung zum Stöbern. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5243</guid><pubDate>Wed, 10 Jan 2018 13:12:16 +0100</pubDate><title>Eine verpasste Chance und kaum Neues</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-verpasste-chance-und-kaum-neues</link><description>Sozialversicherungen 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Für das neue Jahr sind nur minime Veränderungen in den schweizerischen Sozialversicherungen vorgesehen. </p><h2>AHV </h2><h3>Renten unverändert </h3><p>Das Nein bei der Volksabstimmung über die Altersvorsorge 2020 im September 2017 führt dazu, dass eine Zusatzfinanzierung für die AHV und die Revisionen in der AHV sowie in der beruflichen Vorsorge aufgeschoben werden. Die Vorlage hätte die AHV-Renten substantiell erhöht. Somit bleiben die AHV- und IV-Renten auch im Jahr 2018 unverändert. Denn auch in diesem Jahr entfällt die automatische Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung. Der Verzicht wird dadurch begründet, dass sich sowohl der Preis- als auch der Lohnindex nur schwach entwickelt haben. Die letzte Erhöhung der Renten erfolgte auf den 1. Januar 2015.
</p><h3> Ausgleichsfonds-Gesetz tritt in Kraft </h3><p>Das neue Bundesgesetz zur Verwaltung des Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO schafft die gesetzliche Grundlage für die Umwandlung der Fonds in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Die Betriebsaufnahme der neuen Anstalt "compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)" soll am 1. Januar 2019 erfolgen. 
</p><h2>Invalidenversicherung </h2><h3>Höherer Intensivpflegezuschlag </h3><p>Familien, die zu Hause ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind pflegen, erhalten einen höheren Beitrag der IV. Dieser sogenannte der Intensivpflegezuschlag wird ab 2018 erhöht. Werden mindestens 4 Stunden Intensivpflege pro Tag geleistet, dann erhöht sich der Intensivpflegezuschlag pro Monat um 470 bis 940 Franken. Bei mindestens 6 Stunden beträgt die Erhöhung 940 bis 1645 Franken, bei mindestens 8 Stunden 1410 bis 2350 Franken. 
</p><h3>Neue Methode bei der Berechnung des Invaliditätsgrades </h3><p>Die revidierte Verordnung über die IV wird im Laufe des Jahres 2018 in Kraft treten. Die Berechnungsmethode der IV-Rente (sogenannte "gemischte Methode") wird dabei verbessert. Künftig werden die Folgen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht nur für die Erwerbstätigkeit, sondern in gleicher Gewichtung auch für allgemeine Aufgaben (wie beispielsweise Haushaltsarbeiten usw.) berücksichtigt. Dadurch werden Teilzeiterwerbstätige und insbesondere Frauen weniger diskriminiert. Bisher führte Teilzeiterwerb zu einem niedrigeren Invaliditätsgrad als Vollzeiterwerb. 
</p><h3>Zusatzfinanzierung läuft aus </h3><p>Im September 2009 wurde an der Urne eine vorübergehende Anhebung der MWST um 0.4% zugunsten der IV gutgeheissen. Diese Zusatzfinanzierung ist per 31.12.2017 ausgelaufen. Ab 2018 gelten somit neue Mehrwertsteuersätze. Der Normalsatz beträgt nunmehr 7.7% (alt 8 %), der Sondersatz Beherbergung&nbsp; 3.7 % (alt 3.8 %), der reduzierte Satz bleibt bei 2.5 %. Bei den Werten 2018 sind die 0.1 % Zuschlag für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (FABI) eingerechnet.
</p><h2> Berufliche Vorsorge </h2><h3>Mindestzinssatz: historisches Tiefstniveau </h3><p>2016 wurde der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf ein historisches Tiefstniveau von 1 Prozent gesenkt. Er bleibt aufgrund der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge 2018 unverändert. Das Altersguthaben wird somit weiterhin unterdurchschnittlich verzinst. Grund dafür sind die anhaltend tiefen Zinsen - obwohl Aktien und Immobilien erfreuliche Renditen abwerfen. Der BVG-Mindestzinssatz variierte von1985 bis 2011 zwischen 2 bis 4 Prozentpunkten. 
</p><h3>Hinterlassenen- und Invalidenrenten (BVG): unverändert </h3><p>Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleiben im Jahr 2018 ebenfalls unverändert. Altersrentner/innen der beruflichen Vorsorge haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Teuerungsanpassung ihrer Altersrente. Die Pensionskassen verzichten flächendeckend auf eine Anpassung. 
</p><h2>Krankenversicherung </h2><h3>Prämien klettern weiter in die Höhe </h3><p>2018 steigt die Standartprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung um durchschnittlich 4 Prozent (+4.5 Prozent im Vorjahr). Für Kinder steigt die Prämie mit 5% erneut am stärksten an. Die Erhöhung variiert je nach Kanton. Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung haben sich die Krankenkassenprämien real verdoppelt. 
</p><p>Der Bundesrat erhöht 2018 die Prämie für aktive und pensionierte Berufsmilitärs, die in der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert sind, von 292 auf 340 Franken pro Monat. Damit sollen die krankheitsbedingten Kosten wieder durch die Prämie gedeckt werden, was jüngst nicht mehr der Fall war. 
</p><p>Im Laufe des Jahres 2018 werden Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten vorgestellt. In einem Expertenbericht stellt der Bundesrat bestehende, geplante oder komplett neue Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Dieser Expertenbericht wird die gesundheitspolitische Debatte prägen. 
</p><p>Ab dem 1. Januar 2018 gelten zudem neue TARMED-Tarife. Sie umfassen sämtliche ärztlichen und arztnahen Leistungen, die den Patienten in Rechnung gestellt werden. Obwohl sich an den Leistungen für Versicherte nichts ändert, sollen durch verschiedene Anpassungen rund 470 Mio. Franken (1.5 Prozent des Prämienvolumens) eingespart werden. 
</p><h2>Reformen 2018: Drohende Verschärfungen bei den Ergänzungsleistungen · </h2><p>Die Reform der Ergänzungsleistungen wird das Parlament auch 2018 beschäftigen. Nach dem Ständerat wird nun der Nationalrat über die Reform beraten. In den parlamentarischen Kommissionen sind Abbaumassnahmen mit gravierenden Folgen für Senioren und Menschen mit Behinderung durchgesetzt worden. So soll bei der Rückerstattung der Krankenkassenprämien gespart oder es soll die Vermögensfreibeträge bei der EL-Berechnung gekürzt werden. Einziger Lichtblick: die längst fällige Erhöhung der Mietzinsmaxima könnte durchgesetzt werden. · 
</p><p>Das Parlament wird sich zudem mit der Weiterentwicklung der IV befassen. Die Botschaft sieht Handlungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und bei psychisch Kranken. Geplant ist auch die Einführung einer linearen Rentenskala. · 
</p><p>Nach der Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 wird 2018 die Vernehmlassung über eine erneute Revision eröffnet werden. Der Bundesrat plant in einem ersten Schritt, die AHV zu revidieren und für deren Zusatzfinanzierung zu sorgen. Die berufliche Vorsorge soll in einem zweiten Schritt angegangen werden. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5240</guid><pubDate>Mon, 08 Jan 2018 16:17:46 +0100</pubDate><title>Unser Radio und Fernsehen zerschlagen?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unser-radio-und-fernsehen-zerschlagen</link><description>Gewerkschaftliches Plädoyer für ein Nein zu No Billag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 4. März 2018 stimmen wir über die Initiative No Billag ab. Dabei geht es nicht einfach um die Frage, ob wir künftig noch Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Es geht um viel mehr. Auch für die Arbeitnehmenden. Es geht um Radio- und Fernsehprogramme denen man trauen kann, und die sich nicht einzig am Profit oder an den Interessen einer Partei und einzelner Gesellschaftsgruppen ausrichten.</p><p>Es ist ein trüber Dienstagmorgen, als Novartis am 25. Oktober 2011 die Bombe platzen lässt: 2000 Stellen will der Pharmamulti streichen, 320 davon im waadtländischen Prangins. Ohne Not. Der Unmut ist gross. Nicht nur bei den direkt Betroffenen. Auch Bundesrat, Kantonsregierung und -parlament reagieren, die Medien berichten. Breiteste Bevölkerungskreise unterstützen den Kampf der Belegschaft und der Gewerkschaften. Mit Erfolg.
</p><h3>14'000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel</h3><p>Szenenwechsel. März 2017: 120 Angestellte von SRG und privaten Radio- und TV-Sendern diskutieren am Kongress ihrer Gewerkschaft SSM über No Billag. Die Stimmung ist angespannt. Denn die Radio- und Fernsehprofis wissen: Sollte die Initiative angenommen werden, stehen ihre Arbeitsplätze auf dem Spiel. 7000 direkt, 6500 bei Zulieferfirmen und freien Mitarbeitenden. Denn ohne Gebühren brechen ihren Arbeitgebern die Hälfte (Privatsender) oder Dreiviertel (SRG) der Erträge weg. Da geht jede Firma kaputt. Die Gewerkschaftsdelegierten beschliessen, für ihre Arbeitsplätze zu kämpfen. Sie zapfen sogar die für Arbeitskämpfe vorgesehenen Reserven an.
</p><p>Doch während im Fall Novartis die Belegschaft schweizweit auf breites Verständnis stiess, kritisieren im Fall No Billag viele Medien jede Äusserung der Betroffenen als unangebrachte Parteinahme in einem Abstimmungskampf. Für uns GewerkschafterInnen ist klar: Unsere Kolleginnen und Kollegen haben ein Recht, sich zu wehren. Und wir unterstützen sie.
</p><h3>Wichtiger Teil des Service Public zerschlagen</h3><p>Aber No Billag würde nicht nur Tausende Arbeitsplätze vernichten. Sie würde einen wichtigen Teil des Service Public zerschlagen. Sendungen, die der ganzen Gesellschaft zu Gute kommen und die der Markt niemals finanzieren kann. Radio und vor allem Fernsehen sind teuer, die Märkte in der Schweiz sehr klein. Nur mit Werbung lässt sich ein breites Informations-, Sport- und Unterhaltungsangebot für alle vier Sprachregionen schlicht nicht finanzieren. Ohne Service Public gäbe es in der Deutschschweiz höchstens noch ein kommerzielles Rumpfprogramm. Und in der Romandie, dem Tessin und der rätoromanischen Schweiz wäre Sendeschluss.
</p><p>Die Service-Public-Medien haben einen klaren Auftrag: Sie müssen zur freien Meinungsbildung beitragen und die verschiedenen Ansichten sachlich darstellen. Das ist entscheidend, auch wenn es nicht immer gelingt. Auch den SRG-Medien nicht. Sonst würden die Parteien - von rechts bis links - und die grossen Verbände diese Medien nicht regelmässig der Einseitigkeit bezichtigen. Auch der SGB, wenn SRF unsere Demo zur Altersvorsorge mit 20'000 Teilnehmenden schlicht ignoriert.
</p><h3>Ohne SRG funktioniert die Demokratie nicht</h3><p>Die SRG-Angestellten machen ihren Job - wie überall mal besser, mal schlechter. Aber man kann der SRG nicht unterstellen, dass sie links oder rechts steht. Deshalb werden auch 80% der Beschwerden von der Ombudsstelle abgewiesen, unabhängig vom Absender. Für uns Gewerkschaften ist klar: Ohne Radio- und Fernsehprogramme, die gesetzlich verpflichtet sind, die Parteien und die Verbände alle gleich zu behandeln, kann eine Demokratie nicht funktionieren. Dieser Service-Public-Auftrag die Vielfalt der Meinungen in der Schweiz ausgewogen darzustellen, darf nicht aus der Verfassung gestrichen werden.
</p><h3>Die No-Billag-Initianten stört die politische Unabhängigkeit der SRG</h3><p>Genau diese politische Unabhängigkeit der SRG ist den Initianten ein Gräuel. Deshalb wollen sie Radio und Fernsehen zerschlagen und mundtot machen. Haben die ultraliberalen Initianten ihr Markt-Dogma in der Medienlandschaft erst durchgesetzt, können sie anschliessend mit Rumpf-Angeboten die öffentliche Meinung beeinflussen und damit erst noch verdienen.
</p><p>Den Preis bezahlen andere: Die freie Meinungsbildung, der Zusammenhalt der Schweiz werden leiden. Aber auch wir MedienkonsumentInnen ganz konkret finanziell. Denn mit dem Wegfall der Gebühren-Sender werden wir für Sport, Filme und andere Angebote teure Abonnemente lösen müssen. Und unter dem Strich viel mehr zahlen als die 365 Fr./Jahr, die wir nun für ein Vollprogramm mit verlässlichen News, Schweizer Sport, Unterhaltung und Kultur bezahlen. No Billag kommt uns alle teuer zu stehen. Deshalb sagen der SGB und seine Verbände klar Nein zu dieser extremen und gefährlichen Initiative. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5237</guid><pubDate>Wed, 03 Jan 2018 16:04:51 +0100</pubDate><title>Aufschwung gehört den Arbeitnehmenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufschwung-gehoert-den-arbeitnehmenden</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Schweizer Wirtschaft ist endlich im Aufschwung angekommen. Die gute Wirtschaftsentwicklung muss nun genützt werden, die seit Beginn der Finanzkrise gewachsenen Probleme der Arbeitnehmenden zu lösen.</p><p>Der Aufschwung muss den Arbeitnehmenden gehören. Dazu stellt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB folgende Forderungen auf:</p><ul><li>Die Arbeitszeiten müssen wieder sinken. Seit 2013 ist die Arbeitszeit von Vollzeiterwerbstätigen um fast eine halbe Woche gestiegen. Das ist widersinnig angesichts der viel zu hohen Erwerbslosigkeit. Produktivitätsfortschritte müssen sowohl in Form von höheren Löhnen als auch in Form von weniger Arbeitszeit an die Arbeitnehmenden weitergegeben werden.</li><li>Mit der neuen Stellenmeldepflicht verbessern sich die Chancen für Arbeitslose, rascher eine gute Stelle zu finden. Bund und Kantone müssen sie unterstützen. Zwangsweise Zuweisungen wären hingegen negativ für alle Beteiligten (Stellensuchende, RAV und Arbeitgeber).</li><li>Bei den Pensionskassen sinkt das Rentenniveau. Obwohl die Löhne gestiegen und die Wirtschaft insgesamt gewachsen sind. Und obwohl wir immer mehr vom Lohn einzahlen. Für den SGB bleibt die Rentenhöhe entscheidend für die Beurteilung künftiger Reformen. Die PK-Rentenverluste müssen kompensiert werden und es braucht einen Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten. Dazu braucht es in der Altersvorsorge eine Stärkung der Umlagekomponente. Zur Stabilisierung der Altersvorsorge muss die SNB die Einnahmen aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausschütten (über Sicherheitsfonds). Und die SNB darf dem AHV-Fonds keine Negativzinsen belasten. Erhöhungen des Rentenalters lehnt der SGB ab.</li><li>Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen  muss endlich effektiv bekämpft werden. Das Parlament muss die Massnahmen in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision des Gleichstellungsgesetzes verschärfen. Freiwilligkeit löst das Problem nicht. Es braucht Verbindlichkeit und Durchsetzungskompetenzen. Der SGB wird sich mit Vehemenz dafür einsetzen, dass der vom Volk vor 37 Jahren in der Verfassung verankerte Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" von Männern und Frauen endlich umgesetzt wird. Die Geldpolitik muss aktiv dafür sorgen, dass der Franken fair bewertet ist, d.h. bei einem Wechselkurs zischen 1.25 bis 1.35 Fr./Euro. Das stärkt die Wirtschaft und die Beschäftigung. </li></ul><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Wirtschaft</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5235</guid><pubDate>Fri, 22 Dec 2017 13:00:41 +0100</pubDate><title>Genehmigung und Umsetzung Noten-Austausch Schweiz-EU Übernahme EU-Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (91/477/EWG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/genehmigung-und-umsetzung-noten-austausch-schweiz-eu-uebernahme-eu-richtlinie-2017-853-zur-aenderung-der-eu-waffenrichtlinie-91-477-ewg</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5233</guid><pubDate>Fri, 22 Dec 2017 11:41:51 +0100</pubDate><title>Internationale Strategie der Schweiz im Politikbereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI), Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/internationale-strategie-der-schweiz-im-politikbereich-bildung-forschung-und-innovation-bfi-vernehmlassung</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5232</guid><pubDate>Wed, 20 Dec 2017 17:08:27 +0100</pubDate><title>Arbeitsrecht ist fit für Digitalisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitsrecht-ist-fit-fuer-digitalisierung</link><description>Tagung des SGB bestätigt: Nur wenige Anpassungen nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Schweizer Arbeitsrecht ist für die Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet. Es braucht aber Verbesserungen, insbesondere bei der Bekämpfung von digitaler Schwarzarbeit und Gratisarbeit, beim Gesundheitsschutz sowie bei Home Office. So das Fazit einer hochkarätig besetzen juristischen Tagung des SGB am 15. Dezember 2017. </p><p>Klar ist: Die Digitalisierung muss politisch so gestaltet werden, dass sie den Arbeitnehmenden nützt. Der SGB und seine Verbände werden dafür alle verfügbaren juristischen und rechtspolitischen Instrumente gebrauchen.
</p><h3>Gleiche Pflichten - auch für Plattform-Arbeitgeber! </h3><p>Eine sorgfältige, einzelfallgerechte Analyse der Verträge und Strukturen vieler Plattformanbieter anhand der bewährten Instrumente des Vertragsrechtes zeige klar, dass sehr häufig klassische Arbeitsverträge vorliegen. Dies stellten an der Tagung Bassem Zein (Bundesamtes für Justiz) und Ndiya Onuoha (Sozialversicherungsanstalt des Kt. Zürichs) fest. Schlussfolgerung: den für Plattformen Tätigen stehen die Ansprüche aus Obligationenrecht (Ferien, Überstunden, Kündigungsfristen, Pikett-Entschädigung) sowie aus Sozialversicherungsrecht (AHV-, ALV-, Pensionskassenbeiträge durch den Arbeitgeber, Taggeld bei Unfall, etc.) zu. 
</p><p>Arbeitgeber wie der Taxidienst UBER, welcher die Arbeitsverträge falsch bezeichnet, betreiben nichts anders als Scheinselbständigkeit und fördern damit die digitale Schwarzarbeit. Das ist für den SGB inakzeptabel. An der Tagung wurde klar dargelegt, dass ein juristisches Instrumentarium vorliegt, um digitale Schwarzarbeit festzustellen. Es obliegt den jeweils zuständigen Behörden, für Rechtsgleichheit, lautere Konkurrenz und den Schutz der Arbeitnehmenden zu sorgen und die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren. Letzteres betrifft insbesondere das Arbeitsgesetz (ArG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG). Dazu kommen Sozialversicherungsgesetze, die Chauffeurverordnung und gewerbliche Regeln. 
</p><h3>Prozessuale Strategien gegen Prekarisierung </h3><p>Präsentiert wurden an der Tagung auch prozessuale Strategien gegen die Risiken durch Plattformanbieter. Sie sollen den Gewerkschaften ermöglichen, gegen Arbeitgeber vorzugehen, die unter dem Vorwand der Digitalisierung ihre Arbeitnehmenden der elementaren gesetzlichen Schutzbestimmungen berauben wollen. Anne Meier zeigte anhand eines Gutachtens, dass den Gewerkschaften dazu Instrumente aus Arbeitsgesetz, Unfallversicherungsgesetz, aber auch aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Verfügung stehen. Aus den Grundrechten, insbesondere der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), ableitbar ist das Recht der Gewerkschaften auf elektronische Information der Arbeitnehmenden. 
</p><h3>Punktuelle gesetzliche Anpassungen sind nötig </h3><p>Ist das Schweizer Arbeitsrecht fit für die Ära der Digitalisierung? Ja, wenn es konsequent von den Behörden angewendet und umgesetzt wird. Insbesondere, wenn es um die Bekämpfung der digitalen Schwarzarbeit sowie die Einhaltung der Sozialversicherungs- und Arbeitnehmerschutz-Regeln (ArG, UVG) geht, sind die Behörden in der Pflicht, konsequent und rechtsgleich zu kontrollieren. 
</p><p>Probleme bestehen im Bereich des internationalen Privatrechtsgesetz (IPRG). Zudem sind Arbeitnehmende im Home-Office nur wenig geschützt. Der SGB fordert deshalb eine entsprechende Anpassung des Heimarbeitsgesetzes. Auch im Home-Office sollen Haftungsfragen, Ergonomie, Datenschutz sowie Bereitstellung von Material und Bezahlung von Auslagen spezifisch geregelt werden. Zu einem ähnlichen Schluss war der Bundesrat in seinem Bericht zur Telearbeit vor einem Jahr gekommen. Leider jedoch liess er ihm keine Taten folgen. 
</p><p>Das IPRG muss so geändert werden, dass insbesondere die Plattformbetreiber in den Arbeitsverträgen keine Schiedsgerichtsklauseln und kein ausländisches Recht vorsehen dürfen. Es darf z.B. nicht sein, dass UBER ihren Arbeitnehmenden vorschreibt, bei Streitigkeiten kein Schweizer Arbeitsgericht anrufen zu dürfen, sondern ein extrem teures, aufwendiges und dann noch in englischer Sprache durchzuführendes Schiedsgerichtsverfahren in den Niederlanden auf sich nehmen zu müssen! Diese Klauseln sind klar rechtswidrig, da sie Art. 27 ZGB widersprechen. Es wird sich in der Gerichtspraxis zeigen, ob solche Klauseln flächendeckend als übermässig bindend betrachtet werden. So oder so fordert der SGB: Das IPRG ist anzupassen, und das Bundesgericht muss seine Rechtssprechung zu Art. 341 OR zu Gunsten der Arbeitnehmenden auch in internationalen Arbeitsverhältnissen anpassen. 
</p><h3>Broschüre zum Gesundheitsschutz </h3><p>Ebenfalls präsentiert wurde an der Tagung eine Broschüre des SGB zu Fragen des Gesundheitsschutzes in Zeiten der Digitalisierung (siehe Anhang). Sie erläutert leicht verständlich, aber präzis die entsprechenden juristischen Instrumente für Gewerkschaftsfunktionäre, Personalkommissionen und Vertrauensleute. Sie wird auch auf Französisch erscheinen und kann beim SGB bestellt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5230</guid><pubDate>Wed, 20 Dec 2017 16:00:01 +0100</pubDate><title>Probleme beim Rentenniveau lösen statt auf Rentenalter fokussieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-beim-rentenniveau-loesen-statt-auf-rentenalter-fokussieren</link><description>Grundsatzentscheide des Bundesrats zur Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Nein zur Altersvorsorge 2020 sind viele Probleme der Altersvorsorge ungelöst. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat grosse Zweifel, dass mit den Vorschlägen des Bundesrats zum weiteren Vorgehen diese Probleme gelöst werden können. So verliert der Bundesrat kein Wort darüber, dass die Kaufkraft der heutigen RentnerInnen wegen den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten stetig sinkt. Auch zu den sinkenden PK-Renten der künftigen Rentner-Generation äussert sich der Bundesrat nicht. Stattdessen ist vor allem vom höheren Rentenalter der Frauen und von länger arbeiten die Rede. Mit diesem Fokus würde sich die schwierige Lage der älteren Arbeitnehmenden noch verschärfen. Diese verlieren heute bei Stellenverlust sogar den Anspruch auf eine Rente. Kein Thema ist für den Bundesrat in neuer Zusammensetzung offensichtlich auch das Problem, dass die Frauen viel zu tiefe Altersrenten haben. 
</p><p>Diese Probleme gilt es zu lösen. Entscheidend für eine erfolgreiche Reform wird sein, ob die heutigen und künftigen RentnerInnen von ihren Renten aus AHV und Pensionskasse ihren Lebensstandard in angemessener Weise halten können. So wie es die Bundesverfassung vorschreibt. Dazu muss das Rentenniveau verbessert werden. Umso mehr als gemäss CS-Sorgenbarometer 62% der Befragten die finanzielle Absicherung im Alter als ungenügend erachten. Zudem stammten viele Stimmen gegen die Altersvorsorge 2020 von heutigen RentnerInnen, die es als ungerecht empfanden, dass die AHV-Renten nur für kommende Rentner-Generationen erhöht werden sollten. 
</p><p>Der Bundesrat ignoriert diese Sorgen breiter Bevölkerungskreise. Stattdessen fokussiert er sich in den beschlossenen inhaltlichen Stossrichtungen wie von den Arbeitgebern gefordert auf das Rentenalter. Für den SGB ist klar: Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form höherer Lohnbeiträge. Aber es braucht ebenfalls bessere AHV-Renten, damit der Verfassungsauftrag auch in Zukunft umgesetzt wird. In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben, denn auch diese Massnahme war hart umstritten und wurde von einer deutlichen Mehrheit der Frauen abgelehnt. Und wer mit 58 und älter die Stelle verliert, soll in der alten Pensionskasse bleiben können. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5228</guid><pubDate>Mon, 18 Dec 2017 11:53:58 +0100</pubDate><title>Unbezahlte Arbeit zu ungleich verteilt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/unbezahlte-arbeit-zu-ungleich-verteilt</link><description>Nicht freiwillige, aber lebensnotwendige Arbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Weit über die Hälfte der in der Schweiz geleisteten Arbeit ist unbezahlt. Weit über die Hälfte dieser Arbeit erledigen die Frauen. Das hat Folgen für die Frauen. Negative. </p><p>In der Schweiz arbeiten die Menschen viel: total 17.1 Milliarden Stunden im Jahr 2016. Dies hat das Satellitenkonto Haushaltsproduktion des BFS aufgezeigt. Auf die einzelnen Personen im erwerbsfähigen Alter heruntergerechnet macht dies wesentlich mehr als ein Vollzeitpensum aus: 52.7 Stunden wenden die Frauen pro Woche für ihre Arbeit auf, 52.5 Stunden die Männer. 
</p><p>Während also Frauen und Männer fast gleich viele Stunden ihrer Woche in Arbeit investieren, ist der Lohn, den sie dafür erhalten, höchst unterschiedlich. Denn von den 9.2 Mia. Stunden unbezahlter Arbeit übernehmen Frauen 61.3 Prozent, Männer dafür 61.6 Prozent der bezahlten Arbeit. Dies hat zur Folge, dass die Männer im erwerbsfähigen Alter im Durchschnitt für gut drei Fünftel ihrer Arbeit einen Lohn erhalten, Frauen dagegen nur für zwei Fünftel. Frauen verzichten somit wegen ihres Einsatzes, mit dem sie Kindern zu einem guten Start ins Leben und Menschen am Lebensende zu einem würdigen Dasein verhelfen, auf einen Haufen Geld. Die Gesellschaft und die Wirtschaft würden ohne dieses grosse, unbezahlte Engagement kaum funktionieren, für die Frauen bedeutet es aber ein Armutsrisiko und schlechtere Altersrenten. Wobei hier noch die Lohndiskriminierung dazukommt. 
</p><h3>Keineswegs "freiwillig" </h3><p>Dass die unbezahlte Arbeit oft unreflektiert als freiwillige Arbeit bezeichnet wird, ist deshalb grundfalsch. Ehrenamtliches Engagement im institutionalisierten Rahmen oder die informelle Hilfe an Nachbarinnen oder Bekannte sind wichtige Stützen der Gesellschaft. Sie machen aber nur gut 7 Prozent der unbezahlten Arbeit aus. Die übrigen 93 Prozent sind (über)lebensnotwendige Tätigkeiten: zu Kindern schauen, das Essen organisieren, für Kranke sorgen. Geschähe dies nicht, würde das Chaos ausbrechen. 
</p><p>Das Zeitvolumen der unbezahlten Arbeit ist zwischen 2013 und 2016 angestiegen: Frauen und Männer in der Schweiz leisten mehr Hausarbeit und investieren mehr Zeit in die unbezahlte Betreuung und Pflege ihrer Mitmenschen. Ob die Gründe in kantonalen und kommunalen Abbaumassnahmen im bezahlten Care-Sektor oder in gestiegenen Ansprüchen an Haushalt und Erziehung zu suchen sind, ist unklar. Erfreulich ist jedoch, dass auch Männer einen Teil der Mehrarbeit übernommen und sich mehr Stunden ohne Bezahlung engagiert haben. 
</p><h3>Fifty-Fifty als Ziel </h3><p>Das Ziel aber muss Fifty-Fifty sein: Frauen und Männer teilten sich bezahlte und unbezahlte Arbeit je hälftig auf. Beide hätten die gleiche Möglichkeit, für ihre eigene finanzielle Sicherheit ebenso wie für ihre Mitmenschen zu sorgen. Die Politik muss handeln, damit wir soweit kommen: Die Erwerbsarbeit darf nicht weiter entgrenzt und dereguliert werden, sondern muss die Vereinbarkeit von bezahlter und unbezahlter Arbeit für alle gewährleisten. Dafür dürfen wir nicht mehr, sondern sollten weniger Stunden gegen Bezahlung arbeiten müssen. Und bezahlbare und zugängliche Angebote für alle in Betreuung, Pflege und Gesundheit müssen ein gewichtiger Teil des Service Publics sein. Das BFS schätzt die 2016 geleistete unbezahlte Arbeit auf einen Geldwert von 408 Mia. Franken. Wenn wir nur einen Bruchteil dieser Summe in den Service Public investieren, kommen wir einen grossen Schritt weiter zu einer Gesellschafft, in denen Frauen und Männer sich gleichermassen für sich und für andere engagieren können. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5226</guid><pubDate>Mon, 18 Dec 2017 09:44:13 +0100</pubDate><title>Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhalts-Ansprüchen (Inkassohilfeverordnung), Vernehmlassungsantwort</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ueber-die-inkassohilfe-bei-familienrechtlichen-unterhalts-anspruechen-inkassohilfeverordnung-vernehmlassungsantwort</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5224</guid><pubDate>Thu, 14 Dec 2017 15:55:59 +0100</pubDate><title>Mehr Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-praemienverbilligung</link><description>Gesundheit muss bezahlbar sein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Abbau von Fehlanreizen und ineffizienten Strukturen auf der Leistungsseite ist richtig. Eine soziale Finanzierung - im europäischen Umland Standard - bleibt aber absolut vordringlich. </p><p>Ende Oktober hat der Bundesrat den breit erwarteten Expertenbericht zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen vorgestellt. Seither wird viel über die darin enthaltenen, zumeist angebotsseitigen Massnahmen diskutiert. Dies völlig zu Recht, denn der Bericht geht in der Grundversicherung von einem Einsparpotenzial ohne Qualitätseinbussen von 20% der Kosten aus. Die Zahl scheint hoch, doch selbst wenn es nur 15% wären, hätten wir uns damit vier Jahre Prämienerhöhung gespart. 
</p><h3>Gesundheitskosten: Schweiz am unsozialsten </h3><p>Und hier liegt auch weiterhin das Hauptproblem. Unabhängig davon, was kostenseitig eingespart werden kann: die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens bleibt hochgradig unsozial. Die neueste Zahl dazu liefert der jährlich erscheinende OECD-Gesundheitsbericht. Dieser setzt die Schweiz mit einer privaten Kostenbeteiligung von 5.3% des durchschnittlichen Haushaltsbudgets an die einsame Spitze (Durchschnitt OECD: 3.0%). Jene 5.3% beinhalten nicht nur die Kostenelemente Franchise, Selbstbehalt, Pflegekostenbeteiligung und Spitalpauschale, sondern beispielsweise auch sämtliche Kosten für Zahnbehandlungen. Im OECD-Ausland sind diese meist Teil des versicherungsfinanzierten Leistungskatalogs.
</p><p> Vorsicht: Die Schweiz erreicht diesen Spitzenrang in der Kostenbeteiligung noch gänzlich ohne Berücksichtigung der Grundversicherungsprämien - bei uns Kopfprämien, im europäischen Ausland einkommensabhängige Lohnabgaben oder gar progressiv erhobene Steuermittel. 
</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es nicht erstaunlich, dass bei uns 2016 laut demselben Bericht 21% der Bevölkerung aus Kostengründen auf mindestens eine Behandlung verzichtet hat (Rang 3). Es ist fast zynisch, dahinter nur zu Recht vermiedene Bagatellfälle zu vermuten, wie es die Versicherungslobby teilweise tut. Zudem stellt sich die Frage, ab welchem Punkt sich Leistungsverzicht auch kostenseitig rächt. 
</p><h3>Prämienverbilligung: Trend kehren </h3><p>Das einzige Instrument zur direkten Korrektur der unsozialen Finanzierung bleiben zurzeit die Prämienverbilligungen. Dies jedoch in einem immer kleineren Umfang: 2007 bis 2016 haben die Kantonsbeiträge an den Prämienverbilligungen in neun Kantonen abgenommen, während die Prämien real um 40% zunahmen! Neueste Sparmassnahmen - wie in den Kantonen Bern, Solothurn oder Aargau beschlossen - sind hier noch nicht beinhaltet; ganz zu schweigen vom Kanton Luzern, der von bedürftigen Personen bereits ausbezahlte Verbilligungen zurückverlangt. 
</p><p>Es ist überfällig, bei den Prämienverbilligungen das Steuer herumzureissen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die eingangs erwähnten kostenseitigen Massnahmen zu einer Verlagerung von Behandlungen vom stationären in den ambulanten Bereich und damit tendenziell zu einem Prämienschub führen werden (ambulante Leistungen werden zu 100% durch die PrämienzahlerInnen getragen). 
</p><p>Der SGB fordert, dass die Prämienlast der Haushalte auf maximal 10% des Nettoeinkommens begrenzt wird - solidarisch getragen durch den Bund und die Kantone. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5222</guid><pubDate>Thu, 14 Dec 2017 11:03:09 +0100</pubDate><title>Franken trotz Abwertung nach wie vor stark überbewertet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/franken-trotz-abwertung-nach-wie-vor-stark-ueberbewertet</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p> In den letzten Monaten hat der weltweite Aufschwung endlich auch die Schweiz erfasst. Die Franken-Abwertung auf rund 1.17 Fr./Euro hat dabei geholfen. Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Franken nach wie vor stark überbewertet ist. Schätzungen mit verschiedenen Modellen zeigen, dass der faire Franken-Euro-Kurs im Bereich von 1.25 bis 1.35 Fr. pro Euro liegt. Das führt u.a. dazu, dass die konjunkturelle Erholung im Ausland tendenziell stärker ausfallen dürfte als in der Schweiz. Es droht die Gefahr, dass viele Firmen weniger in der Schweiz und mehr im Ausland investieren. Mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation - heute und morgen. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB die Zinsen nach wie vor tief hält und bereit ist, am Devisenmarkt zu intervenieren. Der SGB erwartet von der SNB aber, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht. Ziel muss sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchzusetzen versuchen (z.B. in Bezug auf die Teuerung).
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5216</guid><pubDate>Tue, 12 Dec 2017 11:02:08 +0100</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren (Neustrukturierung des Asylbereichs)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/vernehmlassungsantwort-zur-umsetzung-der-vorlage-zur-beschleunigung-der-asylverfahren-neustrukturierung-des-asylbereichs</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5214</guid><pubDate>Tue, 12 Dec 2017 10:43:59 +0100</pubDate><title>Parlamentarische Initiative &quot;Stärkung der Selbstverantwortung im KVG&quot;:  Vernehmlassungsantwort</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlamentarische-initiative-staerkung-der-selbstverantwortung-im-kvg-vernehmlassungsantwort</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5208</guid><pubDate>Thu, 07 Dec 2017 08:54:46 +0100</pubDate><title>Freihandelsabkommen Türkei: Menschenrechte nicht ausblenden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/freihandelsabkommen-tuerkei-menschenrechte-nicht-ausblenden</link><description>Die Schweiz darf kein falsches Signal setzen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Verhandlungen zur Modernisierung des Freihandelsabkommens mit der Türkei stehen kurz vor dem Abschluss. Der SGB fordert: Keine Unterzeichnung ohne erkennbare Verbesserung der menschenrechtlichen Lage. </p><p>Am Freitag, 24.11.2017, hat sich der EFTA-Ministerrat mit der Türkei grundsätzlich auf einen Abschluss der Verhandlungen zur Modernisierung und Ausweitung des existierenden Freihandelsabkommens geeinigt. Das neue Abkommen soll unter anderem ein "Nachhaltigkeitskapitel" zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards beinhalten. 
</p><p>Unter normalen politischen Bedingungen wäre eine solche Revision zu begrüssen: Die Schweizer Wirtschaft ist in hohem Ausmass vom internationalen Handel abhängig. Die Erweiterung neuer Abkommen um ein Kapitel zu Menschenrechten und Umweltnormen ist dabei das Resultat einer von Gewerkschaften und NGO eingebrachten Forderung. 
</p><p>Nur: Die politischen Bedingungen in der Türkei sind seit geraumer Zeit alles andere als normal. Laut Amnesty International wurden seit dem gescheiterten Putsch mehr als 130 000 Staatsangestellte - darunter Zehntausende LehrerInnen sowie Hunderte RichterInnen und GewerkschafterInnen - entlassen und/oder verhaftet. Oppositionelle BürgermeisterInnen wurden reihenweise abgesetzt und Parlamentsabgeordnete inhaftiert. Hunderte NGO mussten ihre Arbeit einstellen, die nationale Menschenrechtsinstitution wurde aufgelöst. Dutzende JournalistInnen (auch ausländische) sitzen in Untersuchungshaft, eine freie Presse gibt es kaum mehr. 
</p><p>Vor diesem Hintergrund ist die geplante Ratifizierung ein völlig falsches Signal. Dies sowohl an die Adresse der türkischen Regierung, als auch gegenüber allen Ländern, die seit Monaten Druck auf das Erdogan-Regime ausüben. Auch der türkischen Zivilbevölkerung - und insbesondere der kurdischen Minderheit - würde damit ein schlechter Dienst erwiesen. Das geplante Abkommen mit der Türkei gefährdet zudem die Glaubwürdigkeit aller seit 2010 eingeführten Nachhaltigkeitskapitel. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass die türkische Regierung sehr bald den Beweis liefern würde, dass diese Bestimmungen ohne entsprechende Sanktionsmechanismen leider nicht viel wert sind. 
</p><p>Die EFTA hat den Verhandlungsprozess mit der Zollunion Russland-Weissrussland-Kasachstan nach der Annexion der Krim zu Recht auf Eis gelegt. Es gibt keinen Grund, sich gegenüber der Türkei nachgiebiger zu verhalten. Der SGB forderte den Bundesrat daher in einem Brief dazu auf, die substantielle Verbesserung der Menschenrechtslage in der Türkei zur klaren Bedingung einer Ratifizierung zu machen. </p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5206</guid><pubDate>Thu, 07 Dec 2017 00:00:00 +0100</pubDate><title>Vania Alleva: „Unter dem Strich haben sich Streiks immer ausbezahlt&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vania-alleva-unter-dem-strich-haben-sich-streiks-immer-ausbezahlt</link><description>Streik im 21. Jahrhundert: Ein Unia-Buch widmet sich dem Wiederaufleben der Arbeitskämpfe seit dem Jahr 2000</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Texte">Zum Auftakt des Jubiläumsjahrs 2018, in dem sich der Landesstreik vom November 1918 zum hundertsten Mal jähren wird, widmet sich eine Unia-Publikation den Streiks im 21. Jahrhundert. Angesichts immer härter auftretender Arbeitgeber, die oft jegliche Diskussion verweigern, drängt sich der Streik als ultima ratio des Arbeitskampfs wieder vermehrt auf. Streik ist alles andere als ein veraltetes Instrument. Oft steht für die Arbeitnehmenden dabei der Kampf für ihre Würde im Vordergrund. Vania Alleva, Unia-Präsidentin und SGB-Vizepräsidentin, äussert sich im Gespräch zu den Lehren aus den jüngsten Streiks und zur Hausforderung Streik im Zeitalter der Digitalisierung.</p><p class="Texte"><b>Vania Alleva, seit der Jahrhundertwende ist in der Schweiz ein Wiederaufleben von Streiks zu beobachten. Wie erklären Sie sich das?</b></p><p class="Texte"><b>Vania Alleva: </b>Wir sehen uns zunehmend mit Arbeitgebern konfrontiert, die nicht mehr bereit sind, über die Situation ihrer Beschäftigten zu diskutieren. Generell lässt sich auf Arbeitgeberseite eine Verhärtung feststellen. Und vor dem Hintergrund der zunehmend schlechteren wirtschaftlichen Situation wird es auch immer schwieriger, bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen auszuhandeln, ohne entsprechende Kampfmittel in der Hand zu halten. Der Streik ist also ein Mittel, um den Forderungen der Beschäftigten Nachdruck zu verleihen, aber auch um die Gegenseite an den Verhandlungstisch zu bringen.</p><p class="Texte"><b>Einer der letzten Arbeitskämpfe fand im Genfer Altersheim Notre-Dame statt, und auch in anderen Dienstleistungsbetrieben wird gestreikt. Welche Lehren ziehen Sie daraus?</b></p><p class="Texte">Streik ist ein kollektives Kampfinstrument, das nicht nur in den traditionellen Branchen Erfolg verspricht. Er ist auch ein Instrument der Beschäftigten in den modernen Dienstleistungssektoren. Keine Brache ist heute vor sozialen Konflikten gefeit. Wer die jüngeren Streiks betrachtet, wird rasch die aktive Rolle der Dienstleistungsangestellten wahrnehmen. Das geht mit einer zunehmenden Feminisierung einher. Immer mehr nehmen Frauen eine führende Rolle in Arbeitskämpfen ein.</p><p class="Texte"><b>Seit 2000 garantiert die Bundesverfassung das Streikrecht, aber der Arbeitsfriede ist einer der Sockel der Sozialpartnerschaft. Wieviel Spielraum haben Gewerkschaften vor diesem Hintergrund?</b></p><p class="Texte">In der Schweiz sitzt der Arbeitsfriede vor allem in den Köpfen, weil man ihn uns seit Jahrzehnten eingetrichtert hat. Natürlich versuchen die Arbeitgeber, unsere kollektiven Kampfinstrumente zu kriminalisieren. Wir müssen den Beschäftigten klarmachen, dass Streiken ein legitimes Instrument ist. Eine Gewerkschaft, die nicht in der Lage ist, einen Streik zu führen, verfügt nicht über genügend Kampfkraft, um gute Resultate zu erzielen. Das ist entscheidend, um auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern am Verhandlungstisch sitzen zu können.</p><p class="Texte"><b>Ist Streiken unschweizerisch und schädlich für die Schweiz, wie es die Rechte und die Arbeitgeber behaupten?</b></p><p class="Texte">Das hat nichts mit der Nationalität zu tun, im Gegenteil: Immer öfter haben wir es mit Arbeitgebern zu tun, die ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, die nicht einmal mit den Gewerkschaften über die Löhne verhandeln wollen. Das scheint mir weitaus schädlicher für die Schweiz zu sein. Nicht ein Streik ist unschweizerisch, sondern eine Arbeitgeberschaft, welche die Sozialpartnerschaft nicht respektiert.</p><p class="Texte"><b>Seit ihrer Gründung hat die Unia rund 100 Streiks getragen. Welche Bilanz ziehen sie aus inhaltlicher, menschlicher und gewerkschaftlicher Sicht?</b></p><p class="Texte">Unter dem Strich hat sich Streiken immer ausbezahlt, sei es gegen Lohnsenkungen und Lohndumping, sei es gegen Entlassungen, die oft verhindert oder reduziert werden konnten. In vielen Fällen konnten wir zumindest den Sozialplan verbessern. Es kommt fast nie vor, dass gar keines der mit einem Streik angestrebten Ziele erreicht werden kann. Und selbst dann können sich die Streikenden sagen: Wir haben es zumindest versucht. Aber ein Streik ist für die Beteiligten nie einfach. Erst wenn es um wirklich schwerwiegende Ungerechtigkeiten geht, werden sich die Beschäftigten für einen Streik aussprechen. Auslöser ist dabei neben Arbeitsbedingungen oder drohenden Entlassungen oft mangelnder Respekt gegenüber dem Personal.</p><p class="Texte"><b>Die Arbeitswelt hat sich enorm verändert. Wie kann man gemeinsam Arbeitskämpfe führen in Sektoren, in denen die Arbeitnehmenden zunehmend isoliert sind?</b></p><p class="Texte">Es ist eine grosse Herausforderung, nicht nur bei Streiks, sondern für die Gewerkschaftsarbeit generell, die Leute auf einem immer zersplitterteren Arbeitsmarkt zu erreichen. Aber je prekärer die Arbeitsbedingungen werden, umso mehr müssen wir für ihre Verbesserung kämpfen. Wir müssen neue Kommunikationsformen entwickeln, um die Beschäftigten zu erreichen, beispielsweise ausserhalb der Arbeit, in anderen Netzwerken. Und wir müssen die modernen Kommunikationsmittel nützen, um neue Möglichkeiten des Arbeitskampfes zu finden, die sich von den traditionellen Streiks etwas unterscheiden.</p><p class="Texte"><b>Ist ein Streik im Zeitalter der Digitalisierung überhaupt noch möglich?</b></p><p class="Texte">Ja, die Digitalisierung kann sogar dazu beitragen, gewisse Streiks besser führen zu können. Deutsche Streikende haben mir beispielsweise geschildert, wie sie das Informatiksystem ihres Unternehmens stillgelegt haben, so dass E-Mails weder empfangen noch verschickt werden konnten. Wir müssen also die Möglichkeiten der digitalen Welt für unsere Arbeitskämpfe fruchtbar machen.</p><h5 class="Texte">Über 100’000 Streikende</h5><p class="Texte">Jährlich drei bis zehn Streiks mit durchschnittlich über 6000 Beteiligten zählt das Bundesamt für Statistik seit dem Jahr 2000. In Tat und Wahrheit sind es sogar einige mehr, denn die Statistik zählt nur mindestens ganztägige Arbeitsniederlegungen. Damit haben seit der Jahrhundertwende über 100‘000 Beschäftigte mit Streiks für ihre Anliegen gekämpft.</p><p class="Texte">Das Unia-Buch „Streik im 21. Jahrhundert“ nimmt 13 dieser Streiks genauer unter die Lupe, mit starken Augenzeugenberichten und Analysen. Gespräche mit GewerkschafterInnen zeigen, wie ein Streik geplant und durchgeführt werden kann. Ein Text des Juristen und SGB-Präsidenten Paul Rechsteiner betrachtet aus politischer und juristischer Sicht die Grundrechte Koalitionsfreiheit und Streikrecht. Schliesslich rundet ein Blick auf die Streikpraxis, die Entwicklung der Kräfteverhältnisse zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern und die Praxis in der EU das äusserst informative Werk ab.</p><ul><li>Vania Alleva und Andreas Rieger: Streik im 21. Jahrhundert. Rotpunkverlag, Zürich 2017, 168 Seiten, Fr. 25.-<span lang="FR"><a href="http://bit.ly/streikbuch$"><span lang="DE-CH"></span></a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5205</guid><pubDate>Wed, 06 Dec 2017 14:20:40 +0100</pubDate><title>Ständerat bremst Rückzug der Post ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/staenderat-bremst-rueckzug-der-post-ab</link><description>Wann war Herr Noser das letzte Mal in einer Randregion?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat akzeptierte mehrere Vorstösse, welche den Rückzug der Post aus der Fläche abbremsen. Der Bundesrat muss nun die Messkriterien für die Erreichbarkeit der Poststellen und Agenturen so überarbeiten, dass es sie künftig in den Randregionen auch noch gibt. </p><p>Der Ständerat hat den Rückzug der Post gebremst, aber eine Lösung hat er noch nicht gefunden. Auch Ruedi Noser, der leidenschaftliche Verfechter einer Whatsapp-basierten Kommunikation zwischen Enkel und Grosi, hat sie nicht. Sein Kommentar in der Ratsdebatte war streckenweise süffisant. Aber seine Aufforderung an die Post, die Regionen zu Innovationsinkubatoren zu machen, ist ein müder Appell an die falsche Adresse. Es ist ja nicht die Post, welche die digitale Versorgung der Täler garantiert, sondern die Swisscom. Diese arrangiert sich diesbezüglich gerade wieder neu mit den regionalen und lokalen Elektrizitätswerken. Wie flott der Ausbau der digitalen Infrastruktur in den kommenden Jahren vorankommen wird, hängt nicht so sehr von der finanziellen Potenz der Akteure, sondern vom politischen Willen ab. Das müsste Herrn Noser eigentlich auch wissen: Den Service public richtet weder der Markt noch die technologische Entwicklung. 
</p><h3>Kein Opfern der Randregionen für etwas mehr Gewinn der Post </h3><p>Die Schweiz ist nicht zuletzt dank der Tatsache, dass die relevanten Infrastrukturunternehmen mehrheitlich oder voll im Besitz der öffentlichen Hand sind, ausgezeichnet versorgt. Die Anbindung der Randregionen an den öffentlichen Verkehr und deren zuverlässige Versorgung mit Strom, postalischen und medialen Dienstleistungen sind Ausdruck eines politischen Willens. Dieser sichert die Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit der Randregionen. Eine solche Qualität mit Schweizer Gütesiegel darf man nicht einfach so aufgeben, um der Post noch etwas mehr Gewinn zu ermöglichen. 
</p><p>Insofern war der Entscheid des Ständerats für eine bessere Erreichbarkeit der Post in der Fläche eben doch zukunftsgerichtet, auch wenn sich die Kommentatoren in den sozialen Netzen den Bauch halten und das Management der Post sich ärgert. Denn dank Onlinehandel ist eine Päckli-Renaissance angebrochen. Auch der Brief erfreut sich ungebrochener Beliebtheit: KMU setzen wieder verstärkt auf Werbung per Briefkasten. Auch mit dem Massenversand von Briefen lässt sich im digitalen Zeitalter also gut Geld verdienen. Dafür braucht es Poststellen oder Agenturen, die das bewältigen können. 
</p><h3>Leitplanken </h3><p>Die Arbeitsgruppe, die Doris Leuthard eingesetzt hat, damit sie Lösungen zur postalischen Grundversorgung vorschlägt, hat mit den Ständeratsentscheiden die Leitplanken erhalten. Auf die Vorschläge warten alle gespannt. Und wenn dann die Post aus der einen oder anderen strukturschwachen Region noch einen Innovationsinkubator machen will, hat sicher niemand was dagegen. Die finanzielle Potenz dazu hätte sie durchaus, auch wenn sie dem Briefträger weiterhin seinen Lohn bezahlt. </p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5203</guid><pubDate>Mon, 04 Dec 2017 14:21:21 +0100</pubDate><title>Auch Firmen müssen Steuern zahlen – keine Senkung auf Kosten Privater</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/auch-firmen-muessen-steuern-zahlen-keine-senkung-auf-kosten-privater</link><description>Vernehmlassung zur „Steuervorlage 17“ – Stellungnahme des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p> Auch die Firmen müssen Steuern zahlen. Weil sie öffentliche Leistungen und Infrastruktur beanspruchen – wie die Privathaushalte auch. Bereits heute dürften die Firmen unterbesteuert sein. Die "Steuervorlage 17" darf deshalb nicht zu Steuersenkungen und Einnahmenausfällen auf Kosten der Privathaushalte führen. Im Gegenteil: Die Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen bräuchten eine Entlastung - in Form von höheren Familienzulagen und Prämienverbilligungen.
</p><h3>Steuervorlage 17 als Übergangsprojekt zu angemessener Gewinnbesteuerung</h3><p>Die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Aufhebung der steuerlichen Sonderstatus bei den Unternehmenssteuern werden oft zu negativ dargestellt. Der SGB spricht sich klar für die Abschaffung dieser Sonderstatus aus. Dazu untertstützt er zielgerichtete Übergangsmassnahmen bei den Gewinn- und Kapitalsteuern. Diese müssen durch die Firmen und Aktionäre finanziert werden. Gleichzeitig braucht es Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5191</guid><pubDate>Tue, 28 Nov 2017 10:46:45 +0100</pubDate><title>Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Singapur und Hongkong, Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einfuehrung-des-automatischen-informationsaustauschs-ueber-finanzkonten-mit-singapur-und-hongkong-vernehmlassung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5189</guid><pubDate>Tue, 28 Nov 2017 10:38:06 +0100</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zur Totalrevision der EFD-Quellensteuerverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassungsantwort-zur-totalrevision-der-efd-quellensteuerverordnung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5187</guid><pubDate>Tue, 28 Nov 2017 10:09:30 +0100</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort Vorentwurf BG über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution (MRIG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vernehmlassungsantwort-vorentwurf-bg-ueber-die-unterstuetzung-der-nationalen-menschenrechtsinstitution-mrig</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5184</guid><pubDate>Mon, 27 Nov 2017 10:19:24 +0100</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zur Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassungsantwort-zur-totalrevision-der-liegenschaftskostenverordnung</link><description> Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5182</guid><pubDate>Mon, 27 Nov 2017 08:56:41 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es spürbare Lohnerhöhungen und mehr GAV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-braucht-es-spuerbare-lohnerhoehungen-und-mehr-gav</link><description>Lohrunde 2017/2018: Der Aufschwung ist da</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Monaten hat sich die wirtschaftliche Lage spürbar verbessert. Der Aufschwung ist da. Gleichzeitig ist die Teuerung stärker geworden. Die bisher abgeschlossenen Lohnverhandlungen tragen den neuen Rahmenbedingungen noch zu wenig Rechnung. Jetzt braucht es spürbare Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2 Prozent.
</p><p>Die Aussichten der Schweizer Wirtschaft haben sich in jüngster Zeit rasch deutlich aufgehellt. Weil die Konjunktur in den Absatzländern besser läuft. Und weil sich die Überbewertung des Frankens überraschend stark abgeschwächt hat. Parallel zu diesen klaren Aufschwungs-Indikatoren legt die Teuerung erstmals seit 5 Jahren wieder zu und erreichte im Oktober 0,7 Prozent. Dazu kommt der deutliche Anstieg der Krankenkassenprämien. Wegen den höheren Ölpreisen und den abwertungsbedingt steigenden Preisen für ausländische Produkte wird die Teuerung auch im kommenden Jahr anhalten.
</p><p>Ein Blick auf bisher erzielte Lohnabschlüsse zeigt, dass die Arbeitgeber dieser neuen Ausgangslage zu wenig Rechnung tragen. Die Analyse der bisherigen Abschlüsse zeigt auch, dass es mit Ausnahme des Bauhauptgewerbes in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) vielerorts deutliche Lohnerhöhungen gibt (Givaudan +1,5%, plus 20 Fr. für Krankenkassenprämien; Feldschlösschen +2,5% auf den Mindestlöhnen). Anzeichen für eine problematische Entwicklung gibt es insbesondere in Branchen ohne GAV. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik steigen die Nominallöhne im ersten Halbjahr insgesamt nur um 0,2 Prozent. Das ist weniger als bei den GAV-Lohnabschlüssen für 2017, die bei etwa 0,5 Prozent lagen. Die Vermutung liegt nahe, dass wegen der jahrelangen Null- oder Negativteuerung bewährte Lohnanpassungsmechanismen (z.B. Teuerungsausgleich) ausser Kraft gesetzt wurden. Dies muss rasch korrigiert werden, sonst kommt es bei den Betroffenen zu Reallohneinbussen.
</p><p>Die Arbeitgeber müssen über die Bücher gehen. Der SGB fordert weiterhin Lohnerhöhungen im Bereich von 1,5 bis 2 Prozent. Ausserdem fordert der SGB mehr allgemeinverbindliche GAV mit Lohnbestimmungen wie beispielsweise im Detailhandel, im Journalismus oder in der Kinderbetreuung. Diese führen zu einer ausgeglicheneren Lohnverteilung zwischen unteren und hohen Löhnen und zwischen den Geschlechtern. Sie verhindern Missbrauch und Lohndumping.
</p><p>Auskünfte:
</p><p>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11
</p><p>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5179</guid><pubDate>Thu, 23 Nov 2017 09:17:57 +0100</pubDate><title>Voranschlag 2018: Was der AHV versprochen, gehört auch der AHV! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/voranschlag-2018-was-der-ahv-versprochen-gehoert-auch-der-ahv</link><description>Bundespersonal einmal mehr das Bauernopfer?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In den Verhandlungen zum Voranschlag 2018 schmieden die Räte zwei heisse Eisen. Einerseits muss die AHV zu ihren Mitteln kommen. Andererseits gilt es den blinden Sparkurs auf dem Rücken des Bundespersonals zu stoppen.</p><p>Mit der Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 entgehen der AHV Finanzen, einerseits die Mehrwertsteuereinnahmen in Milliardenhöhe, die befristet bis Ende dieses Jahres der Invalidenversicherung zu Gute kommen. Andererseits hätte die Reform auch eine höhere Beteiligung des Bundes an der AHV-Finanzierung mit sich gebracht. Der Bund hätte dem AHV-Fonds im Jahr 2018 zusätzlich rund 442 Mio Franken überweisen müssen. Entsprechend ist diese Ausgabe auch im Voranschlag 2018 aufgeführt. Die Ablehnung der Reform führt nun dazu, dass der Bund diesen Betrag der AHV nicht mehr schuldet und daraus einen Überschuss generieren kann. 
</p><h3>442 Millionen für die AHV </h3><p>Für den SGB ist klar, dass dieser Überschuss dennoch der AHV zu Gute kommen muss. Die höhere Beteiligung des Bundes an der AHV-Finanzierung wurde weder in der parlamentarischen Debatte noch im Abstimmungskampf kritisiert. Zudem ist die AHV auf zusätzliche Mittel angewiesen. Die Finanzkommission des Nationalrates folgte dieser Logik. Ihre Schwesterkommission möchte hingegen diese Entlastung des Budgets teilweise dem Bahninfrastrukturfonds zufliessen lassen. 
</p><p>Die Eidgenössischen Räte müssen in der Wintersession diese Differenz zu Gunsten der AHV ausräumen. Während der Bahninfrastrukturfonds ab 2018 mit zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer rechnen kann, wird die Finanzierungslage für die AHV immer angespannter. Die höhere Bundesausgabe zugunsten der AHV ist budgetiert und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. 
</p><h3>Sparen über alles </h3><p>Schon zum dritten Mal: Eine hauchdünne Mehrheit strammrechter Ausprägung in der Finanzkommission des Nationalrats will bei der Entwicklungszusammenarbeit, der Osthilfe, beim Asylwesen und bei Präventionsmassnahmen sparen. Vor allem aber und unbedingt soll wieder beim Bundespersonal gekürzt werden! Gegen diesen radikalen Kurs wendet sich wie immer eine knapp unterlegene Minderheit der nationalrätlichen Finanzkommission sowie die ständerätliche Finanzkommission. 
</p><h3>Erneut eine Lohn-Nullrunde? </h3><p>Um was geht es in diesem Voranschlag? Die Pensionskasse PUBLICA muss ihre technischen Grundlagen anpassen, eine Senkung des technischen Zinses steht an und damit eine Leistungseinbusse von mehr als 10% für die Angestellten in der Bundesverwaltung, wenn die Arbeitgeberin nicht mehr Kapitel einschiesst. Der Bundesrat wäre willens, allerdings auch nur, indem er dem Personal zum dritten Mal in Folge eine Nullrunde beim Lohn zumutet. Die ursprünglich budgetierten 32 Mio. Franken für einen allfälligen Teuerungsausgleich setzt der Bundesrat nun einfach für die Pensionskasse ein. Insgesamt will er im Voranschlag 2018 eine Zusatzfinanzierung von 64 Mio. Franken leisten, die Hälfte eben mit einer Umwidmung der budgetierten Lohnmassnahmen. Die Personalverbände haben vor dieser Verquickung von Lohnpolitik und Pensionskassenmassnahmen gewarnt, denn sie haben genau das befürchtet, was nun eine Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats durchdrücken will: keine Zusatzfinanzierung für die zweite Säule und kein Teuerungsausgleich. Noch besteht eine leichte Hoffnung, dass das Personal nicht gänzlich leer ausgehen wird, denn immerhin will auch eine Minderheit der ständerätlichen Finanzkommission nicht nur die Zusatzfinanzierung für die zweite Säule, sondern auch den Teuerungsausgleich gewähren. 
</p><h3>Den Rotstift im Kopf </h3><p>Der Bundesrat versucht Jahr für Jahr den AbbauparlamentarierInnen zuvorzukommen, indem er selbst schon den Rotstift ansetzt. So hat er bereits im Stabilisierungsprogramm beschlossen, im Eigenbereich für das Jahr 2018 nochmals 150 Mio. Franken raus zu kürzen. Aber die rechte Fraktion der Finanzpolitiker toppt ihn regelmässig: Nicht nur will sie dem Personal rein gar nichts geben, sie will obendrein im Personaletat nochmals 152 Mio. Franken mehr kürzen. Das ist zum Glück nur ein Minderheitsantrag. Aber er ist in den Kommissionsberatungen nur knapp unterlegen... </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5177</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2017 17:00:54 +0100</pubDate><title>Topeinkommen ungebremst aufwärts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/topeinkommen-ungebremst-aufwaerts</link><description>Neue Fakten zur Einkommensverteilung in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Isabel Martinez, die neue SGB-Zentralsekretärin, forscht nach wie vor zur Einkommensverteilung. In <a href="http://www.socialchangeswitzerland.ch/?p=1323" class="external-link-new-window">ihren Arbeiten</a> zeigt sie: Die Einkommen der Superreichen hierzulande steigen weiter. Und: die Reichsten bleiben am reichsten - sehr häufig. Vier Fragen.</p><p><b>SGB-Newsletter: Isabel Martinez, du bist Spezialistin der Einkommensverteilung. Trifft die Erwartung zu, dass wegen der Finanzkrise die Einkommen der Superreichen in der Schweiz zurückgegangen sind? </b></p><p>Nein, diese Erwartung trifft so nicht zu. Zwar ist 2009 ein leichter Rückgang bei den Topeinkommen zu beobachten. Am stärksten betroffen waren die Superreichen, das Top 0.01% der Steuerzahler. Diese Personen beziehen einen Grossteil Ihres Einkommens aus Kapitalerträgen, welche durch die globale Finanzkrise kurzfristig zusammengebrochen sind. Für die weniger reichen Topeinkommensbezüger, insbesondere das Top 10% aber auch das Top 1%, sind die Arbeitseinkommen dagegen fester Bestandteil des Einkommens. Bei diesen Spitzenverdienern fiel der Einkommensrückgang viel geringer aus. Im Vergleich zum kontinuierlichen Anstieg der Topeinkommen seit Mitte der 1990er Jahre ist der Rückgang aber nur ein Dämpfer des beobachteten Aufwärtstrends, zu einer Trendwende ist es nicht gekommen. Die aktuellsten Zahlen bis 2013 weisen darauf hin, dass sich die Topeinkommen bereits wieder erholt haben und sich der Anstieg weiter fortsetzt - auch dank der positiven Entwicklung auf den Aktienmärkten weltweit.
</p><p><b>Wer sind die Superreichen in der Schweiz? Sind das vor allem Chefmanager, Firmeninhaber, Erben von Imperien, Spitzensportler? </b></p><p>Die Datenlage ist diesbezüglich dünn. Ich arbeite mit anonymisierten Steuerdaten und AHV-Daten, welche keine persönlichen Informationen über die Personen beinhalten. Wir wissen aber: Es braucht knapp 320'000 CHF Bruttojahreseinkommen, um zum Top 1% der Erwerbstätigen zu gehören. Chefmanager, Firmeninhaber und Spitzensportler gehören also sicher dazu. Aber auch viele Anwälte, Ärzte und Berater erreichen solche Jahressaläre. 
</p><p><b>Die Rede ist immer von Superreichen und Spitzenverdienern - wie steht es um die Spitzenverdienerinnen? </b></p><p>Nicht gut: unter den Top 10% waren 2010 nur 14% Frauen; unter den 4300 bestbezahlten Beschäftigten (das Top 0.1%), waren es gerade noch 4,5%, also ca. 190 Frauen. Diese Zahlen sind erdrückend, wenn man bedenkt, dass im selben Jahr 46% aller AHV-Pflichtigen Frauen waren. Der Grund dafür liegt vor allem darin, dass viele Frauen Teilzeit arbeiten. 
</p><p><b>Nehmen über die Jahre hinweg immer dieselben Personen Spitzenränge ein? </b></p><p>Nein, von Jahr zu Jahr gibt es Austritte und Neueintritte im Club des Top 1%. Rund 20% der Mitglieder eines Jahres gehören im darauffolgenden Jahr nicht mehr dazu. Das bedeutet umgekehrt aber auch, dass 80% auch im nächsten Jahr wieder unter den Top 1% der Spitzenverdiener sind. Nach 10 Jahren finden sich knapp 40% erneut unter den Top 1%. Diese Zahlen sind vergleichbar mit denen aus anderen Ländern, inklusive den USA. In einer neuen Untersuchung zeige ich, dass sich die so gemessene Einkommensmobilität der Spitzenverdiener trotz steigender Ungleichheit seit Mitte der 1990er Jahre kaum erhöht hat. Die Topeinkommen sind also gestiegen, die Wahrscheinlichkeit, an der Spitze zu bleiben, hat nicht abgenommen, und die Einkommensungleichheit hat insgesamt zugenommen. </p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5174</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2017 10:36:39 +0100</pubDate><title>Bundesrat hält Arbeitsrecht für sehr flexibel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-haelt-arbeitsrecht-fuer-sehr-flexibel</link><description>Bekenntnis der Regierung zu Gesundheitsschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat gibt in einem Bericht zu den Auswirkungen des digitalen Wandels den Gewerkschaften Recht: Die Regeln des Arbeitsgesetzes sind schon heute extrem flexibel. Deswegen sind die entsprechenden Vorstösse wie die Motion Portmann sowie die Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu versenken. </p><p>Im Moment ist bei gewissen bürgerlichen ParlamentarierInnen das Deregulierungsfieber ausgebrochen. Unter dem Deckmantel verschiedenster Vorwände wird der Abbau des Arbeitnehmerschutzes verlangt. Einmal ruft die Digitalisierung nach mehr Nachtarbeit, einmal soll man wegen dem starken Franken 60 oder 70 Stunden pro Woche arbeiten, dann wieder soll der "Abbau der Bürokratie" die Liquidierung des Überzeitzuschlags rechtfertigen. 
</p><h3>Sehr flexible Arbeitszeiten</h3><p>Nun schreibt es sogar der Bundesrat schwarz auf weiss: Das Schweizerische Arbeitsrecht ermöglicht es, die Arbeitszeiten sehr flexibel zu gestalten. So sind heute etwa gleitende Arbeitszeiten, Jahresarbeitszeiten oder gar die die Arbeit auf Abruf weit verbreitet. Im letzteren Fall gewährt das Schweizer Arbeitsrecht im europäischen Vergleich eine extreme Flexibilität: Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit einer Beschäftigung auf Abruf entsprechend festgehalten, dass die zu leistende Arbeitszeit im Vertrag nicht einmal zwingend bestimmt sein müsse. Das Schweizer Arbeitsrecht erlaubt deshalb nicht nur Flexibilität, sondern auch prekäre Zustände. 
</p><p>Das Schweizer Arbeitsrecht erlaubt es auch, Arbeitnehmende von überall her einzusetzen: Home-Telearbeit, Desk-Sharing. Seit 2016 kann zudem auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet oder nur eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (Tagestotal) gemacht werden. Fazit: vieles ist erlaubt, fast alles ist möglich. 
</p><h3>Mindestmass an Gesundheitsschutz muss sein </h3><p>Der Bundesrat hält in seinem Bericht zu Recht fest: Der Flexibilität bei der Festlegung der Dauer oder des Zeitpunkts der Arbeitsleistung sind jedoch gewisse Grenzen gesetzt. So sieht das öffentliche Arbeitnehmerschutzrecht für die Mehrzahl der in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wöchentliche und tägliche Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor. Für die Beschäftigung während der Nacht oder am Sonntag ist ein dringendes Bedürfnis oder eine Unentbehrlichkeit verlangt. Das ist weder Schikane noch "Bürokratie": Die Ruhezeiten und Pausenregelungen haben laut Bundesrat in erster Linie zum Ziel, die Belastung der Arbeitnehmenden zu begrenzen. Sie sollen vor überlangen Arbeitstagen schützen, und damit negative Auswirkungen auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit möglichst vermeiden. 
</p><h3>Branchen können von Ausnahmeregelungen profitieren </h3><p>Der Bundesrat erinnert weiter: Den Besonderheiten einzelner Wirtschaftszweige kann und wird durch Sonderbestimmungen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Rechnung getragen. Diese Verordnung ermöglicht andere Ruhezeiten, andere Wochenarbeitszeiten oder z.B. die Möglichkeit, am Sonntag oder in der Nacht zu arbeiten. Jeder Branche und jedem Betrieb steht es frei, solche Ausnahmeregelungen zu beantragen sowie sozialpartnerschaftlich zu diskutieren. Das SECO kann sogar betriebliche Einzelbewilligungen erteilen. 
</p><p>Für den SGB ist deshalb klar: Sämtliche parlamentarischen Vorstösse, die darauf abzielen, das bereits äusserst flexible Schweizer Arbeitsgesetz weiter zu deregulieren, müssen mit allen Mitteln bekämpft werden. Denn sie würden zu mehr Stress, mehr Burnout und mehr Gratisarbeit führen. Der Bericht des Bundesrates zeigt auf, dass Vorstösse wie die nun im Nationalrat anstehende Motion Portmann völlig unbegründet sind. Dieser will den (nicht definierten) "Sozialpartnern" erlauben, in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung von den Vorschriften der Verordnung abzuweichen. Eine Einladung zum Missbrauch - und umso unverständlicher, als seit dem 1.1.2016 die Arbeitszeiterfassung für viele Arbeitgeber bereits abgeschafft oder stark vereinfacht wurde. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5173</guid><pubDate>Mon, 20 Nov 2017 16:21:12 +0100</pubDate><title>Räte fordern den Service public der Post ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/raete-fordern-den-service-public-der-post-ein</link><description>Wintersession: Beide Kammern diskutieren Poststrategie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wird die Politik die Post doch noch stoppen, bevor es nichts mehr zu stoppen gibt? Der Ständerat wird am 30. November intensiv über die Post diskutieren. Sieben Vorstösse stehen zur Entscheidung an, darunter einige, denen der Nationalrat bereits zugestimmt hat. </p><p>Der Ständerat hat ebenfalls bereits in der Herbstsession eine Motion seiner Kommission zur strategischen Poststellenplanung angenommen, die als nächstes vom Nationalrat behandelt wird. Mehrere Motionen und Standesinitiativen verlangen ein Eingreifen gegen den rasanten Poststellenabbau. Die vorberatende Kommission der kleinen Kammer lehnt die Vorstösse aus den Kantonen Tessin und Wallis ab. Dies aber nur, weil deren Begehren bereits in den verschiedenen Motionen enthalten ist, welche die Kommission ihrem Rat zur Annahme empfiehlt und die vom Nationalrat auch bereits angenommen worden sind. Damit beschleunigt sie den politischen Prozess, denn es eilt in der Tat, da die Post mit den Schliessungen weiterhin Fakten schafft.
</p><h3> Studie zur Nutzung der Post </h3><p>Derweil hat die von der Bundespräsidentin eingesetzte Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung unter einigem Druck bisher zweimal getagt. Geplant war eine Verschiebung der Behandlung der Vorstösse im Ständerat, bis die Ergebnisse aus dieser Arbeitsgruppe vorliegen würden. Nun macht der Ständerat aber vorwärts. Soeben wurden auch die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung durch demoSCOPE im Auftrag des Bakom zum Nutzungsverhalten der Bevölkerung und der KMU publiziert: Während der Zahlungsverkehr eine deutlich untergeordnete Rolle spielt, sind die Dienstleistungen der Poststellen im Paket- und Briefversand weiterhin wichtig, hingegen neue Angebote der Post wenig bekannt. Gerade auch für grössere KMU sind die Dienstleistungen der Poststellen zentral. Diese Studie dürfte in der Debatte im Ständerat eine grosse Rolle spielen. Die Arbeitsgruppe von Doris Leuthard tagt hingegen erst wieder im Januar. Dann aber unter klaren Vorgaben des Parlaments, was vom Service public der Post erwartet wird. </p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5171</guid><pubDate>Wed, 15 Nov 2017 11:36:46 +0100</pubDate><title>Landesstreik als Programm des Fortschritts im 20. Jahrhundert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/landesstreik-als-programm-des-fortschritts-im-20-jahrhundert</link><description>SGB-HistorikerInnentagung: Auftakt zum Jubiläumsjahr 100 Jahre Landesstreik</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Landesstreik vom 12.-14. November 1918 gilt als schwerste innenpolitische Krise der Schweiz seit der Gründung des Bundesstaats von 1848. Trotz Streikabbruch und ohne sofortige Erfüllung des Forderungskatalogs, ist der Landesstreik dennoch die entscheidende Weichenstellung in der Geschichte der modernen Schweiz: Die Streikforderungen, darunter die 48-Stunden-Woche, eine Alters- und Invalidenversicherung und das Frauenstimmrecht, wurden zum Programm des Fortschritts im 20. Jahrhundert, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner zum Auftakt der wissenschaftlichen Tagung zum 100. Jahrestag des Landesstreiks erklärte.
</p><p>An der von 260 Interessierten aus allen Landesteilen besuchten Tagung erörteten Historikerinnen und Historiker die zentralen Fragen rund um den Landesstreik. Sie beleuchteten aus verschiedenen Perspektiven die Ursachen, z.B. die katastrophale Ernährungslage breitester Bevölkerungskreise am Ende des 1. Weltkriegs. Sie gaben spannende Einblicke in den unterschiedlichen Verlauf der Streikbewegung in den verschiedenen Landesteilen. Sie zeigten die Konfliktlinien auf und diskutierten die mittel- und langfristigen Folgen des Streiks. Die Liste der Referentinnen und Referenten, alles ausgewiesene SpezialistInnen für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Schweiz im 20. Jahrhundert, finden Sie <a href="http://generalstreik.ch/tagung-zum-landesstreik/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">hier auf der Landesstreik-Website</a>.
</p><p>Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) organisierte Tagung bildet den Auftakt zum Jubiläumsjahr "100 Jahre Landesstreik". Forscherinnen und Forscher, Kulturschaffende, Historiker-Vereine und Museen werden im nächsten Jahr in allen Landesregionen Veranstaltungen durchführen, um dieses zentrale Ereignis der Schweizer Geschichte im kollektiven Bewusstsein wieder lebendig werden zu lassen. Das Landesmuseum und einige Regionalmuseen machen Ausstellungen. Ein Nationalfonds-Projekt der Universität Bern befasst sich mit dem Landesstreik. Ein Theaterprojekt mit Mitspielenden aus allen Kantonen wird im Sommer in Olten aufgeführt, ein Film von SRF im Frühling ausgestrahlt. Der SGB unterstützt viele dieser Projekte mit seinen reichen Archivbeständen. Ausserdem veranstalten der SGB zusammen mit der SP Schweiz und der Robert Grimm Gesellschaft am 10. November in Olten einen Jubiläumsanlass. Die Übersicht zu den Projekten rund um den Landesstreik finden sich auf der Website <a href="http://generalstreik.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.generalstreik.ch</a> Die Referate der Tagung publiziert der SGB im Januar als Reader für eine breite Öffentlichkeit. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Dore Heim, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 079 744 93 90</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5163</guid><pubDate>Thu, 09 Nov 2017 15:56:33 +0100</pubDate><title>Rentenverbesserungen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenverbesserungen-noetig</link><description>Bestätigung durch Voto-Auswertung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Voto-Auswertung der Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 bestätigt, dass die Vorlage an einer Vielzahl von Gründen gescheitert ist. Viele davon sind auf persönliche Betroffenheit zurückzuführen. So haben die Rentnerinnen und Rentner die Altersvorsorge überdurchschnittlich stark abgelehnt. Ein grosser Teil dieser Gruppe hat offensichtlich Nein gestimmt, weil sie im Unterschied zu den Neurentnerinnen und - rentnern keine AHV-Erhöhung erhalten hätten. Kein Wunder, wenn die Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten immer mehr Geld kosten. Dies zeigt auch der Voto-Argumente-Check: Mehr als ein Drittel jener, die den AHV-Zuschlag als Grund für ihre Nein-Stimme nannten, taten dies mit der Zusatzbegründung, dass diese Massnahme gegenüber heutigen Rentnerinnen und Rentner ungerecht sei. 
</p><p>Auch die Erhöhung des Frauenrentenalters hat eine entscheidende Rolle bei der Ablehnung gespielt. Zwar haben die Frauen im Vergleich zu den Männern die Vorlage gesamtschweizerisch nur unwesentlich stärker abgelehnt. In der Westschweiz war Frauenrentenalter 65 jedoch das mit Abstand am häufigsten genannte Nein-Argument. Dies war entscheidend dafür, dass Genf und die Waadt die Vorlage ablehnten. 
</p><p>Die Voto-Analyse zeigt, dass die finanzielle Situation der Personen mit tiefen und mittleren Renten sowie das Frauenrentenalter bei der Neuauflage der Altersvorsorge-Reform eine wichtige Rolle spielen müssen Wer - wie die Arbeitgeber - im Abstimmungskampf eine Vorlage als unsozial brandmarkt (Plakatbotschaft: "Rentner bestrafen") und den fehlenden Zuschlag für heutige Rentnerinnen und Rentner in den Vordergrund stellt, muss konsequent sein und die Forderung nach Verbesserungen bei der AHV aufnehmen. Insbesondere müssen die AHV-Renten künftig der Entwicklung der explodierenden Krankenkassenprämien Rechnung tragen. Ausserdem zeigt Voto, dass einseitige Abbau-Vorlagen chancenlos sind: Sie würden noch stärker verworfen als die Altersvorsorge 2020. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5162</guid><pubDate>Thu, 09 Nov 2017 09:12:29 +0100</pubDate><title>Höhere AHV-Renten: nach wie vor dringend!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-ahv-renten-nach-wie-vor-dringend</link><description>Zum Programm der SGB-Delegierten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wenn die Krankenkassenprämien den Lift nehmen, können die AHV-Renten nicht im Keller bleiben. Deshalb forderten die SGB-Delegierten am 3. November eine Erhöhung der AHV-Renten. In der Zweiten Säule sollen die Profite eingedämmt werden. </p><p>Mit der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 wurde die Chance verpasst, die AHV-Renten erstmals seit langem wieder zu erhöhen. Das Frauenrentenalter bleibt zwar bei 64 Jahren. Viele Probleme sind aber ungelöst und werden sich ohne Gegenmassnahmen verschärfen. 
