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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Wed, 22 Apr 2026 19:22:47 +0200</pubDate><lastBuildDate>Wed, 22 Apr 2026 19:22:47 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/publikationen/medienmitteilungen/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11651</guid><pubDate>Wed, 22 Apr 2026 16:51:38 +0200</pubDate><title>Hände weg vom arbeitsfreien Sonntag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haende-weg-vom-arbeitsfreien-sonntag</link><description>Auch im Verkauf gibt es ein Recht auf Freizeit und Erholung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Verkäuferinnen und Verkäufer arbeiten heute schon, wenn andere frei haben – am Abend und am Wochenende. Sie tun das oft zu Löhnen, die in den Städten und Agglomerationen kaum zum Leben reichen. Nun folgt sogar der Bundesrat den einseitigen Interessen der «Turbo-Lädeler» aus dem Kanton Zürich und will zwölf verkaufsoffene Sonntage im Detailhandel in der ganzen Schweiz ermöglichen. Der SGB fordert den Ständerat in der Junisession auf, fair gegenüber dem Verkaufspersonal zu sein und die Verdreifachung der Sonntagsarbeit abzulehnen. Der SGB unterstützt die Branchenverbände, die sich mit allen Mitteln für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einsetzen. Er lehnt Verschlechterungen im Arbeitsgesetz entschieden ab.</p><p>Der Gesundheitsschutz ist das oberste Ziel des Arbeitsgesetzes, und das soll er auch bleiben. Der Alltag im Verkauf ist geprägt von hohem Druck, unregelmässigen Arbeitszeiten und tiefen Löhnen. Das Personal leistet tagtäglich wichtige und wertvolle Arbeit – und dennoch wird ihre Belastung immer weiter erhöht. Die Standesinitiative aus dem Kanton Zürich sieht vor, die bislang erlaubten vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe auf zwölf auszuweiten. Die Vorlage sieht einen massiven Abbau der Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes vor – auf Kosten der Angestellten im Verkauf. Die Gewerkschaften lehnen deshalb die Umsetzung der Standesinitiative als Schwächung des Arbeitsgesetzes und des Arbeitnehmendenschutzes vollumfänglich ab. Der SGB kritisiert den Bundesrat, der einseitig die Interessen der «Turbo-Lädeler» vor die Interessen des Gesundheitsschutzes und der Gesellschaft stellt.</p><h3 class="heading--h5">Breite Allianz gegen Ausdehnung der Sonntagsarbeit</h3><p>Der SGB ruft den Ständerat auf, die Angriffe auf die Gesundheit und die Arbeitsrechte der Beschäftigten einzustellen. Mehr Sonntagsarbeit geht auf Kosten von Erholung, Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe und bedroht die Gesundheit der Arbeitnehmenden. Es gilt, die Realität der arbeitenden Bevölkerung ernst zu nehmen – es braucht mehr Schutz, nicht weniger.</p><h3 class="heading--h5">Drohende Verdreifachung der Sonntagsarbeit</h3><p>Die Bevölkerung und breite gesellschaftliche Kreise sind gegen die Ausweitung und Generalisierung von Sonntagsarbeit. Die geplante Verdreifachung von Sonntagsarbeit widerspricht der Haltung der Stimmberechtigten in vielen Kantonen und Gemeinden, die eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in mehr als zwei Dritteln der Abstimmungen immer wieder abgelehnt hatten. Die Mehrheit der Kantone schöpft nicht einmal die vier bewilligungsfreien Sonntage aus. Die Verdreifachung der Sonntagsverkäufe auf zwölf verkaufsoffene Sonntage dehnt die Sonntagsarbeit massiv aus und betrifft viele Branchen, wie auch die Logistikbranche. Ein weiterer Affront: damit fallen die heutigen Zuschläge von 50% für Sonntagsarbeit an bis zu sechs Sonntagen weg.</p><h3 class="heading--h5">Politik muss Gesundheit schützen</h3><p>Der SGB fordert den Ständerat auf, in der Junisession die Angriffe auf die Gesundheit und die Arbeitsrechte der Beschäftigten einzustellen. Mehr Sonntagsarbeit geht auf Kosten von Erholung, Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe und bedroht die Gesundheit der Arbeitnehmenden. Es gilt, die Realität der arbeitenden Bevölkerung ernst zu nehmen – es braucht mehr Schutz, nicht weniger. Der Gewerkschaftsbund kritisiert die geplante Änderung scharf, da diese die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Gesundheit weiter verschlechtern würde.</p><p>Der SGB wird sich mit aller Kraft für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einsetzen und lehnt Verschlechterungen im Arbeitsgesetz entschieden ab. Der Gesundheitsschutz ist das oberste Ziel des Arbeitsgesetzes.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_mediathek_coop_take_away_verkaeuferin_kaffee_f0fb0eec66.jpg" length="192982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11648</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2026 17:02:01 +0200</pubDate><title>Deutliche Reallohnerhöhung, doch in einigen Branchen ist die Lohnentwicklung weiterhin ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutliche-reallohnerhoehung-doch-in-einigen-branchen-ist-die-lohnentwicklung-weiterhin-ungenuegend</link><description>SGB reagiert auf den neuen Lohnindex</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Dank der niedrigen Teuerung von nur 0.2 Prozent stiegen die Reallöhne der Arbeitnehmenden im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 1.6 Prozent. Das zeigt der Lohnindex des BFS. Erfreulich ist, dass sich die Frauenlöhne besonders stark erhöhten. Die positive Durchschnittsentwicklung kaschiert jedoch erhebliche Branchenunterschiede. So stiegen die Reallöhne im Gesundheits- und Sozialwesen lediglich um 0.2 Prozent.</p><p>Trotz des Lohnplus im vergangenen Jahr gibt es weiterhin einen beträchtlichen Lohnrückstand. So liegen die Reallöhne nur minim um 0.7 Prozent über dem Niveau von 2016. Die Reallöhne müssten eigentlich im Einklang mit der Arbeitsproduktivität steigen. Doch Letztere hat seit 2016 deutlich stärker zugenommen, nämlich um mehr als zwölf Prozent.</p><p>Die Unterschiede zwischen den Branchen sind gross. Im Gastgewerbe stiegen die Löhne zwar um 1.5 Prozent. Angesichts des grossen Lohnrückstandes ist das aber ebenfalls ungenügend. So liegen die Reallöhne im Gastgewerbe immer noch 2.6 Prozent unter dem Niveau von 2016. Besonders schlecht war im letzten Jahr die Entwicklung im Gesundheits- und Sozialwesen. Dort stiegen die Reallöhne lediglich um 0.2 Prozent. Dies ist ein weiterer deutlicher Weckruf an die Politik, dass angesichts des aktuellen und sich weiter verschärfenden Fachkräftebedarfs in diesem Bereich die Lohn- und Arbeitsbedingungen dringend verbessert werden müssen.</p><p>Im laufenden Jahr sieht es aktuell nach einem Rückschlag aus. Auf Grund der gestiegenen Teuerung und den bescheidenen Lohnerhöhungen droht ein Jahr der Reallohnstagnation.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Delta_News_Hub-Flickr_CC_BY_2.0_corona_handgriff_reinigung_dff021d5e8.jpg" length="169129" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11639</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2026 10:37:44 +0200</pubDate><title>Die AHV braucht eine langfristige Finanzierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-braucht-eine-langfristige-finanzierung</link><description>Nationalrätliche Sozialkommission nicht kompromissbereit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine knappe Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission will die 13. AHV-Rente mit einer um 0,5 Prozentpunkte höheren Mehrwertsteuer befristet bis 2033 finanzieren. Damit ist die 13. AHV-Rente nicht finanziert. Eine starke Minderheit in der Kommission befürwortet dagegen eine sozial ausgewogene, dauerhafte und ausreichende Mischfinanzierung aus Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer. Auch in der Vernehmlassung befürwortete eine Mehrheit die Mischfinanzierung.</p><p>Die 13. AHV-Rente wurde 2024 vom Volk mit klarer Mehrheit angenommen. Sie braucht eine langfristige Finanzierung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich immer für eine reine Finanzierung über Lohnbeiträge ausgesprochen, was am sozialsten und kaufkraftschonendsten wäre. Für die Arbeitnehmenden stehen den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit über 25 Jahren gegenüber. Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar: Wie der SGB mehrfach aufgezeigt hat, sind die Lohnbeiträge für die Arbeitgeber seit 2021 stark gesunken. Sie bezahlen jetzt sogar weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren.</p><p>Der Entscheid der knappen Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission ist deshalb unverantwortlich. Dies umso mehr, als der Ständerat mit seiner stark abgespeckten Vorlage einen grossen Schritt auf den Nationalrat zuging. Die starke Minderheit in der Sozialkommission ging sogar nochmals einen Schritt zu und strich den Interventionsmechanismus. Trotzdem zeigte sich die Mehrheit weiterhin kompromisslos und generiert unverantwortliche AHV-Defizite.</p><p>Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat seiner Verantwortung für eine mehrheitsfähige und sozial ausgewogene Finanzierung nachkommt.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11630</guid><pubDate>Tue, 14 Apr 2026 16:01:24 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission will Tieflöhne diktieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalratskommission-will-tiefloehne-diktieren</link><description>Angriff auf kantonale Mindestlöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Sie will wie der Ständerat, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für Beschäftigte mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten sollen. Die WAK verhindert mit ihrem Entscheid, dass Tausende Arbeitnehmende einen Lohn erhalten, der zum Leben reicht. Sie bricht zudem bewusst die Verfassung.</p><p>Der Nationalrat hatte schon im letzten Sommer entschieden, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für GAV-Beschäftigte gelten sollen. Der Ständerat hatte sich zuletzt für eine angepasste Variante des Tieflohndiktats ausgesprochen. Nun hat sich die WAK des Nationalrats für die Variante des Ständerats ausgesprochen. GAV-Beschäftigte, die heute bereits einen kantonalen Mindestlohn erhalten, sollen künftig keine Mindestlohnerhöhungen mehr bekommen. GAV-Beschäftigte in Kantonen und Gemeinden, in denen Zukunft ein Mindestlohn einführt wird, sollen den Mindestlohn nie erhalten.</p><h3 class="heading--h5">Frontalangriff auf Geringverdienende</h3><p>Der Entscheid ist ein Frontalangriff auf Geringverdienende. Betroffen wären vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, in der Reinigung oder in Coiffeursalons. Mindestlöhne verbessern nachweislich die tiefsten Löhne. Dank Mindestlöhnen können Arbeitnehmende von ihrem Lohn leben. Nicht zuletzt verringern Mindestlöhne die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, da viele Frauen zu Tiefstlöhnen arbeiten. Die WAK ermöglicht den Arbeitgebern mit ihrem Entscheid Gewinne auf dem Buckel von Tieflohnbeschäftigten zu erzielen. Den Preis zahlen nicht nur die Arbeitnehmenden selbst. Auch die Familien der Tieflohnbeschäftigten und die Allgemeinheit tragen die Kosten. Sie werden nun wieder einspringen müssen, wenn der Lohn auch bei einem Vollzeitpensum nicht zum Leben reicht.</p><h3 class="heading--h5">Bewusst verfassungswidrig</h3><p>Das Tieflohndiktat verletzt die Verfassung und den Föderalismus. Die GAV-Ausnahme läuft den Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats und den demokratischen Entscheiden in Kantonen und Gemeinden zuwider. Der Bundesrat und die Kantone haben unmissverständlich auf dieen Widerspruch hingewiesen. Trotzdem hat sich die Mehrheit im Ständerat und nun auch in der WAK des Nationalrats darüber hinweggesetzt, um den Arbeitgebern insbesondere im Gastgewerbe weiterhin Hungerlöhne zu ermöglichen.</p><h3 class="heading--h5">Unzureichende Besitzstandswahrung</h3><p>Die Wahrung des Besitzstands, wie sie die WAK nun im Gegensatz zum ursprünglichen Nationalratsentscheid beschlossen hat, ändert an der Verfassungswidrigkeit wenig. Und auch sie führt zu tieferen Löhnen, weil sich die kantonalen Mindestlöhne in Genf und in Neuenburg sowie der kommunale Mindestlohn in Luzern schleichend entwerten. Vor allem verhindert sie, dass künftige Mindestlöhne ihre volle Wirkung entfalten können. Die WAK will verhindern, dass in Zürich und Winterthur Tausende Tieflohnbeschäftigte den vom Stimmvolk gewollten Mindestlohn erhalten. In weiteren Kantonen und Gemeinden (Waadt, Wallis, Tessin, Jura sowie den Städten Bern und Biel) schränkt der Ständerat den Spielraum laufender Initiativen ein.</p><h3 class="heading--h5">Schwächung des Lohnschutzes</h3><p>Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und das Parlament schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Der SGB wird sich weiterhin mit aller Kraft gegen diesen Angriff auf die Mindestlöhne wehren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-jahre-mindestlohn_titelbi.jpg" length="140334" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11616</guid><pubDate>Fri, 10 Apr 2026 15:31:04 +0200</pubDate><title>Endlich durchgreifen: Versicherte müssen vor Selbstbedienung geschützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-durchgreifen-versicherte-muessen-vor-selbstbedienung-geschuetzt-werden</link><description>Zwangsverwaltung Sammelstiftung Tellco</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit mehr als zehn Jahren weisen Gewerkschaften und Medien immer wieder auf die Missstände bei der Pensionskasse Tellco hin. Mit der Zwangsverwaltung von Tellco pk hat die Zentralschweizer Stiftungsaufsicht nun einen längst fälligen ersten Schritt gemacht. Doch das ist nur ein Anfang. Damit die Arbeitnehmenden für ihre Beiträge möglichst viel Rente erhalten, braucht es eine bessere Aufsicht. Die Mitsprache der Arbeitnehmenden, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, muss gewährleistet sein. Mit unserer Altersvorsorge darf kein Gewinn gemacht werden.</p><p>Die Tellco pk ist leider kein Einzelfall. Die 2. Säule ist eine Sozialversicherung. Sie ist wie vieles in der Schweiz dezentral organisiert, in rund 1'000 Pensionskassen und Vorsorgestiftungen. Eine Sozialversicherung darf keine Gewinne auf Kosten der Versicherten machen. Sie muss als Non-Profit-Struktur organisiert sein. Bei der AHV ist das im Grossen und Ganzen gewährleistet. In der 2. Säule besteht hingegen grosser Handlungsbedarf, der in den letzten Jahren sogar noch zugenommen hat.</p><p>Heute sind rund drei von vier Arbeitnehmenden nicht mehr bei einer firmeneigenen Pensionskasse versichert, sondern bei einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung. Die Tellco pk gehört zu den grössten Anbietern, neben den Stiftungen der grossen kommerziellen Versicherungen Swiss Life, AXA oder Vita (Zurich). Vor etwas mehr als zehn Jahren war es erst jede zweite Arbeitnehmerin oder jeder zweite Arbeitnehmer, die oder der bei einer solchen Einrichtung versichert war.</p><p>Traditionellerweise bilden die Betriebspensionskassen das Rückgrat der 2. Säule. In diesen sorgt ein Stiftungsrat aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden dafür, dass das Preis-Leistungsverhältnis der Kassen stimmt. Gewinne werden dort nicht erzielt. Wenn der Stiftungsrat seine Aufgabe jedoch nicht wahrnimmt, fliesst beispielsweise unnötig Geld an Vermögensverwalter, Rückversicherer oder andere Akteure ab. Die Arbeitnehmenden im Betrieb haben jedoch die Möglichkeit, den Stiftungsrat zu kontrollieren und bei Bedarf auszuwechseln.</p><p>Bei den Sammelstiftungen wie der Tellco pk funktioniert diese Kontrolle oft nicht ausreichend. Ein Grund ist, dass die Mitglieder der Stiftungsräte häufig keinen direkten Bezug mehr zu den Versicherten haben. Ein Beispiel: Stiftungsratspräsident und Arbeitnehmervertreter war vor dem Eingriff der Aufsicht Peter Hofmann. Gemäss seinem öffentlichen Profil ist er hauptberuflich Stiftungsrat und daneben selbständig erwerbend. Ein konkreter Bezug zu den versicherten Arbeitnehmenden ist weder dort noch im Geschäftsbericht ersichtlich.</p><p>Die Aufsichtsdefizite in der 2. Säule sind ein strukturelles Problem. Das zeigt auch ein Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Dieser kommt unter anderem zum Schluss, dass die Verwaltungskosten in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen signifikant höher sind. Zudem werden in gewissen Bereichen wie bei Rückversicherungen Leistungen von externen Anbietern eingekauft, die oft nicht im Interesse der Versicherten sind.</p><p>Der Fall Tellco pk zeigt einmal mehr, dass es eine klare Offensive bei der Aufsicht in der 2. Säule braucht. Die berufliche Vorsorge ist eine Sozialversicherung. Mit unserer Altersvorsorge darf kein Gewinn gemacht werden. Pensionskassen sowie Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen müssen von Personen beaufsichtigt werden, die die Interessen der Versicherten vertreten und über das nötige Fachwissen verfügen. In verschiedenen Branchen wie im Gastgewerbe, im Ausbaugewerbe oder im Coiffeurgewerbe bestehen sozialpartnerschaftliche Lösungen mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis. Diese werden direkt von den Sozialpartnern geführt und kontrolliert. Dieses Modell sollte als Vorbild für weitere Branchen dienen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11604</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2026 17:24:00 +0200</pubDate><title>Evaluationsbericht belegt Abzockerei der Pensionskassen auf Kosten der Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/evaluationsbericht-belegt-abzockerei-der-pensionskassen-auf-kosten-der-versicherten-bvg</link><description>Strukturreform der beruflichen Vorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Wettbewerb in der 2. Säule ist nicht im Interesse der Versicherten. Das belegen die heute veröffentlichten Evaluationsberichte zur Strukturreform der beruflichen Vorsorge. Gewinnorientierte Holdings bereichern sich mit überhöhten Gebühren. Die Parität wird ausgehöhlt. Die Aufsicht schaut tatenlos zu, obwohl das Vorsorgevermögen zweckwidrig verwendet wird. Broker kassieren von Arbeitnehmenden bezahlte Entschädigungen und befeuern einen schädlichen Wettbewerb. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert, dass die 2. Säule endlich wieder als Sozialversicherung verstanden und die paritätische Führung gestärkt wird.</p><p>Die Mehrheit der Versicherten ist heute in der 2. Säule in branchenneutralen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Wettbewerb versichert. Dabei hat Wettbewerb in einer obligatorischen Sozialversicherung nichts verloren. Der betriebliche Charakter der beruflichen Vorsorge erodiert. Dass dieser Wettbewerb nicht im Interesse der Versicherten ist, zeigen die sinkenden Renten bei gleichzeitig steigenden Beiträgen und Vermögensverwaltungskosten.</p><p>Andererseits belegen die heute veröffentlichten Evaluationsberichte zur BVG-Strukturreform 2010 erstmals, was der SGB seit langem anprangert: Gewinnorientierte Servicegesellschaften missbrauchen die BVG-Strukturen, um sich mit überhöhten Gebühren auf Kosten der Versicherten zu bereichern. Dabei werden insbesondere die Vorschriften zur Offenlegung und Vermeidung von Interessenkonflikten nicht eingehalten. Anstatt marktübliche Preise werden überhöhte Gebühren für die Verwaltung verrechnet.</p><p>Möglichst günstige Geldleistungen sind laut Gesetz der ausschliessliche und zwingende Zweck von Pensionskassen. Die Evaluation zum «Projekt Governance» zeigt, dass der Wettbewerb diesen Zweck nicht erfüllt und für Versicherte nur Probleme schafft: Verwässerung des Deckungsgrades, Wachstumsanreize für höhere Gebühren, hohe Brokergebühren und hohe Marketingkosten. Es zeigt sich auch, dass Versicherte weder von Skaleneffekten noch von tieferen Risikoprämien (infolge weniger Rückdeckungen) profitieren. Die Parität wird in der Praxis mit Alibi-Arbeitnehmenden ausgehöhlt.</p><p>Die Aufsicht schaut dieser Abzockerei zu Lasten der Versicherten tatenlos zu. Obwohl sie gesetzlich verpflichtet wäre, die zweckmässige Verwendung des Vorsorgevermögens zu kontrollieren.</p><p>Für den SGB ist zentral, dass die 2. Säule endlich wieder als Sozialversicherung verstanden wird. Das bedingt erstens die Stärkung der paritätischen Führung der Pensionskassen – auch bei allen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Dazu gehört auch, die gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsrechte bei PK-Wechseln einzuhalten und zu stärken. Zweitens muss die Aufsicht endlich das Preis-/Leistungsverhältnis für die Versicherten prüfen. Der gesetzliche Auftrag, die zweckmässige Vermögensverwaltung zu kontrollieren, verlangt genau das. Drittens müssen Broker nach Aufwand und vom Arbeitgeber (als Dienstleistungsempfänger) bezahlt werden. Und viertens braucht es mehr Transparenz für Benchmarking, das Vertrauen der Versicherten und für eine effiziente Digitalisierung im Interesse der Versicherten.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Broker-Statistiken-Dashboards_jakub-zerdzicki-unsplash.jpg" length="282895" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11598</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2026 14:01:10 +0100</pubDate><title>Erneute Schwächung der Lohngleichheits-Analysen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erneute-schwaechung-der-lohngleichheits-analysen</link><description>Kritik am Entscheid der WBK-S</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats will die Lohngleichheitsanalysen schwächen, anstatt sie zu stärken. Damit ignoriert sie sowohl die geltenden Rechtsvorschriften als auch die immer noch bestehenden Lohndiskriminierungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diese Entscheidung als unverantwortlich und fordert stattdessen griffige Massnahmen gegen Lohndiskriminierung.</p><p>Die Kommission will Zulagen für Schicht- und Pikettdienst aus den Lohngleichheitsanalysen ausschliessen. Dieser Entscheid widerspricht dem gesetzlichen Rahmen und der Rechtsprechung und ist ein Affront gegen alle Arbeitnehmerinnen, die seit langem gegen die anhaltende Lohndiskriminierung in der Arbeitswelt kämpfen.</p><p>Die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse sieht vor, dass alle Lohnbestandteile in die Analyse einbezogen werden müssen. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten sind seit 2020 dazu verpflichtet, diese durchzuführen. Zulagen für Schicht- und Pikettdienste sind Bestandteile des Lohns, auch gemäss der herrschenden Lehre und Rechtsprechung zur Bundesverfassung, zum Gleichstellungsgesetz und zu anderen Rechtsgebieten wie dem Sozialversicherungs- oder Steuerrecht.</p><p>Unter völliger Missachtung dieses rechtlichen Rahmens hat die Kommission des Ständerats eine Motion angenommen, die vorsieht, diese Zulagen künftig bei den Lohnanalysen auszuklammern. Eine Erklärung des Arbeitgebers, dass sie nicht diskriminierend gestaltet sind und sowohl für Männer als auch für Frauen zugänglich sind, soll dafür genügen. Die Kommission öffnet damit Tür und Tor für Lohngleichheitsanalysen mit verfälschten Ergebnissen, die keine verlässlichen Informationen mehr über die Lohngleichheit in den Unternehmen liefern. Direkte oder indirekte Diskriminierungen könnten somit wegen der Intransparenz fortbestehen.</p><p>Zudem hat die Kommission zwei parlamentarische Initiativen knapp abgelehnt, die darauf abzielten, die regelmässige Wiederholung der Lohnanalysen sicherzustellen und diese über das im aktuellen Gesetz festgelegte Auslaufdatum 2032 hinaus fortzuführen. Ein vernichtender Zwischenbericht deckte kürzlich auf, dass mehr als jedes zweite Unternehmen gegen das Gesetz verstösst, indem es die vorgeschriebenen Lohnanalysen nicht ordnungsgemäss durchführt. Dennoch weigert sich die Kommission des Ständerats, Massnahmen zu ergreifen, um das Gesetz wirksamer zu gestalten.</p><p>Der SGB erinnert daran, dass Lohnungleichheiten hohe Kosten für die Frauen und die Wirtschaft bedeuten und sie nicht von selbst verschwinden werden. Laut der Schweizer Lohnstrukturerhebung (LSE) von 2022 verdienen Frauen im Durchschnitt immer noch 1354 Franken weniger pro Monat als Männer, was einem Lohnunterschied von 16.2 Prozent entspricht. Fast die Hälfte des geschlechtsspezifischen Lohnunterschieds (48.2 %) – im privaten und öffentlichen Sektor zusammengenommen – lässt sich nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter oder weiteres erklären. Dies bedeutet eine unerklärbare Lohndiskriminierung und konkreten Einkommensausfall von 652 Franken pro Monat im Portemonnaie der Frauen. Dieses Geld fehlt nicht nur den Frauen bei ihrem Lohn und ihrer Altersvorsorge. Es fehlt auch dem Staat in Form von Steuereinnahmen und den Sozialversicherungen durch weniger Beiträge an AHV, ALV und IV.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert das Parlament auf, die unverantwortlichen Entscheidungen der Ständerats-Kommission zu korrigieren und rasch zusätzliche und wirksame Massnahmen zu ergreifen, um Lohndiskriminierungen zu bekämpfen, anstatt sie zu tolerieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/250630_Lohngleichheits-Aktion-1-c-Unia.JPG" length="364133" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11596</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2026 09:45:00 +0100</pubDate><title>Bilaterale kündigen, Kaufkraft schwächen? NEIN zur SVP-Chaos-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-bilaterale-kuendigen-kaufkraft-schwaechen</link><description>Gewerkschaften und linke Parteien lancieren Abstimmungskampagne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die extreme Chaos-Initiative erzwingt die Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU. Der extreme Plan der SVP greift bereits, wenn die Schweiz 9,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, was einem Bevölkerungswachstum von bloss 4 Prozent entspricht. Der starre Bevölkerungsdeckel ist ein massiver Angriff auf die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung. Die drohende Rezession führt zur Vernichtung von Arbeitsplätzen sowie zu tieferen Löhnen und Renten. Ohne Bilaterale fällt auch der Lohnschutz weg. Fehlende Lohnkontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping. Die Initiative kommt zu einem brandgefährlichen Zeitpunkt: In einer Welt, die von Unsicherheit und Kriegen geprägt ist, wäre es fahrlässig, die stabilste und wichtigste Partnerschaft der Schweiz zu zerstören. Gewerkschaften und linke Parteien mobilisieren deshalb mit einer <a href="https://chaos-nein.ch" target="_blank" rel="noreferrer">breiten und sichtbaren Kampagne</a> gegen diese schädliche Initiative.</p><p>Gerade in Zeiten globaler Unsicherheit braucht die Schweiz stabile Beziehungen zu Europa und verlässliche Rechte für Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, Freundinnen und Freunde sowie Nachbarinnen und Nachbarn. Bei einem Ja zur Chaos-Initiative werden die 1,5 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger, die hier leben, zu Menschen zweiter Klasse. Sie müssten jederzeit damit rechnen, dass ihre Kinder oder Partnerinnen und Partner ausgewiesen werden, und auch ihr eigener Aufenthaltsstatus würde prekärer. Doch nur dank ihrer Arbeit funktioniert unser Land, zum Beispiel in der Pflege, auf dem Bau oder in der Gastronomie.</p><p>SP-Co-Präsident <strong>Cédric Wermuth</strong> betont an der Lancierungspressekonferenz: «Die SVP-Chaos-Initiative erzwingt die Kündigung der bilateralen Verträge. Gerade in einer Welt mit Trump ist die Schweiz mehr denn je auf stabile Beziehungen zu Europa angewiesen.» Für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft hätte eine Kündigung der Bilateralen gravierende Konsequenzen. Rund die Hälfte der Exporte geht in die EU. Ein eingeschränkter Marktzugang würde Investitionen bremsen, Unternehmen zur Abwanderung zwingen und Arbeitsplätze vernichten.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/7/csm_WenigerLohnWenigerRente_m_2d3d3dbd20.png" length="1696631" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11592</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2026 17:15:50 +0100</pubDate><title>Berufsbildung unter Druck: Jetzt braucht es konkrete Verbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/berufsbildung-unter-druck-jetzt-braucht-es-konkrete-verbesserungen</link><description>Bildungsbericht 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentlichte Bildungsbericht Schweiz 2026 zeigt eindeutig, dass die berufliche Grundbildung ein zentrales und erfolgreiches Fundament der Schweizer Wirtschaft bleibt. Gleichzeitig treten ihre strukturellen Schwächen immer deutlicher zutage. Der Mythos der «perfekten Berufsbildung» hält der Realität nicht stand. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert, dass die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Lernende verbessert werden. Dazu gehören mehr Ferien sowie ein besserer Gesundheitsschutz. Der Berufsabschluss für Erwachsene muss deutlich gefördert werden.</p><p>Der Bildungsbericht 2026 zeigt, dass wirtschaftliche Krisen zu einem direkten Rückgang des Lehrstellenangebots führen. Betriebe reduzieren oder stoppen ihre Ausbildungstätigkeit. Gleichzeitig dürfte sich der Lehrstellenmarkt in den kommenden Jahren aufgrund steigender Schulabgängerzahlen weiter anspannen. Es droht eine neue Lehrstellenknappheit, insbesondere weil Betriebe nicht automatisch wieder ausbilden. Bis 2033 wird ein Wachstum der Lernendenzahlen um 16% erwartet (insbesondere in den Berufsfeldern Informatik und Kommunikationstechnologie sowie Gesundheit und Soziales), während gleichzeitig viele Fachkräfte in Pension gehen. Das System steht damit unter doppeltem Druck. Mehr Ausbildungsbedarf trifft auf eine unsichere Ausbildungsbereitschaft der Betriebe.</p><h3 class="heading--h5">Strukturelle Defizite bei Qualität und Attraktivität</h3><p>Ein Viertel der Lernenden löst den Lehrvertrag vorzeitig auf. Nur 80% steigen wieder ein, 20% fallen nach einer Lehrvertragsauflösung ganz aus dem System. Das ist ein massives Qualitätsproblem und kein Randphänomen. Der Bericht benennt klar, dass tiefe Erfolgsquoten mit ungenügender betrieblicher Ausbildungsqualität zusammenhängen. Damit wird die Verantwortung der Lehrbetriebe deutlich, die seitens Lehraufsicht der Kantone bisher zu wenig eingefordert wird.</p><h3 class="heading--h5">Zu tiefe Löhne nach der Lehre</h3><p>Ein Lehrabschluss reduziert zwar das Arbeitslosigkeitsrisiko deutlich, führt aber gemäss Bildungsbericht nur zu einem Einkommensplus von durchschnittlich rund 10% gegenüber Ungelernten. Diesen traurigen Fakt belegte bereits die SGB-Lohnstudie: Jede:r dritte Beschäftigte mit Lehre arbeitet für einen Lohn unter 5'000 Franken. Das ist aus gewerkschaftlicher Sicht klar ungenügend.</p><h3 class="heading--h5">Profitables System für die Betriebe</h3><p>Die Wirtschaft verdient immer mehr an der Ausbildung von Lernenden. Berufslernende erwirtschafteten einen Nettonutzen von jährlich etwa 800 Mio. Franken. Pro Lehrjahr und Lehrverhältnis erarbeiteten sie durchschnittlich 4’500 Franken (Nettonutzen): rund 9'600 Franken für eine zweijährige EBA-Lehre, knapp 14’000 Franken für eine dreijährige EFZ-Lehre und sogar 17’500 Franken Nettonutzen für eine vierjährige EFZ-Lehre. Diese Befunde zeigen klar: mehr Ferien für eine bessere Erholung der Lernenden wären für die Betriebe finanzierbar.</p><h3 class="heading--h5">Soziale Ungleichheit und begrenzte Perspektiven</h3><p>Die sozioökonomische Herkunft bestimmt weiterhin stark den Bildungsweg und die Berufswahl. Chancengleichheit ist nicht gewährleistet. Jugendliche mit Migrationshintergrund haben aber grössere Schwierigkeiten, eine Lehrstelle zu finden und müssen deutlich mehr Bewerbungen einreichen als Schweizer Jugendliche. Auch die Durchlässigkeit bleibt begrenzt, denn eine tertiäre Ausbildung machen nur Wenige. Lediglich rund 20% treten innerhalb von acht Jahren nach dem Abschluss in eine höhere Berufsbildung ein, sogar nur 15% beginnen innerhalb dieser Zeit ein Fachhochschulstudium. Damit tritt nur ein kleiner Teil der Absolvent:innen mit Lehrabschluss in die Tertiärstufe über. Ohne Berufsmaturität sind die Chancen massiv eingeschränkt. Die Zahl der lehrbegleitenden BM1-Abschlüsse ist zwischen 2014 und 2023 sogar um 13% gesunken.</p><h3 class="heading--h5">Fehlende Nachqualifizierung von Erwachsenen</h3><p>Rund 530’000 Erwachsene verfügen gemäss Bildungsbericht über keinen Abschluss auf Sekundarstufe II, obwohl 70% von ihnen erwerbstätig sind. Rund 14% der 25- bis 64-Jährigen in der Schweiz verfügen über keine nachobligatorische Ausbildung. Das Potenzial für Berufsabschlüsse für Erwachsene ist enorm, aber die Betriebe, Branchenverbände und Kantone unterstützen hier klar zu wenig. Allen Sirenengesängen des Fachkräftemangels zum Trotz fehlt es nach wie vor am politischen Willen.</p><p>Geben wir der Berufslehre ihren Wert, den sie verdient! Die Ergebnisse des Bildungsberichtes 2026 müssen Konsequenzen haben. Der SGB fordert konkrete Verbesserungen:</p><p>• Die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Lernende müssen verbessert werden. Dazu gehören mehr Ferien sowie ein besserer Gesundheitsschutz. Der Berufsabschluss für Erwachsene muss deutlich gefördert werden.</p><p>• Die Qualität der Ausbildung muss gesichert werden. Es braucht verbindliche Mindeststandards für Lehrbetriebe sowie mehr Unterstützung für Berufs- und Praxisbildner:innen sowie Kontrolle.</p><p>• Die Betriebe müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Es braucht Massnahmen, damit genügend Lehrstellen angeboten werden, beispielsweise durch die Förderung von Lehrbetriebsverbünden und Berufsbildungsfonds.</p><p>• Aufwertung der Lehre: Berufsbildung muss sich lohnen: Deshalb fordert der SGB für Leute mit abgeschlossener Berufslehre keine Löhne unter 5'000 Franken.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl.jpg" length="501608" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11588</guid><pubDate>Thu, 19 Mar 2026 12:28:46 +0100</pubDate><title>Ständerat kommt seiner Verantwortung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente nach</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-kommt-seiner-verantwortung-zur-finanzierung-der-13-ahv-rente-nach</link><description>Ständerats-Plenum stimmt Mischfinanzierung zu</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat ist heute der vorberatenden Sozialkommission gefolgt und hat sich erneut dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente mit einer Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Der Schweizerisches Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt diese solide und sozial ausgewogene Finanzierung. Klar ist vor den Beratungen im Nationalrat: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen.</p><p>Die Entscheidung des Ständerats zeugt von staats- und sozialpolitischer Verantwortung: Das klare Ja zur 13. AHV-Rente der Bevölkerung verlangt eine soziale und dauerhafte Finanzierung. Der Entscheid des Ständerats gewährleistet eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die unbefristete Mischfinanzierung auch im Nationalrat eine Mehrheit findet. Denn: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus.</p><p>Für die Arbeitnehmenden steht den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit über 25 Jahren gegenüber. Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar: Wie der SGB mehrfach aufgezeigt hat, sind die Lohnbeiträge für die Arbeitgeber seit 2021 stark gesunken. Sie bezahlen jetzt sogar weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren.</p><p>Vor den Beratungen im Nationalrat ist deshalb klar: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen. Dem hat das Volk jedoch 2024 eine überdeutliche Absage erteilt.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_DSC_7979_63723ae457.jpg" length="431472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11587</guid><pubDate>Thu, 19 Mar 2026 11:14:29 +0100</pubDate><title>Aktive Politik der SNB gegen die Überbewertung nötig: Der Franken muss uns nützen, nicht schaden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aktive-politik-der-snb-gegen-die-ueberbewertung-noetig-der-franken-muss-uns-nuetzen-nicht-schaden</link><description>Kommentar des SGB zur geldpolitischen Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken hat sich in den letzten Monaten deutlich aufgewertet. Mittlerweile liegt der von der Schweizerischen Nationalbank SNB berechnete reale Aussenwert bei über 120. Das gab es in den letzten 50 Jahren nur im Sommer 2010, als der Frankenkurs völlig ausser Kontrolle war. Die durch den Irankrieg gestiegenen Unsicherheiten erhöhen den Aufwertungsdruck. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB erwartet von der SNB, dass sie eine aktive Geldpolitik gegen Auf- und Überbewertung des Frankens betreibt. Die heutige Ankündigung, dass die SNB einer «raschen und übermässigen Aufwertung» entgegenwirkt, ist ungenügend. Denn sie bedeutet, dass die SNB eine weitere Aufwertung zulassen wird.</p><p>Dass der Franken stark überbewertet ist, zeigt u.a. die zunehmend angespannte Situation in Teilen der Industrie. In den letzten Monaten gab es deutlich mehr Firmenschliessungen und Massenentlassungen. Der Schweizer Franken – unsere eigene Währung – wird immer mehr zum Nachteil für unsere eigene Wirtschaft. Die Export- und Industriefirmen äussern sich besorgt. Umfragen zeigen, dass der überbewertete Franken für eine grosse Mehrheit von ihnen Problem ist. Das ausgerechnet in einer Situation, in der sich grosse Länder wie die USA verstärkt abschotten bzw. wie China den eigenen Firmen mit Subventionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen.</p><p>Der Franken ist unsere eigene Währung. Sie muss uns nützen und nicht schaden. Der SGB erwartet von der SNB, dass sie sich aktiv gegen die Auf- und Überbewertung des Frankens engagiert. Das beginnt mit einer klaren Kommunikation, dass der Franken stark überbewertet ist und dem Gesamtinteresse des Landes zuwiderläuft – plus die Ankündigung, diese falsche Wechselkursentwicklung mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten zu bekämpfen. Nicht nur mit Deviseninterventionen, sondern wenn nötig auch mit Negativzinsen und weiteren Instrumenten. Die SNB hat das Monopol beim Franken. Das hat den Vorteil, dass bereits eine klare Kommunikation grosse Wirkung entfaltet. In der Vergangenheit hat die SNB die geldpolitischen Rahmenbedingungen damit erfolgreich beeinflusst.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.jpg" length="220123" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11583</guid><pubDate>Tue, 17 Mar 2026 14:26:03 +0100</pubDate><title>Angriff auf Geringverdienende und die Verfassung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-geringverdienende-und-die-verfassung</link><description>Ständerat will Löhne senken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen sollen künftig weniger verdienen. Betroffen wäre vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, in der Reinigung oder in Coiffeursalons. Existenzsicherende Löhne von Tausenden Arbeitnehmenden sind damit in Frage gestellt. Der Ständerat bricht mit seinem Entscheid bewusst die Verfassung.</p><p>Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat hat sich heute dafür ausgesprochen, dass kantonale Mindestlöhne nicht mehr für Beschäftigte mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten sollen. GAV-Beschäftigte, die heute bereits einen kantonalen Mindestlohn erhalten, sollen künftig keine Mindestlohnerhöhungen mehr bekommen. GAV-Beschäftigte in Kantonen und Gemeinden, die in Zukunft einen Mindestlohn einführen, würden den Mindestlohn nie erhalten.</p><h3 class="heading--h5">Frontalangriff auf Geringverdienende</h3><p>Der Beschluss des Ständerats ist ein Frontalangriff auf Geringverdienende. Mindestlöhne verbessern nachweislich die tiefsten Löhne. Dank Mindestlöhnen können Arbeitnehmende von ihrem Lohn leben. Nicht zuletzt verringern Mindestlöhne die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, da viele Frauen zu Tiefstlöhnen arbeiten. Der Ständerat ermöglicht den Arbeitgebern mit seinem Entscheid Gewinne auf dem Buckel von Tieflohnbeschäftigten. Dafür zahlen nicht nur die Arbeitnehmenden selbst. Auch die Familien der Tieflohnbeschäftigten und die Allgemeinheit tragen die Kosten. Sie werden nun wieder einspringen müssen, wenn der Lohn auch bei einem Vollzeitpensum nicht zum Leben reicht.</p><h3 class="heading--h5">Bewusst verfassungswidrig</h3><p>Der Ständerat verletzt mit seinem Entscheid die Verfassung und den Föderalismus, obwohl Bundesrat und Kantone unmissverständlich darauf hingewiesen haben. Die GAV-Ausnahme läuft den Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats und den demokratischen Entscheiden in Kantonen und Gemeinden zuwider. Trotzdem hat sich die Mehrheit darüber hinweggesetzt, um den Arbeitgebern insbesondere im Gastgewerbe weiterhin Hungerlöhne zu ermöglichen.</p><h3 class="heading--h5">Unzureichende Besitzstandswahrung</h3><p>Die Wahrung des Besitzstands, wie sie der Ständerat beschlossen hat, ändert an der Verfassungswidrigkeit wenig. Und auch sie führt zu tieferen Löhnen, weil sich die kantonalen Mindestlöhne in Genf und in Neuenburg und der kommunale Mindestlohn in Luzern schleichend entwerten. Vor allem verhindert sie, dass künftige Mindestlöhne ihre volle Wirkung entfalten können. Der Ständeratsmehrheit verhindert damit, dass in Zürich und Winterthur Tausende Tieflohnbeschäftigte, den vom Stimmvolk gewollten Mindestlohn erhalten. In weiteren Kantonen und Gemeinden (Waadt, Wallis, Tessin, Jura sowie den Städten Bern und Biel) schränkt der Ständerat den Spielraum laufender Initiative ein.</p><h3 class="heading--h5">Schwächung des Lohnschutzes</h3><p>Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und das Parlament schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Der SGB wird sich mit aller Kraft gegen diesen Angriff auf die Mindestlöhne wehren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages.jpg" length="356806" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11570</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 10:00:00 +0100</pubDate><title>Nach dem Prämien-Hammer droht ein Franchise-Hammer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neben-dem-praemien-hammer-sicher-nicht-auch-noch-ein-franchise-hammer</link><description>Parlament und Bundesrat wollen Bevölkerung noch mehr belasten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bundesrat und Parlament sind bei der Finanzierung des Gesundheitswesens schon lange auf Abwegen. Die Sorge Nummer 1 der Bevölkerung wird fast komplett ignoriert. Und nun soll auch noch die Mindestfranchise steigen. Die geplante Zusatzbelastung für die Bevölkerung ist für den SGB inakzeptabel.</p><p>Die fast untragbare Last der Krankenkassenprämien ist in allen Umfragen die Sorge Nummer 1 der Bevölkerung. Was noch dazu kommt: Auch bei den zusätzlich selbst getragenen Gesundheitskosten (Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt) sind die Haushalte völlig am Anschlag. Im Vergleich der OECD-Länder steht die Schweiz diesbezüglich fast einsam an der Spitze.</p><p>Als ob diese Tatsachen nicht Grund genug wären, die Bevölkerung endlich wirksam zu entlasten, planen Bundesrat und Parlament genau das Gegenteil: Mit der heute vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebenen KVG-Revision soll die Mindestfranchise massiv erhöht werden. Letztere soll dabei zunächst an die "aktuelle Kostensituation" angepasst werden und danach periodisch weiter steigen. Und dies, obwohl die durchschnittlich von den Versicherten selbst getragenen Gesundheitskosten allein über die letzten fünf Jahre um 12 Prozent zugenommen haben.</p><p>Dieses Ansinnen ist völlig realitätsfremd und komplett unsolidarisch. Eine höhere Mindestfranchise würde allen voran ältere sowie chronisch kranke Versicherte treffen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands keine Möglichkeit haben, eine höhere Franchise zu wählen. Auch schadet die Massnahme der öffentlichen Gesundheit insgesamt. Denn die bereits viel zu hohe Kostenbeteiligung der Versicherten zwingt schon heute immer mehr PatientInnen zu einem gefährlichem Leistungsverzicht. Die Folgen: Unnötiges menschliches Leid und insgesamt höhere Kosten für alle.</p><p>Der SGB hatte diese Vorlage von Beginn weg bekämpft und wird dies weiter tun. Anstatt die "Mindestfranchisen den realen Gegebenheiten anpassen" – so der Titel der ursprünglichen Motion – müsste das Parlament endlich dringend die Finanzierung des Gesundheitswesens den "realen Gegebenheiten" anpassen. Heisst: Jene, die viel zu geben haben, sollen auch mehr bezahlen. Ganz einfach so wie überall sonst in Europa.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11571</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 09:26:00 +0100</pubDate><title>SGB sagt Ja zum Europa-Paket – Nein zur Liberalisierung der Stromversorgung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-sagt-ja-zum-europa-paket-nein-zur-liberalisierung-der-stromversorgung-botschaft</link><description>Bundesrat Botschaft zu den Bilateralen III</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat bestätigt heute das gesamte Lohnschutzpaket. Wenn das Parlament diesen Kompromiss ohne Abstriche bestätigt, kann der SGB das Europa-Paket grundsätzlich unterstützen. Das Stromabkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung lehnt der SGB hingegen ab.</p><p>Der SGB unterstützt das Europa-Paket, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Mitten in Europa ist die Schweiz auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen, gerade in einer Zeit geopolitischer Umbrüche und zunehmender Unsicherheit im globalen Handel. Zudem ist die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen flankierenden Massnahmen ein Fortschritt für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Entscheidend ist deshalb, dass die im Paket vorgesehenen 14 Massnahmen zum Lohnschutz vollständig umgesetzt werden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Europa-Paket den Interessen der Arbeitnehmenden dient.</p><p>Gleichzeitig lehnt der SGB das geplante Stromabkommen ab. Es würde den bewährten Service public in der Stromversorgung schwächen und die funktionierende Grundversorgung gefährden. Was das bedeuten kann, hat sich erst kürzlich im Zuge des Ukraine-Kriegs gezeigt. In liberalisierten Märkten kam es zu extremen Preisanstiegen. In einem Umfeld mit stark schwankenden Energiepreisen auf den Weltmärkten sind stabile Preise und öffentliche Kontrolle über die Margen wichtiger denn je. Das Abkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung in der Schweiz gefährden eine stabile, bezahlbare und ökologische Stromversorgung. Die Energieversorgung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.</p><p>Unabhängig von den Bilateralen III ist für den SGB zentral, die bilateralen Verträge im Grundsatz zu erhalten. Priorität hat deshalb auch, die SVP-Chaos-Initiative vom 14. Juni zu verhindern. Ein Ja zu dieser Initiative würde zur Kündigung der Bilateralen I und II führen und die Schweiz in Europa abschotten. Das würde der Schweiz insgesamt und insbesondere den Arbeitnehmenden schaden.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11567</guid><pubDate>Tue, 10 Mar 2026 15:40:32 +0100</pubDate><title>Der Weg ist frei, Lücken in der Arbeitslosenversicherung für Schwangere zu schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-weg-ist-frei-luecken-in-der-arbeitslosenversicherung-fuer-schwangere-zu-schliessen</link><description>SGB begrüsst Entschluss des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das klare Votum des Parlaments, die Lücken in der Arbeitslosenversicherung für schwangeren Frauen zu schliessen. Der Druck hat gewirkt, endlich diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen: Schwangere sollen vor der Entbindung nicht länger ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Und zweitens soll die Anzahl der Taggelder erhöht werden, die ihnen bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden können.</p><p>Der Nationalrat hat sich dem Beschluss des Ständerats vom vergangenen September angeschlossen und einer Motion zugestimmt, die den Weg ebnet für einen besseren Schutz von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung. Derzeit verlieren jedes Jahr etwa 500 Frauen ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und damit auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld, selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge gezahlt haben.</p><p>Zu verhindern, dass sie ihren Leistungsanspruch verlieren, verursacht nur minimale zusätzliche Kosten: 0.12&nbsp;Prozent der Ausgaben der Arbeitslosenversicherung, d. h. 8&nbsp;Millionen Franken von insgesamt 7 Milliarden Franken. Angesichts eines Einnahmenüberschusses von 1.4&nbsp;Milliarden Franken im Jahr 2024 fallen die zusätzlichen Kosten im Budget der Versicherung kaum ins Gewicht, sind jedoch für die betroffenen Frauen von grosser Bedeutung. So wird verhindert, dass sie in eine prekäre Lage geraten, in einer Zeit in der sie sich auf die Geburt vorbereiten sollten.</p><p>Darüber hinaus will das Parlament, schwangeren Arbeitslosen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit mehr Taggelder gewähren. Derzeit erhalten die Betroffenen nach Ablauf von 30 aufeinanderfolgenden Tagen keine weitere Arbeitsunfähigkeitsentschädigung mehr und stehen dann ohne Einkommen da. Die 30 Tage sind jedoch schnell aufgebraucht, da schwangere Frauen während ihrer Schwangerschaft im Durchschnitt sechs Wochen lang arbeitsunfähig sind.</p><p>Das Engagement des SGB und weiterer Organisationen hatte Erfolg und konnte das Parlament davon überzeugen, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das Dossier geht nun zurück an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Der Gewerkschaftsbund wird die weiteren Arbeiten zur Umsetzung dieser Reform weiter aufmerksam begleiten.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11565</guid><pubDate>Tue, 10 Mar 2026 10:34:46 +0100</pubDate><title>Nationalrat knickt vor Immobilienlobby ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalrat-knickt-vor-immobilienlobby-ein</link><description>Wohnbauförderung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute Massnahmen gegen die Wohnungsnot abgelehnt. Die Mieten sind vielerorts zu hoch. Eine Stärkung der Bundesförderung für den gemeinnützigen Wohnungsbau wäre dringend notwendig. Die Mietpreisexplosion der letzten Jahre frisst der arbeitenden Bevölkerung empfindlich an der Kaufkraft.<br>Das Problem ist offensichtlich und die Lösungen liegen auf der Hand. Eine wirksame Massnahme wäre eine deutliche Aufstockung der Bundesförderung für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Diese Förderung wirkt doppelt: Sie schafft zusätzlichen Wohnraum und sorgt gleichzeitig dafür, dass dieser Wohnraum bezahlbar bleibt.</p><p>In der Schweiz hat der gemeinnützige Wohnungsbau zwar eine lange Tradition, seine Bedeutung ist heute jedoch viel zu klein. Weniger als vier Prozent aller Mietwohnungen gehören gemeinnützigen Bauträgern. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt muss sich das ändern.<br>Die Dringlichkeit ist klar. Zwar müssen die Kantone eine zentrale Rolle übernehmen. Doch auch der Bund hat wichtige Instrumente, um den gemeinnützigen Wohnungsbau zu stärken. Konkret geht es um eine Aufstockung der beiden Förderinstrumente Fonds de Roulement und Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger.</p><p>Der Bundesrat hatte dem Parlament jedoch lediglich eine Verlängerung der bestehenden Instrumente auf dem viel zu tiefen heutigen Niveau vorgeschlagen. Die Gewerkschaften kritisierten diesen Ansatz. Angesichts der Wohnungsnot reicht es nicht, den gemeinnützigen Wohnungsbau einfach am Leben zu halten. Er muss deutlich gestärkt werden.</p><p>Der Nationalrat hat eine solche Stärkung nun abgelehnt. Das ist unverständlich. Denn einfacher und schneller lässt sich der gemeinnützige Wohnungsbau auf Bundesebene derzeit kaum fördern als über eine Aufstockung der Eventualverpflichtungen der Emissionszentrale sowie des Zahlungsrahmens des Fonds de Roulement.</p><p>Für die Steuerzahlenden entstehen dadurch keine Kosten. Im Gegenteil: Der Bund verdient daran sogar. Allerdings etwas weniger, als wenn die Finanzierung vollständig über Banken erfolgt. Nun ist der Ständerat gefordert. Er muss den Entscheid des Nationalrats korrigieren und den gemeinnützigen Wohnungsbau endlich wirksam stärken.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.jpg" length="431591" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11561</guid><pubDate>Sun, 08 Mar 2026 12:27:00 +0100</pubDate><title>Jetzt SRG nicht weiter schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/jetzt-srg-nicht-weiter-schwaechen</link><description>Klares Votum zum medialen Service public</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der klaren Ablehnung der Halbierungsinitiative bestätigt die Bevölkerung erneut, dass sie eine starke, in allen Landesteilen verankerte SRG mit einem Vollangebot will. Dieser mediale Service public ist in Zeiten von Falschnachrichten und Desinformation wichtiger denn je. Für die Zukunft heisst dies: Die SRG darf nicht weiter geschwächt werden, weder im Rahmen der neuen Konzession noch über Vereinbarungen mit den VerlegerInnen. Bei den laufenden Sparprogrammen muss mit viel Umsicht vorgegangen werden – insbesondere beim Personal.</p><p>Nach dem überklaren Nein der Bevölkerung zur Abschaffung der SRG vor acht Jahren («No Billag») ist auch die mit der 200-Franken-Initiative geforderte Halbierung der SRG deutlich in der Volksabstimmung gescheitert. Damit ist ein für alle Mal klar: Die Schweizer Bevölkerung will eine starke SRG, die mit einem breiten Angebot im ganzen Land verankert ist. Leider ist der Bundesrat den InitiantInnen in vorauseilendem Gehorsam schon viel zu weit entgegengekommen und hat in undemokratischer Weise viel zu weitgehende Einschnitte im Budget der SRG beschlossen. Diese müssen nun über die nächsten Jahre mit diversen Sparprogrammen umgesetzt werden. Der SGB wird darauf pochen, dass es dabei möglichst wenige Einschnitte gibt und insbesondere das Personal korrekt behandelt wird.</p><p>Darüber hinaus bedeutet das klare Votum von heute aber insbesondere, dass am Kernauftrag der SRG nicht gerüttelt werden darf. Die Ankündigungen des Medienministers, im Rahmen der anstehenden Erneuerung der SRG-Konzession auf inhaltlicher Ebene weitere Einschnitte zu beschliessen, sind halt- und mit dem heutigen Abstimmungsresultat auch rückhaltlos. Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport für alle Landesteile und Sprachregionen – so sieht es die Konzession heute vor: Dabei muss es bleiben. Nur so kann die SRG sicherstellen, dass in der kleinräumigen Schweiz alle Sprach- und Randregionen Zugang zu qualitativ hochstehenden, von finanziellen und politischen Interessen unabhängigen Inhalten haben. Weiter ist der SGB klar der Meinung, dass sich die SRG nicht an die mit dem Verlegerverband getroffene Vereinbarung zu halten hat. Diese Vereinbarung würde den Aktionsradius der SRG auf allen Ebenen massiv einschränken. Vor allem aber war sie darauf aufgebaut, dass sich die VerlegerInnen im Gegenzug aktiv und geschlossen gegen die Halbierungsinitiative engagieren, was so keineswegs der Fall war, teilweise ganz im Gegenteil.</p><p>Enttäuscht ist der SGB über die Ablehnung des Klimafonds. Die Frage bleibt unbeantwortet, wie die Schweiz den Volksentscheid für «Netto null» bis 2050 umsetzen will und kann. Klar ist, dass es dafür massive Investitionen in den Umbau des Energie- und Mobilitätssystems brauchen wird. Der SGB wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die dringend nötigen Investitionen von der öffentlichen Hand kommen. Doch auch die Privatwirtschaft wird ihren Beitrag leisten müssen. Dafür braucht es entsprechende gesetzliche Vorgaben und Anreize, die insbesondere im Rahmen der Vorlage für das CO2-Gesetz ab 2030 gesetzt werden müssen. Für die Gewerkschaften gilt dabei, dass jede künftige Klimapolitik nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie gerecht vonstatten geht, die heute schon stark von der Klimaerhitzung betroffenen Arbeitnehmenden stärkt sowie nachhaltige, gesunde und gut bezahlte Arbeit schafft.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/medien-kultur/SRG_Regieraum-1_sm.jpg" length="216815" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11550</guid><pubDate>Wed, 25 Feb 2026 14:43:13 +0100</pubDate><title>Mercosur-Abkommen: Faire Handelsbeziehungen und Arbeitsrechte stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/mercosur-abkommen-faire-handelsbeziehungen-und-arbeitsrechte-staerken</link><description>Reaktion auf die Botschaft des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das neue Abkommen kann den Handel fördern und macht die Schweiz handelspolitisch weniger abhängig von den USA. Der SGB erwartet eine konsequente Umsetzung der Versprechen sowie der angekündigten Projekte im Mercosur. Freihandelsabkommen müssen den Arbeitnehmenden nützen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Handel muss den Arbeitnehmenden nützen</h3><p>Freihandelsabkommen, wie das vom Bundesrat ausgehandelte EFTA-Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay), können den Handel fördern. Sie machen die Schweizer Wirtschaft auch weniger von einzelnen Absatzmärkten abhängig. Es muss allerdings gewährleistet werden, dass die Handelsgewinne auch bei den Beschäftigten ankommen. Dafür braucht es ausgebaute Arbeitnehmendenrechte und starke Gewerkschaften.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Arbeitsrechte müssen gestärkt werden</h3><p>Das neue Freihandelsabkommen mit dem Mercosur bringt nicht nur eine Zollsenkung und Handelserleichterungen. Im Kapitel zu «Handel und nachhaltiger Entwicklung» versprechen sich die Schweiz und die anderen am Abkommen beteiligten Staaten, unter anderem auch die Arbeitsrechte zu fördern. Der SGB erwartet, dass das Nachhaltigkeitskapitel konsequent umgesetzt wird und die Sozialpartner bei dessen Umsetzung eingebunden werden.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat kündigt in der Botschaft an, die beiden noch nicht ratifizierten Kernarbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ratifizieren zu wollen. Das ist dringend nötig und stärkt die Prävention und die Kontrollen im Bereich von Sicherheit Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Erfreulich ist auch, dass der Bundesrat neue Kooperationsprojekte zur Förderung von guten Arbeitsbedingungen in Brasilien verspricht und mit einem tripartiten Arbeitsdialog die Zusammenarbeit mit Brasilien in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ausbauen will. Damit kann die Schweiz einen konkreten Beitrag leisten, damit auch Arbeitnehmende im Mercosur von besseren Arbeitsbedingungen profitieren.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Abhängigkeiten reduzieren</h3><p>Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz hängen stark davon ab, wie erfolgreich Schweizer Unternehmen auf ausländischen Absatzmärkten sind. Denn die Schweiz hat einen kleinen Heimmarkt. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmende in der Exportindustrie, sondern auch in der restlichen Wirtschaft – vom Bau über den Service Public bis zu den persönlichen Dienstleistungen. Die Trump-Zölle führen vor Augen, wie gefährlich es sein kann, zu stark von einzelnen Märkten abhängig zu sein.&nbsp;</p><p>Der SGB wird eine abschliessende Bewertung des Abkommens nach der parlamentarischen Beratung vornehmen. Für den Gewerkschaftsbund ist es entscheidend, dass das Abkommen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz und in den Mercosur-Staaten eine positive Wirkung hat.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/wirtschaft/Handel_Container_Logistik-Arbeiterin_ist_gorodenkoff.jpg" length="178141" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11535</guid><pubDate>Fri, 20 Feb 2026 12:30:00 +0100</pubDate><title>Verantwortungsvoller Beschluss zur Mischfinanzierung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verantwortungsvoller-beschluss-zur-mischfinanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>Zu den Beratungen der ständerätlichen Sozialkommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Ständerates ist ihrer Verantwortung nachgekommen: Sie hat sich erneut dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente mit einer Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich immer für eine reine Finanzierung über Lohnbeiträge ausgesprochen, was am sozialsten und kaufkraftschonendsten wäre. Der SGB unterstützt aber die solide und sozial ausgewogene Mischfinanzierung über alle Generationen. Klar ist nun: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen.</p><p>Die Ständeratskommission hat sich wie letztes Jahr dafür ausgesprochen, die 13. AHV-Rente über eine Mischung aus Lohnbeiträgen und der Mehrwertsteuer dauerhaft zu finanzieren. Die Beschlüsse der ständerätlichen Sozialkommission zeugen von staats- und sozialpolitischer Verantwortung. Damit ist eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung über alle Generationen gewährleistet, was der SGB unterstützt. Den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen steht die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit mehr als 25 Jahren gegenüber.</p><p>Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die von der Kommission beschlossene Mischfinanzierung auch im Ständerat eine Mehrheit findet. Denn: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus. Das hat diese Woche auch Compenswiss (der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO) bestätigt.</p><p>Klar ist nun auch: Wer die 13. AHV-Rente nicht dauerhaft finanzieren will, möchte das Rentenalter erhöhen. Das widerspricht jedoch diametral der klaren Annahme der 13. AHV-Rente und der überdeutlichen Ablehnung der Renten-Initiative der Jung-FDP durch das Volk – am selben Tag.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_4a4b8379cf.jpg" length="361601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11524</guid><pubDate>Tue, 17 Feb 2026 11:44:08 +0100</pubDate><title>Frontalangriff auf tiefe Einkommen und arbeitsfreien Sonntag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frontalangriff-auf-tiefe-einkommen-und-arbeitsfreien-sonntag</link><description>WAK-S gegen Schutz der Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommission des Ständerats will kantonale Mindestlöhne unterbieten. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen sollen noch weniger verdienen. Betroffen wären insbesondere Frauen im Gastgewerbe, im Detailhandel, in Coiffeursalons oder in der Reinigung. Für Tausende Berufstätige mit Mindestlohn würde der Anspruch auf ein existenzsicherndes Einkommen ausgehebelt. Der Bund hält klar fest, dass eine solche Regelung verfassungswidrig ist.</p><p>Die Mehrheit der bürgerlichen Parteien will den Arbeitgebern erlauben, trotz Vollzeitpensum Löhne zu bezahlen, die nicht zum Leben reichen. Dadurch entsteht eine Lücke. Diese muss die Gemeinden über Sozialhilfe schliessen, welche die Allgemeinheit bezahlt, während Arbeitgeber weniger Lohn entrichten und höhere Gewinne erzielen.</p><p>Besonders stossend ist die Missachtung der Verfassung und des Föderalismus durch die sogenannten Kantonsvertreter. Mit ihren Beschlüssen verletzt die Kommissionsmehrheit Grundprinzipien des Schweizer Rechtsstaats, obwohl sowohl der Bund als auch die Kantone auf diese Rechtsverletzungen hingewiesen haben. Das alles wird in Kauf genommen, damit Arbeitgeber tiefere Löhne bezahlen können, die nicht zum Leben reichen. Zwar konnte ein Besitzstand erreicht werden, dieser reicht jedoch nicht aus, da er die Inflation nicht abdeckt.</p><p>Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Die Arbeitgeber und die bürgerliche Kommissionsmehrheit schwächen den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen. Das ist ein Spiel mit dem Feuer und gefährdet die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU.</p><h3 class="heading--h5">Mehr Sonntagsarbeit für weniger Lohn</h3><p>Die Kommissionsmehrheit will den Schutz der Arbeitnehmenden massiv abbauen. Auf Drängen des Kantons Zürich soll im Detailhandel an bis zu zwölf Sonntagen pro Jahr bewilligungsfreie Sonntagsarbeit erlaubt werden, anstelle der bisherigen vier Sonntage. Dabei verzichtet die Mehrheit der Kantone heute bewusst darauf. Zudem haben die Gewerkschaften zwei Drittel aller Volksabstimmungen zu längeren Ladenöffnungszeiten gewonnen.</p><p>Gleichzeitig sind die Arbeitsbedingungen im Detailhandel bereits heute besonders schwierig. Sie sind geprägt von unregelmässigen Arbeitszeiten, gesplitteten Arbeitstagen, geringer Planbarkeit, körperlich anstrengenden Tätigkeiten und tiefen Löhnen. Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit würde diese Belastungen weiter verschärfen.</p><p>Die Beschlüsse der Kommission gehen noch weiter. Die heute geltenden Lohnzuschläge für Sonntagsarbeit werden in Frage gestellt. Heute gilt ein Zuschlag von 50 Prozent, solange Sonntagsarbeit ausserordentlich bleibt und maximal vier Sonntage geleistet werden. Wer künftig mehr als sechs Sonntage arbeitet, soll den Anspruch auf diesen Zuschlag für alle geleisteten Sonntage verlieren. Das Verkaufspersonal müsste künftig an deutlich mehr Sonntagen arbeiten und würde gleichzeitig die Zuschläge verlieren. Das bedeutet mehr Belastung bei tieferem Lohn.</p><p>Das ist für den SGB inakzeptabel. Wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können und verdient einen freien Sonntag. Der SGB wird sich mit aller Kraft gegen diese Angriffe auf das Arbeitsrecht wehren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-jahre-mindestlohn_titelbi.jpg" length="140334" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11506</guid><pubDate>Fri, 13 Feb 2026 15:45:00 +0100</pubDate><title>Volksauftrag respektieren – jetzt Pflegeinitiative umsetzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksauftrag-respektieren-jetzt-pflegeinitiative-umsetzen</link><description>Gemeinsame Medienmitteilung und Appell des Bündnis Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bündnis Gesundheitspersonal lanciert heute <a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite" target="_blank" rel="noreferrer">einen dringenden Appell</a>, um die Parlamentarier:innen aufzufordern, das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege massiv zu korrigieren und damit den Volksauftrag zu respektieren. Der Exodus im Gesundheitsbereich geht weiter, die Gesundheit der Pflegenden und die Versorgungsqualität für die Bevölkerung sind gefährdet. Doch das scheint der rechten Mehrheit im Parlament egal zu sein: Während die Stimmberechtigten 2021 die Pflegeinitiative mit grossem Mehr angenommen haben, weigern sich bisher die Parlamentarier:innen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und damit den Volkswillen umzusetzen. In der nationalrätlichen Kommission wurde der ungenügende Bundesratsvorschlag gar noch weiter verschlechtert!</p><p>Das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege kommt demnächst zur Beratung in den Nationalrat. Der aktuelle Vorschlag der Nationalratskommission ist jedoch ein zahnloser Papiertiger. Die Parlamentarier:innen müssen diesen nun dringend korrigieren, damit das Gesetz nicht zur Symbolpolitik verkommt. Das Bündnis Gesundheitspersonal hat deshalb heute einen <a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite" target="_blank" rel="noreferrer">dringenden Appell</a> lanciert, der von der ganzen Bevölkerung unterzeichnet werden kann. Wir alle sind betroffen, wir alle benötigen einmal Pflege oder Betreuung.</p><p>Die Unterzeichnenden fordern die verantwortlichen Parlamentarier:innen auf:</p><ul><li>unabhängig ihrer Partei den Bundesverfassungsartikel 117b und damit die Pflegeinitiative und den Volkswillen vollständig umzusetzen.</li><li>das Gesetz (BGAP) massiv zu korrigieren: Eine deutliche Arbeitszeitreduktion, einen Personalschlüssel, der gute Pflege erlaubt, verbesserte Zuschläge in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen und die Verpflichtung aller Arbeitgeber, sich mindestens an die herrschenden kantonalen Gesetze und GAVs zu halten.</li><li>Diese Massnahmen für den Gesundheitsbereich mit der entsprechenden Finanzierung zu versehen.</li></ul><h3 class="heading--h5">Der Exodus im Gesundheitsbereich ist in vollem Gang</h3><p>Der Jobradar zeigt: Tausende Stellen im Pflegebereich sind unbesetzt. Ungefähr ein Drittel der Pflegenden verlässt den Beruf. Sie sind erschöpft, können nicht mehr. Der Personalmangel verschärft die Probleme weiter: Das Gesundheitspersonal gibt jeden Tag sein Bestes, es tut dies aber unter extrem hoher psychischer und physischer Belastung. Wenn die Gesundheit der Pflegenden in Gefahr ist, dann ist es auch die Versorgungsqualität für die Bevölkerung! Schon jetzt erhalten viele Menschen nicht mehr die Pflege und Betreuung, die sie benötigen.</p><h3 class="heading--h5">Bevölkerung auf der Seite des Gesundheitspersonals</h3><p>Nach dem Applaus während der Pandemie hat die Bevölkerung 2021 auch politisch klar Stellung für die Pflegenden bezogen. In einer historischen Abstimmung haben 2'161'272 Menschen und damit 61 Prozent die Pflegeinitiative angenommen. Das Herzstück der Initiative: Die konkrete Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um die Belastung der Pflegenden zu senken und die Berufsausstiege zu stoppen. Die Ausbildungsoffensive kann nämlich nur so eine Wirkung entfalten.</p><h3 class="heading--h5">Nationalratskommission missachtet den Volkswillen</h3><p>ie Parlamentarier:innen der zuständigen Nationalratskommission haben heute jedoch entschieden, den Volkswillen mit den Füssen zu treten und die Kernanliegen der Pflegeinitiative faktisch zu ignorieren. Statt die verfassungsmässigen Vorgaben umzusetzen, haben sie den ohnehin unzureichenden Gesetzesvorschlag des Bundesrats in der Kommission sogar noch weiter abgeschwächt – und damit die Kernanliegen der Initiative nicht umgesetzt. So verzichtet die Kommission z.B. darauf, die Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden zu senken, wie das z.B. bei Büroberufen der Fall ist. Sie hat praktisch alle Erhöhungen bei den Entschädigungen wieder nach unten korrigiert, dem Bundesrat die Kompetenz abgesprochen, bei Bedarf weitere Verbesserungen unkompliziert zu erlassen und keine Massnahmen zur bedarfsorientierten Personalausstattung vorgesehen – zentrales Element der Volksinitiative.</p><h3 class="heading--h5">Gesundheitspersonal ist empört</h3><p>Der Auftrag der Bevölkerung war eindeutig: Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen deutlich und konkret verbessert werden. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Vorschlag nicht nur verfehlt, sondern die nationalrätliche Kommission sendet damit ein alarmierendes Signal: Die dringend benötigten Verbesserungen für die Pflegenden sowie die nachhaltige Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung haben für sie absolut keinen Stellenwert. Auch foutieren sie sich um die direkte Demokratie, was aus verschiedenen Gründen hochgefährlich ist und zurecht zu grosser Entrüstung unter den rund 800'000 Beschäftigten – 87 Prozent Frauen notabene – im Gesundheitsbereich führt.</p><p><a href="https://unterzeichnen.pflege-appell.ch/jetzt?utm_source=SGB-Webseite" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Appell unterschreiben</a><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/appell-pflege.jpg" length="190787" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11502</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 15:25:49 +0100</pubDate><title>Finanzspritze für die IV darf nicht zu Lasten der AHV gehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzspritze-fuer-die-iv-darf-nicht-zu-lasten-der-ahv-gehen</link><description>Bundesratsentscheid zur IV-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vom Bundesrat vorgesehene Finanzspritze für die laufenden Kosten der IV, falls eine Zusatzfinanzierung notwendig wird. Die von der Politik verursachten IV-Schulden dürfen jedoch nicht auf die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden. Eine bessere Eingliederung von jungen Erwachsenen ist richtig, birgt aber die Gefahr zusätzlicher Bürokratie in der IV. Essenziell wären zudem eine Verstärkung und eine konsequente Durchsetzung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.</p><p>Die IV dient der Existenzsicherung von dauerhaft Erwerbsunfähigen. Dieses Leistungsziel wird heute deutlich verfehlt: Mittlerweile ist die Hälfte aller IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Zudem ist eine Verlagerung der IV in die Sozialhilfe nachgewiesen. Es ist deshalb richtig, dass der Bundesrat im Rahmen der Eckwerte für die nächste IV-Revision eine allfällige Finanzierungslücke der IV mit einer moderaten Erhöhung der Lohnbeiträge schliessen möchte – und nicht durch einen Leistungsabbau.</p><p>Die IV-Schulden und die Schuldzinsen gegenüber der AHV dürfen hingegen nicht an die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden. Die Schulden sind von der Bundespolitik verursacht und müssen deshalb vom Bund oder von der Schweizerischen Nationalbank übernommen werden.</p><p>Der SGB unterstützt alle Bemühungen für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt – insbesondere für junge Erwachsene, die am Anfang ihrer Erwerbsbiografie stehen. Diese bergen jedoch die Gefahr zusätzlicher Bürokratie. Die 2022 neu eingeführten Massnahmen sind wenig bekannt und bisher nicht evaluiert. Ohne Evaluation werden zusätzliche Eingliederungsmassnahmen zu mehr Bürokratie und zu mehr Druck auf die Versicherten führen.</p><p>In der Verantwortung stehen auch die Arbeitgeber: Personen, die bei der IV angemeldet sind, benötigen eine berufliche Perspektive und Arbeitsplätze anstatt leerer Versprechungen. Auch für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind die Arbeitgeber zuständig. Die steigenden Krankheitsabwesenheiten und IV-Anmeldungen zeigen, dass der Gesundheitsschutz verstärkt und konsequent durchgesetzt werden muss. Wie der SGB letzte Woche publik machte, werden Arbeitgeber von den Kantonen heute nur alle 20 Jahre kontrolliert. Neu muss dies mindestens alle zwei Jahre erfolgen.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11499</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 13:50:43 +0100</pubDate><title>Kündigungsschutz ist unabdingbarer Teil des Lohnschutzpakets</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigungsschutz-ist-unabdingbarer-teil-des-lohnschutzpakets</link><description>Lohnschutzpaket zu den Bilateralen III: Beschluss des Bundesrates</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute mit dem Beschluss zum Kündigungsschutz für Personalvertretungen («Massnahme 14») den noch fehlenden Teil des Lohnschutzpakets ergänzt. Diese Massnahme ist ein wichtiges Element, damit die Schweizer Löhne überprüft und durchgesetzt werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat zwar weitergehende Massnahmen zum Kündigungsschutz gefordert. Der heutige Entscheid des Bundesrates ist eine Minimallösung. Positiv ist aber, dass damit die Arbeit der Personalvertretungen erleichtert und der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen verbessert wird.</p><p>Personalvertreterinnen und Personalvertreter sind heute in der Schweiz kaum gegen Kündigung geschützt, Dabei übernehmen sie im Betrieb sehr viel sozialpartnerschaftliche Verantwortung. Zum Beispiel in Branchen wie der Maschinen- und Uhrenindustrie, der Chemie/Pharma oder den Banken wird sehr viel auf Betriebsebene geregelt – bei den Löhnen, den Arbeitszeiten oder bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz.</p><p>Damit sie ihre Arbeit machen können, müssen die Mitglieder der Personalkommissionen mit den Arbeitgebern im Betrieb auf Augenhöhe reden und verhandeln können. Sie müssen ihre Funktion auch bei schwierigen Diskussionen wahrnehmen können – ohne Angst vor einer Kündigung.</p><p>Der Bundesrat hat beim Kündigungsschutz eine Minimallösung vorgeschlagen. Dieser Schutz ist ein integrales Element der Lohnschutzmassnahmen 1 bis 14. Damit der Lohnschutz gewährleistet ist, braucht es alle Massnahmen. Der SGB erwartet nun vom Parlament, dass es dieses in langer Arbeit entwickelte Massnahmenpaket so übernimmt und beschliesst.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_31e56fc3b6.jpg" length="319401" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11497</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 13:10:10 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP-Chaos-Initiative am 14. Juni 2026</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-am-14-juni-2026</link><description>Kündigung der bilateralen Verträge kommt an die Urne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die extreme SVP-Nachhaltigkeits-Initiative würde die Schweiz ins Chaos stürzen. Sie hat die Kündigung der Personenfreizügigkeit und somit der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union zum Ziel. Sie gefährdet die Löhne, die Arbeitsplätze und den Service public in der Schweiz. Während sich die geopolitische Situation für kleine Länder wie die Schweiz unter der Politik der USA aktuell dramatisch verändert, wäre ein Bruch mit unseren Nachbarländern und mit Europa ein grosser Fehler. In der Schweiz kämen die Löhne unter Druck und die Arbeitsplätze wären in Gefahr. Mit dem Ende der Personenfreizügigkeit würde auch der Lohnschutz wegfallen. Fehlende Lohnkontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping.</p><p>Die extreme Initiative der SVP würde zur Kündigung der Personenfreizügigkeit führen. Aufgrund der sogenannten Guillotine-Klausel fielen ebenfalls die bilateralen Verträge mit der EU weg. Rund 50 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU. Würde der Marktzugang eingeschränkt, leidet der Wohlstand. Die Folgen wären eine sinkende Wirtschaftsleistung, weniger Investitionen, Standortverlagerungen und Entlassungen. Die Beschäftigung ginge zurück.</p><p>Gerade in einer Zeit, in der die USA Europa politisch und wirtschaftlich unter Druck setzen, wären radikale Experimente gefährlich für unsere Arbeitsplätze. In diesen unsicheren Zeiten alle Brücken zu unseren Partnern und Nachbarländern abzureissen, würde die Einkommensgrundlage vieler Arbeitnehmenden gefährden.</p><h3 class="heading--h5">Lohnniveau bedroht</h3><p>Mit dem Wegfall der Personenfreizügigkeit gerieten auch die flankierenden Massnahmen unter Druck oder sie würden ganz verschwinden. Der Lohnschutz bräche weg. Fehlende Kontrollen öffneten Tür und Tor für Lohndumping. Migrantinnen und Migranten würden wieder wie zu Zeiten des Saisonnierstatus ausgebeutet, mit unsicheren Arbeitsbedingungen und ohne ausreichende soziale Rechte. Das würde auch die Löhne der einheimischen Arbeitnehmenden massiv unter Druck setzen.</p><p>Gleichzeitig würde der wirtschaftliche Alleingang zu höherer Teuerung führen. Der Brexit zeigt, dass Handelshemmnisse und zusätzliche Bürokratie die Preise in die Höhe treiben. Höhere Preise bei gleichzeitig schwächerem Lohnschutz bedeuteten weniger Geld zum Leben. Die Initiative ist schlecht für die Löhne.</p><h3 class="heading--h5">Die extreme Initiative gefährdet eine funktionierende Gesundheitsversorgung</h3><p>Der Brexit zeigt, was passiert, wenn Zuwanderung durch starre Kontingente ersetzt wird: Spitäler rekrutieren kurzfristig aus weit entfernten Ländern, das Personal wechselt häufiger und die Qualität sinkt. In der Schweiz wird rund die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte sowie über ein Drittel der diplomierten Pflegefachpersonen im Ausland ausgebildet. Würde die Personenfreizügigkeit gekündigt, verschärft sich der Fachkräftemangel massiv. Die Versorgungssicherheit könnte in Gefahr geraten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und die SGB-Gewerkschaften werden sich vehement für ein Nein zu dieser SVP-Initiative einsetzen. Mit einer sichtbaren Kampagne, mit öffentlichen Anlässen, mit Debatten in den Betrieben und mit Engagement auf der Strasse.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/0/csm_Visual-Vorkampagne_3x2_klein_de_7c892adaef.png" length="2015008" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11494</guid><pubDate>Tue, 10 Feb 2026 16:46:29 +0100</pubDate><title>Wirtschaftskommission knickt vor Immobilienlobby ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wirtschaftskommission-knickt-vor-immobilienlobby-ein</link><description>Wohnbauförderung im Nationalrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Schweiz gibt es zu wenig und zu teuren Wohnraum. Das Problem ist akut. Mit einer massiven Aufstockung der Bundesförderung für den nicht gewinnorientierten Wohnungsbau hätte das Parlament Abhilfe schaffen können – notabene mit Gewinngarantie für den Bund. Leider beugte sich die Wirtschaftskommission des Nationalrats heute den Interessen der Immobilienlobby und lehnte den Vorschlag ab.</p><p>Die Förderung des gemeinnützigen, also nicht gewinnorientierten Wohnungsbaus löst gleich zwei drängende Probleme unserer Zeit: Sie bewirkt die Schaffung von mehr Wohnraum und gleichzeitig ist dieser auch bezahlbar. &nbsp;In der Schweiz hat gemeinnütziger Wohnungsbau zwar eine lange Tradition, heute aber dennoch eine viel zu geringe Bedeutung. Nicht einmal vier Prozent aller Mietwohnungen sind im Eigentum gemeinnütziger Bauträger. Das kann und muss sich ändern.</p><p>Angesichts der horrenden Mieten und der äusserst angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist die Dringlichkeit einer Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus offenkundig. Auch wenn dazu in den Kantonen die Hauptarbeit geleistet werden muss, hat die Bundespolitik die Möglichkeit, hier wirksam steuernd einzugreifen. Eine massive Aufstockung des Volumens der beiden zur Verfügung stehenden Förderinstrumente ("Fonds de Roulement (FDR)" und "Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW)") würde deutlich bessere Rahmenbedingungen schaffen. Anstatt dies zu tun, hat der Bundesrat dem Parlament jedoch lediglich eine Verlängerung der bestehenden Förderinstrumente auf dem aktuell viel zu tiefen Niveau vorgelegt. Die Gewerkschaften hatten dies kritisiert: Der Patient muss nicht nur am Leben gehalten, er muss endlich aus der Schockstarre geholt werden! Doch genau dies verweigert auch die zuständige Nationalratskommission, welche heute die beantragten Aufstockungen abgelehnt hat.</p><p>Ein völlig unverständlicher Entscheid: Einfacher und schneller als mit einer Aufstockung der EGW-Eventualverpflichtungen sowie des FDR-Zahlungrahmens lässt sich der gemeinnützige Wohnungsbau auf Bundesebene nicht fördern. Es würde die Steuerzahlenden nichts kosten – im Gegenteil: Der Bund würde sogar daran verdienen! Der Nationalrat muss nun unbedingt Gegensteuer geben und den Entscheid seiner von der Immobilienlobby geprägten Kommission korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/c/csm_Wohnungsbau-Baustelle_iStock-ilkercelik_0be46c3f9d.jpg" length="267545" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11483</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2026 11:15:00 +0100</pubDate><title>Arbeitsbedingungen machen krank</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/arbeitsbedingungen-machen-krank</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Krankheits-Abwesenheiten am Arbeitsplatz steigen dramatisch. Der Druck am Arbeitsplatz ist gestiegen. Gleichzeitig bremst die unsoziale Lohn- und Verteilungspolitik die Wirtschaft. Die Löhne stehen unter Druck und die Kaufkraft der Arbeitnehmenden sinkt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert eine Vollzugsoffensive von Bund und Kantonen, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken. Heute werden Arbeitgeber von den Kantonen nur alle 20 Jahre kontrolliert. Neu muss das mindestens alle zwei Jahre sein. Zudem verlangt der SGB einen sofortigen Stopp der vom Nationalrat beschlossenen Ausweitung der Sonntagsarbeit und der Verlängerung der Arbeitstage auf 17 Stunden.</p><p>Die krankheitsbedingten Absenzen sind stark gestiegen. Heute fehlen rund 80 Millionen Arbeitsstunden mehr als vor der Pandemie – das ist ein Plus von einem Drittel. Besonders problematisch ist der deutliche Anstieg der Langzeitabsenzen. Je länger eine Arbeitsunfähigkeit dauert, desto höher ist das Risiko von Kündigungen, Invalidisierungen und bleibenden gesundheitlichen Schäden. Erstmals seit 20 Jahren ist auch die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, wieder gestiegen.</p><p>Besonders betroffen sind Arbeitnehmende in körperlich oder psychisch belastenden Berufen wie Verkauf, Bau, Transport, Gesundheits- und Sozialwesen sowie in vielen Dienstleistungsberufen. Rückenschmerzen und psychische Erkrankungen sind die häufigsten Ursachen. Viele arbeiten trotz Beschwerden weiter, oft auch im Homeoffice. Dies verschärft Krankheiten und verursacht hohe wirtschaftliche Kosten. Hinzu kommen spürbare Lohneinbussen. Der Lohnersatz bei Krankheit beträgt meist nur 80 Prozent, viele Betriebe haben zusätzlich Karenztage eingeführt. Die finanziellen Risiken tragen die Arbeitnehmenden. Gleichzeitig berichten Arbeitnehmende von belastenden Arbeitsbedingungen wie Zeitdruck, Personalmangel, unregelmässigen Arbeitszeiten und ständiger Erreichbarkeit. Arbeitnehmende arbeiten in ihrer Freizeit, um die Anforderungen zu erfüllen. Doch statt strukturelle Probleme zu lösen, setzen viele Arbeitgeber auf Alibimassnahmen wie Stresskurse. Kommt hinzu: das Arbeitsgesetz wird nicht vollzogen und der gesetzliche Schutz laufend ausgehöhlt. Arbeitgeber werden von den Kantonen heute nur alle 20 Jahre kontrolliert.</p><p>Der SGB fordert eine Kehrtwende. Nötig sind ausreichend Personal, verlässliche Arbeits- und Ruhezeiten und eine konsequente Durchsetzung des Arbeitsrechts zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden. Neu müssen Arbeitgeber mindestens alle zwei Jahre kontrolliert werden.</p><p>Weitere Angriffe auf den Arbeitnehmendenschutz lehnt der SGB entschieden ab. SGB-Co-Sekretariatsleiterin Gabriela Medici zieht die roten Linien klar: «Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit und eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommen nicht infrage.»</p><h3 class="heading--h5">Kaufkraft der Arbeitnehmenden unter Druck</h3><p>Trotz guter Wirtschaftslage sind die Reallöhne seit Jahren kaum gewachsen. Seit 2020 hat sich ein Reallohnrückstand von rund fünf Prozent aufgebaut. SGB-Chefökonom Daniel Lampart rechnet vor: «Für ein Paar mit mittlerem Einkommen bedeutet das rund 6’000 Franken weniger pro Jahr.»</p><p>Dieses Geld fehlt im Alltag. Krankenkassenprämien und Mieten sind stark gestiegen, ebenso andere Fixkosten. Viele Haushalte geraten zunehmend unter Druck, auch in der Mittelschicht. Entsprechend ist die Konsumentenstimmung tief und der private Pro-Kopf-Konsum geht sogar zurück, wenn man die Gesundheitsausgaben ausklammert. Das bremst die gesamte Wirtschaft.</p><p>Statt die Löhne anzuheben, profitieren vor allem Unternehmen, hohe Einkommen und Vermögende. Gewinnsteuern und Sozialabgaben wurden gesenkt, gleichzeitig planen mehrere Kantone neue Steuersenkungen. Das verschärft die sozialen Ungleichheiten und löst kein einziges reales Problem der Bevölkerung. SGB-Präsident Pierre Yves Maillard betont deshalb: «Während die Schweizer Wirtschaft weiter wächst, verlieren Menschen mit tiefen und mittleren Löhnen an Kaufkraft, während die obersten Einkommen immer mehr vom nationalen Reichtum abschöpfen.»</p><p>Der SGB fordert substanzielle Lohnerhöhungen, insbesondere für untere und mittlere Lohnklassen. Wer eine Lehre gemacht hat, muss von seinem Lohn leben können und mindestens 5’000 Franken monatlich verdienen. Zudem braucht es mehr öffentliche Mittel für Prämienverbilligungen, bezahlbaren Wohnraum, Pflege und Kitas. Eine sozialere Lohn- und Verteilungspolitik ist nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich notwendig.</p><h3 class="heading--h5">Redebeiträge</h3><ul><li>Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/030226_Von_Sozialpartnerschaft_zu_Klassenkampf.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Von der Sozialpartnerschaft zum Klassenkampf?» (PDF)</a></li><li>Daniel Lampart, Co-Sekretariatsleiter SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/300106_DL_Unsoziale_Lohn-_und_Verteilungspolitik_bremst_die_Wirtschaft_-_2026_muss_sich_das_aendern.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Unsoziale Lohn- und Verteilungspolitik bremst die Wirtschaft – 2026 muss sich das ändern» (PDF)</a></li><li>Gabriela Medici, Co-Sekretariatsleiterin SGB: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/260203_JMK/300106_GM_Arbeitsbedingungen_die_krank_machen-2026_muss_sich_das_aendern.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">«Arbeitsbedingungen, die krank machen – 2026 muss sich das ändern» (PDF)</a><br>&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/e/csm_260203_MK_DL-PYM-GM_foto-br_ab8c719a75.jpeg" length="235236" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11469</guid><pubDate>Fri, 16 Jan 2026 15:04:15 +0100</pubDate><title>SGB verurteilt brutale Repression gegen ArbeiterInnen im Iran</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-verurteilt-brutale-repression-gegen-arbeiterinnen-im-iran</link><description>Bundesrat und Vereinte Nationen müssen handeln</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB verurteilt aufs Schärfste die gewaltsame Repression gegen ArbeiterInnen, GewerkschafterInnen und soziale Bewegungen im Iran, wo sich Demonstrationen und Streiks seit Ende 2025 auf das gesamte Land ausgeweitet haben. Sie sind eine legitime Reaktion auf eine sich stetig verschärfende wirtschaftliche und soziale Krise. Die Vereinten Nationen und der Bundesrat sind dringend zum Handeln aufgefordert.</p><p>Der wirtschaftliche Zusammenbruch Irans hat verheerende Auswirkungen auf den Alltag der Arbeitnehmenden. Millionen von Menschen rutschen aufgrund des explosionsartigen Anstiegs der Preise für Nahrungsmittel und andere lebensnotwendige Güter, der Verschlechterung der Reallöhne sowie der raschen Ausbreitung prekärer und unsicherer Arbeitsformen in die Armut ab.</p><p>Anstatt einen sozialen Dialog aufzunehmen oder die internationalen Arbeitsnormen zu achten, setzt das iranische Regime seine Praxis fort, indem es gewerkschaftliche Proteste und Streiks systematisch als «Bedrohungen der nationalen Sicherheit» einstuft. Diese bewusste Verdrehung der Arbeitsbeziehungen wird dazu genutzt, um gewerkschaftliche Aktivitäten zu kriminalisieren, die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht zu unterdrücken und exzessive Gewalt, umfassende Überwachung und willkürliche Inhaftierungen zu rechtfertigen. Unabhängige Gewerkschaften wurden faktisch verboten: Den Arbeitnehmenden wird das Recht verwehrt, Organisationen ihrer Wahl frei zu gründen und ihnen beizutreten, was eine eklatante Verletzung der IAO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 darstellt.</p><p>Aus vielen Berichten geht hervor, dass die Intensivierung der Proteste seit Ende 2025 zu einer Verschärfung der staatlichen Repression geführt hat, einschliesslich des Einsatzes tödlicher Gewalt, was Massenverhaftungen und tausende Todesopfer zur Folge hatte. GewerkschafterInnen sind ebenfalls spezifischen Repressalien ausgesetzt, darunter langen Haftstrafen, Folter und in den extremsten Fällen Todesurteilen – allein deshalb, weil sie ihre grundlegenden Rechte wahrgenommen haben. Insbesondere die Frauen zahlen einen sehr hohen Preis: sie sind seit Jahren einer täglichen, unerträglichen Kontrolle über ihre Körper und ihr Leben ausgesetzt und werden auch in der jetzigen Situation brutal unterdrückt.</p><p>Der SGB verurteilt diese Handlungen kategorisch und fordert ein sofortiges Ende der Gewalt und der Tötungen durch das Regime, sowie die uneingeschränkte Achtung der Menschen-, Frauen- und Gewerkschaftsrechte. Wir rufen die Vereinten Nationen sowie insbesondere die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) dazu auf, ihre Überwachung zu verstärken und nachhaltigen Druck auszuüben, um die Achtung der grundlegenden Rechte sicherzustellen. Auch der Bundesrat muss dringend handeln, insbesondere indem die Schweiz die Handlungen des Regimes verurteilt und endlich die EU-Sanktionen gegen den Iran vollständig übernimmt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/csm_Iran_christopher-rose_flickr.jpg" length="690953" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11461</guid><pubDate>Fri, 09 Jan 2026 16:50:00 +0100</pubDate><title>Volkswille ignoriert, Pflegepersonal verraten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volkswille-ignoriert-pflegepersonal-verraten-umsetzung-pflegeinitiative</link><description>Massive Kritik an der Umsetzung der Pflegeinitiative durch die nationalrätlichen Gesundheitskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Die Umsetzung der Pflegeinitiative lässt schon viel zu lange auf sich warten. Und die vom Bundesrat dazu präsentierten Vorschläge sind viel zu lasch. Die zuständige Nationalratskommission macht es nun noch schlimmer: Sie höhlt die entsprechende Gesetzesvorlage fast komplett aus. Das ist nicht nur eine krasse Verweigerung des Volkswillens, es ist auch ein enormer Affront für das unter stetig weiter steigender Belastung stehende Pflegepersonal.</span><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;"></span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Das Personal in den Spitälern, Heimen und Spitexdiensten arbeitet am Limit. Viele brennen aus oder verlassen den Beruf. Der Pflegenotstand verschärft sich, die Versorgungssicherheit ist bedroht. All diese Fakten sind hinlänglich bekannt, und sie geben der breiten Bevölkerung Anlass zu grosser Sorge. Deshalb wurde die Pflegeinitiative vor Jahren mit grosser Mehrheit angenommen. Und deshalb ist es ein Skandal, dass die Politik bis anhin fast untätig geblieben ist.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Nun hätte es die nationalrätliche Gesundheitskommission in der Hand gehabt. Sie hätte bei der Beratung des Umsetzungsgesetzes zur Pflegeinitiative endlich vorwärts machen können. Die vom Bundesrat präsentierte Vorlage ist zwar völlig unzureichend, doch seitens des Gesundheitspersonals wurden die nötigen, sowohl vernünftigen als auch unabdingbaren Verbesserungsvorschläge gemacht. Geschehen ist gestern in der Kommission aber das Gegenteil: Das Gesetz wurde von der bürgerlichen Kommissionsmehrheit bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen, mit ein paar ganz wenigen Ausnahmen wie der Einführung einer Pflicht zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen. Eine Senkung der derzeit angesichts der Belastung horrend hohen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden: Gestrichen. Ein würdiger Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie bei kurzfristigen Änderungen der Dienstpläne: Aufgehoben. Eine reelle Zusatzfinanzierung und nötige Vorgaben für eine minimale Personalausstattung: Chancenlos.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Man reibt sich die Augen: Wie können die zuständigen FachpolitikerInnen so ignorant mit dem an sie gerichteten Volksauftrag umgehen, wie können sie so verantwortungslos die grossen demografischen Versorgungsfragen ausklammern und wie können sie so blind sein für die dringenden Bedürfnisse des Pflegepersonals? Erst im November hat dieses Personal bei eisiger Kälte auf dem Bundesplatz mobilisiert. Das war kein symbolischer Anlass, sondern es war der Appell, ja der Hilfeschrei der Arbeitenden einer für uns alle unerlässlichen Branche an die Politik, endlich zu handeln. Nun ist dieser Appell an das Nationalratsplenum gerichtet, welches das Gesetz voraussichtlich in der Frühlingssession beraten wird: Die Vorlage muss dann massiv korrigiert werden, dazu gibt es keine Alternative.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.jpg" length="98063" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11456</guid><pubDate>Sun, 04 Jan 2026 17:10:00 +0100</pubDate><title>SGB verurteilt völkerrechtswidrige Intervention in Venezuela und fordert Rückkehr zu Rechtsstaatlichkeit und Dialog</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-verurteilt-voelkerrechtswidrige-intervention-in-venezuela-und-fordert-rueckkehr-zu-rechtsstaatlichkeit-und-dialog</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist tief besorgt über die US-amerikanischen Militäroperationen in Venezuela. Die Schweizer Gewerkschaften verurteilen diese gegen die Charta der Vereinten Nationen verstossende Intervention scharf und fordern den Bundesrat auf, es ihnen gleichzutun.&nbsp;</p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB unterstützt den Europäischen sowie den Internationalen und Lateinamerikanischen Gewerkschaftsbund in ihren Haltungen. Dabei unterstreichen wir gemeinsam, dass die Arbeitnehmenden bzw. die normale Bevölkerung niemals den Preis geopolitischer Eskalationen zahlen dürfen. Die Zukunft Venezuelas darf nicht von US-Präsident Trump, sondern sie muss von den VenezolanerInnen selbst durch demokratische und friedliche Mittel entschieden werden. Dies ohne ausländische Einmischung und mit freien und unabhängigen Gewerkschaften, die ohne Repression tätig sein können.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Der SGB verurteilt jeden Versuch ausländischer Mächte, politische oder wirtschaftliche Kontrolle über Venezuela auszuüben, um sich den Zugang zu dessen natürlichen Ressourcen zu sichern. Solche Handlungen stellen eine schwere Verletzung des Völkerrechts, der UN-Charta und des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung dar und führen – wie sich historisch hinlänglich erwiesen hat – zu einer Verschärfung sozialer Ungerechtigkeit, zu Repression und zu Verletzungen der Rechte Arbeitnehmender. Die Schweizer Gewerkschaften stehen solidarisch an der Seite der Arbeitnehmenden Venezuelas und ihrer Gewerkschaften.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der SGB fordert den sofortigen Schutz der Zivilbevölkerung sowie aller Inhaftierten Venezuelas – unter vollständiger Gewährleistung rechtsstaatlicher Verfahren und Transparenz. Er ruft alle Parteien dazu auf, zur Diplomatie und zum Dialog zurückzukehren. Zudem fordert der SGB den Bundesrat dazu auf, die völkerrechtswidrige US-amerikanische Militärintervention zu verurteilen und alle ihm zur Verfügung stehenden diplomatischen Mittel zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Akteure zum Dialog zurückfinden. Die Schweiz als neutrales Land ist auf ein starkes Völkerrecht angewiesen und muss gegen alle Völkerrechtsverletzungen Partei ergreifen – umso mehr als diesjähriges Vorsitzland der OSZE.</span></p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/e/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_cc-by-sa_absolutely-new_wikimedia-commons_ac8f3db45f.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11448</guid><pubDate>Mon, 15 Dec 2025 19:59:29 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP Chaos-Initiative: Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-loehne-und-arbeitsplaetze-in-gefahr</link><description>Ständerat lehnt extreme SVP-Initiative deutlich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die klare Ablehnung der extremen SVP-Initiative durch den Ständerat. Damit ist der Weg frei für die Volksabstimmung 2026. Die Initiative gefährdet den Wohlstand und die Sicherheit in der Schweiz. Sie führt zu einer Kündigung der Bilateralen Verträge, wodurch Löhne und Arbeitsplätze unter Druck kommen. Lohnschutz und die Lohnkontrollen fallen weg. Die radikale SVP-Initiative will die Wohnbevölkerung beschränken. Bereits bei rund 9.5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern wird der SVP-Plan Realität. &nbsp;Das verschärft den Mangel bei den Ärztinnen und Ärzten und beim Pflegepersonal. Es drohen englische Verhältnisse in den Spitälern. Leidtragende sind die Normalverdienenden – auch bei der AHV, wo Milliardenausfälle drohen, und bei der Krankenversicherung, bei der die Prämien stärker steigen würden.<strong>&nbsp;</strong></p><p>Mit der Kündigung der Bilateralen I werden Löhne, Arbeitsplätze, Export, Forschung und die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung gefährdet. Der Marktzugang für die Hälfte der Schweizer Exporte in die EU würde erschwert. Das kostet Wohlstand und Arbeitsplätze. Ohne Bilaterale sind auch die flankierenden Massnahmen in Gefahr. Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten werden zu prekären Bedingungen angestellt und verlieren Rechte. Das setzt die einheimischen Löhne zusätzlich unter Druck und fördert Lohndumping.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Gefahr für die Pflege und die Gesundheitsversorgung</h3><p>Das Beispiel Grossbritannien zeigt, was passiert, wenn Zuwanderung über bürokratische Hürden kontrolliert wird. Spitäler rekrutieren Personal aus weit entfernten Ländern, oft nur für kurze Einsätze. Die Qualität sinkt, die Fluktuation steigt, die Risiken für Patientinnen und Patienten nehmen zu.</p><p>Die Schweiz ist besonders angewiesen auf qualifiziertes Personal aus dem Ausland. Die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte und über ein Drittel der diplomierten Pflegenden wurde im Ausland ausgebildet. Mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit würde es noch schwieriger, genügend Fachkräfte zu finden. Die Initiative verschärft den Mangel und gefährdet die Versorgung. Es drohen englische Verhältnisse in den Spitälern.</p><h3 class="heading--h5">Chaos bei AHV und Krankenkassen</h3><p>Zuwanderung stabilisiert die AHV, weil viele Einwandernde jung sind und arbeiten. Ohne diese Beiträge fehlen Milliarden. Eine Begrenzung der Wohnbevölkerung wird dazu führen, dass im Jahr 2050 rund 350000 Erwerbspersonen fehlen. Das bedeutet je nach Szenario zehn Prozent weniger Einnahmen und ein Loch von rund acht Milliarden Franken. Die Initiative treibt die Kosten für alle in die Höhe.</p><h3 class="heading--h5">Die extreme Initiative gefährdet eine funktionierende Schweiz</h3><p>Mit dem demografischen Wandel steigt die Zahl der älteren Menschen. Wenn gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen sinkt, fehlen der Schweiz die Arbeitskräfte. Das führt zu Druck aufs Rentenalter, zu wirtschaftlichen Einbussen und zu einer Verschlechterung der öffentlichen Dienstleistungen. Der Plan der SVP ist realitätsfremd und letztlich nicht umsetzbar.<br>Der SGB wird sich deshalb mit einer eigenständigen gewerkschaftlichen Kampagne entschlossen gegen die radikale SVP Chaos-Initiative einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_250501_Zuerich-Demostart_0aa59a9df0.jpg" length="375142" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11444</guid><pubDate>Fri, 12 Dec 2025 12:32:13 +0100</pubDate><title>SNB verpasst Chance zur Entschärfung des Frankenproblems</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/snb-verpasst-chance-zur-entschaerfung-des-frankenproblems</link><description>Lagebeurteilung der SNB: Es braucht eine expansivere Politik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der überbewertete Franken ist das Problem Nummer 1 der Schweizer MEM-Industrie. In den letzten Wochen wurden mehrere Massenentlassungen mit dem «starken» Franken begründet. Der reale Wechselkurs der Schweiz ist sehr hoch, nämlich so hoch wie bei der Aufhebung des Mindestkurses im Januar 2015. Die Teuerung ist null oder nahe null, auch im kommenden Jahr. Also am alleruntersten Teil des Bandes, das die Nationalbank SNB noch als Preisstabilität bezeichnet. Die Arbeitslosigkeit steigt. Seit der letzten Lagebeurteilung hat sich die Situation eingetrübt. In dieser Situation ist es offensichtlich, dass die SNB eine expansivere Politik betreiben muss.</p><p>In der heutigen Lagebeurteilung findet sich kein Wort dazu. Der SGB erwartet von der SNB, dass sie eine expansivere Politik betreibt. Prioritär sind klare Signale in Bezug auf den überbewerteten Franken. Die SNB soll sich für einen fair bewerteten Franken einsetzen und ihre Politik entsprechend ausrichten. Die Tendenz beim Euro-Franken-Kurs in den letzten Monaten wäre die Gelegenheit, den Marktteilnehmern klar zu machen, dass die SNB diese Entwicklung begrüsst und damit eine weitere Aufwertungstendenz gebrochen würde.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische-Nationalbank-Gebaeude_Foto-SNB-noncommercial.jpg" length="282291" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11426</guid><pubDate>Fri, 05 Dec 2025 13:51:19 +0100</pubDate><title>Finger weg vom arbeitsfreien Sonntag</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/finger-weg-vom-arbeitsfreien-sonntag</link><description>SGB-Delegiertenversammlung zu den Angriffen auf das Arbeitsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB stellen sich klar gegen die Angriffe auf die Ruhezeiten und die geplanten Ausweitungen der Sonntagsarbeit. Der SGB wird das Referendum ergreifen sofern das Parlament dem Nationalrat folgt und flächendeckende Sonntagsarbeiten und überlange Arbeitstage von bis zu 17 Stunden beschliesst. Die Arbeitnehmenden leisten schon heute enorm viel. Nach fünf Jahren stagnierender Löhne und ausufernder Arbeitseinsätze braucht es jetzt klare Grenzen und einen stärkeren Gesundheitsschutz statt noch mehr Verfügbarkeit für die Chefs.</p><p>Der arbeitsfreie Sonntag und verlässliche Ruhezeiten geraten immer stärker unter Druck. Dienstpläne ändern sich kurzfristig, viele Beschäftigte arbeiten bis spät am Abend weiter, und die Erreichbarkeit am Wochenende nimmt zu. Die Folgen sind wachsende psychische Belastungen, körperliche Beschwerden und deutlich höhere Krankheitsabsenzen. Besonders schwierig ist es für erwerbstätige Eltern, da die Arbeitseinsätze immer weniger planbar sind.</p><p>Trotzdem treiben Arbeitgeber und Parlament Vorlagen voran, welche die Arbeitszeit massiv ausweiten. Im Detailhandel sollen die Kantone neu bis zu zwölf Sonntagsverkäufe erlauben können – statt wie bisher vier. Noch gravierender ist die vom Nationalrat beschlossene Revision des Arbeitsgesetzes und des OR. Sie erlaubt bewilligungsfreie Sonntagsarbeit in Büros und fast allen Branchen und macht überlange Arbeitstage von früh bis spät zum Normalfall. Unter dem Etikett Telearbeit wird der Schutz der Beschäftigten ausgehöhlt. Über 1.5 Millionen Arbeitnehmende wären betroffen. Der Bundesrat spielt die Risiken herunter und stellt sich auf die Seite der Arbeitgeber.</p><p>Die Delegierten des SGB haben nun klare rote Linien einstimmig beschlossen. Keine Ausweitung der Sonntagsarbeit. Keine Aufweichung oder Verkürzung der Ruhezeiten und keine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit. Und klare Regeln, die verhindern, dass Arbeitnehmende zu Arbeit ausserhalb der geltenden Zeiten gedrängt werden. Kommt die Vorlage im Parlament so durch wie im Nationalrat, ergreift der SGB das Referendum.</p><h3 class="heading--h5">Resolutionen</h3><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2025/251205/Resolution_SGB_DV251205.pdf">Flächendeckend Sonntagsarbeit, überlange Arbeitstage? Finger weg vom Arbeitsgesetz!</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2025/251205/Resolution_vpod_DV251205.pdf">Unterstützung der Proteste gegen die Sparpolitik in den Kantonen Waadt und Genf – und für die Achtung der Gewerkschaftsrechte durch den Genfer Staatsrat</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/SGB-DV25.jpg" length="1092150" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11407</guid><pubDate>Wed, 26 Nov 2025 15:14:41 +0100</pubDate><title>Rentenaltererhöhung ist vom Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenaltererhoehung-ist-vom-tisch</link><description>Bundesrat präsentiert AHV-Reform 2030</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der Bundesrat anerkennt mit der AHV-Reform 2030 die glasklare Ablehnung der Bevölkerung zur Rentenaltererhöhung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat in der nächsten AHV Reform auf eine Erhöhung des Rentenalters verzichtet. Mit 75 Prozent Nein zur Rentenaltererhöhung hat die Bevölkerung im letzten Jahr ein eindeutiges Zeichen gesetzt. Ein zentraler Fokus der Reform müsste allerdings auf der Schliessung der AHV Beitragslücken liegen, die immer häufiger zu Rentenkürzungen führen. Die AHV steht finanziell deutlich besser da als jahrzehntelang behauptet wurde. Jetzt braucht es vor allem eine soziale und solide Finanzierung der 13. AHV-Rente.</span><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;"></span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Die Vorlage «AHV 2030» wird sich daran messen, ob sie die Lebensbedingungen für Arbeitnehmende und Rentner:innen mit tiefen und mittleren Einkommen verbessert. Erfreulich ist deshalb, dass der Bundesrat die überdeutliche Ablehnung eines höheren Rentenalters bei der Volksabstimmung im letzten Jahr ernst nimmt und auf eine Rentenaltererhöhung verzichtet. Rentenaltererhöhungen sind nichts anderes als Rentenkürzungen. Der dennoch starke Fokus der Reform auf Anreizen, um über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, ist deshalb demokratie- und sozialpolitisch verfehlt. Mit der AHV21 wurde bereits eine Flexibilisierung der Pensionierung ermöglicht. Frühpensionierungen darüber hinaus weiter zu erschweren – insbesondere für Personen mit langen Erwerbskarrieren und harten Arbeitsbedingungen – lehnt der SGB entschieden ab.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Erstmals bestätigt der Bundesrat zudem heute explizit, was der SGB bereits kommuniziert hat: Wenn die 13. AHV-Rente nicht lediglich befristet finanziert wird, braucht die AHV kaum mehr zusätzliches Geld. Die AHV ist finanziell stabil.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der SGB begrüsst den Vorschlag, Beitragslücken auf der Finanzierungsseite zu schliessen und sowohl Kranken- als auch Unfalltaggelder der AHV-Beitragspflicht zu unterstellen. Positiv ist auch der Beschluss, das Schlupfloch der überhöhten Dividendenauszahlungen zu stopfen. Missbräuchliche (beitragsbefreite) Dividenden statt (beitragspflichtigen) Lohnauszahlungen führen zu Mindereinnahmen in der AHV von bis zu 182 Millionen Franken (in einem Jahr).</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Aus Sicht des SGB muss der Fokus der nächsten AHV-Reform stattdessen auf dem immer grösser werdenden Problem der Beitragslücken liegen. Immer mehr Menschen haben Beitragslücken. Eine Beitragslücke von einem Jahr führt lebenslang zu bis zu 60 Franken weniger Rente pro Monat – bei mehreren fehlenden Beitragsjahren noch mehr. Dies ist besonders problematisch, wenn Arbeitnehmende unverschuldet Lücken aufweisen, weil die Arbeitgeber sie nicht korrekt angemeldet und AHV-Beiträge nicht einbezahlt haben. Oder weil ihnen aufgrund längerer Absenzen plötzlich Beiträge fehlen.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11403</guid><pubDate>Tue, 25 Nov 2025 16:40:29 +0100</pubDate><title>Stagnierende Reallöhne: Lohnpolitik der Arbeitgeber auf Kosten der Normalverdienenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stagnierende-realloehne-lohnpolitik-der-arbeitgeber-auf-kosten-der-normalverdienenden</link><description>Lohnstrukturerhebung 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neuen Lohnstrukturdaten zeigen ein klares Bild: Die Reallöhne der Normalverdienenden stagnieren seit Jahren, während Aktionärinnen und Aktionäre sowie Kader weiter profitieren. Trotz hoher Nachfrage nach Arbeitskräften blieben Lohnerhöhungen aus, die Lohnschere öffnet sich wieder und viele Beschäftigte haben heute real weniger im Portemonnaie. SGB-Chefökonom Daniel Lampart fordert an der heutigen Medienkonferenz des Bundes zur Lohnstrukturerhebung entschlossenere Lohnschritte: Die Früchte der Produktivitätsgewinne der letzten Jahre müssen endlich bei den Arbeitnehmenden ankommen.</p><p>Die Lohnentwicklung der letzten Jahre war für die Normalverdienenden schlecht. Obwohl die Arbeitgeber im ganzen Land über einen «Fachkräftemangel» klagten. Das bestätigen nun auch die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung LSE 2024. Die mittleren Löhne stagnierten in den letzten acht Jahren (+0.1 Prozent). Das im Unterschied zu den Jahren zuvor. Von 2008 bis 2016 stiegen die Löhne real im Mittel um 1.2 Prozent pro Jahr. Das ist der Normalfall: Die Arbeitsproduktivität wächst um rund 1 Prozent jährlich – auch in den letzten Jahren. Die Reallöhne müssten entsprechend steigen.</p><p>Eine so schlechte Lohnentwicklung wie in den letzten Jahren ist für die Schweiz neu. In der Vergangenheit wurden die Reallöhne fast immer erhöht. Ausser in der langen Rezession der 1990er-Jahre, als die Arbeitslosigkeit hoch war. In den letzten Jahren wurden Arbeitskräfte gesucht. Trotzdem sanken die Reallöhne.</p><h3 class="heading--h5">Jährliches Wachstum der Reallöhne in 5-Jahres-Perioden</h3><p>(gemäss SLI – ohne Strukturwandelkomponente, in Prozent)&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11397</guid><pubDate>Sat, 22 Nov 2025 16:17:23 +0100</pubDate><title>Mehr Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/mehr-massnahmen-zur-verwirklichung-der-gleichstellung-am-arbeitsplatz-feministischer-kongress-2025</link><description>Feministischer Kongress des SGB 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Von echter Gleichstellung am Arbeitsplatz sind wir weit entfernt. Das ist die Bilanz der Delegierten des Feministischen Kongresses des SGB. Die Aufwertung der Löhne von Frauen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Kampf gegen sexuelle Belästigung stehen im Mittelpunkt der gewerkschaftlichen Agenda der nächsten Jahre. Gründe für eine Mobilisierung gibt es viele. Die Kongressteilnehmenden haben die Verbände des SGB aufgefordert, bereits jetzt mit den strategischen Vorbereitungen für einen neuen Feministischen Streik am 14. Juni 2027 zu beginnen.</p><p>Die lebhaften Diskussionen und die Vielzahl der Vorschläge und Resolutionen, die während des zweitägigen feministischen Kongresses des SGB debattiert wurden, zeigen, wie weit der Weg zur Gleichstellung am Arbeitsplatz noch ist. Ob es um die Bekämpfung von Diskriminierung oder sexueller Belästigung, um Lohngleichheit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder den Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit geht: Es bestehen nach wie vor erhebliche Lücken, die geschlossen werden müssen. Dass es sich lohnt, sich mit vollem Engagement und immer auch mit Freude für Gleichstellung einzusetzen, zeigte den Delegierten auch ein Blick zurück - und eine emotionale Würdigung des Lebenswerks von Christiane Brunner durch Ruth Dreifuss eindrücklich auf.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Höhere Löhne</strong></h3><p>Die Delegierten des SGB bekräftigen ihre Entschlossenheit, ihre Kräfte zu bündeln, um in diesen Bereichen bedeutende Fortschritte zu erzielen und Rückschritte zu verhindern. Im Bereich der Lohngleichheit soll der Fokus darauf liegen, die Löhne der Frauen zu erhöhen, insbesondere in typischen Frauenberufen. Zudem muss verhindert werden, dass das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die in mehreren Kantonen eingeführten Mindestlöhne aushebelt. Auch Rückschritte bei den Frauenrenten müssen mit Nachdruck bekämpft werden.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Bessere Vereinbarkeit</strong></h3><p>Was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeht, wird das Jahr 2026 entscheidend sein. Es braucht eine Weichenstellung für eine Familienpolitik, die endlich den Bedürfnissen der Familien und den Erwartungen der Frauen gerecht wird. Das Parlament berät darüber, wie das aktuelle Bundesprogramm zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen durch eine nachhaltige Unterstützung ersetzt werden soll. Die Delegierten des SGB bedauern die Schwäche der bisher von beiden Kammern geplanten Massnahmen und fordern einen radikalen Kurswechsel. Es braucht eine Kinderbetreuung, die als Service public organisiert ist, aus Steuermitteln finanziert und für die Eltern nach dem Vorbild der Schule kostenlos ist.</p><p>Die Delegierten fordern zudem eine Initiative für eine echte Elternzeit, zusätzlich zu den bestehenden Urlauben. Sie werden sich gemeinsam gegen Rückschritte betreffend Mutterschaftsurlaub starkmachen.</p><p>Darüber hinaus bekräftigen die Gewerkschafterinnen ihre Entschlossenheit, sich mit allen Mitteln gegen die aktuellen Angriffe auf das Arbeitsgesetz zu wehren. Diese würden zu einer allgemeinen Sonntagsarbeit und einer übermässigen Verlängerung der Arbeitstage führen. Eine solche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wäre nicht nur schädlich für die Gesundheit der Arbeitnehmenden, sondern würde auch das fragile Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben noch weiter gefährden.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Mehr Schutz</strong></h3><p>Im Bereich des Schutzes der sexuellen und reproduktiven Gesundheit ist es unerlässlich, die Schutzbestimmungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft auf alle Branchen auszuweiten, und die Lohnfortzahlung durch Erwerbsersatzleistungen (EO) zu gewährleisten, wenn ein Arbeitsverbot verhängt wurde, und zu verhindern, dass eine schwangere Frau das Ende ihres Arbeitslosenanspruchs erreicht. Der Kündigungsschutz muss ebenfalls ausgeweitet werden.</p><p>Weitere wichtige Reformen, insbesondere im Bereich der Bekämpfung sexueller Belästigung oder Diskriminierung aufgrund des Alters, der Geschlechtsidentität, des Migrationshintergrunds oder der Entwicklung künstlicher Intelligenz, müssen in den nächsten Jahren ebenfalls in Angriff genommen werden.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Feministischer Streik 2027</strong></h3><p>Um auf die Defizite bei der Gleichstellung in all diesen Bereichen aufmerksam zu machen, fordern die Delegierten des Feministischen Kongresses die Verbände des SGB auf, ab sofort mit den strategischen Vorbereitungen für einen neuen feministischen Streik am 14. Juni 2027 zu beginnen. Schliesslich haben die Teilnehmenden mehrere Resolutionen verabschiedet, in denen sie ihre Solidarität mit den mobilisierten oder streikenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie mit den Menschen in Gaza und Palästina.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/femkongress_2025/251121_Feministischer_Kongress0200.jpg" length="245283" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11395</guid><pubDate>Sat, 22 Nov 2025 08:29:34 +0100</pubDate><title>Sexistische Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Null Toleranz, jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sexistische-gewalt-und-sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz-null-toleranz-jetzt</link><description>Feministischer Kongress des SGB 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sexistische und sexuelle Gewalt findet oftmals am Arbeitsplatz statt. Bereits 60% der Arbeitnehmerinnen waren im Laufe ihres Berufslebens mit sexistischem Verhalten oder sexueller Belästigung konfrontiert. Die Delegierten des Feministischen Kongresses des SGB fordern, dass alle Unternehmen Schutzmassnahmen ergreifen und dass die Einhaltung der Gesetze endlich systematisch durch die Arbeitsinspektorate kontrolliert wird. Schließlich muss sexuelle Belästigung als Ursache von Berufskrankheiten anerkannt werden. Die Teilnehmenden des Kongresses unterstrichen diese Forderung im Rahmen einer kollektiven und visuellen Aktion unter dem Motto «Nulltoleranz bei Belästigung».</strong></p><p>Die Teilnehmenden des feministischen Kongresses des SGB erinnern daran, dass sexuelle Belästigung durch Kollegen, Vorgesetzte, Kunden oder Patienten am Arbeitsplatz nach wie vor weit verbreitet ist. In den letzten Jahren wurden nur wenige wirksame Massnahmen ergriffen, und es herrscht weiterhin Schweigen. Gemäss neuesten Zahlen des SECO und des EBG, die im letzten Jahr veröffentlicht wurden, waren 60% der Arbeitnehmerinnen im Laufe ihres Berufslebens bereits mit sexistischem Verhalten oder sexueller Belästigung konfrontiert.</p><p>Es ist an der Zeit, dass Politik und Arbeitgeber eine Nulltoleranz-Politik mit wirksamen Massnahmen verfolgen! Rechtlich gesehen ist die Situation klar: Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis stellt eine Verletzung der Persönlichkeit und der Gesundheit sowie eine besondere Form der Diskriminierung «aufgrund des Geschlechts» dar, wie sie in Artikel 4 des Gleichstellungsgesetzes definiert ist. Daher sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, ihre Arbeitnehmenden vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zu schützen.</p><p>Allerdings fehlen in jedem fünften Unternehmen interne Präventions- und Interventionsmassnahmen. Viele Branchen verfügen über keinen institutionellen Präventionsplan, mit dem sich typische Gefahrensituationen vorhersehen lassen. Externe Kontrollen durch die Arbeitsinspektion oder die Berufsbildungsbehörde fehlen weitgehend.</p><p>Angesichts dieser besorgniserregenden Situation fordern die Delegierten des SGB, dass jedes Unternehmen unverzüglich klare Regeln und Massnahmen gegen sexuelle Belästigung verabschiedet und diese unter aktiver Beteiligung der Arbeitnehmenden, ihrer Personalkommissionen und Gewerkschaften konsequent durchsetzt. Parallel dazu müssen pro-aktive Kontrollen durch die Arbeitsinspektorate verstärkt werden, und der Bund muss die Finanzierung und Koordinierung dieser Kontrollen sicherstellen. Es ist auch an der Zeit, dass sexuelle Belästigung als Ursache von Berufskrankheiten anerkannt wird und dass die Verfolgung von Verstössen durch eine Erleichterung der Beweislast im Gleichstellungsgesetz verbessert wird. Schließlich fordern die Gewerkschafter:innen das Parlament auf, das Übereinkommen Nr. 190 der IAO zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu ratifizieren.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_251121_Aktion-FeministischerKongress_medium_b2bfc91d7e.jpg" length="811700" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11399</guid><pubDate>Fri, 21 Nov 2025 12:00:00 +0100</pubDate><title>Prämienlast für Arbeitnehmende nicht mehr tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-fuer-arbeitnehmende-nicht-mehr-tragbar</link><description>Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der neuste Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) bestätigt: steigende Prämien belasten die verfügbaren Durchschnittseinkommen immer stärker. Für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen ist die Belastung noch deutlich höher und längst jenseits des Tragbaren. Wenn gleichzeitig in den Lohnverhandlungen erneut Nullrunden drohen, bleibt der arbeitenden Bevölkerung immer weniger zum Leben. Neben dem nötigen Ausbau der Prämienverbilligungen müssen sich auch die Arbeitgeber an den steigenden Kosten beteiligen, solange die Reallöhne stagnieren</p><p>Mit der jährlichen Publikation des Krankenversicherungsprämien-Indexes bestätigt das BFS heute, was die Haushalte schon das ganze Jahr im Portemonnaie spüren: Der erneute starke Prämiensprung 2025 schmälert die verfügbaren Einkommen deutlich. Der Einkommensverlust pro Person beläuft sich auf 220 Franken im Jahr. Und das wohlgemerkt bei Durchschnittswerten. Wie der SGB regelmässig zeigt, gibt es hunderttausende Haushalte, die deutlich weniger verdienen und trotzdem keine oder viel zu tiefe Prämienverbilligungen erhalten.</p><p>Insgesamt sind die Prämien der Grundversicherung in den letzten Jahren real um 40 Prozent gestiegen. Dazu kommt eine Erhöhung der Kostenbeteiligung mit Franchise, Selbstbehalt und Zahnpflegekosten um 20 Prozent in nur sieben Jahren. Auch im nächsten Jahr steigen die Prämien weiter. Nach einem geschätzten Anstieg von 5.7 Prozent in diesem Jahr wird die mittlere Prämie 2026 voraussichtlich um 4.4 Prozent steigen. Ein Prozentpunkt entspricht dabei aufgrund der steigenden Basis jedes Jahr einem höheren Frankenbetrag.</p><p>Mitverantwortlich für die sinkenden verfügbaren Einkommen sind auch die unzureichenden kantonalen Prämienverbilligungen. Zwischen 2014 und 2024 hat die Hälfte der Kantone die Verbilligungen real sogar weiter gekürzt, und dies trotz teils grossen Überschüssen in den Kantonskassen. Das ist unverständlich, unsozial und muss endlich korrigiert werden.</p><p>Neben einem grundlegenden Umbau hin zu einer sozialen Finanzierung der Gesundheitsversorgung braucht es dringende Massnahmen gegen Leerläufe und Profitmacherei im Gesundheitswesen. Das spart Milliarden und entlastet nicht nur die Prämienzahlenden, sondern auch das Pflegepersonal. Denn dieses ist im Arbeitsalltag ebenfalls massiv überlastet. Aus diesem Grund ruft das Gesundheitspersonal morgen zu einer nationalen Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern auf.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11392</guid><pubDate>Thu, 20 Nov 2025 16:22:42 +0100</pubDate><title>Lernende werden vergessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/lernende-werden-vergessen</link><description>Reaktion auf das Spitzentreffen Berufsbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Probleme der Lernenden sind unbestritten. Stress und historisch hohe Lehrabbrüche zeigen deutlich, dass die Berufslehre aufgewertet werden muss. Das heutige Spitzentreffen der Berufsbildung mit Bundesrat Parmelin hätte ein entscheidender Moment sein können, um Massnahmen zu verabschieden, die den Wert der Berufslehre stärken. Stattdessen werden die Lernenden erneut im Stich gelassen. Die vorgeschlagenen Schritte sind einseitig arbeitgeberorientiert, Verbesserungen für die Jugendlichen bleiben unbeantwortet.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Recht auf Erholung statt Dauerstress</strong></h3><p>Der Anteil der beruflichen Grundbildung an allen Abschlüssen der Sekundarstufe II ist rückläufig, besonders bei jungen Frauen. Wer diesen Trend brechen will, muss jene ernst nehmen, die mitten in der Ausbildung stehen. Mehr als die Hälfte der Lernenden leidet unter Stress und Erschöpfung, rund ein Viertel bricht die Lehre ab. Während der Druck hoch ist, bleiben Unterstützung und Kontrollen der kantonalen Lehraufsichten unzureichend. Viele berichten von mangelhafter Ausbildungsqualität, fehlender Betreuung und geringer Wertschätzung. Belastungen im Lehrbetrieb nennen sie als Hauptgrund für psychische Probleme. Diese Situation darf nicht weiter ignoriert werden.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Mangel bei Ausbildungsqualität, Betreuung und Gesundheitsschutz</strong></h3><p>Berufsbildnerinnen und Berufsbildner verfügen häufig über zu wenig zeitliche Ressourcen, um Lernende angemessen zu begleiten. Stress, Erschöpfung und Lehrvertragsauflösungen prägen für viele Jugendliche den Alltag. Die Mehrfachbelastung durch Arbeiten im Betrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse und Lernen in der Freizeit hat sich verstärkt. Trotzdem schlägt das Spitzentreffen kaum Massnahmen vor, die auf Entlastung, bessere Begleitung oder verbindliche Qualitätsstandards abzielen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Arbeitgeberperspektive dominiert</strong></h3><p>Die präsentierten Vorschläge konzentrieren sich fast ausschliesslich darauf, die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu fördern und Prozesse zu vereinfachen. Was fehlt, sind Antworten auf die zentralen strukturellen Probleme: verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, besseren Gesundheitsschutz und ausreichende Erholungszeiten für Lernende.<br>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisiert, dass Anliegen der Arbeitnehmerseite kaum berücksichtigt wurden. Hinweise auf Belastungen der Lernenden oder auf ungenügende Ausbildungsqualität wurden im Prozess teilweise als reputationsschädigend abgetan, statt als notwendige Grundlage für Verbesserungen. Eine Verbundpartnerschaft, die kritische Stimmen marginalisiert, nimmt ihre Verantwortung gegenüber den Jugendlichen nicht wahr.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Der SGB fordert konkrete Schritte für eine starke Berufslehre</strong></h3><p>Der SGB steht hinter der dualen Berufslehre als tragendem Pfeiler des Schweizer Bildungssystems. Doch die Lehre befindet sich in einer Krise. Um sie aufzuwerten, braucht es echte Verbesserungen für die Lernenden: mehr Ferien, klare Einhaltung von Ruhezeiten und Jugendarbeitsschutz sowie eine starke Qualitätssicherung mit häufigeren Kontrollen durch die Lehraufsichten, verbindlichen betrieblichen Standards und garantierten Zeitressourcen für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Es braucht eine nationale Strategie zur Sicherung der betrieblichen Ausbildungsqualität.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/bildung/Lernender-muede-gestresst_ist_fg-trade.jpg" length="330739" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11384</guid><pubDate>Mon, 17 Nov 2025 13:30:30 +0100</pubDate><title>Betriebe verdienen immer mehr an Lernenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/betriebe-verdienen-immer-mehr-an-lernenden</link><description>Kosten-Nutzen-Erhebung Lernenden-Ausbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lehrlingsausbildung bleibt für Betriebe ein gutes Geschäft. Jetzt müssen auch die Lernenden profitieren und die Lehre aufgewertet werden. Die heute veröffentlichte fünfte Kosten-Nutzen-Erhebung des Schweizerischen Observatoriums für die Berufsbildung bestätigt erneut: Die Ausbildung von Lernenden bringt den Betrieben im Durchschnitt einen klaren finanziellen Nutzen. Die Erhebung zeigt, der Nutzen der Betriebe an den Lernenden nimmt zu.</p><p>Die fünfte Kosten-Nutzen-Erhebung, welche das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zusammen mit der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung heute den Medien vorgestellt hat, zeigt, dass die Betriebe ihre Profite mit der Ausbildung von Lernenden weiter steigern konnten. Waren es in der letzten Erhebung noch 63 Prozent der Betriebe mit einem Nettonutzen, sind es jetzt sogar 71 Prozent. Auch die Renditen sind deutlich gestiegen. Betrugen sie im Ausbildungsjahr 2016/2017 im Durchschnitt noch gut 3’000 Franken pro Lehrjahr und Lehrverhältnis, liegt der Nettonutzen im Lehrjahr 2022/2023 bereits bei gut 4’500 Franken. Für zweijährige EBA Lehren liegt der durchschnittliche Nettonutzen bei 9’630 Franken, für dreijährige EFZ Lehren bei 13’940 Franken. Bei vierjährigen EFZ Lehren beträgt er 17’510 Franken, ein klarer Anstieg gegenüber der letzten Erhebung.</p><p>Die Ergebnisse unterstreichen, dass Lernende einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung leisten, häufig bereits ab dem zweiten Lehrjahr. Die Erhebung belegt, dass betriebliche Investitionen in die Ausbildung nicht nur amortisiert, sondern oft deutlich übertroffen werden. Gleichzeitig leidet mehr als die Hälfte der Lernenden unter Stress und Erschöpfung. Jede vierte Person bricht die Lehre ab. Der Druck auf die Lernenden ist hoch, während Unterstützung und Kontrollen durch die kantonalen Lehraufsichten klar unzureichend bleiben. Viele Lernende berichten von mangelhafter Ausbildungsqualität, fehlender Betreuung und geringer Wertschätzung. Zwei Drittel der Jugendlichen in einer Berufslehre nennen lange Arbeitszeiten und weniger Ferien als eine ihrer drei grössten Sorgen und haben Mühe, sich zu motivieren. Belastungen im Lehrbetrieb nennen sie gar als Hauptgrund für psychische Probleme.</p><p>Darum fordert der SGB:</p><ul><li><strong>Aufwertung der Berufslehre: Mehr Ferien für Lernende</strong><br>Wenn Betriebe von der Arbeit der Lernenden profitieren, müssen sie etwas zurückgeben. Die Lehre ist heute belastend. Lernende haben deutlich weniger Erholungszeit als Schülerinnen und Schüler. Eine Erhöhung auf acht Wochen Ferien ist überfällig.</li><li><strong>Investitionen in Ausbildungsqualität statt nur in Imagekampagnen</strong><br>Die wiederholt positiven Kosten-Nutzen-Ergebnisse zeigen klar, dass Betriebe genügend finanziellen Spielraum haben, um die Betreuung sowie die betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Lernende zu verbessern.</li></ul><p>Die fünfte Kosten-Nutzen-Erhebung liefert eine klare Botschaft: Die betriebliche Lehrlingsausbildung ist für die allermeisten Betriebe kein Kostenfaktor, sondern ein finanzieller Vorteil. Zusätzlichen Nutzen können die Betriebe generieren, indem sie die Lernenden nach Lehrabschluss fest anstellen. Sie sparen damit Such- und Einarbeitungskosten für die Rekrutierung von Fachkräften von durchschnittlich 13'490 Franken pro Lehrverhältnis (2016/2017: 10'700 Franken). Auch hier gibt es eine deutliche Profitsteigerung für die Betriebe. Wer die Attraktivität der Berufsbildung wirklich verbessern will, muss Lernenden eine verbesserte Ausbildungsqualität, eine bessere Betreuung und mehr Erholung bieten. Die Betriebe können es sich leisten, die Daten zeigen es schwarz auf weiss.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Lernender_Werkstatt_AGeorgiev-ist.jpg" length="209659" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11380</guid><pubDate>Fri, 14 Nov 2025 17:59:46 +0100</pubDate><title>Wieder gleiche Zollbedingungen für Schweizer Exportwirtschaft wie für die EU-Firmen. Schnelle Umsetzung als Ziel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wieder-gleiche-zollbedingungen-fuer-schweizer-exportwirtschaft-wie-fuer-die-eu-firmen-schnelle-umsetzung-als-ziel</link><description>US-Zollabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Lange musste die Schweiz warten, nun liegt immerhin die Absichtserklärung zur Senkung der US-Zölle auf 15 Prozent vor. Damit rückt der Moment näher, in dem Schweizer Exportfirmen wieder die gleichen Voraussetzungen für den Zugang zum US-Markt haben wie ihre Konkurrentinnen aus der EU. Für die Arbeitnehmenden in den betroffenen Branchen ist dieses Zollabkommen ein wichtiger Lichtblick. Doch vieles bleibt offen, insbesondere der Zeitpunkt der konkreten Umsetzung.</p><p>Weiter stellt sich die Frage der Metallzusatzzölle von 50 Prozent, welche die USA auch gegenüber Produkten aus der EU anwenden. Der SGB erwartet, dass die Arbeit der Schweizer Verhandlungsdelegation bald Resultate bringt und das Abkommen vollständig umgesetzt wird.</p><p>Es ist davon auszugehen, dass Schweizer Firmen den Zoll von 15 Prozent sowie die Metallzusatzzölle weitgehend auf die US-Kundschaft überwälzen können. Das zentrale Problem, dass Schweizer Unternehmen mit dem Satz von 39 Prozent gegenüber EU-Konkurrentinnen im Nachteil stehen, würde damit entfallen.<br>Für die Industrie noch bedeutender ist jedoch die Frankenstärke. Der Franken hat sich im Verlauf dieses Jahres deutlich aufgewertet. Real liegt er heute wieder auf dem Niveau bei der Aufhebung des Mindestkurses im Januar 2015. Der SGB fordert die Nationalbank auf, mehr zu unternehmen, damit der Franken wieder fair bewertet ist und sich in berechenbaren Bahnen bewegt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-Werkbank-schwitzend_Ist-south-agency.jpg" length="349919" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11367</guid><pubDate>Mon, 10 Nov 2025 13:58:19 +0100</pubDate><title>Rückgang der Geburtenrate ist ein Warnsignal: Es braucht bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/rueckgang-der-geburtenrate-ist-ein-warnsignal-es-braucht-bessere-vereinbarkeit-von-beruf-und-familie</link><description>Neue BFS-Publikation</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Geburtenrate in der Schweiz ist auf ein historisches Tief gefallen. Laut neuen Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) kommen durchschnittlich nur noch 1,29 Kinder pro Frau zur Welt, so wenige wie noch nie. Seit 2019 ist die Zahl der Geburten um 9,2 Prozent zurückgegangen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) warnt: Die Schweiz steht vor einem gesellschaftlichen Warnsignal. Hauptgrund für den Rückgang ist die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Arbeitgeber und Politik müssen endlich handeln.</p><p>Besonders stark hat der Kinderwunsch bei den 20- bis 29-Jährigen abgenommen. Drei Mal mehr junge Erwachsene als noch 2013 geben heute an, keine Kinder haben zu wollen. Ausschlaggebend sind vor allem prekäre Arbeitsbedingungen, fehlende Kinderbetreuungsplätze und eine ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern. Die Erwerbsquote der Frauen ist in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen – von 68 Prozent im Jahr 1991 auf über 80 Prozent im Jahr 2023. Doch diese Entwicklung wird nicht von ausreichenden Massnahmen begleitet, die Beruf und Familie besser vereinbar machen. «Viele junge Menschen wollen Kinder, aber sie können es sich schlicht nicht leisten, weder finanziell noch organisatorisch», sagt SGB-Zentralsekretärin Cyrielle Huguenot.</p><p>Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den höchsten Kinderbetreuungskosten Europas. Zudem fehlen in vielen Kantonen genügend Betreuungsplätze. Gleichzeitig wird in Bundesbern eine Lockerung des Arbeitsgesetzes diskutiert, die Arbeitstage von bis zu 17 Stunden und Sonntagsarbeit ermöglichen würde – ein Schritt in die völlig falsche Richtung. Auch die geplante Betreuungszulage des Parlaments droht ins Leere zu laufen, weil der Bund keine Finanzierung vorsieht. Damit besteht die Gefahr, dass Kantone neue Lohnabzüge einführen oder bestehende Subventionen kürzen – zulasten der Arbeitnehmenden.</p><p>Der SGB fordert einen klaren Richtungswechsel. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss endlich zu einer politischen und wirtschaftlichen Priorität werden. Es braucht bessere Arbeitsbedingungen mit einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnverlust und verlässlichen Arbeitszeiten, die planbar und familientauglich sind. Ebenso notwendig ist ein öffentlicher und kostenloser Kinderbetreuungsservice nach dem Vorbild der Schule, damit jedes Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat.</p><p>«Wer wirklich will, dass junge Menschen wieder Kinder bekommen, muss die Rahmenbedingungen verbessern – nicht die Arbeitszeiten verlängern», betont SGB-Zentralsekretärin Cyrielle Huguenot. Nur mit einer echten Familienpolitik und fairen Arbeitsbedingungen lässt sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen, und damit auch die Zukunft der Schweiz.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11356</guid><pubDate>Wed, 05 Nov 2025 13:34:15 +0100</pubDate><title>Keine Erhöhung des Mindestzinses trotz hoher Anlageerträge der Pensionskassen und Inflation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-erhoehung-des-mindestzinses-trotz-hoher-anlageertraege-der-pensionskassen-und-inflation</link><description>Mutloser Entscheid des Bundesrates zum Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesrat hat heute entschieden, den BVG-Mindestzins bei tiefen 1.25 % zu belassen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen mutlosen Entscheid. Nötig wäre angesichts der hohen Anlageerträge und prall geäufneten Reserven der Pensionskassen ein höherer Mindestzins – denn nur so kann garantiert werden, dass die höheren Altersguthaben bei den Arbeitnehmenden ankommen.</strong></p><p>Die Pensionskassen haben historisch hohe Reserven aufgebaut. Nachdem sie bereits im letzten Jahr Renditen von knapp 7 Prozent erzielten, läuft auch das laufende Jahr sehr gut: viele haben bislang schon bis zu 5 Prozent erwirtschaftet, womit der Mindestzins fast dreimal tiefer als die bislang erwirtschaftete Rendite ist. Die guten Renditen der letzten Jahre anerkennt auch der Bundesrat. Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist folglich sehr gut. Der Bundesrat hat es verpasst, diese Entwicklung zu berücksichtigen – und das, obwohl selbst die vorberatende BVG-Kommission vor drei Monaten schon betont hatte, dass viele Kriterien für eine Anhebung des Mindestzinses sprechen – und die Anlageerträge seither weiter angestiegen sind.</p><p>Dies ist unverständlich für die Versicherten. Der Mindestzins lag im Durchschnitt der letzten Jahre tiefer als die Teuerung, damit ist nicht einmal der Werterhalt des Kapitals für die Versicherten garantiert. Auch mit der Lohnentwicklung hält der Mindestzins nicht mit. Mit dieser Mindestzinspolitik höhlt der Bundesrat den gesetzlichen Schutz der Arbeitnehmenden stetig aus. Dies ist fatal. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Stiftungsräte ihre Verantwortung übernehmen, und sich für höhere Verzinsungen und damit auch höhere Renten einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11353</guid><pubDate>Wed, 05 Nov 2025 10:12:24 +0100</pubDate><title>Leitung SGB-Kommunikation tritt ab – neuer Verantwortlicher für Altersvorsorge und Sozialversicherungen nimmt Arbeit auf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/leitung-sgb-kommunikation-tritt-ab-neuer-verantwortlicher-fuer-altersvorsorge-und-sozialversicherungen-nimmt-arbeit-auf</link><description>Wechsel im SGB-Sekretariat </description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach über sechs Jahren verlässt die Co-Leitung der Kommunikationsabteilung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) den SGB auf eigenen Wunsch. Benoît Gaillard und Urban Hodel haben insbesondere im Online-Bereich neue Kommunikations- und Mobilisierungsinstrumente eingeführt und damit die Kampagnenfähigkeit des SGB entscheidend gestärkt. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass die für die Arbeitnehmenden zentralen Themen Kaufkraft und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Diskurs präsent geblieben sind.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard bedankt sich im Namen des SGB für die hervorragende Arbeit und das grosse Engagement: «Das Duo Gaillard/Hodel hat mit erfolgreichen Abstimmungskämpfen wie zur 13.&nbsp;AHV-Rente oder dem BVG-Referendum massgeblich zu den jüngsten Erfolgen und sozialen Fortschritten beigetragen.»</p><p>Benoît Gaillard wird sich ab April&nbsp;2026 stärker auf sein Mandat im Nationalrat konzentrieren. Urban Hodel wird sich ab Mai&nbsp;2026 beruflich neu orientieren.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Bern_Schweizerischer_Gewerkschaftsbund_krol-wmc_b0a3e17ada.jpg" length="370476" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11314</guid><pubDate>Thu, 02 Oct 2025 17:00:00 +0200</pubDate><title>Unterstützung für GewerkschafterInnen und Freiwillige, die sich auf der humanitären Flottille engagieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/unterstuetzung-fuer-gewerkschafterinnen-und-freiwillige-die-sich-auf-der-humanitaeren-flottille-engagieren</link><description>Brief des SGB an Aussenminister Cassis</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell setzen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen für Gerechtigkeit und Frieden ein, indem sie sich an der Flottille nach Gaza beteiligen. Ziel ist, Lebensmittel und medizinische Hilfe zu transportieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat mit Bestürzung erfahren, dass mehrere Boote und die daran befindlichen Personen von den israelischen Behörden abgefangen wurden.</p><p>In <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/251002_PYM_Brief_Gaza_D.pdf">einem Schreiben</a> wendet sich der SGB heute an Bundesrat und Vorsteher des Aussendepartements Ignazio Cassis. Er fordert darin ihn auf, sich für die Sicherheit und die Rückkehr der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sowie der anderen Freiwilligen einzusetzen und sowie für eine sichere Lieferung der humanitären Hilfsgüter.</p><p>Mit grosser Besorgnis beobachtet der SGB die Verschärfung der Lage in Gaza mit. Er steht im Kontakt mit verschiedenen europäischen sowie internationalen Gewerkschaftsorganisationen und unterstützt die Solidaritätsbewegungen, wie beispielsweise den für den 3. Oktober in Italien geplanten Streik. Der SGB fordert die Einstellung der wiederholten Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Leid und Hungersnot, die durch die israelische Regierung und ihre völkermörderischen Handlungen verursacht werden, müssen ein Ende haben.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/6/csm_Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus_aa1e9dae96.jpg" length="75816" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11301</guid><pubDate>Sun, 28 Sep 2025 16:37:45 +0200</pubDate><title>Wichtiger Schritt für den digitalen Service Public</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/wichtiger-schritt-fuer-den-digitalen-service-public</link><description>Ja zur staatlichen e-ID</description><content:encoded><![CDATA[<p>Erfreut nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Annahme der e-ID-Vorlage zur Kenntnis. Nach der wuchtigen Ablehnung der komplett privatisierten ersten e-ID-Version vor vier Jahren, kann nun mit der staatlichen e-ID der digitale Service public endlich vorangebracht werden. Etwa im Gesundheitswesen und bei den Sozialversicherungen sind wichtige Vorhaben dringend auf die e-ID angewiesen – allen voran das neue Organspenderegister, welches nun endlich eingeführt werden kann.</p><p>Umso wichtiger bleibt die vom Bundesrat auf Verordnungsebene aufgegleiste Umsetzung: diese muss möglichst vertrauenswürdig und datensparsam erfolgen. Weiterhin darf mit unseren persönlichen Daten strikt kein Profit gemacht werden und auch die «Überidentifikation» seitens staatlicher Stellen wird verhindert.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11299</guid><pubDate>Sun, 28 Sep 2025 13:20:39 +0200</pubDate><title>Geschenk an Hauseigentümer: Jetzt sind die Mieterinnen und Mieter am Zug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/geschenk-an-hauseigentuemer-jetzt-sind-die-mieterinnen-und-mieter-am-zug</link><description>Reaktion auf das Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist enttäuscht über die Annahme der Abschaffung des Eigenmietwerts. Diese führt zu grossen Steuerausfällen, treibt die Immobilienpreise weiter in die Höhe und begünstigt Schwarzarbeit. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden damit stark entlastet – in einer Zeit, in der die Mieterinnen und Mieter unter sehr hohen Mieten und einem Mangel an bezahlbaren Wohnung leiden.</p><p>Das brennendste Problem in der Schweizer Wohnpolitik ist die Wohnungsnot in den Städten und Agglomerationen. Hier braucht es dringend wirksame Massnahmen.</p><p>Die öffentliche Hand hat sich – mit Ausnahme einzelner Städte – stark aus der Förderung von bezahlbarem Wohnraum zurückgezogen. Auf Bundesebene wurde diese Förderung im Rahmen früherer Sparpakete massiv zusammengestrichen. Die heutige Wohnungsnot hat deshalb klare politische Ursachen.</p><p>Der SGB fordert, dass sich Bund, Kantone und Gemeinden wieder deutlich stärker engagieren. Der Bund muss neue und zusätzliche Fördermittel bereitstellen. Zudem sind die Bedingungen dem aktuellen Tiefzinsumfeld anzupassen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11293</guid><pubDate>Thu, 25 Sep 2025 17:45:00 +0200</pubDate><title>Kündigung des bilateralen Weges führt zu Chaos: Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigung-des-bilateralen-weges-fuehrt-zu-chaos-loehne-und-arbeitsplaetze-in-gefahr</link><description>Nationalrat lehnt extreme SVP-Initiative deutlich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die deutliche Ablehnung der extremen SVP-Initiative durch den Nationalrat. Die Initiative bedeutet nichts weniger als die Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU. Damit würde ein radikaler Systemwechsel vollzogen, mit gravierenden Folgen für die ganze Bevölkerung. Ein Ja würde Chaos auslösen und Löhne, Arbeitsplätze, die Gesundheitsversorgung sowie die Altersvorsorge massiv gefährden.</p><p>Mit dieser Initiative geht die SVP aufs Ganze. Sie will nichts anderes als einen radikalen Systemwechsel mit gravierenden Auswirkungen für alle. Die starre Bevölkerungsobergrenze in der Verfassung würde unausweichlich zum Ende der bilateralen Verträge führen. Für die Arbeitnehmenden hätte dies besonders schwerwiegende Konsequenzen. Mit den Bilateralen sind flankierende Massnahmen verbunden, die Löhne schützen und Missbräuche verhindern. Fallen diese Schutzinstrumente weg, droht massives Lohndumping. Arbeitgeber könnten leichter tiefere Löhne durchsetzen, weil die Kontrollen geschwächt würden. Besonders Branchen, in denen heute schon grosser Druck herrscht, wären massiv betroffen. Statt gesicherter Rechte drohen wieder Kontingentsysteme oder gar ein Rückfall ins alte Saisonierstatut, mit prekären Verhältnissen, in denen Arbeitnehmende schlechte Bedingungen und tiefe Löhne akzeptieren müssten, weil sie sich kaum wehren könnten.</p><p>Auch die Gesundheitsversorgung würde stark leiden. Schon heute fehlen in der Schweiz zehntausende Pflegefachpersonen, viele von ihnen kommen aus der EU. Ohne Personenfreizügigkeit würde sich der Pflegenotstand dramatisch verschärfen. Patientinnen und Patienten müssten länger warten, die Qualität der Versorgung würde sinken. Spitalschliessungen wären eine reale Gefahr.</p><p>Zudem wäre die Altersvorsorge bedroht. Heute stärken EU-Arbeitnehmende die AHV, weil sie während Jahren Beiträge einzahlen, ohne im gleichen Mass Renten zu beziehen. Mit dem Wegfall dieser Beiträge würde die AHV in Schieflage geraten. Die logische Folge wäre ein politischer Druck auf Rentenkürzungen oder eine weitere Erhöhung des Rentenalters.</p><p>Die Initiative ist ein extremes Projekt in einer ohnehin unsicheren Zeit. Im neuen Trump-Zeitalter, geprägt von internationalen Spannungen und geopolitischer Instabilität, ist die Schweiz auf verlässliche Beziehungen zu ihren Nachbarländern angewiesen. Statt Stabilität und Sicherheit verspricht die SVP-Initiative Isolation, Unsicherheit und wirtschaftliche Schwächung.</p><p>Der SGB wird sich deshalb vehement und aktiv im Abstimmungskampf engagieren, um diese radikale Vorlage an der Urne zu stoppen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_0865ee17f4.jpg" length="196764" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11289</guid><pubDate>Thu, 25 Sep 2025 10:57:49 +0200</pubDate><title>Franken wird immer stärker – Nationalbank muss für Stabilität sorgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/franken-wird-immer-staerker-nationalbank-muss-fuer-stabilitaet-sorgen</link><description>Passive Geldpolitik der Nationalbank schadet der Exportindustrie</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken hat sich im laufenden Jahr aufgewertet. Er ist heute real sogar höher bewertet als in den Monaten nach der Aufhebung des Mindestkurses im Jahr 2015. Diese Entwicklung macht das Leben der Exportwirtschaft, die schon von den US-Zöllen betroffen ist, noch schwerer. Gemäss der letzten Swissmem-Unternehmensumfrage ist der «starke Franken» das Problem Nummer 1. Die globalen Unsicherheiten und die Politik der USA können zu weiteren Aufwertungsschüben führen.</p><p>Trotz dieser schwierigen Situation erwähnt die Nationalbank den Franken an der heutigen Lagebeurteilung mit keinem Wort. Es ist und bleibt unklar, was die Nationalbank beim Wechselkurs für ein Ziel verfolgt. Nach der Aufhebung des Mindestkurses begann die Nationalbank zu signalisieren, dass sie den realen Aussenwert stabilisieren will. Obwohl offen war, was das in der Realität konkret bedeutet, denn der Aussenwert ist ein Mix aus verschiedenen Devisen. Mittlerweile liegt der reale Aussenwert 5 Prozent über dem Mittelwert seit 2015 – Tendenz steigend.</p><p>Die Unsicherheit in Bezug auf die Wechselkurspolitik und die damit verbundene Aufwertungstendenz ist selbstverstärkend. In den letzten Monaten haben diverse Anleger:innen ihre Wechselkursexposition weiter reduziert. Auch Pensionskassen gehen weniger Dollarrisiken ein und investieren noch stärker in Franken. Diese höhere Nachfrage nach Franken erhöht den Aufwertungsdruck zusätzlich.</p><p>Der SGB erwartet, dass die Nationalbank für einen stabileren, berechenbareren Frankenkurs sorgt. Die Schweizer Exportwirtschaft braucht nicht noch eine Anti-Industriepolitik im Inland. Die höheren US-Zölle und die Nachfrageprobleme aus dem Ausland sind schon schlimm genug.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/SNB_Bern_Ank_Kumar_Infosys_Limited-ccbysa.jpg" length="277918" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11287</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2025 17:27:58 +0200</pubDate><title>Witwen und Kinder bezahlen mit Rentenkürzungen für höhere Ehepaar-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/witwen-und-kinder-bezahlen-mit-rentenkuerzungen-fuer-hoehere-ehepaar-renten</link><description>Verantwortungslose Beschlüsse des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit hauchdünner Mehrheit hat der Nationalrat heute unverantwortliche AHV-Beschlüsse gefasst: Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern, unfinanzierte Zusatzrenten für Ehepaare und ein Spiel mit neuen Defiziten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB kritisiert diesen Entscheid deutlich. Wenn Ehegattenrenten erhöht werden sollen, dann sicher nicht auf Kosten der Witwen und Kinder.</p><p>Der Nationalrat hat heute beschlossen, die Kinderrenten abzuschaffen und die Ansprüche der Witwen zusammenzustreichen – und dazu das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufzuheben. Dies führt zu einer massiven Leistungsverschlechterungen für Frauen und Kinder zugunsten besserverdienenden Ehepaaren. Dies ist nicht nur verteilungspolitisch falsch – das unverdauliche Paket führt unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.</p><p>Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: sie will keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie ungerechte Kürzungen bei den Witwen- und Kinderrenten sowie zusätzliche AHV-Defizite, um dann das Rentenalter zu erhöhen. Das ist verantwortungslos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Ständerat dazu auf, diese Entscheide zu korrigieren.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Aeltere_Frau_schaut_traurig_aus_dem_Fenster_ist-Highwaystarz-Photography.jpg" length="190797" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11285</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2025 14:22:54 +0200</pubDate><title>Der Ständerat möchte die Lücken in der Arbeitslosenversicherung schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-staenderat-moechte-die-luecken-in-der-arbeitslosenversicherung-schliessen</link><description>Sieg für schwangere Frauen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Engagement des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und der Frauenverbände hat Früchte getragen: Der Ständerat hat heute eine Motion angenommen, die darauf abzielt, die Gesetzeslücken zum Nachteil von Schwangeren in der Arbeitslosenversicherung zu schliessen.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den Entscheid des Ständerats, der die Arbeitslosenversicherung dahingehend anpassen will, dass schwangere Frauen nicht mehr ausgesteuert werden und dadurch ihr Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung verlieren.</p><p>Der Ständerat entspricht damit einer Forderung, die bereits beim Feministischen Streik 2023 erhoben wurde und die der SGB mit Unterstützung der grossen feministischen Dachverbände eingebracht hat. Künftig sollen schwangere Frauen nach Ansicht der kleinen Kammer Anspruch auf verlängerte Arbeitslosentaggelder haben – so wie dies heute bereits für ältere Arbeitnehmende oder für Personen gilt, deren IV-Rente gekürzt wurde. Der Ständerat will damit eine Ungerechtigkeit beseitigen: Schwangere Frauen, die arbeitslos werden, sind auf dem Arbeitsmarkt klar benachteiligt, da es für sie kurz vor der Geburt besonders schwierig ist, eine Anstellung zu finden.</p><p>Derzeit geraten jedes Jahr rund 500 schwangere Frauen ans Ende ihrer Bezugsdauer und verlieren damit gleichzeitig auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Zudem gewährt die Arbeitslosenversicherung im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nur 30 Taggelder – selbst wenn die betroffenen Frauen jahrelang Beiträge geleistet haben.</p><p>Der Ständerat unterstützt deshalb eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung, um diese beiden Ungerechtigkeiten zu korrigieren. Der SGB fordert nun den Nationalrat auf, dem Entscheid des Ständerats zu folgen, damit die Schutzlücken für schwangere Arbeitslose endgültig geschlossen werden und sie nicht in die Prekarität abrutschen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11281</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2025 15:22:02 +0200</pubDate><title>Prämienlast wird untragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-wird-untragbar</link><description>Bundesrat kommuniziert erneuten Prämienhammer</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Erneut steigen die Krankenkassenprämien in der Grundversicherung zum Jahreswechsel stark an. Für viele Haushalte ist die Grenze des Belastbaren längst überschritten. Eine vierköpfige Familie bezahlt über 14'000 Franken im Jahr. Die Kantone müssen den Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative jetzt rasch und konsequent umsetzen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert neben einer wirksamen Entlastung der unteren und mittleren Einkommen auch, die Verschwendung von Prämiengeldern durch die Krankenkassen zu stoppen. Angesichts der untragbaren Prämienlast müssen Millionen für Werbung und überrissene CEO-Löhne endlich gedeckelt werden.</p><p>Im kommenden Jahr werden die Prämien wieder massiv steigen, um 4.4 Prozent. Während eine Familie im schweizweiten Durchschnitt schon vor zehn Jahren fast 11'000 Franken jährlich für Prämien aufwenden musste, werden es im nächsten Jahr bereits über 14'000 Franken sein. Im Tessin bezahlt eine Familie heute sogar 5'500 Franken mehr als noch vor zehn Jahren. Diese Entwicklung ist gesundheitspolitisch schädlich, sozialpolitisch unhaltbar und wirtschaftspolitisch unsinnig. Wenn sich immer mehr Menschen die Prämien vom Mund absparen müssen, leiden nicht nur die Betroffenen, auch die Binnenwirtschaft wird abgewürgt. Und wenn Behandlungen wegen der horrenden Kostenbeteiligung hinausgeschoben werden, wird es am Ende für alle noch teurer.</p><p>Eine qualitativ gute und für alle zugängliche Gesundheitsversorgung ist nicht kostenlos zu haben. Aber es ist weder ein Naturgesetz, dass diese in der Schweiz so unsozial finanziert wird, noch dass hunderte Millionen Prämiengelder in ineffizienten Prozessen versickern. Die Krankenkassen betonen zwar, ihr Verwaltungsaufwand sei stabil bei rund 5 Prozent der Prämiengelder geblieben. Doch im Klartext bedeutet das: Heute bleiben 500 Millionen Franken mehr bei den Kassen als vor zehn Jahren. Geflossen sind diese Gelder in höhere CEO-Löhne, in immer teurere Werbeschlachten und in die kostspielige Versicherungsvermittlung, die weiterhin kaum reguliert ist.</p><p>Eigentlich wären längst bekannte Massnahmen überfällig. Ein elektronisches Patientendossier würde Transparenz schaffen und Doppelbehandlungen verhindern. Die Fehlanreize bei den profitablen Zusatzversicherungen zulasten der Grundversicherung müssten eingedämmt werden. Die Tarifsysteme müssten die Grundversorgung stärken, statt horrende Saläre einzelner Spezialärztinnen und Spezialärzte zu alimentieren. Eine wirksame Arzneimittelpolitik könnte endlich für vernünftige Preise und mehr Generika sorgen. Und eine national koordinierte Spitalplanung sowie eine echte Präventionspolitik sind überfällig. All diese Lösungen liegen seit Jahren auf dem Tisch, werden im Parlament aber von den entsprechenden Lobbys systematisch blockiert.</p><p>Kurzfristig Abhilfe schafft nur eine soziale Finanzierung. Es liegt nun an den Kantonen, endlich ein wirksames Sozialziel für die maximal zulässige Prämienbelastung festzulegen und die Finanzierung sicherzustellen. Das ist ab dem 1. Januar 2026 ihre gesetzliche Pflicht. Denn dann schlagen nicht nur die weiter gestiegenen Prämien zu Buche, sondern es tritt auch der Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative in Kraft. Damit müssen künftig auch die Kantone, und nicht mehr nur die Prämienzahlenden, einen Teil der steigenden Kosten tragen. Dass sie dies wirksam tun, ist unumgänglich. Die Mittel dazu sind vorhanden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="494443" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11279</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2025 13:55:42 +0200</pubDate><title>Flächendeckende Sonntagsarbeit und 17-Stunden-Arbeitstage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flaechendeckende-sonntagsarbeit-und-17-stunden-arbeitstage</link><description>Nationalrat für radikale Deregulierung der Arbeitszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute eine massive Aufweichung des Arbeitsgesetzes beschlossen: Die Sonntage und der Feierabend von mehr als zwei Millionen Arbeitnehmenden sind bedroht. Arbeitnehmende sollen bis zu 17 Stunden am Tag sowie für Sonntagsarbeit eingesetzt werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diesen Entscheid aufs Schärfste. Die Vorlage bedroht die Freizeit, die Gesundheit und den Familienalltag der Beschäftigten, die schon heute unter zunehmendem Druck leiden.</p><h3 class="heading--h5">Sonntagsarbeit und überlange Arbeitstage</h3><p>Mit dem Entscheid des Nationalrats werden nicht nur Arbeitstage von morgens 6 Uhr bis abends 23 Uhr möglich. Arbeitgeber sollen auch bewilligungsfrei Sonntagsarbeit anordnen können – und diese Einsätze sind auch nicht beschränkt auf die Arbeit von zuhause. Darüber hinaus soll die tägliche Ruhezeit von heute mindestens 11 auf neu 9 Stunden verkürzt werden. Und selbst das gilt nicht absolut – für sogenannte «dringende Tätigkeiten» soll die Ruhezeit neu unterbrochen werden können.</p><p>Der Nationalrat versteckt diesen Frontalangriff auf elementare Arbeitszeitbestimmungen hinter der Argumentation, die Vereinbarkeit zu stärken – und behauptet, dass nur jene Arbeitnehmenden betroffen seien, die «ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen». Dabei geht selbst der Bundesrat davon aus, dass die Gesetzesänderung fast zwei Millionen Beschäftigte betrifft. Das dürfte aber erst der Anfang sein. Denn es genügt, wenn Arbeitgeber eine minimale Gleitzeit und ein kleines Pensum an Arbeitstätigkeiten ausserhalb des Betriebs einführen. Faktisch werden die Arbeitgeber mit der Vorlage geradezu aufgefordert, die Arbeitsorganisation umzugestalten.</p><h3 class="heading--h5">Nicht kontrollierbar und mehr Bürokratie</h3><p>Die Mehrheit des Nationalrats behauptet, dass dies nur im Einverständnis mit den Arbeitnehmenden erfolge. Doch sie haben sich geweigert das – bereits heute ungenügend umgesetzte – Recht auf Nichterreichbarkeit tatsächlich zu stärken. Faktisch können die Arbeitgeber solche «Vereinbarungen» forcieren und jederzeit auch mündlich anpassen. Ihre Einhaltung ist schlicht nicht kontrollierbar. Der Arbeitgeber könnte künftig abends um 22:30 Uhr anrufen und behaupten, dies sei vereinbart. Wenig überraschend lehnen die Vollzugsbehörden und viele Kantone die Vorlage ab – auch, weil sie zu mehr Bürokratie und Kontrollaufwand selbst in Privathaushalten führt – bzw. nicht umsetzbar ist.</p><h3 class="heading--h5">SGB zieht rote Linie</h3><p>Dieses Gesetz ist ein Frontalangriff auf den arbeitsfreien Sonntag und den Feierabend. Der SGB wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass der Ständerat diese Angriffe fallen lässt. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard warnt: «Die Sonntage und der Familienalltag von Millionen sind bedroht. Ihre Arbeitstage werden noch länger und die Freizeit noch kürzer, wenn diese Vorlage durchkommt.»</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Bueroarbeit-erschoepft_Ist-Hiraman.jpg" length="111513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11268</guid><pubDate>Fri, 19 Sep 2025 16:27:19 +0200</pubDate><title>Entlastungsprogramm ist eine Mehrbelastung für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/entlastungsprogramm-ist-eine-mehrbelastung-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Bund, Kantone und Gemeinden bilden Vermögen auf Kosten der Bevölkerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Entlastungsprogramm 27 des Bundes ist nicht nur unnötig, sondern sogar eine Belastung für die Bevölkerung. Bund, Kantone und Gemeinden machen Überschüsse und häufen auf Kosten der Bevölkerung ein Staatsvermögen an. Dieses Geld muss der Bevölkerung zurückgegeben werden. Viele Massnahmen des Sparprogramms sind kontraproduktiv. Trotz Trump-Zölle will der Bund beispielsweise die Innovationsförderung und die Berufsbildung zurückfahren. Jetzt, wo die Industrie Unterstützung bräuchte, macht der Bund eine Anti-Industriepolitik.