</p><h3>Die Probleme&nbsp; </h3><p>So fressen etwa die Krankenkassenprämien und die weiteren Gesundheitskosten einen immer höheren Teil der Altersrente auf. Die Neurenten in der 2. Säule sind unter Druck - wegen der Tiefzinssituation, aber auch weil Banken und Lebensversicherungen in der 2. Säule Gewinne abschöpfen. Wer gegen Ende der Berufslaufbahn keine Stelle mehr hat, verliert meistens auch den Rentenanspruch. Zahlreiche Frauen haben tiefe bis sehr tiefe Renten. Und die AHV ist in den nächsten Jahren auf zusätzliche Einnahmen angewiesen, damit die Defizite nicht grösser werden. In der Neuauflage der Altersvorsorge-Reform müssen diese Probleme gelöst werden. Erst dann ermöglichen die Altersrenten die von der Bundesverfassung verlangte "gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise". 
</p><p>Deshalb hat die SGB-Delegiertenversammlung am 3. November im Hinblick auf die Neuauflage der Altersvorsorge-Reform ein Massnahmenpaket verabschiedet, welches das Rentenniveau in den Vordergrund rückt und die Profite in der zweiten Säule eindämmen möchte. 
</p><h3>Krankenkassenprämien fressen Rente </h3><p>Im Alter ist der Budgetposten Gesundheit besonders belastend. Die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten steigen viel stärker als die AHV-Renten. Den Rentnerhaushalten bleibt deshalb immer weniger AHV-Rente, um die übrigen Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Die Krankenkassenprämien haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt (+228%). Die AHV-Durchschnittsrente ist im selben Zeitraum zwar ebenfalls gestiegen, hat aber mit einem Wachstum von rund 21% mit den KV-Prämien nicht Schritt gehalten. Deshalb brauchen die AHV-RentnerInnen einen immer grösseren Teil ihrer Rente, um die Krankenkassenprämien zu bezahlen. Dazu kommen noch Franchisen, Selbstbehalte und Gesundheitsausgaben, die von der Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. 
</p><p>Höhere AHV-Renten müssen hier für einen Ausgleich sorgen. Das SGB-Sekretariat wird im Verlauf des nächsten Jahres konkrete Vorschläge für die Umsetzung prüfen und entwickeln. 
</p><h3>Rentenniveau der Frauen verbessern </h3><p>Im Fokus bleibt auch die Rentensituation der Frauen. Denn im nächsten Jahrzehnt werden Arbeitnehmerinnen in Rente gehen, die zwar stärker erwerbstätig waren als ihre Vorgängerinnen, aber trotzdem eine schlechte Rentenabdeckung haben werden. Denn sie waren meist in Teilzeitpensen beschäftigt, hatten längere Erwerbsunterbrüche wegen Familienpflichten und mussten zu tiefe Löhne hinnehmen. Eine Verschlechterung des Leistungsniveaus mittels der von Arbeitgeberkreisen und bürgerlichen Parteien geforderten Erhöhung des Rentenalters auf 65 für Frauen kann daher nicht hingenommen werden. Vielmehr muss das Rentenniveau der Frauen verbessert werden. 
</p><h3>Höhere Lohnbeiträge </h3><p>Mit dem Abstimmungs-Nein zur Zusatzfinanzierung sind der AHV Mittel entgangen, die sie für ein finanzielles Gleichgewicht gebraucht hätte. Ohne weitere Finanzierungsschritte zeichnen sich in den nächsten Jahren Defizite ab. Dies gilt es aus Sicht der SGB-Delegierten zu vermeiden. Sie fordern deshalb eine beitragsseitige Stabilisierung der AHV-Finanzen über höhere Lohnbeiträge. 
</p><h3>Keine Profite in der Zweiten Säule </h3><p>Trotz Ablehnung der Altersvorsorge-Reform geraten die Renten der Pensionskassen unter Druck. Sinkende Umwandlungssätze sind heute auf der Tagesordnung der meisten Kassen. Um die daraus folgenden Rentensenkungen abzufedern, müssen viele Versicherte mehr ansparen, indem sie mehr oder länger einzahlen müssen. Gleichzeitig bleibt die 2. Säule für Lebensversicherungen und Banken immer noch ein lukratives Geschäft. Die SGB Delegierten forderten an ihrer Versammlung eine gewerkschaftliche Kampagne gegen die Profite in der 2. Säule. Denn gewinnorientierte Unternehmen dürfen sich nicht auf Kosten einer Sozialversicherung bereichern. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5160</guid><pubDate>Wed, 08 Nov 2017 14:45:34 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es ein Gesetz mit mehr Biss!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jetzt-braucht-es-ein-gesetz-mit-mehr-biss</link><description>Die SGB-Delegierten verlangen: Vorwärts mit der Lohngleichheit!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Für die SGB-Delegierten ist es klar: Dem Gleichstellungsgesetz sind schärfere Zähne einzusetzen, damit die Lohngleichheit wirksam gefördert werden kann. </p><p>Über 20 Jahren nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes haben sich die Medien scheinbar daran gewöhnt, dass dieses Gesetz nicht befolgt wird. Diese Tatsache ist ihnen schlicht nicht mehr der Rede wert. Anders die SGB-Delegierten: Sie haben an ihrer Versammlung am 3. November 2017 beschlossen, dass dieser fortwährende Skandal endlich ein Ende haben muss. Die aktuelle Revision des Gleichstellungsgesetzes nehmen sie zum Anlass, ein entschieden schärferes Vorgehen gegen die Lohndiskriminierung zu fordern. 
</p><h3>Ein erster kleiner Schritt </h3><p>Die Revision, mit der der Bundesrat die Unternehmen zu Lohnanalysen auffordern will, ist schwach. Sie ist jedoch ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dieser kleine Schritt ist, wie schon die Einführung des Gleichstellungsgesetzes 1996, ein Verdienst der Gewerkschaften, vor allem der Gewerkschaftsfrauen. Ohne uns, unser Engagement und unsere Überzeugungsarbeit, auch beim Bundesrat, könnten die Unternehmen weiterhin freiwillig den Verfassungsauftrag der Lohngleichheit erfüllen - oder auch ignorieren. Je nach Lust, Laune und Konjunkturlage. Nun sollen sie zumindest hinschauen: Die regelmässige Analyse würde denjenigen, die offen für Gerechtigkeit sind, die Möglichkeit bieten, ihre Lohnsysteme zu korrigieren und die Frauenlöhne den Männerlöhnen anzupassen. Und entgegen der Behauptung von Arbeitgeberorganisationen und bürgerlichen PolitikerInnen sind viele Unternehmen bereit dafür: So akzeptierte gemäss einer Umfrage aus dem Jahr 2015 die Hälfte der Unternehmen entsprechende staatliche Massnahmen, ein Viertel würde sie sogar begrüssen. Auch die SGB-Delegierten wollen diesen ersten kleinen Schritt hin zur Lohngleichheit mittun und unterstützen die Vorlage des Bundesrates. 
</p><h3>Der Bund muss Verantwortung übernehmen... </h3><p>Für die SGB-Delegierten müssen jedoch weitere Schritte folgen: Arbeitgeber, die sich bei der Lohnfestlegung nicht dreinreden lassen wollen, solche, die Frauen weniger zahlen, weil sie ja nur Zuverdienerinnen seien, und solche, die insgeheim davon ausgehen, dass Frauen weniger leisten als Männer, müssen vom Gesetz ebenfalls erfasst werden. Schon beim Entwurf des Gleichstellungsgesetzes war klar, dass dafür auch der Staat Verantwortung übernehmen muss. Eine Behörde, die untersuchen und sanktionieren kann, war geplant - das Parlament hat sie wieder rausgestrichen. Nötig bleibt sie, wie Evaluationen und Untersuchungen regelmässig aufzeigen. 
</p><h3>... und wenn nötig sanktionieren </h3><p>Die SGB-Delegierten fordern deshalb, dass die Verantwortung zur Umsetzung der Lohngleichheit nicht allein bei Unternehmen und betroffenen Frauen bleibt. Vielmehr muss eine Behörde in Stichproben und auf Antrag von Arbeitnehmenden und deren Vertretung kontrollieren können, ob Unternehmen ihre Löhne analysieren und Lohndiskriminierungen beheben. Ist dies nicht der Fall, muss diese Behörde auch Sanktionen verfügen können. Nur so können wir bei der Bekämpfung von Lohndiskriminierungen die nötige Verbindlichkeit erreichen. Des Weitern verlangen die Gewerkschaften, bei der Umsetzung des Gesetzes stärker einbezogen zu sein, als dies im Entwurf vorgesehen ist. 
</p><h3>Bewegung </h3><p>Der SGB wird für diese Verbesserungen kämpfen: in der Gesellschaft und im Parlament. Eine starke und geeinte Bewegung von Gewerkschaften und Frauen muss Politik und Medienlandschaft aufrütteln, damit der Lohnskandal nicht weiter gärt, sondern entschieden ausgerottet wird. Die SGB-Delegierten wollen die Kräfte bündeln und nun alles daran setzen, dass die Verbesserungen in der Gesetzesrevision verankert werden können. Eine Initiative, wie sie die Delegierten im März zur Prüfung empfohlen haben, käme zurzeit zu früh. Der SGB wird jedoch bereit sein, wenn die Gesetzesrevision scheitert und eine Initiative nötig wird. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5157</guid><pubDate>Tue, 07 Nov 2017 16:57:23 +0100</pubDate><title>SGB wird Wildwest am Arbeitsplatz bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-wird-wildwest-am-arbeitsplatz-bekaempfen</link><description>Krasser Angriff des Gewerbeverbandes auf Arbeitnehmerschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Gewerbeverband will, dass die Arbeitnehmenden länger arbeiten und kürzer ruhen. Er fordert insbesondere eine deutliche Reduktion der Ruhezeiten und die Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden. Der SGB wird diese Angriffe auf den Schutz der Arbeitnehmenden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.
</p><p>In den schon fast nicht mehr überschaubaren Chor derer, die im Namen der Flexibilität einen radikalen Abbau des arbeitsgesetzlichen Schutzes fordern, hat heute auch der Schweizerische Gewerbeverband eingestimmt. "Der SGB lehnt nach den Angriffen auf die Arbeitszeiterfassung auch diese neueste Attacke auf einigermassen geordnete Arbeitsverhältnisse entschieden ab", sagt Luca Cirigliano vom SGB. "Die Schweiz hat schon heute die längsten Arbeitszeiten in ganz Europa. In keinem anderen Land gibt das Arbeitsgesetz den Arbeitgebern so viel Spielraum. Und auch für Stress und arbeitsbedingte Erkrankungen ist die Schweiz alles andere als ein Vorbild."
</p><p>Aus Sicht der Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Familie stehen für Cirigliano die SGV-Vorschläge völlig quer in der Landschaft: "Familien- und Betreuungspflichten werden einfach ausgeblendet. Diese ganzen Vorschläge verspotten jeglichen Ansatz zu mehr Vereinbarkeit." Gleichzeitig wird der Vorschlag nach Erhöhung der Höchstarbeitszeiten zur Eliminierung von berechtigten Zuschlägen führen.
</p><p>Der SGB wird den SGV-Forderungen sowie allen in letzter Zeit erhobenen Forderungen nach längeren und noch flexibleren Arbeitszeiten, nach Abbau von Schutzmassnahmen wie Arbeitszeiterfassung oder nach Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags, mit Vehemenz entgegentreten
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5155</guid><pubDate>Tue, 07 Nov 2017 16:37:07 +0100</pubDate><title>Personelle Wechsel im SGB-Sekretariat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/personelle-wechsel-im-sgb-sekretariat</link><description>Doris Bianchi wird persönliche Mitarbeiterin von Alain Berset – Isabel Martinez verstärkt SGB-Team</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Spezialistin für Sozialversicherungen Doris Bianchi wird persönliche Mitarbeiterin von Bundesrat Alain Berset. Sie unterstützt den Vorsteher des EDI insbesondere in Fragen der Gesundheitspolitik und der Statistik. Sie verlässt den SGB Ende Januar nach 12 Jahren beim SGB. Die promovierte Juristin war beim SGB vor allem zuständig für Fragen rund um die Sozialversicherungen, seit 2011 als geschäftsführende Sekretärin. Der SGB dankt Doris Bianchi bereits jetzt für ihre hervorragende Arbeit und ihr grosses Engagement und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.
</p><p>Als neue Zentralsekretärin im Bereich Ökonomie arbeitet seit anfangs November Isabel Martinez beim SGB (60 %). Martinez hat Wirtschaftswissenschaften in Bern studiert und 2016 in St. Gallen promoviert. Anschliessend forschte sie für ein Jahr am Institute of Socio-Economic Research LISER in Luxemburg. Neben ihrem Pensum beim SGB wird Isabel Martinez an der Universität St. Gallen weiterhin forschend tätig sein.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Themen</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5153</guid><pubDate>Mon, 06 Nov 2017 17:02:23 +0100</pubDate><title>Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel, Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/teilrevision-des-bundesgesetzes-ueber-die-waehrung-und-die-zahlungsmittel-vernehmlassung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand </description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5152</guid><pubDate>Fri, 03 Nov 2017 15:27:32 +0100</pubDate><title>Das Nein als Aufruf für eine Verbesserung auch der heutigen Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/das-nein-als-aufruf-fuer-eine-verbesserung-auch-der-heutigen-renten</link><description>DV-Eröffnungsrede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner, 3. 11. 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Abstimmungsniederlage zur Altersvorsorge am 24. September war knapp. Viel knapper als die früheren Abstimmungsergebnisse zur Altersvorsorge in den letzten Jahrzehnten. Leider aber knapp auf die falsche Seite: Ein Nein bleibt ein Nein. Und eine verpasste Chance, die AHV-Renten erstmals seit Jahrzehnten wieder real zu verbessern.
</p><p>Erinnern wir uns: Ende 2010 hatten wir am SGB-Kongress das strategische Ziel formuliert, die AHV-Renten nach langem Stillstand endlich wieder zu verbessern. Und nach den Abwehrerfolgen in der Defensive wieder in die Offensive zu gehen. Für den Durchbruch hatten wir damals einen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren anvisiert. Weil wir ja damit rechnen mussten, nicht im ersten Anlauf durchzukommen.
</p><p>So nah wie am 24. September waren wir einer realen, wenn auch vorläufig bescheidenen Rentenverbesserung noch nie. Vor einem Jahr, im Herbst 2016, erreichten wir mit unserer Volksinitiative AHVplus in der ersten Volksabstimmung über bessere AHV-Renten einen Ja-Anteil von gut 40%. Jetzt waren es über 47%, also gut 7% mehr als vor Jahresfrist.
</p><p>Jene Kreise aus unseren Reihen, die das Nein vertreten haben, haben sich eine schwere Verantwortung aufgeladen. Denn ohne das linke Nein und ohne den K-Tipp hätten die Wirtschaftsverbände und die Rechtsparteien, nicht gewonnen. Das ist bitter. Und das muss schwer zu denken geben.
</p><p>Auch für das Funktionieren unserer Organisationen. Die Gewerkschaften sind pluralistische Organisationen, und wir legen grossen Wert auf einen vielfältigen, demokratischen Prozess der Meinungsbildung. Zu einem demokratischen Prozess gehört aber auch, dass ein nach kontroverser Diskussion zustande gekommener Entscheid, wenn er einmal gefällt ist, auch respektiert wird. Und nicht regionale Unterorganisationen dann in einer nationalen Frage einen Sonderzug fahren. Das ist eine Voraussetzung für unsere Schlagkraft bei der Verteidigung der sozialen Interessen. Und das ist auch die Regelung in unseren Statuten. Das heisst der Verfassung, die wir uns für das gemeinsame Funktionieren in unserer Organisation gegeben haben. Das muss hier aus aktuellem Anlass wieder einmal in Erinnerung gerufen werden. Was wir jetzt erlebt haben, darf sich nicht wiederholen.
</p><p>An dieser Delegiertenversammlung wollen wir aber nicht vor allem Rückschau halten, sondern nach vorne blicken. Wir sind die wichtigste Kraft bei der Verteidigung der Renten in unserem Land. Das bedeutet, dass Sozialabbau auch nach dem 24. September nicht in Frage kommt. Und dass wir einen Rentenabbau mit dem Referendum bekämpfen werden.
</p><p>Das genügt aber nicht. Die Wirtschaftsverbände haben in ihrer Kampagne die Rentnerinnen und Rentner mit dem Schlagwort "Rentner bestrafen" zu einem Nein aufgerufen, weil sie keine Rentenerhöhung bekommen hätten. Zu viele in der älteren Generation sind dieser Neid-Parole gefolgt. Dieses Nein ist aber kein Nein zu höheren Renten. Sondern ein Aufruf für eine Verbesserung auch der heutigen Renten.
</p><p>Es ist eine Tatsache, dass die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten den Renten davonlaufen. Deshalb müssen wir in einer nächsten Etappe vertiefen, wie wir dafür sorgen können, dass die Renten, angefangen mit den heutigen, in Zukunft mit den Krankenkassenprämien und den Gesundheitskosten Schritt halten. Das ist der Vorschlag des Präsidialausschusses und des Vorstands. Für die Realisierung müssen wir alle Mittel bis hin zu den Volksrechten in Betracht ziehen.
</p><p>Für eine neue Offensive sind wir aber nicht nur bei den Renten gefragt. Auch bei der Lohngleichheit muss es jetzt endlich vorwärtsgehen. Das ist das zweite grosse Thema dieser Delegiertenversammlung.
</p><p>Ein Grosskampf steht uns, zusammen mit den allen demokratischen Kräften in diesem Land, im Abstimmungskampf gegen No Billag bevor. Die beabsichtigte Zerstörung der SRG als wichtigstem öffentlichen Informationskanal unseres vielfältigen Landes hat, wenn man es gründlicher durchdenkt, Staatsstreichcharakter. Eine Demokratie braucht funktionierende unabhängige Medien wie die Luft zum Atmen. Wir können den Schaden gar nicht ermessen, der uns droht, wenn die Medienlandschaft schwergewichtig nur noch aus kommerzialisierten und von SVP-Oligarchen dominierten Medien bestehen würde.
</p><p>Grosse Gefahren drohen auch für unsere Bahnen, eine grosse Errungenschaft, auf die wir auch im internationalen Vergleich stolz sein können. Unser öffentliches Verkehrssystem ist deshalb so leistungsfähig, weil die Schweiz die Liberalisierungspolitik von Ländern wie England oder Deutschland nicht mitgemacht hat. Jetzt droht uns dieser Unsinn mit Fernbussen und einem Konkurrenzsystem im nationalen Verkehr, nur weil dies der Direktor des BAV gerne so hätte. Für solche Neuorientierungen braucht es aber mehr als Amtsentscheide, sondern politische Weichenstellungen. Wir unterstützen den SEV beim Widerstand gegen die verfehlte Liberalisierung des Fernverkehrs durch die Hintertür.
</p><p>Zum Abschluss meiner Eröffnung eine erfreuliche Feststellung. Das Bundesgericht hat in den letzten Monaten zwei gewerkschaftlich sehr positive Entscheide gefällt. Zuerst wurde die neue Neuenburger Mindestlohnregelung gutgeheissen, ein wichtiger Schritt nach vorne für unsere Mindestlohnkampagne. Und vor kurzem erst ist auf eine Beschwerde des VPOD das Zutrittsrecht der Gewerkschaften bestätigt worden. Auch das eine wichtige Errungenschaft für unsere Verbände im gewerkschaftlichen Alltag, in dem zu oft auch Selbstverständlichkeiten zuerst durchgesetzt werden müssen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5149</guid><pubDate>Fri, 03 Nov 2017 09:37:51 +0100</pubDate><title>Krankenkassenprämien fressen Renten – Mehr AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/krankenkassenpraemien-fressen-renten-mehr-ahv</link><description>SGB-Delegierte beschliessen Forderungen für Reform der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB haben nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 die anstehenden Herausforderungen analysiert und Forderungen beschlossen. Mit dem Nein bleiben viele Probleme ungelöst: Die AHV ist unterfinanziert, die Pensionskassen-Renten der breiten Bevölkerung sinken weiter, die Frauen bleiben in der zweiten Säule benachteiligt, ältere Arbeitnehmende haben nach Stellenverlust keine Rentengarantie in der zweiten Säule und die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sinkt wegen den stetig steigenden Krankenkassenprämien immer mehr.
</p><p>Die SGB-Delegierten fordern deshalb:</p><ul><li>Die AHV-Renten müssen erhöht werden, damit sie mit den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten Schritt halten.</li><li>Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form von höheren Lohnbeiträgen. Das AHV-Mehrwertsteuerprozent muss endlich vollständig in die AHV fliessen.</li><li>In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Der SGB wird eine entsprechende Kampagne lancieren.</li><li>Für langjährige, ältere Arbeitnehmende muss der Kündigungsschutz verbessert werden. Bei Stellenverlust ab 58 sollen sie in der alten Pensionskasse bleiben können. Weiter braucht es mir Branchenlösungen für den vorzeitigen Altersrücktritt.</li><li>Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben.</li></ul><p>Weiter haben die Delegierten beschlossen, in der anstehenden Revision des Gleichstellungsgesetzes den Druck für effektive Massnahmen zur Beseitigung der Lohnungleichheit zu erhöhen. Die Missachtung des entsprechenden Verfassungsartikels ist ein über 20-jähriger Skandal und gehört dringend beendet. Es braucht behördliche Kontrollen, Sanktionen und den stärkeren Einbezug der Gewerkschaften.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mit einer einstimmig beschlossenen Resolution kündigten die Delegierten an, dass sich der SGB mit voller Kraft gegen No Billag zu kämpfen. Diese Initiative schafft den Service Public in den Medien ab, was der Demokratie und dem Zusammenhalt in der Schweiz schadet. Ausserdem sprachen sich die Delegierten gegen die Pläne zur Liberalisierung des Schienenfernverkehrs aus und forderten die marokkanischen Behörden in einer weiteren Resolution auf, die GewerkschafterInnen und politischen Gefangenen in der Rif-Region sofort freizulassen und auf deren soziale und wirtschaftliche Forderungen einzutreten.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5146</guid><pubDate>Wed, 01 Nov 2017 14:24:46 +0100</pubDate><title>Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern): Vernehmlassungsantwort</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/teilrevision-des-bundesgesetzes-ueber-die-krankenversicherung-zulassung-von-leistungserbringern-vernehmlassungsantwort</link><description></description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5144</guid><pubDate>Wed, 01 Nov 2017 13:49:23 +0100</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort Vorentwurf Bundesgesetz über die Bearbeitung von Personendaten im EDA (VE-BPDG-EDA)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vernehmlassungsantwort-vorentwurf-bundesgesetz-ueber-die-bearbeitung-von-personendaten-im-eda-ve-bpdg-eda</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5140</guid><pubDate>Thu, 26 Oct 2017 09:01:28 +0200</pubDate><title>Freihandel aus Sicht der Gewerkschaften </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/freihandel-aus-sicht-der-gewerkschaften</link><description>Ein Tagungshinweis </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> TiSA, TTIP, CETA: jedem wachen Kopf in den Gewerkschaften sind diese Begriffe bekannt. Genügend? Sicher dann, wenn er (oder sie) an der gewerkschaftlichen Tagung zum Freihandel teilgenommen hat. </p><p>Die Linke und damit auch die Gewerkschaften diskutieren die Freihandelspolitik seit langem kritisch und oft auch kontrovers. Verwunderlich ist das nicht, denn die neue Generation der Freihandelsüberzeugten fordert immer ausgeprägter einen umfassenden privaten Zugang für möglichst viele, auch staatlich erbrachte, Dienstleistungen. Nationalstaatlicher politischer Regelung und dem Service public droht damit die Rolle der zweiten Geige. Private Handels- und neu auch Investitionsschutzgerichte bedeuten eine Gefahr für die staatliche Zuständigkeit - und auch für die fundamentalen Sozialrechte. 
</p><p>Zugegeben: Trump bremst zur Zeit bei einer Ausweitung des Freihandels; die Diskussion hat sich abgekühlt. Kommt dazu, dass der Protektionismus auch in anderen Staaten an Bedeutung gewinnt. Im Moment herrscht also Blockade vor. Die aktuelle Freihandelspolitik ist von Unübersichtlichkeit gekennzeichnet. Das aber kann sich rasch wieder ändern. 
</p><p>Die neue Unübersichtlichkeit in Sachen Freihandelspolitik steht im Zentrum einer Tagung (Deutsch/Französisch), die der SGB am 24. November in Bern organisiert. Dabei wollen wir uns vor allem folgende Fragen stellen: </p><ul><li>Wie positionieren sich die Gewerkschaften und andere progressive Kräfte?</li></ul><ul><li>Was sind unsere Differenzen zu Trump und co?</li></ul><ul><li>Wo sind im Bereich des Service Public und der Sozialklauseln die Grenzen des Verhandelbaren? </li></ul><p>In Workshops und Vorträgen werden u.a. folgende Themen behandelt:</p><ul><li>Freihandelsabkommen und Service Public/Privatisierung</li></ul><ul><li>Freihandelsabkommen, Infrastruktur und Verkehr</li></ul><ul><li>Grenzüberschreitende Projekte für ein soziales Europa</li></ul><ul><li>Entwicklungen im EU-Recht zur Mobilität / Bedeutung für den Schweizer Arbeitsmarkt?</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5138</guid><pubDate>Tue, 24 Oct 2017 14:58:25 +0200</pubDate><title>9’500 Jugendliche haben noch keine Lehrstelle!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/9-500-jugendliche-haben-noch-keine-lehrstelle</link><description>Lehrstellenbarometer verharmlost</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 19. Oktober hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den Lehrstellenbarometer per Ende August 2017 veröffentlicht. Der SGB interpretiert die Zahlen weniger optimistisch als das SBFI. </p><p>Der neueste Lehrstellenbarometer unterschätzt die Schwierigkeiten, welchen die Jugendlichen auf Lehrstellensuche aktuell ausgesetzt sind. Zwar übersteigt das Angebot an Lehrstellen in absoluten Zahlen die Nachfrage. Die Lage der Jugendlichen ist aber alles andere als rosig. Die Nachfrage nach Lehrstellen hat gegenüber dem Vorjahr um 13 % zugenommen, die angebotenen Lehrstellen jedoch nur um 3 %. Beinahe 9'500 Jugendliche hatten am 31.August 2017 noch keine Lehrstelle und auch keine andere Lösung gefunden.
</p><p> Mehrere Branchen bieten heute zu wenig Lehrstellen an. Das gilt vor allem für mehrheitlich weiblich geprägte Berufsfelder wie Gesundheit und Soziales. Deswegen sind junge Frauen zu viel mehr Bewerbungen gezwungen als ihre männlichen Kollegen. Das ist unbefriedigend - und diskriminierend. 
</p><p>Es gibt aber auch das Umgekehrte: In einigen Branchen werden viele Lehrstellen nicht besetzt. Das gilt insbesondere für Berufe im Bau und in den Dienstleistungen. Die Arbeitgeber geben den Jugendlichen die Schuld - sie würden den Erwartungen nicht entsprechen. Oder sie verweisen auf mangelnde Unterstützung bei der Werbung durch Schulen und Eltern. Verschwiegen wird dabei, dass es sich bei diesen Branchen häufig um jene handelt, in denen die Jugendlichen rasch als billige Arbeitskraft behandelt und folglich die Qualität der Ausbildung und die Sicherheitsvorschriften hintenan gesetzt werden. 
</p><p>Deshalb verlangt der SGB, dass Bund und Kantone die Lehraufsicht verstärken und vermehrt darüber wachen, dass die Schutzmassnahmen für Lehrlinge besser umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5137</guid><pubDate>Tue, 24 Oct 2017 13:24:57 +0200</pubDate><title>Dossier 125: Digitalisierung muss den Berufstätigen nützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-125-digitalisierung-muss-den-berufstaetigen-nuetzen</link><description>Analyse und Handlungsbedarf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In einem neuen Dossier analysiert der SGB die "Digitalisierung" sowohl aus wirtschaftlicher wie aus juristischer Sicht. Gleichzeitig zeigt er den politischen Handlungsbedarf auf. </p><p>Der SGB widmet sich in diesem Dossier verschiedenen Formen, in denen sich die Digitalisierung ausdrückt, so etwa der Rationalisierung, der Auslagerung von Dienstleistungen ins Ausland (Offshoring), neuen Produkten und Produktionsprozessen (Beispiele Printmedien oder Detailhandel) und dadurch bedingtem Strukturwandel, der Plattformarbeit (Uberisierung, Crowdwork). Thematisiert wird die Abnahme der Ortsgebundenheit der Arbeit und des direkten zwischenmenschlichen Kontaktes sowie die zunehmende Vermischung von Arbeit und Freizeit. 
</p><p>Die Forderungen des SGB gehen vom Postulat aus, dass die Digitalisierung den Berufstätigen nützen muss. Dazu sind gute Arbeitsbedingungen durchzusetzen, die vor Missbräuchen schützen müssen. Das gilt sowohl für die gesetzliche wie für die GAV-Ebene. Und beider Durchsetzung in der Praxis. Zu verbessern ist die Aus- und Weiterbildung: sie hat ausreichend Angebote für Erwachsene zu schaffen (Validation, Nachholbildung). Zudem soll die Geld- und Fiskalpolitik vermehrt auf das Ziel einer möglichst tiefen Arbeitslosigkeit ausgerichtet werden. </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5135</guid><pubDate>Mon, 23 Oct 2017 13:34:47 +0200</pubDate><title>Bundesrat will lieber Olympia statt Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-will-lieber-olympia-statt-vaterschaftsurlaub</link><description>Sparen da, Klotzen dort</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die bürgerliche Männermehrheit im Bundesrat hat am 18. Oktober die moderate Initiative für einen Vaterschaftsurlaub in den Wind geschlagen. Und ebenso alle noch moderateren Gegenvorschläge, die Bundesrat Berset ins Spiel gebracht hat. Es koste zuviel, so die Krücke der Argumentation. </p><p>Zu teuer sind den Bundesratsmännern die jährlich 420 Mio. Franken, die ein vierwöchiger Vaterschaftsurlaub kosten würde. Nicht zu teuer ist dem Bundesrat die Milliarde, die eine Olympiakandidatur kosten würde - dieses Geld hat er am selben Tag gesprochen. 
</p><h3>Schweiz Schlusslicht bei Elternurlaub </h3><p>Wenn es um gesetzliche Ansprüche auf geburtsbezogene Elternurlaube geht, hinkt die Schweiz dem europäischen Ausland meilenweit hinterher: Während Eltern in der EU pro Kind je mindestens vier Monate Elternzeit beziehen können, haben frischgebackene Eltern hierzulande 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und gerade mal einen Tag Vaterschaftsurlaub zugute. Das reicht den Vätern kaum, um die Geburt zu erleben, und den Müttern auch nur knapp, um sich davon zu erholen. Die Neuorganisation und das Sich-Kennenlernen als Familie brauchen definitiv mehr Zeit. 
</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist dies jedoch Sache von ArbeitgeberInnen und Sozialpartnern. Er selber will sich auf die familienergänzende Kinderbetreuung konzentrieren und sieht dafür einen Zehntel des Olympiabudgets vor - 100 Millionen Franken Finanzhilfe über fünf Jahre... 
</p><h3>Gewerkschaften sind dran </h3><p>Die Gewerkschaften machen ihre Hausaufgaben: In den letzten Jahren war der Ausbau von Vaterschaftsurlaub Spitzenreiter bei den GAV-Verbesserungen, nicht wenige Väter profitieren deshalb von einer, zwei oder noch mehr Wochen Vaterschaftsurlaub. Doch es kann nicht sein, dass Lösungen für Eltern davon abhängen, ob die Arbeitgeber mitspielen oder nicht. Denn viele von ihnen scheuen Kosten und Organisation, die die bezahlte Abwesenheit von Vätern mit sich bringt. Was sie bei den jährlichen Wiederholungskursen der Armee anstandslos schlucken, soll plötzlich bei der Geburt eines Kindes ein Problem sein - als ob das Töten Lernen ein hehrerer Zweck wäre als ein Kind ins Leben zu begleiten. 
</p><p>Deshalb wäre ein gesetzliches Minimum, das über einen Tag hinausgeht, dringend nötig. Gerade der Bundesrat, der im Kontext der Fachkräfteinititiative die Erwerbsintegration der Frauen fördern will, müsste ein Interesse daran haben, die Verantwortung für Kinder auf beide Elternteile zu verteilen. Ein Vaterschaftsurlaub wäre ein kleiner, aber bitter nötiger erster Schritt. 
</p><h3>Familie: nicht nur Privatsache </h3><p>Weitere wichtige Schritte, die der SGB schon lange fordert, sind ein längerer Mutterschaftsurlaub mit 100% Erwerbsersatz und je 12 Wochen Elternzeit für beide Elternteile, die ihnen nicht nur einen guten Start ins Familienleben ermöglichen, sondern auch die anschliessende Organisation des Alltags erleichtern. Das würde den Eltern ermöglichen, festgefahrene Rollenvorstellungen zu überdenken und sich gemeinsam um das Familieneinkommen und die Kinderbetreuung zu kümmern. Familie ist nicht nur Privatsache: Sie ist Sache von Männern und Frauen - und wenn es Bund und Arbeitgebern ernst ist mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels, auch Sache der öffentlichen Hand. Die Schweiz muss aufbrechen in eine Zukunft, in der einmalige Grossereignisse nicht wichtiger sind als die andauernde Familienarbeit. Die Initiative für einen Vaterschaftsurlaub bietet dazu eine erste Chance. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5133</guid><pubDate>Fri, 20 Oct 2017 11:21:26 +0200</pubDate><title>Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung. Vernehmlassungsantwort</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-des-bundesgesetzes-ueber-die-krankenversicherung-anpassung-der-franchisen-an-die-kostenentwicklung-vernehmlassungsantwort</link><description></description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5130</guid><pubDate>Thu, 12 Oct 2017 14:04:58 +0200</pubDate><title>Dossier 124: Immer mehr höhere Ausbildung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/dossier-124-immer-mehr-hoehere-ausbildung</link><description>Analyse und gewerkschaftliche Forderungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Hälfte aller Erwerbstätigen zwischen 25 und 39 Jahren verfügt heute über einen tertiären Abschluss, also einen Abschluss auf Stufe Hochschule oder höhere Berufsbildung. Was bedeutet das? Dieser Frage geht das neueste SGB-Dossier nach. </p><p>Auch bei den 55- bis 65-jährigen ist der Anteil jener mit einem tertiären Abschluss hoch. Er beträgt 35 %. Dennoch weckt die Tertiarisierung der Ausbildung Ängste. Welche Zukunft für die Jugendlichen, die keine rein schulische Ausbildung anstreben wollen bzw. können? Hat die Lehre noch einen eigenen Wert oder ist sie zu einer Zwischenstufe vor der Tertiärausbildung geworden? Und: werden die neu akademisch Ausgebildeten alle eine Beschäftigung finden?
</p><p>Dieses Dossier untersucht die Entwicklung des Bildungsstands der Schweizer Erwerbsbevölkerung seit dem Jahr 1970, insbesondere den Anteil an Tertiärabschlüssen in den verschiedenen Berufen und Branchen. Anschliessend analysiert es diesen Wandel und erhebt entsprechende Vorschläge und Forderungen.
</p><h3>Je nach Berufsfeld andere Entwicklung</h3><p>Die Daten zeigen: Das Ausbildungsniveau der Erwerbstätigen entwickelt sich je nach Beruf und Bildungsstand der Individuen sehr unterschiedlich. Die Berufe in den Bereichen Informatik, Chemie, Elektronik, Finanz und Marketing wurden immer mehr durch Menschen besetzt, die eine Ausbildung auf tertiärem Niveau absolviert haben. In anderen Berufen, z.B. im Gewerbe, in Bau, Verkauf, Verkehr, Uhren- und Metallindustrie, ist hingegen die Lehre dominant geblieben. Schliesslich ist festzustellen, dass ein Grossteil der Zunahme tertiärer Ausbildung nicht durch den Arbeitsmarkt, sondern institutionell bedingt ist und nach einem politischen Willen beschlossen wurde (PrimarlehrerInnen, KrankenpflegerInnen, usw.). 
</p><p>Des Weitern zeigt die Analyse, dass es einerseits in fast allen Berufen immer mehr Erwerbstätige mit Abschlüssen auf höherem Niveau gibt. Andererseits steigt die Anzahl der Beschäftigten in den Berufen mit hohen Qualifikationsanforderungen. Die neueren Generationen bevorzugen also höhere Abschlüsse und (in Bezug auf die Ausbildung) anspruchsvollere Berufe; sie verändern damit schrittweise das Ausbildungsniveau der Erwerbsbevölkerung in der Schweiz. 
</p><h3>Forderungen der Gewerkschaften </h3><p>Die Erwerbstätigen müssen von der Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren können. Dazu sind gewisse Massnahmen nötig. Grundsätzlich muss in der Schweiz der Zugang zu Grundausbildung und Weiterbildung für alle – ohne Rücksicht auf die soziale Schicht und das Alter – gewährleistet sein. Der Erwerb von Kernqualifikationen und von digitalen Kompetenzen ist ein absolutes Muss.
</p><p>Ein bezahlter Bildungsurlaub von mindestens 5 Tagen würde die Schwelle für Weiterbildungen senken. Für diejenigen, die gewisse Kompetenz- und Qualifikationsanforderungen nicht erreichen können, müssen Alternativen zu den üblichen Ausbildungswegen geschaffen werden. Die Lehre ist insbesondere weiter zu fördern, als hochwertige Ausbildung an sich und als Zwischenstufe für eine Tertiärausbildung. Die am Arbeitsplatz oder in Ausbildung erworbenen Kompetenzen sind aufzuwerten und zu entwickeln, sodass alle Arbeitenden ihre Beschäftigungsfähigkeit und Chancen auf dem sich verändernden Arbeitsmarkt aufrechterhalten können. Bildungs- und Berufsberatung sowie Kompetenzbilanz sind zu erweitern.
</p><p>Obwohl sie immer besser ausgebildet sind, sind die Frauen auf dem Arbeitsmarkt immer noch benachteiligt. Massnahmen zur Vereinbarkeit von Ausbildung, Arbeit und Familie müssen ausgebaut werden. Menschen mit Migrationshintergrund brauchen ebenfalls spezifische Unterstützung, um Ungleichheiten endlich abzubauen. Schliesslich muss die Aus- und Weiterbildung finanziell unterstützt werden, zum Beispiel durch die GAV, und den Arbeitenden sollte genug Zeit für Weiterbildung und berufliche Entwicklung eingeräumt werden. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5128</guid><pubDate>Mon, 09 Oct 2017 16:26:06 +0200</pubDate><title>Parl. In. Rev. Art. 8a UWG: Still-schweigende Vertragsverlängerungen Dienstleistungsverträge. Mehr Infos und Schutz für KonsumentInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parl-in-rev-art-8a-uwg-still-schweigende-vertragsverlaengerungen-dienstleistungsvertraege-mehr-infos-und-schutz-fuer-konsumentinnen</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5126</guid><pubDate>Mon, 09 Oct 2017 16:15:24 +0200</pubDate><title>Totalrevision des Bundesgesetzes über die Nationalstrassenabgabe: Vernehmlassungsverfahren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/totalrevision-des-bundesgesetzes-ueber-die-nationalstrassenabgabe-vernehmlassungsverfahren</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Verkehr</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5124</guid><pubDate>Mon, 09 Oct 2017 15:43:42 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassungsantwort-zum-bundesgesetz-ueber-die-berechnung-des-beteiligungsabzugs-bei-too-big-to-fail-instrumenten</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5121</guid><pubDate>Tue, 03 Oct 2017 14:23:00 +0200</pubDate><title>Keine Verwässerung der Stellenmeldepflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-verwaesserung-der-stellenmeldepflicht</link><description>Umsetzung MEI: Meldepflicht bei 5 Prozent Arbeitslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossene Stellenmeldepflicht muss den älteren Arbeitslosen nützen. Deshalb muss sie so ausgestaltet sein, dass den Betroffenen mit der Einführung der Meldepflicht sofort auch tatsächlich Job-Angebote unterbreitet werden.
</p><p>Für den SGB ist es deshalb klar, dass von Beginn weg alle Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr gemeldet werden müssen. Und nicht in einem ersten Schritt nur in Branchen mit einer Quote von 8 Prozent oder mehr.
</p><p>Der 8-Prozent-Vorschlag der Kantone, der gemäss "NZZ am Sonntag" und anderen Medien auch im Bundesrat auf offene Ohren stösst, würde bloss dazu führen, dass die Firmen die Meldepflicht umgehen. Ausserdem führt er zu Rechtsunsicherheit. Die Meldung der Stelle ist für die Firmen mit einem sehr geringen Aufwand möglich (z.B. auf <a href="https://www.job-room.ch/pages/job/jobSearch.xhtml" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.job-room.ch</a>).
</p><p>Bei der Wartefrist der Firmen, wie lange die Stellen ausschliesslich in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV ausgeschrieben sind, ist Flexibiltät möglich, vor allem in der Einführungsphase. Die RAV sollten den Firmen rasch mitteilen, wenn sie wahrscheinlich keine oder nur wenige passende Stellensuchende haben. Die Wartezeit sollte dann entfallen. Die ausführliche Position des SGB zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht lesen Sie in der angehängten Vernehmlassungsantwort.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5119</guid><pubDate>Tue, 03 Oct 2017 14:00:20 +0200</pubDate><title>Die Medienlandschaft neu denken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-medienlandschaft-neu-denken</link><description>media FORTI: Aufruf für starke Schweizer Medien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vierte Gewalt ist in Gefahr. Weltweit. Aber auch in der Schweiz wird die Medienlandschaft in rasantem Tempo umgepflügt.</p><p class="Text">Hinfällige Geschäftsmodelle, Zeitungssterben, Medienkonzentration in wenigen Händen, weit verbreiteter Qualitätsverlust, Angriffe auf öffentlich-rechtliche Medien sind nur einige Stichworte zu dieser Revolution. Das ist gefährlich für eine Demokratie.</p><p class="Text">Dies spüren immer mehr Menschen. Deshalb hat die Gruppe media FORTI einen Aufruf gestartet, die Medienschweiz neu zu denken. Sie verlangt eine neue Infrastruktur für modernen Journalismus, auf der private Anbieter untereinander im Wettbewerb stehen und eine starke SRG, die einen Service-public-Auftrag erfüllt. Den Aufruf lesen und unterzeichnen können Sie <a href="https://www.mediaforti.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">hier.</a></p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5116</guid><pubDate>Mon, 02 Oct 2017 12:00:29 +0200</pubDate><title>Vernehmlassung Parl. Initiative Reynard 13.407: Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vernehmlassung-parl-initiative-reynard-13-407-kampf-gegen-die-diskriminierung-aufgrund-der-sexuellen-orientierung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5114</guid><pubDate>Mon, 02 Oct 2017 08:49:57 +0200</pubDate><title>Die Digitalisierung muss den Berufstätigen nützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-digitalisierung-muss-den-berufstaetigen-nuetzen</link><description>SGB-Studie zu den Folgen der Digitalisierung der Arbeitswelt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die "Digitalisierung" hat viele Facetten. Viele Leute denken an den verstärkten Einsatz von Computern und Robotern in den Firmen. Und an die Vergabe von Jobs und Aufträgen über Internetplattformen ("Uberisierung", "Crowdworking").
</p><p>Tatsächlich sind aber die Verlagerung von Büro-Arbeitsplätzen ins Ausland, das Wachstum des Internethandels oder die Verschiebung von Print- zu Onlinewerbung ebenso bedeutend. Arbeit und Freizeit drohen sich zu vermischen.
</p><p>Die Digitalisierung bringt viele Vorteile, beinhaltet aber auch Gefahren für Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen. In der Vergangenheit hat die Schweiz die Phasen des technologischen Wandels relativ gut gemeistert. Unter den Betroffenen gab es zwar immer wieder traurige Schicksale. Doch die Gewerkschaften und die Wirtschaftspolitik haben dafür gesorgt, dass die Berufstätigen insgesamt davon profitieren.
</p><p>Die Digitalisierung muss den Berufstätigen nützen. Die Gewerkschaften fordern u.a.:</p><ul><li>Eine Kontrolloffensive gegen digitale Schwarzarbeit und arbeitsrechtliche Missbräuche.</li><li>Regelungen fürs Homeoffice, wo Gesetzeslücken im Arbeitnehmerschutz bestehen, z. B. in den Bereichen Gesundheit und Materialkosten sowie bei Haftungsfragen.</li><li>Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in gefährdeten Branchen: Detailhandel, JournalistInnen, Taxi, Versicherung, Banken (Verbesserung des bestehenden GAV).</li><li>Eine Offensive bei der Aus- und Weiterbildung. Die Kantone und die Arbeitgeber sollen endlich ausreichend Angebote für Erwachsene schaffen (Validation, Nachholbildung usw.) und mitfinanzieren.</li><li>Ausreichend hohe Gewinnsteuern der Firmen, um allfällige Zusatzgewinne abzuschöpfen - zur Finanzierung der Aus- und Weiterbildung.</li><li>Einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Arbeitnehmende.</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär für Arbeitsrecht, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5113</guid><pubDate>Thu, 28 Sep 2017 14:36:27 +0200</pubDate><title>Falschen Elan der Grundversorger zurückbinden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/falschen-elan-der-grundversorger-zurueckbinden</link><description>Ständerat schätzt Grundversorgung hoch und kritisiert deshalb Grundversorger</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wenn das Parlament zwei Grossunternehmen wie der Post und den SBB in voller Fahrt ins Lenkrad greift, ist das ein starkes Zeichen! Der Ständerat gab in dieser Session ein solches Zeichen. </p><p>Das Plenum des Ständerats setzte ein Moratorium gegen die Schliessung von Billett-Drittverkaufsstellen durch die SBB durch. Vergeblich versuchte die Bundespräsidentin, den Ständerätinnen und Ständeräten diesen Eingriff auszureden. Je länger sie argumentierte, desto weniger Verkaufsstellen waren von der Schliessung bedroht, zum Schluss ihres Plädoyers waren es noch ganze zehn strittige Stellen und 0.8% der Billette! Allein, es half alles nichts. 
</p><p>Frau Leuthard hat nun den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die SBB weitere Schliessungen dieser Verkaufsstellen bis 2020 unterlassen. Und ist sicher gut beraten, sich ernstlich dafür einzusetzen, denn der Unmut über die grossen Grundversorger war in dieser Session mit Händen zu greifen. 
</p><h3>Post nicht unkontrolliert walten lassen </h3><p>Der Ständerat griff nämlich auch der Post ins Rad, deren Abbaupolitik bei den Poststellen längst nicht nur in ländlichen Gegenden, sondern auch in den Städten für massiven Ärger sorgt. Die Bundespräsidentin wollte der Kritik zuvorkommen, indem sie vor der Session eine Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung zusammenstellte. Diese beliebte schweizerische Methode (man setze eine Arbeitsgruppe ein) hielt den kleinen Rat jedoch nicht davon ab, die Motion der eigenen Kommission zur strategischen Poststellenplanung zu behandeln. Der Bundesrat wird verpflichtet, "von der Post unverzüglich die konzeptionelle Poststellennetz-Planung einzufordern." Und der Ständerat skizzierte auch gleich, was erwartet wird: Transparenz über die Absichten, langfristige Strategie, Evaluation der Kundenbedürfnisse bei Hausservice und Agenturen sowie Überprüfung der Erreichbarkeitskriterien. Innert eines Jahres sollen dazu Vorschläge ausgearbeitet werden. 
</p><p>Die Bundespräsidentin hielt dagegen. Je länger sie hier redete, desto grösser wurde das Defizit der Poststellen. Heute noch 200 Mio. Franken, würden es im Jahr 2022 schon 400 Mio. sein. Es sei romantisch, aber überhaupt nicht zeitgemäss, jedem Dorf seinen Metzger, seinen Laden und seine Post zu wünschen. Half alles nichts, der Ständerat überwies die Motion mit 31 zu 5 Stimmen. 
</p><h3>Ja zum Gebührenmodell im medialen Service public </h3><p>Kleine Verschnaufpause für die SRG im Dauer-Bashing: nach einer gleichermassen emotionalen wie engagierten Debatte von 69 Rednerinnen und Rednern hat der Nationalrat die No-Billag-Initiative mit 122 gegen 42 Stimmen abgelehnt. Auch der Gegenvorschlag der SVP, sekundiert von Economiesuisse, der die Halbierung der Haushaltsgebühr beabsichtigte, wurde im Plenum verworfen. Etwas weniger deutlich, aber noch immer mit klarer Mehrheit von 108 zu 70 Stimmen. Das ist gut als Ausgangspunkt für die Gegenkampagne zur Initiative, aber gefährlich bleibt diese dennoch. Und: der Nationalrat hat das Gebührenmodell, nicht aber die SRG durch alle Böden hindurch verteidigt. Die Voten waren differenziert. 
</p><p>Die SRG provoziert weiterhin mit der Werbeplattform Admeira. Der Ständerat überwies die Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), die verlangt, dass Kooperationen der SRG mit anderen Medienpartnern zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beizutragen hätten. </p>]]></content:encoded><category>Post</category><category>Verkehr</category><category>Service Public</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5111</guid><pubDate>Wed, 27 Sep 2017 14:34:13 +0200</pubDate><title>Rentenreform: Eine verpasste Chance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenreform-eine-verpasste-chance</link><description>Aber die Ziele der Altersvorsorge 2020 bleiben aktuell</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 ist in einer sozialen Perspektive ein schmerzhafter Rückschlag. Oder genauer: Eine verpasste grosse Chance für soziale Fortschritte.</p><p>Die Vorlage hätte für viele Jahre eine solide Finanzierung der AHV gebracht. Und das Rentensystem wäre sozial modernisiert worden, mit Vorteilen für fast alle.
</p><h3>Das Nein hat es viel leichter</h3><p>Das Abstimmungsresultat bestätigt einmal mehr, dass es, wenn es um die Renten geht, das Nein viel leichter hat als ein Ja zu einer Veränderung. Schaut man genauer hin, so waren es allerdings schwergewichtig sozialpolitische Argumente, die zu einem Nein führten. Die Wirtschaftsverbände beliessen es mit ihrer Kampagne nicht dabei, die Generationen gegeneinander aufzuhetzen. Sie und die mit ihnen verbündeten Rechtsparteien hatten Verbesserungen für die Rentner immer bekämpft. Jetzt warben sie mit dem Slogan "Rentner bestrafen" für das Nein, weil die Rentnerinnen und Rentner den Zuschlag nicht bekämen. Viele Ältere, die Mühe haben, mit der Rente über die Runden zu kommen, folgten dieser Parole. Das aber spricht nicht für schlechtere, sondern für bessere AHV-Renten für alle. Den Gegnern der Vorsorgereform wird ihre eigene Kampagne noch auf die Füsse fallen.
</p><p>Auch viele Frauen stimmten Nein, weil sie die Heraufsetzung des Rentenalters nicht akzeptieren konnten. Dies umso weniger, als die Frauen in der Schweiz noch immer deutlich weniger verdienen als die Männer. Die auch Jahrzehnte nach Annahme des entsprechenden Verfassungsartikels nicht realisierte Lohngleichheit war und bleibt auch in der Rentenfrage ein wichtiger Faktor bei der Meinungsbildung.
</p><h3>Protest gegen Pensionskassen</h3><p>Für grossen Unmut sorgten in Diskussionen regelmässig auch die sich unabhängig von der gesetzlichen Regelung ständig verschlechternden Pensionskassenrenten. Sie bewogen nicht wenige, aus Protest ein Nein in die Urne zu legen.
</p><p>Wenn es eine unmittelbare Lehre aus dem Abstimmungsresultat gibt, dann jene, dass die Finanzierungsvorlage für einmal besser abgeschnitten hat als die Rentenvorlage. Früher war das anders. Im Ergebnis heisst das nichts anderes, als dass eine Mehrheit für eine Zusatzfinanzierung für die AHV in Reichweite wäre. Ob die politische Weisheit und Weitsicht vorhanden ist, sich in einem ersten Schritt auf eine reine Zusatzfinanzierung zu konzentrieren, ist allerdings zweifelhaft. Realisierbar wäre sie rasch, vorausgesetzt der politische Wille wäre da, wenn sie mittels der im Abstimmungskampf kaum bestrittenen Lohnpromille realisiert würde. Denn dafür wäre keine obligatorische Volksabstimmung nötig.
</p><h3>Die Renten weiter verteidigen</h3><p>Für die Gewerkschaften bleibt klar, dass sie die Renten gegen jeden Abbau verteidigen werden. Der knappe Misserfolg vom Sonntag ändert nichts daran, dass die gewerkschaftlichen Abstimmungserfolge gegen den Rentenabbau in den Jahren 2004 und 2010 viel grösser waren (mehr als zwei Drittel bzw. über 70% Nein). Die Sieger vom Sonntag werden bald an ihre Grenzen stossen.
</p><p>Trotz des Rückschlags vom Sonntag bleibt eine starke AHV ein zentrales Ziel des gewerkschaftlichen Kampfs. Schon die Einführung der AHV vor siebzig Jahren wurde nur möglich, weil die Arbeiterbewegung sich trotz vieler Niederlagen nicht entmutigen liess und weiter kämpfte. Die Volksinitiative AHVplus hatte vor einem Jahr in der Volksabstimmung einen Ja-Anteil von gut 40% erreicht. Bei der Altersvorsorge 2020 waren es jetzt fast 48%.
</p><p>Das Ziel besserer AHV-Renten bleibt für die Zukunft aktuell. Unabhängig von der verpassten Chance vom Sonntag. Dafür sorgen allein schon die wegen der tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten sinkenden Renten der Pensionskassen. Und die steigenden Krankenkassenprämien, die den AHV-Renten davonlaufen. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5107</guid><pubDate>Wed, 27 Sep 2017 12:23:02 +0200</pubDate><title>Vernehmlassung zur Totalrevision der Notfallschutzverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/vernehmlassung-zur-totalrevision-der-notfallschutzverordnung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5106</guid><pubDate>Wed, 27 Sep 2017 11:40:56 +0200</pubDate><title>Höhere Beiträge für AbsolventInnen höherer Berufsbildung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/hoehere-beitraege-fuer-absolventinnen-hoeherer-berufsbildung</link><description>Gewerkschaftliches Beharren zahlt sich aus!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer sich auf eine eidgenössische Berufsprüfung vorbereitet, wird vom Bund ab nächstem Jahr finanziell markant besser unterstützt. Das hat der Bundesrat am 15. September 2017 beschlossen. Auch auf gewerkschaftlichen Druck hin. </p><p>Wer eine höhere Berufsbildung anpackt, kann ab dem 1.1.2018 neu verlangen, dass ihm 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet werden. Für eidgenössische Berufsprüfungen sind dies maximal 9'500, für höhere Fachprüfungen maximal 10'500 Franken. Diese neuen Subventionen, stets nach der Ausbildung ausbezahlt, korrigieren eine alte Ungleichheit zwischen höherer Berufs- und höherer Allgemeinausbildung. Denn AbsolventInnen der höheren Berufsbildung blättern dafür gut und gern mal 20'000 oder mehr Franken hin. Ein Bachelor-Abschluss auf Hochschulebene kostet demgegenüber im Durchschnitt rund 6'000 Franken. Die Gewerkschaften hatten seit langem gefordert, die AbsolventInnen der höheren Berufsbildung vermehrt zu unterstützen. Es ist also ein Erfolg zu vermelden. 
</p><h3>Wer knapp dran ist, bekommt Unterstützung vorher </h3><p>Gleichzeitig haben die Linke und die Gewerkschaften einen weiteren Fortschritt durchsetzen können. Immer wieder konnten Ausbildungswillige mit magerem Portemonnaie die Kursgebühren nicht aufbringen, weil sie zu lange auf die Auszahlung der Bundesbeiträge warten mussten. Sie können nun einen Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung stellen. Der Bundesrat wollte ursprünglich diesen Vorbezug nur für die Allerärmsten ermöglichen. So etwa bei einer alleinstehenden Person erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 2'107.- Wer kann mit einem solchen Lohn in der Schweiz würdig leben? Niemand! 
</p><h3>Schwelle angehoben </h3><p>Deshalb verlangte der SGB eine Anhebung dieser Schwelle - und ein Modell, das sich auf die Ergänzungsleistungen stützt. Bei unseren Berechnungen kamen wir auf einen Betrag von 3300.- brutto pro Monat. Der Bundesrat korrigierte sich mittlerweile auf 3200.-, eine Annäherung also, die wir als Fortschritt Nr. 2 festhalten können. Und vor allem eine effiziente Hilfe an minderbemittelte Ausbildungswillige, die dank Weiterbildung ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern können. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5105</guid><pubDate>Wed, 27 Sep 2017 10:48:41 +0200</pubDate><title>Reto Wyss neuer SGB-Zentralsekretär</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/reto-wyss-neuer-sgb-zentralsekretaer</link><description>Verstärkung im Dossier Ökonomie </description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 25. September hat Reto Wyss seine Arbeit als Zentralsekretär des SGB im Bereich Ökonomie aufgenommen. Der 31-jährige Reto Wyss hat seine wirtschaftswissenschaftlichen Studien an den Universitäten Basel, Lausanne, Bologna und Freiburg i.Br. 2011 mit dem Master abgeschlossen. In den letzten 5 Jahren arbeitete er bei mehreren finnischen IT-Unternehmen in Management- und Entwicklungsfunktionen. 
</p><p>Eine genaue Zuteilung der einzelnen Zuständigkeiten innerhalb des Dossiers Wirtschaft wird das SGB-Sekretariat gegen Ende Jahr vornehmen. &nbsp; 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter SGB-Sekretariat 031 377 01 16 oder 079&nbsp;205 69 11 </li></ul><ul><li>Reto Wyss, SGB-Zentralsekretär 031 377 01 11 oder 079 740 99 84 </li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5103</guid><pubDate>Sun, 24 Sep 2017 15:09:58 +0200</pubDate><title>Ein sozialpolitisch motiviertes Nein zur Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-sozialpolitisch-motiviertes-nein-zur-altersvorsorge-2020</link><description>Am Widerstand zweier Komitees knapp gescheitert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Altersvorsorge 2020 ist am Widerstand eines linken und eines rechten Komitees knapp gescheitert. Es gibt zahlreiche Gründe für das Nein zum Gesetz.</p><p>Viele heutige Rentnerinnen und Rentner haben Mühe, mit der Rente über die Runden zu kommen. Sie folgten dem Argument der Gegner, dass sie im Gegensatz zu den NeurentnerInnen keinen AHV-Zuschlag erhalten würden. Vor allem Frauen stimmten Nein, weil sie keine Erhöhung des Rentenalters akzeptieren konnten. Zumal die Frauen weniger verdienen als die Männer und die Probleme der älteren Arbeitnehmenden nicht gelöst sind. Dazu kam ein Protest gegen die Leistungssenkungen bei den Pensionskassen.
</p><p>Das Nein zum Gesetz der Altersvorsorge 2020 zeigt, dass bedeutende sozialpolitische Argumente bei der Ablehnung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Diese Probleme müssen gelöst werden. Der so genannte "Plan B" der Arbeitgeber ist damit bereits zum Vornherein gescheitert. Er löst kein einziges der Probleme und käme die Arbeitnehmenden teuer zu stehen.
</p><p>Für die Gewerkschaften ist klar: Wer in der Schweiz eine Rente erhält, muss davon leben können. Deshalb kämpfen sie auch in Zukunft für gute AHV-Renten und eine gute Altersvorsorge. Leistungsabbau liegt nicht drin. Und: Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden müssen gelöst werden. Bei den Frauen braucht es wirksame Instrumente, um die Lohngleichheit durchzusetzen.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5100</guid><pubDate>Wed, 20 Sep 2017 14:45:13 +0200</pubDate><title>Dossier 123: Zur Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften im Jahr 2016</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dossier-123-zur-mitgliederentwicklung-der-gewerkschaften-im-jahr-2016</link><description>729 960 sind organisiert</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5099</guid><pubDate>Wed, 20 Sep 2017 14:35:35 +0200</pubDate><title>Splitter aus der Herbstsession</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/splitter-aus-der-herbstsession</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Bundesratswahl und die zur Zeit erst angebrochene Billag-Debatte haben die erste Hälfte der Session geprägt. Hier drei Streiflichter auf Vorstösse, die es in den Tagesmedien nicht auf die Top-Liste geschafft haben. </p><p><b>Liquidation von SBB-Drittverkaufsstellen: Moratorium. </b>SBB-Billette kann man auch bei Gemeinden, Poststellen, Migros-Läden usw. kaufen, bei sogenannten Drittverkaufsstellen. Die SBB wollen dieses Angebot im Zeichen digitalen Wachstums Schritt für Schritt liquidieren. Sie sehen die Schliessung von 52 solchen Drittverkaufsstellen bis Anfang 2018 vor. 
</p><p>Dieses Abbautempo stiess auf Widerstand. Die zuständige Kommission der grossen Kammer verlangte in einer Motion ein Moratorium dieses Abbaus (bis 2020). Im Sommer kam sie damit im Plenum durch. Gleiches Resultat nunmehr am 13. September im Ständerat, obwohl Bundesrat und Kommissionsmehrheit Ablehnung der Motion beantragten. Und meinten, die Politik dürfe einem Unternehmen, auch einem solchen des Service public, nie dreinreden, grundsätzlich nicht. Hauptargument der Moratoriums-Befürworter: Es müsse einen Billettzugang auch für Digitalferne geben. Paul Rechsteiner etwa: "Die SBB sollten für die ganze Bevölkerung niederschwellig funktionieren." 
</p><p>Jetzt ist der Bundesrat am Zug - affaire à suivre. 
</p><p><b>Keine Chance für besseren Schutz gegen Dumping im Tessin.</b> Nationalrätin Marina Carobbio (SP TI) verlangte mit einer Motion eine Optimierung der flankierenden Massnahmen in jenen Kantonen, die besonders von Dumping betroffen sind. Insbesondere regte sie erweiterte Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen an. Nationalrat Quadri (SVP TI) verlangte in einem Postulat mit gleicher Stossrichtung erleichterte Bedingungen für die Festlegung differenzierter kantonaler Mindestlöhne, die sich nicht nur an den Minima der Sozialhilfe orientierten. Beide Vorstösse wurden vom Bundesrat abgelehnt - und am 18.9.dann auch vom Ratsplenum: SP und Grüne stimmten geschlossen zu, die Bürgerlichen fast ebenso geschlossen dagegen. 
</p><p><b>Keine spezielle Weiterbildung für Alleinerziehende.</b> Nationalrätin Martina Munz (SP SH) verlangte mit einer Motion eine bessere Arbeitsmarktintegration von Alleinerziehenden, dies durch spezielle Weiter- und Nachholbildung im Rahmen der Fachkräfteinitiative. Begründung: Jede 6. Familie einer Alleinerziehenden sei arm. Und: um Alleinerziehende zu erreichen, brauche es wegen deren umfassenden Belastung ein besonders auf sie abgestimmtes Programm. Bundesrat Schneider-Ammann, für den Weiterbildung primär "in Eigenverantwortung der einzelnen", sekundär "im Interesse der Arbeitgeber" liegt, sah keinen Anlass zu besonderem Handeln: Es geschehe ja schon viel. Die Bürgerlichen folgten gehorsam: Mit 60 Ja gegen 125 Ja wurde die Motion am 18.9. abgelehnt. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5096</guid><pubDate>Tue, 19 Sep 2017 14:20:53 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zu den Änderungen im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz; VStG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassungsantwort-zu-den-aenderungen-im-bundesgesetz-ueber-die-verrechnungssteuer-verrechnungssteuergesetz-vstg</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5094</guid><pubDate>Tue, 19 Sep 2017 12:16:45 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zum Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassungsantwort-zum-amtshilfeabkommen-im-zollbereich-mit-den-usa</link><description>Nur auf deutsch / n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5091</guid><pubDate>Tue, 19 Sep 2017 11:31:01 +0200</pubDate><title>Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV): Vernehmlassungsverfahren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-der-schwerverkehrsabgabeverordnung-svav-vernehmlassungsverfahren</link><description> Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5088</guid><pubDate>Fri, 15 Sep 2017 11:52:42 +0200</pubDate><title>Zynisches Spiel mit den EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zynisches-spiel-mit-den-el-bezuegerinnen-und-el-bezuegern</link><description>Heuchlerische Argrumente von FDP und SVP gegen die Rentenreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Höhere AHV-Renten, bessere PK-Leistungen für Menschen mit tiefen Einkommen, mehr Flexibilität beim Renteneintritt. Die Altersvorsorge 2020 ist ein grosser Fortschritt für Menschen mit tiefen Einkommen. Umso heuchlerischer und zynischer ist es, wenn FDP und SVP vorgaukeln, sie würden sich um Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) sorgen.</p><p>Denn in der laufenden EL-Reform setzen sich just FDP und SVP für Kürzungen ein. Und just die FDP und die SVP kämpfen zusammen mit den Deutschschweizer Arbeitgebern und Economiesuisse gegen die Altersvorsorge 2020 und damit gegen höhere AHV-Renten, die es Tausenden Menschen erlauben, sich von den EL zu befreien.</p><p>Die Gewerkschaften und die linken Parteien stehen ein für Altersrenten, die ein würdiges Leben im Alter garantieren. Das fordert auch die Bundesverfassung. "Die Altersvorsorge 2020 erhöht die AHV-Renten um 840 Franken pro Jahr und bringt in der 2. Säule grosse Verbesserungen für Teilzeitarbeitende und kleine Einkommen. Die Reform befreit Tausende Menschen von der EL-Abhängigkeit und ist darum ein grosser sozialer Fortschritt", sagt etwa Ständerätin Pascale Bruderer.</p><p>Arbeitgeber, Economiesuisse, FDP und SVP betreiben dagegen ein zynisches Spiel. Zuerst kämpfen sie gegen höhere AHV-Renten und drängen so immer mehr Rentnerinnen und Rentner in die Ergänzungsleistungen (EL). Dann setzen sie sich bei der EL-Reform dafür ein, diese Ergänzungsleitungen zu kürzen. Und jetzt spielen sie sich in der Schlussphase des Abstimmungskampfs als Anwälte der EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger auf. Dabei unterschlagen sie bewusst, dass durch die Reform keine einzige Person, die heute EL bezieht, schlechter gestellt wird, da die Reform nur Neurentnerinnen und Neurentner betrifft.</p><p>Gar eine krasse Fakenews ist die Behauptung, eine EL-Bezügerin mit einem Jahreseinkommen von 30'000 Franken müsse 144 Franken mehr MwSt pro Jahr bezahlen. Eine kurze Rechnung zeigt aber: Diesen Zusatzaufwand hätte sie nur dann, wenn sie für 48'000 Franken einkaufen würde - bei einem Jahreseinkommen von 30'000 Franken... Das zeigt zweierlei: FDP und SVP haben keine Ahnung von der Lebensrealität der Menschen, die wenig Geld haben. Und sie schrecken nicht davor zurück, Zahlen zu manipulieren, um die Leute hinters Licht zu führen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_Simon_Bleasdale_flickr_CC-BY-NC-ND2_alte_Frau_mensch_spaziergang_ahv_rente_natur_old_see_6dc98a3339.webp" length="258018" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5085</guid><pubDate>Thu, 14 Sep 2017 12:12:39 +0200</pubDate><title>Bestimmteres Vorgehen der SNB gegen Frankenüberbewertung erforderlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bestimmteres-vorgehen-der-snb-gegen-frankenueberbewertung-erforderlich</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Auch mit der leichten Abwertung auf rund 1.14 Fr./Euro ist der Franken nach wie vor stark überbewertet. Das Wirtschaftswachstum ist schwach. Die Kapazitäten der Schweizer Wirtschaft sind unterausgelastet. Die Beschäftigung stagniert. Die Teuerung ist tief. In dieser Situation braucht unser Land eine expansive Geldpolitik. Wegen dem überbewerteten Franken sind die monetären Bedingungen jedoch eindeutig restriktiv. Das zeigt beispielsweise der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB nach wie vor am Devisenmarkt aktiv ist und die Zinsen tief hält. Der SGB erwartet von der SNB aber, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht. Ziel muss sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchzusetzen versuchen (z.B. in Bezug auf die Teuerung). 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul><ul><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5083</guid><pubDate>Wed, 13 Sep 2017 11:08:52 +0200</pubDate><title>Für sichere und stabile Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-sichere-und-stabile-renten</link><description>Arbeitnehmendenkomitee will Abstimmungssieg mit intensivem Schlussspurt sichern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Erfahrungen der letzten Woche zeigen: Im direkten Gespräch über die Altersvorsorge 2020 sind die Leute gut für ein doppeltes Ja zum ersten tragfähigen Kompromiss seit 20 Jahren zu gewinnen. Sie verstehen, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, die Renten zu sichern, das Rentenniveau zu verteidigen und die Renten von Personen mit bescheidenem Einkommen - vor allem Frauen - zu verbessern. Viele sind jedoch verunsichert durch die Gegenkampagne, in der die linken ReferendumsführerInnen und die Reform-Gegner aus der Wirtschaft aus diametral entgegengesetzten Gründen für die Ablehnung kämpfen, gleichzeitig aber mit teilweise gleichen Argumenten agieren.
</p><p>Gemäss den heute veröffentlichten Umfragen liegt das doppelte Ja zur Altersvorsorge 2020 zurzeit leicht vorne. Umfragen sind Umfragen. Abgerechnet wird an der Urne. Das "Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020" wird bis am 24. September alles unternehmen, um dieser Reform zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><p>Ein Nein würde die AHV in die Schuldenwirtschaft treiben und den Druck für Rentenkürzungen und Rentenalter 67 erhöhen. Der Plan B der Reform-Gegner bringt den Arbeitnehmenden sicher keine bessere Lösung. Gerade für Frauen ist eine Ablehnung eine schlechte Perspektive. Sie dürften dann in einem ersten Paket erneut über Frauenrentenalter 65 abstimmen, jedoch ohne Kompensationsmassnahmen wie bei der Altersvorsorge 2020.
</p><p>Die Gewerkschaften und Angestelltenorganisationen zusammen mit ihren Partnerinnen unter den politischen Parteien werden die Schlussoffensive, die vor zehn Tagen mit den Stellungnahmen von Alt-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Emil, Beni Thurnheer, einem Frauenappell und dem Aufruf zur Verteidigung der Renten eingeleitet wurde, bis zum Abstimmungssonntag durchziehen. Sie werden vor allem auf der Strasse im direkten Gespräch mit der Bevölkerung für ein doppeltes Ja werben.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><b></b>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p><h3><b></b>Das Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020:</h3><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</li><li>Unia</li><li>Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV</li><li>Gewerkschaft Medien und Kommunikation Syndicom</li><li>Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienst VPOD</li><li>Professionelle Soziale Arbeit Schweiz AvenirSocial</li><li>Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals garaNto</li><li>Vereinigung des Kabinenpersonals kapers</li><li>Nautilus International</li><li>Personalverband des Bundes PVB</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV</li><li>Schweiz. Musikpädagogischer Verband SMPV</li><li>Schweizerischer Musikerverband SMV</li><li>Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM</li><li>TravailSuisse</li><li>Syna</li><li>Organizzazione Christiano-Sociale Ticinese OCST</li><li>Transfair</li><li>Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH</li><li>Öffentliches Personal Schweiz ZV</li><li>Kaufmännischer Verband Schweiz</li><li>Angestellte Schweiz</li><li>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK</li><li>Schweizer Kaderorganisation SKO</li><li>Verband Schweizerischer Polizeibeamter VSPB<b></b></li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5081</guid><pubDate>Tue, 12 Sep 2017 11:47:11 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner über das Kleine und das Grosse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paul-rechsteiner-ueber-das-kleine-und-das-grosse</link><description>Die Widersprüche der Rentenreform-GegnerInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Kampf gegen die Rentenreform produzieren die Gegner groteske Widersprüche. Eine kleine Rechnung.</p><p>Auf der einen Seite machen sie die 70.- Rentenzuschlag bei der AHV lächerlich ("Zückerchen"). Auf der anderen Seite finden sie diesen Rentenzuschlag dermassen schwerwiegend und schlimm, dass sie deswegen gerade die ganze Reform bachab schicken wollen. Dies, obwohl auch sie nicht bestreiten, dass die Reform eine für das Rentensystem wichtige Zusatzfinanzierung bringt.
</p><p>Der offensichtliche Widerspruch erklärt sich rasch, wenn man genauer hinschaut: Was für die einen klein ist, ist für die anderen gross. Verdient jemand 500'000 Franken pro Jahr, dann ist die Rentenerhöhung für ihn lächerlich klein. Aber: Wer 500'000 pro Jahr verdient, zahlt in Zukunft 750 Franken pro Jahr mehr an die AHV.
</p><p>Genau umgekehrt sieht es für alle mit tiefen und mittleren Einkommen aus. Wer 4000 Franken pro Monat verdient, zahlt nur 6 zusätzlich pro Monat, also 72 Franken pro Jahr. Die Rentenerhöhung beträgt aber 840 Franken pro Jahr (12 x 70.-), egal wie hoch das Einkommen ist. Und bei den Ehepaaren sieht es noch besser aus: Bei den meisten steigt die Ehepaarrente um 2700 Franken pro Jahr.
</p><p>Die AHV ist die leistungsfähigste unserer Sozialversicherungen. Und die sozial gerechteste. Das ist es, was die Gegner stört. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5079</guid><pubDate>Mon, 11 Sep 2017 13:58:26 +0200</pubDate><title>Revision Wasserrechtsgesetz: Vernehmlassungsverfahren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/revision-wasserrechtsgesetz-vernehmlassungsverfahren</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5077</guid><pubDate>Mon, 11 Sep 2017 12:16:19 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) – Invaliditätsbemessung teilerwerbstätige Versicherte (gemischte Methode)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-invalidenversicherung-ivv-invaliditaetsbemessung-teilerwerbstaetige-versicherte-gemischte-methode</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5070</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2017 17:13:27 +0200</pubDate><title>Bundesgericht: Gewerkschaften haben Zutritt zum Betrieb</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesgericht-gewerkschaften-haben-zutritt-zum-betrieb</link><description>Wichtiges Urteil aus Lausanne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In einem neuen Leitentscheid (2C_499/2015) vom 6. September 2017 hält das Bundesgericht fest, dass die Koalitionsfreiheit den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte gibt. Das Urteil, vom VPOD erstritten, ist zur Publikation vorgesehen. </p><p>Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil eine Verfügung des Tessiner Staatsrates aufgehoben, welche den Gewerkschaften den Zugang zu kantonalen Verwaltungsgebäuden untersagte. Gegen diese Verfügung hatte der VPOD rekurriert. Vor dem Tessiner Gericht noch erfolglos, hat er nun vor Bundesgericht Recht bekommen.
</p><p> Zwar gilt das Urteil aus Lausanne streng genommen nur für den öffentlichen Bereich. Für den SGB jedoch ist per Analogie klar, dass es sich auch auf den privaten Bereich ausweiten muss. Das höchstrichterliche Urteil bestätigt die Rechtsmeinung vom SGB: Gewerkschaften müssen ihre Mitglieder informieren können. Sie müssen in die Betriebe gehen können. Sonst können sie ihre Rolle nicht richtig wahrnehmen (siehe Dossier im Anhang). 
</p><p>Für die Schweiz lassen sich die Informations- und Zutrittsrechte von Gewerkschaften aus einer ganzen Reihe von Bestimmungen ableiten. Es sind dies Art. 28 der Bundesverfassung sowie die ILO-Konventionen Nr. 87, 98 und 135. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ermöglicht im Rahmen von Art. 11 (Recht auf Vereinigungsfreiheit) den Arbeitnehmenden Tätigkeiten, welche für ihre Gewerkschaftsaktivitäten notwendig sind. Dazu gehört vorrangig die Information und Organisation in den Betrieben. 
</p><h3>Breite Auslegung nötig </h3><p>Klar ist: Die gewerkschaftlichen Zutritts- und Informationsrechte sind breit auszulegen. Es kann sich dabei um das Verteilen von Flyern auf Firmenparkplätzen, um das Auflegen von Broschüren in Pausenräumen, um das Anbringen von Informationen an Pinwänden oder das persönliche Gespräch auf dem Firmenareal handeln. Auch das Aufsuchen der Arbeitnehmenden an ihrem Arbeitsplatz gehört dazu, ebenso die Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln, insbesondere der Gebrauch von Intranet oder Mailverteiler. 