</p><p><span style="text-decoration:inherit;">Der Schweizer Staat nimmt der Bevölkerung über Rechnungsüberschüsse Jahr für Jahr Geld weg und bildet daraus ein Staatsvermögen. Bund, Kantone und Gemeinden haben gar keine Schulden, sondern ein Vermögen von über 150 Mrd. Fr. oder rund 20'000 Franken pro Kopf. Beim Bund ist es die so genannte Schuldenbremse. Jahr für Jahr wird mehr als eine Milliarde der budgetierten Mittel nicht ausgegeben. Das führt dazu, dass der Bund Ende Jahr über eine Milliarde Franken zu viel bzw. als von der Schuldenbremse vorgeschrieben in der Kasse hat. Gleichzeitig leidet die Bevölkerung immer mehr unter der steigenden Last des Krankenkassenprämien – weil die Prämienverbilligungen mit der Belastung nicht Schritt halten.</span></p><p><span style="text-decoration:inherit;">Ein echtes Entlastungsprogramm würde das auf Kosten der Bevölkerung angesparte Staatsvermögen den Leuten zurückgeben, am besten über tiefere Krankenkassenprämien oder höhere Prämienverbilligungen. So gesehen ist bereits der Name des Entlastungsprogramms 27 irreführend.</span></p><p><span style="text-decoration:inherit;">Ausgerechnet jetzt, wo Teile der Industrie aufgrund der US-Zölle Schwierigkeiten hat, fährt der Bund die Unterstützung für Innovation und Berufsbildung zurück. Sollten die Zölle bleiben, so braucht ein Teil der Firmen Hilfe, bis sie neue Produkte entwickelt oder neue Märkte erschlossen haben.</span></p><p><span style="text-decoration:inherit;">Der Bund übernimmt immer mehr Aufgaben der Kantone. U.a. weil die Kantone zu passiv sind – etwa bei der Kita-Finanzierung oder in der Sozialpolitik. Diese Realität muss sich auch auf der Einnahmenseite des Bundes niederschlagen – beispielsweise indem der Kantonsanteil an der Bundessteuer gekürzt wird.</span></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="400495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11264</guid><pubDate>Wed, 17 Sep 2025 16:34:21 +0200</pubDate><title>Pensionskassenrenten stagnieren – trotz hohen Anlageerträgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassenrenten-stagnieren-trotz-hohen-anlageertraegen</link><description>BfS-Pensionskassenstatistik 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">2024 erwirtschafteten die Pensionskassen mit ihren Anlagen eine Rendite von knapp 7 Prozent. Doch in den Leistungen machte sich dieses hohe Plus nicht bemerkbar. Die durchschnittliche reale Pensionskassenrente lag lediglich 0.5 Prozent höher als im Vorjahr. Dabei müsste es bei den Pensionskassenrenten dringend aufwärts gehen: Trotz Wirtschafts- und Lohnwachstum sind die Renten heute real 10 Prozent tiefer als vor zehn Jahren.</p><p>Diese Resultate zeigen, dass die Leistungsfähigkeit der zweiten Säule dringend verbessert werden muss. Das Preis-Leistungsverhältnis unterscheidet sich stark. Es gibt effiziente Kassen, die mit relativ geringen Kosten gute Erträge erzielen. Andere Kassen sind vergleichsweise teuer.</p><p>Besorgniserregend ist insbesondere, dass sich immer mehr Kassen mit klaren Gewinninteressen etablieren. Hier besteht grosser Handlungsbedarf. Grundsätzlich sind die paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte verantwortlich dafür, dass die Kassen im Interesse der Versicherten geführt werden. Die neuen privaten Anbieter im Pensionskassenmarkt versuchen das jedoch zu umgehen, indem sie Pseudo-Arbeitnehmervertretungen in ihre Gremien wählen lassen. Zudem machen Banken und Versicherungen überteuerte Geschäfte mit dieser Sozialversicherung. Die erwirtschafteten Erträge müssen den Versicherten zugutekommen, und dürfen nicht in undurchsichtigen Finanzkonstrukten versickern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11243</guid><pubDate>Sat, 13 Sep 2025 17:23:49 +0200</pubDate><title>Nein zur radikalen SVP-Initiative: Lohnschutz und Arbeitsplätze verteidigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nein-zur-radikalen-svp-initiative-lohnschutz-und-arbeitsplaetze-verteidigen</link><description>SGB-Migrationskonferenz verabschiedet Resolution gegen SVP-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten der Migrationskonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) haben heute in Bern eine <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/div/20250913_Resolution_SGB-Migra_Konf.pdf">Resolution gegen die SVP-Initiative</a> «Keine 10-Millionen-Schweiz» verabschiedet. Diese Initiative ist ein Angriff auf die Rechte aller Arbeitnehmenden. Sie gefährdet Löhne und Arbeitsplätze und würde durch die Kündigung der Bilateralen Verträge einen Bruch mit Europa herbeiführen. Im aktuellen Umfeld ist zusätzliches Chaos Gift für sichere Arbeitsplätze. Gefragt sind mehr Absicherung und bessere Löhne – nicht ein radikaler Systemwechsel.</p><h3 class="heading--h5">Angriff auf Löhne und Rechte</h3><p>Die Initiative löst kein einziges Problem der Arbeitnehmenden. Vielmehr würde die Kündigung der Bilateralen Verträge auch den Lohnschutz gefährden. «Ziel der SVP-Elite ist es, Arbeitnehmende zu spalten, Rechte abzubauen und Sozialdumping zu fördern», sagt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.</p><p>Eine Annahme der Initiative hätte gravierende Auswirkungen für die Arbeitnehmenden. Das SVP-Programm heisst Abschottung und Spaltung. Dies führt unweigerlich zu Unsicherheit, Instabilität und Chaos – durch Angriffe auf den Lohnschutz, Arbeitsplatzverluste und einen drohenden Pflegenotstand.</p><h3 class="heading--h5">Solidarität statt Spaltung</h3><p>Die Gewerkschaftsbewegung stellt sich geschlossen gegen rechte Hetze und Angriffe auf die sozialen Rechte. «Als Gewerkschaftsbewegung begegnen wir diesen Angriffen mit dem, was uns stark macht: Solidarität, kollektiver Organisation und Mobilisierung sowie dem Kampf für eine gerechte Verteilung des Reichtums. Eine Spaltung der Arbeitnehmenden nach Herkunft, Nationalität oder Aufenthaltsstatus werden wir niemals akzeptieren», hält die Resolution fest.</p><p>An der SGB-Migrationskonferenz vom 13. September 2025 haben sich die rund 60 Teilnehmende mit aktuellen Kampagnen rund um die Rechte von Migrantinnen und Migranten befasst – sowohl auf lokaler wie auch auf nationaler Ebene. Ziel ist es, deren Rechte besser durchzusetzen, um die Ausgrenzung und Prekarisierung von Arbeitnehmenden wegen deren Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus entgegenzuwirken. Die SGB-Gewerkschaften werden sich weiterhin für mehr Solidarität und Teilhabe einsetzen.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/div/20250913_Resolution_SGB-Migra_Konf.pdf">Download Resolution (PDF)</a><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/migration/SGB_Migrationskonferenz_2025.jpg" length="1034726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11247</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2025 17:23:00 +0200</pubDate><title>Unterstützung des Engagements für humanitäre Hilfe in Gaza</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/unterstuetzung-des-engagements-fuer-humanitaere-hilfe-in-gaza</link><description>Internationale Flottille</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die sich für Gerechtigkeit und Frieden einsetzen, indem sie sich an der Flottille nach Gaza beteiligen. Der SGB fordert die israelischen Behörden auf, die humanitäre Hilfe durchzulassen.</p><p>Die Gaza-Flottille, die aus einer zivilgesellschaftlichen Initiative entstanden ist, soll heute oder in den nächsten Tagen auslaufen, um humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu bringen. Auch Schweizer Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter &nbsp;sind an Bord der Schiffe dieser Flottille und engagieren sich in ihrer Freizeit. Der SGB unterstützt das gewaltfreie Engagement für humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza. Der Gewerkschaftsbund schliesst sich seit Beginn des Konflikts den Forderungen nach Aufhebung der israelischen Blockade, nach Freilassung der von der Hamas festgehaltenen Geiseln wie auch der vom Staat Israel illegal inhaftierten Gefangenen sowie nach Beendigung der Massaker an Zivilisten an.</p><p>Der SGB verurteilt erneut die unmenschlichen Terrorakte, die die Hamas am 7. Oktober 2023 verübt hat. Jedoch müssen die wiederholten Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die von der israelischen Regierung verursachte Hungersnot und ihre völkermörderischen Handlungen ein Ende haben. In diesem Sinne schliesst sich der SGB den anderen europäischen Gewerkschaften in ihrer Solidarität mit den Menschen an, die sich für Frieden, Gerechtigkeit und das Ende dieses Krieges einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Frieden-Fahne-Flagge_jmimages-ist.jpg" length="1185497" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11232</guid><pubDate>Wed, 10 Sep 2025 18:47:07 +0200</pubDate><title>Nationalrat setzt auf verantwortungsloses Spiel mit AHV-Defiziten statt solider Finanzierung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-setzt-auf-verantwortungsloses-spiel-mit-ahv-defiziten-statt-solider-finanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>SGB kritisiert Entscheid des Parlaments</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bedauert den knappen Beschluss des Nationalrats, die Finanzierung der 13. AHV-Rente auf maximal drei Jahre zu befristen. Die AHV verdient eine solide Finanzierung. Erhöhungen des Rentenalters sind keine Alternative.</p><p>Statt die klaren Volksabstimmungen des letzten Jahres umzusetzen, folgt eine knappe Mehrheit des Nationalrats heute ihrer verantwortungslosen Kommission und setzt auf ein erneutes Spiel mit AHV-Defiziten. Sie setzt mit einer auf maximal drei Jahre befristeten Finanzierung weiterhin auf die von der Stimmbevölkerung deutlich zurückgewiesene Salamitaktik zur Erhöhung des Rentenalters. Sobald die Defizite der AHV beginnen, soll die heute zugesprochene Finanzierung aufhören.</p><p>Peinlich und unglaubwürdig: Noch gestern haben die Befürworter wegen den Zöllen administrative Erleichterungen gefordert. Heute wollen sie den Firmen innert kurzer Zeit zuerst eine Mehrwertsteuererhöhung und dann wieder eine Senkung zumuten – was bekanntlich mit nicht vernachlässigbarem administrativem Aufwand verbunden ist. Es zeigt sich: Die Abstimmungsverlierer der 13. AHV haben die Niederlage nach wie vor nicht verwunden. Es würde ihnen wohl guttun, ein paar Abstimmungen mehr zu verlieren. Dann werden sie schneller in der Trauerarbeit. Der heutige, unsinnige Beschluss geht wenigstens diesbezüglich in die richtige Richtung. Er wird im Parlament, spätestens aber in einer Volksabstimmung, durchfallen.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin für eine solide, soziale und kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente einsetzen – wie es auch der Ständerat und eine starke Minderheit des Nationalrats verlangen. Die heute nur knapp unterlegene Mischfinanzierung in mehreren Etappen würde eine schrittweise Berücksichtigung der finanziellen Bedürfnisse der AHV im nächsten Jahrzehnt ermöglichen.</p><p>Positiv ist hingegen der definitive Beschluss, die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zurückzuweisen. Der Bund kann sich entsprechend nicht mehr aus der Verantwortung stehlen. Dies ist auch aus Verteilungssicht entscheidend. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11219</guid><pubDate>Fri, 05 Sep 2025 14:07:14 +0200</pubDate><title>Inakzeptables Fehlurteil des Kantons Zürich erhöht Lohndruck in der Luftfahrt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/inakzeptables-air-baltic-fehlurteil-des-kantons-zuerich-erhoeht-lohndruck-in-der-luftfahrt</link><description>Lohndumping durch «Wet-Lease» der Swiss bei Air Baltic</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige Entscheid der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion zu den Löhnen in der Schweizer Luftfahrt ist ein klarer Fehlentscheid gegen den Lohnschutz und gegen die Löhne der Arbeitnehmenden bei Air Baltic aber auch bei der Swiss. Der hat diverse bedeutende Fakten nicht berücksichtigt – im Unterschied zu den Vorinstanzen Seco und Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich. Bei den Einsätzen von Air Baltic für die Swiss handelt es sich nachweislich um eine Entsendung. Dementsprechend müssen Schweizer Löhne bezahlt werden.&nbsp;</p><p>Dieser Entscheid der Volkswirtschaftsdirektion Zürichs gegen den Lohnschutz ist nicht der erste. Bereits früher lehnte es die Volkswirtschaftsdirektion ab, Massnahmen gegen Lohndruck und Dumping zu ergreifen (z.B. im Detailhandel, in der Maschinenindustrie oder im Bau). Die Gewerkschaften werden nicht zulassen, dass die Swiss ihre Flüge an Subunternehmen auslagert, die keine Schweizer Löhne zahlen. Die Löhne sind bereits jetzt stark unter Druck. Die Swiss rekrutiert immer mehr Personal im Ausland, weil die Löhne für viele nicht zu einem Leben in Zürich reichen.</p><p>Der Kanton Zürich behauptet, dass beim Wet-Lease über Air Baltic mit Ausnahme der Wartung am Boden kein Schweizbezug vorliegen würde, der Schweizer Löhne erfordert. Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Departement Walker Späh zu diesem Urteil kommt.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Air Baltic Mitarbeitende leisten einen wesentlichen Teil der Arbeit hier</strong></h3><p>Die Air Baltic-Cockpit- und Kabinencrews verbringen viel mehr Zeit in Zürich, als in der Verfügung suggeriert. Zürich ist Dreh- und Angelpunkt ihrer Einsätze. So führen die Crews mehrere Tage in Folge Swiss-Flüge vom Zürcher Flughafen aus. Teilweise starten sie sogar mehrfach täglich von Zürich aus. Sie führen einen wesentlichen Teil der Arbeit hierzulande aus — so wie ihre Kolleg:innen, die direkt bei Swiss angestellt sind. Dienstpläne, Layovers und Hotelbuchungen in Zürich zeigen eine strukturierte Einbindung in den Schweizer Flugbetrieb.</p><p>Der Bezug zum Schweizer Arbeitsmarkt ist beim Cockpit- und Kabinenpersonal auch vorhanden, weil das Air Baltic Personal funktional stark in die Abläufe der Swiss eingebunden sind. Die Flugrotationen (Pairings) werden durch die Swiss definiert. Die konkreten Dienstanweisungen und Servicevorgaben werden von der Swiss bereitgestellt, Kerosin wird über das Swiss-Portal bestellt. Das Personal trägt Badges der Swiss und die Hotelbuchung läuft über die Swiss.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Lohnschutz muss durchgesetzt werden.</strong></h3><p>Die Löhne bei der Swiss sind schon heute unter Druck. Zahlreiche Angestellte können sich das Leben in Zürich nicht mehr leisten. Wenn zugelassen wird, dass Schweizer Firmen über ausländische Subunternehmen Personal zu tieferen Löhnen beschäftigen können, wird der Lohndruck weiter steigen. Bereits diese Tatsache verlangt, dass der Kanton bei der Air Baltic Schweizer Löhne durchsetzt.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/4/csm_AirBaltic-Swiss_Aero-Icarus_CCBYNCSA_4c50d53d5e.jpg" length="281660" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11215</guid><pubDate>Thu, 04 Sep 2025 06:40:37 +0200</pubDate><title>Grosser Nachholbedarf: 2 bis 2.5 Prozent mehr Lohn für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grosser-nachholbedarf-2-bis-2-5-prozent-mehr-lohn-fuer-alle-lohnforderungen-2026</link><description>Die Lohnforderungen des SGB für 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und seine Verbände fordern für 2026 generelle Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent. Die Schweizer Wirtschaft läuft in weiten Teilen gut, 99 Prozent der Beschäftigten sind nicht direkt von den US-Zöllen betroffen. Trotzdem hinken die Löhne seit Jahren der wirtschaftlichen Entwicklung hinterher.</p><p>Nun braucht es generelle Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent. Die Firmen können das zahlen – ihre Geschäftslage ist grundsätzlich gut. In einzelnen Branchen – etwa bei den Banken (SBPV) oder im Verkehr (SEV) – fordern SGB-Gewerkschaften bis zu 3 Prozent, um die erwartete Teuerung auszugleichen, die steigenden Krankenkassenprämien sozial abzufedern und eine Reallohnerhöhung zu sichern.</p><p>Die Kaufkraft der Arbeitnehmenden steht weiterhin unter Druck. Zwar ist die Inflation nach Jahren mit starken Kaufkraftverlusten gesunken, doch die Mieten steigen weiter und die Krankenkassenprämien belasten die Haushalte massiv. Familien zahlen heute im Schnitt über 1100 Franken pro Monat an Prämien – Tendenz steigend. Die Arbeitgeber müssen sich deshalb stärker an den Gesundheitskosten beteiligen.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Zu viele Tieflöhne – selbst für Berufsleute mit Lehre</strong></h3><p>Besorgniserregend ist, dass knapp ein Drittel aller Berufsleute mit abgeschlossener Lehre weniger als 5000 Franken pro Monat verdient. Solche Löhne schrecken Jugendliche ab, eine Lehre zu beginnen oder im erlernten Beruf zu bleiben, und verschärfen so den Fachkräftemangel. Eine Lehre muss sich lohnen.</p><p>An der Lohn-Pressekonferenz des SGB sagte Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong>: «Der SGB fordert für 2026 Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent. Damit soll die Kaufkraft gesichert, die Produktivitätsentwicklung abgegolten und der Nachholbedarf vergangener Jahre reduziert werden.»</p><p>Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> betonte: «Selbst eine Lehre ist kein Garant für gute Löhne. Viele Berufsleute verdienen auch mit Erfahrung weniger als 5000 Franken. Arbeitnehmende mit Lehrabschluss brauchen endlich mindestens 5000 Franken.»</p><p><strong>David Gallusser</strong> unterstrich in seiner Analyse: «Gegen 99 Prozent der Berufstätigen sind nicht oder nicht stark von den US-Zöllen betroffen. Den Firmen geht es mehrheitlich gut.».</p><p><strong>Esther Hess</strong> vom Schweizerischen Bankpersonalverband SBPV forderte eine faire Lohnentwicklung im Bankensektor: «Generelle Lohnerhöhungen – insbesondere für tiefere und mittlere Einkommen – sind notwendig und für die Arbeitgeber tragbar. Wir fordern 2 bis 3 Prozent.»</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/5/csm_250904_MK_7af4cd4e86.jpg" length="291925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11207</guid><pubDate>Fri, 29 Aug 2025 17:23:19 +0200</pubDate><title>Witwen sollen höhere Ehepaar-Renten mit Rentenkürzung bezahlen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/witwen-sollen-hoehere-ehepaar-renten-mit-rentenkuerzung-bezahlen</link><description>Unsoziale und Verantwortungslose Kommissionsbeschlüsse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit hauchdünner Mehrheit hat die Sozialkommission des Nationalrats unverantwortliche AHV-Beschlüsse gefasst: Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern, unfinanzierte Zusatzrenten für Ehepaare und ein Spiel mit neuen Defiziten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB kritisiert diesen Entscheid deutlich. Die 13. AHV-Rente muss solide und sozial finanziert werden. Wenn Ehegattenrenten erhöht werden sollen, dann sicher nicht auf Kosten der Witwen.</p><p>Statt die klaren Volksabstimmungen des letzten Jahres umzusetzen, hat sich in der Sozialkommission des Nationalrats bei der Beratung der AHV-Vorlagen eine äusserst knappe Mehrheit (13:12 Stimmen) mit kopflosen Entscheiden durchgesetzt. Konkret schlägt sie dem Nationalratsplenum vor, dass die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV um +0.7 Prozentpunkte erhöht werden soll, aber nur bis Ende 2030. Damit wird die 13. AHV-Rente während zwei bis drei Jahren finanziert (je nachdem ob das Inkrafttreten 2027 oder 2028 erfolgt). Das, obwohl die AHV in diesen Jahren finanziell gut aufgestellt ist. Sobald die Defizite dann steigen, soll die Finanzierung aufhören. Denn für die Zeit danach setzt die Kommission auf eine «nächste Reform» – in der dann das Rentenalter steigen soll.</p><p>Gleichzeitig will sie das Ehepaarplafonds für Neurentner komplett aufheben, und im Gegenzug die Kinderrenten, die Verwitweten-Zuschläge und die Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner:innen abschaffen. Trotz dieser drastischen Rentenkürzungen bei Witwen und Kindern führt dieses unverdauliche Paket unter dem Strich zu Mehrkosten von rund einer Milliarde. Franken für die AHV – die nicht finanziert werden.</p><p>Diese Beschlüsse verdeutlichen, dass die Kommission nichts aus ihren Fehlern und den deutlichen Resultaten der Volksabstimmungen letztes Jahr gelernt hat: Sie möchte keine Verantwortung übernehmen für eine mehrheitsfähige Vorlage. Vielmehr beschliesst sie zusätzliche AHV-Defizite, um später das Rentenalter erhöhen zu können. Das ist verantwortungslos! Eine starke Mehrheit der Kommission hält am zweistufigen Ständeratsmodell fest, das eine Mischvariante aus zusätzlichen Lohnprozenten und höherer Mehrwertsteuer vorsieht und neben der Finanzierung der 13. AHV-Rente bereits eine Finanzierungslösung für einen Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative aufgleist. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Nationalrat auf, der Minderheit zu folgen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11202</guid><pubDate>Tue, 26 Aug 2025 17:20:22 +0200</pubDate><title>Mindestzins soll tief gehalten werden, obwohl die Pensionskassen florieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestzins-soll-tief-gehalten-werden-obwohl-die-pensionskassen-florieren</link><description>Mutloser Entscheid der BVG-Kommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Mehrheit der BVG-Kommission hat sich heute für eine Beibehaltung des Mindestzinses ausgesprochen. Dabei erkennt sie sogar an, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend ist, sich weiter verbessert hat und sie historisch hohe Reserven angehäuft haben. Darüber hinaus gesteht sie ein, dass der Mindestzins weder die Inflation ausgeglichen hat noch mit der Lohnentwicklung mithält.&nbsp;</p><p>Die Kommission verkennt die Kernfunktion des Mindestzinses. Die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen kommen nicht bei den Versicherten an. Das Verhältnis der BVG-Altersguthaben zum gesamten Vorsorgekapital hat sich im letzten Jahrzehnt stetig verringert. Weil der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Verzinsung und dem Mindestzins sich immer weiter vergrössert. Dies zeigt eindrücklich auf, dass der Mindestzins viel zu tief ausfällt, um seine Benchmark-Funktion zu erfüllen. Und es führt dazu, dass der gesetzliche Schutz der Versicherten dieser obligatorischen Sozialversicherung zunehmend an Bedeutung verliert. Davon betroffen sind insbesondere Arbeitnehmende in BVG-nahen Pensionskassen mit tieferen Einkommen.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins soll sicherstellen, dass die Anlagegewinne der Pensionskassen den Arbeitnehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen wäre es für die Versicherten nicht nachvollziehbar, auf eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes zu verzichten. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch der Erhalt und die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11198</guid><pubDate>Thu, 21 Aug 2025 13:00:00 +0200</pubDate><title>176’447 Unterschriften für 8 Wochen Ferien in der Lehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/176447-unterschriften-fuer-8-wochen-ferien-in-der-lehre</link><description>Appell an den Bundesrat übergeben </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In nur zwei Monaten sind 176’447 Unterschriften für 8 Wochen Ferien in der Lehre gesammelt worden. Heute überreichten Lernende, ehemalige Lernende und junge Arbeitnehmende den Appell an den Bundesrat. Es ist ein starkes Zeichen: Die Berufslehre muss aufgewertet und die Jugendlichen müssen entlastet werden. Lernende haben heute keine Stimme in der Politik. Das muss sich ändern. Die Rekord-Petition ist erst der Anfang.</p><p>Lernende leisten viel, doch ihre Erholung kommt oft zu kurz. Während Gleichaltrige an Gymnasien oder Fachmittelschulen 13&nbsp;Wochen Ferien haben, müssen sich Lernende mit nur 5&nbsp;Wochen begnügen. Das ist eine klare Ungleichbehandlung. Hinzu kommt, dass viele Jugendliche überlastet sind: Umfragen zeigen, dass zwei Drittel der Lernenden psychisch belastet sind und jede vierte Person die Lehre abbricht. Zu lange Arbeitszeiten, zu wenig Ferien und fehlende Unterstützung sind zentrale Gründe.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Starkes Signal der Lernenden</strong></h3><p>Deshalb haben sich vor zwei Monaten Lernende aus verschiedenen Branchen und Berufen zusammengeschlossen und die Petition für 8&nbsp;Wochen Ferien lanciert. Bei der Übergabe vor der Bundeskanzlei beim Bundeshaus sagte Lea, Coiffeuse im 3.&nbsp;Lehrjahr, vor den Medien: «Wir bleiben dran, bis wir 8 Wochen Ferien in der Lehre haben.» Auch Félicia Fasel, Präsidentin der SGB-Jugendkommission, betont: «176’000 Unterschriften – das ist eine historische Zahl für die Lernenden. Lernende brauchen eine Stimme in der Politik.» Und Vincent, frisch ausgebildeter Elektroplaner, ergänzt: «Mit 8 Wochen Ferien nehmen wir Druck raus, ohne den Anspruch zu senken. Wir investieren in Qualität, Sicherheit und in die Zukunft unserer Fachkräfte.»</p><p>Wer die Berufslehre stärken will, muss die Attraktivität erhöhen. Die heutigen Arbeits- und Ferienregelungen schrecken viele Jugendliche ab. Mehr Ferien würden die Berufslehre konkurrenzfähiger machen gegenüber Mittelschulen. Für die Zukunft der Berufsbildung ist das entscheidend.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Breite Unterstützung in Gesellschaft und Bildung</strong></h3><p>Die Forderung nach 8&nbsp;Wochen Ferien stösst auf breite Unterstützung – nicht nur von Lernenden, auch von Jugendorganisationen, Lehrpersonen, Bildungsexpert:innen und der Bevölkerung. Viele Lehrpersonen erleben aus nächster Nähe, dass Lernende zu stark belastet sind. Auch Bildungsfachleute fordern mehr Erholung: Nur so haben junge Menschen die Chance, sich neben der Arbeit schulisch und persönlich weiterzuentwickeln.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Investition in eine Zukunft mit genügend Fachkräften</strong></h3><p>8 Wochen Ferien sind eine Investition in die Zukunft: Lernende können sich besser erholen, sind gesünder, motivierter und leistungsfähiger. Mehr Ferien senken den Druck, reduzieren Stress und beugen Abbrüchen vor.</p><p>Die Schweiz ist auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Eine attraktive und faire Ausbildung ist dafür entscheidend. Mehr Ferien bedeuten nicht weniger Qualität, sondern bessere Qualität – und sind damit ein Gewinn für Lernende, Betriebe und die ganze Gesellschaft.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Lernende haben keine Stimme in der Politik – das muss sich ändern</strong></h3><p>Bislang haben Lernende kaum eine Lobby in der Politik. Mit der Übergabe der über 176’000 Unterschriften beginnt ein Prozess, der diese Lücke schliessen soll. Der heutige Anlass ist nicht das Ende der Kampagne, sondern der Anfang. Lernende und ihre Unterstützer:innen werden weiter Druck machen, bis ihre Anliegen auch in der Politik Gewicht haben.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/8wochen-8semaines/8Wochen-Einreichung-UH2.jpg" length="558520" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11196</guid><pubDate>Wed, 20 Aug 2025 13:04:13 +0200</pubDate><title>Finanziell stabile AHV, wenn die 13. AHV-Rente finanziert ist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanziell-stabile-ahv-wenn-die-13-ahv-rente-finanziert-ist</link><description>Historische AHV-Szenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die heute vom Bund veröffentlichten AHV-Szenarien zeigen Historisches. Wenn die 13. AHV-Rente finanziert ist, braucht die AHV kaum mehr zusätzliches Geld. Dafür gibt es zwei Gründe:</strong></p><ul><li><strong>Bald werden alle Babyboomer-Jahrgänge (1946 bis 1964) pensioniert sein. Danach flacht die demografische Alterung merklich ab. Zudem steigt die Lebenserwartung nicht so stark, wie früher angenommen.</strong></li><li><strong>Die AHV hat in den letzten Jahren zusätzliche Mittel erhalten. Zuerst bei der Steuerreform STAF (Lohnbeiträge, Mehrwertsteuer, Bundesanteil). Danach im Rahmen von AHV21, wo es u.a. 0,4 zusätzliche Mehrwertsteuer-Prozente gab. Diese Massnahmen haben stark zur finanziellen Stabilisierung der AHV beigetragen.</strong></li></ul><p>Zum wiederholten Mal erweist sich die Realität besser, als die Prognosen es erwarten liessen. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf der AHV beschränkt sich nun auf die 13. AHV-Rente. Der SGB fordert, dass die 13. Rente mit 0,8 zusätzlichen Lohnprozenten finanziert wird. Damit wäre die AHV künftig finanziell im Gleichgewicht. Höhere Lohnbeiträge sind wirtschaftlich problemlos tragbar. Die Arbeitslosenversicherung macht Überschüsse und wird die Beiträge in den kommenden Jahren senken können. Die Lohnbeiträge an die Unfallversicherung sind bereits deutlich gesunken, weil es weniger Berufsunfälle gibt.</p><p>Mit den heutigen Szenarien wird auch klar, dass die Forderungen nach Rentenaltererhöhungen oder Rentenverschlechterungen vom Tisch sind. Die AHV ist finanziell stabil. Die Zahlen zeigen ausserdem: Je schneller die 13. AHV-Rente finanziert wird, desto kleiner fällt der Zusatzaufwand aus. Der SGB fordert das Parlament dazu auf, die klaren Abstimmungsresultate vom März 2024 ernst zu nehmen und umzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aelteres_paar_AHV_.jpg" length="108734" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11193</guid><pubDate>Fri, 15 Aug 2025 12:04:28 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission lässt Schwangere im Stich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/staenderatskommission-laesst-schwangere-im-stich</link><description>Kein Schutz vor Aussteuerung und Verlust auf Mutterschaftsentschädigung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ständeratskommission hat entschieden, dass Schwangere in der Arbeitslosenversicherung weiterhin ihre finanzielle Absicherung verlieren und ausgesteuert werden können – selbst wenn dies bedeutet, dass sie damit den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Trotz voller Kassen der Arbeitslosenversicherung weigert sich die Kommission, arbeitslosen schwangeren Frauen denselben Schutz wie anderen vulnerablen Gruppen zu gewähren. Damit droht den betroffenen Frauen ein Abstieg in die Sozialhilfe. Der SGB fordert den Ständerat auf, diesen knappen und ungerechten Entscheid der Kommissionsmehrheit zu korrigieren – und somit einen wichtigen Schritt für mehr Gleichstellung zu machen.</p><p>Schwangere Arbeitslose sind heute in der Schweiz nicht abgesichert. Denn bei gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bietet die Arbeitslosenversicherung nur Anspruch auf 30 Taggelder. Auch wenn die Frauen vorher jahrelang ALV-Beiträge geleistet haben. Besonders störend ist es, dass schwangere Frauen vor der Geburt ausgesteuert werden können. Davon sind rund 500 Frauen pro Jahr betroffen. Sie verlieren als Konsequenz auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Denn im Unterschied zu älteren Arbeitnehmenden, Eltern und weiteren vulnerablen Personengruppen erhalten Schwangere heute keine zusätzlichen Taggelder von der ALV. Dabei stehen sie unbestritten vor besonderen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt: Viele Arbeitgeber stellen Schwangere nicht mehr ein, bevor sie in Mutterschutz gehen.</p><p>Die Zahlen der Verwaltung zeigen, dass eine Verlängerung der Taggelder für Schwangere nur 0,12 Prozent der ALV-Ausgaben kosten würde – für das Budget also irrelevant, für die Betroffenen hingegen existenziell. Trotzdem will die Kommissionsmehrheit, vor allem ältere Männer, nichts ändern am Status quo. Besonders zynisch dabei: die Politik verlangt von Frauen regelmässig eine höhere Geburtenrate und mehr Erwerbstätigkeit. Aber ein minimaler Schutz wird ihnen verweigert.</p><p>Der SGB fordert den Ständerat auf, diesen respektlosen Fehlentscheid zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass Schwangere in der ALV endlich geschützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11190</guid><pubDate>Fri, 08 Aug 2025 07:25:51 +0200</pubDate><title>Verhandlungen weiterführen, Arbeitsplätze sichern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verhandlungen-weiterfuehren-arbeitsplaetze-sichern</link><description>Höhere Zölle der USA</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein Zoll von 39 Prozent ist für die betroffenen Branchen der Exportwirtschaft eine Belastung. Panikszenarien und die damit verbundenen politischen Forderungen zugunsten der Unternehmen und zulasten der Arbeitnehmenden sind aber deplatziert. Es gibt nach wie vor Grund zur Zuversicht, dass die kommenden Verhandlungen mit den USA zu einem geringeren Zollsatz für die Schweiz führen werden. Zudem können die Firmen die Zollbelastung mit verschiedenen Massnahmen reduzieren («Tariff engineering»). Der SGB fordert den Bundesrat auf, seine aktive Verhandlungspolitik mit den USA weiterzuführen, um eine Lösung zu finden. Die Verlängerung der Kurzarbeit auf 24 Monate hilft zusätzlich, Arbeitsplätze zu erhalten. Der SGB fordert, dass sich Bund und Sozialpartner kommende Woche treffen, um eine gemeinsame Lagebeurteilung vorzunehmen und um Massnahmen zu entwickeln, wie die Zukunft der Arbeitsplätze und der Schweizer Industrie gesichert werden können.</p><p>Wenig überraschend gelang es dem Bundesrat nicht, die Zölle von 39 Prozent quasi über Nacht weg zu bringen. Es gibt aber nach wie vor Grund zur Zuversicht, dass die kommenden Verhandlungen mit den USA zu einem geringeren Zollsatz für die Schweiz führen werden. Der SGB fordert den Bundesrat auf, seine aktive Politik weiterzuführen, um eine Lösung zu finden.</p><p>Um die Arbeitsplätze in der Industrie zu erhalten, ist das Instrument der Kurzarbeit wichtig. Die geplante Verlängerung der Kurzarbeitsdauer auf 24 Monate, die auf die Anregung der Sozialpartner der Industrie im Parlament schon eingebracht wurde, ist sehr hilfreich zum Erhalt der Arbeitsplätze. Der Bundesrat muss diese Massnahme nun unterstützen. Bund und Kantone müssen Kurzarbeits-Gesuche der Firmen kulant behandeln.</p><p>Die Schweizer Firmen haben Produkte mit einer sehr guten Marktstellung. Sie werden einen beträchtlichen Teil der Zollbelastung überwälzen können. Das gelang sogar den chinesischen Firmen mit ihren Billig-Konsumprodukten, als die erste Administration Trump gegen China Industriezölle einführte.</p><p>Die Firmen werden zudem Massnahmen treffen, um die Zollbelastung spürbar zu verringern («Tariff engineering»). Service-Leistungen, Software, Gebühren Lizenz- und Markenrechte usw. müssen beispielsweise grundsätzlich nicht verzollt werden, wenn sie von den exportierten Produkten abgegrenzt werden. Weitere Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Lieferkette. Die grossen Firmen haben entsprechende Abteilungen, die sich durch externe BeraterInnen unterstützen lassen. Für kleine Firmen sollte der Bund Switzerland Global Entreprise SG-E beauftragen, entsprechende Beratungen anzubieten.</p><p>Völlig falsch wäre es, die Arbeitsbedingungen in der Schweizer Industrie zu verschlechtern. Die Industrie hat bereits vor der Einführung der Zölle an Attraktivität eingebüsst, indem beispielsweise die Reallöhne zu wenig gestiegen sind. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit braucht es eine Aufwertung der Industriejobs durch Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sowie durch gute Arbeitsbedingungen.</p><p>Aufgrund der Zölle sollte sich der Franken ab- und der Dollar aufwerten – da die Schweizer Produkte für die US-AmerikanerInnen teurer werden. Weil sich AnlegerInnen tendenziell aus dem Dollar zurückziehen, ist das leider nicht der Fall. Die Nationalbank sollte darauf hinwirken, dass der Franken fair bewertet ist. D.h. dass er gegenüber dem Dollar eher schwächer und nicht stärker wird.</p><p>Der SGB fordert, dass sich Bund und Sozialpartner kommende Woche treffen, um eine gemeinsame Lagebeurteilung vorzunehmen und um Massnahmen zu entwickeln, wie die Zukunft der Arbeitsplätze und der Schweizer Industrie gesichert werden können.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10854</guid><pubDate>Wed, 02 Jul 2025 14:41:40 +0200</pubDate><title>Rochade im SGB-Sekretariat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rochade-im-sgb-sekretariat</link><description>Medienmiteilung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das gewerkschaftliche Schlüsseldossier Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz wird ab September 2025 von SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici geführt. Sie übernimmt das Dossier von Luca Cirigliano, der den SGB nach 13 Jahren verlässt. Der Vorstand hat zudem einstimmig beschlossen, dass das SGB-Sekretariat neu in einer Co-Leitung von Gabriela Medici und Daniel Lampart geführt wird.</p><p>Luca Cirigliano, Verantwortlicher für Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und Internationales, verlässt den SGB per 31. August 2025 nach 13 Jahren im Einsatz für die Interessen der Arbeitnehmenden. Der SGB-Vorstand bedankt sich bei Luca Cirigliano für sein langjähriges, engagiertes Wirken in einem technisch und politisch anspruchsvollen Umfeld und seinen grossen Arbeitseinsatz. Besonderer Dank gilt seinem Engagement in zentralen Dossiers wie dem Kündigungsschutz, der ILO-Vertretung der Schweiz sowie dem Schutz der Arbeitsbedingungen – etwa beim Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender während der Covid-Pandemie. Prägend war auch sein Engagement in der Stiftung zur Entschädigung von Asbestopfern.</p><p>Die gewerkschaftlichen Schlüsseldossiers Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz werden ab September 2025 von Gabriela Medici übernommen. Sie wird sich damit nach über acht Jahren erfolgreichem Einsatz für die Altersvorsorge neuen Themenfeldern widmen, welche nach Ansicht des Vorstands in Zukunft noch bedeutender werden.</p><p>Der Vorstand des SGB hat zudem einstimmig beschlossen, dass das SGB-Sekretariat ab sofort in einer Co-Leitung von Gabriela Medici und Daniel Lampart geführt wird.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/logo_sgb_website.jpg" length="257846" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10852</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 15:22:56 +0200</pubDate><title>Arbeitsfreier Sonntag erneut unter Beschuss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitsfreier-sonntag-erneut-unter-beschuss</link><description>Standesinitiative für zwölf verkaufsoffene Sonntage</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die WAK-S hat heute die Standesinitiative 23.325 des Kantons Zürich angenommen. Diese will die Zahl der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe massiv erhöhen – und damit die Sonntagsarbeit im Detailhandel normalisieren. Der SGB verurteilt die Annahme dieses Vorstosses entschieden: Sie gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten, unterläuft demokratische Entscheide und ist Teil einer inakzeptablen Salamitaktik zur generellen Aufweichung des arbeitsfreien Sonntags.</p><h3 class="heading--h5">Gesundheit vor kurzfristigem Profit stellen</h3><p>Die Initiative des Kantons Zürich schlägt vor, die aktuell erlaubten vier auf zwölf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr auszuweiten. Das entspricht einer Verdreifachung der Sonntagsarbeit im Detailhandel – mit gravierenden Folgen für die Beschäftigten in der Branche. Diese sind bereits heute durch tiefe Löhne, unregelmässige Einsatzpläne, Personalmangel und hohen Leistungsdruck stark belastet. Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit erhöht den Druck zusätzlich und gefährdet die physische wie psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden.</p><p>Die Behauptung der Initiative sowie der Kommissionsmehrheit, mehr Sonntagsverkäufe würden «zur Krisenbewältigung» im Detailhandel beitragen, ist unzutreffend. Es gibt keine Belege, dass längere Öffnungszeiten die Wirtschaft stärken – im Gegenteil: sie führen lediglich zu einer Verlagerung des Konsums und nur grosse Ladenflächen profitieren.</p><p>Der arbeitsfreie Sonntag ist ein zentrales Gut – für psychische und physische Erholung, Familienleben und soziale Kontakte. Er wurde nicht zufällig im Arbeitsgesetz besonders geschützt. Sonntagsarbeit darf laut Gesetz nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen zugelassen werden. Diesen Grundsatz wollen bürgerliche Kreise nun aufweichen. Das Ziel ist klar: längere Öffnungszeiten, mehr Verfügbarkeit der Arbeitnehmenden: auf Kosten der Gesundheit und des sozialen Lebens der Beschäftigten.</p><h3 class="heading--h5">Salamitaktik zur Normalisierung der Sonntagsarbeit</h3><p>Der SGB warnt vor einer gefährlichen Salamitaktik: Mit Vorstössen wie der Zürcher Standesinitiative oder der Parlamentarische Initiative 16.484 «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» von Ständerat Burkart wird versucht, den arbeitsfreien Sonntag schleichend auszuhöhlen –im Detailhandel, und in weiteren Branchen. Unter dem Deckmantel der «Flexibilisierung» und «Krisenbewältigung» sollen immer mehr Berufsgruppen an Sonntagen arbeiten müssen – ob im Detailhandel oder im Homeoffice.</p><h3 class="heading--h5">Demokratische Entscheide werden missachtet</h3><p>Dabei ignorieren die Initianten die Realität: Viele Kantone schöpfen selbst die bestehenden vier Sonntagsverkäufe nicht aus. Es besteht kein echter Bedarf – sondern ein rein ideologisch motivierter Liberalisierungsdrang. Die Bevölkerung hat sich immer wieder in kantonalen Abstimmungen gegen eine Ausweitung der Sonntagsverkäufe ausgesprochen. Auch im eidgenössischen Parlament wurde ein ähnlicher Vorstoss – eingebracht im Rahmen des Covid-Gesetzes – im Jahr 2021 deutlich abgelehnt. Die erneute Vorlage ist daher nicht nur arbeitnehmerfeindlich, sondern auch demokratiepolitisch fragwürdig.</p><p>Der SGB ruft das Parlament nun dazu auf, die Standesinitiative 23.325 im Plenum des Ständerates klar abzulehnen. Die Interessen der Arbeitnehmenden dürfen nicht länger kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Der Sonntag muss arbeitsfrei bleiben – für die Gesundheit, für die Erholung und für ein solidarisches Zusammenleben. Der SGB und seine Verbände werden sich für den arbeitsfreien Sonntag mit allen nötigen Mittel wehren.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.jpg" length="278759" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10720</guid><pubDate>Thu, 19 Jun 2025 11:46:00 +0200</pubDate><title>Nationalbank muss aktivere Geldpolitik machen und sich mehr Handlungsspielraum schaffen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalbank-muss-aktivere-geldpolitik-machen-und-sich-mehr-handlungsspielraum-schaffen</link><description>SGB-Antwort auf den geldpolitischen Entscheid der SNB </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heutige Zinssenkung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist angesichts der Frankenaufwertung und der Negativteuerung unausweichlich. Sie reicht allerdings nicht aus, um die Aufwertung des Frankens zu stoppen. Die Nationalbank ist – wenig überraschend – unter Druck. Auch infolge ihrer Geldpolitik in der Vergangenheit. Die Schweizer Geldpolitik bräuchte grundsätzliche Anpassungen.</p><p>Der Franken hat sich in den letzten Wochen abermals aufgewertet – mit negativen Folgen für die Schweizer Wirtschaft. In ihrer Zinspolitik kann die SNB in den negativen Bereich gehen, um die Geldpolitik noch etwas zu lockern. Doch der Senkungsspielraum ist begrenzt.</p><p>In ihrer heutigen Kommunikation spricht die SNB kaum vom Wechselkurs. Das war früher anders. Die SNB signalisierte den Devisenmarktteilnehmern jeweils mehr oder weniger klar, welchen Frankenkurs sie anstrebt. Das hatte bereits einen stabilisierenden Effekt – ohne dass die SNB die Zinsen anpassen musste.</p><p>Die aktuelle Situation zeigt, dass die Schweizer Geldpolitik ihren Handlungsspielraum erhöhen muss. Sie sollte wieder eine genauere Vorstellung entwickeln, welcher Frankenkurs für die Schweizer Wirtschaft wünschenswert ist. Und diesen Kurs mindestens indirekt und implizit kommunizieren, wie sie das vor der grossen Aufwertung nach der Finanzkrise gemacht hat. Zudem braucht die Schweiz wieder etwas mehr Teuerung. Das führt zu höheren Nominalzinsen und gibt der SNB in schwierigen Situationen mehr Spielraum, ohne dass sie gleich in die Negativzinsen gehen muss. Bereits die SNB-Definition der Preisstabilität würde eine Teuerung von zwei Prozent zulassen</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10683</guid><pubDate>Tue, 17 Jun 2025 10:37:55 +0200</pubDate><title>SGB verurteilt Frontalangriff auf tiefe Einkommen und direkte Demokratie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-verurteilt-frontalangriff-auf-tiefe-einkommen-und-direkte-demokratie</link><description>Parlament will erstmals Löhne per Gesetz senken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute mit dem Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (24.096) beschlossen, kantonale Mindestlöhne zu verbieten. Zum ersten Mal in der Geschichte sollen Löhne per Bundesgesetz gesenkt werden. Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen würden noch weniger verdienen. Sofern auch der Ständerat zustimmt, würden demokratisch beschlossene Volksentscheide umgestossen. Zudem würde die föderale Mitsprache der Bevölkerung in den Kantonen massiv eingeschränkt. Damit würden bewährte Instrumente gegen Lohndumping – insbesondere in Grenzregionen – torpediert. Wenn die Arbeitgeber den Lohnschutz vor den anstehenden Europa-Abstimmungen schwächen wollen, spielen sie mit dem Feuer und gefährden die erfolgreiche, sozial flankierte Öffnungspolitik gegenüber der EU. Der SGB setzt auf die Vernunft des Ständerats, der dieses Lohnsenkungsgesetz noch stoppen kann.</p><h3 class="heading--h5">Angriff auf tiefe Einkommen – gegen den Volkswillen</h3><p>In Kantonen wie Genf und Neuenburg oder Städten wie Zürich und Winterthur haben die Stimmberechtigten die Mindestlöhne demokratisch beschlossen. Diese schützen vor Armut, stärken die Kaufkraft und gefährden keine Arbeitsplätze. Doch genau diese Erfolge will das Parlament nun zunichtemachen. Besonders betroffen wären Frauen im Gastgewerbe, im Detailhandel, in Coiffeursalons oder in der Reinigung. In Genf würde eine gelernte Coiffeuse mit Berufserfahrung bis zu 250 Franken im Monat verlieren. Betroffen wären alle: Denn das Gesetz würde auch zukünftige kantonale Mindestlöhne untersagen, die Bevölkerung aller Kantone hätte dieses Volksrecht nicht mehr.</p><h3 class="heading--h5">Demokratie und Lohnschutz werden untergraben</h3><p>Der Angriff auf die gesetzlichen Mindestlöhne hebelt direktdemokratische Entscheide aus – ein gefährlicher Präzedenzfall. Verfassung und Föderalismus werden missachtet – nur damit Arbeitgeber tiefere Löhne zahlen können. Auch europapolitisch ist der Entscheid brisant: Kantonale Mindestlöhne sind – im Rahmen der Personenfreizügigkeit – ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Mit der Motion würde ein wichtiger Pfeiler des Lohnschutzes wegfallen.</p><h3 class="heading--h5">Die Allgemeinheit zahlt – die Arbeitgeber sparen</h3><p>Wenn die Vorlage umgesetzt wird, verdienen tausende Berufstätige weniger als 4’000 Franken. Sie haben mehrere hundert Franken weniger Lohn. Viele wären auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe angewiesen – die Kosten trägt dann die Allgemeinheit, während die Arbeitgeber profitieren.</p><p>Von einem «Eingriff in die Autonomie der Kantone» und einer «Missachtung kantonaler Volksentscheide» sprechen die Kantonsregierungen in einem Brief ans Parlament und lehnen die Vorlage deshalb klar ab. Gemäss Bundesverfassung haben die Kantone die Kompetenz, sozialpolitisch tätig zu werden – dazu gehört auch das Festlegen von Mindestlöhnen zur Armutsbekämpfung. Das Bundesgericht hat diese Kompetenz klar bestätigt. Die geplante Änderung des AVEG zielt darauf ab, genau diese kantonale Sozialpolitik zu beschneiden. Daher ist der Ständerat als Vertretung der Kantone aufgefordert diese Vorlage noch zu verhindern.</p><p>Der SGB wird sich mit aller Kraft gegen dieses Lohnsenkungsgesetz wehren. Wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-jahre-mindestlohn_titelbi.jpg" length="140334" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10677</guid><pubDate>Mon, 16 Jun 2025 09:41:19 +0200</pubDate><title>Lernende unter Druck: Zwei Drittel aller Berufslernenden fühlen sich psychisch belastet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/lernende-unter-druck-zwei-drittel-aller-berufslernenden-fuehlen-sich-psychisch-belastet</link><description>Grosse Lernenden-Umfrage mit erschreckenden Resultaten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine repräsentative Befragung von rund 49'000 Berufslernenden in der Schweiz durch das Kompetenzzentrum WorkMed bestätigt die alarmierenden Ergebnisse der Lernenden-Umfrage der Unia aus dem Vorjahr: Viele Lernende sind psychisch belastet und erhalten im Berufsbildungssystem zu wenig Unterstützung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert rasches Handeln. Ein erster wichtiger Schritt wären mehr Ferien während der Lehre – fünf Wochen reichen nicht. Die laufende Petition an den Bundesrat für «8 Wochen Ferien in der Lehre» wurde über dieses Wochenende von mehr als 95`000 Lernenden und Jugendlichen unterschrieben (<a href="https://jetzt.8wochen.ch/unterschreiben" target="_blank" rel="noreferrer">8wochen.ch</a>). Der Leidensdruck und Handlungsbedarf ist offensichtlich. Die Berufslehre muss aufgewertet werden – durch mehr Anerkennung und mehr Erholung.</p><h3 class="heading--h5">Fast zwei Drittel aller Lernenden fühlen sich psychisch belastet</h3><p>61 Prozent der Befragten gaben an, während der Lehre psychische Probleme gehabt zu haben. 60 Prozent dieser Lernenden berichten, dass ihre Probleme durch die Lehre ausgelöst oder verstärkt wurden. Die Hälfte von ihnen gibt zudem an, dass diese Probleme sie in der Lehre einschränken – das betrifft rund 30 Prozent aller befragten Lernenden. Die Umfrage zeigt klar: Psychische Belastungen sind ein zentraler Grund für Lehrvertragsauflösungen.</p><h3 class="heading--h5">Lange Arbeitszeiten und zu wenig Ferien sind die häufigsten Sorgen</h3><p>63 Prozent der Lernenden nennen lange Arbeitszeiten, zu wenig Ferien und die Angst vor schulischer Überforderung als häufigste Belastungen. An zweiter Stelle folgt das mangelnde Verständnis des Lehrbetriebs bei Fehlern oder persönlichen Schwierigkeiten (60 Prozent). Als wichtigste Faktoren für einen erfolgreichen Lehrabschluss und eine Weiterempfehlung des Betriebs nennen Lernende Wertschätzung durch ein unterstützendes Team (48 Prozent) und ein angenehmes Arbeitsklima (25 Prozent).</p><h3 class="heading--h5">Ein Fünftel denkt über einen Lehrabbruch nach</h3><p>Nur 56 Prozent der Lernenden würden ihren Lehrbetrieb uneingeschränkt weiterempfehlen, 33 Prozent nur bedingt – und jede:r zehnte Lernende (11 Prozent) gar nicht. In sehr kleinen Betrieben ist der Anteil jener, die über einen Lehrabbruch nachdenken, am höchsten. Am häufigsten werden Problemen mit dem/der Berufsbilder:in (63%) genannt, weil den Lernenden das Gefühl gegeben wurde, nichts zu können, weil sie sich im Team unwohl fühlten und sie nicht gefördert wurden. Insgesamt ziehen über ein Fünftel (22 Prozent) der Befragten zum Zeitpunkt der Umfrage eine Lehrvertragsauflösung in Erwägung.</p><h3 class="heading--h5">Fehlende Unterstützung im Berufsbildungssystem</h3><p>Trotz psychischer Belastungen fand bei 78 Prozent der betroffenen Lernenden kein Gespräch im Lehrbetrieb oder in der Berufsfachschule statt. Nur acht Prozent sprachen mit der Lehraufsicht / dem kantonalen Berufsbildungsamt. Beratungsangebote der Berufsfachschule oder des Lehrbetriebs nutzten lediglich zwei Prozent der Lernenden. Besonders wichtig wären den Jugendlichen: ein kostenloses Angebot (51 Prozent), Vertraulichkeit (49 Prozent) und garantierte Anonymität (41 Prozent). Doch Unterstützungsstrukturen, die diesen Anforderungen genügen, fehlen in der Schweiz noch weitgehend. Umso wichtiger wären eine stärkere Präsenzmöglichkeit der Gewerkschaften an Berufsschulen, um die Lernenden bei ihren Rechten und Möglichkeiten zu unterstützen, und ein rascher Ausbau der Schulsozialarbeit an Berufschulen.</p><h3 class="heading--h5">Dringender Handlungsbedarf zur Stärkung der Berufslehre</h3><p>Die Berufslehre ist ein zentraler Pfeiler der Schweizer Wirtschaft. Berufslernende von heute sind die Fachkräfte von morgen. Ein erfolgreicher Berufsabschluss ermöglicht soziale Mobilität und stärkt die Schweizer Volkswirtschaft. Trotzdem wird immer noch vorwiegend ins Berufs- und Lehrstellenmarketing investiert – nicht aber in die Lernenden selbst und in substanziell bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Die öffentlichen Mittel für die berufliche Grundbildung sind bescheiden, während v.a. in Hochschulen investiert wird. Dabei lohnt sich die Ausbildung von Lernenden auch für die Betriebe: Sie profitieren von einem durchschnittlichen Nettonutzen von über 3’000 Franken pro Jahr und Lehrverhältnis.</p><p>Die Studie zeigt klar: Je besser Lernende von Berufsbildner:innen und Lehrpersonen unterstützt werden und je positiver das Klima in Betrieb und Schule ist, desto seltener treten psychische Probleme auf – und desto grösser sind die Lernfortschritte und die Leistungen.</p><p>Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sollten ein starkes Interesse daran haben, die Bedingungen für junge Lernende zu verbessern.</p><h3 class="heading--h5">Der SGB fordert rasches Handeln und eine echte Aufwertung der Lehre</h3><p>Das bedeutet auch konkrete und spürbare Anerkennung für die Lernenden, die viel leisten – und von denen viele am Anschlag sind. Acht Wochen Ferien wären ein erster konkreter Schritt zur Aufwertung der Berufslehre, damit das Erfolgsmodell der Schweizer Berufsbildung auch in Zukunft funktioniert.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/8wochen-8semaines/keyvisual_4x3_DE_kl.jpg" length="170302" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10679</guid><pubDate>Sat, 14 Jun 2025 17:14:00 +0200</pubDate><title>Kein Schritt zurück: Zehntausende für Gleichstellung auf der Strasse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kein-schritt-zurueck-zehntausende-fuer-gleichstellung-auf-der-strasse-feministischer-streik</link><description>14. Juni 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute demonstrierten in über 25 Städten und Gemeinden der Schweiz zehntausende Menschen für Gleichstellung, gegen Diskriminierung und für die Verteidigung der Frauenrechte. Die Gleichstellung ist in der Schweiz noch lange nicht erreicht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert rasche Fortschritte bei der Lohngleichheit, bessere Löhne in Branchen mit Frauenmehrheit und einen besseren Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz. Zum heutigen 14. Juni haben feministische Kollektive, diverse Organisationen und Gewerkschaften aufgerufen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Die Gleichstellung ist in der Schweiz noch lange nicht erreicht.&nbsp;</h3><p>Frauen verdienen im Durchschnitt jeden Monat 1’364 Franken weniger als Männer – ein Lohnunterschied von 16.2 Prozent. Gleichzeitig leisten Frauen deutlich mehr unbezahlte Arbeit. In Berufen mit hohem Frauenanteil sind die Löhne besonders tief: Mehr als die Hälfte der Frauen verdient unter 4’200 Franken monatlich, ein Viertel gar unter 2’500 Franken. Selbst mit Berufslehre erreichen 40 Prozent der Frauen nicht einmal 5’000 Franken.</p><h3 class="heading--h4">Gesetzliche Pflichten werden ignoriert</h3><p>Trotz gesetzlicher Pflicht führen viele Unternehmen keine brauchbaren Lohngleichheitsanalysen durch. Eine externe Evaluation vom März 2025 zeigt: Über die Hälfte der Unternehmen missachtet die Analysepflicht oder liefert mangelhafte Daten. Das Gleichstellungsgesetz bleibt damit weitgehend wirkungslos. Der SGB fordert deshalb verbindliche Kontrollen, Sanktionen bei Missachtung und eine gesetzliche Pflicht zum Handeln bei festgestellten Lohnungleichheiten.</p><h3 class="heading--h4">Gleichstellung auch in global tätigen Unternehmen sichern</h3><p>Wachsende und weltweite politische Angriffe auf Gleichstellung zeigen auch in der Schweiz Wirkung. Unternehmen wie Roche, Novartis oder UBS haben interne Gleichstellungsprogramme zurückgefahren. Der SGB warnt vor einem Rückbau auf Druck autoritärer Strömungen und fordert klare politische und wirtschaftliche Signale für die Beibehaltung von Diversitäts- und Gleichstellungszielen.</p><h3 class="heading--h4">Kita-Initiative ist zentral für Gleichstellung</h3><p>Im kommenden Jahr komme die <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Kita-Initiative&nbsp;</a> zur Abstimmung. Der SGB unterstützt die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf bezahlbare, qualitativ gute Kinderbetreuung für alle bis zum Ende der Primarschule. Ziel ist: maximal 10 Prozent des Einkommens für Betreuung, bessere Arbeitsbedingungen im Sektor und echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie.</p><h3 class="heading--h4">Sexuelle Belästigung – Nulltoleranz ist überfällig</h3><p>Eine repräsentative Studie im Auftrag des Seco zeigt: Jede zweite Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Schutz und Prävention sind unzureichend. Der SGB fordert eine verbindliche Nulltoleranzpolitik in allen Betrieben sowie klare Melde- und Sanktionsmechanismen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/230419_FemStreik_Fondviolet_DE.jpg" length="90264" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10675</guid><pubDate>Fri, 13 Jun 2025 07:30:00 +0200</pubDate><title>Appell an den Bundesrat: 8 Wochen Ferien in der Lehre!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/appell-an-den-bundesrat-8-wochen-ferien-in-der-lehre</link><description>Lernende lancieren Kampagne zur Aufwertung der Berufslehre</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Lernende leisten viel – doch ihre Erholung kommt oft zu kurz. Viele von ihnen leiden unter Stress, jede:r Vierte bricht die Lehre ab. Während Gleichaltrige an Gymnasien oder Fachmittelschulen 13 Wochen Ferien haben, stehen Lernenden in der beruflichen Grundbildung nur 5 Wochen zu. Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerecht. Fachpersonen Gesundheit und Betreuung, Köchinnen und Köche, Zimmerleute, Coiffeur:innen, Sanitärinstallateur:innen, Hotel-Kommunikationsfachleute, Spengler:innen oder Velomechaniker:innen – Lernende aus über 15 Berufen <a href="https://jetzt.8wochen.ch/brief/?source=mm" target="_blank" rel="noreferrer">richten einen Appell an den Bundesrat</a>. Sie fordern, dass die fehlende Anerkennung ausgeglichen wird, unter anderem mit 8 Wochen Ferien für Jugendliche in Ausbildung. Diese Forderung stösst auf breite Unterstützung: Neben der Präsidentin des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, Dagmar Rösler, unterzeichnet auch der Berufsweltmeister Yunus Ruff (Automatiker EFZ) den offenen Brief. Die Berufslehre ist ein zentrales Fundament der Schweiz – jetzt soll sie mit einer konkreten Massnahme endlich aufgewertet und attraktiver gemacht werden.</p><p>Mit einem offenen Brief an den Bundesrat startet heute die Allianz «8 Wochen Ferien in der Lehre» eine nationale Kampagne zur Stärkung der Berufsbildung. Lernende aus mehr als 15 Lehrberufen fordern gemeinsam mit Jugendorganisationen, Lehrpersonen und Bildungsexpert:innen mehr Erholung und mehr Anerkennung: 8 Wochen Ferien für alle Lernenden. Kurz vor den Sommerferien wird die Ungleichbehandlung besonders sichtbar: Während Jugendliche an Gymnasien und Fachmittelschulen jährlich 13 Wochen Ferien haben, müssen Lernende mit nur 5 Wochen auskommen. Das ist zu wenig – und mit ein Grund dafür, dass sich immer weniger Jugendliche für eine Berufslehre entscheiden.</p><p><a href="https://jetzt.8wochen.ch/brief/?source=mm" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Jetzt informieren und unterschreiben</a><br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Lehre in der Krise</strong></h3><p>Die Lehre wird oft als Königsweg bezeichnet, das duale Bildungssystem gilt als Erfolgsmodell der Schweiz – auch im Hinblick auf Durchlässigkeit, soziale Mobilität und tiefe Jugendarbeitslosigkeit. Die Berufslehre ist auch hocheffizient. Gleichzeitig profitieren die Betriebe von ihren Lernenden auch finanziell mit einem Nettonutzen von durchschnittlich rund 3'000 Franken pro Lehrjahr und Lehrverhältnis. Viele Branchen und Betriebe sind auf Lernende und die Ausbildung künftiger Fachkräfte angewiesen.</p><p>Doch die aktuelle Lernendenbefragung der Gewerkschaft Unia zeigt: Über die Hälfte der Lernenden leidet unter Stress, jeder vierte Lehrvertrag wird vorzeitig aufgelöst. Die Berufslehre droht zunehmend in eine Krise zu geraten. Die Schweiz ist auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen – eine attraktive Ausbildung ist dafür zentral. Seit Jahren wird von der nötigen Aufwertung der Berufsbildung gesprochen. Konkrete, spürbare Schritte wurden aber keine gemacht. Darum braucht es jetzt eine zeitgemässe Aufwertung mit 8 Wochen Ferien für alle Lernenden. Diese drei zusätzlichen Ferienwochen für Lernende sind organisatorisch problemlos machbar – für die Jugendlichen bedeuten sie jedoch eine echte Entlastung und eine wichtige Anerkennung.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Offener Brief als Petition an den Bundesrat</strong></h3><p>Der offene Brief wurde von Lernenden, Berufsbildnerinnen, Lehrpersonen, Jugendorganisationen und Bildungsexpertinnen unterzeichnet. Eine vollständige Liste der Erstunterzeichnenden sowie die Plattform der Allianz mit dem offenen Brief an den Bundesrat finden sich unter <a href="https://jetzt.8wochen.ch/brief/?source=mm" target="_blank" rel="noreferrer">8wochen.ch</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/8wochen-8semaines/keyvisual_4x3_DE_kl.jpg" length="170302" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10672</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2025 12:08:17 +0200</pubDate><title>Wichtiger Etappensieg für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtiger-etappensieg-fuer-eine-solide-finanzierung-der-13-ahv-rente</link><description>Ständerat übernimmt Verantwortung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die klaren Entscheide des Ständerats für eine solide, kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente. Mit den heutigen Beschlüssen ist dies sichergestellt.</p><p>Der Ständerat nimmt mit den heutigen Beschlüssen seine Rolle wahr und stellt den mittelfristigen Finanzierungsbedarf der AHV solidarisch und kaufkraftschonend sicher. Das ist zu begrüssen. Die AHV Schritt für Schritt auszubluten - und damit die von der Stimmbevölkerung in aller Deutlichkeit abgelehnte Rentenaltererhöhung anzupeilen, ist der AHV nicht würdig. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der heutige Beschluss auch im Nationalrat Bestand hat. Denn statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen, ungenügenden und einseitigen Erhöhung der Mehrwertsteuer spricht sich der Ständerat für eine solide, solidarische und kaufkraftschonende Mischfinanzierung in mehreren Etappen aus. Die teilweise Finanzierung über Lohnbeiträge ist gerechtfertigt, weil sie für sozialen Ausgleich sorgt. Die höheren Lohnbeiträge werden für die Bevölkerung kaum spürbar sein.</p><p>Von besonderer Bedeutung ist auch der deutliche Entscheid, die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zurückzuweisen. Das ist auch ein klares Signal an den Bundesrat, der im Rahmen des Entlastungspakets bei der AHV sparen möchte. Der Bund kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Dies ist auch aus Verteilungssicht entscheidend. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10669</guid><pubDate>Wed, 11 Jun 2025 15:06:01 +0200</pubDate><title>Schweizweite Kundgebungen und Demonstrationen am 14. Juni</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweite-kundgebungen-und-demonstrationen-am-14-juni</link><description>Kein Schritt zurück – gemeinsam für Gleichstellung!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In 25 Städten und Gemeinden sind an diesem Samstag, 14. Juni Kundgebungen und Demonstrationen für mehr Gleichstellung geplant. Denn die Gleichstellung in der Schweiz ist noch lange nicht erreicht: Frauen verdienen im Schnitt 1’364 Franken weniger als Männer, klassische Frauenberufe werden weiterhin schlechter entlöhnt. Und jede zweite Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Gleichzeitig greifen rechte Kräfte international Gleichstellungspolitiken frontal an. Statt Diskriminierung endlich zu beseitigen, drohen massive Rückschritte.</p><p>Deshalb mobilisieren diverse Organisationen und feministische Kollektive auch in diesem Jahr am 14. Juni. Auch der SGB ruft zur Teilnahme an den Kundgebungen auf und fordert von Arbeitgebern und Politik Massnahmen, damit eine echte Gleichstellung endlich verwirklicht wird (<a href="https://www.14juni.ch/kein-schritt-zurueck-gleichstellung-vorwaerts/" target="_blank" class="link--icon--external" title="vollständigen Aufruf auf 14juni.ch lesen" rel="noreferrer">zum vollständigen Aufruf</a>).&nbsp;</p><h3><strong>Zentrale gewerkschaftliche Forderungen zum 14. Juni:</strong></h3><ul><li><strong>Lohndiskriminierung bekämpfen:</strong> Bisherige Lohngleichheitsanalysen sind gescheitert, jetzt braucht es verbindliche Kontrollen und Bussen für Unternehmen, die sich weigern, ihre Löhne zu überprüfen.</li><li><strong>Tiefe Löhne rauf:</strong> In Frauenberufen braucht es bessere Löhne. 4'500 Franken für alle und mindestens 5’000 Franken Monatslohn mit Lehre.</li><li><strong>Rückschritte stoppen:</strong> Abbau von Gleichstellungsprogrammen in global tätigen Firmen infolge politischer Entwicklungen in den USA muss gestoppt werden.</li><li><strong>Kinderbetreuung ausbauen: </strong>Kitas müssen – wie die Schule – in ausreichender Menge, gratis und hochqualitativ allen Eltern zur Verfügung stehen.</li><li><strong>Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: </strong>Die Umsetzung einer verbindlichen Nulltoleranzpolitik ist dringend nötig.</li></ul><h3><strong>Übersicht über Demonstrationen und Veranstaltungen</strong></h3><p>Der SGB hat eine Übersicht der geplanten Demonstrationen und Kundgebungen zusammengestellt. Alle Details und weitere Veranstaltungen finden sich zusammen mit dem vollständigen Demo-Aufruf auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a><br>&nbsp;</p><p><a href="https://www.14juni.ch/#programm" target="_blank" class="button button--red" rel="noreferrer">Zum kompletten Programm</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/14juni-14juin-sgb.png" length="73516" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10662</guid><pubDate>Fri, 06 Jun 2025 11:33:09 +0200</pubDate><title>Lohnschutz in vielen Kantonen ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-in-vielen-kantonen-ungenuegend</link><description>FlaM-Bericht 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein starker Lohnschutz ist wichtig für die Arbeitnehmenden. Das zeigt der heute vom SECO veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM). Überall, wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Leider bleibt der Lohnschutz lückenhaft. Viele Kantone setzen die FlaM nicht richtig um. Die Kantone müssen mehr kontrollieren und bei wiederholtem Lohndumping Mindestlöhne erlassen.</p><p>Im Jahr 2024 haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 140’000 Löhne bei Schweizer Arbeitgebern und bei Entsendebetrieben aus dem Ausland überprüft. In fast jedem fünften Betrieb haben sie zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit entdeckt. In Branchen mit Gesamtverträgen (GAV), wo die Mindestlöhne klar definiert sind, zahlen sogar 31 Prozent der kontrollierten Betriebe zu wenig. In Branchen ohne GAV mit Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) setzen einzelne Kantone die Massstäbe für orts- und branchenübliche Löhne zu tief an. Dadurch kommen auch Arbeitgeber mit Dumping-Löhnen durch die Kontrollen.</p><h3 class="heading--h5">Fehlbare Schweizer Arbeitgeber weigern sich korrekte Löhne zu zahlen</h3><p>In Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten GAV oder einem NAV werden fehlbare Arbeitgeber sanktioniert und Löhne müssen nachbezahlt werden. In Branchen ohne allgmeinverbindlich erklärte GAV und NAV werden die Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen in «Verständigungsverfahren» lediglich aufgefordert die Löhne anzupassen. Neun von zehn Entsendebetriebe mit zu tiefen Löhnen tut dies. Bei den fehlbaren Schweizer Arbeitgebern ist es dagegen nur jedes zweite Unternehmen. Die andere Hälfte weigert sich korrekte Löhne zu zahlen.</p><h3 class="heading--h5">Kantone setzen FlaM ungenügend um</h3><p>Das Gesetz ist klar: Wo es zu wiederholtem Lohndumping kommt, muss ein NAV mit Mindestlöhnen erlassen oder ein bestehender GAV allgemeinverbindlich erklärt werden. Das passiert allerdings nur in Ausnahmefällen, obwohl in allen Kantonen wiederholt zu tiefe Löhne festgestellt werden und die Verständigungsfahren mit Schweizer Arbeitgebern regelmässig scheitern.</p><p>Die grossen Ausnahmen sind Tessin und Genf. Sie setzten auch im vergangenen Jahr die FlaM gewissenhaft um. Sie kontrollieren regelmässig – im Tessin wird jeder ansässige Arbeitgeber ohne AVE GAV oder NAV alle vier Jahre kontrolliert, in Genf alle zehn Jahre. Die beiden Kantone erlassen zudem NAV-Mindestlöhne, wenn sie wiederholt Lohndumping feststellen. 19 von 25 NAV mit Mindestlöhnen stammen aus dem Tessin und Genf.</p><p>Die meisten anderen Kantone kontrollieren viel weniger. Im Durchschnitt werden Schweizer Arbeitgeber ohne AVE GAV oder NAV nur alle 26 Jahre kontrolliert. Zudem weigern sich die meisten anderen Kantone, Mindestlöhne zu erlassen, obwohl sie wiederholt Lohnunterbietungen feststellen und Verständigungsverfahren häufig scheitern. Zu den Kantonen, die durchschnittlich kontrollieren, viele Verstösse feststellen, aber keine Massnahmen ergreifen, gehören unter anderem Zürich, die beiden Basel, Aarau oder Freiburg.</p><p>Noch schlimmer ist die Situation in Kantonen, die kaum kontrollieren und – gemessen an den auffällig tiefen Verstossquoten – sehr tiefe Massstäbe für Lohndumping anwenden. Dazu gehören unter anderem Zug, Wallis, Bern, Solothurn oder Thurgau, wo Schweizer Arbeitgeber nur alle 158, 150, 60, 56 bzw. 45 Jahre kontrolliert werden.</p><h3 class="heading--h5">FlaM müssen überall umgesetzt werden</h3><p>Der Bericht zeigt: Die flankierenden Massnahmen sind wichtig, eine Schwächung des Lohnschutzes wäre fatal. Zu viele Arbeitgeber respektieren die orts- und branchenüblichen Löhne nicht. Die Kantone sind in der Pflicht mehr zu tun. Die FlaM müssen verbindlich durchgesetzt werden:</p><p>• Dort, wo kaum kontrolliert wird, müssen mehr Kontrollen durchgeführt werden.</p><p>• Es dürfen nicht weiter Dumping-Ansätze zur Definition von Orts- und Branchenüblichkeit herangezogen werden.</p><p>• Bei wiederholtem Lohndumping müssen Mindestlöhne erlassen werden – wie es das Gesetz vorsieht.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_7f25818a14.jpg" length="141605" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10660</guid><pubDate>Wed, 04 Jun 2025 11:39:02 +0200</pubDate><title>Frauen übernehmen immer noch die Mehrheit der unbezahlten Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauen-uebernehmen-immer-noch-die-mehrheit-der-unbezahlten-arbeit</link><description>BFS-Daten: Unbezahlte Arbeit 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom BFS veröffentlichten Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zeigen, dass Frauen nach wie vor 60 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit für unbezahlte Arbeitsstunden verwenden. Die Folgen für Frauen: Sie verdienen weniger und setzen sich einem erhöhten Armutsrisiko mit niedrigeren Renten im Alter aus.</p><p>Im Jahr 2024 haben Frauen mehr Wochen-Arbeitsstunden für bezahlte und unbezahlte Arbeit als Männer aufgewendet: 54,3 Stunden für Männer und 57,2 Stunden für Frauen. Allerdings übernehmen Frauen einen deutlich höheren Anteil der unbezahlten Arbeit. Im Durchschnitt verbringen Frauen 61 Prozent ihrer Arbeitszeit mit unbezahlter Arbeit. Der Anteil der unbezahlten Arbeit bei Männern beträgt nur 42 Prozent.</p><h3 class="heading--h5">Negative Folgen für Frauen mit Kindern</h3><p>Besonders ausgeprägt ist diese ungleiche Verteilung bei Paaren, die Kinder unter 7 Jahren haben. In Paarbeziehungen mit mindestens einem Kind unter 7 Jahren verbringen Frauen durchschnittlich 63,1 Stunden mit Haus- und Familienarbeit, während die Väter 39,8 Stunden damit verbringen. Frauen investieren somit mehr als drei Viertel ihrer Arbeitsstunden in unbezahlte Aufgaben, während bei Männern unbezahlte Aufgaben die Hälfte ihrer gesamten wöchentlichen Arbeitszeit ausmachen.</p><p>Die neuesten SAKE-Daten bestätigen damit die Ergebnisse anderer Studien: Mit der Ankunft eines Kindes reduzieren viele Frauen ihre Erwerbstätigkeit, um den grössten Teil der Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Diese Arbeitsteilung belastet nicht nur das Einkommen, sondern auch die Karriereaussichten der Frauen. Die schwierige Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben mit kleinen Kindern – auch als Resultat unzureichender und zu teurer Betreuungsplätze und familienunfreundlicher Arbeitszeiten – führt dazu, dass junge Mütter aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden oder ihre Erwerbsquote deutlich senken.</p><p>Auch wenn die Männer in den letzten Jahren immer mehr unbezahlte Arbeitszeit für Haus und Familie verbracht haben, bleibt die ungleiche Verteilung der Arbeitszeit in den Paaren eine grosse Herausforderung für Frauen. Langfristig hat dies Auswirkungen auf ihr berufliches Fortkommen, verstärkt die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen und bringt Frauen in ein höheres Armutsrisiko mit niedrigen Renten im Ruhestand.</p><h3 class="heading--h5">Eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ist notwendig</h3><p>Die unbezahlte (Care-)Arbeit ist ein wichtiger Pfeiler der Gesellschaft und der Wirtschaft. Der SGB fordert wirksame Massnahmen, um ihre gerechtere Verteilung zwischen den Geschlechtern zu fördern. Zu diesem Zweck fordern wir eine bessere Planbarkeit der Arbeitszeiten und weit im Voraus mitgeteilte Arbeitspläne für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben In Zukunft wird kein Weg daran vorbei führen, die Kinderbetreuung als Service public auszubauen. Der Staat muss sicherstellen, dass landesweit ausreichend Krippenplätze und familienergänzende Betreuungsangebote zur Verfügung stehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10657</guid><pubDate>Tue, 03 Jun 2025 10:46:11 +0200</pubDate><title>Kein Freipass für Scheinselbständigkeit – Nationalrat stellt sich hinter Arbeitnehmerschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-freipass-fuer-scheinselbstaendigkeit-nationalrat-stellt-sich-hinter-arbeitnehmerschutz</link><description>Uberisierung des Arbeitmarkts gestoppt – jetzt braucht es bessere Schutzmassnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat heute Stellung bezogen: Die parlamentarische Initiative zur Aushöhlung des Sozialversicherungsrechts ist gescheitert. Damit bleibt der Schutz der Arbeitnehmenden bestehen – auch gegen die zunehmende Gefahr der Scheinselbständigkeit. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Er fordert weitere Massnahmen, um den Schutz der Arbeitnehmenden zu stärken und ihre Rechte konsequent durchzusetzen.</p><p>Die heute vom Nationalrat versenkte parlamentarische Initiative hätte es ermöglicht, Erwerbstätige allein aufgrund von Vertragsformulierungen als selbstständig zu deklarieren – auch wenn sie faktisch lohnabhängig arbeiten. Damit wäre die gesetzliche Grundlage für systematische Scheinselbständigkeit ohne Anspruch auf Sozialversicherungsschutz und geregelte Arbeitsbedingungen geschaffen worden – und damit ein Türöffner für Ausbeutung und Lohndumping. Der abschliessende Entscheid des Nationalrats gegen diesen Vorstoss ist ein Sieg der Vernunft – und vor allem ein Sieg der Arbeitnehmenden.</p><h3 class="heading--h5">Bewährte Rechtssicherheit statt Aushöhlung durch Vertragstricks</h3><p>Der SGB hatte sich von Anfang an vehement gegen die Vorlage gestellt – in einer breiten Allianz mit weiteren Gewerkschaften, Arbeitgeberbänden, Kantonen, Vollzugsorganen und dem Bundesrat. Denn die bestehende Praxis zur Unterscheidung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbsarbeit hat sich bewährt. Sie schützt Arbeitnehmende, indem sie auf objektive Kriterien wie Weisungsgebundenheit, wirtschaftliche Abhängigkeit und Eingliederung in eine Arbeitsorganisation abstellt – statt auf formale Vertragsbezeichnungen. Die nun abgelehnte Initiative hätte diese Grundsätze untergraben und es Arbeitgebern ermöglicht, sich aus ihrer sozialen Verantwortung zu stehlen – zulasten der Beschäftigten und der öffentlichen Hand.</p><h3 class="heading--h5">Jetzt erst recht: Arbeitsschutz konsequent durchsetzen und ausbauen</h3><p>Der Entscheid des Nationalrats ist ein wichtiger Etappensieg – aber er reicht nicht aus. Gerade in der Plattformökonomie, im prekären Dienstleistungsbereich und bei arbeitsteiligen Subunternehmerketten nimmt die Scheinselbständigkeit weiter zu. Wer arbeitet, verdient Schutz – unabhängig vom Geschäftsmodell seines Arbeitgebers. Der SGB wird sich deshalb für eine Stärkung des Arbeitnehmerschutzes einsetzen und fordert gezielte gesetzliche Weiterentwicklungen:</p><p>• <strong>Arbeitnehmendenvermutung bei Plattformbeschäftigten:</strong> Wer lohnabhängig arbeitet, soll nicht beweisen müssen, dass ein Arbeitsverhältnis besteht – vielmehr soll das Unternehmen die angebliche Selbständigkeit nachweisen müssen.<br>• <strong>Kollektiver Feststellungsverfügungsanspruch:</strong> Gewerkschaften sollten in der Lage sein, für ganze Gruppen verbindlich klären zu lassen, ob es sich um Arbeitsverhältnisse handelt – analog zur Praxis im Migrationsrecht.<br>• <strong>Subunternehmerhaftung:</strong> Grosse Auftraggeber müssen Verantwortung für die Einhaltung von Sozial- und Arbeitsrechten entlang der ganzen Subunternehmerkette übernehmen – wie es das Entsenderecht teilweise bereits vorsieht.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Lieferdienst_Bringdienst_Maske_iSt-ArtMarie.jpg" length="297992" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10648</guid><pubDate>Tue, 27 May 2025 09:30:00 +0200</pubDate><title>SGB wehrt sich gegen Angriff auf tiefste Löhne und Demokratie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-wehrt-sich-gegen-angriff-auf-tiefste-loehne-und-demokratie-ettlin-mindestlohn</link><description>Parlament will erstmals Löhne per Gesetz senken (Motion Ettlin)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Umsetzung der Motion Ettlin (24.096) will das Parlament zum ersten Mal in der Geschichte per Gesetz Löhne senken – auf Kosten von tausenden Arbeitnehmenden in Tieflohnbranchen. Die Vorlage hebelt nicht nur direktdemokratisch beschlossene kantonale Mindestlöhne aus, sondern schwächt auch den Lohnschutz im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit mit der EU. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wird dieses Lohnsenkungsgesetz mit allen Mitteln bekämpfen, sollte es vom Parlament angenommen werden.</p><h3 class="heading--h5">Ein Frontalangriff auf tiefe Einkommen – gegen den Volkswillen</h3><p>In Genf und Neuenburg haben die Stimmberechtigten per Volksentscheid Mindestlöhne eingeführt. Diese haben ihre Wirkung entfaltet: Tausende Berufstätige, insbesondere Frauen, erhalten höhere Löhne – ohne Anstieg der Arbeitslosigkeit. Auch in Zürich, Winterthur und Luzern wurden Mindestlöhne beschlossen. Die Forschung zeigt klar: Mindestlöhne schützen vor Armut, stärken die Kaufkraft und gefährden keine Arbeitsplätze.</p><p>Doch diese Erfolge sind jetzt bedroht. Künftig sollen Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit tieferen Löhnen kantonale Mindestlöhne unterlaufen dürfen. «Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz spielt das Parlament unter der Regie der Arbeitgeber mit dem Gedanken, Löhne von tausenden Angestellten in der Schweiz per Bundesgesetz zu senken und den Lohnschutz zu verschlechtern», erklärt Daniel Lampart, Chefökonom beim SGB.&nbsp;</p><p>Das bedeutet Lohnsenkungen trotz Volksentscheid – etwa für Angestellte im Gastgewerbe, im Detailhandel oder in Coiffeursalons. Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB und Präsidentin Unia, führt aus: «In Genf verliert eine gelernte Coiffeuse mit drei oder mehr Jahren Berufserfahrung bis zu 250 Franken im Monat. Eine angelernte Mitarbeiterin in der Textilreinigung verliert sogar über 350 Franken. Und im Gastgewerbe verliert eine Mitarbeiterin mit einem eidgenössischen Berufsattest über 200 Franken. Das ist eine Frechheit!» &nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Angriff auf direkte Demokratie und Lohnschutz</h3><p>Der SGB verurteilt diesen Angriff auf die direkte Demokratie: Volksentscheide würden im Nachhinein ausgehebelt – ein gefährlicher Präzedenzfall. Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB, stellt fest: «Föderalismus heisst: Entscheidungen auf der Ebene zu belassen, die den Bürger:innen am nächsten ist. Bei diesem Gesetz würden aber unsere Verfassung und ihre Grundsätze mit Füssen getreten – um Löhne von Coiffeusen oder Angestellten in der Gastronomie zu senken.»</p><p>Europapolitisch ist die Vorlage ebenso brisant: Kantonale Mindestlöhne sind ein wichtiges Instrument, um Lohndumping im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU zu verhindern. Fällt dieses Instrument weg, verliert die Schweiz eine wirksame Schutzmassnahme.</p><h3 class="heading--h5">Verheerende Folgen für Betroffene</h3><p>Gegner:innen eines nationalen Mindestlohns argumentierten 2014, man könne in Zürich nicht denselben Mindestlohn wie im Tessin zahlen. Genau deshalb haben Kantone eigene Lösungen geschaffen – abgestimmt auf die lokalen Lebenshaltungskosten. Diese kantonalen Mindestlöhne funktionieren problemlos. Ihre Abschaffung wäre ein Frontalangriff auf bewährte föderalistische Modelle. Für Matteo Antonini, Präsident syndicom, ist klar: «Mit dieser Gesetzesänderung würde dem Stimmvolk in den Kantonen die Möglichkeit weggenommen, Mindestlöhne zu beschliessen, die den lokalen Gegebenheiten entsprechen. Dieser Präzendenzfall muss verhindert werden».</p><p>Wenn das Parlament diesen Kurs fortsetzt, verlieren tausende Berufstätige mit Mindestlohn ein existenzsicherndes Einkommen. Viele wären auf Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe angewiesen – die Allgemeinheit zahlt, während Arbeitgeber weniger Lohn entrichten und höhere Gewinne erzielen.</p><p>Der SGB wird dieses unsoziale und undemokratische Vorhaben mit aller Kraft bekämpfen. Wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können.&nbsp;<br>&nbsp;</p><p><span style="font-family:&quot;NimbusSanNovMed&quot;,serif;font-size:11.0pt;"></span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages.jpg" length="356806" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10646</guid><pubDate>Fri, 23 May 2025 17:38:17 +0200</pubDate><title>Kahlschlag bei den Witwenrenten statt Gleichstellung und Respekt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kahlschlag-bei-den-witwenrenten-statt-gleichstellung-und-respekt</link><description>Nationalratskommission verweigert Modernisierung und beschliesst drastsche Rentensenkungen in der AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sozialkommission des Nationalrats hat in einer ersten Lesung problematische Rentenkürzungen bei den Witwen beschlossen. Statt die Hinterlassenenrenten der AHV an die gewandelten gesellschaftlichen Entwicklungen und Familienstrukturen anzupassen, setzt die Mehrheit der Kommission auf harte Abbaumassnahmen: Sie verweigert unverheirateten Eltern weiterhin einen minimalen Schutz bei Verwitwung. Selbst laufende Renten sollen nicht geschützt werden, obwohl sich an ihrer Situation nichts verändert hat. Diese Streichung bzw. Kürzung laufender Renten ist für den SGB inakzeptabel. Sie bedeutet für die betroffenen Frauen grosse (Rechts-)Unsicherheiten und löst Existenzängste aus. Die Streichung laufender Renten widerspricht auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die RichterInnen hatten darin explizit festgehalten, dass die Schweiz das Urteil nicht zum Anlass nehmen darf, die Renten betroffener Frauen zu kürzen oder zu streichen.</p><p>Leidtragende der heutigen Beschlüsse sind einmal mehr hauptsächlich Frauen, welche die Hauptverantwortung für die Erziehung und Betreuung von Kindern und Angehörigen übernehmen. Diese Beschlüsse sind respektlos. Der SGB wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sie korrigiert werden. Denn auch in der heutigen Zeit brauchen jene hinterlassene Elternteile mit Kindern im Fall der Verwitwung einen besonderen sozialversicherungsrechtlichen Schutz. Der SGB bleibt überzeugt, dass die Hinterlassenenleistung sowohl geschlechts- als auch zivilstandsunabhängig ausgestaltet werden soll und es grosszügigere Massnahmen braucht für ältere, armutsgefährdete Hinterbliebene.</p><p>Der SGB setzt sich mit Nachdruck für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein – auch bei den Hinterlassenenrenten. Dabei bleibt unbestritten: die Ausgestaltung von Hinterlassenenleistungen ist gerade für die Frauen entscheidend. Der Anteil von Frauen bei den Verwitwungen liegt seit 50 Jahren konstant bei 70 Prozent. Eine Sparmassnahme kann und darf nicht als gleichstellungspolitischer Fortschritt verkauft werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10642</guid><pubDate>Wed, 21 May 2025 11:30:07 +0200</pubDate><title>Umsetzung der Pflegeinitiative: Botschaft des Bundesrats ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umsetzung-der-pflegeinitiative-botschaft-des-bundesrats-ungenuegend</link><description>Gemeinsame Medienmitteilung von SBK, VPOD, Unia, SCIV, Syna, SGB und Travail.Suisse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit der überdeutlichen Annahme der Pflegeinitiative sind schon fast dreieinhalb Jahre vergangen. Nun präsentiert der Bundesrat endlich seine Umsetzungsbotschaft. Die Verbände und Gewerkschaften des Gesundheitspersonals begrüssen zwar die damit angestrebten Ziele. Doch soll die konkrete Umsetzung komplett in den Händen des Bundesrats bleiben, der dafür keinen einzigen zusätzlichen Franken vorsieht! Fazit: Ungenügend.</p><p>Seit Jahren arbeitet das Pflegepersonal in den Heimen, in den Spitälern und in der Spitex am Anschlag. Das Personal ist chronisch überlastet und wird schlecht behandelt. Ruhezeiten werden andauernd gebrochen, Dienstpläne werden laufend verändert und die Löhne sind weiterhin zu tief. Viele Angestellte verlassen den Beruf deshalb weiterhin nach wenigen Jahren. Doch geschehen sollte genau das Gegenteil! Denn für die kommenden Jahre besteht bekanntlich ein zusätzlicher Bedarf an weiteren zehntausenden Pflegekräften. Deshalb das wuchtige Ja der Bevölkerung zur Pflegeinitiative, und deshalb die Dringlichkeit, diese Initiative möglichst schnell und möglichst umfassend umzusetzen.</p><p>Doch geschehen ist bis jetzt das Gegenteil: Die «1. Etappe» der Umsetzung ist ein Minipaket, das zudem – je nach Kanton – in guten Fällen nur harzig anläuft und in schlechten Fällen durch die Kantone selbst völlig ausgehöhlt wird. Umso wichtiger bleibt die «2. Etappe», nämlich die konkrete Verbesserung der Situation durch das neue «Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP)». Zu diesem Gesetz hat der Bundesrat nun endlich seine Botschaft präsentiert. Diese kommt leider nicht nur zu spät, sie ist auch unzureichend und in gewissen Punkten sogar kontraproduktiv.</p><p>Zwar begrüssen die Verbände und Gewerkschaften des Gesundheitspersonals selbstredend das Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den vorgesehenen konkreten Bereichen wie etwa die Reduktion der Höchst- und Normalarbeitszeit, den Ausgleich von Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die strikteren Vorgaben bezüglich der Dienstpläne. Für die Umsetzung dieser Ziele ist die Botschaft allerdings sehr problematisch. Denn erstens sollen die neuen Vorgaben fast in ihrer Gesamtheit auf dem Verordnungsweg, das heisst in Kompetenz des Bundesrates und nicht des Parlaments, in Kraft gesetzt werden (oder auch nicht). Und zweitens – noch gravierender – sind dafür keinerlei zusätzliche finanzielle Mittel vorgesehen. Selbstverständlich ist aber klar: Ohne mehr Mehl kein grösserer Kuchen. Für das bestehende Pflegepersonal wäre eine «kostenneutrale» Umsetzung des BGAP wohl sogar stark kontraproduktiv. Statt zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen käme es zu einer weiteren Verdichtung der Arbeit und zu noch mehr Stress.</p><p>Das neue BGAP könnte zudem auch deshalb sogar zu einer Verschlechterung der Personaldotation in den Betrieben und Organisationen der Kranken- und Langzeitpflege führen, weil der Bundesrat genau in diesem Bereich komplett auf jedwede Bestimmung verzichten will. Dies, obwohl die Einführung von minimalen Vorgaben für die personelle Ausstattung eine der zentralen Forderungen der Pflegeinitiative war.</p><p>Während der Bundesrat in den genannten Bereichen auf Verbesserungen verzichtet, plant er im Bereich der «Normenhierarchie» sogar bewusst eine Verschlechterung. Denn mit der nun verabschiedeten Version des BGAP wäre es künftig sogar möglich, mit Gesamtarbeitsverträgen von den verbesserten Vorgaben des neuen Bundesgesetzes gegen unten abzuweichen. Dieser Mechanismus ist für das Pflegepersonal ein Hohn: Es wäre es ein absurdes Vorgehen, im Rahmen eines neuen Gesetzes, einen Mechanismus dafür zu schaffen, die mit diesem Gesetz bewusst angestrebten Verbesserungen gleich wieder rückgängig machen zu können.</p><p>Es liegt nun am Parlament, die Zeichen der Zeit zu erkennen und verantwortungsbewusst an einer Verbesserung des BGAP zu arbeiten. Insbesondere muss der Boden für eine langfristige, zuverlässig ausgestaltete zusätzliche Finanzierung für den Erhalt der Pflegequalität gelegt werden. Ansonsten sind sämtliche Debatten für die Galerie und die Nichtachtung des Verfassungsartikels 117b (Pflegeinitiative) würde weiter andauern.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.jpg" length="98063" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10637</guid><pubDate>Thu, 15 May 2025 12:08:15 +0200</pubDate><title>Bundesrat erkennt deutliches Nein zum höheren Rentenalter an – prüft aber Angriff auf die AHV-Renten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv2030-bundesrat-erkennt-nein-zum-hoeheren-rentenalter-an-prueft-aber-angriff-auf-die-ahv-renten</link><description>AHV 2030</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV bleibt für die grosse Mehrheit der Bevölkerung die entscheidende Altersvorsorge. Dank der 13. AHV-Rente werden die Renten zum ersten Mal seit Jahrzehnten verbessert. Allerdings haben nach wie vor viele eine AHV-Rente unter 2'000 Franken pro Monat. Und im aktuellen Umfeld mit tiefen oder sogar drohenden Negativzinsen bleiben die PK-Renten unter Druck. Ein immer grösseres Problem sind zudem die AHV-Beitragslücken. Vielen fehlen aufgrund dieser Lücken heute lebenslänglich 200 Franken AHV-Rente pro Monat – und das, bis ans Lebensende.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage sind die vom Bundesrat beschlossenen Prüfaufträge für die nächste AHV-Reform ungenügend. Zwar verzichtet der Bundesrat darauf, für die nächste AHV-Reform eine generelle Rentenaltererhöhung zu prüfen. Damit anerkennt und respektiert er den klaren Willen der Stimmbevölkerung, die sich im letzten Jahr mit wuchtigen 75 Prozent gegen eine Erhöhung des Rentenalters ausgesprochen hat. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ist dieser Beschluss entscheidend. Umso enttäuschender ist die Tatsache, dass der Bundesrat trotzdem einseitig auf Massnahmen setzt, um längeres Arbeiten vorzubereiten. Antworten auf die konkreten Probleme der Arbeitnehmenden und RentnerInnen fehlen: der Bundesrat verzichtet auf Rentenerhöhungen für Personen mit tiefen Einkommen. Obwohl sich die Arbeitgeber und alle bürgerlichen Parteien noch vor einem Jahr dafür ausgesprochen hatten. Stattdessen prüft der Bundesrat sogar, den Teuerungsausgleich in der AHV aussetzen und damit die Kaufkraft der RentnerInnen mit tiefen AHV-Renten noch zusätzlich schwächen. Der SGB wird sich vehement gegen diesen Angriff auf die AHV einsetzen.</p><p>Der SGB ist überzeugt: Nur wenn der Fokus über die pure Finanzierungsfrage hinaus geöffnet wird, ist eine zukunftsweisende AHV-Revision erreichbar. Die Arbeitnehmenden brauchen Antworten auf zu tiefe AHV-Renten trotz lebenslangem Arbeiten. Sie brauchen Massnahmen, um AHV-Beitragslücken vorzubeugen und zu schliessen. Und sie brauchen eine solide finanzierte AHV, bei der DividendenbezügerInnen nicht entlastet werden während die RentnerInnen unter schwindenden Renteneinkommen leiden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10633</guid><pubDate>Wed, 14 May 2025 16:13:01 +0200</pubDate><title>Stabile, funktionierende Stromversorgung gefährdet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/stabile-funktionierende-stromversorgung-gefaehrdet</link><description>Entscheide des Bundesrates zu den Abkommen mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die gute und geregelte Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU ist angesichts der undemokratischen Grossmachtpolitik der Regierenden im Westen wie im Osten noch wichtiger. Der SGB befürwortet ein Abkommen mit der EU, wenn der Lohnschutz und der Service public gesichert sind. Die vom Bundesrat im März beschlossenen Massnahmen sichern den Lohnschutz ab. Beim Strom hingegen wird der Service public durch das Stromabkommen gefährdet. Der SGB lehnt dieses spezifische Abkommen daher ab. Die heute vom Bundesrat vorgestellte «Schutzklausel» ist im Grunde ein Irrweg. Bundesrat und Parlament könnten, wenn sie wollten, die Arbeitslosigkeit schon heute wirksam bekämpfen, mit Massnahmen, die dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) entsprechen. Der Umweg über das Schiedsgericht bringt nichts, sondern kostet nur wertvolle Zeit.</p><h4>Stabile, nicht gewinnorientierte Stromversorgung gefährdet</h4><p>Die wichtige Anbindung an das europäische Hochspannungsnetz ist bereits durch Verträge gewährleistet. Ein zusätzliches Abkommen ist für die Versorgung in der Schweiz und in den Nachbarländern nicht zwingend. Zumal beide Seiten eine enge Kooperation im Hochspannungsnetz brauchen. Mit dem Abkommen muss die Schweiz die Stromversorgung liberalisieren. Das ist eine Gefahr für die Preisstabilität, die Versorgungssicherheit und den ökologischen Umbau.</p><p>Heute werden die Schweizer Haushalte und KMU in der Grundversorgung mit Strom zu fairen und stabilen Preisen versorgt. Mittelfristig spüren sie zwar auch Strompreisschwankungen, aber sie dürfen per Gesetz nicht abgezockt werden. Vor allem muss &nbsp;der hier produzierte Strom zu Produktionskosten abgegeben werden und darf sich nicht an Marktpreisen orientieren, die sehr viel höher sein können. Dafür verantwortlich, dass das so funktioniert, sind die integrierten Energieversorger und Stadtwerke. Damit diese planen und optimieren können, müssen sie Verteilung, Produktion, Nachfrage und Angebot aus einem Guss zusammenbringen können.</p><p>Mit dem Stromabkommen würde die integrierte Grundversorgung über die Marktöffnung de facto abgeschafft. Anstelle der kostenbasierten Preise der öffentlichen, nicht gewinnorientierten Versorger würden Marktpreise eingeführt. Die grössten integrierten Versorger müssten gemäss EU-Recht aufgespalten werden. Die mit dem Stromgesetz ebenfalls verschärften Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien im Inland wären diskriminierend" und müssten aufgehoben werden. Was das Abkommen zudem für die zentrale Schweizer Wasserkraft und die anstehenden Neuvergaben der Konzessionen bedeutet, ist im Konkreten noch unklar; eine Analyse der Vertragstexte wird dies zeigen müssen.</p><h4>«Schutzklausel» bringt nichts, Arbeitslosigkeit können Bundesrat und Parlament schon heute bekämpfen</h4><p>Bundesrat und Parlament können Arbeitslosigkeit und andere soziale Probleme schon heute mit wirksamen, FZA-konformen Massnahmen bekämpfen, wenn sie wollen. Der in der Schutzklausel vorgesehene Umweg über das Schiedsgericht wird nichts bringen, aber wertvolle Zeit kosten. Der SGB begrüsst deshalb, dass der Bundesrat heute entschieden hat, vor der Anrufung der Schutzklausel innenpolitische, FZA-konforme Massnahmen (Konjunkturpakete, bessere Vermittlung und Ausbildung von Arbeitslosen usw.) zu prüfen.</p><p>Mit der Schutzklausel orientiert sich der Bund am früheren Kontingentssystem, das er im Jahr 2002 beerdigt hat, weil es nicht funktionierte und viele Probleme mit sich brachte. Es galt als bürokratisch, innovationshemmend und es förderte prekäre Arbeit. Die Einwanderung in die Schweiz folgt vor allem der Konjunktur. Wenn die Wirtschaft wächst und die Arbeitslosigkeit tief ist, rekrutieren die Arbeitgeber vermehrt Personal aus dem Ausland. In Rezessionen geht die Einwanderung zurück. Damit die Schweiz die Schutzklausel anrufen kann, muss das Land ernsthafte wirtschaftliche oder soziale Probleme haben. Das sind Phasen, in denen die Einwanderung &nbsp;ohnehin konjunkturbedingt zurückgeht.</p><p>Die früheren Erfahrungen mit Kontingenten haben gezeigt, dass die Firmen diesen ausweichen. Wenn die Daueraufenthalte begrenzt sind, stellen sie eher Kurzaufenthalter:innen oder Grenzgänger:innen ein. Oder sie weichen auf Temporärbüros aus, die ausländische Arbeitskräfte für 90 Tage an die Firmen ausleihen. Diese 90-Tage-Aufenthalte brauchen keine Bewilligung, sondern nur eine Meldung. Ob sie überhaupt beschränkt werden können, ist fraglich.</p><p>Bis die Schutzklausel greift, vergeht viel Zeit. Zuerst müsste der Bundesrat dem gemischten Ausschuss einen Antrag stellen. Dieser hat 60 Tage Zeit, dem Antrag zuzustimmen. Man kann davon ausgehen, dass dies meistens nicht der Fall sein wird, weil die EU kein Interesse daran hat. Dann geht der Antrag vor Schiedsgericht, das wieder ein halbes Jahr Zeit hat. Die Hürden vor Schiedsgericht sind relativ hoch. Die Schweiz müsste beweisen, dass sie schwerwiegende Probleme hat. Sollte das Schiedsgericht zustimmen, kann die Schweiz an die Umsetzung gehen. Je nachdem braucht es dazu noch einen referendumsfähigen Bundesbeschluss.</p><p>Das alles ginge viel einfacher: Wenn die Schweiz in einer Rezession eine hohe Arbeitslosigkeit hat, geht die Einwanderung sowieso zurück und ist kein Thema. Dann braucht es Konjunkturprogramme zur Stimulierung des Konsums oder des Baus, damit das Land möglichst schnell aus der Rezession herauskommt. Auch in einer Hochkonjunktur ist es besser, die Wirtschaft direkt abzukühlen. So könnten beispielsweise öffentliche Aufträge aufgeschoben werden, oder die Nationalbank könnte die Zinsen erhöhen. Die Schutzklausel wird hingegen kein Problem lösen, sondern Probleme allenfalls noch verstärken. Nämlich dann, wenn die Schutzklausel ein rasches konjunkturpolitisches Handeln verhindert.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/umwelt-energie/Stromleitung_Hochspannung_SchweizerLandschaft_ist-makasana.jpg" length="386126" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10631</guid><pubDate>Wed, 14 May 2025 15:24:16 +0200</pubDate><title>Gemeinsam für Gleichstellung – kein Schritt zurück</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gemeinsam-fuer-gleichstellung-kein-schritt-zurueck-feministischer-streik-2025</link><description>Aufruf der Gewerkschaften zum 14. Juni 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gleichstellung ist noch lange nicht erreicht: Frauen verdienen im Schnitt pro Monat 1’364 Franken weniger als Männer. Die betriebsinternen Lohnanalysen sind gescheitert, in Berufen und Branchen mit überwiegendem Frauenanteil werden die Arbeitnehmenden weiterhin schlechter bezahlt und jede zweite Frau erlebt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Am <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" rel="noreferrer">14. Juni 2025</a> finden deshalb in der ganzen Schweiz Demonstrationen und Aktionen für mehr Gleichstellung statt. Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat heute beschlossen, zur Teilnahme an den Kundgebungen vom 14. Juni 2025 aufzurufen. Der SGB fordert von Arbeitgebern und Politik Massnahmen, damit eine echte Gleichstellung endlich verwirklicht wird.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Keine Rückschritte – Gleichstellung jetzt!</strong></h3><p>Die Zahlen sind alarmierend: Über die Hälfte der Schweizer Unternehmen führt gesetzlich vorgeschriebene Lohngleichheitsanalysen mangelhaft oder gar nicht durch. Das Konzept bleibt weitgehend wirkungslos und ist gescheitert. Der SGB fordert deshalb einen Kurswechsel und verbindliche Kontrollen, Bussen und gesetzliche Verpflichtungen zur Beseitigung festgestellter Lohnungleichheiten.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Löhne rauf</strong></h3><p>Branchen und Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind oftmals von tiefen Löhnen betroffen. Über die Hälfte der berufstätigen Frauen verdient weniger als 4’200 Franken monatlich. Ein Viertel gar unter 2’500 Franken. Auch mit abgeschlossener Berufslehre bleibt der Lohn vieler Frauen unter 5’000 Franken. Der SGB verlangt deshalb Löhne von mindestens 4’500 Franken – und 5’000 Franken mit Lehre – und eine strukturelle Aufwertung in klassischen Frauenberufen.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Gegen internationale Rückschritte</strong></h3><p>Politische Entwicklungen wie die Executive Orders der Trump-Regierung gefährden Gleichstellungsprogramme in international tätigen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Firmen wie Roche, Novartis und UBS haben bereits auf Druck hin ihre Diversitätsziele gestrichen. Der SGB fordert ein entschiedenes politisches Gegenhalten gegen diese Rückschritte.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Kita-Ausbau als Grundpfeiler der Gleichstellung</strong></h3><p>Mit der anstehenden Kita-Initiative steht ein entscheidender Schritt bevor: Der SGB unterstützt die Initiative, weil sie mit dem Rechtsanspruch auf bezahlbare, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung eine zentrale Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft und zudem bessere Arbeitsbedingungen im Betreuungssektor fordert.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz</strong></h3><p>Gemäss einer Studie des SECO und des EBG haben über die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen sexuelle Belästigung erlebt. Der SGB fordert eine verbindliche Nulltoleranzpolitik und konsequenten Schutz aller Erwerbstätigen vor sexualisierter Gewalt.</p><p>Der SGB ruft zur Teilnahme an den Aktionen vom 14. Juni 2025 auf. Der vollständige Aufruf «Kein zurück – gemeinsam für mehr Gleichstellung» findet sich auf der Seite <a href="https://www.14juni.ch/aufruf" target="_blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch/aufruf</a>. Die schweizweiten Aktionen und Kundgebungen werden auf der Seite <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" rel="noreferrer">14juni.ch</a> erfasst laufend ergänzt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/7/csm_FRESHFOCUS_1293979_593761c8eb.jpg" length="140867" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10629</guid><pubDate>Tue, 13 May 2025 15:01:44 +0200</pubDate><title>Finanzielle Stabilität der Pensionskassen – aber die Interessen der Versicherten sind nicht gesichert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzielle-stabilitaet-der-pensionskassen-aber-die-interessen-der-versicherten-sind-nicht-gesichert</link><description>Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) </description><content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Der jährliche Bericht zur finanziellen Lage der Pensionskassen könnte deutlicher nicht sein: Die Pensionskassen sind solide finanziert, die Reserven prall gefüllt. Die jahrelang von der Oberaufsicht zum Hauptproblem deklarierte Umverteilung von Geldern der Aktiven zu den RentnerInnen hat sich relativiert und wird im Bericht nur noch am Rande erwähnt. Doch das Interesse der Arbeitnehmenden an effizienten Pensionskassen und möglichst hohen Renten bleibt kaum gesichert.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Auch die Oberaufsicht weist darauf hin, dass ein Teil der Branche die Vorsorgeeinrichtungen missbraucht, um ihre Gewinne und Eigeninteressen zu maximieren. Die OAK zeigt im Fokusthema auf, dass sich die Arbeitgeber in Sammelstiftungen weiter aus der Finanzierung zurückziehen. Auch das Sanierungsrisiko übernehmen die Arbeitnehmenden zunehmend allein. Das ist inakzeptabel – umso mehr, als die Versicherten im letzten Jahrzehnt bereits die Kosten der tiefen Zinsen übernommen haben.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich dafür einsetzen, dass die Arbeitgeber ihren Anteil finanzieren. Die Aufsicht über die Pensionskassen soll nicht nur die finanzielle Stabilität beurteilen. Sie muss auch prüfen, dass die Pensionskassen effizient funktionieren, keine Gewinnabflüsse zulassen und die Interessen der Versicherten im Fokus haben. Die angekündigten Arbeiten zur Aufsicht über die Pensionskassen sind dafür entscheidend. Gewinnorientierte Versicherer dürfen sich nicht immer mehr bereichern, während die Versicherten das Risiko zunehmend alleine tragen.</span></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10621</guid><pubDate>Tue, 06 May 2025 14:36:29 +0200</pubDate><title>Ein erster Schritt, aber noch viele Lücken </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-erster-schritt-aber-noch-viele-luecken</link><description>Bundes-Finanzhilfen zur familienergänzenden Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Entscheid des Nationalrats, die Bundesbeiträge an institutionelle Kinderbetreuungsangebote beizubehalten und eine Elternzulage einzuführen. Die vorgesehenen Beträge sind jedoch bei weitem nicht ausreichend, und die Frage der Arbeitsbedingungen in den Betreuungseinrichtungen wurde ignoriert. Die Vorlage muss noch verbessert werden, wenn sie zu deutlichen Fortschritten in den Bereichen Entwicklung, Kostenverteilung und Qualität führen soll.<br>Der Nationalrat ist heute der Empfehlung seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) gefolgt und hat sich für Finanzhilfen des Bundes an die Kantone zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung ausgesprochen, dies auf der Grundlage von Programmvereinbarungen.</p><p>Im Rahmen der Beratungen zum Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative hat der Nationalrat einen Verpflichtungskredit des Bundes von 200 Millionen Franken für eine Dauer von vier Jahren bewilligt. Der SGB begrüsst den Entscheid, einen Verpflichtungskredit des Bundes beizubehalten, entgegen des Nichteintretens des Ständerats im Dezember 2024. Im Rahmen der Vernehmlassung im vergangenen Jahr hatte sich der SGB jedoch für einen Kredit von 750 Millionen Franken für die ersten vier Jahre ausgesprochen, also fast viermal so viel.</p><p>Die Investitionen der Schweiz in die Betreuung und Bildung von Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren machen nur 0,3 Prozent des BIP pro Jahr aus, während die durchschnittlichen Ausgaben der anderen OECD-Länder doppelt so hoch sind. Ein Bundeskredit von 200 Millionen Franken für vier Jahre ist zu gering, um das Angebot und die Qualität der familien- und schulergänzenden Betreuung deutlich zu verbessern.</p><p>Der SGB bedauert auch, dass diese Programmvereinbarungen keine Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in familienergänzenden Betreuungseinrichtungen vorsehen, obwohl schlechte Arbeitsbedingungen für eine ungewöhnlich hohe Fluktuation des Personals in diesen Einrichtungen und für häufigen Berufsabbruch verantwortlich sind.</p><p>Darüber hinaus bedauert die SGB, dass der Nationalrat keine Einigung erzielen konnte, was die Erhöhung der Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern betrifft, die ihre Kinder in familienergänzenden Betreuungsstrukturen unterbringen. Der vorgesehene Betrag von 100 Franken pro Monat und Betreuungstag liegt weit unter den durchschnittlichen Kosten für einen Betreuungsplatz, die zwischen 42 und 128 Franken pro Tag liegen. Bedauerlich ist auch, dass diese Zulage nicht über das 8. Lebensjahr hinaus gezahlt werden kann.<br>Der SGB engagiert sich seit langem für eine öffentliche Finanzierung familienergänzender Kinderbetreuungsangebote, die ermöglicht, ausreichend bezahlbare Betreuungsplätze zu schaffen. Der Mangel an Betreuungsplätzen und deren zu hohe Kosten für Familien zwingen noch immer viel zu viele Frauen dazu, gegen ihren Willen ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren oder sogar ganz aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, um sich um ihre kleinen Kinder zu kümmern. Wir fordern den Ständerat auf, sich in der Sommersession für Massnahmen auszusprechen, die durch eine höhere Bundesfinanzierung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlich verbessern.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10617</guid><pubDate>Thu, 01 May 2025 12:30:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2025: Demonstrationen, Kundgebungen und Feiern in der ganzen Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2025-demonstrationen-kundgebungen-und-feiern-in-der-ganzen-schweiz</link><description>Internationaler Tag der Arbeiterinnen und Arbeiter</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span class="no-hyphenation">In über 50 Städten und Gemeinden der Schweiz gehen heute – am Tag der Arbeit – zehntausende Menschen auf die Strasse. Unter dem diesjährigen Motto «Solidarität statt Hetze – gemeinsam sind wir stark» setzen Arbeitnehmende ein starkes Zeichen gegen den wachsenden Einfluss rechtsextremer und neoliberaler Kräfte, die weltweit – und auch in der Schweiz – die sozialen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte angreifen.</span></p><p>Eine Gegenrevolution des Grosskapitals bedroht Gleichstellung, Arbeitsrechte und den Sozialstaat. Mit gezielter Hetze gegen Migrant:innen und Minderheiten wird von der wachsenden sozialen Ungleichheit abgelenkt. Die Besitzenden verweigern der arbeitenden Bevölkerung zunehmend ihren Anteil am wirtschaftlichen Erfolg – obwohl die Wirtschaft boomt. Die Folge: sinkende Kaufkraft und steigende Mieten für die Mehrheit, während die Reichen immer reicher werden.</p><p>Auch in der Schweiz wächst der Einfluss nationalistischer und ausgrenzender Kräfte. Migrant:innen werden zu Sündenböcken gemacht, während Arbeitgeber unter dem Vorwand des Fachkräftemangels längere Arbeitszeiten, ein höheres Rentenalter und den Abbau von Arbeitsrechten fordern. Der gefährliche Schulterschluss von SVP und neoliberaler Elite droht, die politische Agenda zu dominieren – etwa mit der SVP-Initiative gegen eine «10-Millionen-Schweiz», die direkt die Personenfreizügigkeit und den Lohnschutz angreift.</p><p>Der Widerstand gegen diese Hetze war heute in der ganzen Schweiz sichtbar. Die grösste Kundgebung fand mit rund 14’000 Teilnehmer:innen in Zürich statt. In der Hauptrede betonte SGB-Vizepräsidentin&nbsp;<strong>Vania Alleva:</strong><i>«Der 1. Mai ist seit jeher Ausdruck einer vielfältigen und offenen Schweiz. Solidarität statt Hetze! So kämpfen wir auch in der Gewerkschaft gemeinsam für unsere Rechte – unabhängig von unserer Herkunft.»</i></p><p>SGB-Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard,</strong> Hauptredner an der 1.-Mai-Kundgebung im Vallée de Joux und später in Sankt Gallen, stellt fest: <i>«Die extreme Rechte wächst, weil die wirtschaftlichen Eliten sie wachsen lassen wollen. Sie gibt keine Antwort auf die Probleme dieser ungerechten Welt, in der sich Milliardäre hemmungslos auf Kosten des Volkes bereichern. Im Gegenteil: Sie will dieses ungerechte und gefährliche System verlängern.»</i></p><p><strong>Daniel Lampart,</strong> Leiter des SGB-Sekretariats, unterstrich in Münchenbuchsee die Aktualität gewerkschaftlicher Arbeit für eine friedliche und soziale Welt. Die enge Zusammenarbeit mit den sozialen Kräften Europas sei zentral – insbesondere nach der Sicherung des Lohnschutzes. Zur SVP-Initiative sagte er: <i>«Ein Ja zur radikalen 10-Millionen-Initiative bedeutet das Ende der Bilateralen. Und es droht eine Migrationspolitik wie früher, in der Menschen ausgegrenzt oder gar in den Tod geschickt wurden, mit schlechten Arbeitsbedingungen, Schwarzarbeit und teilweise unmenschlichen Zuständen. Dorthin wollen wir nicht zurück.»</i></p><p>Die Arbeitnehmenden haben heute ein kraftvolles Zeichen gesetzt, gegen Ausgrenzung und Hetze, für Solidarität. Es braucht soziale Lösungen für die konkreten Probleme der Bevölkerung, statt Ablenkung und Diskriminierung.</p><p>Viele Kundgebungen laufen weiter oder beginnen im Laufe des Abends. Eine Übersicht findet sich auf <a href="https://erster-mai.ch" target="_blank" rel="noreferrer noopener">erster-mai.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_250501_Zuerich-Demostart_0aa59a9df0.jpg" length="375142" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10607</guid><pubDate>Fri, 25 Apr 2025 09:30:00 +0200</pubDate><title>Mit Transparenz für höhere Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnrechner-transparenz-fuer-hoehere-loehne</link><description>Neuer Lohnrechner gestartet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lanciert seinen neuen Lohnrechner – eine komplett überarbeitete Online-Plattform zur Berechnung üblicher Löhne in 100 Branchen und 15 regionalen Arbeitsmärkten. Neu integriert: Mindestlöhne aus Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sowie verbesserte Lohnempfehlungen dank modernster Datenanalyse.</p><p>Mit dem Lohnrechner (<a href="https://lohnrechner.ch?mtm_campaign=sgbhpde" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><u>www.lohnrechner.ch</u></a>) können Arbeitnehmende anonym und kostenlos prüfen, welchen Lohn sie basierend auf ihrem Profil (z. B. Beruf, Branche, Ausbildung, Alter, Arbeitsort) erwarten dürfen. Der Rechner zeigt nicht nur den mittleren Lohn (Median) für das eingegebene Profil an, sondern auch die Bandbreite der üblichen Löhne– vom 1. bis zum 3. Quartil. (Im Vergleich zum Median verdient die Hälfte der Arbeitnehmenden mehr, die andere weniger. Im Vergleich zum 1. Quartil verdient ein Viertel weniger, im Vergleich zum 3. Quartil verdienen ein Viertel mehr.) Damit erkennen Nutzer:innen, ob sie einen fairen Lohn erhalten oder unterbezahlt sind.</p><p>Der Lohnrechner basiert auf repräsentativen Daten der Lohnstrukturerhebung 2022 des Bundesamts für Statistik, welche 2.3 Millionen Löhne aus 35’000 Unternehmen umfasst. Wir berücksichtigen zudem die jüngste Lohnentwicklung, um stets aktuelle Empfehlungen machen zu können. Und wir informieren über Gesamtarbeitsverträge (GAV): Sie legen in vielen Branchen fest, was Arbeitnehmende mindestens verdienen müssen. Der Lohnrechner schafft so nicht nur Transparenz, was in individuellen Lohnverhandlungen hilft. Er zeigt auch, worauf Arbeitnehmende dank kollektiven GAV-Verhandlungen Anrecht haben.</p><p>Der Lohnrechner hebt sich von kommerziellen Angeboten ab. Diese machen oft nur allgemeine statt detaillierter Empfehlungen: Z. B. erfährt man nur, was eine Verkäuferin im Durchschnitt verdient, nicht aber was eine Verkäuferin mit Lehre im Alter von 30 in einem St. Galler Supermarkt üblicherweise verdient. Kommerzielle Anbieter verwenden teilweise auch keine repräsentativen Daten und informieren auch nicht über GAV-Löhne. So können die Informationen unpräzise und lückenhaft sein. Kommerzielle Angebote sind zudem oft nicht unabhängig. Viele von ihnen werden von Arbeitgebern durch Stelleninserate bezahlt.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Das neue SGB-Online-Tool setzt einen neuen technischen Standard für Lohntransparenz.</strong></h3><p>Der SGB hat den Lohnrechner von Grund auf neu aufgebaut:</p><ul><li><strong>Neue Datenbasis:</strong> Löhne aus der aktuellen Lohnstrukturerhebung 2022 des Bundesamts für Statistik (BFS) mit 2.3 Millionen Löhnen aus über 35’000 Unternehmen.</li><li><strong>Bessere Prognosen:</strong> Dank einem Machine-Learning-Verfahren (Quantile Random Forests) sind die Lohnangaben präziser denn je.</li><li><strong>Mehr Informationen:</strong> Neu zeigt der Rechner auch, ob ein 13. Monatslohn üblich ist und wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit in Vollzeit in der jeweiligen Branche ist.</li><li><strong>Bessere Usability:</strong> Die Website wurde vollständig überarbeitet – einfacher, schneller, übersichtlicher.</li></ul><h3 class="heading--h5"><strong>Wichtiger Beitrag gegen Lohndiskriminierung</strong></h3><p>Lohntransparenz ist ein zentraler Hebel im Kampf gegen Lohndiskriminierung. Frauen verdienen in der Schweiz noch immer rund 16 Prozent weniger als Männer – einen grossen Teil davon ohne objektive Erklärung. Der Lohnrechner ermöglicht den Vergleich mit den üblichen Löhnen und hilft insbesondere Frauen, eine mögliche Unterbezahlung zu erkennen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Wissensvorsprung für Arbeitnehmende</strong></h3><p>Während Arbeitgeber meist gut über Löhne informiert sind, fehlt Arbeitnehmenden oft das Wissen über marktübliche Löhne. Das nützen Arbeitgeber aus – sie zahlen häufig nur das Minimum. Der Lohnrechner gibt Arbeitnehmenden das nötige Wissen zurück: für faire Löhne und starke Verhandlungen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/SGB_Lohnrechner_SoMe_DE_1200x900.jpg" length="176145" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10602</guid><pubDate>Tue, 22 Apr 2025 11:49:31 +0200</pubDate><title>Endlich wieder eine Reallohnerhöhung. Lohnrückstand ist aber nach wie vor gross</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-wieder-eine-reallohnerhoehung-lohnrueckstand-ist-aber-nach-wie-vor-gross</link><description>SGB reagiert auf den neuen Lohnindex des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach drei Jahren mit sinkenden Reallöhnen ging es 2024 endlich wieder aufwärts. Die Arbeitnehmenden hatten nach Abzug der Teuerung wieder mehr Lohn. Das zeigt der Lohnindex des BFS, der 2024 real um 0.7 Prozent gestiegen ist. Erfreulich ist weiter, dass es bei den Frauenlöhnen stärker aufwärts ging. Der Lohnrückstand der Frauen verringert sich dadurch.</p><p>In den Lohnverhandlungen 2024 haben die Gewerkschaften in zahlreichen Branchen wie dem Detailhandel (Coop) oder dem Gastgewerbe mehr Lohn herausgeholt. Das schlägt sich in den Statistiken positiv nieder. Die Löhne in den Gesamtarbeitsverträgen stiegen mit 2.1 Prozent denn auch stärker als der Lohnindex. Im Bau haben die Arbeitgeber die Verhandlungen hingegen abgebrochen. Für die Bauarbeiter ist die Lohnentwicklung desolat. Die Löhne im Bau stagnieren seit 10 Jahren.</p><p>Trotz dieses Lohnplus im vergangen Jahr ist die Lohnentwicklung der letzten Jahre ungenügend. Die Reallöhne müssten eigentlich im Einklang mit der Arbeitsproduktivität steigen. Diese erhöht sich in der Schweiz um rund 1 Prozent pro Jahr. Heute sind die Reallöhne aber nur minimal höher als 2015. Eine so schlechte Lohnbilanz gab es in der Geschichte des Lohnindexes seit dem 2. Weltkrieg noch nie. Zumal die Arbeitgeber sich über Arbeitskräftemangel beklagen.</p><p>Besonders schlecht schneiden – neben dem Gastgewerbe – die Service-Public-Branchen Post und Verkehr ab. Hier haben grosse Arbeitgeber in verschiedenen Berufen eine monopolähnliche Stellung auf dem Arbeitsmarkt, die sie zunehmend gegen die Arbeitnehmenden ausnützen. Für den SGB ist klar. Wenn die Arbeitgeber ihre harte Gangart in den Verhandlungen nicht überdenken, werden die Gewerkschaften ihre Verhandlungsweise anpassen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Meeting-Sitzung_Manu_Reyes_photocase.jpg" length="571383" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10600</guid><pubDate>Fri, 18 Apr 2025 12:32:52 +0200</pubDate><title>Eine grosse Gewerkschafterin und Kämpferin für Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/eine-grosse-gewerkschafterin-und-kaempferin-fuer-gleichstellung</link><description>Zum Tod von Christiane Brunner</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) trauert um Christiane Brunner. Die ehemalige Nationalrätin, SP-Präsidentin und Gewerkschaftsführerin ist im Alter von 78 Jahren verstorben. Brunner war eine herausragende Persönlichkeit des Schweizer Sozial- und Gewerkschaftslebens – und eine Pionierin.</p><p>Christiane Brunner präsidierte von 1982 bis 1989 den VPOD, von 1992 bis 2000 war sie die erste Frau an der Spitze der Metallgewerkschaft SMUV, einer Vorgängerorganisation der heutigen Unia. Von 1994 bis 1998 führte sie den SGB gemeinsam mit Vasco Pedrina als erste Frau an der Spitze des Dachverbands. In ihrer langen politischen und gewerkschaftlichen Karriere war sie an vorderster Front an allen grossen sozialpolitischen Kämpfen beteiligt – für Gleichstellung, bessere Arbeitsbedingungen, kürzere Arbeitszeiten und eine soziale Schweiz.</p><p>Sie war Gründungsmitglied der Frauenbefreiungsbewegung, war massgeblich an der Einführung der Mutterschaftsversicherung, des Gleichstellungsartikels in der Verfassung und des Gleichstellungsgesetzes beteiligt. Auf ihre Initiative – inspiriert von der Uhrmacherin Liliane Valceschini – geht auch die Frauenstreikidee zurück. Sie war eine treibende Kraft hinter der späteren Fusion von SMVU und GBI zur heutigen Unia.</p><p>Christiane Brunner war aber nicht nur Vordenkerin, sondern auch Praktikerin. In den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit im National- und Ständerat, Wirtschaft und Abgaben im Nationalrat sowie der Rechts- und aussenpolitischen Kommission im Ständerat setzte sie sich mit grossem juristischem Sachverstand für soziale Gerechtigkeit ein. Ihre Stimme war mutig, beharrlich und unüberhörbar.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard würdigt Christiane Brunner mit folgenden Worten: «Ich habe Christiane Brunner zutiefst respektiert und bewundert – für ihren Mut, ihre Klarheit und ihre Vision kämpferischer, aber stets ergebnisorientierter Gewerkschaften. Sie hat mir vor 25 Jahren den Weg in den SMUV und in die Gewerkschaftsbewegung eröffnet. Die Nachricht von ihrem Tod macht mich sehr traurig. Meine tiefe Anteilnahme gilt ihrer Familie und ihren Angehörigen.»</p><p>Der SGB spricht der Familie und den Nahestehenden von Christiane Brunner seine aufrichtige Anteilnahme aus. Mit ihr verliert die Schweiz eine prägende Kämpferin für soziale Rechte und Gleichstellung – und der Gewerkschaftsbund eine grosse Persönlichkeit seiner Geschichte.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Web_Christiane-Brunner_Foto-Franziska-Scheidegger_zugeschnitten.jpg" length="253174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10582</guid><pubDate>Fri, 04 Apr 2025 17:43:17 +0200</pubDate><title>Der erste Schritt für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente ist gelungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-erste-schritt-fuer-eine-solide-finanzierung-der-13-ahv-rente-ist-gelungen</link><description>Ständeratskommission übernimmt Verantwortung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die klaren Entscheide der ständerätlichen Sozialkommission für eine solide Finanzierung der 13. AHV-Rente. Die Stimmbevölkerung hat sich vor einem Jahr deutlich für eine starke AHV ausgesprochen. Dazu braucht es eine solide und möglichst solidarische und kaufkraftschonende Finanzierung der 13. AHV-Rente. Mit den heutigen Beschlüssen ist dies sichergestellt.</p><p>Der unfaire Vorschlag des Bundesrats wurde korrigiert: der Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV hat die Kommission eine deutliche Absage erteilt. Das ist wichtig. Denn über den Bundesbeitrag beteiligen sich auch die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV. Und statt einer ungenügenden und einseitigen Erhörung der Mehrwertsteuer spricht sich die Kommission für eine solide, solidarische und kaufkraftschonende Mischfinanzierung in mehreren Etappen aus. Die teilweise Finanzierung über Lohnbeiträge ist gerechtfertigt, weil sie für sozialen Ausgleich sorgt. Die höheren Lohnbeiträge werden für die Bevölkerung kaum spürbar sein.</p><p>Die Ständeratskommission übernimmt darüber hinaus Verantwortung, den mittelfristigen Finanzbedarf der AHV sicherzustellen. Das ist zu begrüssen. Eine Salamitaktik, um die AHV Schritt für Schritt auszubluten <span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">–</span> und damit die von der Stimmbevölkerung in aller Deutlichkeit abgelehnte Rentenaltererhöhung anzupeilen <span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">–</span>, ist der AHV nicht würdig. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der heutige Beschluss auch im Ständeratsplenum Bestand hält.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10579</guid><pubDate>Thu, 03 Apr 2025 10:13:33 +0200</pubDate><title>Keine Panik: Schweizer Firmen können Zölle überwälzen – SNB soll Franken abwerten lassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-panik-schweizer-firmen-koennen-zoelle-ueberwaelzen-snb-soll-franken-abwerten-lassen</link><description>Zölle der USA auf Schweizer Produkte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ankündigung, Zölle auf europäische und damit auch auf Schweizer Produkte zu erheben, treibt die Regierung Trump ihre Eskalationspolitik weiter voran. Für die Schweizer Exportwirtschaft sind solche Zölle zwar störend – eine Dramatisierung der Lage ist jedoch fehl am Platz. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert von der Schweiz eine kluge und aktive Aussenhandelsstrategie, die die Interessen der Schweizer Bevölkerung und der Arbeitnehmenden schützt. Die Schweizerische Nationalbank SNB muss den Franken abwerten lassen.</p><h3 class="heading--h5">Schweizer Firmen gut positioniert</h3><p>Über die Hälfte der Schweizer Exporte in die USA stammen aus der Pharmabranche, diese sind von den Zöllen ausgenommen. Schweizer Unternehmen verfügen auch in anderen Bereichen über eine starke Marktstellung. Studien zeigen, dass Zölle in ähnlichen Fällen – <a href="/themen/detail/us-zoelle-gegen-die-schweiz-zahlen-werden-die-us-amerikanerinnen-wie-die-studien-zu-den-china-zoellen-2018-zeigen" target="_blank" title="Beitrag von Daniel Lampart zu diesem Thema">etwa im US-Handelskonflikt mit China ab 2018</a> – mehrheitlich von den Konsument:innen in den USA getragen wurden. Auch Schweizer Firmen werden die zusätzlichen Kosten grösstenteils überwälzen können.</p><h3 class="heading--h5">Währungsentwicklung als wichtiger Ausgleich</h3><p>Bei der Einführung von US-Zöllen müsste sich der Franken theoretisch gegenüber dem Dollar abschwächen, um die Zollbelastung auszugleichen – so wie es auch im Fall China 2018 beobachtet wurde. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) muss dies mit einer gezielten Geldpolitik unterstützen. Eine Abwertung des Frankens wird die wirtschaftlichen Folgen für die Schweiz dämpfen. Eine Teuerungsgefahr besteht derzeit nicht.</p><h3 class="heading--h5">Kein Zollkrieg, sondern Kooperation</h3><p>Die Schweiz darf nicht in eine Spirale von Gegenzöllen geraten. Wenn jedoch Gegenmassnahmen unumgänglich sind, müssen allfällige Zolleinnahmen an die Bevölkerung und die betroffenen Unternehmen zurückverteilt werden, um die Kaufkraft zu sichern.</p><h3 class="heading--h5">Internationale Zusammenarbeit stärken</h3><p>Der SGB fordert den Bundesrat auf, sich gemeinsam mit der EU, Kanada und anderen demokratischen und sozialen Staaten für eine faire, kooperative und zollfreie Handelspolitik einzusetzen. Anstelle von Zollkonflikten braucht es Allianzen, die auf Zusammenarbeit statt Konfrontation setzen.</p><h3 class="heading--h5">Verhandlungen ja – aber mit klaren Grenzen</h3><p>Die Schweiz soll sich in den nun wahrscheinlichen Verhandlungen mit den USA klar positionieren, ihre Interessen offensiv vertreten – aber bei Zugeständnissen zurückhaltend sein. Ziel muss eine Handelspolitik sein, die nachhaltiges Wachstum und faire Arbeitsbedingungen sichert – im Inland wie international.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Luftfracht-Export_iSt-pierivb_d1b9802b0b.jpg" length="100356" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10573</guid><pubDate>Tue, 01 Apr 2025 16:50:24 +0200</pubDate><title>Lohnsenkung per Gesetz muss gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnsenkung-per-gesetz-muss-gestoppt-werden</link><description>Wirtschaftskommission des Nationalrates greift Mindestlöhne an</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Arbeitnehmende kommen kaum über die Runden, obwohl sie Vollzeit arbeiten. Deshalb hat das Stimmvolk in einigen Kantonen gesetzliche Mindestlöhne eingeführt. Denn ein Lohn muss zum Leben reichen. Nun will die Wirtschaftskommission des Nationalrats eine Gesetzesrevision durchsetzen, die kantonale Mindestlöhne aushebelt. Das führt unmittelbar zu Lohnsenkungen für tausende Arbeitnehmende. Und auch kommende Volksentscheide in weiteren Kantonen werden im Voraus ausgehöhlt. Diesen Angriff auf Arbeitnehmende in Tieflohnbranchen muss der Nationalrat stoppen.&nbsp;</p><h4>Lohnkürzungen in Tieflohnbranchen drohen</h4><p>Sollte das Parlament der Kommission folgen, drohen tausenden Arbeitnehmenden in mehreren Tieflohnbranchen wie der Gastronomie oder dem Coiffeur-Gewerbe erhebliche Einkommenseinbussen. Die Folge wären eine Zunahme der Anzahl Working poor und höhere Ausgaben bei der Sozialhilfe in den Kantonen. Denn die Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen GAV können insbesondere in besonders teuren Kantonen wie Genf kein Leben ohne Ergänzungsleistungen garantieren.</p><h4>Angriff auf Föderalismus und direkte Demokratie&nbsp;</h4><p>Der Gesetzesentwurf sieht vor, allgemeinverbindliche GAV über kantonales Recht zu stellen und damit in die kantonale Zuständigkeit für Sozialpolitik, insbesondere die Festlegung von Mindestlöhnen, einzugreifen. Ein allgemeinverbindlicher GAV hätte Vorrang vor kantonalen GAV, kantonalen Gesetzen und sogar Kantonsverfassungen. Dies wäre ein Eingriff in das föderalistische System und die Autonomie der Kantone. Dadurch würden vergangene Volksentscheide in den Kantonen aufgehoben, wo Mindestlöhne von der Bevölkerung als sozialpolitische Massnahme beschlossen wurden. Aber auch kommende Abstimmungen würden inhaltlich ausgehöhlt, denn in vielen Kantonen stehen Abstimmungen über Mindestlöhne an.&nbsp;</p><h4>Nationalrat muss korrigieren&nbsp;</h4><p>Kantonale Mindestlöhne, die in Volksabstimmungen von der Bevölkerung als sozialpolitische Massnahme beschlossen wurden, würden mit der gesetzlichen Änderung in verfassungswidriger Weise aufgehoben. Das Plenum des Nationalrats muss jetzt diese gefährliche Übung abbrechen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10536</guid><pubDate>Fri, 21 Mar 2025 15:27:22 +0100</pubDate><title>Lohnschutzpaket sichert die Löhne in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutzpaket-sichert-die-loehne-in-der-schweiz</link><description>Bundesrat zu den innenpolitischen Lohnschutz-Gesprächen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich in den letzten Wochen in den innenpolitischen Verhandlungen zum Lohnschutz dafür eingesetzt, dass die Verschlechterungen durch das EU-Abkommen korrigiert werden. Der Bundesrat hat heute das Verhandlungsresultat der Sozialpartner übernommen. Das innenpolitische Lohnschutzpaket gleicht die drohenden Rückschritte beim Lohnschutz aus. Der SGB begrüsst daher die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Sozialpartner-Kompromiss. Die abschliessende Beurteilung der Gewerkschaften er-folgt nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen.</p><p>Das EU-Abkommen schwächt nicht nur den Lohnschutz, sondern erleichtert auch den Marktzugang für zwielichtige und halbkriminelle Firmen, indem beispielsweise die Kaution abgeschafft wird. Die Schweiz ist als Zielland mitten in Europa extrem attraktiv. Ohne Lohnschutz können Firmen Schweizer Preise verlangen und ausländische Löhne zahlen. Im Unterschied zu Dänemark und anderen Ländern können in der Schweiz Firmen aus EU-Mitgliedstaaten mit 250 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in ihrer Landessprache arbeiten. Dazu kommen Subunternehmerstrukturen und ähnliche Entwicklungen, welche die Basis der Gesamtarbeitsverträge aushöhlen.</p><h4>Schweizer Spesen und Haftung für Subunternehmer</h4><p>Die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Massnahmen stärken die Prävention, indem Aufträge künftig wesentlich häufiger an korrekte Firmen vergeben werden. Bei öffentlichen Aufträgen muss vorab geprüft werden, ob Firmen bereits gegen die Schweizer Arbeitsbedingungen verstossen haben. Erstunternehmen müssen neu die Bussen der Subunternehmen zahlen, wenn sie nicht sicherstellen, dass deren Löhne korrekt sind. Die Effizienzverbesserungen im Meldeverfahren erhöhen zudem die Kontrollqualität. Bei den Spesen gibt es eine klare gesetzliche Vorschrift, dass die Schweizer Ansätze bezahlt werden müssen.</p><h4>Wichtige Schritte in die richtige Richtung</h4><p>Bei der Ausweitung von Gesamtarbeitsverträgen auf ganze Branchen (Allgemeinverbindlicherklärung) gibt es eine Anpassung der völlig veralteten Anforderungen aus dem Jahr 1956, als der Schweizer Arbeitsmarkt weitgehend geschlossen war. Der SGB bedauert allerdings, dass die zeitgemässeren Quoren nur für bestehende Gesamtarbeitsverträge gelten. Gerade in wachsenden Branchen mit ungenügenden Arbeitsbedingungen, wie der privaten Pflege oder den Kitas, bringt das keine Verbesserung.</p><p>Arbeitnehmende, die sich im Betrieb oder in Gesamtarbeitsverträgen sozialpartnerschaftlich einsetzen, müssen gegen Kündigungen geschützt sein. Sonst können sie ihre Funktion nicht wahrnehmen. Der heute vom Bundesrat verabschiedete Vorschlag verbessert die Situation für bestimmte Gruppen. Diese Verbesserungen gehen zwar in die richtige Richtung und sind wichtig, decken aber nicht alle betroffenen Personen ab.</p><p>Neben dem Lohnschutz hält der SGB daran fest, dass der Service public beim Strom und bei der Bahn gewährleistet sein muss.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10524</guid><pubDate>Fri, 07 Mar 2025 15:43:09 +0100</pubDate><title>Lohnanalysen gescheitert – jetzt braucht es Kontrollen, Bussen und höhere Löhne für Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnanalysen-gescheitert-jetzt-braucht-es-kontrollen-bussen-und-hoehere-loehne-fuer-frauen</link><description>Gleichstellung der Geschlechter</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mehr als jedes zweite Unternehmen foutiert sich um die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern – und verletzt das Gleichstellungsgesetz. Dabei sind die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern nach wie vor viel zu hoch. Das Gleichstellungsgesetz in seiner aktuellen Form ist gescheitert und hat keine spürbaren Verbesserungen gebracht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert daher Lohnkontrollen und Bussen - und zwar für alle Unternehmen, die beim Lohn diskriminieren. Selbst mit einem Lehrabschluss verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5’000 Franken pro Monat, und jede vierte muss sich sogar mit einem Lohn von weniger als 4’500 Franken begnügen.. Das ist inakzeptabel. Frauen in der Schweiz müssen ohne Diskriminierung von ihrer Arbeit leben können.</p><p>Der heute veröffentlichte, vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebene externe Evaluationsbericht zur Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) zieht eine erschreckende Zwischenbilanz der Umsetzung der Lohngleichheitsanalysen in den Unternehmen der Schweiz. Die Mehrheit der betroffenen Arbeitgeber hat diese gesetzlich vorgeschriebenen Analysen seit 2020 nicht ordnungsgemäss durchgeführt. Bei allen drei gesetzlich vorgeschriebenen Schritten – der Lohnanalyse, der Überprüfung der Analyse durch ein unabhängiges externes Organ und der transparenten Kommunikation der Ergebnisse an die Mitarbeitenden – wurden eklatante Verstösse gegen geltendes Recht festgestellt. Diese düstere Bilanz bestätigt leider, was die Gewerkschaften seit Beginn der Diskussionen über die Revision des Gleichstellungsgesetzes immer wieder betont haben: Massnahmen ohne Kontrollen und Sanktionen reichen nicht aus.</p><h4>Lohnungleichheiten verschwinden nicht von selbst</h4><p>Zur Erinnerung: Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch 1’354 Franken weniger pro Monat als Männer, also 16,2 Prozent (Wert für 2022). Darüber hinaus nimmt der unerklärbare Anteil dieser Unterschiede stetig zu. Laut der jüngsten Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) lässt sich fast die Hälfte des geschlechtsspezifischen Lohnunterschieds (48.2%), sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter usw. erklären. Dieser unerklärbare Anteil war seit Beginn der Analysen im Jahr 2012 noch nie so hoch.</p><h4>Die Arbeitgeber müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und die Politik muss aufwachen</h4><p>Die Arbeitgeber, die sich nicht an das Gesetz gehalten haben, müssen nun unbedingt angehalten werden, dieses umzusetzen, ihre Löhne zu analysieren, diese Analyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Ergebnisse transparent an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kommunizieren. Auch der Bundesrat und das Parlament müssen schnell handeln, um die Situation zu korrigieren. Für den SGB ist es unverständlich, dass der Bundesrat beschlossen hat, die für Ende 2027 geplante Schlussbewertung des Gleichstellungsgesetzes abzuwarten, bevor er Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit vorschlägt. Die Bilanz des heute veröffentlichten Zwischenbewertungsberichts ist klar genug, um die sofortige Einführung verbindlicherer Massnahmen für die Unternehmen zu rechtfertigen.</p><p>Der SGB fordert eine rasche Anpassung des GlG auf Grundlage der folgenden Massnahmen:</p><ul><li>Verbindliche Kontrollen sowie Sanktionen für Unternehmen, die sich weigern, ihre Löhne zu überprüfen.</li><li>Ausweitung der Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen alle vier Jahre auf alle Unternehmen: Derzeit ist weniger als ein Prozent der Unternehmen zur Durchführung solcher Analysen verpflichtet.</li><li>Verpflichtung zur Vorlage von Massnahmen zur Korrektur festgestellter Lohnungleichheiten.</li></ul><p>Selbst mit einer Lehre verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5’000 Franken pro Monat, und jede vierte muss sich sogar mit einem Lohn von weniger als 4’500 Franken begnügen. Deshalb müssen die Kontrollmassnahmen in den Unternehmen mit einer allgemeinen Aufwertungsoffensive in den von Frauen hauptsächlich ausgeübten Berufen einhergehen. Löhne von mindestens 5’000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4’500 Franken für alle müssen zur Norm werden. In Bereichen wie Kinderbetreuung, Altenpflege oder Einzelhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten.</p><p>Die Verbesserung der Einkommen von Frauen erfordert zwangsläufig auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen den Geschlechtern. Daher sind höhere öffentliche Investitionen in die ausserfamiliäre Kinderbetreuung dringend erforderlich.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_170614_sabine_reber_sgb_frauen_aktion_lohnkontrolle_loehne_unter_die_lupe_9872cafd67.jpg" length="423865" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10515</guid><pubDate>Wed, 19 Feb 2025 14:52:49 +0100</pubDate><title>Erster Schritt in die richtige Richtung, weitere Massnahmen unverzichtbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erster-schritt-in-die-richtige-richtung-weitere-massnahmen-unverzichtbar</link><description>Bundesrat zu den innenpolitischen Lohnschutz-Gesprächen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt die Öffnung gegenüber der EU, wenn die Löhne und der Service Public gesichert sind. Der heutige Orientierungsbeschluss des Bundesrates zu den innenpolitischen Verhandlungen korrigiert einen Teil der Verschlechterungen beim Lohnschutz. Das ist grundsätzlich positiv. Allerdings gibt es noch bedeutenden Handlungsbedarf. Bei der konkreten Ausarbeitung wird der SGB darauf bestehen, dass die Massnahmen wirksam und praxisnah gestaltet werden.&nbsp;</p><p>Das Abkommen schwächt nicht nur den Lohnschutz, sondern es erleichtert auch den Marktzugang für zwielichtige und halbkriminelle Firmen – indem beispielsweise die Kaution abgeschafft wird. Die Schweiz ist als Zielland mitten in Europa extrem attraktiv. Ohne Lohnschutz können die Firmen Schweizer Preise verlangen und ausländische Löhne zahlen. Im Unterschied zu Dänemark und anderen Ländern können in der Schweiz Firmen aus EU-Mitgliedstaaten mit 250 Mio. EinwohnerInnen in ihrer Landessprache arbeiten. Dazu kommen Subunternehmerstrukturen und ähnliche Entwicklungen, welche die GAV-Basis aushöhlen.&nbsp;</p><p>Die flankierenden Massnahmen müssen deshalb verstärkt und nicht geschwächt werden. Zentral ist, dass die aus dem Jahr 1956 stammenden Bedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen an die heutige Realität angepasst werden. Niemand würde heute mit einem Flugzeug dieses Baujahrs in die Ferien fliegen wollen. Auch der Kündigungsschutz sollte mindestens ILO-konform werden, damit das «Level playing field» gewährleistet ist, also gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind.&nbsp;</p><p>Die Delegiertenversammlung des SGB hat am 31. Januar 2025 Forderungen verabschiedet. Die AVE-Quoren sollten generell gesenkt werden. Die Temporärarbeit muss beschränkt werden. Die Schweiz sollte eine Auftraggeberhaftung einführen. Bund und Kantone sollten im Missbrauchsfall Normalarbeitsverträge einführen «müssen» und nicht nur «können» u. a.&nbsp;</p><p>Die Beschlüsse des Bundesrats sind ein erster, wichtiger Schritt. Die entscheidende Phase mit der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen steht aber noch bevor. Das Ergebnis muss einen wirksamen autonomen Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen garantieren, damit die neuen Abkommen der Arbeitnehmenden in der Schweiz zugutekommen.&nbsp;</p><p>Neben dem Lohnschutz hält der SGB daran fest, dass der Service Public beim Strom und bei der Bahn gewährleistet sein muss.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10506</guid><pubDate>Fri, 14 Feb 2025 16:33:43 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmende werden in die Selbständigkeit gedrängt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-werden-in-die-selbstaendigkeit-gedraengt</link><description>Nationalratskommission greift die soziale Sicherheit an</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Nationalrats will es Arbeitgebern künftig ermöglichen, per Vertrag festzulegen, ob jemand als selbständig oder als Arbeitnehmender gilt. Das ist ein direkter Angriff auf die soziale Sicherheit, der Tür und Tor für Missbrauch und Prekarität öffnet. Trotz breiter Kritik von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Kantonen und Experten hält die Kommission an ihrem Vorhaben fest – und riskiert damit massive Rechtsunsicherheit und unlauteren Wettbewerb. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert den Nationalrat auf, diesen gefährlichen Plan zu stoppen.</p><p>Die Sozialkommission des Nationalrats schreitet mit ihrem Projekt voran, dass Vertragsparteien neu «selbst wählen» können, ob sie selbständig oder Arbeitnehmende sind. Das ist ein frontaler Angriff auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden und würde zu Missbrauch und Prekarität führen, mit negativen Folgen für alle ehrlichen Steuerzahler. Davor warnten in der Vernehmlassung nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch ein grosser Teil der Arbeitgeberverbände, die Vollzugsbehörden und führende Sozialversicherungsrechtler. Auch die übergrosse Mehrheit der Kantone positioniert sich klar gegen die Vorlage.</p><p>Wie fast überall auf der Welt wird in der Schweiz heute nach objektiven Kriterien festgestellt, ob jemand selbständig ist oder Arbeitnehmender. Entscheidend ist dafür die Frage, wie stark jemand von seinem Auftraggeber abhängig ist. Diese zum Schutz der schwächeren Arbeitnehmenden notwendige Regel soll nun aufgeweicht werden. Neu könnten die Arbeitgeber mit schriftlichen Vereinbarungen erzwingen, dass jene, die für sie arbeiten, als Selbständige das gesamte wirtschaftliche Risiko übernehmen sollen. Das widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der sozialen Sicherheit. Die Vorlage würde auch die Rechtsunsicherheit massiv vergrössern, nicht nur innerhalb des Sozialversicherungsrechts, sondern generell im Arbeitsrecht, und selbst die Praxis der Steuerbehörden wäre betroffen. Nicht zuletzt öffnet der Vorschlag der Nationalratskommission Tür und Tor für noch mehr Scheinselbständige aus dem Ausland und Billigkonkurrenz für das einheimische Gewerbe. Dieses warnt zu Recht vor unlauterem Wettbewerb und Schwarzarbeit. Die einzigen die davon profitieren sind globale Plattformunternehmen wie Uber. Sie wollen nur die Gewinne, ohne jegliche Verantwortung – für die negativen Folgen bezahlen sollen andere.</p><p>Es ist erstaunlich, dass die Mehrheit der Nationalratskommission trotz der klaren, ablehnenden Stellungnahmen an der Gesetzesänderung festhalten will. Sie wählt damit ohne Not die direkte Konfrontation mit allen, die sich für faire Arbeitsbedingungen und einen intakten Arbeitsmarkt in der Schweiz und Europa einsetzen. Der SGB wird sich vehement gegen die Vorlage engagieren und erwartet, dass der Nationalrat Verantwortung übernimmt und ihr ein Ende setzt.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10490</guid><pubDate>Wed, 12 Feb 2025 09:53:31 +0100</pubDate><title>Neubesetzung der Direktion für Arbeit ist eine Provokation für die Arbeitnehmenden in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/neubesetzung-der-direktion-fuer-arbeit-ist-eine-provokation-fuer-die-arbeitnehmenden-in-der-schweiz</link><description>Guy Parmelin wählt radikalen Arbeitsdirektor</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Direktion für Arbeit ist für die Arbeitnehmenden das wichtigste Amt des Bundes. Sie ist zuständig für den Lohnschutz, das Arbeitsgesetz sowie für die Reintegration und die soziale Absicherung der Arbeitslosen. Die Wahl von Jérôme Cosandey als Leiter dieser Direktion ist eine schlechtes Signal an die Arbeitnehmenden.&nbsp;</p><p>Cosandey war Mitglied der Geschäftsleitung von Avenir Suisse, als diese Organisation marktradikale, ideologische Positionen vertrat: Abschaffung des Lohnschutzes, Verlängerung der Arbeitszeit und Abbau von Mindestregeln bei den Arbeitsbedingungen. Dass diese Agenda nun mit dieser Fehlbesetzung in der Direktion für Arbeit Einzug erhält, ist eine Gefahr für die arbeitenden Menschen im Land.</p><p>Cosandey hat weder Erfahrung in Arbeitsmarktpolitik, noch in Sozialpartnerschaft, noch in der Arbeitsvermittlung oder in den Arbeitslosenkassen. Er hatte nie Verantwortung für grosse IT-Projekte, wie er sie im Seco verantworten muss. Noch hat er Führungserfahrung mit grossen Teams, tripartiten Strukturen mit Sozialpartnern und Kantonen oder der Verwaltung.</p><p>Bereits die Integration der Direktion für Arbeit (früher BIGA) in das Seco war ein Fehler. Die soziale, sozialpartnerschaftliche und integrative Kultur der Direktion wurde zunehmend durch die wirtschaftsliberale Laissez-Faire-Haltung des Seco angegriffen. Unter Boris Zürcher, der ebenfalls von Avenir Suisse kam, entwickelte die Direktion eine immer grössere Schlagseite gegen die Interessen der Arbeitnehmenden. Der Lohnschutz wurde ausgebremst und nicht weiterentwickelt. Die Informatikprojekte der Arbeitslosenversicherung hatten immer mehr Verspätung und wurden teurer.&nbsp;</p><p>Der SGB fordert, dass die Direktion für Arbeit aus dem Seco herausgelöst wird, damit sie wieder ihre frühere, integrative Arbeitsweise aufnehmen kann. Aufgrund der Bedeutung, welche die Direktion für die Arbeitnehmenden und den Arbeitsmarkt hat, muss die Leitung durch den Gesamtbundesrat ernannt werden.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10478</guid><pubDate>Fri, 31 Jan 2025 16:43:04 +0100</pubDate><title>Löhne und Service Public sichern</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/loehne-und-service-public-sichern</link><description>Positionierung der Gewerkschaften zum Verhandlungsresultat mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>GEMEINSAME MEDIENMITTEILUNG VON SGB UND TRAVAIL.SUISSE</p><p class="lead">Heute haben die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und der Vorstand von Travail.Suisse das Verhandlungsergebnis zum neuen Abkommen mit der EU und ihre gemeinsame Position für die innenpolitischen Verhandlungen beschlossen. Das Abkommen gefährdet den Lohnschutz. Dies ist insbesondere auf die Verkürzung der Voranmeldefrist, die faktische Aufhebung der Kaution, das Infragestellen der Dienstleistungssperre und die EU-Spesenregelung zurückzuführen. Das Abkommen erleichtert den Marktzugang für Firmen aus der EU. Um den Lohnschutz zu sichern, fordern SGB und Travail.Suisse u. a. eine Garantie für die Schweizer Spesen, eine Haftung von Auftraggebern und Generalunternehmern, Massnahmen zur Förderung von Gesamtarbeitsverträgen und einen besseren Kündigungsschutz für Berufstätige, die sich für gute Arbeitsbedingungen einsetzen.</p><p>Beide gewerkschaftlichen Dachverbände haben sich in ihren Gremien heute ausführlich mit dem Verhandlungsresultat zu den EU-Verträgen beschäftigt.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa, dies gilt auch für die Lebenshaltungs-kosten. Zu ihrem Schutz hat die Schweiz auf Druck der Gewerkschaften deshalb bereits vor 20 Jahren die flankierenden Massnahmen eingeführt. Dank Gesamtarbeitsverträgen, Kontrollen und Bussen konnte in gut geschützten Branchen ein Absinken der Löhne verhindert werden. Das neu ausgehandelte Abkommen soll jedoch wesentliche Teile dieses Lohnschutzes aushöhlen. Der Handlungsdruck beim Lohnschutz wird deshalb noch grösser.</p><h4>Beschluss der SGB-Delegierten</h4><p>So diskutierte die ausserordentliche Delegiertenversammlung des SGB die bisherigen Ergebnisse sehr kritisch. In ihrer Resolution (siehe Anhang) bekennen sich die Delegierten zwar zu einer sozialen und offenen Schweiz und anerkennen die grosse Bedeutung der EU für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Der SGB unterstützt eine Öffnung gegenüber der EU, wenn diese den Arbeitnehmenden zugutekommt und ihnen nicht schadet.<br>Die Verschlechterungen beim Lohnschutz sind für die Delegierten aber nicht akzeptabel.</p><p><strong>Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB,</strong> betonte in seinem Votum: «Das Abkommen verschlechtert den Lohnschutz. Nun braucht es Gegensteuer. Wir werden hart verhandeln. Das Ziel ist, eine Lösung zu finden, die den Arbeitnehmenden nützt und nicht schadet.»</p><p>Die Delegierten des SGB verlangen in ihrem Beschluss neue und wirksame Massnahmen, welche die Löhne und den Service Public sichern. Konkret fordern sie unter anderem:</p><ul><li>Eine Bauherrenhaftung und Verantwortung von Auftraggebern für Verstösse ihrer Subunternehmen</li><li>Verkürzte Bearbeitungszeiten der Kantone</li><li>Nachverhandlung der Spesenregelung</li><li>Mehr allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge</li><li>Einen besseren Kündigungsschutz für Berufstätige, die sich für gute Arbeitsbedingungen und für die Arbeitssicherheit einsetzen.</li><li>Besserstellung von Temporärbeschäftigten</li><li>Keine Liberalisierung des Strommarktes</li><li>Beim internationalen Personenfernverkehr auf der Schiene müssen die Arbeitsbedingungen, das Kooperationsmodell, die Trassenvergabe und die Tarifintegration unter Schweizer Hoheit garantiert sein.</li></ul><p>Die vollständige Liste der Forderungen ist in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2025/250131/DV250131D_DL_Resolution_Europa.pdf">SGB-Resolution</a> enthalten.</p><h4>Beschluss des Travail.Suisse-Vorstands</h4><p>Auch Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat heute an einer ausserordentlichen Vorstandssitzung eine Resolution (siehe Anhang) zum Verhandlungsergebnis mit der EU verabschiedet. Das Verhandlungsergebnis führt zu einer beträchtlichen Schwächung des Lohnschutzes, was insbesondere auf die Verkürzung der Voranmeldefrist, die faktische Aufhebung der Kaution und das Infragestellen der Dienstleistungssperre zurückzuführen ist.</p><p>Damit Travail.Suisse das Abkommen unterstützen kann, sind daher einerseits Kompensationsmassnahmen und andererseits eine Modernisierung des Lohnschutzes notwendig. <strong>Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich</strong> betont: «Wir sind offen, die kommenden innenpolitischen Gespräche konstruktiv in Angriff zu nehmen und nach Lösungen zu suchen. Wenn der Lohnschutz geschwächt wird und keine ausreichenden innenpolitischen Kompensationsmassnahmen beschlossen werden, wird Travail.Suisse das aussenpolitische Verhandlungsergebnis ablehnen.»<br>Zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen fordert der Vorstand von Travail.Suisse unter anderem:</p><ul><li>Das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» muss auch für die Spesen gelten. Für eine Nicht-Umsetzung der EU-Regelung braucht es wasserdichte Garantien.</li><li>Die Einführung wirksamer neuer Instrumente, die das bisherige Schutzniveau der Löhne sicherstellen.</li><li>Eine Anpassung der Arbeitgeberquoten bei den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen.</li><li>Eine gesetzliche Pflicht zum Erlass von Normalarbeitsverträgen in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge bei wiederholten missbräuchlichen Lohnunterbietungen</li><li>Ein klares Bekenntnis der Arbeitgeberseite für eine starke Sozialpartnerschaft.</li></ul><p>Anlässlich der Europa-Debatte hat Esther Lynch, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), heute in einer <a href="https://youtu.be/gjRslP63faI" target="https://youtu.be/gjRslP63faI " title="Solidaritätsbotschaft Esther Lynch" rel="noreferrer">Solidaritäts-Botschaft</a> ihre Unterstützung für die kritische Beurteilung des Abkommens zwischen dem Schweizer Bundesrat und der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht. Der EGB teilt laut Lynch die Besorgnis über die nachteiligen Auswirkungen dieses Abkommens auf die Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Das Abkommen schwächt die Schutzmechanismen gegen Lohndumping erheblich. Es führt sogar neue Regeln ein, die einen unlauteren Wettbewerb auf Kosten aller Arbeitnehmenden in der Schweiz unabhängig von ihrer Nationalität ermöglichen. «Der EGB steht fest an der Seite der Schweizer Gewerkschaften, wenn es um die Verteidigung der Arbeitnehmerrechte und die Aufrechterhaltung starker öffentlicher Dienstleistungen geht», erklärte Lynch.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/5/csm_250131_DV_SGB527web_0787faad3e.jpg" length="222512" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10474</guid><pubDate>Wed, 29 Jan 2025 14:32:09 +0100</pubDate><title>Unnötige und einseitige Abbaumassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/unnoetige-und-einseitige-abbaumassnahmen</link><description>Vernehmlassung zum Sparpaket</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Kürzungen in Höhe von insgesamt 3,6 Milliarden Franken sind massiv und unverhältnismässig. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert das Sparpaket grundsätzlich. Angesichts der insgesamt sehr komfortablen Lage der staatlichen Haushalte in der Schweiz sind diese Sparmassnahmen völlig unnötig.</p><p>Mit der heutigen Eröffnung der Vernehmlassung bestätigt der Bundesrat, dass er die Sparvorschläge des von ihm in Auftrag gegebenen Expertenberichts grossmehrheitlich übernimmt – und damit insbesondere auch das unverständliche Prinzip, die beabsichtigten «Bereinigungen» fast ausschliesslich auf der Ausgabenseite vorzunehmen. Dabei müssten doch zuerst die strukturellen Probleme auf der Einnahmenseite gelöst werden. Kommt dazu, dass – wie allgemein bekannt – die Schuldenbremse nicht verfassungskonform umgesetzt wird: Statt ausgeglichener Finanzen produziert sie Überschüsse – auf Kosten der Bevölkerung.</p><p>Klar ist auch, dass der Bund zunehmend Aufgaben der Kantone übernehmen muss, weil sich diese vielerorts in einer Verweigerungshaltung üben – beispielsweise bei den Prämienverbilligungen. Deshalb braucht es Vorschläge, wie der Bund diese Mittel von den Kantonen zurückfordern kann. Dies ist umso sinnvoller, als die Kantone grosse Überschüsse erwirtschaften und so der Bevölkerung laufend Geld entziehen, ohne es für sinnvolle Massnahmen einzusetzen.</p><p>Die geplanten Kürzungen von insgesamt 3,6 Milliarden Franken sind nicht nur unverhältnismässig, sondern schaden auch nachhaltig der Qualität des guten Schweizer Service public. Zudem wird das Bundespersonal durch Einsparungen im «Eigenbereich» in Höhe von über 300 Millionen Franken unnötig belastet. Diese massiven Kürzungen werden langfristig auch die Qualität der staatlichen Leistungen beeinträchtigen.</p><p>Der SGB wird sich im Rahmen der Vernehmlassung detailliert zu den geplanten Kürzungen äussern und darüber hinaus sein Engagement gegen die unnötige und schädliche Sparpolitik sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene fortführen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10472</guid><pubDate>Wed, 29 Jan 2025 14:09:23 +0100</pubDate><title>Probleme der Bevölkerung lösen, statt gegen AusländerInnen und Flüchtlinge hetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/probleme-der-bevoelkerung-loesen-statt-gegen-auslaenderinnen-und-fluechtlinge-hetzen</link><description>Begleitmassnahmen zur SVP-Initiative 10-Millionen-Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei vielen berufstätigen Personen ist die Lage angespannt. Die Mieten und Krankenkassenprämien belasten das Budget immer mehr. Während der Lohn nach Abzug der Teuerung stagniert. Viele haben zunehmend den Eindruck, dass es einfacher ist, im Lotto zu gewinnen, als eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die SVP nutzt diese Situation mit ihrer Initiative, um gegen AusländerInnen zu hetzen.</p><p>Arbeitgeber und Behörden lassen die Leute im Stich. So auch der Bundesrat heute. Statt dafür zu sorgen, dass die Früchte des Wohlstands und der Öffnung der Schweiz bei allen ankommen, hat er ein klapperdürres Massnahmenpaket verabschiedet. Zwar kommt vom Arbeitsmarkt bis zum Wohnen alles irgendwo vor, aber nur in Mikro-Dosen, die vergleichsweise wenig Wirkung entfalten. Auch die Arbeitgeber hetzen gegen Flüchtlinge, anstatt dass sie sich zu verdienten Lohnerhöhungen zu bekennen. Mit dieser Strategie politisiert die rechte Mehrheit im Bundesrat an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei.</p><p>Für den SGB ist klar, dass nun das Parlament Antworten auf die Probleme der Bevölkerung geben muss. Prioritär sind höhere Familienzulagen, ein Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeitende sowie ein Anschubprogramm für den gemeinnützigen Wohnungsbau.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10468</guid><pubDate>Tue, 21 Jan 2025 17:38:50 +0100</pubDate><title>12 Sonntagsverkäufe pro Jahr sind ein Irrweg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/12-sonntagsverkaeufe-pro-jahr-sind-ein-irrweg</link><description>Wirtschaftskommission stimmt unsozialer und gesundheitsgefährdender Standesinitiative zu</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Verdreifachung der Sonntagsverkäufe von heute vier auf zwölf Tage im Jahr gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten, missachtet demokratische Entscheide und stellt einen Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag dar. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert ein klares Nein zu diesem unsozialen Vorhaben.</p><p>Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat heute einem entsprechenden Vorstoss des Kantons Zürich zugestimmt. Ziel ist es, die Anzahl der Sonntagsverkäufe von aktuell vier auf zwölf Tage auszuweiten und damit monatliche Sonntagsöffnungen zu ermöglichen – entgegen dem Willen der Bevölkerung, die Sonntagsverkäufe in Abstimmungen regelmässig ablehnt, sowie des ursprünglichen Gesetzgebers, der die heutigen vier möglichen Sonntagsverkäufe für die Erledigung von Weihnachtseinkäufen während des Advents einführte.</p><p>Bereits heute verzichten viele Kantone darauf, die bestehende Regelung von vier Sonntagsverkäufen auszuschöpfen.</p><h4>Belastung für Beschäftigte</h4><p>Die Ausweitung der Sonntagsverkäufe wäre ein weiterer Schlag für die Beschäftigten im Detailhandel. Die Branche ist geprägt von niedrigem Lohnniveau, unsicheren Arbeitsplänen, Personalmangel und hohem Druck. Auch fehlt ein Branchen-GAV. Mehr Sonntagsarbeit würde die Belastung zusätzlich verschärfen. Gesundheitsexpert:innen warnen vor den negativen Folgen, die regelmässige Sonntagsarbeit für Körper und Psyche hat.</p><p>Noch 2021 scheiterte ein ähnlicher Antrag im Parlament, eingebracht im Rahmen des Covid-Gesetzes. Damals lehnten sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat eine solche Liberalisierung ab.</p><h4>Salamitaktik mit weitreichenden Folgen</h4><p>Die geplante Erweiterung der Sonntagsverkäufe im Ladenbereich ist nichts anderes als eine Salamitaktik: Mit kleinen Schritten soll schleichend die Sonntagsarbeit in allen Branchen und Berufen eingeführt werden – von Coiffeurgeschäften über Versicherungen und Banken bis hin zu kaufmännischen Angestellten. Dieser Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag betrifft am Ende alle Arbeitnehmenden. Deshalb braucht es ein klares Nein zu dieser Vorlage!</p><p>Gemeinsame freie Tage, wie der Sonntag, sind essenziell für Erholung, Familienleben und soziale Kontakte. Zusätzliche Arbeit an diesen Tagen nimmt den Beschäftigten diese dringend benötigte Auszeit und gefährdet die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.</p><h4>Gesundheit vor Profit</h4><p>Der SGB fordert, den Schutz der Arbeitnehmenden endlich wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Anstatt gesundheitsschädliche Liberalisierungen wie mehr Sonntagsarbeit voranzutreiben, die mehr Stress und Burnouts bringen, sollt der Gesundheitsschutz gestärkt und planbare Arbeitsbedingungen umgesetzt werden.</p><p>Die Interessen der Arbeitnehmenden dürfen nicht dem kurzfristigen Profitdenken geopfert werden – der Detailhandel braucht keinen «Dauer-Advent», sondern nachhaltige Verbesserungen für seine Angestellten.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Vater-mit-kleinem-Kind_Eva_Blanco_Fotografia_photocase.jpg" length="849742" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10463</guid><pubDate>Wed, 08 Jan 2025 16:18:28 +0100</pubDate><title>Cyrielle Huguenot übernimmt das Gleichstellungsdossier</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/cyrielle-huguenot-uebernimmt-das-gleichstellungsdossier</link><description>Neue SGB-Zentralsekretärin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify">Ab dieser Woche übernimmt Cyrielle Huguenot als neue Zentralsekretärin das Gleichstellungsdossier beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). In den letzten Jahren hat die Gewerkschaftsbewegung eine führende Rolle dabei gespielt, die Gleichstellung in verschiedenen Bereichen voranzutreiben und zu verhindern, dass wichtige Errungenschaften abgebaut werden. Dennoch bleiben noch viele Herausforderungen, vor allem in den Bereichen Lohndiskriminierung, Rentenniveau, Kindertagesbetreuung und Kampf gegen sexuelle Belästigung. «Die Arbeitswelt ist zentral, um die Gleichstellung und die Rechte der Frauen voranzubringen, und ich werde mich voll dafür einsetzen. Die Gewerkschaften verfügen in diesem Bereich über eine bedeutende Legitimation und Handlungsfähigkeit», sagt Cyrielle Huguenot. Die 42-Jährige verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Gleichstellung und hat bereits erfolgreiche nationale Kampagnen organisiert und geleitet, wie z. B. die Kampagne zur Reform des Sexualstrafrechts.&nbsp;</p><p class="text-justify">Cyrielle Huguenot wird auch das Dossier Migrationspolitik übernehmen und sich dabei auf die Rechte von Arbeitnehmenden mit Migrationshintergrund konzentrieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_cyrielle_huguenot_36b5a583ff.jpg" length="160096" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10460</guid><pubDate>Fri, 20 Dec 2024 15:24:33 +0100</pubDate><title>Dieses Verhandlungsresultat ist ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dieses-verhandlungsresultat-ist-ungenuegend</link><description>Der SGB zum Verhandlungsabschluss mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert das vom Bundesrat als abgeschlossen erklärte Abkommen mit der EU. Aufgrund der bislang vorliegenden Informationen zeigt sich, dass damit der Lohnschutz abgebaut und der Service public geschwächt würden. Der SGB wird den endgültigen Text des Abkommens detailliert prüfen und an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 31. Januar 2025 das weitere Vorgehen festlegen. Vom Bundesrat fordert der SGB volle Transparenz über die Inhalte des Abkommens.</p><p>Mit dem Abkommen wird es viel schwieriger werden, Schweizer Löhne durchzusetzen. Weil die Schweiz Bussen (Konventionalstrafen) nur schwer im Ausland eintreiben kann, müssen die Firmen heute in verschiedenen Branchen eine Garantie leisten (Kaution). Diese fällt mit dem Abkommen weg. Die vorgesehene «Kaution im Wiederholungsfall» ist eine Farce und wird in der Praxis aus verschiedenen Gründen wirkungslos bleiben. Ebenfalls nicht gewährleistet ist die «Dienst-leistungssperre». Heute untersagen die Kantone 600 bis 1’000 Firmen pro Jahr, in der Schweiz zu arbeiten, weil sie nicht mit den Behörden kooperieren oder viel zu tiefe Löhne bezahlt haben. Ein weiteres Problem ist, dass die Schweiz sich mit dem Abkommen verpflichtet, die EU-Spesenregel zu übernehmen. Die Arbeitnehmenden, die im Auftrag ihrer Arbeitgeber auswärts arbeiten müssen, erhalten die Kosten für Übernachtung und Verpflegung nur noch nach den Regeln in ihrem Herkunftsland erstattet. Obwohl diese Kosten in der Schweiz europaweit zu den höchsten gehören. Die Verkürzung der Voranmeldefrist von 8 auf 4 Tage erschwert die Kontrolltätigkeit, wie ein Pilotversuch in den Kantonen BS und BL gezeigt hat.</p><p>Das Abkommen hat auch negative Auswirkungen auf den Service public, indem die Schweiz die gut funktionierende Stromversorgung liberalisieren muss und beim internationalen Personenverkehr auf der Schiene die bewährten Kooperationen mit den Bahnen in den Nachbarländern in Frage gestellt werden.</p><p>Der Inhalt des Abkommens ist erst in Grundzügen bekannt. Viele Fragen können erst beantwortet werden, wenn wir wissen, was im Abkommen genau drinsteht. Der SGB hat sich jeweils für eine Öffnung der Schweiz gegenüber der EU ausgesprochen, wenn diese den Arbeitnehmenden nützt und die Löhne gesichert sind. Er wird den Text im Detail analysieren, damit die Delegiertenver¬sammlung am 31. Januar 2025 in Kenntnis der Ausgangslage das weitere Vorgehen bestimmen kann. Er erwartet vom Bundesrat, dass dieser die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10452</guid><pubDate>Tue, 17 Dec 2024 07:33:24 +0100</pubDate><title>Franchisen-Hammer belastet Bevölkerung massiv</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/franchisen-hammer-belastet-bevoelkerung-massiv</link><description>Parlament und Bundesrat für Erhöhung der Mindestfranchise</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die geplante Erhöhung der Mindestfranchise führt zu einer noch stärkeren Belastung der Bevölkerung durch steigende Gesundheitskosten. Nachdem die Gesundheitslobby bereits mit der EFAS-Reform die Prämienzahlenden stärker zur Kasse gebeten hat, sollen die Versicherten nun durch eine erhebliche Erhöhung der Mindestfranchise weiter belastet werden. Dies bestätigt den Kurs des bürgerlich dominierten Parlaments: Statt Einsparungen bei den privaten Anbietern vorzunehmen, werden die Schwächsten der Gesellschaft zusätzlich belastet. Dieses zynische «Weihnachtsgeschenk» kommt nur zwei Wochen vor dem Jahreswechsel, an dem die Bevölkerung ohnehin mit der dritten exorbitanten Prämiensteigerung in Folge konfrontiert sein wird.</p><p>Nach dem Bundesrat und dem Ständerat hat heute auch der Nationalrat einer Erhöhung der Mindestfranchise zugestimmt. Diese soll zunächst an die «aktuelle Kostensituation» angepasst und danach periodisch weiter erhöht werden. Im Klartext: Neben den Prämien sollen künftig auch die Franchisen unaufhörlich steigen.</p><p>Bereits heute steigen nicht nur die Prämien kontinuierlich, sondern auch die Kostenbeteiligung der Versicherten. Zwischen 2005 und 2023 hat sich die durchschnittliche Belastung durch Franchisen und Selbstbehalte um 40 Prozent erhöht. Warum? Weil viele Versicherte gezwungen sind, eine höhere Franchise zu wählen, um – vorausgesetzt, sie bleiben gesund – zumindest ein wenig Geld zu sparen.</p><p>Die Erhöhung der Franchisen trifft vor allem chronisch Kranke, die weder auf höhere Franchisestufen ausweichen noch auf notwendige Behandlungen verzichten können. Diese Massnahme schadet zudem der öffentlichen Gesundheit insgesamt. Denn die bereits jetzt viel zu hohe Kostenbeteiligung zwingt immer mehr Patient:innen zu einem gefährlichen Leistungsverzicht. Die Folgen: vermeidbares menschliches Leid und letztlich höhere Gesamtkosten für alle.<br>Anstatt die «Mindestfranchisen den realen Gegebenheiten an(zu)passen» – so der Titel der Motion – müsste das Parlament endlich dringend die Finanzierung des Gesundheitswesens nach «realen Gegebenheiten» ausgestalten. Heisst: Jene, die viel zu geben haben, sollen in der Grundversicherung auch mehr bezahlen müssen. Ganz einfach so wie überall sonst in Europa.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10449</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2024 13:12:34 +0100</pubDate><title>Vernichtende Vernehmlassung: Das Parlament muss den verfassungswidrigen Angriff auf kantonale Mindestlöhne begraben!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vernichtende-vernehmlassung-das-parlament-muss-den-verfassungswidrigen-angriff-auf-kantonale-mindestloehne-begraben</link><description>Kein Verfassungsbruch durchs Parlament – keine Working Poors produzieren!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit selten dagewesenem Zynismus reitet Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) zusammen mit GastroSuisse und einer knappen Mehrheit im Parlament einen Angriff auf die Mindestlöhne in der Schweiz. Dort, wo die kantonalen Stimmbürger:innen gemäss ihrer souveränen Kompetenz durch die Bundesverfassung Mindestlöhne beschlossen haben, will diese knappe Mehrheit per Gesetz diese Volksentscheide kippen und für nichtig erklären, sofern ein allgemeinverbindlich erklärter nationaler Gesamtarbeitsvertrag tiefere Löhne vorsieht.</p><p>Die Folge: Es könnten wieder Working Poors entstehen – Menschen, die z. B. in Genf und Neuenburg zu Tiefstlöhnen arbeiten müssten. Besonders in der Hochpreisinsel Genf könnten diese Löhne dazu führen, dass man sich trotz einer 100-Prozent-Stelle das Leben ohne Sozialhilfe nicht mehr leisten könnte.</p><p>Wer müsste solche Tiefstlöhne subventionieren? Die Steuerzahler:innen ebendieser Kantone, die sich klar für kantonale Mindestlöhne entschieden haben, um Working Poors zu verhindern.</p><p>Entsprechend ist das Vernehmlassungsresultat eindeutig ausgefallen: Alle Kantone, ausser Obwalden (der Heimatkanton von Ettlin), die Volkswirtschaftsdirektor:innenkonferenz (VDK), die Gemeinden, Verfassungsexpert:innen, das Bundesamt für Justiz – und der Bundesrat: Sie alle sind sich einig, dass diese Vorlage ein eklatanter Verfassungsbruch wäre. Sie würde die Souveränität der Kantone verletzen, den Föderalismus ausser Kraft setzen und gegen das Subsidiaritätsprinzip verstossen.</p><p>Selbst die Arbeitgeberverbände der Romandie, Centre Patronal und FER, lehnen die Vorlage von Ständerat Ettlin und GastroSuisse ab, da sie verfassungswidrig ist und den Volkswillen der betroffenen Kantone Neuenburg und Genf missachtet. Die FER fordert sogar ein Referendum, falls die Vorlage durchkommt.</p><p>Es ist kristallklar. Kantone, Bundesrat und Arbeitnehmende wollen keine Working Poors. Sie wollen auch nicht die Verfassungsordnung der Schweiz auf den Kopf stellen, den Föderalismus aushebeln oder das Subsidiaritätsprinzip über Bord werfen – nur weil gewisse Arbeitgeber wie GastroSuisse Tiefstlöhne zahlen und diese dann von der Allgemeinheit subventionieren lassen wollen.</p><p>Jetzt muss das Parlament konsequent handeln: die Stimmen der Kantone und Arbeitnehmenden hören, den Föderalismus und den kantonalen Volkswillen respektieren. Die Vorlage gegen kantonale Mindestlöhne muss nach dieser vernichtenden Vernehmlassung abgelehnt werden!</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10447</guid><pubDate>Thu, 12 Dec 2024 13:30:40 +0100</pubDate><title>Frauen bleiben um ein Jahr Rente betrogen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauen-bleiben-um-ein-jahr-rente-betrogen</link><description>Scheitern der Abstimmungsbeschwerde gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist enttäuscht über das heutige Urteil des Bundesgerichts. Die BundesrichterInnen gewichten die Rechtssicherheit höher als die ungenügende Rentensituation der Frauen. Tatsache bleibt: obwohl Frauen tiefere Renten haben, wurde mit der Rentenaltererhöhung einseitig auf ihrem Rücken gespart. Und weitere Angriffe sind schon im Gange. Doch nach dem heutigen Urteil bleibt die Politik erst recht in der Verantwortung, endlich etwas gegen die grosse Rentenlücke der Frauen zu unternehmen. Die Frauen brauchen höhere Renten – statt weiterer Kürzungen der Witwenrenten unter dem Deckmantel der Gleichstellung.</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde 2022 mit nur genau 31’195 Stimmen Unterschied äusserst knapp angenommen. Doch die AHV-Defizitprognosen, die im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielten, beruhten auf Rechenfehlern des Bundes. Der SGB hatte mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die offiziellen Prognosen zu negativ ausfallen.</p><p>Diese fehlerhaften Finanzszenarien haben den Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrentenalters massgeblich geprägt. Der SGB bleibt überzeugt, dass der Meinungsbildungsprozess ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen wäre. Denn die Auswirkungen der Rechenfehler des BSV fallen in einem Zeitraum von 10 Jahren in etwa gleich hoch aus wie die Zusatzeinnahmen an die AHV durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen.</p><p>Damit bleibt Enttäuschung: die betroffenen Frauen wurden um ein Jahr Rente betrogen. Obwohl die Mehrheit der Frauen klar gegen die Reform war. Die intensiven Abstimmungskämpfe der letzten zwei Jahre in der Altersvorsorge wurden massgeblich geprägt durch die ungenügenden Frauenrenten. Nach dem heutigen Urteil des Bundesgerichts bleibt die Politik umso mehr in der Verantwortung, die grosse Rentenlücke der Frauen endlich zu schliessen. Die Frauen brauchen höhere Renten – statt weiterer Kürzungen der Witwenrenten unter dem Deckmantel der Gleichstellung.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/1/csm_241212_Reaktionen-Urteil_2bf2486266.jpg" length="423145" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10441</guid><pubDate>Tue, 03 Dec 2024 11:11:14 +0100</pubDate><title>Jede zweite erwerbstätige Person erlebt Belästigung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jede-zweite-erwerbstaetige-person-erlebt-belaestigung-am-arbeitsplatz</link><description>Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jede zweite arbeitstätige Person in der Schweiz hat bereits sexuelle oder sexistische Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Besonders betroffen sind Frauen: Fast 60 % berichten von unerwünschten Berührungen, anzüglichen Bemerkungen oder sogar Übergriffen. Die Studie verdeutlicht, dass sexuelle Belästigung überall passieren kann: in Büros, Werkstätten, auf Baustellen und besonders oft in Branchen mit viel Kundenkontakt wie dem Verkauf, dem Gesundheitsbereich oder der Gastronomie. Häufig sind junge Erwerbstätige schon zu Beginn ihres Berufslebens betroffen, auch in der Ausbildung. Viele Betroffene sprechen nicht darüber, was ihnen passiert ist. Oft, weil sie Angst vor negativen Folgen haben oder nicht wissen, was ihre Rechte sind. Für zu viele hat das schwerwiegende Folgen – von Schamgefühlen bis hin zum Jobwechsel. Dabei ist Belästigung nicht nur eine Form von Gewalt. Sie ist kein individuelles Problem, sondern ein strukturelles, und Arbeitgebende tragen die Verantwortung, ihre Mitarbeitenden zu schützen.</p><p>Doch die Arbeitgeber werden dieser Verantwortung nicht gerecht. Denn obwohl 95 Prozent der befragten Arbeitgeber behaupten, sexuelle Belästigung ernst zu nehmen, geben mehr als die Hälfte der Betriebe an, dass sexuelle Belästigungen bei ihnen vorkommen. Die «guten Absichten» ihrer Arbeitgeber allein helfen den Betroffenen jedoch nicht. Von sexuellen Belästigungen betroffen sind ausserdem nie nur einzelne Personen. Wenn eine Kollegin ständig sexistische Sprüche hört oder unerwünschte Berührungen erlebt, verschlechtert dies das Arbeitsklima für alle.</p><p>Der SGB fordert von den Arbeitgebern, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen und klare Massnahmen ergreifen. Dazu gehört eine verbindliche Nulltoleranzpolitik: Jeder Betrieb muss klare Regeln gegen sexuelle Belästigung einführen und diese konsequent durchsetzen. Arbeitgeber müssen regelmässige Schulungen anbieten, damit Mitarbeitende und Führungskräfte wissen, was sexuelle Belästigung ist, wie sie diese erkennen, wie sie darauf reagieren – und wie sie präventiv für ein respektvolles Arbeitsklima sorgen. Mitarbeitende müssen wissen, dass sie Beschwerden ohne Angst vor Konsequenzen melden können. Dabei kann es helfen, sich an eine Gewerkschaft zu wenden. Denn auch im Einsatz gegen sexuelle Belästigungen lässt sich häufig gemeinsam mehr bewegen.&nbsp;</p><p>Neben den betrieblichen Massnahmen fordert der SGB auch gesetzliche Anpassungen. Die Schweiz sollte als wichtiges politisches Signal endlich die ILO-Konvention Nr. 190 ratifizieren. Ausserdem sollten Unternehmen nachweisen müssen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, und bei Verstössen härter belangt werden. Arbeitgeber dürfen ihre Verantwortung nicht abwälzen. Wer nicht handelt, soll Konsequenzen spüren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_Belaestigung-Gewalt-Arbeitsplatz_heike-trautmann-unsplash_0833bce189.jpg" length="83811" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10437</guid><pubDate>Fri, 29 Nov 2024 12:24:41 +0100</pubDate><title>Mehr Freiheit statt ständiger Verfügbarkeit </title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/mehr-freiheit-statt-staendiger-verfuegbarkeit</link><description>SGB-DV beschliesst Offensive für bessere Arbeitsbedingungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Belastung und der Stress am Arbeitsplatz steigen seit Jahren kontinuierlich. Immer mehr Beschäftigte leiden unter Überlastung oder haben Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Doch statt Lösungen anzubieten, planen Arbeitgeber, den bestehenden Schutz weiter abzubauen: Sie fordern mehr Sonntagsarbeit, längere Arbeitszeiten und die Legalisierung von Scheinselbstständigkeit. Die Gewerkschaften werden sich vehement gegen diese Angriffe auf das Arbeitsrecht wehren. Es braucht besseren Schutz, um Arbeitnehmer:innen eine bessere Planbarkeit und mehr Mitsprache bei der Aufteilung von Arbeits- und Freizeit zu ermöglichen. Mehr Freiheit statt ständiger Erreichbarkeit – mit diesem Ziel haben die SGB-Delegierten heute eine Offensive für ein arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht beschlossen.</p><h4>Arbeitsbedingungen verbessern statt verschlechtern</h4><p>Viele Berufstätige sind am Arbeitsplatz stark belastet. Arbeitgeber und Manager üben Kostendruck aus, reduzieren Stellen und überlassen die verbleibende Arbeit immer weniger Mitarbeitenden. Temporärkräfte und Arbeitsverdichtungen prägen den Arbeitsalltag. Gewisse Arbeitgeber erwarten sogar Verfügbarkeit während Krankheit oder Freizeit. Dies erschwert insbesondere Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Statt Abhilfe zu schaffen, setzen Arbeitgeber auf politische Initiativen zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Dazu gehören die Ausweitung der Sonntagsarbeit, die Aufweichung des Status von Arbeitnehmer:innen zugunsten von Scheinselbstständigkeit und überlange Arbeitszeiten im Homeoffice ohne Rücksicht auf notwendige Ruhezeiten.&nbsp;</p><p>Für die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ist klar: Die Rechte der Arbeitnehmenden müssen ausgebaut werden. Statt ständiger Erreichbarkeit, Burnout und Gratisarbeit braucht es Arbeitszeiten, die mit dem Privatleben vereinbar sind, mehr Erholungszeit und bessere Schutzmassnahmen. Mit ihrer Resolution fordern die Delegierten des SGB:</p><ul><li>Einsatzpläne: Verpflichtende Planung mindestens vier Wochen im Voraus; Änderungen nur in Notfällen, mit einem Lohnzuschlag von mindestens 50 Prozent.</li><li>Verzicht auf geteilte Dienste: Keine langen Mittagspausen ohne Zustimmung der Arbeitnehmenden (z. B. im Verkauf, Service) und Schutzmassnahmen bei extremer Witterung (z. B. Hitzestopp auf Baustellen).</li><li>Arbeitszeiten: Abschaffung von Arbeitstagen über 10 Stunden und mindestens zwei freie Wochenenden pro Monat für alle.</li><li>Zuschläge: Mindestens 50 Prozent Zuschlag bei Nacht-, Sonntags- und Samstagsarbeit.</li><li>Erfassung der Arbeitszeiten: Vollständige und transparente Erfassung, einschliesslich Vorbereitungs-, Reise- und Umkleidezeiten.</li><li>Jugendschutz: Begrenzung von Überstunden und längere Ferien für Lernende.</li><li>Gesetzlicher Schutz: Erweiterung des Arbeitsgesetzes auf alle Branchen, einschliesslich fliegendem Personal, Hauswirtschaft und Service public.</li><li>Schutz vor Übergriffen: Massnahmen gegen Gewalt und Belästigung in Gastronomie, Verkehr, Spitälern und im weiteren Service Public.</li></ul><h4>Stärkung der Berufslehre: 8 Wochen Ferien für Lernende</h4><p>Die duale Berufsbildung ist eine tragende Säule der Schweizer Wirtschaft, belastet jedoch viele Jugendliche stark. Während Schüler:innen der Mittelschule 13 Wochen Ferien haben, müssen Lernende meist mit lediglich fünf Wochen auskommen. Dieses Ungleichgewicht gefährdet die Gesundheit der Lernenden. Die Delegierten des SGB fordert daher acht Wochen Ferien für alle Lernenden und wird sich für diese Regelung in Gesetzgebungsverfahren und Gesamt-arbeitsverträgen einsetzen.</p><h4>Gegen Entlassungen in der Stahlindustrie</h4><p>Die SGB-Delegierten haben mit einer Resolution ihre Unterstützung für die Arbeitnehmenden von Stahl Gerlafingen und Steeltec Emmenbrücke ausgedrückt, die gegen Massententlassungen kämpfen. Der Stellenabbau in der Stahlindustrie ist verantwortungslos und muss verhindert werden.</p><h4>Stand der Verhandlungen mit der EU</h4><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard hat an der Delegiertenversammlung die gewerkschaftliche Position bekräftigt: der autonome Lohnschutz und der Service public müssen im Verhandlungsergebnis garantiert sein. Er hat den Delegierten angekündigt, dass eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen wird, wenn das Verhandlungsergebnis auf dem Tisch liegt.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_DV_Benoit_c49873de4e.jpg" length="323638" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10432</guid><pubDate>Tue, 26 Nov 2024 15:07:38 +0100</pubDate><title>Frauen verdienen pro Monat 1’364 Franken weniger als Männer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauen-verdienen-pro-monat-1364-franken-weniger-als-maenner</link><description>Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern weiterhin zu hoch
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizer Arbeitswelt ist noch weit entfernt von echter Gleichstellung. Die heute publizierten Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass sich die Lohndifferenz zwar weiter verringert. Sie beträgt aber immer noch 16.2 Prozent. In Franken ist der Unterschied noch eindrücklicher: Frauen verdienen pro Monat im Durchschnitt 1’364 Franken weniger als Männer. Die neuen Zahlen offenbaren die nach wie vor erhebliche direkte Lohndiskriminierung. Denn fast die Hälfte dieser Lohndifferenz (44.9 Prozent) lässt sich nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter usw. erklären. Die nicht erklärbare Differenz hat sich ausserdem leider kaum verändert (von 45.3 auf 44.9 Prozent). Immerhin ist die Lohndifferenz bei Berufstätigen ohne Kaderfunktion weniger gross. Die gewerkschaftliche Arbeit bei den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und in den Betrieben hat sich hier positiv ausgewirkt.</p><p>Allerdings haben nach wie vor sehr viele Frauen Löhne, die kaum zum Leben reichen. Berufe, in denen grossmehrheitlich Frauen arbeiten – sogenannte «Frauenberufe» –, sind schlechter bezahlt. Obwohl sie oft anspruchsvoll und mit viel Verantwortung verbunden sind. Trotz Lehre haben vier von zehn Frauen einen Lohn von weniger als 5’000 Franken pro Monat, wenn man den Lohn auf Vollzeit hochrechnet und 13 Monatslöhne unterstellt. Beispiele sind die Betreuung von Kindern oder SeniorInnen sowie der Detailhandel. Darüber hinaus zahlt sich die Berufserfahrung von Frauen weniger aus. Die Lohnzuschläge für Erfahrung und Dienstalter sind bei ihnen geringer als bei Männern.</p><p>Ein wesentlicher Teil der schlechteren Lohnsituation der Frauen hängt schliesslich mit der Betreuung eigener Kinder zusammen. Der SGB setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, dass Kinderbetreuung als Service public organisiert wird, damit eine fairere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen möglich wird. Dazu sind höhere öffentliche Investitionen in den Service public notwendig. Sie müssen auch zu besseren Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung sowie dem Gesundheits- und Sozialwesen führen.</p><p>Für den SGB ist klar: bei der Gleichstellung muss es viel schneller vorwärts gehen. Wir fordern Löhne von mindestens 5’000 Franken mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle. In den GAV müssen entsprechende Mindestlöhne festgelegt werden. Lohngleichheit und die Erhöhung von Frauenlöhnen müssen Gegenstand aller sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen werden. Wo es keine GAV gibt – z. B. für Kitas oder im Detailhandel – müssen solche eingeführt werden. Daneben braucht es weiterhin konsequente Massnahmen gegen Lohndiskriminierung: obligatorische Lohnanalysen in allen Firmen und wirksame Sanktionen bei Lohndiskriminierungen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages.jpg" length="356806" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10429</guid><pubDate>Sun, 24 Nov 2024 13:34:48 +0100</pubDate><title>Knappes Ja zu EFAS: Problem der unbezahlbaren Prämien bleibt ungelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/knappes-ja-zu-efas-problem-der-unbezahlbaren-praemien-bleibt-ungeloest</link><description>SGB-Reaktion auf den Ausgang der Volksabstimmung über die Änderung des Krankenversicherungs-Gesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><span class="no-hyphenation">Die knappe Annahme der EFAS-Reform ist eine schlechte Nachricht für Versicherte, PatientInnen und Pflegende. Es drohen höhere Prämien und mehr Druck auf die Pflegequalität und das Personal. Befürworter und Bundesrat haben im Abstimmungskampf weitgehende Versprechen gemacht, die die EFAS-Reform nicht erfüllen wird. Im Hinblick auf den Einbezug der Langzeitpflege müssen deshalb die Versicherten vor einer ausufernden Zusatzbelastung durch höhere Prämien und Selbstkosten geschützt werden. Zudem ist klar: bei der Ausarbeitung der neuen Tarifstruktur für Heime und Spitex muss die Umsetzung der Pflegeinitiative mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Vordergrund stehen. Dringlich bleiben rasch greifende und entschiedene Massnahmen gegen den untragbaren Prämienanstieg und eine Eindämmung der Profite der gewinnorientierten Leistungserbringer und überhöhten Löhne der Spezialisten.</span></p><p>Ein sehr beträchtlicher Teil der Stimmbevölkerung hat mit einem Nein seine Sorge um weiter steigende Prämien und eine gefährdete Pflegequalität ausgedrückt. Im Vordergrund des Abstimmungskampfs stand die Prämienfrage. Dabei wurde restlos klar, dass es – mit oder ohne EFAS – nicht mehr so weitergehen kann mit der stetig steigenden Last der Kopfprämien. Eine sozial tragbare Finanzierung des Gesundheitssystems ist nun auf allen Ebenen schnell voranzutreiben. Dies zunächst mit einer durch die Kantone spürbar aufgestockten Umsetzung des bald in Kraft tretenden Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative. Zudem sollen die Kantone ihrerseits einen deutlich höheren als den als gesetzliches Minimum definierten EFAS-Finanzierungsanteil festlegen.</p><p>Das knappe Ja zu EFAS darf nun keineswegs dazu führen, dass die wirksamen Massnahmen zur Eindämmung der Profitinteressen und der Leerläufe im Gesundheitswesen aufgeschoben werden. Dazu gehören eine merkliche Senkung der Medikamentenpreise, eine Anpassung der Tarifsysteme zugunsten der Grund- und Notfallversorgung sowie die Eindämmung der teuren Fehlanreize über die Zusatzversicherungen. Die öffentlichen Steuerungsmöglichkeiten müssen ausgeweitet werden. Etwa durch eine überregionale Spitalplanung und eine Einschränkung der Rosinenpickerei durch Privatspitäler.</p><p>Für den später geplanten Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung muss klar an den im Gesetz definierten Bedingungen festgehalten werden: Die Integration darf überhaupt nur bei vorhandener Datentransparenz geschehen, der neue Tarif muss zwingend kostendeckend ausgestaltet werden (und zwar nicht auf Basis der aktuellen Unterfinanzierung) und das Pflegepersonal muss Einsitz in der neuen Tariforganisation erhalten.</p><p>Die Umsetzung der vielen für die Sicherung der Pflegequalität und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals nötigen Massnahmen hat unabhängig von EFAS weiterhin absolute Priorität – wobei natürlich die schnelle Umsetzung der beiden Etappen der Pflegeinitiative im Vordergrund steht. Alles andere wäre eine Missachtung des Volksentscheids zur Pflegeinitiative, welche übrigens eine weit höhere Zustimmung erzielte als EFAS.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10409</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2024 15:58:20 +0100</pubDate><title>Finanzierung der Langzeitpflege über Prämien wäre Alptraum für Versicherte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-der-langzeitpflege-ueber-praemien-waere-alptraum-fuer-versicherte</link><description>Das bestätigen neue Zahlen des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute veröffentlichten Zahlen des BFS zur Kostenentwicklung in der Langzeitpflege bestätigen die schlimmsten Befürchtungen der EFAS-Gegner:innen: Nicht nur nehmen die Kosten in Pflegeheimen und Spitex überproportional zu, sondern auch der Pflegebedarf der Patient:innen steigt. Und auch die Zahl der gewinnorientierten Akteure in der Langzeitpflege nimmt stark zu. Eine Finanzierung der Langzeitpflege über Prämien und ohne Deckelung der Kostenbeteiligung der Patient:innen hätte entsprechend verheerende Folgen für Versicherte, Patient:innen und Personal.</p><p>Das Bundesamt für Statistik hat heute die neusten Zahlen zur Kostenentwicklung in der Langzeitpflege publiziert. Demnach verzeichnete die Zunahme der Kosten in den Pflegeheimen und in der Spitex im Jahr 2023 das stärkste Wachstum des vergangenen Jahrzehnts: die Kosten der Alters- und Pflegeheime nahmen gegenüber dem Vorjahr um 5und jene der Spitex um 7 Prozent zu.</p><p>Damit werden die völlig unsicheren Langzeitprognosen des BAG und der EFAS-Befürworter:innen zum angeblich – im Verhältnis zur ambulanten Gesundheitsversorgung – nur moderat wachsenden und viel kleineren Kostenblock der Langzeitpflege bereits heute von der Realität widerlegt.</p><p>Aussergewöhnlich stark zugenommen hat auch die durchschnittlichen Anzahl Pflegestunden. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen benötigten noch nie so viel Pflege wie 2023. Das widerspricht diametral jener weiteren Behauptung der EFAS-BefürworterInnen, wonach heute aufgrund existierender Fehlanreize immer mehr Patient:nnen mit tiefem Pflegebedarf in ein (unter dem Strich teureres) Heim gedrängt würden, statt von der (günstigeren) Spitex zuhause betreut zu werden.</p><p>Ebenfalls stark zugenommen hat gemäss BFS die Anzahl gewinnorientierter Akteure in der Langzeitpflege. Das macht umso klarer, dass das mit EFAS geplante, auf einer Wettbewerbs- und Profitlogik basierende neue Tarifsystem in der Langzeitpflege unbedingt verhindert werden muss. Im Gegenteil muss der offenbar bereits heute zu stark voranschreitenden Profitlogik unbedingt Einhalt geboten werden. Denn es ist völlig klar: Gewinn kann in der Altenpflege fast nur zulasten des Personals und damit der Behandlungsqualität erzielt werden.</p><p>Die neusten Zahlen bestätigen also, dass die einheitliche Finanzierung mit Einbezug der Langzeitpflege, worüber wir in 1.5 Wochen abstimmen. sowohl für die Prämienzahlenden, als auch für die Patient:nnen und das Pflegepersonal eine sehr bittere Pille wäre. Diese Reform muss daher unbedingt abgelehnt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10394</guid><pubDate>Wed, 23 Oct 2024 13:45:29 +0200</pubDate><title>Sparen unter dem Deckmantel der Gleichstellung – damit muss nun endgültig Schluss sein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sparen-unter-dem-deckmantel-der-gleichstellung-damit-muss-nun-endgueltig-schluss-sein</link><description>Ungenügender Bundesratsvorschlag zur Witwenrente</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB steht einer Neugestaltung der Hinterlassenenrenten an die gewandelten gesellschaftlichen Entwicklungen und Familienstrukturen grundsätzlich offen gegenüber. Die heute geltenden Bestimmungen sind diskriminierend. Der SGB teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass hinterlassene Elternteile mit Kindern im Falle einer Verwitwung besonders betroffen sind und einen besonderen sozialversicherungsrechtlichen Schutz über die AHV benötigen. Die primäre Ausrichtung der Hinterlassenenrenten auf die Betreuungs- und Erziehungszeit der Kinder ist entsprechend begrüssenswert. Auch überzeugt, dass diese Hinterlassenenleistung sowohl geschlechts- als auch zivilstandsunabhängig ausgestaltet und bis zum Erreichen des 25. Altersjahrs des jüngsten Kindes ausgerichtet werden soll. Daneben sieht der Bundesrat eine Übergangsrente zur Unterstützung von Hinterbliebenen ohne unterhaltsberechtigte Kinder vor und besondere Massnahmen für ältere, armutsgefährdete Hinterbliebene. Beide Instrumente sind aus Sicht des SGB zwar grundsätzlich zu begrüssen – ihre konkrete Ausgestaltung im Vorschlag des Bundesrats ist jedoch ungenügend.</p><p>Der SGB spricht sich dezidiert dagegen aus, dass die Neugestaltung der Hinterlassenenleistungen mit einem Leistungsabbau zugunsten der Bundesfinanzen verknüpft werden soll. Genau das sieht der Bundesrat aber vor. Gemessen an den Zahlen der AHV-Statistik 2022 entspricht die Vorlage des Bundesrats einer drastischen Kürzung des Gesamtbudgets der Hinterlassenenrenten um rund 50 Prozent. Ein Abbau, der vor allem Witwen trifft, die heute bereits eine Witwenrente erhalten. Diese Streichung bzw. Kürzung laufender Renten ist für den SGB inakzeptabel. Sie bedeutet für die betroffenen Frauen grosse (Rechts-)Unsicherheiten und löst Existenzängste aus. Die Streichung laufender Renten widerspricht auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die RichterInnen hatten darin explizit festgehalten, dass die Schweiz das Urteil nicht zum Anlass nehmen darf, die Renten betroffener Frauen zu kürzen oder zu streichen.</p><p>Der SGB setzt sich mit Nachdruck für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein – auch bei den Hinterlassenenrenten. Dabei bleibt unbestritten: die Ausgestaltung von Hinterlassenenleistungen ist gerade für die Frauen entscheidend. Der Anteil von Frauen bei den Verwitwungen liegt seit 50 Jahren konstant bei 70 Prozent. Eine Sparmassnahme kann und darf nicht als gleichstellungspolitischer Fortschritt verkauft werden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10374</guid><pubDate>Mon, 21 Oct 2024 12:29:26 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende wollen ihre Arbeit autonom gestalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-wollen-ihre-arbeit-autonom-gestalten</link><description>Sotomo-Studie im Auftrag der Arbeitgeber</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gemäss einer heute publizierten Studie des Meinungsforschungsinstituts Sotomo wünschen sich Arbeitnehmende mehr Berücksichtigung ihrer Wünsche und weniger «Flexibilität nach Gutdünken des Chefs». Sie wollen keine zusätzliche Nacht- und Sonntagsarbeit und stehen auch der Abendarbeit kritisch gegenüber. Eine Deregulierung des Arbeitsgesetzes wird von den Arbeitnehmenden nicht gewünscht.</p><h4>Arbeitnehmende fordern mehr Arbeitszeit-Autonomie</h4><p>Die heute erschienene Sotomo-Studie im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) zeigt, dass Arbeitnehmende von ihren Vorgesetzten mehr Autonomie bei der Gestaltung der Arbeitszeiten und der Wahl des Arbeitsortes fordern.</p><p>Was die verschiedenen Formen der Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung betrifft, hat für die Befragten die Möglichkeit, den Beginn oder das Ende des Arbeitstages zu verschieben, oberste Priorität. Beispielsweise wünschen sich die Befragten die Möglichkeit, länger zu schlafen oder Zeit für ein morgendliches Workout zu haben, bzw. früher Feierabend zu machen, um Zeit für Hobbys oder familiäre Aufgaben zu finden. 83 Prozent der Angestellten, für die flexible Arbeitszeiten grundsätzlich möglich sind, empfinden es als eher oder sehr wünschenswert, den Anfang bzw. das Ende des Arbeitstages verschieben zu können. Auch die Möglichkeit, die Arbeit für eine längere Pause zu unterbrechen, etwa für eine ausgedehnte Mittagspause, wird von vielen gewünscht (73 %), dies ist jedoch aufgrund der starren Vorgaben der Arbeitgeber oft nicht möglich, weil diese kurze Mittagspausen und ständige Erreichbarkeit sogar in der Mittagspause fordern.</p><h4>Arbeitnehmende lehnen Abendarbeit ab</h4><p>Im Gegensatz dazu wünschen sich nur zwei von fünf betroffenen Angestellten die Möglichkeit , spätabends arbeiten zu können, z. B. nach dem Abendessen noch einmal im Homeoffice. Die Mehrheit sieht hier keinen Bedarf. Zwischen den Altersgruppen gibt es bei diesen drei Formen der Arbeitszeitflexibilität nur geringe Unterschiede. Die Möglichkeit, den Beginn und das Ende der Arbeitszeit zu verschieben oder längere Pausen einzulegen, wird in allen Altersgruppen mehrheitlich als wünschenswert angesehen, während die Möglichkeit, spätabends zu arbeiten, im Durchschnitt neutral bis eher unerwünscht bewertet wird.</p><h4>Arbeitnehmende wollen bei Teilzeit den Arbeitstag selbst bestimmen</h4><p>Wie bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten wünscht sich auch bei der Flexibilisierung der Arbeitstage ein substanzieller Teil der Schweizer Erwerbstätigen mehr Möglichkeiten. Ein Drittel wünscht sich mehr Flexibilität vom Arbeitgeber bezüglich der Tage, an denen sie arbeiten, während rund zwei Drittel diesbezüglich keine Veränderung wünschen.</p><h4>Arbeitgeber gewähren weniger Homeoffice, als von den Arbeitnehmenden gewünscht wird</h4><p>Generell wünschen sich die Schweizer Angestellten noch mehr Flexibilität bei ihrem Arbeitsort, als sie heute bereits haben. Während momentan 60 Prozent der Angestellten die Möglichkeit haben, remote zu arbeiten, wünschen sich drei Viertel diese Option. Ein Viertel der Angestellten möchte niemals remote arbeiten. Die drei Viertel verteilen sich gleichmässig auf Personen, die weniger als die Hälfte der Arbeitszeit bzw. die Hälfte der Arbeitszeit oder mehr remote arbeiten möchten.</p><h4>Fazit: Arbeitgeber-Studie zeigt, dass Flexibilität häufig nur zu ihren Gunsten ausgeübt wird.</h4><p>Die Studie sagt genau nicht das aus, was die Arbeitgeber sich wohl erhofft haben – ein Befürwortung der Deregulierung des Arbeitsgesetzes, der Erlaubnis von Sonntags- und Nachtarbeit oder der Einführung von 17-Stunden-Arbeitstagen.</p><p>Welche Frage, ob die Arbeitnehmenden selbst ihre Arbeitszeitmodelle flexibel wählen möchten! Wer wäre da schon dagegen? Natürlich wollen die Arbeitnehmenden (selbst!) wählen.</p><p>Wohlweislich wurden die Arbeitnehmenden in der Studie nicht befragt, ob sie an Sonntagen oder nachts arbeiten wollen! Hier wäre die Antwort klar ein Nein.<br>Bereits die Arbeit am Abend nach dem Abendessen (im Homeoffice) wird überraschenderweise deutlich abgelehnt. Was die Studie tatsächlich zeigt, ist, dass Arbeitnehmende vom Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle fordern, wenn sie es für nötig halten oder wünschen ist. Das kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nur unterstützen. Arbeitgeber müssen endlich demokratisch auf die Wünsche der Arbeitnehmenden bei der Arbeitszeitgestaltung eingehen. Dies geschieht heute nicht.</p><p>Die Arbeitnehmenden wollen also nicht das Arbeitsgesetz deregulieren, sondern erwarten, dass die Arbeitgeber das Arbeitsgesetz einhalten, aber innerhalb der sehr grosszügigen Rahmenbedingungen die Wünsche der Arbeitnehmenden berücksichtigen (sogenannte «Arbeitnehmerflexibilität» vs. «Arbeitgeberflexibilität»).</p><figure class="table"><table class="contenttable"><tbody><tr><td><h4>Zur Studie:</h4><p>Es sei darauf hingewiesen, dass die Studie nicht repräsentativ ist. Der Arbeitgeberverband hat ein zu kleines Sample verwendet: 1’670 Befragte, obwohl die Schweiz mehr als fünf Millionen Arbeitnehmende hat. Das sagen auch die AutorInnen: «Da sich die Teilnehmer der Umfrage selbst rekrutiert haben, ist die Zusammensetzung der Stichprobe nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit.» Es scheint, dass der SAV die Kosten für eine wirklich statistisch valide Studie nicht tragen wollte.</p><p>Der SGB kann sich mit einer gewissen Ironie den Forderungen des Arbeitgeberverbandes nach flexiblen Arbeitszeitmodellen anschliessen. Diese Flexibilität muss jedoch im Dienste der Angestellten stehen, nicht der Arbeitgeber. Diese Forderung sollte der SAV jetzt intern diskutieren, denn seine eigene Studie zeigt, dass die Chefs in der Schweiz leider nicht genug Rücksicht auf die Wünsche der Arbeitnehmenden hinsichtlich Arbeitszeiten und -orten nehmen. Flexibilität scheint den Arbeitgeberverband nur zu interessieren, wenn sie zu seinem eigenen Vorteil ist.<br>Seit einiger Zeit müssen sich die Arbeitgeber um ihr Personal bemühen. Das ist gut und überfällig. Sie nennen das «Fachkräftemangel». Die naheliegende Antwort wäre, die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld zu verbessern. Doch die Arbeitgeber wollen das Rad der Zeit zurückdrehen, d. h. längere Arbeitszeiten, mehr Überstunden, weniger Arbeitnehmerschutz – nota bene ohne dass es in den letzten Jahren Reallohnerhöhungen gegeben hätte. Die Folgen davon wären mehr Stress und Burnouts – nicht gerade förderlich für die Attraktivität von Arbeitsplätzen.</p></td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-Werkbank-schwitzend_Ist-south-agency.jpg" length="349919" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10368</guid><pubDate>Fri, 18 Oct 2024 08:59:48 +0200</pubDate><title>EFAS: Hauptargument des Referendumskomitees in Umfrage ausgeblendet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/efas-hauptargument-des-referendumskomitees-in-umfrage-ausgeblendet</link><description>Erste Gfs-Umfrage zur KVG-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute veröffentlichte, erste Gfs-Umfrage im Auftrag der SRG zur Änderung des Kranken¬versicherungs¬gesetzes (EFAS) blendet das Hauptargument des Referendumskomitees völlig aus. Dass bei einem Ja durch die Umstellung auf das neue System die Krankenkassenprämien in 17 Kantonen auf einen Schlag steigen werden, wird mit keinem Wort erwähnt. Und auch auf die Tatsache, dass der Einbezug der Langzeitpflege langfristig einen stark prämien¬treibenden Effekt haben wird, wird in der Umfrage an keiner Stelle Bezug genommen. Dies, obwohl selbst der Krankenversicherer-Dachverband SantéSuisse deshalb vor langfristig negativen Effekten der Reform für die Prämienzahlenden warnt!</p><p>Die LeeWas-Umfrage im Auftrag von Tamedia wurde nur ein paar Tage früher erhoben und zeigt ein ganz anderes Bild. Dort wurde das Hauptargument des Referendumskomitees berücksichtigt. In dieser Umfrage ergab sich eine Pattsituation, Nein- und Ja-Anteile liegen gleichauf.</p><p>Es ist seit Beginn der Kampagne klar, dass die Nein-Kampagne auf zwei Hauptargumente setzt. Neben einer Verschlechterung der Pflegequalität drohen mit EFAS Prämienerhöhungen, weil die Kosten in der Langzeitpflege schneller steigen werden. Dies blendet übrigens auch die Bundesverwaltung aus, indem sie in ihrer Argumentation die Effekte der Integration der Langzeitpflege völlig unerwähnt lässt.</p><p>Das Referendumskomitee ist überzeugt: in Zeiten eines erneuten Prämienschocks ist eine Reform, die die Prämien und die Kostenbeteiligung der Versicherten steigen lässt und den Krankenkassen mehr Macht gibt, nicht mehrheitsfähig. Das Prämienargument wird im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielen. Das kann nach wie vor zu einer Ablehnung der Vorlage führen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10364</guid><pubDate>Mon, 14 Oct 2024 13:25:40 +0200</pubDate><title>Gesundheitswirtschaft und Versicherungen werben mit Millionen für eine Reform zu ihren Gunsten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheitswirtschaft-und-versicherungen-werben-mit-millionen-fuer-eine-reform-zu-ihren-gunsten</link><description>Abstimmung über Änderung Krankenversicherungsgesetz (KVG)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat heute die vorläufigen Kampagnenbudgets für die Abstimmung vom 24. November veröffentlicht. Die Befürworter der KVG-Reform verfügen über dreimal mehr Mittel als das Referendumskomitee. Die enormen Ausgaben der Versicherungen und der Dachverbände und Arbeitgeberorganisationen des Gesundheitswesens zeigen deutlich, wer von der Reform profitieren wird. Sie würde nämlich die Macht der Krankenkassen und die Position der gewinnorientierten Unternehmen im Gesundheitswesen stärken. Das Referendumskomitee wird darum alles daransetzen, die Bevölkerung über die wahren Folgen dieser gefährlichen Vorlage zu informieren.</p><p>Aus den von der Eidgenössischen Finanzkontrolle veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass die Lobbys der Gesundheitswirtschaft ein Budget von insgesamt 1.5 Millionen Franken in ihre Kampagne für ein Ja zur KVG-Reform (EFAS) stecken. Im Gegensatz zu den Organisationen, die die Nein-Kampagne führen und die nur über ein Drittel dieses Betrags verfügen – die Budgets des Referendumskomitees und die Budgets der Kampagnen der Gewerkschaft VPOD und der SP zusammen gerechnet.</p><p>Die Mittel für das «Nein» stammen also hauptsächlich aus den individuellen Gewerkschaftsbeiträgen sowie aus kleineren Spenden. Die Ja-Kampagne hingegen wird ausschliesslich von verschiedenen gewinnorientierten Gesundheits­dienst­leistern sowie von Versicherungen und deren Lobbyisten bezahlt. Sowohl die ÄrztInnenverbände als auch der Apothekerverband und die Pharmaindustrie beteiligen sich finanziell massiv an der Ja-Kampagne. Dies selbstverständlich deshalb, weil die Vorlage ganz in ihrem Sinne ist und sie sich davon Profit erhoffen. Und ganz sicher nicht weniger Leistungsabrechnungen und Medikamenten-Verschreibungen. Das Märchen, dass EFAS eine effiziente Sparvorlage im Gesundheits­wesen sei, dürfte damit definitiv zu Ende erzählt sein.</p><p>Trotz der deutlich unterschiedlichen Budgets wird das Referendums­komitee alles daran setzen, die Bevölkerung zu informieren. Mit EFAS drohen massive Prämien­erhöhungen, in vielen Kantonen schon zum Zeitpunkt des Systemwechsels. Und zudem auch langfristig durch die Integration der Pflegeheime und der häuslichen Pflege. Die Reform sieht vor, dass 13 Milliarden Franken an öffentlichen Mitteln direkt an die Kranken­kassen überwiesen werden, die somit noch mehr Macht im Gesundheitssystem bekämen. Ihr Interesse besteht jedoch darin, Zusatz­ver­sicherungen zu verkaufen, indem sie die Grund­leistungen so weit wie möglich reduzieren. Es braucht ein klares «Nein» zu dieser Reform und im Gegenteil den Mut, endlich die exorbitanten Margen und die ungerechtfertigten Gewinne derjenigen zu reduzieren, die aus dem Gesund­heits­wesen ein Geschäft machen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10362</guid><pubDate>Fri, 11 Oct 2024 13:20:52 +0200</pubDate><title>Wiederaufnahme der Mediation als erster Schritt – ein besserer Kündigungsschutz für GewerkschafterInnen ist dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wiederaufnahme-der-mediation-als-erster-schritt-ein-besserer-kuendigungsschutz-fuer-gewerkschafterinnen-ist-dringend-noetig</link><description>Bundesrat geht auf die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds ein </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ende 2023 hatte der Bundesrat auf Drängen der Arbeitgeber die tripartite Mediation zum Kündigungsschutz ausgesetzt – einseitig, und ohne jegliche Erklärung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB forderte umgehend die sofortige Wiederaufnahme der Mediation sowie dringende Massnahmen, um Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter effektiv vor missbräuchlichen Kündigungen zu schützen. Der SGB begrüsst die heute beschlossene Wiederaufnahme der Mediation. Er wird sich mit Nachdruck für eine wirksame Verbesserung des Kündigungsschutzes einsetzen.</p><p>Es ist schon lange bekannt, dass das Schweizer Kündigungsrecht nicht den völkerrechtlichen Standards entspricht. Arbeitnehmende, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen einsetzen, sind vor willkürlichen Kündigungen nicht geschützt. Dies wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO (ILO) mehrfach kritisiert. Ein Fall von kündigungsbedingter Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern ist sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hängig. Allein im letzten Jahr wurden in der Schweiz 21 Fälle von gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen dokumentiert. Die Dunkelziffer der missbräuchlichen Kündigungen, auch der antigewerkschaftlichen, dürfte noch viel höher sein, da die Schweiz keine Statistik dazu führt.&nbsp;</p><p>Obwohl das Problem schon lange bekannt ist, glänzt der Bundesrat vor allem mit politischer Untätigkeit und Verzögerungstaktiken. Zuletzt, als er Ende 2023 die Mediation sistierte, die nach langen Verhandlungen seit 2019 wenige Wochen später hätte regulär abgeschlossen werden sollen. Dieser Schritt hat zurecht dazu geführt, dass die Schweiz in der internationalen Rangliste für Vereinigungsfreiheit und Schutz der Arbeitsrechte auf die Kategorie «regelmässige Rechtsverletzungen» herabgestuft wurde.&nbsp;</p><p>Der SGB begrüsst die heute beschlossene Wiederaufnahme der Mediation. Er wird sich mit Nachdruck für eine wirksame Verbesserung des Kündigungsschutzes einsetzen. Denn eines ist klar: die Probleme jener Arbeitnehmenden, die sich für gute Arbeitsbedingungen in den Betrieben einsetzen, lassen keine weitere Verzögerung zu.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/5/csm_Frau_buero_packt_sachen_entlassung_kuendigung_iStock-SeventyFour_f4b18e67fc.jpg" length="156998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10355</guid><pubDate>Wed, 09 Oct 2024 12:54:07 +0200</pubDate><title> Die Anlagegewinne der Pensionskassen gehören den Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-anlagegewinne-der-pensionskassen-gehoeren-den-versicherten</link><description>Zu tiefer Mindestzins in der 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz hoher Renditen und historisch hoher Reserven bei den Pensions­kassen belässt der Bundesrat den BVG-Mindestzinssatz auf tiefen 1.25 Prozent. Die hohen Anlage­gewinne der Pensions­kassen kommen weiterhin nicht bei den Versicherten an. Der Schweizerische Gewerk­schafts­bund hatte eine Erhöhung des Mindest­zinses gefordert, weil eine bessere Verzinsung der Guthaben dringend nötig ist.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindest­zins soll sicherstellen, dass die Anlage­gewinne der Pensions­kassen den Arbeit­nehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Auch dieses Jahr betragen die Anlagegewinne bis Ende September bereits über 7 Prozent. Damit nicht genug: Rund die Hälfte der Pensions­kassen haben ihre Reserven voll geäufnet. Trotz dieser Ausgangs­lage kommt der Bundesrat heute lapidar zum Schluss, dass eine Überprüfung des Mindestzinses «nicht notwendig» sei. Gerade nach dem klaren Verdikt der Stimm­bevöl­kerung gegen die BVG-Reform ist dieser Beschluss inakzeptabel – so wird das Vertrauen der Arbeit­nehmenden in die 2. Säule weiter ausgehöhlt!</p><p>Der SGB und seine Verbände werden sich dafür einsetzen, dass die Pensions­kassen ihre Gewinne weitergeben, statt weitere Reserven zu äufnen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10348</guid><pubDate>Tue, 01 Oct 2024 10:45:00 +0200</pubDate><title>Höhere Prämien, schlechtere Pflege? Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-praemien-schlechtere-pflege-nein</link><description>Abstimmung über die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Einheitliche Finanzierung – EFAS)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 24. November wird über eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, auch unter dem Kürzel «EFAS» bekannt, abgestimmt. Unter dem Deckmantel einer neuen Verteilung der Finanzierung bringt die Vorlage erhebliche Verschlechterungen für die Bevölkerung. Der Einbezug der Langzeitpflege, wo die Kosten besonders schnell steigen, wird die Prämien weiter in die Höhe treiben. Mit der Reform geben zudem die Kantone die Verantwortung für die Pflege im Heim oder durch die Spitex auf. Sie würden neu 13 Milliarden Steuerfranken direkt an die Krankenkassen überwiesen. Für PatientInnen ohne teure Zusatzversicherungen droht eine Verschlechterung der Versorgungsqualität. EFAS ist gefährlich und falsch.</p><p>Mit EFAS würden die heute unterschiedlich finanzierten Bereiche der stationären Versorgung (Spitäler und Pflegeheime) und der ambulanten Behandlungen (Arztpraxen, Spitalambulatorien und Spitex) neu schweizweit nach einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel abgegolten. «Mit EFAS würden zusätzlich zu den 35 Milliarden Prämiengeldern jedes Jahr 13 Milliarden unserer Steuergelder durch private Kassen, ohne demokratische Legitimation und ohne Transparenz, verwaltet», erklärt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. Neu sollen die PrämienzahlerInnen in allen Versorgungsbereichen drei Viertel der Kosten tragen müssen. Christian Dandrès, Präsident VPOD, fügt hinzu: «EFAS würde es den Krankenkassen ermöglichen, die Kontrolle über das gesamte Gesundheitssystem zu übernehmen.»</p><p>Weil die Gesellschaft weiter altert, nehmen die Ausgaben in der Langzeitpflege (Heime und Spitex) besonders stark zu. Und genau an diesen Ausgaben sollen sich die PrämienzahlerInnen künftig ebenfalls immer mehr beteiligen. Denn der heute gültige Kostenbeteiligungsdeckel wird aus dem Gesetz gestrichen. «Nach einer Übergangsfrist von vier Jahren kann der Bundesrat die Beiträge laufend erhöhen, sowohl bei der Pflege zu Hause, wie im Pflegeheim», streicht SP-Vizepräsident David Roth heraus. Unter dem Strich drohen damit längerfristig ein weiterer Prämienschub sowie eine Erhöhung der Kosten, welche die PatientInnen selber tragen müssen.</p><h3 class="heading--h4"><span class="no-hyphenation"><strong>Krankenkassen würden künftig Gesundheits- und Pflegesystem kontrollieren</strong></span></h3><p>In der Langzeitpflege (Pflegeheime und Spitex) würde die heute definierte Zuständigkeit der Kantone schlichtweg aus dem Gesetz gestrichen. Es müsste mit den Kassen ein neuer Einheitstarif ausgehandelt werden. Wo dieser zu liegen käme, ist völlig offen. Klar ist lediglich, dass dabei die öffentlichen Einrichtungen, welche heute viele Zusatzlasten tragen müssen, zuallererst unter Druck kommen würden. Was das bedeutet, legt Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD, dar: «Die Versorgungsqualität würde zwangsläufig sinken. Leute mit hohem Pflegebedarf würden nicht mehr gleich gut betreut werden wie heute.» Opfer wären neben den PatientInnen auch die Pflegenden. Die Reform würde den Druck auf das Pflegepersonal nämlich noch erhöhen, im offenen Widerspruch zur klar angenommenen aber immer noch nicht umgesetzten Pflegeinitiative. «Durch die Abschaffung der bestehenden Finanzierungsmechanismen wird der bereits bestehende Druck auf das Personal noch verstärkt. Die Folge wird eine beschleunigte Abwanderung von Personal aus der Langzeitpflege sein», hält Véronique Polito, Vizepräsidentin Unia, fest.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Private Gewinnmacherei im Fokus</strong></h3><p>Die Reform wurde von der Lobby der Krankenkassen, Privatkliniken und gewinnorientierten Pflege-Organisationen gezimmert. Mit dem geplanten Rückzug der Kantone aus der Finanzierungs- und Organisierungsverantwortung für Pflegeheime und Spitex würde privaten, gewinnorientierten Akteuren der rote Teppich ausgerollt. Sie könnten sich die lukrativsten PatientInnen aussuchen. Gleichzeitig haben die Kassen ein Interesse an einer Rationierung der Grundversorgung, um mehr Zusatzversicherungen verkaufen zu können. Verlierer wären alle Normalversicherten. Katharina Prelicz-Huber, Nationalrätin Grüne, erklärt: «Mit der Revision käme es zu einer gewaltigen Machtverschiebung hin zu den Krankenkassen und weg von der demokratischen Steuerung, aber auch vom medizinischen Entscheid und den Bedürfnissen der Patient*innen.»</p><h3 class="heading--h4">Weitere Informationen</h3><p>Mehr Informationen, Argumente und Hintergründe zur Abstimmung finden sich auf <a href="https://hoehere-praemien.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer"><u>www.hoehere-praemien.ch</u></a></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/efasvisual-1_4-3_01.jpg" length="109373" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10346</guid><pubDate>Thu, 26 Sep 2024 14:00:00 +0200</pubDate><title>Prämienanstieg stoppen statt verstärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienanstieg-stoppen-statt-verstaerken</link><description>Wirksame Massnahmen statt EFAS</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Erneut werden die Prämien in der Grundversicherung stark ansteigen. Für viele Haushalte ist aber die Grenze des Belastbaren längst erreicht. Doch mit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (Einheitliche Finanzierung – EFAS), einem Lobby-Projekt der Krankenversicherer, drohen weitere Verschlechterungen. Das ist inakzeptabel, deshalb braucht es ein klares Nein zu dieser misslungenen Revision im November. Zudem ist eine schnelle Linderung der Prämienlast über Prämienverbilligungen dringend nötig – die Kantone haben das Geld!</p><p>Erneut steigen die Prämien und erneut macht die Politik keinerlei Anstalten, das Problem dort anzugehen, wo sich direkt und schnell Linderung ergeben würde: Bei der unsozialen Finanzierung. Stattdessen wird auch heute wieder auf strukturelle Reformen verwiesen. Doch mit der aktuell grössten diskutierten Strukturreform im Gesundheitswesen – der KVG-Revision «Einheitliche Finanzierung», über die wir im November abstimmen – winkt bei den Prämien keine Entlastung, sondern vielmehr eine zusätzliche Belastung! Denn die Kantone hatten die Politik geradezu erpresst und ihre Zustimmung zu dieser Reform daran geknüpft, dass sich die PrämienzahlerInnen künftig in der Langzeitpflege viel stärker an den Ausgaben beteiligen sollen als heute.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Höhere Kostenbeteiligung für die Versicherten</strong></h3><p>Aufgrund der Alterung steigen aber die Kosten in den Heimen und bei der Spitex auf absehbare Zeit sehr stark an, was auch die Prämien massiv zusätzlich belasten würde. Diese Reform ist für die PrämienzahlerInnen also eine sehr laut tickende Zeitbombe, die sich nur mit einer Ablehnung in der Volksabstimmung vom 24. November entschärfen lässt. Nach den Sparrunden bei den Prämienverbilligungen muss diese weitere unverschämte Aktion der Kantone unbedingt gestoppt werden. Dies gilt übrigens ebenso für die absurden Ideen von Bundesrat und Parlament, die Kostenbeteiligung der Versicherten noch weiter zu erhöhen (Erhöhung Mindestfranchisen, Einführung Notfallgebühr oder ebenfalls EFAS).</p><p>Die Kopfprämien, gepaart mit den horrenden Kostenbeteiligungen sind für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen untragbare «Nebenwirkungen» unserer Gesundheitsversorgung. Schnell etwas daran ändern lässt sich nur durch eine Erhöhung der in der Vergangenheit zusammengestrichenen Prämienverbilligungen. Der dazu beschlossene indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative hilft zwar, jedoch ist er völlig unzureichend und entfaltet frühestens 2028 (!) eine Wirkung.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Auch Kantone in der Verantwortung</strong></h3><p>Umso mehr – und einmal mehr – stehen deshalb die Kantone in der Verantwortung: Auch im letzten Jahr haben die Kantone wieder Milliardenüberschüsse gemacht, und weitere solche werden mit den Rechnungsabschlüssen 2024 folgen. Es wäre geradewegs pietätlos, nicht wenigstens einen Teil dieser Gelder für eine Aufstockung der Prämienverbilligungen zu verwenden und damit den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen eine kleine Verschnaufpause zu gewähren.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/RechnungenFrauSorgenvoll_iSt_MarkYes.jpg" length="332107" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10344</guid><pubDate>Sun, 22 Sep 2024 12:30:00 +0200</pubDate><title>Deutliche Absage an Rentenabbau – Kurswechsel nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/deutliche-absage-an-rentenabbau-nein-zur-bvg-reform</link><description>Nein zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stimmbevölkerung hat sich heute klar gegen tiefere Renten und unsoziale Beitragserhöhungen ausgesprochen. Das deutliche Nein zur BVG-Reform zeigt, dass die Parlamentsmehrheiten weit an der Bevölkerung vorbeipolitisieren. Nun braucht es einen Kurswechsel in der Altersvorsorge. Statt Rentensenkungen braucht es höhere Verzinsungen der Altersguthaben und den Ausgleich der Teuerung auf den Renten. Die Pensionskassen haben solide finanzielle Polster. Die Rentenlücke von Eltern – insbesondere von Müttern – die aufgrund familienbedingter Erwerbsunterbrüche entsteht, muss geschlossen werden. Nach über einem Jahrzehnt sinkender Renten und steigender Beiträge sind ausserdem entschiedene Schritte gegen überrissene Geldabflüsse an die Versicherer und die Finanzindustrie angezeigt, damit sich das Preis-Leistungsverhältnis der 2. Säule endlich verbessert.</p><p>Das Abstimmungsresultat ist ein überdeutliches Zeichen an die Bundespolitik und die Pensionskassen. Eine Mehrheit der Stimmberechtigten ist der klaren Meinung, dass das Rentenniveau in der Schweiz gerade für mittlere Einkommen keine Senkung verträgt. Denn die mittleren PK-Renten sind mit rund 1’700 Franken pro Monat bereits sehr tief. Statt weiter sinkenden Umwandlungssätzen braucht es jetzt höhere Verzinsungen der Altersguthaben und einen Teuerungsausgleich bei den Renten. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist sehr gut. Sie haben hohe Reserven und Rückstellungen angehäuft und Massnahmen getroffen, mit denen nicht nur die heutigen und die zukünftigen Renten finanzierbar sind.</p><p>Ausserdem braucht es Massnahmen, um die Rentenlücke von Eltern – insbesondere von Müttern – solidarisch finanziert zu schliessen. Die BVG-Reform wollte gerade die Mütter mit geringen Einkommen durch zusätzliche BVG-Beiträge belasten. Viele Betroffene haben das abgelehnt, weil sie das Geld zum Leben brauchen. Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der AHV schneiden wesentlich besser ab, um die Rentenlücke der Frauen zu verringern. Eine Lösung im BVG muss sich an diesem Erfolgsmodell orientieren.</p><p>Das Nein des Volkes ist gleichzeitig ein deutliches Nein zu den Milliardengeschäften der Finanzindustrie und Privatassekuranz auf Kosten der Arbeitnehmenden. Sozialversicherungen sind nicht dafür da, dass mit ihnen Profite gemacht werden. Der SGB wird sich mit Nachdruck einsetzen für griffige Massnahmen gegen die zu hohen Verwaltungskosten der Pensionskassen, gegen einen durch Broker getriebenen Wettbewerb, gegen überrissene Risikoprämien sowie gegen die Gewinnabflüsse an die Versicherungskonzerne. Die Parität in der beruflichen Vorsorge muss in der Praxis gestärkt – und auch in den profitorientierten Sammelstiftungen der Lebensversicherer endlich realisiert werden. Die obligatorischen Einzahlungen der Arbeitnehmenden verdienen nicht nur eine klare Rentengarantie – sondern auch eine funktionierende, paritätische Aufsicht, welche die Interessen der Versicherten wahrt.</p><p>Weit an der Bevölkerung vorbei führt auch die Diskussion über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Bundesrat und ein Teil der bürgerlichen Parteien weigern sich, die zusätzliche AHV-Rente solide zu finanzieren. Sie wollen Defizite in der AHV, damit der Druck auf das Rentenalter steigt. Dabei hat die Bevölkerung am 3. März eine Rentenaltererhöhung klar abgelehnt. Die Bevölkerung erwartet von Bundesrat und Parlament eine Politik in der Altersvorsorge, welche zu guten und sicheren Renten führt. Dazu gehört auch eine solide, soziale Finanzierung der 13. AHV-Rente.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/1/csm_240922_Jubelbild_Foto-Unia_9bb4a73284.jpg" length="136415" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10341</guid><pubDate>Sat, 21 Sep 2024 15:39:54 +0200</pubDate><title>15’000 fordern lautstark höhere Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/15000-fordern-lautstark-hoehere-loehne</link><description>Nationale Lohnkundgebung am 21. September in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Über 15’000 Arbeitnehmende aus der ganzen Schweiz gingen heute in Bern unter dem Motto «Höchste Zeit für höhere Löhne» auf die Strasse. Sie fordern von den Arbeitgebern substanzielle Lohnerhöhungen. Nach mehreren Jahren mit Reallohnverlusten und angesichts steigender Kosten ist die Forderung nötiger denn je. Die Forderung ist klar: Im Hinblick auf die anstehende Lohnrunde müssen die Reallöhne 2025 wieder steigen.</p><p>Arbeitnehmende aus allen Branchen und Landesteilen demonstrierten heute in Bern auf dem Bundesplatz für höhere Löhne. Die Situation ist ernst. Seit 2021 sinken in der Schweiz die Reallöhne. Das gab es seit dem Zweiten Weltkrieg noch nie. Gleichzeitig wird alles teurer: Lebensmittelpreise, Energie, Mieten, Krankenkassenprämien. Die Arbeitnehmenden können sich mit ihrem Lohn immer weniger leisten. Personen und Familien mit tiefen und mittleren Einkommen trifft das besonders hart.&nbsp;</p><h4>Die Lage der Arbeitnehmenden ist ernst</h4><p>Die ernste Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz bringt der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Pierre-Yves Maillard auf den Punkt: «Alles ist teurer geworden. Die Arbeitnehmenden haben heute weniger im Portemonnaie als vor fünf Jahren. Obwohl es der Wirtschaft gut geht. Ohne Anpassung der Löhne an die Inflation verarmt die Bevölkerung. Diese Politik hat keine Zukunft. Deshalb müssen die Löhne endlich wieder steigen.»</p><h4>Geld ist genug da</h4><p>Während die unteren und mittleren Löhne real sinken, kassieren die Aktionäre gleichzeitig Jahr für Jahr immer höhere Milliardensummen an Dividenden und aus Aktienrückkäufen. Die Lohnschere hat sich weiter geöffnet. Bei den Firmen ist mehr als genug Geld vorhanden. Die öffentlich angekündigte Weigerung der Arbeitgeber, die Teuerung vollständig auszugleichen und die Löhne deutlich zu erhöhen, ist eine Frechheit. Vania Alleva, Präsidentin der Unia spricht Klartext: «So geht das nicht! Wir erwarten bei den Lohnverhandlungen im Herbst substanzielle und generelle Lohnerhöhungen. Mit Peanuts geben wir uns nicht zufrieden! Es ist dringend notwendig und für viele Menschen schlichtweg lebenswichtig, dass die Löhne real steigen. Dazu braucht es den vollen Ausgleich der letzten drei Jahre. Darum fordert die Unia Lohnerhöhungen im Bereich von 5 Prozent.»</p><h4>Automatischer Teuerungsausgleich und höhere Mindestlöhne</h4><p>Der Teuerungsausgleich ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn ohne diesen bekommen die Arbeitnehmenden für die gleiche Arbeit immer weniger Lohn. Der automatische Teuerungsausgleich gehört darum in alle Gesamtarbeitsverträge. Gleichzeitig braucht es gute Mindestlöhne. Dafür setzt sich die Präsidentin der Gewerkschaft Syna Yvonne Feri ein: «In der Schweiz arbeiten viele Menschen in Tieflohnbranchen. Selbst mit einer Berufslehre verdienen sie nicht genug. Ihr Lehrabschluss garantiert keinen anständigen Lohn zum Leben. Dagegen müssen wir zusammen ankämpfen. Wir verlangen anständige Mindestlöhne für ausgebildete Berufsleute, die auch zum Leben reichen.» Darum setzen sich die Gewerkschaften dafür ein, dass es keine Löhne mehr unter 4500 Franken gibt und alle mit einem Berufsabschluss mindestens 5000 Franken verdienen.</p><h4>Klarer Handlungsbedarf in vielen Berufen und Branchen</h4><p>Ob Maler:innen oder Mitarbeitende bei Post und Bahn, ob Pflegefachfrau oder Bauarbeiter: verschiedene Beispiele von Berufsleuten aus unterschiedlichen Berufen und Branchen zeigen den grossen Handlungsbedarf. «Wir sind heute hier, um erneut klarzumachen, dass unser Service public systemrelevant ist. Es fehlt nicht zuletzt an Wertschätzung uns gegenüber, deshalb sind gute Arbeitsbedingungen und entsprechende Löhne ein Muss – gerade in Zeiten ungebremster Teuerungen und Prämienexplosionen.», so Beat Haldimann, Paketbote bei der Schweizerischen Post und Syndicom-Gewerkschafter. Friederike Flückiger, seit 30 Jahren Pflegefachfrau in der Intensivpflege und VPOD-Gewerkschafterin, fordert, dass die mit der Pflegeinitiative geforderten Verbesserungen in der Pflege rasch realisiert werden. Denn gerade in sogenannten Frauenberufen ist die Lohnsituation trotz guter Ausbildung ungenügend: «Alle Statistiken zeigen es: Arbeiten im Gesundheitswesen bedeutet harte Arbeit für zu niedrige Löhne. Diplomierte Pflegefachpersonen verdienen viel weniger als andere Berufsgruppen mit demselben Ausbildungsniveau!»</p><p>Als Vertreter der jungen Generation macht der SBB-Kundenbegleiter und Vertreter der Gewerkschaft SEV, Jordi D’Alessandro, auf die Situation der Jungen und die Notwendigkeit von Lohnerhöhungen aufmerksam. Er ruft die Jungen dazu auf, sich für ihre Rechte und bessere Löhne einzusetzen: «Wir, die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, müssen Stellung beziehen. Es sind nicht nur unsere Renten, die in Gefahr sind, sondern auch unsere Löhne und Arbeitsbedingungen. Man verspricht uns eine Zukunft, aber man verweigert uns eine würdige Gegenwart. Alle reden von Chancen, aber man zwingt uns Opfer auf.»</p><h4>Arbeitgeber müssen handeln: es braucht Reallohnerhöhungen</h4><p>Arbeitnehmende und Gewerkschaften setzen sich gemeinsam für höhere Löhne ein und fordern von den Arbeitgebern im anstehenden Lohnherbst substanzielle Lohnerhöhungen für 2025.&nbsp;<br>Zur Kundgebung aufgerufen hatten die Gewerkschaften des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und die Verbände von Travail.Suisse.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/1/csm_SK_WSK24_MF98188_7ee0af22e1.jpg" length="405746" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10339</guid><pubDate>Fri, 20 Sep 2024 15:46:05 +0200</pubDate><title>Korrekte Anwendung der Schuldenbremse und faire Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen – bevor schädliche Sparmassnahmen beschlossen werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/korrekte-anwendung-der-schuldenbremse-und-faire-lastenverteilung-zwischen-bund-und-kantonen-bevor-schaedliche-sparmassnahmen-beschlossen-werden</link><description>Sparprogramm des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass der Bundesrat die Sparvorschläge der «Gruppe Gaillard» fast tel quel übernimmt, ist irritierend. Zuerst müsste er die strukturellen Probleme auf der Einnahmenseite in Ordnung bringen. Alle wissen, dass die Schuldenbremse nicht verfassungskonform umgesetzt ist. Statt ausgeglichener Finanzen produziert sie Überschüsse – auf Kosten der Bevölkerung. Klar ist auch, dass der Bund immer mehr Aufgaben der Kantone übernehmen muss, weil diese die Arbeit nicht machen. So beispielsweise bei den Kita-Programmen oder den Prämienverbilligungen. Deshalb braucht es Vorschläge, wie der Bund diese Mittel von den Kantonen erhält. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil die Kantone grosse Überschüsse erwirtschaften und der Bevölkerung laufend Geld wegnehmen, ohne dass sie etwas Sinnvolles damit machen.</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bund darauf verzichtet, die Überbrückungsleistung und die Gelder für den sozialen Wohnungsbau zu streichen. Negativ ist, dass beispielsweise der Teilrückzug des Bundes aus der AHV neben diversen anderen falschen Kürzungen immer noch Teil des Programms ist.</p><p>Der SGB erwartet, dass der Bundesrat zuerst eine saubere Auslegeordnung bei den Finanzen macht. Eine korrekte Anwendung der Schuldenbremse zusammen mit einer angemesseneren Verteilung der Bundes- und Kantonsgelder führt dazu, dass der Ausgabenspielraum beim Bund sich um 2 bis 4 Mrd. Franken vergrössert. Ob es dann überhaupt noch ein Sparprogramm braucht, ist mehr als fraglich.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10324</guid><pubDate>Wed, 18 Sep 2024 09:30:41 +0200</pubDate><title>Jugendallianz vereint gegen den BVG-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/jugendallianz-vereint-gegen-den-bvg-bschiss</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit Blick auf die Abstimmung über die Reform des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) hat sich die Jugendallianz wieder formiert. Die Jugendallianz wird von den jungen Gewerkschafter*innen des SGB, der Sozialistischen Jugend der Schweiz, den Jungen Grünen und der Jungen Partei der Arbeit getragen und will die Rechte der Arbeitnehmenden sowie der Rentner*innen in der Schweiz verteidigen. Diese Reform ist ein dreister Bschiss, mit dem nicht nur eine drastische Rentenkürzung bei gleichzeitigen Beitragserhöhungen droht, sondern ein direkter Angriff auf die soziale Gerechtigkeit. Die irreführenderweise als notwendig dargestellte Reform droht Ungleichheiten zu verschärfen und die Schwächsten zu bestrafen, statt die Rentenbedingungen wirklich zu verbessern.</p><h4>Frauen und Junge bezahlen den Preis!&nbsp;</h4><p>Im Gegensatz zu den Behauptungen des Bundes wären Frauen und Junge die Hauptverlierer*innen dieser Reform. Frauen, die auf dem Arbeitsmarkt ohnehin schon benachteiligt sind, würden mit dieser Reform noch mehr verlieren. Die Realität weiblicher Berufskarrieren wird komplett ignoriert: Wer Familienarbeit leistet, unterbricht oft die Erwerbstätigkeit und riskiert damit, dass die Rentenansprüche trotz eines zusätzlichen Arbeitsjahres drastisch geschmälert würden. Die Erhöhung der Beiträge würde auch die jüngeren Generationen treffen: Milliarden an zusätzlichen Beiträgen werden ihnen abgeknöpft, ohne Garantie für eine faire Rente im Alter.</p><h4>Versäumnisse bei der Rentenverwaltung: Doppelmoral und Profite für die Finanzindustrie!</h4><p>Und als ob das nicht genug wäre, beweist das jüngste AHV-Fiasko beim Eidgenössischen Departement des Innern, dass der Bund seine Hausaufgaben nicht macht. Milliarden für die Rettung der Credit Suisse – aber kein fairer Deal für unsere Renten? Das ist pure Doppelmoral! Diese BVG-Reform ist nichts anderes als ein Geschenk für Versicherungen und Finanzindustrie, die sich noch mehr bereichern könnten. Das alles auf Kosten der Arbeitnehmenden, die mehr bezahlen müssten, um weniger zu erhalten. Eine soziale Ungerechtigkeit sondergleichen, die selbst die Basis der SVP nicht ignorieren kann.</p><h4>Sagen wir am 22. September Nein zur BVG-Reform!</h4><p>Angesichts dieser Ungerechtigkeiten ruft die Jugendallianz alle Kräfte des Landes auf, diese ungerechte Reform nicht zu unterstützen. Es geht um nichts weniger als eine gerechte Rente für alle, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Alter und um den Rentenschutz künftiger Generationen. Die Generationensolidarität und die Gleichstellung stehen im Mittelpunkt unserer Forderungen. Die Allianz appelliert an alle, sich für die Verteidigung eines gerechten Rentensystems einzusetzen, das die sozialen Errungenschaften schützt und allen ein würdiges Leben im Alter gewährleistet. Gemeinsam können wir diesen Bschiss bodigen und eine gerechtere Zukunft aufbauen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/SGB_BVG_Bschiss_Screen_Mann_RGB_1200x900_DE.jpg" length="586723" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10316</guid><pubDate>Fri, 13 Sep 2024 14:17:55 +0200</pubDate><title>Bundesrat wählt unsozialste Finanzierung – Parlament muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-waehlt-unsozialste-finanzierung-parlament-muss-korrigieren</link><description>Finanzierung der 13. AHV mit tieferem Bundesanteil und höherer MwSt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das klare Ja zur 13. AHV-Rente war Ausdruck davon, dass viele BürgerInnen mit mittleren und unteren Einkommen grosse Mühe haben, mit der Rente und dem Lohn über die Runden zu kommen. Die steigenden Krankenkassenprämien 2025 und der fehlende Teuerungsausgleich in der 2. Säule werden dieses Problem weiter vergrössern. Das Ja war auch ein überdeutliches Signal an Bundesrat und Parlament, diese Probleme ernst zu nehmen und Lösungen zu finden.</p><p>Beim Bundesrat ist das offenbar nicht angekommen. Das zeigt jedenfalls der heutige Entscheid zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Eine Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV und ein Verzicht auf Lohnbeiträge ist diejenige Finanzierungsvariante, welche für die unteren und mittleren Einkommen am unfairsten ist. Der Bundesrat setzt sich damit auch über die Stellungnahmen in der Vernehmlassung hinweg, wo sich die Mehrheit für eine sozialere Variante ausgesprochen hatte. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.</p><p>Nicht nachvollziehbar ist auch das Vorgehen: Die bisherigen Finanzszenarien des Bundes haben sich als falsch herausgestellt. Offenbar gibt es neue Prognosen. Doch diese sind nicht öffentlich zugänglich und können demzufolge auch nicht überprüft werden. Dass der Bundesrat vor der Publikation der Szenarien einen Finanzierungsvorschlag für die 13. AHV beschliesst, lässt vermuten, dass es nach wie vor Probleme gibt, korrekte Prognosen zur Verfügung zu stellen.</p><p>Die Kürzung des Bundesanteils ist ungerechtfertigt, weil er u. a. dazu dient, AHV-Leistungen zu finanzieren, die nicht über Lohnbeiträge finanziert werden. Wie z. B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung. Gleichzeitig sorgt er mit einer gewissen Solidarität dafür, dass sich auch die Unternehmen, die AktionärInnen und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV beteiligen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat bereits bei der Arbeitslosenversicherung einen tieferen Bundesbeitrag durch den Bundesrat gedrückt.</p><p>Lohnbeiträge wären aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Die Lohnbeiträge wurden in den letzten Jahren gesenkt. Insbesondere die Topverdiener wurden durch den Wegfall des Solidaritätsprozentes bei der ALV entlastet. Sie würden auch für etwas sozialen Ausgleich sorgen. Die Verteilung in der Schweiz ist ungerechter geworden. Müssten sich die Topeinkommen stärker an der AHV beteiligen, würde das die mittleren und geringeren Verdienste entlasten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10314</guid><pubDate>Wed, 11 Sep 2024 07:00:00 +0200</pubDate><title>Umfragen: Mehrheit gegen Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umfragen-mehrheit-gegen-rentensenkung</link><description>2. Welle der Abstimmungsumfragen zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ablehnung der BVG-Reform durch die Bevölkerung ist unübersehbar. Nach dem grossen Umfrage-Unterschied in der ersten Welle gleichen sich die beiden Umfragen mit einem klaren Nein-Trend an. Bei Tamedia bleibt die deutliche Nein-Mehrheit mit 58% stabil, während die Zustimmungswerte bei der SRG-Umfrage stark gesunken sind.</p><p>Das zeigt: Je länger und konkreter sich die Bevölkerung mit der Vorlage aus­ein­ander setzt, wird klar: Mehr bezahlen für tiefere Renten ist ein schlechter Deal. Zudem ist die Rentensenkung falsch und unnötig. Denn die Pensionskassen stehen finanziell hervorragend da, mit historisch hohen Reserven. Jetzt ist es Zeit für eine bessere Verzinsung und einen Teuerungsausgleich der Pensionskassen, anstatt eine weitere Rentensenkung.</p><p>Das Referendumskomitee ist durch die Umfrage-Werte bestärkt und motiviert, aber nur mit einer starken Mobilisierung kann die Reform auch wirklich verhindert werden. Deshalb wird sich das Referendumskomitee im Schlussspurt weiter stark dafür engagieren, die StimmbürgerInnen an die Urne zu bringen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein.jpg" length="697391" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10308</guid><pubDate>Thu, 05 Sep 2024 14:35:37 +0200</pubDate><title>Falsche Frage, falsche Antwort! Es braucht eine Finanzpolitik nicht gegen, sondern für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/falsche-frage-falsche-antwort-es-braucht-eine-finanzpolitik-nicht-gegen-sondern-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Bericht der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">«Falsche Frage, falsche Antwort», lautet die Schlussfolgerung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB zum heute vorgestellten Bericht der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung. Das Hauptproblem der Schweizer Finanzpolitik sind nicht Schulden und Defizite, sondern Überschüsse und ein Vermögensaufbau des Staates auf Kosten der Privathaushalte und Sozialversicherungen. Der SGB lehnt insbe­son­dere die vorgeschlagenen Kürzungen bei der sozialen Sicherheit im Bereich der AHV, der Über­brückungs­leistungen und der Prämien­verbilligungen klar ab. Die Schweiz braucht eine staatliche Finanz­politik für und nicht gegen die Bevölkerung.</p><h3 class="heading--h4">Staatliche Überschüsse auf Kosten der Bevölkerung, falsch umgesetzte Schuldenbremse</h3><p>Der Schweizer Staat hat kein Schuldenproblem – im Gegenteil. Die öffentliche Hand – insbesondere die Kantone – macht seit Jahren regelmässig hohe Überschüsse. Der Schweizer Staat hat den privaten Haushalten unnötigerweise Milliarden weggenommen um damit staatliche Vermögen anzuhäufen. Mittlerweile haben Bund, Kantone und Gemeinden ein ökonomisch unnötiges Eigenkapital von über 100 Milliarden Franken. Diese Finanzpolitik ist auch ein Problem für die kapitalgedeckten Sozialwerke in der Schweiz. Diese brauchen sichere Anlagen zu einigermassen nachhaltigen Zinsen.</p><p>Die Schuldenbremse des Bundes ist falsch umgesetzt. Die Verfassung verlangt einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben. In Wirklichkeit schafft die Schuldenbremse Überschüsse von 1 bis 1.5 Mrd. Franken pro Jahr. Weil sie auf das Budget angewendet wird, gibt es Jahr für Jahr Budgetposten, die nicht ausgegeben werden. Der Bund nimmt dadurch mehr ein als er ausgibt. Dazu kommt, dass die Einnahmen immer wieder unterschätzt wurden. Die strukturellen Defizite des Bundes sind daher wesentlich geringer als Bundesrätin Keller-Sutter vorgibt.</p><p>Zudem verschieben sich immer mehr Aufgaben von Kantonen und Gemeinden zum Bund. Beispielsweise ist die Bevölkerung mobiler – Wohn- und Arbeitsort liegen in anderen Kantonen. Die Digitalisierung (insb. Machine Learning) erfordert Projekte in einer Grössenordnung, die für einzelne Kantone zu gross sind. Diese Verschiebung der Aufgaben muss auch in der Finanzpolitik stattfinden. Es braucht eine entsprechende Verlagerung von den Überschusskantonen hin zum Bund.</p><h3 class="heading--h4">Keine Verschlechterung der sozialen Sicherheit auf Kosten der Bevölkerung</h3><p>Die Expertengruppe greift die soziale Sicherheit in der Schweiz frontal an. Unter dem Deckmantel einer Senkung des Bundesbeitrags will sie bei der AHV «Reformdruck» erzeugen, damit das Rentenalter und die Beiträge erhöht werden. Sie ignoriert dabei, dass der Bund mit seinem Beitrag an die AHV auch Leistungen zahlt, die nicht über Lohn­beiträge finanziert werden. So beispielsweise die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Wer Leistungen bestellt, muss auch zahlen. Zudem wurde der Bundes­anteil erhöht, damit die AHV nicht alle Verluste aus der Unternehmens­steuer­reform II tragen muss und die AktionärInnen auch einen kleinen Anteil zahlen.<br>Die vorgeschlagene Abschaffung der Über­brückungs­leistung ist inakzeptabel – auch weil sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden weiter verschlechtert. Die ÜL muss im Gegenteil verbessert werden. Die Anspruchs­voraussetzungen sind viel zu restriktiv.</p><h3 class="heading--h4">Einnahmen­seitiges Potenzial nur teilweise erkannt</h3><p>In der reichen Schweiz gibt es ein enormes Potenzial auf der Einnahmen­seite. Dies wurde von der Arbeitsgruppe nur ansatzweise aufgeführt. Bei den Steuerlücken gibt es noch weitere Handlungs­optionen. Einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer lehnt der SGB ab. Er führt zu Ungerechtigkeiten.</p><p>Die Experten­gruppe schlägt weiter vor, dass Flüchtlinge schneller ins Erwerbsleben integriert werden. Dieser Vorschlag ist gut. Aber dafür braucht es eine stärkere öffentliche Arbeitsvermittlung und weitere Massnahmen (unter anderem zum Spracherwerb). Diese sind im Bericht weder aufgeführt noch beziffert. Das Finanzdepartement hat bisher das Gegenteil gemacht. Der Bundesbeitrag an die ALV wird gekürzt. Auch hier verstösst Bundesrätin Keller-Sutter gegen das bürgerliche Prinzip «wer bestellt, muss auch zahlen».</p><h3 class="heading--h4">Kaufkraft, Medien und Kultur schützen</h3><p>Die Abschaffung der indirekten Presseförderung lehnt der SGB ab. Es gibt keine funktionierende Demokratie ohne funktionierende Medienlandschaft, weshalb das einzige, sehr bescheidene Instrument der öffentlichen Medienförderung auf keinen Fall abgeschafft werden darf. Die indirekte Presseförderung muss im Gegenteil ausgebaut werden, wie dies aktuell auch die zuständigen Parlamentskommissionen fordern.</p><p>Auch die von der Expertengruppe vorgeschlagenen massiven Kürzungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs (insbesondere die Kürzungen im Bahninfrastrukturfonds und beim regionalen Personenverkehr) werden vom SGB abgelehnt. Sie werden mittelfristig zu einer Verschlechterung des Angebots und kurzfristig direkt zu einer massiven Verteuerung der Billettpreise führen und damit das Budget der Haushalte weiter belasten. Nicht nachvollziehbar sind auch die Kürzungen in der Kultur – einem Sektor, der in der Schweiz vergleichsweise wenig Förderung geniesst.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="494443" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10303</guid><pubDate>Mon, 02 Sep 2024 16:44:39 +0200</pubDate><title>Zu tiefer BVG-Mindestzins: Die hohen Renditen gehören den Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zu-tiefer-bvg-mindestzins-die-hohen-renditen-gehoeren-den-versicherten</link><description>Kommission weigert sich, Anlagegewinne weiterzugeben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz hoher Renditen und historisch hohen Reserven bei den Pensionskassen will die BVG-Kommission den BVG-Mindestzinssatz auf tiefen 1.25 Prozent halten. Damit verlieren die Altersguthaben der Arbeitnehmenden weiter an Wert. Die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen kommen nicht bei den Versicherten an. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung des Mindestzinses gefordert. Weil die Renditen sprudeln, die finanzielle Lage der Pensionskassen gut ist und eine bessere Verzinsung dringend nötig ist. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Bis Ende August betragen die Anlagegewinne schon 7 Prozent. Trotzdem wollten die Arbeitgeber und Versicherer den Mindestzins sogar senken, während sich die Pensionskassenvertreter hinter Ausflüchten verstecken. So wird das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule beschädigt.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins soll sicherstellen, dass die Anlagegewinne der Pensionskassen den Arbeitnehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Bis Ende August betragen die Anlagegewinne dieses Jahr schon 7 Prozent. Damit nicht genug haben rund die Hälfte der Pensionskassen ihre Reserven voll geäufnet. Trotzdem schlägt eine knappe Mehrheit der Kommission dem Bundesrat vor, den Mindestzinssatz nicht anzutasten. Sie behaupten, es gäbe «keinen Handlungsbedarf» für eine Änderung. Den Versicherten drohen damit auch 2025 erneut sinkende Altersguthaben – und in der Folge noch tiefere Renten. Das ist inakzeptabel! Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der Bundesrat diesen Entscheid rückgängig macht und den Mindestzins erhöht. Der SGB hatte sich bereits im Vorfeld für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt.</p><p>Die BefürworterInnen der BVG-Reform haben in der BVG-Kommission heute ihr wahres Gesicht gezeigt: obwohl die Pensionskassen im Geld schwimmen, hatten die Arbeitgeber und die Versicherer sogar eine Senkung des Mindestzinssatzes auf 0.75 Prozent gefordert. Das zeigt die eigentliche Absicht hinter der BVG-Reform deutlich auf: die Pensionskassen und Versicherer häufen Gewinne an, aber bei den Arbeitnehmenden soll immer weniger ankommen. Die Rentengarantien werden absichtlich klein gehalten. Damit gefährden die Verantwortlichen das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die berufliche Vorsorge. Und sie machen deutlich: einzig eine Ablehnung der BVG-Reform schützt die Renten der Versicherten.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10300</guid><pubDate>Mon, 02 Sep 2024 09:24:27 +0200</pubDate><title>Bis zu 5 Prozent mehr Lohn – wegen Teuerung, Lohnrückstand und guter Konjunktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bis-zu-5-prozent-mehr-lohn-wegen-teuerung-lohnrueckstand-und-guter-konjunktur</link><description>Lohnforderungen der Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohnentwicklung der letzten Jahre ist mehr als ernüchternd. Trotz insgesamt guter Wirtschaftsentwicklung liegen die Reallöhne heute unter dem Niveau von 2019. Die Arbeitnehmenden haben nach Abzug der Teuerung heute weniger Lohn als vor fünf Jahren. Die Ertragslage der Firmen ist hingegen gut. Sie haben die Preise erhöht. Und dank der guten Konjunktur mehr absetzen können. Die SGB-Verbände fordern deshalb Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent.</p><p>Die kommende Lohnrunde wird für die Schweiz wegweisend. Trotz guter Konjunktur sind die Reallöhne heute tiefer als 2019. Viele Firme haben nicht einmal den Teuerungsausgleich gewährt, was früher bei guter Konjunktur eine Selbstverständlichkeit war. Dieser Lohnrückstand muss nun aufgeholt werden.</p><p>Die Löhne sollten so stark steigen wie die Arbeitsproduktivität plus die Teuerung, damit sich die Verteilung zwischen Arbeit und Kapital nicht verändert. Weil das in den letzten Jahren nicht der Fall war, gibt es einen Lohnrückstand von über 5 Prozent. Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, betonte an der Lohn-Medienkonferenz: «Die unteren und mittleren Gehälter hätten real 300 bis 500 Franken mehr Monatslohn, wenn das Lohnpotenzial ausgeschöpft worden wäre.» SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard erinnerte daran, dass es der Wirtschaft es immer noch bestens geht: «Es kann nicht sein, dass die Arbeitnehmenden real immer weniger verdienen, während die Produktivität steigt. Jetzt muss dieser Rückstand aufgeholt werden, damit der Wert der Arbeit wieder fair anerkannt wird.»</p><p>Für Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia, ist es höchste Zeit für höhere Löhne: «Die Lohnentwicklung in der Schweiz ist alarmierend. Ob VerkäuferInnen im Detailhandel, IndustriearbeiterInnen, Büezer auf den Baustellen oder Mitarbeitende in der Hotel- und Gastrobranche oder in der Alterspflege: All diese Menschen kämpfen jeweils am Monatsende mit hohen Rechnungen und ungenügenden Löhnen, die immer weniger zum Leben reichen. Der starke Anstieg der Lebenskosten sowie die ungenügende Entwicklung der Löhne zeigen eindrücklich, dass es unbedingt substanzielle Lohnerhöhungen braucht, um die Lohnlücke zu schliessen.»</p><p>Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD, rechnete vor, dass die Löhne im Service public von der negativen Reallohnentwicklung nicht ausgenommen sind. Im Gegenteil, es bestehe ein erheblicher Nachholbedarf: «Viele Kantone und der Bund sind mit dem Teuerungsausgleich im Rückstand. Die Reallöhne im öffentlichen Sektor sind in den letzten Jahren teilweise stärker gesunken als im privaten Sektor.» Nach Jahren des Reallohnrückgangs ist der lohnpolitische Handlungsbedarf sehr gross. Die SGB-Verbände fordern deshalb Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent.</p><ul><li><strong>Höchste Zeit für höhere Löhne! </strong>Unter diesem Motto rufen die Gewerkschaften am 21. September zur <a href="/agenda#c19296">grossen Demo</a> nach Bern auf.</li><li><strong>Weitere Infos,</strong> auch zu den Extra-Zügen aus allen Landesteilen auf <a href="https://unia.ch/de/aktuell/events/detail/a/20684" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer"><u>unia.ch</u></a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/8/csm_240902_Lohn-MK2024-25_efa8d573dc.jpg" length="221130" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10295</guid><pubDate>Mon, 26 Aug 2024 16:59:56 +0200</pubDate><title>Irreführende Berechnungen des Bundes: BVG-Rentenverluste sind viel höher</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/irrefuehrende-berechnungen-des-bundes-bvg-rentenverluste-sind-viel-hoeher</link><description>Nach den AHV-Fehlprognosen nun auch realitätsferne BVG-Berechnungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nachdem das BSV bereits bei den AHV-Prognosen ein falsches Bild vermittelt hat, stellt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB durch neue Berechnungen fest: Auch die Berechnungen des BSV zur Reform der 2. Säule sind viel zu positiv und vermitteln der Stimmbevölkerung ein irreführendes Bild. So führt die Senkung des Umwandlungssatzes bereits für Löhne über 4’000 Franken zu sinkenden BVG-Renten. Anders als behauptet, trifft die Reform ausserdem auch die Pensionierten: bei einer Annahme werden viele RentnerInnen noch länger auf den Teuerungsausgleich warten müssen.&nbsp;</p><p>Die vom Bund veröffentlichten Zahlen beschönigen die Auswirkungen der Reform auf die Renten erheblich. Das, nachdem der Bund bereits bei den AHV-Abstimmungen fehlerhafte Finanzszenarien für die AHV vorgelegt hatte. Gemäss den Zahlen des Bundes müssen Personen mit Löhnen ab rund 5’500 Franken Monatseinkommen (x13) mit BVG-Rentenverlusten rechnen. In Wirklichkeit sind die Auswirkungen viel gravierender.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Sinkende BVG-Renten bereits für Löhne über 4’000 Franken pro Monat</h3><p>Der Bund hat die Auswirkungen der Reform in einer Übersichtstabelle dargestellt und verweist im Abstimmungsbüchlein auf diese Zahlen. Dort wird behauptet, dass fast nur Berufstätige mit über 70’000 Franken Jahreslohn Renteneinbussen erleiden würden. Und dass junge Berufstätige mit Löhnen zwischen 25’000 bis 40’000 Franken pro Jahr über 300 Franken mehr Rente pro Monat erhalten würden. Doch diese Berechnungen basieren auf völlig weltfremden Annahmen. Sie gehen davon aus, dass die Arbeitnehmenden das Leben lang genau den gleichen Lohn verdienen. D. h., wer mit 40’000 Franken ins Berufsleben einsteigt, wird sein ganzes Leben lang 40’000 Franken verdienen. Das widerspricht jeder beruflichen Realität. Die Löhne steigen im Laufe der Zeit, weil wir zumindest bis ins Alter von 50 Jahren erfahrungsbedingt mehr verdienen. Und weil die Wirtschaft produktiver wird.</p><p>Dazu kommt der Erfahrungseffekt. Die Löhne der jüngeren Berufstätigen steigen zusätzlich um etwa 1 Prozent pro Jahr. Wenn man dieses realitätsnahe Lohnwachstum einbezieht, fallen die Ergebnisse der BVG-Reform wesentlich schlechter aus. Die BVG-Renten sinken ab Monatslöhnen von etwas über 4’000 Franken (Jahreslohn 54’000 Fr.).</p><h3 class="heading--h4">Bilanz der BVG-Reform bereits für Löhne über 3’300 Franken negativ.</h3><p>Die Rentenverbesserungen der tiefen und sehr tiefen Einkommen sind sehr teuer. Bei einem Monatslohn von 3’500 Franken führt die Reform zu jährlich 1’500 bis 2’500 Franken höheren BVG-Beiträgen (je nach Alter) – um dafür im Alter knapp 2’000 Franken pro Jahr bzw. weniger als 200 Franken/Monat an zusätzlicher BVG-Rente zu erhalten. Die Bilanz der BVG-Reform ist deshalb bereits für Monatslöhne im Bereich von 3’300 Franken (x13) negativ. Die von den BefürworterInnen und dem Bund kolportierten Rentenverbesserungen sind in vielen Fällen eine Fata Morgana. Sie existieren nur in den irreführenden Tabellen des Bundes. In Wirklichkeit wird die Reform bei einem grossen Teil der Beschäftigten zu tieferen BVG-Renten führen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Reform verhindert anstehende Teuerungsausgleiche für RentnerInnen</h3><p>Die Kosten für die Kompensationsmassnahmen werden nicht nur alle Erwerbstätigen, sondern auch die RentnerInnen übernehmen. Obwohl der Bundesrat behauptet, sie seien von der Reform nicht betroffen. Weil die Pensionskassen Reserven für die Kompensationen der Übergangsgeneration brauchen, steht das Geld nicht mehr zur Verfügung für den bereits diesen Herbst fälligen Teuerungsausgleich. Mit Annahme der Reform würden die Renten der Pensionierten noch seltener an die Teuerung angepasst, als dies heute schon der Fall ist. Denn Pensionierte müssen von den Pensionskassen erst dann berücksichtigt werden, wenn ihre Reserven voll geäufnet sind. Heute haben etwa die Hälfte der Pensionskassen diese Schwelle überschritten: sie müssen deshalb diesen Herbst auch Teuerungsausgleiche gewähren. Doch bei einer Annahme der Reform werden die Pensionskassen sich davor hüten. Sie werden zuerst neue Rückstellungen und Reserven bilden, um die Kompensationen zu finanzieren. Konsequenz: RentnerInnen müssten sich zusätzliche, schmerzhafte Jahre gedulden, bevor sie an die Reihe kämen. Während ihre Renten laufend an Wert verlieren – allein in den letzten drei Jahren betrug der Kaufkraftverlust einer mittleren PK-Rente rund 100 Franken/Monat.</p><p><strong>REFERENDUMS-KOMITEE PENSIONSKASSEN-REFORM</strong></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/SGB_BVG_Bschiss_Screen_Frau_RGB_1200x900_DE.jpg" length="616630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10282</guid><pubDate>Fri, 16 Aug 2024 08:13:49 +0200</pubDate><title>Grosse Unterschiede bei den Umfragen zur BVG-Reform</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grosse-unterschiede-bei-den-umfragen-zur-bvg-reform</link><description>Erste Abstimmungsumfragen zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Diese Woche wurden die ersten Umfragen zur Abstimmung über die BVG-Reform veröffentlicht. Die Resultate unterscheiden sich erheblich. Während die Umfrage von LeeWas im Auftrag von Tamedia mit 59 Prozent Nein eine deutliche Ablehnung ergibt, zeigt die GFS-Umfrage im Auftrag der SRG mit 49 Prozent Ja ein noch offenes Rennen, allerdings mit einem niedrigen Wert der Meinungsbildung.</p><p>Die SRG-Umfrage wurde vom 29. Juli bis 12. August erhoben (mittlerer Erhebungstag ist der 4. August). Hier erreicht das Ja-Lager keine absolute Mehrheit, was für eine Behördenvorlage ein niedriger Einstiegswert ist. Die Meinungsbildung ist laut GFS aufgrund der komplexen Vorlage noch wenig weit fortgeschritten. Bemerkenswert bei der GFS-Umfrage ist, dass in der Fragestellung die negativen Effekte der Reform kaum erwähnt werden: mögliche Rentensenkungen als Effekt der Senkung des Umwandlungssatzes werden zum Beispiel nicht genannt. Diese Übernahme des Ja-Framings kann einen starken verzerrenden Effekt haben.</p><p>Bei den letzten zwei Rentenabstimmungen wichen die GFS-Umfragen im Gegensatz zu den Tamedia-Umfragen stark vom Endergebnis ab. Bei der Erhöhung des Frauenrentenalters 2022 wies GFS in der ersten Welle einen Ja-Wert von 64 Prozent, Tamedia von 54 Prozent aus. Das Endergebnis ergab 50,5 Prozent Ja. Auch bei der 13. AHV-Rente gab es einen grossen Unterschied zwischen der GFS-Umfrage und dem Endergebnis.</p><p>So oder so wird das Referendumskomitee alles daran setzen, die Bevölkerung von den negativen Auswirkungen zu überzeugen. Diese Vorlage hat fast nur Verlierer. Die Bevölkerung soll mehr bezahlen für niedrigere Renten – diese Rechnung geht nicht auf. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist falsch und unnötig. Die Pensionskassen stehen finanziell hervorragend da, und die sogenannte Umverteilung existiert laut der Oberaufsichtskommission nicht mehr. Stattdessen droht diese Vorlage zu mehr Bürokratie bei den Pensionskassen zu führen, was die Verwaltungskosten weiter steigen lassen könnte. Auch ein bürgerliches Gewerbe-Komitee, bestehend aus acht Wirtschaftsverbänden und der Kammer der Pensionskassen-Experten, setzt sich gegen die Pensionskassen-Reform ein.</p><p>Die 3,5-Millionen-Kampagne der Arbeitgeber, Versicherungen und economiesuisse versucht, die Rentenkürzungen zu vertuschen. Das Referendumskomitee wird sich in den kommenden Wochen mit Aktionen, der Verteilung von Flyern und Informationsveranstaltungen für das Nein einsetzen. Die Nein-Kampagne setzt auf zehntausende Freiwillige, die sich bereits jetzt gegen diesen Renten-Bschiss engagiert haben und unabhängig von den Prognosen und Umfragen bis zum 22. September gegen die Rentensenkung kämpfen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein.jpg" length="697391" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10278</guid><pubDate>Wed, 14 Aug 2024 15:20:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat präsentiert unfairen AHV-Finanzierungsvorschlag – Parlament muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-praesentiert-unfairen-ahv-finanzierungsvorschlag-parlament-muss-korrigieren</link><description>Finanzierung der 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das klare Ja zur 13. AHV-Rente war Ausdruck davon, dass viele BürgerInnen mit mittleren und unteren Einkommen grosse Mühe haben, mit der Rente und dem Lohn über die Runden zu kommen. Das Ja war auch ein überdeutliches Signal an Bundesrat und Parlament, diese Probleme ernst zu nehmen und Lösungen zu finden.</p><p>Der heutige Finanzierungsvorschlag für die 13. AHV-Rente zeigt leider, dass dieses Signal beim Bundesrat nicht angekommen ist. Statt Lohnbeiträge zur Finanzierung zu verwenden, setzt der Bundesrat ausschliesslich auf die Mehrwertsteuer und will den Bundesanteil an der AHV-Finanzierung senken. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.</p><p>Der Bundesanteil dient u. a. dazu, AHV-Leistungen zu finanzieren, die nicht über Lohnbeiträge finanziert werden. Wie z. B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung. Gleichzeitig sorgt er mit einer gewissen Solidarität dafür, dass sich auch die Unternehmen, die Dividendenempfänger und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV beteiligen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die in letzter Zeit vor allem durch ihre Nähe zum Finanzplatz aufgefallen ist, hat sich hier im Bundesrat erneut durchgesetzt, nachdem sie bereits bei der Arbeitslosenversicherung einen tieferen Bundesbeitrag durch den Bundesrat gebracht hat. Es ist kein gutes Zeichen für ein Land, wenn eine Regierung Leistungen bestellt, aber nur einen Teil zahlen will.</p><p>Lohnbeiträge wären aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Die Lohnbeiträge wurden in den letzten Jahren gesenkt. Insbesondere die Topverdiener wurden durch den Wegfall des Solidaritätsprozentes bei der ALV entlastet. Höhere Lohnbeiträge würden auch für etwas sozialen Ausgleich sorgen. Mit dem erneuten Aufgehen der Lohnschere ist die Verteilung in der Schweiz ungerechter geworden. Müssten sich die Topeinkommen stärker an der AHV beteiligen, würde das die mittleren und geringeren Verdienste entlasten.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10274</guid><pubDate>Tue, 13 Aug 2024 11:51:00 +0200</pubDate><title>Versicherungen und Arbeitgeber lassen sich die Kampagne für die BVG-Rentenkürzung 3.45 Millionen kosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/versicherungen-und-arbeitgeber-lassen-sich-die-kampagne-fuer-die-bvg-rentenkuerzung-345-millionen-kosten</link><description>Offenlegung Kampagnenbudgets für die Abstimmung vom 22. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Kampagnenbudgets für die Abstimmungen vom 22. September 2024 offengelegt. Insgesamt erhält die Kampagne für die Senkung der BVG-Renten 3.45 Millionen von Versicherungen, Arbeitgebern und Wirtschaft. Dem Referendumskomitee gegen die Rentenkürzung und den anderen Organisationen im Nein-Lager steht insgesamt nur rund die Hälfte zur Verfügung.</p><p>Dank erster Kleinspenden aus der Bevölkerung konnte das Referendumskomitee in den letzten Wochen 200'000 Franken für die Kampagne sammeln. Der SGB und die SGB-Gewerkschaften tragen insgesamt 400'000 Franken zur Kampagne des Referendums­komitees bei. Zusammen mit weiteren potenziellen Kleinspenden beträgt das gesamte Kampagnenbudget rund 700’000 Franken. Dazu kommen eigene Kampagnen-Aktivitäten anderer Akteure im Nein-Lager. Das sind die Gewerkschaft Unia mit 96'000 Franken, die SP Schweiz mit 700'000 Franken und Travail.Suisse mit 60'000 Franken.</p><p>Die Arbeitgeberverbände und das Ja-Komitee machen im Auftrag der Finanzindustrie eine Kampagne für den Renten-Bschiss, ohne dabei die unnötige und falsche Senkung der Renten auch nur zu erwähnen. Damit wird die Bevölkerung hinters Licht geführt. Das Referendums­komitee wird trotz des deutlich tieferen Kampagnenbudgets alles daran setzen, die Bevölkerung aufzuklären, dass die Senkung des Umwandlungssatzes falsch und unnötig ist. Den Pensionskassen geht es gut, sie schwimmen im Geld. Anstatt mehr Beiträge für tiefere Renten zu verlangen, sollen die Pensionskassen mit ihren historisch hohen Reserven die Verzinsung der Aktiven verbessern und endlich den überfälligen Teuerungsausgleich ausbezahlen.</p><h3 class="heading--h4">Detaillierte Zusammensetzung der Budgets:</h3><p>Das Kampagnenbudget des Referendumskomitees setzt sich wie folgt zusammen:</p><ul><li>Einzelspenden für das Referendumskomitee:<br>Bis jetzt wurden Kleinspenden in der Höhe von insgesamt 200’000 Franken eingenommen. Die Spenden betragen im Durchschnitt 54 Franken. Weitere Spendenaufrufe werden folgen, deshalb wurde im Budget eine Annahme für weitere Einnahmen gemacht, die potenziell im Verlauf der Kampagne noch gesammelt werden. Budgetiert sind insgesamt 300’000 Franken Spendeneinnahmen.</li><li>Zuwendungen der SGB-Gewerkschaften:<br>Für die Abstimmungskampagne zahlen die SGB-Verbände Beiträge, proportional nach Mitgliederstärke, in Höhe von insgesamt 270’000 Franken.</li><li>Eigenmittel des SGB:<br>Sie betragen 80’000 Franken.</li><li>Personeller Aufwand:<br>Der Einsatz von fest angestellten Mitarbeitenden wird zum einen als nicht monetäre Zuwendungen ausgewiesen in der Höhe von 47'000 Franken. Zum anderen sind personelle Aufwendungen von Kampagnen­mitarbeitenden in den finanziellen Zuwendungen enthalten, weil diese über die Zusatzfinanzierung der SGB-Verbände finanziert werden.</li></ul><p>Die gemeldeten Kampagnenbudgets gegen die BVG-Reform belaufen sich auf insgesamt auf ca. 1’900’000 Franken, denn weitere Organisationen haben eigenständige Kampagnen offengelegt:&nbsp;</p><ul><li>Gewerkschaft Unia, im Umfang von 96'000 Franken</li><li>SP Schweiz, im Umfang von 700'000 Franken</li><li>Travail.Suisse, im Umfang von 60’000 Franken</li></ul><p>Zusätzlich hat die Allianz «Nein zur BVG-Scheinreform», die aus Gewerbeorganisationen besteht, ein Kampagnenbudget von 350’000 CHF offengelegt.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10272</guid><pubDate>Fri, 09 Aug 2024 15:18:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaftsbund unterstützt Abstimmungsbeschwerden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gewerkschaftsbund-unterstuetzt-abstimmungsbeschwerden</link><description>Umfangreiche Korrektur der AHV-Finanzperspektiven</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund Berechnungsfehler des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) waren die AHV-Finanzperspektiven während Jahren deutlich zu pessimistisch. Der Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrenrentalters wurde massgeblich geprägt durch diese Angstszenarien für die Zukunft der AHV. Die Stimmbevölkerung konnte sich damit keine fundierte Meinung machen – die Frauen wurden um ein Jahr Rente betrogen. Es wird zahlreiche Abstimmungsbeschwerden geben. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Abstimmungsbeschwerden von Gewerkschafterinnen.</p><p>Das BSV hat am Dienstag zugegeben, dass sie die Politik und die Bevölkerung seit Jahren mit falschen Finanzszenarien zur AHV informieren. Der SGB hat mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die offiziellen Prognosen zu düster ausfallen. Seit dieser Woche gesteht es nun auch der Bund: <a href="/themen/detail/neue-ausgangslage-fuer-die-finanzierung-der-13-ahv-rente-der-sgb-fordert-die-auszahlung-ab-dezember-2025">der AHV geht es viel besser als behauptet</a>.</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde 2022 äusserst knapp angenommen. Heute ist klar: die AHV-Defizitprognosen, die im Abstimmungskampf eine zentrale Rolle spielten, beruhten auf Rechenfehlern des Bundes. Die Bevölkerung wurde nicht sachlich informiert; der Meinungsbildungsprozess wäre ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen. Das äusserst knappe Abstimmungsresultat zur Erhöhung des Frauenrentenalters ist damit in Frage gestellt.</p><p>Für den SGB ist klar: mit realistischen Finanzszenarien wäre die Abstimmung anders ausgefallen. Die Abstimmung muss aufgehoben werden. Viele Abstimmungsbeschwerden mit diesem Antrag werden heute eingereicht, auch von GewerkschafterInnen. Der SGB unterstützt diese Abstimmungsbeschwerden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10270</guid><pubDate>Tue, 06 Aug 2024 09:53:47 +0200</pubDate><title>Neue Ausgangslage für die Finanzierung der 13. AHV-Rente – der SGB fordert die Auszahlung ab Dezember 2025</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neue-ausgangslage-fuer-die-finanzierung-der-13-ahv-rente-der-sgb-fordert-die-auszahlung-ab-dezember-2025</link><description>Korrigierte AHV-Finanzszenarien des Bundes widerlegen Angstszenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat heute bekannt gegeben, dass die verwendeten Prognosemodelle für die AHV-Finanzszenarien zu pessimistisch ausfallen und nicht realistisch sind. Die heute erfolgte, umfangreiche Korrektur ist besorgniserregend und schadet dem Vertrauen in die Zuverlässigkeit der offiziellen Informationen zur Altersvorsorge. Der Bund hat mit seinen negativen Angstszenarien die AHV-Politik massgebend beeinflusst und grossen Druck auf Leistungskürzungen ausgeübt. Arbeitnehmende und RentnerInnen wurden in die Irre geführt. Die publizierten Abweichungen entsprechen fast einer 13. Monatsrente. Für den SGB ist klar: Das äusserst knappe Abstimmungsresultat zur Erhöhung des Frauenrentenalters wird damit in Frage gestellt. Dasselbe gilt für den ungenügenden Teuerungsausgleich in der AHV. Der SGB fordert, dass das Geld den Versicherten gutgeschrieben werden muss. So, dass die 13. AHV-Rente schon 2025 ausbezahlt wird. Zudem müssen die Rentenzuschläge für Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters besonders betroffen sind, an die Teuerung angepasst werden.</p><p>Der Bundesrat korrigiert heute bereits zum zweiten Mal in zwei Jahren die AHV-Finanzszenarien. Dies ist hochproblematisch. &nbsp;Wieder geht es der AHV besser als bisher behauptet. Die falschen Szenarien dienten dem Bund jeweils als Grundlage um die AHV-Finanzsituation weit schlechter darzustellen als tatsächlich der Fall – und dies während entscheidenden AHV-Reformdebatten. Der SGB kritisierte die offiziellen Prognosen während der vergangenen Kampagnen gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters und jener für eine 13. AHV-Rente als zu negativ. Zum Glück hat sich die Stimmbevölkerung dadurch nicht in die Irre führen lassen und die Einführung einer 13. AHV-Rente gutgeheissen. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde mit 50.5 Prozent Ja-Stimmen hingegen nur äusserst knapp beschlossen. Die Fehlschätzungen des Bundes stellen dieses Abstimmungsergebnis in Frage.</p><p>Nachdem 2011 die Szenarien des Bundes von Bundesrat Burkhalter an die Prognosemodelle des SGB angenähert wurden, lagen sie etwas näher an den tatsächlichen Ergebnissen. Sie blieben aber jeweils sehr konservativ und schwankungsanfällig – insbesondere im Bereich der prognostizierten Einnahmeflüsse. Die heute veröffentlichte, gewichtige Korrektur schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Altersvorsorge und in die offiziellen Informationen des Bundes.&nbsp;</p><p>Die politischen Diskussionen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente und zur weiteren Zukunft der AHV präsentieren sich in einem völlig neuen Licht. Der SGB fordert eine Sistierung der laufenden politischen Arbeiten, insbesondere die geplanten Kürzungen des Bundesbeitrags und der Hinterlassenenrenten. Die Prognosefehler müssen zunächst lückenlose und transparent untersucht werden, die Sozialpartner sind in den Prozess zu involvieren. Und ungeachtet der zukünftigen Prognosen müssen die gemäss aktualisierten Szenarien verfügbaren Finanzmittel der AHV genutzt werden, um die Situation der betroffenen Versicherten zu verbessern. So, dass die 13. AHV-Rente ein Jahr früher ausbezahlt wird. Und so, dass die von der Erhöhung des Rentenalters besonders betroffenen Frauen wenigstens einen Ausgleich der Teuerung erhalten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10263</guid><pubDate>Tue, 02 Jul 2024 08:16:56 +0200</pubDate><title>Nein zu mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente-am-22-september</link><description>Lancierung Abstimmungskampagne gegen Pensionskassen-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute lanciert ein breites Referendums-Bündnis die Kampagne gegen die Pensionskassen-Reform. Das Komitee warnt vor schmerzhaften Rentenkürzungen und höheren Lohnabzügen und setzt sich deshalb für ein Nein zur BVG-Reform ein, die am 22. September zur Abstimmung kommt. Die Arbeitnehmenden bezahlen bereits immer mehr in die Pensionskasse, erhalten aber immer weniger Rente fürs Geld. Dabei sagen selbst die Pensionskassen, dass es ihnen gut geht, ihre Reserven sind gefüllt. Gleichzeitig versickern immer mehr Milliarden in der Finanzindustrie. Damit wird klar: eine Senkung der Pensionskassen-Renten ist falsch.</p><h3 class="heading--h4">Blindflug für die Stimmbevölkerung</h3><p>Die Frage nach den effektiven Auswirkungen dieser Reform kann das Bundesamt für Sozialversicherungen nicht genau beantworten und verweist die Stimmbevölkerung an die Pensionskassen. Die Gewerkschaften sitzen in genau diesen Pensionskassen und kennen die konkreten Folgen, insbesondere im Gewerbe, in der Gastronomie, im Bau und in weiteren Tieflohnbranchen. Für Bäckerinnen, Gärtner, Automechanikerinnen und Schuhverkäufer ist diese Vorlage verheerend. Für diese Versicherten würden die Lohnbeiträge im Schnitt um ungefähr zwei Prozent steigen. Trotzdem würden etwa 6 von 10 Versicherten eine tiefere Rente erhalten als ohne Reform. Diese Rechnung geht nicht auf – gerade für Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen!</p><h3 class="heading--h4">Immer weniger fürs Geld</h3><p>Wer heute in Rente geht, hat im Schnitt eine tiefere Pensionskassen-Rente als Arbeitnehmende, die vor 15 Jahren pensioniert wurden. Obwohl die Beiträge an die berufliche Vorsorge drastisch gestiegen sind. Grund: die Pensionskassen haben die Umwandlungssätze stark gesenkt, für dasselbe Kapital gibt es immer weniger Rente. Doch die Phase der tiefen Zinsen ist vorbei, die finanzielle Lage der Pensionskassen ist hervorragend, ihre Reservegefässe sind voll und die Oberaufsichtskommission über die 2. Säule sagt bereits seit drei Jahren: die sogenannte Umverteilung von Jung zu Alt ist beendet.</p><p>Deshalb muss nun Schluss sein mit weiteren Senkungen der Pensionskassen-Renten. Doch genau dies geschieht mit der BVG-Reform: sie senkt den Umwandlungssatz. Das führt zu Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Gleichzeitig werden mit der Reform die obligatorischen Lohnabzüge erhöht. Die Kosten für die Arbeitnehmenden steigen um bis zu 2’400 Franken pro Jahr. Sie hätten mit der Reform noch weniger Nettolohn und würden trotzdem keine höhere Rente im Alter erhalten – oder sogar eine tiefere.</p><h3 class="heading--h4">Mogelpackung für die Frauen</h3><p>Insbesondere für Frauen funktioniert diese Reform nicht. Sie werden damit kräftig zur Kasse gebeten. Aber die grosse Rentenlücke in den Pensionskassen bleibt bestehen, denn ihre Nachteile durch Erwerbsunterbrüche und die ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit werden mit der Reform nicht ausgeglichen.</p><h3 class="heading--h4">Steigende Geldabflüsse bei der Verwaltung</h3><p>Heute zweigen Banken, Manager und Experten jährlich über 7 Milliarden unserer Pensionskassengelder ab. Allein die Vermögensverwaltungskosten haben sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Diese Vorlage ändert daran nichts, im Gegenteil: die Selbstbedienung durch die Finanzindustrie bleibt ungehemmt. Der Reform-Pfusch des Parlaments führt zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Darüber klagen auch die Pensionskassen.</p><h3 class="heading--h4">Zeit für Teuerungsausgleich</h3><p>Auch wer schon in Rente ist, vor allem RentnerInnen aus Tieflohnbranchen, hat nichts von dieser Reform, im Gegenteil: Der Ausgleich der Teuerung ist auch mit dieser Reform nicht garantiert. Dabei steigen seit einigen Jahren alle Preise, aber der Rentenbetrag bleibt gleich. RentnerInnen können sich immer weniger leisten: Allein in den letzten drei Jahren haben die Renten aufgrund der Teuerung über 5 Prozent an Kaufkraft verloren. Das entspricht bei einer mittleren PK-Rente rund 100 Franken pro Monat. Seit Jahrzehnten verspricht das Parlament eine Lösung, doch auch diese Reform bringt keine. Laufende Renten werden weiter an Wert verlieren.</p><p>An der Lancierung der Abstimmungskampagne stellte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard klar: «Weil es den Pensionskassen finanziell gut geht, ist diese Rentensenkung falsch.» Für Unia-Präsidentin Vania Alleva ist die BVG-Reform eine Katastrophe für die Arbeitnehmenden: «Dieser BVG-Bschiss bedeutet: Mehr bezahlen, weniger erhalten.» SP-Co-Präsident Cedric Wermuth sieht weitere Fehler der Reform: «Grosse Profiteurin der Vorlage ist die Finanzindustrie: Banker, Makler und Versicherungen zweigen Milliarden ab – auf Kosten der Versicherten.» Und die grüne Nationalrätin Manuela Weichelt betont, dass die Vorlage insbesondere für die Frauen nicht funktioniert: «Für sie ist die BVG-Reform ist eine teure Mogelpackung.» Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, erinnert daran, dass von der Rentensenkung alle betroffen wären, auch im überobligatorischen Bereich, weil «Pensionskassen dort mehr Spielraum haben, ihren Umwandlungssatz weiter zu senken.» Vernichtend ist das Fazit von Gabriela Medici, Leiterin Sozialversicherungen beim SGB: «Die vom Parlament gezimmerten Ausgleichsmassnahmen sind fatal für die Versicherten und führen zu Rentenverlusten, Willkür und Bürokratie.»</p><p>Mehr Infos auf der Kampagnen-Website: <a href="https://bvg-bschiss.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.bvg-bschiss.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/SGB_BVG_Bschiss_Screen_Frau_RGB_1200x900_DE.jpg" length="616630" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10257</guid><pubDate>Fri, 21 Jun 2024 16:13:27 +0200</pubDate><title>Frontaler Angriff auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frontaler-angriff-auf-die-soziale-sicherheit-der-arbeitnehmenden</link><description>Nationalratskommission erklärt soziale Sicherheit als frei wählbar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sozialkommission des Nationalrats hat heute beschlossen, dass die Vertragsparteien selbst wählen können, ob sie selbständig oder Arbeitnehmende sind. Das ist ein frontaler Angriff auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmenden. Gemäss geltendem Recht sind dafür die realen Abhängigkeitsverhältnisse entscheidend. Diese zum Schutz der schwächeren Arbeitnehmenden notwendige Regel soll nun aufgeweicht werden. Die Kommission will, dass der sozialversicherungsrechtliche Schutz mit einem schriftlichen Vertrag wegbedungen werden kann.</p><p>Unter dem Vorwand, neue Geschäftsmodelle zu fördern und freiwillige Einzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen durch Plattformen zu ermöglichen, will die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats den Schutz Arbeitnehmender drastisch einschränken. Denn neu könnten die Arbeitgeber mit schriftlichen Vereinbarungen erzwingen, dass jene, die für sie arbeiten, als Selb-ständige das gesamte wirtschaftliche Risiko übernehmen sollen. Das widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der sozialen Sicherheit. Die Vorlage würde auch die Rechtsunsicherheit massiv vergrössern, nicht nur innerhalb des Sozialversicherungsrechts, sondern generell im Arbeitsrecht, und selbst die Praxis der Steuerbehörden wäre betroffen.&nbsp;</p><p>Nicht zuletzt öffnet der Vorschlag der Nationalratskommission Tür und Tor für noch mehr Schein-selbständige aus dem Ausland und Billigkonkurrenz für das einheimische Gewerbe. Der SGB wird sich deshalb im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vehement einsetzen gegen dieses geplante Gesetz vehement einsetzen.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10255</guid><pubDate>Wed, 19 Jun 2024 15:20:53 +0200</pubDate><title>SRG: Bundesrat ignoriert Realität und Institutionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/srg-bundesrat-ignoriert-realitaet-und-institutionen</link><description>Senkung der Radio- und Fernsehabgabe</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB kritisiert die vom Bundesrat beschlossene Senkung der Radio- und TV-Gebühr scharf. Sie steht völlig im Widerspruch zur geltenden SRG-Konzession, zur überwältigenden Mehrheit der Rückmeldungen in der Vernehmlassung und nicht zuletzt zu den einstimmigen Beschlüssen der beiden zuständigen Parlamentskommissionen. Vor der Behandlung der «Halbierungsinitiative» schafft der Bundesrat damit faits accomplis und schwächt den medialen Service public massiv. Das ist fahrlässig und gefährlich.</p><p>Durch eine erneute Senkung der Haushalts- und Unternehmensabgabe für Radio und TV will der Bundesrat der «Halbierungsinitiative» den Wind aus den Segeln nehmen. Der SRG würden damit jährlich bis zu 200 Millionen Franken entzogen, was ihr «präventiv» massiven Schaden zufügen würde. Denn die unumgängliche Folge des dadurch ausgelösten Abbaus bei der Qualität, der Vielfalt und den Arbeitsplätzen wäre ganz einfach eine weitere Schwächung des Medien- und Kulturplatzes Schweiz in seiner Gesamtheit. Und Hauptleidtragende wären neben dem Personal allen voran die Randregionen und Sprachminderheiten. Was es stattdessen braucht, ist eine Sicherung des medialen Service public über alle Landesteile hinweg, mit hoher Qualität und guten Arbeitsbedingungen.</p><p>Der Entscheid des Bundesrats steht völlig im Widerspruch zu den demokratischen Gepflogenheiten. Denn erstens waren die Rückmeldungen in der zur Gebührensenkung durchgeführten Vernehmlassung grösstmehrheitlich sehr negativ. Zweitens haben sich die Fernmeldekommissionen der Parlamentskammern beide einstimmig gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Und drittens ist es grundsätzlich unredlich, dass der Bundesrat – nota bene im inhaltlichen Widerspruch zur geltenden SRG-Konzession – die demokratische Auseinandersetzung über die Halbierungsinitiative bzw. einen allfälligen Gegenvorschlag dazu in Eigenkompetenz vorwegnimmt. Der SGB fordert den Bundesrat daher zur Rücknahme dieser RTVV-Revision auf.</p><p>Der SGB steht fest an der Seite der Arbeitnehmenden der Medienbranche. Diese haben fast wöchentlich neue Hiobsbotschaften mit Kahlschlägen auf den Redaktionen und in den Studios zu verkraften. In diesem prekären Kontext ist der heutige Entscheid also nicht nur medien- und demokratiepolitisch völlig unverantwortlich. Vielmehr würde die Senkung der RTVV-Gebühr bei der SRG mittelfristig zu einer Reduktion von 900 Vollzeitstellen und noch einmal etwa gleich vielen Stellen bei Drittfirmen der Medienbranche führen.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/medien-kultur/SRG_Generaldirektion-Bern-2_sm.jpg" length="304474" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10253</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2024 19:21:13 +0200</pubDate><title>Einsatz für die Gleichstellung ist notwendiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/einsatz-fuer-die-gleichstellung-ist-notwendiger-denn-je</link><description>Feministischer Streik 2024
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige 14. Juni setzt ein klares Zeichen für mehr Gleichstellung. In der ganzen Schweiz haben mehrere zehntausend am feministischen Streiktag teilgenommen. Neben Kundgebungen und Demonstrationen haben die Gewerkschaften drei Schwerpunkte gesetzt: die Löhne in typischen Frauenberufen, die anspruchsvolle Situation Schwangerer und junger Eltern am Arbeitsplatz und ein Nein zum BVG-Bschiss, der am 22. September zur Abstimmung kommt.</p><p>Auch 2024 ist Gleichstellung in der Schweiz noch lange nicht realisiert! Deshalb haben sich heute mehrere Zehntausende auf der Strasse versammelt und demonstriert: für mehr Lohn, mehr Zeit und Respekt. Den noch immer haben Frauen weniger Lohn und tiefere Renten. Sie übernehmen deutlich mehr unbezahlte Arbeit. Und sie sind mit Belästigungen und Gewalt konfrontiert. Im gewerkschaftlichen Fokus stehen dieses Jahr insbesondere die zu tiefen Löhne vieler Lehrabgänger:innen. In typischen Frauenberufen wie der Kinderbetreuung, in Apotheken und im Detailhandel. Dort sind Lohnerhöhungen dringend notwendig. Einige Verbände beteiligen sich mit weiteren thematischen Schwerpunkten am feministischen Streiktag, insbesondere gegen die Diskriminierung Schwangerer und junger Mütter am Arbeitsplatz.</p><p>Fast schon zynisch ist, dass der Bundesrat ausgerechnet am 14. Juni seine Botschaft gegen die Kita-Initiative ohne Gegenvorschlag dem Parlament überweist. Damit entscheidet er sich gegen Gleichstellung. Es ist bekannt, dass ein Grossteil der wirtschaftlichen Benachteiligungen einsetzen, wenn Frauen Kinder bekommen. Mehr gute und bezahlbare Kinderbetreuungsstrukturen sind entscheidend für erwerbstätige Eltern. Der SGB wird sich entschieden dafür einsetzen, dass sich ihre Situation verbessert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf endlich zur Realität wird. Gerade Familien mit tiefem Einkommen leiden unter der fehlenden finanziellen Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung.</p><p>Die Konsequenz der vielen unbezahlten Arbeit ist bekannt: viel zu tiefe Frauenrenten. Und hier kommt bereits im September die nächste, wichtige Weichenstellung an die Urne. Der SGB ist überzeugt, dass die vom Parlament verabschiedete Pensionskassenreform ein Bschiss ist, der sich für die Frauen nicht auszahlt. Für viele Frauen führt die Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezogen werden soll. Sollen die Frauen nach der Erhöhung des Rentenalters mit der BVG-Revision noch ein zweites Mal mehr bezahlen für tiefere Renten? Darauf gibt es nur eine Antwort: Ein Nein am 22. September öffnet die Türen für eine echte Frauenreform ohne Rentensenkung.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/3/csm_WhatsApp_Bild_2024-06-14_um_19.29.22_31b988bb_bb25c48969.jpg" length="337461" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10245</guid><pubDate>Wed, 12 Jun 2024 12:31:36 +0200</pubDate><title>Schweiz steigt im internationalen Index zur Gewerkschaftsfreiheit ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweiz-steigt-im-internationalen-index-zur-gewerkschaftsfreiheit-ab</link><description>Fehlender Schutz für Arbeitnehmendenvertretungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der internationale Gewerkschaftsbund IGB veröffentlicht heute an der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation ILO in Genf den neuen Index zur Gewerkschaftsfreiheit und zum Schutz der Arbeitsrechte. Die Schweiz schneidet dabei schlecht ab und ist im internationalen Vergleich um eine ganze Stufe abgestiegen. Hauptgrund für diese Abwertung ist der seit Jahren unzureichende Schutz vor missbräuchlichen, antigewerkschaftlichen Kündigungen. Die Schweiz hält ihre internationalen Verpflichtungen nicht ein und lässt es zu, dass Arbeitnehmende, die sich für ihre Kolleginnen und Kollegen engagieren, willkürlich bestraft werden und ihren Job verlieren. Der Bundesrat muss nun rasch handeln.</p><h4>Abstieg der Schweiz Folge der politischen Untätigkeit des Bundesrates</h4><p>In der letzten Berichtsperiode wurden 21 Personen missbräuchlich entlassen, weil sie gewerkschaftlich aktiv waren und sich für kollektive Rechte, wie sie in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegt sind, eingesetzt haben. Die Dunkelziffer der missbräuchlichen Kündigungen, auch der antigewerkschaftlichen, dürfte noch viel höher sein, da die Schweiz keine Statistik dazu führt.</p><p>Im Bericht des IGB wird die Schweiz wird mehrfach erwähnt und der Abstieg besonders hervorgehoben. Ein trauriger Tag für die offizielle Schweiz und den Bundesrat, der in der Umsetzung der ILO-Empfehlung betreffend Verbesserungen Schutz gegen missbräuchliche gewerkschaftsfeindliche Kündigungen nicht vorwärts macht.<br>Im Bericht wird die Schweiz zusammen mit 12 weiteren Ländern genannt, deren Rating sich verschlechtert hat. Der Bericht bedauert explizit, dass sich das Rating der Schweiz auf die Stufe 3 verschlechtert hat, was regelmässige Arbeitnehmer¬rechts-verletzungen widerspiegelt.</p><h4>Mediation sofort wieder aufnehmen!</h4><p>Besonders alarmierend ist, dass der Bundesrat ohne Erklärung die tripartite Mediation im Dezember 2023 ausgesetzt hat, die über einen besseren Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen beraten sollte. Dieser Schritt hat zur Verschlechterung des Ratings beigetragen, wie der IGB festhält.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert deshalb auch die sofortige Wiederaufnahme der Mediation sowie dringende Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitneh¬merrechte und zur Stärkung der Gewerkschaftsfreiheit mit einem effektiven Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen. Der Bundesrat muss hier endlich handeln!</p><ul><li>Medienmitteilung des IGB: <a href="https://www.ituc-csi.org/ituc-global-rights-index-2024-de?msdynttrid=bBXP_1Wxt5wiGsFXU1Mw_8Xe1NZfxTVYs0fked6Ye8Y&amp;lang=de" target="_blank" rel="noreferrer">Globaler Rechtsindex des IGB 2024: Demokratische Arbeitnehmerrechte bröckeln</a></li></ul><h6><i>Was ist der Rechtsindex des IGB?</i></h6><p><i>Der IGB Global Rights Index zeigt die weltweit schlimmsten Länder für Arbeiter auf, indem er 139 Länder auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet, basierend auf dem Grad des Respekts der Rechte der Arbeitnehmenden. In Ländern mit der Bewertung 5 sind Arbeiterrechte nicht vorhanden, während in Ländern mit der Bewertung 1 Verstösse nur unregelmässig auftreten. Die Schweiz ist neu auf Rang 3 abgestiegen</i></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/ilo_logo_beschnitten.png" length="92369" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10249</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2024 14:12:00 +0200</pubDate><title>Die Kantone tun zu wenig gegen Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-kantone-tun-zu-wenig-gegen-lohndumping</link><description>FlaM-Bericht 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein starker Lohnschutz ist wichtig für die Arbeitnehmenden. Das zeigt der heute vom SECO veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM). Überall, wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt und Löhne nachbezahlt. Leider bleibt der Lohnschutz lückenhaft. Viele Kantone tun zu wenig. Die Kantone müssen mehr kontrollieren und bei wiederholtem Lohndumping Mindestlöhne erlassen.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 150’000 Löhne bei Schweizer Arbeitgebern und bei Entsendebetrieben aus dem Ausland überprüft. In fast jedem fünften Betrieb haben sie zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit entdeckt. In Branchen mit Gesamtverträgen (GAV), wo die Mindestlöhne klar definiert sind, zahlen sogar 27 Prozent der kontrollierten Betriebe zu wenig. In Branchen ohne GAV mit Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) setzen einzelne Kantone die Massstäbe für orts- und branchenübliche Löhne zu tief an. Dadurch kommen auch Arbeitgeber mit Dumping-Löhnen durch die Kontrollen.</p><p>In Branchen mit AVE-GAV und NAV werden fehlbare Arbeitgeber sanktioniert und Löhne müssen nachbezahlt werden. In Branchen ohne AVE-GAV und NAV werden die Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen in «Verständigungsverfahren» lediglich aufgefordert, die Löhne anzupassen. Vier von fünf Entsendebetrieben mit zu tiefen Löhnen tut dies. Bei den fehlbaren Schweizer Arbeitgebern ist es dagegen nur jedes zweite Unternehmen. Die systematische Weigerung von Schweizer Arbeitgebern, korrekte Löhne zu zahlen, darf nicht mehr weiter hingenommen werden.</p><p>Viele Kantone kontrollieren kaum. Genf, Tessin, Zürich, Waadt und Neuenburg stemmen zwei Drittel aller Kontrollen von Arbeitgebern in Branchen ohne &nbsp;AVE-GAV und NAV Das erklärt sich nicht allein mit der Grösse der Arbeitsmärkte: Im Tessin wird im Durchschnitt ein Schweizer Betrieb ohne AVE GAV und NAV einmal alle vier Jahre kontrolliert. Im Kanton Zug dagegen werden die Betriebe nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert. Auch in Bern, Freiburg oder St. Gallen haben Lohndumper wenig zu befürchten: Kontrollen finden dort alle 90, 80 bzw. 40 Jahre statt.</p><p>Der Bericht zeigt: die flankierenden Massnahmen sind nötiger denn je. Zu viele Arbeitgeber respektieren die orts- und branchenüblichen Löhne nicht. Die Kantone sind hier in der Pflicht:</p><ul><li>Es dürfen nicht weiter Dumping-Ansätze zur Definition von Orts- und Branchenüblichkeit herangezogen werden.</li><li>Dort wo kaum kontrolliert wird, müssen mehr Kontrollen durchgeführt werden.</li><li>Bei wiederholtem Lohndumping müssen Mindestlöhne erlassen werden – wie es das Gesetz vorsieht. Bisher haben das nur wenige Kantone getan. Genf, Tessin und das Wallis sind die einzigen Kantone, die mehr als einen NAV durchsetzen. In den meisten Kantonen passiert nichts. So zum Beispiel im Kanton Zürich, wo zwar regelmässig Dumping festgestellt wird, die Dumping-Arbeitgeber dem Kantondann aber in den Verständigungsverfahren auf der Nase herumtanzen und trotzdem keine Mindestlöhne erlassen werden.</li></ul><p>So wie heute darf es nicht weitergehen: Die FlaM müssen verbindlich durchgesetzt werden. Die Ergebnisse des Berichts zeigen auch: eine Schwächung des Lohnschutzes wäre fatal.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10247</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2024 13:57:00 +0200</pubDate><title>60 Frauen aus Gesellschaft und Politik unterschreiben Manifest gegen den BVG-Beschiss an den Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/60-frauen-aus-gesellschaft-und-politik-unterschreiben-manifest-gegen-den-bvg-beschiss-an-den-frauen</link><description>Rentenabstimmungen am 22. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen haben immer noch einen Drittel tiefere Renten als Männer. Gegen diese Rentenlücke wurden im Zuge der Rentenaltererhöhung konkrete, wirksame und rasche Lösungen versprochen. Doch die BVG-Reform, die im September zur Abstimmung kommt, bricht dieses Versprechen: Frauen müssen mehr zahlen, und gleichzeitig drohen Ihnen Rentenverluste von bis zu 3’200 Franken! Die Reform funktioniert für Frauen nicht. Dies sagen heute mehr als 60 Frauen aus Politik und Gesellschaft, die ein Manifest gegen die Senkung der Pensionskassen-Renten unterschrieben haben. Schon am 14. Juni wird gegen diesen Rentenbschiss an den Frauen mobilisiert.</p><p>Vor der Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre (AHV 21) versprachen alle höhere Renten für Frauen. Doch statt dieses Versprechen zu halten, sollen mit der Reform der 2. Säule, über die wir am 22. September abstimmen, insbesondere Frauen zur Kasse gebeten werden – ohne dass ihnen höhere Renten garantiert sind. &nbsp;Unter dem Deckmantel einer Reform geht es um eine grosse Abbauvorlage. Für jeden Franken, der künftig einbezahlt werden soll, wäre weniger Rente garantiert als heute. Die Lohnbeiträge vieler Frauen hingegen würden sofort steigen.</p><p>Frauen mit niedrigen Einkommen würden auch mit dieser Reform nach der Pensionierung auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, da ihre Absicherung durch die Pensionskassenrenten unzureichend bleibt. Wegen der hohen BVG-Beiträge hätten die Frauen aber während des Erwerbslebens weniger Geld zur Verfügung: Ihre Situation vor der Rente würde sich verschlechtern. &nbsp;</p><p>Und auch mit dieser BVG-Reform hätten viele Mehrfachbeschäftigte wie Tagesmütter oder Frauen in der Reinigung weiterhin keinen Pensionskassenanschluss. Arbeitgebende in Tieflohnbranchen werden fortgesetzt darauf achten, dass Frauen keine Verträge erhalten, die ihnen Zugang zur 2. Säule ermöglichen. Das leistet prekären Arbeitsverhältnissen zusätzlich Vorschub. </p><p>Fast 90 Prozent der Pensionskassen haben jetzt schon Modelle für Teilzeitangestellte eingeführt. Die Rentenlücke der Frauen bleibt trotzdem gross – weil die hauptsächlich von Frauen geleistete Sorgearbeit in der 2. Säule nicht berücksichtigt wird. Diese BVG-Reform ignoriert die Folgen familienbedingter Erwerbsunterbrüche. Sie wiederholt den Fehler, die unbezahlte Sorgearbeit nicht anzuerkennen, und ignoriert damit die Hauptursache der Rentenlücke. Resultat: auch mit dieser BVG-Reform stehen berufstätige Mütter mit Betreuungsaufgaben im Alter nicht besser da. </p><p>Am Freitag, dem 14. Juni, finden im Rahmen der Frauenmobilisierungen auch Proteste gegen diesen BVG-Bschiss statt. Im Vorfeld haben heute mehr als 60 Frauen aus Politik und Gesellschaft <a href="https://www.frauenrenten.ch/bvg-bschiss/" target="_blank" rel="noreferrer">ein Manifest</a> gegen die Senkung der Pensionskassen-Renten unterschrieben und sagen: Diese Reform funktioniert für Frauen nicht!. Statt dieser Rentensenkungsvorlage braucht es eine echte Reform, von der die Frauen etwas haben. Das geht nur mit einer Anerkennung der Sorgearbeit und einer gerechten Finanzierung.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/bvg21/MehrBezahlen-WenigerRente_quer.jpg" length="220740" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10241</guid><pubDate>Sun, 09 Jun 2024 15:03:36 +0200</pubDate><title>Die Belastung durch unbezahlbare Prämien wird zunehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-belastung-durch-unbezahlbare-praemien-wird-zunehmen</link><description>Prämien-Entlastungs-Initiative abgelehnt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative bleibt das Problem der viel zu hohen und ständig steigenden Prämien ungelöst und die Kaufkraft der Bevölkerung stark belastet. Jetzt muss der Gegenvorschlag rasch und konsequent umgesetzt wer-den. In allen Kantonen, in denen die Initiative eine Ja-Mehrheit erzielte, werden die Gewerkschaften sich für eine Deckelung der Prämien auf 10 Prozent des Einkommens engagieren.&nbsp;</p><p>Die Last der Krankenkassenprämien wird für die unteren und mittleren Einkommen immer unerträglicher. Eine vierköpfige Familie zahlt heute mehr als 1’000 Franken pro Monat für die Krankenkasse – selbst wenn sie ein Hausarzt- oder HMO-Modell gewählt hat. Die ungerechten Kopfprämien verstärken die Ungleichheiten, auch weil die Reallöhne seit Jahren stagnieren – und weil die Kantone die Prämienverbilligungen nicht an die Kostenentwicklung angepasst haben. Normal- und Geringverdienende haben heute nach Abzug der obligatorischen Abgaben weniger Geld zum Leben als im Jahr 2016, während die Topverdiener-Haushalte finanziell besser dastehen.&nbsp;</p><p>Die Prämien-Entlastungs-Initiative hätte eine einfache Lösung dargestellt, mit einer Deckelung der Prämienlast auf 10 Prozent des Einkommens. Nach dem Nein braucht es nun eine rasche Umsetzung des Gegenvorschlags: der Bundesrat muss die Ausführungsverordnung rasch be-schliessen und in Kraft setzen; Kantone, die den neuen gesetzlich definierten Mindestanteil bei der Prämienverbilligung nicht erfüllen, müssen ihre Reglemente und Budgets so rasch wie möglich anpassen.</p><p>In den Kantonen, in denen die Initiative eine Mehrheit gefunden hat, werden sich die Gewerk-schaften an den Bemühungen beteiligen, kantonale Deckelungsmechanismen einzuführen. Die Beispiele Waadt und Graubünden zeigen, dass das funktioniert. So lassen sich konkret Arbeit-nehmende, Rentner:innen und Familien vor den nächsten Prämienexplosionen schützen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10230</guid><pubDate>Fri, 31 May 2024 14:00:00 +0200</pubDate><title>Löhne müssen steigen</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/loehne-muessen-steigen</link><description>Delegiertenversammlung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An seiner heutigen Delegiertenversammlung (DV) haben die Delegierten der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB über den wachsenden Lohnrückstand debattiert. Ein grosses Problem sehen die Delegierten bei den zu tiefen Löhnen bei Gelernten. Deshalb wurde eine Resolution für eine Aufwertung der Löhne nach der Lehre und substanzielle Lohnerhöhungen für alle verabschiedet. Wer eine Lehre hat soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Die Delegierten haben sich ausserdem in weitern Resolutionen für Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden ausgesprochen und sich mit den Arbeiterinnen und Arbeiter von Vetropack in St-Prex (VD) solidarisiert. Sie haben in zwei Resolutionen zu den Konflikten in der Ukraine und in Palästina Stellung genommen.</p><h3><strong>Nötige Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik</strong></h3><p>Die Reallöhne sind heute nicht wesentlich höher als im Jahr 2016. Es droht ein «verlorenes Jahrzehnt». Hauptgrund ist, dass zahlreiche Arbeitgeber nicht bereit waren, ihren Angestellten den Teuerungsausgleich zu gewähren – obwohl die Produktivität ständig steigt.&nbsp;<br>Es braucht eine Wende in der Schweizer Lohn- und Einkommenspolitik. Die Reallöhne der Normal- und Geringverdienenden müssen markant stiegen. Wer eine Lehre gemacht hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Generell müssen die Löhne mindestens 4’500 Franken betragen. Diese Lohnerhöhungen sind betriebswirtschaftlich möglich. Die Ertragslage und die Margensituation der Firmen sind gut.&nbsp;<br>In der Abgabenpolitik müssen die «Kopfsteuern» bei den Krankenkassenprämien gesenkt werden – über tiefere Prämienverbilligungen. Wie das die Prämien-Entlastungs-Initiative vorsieht. Niemand soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben müssen.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden verbessern statt Budgets kürzen</strong></h3><p>Die wenigsten Künstler in der Schweiz erreichen den Medianlohn. Im Gegenteil: die Hälfte aller professionellen freischaffenden KünstlerInnen erwirtschaftet mit ihren Tätigkeiten ein Jahreseinkommen von 25’000 Franken. Hinzu kommen die höchst flexiblen Arbeitszeiten, Einkommenslöchern und oftmals erschwerte Arbeitsbedingungen.</p><p>Der SGB setzt sich deshalb zusammen mit seinen Kulturverbänden dafür ein, dass anständige Löhne mit der nationalen Kulturpolitik gefördert und die soziale Absicherung Kulturschaffender verbessert wird. Die Einhaltung ihrer GAV-Löhne, Gagen- und Honorarempfehlungen muss deshalb auch im Rahmen der staatlichen Kulturförderung garantiert sein.</p><p>Umso problematischer sind deshalb die vom Bundesrat geplanten Kürzungen in der staatlichen Kulturförderung. Der SGB fordert das Parlament deshalb dazu auf, auf die geplanten Kürzungen zu verzichten.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Unterstützung der Arbeiterinnen und Arbeiter von Vetropack in St-Prex (VD)</strong></h3><p>Der SGB unterstützt die Arbeiterinnen und Arbeiter am historischen Standort der Glasfabrik von Vetropack in Saint-Prex in ihrem legitimen und beispielhaften Kampf zur Rettung ihrer Arbeitsplätze und im weiteren Sinne zur Verteidigung der industriellen Arbeiten in ihrer Region. Ihre Mobilisierung sowie die Energie, die sie in den letzten Wochen aufgebracht haben, um die wirtschaftliche Lebensfähigkeit ihrer Produktionsstätte zu demonstrieren, verdienen höchsten Respekt.</p><p>Die Arbeiterinnen und Arbeiter am Standort St-Prex leisten harte Arbeit, viele von ihnen seit vielen Jahren. Sie haben echte Verhandlungen über einen würdigen Sozialplan verdient.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Für einen sofortigen Waffenstillstand in Palästina&nbsp;</strong></h3><p>Der SGB ist schockiert über die Spirale der Gewalt im Nahen Osten. Mehr als tausend unschuldiger ZivilistInnen sind in Israel am 7. Oktober 2023 dem Terror der Hamas zum Opfer gefallen, wurden gefoltert, vergewaltigt, und entführt. Seither hat die israelische Armee in einem inakzeptablen, völlig unverhältnismässigen Feldzug mindestens 35’000 ZivilistInnen, davon viele Kinder, in Gaza getötet oder in den Tod getrieben. Die israelische Belagerung des Gazastreifens hat den Zugang zu Grundgütern wie Wasser, Nahrungsmitteln und Treibstoff blockiert und über zwei Millionen EinwohnerInnen gezwungen, ums Überleben zu kämpfen. Die humanitäre Katastrophe, die durch die 16-jährige illegale Blockade des durch Israel besetzten Gazastreifens verursacht wurde, wird sich nur verschlimmern, wenn die Kämpfe nicht sofort eingestellt werden.</p><p>Deshalb fordert der SGB einen sofortigen, bedingungslosen und dauerhaften Waffenstillstand aller Konfliktparteien. Die israelische Armee muss ihren Angriff sofort einstellen, sich aus Gaza zurückziehen, die Blockade auflösen und den Weg für dringend benötigte humanitäre Hilfe in Gaza frei machen. Die Terror-Gruppe Hamas muss den Raketenbeschuss Israels stoppen. Der SGB fordert ebenfalls die sofortige Freilassung der von der Hamas in Israel entführten Geiseln und aller aussergerichtlich verhafteten PalästinenserInnen. Die Schweiz soll internationalen Bemühungen, jede Waffenlieferung an Israel an die Einhaltung des Völkerrechts zu knüpfen und die Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs und des IGH zu Verbrechen der Konfliktparteien unterstützen. Der SGB fordert zudem die dauerhafte Entwaffnung und die Auflösung der Hamas sowie geeignete Sanktionen gegen die israelische Regierung, bis sie die illegale Besiedlung in den besetzten Gebieten beendet, und Sanktionen gegen die Länder, die die barbarischen Angriffe der Terror-Gruppe Hamas am 7. Oktober unterstützt und finanziert haben. Schliesslich sind die Anerkennung Palästinas als souveräner Staat im Sinne des Völkerrechts und die Durchsetzung und Garantie einer Zweistaaten-Lösung, Bedingungen für ein friedliches Zusammenleben der BewohnerInnen Israels und Palästinas sicherstellt.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Für einen gerechten Frieden in der Ukraine</strong></h3><p>Der russische Aggressionskrieg gegen die Ukraine geht unaufhaltsam und mit extremer Brutalität weiter, auch nach mehr als 2 Jahren. Das Leid für die Menschen und für die Gesellschaft ist unermesslich. Der SGB setzt sich für einen gerechten Frieden für die Ukraine ein, für die vollständige Souveränität der Ukraine in ihren völkerrechtlich anerkannten Grenzen von 2013 und die Anerkennung der ukrainischen Selbstbestimmung, Demokratie und ihren Weg nach Europa.</p><p>Der SGB fordert Bundesrat und Parlament dazu auf, die angekündigten 5 Mrd. Fr. zugunsten der Ukraine so schnell wie möglich freizugeben; sie dürfen aber auf keinen Fall zu Lasten der ordentlichen Entwicklungshilfe gehen.&nbsp;</p><p>In ihrer Ukraine-Strategie muss die Schweiz den Stellenwert der sozialen, tripartiten und sozialpartnerschaftlichen Dimension hervorheben. Ein Teil der Schweizer Mittel soll zur Stärkung des «Sozialen Dialogs» bzw. des Tripartismus mit den Gewerkschaften, der Berufs- und Weiterbildung, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit (u.a. Umgang mit Asbest) usw. eingesetzt werden. Im Einklang mit den ukrainischen Gewerkschaften fordert der SGB wir die ukrainischen Behörden auf, eine Reform des «Code of Labour» zu verabschieden, die die ILO-Grundnormen und die EU-Sozialstandards respektiert und den Gewerkschaften eine starke Stellung gibt. Ohne diese kann der Wiederaufbau keine erfolgreiche Zukunft haben.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_DV_Benoit_c49873de4e.jpg" length="323638" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10232</guid><pubDate>Fri, 31 May 2024 13:00:00 +0200</pubDate><title>Gelernte haben mehr verdient: Mindestens 5000 Franken Lohn mit Lehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/gelernte-haben-mehr-verdient-mindestens-5000-franken-lohn-mit-lehre</link><description>Lehre aufwerten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jede und jeder dritte Beschäftigte arbeitet trotz einem Lehrabschluss für einen Lohn unter 5000 Franken – auf Vollzeit gerechnet. An der heutigen 307. Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) haben die Delegierten deshalb beschlossen, dass alle Arbeitnehmenden mit Lehre mindestens 5000 Franken verdienen müssen, damit die Lehre attraktiv bleibt. Generell müssen die Löhne mindestens 4500 Franken betragen. Der Lohn muss für alle zum Leben reichen.</p><p>Die duale Berufsbildung wird oft als Königsweg bezeichnet. Sie bringt fähige Arbeitskräfte hervor. Doch das Versprechen, nach einer Lehre ein gutes und sicheres Einkommen zu erzielen, wird in vielen Fällen nicht mehr eingehalten. Jede und jeder dritte Beschäftigte mit Lehre arbeitet für einen Lohn unter 5000 Franken – auf Vollzeit gerechnet. Besonders tief sind die Löhne in Berufen mit vielen Frauen. Für viele Gelernte steigen die Löhne nämlich selbst mit jahrelanger Erfahrung kaum. Kurz vor der Pensionierung hat ein Viertel aller Gelernten weniger als 5000 Franken. Mit 5000 Franken kann man in der Schweiz bloss mit grossen Einschränkungen leben. Nach Krankenkassen, Mieten und Deckung des Grundbedarfs bleibt nur wenig übrig. Für eine Familie ist ein angemessenes Leben mit den kleinen Freiheiten und ohne finanzielle Sorgen schlicht nicht möglich.</p><p>Die tiefen Löhne schaden auch der Berufsbildung selbst. Viele Jugendliche sind nicht mehr bereit, ein Leben lang schlecht zu verdienen. Sie treten entweder erst gar keine Lehre an oder verlassen ihren Beruf, sobald sie ihre Lehre abgeschlossen haben. Es ist deshalb kein Wunder, fehlen vielerorts die benötigten Fachkräfte. Statt nur darüber zu klagen, müssten die Arbeitgeber aber endlich handeln – und anständige Löhne zahlen.</p><p>Der SGB fordert: wer eine Lehre gemacht hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Generell müssen die Löhne mindestens 4’500 Franken betragen. Damit die Lohnentwicklung ausgeglichener ist und sich die Lohnschere schliesst, braucht es generelle Lohnerhöhungen und eine Abkehr von den ungerechten Bonus-Lohnsystemen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl.jpg" length="501608" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10226</guid><pubDate>Wed, 29 May 2024 16:46:56 +0200</pubDate><title>Die ungebremste Senkung der Umwandlungssätze geht weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ungebremste-senkung-der-umwandlungssaetze-geht-weiter</link><description>Swisscanto-Pensionskassenstudie 2024 zu den wichtigsten Entwicklungen in der 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute veröffentlichte PK-Studie bestätigt: die Pensionskassen schwimmen im Geld, die Reserven wachsen, doch die Leistungen sinken weiter. Bei den Versicherten kommt immer weniger an, sie erhalten immer weniger für ihr Geld. Die Negativzinsen sind Schnee von gestern, die Anlagegewinne sind gut. Trotzdem sinken die Umwandlungssätze ungebremst weiter. Die Versicherten wollen sich nach einem langen Arbeitsleben auf sichere und gute Renten verlassen können, doch das ist immer weniger möglich. Diese problematische Entwicklung wird mit der BVG-Reform noch zusätzlich befeuert. Sie würde einen weiteren Abbau der Renten und zusätzliche Kosten mit sich bringen. Eine weitere Senkung der Umwandlungssätze ist unter den aktuellen Umständen falsch und nicht akzeptabel.</p><p>Die Ergebnisse der Swisscanto-Studie könnten nicht klarer sein: Den Pensionskassen geht es hervorragend, ihre Renditen sind überdurchschnittlich hoch, die Reserven prall gefüllt. Es ging ihnen kaum je besser. Das Gegenteil gilt für die Versicherten: Für das angesparte Kapital erhalten die Arbeitnehmenden immer weniger Rente. Trotz Zinswende wollen die Pensionskassen die Umwandlungssätze weiter senken. Seit 2016 sind die Umwandlungssätze laut PK-Studie im Schnitt von 6.25 auf heute 5.31 Prozent gesunken. Für die nächsten Jahre planen die Pensionskassen weitere Senkungsschritte.</p><p>Leistungsverbesserungen für die Versicherten wären jetzt nicht nur dringend nötig – aufgrund der finanziellen Lage der Pensionskassen wären sie auch finanzierbar. Doch die Pensionskassen weigern sich. Sie lagern immer mehr Risiken an die Versicherten aus und die Arbeitgeber stehlen sich aus der Verantwortung. Das muss sich jetzt ändern! Zu stark gesenkte Umwandlungssätze können erhöht werden, und ein Teuerungsausgleich der Renten ist überfällig. Doch die Pensionskassenbranche wehrt sich dagegen. Aufgrund der anhaltenden Teuerung verlieren die laufenden Renten weiterhin an Wert. Nur knapp 14 Prozent der Pensionskassen wollen 2024 die Inflation ausgleichen.</p><p>Und die BVG-Reform des Parlaments befeuert diese Probleme der Versicherten noch. Für den SGB deshalb ist klar: Sie muss abgelehnt werden. Statt für Ausgleich und steigende Leistungsgarantien zu sorgen, drohen den Versicherten mit dem BVG-Bschiss des Parlaments zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich und noch tiefere Leistungsgarantien. Die Reform führt zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Der SGB wird sich deshalb vehement gegen diesen BVG-Bschiss einsetzen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10216</guid><pubDate>Thu, 23 May 2024 10:31:26 +0200</pubDate><title>Stress, Belästigungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen zu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-belaestigungen-und-erkrankungen-nehmen-am-arbeitsplatz-nehmen-zu</link><description>Alarmierende Resultate für Arbeitnehmende bei der schweizerischen Befragung «Arbeit und Gesundheit 2012-2022»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012-2022 zeigen eine besorgniserregende Zunahme von Stress und emotionaler Erschöpfung am Arbeitsplatz, besonders bei Frauen und in bestimmten Branchen. Der SGB fordert umfassende Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Prävention und Anerkennung psychosozial bedingter Berufskrankheiten sowie zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und zur Unterstützung von Beschäftigten in Berufen mit hohem Frauenanteil. Und das Parlament muss endlich das Vorhaben zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes begraben.</p><h3 class="heading--h4">Stress am Arbeitsplatz nimmt zu – besonders in der Gastronomie und im Sozialbereich</h3><p>Der Anteil der Personen, die sich bei der Arbeit gestresst fühlen, ist von 18% im Jahr 2012 auf 23% im Jahr 2022 gestiegen. Über die Hälfte der Betroffenen fühlt sich zudem emotional erschöpft, was das Burnout-Risiko erhöht. 2022 gaben 25% der erwerbstätigen Frauen und 21% der Männer an, dass sie meistens oder immer Stress erleben. Besonders betroffen ist die Gastrobranche sowie das Gesundheits- und Sozialwesen, wo 29% der Beschäftigten Stress erleben. Vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz bei einem 100% Arbeitspensum im Vergleich zum Ausland sehr viel gearbeitet wird, begegnen viele Arbeitnehmenden diesem erhöhten Stress und Druck mit einer (indirekt unfreiwilligen) Reduktion ihres Pensums, um nicht durch die Arbeit krank zu werden. Dies ist häufig in sozialen Branchen wie Gesundheitswesen oder Lehrberufen zu beobachten – was dann mit entsprechenden finanziellen Einbussen für die Arbeitnehmenden einhergeht. Dies ist inakzeptabel.</p><p>Es braucht dringend Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen: kürzere Arbeitswochen, weniger dichte Arbeitspläne, Einhaltung der Ruhe-Vorschriften und keine kurzfristigen Planänderungen.</p><h3 class="heading--h4">Burnout- und Gewalt-Risiko bei Frauen erhöht</h3><p>Der Anteil der Frauen, die sich bei der Arbeit emotional erschöpft fühlen, stieg von 20% im Jahr 2012 auf 25% im Jahr 2022. Die emotionale Erschöpfung, die zu Burnout führt, resultiert häufig aus der Nicht-Einhaltung des Arbeitsgesetzes. Viele Arbeitgeber lassen die gesetzlichen Pausen nicht einhalten, respektieren die Nacht- und Sonntagsruhe nicht und belästigen ihre Arbeitnehmenden noch zu später Stunde oder am Wochenende mit Mails und WhatsApp-Nachrichten. Dies im Rahmen von Homeoffice aber auch in Gewerbe-Branchen, wo z.B. per Whatsapp häufig in letzter Minute Einsatzpläne geändert werden. So können die Arbeitnehmenden nie wirklich abschalten.</p><p>2022 gaben 21% der Frauen und 16% der Männer an, bei der Arbeit Diskriminierung oder Gewalt erlebt zu haben. 8,4% der Frauen berichteten von Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts – im Vergleich zu 1,5% der Männer.</p><p>Der SGB fordert wirksame Präventionsmassnahmen und Nulltoleranz gegenüber sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber tun viel zu wenig, um sexueller Belästigung zu begegnen. Der SGB fordert weiter die Anerkennung von Berufskrankheiten, die aus psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz resultieren, wie Stress, Belästigung und sexuelle Gewalt. Dazu ist eine regelmässige Anpassung der Liste der Berufskrankheiten nötig.</p><h3 class="heading--h4">Keine weitere Verschlechterung der Gesetzgebung – im Gegenteil</h3><p>Angesichts der obigen Zahlen ist es besonders schockierend, dass im Schweizer Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen in der Pipeline sind, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter verschlechtern würden. So will ein Vorstoss des FDP-Nationalrats Marcel Dobler den Schutz für viele Arbeitnehmende im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes aufheben. Ein weiterer Vorstoss des Aargauer FDP-Ständerats und Parteipräsidenten Thierry Burkart nimmt das Homeoffice als Vorwand, um Nacht- und Sonntagsarbeit im Büro einzuführen. Und weitere Vorstösse wollen die Sonntagsarbeit besonders für die bereits stark gestressten und häufig belästigten Verkäuferinnen und Verkäufer im Handel erweitern. Der SGB wird gegen diese Vorhaben kämpfen.&nbsp;</p><p>Im Gegenteil braucht es statt Verschlechterungen einen besseren Schutz vor psychosozialen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz sowie einen besseren Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen und die Einführung einer obligatorischen, universellen Krankentaggeldversicherung für alle.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/9/csm_Ueberstunden-erschoepft-Frau-abends-am-PC_Martinan-istock_d2830c2b60.jpg" length="90121" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10214</guid><pubDate>Wed, 22 May 2024 15:50:57 +0200</pubDate><title>Schnelle, soziale Umsetzung der 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schnelle-soziale-umsetzung-der-13-ahv-rente</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Umsetzung der 13. AHV-Rente voranzutreiben. Der SGB spricht sich für eine mittelfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente über Lohnprozente aus. Inakzeptabel ist der Verzicht auf den Bundesbeitrag. Wer bestellt, muss auch zahlen.&nbsp;</p><p>Mit dem Ja zur 13. AHV-Rente am 3. März ist klar, dass die Pensionierten eine zusätzliche Monatsrente erhalten. Für den SGB ist positiv, dass der Bundesrat die Umsetzung schnell an die Hand nimmt.&nbsp;</p><p>Die AHV macht Milliardenüberschüsse und der Fonds ist gut gefüllt. Mittelfristig braucht es jedoch eine Zusatzfinanzierung. Der SGB spricht sich dabei für höhere Lohnbeiträge aus. Das ist sozial, weil hohe Einkommen mehr bezahlen müssen. Und es ist effizient, da die Lohnbeiträge im AHV-Gesetz erhöht werden können und es keine zusätzliche Volksabstimmung braucht. Höhere Lohnbeiträge dürften für die Bevölkerung kaum spürbar sein. Denn die Sozialabgaben sind in letzter Zeit spürbar gesunken. Und sie werden voraussichtlich noch weiter sinken. Die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV führt so einzig zu einer Umkehr dieser Senkungen.</p><p>Der SGB ist sehr befremdet darüber, dass der Bundesrat den Bundesbeitrag an die 13. AHV-Rente nicht bezahlen will. Dieser wurde u. a. einführt, um Leistungen der AHV zu finanzieren, die nicht durch Lohnbeiträge erworben werden (Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Leistungen an Hinterbliebene u. a.). Der Streichungsvorschlag trägt die Handschrift von Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Sie verstösst damit bereits zum zweiten Mal gegen die Bürgertugend: «Wer bestellt, muss auch zahlen». Bereits in der Arbeitslosenversicherung will die Finanzministerin öffentliche Leistungen nicht finanzieren. Der SGB schlägt zudem vor, dass die Kantone einen Beitrag zur Finanzierung der 13. AHV-Rente leisten sollen, da sie durch diese zusätzliche Einnahmen haben. Das könnte den Bund entlasten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10208</guid><pubDate>Wed, 15 May 2024 11:08:31 +0200</pubDate><title>Nein zu mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>BVG-Bschiss kommt am 22. September an die Urne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Juni 2023 hat ein breites Bündnis das Referendum gegen die BVG-Reform eingereicht. Neben Gewerkschaften, SP und Grünen hat mit dem «K-Tipp» auch die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse Unterschriften gegen diese Rentensenkung gesammelt. Denn für die Versicherten bedeutet diese Vorlage: mehr bezahlen für tiefere Renten. Ein Nein ist deshalb wichtig. Die Renten aus den Pensionskassen sinken bereits seit Jahren und sind für viele Arbeitnehmende zu tief. Mit dem BVG-Bschiss des Parlaments drohen den Versicherten zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Und dafür sollen sie jedes Jahr 2.1 Milliarden Franken mehr in die Pensionskassen einbezahlen. Diese Rechnung geht nur für die Finanzindustrie auf: sie zweigt weiterhin Milliarden ab – für die Versicherten bleibt immer weniger übrig.&nbsp;</p><p>Die Pensionskassenrenten sinken seit Jahren. Es gibt immer weniger Rente fürs Geld. Jetzt kommt es noch happiger. Mit der vom Parlament beschlossenen Senkung des Umwandlungssatzes sinken die Renten um bis zu 3’200 Franken jährlich. Besonders betroffen sind Arbeitnehmende über 50 Jahre und die Mittelschicht. Aber auch Jungen drohen Renteneinbussen. Gleichzeitig bleibt das Problem des fehlenden Teuerungsausgleichs ungelöst – das trifft insbesondere die RentnerInnen. Und damit nicht genug, steigen mit dem BVG-Bschiss die obligatorischen Lohnabzüge. Die Beschäftigten sollen jährlich 2.1 Milliarden Franken mehr in die Pensionskassen einbezahlen. Personen mit tiefen Löhnen sind besonders stark betroffen. Die Kosten pro ArbeitnehmerIn steigen um bis zu 2’400 Franken jährlich.&nbsp;</p><p>Mit der Reform werden insbesondere Frauen zur Kasse gebeten – ohne dass ihnen eine höhere Rente garantiert wird. Viele Berufstätige mit Betreuungsaufgaben werden im Alter nicht besser dastehen. Denn Lösungen für familienbedingte Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit fehlen. Und viele Mehrfachbeschäftigte wie beispielsweise Tagesmütter oder Putzfrauen werden weiterhin keinen Pensionskassenanschluss haben.</p><p>Die Reform ignoriert, dass die Pensionskassen auf Kosten der Versicherten immer mehr Reserven anhäufen. Das führt zu tieferen Renten im Alter. Nicht gelöst ist auch das Problem der steigenden Verwaltungskosten, wodurch weniger Geld bei den Versicherten ankommt. Die Reform führt im Gegenteil zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Die Pensionskassen-Lobby hat im Parlament den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats zerzaust. Vom Kompromiss der Sozialpartner ist kaum etwas übriggeblieben. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich deshalb in der Abstimmungskampagne vehement engagieren, um die Bevölkerung vom Nein zu diesem BVG-Bschiss zu überzeugen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/e/csm_Logo_Gross_BVG21_Nein_DE_be87869148.jpg" length="66161" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10203</guid><pubDate>Tue, 07 May 2024 11:06:39 +0200</pubDate><title>Finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend – weitere Senkung des Umwandlungssatzes unnötig und falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzielle-lage-der-pensionskassen-hervorragend-weitere-senkung-des-umwandlungssatzes-unnoetig-und-falsch</link><description>Bericht der Oberaufsicht zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Oberaufsicht der 2. Säule bestätigt die hervorragende finanzielle Lage der Pensionskassen. Die Pensionskassen schwimmen in den Reserven, das Geld kommt immer weniger bei den Versicherten an. Die Quittung dafür bezahlen die Arbeitnehmenden: ihre Lohnbeiträge sind 14 Prozent höher, die durchschnittliche Rente liegt dennoch monatlich 300 Franken tiefer als vor 15 Jahren. Das ist auch der Aufsicht klar, wenn sie die Pensionskassen zu Ausgleich und Vertrauensbildung auffordert. Immer mehr bezahlen für weniger Rente, das muss gestoppt werden, Doch mit der BVG-Reform drohen den Versicherten zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Dabei ist klar: statt weiteren Verschlechterungen der Leistungsgarantien braucht es nun höhere Pensionskassenrenten und den Ausgleich der Teuerung.</p><p>Die Ergebnisse der Oberaufsicht sind deutlich: Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist sehr gut. Sie sind stabiler aufgestellt als je. In den letzten zwölf Jahren haben sie Reserven angehäuft und Massnahmen getroffen, mit denen nicht nur die heutigen und die zukünftigen Renten finanzierbar sind. Sie haben auch zusätzliche Reserven geäufnet, um unsichere Entwicklungen an den Finanzmärkten ausgleichen zu können.</p><p>Die OAK verschweigt hingegen, dass diese Entwicklung für die Versicherten fatal war. Ihre Beiträge haben sich in den letzten 15 Jahren um 14 Prozent erhöht – während die Rente im Schnitt monatlich 300 Franken tiefer ist als vor 15 Jahren. Selbst die OAK sorgt sich deshalb um das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule und ruft die Pensionskassen zu einem Ausgleich auf. Nachdem sie jahrelang behauptete, die Rentner:innen würden zu viel erhalten, fordert die OAK jetzt Gegenmassahmen zugunsten die Rentner:innen – denn sonst droht flächendeckend eine verlorene Generation der tiefen Zinsen.