</p><p>Das Bundesgericht hält nun fest, dass ein Zutrittsverbot für Gewerkschaften gegen übergeordnetes Recht verstösst. Wenn gewisse Modalitäten des Zutritts eingehalten werden (denkbar sind eine vorgängige Anmeldung oder zeitliche oder anzahlmässige Verständigungen) ist ein Zutritt bzw. die Kontaktaufnahme zu erlauben.&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5068</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2017 09:25:01 +0200</pubDate><title>Wer eine Stelle sucht, soll eine finden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wer-eine-stelle-sucht-soll-eine-finden</link><description>Vernehmlassung Stellenmeldepflicht</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB spricht sich dezidiert für die Einführung einer wirksamen Stellenmeldepflicht aus. Wer in der Schweiz eine Stelle sucht, soll auch eine finden. Namentlich bei den benachteiligten älteren Stellensuchenden müssen Verbesserungen resultieren. Damit die Stellenmeldepflicht in der Praxis ihre volle Wirkung entfaltet, müssen alle Beteiligten - Stellensuchende, RAV und Arbeitgeber - überzeugt sein, dass die obligatorische Meldung mehr Stellensuchenden zu einer Stelle verhilft. Wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung ist, dass</p><ul><li>Branchen oder Berufe mit einer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit konsequent der Meldepflicht unterstellt werden, </li></ul><ul><li>die Arbeitgeber von den RAV rasch passende Dossiers erhalten, </li></ul><ul><li>die Frist, in welcher die Stelle den Stellensuchenden vorbehalten ist (Karenzfrist), ausreichend lang ist, dass die Stellensuchenden und die RAV effektiv einen Vorsprung haben, </li></ul><ul><li>die Arbeitgeber bei der Meldung der offenen Stelle möglichst zeitnah (z.B. bei der Meldung über eine EDV-Lösung) eine Information erhalten, ob die RAV über passende Dossiers verfügen, </li></ul><ul><li>die Arbeitgeber im Falle einer Ablehnung eine gewisse Rechtfertigungspflicht haben, </li></ul><ul><li>durch die Ausnahmen keine Umgehungsmöglichkeiten entstehen (Temporärarbeit u.a.), und den Arbeitgebern dennoch bei ihrer Anstellungspolitik keine unnötigen bürokratischen Hindernisse in den Weg gelegt werden, </li></ul><ul><li>die RAV sich entsprechend neu ausrichten und über die nötigen EDV-Instrumente verfügen. Arbeitgeberkontakte werden wichtiger. Die Arbeitsweise wird zunehmend überkantonal bzw. regional, </li></ul><ul><li>die Stellenmeldepflicht mit den Bilateralen Verträgen vereinbar sein muss. D.h. sie darf u.a. GrenzgängerInnen nicht benachteiligen. </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5065</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 16:15:09 +0200</pubDate><title>Breiter Aufruf zur Verteidigung der Renten lanciert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breiter-aufruf-zur-verteidigung-der-renten-lanciert</link><description>Verein zur Verteidigung der AHV kämpft für vernünftigen Kompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ein vernünftiger Kompromiss: Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz, mehr als 130 Persönlichkeiten aus allen Schichten, Arbeitnehmende, Arbeitgeber und Pensionierte, Frauen und Männer, Kulturschaffende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ist äusserst beunruhigt über den möglichen Ausgang der Abstimmung vom 24. September. Deshalb haben sie am Mittwochmorgen, 6. September einen <a href="https://www.vernuenftiger-kompromiss.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Aufruf zur Verteidigung der Renten</a> lanciert. Damit fordern sie die Stimmbürgerinnen und -bürger auf, den vernünftigen Rentenkompromiss Altersvorsorge 2020 am 24. September mit einem doppelten Ja zu unterstützen. Ihre Argumente:</p><ul><li>Der Schweiz ist seit der Einführung der AHV vor 70 Jahren gelungen, der Altersarmut ein Ende zu setzen, ein gutes System der Altersvorsorge nicht zu entwickeln, und es auch immer wieder den Bedürfnissen der gesellschaftlichen und demografischen EntwicklungDie Altersvorsorge 2020 entspricht diesem ursprünglichen Geist. Wenn sie abgelehnt wird, drohen der AHV eine gefährliche Schuldenlast und Leistungsabbau.</li><li>Die Pensionskassen und die AHV ergänzen sich. Doch in Zeiten niedriger Zinsen gerät dieses Prinzip in Schwierigkeiten und die Rente droht insgesamt zu sinken. Hier soll durch die Reform der Altersvorsorge ein Ausgleich geschaffen werden. Gleichzeitig garantiert die Reform der AHV als grösstem Sozialwerk der Schweiz die nötigen finanziellen Mittel, insbesondere durch eine im Alltag kaum spürbare Mehrwertsteuererhöhung.</li><li>Die AHV ist 1947 aus einem Kompromiss entstanden, wie sie die Demokratie immer wieder braucht. Sie sind oft schmerzhaft aber unabdingbar. Nur so kann sich die Gesellschaft weiter entwickeln. Die Altersvorsorge 2020 gleicht das Frauenrentenalter jenem der Männer an. Umgekehrt sorgt sie dafür, dass Teilzeitarbeitende und Schlechtverdienende - zu denen oft Frauen gehören - künftig besser versichert sind. Unter dem Strich werden auch die Frauen profitieren.</li><li>Unsere Altersvorsorge muss verteidigt werden. Das schafft die Altersvorsorge 2020 als vernünftiger Kompromiss. Die Rentenreform passt zu unserem Land, zu unserer Tradition, gemeinsam Lösungen zu finden, die die Interessen aller berücksichtigen. Und sie passt zum Solidaritätsgedanken, aus dem die Schweiz entstanden ist.</li></ul><p>Zu den <a href="https://www.vernuenftiger-kompromiss.ch/liste-erstunterzeichner" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Erstunterzeichnerinnen und -unterzeichnern des Aufrufs</a> gehören unter anderem alt Bundesrätin Ruth Dreifuss, Christophe Reymond, Generaldirektor Westschweizer Arbeitgeberverband Centre Patronal, alt Ständerat Dick Marty, Musiker Büne Huber, Kolumnist Thomas Cueni, Christian Wanner, alt Regierungsrat SO, Stephanie Mörikofer, alt Regierungsrätin AG, alt Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist, Anton Schaller, Zürcher Senioren- und Rentnerverband, Schauspieler Stefan Gubser und Markus Ritter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbands. Ebenso wie Busfahrer Gilbert D'Alessandro, Rangierleiter Hanspeter Eggenberger, Sekretärin Irma Tombesi, Restaurationsfachfrau Angela Thiele und Taxifahrer Andreas Suter.
</p><p>Sie alle rufen das Volk dazu auf, den Aufruf zu unterzeichnen und vor allem am 24. September für eine vernünftige Reform der Altersvorsorge zu stimmen. Denn es ist Zeit für diesen vernünftigen Kompromiss. Für sichere und stabile Renten, 2x Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September!</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5064</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 15:42:55 +0200</pubDate><title>Keine Bundessubvention für generelle Gewinnsteuersenkungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-bundessubvention-fuer-generelle-gewinnsteuersenkungen</link><description>Vernehmlassung zur neuen Unternehmenssteuerreform III („Steuervorlage 17“)</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB steht der vom Bundesrat vorgelegten neuen USR III ("Steuervorlage 17") kritisch gegenüber. Zwar ist mit der Erhöhung der Familienzulagen eine soziale Verbesserung eingebaut worden. Doch gleichzeitig sollen die Gewinnsteuern für alle Firmen in den Kantonen und Gemeinden im Ausmass der USR III gesenkt werden.
</p><p>Die von den Kantonen geplanten generellen Gewinnsteuersenkungen waren bereits in der USR III die teuerste und ineffizienteste Massnahme. Das klare Volks-Nein zeigte, dass Bund und Kantone hier zurückbuchstabieren müssen - indem der Kantonsanteil bei der direkten Bundesteuer nicht erhöht wird, sondern auf dem heutigen Niveau belassen wird. Wenn schon, sollte der soziodemografische Lastenausgleich gestärkt werden.
</p><p>Die heute vorgestellte Vernehmlassungsvorlage hätte bei einer Volksabstimmung einen schweren Stand. Denn die USR III wurde beispielsweise auch im Kanton Baselstadt, welcher ein sozialpolitisch noch etwas besseres Paket vorgeschlagen hat, deutlich abgelehnt. Der SGB setzt sich für eine sozialere, kostengünstigere Vorlage ein.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5061</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 09:20:19 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende sind kein Freiwild  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-sind-kein-freiwild</link><description>WAK-S öffnet Tür für mehr Burnout und Gratisarbeit! </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Eine breite Koalition lehnt die Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter ab. Dennoch hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) am 31.8. die Verwaltung beauftragt, diese Vorstösse in Rechtstexte umzusetzen. Die Vorstösse wollen den elementarsten Arbeitnehmerschutz radikal abbauen. </p><p>Die Vorstösse Graber und Keller-Sutter wollen für einen bedeutenden Teil der Beschäftigten die Arbeitszeiterfassung und die Vorschriften zur Begrenzung der Arbeitszeit eliminieren. Alle Dachverbände der Arbeitnehmenden sowie die grössten Gewerkschaften des Landes haben sich dagegen ausgesprochen. Über eine halbe Million Mitglieder stehen hinter diesem Bündnis. Auch die ArbeitsmedizinerInnen positionieren sich klar dagegen. 
</p><p>Das sind die <b>Gründe</b> für die Opposition: </p><ul><li>Die Vorstösse führen neue rechtliche Begriffe ("leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", "Fachspezialisten") ein, welche im Arbeitsrecht nicht definiert sind. In Unternehmen gibt es viele Leitungsfunktionen auch in tieferen Hierarchieebenen, viele Arbeitnehmende sind sehr gut ausgebildet und Fachspezialisten. Auch Leute mit tieferen Löhnen müssten arbeiten wie ihre deutlich besser bezahlten Chefs, welche die Arbeitszeit nicht erfassen. Sie würden finanziell massiv schlechter gestellt, da mit dem Wegfall der Arbeitszeiterfassung auch die Bezahlung von Überstunden und Überzeiten verunmöglicht wird. Weil die Begriffe "leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" und "Fachspezialist" so schwammig sind, sind mehr als ein Drittel der Beschäftigten gefährdet. · </li></ul><ul><li>Für Tausende von Arbeitnehmenden würden wichtige materielle Bestimmungen aus dem Arbeitsgesetz, etwa jene zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit, zu Nachtruhe, Ruhezeit, Sonntagsarbeit, Pause und zu den Lohnzuschlägen, nicht mehr gelten. Sie würden diesen Schutz verlieren. </li></ul><ul><li>Stress ist heute nachweislich eines der grössten Probleme für die Arbeitnehmenden. Wer es sich leisten kann, arbeitet Teilzeit und versucht so, Stress zu verringern. Gerade für die Teilzeitmitarbeitenden, deren Zahl stetig steigt, ist die Arbeitszeiterfassung nötig. Sonst müssen sie immer mehr Gratisarbeit für die Unternehmen leisten. </li></ul><ul><li>Die physische Stempeluhr ist vielerorts Vergangenheit. Dank der Digitalisierung ist die Erfassung der Arbeitszeit heute jederzeit und überall sehr einfach möglich. </li></ul><ul><li>Mit der immer stärkeren digitalen Vernetzung vermischen sich die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Die parlamentarischen Initiativen schmälern die für die Regeneration und das Sozialleben zentrale Zeit im Privaten. Dies führt zu Unzufriedenheit, Stress, mehr krankheitsbedingten Ausfällen und damit letztlich zu gesellschaftlichen Problemen. Die Vorstösse greifen auch das für die Schweiz wesentliche Milizsystem an (Politik, Feuerwehr, Militär, Sport, Musik etc.). Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, welche angesichts des Fachkräftemangels verbessert werden sollte, wird erst recht gefährdet. </li></ul><p>Der Verwaltung kommt nun nach dem Entscheid der Kommission die unmögliche Rolle zu, die Vorstösse konkret umzusetzen, ohne die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu gefährden, die Vereinbarkeit zu gefährden sowie Gratisarbeit zur Norm zu machen. 
</p><h3>Plattform wider die Interessen der eigenen Mitglieder </h3><p>Dass nun die sog. "Plattform" von Angestellte Schweiz, Kaufmännischem Verband und Schweizer Kader Organisation in den Chor derer einstimmt, die den Schutz des Arbeitsgesetzes abbauen wollen, widerspricht den ureigensten Interessen der Arbeitnehmenden. Die Plattform fordert die Einführung einer 60-Stunden-Woche und des 15-Stunden-Arbeitstages. Der SGB lehnt diese Forderungen klar ab. Beide Forderungen der Plattform sind gesundheitsschädigend und widersprechen jeglichem Interesse nach mehr Vereinbarkeit. Sie stehen im Widerspruch zu den Erkenntnissen aller einschlägigen Studien, die zeigen, dass in der Schweiz Vollzeitangestellte bereits sehr lange arbeiten und dass der Stress am Arbeitsplatz zunimmt. Sogar die Umfrage des KV selbst weist nach, dass keine längeren Arbeitszeiten, wohl aber die Arbeitszeiterfassung gewünscht werden. Gerade leitende Angestellte und höher qualifizierte Fachpersonen, die im Visier der Deregulierung der Plattform stehen, beklagen steigenden Stress und real sinkende Arbeitszeitautonomie. Die Einführung einer 60-Stunden-Woche sowie die Möglichkeit, den Arbeitstag auf 15 Stunden auszudehnen und nur noch 9 Stunden für Schlaf und Familie vorzusehen, bedeuten ein offenes Tor für Burnout und Stresserkrankungen. Dies umso mehr, wenn gleichzeitig auch noch die Arbeitszeiterfassung abgeschafft werden würde. Gleichzeitig würden so Überstunden eliminiert. Das Resultat davon: mehr Gratisarbeit. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5060</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 09:06:01 +0200</pubDate><title>Post bleibt auf der Tagesordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/post-bleibt-auf-der-tagesordnung</link><description>Räte verschieben Diskussion über Poststellenschliessungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Eigentlich wollte der Ständerat in der Herbstsession über den Poststellenabbau diskutieren. Doch zwischenzeitlich hat Bundesrätin Leuthard eine Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung einberufen. Die zuständige Kommission der kleinen Kammer will jetzt deren Bericht abwarten. </p><p>Geplant war im Ständerat die Behandlung einer ganzen Reihe von Vorstössen zur Post. Zwei Standesinitiativen (Tessins und Wallis) wollen die rechtlichen Möglichkeiten von PostCom und Bevölkerung stärken, um sich gegen Postschliessungen zu wehren. Sie verlangen weiter eine Überarbeitung der Kriterien zur Erreichbarkeit von Postdienstleistungen und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Angestellten in Postagenturen. Diese beiden Standesinitiativen und fünf weitere Motionen werden nun verschoben. 
</p><h3>Bericht noch diesen Herbst </h3><p>Grund: Bundesrätin Leuthard hat eine vom BAKOM geleitete Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung einberufen. Damit reagiert die Bundesrätin auf den steigenden Unmut über den rasanten Abbau von Poststellen. Wenn es nach der Post geht, werden mittelfristig nur noch etwa 800 eigenbetriebene Poststellen mit dem kompletten Dienstleistungsangebot übrigbleiben. Der Bericht der Arbeitsgruppe soll noch in diesem Herbst vorliegen. Zudem werden dann auch die Ergebnisse einer Nutzerstudie publiziert. Erst danach will die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ihre Entscheide zu den Vorstössen fällen. 
</p><h3>Digital, aber auch vor Ort präsent </h3><p>Behandelt wird im Plenum aber wie geplant die Kommissionsmotion zur strategischen Poststellennetz-Planung. Der Bundesrat lehnt sie mit Verweis auf die Arbeitsgruppe und die Studie ab. Das soll den Ständerat aber keinesfalls davon abhalten, die Motion trotzdem zu überweisen. Denn Verwaltung und Bundesrat haben bisher nur abwehrend auf die Kritik am Abbau reagiert. Dabei ist die Sorge von Gemeinden und der Bevölkerung um die postalische Grundversorgung mehr als berechtigt. Mit Nostalgie hat das nichts zu tun. Man darf von einem bundesnahen Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag verlangen, dass es die digitale Transformation schafft und gleichzeitig alle Möglichkeiten ausschöpft, um vor Ort präsent zu bleiben. Diesen Willen muss die Post erst noch unter Beweis stellen. 
</p><p>Dass der Nationalrat in der Sommersession beschlossen hat, der SBB bis 2020 die weitere Finanzierung der Drittverkaufsstellen zuzumuten, ist ein Indiz dafür, dass vielleicht nicht der Bundesrat, aber sehr wohl die ParlamentarierInnen den grossen Ärger über die bundesnahen Unternehmen zu hören bekommen. Die Motion zu diesem Moratorium kommt nun in den Ständerat, behandelt wird sie am 13. September. </p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5059</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 17:33:37 +0200</pubDate><title>Strom: Ständerätliche Kommission erschreckend kurzsichtig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/strom-staenderaetliche-kommission-erschreckend-kurzsichtig</link><description>Umstrittener Um- und Ausbau der Stromnetze</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) will die Strombranche retten, tut aber alles, um ihr das Wasser abzugraben. Sie hält an ihrem ursprünglichen Entscheid fest, Art. 6 Abs. 5 des Stromversorgungsgesetzes kippen zu wollen. Damit wären die Verteilnetzbetreiber künftig nicht mehr gezwungen, die Endkunden von billig am Markt eingekauftem Strom profitieren zu lassen. </p><p>So sieht es das Gesetz vor: Preisvorteile müssen anteilig an die festen Endverbraucher weitergegeben werden. Die ElCom, die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde, wendet auf dieser Grundlage eine Mischrechnung an, um die Grundversorgungspreise der Verteilnetzbetreiber zu kontrollieren. Beschafft der Verteilnetzbetreiber Strom am Markt und produziert er auch selbst, dann darf er dem Endkunden nicht die vollen Gestehungskosten anrechnen. Das Bundesgericht hat erst vor einem Jahr entschieden, dass diese Durchschnittspreismethode zulässig ist. 
</p><h3>Starrköpfige UREK-S </h3><p>Der Ständerat folgte in der Sommersession seiner Kommission und wollte diese Bestimmung kippen. Aus der UREK-N kam dagegen ein Alternativvorschlag zur exklusiven Belieferung der Endkunden mit Wasserkraft, was aber im Nationalrat auch keine Mehrheit fand. Seither arbeitet die UREK-N an Ideen zur Stützung der Wasserkraft, wohingegen die UREK-S nun also dran festhalten will, dass die Endkunden den vollen Preis der einheimischen Eigenproduktion zu tragen haben. Die Kommission versteht das als Signal zur Stärkung der Wasserkraft. Honi soit qui mal y pense! Gestützt werden mit dem schon starrköpfig anmutenden Entscheid der UREK-S primär die einheimischen AKW. Die mit Gestehungskosten von bis zu 7 Rp./kWh schon lange aus dem Markt gefallen sind. 
</p><h3>Kein Steilpass für die Vollliberalisierung </h3><p>Der Ständerat dürfte seiner Kommission erneut folgen, der Nationalrat muss es dann in der 3. Sessionswoche zum zweiten Mal verhindern. Denn - kommt dies so durch, ist das eine Steilvorlage für die Vollliberalisierung. Die Endverbraucher als Zwangskonsumenten der Atomkraft, obwohl eine Mehrheit die Energiestrategie 2050 bejaht hat? Das wird sich rächen. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5057</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 15:04:01 +0200</pubDate><title>Kein Diktat der leeren Kassen bei der AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-diktat-der-leeren-kassen-bei-der-ahv</link><description>Das dreckige Spiel von FDP und SVP: Erst aushungern, dann aushöhlen.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mein früherer Nachbar Giovanni musste Ende der 1990er-Jahre wegen Rückenschmerzen seinen Job als Pneumonteur aufgeben. Die IV gewährte ihm eine halbe Rente. Weil er Zeitungen austrug, kam er einigermassen über die Runden.
</p><p>Dramatische IV-Rentenkürzung
</p><p>2012 wurde Giovanni von der IV-Stelle aufgeboten: Unter dem Titel "eingliederungsorientierte Rentenrevision" überprüfte die IV seinen Rentenanspruch nochmals. Nun befand sie, dass seine Schmerzen überwindbar seien. Obwohl sich an seinem Gesundheitszustand nichts geändert und er keinerlei Aussicht auf eine Erhöhung des Arbeitspensums hatte, kürzte die IV Giovannis laufende Rente um die Hälfte. Seither kämpft Giovanni ums finanzielle Überleben. Er musste Ergänzungsleistungen beantragen.
</p><p>Solch dramatische Rentenkürzungen sind die Folge der Sparmassnahmen bei der IV. Erinnern wir uns: Die IV rutschte Mitte der 90er-Jahre in die Schulden. FDP und SVP lehnten im Parlament die nötige Erhöhung der Lohnbeiträge für die IV oder eine solide Zusatzfinanzierung stets ab. Und dies bewusst. Ihr Ziel ist ein Diktat der leeren Kassen: Es braucht ein Defizit, das als anstössig gilt, um den Sozialstaat auszuhöhlen. So wie es bereits Margret Thatcher predigte. Bei der IV ist diese Taktik des Sozialabbaus leider aufgegangen.
</p><p>FDP und SVP wollen die AHV in die Schuldenwirtschaft treiben
</p><p>Nun versuchen sie das gleiche dreckige Spiel bei der AHV. FDP und SVP lehnen eine Ausfinanzierung der AHV ab. Mit vollem Einsatz bekämpfen sie die Rentenreform Altersvorsorge 2020. Denn gemäss ihrer Ideologie muss die AHV darben. Damit sie in die Schuldenwirtschaft getrieben wird und dann zurückgestutzt werden kann. Welche Sparmassnahmen bei hohen Defiziten zum Zuge kommen werden, ist bereits bekannt: Rentenalter 67 für alle und Streichung der automatischen Rentenanpassung an Teuerung und Löhne.
</p><p>Seit ihrer Einführung bekämpfen die gleichen Kreise wie heute auch eine Stärkung der AHV. Weil ihnen die Solidarität zwischen Arm und Reich in der AHV zu stark ist. Die Leute sollen für sich alleine vorsorgen. Und dazu das Geld zu den Banken und Versicherungen tragen. So steigen die Profite der Finanzwirtschaft.
</p><p>2xJa gegen das Dikat der leeren Kassen
</p><p>Mit einem doppelten JA am 24. September können wir ein solches Diktat der leeren Kassen bei der AHV verhindern. Dank der Altersvorsorge 2020 bleibt die AHV finanziell im Gleichgewicht. Und das zu moderaten Kosten für die Bevölkerung. Erst 2021 wird dazu die Mehrwertsteuer um 0,3 Punkte auf 8,3% erhöht. Diese Zusatzfinanzierung sichert die AHV-Renten und deren Anpassung an Löhne und Teuerung. Ohne leere AHV-Kasse wird auch die Rechtfertigung von FDP und SVP für Rentenalter 67 hinfällig. Trotz Renteneintritt der Babyboomer-Generation. Diese Rentensicherheit sind wir den Rentnerinnen und Rentnern von heute und morgen schuldig.
</p><p>Bei der IV ist das Aushungern eines Sozialwerkes gelungen. Giovanni zahlt das mit der Halbierung seiner IV-Rente und dem Verlust seiner finanziellen Selbständigkeit. Bei der AHV haben wir es in der Hand, das üble Spiel von FDP und SVP zu durchkreuzen - mit einem doppelten JA am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5056</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 14:16:21 +0200</pubDate><title>Hohe Erwartungen ans neue Mediengesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/hohe-erwartungen-ans-neue-mediengesetz</link><description>Medienpolitischer Schwerpunkt in der Herbstsession</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Medienpolitik wird einen Schwerpunkt dieser primär von den Bundesratswahlen geprägten Herbstsession bilden. Der Nationalrat wird über "No Billag" und über Motionen befinden. Diese Entscheide werden das neue Mediengesetz prägen. </p><p>Der Nationalrat behandelt in dieser Session zahlreiche Vorstösse zur SRG und die "No-Billag"-Volksinitiative. Eine deutliche Mehrheit seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) beantragt Ablehnung der Initiative. Verworfen wurde auch, allerdings weniger eindeutig, ein direkter oder indirekter Gegenvorschlag. Damit dürfte im Plenum ein Gegenentwurf kaum eine Chance haben. Da der Nationalrat Zweitrat ist, könnte die Abstimmung schon im Frühjahr 2018 stattfinden. Es wäre ein Segen, wenn dieser ideologische Klotz von den Schienen wäre. Damit wäre der Weg dann wirklich frei für die Diskussion zum neuen Mediengesetz, das aktuell im BAKOM vorbereitet wird. 
</p><h3>Konzessionen beschränken? </h3><p>Eine Motion der KVF-N bezweckt eine Aufhebung der restriktiven Regelung, nach der ein Veranstalter maximal Konzessionen für zwei TV-Sender und zwei Radios erwerben kann. Der Bundesrat signalisiert zwar grundsätzlich Offenheit gegenüber der Abschaffung der starren Regel, lehnt die Motion aber dennoch ab. Eine Vergrösserung des Versorgungsgebiets würde nicht zu mehr Stabilität für die Veranstalter führen. Schon heute würden regionale TV-Programme via Kabel über ihr definiertes Versorgungsgebiet hinaus verbreitet, mittels Internet seien sie gänzlich grenzenlos, und trotzdem könne hochstehende Information nicht über den Markt refinanziert werden. Durch die Aufhebung von definierten Versorgungsräumen würde sich das Problem verschärfen, dass via Gebühren das gleiche Versorgungsgebiet doppelt finanziert wird. Der Bundesrat lehnt deshalb die Motion ab, will aber die Frage im Rahmen des neuen Mediengesetzes angehen. Der SGB unterstützt die Ablehnung der Motion. Die Aufhebung der Restriktion rettet die Medienvielfalt nicht. Zweifelsohne käme sie den AZ-Medien entgegen, aber das ist nicht wirklich zielführend. 
</p><h3>An der SRG suckeln? </h3><p>Eine weitere Motion der überaus rührigen KVF-N verlangt von der SRG, regionale Veranstalter von ihrem Programm profitieren zu lassen. Die, so der Gedanke dahinter, haben niemals die finanzielle Kapazität der SRG, um selbst hochstehende Sendungen zu produzieren. Sie sollten aber "niederschwellig", demnach nicht einfach gratis, die Produkte der SRG weiterverwenden dürfen. Dieses "shared content"-Modell sei besonders attraktiv bei Informationssendungen. Die nach Vorstellung der KVF-N aber nicht einfach bloss integral auf dem regionalen Sender nochmals ausgestrahlt würden, sondern auch nur in Teilen für eine Zweitausstrahlung genutzt werden sollen. Eine Minderheit der KVF-N lehnt die Motion ab, da sie für eine Vielfalt der Berichterstattung keinerlei Mehrwert bringt, dafür aber viel urheberrechtliche Fragen aufwirft. Der Bundesrat hingegen will das "shared content"-Modell im neuen Mediengesetz berücksichtigen. Vermutlich soll damit Druck von der SRG weggenommen werden. Der SGB teilt hingegen die Einschätzung der ablehnenden Minderheit der KVF-N. Um dem Missbrauch nicht Tür und Tor zu öffnen, muss ein "shared content"-Modell sehr detailliert geregelt sein. Da wird viel an Erwartung in das neue Mediengesetz gesteckt. 
</p><h3>Swiss Pop beerdigen? </h3><p>Dann will die KVF-N der SRG auch Zügel anlegen. Per Postulat will sie die Anzahl der Fernseh- und Radiosender einschränken. Der Kommissionsmehrheit sind insbesondere die beliebten (werbefreien) Spartensender Radio Swiss Jazz, Swiss Pop und Swiss Classic ein Dorn im Auge. Der Bundesrat ist bereit, auch dieses Postulat mit Blick auf das neue Mediengesetz entgegenzunehmen. Der SGB findet das falsch. Auch der Bundesrat scheint sich primär vom unmittelbaren Ziel leiten zu lassen, jetzt Druck wegzunehmen. Damit wird die Latte für das neue Mediengesetz sehr hoch gelegt. Dieses sollte aber nicht die Anliegen diverser Anspruchsgruppen bedienen, sondern einen hochwertigen Service public im digitalen Zeitalter sichern. 
</p><h3>Kooperation umstritten </h3><p>Auch im Ständerat werden Vorstösse zur SRG behandelt, so etwa die von der KVF-S einstimmig beschlossene Motion zur Gewährleistung der Medienvielfalt. Diese will im neuen Mediengesetz die Grundlage für Kooperationen der SRG mit anderen Anbietern schaffen. Kooperationen, die die Meinungs- und Angebotsvielfalt stärken. Da kann man nicht dagegen sein. Der Bundesrat aber schon, er lehnt die Motion ab. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5055</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 11:52:51 +0200</pubDate><title>Appell &quot;2xJA – Frauen für die AHV&quot; lanciert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/appell-2xja-frauen-fuer-die-ahv-lanciert</link><description>SGB-Zentralsekretärinnen Regula Bühlmann und Doris Bianchi rufen zum Unterzeichnen auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine breite Gruppe von Frauen verschiedenster Herkunft hat am heutigen 5. September den Appell Frauen für die AHV auf der Website <a href="https://www.zweimal-ja.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.zweimal-ja.ch</a> lanciert.</p><p>In den nächsten Tagen wird sich das Schicksal unserer Renten entscheiden. Fast alle grossen Frauenorganisationen empfehlen für die Abstimmung vom 24. September 2xJa zur Rentenreform Altersvorsorge 2020. Dies trotz der Erhöhung des Frauenrentenalters.
</p><p>Sie machen sich für diesen Kompromiss stark, weil die Reform endlich die Frauenrenten verbessert, weil sie mit der AHV die erst Säule unserer Altersvorsorge stärkt, die für die Frauen besonders wichtig ist, und weil sie die Finanzierung unserer Renten sichert.
</p><p>Nun halten bereits weit über hundert Frauen, die ihn schon unterschrieben haben, im Appell "2xJA – Frauen für die AHV" fest: </p><ul><li><b>Die Frauenrenten müssen endlich verbessert werden,</b> inbesondere dienjenigen von Frauen, die Teilzeit arbeiten.</li><li><b>Eine starke AHV ist für die Frauen unabdingbar:</b> Nur in der AHV wirkt auch die unbezahlt geleistete Familienarbeit rentenbildend.</li><li><b>Deshalb sagen die Frauen 2xJA zur Altersvorsorge 2020.</b></li></ul><p>Zu den Urheberinnnen und Erstunterzeichnerinnen gehören Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellungs-  und Familienpolitik und Doris Bianchi, stv. SGB-Sekretariatsleiterin,  zuständig für Alterspolitik und Sozialversicherungen.
</p><p>Sie fordern alle Frauen auf, mitzuhelfen, den Appell zu verbreiten: Unterschreiben Sie ihn und streuen Sie ihn breit in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, Snapchat etc.), per E-Mail, SMS und auf anderen Kanälen: <a href="https://www.zweimal-ja.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.zweimal-ja.ch</a>!</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5053</guid><pubDate>Mon, 04 Sep 2017 14:40:50 +0200</pubDate><title>SGB: Verjährungsfrist erst bei Eintreten des Schadens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-verjaehrungsfrist-erst-bei-eintreten-des-schadens</link><description>10 Jahre Verjährung sind nicht ausreichend</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Rechtskommission des Nationalrates hat heute mit knapper Mehrheit beschlossen, ihrem Rat die Abschreibung der Vorlage zur Revision des Verjährungsrechts zu beantragen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert das Parlament auf, diesem Antrag nicht zu folgen. Denn damit gälte im Bereich des Obligationenrechts (OR) nach wie vor bloss eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. 
</p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige OR-Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht entspricht. Eine solche Verjährungsfrist blende die modernen gesundheitlichen Risiken bei der Arbeit aus. 
</p><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für den SGB ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen. Sollten die Räte an absoluten Verjährungsfristen festhalten wollen, dann ist mindestens eine solche von 20 Jahren vorzusehen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5047</guid><pubDate>Wed, 30 Aug 2017 17:11:06 +0200</pubDate><title>BVG-Mindestzins-Senkung verhindert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-mindestzins-senkung-verhindert</link><description>Ein vernünftiger Entscheid der BVG-Kommission </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz für das künftige Jahr nicht anzupassen. Damit haben die BVG-Versicherten die Sicherheit, dass ihr Altersguthaben auch im 2018 weiterhin mindestens zu 1% verzinst wird.
</p><p>Statt den Zins gemäss der bislang angewendeten Formel weiter zu senken, wird nun eine Arbeitsgruppe prüfen, nach welchen Kriterien der Mindestzinssatz in Zukunft festgelegt werden soll. Damit hat die BVG-Kommission den Arbeitgeberverband, den Gewerbeverband und den Versicherungsverband in die Schranken gewiesen, die trotz solider effektiver Renditen der Pensionskassen den Mindestzins auf nur noch 0,5% senken wollten.
</p><p>Mit ihrem Entscheid ermöglicht es die BVG-Kommission die bislang verwendeten Formeln der Realität anzupassen. Diese Formeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Anlageverhalten der Pensionskassen. Die stark gewichteten Bundesobligationen führen dazu, dass der empfohlene Zinssatz zuletzt immer tiefer fiel und sich in den kommenden Jahren in Richtung einer Nullverzinsung bewegt hätte. Dies obwohl die Pensionskassen zurzeit weit höhere Renditen erwirtschaften.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Doris Bianchi, stv. Sekretariatsleiterin SGB, zuständig für das Dossier Altersvorsorge, 076 564 67 67 </li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5045</guid><pubDate>Wed, 30 Aug 2017 17:00:20 +0200</pubDate><title>Konsultationsverfahren Mindestzinssatz BVG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/konsultationsverfahren-mindestzinssatz-bvg</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5043</guid><pubDate>Wed, 30 Aug 2017 16:33:50 +0200</pubDate><title>2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes: Vernehmlassungsverfahren zu neuen Elementen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/2-etappe-der-teilrevision-des-raumplanungsgesetzes-vernehmlassungsverfahren-zu-neuen-elementen</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5038</guid><pubDate>Tue, 29 Aug 2017 09:12:55 +0200</pubDate><title>Stabile und sichere Renten statt Defizitwirtschaft und Unsicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabile-und-sichere-renten-statt-defizitwirtschaft-und-unsicherheit</link><description>Die Arbeitnehmenden-Organisationen engagieren sich für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Rentenreform bringt sichere Renten und verbessert sie für alle künftigen Rentnerinnen und Rentner, die heute einen mittleren und tiefen Lohn haben. Und sie ist für die Bevölkerung die günstigste Lösung. Bei Ablehnung der Vorlage würde die AHV in die Schuldenwirtschaft getrieben und damit in eine Abbaulogik geraten. Für alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmenden-Organisationen, die zusammen über 700'000 Arbeitnehmende vertreten, ist die Altersvorsorge 2020 deshalb eine gute und vernünftige Vorlage. Am 24. September ist ihr mit einem doppelten Ja zuzustimmen, so der gemeinsame Appell der Arbeitnehmenden-Organisationen anlässlich einer Pressekonferenz am 29. August.
</p><p>Sichere Renten und ein stabiles Rentenniveau sind für alle entscheidend, für die heutigen Rentnerinnen und Rentner, aber auch für die kommenden Generationen. Letztere müssen sich so keine Sorgen machen, wieder direkt für ihre Eltern und Grosseltern aufkommen zu müssen. Für die Sicherung der AHV-Renten ist nur eine bescheidene Zusatzfinanzierung nötig. Effektiv wird der Mehrwertsteuersatz dazu erst 2021 um 0,3 Punkte auf 8,3 Prozent angehoben. Eine weitere, bereits heute für die IV erhobene, Milliarde wird in die AHV fliessen - ohne dass die Bevölkerung damit mehr belastet würde. Bei einem Nein wäre diese Milliarde für die AHV verloren. Die AHV-Defizite würden rasch steigen, und damit auch der Druck für Leistungsabbau und Rentenalter 67. Ein Ja verbessert die Renten für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Alter hauptsächlich von der AHV. Deshalb ist für sie der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken pro Jahr für Ehepaare besonders wichtig. Denn bei der AHV bekommen sie für einen Beitragsfranken am meisten Rente. Eine Ablehnung würde nicht nur diese Verbesserung verhindern. Sie würde auch dazu führen, dass mehr Leute mit tiefen Einkommen auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären.
</p><p>Ein Ja bringt Rentenverbesserungen für die Frauen. Heute beträgt die durchschnittliche Pensionskassenrente einer Frau nur einen Drittel einer Männerrente. Das wird sich nun ändern, da der versicherte Lohn für alle, die Teilzeit arbeiten, angehoben wird. Trotz höherem Frauenrentenalter ist die Altersvorsorge 2020 für Frauen deshalb positiv. Mit einem Nein würde eine Verbesserung der Rentensituation der Frauen dagegen in weite Ferne rücken. Wer Nein sagt, lehnt auch eine Rentengarantie für ältere Arbeitslose ab. Diese werden heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen und müssen bei Aussteuerung oft das Alterskapital bereits vor der Pensionierung anzapfen. Das soll sich endlich ändern.
</p><p>Ein Nein würde auch längst fällige Anpassungen der Altersvorsorge an gesellschaftliche Bedürfnisse verhindern. Altersvorsorge 2020 bringt eine Flexibilisierung des Rentenalters. Wer länger arbeiten kann und will, soll darin nicht behindert werden. Und wer ausgelaugt ist und auf dem Arbeitsmarkt keine Perspektive mehr hat, soll früher gehen können, ohne dafür bestraft zu werden.
</p><p>Die Mitgliederverbände des Komitees der Arbeitnehmenden-Organisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020 rufen alle Arbeitnehmenden auf, die Rentenreform gutzuheissen. 70 Jahre nach der Annahme der AHV durch die Stimmberechtigten, ist es an der Zeit, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stärken. Bei einem Nein wird es keine bessere Vorlage geben. Vielmehr würde der Abbaudruck steigen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><p class="Text"><span lang="DE"></span></p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, 079 277 81 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Franziska Peterhans, Zentralsekr. Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, 076 542 49 11</li><li>Christian Zünd, CEO Kaufmännischer Verband, 079 815 79 12</li><li>Jenny Brochellaz, Geschäftsstellenleiterin SBK Valais, 079 320 98 70</li><li>Véronique Polito, GL-Mitglied Unia, 079 436 21 29</li></ul><p class="Text"><span lang="DE"></span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5037</guid><pubDate>Mon, 28 Aug 2017 14:37:55 +0200</pubDate><title>Nein zu 15 Stunden-Arbeitstagen und 60-Stunden-Woche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-15-stunden-arbeitstagen-und-60-stunden-woche</link><description>SGB kämpft in breiter Allianz gegen Burnout und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Plattform von Angestellte Schweiz, Kaufmännischem Verband und Schweizer Kader Organisationen stimmt in den Chor derer ein, die den Schutz des Arbeitsgesetzes (ArG) abbauen wollen. Die Plattform fordert heute, nur wenige Tage bevor sich die ständerätliche WAK zu entsprechenden Fragen der Arbeitszeit äussern wird, die Einführung einer 60-Stunden-Woche und des 15-Stunden-Arbeitstages. Der SGB lehnt diese Forderungen klar ab. 
</p><p>Beide Forderungen sind gesundheitsschädigend und widersprechen jeglichem Interesse nach mehr Vereinbarkeit. Sie stehen im Widerspruch zu den Erkenntnissen aller einschlägigen Studien, die zeigen, dass in der Schweiz Vollzeitangestellte bereits sehr lange arbeiten und dass der Stress am Arbeitsplatz zunimmt. Sogar die Umfrage des KV selbst weist nach, dass keine längeren Arbeitszeiten, wohl aber die Arbeitszeiterfassung gewünscht werden. Gerade leitende Angestellte und höher qualifizierte Fachpersonen, die im Visier der Deregulierung der Plattform stehen, beklagen steigenden Stress und real sinkende Arbeitszeitautonomie. 
</p><p>Die Einführung einer 60-Stunden-Woche sowie die Möglichkeit, den Arbeitstag sogar auf 15 Stunden auszudehnen und nur noch 9 Stunden für Schlaf und Familie vorzusehen, bedeuten ein offenes Tor für Burnout und Stresserkrankungen. Dies umso mehr, wenn gleichzeitig auch noch die Arbeitszeiterfassung abgeschafft werden würde, wie dies im Parlament hängige Vorstösse verlangen. Eine so bedingte Eliminierung von Überstunden würde letztlich zu mehr Gratisarbeit führen. 
</p><p>Diese Gefahr droht umso mehr, als die Definition der Personen, die vermehrt flexibel arbeiten sollen, auf sehr vage Bestimmungen abstellt und relevante messbare Grössen (Kaderstellung, Lohngrösse) vermissen lässt. Es gilt einzig die Voraussetzung, dass die Betreffenden 50 % ihrer Arbeitszeit "autonom" einteilen können.
</p><p> Festzustellen ist, dass das Arbeitsgesetz bereits sehr stark flexiblisiert worden ist: Seit dem 1.1.2016 ist für gewisse Arbeitnehmende ein vollständiger Verzicht auf Arbeitszeiterfassung bzw. eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung möglich. Bereits heute kennt das Schweizer Arbeitsrecht eine der längsten Arbeitswochen in Europa. Bereits heute sind örtliche (z.B. Home Office) und zeitliche Flexibilität (Überzeit) möglich.&nbsp; 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär zuständig für Arbeitsrecht, 076 355 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5036</guid><pubDate>Mon, 28 Aug 2017 10:23:30 +0200</pubDate><title>AV 2020: Falsches wird auch bei Wiederholung nicht wahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-falsches-wird-auch-bei-wiederholung-nicht-wahr</link><description>Fünf massive Falschaussagen des „K-Tipp“ zur Rentenreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ist man beim "K-Tipp" einfach schlecht informiert, oder betreibt man eine unfaire Kampagne gegen die Rentenreform?</p><p>Jedenfalls wird das KonsumentInnenmagazin nicht müde, Unwahrheiten über die Altersvorsorge 2020 zu verbreiten. Zudem streut der "K-Tipp" seinen Leserinnen und Lesern in Sachen künftiger Pensionskassenrenten Sand in die Augen. Dass es auch anders ginge, beweist der "Beobachter", der <a href="https://www.beobachter.ch/politik/altersvorsorge-2020-wer-profitiert-wer-verliert-was-bringt-die-rentenreform" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">sachlich über die Rentenreform berichtet</a>. Nachstehend die wichtigsten Falschinformationen der aktuellen "K-Tipp" Ausgabe:</p><ul><li>Die Mehrwertsteuer steigt nicht um 0,6, sondern erst 2021 um 0,3 Prozentpunkte auf 8,3%. Als Konsumentenschutz-Blatt müsste der "K-Tipp" wissen, dass bei einem Nein zur Altersvorsorge 2020 die MWSt zwar um 0,3 Punkte gesenkt werden müsste, aber die Preise für Güter des täglichen Bedarfs kaum fallen würden.</li><li>Die Pensionskassenrenten werden nicht um 12% sinken. Denn anders als bei der Rentenklau-Abstimmung werden die Einbussen wegen der Senkung des Mindestumwandlungssatz kompensiert. Zudem profitieren die Versicherten der obligatorischen beruflichen Vorsorge während 20 Jahren von eine Besitzstandgarantie: solidarisch finanziert über alle Versicherten der 2. Säule.</li><li>Die Beiträge an die Pensionskassen werden nicht flächendeckend um 1% erhöht. Dies gilt einzig in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Über 80% der Versicherten haben eine überobligatorische berufliche Vorsorge und sparen in ihrer Pensionskasse weit mehr an, als sie obligatorisch müssten.</li><li>Ehepaare werden bis zu 2712 Franken mehr AHV Rente pro Jahr erhalten und nicht bloss Fr. 1356 wie der "K-Tipp" schreibt. Denn beide profitieren vom Zuschlag auf die Einzelrente von je 840 Franken. Zusätzlich wird der Plafonds der Ehepaarrente erhöht.</li><li>Der AHV-Zuschlag von 840 Franken jährlich wird gleich wie die Rente automatisch der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. Er ist nicht fix, wie im "K-Tipp" behauptet.</li></ul><p>Besonders perfid ist, dass der "K-Tipp" der Leserschaft weismacht, dass in Sachen Pensionskassen-Renten alles in Butter sei: Als ob die Pensionskassen bei einem Nein am 24. September den Mindestumwandlungssatz von 6,8% anwenden würden ... Dabei unterschlägt der "K-Tipp", dass schon heute die überwiegende Mehrheit der Pensionskassen einen Umwandlungssatz von unter 6% anwendet. Der durchschnittliche Umwandlungssatz über alle rund 1700 Pensionskassen beträgt 5,63%. Und die Tendenz zeigt leider weiterhin gegen unten.
</p><p>Umso nötiger sind daher die Verbesserungen in der AHV, wie sie die Rentenreform Altersvorsorge 2020 bringt. Darum empfehlen alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmendenorganisationen der Schweiz ein doppeltes Ja am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5033</guid><pubDate>Wed, 23 Aug 2017 12:51:46 +0200</pubDate><title>FlaM-Kontrollen: ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu zaghaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flam-kontrollen-ein-schritt-in-die-richtige-richtung-aber-zu-zaghaft</link><description>Bundesrat beschliesst mehr FlaM-Kontrollen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Bundesrat hat heute beschlossen, die jährliche Mindestzahl der Kontrollen auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der Flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit mit der EU von 27'000 auf 35'000 zu erhöhen. Das ist ein fortschrittlicher Entscheid und entspricht einer alten Forderung der Gewerkschaften. In Branchen mit erhöhten Dumpingrisiken werden damit künftig jedes Jahr rund fünf Prozent der Unternehmen kontrolliert werden. 
</p><p>Klar ist jedoch, dass diese Ausdehnung angesichts verbreiteten Dumpings nicht genügt. 2016 wurden bei jeder fünften Kontrolle zu tiefe Löhne festgestellt! Bereits heute gibt es Kantone, die zehn Prozent der Betriebe in risikoverdächtigen Branchen kontrollieren. Dieser Mindestwert müsste überall erreicht werden, damit die Kontrollen mehr präventive Wirkung erzielen. 
</p><p>Gleichzeitig müssen der Bund und die Kantone bei massiertem Dumping Mindestlöhne einführen. Zudem sollen die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. Des Weiteren sollen Subunternehmerketten auf eine Stufe beschränkt werden. Und: einzuführen ist ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5031</guid><pubDate>Fri, 18 Aug 2017 12:49:36 +0200</pubDate><title>Ja zur AV 2020 – auch aus Frauensicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-av-2020-auch-aus-frauensicht</link><description>Warum Natascha Wey, Co-Präsidentin SP Frauen* und Gewerkschafterin, ja zur Rentenreform AV 2020 sagt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersreform 2020 kann einen als Feministin in ein Dilemma bringen. In ein Dilemma, weil sie Fort- und Rückschritte beinhaltet. Die SP Frauen haben nach langer Diskussion die Ja-Parole beschlossen. Und dieses Ja vertreten wir nun mit Überzeugung.
</p><h3>Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist tatsächlich nicht gerechtfertigt, ...</h3><p>Linke Gegnerinnen haben einen wichtigen Punkt: Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist ökonomisch nicht gerechtfertigt. Wer Feminismus - wie ich - auch als Verteilungsfrage versteht, kann dazu deshalb a priori nur mit Mühe "Ja" sagen. Ich habe also Verständnis für Frauen, welche die Erhöhung des Rentenalters kritisieren, wenngleich diese Erhöhung der bürgerlichen Parlamentsmehrheit und nicht der Linken zuzuschreiben ist. Sämtliche Anträge, das Rentenalter nicht zu erhöhen wurden nämlich abgeschmettert.
</p><h3>... aber das "linke Nein" verschweigt die erzielten Fortschritte.</h3><p>Zur Vorlage Nein zu sagen, ist aber auch gefährlich. Und zwar, weil die Altersvorsorge 2020 für Frauen wichtige Fortschritte bringt. Diese werden von Gegner_innen ausgeblendet. Es sind vor allem Fortschritte für Frauen mit tiefen Einkommen und schlechten Versicherungslösungen. Das kann die Frau sein, die am Kiosk arbeitet. Oder die Migrantin, die für eine kleine Reinigungsfirma Büros putzt. Oder die Pflegefachfrau auf dem Land, die in einem Altersheim angestellt ist, deren Lohn aber zu tief ist, um bei einer Pensionskasse obligatorisch versichert zu sein.
</p><p>Fakt ist: Die Pensionskassenrenten der Frauen sind im Schnitt 63 Prozent tiefer als jene der Männer. Dies hängt damit zusammen, dass Frauen oft Teilzeitarbeit leisten und durch den zu hohen Koordinationsabzug diskriminiert werden. Die Reform setzt hier an: Wer zwischen 21'150 Franken und 55'000 Franken pro Jahr verdient, profitiert von einem deutlich besseren Versicherungsschutz. Zwei Drittel der Leute mit solchen Löhnen sind Frauen. Ein Beispiel: Eine Frau, mit Jahrgang 1978, die ein Jahreseinkommen von 35'000 Franken ausweist, käme unter geltendem Recht bei ihrer Pensionierung im Jahr 2043 auf eine Pensionskassenrente von 365 Franken. Mit der Reform 2020 verbessert sich diese Rente auf 594 Franken pro Monat. Zusammen mit dem AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr, erreicht sie im Alter also eine substanzielle Rentenverbesserung. Und darauf ist sie angewiesen. Die Flexibilisierung des Koordinationsabzuges in der zweiten Säule beseitigt zumindest einen Teil der bestehenden Diskriminierungen in der beruflichen Vorsorge. Das war für uns SP Frauen ein wichtiges Argument für unser Ja, denn Diskriminierungen im Erwerbsleben akzeptieren wir schliesslich auch bei den Löhnen nicht.
</p><h3>Für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen</h3><p>Als Feministinnen setzen wir SP Frauen uns für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen ein. Und wir sind auch der Meinung, dass Frauen ein Recht darauf haben, für die geleistete Erwerbsarbeit anständig versichert zu werden. Nochmals: rund 60 Prozent der Frauen arbeiten Teilzeit, aber nur 18 Prozent der Männer. Und ja, diese Vorlage ist kein feministisches Wunderwerk. Aber etwas weiss ich mit Sicherheit: sollte die Rentenreform an der Urne scheitern und die Rechten ihren Plan zur Ausblutung der AHV umsetzen können, dann droht in den kommenden Jahren vor allem eines: ein anti-feministischer Angriff und eine Schrumpfkur für die AHV. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Leidtragenden in erster Linie die Frauen sein werden.
</p><p>Natascha Wey ist Co-Präsidentin der SP Frauen* und VPOD-Zentralsekretärin </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5029</guid><pubDate>Fri, 18 Aug 2017 08:06:02 +0200</pubDate><title>Breite Allianz zur Sicherung unserer Altersrenten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breite-allianz-zur-sicherung-unserer-altersrenten</link><description>Medienkonferenz der Ja-Komitees für die Rentenreform Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am Freitag sind in Bern die drei nationalen Ja-Komitees für ein doppeltes Ja zur Rentenreform vor die Medien getreten.</p><p>Angeführt von Vertreterinnen und Vertretern der bürgerlichen Parteien CVP, BDP und EVP, der linken Parteien SP und Grüne sowie der Arbeitgeber und des Schweiz. Gewerkschaftsbunds hatten die drei Komitees eine klare gemeinsame Botschaft: Die Rentenreform ist ein ausgewogener Kompromiss und nach 20 Jahren Reformstau dringend nötig. Sie bringt sichere Renten und sorgt für ein stabiles Rentenniveau. Deshalb setzen sich die Mitglieder des bürgerlichen, des linken sowie des Arbeitnehmenden-Komitees mit Überzeugung für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020 ein.
</p><h3>Renten gesichert, AHV solide finanziert</h3><p>Aus Sicht der Arbeitnehmenden sei entscheidend, dass die Renten gesichert und die AHV solide finanziert werde, sagte Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Dazu brauche es eine AHV-Zusatzfinanzierung, sonst drohe eine gefährliche Schuldenwirtschaft, die zu Abbau führe wie früher bei der IV. "Zur Sicherung des Rentenniveaus braucht es wegen des starken Drucks auf den Pensionskassen zudem Rentengarantien in der zweiten Säule und den AHV-Rentenzuschlag - gerade für jene mit mittleren und tiefen Einkommen."
</p><p>Gerhard Pfister, Präsident der CVP, bekräftigte im Namen des bürgerlichen Komitees, dass die Altersvorsorge wegen der Demografie und der Tiefzinssituation dringend angepasst werden muss. "Mit der Rentenreform haben wir endlich einen ausgewogenen Kompromiss gefunden, der diese Herausforderungen angeht und den Fortbestand unserer Sozialwerke sichert. Das ist wichtig für die heutigen und künftigen Rentnergenerationen." Ausserdem schaffe die Reform mehr Gerechtigkeit, indem endlich die Heiratsstrafe in der AHV gemindert werde.
</p><h3>Reform für Arbeitnehmende und kleine Einkommen</h3><p>"Die Altersvorsorge 2020 ist eine Reform für die Arbeitnehmenden und für die kleinen Einkommen, weil sie die AHV stärkt. Darum steht die SP geschlossen hinter der Reform, das hat unsere Urabstimmung gezeigt", sagte SP-Präsident Christian Levrat. Er warnte jedoch auch vor dem Plan B bei einem Nein: "FDP und SVP trauen sich nicht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern reinen Wein einzuschenken, aber sie wollen Rentenalter 67 und tiefere Renten, darauf arbeiten sie seit Jahren hin."
</p><p>Die Präsidentin der EVP, Marianne Streiff, erinnerte daran, dass Extremforderungen chancenlos sind. "Nur eine ausgewogene Reform, die allen etwas bietet und von allen etwas verlangt, kann gelingen. Die teuerste Reform wäre eine gescheiterte Reform, denn die aufgelaufenen Defizite der AHV müssten die nachfolgenden Generationen bezahlen."
</p><p>Der Westschweizer Arbeitgeberverband FER steht ebenfalls hinter der Altersvorsorge 2020, wie der stellvertretende Generaldirektor Olivier Sandoz ausführte. "Die Sicherung unserer Sozialsysteme ist im Interesse von uns allen, auch gerade der Wirtschaft. Deswegen befürworten alle grossen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in der Romandie sowie einige Chefs grosser Unternehmen die Rentenreform." Wichtig sei auch die Tatsache, dass die Altersvorsorge 2020 die Arbeit weit weniger verteuere als der von den Gegnern propagierte "Plan B".
</p><h3>Frauen, die rechnen. sagen Ja</h3><p>Unter dem Strich könnten auch die Frauen die Reform gut unterstützen, trotz des höheren Frauenrentenalters, erklärte Regula Rytz, Präsidentin der Grünen. "Es ist gelungen, gerade die Erhöhung des Rentenalters finanziell zu kompensieren." weil die Teilzeitarbeit bei den Pensionskassen besser versichert werde, erhielten viele Frauen deutlich mehr Rente. "Frauen die nachrechnen, sagen deshalb Ja - und konzentrieren ihre Kräfte auf die Bekämpfung der Lohndiskriminierung."
</p><p>Zum Abschluss unterstrich BDP-Präsident Martin Landolt, dass die Rentenreform die Altersvorsorge nicht nur sichert, sondern auch modernisiert. "Das Rentenalter wird flexibilisiert und heutige Arbeitsmodelle wie Teilzeitarbeit werden besser abgesichert. Zudem stärkt die Reform die Solidarität zwischen den Generationen, denn sie sichert die Zukunft unserer Vorsorgewerke." Die Reform geschehe deshalb nicht "auf dem Buckel der jungen Generation - im Gegenteil: "Die junge Generation wird sogar höhere Renten erhalten als dies beim heutigen System der Fall wäre." 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Auskünfte im Namen der drei Ja-Komitees für die Rentenreform geben:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweiz. Gewerkschaftsbund, 079 277 61 31</li><li>Gerhard Pfister, Präsident der CVP Schweiz, 079 334 12 30</li><li>Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz, 079 240 75 57</li><li>Marianne Streiff, Präsidentin EVP Schweiz, 079 664 74 57</li><li>Olivier Sandoz, Stv. GD Fédération des entreprises romandes FER, 079 643 21 25</li><li>Regula Rytz, Präsidentin Grüne Schweiz, 079 353 86 38</li><li>Martin Landolt, Präsident BDP Schweiz, 079 620 08 51</li><li>Béatrice Wertli, Generalsekretärin CVP, 078 873 88 08</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Michael Sorg, Mediensprecher SP, 079 785 86 08</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5022</guid><pubDate>Wed, 09 Aug 2017 10:34:45 +0200</pubDate><title>Entscheidende Wochen für die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/entscheidende-wochen-fuer-die-ahv</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner warnt: Lassen wir uns nicht für dumm verkaufen!</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Ferien sind zu Ende, der Abstimmungskampf über die Altersvorsorge 2020 ist lanciert.
</p><p>Der Ausgang ist offen.
</p><p>Die Gewerkschaften engagieren sich zusammen mit allen anderen nationalen Organisationen der Arbeitnehmenden für ein doppeltes Ja. Dieses geeinte Engagement ist dringend notwendig, denn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sehen sich mit einem grossen Verwirrspiel konfrontiert.
</p><p>Auch die Gegner bestreiten nicht, dass die AHV Mehreinnahmen braucht. Aber statt der bescheidenen Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer zuzustimmen, propagieren sie ein Nein - um damit endlich einen Hebel für einen Leistungsabbau in die Hand zu bekommen, für den sie bisher keine Mehrheiten fanden.
</p><p> Für eine Sozialversicherung ist Schuldenwirtschaft Gift. Das haben wir bei der Invalidenversicherung erlebt. Die AHV ist so solide finanziert wie keine andere Sozialversicherung. Bis jetzt. Seit 1975 bezahlen wir die gleichen Lohnbeiträge, obwohl sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner in dieser Zeit mehr als verdoppelt hat. Nur einmal, vor 20 Jahren, brauchte es ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent.
</p><p>Und jetzt sind wieder 0,6 Mehrwertsteuerprozent fällig. So billig wie jetzt ist die AHV-Finanzierung nie wieder zu haben. Die Hälfte davon, 0,3%, werden wir im Portemonnaie nicht einmal spüren. Denn wir zahlen sie schon heute. Bei einem Nein sind diese 0,3% für die AHV verloren. Es geht dabei um mehr als eine Milliarde Franken.
</p><p>Für die Zukunft gesichert ist die AHV aber nur, wenn auch der andere Teil der Vorlage das Volksmehr schafft: Die Revision der AHV und des Pensionskassengesetzes, also die Rentenreform Altersvorsorge 2020.
</p><p>Nicht wenigen macht die Heraufsetzung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre Bauchweh. Verständlich. Aber: Unter dem Strich, alles zusammen gerechnet, ist die Vorlage klar positiv. Erstmals seit Jahrzehnten werden die AHV-Renten wieder verbessert. 840 Franken pro Jahr für die Alleinstehenden und über 2700 Franken für die Mehrheit der Ehepaare. Das sind Verbesserungen, die in den Haushaltsbudgets gerade der Leute mit tieferen Einkommen ins Gewicht fallen. Auch die Verbesserungen für die Teilzeitbeschäftigten und die älteren Arbeitnehmenden lassen sich sehen.
</p><p>Die kommenden sechs Wochen sind für die Zukunft unserer Renten entscheidend. Und wegweisend für die Zukunft der AHV, dieses Herzstück des Schweizer Sozialstaats. Wir haben es in der Hand, den Abstimmungskampf zu gewinnen. Gegen jene, die uns für dumm verkaufen möchten, indem sie die Jungen gegen die Alten auszuspielen versuchen.
</p><h3>Paul Rechsteiner, <b>Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</b></h3><p>PS: Wollen Sie sich engagieren? Konsultieren Sie die <a href="http://sichere-renten-ja.ch/engagieren/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Kampagnenwebsite </a>(siehe unten)</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5020</guid><pubDate>Fri, 04 Aug 2017 15:33:47 +0200</pubDate><title>Bundesgericht: Kantone können Mindestlöhne festlegen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bundesgericht-kantone-koennen-mindestloehne-festlegen</link><description>Ein wegweisendes Urteil über Neuenburg hinaus

</description><content:encoded><![CDATA[<p> Eine gute Nachricht aus Lausanne: Das Bundesgericht hat entschieden, dass im Kanton Neuenburg ein gesetzlicher Mindestlohn in Kraft treten kann. Das oberste Gericht des Landes hat mit Urteil vom 21. Juli 2017 eine Beschwerde von verschiedenen Neuenburger Arbeitgebervereinigungen gegen das entsprechende Gesetz abgewiesen. Dieses Gesetz sieht einen kantonalen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde vor. Es ist von der Neuenburger Legislative 2014 verabschiedet worden - im Anschluss an eine 2011 vom Souverän angenommene Volksinitiative, welche die Einführung eines kantonalen Mindestlohnes verlangt hatte. 
</p><p>Wegen der Beschwerde konnte es bisher nicht in Kraft treten. Das Bundesgericht hält ausdrücklich fest, dass die Kantone Mindestlöhne erlassen dürfen. Wörtlich: "Abzuweisen ist auch der Einwand der Beschwerdeführer, dass das Bundesrecht den Kantonen keinen Platz für die Festlegung von Minimalsalären lasse." "Unter dem Blickwinkel des Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit" dürften die Kantone sozialpolitische Massnahmen erlassen. Das Neuenburger Gesetz mit den vorgeschriebenen 20 Franken pro Stunde sei ein Mittel zur Bekämpfung der Armut und damit sozialpolitisch begründet. 
</p><p>Der SGB begrüsst dieses Urteil des höchsten Gerichtes. Damit tritt nun nach den langen Auseinandersetzungen das Gesetz in Neuenburg endlich in Kraft. Zudem macht der Entscheid den Weg frei, um Hungerlöhne auf kantonaler Ebene zu bekämpfen. Dabei ist nun der Mindestwert von 20 Franken pro Stunde gesetzt.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB,&nbsp; 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5016</guid><pubDate>Wed, 26 Jul 2017 10:36:10 +0200</pubDate><title>Schweizer Kündigungsrecht ist menschenrechtswidrig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-kuendigungsrecht-ist-menschenrechtswidrig</link><description>Folgen eines neuen EGMR-Urteils</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) bestätigt: Das Schweizer Obligationenrecht (OR) wirkt bei antigewerkschaftlichen Kündigungen nicht abschreckend genug. </p><p>In einem neuen Urteil hat der EGMR (Tek Gida Is Sendikasi gegen die Türkei, vom 4. Apirl 2017) die Rechtslagen zum nötigen Schutz vor antigewerkschaftlichen missbräuchlichen Kündigungen präzisiert. Fazit: Die Regelung des Schweizer Obligationenrechts (OR) in Art. 336a, dass bei missbräuchlichen antigewerkschaftlichen Kündigungen von Personalvertretern, Stiftungsräten von Pensionskassen oder Whistleblowern ein Gericht maximal 6 Monatslöhne als Entschädigung gewähren kann, ist kein effektiver Rechtsschutz, da nicht abschreckend genug. 
</p><h3>Sachverhalt des EGMR-Urteils </h3><p>Ein türkisches Unternehmen kündigt mehreren Mitgliedern der Gewerkschaft. Es gibt als Kündigungsgrund "wirtschaftliche Gründe (Marktschwankungen) oder berufliche Mängel (fehlende Leistung)" an. Das zuständige letztinstanzliche Gericht in der Türkei bewertet die Kündigungen jedoch als missbräuchlich, weil sie aufgrund der Gewerkschaftsmitgliedschaft der Arbeitnehmenden ausgesprochen worden seien. Dieses Gericht verurteilt den Arbeitgeber in Anwendung der einschlägigen Gesetze entweder zur Zahlung eines Jahreslohnes oder zur Wiedereinstellung der Arbeitnehmenden. Der Arbeitgeber entscheidet sich zur Zahlung der 12 Monatslöhne.
</p><p> Aufgrund der Klage der Gewerkschaft musste sich nun der EGMR mit der Frage auseinandersetzen, ob bei missbräuchlicher antigewerkschaftlicher Kündigung die Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe von 12 Monatslöhnen ausreiche oder ob nicht immer dem Arbeitnehmenden zu ermöglichen sei, sich für die Wiedereinstellung zu entscheiden. 
</p><h3>Rechtserwägungen des EGMR </h3><p>Im Urteil, das nun begründet vorliegt, bekräftigt der EGMR, dass Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Gewerkschaftsfreiheit als besonderen Aspekt der Vereinigungsfreiheit garantiert und dass der Staat verpflichtet ist, den Genuss dieser Freiheit zu gewährleisten. Zwar existiere bei Verletzungen, welche den Kern der Gewerkschaftsfreiheit tangieren, ein Ermessensspielraum des nationalen Gesetzgebers. Dazu zähle auch die antigewerkschaftliche Kündigung. Der Ermessensspielraum sei aber sehr eng auszulegen. Indem der Arbeitgeber den Schadensersatz statt der Wiedereinstellung gewählt habe, hätte die Gewerkschaft all ihre Mitglieder innerhalb des Betriebs verloren. Dies tangiere ebenso den Kern der Gewerkschaftsfreiheit, nun der Gewerkschaft selbst. 
</p><p>Beim Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen sei deshalb eine sorgfältige Prüfung betreffend der Wirkung des Schutzes durch das Gesetz nötig. Es sei zu analysieren, ob die gesetzliche Sanktion gegen den Arbeitgeber so abschreckend sei, dass sie auch eine abschreckende Wirkung bei tiefen Löhnen der Arbeitnehmenden oder grosser Finanzkraft des Unternehmens besitze. Dies sei bei der türkischen Gesetzgebung nicht der Fall, da der Arbeitgeber einerseits die Wahl habe, eine Entschädigung zu zahlen oder eine Wiedereinstellung zu machen, auf der anderen Seite bei geringen Löhnen eine Entschädigung in der Höhe eines Jahreslohnes nicht immer abschreckend wirke. Daraus schliesst der EGMR, dass die Anwendung des türkischen Gesetzes nicht ausreichend abschreckende Sanktionen für Arbeitgeber beinhaltet. 
</p><p>Zur Erinnerung: das türkische Gesetz sieht bei antigewerkschaftlichen Kündigungen, wenn keine Wiedereinstellung erfolgt, mindestens die Auszahlung von 12 Monatslöhnen als Entschädigung vor... 
</p><h3>Handlungsbedarf für die Schweiz </h3><p>Also doppelt so viel wie in der Schweiz! "Unser" Art. 336a OR sieht bei missbräuchlichen Kündigungen eine Maximal(!)-Entschädigung von 6 Monatslöhnen vor. Die Gerichte begnügen sich dabei, wie eine jüngst vorgestellte Studie der Universität St. Gallen/FAA-HSG gezeigt hat, mit mickrigen 2-3 Monatslöhnen. Sie schöpfen den Rahmen von 6 Monatslöhnen fast nie aus. Angesichts der eindeutigen Vorgaben des EGMR ist also klar: Das Schweizer Kündigungsrecht im Falle der missbräuchlichen Entlassungen wegen Grundrechtsausübung ist in keiner Weise EMRK-konform. 
</p><p>Bereits vor einigen Jahren hatte der SGB bei der ILO wegen fehlendem Kündigungsschutz für Vertrauensleute, Mitglieder von Personalkommissionen sowie Stiftungsrätinnen und -räte von Pensionskassen eine Beschwerde eingereicht. Diese wurde von der ILO gutgeheissen. Aufgrund der Klage des SGB stellte die ILO fest, dass Art. 336 OR nicht den völkerrechtlichen Vorgaben entspricht, welche die Schweiz ratifiziert hat, und an die sie gebunden ist. Insbesondere widerspricht diese Praxis den ILO-Konventionen 87 und 98 zum Schutz der Gewerkschaftsfreiheit. Trotzdem wurde eine Anpassung des Gesetzes nicht an die Hand genommen. Alle bisherigen Vorschläge zu einer Verbesserung hat der Bundesrat aufgrund des Drucks der Arbeitgeber und rechtsbürgerlicher Parteien wieder schubladisiert. Wie der jüngste EGMR-Entscheid zeigt, ist diese Vogel-Strauss-Politik des Bundesrates wenig nachhaltig. Früher oder später wird auch der EGMR, so wie die ILO, die Schweiz wegen Missachtung von Art. 11 EMRK verurteilen. Es wäre wünschenswert, dass es nicht so weit kommt. Den Opfern von antigewerkschaftlichen Kündigungen würde menschliches Leid erspart, wenn das OR schnell revidiert würde. Der SGB ist bereit, konstruktiv mitzuwirken. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5015</guid><pubDate>Tue, 25 Jul 2017 12:04:05 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Kunst- und Kulturschaffende sagen klar Ja</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-kunst-und-kulturschaffende-sagen-klar-ja</link><description>Immer mehr Befürwortende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer sein Geld als Künstler oder Künstlerin verdient, wird von der Altersvorsorge 2020 profitieren. Deshalb ruft Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden, für den 24. September zu einem doppelten Ja auf.</p><p>Die 2012 im Alter von 92 Jahren verstobene Maria Becker, eine der grossen Schauspielerinnen in der Schweiz des letzten Jahrhunderts, antwortete im Rahmen eines Interviews auf die Bemerkung, dass ihr künstlerisches Engagement im hohen Alter Bewunderung auslöse: "Wollen Sie die Wahrheit wissen? Ich kann von der AHV allein nicht leben, bekomme keine Pension und bin auf Zusatzverdienst angewiesen". 
</p><p>Die Situation, welche die Grande Dame des Schweizer Theaters in dieser Offenheit darlegte, gilt auch heute noch für die allermeisten Kulturschaffenden. Die kleinen Einkünfte während ihres Arbeitslebens führen dazu, dass ihre AHV-Rente kaum das Minimum von 14'100 Franken für Einzelpersonen übersteigt. 
</p><h3>Oft prekär </h3><p>Wenn Künstlerinnen und Künstler nicht mehr in der Lage sind, zusätzlich zur Rente einen Verdienst zu erzielen, werden sie schnell von Sozialhilfe abhängig. Natürlich hat jeder den rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen bis zum Existenzminimum und kann sich in Notlagen an öffentliche und private Hilfseinrichtungen wenden. Aber sein Alter am Existenzminimum fristen zu müssen ist bitter, und der Bittgang zu Hilfseinrichtungen wird, nach einem selbstbestimmten, kreativen und arbeitsintensiven Leben, zu Recht als erniedrigend empfunden. Zudem muss vor dem Bezug von Ergänzungsleistungen das private Vermögen aufgebraucht werden. Dazu zählen auch eigene Kunstwerke - oder solche von Freundinnen oder Freunden - sowie Musikinstrumente oder ein Atelier, das man früher erworben hat. 
</p><p>Eine Umfrage im Jahr 2016 bei Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten hat einen Medianwert des Gesamteinkommens (Einkommen aus Kunstschaffen und aus allen übrigen Tätigkeiten) von Fr. 40'000 pro Jahr ergeben. Die Einkommenssituation der Hälfte der über 2600 Teilnehmenden ist also eindeutig als prekär zu bezeichnen. Dass die private Vorsorge für das Alter keine Priorität geniesst, ist die Folge dieser minimalen Verdienste. Zumal die meisten Künstlerinnen und Künstler keine Beiträge von Arbeitgebern erhalten, ihre Altersvorsorge also vollumfänglich selber berappen müssen. Lediglich 36 % der Frauen und 41 % der Männer geben in der Umfrage an, über eine 2. Säule zu verfügen. Bei der privaten Vorsorge sind die Zahlen etwas besser. Insgesamt gaben hier 49 % an, in einer Säule 3a zu sparen. 
</p><h3>Positiv für Kulturschaffende </h3><p>Leider ist es so, dass auch im Kunstbereich die Frauen nach wie vor bei der Kulturförderung benachteiligt werden, wie eine kürzlich erfolgte Genderumfrage im Bereich des Films ergab. Ebenfalls bringt ihnen das AHV-Alter von 64 Jahren wenig Vorteile, denn in den freien, künstlerischen Berufen arbeiten Frauen (und Männer) meistens solange es ihnen die Gesundheit erlaubt. Profitieren würden Kulturschaffende beider Geschlechter von der Erhöhung der AHV-Rente sowie der Flexibilisierung des Bezugs der Altersrente, wie die Vorlage "Altersvorsorge 2020" dies vorsieht. Dadurch könnten sie ihren Rentenbezug herausschieben und für den Zeitpunkt, an dem sie keinen Erwerbsverdienst mehr erzielen, höhere AHV-Renten erreichen. 
</p><p>Ebenso würden die vielen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, die neben ihrer künstlerischen Tätigkeit eine kleine Teilzeitstelle innehaben, von der "Reform Altersvorsorge 2020" profitieren. Sie würden an diesen Arbeitsstellen durch die Herabsetzung des Koordinationsabzuges in der 2. Säule höhere Beiträge für ihre Altersvorsorge äufnen oder überhaupt erst von dieser erfasst werden. Zudem wird durch einige kleine, bedeutungslos erscheinende Anpassungen im BVG mehr Rechtssicherheit für die zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit häufig wechselnden Arbeitgebern im Film-, Theater- und Musikbereich geschaffen. 
</p><p>Suisseculture und die ihnen angeschlossenen Verbände der Kulturschaffenden rufen deshalb dazu auf, zu den Vorlagen "Reform der Altersvorsorge 2020" und "Zusatzfinanzierung der AHV" 2 x Ja zu stimmen.
</p><h5>Wer ist Suisseculture?</h5><p> Suisseculture ist der Dachverband sämtlicher Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz. Es gehören ihm folgende Verbände und Organisationen an: ACT - Berufsverband der freien Theaterschaffenden; AdS - Autorinnen und Autoren der Schweiz; ARF/FDS - Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz; ASTEJ - Verband theater für junges publikum; dansesuisse - Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden; impressum - Die Schweizer Journalistinnen; ktv - Vereinigung KünstlerInnen - Theater - VeranstalterInnen, Schweiz; Musikschaffende Schweiz; Pro Cirque; ProLitteris; ProLitteris - Fürsorge-Stiftung; SBf - Schweizer Berufsfotografen; SBKV, Schweizerischer Bühnenkünstlerverband; SGBK, Schweizerische Gesellschaft Bildender Künstlerinnen; SIG - Schweizerische Interpreten-Gesellschaft; SMS - Schweizer Musik Syndikat; SMV - Schweizerischer Musikerverband; STFG - Schweizerische Trickfilmgruppe; SSA - Société Suisse des Auteurs; SSM - Schweizer Syndikat Medienschaffender; ssfv - schweizer syndikat film und video; ssrs - syndicat suisse romand du spectacle; syndicom - Gewerkschaft Medien und Kommunikation; STV - Schweiz. Tonkünstlerverein; SUISA; SUISA - Stiftung für Musik; SUISSIMAGE; vfg - Vereinigung fotografischer GestalterInnen; USPP - Union Suisse des Photographes Professionnels; VISARTE - Berufsverband visuelle Kunst Schweiz. 