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund bestätigt dieser Befund deutlich: die BVG-Reform des Parlaments geht diametral in die falsche Richtung. Statt für Ausgleich und steigende Leistungsgarantien zu sorgen, drohen den Versicherten mit dem BVG-Bschiss des Parlaments zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3’200 Franken jährlich. Die Reform ignoriert, dass die Pensionskassen auf Kosten der Versicherten immer mehr unnötige Reserven anhäufen. Nicht gelöst ist auch das Problem der steigenden Verwaltungskosten, wodurch weniger Geld bei den Versicherten ankommt. Die Reform führt im Gegenteil zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Der SGB wird sich deshalb vehement gegen diesen BVG-Bschiss einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10196</guid><pubDate>Wed, 01 May 2024 11:54:37 +0200</pubDate><title>Zehntausende fordern: «Prämien runter, Löhne rauf!»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zehntausende-fordern-praemien-runter-loehne-rauf</link><description>Demonstrationen, Kundgebungen und Feiern in der ganzen Schweiz zum 1. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An 50 Orten in der ganzen Schweiz tragen Arbeitnehmende am heutigen Tag der Arbeit ihre Forderungen auf der Strasse. Während die Reallöhne der Normalverdienenden stagnieren, steigen die Gehälter der Manager. Die ungerechten Kopfprämien verstärken diese ungerechte Entwicklung. Es braucht eine Wende, damit Arbeitnehmende am Wohlstand wirklich teilhaben, den sie erwirtschaften: Das fordern heute unter dem Motto «Prämien runter, Löhne rauf» zehntausende Menschen.</p><p>Die grösste Kundgebung fand mit rund 11'000 Teilnehmenden in Zürich statt. SGB-Chefökonom Daniel Lampart hielt in seiner Rede bei der Schlusskundgebung fest: «Branchen, die nicht überlebensfähig sind, zahlen den Verantwortlichen die höchsten Löhne. In Branchen, die für uns überlebenswichtig sind, ist das leider anders. Hier werden teilweise Löhne bezahlt, die kaum zum Leben reichen – trotz Lehre. Das muss sich ändern: in diesem Land, im reichsten Land der Welt, müssen 5’000 Franken Lohn mit Lehre das Minimum sein.»</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard nahm heute Morgen an der Lancierung einer Petition von Pharmaassistentinnen in der Waadt Teil, die den Beginn von Verhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag fordern. In seinen Ansprachen in Biel, Solothurn und Aarau erinnert er an den Wert des kollektiven Engagements: «Gerade jetzt kämpfen Frauen und Männer mit ihrer Gewerkschaft um ihren Arbeitsplatz oder für bessere Arbeitsbedingungen: bei Stahl Gerlafingen, bei Vetropack in Saint-Prex, in den Waadtländer Apotheken, bei Micarna. Aber auch in den Hunderten von Lohnverhandlungen, die überall in der Schweiz stattfinden werden, um die in den letzten Jahren erlebten Reallohnsenkungen wieder auszugleichen. Eines ist sicher: jedes Mal wenn es gelingt, gemeinsam zu kämpfen, verbessert sich die Situation der arbeitenden Männer und Frauen.»</p><p>SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva spricht in ihrer Rede in Thun die BVG-Abstimmung an, die dieses Jahr bevorsteht. Die Gewerkschaften werden alles daransetzen, diesen Angriff auf die Renten abzuwehren: &nbsp;«Leute mit mittleren und tiefen Einkommen, Berufsleute aus den verschiedensten Branchen, zahlen mit dieser Reform drauf und erhalten am Ende schlechtere Renten. Wo bleibt das Versprechen der Rechten, sie wollten die Renten der Frauen und der Leute mit kleinen Einkommen verbessern? Es wurde hemmungslos gebrochen. Wir wollen nicht mehr zahlen – für immer weniger Rente! Wir sagen Nein zu diesem Bschiss!»</p><p>SGB-Vizepräsidentin Natascha Wey betonte in ihrer Rede in Olten: «Im Vergleich mit dem Jahr 2016 hat das bestbezahlte Prozent der Topverdiener:innen über 3’000 Franken pro Monat mehr. Bei den unteren und mittleren Einkommen gab es hingegen praktisch keine Bewegung. Sogar der Teuerungsausgleich, früher eine Selbstverständlichkeit in der Sozialpartnerschaft, wurde in den vergangenen beiden Jahren mit stärkerer Teuerung nicht flächendeckend gewährt. Die Arbeitgeber haben sich radikalisiert. Wir müssen dieser neuen Situation kämpferisch entgegentreten!»</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/1mai/1mai2024_DE_1200x900.jpg" length="61182" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10190</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2024 10:01:00 +0200</pubDate><title>Es braucht eine Wende in der Einkommenspolitik </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verteilungsbericht-2024-es-braucht-eine-wende-in-der-einkommenspolitik</link><description>SGB-Verteilungsbericht 2024: Nur Topverdienende erhielten mehr Lohn </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die unteren und mittleren Reallöhne stagnieren, die Last der Krankenkassen-Prämien wird untragbar. Die Einkommens- und Abgabenpolitik in der Schweiz geht klar in die falsche Richtung. Leidtragende sind die unteren und mittleren Einkommen. Profiteure sind die Topverdiener:innen und Gutsituierten. Die obersten Löhne sind stark gestiegen. Die Firmen schütten mehr Dividenden aus. Und die Kantone senken die Steuern für hohe Einkommen und Vermögen. Dies zeigt der Verteilungsbericht (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240429_Verteilung-Repartition/240429_Verteilungsbericht_2024.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><i class="fa-solid fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i> Download</a>), den der SGB heute präsentiert. Es braucht eine Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik. Damit diejenigen, die Tag für Tag für ihr Geld hart arbeiten müssen, finanziell gut über die Runden kommen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Bei den unteren und mittleren Reallöhnen droht ein «verlorenes Jahrzehnt». Real sind sie heute nicht wesentlich höher als im Jahr 2016. Hauptgrund ist, dass zahlreiche Arbeitgeber ihren Kunden zwar höhere Preise verrechneten, aber nicht bereit waren, ihren Angestellten den Teuerungsausgleich zu gewähren. Die Kader und Topverdienernden haben heute hingegen 3’000 Franken pro Monat zusätzlich (oberstes Prozent der Löhne). Erstmals haben in der Schweiz über 4’000 Personen ein Jahresgehalt von einer Million Franken und mehr. «Von der Individualisierung der Lohnpolitik über Bonuszahlungen in den Firmen profitieren Kader und Topmanager überproportional. Damit auch die Arbeitnehmenden mit normalen Löhnen etwas vom Wohlstand haben, den sie erwirtschaften, braucht es im Gegenteil wieder mehr allgemeine Lohnerhöhungen», hält Daniel Lampart, Chefökonom SGB, fest.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Ungerechte Abgabenpolitik korrigieren</strong></h3><p>Auch die Steuer- und Abgabepolitik spielte den Gutsituierten und der Oberschicht in die Hände. Die Kantone haben wieder damit begonnen, die Einkommens- und Vermögenssteuern zu senken. Weitere Steuersenkungen sind geplant. Auf der anderen Seite wiegt die Krankenkassen-Prämienlast für die unteren und mittleren Einkommen immer schwerer – auch weil die Kantone die Prämienverbilligungen nur schwach erhöhen. Eine vierköpfige Familie zahlt heute mehr als 1000 Franken pro Monat für die Krankenkasse – auch wenn sie ein Hausarzt- oder HMO-Modell gewählt hat. «Statt die ungerechte Verteilung der Einkommen zu korrigieren, verstärkt die aktuelle Abgabenpolitik die Ungleichheiten, insbesondere weil die ungerechten Kopfprämien ungebremst steigen», sagt Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB.&nbsp;</p><p>Normal- und Geringverdienende haben heute nach Abzug der Steuern und der Wohnkosten deshalb weniger Geld zum Leben als im Jahr 2016. Die Topverdiener-Haushalte hingegen stehen finanziell besser da. Ihre Bruttoeinkommen stiegen. Und weil die Schweiz das Gesundheitswesen als einziges Land in Europa über eine Kopfsteuer finanziert, müssen sie sich weniger an der Entwicklung der Gesundheitskosten beteiligen als anderswo. Die Schweiz ist deshalb das Land in Europa, welches die Ungleichverteilungen am geringsten korrigiert.&nbsp;&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Substanzielle Lohnerhöhungen nötig - besonders bei unteren und mittleren Löhnen</strong></h3><p>Es braucht eine Wende in der Schweizer Lohn- und Einkommenspolitik. Die Reallöhne der Normal- und Geringverdienenden müssen markant stiegen. Wer eine Lehre gemacht hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Generell müssen die Löhne mindestens 4’500 Franken betragen. Diese Lohnerhöhungen sind betriebswirtschaftlich möglich. Die Ertragslage und die Margensituation der Firmen sind gut. «Damit der Lohnrückstand und die Lohnlücke geschlossen werden, braucht es in diesem Lohnherbst substanzielle Lohnerhöhungen insbesondere bei den unteren und mittleren Löhnen. Nach wie vor gross ist auch der Handlungsbedarf bei den sogenannten Frauenberufen mit zu tiefen Löhnen. Wir werden die Lohnfrage in diesem Lohnherbst mit Aktionen in den Betrieben und auf den Strassen zum Thema machen», erklärt Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB und Präsidentin Unia.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Mehr Kaufkraft</strong></h3><p>In der Abgabenpolitik müssen die «Kopfsteuern» bei den Krankenkassenprämien gesenkt werden – über höhere Prämienverbilligungen, wie das die Prämien-Entlastungs-Initiative vorsieht. Niemand soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben müssen. Die geplanten Senkungen der Einkommens- und Vermögenssteuern gehen hingegen in die falsche Richtung. Sie stellen diejenigen noch besser, die es nicht nötig haben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10185</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2024 12:44:01 +0200</pubDate><title>Arbeitgeber haben ihrem Personal die verdienten Lohnerhöhungen vorenthalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitgeber-haben-ihrem-personal-die-verdienten-lohnerhoehungen-vorenthalten</link><description>Reallöhne unter dem Niveau von 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Löhne sind im letzten Jahr nach Abzug der Teuerung erneut um 0.4 Prozent gesunken. Obwohl die Wirtschaft ausgezeichnet lief und viele Firmen Rekordgewinne meldeten. Dieser Rückgang ist nun der dritte in Folge. Das gab es seit Beginn der Lohnstatistiken nach dem zweiten Weltkrieg noch nie. Die Reallöhne sind mittlerweile tiefer als im Jahr 2015. Besonders stark abwärts ging es in der Postbranche (-3.7 Prozent), in der der Bund die Löhne regulieren sollte!</p><p>Die Arbeitgeber haben ihren Arbeitnehmenden die verdienten Lohnerhöhungen vorenthalten. In der Vergangenheit wuchsen die Reallöhne mehr oder weniger im Einklang mit der Produktivität. Der Lohnindex erhöhte sich von 2005 bis 2015 um knapp 0.9 Prozent pro Jahr. Auch in den Jahren nach 2015 trugen die Arbeitnehmenden einen wesentlichen Teil zur wachsenden Wirtschaft bei. Die Löhne müssten heute real ungefähr 7 Prozent höher sein als 2015. Die Lohnrücke ist mittlerweile riesig.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10151</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2024 17:09:48 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente schnell und kaufkraftschonend umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-schnell-und-kaufkraftschonend-umsetzen</link><description>Bundesratsbeschluss zur raschen Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst den raschen Entscheid des Bundesrats, um die Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente voranzutreiben. Sowohl das klare Abstimmungsresultat als auch der angenommene Verfassungstext verpflichten die Politik. Der SGB fordert eine nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente über Lohnprozente und einen Kantonsanteil an die AHV. Der Bundesrat hat es heute verpasst, hier klare Weichen zu stellen.</p><p>Der SGB begrüsst den Entscheid des Bundesrats, dass die 13. AHV-Rente einmal jährlich ausbezahlt werden soll. Er setzt sich dafür ein, die 13. AHV-Rente über eine Erhöhung der Lohnprozente zu finanzieren. Das hat er auch während der Abstimmungskampagne immer betont. Denn die Finanzierung über Lohnprozente ist ausgesprochen sozial. Ausserdem braucht es dazu nur eine Gesetzesänderung, was eine rasche Umsetzung ermöglicht. Es handelt sich dabei um die kaufkraftschonendste Lösung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, sie dürfte für die Bevölkerung kaum spürbar sein. Denn die Sozialabgaben sind in letzter Zeit spürbar gesunken. Und sie werden voraussichtlich noch weiter sinken. Die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV führt so einzig zu einer Umkehr dieser Senkungen.&nbsp;</p><p>Nicht verständlich ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund hingegen, dass die 13. AHV-Rente als Anlass für Kürzungen des Bundesbeitrags an die AHV dienen soll. Es kann nicht sein, dass der Bund unter dem Deckmantel der 13. AHV und auf Kosten des Bundesbudgets an der finanziellen Stabilität des AHV-Fonds ritzt. Noch, dass die Bevölkerung über eine zusätzliche Erhöhung ihrer Beiträge für die Bundesfinanzen geradestehen soll. Der SGB spricht sich dafür aus, den Bundesanteil mit den zusätzlichen Steuereinnahmen aus der 13. AHV-Rente zu finanzieren. Dazu soll wieder ein Kantonsanteil an die Finanzierung der AHV eingeführt werden. So wie er bis 2008 in Art. 103 AHVG vorgesehen war.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/240303_abstimmungsanlass_ahvx13.jpg" length="663113" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10146</guid><pubDate>Tue, 19 Mar 2024 12:21:59 +0100</pubDate><title>In den kommenden Lohnverhandlungen Lohnlücke schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/in-den-kommenden-lohnverhandlungen-lohnluecke-schliessen</link><description>Kommentar zur Lohnstrukturerhebung 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute veröffentlichten Zahlen der Lohnstrukturerhebung 2020 sind besorgniserregend. Bei den Löhnen droht ein verlorenes Jahrzehnt. Die Reallöhne sind unwesentlich höher als 2016. Die Covid-Krise kann nicht als Argument herhalten. Sie hat zwar in einzelnen Branchen vorübergehend zu Schwierigkeiten geführt. Insgesamt waren und sind sowohl Wirtschaftslage als auch Margen der Unternehmen anhaltend gut. In der kommenden Lohnrunde muss diese Lohnlücke geschlossen werden.</p><p>In der Vergangenheit wuchsen die Reallöhne im Einklang mit der Arbeitsproduktivität um rund 1 Prozent pro Jahr. Das hat sich leider geändert. Ab Ende 2021 wurde nicht einmal die Teuerung ausglichen. Etwas, was in der Schweizer Sozialpartnerschaft früher eine Selbstverständlichkeit war. In Verbindung mit dem Krankenkassenprämienschub bekunden naheliegenderweise immer mehr Haushalte Mühe, mit dem Geld über die Runden zu kommen.</p><p>Nach Branchen betrachtet, gibt es einige besonders besorgniserregende Entwicklungen. Die mittleren Löhne von Arbeitnehmenden in den Post- und Kurierdiensten ohne Kaderfunktion waren 2022 nominal tiefer als 2010. Die Erosion der Arbeitsbedingungen in der Branche ist erschreckend. Ein guter Gesamtarbeitsvertrag ist überfällig. In der Chemie, der Metall- und in der Elektroindustrie gingen die Reallöhne zwischen 2018 und 2022 um mehr als 2 Prozent zurück (ohne Kaderfunktion).</p><p>Positiv ist hingegen, dass die Anstrengungen zur Verbesserung der Frauenlöhne in den Betrieben und in den Gesamtarbeitsverträgen Früchte tragen. Der Rückstand der Frauenlöhne auf diejenigen der Männer hat sich weiter verringert. Allerdings ist der mittlere Lohn der Frauen immer noch mehr als fünf Prozent tiefer als derjenige der Männer – bei Berufstätigen ohne Kaderfunktion. Ein grosses Problem ist, dass die Löhne in «Frauenberufen» generell tiefer sind. Hier braucht es besondere Anstrengungen bei der Aufwertung dieser Berufe – beispielsweise über Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen in Kitas und Langzeitpflege. In den Kadern sind die Unterschiede mit rund 15 Prozent nicht nur grösser, sondern sie gehen auch weniger schnell zurück. Das überrascht nicht, denn in den Kadern gibt es kaum kollektive Anstrengungen, die Lage zu verbessern.</p><p>Der Anteil der Tieflohnstellen hat sich seit der letzten Erhebung im Jahr 2020 nicht verändert. Es mag Leute geben, die das als positiv bezeichnen. Tatsächlich sollte sich die Schweiz ambitiösere Ziele setzen. Die Arbeitgeber haben in den letzten Jahren leider kaum Hand geboten für Verbesserungen. Es gab weder entsprechende Lohnerhöhungen, noch grössere neue Gesamtarbeitsverträge mit wirksamen Mindestlöhnen. Eine grosse GAV-Lücke klafft beispielsweise im Detailhandel. Die Stimmbevölkerung hat zunehmend die Geduld verloren und in staatlichen Mindestlöhnen festgeschrieben, dass die Löhne einigermassen zum Leben reichen müssen.</p><p>Rund ein Drittel der Berufstätigen mit einem Tieflohn hat eine abgeschlossene Berufslehre. Das ist ein ungelöstes Problem. Die Lehre reicht in vielen Fällen nicht zum Leben. Vier von zehn Frauen verdienen weniger als 5000 Franken im Monat (Vollzeitäquivalent, 13 Monatslöhne). Die Schweiz wird sich in den nächsten Jahren grundlegende Gedanken machen müssen, wie sie die Berufslehre in die Zukunft führen will. Aus Gewerkschaftssicht ist ein Monatslohn von 5000 Franken mit Lehre das Minimum.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/brochures/25-jahre-mindestlohn_titelbi.jpg" length="140334" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10143</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2024 14:33:00 +0100</pubDate><title>Gewerkschaften bieten keine Hand für einen schlechteren Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-bieten-keine-hand-fuer-einen-schlechteren-lohnschutz</link><description>Bundesrat gibt im EU-Verhandlungsmandat Teile des Lohnschutzes auf</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute vom Bundesrat verabschiedete Mandat für die Verhandlungen mit der EU-Kommission zielt auf eine schmerzhafte Verschlechterung des Lohnschutzes. Es schafft die Kaution weitgehend ab. Es eröffnet die Möglichkeit, dass die Arbeitgeber bei auswärtigen Arbeiten die Übernachtungen und die Verpflegung nicht mehr bezahlen müssen. Es schwächt das Instrument der Dienstleistungssperre und verkürzt die Voranmeldepflicht, so dass die Kontrolle halbkrimineller Firmen schwieriger wird.</p><p>Wir Gewerkschaften haben in den letzten Monaten unsere Bereitschaft signalisiert, an einem Umbau der Flankierenden Massnahmen mitzuwirken, so dass ein Vertrag mit der EU möglich ist. Wir haben zahlreiche Lösungsvorschläge gemacht. Wir haben aber auch immer deutlich gesagt, dass wir Verhandlungen mit der EU-Kommission nicht unterstützen, welche den Lohnschutz nicht gewährleisten.</p><p>Heute müssen wir feststellen, dass der Bundesrat seinen Unterhändlern die Kompetenz gibt, Teile der Flankierenden Massnahmen in den Verhandlungen preiszugeben, ohne dass es verbindliche Zusicherungen gibt, wie die daraus entstehenden Lücken im Lohnschutz geschlossen und die bestehenden Probleme gelöst werden. Der vom Bundesrat eingeschlagene Weg ist für uns nicht gangbar.</p><p>Die Gewerkschaften haben die Bilateralen Verträge der Schweiz bisher unterstützt, unter der Bedingung, dass die Löhne und die Arbeitsbedingungen geschützt sind und der Service public gewährleistet ist. Die Bilateralen Verträge müssen den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Die Flankierenden Massnahmen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Denn das Dumpingrisiko ist in der Schweiz besonders hoch.</p><p>Der Bundesrat hat der Bevölkerung in der Volksabstimmung zu den Bilateralen I und zur Personenfreizügigkeit im Jahr 2000 «einen umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping» versprochen. Der heutige Beschluss ist eine Abkehr von diesem Versprechen.</p><p>Beim Strom unterstützt der SGB die Bestrebungen, Teil des europäischen Hochspannungsnetzes zu bleiben. Eine Strommarktöffnung lehnt er ab, da diese negative Auswirkungen auf die Stromversorgung und die Preise im Inland haben wird. Das Wahlmodell ist für uns nicht mehr als eine Scheinlösung. Und wir sehen keinen Grund, den Service public auf der Schiene in Frage zu stellen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10142</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2024 08:57:00 +0100</pubDate><title>Es braucht konkrete Fortschritte, um bei der Gleichberechtigung endlich vorwärts zu kommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-konkrete-fortschritte-um-bei-der-gleichberechtigung-endlich-vorwaerts-zu-kommen</link><description>Internationaler Frauentag vom 8. März 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige internationale Frauentag vom 8. März steht ganz im Zeichen des Kampfes für mehr Gleichberechtigung und für ein Ende der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen. Dazu finden in der ganzen Schweiz dezentrale Aktionen statt.</p><p>Die Statistik spricht eine klare Sprache: Frauen haben durchschnittlich immer noch 43 Prozent weniger Einkommen als Männer. Diese geschlechtsspezifische Einkommensungleichheit in der Schweizer Wirtschaft ist eklatant hoch und muss sich jetzt rasch verringern. Noch immer arbeiten Frauen deutlich öfter in Tieflohnbranchen als Männer. Die Hälfte aller Frauen in der Schweiz verdient weniger als 4’200 Franken im Monat. Um dies zu ändern, muss Lohndiskriminierung konsequent bekämpft, und die Löhne in feminisierten Berufen wie in der Reinigung, der Betreuung oder im Detailhandel müssen deutlich angehoben werden.&nbsp;</p><p>Als Folge der tiefen Löhne erhalten Frauen auch ein Drittel weniger Rente als Männer. Altersarmut ist heute weiblich. Die Einführung der 13. AHV-Rente ist daher auch ein wichtiger Sieg für die Frauen. Denn bei der AHV erreicht man gerade für tiefe Einkommen eine bezahlbare Rentenverbesserung. Insbesondere, weil Erziehungs- und Betreuungsarbeit angerechnet wird. Das ist in der zweiten Säule nicht so – im Gegenteil.&nbsp;</p><p>Nach diesem Sieg braucht es nun weitere konkrete Fortschritte, um in der Gleichberechtigung endlich voranzukommen. Dass Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuungs- und Sorgearbeit in diesem Land übernehmen, geschieht immer noch auf Kosten ihrer Existenzsicherung, obwohl es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Es braucht darum eine flächendeckende und bezahlbare Infrastruktur für die Kinderbetreuung. Betreuungsangebote für Erwachsene und Kinder müssen als Service public organisiert und solidarisch über Steuern finanziert sein. Ein qualitativ gutes Betreuungsangebot ist nur mit höheren Löhnen und guten Arbeitsbedingungen fürs Personal zu verwirklichen. Schliesslich müssen die Unternehmen für planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten sorgen. Und nicht zuletzt ist es für die Frauen auch entscheidend, dass die Abstimmung über die Pensionskassen-Reform abgelehnt wird. Denn sie würde für viele Personen mit tieferen Einkommen zu einer Verschlechterung der Lebenssituation führen. Dafür kämpft der SGB am 8. März und darüber hinaus.</p><p>Vielerorts finden heute dezentral öffentliche Aktionen, Standaktionen, Webinare und Betriebsbesuche statt, um auf diese gewerkschaftlichen Forderungen aufmerksam zu machen.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_170614_sabine_reber_sgb_frauen_aktion_lohnkontrolle_loehne_unter_die_lupe_9872cafd67.jpg" length="423865" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10138</guid><pubDate>Sun, 03 Mar 2024 16:51:10 +0100</pubDate><title>Das Wallis lehnt die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ab und sendet damit ein klares Signal nach Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-wallis-lehnt-die-verlaengerung-der-ladenoeffnungszeiten-ab-und-sendet-damit-ein-klares-signal-nach-bern</link><description>Kantonales Nein zu längeren Öffnungszeiten mit nationaler Ausstrahlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Kanton Wallis wurde heute eine Abstimmung zur Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (GLÖ) durchgeführt. Die reguläre Ladenschlusszeit wären von 18.30 Uhr auf 19.00 Uhr verlegt worden unter der Woche. Samstag- und Feiertage-Regelung wären gleich geblieben. Beim Sonntagsverkauf in touristischen Gebieten hätte nicht mehr die Kantonsregierung solche Gebiete definiert, sondern die einzelnen Gemeinden gemäss den nationalen und kantonalen Vorgaben.</p><p>Das Stimmvolk gab dieser Deregulierung eine Abfuhr. Das ist ein wichtiges Signal nach Bern. Bundesrat und Parlament versuchen schon seit Jahren, gegen den Willen der kantonalen Stimmbevölkerung und des betroffenen Verkaufspersonals längere Ladenöffnungszeiten einzuführen und besonders auch den Sonntagsverkauf zu forcieren. Die Vorwände reichen von «touristischen Bedürfnissen in städtischen Gebieten» bis zu «Bedürfnisse kleiner Läden».</p><p>Wieder hat das Stimmvolk nun ein klares Signal an die Deregulierer gesendet: es gewichtet den Schutz der Arbeitnehmenden sowie die Sonntagsruhe höherer als die Profitgier der Ladenbesitzer.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/2/csm_Supermarkt_Kuehlregal_eduardosoares-unspl_e629fd313e.jpg" length="184989" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10136</guid><pubDate>Sun, 03 Mar 2024 15:23:06 +0100</pubDate><title>Ein klares Bekenntnis zur AHV: Bevölkerung will gute Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-klares-bekenntnis-zur-ahv-bevoelkerung-will-gute-renten-ja-zur-13-ahv</link><description>Historischer Abstimmungserfolg bei der 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente ist für die heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner ein wichtiger Fortschritt. Mit der 13. AHV-Rente werden ihre Kaufkraftverluste ausgeglichen und die Renten der Haushalte mit unteren Einkommen, insbesondere der Frauen verbessert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB erwartet nun eine rasche Umsetzung. Mit dem klaren Nein zur Rentenalter-Erhöhung ist die Rentenalterfrage vom Tisch.</p><p>Das Abstimmungsergebnis zeigt klar: zu lange haben der Bundesrat, eine Mehrheit im Parlament und die Arbeitgeber das Rentenproblem ignoriert. Die Schweizerinnen und Schweizer haben das Zepter nun selbst in die Hand genommen. Sie haben die AHV-Renten erhöht. Damit die Kaufkraft der Renten erhalten wird. Und damit Frauen und Haushalte mit unteren Einkommen mehr Rente erhalten.</p><p>Die intensiv geführte Kampagne hat das ganze Land bewegt. Die Stimmbeteiligung war überdurchschnittlich hoch und das Resultat ist nicht nur unmissverständlich, es ist auch von historischer Bedeutung. Der Bundesrat, bürgerliche Parteien und die Arbeitgeber können das Rentenproblem nicht länger ignorieren. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine anständige Rente.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Rasche Umsetzung</strong></h3><p>Nach diesem klaren Entscheid muss die 13. Monatsrente so schnell wie möglich den Rentnerinnen und Rentnern ausbezahlt werden. Die Stimmbevölkerung erwartet von der Politik jetzt eine rasche Umsetzung der Initiative.</p><p>Die Kaufkraft-Probleme der Bevölkerung sind mit der 13. AHV-Rente jedoch noch nicht alle gelöst. Die Löhne haben grossen Aufholbedarf und die Prämienbelastung des Mittelstands hat die Schmerzgrenze auf dieses Jahr klar überschritten.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Nein zur Rentenalter-Erhöhung</strong></h3><p>Das klare Nein zur Rentenalter-Erhöhung ist eine Erleichterung für die Arbeit­nehmenden. Die permanente Forderung der Wirtschaft, dass wir länger arbeiten sollen, ist damit vom Tisch.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/240303_abstimmungsanlass_ahvx13.jpg" length="663113" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10134</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2024 15:23:07 +0100</pubDate><title>Ungenügende Einkommen und prekäre soziale Absicherung Kulturschaffender – die staatliche Kulturpolitik muss diese Probleme lösen statt vergrössern </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ungenuegende-einkommen-und-prekaere-soziale-absicherung-kulturschaffender-die-staatliche-kulturpolitik-muss-diese-probleme-loesen-statt-vergroessern</link><description>Kulturbotschaft 2025-2028</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kulturschaffende haben häufig sehr tiefe Einkommen und grosse Lücken in der sozialen Absicherung. Der SGB setzt sich zusammen mit seinen Kulturverbänden dafür ein, dass im Rahmen der nationalen Kulturpolitik angemessene Entlöhnungen gefördert und die soziale Absicherung Kulturschaffender erweitert wird – insbesondere in der AHV und der Arbeitslosenversicherung. Neue Beratungs- und Dienstleistungsangebote sind hingegen nur zielführend, wenn die Kulturverbände ab sofort eng in die Umsetzungsarbeiten einbezogen werden.</p><p>Der Bundesrat hat heute beschlossen, in den nächsten vier Jahren die «Kultur als Arbeitswelt» als Fokus der nationalen Kulturpolitik zu behandeln. Der SGB begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Im letzten Jahrzehnt hat nicht nur die Anzahl Kulturschaffender stark zugenommen, auch atypische Beschäftigungsverhältnisse sind im Kultursektor deutlich häufiger geworden. Die Erwerbstätigkeit vieler Kulturschaffender ist geprägt durch befristete, projektbezogene Verträge, Teilzeitanstellungen und Mehrfachbeschäftigungen. Sie haben häufig sehr tiefe Einkommen und einen geringen sozialen Schutz.&nbsp;</p><p>2019 zeigte eine Studie auf, dass fast 60 Prozent der Kulturschaffenden weniger als 3’075 Franken pro Monat verdienen (x13). Zahlen vom letzten Jahr sind noch erschütternder: In den Darstellenden Künsten gaben 86 Prozent der professionellen Freischaffenden an, nicht von ihrem Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit leben zu können. Wenig überraschend haben viele äusserst tiefe Altersrenten, die Rentenlücke in der beruflichen Vorsorge ist gross. Aber auch bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und teilweise auch Mutterschaft sind Kulturschaffende ungenügend abgesichert.</p><p>Die Verbände der Kulturschaffenden spielen eine herausragende Rolle, um im Kultursektor gute Arbeitsbedingungen, angemessene Einkommen und Zugang zu sozialer Sicherheit zu gewährleisten. Die Einhaltung ihrer GAV-Löhne, Gagen- und Honorarempfehlungen ist entscheidend. Sie muss im Rahmen der staatlichen Kulturförderung garantiert sein. In Bezug auf die soziale Sicherheit begrüsst der SGB den Vorschlag, die Bestimmungen für Kulturschaffende in der AHV auszuweiten und das Beratungsangebot auszubauen. Es braucht aber auch Lösungen, um Kulturschaffende mit stetig sinkenden Pensen in der Arbeitslosenversicherung besser abzusichern. Heute sind die Betroffenen faktisch ausgeschlossen vom Bezug von ALV-Taggeldern. Und die angedachte gesamtschweizerische Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Kulturschaffende muss unter Einbezug der Berufsverbände konkretisiert werden. Denn nur sie verfügen über breite Erfahrungen und fundierte, branchenspezifische Kenntnisse. Bestehende regional und branchentechnisch spezialisierte Beratungsangebote dürfen nicht untergraben werden.&nbsp;</p><p>Vehement kritisieren die Gewerkschaften jedoch den mittlerweile dreifach reduzierten Zahlungsrahmen für die Umsetzung der Kulturbotschaft: Nachdem erstens bereits im Voranschlag 2024 2 Prozent gekürzt wurden und zweitens darauf aufbauend ein abflachender Wachstumspfad für die Kulturausgaben festgelegt wurde, soll nun drittens eine weitere Kürzung von 1.4 Prozent gegenüber den im Vorentwurf zur Kulturbotschaft geplanten Ausgaben vollzogen werden. Auf Basis dieses Zahlungsrahmens ist es schlicht nicht möglich, die vielen konkreten, teils neuen kulturpolitischen Ziele und Projekte in der kommenden Förderperiode auch tatsächlich umzusetzen und zu erreichen. Die Gewerkschaften fordern deshalb, dass auf die geplanten Kürzungen verzichtet wird.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_violinspieler-innen-orchester_iStock-Yori_Meirizan_6334e3047b.jpg" length="136023" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10129</guid><pubDate>Wed, 21 Feb 2024 08:46:57 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente hat weiterhin eine Mehrheit in der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-hat-weiterhin-eine-mehrheit-in-der-bevoelkerung</link><description>Letzte Abstimmungsumfragen für den 3. März</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die zweite Welle der Tamedia-Umfrage zu den Abstimmungen vom 3. März zeigt nach wie vor eine hohe Zustimmung von 59 Prozent zur <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Initiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente</a>. Die SRG-Umfrage weist in der zweiten Welle eine Zustimmung von 53 Prozent aus. Für das Initiativ-Komitee war von Anfang an klar, dass es knapp werden wird.</p><p>Es zeichnet sich in vielen Gemeinden eine hohe Stimmbeteiligung ab, viele haben schon abgestimmt und der Meinungsbildungsprozess ist laut Umfrage weit fortgeschritten. Daher ist klar: Eine Annahme der 13. AHV-Rente an der Urne ist möglich. Durch den wenig ausgeprägten Stadt-Land Graben, ist auch ein Ständemehr möglich.&nbsp;</p><p>Dies bestätigt, dass die Initiative eine richtige Antwort auf ein akutes Problem bietet: RentnerInnen sehen sich mit steigenden Mieten, Krankenkassenprämien, Stromkosten und ÖV-Preisen konfrontiert. Die seit 2021 angefallene Teuerung hat bereits eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Gleichzeitig erodieren die Renten aus den Pensionskassen seit Jahren dramatisch. Daher reicht die Rente immer weniger zum Leben. Das Versprechen, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten, wird gebrochen.&nbsp;</p><p>Das betrifft die überwiegende Mehrheit der aktuellen und zukünftigen RentnerInnen. Ohne die 13. AHV-Rente geht der Mittelstand leer aus. Somit überrascht die die klare Zustimmung bei den tiefen und mittleren Einkommen nicht.</p><p>Die <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer">Kampagne für die 13. AHV-Rente</a> wird seit Wochen von Zehntausenden Freiwilligen unterstützt. Mit Materialbestellungen, Flyer-Aktionen oder Spenden. Das breite Engagement in der Bevölkerung für diesen dringend notwendigen Rentenausgleich ist eindrücklich. Es wird die letzten Tage vor der Abstimmung eine entscheidende Rolle spielen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_JetztAbstimmen_AVXx13_dea4eae91d.jpg" length="191806" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10121</guid><pubDate>Tue, 13 Feb 2024 18:43:01 +0100</pubDate><title>Nein zu schlechteren Arbeitsbedingungen und Sonntagsarbeit im Home-Office</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-schlechteren-arbeitsbedingungen-und-sonntagsarbeit-im-home-office</link><description>Skandalöser Nationalratsvorstoss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat eine skandalös radikale parlamentarische Initiative des heutigen Ständerats Thierry Burkart (FDP, AG) von 2016 ausgegra-ben, die den arbeitsrechtlichen Schutz zu Arbeitszeiten und im Home-Office praktisch abschaffen würde. Dies in Zeiten explodierender Zahlen von Arbeitnehmenden, die wegen Stress und Vermi-schung von Arbeit und Freizeit einen Burnout erleiden.&nbsp;</p><p>Der Vorstoss zielt vordergründig auf die Arbeitnehmenden im Home-Office ab, betroffen wären aber alle Arbeitnehmenden. Ständerat Burkart und die WAK-N wollen die Arbeitsbedingungen in der Schweiz drastisch verschlechtern:</p><ul><li>Arbeitnehmende (offenbar nicht nur solche im Home-Office) sollen bis zu 17 Stunden pro Tag arbeiten müssen;</li><li>Gesetzliche Bestimmungen zu Pausen und Ruhezeiten müssten nicht mehr eingehalten werden. Der Arbeitgeber könnte kurzfristig Nachtarbeit anordnen und den Zeitplan der Arbeitnehmenden mit kurzfristigen Einsätzen durcheinanderbringen;&nbsp;</li><li>Arbeitgeber könnten im Home-Office neu Sonntagsarbeit befehlen – ohne Bewilligung und Kontrolle durch die Behörden.&nbsp;</li></ul><p>Die Folgen wären Gratisarbeit, Stress und Burnout. Das ist inakzeptabel. Der SGB wird solche Wild-West-Verhältnisse bekämpfen. Statt Abbau braucht es einen besseren Schutz im Home-Office und aller Arbeitnehmenden. Dieser Schutz hat Gesundheits- und Datenschutz, Haftungsfragen, sowie die Übernahme der Kosten des Materials zu umfassen.&nbsp;</p><p>Wir begrüssen die Unterstützung von Organisationen wie der FMH-Gesellschaft für Arbeitsmedizin FMH-SGARM und der Sonntagsallianz, in der unter anderem die Landeskirchen für einen arbeits-freien Sonntag kämpfen. Der SGB fordert, dass das Parlament die Pa. Iv. Burkart endlich begräbt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-Werkbank-schwitzend_Ist-south-agency.jpg" length="349919" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10115</guid><pubDate>Wed, 07 Feb 2024 23:29:22 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente: preisgünstig, zielorientiert und realisierbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-preisguenstig-zielorientiert-und-realisierbar</link><description>AHV-Faktencheck </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kaufkraft der Altersrenten in der Schweiz sinkt. Höhere Krankenkassenprämien, Mieten und Preise haben eine Monatsrente weggefressen. Das ist nicht nur ein Problem für die Pensionierten, sondern auch für die Berufstätigen, die in Zukunft in Rente gehen werden. Die Renten der Pensionskassen sind um 13 Prozent gesunken und werden weiter sinken. In der Schweiz ist eine Rentenlücke aufgegangen. Diese wird sich in den nächsten Jahren schmerzhaft vergrössern. Vor allem die Mittelschichtshaushalte stehen im Alter vor immer grösseren finanziellen Herausforderungen.</p><p>Die Banken und Versicherungen nutzen die Rentenlücke, um Werbung für ihre Vorsorgeprodukte der 3. Säule zu machen. Sie warnen vor der Rentenlücke und fordern die Berufstätigen auf, in ihre Vorsorgeangebote zu investieren. (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_1_renten_gm.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Faktencheck dazu <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i></a>)Die Gewerkschaften schlagen hingegen mit der Initiative für die 13. AHV-Rente eine Aufstockung der AHV vor. Weil das Preis-Leistungs-Verhältnis der AHV für fast alle Arbeitnehmenden viel besser ist als in der privaten, individuellen Vorsorge.</p><p>Der SGB hat das Preis-Leistungs-Verhältnis der 13. AHV-Rente und der 3. Säule im Detail nachgerechnet. <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_2_plv.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Die Resultate <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i></a> zeigen: Die AHV ist für den allergrössten Teil der Bevölkerung finanziell viel attraktiver. Dank der 13. AHV-Rente haben die Berufstätigen viel mehr Geld zum Leben, als wenn sie ihre Rentenlücke mit einer privaten Lösung zu füllen versuchen müssten. Sofern sie überhaupt das Geld dazu hätten. Die Preisunterschiede sind enorm. Dank der 13. AHV-Rente sparen Berufstätige mit mittlerem Lohn bis zur Pensionierung über 30’000 Franken (Alleinstehende) bzw. über 55’000 Franken (Ehepaare). Die 13. AHV-Rente schneidet selbst dann noch besser ab, wenn sich die Zinsen rasch und markant erhöhen würden.</p><p>Die Erhöhung der Lohnbeiträge um je 0.4 Lohnprozentpunkte für Arbeitnehmende und Betriebe würde auch mittelfristig zu keiner nennenswerten Erhöhung der Lohnabgaben im Vergleich zu den letzten Jahren führen. Denn die Sozialversicherungsbeiträge sind gesunken und dürften weiter sinken – insbesondere bei der Unfall- und Arbeitslosenversicherung, weil es weniger Unfälle und Arbeitslose gibt. Die 13. AHV ist finanzierbar – ohne dass die Beitragslast spürbar steigt, wie die <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_3_ahv_finanzen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">SGB-Analyse <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i></a> zeigt.</p><p>Die über Lohnbeiträge finanzierte AHV ist viel kostengünstiger, weil die Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zahlen. Weil es auch Rente gibt, wenn man sich um Kinder und pflegebedürftige Angehörige gekümmert hat. Weil die AHV einen Teil der Beiträge der Topverdiener wie Sergio Ermotti zur Finanzierung der unteren und mittleren Renten braucht. Und weil die Banken und Versicherungen nichts daran verdienen. Die Arbeitnehmenden erhalten in der AHV für ihre Beiträge deutlich mehr Rente. So kann die Rentenlücke effizient geschlossen werden.</p><p>Dass es ein Rentenproblem gibt, gestehen mittlerweile auch viele GegnerInnen ein. Entsprechend haben sie Alternativen zur 13. Rente eingebracht. Der SGB hat diese Vorschläge <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/240208_mk_faktencheck_AHV/faktencheck_4_Leere_Alternativversprechen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">analysiert <i class="fa-regular fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i>.</a> Der Befund ist klar. Weil beispielsweise 9 von 10 Ehepaaren die maximal mögliche Rente beziehen, löst nur eine generelle Erhöhung der AHV-Renten das Problem.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/SGB_AHV13_4-3_d.jpg" length="136306" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10109</guid><pubDate>Thu, 01 Feb 2024 17:39:25 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und den Service Public bei Strom und Bahn gewährleisten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/lohnschutz-und-den-service-public-bei-strom-und-bahn-gewaehrleisten</link><description>SGB nimmt Stellung zum Verhandlungsmandat mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB setzt sich für eine soziale, offene Schweiz ein und anerkennt die grosse Bedeutung der Europäischen Union für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Er unterstützt die Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich. Das Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, für die die Gewerkschaften gekämpft haben. Der SGB unterstützt Verhandlungen mit der EU zu den Bilateralen III, wenn die Löhne und der Service Public gesichert sind.</p><p>Wir vertreten den Standpunkt, dass beim Lohnschutz die Spesen, die Dienstleistungssperre und die Kaution - über die bereits ausgehandelten Ausnahmen im «Common understanding» hinaus - gesichert werden müssen. Diese Flankierenden Massnahmen müssen nicht nur von der Dynamisierung, sondern auch von der Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs ausgenommen werden. Zudem braucht es Verbesserungen im Inland: bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV und bei der Regulierung der Temporärarbeit. Beim Strom und beim internationalen Personenverkehr verlangt der SGB Kooperations- statt Marktzugangsabkommen. Eine Liberalisierung der Stromversorgung und des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene lehnen wir ab.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10106</guid><pubDate>Mon, 29 Jan 2024 16:40:27 +0100</pubDate><title>RentnerInnen mit tiefen Einkommen werden die Ergänzungsleistungen gesenkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-mit-tiefen-einkommen-werden-die-ergaenzungsleistungen-gesenkt</link><description>Scheinheilige Argumente gegen die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ab Januar 2024 wurden zehntausenden RentnerInnen mit tiefen Einkommen die Ergänzungs-leistungen (EL) gekürzt oder gestrichen. Das heisst, sie müssen trotz steigender Preise mit we-niger Geld auskommen. Damit sparen Bund und Kantone über 400 Millionen Franken auf Kos-ten der RentnerInnen mit den tiefsten Einkommen. Umso unglaubwürdiger sind die plötzlich laut werdenden Versprechen, nach der Abstimmung über die 13. AHV-Rente im Parlament die tiefen Renten rasch zu erhöhen. Das Stimmverhalten der GegnerInnen lässt auf das Gegenteil schliessen. Damit wird deutlich: nur mit einem JA zur 13. AHV-Rente kann die Situation der be-dürftigsten RentnerInnen im Lande rasch und deutlich verbessert werden. Doch es steht mehr auf dem Spiel. Denn vom Kaufkraftverlust aufgrund der Teuerung und der steigenden Kran-kenkassenprämien ist auch die Mittelschicht betroffen: Darum ist es richtig, dass alle die 13. AHV-Rente bekommen sollen.&nbsp;</p><p>Viele Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen stehen seit anfangs Jahr schlechter da. Denn ab jetzt greifen die vom Parlament beschlossenen Kürzungen bei den Ergänzungsleis-tungen in vollem Umfang. Für Personen, die bereits vor 2021 Ergänzungsleistungen bezogen, galt eine Übergangsfrist. Falls die Reform zu niedrigeren Ergänzungsleistungen führte, behielten sie drei Jahre lang ihre bisherigen Ansprüche. Diese Frist endete im Dezember 2023. Für die Betroffenen wird die Situation im aktuellen Umfeld der gestiegenen Preise noch schwieriger. Die Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen des Parlaments treffen genau dort, wo die Preise rapide steigen: bei den Krankenkassenprämien und den Mieten.</p><p>Insgesamt erhalten gemäss Schätzungen der SKOS ein Drittel aller EL-BezügerInnen weniger Geld. Die Kürzungen machen bis zu 300 Franken weniger pro Monat aus. Auch im Jahr 2024 haben vie-le bisherige Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen plötzlich keinen Anspruch mehr. Denn mit der EL-Reform hat das Parlament nicht nur die Vermögensschwellen angepasst, sondern auch die Berücksichtigung der Krankenkassenprämien bei der Berechnung der EL verändert. Zum Beispiel wurde der EL-Mindestbeitrag an die Prämien gesenkt: Entsprach er bisher der durchschnittlichen Krankenkassenprämie, beträgt er jetzt nur noch 60 Prozent der Durchschnittsprämie.&nbsp;<br>Auch bei der Berücksichtigung der Miete hat sich etwas geändert. Dieser Budgetposten ist für die Betroffenen besonders wichtig. Denn die Miete stellt für die meisten Menschen den grössten mo-natlichen Ausgabeposten dar. Der Mietzins wird in der EL-Berechnung nur bis zu einer bestimmten Kostenlimite berücksichtigt – den Mietzinsmaxima. Diese Maxima wurden zwar in der Reform er-höht. Doch durch die zweifache Anhebung des Referenzzinssatzes im Jahr 2023 und die damit verbundenen Mietzinserhöhungen bleiben diese Maxima weit hinter den realen Mietkosten.</p><p>Dass Bundesrat und GegnerInnen der 13. AHV-Rente nun damit argumentieren, man solle lieber RentnerInnen mit tiefen Einkommen gezielt helfen, ist scheinheilig. Bundesrat und Parlament ha-ben während des gesamten parlamentarischen Prozesses nie einen Gegenvorschlag in Umlauf gebracht. Nun verschweigen sie, dass die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Das zeigt: nur mit der 13. AHV-Rente können die höheren Lebenskosten für alle RentnerInnen ausgeglichen werden – bis in die Mittelschicht, die auch unter der Teuerung leidet. Die AHV bleibt sozial und gerecht: die 10 Prozent Topverdienende zahlen massiv mehr ein, als sie erhalten.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/e/csm_DSC_0324_bearbeitet-1_2544072787.jpg" length="373128" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10098</guid><pubDate>Mon, 22 Jan 2024 16:59:06 +0100</pubDate><title>Der Bundesrat ignoriert die sinkenden Renten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-bundesrat-ignoriert-die-sinkenden-renten</link><description>Einseitige Kampagne des Bundesrats gegen die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat präsentiert einseitige Argumente gegen eine 13. AHV-Rente und ignoriert die sich seit Jahren verschlechternde Rentensituation in der Schweiz.</p><p>Im letzten Jahrzehnt hat sich die finanzielle Lage vieler Menschen im oder vor dem Rentenalter deutlich verschlechtert. Das aktuelle <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/160d__rentnerinnen.pdf">Rentendossier des SGB</a> zeigt dies eindrücklich. Die von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verwendeten Zahlen zei-gen eine Realität, die es so nicht mehr gibt. Sie basieren auf einer Studie mit Daten aus dem Jahr 2015. Doch seit 2015 hat sich die Situation markant geändert. Die Teuerung, der starke Anstieg der Krankenkassenprämien und die Erhöhung der Mieten seit 2020 alleine kosten eine ganze Monatsrente. Alleinstehende RentnerInnen haben rund 3’500 Franken weniger zum Leben. Bei den Ehepaaren sind es mehr als 6’000 Franken jährlich.&nbsp;</p><p>Dazu kommen die Probleme in der 2. Säule. Die Renten sinken real, obwohl wir immer mehr zah-len. Dies im Unterschied zur Zeit vor 10 bis 15 Jahren. Besonders betroffen sind Leute, die kürzlich in Rente gingen oder die die bald pensioniert werden. Die durchschnittliche Pensionskassenrente ist heute kaufkraftbereinigt wesentlich tiefer als 2015. Obwohl die Löhne und die Einkommen der Erwerbstätigen gestiegen sind und sie immer höhere Beiträge bezahlen.</p><p>Das Engagement des Bundesrats gegen die 13. AHV-Rente ignoriert damit nicht nur die Renten-realität in der Schweiz und das Verfassungsziel, wonach die Renten existenzsichernd sein sollten. Es fokussiert auch einseitig auf die Finanzen der AHV im kommenden Jahrzehnt. Und verschweigt, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nur in der AHV bezahlbare Renten erreichen kann.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/SGB_AHV13_4-3_d.jpg" length="136306" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10095</guid><pubDate>Fri, 19 Jan 2024 17:59:00 +0100</pubDate><title>Jetzt sollen auch noch die AHV-Kinderrenten abgeschafft werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-sollen-auch-noch-die-ahv-kinderrenten-abgeschafft-werden</link><description>AHV-Abbau ohne Not und ohne Scham</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Nationalrats zeigt wenige Wochen vor der Abstimmung für eine 13. AHV-Rente, wie sie sich die Zukunft der AHV vorstellt: Sie beschliesst ein nächstes Abbau-projekt, das selbst dem Bundesrat zu weit geht. Der Beschluss, die AHV-Kinderrenten abzu-schaffen ist beschämend.&nbsp;</p><p>Das Parlament baut in der AHV weiter ab. Die nächste Abbaureform wurde schon aufgegleist und nun häufen sich parallel zusätzliche Abbauprojekte in der AHV. Neben den Sparplänen des Bun-desrats bei den Witwenrenten hat die Sozialkommission des Nationalrats heute für eine Abschaf-fung der Kinderrenten votiert.</p><p>Eine Aufhebung der Kinderrenten hätte erhebliche Auswirkungen auf das Einkommen von Perso-nen im Rentenalter mit Familienpflichten. Denn mit dem Übergang in die Rente sinkt das Ein-kommen stark. Und RentnerInnen haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Familienzulagen für ihre Kinder. Basierend auf umfangreichen Studien hat der Bundesrat vor wenigen Wochen auf-gezeigt: Ein Wegfall der Kinderrenten würde die Gefährdung der betroffenen Kinder, in die Armut abzurutschen drastisch erhöhen. Der Wegfall der Kinderrenten würde für einen Teil der jungen Er-wachsenen die Möglichkeit gefährden, ihre Erstausbildung abzuschliessen. Der Bundesrat kam deshalb zum Schluss, dass die Kinderrenten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die betroffenen Familien zu stützen. Für sie sind die Kinderrenten entscheidend. Betroffen sind dabei vorab Rent-nerInnen in der Schweiz. Denn über 70 Prozent der AHV-Kinderrenten werden an Eltern in der Schweiz ausbezahlt.&nbsp;</p><p>Die Mehrheit der Sozialkommission will davon nun nichts mehr wissen und verweist die Betroffe-nen auf die Ergänzungsleistungen. Offenbar geht es, völlig unabhängig von einem möglichen Fi-nanzbedarf, um die Schwächung der AHV. Mit der Abstimmung am 3. März für die Einführung der 13. AHV-Rente kann die Stimmbevölkerung diese Entwicklung stoppen und ein klares Signal für eine starke AHV ins Bundeshaus senden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10092</guid><pubDate>Wed, 17 Jan 2024 07:02:25 +0100</pubDate><title>Hohe Zustimmung: Die 13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-zustimmung-die-13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Erste Abstimmungsumfrage zu den Abstimmungen am 3. März 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die erste Welle der Tamedia-Umfrage zu den Abstimmungen vom 3. März zeigt eine deutliche Zustimmung von 71 Prozent zur Einführung der 13. AHV-Rente. Dies bestätigt, dass die Initiative eine richtige Antwort auf ein akutes Problem bietet: Rentnerinnen und zukünftige Rentner sehen sich mit steigenden Mieten, Krankenkassenprämien, Stromkosten, ÖV- und Lebensmittelpreisen konfrontiert. Die seit 2021 angefallene Teuerung hat bereits eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Daher reicht die Rente immer weniger zum Leben. Die <a href="https://www.AHVx13.ch/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer">13. AHV-Rente</a> gleicht diesen Kaufkraftverlust aus. Ein Sieg scheint möglich, aber ist noch lange nicht im Trockenen. Gerade nach dieser Umfrage werden Arbeitgeber und Banken mit viel Geld eine intensive Gegenkampagne führen.</p><p>Das Initiativ-Komitee wird während der Kampagne deutlich machen, warum es jetzt an der Zeit ist, dass alle aktuellen und zukünftigen RentnerInnen eine 13. AHV-Rente erhalten. Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, verdienen eine anständige Rente und keine Almosen. RentnerInnen, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen haben, spüren die steigenden Preise genauso wie alle anderen. Dass mit einer 13. AHV-Rente auch ihr Kaufkraftverlust ausgeglichen wird, ist eine Stärke der Initiative. Sie funktioniert sozial, wie die AHV immer funktioniert hat: Die Renten sind nach oben begrenzt, dafür tragen die Top-Einkommen einen höheren Beitrag bei.</p><p>Die Schweiz kann sich dies leisten, die AHV steht gut da: Im Gegensatz zu den jahrelangen düsteren Prognosen schreibt die AHV auch die nächsten Jahre Überschüsse. Das Vermögen der AHV wird bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Milliarden Franken ansteigen. Dies entspricht etwa 20 Milliarden Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Klares Nein zur Renteninitiative</h3><p>Die Renteninitiative will das Rentenalter für alle erhöhen. Das ist ein radikaler Rentenabbau, der Normalverdienende bestraft: sie sollen noch länger arbeiten und mit noch tieferen Renten durchkommen müssen.</p><p>Die unlimitierte Erhöhung des Rentenalters findet bei weniger als einem Drittel der Bevölkerung eine positive Resonanz. Das überrascht nicht: die Initiative zielt an den Lebensrealitäten der arbeitenden Menschen vorbei. Auch Frühpensionierungen in besonders harten Jobs sind mit der Initiative gefährdet. Unsicherheit und Arbeitslosigkeit steigen. In vielen physisch anstrengenden Berufen und solchen mit Nachtarbeit oder hoher Belastung ist es schlicht nicht zumutbar, die Arbeitnehmenden länger arbeiten zu lassen. Dazu kommt, dass ältere Arbeitnehmende ab 55 es jetzt schon auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer haben und kaum Stellen finden: die Initiative würde immer mehr Leute in die Langzeitarbeitslosigkeit und die Sozialhilfe treiben.</p><p>Der SGB wird sich trotz schlechten Umfrage-Ergebnisse für die Rentenalter-Erhöhung vehement <a href="https://67-nein.ch/?src=mm" target="_blank" rel="noreferrer">gegen diese Initiative</a> einsetzten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10090</guid><pubDate>Tue, 16 Jan 2024 12:31:11 +0100</pubDate><title>Länger arbeiten für tiefere Renten? Nein zur Rentenalter-Erhöhung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/laenger-arbeiten-fuer-tiefere-renten-nein-zur-rentenalter-erhoehung</link><description>Position zur Volksabstimmung am 3. März über die Renteninitiative der Jungfreisinnigen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die Rentenalter-Erhöhung klar ab. Die sogenannte Renteninitiative der Jungfreisinnigen will eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre für alle – ein extremer Schritt, der Normalverdiener bestraft, indem sie dazu gezwungen werden, länger zu arbeiten und mit geringeren Renten auskommen müssen.&nbsp;</p><p>Diese radikale Initiative gefährdet auch Frühpensionierungen in besonders anspruchsvollen Berufen. Statt für Menschen in körperlich sehr harten und häufig schlechter bezahlten Jobs würde die Frühpensionierung ein Privileg für Topverdiener. Ausserdem führt die Initiative zu Unsicherheit und Arbeitslosigkeit, insbesondere für Menschen über 55, die bereits heute auf dem Arbeitsmarkt schlechte Chancen haben. Und das, obwohl die radikalen Kürzungspläne unnötig sind, da es der AHV finanziell gut geht. Allen Versuchen der Lobbyisten von Banken und Versicherungen zum Trotz, die die AHV schlecht reden wollen, ist sie in Wahrheit solide und verlässlich finanziert.</p><p>Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Parteien aller politischen Richtungen lehnt die Initiative der Jungfreisinnigen ab. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard, fasst die Ablehnung zusammen: «Die Renteninitiative ist keine Lösung für das wahre Problem in der Altersvorsorge: alles ist teurer – und die zu tiefen Renten reichen nicht mehr! Ganz im Gegenteil, die Initiative verschärft das Problem.»<br>&nbsp;</p><p><strong>Weitere Informationen und Argumente gegen die Initiative und die beabsichtigte Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre finden sich auf der Webseite des SGB unter &nbsp;</strong><a href="https://67-nein.ch/?src=mm" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>www.67-nein.ch</strong></a><strong>&nbsp;</strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/gipser_r67.jpg" length="114756" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10082</guid><pubDate>Tue, 09 Jan 2024 10:34:00 +0100</pubDate><title>Die Rente reicht nicht mehr: Die 13. AHV-Rente gleicht den Kaufkraftverlust aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/13-ahv-rente</link><description>Start der Abstimmungskampagne für die 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mieten, Krankenkassenprämien, Strom, ÖV: die steigenden Preise haben seit 2021 eine ganze Monatsrente aufgezehrt. Die Rente reicht immer weniger. Die 13. AHV-Rente gleicht diesen Kaufkraftverlust aus – für alle aktuellen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Sie ist die kostengünstigste und effizienteste Lösung gegen zu niedrige Renten. Besonders der Mittelstand, der sonst immer leer ausgeht, profitiert davon. Eine breite Allianz aus Gewerkschaften, Parteien und RentnerInnen-Organisationen startet heute die Abstimmungskampagne für die 13. AHV-Rente.</p><p>Mit einer durchschnittlichen AHV-Rente von knapp 1’800 Franken pro Monat ist die AHV heute deutlich zu niedrig. Die Rentenlücke wird immer besorgniserregender, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. «Menschen, die von einem durchschnittlichen Einkommen gelebt haben, wissen schlicht nicht mehr, wie sie über die Runden kommen sollen. Unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente bietet eine konkrete Lösung an, die alle Rentnerinnen erreicht – auch die Mittelschicht, die auch unter der Teuerung leidet», erklärt Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und SP-Ständerat. Eine Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Erwerbstätigen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Mehr als 90% profitieren</strong></h3><p>Aus diesem Grund setzt sich die breite Allianz mit ganzer Kraft für ihre Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ein. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von sofortigen Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. «Mit der 13. AHV-Rente können wir den Kaufkraft-Verlust schnell und wirkungsvoll ausgleichen. Wer ein Leben lang gearbeitet und in die Altersvorsorge einbezahlt hat, verdient eine anständige Rente», stellt Mattea Meyer, Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Schweiz, fest. Vania Alleva, Unia-Präsidentin, betont: «Die 13. AHV-Rente hilft genau jenen am meisten, die es besonders nötig haben: Arbeitnehmenden mit kleinem Portemonnaie, darunter viele Frauen in Tieflohnbranchen, Teilzeitarbeitende und Arbeitnehmende in körperlich anspruchsvollen Berufen. Denn mehr als 9 von 10 Versicherten erhalten mehr aus der AHV zurück, als sie an Beiträgen eingezahlt haben.»</p><h3 class="heading--h4"><strong>Effiziente und sichere Lösung</strong></h3><p>In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Seit Jahren zahlen die Versicherten immer höhere Lohnbeiträge in die Pensionskassen ein, während die Renten stetig sinken. Und jetzt will das Parlament die Leistungen in der 2. Säule sogar noch weiter senken, obwohl die finanzielle Lage der Pensionskassen hervorragend ist. Besonders dreist ist dabei, dass die Versicherungen und Pensionskassen mit den Rentengeldern der Arbeitnehmenden weiterhin uneingeschränkt verdienen sollen. Mittlerweile zweigen sie jedes Jahr 7 Milliarden Franken von unserem Ersparten ab. Genau das Gegenteil ist bei der AHV der Fall: Der Beitragssatz ist stabil und die Verwaltungskosten sind niedrig. Die AHV ist damit nicht nur die sozialste, sondern auch die effizienteste und sicherste Form der Altersvorsorge.&nbsp;</p><p>Léonore Porchet, Nationalrätin der Grünen und Travail.Suisse-Vizepräsidentin, betont: «Nur die erste Säule ist solidarisch und erkennt die unbezahlte Arbeit der Frauen an. Mit einer 13. AHV ermöglichen wir wieder eine würdige Rente für alle, die an den aktuellen wirtschaftlichen Kontext angepasst ist.» Für Giorgio Fonio, Mitte-Nationalrat und Regiosekretär des OCST, ist klar: «Die 13. AHV-Rente liefert eine klare Antwort auf ein objektives Problem. Allen Pensionierten, die von der Politik Massnahmen erwarten, bietet sie eine konkrete Lösung an, damit sie nicht unter prekären Voraussetzungen in den Ruhestand treten müssen.»</p><h3 class="heading--h4"><strong>Die AHV ist stabil</strong></h3><p>Die aktuellen Finanzprognosen des Bundes für die AHV bestätigen: Die finanzielle Lage der AHV ist stabil. Sie erzielt in den kommenden Jahren rund 3 Milliarden Franken Überschuss jährlich. Im Gegensatz zu den dauernden düsteren Prognosen wird das Vermögen der AHV bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Milliarden Franken ansteigen. Das sind etwa 20 Milliarden Franken mehr als heute.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/kaufkraftausgleich.svg" length="68736" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10078</guid><pubDate>Mon, 18 Dec 2023 11:45:19 +0100</pubDate><title>Inakzeptabel – SGB fordert sofortige Wiederaufnahme der Mediation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/inakzeptabel-sgb-fordert-sofortige-wiederaufnahme-der-mediation</link><description>Guy Parmelin sistiert Mediation zur Verbesserung des Kündigungsschutzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute von Bundesrat Guy Parmelin angekündigte Sistierung der Mediation zur Verbesserung des Kündigungsschutzes ist inakzeptabel. Über einen Zeitraum von drei Jahren hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) gemeinsam mit den Sozialpartnern an einer Lösung zur Behebung des unzureichenden Kündigungsschutzes gearbeitet, um die Schweiz von der Schwarzen Liste der ILO streichen zu können. Aus diesem Grund fordert der SGB die unverzügliche Wiederaufnahme der Mediation.</p><p>Das Schweizer Kündigungsrecht entspricht nicht den völkerrechtlichen Standards. Arbeitnehmende, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen einsetzen, sind nicht vor willkürlichen Kündigungen geschützt. Dies wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO (ILO) mehrfach kritisiert. Ein Fall von kündigungsbedingter Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern ist sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hängig.</p><p>Deshalb hat der Bundesrat im Jahr 2019 die Mediation unter der Leitung von Mediator Franz Steinegger eröffnet, damit die Schweiz von der Schwarzen Liste der ILO gestrichen werden kann. Ursprünglich sollte die Mediation Ende Januar 2024 regulär abgeschlossen werden. Kurz vor Abschluss haben sich jedoch die Arbeitgeber aus der Mediation zurückgezogen.</p><p>Der SGB ist enttäuscht darüber, dass Bundesrat Parmelin dies nun zum Anlass genommen hat, die Mediation leichtfertig zu sistieren. Die Gewerkschaften werden sich auf allen Ebenen engagieren, insbesondere beim EGMR, und falls erforderlich die durch den letzten SGB-Kongress beschlossene Volksinitiative zur Verbesserung des Kündigungsschutzes in der Schweiz an die Hand nehmen.</p><p>Der SGB hat wiederholt konkrete Lösungsvorschläge im Arbeitsrecht vorgelegt, zuletzt bezüglich der Arbeitszeitregelungen in Dienstleistungssektoren wie Treuhand, Steuerberatung und bei ICT-Mitarbeitern. Umso inakzeptabler ist es, dass die Arbeitgeber die Gespräche verweigern. Der SGB fordert daher die sofortige Wiederaufnahme der Mediation.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10076</guid><pubDate>Fri, 15 Dec 2023 15:03:50 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service Public sichern: Bundesrat muss nachbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-sichern-bundesrat-muss-nachbessern</link><description>Der SGB zum Verhandlungsmandat mit der EU </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat die Öffnung gegenüber der EU bisher immer mitgetragen, wenn sie den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützte. Im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen zur Erweiterung der Bilateralen Verträge heisst das, dass insbesondere der Lohnschutz und der Service public gewährleistet sein müssen.</p><p>Der SGB fordert konkret, dass beim Lohnschutz die Spesen, die Dienstleistungssperre und die Kaution gesichert werden. Zudem braucht es Verbesserungen im Inland: bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Gesamtarbeitsverträgen und bei der Regulierung der Temporärarbeit. Beim Strom und beim internationalen Personenverkehr verlangt der SGB Kooperations- statt Marktzugangsabkommen, damit der Service public gewährleistet bleibt. Im Stromdossier braucht es eine Lösung im Hochspannungsbereich – und nicht den Anschluss an den liberalisierten EU-Binnenmarkt. Der Bundesrat muss deshalb beim Mandat nachbessern.&nbsp;</p><p>Die Bundesverwaltung hat in den Sondierungsgesprächen erhebliche Zugeständnisse gemacht, die den Lohnschutz und den Service public beim Strom und bei der Bahn gefährden. Beispielsweise würden die heutigen Schutzmassnahmen der Kaution und der Dienstleistungssperre geschwächt oder fast wirkungslos. Zusätzlich müsste die Schweiz das EU-Spesenrecht übernehmen (Spesen gemäss Herkunftsland), was zu Lohndruck und unfairer Konkurrenz führen würde. Bei der Stromversorgung und beim internationalen Schienenverkehr drohen statt regulierter Grundversorgung und Kooperation Wettbewerb und Liberalisierung. Ein erstes positives Zeichen ist immerhin, dass der Bundesrat die Absicht hat, über das «Common Understanding» hinauszugehen und wenigstens die Spesenfrage zu verhandeln.</p><p>Der Lohnschutz in der Schweiz ist – unabhängig von Abkommen – bereits seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungsformen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen und zu lösen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10073</guid><pubDate>Fri, 08 Dec 2023 14:07:57 +0100</pubDate><title>Frauenbündnis aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik setzt sich für eine 13. AHV-Rente ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauenbuendnis-aus-wirtschaft-kultur-gesellschaft-und-politik-setzt-sich-fuer-eine-13-ahv-rente-ein</link><description>Frauenmanifest veröffentlicht</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Frauen kümmern sich Tag für Tag um die Familie, betreuen Kinder und pflegen Angehörige. Ohne diese Arbeit steht die Gesellschaft still. Doch die schlecht bezahlte oder gar unbezahlte Arbeit führt zu tiefen Renten im Alter. Trotzdem plant der Bundesrat nun weitere Kürzungen der Witwenrenten, wieder auf Kosten der Frauen. Damit muss endlich Schluss sein. Deshalb fordert ein </strong><a href="https://www.frauenrenten.ch/manifest/?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>breites Frauenbündnis </strong></a><strong>mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik mehr statt weniger AHV mit der Einführung einer 13. AHV-Rente.</strong></p><p>Auf die vom Bundesrat verabschiedete Sparvorlage bei den Witwenrenten reagieren heute rund 60 Frauen aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik. Frauen erhalten schon heute überproportional tiefe Renten, die oft nur knapp zum Leben reichen. Das Frauenbündnis setzt nun ein Zeichen für die dringend notwendige Einführung einer 13. AHV-Rente. Denn die AHV ist die einzige Altersvorsoge, die die unbezahlte Sorgearbeit berücksichtigt und auf diese Weise die Lohnunterschiede aus dem Erwerbsleben lindert. Nur mit einer starken AHV kann sichergestellt werden, dass die Arbeit der Frauen im Alter nicht vergessen geht.</p><p>Mit der Erhöhung des Frauenrentenalters wurde den Frauen letztes Jahr versprochen, dass ihre Renten steigen. Doch anstatt die Frauenrenten zu verbessern, kommt neben den Kürzungen der Witwenrenten bereits die nächste Abbauvorlage: Die BVG-Reform. Eine Annahme der BVG-Reform würde für viele Frauen bedeuten, dass sie trotz höherer Lohnabzüge tiefere Renten erhielten. Zudem belasten die steigenden Preise und Krankenkassenprämien Pensionierte mit tieferen Renten besonders stark: Ihre Kaufkraft sinkt rasant.</p><p>Ein breites Frauenbündnis aus Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Politik fordert klar und deutlich: Mit den tiefen Frauenrenten muss Schluss sein! Gemeinsam setzen sie sich für die Einführung einer 13. AHV-Rente ein. Die Unterzeichnerinnen fordern, dass Gesellschaft und Politik die Arbeit der Frauen endlich genauso schätzt, wie sie es verdienen – auch finanziell. Nur die 13.&nbsp;AHV-Rente bringt eine dringend notwendige und langversprochene Rentenverbesserung.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><strong>Unterzeichnerinnen:</strong></h3><p><i>Sarah Akanji, Vania Alleva, Jacqueline Badran, Peppina Beeli, Leandra Bias, Big Zis, Jeannine Borer, Michaela Bovolenta, Christiane Brunner, Bruna Campanello, Morena Diaz, Martine Docourt, Ruth Dreifuss, Yvonne Feri, Tamara Funiciello, Lina Gafner, Ellen Girod, Barbara Gysi, Greta Gysin, Bea Heim, Annette Hug, Simona Isler, Christiane Jaquet-Berger, Elisabeth Joris, Irene Kälin, Sandra Künzi, Sophie Ley, Rebekka Lindauer, Mascha Madörin, Isabel Martinez, Samira Marti, Gabriela Medici, Mattea Meyer, Patrizia Mordini, Fatima Moumouni, Sandrine Nikolic-Fuss, Anja Peter, Veronique Polito, Leonore Porchet, Katarina Prelicz-Huber, Marlen Reusser, Estelle Revaz, Yvonne Ribi, Marah Rikli, Anna Rosenwasser, Dagmar Rösler, Sara Satir, Yvonne Schärli, Sarah Schilliger, Franziska Schutzbach, Edith Siegenthaler, Aude Spang, Esther Waeber-Kalbermatten, Lucie Waser, Flavia Wasserfallen, Xenia Wassihun, Fanny de Weck, Manuela Weichelt, Natascha Wey, Melanie Winiger, Sarah Wyss</i><br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Das ganze Manifest:</h3><p><a href="https://www.frauenrenten.ch/manifest?src=sgbhp" target="_blank" rel="noreferrer"><u>www.frauenrenten.ch/manifest</u></a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/0/csm_manifest-manifeste_2-3_3dfd9612c5.jpg" length="274995" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10068</guid><pubDate>Fri, 01 Dec 2023 16:49:33 +0100</pubDate><title>Löhne und Renten müssen zum Leben reichen</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/loehne-und-renten-muessen-zum-leben-reichen</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) ziehen eine gemischte Bilanz der entscheidenden Lohnrunde. Die Gewerkschaften konnten dank intensiven Lohnverhandlungen in vielen Branchen konkrete Fortschritte mit Teuerungsausgleich und mehr erreichen. Für viele Arbeitnehmende bleibt der Lohnrückstand aber hoch. Auch RentnerInnen in der Schweiz haben wegen der höheren Preise, Mieten und Prämien immer weniger im Portemonnaie. Mit der 13. AHV-Rente hat die Schweiz im März 2024 die beste Möglichkeit, die Kaufkraftverluste rasch auszugleichen. Die Gewerkschaften setzen sich geschlossen mit einer engagierten Kampagne für anständige Renten ein. Zudem bekräftigen die SGB-Delegierten die zentralen Forderungen zu Handen des Bundesrats für die Verhandlungen mit der EU: Der autonome Lohnschutz und der Service public im Strommarkt und im ÖV müssen garantiert sein. Schliesslich stimmten die Delegierten auch dem Beitritt der Société pédagogique vaudoise zu. Somit wächst der SGB auf 19 Mitgliedgewerkschaften.</p><p>Mieten, Krankenkasse, Essen, Nebenkosten: Alles wird teurer. Und es ist leider noch nicht zu Ende. Die Krankenkassen-Prämien steigen auf 2024 um 8.7 Prozent. Dazu kommt ein weiterer Mietanstieg. Und die Mehrwertsteuer wird auf den 1. Januar 2024 um 0.4 Prozentpunkte erhöht.&nbsp;</p><p>Die Auswirkungen auf die Finanzen der Berufstätigen und der Pensionierten sind krass. Von 2020 bis 2024 verteuert sich das Leben für Alleinstehende um über 3’000 Franken pro Jahr. Paarhaushalte mit Kindern brauchen mehr als 7’000 Franken zusätzlich.&nbsp;</p><p>Bei den Löhnen geht es mittlerweile wieder aufwärts. In der laufenden Lohnrunde ist es den Gewerkschaften in zahlreichen Branchen und Betrieben gelungen, Reallohnerhöhungen auszuhandeln. Doch leider nicht überall. Im Bau oder beim Bund zeigen die Arbeitgeber bzw. Bundesrätin Karin Keller-Sutter eine ungewöhnliche Härte. Nicht einmal der eigentlich selbstverständliche Teuerungsausgleich wird gewährt. Vielmehr wird bewusst in Kauf genommen, dass es den Arbeitnehmenden finanziell schlechter geht. Der SGB fordert deshalb substanzielle Reallohnerhöhungen in den noch laufenden Lohnverhandlungen, damit die Kaufkraftverluste ausgeglichen werden und die Arbeitnehmenden am guten Gang der Wirtschaft teilhaben können.&nbsp;</p><p>Bei den Pensionierten spitzt sich die Lage zu. Vor allem die Renten der 2. Säule sind ein Problem. Hier sinken die realen Renten bereits seit Jahren, weil die Pensionskassen im Tiefzinsumfeld ihre Leistungen verschlechterten und weil kein Teuerungsausgleich vorgesehen ist. Die AHV wird zwar an die Teuerung angepasst, jedoch werden die höheren Krankenkassenprämien nicht berücksichtigt und die Lohnentwicklung wird nur teilweise übernommen. Das Resultat ist krass: Die Teuerung und der Prämienschock haben eine ganze Monatsrente weggefressen. Für die Pensionierten braucht es eine 13. AHV-Rente, damit wenigstens ihre Kaufkraftverluste ausgeglichen werden. Der SGB wird sich mit voller Kraft für ein Ja einsetzen.</p><p>Schliesslich müssen auch Lernende und PraktikantInnen den vollen Teuerungsausgleich erhalten. In vielen Lehrberufen sind die Löhne seit Jahren, teilweise Jahrzehnten nicht gestiegen. Das Lohnniveau wurde nie angepasst. Dass muss sich nun ändern. Darüber hinaus braucht es für alle Lernende einen Mindestlohn und einen 13. Monatslohn.</p><h4>Europapolitik: Delegierte wollen Garantien für Lohnschutz und Service public</h4><p>Im Hinblick auf die Vernehmlassung zum Verhandlungsmandat mit der EU bekräftigen die Delegierten die gewerkschaftliche Position: Sie befürworten Verhandlungen zur Erweiterung der Bilateralen Verträge unter der Bedingung, dass der Lohnschutz und der Service public gewährleistet sind.&nbsp;</p><p>Die bisherigen Sondierungsgespräche mit der EU-Kommission führten nicht zu diesem Ergebnis. In den bisherigen Gesprächen, in denen die Sozialpartner involviert waren, konnte in einigen Punkten eine Klärung erreicht werden: Im Grundsatz akzeptiert die EU den sozialpartnerschaftlichen Vollzug und die Schweiz kann das Kontrollniveau selber festlegen. Insgesamt ist das Ergebnis aber klar ungenügend. Denn in anderen wichtigen Bereichen wie den Spesen, den Kautionen, der Voranmeldefrist oder der Dienstleistungssperre bleibt das Risiko einer Senkung des Schutzniveaus. Der Service public bei der Stromversorgung und beim internationalen Schienenverkehr ist gefährdet. Statt regulierter Grundversorgung und Kooperation drohen hier Wettbewerb und Liberalisierung.&nbsp;</p><p>Der Lohnschutz in der Schweiz ist – unabhängig von Abkommen – bereits seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungsformen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.</p><h4>Aufruf zum Frieden in Gaza</h4><p>Der SGB verurteilt die Terror-Angriffe der Hamas vom 7. Oktober, bei denen Menschen aus Israel wahllos getötet, verletzt oder als Geiseln genommen wurden, aufs Schärfste. Diese Angriffe auf die israelische Zivilbevölkerung sind die brutalsten, die es aus Gaza auf Israel je gegeben hat und sind durch nichts zu rechtfertigen. Ebenso scharf verurteilt der SGB die unverhältnismässige Reaktion der israelischen Armee, die den Gazastreifen massiv bombardiert hat. Die palästinensische Zivilbevölkerung, die bereits seit Jahren unter der brutalen Diktatur des Hamas-Regimes und der inakzeptablen Blockade durch Israel lebt, ist nun andauernden israelischen Bombardements ausgesetzt und leidet unter medizinischer Not und einer humanitären Katastrophe. Das muss ein Ende haben.</p><p>Der SGB setzt sich entschieden ein für eine Welt, in der Frieden und Demokratie auf der vollen Anwendung des Rechtsstaats und des Völkerrechts basieren. Er fordert einen Waffenstillstand und die sofortige Einrichtung humanitärer Korridore in den Gazastreifen, um dort die Not der palästinensischen ZivilistInnen zu lindern. Der SGB fordert auch die sofortige und bedingungslose Freilassung aller israelischen Geiseln, sowie die Entwaffnung der Hamas unter internationaler Ägide und die Überführung des Gaza-Streifens unter eine demokratische, rechtsstaatliche palästinische Regierung. Die israelische Regierung muss ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllen und die UNO-Beschlüsse umsetzen. Der Bundesrat muss sich in diesem Sinne für einen dauerhaften Frieden in der Region und einen raschen Waffenstillstand einsetzen.&nbsp;<br>Zudem bringt der SGB seine Solidarität mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Ausdruck, die sich weiterhin dafür einsetzen, die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, und fordert ihren Schutz.</p><h4>Neue Mitgliedgewerkschaft im SGB</h4><p>Die Delegiertenversammlung hat heute dem Beitritt der Société pédagogique vaudoise (SPV) zum Schweizerischen Gewerkschaftsbund zugestimmt. Die SPV ist im Kanton Waadt aktiv und vertritt rund 2’300 Lehrerinnen und Lehrer der obligatorischen Schule. Sie setzt sich für eine öffentliche Bildung ein, die mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Mit ihrem Beitritt zum SGB unterstreicht die SPV die Bedeutung der gewerkschaftlichen Einheit. Über den SGB möchte sich die SPV auch an den nationalen bildungs- und sozialpolitischen Debatten beteiligen. Der SGB ist der grösste Gewerkschaftsdachverband der Schweiz und hat mittlerweile 19 Mitgliedsverbände.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_DV_Benoit_c49873de4e.jpg" length="323638" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10066</guid><pubDate>Fri, 01 Dec 2023 09:52:50 +0100</pubDate><title>Mieten steigen erneut: Bundesrat muss rasch handeln!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/mieten-steigen-erneut-bundesrat-muss-rasch-handeln</link><description>Erneute Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Belastung der Haushalte durch die immer stärker steigenden Mieten wird unerträglich. Normalverdienenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Anstatt die Bevölkerung zu entlasten, setzt der Bundesrat auch im Mietbereich weiter auf «Laissez-faire», es profitiert wieder einmal die Immobilienlobby. Millionen von Haushalten sind unmittelbar von der heute angekündigten weiteren Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes betroffen, was der Bundesrat hätte vermeiden müssen. Die angekündigten Massnahmen sind zaghaft und zu wenig wirksam. Damit spitzt sich die Kaufkraft-Krise weiter zu.</strong></p><p>Seit gerade mal einem Monat macht sich die letzte Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes für Millionen von Schweizer Haushalten mit massiv gestiegenen Mieten bemerkbar. Und nun wird dieser Zinssatz gemäss heutiger Kommunikation des zuständigen Bundesamtes bereits wieder um 0.25 Prozentpunkte angehoben. Damit dreht sich die Mietpreisspirale weiter, denn die Mieten dürfen nun erneut um 3 Prozent plus Teuerungsanteil plus Kostenpauschale erhöht werden. Dass sich die grossen Immobilienverwaltungen – entgegen jeweils gemachter Versprechungen und pseudokonzilianter Kommunikation – mit dieser gesetzlich zulässigen Überwälzung auf die MieterInnen zurückhalten werden, ist leider nicht zu erwarten. Davon zeugen die flächendeckenden Erhöhungen der vergangenen Runde: Vor den Postfilialen standen die MieterInnen schweizweit Schlange und mussten ihre eingeschriebenen Briefe mit den Mietzinserhöhungen abholen. Ein sehr schwieriger Gang, angesichts des allgemeinen Kaufkraftdrucks mit massiv steigenden Krankenkassenprämien und sinkenden Renten in der Zweiten Säule.</p><p>Es ist daher völlig klar, dass es auch im Mietbereich schnelle und griffige politische Massnahmen braucht. Die vom Bundesrat dazu letzte Woche präsentierten Verordnungsänderungen gehen zwar in die richtige Richtung, sie sind aber völlig unzureichend. Und vor allem: Diese Änderungen müssen – und können grösstenteils – sofort umgesetzt werden. Der Plan ist stattdessen, dazu im Sommer 2024 zunächst eine Vernehmlassung zu eröffnen.</p><p>Besonders wichtig: Das geltende Mietzinsmodell muss wie angekündigt möglichst schnell überprüft und überarbeitet werden. Denn dieses Modell geht immer noch von 60 Prozent Fremdfinanzierung aus, obwohl sich mehr als die Hälfte der Schweizer Wohnungen im Besitz institutioneller Anleger befindet, welche ihre Immobilien nur in sehr geringem Mass über Fremdkapital finanzieren. Die institutionellen Anleger dürfen also gemäss heutigem Recht die Mieten erhöhen, ohne dass sie überhaupt höhere Kosten zu tragen haben.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10063</guid><pubDate>Fri, 24 Nov 2023 11:46:32 +0100</pubDate><title>Pensionskassenrenten sinken auf neuen Tiefststand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassenrenten-sinken-auf-neuen-tiefststand</link><description>Neurentenstatistik 2022 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Pensionskassen-Renten der Männer befinden sich auf einem historischen Tiefpunkt. Seit 2015 haben sie um 9.5 Prozent abgenommen. Und das ist noch ohne Berücksichtigung der Teuerung. Denn die PK-Renten werden nicht an die Teuerung angepasst. Seit 2015 bedeutet dies einen zusätzlichen Wertverlust von fast 5 Prozent. Die Rentnerinnen und Rentner werden im Stich gelassen. Sie haben heute weniger Geld zum Leben.</p><p>Die heute publizierte Neurentenstatistik bestätigt die fatale Entwicklung der sinkenden Renten und die miserable Rentensituation der Frauen. Seit 2015 ist die mittlere Pensionskassenrente der Männer um 9.5 Prozentpunkte gesunken. Auch die Rentenlücke der Frauen in der 2. Säule bleibt besorgniserregend. Noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen keine Pensionskassen-Rente e. Die Hälfte der frisch pensionierten Frauen, erhält eine PK-Rente von weniger als 1’217 Franken pro Monat.&nbsp;</p><p>Dazu kommt, dass die Pensionskassen-Renten nicht an die Teuerung angepasst werden. Berücksichtig man die Teuerung, bedeutet dies seit 2015 einen zusätzlichen Wertverlust von fast 5 Prozent. Das heisst, die Renten sind kaufkraftbereinigt in den letzten acht Jahren rund 14 Prozent gesunken. Sie reichen immer weniger zum Leben. Für den SGB ist klar: dieser Rentenzerfall kann nur über die Annahme der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ausgeglichen werden.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10061</guid><pubDate>Wed, 22 Nov 2023 15:29:36 +0100</pubDate><title>Kein voller Teuerungsausgleich in der AHV – aber 500 Millionen Steueroptimierung für Gutverdienende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-voller-teuerungsausgleich-in-der-ahv-aber-500-millionen-steueroptimierung-fuer-gutverdienende</link><description>Privatisierung der Altersvorsorge – Ausbau 3. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat konkretisiert die Pläne, Gutverdienende mit ihrer sowieso bereits sehr komfortablen Altersvorsorge in der 3. Säule weiter zu privilegieren. Das ist nicht nur sozialpolitisch falsch, sondern ein Affront für die Bevölkerung. Noch vor Kurzem haben sich Bundesrat und Parlament geweigert, wenigstens die AHV-Renten vollumfänglich an die Teuerung anzupassen obwohl das die Normal- und Geringverdienenden mit ihren Kaufkraftproblemen etwas entlastet hätte. Die Kosten dafür waren ihnen zu hoch. Doch wenig später und trotz weiteren angekündigten Sparschritten, soll jetzt plötzlich das Geld vorhanden sein, um die hohen und höchsten Einkommen steuerlich zu entlasten. Vorgesehen sind Steuerentlastungen in der Höhe von 500 Millionen Franken für die private Vorsorge. Die Mindereinnahmen sind damit fast dreimal höher als der AHV-Teuerungsausgleich 2023 gekostet hätte. Das ist nichts anderes als eine massive Subventionierung und Privatisierung der Altersvorsorge – die aber nur für Topverdienende funktioniert.&nbsp;</p><p>Denn wer es sich leisten kann, den Maximalbetrag von 7’056 Franken in ein Konto der Säule 3a einzuzahlen, gehört zu einer privilegierten Bevölkerungsgruppe. Mehr als 80 Prozent der Haushalte können davon nur träumen. Für Grossverdienende ist die 3. Säule vor allem ein attraktives Steueroptimierungs-Vehikel. Wenn weitere Abzüge zugelassen werden, zahlen sie noch weniger Steuern. In den hohen Progressionsstufen kann das 30 Prozent ausmachen. Sozialpolitisch sind Vorteile für diese Einkommensgruppen nicht nur unnötig, sondern sogar eine Provokation. Gerade sehr gut verdienende ManagerInnen und Kader haben bereits heute nicht nur eine sehr gute Pensionskassenrente, sondern auch fast unbeschränkte Steueroptimierungsmöglichkeiten in der 2. Säule. Sie brauchen sicher keine zusätzlichen Steuerschlupflöcher in der 3. Säule.&nbsp;</p><p>Der SGB wird sich vehement gegen den heute vorgestellten, geplanten Ausbau der 3. Säule einsetzen. Gemäss einer Studie der Eidg. Steuerverwaltung machen die Haushalte mit einem Reineinkommen von 150’000 Franken und mehr am meisten Gebrauch vom 3. Säule-Steuerabzug. Personen mit tieferen und mittleren Einkommen, wie Briefträgerinnen oder Verkäufer haben kaum die Möglichkeit, in eine 3. Säule einzuzahlen. Sie brauchen ihr Geld zum Leben. Normal- und Geringverdienende werden mit der Belastung durch steigende Krankenkassenprämien, Mieten und Preise im Stich gelassen. Die Bevölkerung kann diese Rentenpolitik gegen die Bevölkerung mit der Annahme der 13. AHV-Rente am 3. März 2024 korrigieren.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10058</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2023 17:20:43 +0100</pubDate><title>Kita-Gesetz: Jetzt braucht es eine schnelle und sozial gerechte Lösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kita-gesetz-jetzt-braucht-es-eine-schnelle-und-sozial-gerechte-loesung</link><description>Ständeratskommission schlägt alternatives Finanzierungskonzept für das Kita-Gesetz vor</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine Hauptforderung des Feministischen Streikes vom 14. Juni 2023, bei dem 300’000 Menschen auf die Strasse gegangen sind, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Erwerbsleben. Das ist nur mit einem ausreichenden und bezahlbaren Kinderbetreuungsangebot möglich. Damit wir diesem Ziel, ein bezahlbares und flächendeckendes Kinderbetreuungsangebot in der Schweiz zu schaffen endlich näherkommen, braucht es eine Verstetigung der Finanzierung. Aktuell ist die Kinderbetreuung in der Schweiz im internationalen Vergleich extrem unterfinanziert. Es fehlt an Betreuungsplätzen. Das Personal ist überlastet. Die Kosten für Familien sind extrem hoch.</p><p>Im Frühjahr hat sich der Nationalrat auf eine Kita-Gesetzesvorlage geeinigt, die einen realistischen Kompromiss zur Verstetigung der Finanzierung des Kinderbetreuungsangebots beinhaltet. Das Gesetz sieht eine stabile und langfristige Finanzierung mit Bundesbeteiligung zur Senkung der Kosten für Eltern vor sowie Investitionen in den Ausbau von Plätzen und die Förderung von Qualität. Der Versuch der WBK-S, nun neu ein alternatives und zulagenbasiertes Modell ins Spiel zu bringen, führt zu einer unnötigen Verzögerung. Die Kinderbetreuungssituation muss sich aber dringend schnell verbessern</p><p>Der SGB fordert ein flächendeckendes und qualitativ hochstehendes Betreuungsangebot, die Aufwertung der Betreuungsarbeit durch gute Arbeitsbedingungen und Löhne sowie eine ausrei-chende Finanzierung durch die öffentliche Hand, damit die Plätze für alle Familien bezahlbar sind. Die Finanzierung muss wie bei der Volksschule breit abgestützt sein. Nur durch eine langfristige und stabile Finanzierung und die Schaffung eines ausreichenden und bezahlbaren Angebots durch Bund und Kantone kann es endlich einen Schritt vorwärtsgehen. Ob ein zulagenbasiertes Finanzierungsmodell dazu beitragen kann, hängt stark von der Ausgestaltung des Modells ab. Details sind noch unklar.</p><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass ein Betreuungszulagen-Modell sozial gerecht gestaltet sein muss. Gute Betreuungsqualität, ein ausreichendes Angebot und gute Arbeitsbedingungen lassen sich vor allem durch institutionelle Betreuungsformen z. B. Kitas realisieren. Der SGB setzt sich da-her dafür ein, dass eine ausreichende, stabile und langfristige Subventionierung institutioneller Betreuung durch das Betreuungszulagen-Modell gewährleistet wird. Die Zeit drängt. Unnötige Verzögerungen müssen ein Ende haben. Wir brauchen eine rasche Verbesserung in der Finanzierung der Kinderbetreuung.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10038</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2023 09:17:35 +0100</pubDate><title>BFS bestätigt: Prämienlast steigt unaufhaltsam</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bfs-bestaetigt-praemienlast-steigt-unaufhaltsam</link><description>Neuste Zahlen zum Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI)
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpLast lead">Die Haushalte kommen wegen der Prämienlast immer stärker unter Druck. Das BFS bestätigt heute im neusten Krankenversicherungsprämien-Index die unaufhaltsame Prämienexplosion. Die Prämienlast der tiefen und mittleren Einkommen wird untragbar. Die laufende Lohnrunde zeigt: Die Lohnerhöhungen werden in vielen Branchen durch höhere Mieten, Prämien und die steigenden Preisen wieder «weggefressen». Besonders prekär wird die Lage für die Rentnerinnen und Rentner, ihnen bleibt immer weniger zum Leben.</p><p class="Text">Mit der jährlichen Publikation des Krankenversicherungsprämien-Indexes bestätigt das BFS heute, was die Schweizer Haushalte schon seit Januar im Geldbeutel und auf dem Bankkonto spüren: Der massive Prämiensprung 2023 hat die durchschnittlichen verfügbaren Einkommen weiter deutlich geschmälert. So hat die Prämienentwicklung 2022-2023 das Durchschnittseinkommen um weitere 0.4 Prozent geschmälert.</p><p class="Text">Wie der SGB regelmässig aufzeigt, gibt es aber Hundertausende Haushalte, die viel weniger als ein Durchschnittseinkommen verdienen – und trotzdem keine oder viel zu tiefe Prämienverbilligungen erhalten. Deren Belastung durch Krankenkassenprämien beträgt mitunter bis zu 20 Prozent des verfügbaren Einkommens. Eine ungerechte Absurdität, die sich im Wesentlichen durch die unsozialen Kopfprämien und die brachialen Sparübungen der Kantone bei den Prämienverbilligungen ergibt.</p><p class="Text">Leider kommt es mit dem Prämienanstieg 2024 noch schlimmer: So beträgt im kommenden Jahr der durchschnittliche Anstieg der Jahresprämien mehr als eine Monatsprämie des laufenden Jahres. Die Leute müssen also im nächsten Jahr eine «dreizehnte Monatsprämie» bezahlen, was für viele ganz einfach nicht drin liegt. Die Kantone verschärfen die Situation wiederum weiter, wie eine Analyse des SGB zu den Kantonsfinanzen zeigt: Fast alle Kantone (24 von 26) budgetieren einen Anstieg der Prämienverbilligungen, der weit hinter dem Prämienanstieg zurückliegt. Und teilweise kürzen sie die Prämienverbilligungen sogar weiter! Damit muss endlich Schluss sein: Spätestens mit einem Ja der Bevölkerung zur Prämienentlastungsinitiative im kommenden Jahr.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10015</guid><pubDate>Wed, 08 Nov 2023 15:15:24 +0100</pubDate><title>SRG: Nein zu einem Abbau durch die Hintertür!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/srg-nein-zu-einem-abbau-durch-die-hintertuer</link><description>Bundesratsentscheid zur Halbierungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Der SGB begrüsst die Ablehnung der radikalen SRG-Halbierungsinitiative durch den Bundesrat. Sein heute gleichzeitig gefällter Entscheid, der SRG auf dem Verordnungsweg substanziell Mittel zu entziehen, kann allerdings nicht akzeptiert werden. Was es stattdessen braucht, ist eine Sicherung des medialen Service public über alle Landesteile hinweg, mit hoher Qualität und guten Arbeitsbedingungen.</p><p class="Text">Durch eine erneute Senkung der Haushalts- und Unternehmensabgabe will der Bundesrat der Halbierungsinitiative den Wind aus den Segeln nehmen. Der SRG würden damit jährlich 150 bis 200 Millionen Franken entzogen. Gerade im Zuge der aktuellen drastischen Sparmassnahmen und Massenentlassungen im Mediensektor löst dieser Entscheid für eine massive Mittelkürzung beim medialen Service public bei den Gewerkschaften grosses Kopfschütteln aus.</p><p class="Text">Dieses «Gegenkonzept» wird die InitiantInnen selbstverständlich nicht dazu bewegen, ihr radikales und ideologisch geprägtes Vorhaben zurückzuziehen. Es fügt der SRG jedoch «präventiv» massiven Schaden zu. Denn irgendwann ist die Zitrone ausgepresst und die SRG kann ihren – auch vom Bundesrat weiterhin gewollten – Auftrag in der heutigen Form nicht mehr wahrnehmen. Bei einem Velo spielt es auch keine Rolle, ob man eines oder zwei der Räder demontiert: Fortbewegen kann man sich damit nicht mehr.</p><p class="Text">Die breitere Folge des dadurch ausgelösten Abbaus bei der Qualität, der Vielfalt und den Arbeitsplätzen wäre ganz einfach eine weitere Schwächung des Medien- und Kulturplatzes Schweiz in seiner Gesamtheit. Und Hauptleidtragende wären neben dem Personal allen voran die Randregionen und Sprachminderheiten.</p><p class="Text">Der SGB fordert, dass der Bevölkerung reiner Wein eingeschenkt wird: jegliche Kürzung der Mittel für den medialen Service public ist im aktuellen Kontext gefährlich und muss daher abgelehnt werden.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/medien-kultur/SRG_Regieraum-2_sm.jpg" length="308182" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10014</guid><pubDate>Wed, 08 Nov 2023 14:47:48 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service public sichern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-sichern</link><description>Verhandlungsmandat mit der EU-Kommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat auf Basis der Sondierungsgespräche ein Mandat für Verhandlungen mit der EU ausarbeiten will. Der SGB unterstützt die Entwicklung eines Verhandlungsmandates unter der Bedingung, dass der Lohnschutz und der Service public gewährleistet sind.</p><p class="Text">Die Bundesverwaltung hat in den Sondierungsgesprächen erhebliche Zugeständnisse gemacht, die den Lohnschutz und den Service public beim Strom und bei der Bahn gefährden. Das Ergebnis der Sondierungen ist deshalb keine tragfähige Basis für einen Verhandlungsabschluss. Der Bundesrat muss diese Fehler korrigieren und in den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten. Er muss in den Verhandlungen den Lohnschutz und den Service public sichern. Die Behauptung des Bundesrates, der Service public werde in den Verhandlungen nicht tangiert, ist irreführend. Auf einer solchen Grundlage wird kein erfolgreicher Abschluss möglich sein.</p><p class="Text">Der Lohnschutz in der Schweiz ist – unabhängig von Abkommen – bereits seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10010</guid><pubDate>Mon, 06 Nov 2023 10:47:45 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Service public statt Liberalisierungsprogramm</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-und-service-public-statt-liberalisierungsprogramm</link><description>SGB und Travail.Suisse zur Europapolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und Travail.Suisse sind sehr besorgt über den Verlauf der Gespräche mit der EU-Kommission. Aus dem Projekt eines «institutionellen Abkommens» ist mittlerweile ein Liberalisierungsprogramm geworden. Die mit den Sondierungen beauftragte Bundesverwaltung hat in den Gesprächen einem Abbau des Lohnschutzes und des Service public zugestimmt: Arbeitnehmende, die vom Ausland in die Schweiz entsandt werden, würden keine Schweizer Spesen mehr erhalten und die Sanktionsinstrumente der Kaution und der Dienstleistungssperre würden ihre Wirkung verlieren. Neu wäre der Lohnschutz dem Generalverdacht ausgesetzt, dass er den Marktzugang der Firmen behindert. Dazu kommen die vollständige Liberalisierung des Strommarktes für Kleinkunden sowie der Marktzugang von Flixtrain und anderen Anbietern im grenzüberschreitenden Personenverkehr.</p><p>Der Bundesrat muss diese Fehler korrigieren und in den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten. Er muss in den Verhandlungen den Lohnschutz und den Service public sichern.</p><p>Der Lohnschutz in der Schweiz ist seit längerem unter Druck. Prekäre Anstellungen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die Zunahme prekärer Stellen und die vielen Subunternehmen bedrohen die Gesamtarbeitsverträge, weil sie die Sozialpartnerschaft unterlaufen. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_31e56fc3b6.jpg" length="319401" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10007</guid><pubDate>Wed, 01 Nov 2023 12:29:54 +0100</pubDate><title>Altersguthaben der Arbeitnehmenden verlieren weiter an Wert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersguthaben-der-arbeitnehmenden-verlieren-weiter-an-wert-mindestzins2024</link><description>Bundesrat beschliesst zu tiefe Mindestverzinsung für die 2. Säule der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz 2024 auf tiefe 1.25 Prozent festgelegt. Damit liegt er bedeutend unter der aktuellen Teuerung. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung des Mindestzinses auf 2 Prozent gefordert, weil die Zinsen gestiegen sind, die finanzielle Lage der Pensionskassen gut ist und sie eine bessere Verzinsung erlaubt. Nach 15 Jahren sinkender Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein.</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins ist so festzulegen, dass die Anlageerträge der Pensionskassen den Versicherten gutgeschrieben werden. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. Seit rund einem Jahr liegt er sogar tiefer als der risikolose Zins einer 10-jährigen Bundesobligation. Der Bundesrat erklärt mit seinem heutigen Entscheid, dass das weiter so bleiben soll. Für die Arbeitnehmenden ist das fatal – insbesondere für Erwerbstätige über 50 Jahren. Neben einer ungenügenden Lohnentwicklung droht ihnen nun bereits zum zweiten Mal in Folge eine Entwertung ihrer Altersguthaben.</p><p>Die Verzinsung der Altersguthaben ist entscheidend für die Frage, wie hoch die Rente aus der Pensionskasse einmal sein wird. Im letzten Jahrzehnt betrug die durchschnittliche Verzinsung der Guthaben 2.34 Prozent. Dabei müssten die Altersguthaben mindestens gleich hoch verzinst werden, wie die Teuerung ausfällt. Nun drohen den Erwerbstätigen neben Reallohneinbussen auch 2024 Kaufkraftverluste bei ihren schon stark geschrumpften Pensionskassenrenten. Und das, obwohl sich die finanzielle Lage der Pensionskassen dank der Zinswende drastisch verbessert hat. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10001</guid><pubDate>Thu, 26 Oct 2023 09:49:16 +0200</pubDate><title>13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Volksabstimmungen am 3. März 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stimmbevölkerung kann am 3. März über die Initiative für eine 13. AHV-Rente abstimmen. Diese kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Krankenkassenprämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich mit vollem Engagement für diese wichtige Rentenverbesserung einsetzten.</p><h3 class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</h3><p>Die AHV ist heute klar zu tief, die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Den Verfassunsauftrag, die Lebenshaltungskosten zu decken, erfüllt die AHV immer weniger. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, denn nur in der AHV beteiligen sich alle Einkommensklassen – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. Für sie ist die AHV besonders wichtig: denn nur hier wird ihre unbezahlte Arbeit in höhere Renten umgewandelt. Eine Stärkung der AHV ist im aktuellen Umfeld umso wichtiger, denn in der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Das Parlament ignoriert diese Tatsachen komplett und will die Leistungsgarantien in der 2. Säule weiter senken – und die Lohnbeiträge massiv ausbauen, trotz ausgezeichneter finanzieller Lage der Pensionskassen. Dabei sinken die Renten seit Jahren. Das Einzige, was bei den Pensionskassen steigt, sind die Kosten und die Gewinne für die Anbieter. Ganz im Gegensatz zur AHV, hier sind die Verwaltungskosten auf einem tiefen Niveau stabil.</p><h3 class="heading--h4">Der AHV geht es gut</h3><p>Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt auch in nächster Zeit Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Mrd. steigen. Das sind rund 20 Mrd. Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Rentenalter 67</h3><p>Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen ist ein Angriff auf die Normalverdienenden. Arbeitgeber und Banken betreiben eine unbegründete Panikmache gegen die AHV und für Rentenalter 67. Der SGB wird diese Initiative vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9967</guid><pubDate>Tue, 26 Sep 2023 14:03:25 +0200</pubDate><title>Prämienhammer: Bevölkerung muss entlastet werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienhammer-bevoelkerung-muss-entlastet-werden</link><description>Bundesrat verkündet Prämienanstieg 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute einen starken Anstieg der Krankenkassenprämien um 8.7 Prozent verkündet. Die Prämienlast wird für Normalverdienende unerträglich. Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rasch steigen, um untere und mittlere Einkommen zu entlasten. Nachdem bereits die Mieten, der Strom und das tägliche Leben teurer geworden ist, bleibt den Erwerbstätigen und Rentnerinnen immer weniger zum Leben.&nbsp;</p><p>Was schon längst absehbar war, wurde heute offiziell bestätigt: Es kommt zu einem weiteren veritablen Prämienschock. Mit 8.7 Prozent steigen die Prämien in der Grundversicherung so stark wie seit 21 Jahren nicht mehr. Diese Zusatzbelastung übersteigt das Tragbare für viele Versicherte – nicht nur wegen der aktuell sehr schwierigen Kaufkraftsituation, sondern vor allem auch, weil die Prämienlast für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen schon seit Langem viel zu hoch ist. Massgeblich dafür verantwortlich sind unter anderem die Kantone, welche sich seit jeher nicht dynamisch an den steigenden Kosten beteiligen: So wurden die Prämienverbilligungen zwischen 2012 und 2022 in 17 von 26 Kantonen real betrachtet gekürzt.</p><p>Ebenfalls Ausdruck der hohen Belastung sind die vor zwei Wochen vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) publizierten schockierenden Zahlen zum «Leistungsverzicht»: Unter den ökonomisch stark benachteiligten Haushalten verzichtet heute aus Kostengründen fast die Hälfte (46 Prozent) auf Arztbesuche oder Medikamente.</p><p>Nun braucht es endlich Gegensteuer: Runter mit den Medikamentenpreisen, weg mit der Überversorgung über Zusatzversicherungen, koordinierte Planung über die Kantonsgrenzen hinweg, Beschleunigung der Ambulantisierung – das wären schnell umsetzbare und wirksame Kostendämpfungsrezepte.&nbsp;</p><p>Doch können auch diese nicht das Gesundheitswesen endlich auf eine soziale Finanzierungsbasis stellen. Dafür muss die Finanzierung selbst mehrheitlich einkommensabhängig ausgestaltet werden, wie überall sonst in Europa. Genau dies fordert die Prämienentlastungsinitiative (10%-Initiative) von SP und SGB. Nachdem das Parlament unverständlicherweise den guten Gegenvorschlag dazu versenkt hat, bleibt die 10%-Initiative das einzige Mittel, um die Prämienbelastung der Haushalte bald wirksam zu senken.</p><p>Die Prämiendifferenz zwischen den Kantonen ist ebenfalls nicht mehr tragbar: Obwohl die Versicherten von Poschiavo bis Boncourt für ihr Geld Anrecht auf die exakt gleichen Leistungen haben, bezahlen sie im Kanton Basel-Stadt im Durchschnitt fast doppelt so hohe Prämien wie im Kanton Appenzell-Innerrhoden (+92 Prozent). Auch deshalb braucht es ein Sozialziel: In keinem Kanton und für keinen Haushalt soll die Prämienbelastung mehr als 10 Prozent des Einkommens betragen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="400495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9965</guid><pubDate>Mon, 25 Sep 2023 18:05:34 +0200</pubDate><title>Keine weitere Verzögerung bei der Ratifikation der ILO-Konvention 190</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-weitere-verzoegerung-bei-der-ratifikation-der-ilo-konvention-190</link><description>Beseitigung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert die Entscheidung des Ständerates, die Ratifikation der ILO-Konvention 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz mit einer erneuten Schlaufe zurück an den Bundesrat zu schicken, um nochmals eine Vernehmlassung und weitere Abklärungen zu machen. Die Botschaft des Bundesrates zur Konvention war extrem detailliert und klärte alle Fragen.&nbsp;</p><p>Die Schweiz erfüllt bereits heute die rechtlichen Voraussetzungen und Erfordernisse zur Ratifikation. Die sofortige Ratifikation durch den Ständerat wäre ein wichtiges Signal an die internationale Gemeinschaft und für die Schweiz als Wirtschaftsstandort gewesen. Und zudem ein klares Bekenntnis gegen sexualisierte Gewalt gegenüber Arbeitnehmenden und Betroffenen.</p><p>Sexuelle Belästigung betrifft zu viele Arbeitnehmende im Schweizer Arbeitsmarkt. Dies hat oft fatale Folgen für die Gesundheit der Betroffenen und ihre weiteren Erwerbsverläufe. Eine zentrale gewerkschaftliche Forderung ist daher Nulltoleranz gegenüber sexueller Belästigung und eine wirksame Umsetzung der bestehenden Schutzmassnahmen. Die Ratifikation der ILO-Konvention 190 müsste eine Selbstverständlichkeit sein. Sie ist ein wichtiger symbolischer Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmenden vor sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz.</p><p>Das jetzige Zeichen des Ständerates mit der nochmaligen Schlaufe, nachdem der Nationalrat längstens ja gesagt hatte, ist höchst ambivalent und wirft aus internationaler Perspektive kein gutes Licht auf den Wirtschaftsstandort Schweiz. Der SGB empfindet diese Verzögerungstaktik des Ständerats als falsch und fehlgeleitet.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/ilo_logo_beschnitten.png" length="92369" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9960</guid><pubDate>Thu, 21 Sep 2023 10:41:00 +0200</pubDate><title>Verzicht auf Zinserhöhung positiv, weitere Devisen-Interventionen gefährlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verzicht-auf-zinserhoehung-positiv-weitere-devisen-interventionen-gefaehrlich</link><description>Geldpolitischer Entscheid der SNB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst den Entscheid der Schweizerischen Nationalbank SNB, die Zinsen nicht weiter anzuheben. Sorge bereitet dem Gewerkschaftsbund aber, dass die SNB mit dem Gedanken spielt, den Franken über Devisenverkäufe weiter aufwerten zu lassen.</p><p>Der Franken ist überbewertet. Der faire Franken-Euro-Kurs dürfte im Bereich von 1.10 bis 1.20 Fr./Euro liegen. Das zeigt nicht nur die Realität in vielen Industriebetrieben der Schweiz, sondern auch die internationalen Preisvergleiche des Bundesamts für Statistik. Bei den handelbaren Gütern liegt die Parität in dieser Grössenordnung. Der von der SNB berechnete «reale» Wechselkurs ist ungeeignet für die Beurteilung, ob der Franken über- oder unterbewertet ist. Denn dieser Vergleich beinhaltet viele Produkte und Dienstleistungen, die nicht handelbar sind.</p><p>Die Teuerung ist in der Schweiz gesunken. Im kommenden Jahr wird ein grosser Teil der Inflation politisch bzw. regulatorisch bedingt sein, nämlich durch die höheren Mieten, die Mehrwertsteuer sowie die Strom- und ÖV-Preise. Diese machen rund 1.5 Teuerungsprozente aus und können geldpolitisch nicht gesenkt werden. Im Gegenteil: Eine weitere Zinserhöhung kann die Mieten zusätzlich in die Höhe treiben. Gleichzeitig hat sich die Konjunktur im Ausland etwas abgekühlt. Daher ist es sinnvoll, die Zinsen nicht weiter zu erhöhen.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische-Nationalbank-Gebaeude_Foto-SNB-noncommercial.jpg" length="282291" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9954</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 16:15:21 +0200</pubDate><title>Löhne und Renten rauf: wann, wenn nicht jetzt?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kaufkraftdemo-loehne-und-renten-rauf-wann-wenn-nicht-jetzt</link><description>Nationale Demonstration für bessere Löhne und Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gegen 20'000 Menschen haben sich heute zur Demonstration für höhere Löhne und Renten in Bern und anschliessender Kundgebung vor dem Bundeshaus versammelt. Das Leben wird teurer, Löhne und Renten verlieren an Wert. Die Realeinkommen der Arbeit­nehmenden in der Schweiz sinken 2023 bereits zum dritten Mal in Folge. Die steigenden Preise werden für immer grössere Teile der Bevölkerung zur ernsthaften Belastung. Dazu kommen geplante oder soeben bekanntgegebene weitere Erhöhungen bei den Mieten, den Krankenkassenprämien oder dem Strom. Jetzt muss es mit den Löhnen aufwärtsgehen.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitgeber müssen sich bewegen</h3><p>Die heutige Demonstration war der Anfang der gewerkschaftlichen Mobilisierung für den Lohnherbst. Eine vierte Minus-Lohnrunde muss verhindert werden. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard fragte auf dem Bundesplatz: «Wann, wenn nicht jetzt? Die Arbeitslosigkeit liegt bei zwei Prozent und die Gewinne und Dividenden sind so hoch wie nie zuvor. In dieser Situation muss garantiert sein, dass die Löhne den Lebenshaltungskosten entsprechen. Jetzt ist es Zeit für höhere Löhne!»</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preiserhöhungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Und von den Produktivitätsgewinnen müssen auch die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Ausgleich dank 13. AHV-Rente</h3><p>Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Kranken­kassen­prämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen und kommt deshalb genau zum richtigen Zeitpunkt. Neben der für die Arbeitnehmenden wichtigen Lohnrunde wird es auch für die Rentnerinnen und Rentner entscheidend. Weil die Preisentwicklung bei den Pensionskassen-Renten nicht angepasst wird, müssen nun die AHV-Renten erhöht werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/230916_kaufkraft_pouvoir-achat/230916_demo-manif_pym-buehne_foto-c-manu-friedrich.jpg" length="104919" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9951</guid><pubDate>Sat, 16 Sep 2023 15:15:00 +0200</pubDate><title>Gegen 20&#039;000 Menschen aus der ganzen Schweiz fordern höhere Löhne und Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/tausende-aus-der-ganzen-schweiz-fordern-hoehere-loehne-und-renten-1</link><description>Nationale Demonstration zu Kaufkraft-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen 20'000 Menschen fordern in Bern höhere Löhne und Renten, weil das Leben immer teurer wird. Die Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz erwarten zudem von der Politik sofort Massnahmen, um die Prämienlast zu senken, und einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Missbrauch und überzogenen Renditen der Immobilienwirtschaft. Für die arbeitende Bevölkerung wird es immer enger. Die heutige Grossdemonstration ist ein starkes Zeichen: In der reichen Schweiz muss das Geld für alle gut zum Leben reichen. <a href="/aktuell/kaufkraft-demo" class="link link--internal">Zur Demonstration</a> hat eine breite Kaufkraft-Allianz von SGB-Gewerkschaften, Travail.Suisse-Verbänden, der SP, den Grünen und dem MieterInnenverband aufgerufen. Diese Mobilisierung ist erst der Auftakt, die Kämpfe gehen weiter – in den Lohnverhandlungen in den Branchen und in den anstehenden Abstimmungskämpfen über Prämienlast und Renten.</p><p>Pflegerinnen, Schreiner, Rangierer, Lehrerinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sozialarbeiter, Zugführerinnen, Gastromitarbeitende, Maurer, Pöstlerinnen und diverse weitere hart arbeitende Menschen aus allen Regionen der Schweiz sind nach Bern gereist, um ein starkes Zeichen zu setzen: Jetzt müssen die Löhne rauf! Gute Konjunktur und volle Kassen der Firmen erlauben eine substanzielle Erhöhung. Nach Jahren, in denen hauptsächlich die Aktionäre, die Kader und Firmenchefs von fürstlichen Entlohnungen, Boni und hohen Dividenden profitiert haben, sind jetzt die Normalverdienenden an der Reihe.</p><h3 class="heading--h4">Lohnerhöhungen möglich</h3><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen welche über die Steigerungen von Prämien, Mieten, Strom und die allgemeinen Preissteigerungen hinausgehen. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Von den Produktivitätsgewinnen müssen die Arbeitnehmenden etwas haben. Geld ist genug vorhanden, damit alle mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich grosse Sorgen machen zu müssen.</p><h3 class="heading--h4">Einkommenspolitik für die Oberschicht stoppen</h3><p>Die Prämienlast wird unerträglich. Deshalb müssen die Prämienverbilligungen rasch steigen, um untere und mittlere Einkommen zu entlasten, statt die Steuern für Vermögende und GutverdienerInnen zu senken. Auch die Explosion der Mietzinse muss gestoppt werden durch eine Deckelung der möglichen Erhöhungen. Schliesslich muss es im Strommarkt statt Milliardengewinne für Grosskonzerne endlich Massnahmen dagegen geben, stets die Risiken über Preiserhöhungen auf die VerbraucherInnen abzuwälzen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_demostart160923_sgb-tf_8dce8730b3.jpg" length="555956" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9943</guid><pubDate>Wed, 13 Sep 2023 18:46:30 +0200</pubDate><title>Nationalratsbeschluss zu EFAS: Weitere Prämienbelastung absehbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratsbeschluss-zu-efas-weitere-praemienbelastung-absehbar</link><description>Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Anstatt endlich für eine Entlastung der PrämienzahlerInnen zu sorgen und die Regulierung des Gesundheitssystems zu verbessern, konzentriert sich das Parlament auf eine hochkomplexe Scheinreform, die letztlich nur eines mit Sicherheit bringt: Eine Stärkung der Profitinteressen im Gesundheitswesen, und – auch dadurch – womöglich eine weitere Belastung der PrämienzahlerInnen.</p><p>Mit EFAS würden künftig die Krankenkassen die Milliardenbeträge der Kantone für Spitalbehandlungen erhalten und verteilen. Dadurch sollen «ambulante Behandlungen gefördert» und «Fehlanreize beseitigt» werden. Beides wäre richtig, doch beides hat mit EFAS nicht viel zu tun: Die Tatsache, dass die gleiche Rechnung künftig von einer anderen Stelle bezahlt wird, hat auf die Wahl der Behandlungsart keinen entscheidenden Effekt. Und solange die Tarifsysteme nicht angetastet werden, bleiben auch die wesentlichen Fehlanreize bestehen. Zu befürchten wäre stattdessen eine Zunahme der Profitmacherei – zulasten sowohl der Prämien- als auch der SteuerzahlerInnen.</p><p>Besonders unverständlich: Der Nationalrat ist umgeschwenkt und hat, wie zuvor bereits der Ständerat, auch die Langzeitpflege in die Vorlage miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute am schnellsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege wurde ganz einfach aus dem Gesetz gestrichen. Weiter völlig unverständlich: Der Nationalrat hält an seiner Version fest, den Privatspitälern im Rahmen von EFAS ein Geschenk von 30 Prozent zusätzlicher Prämienbeteiligung zu machen. Beides ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche bereits – wie allseits bekannt– unter einer viel zu hohen und nun noch weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Mit EFAS droht den Versicherten aber nicht nur ein Prämiensprung, auch deren Kostenbeteiligung würde steigen. Denn einerseits soll in der Langzeitpflege die aktuelle Deckelung des PatientInnenbeitrags laut Gesetzestext gemäss Ständerat explizit nur noch fünf Jahre lang gelten und andererseits würden bei stationären Spitalaufenthalten neu die gesamten Behandlungskosten mit der Franchise und dem Selbstbehalt verrechnet (heute ist es nur knapp die Hälfte).</p><p>14 Jahre nach Start des Projekts EFAS ist klar, dass dieses Geschäft in seine fünfte (!) Legislatur kommen wird. Und in diesem Fall wurde definitiv nicht besser, was lange währte, oder vielmehr gärte. Das neue Parlament wird gut daran tun, diese Übung endlich abzubrechen und sich auf die wirklich wichtigen gesundheitspolitischen Projekte zu konzentrieren: Eine soziale Finanzierung und eine effiziente Regulierung.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9938</guid><pubDate>Tue, 12 Sep 2023 11:41:42 +0200</pubDate><title>Mickriger Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mickriger-gegenvorschlag-zur-praemienentlastungsinitiative</link><description>Keine Prämienentlastung durch das Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Die explodierenden Prämien tragen massgeblich dazu bei, dass die Realeinkommen sinken. Eine rasche Entlastung für Normalverdienende ist daher dringend nötig, um die Kaufkraft-Krise abzufedern. Eine substanzielle Erhöhung der Prämienverbilligungen wäre die einfachste und effektivste Lösung. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB ist es unverständlich, dass das Parlament die Bevölkerung trotz Prämien-Hammer im Stich lässt.</p><p>Mit dem Prämiensprung auf dieses Jahr und dem erwarteten für 2024 wird eine vierköpfige Familie im nächsten Jahr Prämienrechnungen in der Höhe von insgesamt 15’200 Franken erhalten, was nochmals fast 2’000 Franken mehr sind als 2022. Wie soll diese Familie das bezahlen? Wo doch die Prämienlast schon zuvor exorbitant hoch war und in der Zwischenzeit auch alles andere nur teurer geworden ist: Mieten, Nebenkosten, Lebensmittel, Strompreise, öV-Billette oder Posttarife.</p><p>Umso besser – könnte man meinen –, dass mit der Prämienentlastungsinitiative ein überzeugendes Konzept auf dem Tisch liegt, um zumindest die untragbare Prämienlast für die Normalbevölkerung mit höheren Prämienverbilligungen endlich zu lindern. Nichts wäre naheliegender, hat doch der Anteil der Prämienverbilligungen an der Finanzierung der Grundversicherung über die letzten 20 Jahre um fast 40 Prozent abgenommen. Schuld daran sind nicht nur die stark steigenden Prämien, sondern vor allem auch die brachialen Kürzungen eines Grossteils der Kantone – die heute übrigens fast alle «im Geld schwimmen».</p><p>Im Gegenteil zum Ständerat hat der Nationalrat dieses Problem bis anhin anerkannt und einen substanziellen Gegenvorschlag zur «10%-Initiative» unterstützt. Davon hat er sich nun aber verabschiedet. Damit bietet das Parlament der Bevölkerung keine Entlastung in der Kaufkraft-Krise. Das Volk wird nun die Möglichkeit haben, diesen Fehler an der Urne zu korrigieren. Allgemein werden sich die Betroffenen auflehnen müssen: Neben der unerträglichen Prämienbelastung werden auch die steigenden Mieten und Strompreise für immer mehr Menschen zum Problem, doch die Politik verweigert jegliche konkrete Massnahme. Der SGB und eine breite Kaufkraft-Allianz mobilisieren deshalb für diesen Samstag, 16. September für eine Demo und Kundgebung vor dem Bundeshaus. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9932</guid><pubDate>Fri, 08 Sep 2023 08:05:17 +0200</pubDate><title>Nur für Teppichetagen geht es rauf – für arbeitende Bevölkerung wird es immer enger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nur-fuer-teppichetagen-geht-es-rauf-fuer-arbeitende-bevoelkerung-wird-es-immer-enger</link><description>Entscheidende Lohnrunde 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Teuerung, der Krankenkassen-Prämienschock und die höheren Mieten belasten die Haushalte stark. Der Problemdruck der Einkommenssituation der arbeitenden Bevölkerung ist unbestritten – und dringlich. Die Arbeitgeber zeigen trotz immer noch guter Konjunktur eine harte Position und wollen nicht einmal die Teuerung ausgleichen. Die inzwischen wieder hohen Margen werden stattdessen für Erhöhungen der Toplöhne und Boni sowie für Dividenden verwendet. Bundesrat und Parlament verweigern jede Entlastung und wollen die arbeitende Bevölkerung einfach zahlen lassen. Für den SGB ist klar: So kann es nicht weitergehen. Es braucht eine Wende mit realen Erhöhungen bei Löhnen und konkreten Massnahmen gegen Mietpreishammer und Prämienexplosion. Während die Lohnverhandlungen in den Branchen begonnen haben, bereitet sich die Mobilisierung gegen die vierte Minus-Lohnrunde in Folge vor. Den Start gibt am 16. September die grosse Kaufkraft-Demo in Bern.</p><p>Die Löhne entwickelten sich in den letzten Jahren völlig in die falsche Richtung. Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen, die auf das Geld angewiesen sind, haben real weniger Lohn. Selbst der normale Teuerungsausgleich wird den allermeisten Arbeitnehmenden verweigert. Die Lohnschere geht infolgedessen wieder auf: Heute gibt es deutlich mehr als 4’000 Lohnmillionäre. Das ist fast drei Mal mehr als vor 20 Jahren.</p><p class="heading--h4">Einkommenspolitik nur für die Oberschicht</p><p>Der Bundesrat hat bei der Einführung der obligatorischen Krankenkassen versprochen, dass niemand mehr als 8 Prozent des steuerbaren Einkommens für die Prämien ausgeben soll. Die Realität ist heute, dass viele das Doppelte an Prämien zahlen müssen. Die Situation wird sich mit der sich abzeichnenden diesjährigen Explosion noch zuspitzen.</p><p>Um die Prämienlast für die Bevölkerung erträglicher zu machen, haben die Kantone das Mittel der Prämienverbilligungen. Sie erhalten dafür vom Bund viel Geld, nämlich rund 300 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Doch die Kantone stehen auf der Bremse und zahlen heute sogar weniger als der Bund. Sie senken lieber die Steuern für Gutsituierte und Firmen. «Einkommenspolitisch sind nun die unteren und mittleren Einkommen am Zug. Es braucht höhere Prämienverbilligungen statt Steuersenkungen für Vermögende und GutverdienerInnen», erklärt Daniel Lampart, SGB-Chefökonom.</p><p class="heading--h4">Drohender sozialer Abstieg für Arbeitnehmende</p><p>«Kurz gesagt: Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten der Haushalte, während gleichzeitig nicht einmal die Teuerung auf den Einkommen ausgeglichen wird. Vier Jahre in Folge sanken die Reallöhne – man könnte meinen, man befinde sich in einer Wirtschaftskrise, aber das ist nicht der Fall. Das Geld ist da, es wird nur ungerechter verteilt als je zuvor», sagt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.</p><p>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, betont am Beispiel der Detailhandelsbranche: «Die harte Realität einer Verkäuferin ist, dass sie auch nach Jahren im Beruf mit 4’000 Franken auskommen muss. Die Teuerung wurde nicht vollständig ausgeglichen.» Dabei geht es der Branche gut: Preiserhöhungen konnten auf die KonsumentInnen abgewälzt werden. «Die Produktivität ist stark gestiegen, aber die Löhne haben nicht Schritt gehalten. Jetzt braucht es endlich Verbesserungen»</p><p>«Die Sorge um die steigenden Preise und Lebenskosten nimmt zu. Sie geht durch alle Branchen, alle Betriebe, alle Einkommensstufen», stellt Natascha Wey, Vizepräsidentin SGB, fest. Ihr klarer Schluss: «Diese Sorge muss ernstgenommen werden und die Arbeitgeber müssen sich bewegen».</p><p class="heading--h4">Reallohnerhöhungen sind nötig und möglich</p><p>In der gegenwärtigen Lohnrunde braucht es generelle Lohnerhöhungen in der Grössenordnung von 5 Prozent. Wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken im Monat verdienen. Der Teuerungsausgleich muss in den Gesamt- und übrigen Arbeitsverträgen wieder selbstverständlich sein. Geld ist genug vorhanden, damit alle Arbeitnehmenden mit ihrem Einkommen über die Runden kommen können, ohne sich gross Sorgen machen zu müssen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_IMG20230908101331_bearbeitet-1_980594bae4.jpg" length="311395" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9921</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2023 13:36:02 +0200</pubDate><title>Strompreis-Hammer belastet die Haushalte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/strompreis-hammer-belastet-die-haushalte</link><description>Strompreis 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nachdem Krankenkassenprämien, Mieten und Lebensmittelpreise gestiegen sind, soll auch der Strompreis nochmals stark ansteigen. Damit wird die Kaufkraftkrise weiter befeuert. Alles wird teurer: Für die Erwerbstätigen und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Dabei wäre dieser Strompreis-Hammer vermeidbar gewesen. Während die Energiekonzerne Millardengewinne erzielen, soll die Stromrechnung der KleinkundInnen weiter steigen. Die ausserordentlichen Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit dürfen nicht einseitig auf die Haushalte abgewälzt werden.</p><p>Obwohl sich die internationalen Energiemärkte längst beruhigt haben, sollen die Strompreise in der Schweiz für die KleinverbraucherInnen nächstes Jahr kaum weniger stark steigen als im Zuge der Strompreisexplosion im Vorjahr. Das ist absolut unverständlich und wäre auch leicht zu vermeiden. Denn im Gegensatz zum Vorjahr ergibt sich der Anstieg zum grossen Teil eben nicht aus der «unveränderbaren» internationalen Preisentwicklung, sondern er ist zu grossen Teilen die Folge verfehlter politischer Entscheide im Inland.</p><p>Die Gewerkschaften forderten bereits vor einem Jahr, dass die ausserordentlichen, zur Gewähr­leistung der Versorgungssicherheit beschlossenen Massnahmen auch über ausserordentliche öf­fentliche Mittel finanziert werden, und ganz sicher nicht auf die Stromrechnung der Kleinverbrau­cherInnen überwälzt werden. Doch nun geschieht genau dies.</p><p>So steigt der Strompreis gemäss der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom alleine auf­grund der neuen Abgabe für die Winterstromreserve sowie der teureren «Systemdienstleistun­gen» der Swissgrid um 1.5 Rappen pro Kilowattstunde. Zusätzlich müssen die Haushalte ein Ge­schenk von Energieminister Rösti an die Strombranche im Umfang von 60 Millionen Franken finan­zieren. Denn so viel kostet der vom UVEK erhöhte «Kapitalkostensatz», den die Energieversorger den StromkundInnen für ihr Investitionsrisiko verrechnen dürfen. Mit neu 4.15 Prozent ist dieser Zinssatz absurd hoch, zumal die Investitionen selbst ohnehin separat über den Strompreis abge­rechnet werden können.</p><p>Dazu kommt – wie die ElCom selbst öffentlich monierte – dass etliche Energieversorger die Klein­verbraucherInnen regelrecht an der Nase herumführen: Sie hatten ihnen jahrelang möglichst viel der vormals teureren inländischen erneuerbaren Eigenproduktion verrechnet, nur um sie danach im Zuge des internationalen Preisanstiegs plötzlich mit mehr teuer eingekaufter Auslandproduktion zu belasten. Bestraft wurden die Haushalte und KMU damit gleich doppelt – ein unhaltbares Spiel! Das Parlament muss in seiner aktuellen Behandlung des Stromversorgungsgesetzes diese (legale!) Praxis schnellstens stoppen und zudem die Preissetzungsmethode ganz allgemein zugunsten der KleinverbraucherInnen verbessern.</p><p>Fazit: Vor einem Jahr wurde für die grossen Stromkonzerne über Nacht ein grosszügiger Rettungs­schirm aufgespannt und die KleinverbraucherInnen erhielten eine massiv höhere Strompreisrech­nung. Heute machen die grossen Energiekonzerne wie Axpo und BKW regelrechte Milliardenge­winne (Halbjahresergebnis Axpo: 2.2 Milliarden Gewinn!) – und die Stromrechnung der Kleinkun­dInnen soll weiter steigen! Das ist absolut unhaltbar und muss von der Politik verhindert werden.</p><p>Mieten, Prämien, Nebenkosten, Lebensmittel – alles wird teurer! Und nun soll auch der Strompreis nochmals ansteigen und die Kaufkraftkrise weiter befeuern, obwohl dies leicht vermeidbar gewe­sen wäre. Die Bevölkerung hat genug davon, und deshalb rufen die Gewerkschaften am 16. Sep­tember in Bern zur nationalen Kaufkraft-Demo auf.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="494443" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9910</guid><pubDate>Mon, 04 Sep 2023 18:05:11 +0200</pubDate><title>Zinswende kommt bei den Versicherten nicht an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zinswende-kommt-bei-den-versicherten-nicht-an</link><description>BVG-Kommission beschliesst tiefen Mindestzinssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die BVG-Kommission will den Mindestzinssatz auf tiefe 1.25 Prozent festlegen. Damit würde er bedeutend hinter der aktuellen Teuerung hinterherhinken. Resultat: Das Alterskapital der Versicherten verliert weiter an Wert und die Zinswende kommt nicht bei den Erwerbstätigen an. Obwohl sie während der Negativzinsphase bereits einen hohen Preis bezahlt haben. Am Schluss stehen noch tiefere Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert den Bundesrat dazu auf, den Mindestzins auf 2 Prozent zu erhöhen. Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist aufgrund der gestiegenen Zinsen gut und auch die Renditen fallen positiv aus. Nach 15 Jahren sinkenden Pensionskassen-Renten aufgrund tiefer Zinsen und überhöhter Kosten muss jetzt Schluss sein.</p><p>Die Mindestverzinsung liegt seit Jahren auf einem historischen Tiefpunkt und nicht nur die Umwandlungsätze, auch die PK-Renten sind deshalb dramatisch gesunken. Die Begründung dafür war stets das tiefe Zinsniveau. Doch selbst im zweiten Jahr nachdem die Zinsen deutlich gestiegen sind, will die BVG-Kommission die Verzinsung auf einem historisch tiefen Niveau belassen. Damit droht das System der 2. Säule endgültig in eine Vertrauenskrise zu geraten.&nbsp;</p><p>Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins ist so festzulegen, dass die Anlageerträge der Pensionskassen den Versicherten gutgeschrieben werden. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren massiv hinterher. Mittlerweile liegt er sogar weit tiefer als die Rendite von risikolosen Anlagen. Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat mit ihrem heutigen Entscheid, dass das weiter so bleiben soll. Für die Arbeitnehmenden ist das fatal – insbesondere für Erwerbstätige über 50 Jahren. Neben einer ungenügenden Lohnentwicklung droht den ihnen nun bereits zum zweiten Mal in Folge eine Entwertung ihrer Altersguthaben.</p><p>Dabei führt die Zinswende zu einer komfortablen Ausgangslage für die Pensionskassen: Selbst die Oberaufsicht über die 2. Säule hat unlängst bestätigt, dass deren finanzielle Lage stabil ist. Im ersten Halbjahr 2023 haben die meisten Vorsorgeeinrichtungen bereits doppelt so hohe Renditen erwirtschaftet wie notwendig. Doch sie weigern sich, die höheren Zinsen an die Versicherten weiterzugeben. Das ist für die Versicherten unverständlich und wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren. Während die Versicherer ihre Gewinne mit der beruflichen Vorsorge munter weiter ausbauen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9906</guid><pubDate>Fri, 01 Sep 2023 06:00:00 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/equal-pension-day-2023</link><description>Heute ist «Equal Pension Day 2023»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute ist es soweit:<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/230901_de_analyse_equalpensionday_2023.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"> Bis zum 1. September haben die Männer dieses Jahr bereits so viel Rente erhalten, wie die Frauen bis Ende Jahr erwarten dürfen.</a> Denn Frauen erhalten in der Schweiz noch immer einen Drittel weniger Rente als Männer. Die durchschnittliche Rentenlücke beträgt genau 17’293 Fran­ken. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund macht mit dem Equal Pension Day auf diese prekäre Rentensituation der Frauen aufmerksam. Die steigen­den Preise, Mieten und Krankenkassenprämien verschärfen die bereits grosse Rentenlücke der Frauen, der Handlungsbedarf steigt. Dabei ist &nbsp;die Altersarmut in der Schweiz bereits heute weiblich.</p><p>Frauen und Männer arbeiten insgesamt zwar etwa gleich viel. Aber sie übernehmen nicht die gleichen Aufgaben. Frauen arbeiten öfter Teilzeit und arbeiten in Branchen mit tiefen Löhnen. Zu tiefe Löhne führen zu noch tieferen Renten. Sowohl im Beruf als auch im Privaten übernehmen Frauen den Grossteil der Betreuungs- und Sorge­arbeit. Sie kümmern sich um Kinder, sie kümmern sich um kranke oder ältere Ange­hörige, sie kümmern sich um den reibungslosen Ablauf und die Verpflegung oder das Wohlbefinden ihrer Vorgesetzten.</p><p>Besonders deutlich wird diese Rollenteilung in der Gesellschaft nach der Gründung einer Familie: bei Paaren mit Kindern leisten die Frauen fast zwei Drittel mehr unbe­zahlte Haus- und Familienarbeit wie ihr Partner. Diese Arbeit wird nur in der AHV anerkannt. Denn die unbezahlte Betreuungs- und Erziehungsarbeit der Frauen führt in der AHV zu höheren Renten. Ein Kind grossziehen erhöht die AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat. Deshalb sind die AHV-Renten von Frauen und Männern fast gleich hoch. Die Rente in der Pensionskasse ist hingegen untrennbar mit der Aus­übung einer Erwerbstätigkeit und dem dabei verdienten Lohn verknüpft. Anders als in der AHV gibt es keinen Mechanismus, der Erziehungs- und Betreuungsarbeit aner­kennt.</p><h3 class="heading--h4">Teuerung frisst ohnehin schon tiefe Monatsrente</h3><p>Die Mehrheit der Frauen hat heute Renten weit unter 3’000 Franken pro Monat. Und damit nicht genug: Vor einem Jahr hat man den Frauen versprochen, dass mit der Erhöhung des Rentenalters endlich auch ihre Renten steigen sollen. Jetzt zeigt sich das Gegenteil: Statt die Rentenlücke der Frauen endlich zu beseitigen, sind bereits weitere Verschlechterungen und Kürzungen z. B. bei den Witwenrenten geplant. Da­bei müssen heute schon über 11 Prozent der Frauen bei der Pensionierung direkt Ergänzungsleistungen beantragen. Altersarmut ist weiblich und nimmt mit steigen­dem Alter noch zu.</p><p>Nun kommen die Teuerung, die steigenden Mieten und die höheren Krankenkassen­prämien hinzu – und die ohnehin schon tiefen Renten reichen für noch weniger. Denn die Pensionskassenrenten kennen keinen Teuerungsausgleich. Und auch bei der AHV wird die Teuerung erst 2025 wieder ausglichen. Resultat: in vielen RentnerInnen-Haushalten wird die Kaufkrafteinbusse von 2021 bis 2024 so gross sein, dass sie rund eine Monatsrente weniger zur Verfügung haben.</p><p>Eine Chance, die prekäre Rentensituation der Frauen rasch aufzubessern ist die 13. AHV-Rente, über die im Frühjahr 2023 abgestimmt wird. Sie bedeutet durchschnitt­lich eine Rentenverbesserung von rund 150 Franken pro Monat, und zwar für alle heutigen wie zukünftigen Rentnerinnen. Weil die Initiative am System der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften anknüpft, stärkt sie die Berücksichtigung der unbezahl­ten Arbeit in der Altersvorsorge – und dies, ohne die Kosten für Frauen mit tiefen Einkommen unnötig in die Höhe zu treiben. Dies wird möglich, weil sich Personen mit sehr hohen Einkommen direkt an der dringend benötigten Rentenver­besserung betei­ligen. Denn die Topverdienenden zahlen auf ihren Millionensalären voll in die AHV ein.&nbsp;</p><p>Die Stärkung der AHV an der Urne wird umso wichtiger, weil der Bundesrat in die entgegengesetzte Richtung geht. Neben den geplanten Sparmassnahmen bei der Wit­wenrente, hat der Bundesrat diesen Mittwoch beschlossen, die Rentenzuschläge für die am stärksten von der Rentenaltererhöhung betroffenen Frauen nicht einmal an die Teuerung anpassen – obwohl dies bei der AHV sonst überall gilt.</p><p>Gleichzeitig benutzen viele Pensionskassen die Erhöhung des Rentenalters, um die Leistungen der Frauen bei den Überbrückungsrenten zu verschlechtern. Und mit der BVG-Reform kommt die nächste grosse Abbauvorlage bereits 2024 zur Abstimmung. Auch sie zahlt sich für die Frauen nicht aus. Schlimmer noch: Für viele Frauen führt diese BVG-Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezo­gen werden soll.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_39042bd9ba.png" length="169990" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9894</guid><pubDate>Wed, 23 Aug 2023 14:41:04 +0200</pubDate><title>Keine weitere Verzögerung bei der Gleichstellung im Erwerbsleben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/keine-weitere-verzoegerung-bei-der-gleichstellung-im-erwerbsleben</link><description>Ständeratskommission schiebt Kita-Gesetz auf die lange Bank</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 14. Juni haben über 300’000 Menschen auf der Strasse mehr Gleichstellung eingefordert. Es braucht entschiedene Schritte. Zum Beispiel, um die familienergänzende Betreuung in der Schweiz zu stärken und so die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu verbessern. Der SGB bedauert, dass die zuständige Kommission des Ständerats mit ihren Beschlüssen zum Kita-Gesetz das Vorankommen dieser wichtigen Vorlage verzögert. Die Zeit drängt, sonst läuft die finanzielle Beteiligung des Bundes bereits Ende 2024 ersatzlos aus.</p><p>In Bezug auf die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben hinkt die Schweiz in beunruhigendem Masse hinterher. Einer der Hauptgründe sind die enorm hohen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. Insbesondere in der Deutschschweiz sind die Betreuungskosten ein grosses Problem. Aber auch die Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung sind ungenügend. Der SGB fordert deshalb genügend Betreuungsplätze in hoher Qualität für alle Kinder, die Aufwertung der Arbeit in der Kinderbetreuung durch gute Arbeitsbedingungen und Löhne sowie eine ausreichende Finanzierung durch die öffentliche Hand, damit die Plätze für alle Familien bezahlbar sind.</p><p>Bislang fehlt in der Schweiz im europäischen Vergleich ein ausreichendes und zahlbares Angebot an Kinderbetreuung. Die mangelnde öffentliche Finanzierung zeigt sich auch in den Arbeitsbedingungen: Das Betreuungspersonal, ist häufig überlastet. Die niedrigen Löhne führen zu Personalfluktuation. Ausserdem sind sowohl das Angebot als auch die Kosten und die Qualität der Betreuung lokal sehr unterschiedlich. Wenn Betreuungsplätze fehlen oder die Familien sich keine Betreuungsplätze leisten können, reduzieren vor allem Frauen ihre Erwerbsarbeit, um unbezahlt Kinder zu betreuen. Dies hat zur Folge, dass Frauen weniger Einkommen und Schwierigkeiten haben, eine existenzsichernde Rente zu erhalten.</p><p>Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Für die Zukunft wird deshalb kein Weg daran vorbeiführen, die Kinderbetreuung als Service public auszugestalten, so dass sie eine Selbstverständlichkeit wird. Wie der Kindergarten. Dabei einzig auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zu achten, reicht nicht. Vielmehr braucht es auch Massnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität und der Arbeitsbedingungen des Betreuungspersonals.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9892</guid><pubDate>Tue, 22 Aug 2023 14:58:42 +0200</pubDate><title>Über die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmenden sind berufsbedingten Gesundheitsrisiken und Stress ausgesetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ueber-die-haelfte-der-schweizer-arbeitnehmenden-sind-berufsbedingten-gesundheitsrisiken-und-stress-ausgesetzt</link><description>Europäische Studie zeigt Defizite in der Schweiz auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mehr als die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmenden sind berufsbedingten psychosozialen Risiken und weiteren Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Dies zeigt die neuste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS). Das sind fast doppelt so viele wie noch vor 20 Jahren.</p><p>Gemäss der neuen Studie leiden heute fast doppelt so viele Arbeitnehmende unter Stress wie noch in der Stressstudie des Staatssekretariats für Wirtschaft(Seco) aus dem Jahr 2000: Damals betrug der Anteil derjenigen Personen, die sich häufig oder sehr häufig gestresst gefühlt hatten, «nur» 27 Prozent. Schon 2010 war das Bild deutlich anders: Etwa ein Drittel der Schweizer Erwerbsbevölkerung (34%) berichteten damals, sich häufig oder sehr häufig gestresst zu fühlen.</p><p>Laut der neusten EWCS-Studie, für die das Seco und die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas) 1'224 repräsentativ ausgewählte Arbeitnehmende im Jahr 2021 telefonisch interviewten, leiden 59 Prozent der Arbeitnehmenden oft oder immer unter hohem Arbeitstempo und 52 Prozent unter Termindruck. Das ist deutlich mehr als im europäischen Durchschnitt (49 und 47%). Eine Mehrheit der Schweizer Angestellten berichtete zudem von Belastungen für den Bewegungsapparat (55%), was wiederum unter dem, europäischen Durchschnitt von 66 Prozent liegt</p><p>Generell zeigen die Ergebnisse der Studie, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz schwach ist. Neben der psychischen Belastung leiden viele Arbeitnehmer in der Schweiz an Gesundheitsbeschwerden wie Rückenschmerzen, Muskelschmerzen und Kopfschmerzen. Dies ist vor allem auf die hohe Arbeitsintensität und die Belastung des Bewegungsapparates zurückzuführen.</p><p>Die EWCS zeigt auch, dass viele Arbeitnehmende in der Schweiz Überstunden machen müssen, um überhaupt den Arbeitsandrang bewältigen zu können. Dies führt zu weiterem Stress und Überarbeitung, was sich negativ auf die Gesundheit auswirkt. Die EWCS macht deutlich, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz verbessert werden muss. Die Schweiz liegt in den verschiedenen Untersuchungen bezüglich Risikoprävention und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz lediglich im Mittelfeld.</p><h3 class="heading--h4">Keine weitere Verschlechterung der Gesetzgebung – im Gegenteil &nbsp;</h3><p>Angesichts der obigen Zahlen ist es besonders schockierend, dass im Schweizer Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen in der Pipeline sind, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter verschlechtern würden. So will ein Vorstoss des Zürcher FDP-Nationalrats Marcel Dobler im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes den psychosozialen Schutz (Schutz vor Stress) aufheben. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates berät darüber am kommenden 28. August. Ein weiterer Vorstoss des Aargauer FDP-Ständerats und Parteipräsidenten Thierry Burkart nimmt das Homeoffice als Vorwand, um Nacht- und Sonntagsarbeit im Büro einzuführen.</p><p>Dies ist in der Schweiz besonders pervers, da hier bereits sehr lange gearbeitet wird und die Arbeitszeiten in den letzten Jahren trotz grosser Produktionsgewinne nicht gesunken sind. Zusammen mit dem schwachen Gesundheitsschutz hat dies zu einer regelrechten Burnout-Epidemie geführt. Bis 1990 reduzierte sich die betriebsübliche Arbeitszeit alle 10 Jahre um ein bis zwei Stunden – bei gleichem Lohn. Seither müssen Arbeitnehmende, welche den grossen Stress nicht mehr aushalten und ihre Gesundheit schützen wollen, die Arbeitszeitverkürzungen selber bezahlen – indem sie Teilzeit arbeiten und weniger Lohn erhalten. Dies ist gerade in Care- oder den LehrerInnen-Berufen Realität.</p><p>Auch schwangere Frauen sind in der Schweiz besonders schlecht geschützt: diese müssen sich häufig krankschreiben lassen, weil der Arbeitgeber keine Schutzmassnahmen ergreift. Dabei haben immer noch viele Arbeitnehmende keine Krankentaggeldversicherung, so dass sie krankheitsbedingte Absenzen teuer zu stehen kommen.&nbsp;</p><p>Der SGB fordert das Parlament auf, angesichts der alarmierenden Zahlen in der EWCS-Studie jede Verschlechterung des Arbeitsgesetzes abzulehnen. Im Gegenteil muss für einen besseren Schutz vor psychosozialen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz gesorgt werden sowie einen besseren Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen und die Einführung einer obligatorischen, universellen Krankentaggeldversicherung für alle.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/3/csm_frau-gestresst-kopfschmerz_c-inkje-photocase_bf91282e5f.jpg" length="79396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9887</guid><pubDate>Wed, 16 Aug 2023 12:49:34 +0200</pubDate><title>Es braucht ein klares Zeichen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-ein-klares-zeichen-gegen-gewalt-und-belaestigung-am-arbeitsplatz</link><description>SGB kritisiert Ablehnung der Ratifikation der ILO-Konvention 190</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert die Entscheidung der Rechtskommission des Ständerates, die Ratifikation der ILO-Konvention 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz abzulehnen.</p><p>Die ablehnende Empfehlung an den Ständerat ist ein Rückschlag für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Konvention ist das erste internationale Abkommen, das Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz ausdrücklich verbietet. Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sind weit verbreitet und haben verheerende Folgen für die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen. Die ILO-Konvention 190 wäre ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung dieser Probleme.</p><p>Die Ablehnung der Kommission des Ständerats steht im krassen Kontrast zur Position des Nationalrats, der eine Ratifikation klar angenommen hat. Sogar der schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich dafür aus. Der Kommissionsentscheid ist besonders unverständlich, weil die Schweiz alle Anforderungen und inhaltlichen Vorgaben der Konvention erfüllt. Sie in der Schweiz nicht zu ratifizieren, wäre ein Schlag ins Gesicht der UN aber vor allem auch aller Arbeitnehmende, insbesondere von Gewalt und Belästigung betroffenen Frauen.</p><h3 class="heading--h4">Konvention wäre ein wichtiger Schritt</h3><p>Die Konvention ist bereits von den meisten der wichtigsten Handelspartner der Schweiz ratifiziert worden. Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich haben die Konvention ebenfalls ratifiziert oder stehen kurz davor, ebenso Kanada und Australien. Alle EU-Länder haben den Ratifikation-Prozess begonnen.</p><p>Mit einer Ablehnung würde die Schweiz international schlecht dastehen: Sie wäre das erste und einzige Land, dass eine Ratifikation explizit ablehnen würde. Dies wäre auch ein schlechtes Zeichen für die Schweizer Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort wie für das Image der Schweiz.</p><p>Es braucht jetzt ein klares Zeichen, gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz – auch als Signal an unsere Handelspartner, dass die Schweiz sich für Arbeitsstandards einsetzt und diese einhält. Im September kommt das Geschäft ins Plenum des Ständerats. Der SGB fordert den Ständerat auf, die Entscheidung der Rechtskommission zu überstimmen und die ILO-Konvention zu ratifizieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_5e6a66d706.jpg" length="313775" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9881</guid><pubDate>Wed, 26 Jul 2023 15:14:00 +0200</pubDate><title>Initiative für eine 13. AHV-Rente kommt zum richtigen Zeitpunkt﻿</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/initiative-fuer-eine-13-ahv-rente-kommt-zum-richtigen-zeitpunkt</link><description>Umfrage zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Initiative für eine 13. AHV-Rente erhält grosse Unterstützung von der Stimmbevölkerung. Wegen der Teuerung, den steigenden Mieten sowie durch die höheren Krankenkassenprämien verlieren Rentnerinnen und Rentner bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente. Die 13. AHV-Rente kann diesen Kaufkraft-Verlust ausgleichen und kommt deshalb zum richtigen Zeitpunkt – die Zustimmung von 68 Prozent ist daher keine Überraschung.</p><h3 class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</h3><p>Die AHV ist heute klar zu tief, die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB sich mit voller Kraft für seine <a href="/themen/detail/zeit-fuer-die-13-ahv-rente">Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</a> einsetzen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen.&nbsp;In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Das Parlament will die Leistungsgarantien in der 2. Säule weiter senken – trotz ausgezeichneter finanzieller Lage der Pensionskassen. Dabei zahlen die Versicherten seit Jahren immer höhere Lohnbeiträge in die Pensionskassen, während die Renten sinken. Das Einzige, was bei den Pensionskassen seit Jahren steigt, sind die Kosten und die Gewinne für die Anbieter. Ganz im Gegensatz zur AHV, hier ist der Beitragssatz stabil, und die Verwaltungskosten sind tief.</p><h3 class="heading--h4">Der AHV geht es gut</h3><p>Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt in den nächsten Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des laufenden Jahrzehnts auf 67 Mrd. steigen. Das sind rund 20 Mrd. Franken mehr als heute.</p><h3 class="heading--h4">Rentenalter 67</h3><p>Obwohl die die Renteninitiative der Jungfreisinnigen in der Tamedia-Umfrage eine tiefe Zustimmung bekommt, nimmt der SGB diesen Angriff auf die Normalverdienenden ernst. Rentenalter 67 wird von den Arbeitgebern und Banken mit Nachdruck gefordert und für die Panikmache gegen die AHV verwendet. Der SGB wird diese Initiative daher vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten.</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9877</guid><pubDate>Fri, 14 Jul 2023 11:47:45 +0200</pubDate><title>Reserven steigen weiter: Die finanzielle Situation der AHV ist gut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reserven-steigen-weiter-die-finanzielle-situation-der-ahv-ist-gut</link><description>Der SGB zu den Finanzperspektiven des Bundes zur AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neuen Finanzperspektiven des Bundes zur AHV bestätigen: Die finanzielle Situation der AHV ist gut. Die AHV erzielt in den nächsten Jahren Jahr für Jahr rund 3 Mrd. Franken Überschuss. Entgegen der jahrelangen Schwarzmalerei wird das AHV-Vermögen bis Ende des Jahrzehntes auf 67 Mrd. steigen. Das ist rund 20 Mrd. Franken mehr als heute. Doch mit Sparübungen und Horrorszenarien soll weiterhin vom echten Problem abgelenkt werden: Die AHV-Renten sind heute zu tief. Dies zeigen neue Zahlen des Bundesamts für Statistik zur Altersarmut. Die Rentenlücke wird zunehmend besorgniserregend, und die steigenden Lebenshaltungskosten verschärfen das Problem.</p><p>Bereits heute hat eine von zehn Personen über 65 Jahren nicht genügend Geld, um eine unerwartete Ausgabe zu stemmen. Gerade Alleinlebende, Personen die nur über einen obligatorischen Schulabschluss verfügen sowie MigrantInnen sind häufig mit Altersarmut konfrontiert. Gleichzeitig geht es der AHV sehr gut. Auch der Bund rechnet in seinen heute publizierten Finanzperspektiven bis 2030 mit Milliardenüberschüssen.</p><p>Wie sich die AHV-Finanzen danach entwickeln, hängt von den Lohnerhöhungen, der Beschäftigungssituation und den Renditen auf den AHV-Anlagen ab. Die vom Bund geplanten AHV-Sparübungen bei den Frauen sind daher umso unverständlicher. Statt die Renten der Frauen zu erhöhen und die von ihnen geleistete Betreuungs- und Erziehungsarbeit mit anständigen Renten zu sichern, sollen die Witwenrenten um 810 Millionen Franken gekürzt werden.</p><p class="heading--h4">Rentenlücke</p><p>Die Renten verlieren massiv an Wert. Wegen höheren Mieten und Krankenkassenprämien und einem Schub durch die höchste Teuerung seit Jahrzehnten bleibt den Rentnerinnen und Rentnern immer weniger im Portemonnaie. Nachdem die Pensionskassen Renten bereits seit Jahren gesunken sind, wird die Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente immer wichtiger – und sie ist finanzierbar. Der Ausgleich der Rentenlücke über die AHV ist für 90 Prozent der Erwerbstätigen am günstigsten.</p><p>Im Bundeshaus wird all dies aus ideologischen Gründen ignoriert. Denn Arbeitgeber, Banken und Topverdiener lobbyieren intensiv, um sich aus ihrer Verantwortung davonzuschleichen. Sie wollen keine existenzsichernden Renten für die Normalverdienenden mitfinanzieren. Noch im Juni lamentierte der Nationalrat deshalb stundenlang über die Schieflage der AHV, statt endlich die realen Rentenprobleme anzuerkennen. Und der Bundesrat bastelt am nächsten Abbau bei den Witwenrenten.</p><p>Für den SGB ist klar: Nur mit einem Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente kann die Stimmbevölkerung der Politik die Augen öffnen. Die Initiative kommt genau richtig. Denn die Rentenlücke wird sich in den nächsten Monaten dramatisch vergrössern: Bis Ende 2024 verlieren RentnerInnen durch die Preisentwicklung, den Krankenkassen-Prämienschock und die höheren Mieten eine Monatsrente an Kaufkraft.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9873</guid><pubDate>Fri, 07 Jul 2023 07:52:43 +0200</pubDate><title>5 Prozent mehr Lohn – wegen Teuerung, Lohnrückstand und guter Konjunktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/5-prozent-mehr-lohn-wegen-teuerung-lohnrueckstand-und-guter-konjunktur</link><description>Lohn-Medienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Löhne sind im Jahr 2023 zum dritten Mal in Folge gesunken, jetzt braucht es eine Trendwende. Die anstehende Lohnrunde ist entscheidend. Es braucht 5 Prozent mehr Lohn. Das ist nötig, weil alle Preise und die Produktivität gestiegen sind und die Löhne zu lange stagniert haben. Die Wirtschaft läuft gut und die Arbeitslosigkeit bleibt tief: Die Arbeitnehmenden müssen endlich etwas von der guten Konjunktur sehen. Arbeitgeber klagen über «Fachkräftemangel», erhöhen aber vor allem die Profite und die Gehälter der Chefetage. Jetzt braucht es Verbesserungen für alle.</p><p>Die Löhne sinken 2023 zum dritten Mal in Folge. Das gab es seit dem 2. Weltkrieg noch nie. Entsprechend sind die Löhne heute fast 3 Prozent tiefer als im Jahr 2020. Obwohl die Wirtschaft gut läuft und die Arbeitslosigkeit tief ist. Und obwohl die Arbeitgeber über einen «Fachkräftemangel» klagen. Von der guten Konjunktur sahen die Arbeitnehmenden wenig bis nichts.</p><p>Profitiert haben hingegen die Unternehmen. Viele haben aufgrund der guten Absatzsituation und der Lieferengpässe ihre Preise und Margen angehoben. Die grossen Schweizer Firmen sind in ihren jüngsten Quartalsberichten teilweise geradezu euphorisch. Nur mit Blick auf die Lohnrunde werden wieder düstere Perspektiven prognostiziert, doch diese Lohnrunde lassen sich die Erwerbstätigen nicht mehr abspeisen. Jetzt muss es aufwärtsgehen. Notfalls mit Kampfmassnahmen. Über den Sommer werden die Lohnforderungen und Verhandlungen in den Brachen vorbereitet. Die SGB-Gewerkschaften lancieren den Lohnherbst am 16. September mit einer Gross-Demonstration in Bern.</p><p>Der Lohnrückstand ist mittlerweile gross. Die Löhne müssen so stark steigen wie die Teuerung und die Arbeitsproduktivität, damit die Verteilung zwischen Arbeit und Kapital gleich bleibt. Andernfalls verdienen die Arbeitgeber auf Kosten der Arbeitnehmenden mehr. In den letzten Jahren war dies leider der Fall. Seit 2015 stiegen die Nominallöhne um rund 7.5 Prozent, während Teuerung und Produktivität zusammen um mehr als 14 Prozent zulegten. Ähnlich wäre das Bild, wenn man den Zeitraum von 2010 bis 2023 vergleichen würde. Der Lohnrückstand beträgt über 5 Prozent, weitgehend unabhängig vom Zeitraum, der verglichen wird.&nbsp;</p><p>Die finanzielle Lage der Bevölkerung hat sich spürbar verschlechtert. Höhere Preise für Produkte des täglichen Bedarfs, steigende Mieten und Krankenkassenprämien haben viel Kaufkraft gekostet. Auf 2024 werden Mieten und Krankenkassenprämien erneut kräftig steigen. Dazu kommt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte. Wenn es keine Lohnerhöhung gibt, wird ein Paar mit zwei Kindern im kommenden Jahr 3’000 Franken weniger zur Verfügung haben.</p><p>SGB-Chefökonom Daniel Lampart hält fest:&nbsp; «Eine Lohnerhöhung von 5 Prozent ist nötig, der Nachholbedarf der letzten Jahre ist erheblich. Das Produktivitätswachstum und das wirtschaftliche Umfeld erlauben diese Lohnerhöhung.»</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard betont: «Firmen erhöhen ihre Preise. Geht es hingegen um die Löhne, heisst es, die Kassen seien leer. So kann es nicht weitergehen, mit den Löhnen muss es aufwärtsgehen. Deshalb rufen die Gewerkschaften zu einer nationalen Gross-Demonstration am16. September in Bern auf.».</p><p>Véronique Polito, Vizepräsidentin Unia, erklärt: «Die Löhne in den Branchen mit Frauenmehrheit haben sich unterdurchschnittlich entwickelt, den Reallohnverlust der letzten drei Jahre bekommen die Frauen noch mehr zu spüren. Dass muss sich nun ändern. Das Geld für Verbesserungen ist vorhanden, denn den Firmen geht es in sehr vielen Branchen ausgezeichnet.»</p><p>Christian Fankhauser, Vizepräsident SEV, betont: «Nach einem nur teilweisen Teuerungsausgleich 2022 werden wir eine Nullrunde im Herbst 2023 in den ÖV-Unternehmen nicht akzeptieren.»</p><p>Matteo Antonini, Präsident syndicom, ergänzt: &nbsp;«Ein Teil der Logistikbranche hat weiterhin sehr tiefe Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen. Daher wird syndicom den vollen Teuerungsausgleich fordern und sich zusätzlich für Lohnentwicklungen einsetzen, um den erlittenen Reallohnverlust der letzten Jahre aufzufangen.»</p><p>Für Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD, ist klar: «Auch bei den Kantonen ist das Geld vorhanden: sie machen seit Jahren Überschüsse. Nun sind die Arbeitnehmenden am Zug, die Züge und Busse bewegen, Menschen ausbilden, Kinder betreuen und ältere Menschen pflegen.»</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230707/web-P1010742_bearbeitet-1.jpg" length="1597204" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9859</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 16:23:08 +0200</pubDate><title>Klares Zeichen für gute und bezahlbare Kinderbetreuung als Service public</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/klares-zeichen-fuer-gute-und-bezahlbare-kinderbetreuung-als-service-public</link><description>Kita-Initiative eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor wenigen Wochen gingen mehr als 300'000 Menschen auf die Strasse, um für mehr Gleichstellung zu demonstrieren. Jetzt muss es vorwärts gehen mit einer der zentralsten Forderung des 14. Juni: mit der Vereinbarkeit von Erwerbsleben und Familie. Heute wurde die <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> von SP und Gewerkschaften eingereicht. Sie beinhaltet einen rechtlichen Anspruch für jedes Kind, eine Verfassungsgrundlage für eine qualitativ gute Betreuung sowie gute Löhne und Arbeitsbedingungen für Betreuerinnen. Ausserdem sollen Eltern maximal 10% ihres Einkommens für Kinderbetreuung aufwenden müssen.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Bezahlbares Angebot</strong></h3><p>Gleichstellung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Für viele Familien ist aktuell kein Betreuungsplatz verfügbar oder das Angebot ist schlicht zu teuer. Dabei ist belegt, wie wichtig die vorschulische Kinderbetreuung für die Entwicklung und Integration von Kindern ist. Aktuell ist das Angebot in der vorschulischen Kinderbetreuung ein kantonaler Flickenteppich mit sehr unterschiedlichen Angeboten und Kosten. Die Kinderbetreuung ist für Schweizer Familien im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sehr teuer.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Qualität der Betreuung</strong></h3><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass Kinderbetreuung als Service Public organisiert wird. Kinderbetreuung geht alle an und ist nicht Privatsache! Aktuell ist der Betreuungssektor stark unterfinanziert. Das zeigt sich an zu tiefen Löhnen, Personalmangel, Überlastung des Personals und an Personalfluktuation als Folge der Missstände. Hiergegen richtet sich die heute eingereichte Initiative. Sie will die Arbeitssituation in der Kinderbetreuung verbessern.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Mehr Gleichstellung</strong></h3><p>Es braucht flächendeckende und bezahlbare Kitaplätze um einen Schritt weiterzukommen in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Viel zu oft reduzieren meist Frauen ihre Erwerbstätigkeit, um unbezahlte Sorgearbeit zu leisten mit negativen Konsequenzen für ihr Erwerbsleben, für ihre Lohnentwicklung und ihre Altersvorsorge.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/a/csm_230705_KitaIniEingereicht_88f560def8.jpg" length="267468" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9854</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2023 15:26:35 +0200</pubDate><title>Prämienlast wird unerträglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienlast-wird-unertraeglich</link><description>Nationalratskommission ignoriert die steigenden Krankenkassenprämien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit ihrem gestrigen Entscheid, beim Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative (10%-Initiative) auf die völlig unzureichende Version des Ständerats einzuschwenken, macht die Gesundheitskommission des Nationalrats deutlich, dass sie die Kaufkraftprobleme breiter Bevölkerungsschichten weiter ignorieren will. &nbsp;Die Prämienbelastung wird unerträglich: Eine Familie muss bereits mehr als 1000 Franken im Monat für die Prämien zahlen, diesen Herbst droht eine weitere Prämienexplosion. Das Parlament muss den Entscheid deshalb im Herbst unbedingt korrigieren.</p><p>Die Kaufkraftkrise ist in vollem Gange. Lebensmittel, Mieten, Strom, Heizung: Alles wurde und wird teurer. Und obendrauf kommt der Kaufkraftkiller Nummer eins: Die Krankenkassenprämie der Grundversicherung. Nach 6.6 Prozent im vergangenen Jahr kann für kommenden Herbst mit einer Erhöhung in ähnlicher Grössenordnung gerechnet werden – wenn es nicht sogar noch mehr wird.</p><p>Zum Glück – könnte man meinen – existiert mit den Prämienverbilligungen ein pfannenfertiges Instrument, mit welchem dieser Kaufkraftschock prämienseitig effizient und zielgerichtet abgefedert werden kann. Und zum Glück hat der Nationalrat dazu im Rahmen des Gegenvorschlags zur 10%-Initiative auch ein griffiges und wirksames Ausbaukonzept erarbeitet. Doch anstatt genau daran festzuhalten, ist die zuständige Nationalratskommission gestern komplett eingeknickt und auf das völlig unzureichende, ja beschämende Modell des Ständerats eingeschwenkt. Die darin vorgesehenen Mehrausgaben von 356 Millionen Franken für Prämienverbilligungen entsprechen nicht einmal einem einzigen Prozent des gesamten Prämienvolumens.</p><p>Die Kommissionsmehrheit bringt damit leider deutlich zum Ausdruck, dass sie in einer Parallelwelt lebt und keine Ahnung von den aktuellen handfesten Sorgen der Schweizer Bevölkerung hat. Denn es vergeht kaum eine Woche ohne die Publikation eines Sorgenbarometers – und fast immer steht die (Un-)Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung mit Abstand an der Spitze. Nun hat es das Parlament in der Herbstsession ein letztes Mal in der Hand: Es muss zur Vernunft kommen und in der letzten Behandlungsrunde den guten Gegenvorschlag des Nationalrats ins Ziel bringen. Damit hätten die Leute wenigstens mal eine Verschnaufpause.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9840</guid><pubDate>Wed, 28 Jun 2023 14:36:44 +0200</pubDate><title>Sparen bei den Frauenrenten: Bundesrat konkretisiert AHV-Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sparen-bei-den-frauenrenten-bundesrat-konkretisiert-ahv-abbau</link><description>Der SGB zum AHV-Abbau des Bundesrates</description><content:encoded><![CDATA[<p>Noch bevor die Erhöhung des Rentenalters der Frauen in Kraft tritt, schreitet der Bundesrat munter mit einem weiteren Abbau der Frauenrenten voran. Obwohl die AHV-Finanzen für das nächste Jahrzehnt gesichert sind. Die heute beschlossenen Eckwerte bestätigen dabei unmissverständlich, wie sich der Bundesrat Gleichstellung vorstellt: anstatt die Renten der Frauen zu erhöhen und die von ihnen geleistete Betreuungs- und Erziehungsarbeit mit anständigen Renten zu sichern, sollen die Witwenrenten um 810 Millionen Franken gekürzt werden.</p><p>Die Details zur geplanten Vorlage sind erst teilweise bekannt. Klar ist jedoch, dass Frauen besonders betroffen sein werden. Denn gemessen an den heutigen Kosten erhalten sie fast 90 Prozent der Hinterlassenenleistungen. Und weil nur eine von zehn Witwen ihren Ehemann vor dem Rentenalter verliert, werden wohl auch Rentnerinnen betroffen sein. Dabei hat der Bundesrat erst letztes Jahr einen eindeutigen Bericht verabschiedet: Frauen sind nach dem Tod ihres Ehepartners bereits heute häufiger in einer schwierigen finanziellen Lage als Männer. All diesen Frauen bietet der Bundesrat mickrige Übergangszeiten an und dafür bereits ab 50 Jahren den Gang zum Sozialamt bzw. zu den Ergänzungsleistungen. Einziger Lichtblick: immerhin will der Bundesrat auf Kürzungen bei den Kinderrenten verzichten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9836</guid><pubDate>Tue, 27 Jun 2023 09:09:26 +0200</pubDate><title>141’726 Unterschriften gegen Rentensenkung bei den Pensionskassen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/141726-unterschriften-gegen-rentensenkung-bei-den-pensionskassen</link><description>Bündnis reicht Referendum gegen Pensionskassen-Reform ein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Fast dreimal so viele Unterschriften wie nötig hat das breite Bündnis gegen die geplante Pensionskassen-Reform gesammelt. Mit der Einreichung von 141’726 Unterschriften hat es heute ein starkes Zeichen gesetzt. Neben den Gewerkschaften, SP und Grünen hat mit dem «K-Tipp» auch die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse Unterschriften gegen die Rentensenkung gesammelt. Mehr bezahlen für tiefere Renten rechnet sich für die Versicherten nicht, deshalb ist ein Nein zu dieser Vorlage wichtig.</p><p>Die BVG-Reform würde zu weiteren Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken pro Jahr führen. Obwohl bereits die Teuerung eine Monatsrente frisst. Und schon die letzten zehn Jahre in der 2.&nbsp;Säule für die Arbeitnehmenden dramatisch waren. Die vom Parlament verabschiedete Reform blendet nicht nur aus, dass die Umwandlungssätze und Renten bereits seit mehreren Jahren sinken. Ebenso werden die deutliche Zinswende und die hohe Teuerung komplett ignoriert.</p><p>Die Renten trotz Zinswende weiter zu senken, ist falsch. Doch genau dies verlangt das Parlament: weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent. Nach AHV&nbsp;21 würde diese Vorlage zudem eine weitere Verschlechterung für die Frauen bedeuten. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, müsste ihr restliches Erwerbsleben lang höhere Beiträge zahlen, würde weniger Nettolohn erhalten – und dafür tiefere oder höchstens gleich hohe Renten bekommen. Die Frauen sollen ein zweites Mal die Zeche zahlen. Nicht zuletzt ist die Reform auch aus technischer Sicht misslungen: Sie macht die 2.&nbsp;Säule noch undurchsichtiger, aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die 2.&nbsp;Säule weiter destabilisieren.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagte bei der Übergabe der Unterschiften: «Die vielen Unterschriften zeigen, dass die Menschen genug vom Rentenabbau haben. Die geplante Reform ist eine reine Sparübung und führt zu Rentensenkungen auf breiter Front.» SP Co-Präsidentin Mattea Meyer betonte: «Die Rechnung stimmt nicht. Nicht für die Jungen, nicht für die Älteren, schon gar nicht für die Frauen: Mehr bezahlen für tiefere Renten ist ein schlechtes Angebot, deshalb lehnen wir diese Reform klar ab.» Vania Alleva, Unia-Präsidentin, sagte: «Gerade bei den tiefen Löhnen steigen die Kosten am stärksten, teilweise ohne Rentenverbesserung. Mit dieser Vorlage wandert das Geld von der Gastro-Angestellten oder der Pflegerin direkt zum Paradeplatz, wo man sich angesichts der Milliarden-Gewinne in der 2.&nbsp;Säule die Hände reibt.» Katharina Prelicz-Huber, VPOD-Präsidentin und Grüne Nationalrätin, nahm Bezug auf die Kosten in der 2.&nbsp;Säule: «Bei dieser Reform profitiert nur die Finanzindustrie. Schon heute zweigen Banken und Versicherungen mit dem Ersparten der Arbeitnehmenden jedes Jahr 7 Milliarden Franken ab.» Adrian Wühtrich, Präsident von Travail.Suisse: «Diese teure unausgeglichene Vorlage führt zu Lohn- und Rentenverlusten. Deshalb ist Travail.Suisse zuversichtlich, dass die Bevölkerung diesen weiteren Rentenabbau nicht akzeptieren wird.»</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/a/csm_bvg-karten-boxen-bundeshaus_4bb668a356.jpg" length="194189" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9832</guid><pubDate>Thu, 22 Jun 2023 12:09:52 +0200</pubDate><title>SNB-Entscheid zu riskant und nicht nachvollziehbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/snb-entscheid-zu-riskant-und-nicht-nachvollziehbar</link><description>Reaktion auf die Leitzinserhöhung durch die Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Konjunktur hat sich in den letzten Monaten weltweit schlechter entwickelt – insbesondere weil die Kaufkraftprobleme die Nachfrage bremsen. Die Arbeits­losigkeit in der Schweiz steigt leicht. Die Teuerung geht spürbar zurück. Der Franken hat sich gegenüber dem Dollar und dem Euro weiter aufgewertet, was den Druck auf die Schweizer Exportwirtschaft zusätzlich erhöht. Die Überbewertung des Franken hinterlässt seit Langem sehr schmerzhafte Spuren. Die Exporte der Maschinenindustrie sind tiefer als vor 20 Jahren.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid der Schweizerischen National­bank (SNB) zu riskant und nicht nachvollziehbar. Namentlich die Ankündigung weitere Aufwertungen des Frankens herbeizuführen. «Im gegenwärtigen Umfeld stehen dabei Devisenverkäufe im Vordergrund», so die SNB. Aber auch die Erhöhung des Leitzinses.</p><p>Fast alle Konjunkturprognosen für die Schweiz rechnen mit einer Teuerung von unter 2 Prozent im nächsten Jahr. Die eigenen Vorgaben der Nationalbank zur Preisstabilität wären somit erreicht und eine weitere Zinserhöhung unnötig. Einzig die SNB geht von einer höheren Teuerung aus. Aber die heute präsentierten Unterlagen erlauben es nicht, die abweichende SNB-Prognose nachzuvollziehen. Die Begründung des heutigen Entscheides hängt daher in der Luft.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9830</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2023 17:21:21 +0200</pubDate><title>EU-Verhandlungsmandat: Lohnschutz und Service public müssen gewährleistet sein </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eu-verhandlungsmandat-lohnschutz-und-service-public-muessen-gewaehrleistet-sein</link><description>Der SGB zu den Eckwerten des Verhandlungsmandats mit der Europäischen Union</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt die Öffnung der Schweiz gegenüber der EU, sofern sie den Arbeitnehmenden nützt und nicht schadet. Er setzt sich für eine offene Schweiz in einem sozialen Europa ein. Die Diskussionen über das Rahmenabkommen haben diese Anforderungen bisher nicht erfüllt. Auch die Entwicklungen bei den Sondierungsgesprächen waren besorgniserregend. Der Lohnschutz und der Service public sind nicht gesichert. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist irritiert, dass der Bundesrat diese ungelösten Probleme nicht öffentlich benennt.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa und braucht den besten Schutz. Der für die Bevölkerung sehr wichtige Service public muss erhalten und weiterentwickelt werden. Für den SGB ist klar: Die Gespräche mit der EU können nur auf dieser Basis zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Ein Verhandlungsmandat des Bundesrates muss deshalb Folgendes beinhalten:</p><ul><li>Der <strong>eigenständige Lohnschutz</strong> muss gesichert sein. Es braucht verbindliche Garantien, dass die GAV weiterhin paritätisch vollzogen werden können. Und die Schweiz muss weiterhin Instrumente wie die Dienstleistungssperre, die Arbeitsunterbrüche und die Kaution einsetzen können, um Dumping wirksam zu bekämpfen.</li><li>Eine Übernahme der EU-<strong>Spesenregelung</strong>, wonach den Arbeitnehmenden in der Schweiz keine Schweizer Spesenansätze mehr bezahlt würden, lehnt der SGB ab.</li><li>Beim Lohnschutz soll die Schweiz die <strong>Prävention </strong>stärken: Es sollen diejenigen Firmen die Aufträge erhalten, die auch korrekte Löhne zahlen. Dazu sollen die digital vorhandenen Informationen aus den Lohnkontrollen von den AuftraggeberInnen genutzt werden. Zudem sollte die Schweiz eine Bauherrenhaftung einführen. Wenn die Prävention gestärkt und zugleich das Meldeverfahren beim Bund digital verbessert wird, könnte die Schweiz auch die 8-Tage-Voranmeldefrist schrittweise verkürzen, ohne den Lohnschutz zu verschlechtern.</li><li>Die schleichende Erosion beim Lohnschutz muss gestoppt werden. Die Voraussetzung für die <strong>Allgemeinverbindlicherklärung </strong>von GAV muss an die heutige Realität angepasst werden – insbesondere das Arbeitgeberquorum gehört angepasst. <strong>Temporärbeschäftigte </strong>müssen zu den gleichen Löhnen angestellt werden wie die Festangestellten. Die Schweiz könnte hier die EU-Richtlinien zu den Mindestlöhnen und zur Temporärarbeit übernehmen.</li><li>Der SGB unterstützt die wichtige Kooperation der Schweiz mit der EU im <strong>Strom</strong>-Hochspannungsbereich. Aber eine totale Marktöffnung beim Strom lehnt er ab.</li><li>Der <strong>öffentliche Verkehr (ÖV)</strong> in der Schweiz darf nicht geschwächt werden. Eine Marktöffnung beim öffentlichen Verkehr lehnt der SGB ab. Dasselbe gilt auch für eine Beihilfenprüfung, welche den ÖV schwächt.</li><li>Die Verbesserungen, die sich aus einer Übernahme der<strong> EU-Unionsbürgerrichtlinie</strong> ergeben, wären ein Fortschritt. Dadurch erhalten EU-Staatsangehörige eine bessere soziale Absicherung und mehr Rechte, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.</li><li>Der Abschluss eines Abkommens im Bereich der <strong>öffentlichen Gesundheit</strong> und Krisenbewältigung wäre für die Schweiz positiv. Nicht verhandelbar ist jedoch in diesem Rahmen eine allenfalls beihilferechtlich erzwungene Reduktion der bereits heute zu tiefen öffentlichen Subventionen im Gesundheitswesen.</li><li>Der SGB unterstützt die <strong>Kohäsionsbeiträge </strong>an die EU, die auch erhöht werden können. Sie sind ein wichtiges, solidarisches Instrument, um die Unterschiede bei den Einkommen in Europa zu reduzieren. Positiv wäre auch, wenn die sistierten Kooperationsprojekte der Schweiz mit der EU rasch wieder weitergeführt würden. Die Schweiz und die EU haben ein grosses, gemeinsames Interesse an einer engen Zusammenarbeit in der Forschung, in der Kultur und in der Bildung.</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9823</guid><pubDate>Sun, 18 Jun 2023 15:25:25 +0200</pubDate><title>Klares Signal für bessere Löhne: Ein Lohn muss zum Leben reichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/klares-signal-fuer-bessere-loehne-ein-lohn-muss-zum-leben-reichen</link><description>Deutliches Ja zum Mindestlohn in Zürich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach kantonalen Erfolgen für einen Mindestlohn in der Romandie sind das heutige Ja zum Mindestlohn-Kompromiss in der Stadt Zürich und das Ja zur Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» in Winterthur ein wichtiges Signal und ein konkreter Fortschritt für Zehntausende Arbeitnehmende, die heute noch für zu tiefe Löhne arbeiten müssen. Nachdem die Reallöhne drei Jahre in Folge gesunken sind, überrascht es nicht, dass der Druck bei GAV-Verhandlungen und nun auch an der Urne steigt. Alles wird teurer, aber die Löhne stagnieren. Doch ein Lohn muss zum Leben reichen, das heisst konkret: keine Löhne unter 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle.</p><p>Die heutige Annahme der Mindestlohn-Vorlage in Zürich zeigt ausserdem, wie antidemokratisch und föderalismusfeindlich die im letzten Dezember vom Nationalrat überwiesene Motion Ettlin ist. Kantonale und kommunale Mindestlöhne sind aus sozialpolitischen Gründen zulässig, damit die Existenzsicherung garantiert wird. Damit ist klar, dass GAV-Löhne diese untere Grenze nicht unterschreiten dürfen. Die Gewerkschaften werden sich dagegen wehren.</p><p class="heading--h4">Einnahmen der Mindeststeuer müssen Bevölkerung entlasten</p><p>Durch die Annahme der OECD-Steuerreform wird eine Mindeststeuer für internationale Unternehmen eingeführt, dies hat der SGB immer unterstützt. Falsch ist hingegen die vorgesehene Verteilung der Mehreinnahmen, deshalb hat sich der SGB für eine bessere Steuerreform eingesetzt, damit die Steuereinnahmen nicht wieder indirekt zu den Konzernen zurückfliessen, sondern die Bevölkerung entlasten. Die Last der Krankenkassenprämien und Mieten wird für normale Einkommen nicht mehr bezahlbar. Der Kaufkraft-Verlust der Arbeitnehmenden wird auch durch die anhaltende Teuerung noch verstärkt. Deshalb braucht es für die Verteilung der Mehreinnahmen eine Lösung, welche der Bevölkerung nützt.</p><p class="heading--h4">Erleichterung nach dem Ja zum Klimaschutzgesetz</p><p>Der SGB begrüsst die Annahme des Klimaschutzgesetzes ausserordentlich. Damit macht die Schweiz klimapolitisch endlich einen Schritt vorwärts und verankert ihre Klimaziele unmissverständlich im Gesetz. Mit der nun ebenfalls ausgelösten Investitionsoffensive für den energetischen Umbau der Gebäude sowie für technologische Innovationen erhält die «Klimawende» in der Schweiz endlich Schub.</p><p>Doch weitere Massnahmen sind dringend nötig, weshalb die Gewerkschaften auch die «Klimafonds-Initiative» unterstützen. Diese fordert eine wirksame und umfassende öffentliche Klimapolitik durch eine Stärkung des Service public und Investitionen in nachhaltige und gut bezahlte Arbeitsplätze. Bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes wird der SGB zudem akribisch darauf achten, dass die Subventionen im Gebäudebereich auch im Portemonnaie der MieterInnen ankommen und ganz sicher nicht von den Immobilien-BesitzerInnen für weitere Mieterhöhungen missbraucht werden.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9817</guid><pubDate>Wed, 14 Jun 2023 20:14:10 +0200</pubDate><title>Gleichstellung: Jetzt braucht es konkrete Fortschritte!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-jetzt-braucht-es-konkrete-fortschritte</link><description>Der SGB zum Feministischen Streik 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heutige 14. Juni war ein starkes Zeichen für mehr Gleichstellung. In der ganzen Schweiz haben über&nbsp;300'000&nbsp;Menschen am feministischen Streiktag teilgenommen. Neben Kundgebungen und Demonstrationen, haben die Gewerkschaften einen Fokus auf Aktionen in diversen Betrieben gelegt. Denn Gleichstellung ist noch lange nicht Realität, insbesondere die tiefen Frauenlöhne und -renten sind skandalös. Die starke Mobilisierung zeigt: jetzt braucht es konkrete Fortschritte, so kann es nicht weitergehen!</p><p>Unter dem Motto «Lohn, Zeit, Respekt Gleichstellung Jetzt!» haben die Mitgliederverbände des SGB in monatelanger Vorbereitung betriebliche Aktionen in der ganzen Schweiz organisiert. In Apotheken in der Waadt machten Pharmaassistentinnen eine längere Pause, um ein Zeichen zu setzen für mehr Lohn und ihre Forderung nach einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). In Zürich unterbrachen Frauen aus der Reinigungsbranche ihre Arbeit, um für Verbesserungen im GAV Reinigung zu kämpfen. An Hochschulen und Schulen forderten Frauen mehr Lohn und Zeit zum Unterrichten sowie Anerkennung ihrer Arbeit.</p><p>Für den SGB ist nach dem heutigen Tag klar: eine rasche Gangart braucht es insbesondere bei den Löhnen. Denn gerade für die Frauen wirken sich die Kaufkraftverluste aufgrund der Teuerung und der explodierenden Krankenkassenprämien besonders gravierend aus. In der Lohnrunde vom kommenden Herbst sind die Arbeitgeber gefordert: Die Reallöhne müssen insbesondere für die Frauen steigen, gerade auch in den «typischen» Frauenberufen, die durch ein tiefes Lohnniveau auffallen. Denn die Stundenlöhne sind hier markant tiefer – auch nach abgeschlossener Lehre. Frauen haben viel öfter als Männer keinen 13.&nbsp;Monatslohn. Und in Branchen mit Frauenmehrheit bringen Erfahrung und Dienstjahre kaum spürbare Verbesserungen. Mit der Konsequenz, dass die Frauenrenten skandalös tief ausfallen und Altersarmut weiblich ist. Auch hier braucht es nun eine Kehrtwende mit der 13. AHV-Rente. Nur so wird unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der Altersvorsorge besser berücksichtigt – und dies, ohne die Kosten für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen unnötig in die Höhe zu treiben.</p><p>Die Möglichkeiten der Frauen, sich beruflich zu entwickeln, müssen verbessert werden. Das bedeutet unter anderem, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorangetrieben werden muss. Flächendeckende und bezahlbare sowie öffentlich finanzierte Betreuungsangebote, planbare Arbeitszeiten sowie eine Reduktion der Arbeitszeit bei gleichem Lohn sind entscheidend, um die unbezahlte Arbeit fairer zu verteilen.</p><p>Entschieden entgegengetreten werden muss dem Sexismus, gerade auch in der Arbeitswelt. Das bedingt u. a. einen besseren Schutz während der Schwangerschaft, Nulltoleranz in Bezug auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sowie wirksame Präventionsmassnahmen.</p><p>Die grosse Mobilisierung zeigt, dass es bei der Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und in der Gesellschaft jetzt vorwärtsgehen muss und vorwärts gehen wird. Denn es hat sich eine breite Bewegung etabliert, die in der Politik, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft auf Gleichstellung besteht. Die weiter gestärkte Vernetzung zwischen Frauenorganisationen und Gewerkschaften ist ein wichtiger Beitrag in diese Richtung. Für die erfolgreiche Vertretung der Gleichstellungsinteressen am Arbeitsplatz ist die gewerkschaftliche Organisierung entscheidend. Die Verbände des SGB werden die Kraft des 14.&nbsp;Juni deshalb auch nutzen, um die Organisierung von Mitgliedern in typischen Frauenberufen zu verbreitern, um gemeinsam in den Betrieben für faire Löhne und Gleichstellung zu kämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/9/csm_FRESHFOCUS_1293962_dd4b7defe4.jpg" length="264128" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9814</guid><pubDate>Tue, 13 Jun 2023 11:49:57 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67 ist ein Angriff auf die Normalverdienenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalter-67-ist-ein-angriff-auf-die-normalverdienenden-1</link><description>Kehrtwende: Nationalrat lehnt Renteninitiative der Jungfreisinnigen knapp ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach einer chaotischen Kehrtwende im Nationalrat steht nun fest: die Renteninitiative der Jungfreisinnigen kommt ohne Gegenvorschlag an die Urne. Arbeitgeber und Banken werden diese Initiative für eine Millionen-Kampagne gegen die AHV nutzen. Der SGB wird sie vehement bekämpfen. Die Erhöhung des Rentenalters zielt an der Realität am Arbeitsmarkt vorbei. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Durch die Prämienexplosion und die Mietzins- und Preisentwicklung verlieren heutige RentnerInnen bis Ende 2024 bereits eine Monatsrente. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Die Renteninitiative steht in der Tradition der Grossbanken und Versicherungen sowie ihrer politischen VertreterInnen, die sich seit der Einführung der AHV mit tiefroten AHV-Prognosen überbieten – ohne dass diese je eingetroffen wären. Doch heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 67+ würde dazu führen, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssten, während sich Topverdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten könnten. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Die Ratsdebatte hat aber auch deutlich gezeigt: Den knapp unterlegenen bürgerlichen ParlamentarierInnen scheint es hauptsächlich darum zu gehen, auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer billigen Wahlkampf zu betreiben – statt die realen Probleme der heutigen und zukünftigen RentnerInnen anzupacken. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Die explodierenden Krankenkassenprämien, die steigenden Mieten und die generelle Teuerung führen dazu, dass RentnerInnen bis Ende 2024 real eine ganze Monatsrente fehlen wird. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger. Denn die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Im aktuellen Umfeld wird ein Ausbau der AHV unvermeidbar. Nur so kann die Kaufkraft der heutigen und der zukünftigen RentnerInnen erhalten werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-50plus_Werkstatt_ist-Liderina.jpg" length="407145" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9812</guid><pubDate>Tue, 13 Jun 2023 11:41:54 +0200</pubDate><title>Arbeitgeber rechnen tiefere Frauenlöhne schön</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/arbeitgeber-rechnen-tiefere-frauenloehne-schoen</link><description>HSG-Auftragsstudie bestätigt Lohndiskriminierung von 3.3%</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Zahlen der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik sprechen eine klare Sprache: Frauen haben durchschnittlich immer noch 43 Prozent weniger Einkommen als Männer und Frauen haben insgesamt eine Rente, die um ein Drittel kleiner ist als diejenige der Männer. Selbst ein Arbeitgeber-Auftragsstudie, die auf Selbstdeklaration beruht, bestätigt eine Lohndiskriminierung von 3.3 Prozent, das macht bei einem mittleren Lohn 2’500 Franken pro Jahr aus.</p><p class="heading--h4">Mangelnde Repräsentativität</p><p>Im Gegensatz zu den Zahlen des BfS zeigt die vom Schweizer Arbeitgeberverband (SAV) vorgelegte Studie zu Lohngleichheitsanalysen nur einen sehr kleinen Teil der betrieblichen Realität, da nur rund 10 Prozent der Unternehmen, die eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt haben, abgedeckt sind. Die vom SAV in Auftrag gegebene Studie ist damit keineswegs repräsentativ und nur sehr bedingt aussagekräftig für die Schweizer Wirtschaft. Sie beruht auf der Selbstdeklaration von Unternehmen. Es ist daher anzunehmen, dass die Befragung vor allem Unternehmen abdeckt, die davon ausgehen, dass sie nichts zu verbergen haben in Sachen Lohndiskriminierung.</p><p class="heading--h4">Erneute und wirksame Revision des Gleichstellungsgesetzes</p><p>Der SGB hat bereits nach der letzten Gesetzes-Revision ausgeführt, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz und die damit einhergehenden Lohnanalysen einen zu kleinen Teil der Schweizer Unternehmen abdecken. Diskriminierungen in Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden werden nicht erfasst. Lohnanalysen werden folglich überhaupt nur in einem Bruchteil der Schweizer Unternehmen durchgeführt. Zudem ist die statistische Toleranzschwelle von Lohnanalysen gemäss revidiertem Gleichstellungsgesetz sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit, dass viele Diskriminierungen so gar nicht aufgedeckt werden können ist gross.</p><p class="heading--h4">Strukturelle Rahmenbedingungen sind entscheidend</p><p>Betriebliche Lohnanalysen sind wichtig. Um Gleichstellung in der Arbeitswelt aber entscheidend voranzubringen, müssen die strukturellen Ursachen für die Lohnungleichheit in Angriff genommen werden. Entscheidend ist deshalb die Aufwertung von Löhnen im Tieflohnbereich, wo Frauen häufig überrepräsentiert sind wie zum Beispiel Betreuung, Pflege, Reinigung oder Detailhandel. Weiter braucht es ausreichende öffentliche Investitionen für eine flächendeckende und bezahlbare Kinderbetreuung sowie planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Frauen gleichberechtigt am Erwerbsleben teilnehmen können.</p><p class="heading--h4">Nulltoleranz gegen Diskriminierung</p><p>Dass die Datensammlung der vom SAV in Auftrag gegebenen Studie eine Lohndiskriminierung von 3.3 Prozent aufweist, obwohl nur sehr wenige Unternehmen angeschaut wurden und mehrheitlich solche, die überzeugt sind, nicht zu diskriminieren, zeigt den Skandal. Der SGB fordert Nulltoleranz gegen Lohndiskriminierung und eine Ausweitung des Gleichstellungsgesetzes auf Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die Abschaffung der Toleranzschwelle sowie wirksame Sanktionen zur Verhinderung von Diskriminierung.</p><p>Von Arbeitgeberseite wird seit Wochen gegen familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Teilzeit gewettert. Frauen sollen dem Arbeitsmarkt 120 Prozent zur Verfügung stehen, was ohne ausgeweitetes Kinderbetreuungsangebot unmöglich ist, da sie immer noch 80 Prozent der unbezahlten Fürsorgearbeit in diesem Land leisten. Dass der SAV die Studie einen Tag vor dem 14. Juni veröffentlicht, ist kein Zufall. Es geht darum, die Einkommensungleichheit kleinzureden. Arbeitgeber blockieren somit jeden Fortschritt in Sachen Lohngleichheit. Am 14. Juni werden zahlreiche Menschen ein Zeichen setzen für faire Löhne, bezahlbare und flächendeckende Kinderbetreuung sowie Nulltoleranz gegen Sexismus und Diskriminierung. Deshalb ist der Feministische Streik wichtig, deshalb gehen wir am 14. Juni auf die Strasse und machen Aktionen in Betrieben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/Visual-1406-DE.jpg" length="149875" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9810</guid><pubDate>Wed, 07 Jun 2023 16:03:00 +0200</pubDate><title>Höhere Löhne dank Lohnvergleich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hoehere-loehne-dank-lohnvergleich</link><description>Der «neue» SGB-Lohnrechner</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Transparenz für die Löhne in 71 Branchen mit 2 Millionen aktuellen Lohndaten aus 35’000 Unternehmen: Mit dem Lohnrechner (<a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a>) des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) können Angestellte individuell den Lohn berechnen, der ihnen zusteht. Das schafft nicht nur Transparenz und hilft bei Lohnverhandlungen. Die Lohnplattform des SGB ist nun mit den neusten Daten aktualisiert. Zudem erlaubt sie neu, das zu erwartende Lohnwachstum seit 2020 aufzurechnen. Damit erreicht der nicht kommerzielle <a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">SGB-Lohnrechner</a> aktuelle und präzise Lohnangaben. Nach drei Jahren Reallohnverlust durch die Preissteigerungen und ungenügenden Lohnerhöhungen und angesichts des Fachkräftemangels sind die Chancen für starke Lohnerhöhungen selten besser wie dieses Jahr.</p><h3 class="heading--h4">Schutz vor Lohndruck</h3><p>Der mittlere Lohn der Erwerbtätigen in der Schweiz beträgt 6’665 Franken (Median 2020). Um Lohndumping bei den höchsten Löhnen Europas wirksam bekämpfen zu können, ist neben wirksamen Kontrollen auch das Wissen über die branchen- und ortsüblichen Löhne unabdingbar. Der Lohnrechner wurde deshalb ursprünglich als Instrument für die Durchsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit entwickelt. Das Gesetz verpflichtet die kantonalen tripartiten Kommissionen einzuschreiten, falls «innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten» werden (Art. 360a OR). Der Lohnrechner ermöglicht es, auf Basis verlässlicher Lohndaten und mit einer anerkannten statischen Methode orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Profile zu berechnen.</p><h3 class="heading--h4">Löhne müssen kräftig erhöht werden</h3><p>Durch die Preisentwicklung und wegen des fehlenden Teuerungsausgleichs bei den Löhnen sind die Reallöhne zum ersten Mal seit dem zweiten Weltkrieg drei Jahre in Folge gesunken. Gerade in Tieflohnbranchen sind die Reallohnlöhne damit heute wieder auf dem gleichen Niveau wie vor 10 Jahren. Die gute Geschäftslage der Firmen und die tiefe Arbeitslosigkeit bringen die Arbeitnehmenden und die Gewerkschaften in eine starke Verhandlungsposition. Selten waren die Chancen für kräftige Lohnerhöhungen besser als dieses Jahr.</p><h3 class="heading--h4">Bewährte Methodik mit aktualisierten Daten</h3><p>Neu stehen dem Rechner die Lohnangaben der jüngsten Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2020 zur Verfügung. Der Lohnrechner erlaubt die Berechnung von üblichen Löhnen in insgesamt 71 Branchen. Eine überarbeitete Berufsliste und verbesserte Branchenvorschläge nach gewähltem Beruf erleichtern die Lohnabfrage</p><p>Wenn auch weniger stark als die Teuerung, so sind in den meisten Branchen die Löhne zuletzt doch gestiegen. Der Lohnrechner erlaubt deshalb neu, das zu erwartende Lohnwachstum zwischen 2020 und 2023 auf die üblichen Löhne aufzurechnen. Dies erlaubt den Arbeitnehmenden, sich ein aktuelles Bild über die Lohnsituation auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen.</p><p>Der Lohnrechner verwendet repräsentative Daten der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, in der rund 2 Millionen Löhne aus 35’000 Unternehmen erfasst sind. Die Daten werden für den Lohnrechner nach einem bewährten statistischen Verfahren ausgewertet, um orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Beschäftigungsprofile berechnen zu können.</p><p>Arbeitnehmende können mit dem Lohnrechner überprüfen, ob ihr Lohn angemessen ist. Er hilft ihnen auch dabei, Lohnvorstellungen für Lohnverhandlungen zu formulieren. Ein weiterer Vorteil des Lohnrechners: Er informiert die BenutzerInnen individuell über gültige Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne.</p><p><a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Jetzt Lohnrechner testen</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/lohnrechner/Lohnrechner_DE_4-3.png" length="46203" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9804</guid><pubDate>Tue, 06 Jun 2023 16:07:34 +0200</pubDate><title>Der Lohnschutz muss gestärkt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-lohnschutz-muss-gestaerkt-werden</link><description>Der SGB zum Seco-Bericht zu den flankierenden Massnahmen (FlaM)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentliche Bericht zu den Flankierenden Massnahmen macht deutlich, wie wichtig ein starker Lohnschutz für die Arbeitnehmenden ist. Denn überall, wo Löhne kontrolliert werden, werden Verstösse aufgedeckt und Löhne nachgezahlt. Einmal mehr legt der Bericht offen, dass im Bereich ohne GAV-Mindestlöhne zu wenig gegen Lohndumping gemacht wird.</p><p>Im vergangenen Jahr überprüften Kontrolleurinnen und Kontrolleure knapp 165’000 Löhne von Schweizer Betrieben und Entsendefirmen aus dem Ausland. Dabei haben sie in fast jeder fünften Firma zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen liegt die Verstossquote mit 26 Prozent etwas höher, weil hier Mindestlöhne den Dumping-Tatbestand klar definieren. In den Branchen ohne GAV oder Normalarbeitsvertrag wenden die Kantone teilweise zu tiefe Massstäbe für die Orts- und Branchenüblichkeit der Löhne an. Ein Teil der Firmen kommt so auch mit Dumpinglöhnen durch die Kontrollen.</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine GAV- oder NAV-Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Erfreulich: Bei ausländischen Entsendefirmen führt ein Verständigungsverfahren in fast 9 von 10 Fällen zu einer Anpassung der Löhne. Nicht zu tolerieren ist hingegen das Verhalten der fehlbaren Schweizer Arbeitgeber. Sie passen nur in 6 von 10 Fällen ihre Löhne an.</p><p>Trotz regelmässiger Lohnunterbietungen und vielen Schweizer Arbeitgebern, die sich auch nach Verständigung um orts- und branchenübliche Löhne foutieren, erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl es das Gesetz vorsieht. Der Kanton Genf und das Tessin zeigen, dass es anders gehen könnte. Sie kontrollieren nicht nur strenger, sondern haben in den letzten Jahren wiederholt Mindestlöhne erlassen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9802</guid><pubDate>Mon, 05 Jun 2023 16:59:30 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67 ist ein Angriff auf die Normalverdienenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalter-67-ist-ein-angriff-auf-die-normalverdienenden</link><description>Nationalrat will Gegenvorschlag zur Renteninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat will einen Gegenvorschlag zur Renteninitiative und öffnet damit die Türen für Rentenalter 67+. Noch ist unklar, wie weit der AHV-Abbau gehen soll. Doch für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB steht fest: die Erhöhung des Rentenalters entspricht nicht der Realität am Arbeitsmarkt. Wer es sich leisten kann, geht schon heute früher. Mit der Erhöhung des AHV-Referenzalters könnten sich nur noch gutverdienende Chefs oder Banker eine Frühpensionierung leisten. Kassiererinnen oder Bäcker sollen bis 67 arbeiten. Die echten Probleme liegen bei der Erosion des Rentenniveaus. Durch die Prämienexplosion und die steigenden Mieten und Preise verlieren heutige RentnerInnen bis Ende 2024 bereits eine Monatsrente. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Die Renteninitiative und auch der geplante Gegenvorschlag stehen in der Tradition der Grossbanken und Versicherungen sowie ihrer politischen VertreterInnen, die sich seit der Einführung der AHV mit tiefroten AHV-Prognosen überbieten. Schon heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 67+ führt dazu, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssen, während sich Topverdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten können. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Im Gegensatz zur privaten Vorsorge ist die AHV solide und verlässlich. Die seit Jahrzehnten prognostizierten Milliardendefizite in der AHV sind bisher nicht eingetroffen. Die AHV schloss letztes Jahr mit einem Umlageergebnis von plus rund 1.6 Milliarden Franken ab. Sie hat heute ein Vermögen von fast 50 Milliarden Franken, und dieses wird in den nächsten 5 Jahren noch zunehmen.</p><p class="heading--h4">Wasser predigen, Wein trinken</p><p>Für die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist das im Gesetz festgeschriebene Rentenalter die entscheidende Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe. Schon heute gilt: wer es sich leisten kann, geht früher in Pension. In Branchen mit hohen Löhnen wie bei den Banken und Versicherungen ist die Quote der Frühpensionierungen sehr hoch.</p><p>Gleichzeitig ist klar: je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch die Lebenserwartung. Wer weniger verdient oder eine weniger gute Ausbildung hat, lebt eindeutig weniger lang. Und auch um die Gesundheit steht es weniger gut: In den Jahren, die diesen Menschen im Alter bleiben, sind sie häufiger krank. Wenn das allgemeine Rentenalter steigt, bleibt den Menschen, die es bereits im Erwerbsleben schwierig haben, immer weniger Zeit im verdienten Ruhestand.</p><p class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</p><p>Die Jungfreisinnigen behaupten, ihre Initiative entlaste die Jungen. Dabei funktioniert gerade für die Jungen die AHV: Gäbe es keine AHV, müssten Familien bis zu 400’000 Franken mehr bezahlen, um sich eine gleich hohe Rente privat anzusparen. Die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Im aktuellen Umfeld mit steigenden Preisen, Mieten und Krankenkassenprämien wird ein Ausbau der AHV unvermeidbar. Nur so kann die Kaufkraft der heutigen und der zukünftigen RentnerInnen gehalten werden. Der SGB setzt sich deshalb für die Einführung einer 13. AHV-Rente ein.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9800</guid><pubDate>Fri, 02 Jun 2023 15:03:12 +0200</pubDate><title>Neues Mitglied: HelvetiCA schliesst sich dem SGB an</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/neues-mitglied-helvetica-schliesst-sich-dem-sgb-an</link><description>Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An seiner heutigen Delegiertenversammlung (DV) hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB dem Beitritt des Verbands der FlugverkehrsleiterInnen zugestimmt. HelvetiCA wird damit zur 18. Mitgliedsgewerkschaft im SGB. Gegenstand der DV war auch die angespannte Einkommenssituation der Arbeitnehmenden: 2023 sinken die Reallöhne in der Schweiz zum dritten Mal in Folge, ein Novum in der Nachkriegszeit. Krankenkassenprämien, Mieten und Preise steigen. Den Arbeitnehmenden fehlen dadurch mehrere tausend Franken im Portemonnaie. Dagegen braucht es eine breit angelegte Kaufkraft-Offensive, haben die Delegierten beschlossen: Lohnerhöhungen über die Teuerung hinaus sind nötig, und die Renten müssen erhöht statt gesenkt werden. Schliesslich hat der SGB in der Europapolitik anlässlich einer Standortbestimmung seine Position bekräftigt: die Öffnung gegenüber der EU muss den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Für ein erfolgsversprechendes Verhandlungsmandat braucht es verbindliche Zusagen zum Erhalt des Lohnschutzes und Garantien gegen den Abbau beim Service public.</p><p>Der Schweizerische Verband der FlugverkehrsleiterInnen (HelvetiCA, Swiss Controllers Association) schliesst sich dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB an. Die SGB-Delegierten haben dem Beitrittsantrag &nbsp;zugestimmt. Die rund 600 Mitglieder von HelvetiCA sind für Sicherheit und Ordnung am Schweizer Himmel verantwortlich und arbeiten grossmehrheitlich in den Regionen Genf und Zürich. Der SGB als grösster Gewerkschaftsdachverband wächst damit auf 18 Mitgliedsgewerkschaften.</p><h3 class="heading--h4">Kaufkraftkrise</h3><p>Die Einkommens- und Kaufkraftsituation der Berufstätigen und der RentnerInnen hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Alles wird teurer, alles geht hoch – nur die Reallöhne nicht. 2023 sind sie zum dritten Mal in Folge gesunken. Das gab es in den letzten 75 Jahren noch nie. Auch die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sinkt. Weil die Pensionskassenrenten nicht an die Teuerung angepasst werden. Und weil sich die Parlamentsmehrheit weigerte, bei der AHV die Teuerung voll auszugleichen. Zusätzlich stiegen die Krankenkassenprämien – auf dieses Jahr um 6.6 Prozent, und es droht ein weiterer Prämienschub fürs nächste. Die Mieten werden im Oktober steigen. Und auf 2024 wird auch die Mehrwertsteuer erhöht.</p><p>Um den Berufstätigen ihren Anteil an der guten Wirtschaftslage zu sichern und damit auch die Kaufkraft zu erhalten, haben die SGB-Delegierten eine Resolution für eine Kaufkraft-Offensive beschlossen. Entscheidend sind Reallohnerhöhungen, um den Lohnrückstand der letzten drei Jahre wettzumachen. Wer eine Lehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Und niemand soll einen Lohn von unter 4’500 Franken haben. Das ist der Richtwert der gewerkschaftlichen Lohnpolitik. Von diesen Zielen werden vor allem Frauen profitieren, da die Löhne insbesondere in Berufen mit Frauenmehrheit tiefer sind.</p><p>Zur Entschärfung der Rentenlücke braucht es eine 13. AHV-Rente. Und die geplanten Rentensenkungen im BVG müssen mit dem Referendum bekämpft werden. Die bereits nach 60 Tagen gesammelten über 120'000 Unterschriften werden Ende Juni der Bundeskanzlei eingereicht. Die Volksabstimmung zu diesen beiden zentralen Vorlagen findet im Frühling 2024 statt. &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Positionierung in der Europapolitik&nbsp;</h3><p>Der Lohnschutz ist Voraussetzung dafür, dass eine Öffnung gegenüber der EU den Arbeitnehmenden nützt. Der SGB hat sich deshalb in Gesprächen mit Bundesrat, Arbeitgebern und Verwaltung dafür eingesetzt, dass die Probleme beim Lohnschutz gelöst werden. Nach monatelangen Gesprächen stellt sich heraus: Bis heute liegt nichts Verbindliches auf dem Tisch, ausser Verschlechterungen. Arbeitgeber und EU-Kommission bieten keine Hand für Lösungen, welche die Löhne der Arbeitnehmenden sichern. Im Gegenteil: Schweizer Arbeitsbedingungen und der Service public sind dadurch in Gefahr.</p><p>Deshalb haben die Delegierten des SGB in einer Resolution die notwendige Basis für erfolgreiche Gespräche mit der EU und den Sozialpartnern dargelegt. Dazu gehört die Garantie des eigenständigen Lohnschutzes. Die Flankierenden Massnahmen müssen verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Übernahme der EU-Spesenregelung lehnt der SGB ab – dies alleine kann für die Arbeitnehmenden tausend Franken weniger Einkommen pro Monat ausmachen. Ebenso lehnen die SGB-Delegierten die totale Marktöffnung für Strom und den öffentlichen Verkehr ab. Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB unterstützt den SGB weiterhin im Einsatz für starke Flankierende Massahmen, damit die wirtschaftliche Öffnung auch den Arbeitnehmenden nützt – für eine soziale Schweiz und ein soziales Europa.</p><h3 class="heading--h4">Lernende und PraktikantInnen vor sexueller Belästigung schützen</h3><p>Auf Antrag der SGB-Jugendkommission hat die DV eine Resolution zum Schutz vor sexueller Belästigung in Berufslehre und Ausbildung angenommen. Es braucht mehr Kontrollen, damit die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber eingehalten wird. Zudem müssen Anlaufstellen für sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung geschaffen werden, an welche sich Betroffene unter Gewähr ihrer Anonymität wenden können. Gegenüber Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt sollte insbesondere in der Ausbildung eine Null-Toleranz-Kultur herrschen.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.jpg" length="190601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9796</guid><pubDate>Fri, 02 Jun 2023 10:36:44 +0200</pubDate><title>Lohnschutz in Gefahr: Öffnung muss Arbeitnehmenden nützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-in-gefahr-oeffnung-muss-arbeitnehmenden-nuetzen</link><description>SGB-Delegiertenversammlung zum Stand der Verhandlungen mit der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Lohnschutz ist Voraussetzung dafür, dass eine Öffnung gegenüber der EU den Arbeitnehmern nützt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat sich deshalb in Gesprächen mit Bundesrat, Arbeitgebern und Verwaltung dafür eingesetzt, dass die Probleme beim Lohnschutz gelöst werden. Nach monatelangen Gesprächen stellt sich heraus: Bis heute liegt nichts Verbindliches auf dem Tisch, ausser Verschlechterungen. Arbeitgeber und EU-Kommission bieten bis heute keine Hand für Lösungen, welche die Löhne der Arbeitnehmenden sichern. Im Gegenteil: Schweizer Arbeitsbedingungen und der Service public sind dadurch in Gefahr. Deshalb haben die Delegierten des SGB in einer Resolution die notwendige Basis für erfolgreiche Gespräche mit der EU und den Sozialpartner dargelegt. Dazu gehört eine verbindliche Garantie für den eigenständigen Lohnschutz. Die Flankierenden Massnahmen müssen verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Übernahme der EU-Spesenregelung lehnt der SGB ab – dies alleine kann für die Arbeitnehmenden tausend Franken weniger Einkommen pro Monat ausmachen. Ebenso lehnen die SGB-Delegierten die totale Marktöffnung für Strom und den öffentlichen Verkehr ab. Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB unterstützt den SGB weiterhin im Einsatz für starke Flankierende Massahmen, damit die wirtschaftliche Öffnung auch den Arbeitnehmenden nützt – &nbsp;für eine soziale Schweiz und ein soziales Europa.&nbsp;</p><p class="heading--h4">Die verabschiedete Resolution lautet:</p><p>Der SGB setzt sich für eine soziale, offene Schweiz ein und anerkennt die grosse Bedeutung der EU für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Er unterstützt die Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich.</p><p>Das Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, für die die Gewerkschaften gekämpft haben. Das Rahmenabkommen von 2018 hätte hingegen den Lohnschutz und den Service Public verschlechtert. Deshalb hat sich der SGB dagegen ausgesprochen. Der Bundesrat hat sich danach für einen Neustart entschieden und Sondierungsgespräche mit der EU geführt. Er will Ende Juni die Eckwerte für ein Verhandlungsmandat verabschieden.</p><p>Die bisherige Entwicklung bei diesen Sondierungsgesprächen ist besorgniserregend. Der Lohnschutz und der Service Public sind nicht gesichert. Dies ist umso gefährlicher, weil es in der Schweiz Kräfte gibt, welche die Diskussionen mit der EU dafür missbrauchen, ihre Liberalisierungsprogramme durchzudrücken. Und weil die Vertreter der EU-Kommission Forderungen stellen, welche den Arbeitnehmenden mit EU- und Schweizer Pass schaden. Der Europäische Gewerkschaftsbund EGB hat sie dafür auch scharf kritisiert und steht fest an der Seite des SGB.</p><p>Beim Lohnschutz sind in den Gesprächen mit der EU sowohl der paritätische GAV-Vollzug, als auch wichtige Instrumente wie die Dienstleistungssperre und die Kaution nicht verbindlich abgesichert. Die EU-Kommission verlangt sogar, dass Firmen aus der EU ihren Angestellten in der Schweiz keine Schweizer Spesen, sondern nur die Ansätze in ihrem Herkunftsland zahlen müssen. Das alleine kann für die Arbeitnehmenden Tausend Franken pro Monat weniger Einkommen ausmachen. Diese arbeitnehmerfeindliche Haltung der für die Schweiz zuständigen EU-Kommissionsvertreter ist umso unverständlicher, als auch Hundertausende von EU-BürgerInnen nicht mehr vom Schweizer Lohnschutz profitieren könnten.</p><p>Der SGB hat sich in Gesprächen mit Bundesrat, Arbeitgebern und Verwaltung dafür eingesetzt, dass die Probleme beim Lohnschutz gelöst werden. Anders als in den Medien seit Monaten suggeriert wird, liegt heute nichts Verbindliches auf dem Tisch, ausser Verschlechterungen. Die Schweizer Arbeitgeber, welche sich aktiv für das Rahmenabkommen einsetzen, wehren sich nicht gegen Verschlechterungen beim Lohnschutz und bieten bis heute keine Hand für Verbesserungen, welche die Löhne der Arbeitnehmenden sichern.</p><p>Der Lohnschutz ist in den letzten Jahren durch die stärkere Verbreitung von Subunternehmen und Temporärarbeit anspruchsvoller geworden. Die Basis der Schweizer GAV erodiert nach und nach. Temporärarbeitende haben nach wie vor weniger Rechte als Festangestellte.</p><p>Beim Service Public geht die Diskussion in die falsche Richtung. Es droht eine komplette Öffnung des Strommarktes, obwohl die Liberalisierung in der EU in den letzten Jahren zu einem enormen Preisschub geführt hat.&nbsp;</p><p>Auch bei der Bahn drohen falsch verstandene Marktöffnung sowie Lohn-, aber auch Preisdumping. Das Bundesamt für Verkehr will die Verhandlungen mit der EU missbrauchen, um seinen Traum vom Flixtrain in der Schweiz zu realisieren. Das BAV stellt so das bewährte Schweizer Kooperationssystem in Frage, um das uns die Nachbarn beneiden.</p><p>Einer Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie steht der SGB hingegen grundsätzlich positiv gegenüber. Sie bedeutet eine rechtliche Besserstellung der Arbeitnehmenden aus dem EU-Raum.</p><p>Die EU hat auf Druck der Gewerkschaften und der sozialen Kräfte mit der Mindestlohnrichtlinie und der Richtlinie zur Temporärarbeit Verbesserungen im Lohn- und Arbeitnehmerschutz beschlossen. Zusammen mit dem EGB setzt sich der SGB dafür ein, dass auch ein soziales Abkommen zwischen der EU und der Schweiz zu Stande kommt. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und braucht daher den besten Schutz. Der für die Bevölkerung sehr wichtige Service public muss erhalten und weiterentwickelt werden.</p><p>Für den SGB ist klar: Die Gespräche mit der EU können nur auf dieser Basis zu einem erfolgreichen Abschluss kommen. Ein Verhandlungsmandat des Bundesrates muss deshalb Folgendes beinhalten:</p><ul><li>Der eigenständige Lohnschutz muss gesichert sein. Es braucht verbindliche Garantien, dass die GAV weiterhin paritätisch vollzogen werden können. Und die Schweiz muss weiterhin Instrumente wie die Dienstleistungssperre, die Arbeitsunterbrüche und die Kaution einset-zen können, um Dumping wirksam zu bekämpfen.</li><li>Eine Übernahme der EU-Spesenregelung, wonach den Arbeitnehmenden in der Schweiz keine Schweizer Spesenansätze mehr bezahlt werden, lehnt der SGB ab.</li><li>Beim Lohnschutz soll die Schweiz die Prävention stärken: Es sollen diejenigen Firmen die Aufträge erhalten, die auch korrekte Löhne zahlen. Dazu sollen die digital vorhandenen In-formationen aus den Lohnkontrollen von den AuftraggeberInnen genutzt werden. Zudem sollte die Schweiz eine Bauherrenhaftung einführen. Wenn die Prävention gestärkt und zu-gleich das Meldeverfahren beim Bund digital verbessert wird, könnte die Schweiz auch die 8-Tage-Voranmeldefrist schrittweise verkürzen, ohne den Lohnschutz zu verschlechtern.</li><li>Die schleichende Erosion beim Lohnschutz muss gestoppt werden. Die Voraussetzung für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV müssen an die heutige Realität angepasst wer-den – insbesondere das Arbeitgeberquorum gehört angepasst. Temporärbeschäftigte müs-sen zu gleichen Löhnen angestellt werden wie die Festangestellten. Die Schweiz könnte hier die EU-Richtlinien zu den Mindestlöhnen und der Temporärarbeit übernehmen.</li><li>Der SGB unterstützt die wichtige Kooperation der Schweiz mit der EU im Strom-Hochspannungsbereich. Aber eine totale Marktöffnung beim Strom lehnt er ab.&nbsp;</li><li>Der öffentliche Verkehr in der Schweiz darf nicht geschwächt werden. Eine Marktöffnung beim öffentlichen Verkehr lehnt der SGB ab. Dasselbe gilt auch für eine Beihilfenprüfung, welche den ÖV schwächt.&nbsp;</li><li>Die Verbesserungen, die sich aus einer Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie ergeben, wären ein Fortschritt. Dadurch erhalten EU-Staatsangehörige eine bessere soziale Absiche-rung und mehr Rechte, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.&nbsp;</li><li>Der Abschluss eines Abkommens im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Krisenbe-wältigung wäre für die Schweiz positiv. Nicht verhandelbar ist jedoch in diesem Rahmen ei-ne allenfalls beihilferechtlich erzwungene Reduktion der bereits heute zu tiefen öffentlichen Subventionen im Gesundheitswesen.</li><li>Der SGB unterstützt die Kohäsionsbeiträge an die EU, die auch erhöht werden können. Sie sind ein wichtiges, solidarisches Instrument um die Unterschiede bei den Einkommen in Eu-ropa zu reduzieren. Positiv wäre auch, wenn die sistierten Kooperationsprojekte der Schweiz mit der EU rasch wieder weitergeführt würden. Die Schweiz und die EU haben ein grosses, gemeinsames Interesse an einer engen Zusammenarbeit in der Forschung, in der Kultur und in der Bildung.&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9793</guid><pubDate>Wed, 31 May 2023 17:38:56 +0200</pubDate><title>Breites Bündnis ruft zum feministischen Streik auf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/breites-buendnis-ruft-zum-feministischen-streik-auf</link><description>Heute – zwei Wochen vor dem Streiktag am 14. Juni – wurde in Bern die Schlussmobilisierung lanciert. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Von einer echten Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Frauen haben nach wie vor tiefere Einkommen, übernehmen die Mehrheit der unbezahlten Arbeit und sind mit Diskriminierung und Belästigung konfrontiert. Es braucht endlich konkrete und rasche Fortschritte auf allen Ebenen. Daher rufen regionale feministische Kollektive und Gewerkschaften, zusammen mit SP, Juso, den Grünen und Jungen Grünen zum grossen Feministischen Streik am 14. Juni auf. Sie haben heute – zwei Wochen vor dem Streiktag – in Bern die Schlussmobilisierung lanciert. Im ganzen Land finden am Streiktag Aktionen und Demonstrationen statt, und zu drei über den Tag verteilten symbolischen Uhrzeiten wird auf besonders gravierende Missstände aufmerksam gemacht.&nbsp;</p><p>In allen Regionen arbeiten feministische Kollektive mit Hochdruck an der Vorbereitung des 14. Juni und haben einen schweizweiten, gemeinsamen Appell verfasst. Jacqueline Lavanchy, vom Walliser Kollektiv, erklärte heute: «Es gibt viele Gründe, am 14. Juni 2023 zu streiken: die Erhöhung des Rentenalters für Frauen in der AHV, die geplante Senkung der Renten im BVG, die andauernde sexualisierte und häusliche Gewalt, das insgesamt um 43 Prozent tiefere Einkommen der Frauen und die um 18 Prozent tieferen Löhne bei der bezahlten Arbeit, die schlecht finanzierte Kinderbetreuung und die strukturellen Diskriminierungen.» Die Vertreterin des feministischen Kollektivs Solothurn, Madeleine Ducommun-Capponi, kündigte an: «Am 14. Juni wird die Schweiz im Rhythmus des feministischen Streiks leben: Im Laufe des Tages finden im ganzen Land Aktionen statt. Am späten Nachmittag werden wir auf die Strasse gehen und lautstark unsere Forderungen stellen.»</p><p>Die Gewerkschaften legen den Fokus auf die Situation am Arbeitsplatz, wo viele Diskriminierungen heute noch reproduziert werden. Weil die Löhne der Frauen tiefer sind, weil Betreuungsplätze fehlen oder weil Belästigung zum Alltag gehört: «In der Pandemie haben wir den Arbeiterinnen in der Pflege, im Verkauf, in der Reinigung applaudiert. Aber die Löhne und Arbeitsbedingungen bleiben unverändert: Frauen kämpfen immer noch mit niedrigeren Löhnen, zu tiefen Renten, schlechter Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mit Gewalt und Diskriminierung», hielt Aude Spang, Co-Präsidentin der Feministischen Kommission des SGB, fest. Für Patrizia Mordini, ebenfalls Co-Präsidentin der Feministischen Kommission des SGB, ist klar: «Wir brauchen höhere Löhne und Renten, kürzere und besser planbare Arbeitszeiten, eine richtige Elternzeit und endlich Nulltoleranz für sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz. Unter dem Motto ‹Lohn, Zeit, Respekt› werden Arbeiterinnen in vielen Betrieben am 14. Juni genau das fordern.»</p><p>Auch die linken Parteien – Junge Grüne, Juso, Grüne und SP unterstützen den Streik und rufen zur Mobilisierung auf. Für Sibel Arslan, Nationalrätin Grüne und Co-Koordinatorin Netzwerk grüne Frauen, braucht es endlich gesamtschweizerisch systematische Massnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt: «Die Schweiz hat 2017 die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt ratifiziert. Es ist endlich Zeit, diese Ziele umzusetzen. Ohne Wenn und Aber.» Tamara Funiciello, Nationalrätin SP und Co-Präsidentin SP Frauen, erklärte: «Wir sind hier, weil die Gesellschaft getragen wird von der unbezahlten Arbeit von Frauen. Es sind 248 Milliarden Franken pro Jahr, die Frauen unbezahlt arbeiten und trotzdem sind sie im Alter arm.»</p><p>Am 14. Juni finden in allen grossen Städten und in vielen Betrieben Aktionen statt. Um 10.46 Uhr gibt es Lärm gegen die riesige Frauenrentenlücke, um 13.33 Uhr verschränkte Arme aufgrund des Lohnunterschieds von 43,2 Prozent und ab 15.24 Uhr steht alles still aufgrund der Equal Pay Gap. Gegen Abend sind dann die grossen Demonstrationen geplant.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/c/csm_zeitfuerdenstreik2023_421daad209.jpg" length="166099" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9791</guid><pubDate>Wed, 31 May 2023 09:03:06 +0200</pubDate><title>Kaufkraftkrise: Ständerat ignoriert Prämienexplosion</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kaufkraftkrise-staenderat-ignoriert-praemienexplosion</link><description>Ungenügender Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Dies auch deshalb, weil die Kopfprämien der Krankenversicherung erneut stark ansteigen. Es braucht deshalb dringend griffige Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft. Mit der Prämienentlastungs­initiative oder einem substanziellen Gegenvorschlag dazu könnten untere und mittlere Ein­kommen wirksam entlastet werden. Doch der Ständerat will davon definitiv nichts wissen und schlägt den Leuten stattdessen die Türe vor der Nase zu.</p><p>Die Kaufkraftkrise wird ein immer grösseres Problem für untere und mittlere Einkommen. Die Teuerung ist nach wie vor hoch und mit der bevorstehenden Erhöhung des Referenzzinssatzes werden die Mie­ten ab Oktober deutlich steigen. Genauso klar scheint mittlerweile, dass im kommenden Herbst auch ein weiterer Prämienschock folgt. Damit drohen den Haushalten untragbare höhere Belas­tungen, welche zu einem massiven Kaufkraftverlust führen würde.</p><p>Umso besser – könnte man meinen –, dass mit der Prämienentlastungsinitiative ein überzeu­gendes Konzept auf dem Tisch liegt, um die untragbare Prämienlast für die Normalbevölkerung mit höheren Prämienverbilligungen endlich zu lindern. Das ist so naheliegend wie gerechtfertigt, denn seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes sind die Kopfprämien real um 135 Prozent gestiegen, während die individuellen Prämienverbilligungen im Vergleich (+35 Prozent) richtiggehend eingebrochen sind.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Ständerat dennoch entschieden, den bereits völlig unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrates zur Prämienentlastungsinitiative weiter zusammenzustreichen. Übrig bleiben damit Brosamen von 350 Millionen Franken, was nicht einmal einem einzigen Prä­mienprozent entspricht. Man kann es nicht anders sagen: Der Ständerat bringt damit zum Aus­druck, dass er sich um die handfesten Sorgen der Leute komplett foutiert. Bleibt es bei dieser Verweigerungshaltung, muss wenigstens Farbe bekannt und die Prämienentlastungsinitiative mög­lichst bald der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9789</guid><pubDate>Mon, 29 May 2023 14:20:23 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Referendum steht: Starkes Zeichen gegen Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-referendum-steht-starkes-zeichen-gegen-rentensenkung</link><description>Bündnis sammelt in 60 Tagen über 120’000 Unterschriften gegen Pensionskassen-Rentensenkung</description><content:encoded><![CDATA[<p>In nur 2 Monaten hat das breite Bündnis gegen die Pensionskassen-Reform bereits über 120’000 Unterschriften gesammelt. Neben den Gewerkschaften, SP und Grünen unterstützt die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse mit dem «K-Tipp» die Unterschriftensammlung gegen die Rentensenkung. Mit den vielen Unterschriften kann ein starkes Zeichen gegen die geplante Pensionskassen-Reform gesetzt werden. Die Unterschriften werden Ende Juni der Bundeskanzlei übergeben, bis dann können weiterhin Unterschriften gesammelt oder eingeschickt werden.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagt: «Die vielen Unterschriften zeigen, dass sich die Menschen um ihre Renten sorgen. Die Wut über den Rentenabbau ist riesig». Die geplante Reform sei eine reine Sparübung und führe zu Rentensenkungen auf breiter Front. Am Ende würden die Renten des Mittelstands sinken.</p><p>In Franken heisst das: Die Reform führt zu weiteren Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken pro Jahr. Obwohl bereits die Teuerung eine Monatsrente frisst. Und schon die letzten zehn Jahre in der 2. Säule für die Arbeitnehmenden dramatisch waren. Obwohl Umwandlungssätze und Renten seit mehreren Jahren sinken, blendet die vom Parlament verabschiedete Reform diese Entwicklungen vollständig aus. Ebenso werden die deutliche Zinswende und die hohe Teuerung komplett ignoriert.</p><p>Die Renten trotz Zinswende weiter zu senken, ist falsch. Doch genau dies hat das Parlament beschlossen, was weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent bedeuten würde. Nach AHV 21 würde diese Vorlage zudem eine weitere Verschlechterung für die Frauen bringen. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, müsste ihr restliches Erwerbsleben lang höhere Beiträge zahlen, würde weniger Nettolohn erhalten – und dafür tiefere oder gleich hohe Renten bekommen. Damit wird nicht nur das Versprechen für bessere Frauenrenten gebrochen, sondern die Frauen sollen ein zweites Mal die Zeche zahlen. Nicht zuletzt ist die Reform auch aus technischer Sicht misslungen: Sie macht die 2. Säule noch undurchsichtiger, aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die 2. Säule weiter destabilisieren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/lores_BVG21_Nein_DE.jpg" length="904390" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9784</guid><pubDate>Tue, 16 May 2023 10:00:00 +0200</pubDate><title>Frauenbranchen haben deutlich tiefere Stundenlöhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauenbranchen-haben-deutlich-tiefere-stundenloehne</link><description>SGB-Analyse deckt Diskriminierung der Frauenbranchen auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stundenlöhne in Berufen, in denen grossmehrheitlich Frauen arbeiten, sind im Vergleich markant tiefer – auch nach abgeschlossener Lehre. Frauen haben viel öfter als Männer keinen 13. Monatslohn. Und in Branchen mit Frauenmehrheit ist die Lohnprogression schlechter: Erfahrung und Dienstjahre bringen kaum spürbare Verbesserungen. Die Einkommenslücke der Frauen ergibt sich somit nicht nur wegen vermehrter – und oft nicht frei gewählter – Teilzeitarbeit, sondern auch durch die wirtschaftliche Geringschätzung der «Frauenberufe». Die Teilzeit-Debatte ignoriert diese strukturelle Ungleichheit und zielt am realen Problem vorbei. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert daher eine rasche Aufwertung der zu tiefen Löhnen in den sog. «Frauenbranchen».</p><p>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, erklärt: «Die tieferen Löhne in den sogenannten Frauenbranchen zeigen klar: die Arbeit der Frauen ist heute noch stark unterbewertet. Obwohl die betroffenen Frauen grosse Verantwortungen übernehmen und sich aus- und weiterbilden lassen».</p><p>So haben trotz Lehre vier von zehn Frauen einen Lohn von weniger als 5’000 Franken pro Monat. Und 25 Prozent verdienen sogar weniger als 4’500 Franken, obwohl sie einen Berufsabschluss haben. Pharmaassistentin Fanny Hostettler bemängelt: «wir sind die erste Anlaufstelle für gesundheitliche Beratung, geben Medikamente ab, und müssen uns ständig auf den neusten Kenntnisstand bringen, denn ein Fehler kann schlimme Konsequenzen haben. Trotzdem sind Anfangslöhne von nur etwas mehr als 4000 Franken nach der Lehre üblich!»</p><p>Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz mittlerweile für den grössten Teil der Arbeitnehmenden eine Selbstverständlichkeit. Rund acht von zehn Arbeitnehmenden erhalten ein zusätzliches Monatsgehalt. Leider trifft das aber gerade für zahlreiche Frauen in «Frauenberufen» mit tieferen Löhnen nicht zu. Obwohl gerade sie am dringendsten auf mehr Lohn angewiesen sind. Nur 8% der Coiffeusen und Kosmetikerinnen erhalten Ende Jahr noch ein zusätzliches Monatsgehalt, während es im Kleiderhandel nur die Hälfte sind, wie eine Analyse des SGB aufdeckt (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/156d__Frauenloehne.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer"><i class="fa-file-pdf fas"></i> Dossier öffnen</a>)</p><h3 class="heading--h4">Erfahrung und Dienstjahre von Frauen werden nicht wertgeschätzt</h3><p>Nicht nur das Lohnniveau, sondern auch die Lohnentwicklung der Frauen ist unterdurchschnittlich. Die Löhne von langjährigen und erfahrenen Mitarbeiterinnen mit Lehre in Branchen mit Frauenmehrheit unterscheiden sich weniger stark von den Löhnen von Neuangestellten als in Branchen mit Männermehrheit. Das Gastgewerbe ist hier ein trauriges Paradebeispiel : Arbeitnehmerinnen Anfang 50 verdienen im Mittel so viel wie ihre Kolleginnen Anfang 20. «Die Arbeitgeber wissen genau, wie wichtig es ist auch Mitarbeitende mit längerer Erfahrung in den Teams zu haben. Doch beim Lohn wollen sie das einfach nicht honorieren», stellt Beatriz Gonçalves, Serviceangestellte in der Gastronomie, fest.</p><p>Auch in der Betreuung machen Frauen in ihrem Erwerbsleben nur bescheidene Lohnfortschritte, obwohl sie sich um das wichtigste in der Gesellschaft kümmern: die Kinder. Für Alma Kaiser, Fachfrau Betreuung Kind, sind zahlreiche Ausstiege eine logische Folge: «Alle steigen in diesen Beruf voller Motivation ein. Aber nach mehreren Jahren stellen sie fest: die Lohnentwicklung ist ungenügend. Der Lohn entspricht nicht den Anforderungen und der Verantwortung. Kein Wunder, verlassen vielen den Beruf.».</p><p>Natascha Wey, Vizepräsidentin SGB, fordert: «mit den tieferen Löhne in Branchen mit Frauenmehrheit muss Schluss sein» Daher haben die SGB-Gewerkschaften beschlossen, beim diesjährigen feministischen Streik den Fokus auf konkrete Verbesserungen am Arbeitsplatz zu legen: «Nur mit gewerkschaftlicher Arbeit in den Betrieben und Branchen und mit bessern GAVs können wie die Lohnsituation der Frauen deutlich und dauerhaft verbessern».</p><p><strong>Der SGB fordert:</strong></p><ul><li>Mindestens 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre. In den Gesamtarbeitsverträgen GAV müssen entsprechende Mindestlöhne festgelegt werden. Wo es keine GAVs gibt – für Kitas oder im Detailhandel – müssen solche eingeführt werden.</li><li>Niemand soll einen Lohn von unter 4’500 Franken haben. Das ist der Richtwert der gewerkschaftlichen Lohnpolitik. Unmittelbares Ziel oder absolutes Minimum ist ein Lohn von 4’000 Franken (x13).</li><li>Den 13. Monatslohn für alle.</li><li>Konsequente Massnahmen gegen Lohndiskriminierung: obligatorische Lohnanalysen in allen Firmen und wirksame Sanktionen bei Lohndiskriminierungen.</li><li>Kinderbetreuung muss als Service Public organisiert werden, damit eine fairere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männer und Frauen möglich wird.</li><li>Höhere öffentliche Investitionen in den Service Public müssen auch zu besseren Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung, dem Gesundheitswesen und dem Sozialwesen führen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/coiffeurin-bei-der-arbeit_ist-flamingoimages.jpg" length="356806" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9770</guid><pubDate>Tue, 09 May 2023 11:25:35 +0200</pubDate><title>Die Zinswende muss weitere Rentensenkungen stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-zinswende-muss-weitere-rentensenkungen-stoppen</link><description>Bericht der Oberaufsicht zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Oberaufsicht 2. Säule bestätigt in ihrem heute veröffentlichten Bericht: Den Pensionskassen geht es besser als je. Trotz negativen Anlageergebnissen im letzten Jahr verfügen die meisten Kassen noch über solide Reserven und Rückstellungen. Die finanziellen Aussichten der Pensionskassen verbessern sich aufgrund der steigenden Zinsen laufend weiter. Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung der vom Parlament verabschiedeten BVG-Abbauvorlage entscheidend. Der SGB sammelt aktuell Unterschriften für das Referendum. Statt weiteren Verschlechterungen der Leistungs-Garantien braucht es nun höhere Pensionskassenrenten und einen Teuerungsausgleich für RentnerInnen. Ansonsten verlieren die Renten ungebremst an Wert.</p><p>Der Bericht der Oberaufsicht zeigt auf, dass zu viele Kassen den ewig pessimistischen Experten-Meinungen gefolgt sind und die rentenwirksamen Umwandlungssätze weiter gesenkt haben. Obwohl gleichzeitig ihre Renditeerwartungen stiegen. Das Resultat dieses Vorgehens ist klar: die Versicherten tragen das Risiko der Finanzmärkte. Der Aufruf der Oberaufsicht, «die Pensionskassen hätten sich um einen Ausgleich zwischen den unterschiedlich behandelten Generationen zu sorgen» wirkt vor diesem Hintergrund geradezu zynisch.</p><p>Zu einfach macht es sich die Oberaufsicht auch in der Analyse zum gewählten Schwerpunktthema. Welche Bedeutung der Teuerung zukommt, um die Leistungskraft der Pensionskassen zu würdigen, ignoriert der Bericht schlicht. Auch die Analyse zum Beitrag der Anlageerträge an den Renten der 2. Säule greift zu kurz. Eine vom SGB erstellte Hintergrundanalyse zur Entwicklung der Kapitalerträge zeigt das Gegenteil: Seit 2015 zahlt der «dritte Beitragszahler» nur noch einen Fünftel der Beiträge. Bis ins Jahr 2000 lag dieser Beitrag konstant bei einem Drittel. Umso stärker ist die Belastung für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Auch in den letzten beiden Jahren sind die Beiträge pro Versicherte gestiegen und die Kapitalerträge &nbsp;gesunken. Diese Entwicklung ist alles andere als zwingend. Gut geführte Kassen weisen auch heute noch einen Beitrag des Anlageertrags an die Rente von bis zu 40 Prozent auf.</p><p>Das Problem liegt auch hier darin, dass die Versicherten vom Gesetz nicht genügend geschützt werden. Denn der vom Gesetz garantierte Mindestzins sollte eigentlich so festgelegt werden, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden müssen. Doch der Mindestzins hinkt den tatsächlich erwirtschafteten Renditen seit Jahren weit hinterher. Seit rund einem Jahr liegt er sogar tiefer als der risikolose Zins einer 10-jährigen Bundesobligation. Jene, die am stärksten von dieser Schere zwischen realen Renditeerträgen und einem tiefen Garantiezins profitieren – die Versicherer – werden von der Analyse der Oberaufsicht nicht einmal abgedeckt. Trotz steigenden Zinsen geben sie den angeschlossenen Arbeitnehmenden eine skandalös tiefe Verzinsung weiter.</p><p>Der Bericht der Oberaufsicht verdeutlicht damit glasklar: den Pensionskassen geht es gut. Die Versicherten haben gelitten und tun dies weiterhin. Vor diesem Hintergrund ist das Referendum gegen die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform bitter nötig: eine weitere Verschlechterung der Leistungs-Garantien ist inakzeptabel.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9747</guid><pubDate>Mon, 01 May 2023 11:42:20 +0200</pubDate><title>1. Mai 2023: Tausende fordern höhere Löhne, bessere Renten und mehr Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2023-tausende-fordern-hoehere-loehne-bessere-renten-und-mehr-gleichstellung</link><description>Mai-Demonstrationen und Feiern an über 50 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der ganzen Schweiz tragen Tausende Arbeitnehmende am Tag der Arbeit ihre Forderungen auf die Strasse. An über 50 Orten fanden 1. Mai-Demonstrationen oder Feiern statt, getragen von den SGB-Gewerkschaften. Unter dem Motto «Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt» standen die Kaufkraftkrise und die zu tiefen Frauenlöhne im Fokus.</p><p>Die grösste 1. Mai-Kundgebung fand mit rund 10’000 Teilnehmenden in Zürich statt. Mit dem Thema: «Frauenarbeit ist mehr Wert» wurde die Mobilisierung zum Feministischen Streik am 14. Juni lanciert und zum anderen für ein Ja zu den Mindestlohn-Vorlagen aufgerufen, welche am 18. Juni in verschiedenen Gemeinden zur Abstimmung kommen.</p><p>Preise, Krankenkassen-Prämien und Mieten steigen – während die Löhne hinterherhinken und die Renten sogar weiter gesenkt werden sollen. Nicht nur in der Schweiz: Die soziale Frage und der Verteilungskampf stehen auch international wieder im Fokus. Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter gehen in Europa für bessere Löhne und gute Renten auf die Strasse.</p><p>SGB-Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong> warnt in seiner Rede in Interlaken und Yverdon-les-Bains: «Wir stehen mitten in einer grossen Kaufkraftkrise, und sie droht sich in den kommenden Monaten zu verschärfen: Viele Arbeitgeber wollen die Löhne nicht einmal an die Inflation anpassen. Im Gegenteil: Die Wirtschaftseliten fordern eine Erhöhung der Arbeitszeit und weitere Rentenaltererhöhungen.»</p><p>An ihren 1. Mai-Reden in Basel und Liestal sagt SGB-Vizepräsidentin und Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva:</strong> «Geschenke gibt es nur für die Superreichen und die Konzerne. Für jene Menschen hingegen, die das Land am Laufen halten und ein Leben lang hart gearbeitet haben, wollen die Arbeitgeber kein Geld haben. Höheres Rentenalter, weniger Rente, Löhne, die immer weniger zum Leben reichen sind ihre Realität.»</p><p>SGB-Chefökonom <strong>Daniel Lampart </strong>spricht bei seiner Rede in Thun auch das laufende Pensionskassen-Referendum an: «In der 2. Säule wollen die Arbeitgeber die Renten weiter senken. Gleichzeitig wollen sie, dass wir mehr bezahlen. Die Banken und die Versicherungen hingegen lassen sie in Ruhe. Obwohl sie Milliarden auf Kosten unserer Renten in der 2. Säule verdienen.» Stattdessen brauche es vor allem einen Ausbau der sozialen AHV.</p><p>SGB-Vizepräsidentin und VPOD-Generalsekretärin <strong>Natascha Wey </strong>betont in ihrer Rede in Schaffhausen: «Die erste Front, das Geld ist die Einfachste: Lohngleichheit, höhere Löhne für sogenannte Frauenberufe und bessere Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – das sind langjährige gewerkschaftliche Forderungen. Und trotzdem müssen sie jetzt mit einer neuen Offensive gefordert werden.»</p><p>Der heutige 1. Mai war auch Auftakt der Mobilisierung für den Feministischen Streik am 14. Juni. Die Gleichstellungsfrage ist essentiell für die Gewerkschaftsbewegung: Ohne echte Gleichstellung keine Gerechtigkeit. Deshalb: <a href="/themen/detail/mehr-lohn-mehr-rente-gleichstellung-jetzt">Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt.</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/230501_Zuerich_PHOTO-2023-05-01-13-07-33.jpg" length="523742" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9745</guid><pubDate>Mon, 01 May 2023 09:51:55 +0200</pubDate><title>1. Mai 2023: Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2023-mehr-lohn-mehr-rente-gleichstellung-jetzt-1</link><description>Mai-Demonstrationen und Feiern an rund 50 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum heutigen Tag der Arbeit finden schweizweit über 50 1. Mai-Demonstrationen und Feiern statt. Die Arbeitnehmenden fordern höhere Löhne und bessere Renten. Denn die Kaufkraft-Krise spitzt sich zu, der Bevölkerung bleibt immer weniger zum Leben. Arbeiterinnen und Arbeiter sind wegen steigenden Preisen und Mieten sowie der Krankenkassen-Prämienexplosion mit sinkenden Reallöhnen konfrontiert. Die Arbeitgeber hingegen fordern höhere Arbeitszeit und ständige Verfügbarkeit, statt die Löhne zu erhöhen. Deshalb ist der 1. Mai 2023 der Startpunkt einer Gegenoffensive für höhere Löhne und bessere Renten sowie gleichzeitig der Auftakt für die Mobilisierung zum Feministischen Streik am 14. Juni, denn gerade die Frauenlöhne haben den grössten Nachholbedarf.</p><p>Preise, Krankenkassen-Prämien und Mieten steigen – während die Löhne hinterherhinken und die Renten sogar weiter gesenkt werden sollen. Nicht nur in der Schweiz: Die soziale Frage und der Verteilungskampf stehen auch international wieder im Fokus. Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter gehen in Europa für bessere Löhne und gute Renten auf die Strasse. Der 1. Mai steht seit 133 Jahren für sozialen Fortschritt und dafür, dass dieser Kampf immer weitergeht.</p><p>Auch die Angriffe der Oberschicht haben Tradition: Sie will ein immer noch grösseres Stück vom Kuchen. Hier in der Schweiz und global. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter sind aktuell mit realen Lohnsenkungen konfrontiert, weil alle Kosten steigen. Für anständige Löhne in Frauenberufen ist angeblich kein Geld da. Dafür hat es Hunderte Milliarden für den Finanzplatz. Ohne zu zögern, werden die Grossbanken gerettet, ohne damit eine Banken-Regulierung oder Rückzahlungen der Manager-Boni zu verknüpfen. Diese bedingungslose Form der Banken-Rettung ist ein Affront gegenüber allen Arbeitnehmenden, die letztes Jahr trotz steigender Kosten und Mieten keine Lohnerhöhung erhalten und daher weniger im Portemonnaie haben. Das Scheitern des Casino-Kapitalismus muss Konsequenzen haben: Die Finanzindustrie muss den Arbeitnehmenden dienen, nicht umgekehrt.&nbsp;</p><p>Und das gilt auch bei den Renten: Statt dem unbegrenzten Gewinnstreben der Finanzwirtschaft in der zweiten und dritten Säule braucht es eine starke AHV, und es darf keine weiteren Rentenkürzungen geben. Mit der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente, können wir einen kleinen, aber wichtigen Schritt in diese Richtung gehen. Anstatt weitere Milliarden in eine Pensionskassen-Reform zu stecken, bei der die Erwerbstätigen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Es braucht deshalb ein starkes BVG-Referendum. Damit die Bevölkerung diese weitere Rentensenkung an der Urne verhindern kann.</p><p>Ein Lohn muss zum Leben reichen, deshalb muss es mit den unteren und mittleren Löhnen deutlich aufwärtsgehen, dafür gehen heute Tausende GewerkschafterInnen auf die Strasse. Mit Visionen und ambitionierten Zielen, wie in der Vergangenheit so auch jetzt: Es muss vorwärts gehen! Der 1. Mai steht für den erfolgreichen Kampf für konkrete soziale Fortschritte. Wer hart arbeitet, muss ein grösseres Stück vom Kuchen erhalten, nicht die Oberschicht. Deshalb ist die gewerkschaftliche Lohn-Offensive absolut zentral: Keine Löhne unter 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle.</p><p>In von Frauen geprägten Branchen ist der Nachholbedarf am grössten. Die Zeiten, in denen sich Frauen mit zu tiefen Teilzeitlöhnen abspeisen liessen, sind vorbei. Im Gegenteil: Die Frauenlöhne müssen rauf und auch Sorge und Betreuung ist Arbeit und muss bei der Rentenhöhe entsprechend berücksichtig werden. Dafür setzten sich die Gewerkschaften nicht nur am 1. Mai ein, sondern sie mobilisieren auch für den 14. Juni 2023, für den Feministischen Streik. Die Gleichstellungsfrage ist essentiell für die Gewerkschaftsbewegung: Ohne echte Gleichstellung keine Gerechtigkeit. Deshalb: Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/1._Mai/SGB_1.Mai-23_DE_1600x1200px_WEB.jpg" length="667680" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9751</guid><pubDate>Fri, 28 Apr 2023 18:30:00 +0200</pubDate><title>Unverständliches Geschenk an Privatspitäler und Versicherungslobby</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unverstaendliches-geschenk-an-privatspitaeler-und-versicherungslobby</link><description>Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die seit Jahren hängige KVG-Revision EFAS stärkt massgeblich die Profitinteressen im Gesundheitswesen. Umso mehr trifft dies auf die von der nationalrätlichen Gesundheitskommission soeben getroffenen Entscheide zu dieser Reform zu.</p><p>Seit Jahren beklagen sich die Dachverbände der Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Dabei verschweigen sie, dass sie selbst zu den grössten NutzniesserInnen vieler Fehlanreize gehören. Denn diese spülen ihnen hohe Gewinne in ihre Zusatzversicherungen – auch auf Kosten der PrämienzahlerInnen. Weil aber dieses Geschäftsmodell aufgrund der Verlagerungspolitik des Bundes (weniger stationäre Behandlungen und damit weniger (halb-)private Versicherungsverträge) in Gefahr ist, macht die Lobby seit Jahren Druck für die «Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär». Die nationalrätliche Gesundheitskommission hat EFAS in einer weiteren Runde durchberaten und dabei diesem Druck erneut nachgegeben.</p><p>Wider Erwarten hält die Kommission an ihrem Entscheid fest, mit EFAS die privaten sogenannten Vertragsspitäler massiv zu privilegieren. Obwohl es sich dabei um Spitäler handelt, die von den Kantonen explizit nicht auf die Spitalliste gesetzt wurden, sollen dort neu 75 statt nur 45 Prozent der Behandlungskosten von der Grundversicherung übernommen werden können. Das ist nichts anderes als ein unverständliches Milliardengeschenk an die Privatspitäler und die Versicherungslobby – einzig und allein zulasten der PrämienzahlerInnen!</p><p>Auch der Entscheid, die Langzeitpflege in die Reform zu integrieren, würde die PrämienzahlerInnen teuer zu stehen kommen. So müssten sie sich künftig dynamisch an den stark steigenden Kosten in diesem Bereich beteiligen (heute ist diese Beteiligung gesetzlich gedeckelt). Das ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen Prämienlast leiden. In ihrer zu diesem Geschäft geplanten zweiten Lesung muss die Kommission deshalb massiv über die Bücher gehen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9736</guid><pubDate>Mon, 24 Apr 2023 16:32:57 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen statt weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-statt-weitere-flexibilisierung-der-arbeitszeiten</link><description>Medienkonferenz der Arbeitgeber zum «Fachkräftemangel»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit einiger Zeit müssen sich die Arbeitgeber um ihr Personal bemühen. Das ist gut und überfällig. Sie nennen das Fachkräftemangel. Die naheliegende Antwort wäre, dass sie die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld verbessern. Doch die Arbeitgeber wollen das Rad der Zeit zurückdrehen, d. h. längere Arbeitszeiten, mehr Überstunden, weniger Arbeitnehmerschutz – nota bene ohne dass es in den letzten Jahren Reallohnerhöhungen gegeben hätte. Die Folgen davon wären mehr Stress und Burnouts – nicht gerade förderlich für die Attraktivität von Arbeitsplätzen.</p><p>Über 200’000 Erwerbslose sind auf Stellensuche, finden aber keine Arbeit. Viele Arbeitnehmende beklagen sich über Leerläufe und sinnlosen Stress an ihrem Arbeitsplatz. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Chefs in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt.</p><p>Wer es sich leisten kann, arbeitet Teilzeit – um Zeit für die Familie zu haben oder um eine selbst bezahlte Aus- und Weiterbildung zu absolvieren. Der höhere Teilzeitanteil ist auch die Folge der erfreulicherweise steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen. Frauen, aber auch Männer, die hälftige Verantwortung bei der Kinderbetreuung übernehmen, können Arbeit und Familie oft nur mit einer Teilzeitanstellung vereinbaren.&nbsp;&nbsp;</p><p>Die Schweizer Beschäftigungspolitik muss fortschrittlich sein. Das heisst: nur wenn Beruf und Familie vereinbar sind, nur wenn Arbeit nicht krank macht und nur wenn alle gut von ihrer Arbeit leben können, hat sie eine Zukunft.</p><p>Der SGB ist stimmt den Arbeitgebern darin zu, dass die öffentliche Hand mehr Verantwortung bei den Kitas übernehmen muss. Darüber hinaus braucht es aber zeitgemässe Arbeitszeiten und Löhne. Lohnerhöhungen sind überfällig. Wer eine Lehre hat, soll mindestens 5’000 Franken verdienen. Zudem sollen die Arbeitgeber die Organisation der Arbeit in ihren Betrieben verbessern.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Mann-liest-Kind-vanda_lay.jpg" length="656606" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9734</guid><pubDate>Mon, 24 Apr 2023 15:05:07 +0200</pubDate><title>Völlig ungenügende Lohnerhöhungen, grösserer Lohnrückstand der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/voellig-ungenuegende-lohnerhoehungen-groesserer-lohnrueckstand-der-frauen</link><description>Zum Lohnindex 2022 des Bundesamtes für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Situation beim Lohn und bei der Kaufkraft der Schweizer Arbeitnehmenden ist besorgniserregend. Viele Arbeitgeber weigern sich, nur schon die Teuerung auszugleichen. Obwohl sie es sind, die die Preise erhöhen. Und obwohl die Ertragssituation gut ist.</p><p>Der heute veröffentlichte Lohnindex des Bundesamtes für Statistik bestätigt leider dieses Bild. Auf 2022 stiegen die Nominallöhne um bescheidene 0.9 Prozent, was bei einer Teuerung von 2.8 Prozent zu einer realen Einbusse von 1.9 Prozent führte. Im Branchenvergleich sind es ausgerechnet diejenigen Branchen, in denen die Löhne eher tief sind, die schlechter abschneiden – so das Gastgewerbe, die Post-, Kurier- und Expressdienste, der Detailhandel oder der Bau.</p><p>Völlig in die falsche Richtung geht auch die Lohnentwicklung der Geschlechter. Die Frauenlöhne stiegen mit 0.8 Prozent schlechter als diejenigen der Männer (1.1 Prozent), obwohl die Frauen immer noch 1’500 Franken weniger Lohn pro Monat haben (Vollzeit).</p><p>Bei den Löhnen muss es aufwärtsgehen. Ein erster Schritt erfolgte auf 2023 – indem Lohnerhöhungen von gegen 2.5 Prozent ausgehandelt wurden. Eine einigermassen faire Lohnpolitik setzt aber den Teuerungsausgleich plus eine Beteiligung an den Produktivitätsfortschritten voraus. Der Nachholbedarf bei den Löhnen ist entsprechend gross.</p><p>Besonders hoch ist der Nachholbedarf bei den Frauen, die oft zu relativ tiefen Löhnen Arbeiten mit grosser Verantwortung machen. Die Frauen werden am 14. Juni im Rahmen des <a href="https://www.14juni.ch/?src=sgb" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">feministischen Streiks</a> ein klares Zeichen setzen, dass hier ein Ruck durch die Schweiz gehen muss.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="400495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9726</guid><pubDate>Tue, 18 Apr 2023 17:06:29 +0200</pubDate><title>Parlament ignoriert Prämienexplosion </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-ignoriert-praemienexplosion</link><description>Ungenügender Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kaufkraftkrise verschärft sich durch die Explosion der Krankenkassenprämien. Den Arbeitnehmenden und RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben. Neben der anhaltend hohen Teuerung und den steigenden Mieten braucht es griffige Massnahmen zu Stabilisierung der Kaufkraft. Mit der Prämienentlastungs-Initiative können untere und mittlere Einkommen entlastet werden. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat heute einen ungenügenden Gegenvorschlag beschlossen. Letzte Woche hat der Ständerat die Milliarden für die Bankenrettung durchgewunken, bei der Bevölkerung soll nun gespart werden.</p><p>Die Kaufkraftkrise bleibt ein grosses Problem für untere und mittlere Einkommen. Die Teuerung ist nach wie vor hoch und mit der unmittelbar bevorstehenden Erhöhung des Referenzzinssatzes werden die Mieten bald deutlich steigen. Nach den ersten Prognosen zur Entwicklung der Gesundheitskosten ist klar, dass im kommenden Herbst ein weiterer Prämienschock droht. Damit entstehen für die Haushalte untragbare höhere Belastungen, ohne Gegenmassnahmen droht ein massiver Kaufkraftverlust.</p><p>Die Prämienentlastungs-Initiative ist daher umso dringender, damit die seit Langem steigende Prämienlast der Normalbevölkerung endlich gesetzlich gedeckelt wird. Es kann schlicht nicht weitergehen, dass die Leute laufend höhere Prämien bezahlen müssen, während die für die Gesundheitsversorgung zuständigen Kantone ihren Finanzierungsanteil sukzessive herunterfahren (19 von 26 Kantonen haben die Prämienverbilligungen über die letzten 10 Jahre real proportional gekürzt). &nbsp;&nbsp;</p><p>Vor diesem alarmierenden Hintergrund hat die zuständige Ständeratskommission nun soeben entschieden, den bereits völlig unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrates zur Prämienentlastungs-Initiative weiter zusammenzustreichen. Übrig bleiben damit Brosamen von 350 Millionen Franken, was nicht einmal einem einzigen Prämienprozent entspricht. Die Kommissionsmehrheit bringt damit deutlich zum Ausdruck, dass sie in einer Parallelwelt lebt und die handfesten Probleme der Schweizer Bevölkerung ignoriert.</p><p>Der Ständerat hat es in der Sommersession einmal mehr in der Hand: Er muss unbedingt der Kommissionsminderheit folgen, welche den substanziellen und mit grosser Mehrheit verabschiedeten Gegenvorschlag des Nationalrats zur Annahme empfiehlt. Verpasst er diese Chance, soll er wenigstens aktiv dazu beitragen, dass die Prämienentlastungsinitiative der Bevölkerung möglichst rasch zur Abstimmung vorgelegt wird.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9681</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2023 08:35:44 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Reform: Mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-reform-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>Breites Bündnis startet mit der Unterschriftensammlung gegen Pensionskassen-Rentensenkung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform führt zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr. Dies, obschon die Renten aus den Pensionskassen schon seit Jahren dramatisch sinken. Ausgerechnet Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Löhnen müssten mit BVG 21 nun viel mehr bezahlen – für insgesamt weniger Rente. Und die Frauen sollen nach der Erhöhung des Rentenalters noch ein zweites Mal bezahlen: Statt mit besseren Renten wäre eine Mehrheit mit einer Rentensenkung konfrontiert – diese Rechnung geht nicht auf. Deshalb startet das breite Bündnis gegen Rentenabbau heute die Unterschriftensammlung gegen die Pensionskassen-Reform.</p><p>Bereits die letzten zehn Jahre in der 2. Säule waren für die Arbeitnehmenden dramatisch. Die Umwandlungssätze und die Renten sinken seit mehreren Jahren. Die vom Parlament verabschiedete Reform blendet diese Entwicklungen vollständig aus. Auch die kräftige Zinswende und die hohe Teuerung werden komplett ignoriert. Der Kaufkraftverlust muss aufgrund des fehlenden Teuerungsausgleichs in der 2. Säule ausgeglichen werden, anstatt die Renten trotz Zinswende weiter zu senken. Doch genau dies hat das Parlament beschlossen; es setzt auf eine Reform, welche weitere Rentensenkungen von bis zu 15 Prozent bedeutet.</p><p>Nach AHV 21 bedeutet die Vorlage eine weitere Verschlechterung für die Frauen. Ausgerechnet jene Generation, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sein wird, soll ihr restliches Erwerbsleben lang mehr Beiträge zahlen und weniger Nettolohn erhalten – und das für eine tiefere oder gleich hohe Rente. Dadurch werden nicht nur die gemachten Versprechen gebrochen, die Frauen zahlen ein zweites Mal die Zeche. Auch aus technischer Sicht ist die Reform misslungen: sie macht die 2. Säule noch unverständlicher und aufwändiger – und letztlich willkürlich. Das wird das Vertrauen in die Berufliche Vorsorge weiter destabilisieren.</p><p>Für SGB-Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong> ist die Vorlage aus der Zeit gefallen «Die Senkung des Umwandlungssatzes ist eine Idee aus der Zeit der Negativzinsen: Durch Zinswende und Teuerung müssen die Renten nun erhöht, nicht weiter gesenkt werden.» Für <strong>Mattea Meyer,</strong> SP Co-Präsidentin, verfehlt diese Pensionskassen-Vorlage alle gesteckten Ziele: «Sie führt zu tieferen Einkommen und sinkenden Renten. Während die Versicherten die teure Vorlage bezahlen, geht die Selbstbedienungsmentalität der Finanzindustrie weiter.»</p><p><strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident von Travail.Suisse, stellt bei der Lancierung des Referendums klar: «Anders als von vielen behauptet, haben alle Versicherten ein BVG-Obligatorium, und sind daher von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen. Wir müssen die massiven Pensionskassen-Rentensenkungen endlich stoppen und bei den Kosten der Pensionskassen ansetzen.»</p><p>Für <strong>Vania Alleva,</strong> Präsidentin der Unia, ist die Pensionskassen-Reform schlicht: «Ein Affront für die Frauen und für alle Beschäftigten.» Gemäss <strong>Katharina Prelicz-Huber,</strong>&nbsp;Präsidentin VPOD und Nationalrätin Grüne, bedeutet die Reform «für die meisten, auch jungen Menschen: Mehr bezahlen für tiefere Renten, obwohl die Pensionskassenrenten in den letzten Jahren laufend gesunken sind.»</p><p>Vor etwas mehr als einer Woche wurde eine Grossbank mit Milliarden gerettet. Aber schon mit der Pensionskassen-Reform hatte das Parlament der Finanzindustrie ein Riesengeschenk gemacht, sie ist auch hier die grösste Gewinnerin und soll weiterhin uneingeschränkt verdienen. Mittlerweile zweigt sie jedes Jahr sieben Milliarden Franken vom Ersparten der Versicherten ab. Während die versicherten Arbeitnehmenden den Gürtel enger schnallen sollen. Nach dem Motto: Oben wird geklotzt, unten weggenommen. Die Rechnung geht nicht auf, das haben bereits vor der Schlussabstimmung im Parlament auch mehrere Branchen des Gewerbes, der Bauernverband und diverse Pensionskassen-ExpertInnen öffentlich bekanntgegeben. Auch sie lehnen diese Vorlage ab.<br> &nbsp;</p><p class="text-center"><a href="https://rentenabbau.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="button button--red" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-pen fas">&nbsp; </i>Online unterschreiben und mehr Infos</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/BVG-Referendum/lores_BVG21_Nein_DE.jpg" length="904390" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9690</guid><pubDate>Wed, 29 Mar 2023 16:27:00 +0200</pubDate><title>Lohnschutz und Service Public müssen gewährleistet sein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/lohnschutz-und-service-public-muessen-gewaehrleistet-sein</link><description>SGB zu den heutigen Beschlüsse der Bundesrats-Klausur zur Europapolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute das weitere Vorgehen bei den Gesprächen mit der EU festgelegt. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar, dass der Lohnschutz und der Service Public gewährleistet sein müssen.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Sie ist offen wie kein anderes europäisches Land – die Hälfte der Firmen aus der EU kann beispielsweise in ihrer Landessprache in der Schweiz tätig sein. Darum braucht die Schweiz den besten Lohnschutz. Die EU-Firmen profitieren heute von diesem Marktzugang. Sie erwirtschaften rund 2 Mrd. Franken pro Jahr in der Schweiz.</p><p>Auch im Service Public hat die Schweiz eine besondere Situation, die gewährleistet bleiben muss. Beispielsweise hat die Schweiz den Strommarkt für die Haushalte nicht geöffnet, aus guten Gründen wie die starken Strompreiserhöhungen im Ausland zeigen. Der Personenverkehr auf der Schiene ist kooperativ organisiert. Eine Liberalisierung wie in der EU wäre nicht nur schlecht für die Löhne, sondern bei der starken Belastung des Schweizer Schienennetzes nicht praktikabel.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_fd90ebc879.jpg" length="1214845" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9675</guid><pubDate>Thu, 23 Mar 2023 08:38:00 +0100</pubDate><title>Riskantes Spiel der SNB mit dem Frankenkurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/riskantes-spiel-der-snb-mit-dem-frankenkurs</link><description>Geldpolitischer Entscheid der SNB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklungen im Bankensektor in den letzten Tagen waren erschreckend. In der Schweiz und in den USA wurden Banken gerettet, um mögliche wirtschaftliche Katastrophen zu verhindern. Inwiefern die Gefahren gebannt sind, ist noch nicht sicher. In einem solchen Umfeld droht sich der Franken stark aufzuwerten, obwohl er nach wie vor überbewertet ist. Die Absichtserklärung der Nationalbank heute, weitere Aufwertungen zuzulassen, ist ein riskantes Spiel.</p><p>Die SNB sagte heute: «Um für angemessene monetäre Bedingungen zu sorgen, ist die Nationalbank zudem weiterhin bereit, bei Bedarf am Devisenmarkt aktiv zu sein. Seit einigen Quartalen stehen dabei Devisenverkäufe im Vordergrund.» Solche Bemerkungen luden Devisenspekulanten in der Vergangenheit dazu ein, auf eine Aufwertung des Frankens zu setzen.</p><p>Der SGB ist entsprechend besorgt. Die Exporte von verschiedenen Industrie­produkten stagnieren oder sind rückläufig. Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit in gewissen Exportbranchen wie der Lebens- und Genussmittelindustrie hat sich aufgrund der Aufwertung bereits verschlechtert. Eine weitere, deutliche Aufwertung des Frankens wäre eine Gefahr für die Löhne und die Arbeitsplätze in Teilen der Exportwirtschaft.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische-Nationalbank-Gebaeude_Foto-SNB-noncommercial.jpg" length="282291" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9669</guid><pubDate>Tue, 21 Mar 2023 10:15:00 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmende sollen nicht für die Fehler von Bankmanagern und Behörden zahlen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/arbeitnehmende-sollen-nicht-fuer-die-fehler-von-bankmanagern-und-behoerden-zahlen</link><description>Credit Suisse: SGB und Bankpersonalverband fordern Erhalt der Arbeitsplätze und Präventionsmassnahmen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Missmanagement der CS-Führung und das kollektive Versagen der Regulierung haben zur historischen Rettungsaktion geführt. Die Bank­angestellten der CS sollen nicht für die Fehler von Bankmanagern und Behörden zahlen. Die Mitarbeitenden sind schockiert über die drohenden Konsequenzen: Beide Banken stehen in der Pflicht, einen Kahlschlag bei den Angestellten zu verhindern. Für die 17'000 Angestellten der CS in der Schweiz steht enorm viel auf dem Spiel, indirekt sind potenziell zehn­tausende Stellen gefährdet. Der SGB unterstützt den Banken­personal­verband bei seinem Einsatz für den Erhalt der Arbeitsplätze und für einen guten Sozialplan.</p><p>Es ist entsetzlich, aber leider wahr: Knapp 15 Jahre nach der UBS-Rettung wurde auch für die Credit Suisse CS, die zweite internationale Grossbank der Schweiz, eine staatliche Rettungsaktion nötig. Die Verantwortlichen der CS haben die Bank mit exzessiven Risiken und handwerklicher Überforderung in die Insolvenz getrieben. Und die Verantwortlichen beim Bund und bei der Nationalbank haben der Bevölkerung etwas vorgemacht. Sie gaben vor, die Probleme der «system­relevanten» Banken so weit reduziert zu haben, dass es keinen zweiten UBS-Fall mehr geben würde, bei dem der Bund Garantien für Bankverluste übernehmen muss. Doch die komplizierten Abwicklungspläne haben sich im Krisenfall als nutzlos entpuppt.</p><p>Leidtragende sind die Bevölkerung und die Angestellten der CS, welche Tag für Tag pflichtbewusst ihre Arbeit machen und das Land am Laufen halten, während sich die Verantwortlichen der CS mit ihren Millionensalären schon lange abgesetzt haben.</p><p>Dem Notrecht vom Bundesrat darf kein Kahlschlag beim Personal folgen. Das Hauptziel ist der Erhalt der Stellen. Kommt es zu Kündigungen, sollen betroffene Mitarbeitende so schnell wie möglich eine neue Beschäftigung finden. Bei der anstehenden Zusammenlegung muss für die übertragenen Verträge ein Kündigungsschutz gelten, insbesondere für Arbeitnehmende über 55 Jahre. Vor der vollständigen Integration der zwei Banken dürfen auf keinen Fall Kündigungen stattfinden.</p><h3 class="heading--h4">Es braucht wirksame Prävention</h3><p>Zwingend ist, dass nach dem faktischen Zusammenbruch der zweiten Grossbank endlich Massnahmen entwickelt werden, welche solche Ereignisse künftig verhindern. Und es braucht vor allem eine wirksame Prävention.</p><p>Die Behörden müssen präventiv dafür sorgen, dass die Banken ausreichend Liquiditäts- und Eigenkapital-Reserven haben, um die Verluste selber tragen zu können. Sie müssen Einschränkungen in Bezug auf die Risiken, die sie eingehen können, durchsetzen. Die risikotreibenden Bonuslohnsysteme müssen endlich abgeschafft werden. Und es sollen nur Personen eine Bank führen können, die die entsprechenden Qualifikationen haben. Die Finma hätte diesbezüglich eigentlich bereits Kompetenzen. Es muss darum gehen, Krisen zu verhindern, statt komplizierte Mechanismen zu entwickeln, die im Krisenfall nicht anwendbar sind.</p><p>Der Bund hat der UBS eine Garantie von 9 Mrd. Fr. gegeben. Das entspricht 1’000 Franken pro Einwohnerin und Einwohner der Schweiz. Bundesrätin Keller-Sutter wird der Bevölkerung vermitteln müssen, dass man die UBS und die CS unterstützt, während sie gleichzeitig bei den AHV-Renten sparen will, während der Bund die Renten in der 2. Säule senkt und während die Krankenkassenprämien steigen und steigen. Die Steuern für die Firmen wurden in den meisten Kantonen gesenkt. Auch die Grossbanken und ihre Manager haben davon profitiert. Das muss sich ändern. Die Schweiz muss eine Kaufkraft- und Abgabenpolitik machen, welche auf die Arbeitnehmenden ausgerichtet ist, die ihre Arbeit machen und das Land am Laufen halten.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/wirtschaft/CreditSuisse_Eingang_nurRed_iStock-MichaelDerrerFuchs.jpg" length="409606" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9667</guid><pubDate>Sun, 19 Mar 2023 21:17:00 +0100</pubDate><title>Arbeitsplätze sichern, konsequent regulieren, Versäumnisse der Banken und der Behörden aufklären – damit die Bevölkerung nicht für die Banken zahlen muss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/arbeitsplaetze-sichern-konsequent-regulieren-versaeumnisse-der-banken-und-der-behoerden-aufklaeren-damit-die-bevoelkerung-nicht-fuer-die-banken-zahlen-muss</link><description>Erneute Rettung einer Grossbank trotz «Too-big-to-fail»-Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass heute – knapp 15 Jahre nach der UBS-Rettung - auch für die Credit Suisse eine Rettungsaktion nötig wurde, ist unerträglich. Die Verantwortlichen der Credit Suisse haben die Bank mit exzessiven Risiken und handwerklicher Überforderung in die Insolvenz getrieben. Und die Verantwortlichen bei der Nationalbank und beim Bund haben der Bevölkerung etwas vorgemacht, indem sie behaupteten, die Risiken der «systemrelevanten» Banken so weit reduziert zu haben, dass ein zweiter UBS-Fall nicht mehr möglich sei.</p><p>Leidtragende sind die Bevölkerung und die Angestellten der Credit Suisse, welche Tag für Tag pflichtbewusst ihre Arbeit machen und das Land voran bringen, während sich die Verantwortlichen der Crédit Suisse mit ihren Millionensalären schon lange abgesetzt haben.</p><p>Der SGB unterstützt den Schweizerischen Bankpersonalverband bei der Sicherung der Arbeitsplätze der betroffenen Angestellten. Es braucht nun rasch eine Taskforce, welche dafür sorgt, dass möglichst viele Arbeitsplätze erhalten werden. Und die einen guten Sozialplan für diejenigen ausarbeitet, welche den Arbeitsplatz verlieren.</p><p>Für den SGB ist zwingend, dass nach dem faktischen Zusammenbruch der zweiten Grossbank endlich Massnahmen entwickelt werden müssen, welche solche Ereignisse künftig verhindern. Zumal die Schweiz mit der UBS künftig nur noch eine Grossbank haben wird, wodurch die Risiken nochmals steigen. Die Banken müssen ausreichend Reserven haben, um die Verluste selber tragen zu können. Es braucht Einschränkungen in Bezug auf die Risiken, die sie eingehen können. Die risikotreibenden Bonuslohnsysteme müssen endlich abgeschafft werden. Es sollen nur Personen eine Bank führen können, die die entsprechenden Qualifikationen haben. Zudem braucht es höhere Steuern für die Banken, damit sie die finanziellen Garantien der Bevölkerung entsprechend zurückzahlen.</p><p>Die Ereignisse rund um die Credit Suisse müssen konsequent aufgearbeitet werden. Es muss untersucht werden, inwiefern das Finanzdepartement, die Nationalbank und die Finma ihre Aufgaben wahrgenommen oder versäumt haben.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/wirtschaft/Paradeplatz-Creditsuisse_ccbync_WallyGobetz-flickr.jpg" length="902411" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9664</guid><pubDate>Fri, 17 Mar 2023 10:58:08 +0100</pubDate><title>BVG-Rentenabbau: Mehr bezahlen für weniger Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-rentenabbau-mehr-bezahlen-fuer-weniger-rente</link><description>Rentenerhalt im Parlament gescheitert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Parlament verabschiedete BVG-Reform führt zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr. Dabei sinken die Renten aus den Pensionskassen schon seit Jahren. Ausgerechnet die tiefen Löhne müssen mit BVG 21 nun viel mehr bezahlen. Diese Rechnung geht nicht auf. Einziger Gewinner dieser Vorlage ist die Finanzindustrie; sie soll weiterhin uneingeschränkt verdienen. Mittlerweile zweigt sie jedes Jahr 7 Milliarden Franken vom Ersparten der Versicherten ab.</p><p>Nach dem Scheitern von AV 2020 wurden die Sozialpartner vom Bundesrat beauftragt, einen Lösungsvorschlag für die drängendsten Probleme in der 2. Säule zu erarbeiten. Denn es sind die Sozialpartner, welche die Verantwortung für die 2. Säule tragen, sie finanzieren und gestalten. Der nach intensiven Verhandlungen erreichte Reformvorschlag wurde vom Bundesrat übernommen und dem Parlament vorgelegt. Er hätte das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert. &nbsp;</p><p>Die heute vom Parlament in der Schlussabstimmung verabschiedete Vorlage hat damit nichts mehr zu tun. Das Parlament hat sie für Arbeitnehmende aller Generationen zum teuren und willkürlichen Abbauprojekt verhunzt. Nicht nur werden die Rentensenkungen des letzten Jahrzehnts mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6&nbsp;Prozent weitergeführt. Es drohen Rentenverluste bis zu 270 Franken pro Monat. Hinzu kommen Kaufkraftverluste im selben Umfang – aufgrund der stetig steigenden Krankenkassenprämien und des fehlenden Teuerungsausgleichs in der 2. Säule. Obwohl seit 50 Jahren in der Verfassung das Gegenteil versprochen wird und die Inflation in der Schweiz höher ist als seit Jahrzehnten. Von jenen Personen, die kurz vor der Rente stehen, soll nur knapp ein Viertel eine volle Kompensation der Rentenkürzungen erhalten. Und für Personen, die nicht mehr zur Übergangsgeneration gehören, gilt insgesamt: mehr bezahlen für tiefere Renten. Selbst ganz jungen Arbeitnehmenden werden nach vierzig Jahren sparen noch tiefere Renten als bisher zugesichert. Dabei wären die Kosten für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen so hoch, dass sich bereits ganze Branchen gegen die Reform ausgesprochen haben.</p><p>Technisch ist die Vorlage so unausgegoren, dass neben dem Bundesamt für Sozialversicherungen auch die Pensionskassenexperten zu Recht vor ihr warnen. Die Reform droht das bereits arg angeknackste Vertrauen der versicherten Arbeitnehmenden in die 2. Säule drastisch zu destabilisieren. Dieses Resultat ist ein Armutszeugnis. Es verdeutlicht, wie stark sich die bürgerliche Mehrheit – hinter den Kulissen munter unterstützt durch die Lobbyisten der gierigen Finanzindustrie, der Versicherer und der wortbrechenden Arbeitgeberverbände – vom Versprechen eines anständigen Ruhestands für alle Arbeitnehmenden verabschiedet haben.</p><p>Der SGB-Kongress hat bereits Ende November 2022 den Beschluss gefasst, Rentenabbau-Projekte in der 2. Säule vehement zu bekämpfen. Der Vorstand des SGB wird sich in zwei Wochen mit den heute definitiv gewordenen Abbaubeschlüssen auseinandersetzen und über die definitive Lancierung des Referendums beschliessen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9661</guid><pubDate>Wed, 15 Mar 2023 12:21:13 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente wird immer wichtiger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-wird-immer-wichtiger-1</link><description>Parlament ignoriert Wertverlust der Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Renten verlieren massiv an Wert. Wegen höheren Mieten und Krankenkassenprämien und einem Schub durch die höchsten Teuerung seit Jahrzehnten bleibt den Rentnerinnen und Rentnern immer weniger im Portemonnaie. Nachdem die Pensionskassen Renten bereits seit Jahren gesunken sind, wird die Stärkung der AHV mit einer 13.&nbsp;AHV-Rente immer wichtiger. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Die Schweiz hat ein Rentenproblem: Immer weniger Arbeitnehmende können im Ruhestand von ihrer Rente leben. Dies gilt insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen bzw. mittleren Einkommen. Doch drei Monate nach dem Nationalrat wischt heute auch der Ständerat die Initiative für eine 13. AHV-Rente sowie jegliche Bemühungen um einen Gegenvorschlag im Schnelltempo vom Tisch.</p><p>Mit den Beschlüssen in der laufenden Woche macht das Parlament deutlich, dass ihm das Rentenproblem nicht nur egal ist. Sondern, dass es sich aktiv an einer stetigen Aushöhlung der solidarischen Alterssicherung in der Schweiz beteiligt, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen. Denn während es sich aus «finanziellen Gründen» gegen eine Erhöhung der AHV-Renten ausspricht und die Arbeiten zur Erhöhung einer weiteren Rentenaltererhöhung aufgleist, beschliesst es eine BVG-Reform, welche insbesondere Personen mit tiefen Einkommen insgesamt fast 40 Milliarden kosten soll. Ohne jegliche Rentengarantie: In der 2. Säule gibt es keinen Schutz vor der Inflation. Das Parlament will sogar, dass den Arbeitnehmenden selbst bei Einkäufen in die Pensionskasse nicht einmal der minimale gesetzliche Schutz zugesichert wird. Den Gewinnen der Finanz- und PK-Branche wird hingegen keinerlei Grenze gesetzt. Schliesslich verdeutlichen gerade die aktuellen Verwerfungen an den Finanzmärkten ein weiteres Mal, dass auf die von den Banken stark beworbene 3.&nbsp;Säule kein Verlass ist.</p><p>Im Fokus der laufenden Debatten zur Altersvorsorge müssen die Arbeitnehmenden stehen. Sie sind darauf angewiesen, dass ihre Lohnabflüsse für die Altersvorsorge bezahlbar sind und effizient eingesetzt werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB intensiv für seine Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente kämpfen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen.</p><p>Aber auch für die Rentnerinnen und Rentner ist die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn die Kaufkraftsituation eines durchschnittlichen RentnerInnen-Haushalts ist prekär. Ohne entschiedene Gegenmassnahmen fehlt bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente im Portemonnaie. Der SGB wird sich deshalb mit vollem Engagement für die Einführung einer 13. AHV-Rente einsetzen. Es ist nun an der Zeit, die AHV-Renten endlich wieder zu erhöhen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9659</guid><pubDate>Fri, 10 Mar 2023 16:18:27 +0100</pubDate><title>Ausgaben des Bundes: Alarmismus fehl am Platz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ausgaben-des-bundes-alarmismus-fehl-am-platz</link><description>Der Bundesrat gibt die Eckwerte zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen bekannt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat fällt zurzeit im Wochentakt wegweisende finanzpolitische Richtungsentscheide. Ein weiterer kam heute mit den verabschiedeten "Eckwerte der mehrjährigen Finanzbeschlüsse" hinzu. Insbesondere in den Bereichen Bildung, öffentlicher Verkehr, Kultur und Internationale Zusammenarbeit liegen die vom Bundesrat festgelegten jährlichen Zielwachstumsraten für die Finanzbeschlüsse zum Teil merklich unter jenen der laufenden Legislaturperiode (umso mehr inflationsbereinigt!) – und stehen damit im starken Widerspruch zu den unmittelbar anstehenden Herausforderungen:</p><ul><li>Im Bildungsbereich bedingen nur schon die weiter steigenden SchülerInnen- und StudentInnenzahlen deutlich steigende Nominalausgaben.</li><li>Im öffentlichen Verkehr müssen einerseits ebenfalls die wachsenden Bevölkerungs- und damit Fahrgastzahlen bewältigt werden können. Und andererseits erfordert der von Bund und Parlament mehrfach bekräftigte Wille eines deutlichen Ausbaus des Anteils des öV am gesamten Verkehrsvolumen darüber hinaus einen deutlichen Ausbau des Angebots.</li><li>Die heute nicht bezifferbaren Ausgaben für den Wiederaufbau der Ukraine dürfen keineswegs zulasten des Wachstums der Ausgaben für die Internationale Zusammenarbeit gehen (so plant es der Bundesrat). Denn die Schweiz hat in diesem Bereich die Zielwerte, zu denen sie sich bereits vor Langem international verpflichtet hat, bis heute nicht erreicht.</li></ul><p>Der SGB anerkennt das Bemühen der Regierung um eine fundierte finanzpolitische Planung, teilt aber den neuerdings an den Tag gelegten Alarmismus keineswegs. Nach den ersten finanzpolitisch restriktiven Vorentscheiden bereits im letzten Herbst, hat der Bundesrat Mitte Februar sein Konsolidierungsprogramm für die kommenden Budget- und Finanzplanjahre vorgelegt. Die mehrjährigen Finanzbeschlüsse, zu denen nun die Eckwerte vorliegen, machen in diesem Rahmen einen Grossteil der schwach gebunden Ausgaben aus, für die der Bundesrat bereits ab dem nächsten Budgetjahr lineare Kürzungen von 2 Prozent vorsieht.</p><p>Die geplanten Kürzungen sind nicht nur wirtschafts- und sozialpolitisch unverantwortlich, sie sind auch finanzpolitisch fehl am Platz. Denn erstens hat sich der wirtschaftliche Ausblick weiter aufgehellt und zweitens sind die öffentlichen Finanzen in der Schweiz im internationalen Vergleich hervorragend aufgestellt: So verfügt der Staat in der Schweiz nach fast zwei Jahrzehnten kontinuierlicher und massiver Budgetunterschreitungen über ein Reinvermögen, welches mehr als der Hälfte der jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht – und dies nach der Coronakrise.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/floheinstein_flickr__zug_sbb_einfahrt_passagiere_bahnhof_gleise.jpg" length="391278" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9640</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2023 19:34:03 +0100</pubDate><title>Ständerat besiegelt noch höhere Rentenverluste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-besiegelt-noch-hoehere-rentenverluste</link><description>BVG 21: Mehr bezahlen und weniger Rente

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heutigen Beschlüsse des Ständerats sorgen für noch höhere Rentenverluste für Personen mit mittleren Einkommen. Mit dem beschlossenen Koordinations­abzug steigen die Rentenverluste auf bis zu 15 Prozent – bzw. bis zu 271 Franken pro Monat. Damit wird die vom Bundesrat und allen Parteien einhellig befürwortete Garantie der Leistungen selbst für 25-Jährige mit mittleren Einkommen nicht mehr eingehalten. Das bedeutet nun für alle Generationen: Mehr bezahlen für weniger Rente.</p><p>Das Parlament hat aus der Bundesratsvorlage (Sozialpartnerkompromiss) ein Abbauprojekt gebastelt. Die Reform ist aus der Zeit gefallen: wegen der Zinswende und der steigenden Inflation stellen sich in der 2. Säule neue Probleme, allen voran der Wertzerfall der Pensionskassen-Renten durch die Inflation. In diesem Kontext braucht es Erhöhungen statt Senkungen bei den Renten. Die BVG-Vorlage stammt aus der Zeit der Negativzinsen, die inzwischen vorbei ist. Die Senkung des Umwandlungssatzes hat nun nicht mehr die gleiche Notwendigkeit. Das Parlament ignoriert diese neue Ausgangslage und hält an den Rentensenkungen fest. Der SGB wird sich vehement gegen die geplanten Rentensenkungen einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_00ccfc3a18.jpg" length="351390" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9639</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2023 19:28:12 +0100</pubDate><title>AHV-Teuerungsausgleich fällt durch: Soziale Härte auch im Ständerat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-teuerungsausgleich-faellt-durch-soziale-haerte-auch-im-staenderat</link><description>Parlament lässt Rentnerinnen und Rentner im Stich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Renten in der AHV hinken in den letzten Jahren nicht nur der Teuerung hinterher – auch der Unterschied zwischen den Löhnen und den Renten wird von Jahr zu Jahr grösser.&nbsp; Die Mieten und die explodierenden Krankenkassen-Prämien führen dazu, dass die Renten immer weniger zum Leben reichen. Doch das Parlament ist nicht einmal bereit, mit der minimalen Anpassung an die Teuerung die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu stützen, und lässt damit die Menschen im Stich, die ein Leben lang gearbeitet haben. Dazu kommt, dass die Pensionskassen­renten seit Jahren im Sinkflug sind und es dort gar keinen Teuerungsausgleich gibt.</p><p>Mit dem heutigen Entscheid bricht der Ständerat ein weiteres Versprechen der Verfassung – mit dem Nichteintreten auf die Vorlage ist der volle Teuerungs­ausgleich für AHV- und IV-RentnerInnen sowie EL- und ÜL-BezügerInnen definitiv vom Tisch. Obwohl das Parlament den Bundesrat vor wenigen Wochen noch zur Ausarbeitung dieser Vorlage aufgefordert hatte. Und obwohl die stark steigenden Preise und der Prämienschock bei den Krankenkassen Rentnerinnen und Rentner besonders hart treffen. So droht einem durchschnittlichen Rentnerhaushalt bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von rund acht Prozent. Auf das Jahr gerechnet fehlt dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Für den SGB ist damit klar: nun kann die Bevölkerung nur noch an der Urne mit der Einführung einer 13. AHV-Rente das Problem der sinkenden Renten korrigieren. Denn die Renten in der AHV hinken in den letzten Jahren nicht nur der Teuerung hinterher – auch der Unterschied zwischen den Löhnen und den Renten wird von Jahr zu Jahr grösser. Der SGB wird sich deshalb mit voller Kraft für die hängige Volksinitiative einsetzen über welche in knapp einem Jahr abgestimmt wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9636</guid><pubDate>Wed, 01 Mar 2023 10:24:04 +0100</pubDate><title>Nationalrat bricht sein Versprechen und lässt die Rentnerinnen und Rentner im Stich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-bricht-sein-versprechen-und-laesst-die-rentnerinnen-im-stich</link><description>AHV-Teuerungsausgleich: Kehrtwende des Nationalrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat will nicht einmal mehr über den vollen Teuerungsausgleich für RentnerInnen debattieren. Dabei verlieren die Renten durch die Teuerung und den Prämienschock immer mehr an Wert. Nun ist der Nationalrat nicht auf die Vorlage eingetreten, obwohl er den Bundesrat vor wenigen Wochen noch zu deren Ausarbeitung aufgefordert hat. Und obwohl die stark steigenden Preise und Prämien bei den Krankenkassen Rentnerinnen und Rentner besonders hart treffen.</p><p>Einem durchschnittlichen Rentnerhaushalt droht bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von rund acht Prozent. Damit fehlt auf das Jahr gerechnet bis dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Die Verfassung verlangt klar, dass die AHV-Renten mindestens an die Preisentwicklung angepasst werden müssen. Doch seit zwei Jahren ist dies bereits nicht mehr der Fall. Insgesamt belief sich die Teuerung seit der letzten Rentenanpassung auf 3.4 Prozent, die Renten wurden per Januar 2023 aber nur um 2.5 Prozent erhöht. Um seine eigenen Versprechen einzuhalten, müsste das Parlament deshalb eine ausserordentliche Rentenerhöhung von 0.9 Prozent beschliessen. Es ist nun am Ständerat, die grosse Kammer daran zu erinnern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9634</guid><pubDate>Tue, 28 Feb 2023 14:58:00 +0100</pubDate><title>Fast 3 Milliarden mehr zahlen für tiefere Renten: SGB bekämpft Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fast-3-milliarden-mehr-zahlen-fuer-tiefere-renten-sgb-bekaempft-rentensenkung</link><description>BVG-Reform: Nationalrat besiegelt weiteren Rentenabbau

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklungen des letzten Jahrzehnts in der 2. Säule sind für die Arbeitnehmenden dramatisch. Während ihre Beiträge an die Pensionskasse steigen, sinken die Leistungen, welche sie von den Kassen zurückerhalten. Doch obwohl die mittlere Neurente aktuell bereits 230 Franken tiefer ausfällt als 2015, hat der Nationalrat heute einen weiteren Abbau besiegelt und setzt auf weitere Rentenkürzungen von bis zu 200 Franken pro Monat. Dabei droht einem Rentner bis 2024 bereits ein Kaufkraftverlust von 300 Franken – denn Teuerung und steigende Krankenkassenprämien nagen ohnehin schon am Wert der Pensionskassenrenten.</p><p>Mit den heutigen Beschlüssen wird klar: die Reform der zweiten Säule ist im Parlament zur Abbauvorlage verkommen. Versicherte Arbeitneh­mende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte der Nationalrats vom Tisch. Er weigert sich auch, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2.&nbsp;Säule umzusetzen.</p><p>Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7&nbsp;Milliarden Fran­ken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform hö­here Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.</p><h3 class="heading--h4">Aus dem BVG-Kompromiss machte das Parlament eine teure Abbauvorlage</h3><p>Der SGB hatte zusammen mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrats einen BVG-Kompro­miss ausgearbeitet und vorgelegt, der ohne Rentenkürzungen funktionieren würde. Obwohl der Bundesrat diesen dem Parlament unverändert vorgelegt und zur Annahme empfohlen hat, liegt nun eine weitere Abbauvorlage vor dem Abschluss.</p><p>Das Parlament verschliesst sich der Tatsache, dass sich die Rentensituation in diesem Land stark verschlechtert hat, während sich die Kassen der Versicherungen und Pensionskassen weiter füllen. Damit ist klar, dass eine Mehrheit im Parlament die Interessen der Anbieter höher gewichtet, als jene der versicherten Arbeitnehmenden. Deshalb wird der SGB eine BVG-Abbauvorlage vehement bekämpfen.</p><p>Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weni­ger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9626</guid><pubDate>Tue, 14 Feb 2023 08:57:36 +0100</pubDate><title>14. Juni 2023: Ein neuer Streik – damit es bei der Gleichstellung endlich vorwärts geht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-2023-ein-neuer-streik-damit-es-bei-der-gleichstellung-endlich-vorwaerts-geht</link><description>Lohn · Zeit · Respekt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen haben tiefere Löhne und Renten, übernehmen mehr unbezahlte Arbeit und sind weiterhin mit Diskriminierungen konfrontiert. Der Kampf für echte Gleichstellung ist eine Schlüsselaufgabe der Gewerkschaften. Deshalb legt der SGB beim feministischen Streik am 14. Juni 2023 den Fokus auf die Arbeitswelt. Denn die grössten Ungleichheiten haben ihren Ursprung am Arbeitsplatz. Das Ziel ist klar: Aufwertung von Branchen mit weiblicher Mehrheit, neue Gesamtarbeitsverträge und Bekämpfung von Belästigung und Diskriminierung. Nur mit einer besseren kollektiven Organisation an den Arbeitsplätzen sind konkrete Fortschritte bei der Gleichstellung möglich.</p><p>Vier Jahre nach dem grossen Streik von 2019 gibt es so gut wie keinen Fortschritt bei der Verbesserung der finanziellen und gesellschaftlichen Situation der Frauen. Im Gegenteil: Ihr Rentenalter wird angehoben und die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern hält sich hart­näckig. Diese Lücke ist ein massives Problem: Die Hälfte der Frauen verdiente 2020 weniger als 4’470 Franken im Monat. <strong>Vania Alleva</strong>, SGB-Vizepräsidentin, betont: «Statt vorwärts geht es mit der Gleichstellung neuerdings sogar wieder rückwärts: bei den Löhnen, bei den Renten und auch bei der Verteilung der Care-Arbeit. Noch immer ist das Einkommen von uns Frauen im Schnitt 43,2&nbsp;Prozent tiefer als jenes der Männer. So geht das nicht!»&nbsp;Besonders tief ist das Einkommen von Frauen, die im Verkauf oder in anderen Dienstleistungsberufen wie der Gastronomie arbeiten. Dort haben die Frauen einen Monatslohn von weniger als 3100 Franken (Median). Ihre Kunden hingegen verdienen mehr als das Doppelte.</p><p>Ein zentraler Grund für die tiefen Einkommen ist die schlechte Entlöhnung von Berufen mit hohem Frauenanteil. Kleinkinderbetreuerinnen, Verkäuferinnen oder Coiffeurinnen verdienen nach der Berufslehre in Vollzeit nur zwischen 3’500 und 5’000 Franken, deutlich weniger als in Branchen mit hohem Männeranteil. Folge dieser Einkommenslücke ist eine massive Frauenrentenlücke von 34.6%. Für <strong>Natascha Wey</strong>, Generalsekretärin VPOD und SGB-Vizepräsidentin, ist die Konsequenz klar: «Arbeitsbedingungen verbessern sich, wenn Gewerkschaften stark sind und wenn kollektiv mobilisiert wird. Es braucht eine bessere GAV-Abdeckung in den sogenannten Frauenbranchen und massive Lohnerhöhungen». Deshalb haben sich die Gewerkschaften zum Ziel gesetzt, Mitglieder in Branchen mit hohem Frauenanteil zu gewinnen, um die Gleichstellung schneller vorantreiben zu können.</p><h3 class="heading--h4">Betroffene fordern Schutz am Arbeitsplatz, Aufwertung der Frauenberufe und bessere Vereinbarkeit</h3><p>Heute haben anlässlich der Lancierung der Kampagne für den 14. Juni sieben Arbeiterinnen aus der ganzen Schweiz die Mobilisierung angestossen. So betont <strong>Pamela Silva Barrientos</strong>, Pharmaassistentin: «Wir müssen sehr viele Aufgaben mit hoher Konzentration erledigen. Wir müssen uns ständig weiterbilden. Und trotzdem kommen wir nicht über die Runden!». Branchen mit weiblicher Mehrheit brauchen eine Aufwertung: «Im Detailhandel sind die Löhne tief. Dabei ist die Arbeit körperlich anstrengend, man ist ständig im Kundenkontakt und es wird viel Flexibilität verlangt. Wo bleibt da die Wertschätzung, wo bleibt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben?», fragt <strong>Kerstin Maurhofer-Späh</strong>, Verkäuferin. Für Pflegerin <strong>Loreen Erras </strong>müssen sich die Arbeitsbedingungen in ihrer Branche rasch ändern: «Der Personalmangel sollte nicht mit noch schlechteren Arbeitsbedingungen verschärft werden. Die Abwärtsspirale muss mit angemessenen Arbeitsbedingungen aufgehalten werden!».</p><p><strong>Muriel Noble</strong>, Orchestermusikerin, beschreibt, wie prekäre Karriereverläufe die Kulturwelt besonders anfällig für Missbrauch und Belästigung gegen die Frauen machen: «Wenn man eine Frau ist und noch keine feste Anstellung hat, ist es viel schwieriger, sich als Opfer von sexualisierter Gewalt zu wehren. Wir brauchen darum GAV, die für alle gelten und alle schützen. Und kurzfristig soll in allen kulturellen Einrichtungen ein detaillierter Verhaltenskodex aufgehängt werden.». Als Angestellte in der Kundenberatung und Ticketkontrolle im ÖV fordert <strong>Sarah-Julia Mois</strong>: «Der Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz, sei es durch Kollegen oder Kunden, gehört zu den Grundpflichten der Arbeitgeber und muss endlich ernsthaft wahrgenommen und durchgesetzt werden».</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/Visual-1406-DE.jpg" length="149875" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9621</guid><pubDate>Fri, 03 Feb 2023 16:59:28 +0100</pubDate><title>BVG-Reform: 3 Milliarden mehr zahlen für tiefere Renten – SGB bekämpft Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-reform-3-milliarden-mehr-zahlen-fuer-tiefere-renten-sgb-bekaempft-rentensenkung</link><description>BVG-Reform: Nationalratskommission plant weiteren Rentenabbau</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Reform der zweiten Säule verkommt im Parlament zur Abbauvorlage. Versicherte Arbeitneh­mende sollen mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Nicht nur die Lösung der Sozialpartner und des Bundesrats fegte die zuständige Sozialkommission des Nationalrats vom Tisch. Auch Massnahmen für eine echte Gleichstellung in der 2. Säule lehnt die SGK-N ab. Sie weigert sich, auf den Rentenabbau durch die Teuerung zu reagieren oder griffige Instrumente zur Eindämmung der explodierenden Kosten und der Gewinnabschöpfung in der 2. Säule umzusetzen.</p><p>Dabei zweigen Pensionskassen und Versicherungen schon heute jährlich rund 7 Milliarden Fran­ken aus der Sozialversicherung ab – mit dieser «Reform» werden die Kosten weiter explodieren. Gleichzeitig drohen einer Kassiererin, einem Bäcker oder einer Pflegerin mit der BVG-Reform hö­here Lohnabzüge, um am Ende weniger Rente zu bekommen.</p><p>Sofern notwendig, werden die Erwerbstätigen an der Urne entscheiden können, ob sie 3 Milliarden Franken zusätzliche Lohnabzüge in die Pensionskassen stecken wollen, um dafür am Ende weni­ger Rente zu erhalten, oder ob sie damit eine 13. AHV-Rente finanzieren wollen. Die Rechnung ist einfach: Die Stärkung der AHV lohnt sich für 90 Prozent der Bevölkerung, gerade für untere und mittlere Einkommen und für die Frauen.</p><p class="heading--h4">Weitere Rentensenkung ist tabu</p><p>Die Renten aus der 2. Säule sinken seit einem Jahrzehnt massiv. Zur tiefen Verzinsung und den extremen Senkungen bei den Umwandlungssätzen kommt nun der fehlende Teuerungsausgleich in den Pensionskassen dazu; damit verlieren NeurentnerInnen bis Ende 2024 eine ganze Monats­rente. Weitere Senkungen müssten damit für eine BVG-Reform tabu sein. Und auch eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes dürfte mit der Zinswende keine Option mehr sein. Die Rechnung der SGK-N geht nur für die Anbieter auf, die Erwerbstätigen werden schlicht abgezockt.</p><p>Ein besonderer Hohn ist der Beschluss für die Frauen. Trotz grossen Versprechen in der Öffent­lichkeit verschlechtert die SGK-N für die Frauen sogar den mangelhaften Vorschlag des Ständerats. Frauen sollen nach der Erhöhung des Rentenalters auf die versprochenen, dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten. Für nicht einmal die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssat­zes voll kompensiert werden. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen so­fort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.</p><p class="heading--h4">Aus dem BVG-Kompromiss machte das Parlament eine teure Abbauvorlage</p><p>Der SGB hatte zusammen mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrats einen BVG-Kompro­miss ausgearbeitet und vorgelegt, der ohne Rentenkürzungen funktionieren würde. Obwohl der Bundesrat diesen dem Parlament unverändert vorgelegt und zur Annahme empfohlen hat, liegt nun eine weitere Abbauvorlage vor dem Abschluss.</p><p>Das Parlament verschliesst sich der Tatsache, dass sich die Rentensituation in diesem Land stark verschlechtert hat, während sich die Kassen der Versicherungen und Pensionskassen weiter füllen. Damit ist klar, dass eine Mehrheit im Parlament die Interessen der Anbieter höher gewichtet, als jene der versicherten Arbeitnehmenden. Deshalb wird der SGB eine BVG-Abbauvorlage vehement bekämpfen, wenn nötig mit einem Referendum.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9574</guid><pubDate>Mon, 09 Jan 2023 08:04:53 +0100</pubDate><title>Gewerkschaftliche Offensiven im 2023 für höhere Löhne und mehr Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gewerkschaftliche-offensiven-im-2023-fuer-hoehere-loehne-und-mehr-gleichstellung</link><description>Jahres-Medienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der neue SGB-Verteilungsbericht zeigt auf: Die Lohn- und Einkommensschere öffnet sich wieder. Für die Gewerkschaften stehen deshalb weitere Lohnerhöhungen im Zentrum, damit der Lohnrückstand aufgeholt wird. Aufgrund der Teuerung fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Wiedereinführung des automatischen Teuerungsausgleichs. Weil die Krankenkassenprämien inzwischen für viele untragbar hoch sind, sind mehr Prämienverbilligungen nötig. Auch bei den Arbeitszeiten braucht es eine Trendwende: Anstatt immer neue Ausnahmen bei den Arbeits- und Ruhezeiten zu fordern, sollen sich die Arbeitgeber wieder an der Arbeitszeitreduktion beteiligen, um den Gesundheitsschutz und das Familienleben der Arbeitnehmenden zu verbessern.</p><p>Die Kaufkraft-Krise durch explodierende Krankenkassenprämien und die anhaltende Teuerung trifft viel Erwerbstätige hart, es bleibt immer weniger zu Leben. Dank einer engagierten Lohnkampagne und vielen harten Verhandlungen ist es den Gewerkschaften in diversen Branchen gelungen, die Löhne zu Jahresbeginn spürbar anzuheben. 2023 sind Reallohnerhöhungen sowie die Wiedereinführung des automatischen Teuerungsausgleichs notwendig. SGB-Chefökonom Daniel Lampart hält fest: «Ein Lohn muss zum Leben reichen, das heisst konkret: keine Löhne unter 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle.»</p><p>Der heute veröffentlichte <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230109_JMK/154d__Verteilungsbericht_2023.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">SGB-Verteilungsbericht</a> zeigt: Die Lohnschere hat sich wieder geöffnet. Die Löhne sind zu wenig gestiegen, um die Teuerung und den Lohnrückstand auszugleichen. Die Berufstätigen mit unteren und mittleren Löhnen haben heute real weniger Lohn als 2016. Aufwärts ging es hingegen bei den obersten 10 Prozent. Dazu kommt, dass der Prämienschock bei den Krankenkassen von 6.6 Prozent einmal mehr stärker ausfällt als die Lohnerhöhungen und die Aufstockung der Prämienverbilligungen. 2023 wird ein Paar mit 2 Kindern erstmals 1000 Franken im Monat für die Prämien zahlen müssen.</p><p class="heading--h4">Bessere Lage der Berufstätigen dank Gewerkschaftsarbeit</p><p>Gute Gesamtarbeitsverträge und aktive Gewerkschaften sorgen weltweit dafür, dass die Löhne ausgeglichener verteilt werden. Sie verhindern Dumping und Lohndiskriminierung. Die neuere ökonomische Forschung belegt auch, dass diese Verbesserungen bei den Löhnen in der Regel nicht zu mehr Arbeitslosigkeit führen, wie die aktuelle Analyse des SGB zeigt. Weil die Gesamtarbeitsverträge (GAV) verhindern, dass sich schwarze Schafe unter den Firmen Vorteile auf Kosten der korrekten Arbeitgeber verschaffen, und weil GAV auch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und andere Vorteile enthalten, können sie zu einer besseren Arbeitsqualität und einer höheren Produktivität führen. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Ohne die Arbeit der Gewerkschaften hier bei uns und weltweit wäre die einzige Antwort auf die aktuelle Inflation nur die Rezessionspolitik der Zentralbanken gewesen. Die arbeitenden Menschen erwarten aber zu Recht eine andere Antwort, nämlich die Stärkung ihrer Kaufkraft.»</p><p class="heading--h4">Stress am Arbeitsplatz</p><p>Die Arbeitgeber fordern immer mehr Ausnahmen bei den Arbeits- und Ruhezeiten – auf Kosten der Arbeitnehmenden, ihrer Gesundheit und ihres Familienlebens. Die Arbeitnehmenden sollen möglichst immer verfügbar sein, aber gleichzeitig wenig kosten. Gesundheitsschutz und familien­freundliche Arbeitszeiten dürfen kein Privileg für Besserverdienende werden, deshalb müssen sich die Arbeitgeber wieder an den Arbeitszeitverkürzungen beteiligen. Heute reduzieren viele Berufstätige ihr Arbeitspensum auf eigene Kosten – sofern sie es sich finanziell leisten können.</p><p>Ein anderer, wichtiger Grund für Teilzeitarbeit sind Kinder oder andere Betreuungspflichten. Die Arbeitgeber haben sich in den letzten 30 Jahren jedoch kaum mehr an der Arbeitszeitverkürzung beteiligt. Bis 1990 reduzierten sie die betriebsübliche Arbeitszeit alle 10 Jahre um ein bis zwei Stunden – bei gleichem Lohn. Seither müssen die Arbeitnehmenden die Arbeitszeitverkürzungen selber bezahlen – mit Teilzeit und weniger Lohn. Um bei der Gleichstellung vorwärts zu kommen, braucht es für Unia Präsidentin Vania Alleva, nicht nur planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten sondern «endlich die Aufwertung von klassischen Frauen-Branchen, die nach wie vor schlechter bezahlt sind. Das heisst mehr Lohn, Zeit und Respekt.» Deshalb mobilisierten die Gewerkschaften 2023 für den feministischen Streik am 14. Juni.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/230109_JMK.jpg" length="420756" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9547</guid><pubDate>Wed, 14 Dec 2022 16:42:52 +0100</pubDate><title>Sabotage der Sozialpartnerschaft – ein Lohn muss zum Leben reichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sabotage-der-sozialpartnerschaft-ein-lohn-muss-zum-leben-reichen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vom Lohn muss man leben können. Der heute vom Nationalrat beschlossenen Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne mit der Überweisung der Motion Ettlin verstösst klar gegen diesen wichtigen Grundsatz. Kantonale Mindestlöhne sind aus sozialpolitischen Gründen zulässig, damit die Existenzsicherung garantiert wird. Damit ist klar, dass GAV-Löhne diese untere Grenze nicht unterbieten dürfen. Das Parlament will nun diesen Grundsatz auf den Kopf stellen. Die Gewerkschaften werden sich dagegen wehren.</p><p>Die Motion kommt unter dem wohlklingenden Namen «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» daher. Sie will die Kantone daran hindern, Massnahmen gegen zu tiefe Löhne zu ergreifen: Kantonale Mindestlöhne würden in allen Branchen nicht mehr gelten, in denen ein als allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will also nichts anderes, als Working Poor zu produzieren.</p><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz zu Erlass kantonaler Mindestlöhne bestätigt.</p><p>Die faktische Abschaffung der kantonalen Souveränität über die Definition von Mindestlöhne wäre ein Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös. Der Abschluss von GAV mit nationalen Mindestlöhnen würde so praktisch verunmöglicht werden.</p><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, speziell in den Kantonen Neuenburg und Genf, in einer Zeit kommt, in der über den Schutz der Löhne und das Verhältnis zu Europa Diskussionen stattfinden.</p><p>Der SGB wird die Vorlage mit allen nötigen Mitteln bekämpfen und die kantonalen Mindestlöhne verteidigen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9545</guid><pubDate>Wed, 14 Dec 2022 16:24:19 +0100</pubDate><title>Die 13. AHV-Rente wird immer wichtiger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-13-ahv-rente-wird-immer-wichtiger</link><description>Nationalrat zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Davon allein kann heute niemand leben. Gleichzeitig wurden die letzten Jahre die Pensionskassen-Renten stark gesenkt. Durch die steigenden Preise und Krankenkassenprämien verlieren die Renten nun zusätzlich deutlich an Wert, insbesondere weil die Renten aus der 2. Säule in der Regel nicht der Teuerung angepasst werden. Deshalb wird die Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente immer wichtiger.</p><p>Betroffen sind nicht nur die Rentnerinnen und Rentner, welche nach einem anstrengenden Erwerbsleben eine anständige Rente verdienen. Im Fokus stehen auch die Arbeitnehmenden. Denn sie sind darauf angewiesen, dass ihre Lohnabflüsse für die Altersvorsorge bezahlbar sind und effizient eingesetzt werden. Für 90 Prozent der Erwerbstätigen lohnt sich eine Stärkung der AHV, deshalb wird der SGB intensiv für seine Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente kämpfen. Nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen, insbesondere auch die Frauen. In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Auch auf die von den Banken stark beworbene 3.&nbsp;Säule ist kein Verlass, sie birgt nicht nur hohe Risiken, sondern die Arbeitgeber beteiligen sich nicht daran. Deshalb generiert die 3. Säule für Normalverdienende nur sehr kleine Renten.</p><p>Die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente ist gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn zu den stark gesunkenen Pensionskassenrenten kommen nun noch die Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Dies macht die Kaufkraftsituation eines durchschnittlichen RentnerInnen-Haushalts besonders prekär. Ohne entschiedene Gegenmassnahmen fehlt bis Ende 2024 eine ganze Monatsrente im Portemonnaie.</p><p>Selbst die BefürworterInnen von AHV 21 hatten zugegeben: Insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen Einkommen reichen die Renten häufig nicht. Mit den Beschlüssen beider Räte in der laufenden Woche wird deutlich, dass das Parlament dies nicht ändern will. Während es sich aus «finanziellen Gründen» gegen eine Erhöhung der AHV-Renten ausspricht, beschliesst es eine BVG-Reform, welche Personen mit tiefen Einkommen insgesamt 3 Milliarden kostet.</p><p>Schon vor der haarscharfen Annahme von AHV 21 war die finanzielle Lage der AHV deutlich besser als in den Horror-Szenarien, mit denen die Banken seit Jahrzehnten gegen sie schiessen. Selbst gemäss den vorsichtigen Szenarien des Bundesrats wird die AHV bis 2030 fast 20 Milliarden Überschuss machen. Doch die Mehrheit des Nationalrats stützt sich lieber auf längerfristige Finanzszenarien bis 2050, welche gemäss Bundesrat unzuverlässig sind und ausserdem einseitig, weil sie nur die Kostenseite abbilden. Es geht dem Parlament nicht um die tatsächliche Finanzlage der AHV, sondern um eine stetige Aushöhlung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen. Die Initiative verlangt das Gegenteil: zum 75. Jubiläum der AHV und dem 175. Geburtstag des modernen Bundesstaates ist es nun an der Zeit, die AHV-Renten endlich wieder zu erhöhen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9540</guid><pubDate>Mon, 12 Dec 2022 15:36:49 +0100</pubDate><title>Ständerat ignoriert Kaufkraft-Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienverbilligung-ahv</link><description>Prämienlast: Bevölkerung wird im Stich gelassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Haushalte werden durch den Prämienschock und die hohe Inflation stark belastet. Ohne Entlastung durch die Politik bleibt immer weniger im Portemonnaie. Mit schmerzhaften Auswirkungen auf untere und mittlere Einkommen und drohendem Schaden für die Wirtschaft. Der Ständerat jedoch ignoriert die akut schlechte Lage der Bevölkerung, indem er die vom Nationalrat beschlossene einmalige Prämienentlastung für das kommende Jahr versenkt.</p><p>Der Ständerat will bei den Prämienverbilligungen im nächsten Jahr trotz des sehr starken Prämiensprungs keinerlei Aufstockungen vornehmen. Der Entscheid ist ein Affront für alle Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen, die schon viel zu lange unter der hohen Prämienlast leiden. Zu dieser kommt nun nächstes Jahr ein weiterer Anstieg der Prämien um durchschnittlich 6.6 Prozent – zusätzlich zu allen anderen Verteuerungen des täglichen Lebens (Strom, Nebenkosten, Lebensmittel, Mieten etc.). Dies während sich gleichzeitig andere Träger in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückgezogen haben, insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen.</p><p>Eine Entwicklung, die sich – gemäss Analysen des SGB zu den kantonalen Budgets 2023 – in den meisten Kantonen leider auch nächstes Jahr fortsetzen wird. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, welches seine Grundversicherung nicht hauptsächlich über einkommensabhängige Mittel finanziert, damit werden untere und mittlere Einkommen überproportional belastet. Mit Blick auf die Zuspitzung der Kaufkraft-Krise hatte der Nationalrat die Zeichen der Zeit erkannt und sich als Sofortmassnahme für höhere Prämienverbilligungen im Jahr 2023 ausgesprochen (im Umfang von ca. 900 Millionen Franken). Mit dem Gegenentscheid des Ständerats ist dieses Vorhaben nun leider vom Tisch.</p><p class="heading--h4">Trostpflaster: Vollständiger Teuerungsausgleich in der AHV</p><p>Der SGB begrüsst den heutigen Beschluss des Ständerats, die AHV-Renten vollständig an die Teuerung anzupassen. Denn eine reguläre Rentenanpassung gemäss Mischindex hätte nur zu einer Erhöhung der AHV-Renten um 2.5 Prozent geführt, obwohl die Teuerung seit der letzten Rentenanpassung 3.6 Prozent beträgt. Dabei geht es nicht um kleine Beträge: Für Ehepaare bedeutet dies bis zu 970 Franken mehr AHV pro Jahr. Angesichts der steigenden Krankenkassenprämien und der drohenden Kaufkraftverluste bei den Pensionskassenrenten ist der heutige Beschluss ein kleiner Lichtblick. Der Bundesrat ist jetzt aufgefordert, den Teuerungsausgleich zügig an die Hand zu nehmen. Technisch einfache Durchführungsmöglichkeiten bestehen, bereits vor über 30 Jahren war dies für die Ausgleichskassen ohne Probleme umsetzbar.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9539</guid><pubDate>Mon, 12 Dec 2022 15:30:03 +0100</pubDate><title>Mehr bezahlen – weniger erhalten: Ein kategorisches Nein zu diesem Reformvorschlag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten-ein-kategorisches-nein-zu-diesem-reformvorschlag</link><description>Der SGB zu den BVG-Beschlüssen des Ständerats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit über einem Jahrzehnt sinken die Renten der Pensionskassen massiv. Obwohl die Kassen von sprudelnden Gewinnen an den Aktien- und Immobilienmärkten profitierten. Die heutige Realität in der 2. Säule: Tiefe Verzinsung, tiefere Umwandlungsätze, aber höhere Kosten und Gewinne für die Pensionskassen und Versicherungen. Das Parlament hätte die historische Chance gehabt, den vom Bundesrat unterstützten Kompromiss der Sozialpartner zu übernehmen, einen Reformvorschlag mit raschen und bezahlbaren Rentenverbesserungen für die Frauen. Stattdessen lässt es die Frauen jahrzehntelang auf bessere Renten warten und mehr bezahlen. Mit der Zinswende stellen sich in der 2. Säule ohnehin neue Probleme. Anstatt die Renten weiter zu senken, stellt sich die Frage, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p><p>Die Beschlüsse des Ständerats bedeuten nichts Anderes als teuer bezahlen für weniger Rente. Es drohen Rentenverluste von bis zu 200 Franken pro Monat. Trotz klaren Versprechen aller Involvierten, das Niveau der Renten insgesamt zu halten – und jenes der Frauenrenten zu verbessern. Und dies, obwohl sich die finanzielle Lage der Pensionskassen aufgrund der Zinswende rasant verbessert. Konkret schlägt der Ständerat damit vor, den Umwandlungssatz dauerhaft zu senken und dies nur während einer Übergangszeit zu kompensieren. Im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss würden sich Arbeitgeber und Personen mit hohen Einkommen kaum an den Kosten der Kompensation beteiligen. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit – haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.</p><p>Für die Frauen ist der Beschluss ein besonderer Hohn. Der Ständerat schlägt vor, dass sie nach der Erhöhung des Rentenalters auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen jahrzehntelang warten sollen. Nicht einmal für die Hälfte der Frauen – und insgesamt für nur einen Viertel aller Versicherten – soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben. Dabei ist unbestritten: Frauen und Teilzeitbeschäftigte brauchen sofort höhere Renten – zu einem bezahlbaren Preis. Der heutige Beschluss bedeutet das Gegenteil. Und zeigt auf, dass Rentenverbesserungen nur durch eine Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden können.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9535</guid><pubDate>Fri, 09 Dec 2022 11:18:45 +0100</pubDate><title>AHV 21: Der Bundesrat nutzt seinen Spielraum zu Ungunsten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-der-bundesrat-nutzt-seinen-spielraum-zu-ungunsten-der-frauen</link><description>Kein Teuerungsausgleich bei den Kompensationen – unnötige Härte des Bundesrats bei der Umsetzung der AHV-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Herbst wurde den Frauen landauf, landab versprochen, dass sie mit AHV 21 höhere Renten erhalten würden. Insbesondere aufgrund der Rentenzuschläge für die von der Rentenaltererhöhung direkt betroffenen Frauen der Übergangsgeneration. Das Parlament sorgte dabei explizit dafür, dass die Zuschläge nicht der Plafonierung unterliegen. Um die Frauen besserzustellen, denn sonst hätten viele höchstens die reguläre Maximalrente erhalten und wären letztlich leer ausgegangen.</p><p>Nun setzt der Bundesrat dieselbe Klausel ohne Not zum Nachteil der betroffenen Frauen der Übergangsgeneration ein. Denn er will die Zuschläge nicht an den Mischindex knüpfen. Konsequenz: bei gleichbleibender Teuerung wären die Zuschläge bis ans Lebensende der betroffenen Frauen in rund zwanzig Jahren nur noch knapp halb so viel wert wie heute. Der SGB hatte bereits im Abstimmungskampf vehement darauf hingewiesen, dass die Kompensationsmassnahmen ungenügend ausfallen. Mit der vom Bundesrat heute vorgeschlagenen Umsetzung verkommen sie komplett zum Hohn. Der SGB fordert den Bundesrat deshalb mit Nachdruck dazu auf, seinen Spielraum so zu nutzen, dass zumindest die im Abstimmungskampf gemachten Versprechen eingehalten werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9532</guid><pubDate>Thu, 01 Dec 2022 11:28:00 +0100</pubDate><title>Grundversicherung: keine Privatisierung durch die Hintertür</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grundversicherung-keine-privatisierung-durch-die-hintertuer</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nachdem er sich gestern den Anliegen der PrämienzahlerInnen komplett verweigert hat, stand der Ständerat heute der Versicherungslobby äusserst zuvorkommend zu Diensten. Mit der Verabschiedung der KVG-Revision "EFAS" erhält diese ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk: Sie darf neu&nbsp;rund 11 Milliarden Steuergelder selber verteilen.</p><p>Der Ständerat ist heute seiner vorberatenden Kommission gefolgt und hat das sich seit Jahren in der Warteschleife befindende Projekt EFAS (Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär) verabschiedet. EFAS ist nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage – welche angeblich einfach Fehlanreize beseitigen soll (niemand weiss wie) und Einsparungen bringen soll (niemand weiss wieviel) – werden letztlich einfach die rund 11 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute im stationären Bereich der Grundversicherung ausgeben, den Versicherern übertragen. Diese sollen die Gelder dann über die bereits existierende "Gemeinsame Einrichtung KVG" (in welcher die Kantone neu lediglich beratend Einsitz nehmen dürften) nach einem national einheitlichen Verteilungsschlüssel in sämtlichen Versorgungsbereichen verteilen.</p><p>Besonders unverständlich: Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat auch die Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute – demografisch bedingt – am dynamischsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege – eine der wenigen wirksamen gesetzlichen Bestimmungen gegen das Prämienwachstum – wurde vom Ständerat aus dem Gesetz gestrichen. Das ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen und im nächsten Jahr weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Seit Jahren beklagen sich die Dachverbände der Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Dabei verschweigen sie, dass sie selbst zu den grössten NutzniesserInnen vieler Fehlanreize gehören. Denn diese spülen ihnen hohe Gewinne in ihre Zusatzversicherungen – auch auf Kosten der PrämienzahlerInnen. Weil aber dieses Geschäftsmodell aufgrund der Verlagerungspolitik des Bundes (weniger stationäre Behandlungen und damit weniger (halb-)private Versicherungsverträge) in Gefahr ist, macht die Lobby seit Jahren Druck für die "Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär". Der Ständerat hat diesem Druck nun in einem ersten Schritt nachgegeben, doch die Differenzen zum Nationalrat bleiben zahlreich – und damit auch das Potenzial, dass sich das Parlament eines besseren belehrt und diese gefährliche Revision bald stoppt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/7/csm_Krankenhaus_Spita_Gang_Korridor_Betti_Pflegeperson_iStockk-sudok1_fc0347b8c2.jpg" length="98063" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9528</guid><pubDate>Wed, 30 Nov 2022 12:03:00 +0100</pubDate><title>Ständerat lässt Bevölkerung beim Prämienschock im Stich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderat-laesst-bevoelkerung-beim-praemienschock-im-stich</link><description>Nichteintreten auf 10%-Initiative und Gegenvorschlag </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Haushalte werden durch den Prämienschock stark belastet. Für eine NormalverdienerInnen-Familie mit 2 Kindern liegen die Prämien erstmals über 1’000 Franken pro Monat. Indem der Ständerat nicht auf die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative beziehungsweise des Gegenvorschlags eintritt, verkennt er die akute Prämienbelastung der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen.</p><p>Nächstes Jahr kommt es bekanntlich zu einem starken Anstieg der Prämien um durchschnittlich 6.6 Prozent, zusätzlich zu allen anderen Verteuerungen des täglichen Lebens (Strom, Nebenkosten, Lebensmittel, Mieten etc.). Diese steigenden Ausgaben kommen zu einer schon seit Jahren für viele Haushalte kaum mehr tragbaren Prämienlast hinzu. Die Prämienbelastung liegt für eine NormalverdienerInnen-Familie mit 2 Kindern bei knapp 14 Prozent des Nettoeinkommens. Diese Familie zahlt 2023 erstmals über 1’000 Franken Prämie pro Monat.</p><p>Während sich die anderen Träger in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückgezogen haben – insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen – sahen sich die Privathaushalte mit immer höheren Prämienrechnungen konfrontiert. Diese Entwicklung wird sich gemäss Analysen des SGB in den meisten Kantonen leider auch nächstes Jahr fortschreiben.</p><p>Vor diesem alarmierenden Hintergrund hat der Ständerat nun soeben beschlossen, noch nicht einmal über eine Revision des Prämienverbilligungssystems zu diskutieren. Das ist in etwa, wie wenn die Feuerwehr bei einem Grossbrand bewusst auf ein Ausrücken verzichtet: Unverständlich und skandalös!</p><p>Die Argumentation der ständerätlichen Mehrheit, dass der Bundesrat mit seinem Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative die Kantone ungerechtfertigterweise zu einer Erhöhung der Prämienverbilligungen verpflichten würde, ist absurd. Denn es sind die Kantone selbst, welche diese, ihnen gesetzlich zugeschriebene, Aufgabe seit Jahren vernachlässigen. Prämienverbilligungen sind keine Almosen, welche von den Kantonen nach Gutdünken gesenkt werden können, sondern sie sind gemäss Gesetz (KVG) integraler Bestandteil der Finanzierung der Grundversicherung.</p><p>Der Nationalrat hatte in der Sommersession die Zeichen der Zeit erkannt und sich für einen – weit über den bundesrätlichen Vorschlag hinausgehenden – substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative ausgesprochen. Er muss daran unbedingt festhalten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9523</guid><pubDate>Sat, 26 Nov 2022 13:41:00 +0100</pubDate><title>SGB beschliesst feministischen Streik für den 14. Juni 2023</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-kongress-beschliesst-feministischen-streik-fuer-den-14-juni-2023</link><description>SGB-Kongress am 25. und 26. November 2022 in Interlaken </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben an ihrem 57. Kongress in Interlaken die gewerkschaftlichen Schwerpunkte festgelegt. Neben der Lohn- und Rentenoffensive haben die SGB-Gewerkschaften beschlossen, am 14. Juni 2023 einen feministischen Streik zu organisieren. Trotz der historischen Mobilisierung im 2019 verbessert sich die Einkommenssituation der Frauen bei Lohn und Rente kaum. Eine Gleichstellungsoffensive insbesondere am Arbeitsplatz ist deshalb notwendig. Für die Aufwertung der Frauenarbeit und für höhere Löhne, für sofort wirkende Rentenerhöhung und für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.</p><h3 class="heading--h4">Kaufkraft-Krise</h3><p>Die Schweiz ist eines der reichsten Länder der Welt. Doch davon spürten in den letzten Jahren viele Berufstätige und Rentnernnen wenig. Im Gegenteil: Wenn die Krankenkassenprämien und die Mieten bezahlt sind, bleibt ihnen teilweise sogar weniger Realeinkommen als vor einigen Jahren. Deshalb braucht es einkommens- und verteilungspolitische Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft.</p><p>Zentrale verabschiedete Forderungen am SGB-Kongress sind:</p><ul><li>Generelle Lohnerhöhungen – wer in diesem Land arbeitet, verdient einen fairen Lohn. Gemessen an den Lebenshaltungskosten bedeutet das heute: keine Löhne unter 4’500 Franken und mit einer Lehre mindestens 5'000 Franken. Dieses Ziel soll mit mehr GAV und Mindestlöhnen erreicht werden.</li><li>Verbesserungen beim Lohnschutz: Wichtig sind insbesondere Vereinfachungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV sowie scharfe Durchsetzungsmassnahmen. Die Flankierenden Massnahmen müssen deshalb verbessert, nicht verschlechtert werden.</li></ul><h3 class="heading--h4">Altersvorsorge</h3><p>Die schleichende Privatisierung der Altersvorsorge kann nur mit einer Stärkung der AHV gestoppt werden. Deshalb ist der Kampf für bessere Renten mit der SGB-Initiative für eine 13. AHV-Rente absolut prioritär. Die im Parlament hängige Initiative kommt zum richtigen Zeitpunkt: Die Pensionskassenrenten sind die letzten Jahre rund 20 Prozent gesunken und verlieren nun durch die Teuerung massiv an Wert. Gleichzeitig verkommt die 2. Säule – je länger je mehr – zum Geschäftsmodell für Vermögensverwalter, Vermittlungsagenten und Versicherer. Der SGB-Kongress beschloss daher mit dem Positionspapier zur Altersvorsorge: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. In der Schweiz ist genug Geld vorhanden, um dies zu finanzieren. Von dem Ausbau der AHV profitieren durch das gute Preis-Leistungs-Verhältnis für Arbeitnehmende über 90 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz.</p><h3 class="heading--h4">Klimaerhitzung</h3><p>Die Klimaerhitzung ist menschengemacht und für alle eine existenzielle Bedrohung, auch für die Arbeitnehmenden. Der SGB tritt deshalb für eine wirksame Klimapolitik ein. Die dringend notwendige Klimawende muss durch einen sozial gerechten Strukturwandel erfolgen. Die Dekarbonisierung wird die Arbeits- und Lebenssituation der Arbeitnehmenden weltweit und in der Schweiz massiv verändern. Dieser Prozess muss unter Einbezug aller Betroffenen gestaltet werden. Der ökosoziale Umbau kann nicht dem Markt überlassen werden, sondern ist ein kollektives Zukunftsprojekt, welches nur gemeinschaftlich und demokratisch ausgehandelt wirksam umgesetzt werden kann. Zentraler Hebel dabei ist die Stärkung des Service public.</p><h3 class="heading--h4">Kündigungsschutz</h3><p>Weiter beschloss der Kongress, die Lancierung einer Volksinitiative für einen besseren Kündigungsschutz vorzubereiten. Die Schweiz ist stark im Rückstand: die geltende ILO-Konvention zum Schutz von gewerkschaftlich engagierten Arbeitnehmenden wird nicht respektiert. Die laufende Mediation muss zu konkreten Ergebnissen führen.</p><h3 class="heading--h4">Kulturpreis</h3><p>Der Kongress hat der Spoken-Word-Performerin Sandra Künzi den SGB-Kulturpreis verliehen. Ihre Auftritte sind geprägt von Witz und Schalk und haben oft auch absurde Seiten. Der Themenfächer reicht von Lohngleichheit, über Landesstreik bis zu Alltagsbegebenheiten. Zentral ist der Künstlerin das Engagement für die Gleichstellung der Frauen. Während der Pandemie hat sie im Rahmen der Taskforce Culture eine führende Rolle eingenommen bei der Interessenvertretung der Schweizer Kulturschaffenden.</p><h3 class="heading--h4">Präsidiumswahl</h3><p>Pierre-Yves Maillard wurde am Kongress einstimmig für weitere vier Jahre als SGB-Präsident wiedergewählt. Ebenfalls einstimmig wurden Vania Alleva (bisher) und Natascha Wey (neu) als Vizepräsididentinnen gewählt. Die Zusammensetzung des Präsidialausschusses wurde bestätigt. Das erste Mal in der Geschichte vom SGB, besteht im Präsidialausschuss eine Frauenmehrheit.</p><h3 class="heading--h4"><br> Beschlüsse</h3><p>Die beschossenen Positionspapiere, die verabschiedeten Resolutionen und die gewählten Personen finden sich hier:</p><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/congres/2022/de/221126_Positionspapier1_Altersvorsorge_beschlossen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Positionspapier Altersvorsorge</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/congres/2022/de/221126_Positionspapier2_Kaufkraft-Verteilung_beschlossen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Positionspapier Kaufkraft / Verteilung</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/congres/2022/de/221126_Positionspapier3_GewerkschaftlicheLeitlinien_beschlossen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Positionspapier: Gewerkschaftliche Leitlinien für eine erfolgreiche Klimawende</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/congres/2022/de/221126_Resolutionen_beschlossen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Beschlossene Resolutionen</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/congres/2022/de/221126_Kongress2022_Wahlen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Wahlgeschäfte</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/0/csm_01MWZ14637-Pano_SGB_web_e238ae08cc.jpg" length="124686" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9521</guid><pubDate>Fri, 25 Nov 2022 15:21:41 +0100</pubDate><title>Starke Gewerkschaften – Starke Arbeiter:innen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/starke-gewerkschaften-starke-arbeiterinnen</link><description>57. Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der 57. Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB steht im Zeichen der Kaufkraftkrise. In vielen Branchen konnten die Gewerkschaften einen Teuerungsausgleich erkämpfen. Doch durch den Prämienschock und sinkende Renten aus der 2. Säule bleibt immer weniger zum Leben. Mit starken und geeinten Gewerkschaften müssen die drohenden Einkommensverluste der arbeitenden Bevölkerung gestoppt werden. Die Delegierten des SGB-Kongresses sprechen sich klar für generelle Lohnerhöhungen und bessere Renten aus.</p><p>Der SGB-Kongress ist das oberste Organ des grössten Gewerkschaftsdachverbandes der Schweiz. Die SGB-Delegierten vertreten über 320’000 Mitglieder und legen in Interlaken die gewerkschaftlichen Prioritäten und das Programm der Gewerkschaften für die nächsten vier Jahre fest. An der Eröffnungsrede betonte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Der soziale Kampf für bessere Lohne, Renten und die Gleichstellung bleiben auch die nächsten 4 Jahre unsere zentrale Aufgabe».</p><p>Am heutigen ersten Kongresstag stand die Kaufkraftkrise im Fokus. Obwohl es den Firmen sehr gut geht, steigt der Druck am Arbeitsplatz seit Jahren und bei der erwerbstätigen Bevölkerung kommt immer weniger an. Wegen Prämienschock, explodierenden Energiepreisen und höheren Mieten reichen die Löhne immer weniger zum Leben. Am Kongress haben die SGB-Delegierten einkommens- und verteilungspolitisch dringend notwendige Massnahmen für die Stärkung der Kaufkraft beschlossen.</p><p><strong>Zentrale Forderungen für eine gerechtere Verteilung sind:</strong></p><ul><li>generelle&nbsp;Lohnerhöhungen:&nbsp;Der&nbsp;Teuerungsausgleich&nbsp;hat mit der steigenden Inflation wieder eine zentrale Bedeutung erhalten. Dazu&nbsp;muss aber auch eine&nbsp;Reallohnerhöhung kommen, weil die Wirtschaft wächst und die Produktivität steigt&nbsp;und&nbsp;weil die Lohnerhöhungen in den letzten Jahren ungenügend waren.</li><li>mehr&nbsp;GAV und Mindestlöhne: Dass&nbsp;nur knapp die Hälfte der Berufstätigen einen GAV mit Mindestlohn hat, reicht nicht. Es braucht auch GAV mit guten Mindestlöhnen im Detailhandel, im Gartenbau, in der Logistik, im Journalismus u. a.</li><li>Verbesserungen beim Lohnschutz: Die Flankierenden müssen verbessert, nicht verschlechtert werden. Wichtig sind insbesondere Vereinfachungen bei der&nbsp;Allgemeinverbindlicherklärung&nbsp;von GAV sowie scharfe Durchsetzungsmassnahmen.</li><li>eine&nbsp;neue Mindest- und Tieflohnoffensive:&nbsp;Bei den Tieflohnstellen braucht es eine Trendwende.</li><li>weitere substanzielle Fortschritte zur Lohngleichheit der Frauen: Die Lohndiskriminierung ist illegal. Sehr wichtig sind ausreichend bezahlbare&nbsp;Kinderbetreuungs-Plätze, wie es die Kita-Initiative verlangt.</li><li>Massnahmen zur Eindämmung von Lohnexzessen und eine faire Besteuerung.</li><li>eine&nbsp;substanzielle Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen: Der SGB setzt sich für das Ziel ein, dass niemand mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss und unterstützt die Prämien-Entlastungsinitiative.</li></ul><p>Am heutigen ersten Kongresstag werden ausserdem Positionen und Resolutionen zu den Schlüsselthemen Altersvorsorge und Gleichstellung beschlossen.</p><p>Als Gast werden Wirtschaftsminister Guy Parmelin sowie internationale Gäste wie Wolfgang Katzian, Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und Daniela Modonesi von der italienischen Gewerkschaft FIL-CGIL empfangen. Am zweiten Kongresstag von morgen Samstag werden Positionspapiere zur Klimaerhitzung und weitere Resolutionen debattiert, und das SGB-Präsidium und der Präsidial-Ausschuss gewählt.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/1/csm_221125_Gruppenfoto_013605e219.jpg" length="363315" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9517</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2022 11:45:52 +0100</pubDate><title>Endlich vorwärts machen bei den Frauenlöhnen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-vorwaerts-machen-bei-den-frauenloehnen-lse2022</link><description>Lohnstrukturerhebung zeigt: kaum Verbesserungen bei der Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Benachteiligung der Frauen im Erwerbsleben hält sich hartnäckig. Dies zeigen die neuesten Zahlen des Bundesamts für Statistik: Gemäss der Lohnstrukturerhebung sind die durchschnittlichen Frauenlöhne immer noch um fast ein Fünftel tiefer als die Männerlöhne, und fast die Hälfte des Unterschieds bleibt unerklärt und deutet auf Lohndiskriminierung hin. Neben der konsequenten Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes braucht es jetzt nachhaltige Verbesserungen bei den Frauenlöhnen sowie Fortschritte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.