</p><p><b>Johanna Lier</b> ist Schriftstellerin und Schauspielerin sowie Präsidentin von Suisseculture 
</p><p><b>Hans Läubli </b>ist Geschäftsleiter von Suisseculture </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5011</guid><pubDate>Fri, 14 Jul 2017 09:23:42 +0200</pubDate><title>„Plan B“ bringt teurere Rente und höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/plan-b-bringt-teurere-rente-und-hoeheres-rentenalter</link><description>Die FDP auf Crashkurs mit der Bevölkerungsmehrheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gehören Sie zu den Normalverdienenden? Dann mussten bei Ihnen letzten Sonntag die Alarmglocken schrillen: Die FDP legte ihren „Plan B“ vor, wie sie das Rentensystem nach einem Nein zur Altersvorsorge 2020 gestalten will. Für Sie wird das teuer. Obwohl Sie erst mit 67 in Rente werden gehen können.</p><p class="Text">Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co. haben in den letzten Monaten viel Kreide gefressen. Dabei stand bei ihnen noch bis weit in die parlamentarische Schlussberatung der Altersvorsorge 2020 eine zentrale Forderung im Vordergrund: Das Rentenalter muss rauf, mindestens auf 67. Am liebsten am Volk vorbei, durch ein technokratisches und undemokratisches Instrument namens Interventionsmechanismus: Unterschreiten die AHV-Reserven ein bestimmtes Mass, steigt das Rentenalter automatisch.</p><h3 class="Text">Technokratisches Monster</h3><p class="Text">Das Parlament hat dieses technokratische Monster glücklicherweise gekippt. Doch aufgegeben haben dessen Erfinder deshalb noch lange nicht. Auch wenn sie zurzeit alles unternehmen, um ihre wahren Absichten zu verschleiern: Kurz vor der Abstimmung über die Rentenreform möchten sie nicht als diejenigen dastehen, die das Rentenalter auf 67 Jahre erhöhen wollen.</p><p class="Text">Darum heisst das dritte Paket ihres „Plan B“ jetzt „technische Massnahmen“. Die seien „politisch kaum bestrittenen“, schreibt die „NZZ am Sonntag“. Das Gegenteil ist richtig: Noch vor wenigen Monaten war die automatische Rentenaltererhöhung unter dem Stichwort „Entpolitisierung“ ausdrücklich Teil des „Plan B“. So schrieb etwa der Gewerbeverband, ein Mechanismus, der eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre bringe, sei „absolut unerlässlich“. Es ist kein Schelm, wer hinter den „technischen Massnahmen“ eine Neuauflage genau dieser Idee sieht.</p><h3 class="Text">Länger arbeiten, mehr zahlen</h3><p class="Text">Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co. wollen uns aber nicht nur länger arbeiten lassen. Sondern für unsere Rente auch mehr bezahlen lassen: Ihre „Lösung“ kommt die mittleren und tiefen Einkommen massiv teurer. Weil sie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes der Pensionskassen in ihrem „Plan B“ nur in der zweiten Säule ausgleichen wollen.</p><p class="Text">Was das bedeutet, hat das <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/de/mm-sgk-n-2017-03-10-beschluesse-reform-2020-d.pdf">Parlament zusammengestellt</a>: Richtig teuer wird es für Junge mit tiefen Einkommen. Ein 24-jähriger Mann mit einem Jahreseinkommen von 40‘000 Franken müsste bis zur Pensionierung 30‘760 Fr. mehr Beiträge einzahlen als mit der Altersvorsorge 2020. Bei einem Lohn von 55‘000 Franken wären es gar 37‘875 Franken mehr.</p><h3 class="Text">Keine Solidarität im "Plan B"</h3><p class="Text">Der Grund für diese deutlich höheren Kosten: In der zweiten Säule sorgt jeder nur für sich vor. Anders als bei der Altersvorsorge 2020, die auch auf die soziale AHV setzt, spielt im „Plan B“ Solidarität keine Rolle. Bei der Abstimmung vom 24. September geht es deshalb auch um diese zentralen Fragen: Soll sich die Wirtschaft durchsetzen, die will, dass wir alle nur für uns selbst vorsorgen? Oder soll mit dem AHV-Zuschlag die erste Säule gestärkt werden, die für das Gros der Bevölkerung das beste Preis-Leistungsverhältnis hat, dank ihrer solidarischen Finanzierung, mit der Superreiche alle anderen unterstützen?</p><p class="Text">Letzteres wollen Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co unbedingt verhindern. Und sie wollen die AHV mit ihrem Nein in eine Defizitspirale zwingen. Ihr „Plan B“ kann und will das gar nicht verhindern. Eine Neuauflage der Rentenreform würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Selbst bei einer raschen Inkraftsetzung des „Plan B“ im Jahr 2021 würden der AHV rund 5 Mrd. Franken entgehen. Die AHV würde bis dann rote Zahlen schreiben. Das müssen wir verhindern und mit einem doppelten Ja am 24. September die Renten zu vernünftigen Kosten sichern. Jeder Neustart wird mehr kosten und macht einschneidende Massnahmen wie Rentenalter 67 wahrscheinlicher.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5009</guid><pubDate>Thu, 13 Jul 2017 11:54:10 +0200</pubDate><title>Rentenerhöhungen dank AV 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenerhoehungen-dank-av-2020</link><description>Top, die Wette gilt: Rentenerhalt oder Rentenerhöhung für die meisten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wetten dass? - Für über 90 Prozent der Betroffenen bringt die Altersvorsorge 2020 höhere Renten oder sichert das Rentenniveau.</p><p>Tatsächlich müssten mit AV 2020 nur Männer, die heute zwischen 39 und 44 Jahre alt sind und genug Zeit und Möglichkeiten haben, die Verluste auszugleichen, etwas abgeben. Dies zeigen neuste Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen. Zu den Gewinnerinnen der Rentenreform zählen insbesondere Frauen mit tieferen Einkommen und Familien in bescheidenen Verhältnissen. Hier die Zahlen:
</p><h3>Besonders Frauen profitieren</h3><p>Gerade Frauen, die Teilzeit arbeiten oder wenig verdienen, bringt AV 2020 definitiv Verbesserungen: Eine heute 24-Jährige, die 3500 Franken im Monat verdient, wird jeden Monat 255 Franken mehr Rente aus AHV und Pensionskasse erhalten, das sind 3060 Franken im Jahr. Auch eine 44-Jährige in der gleichen Lohnkategorie wird von AV 2020 profitieren, für sie erhöht sich die Rente um 2136 Franken pro Jahr. Doch auch Frauen, die besser verdienen, profitieren: Bei einem Monatslohn von 5200 Franken verbessert AV 2020 für Frauen aller Alterskategorien die Rente.
</p><p>Dasselbe gilt übrigens auch für Männer aller Alterskategorien mit einem Monatslohn von 5200 Franken - auch ihnen beschert AV 2020 höhere Renten. Für einmal werden gut verdienende, mitten im Leben stehende Männer leicht benachteiligt: gut situierte männliche Vierziger müssen sich tatsächlich auf einen Rentenverlust von maximal 40 Franken pro Monat gefasst machen. Doch mit ihren Löhnen verfügen sie über genügend finanziellen Spielraum, um diesen geringen Verlust auf die eine oder andere Weise auszugleichen.
</p><h3>Finanzspritze für Familien in bescheidenen Verhältnissen</h3><p>Stark profitieren von der Rentenreform werden Familien, zum Beispiel Ehepaare mit zwei Kindern. Und zwar ganz besonders solche mit beschränkten Mitteln: Verdienen beide zusammen 8700 Franken (5800 und 2900 Franken), gibt es monatliche Rentenerhöhungen zwischen 302 und 478 Franken, je nach Alterskategorie. Die jüngsten Eltern dürfen sich auf 5736 Franken mehr Rente jedes Jahr freuen (plafonierte Maximalrente), eine alles andere als vernachlässigbare Summe.
</p><p>Für 44-jährige Ehepaare mit Kindern und einem mittleren (insgesamt 11'000 Franken) bis guten (14'000 Franken) Einkommen gleicht der AHV-Zuschlag die Rentenverluste in der zweiten Säule aus. Für sie bleibt also das heutige Rentenniveau mit AV 2020 erhalten.
</p><h3>Die Reform nützt denjenigen, die es brauchen</h3><p>Über diese Zahlen sollten alle vor der Abstimmung vom 24. September noch einmal nachdenken. Das Resümee: die Altersvorsorge 2020 erweist sich als positiv für die zukünftigen Renten von 90.8 Prozent der Bevölkerung, und das alles zu einem viel bescheideneren Preis, als was die Vorschläge der Rechten gekostet hätten.
</p><p>Die Rentenreform ist sozial, weil sie dank des AHV-Zuschlags und der Ausgleichsmechanismen in der zweiten Säule gerade die Renten benachteiligter Bevölkerungsgruppen erhöht, und weil sie für fast alle übrigen das Rentenniveau erhält. Und die Altersvorsorge 2020 ist zukunftsweisend und verantwortungsbewusst, weil sie die AHV-Finanzen stärkt und die zweite Säule festigt - Wette gewonnen! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5006</guid><pubDate>Wed, 12 Jul 2017 14:34:09 +0200</pubDate><title>Endlich die Arbeit umverteilen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-die-arbeit-umverteilen</link><description>Schweizerische Arbeitskräfteerhebung zur unbezahlten Arbeit 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Frauen und Männer arbeiten in der Schweiz gleich viel, doch Frauen den Grossteil unbezahlt. Sind Kinder da, verschärft sich das Problem. Zeit für eine Umverteilung.</p><p>Die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BfS) zeigen, dass Frauen und Männer in der Schweiz gleich fleissig sind: Beide arbeiten pro Woche im Schnitt knapp 47 Stunden. Allerdings arbeiten Frauen ungefähr zwei Drittel dieser Zeit ohne Bezahlung, während Männer für drei Fünftel ihrer Arbeitszeit Lohn erhalten. Die unbezahlte Arbeit, insbesondere die Haus- und Familienarbeit ist also nach wie vor eine Frauendomäne.
</p><p>Seit 2010 ist der Unterschied etwas kleiner geworden: Die Erwerbsarbeit von Frauen hat um eine auf wöchentlich 16,6 Stunden zugenommen, während Männer ihr Erwerbspensum um 0,8 Stunden auf 27,3 Stunden reduziert haben und dafür 1,7 Stunden mehr in Haus- und Familienarbeit investieren. Schön und gut, doch ist das viel zu langsam, um in absehbarer Zeit auf eine ausgeglichene Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit hoffen zu können.
</p><h3>Achtung, Kinder!</h3><p>Besorgniserregend ist insbesondere, was passiert, wenn Kinder kommen. Für beide steigt die wöchentliche Arbeitsbelastung massiv, auf 69,6 Stunden für Frauen und 68,8 Stunden für Männer. Bei Müttern sinkt die Erwerbsarbeit leicht, bei Vätern steigt sie massiv. Für die Kinderbetreuung investieren Mütter anderthalb Mal so viel wie Väter, für die Hausarbeit doppelt so viel. Väter wollen Zeit mit ihren Kindern verbringen und pflegen die Beziehung zu ihnen&nbsp;– das ist gut. Die Hausarbeit bleibt aber nach wie vor an den Frauen hängen.
</p><p>Und wenn Frauen ihr Erwerbspensum aufstocken, springen nicht etwa die Männer in die Bresche sondern andere Frauen zu oft miserablen Arbeitsbedingungen. Hier muss der Staat gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen und Angebote des Service Public zahlbar und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen.
</p><h3>Nicht nur Quality Time für Väter</h3><p>Die dann verbleibende Haus- und Familienarbeit müsste wie die Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern fair verteilt werden. Die Männer müssen ihren Anteil in allen Bereichen unbezahlter Arbeit erhöhen, nicht nur bei der Quality Time mit den Kindern, die Frauen ihr bezahltes Arbeitspensum aufstocken. Dafür wäre es sinnvoll, die Arbeit neu zu verteilen und die Normarbeitszeit zu kürzen, wie es die SGB-Frauenkommission seit Jahren fordert. So hätten Männer Zeit, sich um Haushalt, Kinder und Angehörige zu kümmern. Und Frausein wäre kein Armutsrisiko mehr. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5004</guid><pubDate>Wed, 12 Jul 2017 11:29:07 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zur Revision der Eigenmittelverordnung  (Leverage Ratio und Risikoverteilung)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassungsantwort-zur-revision-der-eigenmittelverordnung-leverage-ratio-und-risikoverteilung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5002</guid><pubDate>Wed, 12 Jul 2017 10:49:34 +0200</pubDate><title>Änderung BG über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung BGB, Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-bg-ueber-die-finanzhilfen-an-gewerbeorientierte-buergschaftsorganisationen-und-aufhebung-bgb-vernehmlassung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4999</guid><pubDate>Wed, 12 Jul 2017 10:21:31 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort Änderung des AHVG (Modernisierung Aufsicht 1. Säule und Optimierung 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/vernehmlassungsantwort-aenderung-des-ahvg-modernisierung-aufsicht-1-saeule-und-optimierung-2-saeule-der-alters-hinterlassenen-und-invalidenvorsorge</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand </description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4997</guid><pubDate>Tue, 11 Jul 2017 13:02:59 +0200</pubDate><title>Vernehmlassung zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vernehmlassung-zur-steuerlichen-beruecksichtigung-der-kinderdrittbetreuungskosten</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4995</guid><pubDate>Tue, 11 Jul 2017 12:09:31 +0200</pubDate><title>Vernehmlassung: Änderung Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und Verordnung über die Integration von AusländerInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/vernehmlassung-aenderung-asylverordnung-2-ueber-finanzierungsfragen-und-verordnung-ueber-die-integration-von-auslaenderinnen</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand </description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4993</guid><pubDate>Tue, 11 Jul 2017 08:47:59 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2 % – für Frauen mehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-von-1-5-bis-2-fuer-frauen-mehr</link><description>Lohnrunde 2017/18: Der Aufschwung muss den Arbeitnehmenden gehören</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SGB-Gewerkschaften fordern für 2017/2018 1,5 bis 2 Prozent mehr Lohn. Um die Lohndiskriminierung zu korrigieren, sollen die Löhne der Frauen stärker angehoben werden.</p><p>Die Zeichen stehen auf Aufschwung. Alle Wirtschaftsindikatoren sind positiv und die Teuerung wird in den Verhandlungsmonaten mit 0,5% im positiven Bereich liegen. Binnenwirtschaft und Finanzsektor bezeichnen die Geschäftslage als gut. Selbst in Branchen wie Exportindustrie oder Gastgewerbe, die wegen des starken Frankens unter Druck standen, geht es aufwärts.
</p><p>Dieser Aufschwung muss den Arbeitnehmenden gehören. In den letzten 20 Jahren schöpften Manager, Topverdiener und Aktionäre die Produktivitätsgewinne ab. Die Löhne der normalen Angestellten gerieten in Rückstand und wurden gleich wieder von steigenden Krankenkassenprämien aufgefressen. Sogar in Deutschland stiegen die Reallöhne in den letzten drei Jahren ungefähr doppelt so stark wie in der Schweiz.
</p><p>Damit auch die tieferen und mittleren Einkommen wieder zum Zug kommen, braucht es generelle Lohnerhöhungen. Individuelle Erhöhungen leisten nur der Selbstbedienungsmentalität in den Führungsetagen Vorschub. Besondere Lohnerhöhungen brauchen die Frauen. Bei gleicher Position, Qualifikation und Erfahrung verdienen sie pro Jahr im Schnitt 7000 Franken weniger als Männer.
</p><h3>Ausgewählte Lohnforderungen </h3><ul><li><b>Bau:</b> +150 Fr. generell + Beitrag an die Krankenkassenprämien</li><li><b>Ausbaugewerbe: </b>+1,5%</li><li><b>Detailhandel: </b>+1,5% generell, Handlungsbedarf bei mittleren Lohnkategorien und Frauen</li><li><b>Gastgewerbe:</b> +2% generell</li><li><b>Private Sicherheit:</b> Stufenanstiege sowie +1% auf Mindestlöhne für EinsteigerInnen, Angleichung der Löhne von Teilzeitangestellten an jene der Vollzeitangestellten</li><li><b>Industrie (alle Branchen): </b>konkrete Forderungen erst im Herbst, voraussichtlich +1,5-2%</li><li><b>Swisscom und weitere Telecom-Anbieter:</b> Reallohnerhöhung von 1%</li><li><b>Grosse Medienhäuser: </b>mindestens 100 Franken mehr</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4991</guid><pubDate>Mon, 10 Jul 2017 17:04:37 +0200</pubDate><title>Stellungnahme Vierter Staatenbericht über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stellungnahme-vierter-staatenbericht-ueber-die-umsetzung-des-internationalen-paktes-ueber-wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte-uno-pakt-i</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4989</guid><pubDate>Mon, 10 Jul 2017 16:44:04 +0200</pubDate><title>Bundesbeschluss Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus: Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesbeschluss-rahmenkredit-zur-aufstockung-des-fonds-de-roulement-zugunsten-des-gemeinnuetzigen-wohnungsbaus-vernehmlassung</link><description> Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4987</guid><pubDate>Mon, 10 Jul 2017 16:22:27 +0200</pubDate><title>Anhörung zum Konzept für den Gütertransport auf der Schiene</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/anhoerung-zum-konzept-fuer-den-guetertransport-auf-der-schiene</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4984</guid><pubDate>Thu, 06 Jul 2017 12:55:54 +0200</pubDate><title>Die AHV wird 70 – Zeit, sie zu stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-wird-70-zeit-sie-zu-staerken</link><description>Ruth Dreifuss‘ Blick von der Gründung der AHV bis zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die AHV ist das Fundament der Schweizer Sozialpolitik. Ein Sozialwerk, das die Rechte nie wollte. Alt Bundesrätin und Gewerkschafterin Ruth Dreifuss erinnert an den harten Kampf vor der Volksabstimmung vom 6. Juli 1947 über die Einführung der AHV. An zehn AHV-Revisionen, welche die Leistungen den Bedürfnissen der Bevölkerung anpassten. An 20 Jahre Stillstand. Und sieht die Chance, die AHV endlich wieder zu stärken. Mit zwei Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September.</p><p>Vor genau 70 Jahren haben die Stimmberechtigten in der Schweiz das Gesetz über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung gutgeheissen. Es war die Krönung eines langen gewerkschaftlichen und linken Kampfes. Und gleichzeitig der Beginn eines zähen Ringens um Leistungen, welche die Rentnerinnen und Rentner, die Witwen und Waisen auch tatsächlich schützen.
</p><h3>Die AHV: ein Recht, kein Almosen</h3><p>Schon im Generalstreik von 1918 war die AHV eine der zentralen Forderungen und blieb seither immer im Zentrum des gewerkschaftlichen Engagements. 1925 verankerten Volk und Stände den Auftrag, eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung zu gründen in der Verfassung. Doch die Rechte torpedierte einen ersten Gesetzesentwurf erfolgreich. 1947 mobilisierte die wegen eines Referendums der gleichen Gegner nötig gewordene Abstimmung dann alle gewerkschaftlichen Kräfte. Um endlich eine Versicherung zu verankern, deren Prinzipien seither gelten: Alle sind versichert unabhängig davon, welchen Lebensentwurf jemand wählt; die Beiträge sind einkommensabhängig, während die Maximalrente gedeckelt ist. Anders gesagt: es geht um ein Recht und nicht um Almosen, wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund in den Wochen vor der Abstimmung vom 6. Juli 1947 schrieb. Alle müssen dazu beitragen und die Stärkeren helfen den Schwächeren. Die Solidarität ist das Fundament der AHV. Und deshalb ist die AHV das Fundament der Schweizer Sozialpolitik.
</p><h3>Langes Ringen um Verbesserungen</h3><p>Die Einführung der AHV ist auch der Beginn eines langen Ringens: die ab 1948 ausbezahlten Renten waren viel zu knapp berechnet, um die Altersarmut der Arbeiterinnen und Arbeiter auszumerzen. Es brauchte neun AHV-Revisionen, um sich diesem Ziel anzunähern. Und es brauchte eine 10. AHV-Revision, damit den Frauen das Recht auf eine eigene Rente zugestanden wurde, bei deren Berechnung ausserdem die Erziehungs- und Betreuungsaufgaben berücksichtigt wurden. Damit der bisherige Lebensstandard im Rentenalter gehalten werden konnte, wurde es auch nötig, die bislang freiwillige und an eine Firma oder Branche gebundene berufliche Vorsorge für obligatorisch zu erklären.
</p><h3>Gleiche Gegner, gleiche Argumente</h3><p>Heute führen wir wieder eine Kampagne für eine Reform der Altersvorsorge. Dieselben Gegner bekämpfen die Vorlage. Mit den immer gleichen Argumenten wollen sie eine Stärkung der AHV verhindern. Erneut müssen wir ihre Strategie bekämpfen, die AHV in eine Defizitspirale zu führen, um danach einen massiven Leistungsabbau rechtfertigen zu können. Wir wollen sowohl das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule erhalten, als auch deren Finanzierung mittelfristig sichern. Das verlangt auch Opfer: eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer und der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlten Lohnbeiträge. Aber auch die schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters.
</p><h3>Ausgeglichene Kosten-Nutzenrechnung</h3><p>Die einzigen Reformen der Altersvorsorge, die bisher angenommen wurden und so die Lage der Rentnerinnen und Rentner verbessern konnten, waren jene mit einer ausgeglichen Kosten-Nutzen-Rechnung. Am 24. September können wir über eine solche ausgeglichene Reform entscheiden. Sie kann aber nur Erfolg haben, wenn Volk und Stände neben dem Gesetz auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer gutheissen. Am 6. Juli 1947 reichte ein Ja für die Geburt der AHV. Am 24. September 2017 braucht es zwei Ja, damit diese AHV gestärkt wird! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4982</guid><pubDate>Thu, 06 Jul 2017 09:06:41 +0200</pubDate><title>Stabile und sichere Renten statt Defizitwirtschaft und Unsicherheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabile-und-sichere-renten-statt-defizitwirtschaft-und-unsicherheit</link><description>Arbeitnehmerorganisationen-Komitee Ja zur Altersvorsorge 2020 gegründet</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersvorsorge 2020 sichert die Renten und verbessert sie für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Das sind die Gründe weshalb alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen in den letzten Tagen das Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020 gegründet haben. Das Komitee vertritt mehr als 700'000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz und wird sich mit aller Kraft für ein doppeltes Ja am 24. September einsetzen.
</p><h3>Erste positive Vorlage</h3><p>In den letzten 20 Jahren hat das Stimmvolk alle Altersvorsorge-Reformen von Bundesrat und Parlament abgelehnt. Zurecht. Denn sie waren einseitige Abbauvorlagen. Nun liegt erstmals eine Vorlage auf dem Tisch, die insgesamt positiv ist.
</p><p>Eine bescheidene Zusatzfinanzierung sorgt für sichere AHV-Renten. Eine Milliarde Franken wird der AHV zufliessen, ohne dass dies die Bevölkerung zusätzlich im Portemonnaie spürt. Denn die heute für die IV erhobenen 0,3 Mehrwertsteuerprozentpunkte werden in die AHV umgeleitet. Der Mehrwertsteuersatz bleibt damit bis 2021 bei 8 Prozent. Erst dann steigt der Satz um 0,3 Punkte auf 8,3 Prozent. So günstig können die AHV-Finanzen in Zukunft nie mehr stabilisiert werden. Wer die Altersvorsorge 2020 ablehnt, schwächt damit die AHV. Denn ohne Zusatzfinanzierung gerät die AHV in eine Defizitspirale, die den Druck auf die Renten und für Rentenalter 67 erhöht.
</p><h3>Verbesserungen für Frauen, tiefe und mittlere Einkommen</h3><p>Ein Ja verbessert die Rentensituation für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Alter hauptsächlich von der AHV. Deshalb ist für sie der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken pro Jahr für Ehepaare besonders wichtig. Denn bei der AHV bekommen sie für einen Beitragsfranken am meisten Rente. Eine Ablehnung würde nicht nur diese Verbesserung verhindern. Sie würde auch dazu führen, dass mehr Leute mit tiefen Einkommen auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären.
</p><p>Ein Ja bringt insbesondere Rentenverbesserungen für die Frauen. Heute sind Frauen in der Pensionskasse benachteiligt, weil sie häufig Teilzeit arbeiten. Deshalb betragen ihre PK-Renten im Schnitt nur einen Drittel einer Männerrente. Das wird sich nun ändern, da der versicherte Lohn steigen wird. Dank dieser Massnahmen ist die Altersvorsorge 2020 trotz der Anhebung des Frauenrentenalters unter dem Strich positiv für die Frauen. Mit einem Nein würde die Verbesserung der Rentensituation der Frauen dagegen in weite Ferne rücken. Wer Nein sagt, lehnt auch eine Rentengarantie für ältere Arbeitslose ab. Diese werden heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen und müssen bei Aussteuerung oft das Alterskapital bereits vor der Pension anzapfen. Dieser unwürdigen Situation wird nun ein Riegel geschoben.
</p><h3>Nach 70 Jahren die AHV stärken</h3><p>Die Mitgliederverbände des Komitees der Arbeitnehmerorganisationen Ja zur Altersvorsorge 2020 rufen alle Arbeitnehmenden auf, die Altersvorsorge 2020 gutzuheissen. 70 Jahre nach der Annahme der AHV durch die Stimmberechtigten, ist es an der Zeit, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stärken. Bei einem Nein wird es keine bessere Vorlage geben. Vielmehr würde der Abbaudruck steigen. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, 079 277 81 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Franziska Peterhans, Zentralsekr. Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, 076 542 49 11</li><li>Daniel Jositsch, Präsident Kaufmännischer Verband, 079 503 06 17</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Dossier Altersvorsorge, 076 564 67 67</li></ul><p>&nbsp;</p><p><b>Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020:</b> Schweizerischer Gewerkschaftsbund <b>SGB; Unia;</b> Gewerkschaft des Verkehrspersonals <b>SEV;</b> Gewerkschaft Medien und Kommunikation <b>Syndicom; </b>Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienst <b>VPOD;</b> Professionelle Soziale Arbeit Schweiz <b>AvenirSocial; </b>Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals <b>garaNto; </b>Vereinigung des Kabinenpersonals <b>kapers; Nautilus </b>International; Personalverband des Bundes <b>PVB; </b>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV; Schweiz. Musikpädagogischer Verband <b>SMPV;</b> Schweizerischer Musikerverband <b>SMV; </b>Schweizer Syndikat Medienschaffender <b>SSM; TravailSuisse; Syna;</b> Organizzazione Christiano-Sociale Ticinese <b>OCST; Transfair;</b> Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz <b>LCH; </b>Öffentliches Personal Schweiz <b>ZV;</b><b>Kaufmännischer Verband</b> Schweiz; <b>Angestellte Schweiz; </b>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner <b>SBK;</b> Schweizer Kaderorganisation <b>SKO; </b>Verband Schweizerischer Polizeibeamter <b>VSPB<b></b></b></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4978</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2017 15:09:06 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Wir können das!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-wir-koennen-das</link><description>Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat endlich die  Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes veröffentlicht hat,  fordert jedoch entschieden schärfere Massnahmen zur Umsetzung der  Lohngleichheit.</p><p>Insbesondere kritisiert der SGB die fehlende  Durchsetzungskompetenz der Bundesbehörden und den mangelhaften Einbezug  der Gewerkschaften. Somit wird weiterhin ein grosser Teil der  Verantwortung auf die von Lohndiskriminierung betroffenen Frauen  überwälzt.
</p><h3>Mehr Lohntransparenz</h3><p>Seit 1981 verbietet  die Bundesverfassung Lohndiskriminierung, doch das Gleichstellungsgesetz  (GlG) von 1996 hat dieses Verbot nur teilweise durchsetzen können: Nach  wie vor verdienen Frauen in der Schweiz fast ein Fünftel weniger als  Männer.
</p><p>Nun will der Bundesrat Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden  verpflichten, ihre Lohnstruktur regelmässig auf Diskriminierungen  prüfen, das Ergebnis nach dem Vieraugenprinzip kontrollieren zu lassen  und anschliessend darüber zu informieren. Diese Massnahme kann zu mehr  Lohntransparenz und Aha-Erlebnissen führen: Die Hälfte der Betriebe  korrigiert nach einer Lohnanalyse die Frauenlöhne nach oben  (Regulierungsfolgenabschätzung 2015).
</p><h3>Keine Kontrolle, keine Sanktionen</h3><p>Stossend  ist jedoch, dass mit dem revidierten GlG unkorrekte Arbeitgeber immer  noch nicht belangt werden können: Weder stattet der Bundesrat eine  Behörde mit zusätzlichen Kompetenzen aus, noch bezieht er die  Gewerkschaften stärker bei der Umsetzung ein. Ob Unternehmen ihre Löhne  tatsächlich analysieren oder nicht, ob die Analysen sorgfältig  durchgeführt werden und zu korrekten Resultaten führen, wird niemand  kontrollieren. Und niemand wird Unternehmen, die Lohndiskriminierungen  nicht beseitigen, sanktionieren können.
</p><p>Lohndiskriminierung bliebe  ein Kavaliersdelikt, dessen Behebung sozusagen auf freiwilliger Basis  erfolgt. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen müssten weiterhin mit  Lohnklagen für die Umsetzung des Verfassungsauftrags sorgen. Was das für  die Frauen bedeutet, zeigt die neueste GlG-Evaluation: ein erhebliches  finanzielles Risiko, langwierige Prozesse und meist den Verlust der  Stelle.
</p><h3>Beispiel Island</h3><p>Es ginge auch anders: "Já! Ég  þori, get og vil" - Ja! Ich wage es, kann und werde es tun - Mit diesem  Schlachtruf sind die Isländerinnen in den Kampf für Lohngleichheit  gezogen, mit Erfolg, wie die isländische Gewerkschafterin Maríanna  Traustadóttir am Mittwochabend an einer Veranstaltung von SGB und  Travail.Suisse erläutert. Ab 1. Januar 2018 sind Unternehmen in Island  gesetzlich verpflichtet, mit einem Zertifikat nachzuweisen, dass sie  Frauen und Männern den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zahlen.  Bei der Umsetzung sind Gewerkschaften ebenso wie  Arbeitgeberorganisationen beteiligt. Beschäftigte können vom Arbeitgeber  Ausgleichszahlungen verlangen, wenn dieser für gleichwertige Arbeit  nicht den gleichen Lohn zahlt.
</p><p>Der SGB erwartet, dass die Schweiz  Lohndiskriminierung mit derselben Entschiedenheit bekämpft wie Island.  Das Parlament muss bei der GlG-Revision entsprechend nachbessern.  Konkret fordert der SGB regelmässige unternehmensinterne  Lohnüberprüfungen, bei denen die Gewerkschaften einbezogen sind, sowie  eine Behörde mit Kontroll- und Sanktionskompetenzen. Denn auch die  Schweiz kann - sie muss es nur noch wagen und durchziehen. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsektretärin, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikationsleiter, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4976</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2017 11:54:13 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV): Vernehmlassungsantwort</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-vom-27-juni-1995-ueber-die-krankenversicherung-kvv-vernehmlassungsantwort</link><description>Nur auf deutsch / n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4974</guid><pubDate>Tue, 04 Jul 2017 12:01:36 +0200</pubDate><title>Probleme lösen, Löhne schützen, Lage älterer Arbeitnehmender verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/probleme-loesen-loehne-schuetzen-lage-aelterer-arbeitnehmender-verbessern</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Schweiz, als kleines Land mit einer stark spezialisierten Wirtschaft, braucht gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Sonst kommen Löhne unter Druck und sind Arbeitsplätze gefährdet. Aber trotz Bilateraler Verträge und flankierender Massnahmen ist Lohndruck leider eine Realität. In Branchen mit wirksamen Kontrollen, Mindestlöhnen und einer konsequenten Sanktionspraxis (Bussen, Sperren, Arbeitsunterbrüche u. a.) können die Arbeitgeber zwar in die Pflicht genommen werden.</p><h3 class="Text">Lohndumping</h3><p class="Text">Doch in den letzten Jahren haben Firmen in Branchen ohne Mindestlöhne häufiger Personal aus dem Ausland geholt. Ohne Mindestlöhne können die Arbeitgeber im Dumpingfall nicht gebüsst werden. In einigen dieser „ungeschützten“ Branchen haben die Lohnkontrolleure relativ viele Lohnunterbietungen festgestellt. Zudem sind die Einstiegslöhne in mehreren Branchen unter Druck gekommen. Im Fokus stehen Detailhandel, Gartenbau, Teile der Industrie (Montage/Unterhalt von Maschinen) sowie Kinderbetreuungsstätten und Heime.</p><h3 class="Text">Ältere Arbeitnehmende benachteiligt</h3><p class="Text">Ausserdem werden ältere Arbeitnehmende in der Schweiz bei der Stellensuche benachteiligt. Besonders ausgeprägt sind ihre Probleme in der Informatikbranche und den Banken. Hatten früher beispielsweise Informatikfirmen vor allem in Zeiten tiefer Arbeitslosigkeit Personal aus dem Ausland engagiert, suchen sie heute auch dann Arbeitskräfte im Ausland, wenn im Inland die Arbeitslosigkeit stark steigt. Davon sind vor allem Berufsleute über 50 Jahren betroffen.</p><p class="Text">Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Daran messen Bevölkerung und Gewerkschaften die Verträge. Darum müssen die erwähnten Probleme und Missbräuche rasch beseitigt werden.</p><h3 class="Text">Insgesamt positive Bilanz</h3><p class="Text">Hingegen darf die gestiegene Ein- und Auswanderung nicht allein der Personenfreizügigkeit zugeschrieben werden. Die Personalrekrutierung der Firmen ist generell viel internationaler geworden. Gründe sind vor allem die Internationalisierung der Wirtschaft und die Stellenausschreibung über das Internet. Dazu kommen politische Veränderungen wie die Marktöffnung im Personalverleih, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, die Abschaffung von Marktzugangsbeschränkungen im Binnenmarkt oder die Abschaffung des Beamtenstatus.</p><p class="Text">Die Personenfreizügigkeit hatte in erster Linie qualitative Auswirkungen: weniger Schwarzarbeit und prekäre Stellen in Tieflohnbranchen, mehr gut qualifizierte ausländische Arbeitskräfte mit besseren Möglichkeiten, sich gegen Druck- und Missbrauchsversuche zu wehren. Die Instrumente der Flankierenden gegen Lohndumping verbesserten die Lohnsituation. Schwarze Schafe unter den Arbeitgebern konnten weniger „billige“ Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der InländerInnen rekrutieren. Neues Missbrauchspotential schuf allerdings die Marktöffnung für Temporäre und ausländische Firmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Migration</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4972</guid><pubDate>Mon, 03 Jul 2017 09:33:45 +0200</pubDate><title>Anhörung Festlegung Höchstzahlen (Kontingente) für Kurzaufenthalts- (L) und Aufenthaltsbewilligungen (B) für das Jahr 2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/anhoerung-festlegung-hoechstzahlen-kontingente-fuer-kurzaufenthalts-l-und-aufenthaltsbewilligungen-b-fuer-das-jahr-2018</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français </description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4970</guid><pubDate>Thu, 29 Jun 2017 15:25:07 +0200</pubDate><title>Asbest: Entschädigungsfonds wird operativ</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/asbest-entschaedigungsfonds-wird-operativ</link><description>Finanzielle Hilfe für alle Asbestopfer</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB ist erfreut darüber, dass ab Montag 3. Juli die vor gut drei Monaten auf gewerkschaftliche Initiative hin gegründete Stiftung für einen Entschädigungsfonds Asbest (EFA) nunmehr die ersten Leistungen anbieten kann. EFA ist ein weiterer Meilenstein im langen gewerkschaftlichen Kampf gegen die verheerenden Asbest-Auswirkungen. Die Stiftung kann zwar nicht das angehäufte menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern und psychologische Beratung bieten. 
</p><p>Die Stiftung hat zum ersten einen kostenlosen Care-Service für alle Asbesterkrankten und ihre Angehörigen eingerichtet. Ab sofort können zudem alle an einem Mesotheliom Erkrankten bei der Stiftung eine finanzielle Unterstützung beantragen. Bis die Stiftung über ausreichende Mittel verfügt, werden die Entschädigungen prioritär an Betroffene ausgerichtet, deren Mesotheliom nicht als Berufskrankheit anerkannt ist. 
</p><p>Gesuche um Unterstützung sind an folgende Adresse zu richten: 
</p><p><b>Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <br>Service-Center Gesuche <br>Fluhmattstr. 1, <br>Postfach 4358 <br>6002 Luzern </b></p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4968</guid><pubDate>Tue, 27 Jun 2017 13:59:41 +0200</pubDate><title>Dossier 122: Zutritts- und Informationsrechte für Gewerkschaften im Betrieb</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-122-zutritts-und-informationsrechte-fuer-gewerkschaften-im-betrieb</link><description>Bedingung einer funktionierenden Sozialpartnerschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Gewerkschaften müssen ihre Mitglieder informieren können. Sie müssen in die Betriebe gehen können. Sonst können sie ihre Rolle nicht richtig wahrnehmen. Informations- und Zutrittsrechte von Gewerkschaften zum Betrieb sind deshalb essentiell. Und sie sind rechtlich gewährt, wie ein neues SGB-Dossier zeigt. </p><p>Für die Schweiz lassen sich die Informations- und Zutrittsrechte von Gewerkschaften zum Arbeitsplatz der Arbeitnehmenden aus einer ganzen Reihe von Bestimmungen ableiten. Es sind dies Art. 28 der Bundesverfassung sowie die einschlägigen ILO-Konventionen Nr. 87, 98 und 135. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ermöglicht im Rahmen von Art. 11 (Recht auf Vereinigungsfreiheit) den Arbeitnehmenden Tätigkeiten, welche für ihre Gewerkschaftsaktivitäten notwendig sind. Dazu gehört vorranging die Information und Organisation in den Betrieben. 
</p><p>Ziel des neuen Dossiers ist es, die grundrechtlichen Aspekte der Zutritts- und Informationsrechte der Gewerkschaften in die Betriebe, inkl. den elektronischen Zugang, darzustellen. Dies erfolgt u.a. aus der Perspektive der einschlägigen Menschenrechte, des Arbeitsrechts, aber auch des Strafrechts. Hier interessiert insbesondere die Frage, ob sich die Arbeitgeber auf Art. 186 StGB (Hausfriedensbruch) berufen können, um Gewerkschaftsvertreter von Information und Zutritt abzuhalten. 
</p><p>Klar ist: Die gewerkschaftlichen Zutritts- und Informationsrechte sind breit auszulegen. Es kann sich dabei um das Verteilen von Flyern auf Firmenparkplätzen, um das Auflegen von Broschüren in Pausenräumen, um das Anbringen von Informationen an Pinwänden oder das persönliche Gespräch auf dem Firmenareal handeln. Auch das Aufsuchen der Arbeitnehmenden an ihrem Arbeitsplatz gehört dazu, ebenso die Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln, insbesondere der Gebrauch von Intranet oder Mailverteiler. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4966</guid><pubDate>Mon, 26 Jun 2017 12:08:40 +0200</pubDate><title>Ein Ja zur Rentenreform schafft Sicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-ja-zur-rentenreform-schafft-sicherheit</link><description>Otto Pillers persönliches Plädoyer für den Rentenkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Otto Piller, ehemaliger Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen und Freiburger alt SP-Ständerat, geniesst eine besonders hohe Glaubwürdigkeit, wenn es um unsere Altersvorsorge geht. Ein Plädoyer des 75-jährigen AHV-Fans für den Rentenkompromiss AV 2020.</p><p>Meine erste Erinnerung an die AHV ist eine "süsse"! Ich war sechsjährig als mein Grossvater im Januar 1948 erstmals die AHV-Rente erhielt. Es waren ca. 40 Franken. Mein Grossvater war überglücklich und wollte seine Grosskinder daran teilhaben lassen. So kaufte er im Dorfladen Süssigkeiten, mit denen er uns verwöhnte. In meinen Kinder- und Jugendjahren war die AHV eine süsse Überraschung.
</p><h3>Rechtsbürgerliche von Anfang an gegen die AHV</h3><p>Dann wuchs mein Interesse an der Politik, speziell am Sozialen. Ich las mich durch: Es war ein sehr langer politischer Kampf notwendig gewesen, um schliesslich im Jahre 1947 in einer Referendumsabstimmung eine obligatorische Altersversicherung einzuführen. Viele europäische Länder hatten dies bereits längst getan! Trotzdem bekämpften schon damals rechtsbürgerliche Kreise die Vorlage, dies mit dem Argument, die AHV sei schlicht nicht finanzierbar. Wie Unrecht sie schon damals hatten! Unsere AHV wird von Experten im In- und Ausland als beste und stabilste Sozialversicherung eingestuft. Die Finanzierung und das Rentenniveau sind so klug gewählt, dass seit 1975 keine Beitragserhöhung nötig war - und trotzdem jammern die immer gleichen Kreise, die AHV sei nicht mehr finanzierbar.
</p><p>Im Jahre 1972 beschloss das Stimmvolk, an Stelle des Ausbaues der AHV das Dreisäulenprinzip für die Altersvorsorge einzuführen. Neben der AHV wurden das Obligatorium in der beruflichen Vorsorge und das steuerprivilegierte Sparen in der Verfassung verankert. Es dauerte dann allerdings nochmals 13 Jahre, bis 1985 das BVG in Kraft treten konnte. Im Grundsatz wurde festgelegt, dass AHV und die berufliche Vorsorge zusammen eine Altersrente von mindestens 60 Prozent des letzten Lohnes ergeben sollten. Der Bundesrat hat damals und auch später immer wieder zu Recht betont, dass an unserem Sozialversicherungssystem grundsätzlich festgehalten werde, dass dieses aber durch Revisionen regelmässig an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen anzupassen sei.
</p><h3>Eine Revision der Altersvorsorge ist notwendig</h3><p>Die sind eingetreten. Zum ersten ist unsere Lebenserwartung stark gestiegen. Ebenso erfreulich ist, dass zweitens die Gleichstellung von Frau und Mann voran geht, wenn auch etwas zu langsam. Junge Familien organisieren sich so, dass für beide Beruf und Familie vereinbar werden. Die dritte Veränderung ist weniger positiv: Seit einigen Jahren stottert der Motor der zweiten Säule, deren Rendite wird immer kleiner. All das verlangt natürlich Anpassungen. So wird mit der Altersvorsorge 2020 für Neurentnerinnen und Neurentnern der sogenannte Umwandlungssatz gesenkt. Das führt für sie zu einer Verminderung der Rente. Aber alle Altersrenten werden länger ausbezahlt, und dies an immer mehr ältere Menschen.
</p><p>Die Abstimmungsvorlage bringt endlich eine notwendige Revision der Altersvorsorge. Sie sichert das Vorsorgeziel von 60 Prozent des letzten Lohnes auch künftig ab. Die Reduktion der Neurenten in der zweiten Säule wird mit einer bescheidenen Erhöhung von 70 Franken bei den AHV-Neurenten kompensiert. Dazu kommen noch äusserst bescheidene Erhöhungen bei den Lohnprozenten und bei der Mehrwertsteuer. Als Kompromissbeitrag musste auch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre akzeptiert werden.
</p><h3>Ein Denkzettel für die Egoisten</h3><p>Fazit: Wir haben es mit einer ausgewogenen Vorlage zu tun, bei der alle etwas geben mussten, aber letztlich alle auch profitieren können - ausser die Reichen und Superreichen, die den Sozialstaat nicht brauchen und ihn bei jeder Gelegenheit auch bekämpfen. Es sind die gleichen Kreise aus der Politik und der Wirtschaft, die schon 1947 gegen die AHV Sturm liefen.
</p><p>Dabei ist die Schweiz in der Zwischenzeit zu einem der reichsten Länder der Welt aufgestiegen. Wir können uns doch den Sozialstaat heute viel besser leisten als dies in den Nachkriegsjahren der Fall war. Dieses unsolidarische und egoistische Handeln der Gegner dieser Vorlage stimmt mich traurig. Es macht mich auch wütend. Erteilen wir diesen Kreisen am 24. September einen Denkzettel! Stimmen wir massiv Ja! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4962</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 14:11:35 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: was in Island möglich ist…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-was-in-island-moeglich-ist</link><description>Maríanna Traustadóttir am 5. Juli in Bern </description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit Edda-Zeiten schon: Island hat starke Frauen, die sich nicht an die Kandare nehmen lassen. Auch am Arbeitsplatz und beim Lohn nicht. Doch jetzt geht Island, in dem der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau schon heute weltweit am tiefsten liegt, einen Schritt weiter. Als erster Nationalstaat wird die Insel künftig von den Unternehmen gesetzlich verlangen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit nachzuweisen. Das Gesetz soll alle Firmen mit mehr als 25 Angestellten erfassen. 
</p><h3>Und die Schweiz? </h3><p>Immer noch warten die Schweizer Frauen auf Lohngerechtigkeit. Durchschnittlich18.1 Prozent betrug der Lohnunterschied im Jahr 2014. 42 Prozent davon sind nicht durch Ausbildung, Alter, Betriebstreue, Funktion usw. erklärbar. Mit anderen Worten: Im Durchschnitt werden die Frauen um 7,6 % Lohn betrogen. Auf gewerkschaftlichen und feministischen Druck hin will der Bundesrat zwar gegen die anhaltende Diskriminierung vorgehen und das Gleichstellungsgesetz verbessern. Aber die Bürgerlichen, und dahinter am Draht die Arbeitgeber, wollen keine verbindlichen Massnahmen. Sie bremsen, wo sie nur können. Gegen diese Verweigerung halten Gewerkschaftsfrauen und Frauenorganisationen auf dem Bundesplatz nun jeden Mittwoch Mahnwachen. Bis der Bundesrat eine Botschaft präsentiert. 
</p><h3>Ist in dieser Lage von Island zu lernen? </h3><p>Maríanna Traustadóttir, Gleichstellungszuständige beim isländischen Gewerkschaftsbund ASI, ist gleichsam die Mutter dieses Gesetzes. Auf Einladung des SGB und von Travail.Suisse wird sie am Mittwoch 5. Juli 2017 (18.00 Hotel Bern in Bern) das isländische Gesetz vorstellen und mit VertreterInnen von SGB, Eidgenössischem Gleichstellungsbüro und Avenir Suisse die Schweizer Situation diskutieren. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4959</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 09:51:40 +0200</pubDate><title>Gleichstellungsgesetz: Gut gemeint, schlecht umgesetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellungsgesetz-gut-gemeint-schlecht-umgesetzt</link><description>Ernüchternde Resultate einer Studie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein Forschungsbericht des Bundes zeigt, dass das Gleichstellungsgesetz nach wie vor nur mangelhaft umgesetzt wird. Eine Mehrheit der Fälle wird zu Ungunsten der klagenden arbeitnehmenden Partei entschieden. Zeit für einen Paradigmenwechsel: Es braucht endlich Lohntransparenz und eine offizielle Behörde, die über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes wacht! </p><p>Es hat sich wenig geändert. Bereits 2005 hatte eine Evaluation des Gleichstellungsgesetzes aufgezeigt, dass dieses nur mangelhaft umgesetzt wird. Für die klagende arbeitnehmende Partei stehen die Erfolgschancen von Verfahren nach Gleichstellungsgesetz inzwischen sogar noch schlechter: Während bis 2004 immerhin 42% der Urteile ganz oder mehrheitlich zu deren Gunsten ausfielen, waren es seither nur noch 37.5%. Und dies nicht, weil die beklagten Diskriminierungen ein Hirngespinst der KlägerInnen wären, sondern weil die Gerichte den Umgang mit dem Gleichstellungsgesetz nach wie vor zu wenig beherrschen. So haben diese etwa diskriminierende Kündigungen oft fälschlicherweise nach Obligationenrecht statt nach Gleichstellungsgesetz abgewickelt - ein Prozedere, dem die Beweislasterleichterung für die Klagenden zum Opfer fiel. Nach Gleichstellungsgesetz müsste die klagende Partei nämlich eine Diskriminierung nur glaubhaft machen, den Gegenbeweis müsste die beklagte Partei antreten - ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts! Besonders stossend ist, dass die verlorenen Klagen die Klägerinnen oft noch Tausende von Franken kosten. 
</p><h3>Klagen gegen Rachekündigungen chancenlos </h3><p>Zu gewinnen gibt es also derzeit mit Klagen nach Gleichstellungsgesetz nur wenig. Wohl aber einen Arbeitsplatz zu verlieren: In 84% der untersuchten Fälle besteht das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Urteilsverkündigung nicht mehr. Wer nicht von selbst geht, erhält oft die Kündigung. Rachekündigungen sind zwar nach Gleichstellungsgesetz verboten, doch die Erfolgsaussichten entsprechender Klagen sind sehr gering: 11 von 12 solcher Klagen scheiterten im untersuchten Zeitraum. 
</p><p>Das Risiko für die einzelnen Arbeitnehmerinnen ist kleiner bei Verbandsklagen, die von Gewerkschaften und anderen Organisationen eingereicht werden. Verbandsklagen sind Feststellungsklagen, die Behebung der festgestellten Diskriminierung müssen trotzdem die Betroffenen einklagen, wenn die beklagten Arbeitgeber nicht von sich aus handeln. Kein Wunder, hat sich der Anteil der Verbandsklagen seit 2005 mehr als halbiert. 
</p><h3>Mehr diskriminierende Kündigungen </h3><p>Geändert hat sich seit 2005 vor allem die unrühmliche Rangliste der geltend gemachten Diskriminierungen: Damals war die Lohndiskriminierung Spitzenreiterin, gefolgt von sexueller Belästigung und erst an dritter Stelle diskriminierenden Kündigungen. Seit 2005 nun hat sich der Anteil letzterer auf einen Drittel verdoppelt, und sie stehen gemeinsam mit der Lohndiskriminierung an der Spitze der geltend gemachten Diskriminierungen. Die Hälfte dieser diskriminierenden Kündigungen sind eine Reaktion der Arbeitgeber auf Schwangerschaft und Mutterschaft. Das ist nicht tolerierbar. 
</p><h3>Gleichstellungsgesetz revidieren </h3><p>12 Jahre nach der ersten Evaluation des Gleichstellungsgesetzes zeigt auch die aktuelle Analyse, dass das Gesetz zwar ein wichtiger Fortschritt ist, seine Umsetzung aber eklatante Mängel hat. Die AutorInnen schliessen mit Empfehlungen für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Sie fordern etwa Lohntransparenz, behördliche Kontrollen der Umsetzung, eine Stärkung des Verbandsklagerechts sowie Schulungen für RichterInnen, Schlichtungsbehörden und AnwältInnen. Für viele dieser Forderungen setzen sich die Gewerkschaften schon lange ein - nun ist es an der Politik, mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich Nägel mit Köpfen zu machen! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4958</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 09:34:25 +0200</pubDate><title>Kündigungsschutz: In der Welt für Ordnung sorgen, zuhause nicht?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigungsschutz-in-der-welt-fuer-ordnung-sorgen-zuhause-nicht</link><description>ILO-Wahl verpflichtet Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Neu ist die Schweiz im Expertenausschuss für Vereinigungsfreiheit der ILO (Committee on Freedom of Association, CFA) vertreten. Das verpflichtet den Bundesrat, endlich für einen völkerrechtskonformen Kündigungsschutz zu sorgen. Wie will man auf der Weltbühne für Ordnung sorgen, wenn man in der eigenen Stube nicht aufwischt? </p><p>Die Schweizer Gewerkschaften sind erfreut über die Wahl von SECO-Mitarbeiterin Valérie Berset-Bircher in das CFA. Dieses hohe Gremium der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) prüft Beschwerden gegen Staaten hinsichtlich Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit. 
</p><p>2006 hat das CFA in der Behandlung einer Klage des SGB festgehalten, dass der Kündigungsschutz in der Schweiz nicht dem Völkerrecht entspricht. Es bemängelte, dass bei missbräuchlichen Entlassungen aufgrund der Ausübung von Grundrechten (Gewerkschaftsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Whistleblowerinnen...) nicht die Möglichkeit der Wiedereinstellung vorgesehen sei, sondern nur eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen. Das CFA wertet dies als Verletzung der ILO-Konventionen 87 und 98 sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ein kürzlich publiziertes Gutachten der Universität Neuenburg im Auftrag des SECO und des Bundesamtes für Justiz (BJ) kommt zum gleichen Schluss. 
</p><p>Trotzdem setzten weder SECO noch BJ die Vorgaben des CFA bis zum heutigen Tag um. Wie will das SECO auf der Weltbühne für Ordnung sorgen, wenn es in der eigenen Stube nicht aufwischen will? - Die ehrenvolle Wahl verpflichtet den Bundesrat, die CFA-Empfehlungen für einen völkerrechtskonformen Kündigungsschutz endlich umzusetzen. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4957</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 09:24:25 +0200</pubDate><title>SBB distanzieren sich von Uber</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sbb-distanzieren-sich-von-uber</link><description>Ein gewerkschaftlicher Erfolg</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SBB verzichten auf eine Zusammenarbeit mit dem US-Fahrdienst Uber. Jetzt muss die Post nachziehen. Das fordern die Gewerkschaften Unia, syndicom und SEV. </p><p>"Die SBB haben soziale Sensibilität gezeigt: Dumpingunternehmen sollen sich nicht an seriöse anlehnen können": So kommentiert SEV-Präsident Giorgio Tuti den Erfolg der gemeinsam gegen Uber auftretenden Gewerkschaften SEV, Unia und syndicom. Denn die SBB haben am 16.6.2017 bekannt gegeben, die geplante Zusammenarbeit mit Uber einzustellen. Sie haben so einer Forderung der drei Gewerkschaften entsprochen: Unternehmen, die ihre Angestellten ausbeuten und staatliche Vorschriften umgehen, sollen nicht mit diesem Staat Geschäfte machen können. 
</p><h3>Postauto AG muss nachziehen </h3><p>Was bei den SBB möglich ist, muss auch für Postauto gelten. In der Tat: Die Postauto AG betreibt bereits heute die App "NordwestMobil", über die auch Aufträge an Uber vermittelt werden. Die Botschaft von Unia, SEV und syndicom ist glasklar: "Wir fordern die Post als Muttergesellschaft und staatsnahen Betrieb auf, Uber unverzüglich aus der App zu entfernen, solange der Konzern Schweizer Gesetze und Behördenentscheide missachtet." Diese Forderung geht auch an die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB), die am App "NordwestMobil" beteiligt sind, und an die baselstädtische Regierung als dem Eigner der BVB. 
</p><h3>Langes Sündenregister </h3><p>Uber weigert sich, seine Fahrer/innen als Angestellte zu betrachten und zahlt - unter anderem -&nbsp; keine Sozialversicherungsbeiträge. Das ist illegal und fördert die Scheinselbständigkeit. Sowohl die SUVA als auch ein Rechtsgutachten von Prof. Kurt Pärli (Universität Basel) haben festgehalten, dass Uber als Arbeitgeber an die entsprechenden Pflichten gebunden ist. Gleichzeitig ruft Uber nicht-lizenzierte FahrerInnen regelmässig zu illegalem Transport auf. Werden diese dann von der Polizei erwischt, müssen sie Sanktionen gewärtigen. Uber dagegen kommt ohne Strafe davon. Gleichzeitig erlaubt sich der Fahrdienst, behördliche Verbote schlicht zu ignorieren. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4955</guid><pubDate>Mon, 19 Jun 2017 14:53:07 +0200</pubDate><title>Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung, Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/anpassung-von-tarifstrukturen-in-der-krankenversicherung-vernehmlassung</link><description>Nur auf deutsch / n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-4954</guid><pubDate>Mon, 19 Jun 2017 14:38:17 +0200</pubDate><title>Nationalrat: Bundesrat soll bei Post eingreifen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nationalrat-bundesrat-soll-bei-post-eingreifen</link><description>Sommersession Nachlesen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Sommersession gab es im Nationalrat schwergewichtige Service public-Debatten. Ein kommentierender Blick zurück.</p><p>Die grosse Kammer behandelte einige Vorstösse zur Post. Der rasante Abbau bei den Poststellen stösst auf Unverständnis. Eine Motion der KVF-N zur Postgesetzgebung (17.3012) verlangte eine Überarbeitung der Erreichbarkeitskriterien. Sie fordert zudem, dass die Postagenturen alle Dienstleistungen der Post anzubieten hätten, also auch Massensendungen annehmen und den kompletten Zahlungsverkehr abwickeln müssten. Und die Agenturen sollen kostendeckend für diese Dienstleistungen entschädigt werden. Diese Motion wurde vom Nationalrat mit einem überragenden Mehr von 172 zu 13 Stimmen (4 Enthaltungen) angenommen. Ebenfalls angenommen wurden zwei Motionen von NR Viola Amherd zur Anpassung der Kriterien und zu mehr Transparenz der Post. Doris Leuthard, die zuständige Departementsvorsteherin, gab sich in der Debatte zwar unbeirrt. Die Post gewährleiste einen hervorragenden Service, der seinesgleichen in Europa suche. Aber so ganz kann auch sie sich dem Druck nicht entziehen, denn sie hat für den Herbst nun eine Studie des UVEK zum Kriterium "eine Poststelle pro Raumplanungsregion" angekündigt. 
</p><p>Der sichtbare Gesinnungswandel bei der Ratsmehrheit ist nicht zuletzt auch ein Erfolg von syndicom. Die Gewerkschaft lobbyiert seit Monaten gegen die Poststellenschliessungen. Und sie sorgt für Transparenz, indem sie auf ihrer Website aufzeigt, wo Poststellen gefährdet sind. 
</p><h3>Unterstützung der einheimischen Wasserkraft: zurück an die Absenderin </h3><p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) wollte, dass das Plenum im Rahmen der Beschlüsse zum Stromnetz auch noch eine Unterstützungsmassnahme für die Wasserkraft absegne. Die Elektrizitätsunternehmen hatten im Vorfeld in der Kommission offensichtlich die Mehrheit davon überzeugt, dass es zur Rettung der einheimischen Stromressource schon 5 nach 12 ist. Es war beabsichtigt, das Stromversorgungsgesetz StromVG so abzuändern, dass die EndverbraucherInnen im gebundenen Markt nur noch mit Strom aus Wasserkraft beliefert worden wären. Davon versprach man sich eine konkrete Unterstützung der Produzenten - und gleichzeitig eine Glättung der Wogen um den Wasserzins. 
</p><p>Zuvor hatte es der Ständerat mit dem Ansatz versucht, dass die Energieversorger die kleinen Endkunden konsequent nur mit eigenproduziertem Strom beliefert hätten (aus Wasserkraft, aber auch aus Atomkraft), von den Preisvorteilen des billigen Marktstroms hingegen nur die Grosskunden profitiert hätten. Das Modell war von der Mehrheit der UREK-N als teurer und dann nicht mal grün verworfen worden. Nun hat aber auch ihr Konzept die Hürde der Ratsmehrheit nicht geschafft und geht zurück an die Absenderin. Die Kommission wird vermutlich als erstes mehr Kostentransparenz bei den Produzenten einfordern. Die Einschätzungen zur Profitabilität der Wasserkraft liegen effektiv sehr weit auseinander. Der Bundesrat wird demnächst einen Vorschlag für einen modifizierten Wasserzins bringen, ein Vorhaben, dem die Bergkantone mit Sorge entgegenblicken. Für die strukturschwachen Regionen in Graubünden und im Wallis sind die Einnahmen aus dem Wasserzins existenziell. 
</p><p>Die Differenzen beim Gesetzesentwurf zum Um- und Ausbau der Stromnetze gehen wieder in den Ständerat. Es handelt sich dabei schwergewichtig um Fragen zu den intelligenten Stromzählern: Wer soll die Kosten tragen und: Soll der Einbau und Unterhalt dieser "smart meters" den Verteilnetzbetreibern vorbehalten bleiben? </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4952</guid><pubDate>Fri, 16 Jun 2017 16:53:21 +0200</pubDate><title>Verordnungsentwurf schafft Klarheit für Umsetzung der Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnungsentwurf-schafft-klarheit-fuer-umsetzung-der-altersvorsorge-2020</link><description>SGB begrüsst Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens über die Verordnungsanpassungen zur Altersvorsorge 2020. Damit wird Transparenz und Klarheit geschaffen wie diese Gesamtlösung, welche die AHV stärkt und die Renten sichert, konkret umgesetzt werden soll. Das ist für die Stimmbevölkerung ein Vorteil.
</p><p>Im Verordnungsentwurf werden für die Versicherten wichtige Fragen geklärt. So kommen die AHV-Verbesserungen ab dem 1. Januar 2019 zum Zug. Sie werden ab diesem Zeitpunkt auch an die Versicherten ausbezahlt, die ab Anfang 2018 das Referenzalter erreichen. Damit können auch diejenige Frauen, die 2018 schon eine Erhöhung ihres Rentenalters um 3 Monate schultern müssen, auf den AHV-Zuschlag zählen.
</p><p>Auch die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Dadurch erhalten die Pensionskassen Zeit, ihre Reglemente anzupassen. Auf diesen Zeitpunkt greift auch die Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Für den SGB ist hier klar, dass diese auch für Versicherte gelten soll, die sich vor dem Referenzalter 65 pensionieren lassen. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der mit der Gesamtlösung Altersvorsorge 2020 Rentenverluste infolge Senkung des Mindestumwandlungsatzes verhindern wollte.
</p><p>Die Besitzstandgarantie kommt den Versicherten zu Gute, deren Rente sich einzig nach der obligatorischen beruflichen Vorsorge berechnet. Darunter fallen insbesondere Versicherte aus dem Gastgewerbe oder dem Ausbaugewerbe. Aufgrund ihrer strengen körperlichen Arbeit ist ein früherer Altersrücktritt bei ihnen häufig zwingend nötig. Eine Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten, die bis 65 Jahre arbeiten können, wäre hier stossend.
</p><p>Mit der Altersvorsorge 2020 werden die Renten gesichert. Dank höheren AHV-Renten. Dank Ausgleichsmassnahmen bei der zweiten Säule. Dank einer bescheidenen Zusatzfinanzierung für die AHV, in deren Kasse eine Milliarde Franken mehr fliessen wird, ohne dass die Bevölkerung dadurch zusätzlich belastet wird. Ausserdem bringt die Altersvorsorge 2020 vielen Frauen eine höhere Pensionskassenrente. Und ältere Arbeitslose erhalten eine Rentengarantie. Aus diesen Gründen sagt der Schweizerische Gewerkschaftsbund klar Ja zur Altersvorsorge 2020.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4950</guid><pubDate>Fri, 16 Jun 2017 10:41:50 +0200</pubDate><title>AV 2020: Das Ja-Lager wächst stetig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-das-ja-lager-waechst-stetig</link><description>Immer mehr betroffene Verbände und Organisationen sagen Ja zum Rentenkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 9. Juni hat mit der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS) die zweite grosse RentnerInnenorganisation die Ja-Parole zu AV 2020 gefasst. Sie folgte damit dem Schweizerischen Seniorenrat (SSR), der bereits Mitte Mai Ja gesagt hatte. Und reiht sich ein in eine immer grösser werdende Zahl von Organisationen und Verbänden: Der SGB und die grossen Schweizer Gewerkschaften, die SP, Alliance F, der Bauernverband usw. Zuletzt beschlossen am 10. Juni die Delegierten des Kaufmännischen Verbandes (KV) eine klare Ja-Parole.
</p><h3>Renten sichern, AHV stärken</h3><p>Es fällt auf, dass die Debatten zwar lebhaft, die Entscheide jedoch ebenso deutlich sind: 98 zu 21 Stimmen beim SGB, 49 zu 9 bei den Bauern, nur eine Gegenstimme beim Seniorenrat, 25 zu 1 mit einer Enthaltung bei VASOS. Offensichtlich vermögen die Argumente, die für den Rentenkompromiss AV 2020 sprechen, nachhaltig zu überzeugen. Hauptargument bei VASOS war, dass die Reform die aktuellen Renten und die Finanzierung der AHV für die nächsten 15 Jahre sichert.
</p><h3>Endlich ein Schritt gegen die Benachteiligung der Frauen</h3><p>Die 0.3 Prozentpunkte Mehrwertsteuererhöhung, welche die Bevölkerung effektiv spüren wird (0.3 Prozentpunkte zahlt sie bereits, sie fliessen momentan nur nicht in den AHV-Topf), erachtet VASOS als verkraftbar. Um die steigende Zahl der NeurentnerInnen aufzufangen und die AHV zu stabilisieren sei dies alles andere als teuer.
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist auch für VASOS ein Rückschritt, dennoch überwiegen in den Augen der Delegierten die Vorteile, "weil mit der Altersvorsorge 2020 endlich etwas gegen die Benachteiligung der Frauen in der Pensionskasse getan wird". Ebenfalls ins Gewicht fielen in der Debatte die Verbesserungen für arbeitslose ältere Arbeitnehmende.
</p><h3>Das Rentensystem modernisieren und finanziell sichern</h3><p>Als "Schritt in die richtige Richtung" würdigten auch die KV-Delegierten den Rentenkompromiss. Mit AV 2020 werde "die AHV langfristig gesichert und auf eine solide Finanzierungsbasis gestellt". Für die Umsetzung fordert der KV Massnahmen, "die eine Erwerbsarbeit bis zum offiziellen Rentenalter ermöglichen". Ausserdem brauche es "Massnahmen und Antworten zur fortschreienden Digitalisierung sowie zur Situation älterer Mitarbeitender auf dem Arbeitsmarkt".
</p><p>Von Woche zu Woche wächst das Lager der Organisationen und Verbände, die sich mit einer klaren Ja-Parole zum Rentenkompromiss AV 2020 bekennen. Eine positive Tendenz, denn einerseits muss die AHV unbedingt gestärkt werden, ist sie doch die sozialste Säule mit einer starken Umverteilungswirkung, insbesondere für Frauen. Gleichzeitig muss andererseits das Rentensystem modernisiert und finanziell gesichert werden. All das erlaubt die Vorlage Altersvorsorge 2020. Deshalb ist ein Ja am 24. September unabdingbar. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4940</guid><pubDate>Thu, 15 Jun 2017 13:59:51 +0200</pubDate><title>Schwarzarbeit: Behörden immer noch zu nonchalant</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schwarzarbeit-behoerden-immer-noch-zu-nonchalant</link><description>Seco-Bericht zeigt: mehr Verdacht, weniger Kontrolle</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 2016 gab es mehr Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit als ein Jahr zuvor. Abgenommen hat jedoch die Zahl der Kontrollen. Das Missverhältnis zeigt, dass die Politik nicht gewillt ist, Schwarzarbeit wirklich effizient zu bekämpfen. Deshalb fordert der SGB vor allem Bussen, die fehlbare Arbeitgeber wirklich abschrecken. </p><p>Der heute veröffentlichte Jahresbericht des SECO über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zeigt auf, dass die Zahl der Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit zugenommen hat. Sie ist nach SECO innert Jahresfrist im Sozialversicherungsrecht um 12%, im Ausländerrecht um 13.5% und im Quellensteuerrecht um 9% gestiegen. Die Betriebs- sowie Personenkontrollen jedoch haben im gleichen Zeitraum abgenommen (- 8.1% bzw. - 11.1%). 
</p><p>Die Schere von Verdacht und Kontrolle geht also auseinander. Das ist alarmierend. Die Argumentation des SECO, wonach die Kontrollen heute viel zielgerichteter durchgeführt würden, ist beschönigend. 
</p><p>Der SGB fordert folgende Massnahmen, um Schwarzarbeit zu stoppen: </p><ul><li>Abschreckende Bussen für fehlbare Arbeitgeber: Sie müssen gleich hoch sein wie diejenigen bei Verstössen gegen die FLAM. </li><li>Der Bund hat durch genaue Vorgaben und eine effizientere Finanzierung die grossen kantonalen Unterschiede bei Kontrollen, Sanktionen und Berichterstattung über getroffene Massnahmen zu eliminieren. </li><li>Der Aufenthalt der Sans-Papiers ist nach dem Muster von Papyrus in Genf zu regularisieren. Das wird helfen, das Phänomen einzudämmen. </li></ul><p>Es braucht einen neuen Anlauf für eine Reform des BGSA, in der diese Massnahmen zu integrieren sind. 
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97
</p><p>Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation, 079 249 59 74</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4938</guid><pubDate>Thu, 15 Jun 2017 10:24:27 +0200</pubDate><title>Es braucht eine aktive Geldpolitik mit klaren Zielen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/es-braucht-eine-aktive-geldpolitik-mit-klaren-zielen</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Tendenziell hat er sich in jüngerer Zeit sogar leicht aufgewertet. Die Beschäftigung stagniert weitgehend - im Gegensatz zur aufwärtsgerichteten Entwicklung in anderen Ländern. In den Monaten April, Mai und Juni haben sich die Meldungen über Massenentlassungen oder Auslagerungen gehäuft. Die Kapazitäten der Schweizer Wirtschaft sind unterausgelastet. In dieser Situation braucht unser Land eine expansive Geldpolitik. Wegen dem überbewerteten Franken sind die monetären Bedingungen jedoch eindeutig restriktiv. Das zeigt beispielsweise der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB nach wie vor am Devisenmarkt aktiv ist und die Zinsen tief hält. Doch die Kommunikation in Bezug auf die geldpolitischen Ziele ist nach wie vor zu wenig klar. Niemand weiss, ob und wie die SNB in Zukunft gegen weitere Aufwertungen ankämpfen wird. 
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie sich deutlich stärker gegen die Überbewertung des Frankens wehrt. Ziel muss sein, den Franken in der sehr kurzen Frist im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro zu stabilisieren und danach rasch für einen angemessenen Wechselkurs zu sorgen, der der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchzusetzen versuchen (z.B. in Bezug auf die Teuerung).
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4935</guid><pubDate>Wed, 14 Jun 2017 11:13:17 +0200</pubDate><title>14. Juni: Löhne unter die Lupe nehmen – Lohnkontrollen jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-loehne-unter-die-lupe-nehmen-lohnkontrollen-jetzt</link><description>Frauen-Mahnwache auf dem Bundesplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach Jahrzehnten des Wartens auf Lohngerechtigkeit halten Gewerkschaftsfrauen und Frauenorganisationen auf dem Bundesplatz Wache, bis der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung der Lohngleichheit präsentiert. </p><p>36 Jahre Lohngleichheit in der Bundesverfassung, 21 Jahre Gleichstellungsgesetz - und immer noch warten die Schweizer Frauen auf Lohngerechtigkeit. Durchschnittlich18.1 Prozent betrug der Lohnunterschied im Jahr 2014, 42 Prozent davon sind nicht durch Ausbildung, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Funktion bzw. Kompetenzniveau und weitere objektive Merkmale erklärbar. 
</p><p>Projekte auf freiwilliger Basis wie der Lohngleichheitsdialog haben gegen die anhaltende Diskriminierung nicht gewirkt, doch die Bürgerlichen wehren sich mit Händen und Füssen gegen verbindlichere Massnahmen. Stattdessen negieren sie die Lohndiskriminierung mit zweifelhaften Argumenten. 
</p><p>Trotzdem hat der Bundesrat eine Botschaft zur Gesetzesrevision bis zum Sommer 2017 versprochen, dank der die Unternehmen endlich ihre Löhne unter die Lupe nehmen müssten. Die Gewerkschaftsfrauen und gleichgesinnte Organisationen nehmen ihn beim Wort: Ab dem 14. Juni, dem 26. Jahrestag des legendären Frauenstreiks, halten sie bis der Bundesrat seine Vorschläge verabschiedet jeweils am Mittwoch auf dem Bundesplatz Wache und erinnern daran, dass die Löhne unter die Lupe gehören. Sie fordern Lohnkontrollen, sie fordern Sanktionen bei Lohndiskriminierungen - sie fordern Gerechtigkeit. 
</p><h3>Mahnwache </h3><ul><li>14. Juni, 12-13.30 Uhr </li><li>an den darauf folgenden Mittwochen jeweils 8-9 Uhr. </li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsektretärin, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikationsleiter, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4930</guid><pubDate>Wed, 07 Jun 2017 15:46:57 +0200</pubDate><title>Längere Entschädigung bei Hospitalisierung des Neugeborenen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/laengere-entschaedigung-bei-hospitalisierung-des-neugeborenen</link><description>Parlament will Lücke schliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Parlament ist gewillt, eine Lücke beim Mutterschaftsurlaub zu schliessen. Mütter sollen bei längerer Krankheit des Kindes ihren Mutterschaftsurlaub verlängern können. Ein guter Entscheid. </p><p><b>Das Problem:</b> Wenn ein Neugeborenes nach der Geburt mindestens drei Wochen hospitalisiert wird, kann die Mutter den Anfang der Mutterschaftsentschädigung auf den Zeitpunkt verschieben, an dem sie das Kind nach Hause nimmt. Nicht explizit geregelt ist jedoch, ob die Frau bei einem solchen Aufschub während der Hospitalisierung des Kindes Anspruch auf den Bezug einer Entschädigung hat. Erwerbsarbeit jedoch ist ihr während dieser Zeit untersagt. 
</p><p><b>Die Lösung:</b> In solchen Fällen soll die Mutterschaftsentschädigung verlängert werden. Heute ist diese gesetzlich auf maximal 98 Tage beschränkt. Die Verlängerung soll in diesen Fällen mindestens 21 Tage betragen. Das Maximum wird der Bundesrat in einer Ergänzung des Erwerbsersatzgesetzes zu definieren haben. 
</p><p><b>Der Beschluss:</b> Mit 113 gegen 67 Stimmen (vor allem der SVP) hat am 7.6.2017 der Nationalrat dieser Lösung zugestimmt. Der Ständerat hat dieser Motion bereits in der Wintersession 2016 Folge gegeben, einstimmig. Der Bundesrat, der die Motion ebenfalls befürwortete, wird nun diesen Beschluss umsetzen müssen. 
</p><p><b>Die Kosten:</b> Jährlich müssen rund 1000 Neugeborene länger als drei Wochen hospitalisiert werden, dies bei 80 000 Neugeborenen pro Jahr. Bei einer Verlängerung um 56 Tage beziffert die Verwaltung die Kosten auf 5 Mio. Franken. Die grosse Erleichterung für die betroffenen Familien ist also sehr günstig zu haben. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Kein Recht auf Pensenreduktion </h5><p>Auf Beton stiess dagegen Nationalrätin Nadine Masshardt (SP BE) mit ihrer Parlamentarischen Initiative, die einen Rechtsanspruch auf eine maximal 20%ige Reduktion des Beschäftigungsgrades nach der Geburt eines Kindes festlegen wollte. Ziel des Vorschlages war es, Väter vermehrt in die Kindesbetreuung einzubinden. Kleine (was noch zu definieren gewesen wäre) Unternehmen wären von der Regelung ausgenommen gewesen. 
</p><p>Alle Argumente nützten nicht. Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat stellte sich geradezu doktrinär auf den Standpunkt, dass es keine zusätzliche Regulierung leiden möge und dass an der Vertragsfreiheit kein Abstrich zu dulden sei. SVP-Nationalrat Egloff sprach es - und das Plenum nickte ab: Mit 110 gegen 67 wurde der Initiative keine Folge gegeben. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4929</guid><pubDate>Wed, 07 Jun 2017 15:08:25 +0200</pubDate><title>Berufswahl: 16‘000 Junge noch ohne Lösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/berufswahl-16-000-junge-noch-ohne-loesung</link><description>Lehrstellenbarometer zu optimistisch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Es gilt nach wie vor: Die Jugendlichen sind bei der Lehrstellensuche nicht auf Rosen gebettet. Allzu viele wussten im April noch nicht, wie es im Herbst weitergeht. </p><p>Der am 7. Juni 2017 publizierte Lehrstellenbarometer unterschätzt die Schwierigkeiten, denen sich die Jugendlichen bei der Lehrstellensuche ausgesetzt sehen. Rein zahlenmässig übertrifft zwar das Angebot an Lehrstellen die Nachfrage. Dennoch ist die Lage der Jugendlichen nicht rosig. Die Nachfrage hat im Vergleich zu 2016 um 7,6 % zugenommen, das Angebot jedoch ist gleich geblieben. An die 16'000 Jugendliche hatten im April noch keine Lösung für den Herbst gefunden. 
</p><h3>Mehr Lehrstellen in Gesundheit und Soziales sind nötig</h3><p>Mehrere Branchen bieten heute zu wenig Lehrstellen an. Das gilt insbesondere für mehrheitlich weiblich besetzte Bereiche wie Gesundheit und Soziales. Deshalb müssen sich die jungen Frauen viel häufiger für eine Lehrstelle bewerben als die jungen Männer. Das ist unbefriedigend - und diskriminierend. 
</p><p>Auf der anderen Seite werden in einigen Branchen die angebotenen Lehrstellen nicht besetzt. Besonders betroffen sind etwa der Bau, die Dienstleistungen und der Verkauf. Die Arbeitgeber schieben die Schuld den Jugendlichen in die Schuhe: Sie seien den Herausforderungen nicht gewachsen. Oder sie beklagen mangelnde Werbung in den Schulen und fehlende Unterstützung bei den Eltern. 
</p><h3>Bessere Lehrstellenaufsicht</h3><p>In Wirklichkeit sind die betroffenen Branchen häufig diejenigen, welche die Jugendlichen sehr rasch als Hilfsarbeiter behandeln und in denen die Qualität der Ausbildung und die Sicherheitsmassnahmen nur zweitrangige Anliegen darstellen. Aus diesem Grund fordert der SGB Bund und Kantone auf, die Lehrstellenaufsicht zu verstärken und die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen zugunsten der Lehrlinge zu verbessern. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4927</guid><pubDate>Tue, 06 Jun 2017 14:23:43 +0200</pubDate><title>Schweizer Kündigungsschutz als ILO-Thema</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-kuendigungsschutz-als-ilo-thema</link><description>ILO-Konferenz behandelt Ausbau der Arbeitsrechte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Hierzulande sind gewerkschaftlich Aktive und WhistleblowerInnen immer noch nur sehr ungenügend gegen missbräuchliche Kündigung geschützt. Der SGB wird dafür sorgen, dass dieses Thema an der 106. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Sprache kommt.</p><p>Das Problem: in der Schweiz sind gewerkschaftlich Aktive und WhistleblowerInnen nur sehr mangelhaft gegen antigewerkschaftliche Kündigung geschützt. Sie können wegen Teilnahme an GAV-Verhandlungen, gewerkschaftlichen Aktivitäten oder gar wegen unbequemen Fragen entlassen werden. Selbst wenn ein Gericht solche Entlassungen als missbräuchlich feststellt, kann das Opfer höchstens mit 6 Monatslöhnen als Entschädigung rechnen. In der Praxis sind es zumeist nur 2 bis 3 Monatslöhne. Damit sind die ILO-Empfehlungen für Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen nicht respektiert!
</p><h3>Bundesrat soll handeln</h3><p>Der SGB wird sich an der 106. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die vom 5. bis zum 16. Juni in Genf stattfindet, dafür einsetzen, dass diese Fragen wieder auf den Tisch kommen. Denn die Konferenz wird den notwendigen Ausbau der Arbeitsrechte diskutieren. Dazu wird sie einen Bericht mit Empfehlungen an die Regierungen erarbeiten. Dieser wird die ILO-Erklärung von 2008 zu einer fairen Globalisierung weiterentwickeln. Der SGB wird an der Konferenz fordern, dass dieser Bericht auch die Gewerkschaftsfreiheit und damit die Frage des Kündigungsschutzes für gewerkschaftlich Aktive behandeln wird. Dem Bundesrat ist so Handlungsbedarf im Bereich des Schutzes gegen antigewerkschaftlichen Kündigung aufzuzeigen. 
</p><h3>Soziale Globalisierung... </h3><p>Die 106. ILO-Konferenz will zudem Weichen stellen, um die globale Migration, den ökologischen Umbau der Wirtschaft und den Freihandel sozial zu gestalten. Immer mehr zeigt sich, dass nur die ILO fähig ist, wichtige Inputs für eine gerechtere und sozialere Globalisierung zu geben. Das betrifft insbesondere die soziale Ausgestaltung des Freihandels. Anderen Organisationen (WTO, IMF oder G8) fehlt dazu das Know how oder der politische Wille. Ein Beweis für die wichtige Rolle der ILO ist die Integration ihrer Forderungen in den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Deren Ziel Nr. 8 verlangt menschenwürdige Arbeit, die Respektierung der Gewerkschaftsfreiheit und Vollbeschäftigung.