</p><p>Während der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern sich nur langsam verkleinert, ist die Lohndiskriminierung zwischen 2018 und 2020 sogar angestiegen: Frauen verdienen pro Monat für gleichwertige Arbeit 717 Franken weniger als Männer, nur weil sie Frauen sind (2018: 686.-). Das ist fast die Hälfte des gesamten Lohnunterschieds. Dass dieser zwischen 2018 und 2020 überhaupt leicht von 19 auf 18 Prozent gesunken ist, ist dem öffentlichen Sektor zu verdanken: Dieser hat den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied um 3 Prozentpunkte verringern können, während er im privaten Sektor auf 19.5 Prozent stagniert. Offenbar konnte das revidierte Gleichstellungsgesetz im Jahr seiner Inkraftsetzung (2020) nicht die erwünschte Wirkung erzielen, eine konsequentere Umsetzung ist deshalb zwingend.</p><p>Besorgniserregend bleibt, dass Frauen im Tieflohnbereich (Vollzeitstellen unter 4000.-/Monat) übervertreten bleiben, während sie bei den Arbeitnehmenden im obersten Lohnsegment eine kleine Minderheit sind. Um die hartnäckigen Lohnunterschiede auszumerzen, müssen deshalb die Löhne in Berufen mit hohem Frauenanteil angehoben werden. Denn es sind just die Arbeitnehmenden in der Reinigung, der Betreuung, der Pflege oder im Detailhandel, die zwar im Berichtsjahr als systemrelevant geadelt wurden, aber auch heute noch auf eine Verbesserung ihrer tiefen Löhne und schlechten Arbeitsbedingungen warten.</p><p>Auch bei der Vereinbarkeit von bezahltem und unbezahltem Engagement müssen klare Fortschritte erzielt werden, damit sich Frauen nicht mehr zwischen Familie und einem ausreichenden Einkommen entscheiden müssen. Denn solange die Betreuung von Kindern und Angehörigen als Privatsache wahrgenommen werden und Einsatzpläne nicht mit Kita-Öffnungszeiten kompatibel sind, werden Frauen bei den tiefen Einkommen über- und bei den hohen Löhnen untervertreten bleiben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.jpg" length="370039" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9512</guid><pubDate>Tue, 15 Nov 2022 09:50:00 +0100</pubDate><title>Wer eine Lehre hat, muss 5&#039;000 Franken verdienen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wer-eine-lehre-hat-muss-5000-franken-verdienen</link><description>Neue SGB-Verteilungsanalyse: Löhne müssen zum Leben reichen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neue Verteilungsanalyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds zeigt: Die Kaufkraft-Krise spitzt sich zu. Hohe Teuerung, Prämienschock und stagnierende Löhne, lassen den Arbeitnehmenden immer weniger zum Leben. Die Probleme sind nicht neu, aber das Ausmass hat sich verschlimmert. Wer in diesem Land arbeitet, verdient einen fairen Lohn. Konkret heisst das: keine Löhne unter 4’500 Franken und mit einer Lehre mindestens 5'000 Franken. In der aktuellen Lohnrunde braucht es den vollen Teuerungsausgleich und reale Verbesserungen; in einigen Branchen haben die Gewerkschaften dies bereits ausgehandelt. Andere Arbeitgeber wollen sich trotz gutem Geschäftsgang aus der Verantwortung stehlen. Das ist nicht akzeptabel.</p><p>Die finanzielle Situation der Menschen mit tieferen und mittleren Einkommen ist auch in der Schweiz zunehmend angespannt. Die Teuerung läuft den Löhnen davon, die Energiekosten steigen und im nächsten Jahr kommt der Krankenkassen-Prämienschock. Die Einschätzung der finanziellen Lage war in der Konsumentenstimmungsumfrage des Seco noch nie so schlecht wie jetzt. Die Kaufkraft-Krise für Normalverdiener-Familien hat sich über Jahre aufgebaut, jetzt spitzt sich das Problem rasch zu.</p><p>Bereits in den Jahren 2000 bis 2020 hat die Steuer- und Abgabenpolitik die hohen Einkommen begünstigt, vor allem über Steuersenkungen. Bei den unteren und mittleren Einkommen schaute die Politik weg. Die Lohnfortschritte wurden durch die ungerechte Steuer- und Abgabenpolitik zu einem grossen Teil zunichtegemacht, vor allem durch die Kopf-Prämien bei der Krankenkasse. Die Prämienbelastung liegt für eine Normalverdiener-Familie mit 2 Kindern bei knapp 14 Prozent des Nettoeinkommens. Die Familie zahlt 2023 erstmals über 1’000 Franken Prämie pro Monat. Die TopverdienerInnen können den Prämienanstieg von mehreren hundert Franken besser verkraften. Dennoch erhalten ausgerechnet sie eine finanzielle Entlastung. Weil das Solidaritätsprozent bei der Arbeitslosenversicherung auf Löhnen über 148'200 Franken wegfällt, zahlen sie unter dem Strich weniger Sozialversicherungsbeiträge. Zudem profitieren sie von höheren Löhnen. Denn die Lohnschere hat sich wieder geöffnet.</p><p>Zu tiefe Löhne sind in verschiedenen Berufen und Branchen ein grösseres Problem. Ein Viertel aller Berufstätigen mit einer Lehre verdient weniger als 5’000 Franken im Monat (bei Vollzeitstelle). Darunter BäckerInnen, VerkäuferInnen, aber auch HochbauzeichnerInnen. Real sind die Löhne in dieser Gruppe zwischen 2016 und 2020 sogar gesunken. Auch bei den unteren Löhnen hat sich die Lage verschlechtert. Der Tieflohnsektor in der reichen Schweiz wächst wieder. Der Anteil der Tieflohnstellen ist seit 2014 von 10.2 auf 10.5 Prozent angestiegen. Konkret heisst das, dass rund 500'000 Berufstätige einen Lohn von weniger als 4’500 Franken pro Monat haben (bei Vollzeit). Rund ein Drittel von ihnen hat eine Lehre abgeschlossen. Offensichtlich garantiert auch eine drei- oder vierjährige Ausbildung keinen Schutz mehr vor Dumpinglöhnen.</p><p>Positiv ist, dass die Gewerkschaften in der Lohnrunde 2022/23 bisher einen beträchtlichen Teil ihrer Ziele erreicht haben. Die Lohnabschlüsse enthalten bisher mehrheitlich den Teuerungsausgleich und darüber hinaus teilweise noch eine Reallohnerhöhung. Doch es stehen weiter anspruchsvolle Verhandlungen an. So wollen beispielsweise zahlreiche Kantone ihrem Personal keinen Teuerungsausgleich gewähren. Auch im Detailhandel verlaufen die Verhandlungen unbefriedigend.</p><p>Die Lohn- und Einkommensprobleme der Berufstätigen in der Schweiz müssen gelöst werden. <strong>Der SGB fordert deshalb:</strong></p><ul><li>Wer eine Lehre abgeschlossen hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen.</li><li>Niemand soll einen Lohn von unter 4’500 Franken haben. Das ist der Richtwert der gewerkschaftlichen Lohnpolitik. Unmittelbares Ziel oder absolutes Minimum ist ein Lohn von 4’000 Franken (x13).</li><li>In der Lohnrunde 2022/23 braucht es den Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen. Die Geschäftslage der Firmen ist gut bis sehr gut. Und Lohnerhöhungen für die Arbeitnehmenden sind überfällig.</li><li>Der Prämienschock erfordert eine substanzielle Erhöhung der Prämienverbilligungen. Der SGB fordert den Ständerat auf, wie der Nationalrat eine Milliarde Franken zusätzlich zu sprechen. Die Kantone müssen die Verbilligungen mindestens im Ausmass des Prämienwachstums erhöhen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Vater-Kind-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86.jpg" length="494443" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9459</guid><pubDate>Fri, 04 Nov 2022 12:53:09 +0100</pubDate><title>Geld für die Versicherungslobby –  PrämienzahlerInnen gehen leer aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderatskommission-voellig-auf-abwegen-geld-fuer-die-versicherungslobby-aber-nicht-fuer-die-praemienzahlerinnen</link><description>Ständeratskommission SGK-S zu einheitlicher Finanzierung und Prämienentlastung    </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In völliger Verkennung der aktuellen Lage hat die Gesundheitskommission des Ständerates (SKG-S) gestern eine Reihe von Entscheiden gefällt, die in jeder Hinsicht zulasten der PrämienzahlerInnen gehen. Dabei darf es nicht bleiben, das Parlament muss diese Entscheide in der Wintersession unbedingt korrigieren. &nbsp;</p><p>Der Nationalrat hatte die Zeichen der Zeit erkannt und sich zuletzt sowohl für längerfristig spürbar höhere Prämienverbilligungen ausgesprochen (im Rahmen seiner Beschlüsse zum Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative) als auch für eine Sofortmassnahme für höhere Verbilligungen bereits im Prämienjahr 2023. Die SGK-S hat mit ihren gestrigen Entscheiden beide Vorlagen über den Haufen geworfen und sich lediglich für den mickrigen und absolut unzureichenden bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative ausgesprochen. Die Kommission ist damit alles andere als bei den Leuten, denn diese müssen nächstes Jahr zusätzlich zur bereits horrenden Prämienlast und den breitflächig ansteigenden Preisen und Kosten auch noch einen Prämiensprung von durchschnittlich 6.6 Prozent verkraften. Dies, während sich gleichzeitig andere Finanzierungsträger der Grundversicherung in den letzten Jahren zunehmend zurückgezogen haben, insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen. Der Entscheid der SGK-S ist umso realitätsfremder, wenn man sich zudem in Erinnerung ruft, dass die Schweiz fast das einzige Land in Europa ist, welches seine Grundversicherung nicht hauptsächlich über einkommensabhängige Mittel finanziert.</p><p>Als ob dem nicht genug wäre, hat die SGK-S gestern auch noch das sich seit Jahren in der Warteschleife befindende Projekt EFAS (Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär) verabschiedet. EFAS ist nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage – welche angeblich einfach Fehlanreize beseitigen soll (niemand weiss wie) und Einsparungen bringen soll (niemand weiss wieviel) – werden letztlich einfach die 10 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute im stationären Bereich der Grundversicherung ausgeben den Versicherern übertragen. Die demokratische Steuerungshoheit in der Grundversicherung wäre zunichte, die Kassen könnten schalten und walten wie sie wollen. Logisch, dass der Versicherungslobby viel an diesem Projekt lag, und umso alarmierender, dass sich die SGK-S grossmehrheitlich dahinter scharte.</p><p>Die Quintessenz der gestrigen Sitzung ist also: Geld für die Versicherungslobby, ja gerne; Unterstützung für die PrämienzahlerInnen, nein danke. Das sind denkwürdige Entscheide, die aber hoffentlich von kurzer Dauer sein werden. Das Parlament muss sie dringend korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8457</guid><pubDate>Wed, 26 Oct 2022 13:27:47 +0200</pubDate><title>Ein Lohn muss zum Leben reichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-lohn-muss-zum-leben-reichen</link><description>Motion Ettlin wäre eine Sabotage der Sozialpartnerschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vom Lohn muss man leben können. Die Motion Ettlin verstösst klar gegen diesen wichtigen Grundsatz. Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrates hat äusserst knapp mit 11:10 Stimmen entschieden, diese Motion zur Annahme zu empfehlen. Kantonale Mindestlöhne sind aus sozialpolitischen Gründen zulässig, damit die Existenzsicherung garantiert wird. Damit ist klar, dass GAV-Löhne diese untere Grenze nicht unterbieten dürfen.</p><p>Die Motion kommt mit dem wohlklingenden Namen «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» daher. Sie will die Kantone daran hindern, Massnahmen gegen zu tiefe Löhne zu ergreifen: Kantonale Mindestlöhne würden in allen Branchen nicht mehr gelten, in denen ein als allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will also nichts anderes, als Working Poors zu produzieren.</p><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz kantonaler Mindestlöhne bestätigt.</p><p>Eine Umsetzung der Motion Ettlin wäre ein Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös.</p><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, speziell in den Kantonen Neuenburg und Genf, in einer Zeit kommt, in der über den Schutz der Löhne und das Verhältnis zu Europa Diskussionen stattfinden.</p><p>Es ist zu hoffen, dass das Plenum dem Antrag von Bundesrat, Kantonen und Gewerkschaften folgt und die Motion Ettlin ablehnt, statt den Sozialfrieden in der Schweiz zu torpedieren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Menschen-in-Bewegung_photocase_rclassen.jpg" length="556912" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8451</guid><pubDate>Fri, 21 Oct 2022 16:59:32 +0200</pubDate><title>Viel bezahlen für ungenügende Renten – kein Ende in Sicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/viel-bezahlen-fuer-ungenuegende-renten-kein-ende-in-sicht</link><description>Kommission des Nationalrats sagt Nein zur Einführung einer 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die mittlere AHV-Rente beträgt rund 1’800 Franken pro Monat. Davon allein kann heute niemand leben. Für den SGB ist klar: das Problem der zu tiefen Altersrenten muss jetzt konkret angepackt werden. Doch obwohl das Parlament dazu verpflichtet ist, die Verfassung einzuhalten und diese seit 50 Jahren existenzsichernde AHV-Renten verspricht, weigert sich die Nationalratskommission, ihre diesbezügliche Verantwortung zu übernehmen.</p><p>Damit Arbeitnehmende nach einem anstrengenden Erwerbsleben eine bezahlbare und anständige Rente erhalten, braucht es einen Ausbau der AHV. So wie ihn die Volksinitiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente fordert. Denn nur in der AHV beteiligen sich alle – und profitieren alle von direkten Rentenverbesserungen – insbesondere auch die Frauen. In der 2. Säule gibt es weder einen Schutz vor Inflation noch garantierte Rentenleistungen für die Lohnbeiträge. Zudem haben viele Berufstätige mit den von den Banken stark beworbenen 3. Säule-Fonds im laufenden Jahr hohe Verluste gemacht. Die Volksinitiative für eine 13. &nbsp;AHV-Rente ist gerade im aktuellen Umfeld wichtiger denn je. Denn zu den stark gesunkenen Pensionskassenrenten kommen nun noch die hohe Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Die Einkommen aller RentnerInnen und zukünftigen RentnerInnen sind stark unter Druck. Berichte des Bundesamts für Sozialversicherungen bestätigen diese drohenden Kaufkraftverluste.</p><p>Selbst die BefürworterInnen von AHV 21 hatten zugegeben: Insbesondere für Frauen, aber auch für Männer mit tiefen Einkommen reichen die Renten häufig nicht. Doch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) versteckt sich weiterhin hinter düsteren Finanzszenarien und lehnt die Volksinitiative ohne jeglichen Gegenvorschlag ab. Sogar Massnahmen für die ärmsten RentnerInnen-Haushalte hat sie abgelehnt. Es scheint fast, dass die Kommission noch nicht verstanden hat, dass die haarscharfe Annahme von AHV 21 bei der AHV zu einem Geldsegen führt. Selbst gemäss den vorsichtigen Szenarien des Bundesrats wird die AHV bis 2030 fast 20 Milliarden Überschuss machen.</p><p>Die von der Kommission verlangten längerfristigen Finanzszenarien bis 2050 sind gemäss Bundesrat unzuverlässig und ausserdem einseitig, weil sie nur die Kostenseite abbilden. Sie werden aufgrund ihrer irrelevanten Aussagekraft vom Bund deshalb nicht als sinnvoll erachtet. Dass die Mehrheit der Kommission dennoch auf der Grundlage dieser Zahlen diskutieren will, zeigt mit aller Deutlichkeit: Es geht ihr nicht um die tatsächliche Finanzlage der AHV, sondern um eine stetige Aushöhlung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz, zugunsten einer privatisierten Altersvorsorge, welche sich nur Topverdiener leisten können – und an der sich Banken und Versicherer eine goldene Nase verdienen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8431</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2022 17:35:19 +0200</pubDate><title>Unverständlich: Kommissionsentscheide zu den Prämienverbilligungen vertagt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unverstaendlich-kommissionsentscheide-zu-den-praemienverbilligungen-vertagt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>An ihrer zweitägigen Sitzung hat sich die Gesundheitskommission des Ständerates mit gewichtigen Geschäften zur Finanzierung der Grundversicherung befasst. Dies war dringend nötig, denn seit bald einem Monat kennen wir den im nächsten Jahr anstehenden massiven Prämienanstieg. Letzterer droht, die Kaufkraftprobleme der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen noch wesentlich zu verschärfen – obwohl die Prämienlast für viele dieser Haushalte bereits heute kaum tragbar ist, umso mehr im Kontext der aktuellen Teuerung.</p><p>Was es deshalb endlich braucht, sind tiefere Kopfsteuern (Prämien) und höhere einkommensabhängig finanzierte Mittel (Prämienverbilligungen). Beides hat der Nationalrat mit zwei in der Herbstsession beschlossenen Geschäften unterstützt: Erstens sollen die Prämienverbilligungen als akute Stützungsmassnahme im nächsten Jahr seitens des Bundes temporär erhöht werden und zweitens sollen danach – im Rahmen eines Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB – sowohl der Bund als auch die Kantone diese Mittel langfristig adäquat erhöhen.</p><p>Die SGK-S hat nun aber die Behandlung beider Geschäfte vertagt, und negiert damit die Dringlichkeit einer sozialen Abfederung für die betroffenen Haushalte. Absolut unverständlich ist die Begründung der Kommission, die "Sofortmassnahme 2023" deshalb zu vertagen, weil zuvor eine längerfristige Lösung eingehend diskutiert werden müsse. Das Gegenteil ist der Fall: Zunächst braucht es eine sofortige Entlastung der Haushalte für das nächste Jahr, danach nahtlos eine substanzielle längerfristige Lösung.</p><p>Die Kommission muss nun in ihrer Novembersitzung unbedingt diese nötigen Entscheide fällen, damit die Geschäfte für die Wintersession beschlussreif sind.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8430</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2022 17:31:19 +0200</pubDate><title>Rentenkürzungen und massiv höhere Kosten – der SGB lehnt diesen Reformvorschlag kategorisch ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenkuerzungen-und-massiv-hoehere-kosten-der-sgb-lehnt-diesen-reformvorschlag-kategorisch-ab</link><description>BVG: Der SGB zu den Beschlüssen der SGK-S</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit über einem Jahrzehnt senken Pensionskassen und Versicherungen in der 2. Säule die Renten. Obwohl sie von sprudelnden Gewinnen an den Aktienmärkten profitierten, von den Versicherten stetig steigende Beiträge erhalten haben und sie auch immer mehr für Verwaltung und Vermögensverwaltung kassieren. Und nun präsentiert die ständerätliche Kommission in der BVG-Reform Beschlüsse, die nichts anderes bedeuten als teuer bezahlen für weniger Rente. Dabei stehen mit der Zinswende in der 2. Säule bereits neue Probleme an: Anstatt die Renten weiter zu senken, muss die Frage beantwortet werden, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p><p class="heading--h4">Mehr bezahlen – weniger erhalten</p><p>Offenbar reichte für die Ständeratskommission selbst das knappe Abstimmungsresultat der AHV 21 nicht als Denkzettel aus, um die historische Chance zu packen und den durch die verantwortlichen Sozialpartner erarbeiteten und vom Bundesrat gestützten Reformvorschlag als Basis der Diskussionen zu übernehmen. Die Kommission bleibt trotz klaren Versprechen und einer sich rasant zuspitzenden Situation in den Pensionskassen sogar deutlich hinter ihren eigenen Entscheiden von vor einem halben Jahr zurück. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur noch während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit – haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen. Nicht einmal für einen Viertel aller Versicherten soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Über die Hälfte der Übergangsgeneration soll gemäss den heutigen Beschlüssen leer ausgehen.</p><p>Und die Frauen? Auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen sollen sie weiterhin Jahrzehnte warten – und bis dahin drastisch mehr bezahlen. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben können. Die Kommission erkennt zwar zu Recht, dass Frauen und Teilzeitbeschäftigte höhere Renten brauchen. Doch diese müssen auch bezahlbar bleiben. Das ist nicht gewährleistet: Bei einem Jahreslohn von 25’000 Franken steigen die Kosten für die Versicherten um knapp 8 Lohnprozente auf 160-250 Franken pro Monat – um dafür in 40 Jahren eine monatliche Rente von knapp 500 Franken zu erhalten. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartner und der Bundesrat die Renten dieser Personen zwar ebenfalls stark verbessern wollten – dank einer Umlagekomponente hätten sie aber nur knapp halb so viel dafür bezahlen müssen, als dies die Kommission nun fordert. Für die tieferen Löhne und die viele unbezahlte Arbeit sollen die Frauen nun also noch mit massiven Mehrkosten in der 2. Säule bestraft werden. Damit wird deutlich, worauf der SGB schon lange hingewiesen hat: Die dringend nötigen Rentenverbesserungen für die Frauen können nur mit einer Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8420</guid><pubDate>Tue, 27 Sep 2022 14:48:41 +0200</pubDate><title>Weiterer Kaufkraftschock für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weiterer-kaufkraftschock-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Prämien 2023: Nachhaltige soziale Finanzierung nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der befürchtete starke Krankenkassenprämien-Anstieg hat sich mit der heutigen Tarifankündigung durch das BAG leider bestätigt. Nun braucht es Massnahmen auf allen Ebenen, um das Schweizer Gesundheitswesen endlich auf eine soziale Finanzierungsbasis zu stellen. &nbsp;</p><p>Was sich schon länger angekündigt hat, wurde nun durch die offizielle Ankündigung der Tarife für 2023 bestätigt: Es kommt zu einem veritablen Prämienschock. Mit 6.6 Prozent steigen die Prämien der Grundversicherung so stark wie seit Jahren nicht mehr. Die PrämienzahlerInnen müssen damit eins zu eins geradestehen für die aktuell stark steigenden Gesundheitsausgaben. Nur: Diese Zusatzbelastung übersteigt das Tragbare nicht nur im aktuell angespannten Kontext (steigende Energiepreise etc.), sondern vor allem auch, weil die Prämienlast für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen schon seit Langem viel zu schwer wiegt. Dies unter anderem, weil sich andere Finanzierungsträger – allen voran die Kantone – seit Jahren nicht dynamisch an den steigenden Kosten beteiligen: So wurden die Prämienverbilligungen in den letzten 10 Jahren in 19 von 26 Kantonen real betrachtet gekürzt!</p><p>Nun braucht es endlich Gegensteuer. Wirksame Kostendämpfungsmassnahmen – die es selbstverständlich braucht (etwa bei den Medikamentenpreisen oder bei den Zusatzversicherungen) – reichen niemals aus, um das Schweizer Gesundheitswesen endlich auf eine nachhaltig soziale Finanzierungsbasis zu stellen. Dafür muss nun – wie überall in Europa! – die Finanzierung über einkommensabhängig erhobene Mittel auf ein vernünftiges Mass gebracht werden. Genau dies fordert die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB sowie der dazu vom Nationalrat beschlossene Gegenvorschlag. Der Ständerat muss nun endlich vorwärts machen und diese Vorlagen zügig beraten. Nach seinem gestrigen, völlig unverständlichen Entscheid, auf die Behandlung der vom Nationalrat bereits beschlossenen temporären Prämienentlastung für 2023 zunächst nicht einzutreten, muss der Ständerat allerdings zuerst zur Vernunft kommen. Die Zeit dafür drängt wirklich.</p><p>Erwähnt werden muss auch das unwürdige Spiel, welches die Lobby der Versicherer aktuell treibt: Nach unablässlichen Ankündigungen eines Prämienschocks «im zweistelligen Bereich» sollen uns nun die 6.6 Prozent als gefühlt moderater Anstieg verkauft werden, was sie aber definitiv nicht sind. Effektiv kam es zu diesem Abschlag auch dank einer substanziellen Reduktion von Prämienreserven – so wie vom SGB seit Jahren gefordert! Geschehen ist dies nun still und leise, denn noch gestern hat die Krankenkassenlobby behauptet, es sei kein Geld mehr in den Reservetöpfen, beziehungsweise der unter politischem Druck vorgenommene «übermässige» Abbau von Reserven in den letzten zwei Jahren sei gar mit ein Grund für den starken Anstieg der Prämien im nächsten Jahr. Weit gefehlt!</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8418</guid><pubDate>Mon, 26 Sep 2022 17:55:59 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Bundesrat rasch handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muss-der-bundesrat-rasch-handeln</link><description>Widersprüchliche Entscheide zur Kaufkraft im Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Durch hohe Inflation und steigende Krankenkassenprämien geraten Arbeitnehmende und RentnerInnen unter Druck. Ohne Gegenmassnahmen drohen massive Kaufkraftverluste. Der&nbsp;Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist daher erleichtert, dass der Ständert dem Nationalrat gefolgt ist und einen vollen Teuerungsausgleich der AHV-Renten unterstützt. Dieser Entscheid ist bitter nötig und wird sich auch positiv auf BezügerIn­nen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen auswirken.&nbsp;Jetzt muss der Bundesrat für eine rasche Umsetzung sorgen.</p><p>Völlig unverständlich ist hingegen, dass der Ständerat den dringend nötigen Entscheid zur temporären Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent durch eine Rückweisung an die zuständige Kommission vertagt hat. Dies nota bene im vollen Wissen darum, dass das BAG morgen eine massive Prämiensteigerung für das nächste Jahr bekanntgeben wird. Dies ist völlig unverständlich und verkennt die Lebensrealität der Bevölkerung. Nun muss alles daran gesetzt werden, dass die entsprechende Motion wenigstens in der Wintersession beschlossen und danach zügig umgesetzt werden kann.</p><p>Dennoch ist erfreulich, dass das Parlament im heutigen Kontext wenigstens bei der AHV Verantwortung übernimmt und sich fähig zeigt, richtig und schnell zu handeln. Nun ist der Bundesrat gefragt: Er muss rasch die nötigen Anpassungen vorbereiten und wo nötig dem Parlament noch dieses Jahr vorlegen, im Hinblick auf eine Inkraftsetzung auf 2023.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8415</guid><pubDate>Sun, 25 Sep 2022 16:00:00 +0200</pubDate><title>Ein haarscharfer Entscheid gegen die betroffenen Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-haarscharfer-entscheid-gegen-die-betroffenen-frauen</link><description>Sehr knappes Ja zu AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB bedauert das Ja zur AHV-21-Vorlage. Es ist ein Entscheid gegen die betroffenen Frauen. Die beschlossenen Leistungskürzungen verschlechtern die bereits problematische Einkommens- und Rentensituation der Frauen. Die BefürworterInnen haben den Frauen weitreichende Versprechen gemacht, dass diese Probleme jetzt angegangen werden. Es braucht nun entschiedene Massnahmen, um die finanzielle Unabhängigkeit und Gleichstellung der Frauen endlich zu ermöglichen. Dazu muss ihre Rentenlücke rasch geschlossen werden. Ausserdem braucht es genügend gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung. Dringlich bleiben bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in typischen Frauenberufen.</p><p>Die Rentenlücke ist nicht nur ein Problem für die Frauen. Auf die stark gesunkenen Pensionskassenrenten treffen nun die hohe Inflation und explodierende Krankenkassenprämien. Die Einkommen aller RentnerInnen und zukünftigen RentnerInnen sind stark unter Druck. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB bleibt deshalb klar: Das Problem der zu tiefen Altersrenten muss jetzt endlich konkret angepackt werden. Der volle Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten ist dazu ein wichtiger erster Schritt. Es liegt nun am Ständerat, diesen Beschluss des Nationalrats zu unterstützen.</p><p>Trotz einem Millionen-Engagement der Wirtschaft für die Rentenaltererhöhung der Frauen und einer intensiven Angstkampagne der grossen Medienverlage, ist es dem Referendumsbündnis gelungen, stark über die eigene Basis hinaus zu überzeugen. Das Hauptargument der Rentenlücke der Frauen wurde breit debattiert und als Problem anerkannt. Arbeitgeber und Bürgerliche haben während des Abstimmungskampfes um jeden Preis nicht über die geplante weitere Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre sprechen wollen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird sich vehement gegen weiterführende Rentenaltererhöhungen zur Wehr setzen. Das deutliche Nein in der Westschweiz und im Tessin sowie gemäss den Umfragen auch einer Mehrheit der Frauen zeigt: Allfällige weitere Leistungsverschlechterungen, welche alle Bevölkerungsgruppen treffen, werden in Abstimmungen keine Mehrheiten finden.</p><p class="heading--h4">Erfreuliche Ablehnung einer weiteren Steuersenkung</p><p>Mit dem Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen wird der falschen Steuerpolitik für hohe Einkommen, Topvermögende und Unternehmen hoffentlich definitiv ein Riegel geschoben. Die Botschaft an Ueli Maurer und die bürgerliche Mehrheit in Bundesrat und Parlament ist klar: Mit einseitigen Begünstigungen für die Oberschicht muss definitiv Schluss sein. Angesichts der hohen Inflation und des drohenden Prämien- und Energie-Schocks braucht es nun konkrete und rasche Entlastungen für Arbeitnehmende und RentnerInnen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_IMG-20220926-WA0005_0d99b61da1.jpg" length="304505" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8413</guid><pubDate>Thu, 22 Sep 2022 13:22:08 +0200</pubDate><title>Geldpolitischer Kurs mit Risiken, gezieltere Massnahmen gegen Teuerung wären wirksamer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/geldpolitischer-kurs-mit-risiken-gezieltere-massnahmen-gegen-teuerung-waeren-wirksamer</link><description>Leitzinsentscheid der Schweizerischen Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizerische Nationalbank ist mit dem heutigen Zinsentscheid den Entwicklungen in anderen Ländern gefolgt. Positiv ist, dass sie die Tonalität in Bezug auf den Frankenkurs gegenüber der letzten Lagebeurteilung angepasst hat. Die damalige offensive Ankündigung, eine Frankenaufwertung herbeiführen zu wollen, war mit grossen Risiken verbunden. Der Franken hat sich in der Folge in einem bereits anspruchsvollen Umfeld aufgewertet, in welchem Firmen Probleme mit Lieferengpässen haben.</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie die konjunkturellen Risiken in ihrer Geldpolitik adäquat berücksichtigt.&nbsp;Die aktuellen Preiserhöhungen sind durch höhere Energiepreise und Lieferengpässe verursacht. Die wirtschaftliche Lage ist deshalb nicht vergleichbar mit einem klassischen inflationären Umfeld, in welchem die Teuerung durch Knappheiten auf den inländischen Güter- und Arbeitsmärkten getrieben wird.</p><p>Zinserhöhungen und Frankenaufwertungen sind breitbandig wirkende Medikamente gegen die Teuerung. Im gegenwärtigen Umfeld mit einer nach wie vor eher punktuellen, stark von den Energiepreisen getriebene Teuerung sind mit der Zinserhöhung&nbsp;Risiken für Arbeitsplätze und Löhne verbunden. Um die Teuerung um 1 Prozentpunkt zu verringern, bräuchte es eine Aufwertung um 10 Prozent, was schmerzhafte Spuren hinterlassen würde.</p><p>Der SGB spricht sich deshalb prioritär für gezieltere Massnahmen gegen die Teuerung aus. In der Schweiz ist beispielsweise die Grundversorgung beim Strom aufgrund des Referendums von 2002 nach wie vor reguliert. Das erlaubt es den Behörden und den Versorgern, Preiserhöhungen gezielt zu verhindern oder abzumildern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/A_Bilder/illustrativ/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa_cut.jpg" length="437761" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8411</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2022 14:21:33 +0200</pubDate><title>Wichtige Schritte zur Stabilisierung der Kaufkraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtige-schritte-zur-stabilisierung-der-kaufkraft</link><description>Massive Preissteigerungen belasten die Haushalte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die hohe Inflation und die steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte. Ohne Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft und die dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen drohen für Familien Reallohneinbussen von rund 5’000 Franken. Für RentnerInnen droht bis 2024 ein Kaufkraftverlust im Umfang einer gesamten Monatsrente. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst daher den ersten Schritt im Nationalrat, mit der Unterstützung des raschen Teuerungsausgleiches der AHV-Renten sowie der Erhöhung der Prämienverbilligung. Die Kaufkraft der Erwerbstätigen und RentnerInnen muss gesichert wer­den.</p><p>Der Verfassungsauftrag verlangt bei der AHV explizit einen Teuerungsausgleich. Aufgrund der bisherigen Berechnungsweise beim Mischindex ist das nicht gewährleistet. Damit die Kaufkraft der Renten gewähr­leistet ist, braucht es auf 2023 einen Sonderentscheid, welchen der Bundesrat noch verweigerte. Der SGB begrüsst den heute vom Nationalrat beschlossenen vollen Teuerungsausgleich der AHV- Renten und ruft den Ständerat dazu auf, zu folgen. Der Entscheid wirkt sich auch positiv aus auf BezügerIn­nen von IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. Dies ist bitter nötig, denn die Kaufkraft der Rent­nerInnen ist stark unter Druck, weil es bei der Pensionskasse meistens keinen Teuerungsaus­gleich gibt. Von 2021 bis 2024 droht bei einer mittleren Pensionskassenrente ein Kaufkraftverlust von rund 100 Fran­ken pro Monat.</p><p>Auch die Annahme der Motion zur Abfederung des kommenden Prämienschocks bei den Kranken­kassen ist ein Lichtblick. Mit der Erhöhung des Bundesbeitrags für die Prämienverbilligungen um 30 Prozent stehen so im nächsten Jahr zusätzliche 850 Millionen Franken zur Verfügung. In der Verantwor­tung stehen nun aber vor allem die Kantone: Diese haben in den letzten Jahren trotz Prämien- und Bevöl­kerungswachstums die Mittel für die Verbilligungen in vielen Fällen stark gekürzt. Nun müssen sie schleu­nigst nachbessern und wie der Bund die Mittel massiv erhö­hen (ansonsten erhalten sie gemäss Motions­text auch die zusätzlichen Bundesgelder nicht). Nichtsdes­totrotz reichen die 850 Millionen aber keines­wegs, um den drohenden Prämiensprung komplett abzufe­dern. Denn steigen die Prämien schlimmsten­falls um 10 Prozent, würde diese Summe lediglich einen Viertel des zusätzlichen Prämienvolumens abdecken. Umso wichtiger bleibt, dass der Ständerat nun – neben der Annahme dieser Motion – endlich die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative von SP und Gewerkschaften vorantreibt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8381</guid><pubDate>Wed, 14 Sep 2022 13:01:40 +0200</pubDate><title>Frauen lehnen AHV-Abbau klar ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauen-lehnen-ahv-abbau-klar-ab</link><description>Nein-Trend bei AHV 21 – Schlussspurt und Mobilisierung wird über AHV 21 entscheiden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die GFS-Umfrage zeigt einen Nein-Trend gegen AHV 21. Der Nein-Anteil ist um 5 Prozentpunkte gestiegen ist. Die neue Tamedia-Umfrage zeigt nach wie vor eine deutlich höhere Ablehnung von 44 Prozent sowie eine klare Nein-Mehrheit bei den Frauen und in der Westschweiz. Beide Umfragen wurden im Zeitraum erfasst, bevor sich das Hauptargument der Befürworter als leeres Versprechen entpuppt hat: Dass der Ständerat die BVG-Reform auf nach der AHV-Abstimmung verschoben hat, führt zu einer neuen Ausgangslage bei der Meinungsbildung zu AHV 21. Ob und wann es eine BVG-Reform geben wird, ist nun offen. Eine weitere Rentenabbau-Vorlage im BVG ist ebenso denkbar wie ein kompletter Abbruch. Die Stimmbevölkerung soll nun die Katze im Sack kaufen. Das wird den Trend zur Ablehnung weiter verstärken. Ein Nein am 25. September ist weiterhin möglich.</p><p>Die Umfragen von heute bestätigt die deutliche Ablehnung der Frauen, da sie bereits ein Drittel weniger Rente als Männer erhalten. Mit AHV&nbsp;21 soll auf ihre Kosten gespart werden. Damit verlieren die Frauen ein Jahr AHV-Rente – das bedeutet rund 26’000 Franken weniger Renteneinkommen. Alleine in den nächsten 10 Jahren sollen mit AHV 21 die Frauenrenten um 7 Milliarden Franken gekürzt werden. Dieser einseitige Abbau ist ungerecht.</p><p>Die GFS-Umfrage zeigt in der 2. Welle einen Trend zum Nein. Bemerkenswerterweise geht der höhere Nein-Anteil auf Kosten der Ja-Absichten und nicht der Unentschlossenen. Das zeigt, dass sich die Meinungsbildung in der intensiven Abstimmungskampagne noch stark entwickelt. Zum ersten Mal zeigen beide Umfragen eine mehrheitliche Ablehnung bei den Frauen. Letztlich wurde, anders als in der ersten Welle, in der GFS-Umfrage das Hauptargument des Referendumskomitees der Frauenrenten-Lücke berücksichtigt – und wird nun als stärkstes Contra-Argument aufgeführt.</p><p class="heading--h4">Einseitige Berichterstattung</p><p>Die Medienberichterstattung in der Deutschschweiz lässt den Argumenten des Referendumskomitees kaum Raum. Im Gegenteil: Statt dass die Parteien und der Bundesrat die Rentenaltererhöhung vertreten, sind die Chefradaktionen der grossen Verlage im Kampagnen-Modus und transportieren die Angstmacherei bezüglich AHV, obwohl die Fakten eine deutliche Sprache sprechen: die AHV-Reserven sind so hoch wie noch nie, seit 2001 hat sich der AHV-Fonds verdoppelt, auf heute rund 50 Milliarden Franken.</p><p>Dabei wird die heutige ungenügende Rentensituation der Frauen kaum thematisiert –&nbsp;oder es wird immer auf die BVG-Reform verwiesen. Wobei sich nun genau dieses Argument als leeres Versprechen entpuppt hat: Entgegen allen Versprechungen liegt nichts Konkretes auf dem Tisch.</p><p class="heading--h4">Referendumskomitee führt engagierte Kampagne weiter</p><p>Das Bündnis gegen AHV 21 führt seit Monaten eine engagierte Kampagne mit dem Fokus auf die betroffenen Frauen. Die heutigen Umfragen zeigen, dass sich diese starke Präsenz auszahlt und schon viele StimmbürgerInnen zu überzeugen vermochte. In den restlichen 12 Tagen wird das Komitee weiterhin alles geben, um maximal viele Frauen und Männer gegen AHV 21 an die Urne zu bringen. Denn mit einer starken Mobilisierung ist ein Nein am 25. September weiterhin möglich.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_black_web_ahv21_logo-de_80ea4eeb62.jpg" length="90932" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8378</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 15:35:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat lässt RentnerInnen im Stich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-laesst-rentnerinnen-im-stich</link><description>Trotz Preisexplosion lehnt der Bundesrat den vollen Teuerungsausgleich ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Stark steigende Preise und der Prämienschock bei den Krankenkassen treffen Rentnerinnen und Rentner besonders hart. Ein durchschnittliches Rentnerpaar droht bis Ende 2024 ein Kaufkraftverlust von bis zu acht Prozent, das entspricht monatlich 450 bis 500 Franken. Auf das Jahr gerechnet fehlt ihnen bis dann eine ganze Monatsrente im Portemonnaie. Nun wischt der Bundesrat alle mehrheitsfähigen Motionen für einen Sonder-Teuerungsausgleich der AHV-Renten vom Tisch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist bestürzt, dass der Bundesrat die neue Realität der Bevölkerung ignoriert. Das Parlament muss dringend nachbessern, um die RentnerInnen und Rentner nicht im Stich zu lassen.</p><p>Im Juni hat das Parlament mit mehreren mehrheitsfähigen Motionen einen Sonder-Teuerungsausgleich der AHV-Renten gefordert. Denn: wird der normale Mechanismus über den Mischindex angewendet, drohen im neuen Kontext der hohen Inflation massive Kaufkraftverluste. Doch anstatt die Forderung mit einer dringenden Gesetzesanpassung zu konkretisieren, schmettert der Bundesrat die Vorstösse ab. Und lässt damit die RentnerInnen im Stich. Obwohl bereits das BVG keinen Teuerungsausgleich kennt – anders als seit 50 Jahren in der Verfassung versprochen –, sollen auch die AHV-Renten jetzt real an Wert verlieren. Der Bundesrat ist leider nicht auf der Höhe der Zeit: In der Vergangenheit wurden die Renten bei massiver Teuerung erhöht – wenn nötig auch im Eilverfahren. Das Parlament muss hier dringend nachbessern. Es bleibt noch Zeit, um den Wert der AHV-Renten für das Jahr 2023 zu erhalten.</p><p>Die AHV-Renten werden auf der Grundlage des Mischindexes alle 2 Jahre angepasst. Dieser setzt sich zusammen aus Teuerung und Lohnindex. Doch käme dieser normale Mechanismus dieses Jahr zur Anwendung, würde die mittlere AHV-Rente an realem Wert verlieren. Denn die Entwicklung der Löhne hinkt der Teuerung hinterher, was das Ergebnis nach unten ziehen würde. Die Teuerung würde so maximal zur Hälfte ausgeglichen. Zusammen mit dem fehlenden Ausgleich bei den PK-Renten und der Kostenexplosion bei den Krankenkassenprämien bedeutet dies einen Kaufkraft-Verlust von 450 bis 500 Franken monatlich (AHV und BVG zusammengerechnet) für ein mittleres RentnerInnen-Ehepaar.</p><p>Der SGB hatte den Bundesrat schon anfangs Mai auf dieses Problem hingewiesen: Art. 112 Abs. 2 Bst. d der Verfassung hält fest, dass die AHV-Renten mindestens an die Preisentwicklung anzupassen sind. Im Juni hatte das Parlament mit mehreren mehrheitsfähigen Vorstössen einen vollen Ausgleich per 2023 gefordert, wenn nötig mit einer dringlichen Gesetzesänderung.</p><p>In früheren Situationen mit hoher Inflation wurden die Renten bereits im Eilverfahren angehoben. Zum Beispiel 1990: Im Dezember wurde das Gesetz geändert, im April des darauffolgenden Jahres nach Ablauf der Referendumsfrist ein Teuerungszuschlag an alle RentnerInnen ausbezahlt. Dieses Beispiel zeigt: ein voller Ausgleich ist nicht nur machbar, sondern nötig.</p><p>Doch leider hat der Bundesrat über den Sommer keinen Vorschlag erarbeitet. Er lehnt einen vollen Ausgleich ab, obwohl die Teuerung im August noch zugenommen hat. «Die RentnerInnen blicken mit Sorge auf ihr Budget für nächstes Jahr», sagt SGB-Sozialversicherungsexpertin Gabriela Medici. «In der 2. Säule ist kein Ausgleich vorgesehen. Dass der Bundesrat die Anpassung der AHV-Renten ablehnt, ist unverständlich,» Nun muss das Parlament in der kommenden Session unbedingt nachbessern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8376</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2022 13:30:00 +0200</pubDate><title>Rentenverbesserungen für Frauen entpuppen sich als leere Versprechen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenverbesserungen-fuer-frauen-entpuppen-sich-als-leere-versprechen</link><description>Ständerat verschiebt BVG-Reform auf nach der AHV-Abstimmung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Frauen haben im Schnitt 34 Prozent tiefere Altersrenten, dies hat der Bundesrat gestern in einem neuen Bericht bestätigt – die Rentenlücke nimmt seit 2014 sogar zu. Die mit AHV 21 geplanten Rentenkürzungen der Frauen um durchschnittlich 26’000 Franken werden von den Befürwortern hauptsächlich damit rechtfertigt, dass sich die skandalöse Rentensituation der Frauen in der 2. Säule rasch verbessern soll. Dieses Hauptargument der Befürworter der Rentenaltererhöhung fällt mit den heutigen Beschlüssen der Kommission in sich zusammen und entpuppt sich als leeres Versprechen. Ob und wann eine BVG-Reform kommt, und mit welchem Inhalt, ist vor der AHV-Abstimmung nicht bekannt. Die Stimmbevölkerung soll die Katze im Sack kaufen. Diese Vernebelungstaktik der Ständeratskommission ist nicht akzeptabel.</p><p>Auch wenn klar ist, dass nur eine Erhöhung der AHV-Renten tatsächlich zu einer Verbesserung der schlechten Rentensituation führen würde, versprechen Arbeitgeber und Bürgerliche stattdessen seit Monaten schnelle Lösungen in der 2. Säule. Dieses Kartenhaus ist heute in sich zusammengefallen, Frauen und Ehepaare sollen sich nach dem Prinzip Hoffnung weiter gedulden. Und zuerst einen Rentenabbau bei der AHV akzeptieren. Dabei ist klar, dass alle bislang im Parlament diskutierten Vorschläge in der 2. Säule weit hinter der Kompromisslösung des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaften zurückbleiben. Der vom Bundesrat übernommene Vorschlag sah unter anderem vor, dass alle künftigen Rentnerinnen einen pauschalen monatlichen Rentenzuschlag von maximal 200 Franken erhalten, finanziert über 0,5 Lohnprozente. Doch nur SP und Grüne unterstützten diese Lösung.</p><p>Für den SGB bestätigt der Beschluss der Ständeratskommission mit aller Deutlichkeit: nur mit einem Nein zu AHV 21 am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden. Die finanzielle Stabilität der AHV ist in den nächsten Jahren gewährleistet. So bleibt Zeit für eine Reform der Altersvorsorge, welche die Interessen der breiten Bevölkerung berücksichtigt.</p><p>Die Schweiz leistet sich seit 50 Jahren ein System der Altersvorsorge, das für berufstätige Eltern nicht funktioniert. Der gestern veröffentlichte Bericht des Bundesrats zur Rentenlücke bestätigt dies in aller Deutlichkeit. Obwohl gerade Familien ihren Teil für die Sicherung der AHV leisten, trifft sie der mit AHV 21 drohende Rentenabbau.</p><p>Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8374</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2022 15:57:18 +0200</pubDate><title>Bundesrat bestätigt skandalöse Frauenrentenlücke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-bestaetigt-skandaloese-frauenrentenluecke</link><description>Gleichstellung: massive Unterschiede beim Einkommen – und kein Fortschritt sichtbar!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute veröffentlichte Bericht zum «overall gender earning gap» ist ernüchternd und empörend. In den letzten 8 Jahren haben sich die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht verringert. Drei Jahre nach dem grossen Frauen*streik fällt die Bilanz miserabel aus: Frauen leiden nach wie vor unter tieferen Einkommen. Die skandalöse Frauenrentenlücke hat gemäss dem Bericht seit 2014 sogar zugenommen und beträgt über einen Drittel. Eine glaubwürdige Lösung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: statt einer dringend notwendigen Rentenverbesserung sollen die Frauenrenten mit AHV 21 sogar um 26’000 Franken gekürzt werden. Nur mit einem Nein am 25. September kann der nötige politische Druck für eine Verbesserung der heute schlechten Rentensituation der Frauen erreicht werden.</p><p class="heading--h4">Immer noch tiefere Einkommen</p><p>Das Einkommen der Frauen im Erwerbsalter ist über 43.2 Prozent tiefer als dasjenige der Männer, obwohl beide Geschlechter im gleich viele Stunden arbeiten. Aber Frauen leisten wesentlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer, etwa in der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen oder im Haushalt. Ausserdem erhalten Frauen im Erwerbsleben immer noch tiefere Löhne, einerseits wegen hartnäckigen Lohndiskriminierungen, aber auch wegen unterschiedlicher Berufswahl, Ausbildung und Karriereverläufen.</p><p>Gegen diese Lohn- und Einkommensunterschiede braucht es griffige Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen. Neben weitergehenden Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung braucht es Rahmenbedingungen, damit die unbezahlte Arbeit nicht nur auf die Mütter zurückfällt: Ohne flächendeckende und zahlbare Entlastungsangebote der öffentlichen Hand wie Kitas, Tagesschulen und Betreuungsplätze für erwachsene Pflegebedürftige werden wir die Einkommenslücke der Frauen nicht schliessen können.</p><p class="heading--h4">Rentenlücke schliesst sich nicht – weitere 8 Jahre Stillstand sind inakzeptabel</p><p>Bittere Konsequenz der schlechteren Erwerbschancen ist die Rentenlücke der Frauen. Denn insbesondere Mütter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie um die Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Und obwohl hinlänglich bekannt ist, dass die schweizerische Altersvorsorge für berufstätige Eltern nicht funktioniert, stehen wir mit AHV 21 vor einer Reform, die dauerhafte Rentenkürzungen zur Folge hätte bei den Frauen und Ehepaaren, die gemeinsam Kinder grossgezogen und daneben gearbeitet haben. Selbst Frauen, die kurz vor der Pension stehen, sind trotz «Kompensationsmassnahmen» kaum geschützt.</p><p>Für den SGB ist klar: neben einem Nein zu AHV 21 braucht es nicht nur entschiedene Schritte für eine echte Gleichstellung im Erwerbsleben sondern auch substanzielle Verbesserungen bei den Renten. Er setzt sich deshalb für eine Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente sowie eine Modernisierung des BVG mit dem Sozialpartnerkompromiss ein. Es ist noch nicht zu spät, diesen Kompromiss endlich umzusetzen. Denn bisher hat das Parlament in Sachen BVG noch keinen einzigen konkreten Schritt in Richtung einer brauchbaren Reform gemacht.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/3/csm_150307_Frauendemo0143_67d965df5c.jpg" length="344665" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8370</guid><pubDate>Tue, 06 Sep 2022 15:25:39 +0200</pubDate><title>Strompreise 2022: Flankierende Massnahmen auch in der Grundversorgung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/strompreise-2022-flankierende-massnahmen-auch-in-der-grundversorgung</link><description>Eine höhere Stromrechnung ist für viele Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen nicht verkraftbar.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Dank der geschützten Grundversorgung fällt der Anstieg der Strompreise in der Schweiz moderater aus als anderswo. Doch für Haushalte mit tiefen Einkommen ist der Anstieg der Stromrechnung um mehrere hundert Franken dennoch nicht zu verkraften. Es braucht deshalb schnell griffige flankierende Massnahmen.</p><p>Der heute durch die ElCom kommunizierte "Strompreishammer" war zu befürchten gewesen. Die Umwälzungen und Knappheiten an den internationalen Energiemärkten schlagen damit nun auch auf die KleinverbraucherInnen durch. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die Schweiz wesentlich besser dasteht, als viele andere europäische Länder. So sehen sich zum Beispiel in Grossbritannien KleinkundInnen bereits heute mit einer Verdreifachung der Strompreise konfrontiert. Der Grund für diesen Unterschied ist im Wesentlichen, dass die Schweiz zum Glück bis heute – und unter dem wesentlichen Zutun der Gewerkschaften – auf eine volle Liberalisierung des Strommarktes verzichtet hat: KleinverbraucherInnen sind in der Grundversorgung geschützt und profitieren etwa von der Regelung, dass der inländisch produzierte erneuerbare Strom höchstens zu Gestehungskosten an sie verkauft werden darf.</p><p>Vom Erfolgsmodell Grundversorgung wollen nun – verständlicherweise – auch die bis anhin vehementesten BefürworterInnen der Vollmarktliberalisierung profitieren. So fordert der SGV seit Kurzem, dass auch GrossverbraucherInnen der Wechsel zurück in den "geschützten Bereich" gestattet werden soll. Ein klareres Eingeständnis der gescheiterten Liberalisierungsideologie ist eigentlich nicht zu haben, wobei gegen diese Forderung per se nichts einzuwenden ist (auch wenn sie nur mittelfristig überhaupt umsetzbar ist) – unter einer Bedingung: Wer in die Grundversorgung wechselt, der bleibt auch dort. Genauso, wie es bis anhin für den Wechsel in den freien Markt eben gilt.</p><p>Trotz allem ist auch in der Schweizer Grundversorgung der Anstieg der Strompreise massiv. Dies deshalb, weil in der Produktion und beim Vertrieb des Stroms die sprunghaften Marktbewegungen voll durchschlagen. Davon sind insbesondere KundInnen von Energieversorgungsunternehmen betroffen, die einen Grossteil ihres Stroms nicht selbst produzieren.</p><p>Langfristig kann sich die Schweiz nur mit einem Beschleunigung des durch die öffentliche Hand voranzutreibenden Ausbaus der inländischen erneuerbaren Stromproduktion aus dieser Situation befreien. Die Alternativlosigkeit dieser Strategie wurde durch die aktuellen Entwicklungen nur noch offensichtlicher, denn es wurden nicht nur die Marktturbos, sondern ebenso die ewiggestrigen Fossil-Turbos (siehe Putin-Gas) und die AKW-Turbos (siehe Zustand des französischen AKW-Parks) Lügen gestraft.</p><p>Kurzfristig braucht es aber schnell wirksame flankierende Massnahmen für die KleinkundInnen in der Grundversorgung, denn ein Anstieg der Stromrechnung von mehreren hundert Franken ist gerade im aktuellen Kontext der sinkenden Kaufkraft für viele Haushalte mit tiefen Einkommen absolut nicht verkraftbar – und bald drohen noch der "Prämienhammer" und der "Nebenkostenhammer".</p><p>Die Gewerkschafen fordern deshalb, dass die geplante Erhöhung der Stromabgaben (Netznutzungstarif, lokale/kantonale Abgaben) zurückgenommen wird und die entsprechenden Massnahmen (Swissgrid-Aufwand, Wasserkraftreserve etc.) über öffentliche Mittel finanziert werden – das ist das Mindeste!</p><p>Zudem muss die Überwachungs- und Tarifgenehmigungsbehörde ElCom den Energieversorgungsunternehmen weiter akribisch auf die Finger schauen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass jene Unternehmen, die von den international gestiegenen Strompreisen nicht betroffen sind, auf der allgemeinen Welle mitreiten und mit Taschenspielertricks die Strompreise für ihre EndkundInnen in der Grundversorgung ebenfalls zu erhöhen versuchen. Allfällige entdeckte Missbräuche gilt es umgehend zu ahnden.</p><p>Drittens müssen auch die Kantone und Gemeinden ihre Rolle wahrnehmen, denn sie sind fast überall (alleinige) BesitzerInnen der Energieversorgungsunternehmen. Als solche haben sie dafür zu sorgen, dass der unternehmerische Spielraum (etwa durch einen Abbau von Reserven) möglichst ausgereizt und damit der Anstieg der Energietarife wirksam gedämpft wird.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Strompreis_vchal-iSt.jpg" length="187897" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8363</guid><pubDate>Fri, 02 Sep 2022 09:34:22 +0200</pubDate><title>Gewerkschaften fordern generelle Lohnerhöhung von 4 bis 5 Prozent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-fordern-generelle-lohnerhoehung-von-4-bis-5-prozent</link><description>Rückkehr der Inflation nach Jahren der Lohnstagnation</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die anstehende Lohnrunde ist für die Erwerbstätigen zentral. Die Inflation hat sich nach Jahrzehnten zurückgemeldet und liegt aktuell bei hohen 3.5 Prozent. Bei der Energie und den Krankenkassenprämien zeichnen sich massive Erhöhungen ab. Die wirtschaftliche Situation ist nach wie vor sehr gut, reale Erhöhungen sind möglich und nötig. Die SGB-Gewerkschaften fordern deshalb generelle Lohnerhöhungen von 4 bis 5 Prozent, um die Teuerung auszugleichen, und die Stagnation der letzten Jahre zu kompensieren.</p><p>Die Schweizer Wirtschaft hat sich beeindruckend schnell von der Corona-Krise erholt. Bei der grossen Mehrheit der Firmen gehen die Geschäfte gut. Selbst in den von der Krise besonders stark getroffenen Branchen wie Gastgewerbe oder Luftfahrt überwiegen mittlerweile wieder die Positivmeldungen. Aufgrund der raschen Erholung hat sich auch die Beschäftigungssituation markant verbessert. Viele Branchen klagen über einen Fachkräftemangel, erstmals seit Langem auch das Gastgewerbe. Vielerorts spielen die Löhne und die Arbeitsbedingungen eine Schlüsselrolle.</p><p class="heading--h4">Rückkehr der Teuerung nach langer Lohnstagnation</p><p>Die Lohnentwicklung in den letzten Jahren war ungenügend. Die Lohnschere ist wieder aufgegangen. Berufstätige mit tieferen und mittleren Einkommen haben 2022 nach Abzug der Teuerung weniger Lohn als im Jahr 2016. Die Null- und Negativteuerung hat zu einer Individualisierung der Lohnpolitik geführt, was das Aufgehen der Lohnschere begünstigt hat. Der Anteil der generellen Lohnerhöhungen ist auf rund 30 Prozent gesunken.</p><p>Im Herbst 2021 ging eine lange Phase mit sehr geringer Teuerung zu Ende. Die Teuerung dürfte über das ganze Jahr 2022 rund 3 Prozent betragen. In den Verhandlungsmonaten ist mit Teuerungsraten von rund 3.5 Prozent zu rechnen. Dazu kommt ein starker Anstieg der Krankenkassenprämien auf 2023 in der Grössenordnung von 5 bis 10 Prozent. «Die Lohnrunde 2022/23 bringt eine lohnpolitische Weichenstellung mit sich. Die gestiegene Teuerung führt dazu, dass generelle Lohnerhöhungen wieder besonders wichtig werden. Ohne generelle Lohnerhöhungen gibt es Kaufkraftverluste für viele Arbeitnehmende», sagt Daniel Lampart, Chefökonom SGB.</p><p class="heading--h4">SGB-Verbände fordern 4 bis 5 Prozent mehr</p><p>Die SGB-Verbände fordern Lohnerhöhungen von 4 bis 5 Prozent. Diese Lohnforderung setzt sich aus drei Teilen zusammen. Erstens braucht es den Ausgleich der Teuerung von 3 bis 3.5 Prozent. Zweitens müssen die Reallöhne gemäss dem Wachstum der Arbeitsproduktivität von rund einem Prozent pro Jahr erhöht werden. Drittens gibt es einen Nachholbedarf aufgrund der ungenügenden Lohnentwicklung in den letzten Jahren. Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB, bekräftigt: «Wenn man angesichts solcher Zahlen die Löhne nicht an die Realität der gestiegenen Lebenshaltungskosten anpasst, wann dann?»</p><p>«Die Angestelltein in der Luftfahrt haben Hand geboten, dem Unternehmen zu helfen, die Krisenjahre zu überstehen», erinnert Sandrine Nikolic-Fuss von der Gewerkschaft des Kabinenpersonals. «Jetzt ist es an den Unternehmen, bei den Lohnverhandlungen ihre Versprechen zu halten und die Löhne zu erhöhen. Und keine Löhne unter 4’000 Franken mehr zu bezahlen.»</p><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva stellt fest, dass in sehr vielen Branchen wie Bau, Gewerbe und Detailhandel Hochkonjunktur herrscht. Und auch die Industrie habe gute Aussichten. «Höchste Zeit also, dass die breite Bevölkerung endlich echte und spürbare Lohnerhöhungen erhält. Die Wirtschaft kann es sich leisten», betont Alleva.</p><p>Auch in der stark beanspruchten Logistikbranche gibt es das Bedürfnis für Lohnerhöhungen: «Der Onlinehandel wurde stark befeuert durch die Coronakrise. Die Angestellten der Logistik wurden als systemrelevant bezeichnet. Sie brauchen jetzt bessere Löhne, angefangen beim skandalös tiefen PostCom-Mindestlohn», fordert Matteo Antonini, Leiter Logistik bei syndicom.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_220902_lohn-mk_443ced3fc0.jpg" length="235606" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8361</guid><pubDate>Wed, 31 Aug 2022 12:04:24 +0200</pubDate><title>AHV-Abbau steht auf der Kippe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-abbau-steht-auf-der-kippe</link><description>Umfrage zeigt Nein-Trend</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die neuste Tamedia-Umfrage zeigt einen Nein-Trend bei AHV&nbsp;21. Weil die Zahl der Unentschlossenen nach wie vor sehr tief ist, zeigt diese Entwicklung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger skeptisch werden, je mehr sie sich mit der unausgewogenen Vorlage befassen. Die noch deutlichere Verschiebung bei der Mehrwertsteuer-Vorlage zeigt zudem: Diese Steuererhöhung in einer Abbau-Vorlage stösst auf immer weniger Verständnis, weil sich die Kaufkraftperspektiven verschlechtern angesichts steigender Inflation und dem drohenden Prämienschock. AHV&nbsp;21 ist die falsche Vorlage zum falschen Zeitpunkt. Ein Nein ist möglich und nötig.&nbsp;</p><p>Laut der zweiten Tamedia-Umfrage legt das Nein-Lager zu, während der Ja-Anteil erodiert. Mit 47% Nein-Stimmabsicht und 52% Ja ist das Rennen sehr offen. Diese Ergebnisse&nbsp;zeigen, dass Kampagne und Argumente auch bei schon fortgeschrittener Meinungsbildung wirken. Je mehr sich die Stimmberechtigten mit der Vorlage befassen, desto klarer wird ihnen, dass ein Rentenabbau auf Kosten der Frauen und Ehepaare inakzeptabel ist.&nbsp;</p><p>Bei der Mehrwertsteuer-Vorlage ist die Verschiebung noch deutlicher. In Zeiten von steigenden Preisen für Energie, Lebensmittel, das Wohnen und vieles mehr ist es unverständlich, auch noch die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Urban Hodel, Pressesprecher des SGB dazu: «Rentnerinnen, Rentner und Arbeitnehmende leiden jetzt schon unter einer sinkenden Kaufkraft. Es ist der falsche Moment, um die Mehrwertsteuer zu erhöhen und die Produkte und Dienstleistungen so noch weiter zu verteuern.»&nbsp;</p><p>Entscheidend wird die Mobilisierung der Frauen sein, die immer noch viel stärker gegen die Vorlage sind. Der Trend bei der Mehrwertsteuer-Vorlage zeigt zudem, dass immer mehr Männer keine Steuererhöhung für eine Abbauvorlage akzeptieren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/frauenrenten/210315_Appell-UEbergabe_c-YoshikoKusano.jpg" length="427463" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8357</guid><pubDate>Mon, 29 Aug 2022 11:05:43 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ab-heute-erhalten-nur-noch-die-maenner-rente-1</link><description>Equal Pension Day 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute ist es soweit: der 29. August 2022 markiert den Tag, an dem die Männer bereits so viel Rente erhalten haben, wie die Frauen im ganzen Jahr. Denn Frauen erhalten in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dieses Problem zu lösen, stimmt die schweizerische Stimmbevölkerung in wenigen Tagen über eine weitere Verschlechterung der Frauenrenten ab.</p><p>Der Gender-Pension-Gap ist die Konsequenz der schlechteren Erwerbschancen von Müttern. Denn sie unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie um die Haus- und Familienarbeit zu übernehmen. Als direkte Folge drohen ihnen schlechte Renten. Doch obwohl es hinlänglich bekannt ist, dass die schweizerische Altersvorsorge für berufstätige Eltern nicht funktioniert, stehen wir am diesjährigen Equal Pension Day nur wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung zu AHV 21. Mit dieser Reform drohen dauerhafte Rentenkürzungen bei den Frauen und Ehepaaren, die gemeinsam Kinder grossgezogen und daneben gearbeitet haben. Selbst Frauen, die kurz vor der Pension stehen, sind trotz «Kompensationsmassnahmen» kaum geschützt. Der SGB zeigt in neuen Beispielen auf, was die Reform für die Frauen der Übergangsgeneration konkret bedeuten würde</p><p>Der SGB ruft die Stimmbevölkerung dazu auf, keine Verschlechterungen der heute bereits schlechten Rentensituation der Frauen zuzulassen und diese AHV-Abbauvorlage an die Absender zurückzusenden. Doch das alleine reicht nicht. Es braucht dringend Massnahmen, um die Rentensituation der Frauen zu verbessern. Dazu braucht es neben der Gleichstellung im Erwerbsleben entschiedene Schritte in der Rentenreform. Der SGB setzt sich deshalb für eine Stärkung der AHV mit einer 13. AHV-Rente sowie eine Modernisierung des BVG mit dem Sozialpartnerkompromiss ein. Es ist noch nicht zu spät, dem Parlament zu zeigen, dass es Zeit ist, diesen Kompromiss endlich umzusetzen. Denn nur er bringt für die Frauen sofortige und bezahlbare Rentenverbesserungen in der 2. Säule.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_39042bd9ba.png" length="169990" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8355</guid><pubDate>Fri, 26 Aug 2022 09:12:29 +0200</pubDate><title>Breite Abstimmungsmobilisierung auf der Strasse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breite-abstimmungsmobilisierung-auf-der-strasse</link><description>Beginn der Mobilisierung gegen AHV-Abbau</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Aktion der Gewerkschaft SEV am Bahnhof Bern ist der Auftakt zur Abstimmungsmobilisierung. Morgen Samstag findet der schweizweite Aktionstag statt: Das breite Bündnis gegen AHV 21 organisiert in über 60 Städten und Gemeinden über 100 Aktionen und Stände, um im direkten Gespräch die Bevölkerung über den geplanten AHV-Abbau zu informieren, nachdem Gewerkschaften bereits diese Woche in den Betrieben und auf der Strasse mit Ständen und Veranstaltungen präsent waren. Heute werden ausserdem Prospekte gegen AHV 21 an 550’000 Haushalte verschickt.</p><p>Das Ja-Lager versucht, die Tragweite dieser Reform herunterzuspielen, die katastrophale Situation der Frauen im Rentenalter zu verschleiern und die Rentenkürzungen, die AHV 21 für Frauen und Ehepaare mit sich bringen wird, zu verschleiern. Die allgemeine Teuerung und der sich abzeichnende Schock bei den Krankenkassenprämien rücken jedoch die Frage der Rentenhöhe in den Mittelpunkt der Debatte. Angesichts der kontinuierlichen Senkung der Pensionskassen-Renten in den letzten Jahren und vor dem Hintergrund der aktuellen Inflation ist eine Rentenkürzung in der AHV besonders falsch.</p><p>Darüber hinaus bedeutet die vom Bundesrat klar geäusserte Absicht, das Rentenalter für alle über 65 Jahre hinaus zu erhöhen, dass bei einem Ja weitere Kürzungen in der AHV folgen werden, die alle betreffen werden. Ganz zu schweigen von der mit der Vorlage verbundenen Erhöhung der Mehrwertsteuer, die die bereits spürbare Teuerung noch verstärken wird.</p><p>Die erste Tamedia-Umfrage hat eine sehr deutliche Ablehnung der Reform bei den Frauen gezeigt hat. Das Referendumskomitee ist zuversichtlich, dass es gelingen wird, die gesamte Bevölkerung davon zu überzeugen, dass nur ein Nein den geplanten Abbau der AHV verhindert.</p><p>Der Auftakt der Mobilisierung heute in Bern hat verdeutlicht, warum diese Abstimmung eigentlich alle betrifft: «Die Erhöhung des Rentenalters bedeutet eine Senkung der Renten. Nur mit einem Nein zu AHV 21 kann dieser Angriff gestoppt werden», sagte Giorgio Tuti, Präsident des SEV, in Bern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/DSC01669_r.JPG" length="182122" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8348</guid><pubDate>Fri, 19 Aug 2022 16:42:55 +0200</pubDate><title>Eine 13. AHV-Rente ist wichtiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-13-ahv-rente-ist-wichtiger-denn-je</link><description>Nationalratskommission nimmt Debatte zur 13. AHV-Rente auf</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute in der Kommission des Nationalrats behandelte Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert eine 13. Auszahlung der monatlichen Altersrente, auf die man in der AHV Anspruch hat. Das entspricht einer Erhöhung der Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren die tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Für eine Familie – sagen wir einen Tramführer und eine Teilzeit arbeitende Verkäuferin mit einem Kind – würde die AHV um rund 300 Franken pro Monat erhöht. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass auch EL-BezügerInnen von der 13. Monatsrente profitieren. Gerade die ärmsten Rentnerinnen und Rentner sollen die Erhöhung deutlich spüren.</p><p>Eine Erhöhung der AHV-Renten ist dringend notwendig. Denn die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken pro Monat. Davon kann man in der Schweiz nicht leben – obwohl die Verfassung seit 50 Jahren existenzsichernde AHV-Renten verspricht. Und die Renten sind nicht nur tief, sie kommen auch immer mehr unter Druck. Heute beträgt die mittlere AHV-Rente noch 21 Prozent des Durchschnittslohnes. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Das wären heute knapp 500 Franken mehr AHV-Rente pro Monat. Ohne eine Erhöhung der AHV-Renten wird sich dieses Problem weiter akzentuieren. Hinzu kommt, dass die Pensionskassenrenten sinken. Ein Rentner, der 2020 in Rente ging, erhält 200 Franken weniger Monatsrente aus der Pensionskasse als sein Kollege, der 5 Jahre früher in Rente ging. Und nun drohen auf diese bereits anspruchsvolle Ausgangslage weitere, grosse reale Rentenverluste durch die Teuerung und höhere Krankenkassenprämien.</p><p>Der Bundesrat bleibt in der Botschaft zur Initiative die Antwort schuldig, wie er das Problem der ungenügenden Renten lösen will. Der SGB fordert die zuständige Kommission dazu auf, dies zu ändern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0020_klein.jpg" length="584839" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8346</guid><pubDate>Fri, 19 Aug 2022 15:07:59 +0200</pubDate><title>SRG-Umfrage ignoriert Hauptargument des AHV-21-Referendums</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/srg-umfrage-ignoriert-hauptargument-des-ahv-21-referendums</link><description>Umfrage in Schieflage – Resultate zeigen kein objektives Bild</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute veröffentlichte Gfs-Umfrage im Auftrag der SRG ignoriert das Hauptargument der AHV 21 GegnerInnen: Dass Frauen heute ein Drittel weniger Rente erhalten, wird in der Umfrage mit keinem Wort erwähnt. Das macht die Ergebnisse unglaubwürdig. Denn die Frauenrenten-Lücke ist ein objektiver Fakt und wird von keiner Seite in Frage gestellt. Das Referendumskomitee fordert daher die Auftraggeber auf, die Umfrage entsprechend anzupassen. Die im selben Zeitraum erhobene Tamedia-Umfrage hat das Hauptargument der Referendumsführer berücksichtig und zeigt ein deutlich anderes Bild.</p><p>Frauen erhalten heute im Durchschnitt ein Drittel weniger Rente, und mit AHV&nbsp;21 wird den Frauen im Schnitt die AHV-Rente um 26'000 Franken gekürzt: dieses Argument steht seit Beginn im Fokus der Referendumskampagne. Das Referendumskomitee hatte vor dem Sommer GfS als durchführendes Institut über die Hauptargumente schriftlich informiert. Dass die Frauenrentenlücke in der Umfrage mit keinem Wort erwähnt wird, ist daher unverständlich, irreführend und schliesslich schädlich für die Meinungsbildung der Stimmbevölkerung.</p><p>Die zwei Umfragen, die mit nur 4 Tagen Abstand erhoben wurden, zeigen sehr unterschiedliche Ergebnisse. Gleichzeitig bleibt der Unterschied in den Stimmabsichten nach Geschlecht gleich hoch. Frauen wehren sich deutlich mehr gegen eine Verschlechterung ihrer Renten und einen Abbau bei der AHV, weil sie aus der eigenen Erfahrung wissen, dass es im Alter schwierig sein wird, über die Runden zu kommen. Eine stärkere Mobilisierung der Frauen ist zu erwarten, was auf ein nach wir vor knappes Resultat hindeutet.</p><p>Das Referendumskomitee gegen AHV 21 ist ausserdem überzeugt: «Im Kontext der steigenden Teuerung und des Prämienschocks bei den Krankenkassen wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer für eine Rentenabbau-Vorlage an Bedeutung gewinnen und kann zu einer Ablehnung der Vorlage führen», so Urban Hodel, Co-Leiter der Abstimmungskampagne.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_67-de-ls_a4d939c5a5.jpg" length="60294" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8339</guid><pubDate>Wed, 03 Aug 2022 11:34:32 +0200</pubDate><title>Hohe Teuerung belastet die Kaufkraft der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-teuerung-belastet-die-kaufkraft-der-arbeitnehmenden</link><description>Die Inflation bleibt hoch – Entlastungen für RentnerInnen und Erwerbstätige sind jetzt dringlich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Teuerung bleibt mit 3.4 Prozent auf hohem Niveau und belastet damit die Kaufkraft der Berufstätigen und der Rentnerinnen und Rentner stark. Ohne Teuerungsausgleich drohen für Familien Reallohneinbussen von mehreren tausend Franken. Die Kaufkraft muss gesichert werden: Neben den dringend notwendigen generellen Lohnerhöhungen müssen die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Massnahmen – die Erhöhung der Prämienverbilligung und der rasche Teuerungsausgleich der AHV-Renten – in der Herbstsession des Parlaments dringlich umgesetzt werden. Denn die erwarteten steigenden Krankenkassen-Prämien belasten die Haushalte zusätzlich.&nbsp;</p><p>Die Realeinkommen und die Kaufkraft in der Schweiz drohen zu sinken. Denn erstmals seit 2008 steigen die Konsumentenpreise wieder. Die Teuerung liegt im Juli nun weiterhin bei hohen 3.4 Prozent. Generelle Lohnerhöhungen und höhere Prämienverbilligungen sind in dieser Situation ein Muss. Die unteren und mittleren Löhne wurden bereits in den letzten Jahren zu wenig erhöht. Mit den derzeitigen Rahmenbedingungen verlieren Haushalte mit einem mittleren Lohn ohne Teuerungsausgleich künftig real mehrere tausend Franken pro Jahr. Zusätzlich droht ein Prämienschock bei den Krankenkassen von bis zu 10 Prozent. Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Entlastungen für Erwerbtätige und RentnerInnen müssen vom Parlament nun umgesetzt werden. In der Herbstsession sind die Erhöhung der Pämienverbilligung und der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten das Minimum.</p><p>Normalerweise funktioniert der Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten. Doch auf 2023 drohen erstmals reale Rentenverluste in der Grössenordnung von 1000 Fr. für «mittlere» Rentnerinnen und Rentner. Zum einen, weil es bei den Pensions­kassenrenten keinen Teuerungsausgleich gibt. Und zum anderen, weil der «AHV-Mischindex», mit dem die Renten erhöht werden, zur Hälfte auf der Lohnentwicklung beruht. Damit hinkt die Rentenerhöhung der aktuellen Teuerung doppelt hinterher. Die AHV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2021 erhöht. Die nächste Erhöhung ist auf den 1. Januar 2023 fällig und dringend nötig. &nbsp;</p><p>Die AHV-Renten liegen im Schnitt bei rund 1800 Fr. im Monat, die Pensionskassen­renten bei 1700 Fr. pro Monat. Aufgrund der aufgelaufenen Teuerung beträgt der Kaufkraftverlust bei der Pensionskassenrente rund 675 Franken pro Jahr. Bei der AHV-Rente ist der reale Rückgang aufgrund des Mischindexes nicht so stark, aber immerhin auch noch fast 370 Franken jährlich. Aufaddiert sind das dann mehr als 1000 Franken.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8337</guid><pubDate>Mon, 01 Aug 2022 13:44:34 +0200</pubDate><title>Die AHV: Quelle des Erfolgs der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-ahv-quelle-des-erfolgs-der-schweiz</link><description>Der SGB zum 1. August</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard stellt in seiner Rede zu den 1. August-Feierlichkeiten die AHV als die Quelle des Erfolgs der Schweiz in den Fokus. Maillard warnt in Chevroux davor, dass die Aufgabe des Prinzips der Solidarität die grösste Bedrohungen für ein Land ist.</p><p>Wörtlich sagte der SGB-Präsident: «Ein Land muss ein Raum der Freiheit und Sicherheit sein, in dem man denken, unternehmen und arbeiten kann. Wenn aber der gemeinsame Anspruch verloren geht, sich gegenseitig zu helfen und gemeinsam etwas zu unternehmen, dann fällt das Land auseinander. Das lehrt uns unsere Geschichte und die der AHV, die so eng mit der jüngeren Geschichte der Schweiz verbunden ist. In den unruhigen und riskanten Zeiten, in denen wir leben, ist dies die Botschaft, die ich Ihnen überbringen möchte. Ohne Gemeinsinn und Solidarität wird nichts möglich sein, ob es sich nun um wirtschaftliche, soziale oder energie- und umweltpolitische Herausforderungen handelt. Die Schweiz steht für Gemeinsinn und Solidarität, wie die AHV.»</p><p><br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/220801_PYM_1August_Rede.pdf" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer"><i aria-hidden="true" class="fa-file-pdf fas">&nbsp; </i>Vollständige Rede von Pierre-Yves Maillard</a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus.jpg" length="341008" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8332</guid><pubDate>Thu, 07 Jul 2022 10:00:00 +0200</pubDate><title>Mit den Flankierenden Massnahmen gegen Lohndruck und prekäre Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-den-flankierenden-massnahmen-gegen-lohndruck-und-prekaere-arbeit</link><description>SGB zum Observatoriumsbericht 20 Jahre Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor 20 Jahren trat die Personenfreizügigkeit mit der EU in Kraft. In der Schweizer Migrationspolitik begann ein neues Kapitel. Berufstätige mit Daueraufenthalt erhielten mehr Rechte, wodurch sie besser gegen Missbrauch geschützt waren. Gleichzeitig hat die Schweiz aber auch prekäre Formen der Arbeit erleichtert, welche unsere Löhne und Arbeitsbedingungen gefährden. Firmen aus EU-Ländern mit wesentlich tieferen Löhnen konnten ab 2004 ihre Dienstleistungen in der Schweiz bis 90 Tage frei erbringen (Entsendungen). Und die Temporärbüros durften neu Kurz- und KürzestaufenthalterInnen sowie GrenzgängerInnen aus der EU in der Schweiz verleihen. Die Gewerkschaften bezogen deshalb eine klare Position: Sie stimmten der Einführung der Personenfreizügigkeit nur zu, wenn die Löhne geschützt sind. Die Flankierenden Massnahmen wurden eingeführt. Der Bundesrat versprach in der Volksabstimmung einen «umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping».</p><p>Die Personenfreizügigkeit und die Flankierenden Massnahmen haben sich grundsätzlich für die Arbeitnehmenden bewährt. Dank Lohnkontrollen, Bussen und anderer Durchsetzungsmassnahmen kamen die Schweizer Löhne nie grossflächig unter Druck. Lohndumping war und ist zwar an den Arbeitsplätzen eine Realität. Jeder fünfte Arbeitgeber bleibt mit zu tiefen Löhnen in den Kontrollen hängen. Aber genereller Lohndruck kann dank der Flankierenden Massnahmen und ihrer präventiven Wirkung verhindert werden. Die heutigen Instrumente sind daher ein wichtiges Fundament für die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit.</p><p>Trotz der Kontrollen haben die prekären Arbeitsformen der Entsendungen, der Temporärarbeit sowie der Kürzestaufenthalte seit Einführung der Personenfreizügigkeit stark zugenommen. Dieser Teil der Personenfreizügigkeit wird oft übersehen. Die Entsendungen sind eigentlich eine kleine «Dienstleistungsfreiheit» und keine Personenfreizügigkeit. Hier kommen die Angestellten über ihre Firmen in die Schweiz und sind nicht in der Schweiz angestellt. Sie werden auf dem deutschen oder dem polnischen Arbeitsmarkt rekrutiert und haben entsprechend tiefere Löhne. Gewerkschaftlich können sie sich nicht organisieren, weil sie nur vorübergehend in der Schweiz tätig sind. Dementsprechend grösser ist das Dumpingpotenzial.</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa und ist sprachlich offen wie kein anderes europäisches Land. Darum braucht die Schweiz auch den besten Lohnschutz. Und darum muss dieser Lohnschutz auch verteidigt werden. Die Flankierenden Massnahmen haben aber nach wie vor empfindliche Lücken. Es gibt beispielsweise keine umfassenden Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen im Detailhandel oder im Gartenbau, obwohl auch dort regelmässig Lohnunterbietungen festgestellt werden.</p><p><i><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/220707_Kommentar_LampartDaniel_ObsBericht.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Hier der vollständige Kommentar als PDF</a></i></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-Baustelle-schwitzend_iStock-Tempura.jpg" length="397646" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8319</guid><pubDate>Fri, 01 Jul 2022 09:25:10 +0200</pubDate><title>AHV 21 kostet Frauen 26’000 Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-kostet-frauen-26000-franken</link><description>Lancierung Abstimmungskampagne gegen AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein breites Bündnis hat das Referendum gegen AHV&nbsp;21 ergriffen, weil mit der AHV-Vorlage einseitig auf Kosten der Frauen gespart wird. Obwohl Frauen um einen Drittel tiefere Altersrenten erhalten, sollen ihre Renten im nächsten Jahrzehnt um 7 Milliarden Franken gekürzt werden. Damit verlieren sie rund 26’000 Franken Einkommen. Und das ist nur der erste Schritt: Rentenalter 67 für alle steht auf dem Programm. Das Referendumskomitee bekämpft im Umfeld von explodierenden Preisen und Prämienschock auch die Mehrwertsteuererhöhung und sagt am 25. September klar 2x NEIN zum AHV-Abbau.</p><p>Die AHV-Schreckensszenarien sind wieder nicht eingetroffen: Vor wenigen Wochen musste der Bundesrat seine Prognosen deutlich nach oben korrigieren. Umso weniger akzeptabel ist eine AHV-Abbau-Vorlage auf Kosten der Frauen. Bundesrat und Parlament ignorieren die schlechte Rentensituation der Frauen: Sie erhalten ein Drittel weniger Rente als Männer und können fast nur auf die AHV zählen. Die Rentenlücke spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen. Frauen übernehmen mehrheitlich Arbeiten in anstrengenden – aber schlechter bezahlten – Berufen wie Reinigung, Verkauf, Betreuung, Gesundheit und Pflege. Und es sind hauptsächlich Frauen, die sich um Kinder, Enkelkinder, alternde (Schwieger-)Eltern und kranke Angehörige kümmern. Folge sind Teilzeitpensen –&nbsp;vier von fünf Frauen mit Kindern arbeiten heute Teilzeit –&nbsp;und tiefere Einkommen. Insgesamt verdienen Frauen ganze 33 Prozent weniger als Männer. Obwohl sie, unbezahlte und bezahlte Arbeit zusammengezählt, gleich viele Stunden arbeiten. Konsequenz: Die Arbeit vieler Frauen führt heute zu unwürdig tiefen Renten. Trotzdem sollen ausgerechnet sie für AHV 21 bezahlen. Damit würden Frauen in Zukunft ein Jahr AHV-Rente verlieren – gemessen am Medianeinkommen rund 26’000 Franken Einkommensverlust. Und auch die Rentensituation von Ehepaaren würde sich mit der Reform verschlechtern – obwohl ihre Renten heute schon plafoniert sind.</p><p class="heading--h4">Nein zu Rentenalter 67 für alle</p><p>Bei einem Ja kommt spätestens 2026 der nächste Abbauschritt. Das Parlament hat beschlossen, dass der Bundesrat bis dann die nächste Reform vorlegen muss, in welcher «strukturelle Fragen» angepackt werden. Das heisst nichts anderes als: Rentenalter rauf, und zwar für alle. Bereits im Parlament ist die Renteninitiative. Sie fordert nicht nur eine generelle Erhöhung des Rentenalters, sondern auch eine Verknüpfung mit der Lebenserwartung –&nbsp;was das Rentenalter auf 67 und später noch höher steigen lassen würde. Auch in der BVG-Reform droht ein Abbau-Massaker: mehr bezahlen für weniger Rente. AHV 21 spielt die erste Geige im Rentenabbau-Konzert. Nur ein klares Nein jetzt kann weiteren Rentenabbau stoppen.</p><p class="heading--h4">Die Realität auf dem Arbeitsmarkt</p><p>Heute sind 60- bis 64-Jährige die Altersgruppe mit der höchsten Arbeitslosenquote&nbsp;– das ist völlig neu. Und die Arbeitslosigkeit sinkt bei den «Älteren» langsamer. Auf dem Arbeitsmarkt sind ihre Perspektiven schlecht. Nur wenige Arbeitgeber geben ihnen eine Chance. Sie haben grössere Mühe, wieder eine Stelle zu finden, wenn sie arbeitslos sind, unabhängig von Qualifikationen oder Lohnvorstellungen. In Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Detailhandel hat die Zahl der älteren arbeitslosen Frauen stark zugenommen – trotz häufiger Klagen der Arbeitgeber über Arbeitskräftemangel. Es droht, was in anderen Ländern beobachtet werden kann: Die Erhöhung des Rentenalters wird mehr Personen in Langzeitarbeitslosigkeit oder Sozialhilfe treiben.</p><p class="heading--h4">Mehr bezahlen – weniger Rente?</p><p>Realeinkommen und Kaufkraft in der Schweiz drohen zu sinken. Denn erstmals seit 2008 steigen die Konsumentenpreise wieder. Für das laufende Jahr wird eine Teuerung von 2.7 Prozent erwartet. Zusätzlich droht bei den Krankenkassen ein Prämienschock von bis zu 10 Prozent. Mit den derzeitigen Rahmenbedingungen hätten Berufstätige mit mittlerem Lohn ohne Teuerungsausgleich künftig real 1’600 Franken weniger Einkommen pro Jahr. Paaren mit Kindern, wo beide Elternteile berufstätig sind, droht eine Reallohn-Einbusse von 2’200 Franken. In diesem angespannten Kontext will das Parlament mit AHV 21 die Mehrwertsteuer erhöhen.</p><p>Das Referendumsbündnis hat innert kurzer Zeit das Dreifache der nötigen Unterschriften gesammelt. Vor drei Wochen, am 14. Juni demonstrierten über 50’000 Menschen gegen die Verschlechterung der Frauenrenten. Die Abstimmungskampagne baut auf dieser erfolgreichen Mobilisierung auf. Sie stellt die ungenügende Rentensituation der Frauen in den Fokus und zeigt auf, weshalb eine weitere Verschlechterung durch den AHV-Abbau inakzeptabel ist.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/5/csm_26000-fr_84d5ea15d8.jpg" length="87560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8313</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2022 14:24:00 +0200</pubDate><title>Renteninitiative entlarvt Agenda gegen Arbeitnehmende: Rentenalter 67+ für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/renteninitiative-entlarvt-agenda-gegen-arbeitnehmende-rentenalter-67-fuer-alle</link><description>Bundesrat schickt Botschaft zur Renteninitiative ins Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die nächste AHV-Abbauvorlage ist bereits im Parlament: unter dem Vorwand der Demografie will die Renteninitiative die solidarisch finanzierte Altersvorsorge schwächen. Seit der Einführung der AHV warnen Grossbanken und Versicherungen sowie ihre politischen VertreterInnen mit tiefroten AHV-Prognosen. Die Renteninitiative steht in dieser Tradition. Schon heute hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden drastisch verschlechtert. Eine Erhöhung des Rentenalter auf 67+ führt dazu, dass Arbeitnehmende mit mittleren Einkommen – wie eine Anwaltssekretärin oder ein Jugendarbeiter – bis zum Umfallen arbeiten müssen, während sich Top-Verdienende weiterhin eine Frühpensionierung leisten können. Der SGB wird sich vehement gegen diese Aushöhlung der AHV einsetzen.</p><p>Im Gegensatz zur privaten Vorsorge ist die AHV solide und verlässlich. Die seit Jahrzehnten prognostizierten Milliardendefizite in der AHV sind bisher nicht eingetroffen. Die AHV schloss die schwierigen Corona-Jahre 2020-21 mit einem Plus von rund 2.5 Milliarden Franken ab. Sie hat heute ein Vermögen von fast 50 Milliarden Franken, und dieses wird in den nächsten 5 Jahren noch zunehmen.</p><p class="heading--h4">Wasser predigen, Wein trinken</p><p>Für die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist das im Gesetz festgeschriebene Rentenalter die entscheidende Berechnungsgrundlage für die Rentenhöhe. Schon heute gilt: wer es sich leisten kann, geht früher in Pension. In Branchen mit hohen Löhnen wie bei den Banken und Versicherungen ist die Quote der Frühpensionierungen sehr hoch.</p><p>Gleichzeitig ist klar: je höher das Einkommen, desto höher ist in der Regel auch die Lebenserwartung. Wer weniger verdient oder eine weniger gute Ausbildung hat, lebt eindeutig weniger lang. Und auch um die Gesundheit steht es weniger gut. In den Jahren, die diesen Menschen im Alter bleiben, sind sie häufiger krank. Wenn das allgemeine Rentenalter steigt, bleibt den Menschen, die es bereits im Erwerbsleben schwierig haben, immer weniger Zeit im verdienten Ruhestand.</p><p>Anstatt wie behauptet die Jungen zu entlasten, entlarvt die Initiative der Jungfreisinnigen damit die Arbeitnehmenden-feindliche Agenda in der Altersvorsorge: sie will nichts anderes, als dass der Banker weiterhin mit einer hohen Rente mit 60 in Pension gehen und damit lange leben kann – die Kassiererin, die Pflegerin oder der Lagerist sollen bis 67 arbeiten und nur wenige gute Jahre im Ruhestand verbringen.</p><p class="heading--h4">Wer rechnet, stärkt die AHV</p><p>Gerade für die Jungen funktioniert die AHV: Gäbe es keine AHV, müssten Familien 400’000 Franken mehr bezahlen, um sich eine gleich hohe Rente privat anzusparen. Die Rechnung ist einfach: Für 92 Prozent der Arbeitnehmenden lohnt sich eine starke AHV, nur die 8 Prozent der Topverdienenden bezahlen mehr als sie erhalten. Die AHV-Finanzierung blieb trotz starker demografischer Alterung in den letzten Jahrzehnten stets solide, weil die Produktivität stieg. Heute erarbeitet eine Beschäftigte pro Stunde durchschnittlich dreimal mehr als 1948, davon profitiert auch die AHV.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8312</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2022 12:54:00 +0200</pubDate><title>Sozialpartner unterstützen Empfehlung der EFK nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sozialpartner-unterstuetzen-empfehlung-der-efk-nicht</link><description>Bericht zum Vollzug der «Flankierenden Massnahmen» FlaM</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der nationalen Tripartiten Kommission des Bundes hatten die Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen Gelegenheit, zum Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) «Prüfung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit» Stellung zu nehmen.</p><p>Die EFK misst in ihrer Würdigung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) der Tatsache, dass der Gesetzgeber die FlaM und ihre Instrumente bewusst in ihrer heutigen Form ausgestaltet hat, zu wenig Bedeutung bei. Verschiedene Feststellungen und Empfehlungen tangieren daher das ganze Vollzugsdispositiv der FlaM sowie deren rechtlichen Grundlagen. Der Gesetzgeber hat für die FlaM bewusst einen dezentralen und dualen Vollzug gewählt, der den regionalen und branchenspezifischen Gegebenheiten am besten Rechnung trägt.&nbsp;</p><p>Vor Einführung der Personenfreizügigkeit und der FlaM wurden die Lohn- und Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte im Voraus (ex ante) und systematisch überprüft. Eine nachgängige Kontrolle der gemeldeten Bedingungen fand nicht statt. Es gab folglich keine Garantie, dass die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen effektiv eingehalten wurden. Mit den FlaM erfolgen die Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen (ex post), risikobasiert sowie auf der Grundlage einer umfassenden, evidenzbasierten Arbeitsmarktbeobachtung. Es soll dort kontrolliert werden, wo das Risiko von Unterbietungen resp. Verstössen gegen die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen am grössten ist. Meldepflichtige Dienstleistungserbringer kommen aus Arbeitsmärkten mit tieferen Löhnen als in der Schweiz, was das Risiko von Unterbietungen bereits substanziell erhöht.</p><p>Wichtig ist zudem die Tatsache, dass Schweizer Arbeitgeber viel gründlicher kontrolliert werden (z.B. rückwirkend für mehrere Jahre). Sie unterliegen weiter zusätzlichen Kontrollen wie z. B. in den Bereichen Schwarzarbeit, Gesundheit und Sicherheit. Aufgrund der dargelegten Einschätzung können der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Schweizerische Gewerbeverband und Travail.Suisse die Empfehlungen der EFK mehrheitlich nicht nachvollziehen und daher nicht unterstützen. Diese Beurteilung trifft insbesondere auch auf die Empfehlung zu, die Kontrollen von Entsendebetrieben zu reduzieren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_31e56fc3b6.jpg" length="319401" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8305</guid><pubDate>Fri, 17 Jun 2022 11:13:45 +0200</pubDate><title>Mindestlohnrichtlinie dank gemeinsamem Einsatz der europäischen Gewerkschaften – die Schweiz muss nachziehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohnrichtlinie-dank-gemeinsamem-einsatz-der-europaeischen-gewerkschaften-die-schweiz-muss-nachziehen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Regierungen der EU-Staaten haben&nbsp;einer wegweisenden «Mindestlohnrichtline» zugestimmt. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Mindestlohnlücken zu schliessen. Sie ist ein grosser Erfolg der europäischen Gewerkschaftsbewegung, zu der auch die Schweizer Gewerkschaften gehören. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat sich seit mehr als 15 Jahren für mehr Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne in Europa eingesetzt. Die Schweiz muss diese Richtlinie auch übernehmen.</p><p class="heading--h4">Bessere Löhne für 24&nbsp;Millionen Berufstätige</p><p>Mit dem Entscheid der europäischen Regierungen&nbsp;hat die Mindestlohnrichtlinie die voraussichtlich letzte Hürde genommen. Die EU hat neu einen Richtwert für all jene Länder, welche gesetzliche Mindestlöhne kennen. Sie müssen diese auf 60 Prozent des Medianlohnes (die eine Hälfte liegt darüber, die andere darunter) heben. Und sie sollen für alle Branchen gelten. Bei einer schnellen Umsetzung würden so 24&nbsp;Millionen Lohnabhängige substanzielle Lohnerhöhungen erhalten. 5&nbsp;Millionen Menschen allein in Rumänien, 4&nbsp;Millionen in Italien!</p><p>Neu will die Richtlinie in allen Ländern auch die Kollektivverträge fördern. Sie müssen mit Gewerkschaften und nicht mit Pseudovertretungen ausgehandelt werden. Zudem dürfen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wegen ihrer Aktivitäten nicht diskriminiert werden. Und GAV müssen eingehalten werden, wozu es Kontrollen und abschreckende Sanktionen braucht.</p><p>In Ländern, wo weniger als 80&nbsp;Prozent der Lohnabhängigen einem GAV unterstehen, müssen Aktionspläne zur GAV-Förderung erstellt werden. Zum Beispiel bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionierungen.</p><p class="heading--h4">Meilenstein der Europäischen Gewerkschaftsbewegung, zu der auch die Schweiz gehört</p><p>Die Mindestlohnrichtlinie ist der erfolgreiche Abschluss einer gewerkschaftlichen Offensive für mehr Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne in der EU. Diese begann Mitte der 2000er-Jahre. Die Schweizer Gewerkschaften haben sich aktiv daran beteiligt. Sie haben die Forderung einer europäischen Mindestlohnpolitik zusammen mit den Gewerkschaften aus Deutschland und Frankreich lanciert und bei den weiteren Entwicklungen mitgewirkt. Es ist insbesondere das Verdienst der europäischen Gewerkschaften, dass neben dem staatlichen Mindestlohn auch die Förderung von Kollektivverträgen in der Richtlinie enthalten ist.</p><p class="heading--h4">Schweiz: Flankierende gewährleisten, Mindestlohnrichtlinie übernehmen</p><p>Die Schweiz muss diese Richtlinie ebenfalls übernehmen. Dank der Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz die wirksamsten Instrumente zur Durchsetzung der gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne in Europa. Doch leider ist nur rund die Hälfte der Berufstätigen in unserem Land durch Gesamtarbeitsverträge geschützt. Die Schweiz braucht mehr Gesamtarbeitsverträge, damit die Löhne und Arbeitsbedingungen besser werden – insbesondere im Detailhandel, in der Logistik, im Journalismus oder in der Landwirtschaft.</p><p>Der SGB wird sich zusammen mit den Schwestergewerkschaften in Europa weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass die Flankierenden Massnahmen in den Verhandlungen zu den institutionellen Fragen gesichert bleiben. Und er setzt sich mit den europäischen Gewerkschaften dafür ein, dass die Durchsetzung der Mindestlöhne an den Arbeitsplätzen verbessert wird.</p><p class="heading--h4">Weitere Regulierungslücken schliessen</p><p>Am 25. Februar hat der Bundesrat angekündigt, mit dem Abbau von «Regulierungs­unterschieden» die bilateralen Beziehungen der Schweiz zur EU stabilisieren zu wollen.</p><p>Dieser Ansatz macht Sinn. Darum sollten einige der im Februar-Bericht diskutierten Regulierungslücken so rasch als möglich geschlossen werden. Dies gilt namentlich für die Kernbestimmungen der Unionsbürgerrichtlinien (Familiennachzugs- und Sozialhilferechte), die Gleichbehandlung aller EU-Bürger:innen bei der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen, den verbesserten Zugang zu Bildung und Berufsausbildung für Grenzgänger:innen und deren Familienangehörige sowie generell für die verbesserte Anerkennung von Berufsqualifikationen.</p><p>Nicht nachvollziehbar ist, warum der Bundesrat «Regulierungsunterschiede» im Bereich der Arbeitsgesetzgebung aus diesen Überlegungen ausblendet. Denn ein Nachvollzug der arbeitsrechtlichen EU-Standards würde nicht nur die Binnenmarkt-Integration sondern auch&nbsp; die Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz stärken.</p><p>Die Gewerkschaften haben den Bundesrat darum wiederholt aufgefordert, den Nachvollzug der wesentlichen Bestimmungen aus den Richtlinien zur Leiharbeit (Equal pay im Personalverleih), zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zu betrieblicher Mitwirkung an die Hand zunehmen und zudem einen Beitritt zur Europäischen Arbeitsagentur (ELA) und zur Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) anzustreben. Weiter haben sie ihn auf weitere, sozial fortschrittliche EU-Richtlinien u.a. gegen falsche Selbständigkeit in der Plattformarbeit, zur Überwindung des Gender-pay-gaps, sowie für eine stärkere Unternehmensverantwortung hingewiesen, welche die EU erarbeitet.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8307</guid><pubDate>Thu, 16 Jun 2022 11:21:00 +0200</pubDate><title>Konjunkturgefahren und Verunsicherung durch unangebrachte geldpolitische Härte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/konjunkturgefahren-und-verunsicherung-durch-unangebrachte-geldpolitische-haerte</link><description>Zinsschock der SNB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem heutigen, überraschenden Zinsschock löst die Schweizerische Nationalbank SNB eine Frankenaufwertung und eine Verunsicherung aus. Obwohl die Teuerungsgefahren gering sind und die höheren Preise vor allem durch Sondereffekte infolge von Krieg und Corona-Massnahmen verursacht sind, hat die SNB voll auf den Inflationsbekämpfungsmodus geschaltet. Die Konjunktur- und Wechselkursrisiken werden weitgehend ausgeblendet.</p><p>Der Zinsentscheid bedeutet indirekt auch, dass die SNB eine weitere Aufwertung des Frankens zulassen wird, obwohl der Franken nach wie vor überbewertet ist. Die SNB lässt dabei im Unklaren, wohin sie die Schweiz und den Franken führen will. Man kann nur hoffen, dass die deutliche Erhöhung der Zinsen um 0.5 Prozentpunkte auf den Devisenmärkten nicht als das interpretiert wird, was von der SNB wahrscheinlich angestrebt wird: eine markante Aufwertung des Frankens. Bereits 2010 oder 2015 hat die SNB die Wechselkurssituation mit voreiligen Massnahmen destabilisiert und starke Aufwertungen provoziert.</p><p>Für die Arbeitnehmenden bedeutet das, dass Arbeitsplätze und Löhne gefährdet werden. Beispielsweise im Tourismus, der nach einer harten Corona-Zeit wieder langsam auf die Beine kommt.</p><p>Der SGB beurteilt den heutigen Entscheid der SNB als falsch. Er sieht den weiteren Entwicklungen mit grosser Sorge entgegen und fordert die SNB auf, einen Kurs einzuschlagen, welcher auf die Konjunktur- und Wechselkursrisiken mehr Rücksicht nimmt.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8302</guid><pubDate>Thu, 16 Jun 2022 10:04:10 +0200</pubDate><title>Prämien und Kaufkraft: Nationalrat macht endlich einen substanziellen Schritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemien-und-kaufkraft-nationalrat-macht-endlich-einen-substanziellen-schritt</link><description>Gegenvorschlag zur 10%-Initiative
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im schlimmsten Fall wird der Prämienanstieg im Herbst zweistellig. Auch vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid des Nationalrates für einen substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative sehr zu begrüssen. Der Ständerat muss nun möglichst bald nachziehen.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen wenigen Kantonen marginale Verbesserungen gebracht hätte und deshalb völlig ungenügend ist. Der Nationalrat hat nun nachgebessert und mit grosser Mehrheit den viel wirksameren Gegenvorschlag seiner Gesundheitskommission verabschiedet.</p><p>Mit dem heutigen Beschluss stehen den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen 2.2 Milliarden Franken zusätzlich an Prämienverbilligungen zur Verfügung. Das ist ein sehr relevanter Betrag, mit dem die Finanzierung der Grundversicherung endlich spürbar sozialer ausgestaltet werden kann. Dass dabei zusätzliche Steuergelder eingesetzt werden, ist nur folgerichtig. Denn nirgendwo in Europa wird die Grundversicherung heute zu so einem kleinen Anteil über einkommensabhängig erhobene Mittel finanziert, wie in der Schweiz.</p><p>Zwar hat der Nationalrat diese Vorlage zügig verabschiedet. Doch der befürchtete Prämienschock kommt bereits nach dem Sommer. Der Ständerat muss deshalb den erzielten, breit abgestützten Kompromiss möglichst schnell unter Dach und Fach bringen. Darüber hinaus braucht es aber auch unmittelbare, zielgerichtete Sofortmassnahmen für die Stützung der Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8299</guid><pubDate>Wed, 15 Jun 2022 14:40:38 +0200</pubDate><title>Das bürgerliche Manöver für AHV 21 ist gescheitert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-buergerliche-manoever-fuer-ahv-21-ist-gescheitert</link><description>Unwürdiges BVG-Chaos im Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heutige Ständeratsdebatte zur BVG-Reform hat gezeigt: Die von den Bürgerlichen geprägten Diskussionen stecken im Chaos fest. Doch weiterhin droht in der Reform der 2. Säule ein drastischer Rentenabbau. Und es wird immer deutlicher, dass den Frauen medial zwar das Blaue vom Himmel herab versprochen wurde. Doch sobald es konkret wird, sind der Mehrheit selbst die ungenügenden Leistungsverbesserungen zu viel, welche die Kommission noch vor einem Monat vorgeschlagen hatte. Mit der heutigen Rückweisung des Geschäfts sind sie definitiv vom Tisch. Der bürgerliche Plan, kurz vor der Abstimmung über AHV 21 im BVG für die Frauen eine Scheinlösung zu beschliessen, um sie nach der Abstimmung wieder rückgängig zu machen, ist damit gescheitert. Doch die Frauen stehen in der Rentenfrage weiterhin mit leeren Händen da.</p><p>Die Sozialpartner tragen die Verantwortung für die 2. Säule und finanzieren diese. Im Auftrag des Bundesrats hatten sie eine Revision des BVG vorgeschlagen, um auf die drängendsten Probleme in der 2. Säule Antworten zu liefern. Der Bundesrat übernahm diesen Vorschlag, welcher das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert hätte.</p><p>Bereits die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats wollte von den Vorschlägen der Sozialpartner und des Bundesrats nichts wissen und setzte auf ein Modell mit Rentensenkungen von bis zu 12 Prozent und massiven Kostensteigerungen für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen. Frauen wären um Jahrzehnte vertröstet worden. Nach einem halben Jahr verlangt der Ständerat nun nach einem Neuanfang, der für die Reform aber wenig Gutes verheisst. Für den SGB bleibt klar: er wird eine BVG-Reform nur dann mittragen, wenn sie zu keiner Verschlechterung der Renten führt – und zu finanzierbaren Rentenerhöhungen für die Frauen. Jeder neue Vorschlag wird sich dazu am Preis-Leistungs-Verhältnis des Sozialpartnerkompromisses messen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_DSC_7979_63723ae457.jpg" length="431472" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8297</guid><pubDate>Tue, 14 Jun 2022 20:09:21 +0200</pubDate><title>Es braucht endlich echte Gleichstellung – statt Abbau auf Kosten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweite-mobilisierungen-zum-14-juni</link><description>Schweizweite Mobilisierungen zum 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am heutigen 14. Juni gingen schweizweit rund&nbsp;50 000&nbsp;Frauen und solidarische Männer auf die Strasse. Drei Jahre nach dem grossen Frauen*streik hat sich noch zu wenig bewegt in Richtung Gleichstellung. Schlimmer: Es droht ein einseitiger AHV-Abbau auf Kosten der Frauen. Deshalb stand das Nein zu AHV 21 im Fokus der meisten Kundgebungen, ganz nach dem Motto «Bessere Löhne statt höheres Rentenalter». Einen Rückschlag bei den Frauenrenten, obwohl diese heute schon einen Drittel tiefer sind als diejenigen der Männer, lassen sich die Frauen nicht bieten!</strong></p><p>Lohnunterschiede, systematische Diskriminierung, ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit auf die Geschlechter: Echte Fortschritte in der Gleichstellung lassen noch immer auf sich warten. Umso stossender das Vorhaben des Parlaments, die AHV-Renten der Frauen zu kürzen. Der Widerstand gegen den AHV-Abbau stand im Mittelpunkt der heutigen Kundgebungen. Die Signale der Frauen könnten deutlicher nicht sein: Jetzt die AHV auf Kosten der Frauen abzubauen, obwohl sie im Rentenalter schon heute mit um einen Drittel tieferen Renten leben müssen, ist inakzeptabel.</p><p>Heute kamen in der ganzen Schweiz rund 50&nbsp;000 Menschen&nbsp;bei Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen zusammen. Die Frauen und solidarischen Männer haben dabei bekräftigt, dass die Löhne und Renten der Frauen endlich verbessert werden müssen. Auch eine gerechte Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit ist überfällig. Dafür fehlen zurzeit aber die notwendigen Rahmenbedingungen. Und letztlich müssen alle Formen von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts bekämpft werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/f/csm_2021-9-18-DEMO-AVS21-NON-Lucas-Dubuis19_xlarge.2x.1632216459_5b1e40869c.jpg" length="307444" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8294</guid><pubDate>Mon, 13 Jun 2022 15:23:52 +0200</pubDate><title>Schweizweite Mobilisierung zum 14. Juni 2022</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweite-mobilisierung-zum-14-juni-2022</link><description>Frauen fordern: Bessere Löhne statt höheres Rentenalter </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gleichstellung kommt nicht vom Fleck. Der Lohnunterschied zwischen Männer und Frauen verharrt auf der Stelle, ebenso skandalös hoch ist die Rentenlücke der Frauen. Diskriminierung und Ungleichheit bleiben die Regel, sowohl am Arbeitsplatz wie in der ganzen Gesellschaft. Deshalb gehen am 14. Juni die Frauen überall in der Schweiz wieder auf die Strasse.</p><p>In über 30 Orten in der ganzen Schweiz finden Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen statt. Feministische Kollektive, Gewerkschaften sowie diverse Verbände und Parteien mobilisieren gegen die Rentenreform auf Kosten der Frauen. Auch die Anerkennung und die gerechtere Verteilung der unbezahlten Arbeit sowie der Kampf gegen sexualisierte Gewalt stehen im Fokus.</p><p><strong>Eine Übersicht der schweizweiten Aktionen und Informationen zum 14. Juni 2022 auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a>.</strong></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_14juni-14juin-map_e055242b77.png" length="524379" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8291</guid><pubDate>Thu, 09 Jun 2022 14:19:28 +0200</pubDate><title>Lohnschutz von zentraler Bedeutung, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-von-zentraler-bedeutung-schaerferer-vollzug-noetig-1</link><description>Zum Bericht des Seco zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen (FlaM)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und gleichzeitig einen der offensten Arbeitsmärkte. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind daher besonders auf einen wirksamen Lohnschutz angewiesen. Der Bericht zu Flankierenden Massnahmen zeigt die Notwendigkeit des Lohnschutzes: Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure gegen 140’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei fast jeder fünften Firma zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (rund 30 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrollen entgeht. Die Verstossquoten betragen hier 14 Prozent (ausländische Entsendefirmen) bzw. 10 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in über 700 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur etwas über 300 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><h3 class="heading--h4">Kontrollen vielerorts zu selten</h3><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgeber kontrollieren. Ganz anders in gewissen Kantonen wie zum Beispiel Bern, Freiburg, Wallis oder Zug, die nur rund 1 Prozent oder sogar noch weniger Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 100 Jahre kontrolliert. Dieser Missstand besteht bereits seit Jahren.</p><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Allerdings gibt es nach wie vor grössere Lücken in den FlaM. Beispielsweise sind nur die Hälfte der Berufstätigen durch Mindestlöhne in GAV geschützt. Diverse Kantone kontrollieren zu wenig und sind Dumping gegenüber zu tolerant. Diese Lücken im Lohnschutz müssen geschlossen werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8286</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2022 19:21:24 +0200</pubDate><title>Erfreulicher Rückgang der Arbeitslosigkeit – aber grosse Probleme bei denen über 60</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erfreulicher-rueckgang-der-arbeitslosigkeit-aber-grosse-probleme-bei-denen-ueber-60</link><description>Reaktion des SGB auf die Seco-Zahlen zur Arbeitslosigkeit im Mai 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Arbeitslosen ist im Mai weiter gesunken. Erstmals seit dem Herbst 2019 müssen weniger als 100'000 Personen stempeln und Arbeit suchen. Das ist für die Arbeitnehmenden in der Schweiz eine positive Entwicklung. Sie spiegelt auch die gute konjunkturelle Lage.</p><p>Leider aber haben die 60- bis 64-Jährigen bisher noch wenig von diesem Aufschwung gespürt. Diese Altersgruppe hat mittlerweile die höchste Arbeitslosenquote. Die Zahl der Arbeitslosen ist nach wie vor viel höher als vor der Corona-Krise.</p><p>Auf den RAV müssen die Anstrengungen zur Integration der älteren Arbeitslosen erhöht werden. Der Bund stellt ihnen über das «Impulsprogramm» aus dem Jahr 2019 mehr als 60 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung, um ältere Arbeitslose zu vermitteln. Es gab im Mai erneut mehr offene Stellen, die den RAV gemeldet wurden – nämlich über 70'000. Es ist also ein grosses Vermittlungspotenzial vorhanden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/AElterer-Zimmermann_Peruphotoart-photocase.jpg" length="907441" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8266</guid><pubDate>Mon, 30 May 2022 10:22:52 +0200</pubDate><title>Respekt für die Frauen: Höhere Löhne statt höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/respekt-fuer-die-frauen-hoehere-loehne-statt-hoeheres-rentenalter-14juni22</link><description>Aufruf zum 14. Juni 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum Auftakt der Mobilisierung für den feministischen Streiktag vom 14.&nbsp;Juni&nbsp;2022 präsentieren betroffene Frauen den Aufruf und die Forderung nach echter Gleichstellung und mehr Respekt für ihre Arbeit. Kurz vor Sessionsbeginn erinnern die Gewerkschaftsfrauen daran, dass sich seit dem Frauen*streik 2019 kaum etwas verbessert hat. Im Gegenteil: der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen sinkt nicht und die Frauenrentenlücke bleibt skandalös. Am 14.&nbsp;Juni&nbsp;2022 sind deshalb schweizweite Aktionen und Kundgebungen geplant.</p><p>Das Schweizer Frauenstimmrecht ist nun 50 Jahre alt. Fast gleich alt ist das Versprechen der Politik, dass auch Frauen im Alter von der AHV leben können – das wird heute nicht erfüllt. Regierung und Parlament interessieren sich offenbar nicht für diesen Missstand. Deshalb präsentieren vier Gewerkschaftsfrauen ihren Frust direkt vor dem Bundeshaus.</p><p><strong>Rentnerin Ursula Mattmann</strong> sagt: «Wir Frauen haben im Durschnitt einen Drittel weniger Rente. Ich frage mich, von was sollen die Frauen denn leben? So kann es nicht weitergehen: Die Renten müssen besser werden, nicht schlechter!» Voll im Erwerbsleben steht <strong>Elena Marti, Fachfrau Betreuung Kind</strong>. Auch sie ist enttäuscht: «Frauen arbeiten immer noch zu tieferen Löhnen unter schlechteren Bedingungen. Von tatsächlicher Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Es braucht endlich mehr Respekt für unsere Arbeit.»</p><p><strong>Krankenpflegerin Marie-Odile Heim</strong> berichtet von unregelmässigen Arbeitszeiten und ihrem physisch belastenden Beruf. «Dazu kommt noch der Grossteil der unbezahlten Care-Arbeit: viele Frauen sind schon mit 60 erschöpft. Bis 65, gar 66 oder 67 weitermachen ist unmöglich.» Mit Blick auf die anstehenden Abbau-Vorlagen aus dem Parlament zeigt sich <strong>Verkäuferin Clotilde Pinto</strong> wütend: «Unsere Renten sind heute schon zu tief! Wir können uns keine frühere Pensionierung leisten, wie unsere Chefs. Deshalb ist die Rentenkürzung bei den Frauen eine Frechheit.»</p><p>Die Betroffenen fordern mehr Respekt für ihre Arbeit. Das bedeutet: höhere Löhne statt ein höheres Rentenalter. Am 14.&nbsp;Juni fordern Frauen Renten, die zum Leben reichen und keine Erhöhung des Frauenrentenalters. Dafür echte Gleichstellung bei den Löhnen und der unbezahlten Arbeit.</p><p>Eine Übersicht über die schweizweiten Aktionen und Informationen zum 14. Juni findet sich auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/220530_mk-cp2.jpg" length="313756" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8258</guid><pubDate>Wed, 25 May 2022 14:56:58 +0200</pubDate><title>Bundesrat ignoriert Problem der sinkenden Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-ignoriert-problem-der-sinkenden-renten</link><description>Volksinitiative für einer 13. AHV-Rente: der Ball liegt nun beim Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die AHV-Renten sind zu tief und die Renten aus den Pensionskassen brechen ein. Gleichzeitig steigen die Preise und es droht ein Prämienschock bei den Krankenkassen. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig. Besonders gross ist der Rentenrückstand bei den Frauen. Der Bundesrat ignoriert mit der Ablehnung der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente das Problem der zu tiefen Altersrenten. Im Gegenteil: er verabschiedet sich vom Versprechen existenzsichernder AHV-Renten und verstrickt sich in Ausflüchten zu drohenden AHV-Defiziten. Unerwähnt bleibt dabei, dass die heute publizierten Finanzszenarien für die AHV bis 2030 substanziell positiver ausfallen als noch vor vier Monaten vorhergesagt. Somit ist klar: jetzt muss das Parlament die Fehler des Bundesrats korrigieren. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung hat beschlossen, dass die AHV-Rente existenzsichernd sein muss und dies in die Verfassung geschrieben. Dieser Entscheid ist bis heute nicht umgesetzt. Im Gegenteil: 50 Jahre nach dem Versprechen verabschiedet sich der Bundesrat immer deutlicher von diesem Auftrag. Lapidar verweist er Arbeitnehmende nach einem anstrengenden Erwerbsleben auf die Ergänzungsleistungen anstatt ihren Anspruch auf eine würdige Altersrente umzusetzen. Dies, obwohl sich die Rentensituation dramatisch entwickelt. Denn die Pensionskassenrenten sind im Sinkflug. Die Frauenrenten skandalös tief. Und die AHV-Renten halten mit den Löhnen nicht Schritt. Die mittlere AHV-Rente beträgt heute noch knapp 1’800 Franken Das sind 21 Prozent des Durchschnittslohnes. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Was heute einer AHV-Rente von knapp 2’300 Franken entsprechend würde. Dieses Jahr drohen die AHV-Renten sogar nicht einmal mit der Teuerung Schritt zu halten.</p><p>Anstatt dieses Problem anzugehen, versteckt sich der Bundesrat hinter der Drohkulisse, wonach ein Ausbau der AHV nicht bezahlbar sei. Nicht einmal in einem Nebensatz erwähnt er dabei, dass er seine Finanzszenarien im Vergleich zum Januar substanziell angepasst hat. Mit dieser systematischen Angstmacherei zulasten der Bevölkerung wird der Bundesrat seiner Verantwortung der Bevölkerung gegenüber nicht gerecht. Er vergisst dabei auch willentlich, dass die AHV für 90 Prozent der Bevölkerung die billigste Altersvorsorge ist und auch bleiben wird. Gerade für Jüngere ist ein Ausbau der AHV eine grosse Entlastung.</p><p>Nur die Initiative für eine 13. AHV-Rente adressiert die Frage der Rentenhöhe und stellt sich damit nicht nur zum richtigen Zeitpunkt gegen die geplanten Abbauvorlagen, sondern läutet die dringend notwendige Gegenoffensive ein. Die Initiative ist simpel, sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. In der Schweiz hat es genug Geld für anständige Renten – nicht nur für die Top-Verdiener. Es ist nun am Parlament, sich ernsthaft mit den Altersleistungen auseinanderzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528-13AHV0061_xlarge.1624621701.jpg" length="485212" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8255</guid><pubDate>Tue, 24 May 2022 10:00:00 +0200</pubDate><title>AHV stärken statt Rentenalter erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-staerken-statt-rentenalter-erhoehen</link><description>Lancierung Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Heute startet die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für ein starke AHV». Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Milliardenerträge aus Negativzinsen und Gewinnen angehäuft. Dieses Geld muss zurück an die Bevölkerung. Die SNB-Initiative will, dass ein Teil der Gewinne an die AHV geht. Die Initiative zeigt, dass solide AHV-Finanzen ohne Rentenalterhöhung möglich sind, und bietet eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Auf die Abbau-Vorlage AHV 21 kann so oder so verzichtet werden, weil die AHV-Prognosen bis 2032 zu pessimistisch sind. Unter Druck sind hingegen die Altersrenten. Die AHV-Renten halten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt und die BVG-Renten sinken – auch wegen der Tiefzinspolitik der letzten Jahre. Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht das Geld nicht mehr zum Leben. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV mit den Erträgen der Negativzinsen der SNB. Davon profitieren alle.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung hat beschlossen, dass die AHV-Rente existenzsichernd sein muss und das in die Verfassung geschrieben. Dieser Entscheid ist bis heute nicht umgesetzt. Im Gegenteil: Die mittlere AHV-Rente beträgt heute noch knapp 1’800 Fr. Das sind 21 Prozent des Durchschnittslohns. Früher waren es mehr als 26 Prozent. Die AHV-Renten müssen daher dringend erhöht und nicht wie geplant abgebaut werden. Bundesrat und Parlament haben mit AHV 21 dennoch Verschlechterungen beschlossen: Allen voran die Erhöhung des Frauenrentenalters, was bei den Frauen zu noch tieferen Renten führt. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält bereits seit Längerem weniger Rente als die Jahrgänge davor. Für Pensionierte bleibt immer weniger zum Leben.</p><h3 class="heading--h5">Gerechte Zusatzfinanzierung der AHV</h3><p>Bereits früher hat die AHV Mittel von der SNB erhalten, wenn diese hohe Gewinne machte. So zum Beispiel im Jahr 2007, als die AHV 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen SNB-Goldreserven erhielt. Eine Ausschüttung an die AHV ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Negativzinsen der SNB auch die Altersvorsorge treffen. Der Nationalrat hat sich beispielsweise dafür ausgesprochen, dass die Erträge der SNB aus den Negativzinsen an die AHV fliessen sollen. Von 2015 bis 2021 hat die SNB 11.3 Mrd. Franken aus den Negativzinsen eingenommen.&nbsp;</p><p>Werden diese Erträge aus den Negativzinsen an die AHV ausschüttet, dürfte das Vermögen der AHV im Jahr 2032 trotz demografischer Alterung nicht geringer sein als heute. Die AHV wäre für die nächsten 10 Jahre finanziert: das zeigt eine Berechnung anhand der Szenarien des Seco und der Finanzverwaltung. Angesichts des Ausschüttungspotenzials der SNB sind zudem jährlich 2 Mrd. Franken Ausschüttung an die AHV realistisch.</p><h3 class="heading--h5">Unabhängigkeit der SNB und Anteil der Kantone unangetastet</h3><p>Durch den Initiativtext ist die Unabhängigkeit der Gelpolitik der Nationalbank in keiner Weise tangiert. Die gesamten Einnahmen aus den Negativzinsen sollen einmalig dem AHV-Fonds überwiesen werden. Die SNB wird in ihrer Anlage- und Rückstellungspolitik nicht eingeschränkt. Die Gewinnausschüttung an die AHV erfolgt nur, wenn die Reserven der SNB besonders hoch sind. Auch der bestehende Anteil der Kantone an den Ausschüttungen ist mit der Initiative weiterhin gewährleistet.</p><h3 class="heading--h5">Nationalbankgewinne gehören der Bevölkerung</h3><p>Die SNB hat in den letzten Jahren Gewinne angehäuft. Die Ausschüttungsreserve ist nach wie vor auf einem historisch hohen Niveau. Dieses Geld der SNB muss so oder so der Bevölkerung zu Gute kommen. Die Ausschüttung der SNB-Gewinne an die AHV stärkt die Altersvorsorge, ohne das Portemonnaie der Arbeitnehmenden zu belasten. Bei der AHV profitieren alle davon. Deshalb lancieren die Gewerkschaften zusammen mit der SP und weiteren PartnerInnen die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV».</p><p>Weitere Informationen und Argumente unter: <strong><a href="https://snb-initiative.ch/?src=mm" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">www.SNB-Initiative.ch</a></strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/SNB-Initiative/SNB_Initiative_breit_DE_1200x900.jpg" length="1152176" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8252</guid><pubDate>Fri, 20 May 2022 15:12:57 +0200</pubDate><title>Prämienentlastung: Wichtiger Schritt des Nationalrats</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienentlastung-wichtiger-schritt-des-nationalrats</link><description>Wirksamer Gegenvorschlag zur 10%-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit den erwarteten, stark steigenden Krankenkassenprämien droht den Schweizer Haushalten im Herbst ein weiterer grosser Kaufkraftschock. Vor diesem Hintergrund ist der heutige Entscheid der zuständigen Nationalratskommission für einen substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative sehr zu begrüssen. Nun muss dieser breit unterstützte Kompromiss vom Parlament möglichst bald verabschiedet werden.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative von SP und SGB will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen wenigen Kantonen marginale Verbesserungen gebracht hätte und deshalb völlig ungenügend ist. Es lag daheran der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N), hier substanziell nachzubessern. In einem zweiten Anlauf hat sie ihre Verantwortung wahrgenommen und mit breiter Mehrheit einen wirksamen Gegenvorschlag beschlossen.</p><p>Mit dem heutigen Beschluss der SGK-N stehen den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen 2.2 Milliarden Franken zusätzlich an Prämienverbilligungen zur Verfügung. Das ist ein sehr relevanter Betrag, mit dem die Finanzierung der Grundversicherung endlich spürbar sozialer ausgestaltet werden kann. Letzteres ist nicht nur angesichts der aktuellen Kaufkraftprobleme absolut unabdingbar, sondern – wie sämtliche Sorgenbarometer wieder und wieder zeigen – schon seit Jahren eines der für die arbeitende Normalbevölkerung dringlichsten Anliegen.</p><p>Noch ist es ein weiter Weg bis zur definitiven Verabschiedung dieses Gegenvorschlags. Doch der befürchtete Prämienschock kommt bereits in wenigen Monaten. National- und Ständerat müssen deshalb den erzielten, breit unterstützten Kompromiss möglichst schnell unter Dach und Fach bringen. Darüber hinaus braucht es aber auch unmittelbare, zielgerichtete Sofortmassnahmen für die Stützung der Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8249</guid><pubDate>Tue, 17 May 2022 16:50:41 +0200</pubDate><title>PostFinance: Vollprivatisierung vom Tisch </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-vollprivatisierung-vom-tisch</link><description>Nichteintreten gute Neuigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die zuständige Kommission des Ständerates (KVF-S) hat gestern entschieden, nicht auf die Revision des Postorganisationsgesetzes einzutreten. Die zur Debatte stehende Privatisierung der PostFinance ist damit vom Tisch – völlig zu Recht!</p><p>Die mit der Revision des Postorganisationsgesetzes vorgeschlagene Vollprivatisierung der PostFinance wäre nicht nur eine Unterminierung des Grundversorgungsauftrags im Bereich des Zahlungsverkehrs, sondern vielmehr ein unverhohlener Angriff auf den Service public im Allgemeinen. Denn die Post funktioniert heute nur über ihr in sich geschlossenes Geschäftsmodell, welches insbesondere auf den Synergieeffekten des Postnetzes basiert. Ein Wegbrechen der PostFinance würde daher eine Aufspaltung des gesamten Post-Konzerns herbeiführen und ist deshalb völlig inakzeptabel. Der vor einigen Wochen publizierte Expertenbericht zur Zukunft der postalischen Grundversorgung machte zudem grösstenteils völlig unbrauchbare Vorschläge dazu, wie diesem Problem allenfalls begegnet werden könnte (z. B. durch die Abschaffung der beliebten und profitablen A-Post). Es ist deshalb nur konsequent, dass die KVF-S das ideologische Privatisierungsprojekt definitiv gestoppt hat. Die Gewerkschaften haben dies von Beginn weg gefordert und wurden zuletzt auch durch Mitberichte der KVF-S-Schwesterkommissionen FK-S und WAK-S unterstützt.</p><p>Nichtsdestotrotz besteht aufgrund der sehr dynamischen Entwicklungen und der regulatorischen Lücken in den Bereichen des Zahlungs- und Postverkehrs weiterhin akuter Handlungsbedarf. Die Forderung nach einer Aufhebung des veralteten und unehrlichen Kreditvergabeverbots für die – von der Finma als Vollbank betrachtete und mit Auflagen versehene – PostFinance bleibt höchstaktuell und muss in einem separaten Prozess aufgenommen werden. Da dies ein langwieriger Prozess werden wird, bleibt die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung einer temporären Kapitalisierungszusicherung durch den Bund umso dringlicher. Die Finanzkommission des Ständerates hat den hierzu vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit auch bereits genehmigt. Nun muss das Parlament schnell nachziehen.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/postfinance1.png" length="1248319" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8246</guid><pubDate>Tue, 17 May 2022 10:40:20 +0200</pubDate><title>Sinkflug der PK-Renten muss stoppen – die Versicherten brauchen Garantien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sinkflug-der-pk-renten-muss-stoppen-die-versicherten-brauchen-garantien</link><description>Der SGB zum Jahresbericht der OAK BV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht der Oberaufsichtskommission OAK BV bestätigt, dass die finanzielle Lage der Pensionskassen sehr solide ist. Doch das gilt nicht für die Versicherten – denn in den letzten zehn Jahren wurden die Altersguthaben historisch tief verzinst, die Umwandlungssätze drastisch gekürzt und nun frisst die steigende Inflation den Wert der bereits zu tiefen PK-Renten auf. Am stärksten betroffen sind ältere Erwerbstätige über 55 Jahre und NeurentnerInnen. Für sie zeichnet sich die 2.&nbsp;Säule derzeit anstatt als Sozialversicherung vor allem als Quelle sozialer Verunsicherung aus. Konkret droht eine verlorene Generation im BVG, sofern in den Pensionskassen nicht umgehend Gegensteuer gegeben wird. Jüngere Erwerbstätige sind weniger betroffen, weil sie noch nicht viel Guthaben angespart haben. Und sie werden von der sich abzeichnenden Zinswende und den soliden Reserven in den Pensionskassen profitieren.</p><p>Die OAK anerkennt diese Ausgangslage heute. Sie erkennt die problematische Individualisierung und einen Trend zu Wackelrenten zu Recht endlich als Problem an. Das Tiefzinsumfeld brachte die Pensionskassen zwar in eine anspruchsvolle Lage. Doch vor allem die von der OAK in den letzten Jahren stark beförderte und heute als überwunden erklärte Umverteilungsdiskussion hat massgeblich dazu beigetragen, dass die Versicherten einen – abhängig von ihrem Alter unterschiedlich hohen – Preis zahlen. Es wäre zu begrüssen, wenn die OAK stattdessen die nur knapp erwähnten, gewinnorientierten Dienstleister welche die 2. Säule als Geschäftsmodell verstehen, stärker in den Fokus nehmen würde. Denn weiterhin fliessen jedes Jahr mehrere Milliarden von den Versicherten zu den Anbietern.</p><p>Seit anfangs Jahr steigen die Zinsen so schnell wie kaum je zuvor. Das bedeutet kurzfristig zwar Buchverluste – mittelfristig aber eine Stabilisierung der 2. Säule. Den Pensionskassen geht es besser denn je, diese Buchverluste sind zu tragen. Es ist an der Zeit, dass sich die Versicherten wieder auf ihre PK-Rente verlassen können – und die Kassen das Risiko der Finanzmärkte tragen. Angesichts der Ausgangslage fordert der SGB:</p><ul><li>Keine weitere Senkung der Leistungsgarantien.&nbsp;Auf Vorrat beschlossene Senkungen der Umwandlungssätze und der technischen Zinsen müssen gestoppt bzw. rückgängig gemacht werden.</li><li>Bessere Verzinsungen&nbsp;für Erwerbstätige&nbsp;und Rentenerhöhungen&nbsp;bzw. Teuerungsausgleich&nbsp;für (Neu-)RentnerInnen, welche der altersabhängigen Betroffenheit der Versicherten Rechnung tragen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8221</guid><pubDate>Fri, 06 May 2022 13:17:35 +0200</pubDate><title>Kaufkraft sichern: Löhne, Renten und Prämienverbilligungen müssen steigen</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/kaufkraft-sichern-loehne-renten-und-praemienverbilligungen-muessen-steigen</link><description>SGB-Delgiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB hat Forderungen für Gegenmassnahmen zum drohenden Kaufkraftverlust beschlossen. Die Konsumentenpreise steigen erstmals seit 2008, deshalb braucht es nun generelle Lohnerhöhungen. Auch die Renten verlieren real an Wert. Die AHV- und Pensionskassen-Renten müssen der Teuerung angepasst werden. Und gegen den Prämien-Schock braucht es höhere Prämienverbilligungen, die rasch wirken können.</p><p>Aus aktuellem Anlass war die Einkommenspolitik Thema der SGB-Delegierten­versammlung. Mit der Rückkehr der Inflation und dem drohenden Anstieg der Krankenkassenprämien stehen den Arbeitnehmenden – aber auch den RentnerInnen – schmerzhafte Einkommenseinbussen bevor. Die Geschäftslage der Firmen ist gut, so dass es bei den Arbeitgebern ganz klar Spielraum für Lohnerhöhungen gibt. Diese sollen sowohl die Teuerung ausgleichen als auch die Reallöhne steigen lassen, denn schon vor der Krise haben sich die Löhne zu langsam entwickelt. Verbesserungen braucht es auch bei den Renten: Bei der AHV fordert der SGB den Bundesrat auf, die Renten rasch an die Teuerung anzupassen. Und auch bei den Pensionskassen braucht es einen Teuerungsausgleich.</p><p class="heading--h4">Gesundheitssystem: sozial finanzierte, öffentliche Grundversorgung stärken</p><p>Die Pandemie hat den unschätzbaren Wert einer flächendeckenden und qualitativ hochstehenden gesundheitlichen Grundversorgung deutlich gemacht wie nie zuvor. Ebenso klar hervor traten aber die akuten Mängel des Schweizer Gesundheits­wesens und in der Langzeitpflege, welche im Laufe der letzten Jahre unablässig auf Wettbewerb und Markt getrimmt wurden, dabei wurden Reserven abgebaut, die in der Corona-Krise dringend nötig gewesen wären. Dazu kommt: nirgendwo in Europa ist das Gesundheitswesen so unsolidarisch finanziert.</p><p>Der SGB fordert neben der Erhöhung der Prämienverbilligungen ein ganzheitliches Finanzierungsmodell, das sowohl den Aufbau von Kapazitätsreserven wie auch eine korrekte Umsetzung der Pflegeinitiative möglich macht.</p><p class="heading--h4">Ukraine-Krieg</p><p>Ein anderer zentraler Gegenstand der Delegiertenversammlung war die Situation in der Ukraine, die unter dem Angriffskrieg Russlands leidet. Die Hauptlast des Krieges tragen wie immer die einfachen Arbeiterinnen und Arbeiter und natürlich die Schwächsten und Ärmsten. Eine ukrainische Gewerkschafterin berichtete an der Delegiertenversammlung äusserst eindrücklich über die Situation in einem Metallwerk vor Ort. Der SGB schliesst sich der Forderung der internationalen Gewerkschafts­bewegung nach einem sofortigen Waffenstillstand durch Russland und einem sofortigen Abzug aller russischen Soldaten aus dem Staatsgebiet der Ukraine an. Weiter setzt sich der SGB nach wir vor für finanzielle und humanitäre Unterstützung, sowohl vor Ort in der Ukraine wie auch für geflüchtete Menschen in der Schweiz ein.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.jpg" length="190601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8199</guid><pubDate>Sun, 01 May 2022 16:25:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2022: Zehntausende fordern Frieden, Freiheit und Solidarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2022-zehntausende-fordern-frieden-freiheit-und-solidaritaet</link><description>Mai-Demonstrationen und Feiern an rund 50 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause haben dieses Jahr in der ganzen Schweiz wieder zehntausende Arbeitnehmende am Tag Arbeit ihre Forderungen auf die Strasse getragen. An rund 50 Orten fanden Mai-Demonstrationen oder Feiern statt, getragen von den SGB-Gewerkschaften. Mit dem Motto «Frieden, Freiheit, Solidarität» stand der Ukraine-Krieg im Zentrum. Doch auch klassisch gewerkschaftliche Themen und Forderungen wie höhere Renten und Löhne, echte Gleichstellung und bessere Arbeitsrechte sind aktueller denn je.</p><p>Die grösste 1. Mai Kundgebung fand mit 12’000 Teilnehmenden in Zürich statt. Als Hauptredner forderte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Jetzt muss die Kaufkraft für die arbeitende Bevölkerung und die Rentner verbessert werden, anstatt die Steuern für die Reichsten immer weiter zu senken.» Die Rückkehr der Inflation und der drohende Prämienschock erfordern rasches Handeln. Denn bereits vor der Pandemie stagnierten Löhne und Renten, während es für Reiche immer einfacher wird, mit ihrem Geld noch mehr Geld zu verdienen. In Langenthal BE forderte SGB-Chefökonom Daniel Lampart: «Generelle Lohnerhöhungen und bessere Prämienverbilligungen sind jetzt ein Muss! Sonst bleibt den Leuten immer weniger zum Leben.»</p><p class="heading--h4">Uneingeschränktes Engagement gegen den Krieg und für die Betroffenen</p><p>Mit Blick auf den Ukraine-Krieg betonten zahlreiche 1. Mai-RednerInnen Frieden als Voraussetzung für ein Leben in Würde. Die Freiheit der Völker, über ihre Organisation und ihr Schicksal zu entscheiden, stelle die Grundlage für die Ausübung und den Schutz sozialer Rechte dar. Und schliesslich finde echte Solidarität unter Arbeitnehmenden über Grenzen hinweg und unabhängig von der Nationalität statt. Die GewerkschafterInnen forderten, dass Kriegsflüchtlinge in der Schweiz ein offenes Gastland finden, und die Schweiz ihren grösstmöglichen Teil zur Unterstützung der Zivilbevölkerung in der Ukraine beitrage. Der absolute Horror, mit dem der Krieg Millionen von Frauen, Männern und Kindern konfrontiere, erfordere uneingeschränktes Engagement, in der Schweiz und auf internationaler Ebene.</p><p class="heading--h4">Angriffe auf die Renten stoppen</p><p>In der Altersvorsorge müssten die bürgerlichen Angriffe auf die Renten bei AHV 21 und der BVG-Revision gestoppt werden. Die Pläne der Parlamentsmehrheit sind klar: solidarisch finanzierte Renten abbauen, damit Banken und Versicherungen immer mehr private Vorsorgeprodukte verkaufen können. Die Gewerkschaften werden sich gegen diese schleichende Privatisierung wehren, angefangen bei der Kampagne gegen AHV 21.</p><p>In Grenchen SO stellte deshalb die stellvertetende SGB-Sekretariatsleiterin Gabriela Medici, klar: «Um das Problem der gravierend tiefen Renten zu lösen braucht es im Gegenteil einen Ausbau der AHV (13. AHV-Rente), einen sofortigen Stopp aller Rentensenkungen in der 2. Säule und umgehende Verbesserungen insbesondere für die Frauen, deren Renten immer noch ein Drittel tiefer sind als diejenigen der Männer.»</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_220501_1Mai_60c2ebc15a.jpg" length="151053" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8196</guid><pubDate>Wed, 27 Apr 2022 13:05:20 +0200</pubDate><title>BVG 21 – teuer bezahlen für weniger Rente ist keine Option</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-teuer-bezahlen-fuer-weniger-rente-ist-keine-option</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der Nationalrat im Dezember bereits einen Rentenabbau beschlossen hat, orientiert sich auch die SGK-S mit ihren BVG-Revisionsvorschlägen an der 2010 an der Urne wuchtig abgelehnten Vorlage. Die real existierenden Probleme in der 2. Säule werden vom Parlament hingegen ignoriert – gleich wie die gemeinsam getragenen Kompromissvorschläge der Sozialpartner.</p><p>Konkret führen die Beschlüsse der SGK-S zu massiven Mehrkosten für Personen mit tiefen Einkommen. Insgesamt bedeuten die Beschüsse: mehr bezahlen für weniger Rente. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit einem Beitrag auf ihren Altersguthaben mit, haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.</p><p>Die Kommission erkennt zwar zu Recht, dass Frauen und Teilzeitbeschäftigte höhere Renten brauchen. Doch diese müssen auch bezahlbar bleiben. Das ist nicht gewährleistet: Bei einem Jahreslohn von CHF 25’000 steigen die Kosten für die Versicherten um knapp 8 Lohnprozente auf 160-250 Franken pro Monat – um dafür in 40 Jahren eine monatliche Rente von knapp 500 Franken zu erhalten. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartner und der Bundesrat die Renten dieser Personen zwar ebenfalls stark verbessern wollten – dank Umlagekomponente hätten sie aber nur knapp halb so viel dafür bezahlt als dies die Kommission nun fordert. Denn ihr Portemonnaie während der Erwerbszeit sollte bewusst geschont werden. Aber auch für Personen mit höheren Einkommen überzeugen die Entscheide nicht: insgesamt führen sie im Vergleich zum Sozialpartnerkompromiss zu tieferen Renten für alle Personen, die ein ganzes Erwerbsleben im «neuen» Modell versichert sind und über 55’000 Franken pro Jahr verdienen. Und im Vergleich zu heute drohen Rentenkürzungen für alle Personen mit einem mittleren Einkommen.</p><p>Angesichts der Entwicklungen in den Pensionskassen sind die Beschlüsse der Kommission aus Sicht des SGB nicht akzeptabel: die Kassen schwimmen im Geld, die Anbieter (Pensionskassen, Banken und Versicherungen) missbrauchen die 2.&nbsp;Säule als Selbstbedienungsladen – selbst die von der Branche als wettbewerbsverzerrend und rechtswidrig kritisierten Geldabflüsse an Broker in Form von Courtagen wurden von der Parlamentsmehrheit geschützt. Und die Einführung der solidarisch finanzierten Umlagekomponente in der 2. Säule wird verhindert. Mit der Zinswende stellen sich in der 2. Säule ohnehin neue Probleme. Anstatt die Renten weiter zu senken, stellt sich die Frage, wie der Wertverlust der Renten aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8182</guid><pubDate>Wed, 20 Apr 2022 10:30:00 +0200</pubDate><title>Familien verlieren über 3000 Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/familien-verlieren-ueber-3000-franken</link><description>SGB fordert Gegenmassnahmen zum Kaufkraftverlust</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die aktuelle Teuerung von über 2% und ein Prämienschock bei den Krankenkassen belasten die Kaufkraft der Berufstätigen massiv. Ohne Teuerungsausgleich drohen für Familien Reallohneinbussen von 2200 Franken und ein zusätzlicher Kaufkraftverlust von 1000 Franken durch die steigenden Krankenkassen-Prämien. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert daher generelle Reallohnerhöhungen als Beteiligung an der guten Wirtschaftsentwicklung. Gegen den sich abzeichnenden Anstieg bei den Krankenkassenprämien müssen dringend Gegenmassnahmen getroffen werden.</p><p>Die Rückkehr der Teuerung seit mehr als 10 Jahren führt zu einer völlig neuen Ausgangslage. Für 2022 ist eine Jahresteuerung von mehr als 2 Prozent zu erwarten. Generelle Lohnerhöhungen sind in diesem Umfeld unabdingbar, da sonst empfindliche reale Einkommenseinbussen drohen. Ohne Teuerungsausgleich hätten Berufstätige mit einem mittleren Lohn real 1600 Franken weniger Ein­kommen pro Jahr. Für Paare mit Kindern, wo beide Elternteile berufstätig sind, würde das eine Reallohneinbusse von 2200 Franken bedeuten.&nbsp;</p><p>Der drohende Prämienschock von bis zu 10% wird die Haushalte mit mittleren Einkommen besonders stark treffen. Sie erhalten kaum Prämienverbilligungen und zahlen oft mehr als 10 Prozent ihres Ein­kommens in die Krankenkassen. Der Prämienschock für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern führt dazu, dass die Familie rund 1100 Fr. mehr für die Prämien ausgeben muss.</p><h3 class="heading--h4">Nachholbedarf bei den Löhnen</h3><p>Die oberen Einkommensgruppen und die «Top-Manager» zahlten sich Gehaltserhöhungen aus, als hätte es keine «Abzocker-Kritik» gegeben. Auf der anderen Seite gibt es auch wieder mehr Arbeit­nehmende mit einem Tieflohn. Diese besorgniserregende Ausgangslage erfordert Massnahmen, damit die Kaufkraft der Gering- und Normalverdienenden steigt und nicht sinkt. Ohne Gegen­massnahmen droht Familien ein Kaufkraftverlust von gegen 3500 Franken. «Die realen Einkommen müssen steigen, damit die Teuerung keine Gefahr für die Berufstätigen darstellt», erklärt Daniel Lampart, Chefökonom des SGB.</p><p>Schon seit einiger Zeit sind die Löhne der Normalverdienenden viel zu wenig gestiegen. «Die Produktivitätssteigerungen wurden nicht an die Arbeitnehmenden weitergegeben. Insbesondere bei den niedrigen und mittleren Einkommen besteht darum ein grosser Nachholbedarf», hält Vania Alleva, Präsidentin der Unia, fest. Die allgemeine konjunkturelle Lage ist nach wie vor positiv. Viele Branchen haben sich inzwischen völlig von der Krise erholt und erleben einen Boom. Der Spielraum für Lohnerhöhungen ist klar vorhanden.</p><p>Dazu kommt eine ausgezeichnete finanzielle Lage der Kantone, welche teilweise sogar von den Corona-Massnahmen des Bundes profitiert haben. Die Kantone haben die Corona-Jahre mit Überschüssen von mehr als 1.0&nbsp;Mrd.&nbsp;Fr.&nbsp;(2020) bzw. 2.7&nbsp;Mrd.&nbsp;Fr.&nbsp;(2021) abgeschlossen.</p><p>Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB, fasst zusammen: «Für den übergrossen Teil der arbeitenden Bevölkerung ist die aktuelle Entwicklung ein Schock, wie wir ihn lange nicht erlebt haben. Normalverdienende sind darauf angewiesen, dass es jetzt substanzielle Verbesserungen bei den Löhnen und Massnahmen gegen die Last der Krankenkassenprämien gibt.»</p><h3 class="heading--h4">Forderungen des SGB</h3><p>Angesichts des drohenden Kaufkraftverlusts fordert der SGB folgende Massnahmen:</p><ul><li>Generelle <strong>Lohnerhöhungen </strong>mit Teuerungsausgleich und einem Reallohnzuwachs als Beteiligung an der guten Wirtschaftsentwicklung.</li><li>Alle Arbeitnehmenden sollen bei einer Vollzeittätigkeit mindestens <strong>4000 Fr. Lohn</strong> erhalten – 13mal.</li><li>Es braucht dringend höhere <strong>Prämienverbilligungen </strong>bei der Krankenversicherung. Niemand soll mehr als 10 Prozent für die Krankenkasse zahlen müssen. Angesichts des drohenden Prämienschocks sollte der Bundesrat rasch einen entsprechenden Vorschlag machen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/4/csm_Paar-Rechnungen-besorgt_iSt-Geber86_557cffb209.jpg" length="102141" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8154</guid><pubDate>Mon, 11 Apr 2022 09:56:15 +0200</pubDate><title>Angesichts steigender Prämien ist Untätigkeit keine Option</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/angesichts-steigender-praemien-ist-untaetigkeit-keine-option</link><description>Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz steht unter Druck: Bei den Löhnen geht es kaum voran, während die Lebenshaltungskosten steigen. Diesen Herbst droht ein veritabler Schock bei den Krankenkassenprämien, die das Budget der Haushalte schon jetzt stark belasten. Vor diesem Hintergrund ist der Entscheid der zuständigen Nationalratskommission mehr als enttäuschend, am minimalistischen und weitgehend unzureichenden Gegenvorschlag des Bundesrats festzuhalten. Noch kann dies in der zweiten Lesung korrigiert werden: Diese Chance muss unbedingt genutzt werden.</p><p>Die Prämienentlastungsinitiative, die der SGB unterstützt, will die Belastung der Haushalte durch die Krankenkassenprämien auf 10 Prozent des Einkommens begrenzen. Der Bundesrat stellte ihr einen Gegenvorschlag gegenüber, der nur in einigen Kantonen marginale Auswirkungen haben würde. Ein völlig ungenügender Vorschlag, da die Prämienlast in den Haushaltsbudgets stetig steigt, während die Mittel für die Prämienverbilligungen immer weiter gesunken sind. In der Zwischenzeit haben die Krankenkassen riesige Reserven angehäuft und weigern sich beharrlich, diese den Versicherten zurückzugeben.</p><p>Die steigenden Preise setzen heute die Kaufkraft der Arbeitnehmenden im ganzen Land unter Druck. Die Lohnerhöhungen waren unzureichend, die Folge davon sind Reallohnverluste. Der erwartete massive Anstieg der Krankenkassenprämien in diesem Herbst stellt eine weitere Bedrohung für die Haushaltsbudgets dar.</p><p>Dennoch hat die Kommission es leider verpasst, den Gegenvorschlag des Bundesrates zu einer wirksamen Vorlage auszubauen. Sieht man sich jedoch ihre Pläne im Steuerbereich an, scheint die rechte Mehrheit in Bundesrat und Parlament der Meinung zu sein, dass es sehr wohl grossen finanziellen Spielraum gibt. Es ist daher unverständlich, warum Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen auch weiter durch die horrende Prämienlast gelähmt bleiben sollen. Und dies nur kurz nachdem die Schweiz eine Jahrhundertpandemie überwunden hat, welche den Wert einer guten, für die ganze Bevölkerung barrierefrei zugänglichen Gesundheitsversorgung nun wirklich allen vor Augen geführt hat.</p><p>Die Kommission wäre gut beraten, bei der zweiten Lesung, die sie für Mai angesetzt hat, ihren Entwurf nachzubessern. Denn es besteht dringender Handlungsbedarf.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8148</guid><pubDate>Mon, 04 Apr 2022 11:10:35 +0200</pubDate><title>10&#039;000 Menschen in Bern an eindrücklicher Kundgebung für den Frieden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/10000-menschen-in-bern-an-eindruecklicher-kundgebung-fuer-den-frieden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am Samstag, 2. April, haben in Bern 10'000 Menschen für den Frieden in der Ukraine demonstriert. Sie forderten einen sofortigen Waffenstillstand und den Abzug der russischen Truppen sowie eine internationale Untersuchung der begangenen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen. Weiter verlangten die Teilnehmenden der Kundgebung humanitäre Unterstützung für Flüchtende sowie eine grosszügige und diskriminierungsfreie Aufnahme von Flüchtenden in der Schweiz. Speziell hingewiesen wurde auf die Situation von Frauen, da Krieg und die damit einhergehende Vertreibung die Gefahr sexualisierter Gewalt erhöhen. Zudem wurden harte Sanktionen gegen das Putin-Regime gefordert sowie eine rasche Verringerung der Abhängigkeit von russischem Öl und Gas. Aussenpolitisch braucht es humanitäre Einsätze und eine aktive Friedenspolitik im Rahmen der OSZE und der UN-Charta.</p><p>Bei winterlichem Wetter marschierten die 10'000&nbsp;Teilnehmenden von der Schützenmatte durch die Berner Altstadt zum Bundesplatz. Dort wurden sie von der Musik von Nadin Branitskaya und Victor Solomin empfangen. Die beiden Profimusiker:innen sind nach Kriegsausbruch geflüchtet und leben nun mit ihrer Tochter in der Schweiz. Die Klänge der ukrainischen Domra-Laute und der Gesang von Nadin Branitskaya bewegten die Anwesenden.</p><p>Die Kundgebung begann mit eine Live-Zuschaltung von&nbsp;<strong>Olesia Briazgunova,</strong> Vertreterin des Dachverbandes Freier Gewerkschaften in der Ukraine (KVPU). Eindrücklich schilderte sie die Situation vor Ort: «Ich spreche im Namen der Arbeiterinnen und Arbeiter, die während der Bombardements noch arbeiten müssen, oder sich in Luftschutzkellern in Sicherheit bringen wollen, im Namen des Medizinpersonals, das die Leben von Zivilisten und Soldaten rettet, und der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die humanitäre Hilfe leisten und Menschen aus den umkämpften Gebieten retten.»</p><p><strong>Alexandra Karle,</strong> Geschäftsleiterin von Amnesty International Schweiz, plädierte für eine grosszügige&nbsp;und unkomplizierte Aufnahme von Flüchtlingen. Sie prangerte die russische Kriegsführung an: «Russland greift gezielt zivile Einrichtungen an und verwandelt Fluchtrouten in Todesfallen. Die Belagerung von Mariupol gleicht der Belagerung von Aleppo in Syrien. Die Überlebenden der zerstörten Stadt kauern in Kellern, ohne Strom, ohne Wasser, etwas zu Essen oder medizinische Versorgung.»</p><p><strong>Hanna Perekhoda,</strong> Vertreterin der Unterstützungskomitees für das ukrainische Volk in der Westschweiz, rief dazu auf, dem Krieg den Geldhahn zuzudrehen: «Riesige Vermögen russischer Oligarchen befinden sich in Schweizer Banktresoren. Die beschlossenen Sanktionen müssen umgesetzt, die Gelder blockiert werden.»</p><p><strong>Rita Famos,</strong> Präsidentin der Evangelisch-Reformierten Kirche und Sprecherin für die Kirchen und Religionen im Namen des Rates der Religionen, rief in eindringlichen Worten zum Frieden auf: «Frieden ist die Sehnsucht aller Menschen. Frieden auf Erden ist ein Ziel, das alle Religionen vereint. Friede fällt nicht vom Himmel. Er muss mit Kraft, Mut und Hingabe erarbeitet, erhalten und verteidigt werden. Täglich. Überall. Von uns allen.»</p><p>Die Regisseurin&nbsp;<strong>Anjelika Smirnova Oberholzer</strong>&nbsp;und die Journalistin&nbsp;<strong>Ekaterina Glikman</strong>&nbsp;gingen auf die Lage in Russland und die Situation der Russinnen und Russen im Ausland ein. Anjelika Smirnova Oberholzer beschrieb ihr Empfinden zu Kriegsbeginn: «Wir, kritisch denkende Russinnen und Russen, waren wie gelähmt. Dieses Regime hat den schlimmsten Albtraum herbeigeführt. Doch wir haben uns diesen Krieg nicht ausgesucht.&nbsp; Wir wollen, dass der Krieg in der Ukraine aufhört.» Ekaterina Glikman hatte für die renommierte russische Zeitung «Novaja Gazeta» gearbeitet, die nach Kriegsausbruch aufgrund von Einschränkungen durch die Zensur ihr Erscheinen eingestellt hat. «Es braucht sehr viel Mut, in Russland die Wahrheit zu sagen. Wer das tut, geht ein grosses Risiko ein. Die ‘Novaja Gazeta’&nbsp;hat einen hohen Preis für den Friedensnobelpreis bezahlt, den der Chefredaktor Dimitri Muratov letztes Jahr entgegennehmen durfte. Sechs Journalistinnen und Journalisten der Zeitung wurden umgebracht.» Sie schloss mit einem Aufruf, der in Russland nicht laut geäussert werden dürfte, und der allen Anwesenden aus dem Herzen sprach: «Нет войне! Nein zum Krieg!»</p><p>Moderiert wurde die Kundgebung von <strong>Benoît Gaillard</strong> vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Sie wurde mit einer Schweigeminute für die Opfer des Krieges beschlossen.</p><p>Die Kundgebung wurde von folgenden Organisationen getragen:</p><ul><li><strong>Gewerkschaften:</strong> SGB, SEV-Gewerkschaft des Verkehrspersonals, syndicom, Unia, VPOD, VPOD-NGO, Travail.Suisse, PVB</li><li><strong>Religionsgemeinschaften:</strong> Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, Schweizer Bischofskonferenz, Christkatholische Kirche der Schweiz, Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (SIG) (Aufruf wegen Schabbat nicht möglich), Plattform der Liberalen Juden der Schweiz (PLJS), Föderation islamischer Dachorganisationen (FIDS), Rat der Religionen</li><li><strong>Parteien:</strong> EVP, EVP-Frauen und *jevp Schweiz, FDP.Die Liberalen und Jungfreisinnige, GRÜNE, Netzwerk Grüne Frauen und Junge Grüne, Grünliberale, GLP Frauen und Junge Grünliberale, Die Mitte, Die Mitte Frauen und Junge Mitte, SP, SP Frauen und JUSO</li><li><strong>Zivilgesellschaft:</strong> Ukrainischer Verein, Amnesty International Schweiz, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, Solidar, Solifonds, SWISSAID, HEKS, alliance F, GSoA, Jungwacht Blauring Schweiz (Jubla), FriedensFrauen Weltweit (PWAG), NGO-Koordination post Beijing Schweiz, WILPF Schweiz, Bürger:innen-Komitee Frontex NEIN, WeCollect, cfd, Evangelische Frauen Schweiz, Feministisches Kollektiv Winterthur, Feministisches Streikkollektiv Zürich, grundrechte.ch, männer.ch, Pink Cross, Forum für Friedenskultur Ilanz. Frauen* für den Frieden, Frauenzentrale Zürich, IFOR Schweiz, NeSTU (Netzwerk Schweiz-Transkarpatien/Ukraine), Zeitschrift Neue Wege, Religiös-sozialistische Vereinigung (RESOS), Schweizerischer Friedensrat, Denknetz, LOS - Lesbenorganisation Schweiz, WOZ, Campax, Comités de soutien avec le peuple ukrainien et les opposant-e-s russes à la guerre Genève, Vaud, Fribourg, Comitato ticino contro la guerra in Ucraina e di solidarietà con la popolazione dell'Ucraina e con chi si oppone in Russia alla guerra di Putin, Secondas Zürich, Europäische Bewegung Schweiz, Ensemble à Gauche Genève, Basisgruppen-Bewegung Schweiz, VCS, ethik22 (Institut für Sozialethik), KAB, Libereco, Theologische Bewegung für Solidarität und Befreiung, Schweizerischer Verband für Frauenrechte, Pfadibewegung Schweiz, SAJV, Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Milchjugend, RAZAM (Dialog Schweiz-Belarus), Pro Natura</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/4/csm_DSC_0190_337626e8c0.jpg" length="202939" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8135</guid><pubDate>Mon, 28 Mar 2022 13:51:28 +0200</pubDate><title>Mit generellen Lohnerhöhungen gegen Tieflöhne und Lohnschere</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-generellen-lohnerhoehungen-gegen-tiefloehne-und-lohnschere</link><description>Der SGB zur Lohnstrukturerhebung (LSE) 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz positiver Aspekte wie der Verringerung des Lohnrückstands der Frauen zeigen die heute veröffentlichen Zahlen der Lohnstrukturerhebung 2020 Besorgniserregendes: Die Lohnschere ist wieder aufgegangen und es gibt sogar wieder mehr Tieflohnstellen. Mit der Teuerung von über zwei Prozent braucht es zur Kaufkrafterhaltung nun wieder generelle Lohnerhöhungen. Damit geht es endlich auch bei den tieferen Löhnen wieder aufwärts.</p><p>Seit der Finanzkrise 2008 fiel die Wirtschaft in beunruhigend kurzen Abständen immer wieder in Krisen: die Frankenaufwertung 2010, die Aufhebung des Mindestkurses 2015, die Corona-Krise 2020. Und nun herrscht Krieg in Europa. Dass es in dieser schwierigen Ausgangslage gelungen ist, Reallohnerhöhungen auszuhandeln, ist positiv. Besorgniserregend ist allerdings, dass nach der Aufhebung des Mindestkurses seit 2016 wieder eine Lohnschere aufgegangen ist. Die hohen Löhne stiegen real um 4 Prozent. Die Tieflöhne hingegen kamen mit einem Realanstieg von 0.5 Prozent kaum vom Fleck. Inzwischen gibt es sogar wieder mehr Tieflohnstellen.</p><p>Positiv ist hingegen, wie sich die grossen Anstrengungen für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ausgewirkt haben: Insbesondere bei Frauen ohne Kaderfunktion, die gewerkschaftlich gut organisiert sind, hat sich der Lohnrückstand seit 2008 fast halbiert (Medianlöhne). Nach wie vor sind Frauen aber in den Tieflohnbereichen übervertreten.</p><p>Die Lohstrukturerhebung 2020 erlaubt schliesslich ein genaueres Bild zu den Spuren der Corona-Krise bei den Löhnen. Wenig überraschend, mussten Arbeitnehmende in den Branchen Kultur/Unterhaltung/Erholung spürbare Lohneinbussen verzeichnen (Reallohn 2018-20: -3.3 Prozent). Unerfreulich ist auch der minimale Reallohnanstieg um 0.2 Prozent.</p><p>Im laufenden Jahr wird lohnpolitisch vieles anders. Erstmals seit vielen Jahren gibt es wieder eine Teuerung von mehr als 2 Prozent. Damit ist bereits heute klar, dass es in den Lohnrunden in erster Linie wieder generelle Lohnerhöhungen braucht. Sonst drohen Kaufkrafteinbussen. Mit dem Wechsel zu generellen Lohnerhöhungen geht es auch bei langjährigen MitarbeiterInnen und Arbeitnehmenden mit tieferen Löhnen wieder aufwärts. Vor allem dann, wenn die Löhne in Form von Fixbeträgen erhöht werden.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/europa/csm_lohn-gelduebergabe_beschnitten_8f0e5252fd.jpg" length="42866" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8132</guid><pubDate>Fri, 25 Mar 2022 13:00:00 +0100</pubDate><title>151’782 Unterschriften: Ein kräftiges Zeichen gegen den AHV-Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/151782-unterschriften-ein-kraeftiges-zeichen-gegen-den-ahv-abbau</link><description>Breites Bündnis reicht Unterschriften gegen Rentenalter-Erhöhung ein</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Referendumsbündnis hat heute über 150’000 Unterschriften gegen AHV 21 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Eine massive Mobilisierung im ganzen Land machte es möglich, noch vor Fristablauf dreimal mehr Unterschriften als nötig zu sammeln. Damit setzt das breite Bündnis ein starkes Zeichen gegen eine Abbauvorlage, die auf dem Rücken der Frauen rund 10 Milliarden einsparen will. Und dies, obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Eine weitere Verschlechterung ihrer Rentensituation ist deshalb nicht akzeptabel.</p><p>AHV 21 ist nur der erste Schritt eines längerfristigen Abbauplans: Geplant ist Rentenalter 66 und höher. Auch im BVG liegt eine Abbau-Reform auf dem Tisch, die primär die Interessen der Besserverdienenden, Banken und Versicherer bedient. Ziel dieser Pläne: Länger arbeiten und weniger Rente bekommen.</p><p>Banken und Versicherungen wollen die AHV schwächen, an der sie nichts gewinnen und die für sie viel lukrativere private Vorsorge ausbauen. Für eine übergrosse Mehrheit der Arbeitnehmenden lohnt sich aber nicht die teure 3. Säule, sondern eine starke AHV. Umso wichtiger ist es, mit einem klaren Nein zu AHV 21 diese Pläne jetzt zu stoppen.</p><p>Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> betonte an der Übergabe der Unterschriften vor der Bundeskanzlei: «Frauen brauchen höhere Renten statt ein höheres Rentenalter!» Für den Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, <strong>Pierre-Yves Maillard</strong>, gibt es Alternativen zu Rentenabbau und einer Erhöhung des Rentenalters: «Mit den ausserordentlich hohen Gewinnen und den Negativzinsen der Nationalbank können wir die AHV stärken, statt auf Kosten der Frauen zu sparen.»</p><p>Grünen-Nationalrätin und VPOD-Präsidentin <strong>Katharina Prelicz-Huber</strong> verwies auf die aktuelle Rentensituation der Frauen: «Frauen haben insgesamt mindestens um einen Drittel tiefere Altersrenten als Männer; ein Viertel der Frauen lebt nur von der AHV und damit unter dem Existenzminimum.» SP Co-Präsidentin <strong>Mattea Meyer </strong>nannte die konkreten Zahlen, die Realität für die meisten Frauen in diesem Land: «Jede zweite Frau erhält weniger als 3’000 Franken Rente, inklusive Pensionskasse.»</p><p>Für Travail.Suisse-Präsident&nbsp;<strong>Adrian Wüthrich</strong>&nbsp;ist eine Reformvorlage auf dem Buckel der Frauen inakzeptabel: &nbsp;«Statt Lohngleichheit erhalten die Frauen Rentenalter 65. Sie müssen länger arbeiten, obwohl die Nationalbank genügend Mittel hätte für eine faire AHV-Finanzierung.»</p><p>Neben den Gewerkschaften, Verbänden und Parteien engagieren sich auch die feministischen Frauenstreik-Kollektive für das Referendum. In deren Namen betonte <strong>Marie Jolliet</strong>: «Wir wollen eine Reform, die allen Menschen eine würdige Rente sichert: Die Renten müssen erhöht werden, nicht das Rentenalter!»</p><p><br> Informationen rund um das Referendum und Kampagnenmaterial finden sich auf <a href="https://www.frauenrenten.ch/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.frauenrenten.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_2022-03-25_Ubergabe_Ref-AHV21-_c_Lucas-Dubuis-Unia_3_37ad221057.jpg" length="375118" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8130</guid><pubDate>Thu, 24 Mar 2022 14:36:36 +0100</pubDate><title>Für den Frieden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fuer-den-frieden</link><description>Grosse Kundgebung am 2. April 2022 in Bern
#FürDenFrieden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit einem Monat herrscht in der Ukraine Krieg. Weltweit und auch in der Schweiz sind Menschen traurig und betroffen über die Gewalt und die Not der Bevölkerung. Gewerkschaften und ein breites, überparteiliches Bündnis organisieren am 2. April in Bern eine grosse Friedenskundgebung, zu der alle herzlich eingeladen sind.</p><p>Die Friedenskundgebung vom 2. April 2022 ist breit abgestützt. Sie ruft zum Frieden auf, verlangt Hilfe für die Betroffenen und Sanktionen gegen das Putin-Regime. Die zentralen Anliegen der Friedenskundgebung sind:&nbsp;</p><ul><li><strong>Frieden jetzt:</strong> Die Schweiz soll sich aktiv einsetzen für einen sofortigen Waffenstillstand und den vollständigen Abzug der russischen Truppen. Es braucht eine internationale Untersuchung der begangenen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen.</li><li><strong>Hilfe für die Betroffenen:</strong> Humanitäre Unterstützung für Flüchtende vor Ort und in den Nachbarländern, grosszügige und diskriminierungsfreie Aufnahme von Flüchtenden aus den vom Ukraine-Krieg betroffenen Ländern in der Schweiz. Frauen brauchen zusätzliche Unterstützung, da Krieg und die damit einhergehende Vertreibung die Gefahr sexualisierter Gewalt stark erhöhen.</li><li><strong>Kein Geld für Putins Regime:</strong> Harte Sanktionen gegen das Putin-Regime, rasche Verringerung der Abhängigkeit von russischem Öl und Gas.&nbsp;</li><li><strong>Friedensförderung auch in Zukunft:</strong> Humanitäre Einsätze und eine aktive Friedenspolitik im Rahmen der OSZE und der UN-Charta stehen für uns im Zentrum.&nbsp;</li></ul><p>Die grosse Friedenskundgebung findet statt <strong>am Samstag, 2. April 2022</strong><br> Besammlung: 13.30 Uhr, Schützenmatte, Bern (Nähe Bahnhof,&nbsp; <a href="https://goo.gl/maps/ukcXowT7ktfWLJZ1A" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer"><i class="fa-map-marked-alt fas"></i> GoogleMaps</a>) anschliessend Umzug und Schlusskundgebung mit Reden und Musik (Bewilligung eingereicht)<br><br> Liste der unterstützenden Organisationen (Stand 30. März 2022):</p><ul><li>Gewerkschaften: SGB, SEV-Gewerkschaft des Verkehrspersonals, syndicom, Unia, VPOD, VPOD-NGO, PVB, Travail.Suisse</li><li>Religionsgemeinschaften: Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz, Schweizer Bischofskonferenz, Christkatholische Kirche der Schweiz, Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (SIG) (Aufruf wegen Schabbat nicht möglich), Plattform der Liberalen Juden der Schweiz (PLJS), Föderation islamischer Dachorganisationen (FIDS), Rat der Religionen</li><li>Parteien: EVP, EVP-Frauen und *jevp Schweiz, FDP.Die Liberalen und Jungfreisinnige, GRÜNE, Netzwerk Grüne Frauen und Junge Grüne, Grünliberale, GLP Frauen und Junge Grünliberale, Die Mitte, Die Mitte Frauen und Junge Mitte, SP, SP Frauen und JUSO</li><li>Zivilgesellschaft: Ukrainischer Verein, Amnesty International Schweiz, Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, Solidar, Solifonds, SWISSAID, HEKS, alliance F, GSoA, Jungwacht Blauring Schweiz (Jubla), FriedensFrauen Weltweit (PWAG), NGO-Koordination post Beijing Schweiz, WILPF Schweiz, Bürger:Innen-Komitee Frontex NEIN, WeCollect, cfd, Evangelische Frauen Schweiz, Feministisches Kollektiv Winterthur, Feministisches Streikkollektiv Zürich, grundrechte.ch, männer.ch, Pink Cross, Forum für Friedenskultur Ilanz. Frauen* für den Frieden, Frauenzentrale Zürich, IFOR Schweiz, NeSTU (Netzwerk Schweiz-Transkarpatien/Ukraine), Zeitschrift Neue Wege, Religiös-sozialistische Vereinigung (RESOS), Schweizerischer Friedensrat, Denknetz, LOS - Lesbenorganisation Schweiz, WOZ, Campax, Comités de soutien avec le peuple ukrainien et les opposant-e-s russes à la guerre Genève, Vaud, Fribourg, Comitato ticino contro la guerra in Ucraina e di solidarità con la popolazione dell'Ucraina e con chi si oppone in Russia alla guerra di Putin, Secondas Zürich, Europäische Bewegung Schweiz, Ensemble à Gauche Genève, Basisgruppen-Bewegung Schweiz, VCS, ethik22 (Institut für Sozialethik), KAB, Libereco, Theologische Bewegung für Entwicklung und Befreiung, Schweizerischer Verband für Frauenrechte, Pfadibewegung Schweiz, SAJV, Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Milchjugend, RAZAM (Dialog Schweiz-Belarus)<br><i>Anfragen bei weiteren Organisationen sind pendent&nbsp; </i></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/7/csm_FdF-FB-Sujet-DE_4b5c62cccb.jpg" length="59082" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8122</guid><pubDate>Mon, 14 Mar 2022 14:58:10 +0100</pubDate><title>Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft und zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/massnahmen-zur-stuetzung-der-kaufkraft-und-zur-verhinderung-von-arbeitslosigkeit-noetig</link><description>Ukraine-Krieg: Auswirkungen auf  die Schweizer Wirtschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Invasion in die Ukraine hinterlässt erste Spuren in der Schweizer Wirtschaft. Die Teuerung steigt deutlich. In Branchen wie Tourismus und Luftfahrt verzögert sich die Erholung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt das Engagement des Bundesrates für ein Ende dieses furchtbaren Krieges. Gleichzeitig fordert der SGB den Bundesrat auf, rasch wirksame Massnahmen zur Verhinderung von Lohneinbussen und Arbeitslosigkeit zu ergreifen. Der SGB fordert, die vereinfachten Regeln bei der Kurzarbeit zu verlängern und die Einnahmen aus der erhöhten CO2-Abgabe so rasch als möglich an die Bevölkerung zurück zu erstatten. Dadurch hätten die Schweizer Haushalte rund 200 Mio. Franken an zusätzlicher Kaufkraft.</p><p>Die höheren Energiepreise infolge des Krieges haben die Teuerung weiter steigen lassen. Letzte Woche sind die Öl- und Gaspreise stark gestiegen. Der Heizölpreis schoss auf fast 190 Fr./100l, was einen historischen Höchststand darstellt. Mittlerweile hat sich die Lage wieder etwas beruhigt. Die aktuellen Preise sind bei rund 140 Fr./100l – Tendenz leicht sinkend. Der steile Anstieg hat Forderungen nach Steuersenkungen bei den fossilen Treib- und Brennstoffen ausgelöst. Angesichts der Volatilität der Preise und der klimapolitischen Ziele ist diese Forderung jedoch verfrüht.</p><p>Zumal es einen Weg gibt, wie die Haushalte schneller entlastet werden können – ohne die Umwelt- und Klimaziele in Frage zu stellen. Auf Anfang 2022 wurde die CO2-Abgabe auf Heizöl und Gas erhöht. Sie stieg von 96 Fr./t auf 120 Fr./t CO2. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe müssen der Bevölkerung zurückerstattet werden. Doch das geschieht momentan nur teilweise. Im laufenden Jahr erhält die Bevölkerung nur die Einnahmen aus der Abgabe von 96 Fr/t zurück. Das Geld aus der Erhöhung von 96 auf 120 Fr./t gibt es voraussichtlich erst 2023. Die CO2-Abgabe führte dazu, dass 100l Heizöl auf 2022 rund 6 Franken teurer wurden. Beim Gas sind es rund 0.5 Rp./kWh. Die Erhöhung der CO2-Abgabe führt beim Bund zu Mehreinnahmen von knapp 300 Mio. Franken. Es gibt keinen Grund, weshalb der Bund dieses Geld nicht unmittelbar an die Bevölkerung zurückgeben sollte, erst recht angesichts der Preisanstiege bei Öl und Gas. Die Bevölkerung und die Unternehmen erhalten zwei Drittel der Einnahmen – hätte also rund 200 Mio. Franken mehr Kaufkraft. Ein Drittel wird für Subventionen an Hauseigentümer verwendet («Gebäudeprogramm»). Wenn die Mehreinnahmen aus der CO2-Abgabe rasch an die Bevölkerung zurückerstattet werden, erhält jeder und jede etwas mehr als 20 Franken. Für eine vierköpfige Familie sind das immerhin fast 100 Franken.</p><p class="heading--h4">Vereinfachte Regeln bei der Kurzarbeit verlängern</p><p>Branchen wie der Tourismus und die Luftfahrt, welche noch die negativen Auswirkungen der Corona-Krise spüren, müssen länger auf die wirtschaftliche Normalisierung warten, da die Gäste aus Asien oder Amerika Europa tendenziell fernbleiben werden. In den gewerblichen Branchen führen die höheren Materialpreise zu Auftragseinbussen und Stornierungen. Die Exportindustrie wird die Abschwächung der Weltkonjunktur spüren. Es drohen Arbeitslosigkeit und Lohneinbussen. Um das zu verhindern, fordert der SGB, die vereinfachten Regeln bei der Kurzarbeit zu verlängern. Diese fallen sonst ab Ende März weg.</p><p>Die Entwicklung in naher Zukunft bleibt von grosser Unsicherheit geprägt. Zur höheren Teuerung wird voraussichtlich noch ein deutlicher Anstieg der Krankenkassenprämien kommen. Dementsprechend könnten weitere Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft notwendig werden.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/4/csm_DEF_SGB_Nein_zum_Krieg_2062db417a.png" length="11680" type="application/pdf"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8114</guid><pubDate>Tue, 08 Mar 2022 13:07:30 +0100</pubDate><title>Schweizweit fordern Frauen mehr Gleichstellung und bessere Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schweizweit-fordern-frauen-mehr-gleichstellung-und-bessere-rentenschweizweit-fordern-frauen-mehr-gleichstellung-und-bessere-renten</link><description>Tag der Frauenrechte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Frauen in der Schweiz sehen sich immer noch mit Nachteilen in der Arbeitswelt und im Pensionsalter konfrontiert: ungleiche Löhne, fehlende Kinderbetreuung, und eine massive Rentenlücke. Am Weltfrauentag 2022 setzt sich der SGB konkret für die Gleichstellung und gegen jede Verschlechterung auf Kosten der Frauen ein. Mit der Lancierung der <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Initiative für gute und bezahlbare Kita-Plätze</a> wird eine wichtige Grundlage für gleiche Chancen in der Arbeitswelt geschaffen. Gleichzeitig bekämpfen die Gewerkschaften die AHV-Abbauvorlage und setzen sich dafür ein, dass die Renten der Frauen endlich steigen.</p><p>Die Frauen in der Schweiz wiederholen es immer wieder: Es braucht höhere Frauenrenten, kein höheres Rentenalter! Denn Frauen arbeiten in der Schweiz häufiger unbezahlt als Männer, und ihre Löhne im Erwerbsleben entsprechen oft nicht der grossen Verantwortung und Belastung ihrer Berufe. Die Folge davon sind Frauenrenten, die im Durchschnitt mindestens ein Drittel tiefer als Männerrenten sind. Fast 11 Prozent der Frauen sind deshalb direkt nach der Pensionierung auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Doch das Parlament serviert den Frauen eine Rentenabbauvorlage nach der anderen. Mit viel Erfolg hat deshalb der SGB das Referendum gegen AHV21 lanciert und wird auch Verschlechterungen in der 2. Säule bekämpfen.</p><p>Um die Einkommens- und in der Folge Rentenlücke der Frauen zu reduzieren, beteiligen sich die SGB-Gewerkschaften aktiv an der Kita-Initiative, die am 8. März von einem breiten Netzwerk lanciert wird. Denn sie trägt dazu bei, dass die Verantwortung für die Kinderbetreuung nicht mehr hauptsächlich auf den Familien lastet, sondern dass alle Kinder Anrecht auf einen zahlbaren und bedarfsgerechten Betreuungsplatz haben. Zentral für den SGB ist, dass die Initiative auch Löhne und Arbeitsbedingungen verbessert und damit einen aktiven Beitrag gegen die Unterbezahlung frauentypischer Berufe leistet. Denn, wie es VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber an der Lancierungs-PK sagt: «Mit der Kita-Initiative werten wir Kinderbetreuungsberufe auf, über angemessene Ausbildungen, Löhne und Arbeitsbedingungen. Das ist für die vielen Frauen, die in diesem Sektor arbeiten, ein nötiger und längst überfälliger Schritt.»</p><p>An Standaktionen sammeln die SGB-Gewerkschaften Unterschriften für die Kita-Initiative und sensibilisieren für die Notwendigkeit guter Frauenrenten. Des Weiteren schliessen sie sich den dezentralen Kundgebungen an, die unter anderem in Lausanne, Neuenburg, Bern und Winterthur stattfinden und auch die Situation kriegsbetroffener Menschen im Fokus haben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/6/csm_Frauen_Aktivistinnen_Protestieren_JacobLund-NounProject_40dc414180.jpg" length="12316" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8110</guid><pubDate>Thu, 03 Mar 2022 12:18:18 +0100</pubDate><title>Aufruf zur Friedens-Demonstration gegen den Krieg in der Ukraine</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufruf-friedensdemo-050322</link><description>«FRIEDEN JETZT!» – Samstag, 5. März 2022, in Zürich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><strong>10.30 Uhr: Besammlung beim Platzspitz<br> Demonstrationsumzug<br> 12.00 Uhr: Schlusskundgebung auf dem Sechseläutenplatz mit Reden und Musik</strong></p><p class="lead">Am 24. Februar hat der russische Präsident Vladimir Putin den Befehl zum Angriff auf die Ukraine gegeben. Fassungslos sehen wir die Bilder von Gewalt und Not. Der Angriff verstösst gegen die Prinzipien der UN-Charta, des Völkerrechts und der Humanität. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Es braucht einen sofortigen Waffenstillstand, diplomatische Verhandlungen und den Abzug der russischen Truppen.</p><p class="lead">Eine Million Menschen sind auf der Flucht. Es herrschen Hunger und Elend, die Ukraine braucht jetzt humanitäre Unterstützung!&nbsp; Die Schweiz muss Flüchtende grosszügig aufnehmen und alles tun, um den Menschen in der Ukraine und den Flüchtlingen vor Ort und in den Nachbarländern zu helfen.</p><p class="lead">Die Landesregierung hat am Montag dem politischen Druck nachgegeben und sich den EU-Sanktionen gegen Putins Regime angeschlossen. Zudem braucht es jetzt wirksame Kontrollen des Rohstoffhandels, der zu grossen Teilen über die Schweiz abgewickelt wird. Nur so können wir erreichen, dass der Krieg nicht von hier aus finanziert wird.</p><p class="lead">Militärisches Block-Denken und Aufrüstung führen in die Sackgasse. Sicherheit gibt es nur durch globalen Verzicht auf Atomwaffen und allseitige Abrüstung sowie mehr soziale Gerechtigkeit und Demokratie – weltweit. Wir setzen uns für friedliche Lösungen ein und unterstützen die mutigen Menschen, die sich in Russland trotz massiver Repression für Frieden und gegen Krieg einsetzen.</p><p class="heading--h4"><strong>Wir fordern:</strong></p><ul class="lead"><li>Frieden jetzt! Einstellung der Kampfhandlungen und Abzug der russischen Truppen.</li><li>Folgen müssen Verhandlungen über eine politische Lösung und über Massnahmen zur Abrüstung und zur Rüstungskontrolle.</li><li>Sanktionen und Kontrollen des Rohstoffhandels müssen verhindern, dass der Krieg über die Schweiz finanziert werden kann.</li><li>Sicher sind wir nur gemeinsam: Es braucht eine Stärkung des Völkerrechts und der UNO sowie eine gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur im Rahmen der OSZE.</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_220305_Aufruf_kurz_4-3_8069fdfa12.png" length="83953" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8105</guid><pubDate>Fri, 25 Feb 2022 13:04:57 +0100</pubDate><title>Konflikt in der Ukraine: Gewerkschaften fordern Ende der kriegerischen Handlungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/konflikt-in-der-ukraine-gewerkschaften-fordern-ende-der-kriegerischen-handlungen</link><description>Der SGB schliesst sich dem Aufruf seiner internationalen Schwesterorganisationen für ein sofortiges Ende der kriegerischen Handlungen in der Ukraine.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB schliesst sich dem Aufruf des Internationalen Gewerkschaftsbund IGB und des Europäischen Gewerkschaftsbund EGB an, für ein sofortiges Ende der kriegerischen Handlungen in der Ukraine.</p><p>Der SGB solidarisiert sich mit den lokalen und internationalen Solidaritätskundgebungen für den Frieden und die Ukrainische Bevölkerung. IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow sagt: «Viele Menschen haben ihr Leben verloren, und die Menschen leiden seit sieben Jahren, weil die Minsker Vereinbarungen nicht umgesetzt wurden. In den letzten Wochen kam es zu Hunderten von weiteren Waffenstillstandsverletzungen, da der Konflikt künstlich angeheizt wurde. Anstatt Brücken für den Frieden zu bauen, wurden enorme Summen für Rüstung und Militär ausgegeben, und die aggressive Rhetorik hat zu weiterer Instabilität geführt. Der anhaltende Konflikt hat dramatische Folgen für die Wirtschaft sowohl in Russland als auch in der Ukraine und in anderen Teilen Europas. Die Gefahr einer Eskalation des Konflikts mit verheerenden Folgen ist real und wird so lange bestehen, bis ein ernsthafter Dialog stattfindet, der sich mit den Ursachen des Konflikts befasst.»</p><p>Luca Visentini, Generalsekretär des EGB und des Paneuropäischen Regionalrats PERC des IGB, erklärt: «Die Präsidenten der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates sowie der Hohe Vertreter der EU haben sich ebenso wie der UN-Generalsekretär nachdrücklich für die territoriale Integrität der Ukraine und die Minsker Vereinbarungen ausgesprochen. Alle politischen FührerInnen müssen den Mut haben, einen Krieg zu vermeiden, Kompromisse zu suchen und Vereinbarungen einzuhalten, und sie müssen die Weisheit besitzen, nachhaltige Volkswirtschaften aufzubauen, die für die Menschen funktionieren und die wesentliche Grundlage für die gemeinsame Sicherheit bilden. Der Zusammenbruch gemeinsamer Sicherheitsmassnahmen wie des INF-Vertrags und des Vertrags über den Offenen Himmel, die Kanäle für die Überprüfung und den Dialog boten, ist mit einer allgemeinen Schwächung der Bestimmungen der Helsinki-Vereinbarungen verbunden, die seit fast 50 Jahren zur Sicherung des Friedens beigetragen haben. Es besteht nun die reale Gefahr, dass dieser lebenswichtige Rahmen völlig aus den Fugen gerät und die Militarisierung in Europa, die bereits begonnen hat, eskaliert. Wir fordern dringende Schritte, um alle relevanten politischen FührerInnen an einen Tisch zu bringen, um einen gemeinsamen Sicherheitsrahmen zu schaffen, wie er in Helsinki initiiert wurde. Die Welt braucht einen neuen Gesellschaftsvertrag, nicht noch mehr Konflikte. Wir brauchen Investitionen in Menschen und Arbeitsplätze, in Frieden und Stabilität.»</p><p>SGB Präsident Pierre-Yves Maillard schliesst sich dem Aufruf des internationalen und des europäischen Gewerkschaftsbundes an und betont: «Wir verurteilen die russische Aggression in der Ukraine. Für diese kriegerische Invasion gibt es keine Rechtfertigung. Sie führt zu einer schrecklichen Welle menschlichen Leids. Die Ukraine als unabhängiges und demokratisches Land ist vom Untergang bedroht. Aber auch die Bevölkerung Russlands und des gesamten europäischen Kontinents wird in unterschiedlichem Masse die Schäden dieses Krieges zu spüren bekommen. In solchen Krisen- und Gewaltsituationen erleiden die ärmsten Familien und die Arbeitswelt schwere Schäden.»</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/4/csm_DEF_SGB_Nein_zum_Krieg_2062db417a.png" length="11680" type="application/pdf"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8102</guid><pubDate>Thu, 24 Feb 2022 15:44:58 +0100</pubDate><title>Zukunft der postalischen Grundversorgung: Widersprüchlicher Expertenbericht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zukunft-der-postalischen-grundversorgung-widerspruechlicher-expertenbericht</link><description>Analoge Welt verschwindet auch 2030 nicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der heute von einer Expertengruppe vorgestellte Bericht zur Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung ist weit weniger zukunftsgerichtet als er zunächst den Anschein machen will. Zu viele Vorschläge zielen auf einen Abbau des Service public ab – allen voran die völlig realitätsfremde Forderung der Abschaffung der A-Post.</p><p>Klar haben sich im Postbereich sowohl das technische Umfeld als auch die Kundenbedürfnisse gewandelt: Die Briefmengen gehen genauso zurück wie die Zahlungsgeschäfte an den Schaltern. Im Gegenzug steigen aber etwa die E-Banking-Transaktionen oder das Paketvolumen. Dass dabei die Erträge der Post rückläufig sind, ist aber keineswegs die logische Konsequenz dieser<br> (Markt-)Entwicklung, sondern letztlich auf regulatorische Bestimmungen zurückzuführen. Letztere führen entweder zu höheren Kosten (wie die politisch zu Recht definierten Erreichbarkeitskriterien) oder aber zu tieferen Einnahmen (wie das politisch bis anhin aufrechterhaltene Kreditvergabeverbot für die PostFinance).</p><p>Entsprechend müssen auch die regulatorischen Bestimmungen im Zentrum der Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung stehen. Klar dabei ist – das anerkennt auch die Expertengruppe –, dass Letztere ein unverzichtbarer Bestandteil des erfolgreichen flächendeckenden Service public in der Schweiz ist und dementsprechend etwas kostet (genauso wie Regionalzugverbindungen oder Glasfaseranschlüsse). Und dass die Post diesen Service public heute noch immer eigenwirtschaftlich erbringen kann, ist gerade auch mit Blick auf das europäische Umland eine Erfolgsgeschichte.</p><p>Positiv hervorzuheben, und durch die Politik endlich voranzutreiben, sind die Vorschläge der Expertenkommission zur Etablierung einer digitalen postalischen Grundinfrastruktur ("digitales Postgeheimnis"). Digitalisierung bedeutet aber keineswegs, dass die analoge Welt im Gleichschritt verschwindet und sich deshalb etwa ab 2030 die tägliche postalische Zeitungszustellung "nicht mehr rechtfertigen lässt" (Expertenkommission).</p><p>Der grösste Fehler wäre nun, das "integrierte System" Post mit seinem - auch durch die Expertenkommission anerkannten - flächendeckenden Netz an Zugangsstellen durch eine Herauslösung und Privatisierung der PostFinance zu zerschlagen. Danach wäre man für eine Stabilisierung der Kosten erst recht zu harten Einschnitten in der postalischen Grundversorgung gezwungen. Oder aber man wäre für eine Stabilisierung des Niveaus der Grundversorgung zum Griff in den Subventionstopf gezwungen. Dies jeweils ganz unabhängig davon, zu welchem Ausmass die künftige postalische Grundversorgung auf digitalem bzw. analogem Weg erbracht wird. Und ganz sicher würde eine Ausschreibung des "Grundversorgungsauftrags Zahlungsverkehr" (dies schlägt die Expertenkommission in ihrem Bericht vor) wesentlich teurer kommen.</p><p>Für die laufende Revision des Postorganisationsgesetzes gibt es auch nach Vorliegen des heute publizierten Berichts nur eine Schlussfolgerung, und diese ist ebenfalls nicht neu: Das regulatorisch völlig querstehende Kreditvergabeverbot muss schnellstmöglich aufgehoben werden. Eine Vollbank ohne Kreditvergabe ist wie eine Bäckerei ohne Mehl: eine Unmöglichkeit.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/meinepoststelle.jpg" length="92683" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8068</guid><pubDate>Tue, 15 Feb 2022 08:32:52 +0100</pubDate><title>Über 100’000 Unterschriften nach nur 50 Tagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ueber-100000-unterschriften-nach-nur-50-tagen</link><description>AHV 21-Referendum: AHV-Abbau bewegt das Land</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das breite Bündnis hat gegen den AHV-Abbau hat in weniger als 50 Tagen und somit in der halben Referendumsfrist bereits über 100’000&nbsp;Unterschriften für das Referendum gegen AHV&nbsp;21 gesammelt. Trotzt kalten Wintertagen und anhaltenden Corona-Einschränkungen ist das Referendum gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters fulminant gestartet.</p><p>Mit der geplanten Rentenaltererhöhung sollen bei den Frauen rund 10 Milliarden Franken eingespart wer­den. Dies bedeutet für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200&nbsp;Franken. Obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Deshalb stösst eine weitere Verschlechterung der Rentensituation der Frauen auf grossen Widerstand. Anstatt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versucht das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwä­chen. Daher ist klar, AHV&nbsp;21 ist erst der Anfang: Arbeitgeber und bürgerliche Parteien setzen auf wei­tere Angriffe auf das Herzstück der sozialen Sicherheit in diesem Land. Rentenalter&nbsp;67 für alle steht auf dem Programm und auch bei den Pensionskassen sind weitere Rentensenkun­gen ge­plant. &nbsp;Um so wichtiger ist es, diesen Abbauplänen ein starkes Zeichen entgegenzusetzten.</p><p>Das Referendum gegen AHV&nbsp;21 wurde von Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und feminis­tischen Kollektiven ergriffen. Die Unterschriftensammlung läuft bis auf weiteres weiter, Einsendeschluss der Unterschriften ist am 20.&nbsp;März. Weitere Informationen zum Referendum:&nbsp;<a href="https://www.ahv21-nein.ch/?src=sgb100" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.ahv21-nein.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0445.jpg" length="321278" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8063</guid><pubDate>Sun, 13 Feb 2022 14:37:22 +0100</pubDate><title>NEIN zum Medienpaket ist bedauerlich – Konsequenzen und nächste Schritte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nein-zum-medienpaket-ist-bedauerlich-konsequenzen-und-naechste-schritte</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit Bedauern nehmen der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), SSM und syndicom das NEIN zum Medienpaket zur Kenntnis. Weiterhin sind sie der Überzeugung, dass öffentliche Medienförderung wichtig für eine funktionierende Demokratie sowie für einen starken Service public ist. Die Medien und der unabhängige Journalismus dürfen nicht dem Spielball der Marktkräfte überlassen werden. Der Trend zur Monopolisierung und zum Einheitsbrei in den Schweizer Medien wird sich sonst weiter fortsetzen, ganze Regionen werden ihre publizistische Stimme verlieren und der schleichende Stellenabbau schreitet weiter voran. Um dem Einhalt zu gebieten, fordern die Gewerkschaften kantonale Zwischenlösungen sowie eine revidierte Vorlage für die Medienförderung.</p><p>Trotz einem Nein an der Urne bleibt unbestritten, dass die kleinen und mittleren Medienunternehmen a) für die mediale Versorgung in den Regionen unverzichtbar sind und b) dass viele von ihnen höchste Mühe haben, ein neues Geschäftsmodell zu errichten, das in der zunehmend digitalisierten Welt Bestand hat. Hier braucht es dringend eine politische Lösung (mit einer Auflagenobergrenze und mit einer Dividendenbeschränkung).</p><p class="heading--h4">Nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden</p><p>Die heutige Ablehnung darf nicht zu einer Abwärtsspirale bei den Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden und zunehmend prekarisierten Freischaffenden der Medienbranche führen. Zudem bedürfen die von Konzernen unabhängigen neuen Onlinemedien der dringenden öffentlichen Unterstützung, denn sie tragen massgebend zur Medien- und Meinungsvielfalt in der Schweiz bei. &nbsp;Trotz des heutigen Neins ist es angezeigt, dass auch die Arbeitnehmenden in der Frühzustellung von einem GAV profitieren, die es heute noch nicht können. syndicom wird sich weiterhin für die kollektive Absicherung der Arbeitnehmenden in dieser Branche einsetzen.</p><p class="heading--h4">Kantonale Medienförderung – erst recht jetzt!</p><p>In einigen Kantonen hat es für eine JA-Mehrheit gereicht. Da es nun nicht auf Bundesebene gerichtet werden soll, fordern die Gewerkschaften insbesondere diejenigen Kantone, in denen das Medienpaket angenommen worden ist, dazu auf, eine kantonale Medienförderung einzuführen. Das Interesse der Bevölkerung an unabhängigen und vielfältigen regionalen und lokalen Medien ist weiterhin vorhanden und wenn es auf Bundesebene noch keine zusätzliche Unterstützung geben soll, so müssen hier vorerst die Kantone in die Bresche springen.</p><p class="heading--h4">Für ein besseres Medienpaket jetzt!</p><p>Auch wenn die Vorlage finanziell vergleichsweise günstig war, dürfte sie dem Stimmvolk als zu vielschichtig und überladen vorgekommen sein. Daher ist es nun dringend an der Zeit, eine neue Medienförderung zu gestalten! Als allererstes sind diejenigen Teile des Medienpakets, die unbestritten gewesen sind, als einzelne Massnahmen weiterverfolgt werden: die Unterstützung für den Presserat und die Agenturleistungen sowie die Förderung für Ausbildung und digitale IT-Lösungen. Dies sind erste, schnell umsetzbare Massnahmen, welche der Branche und den Nutzer*innen als Ganzem dienen. Die Finanzen dazu sind mit der Haushaltsabgabe und den entsprechenden Reserven vorhanden. Weiterhin ist es mit Blick auf die Medienvielfalt essentiell, eine auf die Zukunft und die jüngeren Nutzenden gerichtete Online-Förderung voran zu treiben.</p><p>Parallel dazu sind nächste, grundlegendere Themen der Medienpolitik anzugehen:</p><ul><li>Die digitalen Tech-Giganten wie Facebook, Amazon &amp; Co müssen gemäss Umsatz pro Land besteuert werden. Zumindest ein Teil davon soll in die Finanzierung der (auszubauenden) Medienförderung fliessen.</li><li>Werbeabgabe auf allen Werbeträgern und Vektoren, auch denjenigen der globalen Tech-Giganten, zur Finanzierung von unabhängigem Journalismus. Die Einnahmen fliessen in einen Fonds, der durch eine Stiftung, die die Finanzierungsanträge beurteilt, verwaltet werden soll.</li><li>Im Sinne der Schaffung eines grundlegenden medialen Service public muss auch das politische Projekt für eine direkte Förderung aller Mediengattungen angegangen werden.</li><li>Aufbau einer starken Aufsichts- und Kontrollbehörde ausserhalb der Verwaltung, welche die mediale Versorgung in allen Landesteilen analysiert und dem Bundesrat bei drohender Unterversorgung Massnahmen vorschlägt. Dazu gehört auch die Überprüfung der Arbeitsbedingungen und Qualität der Medienangebote. Als Vorbild kann dazu die ELCOM im Energiemarkt dienen.</li><li>Auch wiederholen syndicom, SSM und SGB die Forderung nach einem Medien-GAV. Öffentliche Fördergelder sollen nur diejenigen Medienhäuser erhalten, die GAV-Verhandlungen mit den Gewerkschaften führen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein.jpg" length="697391" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8061</guid><pubDate>Sun, 13 Feb 2022 14:16:12 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es endlich Entlastungen für die Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jetzt-braucht-es-endlich-entlastungen-fuer-die-arbeitnehmenden</link><description>Abschaffung der Emissionsabgabe verhindert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abstimmenden haben eine weitere Steuersenkung für die Unternehmen klar verworfen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich gegen die Abschaffung der Emissionabgabe engagiert, weil es einen Richtungswechsel braucht. Jetzt haben die Entlastung der Arbeitnehmenden und die Förderung der Kaufkraft höchste Priorität. Insbesondere die zunehmende Belastung durch die Krankenkassenprämien muss in Angriff genommen werden. Das Parlament muss im Rahmen der Behandlung der Volksinitiative zur Erhöhung der Prämienverbilligungen die Chance packen, endlich einen verteilungspolitischen Entscheid zu Gunsten der arbeitenden Bevölkerung zu treffen.</p><p>Vor dem Hintergrund der steigenden Mieten- und Abgabenlast hat das wuchtige Nein der Schweizer Stimmberechtigten zur Abschaffung der Stempelsteuer auf Emissionen nichts Überraschendes. Sie haben den Versuch gestoppt, Unternehmen und deren Besitzer weiter zu entlasten. Unternehmen nutzen die öffentlichen Dienstleistungen und die öffentliche Infrastruktur unabhängig davon, ob sie Gewinne machen oder nicht. Ohne Stempelsteuer hätte sich aber ein Teil der Firmen gar nicht mehr an der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen beteiligt.</p><p>Angesichts der Kaufkraftprobleme der Haushalte war die Unangemessenheit dieser Vorlage evident. Trotz Aufschwung sind die Nettoeinkommen vieler Normalverdiener-Haushalte gesunken. Die steigenden Krankenkassenprämien haben die bescheidenen Lohnerhöhungen in den letzten Jahren mehr als weggefressen. Normalverdienende haben immer mehr Schwierigkeiten, mit dem Geld über die Runden zu kommen.</p><p>Nach der USR III und den ungerechten pauschalen Kinderabzügen ist zum dritten Mal eine unausgeglichene Steuervorlage des Parlaments in einer Volksabstimmung gescheitert. Es wäre an der Zeit, dass das Parlament auf das klare Signal hört: Nach Jahren der Entlastungen für Unternehmen, Vermögende und Grossverdienende braucht es jetzt politische Entscheide zur Stärkung der Kaufkraft.</p><p>Prioritär muss das Problem der unerträglich gewordenen Last der Krankenkassenprämien angegangen werden, die einkommenspolitisch degressiv wirken. Es braucht mehr Prämienverbilligungen, so dass niemand mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben muss. Die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative im Parlament bietet die Chance, noch in dieser Legislaturperiode endlich eine steuerpolitische Vorlage zum Abschluss zu bringen, die der ganzen Bevölkerung nützt.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/stempelsteuer-droitdetimbre/stempel_d.jpg" length="353169" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8057</guid><pubDate>Fri, 11 Feb 2022 15:55:03 +0100</pubDate><title>Nationalbankgewinne für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalbankgewinne-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Delegiertenversammlung des SGB beschliesst SNB-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB lanciert die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV». Dies haben die SGB-Delegierten heute beschlossen. Durch ausserordentlich hohe Gewinne und Negativzinsen ist das Ausschüttungspotenzial der SNB stark gestiegen. Dieses Geld gehört der Bevölkerung. Von einer Ausschüttung an die AHV profitieren alle. Mit dieser Initiative zeigt der SGB eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Dieses hat die Erhöhung des Frauenrentenalters beschlossen und will die BVG-Renten senken. Ab Sommer 2022 beginnt die parlamentarische Diskussion um eine generelle Rentenaltererhöhung. Obwohl die AHV-Renten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt halten und die Pensionskassenrenten dramatisch gesunken sind. Doch in diesem Land hat es genügend Geld für anständige Renten.</p><p>Die Altersvorsorge steht an einem Scheideweg. Die Renten sinken, weil die Pensionskassen weniger leistungsfähig sind und die AHV-Renten mit den Löhnen nicht Schritt halten. Es braucht deshalb Rentenerhöhungen wie die vom SGB geforderte 13. AHV-Rente. Statt das Problem der sinkenden Renten zu lösen, wollen Arbeitgeber und bürgerliche Kreise das Rentenalter erhöhen und die Leistungen weiter senken. Geld für Rentenerhöhungen ist in der Schweiz jedoch ausreichend vorhanden. So auch bei der SNB, die mittlerweile über 1 Billion Franken in Form von Aktien, Obligationen und Gold besitzt. In der Ausschüttungsreserve liegen mehr als 100 Milliarden Franken – nach Rückstellungen und sehr grosszügigen Ausschüttungen von 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone. Diese ausserordentlich hohen angehäuften Gewinne müssen zurückverteilt werden.</p><p>Es ist wichtig, dass ein Teil dieses Vermögens an die AHV fliesst. Bereits in früheren Jahren wurde die AHV berücksichtigt, wenn die SNB besonders hohe Gewinne machte. So erhielt 2007 die AHV zum Beispiel 7 Mrd. Franken aus dem Verkauf der überschüssigen SNB-Goldreserven. Eine Ausschüttung an die AHV ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Negativzinsen der SNB die Altersvorsorge ebenfalls treffen.</p><p>Der SGB hat sich für einen Initiativtext entschieden, der die Unabhängigkeit der Gelpolitik der Nationalbank weiterhin garantiert. Die Initiative verlangt lediglich eine Anpassung der Verteilung der Ausschüttungen. Sie zielt weder auf eine grundsätzliche Neuregelung der Ausschüttungen ab, noch schränkt sie die SNB bei ihren Anlagen ein, um beispielsweise eine gewisse Rendite zu erwirtschaften. Die Gewinnausschüttung an die AHV erfolgt nur, wenn die Reserven der SNB besonders hoch sind. Zusätzlich sollen die gesamten Einnahmen aus den Negativzinsen einmalig dem AHV-Fonds überwiesen werden. Weder die Rückstellungspolitik der SNB noch die hohen Gewinnausschüttungen an die Kantone werden durch den beschlossenen Initiativtext berührt.</p><p>Die Unterschriftensammlung beginnt bereits diesen Frühling, damit die Bevölkerung so bald wie möglich über dieses breit abgestützte Anliegen abstimmen kann und die AHV damit gestärkt wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8038</guid><pubDate>Fri, 04 Feb 2022 13:48:57 +0100</pubDate><title>Frontalangriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frontalangriff-auf-die-gesundheit-der-arbeitnehmenden</link><description>Pa. Iv. Graber: WAK-S will Arbeitsgesetz radikal aushöhlen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für breite Kreise soll der Schutz des Arbeitsgesetzes nicht mehr gelten: Diesen unerhörten Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden hat die Wirtschaftskommission des Ständerats gestartet. Bei der Beratung der bereits gravierenden Parlamentarischen Initiative Graber hat sie in einer völlig unerwarteten Wendung dem extremen Antrag von Ständerat Ruedi Noser stattgegeben, der noch krassere Verschlechterungen nach sich ziehen würde.</p><p>Während im Auftrag von Bundesrat Guy Parmelin die Sozialpartner bereits über allfällige Anpassungen der Arbeitszeiten für bestimmte Arbeitnehmende beraten, greift die WAK-S damit nicht nur die Gesundheit von Tausenden von Arbeitnehmenden an, sondern auch die Sozialpartnerschaft und den Bundesrat.</p><p>Würde die Version der WAK-S angenommen, wäre dies ein Präzedenzfall für die Aushöhlung des Arbeitsgesetzes. Denn der Vorschlag von Ständerat Noser will nichts anders, als den Schutzbereich des Arbeitsgesetzes, insbesondere in Bezug auf die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen und damit speziell das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit, weitestgehend abschaffen. Wegfallen würde der Schutz für «Vorgesetzte» oder «Fachspezialisten» mit einem «höheren Bildungsabschluss» – ein eigentlicher «Gummiparagraf». Das gleiche Schicksal hätten Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 120’000 Franken in der Dienstleistungsbranche, der «Beratung», Informatik Wirtschaftsprüfung oder Treuhand zu gewärtigen. Bedingung wäre lediglich die Angabe, «arbeitszeitautonom» zu sein sowie eine einfache schriftliche Zusage des Arbeitnehmenden.</p><p>Die Branchenbegriffe sind gewollt schwammig, insbesondere eine Zugehörigkeit zur «Beratungsbranche», würde den Anwendungsbereich der Bestimmung ins Ungeahnte erweitern. Mit den entsprechenden verheerenden Folgen für die psychische Gesundheit: Burnouts, Selbstausbeutung und Verkümmerung von sozialen Kontakten. Der Angriff ist gravierend, weil er ganze Arbeitnehmenden-Kategorien aus dem Schutzbereich des Arbeitsgesetzes herausbrechen will. Und dies ist offenbar nur der Anfang. Nach den Beraterinnen, den Informatikern und anderen «Spezialisten», steht wohl bald der Angriff auf alle anderen Arbeitnehmenden bevor, bis möglichst viele Arbeitnehmende auch am Sonntag und in der Nacht nach Belieben des Unternehmens eingesetzt werden können.</p><p>Dies notabene in der Schweiz, wo bereits sehr viel und lange gearbeitet wird. Der SGB wird diesen Angriff auf die Gesundheit und die Lebensqualität der Arbeitnehmenden nicht tolerieren und mit allen nötigen Mitteln in breiter Koalition bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/e/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_d75e88c55f.jpg" length="149109" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8022</guid><pubDate>Tue, 18 Jan 2022 17:03:46 +0100</pubDate><title>Der Rentenzerfall geht ungebremst weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-rentenzerfall-geht-ungebremst-weiter</link><description>Das zeigt die heute veröffentlichte Neurentenstatistik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute publizierte Neurentenstatistik bestätigt die fatale Entwicklung mit sinkenden Renten und einer miserablen Rentensituation der Frauen. Seit 2015 ist die mittlere Pensionskassenrente um 135 Franken pro Monat bzw. 7.5 Prozentpunkte gesunken. Inzwischen ist die mittlere AHV-Rente rund 100 Franken höher als jene der 2. &nbsp;Säule. Dies obwohl es den Kassen finanziell besser geht als je und obwohl sie auch 2021 im Durchschnitt über 8 Prozent Rendite erzielen konnten. Die Rentenlücke der Frauen in der 2.&nbsp;Säule bleibt besorgniserregend. Noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen keine Rente aus der 2. &nbsp;Säule. Sofern eine Pensionskassenrente vorhanden ist, ist die mittlere PK-Rente von Frauen nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer. Die Hälfte der Frauen, die 2020 pensioniert wurden, erhält eine PK-Rente von weniger als 1’167 Franken pro Monat. Die Kapitalbezüge der Frauen fallen sogar bis zu 2.5 mal tiefer aus wie jene der Männer. Die im Parlament beschlossenen weiteren Rentensenkungen sind für die Betroffenen ein Affront. Die Renten reichen immer weniger zum Leben.</p><p>50 Jahre nach der Einführung des 3-Säulen-Modells steht die Altersvorsorge vor einer entscheidenden Weichenstellung. Die heute erschienenen Zahlen zeigen es deutlich auf: Frauen und Männer mit tieferen und mittleren Einkommen – und entsprechend tieferen Pensionskassenguthaben – bleibt nichts Anderes übrig, als bis zum regulären Rentenalter zu arbeiten und danach mit tieferen Renten durchzukommen. Die Renten jener, die sich frühpensionieren lassen sind wesentlich höher. Wer es sich leisten kann, geht früher in Rente. Eine Erhöhung des Rentenalters würde diese Ungleichheit noch ausbauen. Aber auch die vom Nationalrat beschlossenen Eckwerte für die BVG-Reform tragen dieser Entwicklung in keiner Weise Rechnung. Für den SGB ist klar: er wird sich für eine Stärkung der Renten – sowohl in der AHV wie auch im BVG einsetzen. Sei es über die Einführung einer 13. AHV-Rente, sei es über den BVG-Sozialpartnerkompromiss. Und mit einem klaren Nein zur Abbauvorlage AHV 21.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/8/csm_210918_HaendeWeg-Demo-Manif-PasTouche_eceaef1f3d.jpg" length="424041" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8013</guid><pubDate>Tue, 11 Jan 2022 10:30:00 +0100</pubDate><title> 3 Milliarden für Prämienverbilligungen statt neue Steuergeschenke für Reiche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/3-milliarden-fuer-praemienverbilligungen-statt-neue-steuergeschenke-fuer-reiche</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Krise waren fast ausschliesslich Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen von Kaufkraftverlust betroffen. Damit hat die Krise vor allem diejenigen getroffen, deren Einkommen bereits vorher kaum vom Fleck kamen. In dieser angespannten Lage muss die arbeitende Bevölkerung entlastet werden, doch Bundesrat und Parlament planen insgesamt gegen 3 Milliarden Franken Steuersenkungen für grosse Vermögen und hohe Einkommen. Gleichzeitig sind AHV-Kürzungen und Rentensenkungen bei den Pensionskassen geplant. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzt sich im sozial- und einkommenspolitischen Schlüsseljahr 2022 für einen Kurswechsel zugunsten der Arbeitnehmenden ein. Mit mehreren Referenden, Initiativen und konkreten Arbeitskämpfen der Gewerkschaften. Damit der Aufschwung bei der Bevölkerung ankommt und die Löhne und Renten endlich wieder steigen.</p><p>Die Corona-Krise hat die Lage vieler Arbeitnehmender in den letzten zwei Jahren wesentlich verändert. Dank Kurzarbeit und den weiteren Lohngarantien (EO) konnte zwar eine Katastrophe verhindert werden, und die Arbeitslosigkeit geht seit einigen Monaten wieder zurück. Dennoch bleiben schmerzhafte Spuren und Verwundbarkeiten, insbesondere bei Arbeitnehmenden mit tieferen Einkommen sowie Jüngeren und Älteren. Bei den über 60-Jährigen ist der Aufschwung bisher noch kaum angekommen. Von ihnen sind nach wie vor mehr arbeitslos als vor der Krise. Auf der anderen Seite sind knapp 25’000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren weniger erwerbstätig als vor dem Corona-Ausbruch. Im Aufschwung sind leider viele unsichere Stellen entstanden. &nbsp;Die Zahl der temporär Angestellten stieg 2021 beispielsweise um mehr als 10 Prozent.</p><p>Viele Arbeitnehmende haben zunehmend Mühe, mit dem Einkommen über die Runden zu kommen. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist für viele unerträglich geworden. Die Löhne stiegen von 2016 bis 2022 real um nur 0.2 Prozent pro Jahr und hinken der Wirtschaftsentwicklung hinterher.</p><p>Statt diese Probleme anzugehen, arbeiten Bundesrat und Parlament in die Gegenrichtung. Sie planen Steuersenkungen von gegen 3 Mrd. Franken pro Jahr für Vermögende, GutverdienerInnen und Unternehmen. Die zunehmend unerträgliche Prämienlast in der Krankenversicherung wird hingegen nicht beseitigt.</p><p class="heading--h4">Es braucht mehr, nicht weniger AHV</p><p>2022 wird das schweizerische Drei-Säulen-Modell 50 Jahre alt. Bei der Einführung waren nicht nur existenzsichernde AHV-Renten vorgesehen, sondern auch Pensionskassen mit klaren Leistungsgarantien und einem Teuerungsausgleich. So soll die PK-Rente die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen. Von diesem Verfassungsziel entfernen wir uns immer weiter. Die AHV ist nicht existenzsichernd und die Pensionskassenrenten sinken immer weiter. Den zukünftigen RentnerInnen bleibt immer weniger zum Leben.</p><p>Aus der Altersvorsorge ist mittlerweile ein boomendes Geschäft geworden, daher sind die Angriffe auf die AHV – an der Anbieter wie Pensionskassen, Banken oder Versicherungen nichts verdienen – nicht neu und wenig überraschend. Neu ist die Wucht. Der erste konkrete Angriff droht mit AHV 21: ein AHV-Abbau zulasten der Frauen. Dann die BVG-Reform der Banken und Versicherungen mit massiven Rentenverlusten. Schliesslich wollen Arbeitgeber und bürgerliche Parteien das Rentenalter bis auf 67 Jahre erhöhen. Wobei sie Wasser predigen und Wein trinken, denn wer von ihnen es sich leisten kann, geht früher in Rente: Die Frühpensionierungsquote in der Kredit- und Versicherungsbranche ist 50 Prozent höher als der schweizweite Durchschnitt. Der SGB wird all diese Rentenverschlechterungen entschieden bekämpfen. Angesichts der sinkenden PK-Renten braucht es mehr und nicht weniger AHV.</p><p class="heading--h4">Massnahmen zur Einkommensverbesserung für Normalverdienende und Senkung der Erwerbslosigkeit</p><p>Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind für den SGB im Jahr 2022 insbesondere folgende Massnahmen prioritär:</p><ul><li>In der Einkommens- und Steuerpolitik braucht es sozialpolitische Verbesserungen für die Haushalte mit mittleren und tieferen Einkommen statt Steuersenkungen für die Oberschicht. Die für Steuersenkungen vorgesehenen knapp 3 Mrd. Franken müssen in die Prämienverbilligungen fliessen.</li><li>Eine konsequentere Bekämpfung der Frankenüberbewertung. Sie hat dazu geführt, dass die Erwerbslosigkeit in der Schweiz mit 5 Prozent viel höher ist als in Deutschland (3.3 Prozent). Sollte die EZB die Geldpolitik normalisieren, kann die SNB mit Zinserhöhungen zuwarten.</li><li>Eine stärkere Unterstützung der über 60-Jährigen bei der Stellensuche in den RAV, wie das im Impulsprogramm zur Begrenzungsinitiative vorgesehen war.</li><li>Generelle Lohnerhöhungen und endlich ein 13. Monatslohn für alle.</li><li>GAV mit guten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen in allen Branchen. Prioritär insbesondere auch in wachsenden Branchen mit problematischen Arbeitsbedingungen wie bei den Kurieren.</li><li>Angesichts der Omikron-Variante muss der Bundesrat die Lohngarantien in der Kurzarbeit lückenlos verlängern. Wenn das Test-/Contact-Tracing-Regime überlastet wird, muss der Fokus auf die vulnerablen Personen gerichtet werden.</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/210107_JMK-Totale.jpg" length="463998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8011</guid><pubDate>Fri, 07 Jan 2022 11:08:35 +0100</pubDate><title>Rekordhohe SNB-Gewinne: Jetzt muss auch die AHV ihren Teil erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rekordhohe-snb-gewinne-jetzt-muss-auch-die-ahv-ihren-teil-erhalten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Alleine mit den 26 Milliarden Franken Gewinn der Schweizerischen Nationalbank SNB vom letzten Jahr könnte man den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der AHV für die nächsten 10 Jahre decken. Noch viel grösser sind die Reserven der SNB. In der Ausschüttungsreserve liegen mehr als 100 Milliarden Franken – nach Rückstellungen und sehr grosszügigen Ausschüttungen von 6 Milliarden Franken an Bund und Kantone.</p><p>Die Altersrenten sind eines der Hauptprobleme der Schweizer Bevölkerung. Die Pensionskassenrenten sinken wegen des Tiefzinsumfelds. Und die AHV-Renten sind politisch unter Druck. Mit der geplanten Rentenaltererhöhung verlieren ausgerechnet die Frauen, die schon heute viel tiefere Renten haben als Männer. Zudem hinken die AHV-Renten den Löhnen und den Krankenkassenprämien hinterher.</p><p>Die AHV-Renten müssen steigen und nicht sinken. Geld dafür ist in der Schweiz ausreichend vorhanden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schlägt vor, einen Teil der SNB-Gewinne künftig in die AHV umzuleiten. Er plant eine entsprechende Volksinitiative, welche im Februar den SGB-Delegierten vorgelegt werden wird. Damit könnte beispielsweise die überfällige 13. AHV-Rente finanziert werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8007</guid><pubDate>Tue, 04 Jan 2022 11:15:00 +0100</pubDate><title>AHV 21 ist erst der Anfang – Rentenaltererhöhung ist Rentenabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-ist-erst-der-anfang-rentenaltererhoehung-ist-rentenabbau</link><description>Breites Bündnis lanciert Referendum gegen AHV 21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der geplanten Rentenaltererhöhung sollen bei den Frauen rund 10 Milliarden eingespart wer­den. Dies bedeutet für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund einen Drittel beträgt. Jede Verschlechterung ihrer Rentensituation ist deshalb inakzeptabel. Anstatt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versucht das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwä­chen. Daher ist klar, AHV 21 ist erst der Anfang: Arbeitgeber und bürgerliche Parteien setzen auf wei­tere Angriffe auf das Herzstück der sozialen Sicherheit in diesem Land. Rentenalter 67 für alle steht auf dem Programm und auch bei den Pensionskassen sind weitere Rentensenkun­gen ge­plant. Heute lanciert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und feminis­tischen Kollektiven das <a href="https://www.frauenrenten.ch/referendum-unterschreiben/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Referendum gegen diesen ersten Schritt durch die AHV 21</a>.</p><p>Das breite Referendumsbündnis gegen AHV 21 lanciert heute an der gemeinsamen Medienkonferenz das Referendum. Insbesondere für die Frauen ist die AHV-Abbauvorlage eine Mogelpackung. Unter dem Strich bezahlen sie den Preis dieser Reform einseitig mit einer Leistungskürzung durch die Ren­tenaltererhöhung. Für den Präsidenten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds<strong> Pierre-Yves Maillard</strong> ist es ein Skandal, dass das Parlament die Augen vor der Rentensituation der Bevölkerung und vor allem der Frauen verschliesst. Er hält fest: «Die Hälfte aller Frauen, die 2019 in Rente gingen, müssen mit weniger als 1’770 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Diese Renten sind zu tief, eine Verschlechterung ist deshalb inakzeptabel». Für Unia-Präsidentin <strong>Vania Alleva</strong> trägt AVH 21 den bestehenden Rentenproblemen der Frauen nicht Rechnung und löst keines davon. Im Gegenteil: «Die Reform geht voll zulasten der Frauen und ist schlicht unzumutbar. Wir werden eine Erhöhung des Frau­en­rentenalters vehement bekämpfen».&nbsp;</p><p>Grünen-Nationalrätin und Vizepräsidentin von Travail.Suisse <strong>Léonore Porchet</strong> betont, dass die AHV durch die Lohndiskriminierung von Frauen jährlich 825 Millionen Franken verliert. Es ist ein Hohn, dass nun ausgerechnet die Frauen die Kosten dieses «Reformpakets» tragen sollen. «Die Frauen werden im Alter und auf dem Arbeitsmarkt bereits heute massiv benachteiligt und sollen nun auch noch für diese Reform bezahlen. Das ist inakzeptabel.» Travail.Suisse-Präsident <strong>Adrian Wüthrich</strong> ergänzt, Rentenalter 66 oder 67 seien bereits geplant, der Kampf gegen AHV 21 sei somit erst der Anfang: «Die Erhöhung des Rentenalters ist für Frauen wie für Männer &nbsp;der falsche Weg und wird von den Gewerkschaften klar bekämpft». Für SP-Ständerätin <strong>Marina Carobbio</strong> sind insbesondere die vorgesehenen Kompensatio­nen für die Frauen der Übergangsgeneration absolut ungenügend: «Die Frauen der Übergangsgenera­tion werden mit Brosamen abgespeist.»&nbsp;</p><p>Neben den Gewerkschaften, Verbänden und Parteien engagieren sich auch die feministischen Frauen*streik-Kollektive für das Referendum. In deren Namen betont <strong>Anna-Béatrice Schmaltz,</strong> «solange Frau­enrenten ein Drittel tiefer sind, ist es unfair und absolut ungerechtfertigt, das Frauenrentenalter zu erhö­hen». VPOD-Zentralsekretärin und Vertreterin der Frauen*streik-Kollektive <strong>Michela Bovolenta</strong> bringt den Ärger der Frauen auf den Punkt: «Das Parlament hat uns leider nicht zugehört: Für mehr Gleich­stellung auch im Alter sorgen, statt einen Abbau auf Kosten der Frauen zu planen. Die Frauenrenten gehören erhöht, nicht das Frauenrentenalter!»&nbsp;</p><p>Nachdem vor rund zwei Jahren über 500’000 Frauen für mehr Lohn, Zeit und Respekt auf die Strasse gegangen sind, werden zentrale Forderungen der Frauen*streik-Bewegung immer noch ignoriert. Die Bilanz ist miserabel: Erwerbstätige Frauen leiden weiterhin unter tieferen Löhnen, Lohndiskriminierung, Teilzeitpensen und unbezahlter Arbeit. Dies führt zur heute skandalös schlechten Rentensituation der Frauen. Durch AHV 21 verschlechtert sich die Situation noch mehr. Und selbst für Frauen kurz vor der Pensionierung drohen konkrete Verschlechterungen.</p><p>Auch in der Reform der 2. Säule (BVG 21) wurde den Frauen die kalte Schulter gezeigt und der Erhalt des Leistungsniveaus für alle brutal zusammengestrichen. Das breite Bündnis wird daher erbitterten Widerstand gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters leisten, das Referendum gegen AHV 21 ist erst der Anfang. Die Rentensituation muss sich verbessern, nicht verschlechtern. Gerade die Frauen lassen sich nicht mehr vertrösten, ihre Geduld ist am Ende.</p><p><strong>Das Referendum gegen den AHV-Abbau kann auch <a href="https://www.frauenrenten.ch/referendum-unterschreiben/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">online unterschrieben</a> werden.</strong></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/3/csm_AHV21-DE_Visual_7c60ba5f66.jpg" length="103193" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8004</guid><pubDate>Tue, 21 Dec 2021 10:00:21 +0100</pubDate><title>Ja zur Vielfalt und Qualität – Ja zum Medienpaket</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zur-vielfalt-und-qualitaet-ja-zum-medienpaket</link><description>Gewerkschaften sagen JA zum Medienpaket</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Mediengewerkschaften syndicom und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) setzen sich im Rahmen der Abstimmungen vom 13. Februar klar für ein Ja zum «Massnahmenpaket zugunsten der Medien» ein. Das Paket ermöglicht sowohl Investitionen in den Journalismus und die lokalen Redaktionen als auch eine Förderung der Online-Medien sowie der Lokalradios und Regional-TVs. Damit stärkt es den medialen Service public und die Arbeitsbedingungen in der nötigen Breite. Ein Nein zu dieser Abstimmungsvorlage würde die nationale Medienpolitik über Jahre blockieren und der Verödung der Medienlandschaft weiter Vorschub leisten.</p><p>Die Werbegelder fliessen ab, die Einnahmen der Medien sinken.&nbsp;Und auch in der Schweiz macht sich eine zunehmende Konzentration und stellenweise sogar Monopolisierung der Medienlandschaft bemerkbar. Dies führt zu einem Verlust an Vielfalt und einer Verarmung insbesondere bei lokalen und regionalen Medien.&nbsp;Es braucht eine öffentliche Medienförderung, damit diesem Trend Einhalt geboten werden kann. Nur so lässt sich die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Medien stärken und das Überleben der Regionalzeitungen, Onlinemedien und Privat-Sender sichern.&nbsp;Und nur so lässt sich der für eine demokratische Informationsgesellschaft absolut unabdingbare mediale Service public flächendeckend garantieren.</p><p class="heading--h4">Qualität der Medien sichern</p><p>Qualitätssicherung im Journalismus schützt vor Fake News. Dazu sind die Förderung der Aus- und Weiterbildung&nbsp;von Journalist*innen wie auch&nbsp;der Basisdienst der SDA und die medienethische Grundlagenarbeit des Presserats von elementarer Bedeutung.&nbsp;Damit die Wirkung der Vorlage richtig zum Tragen kommt, sind aber auch die Arbeitgeber selbst gefordert. Die Gewerkschaften fordern sie auf, vordringlich in ihr Personal zu investieren und zusammen mit den Mediengewerkschaften für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen. Das Medienpaket liefert die Grundlage für eine Erhöhung der Budgets für Freischaffende, so dass diese ihren wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt beitragen können.</p><p class="heading--h4">Arbeitsbedingungen in der Frühzustellung verbessern</p><p>Bei der Frühzustellung herrschen tiefe, kaum regulierte Löhne und harte Arbeitsbedingungen. Dies&nbsp;soll sich nun endlich bessern, denn das Medienpaket beinhaltet eine Pflicht zur Verhandlung eines Gesamtarbeitsvertrages. Dies ist der beste Schutz für Arbeitnehmende. syndicom konnte hier bereits vor der Abstimmung einen wichtigen Schritt machen: GAV-Verhandlungen in der Zustellbranche wurden aufgenommen.&nbsp;Das Paket würde aber dazu beitragen, den Druck auf die Arbeitgeber in der Zustellbranche aufrechtzuerhalten. Ausserdem hilft das Paket mit, das Volumen der Früh- und Tageszustellung sicherzustellen und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen.</p><p class="heading--h4">Demokratie stärken</p><p>Ohne gute Rahmenbedingungen für Journalismus entscheidet nur das Geld, welche Inhalte an die Konsument:innen gelangen. Wenn unangenehme Fragen nicht mehr gestellt und vertiefte Untersuchungen nicht mehr stattfinden, wird Fake News und Propaganda die Türen geöffnet. Das Medienpaket sorgt dafür, dass auch Mächtigen und Vermögenden kritisch auf die Finger geschaut wird.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/Logo_Medienpaket_2_DE.png" length="44654" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7983</guid><pubDate>Wed, 15 Dec 2021 11:34:04 +0100</pubDate><title>Inakzeptabler Rentenabbau auf Kosten der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/inakzeptabler-rentenabbau-auf-kosten-der-frauen</link><description>SGB kündigt Referendum gegen AHV 21 an</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die skandalöse Rentenlücke der Frauen beträgt rund einen Drittel. Anstatt diese Situation endlich zu verbessern, sollen die Frauen nun den Preis der AHV-Abbauvorlage bezahlen – mit einer Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Gegen die Mogelpackung AHV 21 wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit einem breiten Bündnis das Referendum ergreifen. Klar ist dabei: AHV 21 ist erst der Anfang. Auch den geplanten Rentenabbau im BVG – bei welchem der Nationalrat die Frauen ebenfalls im Stich lassen will – und weitere Rentenaltererhöhungen werden von den Gewerkschaften vehement bekämpft.</p><p>Das Parlament verschliesst die Augen vor der Rentensituation der Frauen: Die Hälfte aller Frauen, die 2019 in Rente gingen, muss mit weniger als 1’770 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Fast ein Drittel der Frauen, die heute pensioniert werden, hat keine Rente aus der 2. Säule. Und sofern eine Pensionskassenrente vorhanden ist, ist die mittlere PK-Rente nur etwa halb so hoch wie jene der Männer. In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich. Diese Renten sind zu tief, eine Verschlechterung ist deshalb inakzeptabel.</p><p>Trotz dieser Ausgangslage sollen die Frauen in der AHV mit einem Rentenabbau konfrontiert werden. Denn das Parlament will das Frauenrentenalter erhöhen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt <strong>eine Rentenkürzung von jährlich rund 1’200 Franken.</strong> Damit sollen ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende und dauerhafte Rentenkürzungen schultern. Dringend notwendige Verbesserungen für die Situation der Frauen enthält die Vorlage keine, obwohl nur in der AHV alle Frauen erreicht werden können. Und selbst die beschlossene Ausgestaltung der Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration an Frauen ist eine Mogelpackung: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration würden direkt Renteneinbussen entstehen.</p><p>Anders als vom Bundesrat vorgeschlagen, will das Parlament den AHV-Vorbezug ausserdem erst ab 63 Jahren ermöglichen. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung genoss und für die AHV kostenneutral ist. Damit werden die Frauen doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie die AHV nicht mehr bereits im Alter von 62 Jahren vorbeziehen. Für die Männer ändert sich in dieser Hinsicht zwar nichts im Vergleich zum status quo. Aber auch sie werden von Rentenkürzungen betroffen sein, mit welchen das Parlament vorzeitig Pensionierte zur längeren Erwerbstätigkeit anspornen will.Damit wird klar: im Schatten der Corona-Krise soll im Parlament der Rentenabbau vorangetrieben und durchgesetzt werden. Denn neben der AHV-Vorlage hat sich bei der BVG-Reform im Nationalrat das Banken- und Versicherungsmodell durchgesetzt. Statt Verbesserungen für die Frauen im BVG würde es höhere Kosten und tiefere Renten aus den Pensionskassen bedeuten. Das Ziel der Bürgerlichen ist klar: Länger arbeiten – weniger zum Leben, zunächst bei den Frauen, und dann für alle.</p><p>Diese Politik zielt an der Realität der Bevölkerung vorbei. Dies hat bereits die historische Online-Sammlung anfangs Jahr eindrücklich aufgezeigt. Innert 5 Tagen haben über 300’000 Frauen und Männer den Appell gegen AHV 21 unterzeichnet – Mitte September skandierten über 15’000 DemonstrantInnen vor dem Bundeshaus «Hände weg von unseren Renten». Mit dieser klaren Opposition gegen Rentenabbau und einem entschlossenen Engagement für eine starke AHV wird der SGB mit einem breiten Bündnis das Referendum gegen AHV 21 ergreifen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/210918_SEV_Rd21_MFR8189-c-Manu-Friedrich.jpg" length="926575" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7979</guid><pubDate>Fri, 10 Dec 2021 16:57:10 +0100</pubDate><title>Erwerbsaufälle konsequent entschädigen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/erwerbsaufaelle-konsequent-entschaedigen</link><description>Der SGB zu den Corona-Vorschlägen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie schlägt bereits wieder auf die Kulturbranche und die Gastronomie durch. Positiv ist, dass das Parlament gegen den Willen des Bundesrates die Lohngarantien bei der Kurzarbeit verlängert hat. Doch nun muss der Bundesrat liefern. Er muss diese Verlängerungen so rasch als möglich umsetzen, damit die betroffenen Firmen auch Anfang 2022 davon Gebrauch machen können, damit die Löhne und die Arbeitsplätze weiterhin sicher bleiben.</p><p>Grossen Handlungsbedarf gibt es auch beim Erwerbsersatz für die Kulturschaffenden. Einzelne Kantone weigern sich, die Ersatzzahlungen auszuzahlen. Der Bund muss hier Klarheit schaffen und dafür sorgen, dass diese existenzsichernden Gelder ausbezahlt werden.</p><p>Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Monaten erfreulicherweise spürbar gesunken. Doch bei den über 60-Jährigen hat sich noch nicht viel bewegt. Sie sind nach wie vor häufiger arbeitslos als vor der Krise. Sie drohen häufiger ausgesteuert zu werden, so dass wieder über längere Bezugs- und Rahmenfristen nachgedacht werden muss – wie in der ersten Welle. Im Impulsprogramm zur Begrenzungsinitiative hat der SGB zusammen mit den Arbeitgebern zusätzliche RAV-Stellen zur Stellenvermittlung vorgeschlagen. Davon müssen die RAV verstärkt Gebrauch machen. Zudem müssen die hohen Hürden für die Überbrückungsrente angepasst werden.</p><p>Schattenseiten des Homeoffice vorbeugen</p><p>Homeoffice ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Die Erfahrungen der Pandemie zeigen, dass die Schattenseiten von Homeoffice nicht ignoriert werden und die Pflichten der Arbeitgeber damit nicht umgangen werden dürfen. Zum Schutz der Arbeitnehmenden ist es zentral, dass Gefahren durch die Überwachung durch die Arbeitgeber, die Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken verhindert werden. Das Recht auf Rückkehr ist eine zentrale Voraussetzung, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen.</p><p>Wird aus epidemiologischen Gründen Homeoffice verordnet, so sind die nach Arbeitsgesetz und Obligationenrecht geschuldeten Kosten und Spesen sowie der Gesundheitsschutz (insbesondere Ergonomie) durch den Arbeitgeber vollständig zu tragen bzw. sicherzustellen. Auf den Kosten des Homeoffice als Mittel der Pandemie-Bekämpfung dürfen nicht die Arbeitnehmenden sitzen bleiben. Weiter müssen nun endlich die Kontrollen und Beratungen am Arbeitsplatz durch die Inspektorate und die Suva massiv heraufgefahren werden, nachdem sie unerklärlicherweise deutlich zurückgegangen sind.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Koch_Restaurant_geschlossen_keineGaeste_ClarkandCompany-iStock.jpg" length="328362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7975</guid><pubDate>Wed, 08 Dec 2021 17:56:55 +0100</pubDate><title>Mehr bezahlen, weniger erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten-1</link><description>BVG-Reform in der Sackgasse: PK-Lotterie statt stabile Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat streicht die Verbesserungen der skandalös tiefen PK-Renten der Frauen. Stattdessen übernimmt das Parlament die «Pfusch-Vorlage» der Kommission und schafft damit Willkür und Ungleichbehandlung. Unter dem Strich bleiben massiv höhere Kosten für sinkende Renten. Vom Banken und Versicherungsmodell profitieren einzig die Top-Einkommen durch neue Steueroptimierungen in der 2. Säule.</p><p>Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 real um 8 Prozent gesunken, und die Versicherten haben noch nie so viel in die 2. Säule einbezahlt wie heute. Das müsste nicht nur den Pensionskassen, das müsste insbesondere auch dem Parlament zu denken geben. Doch anstatt sich mit der Rentenrealität zu befassen versteckt sich der Nationalrat hinter seiner Kommission und will das BVG weder stabilisieren noch die Renten sichern. Im Gegenteil beschliesst der Nationalrat ein Modell, das zu Rentenverlusten von bis zu 12 Prozent führt. Obwohl der Leistungserhalt von allen Parteien als notwendiges Ziel anerkannt wurde. Er weigert sich ausserdem, die bereits heute skandalös tiefen PK-Renten der Frauen zu verbessern. Die Frauen – welche schon seit 40 Jahren auf Lösungen in der 2. Säule warten – sollen noch einmal 15 Jahre vertröstet werden. Ohne jede Garantie, dass dannzumal eine Rentenverbesserung erfolgt, sollen sie bis dahin teuer bezahlen – für die Pensionskassenmanager und Versicherer.</p><p>Für die Kompensation setzt der Nationalrat auf die willkürliche Unterscheidung zwischen BVG-Obligatorium und Überobligatorium. Dabei ist klar: die Mehrheit soll leer ausgehen. Denn die Kassen haben in den letzten Jahren den gesetzlichen Schutz stetig verwässert. Der Nationalrat schafft mit dem heutigen Beschluss auch weitere Ungleichbehandlungen. So, dass bei vergleichbar tiefen Löhnen bspw. die Mitarbeitenden in Logistikzentren oder die Zustellerinnen der Post keine Kompensation erhalten. Sie aber den Leistungserhalt der Arbeitnehmenden im Autogewerbe finanzieren müssten. Oder gar für den Rentenzuschlag von Ingenieuren und Architekten aufkommen müssten, welche – trotz höherem Einkommen – in einer BVG-Minimalkasse versichert sind. Personen der Übergangsgeneration, die verunfallen und/oder invalid werden, gehen leer aus. Für sie ist keine Kompensation vorgesehen. Auch wer die letzten zehn Jahre vor der Pensionierung im Ausland tätig war, soll selbst auf dem gesetzlichen Teil seiner Rente keinen Leistungserhalt bekommen. Einzig in einem Punkt hat der Nationalrat seine Sozialkommission zu Recht in die Schranken gewiesen: der SGB begrüsst den heutigen Entscheid, die 3. Säule nicht auszubauen.</p><p>Insgesamt fällt das vom Nationalrat beschlossene Modell für alle Personen mit einem Einkommen unter CHF 86’040 teurer aus als der Vorschlag des Bundesrats und der Sozialpartner. Gleichzeitig werden Personen mit hohen Einkommen und Arbeitgeber aus Hochlohnbranchen aus der Verantwortung entlassen, sich an der BVG-Reform finanziell zu beteiligen. Für Personen mit tiefen Einkommen und/oder Mehrfachbeschäftigungen ist der Ausbau besonders teuer. So soll zum Beispiel eine Arbeitnehmerin, welche 15’000 Franken verdient, neu auch in die Pensionskasse einzahlen. Damit erreicht sie bei einer vollständigen Erwerbskarriere eine Monatsrente von gerade mal 60 Franken. Sie soll mit ihrem Minilohn aber auch die Aktionäre der Versicherungen und die Löhne der PK-Geschäftsführer bezahlen. Um ihre eigene Rente geht es dabei nicht.</p><p>Der Nationalrat ignoriert damit nicht nur die historische Rentenrealität, mit welcher die Arbeitnehmenden seit über einem Jahrzehnt konfrontiert sind. Er zeigt mit aller Deutlichkeit, dass er der Aufgabe nicht gewachsen ist, eine technisch funktionierende, mehrheitsfähige BVG-Vorlage zu zimmern. Der SGB wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Ständerat zurückfindet zum Sozialpartnerkompromiss.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7971</guid><pubDate>Tue, 07 Dec 2021 12:33:05 +0100</pubDate><title>Nationalrat konkretisiert Rentenverluste der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-konkretisiert-rentenverluste-der-frauen</link><description>Nationalrat mit AHV 21 auf Kollisionskurs</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Frauenrentenalter soll erhöht werden. Damit verlieren die Frauen rund 1’200 Franken Rente pro Jahr. Obwohl sie bereits jetzt rund ein Drittel tiefere Renten haben als die Männer, sollen sie nun auch in der AHV mit einem Rentenabbau konfrontiert werden. Damit sind aus Sicht des SGB die verbleibenden Diskussionen zur Ausgestaltung der Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration an Frauen deshalb letztlich irrelevant. Anstatt das grosse Problem der Frauenrenten anzupacken, führen sie zu einer dauerhaften Verschlechterung der Rentensituation von Frauen.</p><p>Die heutigen Beschlüsse bestätigen denn auch, dass der Nationalrat die Frauen einfach aus Prinzip bezahlen lassen will. Denn bei fast gleichbleibenden Gesamtkosten beschliesst er ein Modell, welches bei allen Frauen der Übergangsgeneration zu tieferen Renten führt, als dies der Ständerat fordert. Der Nationalrat will, dass für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration direkt Renteneinbussen entstehen. Länger arbeiten – weniger Geld zum Leben. Zunächst bei den Frauen, und dann für alle. Diese Signale sendet der Nationalrat an die Bevölkerung.</p><p>Einzig für die Zusatzfinanzierung über die Nationalbankgelder setzt sich der Nationalrat weiterhin ein. Der SGB begrüsst diesen Beschluss ausdrücklich: er zeigt, dass die Finanzierung anständiger Renten ohne Abbau möglich wäre.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7969</guid><pubDate>Tue, 07 Dec 2021 08:49:28 +0100</pubDate><title>Pfusch-Vorlage: Lotterie statt stabile Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pfusch-vorlage-lotterie-statt-stabile-renten</link><description>BVG-Reform in der Sackgasse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommissionsmehrheit des Nationalrats hat über Nacht aus dem austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartner eine «Pfusch-Vorlage» gebastelt mit Willkür bei den Leistungen und Mehrkosten bei den Beiträgen. Die Frage, wer von einer Abfederung der drohenden Rentenkürzungen profitieren soll und wer nicht, gleicht nun eher einer Lotterie als einer Sozialversicherung. Das vorliegende Banken- und Versicherungsmodell treibt die Kosten und Gewinnabflüsse in der 2.&nbsp;Säule weiter schamlos in die Höhe. Eine derart fehlerhafte und willkürliche BVG-Reform, bei der die Erwerbstätigen mit mittleren und tiefen Einkommen hohe Mehrkosten bezahlen, unter dem Strich aber weniger erhalten, wird vom SGB vehement bekämpft.</p><p>Obwohl ein Rentenabbau im BVG an der Urne bereits 2010 mit 72.2 Prozent wuchtig abgelehnt wurde, haben die Pensionskassen und Versicherungen in der Zwischenzeit die Umwandlungsätze und die Verzinsung im Überobligatorium drastisch gesenkt. Rund 8 von 10 Erwerbstätigen sind von dieser historischen Rentenschmelze betroffen. Währenddessen wurden die Kosten und Gewinnabflüsse zu den Anbietern der 2. Säule weiter schamlos in die Höhe getrieben – dadurch ist das Vertrauen in die Pensionskassen auf einem Tiefpunkt angelangt. Denn die Pensionskassenrenten sind seit 2005 real um 8 Prozent gesunken. Obwohl die Versicherten noch nie so viel in die 2. Säule einbezahlt haben wie heute. Gleichzeitig klafft die Rentenlücke der Frauen im BVG tief. Wenn Frauen überhaupt Leistungen aus der Pensionskasse erhalten, dann sind sie im Durchschnitt halb so hoch wie jene der Männer.</p><p>Mit der anstehenden BVG-Reform müsste das Parlament das System so stabilisieren, dass die Leistungen erhalten bleiben, die Versicherten geschützt sind und die Frauenrenten erhöht werden. Um diese Ziele zu erreichen hat der der SGB – zusammen mit Travail.Suisse und dem Arbeitgeberband – den Auftrag des Bundesrates erfüllt und nach über einem Jahr Verhandlungen im Juni 2019 den gemeinsamen Kompromiss präsentiert. Doch das nun im Nationalrat vorliegende Modell der Banken und Versicherungen ermöglicht keinen einzigen dieser Punkte zu erfüllen. Dem Parlament bleibt die Wahl, auf die Vorlage der Sozialpartner und des Bundesrats zurückzukommen, um die Renten zu stabilisieren und damit drängende sozialpolitische Probleme anzupacken. Oder, den Partikularinteressen der Versicherer und Banken zu folgen – und damit die BVG-Reform für weitere Steuergeschenke zugunsten der Topverdiener zu missbrauchen und gleichzeitig die Renten und Löhne von Personen mit tiefen und mittleren Einkommen weiter zu senken.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7966</guid><pubDate>Fri, 03 Dec 2021 15:53:50 +0100</pubDate><title>Arbeitsplätze sichern und Löhne garantieren</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/arbeitsplaetze-sichern-und-loehne-garantieren</link><description>Der SGB zu den Beschlüssen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Corona-Situation hat sich die wirtschaftliche Lage in den exponierten Dienstleistungsbranchen wieder eingetrübt. Weihnachtsessen und Veranstaltungen werden abgesagt, Reisen storniert. Auch ohne direkte Schliessungen spitzt sich die Lage für die Arbeitnehmenden in diesen Branchen zu: ihnen drohen mehr Unsicherheit, Kurzarbeit oder sogar der Verlust der Stelle. Viele von ihnen haben einen tieferen Lohn und es auch unabhängig von der Corona-Krise nicht leicht, wirtschaftlich über die Runden zu kommen.</p><p>Für die Sicherung der Löhne und der Arbeitsplätze sind die wirtschaftlichen Corona-Schutzmassnahmen in der Kurzarbeit oder beim Erwerbsersatz entscheidend. Das Parlament hat den Fehlentscheid des Bundesrates, die Massnahmen Ende Jahr auslaufen zu lassen, diese Woche korrigiert. Nun muss die reibungslose Anwendung garantiert bleiben.</p><p>Anstatt Sparmassnahmen zu beschliessen, sollten die Budgets 2022 der Kantone alle eine nicht aktivitätsbezogene Finanzierung vorsehen, die notwendig ist, um im Gesundheitsbereich Aktivitätsspitzen zu bewältigen, ohne die Teams zu erschöpfen. Wenn die Belastung zurückgeht, muss das Personal die Möglichkeit haben, Arbeitszeit zu kompensieren und sich auszuruhen, während es normal bezahlt wird. Ohne Ausbildungsanstrengungen und angemessener Budgetierung wird die Schweiz im Winter 2022 mit noch weniger Intensivpflegebetten als heute dastehen und dem Risiko von Massnahmen konfrontiert sein, welche die soziale und wirtschaftliche Aktivität einschränken.</p><p>Gleichzeitig verlangt der SGB, dass die Gesundheitsschutz-Kontrollen an den Arbeitsplätzen wieder erhöht werden. Die Kontrollaktivität der Kantone hat nachgelassen.</p><p>Die Schweiz ist wirtschaftlich bisher relativ gut durch die Corona-Krise gekommen. Besorgniserregend sind der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den älteren Arbeitnehmenden und die wieder steigenden Aussteuerungen. Die Betroffenen brauchen eine bessere Absicherung.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Teambesprechung-Corona-Masken_iStock-Pixelfit.jpg" length="685375" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7957</guid><pubDate>Sun, 28 Nov 2021 14:11:00 +0100</pubDate><title>Erfolg für gewerkschaftliche Anliegen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erfolg-fuer-gewerkschaftliche-anliegen</link><description>Volksabstimmungen vom 28. November 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Ja zur Pflegeinitiative ist eine hervorragende Nachricht für das Gesundheitspersonal und für die Qualität der Pflege in der Schweiz. Der angenommene Text muss nun rasch umgesetzt werden. Neben der notwendigen Ausbildungsoffensive muss insbesondere bei der Entlöhnung, dem Personalbestand und den Arbeitsbedingungen angesetzt werden. Auf jegliche Stärkung der Profitlogik im Gesundheitswesen muss verzichtet werden.</p><p>Für die deutliche Unterstützung des Volkes und der Kantone für eine Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in einer spezifischen Branche gibt es in der jüngeren Geschichte keinen Präzedenzfall. Die Pandemie hat nur verdeutlicht, was die Gewerkschaften seit Jahren anprangern: Der massive Druck auf das Pflegepersonal führt zu einer für das Gesundheitssystem problematischen instabilen Situation und zu inakzeptablen Belastungen. Die Unterstützung für das Gesundheitspersonal ist daher auch ein wichtiges Signal für alle Arbeitnehmenden und gewerkschaftliche Anliegen.</p><p>Die heutige Unterstützung an der Urne macht den Weg frei für überfällige und notwendige Fortschritte. Die Stärkung der Ausbildung erfordert eine intensive Zusammenarbeit der Kantone, für die der Bund sorgen muss. Für die Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Konkretisierung der anderen Aspekte der Initiative – insbesondere der Verbesserungen der Arbeitsbedingungen – braucht es eine rasche Abstimmung mit den Gewerkschaften und anschliessend Entscheide des Bundes. Ebenfalls müssen nun rasch Personalaufstockungen und Lohnerhöhungen für die von der Initiative betroffenen diplomierten Pflegekräfte erfolgen. Eine wirksame und echte Entspannung der Situation ist jedoch nur möglich, wenn alle Pflegeberufe aufgewertet werden. Dies ist auch eine notwendige Antwort auf die Mobilisierungen des Gesundheitspersonals, die in vielen Pflegeeinrichtungen des Landes stattgefunden haben, die alle vom Pflegenotstand betroffen sind.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist das deutliche Ja auch ein Signal gegen die Pläne zur Privatisierung des Gesundheitssystems und eine Ablehnung einer weiteren Stärkung der Macht der Krankenkassen. Ein Service public im Gesundheitsbereich darf nicht allein von Leistungsvergütungen abhängen. Die Pandemie hat gezeigt, dass es im Gegenteil notwendig ist, Handlungsspielräume und Kapazitätsreserven zu erhalten, was auch bedeutet, dass der Arbeitsdruck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesundheitswesen sinkt. So ist die geplante einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, wie sie derzeit im Parlament diskutiert wird, schlichtweg nicht mit einer ernsthaften Umsetzung der Pflegeinitiative vereinbar.</p><p class="heading--h4">Covid-19-Gesetz: Bewährte Hilfen verlängern</p><p>Der SGB begrüsst das Ja zum Covid-19-Gesetz. Da die Entwicklung der Pandemie sehr unvorhersehbar bleibt, ist die Beibehaltung der gesetzlichen Grundlagen für finanzielle Unterstützungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeit oder Einkommen gefährdet ist, von entscheidender Bedeutung. Für die Gewerkschaften muss die Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen weiterhin im Gleichschritt einhergehen mit allen notwendigen Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Ebenso muss der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aufrechterhalten – und vor allem ernsthaft umgesetzt und überwacht werden. Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen durch spezifische Massnahmen geschützt werden können, insbesondere solange der Zugang zu einer Auffrischungsimpfung nicht garantiert ist oder lange Wartezeiten bestehen.</p><p>Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit, die Erwerbsausfallentschädigungen für Selbstständige und bei Quarantäne sowie spezifische Hilfen, z. B. für Kulturschaffende, müssen unbedingt verlängert werden. Die Beschlüsse der parlamentarischen Kommissionen vom 19. November sind richtungsweisend. Die Aufrechterhaltung der Stabilisierungs- und Schutzmassnahmen ist der beste Weg, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Unsicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft insgesamt zu verhindern.</p><p class="heading--h4">Ladenöffnungszeiten: Verschlechterung für Verkaufspersonal abgewendet</p><p>Die Genfer Bevölkerung hat sich heute gegen eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Auch die Weiterführung der Sonntagsverkäufe wurde klar abgelehnt. Studien zeigen, dass Sonntagsöffnungen oder längere Öffnungszeiten keinen zusätzlichen Umsatz bringen. Sie erhöhen nur die Arbeitsbelastung für das Verkaufspersonal. Das Genfer Nein folgt vielen ähnlichen Ergebnissen in anderen Kantonen in den letzten Monaten und Jahren und zeigt, dass die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten auf Kosten von Gesundheit und Familienleben des Verkaufspersonals nicht mehrheitsfähig ist.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/Abstimmungen/211128/pflegeini-sujet-de.jpg" length="184939" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7953</guid><pubDate>Wed, 24 Nov 2021 14:41:34 +0100</pubDate><title>Bundesrat ignoriert die Rentenrealität der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-ignoriert-die-rentenrealitaet-der-bevoelkerung</link><description>Der SGB bedauert die fehlende Unterstützung im Bundesrat für eine 13. AHV-Rente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung der Initiative für eine 13. AHV-Rente ignoriert der Bundesrat die Rentenrealität der Bevölkerung. Denn die Renten reichen nicht zum Leben – weil die Pensionskassenrenten sinken und die Betreuungsarbeit der Frauen nicht abbilden. Die AHV ist für eine übergrosse Mehrheit der Erwerbstätigen massiv günstiger als eine private Finanzierung der Rentenlücke. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: er wird im Parlament und an der Urne für die Initiative kämpfen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente.</p><p>Heute bezieht die Hälfte aller Neurentnerinnen und -rentner eine Altersrente von unter 3’439 Franken pro Monat (AHV+BVG zusammen). Frauen sind noch stärker betroffen, sie haben über einen Drittel tiefere Renten als Männer. Vielen droht damit Altersarmut. Und die Situation spitzt sich zu, denn aufgrund der tiefen Zinsen sinken die Pensionskassenrenten seit über einem Jahrzehnt. Nach Abzug von Krankenkassenprämien und Miete bleibt vielen deshalb nicht mehr allzu viel Rente zum Leben übrig.</p><p>50 Jahre nach den Versprechen des Bundesrates zum 3-Säulen-Modell wird immer deutlicher sichtbar: die Leistungsgarantien der Verfassung gelten für immer weniger in diesem Land. Die Pensionskassenrenten sind im Sinkflug. Die Frauenrenten skandalös tief. Und die AHV-Renten halten mit den Löhnen nicht Schritt. Trotz der immer grösseren Rentenlücke wollen die politischen Mehrheiten in Bern einzig die private Vorsorge ausbauen. Sowohl in der AHV wie auch in der 2. Säule schmieden sie Abbauprojekte. Dabei können bereits heute nur die 10 Prozent Topverdienende überhaupt 6’800 Franken in die 3.&nbsp;Säule einzahlen. Alle anderen fahren mit der AHV besser. Vor lauter Schwarzmalerei gegen die AHV vergessen viele, wie effizient und überlegen die AHV ist, das Herzstück der sozialen Sicherheit und des Zusammenhaltes der Schweiz. Gäbe es keine AHV, sondern nur private Vorsorgelösungen, müssten Familien mit mittleren Einkommen rund 400’000 Franken mehr für die gleiche Rente zahlen. Bei den Alleinstehenden wären es 200’000 bis 250’000 Franken mehr.</p><p>Nur die Initiative für eine 13. AHV-Rente adressiert die Frage der Rentenhöhe und stellt sich damit nicht nur zum richtigen Zeitpunkt gegen die geplanten Abbauvorlagen, sondern läutet die dringend notwendige Gegenoffensive ein. Die Initiative ist simpel, sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. In der Schweiz hat es genug Geld für anständige Renten – nicht nur für die Top-Verdiener.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0027_klein.jpg" length="690533" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7949</guid><pubDate>Fri, 19 Nov 2021 17:21:37 +0100</pubDate><title>Der SGB begrüsst, dass die finanziellen Unterstützungsmassnahmen im Covid-19-Gesetz verlängert werden sollen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/der-sgb-begruesst-dass-die-finanziellen-unterstuetzungsmassnahmen-im-covid-19-gesetz-verlaengert-werden-sollen</link><description>SGK-N zeigt Rückgrat beim Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass auch die sozialpolitische Kommission des Nationalrats alle finanziellen Unterstützungsmechanismen im Covid-19-Gesetz verlängern will. Mit diesen Beschlüssen widerspricht die Kommission dem Bundesrat klar und signalisiert: der weitere Verlauf der Corona-Pandemie ist ungewiss. Sicher ist aber, dass bestehende und allfällige neue Einschränkungen durch soziale Hilfsmassnahmen abgestützt werden müssen. Entsprechend begrüsst der SGB die Beschlüsse der SGK-N, denn die Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und die Taggelder des Corona-Erwerbsersatzes für Arbeitnehmende in Quarantäne, Eltern mit Betreuungspflichten und Selbständige bleiben auch im kommenden Winter entscheidend, um Arbeitsplätze und Löhne zu sichern.</p><p class="heading--h4">Unverständliches Festhalten an der Senkung der Frauenrenten</p><p>Während sich die Delegierten des SGB heute gegen jegliche Verschlechterung bei den Renten aussprachen, setzt das Parlament seinen Angriff auf die Frauenrenten unbeirrt fort. Obwohl die Hälfte aller Neurentnerinnen heute mit einer Rente unter 2’934 Franken auskommen muss, hält die SGK-N nicht nur daran fest, dass die Frauenrenten um 1’200 Franken pro Jahr gesenkt werden sollen. Dringend notwendige Verbesserungen sieht die Vorlage keine vor, obwohl die Rentenlücke der Frauen eine unbestrittene Tatsache ist. Auch die heute bekannt gegebenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert. Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration würde AHV 21 mit den heutigen Beschlüssen umgehend eine Rentensenkung im Vergleich zum Status quo bedeuten!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.jpg" length="135394" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7946</guid><pubDate>Fri, 19 Nov 2021 14:17:30 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmende entlasten – statt weitere Steuergeschenke für die Oberschicht</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/arbeitnehmende-entlasten-statt-weitere-steuergeschenke-fuer-die-oberschicht</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Trotz boomender Konjunktur stagnieren die Einkommen in der Schweiz. Krankenkassenprämien und obligatorische Abgaben belasten die Haushalte immer mehr. Vor diesem Hintergrund beschlossen heute die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds eine Offensive für höhere Löhne, bessere Renten und mehr Prämienverbilligungen. Die inakzeptablen Steuergeschenke für Grossverdiener und Vermögende werden die Gewerkschaften dezidiert bekämpfen.</p><p>Viele Arbeitnehmende haben immer grössere Mühe, mit dem Einkommen über die Runden zu kommen. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist zunehmend unerträglich geworden. Die Löhne hinken der Wirtschaftsentwicklung hinterher. Jede und jeder 6. Arbeitnehmende hat nicht einmal einen 13. Monatslohn. Bei den Renten geht es sogar abwärts, weil die Pensionskassenrenten unter Druck sind. Und Bundesrat und Parlament planen Steuersenkungen von rund 3 Mrd. Franken pro Jahr für Vermögende, Gutverdienende und Unternehmen sowie Verschlechterungen in der Altersvorsorge.</p><p>Diese Politik ist für den SGB nicht akzeptabel. Die Lage der Arbeitnehmenden muss sich verbessern und nicht verschlechtern:</p><ul><li>Es braucht mehr Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung, so dass niemand mehr als 10 Prozent des Einkommens für die Prämien ausgeben muss, wie das die eingereichte Prämien-Entlastungs-Initiative verlangt.</li><li>Die Rentenprobleme müssen gelöst werden. Der SGB fordert eine 13. AHV-Rente. Rentenverschlechterungen (höheres Frauenrentenalter und Rentensenkungen) und neue Steuerprivilegien für die 3. Säule wird er bekämpfen.</li><li>Die Löhne müssen steigen. Es braucht mehr GAV und einen 13. Monatslohn für alle. Der SGB und seine Verbände gehen lohnpolitisch in die Offensive.</li><li>Die von Bundesrat und Parlament geplanten Steuererleichterungen bei der Stempelabgabe, der Verrechnungssteuer und der direkten Bundessteuer sind nicht akzeptabel. Der SGB lehnt sie klar ab und wird sie bekämpfen.</li></ul><h3 class="heading--h4">Die Zeichen stehen auf einen Ausbau des Service public</h3><p>Die Pandemie hat wieder eindrücklich gezeigt, wie wichtig der Service public für Gesellschaft und Wirtschaft in der Schweiz ist. Hauptursache für die Stabilität des Service public ist, dass dieser – trotz beständig wiederkehrender Abbauangriffe – in den meisten Bereichen noch immer öffentlich erbracht oder zumindest reguliert wird. Das ist auch wesentlich dem Widerstand der Gewerkschaften zu verdanken. Doch obwohl die vergangenen und aktuellen Krisen anderes lehren sollten, wird der Service public erneut angegriffen. Die Privatisierung der Postfinance wird vorangetrieben, obwohl damit das gesamte Geschäftsmodell der Post in sich zusammenfallen würde. Bundesrat und Nationalrat wollen – ganz im Sinne der Versicherungslobby – mit dem Projekt «Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär» (EFAS) die finanzielle Steuerung der Gesundheitsversorgung der Privatwirtschaft überlassen. Und der Bundesrat schlägt erneut vor, den Strommarkt vollständig zu liberalisieren, obwohl die gesicherte Grundversorgung für Kleinkunden gerade heute der beste Garant gegen sprunghaft steigende Energiepreise und eine notwendige Bedingung für den Umbau in Richtung Klimaneutralität ist.</p><p>Die Gewerkschaften werden sich gegen all diese geplanten Abbauvorlagen vehement zur Wehr setzen. Anstatt den Service public zu schwächen, gilt es vielmehr, nun endlich die Zeichen der Zeit zu erkennen und ihn auszubauen und zu modernisieren. In dieser Hinsicht hätte ein eindeutiges Ja zur Pflegeinitiative Signalwirkung für eine Stärkung der solidarischen Grundversorgung sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in allen versorgungsrelevanten Berufen.</p><p>Mit der geplanten Lancierung einer Volksinitiative wird der Aufbau einer flächendeckenden Kinderbetreuung im ganzen Land angestrebt. Diese gehört unbestritten zu den Grundleistungen, die durch die öffentliche Hand gewährleistet und massgeblich finanziert werden müssen. Der SGB wird eine Initiative in diese Richtung unterstützen.</p><h3 class="heading--h4">Solidarität mit Smood-Personal und Post-Pensionierten</h3><p>Die Delegierten des SGB haben zudem in einer Resolution ihre volle Unterstützung für das Personal von Smood erklärt, das in Westschweizer Städten die Arbeit niedergelegt hat. Arbeitsstunden und Spesen müssen endlich korrekt bezahlt werden. Darüber hinaus braucht es endlich Verhandlungen für bessere Arbeitsbedingungen.<br> Die Delegiertenversammlung hat sich ebenfalls gegen die Abschaffung der Personalgutscheine für pensionierte Postangestellte positioniert. Diese Leistungskürzung um jährliche 200 Franken ist inakzeptabel und muss rückgängig gemacht werden.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Service Public</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.jpg" length="190601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7932</guid><pubDate>Mon, 15 Nov 2021 16:17:15 +0100</pubDate><title>Die älteren Arbeitnehmenden nicht im Stich lassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-aelteren-arbeitnehmenden-nicht-im-stich-lassen</link><description>Unverständlicher Abbruch der Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nehmen zu. Die Corona-Krise hat die Lage verschlechtert, über 55-jährige haben grössere Probleme, wieder eine Stelle zu finden. Gleichzeitig spricht sich der Bundesrat für ein höheres Rentenalter aus. Dem Vernehmen nach soll Bundespräsident Guy Parmelin sogar die Initiative der Jungfreisinnigen für Rentenalter 66/67 unterstützen. In diesem Kontext ist der heutige Beschluss, die nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden zu beenden, ein Affront gegenüber den älteren Arbeitnehmenden. Die Konferenz, die vom SGB angestossen wurde, ist die Basis dafür, dass das Problem der älteren Arbeitnehmenden beim Bund endlich wahrgenommen wurde und die Überbrückungsleistung als erster konkreter Schritt eingeführt werden konnte. Der SGB fordert daher, dass die Lage der älteren Arbeitnehmenden verbessert und nicht verschlechtert wird – und dementsprechend auch die tripartite Konferenz weitergeführt wird.</p><p>Das Problem der Arbeits- und Erwerbslosigkeit hat sich in den letzten Jahren vergrössert. Besonders bedenklich ist die Entwicklung seit der Corona-Krise. Die Arbeitslosigkeit schoss zunächst steil in die Höhe und bildet sich seither nur schwach zurück. Sozialpolitisch ist die Arbeitslosigkeit von älteren Berufsleuten besonders besorgniserregend. Denn ältere Arbeitnehmende haben wesentlich grössere Probleme, wieder eine Stelle zu finden als jüngere – unabhängig von ihren Qualifikationen oder Lohnvorstellungen. Ein grosser Teil der älteren Arbeitslosen ist länger als ein Jahr ohne Erwerbsarbeit (Langzeitarbeitslose). Der Anteil der Ü55-ArbeitnehmerInnen an allen Langzeitarbeitslosen ist in jüngerer Zeit deutlich angestiegen. Langzeitarbeitslosigkeit wird immer mehr zu einem Problem, das insbesondere ältere Berufstätige betrifft.</p><p>Viele ältere Arbeitslose werden ausgesteuert, nachdem sie über lange Zeit erfolglos eine Stelle gesucht haben. Wenn ihnen die finanziellen Mittel ausgehen, sind sie auf Sozialhilfe angewiesen. Dazu kommt, dass heute wegen der restriktiveren IV-Praxis weniger IV-Neurenten für ältere Berufsleute gesprochen werden als früher. Die Sozialhilfequote der 50- bis 64-jährigen ist seit 2005 denn auch von 1.9 auf 3.0 Prozent gestiegen, viel stärker als in den anderen Altersgruppen.</p><p>Der gestiegene Druck auf die älteren Arbeitnehmenden führt auch zu mehr prekären Anstellungen. So arbeiten die 55- bis 64-jährigen häufiger in Temporärjobs. Angesichts der fehlenden Sicherheit, der geringeren Zahlungen an die berufliche Vorsorge (bei kurzen Einsätzen), der psychischen Belastung und des erhöhten Unfallrisikos dürften solche Temporäreinsätze oft unfreiwillig sein.</p><p>Ältere Stellensuchende haben es schwer. Sie schreiben viele Bewerbungen und erhalten dennoch Absagen. Teilweise mit fadenscheinigen Begründungen. Wer zusätzlich noch gesundheitliche Probleme oder gewisse Defizite in der Ausbildung hat, braucht ziemlich viel Glück, um wieder eine Stelle zu finden. Gleichzeitig ist es heutzutage wesentlich schwieriger, sich über eine Frühpensionierung oder eine IV-Rente aus dieser misslichen Lage zu retten.</p><p>Mit der Überbrückungsleistung hat sich die Lage der älteren Arbeitnehmenden in besonders schwierigen sozialen Verhältnissen zwar verbessert, doch die Umsetzung der ÜL harzt. Gerade für die Überwachung dieser Einführung, wäre eine Weiterführung des Dialoges notwendig gewesen. Einen weiteren Fortschritt stellt die Möglichkeit dar, dass Arbeitslose in der Pensionskasse verbleiben zu können. Doch es gibt nach wie vor Probleme, die gelöst werden müssen. Das ist auch im öffentlichen Interesse. Wenn Arbeitgeber ihre Verantwortung den älteren Arbeitnehmenden gegenüber nicht wahrnehmen, leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Allgemeinheit; sie muss finanziell einspringen. Daher fordert der SGB, den Dialog mit Bund und Sozialpartnern weiterzuführen, damit die älteren Arbeitnehmenden nicht im Stich gelassen werden.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7930</guid><pubDate>Sat, 13 Nov 2021 14:01:25 +0100</pubDate><title>Gleichstellung in der Arbeitswelt durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/gleichstellung-in-der-arbeitswelt-durchsetzen-frauenkongress21</link><description>SGB-Frauenkongress: für eine feministische Gewerkschaftsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rund 220 delegierte Gewerkschafterinnen und Gäste haben am 14. SGB-Frauenkongress auf dem Berner Gurten unter dem Motto «Für eine feministische Gewerkschaftsarbeit» Wege hin zu mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung in Gesellschaft und Erwerbsleben diskutiert. Während zwei Tagen haben sie die Prioritäten und Ziele in den Gleichstellungsthemen für die nächsten vier Jahre definiert und eine Charta für feministische Gewerkschaftsarbeit zu Handen des SGB-Kongresses verabschiedet. Dadurch wollen sie den neuen Schwung der Frauenbewegung weiter in die die Gewerkschaften und ihre Mobilisierungen einbringen. Für die Delegierten ist klar, dass in der Arbeitswelt entscheidende und strukturelle Gleichstellungsprobleme angegangen werden müssen: bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, höhere Renten, Aufwertung der Berufe mit hohem Frauenanteil und eine gerechtere Verteilung der Care-Arbeit. Mit einem echten Schutz vor Diskriminierung und vor jeder Form sexistischer Gewalt, einer Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit und einer Kinderbetreuung als Service public muss der Wandel hin zu einer wirklichen Gleichstellung endlich in Schwung gebracht werden.</p><p>Die SGB-Frauen blicken auf eine bewegte Kongressperiode zurück: die Idee des Frauen*streiks 2019 ging ja aus dem 13. Frauenkongress hervor, und setzte eine Dynamik in Gang, die seither nicht nachgegeben hat. Die feministische Bewegung hat ein historisches Ausmass erreicht und gezeigt, dass Frauen und LGBTIQ+-Personen eine Kraft sind, mit der jetzt gerechnet werden muss. Nach dem Frauen*streik hat die Corona-Pandemie ein Schlaglicht darauf geworfen, dass die Arbeit von Frauen zwar unentbehrlich, aber eben auch unterbewertet und unterbezahlt ist. Diese Erfahrungen sollen in der nächsten Kongressperiode in die Gewerkschaftsarbeit einfliessen und einen feministischen Schub im Kampf um Gleichstellung und Inklusion geben. Dafür wollen die Gewerkschaftsfrauen weiterhin die Zusammenarbeit mit feministischen Aktivist:innen pflegen und mit diesen neue Formen der Mobilisierung und des gewerkschaftlichen Aktivismus entwickeln. Nächstes Jahr wird der Kampf gegen die AHV 21 und für bessere Renten im Mittelpunkt stehen. Die Delegierten machten ausserdem ihre feste Entschlossenheit deutlich, einen neuen grossen feministischen Streik für das Jahr 2023 vorzubereiten.</p><h3 class="heading--h4">Gleichstellung, die den Namen verdient</h3><p>Neben der Verbesserung der Frauenrenten, für die die Teilnehmerinnen<a href="/themen/detail/rentenluecke-der-frauen-reduzieren-statt-verschlechtern-frauenkongress21"> ein deutliches Zeichen setzten</a>, ist eine zentrale Forderung des 14. SGB-Frauenkongresses die bessere Organisation der bezahlten und unbezahlten Betreuungs- und Pflegearbeit (Care-Arbeit). Auch wollen sich die Gewerkschaftsfrauen weiterhin für eine massgebliche Reduktion der Erwerbsarbeitszeit ohne Lohneinbussen einsetzen, damit Frauen und Männer bezahlte und unbezahlte Arbeit gleichmässig aufteilen und die Frauen bei den Löhnen aufholen können. Zudem soll es auch einen Elternurlaub geben, der diesen Namen verdient.</p><p>Per Resolution forderten die Delegierten ausserdem die Ratifizierung der ILO-Konvention 190, damit die Schweiz endlich entschieden gegen jegliche Form von sexualisierter Gewalt und Belästigung, insbesondere am Arbeitsplatz, vorgeht. Der Kongress drückte auch seine Solidarität mit Migrantinnen und Migranten ohne Papiere aus und forderte einen besseren Schutz der Vertrauensleute in den Unternehmen, wo die Schweiz beschämend zurückliegt.</p><h3 class="heading--h4">Hochkarätige Gäste</h3><p>Der 14. SGB-Frauenkongress mit seinem dichten und anregenden Programm konnte auf hochkarätige Referentinnen zählen: Nach einer Reise durch die Geschichte der SGB-Frauen mit der Historikerin Dore Heim tauschten sich Unia-Präsidentin Vania Alleva und VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber mit Nora Back, Präsidentin des Luxemburger Gewerkschaftsbundes OGB-L, über die Kraft weiblicher Mobilisierungen aus. Am Samstag berichteten die Soziologin Pauline Delage, die französische Gewerkschafterin Tiziri Kandi sowie Vertreterinnen des Gesundheitspersonals, das 2020 und 2021 hierzulande erfolgreiche Mobilisierungen durchgeführt hatte, von der Unterbewertung der (über)lebenswichtigen Arbeit von Frauen und von weiblichen Arbeitskämpfen. Die Themen Streik und Mobilisierungen, systemrelevante Frauenarbeit, Machtverteilung und internationale Solidarität sowie Digitalisierung und Uberisierung wurden in vier Workshops am Freitagnachmittag vertieft.</p><p>Als Höhepunkt des 14. Frauenkongresses verabschiedeten die delegierten SGB-Frauen eine Charta. Sie fasst die organisatorischen und politischen Leitplanken für eine feministische Gewerkschaftsbewegung zusammen. Die Charta wurde dem SGB-Präsidenten Pierre-Yves Maillard überreicht.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/d/csm_211112_Frauenkongress-CongresDesFemmes_AHV21-AVS21-NON_groupe_96d52b726c.jpg" length="472731" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7927</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2021 17:38:24 +0100</pubDate><title>Rentenlücke der Frauen reduzieren statt verschlechtern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/rentenluecke-der-frauen-reduzieren-statt-verschlechtern-frauenkongress21</link><description>Am heutigen Frauenkongress des SGB haben Delegierte aus der ganzen Schweiz bekräftigt, dass es mit den Frauenrenten auf- und nicht abwärts gehen muss.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten in der Schweiz immer noch mindestens ein Drittel weniger Rente als Männer. Die Ungleichheiten sind damit nach der Pensionierung noch grösser, als sie es bereits während des Arbeitslebens sind. Am heutigen Frauenkongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben daher delegierte Frauen aus der ganzen Schweiz bekräftigt, dass es mit den Frauenrenten auf- und nicht abwärts gehen muss. Die Gewerkschaftsfrauen werden gegen jede Verschlechterung und somit auch gegen das Vorhaben «AHV 21» und die damit geplante Erhöhung des Frauenrentenalters dezidierten Widerstand leisten: das haben sie am heutigen Kongress mit einer kollektiven Aktion bekräftigt.</p><p>2022 stehen in der Altersvorsorge wichtige Weichenstellungen an. Eine Reform müsste die Gelegenheit sein, die ökonomische Gleichstellung der Frauen endlich zu verbessern. Für den SGB ist klar: die Renten der Frauen müssen erhöht werden – und zwar mit einer solidarischen Finanzierung. Das ist gerade für Frauen mit Teilzeitanstellungen und tiefen Löhnen entscheidend.</p><p>Die Signale der Frauen könnten nicht deutlicher sein: Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen ihre Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Mitte September haben 15’000 Personen auf dem Bundesplatz gegen den geplanten Rentenabbau demonstriert. Doch das Parlament weigert sich, auf die Frauen zu hören und ihre Rentenlücke zu verringern. Vielmehr beschliesst es in der AHV mit der Rentenaltererhöhung eine Abbauvorlage auf Kosten der Frauen. Auch in der 2. Säule droht das Parlament die Ungerechtigkeiten zu verstärken: mit den neusten Entscheiden der Kommission bezahlen gerade Teilzeitangestellte und TieflöhnerInnen mehr – für eine noch tiefere PK-Rente.</p><p>Vor diesem Hintergrund haben heute die Delegierten des SGB-Frauenkongress in einer einstimmig angenommenen Resolution bekräftigt: es braucht solidarisch finanzierte Verbesserungen bei den Altersrenten der Frauen, sowohl in der 1. wie in der 2. Säule. Mit der 13. AHV-Rente und dem Sozialpartnerkompromiss für das BVG sind konkrete Vorschläge auf dem Tisch. Reformvorhaben, welche zu sinkenden Rentenleistungen führen, werden die Gewerkschaften hingegen dezidiert bekämpfen, angefangen mit dem Referendum gegen AHV 21: &nbsp;Die in diesem Projekt vorgesehenen Rentensenkung und Erhöhung des Frauenrentenalters sind inakzeptabel.</p><p>In einer eindrücklichen kollektiven Aktion haben die über 200 Teilnehmerinnen des Kongresses bekräftigt: «Hände weg von unseren Renten!».</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_211112_Frauenkongress-CongresDesFemmes_AHV21-AVS21-NON_cc4023c531.jpg" length="214937" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7923</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2021 14:21:20 +0100</pubDate><title>Soziale Sicherheit muss garantiert werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/soziale-sicherheit-muss-garantiert-werden</link><description>Wichtige Signale der Sozialpolitische Kommission des Ständerats für Plattformbeschäftigte und wirtschaftliche Folgen der Pandemie</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die heutigen Beschlüsse der Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) zum Covid-19-Gesetz, mit welchen die vom SGB geforderten sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen verlängert werden sollen. In der Covid-Krise konnten dank einfacher und rascher Unterstützung viele Arbeitsplätze und Löhne gesichert werden. Dabei waren die Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und die Schaffung des Corona-Erwerbsersatzes für Arbeitnehmende in Quarantäne, Eltern mit Betreuungspflichten und Selbständige massgeblich. Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen und Unsicherheiten sind die sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen auch im kommenden Winter entscheidend.</p><h3 class="heading--h4">Besserer Schutz von Plattformbeschäftigten bleibt dringend</h3><p>Der SGB begrüsst weiter die klaren Beschlüsse der Kommission, dass durch die Plattformökonomie keine Tür für eine weitere Prekarisierung und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geöffnet werden darf. Konkret unterstützt die SGK-S die Position des Gewerkschaftsbunds, dass es keine Wahlfreiheit geben kann, ob man selbständig tätig oder ob man angestellt ist und von den sich daraus ergebenden Schutz-, Fürsorge und Versicherungsregeln profitiert. Dieser Schutz der Beschäftigten muss weiter Vorrang haben. Die bestehenden Gesetze regeln dies ausreichend. Der SGB fordert jedoch dringende Verbesserungen im Vollzug, also eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze, was heute noch nicht der Fall ist.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_1d428432bb.jpg" length="351767" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7921</guid><pubDate>Wed, 10 Nov 2021 14:15:57 +0100</pubDate><title>Mehr Anerkennung für die Arbeit der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mehr-anerkennung-fuer-die-arbeit-der-frauen-kongress2021</link><description>SGB-Frauenkongress 2021 am 12. und 13. November in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zwei Jahre nach dem grossen Streik von 2019, der vom letzten SGB-Frauenkongress lanciert wurde, treffen sich über 200 Gewerkschafterinnen aus dem ganzen Land in Bern, um sich auf die kommenden Kämpfe vorzubereiten. Im Mittelpunkt der Debatten steht die Anerkennung des Wertes der Arbeit, die von Frauen geleistet wird.</p><p>Trotz hoher Beachtung für das Thema der Gleichstellung bewegt sich leider nichts. Tiefere Löhne, noch tiefere Renten und zu teure Betreuungskosten stehen einer echten Gleichstellung im Weg. Branchen mit hohem Frauenanteil werden nach wie vor benachteiligt und Frauen am Arbeitsplatz sind noch immer nicht genügend vor Diskriminierung und Belästigung geschützt. Nur durch gewerkschaftliche Arbeit können konkrete Verbesserungen erreicht und strukturelle Veränderungen –&nbsp;wie eine gerechtere Verteilung der Betreuungs- und Pflegearbeit (Care-Arbeit) oder eine Reduzierung der bezahlten Arbeitszeit –&nbsp;in Gang gesetzt werden.</p><p>Die Delegierten der SGB-Verbände legen am Frauenkongress die gewerkschaftlichen Prioritäten in den Gleichstellungsthemen fest. Die Veranstaltung findet zweitägig statt am Freitag, 12. November von 10.00 bis 17.45 Uhr und am Samstag, 13. November von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr auf dem Gurten in Wabern / Bern.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/9/csm_180119_SGB_Frauenkongress0305_d2f8edcfe6.jpg" length="184727" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7912</guid><pubDate>Fri, 29 Oct 2021 16:00:00 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission lässt die Frauen im Regen stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratskommission-laesst-die-frauen-im-regen-stehen</link><description>BVG 21: Nationalratskommission beschliesst sinkende Renten zu steigenden Kosten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die zuständige Kommission des Nationalrats beschliesst Rentensenkungen bis zu 12 Prozent für die Erwerbstätigen und lässt die Frauen nun auch in der 2. Säule im Stich. Gleichzeitig winkt sie Steuererleichterungen für Top-Verdienende im Umfang von einer halben Milliarde durch. Der SGB wird dieses Renten-Abbauprojekt dezidiert bekämpfen.</p><p>Die Bedingungen für eine solide Reform der 2. Säule standen eigentlich gut. Die Sozialpartner – welche zusammen die Verantwortung tragen und die Finanzierung über die Pensionskassen stemmen – hatten sich auf ein Reformmodell geeinigt. Und über Parteigrenzen hinweg waren sich alle einig, dass nicht nur das Rentenniveau gehalten – sondern auch die skandalöse Rentensituation der Frauen und Teilzeitbeschäftigten umgehend verbessert werden muss. Mit dem heutigen Beschluss wird dies zur Illusion. &nbsp;</p><p>Unter dem Strich bedeutet das Modell der Kommission massive Zusatzkosten für Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen und Normalverdienende. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden Pensionskassen-Beiträgen. Doch anstatt die Realität der Versicherten zu anerkennen, orientiert sich die bürgerliche Kommissionsmehrheit an den Anliegen der Versicherer und Banken.</p><p>Besonders fatal sind die Entscheide für die Frauen. Denn die Rentenlücke der Frauen ist unbestrittenermassen eines der grossen Probleme, welches die Rentenreformen lösen müssen. Viele bürgerliche ParlamentarierInnen haben behauptet, dies bei der BVG-Reform anzugehen. Doch zwei Jahre nach dem Frauen*streik sollen die Frauen nach der vorgeschlagenen Rentenaltererhöhung in AHV 21 nun auch in der BVG-Reform im Stich gelassen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7907</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 17:49:45 +0200</pubDate><title>Besserer Schutz von Plattformangestellten notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/besserer-schutz-von-plattformangestellten-notwendig</link><description>Bundesrat verabschiedet Auslegeordnung über die soziale Sicherheit von so genannten Plattformangestellten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die vom Bundesrat verabschiedete Auslegeordnung über neue Arbeitsformen und Soziale Sicherheit. Der Bericht verdeutlicht klar, dass die Frage, ob jemand angestellt oder selbstständig ist, nicht «frei» gewählt bzw. in einer Parteivereinbarung beschlossen werden kann. Denn der Schutz der Beschäftigten hat Vorrang.</p><p>Der SGB lehnt eine Einführung von Wahlfreiheit oder Parteivereinbarung, wie sie manche fordern, dezidiert ab. Dasselbe gilt für die Schaffung eines dritten Erwerbsstatus für Plattformangestellte. Diese drei Optionen führen zu einem wesentlich schlechteren sozialversicherungsrechtlichen Schutz der betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter, zu einer Risiko- und Kostenverlagerung zulasten der Beschäftigten und zu einer Privatisierung der Sozialversicherungen.</p><p>Das bestehende System wird auch neuen Beschäftigungsformen gerecht. Die bisherigen Behörden- und Gerichtsentscheide, (z.B. gegen den Taxidienst Uber oder den Lieferdienst No-Time) bestätigen, dass die geltenden gesetzlichen Grundlagen auch auf die neuen Arbeitsverhältnisse angewendet werden können und sollen, die durch die Digitalisierung entstanden sind. Jedoch brauchte es bisher jeweils jemanden, der klagt, um seine Rechte einzufordern – viele Plattformarbeitgeber betreiben ansonsten a priori «digitale Schwarzarbeit».</p><p>Der SGB fordert deshalb, dass die Regeln aus den heute bestehenden Gesetzen auch konsequent angewendet werden. Anstatt den rechtlichen Schutz zu schwächen, sollte aus Sicht des SGB vielmehr eine rechtliche Vermutung eingeführt werden, wonach das Einkommen aus Plattformarbeit als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit anerkannt wird. Dies würde den sozialen Schutz der Plattformbeschäftigten stärken und Rechtssicherheit schaffen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Lieferdienst_Bringdienst_Maske_iSt-ArtMarie.jpg" length="297992" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7905</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 13:13:53 +0200</pubDate><title>Covid-19-Gesetz: Verlängerung der Hilfsmassnahmen bleibt notwendig!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid-19-gesetz-verlaengerung-der-hilfsmassnahmen-bleibt-notwendig</link><description>Rasches Handeln muss möglich bleiben. Denn Betroffene brauchen weiter Unterstützung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklung der epidemiologischen Lage bleibt unsicher. Bund und Kantone schränken die Wirtschaftsaktivität in verschiedenen Branchen immer noch ein. Zudem zeigt die Vergangenheit, dass es leider Überraschungen geben kann. Damit die Löhne und Arbeitsplätze in dieser schwierigen Phase gesichert bleiben, müssen die sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung verlängert werden. Ebenso müssen die neu geschaffenen Unterstützungsmechanismen über den Corona-Erwerbsersatz sowie die zusätzlichen Hilfsmittel für betroffene Branchen, wie insbesondere die Kultur, erhalten und verlängert werden. Auch die Finanzierung und Organisation der Covid-19-Kontrollen am Arbeitsplatz durch Kantone und SUVA muss im Sinne eines weiter bestehenden Gesundheitsschutzes beibehalten und später weiterentwickelt werden.</p><h3 class="heading--h4">Rasches Handeln muss möglich bleiben</h3><p>In vielen Branchen wie der Kultur aber auch der Gastronomie gestaltet sich der Corona-Ausstieg immer noch holprig. Die Zahl der Stellensuchenden in der Schweiz ist weiterhin höher als vor der Krise – auch aufgrund der behördlichen, epidemiologischen Massnahmen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu verantworten, ohne Not auf die gesetzlichen Grundlagen zu verzichten, welche es dem Bundesrat erlauben würde, zu intervenieren. Auch der systematische Einbezug der Sozialpartner bleibt in den kommenden Monaten entscheidend.</p><h3 class="heading--h4">Betroffene brauchen weiter Unterstützung</h3><p>Inhaltlich fordert der SGB insbesondere eine Verlängerung der heute geltenden gesetzlichen Grundlage für Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Aber auch die Umsatzverluste von «indirekt betroffenen» Selbständigen über den Corona-Erwerbsersatz sind weiter relevant. Gerade in der Kulturbranche mit vielen Freischaffenden und Selbständigen, bleibt dieses Instrument zentral. Solange die Einschränkungen noch nicht alle aufgehoben werden, müssen auch die Umsatzverluste der betroffenen Unternehmen und Selbständigen weiter kollektiv abgefedert werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7761</guid><pubDate>Tue, 05 Oct 2021 11:03:26 +0200</pubDate><title>Nein zum Stempelsteuer-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/70000-unterschriften-nein-zum-stempelsteuer-bschiss</link><description>Referendum eingereicht – 70&#039;000 Unterschriften übergeben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An die 70'000 Unterschriften gegen den Stempelsteuer-Bschiss konnten heute offiziell eingereicht werden. Das Referendum richtet sich gegen ein Steuergeschenk für Topeinkommen in Höhe von jährlich mindestens 250 Millionen Franken in einem ersten Schritt. Gesamthaft sind sogar neue Privilegien im Umfang von über 2 Milliarden Franken geplant. Nur rund 55 Grosskonzerne würden von den neuen Privilegien profitieren.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hatte gemeinsam mit SP und Grünen das Referendum ergriffen, nachdem das Parlament beschlossen hatte, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Dieses neue Steuerprivileg ist unfair, denn es würde nur Krisengewinner und Grossverdiener entlasten, während Arbeitnehmende leer ausgingen.</p><p>Dieser Stempelsteuer-Bschiss würde jährlich rund 250 Millionen Franken kosten. In weiteren Schritten sind zudem neue Privilegien für Konzerne im Umfang von über 2 Milliarden Franken geplant. Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbund erklärt: «Reiche Anleger und Topeinkommen steuerlich begünstigen ist im heutigen Kontext besonders unverschämt. Die Kaufkraft der Arbeitnehmenden mit tiefen und mittleren Löhnen ist stark unter Druck. Die Abschaffung der Stempelsteuer bringt ihnen nichts, die Konsequenzen der Einnahmeverluste werden sie hingegen schmerzhaft zu spüren bekommen, wenn z. B. bei den Prämienverbilligungen gespart wird.»</p><p>Die Einnahmenausfälle aus der Stempelsteuer würden mehrere hundert Millionen Franken bedeuten – jedes Jahr. Das erhöhte den Spardruck auf wichtige Dienstleistungen und Einrichtungen. Das Geld wird von Spitälern, ÖV und Schulen gebraucht. Damit einige wenige profitieren können, müssten alle Verschlechterungen hinnehmen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/211005_PYM-stempelsteuer-droitdetimbre.jpg" length="306268" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7757</guid><pubDate>Tue, 28 Sep 2021 16:34:12 +0200</pubDate><title>Trotz Prämienstagnation: KVG-Finanzierung akut reformbedürftig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/trotz-praemienstagnation-kvg-finanzierung-akut-reformbeduerftig</link><description>Krankenkassen-Prämienrunde 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Krankenkassenprämien werden nächstes Jahr "sogar" um 0.2 Prozent sinken. Diese BAG-Mitteilung überlagert die wesentliche Botschaft: Die Prämienlast ist bereits untragbar hoch und steigt für viele Haushalte aufgrund teilweise sinkender Einkommen sogar noch weiter an. Genauso wie die Reserven.</p><p>Die heutige Ankündigung des Bundesamts für Gesundheit (BAG), dass die mittleren Prämien im nächsten Jahr sogar leicht sinken werden, ist nur ein kleiner Lichtblick. Denn für viele Haushalte liegt die Prämienbelastung gemessen am verfügbaren Einkommen bereits seit Jahren bei 20 Prozent und mehr und ist damit längst untragbar. Und auch im nächsten Jahr steigt die relative Prämienbelastung zumindest für all jene zahlreichen Haushalte weiter an, die im Zuge der wirtschaftlichen Turbulenzen mit Einkommensverlusten zu kämpfen haben.</p><p>Umso bedenklicher ist es, dass die laufenden Bestrebungen, das unsolidarische Finanzierungssystem der Grundversicherung endlich strukturell zu verbessern, ausgebremst oder auf die lange Bank geschoben werden sollen. Allen voran betrifft dies die Erhöhung der Prämienverbilligungen sowie den Abbau der Reserven.</p><p>Nachdem bereits der in die Vernehmlassung gegebene indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative völlig unzureichend war, hat der Bundesrat diesen in der Botschaft noch weiter zusammengekürzt: Der Bund will keinen Rappen zusätzlich für Prämienverbilligungen ausgeben und die Kantone werden sich gegen die neuen, äusserst bescheidenen Zusatzauflagen bereits im Ständerat erbittert zu Wehr setzen. Der Rückblick dazu: In den letzten 10 Jahren haben 20 von 26 Kantonen ihre Prämienverbilligungen gekürzt, dies teils massiv.</p><p>Die vom Bundesrat präsentierte Verordnungsänderung zum freiwilligen Reserveabbau der Krankenkassen ist nun in Kraft. Als (symbolische) Folge dessen haben die Kassen angekündigt, dass sie im nächsten Jahr circa 380 Millionen Franken Reserven abbauen bzw. den Versicherten zurückgeben wollen, nachdem es im Vorjahr noch knapp 200 Millionen waren. Leider reicht dies bei Weitem noch nicht: 380 Millionen sind knapp mehr als 1 Prozent des gesamten Prämienvolumens und nur etwa 3 Prozent des Reservebestandes. 9 von 10 Versicherern bauen keinerlei Reserven ab, darunter Kassen mit Solvenzquoten von über 500 Prozent (bei einem gesetzlichen Zielwert von 100%!). Insgesamt werden die Reserven zudem keineswegs abgebaut, sondern nehmen – schon nur aufgrund der Börsengewinne – massiv weiter zu. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss ihnen endlich substanziell und flächendeckend zurückerstattet werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7752</guid><pubDate>Sun, 26 Sep 2021 10:22:44 +0200</pubDate><title>Der SGB steht weiterhin für eine gerechte und ausgewogene Steuerpolitik ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/der-sgb-steht-weiterhin-fuer-eine-gerechte-und-ausgewogene-steuerpolitik-ein</link><description>Ablehnung der 99-Prozent-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das klare Ja zur «Ehe für alle» in der heutigen Abstimmung. Deren Einführung ist auch ein wichtiger Schritt für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt. Die Gefahr von Benachteiligungen am Arbeitsplatz wird dadurch verringert. Zudem können gleichgeschlechtliche Paare zukünftig auch von gesamtarbeitsvertraglichen oder firmeninternen Regelungen zugunsten von Ehepaaren profitieren.</p><p>Bedauerlich ist hingegen die Ablehnung der 99-Prozent-Initiative, welche mehr Mittel für überfällige soziale Verbesserungen bereitgestellt hätte. Für viele Gering- und Normalverdienende sind die Krankenkassenprämien mittlerweile eine enorme finanzielle Belastung, die dringend verringert werden muss. In den letzten Jahrzehnten haben jedoch die höchsten Einkommen am meisten von Steuererleichterungen profitiert. Dividenden und Zinsen werden in der Schweiz besonders vorteilhaft besteuert, und es gibt weder eine eidgenössische Vermögenssteuer noch eine Besteuerung von Kapitalgewinnen.</p><p>Die Lösung der Kaufkraftprobleme der Bevölkerung hat für den SGB weiterhin oberste Priorität: es braucht höhere Prämienverbilligungen. Und alle Pläne zur Senkung diverser Abgaben für AktionärInnen und die Vermögendsten müssen gestoppt werden. Der erste Schritt in diese Richtung ist das Referendum gegen die Abschaffung der Stempelsteuer.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7747</guid><pubDate>Sat, 18 Sep 2021 15:20:00 +0200</pubDate><title>15’000 demonstrieren gegen Rentenabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/15000-demonstrieren-gegen-rentenabbau</link><description>Demonstration sendet klare Botschaft an das Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rund 15’000 Personen haben heute auf dem Bundesplatz in Bern gegen den geplanten Rentenabbau protestiert. Das Signal an das Parlament ist deutlich: Eine AHV Vorlage auf Kosten der Frauen wird auf entschiedenen Widerstand stossen. Anstatt die Renten zu kürzen ist es jetzt endlich an der Zeit für bessere Renten. Die Rentenlücke bei den Frauen beträgt einen Drittel – ein Skandal! Deshalb hat ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Frauenkollektiven und politischen Parteien zur Grossdemonstration aufgerufen.</p><p>Die AHV-Renten reichen nicht mehr zum Leben. Auch die Leistungen aus der zweiten Säule befinden sich seit Jahren im Sinkflug. Einmal mehr sind es die Frauen, die am stärksten betroffen sind: Für sie sind die Ungleichheiten nach der Pensionierung noch grösser, als sie es bereits während ihres Arbeitslebens durch die Lohndiskriminierung sind. Diese sehr konkreten Probleme müssen umgehend gelöst werden – aber die Mehrheit im Parlament ignoriert sie und bereitet im Gegenteil Abbau und Rentenkürzungen vor.</p><p>Um auf diesen Skandal aufmerksam zu machen, hat ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Frauen*Kollektiven und politischen Parteien zu einer nationalen Demonstration aufgerufen. Trotz der schwierigen Pandemie-Situation versammelten sich heute rund 15’000 Menschen in Bern. Die Botschaft war klar: Die Renten müssen erhöht statt gekürzt werden. «Hände weg von unseren Renten!» Die Abbaupläne, allen voran AHV21, werden auf harten Widerstand stossen.</p><p>Auf dem Bundesplatz berichteten Arbeitnehmerinnen aus verschiedenen Branchen der ganzen Schweiz von den konkreten Schwierigkeiten, die für sie eine Frauenrentenalter-Erhöhung und die Schwächung der AHV mit sich bringen würden. Ein Jahr länger zu arbeiten ist oft schlicht nicht möglich, nach einer langen Karriere in einem aufreibenden Beruf und neben der unbezahlten Care- und Pflegearbeit. Und das, obschon heute die Rentenaussichten aufgrund von Laufbahnunterbrüchen, Teilzeitarbeit und Lohndiskriminierung alles andere als rosig sind. Darum ist es im Gegenteil zwingend notwendig, das Rentenniveau anzuheben, damit jede und jeder von einer guten Rente profitieren kann. Zum Beispiel mit einer 13. AHV-Rente.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/210918_SEV_Rd21_MFR8189-c-Manu-Friedrich.jpg" length="926575" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7745</guid><pubDate>Fri, 17 Sep 2021 11:45:52 +0200</pubDate><title>Prämienentlastungsinitiative: Gegenvorschlag unbrauchbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienentlastungsinitiative-gegenvorschlag-unbrauchbar</link><description>Krankenkassen-Finanzierung höchst unsozial</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Bundesrat präsentierte Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur 10%-Initiative ist für die PrämienzahlerInnen absolut ungenügend. Denn schon seit Jahren leidet eine Vielzahl der Haushalte in der Schweiz unter einer untragbaren Prämienlast, die sogar sehr bald noch weiter steigen wird.</p><p>Trotz rascher wirtschaftlicher Erholung sehen sich die unteren und mittleren Einkommen im Zuge der Coronakrise mit starken Einkommensverlusten konfrontiert. Schon alleine deswegen hat ihre Prämienlast – trotz eines ausnahmsweise nur kleinen Anstiegs der Krankenkassenprämien über die letzten drei Jahren – weiter zugenommen.</p><p>In der Schweiz bezahlt eine Schuhverkäuferin nach wie vor dieselben Krankenkassenprämien wie ein Wirtschaftsanwalt. Untragbar für sie, ein Schnäppchen für ihn. Viele Haushalte geben für Kopfprämien mittlerweile mehr als 20 Prozent des verfügbaren Einkommens aus; Geld, das ihnen – und der Wirtschaft – anderswo akut fehlt!</p><p>Diese Last ist deshalb so hoch, weil sich die Prämien seit Einführung des KVG im Jahr 1996 nahezu verdreifacht haben und weil die Kantone gleichzeitig beim einzigen korrektiven Element, den Prämienverbilligungen, seit Jahren den Rotstift ansetzen. Diese Entwicklung muss endlich ein Ende haben, genau wie es die 10%-Initiative fordert.</p><p>Noch Mitte der Neunzigerjahre legte der Bundesrat fest, dass die künftige Belastung der Haushalte durch Krankenkassenprämien höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen dürfe. Heute ist dieser Wert für viele Haushalte auf das Dreifache dessen gestiegen, und dennoch lehnt der Bundesrat das in der Prämienentlastungs-Initiative geforderte, weit mildere Sozialziel ab. Mit dem stattdessen präsentierten Gegenvorschlag will er lediglich erreichen, dass jene Kantone, in denen die Belastung am höchsten und die kantonale Beteiligung am tiefsten ist, etwas mehr Prämienverbilligungen ausschütten müssten (selbst will der Bund keinen Rappen mehr bezahlen). Ein Vorschlag, der absolut ungenügend und schon im Ständerat zum Scheitern verurteilt ist.</p><p>Das Parlament hat es nun in der Hand, die Finanzierung der Grundversicherung endlich auf sozial und wirtschaftlich tragbare Beine zu stellen und auf Basis der vom Bundesrat präsentierten Vorlage einen seriösen und substanziellen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Fehlt dazu der Wille, soll die 10%-Initiative möglichst bald zur Abstimmung gebracht werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7734</guid><pubDate>Tue, 14 Sep 2021 18:43:02 +0200</pubDate><title>AHV-Reform auf Kosten der Frauen? Jetzt reicht es!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-reform-auf-kosten-der-frauen-jetzt-reicht-es</link><description>Ständerat blind für sozialpolitische Probleme</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten rund einen Drittel weniger Renten als Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke sollen in der AHV auf Kosten der Frauen weitere 10 Milliarden eingespart und ihre AHV-Renten um über 5 Prozent gesenkt werden. Anstatt das dringende Problem der Frauen-Rentenlücke anzugehen, greift die bürgerliche Mehrheit im Parlament mit der AHV 21 damit den wichtigsten Pfeiler der Altersvorsorge frontal an. Die Beschlüsse sind klar: zunächst die Frauen, dann alle. Doch dieser Vorschlag ist zum Scheitern verurteilt. Die Gewerkschaften mobilisieren deshalb in einem breiten Bündnis mit Frauen*streik-Kollektiven, politischen Parteien für eine nationale Demonstration, vor dem Bundeshaus, mitten in der Session, am 18. September.</p><p>Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen die Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dafür zu sorgen, diese Rentenlücke so rasch wie möglich zu schliessen, macht die Politik genau das Gegenteil.</p><p>Das Parlament beschliesst Rentensenkungen zulasten der Frauen – im Umfang von jährlich über 1.2 Milliarden. Dass es ihm mit diesem Schritt nicht um die finanzielle Stabilität der AHV geht, bewies der Ständerat heute deutlich: von der vom Nationalrat beschlossenen Zusatzfinanzierung über die Negativzinserträge der Nationalbank will er nichts wissen. Sie hätte bei der AHV zu fast gleich hohen Zusatzeinnahmen geführt, wie durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden soll. Auch die heute vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration können nicht kaschieren, dass mit AHV 21 letztlich keine Reform sondern einzig eine Reduzierung von Rentenansprüchen ohne finanzielle Konsolidierung des Sozialwerks vorliegt.</p><p>Für den SGB ist klar: diese – wie auch alle weiteren angekündigten Abbauschritte bei den Renten – werden wir nicht hinnehmen. Ein breites Bündnis ruft deshalb <a href="https://www.frauenrenten.ch/#aufnachbern" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">am 18. September zu einer Demo vor dem Bundeshaus auf</a>. Unter dem Motto «Hände weg von unseren Renten» wird ein starkes Signal gesetzt: Verschlechterungen bei den Renten, sei es in der AHV oder im BVG, werden auf entschiedenen Widerstand stossen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_4a4b8379cf.jpg" length="361601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7728</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2021 16:19:49 +0200</pubDate><title>Jobunsicherheit durch auslaufende Kurzarbeitsregeln - widersprüchliche Signale zum Zertifikat am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/jobunsicherheit-durch-auslaufende-kurzarbeitsregeln-widerspruechliche-signale-zum-zertifikat-am-arbeitsplatz</link><description>SGB-Reaktion auf die Beschlüsse des Bundesrates zur Corona-Pandemie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Zertifikatspflicht sind lückenhaft und müssen dringend ergänzt werden. Sonst sind Löhne und Arbeitsplätze gefährdet – ausgerechnet in der Schlussphase der Pandemie.</p><p>Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Zertifikatspflicht im Gastgewerbe oder anderen Branchen zu Umsatzeinbussen führen kann. Umso wichtiger ist es, dass die betroffenen Betriebe weiterhin auf Kurzarbeit zurückgreifen können. Doch wichtige Corona-Regeln bei der Kurzarbeit fallen Anfang Oktober weg. Beispielsweise das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Für den SGB ist es unverständlich, warum der Bundesrat die Kurzarbeitsmassnahmen nicht zusammen mit dem Zertifikatsbeschluss verlängert hat. Damit die Löhne und Arbeitsplätze nicht gefährdet werden, erwartet er, dass der Bundesrat das umgehend korrigiert.</p><p>Die Einführung des Zertifikates am Arbeitsplatz hat offenbar bei gewissen Arbeitgeber Missverständnisse und falsche Hoffnungen hervorgerufen. Manche Arbeitgeber denken fälschlicherweise, dass sie nun auf Hygiene- und Gesundheitsmassnahmen verzichten können. Das ist falsch. Der Entscheid, ob ein Zertifikat eingeführt wird und wie dies genau geschieht, wird weitgehend dem Arbeitgeber überlassen. Immerhin wurde die Forderungen des SGB übernommen, dass die Arbeitnehmenden vorgängig konsultiert werden müssen sowie eine Verschriftlichung innerhalb der gefassten Gesundheitsmassnahmen stattfindet.</p><p>Trotzdem wäre es vielmehr die Rolle der Behörden gewesen, den Einsatz von Zertifikaten am Arbeitsplatz, hoheitlich, detailliert, rechtsgleich und verhältnismässig zu regeln. Es muss nun darauf geachtet werden, dass am Arbeitsplatz der Datenschutz gewahrt bleibt und keine Diskriminierung stattfindet. Die Arbeitsinspektorate müssen ihre Covid- und Gesundheitsschutz-Kontrollen am Arbeitsplatz verstärken. Weiter sind vulnerable Arbeitnehmende immer noch besonders zu schützen bzw. haben Anrecht auf Homeoffice oder Erwerbsersatz, wenn keine gleichwertige Arbeit angeboten werden kann.</p><p>Der SGB unterstützt die Impfkampagne der Behörden mit der Impfung als Hauptinstrument zur Bekämpfung der Pandemie. Es bleibt aber immer noch viel zu tun, um den Arbeitnehmenden niederschwellige Informationen und unkomplizierte Impfmöglichkeiten anzubieten. So müssen noch viele Arbeitnehmende erreicht werden, für die bisher die Anmeldung zur Impfung oder die Öffnungszeiten eine Hürde waren. Dazu kommt, dass die Arbeitgeber für die Impfung während der Arbeitszeit endlich bezahlt frei geben müssen, was viele sich zu Beginn oft geweigert haben zu tun und immer noch verweigern.</p><p class="text-right"><br> Weitere Infos in der Corona-FAQ für Arbeitnehmende</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Corona_Mitarbeiter_Gastro_Reinigung_iSt-Antonio_Diaz.jpg" length="361406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7725</guid><pubDate>Tue, 07 Sep 2021 09:30:00 +0200</pubDate><title>Die Löhne müssen um 2 Prozent oder 100 Franken pro Monat steigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-loehne-muessen-um-2-prozent-oder-100-franken-pro-monat-steigen</link><description>Aufschwung, Inflation und Aufholjagd – Lohnforderungen 2022 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaft hat sich in den meisten Sektoren erholt oder ihr Vorkrisenniveau überschritten. Die Inflation zieht an: In den Monaten der Lohnverhandlungen wird sie bei 1 Prozent liegen. Und schon vor der Krise stagnierten die Löhne seit mehreren Jahren. Die Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) fordern deshalb Lohnerhöhungen von mindestens 2 Prozent oder 100 Franken pro Monat. Nachdem die Arbeitnehmenden während der Krise grosse Anstrengungen unternommen haben, müssen sie vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren.</p><p>Die überwiegende Mehrheit der Branchen in der Schweiz befindet sich wieder in einer günstigen wirtschaftlichen Situation. Die Wirtschaft hat sich erholt und die Unternehmen machen wieder Gewinne. Zugleich zeichnet sich ein Anstieg der Inflation ab. Die Inflation erreichte im August 0,9 Prozent und wird in den Monaten der Lohnverhandlungen 1 Prozent oder mehr betragen. Schliesslich waren die Jahre vor der Pandemie durch Lohnstagnation gekennzeichnet, was einen erheblichen Nachholbedarf zur Folge hatte.</p><p>Die Gewerkschaften des SGB fordern deshalb eine Lohnerhöhung von 2 Prozent, oder mindestens 100 Franken pro Monat. Diese Forderung ist zur Hälfte durch die Notwendigkeit eines Inflationsausgleichs gerechtfertigt und zur Hälfte durch die Notwendigkeit, Produktivitätssteigerungen in den Reallöhnen widerzuspiegeln.</p><p>Während der Pandemie haben die Arbeitnehmer in der Schweiz ausserordentliche Anstrengungen unternommen, waren aber gleichzeitig mit zahlreichen Unsicherheiten konfrontiert. Dieser Einsatz muss bei den Lohnverhandlungen für 2022 berücksichtigt und gewürdigt werden. Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB, fasst zusammen: «Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer standen in dieser Krise an vorderster Front, aber die überwiegende Mehrheit hat noch nicht die geringste Lohnanerkennung für diese Anstrengungen erhalten. Daher braucht es spürbare Lohnerhöhungen.»</p><h3 class="heading--h3">Niedrige Löhne und typische Frauenberufe aufwerten</h3><p>Da für die zweite Jahreshälfte 2021 und das Jahr 2022 mit einem Wachstum gerechnet wird, besteht in vielen Branchen Raum für Lohnerhöhungen. «Mit Blick auf die starke Erholung der Schweizer Wirtschaft sind Lohnerhöhungen unabdingbar», betont Vania Alleva und verweist auf das Bauhauptgewerbe, das Ausbaugewerbe und den Detailhandel.</p><p>Besonders gross ist der Bedarf bei den niedrigsten Löhnen. In den letzten Jahren sind die Mindestlöhne in den Gesamtarbeitsverträgen weniger stark gestiegen als die Durchschnittslöhne. Damit der Schutz vor Lohndumping wirksam bleibt, müssen die Mindestlöhne deshalb auf mindestens 4'000 Franken pro Monat angehoben werden.</p><p>Schliesslich müssen die Berufe, in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind, ernsthaft aufgewertet werden. Dies gilt insbesondere für den Gesundheitssektor, in dem das Lohnniveau sehr niedrig ist. Beatriz Rosende, Zentralsekretärin für den Gesundheitssektor bei der Gewerkschaft im Service public (VPOD), warnt: «In qualifizierten Berufen reicht der Lohn nicht mehr aus und gleicht die enormen Opfer, die täglich erbracht werden, nicht mehr aus. Für Menschen mit geringen oder gar keinen Qualifikationen liegt selbst ein 100-Prozent-Lohn nahe am Existenzminimum.»</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiten-Corona-Maske-Fabrik_iStock_martin-dm.jpg" length="417584" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7723</guid><pubDate>Sat, 04 Sep 2021 16:37:59 +0200</pubDate><title>Teilhabe statt Prekarität: Grundrechte und Sicherheit für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/teilhabe-statt-prekaritaet-grundrechte-und-sicherheit-fuer-alle</link><description>SGB-Migrationskonferenz 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An der SGB-Migrationskonferenz vom 4. September 2021 haben sich 60 Teilnehmer_innen für Mitsprache und Grundrechte statt Prekarität und Ausgrenzung der Migrationsbevölkerung ausgesprochen: Die Schweiz muss alles daran setzen, damit Migrant_innen nicht mehr von der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabe ausgeschlossen sind.</p><p>Die Covid-Krise hat gezeigt, dass Migrant_innen zwar systemrelevant sind, aber dennoch viel zu oft von der Solidargemeinschaft ausgeschlossen bleiben. Mehr noch, sie werden sogar bestraft, wenn sie staatliche Unterstützung in Not – zum Beispiel in Form von Sozialhilfe - beantragen. Doch auch ausserhalb von Krisenzeiten sind Chancen und Rechte ungleich auf die Bevölkerung verteilt. Die Pandemie hat wie ein Vergrösserungsglas die permanente und die zunehmende Prekarisierung sichtbar gemacht. Wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft von der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabe ausgeschlossen sind, schadet dies Gesellschaft und Demokratie. Die Gewerkschaften stehen für Chancengleichheit, Beteiligungsrechte und Aufenthaltssicherheit ihrer Mitglieder ohne Schweizer Pass ein – auf politischer Ebene, in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft. &nbsp;</p><p>Mit der Migrationskonferenz 2021 hat die SGB-Migrationskommission die Debatte neu lanciert: Die 60 Teilnehmer_innen, Arbeitnehmende mit und ohne Schweizer Pass, haben gemeinsam Visionen entwickelt, wie die Schweiz ein Vorbild in Sachen Teilhabe und Wohlstand für alle werden kann. Am Vormittag regten drei Inputreferate zu vertiefenden Diskussionen in Arbeitsgruppen an: Die Juristin Marie Möschler führte die negativen Konsequenzen der Verschärfungen in der Ausländer_innengesetzgebung vor Augen, der Journalist Mattia Lento sprach von den Folgen der Corona-Krise für Migrant_innen und die Berner Gemeinderätin Franziska Teuscher zeigte, wie sich Städte trotz kantonaler und nationaler Einschränkungen um eine solidarische Migrationspolitik bemühen.</p><p>Am Nachmittag ging es im Podium mit den Ständerät_innen Paul Rechsteiner und Lisa Mazzone um das Recht auf politische Teilhabe: Das Schweizer Bürgerrecht soll nicht durch Anpassung verdient werden müssen, sondern den Menschen, die hier leben und Teil der Bevölkerung sind, den Zugang zur demokratischen Mitwirkung ermöglichen. Zum Abschluss des Tages bekräftigten die Konferenzteilnehmer_innen mit der Annahme der Resolutionen «Armut ist kein Verbrechen!» und «Demokratiedefizit beheben» die Forderungen nach wirtschaftlicher Sicherheit und Teilhabe für alle – unabhängig von Herkunft und Nationalität.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/6/csm_SGB_MiK_MFR6842_Foto-ManuFriederich_a59c542302.jpg" length="205685" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7720</guid><pubDate>Fri, 03 Sep 2021 10:00:00 +0200</pubDate><title>Rentenklau: Jetzt reicht es!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenklau-jetzt-reicht-es</link><description>Gewerkschaften mobilisieren gegen Rentenreformen – Grosse Demonstration am 18. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten rund einen Drittel weniger Renten als Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke sollen in der AHV auf Kosten der Frauen weitere 10 Milliarden eingespart werden. Hinzu kommen die schleichend sinkenden BVG-Renten, von denen alle betroffen sind, während die Lohnbeiträge nur steigen. Auch in der 2. Säule droht das Parlament die Ungerechtigkeiten zu verstärken: mit den neusten Entscheiden der Kommission bezahlen sehr viele Verkäuferinnen, Pflegefachfrauen und Lehrerinnen mehr – und erhalten weniger. Teilzeitangestellte Frauen mit der grössten Rentenlücke werden zusätzlich benachteiligt. Anstatt das dringende Problem des Rentenniveaus anzugehen, greift die bürgerliche Mehrheit im Parlament wichtige Pfeiler der sozialen Sicherheit frontal an. Jetzt reicht es! Die Gewerkschaften lancieren die Mobilisierung für eine nationale Demonstration, vor dem Bundeshaus, mitten in der Session, am 18. September.</p><p>Ende Januar haben über 300'000 Frauen den Appell gegen ihre Benachteiligung bei den Renten unterschrieben. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Doch anstatt dafür zu sorgen, diese Rentenlücke so rasch wie möglich zu schliessen, beschliesst die Politik genau das Gegenteil - Rentensenkungen zulasten der Frauen im Umfang von jährlich über 1.2 Milliarden. Aude Spang, Gleichstellungssekretärin Unia, fasst zusammen: «AHV 21 ist eine reine Rentensenkungsvorlage: Frauen müssten effektiv ein Jahr länger arbeiten und AHV-Beiträge bezahlen, erhalten aber ihre Rente ein Jahr weniger lang. Das ist ein Affront»</p><p>Dass es dem Parlament mit diesem Schritt nicht um die finanzielle Stabilität der AHV geht, bewies die Kommission des Ständerats Mitte Woche deutlich: von der vom Nationalrat beschlossenen Zusatzfinanzierung über die Negativzinserträge der Nationalbank will sie nichts wissen. Sie hätten bei der AHV zu fast gleich hohen Zusatzeinnahmen geführt wie durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden soll. Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich fasst zusammen: «Den Frauen wird das geboten, was sie nicht wollen – ein höheres Rentenalter – und verweigert, was sie brauchen – Lohngleichheit und gute Renten».<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Auch in der 2. Säule droht eine problematische Reform</h3><p>Gleichzeitig sinken seit 15 Jahren die Renten aus der 2. Säule immer tiefer, während die Beiträge steigen. Angesichts dieses Rentenabbaus braucht es dringend eine Stabilisierung im BVG. Und auch dort muss die Rentensituation der Frauen verbessert werden.</p><p>Doch die BVG-Reform droht zu entgleisen – obwohl die Frauen in der Parlamentsdebatte auf die 2. Säule vertröstet wurden. Denn die Kommission will sich für ein höchst unsoziales Modell entscheiden, das gleichzeitig die mittleren Löhne stark belastet und auf Beiträge der Topverdienenden verzichtet. Gabriela Medici nennt die konkreten Folgen: «Die Beschlüsse zur BVG-Reform führen zu Rentenkürzungen von bis zu 12%. Für 48-jährige Frauen bedeutet dies eine unhaltbare Renteneinbusse von monatlich beinahe 200 Franken!» Der von Nationalrat de Courten eingebrachte Vorschlag stellt gerade für Verkäuferinnen, Pflegefachfrauen und Lehrerinnen eine Frechheit dar. Denn die Vorsorgepläne im Detailhandel, die BVG-Abdeckung von Pflegefachfrauen, Pöstlerinnen und Lehrerinnen schliessen sie von der vorgeschlagenen Kompensation aus. Und damit nicht genug. Anstatt Massnahmen gegen die bestehende Rentenlücke dieser Frauen zu ergreifen, soll ihnen nun noch Geld weggenommen werden. Anspruch auf den «neuartigen» Rentenzuschlag haben sie nur im Ausnahmefall. Einer Coop-Verkäuferin drohen hingegen Kosten von bis zu 2000 Franken für den Rentenzuschlag anderer. Auch für eine teilzeitbeschäftigte Zustellerin bei der Post wären es bei einem bescheidenen Lohn unter 3000 Franken monatlich immer noch fast 1200 Franken. Und dass, während die Beteiligung der Top-Verdiendenden auf unter 4'400 Franken plafoniert wird.<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Rentenabbau wird auf Widerstandstossen</h3><p>Jetzt reicht es! Die Gewerkschaften werden weitere Abbauschritte bei den Renten nicht hinnehmen. “Wir werden die Angriffe der Finanzindustrie auf unser Rentensystem bekämpfen», fasst Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, zusammen. Ein breites Bündnis ruft deshalb zu einer Demo vor dem Bundeshaus auf. Unter dem Motto «Hände weg von unseren Renten» wird ein starkes Signal gesetzt: Verschlechterungen bei den Renten, sei es in der AHV oder im BVG, werden auf entschiedenen Widerstand stossen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Rentnerin-leeresPortemonneeiSt-Ellena.jpg" length="402990" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7709</guid><pubDate>Tue, 24 Aug 2021 10:35:00 +0200</pubDate><title>Zu tiefe Verzinsung in der 2. Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zu-tiefe-verzinsung-in-der-2-saeule</link><description>Trotz aller positiven Vorzeichen keine Mehrheit für die Erhöhung des BVG-Mindestzinses</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Renditen der Pensionskassen fallen seit Jahren deutlich höher aus als die Verzinsung. Mittlerweile haben die Pensionskassen üppig gefüllte Reserven und hohe Deckungsgrade angehäuft – während die Pensionskassenrenten sinken und die Beiträge der Versicherten stetig stiegen. Nun drängen sich endlich ein Richtungswechsel und eine höhere Verzinsung der Altersguthaben auf – denn die Renditen bleiben anhaltend hoch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich in der BVG-Kommission ohne Erfolg für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt, um die sinkenden Renten zu stabilisieren und das schwindende Vertrauen in die 2. Säule zurückzugewinnen.</p><p>Alle Kennzahlen und Entwicklungen sind überdeutlich: die Reserven der Pensionskassen sind voll geäufnet, ihre Anlagerenditen ansehnlich. Trotz Corona betrug die Performance im Anlagejahr 2020 gemäss UBS-Pensionskassenindex 4.09% (nach Gebühren) – auch die durchschnittliche Rendite der letzten fünf Jahre fällt mit 4.72% gut aus – seit Messbeginn 2006 beträgt die Performance mittlerweile 74.61%. Auch für das laufende Jahr bestätigt ein Blick auf alle grösseren Indices die gute Lage an den Finanzmärkten. Gleichzeitig befinden sich die Vorsorgeeinrichtungen in einer guten finanziellen Lage. So bestätigte die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge unlängst, dass sich der durchschnittliche Deckungsgrad mit 119.9% per Ende Juni 2021 auf einem historischen Höchststand befindet. Entsprechend haben zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig geäufnet. Doch trotz dieser klaren Signale und entgegen der Forderung des SGB spricht sich eine Mehrheit der eidgenössischen BVG-Kommission gegen eine – nur schon moderate – Erhöhung des BVG-Mindestzinses aus.</p><p>Aus Sicht des SGB ist dies unverständlich. Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen ist es für die Versicherten zu Recht kaum nachvollziehbar, dass der BVG-Mindestzins nicht erhöht werden soll. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren. Mit ihren Beschlüssen ignoriert die BVG-Kommission letztlich die gesetzliche Aufgabe des Mindestzinses: dafür zu sorgen, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Ein Blick in die Praxis bestätigt, dass eine Erhöhung des Mindestzinssatzes für die Kassen machbar wäre: die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben betrug letztes Jahr über alle Kassen hinweg über zwei Prozent (Swisscanto 2021). Doch anstatt sich nach der Realität einer durchschnittlichen Kasse zu richten – nur so kann die gesetzliche Benchmark-Funktion erfüllt werden – orientiert sich eine Mehrheit der BVG-Kommission bei der Festsetzung des Mindestzinses an den Versicherer-Modellen. Letztere sind aber mehr um ihre Gewinne als um die Renten der Arbeitnehmenden bemüht. Gerade vor dem Hintergrund der sinkenden PK-Renten ist es wenig erstaunlich, dass rund zwei Drittel der Versicherten der Meinung sind, ihnen würden die Renten geklaut. Die Kommission hätte es in der Hand gehabt, hier etwas entgegenzusteuern. Nun bleibt es am Bundesrat, diese Verantwortung zu übernehmen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7698</guid><pubDate>Fri, 20 Aug 2021 17:28:29 +0200</pubDate><title>Mehr bezahlen – weniger erhalten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlen-weniger-erhalten</link><description>Kommission des Nationalrats (SGK-N) beschliesst BVG-Reform gegen die Arbeitnehmenden