</p><h3>...statt Trump und co </h3><p>Wie wichtig eine sozial gelenkte Globalisierung ist, zeigen folgende Daten: Die weltweite Zahl der Arbeitslosen dürfte Prognosen zufolge 2017 auf über 200 Millionen steigen. Unsichere Beschäftigung betrifft weltweit 1,5 Milliarden Menschen. Sie ist auch in Europa und den USA stark gestiegen, gleichzeitig fahren Regierungen Austeritätsprogramme. In der Mehrzahl der 34 Mitgliedstaaten der OECD steht das Einkommensgefälle zwischen den Reichsten und den Ärmsten auf seinem höchsten Stand seit drei Jahrzehnten. Eine Globalisierung, die soziale Standards und Grundrechte einhält, entzieht denn auch PopulistInnen à la Trump und Le Pen den Nährboden. Der Einsatz der ILO, das Beschäftigungswachstum zu fördern und zugleich die Rechte der Arbeitnehmenden zu wahren oder auszubauen, zeichnet sich damit auch politisch als solid aus .</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4922</guid><pubDate>Fri, 02 Jun 2017 11:51:26 +0200</pubDate><title>Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/revision-des-bundesgesetzes-ueber-den-allgemeinen-teil-des-sozialversicherungsrechts-atsg-vernehmlassung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4919</guid><pubDate>Thu, 01 Jun 2017 11:24:10 +0200</pubDate><title>„Steuervorlage 17“ hat Probleme nicht gelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/steuervorlage-17-hat-probleme-nicht-geloest</link><description>Bundesrat muss bei der Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III korrigieren
</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB steht der heute von Bundesrat Maurer und den Kantonsregierungen präsentierten, neuen USR III ("Steuervorlage 17") kritisch gegenüber. Zwar ist mit der Erhöhung der Familienzulagen eine soziale Verbesserung eingebaut worden. Doch gleichzeitig ist die Gefahr, dass die Gewinnsteuern für alle Firmen in den Kantonen und Gemeinden stark gesenkt werden, noch grösser als in der USR III. 
</p><p>Die von den Kantonen geplanten generellen Gewinnsteuersenkungen waren bereits in der USR III die teuerste und ineffizienteste Massnahme. Das klare Volks-Nein zeigte, dass Bund und Kantone hier zurückbuchstabieren müssen - indem der Kantonsanteil bei der direkten Bundesteuer nicht erhöht wird. Der heute präsentierte Vorschlag geht jedoch noch weiter als die USR III. Offenbar sollen sogar die Übergangsbestimmungen ("Step-up") gestrichen werden, welche einen Systemwechsel bei den Statusgesellschaften ohne Steuersenkungen erlaubt hätten. Paradoxerweise kann die Erhöhung der Teilbesteuerung auf 70 Prozent den Steuersenkungsdruck noch verstärken. Auf Druck des Gewerbes werden die Kantone diese Zusatzeinnahmen für weitere Gewinnsteuersenkungen zu verwenden versuchen. 
</p><p>Die heute präsentierten Eckwerte hätten bei einer Volksabstimmung einen schweren Stand. Denn die USR III wurde beispielsweise auch im Kanton Baselstadt, welcher ein sozialpolitisch noch etwas besseres Paket vorgeschlagen hat, deutlich abgelehnt. Der SGB erwartet vom Gesamtbundesrat, dass er die heute präsentierten Eckwerte korrigiert. Es braucht eine sozialere, kostengünstigere Vorlage. 
</p><h5>Auskünfte&nbsp; </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat 079 205 69 11 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4917</guid><pubDate>Wed, 31 May 2017 14:23:37 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 nötiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-noetiger-denn-je</link><description>Ständerat will bei den Ergänzungsleistungen sparen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat hat heute das grösste Sparpaket bei den Ergänzungsleistungen (EL) seit ihrer Einführung im Jahr 1965 beschlossen. Das zeigt drastisch: Höhere AHV-Renten, wie sie die Altersvorsorge 2020 vorsieht, sind dringend nötig. </p><p>Der Ständerat will die Ausgaben für die EL um rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr senken. Dieses Sparpaket wird Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen hart treffen. Es wird - ohne Gegenmassnahmen bei der AHV - ihren ohnehin schon engen finanziellen Spielraum noch mehr verringern.
</p><p> Positiv ist, dass der Ständerat die anerkannten Ausgaben für die Miete endlich an die gestiegenen Wohnkosten anpassen will. Gleichzeitig kürzt er jedoch die anerkannten Ausgaben für die Krankenversicherungsprämien. Künftig dürfen sich die EL-Beziehenden höchstens die Prämienausgaben des drittgünstigsten Krankenversicherers anrechnen lassen. Das heisst, dass die 300'000 EL-Beziehenden zu Billigkassen wechseln müssen. Die freie Wahl eines Krankenversicherers ist für Hochbetagte und Pflegebedürftige jedoch massiv eingeschränkt. Viele von ihnen werden nicht wechseln können und müssen sich dann die höheren Krankenkassenausgaben vom Lebensbedarf absparen. Die Kantone sparen so jährlich 170 Mio. Franken - auf dem Rücken der EL-Beziehenden! Weitere 123 Millionen will der Ständerat bei der Rückerstattung der Krankenversicherungsprämien sparen. 
</p><p>Dieser Sparhammer bei den EL ist unwürdig. Der Nationalrat, der die Vorlage später behandeln wird, muss korrigieren. 
</p><p>Der heutige Beschluss der kleinen Kammer zeigt deutlich, dass nur mit besseren AHV Renten die breite Bevölkerung im Alter ein würdiges Leben führen kann. Die Revision Altersvorsorge 2020 ist ein richtiger und wichtiger Schritt dazu. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4924</guid><pubDate>Tue, 30 May 2017 12:04:00 +0200</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV): Stärkung der höheren Berufsbildung, Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-berufsbildung-bbv-staerkung-der-hoeheren-berufsbildung-vernehmlassung</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4914</guid><pubDate>Mon, 29 May 2017 16:19:13 +0200</pubDate><title>AV 2020: Warum die UBS die AHV schlechtredet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-warum-die-ubs-die-ahv-schlechtredet</link><description>Angstmacherei  für skrupellose Geschäfte auf unserem Buckel</description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit Jahren veröffentlicht die Grossbank UBS mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Studie, in der sie die AHV schlecht redet. Auch letzte Woche wieder. So weit so schlecht. Diesmal hat's mir aber "den Nuggi usegschlage". Denn nur ein paar Tage zuvor hatte mir ein UBS-Berater einen Werbeprospekt zur Altersvorsorge in die Hand gedrückt. Und diese machte klar, welch schamlose Strategie hinter der AHV-Miesmacherei der UBS steckt: Skrupellose Geschäfte machen auf dem Buckel verängstigter Bürgerinnen und Bürger.
</p><p>Die Angstmacherei läuft immer nach demselben Muster: Die UBS schwingt die Demografie-Keule und bläut den potenziellen Kunden ein, dass die AHV nicht mehr zu finanzieren sei. Kein Wort davon, dass die AHV heute im Vergleich zu 1975 die Anzahl ausbezahlter Renten von 900'000 auf 2,2 Millionen mehr als verdoppelt hat, die Lohnbeiträge dafür aber nie erhöhen musste. Kein Wort davon, dass alle Studien der letzten 30 Jahre, die der AHV desaströse Finanzlöcher voraussagten, nie eingetroffen sind. Warum auch die neuste "Studie" der UBS das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben ist, lesen sie <a href="/der-sgb/kantonale-buende/zug#c9786" class="internal-link">hier</a>.
</p><p>Seit neustem betont die UBS nun auch die Probleme der Pensionskassen. Diese stecken wegen der rekordtiefen Zinsen unbestrittenermassen in einer schwierigen Situation. Doch das kann kein Grund sein, das Dreisäulen-System in einer Grafik so darzustellen, dass die erste Säule am Einstürzen ist und die zweite Säule gefährliche Risse aufweist, während die dritte Säule sich in tadellosem Zustand präsentiert. Denn das Problem der tiefen Zinsen stellt sich auch für die dritte Säule, wie in jeder kapitalgedeckten Vorsorge.
</p><p>Das kümmert die UBS wenig: Sie propagiert in ihrer Broschüre Vorsorgefonds mit Aktienanteilen bis zu 75 Prozent. Das ist skrupellos, auch wenn die Bank im Kleingedruckten schreibt, dass bei steigendem Aktienanteil die Wertschwankungen höher und damit die Risiken grösser sind. Was hilft das, wenn ich während einer Börsenbaisse pensioniert werde? Das ist nicht einfach das Angstszenario einer Gewerkschafterin. Denn bei den steuerprivilegierten Drittsäule-Produkten kann ich nicht völlig frei bestimmen, wann ich das Kapital beziehe und versteuere.
</p><p>Von den 67 letzten Jahren endeten 19 mit einer Börsenbaisse. Das ist fast jedes vierte Jahr. Für alle, die nicht zu den Superreichen zählen, ein viel zu hohes Risiko. Mehr zu den Risiken erfahren Sie <a href="/der-sgb/kantonale-buende/zug#c9787" class="internal-link">hier</a>. Was die UBS ebenfalls unterschlägt ist, dass ihre Produkte teuer sind: Die Trader, die Börsen und Fonds, die Bank - sie alle zweigen sich ihr Scherflein von meiner dritten Säule ab. Im Gegensatz zur AHV: Unsere soziale, umlagefinanzierte Sozialversicherung wirtschaftet so sparsam und effizient, dass sie mit Abstand am meisten Rente pro Beitragsfranken auszahlen kann.
</p><p>Doch weil im Umlageverfahren alle AHV-Beiträge direkt wieder zu den Rentnerinnen und Rentner fliessen, können Banken und Versicherungen damit kein Geld verdienen. Also schürt die UBS lieber die Angst vor der Überalterung und versucht, die Generationen gegeneinander auszuspielen. Dabei hat, wer heute seine AHV-Rente geniesst, während seiner aktiven Zeit die Rente der damaligen Pensionierten mitfinanziert. Und wer heute arbeitet und mit seinen Beiträgen die Rente der jetzigen Pensionierten mitfinanziert, wird später selbst von der AHV profitieren können.
</p><p>Eine solide AHV und stabile Pensionskassen liegen nicht im Interesse von Banken, Versicherungen und ihrem Verband Economiesuisse. Deshalb haben sie wenig Freude an der "Altersvorsorge 2020", welche die AHV stärkt und die Renten sichert. Lieber malen sie schwarz, um uns ihre teure dritte Säule aufschwatzen zu können. Dieses Spiel müssen wir nicht mitmachen: Mit einem Ja zum Kompromiss Altersvorsorge 2020 können wir ihre Pläne durchkreuzen. Am 24. September liegt der Ball bei uns. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4912</guid><pubDate>Mon, 29 May 2017 16:02:42 +0200</pubDate><title>Änderung Radio- und TV-Verordnung, Verordnung Frequenzmanagement und Funkkonzessionen, Rundfunkfrequenz-Richtlinien, Fernmeldegeb.-Verordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aenderung-radio-und-tv-verordnung-verordnung-frequenzmanagement-und-funkkonzessionen-rundfunkfrequenz-richtlinien-fernmeldegeb-verordnung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4910</guid><pubDate>Wed, 24 May 2017 10:10:28 +0200</pubDate><title>Stützung für Wasserkraft: Tanz auf dünnem Eis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/stuetzung-fuer-wasserkraft-tanz-auf-duennem-eis</link><description>Nationalrat diskutiert Stromnetzstrategie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat wird sich in der Sommersession als zweite Kammer mit dem Um- und Ausbau der Stromnetze zu befassen haben. Er hat Fehler des Erstrates zu korrigieren. Und dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung nicht zwangsweise die Fehlinvestitionen der Stromkonzerne begleichen muss. </p><p>Der SGB hat sich bereits in der Vernehmlassung zur Konzeption geäussert. Er unterstützt das NOVA-Prinzip, das die Netzoptimierung vor Verstärkung und Ausbau stellt. Die technologische Entwicklung verläuft äusserst dynamisch, dezentrale Laststeuerung und netzorientiertes Einspeisemanagement sind billiger und immer umweltschonender als ein Netzausbau. Zudem wird es in einigen Jahren auch markttaugliche dezentrale Speichermöglichkeiten geben. All dies macht einen Ausbau des Verteilnetzes schon in naher Zukunft weitgehend unnötig. Die Gefahr einer sehr teuren überdimensionierten Netzinfrastruktur ist real. Dies auch deshalb, weil die Kosten an die EndverbraucherInnen überwälzt werden können. Das Risiko einer Fehlplanung wird also nicht von den Verteilnetzbetreibern oder Swissgrid und auch nicht von den Kantonen und vom Bund getragen werden. 
</p><h3>Datenschutz gewährleisten </h3><p>Dank dem intelligenten Netz und dem Einbau von intelligenten Stromzählern werden die Verteilnetzbetreiber künftig eine Fülle von Daten über ihre Kundschaft zur Verfügung haben, die es ihnen ermöglichen, die Stromversorgung differenziert und ressourcenschonend zu steuern. Dies stellt jedoch hohe Anforderungen an den Datenschutz, und die Nutzung der Daten bedingt deshalb zwingend die Zustimmung der EndverbraucherInnen. Der SGB unterstützt hier den Änderungsantrag der UREK-N. 
</p><p>Die Erdverlegung von Leitungen ist nicht immer besser für die Umwelt, aber entspricht sicher immer dem Wunsch der betroffenen Bevölkerung. Leitungen mit einer Spannung von unter 220kV sollten deshalb, wo möglich und sinnvoll, in die Erde verlegt werden, die Mehrkosten hingegen nicht den EndverbraucherInnen überwälzt werden. Auch hier unterstützt der SGB die UREK-N. 
</p><h3>Ständerat korrigieren </h3><p>Alles dreht sich aktuell um die Stützung der einheimischen Wasserkraft. Der Entscheid des Ständerats, Art. 6 Abs. 5 des Stromversorgungsgesetzes aufheben zu wollen, der die Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Preisvorteile an die Kundschaft im gebundenen Markt weiterzugeben, ist unverständlich. Die UREK-N hat hier zu Recht korrigierend eingegriffen, auch wenn ihr Alternativvorschlag ebenfalls einen empfindlichen Eingriff in die Grundversorgung darstellt. Nur verspricht man sich von diesem noch einen Schub für die Energiewende. Denn nach Vorstellung der UREK-N soll Abs. 1 von Art. 6 so ergänzt werden, dass die EndverbraucherInnen nur noch mit Strom aus einheimischer Wasserkraft beliefert werden. Das ist natürlich etwas schlitzohrig, denn so wird Abs. 5 zwar nicht gestrichen, aber obsolet, denn Preisvorteile wird es in diesem Modell keine mehr geben. 
</p><h3>SGB: keine weitere Liberalisierung des Strommarktes </h3><p>Mit all den kreativen Massnahmen zur Stützung der einheimischen Wasserkraft bewegt man sich auf dünnem Eis, da sie fast Altruismus, jedenfalls aber eine hohe Identifikation der EndverbraucherInnen mit der einheimischen Wasserkraft voraussetzen. Sie sind es, die diese Stützmassnahmen bezahlen werden. Das Ganze funktioniert nur, solange wir die heutige Strommarkt-Struktur beibehalten, in der KleinverbraucherInnen keine Wahlfreiheit haben. Der SGB setzt sich entschieden dafür ein, dass der Strommarkt nicht weitergehend liberalisiert wird. Aber die Bevölkerung muss willens sein und sie darf nicht zwangsverpflichtet werden, die Fehlinvestitionen der Stromkonzerne abzupuffern. Denn dann kommt schnell der Ruf nach einer Vollliberalisierung. Und diese wäre unter den aktuellen Marktbedingungen das Ende der hiesigen Stromwirtschaft. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4906</guid><pubDate>Wed, 24 May 2017 09:42:55 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Kein Sparen bei denen, die nichts zum Sparen haben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-kein-sparen-bei-denen-die-nichts-zum-sparen-haben</link><description>Ständerat muss korrigieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat behandelt in dieser Session die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Die Vorlage enthält gute Vorschläge wie die Anpassung der Mietzinsmaxima, aber auch etliche Verschlechterungen ohne jegliches soziales Gespür.</p><p>Rund 300'000 Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung sind heute auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, um über die Runden zu kommen. Und es werden immer mehr. Denn die Renteneinkommen hinken den Lebenshaltungskosten hintennach. Daher ist es wichtig, dass die Renten verbessert werden. Die Revision Altersvorsorge 2020 tut das. Die AHV-Renten-Verbesserung um Fr. 840 bzw. bis zu Fr. 2'712 für die Ehepaare sowie die Anpassungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden das Renteneinkommen der Leute mit tiefen Löhnen stärken. Diese Verbesserungen sind dringend. Umso mehr erstaunt, dass in der Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Gesetz) Einsparungen von rund 300 Millionen Franken vorgesehen sind. Diese Sparmassnahmen würde insbesondere spüren, wer von der EL die Krankenversicherungsprämie zurückerstattet erhält.</p><p>Der Ständerat wird die Revision des EL-Gesetzes in der Sommersession beraten. Die Vorlage mischt Gutes und Schlechtes. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima zur Anrechnung bei der EO etwa ist eine dringende, vom SGB seit langem geforderte Anpassung. Verschlechterungen wie etwa die Kürzung der Vermögensfreigrenzen und die Kürzung der EL-Mindesthöhe jedoch werden EL-Beziehende hart treffen.</p><h3>Kein Sparen bei der Rückerstattung!</h3><p>Noch mehr gilt dies für die Rückerstattung der Krankenversicherungsprämie. Heute erhalten EL-Beziehende diese Rückerstattung in der Höhe der Durchschnittsprämie ihres Kantons. Künftig soll die Rückerstattung auf der Höhe der höchsten individuellen Prämienverbilligung des Kantons gedeckelt sein. Dieser Vorschlag entzieht den EL-Beziehenden pro Jahr rund 120 Millionen Franken. Die Kommission des Ständerates hat hier noch einen Zacken zugelegt und möchte sogar die Berechnungsgrundlagen ändern.</p><p>Die Kommissionsmehrheit beantragt, künftig für die EL-Berechnung einen Pauschalbetrag in der Höhe der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton anzurechnen. Damit sollen EL-Beziehende angeregt werden, sich möglichst kostengünstig versichern zu lassen. Die Kommissionsminderheit möchte dagegen am bundesrätlichen Vorschlag festhalten, der sich auf den Pauschalbetrag der kantonalen bzw. regionalen Durchschnittsprämie abstützt.</p><p>Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit schränkt die Freiheit der EL-Beziehenden bei ihrer Wahl des Krankenversicherers stark ein. In einzelnen Kantonen stehen keine drei Krankenversicherer zur Verfügung, die günstiger als die Durchschnittsprämie sind.</p><h3>Kein Angriff auf die Schwachen</h3><p>Zudem funktioniert der beabsichtigte Anreiz für einen Wechsel zu einem günstigen Krankenvers-cherer bei EL-Beziehenden nicht:</p><ul><li>Vor allem für EL-Beziehende, die dauerhaft auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, ist der Wechsel eines Krankenversicherers alleine kaum zu bewerkstelligen. Sie sind dafür auf die Unterstützung von Angehörigen oder von Beratungsstellen angewiesen.</li></ul><ul><li>EL-Beziehende verfügen über sehr bescheidene eigene Mittel. Sie sind daher darauf angewiesen, dass ihre Krankenkassen die Beträge der Arztrechnungen schnell und kulant rückerstatten. Die Krankenversicherer mit den tiefsten Prämien verfügen jedoch allzu häufig nur über einen mangelhaften Service und trödeln bei der Rückerstattung.</li></ul><p>Für die EL-Beziehenden hat der Wechsel in Billigkassen daher finanzielle Engpässe zur Folge. Eine Konzentration der EL-Beziehenden bei den günstigen Krankenversicherern würde innert kurzem zudem zu einer Erhöhung der Prämien führen. Denn die Risikostruktur dieser Krankenversicherer würde ungünstig verändert. Gleichzeitig würde sich das administrativ aufwändige ständige Wechseln der Krankenversicherer für alle KVG-Versicherten intensivieren.</p><p>Der SGB ist gegen diesen falschen Sparanreiz auf dem Buckel der EL-Beziehenden. Er bedeutet nichts anderes, als dass diese künftig einen kleineren Teil ihrer Gesundheitsausgaben über die EL vergütet erhalten. Diese Mehrausgaben werden sie sich vom allgemeinen Lebensbedarf absparen müssen. Ein solcher Angriff auf ohnehin Schwache ist nicht akzeptabel. Entsprechend hat der SGB beim Ständerat interveniert.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.webp" length="202810" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4904</guid><pubDate>Tue, 23 May 2017 12:05:49 +0200</pubDate><title>Stellungnahme zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz – Sonderbestimmungen für die Tierarztpraxen und Tierkliniken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stellungnahme-zur-aenderung-der-verordnung-2-zum-arbeitsgesetz-sonderbestimmungen-fuer-die-tierarztpraxen-und-tierkliniken</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4903</guid><pubDate>Tue, 23 May 2017 10:53:57 +0200</pubDate><title>Grossbaustelle Post: Digitalisierung rechtfertigt Abbau nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/grossbaustelle-post-digitalisierung-rechtfertigt-abbau-nicht</link><description>Vorstösse gegen Poststellenabbau</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Post setzt auf digitale Transformation. Dies macht sich vorerst im Abbau der analogen Dienstleistungen bemerkbar, denn sie schliesst in grossem Stil Poststellen in der ganzen Schweiz. In der Politik regt sich Widerstand, kantonal, aber auch national. Zum Glück. </p><p>Man erinnert sich daran, dass die Post eigentlich einen Grundversorgungsauftrag hat, der die gesamte Bevölkerung betrifft. Nicht nur einige Alte brauchen noch eine Poststelle, auch KMU sind betroffen, denn die Postagenturen sind nicht in der Lage, Massensendungen entgegenzunehmen oder alle Finanzdienstleistungen anzubieten. 
</p><h3>Keine Kriterien wie Kaugummi </h3><p>Am Dienstag, 30. 5., behandelt das Parlament diverse Vorstösse, die sich mit diesem Um- resp. Abbau der Poststellen befassen. Bekanntlich ist in der Postverordnung geregelt, dass für 90 Prozent der Bevölkerung eine Poststelle oder Postagentur in 20 Minuten zu Fuss oder per öV erreichbar sein muss. Diese Kriterien wurden vor fünf Jahren definiert und erweisen sich nun als so dehnbar, dass sie noch immer eingehalten wären, wenn im topografisch extrem komplexen Kanton Graubünden jede zweite Poststelle dicht gemacht würde. 
</p><p>Eine Motion der KVF-N fordert nun, dass diese Erreichbarkeitskriterien überarbeitet werden. Die Postagenturen sollen zudem künftig alle Dienstleistungen der Post anbieten können, auch den kompletten Zahlungsverkehr. Und sie sollen kostendeckend entschädigt werden. Der SGB ist hoch erfreut über diese Motion. 
</p><h3>Post steht in der Pflicht </h3><p>In die gleiche Richtung geht eine Motion von Viola Amherd. Auch sie fordert den Bundesrat mittels Motion auf, die Kriterien anzupassen, damit die Post in ihrer Abbau-Euphorie gebremst wird. Und sie fordert, dass Post und PostCom mehr Informationen zu diesem Abbau liefern müssen. Zum Beispiel via eine laufend aktualisierte Karte, die im Internet einsehbar wäre. Diese Informationen liefert heute syndicom, die Postgewerkschaft. Sie zeigt aktuell für jeden Kanton auf, welche Poststellen gefährdet sind. Eine Aktion, die nicht nur zu grossem Aufsehen in den regionalen Medien geführt hat, sondern auch zu Vorstössen in fast jedem Kantonsparlament und zu lokalen Versammlungen vor den bedrohten Poststellen. Die Gewerkschaft sperrt sich nicht gegen einen Umbau der postalischen Dienstleistungen, denn die Post muss effektiv die Grundversorgung auch mit digitalen Angeboten aufrüsten. Aber die Gewerkschaft wehrt sich für die rechtlich festgelegten Ansprüche der Bevölkerung. Die Post hat hier und heute die Grundversorgung zu gewährleisten. Sie steht in der Pflicht. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4902</guid><pubDate>Tue, 23 May 2017 10:11:29 +0200</pubDate><title>Mutterschaftsurlaub: Nationalrat muss Lücke schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mutterschaftsurlaub-nationalrat-muss-luecke-schliessen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Sommersession kann - und soll - das Parlament eine Lücke in der heutigen Regelung rund um Geburt und Mutterschaftsurlaub schliessen. Es geht um eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes bei längerer Krankheit des Kindes. </p><p>Frauen dürfen acht Wochen nach einer Geburt nicht arbeiten. Wenn ein neugeborenes Kind wegen einer Frühgeburt oder Krankheit im Spital bleiben muss, kann die Mutter zurzeit den Mutterschaftsurlaub nicht um die Zeit des Spitalaufenthalts verlängern. Kommt das Baby dann später nach Hause, fehlt es der Mutter an nötigen Urlaubstagen. Nur unter gewissen Bedingungen kann die Mutter den Mutterschaftsurlaub aufschieben: Wenn der Spitalaufenthalt mindestens drei Wochen dauert. Da das Arbeitsverbot aber trotzdem gilt, ist diese Zeit nicht entschädigt. Dies will die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit mit ihrer Motion beheben. Sie fordert, den Mutterschaftsurlaub um die Zeit des Spitalaufenthalts des Kindes zu verlängern, wenn dieser mehr als drei Wochen dauert. Teuer wäre diese über die EO finanzierte Massnahme nicht, da es sich nur um eine begrenzte Anzahl Fälle handelt. Aber sie würde eine grosse Erleichterung für die betroffenen Familien bedeuten. 
</p><h3>Auf gutem Weg </h3><p>Der Ständerat hat die Motion seiner Kommission in der Wintersession angenommen. Der Nationalrat behandelt sie in der Sommersession. Auch seine vorberatende Kommission empfiehlt die Motion mit 15 zu 9 Stimmen zur Annahme. Der SGB erwartet vom Nationalrat, dass er dieser Empfehlung folgt. Der Mutterschaftsurlaub ist in der Schweiz sehr knapp berechnet und reicht schon bei gesunden Kindern kaum, um den Familienalltag neu zu organisieren. Solange ein bedarfsgerechter und zukunftstauglicher Ausbau nicht möglich ist, müssen zumindest die augenscheinlichsten Lücken geschlossen werden. Alles andere wäre ein "Töippelen" auf Kosten der Familien. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4900</guid><pubDate>Tue, 23 May 2017 10:01:26 +0200</pubDate><title>Stellungnahme Änderung Bundesgesetz über das internationale Privatrecht: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stellungnahme-aenderung-bundesgesetz-ueber-das-internationale-privatrecht-internationale-schiedsgerichtsbarkeit</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4898</guid><pubDate>Mon, 22 May 2017 16:08:42 +0200</pubDate><title>Stellungnahme Teilrevision der Chemikalienverordnung (ChemV) und der Biozidprodukteverordnung (VBP)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stellungnahme-teilrevision-der-chemikalienverordnung-chemv-und-der-biozidprodukteverordnung-vbp</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4896</guid><pubDate>Mon, 22 May 2017 15:58:02 +0200</pubDate><title>Handbuch Berufliche Grundbildung für Erwachsene, Anhörung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/handbuch-berufliche-grundbildung-fuer-erwachsene-anhoerung</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4892</guid><pubDate>Mon, 22 May 2017 10:23:09 +0200</pubDate><title>Teilrevision Verordnungen Schwerverkehrsabgabe, Nationalstrassen, Mineralölsteuer: Vernehmlassungsverfahren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/teilrevision-verordnungen-schwerverkehrsabgabe-nationalstrassen-mineraloelsteuer-vernehmlassungsverfahren</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Verkehr</category><category>Service Public</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4889</guid><pubDate>Mon, 22 May 2017 10:00:00 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende zunehmend Spielball kurzfristiger Unternehmerinteressen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-zunehmend-spielball-kurzfristiger-unternehmerinteressen</link><description>Europäische Studie zu den Arbeitsbedingungen zeigt beunruhigende Entwicklung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die neuste europäische Studie über die Arbeitsbedingungen zeigt, dass die Gefahren für die psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz zunehmen. Dies bestätigt die alarmierenden Erfahrungen der Gewerkschaften. Die Arbeitnehmenden arbeiten immer stärker fremdbestimmt: d.h. die Arbeitgeber entscheiden immer öfter ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden, wann zu arbeiten ist. Sie verlangen immer mehr Zeitflexibilität. Es muss nach Lust und Laune der Chefs gearbeitet werden. Fazit: Die Arbeitszeitautonomie nimmt ab. Das zeigen folgende Befunde des European Working Conditions Survey (EWCS): </p><ul><li>Konnten 2005 noch 14,3% der Arbeitnehmenden in der Schweiz ihre Arbeitszeiten vollständig selbst festlegen, waren es 2015 nur noch 11,7%. </li><li>Konnten 2005 noch 33,5% der Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit innerhalb eines gewissen Rahmens autonom festlegen, waren es 2015 nur noch 19,5%. </li><li>2005 gaben 45% der Arbeitnehmenden an, dass die Unternehmen ihre Arbeitszeiten ohne Änderungsmöglichkeit festlegten; 2015 erklärten dies bereits 58,1%. </li><li>2005 erklärten 88,1% der Arbeitnehmenden, familiäre und soziale Verpflichtungen gut oder sehr gut mit den Arbeitszeiten vereinbaren zu können, 2015 waren es 87,8% </li></ul><p>Diese Trends sind gefährlich, weil gemäss einer anderen Studie (ESENER) gleichzeitig nur 45,2 % der Unternehmen in der Schweiz eine regelmässige Risikobeurteilung, z.B. zu Stress am Arbeitsplatz, durchführen. Im Vereinigten Königreich oder Dänemark sind es über 90% der Unternehmen, der Durchschnitt in der EU beträgt 74%. Entsprechend selten werden in der Schweiz Massnahmen zur Prävention z.B. von Stresserkrankungen getroffen. Dass diese einfach und effektiv sind, zeigen Beispiele aus dem Ausland: So hat der Volkswagen-Konzern in der Nacht einen Mail- und Serverstopp eingeführt. 
</p><p>Zynisch ist, dass trotz dieser alarmierenden Zahlen die Ständeräte Konrad Graber und Karin Keller-Sutter mit parlamentarischen Initiativen eine eigentliche Demontage des Arbeitnehmerschutzes planen. So sollen bis zu einem Drittel der Arbeitnehmenden gezwungen werden können, ihre Arbeitzeiten künftig nicht mehr zu erfassen und damit zu kontrollieren. Ausserdem soll für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die wöchentliche Höchstarbeitszeit faktisch abgeschafft und das Verbot für Nacht- und Sonntagsarbeit aufgehoben werden. Statt den Gesundheitsschutz weiter zu schwächen muss er angesichts der Erkenntnisse der letzten Jahre gestärkt werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär zuständig für Arbeitsrecht, 076 355 61 97 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4890</guid><pubDate>Mon, 22 May 2017 09:44:53 +0200</pubDate><title>Änderung Verordnung über entsandte Arbeitnehmende – Vernehmlassungsantwort</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aenderung-verordnung-ueber-entsandte-arbeitnehmende-vernehmlassungsantwort</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das ist der Grundsatz der Flankierenden Massnahmen. Damit wird Lohndruck und Dumping verhindert. Und es wird den Arbeitgebern verunmöglicht, "billige" Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der Stellensuchenden im Inland anzustellen.
</p><p>Bei den Kontrollen gibt es grossen Handlungsbedarf. Eine verbindliche Anpassung der Kontrollvorgaben ist überfällig. Mindestens für eine bestimmte Zeit sollten die Vollzugsinstanzen auf ein Minimum von 50'000 Kontrollen verpflichtet werden. Diese Vorgabe wäre minimal. Mit ihr würde in allen Kantonen und Branchen ein gewisses garantiertes Kontrollniveau geschaffen. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4885</guid><pubDate>Sun, 21 May 2017 12:47:32 +0200</pubDate><title>Energiewende ohne Strommarktexperimente umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/energiewende-ohne-strommarktexperimente-umsetzen</link><description>SGB erfreut über klares Ja zur Energiestrategie 2050</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist erfreut über die klare Zustimmung zur Energiestrategie 2050. Die Bevölkerung hat damit die Weichenstellung für die Energiewende vorgenommen und sich von der absurden Angstkampagne der Gegnerschaft nicht beeindrucken lassen.
</p><p>Die Energiewende ist eine grosse Chance für die Schweiz, die Energiewirtschaft und die Wirtschaft insgesamt. Ihre Umsetzung kann für ganz Europa ein Beispiel werden, denn wir haben heute eines der höchsten Niveaus in der Versorgungssicherheit, der Stromproduktion mit erneuerbaren Quellen und in der Preisstabilität für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Die Bevölkerung bezahlt seit Jahren tiefe Strompreise, während diese in den umliegenden Ländern mit vollliberalisiertem Strommarkt stetig steigen. Unser System mit dem nur teilliberalisierten Strommarkt bewährt sich als krisenresistent und es ist die beste Voraussetzung für den Umstieg in die Energiewende.
</p><p>Bundesrat und Verwaltung sind nun gefordert, in den Verordnungen möglichst gute Voraussetzungen zu schaffen um diese Errungenschaften zu bewahren und die Energiewende gleichzeitig zügig voranzutreiben. Die Bevölkerung will Versorgungsgarantie und sie will sauberen und günstigen Strom. Sie will keine Strommarktexperimente, sondern eine sozialverträgliche Energiewende.
</p><p>Die Energiewirtschaft wiederum ist in der Pflicht, höchste Transparenz bei den Strompreisen zu gewährleisten. Der Netzzuschlag für die Wasserkraft soll unsere wichtigste umweltfreundliche Energiequelle vorübergehend unterstützen, aber nicht einzelnen Unternehmen unter die Arme greifen, die jahrelang Fehlinvestitionen getätigt und ihr Management fürstlich belohnt haben. 
</p><p>Erfreut ist der SGB auch über die vom Volk abgelehnte Verselbständigung des Kantonsspitals Winterthur Kenntnis. Das ist ein wichtiger Sieg der Gewerkschaften im Kanton Zürich, denn so wird den Privatisierungsplänen rechtzeitig der Riegel geschoben.
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Energiepolitik, 079 744 93 90</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4881</guid><pubDate>Mon, 15 May 2017 15:36:05 +0200</pubDate><title>Das Sprachrohr der Grosskonzerne fordert Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-sprachrohr-der-grosskonzerne-fordert-lohndumping</link><description>Attacke von Avenir.Suisse auf die Flankierenden Massnahmen </description><content:encoded><![CDATA[<p> Avenir Suisse, das Sprachrohr der Banken und Grosskonzerne, fordert Lohndumping. Damit die schon heute tiefen Löhne im Gastgewerbe oder in der Reinigungsbranche noch weiter sinken. Das ist die Kernforderung der heutigen Medienkonferenz zu den Flankierenden Massnahmen. Statt vor der eigenen Türe zu wischen und endlich Massnahmen gegen die verfehlte Managerlohn-Politik in den Führungsetagen der Grosskonzerne zu präsentieren, will der neoliberale Thinktank die Schutzmassnahmen kaputt machen, welche die Schweiz gegen Lohndumping eingeführt hat. Mit dem Angriff auf die Gesamtarbeitsverträge GAV geht Avenir Suisse sogar noch weiter. Ziel ist die Schwächung der Sozialpartnerschaft in der Schweiz. 
</p><p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz ein wirksames Schutzdispositiv gegen Lohndumping eingeführt. Wer in der Schweiz arbeitet, soll einen Schweizer Lohn erhalten. Das sichert nicht nur die Löhne und Arbeitsbedingungen, sondern verhindert auch, dass die Arbeitgeber "billige" Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der InländerInnen anstellen können. Ohne Flankierende gäbe es mehr Lohndumping in der Schweiz. Was ohne Flankierende geschieht, hat das Beispiel von England gezeigt: Die unteren Löhne kamen unter Druck, bis schliesslich eine Mehrheit für den "Brexit" stimmte. 
</p><p>Bereits ein rascher Blick in den am 11.5. präsentierten Bericht zum Vollzug der Flankierenden im Jahr 2016 zeigt, wie wichtig diese Schutzmassnahmen sind. Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz mehr als 40'000 Kontrollen durchgeführt. Dabei haben die Kontrolleure bei mehr als 8000 Firmen zu tiefe Löhne festgestellt! 
</p><p>Bedenklich sind die Vollzugsprobleme bei den Flankierenden. Bund und Kantone müssen im Dumpingfall - wie im Obligationenrecht vorgesehen - Mindestlöhne einführen. Hier sind insbesondere der Bund und die Deutschschweizer Kantone gefordert. Und es braucht mehr Kontrollen: Ein Schweizer Arbeitgeber wird heute in ZG fast gar nicht und in BL, FR und SG nur alle 33 Jahre kontrolliert. Zudem braucht es zusätzliche Instrumente, damit die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. In der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens muss das Parlament Verbesserungen einführen: Subunternehmerketten sollen auf eine Stufe beschränkt werden (gleiche Tätigkeit). Es muss ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen einführen. Und das Beschwerderecht der Wettbewerbskommission gegen Schutzbestimmungen im Beschaffungsrecht muss dringend abgeschafft werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4879</guid><pubDate>Fri, 12 May 2017 16:00:10 +0200</pubDate><title>Wirtschaftsverbände gegen bessere AHV – wie einst gegen deren Gründung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wirtschaftsverbaende-gegen-bessere-ahv-wie-einst-gegen-deren-gruendung</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner über die Ewiggestrigen AHV-Gegner</description><content:encoded><![CDATA[<p> Diese Woche hat der Vorstandsausschuss von Economiesuisse - gegen den Widerstand Westschweizer Wirtschaft - zur Altersvorsorgereform 2020 die Nein-Parole beschlossen. Ende April hatte schon der Gewerbeverband nach einem Mehrheitsentscheid der Gewerbekammer bekannt gegeben, die Vorsorgereform "hart zu bekämpfen". Damit liegen diese Wirtschaftsverbände auf einer Linie mit dem Arbeitgeberverband, der eine grosse Kampagne gegen den "schädlichen AHV-Ausbau" angekündigt hat.
</p><p>Damit wird es Zeit, wieder einmal daran zu erinnern, dass die verbandspolitische Ausgangslage noch die gleiche ist wie in den Jahrzehnten, als unsere Vorfahren für die Einführung der AHV gekämpft hatten. Beim legendären Abstimmungskampf von 1947 standen der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband und der sogenannte Vorort, die Vorgängerorganisation der heutigen Economiesuisse, auf der Seite der Gegner der Schaffung einer AHV. Die Geschichte hat ihnen Unrecht gegeben. Die AHV ist die wichtigste innenpolitische Errungenschaft der modernen Schweiz.
</p><p>Am 24. September 2017 geht es wieder um eine grundsätzliche Weichenstellung. Bekommt die AHV die Milliarde aus der Mehrwertsteuer, die nach dem Auslaufen der IV-Uebergangsfinanzierung frei wird? Kann die Finanzierung der Renten der Baby-Boomer-Generation mit nur 0,3 Mehrwertsteuerprozenten im Jahre 2021 für mehr als zehn Jahre sichergestellt werden? Und kommt es nach Jahren von Stillstand endlich wieder zu einer bescheidenen, aber doch spürbaren Verbesserung der AHV-Neurenten in der Höhe von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2'712 Franken pro Jahr für Ehepaare?
</p><p>Oder setzen sich die Gegner der AHV durch? Der Plan der Gegner ist klar: Sie wollen die AHV finanziell aushungern. Und das Rentenalter auf 67 Jahre heraufsetzen. Rentenalter 67 wäre aber nichts anderes als eine massive Rentensenkung.
</p><p>Die AHV ist die erste Säule der Altersvorsorge. Nicht nur nach unserer Verfassung, sondern auch in der Realität. Am 24. September muss sie gestärkt statt geschwächt werden. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4873</guid><pubDate>Thu, 11 May 2017 15:58:27 +0200</pubDate><title>Lohndruck verhindern – Lücken schliessen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-verhindern-luecken-schliessen</link><description>Flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit den Flankierenden Massnahmen verfügt die Schweiz grundsätzlich über ein mächtiges Werkzeug um Lohndruck zu bekämpfen. Doch der heute veröffentlichte Seco-Bericht zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen im Jahr 2016 zeigt, dass der Handlungsbedarf gross ist. 
</p><h3>Trotz Missbräuchen: viele Firmen bleiben ungestraft </h3><p>Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz mehr als 40'000 Kontrollen durchgeführt. Dabei haben die Kontrolleure bei mehr als 8000 Firmen zu tiefe Löhne festgestellt! In Branchen mit gesetzlich verbindlichen Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen werden diese Firmen gebüsst. Doch rund die Hälfte der Branchenlöhne ist nicht durch solche Mindestlöhne geschützt. Im Dumpingfall erhalten diese Firmen von den Kantonen zwar eine Aufforderung, die Löhne anzuheben. Doch die Mehrheit von ihnen (59 Prozent) foutiert sich darum. Im Gesetz ist vorgesehen, dass Bund und Kantone in solchen Fällen verbindliche Mindestlöhne einführen. Doch abgesehen von nationalen Mindestlöhnen in der Hauswirtschaftsbranche ist in der ganzen Deutschschweiz bisher noch nichts geschehen. Der Kanton Zürich beispielsweise hat sich geweigert, schützende Mindestlöhne im Detailhandel und in der Maschinenindustrie einzuführen, obwohl der Dumpingnachweis klar erbracht war. 
</p><h3>Lohndumping konsequent bekämpfen </h3><p>Um Lohndumping zu verhindern, braucht es mehr verbindliche Mindestlöhne. Hier sind insbesondere der Bund und die Deutschschweizer Kantone gefordert. Nötig sind aber auch mehr Kontrollen: Ein Schweizer Arbeitgeber wird heute in ZG fast gar nicht und in BL, FR und SG nur alle 33 Jahre kontrolliert (TPK-Branchen) Zudem braucht es zusätzliche Instrumente, damit die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. In der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens muss das Parlament Verbesserungen einführen: Subunternehmerketten sollen auf eine Stufe beschränkt werden (gleiche Tätigkeit). Es muss ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen einführen. Und das Beschwerderecht der Wettbewerbskommission gegen Schutzbestimmungen im Beschaffungsrecht muss dringend abgeschafft werden. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4870</guid><pubDate>Wed, 10 May 2017 08:47:59 +0200</pubDate><title>Gut für Umwelt, Klima, Jobs und Werkplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/gut-fuer-umwelt-klima-jobs-und-werkplatz</link><description>Fünf Gründe für ein Ja zur Energiestrategie 2050</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Spätestens seit Tschernobyl befürworten der SGB und seine Gewerkschaften den Atomausstieg. Jetzt wird er möglich. Deshalb - aber nicht nur deshalb - unterstützt der SGB die Energievorlage, die am 21. Mai zur Abstimmung kommt. </p><p>1. Ob man es wahrhaben will oder nicht, die Zeit der Atomkraftwerke in der Schweiz läuft aus. Auch das "jüngste" dieser AKW ist schon 33 Jahre alt. Jede Nachrüstung wird aufwändiger, und das Risiko wird nicht kleiner, weil es kaum Erfahrungen mit dem Betrieb von so alten AKW gibt. Sie produzieren für gut 20 TWh Strom. Diese Menge ist zu ersetzen. Ohne Zuwarten. 
</p><p>2. Die Energiestrategie soll den Zubau von erneuerbaren Energien beschleunigen, indem der Netzzuschlag erhöht wird und so ein Teil der Projekte auf der Warteliste abgebaut werden kann. Neu gibt es nicht nur Einspeiseprämien, sondern auch Einmalvergütungen. Das ist eine pragmatische Lösung für kleine oder grössere Photovoltaikanlagen. Der Zuschlag wird mit der Stromrechnung bezahlt, die Rechnung erhöht sich dadurch für einen durchschnittlichen Haushalt um rund 30 Franken im Jahr. Das ist verkraftbar. 
</p><p>3. Die Investitionen in Energieeffizienz und in erneuerbare Energien werden Stellen erhalten resp. neu schaffen. Alle Regionen des Landes werden profitieren. Diese Stellen umfassen verschiedene Qualifikationsniveaus. Das ist gut für den Werkplatz Schweiz. 
</p><p>4. Die Schweiz ist mobil. Ein Ende ist nicht absehbar: Der motorisierte Verkehr in der Schweiz nimmt in den kommenden Jahren weiter rapide zu. Prognosen sprechen von einer Zunahme von bis 18% beim Individualverkehr und 37% beim Gütertransport. Und am stärksten wächst der Flugverkehr, dessen Klimabelastung gar nichts entgegengesetzt wird. Die Energiestrategie setzt nun wenigstens durch, dass bei allen Neuwagen die EU-Emissionsnormen zu gelten haben. Wenigstens so viel. 
</p><p>5. Die Energiestrategie setzt Leitplanken, um die Energieeffizienz zu steigern und den Stromverbrauch zu senken. Das sind die beiden Pfeiler der Energiewende. Das ist echte Klimapolitik. Weg von den fossilen Brenn- und Treibstoffen! Gebäude und Verkehr haben heute den grössten CO2-Ausstoss. Deshalb müssen wir in die Effizienz investieren und unseren jetzigen Stromverbrauch reduzieren. Damit wir den Strom dort einsetzen können, wo er das Klima schont. 
</p><p><b>Fazit:</b> Die Klimabelastung kennt keine Grenzen. Es nutzt nichts, auf die gute CO2-Bilanz der Schweiz dank Wasserkraft und AKW zu verweisen. Das imponiert dem Klimawandel nicht, der sich in unserem Land wegen der Topographie massiv auswirken wird. Alle, die heute Nein sagen, und alle, die finden, es sollen doch die anderen, vertun eine der letzten Chancen, die Energiewende zu beschleunigen. Wenn das Nein obsiegt, gibt es nur Blockade. Und das können wir uns nicht mehr leisten! </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4868</guid><pubDate>Tue, 09 May 2017 10:45:29 +0200</pubDate><title>Herkunftsortsprinzip bedeutet Dumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/herkunftsortsprinzip-bedeutet-dumping</link><description>Gefährlicher Kurswechsel des Bundesrats im öffentlichen Beschaffungswesen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat will das öffentliche Beschaffungswesen revidieren. Viel Problemgespür zeigt er dabei nicht. Sein Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, würde zu massiv mehr unlauterem Wettbewerb und Dumping führen. </p><p>In der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schlägt der Bundesrat einige quere Neuerungen vor. Die gefährlichste: er will das Leistungsortsprinzip durch das Herkunftsortsprinzip ersetzen. 
</p><h3>Wer ortsübliche Löhne schützen will, setzt auf das Leistungsortsprinzip </h3><p>Was bedeutet das? Bei diesen beiden Ortsprinzipien geht es darum, welche Arbeitsbedingungen ein Unternehmen einzuhalten hat, wenn es sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Beim Herkunftsortsprinzip gelten für den Offerierenden die Bedingungen an seinem Sitz- oder Niederlassungsort. Das Leistungsortsprinzip verlangt die Beachtung der Arbeitsbedingungen, die am Ort der Arbeitsausführung gelten. Beispiel: eine Firma aus dem Tessin, die in Zürich für den Bau einer grossen Halle offeriert, hat beim Leistungsortsprinzip die Löhne von Zürich zu respektieren, beim Herkunftsortsprinzip kann sie mit den Tessiner Löhnen offerieren. Beim Herkunftsortsprinzip sind also Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung der eigenen Arbeitsbedingungen anstreben. Fazit: Das Herkunftsortsprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen. 
</p><h3>Nicht mehr gleiches Recht für Gleiches </h3><p>Das Leistungsortsprinzip ist zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Es ist denn auch ein Herzstück der flankierenden Massnahmen. Es soll verhindern, dass z.B. eine polnische Firma einen Auftrag in Basel mit polnischen Löhnen durchführen kann. Der bundesrätliche Vorschlag, neu auf das Herkunftsortsprinzip zu setzen, bricht also mit der Philosophie der flankierenden Massnahmen. In der Privatwirtschaft würde Schutz der ortsüblichen Arbeitsbedingungen gelten, in der öffentlichen nicht. Das ist unverständlich. Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat in der Botschaft an das Parlament auf dem Herkunftsortsprinzip beharrt. Denn viele Organisationen des Gewerbes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie die Kantone haben in der Vernehmlassung dieses Auswechseln des Prinzips abgelehnt. 
</p><h3>WAK-N am Zug </h3><p>Nächste Instanz in der Revision des BöB ist die zuständige Nationalratskommission, die WAK-N. Sie wird das Dossier am 16. Mai beraten. SGB, Travail.Suisse und die ihnen angeschlossenen Verbände haben die Kommission aufgefordert, den bundesrätlichen Fehler zu korrigieren und wieder auf das Leistungsortsprinzip zu setzen. Alles andere wäre ein Signal zu neuem Dumping. 
</p><p><b>Weitere Punkte, die die Gewerkschaften korrigieren wollen</b>: </p><ul><li>Die Wettbewerbskommission (WEKO) soll bei öffentlichen Beschaffungen kein Behördenbeschwerderecht bekommen. Die in der Revision vorgesehene Mitteilungspflicht an die WEKO ist deshalb zu streichen, entsprechend auch Art. 9 Abs. 2bis im Binnenmarktgesetz. Grund: Die WEKO hat in letzter Zeit zu oft kantonale Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen hinsichtlich Einhaltung von GAV-Bestimmungen sowie zur Einschränkung von Subunternehmerketten kritisiert. </li></ul><ul><li>Die Subunternehmerkette ist auf <b>eine</b> Ebene zu beschränken. </li></ul><ul><li>Zur GAV-Konformität sollen endlich aussagekräftige Bescheinigungen eingeholt werden müssen. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4866</guid><pubDate>Tue, 09 May 2017 09:37:09 +0200</pubDate><title>Änderung des Bankengesetzes und der Bankenverordnung (Fintech), Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aenderung-des-bankengesetzes-und-der-bankenverordnung-fintech-vernehmlassung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Geld und Währung</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4863</guid><pubDate>Mon, 08 May 2017 14:18:56 +0200</pubDate><title>Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/umsetzung-des-ersten-massnahmenpakets-zur-energiestrategie-2050-aenderungen-auf-verordnungsstufe</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4862</guid><pubDate>Mon, 08 May 2017 10:22:59 +0200</pubDate><title>Dossier 121: Vertrags- und Lohnverhandlungen 2016/17</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-121-vertrags-und-lohnverhandlungen-2016-17</link><description>Eine Übersicht aus dem Bereich der SGB-Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4857</guid><pubDate>Wed, 03 May 2017 16:24:56 +0200</pubDate><title>Informatik-Obligatorium am Gymnasium: Anhörung zum Rahmenlehrplan</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/informatik-obligatorium-am-gymnasium-anhoerung-zum-rahmenlehrplan</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4854</guid><pubDate>Wed, 03 May 2017 13:59:41 +0200</pubDate><title>Finanzhilfen Kinderbetreuung: Was lange währt, wird endlich gut </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/finanzhilfen-kinderbetreuung-was-lange-waehrt-wird-endlich-gut</link><description>Nationalrat stellt Weichen richtig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat grünes Licht gegeben: Der Bund wird über die nächsten fünf Jahre 100 Millionen Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Ein zukunftsorientierter Entscheid der Grossen Kammer. </p><p>Lange hat das Parlament die Vorlage beraten, die in der Vernehmlassung nahezu unbestritten war. Oft schien sie zum Scheitern verurteilt, denn Economiesuisse und ihre politischen Gehilfen wollten berufstätige Eltern partout nicht entlasten. Am 2. Mai hat nun aber auch der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrates gutgeheissen, über die nächsten fünf Jahre 100 Millionen Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren. Unsere Argumente überzeugten auch bürgerliche PolitikerInnen. Insbesondere in der FDP-Fraktion haben etliche sich durch Vernunft statt durch Ideologie leiten lassen. 
</p><h3>Schweizer Eltern zahlen zuviel </h3><p>Der Grossteil des gesprochenen Geldes soll die Kantone darin unterstützen, die in der Schweiz massiv zu hohe Elternbeteiligung an der Finanzierung zu reduzieren. Dazu ist es höchste Zeit. Denn die Eltern tragen in der Schweiz im Schnitt zwei Drittel der (international vergleichbaren) Vollkosten, die im europäischen Umland rund einen Drittel. Kein Wunder, entscheiden sich in der Schweiz immer mehr Frauen gegen Kinder oder dann gegen eine berufliche Karriere. Die vorgesehene Investition ist ein wichtiges Signal, aber immer noch meilenweit vom einen Prozent des BIP entfernt, das die OECD empfiehlt, in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren. 
</p><p>Dieses Ziel dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, denn die Kinderbetreuung ist eine gesellschaftliche Verantwortung, die öffentliche Hand muss entsprechende Angebote bereitstellen. 
</p><p>Ein kleinerer Teil der Finanzhilfen soll Angeboten zugutekommen, die die Bedürfnisse der Familien besser abdecken: Auch das ist eine Notwendigkeit, denn während den Ferien oder in Randstunden bestehen Lücken bei der familienergänzenden Kinderbetreuung, die berufstätige Eltern vor grosse Herausforderungen stellen.
</p><h3> Korrekte Arbeitsbedingungen </h3><p>Der SGB ist zufrieden, dass das Parlament mit diesem Entscheid einer rückwärtsgewandten Politik eine Absage erteilt hat. Zukünftig muss es nun vermehrt darum gehen, die Bedürfnisse der Kinder und des Betreuungspersonals zu stärken. Es braucht pädagogisch und entwicklungspsychologisch begründete Kriterien als Voraussetzung für die Finanzierung von Betreuungsangeboten. Ebenso braucht es Minimalstandards für Anstellungs- und Ausbildungsbedingungen für die Angestellten der Betreuungseinrichtungen - insbesondere weil ein allgemeinverbindlich erklärter GAV bisher am Widerstand des Branchenverbands gescheitert ist. 
</p><p>Für die Zukunft wollen wir Betreuungsangebote in guter Qualität und mit guten Arbeitsbedingungen, die allen Familien entsprechend ihren Bedürfnissen zur Verfügung stehen, ohne ein Loch in das Familienportemonnaie zu reissen. Das Parlament hat mit dem JA zu den Finanzhilfen für Kinderbetreuung einen wichtigen Schritt getan. Der SGB setzt sich dafür ein, dass weitere folgen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4849</guid><pubDate>Mon, 01 May 2017 17:37:49 +0200</pubDate><title>Gratisarbeit, Nachtarbeit, mehr Stress, weniger Vereinbarkeit? – Nein danke!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-nachtarbeit-mehr-stress-weniger-vereinbarkeit-nein-danke</link><description>Gewerkschaftliches Bündnis gegen Burnout und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ständerat Konrad Graber (CVP/LU) und seine Kollegin Karin Keller-Sutter (FDP/SG) wollen mit Parlamentarischen Initiativen die Arbeitszeiterfassung und die Vorschriften zur Begrenzung der Arbeitszeit für einen bedeutenden Teil der Beschäftigten eliminieren. Diesen Grossangriff auf geregelte und bezahlte Arbeitszeiten werden die Gewerkschaften vereint abwehren.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sowie die ihnen angeschlossenen Gewerkschaften, insbesondere Unia und Syna, werden eine solch radikale und einseitige Flexibilisierung der Arbeitszeit in einem breiten Bündnis vehement bekämpfen.
</p><p>Diese wilde Flexibilisierung wird unweigerlich zu mehr Fremdbestimmung, zu mehr Stress und zu mehr Burnouts führen. Dabei zeigen diverse Studien und eine aktuelle europäische Erhebung, dass die Arbeitnehmenden in der Schweiz zunehmend an einseitig durch die Arbeitgeber festgelegten Arbeitszeiten leiden. Und dies mehr als im EU-Raum. Graber und Keller-Sutter sprechen zwar von Kadern und Spezialisten. Weil diese Begriffe im Arbeitsgesetz aber nicht definiert sind, können mehr als ein Drittel der Beschäftigten gefährdet sein.
</p><p>Der Vorstoss von Ständerat Graber würde für Kader und Spezialisten in den Dienstleistungen bei Voraussetzung einer durchschnittlichen 45-Stunden-Woche die arbeitsgesetzlichen Vorschriften für Nacht- und Sonntagsarbeit, zur Dauer der Arbeit und zu den Pausen schlicht streichen. Damit wären immer wieder sehr lange Arbeitswochen mit Sonntags- und Nachtarbeit möglich. Eine solche Wildwest-Flexibilität schädigt nicht nur die Gesundheit. Sie verunmöglicht auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb.
</p><p>Beide Vorstösse zusammen werden letztlich zu mehr Gratisarbeit führen. Den Beschäftigten - und auch den Sozialversicherungen - entgehen durch die Eliminierung resp. die verunmöglichte Feststellbarkeit von Überzeit und Überstunden insgesamt Milliarden von Franken.
</p><p>Arbeitszeitkontrolle ist kein alter Zopf. Sie ist ein Mittel gegen Überarbeitung sowie zur Erfassung von Mehrarbeit - und damit einer fairen Entlöhnung. Im digitalen Zeitalter ist sie einfach zu handhaben. Kommt dazu, dass die Sozialpartner mit Hilfe des Bundesrates in langen Verhandlungen zu einer geregelten und kontrollierten Ausnahme von der Erfassungspflicht gefunden haben. Doch kaum war Anfang 2016 die entsprechende Verordnung erlassen, kam der Frontalangriff.
</p><p>Besorgt über die Radikalität der Vorstösse ist auch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin. Sie kritisiert, dass der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung für viele "einen Marsch in die Selbstausbeutung und in das Burnout" darstelle. Ihr Befund ist klar: Werden die Vorschriften des Arbeitsgesetzes zu den Ruhezeiten und zur zeitlichen Lage der Arbeit noch mehr aufgeweicht, dann werden Erschöpfung und muskuloskelettale Probleme zunehmen.
</p><p><sub>Die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse vertreten die   Interessen der Erwerbstätigen in der Schweiz und sprechen im Namen von   über einer halben Million Mitglieder</sub>.  
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079&nbsp;277 61 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079&nbsp;287 04 93</li><li> Brigitta Danuser, Delegierte Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 076 339 84 46</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia, 079&nbsp;620 11 14</li><li>Arno Kerst, Präsident Gewerkschaft Syna, 079&nbsp;598 67 70</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076&nbsp;335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4847</guid><pubDate>Mon, 01 May 2017 15:45:09 +0200</pubDate><title>Einige Zehntausend an den Mai-Feiern in der Schweiz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/einige-zehntausend-an-den-mai-feiern-in-der-schweiz</link><description>Zukunft für alle. Sozialer. Gerechter.</description><content:encoded><![CDATA[<p> An über 50 Orten der Schweiz sind heute, am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, einige Zehntausend Menschen auf die Strasse gegangen und haben für mehr und sicherere Jobs, für gerechte Löhne und bessere Renten, für Gleichstellung, für einen vollwertigen Service public, für mehr Rechte von Zugewanderten und gegen eine Wildwest-Flexibilisierung der Arbeitszeiten demonstriert. Die grösste Feier hat in Zürich stattgefunden mit rund 12'000 Teilnehmenden. An vielen Manifestationen wurde dazu aufgerufen, am 24. September Altersvorsorge 2020 zuzustimmen - als einem Kompromiss, der einen sozialen Mehrwert bringe. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden (2) </h3><p>An den meisten Orten sind die Umzüge oder Kundgebungen inzwischen abgeschlossen. Die kulturellen und geselligen Anlässe dauern an. 
</p><p>In <b>Burgdorf</b> wies SGB-Sekretariatsleiter <b>Daniel Lampart</b> darauf hin, dass sich gewerkschaftliches Engagement lohne: "Wenn wir Gewerkschaften kämpfen, haben wir Erfolge. Diese Erfolge sind nicht nur für die Berufstätigen wichtig. Sondern für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung. Sogar der IWF kommt - etwas spät zwar - zum Schluss, dass überall, wo es repräsentative Gewerkschaften gibt, die Einkommensentwicklung gerechter ist." 
</p><p>Unia-GL-und SGB-PA-Mitglied <b>Corrado Pardini</b> forderte in <b>St. Gallen</b>, dass "endlich der mörderische Franken zu zähmen und der digitale und ökologische Umbau anzustossen sei. [...] Verweigern Regierung und Arbeitgeber diese Politik, könnte die Digitalisierung in der Schweiz bald 100'000 Arbeitsplätze kosten. Umgekehrt könnte eine gestaltete Vierte Industrielle Revolution der Schweiz immense Chancen öffnen. Sie könnte die Arbeit leichter und besser machen. Ökologische Vorteile bringen. Neue Industrien schaffen." 
</p><p><b>Doris Bianchi</b>, stellvertretende Leiterin des SGB-Sekretariates, wies in <b>Zug</b> auf die Gefahr der Arbeitszeit-Flexibilisierung hin: "Angeführt von den Arbeitgebern planen die bürgerlichen Parteien, das Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit zu verwässern. Grosse Teile der Mitarbeitenden sollen die Arbeitszeiten nicht mehr aufschreiben dürfen. Arbeit rund um die Uhr wird so legal. Dagegen werden wir Gewerkschaften uns wehren." 
</p><p>In <b>Luzern </b>verlangte SGB-Zentralsekretärin <b>Regula Bühlmann</b> ein griffiges Gleichstellungsgesetz: "Doch sogar einer zahnlosen Revision erwächst massiver Gegenwind. Bürgerliche und Arbeitgeberorganisationen schreien laut "Lohnpolizei!" - und merken nicht wie lächerlich das ist: Eine Polizei, die weder kontrollieren noch Bussen aussprechen darf! Eines geht dabei vergessen: Lohndiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt, Lohngleichheit ist kein Schönwetterprogramm, sondern ein Verfassungsauftrag!" 
</p><p>In <b>Roveredo</b> begann Syndicom-GL- und SGB-PA-Mitglied <b>Giorgio Pardini</b> seine Rede mit einem dialektischen Witz: "Ein Firmenchef zeigt einer Gewerkschafterin seine neuen Roboter und fragt sie: "Und, wie willst Du die Roboter nun dazu bringen, zu streiken?" Da fragt die Gewerkschafterin zurück: "Und wie willst du es anstellen, dass die Roboter deine Autos kaufen?"" 
</p><h5>Auskunft </h5><ul><li>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4844</guid><pubDate>Mon, 01 May 2017 12:06:13 +0200</pubDate><title>Zehntausende an den Mai-Feiern </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zehntausende-an-den-mai-feiern</link><description>Zukunft für alle. Sozialer. Gerechter.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> An über 50 Orten der Schweiz sind am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, die Menschen auf die Strasse gegangen und haben Politik und Wirtschaft aufgefordert, die Sorgen der kleinen Leute ernst zu nehmen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), dessen Gewerkschaften an quasi allen diesen Anlässen beteiligt sind, hat die diesjährigen 1. Mai-Feiern unter das Motto "Zukunft für alle. Sozialer. Gerechter." gestellt. </p><p>In allen Landesgegenden haben die Menschen für mehr und sicherere Jobs, für gerechte Löhne und bessere Renten, für Gleichstellung, für einen vollwertigen Service public und gegen eine Wildwest-Flexibilisierung der Arbeitszeiten demonstriert. Die Redner/innen der Gewerkschaften riefen dazu auf, am 24. September der Altersvorsorge 2020 zuzustimmen - als einem Kompromiss, der mit dem AHV-Ausbau, der besseren Versicherung der Teilzeitarbeit in der zweiten Säule und dem verunmöglichten Ausschluss älterer Arbeitslosen aus der Pensionskasse auch wichtige Fortschritte bringt. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden </h3><p>In <b>Baden</b> rief SGB-Präsident <b>Paul Rechsteiner</b> dazu, Altersvorsorge 2020 zu unterstützen. Denn: "Aus einer Vorlage, welche die AHV geschwächt hätte, ist eine geworden, die die AHV stärkt. [...] Die Rentenerhöhung um 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2'712 Franken pro Jahr für Ehepaare ist aber nicht nichts. Wer die Verbesserung der AHV-Renten lächerlich zu machen versucht, der hat keine Ahnung vom Leben der Leute. [...] Sichere Renten, bessere Renten für die Zukunft, eine solide und erst noch preisgünstige Finanzierung: Das ist das Positive der Rentenreform für die AHV." 
</p><p>In <b>Bern</b> bekannte sich Unia-Präsidentin und SGB Vize-Präsidentin <b>Vania Alleva</b> für gute Arbeit: "Wir wehren uns mit allen Mitteln gegen die Entwertung der Arbeit. Wir bestehen darauf, dass Schutzbestimmungen für die Arbeit erhalten bleiben und auch technologische Neuerungen abdecken. [...] Gewinnen können wir diese Kämpfe für gute Arbeit nur, indem wir über unsere unterschiedlichen individuellen Probleme hinaus immer wieder das Gemeinsame finden." 
</p><p>In <b>Bülach</b> geisselte VPOD-Präsidentin <b>Katharina Prelicz Huber</b> Staatsabbau, Steuergeschenke und Sparpolitik: "Wir fordern einen qualitativ guten Service public, gute Arbeitsbedingungen und Löhne mit Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Erwerbs- und Betreuungsarbeit, gesicherte Renten, gleiche Chancen und Partizipation für alle, unabhängig von Herkunft und Geschlecht." 
</p><p>In <b>Basel</b> erinnerte VPOD-Generalsekretär <b>Stefan Giger</b> an die historischen Erfolge der Gewerkschaften seit dem Generalstreik 1918. Altersvorsorge 2020 gehöre in diese Reihe pragmatischer Erfolge. Denn "sie bringt die AHV in schwarze Zahlen zurück, damit ist das Gerede um Rentenalter 67 abgeschlossen. Ältere Arbeitslose am 58 Jahren haben neu das Recht, in der Pensionskasse zu bleiben und später eine Rente zu beziehen. Und die vorzeitige Pensionierung wird erleichtert: In der AHV wird künftig auch ein teilweiser Rentenvorbezug möglich." 
</p><p>In <b>Burgdorf</b> wies SGB-Sekretariatsleiter <b>Daniel Lampart</b> darauf hin, dass sich gewerkschaftliches Engagement lohne: "Wenn wir Gewerkschaften kämpfen, haben wir Erfolge. Diese Erfolge sind nicht nur für die Berufstätigen wichtig. Sondern für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung. Sogar der IWF kommt - etwas spät zwar - zum Schluss, dass überall, wo es repräsentative Gewerkschaften gibt, die Einkommensentwicklung gerechter ist." 
</p><p>Unia-GL-und SGB-PA-Mitglied <b>Corrado Pardini</b> forderte in <b>St. Gallen</b>, dass "endlich der mörderische Franken zu zähmen und der digitale und ökologische Umbau anzustossen sei. [...] Verweigern Regierung und Arbeitgeber diese Politik, könnte die Digitalisierung in der Schweiz bald 100'000 Arbeitsplätze kosten. Umgekehrt könnte eine gestaltete Vierte Industrielle Revolution der Schweiz immense Chancen öffnen. Sie könnte die Arbeit leichter und besser machen. Ökologische Vorteile bringen. Neue Industrien schaffen." 
</p><p><b>Doris Bianchi</b>, stellvertretende Leiterin des SGB-Sekretariates, wies in <b>Zug</b> auf die Gefahr der Arbeitszeit-Flexibilisierung hin: "Angeführt von den Arbeitgebern planen die bürgerlichen Parteien, das Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit zu verwässern. Grosse Teile der Mitarbeitenden sollen die Arbeitszeiten nicht mehr aufschreiben dürfen. Arbeit rund um die Uhr wird so legal. Dagegen werden wir Gewerkschaften uns wehren."
</p><p> In <b>Luzern</b> fordert SGB-Zentralsekretärin <b>Regula Bühlman</b><b>n</b> ein griffiges Gleichstellungsgesetz: "Doch sogar einer zahnlosen Revision erwächst massiver Gegenwind. Bürgerliche und Arbeitgeberorganisationen schreien laut "Lohnpolizei!" - und merken nicht wie lächerlich das ist: Eine Polizei, die weder kontrollieren noch Bussen aussprechen darf! Eines geht dabei vergessen: Lohndiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt, Lohngleichheit ist kein Schönwetterprogramm, sondern ein Verfassungsauftrag!" 
</p><p>In <b>Roveredo</b> begann Syndicom-GL- und SGB-PA-Mitglied <b>Giorgio Pardini</b> seine Rede mit einem dialektischen Witz: "Ein Firmenchef zeigt einer Gewerkschafterin seine neuen Roboter und fragt sie: "Und, wie willst Du die Roboter nun dazu bringen, zu streiken?" Da fragt die Gewerkschafterin zurück: "Und wie willst du es anstellen, dass die Roboter deine Autos kaufen?"" 
</p><h5>Auskunft </h5><p>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4835</guid><pubDate>Tue, 25 Apr 2017 14:32:17 +0200</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmede brauchen mehr Schutz nicht bloss Appelle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aeltere-arbeitnehmede-brauchen-mehr-schutz-nicht-bloss-appelle</link><description>Konferenz über ältere Arbeitnehmende bringt ungenügende Resultate</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die dritte Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende hat nur ungenügende Resultate gebracht. Nach wie vor gibt es unterschiedliche Einschätzungen über die Dringlichkeit des Problems. Obwohl das Problem real ist und die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe 55 plus in den letzten Jahren stärker angestiegen ist als die Arbeislosigkeit insgesamt. Obwohl das für die Betroffenen besonders schlimm ist, weil sie im Gegensatz zu jüngeren Arbeitslosen deutlich länger brauchen, um wieder eine Stelle zu finden. Obwohl in den Alterskategorien 55 plus deshalb der Anteil der Langzeitarbeitslosen besonders hoch ist. Und obwohl bei den 50- bis 64-jährigen die Sozialhilfequote in den letzten Jahren um rund 50 Prozent gestiegen ist.
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund braucht es angesichts dieser Situation nicht nur Appelle an die Vernunft, sondern konkrete Verbesserungen. Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Das ist auch im öffentlichen Interesse. Wenn Arbeitgeber ihre Verantwortung den älteren Arbeitnehmenden gegenüber nicht wahrnehmen, leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Allgemeinheit muss finanziell einspringen. Folgende Vorschläge stehen im Vordergrund:</p><ul><li>Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre sollen besonders gegen Kündigungen geschützt werden, wie das in einem Teil der Gesamtarbeitsverträge bereits geregelt ist. Dieser Kündigungsschutz gibt auch den Arbeitgebern einen Anreiz, besser zum Personal zu schauen (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz). Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.</li><li>Ältere Arbeitslose müssen bessere Chancen haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die heute benachteiligten älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.</li><li>Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z.B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu EFZ erleichtern.</li><li>Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit. Eine Verbesserung bringt hier die Altersvorsorge 2020: Neu bleiben Arbeitslose ab 58 in der Pensionskasse versichert und erhalten einen Rentenanspruch. Sie können nicht mehr gezwungen werden, bei Aussteuerung bereits ihr Alterskapital anzuzapfen. Dieser Regelung muss nun mit einem Ja zur Altersvorsorge zum Durchbruch verholfen werden. Für Ausgesteuerte soll der Bund zudem eine Überbrückungsrente einführen (z.B. Kt. Waadt).</li><li>Vorzeitige Pensionierungen in Branchenlösungen.</li><li>Besserer Schutz gegen Diskriminierungen, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde.</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4832</guid><pubDate>Thu, 20 Apr 2017 08:36:50 +0200</pubDate><title>SGB und Travail.Suisse unterstützen die Energievorlage vom 21. Mai</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-und-travail-suisse-unterstuetzen-die-energievorlage-vom-21-mai</link><description>Energiestrategie 2050: gut für Werkplatz und Umwelt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> SGB und Travail.Suisse stimmen der Energievorlage zu. Sie begrüssen die Energiestrategie 2050, denn diese wird in der Schweiz Innovationen sowie Investitionen und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Die Kosten dieser positiven wirtschaftlichen Perspektive, ein bescheiden höherer Netzzuschlag, sind gut verkraftbar. </p><p>Die Energiestrategie 2050 will eine energetische Versorgung aus einheimischen und erneuerbaren Quellen. Sie wird sich nicht nur für das Klima (Reduktion der Treibhausgase) und die Gesundheit (weniger Verschmutzung), sondern auch für den Werkplatz Schweiz positiv auswirken. Der zunehmend forcierte Abbau importierter fossiler Energie wird es erlauben, Milliarden zu sparen. Das ermöglicht, die Investitionen neu auf Energieeffizienz, auf die Reduktion des Energiekonsums und auf die erneuerbaren Energien auszurichten. Davon wird der Arbeitsmarkt profitieren. 
</p><p>Diese Investitionen werden in der Schweiz stattfinden. Sie werden Zehntausende von Stellen in unserem Land erhalten resp. neu schaffen. Von diesen Stellen werden alle Regionen des Landes profitieren, denn die Installierung und der Unterhalt von erneuerbaren Energien und die Energiesanierung der Gebäude sind überall nötig. Diese Stellen umfassen verschiedene Qualifikationsniveaus (Bauberufe wie Gerüst- und Fassadenbauer/in, Abdichter/in, Storenmonteur/in; Projektverantwortliche; Ingenieur/innen; Architekt/innen; Energieberater/innen; Informatiker/innen usw.), was für den Arbeitsmarkt gut sein wird. Weil sich die Investitionen auf mehrere Jahrzehnte verteilen, wird die Nachhaltigkeit der Stellen hoch sein. 
</p><p>Die dank Energiestrategie 2050 begünstigte Innovation wird zudem die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen, insbesondere der exportorientierten, stärken. Das wiederum wird helfen, in der Schweizer Industrie, insbesondere in der Maschinenindustrie, Stellen zu halten und neu zu schaffen. 
</p><p>Im Falle einer Ablehnung der Vorlage werden die Investitionen in die Energieeffizienz und in die Entwicklung erneuerbarer Energien aufgrund der energiepolitischen Unwägbarkeiten zurückgehen. Das wird sich klar negativ auf den Werkplatz Schweiz auswirken. 
</p><p>Es gab sicher nie einen besseren Zeitpunkt als heute für den Umstieg in die erneuerbaren Energien: Die Strompreise sind so tief, dass die Haushalte und die KMU den höheren Netzzuschlag von maximal 2.3 Rp/kWh problemlos verkraften können, zumal stromintensive Unternehmen sowieso davon befreit bleiben. Die diesbezüglichen Zahlen der Gegnerschaft sind nicht real, sondern auf Angstmachen ausgerichtet. Bei den notwendigen Investitionen ins Stromnetz (Unterhalt, Ausbau resp. Umbau) hat die Schweiz einen riesigen Vorteil gegenüber allen anderen Ländern, da sie schon heute über das dichteste Stromnetz in Europa verfügt.
</p><p> Gesamteuropäisch herrscht Stromüberfluss, was sich nur ändern wird, wenn es in der EU zu einem wirtschaftlichen Aufschwung käme. Aber ohne eine massive Preiserhöhung der CO2-Emissionszertifikate wird weiterhin Strom aus Kohle produziert, was hauptsächliche Ursache für den Stromüberfluss ist. Deshalb ist auch hier den Gegnern der Energiestrategie 2050 zu widersprechen. Es droht keinesfalls Stromverknappung, aber es ist auch aus Umweltgründen richtig, die einheimische Produktion zu stützen. 
</p><p>Die Stromversorgung in der Schweiz ist stabil auf höchstem Niveau, denn das Stromnetz ist auch gut gewartet. Es fliesst täglich eine enorme Kapazität von Strom in die Schweiz hinein und aus der Schweiz heraus. An einem einzigen Tag in diesem Winter wurden 4'000 MW Strom importiert, gleichzeitig 2'500 MW Strom im Transit nach Italien durchgeleitet und 1'500 MW Strom nach Frankreich exportiert, ohne dass die inländische Stromversorgung auch nur einmal an diesem Tag gefährdet gewesen wäre. Die effektive Importkapazität des schweizerischen Stromnetzes liegt bei 10'000 MW, was dem maximalen inländischen Strombedarf entspricht. 
</p><p>Ein Ja zur Energiestrategie 2050 ebnet den Weg in die Energiewende, schafft Investitionsanreize und bietet Planungssicherheit. Das Ja ist ein Gebot der Vernunft und ein Bekenntnis für die Umwelt und den Werkplatz. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB, Tel. 079 744 93 90</li></ul><ul><li>Denis Torche, Zentralsekretär Travail.Suisse, Tel. 079 846 35 19 </li></ul>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4825</guid><pubDate>Wed, 12 Apr 2017 08:40:00 +0200</pubDate><title>Vernehmlassung Einführung automatischer Informationsaustausch mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassung-einfuehrung-automatischer-informationsaustausch-mit-zusaetzlichen-staaten-und-territorien-der-aia-vereinbarung-ab-2018-2019</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4823</guid><pubDate>Mon, 10 Apr 2017 14:24:52 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zur Revision der Liquiditätsverordnung (LiqV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassungsantwort-zur-revision-der-liquiditaetsverordnung-liqv</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Schweiz</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4821</guid><pubDate>Mon, 10 Apr 2017 14:09:14 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsverfahren: Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vernehmlassungsverfahren-totalrevision-des-datenschutzgesetzes-dsg</link><description> Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4820</guid><pubDate>Mon, 10 Apr 2017 11:16:48 +0200</pubDate><title>AV 2020: bürgerliche Gegner sind wahre Feinde der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-buergerliche-gegner-sind-wahre-feinde-der-ahv</link><description>Alles, nur nicht die AHV stärken: Treibende Kraft ist die Profitgier</description><content:encoded><![CDATA[<p> Keine Stimme zu viel, keine zu wenig: Mit genau den nötigen 101 Stimmen hat der Nationalrat das Reformpaket Altersvorsorge 2020 (AV 2020) gutgeheissen. Eine Stimme weniger, und fünf Jahre Arbeit wären vernichtet gewesen. Bis zur letzten Minute lobbyierte der Arbeitgeberverband für ein Nein. Lieber ein Absturz als eine Erhöhung der AHV-Renten, lautete die Devise.
</p><p>Doch der Arbeitgeberverband und seine rechtsbürgerlichen HelferInnen, die bis zuletzt härtesten Widerstand gegen die AV 2020 leisteten, können ihre Niederlage nicht akzeptieren. Sie wollen die Vorlage nun an der Urne versenken. Und damit die AHV schwächen statt stärken. Und den Weg frei räumen für Rentenalter 67.
</p><p>Während Jahren haben sie gepredigt, dass es endlich eine Reform brauche, nun sind sie - vor allem die Arbeitgeber in der Deutschschweiz - wild entschlossen, bei der Volksabstimmung am 24. September einen Scherbenhaufen zu hinterlassen. Woher rührt dieser Widerstand? Welche Ziele verfolgen die Arbeitgeber und ihre Verbündeten aus SVP und FDP?
</p><h3>Rentensystem à la SVP</h3><p>Fast 20 Jahre ist es her, dass die SVP offenlegte, wie sie sich Altersvorsorge der Zukunft vorstellt. An ihrem Kongress vom 4. März 2000 forderte die Partei, den totalen Umbau der AHV: Statt dass die Reichen wie heute dank der Umlagefinanzierung einen starken solidarischen Beitrag an die Renten des Grossteils der Bevölkerung leisten müssen, wollte die SVP mehr "Eigenverantwortung" der Versicherten. Konkret sollte die Finanzierung der AHV nach dem Kapitalsparverfahren ähnlich funktionieren wie bei den Pensionskassen oder, noch unsolidarischer, beim privaten Sparen.
</p><p>Auch heute ist die in der AV 2020 vorgesehene Erhöhung der AHV-Renten um 840 Franken jährlich für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken für Ehepaare ein Alptraum der neoliberalen SVP-Führung. Obwohl mit den Bauern ein wichtiger Teil der Parteibasis besonders stark von der AHV profitiert. Doch die solidarische Finanzierung der AHV und generell alle solidarischen Elemente bei den Sozialversicherungen sind ihnen ein Gräuel.
</p><p>Selten hat ein Vorschlag die SVP derart in Rage gebracht wie die Erhöhung der AHV-Renten. Jedes Argument war ihnen recht, um die AHV-Erhöhung zu bekämpfen. Der Walliser SVP-Nationalrat Raymond Clottu verstieg sich nach der entscheidenden Abstimmung am Westschweizer Radio zur Behauptung, es sei ungerecht, wenn Menschen die nur wenig oder gar nichts in eine zweite Säule einbezahlt hätten - also vor allem Frauen, Bauern und KleingewerblerInnen - nun einen AHV-Zuschlag erhielten. Lieber die Altersvorsorge an die Wand fahren, als die AHV stärken, lautet auch jetzt noch die SVP-Losung.
</p><h3>Alles, nur nicht die AHV stärken</h3><p>Als vor zwei Jahren SVP und FDP bei den Wahlen zulegten, jubilierte der Schweizerische Arbeitgeberverband. Die Arbeitgeber sahen den Zeitpunkt gekommen, ihre neoliberalen Rezepte durchzusetzen und den Sozialstaat zurückzustutzen. Und in der Altersvorsorge das individuelle Sparen auszubauen. Obwohl das heute fast nicht mehr rentiert und vor allem den Banken und Versicherungen nützt.
</p><p>Für die Arbeitgeber ist "ein Aufblähen der AHV-Leistungen" schlicht "nicht vorstellbar". Alles, nur nicht die AHV stärken - in letzter Minute zauberte der beim Arbeitgeberverband fürs Dossier Altersvorsorge zuständige Martin Kaiser eine "Lösung" aus dem Hut, um den Ständeratskompromiss mit der AHV-Rentenerhöhung zu verhindern: Ausgleich der wegen der Senkung des Umwandlungssatzes tieferen Renten in der zweiten statt in der ersten Säule. Der zweiten Säule, die wegen der andauernden Tiefzinsphase kein sicheres Rentenniveau mehr garantieren kann, sollten Milliarden zufliessen. Das hätte massiv mehr gekostet und deutlich weniger gebracht hätte, als der vom Ständerat vorgezogene Ausgleich in der ersten Säule.
</p><h3>Profitgier ist die Ursache</h3><p>Woher kommt diese Haltung? Schuld daran ist absurderweise gerade die Vorzüge unserer AHV: Sie ist nicht nur sozial, sondern auch solidarisch. Diese solidarische Finanzierung der AHV war den Arbeitgebern schon immer ein Dorn im Auge. Als in den 1940er Jahren klar wurde, dass die AHV nicht mehr zu verhindern war, setzen Arbeitgeber, Finanzindustrie und Bürgerliche alles daran, die Renten möglichst tief zu halten. Denn je tiefer die AHV-Renten, desto besser läuft das Geschäft von Banken und Versicherungen mit der Altersvorsorge.
</p><p>Deshalb bezeichnete Hans Sulzer, Präsident der Economiesuisse-Vorgängerorganisation Schweizerischer Handels- und Industrieverein (Vorort) die AHV 1945 als "Vorstufe zur Diktatur". Kommt dazu, dass das Umlageverfahren der AHV das Geld der Spekulation entzieht, weil die Junge direkt die Renten der Pensionierten bezahlen, statt das Kapital auf dem Finanzmarkt zu parken.
</p><p>Daher stammt die Abscheu gegenüber der AHV. Eine Abscheu, die sich wider jegliche ökonomische Vernunft bis heute gehalten hat: Noch letztes Jahr lud der von SVP-Milliardären finanzierte Think-Tank "Liberales Institut" zu einer Veranstaltung gegen die "staatssozialistische AHV". Hier lautet die Devise die AHV schleifen, dort, beim anderen wirtschaftsliberalen Think-Tank Avenir Suisse, trägt man Rentenalter 67 seit Jahren wie das Allerheiligste vor sich her.
</p><h3>Den Angriff abschmettern</h3><p>Die Marschroute ist klar: Am 24. September wollen Arbeitgeber, Finanzindustrie und ihre bürgerlichen GehilfInnen die AHV sturmreif schiessen. Um dann auf den Trümmern ihre Vorstellung einer "Altersvorsorge" umzusetzen. Mit Rentenalter 67 oder höher. Mit Rentenkürzungen und Sozialabbau. Diesen Totalangriff auf unsere Sozialwerke können und müssen wir abschmettern. Mit einem Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4816</guid><pubDate>Wed, 05 Apr 2017 11:16:33 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zur Revision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassungsantwort-zur-revision-der-mehrwertsteuerverordnung-mwstv</link><description> Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4814</guid><pubDate>Wed, 05 Apr 2017 10:13:16 +0200</pubDate><title>357&#039;516 Mitglieder Ende 2016</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/357516-mitglieder-ende-2016</link><description>Zur Mitgliederentwicklung des SGB im vergangenen Jahr</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB umfasste Ende 2016 genau 357'516 Mitglieder. Innert Jahresfrist hat damit die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz einen Mitgliederrückgang von 1 % hinzunehmen - bei unverändertem Bestand von 16 angeschlossenen Verbänden. 
</p><p>29,6 % dieser Mitglieder sind weiblich. Damit konnte der Anteil der Frauen leicht gesteigert werden (2015: 29,5 %). 
</p><p>Von den 16 angeschlossenen Verbänden haben im Vorjahr 3 zugelegt. Die Unia, welche 2015 die Grenze von 200'000 Mitglieder geknackt hat, hat diesen hohen Stand gehalten (+ 6 Mitglieder). Weiter angewachsen ist sie im Dienstleistungssektor (Stand nunmehr rund 55'000 Mitglieder), leicht rückläufig war die Mitgliederentwicklung im Industriesektor, was nicht zuletzt auf die konjunkturelle Entwicklung in diesem Bereich zurückzuführen ist. Mitglieder gewonnen haben zudem die Gewerkschaften kapers (Kabinenpersonal Luftfahrt) und Nautilus (Schifffahrt). Die Kleinstgewerkschaft New Wood weist die gleiche Mitgliederzahl wie ein Jahr zuvor aus. 
</p><p>Die übrigen 12 Gewerkschaften haben Mitglieder verloren. Bei Syndicom wirkte sich der voranschreitende Strukturwandel in der Druck- und Medienbranche negativ auf die Mitgliederentwicklung aus. Beim SEV überstiegen die Todesfälle bei den Pensionierten die Neuwerbung bei den Aktiven. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4811</guid><pubDate>Tue, 04 Apr 2017 13:33:48 +0200</pubDate><title>Dossier 120: Die Bedeutung des Völkerrechts für das Arbeitsrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dossier-120-die-bedeutung-des-voelkerrechts-fuer-das-arbeitsrecht</link><description>Texte der SGB-Juristen Tagung zum internationalen Recht</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4805</guid><pubDate>Tue, 04 Apr 2017 10:30:44 +0200</pubDate><title>Finanzhilfen für Kinderbetreuung vor letzter Hürde</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/finanzhilfen-fuer-kinderbetreuung-vor-letzter-huerde</link><description>Kleiner, aber wegweisender Schritt ist möglich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer die Geschlechtergleichstellung fördern und den Fachkräftemangel bekämpfen will, muss sich für mehr familienergänzende Kinderbetreuung einsetzen. Der SGB erwartet dieses Engagement vom Nationalrat. Die grosse Kammer wird das Geschäft "Finanzhilfen für Familienergänzende Kinderbetreuung" am 2. Mai beraten.</p><p>Es war eine Zangengeburt. Erst nach langem Hin und Her hat sich der Ständerat in der Frühlingssession zu den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung bekannt. Der Bundesrat will mit den dafür vorgesehenen 100 Mio. Franken einerseits die Elternbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung senken, andererseits die Angebote besser auf die Bedürfnisse der Familien abstimmen. Eine sinnvolle Idee, wenn auch massiv mehr Geld nötig wäre dafür: OECD und UNO empfehlen, mindestens 1 Prozent des BIP in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren - die Schweiz ist noch weit davon entfernt. 
</p><p>Trotzdem hat die Kommission des Nationalrates die Vorlage nur knapp mit 13 zu 11 Stimmen angenommen, und eine bedeutende Minderheit will das vorgesehene Budget auch noch halbieren. Doch wenn es dem Nationalrat ernst ist mit der Fachkräfteinitiative, muss er auf die Vorlage einsteigen und sie ausbauen statt abbauen. 
</p><h3>Krippenkosten bei uns viel höher </h3><p>Ein grosser Stolperstein für Frauen, die ihr Pensum aufstocken wollen, sind die hohen Krippenkosten. Dieser Umstand trägt massiv zum Fachkräftemangel bei. Die Schweiz hinkt hier dem europäischen Ausland meilenweit hinterher: Eltern in der Schweiz übernehmen einen eineinhalb bis zweieinhalb Mal so grossen Anteil der Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung wie Eltern in unseren Nachbarländern. Dies, obwohl die Plätze an sich in der Schweiz nicht teurer sind - die öffentliche Hand zahlt einfach massiv weniger daran. Wenn wir den Anschluss nicht verlieren wollen, müssen wir erwerbstätigen Eltern ein qualitativ gutes und zahlbares Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zur Verfügung stellen. 
</p><h3>Wichtiger Pfeiler der Gleichstellung</h3><p>Wenn die Vorlage die Hürde Nationalrat nun auch noch nimmt, haben wir einen kleinen, aber wegweisenden Schritt in Richtung einer gerechteren Gesellschaft gemacht: Denn Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung sind ein wichtiger Pfeiler in der Gleichstellungspolitik und Voraussetzung für eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4804</guid><pubDate>Mon, 03 Apr 2017 14:26:33 +0200</pubDate><title>SGB-Migrationskonferenz: Gleiche Rechte für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sgb-migrationskonferenz-gleiche-rechte-fuer-alle</link><description>Rund 50 GewerkschafterInnen diskutieren Demokratiedefizite</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz ist längst zum Einwanderungsland geworden, das sie nie sein wollte, ist der Rassismusforscher Kijan Espahangizi überzeugt. Doch diese Entwicklung ist positiv für die Schweiz und ihre Gewerkschaften, so das Fazit der SGB-Migrationskonferenz vom 1. April 2017.</p><p>Rund 50 Gewerkschafter/innen haben sich am 1.4.2017 im Berner Hotel Hotel Ador getroffen. Sie diskutierten, wie ein Miteinander von Zugewanderten und Einheimischen aussehen müsste und was die Gewerkschaften dazu beitragen könnten.</p><h3>Solidarische Politik erst ab den 70er Jahren</h3><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva zeigte in ihrem Referat auf, dass die Rolle der Gewerkschaften nicht immer vorbildlich war. Lange organisierten sie primär Menschen mit Schweizer Pass. Die Gewerkschaften verteidigten eine restriktive Bewilligungspraxis, um die Arbeitsplätze der Schweizer/innen zu sichern. Ab den 70er Jahren vollzogen sie einen Kurswechsel zu einer solidarischen Migrationspolitik. Sie lehnten die Schwarzenbach-Initiative ab, welche zur sofortigen Ausweisung von über 300'000 ausländischen Arbeitnehmenden geführt hätte. Seither ist die Organisierung von MigrantInnen, deren Anteil in z.B. in der Unia 50% ausmacht, zu einem wichtigen Motor für Kämpfe zur Gleichberechtigung geworden. Erfolge wie die Ablehnung der Durchsetzungsinitiative sind Zeichen davon.</p><h3>Rassismus: ein Demokratieproblem</h3><p>Während Vania Alleva vor allem die Einheit der GewerkschafterInnen forderte, plädierte Rassismusforscher Kijan Espahangizi (ETH und Uni Zürich) in seinem Referat für Diversität: Eingewanderte Menschen haben genau so unterschiedliche Hintergründe und Bedürfnisse wie Menschen, die in der Schweiz geboren worden sind. Espahangizi warnte vor dem inflationären Sprechen über Migration: Während in den 90er Jahren Migration zum Kampfbegriff wurde und den AktivistInnen Kraft gab, ist sie heute Stigma. Mit dem Begriff "MigrantIn" werden "Mitmenschen fremdgemacht und als Sündenböcke für alle möglichen gesellschaftlichen Probleme abgestempelt". Migration ist zu einem Diskurs geworden, der die Ungleichbehandlung von Menschen und fehlende Teilhabe rechtfertigt. Für Espahangizi ist Rassismus kein Migrationsproblem, sondern ein Demokratieproblem. Anstatt über Migration sollten wir deshalb über Demokratie, die faire Verteilung von Ressourcen und das Miteinander reden.</p><h3>Demokratiedefizite angehen</h3><p>Die Gewerkschaften sind bereit dafür, wie sich auch auf dem anschliessenden Podium gezeigt hat: Gülizar Cestan (Präsidentin VPOD Region Zürich), Patrizia Mordini (Leiterin Gleichstellung Syndicom), Marília Mendes (Unia) und Kijan Espahangizi tauschten sich darüber aus, wie die Gewerkschaften in einer postmigrantischen Gesellschaft Migrationspolitik machen können, ohne Menschen dadurch zu stigmatisieren und auseinander zu dividieren. Die SGB-Einbürgerungsoffensive, Abstimmungskämpfe und Projekte wie Mentoring-Programme sind wichtige gewerkschaftliche Massnahmen. Die Diskussion haben die Teilnehmenden am Nachmittag in Arbeitsgruppen weitergeführt. In einem waren sie sich einig: Der Handlungsbedarf ist gross, aber ebenso gross ist die Motivation der Gewerkschafter/innen, die Schweizer Demokratiedefizite anzugehen.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/e/csm_Migrationskonferenz2017_20cf99856f.webp" length="154736" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4802</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2017 14:51:13 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsantwort zur Änderung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung 	 (Austausch von Sicherheiten)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassungsantwort-zur-aenderung-der-finanzmarktinfrastrukturverordnung-austausch-von-sicherheiten</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4800</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2017 13:07:13 +0200</pubDate><title>Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/vernehmlassung-zur-teilrevision-des-bundesgesetzes-ueber-die-wehrpflichtersatzabgabe</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4797</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2017 12:08:09 +0200</pubDate><title>Vernehmlassungsverfahren: Erlass der Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vernehmlassungsverfahren-erlass-der-verordnung-ueber-die-sicherheit-von-persoenlichen-schutzausruestungen-psa-verordnung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4795</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2017 11:54:41 +0200</pubDate><title>Anhörung Erlass Gasgeräteverordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/anhoerung-erlass-gasgeraeteverordnung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4793</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2017 11:22:43 +0200</pubDate><title>Totalrevision Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien höherer Fachschulen MiVo-HF, Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/totalrevision-mindestvorschriften-fuer-die-anerkennung-von-bildungsgaengen-und-nachdiplomstudien-hoeherer-fachschulen-mivo-hf-vernehmlassung</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4791</guid><pubDate>Tue, 28 Mar 2017 16:33:35 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Mit einer Hand geben, mit anderer nehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-mit-einer-hand-geben-mit-anderer-nehmen</link><description>Sozialkommission des Ständerats endlich für höhere Mietzinsmaxima </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heutigen Ansätze für die Mietausgaben reichen für die EL-Beziehenden in keiner Weise mehr aus. Endlich schlägt auch die SGK des Ständerats die Erhöhung der Mietzinsmaxima vor. Der SGB begrüsst diese längst fällige Anpassung. Damit wird die Existenzsicherung der EL wieder garantiert. 
</p><p>Gleichzeitig schlägt die SGK S in der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes jedoch weitgehende Verschlechterungen in der materiellen Absicherung von Senioren und Menschen mit Behinderungen vor. So bei den Gesundheitskosten, die laut der Kommission künftig weit weniger von den EL übernommen werden sollen. EL-Beziehenden sollen sich nach Ansicht der SGK S künftig in Billig-Krankenkassen versichern lassen. Ein ständiger Krankenkassenwechsel für die EL-Beziehenden wäre somit vorprogrammiert. Dies ist weder sozial noch effizient. 
</p><p>Für den SGB sind Leistungskürzungen im Bereich der Rückerstattung der Krankenkassenausgaben stossend. Menschen, die auf EL angewiesen sind, haben keinen Spielraum, um bei der Gesundheit zu sparen. Sie sind ohnehin schon mit stets steigenden Gesundheitskosten konfrontiert.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4788</guid><pubDate>Fri, 24 Mar 2017 12:30:17 +0100</pubDate><title>SGB-Delegierte sagen klar Ja zur Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-sagen-klar-ja-zur-altersvorsorge-2020</link><description>Gesamtpaket für Arbeitnehmende positiv, Fortschritte bei Lohngleichheit gefordert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) unterstützt die Altersvorsorge 2020. Sie hat den im Parlament ausgehandelten Kompromiss mit 98 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich gutgeheissen und empfiehlt den Arbeitnehmenden, am 24. September Ja zu stimmen.</p><p>Die Altersvorsorge 2020 ist ein Gesamtpaket, das aus Sicht der Arbeitnehmenden unter dem Strich positiv ist. Zwar bringt die Vorlage mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 auch einen Rückschritt. Zentrale Forderungen der Gewerkschaften werden aber erfüllt:</p><ul><li>Das Rentenniveau wird erhalten und alle Angriffe auf das Rentenniveau der heutigen Rentnerinnen und Rentner wurden abgewehrt. Im Gegensatz zur Vorlage aus dem Jahr 2010 wird die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule ausgeglichen, u.a. dank einer Besitzstandgarantie für alle ab 45 Jahren.</li><li>Die AHV-Renten werden erstmals seit 40 Jahren über die regelmässige Anpassung an die Teuerung und die Lohnentwicklung hinaus erhöht. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Gruppen von Versicherten sogar ein höheres Rentenniveau.</li><li>Die AHV-Finanzen werden bis 2030 mit einer leichten Anhebung der Mehrwertsteuer gesichert. Neu zu spüren bekommt die Bevölkerung einzig die Erhöhung um 0,3% Mehrwertsteuer im Jahr 2021. Denn die ersten zusätzlichen 0,3%MWSt. für die AHV werden bereits heute erhoben und fliessen künftig statt in die IV in die AHV, sofern Volk und Stände der Reform zustimmen.</li><li>Die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule wird künftig besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen auch bei den Pensionskassen abnehmen. Bei Stellenverlust ab 58 geht der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren. Auch wer vor der Pensionierung keine Stelle mehr findet und keine Beiträge mehr bezahlen kann, hat in Zukunft endlich einen Rentenanspruch.</li></ul><p>Die Delegierten betonten, dass eine Ablehnung der Altersvorsorge 2022 einzig dem Arbeitgeberverband und den rechts-bürgerlichen Parteien nützen würde. Diese wollen die Vorlage versenken, weil die AHV-Renten angehoben werden. Ihr eigentliches Ziel ist aber, dass die AHV finanziell in Schieflage gerät, damit sie dann Rentenalter 67 und Rentenkürzungen durchsetzen können.
</p><p>Auf starke Kritik stiess bei den Delegierten die Erhöhung des Frauenrentenalters. So lange die Frauen bei den Löhnen und damit später auch bei den Renten benachteiligt seien, dürfe das Frauenrentenalter nicht erhöht werden, sagten Delegierte aus der lateinischen Schweiz. Die Mehrheit war jedoch der Meinung, dass die Reform trotz dieser Kröte unterstützt werden muss. Einig waren sich die Delegierten, dass die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aber nun endlich stärker bekämpft werden muss. Sie beauftragten den SGB, eine Kampagne und eine Initiative zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu prüfen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4786</guid><pubDate>Wed, 22 Mar 2017 13:10:15 +0100</pubDate><title>Der SGB-Vorstand empfiehlt die Altersvorsorge 2020 zur Annahme</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-sgb-vorstand-empfiehlt-die-altersvorsorge-2020-zur-annahme</link><description>Antrag auf Unterstützung zuhanden der Delegiertenversammlung vom 24. März 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB empfiehlt seiner Delegiertenversammlung vom Freitag, die Altersvorsorge 2020 gutzuheissen. Mit 21 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung stellt er den Delegierten den Antrag, die wichtige Reform zu unterstützen.</p><p>Die klare Mehrheit des SGB-Vorstands ist der Meinung, dass die Vorlage als Gesamtpaket für die Arbeitnehmenden positiv ist: Das Rentenniveau wird erhalten. Die Senkung des Umwandlungssatzes wird kompensiert. Für alle ab 45-Jährigen und Älteren gilt eine Besitzstandgarantie. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Kategorien sogar ein höheres Rentenniveau. Damit werden die AHV-Renten, erstmals seit 40 Jahren, über die Teuerungs- und Lohnentwicklung hinaus erhöht.
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters beurteilt der Vorstand als Rückschritt. Doch gibt es mit der Altersvorsorge 2020 gerade für Frauen einen seit langem geforderten Fortschritt: Die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule wird künftig besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen endlich auch bei den Pensionskassen abnehmen. Ein grosser Fortschritt ist zudem, dass bei Stellenverlust ab 58 der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren geht. Auch wenn sie keine Stelle mehr finden und keine Beiträge mehr bezahlen können, haben ältere Arbeitslose in Zukunft einen Rentenanspruch.
</p><p>Von grosser Bedeutung ist für den SGB-Vorstand, dass mit der Altersvorsorge 2020 die AHV-Finanzierung bis 2030 gesichert wird und alle Angriffe auf das Rentenniveau für heutige Rentnerinnen und Rentner abgewehrt wurden. Er hielt gleichzeitig fest, dass eine Ablehnung der Altersvorsorge 2020 einzig dem Arbeitgeberverband und den rechts-bürgerlichen Parteien nützen würde. Sie wollen, dass die AHV unterfinanziert ist, damit sie dann bessere Karten haben, um Rentenalter 67 und Rentenkürzungen durchzusetzen.
</p><p>Die definitive SGB-Parolenfassung zur Altersvorsorge 2020 nimmt die ausserordentliche Delegiertenversammlung vom kommenden Freitag vor.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4784</guid><pubDate>Mon, 20 Mar 2017 10:05:43 +0100</pubDate><title>Suva: Anhörung zu den Anpassungen der Prämienmodelle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/suva-anhoerung-zu-den-anpassungen-der-praemienmodelle</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4782</guid><pubDate>Thu, 16 Mar 2017 17:14:49 +0100</pubDate><title>Das SGB-Präsidium ist über die Stärkung der AHV erfreut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-sgb-praesidium-ist-ueber-die-staerkung-der-ahv-erfreut</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Präsidialausschuss des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ist erfreut, dass sich der rechtsbürgerliche Schulterschluss in der Altersvorsorge 2020 nicht durchsetzen konnte. Damit ist der Weg offen für eine Stärkung der AHV. Die Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist umso wichtiger, als die zweite Säule grosse Probleme hat, ihre Leistungsversprechungen zu halten, hielt der Präsidialausschuss an seiner Sitzung vom Donnerstag fest. 
</p><p>Die Reform enthält eine riesige Kröte: die Erhöhung des Frauenrentenalters. Sie bringt jedoch neben den höheren AHV-Renten auch andere wichtige Fortschritte: </p><ul><li>Eine bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit in der oblig. berufliche Vorsorge. Damit wird die Ungleichbehandlung von Frauen in der zweiten Säule reduziert. </li><li>Eine Besitzstandsgarantie für die über 45-jährigen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Sie erleiden gegenüber heute keine Leistungseinbusse. </li><li>Wer ab 58-jährig arbeitslos wird, behält anders als heute einen Rentenanspruch, auch wenn keine Beiträge mehr einbezahlt werden. </li><li>Die Modernisierung des Altersrücktritts. Bessere Möglichkeiten für Teilpensionierungen. </li><li>Die finanzielle Sicherung der AHV bis 2030 dank zusätzlich 0,6 Prozent Mehrwertsteuer. 0,3 Prozent davon werden dabei bereits erhoben. Die Mehrbelastung beträgt damit nur 0,3 Prozent. </li></ul><p>Entscheiden, ob diese Fortschritte die Erhöhung des Frauenrentenalters aufwiegen, werden die SGB-Delegierten an einer ausserordentlichen Versammlung am 24. März. Zwei Tage vorher wird der SGB-Vorstand zuhanden der Delegiertenversammlung einen Antrag formulieren. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4781</guid><pubDate>Thu, 16 Mar 2017 13:38:59 +0100</pubDate><title>Session: Kleiner Testlauf zur SRG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/session-kleiner-testlauf-zur-srg</link><description>&quot;No Billag&quot; lief auf, aber...</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der kleinen und in der grossen Kammer war die SRG Thema in dieser Session. Die ersten Angriffe auf die SRG sind abgewehrt worden. Kein Grund zurückzulehnen. </p><p>Nicht erstaunlich ist, dass der Ständerat die "No-Billag"-Initiative ablehnte, aber ermutigend, dass dies einstimmig geschah. Im Nationalrat wurde darüber abgestimmt, ob das Parlament künftig über die SRG-Konzession entscheiden solle. Während da die parlamentarische Initiative Müller zur alleinigen Zuständigkeit des Parlaments mit grossem Mehr verworfen wurde, fand die Motion der eigenen Kommission zu einer dualen Konzession eine Gefolgschaft, die über die Reihen der notorischen SRG-Gegner hinausreichte. Glücklicherweise gab es dafür keine Mehrheit, aber das knappe Stimmenverhältnis von 99 Nein zu 87 Ja ist zum Nennwert zu nehmen: Es ist ein erbitterter Kampf um Werbeeinnahmen in Gang, und die Interessenvertreter der Privaten lobbyieren mit grosser Beharrlichkeit. 
</p><p>In diesem Stimmenverhältnis manifestiert sich aber auch ein Unbehagen gegenüber der SRG, wie es noch vor einigen Jahren undenkbar gewesen wäre. Einige der Ursachen dafür sind hausgemacht: So wurde z.B. das selbstbewusste Auftreten der SRG-Direktion seit dem äusserst knappen Ausgang der RTVG-Abstimmung vom Juni 2015 von vielen als unangebracht empfunden. Moniert wurden in den Ratsdebatten auch die penetrante Werbeplatzierung in SRF-Sendegefässen und das Überhandnehmen von kommerziellen Inhalten. Eindringlich wurde aber auch vor einer Schwächung der SRG gewarnt. Je mehr der Konzentrationsprozess bei den Zeitungen vorangeht, desto alternativloser ist ein starker öffentlicher Rundfunk. 
</p><p>Die SRG ist gefordert, diese Stellung durch die Qualität ihrer Programme und Sendungen zu belegen. Sie kann sich nicht mehr auf eine vorbehaltlose Unterstützung des Parlaments verlassen, nicht mal mehr auf die des Ständerats. Zwar hat dieser mit der einstimmigen Ablehnung der "No-Billag" ein deutliches Zeichen gesetzt, aber auch in der dortigen Debatte war von Zwangsgebühren die Rede. Ein hässlicher Begriff, der eine zentrale Rolle in der Kampagne spielen wird und sich bestens zum Stimmenfang eignet. Gewonnen haben die VerfechterInnen eines guten Service public in dieser Session, aber argumentativ können sie nur stark bleiben, wenn die SRG dies glaubwürdig umsetzt. Der kleine Testlauf zur SRG in dieser Session ist gelungen, aber das ist weniger Beruhigung als vielmehr ein Ansporn. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4779</guid><pubDate>Thu, 16 Mar 2017 13:04:02 +0100</pubDate><title>Die SNB braucht klare Ziele und muss diese durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-snb-braucht-klare-ziele-und-muss-diese-durchsetzen</link><description>SGB-Kommentar zur Lagebeurteilung der Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Die Beschäftigung stagniert (Vollzeitäquivalente) - im Gegensatz zur aufwärtsgerichteten Entwicklung in anderen Ländern. In der Industrie und im Gastgewerbe werden weitere Stellen abgebaut; die Arbeitslosigkeit bei den Personen über 55 Jahren steigt. Die Kernteuerung ist negativ. Die Kapazitäten der Schweizer Wirtschaft sind unterausgelastet. In dieser Situation braucht unser Land eine expansive Geldpolitik. Wegen dem überbewerteten Franken sind die monetären Bedingungen jedoch ausgesprochen restriktiv. Das zeigt beispielsweise der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index deutlich. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB in jüngster Zeit wieder aktiv geworden und mit Interventionen gegen die Aufwertung vorgegangen ist. Doch die Kommunikation in Bezug auf die geldpolitischen Ziele ist nach wie vor zu wenig klar. Niemand weiss, ob und wie die SNB in Zukunft gegen weitere Aufwertungen ankämpfen wird. 
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie sich deutlich stärker gegen die Überbewertung des Frankens wehrt. Ziel muss sein, den Franken in der sehr kurzen Frist im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro zu stabilisieren und danach rasch für einen angemessenen Wechselkurs zu sorgen, der der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchzusetzen versuchen (z.B. in Bezug auf die Teuerung). 
</p><p>Die Behauptung der SNB, die Geldpolitik sei expansiv, ist nicht zutreffend. Zwar sind die Zinsen tief. Doch der stark überbewertete Franken hat eine ausgesprochen negative ökonomische Wirkung, so dass die monetären Rahmenbedingungen in unseren Land eindeutig als restriktiv einzustufen sind. Das zeigt auch der Monetary conditions index. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4777</guid><pubDate>Wed, 15 Mar 2017 11:00:25 +0100</pubDate><title>AV 2020: Aufsplittung in Abbauvorlagen ist keine Alternative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-aufsplittung-in-abbauvorlagen-ist-keine-alternative</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Einigungskonferenz die Erhöhung der AHV-Renten definitiv beschlossen hat. Die Erhöhung um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist richtig, weil damit die mit dem tieferen Umwandlungssatz verbundene Senkung der Pensionskassenrenten nicht nur in der kriselnden zweiten Säule sondern auch in der viel stabileren AHV ausgeglichen wird.
</p><p>Mit der Limitierung der AHV-Zusatzfinanzierung auf 0,6 Mehrwertsteuer-Prozent ist der Ständerat der rechts-bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat stark entgegengekommen. Nach Erfüllung dieser zentralen Nationalratsforderung, sollte nun auch die grosse Kammer die Vorlage gutheissen können. Die Vorlage zu versenken, wäre verantwortungslos. Denn die Altersvorsorge 2020, in der von der Einigungskonferenz verabschiedeten Form, ist auf Jahre hinaus die einzige Reform der Altersvorsorge, die vor dem Stimmvolk Bestand haben kann. Wird die Reform in verschiedene Abbauvorlagen gesplittet, ist der Schiffbruch unausweichlich. Das zeigt die Vergangenheit. Der SGB wird solche Abbauvorlagen vehement bekämpfen.
</p><p>Schafft die Altersvorsorge 2020 die Hürde des Nationalrats, wird der SGB seine definitive Beurteilung an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März vornehmen. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über den Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4775</guid><pubDate>Tue, 14 Mar 2017 15:43:37 +0100</pubDate><title>60 Tondokumente zur Geschichte des SGB neu zugänglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/60-tondokumente-zur-geschichte-des-sgb-neu-zugaenglich</link><description>Die Stimmen von damals hören </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Sie interessieren sich für die Geschichte der Gewerkschaften? Sie hören lieber als Sie lesen? Dann eröffnet sich für Sie ab sofort neues vielfältiges Material. </p><p>Wie war das schon, damals, der gewerkschaftliche Aufbruch mit der Mitbestimmungsinitiative? Oder der Generalstreik - in einer guten halben Stunde umrissen. Oder: wie klangen sie, die Arbeiterlieder von damals? Oder wussten Sie, dass am SGB-Kongress 1982 der damalige Präsident Richard Müller die Rede von Bundesrat Georges-André Chevallaz wie folgt einleitete: "Wir haben einen freisinnigen Bundesrat hier - der kann noch was lernen von uns..."? 
</p><p>Das sind nur 4 Beispiele von Tondokumenten, die Ihnen nun dank der Digitalisierung durch die Schweizerische Nationalphonothek direkt zugänglich sind. Denn seit der Jahrtausendwende übergibt die SGB-Bibliothek den Bestand ihrer Kassetten, Schallplatten und CD der Nationalphonothek. Zwischenzeitlich hat diese rund 60 SGB-Tondokumente digitalisiert. Diese Dokumente können in vier Kategorien aufgeteilt werden:</p><ul><li>Aufnahmen von gewerkschaftlichen Anlässen (v.a. Kongresse und Konferenzen) mit dem Ziel, diese zu dokumentieren, · </li></ul><ul><li>Aufnahmen im Rahmen von Kampagnen des SGB, ·</li></ul><ul><li> Erworbene oder selbst geschaffene Aufnahmen für politische und kulturelle Kurse der sabz (heute Movendo) · </li></ul><ul><li>Arbeiterlieder aus dem Fonds Thomas Hensel </li></ul><p>Die Nationalphonothek hat ein breites Netz an frei zugänglichen Hörstationen eingerichtet. Alle Interessierten können diese Tondokumente somit in vielen kulturellen Institutionen und in allen Universitätsbibliotheken hören. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="Texte"><a href="http://www.fonoteca.ch/cgi-bin/oecgi3.exe/inet_fnbasefondsnamedetail?NAME_ID=74975.011&amp;LNG_ID=DEU" class="external-link-new-window">Liste der bereits digitalisierten Dokumente und der Hörstationen in der Deutschweiz.</a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4773</guid><pubDate>Mon, 13 Mar 2017 18:13:38 +0100</pubDate><title>Ungenügende Schritte des Nationalrats </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ungenuegende-schritte-des-nationalrats</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat hat es verpasst, bei der Altersvorsorge 2020 endgültig auf den Ständeratskompromiss einzuschwenken. In der Version des Nationalrats ist die Altersvorsorge 2020 zum Scheitern verurteilt. Der SGB und seine Verbände können der Altersvorsorge 2020 höchstens zustimmen, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden positiv ausfällt. Das ist nur der Fall, wenn die Senkung des Umwandlungssatzes auch über eine AHV-Erhöhung von 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare kompensiert wird. Werden die Rentenausfälle einzig innerhalb der zweiten Säule kompensiert, ist die Vorlage nicht mehr positiv zu werten. Denn so müssen gerade Leute mit mittleren und tiefen Einkommen viel höhere Beiträge zahlen als bei der Ständeratslösung. Das entzieht ihnen während dem Arbeitsleben viel mehr Kaufkraft. 
</p><p>Falsch ist die einseitige Kompensation über die zweite Säule auch, weil sich deren Rahmenbedingungen im Tiefstzinsumfeld weiter verschlechtern. Die Rentenversprechungen von heute sind keinesfalls garantiert. Die höheren AHV-Renten hingegen werden garantiert und vor allem sofort nach Inkrafttreten ausbezahlt. Wichtig sind höhere AHV-Renten vor allem auch für die Frauen, die mit der Rentenaltererhöhung den höchsten Preis für die Reform bezahlen sollen. Höhere AHV-Renten sind für sie viel günstiger als höhere Pensionskassenrenten. Denn bei der AHV zahlen Frauen einen Drittel des Beitragsvolumens, erhalten aber über die Hälfte der ausbezahlten Renten. 
</p><p>Sollten sich in der Einigungskonferenz FDP, SVP und GLP und damit die Arbeitgeber durchsetzen, ist ein Referendum und der Absturz unausweichlich. Lassen diese Parteien die Vorlage im Parlament abstürzen, tragen sie die politische Verantwortung für einen weiteren jahrelangen Stillstand. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur Reformen an der Urne Bestand haben können, bei der alle Beteiligten Konzessionen machen müssen und die den Versicherten auch soziale Fortschritte bringt. 
</p><p>Der SGB fällt seinen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4769</guid><pubDate>Mon, 13 Mar 2017 11:23:05 +0100</pubDate><title>SGB-Lohnrechner mit neuen Daten und neuem Outfit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-lohnrechner-mit-neuen-daten-und-neuem-outfit</link><description>Aktualisiert, bedienungsfreundlicher, funktionaler und übersichtlicher</description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit diesem Wochenende ist der neue SGB-Lohnrechner (www.lohnrechner.ch) online. Er enthält nicht nur die aktuellsten Daten der Lohnstrukturerhebung 2014, sondern wurde auch vollständig neu überarbeitet. Damit bieten der SGB und seine Verbände kostenlos ein noch wirksameres Mittel an, Lohntransparenz herzustellen. Mit dem angepassten Lohnrechner können die Benutzerinnen und Benutzer noch besser und einfacher den statistisch korrekten Lohn für ein bestimmtes Stellenprofil ermitteln und, wenn nötig, gegen Unterbezahlung und Lohndumping vorgehen.
</p><p>Datenbasis des aktualisierten Lohnrechners sind 1,7 Millionen Löhne aus 35'000 Betrieben der Lohnstrukturerhebung 2014 des Bundesamts für Statistik. Aufbereitet wurden die Daten auch diesmal vom Genfer Politikwissenschaftler Roman Graf, einem ausgewiesenen Spezialisten auf diesem Gebiet. Gleichzeitig mit der Aktualisierung hat der Lohnrechner auch eine benutzerInnenfreundlichere Führung erhalten. Dazu kommen neu erschlossene Informationen und Querverweise. Wer etwa Löhne in einer von einem Gesamtarbeitsvertrag erfassten Branche berechnet, erhält automatisch einen Link zu diesem GAV und kann neben dem üblichen auch den Mindestlohn und weitere Eckdaten geregelter Arbeitsbedingungen ermitteln.
</p><p>Der SGB-Lohnrechner bietet im Vergleich zu anderen Lohnberechnungsinstrumenten den NutzerInnen einen deutlichen Mehrwert. Erstens benützt er die umfassendste Datensammlung, was hohe Repräsentativität bedeutet. Zweitens enthält er als einziger Lohnrechner keine diskriminierenden Kriterien: Geschlecht, Aufenthaltsstatus oder Nationalität können und dürfen keine lohnrelevanten Kategorien sein. Einzig Alter, Dienstalter, Region, Ausbildung und hierarchische Stellung dürfen lohnbildend sein. Entsprechend verwendet der SGB-Lohnrechner nur diese Kategorien, während andere Lohnberechnungsinstrumente auch diskriminierende Kriterien berücksichtigen, was letztlich Lohndiskriminierung zementiert.
</p><p>Der in drei Sprachen angebotene SGB-Lohnrechner entspricht einem grossen Bedürfnis. Das zeigen die bisherigen Nutzungszahlen: Rund 900 000 Profile erstellt der Lohnrechner jährlich (Zugriffe, die den ganzen Berechnungsprozess bis zum Schluss durchlaufen). Das sind knapp 2500 Profilberechnungen pro Tag. Oder anders gesagt: Jedes Jahr benützt fast jede oder jeder vierte Berufstätige den SGB-Lohnrechner. Das zeigt nicht nur die hohe Attraktivität und Akzeptanz des Instrumentes, sondern auch seine Notwendigkeit: Lohntransparenz ist in der Schweiz immer noch ein Tabu. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4766</guid><pubDate>Thu, 09 Mar 2017 19:07:01 +0100</pubDate><title>FDP, SVP und GLP fordern Kompromiss, der keiner sein kann</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fdp-svp-und-glp-fordern-kompromiss-der-keiner-sein-kann</link><description>Kompromiss AV 2020: Einzig mögliche Grundlage ist Modell Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die von der SVP, FDP und GLP heute Abend präsentierte Position zur Altersvorsorge 2020 ist keinesfalls geeignet als Kompromiss. Einzig mögliche Grundlage für den Kompromiss mit den Gewerkschaften ist der Beschluss des Ständerats, der eine Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare enthält.</p><p>Der SGB und seine Verbände können der Altersvorsorge 2020 höchstens zustimmen, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden, insbesondere für jene mit tiefen und mittleren Einkommen, positiv ausfällt. Wird die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule kompensiert, ist die Vorlage nicht mehr positiv zu werten. Denn so müssen gerade Leute mit mittleren und tiefen Einkommen viel höhere Beiträge zahlen als bei der Ständeratslösung. Das entzieht ihnen während dem Arbeitsleben viel mehr Kaufkraft.
</p><p>Falsch ist die einseitige Kompensation über die zweite Säule auch, weil sich deren Rahmenbedingungen im Tiefstzinsumfeld weiter verschlechtern. Die Rentenversprechungen von heute sind keinesfalls garantiert. Die höheren AHV-Renten hingegen werden garantiert und vor allem sofort nach Inkrafttreten ausbezahlt. Wichtig sind höhere AHV-Renten vor allem auch für die Frauen, die mit der Rentenaltererhöhung den höchsten Preis für die Reform bezahlen sollen. Höhere AHV-Renten sind für sie viel günstiger als höhere Pensionskassenrenten. Denn bei der AHV zahlen Frauen ein Drittel des Beitragsvolumens, erhalten aber über die Hälfte der ausbezahlten Renten.
</p><p>Sollten sich FDP, SVP und GLP durchsetzen, ist ein Referendum und der Absturz unausweichlich. Lassen diese Parteien die Vorlage im Parlament abstürzen, tragen sie die politische Verantwortung für einen weiteren jahrelangen Stillstand. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur Reformen an der Urne Bestand haben können, bei der alle Beteiligten Konzessionen machen müssen und die den Versicherten auch soziale Fortschritte bringt.
</p><p>Der SGB fällt seinen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4760</guid><pubDate>Tue, 07 Mar 2017 16:56:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: zwei Schritte vorwärts, einer zurück</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-zwei-schritte-vorwaerts-einer-zurueck</link><description>Neue, leider nicht nur ermunternde Daten zum 8. März
</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute pünktlich zum Internationalen Tag der Frau vom Bundesamt für Statistik (BfS) veröffentlichten Daten zur Lohnungleichheit zeigen: Der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Frau und Mann im privaten Sektor hat von 23.6 (2012) auf 19.5% (2014) abgenommen. Das ist positiv und belegt, dass Frauen in Bildung und Karriere aufholen. Dafür setzen sich Gewerkschaften und Frauenbewegungen seit Jahren ein. 
</p><p>Gleichzeitig hat der unerklärte Anteil am Lohnunterschied nur wenig abgenommen, von 40.9 auf 39.1%. Ernüchternd ist die gegenläufige Entwicklung im öffentlichen Bereich: Der durchschnittliche Lohnunterschied stagniert (16.6% im 2014, 16.5% 2012), der unerklärte Anteil ist sogar markant von 38.8 auf 41.7% gestiegen. 
</p><p>Der langsame Abbau der Lohnunterschiede und vor allem der nach wie vor hohe unerklärte Anteil (z.B. 65.2% im Gastgewerbe oder 52.2% bei den Beschäftigten unter 30 Jahren!) sind inakzeptabel. Die Arbeitgeber im öffentlichen Sektor müssen endlich vorwärts machen und die Charta zur Lohngleichheit, die sie letzten September unterzeichnet haben, ohne Wenn und Aber umsetzen. Und vor allem müssen Bundesrat und Parlament das Gleichstellungsgesetz so verschärfen, dass es wirksam gegen Lohndiskriminierungen vorgeht. Konkret fordert der SGB regelmässige unternehmensinterne Lohnüberprüfungen, dabei den Einbezug der Gewerkschaften, eine Behörde, die Stichkontrollen durchführt, um schwarze Schafe zu finden, und Sanktionen, um die schwarzen Schafe auch zur Verantwortung zu ziehen. 
</p><p>Die Lohndiskriminierung ist die Spitze eines Eisbergs, der weitere Diskriminierungen im Alltag umfasst. Deshalb haben sich die SGB-Frauen dem Bündnis "We cant' keep quiet", das Teil der internationalen Bewegung gegen Sexismen à la Trump ist, angeschlossen. Sie nehmen am 8. März, dem internationalen Tag der Frau, an den schweizweiten Protestaktionen teil. Die SGB-Frauen machen sich dabei für folgende Forderungen stark: 
</p><p>- Soziale und ökonomische Sicherheit für alle Frauen! 
</p><p>- Anständige und faire Löhne! 
</p><p>- Care-Arbeit viel stärker gewichten! 
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin SGB, 076 200 90 89</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4762</guid><pubDate>Tue, 07 Mar 2017 11:25:30 +0100</pubDate><title>Höhere Renten endlich in Griffweite</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-renten-endlich-in-griffweite</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der  Ständerat am eingeschlagenen Kurs festhält und erstmals seit 40 Jahren  die künftigen AHV-Renten über die Anpassung an die Teuerung und die  Lohnentwicklung hinaus erhöhen will. Würde die Senkung des  Umwandlungssatzes, wie es der Nationalrat will, einzig über die  kränkelnde zweite Säule kompensiert, wären ein Referendum und ein  Absturz der Reform unausweichlich. Denn dieser Vorschlag ist für Leute  mit tiefen und mittleren Einkommen viel teurer. Ausserdem ist das Risiko  gross, dass trotz der höheren Beiträge die Pensionskassenrenten am Ende  tiefer ausfallen als zurzeit vorausgesagt.
</p><p>Der SGB wird der  Reform nur mit den AHV-Zuschlägen zustimmen können. Denn die Vorlage  enthält mit dem höheren Frauenrentenalter und der Senkung des  Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6% zwei Elemente, die nur geschluckt  werden können, wenn die Gesamtbilanz der Altersvorsorge 2020 positiv  ist. Der Ständerat hat dazu heute ein weiteres positives Element  beschlossen, indem die Besitzstandgarantie in der zweiten Säule bereits  für alle Versicherten ab 45 und nicht erst ab 50 gelten soll. Für sie  alle sind die Rentenzuschläge von 840 Fr./Jahr für Alleinstehende sowie  von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare eine effektive Rentenerhöhung. Ein  Fortschritt sind die Zuschläge aber für alle mit tiefen und mittleren  Einkommen. Besonders wichtig sind sie für die 500'000 erwerbstätigen  Frauen, die nur bei der AHV versichert sind. Nur die AHV-Zuschläge  bringen ihnen mehr Rente. Positiv zu werten sind zudem die besseren  Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei  Stellenverlust im Alter sowie die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030.
</p><p>Der  Entscheid des SGB zur Altersvorsorge 2020 fällt an einer  ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden  wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die  Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>&nbsp;Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4756</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2017 09:56:10 +0100</pubDate><title>Mehr Rechte für Migrant/innen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/mehr-rechte-fuer-migrant-innen</link><description>SGB-Migrationskonferenz, 1. April 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am Samstag 1. April 2017 wird in Bern die nächste SGB-Migrationskonferenz stattfinden. Gemeinsam werden die Teilnehmenden Wege suchen und Strategien erörtern, wie Migrant/innen mehr Rechte erhalten sollen. </p><p>In den letzten Jahren wurde die Migrationsdebatte systematisch und zunehmend durch fremdenfeindliche Züge geprägt. Zwar ist es der Linken und den weltoffenen Liberalen in zwei Volksabstimmungen gelungen, die SVP auf die Verliererstrasse zu schicken. Dennoch: die fremdenfeindlichen Populisten werden weiterhin provozieren. Sie werden Ängste schüren, Sie werden die weltweite Migration als Gefahr aufbauschen. Sie werden den Migrant/innen Rechte verweigern.
</p><p> Was tun dagegen? Wie kann man allen die gleichen Rechte sichern? Wo sollen die Gewerkschaften hier ansetzen? Diese Fragen bilden den Mittelpunkt einer Debatte, welche die nächste SGB-Migrationskonferenz anpacken will. In einem ersten Vortrag wird die These vertreten, dass die erwünschte soziale Beteiligung gleiche Rechte für alle voraussetzt. Ein zweiter Input-Beitrag wird auf das Engagement eingehen, das die Gewerkschaften seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt haben, um für Migrant/innen gleiche Rechte und insbesondere auch gleiche Löhne zu erzielen. Auf einem Podium und in einer offenen Diskussion wird diesen Teil des Programms abschliessen. 
</p><p>Aktuelle Fragen im Brennpunkt von Migration und gewerkschaftlichem Handeln werden am Nachmittag in Arbeitsgruppen behandelt. Ein weites Feld also für Gewerkschafter/innen, die sich eine prägnante Migrationspolitik ihrer Gewerkschaft wünschen. Deshalb: kommt zahlreich an diesem 1. April nach Bern! </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4755</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2017 08:55:16 +0100</pubDate><title>8. März: SGB „can’t keep quiet“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/8-maerz-sgb-can-t-keep-quiet</link><description>Ein Gespräch mit SGB-Gleichstellungssekretärin Regula Bühlmann über den Kampf gegen Sexismus und Intoleranz am Internationalen Tag der Frau

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SGB-Frauen sind Teil des anti-trumpistischen Bündnisses "We can't keep quiet". Sie rufen für den 8. März zu Aktionen und Manifestationen auf. Der Auftakt zu einem feministischen Revival? Interview mit Regula Bühlmann, beim SGB zuständig für Gleichstellung. </p><p><b>Wieso macht der SGB bei der Bewegung "We can't keep quiet" mit? </b></p><p>Am internationalen Tag der Frau veranstalten der SGB und seine Verbände immer Aktionen. 2015 haben wir im Rahmen eines gewerkschaftsübergreifenden Bündnisses am 7. März in Bern eine grosse Manifestation mit 12'000 Teilnehmenden durchgeführt. Dieses Jahr stellen wir uns den sexistischen und rassistischen Äusserungen von Donald Trump entgegen. Die wachsende Bewegung "We can't keep quiet" antwortet Trump. Sie erhebt nicht spezifisch zugespitzte Forderungen, sondern ruft dazu auf, gegen Sexismus, Diskriminierung aller Art und Intoleranz zu protestieren. Sie will Frieden sowie Respekt der Menschenrechte und der Demokratie. 
</p><p><b>Eine neue feministische Bewegung?</b></p><p>Nein. Aber der Feminismus zeigt sich durch die Bewegung gestärkt. In ihr machen sowohl altgediente Feministinnen wie junge erstmals politisierte Frauen mit. Die Wahl von Trump hat zu einem allgemeinen Erwachen geführt. Die Menschen realisierten rasch, dass Gleichstellung bei weitem nicht realisiert ist. Zuvor hatten doch viele angenommen, Gleichstellung sei verwirklicht, Frauen und Männer könnten frei wählen, was und wie sie wollten - alles sei nur eine Frage der Individuen, nicht der Strukturen. Dass aber so jemand wie Trump gewählt werden konnte, verwies auf ein strukturelles Problem. Die sozialen Medien haben viel dazu beigetragen, die angeblich individuellen Probleme als solche struktureller Ebene wahrzunehmen. Man sah das schon an der Tolle, die durch die "Arena" mit dem Titel "Frauen an den Herd?" provoziert wurde - oder am #SchweizerAufschrei auf den sozialen Netzen in der Deutschschweiz. 
</p><p><b>Welche spezifischen Forderungen erheben die Gewerkschaften für den 8. März 2017?</b></p><p>Die soziale und wirtschaftliche Sicherheit für alle Frauen durch würdige Renten und die Anerkennung nicht entlohnter Arbeit in den Sozialversicherungen. Dann verlangen wir würdige Löhne, mit einem Mindestlohn von 4000.- pro Monat und Lohngleichheit. Letztere muss kontrolliert und sanktioniert werden. Kommt der ganze Bereich von Pflege und Betreuung: Diese Arbeit ist korrekt zu entlohnen und muss in guten Bedingungen geleistet werden können. Die öffentliche Hand muss ihre entsprechenden Leistungen verbessern und allen zugänglich machen. Zu garantieren ist schliesslich die Vereinbarkeit von Erwerb und Familie. 
</p><p><b>Seit Jahrzehnten schon beklagen die Gewerkschaften Lohnungleichheit. Was tun, damit es in diesem Dossier endlich vorwärts geht?</b></p><p>Der Bundesrat wird seine Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes noch vor dem Sommer vorstellen. Das Parlament beginnt seine Beratungen voraussichtlich im Herbst. Wir brauchen eine breite Allianz, um die Gleichstellung voranzubringen. Wenn heute Frauen gegen Lohnungleichheit klagen, erweist sich das System als viel zu schwerfällig. Ohne Lohntransparenz verpuffen diese Klagen oft. Die vorgesehene Pflicht zu einer Lohnkontrolle bedeutet einen Schritt nach vorne, auch wenn wir weiterhin Sanktionen für jene Unternehmen fordern werden, die sie nicht wahrnehmen. Wir haben festgestellt, dass die Hälfte aller Arbeitgeber, die ihre Lohnstruktur analysiert haben, anschliessend die Löhne der Frauen angepasst haben. Wir müssen nicht gegen sondern mit den Arbeitgebern schaffen, damit sie sich der Ungleichheiten bewusst werden. 
</p><p><b>Eine Studie aus der Romandie hat kürzlich gezeigt, dass Ungleichheiten vor allem nach der Geburt des ersten Kindes aufbrechen: Die Paare fallen dann wieder in die traditionelle Rollenteilung zurück. Wieso das? </b></p><p>Rein gesetzlich haben wir die Gleichstellung quasi erreicht. Strukturell jedoch dauert die traditionelle Rollenteilung an. Ein junges Paar denkt, die nach der Kindesgeburt finanziell beste Wahl bei dieser Teilung zu treffen. Frei kommt diese Entscheidung nicht zustande. Und gut überlegt ist sie zumeist auch nicht: Nur wenige sind sich etwa darüber bewusst, was Teilzeitarbeit für die Karriere und die spätere Rente bedeuten. Das zeigt sich erst viel später, vor allem nach einer Trennung. 
</p><p><b>Die Medien scheinen sich immer weniger für die Ungleichheiten zwischen Mann und Frau zu interessieren. Mussten zuerst Hunderttausende von Frauen in den USA auf die Strasse, damit die Bewegung auch in der Schweiz wieder an Fahrt gewinnt? </b></p><p>Geschadet hat es sicher nicht. In der Schweiz gab es eine solche Arroganz, wie sie sich in Trump zeigt, bisher noch nicht. Und wer in Prekarität lebt, sich mit Kindern, schlecht bezahltem Job und Haushalt herumschlägt, hat oft nicht die Zeit, sich zu engagieren. Ich hoffe, dass wir mit "We can't keep quiet" vielen zeigen können, dass Gleichstellung noch nicht verwirklicht ist. Und dass sie nicht Kampf zwischen Männern und Frauen bedeutet, sondern dass alle davon profitieren. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4753</guid><pubDate>Wed, 01 Mar 2017 13:25:30 +0100</pubDate><title>Vernehmlassung &quot;Direkter Gegenentwurf Volksinitiative Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf Einführung von Zuwanderungskontingenten&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/vernehmlassung-direkter-gegenentwurf-volksinitiative-raus-aus-der-sackgasse-verzicht-auf-einfuehrung-von-zuwanderungskontingenten</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4750</guid><pubDate>Wed, 01 Mar 2017 09:51:53 +0100</pubDate><title>Home-Office gesetzlich regeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/home-office-gesetzlich-regeln</link><description>ILO-Studie bestätigt Handlungsbedarf </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Eine neue ILO-Studie bestätigt, dass Home-Office Chancen wie Risiken birgt. Sie fordert, wie das der SGB auch tut, den rechtlichen Schutz für die Betroffenen anzupassen. </p><p>Die digitalen Technologien ermöglichen immer mehr, an beliebigem Ort und zu beliebiger Zeit zu arbeiten. Arbeiten kann man nun etwa auch von Zuhause aus, im Ausland - oder während den Ferien. Das Positive daran: weniger Arbeitsverkehr und mehr Potential für die Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Betreuung. Auf der anderen Seite drohen den Arbeitnehmenden längere Arbeitszeiten, Arbeitsverdichtung und eine Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit. Dies alles kann zu Stress, Krankheit und sozialen Verlusten führen. Eine <a href="http://www.ilo.org/global/about-the-ilo/newsroom/news/WCMS_544140/lang--fr/index.htm" class="external-link-new-window">neue Studie der ILO</a> stellt fest, dass regelmässig im Home-Office Arbeitende aufgrund der starken Durchlässigkeit zwischen Arbeit und Freizeit/Familienzeit mehr gestresst sind und mehr an Schlafstörungen und Angst leiden als Arbeitnehmende, die nur im Büro arbeiten. Auch der Bundesrat konstatierte in seinem Bericht 2016 viele ähnliche Probleme. Trotzdem wollte er nicht handeln. 
</p><h3>ILO-Empfehlungen umsetzen </h3><p>Der ILO-Bericht enthält mehrere Empfehlungen. Er verlangt, dass alle Arbeitnehmenden bei der Telearbeit gleich zu behandeln sind. Home-Office soll rechtsgleich eingesetzt und freiwillig sein. Sicher zu stellen sei, dass Arbeitnehmende im Home-Office den Austausch mit den KollegInnen aufrechterhalten können. Die Arbeitszeit, die Nacht- und Sonntagsruhe sowie die Pausen müssen auch im Home-Office den Vorgaben der Arbeitsmedizin bzw. des Arbeitsgesetz entsprechen. Dazu sind die Arbeitszeiten zu erfassen. Dies kann heute mit ganz wenig Aufwand überall gemacht werden, z.B. mittels App auf einem Smartphone oder Computer. 
</p><p>Arbeitszeiterfassung ist in Zeiten ständiger Erreichbarkeit im Home-Office besonders wichtig. Es darf nicht sein, dass Home-Office-Arbeitnehmende Gratisarbeit leisten, sich selbst ausbeuten und in ein Burnout rutschen. 
</p><h3>Handlungsbedarf </h3><p>Der SGB fordert, dass die Bestimmungen des Gesundheitsschutzes auch im Home-Office einzuhalten sind. Das gilt insbesondere für die Arbeitszeiterfassung, die Ruhezeit-Bestimmungen sowie die Höchstarbeitszeit. Auch die GAV sollen in den betroffenen Branchen Schutzmassnahmen gegen psychische und physische Gesundheitsrisiken - insbesondere die ständige Erreichbarkeit - sowie Regelungen zu Home-Office beinhalten. 
</p><p>Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei Material, Auslagen und Datenschutz. Das weist auch die Studie der ILO nach. Häufig werden nämlich heute die Auslagen für das Material auf die Arbeitnehmenden überwälzt. In der Schweiz ist das je nach Auslegung der Gesetze der Fall. Auch im Datenschutz gibt es gesetzliche Lücken. So kann der Arbeitgeber mittels Überwachung des Online-Status sowie des Daten-Flusses das Verhalten des Arbeitnehmenden zu Hause und je nachdem sogar der Angehörigen kontrollieren. 
</p><h3>Heimarbeitsgesetz anpassen </h3><p>Die Gewerkschaften des SGB haben an der letzten DV beschlossen, systematisch Home-Office-Anliegen in die GAV aufzunehmen. Trotzdem werden gewichtige Lücken bleiben: Fast 50% aller Arbeitnehmenden kommen hierzulande nicht in den Genuss eines GAV. Für sie müssen gesetzliche Regelungen gefunden werden. 
</p><p>Aber wie? Das Einfachste wäre, in einer einzigen Rechtsgrundlage alle geltenden Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, die Freiwilligkeit sowie Datenschutz- und Kosten-Fragen für das Home-Office zusammen zu fassen. Der Bericht der ILO weist darauf hin, dass die potentiell negativen Auswirkungen des Home-Office gesetzlich angegangen werden müssen. Das räumte 2016 auch der Bundesrat ein, insbesondere für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 
</p><p>Bereits heute ist im Heimarbeitsgesetz (HArG) die traditionell handwerklich-industrielle Heimarbeit geregelt. Das ist paradox: Für eine Arbeitsform, die es kaum mehr gibt, existiert eine spezialrechtliche Regelung, während dies für Home-Office trotz starker Zunahme nicht der Fall ist. Dabei wäre eine Anpassung des HArG auf das moderne Home-Office mit wenig Aufwand zu machen. Der SGB fordert deshalb im Einklang mit den Erkenntnissen aus dem ILO-Bericht, dass der Bundesrat die nötigen Bestimmungen für das Home-Office im HArG konkretisiert und dieses Gesetz anpasst.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4748</guid><pubDate>Tue, 28 Feb 2017 13:11:11 +0100</pubDate><title>Wenn der Nationalrat nicht einlenkt, stürzt Altersvorsorge 2020 ab!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-der-nationalrat-nicht-einlenkt-stuerzt-altersvorsorge-2020-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat beharrt bei der Altersvorsorge 2020 auf Rentenalter 67 für alle und verweigert weiterhin bessere AHV-Renten. Die grosse Kammer will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen in der kränkelnden zweiten Säule angehen. Das wäre gerade für Leute mit tiefen Einkommen sowie KMU viel zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich diese Massnahmen auch wirklich positiv im Portemonnaie der Betroffenen niederschlagen. Völlig quer in der Landschaft steht die vom Nationalrat beschlossene Vorlage, die zu Rentenalter 67 führen soll. Sollte sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung durchsetzen, sind ein Referendum und der Absturz der Reform unausweichlich. 
</p><p>Eine Zustimmung zur Reform, die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters einen nur schwer verdaulichen Entscheid enthält, ist für den SGB nur eine Option, wenn der Nationalrat auf den Ständeratskurs einschwenkt. Die AHV-Zuschläge von 840 Fr./Jahr für alle NeurentnerInnen sowie von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare, wie sie der Ständerat beschlossen hat, sind effizient, nötig und kommen das Gros der Versicherten weit günstiger zu stehen als eine entsprechende Erhöhung der Pensionskassenrente. Positiv zu werten sind zudem die besseren Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter sowie die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030. 
</p><p>Der Entscheid des SGB zur Altersvorsorge 2020 fällt an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4744</guid><pubDate>Thu, 23 Feb 2017 11:17:38 +0100</pubDate><title>Schützt das Bundespersonal vor dem Stabilisierungsprogramm!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/schuetzt-das-bundespersonal-vor-dem-stabilisierungsprogramm</link><description>Vorschau Session </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Session soll das Stabilisierungsprogramm zu Ende beraten werden. Es verbleiben als gewichtigste Differenz zwischen den beiden Räten die zusätzlichen und unverantwortlichen und rein ideologisch begründeten Kürzungsbeschlüsse des Nationalrats im Eigenbereich der Verwaltung von je 100 Mio. Franken für die 2018 und 2019. </p><p>Der Nationalrat hat bereits beim Voranschlag 2017 mit einer zusätzlichen Kürzung von 50 Mio. Franken sein Mütchen am Bundespersonal gekühlt - eine Massnahme, die den Departementen aktuell massiv zu schaffen macht. Und im Finanzplan 2018 - 2020 wurde für 2018 beim Bundespersonal vorsorglich eine weitere Kürzung von 25 Mio. Franken eingebaut. Dennoch ist die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats entschlossen, an der Differenz zum Ständerat festzuhalten und den Eigenbereich im 2018 und 2019 um je weitere 100 Mio. Franken zu schröpfen. 
</p><h3>Die Loyalen schröpfen </h3><p>Hier geht es um Ideologie und nicht um Sachzwänge. Am 22. Februar hat der Bundesrat eine hervorragende Jahresrechnung zur Kenntnis genommen, ein Ergebnis, das schon viele Jahre nicht mehr eine Ausnahme, sondern die Regel darstellt. Aber beim Bundespersonal soll weiter gekürzt werden. Warum? Weil es die bequemste Art für die Bürgerlichen ist, sich als konsequente "Staatsabbauer" darzustellen. Sie haben wenig zu befürchten. Denn es braucht sehr viel, bis Bundesangestellte ihrem Ärger Luft machen. Jedenfalls werden sie kaum Mist vors Bundeshaus kippen. Sondern auch dem sparwütigsten Parlamentarier weiterhin den Papierkorb leeren und die aufwendigsten Vorstösse beantworten. 
</p><h3>Genug gespart! </h3><p>Diese Loyalität auszunutzen, ist schändlich und schickt sich nicht für ein Parlament, das sachbezogen und verantwortungsbewusst Entscheide treffen sollte. Der SGB lehnt das Stabilisierungsprogramm ab. Es ist genug gespart! Angesichts der Hartnäckigkeit der bürgerlichen Mehrheit in der grossen Kammer wäre realistischerweise das absolute Minimum von Anstand dann gewahrt, wenn die vernünftigen Kräfte im Nationalrat die verbleibenden Differenzen im Stabilisierungsprogramm zumindest an den Bundesrat zurückwiesen. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4743</guid><pubDate>Thu, 23 Feb 2017 10:14:35 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Nur der Weg des Ständerats ist gangbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-nur-der-weg-des-staenderats-ist-gangbar</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Frühjahrssession muss das Parlament die Altersvorsorge 2020 fertig beraten. Eine Zustimmung zur Reform ist für den SGB nur möglich, wenn sich die beträchtlichen Differenzen zwischen den beiden Räten auf der Linie des Ständerates einpendeln. </p><p>Vorneweg: sowohl der National- wie der Ständerat muten den Frauen mit dem definitiv gefällten Entscheid, deren Rentenalter auf 65 Jahre anzuheben, einen harten Abbau zu, der nur sehr schwierig zu verdauen sein wird. Das kann nur dann geschehen, wenn er in eine Vorlage eingebettet ist, bei der die positiven Punkte der Reform insgesamt überwiegen. Mit den Vorschlägen der nationalrätlichen Kommission ist dies nicht gegeben. 
</p><p>Die Lösungsansätze der beiden Räte gehen weit auseinander. Der Nationalrat will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen auf der Ebene der Zweiten Säule angehen. Das wird für die tiefen Einkommen zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich solche Rentenverbesserungen auswirken. Inakzeptabel ist auch das Festhalten an Rentenalter 67 als Finanzierungsmassnahme. Der Ständerat dagegen setzt auf höhere AHV-Renten. Er hat erkannt: Die AHV hat sich in ihrer ganzen Geschichte als effizient und finanzierungssicher erwiesen. 
</p><p>Mit den Vorschlägen des Ständerates stehen bei der AHV dank dem gewerkschaftlichen Druck erstmals seit 20 Jahren wieder Verbesserungen an. Der Rentenzuschlag von Fr. 840 pro Jahr für alle NeurentnerInnen, wie ihn der Ständerat beschlossen hat, ist die erste substantielle pauschale Rentenverbesserung seit 40 Jahren. Damit wäre das Tabu der Rentenverbesserungen in der AHV gebrochen. Die Erhöhung des Rentenalters auf 67 wäre vom Tisch. Auf der Positivliste stehen weitere Punkte, von denen hier nur die besseren Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter und die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030 erwähnt seien. 
</p><p>Kurzum: Aus Sicht der Arbeitnehmenden sind nur die Vorschläge des Ständerates geeignet, die Rentenprobleme zu lösen. Es ist zu hoffen, dass im Parlament die Sorgen der Arbeitnehmenden ernst genommen werden und die Vorlage auf der Positionsebene des Ständerates bereinigt wird. Dann werden die Delegierten des SGB am 24. März darüber zu entscheiden haben, ob die diversen Vorteile der Reform den Rückschritt des höheren Rentenalters für die Frauen aufzuheben vermögen. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4737</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 11:55:55 +0100</pubDate><title>Schwarzarbeit endlich konsequent bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schwarzarbeit-endlich-konsequent-bekaempfen</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Schwarzarbeit wird in der Schweiz immer noch nicht mit letzter Konsequenz bekämpft, zeigt ein Bericht des Bundesrats. Bei der Beratung des Schwarzarbeitsgesetzes muss das Parlament nun Konsequenzen ziehen. Denn Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, schaden nicht nur den Arbeitnehmenden sondern auch der Allgemeinheit. </p><p>Wegen Schwarzarbeit fehlen den Sozialversicherungen Beiträge, zudem stehen Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor offen. Nicht zuletzt erwerben sich Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, einen unlauteren Vorteil gegenüber korrekt vorgehenden Firmen. All dem muss der Ständerat bei der Beratung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in der Frühjahrssession Rechnung tragen. 
</p><p>Der SGB fordert eine kohärente Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dazu gibt es noch viel Handlungsbedarf. Zentral ist: Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmenden spätestens am ersten Arbeitstag bei den Sozialversicherungen angemeldet haben. Mit der Reform des BGSA muss deshalb die auf bürgerliche parlamentarische Vorstösse zurückgehende Abschaffung dieser Pflicht rückgängig gemacht werden, wonach Arbeitgeber ihre Arbeitnehmenden sofort bei den Sozialversicherungen anzumelden und ihnen den Versicherungsausweis zuzustellen haben. Der Kampf gegen Schwarzarbeit gebietet, dass Arbeitgeber zwar unbürokratisch, aber dafür zügig die Anmeldungen vornehmen sollen.
</p><h3> Bussen müssen abschrecken </h3><p>Konsterniert sind die Gewerkschaften über den Beschluss des Nationalrats, die Bussen für eine Verletzung der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten (Art. 18a BGSA-Entwurf) zu streichen, dem eine bürgerliche Minderheit der Ständeratskommission folgen will. Der SGB fordert das Parlament vielmehr dringend auf, die Bussenbestimmungen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat (maximal 1000, im Wiederholungfall bis zu 5000 Franken), nicht nur zu übernehmen, sondern noch zu verschärfen. Wer gegen die Pflicht zur Anmeldung neuer Arbeitnehmender verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 30'000, im Wiederholungsfall bis zu 50'000 Franken bestraft werden können. Ansonsten wäre es Arbeitgebern möglich, sich eine goldene Nase mit Schwarzarbeit zu verdienen und im Aufdeckungsfall mit lächerlichen 1000 Franken Busse davonzukommen. Abschreckungseffekt gleich Null! 
</p><p>Weiter muss hier ein Zusammenhang mit dem Vergaberecht hergestellt werden: Wer Arbeitnehmende schwarz anstellt, soll konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
</p><h3> Bessere Zusammenarbeit </h3><p>Um Schwarzarbeit wirkungsvoll bekämpfen zu können, braucht es zudem eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden untereinander und mit den paritätischen Organen, wenn ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorliegt. Behörden sollen im Fall von Schwarzarbeit, die ja in der Regel auch direkt gegen GAV-Bestimmungen verstösst (Falschabrechnung von Löhnen etc.), die zuständigen paritätischen Organe informieren und umgekehrt. Ohne eine solche Kooperation liesse sich in Zeiten steigender Schwarzarbeit selbst in Bereichen, wo eigentlich die Flankierenden Massnahmen greifen sollten, Schwarzarbeit nicht wirkungsvoll bekämpfen. 
</p><h3>Sans-Papiers legalisieren </h3><p>Der SGB fordert das Parlament weiter auf, endlich die Situation langjährig anwesender und erwerbstätiger Personen ohne Aufenthaltsbewilligung (Sans-Papiers) zu legalisieren. Dieser längst überfällige Schritt würde unzählige Arbeitnehmende, häufig Frauen aus dem Hausarbeits-, Care- und Gastrobereich, aus Prekarisierung und Ausbeutung befreien und der Schwarzarbeit in diesen Bereichen dauerhaft eine wichtige Grundlage entziehen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4736</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 11:22:53 +0100</pubDate><title>Bahninfrastruktur: stärken, was gut funktioniert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bahninfrastruktur-staerken-was-gut-funktioniert</link><description>Vorschau Session </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat wird als Erstrat über die Vorschläge des Bundesrats zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) befinden. Er steht in der Verantwortung, konstruktive Entscheide zu fällen, die das insgesamt funktionierende Transportsystem stärken, ohne Umwelt und Bevölkerung stärker zu belasten.</p><p> Der SGB begrüsst, dass sich der Bundesrat eindeutig für das Modell einer integrierten Bahn ausspricht: Infrastruktur und Betrieb aus einer Hand gewährleisten die Synergien und Effizienz, um die prognostizierte starke Zunahme bei Personen- und Gütertransport in den kommenden Jahren zu bewältigen. Dafür braucht es gerade in der Schweiz mit dem generell hohen Verkehrsaufkommen robuste Schienentransportunternehmen. Anders ist das nicht zu schaffen. 
</p><h3>Kein Dumping bei den Arbeitsbedingungen </h3><p>Der Gütertransport, ob zu Land, auf der Schiene, den Strassen, per Schiff oder in der Luft, ist nicht nur ein boomender Bereich, sondern auch ein hochsensitiver Wirtschaftszweig, in welchem die Transportunternehmen in gnadenlosem Wettbewerb stehen. Die Umwelt und Bevölkerung entlang der grossen Transportschneisen sind hohen Belastungen ausgesetzt, die Arbeitsbedingungen im Transport hart und unter stetem Verschlechterungsdruck. Das wiederum erhöht das Risiko von Unfällen ganz beträchtlich. Und das Parlament hat die Situation für den Schienengütertransport mit der Pflicht zur Eigenwirtschaftlichkeit bei der Revision des Gütertransportgesetzes (GüTG) massiv verschärft. Es wäre deshalb bitter notwendig, die Konkurrenzfähigkeit von Bahnunternehmen mit regulierten Arbeitsbedingungen für die ganze Branche zu stärken. Unterstützt werden sollte auch die Vernetzung und Zusammenarbeit, damit der Transport möglichst effizient und umweltschonend abgewickelt werden kann. Denn es dreht sich alles um die Logistik, auch in den kommenden Jahren. 
</p><h3>SBB Cargo nicht auslagern </h3><p>Der Vorschlag der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N), SBB Cargo in eine Holding auszugliedern, ist grundfalsch und hätte verheerende Auswirkungen. Scheinheilig ist das Argument, dass damit der Wettbewerb gestärkt werden soll. Richtig hingegen ist, dass eine ausgelagerte SBB Cargo nicht überlebensfähig wäre. Für die Umwelt und die Bevölkerung wäre das katastrophal. Bereits heute hat der Transport im Inland auf der Strasse einen massiven Vorsprung. Und die Logistikunternehmen schaffen es wegen der Feinverteilung der Waren mit kleinen Lieferwagen auch problemlos, das Nachtfahrverbot zu umgehen. Die Auslagerung von SBB Cargo war schon Thema bei der Behandlung des GüTG vor eineinhalb Jahren. Damals wurde der Nationalrat vom Ständerat ausgebremst, nun versucht es die KVF-N zum zweiten Mal. Und will damit auch das Postulat ihrer Schwesterkommission aus dem Ständerat übersteuern, die vom Bundesrat einen Bericht zu den Entwicklungsmöglichkeiten für SBB Cargo erwartet. 
</p><p>Der SGB fordert den Nationalrat auf, den Rückweisungsantrag der KVF-N mit dem Antrag zu SBB Cargo abzulehnen und stattdessen auf die Vorlage des Bundesrats zur OBI einzutreten und das Geschäft zu behandeln. </p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4735</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 11:14:15 +0100</pubDate><title>Familienergänzende Kinderbetreuung mehr fördern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/familienergaenzende-kinderbetreuung-mehr-foerdern</link><description>Mehr Vereinbarkeit – mehr Geschlechtergerechtigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat hat es in der Hand, in der Familienergänzenden Kinderbetreuung wieder für mehr Schub zu sorgen. Verlangt ist ein Ja zu einem Schritt, der nicht genügt, aber in die richtige Richtung weist.</p><p>Um mit der Fachkräfteinitiative endlich etwas vorwärts zu kommen, hat der Bundesrat im letzten Sommer eine Verlängerung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung vorgeschlagen: 100 Millionen Franken sollen über fünf Jahre zu tieferen Elternbeiträgen und zur besseren Abdeckung der Bedürfnisse berufstätiger Eltern führen. Ein kleiner Betrag, eine schlanke Vorlage. Das Geschäft war in der Vernehmlassung denn auch nahezu unbestritten, hat aber seither eine ziemliche Odyssee durchlaufen. 
</p><p>Zur Erinnerung: Im November hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates nach Anhörung von Arbeitgeberverband und économie.suisse (nicht jedoch der Gewerkschaften!) beschlossen, nicht auf den bundesrätlichen Vorschlag einzutreten und ihn demzufolge auch nicht im Detail zu beraten. Der Ständerat hat in der Wintersession diesen unsäglichen Entscheid korrigiert und das Geschäft zur seriösen Beratung zurück an die Kommission geschickt. Die Kommission hat gelernt und ist am 21. Februar weitgehend dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Am 14. März kommt dieser nun zurück in den Ständerat. 
</p><h3>Auch für die späteren Renten von Bedeutung </h3><p>Der Ständerat tut gut daran, die Korrekturen seiner Kommission mitzutragen und die angestrebten Verbesserungen in der Familienergänzenden Kinderbetreuung zu ermöglichen. In dieser Session debattiert und verabschiedet das Parlament auch die Reform der Altersvorsorge, deren Kosten auf jeden Fall zu einem übergrossen Teil die Frauen tragen werden. Das Parlament muss deshalb zwingend dafür sorgen, dass diese nicht noch zusätzliche Einbussen bei den Renten aufgebürdet bekommen. Massnahmen wie die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung helfen, Frauen und Männer von der unbezahlten Familienarbeit zu entlasten, und erlauben ihnen, in einem angemessenen Pensum ein rentensicherndes Einkommen zu erzielen. 
</p><h3>Die Richtung stimmt </h3><p>Keinesfalls darf der Ständerat deshalb auf die von einer Minderheit vorgeschlagene Reduktion des Betrages auf 50 Mio. Franken einsteigen. Schon 100 Mio. sind ein zu kleiner Betrag, der zwar zu Verbesserungen führen wird, jedoch lange nicht ausreicht, um das helvetische Malaise in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu beheben. Wie der SGB schon in der Vernehmlassung ausgeführt hat, ist dafür eine Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 1 Prozent des BIP nötig. Ebenfalls fordert der SGB Qualitätskriterien für subventionierte Einrichtungen und Projekte. Denn das Wohl von Kindern und Personal erfordert zwingend gute Ausbildungen und gute Arbeitsbedingungen für das Personal. In diese Richtung muss die Reise gehen und nicht in Richtung von mehr Sparmassnahmen und Abbauprogrammen, wie sie neoliberale PolitikerInnen fordern. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4734</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 10:26:28 +0100</pubDate><title>Verantwortungsloses Gezerre um die SRG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verantwortungsloses-gezerre-um-die-srg</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In dieser Session werden die SRG-Gegner wieder mal die Messer wetzen. Erleichtert können wir zumindest vermerken, dass die zuständige Kommission des Ständerates die "No-Billag"-Initiative einstimmig ablehnt. </p><p>Die Auseinandersetzung um die SRG ist schon lange vor der "No-Billag"-Abstimmung in vollem Gang. Aus der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) kommen laufend neue Vorstösse, die in der Mehrheit darauf abzielen, die SRG zurückzustutzen. Zu Gunsten der Privaten, die, so wird gesagt, im Schatten der übermächtigen SRG nicht gedeihen können. Denen man nun ein grösseres Stück vom Werbekuchen zuteilen will oder einen höheren Gebührenanteil. Oder die ganze Sendungen der SRG übernehmen dürfen sollen. Und die SRG möchte man am liebsten auf Informationssendungen beschränken oder einigen ihrer Radiosendern gleich ganz den Stecker ziehen. Und das Parlament würde über die Konzession befinden. Der Auftrag der SRG würde dann vermutlich auf das reduziert, was kein anderes Medienunternehmen bringen will oder was der Parlamentsmehrheit eben in den Kram passt. 
</p><h3>Kein Ausbluten der SRG</h3><p>Alles masslos übertrieben? Unzulässig zugespitzt? Unnötig dramatisiert? Keineswegs. Denn in dieser Legislatur wollen einige ParlamentarierInnen Nägel mit Köpfen machen. Die "No-Billag"-Initiative ist da sehr nützlich, könnte sie doch einen Steilpass für einen Gegenvorschlag bieten. Der ähnlich daherkäme wie die oben erwähnten Vorstösse aus der KVF-N. Mit denen man schon mal das Kräfteverhältnis testen will und die deshalb ganz deutlich versenkt werden müssen. Fakt ist: Nur mit dem heutigen Finanzmodell der SRG ist die landesweite Versorgung garantiert, nur das Vollprogramm sichert die Publikumsbindung, nur die politische Unabhängigkeit gewährleistet die Qualität. Die schwierigste Herausforderung bleibt das Publikum überhaupt, aber vor allem das junge Publikum, zu halten. Ohne den Ausbau des Internetangebots wird es nicht gehen. Die Musik spielt bei den sozialen Netzwerken und grossen Telekommunikationsunternehmen. 
</p><h3>Qualität sichern </h3><p>Es braucht in Zukunft nicht weniger SRG, aber es braucht ganz klar mehr Service public in allen Medien. Darüber muss geredet werden. Die SRG als öffentlicher Rundfunk ist alternativlos. Und - man kann es aktuell im Wochentakt beobachten - sie wird mit jeder Ausdünnung von Zeitungsredaktionen alternativloser. Qualitätsjournalismus kostet und ist unverzichtbar. Darauf müssten politische Vorstösse abzielen. Die Zeit läuft den hiesigen Medien davon. Das Gezerre um die SRG ist verantwortungslos. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4733</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 10:18:56 +0100</pubDate><title>Regionalen Personenverkehr ausreichend finanzieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/regionalen-personenverkehr-ausreichend-finanzieren</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat will einen Verpflichtungskredit zur Abgeltung der Leistungen im regionalen Personenverkehr einführen, um den Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Der SGB unterstützt diese Absicht. </p><p>Allerdings unterläuft der Bundesrat seine eigene Zielsetzung. Denn er will die gesprochenen Mittel nur portionenweise für zwei Jahre freigeben. Investitionen lassen sich nicht von heute auf morgen realisieren, sondern brauchen einen langen Vorlauf und realistische Finanzierungspläne. Und wenn der Kredit zum Puffer in Sparprogrammen wird, wird das Vorhaben kontraproduktiv. 
</p><h3>Mehr Mittel </h3><p>Aber nicht nur die Portionierung der Beiträge seitens des Bundes, sondern auch die Höhe des Verpflichtungskredits ist umstritten. Kantone und der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) verlangen eine Erhöhung um 144 Mio. auf 4.104 Mrd. Franken. Sie gehen bei dieser Berechnung davon aus, dass Bund, Kantone und Unternehmen sich zu je einem Drittel an den Mehrkosten (gegenüber der Plansituation) beteiligen würden, was schon ein Kompromiss ist, da sich der Bund laut Personenbeförderungsgesetz zu 50% an den gemeinsam bestellten Angeboten beteiligen müsste. Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) unterstützt diese Forderung.
</p><h3> Investitionen nicht aufschieben </h3><p>Der SGB setzt sich für den höheren Betrag ein. Die Kantone haben in den kommenden Jahren wenig Spielraum, die Effizienzgewinne bei den Unternehmen sind ausgereizt, die Passagiere nicht willens, noch weitere Preissteigerungen hinzunehmen. Gleichzeitig bewirkt die starke Auslastung des Verkehrsnetzes einen stets wachsenden Investitions- und Unterhaltsbedarf, der keinesfalls aufgeschoben werden darf. </p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4731</guid><pubDate>Tue, 21 Feb 2017 16:30:39 +0100</pubDate><title>Keine Demontage des Arbeitsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-demontage-des-arbeitsgesetzes</link><description>WAK-Nationalrat hat vom USR III-Debakel nichts gelernt </description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB wird die Demontage des Arbeitsgesetzes, zu welcher sich heute die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) entschlossen hat, vehement bekämpfen. Die WAK-N lanciert mit der Überweisung der beiden Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter einen Generalangriff auf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Mit ihrer Kopf-durch-die Wand-Taktik hat die Kommission nichts vom USR III-Debakel gelernt. 
</p><p>Noch mehr Überarbeitung, noch mehr Nacht- und Sonntagsarbeit wären die Folge dieser Vorstösse. Stress und Burnout würden dramatisch zunehmen. Bedeutend erschwert würde die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Den Arbeitsinspektoren würde weitgehend verunmöglicht, die Einhaltung der Höchstarbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Verbot der Nacht- bzw. Sonntagsarbeit zu kontrollieren. 
</p><p>Die extreme Initiative von Ständerat Graber zielt auf den gesamten Dienstleistungssektor. Sie greift nicht nur die Arbeitszeiterfassung an, sondern den Kern der geltenden materiellen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in diesem Sektor. In einem neuen Gummiparagraphen sollen "leitende Arbeitnehmer" sowie "Fachspezialisten" von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden. Sie müssten damit praktisch rund um die Uhr, ja sogar an Sonntagen, arbeiten. Ausserdem greift der Vorstoss die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten frontal an. 
</p><p>Die Initiative Keller-Sutter verlangt, dass "Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit und Fachspezialisten" aller Branchen keine Arbeitszeiterfassung mehr hätten, und dies ohne jegliche kompensatorische Massnahmen für den Gesundheitsschutz. Weiter würde es keine individuelle Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmenden mehr brauchen und auch kein paritätisches Verfahren mehr geben, um die Einhaltung der theoretisch noch gültigen materiellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes kontrollieren zu können. Dabei ist gerade erst am 1.1.2016 eine weitgehende Deregulierung im Bereich der Arbeitszeiterfassung erfolgt. Kaum die Tinte trocken, soll diese neue Bestimmung bereits weiter dereguliert werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4727</guid><pubDate>Fri, 17 Feb 2017 13:50:26 +0100</pubDate><title>Leitfaden Validierung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbildung. Anhörung.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/leitfaden-validierung-von-bildungsleistungen-in-der-beruflichen-grundbildung-anhoerung</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4718</guid><pubDate>Tue, 14 Feb 2017 15:21:57 +0100</pubDate><title>USR III: Ein Sonntag eröffnet Perspektiven</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-ein-sonntag-eroeffnet-perspektiven</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zum Nein zur Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Jahr 2017 stand unter schlechten Vorzeichen. Donald Trump hat nach seinem Amtsantritt als neuer Präsident der westlichen Vormacht bisher alles eingelöst, was zu befürchten war: Hass und Ausgrenzung, neue Privilegien für die Reichen, verbunden mit Sozialabbau. In Europa sieht es an vielen Orten kaum besser aus. Auch in der Schweiz sind uns diese politischen Tendenzen nicht fremd. Umso erfreulicher und auch wichtiger sind die Abstimmungsresultate des letzten Sonntags.
</p><p>2004 gelang es der politischen Linken schon einmal, ein unsoziales Steuerpaket zu versenken. Der Abstimmungssieg gegen die Unternehmenssteuer-Reform III ist aber umso höher zu bewerten, als die Linke diesmal allein antreten musste und die Kantone im Gegensatz zu damals die Steuerreform aktiv unterstützten, statt sie zu bekämpfen. Mit der Botschaft, dass die Steuerreform jeden Haushalt 1000 Franken kosten würde, haben die Gewerkschaften trotz beschränkter finanzieller Mittel in der Kampagne einen der zentralen Beiträge geleistet.
</p><p>Das Nein zu dieser bürgerlichen Prestige-Vorlage bedeutet, dass bei einer Neuauflage gewisse Prinzipien beachtet werden müssen. Niemand bestreitet, dass die Steuerprivilegien für Briefkastenfirmen und andere Steuerumgehungskonstrukte abgeschafft werden müssen. Es gibt aber keinen Grund dafür, das mit einer allgemeinen Steuersenkung für die Unternehmen auf Kosten aller anderen zu verbinden. Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen. Wie alle anderen. Auch Unternehmen sind auf gut Ausgebildete, auf einen leistungsfähigen Verkehr und auf einen funktionierenden Rechtsstaat angewiesen. Das sollen sie auch mitfinanzieren. Eine neue Vorlage wird das berücksichtigen müssen.
</p><p>Das deutliche Abstimmungsresultat weist aber weit über die Steuerpolitik hinaus. Es zeigt, dass eine soziale Wende nötig ist. Die Politik auf dem Buckel der Normalverdienenden ist an eine Grenze gestossen. Der nächste Testfall dafür ist die Zukunft der Renten: die Stärkung der AHV als Basisversicherung für die ganze Bevölkerung. Die AHV ist für die tieferen und mittleren Einkommen ungleich wichtiger als für die hohen Saläre, die aber solidarisch zur Finanzierung beitragen müssen. Auch die Verbilligung der Krankenkassenprämien und die Kinderzulagen müssen nun zum Thema werden.
</p><p>Bemerkenswert ist der Abstimmungssonntag aber nicht nur mit Blick auf die sozialen Perspektiven. Das Ja zur Einbürgerungsvorlage und die Abfuhr für die SVP-Hetze ist ein klares Zeichen gegen Ausgrenzung und für mehr Rechte. Ein Votum gegen den derzeitigen Trend zur Abschottung. Städte und Gemeinden müssen nun handeln: mit einer Einbürgerungsoffensive auch für die erste und vor allem für die zweite Generation.
</p><p>Und noch etwas ist am letzten Sonntag passiert: Trotz massivstem finanziellem Ungleichgewicht hat eine offensive Kampagne gesiegt. Zum zweiten Mal, vergleichbar mit dem fulminanten Sieg über die unmenschliche SVP-Initiative ("Durchsetzungsinitiative"). Die direkte Demokratie öffnet neue Perspektiven. Perspektiven für eine lebendige und vielfältige Schweiz. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4716</guid><pubDate>Sun, 12 Feb 2017 15:02:57 +0100</pubDate><title>Genugtuung über Ja zur dritten Generation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/genugtuung-ueber-ja-zur-dritten-generation</link><description>Das Ja zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation stärkt die Integration der Enkelgeneration</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit Genugtuung nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund davon Kenntnis, dass künftig Grosskinder von Zugewanderten erleichtert eingebürgert werden können. Dieser Schritt war überfällig. Profitieren davon können nur rund 3000 Personen pro Jahr. Für alle anderen Einbürgerungswilligen gelten weiterhin sehr hohe Anforderungen. Vielenorts gelten schärfere Bedingungen.
</p><p>Die deutlichen Ja-Mehrheiten in Kantonen wie Basel-Stadt, Graubünden, Waadt und Wallis mit heute relativ hohen Hürden langen Wohnsitzfristen für eine Einbürgerung lassen darauf schliessen, dass die Bevölkerung diese Hürden als allgemein zu restriktiv einschätzt. Die Regierungen dieser Kantone aber auch der Gemeinden müssen dort administrative Hürden senken, etwa spezielle kantonale und kommunale Wohnsitzfristen abschaffen oder hohe Gebühren senken. Denn die Einbürgerung ist ein wichtiger Motor für die Integration. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4714</guid><pubDate>Sun, 12 Feb 2017 12:50:00 +0100</pubDate><title>USR III: Ein Nein zu einer Politik auf Kosten der Normalverdienenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-ein-nein-zu-einer-politik-auf-kosten-der-normalverdienenden</link><description>Klare Abfuhr für die unausgewogene Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das deutliche Nein zur USR III zeigt: Eine generelle Steuersenkung für finanzstarke Unternehmen und ihre Aktionäre auf Kosten der Verkäuferin, des Schreiners oder der Lehrerin wird nicht akzeptiert. Die finanzielle Belastung durch höhere Krankenkassenprämien, höhere Abgaben für die 2. Säule oder steigende Mieten hat in den letzten Jahren nochmals zugenommen. Die Bevölkerung hat deshalb einer Politik, welche die Firmen einseitig auf Kosten der Haushalte entlasten will, völlig zu Recht die rote Karte gezeigt.
</p><p>Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen und ihren Beitrag an die öffentlichen Dienstleistungen und Infrastruktur leisten. Es braucht nun eine zielgerichtete Unternehmenssteuerreform, welche die heutigen Privilegien abschafft, ohne dass Steuerausfälle resultieren. Allfällige Kosten müssen von den Firmen und den Aktionären getragen werden. Für die Arbeitnehmenden braucht es konkrete Entlastungen. Etwa durch höhere Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Kinderzulagen.
</p><p>Die neue USR III soll nur Massnahmen enthalten, welche bei der Aufhebung der Privilegien für Statusgesellschaften auch tatsächlich nötig sind. Im Fokus sind die Kantone BS, VD und GE. Von einer vom Bund subventionierten, flächendeckenden Gewinnsteuersenkung in den Kantonen kostet viel zu viel und führt zu enormen Mitnahmeeffekten durch ordentlich besteuerte Firmen.
</p><p>Eine Politik auf Kosten der Normalverdienenden wird von der Bevölkerung nicht getragen. Dieser Tatsache muss das Parlament auch bei der Altersvorsorge 2020 Rechnung tragen.
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB. 079 248 41 11</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4712</guid><pubDate>Thu, 09 Feb 2017 10:30:46 +0100</pubDate><title>Nicht noch länger arbeiten, auch der Gesundheit zuliebe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-noch-laenger-arbeiten-auch-der-gesundheit-zuliebe</link><description>Work-Life-Balance: Arbeitszeit wöchentlich begrenzen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Lange Arbeitszeiten zerstören die psychische und körperliche Gesundheit. Eine neue australische Studie zeigt, dass Personen, die mehr als 39 Stunden pro Woche arbeiten, ihre Gesundheit gefährden. Gerade die Schweiz mit ihren sehr hohen Normalarbeitszeiten müsste eigentlich diese Warnung sehr ernst nehmen. </p><p>Mehr als 39 Stunden pro Woche zu arbeiten, gefährdet die Gesundheit. Dieses Phänomen wird verstärkt, wenn dabei die Ruhezeitbestimmungen nicht eingehalten werden. Das sind die neuen Forschungsergebnisse einer <a href="http://www.anu.edu.au/news/all-news/a-healthy-work-limit-is-39-hours-per-week" class="external-link-new-window">Studie der Australian National University (ANU)</a>. Sie sollten gerade in der Schweiz beherzigt werden, wo die Wochenarbeitszeit seit Jahren bei 42 Stunden stagniert. Kommt dazu: Seit der Aufhebung des Mindestfrankenkurses haben viele Firmen, vor allem in der Industrie, die wöchentlichen Arbeitszeiten noch erhöht. 
</p><h3>Gesunde Höchstarbeitszeiten </h3><p>Laut der Studie gefährden lange Arbeitszeiten die geistige und körperliche Gesundheit einer Person, weil sie weniger Zeit lassen, sich richtig zu ernähren, die Gesundheit zu pflegen und sich zu erholen. Dies gilt laut der Studie speziell für Frauen, die wegen der Care-Arbeit für Kinder oder Familienangehörige sowie der Hausarbeit häufig einer Doppelbelastung ausgesetzt sind. Für Personen mit Care-Verantwortung empfiehlt die Studie denn auch 34 Stunden pro Woche als physiologische Grenze für eine gesunde wöchentliche Normalarbeitszeit. Die Studie, in ihrer Art einmalig, verwendete Daten von mehr als 8000 australischen Arbeitnehmenden. 
</p><h3>50-Stunden-Woche? </h3><p>Die Resultate der Studie sind auch für die politische Debatte in der Schweiz relevant. Hier wollen die Ständeräte Graber und Keller-Sutter für Arbeitnehmende im Dienstleistungssektor die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sowie die Nacht- und Sonntagsarbeitsverbote und die Arbeitszeiterfassung abschaffen. Wochenarbeitszeiten von 50 Stunden und mehr könnten so zur Norm werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden wären katastrophal. Die in der Schweiz bereits hohe Burn-Out-Quote würde unweigerlich explodieren. 
</p><p>Nicht die zynischen Vorstösse von Graber und Keller-Sutter sind angesichts der Faktenlage angezeigt, sondern, so zeigen es die objektiven Tatsachen, die Verbesserung des psychosozialen Schutzes der Arbeitnehmenden. Durch mehr Arbeitszeiterfassung und Einhaltung der Arbeitszeit-Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes. Wenn eine Reform gemacht werden müsste, dann wäre eher die Senkung der Höchstarbeitszeit angebracht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4710</guid><pubDate>Wed, 08 Feb 2017 15:15:13 +0100</pubDate><title>Vernehmlassung: Einführung automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit weiteren Staaten und Territorien ab 2018/2019</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassung-einfuehrung-automatischer-informationsaustausch-ueber-finanzkonten-mit-weiteren-staaten-und-territorien-ab-2018-2019</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4708</guid><pubDate>Wed, 08 Feb 2017 14:51:03 +0100</pubDate><title>Vernehmlassung parlamentarische Initiative &quot;Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassung-parlamentarische-initiative-mehrwertsteuer-dauerhafte-verankerung-des-sondersatzes-fuer-beherbergungsleistungen</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4701</guid><pubDate>Tue, 07 Feb 2017 10:55:20 +0100</pubDate><title>USR III: 20 x mehr Mittel für die Anhänger des Jahrhundertbschisses!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-20-x-mehr-mittel-fuer-die-anhaenger-des-jahrhundertbschisses</link><description>Goliath wankt trotzdem...</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 1:20: Das ist das Verhältnis der Summen, die Gegner und Befürworter der USR III in die gedruckte Werbung investieren. Ein Kampf von David gegen Goliath also. Aber wir wissen aufgrund der Minder-Initiative: Mit Geld allein kauft man nicht jede Abstimmung. Deshalb gilt: Mobilisieren bis zur letzten Minute! </p><p>Allein im Januar haben die Befürworter der USR III 2 Millionen Franken ausgegeben für Plakate und Inserate. Seit Oktober 2016 haben sie nicht weniger als 3,3 Millionen Franken für solche Werbung locker gemacht (Quelle: Media Focus). Die Befürworter der USR III haben insgesamt 20 x mehr Mittel als deren Gegner. Sie schalten 8 x mehr Inserate als die Gegner. 
</p><p>Elektronische Veröffentlichungen und spezielle Druckerzeugnisse sind in den obigen Zahlen nicht mitgerechnet. Dazu gehören die gut 3 Millionen Franken, die der Gewerbeverband in seine schweizweit verteilte Abstimmungszeitung gesteckt hat oder die Schriften, die Economiesuisse in ausgewählten Regionen, etwa in fast allen Kantonen der Romandie, hat verteilen lassen. 
</p><h3>Die Grenze des Geldes </h3><p>Selten hat die Wirtschaft so geklotzt, um eines ihrer Vorhaben durchzubringen. Aber auch hier gilt: Mit Geld kann man vieles, aber nicht alles. Das war schon 2013 bei der Minder-Initiative so. Damals investierte Economiesuisse 40 x mehr als das Initiativkomitee - und fiel dennoch frontal auf die Nase.
</p><p> Wer so viel investiert, muss immense direkte Interessen haben. Und tatsächlich: der Klientel von Economiesuisse winkt ein satter Gewinn in Form von weniger Steuern. Was sind da ein paar Millionen, wenn den in aller Welt verstreuten Aktionären Milliarden verteilt werden können?! 
</p><p>Nur: das Volk ist nicht dumm. Es hat gemerkt, dass es die Zeche zahlen soll. 
</p><p>Gewonnen haben wir allerdings noch nicht. Wir müssen mobilisieren, bis zur letzten Minute! Und können damit auch zeigen: Intelligenz und Gerechtigkeitssinn des Volkes können Goliath zu Fall bringen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4699</guid><pubDate>Fri, 03 Feb 2017 13:46:45 +0100</pubDate><title>Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Vernehmlassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/uebernahme-und-umsetzung-der-verordnung-eu-2016-1624-ueber-die-europaeische-grenz-und-kuestenwache-vernehmlassung</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4697</guid><pubDate>Fri, 03 Feb 2017 11:39:34 +0100</pubDate><title>Beschleunigung Asylverfahren (Neustrukturierung Asylbereich) Plangenehmigungsverfahren, Teilinkraftsetzung Ändrg. AsylG 25/9/15</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/beschleunigung-asylverfahren-neustrukturierung-asylbereich-plangenehmigungsverfahren-teilinkraftsetzung-aendrg-asylg-25-9-15</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4693</guid><pubDate>Thu, 02 Feb 2017 16:22:30 +0100</pubDate><title>Einbürgerungs-Hürden für Kinder der 3. Generation jetzt senken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/einbuergerungs-huerden-fuer-kinder-der-3-generation-jetzt-senken</link><description>Gefordert ist auch der liberale Freisinn</description><content:encoded><![CDATA[<p> Hätten die Stimmberechtigten vor ein paar Wochen abgestimmt, wäre die erleichterte Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration deutlich angenommen worden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Schliesslich sind die Betroffenen als Grosskinder von Zugewanderten hier geboren und damit schon lange Berner, Luzerner, St. Galler oder Schwyzer. Die unsägliche Burka-Kampagne bedroht nun das Selbstverständliche. 
</p><p>Die neuste Umfrage der SRG zeigt zwar nach wie vor eine hohe Zustimmungsrate von 66%. Gegenüber der ersten Umfrage ging der Anteil jener, die bestimmt oder eher Ja stimmen wollen jedoch um 8% zurück. Das dürfte immer noch für ein Volksmehr reichen. Ob jedoch auch eine Mehrheit der Kantone Ja stimmt, ist bei diesem Trend fraglich. 
</p><p>Die Detailauswertung der Umfrage bietet viele interessante Erkenntnisse. Etwa, dass sich der Nein-Anteil bei den Anhängerinnen und Anhängern der FDP gegenüber der ersten Umfrage verdreifacht hat. Hier ist der liberale Freisinn gefordert, diesen Trend zu kehren und der fremdenfeindlichen Kampagne von SVP-Glarner die Stirn zu bieten, so wie es die FDP bereits bei der Durchsetzungsinitiative geschafft hat. 
</p><p>Einhalt gebieten muss sie insbesondere der Argumentation, dass sich der Bund nicht in die Kompetenz der Kantone einmischen dürfe. Denn Fakt ist, dass die Kantone auch bei der erleichterten Einbürgerung für Grosskinder von Zugewanderten angehört werden und Einspruch erheben können. Zudem hat der Bund schon heute Kompetenzen bei der Einbürgerung: nämlich bei den erleichterten Verfahren für ausländische Ehepartnerinnen und -partner. Letzteres zeigt wie absurd die Situation heute ist. Während Ehegattinnen und -gatten von kürzeren Fristen und geringerem administrativen Aufwand und tieferen Kosten profitieren, müssen hier Geborene der dritten Ausländergeneration weiterhin das aufwändige, lange und teure Verfahren durchlaufen. 
</p><p>Es ist Zeit, dass wir für sie die Hürden zur Erlangung des Schweizer Passes senken. Deshalb ein klares Ja zur erleichterten Einbürgerung für Kinder der dritten Generation am 12. Februar. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4692</guid><pubDate>Thu, 02 Feb 2017 15:13:38 +0100</pubDate><title>Bundesrat will Pflegende entlasten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-will-pflegende-entlasten</link><description>Zeichen der Wertschätzung für unbezahlte Sorgearbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat hat die Zeichen der Zeit erkannt und will pflegende und betreuende Angehörige entlasten - finanziell und zeitlich. Der SGB begrüsst dieses wichtige Anliegen und ist gespannt auf die konkrete Vorlage, die bis Ende dieses Jahres zu erwarten ist. </p><p>Menschen in der Schweiz arbeiten mehr Zeit unbezahlt als gegen Bezahlung: 2013 belief sich die unbezahlte Arbeit in der Schweiz auf 8,7 Milliarden Stunden (bezahlt: 7,7 Milliarden Stunden), das BFS schätzt sie auf einen Geldwert von 401 Milliarden Franken - ein unersetzlicher Beitrag an eine funktionierende Wirtschaft. Frauen haben 62% dieses Beitrags geleistet. Hinter diesen Zahlen stehen Geschichten von Menschen, die sich bemühen, Energie und Zeit für die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen aufzubringen, während sie mit der Erwerbsarbeit das eigene und das Familieneinkommen sichern müssen. Stress und Überarbeitung sind die kurzfristigen Folgen, langfristig bedeutet die in unbezahlte statt bezahlte Arbeit investierte Zeit Geldknappheit und Lücken in der Altersvorsorge. 
</p><h3>Entschädigter Urlaub bei Pflege </h3><p>Der Bundesrat will diese Belastungen mit verschiedenen Massnahmen abfedern: Zurzeit können Eltern von kranken Kindern bis zu drei Tage pro Krankheitsfall frei nehmen, um diese zu pflegen. Neu sollen kurzfristige Freistellungen auch bei erwachsenen kranken Familienmitgliedern möglich sein, der Arbeitgeber soll auch hier weiter den Lohn zahlen. Für Kinder mit schweren Erkrankungen oder nach Unfällen will der Bundesrat auch einen längeren Betreuungsurlaub ermöglichen, damit Eltern - insbesondere Mütter - bei solchen Vorkommnissen nicht mehr gezwungen sind, die Erwerbsarbeit aufzugeben. Der Bundesrat verspricht unter anderem eine Variante, die den Lohnausfall analog zur Mutterschaftsversicherung kompensiert. Eine solche Lösung ist zwingend, denn gerade Krankheits- und Unfälle können das Familienportemonnaie stark belasten - Ausfälle werden da existenziell. Ebenso muss der Bundesrat solche bezahlte Betreuungsurlaube resp. vorübergehende Pensenreduktionen (wie sie in Deutschland, Österreich und Frankreich schon gängig sind) auch Menschen ermöglichen, die erwachsene Angehörige pflegen oder betreuen müssen. Gerade die Betreuung von älteren Angehörigen fällt oft in die letzte Phase der Erwerbsbiographie, nach einer Unterbrechung ist ein Wiedereinstieg kaum mehr zu bewerkstelligen. 
</p><h3>Ausweitung der Betreuungsgutschriften </h3><p>Ein Fortschritt ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung des AHV-Gesetzes: Die schon bisher gewährten Betreuungsgutschriften für die Betreuung von Menschen mit mittlerer Hilflosigkeit sollen ausgeweitet werden auf die Betreuung von Verwandten mit leichter Hilflosigkeit, allenfalls sogar auf Konkubinatspaare, die bisher leer ausgingen. Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sind schon jetzt die wichtigste Ursache dafür, dass Frauen und Männer in der AHV annähernd gleichgestellt sind. Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Rente braucht es deshalb eine Stärkung der AHV und die Anerkennung der unbezahlten Arbeit auch in der zweiten Säule. 
</p><h3>Betreuung als Aufgabe des Service public </h3><p>Gespannt ist der SGB auf die Entlastungsangebote, die der Bundesrat zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen vorsieht. Für den SGB liegt dabei weniger der Ausbau der - unbezahlten - Freiwilligenarbeit im Fokus, sondern vielmehr die stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand: Familienergänzende Kinderbetreuung, Betreuungsangebote für alte und kranke Menschen sowie die Gesundheitsversorgung müssen allen Menschen zur Verfügung stehen - zahlbar oder unentgeltlich, in guter Qualität und bedürfnisgerecht. Neben den sinnvollen Ansätzen des Bundesrates zur finanziellen Entlastung der pflegenden und betreuenden Angehörigen erwartet der SGB auch verstärkte Bemühungen zu deren zeitlicher Entlastung. Der Bundesrat muss die Sorge um hilfsbedürftige Menschen als gesellschaftliche anstatt als individuelle Verantwortung verstehen und Care-Dienstleistungen als integralen Teil des Service Publics stärken. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4690</guid><pubDate>Thu, 02 Feb 2017 08:39:57 +0100</pubDate><title>Stress bekämpfen statt multiplizieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-bekaempfen-statt-multiplizieren</link><description>Zwei Ständeräte wollen Freipass für Stress </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Immer mehr Menschen fühlen sich bei der Arbeit gestresst. Und trotzdem wollen die Ständerät/innen Graber und Keller-Sutter in den Dienstleistungsberufen einen Freipass für überlange Arbeitszeiten.</p><p>Eine<a href="http://www.unia.ch/de/aktuell/aktuell/artikel/a/13244/" class="external-link-new-window"> neue Unia-Studie </a>bestätigt es: In den Büro-Berufen nimmt der Stress zu. 15.4% der Befragten fühlen sich bei der Arbeit immer, 54.4% oft gestresst. Nur 6.2% sind nie oder selten gestresst. 58.7% geben "Zeitdruck" als Hauptgrund für diesen Stress an. Es folgen "häufige Unterbrechungen" (46%), "Leistungsdruck" (40.5%), "unklare Anweisungen" (34.3%), "überlange Arbeitstage" (29.9%) und "Arbeiten in der Freizeit" (17.5%). Die Umfrage zeigt zudem, dass in den Betrieben heute noch zu wenig präventiv gegen Stress unternommen wird. Dabei läuft seit 2015 ein sog. Vollzugsschwerpunkt von SECO und Kantonalen Arbeitsinspektoraten. 
</p><h3>Ein Angriff auf jeden dritten Job </h3><p>Besonders pikant: die Umfrage der Unia erfasst auch jene Arbeitnehmenden-Kategorien, die direkt von den Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter betroffen wären, die "leitenden Angestellten" sowie die "FachspezialistInnen" in den Dienstleistungen. Zur Erinnerung: Mit ihren Vorstössen wollen die Ständeräte Graber und Keller-Sutter sowohl die Arbeitszeiterfassung wie auch den materiellen Gesundheitsschutz betreffend Höchstarbeitszeiten, Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot abschaffen. 
</p><p>Der Anteil der Personen mit Tertiärabschluss (Hochschulen und höhere Berufsbildung), die man als "FachspezialistIn" bezeichnen könnte, beträgt ca. 40% der aktiven Bevölkerung. Die "leitenden Arbeitnehmenden" machen ca. 34% der Arbeitnehmenden aus. In der Unia-Umfrage sind ähnliche Werte ermittelt worden. 
</p><h3>Gesundheit - nicht unsere Sorge </h3><p>Der völlige Verzicht auf Arbeitszeiterfassung wird dabei zynisch mit dem Wunsch der Arbeitnehmenden nach Autonomie begründet und als Vertrauensbeweis des Arbeitgebers für die Arbeitnehmenden verkauft. Dabei ist klar: Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit, die Flexibilität ermöglichen und die Gestaltungsautonomie der Menschen nicht beschneiden, sind bereits heute ohne weiteres möglich! Erst per 1.1.2016 wurden die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung dereguliert. Viele Arbeitgeber zeigen sich damit zufrieden. Nur die am stärksten ideologisierten Branchenvertretungen wie Expertsuisse (Verband Wirtschaftsprüfer und Treuhänder) oder die Allianz "Denkplatz Schweiz" (loser Verbund von Versicherungsverband, Treuhand-Verband und ICT-Schweiz) wollen mit ihren extremen Forderungen den Arbeitnehmerschutz weiter aushöhlen. Und foutieren sich dabei um die Gesundheit der Arbeitnehmenden. 
</p><h3>Immerhin: Kommission will vertiefen </h3><p>Der SGB und seine Verbände wehren sich gegen diese Vorhaben, die letztlich zu Gratisarbeit führen. Immerhin: die vorberatende Kommission des Nationalrates hat die beiden Vorstösse nicht einfach durchgewinkt. Sie will die Problematik bis in den Mai vertieft abklären. Der SGB begrüsst diesen Entscheid als erstes Zeichen von Vernunft. Er wird sich auch für bessere Regulierungen im Problembereich "ständige Erreichbarkeit" und im Home-Office einsetzen. Und die Verbände des SGB werden dafür sorgen, dass in den GAV effiziente Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken definiert werden. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4685</guid><pubDate>Tue, 31 Jan 2017 10:34:01 +0100</pubDate><title>Würdiges Leben mit Ergänzungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wuerdiges-leben-mit-ergaenzungsleistungen</link><description>Kein Abbbau bei den EL: Allianz warnt vor drastischen Folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Kein Abbau bei den Ergänzungsleistungen (EL): mit diesem Appell ist heute die breit verankerte "Allianz Ergänzungsleistungen", in welcher Behinderten-, Senioren-, Frauen-, Arbeitnehmenden- und Mieterorganisationen vertreten sind, an die Öffentlichkeit getreten. Die Allianz bekämpft die in der anstehenden Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) vorgesehenen einschneidenden Spar- und Abbaumassnahmen. Der Bundesrat will 300 Millionen Franken einsparen - auf dem Rücken von älteren Menschen und solchen mit Behinderungen. Dem Arbeitgeberverband und einigen bürgerlichen Parteien geht die soziale Härte dieser Abbauvorschläge gar zu wenig weit. Dabei müssen die betroffenen EL-Bezüger/innen bereits heute jeden Franken zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. 
</p><p>Die EL-Allianz fordert die eidgenössischen Räte dazu auf, die seit 2001 unveränderten Mietzinsmaxima endlich anzupassen. Diese decken mit heute Fr. 1'100.- pro Monat für Alleinstehende sowie 1'250.- für Familien und Paare in keiner Weise mehr die im heutigen Wohnungsmarkt zu bezahlenden Mieten ab.
</p><p> Die Allianz wehrt sich gegen die Kürzungen der EL und die strengeren Anspruchsvoraussetzungen, die der Bundesrat in der hängigen Revision des ELG vorschlägt. Sie opponiert vor allem der Senkung der Vermögensfreibeträge, den Einschränkungen bei der Verwendung des Vermögens, den Neuerungen bei der Berücksichtigung des Erwerbseinkommens und dem Abbau bei der Vergütung der Krankenkassenprämien. Diese Vorschläge drangsalieren die Betroffenen. Zudem fordert die Allianz, dass der Betrag für die persönlichen Auslagen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern gesamtschweizerisch auf rund Fr. 500.- pro Monat festgelegt wird. Gefördert werden soll auch das "Wohnen zuhause", was unmittelbar mehr Investitionen der EL verlangt, langfristig sich jedoch aufgrund von weniger Heimeintritten rechnen wird. 
</p><h3>In der "Allianz für Ergänzungsleistungen" sind vertreten: </h3><ul><li><b>Behindertenorganisationen:</b> AGILE.CH / Inclusion Handicap / Procap / Pro Infirmis</li><li><b>Seniorenorganisationen:</b> Avivo / Pro Senectute / SSR / Vasos / GrossmütterRevolution</li><li><b>Frauenorganisationen:</b> Evangelische Frauen / Landfrauenverband</li><li><b>Arbeitnehmendenverbände:</b> SBK / SGB / Travail.Suisse</li><li><b>Mieterverbände:</b> MV </li></ul><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap, 079 714 07 37</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Michel Pillonel, Co-Präsident Schweizerischer Seniorenrat SSR, 079 414 86 10</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4683</guid><pubDate>Mon, 30 Jan 2017 14:06:10 +0100</pubDate><title>Einbürgerung: Der Fall Kopp oder was Wohnsitzfristen auslösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/einbuergerung-der-fall-kopp-oder-was-wohnsitzfristen-ausloesen</link><description>Pendeln – um nicht wieder von vorne beginnen zu müssen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Junge Erwachsene stellt das Einbürgerungsverfahren vor spezielle Probleme: Mit einem Bein in der Ausbildung, mit dem anderen im Beruf, sollen sie vor allem eines: mobil sein. Doch die  langen kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen und das föderalistische Tohuwabohu machen ihnen einen gehörigen Strich durch die Rechnung. Wie zum Beispiel Daniel Kopp.</p><p>Daniel Kopp arbeitet heute als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der ETH Zürich. Anfang 2011 verlegt der Deutsche, seit 21 Jahren in der Schweiz, seinen Wohnsitz berufshalber von Zürich nach Bern. Sein (normales) Einbürgerungsgesuch, schon lange geplant und wegen Aktuellerem stets verschoben, stellt er nach Abwarten der zweijährigen Wohnsitzfrist im Sommer 2013.
</p><p>Nach über zwei Jahren erst (!) beginnt das Prozedere zu rollen. Kopp aber hat inzwischen sein neues berufsbegleitend angepacktes Studium in Bern fertig&nbsp;– und eine neue gute Stelle in Zürich. Nun aber muss er seinen Wohnsitz in Bern behalten. Denn in Zürich müsste er das Einbürgerungsverfahren von vorne starten. Und erst noch zwei Jahre warten, weil dieser Kanton vor dem Einreichen des Gesuchs einen mindestens so langen ununterbrochenen Aufenthalt in einer Zürcher Gemeinde vorschreibt. 
</p><p>Für Kopp folgen mehrere Monate erzwungenes Pendeln von Bern nach Zürich, bis die Einbürgerung  unter Dach und Fach ist: erst nach fast drei Jahren, denn das Gesuch wurde verschlampt. Der "Fall Kopp" illustriert schon beinahe lehrbuchhaft, wie überholt die Vorschriften nach einer langen ununterbrochenen Wohnsitzdauer sind, gerade für junge Einbürgerungswillige am Scheideweg zwischen Ausbildung und Beruf .
</p><h3>Heute hier, morgen dort</h3><p>Jugendliche sollen mobil sein. Sie sind es auch, meistens, und dies unabhängig des Passes. Sie absolvieren eine Ausbildung im Kanton x, eine Weiterbildung im Kanton y und treten ihre erste Ernststelle im Kanton z an. Wenn ausländische Jugendliche sich in dieser Phase gleichzeitig einbürgern lassen wollen, dann macht ihnen gerade diese so gewünschte und nötige berufliche Mobilität einen Strich durch die Rechnung.
</p><h3>Normale Einbürgerung: fernab der jugendlichen Realität</h3><p>Die Verfahren der ordentlichen Einbürgerung dauern lang, in aller Regel klar länger als die der erleichterten Einbürgerung, welche im Schnitt auch schon 1,5 Jahre dauern. Der Vorteil aber der erleichterten Einbürgerung: sie liegt in der Verantwortung des Bundes, die einbürgerungswillige Person bleibt schweizweit mobil. Wer sich erleichtert einbürgern will und gleichzeitig eine bessere Stelle im Kanton nebenan angeboten erhält, muss dann nicht entweder der neuen Stelle entsagen oder das Einbürgerungsprozedere neu starten.
</p><p>Immerhin sechs Kantone, darunter Zürich, schreiben heute bei der normalen Einbürgerung einen ununterbrochenen Aufenthalt von zwei oder drei Jahren vor, um überhaupt ein Gesuch auf Einbürgerung einreichen zu können. Dazu kommt: Die Hälfte der Kantone (AG, BS, GL, JU, LU, NW, SH, TG, TI, VD, ZG, ZH) verlangt nicht nur kantonale Wohnsitzfristen, sondern auch solche in der Einbürgerungsgemeinde. Das sind Stolpersteine und Schikanen für mobile Jugendliche, die sich einbürgern lassen wollen.
</p><h3>Was ist das Problem der Föderalisten?</h3><p>Für Jugendliche der dritten Generation ist das Verfahren der erleichterten Einbürgerung deshalb sehr sinnvoll. Trotzdem wehren sich ein paar trotzige Föderalisten gegen die Vorlage vom 12. Februar. Keiner von ihnen hat protestiert, als die erleichterte Einbürgerung, die immer Sache des Bundes ist, eingeführt worden ist. Sie gilt heute für EhepartnerInnen von SchweizerInnen und deren Kinder.
</p><p>Der Bund konsultiert die Kantone bei der erleichterten Einbürgerung und gesteht ihnen ein Vetorecht zu. Das ist auch in der Vorlage vom 12. Februar enthalten. Deswegen haben die Kantone die Vorlage in der Vernehmlassung denn auch ausdrücklich unterstützt. Also: wo ist das Problem der militanten Föderalisten?
</p><p>Fazit: Das erleichtere Einbürgerungsverfahren ist einfacher, dauert deutlich weniger lang und kostet weniger als das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung. Es behindert die jungen Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation nicht in ihrer beruflichen Mobilität und verursacht den Behörden weniger Aufwand. Auf neudeutsch also eine Win-win-Situation. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4681</guid><pubDate>Thu, 26 Jan 2017 16:47:47 +0100</pubDate><title>USR III: Schweiz darf nicht aus der Champions League absteigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-schweiz-darf-nicht-aus-der-champions-league-absteigen</link><description>Nur ein Nein sichert den Verbleib an der Weltspitze</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Schweiz ist ein Tiefsteuerstandort für Unternehmen. Weitere Senkungen kosten viel und bringen nichts. Sie gefährden stattdessen die Grundlagen unseres Wohlstands. </p><p>Die USR III belastet einen Haushalt mit mindestens 1000 Franken pro Jahr. Die Unternehmen profitieren. Bereits diese Überwälzung der Kosten auf die Arbeitnehmenden zeigt, wie einseitig diese Vorlage ist. Doch auch die Kampagne ist ein Affront für die Arbeitnehmenden. Wenn man Bundesrat Ueli Maurer und den Wirtschaftsverbänden zuhört, sollen plötzlich die Steuern ausschlaggebend sein für unseren Wohlstand. 
</p><p>Dabei weiss jeder, der mit den Branchen in Kontakt ist, dass es fast ausschliesslich die Qualität der Arbeit und die Einsatzbereitschaft der Arbeitnehmenden sind, die zählen. Die Maschinenindustrie beispielsweise kann im Produktewettbewerb mit China und anderen Ländern nur bestehen, wenn sie Maschinen von Top-Qualität mit einem hervorragenden Service liefert. Das ist nur möglich, weil die Schweizer Arbeitskräfte in der weltweiten Champions League-Spitze sind. 
</p><p>In Bezug auf die Unternehmenssteuern gehört die Schweiz schon heute zu den Tiefsteuerstandorten. Deutlich tiefer sind z.B. nur noch Bulgarien, Serbien-Montenegro, Paraguay oder die Vereinigten Arabischen Emirate. All diese Länder schaffen es bestenfalls in eine Regionalliga der Arbeitsqualität. Darum haben sie sich auch nie als Firmenmagnet etablieren können. Weitere Steuersenkungen in der Schweiz sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld. 
</p><p>Für die Firmen hat der Eintritt in unsere Champions League einen Preis. Das sind die Steuern. Ohne Unternehmenssteuern könnten beispielsweise die ausländischen Aktionäre in aller Welt gratis von den Vorteilen der Schweiz profitieren. 
</p><p>Dass das Gerede von der grossen Bedeutung der Steuern für die Firmen falsch ist, zeigt auch ein Vergleich zwischen den Schweizer Kantonen. Zug oder Luzern haben viel tiefere Gewinnsteuern als Zürich. Sie sind von Zürich in weniger als einer Stunde erreichbar. Trotzdem ist Zürich der bedeutendste Firmenstandort der Schweiz. 
</p><p>Die Befürworter der USR III behaupten, dass sich die Steuersenkungen und die neuen Steueroptimierungsmöglichkeiten lohnen werden. Doch die Realität in den Kantonen zeigt das Gegenteil. In Kantonen wie Luzern, Schwyz usw., welche die Unternehmenssteuern vor 5 bis 10 Jahren stark gesenkt haben, reiht sich seither Sparpaket an Sparpaket. Obwohl die Regierungen das Gegenteil versprochen haben. Generelle Gewinnsteuersenkungen führen zu dauerhaften Ausfällen. 
</p><p>Leidtragende sind die Arbeitnehmenden bzw. die Privathaushalte. Das zeigt das Negativbeispiel Luzern. Die Luzerner Sparpakete beinhalteten unter anderem: </p><ul><li>eine Erhöhung der Steuern um mehr als 5 Prozent, wodurch ein durchschnittlicher Haushalt bis zu 500 Fr. mehr Steuern zahlt. Im neusten Sparpaket ist eine weitere Erhöhung der Kantonssteuern von 1.6 auf 1.7 Prozent vorgesehen; </li></ul><ul><li>diverse Kürzungen im Bildungsbereich - also beim Nachwuchs unserer Champions League. Diese gingen so weit, dass die SchülerInnen gegen eine Woche Zwangsferien demonstrierten; </li></ul><ul><li>tiefere Beiträge an Musikschulen, wodurch der Beitrag der Eltern je Kind jährlich um rund 150 Fr. steigt, </li></ul><ul><li>die Schliessung des Fundbüros (Ersatz durch eine Internetplattform). </li></ul><p>Die USR III ist schlecht für die Arbeitnehmenden und somit auch schlecht für die Zukunft unseres Landes. Deshalb braucht es am 12. Februar 2017 ein NEIN. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4680</guid><pubDate>Thu, 26 Jan 2017 14:28:00 +0100</pubDate><title>USR III: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-was-kuemmert-mich-mein-geschwaetz-von-gestern</link><description> Widersprüche und Kehrtwenden von Bundesrat und Kantonen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bundesrat und Kantone behaupten im Abstimmungskampf, die vorliegende Unternehmenssteuerreform III sei ausgewogen. Und sie loben die verschiedenen Steuerspar-Instrumente. Was sie verschweigen: vor nicht langer Zeit redeten viele von ihnen mehrere der nun vorliegenden Massnahmen schlecht oder lehnten sie rundweg ab. Eine kleine Wendehals-Geschichte... </p><p>Praktisch im Wochentakt führt zurzeit Finanzminister Ueli Maurer in seitenlangen Interviews Kampagne für die USR III. Neben der üblichen Augenwischerei, dass sich tiefere Unternehmenssteuern unter dem Strich lohnen würden, und frechen Drohungen, dass er bei einem Nein sofort Sparpakete vorlegen werde, gefällt sich Maurer darin, die Steuerspar-Instrumente zu rühmen. Überraschend ist Letzteres nicht. Denn wir erinnern uns, wie er im April 2016 in einem Interview dreckige Offshore-Geschäfte der Superreichen verteidigte und sagte, dass es diese Möglichkeiten geben müsse. 
</p><p>Interessanter ist aber, dass sich Maurer mit dem Lob der Steuerspar-Vehikel selber widerspricht. So bekämpfte er in der Nationalratsdebatte etwa zu weit gefasste Ermässigungen bei den Kapitalsteuern. Es gäbe keine Verfassungsgrundlage, solche Ermässigungen auch auf Eigenkapital zu gewähren, das auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfalle, sagte er. Mit diesem Argument forderte er den Nationalrat auf, einen entsprechenden Antrag abzulehnen. Vergeblich. Trotzdem stellt Maurer die USR III heute als ausgewogen dar. 
</p><p>Widersprüchlich agiert der Bundesrat auch beim Super-Steuerabzug für Forschung und Entwicklung. Wir wissen: Damit sollen die Firmen den Forschungsaufwand nicht bloss zu 100% abziehen können, sondern zu 150%! Das wäre so, wie wenn Pendler den anderthalbfachen Preis fürs GA oder für die Fahrtkosten in der Steuererklärung abziehen könnten. Im Herbst 2014 war für den Bundesrat klar: "Eine zusätzliche Entlastung über den Aufwand wäre mit hohen Mindereinnahmen verbunden und ist aus Standortsicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig". 
</p><p>Heute sind diese Aussagen Makulatur. Im Bundesbüchlein feiert der Bundesrat den F&amp;E-Mega-Abzug: "So soll ein Anreiz geschaffen werden, zukunftsträchtige Arbeitsplätze in der Schweiz anzusiedeln". Nicht erwähnt wird auch, dass bei der Standortwahl für Forschungsaktivitäten andere Kriterien als der Steuersatz viel entscheidender sind. Etwa das Potenzial einer Region, hoch qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Oder die Nähe zu Universitäten und anderen Forschungsanstalten. 
</p><p>Nicht nur Bundesrat Maurer hat sich in Widersprüche verstrickt. Auch die Kantone vollzogen radikale Kehrtwenden. In der Vernehmlassung lehnten sie die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer ab. Es drohten "dynamische Effekte", welche "sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen zu nicht verkraftbaren Einnahmenausfällen führen" könnten, schrieben sie. Heute loben sie die USR III als "ausgewogen" und behaupten, nur die wenigsten Kantone würden dieses Instrument einführen. Dass mit Zürich, Baselstadt und Zug drei grosse Wirtschaftskantone die Einführung bereits ankündigten, andere bereits nachziehen und die anderen Kantone damit in Zugzwang bringen, wird unter den Teppich gekehrt. 
</p><p>Immerhin stehen die Kantone dazu, dass die USR III zu Steuerausfällen führt. Zahlreiche Kantone haben sie bereits beziffert. Nachzulesen ist das in einer unvollständigen Zusammenstellung auf der <a href="https://www.estv.admin.ch/dam/estv/fr/dokumente/allgemein/Themen/usr-3/USR-III-Kantone.pdf.download.pdf/USR-III-Kantone_de.pdf" class="external-link-new-window">Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung</a>. Insgesamt werden mindestens 3 Mrd. Fr. fehlen. Wer für diese Ausfälle aufkommen muss, wollen sie nicht sagen. Doch auch diese Verschleierungstaktik ist am Erodieren. Auf die Frage, ob er garantieren könne, dass für die Ausfälle nicht die normalen Steuerzahler aufkommen müssen, gab der Genfer Volkswirtschaftsdirektor Pierre Maudet Anfang Woche in einem Interview mit dem Westschweizer Radio eine kurze kleinlaute Antwort: "Nein." Die Stimmberechtigten sind damit gut beraten, diesen Hinweis ernst zu nehmen und ihrerseits am 12. Februar Nein zu sagen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4677</guid><pubDate>Wed, 25 Jan 2017 13:50:16 +0100</pubDate><title>Nein zur USR III: Schweiz landet nicht auf schwarzer Liste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nein-zur-usr-iii-schweiz-landet-nicht-auf-schwarzer-liste</link><description>OECD-Steuerexperte gibt Entwarnung und kritisiert Patentboxen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Auch wenn die Schweizerinnen und Schweizer am 12. Februar Nein zur Unternehmenssteuerreform III sagen, landet die Schweiz nicht auf einer schwarzen Liste der OECD. Der OECD-Steuerbevollmächtigte Pascal Saint-Amans entkräftigt damit eines der Argumente der Befürworter. Gleichzeitig kritisiert er die in der USR III vorgesehenen Patentboxen.</p><p>Im Gegensatz zu dem, was viele Befürworterinnen und Befürworter der Unternehmenssteuerreform III behaupten, würde die Schweiz bei einem Nein zur USR III nicht automatisch auf eine schwarze Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gesetzt, "zumindest nicht sofort". Dies sagt kein geringerer als Pascal Saint-Amans, Direktor des OECD-Zentrums für Steuerpolitik und -verwaltung, der Anti-Steuerflucht-Abteilung der OECD, gegenüber dem Westschweizer Radio RTS. Damit ist das Argument der USR-III-BefürworterInnen hinfällig, gegen die Schweiz würden bei einem Nein automatisch Sanktionen ergriffen.
</p><p>Zwar gab Druck seitens der Europäischen Union und der OECD tatsächlich den Anstoss zur Reform, weil diese die Abschaffung der von ihnen als schädlich betrachteten Steuerprivilegien für Hauptsitze multinationaler Konzerne, Rohstoffhändler und andere vor allem im Ausland tätige Firmen fordern. Doch bei einem Nein am 12. Februar "werden sich die Schweiz und ihre Partner an einen Tisch setzen und diskutieren", die Schweiz jedoch nicht auf eine schwarze Liste kommen, sagt Saint-Amans. Er respektiere das System der direkten Demokratie in der Schweiz und damit auch den Volksentscheid vom 12. Februar. Auch verstehe er, dass es im Schweizer politischen System eine gewisse Zeit dauere, bis Reformen umgesetzt werden könnten. Hingegen kritisiert Saint-Amans die in der USR III vorgesehenen Patentboxen, diese seien "zweifellos nicht die beste Möglichkeit, öffentliche Gelder zu verwenden".
</p><p>Ein Nein zur USR III bedeutet also keineswegs das Ende der Beziehungen zwischen der Schweiz und der OECD. Vielmehr müsste sich das Parlament noch einmal mit der Reform beschäftigen und daraus eine ausgewogene Vorlage zimmern, die zwar die schädlichen Steuerprivilegien abschafft, hingegen ausgewogen finanziert ist. Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrats, welche das Parlament bis zur Unkenntlichkeit verzerrt hat, ging in diese Richtung. Sie wäre damit eine gute Diskussionsgrundlage. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4675</guid><pubDate>Wed, 25 Jan 2017 10:34:34 +0100</pubDate><title>Einbürgerung: Ein Herz für Grosskinder</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/einbuergerung-ein-herz-fuer-grosskinder</link><description>Ja zu einem eigentlich sehr bescheidenen Projekt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Welche Gefühle haben Sie für Ihre Grosseltern? Welche für Ihre Grosskinder? Die Einbürgerungsvorlage vom 12. Februar ist ein sehr bescheidenes Projekt. Fast beschämend bescheiden. Wenn die Grosseltern in die Schweiz kamen, vor langer Zeit, sollen die Enkel neu die Möglichkeit für eine erleichterte Einbürgerung erhalten. Nur am Rande: Auch der Grossvater von Donald Trump kam seinerzeit aus Deutschland in die USA. 
</p><p>Erleichterte Einbürgerung heisst nicht etwa automatische Einbürgerung. Wer erleichtert eingebürgert werden will, muss noch immer alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Es braucht ein Gesuch, die Integration muss gelungen und die Steuern müssen bezahlt sein. Sind diese Voraussetzungen aber erfüllt, dann besteht neu von Bundesrechts wegen ein Anspruch auf Einbürgerung. So wie dies heute beispielsweise für Ehegattinnen oder Ehegatten von Schweizerinnen oder Schweizern gilt. Gibt es einen Grund dafür, die Enkel schlechter zu behandeln als Ehegatten von Schweizerinnen oder Schweizern?
</p><p> Trotzdem erleben wir derzeit, wie ein SVP-Komitee mit Burka-Plakaten gegen die Einbürgerungsvorlage hetzt. Mit dem Inhalt der Abstimmungsvorlage hat die Burka null und nichts zu tun. Die hetzerische Kampagne ist somit auch ein Test dafür, für wie dumm das SVP-Komitee die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verkaufen kann. 
</p><p>Bei der Integration der vor langem hier eingewanderten Menschen ist die Schweiz wirtschaftlich und gesellschaftlich weit fortgeschritten. Es ist Zeit, auch bei der Einbürgerung dieser Realität wieder ein kleines Stück näher zu kommen. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4673</guid><pubDate>Tue, 24 Jan 2017 17:36:30 +0100</pubDate><title>Arbeitszeiterfassung muss bleiben - nicht noch mehr Burnouts! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeiterfassung-muss-bleiben-nicht-noch-mehr-burnouts</link><description>Erstes Zeichen der Vernunft in der WAK-Nationalrat </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die nationalrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat heute beschlossen, die Behandlung der Parlamentarischen Initiativen von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter, welche weitgehende Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung verankern und den materiellen Arbeitnehmerschutz wie Höchst Arbeitszeiten, Nacht und Sonntagsarbeitsverbot abbauen wollten, zu sistieren und die Problematik bis in den Mai vertiefter abzuklären. Der SGB begrüsst diesen Entscheid als erstes Zeichen von Vernunft.
</p><p>Der SGB wird in der so gewonnenen Zeit aufzeigen, dass die beiden Vorschläge den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gravierend abbauen würden. Sie vermehrten Stress, Burn-Out und verunmöglichten die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb noch mehr. Einen solchen Rückfall in andauernde Verfügbarkeit würde der SGB vehement bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4671</guid><pubDate>Fri, 20 Jan 2017 13:47:39 +0100</pubDate><title>Stellungnahme Totalrevision WBF-Verordnung gefährliche Arbeiten für Jugendliche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stellungnahme-totalrevision-wbf-verordnung-gefaehrliche-arbeiten-fuer-jugendliche</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4808</guid><pubDate>Fri, 20 Jan 2017 11:47:00 +0100</pubDate><title>Dossier 119: USR III kostet jeden Haushalt mindestens 1000 Franken pro Jahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dossier-119-usr-iii-kostet-jeden-haushalt-mindestens-1000-franken-pro-jahr</link><description>Enorme Steuerschlupflöcher und Steuerausfälle durch USR III. Avec un résumé en français.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4669</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2017 14:53:01 +0100</pubDate><title>Die USR III würde Frauen aus der Arbeitswelt drängen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-usr-iii-wuerde-frauen-aus-der-arbeitswelt-draengen</link><description>Spardruck bei der öffentlichen Hand trifft vor allem Frauen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein Ja zur USR III würde uns Steuerausfälle von mindestens 3 Mrd. Fr. jährlich bescheren. Profitieren würden reiche AktionärInnen, die Zeche bezahlte die Schweizer Bevölkerung. Besonders betroffen wären Frauen. </p><p>Schon heute sind Sparmassnahmen bei der öffentlichen Hand gang und gäbe, die USR III würde die Situation massiv verschärfen. Wenn die öffentliche Hand spart, trifft dies die Frauen spezifisch. Zunächst als Arbeitnehmerinnen im Dienstleistungssektor: Im Gesundheitsbereich beträgt der Frauenanteil 72%, fast 74% der Lehrpersonen in der obligatorischen Schule sind weiblich und beim Kitapersonal beträgt ihr Anteil gar 92%. Die USR III zwänge Gemeinden und Kantone zu Abbaumassnahmen, die in Bildung, Betreuungsinstitutionen und Gesundheitswesen einschneidende Konsequenzen hätten. Statt wie von den Befürwortern versprochen die Stellen zu erhalten, würden im Service Public Stellen abgebaut. Wer seine Stelle behält, sähe sich mit schlechteren Arbeitsbedingungen konfrontiert: grösserer Stress, höherer Zeitdruck, mehr Arbeit auf Abruf, und dies womöglich zu schlechterem Lohn. Care-Berufe werden so zunehmend unattraktiv - ein schlechtes Signal in Zeiten des Fachkräftemangels. 
</p><h3>Mütter: besonders betroffen </h3><p>Die USR III hätte nicht nur verheerende Folgen für die Angestellten, sondern für alle, die auf den Service Public angewiesen sind - aber auch hier wären Frauen wegen der ungleichen Verteilung der Familienarbeit besonders stark betroffen. Führen beispielsweise Sparmassnahmen in öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen zu kürzeren Öffnungszeiten und schlechterer Ferienabdeckung, drängt dies voraussichtlich viele Mütter aus dem Erwerbsleben. Insbesondere, wenn wegen tieferer Kostenübernahme durch die öffentliche Hand die Elternbeiträge steigen und sich viele Eltern die Kita nicht mehr leisten können oder wollen. Abbaubedingte Qualitätseinbussen würden das Vertrauen in die Kinderbetreuung unterminieren, z.B. wenn weniger Erwachsene zu mehr Kindern schauen und vermehrt Praktikantinnen statt qualifiziertes Personal diese Arbeit übernähmen. 
</p><h3>Zwangsferien für Kinder - und wer betreut sie in dieser Zeit? </h3><p>Ähnliche Probleme sind in der schulischen Bildung und Betreuung zu befürchten. Grössere Klassen bedeuten auch, dass die SchülerInnen mehr Unterstützung von ihren Eltern brauchen. Nicht alle Familien können dies leisten. Die Chancengleichheit aller Kinder würde noch mehr in Frage gestellt. Massnahmen wie die Luzerner Zwangsferien führen nicht nur zu Lohneinbussen für die Lehrkräfte, sondern auch zu Betreuungsengpässen bei den Eltern. Ob die öffentliche Hand eine zahlbare Ferienbetreuung anbieten könnte, ist bei einer Annahme der USR III fraglich. 
</p><h3>Mehr private Pflege - und wer betreut dann die Kranken? </h3><p>Besonders fatal sind Sparmassnahmen im Gesundheitswesen. Die Annahme der USR III birgt das Risiko einer Zweiklassenmedizin, in der nur noch optimale Pflege in Anspruch nehmen kann, wer die finanziellen Mittel dazu hat - bei der heutigen Ressourcenverteilung mehr Männer als Frauen. Ein grosser Teil der Pflege und Betreuung kranker und alter Menschen würde ins Private zurückgedrängt. Traditionellerweise sind es die Frauen, die in diese Lücke springen, zulasten ihrer eigenen finanziellen Absicherung. Dies bedeutete eine Verschärfung der Altersarmut von Frauen. 
</p><p>Wer die negativen und asozialen Folgen der USRIII verhindern will, muss am 12. Februar Nein stimmen - für die Allgemeinheit und für die Frauen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4667</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2017 09:31:56 +0100</pubDate><title>USR III belastet jeden Haushalt mit mindestens 1000 Franken pro Jahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/usr-iii-belastet-jeden-haushalt-mit-mindestens-1000-franken-pro-jahr</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Unternehmenssteuerreform III verursacht unbestrittenermassen sehr hohe Steuerausfälle. Der Bundesrat bestätigt mittlerweile Ausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden von mindestens 3 Mrd. Franken. Diese Schätzung ist zu tief angesetzt. So sind etwa die Ausfälle in bedeutenden Kantonen wie Zug und Aargau darin noch nicht enthalten. Zudem werden das Missbrauchspotenzial und die Ausfälle bei den neuen USR III-Steuersparinstrumenten unterschätzt. Der 150%-Abzug für Forschung und Entwicklung, die Patentbox oder die zinsbereinigte Gewinnsteuer werden Ausfälle von mehreren Hundert Millionen Franken verursachen. Dies zeigt eine vertiefte Analyse dieser Steuersparinstrumente durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Die Ausfälle aus den Unternehmenssteuern dürften sich deshalb rasch auf jährlich 4 Mrd. Fr. belaufen. Pro Haushalt sind das konservativ geschätzt durchschnittlich mindestens 1000 Franken pro Jahr. 
</p><p>Diesen Betrag müssen die Privathaushalte ausgleichen, sei es über steigende Steuern oder Gebühren, sei es über Sparpakete von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Spardruck ist dort verbreitet bereits sehr gross. Deshalb bekämpfen die Arbeitnehmenden-Organisationen der öffentlichen Hand die USR III. Deren VerteterInnen zeigten an der Medienkonferenz auf, dass alle Bereiche der staatlichen Tätigkeit betroffen sind: Vom Gesundheitswesen, über die Schulen, die Polizei, den öffentlichen Verkehr, die Kulturangebote (Orchester und Theater) bis zur allgemeinen Verwaltung. Die breite Bevölkerung muss sich mit weniger und schlechteren Dienstleistungen begnügen. Und für die Angestellten bringt der Spardruck schlechtere Arbeitsbedingungen. Unter dem Slogan <a href="http://hierwirdseng.strikingly.com/" class="external-link-new-window">www.hier-wirds-eng.ch</a> kämpfen die Personalverbände des öffentlichen Dienstes deshalb für ein deutliches Nein zur USR III am 12. Februar.
</p><p> Der <b>Allianz der Arbeitnehmenden-Organisationen des öffentlichen Dienstes gegen die USR III</b> gehören folgende Organisationen an: Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, Personalverband des Bundes PVB, Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Plegefachmänner SBK, Schweiz. Gewerkschaftsbund SGB, Schweizerischer Musikerverband SMV, Schweizerischer Musikpädagogischer Verband SMPV, Syndicat des enseignants romands SER, Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Verband schweizerischer Polizei-Beamter VSPB, Öffentliches Personal Schweiz ZV 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 01</li><li>Cora Antonioli, Landesvorstand Verband des Personals öffent. Dienste VPOD, 078 677 99 32</li><li> Urs Stauffer, Präsident ZV öffentliches Personal Schweiz, Leiter Steueramt Biel, 079 375 16 57</li><li> Max Hofmann, Generalsekretär des Verbandes Schweizer. Polizei-Beamter, 076 381 44 64</li><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4660</guid><pubDate>Mon, 16 Jan 2017 13:09:18 +0100</pubDate><title>Änderung der Verordnung über die Prämienregionen: Vernehmlassungsantwort</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aenderung-der-verordnung-ueber-die-praemienregionen-vernehmlassungsantwort</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4658</guid><pubDate>Fri, 13 Jan 2017 16:46:11 +0100</pubDate><title>Destruktive Rentenpolitik auf dem Buckel der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/destruktive-rentenpolitik-auf-dem-buckel-der-arbeitnehmenden</link><description>Nationalratskommission zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Kommission für Soziales und Gesundheit des Nationalrates (SGK) erkennt die Zeichen der Zeit nicht. Sie hält mit einer knappen Mehrheit an ihrem Konzept "länger arbeiten, viel mehr einbezahlen und trotzdem ein unsicheres Rentenniveau" fest. Dies obschon der Ständerat Vorschläge für eine durchdachte Rentenrevision beschlossen hatte.
</p><p>Die Mehrheit der SGK-N hat es erneut verpasst für Lösungen einzustehen, die zu einem sicheren Renteneinkommen führen und die für die breite Bevölkerung finanziell tragbar sind. Stattdessen setzt die Mehrheit der Kommission weiterhin auf einen massiven Ausbau der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Beiträge für die Pensionskassen würden sich für die tiefen Einkommen nahezu verdreifachen. Damit verbunden: Happige Netto-Lohneinbussen. Und dies zu einer Zeit wo das Kapitaldeckungssystem der zweiten Säule in der Krise steckt. Denn trotz der viel höheren Pensionskassen-Beiträge gerät das Rentenniveau ins Rutschen, weil die Verzinsung der angesparten Gelder immer tiefer ausfällt und der Mindestumwandlungssatz sinkt.
</p><p>Stark spüren gerade die Frauen die Lohneinbussen, denn sie haben i.d.R. tiefere Löhne. Trotzdem ist ihre Aussicht auf eine ausreichende und stabile Rente mager. Besonders störend ist es bei den Frauen ab 60. Sie sind die ersten, die von der raschen Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 betroffen wären. Und gerade sie hätten vom Ausbau der zweiten Säule ausser Kosten nur Brosamen. Für sie ist die vom Ständerat beschlossene Aufstockung der AHV-Renten essentiell.
</p><p>Keinen Ausgleich für die Rentenverschlechterungen stellt zudem die von der Kommission vorgeschlagene Förderung der frühzeitigen Pensionierung für Leute mit Tiefsteinkommen dar. Die Voraussetzungen sind derart restriktiv, dass nur einzelne wenige Personen davon profitieren können. Dass die Kommission gleichzeitig auf der automatischen Rentenaltererhöhung auf 67 beharrt, zeigt wie konzeptlos agiert wird.
</p><p>Der Nationalrat ist gut beraten in der Frühjahrssession vom Kommissionskurs abzurücken und auf die Beschlüsse des Ständerats einzuschwenken. In der Form der SGK-N hat die Altersvorsorge 2020 vor dem Volk wenig Chancen. Denn für die Arbeitnehmenden ist sie so unter dem Strich negativ. Der SGB wird nach der Schlussabstimmung im Parlament am 24. März über die Altersvorsorge 2020 befinden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4656</guid><pubDate>Thu, 12 Jan 2017 11:38:45 +0100</pubDate><title>Erleichterte Einbürgerung: Ein Ja des gesunden Menschenverstandes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/erleichterte-einbuergerung-ein-ja-des-gesunden-menschenverstandes</link><description>Weniger Bürokratie, wenn der Klubkamerad Schweizer werden will</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Junge Ausländer/innen, die in 3. Generation in der Schweiz leben und die hier integriert sind, sollen sich leichter einbürgern können. Das ist und bleibt nichts wie normal, auch wenn jetzt ein Glarner auftaucht und die Vorlage unter der Gürtellinie bekämpft. </p><p>Ihre Grosseltern sind eingewandert, ihre Eltern hier aufgewachsen. Sie selbst gehen oder gingen hier in die Schule, sprechen die hiesige Sprache, schiessen Tore für den örtlichen FC, hören im Club die gleichen Hits und bilden sich beim Schreiner nebenan oder in der Fachhochschule weiter. Sie sind also gut integriert. Was sie jedoch nicht haben: den Pass mit dem weissen Kreuz im roten Feld. Das Parlament will nun diesen Jugendlichen bis zum Alter von 25 Jahren eine erleichterte Einbürgerung gewähren. Eigentlich nichts wie normal und keine heisse Sache. 
</p><p>Eine erleichterte Einbürgerung besteht lediglich in einem vereinfachten Verfahren. Dieses dauert weniger lang und kostet weniger als die ordentliche Einbürgerung. Es entspricht dem Modell, nach welchem sich seit Jahren schon die Ehepartner/innen von Schweizer Staatsangehörigen einbürgern können. Die Jugendlichen, die sich so einbürgern lassen wollen, müssen also ein Gesuch stellen, müssen definierte Bedingungen erfüllen, integriert sein und unsere Grundwerte teilen. 
</p><p>Was also, bitte sehr, gibt es da noch zu diskutieren? 
</p><p>Lange gab es auch nichts zu diskutieren. Es war still um die Vorlage, an der das Parlament mehrere Jahre herumgefeilt hatte. Ein Zeichen dafür, dass hier der gesunde Menschenverstand zu einem längst fälligen, aber unspektakulären Vorschlag gefunden hatte. Nun aber lanciert der Glarner aus dem aargauischen Oberwil-Lieli eine Burka-Plakatkampagne gegen die Vorlage. Das ist, in der Hoffnung, viel Staub aufzuwirbeln, so schrill und realitätsfern, dass wir dem Herrn nicht den Gefallen tun, auf diese allerunterste Schublade der Provokation abzusteigen. Eines nur: Der Herr Glarner wünscht sich auf seiner Homepage: "Herr, gib mir die Kraft, das zu ändern, was ich ändern kann, gib mir die Gelassenheit, das zu ertragen, was ich nicht ändern kann und gib mir die Weisheit, das Eine vom Andern zu unterscheiden." Wir bitten heute den Herrn (nicht den in Oberwil-Lieli, sondern den im Himmel oberhalb Oberwil-Lieli): Wo du ihm schon die Weisheit verweigert hast, dann gewähre ihm doch grosszügig Gelassenheit. 
</p><p>Neu bemängeln ein paar föderalistische Nörgler, dass die erleichterte Einbürgerung für die dritte Generation Aufgabe des Bundes sei, die Kantone würden ausgegrenzt. Ihnen wollen wir doch entgegnen, dass die Kantone sich weiterhin zu jedem Fall äussern können. 
</p><p>Bleibt die Frage, wieviel Jugendliche von der Vorlage betroffen sind. Das Staatssekretariat für Migration hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben. Dieser zufolge sind es nicht ganz 50'000. Zum Vergleich: die Schweiz hat über 8 Mio. Einwohner/innen, davon sind über 2 Mio. Ausländer/innen. Betroffen sind also gerade mal 2,5 % (!) der hier lebenden Ausländer/innen. Die am stärksten vertretene Nationalität ist Italien (58 %), gefolgt von der Türkei (9 %) und Spanien (7 %). 
</p><p>Knapp die Hälfte dieser 50'000 Jugendlichen erfüllen heute bereits die Bedingung von mindestens fünf in der Schweiz verbrachten Schuljahren. Für die Jüngeren rechnet die Studie damit, dass künftig pro Jahr 2300 Jugendliche ein Gesuch auf erleichterte Einbürgerung stellen können. 
</p><p><b>Fazit:</b> Die Vorlage ermöglicht Jugendlichen, die sich längst als Hiesige fühlen, ein bisschen bürokratischen Hürdenabbau, wenn sie sich einbürgern wollen. Ein Ja dazu ist Ausdruck des gesunden Menschenverstandes. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4654</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2017 17:10:37 +0100</pubDate><title>Digitalisierung ja, aber nicht ohne Schutz für Arbeitnehmende </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/digitalisierung-ja-aber-nicht-ohne-schutz-fuer-arbeitnehmende</link><description>Der SGB zum bundesrätlichen Bericht</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat mittels Strategiepapieren einen ganzheitlichen Umgang mit der Digitalisierung entwickeln will. Der heute publizierte Bericht analysiert wettbewerbsrechtliche Aspekte zwischen Anbietern von digitalen und traditionellen Angeboten im Allgemeinen und im Speziellen für das Taxi-Gewerbe. Der Bundesrat schlägt dabei vor, Regelungen, welche für die traditionelle Wirtschaft gelten, zugunsten der digitalen Anbieter der gleichen Dienste (z.B. für den Taxi-Vermittlungsdienst Uber) zu ändern. Dabei droht ein Abbau an Arbeitsschutz-Bestimmungen. 
</p><p>Reformen zur Förderung der Digitalisierung dürfen nicht dafür missbraucht werden, um die Arbeitsbedingungen der Angestellten zu verschlechtern. So will etwa ein parlamentarischer Vorstoss von Nationalrat Nantermond die Fahrtenschreiber für Uber-FahrerInnen abschaffen. Damit wäre keine Kontrolle mehr möglich, wie lange die FahrerInnen bereits unterwegs sind - und ob sie wegen Übermüdung womöglich sich, ihre Passagiere und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Das ist inakzeptabel! 
</p><p>Bei der Prüfung, wo die Gesetzgebung die Digitalisierung behindert, ist u.a. auch das Wohl der Arbeitnehmenden und die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit im Auge zu behalten. Der SGB verlangt vom Bundesrat, die Gewerkschaften konsequent in die entsprechenden Analysen einzubeziehen. 
</p><p>Weiter suggeriert der Bundesrat Flexibilität bei der Anwendung von bestehenden Regulierungen auf die "Sharing Economy". Für den SGB ist klar: Die Regeln hinsichtlich branchen- und ortsüblichen Arbeitsbedingungen, Löhnen, Sozialversicherungen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit müssen für alle Arbeitgeber gelten, egal, ob sie ihre Dienstleistungen mittels digitaler oder traditioneller Systeme anbieten. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4652</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2017 14:48:18 +0100</pubDate><title>121a: Arbeitslosenvorrang konsequent umsetzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/121a-arbeitslosenvorrang-konsequent-umsetzen</link><description>SGB-Vorstand bezieht Position</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat an seiner Vorstandssitzung vom 11. Januar den vom Parlament im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossenen Arbeitslosenvorrang diskutiert. Er befürwortet diese Massnahme. Sie muss jetzt aber konsequent umgesetzt werden, damit die Arbeitslosen künftig rascher eine Stelle finden - unabhängig von der Farbe ihres Passes. 
</p><p>Zahlreiche Probleme im Arbeitsmarkt bleiben damit aber vorläufig nicht gelöst. Für langjährige ältere Arbeitnehmende braucht es einen besseren Kündigungsschutz. Ausserdem wurden die Bestimmungen zum Schutz vor Lohndumping nicht genügend verschärft. Die Anhebung der Sanktionen von 5000 auf 30000 Fr. sowie die erleichterte Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen sind zwar positiv, reichen aber nicht, um flächendeckend durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Der Bund muss dazu die Hürden bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen senken. Es braucht mehr Kontrollen. Und bei offensichtlichen Missbräuchen müssen die Kantone konsequent Arbeitsunterbrüche verfügen. 
</p><p>Der SGB-Vorstand begrüsst, dass mit den Beschlüssen des Parlaments die bilateralen Verträge erhalten und keine neuen Diskriminierungen von Arbeitnehmenden eingeführt werden. In der Diskussion wurde festgehalten, dass stabile Beziehungen zur EU, dem grössten Wirtschaftspartner der Schweiz, für die Arbeitnehmenden von grösster Bedeutung sind. Ausserdem ist es für die Arbeitnehmenden wichtig, dass keine Kontingente eingeführt werden. Denn das frühere Kontingentssystem war schlecht, führte zu viel Schwarzarbeit und starkem Druck auf die Löhne. Der Vorstand betont zudem, dass der Arbeitslosenvorrang auch für Grenzgänger gelten muss. 
</p><p>Aus aktuellem Anlass hat der SGB-Vorstand auch den Abbau bei den Poststellen behandelt. Nicht nur der digitale Umbau, sondern auch das Profitstreben der Post treibt den Abbau bei den Dienstleistungen voran. Der SGB-Vorstand unterstützt die zuständige Gewerkschaft Syndicom bei der Verteidigung der postalischen Dienstleistungen. Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass bei allen bundesnahen Unternehmen - nicht nur bei der Post - wieder das Dienstleistungsverständnis ins Zentrum gesetzt wird. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4649</guid><pubDate>Mon, 09 Jan 2017 14:55:39 +0100</pubDate><title>Neues Unterhaltsrecht: halbherzige Verbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/neues-unterhaltsrecht-halbherzige-verbesserungen</link><description>Mütter und Kinder nach wie vor benachteiligt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Seit dem 1.1.2017 ist ein neues Unterhaltsrecht in Kraft. Es bringt zwar ein paar Verbesserungen, kommt jedoch nicht über Symptombekämpfung hinaus. </p><p>Kinder brauchen finanzielle Sicherheit, Betreuung und verlässliche Bezugspersonen. Dafür sind die Eltern verantwortlich - auch wenn sie sich getrennt haben. Trotzdem ist eine solche Trennung für Kinder immer noch ein grosses Armutsrisiko: Die Armutsquote von Einelternfamilien liegt bei fast 15%, gut ein Viertel der Einelternfamilien sind armutsgefährdet. Bei der Gesamtbevölkerung betragen diese Werte 6.6, resp. 13.5% (vgl. Armut und materielle Entbehrung von Kindern. Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) 2014, BFS 2016). 
</p><p>Um diesen Missstand zu beheben, wollte das Justizdepartement das Unterhaltsrecht gemeinsam mit dem Sorgerecht revidieren. Es sollte nicht soweit kommen, unter Druck von Männer- und Väterorganisationen hat es das Sorgerecht bevorzugt behandelt. Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit dem 1. Juli 2014 auch bei geschiedenen und unverheirateten Eltern der Regelfall. 
</p><h3>Finanzielle Sicherheit und stabile Betreuung als Anspruch des Kindes </h3><p>Zweieinhalb Jahre später ist nun auch ein neues Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Es soll den Anspruch von Kindern auf finanzielle Sicherheit und eine stabile Betreuung verbessern, und dies unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder waren. Neu gilt die Betreuung als Anspruch des Kindes und somit als Teil des Kindesunterhalts. Damit anerkennt das revidierte Recht, dass Kinder neben finanzieller Sicherheit, die ihnen Ernährung, Kleider und ein Dach über dem Kopf garantiert, auch auf eine stabile Betreuung angewiesen sind. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt (also meist die Mutter, seltener der Vater), auf einen Teil seines Einkommens verzichten muss, um diese Betreuung zu gewährleisten, steht ihm dafür eine Kompensation zu. Dieser sogenannte Betreuungsunterhalt ist Teil des Kindesunterhalts und nicht des nachehelichen Unterhalts (der entsprechend gekürzt wird), er wird also unabhängig davon ausgerichtet, ob die Kindseltern verheiratet waren oder nicht. Dies schafft Rechtsgleichheit für alle Kinder und Mütter. Insbesondere Mütter, die eine neue Beziehung eingehen, behalten dadurch ihr Recht auf eine Entschädigung für das entgangene Einkommen. Und das ist richtig. Denn die Eltern müssen eine stabile und verlässliche Betreuung der Kinder garantieren. 
</p><p>Weitere Verbesserungen werden folgen: So soll eine Vereinheitlichung der Inkassohilfe, also der staatlichen Hilfe, wenn der zahlungspflichtige Partner seiner Pflicht nicht nachkommt, über die Kantone hinweg dafür sorgen, dass Einelternfamilien nicht nur Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil haben, sondern diesen effektiv auch ausbezahlt bekommen. 
</p><h3>Mütter müssen ausbaden </h3><p>Diese Bemühungen können helfen, das Armutsrisiko von Einelternfamilien zu senken. Sie reichen jedoch nicht, denn in entscheidenden Punkten ist das neue Gesetz mangelhaft. Stossend ist vor allem, dass weiterhin die Einelternfamilien - also normalerweise Mutter und Kind(er) - das finanzielle Risiko einer Scheidung tragen. Reicht das Familieneinkommen nach der Scheidung nicht für zwei Haushalte, bleibt dem Unterhaltspflichtigen - also meist dem Vater - das Existenzminimum. Die Unterhaltsbeiträge berechnen sich nach seinen finanziellen Möglichkeiten und können dementsprechend tief sein - oft zu tief, um das Existenzminimum von Mutter und Kindern zu decken. Die Mutter muss sich als Folge an die Sozialhilfe wenden, nicht der Vater. Die Mutter muss die Sozialhilfeleistungen allenfalls zurückzahlen, wenn sich ihre finanziellen Möglichkeiten verbessern, nicht der Vater. Und die Mutter ohne Schweizer Pass muss allenfalls als Konsequenz auf das Schweizer Bürgerrecht verzichten, nicht der Vater. Das Manko, der Fehlbetrag in der Familienkasse, wird also nicht geteilt, sondern allein von der Mutter getragen - mit entsprechenden Auswirkungen auch auf die gemeinsamen Kinder. Dabei war just das auch vom CEDAW-Ausschuss (UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau) und vom Bundesgericht angeprangerte Unrecht der fehlenden Mankoteilung ein wesentlicher Auslöser der Gesetzesrevision. Grund für den andauernden Missstand ist wie so oft der heilige Föderalismus. Die Sozialhilfe liege in der Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden, die schweizweite Umsetzung einer Mankoteilung sei deshalb zu kompliziert und bedinge eine Verfassungsänderung, entschuldigte sich der Bundesrat. 
</p><h3>Arbeit gleichmässig auf Frauen und Männer verteilen </h3><p>Ebenfalls mit Hinweis auf eine dafür nötige Verfassungsänderung wurde der in der Vernehmlassung auch vom SGB geäusserte Vorschlag eines Mindestunterhalts (in Höhe der maximalen einfachen Waisenrente), der jedem Kind zustünde, nicht befolgt: So bekommt ein Kind nach wie vor nur, was ihm der Vater zahlen kann, und nicht, was es fürs Leben braucht. Immerhin wird bei Scheidungen neu nicht nur der Unterhaltsbetrag festgehalten, sondern auch der notwendige Betrag, um den gebührenden Unterhalt des Kindes zu decken. Dies erlaubt es, den Unterhaltsbetrag zu ändern, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Vaters verbessern. Abgeschafft wurde auch die Unterstützungspflicht für die Verwandten des betreuenden Elternteils. Und nicht zuletzt gibt es neu ein separates Sozialhilfedossier für Kinder, damit der Elternteil nur noch die Sozialhilfeleistungen zurückzahlen muss, die er für sich selber bezogen hat. 
</p><p>Das erleichtert die Situation der Einelternfamilien - ist jedoch letztendlich Symptombekämpfung. Damit Scheidungen zukünftig nicht mehr zu Katastrophen führen, braucht es ein breites Umdenken: Ebenso wie das finanzielle Risiko einer Scheidung müssen die unbezahlte und die bezahlte Arbeit gleichmässig auf Männer und Frauen verteilt werden. Frauen und Männer müssen schon vor einer Trennung je die Verantwortung für die Familienfinanzen und die stabile Beziehung zu ihren Kindern übernehmen. Erst dann werden sie auch nach einer Trennung gemeinsam für die Kinder sorgen können. Die alternierende Obhut nach der Scheidung, die neu auch gegen den Willen eines Elternteils geprüft werden muss, kann erst funktionieren, wenn die Verantwortung schon während der Ehe gleichmässig verteilt ist. Die Politik muss für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4647</guid><pubDate>Wed, 04 Jan 2017 15:05:41 +0100</pubDate><title>Sozialversicherungen 2017: Was ändert sich?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialversicherungen-2017-was-aendert-sich</link><description>Eine Übersicht des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das neue Jahr bringt einige Veränderungen in den Sozialversicherungen mit sich. Wir fassen hier die wichtigsten Anpassungen zusammen, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen. </p><h3>AHV/IV </h3><p>2017 werden die AHV- und IV-Renten auf dem gleichen Stand wie 2016 und 2015 bleiben. Die minimale AHV-Rente beträgt weiterhin Fr. 1175 im Monat, die maximale Rente Fr. 2350 (bei vollständiger Beitragsdauer). Alle Leistungen und Beiträge, die sich auf die AHV-Rente abstützen - auch bei den EL oder in 2. Säule - bleiben ebenfalls unverändert. Anders als in der Vergangenheit werden die Renten nicht wie üblich im 2-Jahres-Rhythmus der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. Begründung: die negative Teuerung und die schwache Lohnentwicklung. Dies ist in der Geschichte der AHV einmalig und führt zu einer sinkenden Ersatzquote für künftige RentnerInnen. Die AHV-Rente wird so einen kleineren Teil des letzten Lohnes abdecken. Auch die aktuellen Rentenbezüger spüren dieses Einfrieren der Renten stark. Da die steigenden Krankenkassenprämien bei der Teuerungsberechnung nicht berücksichtigt werden, bleibt nach Abzug der Wohn- und Gesundheitskosten immer weniger zum Leben. 
</p><p>2017 entfällt die Pflicht für die Ausgleichskassen und für die Arbeitgeber, den neu angestellten Mitarbeitenden einen Versicherungsausweis auszuhändigen. Damit verlieren die Arbeitnehmenden leider den Beweis, dass bei Stellenantritt die Anmeldung bei der AHV stattgefunden hat. Sie tun also gut daran, einen solchen Ausweis selber bei der Ausgleichskasse zu bestellen und sporadisch zu kontrollieren, ob die entsprechenden AHV-Beiträge vom Arbeitgeber einbezahlt worden sind. 
</p><h3>Berufliche Vorsorge </h3><p>Das Altersguthaben wird voraussichtlich im 2017 noch schlechter verzinst werden als in den Vorjahren. Der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird 2017 von 1,25% auf 1% gesenkt. Das ist der tiefste Wert seit Einführung der obligatorischen 2. Säule vor 32 Jahren. 
</p><p><b>Vorsorgeausgleich bei Scheidung </b></p><p>Veränderungen im Vorsorgeausgleich gibt es bei Scheidung. Grundsätzlich gilt immer noch, dass das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben hälftig unter den Eheleuten geteilt wird. Als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung der Teilung gilt aber neu die Einleitung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahrens. Künftig soll die Teilung auch stattfinden, wenn der verpflichtende Ehepartner bereits pensioniert ist oder eine IV-Rente bezieht. In solchen Fällen kann auch die vorhandene Rente geteilt und in eine lebenslange Rente für den berechtigten Ehepartner umgerechnet werden. 
</p><p>Die Pensionskassen und die Freizügigkeitsstiftungen werden ab 2017 verpflichtet, der Zentralstelle 2. Säule jährlich alle Kontoinhaber zu melden. Damit können die Scheidungsgerichte kontrollieren, dass der Teilung keine Guthaben entzogen werden. Wer bei einer Scheidung ein Pensionskassenguthaben erhält, selber aber keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann das Guthaben neu bei Pensionierung von der Stiftung Auffangeinrichtung in eine Rente umwandeln lassen. 
</p><p>Die Anpassungen beim Vorsorgeausgleich beinhalten auch eine Rückwirkungsklausel, die sich in erster Linie an geschiedene Witwen richtet. Diese können bis Ende 2017 unter bestimmten Voraussetzungen beim Scheidungsgericht den Antrag auf die Neuberechnung der Teilung stellen. 
</p><p><b>Wahl der Anlagestrategie </b></p><p>Per Mitte 2017 tritt die Revision über die individuelle Wahl der Anlagestrategie über die Pensionskassengelder in Kraft. Pensionskassen, die ausschliesslich Löhne über Fr. 127'000 versichern, dürfen das Anlagerisiko komplett auf die Versicherten übertragen. Im Falle einer schlechten Renditeentwicklung kann der Versicherte beim Pensionskassenaustritt oder im Vorsorgefall mitunter sogar ein tieferes Altersguthaben vorfinden als sein eingebrachtes Guthaben. Ein weiterer Aspekt dieser Revision ist die Beschränkung des Rentenbezugs. Bei Pensionierung oder im Todesfall und bei Invalidität ist nur der Kapitalbezug möglich. 
</p><h3>Unfallversicherung </h3><p>Mit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) wird Klarheit bezüglich Beginn und Ende des Versicherungsschutzes geschaffen: Die Deckung der obligatorischen Unfallversicherung beginnt immer am ersten Tag eines Arbeitsverhältnisses, auch wenn dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Sie endet immer am 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Nachdeckung dauert also einen ganzen Monat an. Im Anschluss kann eine Abredeversicherung für 6 Monate abgeschlossen werden. 
</p><p><b>Kürzung der UV-Renten nach Erreichen des AHV-Alters</b></p><p>Wer eine Rente der Unfallversicherung erhält und das AHV-Alter erreicht, muss künftig eine Kürzung der UV-Rente hinnehmen. Der Gesetzgeber wollte damit die Rentenansprüche der Unfallinvaliden an jene der Altersvorsorge angleichen. Die Kürzung erfolgt aber nur, sofern der Versicherte zum Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre alt war. Bei einem Invaliditätsgrad unter 40% erfolgt die Kürzung um 1% für jedes Jahr, welches die versicherte Person im Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre war, somit um maximal 20%. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40%, ist die Kürzung doppelt so hoch, beträgt also maximal 40%. Einem Arbeitnehmer, der mit 56 verunfallt und zu 50% invalid wird, wird mit 65 die UV-Rente folglich um 22% gekürzt. Diese Kürzungen erfolgen jedoch erst bei Versicherten, die das AHV-Alter ab 2025 erreichen und vorerst zu reduzierten Sätzen. Die volle Kürzung erfolgt erst ab 2029. 
</p><p>Die im Rahmen eines runden Tisches beschlossene Verbesserung der <b>sozialen Absicherung für Asbestopfer </b>wird rasch umgesetzt: Ab 2017 wird die Integritätsentschädigung bei einem Mesotheliom oder anderen Tumoren mit kurzer Überlebenszeit bereits mit dem Ausbruch der Krankheit gewährt. 
</p><p>Im Bereich der <b>Unfallprävention</b> wird präzisiert, dass sich auch ausländische Firmen, die in der Schweiz Arbeiten ausführen lassen, an die Vorschriften der Unfallprävention halten müssen. Sie müssen hierfür auch Präventionszuschläge bezahlen. 
</p><h3>Krankenversicherung </h3><p>2017 steigt die Standardprämie der obligatorischen Krankenversicherung wiederum um durchschnittlich 4,5%. Die Erhöhung variiert je nach Kanton. Die Prämien für Kinder und für junge Erwachsene steigen am stärksten. 2017 wird auch der Prämienzuschlag für die Prävention erhöht. Dieser Beitrag, der zusätzlich zu der Krankenkassenprämie fällig wird, betrug seit 1998 Fr. 2.40 pro Jahr. Er wird 2017 auf Fr. 3.60 und 2018 auf Fr. 4.80 angehoben. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4645</guid><pubDate>Wed, 04 Jan 2017 08:17:08 +0100</pubDate><title>Arbeitslosigkeit bekämpfen, Kaufkraft stärken, Pensionskassen entlasten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeitslosigkeit-bekaempfen-kaufkraft-staerken-pensionskassen-entlasten</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Entwicklung der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren ist besorgniserregend. Das Bruttoinlandprodukt pro Kopf stagniert nahezu. Die Erwerbslosigkeit steigt. Deutschland, der frühere "kranke Mann Europas", ist daran, die Schweiz zu überholen. Gründe sind der starke Franken sowie Kaufkraftverluste für die Arbeitnehmenden durch steigende Krankenkassenprämien und Pensionskassenbeiträge sowie sinkende Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb: </p><ul><li>Die Nationalbank (SNB) soll die rund 1,2 Mrd. Fr. Einnahmen aus den Negativzinsen an die Pensionskassen zurückerstatten - über den Sicherheitsfonds der zweiten Säule. So kann der Druck auf die Pensionskassen etwas gelindert werden. Der AHV-Fonds (Compenswiss) muss vollständig von den Negativzinsen ausgenommen werden. Wichtig ist zudem eine Stärkung der AHV mit ihrem unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis. So wie sie der Ständerat bei der Altersvorsorge 2020 aufgegleist hat. </li></ul><ul><li>Es braucht höhere Prämienverbilligungen. Niemand soll mehr als 10 Prozent des um Kinderabzüge bereinigten Nettoeinkommens für die Krankenversicherung ausgeben müssen. Längerfristig muss die Krankenversicherung einkommensabhängig finanziert werden - wie jede Sozialversicherung. </li></ul><ul><li>Die Wettbewerbskommission nimmt jährlich ungefähr 300 Millionen Franken an Bussen ein. Das Geld soll an die Bevölkerung zurückbezahlt werden - wie bei der CO2-Abgabe über eine Reduktion der Krankenkassenprämien. </li></ul><ul><li>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie sich deutlich stärker gegen die Überbewertung des Frankens wehrt. Ziel muss sein, den Franken in der kurzen Frist bei 1.10 Fr./Euro zu stabilisieren und danach rasch für einen angemessenen Wechselkurs zu sorgen. </li></ul><ul><li>Der Schweizer Wohlstand basiert auf einem sehr guten Service Public. Bund, Kantone und Gemeinden müssen das über ihre Ausgabenpolitik gewährleisten. Exzessive Steuersenkungen à la USR III sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld, das später für wichtige Aufgabenbereiche wie Bildung u.a. fehlen wird. </li></ul><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 </li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-gbkz/bilder/illustrativ/1Mai24_WebseiteX.jpg" class="download">Redetext Paul Rechsteiner</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-sgb-sg/bilder/news/2024_1.Mai.png" class="download">Redetext Daniel Lampart</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-sgb-sg/bilder/news/2404_vpsg.jpg" class="download">Redetext Doris Bianchi</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4644</guid><pubDate>Tue, 27 Dec 2016 11:44:22 +0100</pubDate><title>SGB-Untersuchung zeigt: Seit Inkrafttreten der USR II Ausfälle von 15 Milliarden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-untersuchung-zeigt-seit-inkrafttreten-der-usr-ii-ausfaelle-von-15-milliarden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 12. Februar stimmt die Schweiz über die Unternehmenssteuerreform III ab. Erneut wird den Stimmberechtigten eine Vorlage unterbreitet, deren Kostenfolgen nur halbwegs bekannt sind. Wie bereits bei der Unternehmenssteuerreform droht ein Milliardenbschiss. Der SGB hat nachgerechnet: Die Steuerausfälle der letzten Reform beliefen sich auf 9,5 bis 13 Milliarden, bei der AHV gingen rund 2 Milliarden verloren.
</p><p>Im Februar 2008 mussten die Stimmberechtigten über die Unternehmenssteuerreform II befinden. Der Entscheid fiel knapp aus. Nur knapp 20'000 Stimmen gaben den Ausschlag für die Annahme dieser Vorlage. Nur wenige Wochen nach dem Urnengang wurde bekannt, dass die USRII Steuerausfälle in Milliardenhöhe kosten wird, statt den paar Hundert Millionen, von denen im Abstimmungsbüchlein die Rede war.
</p><p>Auch heute - notabene acht Jahre später - hat der Bund nie transparent vorgerechnet, wie viel diese Reform eigentlich genau gekostet hat. Im Zentrum der vom damaligen Bundesrat Hansrudolf Merz krass unterschätzten Ausfälle stand das so genannte Kapitaleinlageprinzip. Der Bundesrat hatte im Abstimmungsbüchlein dazu keine Ausfälle beziffert. Eine Unterlassung, die das Bundesgericht später scharf kritisierte. Schon kurz nach der Abstimmung war klar, dass es Milliarden sein werden. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat nun nachgerechnet. Die Zahlen sind horrend. Allein wegen des Kapitaleinlageprinzips entgingen der öffentlichen Hand bis 2015 zwischen 3 bis 6,5 Milliarden Franken. Trotz Steuergeheimnis agiert der SGB mit seinen Berechnungen nicht im luftleeren Raum. Sie stützen sich auf die Geschäftsberichte von Firmen sowie Aktienregister aus denen hervorgeht, wie viel Dividenden versteuert und wie viel steuerfrei an die Aktionäre ausgeschüttet worden sind.
</p><p>Auch in anderen Punkten lagen Schätzung und Realität weit auseinander. Etwa bei den Folgen der geänderten Dividendenbesteuerung auf die AHV-Finanzen. Hier bezifferte der Bundesrat die jährlichen Ausfälle für die AHV auf 86-130 Millionen. Tatsächlich dürfte der AHV aber fast der dreifache Betrag entgangen sein, weil sich die Eigentümer von Kapitalgesellschaften statt einen AHV-pflichtigen Lohn steuerbefreite Dividenden ausbezahlen liessen. Bis 2015 entgingen damit der AHV 2,1 bis 2,45 Mrd. Franken.
</p><p>Unter dem Strich kostete die USRII die öffentliche Hand konservativ geschätzt 9,5 bis 13 Milliarden Franken. Zu behaupten - wie es nun der Bund und die Befürworter der nächsten Milliardenbschiss-Vorlage tun -, dass die Steuerausfälle dank Firmenansiedlungen "durch die positiven Wachstumseffekte der Reform bei weitem kompensiert wurden", ist abenteuerlich. Haupttreiber der gestiegenen Einnahmen des Bundes waren nämlich schlicht die gestiegenen Unternehmensgewinne (&lt;link aktuell blog-daniel-lampart&gt;siehe Blog-Artikel von SGB-Chefökonom Daniel Lampart). Kommt dazu, dass von der USRII nicht die Firmen, sondern die Privataktionäre profitiert haben. Wer einen neuen &lt;link aktuell blog-daniel-lampart&gt;Milliardenbschiss verhindern will, stimmt am 12. Februar Nein zur Unternehmenssteuerreform III. So sorgen wir dafür, dass rasch eine neue Vorlage ausgearbeitet wird, bei der nicht wir alle die Zeche für eine unausgewogene Steuerpolitik bezahlen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4642</guid><pubDate>Fri, 23 Dec 2016 10:08:59 +0100</pubDate><title>Vernehmlassung zur Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb (Schoggigesetz)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassung-zur-umsetzung-des-wto-beschlusses-zum-ausfuhrwettbewerb-schoggigesetz</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4633</guid><pubDate>Thu, 22 Dec 2016 06:00:00 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Der Kaiser ist nackt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-der-kaiser-ist-nackt</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner: Nur die Ständeratslösung ist mehrheitsfähig </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach der zweiten Beratung des Pakets "Altersvorsorge 2020" im Ständerat und vor der nächsten Runde im Nationalrat lohnt sich ein kurzer Blick zurück - auch auf eine Geschichte, in der der Arbeitgeberverband mit seinen politischen Verbündeten nur noch eines will: um jeden Preis die Verbesserungen in der AHV für alle verhindern. </p><p>Der Ständerat hatte im Herbst 2015 eine Vorlage mit einem Zuschlag auf den AHV-Renten von 70 Franken pro Monat verbunden mit einer Verbesserung des Ehepaar-Plafonds von 150 auf 155% beschlossen. Danach war die Nationalratskommission während fast neun Monaten am Zug. Die Rechtsmehrheit in der Kommission schnürte unter Anleitung des Arbeitgeberverbands eine Vorlage, die auf nichts anderes als eine knallharte Rentensenkung hinauslief. Nebst einem Mechanismus für Rentenalter 67. 
</p><h3>Blind, aber treue Gefolgschaft </h3><p>Am 25. September 2016 stimmten in der Volksabstimmung über 40% für die Volksinitiative AHVplus. Am gleichen Abend noch zog der Arbeitgeberverband eine völlig neue Vorlage aus dem Hut. Sie verzichtete auf Rentensenkungen, führte aber im Gegenzug zu enormen zusätzlichen Kosten und Beiträgen in der beruflichen Vorsorge (24 Milliarden Franken kumuliert bis 2030). Der neue Vorschlag des Arbeitgeberverbands wurde darauf von FDP, SVP und GLP zum Gesetz erklärt, ohne dass auch nur eine Stunde Kommissionsberatung stattgefunden hätte. Diese "blinde" Gesetzgebung war ein wohl einmaliger Vorgang in der Geschichte des Schweizer Parlaments bei einer Vorlage von dieser Tragweite. Die Devise lautete: Egal, was es kostet. Nur eine Verbesserung der AHV-Leistungen darf es nicht geben. 
</p><p>Inzwischen ist die zweite Beratung im Ständerat abgeschlossen. Eine stabile Mehrheit bestätigt die Verbesserung der AHV-Leistungen für die Neurentnerinnen und Neurentner. Arbeitgeberverband, Economiesuisse und FDP hatten Minderheitsvorschläge mit einer Kompensation der Rentenverluste einzig über das BVG propagiert, auch wenn diese viel teurer zu stehen kommen und schlechtere Renten bewirken als die mit der AHV kombinierte Lösung des Ständerats. 
</p><h3>Und wieder eine Pirouette </h3><p>Neu ist aber, dass für den Arbeitgeberverband das Tabu zusätzlicher Leistungen in der AHV nicht mehr gilt. Nur die monatlichen 70 Franken für die Neurentner dürfen es nicht sein. Stattdessen soll für einen Teil der Ehepaare der Ehepaarplafond heraufgesetzt und abgesehen davon der Rentenkürzungssatz reduziert werden. Aber nur für eine kleine Minderheit der Ärmsten, die sowieso im EL-Bereich liegen und kaum etwas davon haben. Sowohl die Ehepaare wie auch die Alleinstehenden fahren nach diesen Vorschlägen viel schlechter als mit den Beschlüssen des Ständerats. Die Alleinstehenden würden nur zahlen, bekämen aber nichts. Und auch die Ehepaare fahren weit schlechter als nach den Beschlüssen des Ständerats. Trotzdem kosten die in manchen Medien als Kompromiss angepriesenen Minderheitsvorschläge fast die Hälfte der Beschlüsse des Ständerats in der AHV. Finanziert sind diese Leistungen nach dem Modell der Minderheiten im Gegensatz zum Beschluss des Ständerats allerdings nicht. So viel zur Logik und Seriosität dieser Vorschläge. 
</p><p>Geführt wird das Dossier Altersvorsorge im Arbeitgeberverband von Ressortleiter Martin Kaiser. Herr Kaiser liess noch vor der Beratung im Ständerat verlauten, dass sie, die Arbeitgeber, die ganze Reform versenken würden, wenn die 70 Franken nicht fallen gelassen würden. Wen kann es da noch wundern, dass Arbeitgeberverband, Economiesuisse und FDP nach dem Entscheid des Ständerats flugs verkündeten: Besser keine Reform als diese. Es brauche keine Reform nur um der Reform willen. Inhaltlich angegriffen wird wiederum einzig der AHV-Zuschlag für die Neurentnerinnen und Neurentner.
</p><h3> Der Kaiser ist nackt </h3><p>Die Rezepte des Herrn Kaiser für die Vorsorgereform wechseln also im Wochentakt und manchmal sogar im Takt von Tagen. Von den Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen, die den Unsinn seiner Vorschläge belegen, lässt er sich grundsätzlich nicht irritieren. Wenigstens so lange ihm Parteien wie FDP und SVP unhinterfragt folgen. 
</p><p>Das Stück, das der Arbeitgeberverband hier bietet, erinnert fatal an ein Märchen von Hans Christian Andersen. Es trägt den Titel "Des Kaisers neue Kleider". Der Kaiser war längst nackt, aber alle taten so, als ob alles in bester Ordnung wäre. Bis ein Kind die einfache Wahrheit aussprach. Wie lange müssen wir warten, bis einer seiner Freunde es wagt, Herrn Kaiser die Wahrheit zu sagen? 
</p><h3>Nur die Ständeratslösung ist mehrheitsfähig </h3><p>Die grosse Herausforderung der Altersvorsorge ist die Rentenhöhe. Schon heute sinken die Umwandlungssätze ausserhalb des gesetzlichen Obligatoriums quer durch die Schweiz. Einzig die Vorschläge des Ständerats schaffen dazu ein gewisses Gegengewicht. Zwar sind die Rentenverbesserungen nach den Beschlüssen des Ständerats bescheiden, zu bescheiden. Sie sorgen aber dafür, dass nach Jahrzehnten die AHV-Renten endlich wieder verbessert werden. Und dank dem fixen Frankenbetrag für alle Neurentnerinnen und Neurentner für die tieferen Einkommen etwas stärker als für die höheren. Wenn eine Vorlage im Gegensatz zu den gescheiterten bürgerlichen Projekten der Nuller-Jahre die Hürde der Volksabstimmung überwinden kann, dann jene des Ständerats. Die Vorschläge des Arbeitgeberverbands nach dem Muster der Aera Couchepin führen dagegen direkt in die Sackgasse. 
</p><p>Wir stehen vor spannenden Monaten. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4637</guid><pubDate>Wed, 21 Dec 2016 16:01:05 +0100</pubDate><title>Frohe Weihnachten für alle!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/frohe-weihnachten-fuer-alle</link><description>Spendenaufruf des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds</description><content:encoded><![CDATA[<p>Weihnachten naht. Eine Zeit des Denkens, Dankens, Schenkens. Wir  danken für Ihr Interesse und wünschen frohe Festtage. Und wenn Sie beim  Schenken über den engen Familien- oder Freundesrahmen hinaus denken  wollen, dann empfehlen wir für eine Spende zum Beispiel:</p><ul><li><b>Solidar Suisse<br></b>Solidar Suisse ist das Hilfswerk der Gewerkschaften und der SP Schweiz.<br>Spenden: Postkonto 80-188-1; IBAN: CH6709000000800001881</li></ul><ul><li><b>Solifonds</b><br>Der Solifonds springt da ein, wo rasch und unbürokratisch  Unterstützung gebraucht wird. Spenden: PC 80-7761-7; IBAN:  CH5209000000800077617</li></ul><ul><li><b>Förderverein Gewerkschaftsschule Schweiz</b><br>Er hilft den gewerkschaftlichen Nachwuchs sichern.<br>Spenden: Konto CH8709000000300194374 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4635</guid><pubDate>Wed, 21 Dec 2016 15:49:32 +0100</pubDate><title>Stellungnahme Revision Art. 404a Obligationenrecht (Auftragsrecht)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stellungnahme-revision-art-404a-obligationenrecht-auftragsrecht</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4628</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2016 11:13:02 +0100</pubDate><title>Erleichterte Einbürgerung: nichts als normal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/erleichterte-einbuergerung-nichts-als-normal</link><description>Am 12. Februar geht es um ein Ja zu den Enkelkindern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Sie sind hier, ihre Eltern waren hier, ihre Grosseltern auch. Sie sind wie wir. Dass die Ausländerjugendlichen der dritten Generation zumindest erleichtert eingebürgert werden, müsste deshalb etwas Selbstverständliches sein.</p><p>Am 12. Februar 2017 stimmen wir über die erleichterte Einbürgerung der dritten Migrationsgeneration ab. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, geht es für diese Jugendlichen, die in der Schweiz geboren sind und die ihr ganzes Leben hier aufgebaut haben, doch um etwas Wichtiges: um ein Zeichen der Anerkennung. Angestossen hat die Vorlage die Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra mit ihrer Parlamentarischen Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" aus dem Jahr 2008.
</p><h3>Strenge Bedingungen</h3><p>"Geschenkt" wird auch die erleichtere Einbürgerung den betroffenen Jugendlichen ganz und gar nicht. Sie müssen dazu klare, gar strenge Bedingungen erfüllen: Sie müssen unter 25 Jahre alt und in der Schweiz geboren sein, mindestens 5 Jahre der obligatorischen Schule hier besucht haben und über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen. Eltern und Grosseltern müssen eine enge Beziehung zur Schweiz aufweisen: Ein Elternteil muss mindestens 10 Jahre lang hier gelebt und 5 Schuljahre absolviert haben. Ein Grosselternteil muss in der Schweiz geboren sein oder über ein Aufenthaltsrecht verfügt haben.
</p><h3>Einheitlich einfacher</h3><p>Was ändert sich für die betroffenen Jugendlichen? Wenn die Jugendlichen die klaren Bedingungen des neuen Verfahrens erfüllen, müssen sie nicht mehr beweisen, dass sie integriert sind, wie dies im gewöhnlichen Einbürgerungsverfahren der Fall ist. Für Personen, die quasi ausschliesslich hier gelebt haben, müsste dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Zusätzlich vereinheitlicht die Vorlage das jetzige, je nach Kanton unterschiedliche Verfahren schweizweit. Einbürgerungswillige wären damit nicht mehr mit einer kantonalen Lotterie konfrontiert.
</p><p>Es geht also um ein erleichtertes, vereinheitlichtes Einbürgerungsverfahren für die Enkelkinder, die dritte Migrationsgeneration. Für Junge, die ihre Wurzeln hier haben. Deshalb ist ein Ja die selbstverständlichste Sache der Welt. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4627</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2016 09:54:48 +0100</pubDate><title>Konkrete und umfassende Hilfe für Asbesterkrankte </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/konkrete-und-umfassende-hilfe-fuer-asbesterkrankte</link><description>Meilenstein: Runder Tisch Asbest beschliesst Entschädigungsfonds</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch erfolgreich auf wirksame Lösungen zur Bewältigung der Asbesttragödie geeinigt hat. Die Gewerkschaften haben mit ihrer Eingabe vom September 2014 den entscheidenden Impuls zur Gründung des Runden Tisches durch den Bundesrat gegeben. Bereits das Asbestverbot von 1989 war den damaligen Anstrengungen der Gewerkschaften unter Federführung von Vasco Pedrina zu verdanken. 
</p><p>Die nun vom Runden Tisch präsentierten Lösungen sind ein Meilenstein auf dem langen Weg einer Bewältigung der Asbestlast. Sie können zwar nicht das menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die verheerenden Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern. 
</p><p>Die Eckwerte des Runden Tisches für einen Entschädigungsfonds sehen zum einen Geldleistungen für alle Asbesterkrankten vor. Massiv verbessert wird dabei die finanzielle Hilfe für Asbesterkrankte, die nicht vom Unfallversicherungsgesetz (UVG) erfasst werden. Gleichzeitig wird ein Care-Service eingerichtet, an den sich alle Asbesterkrankten und potentiell Betroffenen wenden können. Dieser Care-Service wird auch präventiv tätig sein. Denn immer noch erkranken jährlich rund 120 Personen wegen Kontakten mit Asbest. Der Dienst nimmt seine Arbeit im 1. Semester 2017 im Raum Zürich/Glarus auf und wird sie sukzessiv auf die ganze Schweiz ausweiten. 
</p><p>Mit der Abwicklung dieser Aufgaben wird eine Stiftung für Asbestgeschädigte beauftragt. Sie wird in den nächsten Wochen gegründet. Die Finanzierung der Stiftung ist dank Eternit, den Privatversicherern und den Bahnen jedoch nur für die ersten Jahre gesichert. Damit sie nachhaltig wirken kann, braucht es weitere Finanzzusagen von Branchen und Grossunternehmen. Auch die kantonalen Gebäudeversicherungen, bzw. die Kantone, stehen hier in der Verantwortung. Denn die seinerzeitigen Brandschutzverordnungen führten zu einer grossflächigen Nutzung von Asbest. Die Zustimmung der Gewerkschaften an die vom Runden Tisch ausgearbeiteten Lösungen hängt von einer soliden Finanzierung ab. Diesen Tatbeweis haben die noch nicht beteiligte Wirtschaft und andere Kreise nun anzutreten. 
</p><p>Neben dem Fonds konnten die Gewerkschaften weitere Fortschritte initiieren: </p><ul><li>Eine gerechtere Verteilung der Prämienlast zwischen Suva-Branchen. Die Suva rechnet mit weiteren Kosten in der Höhe von 1 Milliarde Franken. Mit der Schaffung einer Suva-internen Rückversicherung, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, können die von Grossereignissen wie der Asbesttragödie betroffenen Branchen entlastet werden. </li><li>In der neuen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). ist eine allgemeine Ermittlungspflicht für Asbest eingeführt worden. Damit können jene Arbeitnehmenden effizient geschützt werden, die heute mit dem Umbau und Abbruch von Asbest enthaltenden Gebäuden aus den 70er- und 80er-Jahren beschäftigt sind.</li></ul><h5> Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, Vertreter SGB am Runden Tisch Asbest, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Vasco Pedrina, Vertreter Unia am Runden Tisch Asbest, 079 772 37 47</li></ul><ul><li> Mathias Regotz, Vertreter Travail.Suisse am Runden Tisch Asbest , 078 811 74 79 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4625</guid><pubDate>Thu, 15 Dec 2016 10:24:47 +0100</pubDate><title>Abenteuerlicher Kurswechsel der Nationalbank</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/abenteuerlicher-kurswechsel-der-nationalbank</link><description>SGB-Kommentar zur geldpolitischen Lagebeurteilung der SNB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Die Beschäftigung stagniert (Vollzeitäquivalente). In der Exportwirtschaft geht sie sogar zurück. Die Konsumenten- und Produzentenpreise sinken. Abwärtstendenzen gibt es auch bei den Mietüberbauungen. Die Kapazitäten der Schweizer Wirtschaft sind unterausgelastet. In dieser Situation bräuchte unser Land eine expansive Geldpolitik. Wegen dem überbewerteten Franken sind die monetären Bedingungen jedoch ausgesprochen restriktiv. Dazu kommt die Unsicherheit in Bezug auf den Wechselkurs. Niemand weiss, ob die SNB in Zukunft weitere Aufwertungen zulassen wird oder nicht. 
</p><p>Anlass zur Sorge gibt der Kurswechsel der SNB, neu die "gesamte Währungssituation" zu berücksichtigen. Die SNB hat sich in der Vergangenheit vernünftigerweise an der Währung des bedeutendsten Handelspartners, dem Euro bzw. zuvor der D-Mark, orientiert. Die Geldpolitik war zielorientiert und berechenbar. Geldpolitische Abenteuer mit einer Berücksichtigung des Dollars etc. sind ineffizient. Denn entweder entsteht Unklarheit, welche Kursziele die SNB genau verfolgt. Oder die SNB müsste einen Ausgleich zwischen den grossen Währungsräumen Euro und Dollar herstellen, was unsinnig ist. 
</p><p>Die Frankenüberbewertung hat schmerzhafte Spuren hinterlassen. In der Exportwirtschaft sind Zehntausende von Arbeitsplätzen verschwunden. Seit Beginn der Aufwertung im Jahr 2008 gingen im Gastgewerbe und in der Industrie fast 10 Prozent der Stellen verloren. Deutschland gewann hingegen Marktanteile. Die Beschäftigung in der deutschen Maschinenindustrie stieg beispielsweise um rund 30 Prozent. 
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie sich deutlich stärker gegen die Überbewertung des Frankens wehrt. Ziel muss sein, den Franken in der sehr kurzen Frist im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro zu stabilisieren und danach rasch für einen angemessenen Wechselkurs zu sorgen der der Schweiz nicht schadet. 
</p><p>Die Behauptung der SNB, die Geldpolitik sei expansiv, ist unzutreffend. Zwar sind die Zinsen tief. Doch der stark überbewertete Franken hat eine ausgesprochen negative ökonomische Wirkung, so dass die monetären Rahmenbedingungen in unseren Land eindeutig als restriktiv einzustufen sind. Das zeigt auch der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index deutlich.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4622</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2016 17:07:51 +0100</pubDate><title>Arbeitszeit: kein Wildwuchs!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeit-kein-wildwuchs</link><description>SGB-Juristentagung 2016 zum gewerkschaftlichen Kernthema Arbeitszeiten </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SGB-Juristentagung 2016 war dem Thema Arbeitszeit gewidmet. Dabei geht es auch um Fragen des Gesundheitsschutzes und der Planbarkeit des Lebens. Die Tagung zeigte deutlich: Die Gewerkschaften sind herausgefordert. </p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner erinnerte in seiner Begrüssung daran: Arbeitszeitfragen gehören zu den klassischen Fragen des Arbeitsrechts und der gewerkschaftlichen Tätigkeit. Eines der ersten Gesetze im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, das Glarner Fabrikgesetz, sei zur Hauptsache ein Gesetz zur Regelung und Beschränkung der Arbeitszeiten gewesen. Dass sich die Juristentagung des SGB 2016 diesem Thema widme, erkläre sich aber nicht nur aus historischem Interesse: "Die hängigen parlamentarischen Vorstösse von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter peilen einen radikalen Abbau des arbeitsgesetzlichen Schutzes an. Gegen diese Verschlechterungen wird sich der SGB mit allen Mitteln wehren." 
</p><h3>Indirekte Diskriminierung via Arbeitszeitgestaltung </h3><p>Stéphanie Perrenoud, Lehrbeauftragte an der Universität Neuenburg, analysierte die indirekte Diskriminierung von Arbeitsplangestaltung und Arbeitsplänen. Sie zeigte auf, dass unfreiwillige Teilzeit oder Arbeitszeitreduktionen unter Umständen weibliche Angestellte diskriminierten - was dann gegen die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst. Auch die Gestaltung der Arbeitszeiten und der Einsatzpläne wirke diskriminierend, wenn sie unvereinbar sei mit den häufig von Frauen wahrgenommenen Care- und Familienarbeiten. Verlangt seien vielmehr Arbeitszeitautonomie und partizipative, nichtdiskriminierende und sichere Gestaltung von Arbeitsplänen. Die Bekanntgabe der Arbeitszeiten (Art. 69 ArGV1) müsse im Lichte des Gleichstellungsgesetzes gelesen werden, ansonsten mache sich der Arbeitgeber einer indirekten Diskriminierung verantwortlich. 
</p><h3>Arbeitszeit planen - Stress vermeiden </h3><p>Immer kurzfristiger werden die Ankündigungen von Einsätzen in Branchen wie der Gesundheit, der Restauration und des Detailhandels. So entstehen Formen der unfreiwilligen Arbeit auf Abruf und der (allenfalls unbezahlten) Bereitschaftszeit. Der Stress für die Arbeitnehmenden nimmt zu, die Planbarkeit von Arbeit, Care- und anderen Pflichten und Tätigkeiten nimmt ab. Der Vortrag von Bassem Zein, Vertreter des Bundesamtes für Justiz, nahm diese Aspekte auf. Insbesondere zeigte Zein auf, dass Arbeit auf Abruf durch die Bundesgerichtspraxis eingeschränkt ist, vor allem was die abrupten Arbeitszeitänderungen angeht: So ist der Arbeitgeber verpflichtet, genügend Arbeit zu liefern oder - wenn dies nicht gelingt - einen entsprechenden Ersatzlohn. 
</p><p>Der SGB hat an seiner letzten Delegiertenversammlung diesen Aspekt aufgenommen und gefordert, dass Arbeitspläne mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt werden. Wenn die Arbeitseinsätze kurzfristiger geändert werden, muss ein Zuschlag von 25% bezahlt werden. Bei Pikettdiensten sind die Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren, und der Bereitschaftsdienst ist mit mindestens 25% des Lohnes zu honorieren. 
</p><h3>Studie zu Stresshaftung </h3><p>Durch die immer prekäreren Formen der Einsatzplanung und zunehmend verdichtete Arbeit nimmt der Stress stark zu. Burn-Out ist deswegen in der Schweizer Arbeitswelt leider zur Norm geworden. Sabine Steiger-Sackmann, Dozentin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, führte dazu aus, dass sich heute ein Viertel der Arbeitnehmenden gestresst fühle, noch mehr empfänden die Arbeitszeiten als belastend. Der SGB hat bei Steiger-Sackmann eine Studie zum Vorgehen in Fällen von Stresshaftung in Auftrag gegeben. Sie wird nächstes Jahr publiziert und sich vor allem mit prozessualen Beweisproblemen beschäftigen. Es wird auch Aufgabe der Sozialversicherungen sein, durch ihre Klagemöglichkeit gem. Art. 72 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Regress gegen haftpflichtige Arbeitgeber zu nehmen, da in Krankheitsfällen das Haftungsprivileg von Art. 75 Abs. 2 ATSG nicht greift. Damit soll verhindert werden, der Allgemeinheit Kosten zu überbürden. 
</p><p>Auch im Bereich des Burn-out wird der SGB in die Offensive gehen: Bei der anstehenden Reform der Unfallversicherung (Anhang I zu Art. 14 UVV) wird sich der SGB dafür einsetzen, dass Burn-Out als Berufskrankheit anerkannt wird. Die Juristentagung gab dazu wertvolle Inputs. 
</p><h3>Gegen Abwälzungen des Unternehmerrisikos vorgehen </h3><p>Gabriela Riemer-Kafka, Professorin an der Universität Luzern, setzte sich in ihrem Vortrag mit der Frage des Lohnes auseinander, der für die geleistete Zeit vom Arbeitgeber geschuldet ist. Nach der Aufgabe des Franken-Mindestkurses durch die Nationalbank hätten viele Arbeitgeber das Kursrisiko auf den Arbeitnehmenden abzuwälzen und dazu eine Arbeitszeitverlängerung bei gleichem Lohn durchzudrücken versucht. Wie im Vortrag in Erinnerung gerufen wurde, sind solche Überwälzungen des Unternehmerrisikos nichtig. Prof. Riemer-Kafka zeigte die Instrumente auf, mit denen gegen solche Abwälzungen angekämpft werden kann. 
</p><h3>Home-Office: Heimarbeitsgesetz anpassen </h3><p>Luca Cirigliano, Verantwortlicher für Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen beim SGB, behandelte die Probleme des Home-Office. Arbeit zuhause sei eigentlich nichts Neues. Waren in der Vergangenheit Gewerbe und Industrie betroffen, sind es heute Büro-Tätigkeiten, etwa von Journalisten, Übersetzern, Informatikerinnen. Erst vor zwei Wochen habe der Bundesrat in einem Bericht auf die Probleme von Home-Office hingewiesen: auf die Erfassung der Arbeitszeiten, die Einhaltung der Ruhepausen oder die ständige Erreichbarkeit. Cirigliano entwickelte konkrete Forderungen zu einer Anpassung des Schweizer Arbeitsrechts auf Home-Office. Das Mittel dazu: eine Modernisierung des Heimarbeitsgesetzes (HArG). 
</p><h5>Hinweise </h5><ul><li>Die Tagungsbeiträge können als Podcast auf <a href="http://podcasts.weblaw.ch/uebersicht/info.html" class="external-link-new-window">www.jusletter.ch</a> abgerufen werden. Sie werden voraussichtlich im Januar 2017 aufgeschaltet werden. </li></ul><ul><li>Eine Sondernummer des Fachjournals "Allgemeine Juristische Zeitschrift AJP/PJA" wird eine Verschriftlichung der Tagungsbeiträge publizieren. Diese erscheint voraussichtlich im März 2017. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4620</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2016 14:57:06 +0100</pubDate><title>Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vernehmlassung-zur-aenderung-der-verordnung-ueber-die-verrechnungssteuer-konzernfinanzierung</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4618</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2016 12:25:55 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 nur mit AHV-Erhöhung auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-nur-mit-ahv-erhoehung-auf-kurs</link><description> SGB begrüsst Standhalten des Ständerats</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Arbeitnehmenden sind in der Schweiz mit Blick auf ihre Altersvorsorge zunehmend verunsichert. Die Frage, ob ihre AHV- und Pensionskassen-Renten für ein anständiges Leben ausreichen werden, bietet immer mehr Anlass zur Sorge. Denn das Rentenniveau der Zweiten Säule ist am Sinken und auch die AHV-Renten halten mit der Lohnentwicklung nicht mehr mit.
</p><p>Der SGB begrüsst es, dass der Ständerat den Provokationen aus dem Nationalrat standgehalten hat und nicht auf die automatische Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre eingetreten ist. Positiv ist auch, dass der Ständerat die Sorgen der Arbeitnehmenden im Vergleich zum Nationalrat höher gewichtet und daran festhält, die rückläufigen Pensionskassen-Renten zu einem Teil über bessere AHV-Renten zu kompensieren. Die Anhebung der AHV-Renten um 70 Franken pro Monat sowie die Verbesserung der AHV-Renten der Ehepaare sind angesichts des sinkenden Rentenniveaus in der Zweiten Säule nötig. Beide Massnahmen sind zudem mit 0,3% Lohnbeiträgen effizient und gerecht finanziert. Die Stabilisierung des Rentenniveaus ausschliesslich mittels Massnahmen in der Zweiten Säule, so wie es der Nationalrat wünscht, würde Leute mit tiefen und mittleren Einkommen viel mehr kosten (Sparbeiträge) und vor allem auch Firmen aus Niedriglohnbranchen übermässig belasten. Und das Minderheitsmodell des Ständerats würde den künftigen Rentnerinnen und Rentnern tiefere Renten bringen als das Ständeratsmodell. Und auch hier wäre die Beitragslast deutlich höher. Angesichts der Tiefstzinsphase ist klar: die stärkere Kapitalbildung ist heute weit weniger effizient als in vergangenen Jahren.
</p><p>Der SGB erachtet auch die vom Ständerat verabschiedete Zusatzfinanzierung für die AHV als sinnvoll. Die AHV braucht im nächsten Jahrzehnt Zusatzeinnahmen. Positiv ist, dass von den zusätzlichen 1% Mehrwertsteuer, nur 0,7% effektiv neu im Portemonnaie zu spüren sind, da 0,3% bereits heute für die IV erhoben werden. Ohne Erhöhung droht eine Unterfinanzierung der AHV.
</p><p>Der Nationalrat tut gut daran, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Ignoriert er die Sorgen der Arbeitnehmenden weiterhin, folgt die Quittung an der Urne. Schon die bisherigen Beschlüsse des Ständerats enthalten mit dem Frauenrentenalter 65 und der Umwandlungssatzsenkung einschneidende Massnahmen, die breite Kreise ablehnen. Ohne Stärkung der AHV und mit einem Automatismus für Rentenalter 67 ist ein Volks-Nein absehbar. Der SGB wird die "Altersvorsorge 2020" nach deren Bereinigung am 24. März an einer a.o. Delegiertenversammlung beurteilen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4615</guid><pubDate>Fri, 09 Dec 2016 15:44:32 +0100</pubDate><title>Neues Saisonnierstatut und neue Diskriminierung abgewendet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/neues-saisonnierstatut-und-neue-diskriminierung-abgewendet</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Umsetzung MEI</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt steht fest: In der Schweiz wird es kein neues Saisonnierstatut geben und kein neues Kontingentierungssystem. Ein solches drohte seit der Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative. Das konnte nun im Parlament abgewendet werden.
</p><p>Wie unmenschlich das frühere System war, und gleichzeitig auch noch wirtschaftlich schädlich, zeigt eine <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/SGB_AHV13_digitaleFormate_dfi_V111.jpg" class="download">neue Broschüre des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes</a>.
</p><p>Der jetzt beschlossene nichtdiskriminierende <b>Arbeitslosenvorrang </b>ist das Ergebnis einer Koalition von SP und FDP. Aufgegleist wurde sie im Ständerat. Möglich wurde sie dank dem Abstimmungssieg gegen die sogenannte "Durchsetzungsinitiative" der SVP vom 28. Februar 2016. Nötig wurde die neue Koalition, weil der Vorschlag des Bundesrates für die einseitige ("wortgetreue") Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative mittels Kontingenten direkt in die Sackgasse führte.
</p><p>Grundlage des Arbeitslosenvorrangs bei Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit ist die Meldepflicht für offene Stellen. Die Meldung an die öffentliche Arbeitsvermittlung soll dafür sorgen, dass auch ältere Stellensuchende wieder eine Chance bekommen. Heute werden sie trotz guter Qualifikationen oft nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
</p><p>Den Vorschlag der Meldepflicht hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund vor einem Jahr nach dem Modell anderer Länder entwickelt und im Januar 2016 der Öffentlichkeit präsentiert. Dies war eine Basis für das jetzt beschlossene neue Gesetz.
</p><p>Das zeigt, dass auch in schwierigen Situationen Lösungen möglich sind, die politisch zunächst unerreichbar scheinen. In der aktuellen Phase war die Ausgangslage besonders anspruchsvoll. Nicht nur wegen der Haltung des Bundesrates. Sondern auch, weil die heutige Spitze des Schweizerischen Arbeitgeberverbands sich damit ausgerechnet bei diesem Thema von der seit Ende der neunziger Jahre erfolgreichen Sozialpartnerschaft verabschiedet hatte und sogar ein eigenes Kontingentssystem vorschlug. Die Sozialpartnerschaft bestand darin, dass im Rahmen von Verhandlungen der Spitzenverbände jeweils Lösungen für flankierende Massnahmen zu den bilateralen Verträgen unter Einschluss der Personenfreizügigkeit gefunden werden konnten. Das bedingte die Bereitschaft zu Kompromissen, vor allem aber auch die Einsicht, dass die bilateralen Verträge politisch nur getragen werden, wenn die Löhne und die Arbeitsbedingungen wirksam geschützt werden.
</p><p>Dass es früher auf diesem Weg jeweils zu Lösungen kam, die auch in den Volksabstimmungen Bestand hatten, war auch den jeweiligen Bundesräten an der Spitze des Volkswirtschaftsdepartementes zu verdanken, die ihre Verantwortung und ihre Führungsrolle aktiv wahrnahmen. Beim gegenwärtigen Volkswirtschaftsminister fehlte diese Bereitschaft oder Fähigkeit dazu im Gegensatz zu seiner Vorgängerin und seinen Vorgängern. Dies trotz der fundamentalen Bedeutung der bilateralen Verträge für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze. Er liess sich das Dossier von der für das Ausländerrecht zuständigen Bundesrätin aus der Hand nehmen.
</p><p>Die Gewerkschaften formulierten nach dem 9. Februar 2014 eine klare Linie, basierend auf drei Achsen:</p><ol><li>Erhaltung der Bilateralen</li><li>Keine neue Diskriminierung</li><li>Mehr statt weniger Schutz für die Arbeitnehmenden.</li></ol><p>Die ersten beiden Ziele sind erreicht (eine erfolgreiche Schlussabstimmung im Parlament Ende nächster Woche vorausgesetzt). Die Fortschritte beim dritten Ziel sind zwar ungenügend, aber immerhin zählbar. Der Kampf für bessere Schutzmassnahmen, eine bessere Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge und vor allem auch für die bessere Durchsetzung muss weitergeführt werden. Das gilt auch für die neue Meldepflicht für offene Stellen. Entscheidend wird die Umsetzung in der Praxis sein. Immerhin stehen die Behörden und vor allem die Arbeitgeber nun in der Pflicht.
</p><p>Es lohnt sich somit, auch im Gegenwind, für elementare Positionen zu kämpfen. Die Erfahrung mit dem neuen Arbeitslosenvorrang zeigt dies einmal mehr. Nötig sind klare Köpfe, Umsicht und manchmal eine gewisse Beweglichkeit. Für die arbeitende Bevölkerung, für die Wirtschaft und für die Schweiz. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4613</guid><pubDate>Wed, 07 Dec 2016 16:43:17 +0100</pubDate><title>Kontingentsystem war unmenschlich und wirtschaftlich schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kontingentsystem-unmenschlich-und-wirtschaftlich-schaedlich</link><description>SGB-Broschüre liefert Fakten zu Ausländerkontingenten und Saisonnierstatut </description><content:encoded><![CDATA[<p>Viele Menschen in der Schweiz haben ein falsches, ziemlich verklärtes Bild des Kontingentssystems, welches vor Einführung der Personenfreizügigkeit in Kraft war. Teilweise, weil nationalkonservative Kreise im Rahmen ihrer anti-europäischen Politik dieses System schönredeten. Aber auch die Behörden sind nicht unschuldig. Bis heute fehlt eine kritische Aufarbeitung der Funktionsweise und der Auswirkungen dieses Systems. Gespräche mit Zeitzeugen, aber auch die Aufarbeitung von Statistiken ergeben ein negatives Bild.</p><p>Prekäre Arbeitsbedingungen,Schwarzarbeit und Lohndruck waren eine traurige Realität. Die Kontingente und Höchstzahlen erfüllten ihre «beschränkende» Wirkung nicht. Einerseits folgte der Bundesrat bei der Festlegung der Höchstzahlen den Wünschen der lobbystarken Arbeitgeberverbände. Andererseits wurden die Kontingente und Bewilli-gungsverfahren umgangen. Zahlreiche Arbeitgeber haben ihr ausländisches Personal schwarz angestellt. <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Schwarzbuch_Kontingentssystem_deutsch_web.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Dieses «Schwarzbuch»</a> will einen Beitrag zur kritischen Aufarbeitung dieses unmenschlichen Systems leisten.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4606</guid><pubDate>Wed, 07 Dec 2016 08:54:02 +0100</pubDate><title>Stellungnahme Totalrevision Verordnung Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stellungnahme-totalrevision-verordnung-erstellung-elektronischer-oeffentlicher-urkunden-und-elektronischer-beglaubigungen-eoebv</link><description>Nur auf deutsch/n&#039;existe qu&#039;en allemand</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4603</guid><pubDate>Tue, 06 Dec 2016 16:09:46 +0100</pubDate><title>Neuenburg: LehrerInnen erreichen Verbesserungen – nach vier Streiktagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/neuenburg-lehrerinnen-erreichen-verbesserungen-nach-vier-streiktagen</link><description>Regierung und Gewerkschaft finden Einigung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach einem vierten Streiktag haben die Gewerkschaften am 30. November beschlossen, ihren Streik auszusetzen. Beim Lohnsystem lenkte die Regierung zwar nicht ein, bei den Arbeitsbedingungen haben die Streikenden jedoch seit langem erhoffte Verbesserungen erreicht. Bilanz einer Bewegung, wie sie der Kanton im Bereich der Schule noch nie gesehen hat. </p><p>Mittwoch, 30. November, 7 Uhr in der Früh: Mit Kerzen und Spruchbändern in der Hand protestieren im Schlosshof zu Neuenburg erneut rund 400 LehrerInnen. Es ist ihr vierter Streiktag. Die Regierung empfängt zur selben Zeit die Gewerkschaften. Sie hält eisern am neuen Lohnsystem fest, das den Unterrichtenden einen empfindlichen Lohnabbau aufbürdet. Bei den Arbeitsbedingungen jedoch ist die Regierung angesichts der entschiedenen Mobilisierung zurückgekrebst. Für die Gewerkschaften noch nicht weit genug. Sie werden in dieser letzten Verhandlungsrunde fünf neue Zugeständnisse erreichen, darunter etwa Entlastungen für KlassenlehrerInnen oder für Unterrichtende, die 2015 und 2016 Lohnabbau hinzunehmen hatten. Die erreichten Zugeständnisse zusammen kosten mehrere Millionen Franken. "Das ist nicht nichts", kommentiert Claude Grimm, zuständige VPOD-Sekretärin. Die LehrerInnen erwarten nun, dass der Regierungsrat diesen Kompromiss auch im Parlament verteidigt.
</p><h3> Endlich Gehör verschafft </h3><p>Am Nachmittag des gleichen Tages beschliessen die zwei zuständigen Gewerkschaften, den Streik auszusetzen und die Verbesserungsvorschläge zu akzeptieren. Endlich hätten sie sich Gehör verschaffen können, meinen die Unterrichtenden. Claude Grimm: "Wir haben eine Stärke, die auch für die Zukunft noch einiges verspricht." Und fügt bei, dass die Bewegung von neuem anrollen werde, wenn einzelne Punkte der Vereinbarung nicht umgesetzt würden. 
</p><h3>Eine solche Mobilisierung der Unterrichtenden gab es noch nie </h3><p>Noch nie hat es in der Neuenburger Schule einen solchen Massenprotest gegeben. An den vier Streiktagen versammelten sich jeweils 400 bis 600 Unterrichtende. Und auch jene, die nicht streikten, waren aktiv; so schrieben sie etwa den Eltern, dass sie den Streik unterstützten. Das massive Engagement erstaunt nicht, denn das Lehrpersonal in Neuenburg ist seit Jahren Sparübungen unterworfen - und im schweizerischen Vergleich erst noch schlecht entlöhnt. Gekämpft aber haben die Neuenburger LehrerInnen nicht nur für ihre Arbeit, sondern auch für eine hochstehende Bildung als Aufgabe eines Service public, der den Jugendlichen so das Terrain einer möglichst guten Zukunft vorbereitet. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4601</guid><pubDate>Tue, 06 Dec 2016 13:47:57 +0100</pubDate><title>Home-Office: Bundesrat will nicht handeln </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/home-office-bundesrat-will-nicht-handeln</link><description>Gesundheitsschutz und Auslagen sind verbindlich zu regeln</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der bundesrätliche Bericht zu Home-Office beschreibt viele Probleme, präsentiert aber keine Lösungen. Für den SGB dagegen ist klar: Die problematischen Seiten von Home-Office sind gesetzlich zu regeln.</p><p>Darf der Arbeitgeber auf dem Heim-Computer seiner Arbeitnehmenden Spyware installieren, wenn diese Home-Office machen? Haftet ein Bankmitarbeiter, der zuhause mit schlecht gesichertem WiFi arbeitet, für gestohlene Bankkunden-Daten? Ist der Arbeitgeber verantwortlich, wenn die Arbeitnehmenden sich wegen unmöglichen Zielvorgaben zuhause an Wochenenden und in der Nacht in ein Burnout arbeiten? Solche und viele weitere rechtliche Fragen wirft Home Office auf. 
</p><p>Der Bundesrat anerkannt in seinem Mitte November erschienenen Bericht, dass die Bestimmungen des Obligationenrechts, des Arbeits- und des Unfallversicherungsgesetzes grundsätzlich auf Home-Office anwendbar seien. Dies gälte aber nicht für die Kontrolle der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie für viele Detailbestimmungen in den Verordnungen. Diese seien nur in einer klassischen Arbeitsorganisation anzuwenden, in welcher die Gestaltung der Arbeitsräume dem Arbeitgeber obliege (z.B. Ergonomie am Arbeitsplatz, Sicherheit von Geräten, etc.). 
</p><h3>Gesundheit: auch im Home Office schützen </h3><p>Dem Bericht zufolge fällt es in die Verantwortung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz auch im Home-Office angemessen einzurichten. Ruhezeit- und Pausenbestimmungen seien auch im Home-Office einzuhalten. Aber wie? Das Einfachste wäre, in einer einzigen Rechtsgrundlage alle geltenden Arbeitssicherheits- und Gesundheitsbestimmungen für das Home-Office zusammen zu fassen. Weiter räumt der Bundesrat ein, dass man für Home-Office wohl spezifische Konkretisierungsvorschriften erlassen müsste, insbesondere für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
</p><p> Bereits heute sind mit dem Heimarbeitsgesetz (HArG) besondere Bestimmungen zur traditionellen handwerklichen Heimarbeit geregelt. Das ist paradox: Für eine Arbeitsform, die es kaum mehr gibt, existiert eine spezialrechtliche Regelung, während dies für Home-Office trotz starker Zunahme nicht der Fall ist. Dabei wäre eine Anpassung des HArG auf das moderne Home-Office mit wenig Aufwand zu machen. Der SGB fordert deshalb, dass der Bundesrat die nötigen Bestimmungen für das Home-Office im HArG konkretisiert und dieses Gesetz anpasst. 
</p><h3>Auslagen: Kein Sparen auf dem Rücken der Angestellten </h3><p>Neben dem Gesundheitsschutz besteht auch dringender Handlungsbedarf bei den Regelungen zu Material, Auslagen und Datenschutz. Häufig werden nämlich heute die Auslagen für Arbeitsmaterial auf die Arbeitnehmenden überwälzt. Insbesondere die Nutzung privater Geräte für die Arbeit kann problematisch sein, da Artikel 327 Absatz 2 OR vorsieht, dass die Auslagen zulasten der Arbeitnehmenden gehen können. Diese Regelungen zielten jedoch nicht auf die moderne Informatik, sondern auf die private Benutzung von Firmenfahrzeugen. Je nach Auslegung von Artikel 327a Absatz 1 OR muss die ArbeitnehmerIn die Auslagen von Telearbeit selbst finanzieren. Denn ohne entsprechende Regelung in GAV oder Einzelarbeitsvertrag kann sich der Arbeitgeber darauf beschränken, nur den Arbeitsplatz in seinen Räumlichkeiten zu finanzieren. Es ist jedoch nicht akzeptabel, dass die Arbeitgeber ihre Infrastrukturkosten auf die Arbeitnehmenden verschieben. 
</p><h3>GAV allein genügt nicht </h3><p>Die Gewerkschaften des SGB haben an der letzten DV beschlossen, systematisch Home-Office-Anliegen in die GAV aufzunehmen. Das gilt für Themen wie Freiwilligkeit, soziale Isolation, aber auch für konkrete Fragen wie Arbeitszeiten, Schutz der Freizeit und Erholung, Verbot der Nachtarbeit. Auch die Kosten für die Geräte werden vermehrt in GAV zu regeln sein. Trotzdem werden gewichtige Lücken bleiben: Fast 50% aller Arbeitnehmenden kommen hierzulande nicht in den Genuss eines GAV. Für diese Personen müssen gesetzliche Regelungen gefunden werden. Dass der Bundesrat bei Home Office Handlungsbedarf feststellt, sich aber seiner Verantwortung im Verordnungs- und Gesetzesbereich entzieht, ist unverständlich. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4599</guid><pubDate>Fri, 02 Dec 2016 12:15:12 +0100</pubDate><title>Konsultation Stärkung der lehrbegleitenden Berufsmaturität (BM1)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/konsultation-staerkung-der-lehrbegleitenden-berufsmaturitaet-bm1</link><description>Nur französisch verfügbar/n&#039;existe qu&#039;en français</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4597</guid><pubDate>Thu, 01 Dec 2016 14:08:26 +0100</pubDate><title>SGB begrüsst Stossrichtung des Ständerats – weitere Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-begruesst-stossrichtung-des-staenderats-weitere-massnahmen-noetig</link><description>Umsetzung Masseneinwanderungsartikel</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den Entscheid des Ständerates zur Umsetzung des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungs-Initiative"), eine nichtdiskriminierende Stellenmeldepflicht bzw. einen Arbeitslosenvorrang einzuführen. Eine Umsetzung des Masseneinwanderungsartikels muss mit den Bilateralen kompatibel sein. Sonst steigt der Druck auf die Löhne und die Arbeitsplätze. Ein Kontingentssystem ist nur schon deshalb keine Lösung. Doch auch unabhängig davon sind Kontingente abzulehnen. Sie führen zu Schwarzarbeit, prekären Arbeitsbedingungen und Lohndruck wie die Analysen des alten Kontingentssystems zeigen.
</p><p>Die Stellenmeldepflicht geht auf einen Vorschlag der Gewerkschaften zurück. Sie wird vor allem dazu führen, dass heute bei der Stellensuche benachteiligte Personen (ältere Arbeitnehmende, Wiedereinsteigerinnen u.a.) bessere Chancen erhalten. Bereits heute arbeiten in vielen Kantonen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV mit den Arbeitgebern bei der Stellenvermittlung zusammen (z.B. in Zürich oder im Aargau). Die Erfahrungen sind mehrheitlich positiv - für alle Beteiligten. Keinem RAV-Vermittler käme es in den Sinn, den meldenden Arbeitgebern Stellensuchende vorzuschlagen, die für die Stellen nicht infrage kommen. Denn das würde die Akzeptanz der RAV-Vermittlung bei allen Beteiligten - bei den Arbeitgebern und den Stellensuchenden - rasch untergraben.
</p><p>Über diese positive Massnahme zugunsten der Stellensuchenden hinaus braucht es aber weitere Massnahmen zum Schutz der Arbeitnnehmenden gegen die Missbräuche der Arbeitgeber. Der SGB kritisiert insbesondere, dass der vorgeschlagene Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter keine Unterstützung fand. Viele Gesamtarbeitsverträge kennen heute schon besondere Schutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmende. Auch in der Bundesgerichtspraxis ist ein höheres Schutzniveau für langjährige ältere Arbeitnehmende Realität. Weiter verlangt der SGB, dass der Bundesrat die Minimalvorgabe für die Zahl der Lohnkontrollen von derzeit 27'000 auf neu 50'000 erhöht.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4591</guid><pubDate>Mon, 28 Nov 2016 12:03:00 +0100</pubDate><title>Erfreuliches Ja des Ständerats zu familienergänzender Kinderbetreuung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erfreuliches-ja-des-staenderats-zu-familienergaenzender-kinderbetreuung</link><description>Nun muss die Anschubfinanzierung deutlich aufgestockt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist erfreut, dass der Ständerat in den nächsten 5 Jahren 100 Mio. Fr. für die familienergänzende Kinderbetreuung zur Verfügung stellen will. Es wäre völlig unverständlich gewesen, wenn der Ständerat seiner vorberatenden Kommission gefolgt wäre und eine der wenigen konkreten Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Keime erstickt hätte. Mit dem Beschluss hat der Ständerat ein wichtiges Zeichen gesetzt, dass es ihm ernst ist mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und mit der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
</p><p>Im weiteren Verlauf der parlamentarischen Debatte muss nun dafür gesorgt werden, dass der Qualität der Kinderbetreuung und den Arbeitsbedingungen des Personals in der Vorlage ein höherer Stellenwert eingeräumt wird. Zudem sollte die Anschubfinanzierung aufgestockt werden. Bislang übt die öffentliche Hand in dieser Frage zu grosse Zurückhaltung. Für eine nachhaltige Beseitigung negativer Erwerbsanreize braucht es einen Beitrag der öffentlichen Hand von mindestens einem Prozent des Bruttoinlandprodukts.
</p><p>Die Bevölkerung erwartet hier mehr Engagement. Dies hat sich nicht nur in der Abstimmung zum Familienartikel gezeigt, der 2013 trotz 54.3% Ja-Stimmen am Ständemehr gescheitert ist, sondern auch in der Vernehmlassung zur Fortführung der Finanzhilfen, in der sich über vier Fünftel der Teilnehmenden für diese ausgesprochen haben. Nun ist es an der Zeit, dass der Bund Nägel mit Köpfen macht und darauf hinwirkt, dass die familienergänzende Kinderbetreuung für alle zahlbar ist, den Bedürfnissen von Eltern und Kindern entspricht sowie fortschrittliche Arbeitsbedingungen bietet.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin SGB, 076 200 90 89</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4588</guid><pubDate>Sun, 27 Nov 2016 14:32:59 +0100</pubDate><title>Trotz Nein den Ausstieg planen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/trotz-nein-den-ausstieg-planen</link><description>Der SGB zur Atomausstiegsinitiative und zu kantonalen Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB bedauert, dass die Initiative zum Ausstieg aus der Atomenergie gescheitert ist. Sie hätte die notwendige Klarheit für das geordnete und geplante Abschalten der AKW gebracht, ein Weg, der bisher einzig von der BKW beschritten wird. Es muss verhindert werden, dass es zu einem ungeplanten und damit schleichenden Ausstieg kommt, wie er sich gegenwärtig beim KKW Beznau abzeichnet. Kostspielige Investitionen, die sich nicht mehr refinanzieren lassen, sind für die Arbeitsplätze in der Stromwirtschaft pures Gift. Es ist zu hoffen, dass sich Alpiq und Axpo trotz des Volksentscheides an der BKW ein Beispiel nehmen und sich schnell für den Ausstieg entscheiden. Denn noch könnten sie sich jetzt längerfristige Optionen im Knowhow der Entsorgung von AKW sichern. Für die Mitarbeitenden wäre das eine gute Nachricht! 
</p><h3>Kantonale Abstimmungen: Unsoziales Sparen abgelehnt </h3><p>Im Kanton Zug haben die Stimmenden das Sparpaket abgelehnt. Mütter, Familien, Einkommensschwache, Kranke und ältere Menschen hätten die Zeche zahlen müssen, den öffentlich Angestellten wurde gar ein Lohnabbau zugemutet. Im Kanton Aargau sind von den vier Sparmassnahmen die zwei unsozialen abgelehnt worden. 
</p><p>Der SGB ist hoch erfreut über diese Entscheide. Sie zeigen, dass eine Politik, die den Reichen und den Unternehmen zuerst Steuergeschenke gewährt, welche dann die Bevölkerung mit Leistungsabbau und höheren Kosten für staatliche Leistungen zu bezahlen hat, nicht mehrheitsfähig ist. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) wird diese Politik der Umverteilung auf die Spitze treiben. Der SGB zweifelt nach den heutigen Verdikten nicht daran, dass die USR III als ein Paradebeispiel unsozialer Umverteilung im kommenden Februar an der Urne Schiffbruch erleiden wird. 
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Dore Heim, geschäftsleitende Sekretärin des SGB, 079&nbsp;744 93 90 (für Atomausstieg)</li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4587</guid><pubDate>Thu, 24 Nov 2016 16:51:40 +0100</pubDate><title>Neuenburg: LehrerInnen streiken gegen Sparen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/neuenburg-lehrerinnen-streiken-gegen-sparen</link><description>Den dritten Tag im Streik </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Unterrichtenden, schwer betroffen, sind die ersten, die sich wehren. Am 24. November streiken sie den dritten Tag. Die Sparmassnahmen in Neuenburg treffen aber viel mehr Menschen. Deshalb ist für den 26. November in La Chaux-de-Fonds eine grosse Manifestation angesagt. </p><p>Bereits am 8. und 9. November sind die LehrerInnen in ganz Neuenburg auf die Strasse gegangen. Sie hatten genug von steten Sparmassnahmen. 100 Millionen Franken sollten für 2017 neu dazukommen - nachdem bereits 2015 ganze 165 Millionen weggestrichen wurden. 
</p><h3>Lohnabbau von 35 000 bis 75000 Franken </h3><p>Das Fass zum Überlaufen brachte das neue Lohnreglement. Es hätte den Unterrichtenden, auf die ganze Berufskarriere hochgerechnet, einen Lohnabbau zwischen 35 000.- bis 75 000 Franken zugemutet. Diesen Abbau lehnten Personalvertreter und Gewerkschaften einhellig ab. Ebenso einhellig verlangten die LehrerInnen von der Regierung, das neue Lohnsystem zurückzunehmen. Gespräche mit der Regierung fanden seither zwar statt - diese jedoch gab bis heute jedoch kein Zeichen des Einlenkens. Deshalb beschlossen die LehrerInnen, am 24. November zu streiken. Dabei werden sie gleich auch entscheiden, ob sie den Streik am 25. fortsetzen wollen. 
</p><h3>Rendez-vous am 26. November </h3><p>Betroffen sind jedoch nicht nur die Unterrichtenden. Dutzende von Stellen im öffentlichen und halböffentlichen Bereich sollen gestrichen werden. Die wöchentliche Arbeitszeit soll von 40 auf 41 Stunden hochgehen. Reduziert wird die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung, runtergefahren die Subventionen in Bildung, Gesundheit, im Sozialen und im Transport - das alles um 40 Millionen Franken mehr sparen zu können. Das wird die Bevölkerung insgesamt treffen, insbesondere die Verletzlichsten unter ihr. 
</p><p>Und wieso dieser unsoziale Spareifer? Wegen massiver Steuergeschenke für die Multis, die Unternehmen generell und die Reichen! Die normalen Steuerzahler kamen nicht in den Genuss von solchen Erleichterungen. Wohl aber von deren Auswirkungen in Form von Dienstleistungsabbau in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales und Transport! 
</p><p>So geht das nicht! Ein breites Bündnis, darunter die Gewerkschaften, ruft zu einer grossen Manif gegen den verheerenden Sparkurs auf. Rendez-vous am 26. November, 11 Uhr, in La Chaux-de-Fonds! </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4584</guid><pubDate>Thu, 24 Nov 2016 10:11:21 +0100</pubDate><title>Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf, will aber nichts tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-anerkennt-handlungsbedarf-will-aber-nichts-tun</link><description>Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedete Bericht des Bundesrats zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zeigt, dass beim Vollzug des Arbeitsgesetzes (ArG) grosser Handlungsbedarf besteht: Das Gesetz wird nicht in allen Kantonen gleich gut vollzogen, insbesondere die Finanzierung der Arbeitsinspektorate wird nicht sichergestellt. Hier muss der Bundesrat dringend handeln. Denn in der Schweiz sind die Risiken, die zu Burnout oder Herz-Kreislauf-Problemen führen, im Vergleich zu den europäischen Ländern sehr hoch. 
</p><p>Die Zahl der Betriebskontrollen ist laut Bericht sehr tief. Soweit man diese überhaupt abschätzen kann, werden jährlich nur 2% bis 3% aller Betriebe von den kantonalen Arbeitsinspektoraten (KAI) kontrolliert. Diese Zahl variiert jedoch je nach Kanton erheblich. 
</p><p>Der Bund hat zurzeit keinen direkten Einfluss auf die von den Kantonen für die Kontrollen eingesetzten Mittel und die Umsetzung. Deshalb sind die Harmonisierungs-Bemühungen wichtig, die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) mit den kürzlich eingeführten Leistungsverträgen angestossen worden sind. 
</p><p>Die den KAI zur Verfügung stehenden Ressourcen werden nicht ausschliesslich für Betriebskontrollen eingesetzt. Beträchtliche Mittel beanspruchen etwa die Prüfung von Bauplänen (Genehmigungsverfahren i