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die nationalrätliche Kommission (SGK-N) droht, den austarierten BVG-Kompromiss der Sozialpartner zu versenken und will stattdessen Rentensenkungen bis zu 12 Prozent für die Erwerbstätigen sowie weitgehende Erleichterungen für Top-Verdienende. Die Chance, die Frauenrentenlücke rasch zur verringern, wird damit von der realitätsfremden Kommission vom Tisch gefegt. Unter dem Strich bedeutet das «Modell de Courten» massive Zusatzkosten für Versicherte mit tiefen Löhnen und Normalverdiener. Nach 15 Jahren massiven Rentensenkungen und gleichzeitig stetig steigenden BVG-Beiträgen ist diese BVG Reform zum Scheitern verurteilt, wenn die Kommission nicht zum ursprünglichen Entscheid zurückkehrt.</p><p>Für Verkäuferinnen oder Krankenpflegerinnen ist der Revisionsvorschlag der Kommission fatal. Mit ihren tiefen Löhnen werden sie besonders zur Kasse gebeten. Denn sie erhalten keinen Rentenzuschlag, müssen aber dennoch für die Rentenzuschläge der anderen, nur im BVG-Obligatorium Versicherten zahlen. Denn auch weniger und normal Verdienende sind oft über dem Obligatorium versichert, werden aber von den Kompensationen ausgeschlossen. Bei einem bescheidenen Lohn von 45’000 Franken macht das über 15 Jahre knapp 2’000 Franken. Diese Frauen bräuchten dringend Rentenverbesserungen, wie das im Vorschlag der Sozialpartner bzw. des Bundesrates vorgesehen war. Stattdessen werden Top-Verdienende entlastet, weil neu die BVG-Plafonierung für den Beitrag zur Finanzierung der Zuschläge ausschlaggebend ist. Und weil ihnen weitgehende Steuererleichterungen in der 2. und der 3. Säule gewährt werden sollen.</p><p>Versicherungen und Banken haben sich in der Kommission damit auf der ganzen Linie durchgesetzt. Anstatt die BVG-Renten zu stabilisieren und die Rentenlücke der Frauen entschieden zu verringern, setzen sie auf den Ausbau der privaten Vorsorge. Ihre Gewinninteressen drohen einen historischen Kompromiss der Sozialpartner zu beerdigen, der eine dringend notwendige Modernisierung und rasche Verbesserungen für die unhaltbare Rentensituation der Frauen bringen würde. Nach 15 Jahren schleichendem Rentenabbau in der 2. Säule ist eine Stabilisierung der Renten wichtig.</p><p>Die Versicherten werden nicht mehr untätig mehr bezahlen für weniger Rente. Denn bereits heute reicht die Rente für immer weniger Menschen zum Leben. Doch anstatt dies anzuerkennen wird nun eine weitere Rentensenkung um bis zu 12 Prozent vorgeschlagen und Solidarität verhindert – notabene zu einem höheren Gesamtpreis.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7695</guid><pubDate>Wed, 30 Jun 2021 09:16:00 +0200</pubDate><title>Postfinance: Bundesrat immer mehr auf Abwegen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-bundesrat-immer-mehr-auf-abwegen</link><description>Vollprivatisierung unüberlegt und falsch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes präsentiert. Er beschliesst damit die Vollprivatisierung der Postfinance völlig losgelöst von der Frage über die Zukunft der postalischen Grundversorgung. Die Gewerkschaften werden dieses Vorhaben bekämpfen.</p><p>In der Vernehmlassung zur Revision des Postorganisationsgesetzes wurde die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilprivatisierung der Postfinance grossmehrheitlich abgelehnt. Anstatt konsequenterweise auf dieses Vorhaben zu verzichten, ging der Bundesrat in der Folge aber noch weiter und fällte im Januar den Grundsatzentscheid für eine Vollprivatisierung der Postbank.</p><p>Etwa gleichzeitig mit seinem Entscheid hat der Bundesrat aber auch eine Expertengruppe eingesetzt, welche das Mandat erhielt, bis im Herbst dieses Jahres einen Bericht über die Weiterentwicklung der Grundversorgung zu erstellen. Gestützt darauf würden dann «die entsprechenden Anpassungen der Postgesetzgebung an die Hand genommen». Es war also gemeinhin zu erwarten, dass eine allfällige Botschaft zur Privatisierung der Postfinance zumindest unter Kenntnisnahme der Ergebnisse dieser Expertengruppe verabschiedet würde. Dass der Bundesrat nun aber erneut vorprescht, ist völlig unverständlich und verantwortungslos.</p><p>Der Entscheid des Bundesrats für eine Vollprivatisierung der Postfinance ist nicht nur eine Unterminierung des Grundversorgungsauftrags im Bereich des Zahlungsverkehrs, sondern vielmehr ein unverhohlener Angriff auf den Service public im Allgemeinen. Denn die Post funktioniert heute nur über ihr in sich geschlossenes Geschäftsmodell, welches insbesondere auf den Synergieeffekten des Postnetzes basiert. Ein Wegbrechen der Postfinance würde daher eine Aufspaltung des gesamten Post-Konzerns herbeiführen und ist deshalb völlig inakzeptabel.</p><p>Die Postfinance muss sich an die Finma-Vorgaben für Grossbanken halten, ihr bleibt aber im Bereich der Kreditvergabe der geschäftliche Spielraum einer Grossbank verwehrt. Diese von der Finanzlobby seit Jahren verteidigte Situation ist völlig widersinnig. Da die Postfinance dem Bund gehört, müsste dieser ihr ganz einfach eine Kapitalgarantie aussprechen (analog der Kantone für ihre Kantonalbanken) und endlich die Kreditvergabe erlauben.</p><p>Beides schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft ebenfalls vor (Ersteres allerdings nur als temporäre Massnahme) und beides ist richtig.&nbsp; Aber sicher nicht in Kombination mit einer Privatisierung, im Zuge derer sowohl alle bisherigen als auch die zusätzlich generierten Erträge ausschliesslich an private Investoren fliessen würden – statt an die Allgemeinheit.</p><p>Die durchaus sinnvolle und notwendige Debatte über die Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung kann darüber hinaus ab Herbst nach Publikation des erwähnten Expertenberichts geführt werden – aber in Ruhe, fundiert und zukunftsorientiert.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/postfinance1.png" length="1248319" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7652</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2021 16:49:38 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission folgt den Sozialpartnern in der BVG-Reform</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratskommission-folgt-den-sozialpartnern-in-der-bvg-reform</link><description>Travail.Suisse, Arbeitgerberverband und SGB begrüssen den Entscheid. Nun darf die Mehrheitsfähigkeit nicht mit unnötigen Änderungen gefährdet werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kurz vor der Sommerpause hat die zuständige Kommission des Nationalrats ihre Beratung zur Reform der beruflichen Vorsorge aufgenommen. Die Vorlage des Bundesrates, die dabei auf dem Tisch liegt, basiert auf dem Sozialpartnerkompromiss, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam erarbeitet haben. Die Kompromisspartner begrüssen die Bereitschaft der Kommission, dem Vorschlag in weiten Teilen zu folgen. Einzelne vorgeschlagene Änderungen gefährden die Mehrheitsfähigkeit hingegen unnötig.</p><p>Den Mitgliedern der sozialpolitischen Kommission des Nationalrats dürfte gehörig der Kopf geraucht haben – das kennen die Sozialpartner aus eigener Erfahrung. In zähen Verhandlungen haben sie 2018/2019 unter dem Titel «Sozialpartnerkompromiss» eine Vorlage zur Reform der zweiten Säule erarbeitet. Nachdem der Bundesrat den Kompromiss Ende 2020 übernommen und als «BVG 21» in die Räte geschickt hatte, nahm die sozialpolitische Kommission diese Woche ihre Beratung dazu auf.</p><p>Inhaltlich zielt die Vorlage darauf ab, den Mindestumwandlungssatz im BVG von heute 6.8 auf neu 6.0 Prozent zu reduzieren und die zweite Säule gleichzeitig an die Realitäten im Arbeitsmarkt anzupassen. Dabei soll vor allem die Altersvorsorge bei Teilzeitanstellungen und in Niedriglohnbranchen gestärkt werden, was insbesondere vielen Frauen zugutekommt. Als eigentliches Herzstück der Vorlage sieht der Kompromiss einen Rentenzuschlag vor, der die Leistungen trotz Reduktion des Umwandlungssatzes garantiert und gleichzeitig bestehende Vorsorgelücken verringert.</p><p>Wie die Kommission mitgeteilt hat, will sie – gleich wie der Bundesrat – dem Vorschlag der Sozialpartner in weiten Teilen folgen. Dies hat sie im Sinne eines Grundsatzentscheides beschlossen, auch wenn die Beratungen nach der Sommerpause fortgeführt werden. Die Sozialpartner begrüssen diesen Entscheid und sehen sich damit in ihren Vorarbeiten bestätigt. Während alternative Modelle die Leistungen nur teilweise und nur innerhalb des BVG-Obligatoriums garantieren, gibt der Sozialpartnerkompromiss eine umfassende Antwort auf die aktuellen Herausforderungen in der zweiten Säule.</p><p>Einzelne vorgeschlagene Änderungen der Kommission sehen die Sozialpartner hingegen kritisch: So soll beispielsweise der Sparprozess, der heute vom 25. bis zum 64./65. Altersjahr dauert, neu offenbar bereits mit 21 Jahren starten. Mit dieser Änderung wird aber nicht nur in ein in sich schlüssiges Leistungsmodell eingegriffen, sondern die Vorlage insbesondere für KMU erheblich verteuert. Denn gerade gewerbliche Betriebe weisen häufig eine vergleichsweise jüngere Belegschaft auf. Mit dem Kommissionsvorschlag würde die finanzielle Belastung sowohl für die Arbeitnehmenden als auch für die Arbeitgeber gerade hier überproportional steigen. Verbesserungen wären aber frühestens in 40 Jahren spürbar.</p><p>Gleichzeitig will die Kommission gemäss Mitteilung auch umfassendere Einkaufs- und steuerliche Abzugsmöglichkeiten für die Altersvorsorge zulassen – was zu grösseren Steuerausfällen führen würde. In diesen beiden Punkten begibt sich die Kommission auf eine unnötige Gratwanderung, welche die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage gefährdet. Die Sozialpartner rufen die Kommission deshalb dazu auf, sich gleich wie sie selbst am gemeinsamen Ziel zu orientieren: eine schlanke Reform der zweiten Säule, die möglichst breit abgestützt und mehrheitsfähig ist.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7641</guid><pubDate>Mon, 21 Jun 2021 12:39:11 +0200</pubDate><title>Die Lohnlücke bei den Frauen muss konsequent bekämpft werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-lohnluecke-bei-den-frauen-muss-konsequent-bekaempft-werden</link><description>Schlussbericht zur Analyse der Lohnunterschied LSE</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern hat sich in den letzten Jahren vergrössert: Er liegt jetzt bei 19 Prozent, wovon fast die Hälfte reine Diskriminierung ist. Dies ist das erschreckende Ergebnis der Analyse des Bundesamtes für Statistik (BfS) zur wachsenden Lohnlücke bei den Frauen. Um diese zu schliessen fordert der SGB die konsequente sozialpartnerschaftliche Umsetzung des revidierten Gleichstellungsgesetzes. Ebenso wichtig sind bessere Löhne in Frauenbranchen, eine gerechte Verteilung der unbezahlten Familienarbeit zwischen Müttern und Vätern sowie ausreichend öffentlich finanzierte Entlastungsangebote wie Kitas und Tagesschulen.</p><p>Der neuste BFS-Bericht zur geschlechtsspezifischen Lohndifferenz dokumentiert, dass diese zwischen 2014 und 2018 zugenommen hat: Obwohl Frauen in der Bildung auf- und gar die Männer überholt haben, schlägt sich das nicht in besseren Löhnen nieder. Im Gegenteil, Frauen verdienen 19 Prozent weniger als Männer. Dieser Unterschied lässt sich unter anderem damit erklären, dass Frauen bei den Nettolöhnen unter 5‘000 Franken massiv übervertreten sind. Auch Sonderzahlungen spielen eine gewichtige Rolle: Diese sind im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft bei Männern deutlichen höher als bei Frauen (415 vs. 155 Franken).</p><p>Gerade die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass die Löhne, die den mehrheitlich weiblichen Beschäftigten in der Reinigung, dem Detailhandel, den Gesundheitsberufen oder der Kinderbetreuung ausbezahlt werden, der enormen Verantwortung und Belastung dieser Arbeit nicht gerecht werden. Deshalb braucht es dringend eine monetäre Aufwertung dieser Berufe.</p><p>Während ein Teil der Lohndifferenz mit unterschiedlicher Berufswahl, Ausbildung und Karriereverläufen von Frauen und Männern erklärt werden kann, trifft dies auf knapp die Hälfte nicht zu. Auch wenn gemäss VerfasserInnen des Berichts allfällige nicht erhobene Faktoren wie zum Beispiel Teilzeiterwerbstätigkeit den unerklärten Lohnunterschied teilweise erklären könnten, geht der SGB davon aus, dass ein grosser Teil dieser gut 8 Prozent auf Diskriminierung beruht. Dafür spricht auch, dass der unerklärte Lohnunterschied bei Vollzeiterwerbstätigen mit 9 Prozent gar höher ist als bei Teilzeiterwerbstätigen (rund 7 Prozent), dass also auch ein Vollzeitpensum Frauen nicht vor einer Lohnlücke schützt.</p><p>Gegen diese Lohndiskriminierung braucht es griffige Massnahmen, die über das revidierte Gleichstellungsgesetz hinausgehen. Dass solche mehrheitsfähig sind, hat die Stimmbevölkerung des Kantons Jura gezeigt, die am 13. Juni mit 88 Prozent der Stimmen weitergehende Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung beschlossen hat.</p><p>Auch die bekannten Phänomenen Mutterschaftsstrafe und Vaterschaftsbonus finden sich im Bericht wieder: So sind erklärte und unerklärte Lohnunterschiede bei Verheirateten grösser als bei ledigen Frauen und Männern. Wenn Frauen Mütter werden, flacht ihre Lohnentwicklung tendenziell ab, während Vaterschaft tendenziell zu einem Lohnanstieg führt. Das hat einerseits damit zu tun, dass Frauen ihre Ansprüche bezüglich Karriere und Einkommen oft zugunsten der unbezahlten Familienarbeit zurückstecken (müssen). Andererseits spielen auch gesellschaftliche Stereotype eine gewichtige Rolle: Von verheirateten Frauen wird angenommen, dass sie weniger flexibel und leistungsorientiert sind, während in den verheirateten Männern immer noch der Familienernährer gesehen wird.</p><p>Um diese traditionelle Rollenteilung zu durchbrechen und auch Müttern die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu ermöglichen, braucht es dringend Rahmenbedingungen für eine gerechtere Verteilung der unbezahlten Familienarbeit auf Frauen und Männer sowie flächendeckende Entlastungsangebote der öffentlichen Hand wie Kitas, Tagesschulen und ambulante wie stationäre Betreuungsplätze für erwachsene Pflegebedürftige.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.jpg" length="370039" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7634</guid><pubDate>Fri, 18 Jun 2021 14:59:39 +0200</pubDate><title>Volle Strommarktöffnung: wenig Nutzen, viel Schaden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/volle-strommarktoeffnung-wenig-nutzen-viel-schaden</link><description>Der Bundesrat setzt die Energiewende aufs Spiel</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat scheint nichts aus den vergangenen Wochen gelernt zu haben: Trotz Scheitern des Rahmenabkommens und des CO2-Gesetzes will er nun mit einer völlig überladenen Vorlage die volle Strommarktöffnung durchboxen. Eine verantwortungslose Strategie, die letztlich auch der Energiewende schadet.</p><p>Der SGB nimmt die heute vom Bundesrat präsentierte Botschaft zum «Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung» mit Unverständnis zur Kenntnis. Die Gewerkschaften haben sich stets gegen die Öffnung des Strommarkts für Kleinkunden ausgesprochen, und dies aus guten Gründen. Die Verheissungen dieses Vorhabens – tiefere Preise, bessere Qualität! – sind unaufrichtig. Denn erstens verfügt die Schweiz bereits heute über eine qualitativ hochstehende Stromversorgung und Netzstabilität und zweitens sind die effektiven Strompreise für private Endkunden hierzulande heute tiefer als im europäischen Umland. Bei einer vollen Marktöffnung müssten die rund 700 Energieversorgungsunternehmen neu um Endkunden im ganzen Land buhlen, mit teuren Marketingkampagnen – finanziert über die Strompreise. Was die Energieversorger dabei verlieren sind Planbarkeit und Investitionssicherheit – die Basis sowohl für Netzstabilität als auch für die Wende hin zu einer dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien.</p><p>Insbesondere nach dem Scheitern des Rahmenabkommens ist es völlig unbegreiflich, dass der Bundesrat an der Strommarktöffnung festhält. Denn Letztere wurde stets vornehmlich als notwendige Bedingung für den Abschluss eines Strommarktabkommens mit der EU bezeichnet, welches nun ja in weite Ferne gerückt ist. Materielles Interesse an einer Strommarktöffnung alleine im Inland haben lediglich die grossen Stromkonzerne BKW, Axpo und Alpiq, in deren Dienst sich der Bundesrat nun scheinbar stellen will.</p><p>Da er sich dieser schwierigen Situation teilweise bewusst ist, verpackt der Bundesrat die Strommarktöffnung in den nun präsentierten «Mantelerlass» und verknüpft sie mit der darin ebenfalls enthaltenen Revision des Energiegesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Dass ein so überladenes Paket in einer Volksabstimmung keinerlei reellen Chancen haben dürfte, müsste dem Bundesrat eigentlich spätestens nach dem letzten Abstimmungssonntag klargeworden sein.</p><p>Das Parlament seinerseits hat in der nun zu Ende gegangenen Sommersession zum Glück die Weichen dafür gestellt, dass die Energiewende nicht bald auf ähnliche Weise Schiffbruch erleidet wie der Klimaschutz. Denn die vom Nationalrat soeben verabschiedete Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Erneuerbare Energien einheitlich fördern» nimmt viele wesentliche Elemente der Energiegesetzrevision vorweg, und dies ohne schädliche Strommarktöffnung. Der Ständerat muss die Arbeiten an dieser Revision nun möglichst bald vorantreiben und die Förderung der erneuerbaren Energien (insbesondere der Fotovoltaik) sowie der Energieeffizienz weiter ausbauen.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.jpg" length="232964" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7616</guid><pubDate>Mon, 14 Jun 2021 19:51:19 +0200</pubDate><title>Frauen*streik: ein starkes Signal für die Ungeduld der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauenstreik-ein-starkes-signal-fuer-die-ungeduld-der-frauen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen&nbsp;100 000 Frauen und solidarische Männer gingen heute anlässlich des 14. Juni auf die Strasse. Die Teilnehmer*innen an mehr als 40 von&nbsp;Gewerkschaften und regionalen Kollektiven organisierten Aktionen und Demonstrationen im ganzen Land sandten eine klare Botschaft: Es braucht jetzt endlich echte Fortschritte bei der Gleichstellung. Und jeder Rückschritt ist inakzeptabel, wie etwa mit der vorgeschlagenen Kürzung bei der AHV 21, die derzeit im Parlament diskutiert wird. Die Mobilisierung zeigt, dass die Gleichstellungsbewegung stark bleibt und ihre Ambitionen aufrechterhält: Respekt! Bessere Löhne. bessere Renten!</p><p>Steigende Lohnunterschiede, anhaltende Diskriminierung, zu niedrige Frauenrenten: Es gab viele Gründe, auch am 14. Juni 2021 zu demonstrieren. Zwei Jahre nach dem Frauen*streik 2019 ist die echte Gleichberechtigung noch weit entfernt. Und mit AHV 21 plant das Parlament sogar einen Rückschritt, denn diese Reform bedeutet eine Einsparung von einer Milliarde Franken pro Jahr auf dem Buckel der Frauen. Der Widerstand gegen dieses skandalöse Vorhaben stand heute im Mittelpunkt vieler Mobilisierungen, und es wird weiterhin auf entschlossenen Widerstand von Frauen und Gewerkschaften stossen.</p><p>In der ganzen Schweiz kamen bei Demonstrationen und Aktionen gegen 100&nbsp;000 Menschen zusammen. Diese Mobilisierung zeigt, dass das Engagement für Gleichberechtigung nichts von seiner Kraft verloren hat. Frauen und solidarische Männer forderten echte Fortschritte bei der Lohngleichheit, hat sich doch die Situation in den letzten Jahren noch verschlechtert. Es ist auch Zeit für eine bessere Anerkennung und Entlöhnung von Tätigkeiten, die hauptsächlich von Frauen ausgeführt werden, unabhängig davon, ob es sich um bezahlte oder unbezahlte Arbeit handelt. Das Parlament muss nun auf den Abbau bei der AHV verzichten und stattdessen endlich das gravierende Problem der Frauenrenten angehen, die nicht zum Leben reichen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/7/csm_2021-06-14-chur-20210614_173047_e6bbdf644e.jpg" length="525028" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7612</guid><pubDate>Mon, 14 Jun 2021 17:57:00 +0200</pubDate><title>14. Juni 2021: Respekt! Mehr Lohn, mehr Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-2021-respekt-mehr-lohn-mehr-rente</link><description>Frauenstreiktag</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p class="lead">Steigende Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, andauernde Diskriminierungen und die skandalöse Frauenrentenlücke: Zwei Jahre nach dem historischen Frauen*streik sind wir von einer echten Gleichstellung noch weit entfernt. Und mit AHV 21 plant das Parlament sogar einen Rückschritt und will eine Rentenreform auf Kosten der Frauen durchdrücken. Deshalb gehen am 14. Juni auch die Gewerkschafterinnen wieder auf die Strasse. An über 40 Protestaktionen, Kundgebung und Demos fordern die Frauen: Respekt! Mit besseren Löhnen und besseren Renten.</p><h3 class="heading--h4">Frauenrentenlücke</h3><p>Die tieferen Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlte Arbeit führen zur skandalös schlechten Rentensituation der Frauen – Frauen haben rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Geht alles so weiter wie bisher, schliesst sich diese Lücke erst in 80 Jahren. Die Ren­tenlücke spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen der Frauen. Und solange wir in der Altersvorsorge nichts ändern, führt die typi­sche Erwerbskarriere der Frauen auch in Zukunft zu unwürdig tiefen Renten.</p><p>Viele Frauen erreichen deshalb nach der Pensionierung kaum je finanzielle Unabhängigkeit, ihre tiefen Renten reichen nicht zum Leben. Trotzdem richtet sich die Rentenreform AHV 21 gegen die Frauen. Die Erhöhung des Frauenrenten­alters wird deshalb auf erbitterten Wi­derstand stossen.&nbsp;«So nicht»: Die Bekämpfung dieser Rentenreform auf Kosten der Frauen steht im Mittelpunkt vieler Mobilisierungen an diesem 14. Juni.</p><h3 class="heading--h4">Tiefere Löhne und Diskriminierung</h3><p>In Branchen und Berufen mit hohem Frauenanteil sind die Löhne am tiefsten: Frauen müssen doppelt so häufig mit einem Tieflohn durchkommen wie Männer. Die Corona-Pandemie hat sehr deutlich gezeigt, dass die Arbeit von Frauen weder angemessen anerkannt noch korrekt entlöhnt wird. Viele Frauen arbeiten unter- oder unbezahlt: Um Kinder oder kranke Angehörige zu betreuen, verzichten sie auf Erwerbseinkommen. Und Frauen, die diese Arbeit beruflich in Kitas, Spitälern oder Pflegeheimen verrichten, leiden unter tiefen Löhnen und schwierigen Arbeitsbedingungen.</p><p>Das macht es umso unerträglicher, dass die Lohndiskriminierung zwischen 2014 und 2018 gestiegen ist, obschon die Frauen in dieser Zeit in der Bildung weiter aufgeholt haben. Auf diesen grösser werdenden Missstand werden gewerkschaftliche Aktionen um 15.19 Uhr an vielen Orten hinweisen. Ab dieser Zeit werden Frauen nicht mehr bezahlt – 5 Minuten früher als noch 2019.</p><p>Der Kampf gegen Ungleichheit ist daher aktueller denn je.&nbsp;Mit über 40 dezentralen Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen fordern Frauen im ganzen Land konkrete und schnelle Schritte für mehr Gleichstellung. Eine Übersicht der geplanten Aktionen ist auf <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a> zusammengestellt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/14Juni21-some.png" length="321159" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7610</guid><pubDate>Sun, 13 Jun 2021 15:38:31 +0200</pubDate><title>Wichtiger Schutz der Arbeitnehmenden bestätigt</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/gut-fuer-arbeitnehmende-schlecht-fuers-klima</link><description>Volksabstimmungen vom 13. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes bleibt die Schweiz beim Kampf gegen den Klimawandel im Rückstand. Das Ergebnis ändert nichts an der Notwendigkeit zu handeln. Es zeigt jedoch, dass es einen stärkeren Fokus auf sozialen Aspekte braucht, wenn die Emissionen wirksam gesenkt werden sollen. Auf der anderen Seite sind die starke Unterstützung für das Covid-Gesetz und zwei kantonale Abstimmungen gute Nachrichten für die Arbeitnehmenden in der Schweiz: Die Massnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie wurden bestätigt. Basel-Stadt führt als erster deutschschweizer Kanton einen Mindestlohn ein. Und der Jura stimmt für ein vorbildliches Gesetz zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern.</p><h3 class="heading--h4">Covid-19-Gesetz: Wirksame Instrumente erhalten</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die breite Zustimmung zum Covid-19-Gesetz. Das Gesetz bietet eine Rechtsgrundlage für die Instrumente und Unterstützungsmassnahmen, die – oft auf Drängen der Gewerkschaften – eingeführt wurden und sich in der Krise bewährt haben. Dieses Ergebnis schützt viele Arbeitnehmende insbesondere vor einem abrupten Ende bei der Kurzarbeit und z.B. mit einer besseren Lohnabsicherung für die niedrigsten Einkommen. Das sehr klare Ja bedeutet, dass wir mit grösserer Gelassenheit der Überwindung der wirtschaftlichen Turbulenzen entgegensehen können, die durch die Pandemie ausgelöst wurden und die einige Branchen weiterhin erschüttern. Diese klare Mehrheit ist auch ein Signal an den Bundesrat, dass die aktuelle finanzielle Unterstützung nicht zu früh beendet werden sollte.</p><h3 class="heading--h4">CO2-Gesetz: Ein Rückschlag, der die soziale Dimension verdeutlicht</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bedauert die Ablehnung des CO2-Gesetzes, das die Schweiz im Kampf gegen die Klimaerwärmung erheblich zurückwirft. Das negative Ergebnis ändert nichts am dringenden Handlungsbedarf: Die globale Erwärmung ist da, und ihre Folgen, zum Beispiel durch extreme Wetterereignisse, werden Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen und zahlreiche Arbeiternehmende am Arbeitsplatz am härtesten treffen.</p><p>Die Abstimmungskampagne hat die zentrale Rolle der sozialen Frage gezeigt. Sie muss ernster genommen werden, auch im Zusammenhang mit einem möglichen neuen Gesetz, damit die Kosten des Übergangs zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft die Frage der Kaufkraft noch besser berücksichtigen. Jede Lenkungsabgabe muss daher so weit wie möglich zurückverteilt werden. Die für eine massive Emissionsminderung notwendigen Investitionen liegen in der Verantwortung der öffentlichen Hand, die aufgrund ihrer finanziellen Situation dazu auch weitgehend in der Lage ist. Schliesslich ist die Stärkung des Service public, insbesondere in den Bereichen Transport und Logistik, eine der besten Möglichkeiten, Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig die Lebensqualität zu erhöhen.</p><p>Klimaschutz ist eine öffentliche Aufgabe, die nicht allein der Verantwortung der Einzelnen und ihrer persönlichen Entscheidungen überlassen werden darf. Der SGB wird sich weiterhin für ein rasches und sozial gerechtes Handeln gegen den Klimawandel einsetzen.</p><h3 class="heading--h4">PMT-Gesetz: Eine bedauerliche Ausweitung der polizeilichen Befugnisse</h3><p>Der SGB bedauert die Annahme des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). Das Gesetz beinhaltet zu viele unverhältnismässige Elemente und schiesst über das erklärte Ziel hinaus. Wichtig ist nun, darüber zu wachen, dass die Behörden eine sehr restriktive Umsetzung ins Auge fassen, welche die Freiheit Andersdenkender respektiert. Der SGB wird sich hier zusammen mit anderen VertreterInnen der Zivilgesellschaft dafür einsetzen, dass die Freiheitsrechte nicht übermässig einschränkt werden, gerade im Bereich der Gewerkschaftsarbeit.</p><h3 class="heading--h4">Basel führt den ersten Mindestlohn in der Deutschschweiz ein</h3><p>Mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Mindestlohninitiative führt Basel als erster deutschschweizer Kanton einen Mindestlohn ein. Dieser Entscheid ist ein Schritt hin zu einem besseren Schutz der Löhne in der Schweiz in im Kampf gegen Dumping. Bedauernswert ist, dass der beschlossene Stundenlohn zu tief ist und dass die Liste der möglichen Ausnahmen viel zu lang ist. Trotzdem hat dieses Abstimmungsergebnis Signalcharakter für andere Kantone.</p><h3 class="heading--h4">Der Jura ist Vorreiter in Sachen Lohngleichheit</h3><p>Im Jura haben die Stimmberechtigten mit grosser Mehrheit eine Initiative der Gewerkschaft Unia angenommen, die konkrete Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung von Frauen verlangt. Mit den von der Regierung geplanten Umsetzungsmassnahmen nimmt der Kanton eine Vorreiterrolle in der Schweiz ein, die bislang auch mit dem revidierten Gleichstellungsgesetz nur schwache Massnahmen für die Lohngleichheit kennt. So sollen künftig im Jura schon Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ihre Löhne auf Diskriminierung analysieren, kleinere Unternehmen können freiwillige Analysen machen und sich vom Kanton zertifizieren lassen. Im Beschaffungswesen sind neu Lohngleichheitsnachweise und Stichprobenkontrollen geplant.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Energie und Umwelt</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7607</guid><pubDate>Fri, 11 Jun 2021 12:00:00 +0200</pubDate><title>Höhere Löhne dank mehr Transparenz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hoehere-loehne-dank-mehr-transparenz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Transparenz für die Löhne in 72 Branchen mit 2 Millionen aktuellen Lohndaten aus 36’000 Unternehmen: Mit dem Lohnrechner (<a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a>) des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) können Angestellte individuell den Lohn berechnen, der ihnen zusteht. Das schafft nicht nur Transparenz und hilft bei Lohnverhandlungen, sondern sorgt auch für bessere Löhne und mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen. Diese Lohndaten dienen auch als Grundlage für die Lohnkontrollen, um Lohndumping zu verhindern. Die Lohnplattform des SGB ist nun mit den neusten Daten aktualisiert und benutzerInnenfreundlicher gestaltet.</p><h3 class="heading--h4">Schutz vor Lohndruck</h3><p>Der mittlere Lohn der Erwerbtätigen in der Schweiz beträgt 6’538 Franken (Median 2018). Um Lohndumping bei den höchsten Löhnen Europas wirksam bekämpfen zu können, ist neben wirksamen Kontrollen auch das Wissen über die branchen- und ortsübliche Löhne unabdingbar. Der Lohnrechner wurde deshalb ursprünglich als Instrument für die Durchsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit entwickelt. Das Gesetz verpflichtet die kantonalen tripartiten Kommissionen einzuschreiten, falls «innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten» werden (Art. 360a OR). Der Lohnrechner ermöglicht es, auf Basis verlässlicher Lohndaten und mit einer anerkannten statischen Methode orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Profile zu berechnen.</p><h3 class="heading--h4">Bewährte Methodik mit aktualisierten Daten</h3><p>Neu stehen dem Rechner die Lohnangaben der aktuellsten Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2018 zur Verfügung. Dank einer optimierten BenutzerInnenführung und einem reduzierten Design ist die Bedienung des Lohnrechners noch einfacher geworden. Zusätzliche Branchen konnten ausgewertet werden: Der Lohnrechner erlaubt neu die Berechnung von üblichen Löhnen in insgesamt 72 Branchen und eine überarbeitete Berufsliste erleichtert die Lohnabfrage.</p><p>Der Lohnrechner verwendet repräsentative Daten der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, in der rund 2 Millionen Löhne aus 36’000 Unternehmen erfasst sind. Die Daten werden für den Lohnrechner nach einem bewährten statistischen Verfahren ausgewertet, um orts- und branchenübliche Löhne für individuelle Beschäftigungsprofile berechnen zu können.</p><p>Arbeitnehmende können mit dem Lohnrechner überprüfen, ob ihr Lohn angemessen ist. Er hilft Ihnen auch dabei, Lohnvorstellungen für Lohnverhandlungen zu formulieren. Ein weiterer Vorteil des Lohnrechners: Er informiert die BenutzerInnen individuell über gültige Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne.</p><h3 class="heading--h4">Lohnunterschiede sichtbar machen</h3><p>Wissen über übliche Löhne ist unverzichtbar für Lohnfortschritte. Und gerade für Normalverdienende sind solche dringend nötig. Wie der neueste Verteilungsbericht des SGB zeigt, sind dank Mindestlohnkampagnen und Fortschritten bei den Gesamtarbeitsverträgen die tiefen und mittleren Löhne in den letzten 30 Jahren deutlich gestiegen. Die Lohnschere hat sich aber trotzdem geöffnet, weil die höchsten Löhne alle anderen abgehängt haben. Mittlerweile müssen Tieflöhnerinnen und Tieflöhner rund 10-mal länger arbeiten, um auf denselben Lohn zu kommen wie die TopverdienerInnen im obersten Prozent.</p><p>Besorgniserregend ist die Lohnentwicklung seit 2014. Die Löhne der meisten Arbeitenden sind kaum mehr gestiegen. Teilweise resultierte sogar ein Reallohnverlust. Weiterhin hoch ist die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern; weil Frauen viel häufiger Teilzeit arbeiten (müssen), sind ihre effektiven Löhne immer noch deutlich tiefer. Die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen hat einen Monatslohn von weniger als 4’330 Franken.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/lohnrechner/Lohnrechner_DE_4-3.png" length="46203" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7604</guid><pubDate>Wed, 09 Jun 2021 19:50:01 +0200</pubDate><title>Rentenreform gegen die Frauen – so nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenreform-gegen-die-frauen-so-nicht</link><description>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zur AHV 21 </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Frauen erhalten ein Drittel weniger Renten als die Männer. Trotz dieser skandalösen Rentenlücke beschliesst auch der Nationalrat eine AHV-Reform, die von den Frauen bezahlt werden soll. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB bleibt klar: die Erhöhung des Rentenalters mit dem damit verbundenen Rentenabbau bei den Frauen ist inakzeptabel. Die Zusatzfinanzierung über die Negativzinsen der SNB ist ein Lichtblick. Der Nationalrat belegt damit, dass eine sichere AHV mit besseren Renten möglich ist, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Auch unsere Verfassung sieht dies seit fast 50 Jahren vor. Doch die Realität ist leider eine ganz andere. Insbesondere die Frauen leiden unter tiefen Renten, die kaum zum Leben reichen. Die Hälfte aller Neurentnerinnen muss heute mit einer Rente unter 2’934 Franken auskommen. Das reicht nicht zum Leben. Trotzdem verlangt das Parlament, dass ihre Rente um 1’200 Franken pro Jahr gesenkt werden soll. Verbesserungen sind keine vorgesehen.</p><p>Auch die beschlossenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: Durch die Verkürzung der Übergangsregelungen auf sechs Jahre trifft die volle Rentensenkung auch Frauen, die kurz vor dem Rentenalter stehen. Sie bewirkt auch eine weitere Verschlechterung für jene erwerbstätigen Frauen, die heute 55 Jahre alt sind und in der 2. Säule seit über einem Jahrzehnt unter ausbleibenden Zinsen und sinkenden Renten leiden. Und selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration bedeutet AHV 21 so eine Rentensenkung im Vergleich zum Status quo. Erwerbstätige Frauen sind besonders betroffen. Sogar die – kostenneutrale – Möglichkeit, mit 62 Jahren in Frührente zu gehen, soll den Frauen genommen werden. Ohne jegliche Begründung – es sei denn, dass der Weg für eine generelle Erhöhung des Rentenalters geebnet werden solle.</p><p>Dabei zeigt die Zustimmung für eine Zusatzfinanzierung über die Negativzinsen der SNB, dass eine sichere AHV mit besseren Renten möglich ist und eine Reform ohne Leistungsabbau auf Kosten der Frauen möglich ist – wenn der politische Wille dazu vorhanden wäre.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7598</guid><pubDate>Mon, 07 Jun 2021 09:47:58 +0200</pubDate><title>Weitere 80 Jahre Rentenlücke kommen nicht in Frage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/weitere-80-jahre-rentenluecke-kommen-nicht-in-frage</link><description>Eine Woche vor dem 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zentrale Forderungen der Frauen*streik-Bewegung werden auch zwei Jahre nach dem Streik ignoriert. Zwei Tage vor der grossen AHV-Debatte im Nationalrat bleibt die Bilanz miserabel: gerade erwerbstätige Frauen leiden weiterhin unter zu wenig Zeit, Lohn und Respekt. Die tieferen Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlte Arbeit führen zur heute skandalös schlechten Rentensituation der Frauen – bei der kein Ende in Sicht ist. Neue Berechnungen des Schweizerischen Ge­werkschaftsbunds zeigen: Geht alles so weiter wie bisher, schliesst sich diese Lücke erst in 80 Jahren. Trotzdem richtet sich die Rentenreform AHV 21 gegen die Frauen. Die Erhöhung des Frauenrenten­alters wird an der Urne und auf der Strasse deshalb auf erbitterten Wi­derstand stossen. Die Frauen lassen sich nicht mehr vertrösten, ihre Ge­duld ist am Ende.</p><p>Die während des Erwerbslebens erlittenen Benachteiligungen der Frauen durch tiefere Löhne oder Teilzeitarbeit verstärken sich bei den Renten. Dass es eine Rentenlücke gibt, kann heute nicht mehr geleugnet werden. Die mittlere Pensionskas­senrente der Frauen, die 2019 pensioniert wurden, betrug monatlich 1’160 Fran­ken. Bei den Männern betrug sie 2’144 Franken. Nur bei der AHV ist die Renten­höhe fairer verteilt, da auch Erziehungs- und Betreuungszeiten rentenbildend sind. Unter dem Strich bleibt eine Rentendifferenz von einem Drittel.</p><p>Faktisch sind viele Frauen im Alter daher immer noch von Männern abhängig. Ihre tiefen Renten reichen nicht zum Leben. Die Gleichstellung in der Altersvorsorge kommt nicht vom Fleck: Wenn die Entwicklung so weitergeht wie bisher, wäre die Rentenlücke erst im Jahr 2100 überwunden. In 80 Jahren! Und mit der AHV 21 soll die Rentensituation der Frauen gar noch verschlechtert werden.</p><p>Die AHV ist die soziale Errungenschaft des 20. Jahrhunderts. Sie hat die Menschen von Existenzängsten befreit. Die AHV muss deshalb auch im 21. Jahrhundert der Motor für die Gleichstellung sein. Denn nur sie berücksichtigt die mehrheit­lich von Frauen erbrachte, nicht entlöhnte Pflege- und Sorgearbeit bei der Ren­tenberechnung. Deshalb muss die AHV gestärkt werden, die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.</p><p>An der heutigen Medienkonferenz zogen Gewerkschafterinnen und Vertreterinnen der SGK-N Bilanz, zwei Tage vor der entscheidenden Beratung zur AHV 21 im Nationalrat und eine Woche vor dem 14. Juni. Die Referentinnen zeigten auf, wo es bei der Gleichstellung vorwärtsgehen muss, dass die Rentenlücke der Frauen nicht mehr länger toleriert werden kann und weshalb sie auch am 14. Juni 2021 wieder zu Aktionen mobilisieren:</p><p>Unia-Präsidentin<strong> Vania Alleva</strong> sagte: «Zur bereits schwierigen Rentensituation der Frauen soll jetzt eine Erhöhung des Frauenrentenalters kommen, was faktisch zu einer Kürzung der sowieso schon tiefen Renten führen wird. Die AHV 21 trägt all den bestehenden Problemen nicht Rechnung, löst keines davon. Im Gegenteil, die Reform geht voll zulasten der Frauen und ist schlicht unzumutbar. Wir werden eine Erhöhung des Frauenrentenalters nicht zulassen.»</p><p><strong>Mattea Meyer, </strong>Co-Präsidentin SP Schweiz zeigte sich ernüchtert: «Statt endlich für Verbesserungen zu sorgen, kommt der bürgerlichen Mehrheit im Parlament nichts Besseres in den Sinn, als einen Rentenabbau durchzusetzen. Das ist ein Hohn, zwei Jahre nach dem Frauenstreik!»</p><p><strong>Léonore Porchet, </strong>Nationalrätin Grüne und Vizepräsidentin Travail.Suisse nannte die Fakten: «Die AHV 21 bringt Einsparungen von 10 Milliarden Franken zwischen 2022 und 2031, allein durch die Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Dabei übernehmen Frauen einen gleich hohen oder sogar höheren Anteil an bezahlter und nicht bezahlter Arbeit wie die Männer und werden während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn benachteiligt.»</p><p>Grüne-Nationalrätin und VPOD Präsidentin <strong>Katharina Prelicz-Huber</strong> nannte ein Beispiel: «Eine Fachperson Betreuung im Kinderbetreuungsbe­reich verdient beim Berufseinstieg 4’000-4200 und nach 10 Jahren Erfahrung 4’500-4’700 Franken im Monat. Der Grund für die tiefen Löhne ist einzig, dass die Arbeit von Frauen geleistet wird. Ein Credit- und Riskmanager aber beginnt mit monatlich 8’750 Franken. Wenn die Fachperson Betreuung noch eigene Kinder hat und nur Teilzeit arbeitet, erwartet sie im Alter eine miserable, den Manager eine fürst­liche Rente. Eine unhaltbare Situation; eine Aufwertung der Pflege- und Care-Berufe ist dringend notwendig!»</p><p><strong>Gabriela Medici,</strong> stellvertretende SGB-Sekretariatsleiterin betonte: «Die Ren­tenlücke von heute spiegelt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen der Frauen von gestern. Doch solange wir in der Altersvorsorge nichts ändern, führt die typi­sche Erwerbskarriere der Frauen zu unwürdig tiefen Renten. Damit sind Frauen fak­tisch immer noch von den Männern abhängig, ansonsten reichen die tiefen Renten nicht zum Leben.»</p><p>Die Co-Präsidentin der SGB-Frauenkommission <strong>Patrizia Mordini </strong>betonte, «gerade in Anbetracht der steigenden Lohnungleichheit ist eine Erhöhung des Frauenrentenal­ters durch das Parlament respektlos, unwürdig und zynisch! Unsere Wut, die Wut der Frauen ist gross! Wir zeigen diese Wut am 14. Juni mit Lärm-Aktionen zum sym­bolischen Zeitpunkt 15.19 Uhr – ab dann arbeiten die Frauen nämlich neuerdings gratis! 2019 war dies noch um 15.24 Uhr.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/AHV_21/web_Logo-AHV21_DE.jpg" length="405668" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7589</guid><pubDate>Wed, 02 Jun 2021 11:12:56 +0200</pubDate><title>Lohnschutz von zentraler Bedeutung, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-von-zentraler-bedeutung-schaerferer-vollzug-noetig</link><description>Bericht des Seco zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa und gleichzeitig einen der offensten Arbeitsmärkte. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind daher besonders auf einen wirksamen Lohnschutz angewiesen. Der Bericht zu Flankierenden Massnahmen zeigt die Notwendigkeit des Lohnschutzes: Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure über 130’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei knapp 18 Prozent zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (rund 25 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen dort 15 Prozent (ausländische Entsendefirmen) bzw. 12 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist hingegen das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in fast 1200 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur knapp 300 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgeber kontrollieren. Ganz anders Teile der Deutschschweiz, wo gewisse Kantone wie St. Gallen, Thurgau oder Zug nur rund zwei Prozent oder sogar noch weniger Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 50 Jahre kontrolliert. Dieser Missstand besteht bereits seit Jahren.</p><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Allerdings gibt es nach wie vor grössere Lücken in den FlaM. Beispielsweise sind nur die Hälfte der Berufstätigen durch Mindestlöhne in GAV geschützt. Diverse Kantone kontrollieren zu wenig und sind Dumping gegenüber zu tolerant. Diese Lücken im Lohnschutz müssen geschlossen werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.jpg" length="431591" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7582</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 16:00:00 +0200</pubDate><title>Zeit für die 13. AHV-Rente!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zeit-fuer-die-13-ahv-rente</link><description>Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das breite Bündnis der Initiative für eine 13. AHV-Rente hat der Bundeskanzlei 137’550 Unterschriften überreicht. Das Volksbegehren «für ein besseres Leben im Alter» ist damit die erste Initiative, für die während der Corona-Pandemie genügend Unterschriften gesammelt wurden. Die nötigen Unterschiften kamen rund sechs Monate vor Ablauf der Sammelfrist zusammen. Dies zeigt die Dringlichkeit des Projekts: die AHV-Renten reichen nicht zum Leben und verlieren stetig an Wert. Gleichzeitig sinken die Renten aus der 2.&nbsp;Säule immer schneller. Trotzdem plant das Parlament mit «AHV 21» eine Abbauvorlage. Mit dem Initiativprojekt zur Stärkung der AHV können die Renten sozial und kostengünstig verbessert werden.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Auch unsere Verfassung sieht dies seit fast 50 Jahren vor. Doch die Realität ist leider eine ganz andere. Tatsächlich bezieht die Hälfte aller Neurentnerinnen und -rentner heute eine Altersrente von unter 3’439 Franken pro Monat (AHV + BVG zusammen). Frauen sind noch stärker betroffen, sie haben über einen Drittel tiefere Renten als Männer. Vielen droht damit Altersarmut. Und die Situation spitzt sich zu, denn aufgrund der tiefen Zinsen sinken die Pensionskassenrenten seit über einem Jahrzehnt. Nach Abzug von Krankenkassenprämien und Miete bleibt vielen deshalb nicht mehr allzu viel Rente zum Leben übrig. Es wird damit immer deutlicher sichtbar, dass die Altersvorsorge am Scheideweg steht. Damit kommt die Initiative für eine 13. AHV-Rente genau zum richtigen Zeitpunkt.</p><p>Die Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Aber auch EL-BezügerInnen sollen von der 13. Monatsrente profitieren.</p><p>Die AHV hat das beste Preis-Leistungsverhältnis und ist für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die günstigste Rentenverbesserung. Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule stellt keine Option dar, um die Altersvorsorge zu sichern. Denn in der AHV beteiligen sich auch die Arbeitgeber und Top-Verdienende an der Finanzierung. Darüber hinaus fordert der SGB einen finanziellen Beitrag aus den Nationalbankerträgen an die AHV.</p><p>Anlässlich der Übergabe der Unterschriften bedankte sich SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard für den grossen Einsatz des breiten Komitees und aller UnterstützerInnen, die trotz den durch die Pandemie erschwerten Bedingungen viele Unterschriften gesammelt haben: «Die äusseren Umstände waren schwierig, doch dafür war das Engagement umso grösser, herzlichen Dank.» SP-Ständerätin Marina Carobbio betonte: «Die AHV ist unser sozialer Motor für die Rentengleichheit, gerade für die Frauen.» SEV-Präsident Giorgio Tuti erinnerte an das verdrängte Problem in der 2. Säule: «Mit dieser Initiative geben wir eine Antwort auf die sinkenden Pensionskassen-Renten und garantieren damit den Erhalt der Kaufkraft.» Dagmar Rösler, LCH-Präsidentin, betonte die Frauenrenten-Lücke: «Nur mit der Stärkung der AHV geht es bei der Rentengleichstellung vorwärts.» Köbi Hauri von der Unia Rentnerkommission brachte das aktuelle Problem auf den Punkt: die «RentnerInnen brauchen einfach eine Erhöhung der AHV, weil viele nur knapp über die Runden kommen».</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/210528_13.AHV0027_klein.jpg" length="690533" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7579</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 14:15:00 +0200</pubDate><title>Die Altersvorsorge braucht einen grundlegenden Kurswechsel</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/die-altersvorsorge-braucht-einen-grundlegenden-kurswechsel</link><description>SGB-Delegiertenversammlung am 28. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den rasanten Rückgang der Altersrenten stoppen, die AHV und die umlagefinanzierten Renten stärken: diese Prioritäten haben heute die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) an ihrer 301. Delegiertenversammlung gesetzt. Aus sozialer Sicht ist es absolut dringend, das Rentenniveau zu erhöhen, vor allem für Frauen und insbesondere mit der Einführung einer 13. AHV-Rente, wie es die heute eingereichte Initiative fordert. Sollte das Parlament hingegen darauf beharren, die 1. Säule mit «AHV 21» abbauen zu wollen, wird der SGB diese Reform mit einem Referendum bekämpfen. Die Delegiertenversammlung widmete sich auch die Europapolitik: Nachdem die Gewerkschaften die rote Linie des Lohnschutzes verteidigt haben, geht es nun darum, sich für ein sozialeres Europa und eine sozialere Schweiz einzusetzen. Schliesslich riefen die Delegierten dazu auf, die Lehren aus der Corona-Krise zu ziehen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken, und rasch zu handeln, um die Kaufkraft der Arbeitnehmenden zu stärken.</p><p>Die Renten werden in den kommenden Monaten ganz oben auf der Tagesordnung der Gewerkschaften stehen. Nicht nur wegen der politischen Agenda, sondern vor allem, weil sich die Rentensituation in einem noch nie gesehenen Tempo verschlechtert. Die Renten der zweiten Säule befinden sich seit mehr als zehn Jahren im freien Fall: Wer 2019 in Rente ging, erhielt 6.8 Prozent weniger BVG-Rente als diejenigen, welche zwei Jahre zuvor pensioniert wurden, und dies obwohl die Beiträge permanent steigen. Die Frauen sind am stärksten betroffen, da ihre Renten im Durchschnitt um ein Drittel niedriger sind als diejenigen der Männer.</p><p>Jede Reform der Altersvorsorge muss es ermöglichen, das Rentenniveau für möglichst viele Menschen anzuheben. Deshalb müssen die erste Säule und die umlagefinanzierten Renten gestärkt werden. Die Einreichung der Initiative für eine 13. AHV-Rente ist gleichzeitig ein Signal wie auch ein sehr konkreter Vorschlag in diese Richtung. Andererseits bereitet sich der SGB angesichts der Reform «AHV 21», die sich immer klarer als Leistungsabbau auf Kosten der Frauen entpuppt, die Lancierung eines Referendums vor.</p><h3 class="heading--h4">Für ein soziales Europa</h3><p>Es ist der klaren, festen und konsequenten Haltung der Gewerkschaften zu verdanken, dass der hart erkämpfte autonome Lohnschutz nicht in Frage gestellt wurde: Diese Erkenntnis war der Ausgangspunkt für die Diskussion über die Europapolitik an der Delegiertenversammlung. Die Gefährdung der Kontroll- und Sanktionsmechanismen und die Schwächung des Service public, die sich mit Unterzeichnung dieses Rahmenabkommens ergeben hätten, wären die Arbeitnehmenden viel zu teuer zu stehen gekommen. Das Engagement der Gewerkschaften für gute Beziehungen zur Europäischen Union basiert auf dem Grundsatz, dass die getroffenen Vereinbarungen konkrete Verbesserungen für alle bringen müssen, die in der Schweiz arbeiten, –&nbsp; und keine Verschlechterungen. Die Gewerkschaften werden diesen Weg weiterverfolgen.</p><p>Die von den Delegierten verabschiedete Resolution gibt eine klare Richtung vor: Soziale Rechte, Löhne und Arbeitsbedingungen müssen sich in der Schweiz und in Europa verbessern. Ein Ausspielen der Arbeitnehmenden gegeneinander kann nur zu einer Verschlechterung führen. Vielmehr müssen Massnahmen gegen neue Formen prekärer Arbeit und für mehr Gesamtarbeitsverträge ergriffen werden, insbesondere durch die Stärkung der grenzüberschreitenden Gewerkschaftsarbeit. Der SGB wird sich, zusammen mit der gesamten europäischen Gewerkschaftsbewegung, weiterhin in diese Richtung engagieren.</p><h3 class="heading--h4">Raus aus der Corona-Krise mit Stützung von Beschäftigung, Gesundheit und Kaufkraft</h3><p>Die Corona-Krise hat einen grossen Tribut von den Arbeitnehmenden gefordert. Der Kampf gegen die Pandemie hat in mehreren Branchen kolossale Anstrengungen von den Beschäftigten gefordert, die immer noch nicht ausreichend anerkannt werden. In anderen Branchen hat er zu höherer Arbeitslosigkeit und erheblichen Einkommensverlusten geführt. Dank der Arbeit der Gewerkschaften und der Stabilität des Sozialversicherungssystems konnte der Schaden begrenzt werden. Es bleibt aber noch viel zu tun: Es ist absolut inakzeptabel, dass die Pandemie zu mehr Prekarität und wachsenden Ungleichheiten führt. Neben der Unterstützung des Covid-19-Gesetzes, das die Rechtsgrundlage für alle bisher gewährten Hilfen darstellt, fordert der SGB daher rasche Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft, insbesondere die Umverteilung der überschüssigen Reserven der Krankenkassen und eine bessere Entschädigung bei Kurzarbeit für tiefe Einkommen.</p><p>Schliesslich ist es an der Zeit, die Lehren aus der Pandemie zu ziehen und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken. Die Gesundheitskrise hat die von den Gewerkschaften seit langem angeprangerten Mängel klar verdeutlicht: Die Kontrolldichte muss nachhaltig erhöht werden, und Organisationen wie die Suva oder die paritätischen Kommissionen müssen neu die kantonalen Inspektorate bei ihrer Aufgabe unterstützen können. Die chronischen Defizite der Schweiz im Bereich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen endlich behoben werden.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>AHV</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_210528_SGB-DV_USS-AD_DL_13947c6163.jpg" length="174074" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7576</guid><pubDate>Wed, 26 May 2021 16:49:19 +0200</pubDate><title>Gefahren für den Lohnschutz abgewehrt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gefahren-fuer-den-lohnschutz-abgewehrt</link><description>Bundesratsentscheid zum Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrates, der den eigenständigen Lohnschutz gewährleistet. Der SGB steht für gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Doch der Preis eines Verhandlungsabschlusses über dieses Rahmenabkommen wäre für die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu hoch gewesen. Der Verhandlungsverlauf hat gezeigt, dass der Lohnschutz durch das Abkommen substanziell geschwächt und der Service public gefährdet würde. Das wäre für die Gewerkschaften nicht akzeptabel gewesen.</p><p>Der Schutz der Arbeitnehmenden muss verbessert und nicht verschlechtert werden – in der Schweiz und in der EU. Der SGB wird sich zusammen mit seinen Schwestergewerkschaften weiterhin dafür einsetzen, dass es in dieser Frage vorwärtsgeht und die sozialen Rechte in der EU und in der Schweiz gestärkt werden. Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit einem wirksamen Lohnschutz und staatliche Mindestlöhne für Branchen und Berufe ohne GAV.</p><p>Die Bilateralen Verträge sind für die Arbeitnehmenden wichtig. Eine Eskalation durch die Schweiz oder die EU-Kommission ist unerwünscht. Auch wenn es in Bezug auf das Rahmenabkommen unterschiedliche Sichtweisen gibt, müssen die bestehenden Verträge eingehalten werden. Die Schweiz soll daher die Kohäsionsmilliarde baldmöglichst freigeben. Umgekehrt hat sich die EU durch die Bilateralen Verträge zur gegenseitigen Produkteanerkennung verpflichtet.</p><p>In den letzten Wochen haben Schweizer Arbeitgeberkreise unter dem Vorwand des Verhandlungsabbruchs Verschlechterungen beim Arbeitnehmerschutz gefordert. Der SGB wird solchen Versuchen entschieden entgegentreten.</p><p>An den geplanten Gesprächen mit Bund, Sozialpartnern und Kantonen wird sich der SGB beteiligen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7544</guid><pubDate>Fri, 30 Apr 2021 17:23:10 +0200</pubDate><title>Schweizweite Aktionen, Kundgebungen und zentrale Livesendung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schweizweite-aktionen-kundgebungen-und-zentrale-livesendung</link><description>Internationaler Tag der Arbeit 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Schweizweit findet am heutigen 1. Mai trotz Einschränkungen ein Corona-konformer Protest statt. Gewerkschaften und Arbeitnehmende fordern an über 40 Kundgebungen und Aktionen eine soziale Wende.</p><p>Denn die Einkommensschere hat sich mit der Corona-Krise weiter geöffnet: Während in den Villen die Einkommen durch Aktiengewinne munter weitersprudeln, haben ausgerechnet die tiefsten Einkommen am stärksten gelitten. Hunderttausende waren und sind von Entlassungen oder Kurzarbeit mit massiven Einkommensverlusten betroffen oder müssen Angst um ihren Arbeitsplatz haben.</p><p>Gleichzeitig haben sich viele Arbeitsverhältnisse prekarisiert. Hart erkämpfte Mindeststandards bei Löhnen und Arbeitsbedingungen dürfen durch die Krise nicht unterboten werden. Im Gegenteil: Es braucht einen Aufschwung für die Arbeiterinnen und Arbeiter mit Vollbeschäftigung, besseren Löhnen und einer sozialeren Altersvorsorge. Deshalb fordern die Gewerkschaften am internationalen Tag der Arbeit eine soziale Wende. Mit Veranstaltungen, Demonstrationen und gewerkschaftlichen Aktionen sowie einer online-Livesendung.</p><p>Im zentralen Livestream des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds zeichnet SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ein düsteres Bild der Lage der Arbeitnehmenden. Die Pandemie habe die Ungleichheiten verstärkt. Die Arbeitswelt habe mit sinkenden Einkommen, massiver Arbeitslosigkeit und weit verbreiteter wirtschaftlicher Unsicherheit einen hohen Preis gezahlt. Nun sei der Moment gekommen, vorwärts zu schauen: «Nach dem Kampf gegen das Virus ist es höchste Zeit, den sozialen Kampf wieder aufzunehmen, für bessere Löhne, würdige und sichere Arbeitsplätze und gute Renten.»</p><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva ruft in Erinnerung, dass sich die Situation in den Tieflohn-Branchen während der Corona-Krise verschärft habe. Extrem flexibilisierte Arbeitszeiten, Kleinstpensen und Arbeit auf Abruf würden überhand nehmen: «Der Kampf für anständige Löhne und sichere Arbeitsbedingungen wird umso wichtiger», so Alleva.</p><p>Aus Brüssel zugeschaltet meldete sich der höchste europäische Gewerkschafter zu Wort: Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes, stellt fest, dass Frauen und Junge lohn- und arbeitsmässig am meisten von der Covid-Krise betroffen seien. Für Visentini ist wichtig, von alten Sparrezepten wegzukommen und einen nachhaltigen Aufschwung für alle zu schaffen, «der bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für alle garantiert».</p><p><br> Der zentrale Livestream des SGB läuft ab 10 Uhr (<a href="https://youtu.be/1c2jJosvKXo" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">https://youtu.be/1c2jJosvKXo</a>). Eine Übersicht aller schweizweiten Aktionen und Kundgebungen sowie das vollständige Programm des zentralen 1.-Mai-Livestreams findet sich auf der 1.-Mai Online-Plattform <a href="http://www.mai2021.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.mai2021.ch</a>.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/1Mai2021_breit_ohnelogo.png" length="60294" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7542</guid><pubDate>Fri, 30 Apr 2021 16:22:32 +0200</pubDate><title>Frauenrenten senken ist ein Tabu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauenrenten-senken-ist-ein-tabu</link><description>Mit AHV 21 zielt das Parlament weit an der Realität vorbei</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Rentenaltererhöhung beschliesst die Kommission des Nationalrates (SGK-N) eine AHV-Reform auf Kosten der Frauen, die eine faktische Rentensenkung hinnehmen sollen. Frauen erhalten insgesamt noch immer fast ein Drittel weniger Rente. Diese skandalöse Rentensituation muss sich verbessern, nicht weiter verschlechtern. Deshalb lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt diese AHV 21 dezidiert ab.</p><p>Anstatt Antworten auf die drängende Frage zu beraten, von welcher Rente die Frauen im Alter leben, beschliesst die zuständige Kommission des Nationalrats im Schnelldurchlauf munter weitere Rentensenkungen auf Kosten der Frauen. Obwohl Frauen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer bekommen. Und obwohl jedes Kommissionsmitglied auch im persönlichen Umfeld Frauen kennen muss, die unter dieser skandalösen Rentensituation leiden. Denn noch immer erhält fast ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich; das reicht nicht zum Leben. Umso mehr müssen die Frauen sich auf die AHV verlassen können.</p><p>Auch die vorgeschlagenen Massnahmen für die Übergangsgeneration sind ein Hohn: Durch die Verkürzung der Übergangsregelungen auf sechs Jahre trifft die volle Rentensenkung auch Frauen, die kurz vor dem Rentenalter stehen. Sie bewirken auch eine weitere Verschlechterung für jene erwerbstätigen Frauen, die heute 55 Jahre alt sind und in der 2. Säule seit über einem Jahrzehnt unter ausbleibenden Zinsen und sinkenden Renten leiden. Und selbst wer in die Übergangsgeneration fällt, wird nicht abgesichert: Für über die Hälfte der Frauen der Übergangsgeneration bedeutet AHV 21 so eine Rentensenkung im Vergleich zum status quo. Erwerbstätige Frauen sind besonders betroffen.</p><p class="heading--h4">Fehler des Ständerats bleiben unkorrigiert</p><p>Auch weitere Fehler des Ständerats bleiben unkorrigiert: Die beschlossene Flexibilisierung des Rentenantritts bleibt gekappt erst ab 63 möglich und die gewährte Zusatzfinanzierung reicht nur für rund fünf Jahre. Zwar hat die Kommission eingesehen, dass der Freibetrag für erwerbstätige Rentner*innen so festgesetzt werden muss, dass auch Personen mit tieferen Einkommen sich ihre Rente verbessern können. Dass über diese Möglichkeit aber «freiwillig» entschieden werden soll, grenzt nicht nur an Naivität und ist kaum umsetzbar, es widerspricht auch fundamental der Systematik der AHV.</p><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Wer die AHV reformiert, muss deshalb die realen Rentenprobleme berücksichtigen. Es zeichnet sich ab, dass das Parlament an der Urne daran erinnert werden muss.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7538</guid><pubDate>Wed, 28 Apr 2021 16:13:31 +0200</pubDate><title>Eine mutlose Absichtserklärung samt unsäglichem Affront</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellungsstrategie-bundesrat-mutlos-unsaeglicher-affront</link><description>Zur Gleichstellungsstrategie des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Auch der Bundesrat will zwei Jahre nach dem Frauen*streik vorwärts machen mit der Gleichstellung von Frauen und Männern. Dazu hat er eine Gleichstellungsstrategie erarbeitet und veröffentlicht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst das Bekenntnis zur Geschlechtergleichstellung, das der Bundesrat mit der Strategie abgibt, bedauert jedoch, dass er dabei mutlos und vage bleibt – zukunftsgerichtete Ideen für mehr Gleichstellung in bezahlter und unbezahlter Arbeit fehlen. Stattdessen leistet sich der Bundesrat mit der in der Strategie verankerten Erhöhung des Frauenrentenalters einen unsäglichen Affront.</p><p>Der Bundesrat legt mit der Gleichstellungsstrategie seine Ideen vor, wie er bis 2030 die Gleichstellung von Frauen und Männern weiterbringen will. Dies ist ein wichtiges Eingeständnis, dass auch zwei Jahre nach dem legendären Frauen*streik 2019 noch grosser Handlungsbedarf besteht und der Bund seinen Teil zur Lösung beitragen will. Leider beruht die Strategie auf einem engen Verständnis von Gleichstellung: Der Bundesrat fokussiert bei seinen Massnahmen weitgehend auf Schweizer Mittelstandsfrauen, die Situation von Frauen mit Migrationshintergrund oder in Tieflohnberufen sowie Personen, die sich nicht in die binäre Geschlechterordnung einordnen wollen oder können, wird höchstens am Rand angesprochen.</p><p>Stattdessen listet die Strategie Ziele und Massnahmen auf, die zu einem grossen Teil schon in der Umsetzung sind: Bekämpfung der Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern mittels Logib und Kontrollen im Beschaffungswesen, Förderung von Unternehmensprojekten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen der Bundesverwaltung usw. Der SGB begrüsst die Weiterverfolgung dieser Ziele durch den Bund und fordert die konsequente Umsetzung der Massnahmen. Positiv zu werten ist auch die angestrebte Verbesserung der Datenlage bezüglich Geschlecht in Bundesstatistiken und Erhebungen.</p><p>Doch wenn der Bundesrat mit seiner Strategie die Gleichstellung bis 2030 tatsächlich vorwärtsbringen will, braucht es ehrgeizigere und verbindliche Ziele sowie innovative Massnahmen, die über das aktuelle Arbeitsprogramm des Gleichstellungsbüros hinausgehen: Neben der angestrebten besseren beruflichen Integration der Frauen braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Löhne im Tieflohnsektor und in prekären Arbeitsverhältnissen. Es braucht Verbesserungen in der Altersvorsorge, damit Frauen auch nach der Pensionierung finanziell eigenständig sein können – dass der Bundesrat stattdessen in der Strategie eine Erhöhung des Frauenrentenalters vorsieht, ist ein Affront ohnegleichen. Es braucht eine kohärente nationale Familienpolitik, die dafür sorgt, dass Arbeitnehmer_innen mit Familienpflichten durch zahlbare, zugängliche und qualitativ gute Betreuungsangebote entlastet werden. Und es braucht dezidierte Massnahmen gegen Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Die vom Bundesrat vorgesehene Prüfung einer «möglichen Ratifizierung» der entsprechenden ILO-Konvention 190 reicht bei weitem nicht, die Schweiz muss die Konvention ohne Wenn und Aber ratifizieren.</p><p>Denn erst wenn die Gleichstellungsstrategie nicht einfach ein vages Lippenbekenntnis bleibt, sondern der Bund mit wirksamen Massnahmen verbindliche Ziele verfolgt, sind Verbesserungen bis 2030 auch tatsächlich möglich.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7535</guid><pubDate>Fri, 23 Apr 2021 15:58:27 +0200</pubDate><title>Eigenständigen Lohnschutz im Rahmenabkommen durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eigenstaendigen-lohnschutz-im-rahmenabkommen-durchsetzen</link><description>Bilaterale Verträge müssen den Arbeitnehmenden nützen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem heutigen Treffen von Bundespräsident Parmelin und Kommissionspräsidentin von der Leyen bleibt die Frage des Lohnschutzes im Rahmenabkommen ungelöst. Die Position des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB ist und bleibt, dass der Bundesrat den eigenständigen Lohnschutz im Rahmenabkommen durchsetzen muss.&nbsp;</p><p>Dank den Flankierenden Massnahmen konnte die Schweiz verhindern, dass die Löhne durch die Personenfreizügigkeit und den einfachen Marktzugang für ausländische Firmen in der Fläche unter Druck gekommen sind. Ohne die Flankierenden Massnahmen in der heutigen Form droht hingegen ein massiver Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen in unserem Land. Und zwar nicht nur auf die Löhne der Schweizerinnen und Schweizer sondern auch auf diejenigen der Arbeitnehmenden aus der EU, die in der Schweiz tätig sind. Auch das Freizügigkeitsabkommen verlangt von der Schweiz, dass die Löhne der EU-Staatsangehörigen absichern muss.&nbsp;</p><p>Doch gewissen Vertretern von EU-Mitgliedstaaten geht es offenbar nur um den Marktzugang für die Firmen – auf Kosten der Arbeitnehmenden. Die Äusserungen des deutschen Botschafters in der Schweiz vom März 2021 jedenfalls waren erschreckend klar: «Die Flankierenden sind für Unternehmer aus Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich ein Ärgernis» (NZZ vom 22. März 2021). Er verstieg sich sogar zur falschen Behauptung, dass die FlaM «vertragswidrig» seien.&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Gleichzeitig gibt es kein anderes Land in Europa, wo so viele Firmen aus dem Ausland ihre Dienstleistungen erbringen wie die Schweiz. Der Marktzugang ist gewährleistet. Das liegt einerseits daran, dass die Schweiz für ausländische Dienstleistungserbringer wirtschaftlich sehr attraktiv ist, andererseits gibt es kaum sprachliche Zugangshindernisse. Firmen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien können in ihrer Muttersprache offerieren und mit den Schweizer Kunden kommunizieren.&nbsp;</p><p>Die Bilateralen Verträge müssen den Arbeitnehmenden nützen – in der Schweiz sowie in ganz Europa. Dazu braucht es einen wirksamen Lohnschutz und einen garantierten Service Public. Der SGB wird sich weiterhin zusammen mit seinen europäischen Schwesterorganisationen dafür einsetzen, dass sich der Schutz der Löhne in ganz Europa verbessert. Und dass der Service Public nicht einer Marktlogik geopfert wird.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7533</guid><pubDate>Fri, 23 Apr 2021 13:00:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2021: Zeit für die soziale Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2021-zeit-fuer-die-soziale-wende</link><description>Schweizweite Aktionen, Kundgebungen und Livesendung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Pandemie hat die Arbeitswelt erschüttert. In vielen Branchen herrscht Unsicherheit. Die Einkommensschere hat sich geöffnet. Die Gewerkschaften &nbsp;mobilisieren zum 1. Mai 2021 in allen Regionen mit Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen mit Schutzkonzepten. Die zentrale 1. Mai Live-Sendung berichtet von den Aktionen und Kundgebungen und empfängt prominente Gäste aus der Schweiz und dem Ausland. Nach dem Motto: Zeit für die soziale Wende!</p><p>Hunderttausende waren und sind von Entlassungen betroffen oder müssen Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Die tiefsten Löhne haben in der Corona-Krise am stärksten gelitten. Der internationale Tag der Arbeit steht daher dieses Jahr im Zeichen dieser neuen Realität: Arbeitsbedingungen und Einkommenssicherheit haben eine neue Bedeutung erhalten.</p><p>Berufstätige mit tiefen Einkommen trifft die Pandemie am härtesten. Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit haben zu schmerzhaften Einkommenseinbussen geführt. Hingegen sind die Vermögen der Top-Verdienenden gewachsen. Die Gewerkschaften fordern einen Aufschwung für die Arbeiterinnen und Arbeiter – mit Vollbeschäftigung, besseren Löhnen und einer sozialeren Altersvorsorge.&nbsp;Das 1. Mai 2021 Motto lautet:<strong> Zeit für die soziale Wende!</strong></p><p>Schweizweit finden dutzende gewerkschaftliche Aktionen in den von der Corona-Krise besonders betroffenen Branchen statt, wie beispielsweise beim Pflegepersonal in Basel oder Zürich oder bei den Velo- und Foodkurieren in Zürich. Mobilisiert wird ausserdem für rund 40 Demonstrationen oder Veranstaltungen in allen Regionen der Schweiz, mit Corona-Schutzkonzepten und Einschränkungen. Die traditionellen Feierlichkeiten wurden in den meisten Kantonen abgesagt.</p><p>Live aus dem Studio in Zürich sendet der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit Gewerkschaften und Parteien den zentralen Livestream vom 1. Mai 2021. Mit Schaltungen zu den Aktionen vor Betrieben oder an zentralen Punkten, Kundgebungen aus den Regionen und mit prominenten Gästen aus der Schweiz und international. Unter anderem mit Bundesrätin <strong>Simonetta&nbsp;Sommaruga</strong>, dem Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes <strong>Luca&nbsp;Visentini</strong>, Unia Präsidentin <strong>Vania&nbsp;Alleva</strong>, SP Co-Präsidentin <strong>Mattea&nbsp;Meyer</strong> und der Autorin <strong>Julia Friedrichs</strong>.</p><p>Die schweizweite Übersicht der Aktionen und Kundgebungen sowie das vollständige Programm des zentralen 1. Mai-Livestreams findet sich auf der 1. Mai Online-Plattform: <a href="https://www.mai2021.ch/de/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.mai2021.ch</a>.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/1Mai2021_sgbweb.svg" length="36419" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7531</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2021 12:00:00 +0200</pubDate><title>Einkommensschere und mehr prekäre Jobs</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid19-einkommensschere-und-mehr-prekaere-jobs</link><description>Zur Lage der Arbeitnehmenden in der Corona-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Corona-Krise hat sich die Lage für zahlreiche Arbeitnehmende verdüstert. Die Arbeitslosigkeit und die Unterbeschäftigung haben stark zugenommen. Durch die Lockdown-Massnahmen sind mehr prekäre Jobs entstanden, und die Einkommensschere hat sich weiter geöffnet. Erkämpfte Mindeststandards bei Löhnen und Arbeitsbedingung werden vermehrt unterboten. Nur ein Weg mit besseren Löhnen, guten Arbeitsbedingungen und fairen Branchen-Gesamtarbeitsverträgen für alle führt in die Zukunft.</p><p>Die Corona-Krise hat zu einer höheren Arbeitslosigkeit, zu prekären Jobs und einer verstärkten Einkommensschere geführt. Die Aussichten für die nächsten Monate sind beunruhigend. Auf dem Arbeitsmarkt ist keine substanzielle Erholung in Sicht. Auch nach der 2. Welle sind viele Berufstätige ohne Arbeit. Die jüngeren und die älteren Arbeitnehmenden sind überproportional betroffen. Viele Berufstätige im Alter von 15 bis 24 Jahren wurden aus dem Arbeitsmarkt gedrängt, die Erwerbsquote ging stark zurück. Ebenso besorgniserregend ist die Situation für die älteren Arbeitnehmenden. Die steigende Arbeitslosigkeit der 60+ ist für die Betroffenen hart. Denn nun in der Krise eine Stelle zu finden, ist für diese Altersgruppe besonders schwierig.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Tiefe Einkommen und prekäre Jobs</strong></h3><p>Berufstätige mit tiefen Einkommen trifft die Pandemie am härtesten. Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit haben zu schmerzhaften Einkommenseinbussen geführt. Die Top-Verdienenden haben hingegen mehr Vermögen bilden können. Sie geben weniger aus – bei ungefähr gleichbleibendem Einkommen. Gemäss Schätzungen des SGB haben die untersten Einkommensklassen bis 4000 Fr. brutto rund 300 Fr. pro Monat weniger Einkommen. Bei den oberen Klassen ab 10'000 Fr. sind es 300 bis 400 Fr. im Monat mehr.</p><p>Gleichzeitig wurden durch die Teil-Schliessungen der Wirtschaft prekäre Jobs gefördert. Durch den Boom bei den Essenslieferungen über Kuriere oder den Onlinehandel werden erkämpfte Mindeststandards umgangen.&nbsp; «Die neuen Stellen entstehen im unregulierten Bereich: das sind die Temporärangestellte, Subunternehmen, Scheinselbstständige», stellt Daniel Münger, Präsident der Gewerkschaft syndicom, fest. Daher ist für ihn klar: «Nur allgemeinverbindliche Branchen-Gesamtarbeitsverträge schützen wirksam vor Prekarisierung».</p><p>Auch für die Gewerkschaft Unia muss die soziale Spaltung entschieden bekämpft werden. In vielen Branchen hat die Pandemie nicht nur die Einkommenssituation verschlechtert: «Wer trotz «Lockdown» weiterarbeiten konnte, musste oft weitere Verschlechterungen in Kauf nehmen», zum Beispiel in der Verkaufsbranche zur Abwicklung von online-Aufträgen, erläutert Vania Alleva, Präsidentin der Unia. «Der Druck, solche Verschlechterungen einfach zu akzeptieren, ist immens. Denn schliesslich geht es denen, die in Kurzarbeit stehen, ja noch schlechter. Daher brauchen wir 100% Lohnersatz bis 5000 Franken und mehr Branchen-GAV».</p><p>Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB, folgert: «Nach dem Kampf gegen die Pandemie ist eine Offensive für mehr soziale Sicherheit nötig. Damit die Arbeitnehmenden, die die Krise schmerzhaft zu spüren bekamen, nicht abgehängt werden». Gegen Arbeitslosigkeit, Prekarität und steigenden Ungleichheit braucht es bessere Löhne für alle und effiziente Massnahmen für die Kaufkraft.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Der SGB fordert:</strong></h3><ul><li>Ein Mindestlohn von 22 Fr./h, geregelte Arbeitsbedingungen und allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge auch in den neu entstandenen Jobs bei Kurieren und im Online-Handel.</li><li>Die Rückerstattung der rund 5 Mrd. Fr. an überschüssigen Prämienreserven an die Bevölkerung zur Stärkung der Kaufkraft und zur Stimulierung der Binnenkonjunktur.</li><li>Die Verhinderung von Sparprogrammen – insbesondere beim Bund, damit die Arbeitslosigkeit nicht noch weiter steigt.</li><li>Jobgarantien im Betrieb sowie Unterstützung für die AusbildungsabgängerInnen bei der Stellensuche.</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Lieferdienst_Bringdienst_Maske_iSt-ArtMarie.jpg" length="297992" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7510</guid><pubDate>Tue, 30 Mar 2021 09:30:50 +0200</pubDate><title>Die Chance für eine zukunftsfähige Familienpolitik packen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-chance-fuer-eine-zukunftsfaehige-familienpolitik-packen</link><description>Auch WBK-S stärkt Engagement des Bundes bei familienergänzender Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) will nun auch die Schwesterkommission des Ständerats WBK-S das finanzielle Engagement des Bundes bei der familienergänzenden Kinderbetreuung stärken. Der SGB begrüsst, dass die WBK-S die Parlamentarische Initiative für die Verstetigung der Bundesfinanzhilfen für die Kinderbetreuung unterstützt und fordert, dass das Bundesengagement auch an Kriterien bezüglich Qualität und Arbeitsbedingungen geknüpft wird.</p><p>Gemeinhin gilt die Kinderbetreuung in der Schweiz als Privatsache: Die Wartelisten für einen Platz in der familienergänzenden Kinderbetreuung sind lang, die Beiträge der öffentlichen Hand tief und umso höher sind die Kosten, welche die Familien tragen müssen. Kein Wunder, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele Erwerbstätige von der Gratisarbeit der Grosselterngeneration abhängig ist.</p><p>Dieses Schweizer Modell der Familienpolitik ist spätestens mit der ersten Corona-Welle ins Wanken gekommen: Ohne die durch das Parlament beschlossene finanzielle Unterstützung der Kinderbetreuungsinstitutionen hätten Konkurse und Kitaschliessungen die Gleichstellung in der Schweiz um Jahre zurückgeworfen.</p><p>Nun gilt es, die familienergänzende Kinderbetreuung für die Zukunft aufzustellen und krisenresistent zu gestalten: Es braucht genügend Plätze in hoher Qualität für alle Kinder, die Aufwertung der Arbeit in der Kinderbetreuung über gute Arbeitsbedingungen und Löhne sowie eine ausreichende Finanzierung durch die öffentliche Hand, damit die Plätze für alle Familien bezahlbar sind.</p><p>Mit der Annahme der Parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» hat die WBK-S die Tür für die Diskussion über diese Massnahmen geöffnet. Der SGB wird sich in dieser Diskussion für eine fortschrittliche nationale Familienpolitik engagieren, die angemessene Beiträge des Bundes mit Kriterien bezüglich Qualität und Arbeitsbedingungen verknüpft.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7497</guid><pubDate>Thu, 18 Mar 2021 18:40:38 +0100</pubDate><title>Wichtige Massnahmen – jetzt ist schnelles Umsetzen nötig!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/covid19-wichtige-massnahmen-jetzt-ist-schnelles-umsetzen-noetig</link><description>Soziale und wirtschaftliche Unterstützung in der Corona-Krise
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Covid-19-Gesetz, das jetzt zur Schlussabstimmung kommt, enthält wichtige Fortschritte, die die Gewerkschaften lange gefordert haben: Die Kurzarbeit wurde ausgeweitet, niedrige Einkommen erhalten weiterhin 100% Ausgleich. Die Arbeitslosenversicherung wurde der Krise angepasst. Und schliesslich wurden die Massnahmen für den Kultursektor und die Selbstständigen verbessert. Entscheidend wird in den kommenden Wochen jetzt die schnelle und unbürokratische Umsetzung dieser Massnahmen sein. Nur so können Verluste von Arbeitsplätzen und Kaufkraft begrenzt werden. Das gilt auch für die Hilfsgelder für Unternehmen: Nur wenn das Geld schnell ausgezahlt wird und alle, die einen Anspruch haben, auch tatsächlich Zugang erhalten, können die Auswirkungen der Krise begrenzt werden.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich bereits im März 2020 zu einer umfassenden Politik zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Löhnen bekannt. Das von der Einigungskonferenz erarbeitete und den beiden Parlamentskammern zur Schlussabstimmung nun vorliegende Gesetz erfüllt viele der gewerkschaftlichen Forderungen. Auch konnte der Versuch abgewehrt werden, unter dem Vorwand der Pandemie den arbeitsfreien Sonntag anzugreifen.</p><h3 class="heading--h4">Vermeidung von Arbeitsplatz- und Kaufkraftverlusten</h3><p>Die 100-prozentige Absicherung der niedrigsten Löhne im Falle von Kurzarbeit, die in der zweiten Welle eingeführt wurde, ist eine wesentliche Massnahme. Gerade in den Branchen, die am stärksten von Corona bedingten Schliessungen betroffen sind, arbeiten besonders viele Personen mit niedrigen Löhnen. Ihr Schutz ist darum dringlich. Weil offensichtlich ist, dass Lockerungsmassnahmen nur schrittweise erfolgen werden, ist die Verlängerung dieser Regelung bis zum Sommer konsequent. Der Schaden für die Kaufkraft vieler Arbeitnehmer – gerade für die mit niedrigen und mittleren Löhnen – ist nach wie vor sehr gross und wird weitere Massnahmen erfordern.</p><p>Darüber hinaus wurde die&nbsp;Erhöhung der Anzahl Taggelder in der Arbeitslosenversicherung nun erneut beschlossen – eine wirksame Massnahme, die bereits in der ersten Welle ergriffen wurde. In vielen Branchen ist es derzeit wenig realistisch, schnell wieder einen Job zu finden.</p><p>Auch die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist erfreulich, auch wenn die ersten pandemiebedingten Einschränkungen bereits vor mehr als einem Jahr eingeführt wurden. Diese Massnahme erhöht die Planungssicherheit und hilft, Arbeitsplätze zu erhalten. Und schliesslich entsprechen auch die Erhöhung der Hilfen für die von Umsatzeinbussen betroffenen Unternehmen und die Verankerung einer Ausgleichslogik den Forderungen des SGB zu Beginn dieses Jahres.</p><p>Entscheidend wird es in den kommenden Wochen und Monaten auf die richtige Umsetzung ankommen. Nur wenn Ansprüche schnell bearbeitet und Gelder zeitnah ausgezahlt werden, können Arbeitsplätze erhalten werden.</p><h3 class="heading--h4">Spezifische Antworten auf Probleme in der Kultur</h3><p>Kulturschaffende sind von der Corona-Krise nach wie vor existenziell betroffen. Je länger die Corona-Pandemie dauert, desto schwieriger wird ihre Lage. Viele berichten, dass im Moment keine Veranstaltungen geplant werden. Sie können deshalb auch nicht abgesagt werden, was aber oft Voraussetzung für Unterstützungsleistungen wäre. Zudem ist das bestehende System der Hilfsmassnahmen komplex und für viele schwer durchdringbar.</p><p>Daher hat der SGB einen möglichst raschen und unbürokratischen Zugang zu besseren Hilfsleistungen gefordert. Parlament und Bundesrat sind vielen gewerkschaftlichen Vorschlägen gefolgt. So können freischaffende und selbstständige Kulturschaffende neu auch Ausfallentschädigungen beantragen – rückwirkend ab dem 1. November. Ausserdem werden über die Änderung der Covid-Kulturverordnung die Anspruchskriterien für Kulturschaffende zur Nothilfe über Suisseculture Sociale massgeblich erleichtert.&nbsp; Angesichts der weiter andauernden Veranstaltungsverbote werden Kulturschaffende in den nächsten Monaten vermehrt auf diese Unterstützung durch Suisseculture Sociale angewiesen sein.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/f/csm_Frau_mit_Maske_Industrie_2_aa3ad9c04b.jpg" length="238740" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6413</guid><pubDate>Tue, 16 Mar 2021 07:00:00 +0100</pubDate><title>Corona</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus</link><description>Alle Informationen, Positionen und Aktuelles zum Corona-Virus finden Sie auf unserer Sonderseite. Ausserdem die Antworten auf die wichtigsten Fragen.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7495</guid><pubDate>Mon, 15 Mar 2021 23:19:00 +0100</pubDate><title>AHV-Reform auf Kosten der Frauen: Ständerat nimmt seine Verantwortung nicht wahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-reform-auf-kosten-der-frauen-staenderat-nimmt-seine-verantwortung-nicht-wahr</link><description>Kleine Parlamentskammer ignoriert die Realität der Frauen weiter.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Ständerat beschlossenen Änderungen der AHV sind respektlos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat bereits gezeigt, dass Frauen durch die Rentenaltererhöhung mit AHV 21 rund 1200 Franken pro Jahr verlieren. Obwohl die Renten der Frauen bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer. In etwas mehr als einer Woche haben über 300'000 Frauen und Menschen einen öffentlichen Appell gegen diese Reform auf dem Buckel der Frauen unterzeichnet und dem Ständerat übergeben. Doch der Ständerat ignoriert die Realität der Frauen weiter.</p><p>Der Ständerat hat heute beschlossen, den Gesamtbetrag der Kompensationen für die Übergangsgeneration von neun Frauenjahrgängen von 712 auf 430 Millionen jährlich weiter zu unterbieten. Diese weitere Senkung der Kompensationen ist ein Zeichen von Ignoranz. Die vorgeschlagenen Rentenzuschläge können die Rentenlücke der Frauen der Übergangsgeneration bei weitem nicht schliessen.</p><h3 class="heading--h4">Flexibilisierung: Frauen werden doppelt bestraft</h3><p>Auch die Flexibilisierung des Renteneintritts soll nach Ansicht des Ständerats gekappt werden. Anstatt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bereits ab Alter 62 soll ein Vorbezug erst ab 63 möglich sein. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung geniesst und mittelfristig kostenneutral ist. Und auch hier sollen vorab die Frauen bezahlen. Denn wird die Flexibilisierung erst ab Alter 63 eingeführt, ändert sich dadurch für die Männer nichts. Die Frauen werden hingegen doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie im Vergleich zum Status quo nur noch ein Jahr im Voraus die AHV-Rente vorbeziehen.</p><h3 class="heading--h4">﻿Renten müssen zum Leben reichen</h3><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Wer die AHV reformiert, muss deshalb die realen Rentenprobleme berücksichtigen. Die Lösung dazu ist einfach: wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen. Der Ständerat wird mit seiner Kürzestauseinandersetzung zur AHV dieser Verantwortung nicht gerecht. Mit den heutigen Entscheiden versucht der Ständerat das genaue Gegenteil: eine Reform ohne Rückhalt der Frauen. Diese Unterschätzung der Frauenbewegung wird AHV21 blockieren. Der SGB wird alles daran setzen, dass der Nationalrat die Vorlage massgeblich korrigiert.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7492</guid><pubDate>Mon, 15 Mar 2021 12:15:00 +0100</pubDate><title>314’187-mal: Hände weg von den Frauenrenten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/314187-mal-haende-weg-von-den-frauenrenten</link><description>Dringender Appell an den Ständerat übergeben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kurz vor der Debatte im Parlament wurden dem Ständerat heute 314’187 Unterschriften gegen eine AHV-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen überreicht. Die vorgeschlagene Rentenverschlechterung für die Frauen hat eine Welle der Empörung ausgelöst. In so kurzer Zeit wurden in der Schweiz noch nie so viele Unterschriften online unterzeichnet. Die Botschaft ist klar: Eine AHV-Reform, welche die Lebensrealität der Frauen ignoriert, ist chancenlos. Die Renten der Frauen sind noch immer über einen Drittel tiefer, als jene der Männer. Die Frauenrenten müssen deshalb steigen, und nicht sinken.</p><p>Im Alter von der AHV leben können: dieses Versprechen wird für viele Frauen weiterhin nicht eingelöst. Deshalb war die schlechte und ungleiche Rentenabsicherung auch ein zentrales Anliegen des Frauen*streiks 2019. Doch anstatt dafür zu sorgen, dies endlich zu erreichen, schlägt die Kommission mit der Reform AHV 21 genau das Gegenteil vor: eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen.</p><p class="heading--h4">Die Rentensituation der Frauen ist grosses Problem.</p><p>Im offenen Brief fordern Hunderttausende UnterzeichnerInnen den Ständerat deshalb dazu auf, die Verschlechterungen in der AHV21-Vorlage rückgängig zu machen, und stattdessen den Frauen endlich eine bessere Rentenabsicherung im Alter zu garantieren. Dazu braucht es eine Reform, welche die AHV-Renten nicht einzig für die Ehepaare verbessert. Denn die Verfassung verspricht auch den Frauen seit fast 50 Jahren, dass die AHV den Lebensbedarf von allen angemessen deckt.</p><p>An der Übergabe der Unterschriften an den Ständerat, der die AHV-Reform heute behandelt, erinnert <strong>Vania Alleva</strong>, Präsidentin der Gewerkschaft Unia deshalb daran: «Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, verdient eine Rente, die zum Leben reicht. Das gilt auch für Frauen, das ist heute noch nicht der Fall!» SP Co-Präsidentin <strong>Mattea Meyer</strong> betonte, «Altersarmut ist oft weiblich. Es braucht jetzt höhere AHV-Renten und sicher keinen Rentenabbau». VPOD-Zentralsekretärin <strong>Michela Bovolenta</strong> bringt den Ärger der Frauen auf den Punkt: «Das Parlament muss uns endlich zuhören und für mehr Gleichstellung auch im Alter sorgen, statt einen Abbau auf Kosten der Frauen zu planen. Die Frauenrenten gehören erhöht, nicht das Frauenrentenalter!» Schliesslich betont <strong>Lisa Mazzone</strong>, Grüne Ständerätin: «Die Rufe der Frauen wurden bis jetzt in der Politik überhört. Doch dieses starke Zeichen darf nicht mehr ignoriert werden. Ohne die Frauen macht man keine Reform».</p><p>Link zum Appell: <a href="https://www.frauenrenten.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">www.frauenrenten.ch</a></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/frauenrenten/210315_Appell-UEbergabe_c-YoshikoKusano.jpg" length="427463" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7487</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2021 07:59:05 +0100</pubDate><title>Internationaler Frauenkampftag – jetzt erst recht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/internationaler-frauenkampftag-2021</link><description>8. März 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der diesjährige Weltfrauentag ist speziell: Physische Treffen sind nur eingeschränkt möglich, an grosse Mobilisierungen ist gar nicht zu denken. Doch der Kampfgeist der Gewerkschaftsfrauen ist nach einem Jahr Corona grösser denn je. Deshalb bietet der SGB zusammen mit dem gewerkschaftlichen Bildungsinstitut Movendo ab dem 8. März eine feministische Kurswoche an – um bereit zu sein für die Zeit, in der Mobilisierungen draussen wieder möglich sind.</p><p>Am 8. März 2020 kamen die Frauen* noch auf Strassen und Plätzen zusammen, um gemeinsam den internationalen Tag der Frau zu begehen. Kurze Zeit später mussten sie versuchen, im Homeoffice Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen. Oder sie riskierten ihre Gesundheit, während sie schlecht geschützt im Tieflohnbereich die Gesellschaft am Laufen hielten, sei es als Lebensmittelverkäuferinnen, als Kinderbetreuerinnen oder in Gesundheitsberufen. Kitas mussten zwar offen bleiben, doch mehr finanzielle Unterstützung für den Betrieb unter sehr schwierigen Bedingungen sprach die Politik erst auf Druck der vom SGB gegründeten Koalition Kinderbetreuung.</p><p>Corona hat deutlich gezeigt: Die bürgerliche Schweizer Politik tut sich schwer, die unentbehrliche Arbeit, die Frauen unbezahlt oder schlecht bezahlt leisten, anzuerkennen. Statt längst fällige Lohnerhöhungen für die Frauen in systemrelevanten Berufen gab es Applaus vom Balkon und allenfalls noch einen Kugelschreiber oder 100 Franken Einmalprämie als Dank für den Einsatz in der Pandemiebekämpfung. Doch Frauen wollen Löhne, die ihrer Verantwortung und der Belastung durch ihre Arbeit entsprechen. Sie wollen faire Arbeitsbedingungen und Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit ermöglichen, ohne dass dabei die eigene Gesundheit auf der Strecke bleibt. Dafür kämpfen die Gewerkschaften am 8. März – und an allen anderen Tagen.</p><p>Dieser Kampf kann zurzeit nicht draussen stattfinden. Deshalb bieten der SGB und das gewerkschaftliche Bildungsinstitut Movendo ab dem 8. März mit einer feministischen Kurswoche einen virtuellen Raum an, in dem sich Frauen* zu den Themen Altersvorsorge, Arbeit, Auswirkungen von Covid 19 auf Frauen, sexualisierte Gewalt und starke Vorbilder in der Gewerkschafsarbeit informieren und austauschen können. Damit sie diese Themen auf die Strasse tragen können, wenn Mobilisierungen wieder möglich sind.</p><p><a href="https://www.movendo-digital.ch/frauen" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zum Kursangebot</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/c/csm_Kurswoche_6ed0110d20.png" length="213078" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7485</guid><pubDate>Sun, 07 Mar 2021 16:23:54 +0100</pubDate><title>Keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Verkaufspersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-verschlechterung-der-arbeitsbedingungen-fuer-das-verkaufspersonal</link><description>Einschätzungen zu den weiteren Volksabstimmungen des 7. März 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Ladenöffnungszeiten: zwei willkommene Ablehnungen</p><p>Die Bevölkerung des Kantons Bern hat heute den Vorstoss abgelehnt, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr zu verdoppeln. Diese Ablehnung stoppt einen neuen Versuch, die Sonntagsarbeit auf Kosten der Arbeitnehmenden in dieser Branche auszuweiten. Auch im Kanton Zug ist eine Vorlage zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an der Urne klar gescheitert.</p><p>Studien zeigen, dass Sonntagsöffnungen oder längere Öffnungszeiten keinen zusätzlichen Umsatz bringen. Sie erhöhen nur die Arbeitsbelastung für das Verkaufspersonal. Der Nationalrat hat sich zwar noch nicht mit dem Vorschlag befasst, die Sonntagsöffnungen in das Covid-19-Gesetz aufzunehmen, aber das Signal ist sehr deutlich: Es gibt keine Mehrheit an den Urnen für mehr Sonntagsarbeit.</p><h3 class="heading--h4">Freihandelsabkommen mit Indonesien akzeptiert</h3><p>Das Freihandelsabkommen mit Indonesien fand an der Urne eine Mehrheit. Entscheidend dafür waren offensichtlich die neuen Standards zur Nachhaltigkeit und zum Schutz für Arbeitnehmende vor Ausbeutung. Nach diesem Abstimmungsergebnis ist der Bund jetzt in der Verantwortung, seine Versprechen einzuhalten, indem er für eine konsequente Umsetzung dieser Bestimmungen sorgt.</p><p>Für den SGB ist klar, dass alle zukünftigen Abkommen diesem Beispiel folgen und noch strengere und umfassendere verbindliche Regeln zum Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter und zur Nachhaltigkeit aller Produkte und Dienstleistungen enthalten müssten. Die Gewerkschaften werden sich dafür einsetzen, dass die Sozial- und Arbeitsrechte in Zukunft noch besser geschützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/d/csm_Kantone_der_Schweiz_wenigerbunt-01_e63e6191d5.png" length="518318" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7482</guid><pubDate>Sun, 07 Mar 2021 13:08:05 +0100</pubDate><title>Jetzt die Grundlagen für den Service public der Zukunft schaffen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/eid-nein-jetzt-die-grundlagen-fuer-den-service-public-der-zukunft-schaffen</link><description>Nach dem Nein zur Privatisierung der E-ID</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ablehnung des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste schützt die Schweiz vor einer weiteren unangebrachten Privatisierung. Dieses Ergebnis sendet auch ein klares Signal: ein Abbau des Service public wird in Volksabstimmungen keine Mehrheit finden. Nun müssen neue Dienstleistungen im Rahmen eines modernen Service public entwickelt werden, der an die aktuellen Herausforderungen und Technologien angepasst ist. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) setzt sich für eine ehrgeizige Agenda ein, um qualitativ hochstehende Grundversorgung für alle zu gewährleisten, insbesondere in der digitalen Welt.</p><p>Mit dem heute zur Abstimmung vorgelegten E-ID-Gesetz hätte der Staat eine seiner zentralen Aufgaben – die Identifizierung der eigenen Bürger – zugunsten privater Akteure aufgegeben. Unter dem Vorwand der Modernisierung hätte dies zur Schaffung eines privaten Monopols oder Oligopols geführt, das mit den von der Bundesverwaltung bereitgestellten Daten Profite macht. Der SGB begrüsst die deutliche Ablehnung in der heutigen Abstimmung, denn sie verhindert die Etablierung einer Drei-Klassen-Gesellschaft im Internet und die Nutzung von amtlichen Informationen zur Bildung von Nutzungsprofilen. Die Bevölkerung wollte kein Gesetz zur elektronischen Identität, das auf ein Konsortium privater Unternehmen zugeschnitten ist oder sogar teilweise von diesem Konsortium entworfen wurde. Es ist Aufgabe des Staates und nicht der Banken und Versicherungen, die Identität der Bürgerinnen und Bürger zu bescheinigen: Die Botschaft der Stimmbevölkerung ist in diesem Punkt völlig eindeutig.</p><p><a href="/themen/detail/eine-privatisierung-des-elektronischen-passes-waere-ein-fataler-fehler">Wie der SGB bereits im Abstimmungskampf deutlich gemacht hat</a>, geht es den Gewerkschaften nicht darum, die Digitalisierung zu behindern, ganz im Gegenteil. Darum braucht es nun schnell eine amtliche elektronische Identifizierung, die öffentlich und transparent ist und dem öffentlichen Interesse dient. Eine solche, für alle zugängliche Grundversorgung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechten Digitalisierung und wird auch der Schweizer Wirtschaft nützen. Schliesslich steht mit dem digitalen Impfausweis ein sehr konkretes und dringendes Projekt an, das im Rahmen eines verlässlichen Service public schnell umgesetzt werden muss, wie es die Bevölkerung offensichtlich wünscht.</p><p>Das Abstimmungsergebnis ist auch eine Warnung für andere Privatisierungs- und Liberalisierungsprojekte, die derzeit diskutiert werden. Ein sukzessiver Abbau und eine Zerstörung des Schweizer Modells des Service public findet an der Urne keine Mehrheit. Die Pläne zum <a href="/themen/detail/postfinance-privatisierung-kommt-nicht-in-frage">Verkauf der Postfinance</a> oder zur vollständigen <a href="/themen/detail/jetzt-strommarktoeffnung-entschiedenes-nein-des-sgb">Liberalisierung des Strommarktes</a> folgen der gleichen Privatisierungslogik und müssen deshalb revidiert werden. Ebenso wie die unerbittliche und abwegige Anwendung der Markt- und Wettbewerbslogik im Bereich des Gesundheitswesens. Der SGB wird an diesen Fronten gegen neue Privatisierungs- und Liberalisierungsvorhaben kämpfen.</p><p>Generell erwartet der SGB nun, dass der Bundesrat seine Service-public-Strategie grundlegend überarbeitet. Die Kampagne zur elektronischen Identität hat gezeigt, dass in diesem Bereich neue Bedürfnisse entstehen, zum Beispiel durch die zunehmende Digitalisierung oder den Wunsch nach optimierten Verwaltungsdienstleistungen. Es ist daher an der Zeit, ein Programm zur Entwicklung neuer Service-public-Angebote zu planen und umzusetzen, das auf effizienten Infrastrukturen und öffentlichen Dienstleistungen basiert. Dies ist eine der Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Wohlstand, von dem wirklich alle profitieren.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/1/csm_web_SchweizerPassPrivatisieren-nein_DE_b026fdecee.jpg" length="80904" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7479</guid><pubDate>Thu, 04 Mar 2021 12:57:00 +0100</pubDate><title>Ständerat lehnt Missbrauch des Covid-Gesetzes ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-lehnt-missbrauch-des-covid-gesetzes-ab</link><description>Keine Deregulierung der Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaftskommission des Ständerats wollte unter dem Vorwand der Pandemie den arbeitsfreien Sonntag angreifen. Erfreulicherweise hat das Plenum eine vernünftige Entscheidung getroffen und diesen Angriff auf die Arbeitsbedingungen abgewendet. Die Probleme, vor denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute stehen, müssen nicht verstärkt sondern gelöst werden.</p><p>Der Ständerat hat deutlich mit 23:18 Stimmen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit abgelehnt. Die WAK-S hatte vorgeschlagen, mittels einer im letzten Moment eingeführten Änderung des Covid-19-Gesetzes die Anzahl der Sonntagsverkäufe in der Schweiz bis 31.12.2022 zu verdreifachen. Ein solcher Beschluss wäre ein Schlag ins Gesicht des Verkaufspersonals gewesen, das ohnehin ein besonders schwieriges Jahr hinter sich hat – sowohl mit Blick auf die Arbeitsbedingungen wie auch finanziell, bedingt durch die Kurzarbeit.</p><p>Das Plenum der kleinen Kammer hat nun aber diesen Änderungsantrag abgeschmettert. Angeführt wurden u.a. Studien, die zeigen, dass mehr Sonntagsöffnungen nicht zu mehr Umsatz führen, sondern – im Gegenteil – besonders für kleine Läden nur Verluste bedeuten. Weiter hat das Verkaufspersonal immer wieder klar in Umfragen gesagt, dass es keine Sonntagsarbeit wünscht.</p><p>In der Ratsdebatte wurde zu Recht auf das rechtsstaatlich inakzeptable Vorgehen der Gesetzgebung verwiesen: Das Covid19-Gesetz darf nicht dazu missbraucht werden, den Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden anzugreifen. Im Gegenteil: diese haben angesichts der vielen Opfer, die sie während der Pandemie leisten mussten, Anrecht auf mehr Schutz.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_1e4da264a7.jpg" length="351245" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7471</guid><pubDate>Wed, 24 Feb 2021 12:54:26 +0100</pubDate><title>Sonntagsruhe mit Covid-19-Gesetz ausgehebelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sonntagsruhe-mit-covid-19-gesetz-ausgehebelt</link><description>WAK-S beschliesst Ausweitung von Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Über die Köpfe von Verkaufsangestellten und Kantonen hinweg hat die Wirtschaftskommission des Ständerats durch die Hintertüre die Ausdehnung der Sonntagsverkäufe von vier auf zwölf pro Jahr beschlossen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt diese Liberalisierung der Sonntagsarbeit dezidiert ab. Das Parlament muss diesen Angriff auf das Arbeitsgesetz via Covid-19-Gesetz zurückweisen.</p><p>Der SGB lehnt eine Ausweitung der Sonntagsarbeit entschieden ab. Die Ausdehnung auf zwölf Sonntagsverkäufe via Covid-19-Gesetz ist rechtsstaatlich bedenklich und undemokratisch, weil so der Wille der Stimmbevölkerung mit Füssen getreten wird, die sich in zahlreichen kantonalen Abstimmungen immer wieder klar gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen hat.</p><p>Sonntagsverkäufe erhöhen nachweislich die psychosozialen Risiken für das Verkaufspersonal, das in der Pandemie bereits sehr viel erleiden musste, mit Stress in Läden mit grossen Verkaufsflächen, Angst vor Ansteckungen oder harten Lohneinbussen durch Kurzarbeit. Dass die Kommission diese ebenso nutzlose wie schädliche Liberalisierung nun auch noch als «Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes» verkaufen will, ist an Respektlosigkeit gegenüber den Betroffen kaum mehr zu überbieten.</p><p>Dass Sonntagsverkäufe kaum mehr Umsatz generieren, sondern nur eine Umlagerung des Umsatzes bewirken, wurde bereits mehrfach belegt. Diese Sonntagsverkäufe könnten sich nur Detailhandelsketten mit grossen Verkaufsflächen leisten. Kleinere Läden und Boutiquen dagegen machen ein Verlustgeschäft mit Sonntagsverkäufen. Die Folge wäre ein «Lädelisterben». Gerade die Angestellten in den kleinen Läden haben in der Pandemie bereits durch massive Einkommensverluste auf ohnehin zu tiefen Löhnen einen sehr hohen Preis bezahlt.</p><p>Das Parlament muss diese schädliche und zynische Deregulierung ablehnen. Das Covid-19-Gesetz darf nicht zum Angriff auf das Arbeitsgesetz und den Gesundheitsschutz missbraucht werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.jpg" length="278759" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7468</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2021 11:54:57 +0100</pubDate><title>Grössere Lohnunterschiede – steigende Lohndiskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/groessere-lohnunterschiede-steigende-lohndiskriminierung</link><description>Analyse der Lohnstrukturerhebung 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohndiskriminierung und die Gesamtlohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind zwischen 2014 und 2018 gestiegen, wie die neuste Analyse der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik zeigt. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt und umgekehrt werden – mit der konsequenten Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes und einer neuen, fairen Verteilung der bezahlten und unbezahlten Betreuungsarbeit.</p><p>Seit 40 Jahren legt die Bundesverfassung den Grundsatz gleicher Löhne fest, seit 25 Jahren ist dessen Umsetzung im Gleichstellungsgesetz konkretisiert. Doch die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass es mit der Umsetzung mehr denn je hapert: So ist der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern von 2014 bis 2018 um fast einen Prozentpunkt auf 19 Prozent gestiegen, der unerklärte, meist diskriminierende Anteil daran um 3 Prozentpunkte auf 45.4 Prozent. Das heisst, dass Frauen in der Schweiz für gleichwertige Arbeit 8.6 Prozent weniger verdienen als Männer – das entspricht jeden Monat 686.45 Franken. Insgesamt verdienen Frauen monatlich im Mittel 1512 Franken weniger als Männer.</p><p>Auffällig ist, dass der Lohnunterschied, der sich mit Ausbildung, Berufserfahrung und Hierarchiestufen erklären lässt, über die beobachteten Jahre mit gut 10 Prozent etwa gleich gross geblieben ist, aber die Lohndiskriminierung gestiegen ist. Das bedeutet, dass die Revision des Gleichstellungsgesetzes, die letzten Sommer in Kraft getreten ist, tatsächlich zu spät gekommen ist und deshalb nun umso konsequenter umgesetzt werden muss. Der SGB erwartet, dass die Unternehmen ihre Pflicht wahrnehmen, ihre Lohnsysteme mit den Sozialpartnern auf Diskriminierung analysieren und diskriminierende Löhne umgehend anpassen.</p><p>Doch auch der sogenannt nicht diskriminierende Lohnunterschied ist mit 10 Prozent zu gross, denn auch er beruht auf diskriminierenden Strukturen im Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft: Frauen arbeiten oft in Berufen, die nicht ihrem Wert entsprechend entlöhnt sind, und schlagen rasch einmal an der gläsernen Decke an, von wo aus ein weiterer Karriereaufstieg kaum mehr möglich ist. Spätestens nach der Familiengründung übernehmen Frauen zudem noch einen grossen Teil der anfallenden unbezahlten Arbeit, was sich aufgrund der Struktur des Arbeitsmarkts (Möglichkeit der und Entlöhnung von Teilzeitarbeit) ebenfalls in einem tieferen Lohn für die bezahlte Arbeit niederschlägt.</p><p>Neben Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung fordert der SGB deshalb Massnahmen, damit Frauen wegen der Übernahme von Sorgearbeit keine Lohneinbussen mehr riskieren. Dies bedeutet genügend durch die öffentliche Hand finanzierte Betreuungsangebote und Strukturen, die eine faire Aufteilung der restlichen unbezahlten Arbeit auf Männer und Frauen erlauben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.jpg" length="370039" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7466</guid><pubDate>Fri, 19 Feb 2021 20:29:05 +0100</pubDate><title>Höchste Zeit: Mehr Bundesgelder für die Kinderbetreuung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/hoechste-zeit-mehr-bundesgelder-fuer-die-kinderbetreuung</link><description>Parlamentarische Initiative der WBK-N</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Was der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB schon lange fordert, könnte endlich umgesetzt werden: Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates WBK-N will mehr Bundesgelder für die familienergänzende Kinderbetreuung. Bisher sind die öffentlichen Beiträge in der Schweiz rekordmässig tief, dafür zahlen die Eltern umso mehr. Eine gesellschaftliche Aufgabe wurde so viel zu lange ins Private abgeschoben.</p><p>Dass die WBK-N die Bundesfinanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung nun permanent ausgestalten will, ist ein Erfolg des SGB und der Koalition Kinderbetreuung, die sich seit der ersten Corona-Welle unter Leitung des SGB für Verbesserungen einsetzt.</p><p>Die familienergänzende Kinderbetreuung ist ein Schlüssel für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben: Viel zu oft organisieren die Familien die Kinderbetreuung privat – mit Hilfe der Gratisarbeit von Grosseltern oder Müttern, die dafür ganz oder teilweise auf ihr Einkommen verzichten. Grund für diese Arrangements sind das fehlende Kinderbetreuungsangebot und die überhöhten Preise, die Eltern hierzulande dafür zahlen müssen.</p><p>Der SGB fordert deshalb seit langem die Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand. Wie die Bildung sollte auch die Betreuung der Kinder als Service public allen Familien zugänglich sein. Es braucht eine national kohärente Familienpolitik, die einheitliche Rahmenbedingungen für die Finanzierung und die Qualität der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung vorsieht sowie die Arbeitsbedingungen regelt. Die von der WBK-N beschlossene Verstetigung und Anpassung der Finanzhilfen, mit denen der Bund bisher die Kantone bei der Schaffung neuer Plätze und der Vergünstigung der Elterntarife unterstützt, ist ein wichtiger erster Schritt: Die Befristung des Gesetzes muss aufgehoben, die Gelder für die Reduktion der Elterntarife fortwährend statt wie bisher degressiv ausbezahlt werden.</p><p>Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Finanzhilfen an Kriterien bezüglich Tarifen, Betreuungsschlüssel (ohne Einbezug von Praktikant_innen), Mindestlöhnen und Arbeitszeiten geknüpft sind. Ziel sind gute Bedingungen für Eltern, Kinder und Betreuungspersonal. Und wie bisher sollen die Finanzhilfen nicht nur in der vorschulischen Betreuung, sondern auch bei den schulergänzenden Strukturen zum Einsatz kommen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7458</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 17:02:15 +0100</pubDate><title>Schutz von Löhnen und Arbeitsplätzen immer noch ungenügend</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/der-schutz-der-loehne-bleibt-immer-noch-ungenuegend</link><description>Entscheide des Bunderats zur Lockerung der Corona-Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zusammen mit der schrittweisen Lockerung der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat heute die Verlängerung bestimmter Stützungsmassnahmen angekündigt, um weitere Kaufkraftverluste und Stellenabbau &nbsp;zu vermeiden. Diese Verbesserungen sind zu begrüssen. Doch der Bundesrat geht weiterhin davon aus, dass zahlreiche Einschränkungen in den kommenden Monaten beibehalten werden und schlägt dennoch weder die Verlängerung der 100-prozentigen Lohnabsicherung bei Kurzarbeit für Geringverdienende und nur ungenügende Massnahmen zur rascheren Auszahlung und zum einfacheren Zugang zu Unterstützungsleistungen vor. Die heute skizzierte Strategie muss daher zwingend durch wirksame und nachhaltige Massnahmen zur Einkommensstützung und Arbeitsplatzsicherung ergänzt werden. Insbesondere in der Kultur braucht es ab März breiteren und vereinfachten Zugang zu Unterstützung. Mit der schrittweisen Öffnung einhergehen muss auch eine Stärkung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und deren praktische Umsetzung.</p><p>Die Corona-Krise hinterlässt weiterhin schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt. Die Unterbeschäftigung befindet sich auf einem historischen Höchststand und viele Arbeitnehmende fürchten einen ungenügenden Schutz ihrer Gesundheit sowie den Verlust ihrer Stelle. Der SGB fordert, dass die sozialpolitischen Stabilisierungsmassnahmen den epidemiologischen Massnahmen im Gleichschritt folgen. Das ist mit den heutigen Entscheiden nur ungenügend gesichert.</p><h4>Unzureichende Unterstützungsmassnahmen für die Arbeitnehmenden</h4><p>Die Aktivitäten in vielen Branchen wie der Gastronomie, derKultur oder im Eventbetrieb bleiben weiterhin nur stark reduziert möglich. Der Bundesrat hat sich trotzdem nicht dazu durchringen können, eine Ausweitung der Deckung von 100 Prozent der niedrigsten Löhne bei Kurzarbeit vorzuschlagen. Und das, obwohl Niedriglöhne in diesen Branchen besonders häufig vorkommen und sie bereits überproportional von Kurzarbeit betroffen sind. Diese Untätigkeit ist problematisch und fügt Menschen, die in den letzten zwölf Monaten bereits erhebliche Einkommensverluste erlitten haben, eine weitere wirtschaftliche Unsicherheit zu.</p><p>Für den SGB ist klar: die Fortführung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung muss zumindest mit einer Verlängerung des 100-prozentigen Ausgleichs der niedrigsten Löhne bei Kurzarbeit einhergehen. Dieser Schutz sollte vielmehr verbessert werden, denn heute kommt die Massnahme &nbsp;nur sehr wenigen Arbeitnehmenden mit tiefsten Einkommen &nbsp;zugute. Darüber hinaus muss die Auszahlung der Unterstützungsmassnahmen deutlich beschleunigt und der Zugang zu den Hilfsmassnahmen erleichtert werden. Andernfalls werden die Folgen in Bezug auf die Kaufkraft der Arbeitnehmenden und den Verlust von Arbeitsplätzen dramatisch sein.</p><h4>Begrüssenswerte Verlängerung der Kurzarbeit und der Arbeitslosen-Taggelder</h4><p>Immerhin übernimmt der Bundesrat andere wichtige Forderungen des SGB im Bereich der Arbeitslosenversicherung: die Verhinderung weiterer Aussteuerungen dank zusätzlicher Taggelder sowie die Verlängerung der Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung federn die Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden ab. Auch die Einführung eines rückwirkenden Anspruchs auf Ausfallentschädigung für Kulturschaffende ist zu begrüssen. Diese Hilfsmassnahme sollte aber auch auf Freischaffende ausgedehnt werden. Kulturschaffende sind auf funktionierende, einfach zugängliche Hilfsleistungen mehr denn je angewiesen. Dies erfordert weitere administrative Vereinfachungen.</p><h4>Öffnungsstrategie festgelegt</h4><p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat eine Zukunftsperspektive skizziert und die ersten Elemente einer Ausstiegsstrategie festlegt. Deren Umsetzung setzt die wirksame Anwendung von Gesundheitsschutzmassnahmen am Arbeitsplatz voraus, insbesondere zum Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer. Dazu ist es notwendig, die Kontrolltätigkeit am Arbeitsplatz zu verstärken anstatt bestehende Regelungen abzuschaffen, wie es einige Arbeitgeberverbände fordern. Vielmehr muss der Bund verbindliche Kontroll-Quoten für Covid-Kontrollen am Arbeitsplatz vorgeben, wenn nötig muss die Suva beigezogen werden und die Kantone im Vollzug unterstützen. Es müssen nun alle Betriebe ein Schutzkonzept vorweisen, auch solche ohne Publikumsverkehr, wie etwa auf dem Bau. Im Rahmen der Exit-Strategie ist auch an eine Zertifizierung der Schutzkonzepte durch Fachpersonen zu prüfen, insbesondere dort, wo neue Schutzkonzepte entstehen.</p><p>Darüber hinaus müssen endlich Massnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Quarantänebestimmungen zu ermöglichen, vor allem in Gesundheitseinrichtungen, und die notwendigen temporären Personalaufstockungen müssen finanziert werden. Allgemein erwartet der SGB , dass die in den letzten Monaten neu geschaffenen Kapazitäten im Gesundheitswesen insbesondere auf den Intensivstationen erhalten bleiben und dass weiterhin neue Kapazitäten nachhaltig geschaffen werden, um in Zukunft Überlastungen zu vermeiden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Koch_Restaurant_geschlossen_keineGaeste_ClarkandCompany-iStock.jpg" length="328362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7456</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 09:35:40 +0100</pubDate><title>Analyse: Die Rentenlücke der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/frauenrenten</link><description>Die SGB-Analyse zeigt: Frauen erhalten ein Drittel weniger Rente, in der zweiten Säule sind es sogar 50%, die sie weniger erhalten als die Männer.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/frauenrenten/00_DE_SGB_Chart_Rentenrueckstand_some.png" length="56947" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7449</guid><pubDate>Wed, 10 Feb 2021 13:54:27 +0100</pubDate><title>Bildungspolitik und stellvertretende Sekretariatsleitung neu besetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bildungspolitik-und-stellvertretende-sekretariatsleitung-neu-besetzt</link><description>Wechsel im SGB-Zentralsekretariat </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ab dieser Woche übernimmt Nicole Cornu beim SGB die Dossiers Bildungs- und Jugendpolitik. Sie löst in dieser Funktion Laura Perret Ducommun ab, die zum Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) gewechselt hat, als nationale Leiterin der Sparte Ausbildung. Die vakante stellvertretende Sekretariatsleitung übernimmt Gabriela Medici, die seit 2018 als SGB-Zentralsekretärin für Sozialversicherungen für den SGB tätig ist.</p><p><strong>Nicole Cornu</strong> übernimmt die Dossiers Bildung und Jugend in unruhigen Zeiten: Die Situation ist für Lernende in vielen Branchen angespannt und die Perspektiven für die LehrabgängerInnen sind schwierig. Zahlreiche Jugendliche fürchten, dieses Jahr keine Lehrstelle zu finden und junge Lernende sowie LehrabgängerInnen sorgen sich um ihre Zukunft. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB beteiligt sich aktiv an der Task Force «Perspektive Berufslehre», damit für die jungen Lernenden ihre Ausbildung und ein Berufsabschluss sichergestellt werden können. «Als Zentralsekretärin Bildungs- und Jugendpolitik engagiere ich mich mit Herzblut für die Zukunftsperspektiven dieser jungen Generation», sagt Cornu. Nicole Cornu ist am 25. November 2020 vom SGB-Vorstand einstimmig als Zentralsekretärin zuständig für die Dossiers Bildungs- und Jugendpolitik gewählt worden. Sie trat ihre Funktion am 8. Februar 2021 an. Die 38-jährige Berner Politologin ist ausgewiesene Expertin im Bereich Bildung mit Schwerpunkt Berufsbildung.</p><p><strong>Gabriela Medici</strong> ist am 25. November 2020 vom SGB-Vorstand einstimmig als stellvertretende Sekretariatsleiterin gewählt worden. Die 35-jährige Zürcher Juristin ist seit 2018 als Zentralsekretärin des SGB im Bereich Sozialversicherungen tätig.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/logo_sgb_website.jpg" length="257846" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7444</guid><pubDate>Fri, 05 Feb 2021 14:32:01 +0100</pubDate><title>Die Frauenrenten müssen rauf!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-frauenrenten-muessen-rauf</link><description>Dringender Appell: Hände weg von den Frauenrenten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In nur einer Woche haben fast 300’000 Menschen den dringenden Appell gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters und die damit verbundene Kürzung der AHV-Renten der Frauen unterschrieben. In so kurzer Zeit wurden in der Schweiz noch nie so viele Unterschriften gesammelt. Dieser beeindruckende Aufschrei zeigt: Eine AHV-Reform, welche die Lebensrealitäten der Frauen ignoriert, hat keine Chance.</p><p>Das Frauenstimmrecht in der Schweiz wird diesen Sonntag 50 Jahre alt. Fast gleich alt ist das Versprechen der Politik, dass auch Frauen im Alter von der AHV leben können. Doch anstatt dafür zu sorgen, dass dies endlich erreicht wird, sieht die geplante Reform genau das Gegenteil vor. Es handelt sich um eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen.</p><p>Dabei wäre es nach der grossen Mobilisierung des Frauen*streiks 2019 endlich an der Zeit, konkrete Fortschritte zu erreichen. Eines der dringlichsten Probleme ist die Frauen-Rentenlücke, insbesondere in der 2. Säule sind die Rentenunterschiede gross. Noch immer erhalten Frauen rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Obwohl auch Frauen ihr Leben lang arbeiten – sei es gegen Bezahlung oder unbezahlt –, beziehen sie im Alter oft viel zu tiefe Renten.</p><p class="heading--h4">Eine Menschenkette von Davos bis Genf</p><p>Würden alle 291'061 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Appells sich die Hände geben, dann entspricht dies einer Menschenkette länger als von Davos bis Genf! Dieser Aufschrei quer durch die Schweiz ist damit ein klarer Auftrag: Es ist Zeit für eine bessere Rentenabsicherung im Alter und höhere Frauenrenten. Reformen in der Altersvorsorge haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie diesem brennenden Problem gerecht werden. Die Politik kann sich diesem starken Zeichen nicht weiter verschliessen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/0/csm_haende_weg_hoch_211fc6037b.jpg" length="132337" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7436</guid><pubDate>Mon, 01 Feb 2021 19:24:39 +0100</pubDate><title>Eine Privatisierung des elektronischen Passes wäre ein fataler Fehler</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/eine-privatisierung-des-elektronischen-passes-waere-ein-fataler-fehler</link><description>Keine Drei-Klassen-Gesellschaft im Internet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nichts anderes als die Privatisierung einer öffentlichen Aufgabe: Das sieht das E-ID-Gesetz vor, welches am 7. März zur Abstimmung kommt. Dass es eine sichere und vertrauenswürdige On­line-Identifikation braucht, ist unbestritten. Aber diese Aufgabe gewinnorientierten Unterneh­men anzuvertrauen, ist nicht akzeptabel, denn es geht um offizielle und sensible Daten. Damit wäre der Weg für die Bildung eines Oligopols oder sogar eines privaten Monopols geebnet – und vor allem für eine Drei-Klassen-Gesellschaft bei der elektronischen Identität, ohne jegliche Kontrolle, insbesondere was die Preise für die Nutzer betrifft. Diese schlechte Vorlage muss abgelehnt werden: Der Bund darf eine seiner wichtigsten Aufgaben und Daten nicht an private verscherbeln. Stattdessen gilt es, einen digitalen Service public zu entwi­ckeln, der transparent, sicher und für alle gleichermassen zugänglich ist.</p><p>Der Service public ist ein Schweizer Erfolgsmodell. Es ist unter anderen den Gewerkschaften zu verdanken, dass er nicht privatisiert wurde, im Gegensatz zu fast allen europäischen Ländern. Die gleiche Logik muss auch in der digitalen Welt gelten: Es geht um den gleichberechtigten Zugang zu grundlegenden Diensten, wie z. B. der Möglichkeit, Dritten gegenüber seine Identität offiziell nachweisen zu können. «Jeder akzeptiert inzwischen, dass die kommerzielle Durchdrin­gung unse­rer Intimsphäre durch multinationale Firmen, die unsere Daten anhäufen und vermarkten, unge­ahnte Gefahren mit sich bringt, die mittlerweile sogar an den Grundfesten unserer Demokratie rüt­teln. In diesem Zusammenhang wäre die Privatisierung unserer digitalen Identität Irrsinn», sagt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.</p><p>Die personenbezogenen Daten, über die der Staat verfügt, sind gerade wegen ihres offiziellen und verbürgten Charakters von immensem Wert. Vertraut man ihre Nutzung und die Ausstellung des Online-Gegenstücks zum Pass Privatunternehmen an, untergräbt dies das notwendige Vertrauen in ein solches System und bedroht ganz konkret den gleichberechtigten Zugang für alle, da z. B. der Preis für unterschiedliche Sicherheitsstufen in keiner Weise gesetzlich geregelt ist. «Der Staat darf die Digitalisierung nicht an die Privatwirtschaft delegieren. Im Gegenteil, er muss sie selbst in die Hand nehmen, im Dienste des Allgemeinwohls und nicht für privaten Profit», sagt Natascha Wey, stellvertretende VPOD-Generalsekretärin.</p><p>Dies gilt insbesondere für den Gesundheitsbereich, wo das elektronische Patientendossier weiter­entwickelt wird. Nun hat aber die SwissSign Group, das Konsortium, das bereitsteht, einen privaten E-ID-Dienst zu betreiben, wenn das Gesetz angenommen würde, mehrere Krankenversicherer in ihren Reihen. Natascha Wey: «Wer den Krankenkassen die Nutzung elektronischer Identitäten an­ver­traut, erhöht das Risiko des Missbrauchs hochsensibler Daten und setzt ein katastrophales Sig­nal. Die Digitalisierung von Patientendossiers muss auf Lösungen beruhen, die in öffentlichem In­teresse und gemeinnützig sind. Sonst fehlt einfach das notwendige Vertrauen.»</p><p>Die Abstimmung vom 7. März ist von strategischer Bedeutung. Die Entwicklung grundlegender Internet-Infrastruktur dem privaten Sektor zu überlassen, wäre ein schwerwiegender Fehler, der die Ungleichheiten beim Zugang zur digitalen Technologie verstärken und neue Schlupflöcher beim Datenschutz eröffnen würde. Laut Syndicom-Präsident Daniel Münger «müssen wir im Gegenteil die Gelegenheit ergreifen, einen öffentlichen digitalen Identitätsdienst umzusetzen, der den heuti­gen und zukünftigen Bedürfnissen entspricht. Und so die Kontrolle über eine grundlegend staatli­che Aufgabe behalten, statt sie an profitorientierte Akteure zu verscherbeln.»</p><p>Schon heute sind sehr viele Dienstleistungen online zugänglich, ein Beweis dafür, dass Bund, Kan­tone und Gemeinden durchaus in der Lage sind, die Digitalisierung zu gewährleisten. Die Schweiz kann zur Vorreiterin eines digitalen Service public werden. Sie verfügt über die notwendigen Res­sourcen und Fachkenntnisse. Um diesen Weg zu beschreiten, braucht es zu­nächst ein klares Nein gegen die geplante Privatisierung.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Facebook_DE_4d6863e222.jpg" length="79343" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7433</guid><pubDate>Fri, 29 Jan 2021 12:25:28 +0100</pubDate><title>Die Menschen brauchen Rentenerhöhungen – die Kommission liefert Abbauphantasien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-menschen-brauchen-rentenerhoehungen-die-kommission-liefert-abbauphantasien</link><description>AHV 21: Die Ständeratskommission zeigt ihr wahres Gesicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die von der Ständeratskommission beschlossenen Änderungen der AHV sind respektlos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat bereits gezeigt, dass Frauen durch die Rentenaltererhöhung mit AHV 21 rund 1200 Franken pro Jahr verlieren. Nun sollen auch noch die Kompensationen für die unmittelbar betroffenen Frauen zusammengestrichen werden. Obwohl die Renten der Frauen bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer.</p><p>Die Entscheide der zuständigen SGK des Ständerats zu AHV 21 sind respektlos. Eine Woche vor dem 50. Jubiläum des Frauenstimmrechts zeigen die Herren Ständeräte damit ihr wahres Gesicht. Nachdem sie beschlossen haben, das Frauenrentenalter erhöhen zu wollen, kürzen sie nun auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kompensation für die unmittelbar betroffenen Frauen noch einmal massiv.</p><p>Schon der Vorschlag des Bundesrates sah angesichts der bestehenden Rentenlücken der Frauen nur beschämende Kompensationen vor. Dass die Bürgerlichen das nun noch unterbieten und den betroffenen Frauen nur ein paar Almosen verteilen wollen, stellt ein gleichstellungspolitisches Armutszeugnis dar. Noch nie wurde den Frauen weniger Kompensationen für eine Erhöhung des Frauenrentenalters angeboten als am gestrigen Tag. Auch jenen Frauen, die in der Mini-Übergangsphase von sechs Jahren in Rente gehen werden, drohen konkret spürbare Rentenkürzungen. Selbst die 12 Prozent der Frauen mit den geringsten Einkommen sind vor Rentenverlusten nicht geschützt.</p><p class="heading--h4">Flexibilisierung: Frauen werden doppelt bestraft</p><p>Auch die Flexibilisierung des Renteneintritts soll nach Ansicht der Kommission gekappt werden. Anstatt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bereits ab Alter 62 soll ein Vorbezug erst ab 63 möglich sein. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung geniesst und mittelfristig kostenneutral ist. Und auch hier sollen vorab die Frauen bezahlen. Denn wird die&nbsp;Flexibilisierung erst ab Alter 63 eingeführt,&nbsp;ändert sich dadurch für die Männer nichts. Die Frauen werden hingegen&nbsp;doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie im Vergleich zum Status quo nur noch ein Jahr im Voraus die AHV-Rente vorbeziehen.</p><p class="heading--h4">Partielle Wahrnehmungsverweigerung</p><p>Einzig mit der Erhöhung des Ehepaarplafonds orientiert sich SGK-S an den realen Rentenproblemen. Denn auch die plafonierte AHV-Maximalrente reicht angesichts der steigenden Lebenskosten immer weniger zum Leben. Es sei daran erinnert: die Hälfte aller Personen, die 2018 in Rente gingen, muss mit weniger als 3’450 Franken pro Monat durchkommen. Die Erhöhung des Plafonds auf 155% ist deshalb zwar ein Schritt hin zur dringend notwendigen Rentenverbesserung. Doch sie nützt nur einem Teil der verheirateten Paare. Verheiratete Paare mit tiefen bis mittleren Einkommen kämpfen mit denselben Problemen, ebenso wie Alleinstehende und. Für sie sieht die Kommission aber keinerlei Verbesserungen vor.</p><p>Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Deshalb betont SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Wer die Verantwortung trägt, die Altersvorsorge zu reformieren, muss sich an den realen Problemen orientieren. Und die Lösung ist einfach: wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen.» Mit den gestrigen Entscheiden hat die Ständeratskommission ihr eigentliches Ziel verraten: wer die nächste AHV-Reform an die Wand fahren will, mag ihr folgen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7432</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 15:20:00 +0100</pubDate><title>Überfällige Massnahmen zur Verhinderung grosser sozialer Probleme</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ueberfaellige-massnahmen-zur-verhinderung-grosser-sozialer-probleme</link><description>Weitere Schritte zur Sicherung von Löhnen und Arbeitsplätzen nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die heutigen Entscheide des Bundesrates zur Verhinderung von Aussteuerungen aus der Arbeitslosenversicherung und zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze. Die steigende Zahl der Stellensuchenden und die angespannte Situation in vielen Firmen erfordern weitere Massnahmen. Einmal mehr dauerte es aber zu lange, bis den epidemiologisch begründeten Schliessungen wirtschaftliche Massnahmen zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze folgten. Weil in der Logik des Bundesrates in der zweiten Welle die Massnahmen vom Parlament beschlossen werden müssen, werden bis zum Parlamentsentscheid viele Tausend Arbeitslose ans Ende ihrer ALV-Leistungen gelangen und ausgesteuert werden. Das WBF hat es versäumt, dieses Problem rechtzeitig anzugehen. Obwohl der SGB bereits im Dezember auf das Problem hingewiesen und eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer vorgeschlagen hat.</p><p>Positiv ist, dass die Härtefallgelder aufgestockt werden. Der SGB teilt die Einschätzung, dass die bisherigen Mittel mit den Teilschliessungen der Wirtschaft relativ bald aufgebraucht sein werden. Ungelöst ist aber das Problem des langsamen Vollzugs. Viele Firmen stellen fest, dass die Härtefallprozeduren sehr aufwändig und langwierig sind. Der SGB hat im vergangenen Jahr vorgeschlagen, dass zumindest den behördlich geschlossenen Firmen über den Kanal der Kurzarbeit rasch und unbürokratisch Mittel zugeführt werden können (beispielsweise als Zuschlag zu den Kurzarbeitsentschädigungen). Prioritär ist nun, dass die Kantone ihre Fallbearbeitung stark beschleunigen. Angesichts der nach wie vor anspruchsvollen Lage, sollte der Bund nochmals prüfen, ob die Entschädigungen für die geschlossenen Firmen nicht besser über die Kurzarbeitsentschädigung verteilt.</p><p>Schliesslich begrüsst der SGB die rückwirkende Einführung der Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende. Allerdings gibt es auch hier ein kantonales Vollzugsproblem. Die betroffenen Kulturschaffenden beklagen sich, dass das Geld nicht oder viel zu langsam bei ihnen ankommt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7428</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 08:46:40 +0100</pubDate><title>BVG 21: Renten garantieren und BVG modernisieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-renten-garantieren-und-bvg-modernisieren</link><description>Hintergründe zum BVG 21-Sozialpartnerkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kommende Woche beginnt der parlamentarische Prozess zur BVG-Reform. Grundlage der Beratungen ist der Sozialpartner-Kompromiss. Dieser Kompromiss der Dachverbände der nationalen Sozialpartner wurde vom Bundesrat unverändert übernommen. Einerseits sichert er die Renten und andererseits modernisiert er das BVG zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Sozialpartner setzen sich weiterhin gemeinsam für den mehrheitsfähigen Kompromiss ein und haben an einem Mediengespräch die wichtigsten Hintergründe des Kompromisses präsentiert.</p><p>Die letzten 15&nbsp;Jahre erlitten alle Reformbestrebungen der 2. Säule Schiffbruch. 2010 scheiterte die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4&nbsp;Prozent ohne Kompensationen mit 73&nbsp;Prozent Nein-Stimmen vor dem Volk. 2017 wurde die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0&nbsp;Prozent mit einer Kompensation in der AHV verworfen. Daraufhin forderte der Bundesrat die Sozialpartner als Garanten und Durchführer der 2.&nbsp;Säule auf, einen gemeinsamen Reformvorschlag für die drängendsten Probleme der 2.&nbsp;Säule auszuarbeiten.</p><p>Nach intensiven Verhandlungen unterbreiteten die Sozialpartner dem Bundesrat einen gemeinsamen Kompromiss-Vorschlag, den sie weiterhin tragen und auch vor dem Parlament vertreten werden. Der Sozialpartner-Kompromiss erreicht auch sein wichtigstes Ziel: trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten werden. Er sichert die Renten, modernisiert das BVG und trägt damit auch einer veränderten Arbeitswelt Rechnung. Ausserdem erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte –- insbesondere Frauen – eine höhere Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/bvg21/3-Elemente.svg" length="78749" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7419</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2021 14:30:24 +0100</pubDate><title>Postfinance: Privatisierung kommt nicht in Frage!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-privatisierung-kommt-nicht-in-frage</link><description>Bundesrätliche Vorlage zum Scheitern verurteilt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute vom Bundesrat präsentierte Vollprivatisierung der Postfinance ist inakzeptabel. Die­ser Entscheid unterminiert nicht nur den Grundversorgungsauftrag im Zahlungsver­kehr, son­dern er ist ein Frontalangriff auf den Service public im Allgemeinen. Die Gewerkschaf­ten wer­den diese Vorlage vehement bekämpfen.</p><p>Die Postfinance ist eine <strong>Volksbank mit fast 3 Millionen KundInnen,</strong> und gehört – als Teil des Post-Konzerns – der Allgemeinheit. Sie hat im Bereich des Zahlungsverkehrs einen gesetzlichen Grund­versorgungsauftrag zu erfüllen und tut dies seit Jahren mit Erfolg. Der heutige Entscheid des Bun­desrats für eine Vollprivatisierung der Postfinance ist aber nicht nur eine <strong>Unterminierung dieses Grundversorgungsauftrags,</strong> sondern er würde de facto eine Aufspaltung des gesamten Post-Kon­zerns herbeiführen. Die Post funktioniert heute nur über ihr in sich geschlossenes Geschäftsmodell mit den vielen innerbetrieblichen und finanziellen Verflechtungen, und insbesondere über die Sy­nergieeffekte des Postnetzes. Wenn sich der Bund bzw. die Post nun komplett aus der Postfinance zurückziehen würde, müsste die Grundversorgung im Zahlungsverkehr mit einer Konzessi­onsver­gabe sichergestellt werden. Darunter <strong>würden sowohl Wirtschaftlichkeit als auch Qualität der Ver­sorgung massiv leiden</strong> – und nicht zuletzt auch die Arbeitsbedingungen des Postperso­nals.</p><p>Die vorgeschlagene Vollprivatisierung der Postfinance ist aber noch mehr, nämlich ein <strong>unverhoh­lener Frontalangriff auf den Service public</strong> in diesem Land. Gerade die Coronakrise hat gezeigt, wie essenziell die öffentlich organisierten Bereiche der Grundversorgung für ein gutes Funktionie­ren der gesamten Wirtschaft sind. Wie gut diese Aufgaben wahrgenommen werden, zeigt etwa der soeben bekannt gewordene «Päckli-Rekord» der Schweizer Post eindrücklich: Im Coronajahr 2020 wurden in den Städten, Dörfern und Tälern der Schweiz insgesamt 183 Millionen Pakete ausge­lie­fert! Das ist so viel wie nie zuvor und fast ein Viertel mehr als im Vorjahr. Diese Aufgabe konnte allerdings nur durch grosse organisatorische Anpassungsfähigkeit und unter enormem Einsatz des Personals bewältigt werden. Um solchen Anforderungen längerfristig kontinuierlich gerecht zu wer­den, braucht es daher vielmehr einen soliden Ausbau des Service public – in diesem Fall der Paket­zustellung.</p><p>Seit der Finanzkrise muss die Postfinance die für alle Grossbanken geltenden «Too-big-to-fail»-Vor­gaben der Finma einhalten – dies aber ohne im Bereich der Kreditvergabe den geschäft­lichen Spielraum einer Grossbank zu haben. Diese von der Finanzlobby seit Jahren verteidigte Situation ist völlig widersinnig. Da die Postfinance dem Bund gehört, müsste er ihr ganz einfach eine <strong>Kapi­talgarantie aussprechen</strong> (analog der Kantone für ihre Kantonalbanken). Darüber hinaus muss je­doch auch das der Postfinance seit Jahren auferlegte Hypothekarkredit-Vergabeverbot aufgeho­ben werden. <strong>Aber sicher nicht in Kombination mit einer Privatisierung, im Zuge derer sowohl alle bisherigen als auch die zusätzlich generierten Erträge ausschliesslich an private Investo­ren fliessen würden</strong> – statt an die Allgemeinheit. Das ist, wie wenn man jemanden aus einem Wildbach retten würde, um ihn danach den Berg runterzustossen.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/postfinance1.png" length="1248319" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7411</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2021 16:02:17 +0100</pubDate><title>Die Verschärfung muss sozial abgefedert sein</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-verschaerfung-muss-sozial-abgefedert-sein</link><description>Der SGB zu den Pandemie-Entscheiden des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat heute weitgehende Verschärfungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Um massive Jobverluste und drastische Konsequenzen für die Arbeitnehmenden zu vermeiden, braucht es entsprechende wirtschaftliche Stützungsmass­nahmen. Ein wichtiger und begrüssenswerter Schritt ist dabei der erleichterte Zugang zu den Härtefalllösungen, wie dies der SGB eindringlich gefordert hat. Zur Verhinderung von Aussteu­erungen müssen auch Verlängerungen der Bezugsdauern und der Rahmenfristen für arbeits­lose Menschen eingeführt werden – wie in der ersten Welle. Positiv ist, dass die vom SGB geforderten Massnahmen zum Schutz der besonders gefährdeten ArbeitnehmerInnen endlich eingeführt werden. Schwer nachvollziehbar ist hingegen, warum der Bundesrat nicht die Gelegenheit genutzt hat, um striktere Vorschriften für die Pflege- und Altersheime zu erlas­sen, wo viele Menschen gestorben sind.</p><p class="heading--h4">Geschlossene Branchen müssen rasch unterstützt werden</p><p>Der SGB begrüsst die nun beschlossene Lockerung der Härtefallbestimmungen. Damit können Branchen, deren Tätigkeit direkt untersagt wird, per se als Härtefälle gelten und Unterstützung erhalten. Es bleibt aber fraglich, ob es über die Härtefallfonds gelingt, den Firmen rechtzeitig die erfor­derlichen Mittel zukommen zu lassen: das Tempo der Kantone wird nun entscheidend sein, um eine Entlassungswelle zu verhindern.</p><p>Mit der Teil-Schliessung der Wirtschaft ist es für Arbeitslose noch schwieriger geworden, wieder eine Stelle zu finden. Es drohen mehr Aussteuerungen. Das trifft besonders ältere Arbeitslose; in dieser Gruppe hat die Arbeitslosigkeit weiter zugenommen. Deshalb braucht es dringend eine Verlängerung der Anzahl Taggelder sowie der Rahmenfristen in der ALV bis zum Frühjahr, um Aussteuerungen zu verhindern. Alle Einschränkungen müssen mit wirtschaftlichen Stützungs­massnahmen verbunden sein. Damit Arbeitsplätze gesichert und die Löhne garantiert werden kön­nen.</p><p class="heading--h4">Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz endlich verbessert</p><p>Wie vom SGB gefordert, hat der Bundesrat nun endlich Massnahmen zum Schutz der gefährdeten Arbeitnehmenden ergriffen hat. Damit können besonders gefährdete Per­sonen spezifisch geschützt werden, ohne dass sie diskriminiert werden. Dazu soll wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine EO-Lösung für besonders gefährdete Personen eingeführt werden. Besonders gefährdete Arbeitneh­mende können sich nun mit einem Attest von der Arbeit dispensieren lassen, wenn Gesundheits­massahmen nicht effektiv eingehalten werden. Zusätzlich müssen besonders gefährdete Arbeit­nehmende aber explizit vor Kündigungen geschützt werden.</p><p>Gegenüber Homeoffice zur Pan­de­miebekämpfung hat sich der SGB stets offen gezeigt. Dass im Rahmen der heute beschlosse­nen allgemeinen Homeoffice-Pflicht der Bundesrat einen Passus hinzugefügt hat, gemäss dem den Arbeitneh­menden gewisse Kosten nicht bezahlt werden müssen, ist aber unverständlich.</p><p class="heading--h4">Inakzeptable Lage in Alters- und Pflegeheimen</p><p>Der SGB ist äusserst besorgt über die Lage in vielen Alters- und Pflegeheimen, wo besonders gefährdete Personen leben und viele Ansteckungen und insbesondere Todesfälle zu verzeichnen sind. Arbeitnehmende, die mit Covid-19 infiziert wurden oder sich in Quarantäne befinden müssten, werden teilweise von Arbeitgebern und den zuständigen kantonalen Behörden zur Arbeit aufgefor­dert. Dies ist inakzeptabel und gefährdet Leib und Leben. Es ist nicht verständlich, weshalb der Bundesrat darauf verzichtet, hierzu neue rechtliche Vorgaben zu erlassen. Der SGB fordert der neuen Gefahr angepasste Schutzkonzepte, sie müssen konsequenter umgesetzt und das Personal ange­messen entschädigt werden, bis die Betroffenen geimpft sind. Ohne baldige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Löhne sowie der Aus- und Weiterbildung wird sich der Pflege-Personalman­gel weiter verschärfen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.jpg" length="135394" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7394</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 11:00:00 +0100</pubDate><title>Eine soziale Agenda für 2021: Gute Löhne und Renten, sichere Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jahresmedienkonferenz-2021</link><description>Jahresmedienkonferenz 2021 – Schwierige Situation der Arbeiterinnen und Arbeiter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die durch die Coronavirus-Pandemie verursachte Krise hinterlässt schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt. Der Verlust von Einkommen und Arbeitsplätzen ist besorgniserregend und trifft die Menschen mit den niedrigsten Einkommen am stärksten. Die Krise trifft die Arbeitnehmenden in einer schwierigen Situation, weil sie bereits zuvor mit stagnierenden Löhnen und sinkenden Renten konfrontiert waren. Um den Arbeitnehmenden wieder eine Zukunftsperspektive zu eröffnen, braucht das Land daher ein abgestimmtes Massnahmenpaket. Kurzfristig zum Erhalt von Arbeitsplätzen, zum Schutz von Arbeitslosen und zur Förderung der Kaufkraft – insbesondere durch die Rückverteilung von 500 Franken aus den Überschussreserven der Krankenkassen an alle Versicherten. Im Jahr 2021 werden zudem die Weichen gestellt, damit das Rentensystem langfristig gerechter und effizienter wird – indem die Umlagekomponente im BVG eingeführt und eine Stärkung der AHV möglich wird. Dies durch die bald einzureichende Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Solidarität ist der Schlüssel, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen.</p><h3 class="heading--h4">Unterbeschäftigung auf Rekordniveau</h3><p>Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist zu Beginn des Jahres 2021 düster. Die Unterbeschäftigungs-quote, die sich aus der Addition von Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Kurzarbeit ergibt, erreicht ein Rekordhoch von 10 Prozent. In vielen Bereichen ist es schlichtweg illusorisch, kurzfristig einen Job zu finden, da sehr starke Einschränkungen gelten. Einkommensverluste und Arbeitslosigkeit treffen Arbeitnehmende mit niedrigen Einkommen viel härter. Gerade die Haushalte, die von den niedrigsten Löhnen leben müssen, treten mit erschöpften Reserven und einer noch geringeren Fähigkeit, mit unvorhergesehenen Ausgaben fertig zu werden ins neue Jahr. Der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Verlängerung des Arbeitslosengeldes und die Stützung der Kaufkraft sind daher dringend notwendig. Die Gesundheitskrise darf nicht in einer langwierigen wirtschaftlichen Krise enden.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitnehmende in einer schwierigen Phase betroffen</h3><p>Die Schweiz befand sich wirtschaftlich schon vor der Pandemie in einer schwierigen Situation. Die Löhne stiegen nur geringfügig, während viele Fixkosten und Pflichtbeiträge stiegen. Zudem zahlen wir für die starke Abhängigkeit der Pensionskassen von den Finanzmärkten einen hohen Preis, mit einem kontinuierlichen und signifikanten Rückgang der Renten. Die Folge: Die reale Kaufkraft von Arbeitnehmenden und RentnerInnen war bereits vor der Krise rückläufig. Eine Rückkehr zu einer dynamischen Lohnentwicklung und eine Erhöhung der Renten sind daher unerlässlich.</p><p>Generell leiden die Schweizer Exporte seit Jahren unter der Überbewertung des Schweizer Frankens: Die Maschinenausfuhren haben sich beispielsweise seit 2008 halbiert. Zudem entwickeln sich die zukunftsträchtigen Investitionen in ICT und Forschung ungünstiger als in der Eurozone. Die Exposition der Schweiz gegenüber Wechselkursschwankungen ist besonders hoch und erfordert ein viel entschlosseneres Handeln der Nationalbank.</p><h3 class="heading--h4">Investieren in eine sozialere Schweiz</h3><p>Die Prioritäten für das Jahr 2021 sind klar. Zunächst einmal müssen wir die Arbeitsplätze sichern und den Kaufkraftverlust, der 2020 eingetreten ist, zumindest teilweise kompensieren. In der Altersvorsorge braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit. Die Stärkung der Solidarität ist eine absolute Notwendigkeit, keine Option.</p><h3 class="heading--h4">Daraus ergeben sich folgende Forderungen:</h3><ul><li>Rückverteilung von 500 Franken pro Person aus den Überschussreserven der Krankenkassen als schnelle Kaufkraftunterstützung</li><li>Arbeitslosenunterstützung zur Verhinderung von Aussteuerungen verlängern, zusätzliche Stützungsmassnahmen zur Verhinderung von Konkursen einführen</li><li>Zusätzliche Mittel für den Service public im Gesundheitssektor, Belohnung für das Personal für seinen ausserordentlichen Einsatz und langfristige Verbesserung der Arbeitsbedingungen</li><li>Aktivere Geldpolitik gegen die Überbewertung des Schweizer Frankens</li><li>Ein gerechtes und nachhaltiges Rentensystem mit besseren Renten durch Stärkung der Umlagekomponente im BVG und Erhöhung der AHV-Renten.</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/210107_JMK-Totale.jpg" length="463998" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7382</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2020 11:52:25 +0100</pubDate><title>Endlich eine Lösung für die Geringverdienenden in dieser schwierigen Zeit</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/endlich-eine-loesung-fuer-die-geringverdienenden-in-dieser-schwierigen-zeit</link><description>Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung für tiefere Löhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für die Betroffenen ist die Aufstockung des Lohnersatzes bei Kurzarbeit ein Durchbruch. Seit einigen Monaten drängt der Schweizerische Gewerkschaftsbund auf eine Lösung für die schmerzhaften Einkommensverluste der Geringverdienenden in Kurzarbeit. Jetzt hat das Parlament endlich gehandelt: neu werden im Covid-​19-Gesetz Löhne bis 3’470 Franken garantiert, und Löhne bis 4’340 Franken erhalten mehr Kurzarbeitsentschädigung als die geltenden 80 Prozent. &nbsp;</p><p>Endlich haben National-​ und Ständerat eine Lösung für die Geringverdienenden bei der Kurzarbeit beschlossen. Sie erhalten neu für Löhne bis 3’470 Franken (Vollzeit) den vollen Lohnersatz, und für Löhne zwischen 3’470 und 4’340 Franken (Vollzeit) mehr Kurzarbeitsentschädigung als die heutigen 80 Prozent. Das ist für die Betroffenen eine grosse Erleichterung. Denn die Geringverdienenden sind von der Corona-​Krise besonders stark betroffen.</p><p>Sie arbeiten im Gastgewerbe, in der Kulturbranche, in der Luftfahrt oder in anderen Branchen, die durch die Corona-​Massnahmen und die Verhaltensänderungen der Bevölkerung direkt oder indirekt beeinträchtigt werden. Löhne unter 4’000 Franken sind in diesen Branchen leider immer noch eine verbreitete Realität. Wenn dann in Kurzarbeit nur noch 80 Prozent des Lohnes fürs Leben zur Verfügung steht, wird die bereits in normalen Zeiten schwierige Situation noch schwieriger bis unmöglich. Umso wichtiger ist der Parlamentsentscheid für eine Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung. Zentral ist nun, dass diese Gelder so rasch wie möglich ausbezahlt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Koch_Restaurant_geschlossen_keineGaeste_ClarkandCompany-iStock.jpg" length="328362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7366</guid><pubDate>Fri, 11 Dec 2020 15:39:29 +0100</pubDate><title>Hinreichende soziale Abfederung der Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/hinreichende-soziale-abfederung-der-massnahmen-noetig</link><description>Aufstockung der Härtefallfonds reicht bei weitem nicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Beschäftigungssituation hat sich in jüngster Zeit wieder verschlechtert. Die Gefahr von weiteren Entlassungen und Einkommenseinbussen ist gross. Die GeringverdienerInnen leiden am stärksten. Für den SGB ist deshalb klar: Die heute vom Bundesrat beschlossene Aufstock­ung der Härtefallfonds reicht bei weitem nicht. Die Löhne und Arbeitsplätze müssen durch zusätzliche wirtschafts- und sozialpolitische Massnahmen gesichert werden.</p><p>Die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zum Erhalt von Löhnen und Arbeitsplätzen sind klar ungenügend. Auch um eine negative Spirale bei der Konjunktur zu vermeiden, braucht es jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe für Betroffene, insbesondere für Arbeitnehmende in den am härtesten eingeschränkten Branchen.</p><p>Der SGB fordert einerseits einen 100prozentigen Lohnersatz für Geringverdienende in Kurzarbeit. Andererseits braucht es eine Kompensation für den Wegfall der Umsätze in gesundheitspolitisch eingeschränkten Branchen, damit auch die Fixkosten gedeckt und die Arbeitsplätze erhalten werden können. Der SGB erwartet, dass das Parlament den Vorschlag des Bundesrates verbessert und im Covid-19-Gesetz eine Bestimmung einbaut, welche dem Bundesrat entsprechende Aufträge erteilt. Der SGB begrüsst hingegen, dass die Kulturschaffenden wieder Ausfallentschädigungen beantragen können.&nbsp;</p><p>Schwierig ist die Lage zudem bei den älteren Arbeitslosen. Die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe stieg im November auf einen Höchststand. Viele der Betroffenen haben nur geringe Chancen, in der Krise eine Stelle zu finden. Es drohen Aussteuerungen. Darum müssen die Rahmenfristen verlängert und die Zahl der Taggelder erhöht werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.jpg" length="135394" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7363</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2020 14:50:42 +0100</pubDate><title>Weitere Massnahmen zum Erhalt der Löhne und Arbeitsplätze nötig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/weitere-massnahmen-zum-erhalt-der-loehne-und-arbeitsplaetze-noetig</link><description>Wirtschaftliche Abfederung der Corona-Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat plant Verschärfungen der geltenden Regeln, um die Pandemie in der Schweiz zu bekämpfen. Doch angesichts der jetzt schon herrschenden Notlage auf dem Arbeitsmarkt braucht es jetzt effiziente Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze und Löhne. Sie müssen gleichzeitig wie die Gesundheitsmassnahmen beschlossen werden und so rasch wie möglich in Kraft treten. Zudem muss endlich der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz seriös durchgesetzt werden.</p><p>Die Gefahr von Entlassungen ist in den letzten Wochen markant gestiegen. Die bis jetzt verfügbaren Dezemberstatistiken zeigen, dass die Zahl der Stellensuchenden bereits vor der Ankündigung des Bundesrates von gestern anstieg. Hunderttausende Arbeitnehmenden waren im 2020 eine Zeit lang in Kurzarbeit und haben daher nicht ihren vollen Lohn bekommen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sind weitere Einschränkungen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturelle Aktivität ohne genügende Abfederungsmassnahmen unzumutbar. Die bestehenden Instrumente reichen nicht aus oder sind teilweise noch nicht bereit, wie bei den Härtefall-Hilfen in vielen Kantonen. Zudem muss endlich der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch ein Schutzkonzept-Obligatorium erweitert und durch mehr Kontrollen vor Ort endlich durchgesetzt werden.</p><p>In einem Brief an den Bundesrat fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), dass zeitgleich mit den Verschärfungen zur Pandemiebekämpfung folgende Massnahmen eingeführt werden:</p><ul><li>Verlängerung der Rahmenfristen und der Taggelder für Arbeitslose</li><li>Erhöhung des Kurzarbeit-Lohnersatzes auf 100% für untere Einkommen</li><li>Einführung eines Umsatzersatzmechanismus für die von Einschränkungen oder Verboten betroffenen Branchen</li><li>Finanzielle Sicherheiten für den Gesundheitssektor sowie Lohnerhöhungen für das Personal</li><li>Ausfallentschädigung auf alle betroffenen in der Kultur und in der kulturellen Bildung erweitern</li><li>Ausschüttung der Überschüssigen Krankenkassenreserven</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/f/csm_Frau_mit_Maske_Industrie_2_aa3ad9c04b.jpg" length="238740" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7359</guid><pubDate>Tue, 08 Dec 2020 15:10:49 +0100</pubDate><title>Massnahmen gegen Aussteuerungen aus Arbeitslosenversicherung dringend</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/massnahmen-gegen-aussteuerungen-aus-arbeitslosenversicherung-dringend</link><description>Im November weiter steigende Arbeitslosigkeit bei Älteren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise hat zu einem ausserordentlich starken Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Während sich die Lage bei den Jüngeren bis November leicht entspannt hat, steigt die Arbeitslosenquote bei den Älteren nach wie vor weiter an. Insbesondere die Gruppe der 60-64jährigen ist stark betroffen. Die Zahl der Arbeitslosen in dieser Altersgruppe war im Oktober 2020 mit 11'397 Betroffenen auf einem historischen Höchststand.</p><p>Die Aussichten sind düster. Denn die Arbeitslosigkeit ist in denjenigen Branchen besonders stark gestiegen, die wirtschaftlich die grössten Schwierigkeiten haben. Beispielsweise in der Maschinenindustrie, der Gastronomie, der Hotellerie oder der Reisebranche. In der Hotellerie im Kanton Zürich gab es beispielsweise im November gerade noch 17 offene Stellen, dazu weitere 145 in Restaurants. Demgegenüber waren 3’204 Arbeitslose aus dem Gastgewerbe registriert. Die Stellensuche ist insbesondere für viele ältere Arbeitslose zunehmend aussichtslos. Es droht eine Aussteuerung.</p><p>In der ersten Corona-Welle hat der Bundesrat die Zahl der Taggelder erhöht und die Rahmenfristen verlängert und damit viele Aussteuerungen verhindert. Das ist nun nicht mehr der Fall. Bereits im November wurden über 1’700 Arbeitslose ausgesteuert. Diese Aussteuerungen werden nun noch zunehmen. Denn der Anteil der Langzeitarbeitslosen am Total befindet sich auf einem Höchststand seit der letzten AVIG-Revision im Jahr 2011.</p><p>Der SGB fordert eine Erhöhung der Anzahl ALV-Taggelder bzw. eine Verlängerung der Rahmenfristen, so dass weniger Arbeitslose ausgesteuert werden, insbesondere bei den älteren Altersgruppen. Zudem muss die Überbrückungsleistung bereits auf Anfang 2021 in Kraft gesetzt werden, damit die Ausgesteuerten ihre Leistungsansprüche bewahren können. Die Überbrückungsleistung ist notwendiger denn je.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Überbrückungsleistung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7354</guid><pubDate>Fri, 04 Dec 2020 17:30:04 +0100</pubDate><title>Griffige Massnahmen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fehlen noch immer</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/griffige-massnahmen-fuer-den-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz-fehlen-noch-immer</link><description>Bundesrat steht auf die Bremse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat es wieder verpasst, griffige Massnahmen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu ergreifen. Auch in den Betrieben müssen klare Regeln gelten und auch eingehalten werden: dazu braucht es mehr Kontrollen sowie Unterstützung, wenn ein Erwerbsausfall entsteht, z. B. bei besonders Gefährdeten.</p><p>Genügenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten ist Pflicht aller Arbeitgeber, insbesondere in der Pandemie. Aufgrund der immer wieder festgestellten Mängel braucht es jetzt endlich ein Schutzkonzept-Obligatorium für alle Branchen alle Betriebe. Zudem soll das Seco Checklisten und Hilfsmittel für den Corona-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Nur auf die vermeintliche Verantwortung der Arbeitgeber zu setzen, reicht nicht mehr: die Passivität des Bundesrates in dieser Sache ist unverständlich.</p><p>Auch die Durchsetzung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist nach wie vor ungenügend. Beratung und Kontrolle müssen massiv verstärkt werden. Der Bund muss von seiner Weisungsbefugnis bezüglich der Anzahl der Inspektionen am Arbeitsplatz Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die ausführenden Organe die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel maximal mobilisieren. Wenn nötig sind auch Dritte wie paritätische Kommissionen mit den Kontrollen am Arbeitsplatz zu beauftragen. Bei Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verstoss gegen die geltenden Schutzmassnahmen müssen Sanktionen verhängt werden, die eine abschreckende Wirkung haben.</p><p>Für besonders gefährdete Arbeitnehmende sind Massnahmen einzuführen wie Homeoffice bei Nichteinhaltung von Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz oder Erwerbsersatz, wenn keine genügenden Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Damit der Gesundheitsschutz nicht durch finanzielle Schwierigkeiten erschwert wird. Das Covid-Gesetz gibt dazu die Möglichkeit, und sie muss jetzt rasch umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Handwerker-Mundschutz-Pause_iStock-sam_thomas_c5c3cb6511.jpg" length="246696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7351</guid><pubDate>Sun, 29 Nov 2020 15:24:02 +0100</pubDate><title>Hochglanzbroschüren werden nicht ausreichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/hochglanzbroschu%CC%88ren-werden-nicht-ausreichen</link><description>Ablehnung Konzernverantwortungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB bedauert das knappe Scheitern der Konzernverantwortungsinitiative am Ständemehr. Die GegnerInnen haben im Abstimmungskampf klar die Absichten der Initiative unterstützt und sich lediglich darauf berufen, dass deren Weg falsch sei. Nun werden die Firmen beim Wort genommen, dass sie die abgegebenen Versprechen auch einhalten.</p><p>Der SGB wird darauf bestehen, dass der nun in Kraft tretende indirekte Gegenvorschlag konsequent umgesetzt, die Umsetzung kontrolliert und die hohe Zustimmung in der Bevölkerung bei der Ausgestaltung der Verordnung berücksichtigt wird. Damit alle Verstösse gegen Menschen- und elementare Arbeitsrechte sowie Umweltstandards öffentlich werden.</p><p>Der SGB setzt sich weiterhin mit den europäischen und weltweit vernetzten Gewerkschaften für eine gerechte Weltwirtschaft ein. Kinderarbeit, Ausbeutung in Textilfabriken, vergiftete Flüsse beim Rohstoffabbau, Gewalt gegen Gewerkschafts-AktivistInnen müssen verhindert werden. Ziel bleibt, die für viele Arbeitnehmende ausbeuterische Weltwirtschaftsordnung zu verbessern und für gerechte Handelsbeziehungen zu sorgen.</p><p class="heading--h4">Kriegsgeschäfte-Initiative</p><p>Der SGB bedauert die Ablehnung der Kriegsgeschäfte-Initiative. Für die betroffenen Institutionen wäre ein Ausschluss von Investitionen in Kriegsmaterial ohne grosse Mehrkosten oder Renditeeinbussen umsetzbar gewesen. Nun sind die bestehenden Hebel für nachhaltigere Anlagen zu nutzten. Viele Stiftungsräte von Pensionskassen mit paritätischer Vertretung der Versicherten setzen sich für eine sozial- und umweltverträgliche Anlagepolitik ein. Dieses Engagement muss nun weitergeführt und verstärkt werden. Viele versicherte Arbeitnehmende wollen mit ihrem Alterskapital keine unethischen Anlagen unterstützen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/csm_KoVi-d_3a9dc91672.jpg" length="165449" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7341</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 17:33:33 +0100</pubDate><title>Bundesrat folgt BVG-Kompromiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-folgt-bvg-kompromiss</link><description>Sozialpartner zur BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat übernimmt die Eckwerte der Sozialpartner für eine BVG-Reform. Auch die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Kompromiss der einzige Weg ist, der das Rentenniveau im BVG garantiert und damit die zentrale Vorgabe des Bundesrates erfüllt. Die drei Sozialpartner sehen sich in ihrer Zusammenarbeit bestätigt.</p><p>Als Träger der beruflichen Vorsorge begrüssen die drei nationalen Dachverbände der Sozialpartner in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass der Bundesrat eine mehrheitsfähige Reform der 2. Säule auf der Basis ihres intensiv verhandelten Kompromissmodells unterstützt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die drei Zielsetzungen der Vorlage – Leistungserhalt, Verbesserungen für Frauen und Modernisierung der zweiten Säule – mehrheitsfähig sind. Das vom Bundesrat gewählte Modell erreicht diese Ziele durch eine Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch für KMU attraktiv. Er sorgt umgehend für eine bessere Rentensituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten. Die damit verbundenen Mehrkosten sind insgesamt verhältnismässig. Die Sozialpartner sind zuversichtlich, dass die Parteien nach Abwägen aller Optionen den Vorschlag ebenfalls als austariert und mehrheitsfähig erachten werden.</p><p><strong>Valentin Vogt</strong> betont: <i>«Mit dem Kompromiss werden die grössten strukturellen Defizite in der beruflichen Vorsorge korrigiert».</i> Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist zufrieden, dass das Rentenniveau trotz sofortiger Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent gehalten werden kann.</p><p>SGB Präsident <strong>Pierre-Yves Maillard</strong> hält fest: <i>«Das gravierende Problem, der seit über zehn Jahren sinkenden Pensionskassenrenten wird mit dieser Vorlage erstmals angegangen. Die sozialpartnerschaftliche 2. Säule als Sozialversicherung wird mit dieser Vorlage gestärkt.»</i></p><p>Gemäss <strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident von Travail.Suisse wird der Kompromiss Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu spürbar besseren Renten verhelfen. <i>«Das wird endlich auch die Rentensituation der Frauen verbessern»,</i> sagt Wüthrich. <i>«Zudem sinken die Beiträge der älteren Arbeitnehmenden und verbessern dadurch ihre Beschäftigungschancen, ohne die Renten zu verschlechtern»,</i> so Wüthrich.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7338</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 15:22:19 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es weitergehende Schritte, um die Arbeitnehmenden zu schützen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/jetzt-braucht-es-weitergehende-schritte-um-die-arbeitnehmenden-zu-schuetzen</link><description>Schutz der Gesundheit und Einkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist angespannt. Die Zahl der Arbeitssuchenden nimmt zu, und die niedrigsten Einkommen werden durch Kurzarbeit erheblich reduziert. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird nach wie vor unzureichend umgesetzt und überwacht. Es braucht weitere Unter­stützungsmassnahmen, damit nicht die Arbeitnehmenden die Hauptlast der Corona-Krise tragen müssen. Die finanziellen Mittel beim Bund für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Lohngarantie in dieser Krise sind zweifelsfrei vorhanden. Dies hat der Vorstand des Schweizerischen Gewerk­schaftsbundes festgehalten, der heute anstelle der Delegiertenversammlung tagte, die wegen der Corona Restriktionen verschoben wurde.</p><p>Anstelle einer Delegiertenversammlung, die aufgrund der Corona-Massnahmen nicht durchgeführt werden konnte, hat heute eine ausserordentliche Sitzung des Vorstands des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds die drängendsten Probleme der Arbeitnehmenden in der aktuellen Corona-Krise beraten. Der SGB-Vorstand stellt fest, dass es grundsätzlich zur Bewältigung der Konzequen­zen der zweiten Welle die Wiedereinführung der Abfederungs- und Absicherungsmassnahmen braucht, dank derer im Frühling die Schweiz besser durch die Krise gekommen ist als andere Län­der. Daher hat sich der SGB für die Wiedereinführung von Kurzarbeit für befristete Anstellungen stark gemacht, die der Bundesrat jetzt auch beantragt. Erfreulich ist auch, dass der Härtefallfonds auf den 1. Dezember vorgezogen und mit 1 Mrd. statt 400 Mio. Franken höher dotiert wird.</p><p class="heading--h4">Existenznot verhindern</p><p>Die Verlängerung der Krisensituation erfordert ein entschiedeneres und schnelleres Handeln. Es gibt viele Arbeitnehmende, die im Jahr 2020 durch die Kurzarbeit einige Monate schmerzhafte Einkommensverluste erfahren mussten. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer käme das einer Abschaffung des 13. oder sogar 12. Jahresgehaltes gleich – und einem Abgleiten in finanziel­le Notlage. Diese Entwicklung ist umso problematischer, als sie die einkommensschwächsten Ange­stellten überproportional trifft: Gemäss der Sotomo-Studie für die SRG haben Haushalte, die von weniger als 4’000 Franken pro Monat leben, bisher 19 Prozent ihres Einkommens verloren.</p><p>Dies erfordert wirksame und schnelle Lösungen für alle: Der SGB fordert eine 100prozentige Lohndeckung der Arbeitslosenversicherung für GeringverdienerInnen im Falle von Kurzarbeit. Die Pas­sivität des Bundesrates ist schlicht nicht mehr tragbar, weil damit immer mehr Betroffene in die Existenznot fallen.</p><p class="heading--h4">Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern</p><p>Die Lage spitzt sich zu: momentan sind gegen 3 Prozent der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) in Kurzarbeit und die Quote der Stellensuchenden ist seit Krisenbeginn um rund 1.5 Prozentpunkte gestiegen (von 4 auf knapp 5.5 Prozent). Um eine weitere Verschlechterung der Situation zu ver­hindern, muss der Zugang zur Kurzarbeit für befristete Verträge reaktiviert werden. Vor allem aber muss der Trend gebremst werden, dass die Zahl der Menschen, die das Ende ihrer Ansprüche erreichen steigt, was vor allem Arbeitnehmer am Ende ihrer beruflichen Laufbahn betrifft. Zu die­sem Zweck müssen die Rechte auf Tagegelder und Rahmenfristen erweitert werden. Auch sollte die Inkraftsetzung der Überbrückungsleistung vorgezogen werden: das vorgesehene Datum 1. Juli 2021 ist zu spät und hat zur Folge, dass viele Arbeitslose keine genau auf diese Situation zuge­schnittene Leistung erhalten werden. Und schliesslich braucht es zur Stützung der Kaufkraft eine rasche Ausschüttung der übermässigen Krankenkassen-Reserven.</p><p class="heading--h4">Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz</p><p>Um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu garantieren und die 2. Welle in den Griff zu bekom­men, müssen die Ansteckungsgefahren am Arbeitsplatz reduziert werden. Die zögerliche Haltung des Bundesrates und sein Verzicht auf echte Massnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der SGB fordert, dass alle Unternehmen verpflichtet werden, Schutzpläne zu haben. Vor allem aber müssen Beratung und Kontrolle massiv verstärkt werden. Der Bund muss von seiner Weisungsbefugnis bezüglich der Anzahl der Inspektionen Gebrauch machen und dafür sorgen, dass die ausführen­den Organe die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mobilisieren.</p><p>Der Rückgang der Ansteckungszahlen sollte uns nicht über die Spannungen hinwegtäuschen, die in der Arbeitswelt immer noch herrschen. Wir müssen jetzt durch Einkommensgarantien und Sicher­heit für Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Grundlagen für einen sozialverträglichen Weg aus der Krise schaffen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7327</guid><pubDate>Wed, 18 Nov 2020 15:28:05 +0100</pubDate><title>Positive Stossrichtung des Bundesrats – weitere Massnahmen zur Sicherung der Einkommen dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/positive-stossrichtung-des-bundesrats-weitere-massnahmen-zur-sicherung-der-einkommen-dringend-noetig</link><description>Massnahmen des Bundesrats zur Corona-Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat Kurzarbeit wieder für befristet Angestellte zulassen und den Härtefallfonds aufstocken will. Die Lage vieler Berufstätiger in der Schweiz ist besorgniserregend. Die Arbeitslosigkeit steigt – insbesondere bei den älteren Arbeitnehmenden. In Krisenbranchen wie beispielsweise der Geschäftshotellerie oder der Maschinenindustrie ist es momentan nahezu aussichtslos, wieder eine Stelle zu finden. Wer in Kurzarbeit ist, hat nur 80 Prozent des Lohns. Vor allem Geringverdienerinnen und Geringverdiener haben immer mehr Mühe, mit dem Geld über die Runden zu kommen. In zahlreichen Fällen haben sie deutlich weniger als 3’000 Franken pro Monat. Davon können sie nicht leben.</p><p>Um diese Probleme zu lösen, braucht es zusätzliche Massnahmen. Der SGB fordert, dass Geringverdienerinnen und Geringverdiener in Kurzarbeit den vollen Lohnersatz erhalten. Zur Verhinderung von Aussteuerungen müssen die Massnahmen aus der ersten Welle wieder eingeführt werden. Indem damals die ALV-Taggelder und Rahmenfristen verlängert wurden, entgingen Tausende von Arbeitslosen der Aussteuerung. Zudem muss die Überbrückungsleistung für ausgesteuerte ältere Arbeitslose so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden. Sie wird so dringend benötigt wie noch nie.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7316</guid><pubDate>Fri, 13 Nov 2020 16:03:01 +0100</pubDate><title>Einkommensverluste und Unterbeschäftigung erfordern dringende Gegenmassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/einkommensverluste-und-unterbeschaeftigung-erfordern-dringende-gegenmassnahmen</link><description>Forderungen des SGB anlässlich des Sozialpartner-Spitzentreffens</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise hat in der Schweizer Wirtschaft schmerzhafte Spuren hinterlassen. Die Un­terbeschäftigung ist um rund 4 Prozentpunkte gestiegen. Einkommen unter 4’000 Franken er­leiden die höchsten Verluste und ihre Arbeitsplätze sind am stärksten gefährdet. Es braucht rasch Stabilisierungsmassnahmen, um weitere Entlassungen zu verhindern. Geringverdie­nerInnen müssen in Kurzarbeit vollen Lohnersatz erhalten. Und der Gesundheitsschutz am Ar­beitsplatz muss durch eine Schutzkonzeptpflicht und mehr Kontrollen verbessert werden.</p><p class="heading--h3">Unterbeschäftigung und Einkommensverluste</p><p>Die «zweite Corona-Welle» hat in der Schweizer Wirtschaft schon ihre Spuren hinterlassen. Coronabedingt gibt es bereits einen hohen Anstieg der Unterbeschäftigung von rund 4 Prozent­punkten – nämlich eine um 1.5 Prozentpunkte gestiegene Quote der Stellensuchenden und rund 2.5 bis 3 Prozent des Arbeitsvolumens in Kurzarbeit. Das entspricht gegen 150’000 bis 200’000 Vollzeitstellen.</p><p>Die Geringverdienerinnen und Geringverdiener sind davon überproportional betroffen. Sie sind häufiger in Kurzarbeit und werden häufiger arbeitslos. Haushalte mit einem Einkommen unter 4’000 Franken haben durch die Krise einen durchschnittlichen Einkommensverlust von 19 Prozent erlitten.</p><p class="heading--h3">Einkommen und Kaufkraft schützen</p><p>Die stärkere Betroffenheit führt bei den unteren Einkommen direkt zu ernsthaften finanziellen Eng­pässen. Arbeitslosigkeit und Einkommensverluste schlagen sich unmittelbar auf den Konsum nie­der, was auch die Lage in den bereits betroffenen Branchen weiter verschlimmert.</p><p>Daher fordert der SGB eine Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100 Prozent für Gering­verdienende. Diese würde nicht nur die Einkommensprobleme der Betroffenen lösen, sondern gäbe auch einen wichtigen Kaufkraftimpuls.</p><p>Zudem ist die Ausschüttung der rund 5 Mrd. Franken an überschüssigen Reserven der Kranken­kassen überfällig. Diese Reserven müssen früher oder später sowieso zurückerstattet werden. Es gibt keine bessere Gelegenheit als die gegenwärtige Rezession (Ausschüttung 2021).</p><p class="heading--h3">Arbeitsplätze sichern</p><p>In vielen Branchen sind in der zweiten Welle auch gesunde Betriebe gefährdet. Es droht ein weite­rer starker Anstieg der Arbeitslosigkeit.</p><p>Die Möglichkeit zur Kurzarbeit muss dringend auf befristete Verträge ausgeweitet werden. Das ist für den Kulturbereich sowie für die Gastro- und Hotelleriebranche entscheidend. Gleichzeitig müs­sen die Härtefalllösungen beschleunigt und erweitert werden. Es braucht mindestens 1 Mrd. Fran­ken und eine rasche Ausarbeitung und Inkraftsetzung entsprechender Gesetze in den Kantonen, in denen eines noch fehlt. Schliesslich muss der Staat eine Lösung bei den Geschäftsmieten fin­den. Die Mieten sind für viele Betriebe neben den Personalkosten einer der grossen Kostenblöcke. Ohne Lösung werden sie trotz Kurzarbeit Konkurs gehen.</p><p>Zur Verhinderung von Aussteuerungen müssen den Arbeitslosen die Taggelder und Rahmen­fristen verlängert werden. In einigen Branchen ist es sehr schwierig, eine Stelle zu finden. Dazu kommt, dass die Arbeitslosigkeit bei den älteren Bevölkerungsgruppen nach wie vor bedenklich zunimmt. Das Risiko, ausgesteuert zu werden, ist stark gestiegen.</p><p class="heading--h3">Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessern</p><p>Gut gemachte und gut umgesetzte Schutzkonzepte helfen substanziell, die Ansteckungen am Ar­beitsplatz einzudämmen. Sie können auch dazu beitragen, die soziale Aktivität wieder zu beleben, indem die Leute ohne Angst ins Restaurant, ins Theater aber auch zur Arbeit gehen können. Der SGB fordert deshalb eine Schutzkonzeptpflicht für alle Unternehmen: Schutzkonzepte sollten von jedem Betrieb oder Branchenverband zusammen mit den Vollzugsstellen erarbeitet werden. Zu­dem muss die Intensität von Beratung und Kontrolle stark erhöht werden. Die Mittel gemäss Covid-Gesetz sind bei der EKAS vorhanden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiten-Corona-Maske-Fabrik_iStock_martin-dm.jpg" length="417584" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7313</guid><pubDate>Thu, 12 Nov 2020 15:56:00 +0100</pubDate><title>Die Mittel für eine effiziente Krisenbewältigung sind vorhanden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-mittel-fuer-eine-effiziente-krisenbewaeltigung-sind-vorhanden</link><description>Anlayse zur Finanzlage der Kantone 2021
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Um zu verhindern, dass aus der gegenwärtigen Krise eine dauerhafte Rezession wird, ist es dringend nötig, nicht bei den Stützungsmassnahmen zu sparen, Löhne weiterhin zu garantieren und Arbeitsplätzen zu erhalten. Diese Aufgabe hat nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone: Sie verfügen über beträchtliche finanzielle Mittel, wie eine vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund vorgelegte detaillierte Analyse der kantonalen Budgets für 2021 zeigt. Vor der Krise verfügten die Kantone über ein Nettovermögen von 40 Milliarden Franken. Die Kantone müssen darum jetzt handeln und ihre Rolle als Stabilisatoren voll wahrnehmen, statt Ausgaben zu kürzen oder Unternehmenssteuern zu senken: Die ausserordentliche Situation erfordert eine ausserordentliche Reaktion – auch in den Kantonen.</p><p>Die Hochkonjunktur der vergangenen Jahre ist mit der Coronapandemie zu einem abrupten Ende gekommen. Auf die Finanzen der Kantone hatte dies bereits unmittelbare Auswirkungen, wie es die heute vom SGB veröffentlichte Studie zu den Kantonsfinanzen zeigt.</p><p><strong>Krise entlarvt verfehlte Steuerpolitik</strong><br> Kumuliert betrachtet budgetieren die Kantone insgesamt einen Rückgang der Fiskaleinnahmen um 1.67 Milliarden im Jahr 2021. Die Steuereinnahmen sind aber nicht nur konjunkturbedingt, sondern auch aufgrund steuerpolitischer Entscheide rückläufig. So treten vielerorts kantonale Steuergesetzrevisionen in Kraft. Diese wurden leider zu oft zum Anlass genommen, erneut einen Steuerwettlauf für tiefere Gewinnsteuern loszutreten. Zuletzt hat sogar der Kanton Nidwalden – mit den bereits seit Längerem schweizweit, ja weltweit tiefsten Unternehmenssteuern – kürzlich eine weitere Senkung des Gewinnsteuersatzes beschlossen. Der Kanton Zug, ebenfalls Tiefsteuerkanton, hat als «Konjunkturmassnahme» ebenfalls eine temporäre Senkung des Steuerfusses beschlossen. Dieser desaströse Steuerwettbewerb ist gerade in der aktuellen Krise absolut kontraproduktiv.</p><p><strong>Ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen</strong><br> Die Kantone müssen in dieser ausserordentlichen wirtschaftlichen Situation auch finanzpolitisch ausserordentlich reagieren. Nun braucht es überall eine aktive Finanz- und Konjunkturpolitik, so dass es alle möglichst gut durch die Pandemie schaffen. Zu diesem Zweck müssen die Kantone rasch zugunsten der krisengeschwächten Branchen aktiv werden. Nachdem, auch auf Druck der Gewerkschaften, die Härtefall-Regelungen auf Bundesebene beschleunigt in Kraft treten werden, braucht es jetzt die kantonalen Entscheidungen, mehr Mittel als bisher geplant bereit zu stellen, um damit den Bedarf zu decken.</p><p>Der einzig vernünftige Weg ist, das Niveau an öffentlichen Investitionen beizubehalten oder weiterzuentwickeln. Dennoch budgetieren neun Kantone für das kommende Jahr – teils massiv – tiefere Nettoinvestitionen (Solothurn, Obwalden, Neuenburg, Bern, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin und Jura – in absteigender Reihenfolge). Eine solche Investitionspolitik ist nichts als kurzsichtig und kann katastrophale Folgen haben. Das Vertagen von Investitionen belastet zukünftige Generationen viel stärker als jede neue Verschuldung – insbesondere bei den gegenwärtig tiefen Zinssätzen. Dasselbe gilt für die Bundesebene.</p><p><strong>Unzureichende Massnahmen</strong><br> Zwar haben einige vereinzelte Kantone ehrgeizige Massnahmen zur Krisenbewältigung angekündigt, doch kann die Gesamtschau nicht zufrieden stellen. Denn auf die Kantone entfallen 40% aller öffentlichen Ausgaben in der Schweiz. Für den SGB ist darum klar, dass sie auch jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Teil dazu beitragen müssen, indem sie ihre Investitionstätigkeit aufrechterhalten, Arbeitsplätze unterstützen und dazu beitragen, die Löhne zu garantieren. Der Entscheid des Kantons Waadt, einen Teil der Kurzarbeitsentschädigungen für die von den Einschränkungen betroffenen Branchen aufzustocken, ist ein Beispiel, das Nachahmer finden sollte.</p><p>In der gegenwärtigen Situation sind eine abwartende Haltung und Zurückhaltung ökonomisch gefährlich. Die Sicherung von Löhnen und Arbeitsplätzen muss weiterhin oberste Priorität haben, damit die Arbeitnehmer nicht den Preis der Krise zahlen müssen. Der Bund muss sein Engagement verstärken, aber auch die Kantone müssen und können ihren Teil dazu beitragen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7311</guid><pubDate>Tue, 10 Nov 2020 10:00:00 +0100</pubDate><title>Die Renten sind schon zu tief – die geplante Senkung muss gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-renten-sind-schon-zu-tief-die-geplante-senkung-muss-gestoppt-werden</link><description>Rentenprobleme spitzen sich zu – die Altersvorsorge am Scheideweg</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Parlament geplante Erhöhung des Frauenrentenalters ist nichts anderes als eine Rentensenkung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zeigt auf, dass Frauen mit AHV 21 rund 1’200 Franken pro Jahr verlieren würden. Obwohl ihre Renten bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer. Gleichzeitig bricht die 2. Säule weiter ein. Die Altersvorsorge steht daher an einem Scheideweg. Der SGB fordert einen Kurswechsel: Ausbau der AHV und umgehender Stopp der Abbauvorlagen.</p><p><strong>AHV 21: Rentenkürzungen von 1’200 Franken pro Jahr</strong><br> Trotz tiefen Frauenrenten, hat sich die zuständige Kommission des Ständerats bereits dafür ausgesprochen, mit AHV 21 das Frauenrentenalter zu erhöhen. Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet dieser Schritt eine Kürzung von jährlich rund 1’200 Franken. Mit den Frauen sollen ausgerechnet jene, die bereits heute unter einer ungenügenden Rentenabsicherung leiden, einschneidende Rentenkürzungen schultern. Dringend notwendige Verbesserungen für die Situation der Frauen enthält die Vorlage keine. Angesichts dieser Ausgangslage und der schwierigen Rentensituation der Frauen ist für SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici klar: «Eine AHV-Reform kann nur gelingen, wenn sie die Probleme der zu tiefen Frauenrenten adressiert».</p><p><strong>Historische Krise der 2. Säule</strong><br> Seit rund 10 Jahren befinden sich die Pensionskassen-Renten im freien Fall. Dies führt zu gravierenden Einbussen der Kaufkraft. Die Leistungsfähigkeit der 2. Säule leidet massiv. Aldo Ferrari, Vizepräsident der Gewerkschaft Unia, warnt: «Ohne Kurswechsel geht der freie Fall bei den Leistungen weiter». In typischen Frauenbranchen ist die Situation noch gravierender. PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat sind üblich. Für kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss ist klar: «Diese Renten reichen nicht zum Leben».</p><p><strong>Abbau oder Prosperität</strong><br> Die Gewerkschaften warnen seit langem vor dem Zerfall der Pensionskassen-Renten. Mittlerweile ist das Problem zwar breit bekannt: Der Mehrheit der Arbeitnehmenden droht eine ungenügende Rente und eine prekäre Einkommenssituation im Alter. Doch das Parlament verschliesst sich der Realität und verharrt in einer Abbaulogik, statt Lösungen zu suchen. Das ist nicht nur ein Affront für die Betroffenen. In Krisenzeiten ist das auch volkswirtschaftlich verantwortungslos. Für SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard ist klar: «Wir brauchen auch in der Altersvorsorge für alle die Perspektive, dass es aufwärts gehen kann.»</p><p><i>Unten verlinkt finden sich die Untersuchungen des SGB und vollständigen Redebeiträge.</i></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7305</guid><pubDate>Wed, 04 Nov 2020 15:54:26 +0100</pubDate><title>Es braucht mehr, um Existenznöte zu verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/es-braucht-mehr-um-existenznoete-zu-verhindern</link><description>SGB-Kommentar zu den wirtschaftlichen Massnahmen des Bundesrats und fehlenden Unterstützungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst die vorgezogene Inkraftsetzung des Härtefallfonds. Angesichts der sich zuspitzenden Lage braucht es aber weitere Massnahmen zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit und Existenznöten. Prioritär ist die Ausweitung der Kurzarbeit auf befristete Anstellungen und die Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung von GeringverdienerInnen.</p><p>Die zweite Corona-Welle hat die Schweiz in einer bereits angespannten Situation getroffen. Zwar hat sich die Beschäftigungssituation über den Sommer etwas verbessert. Doch sind nach wie vor viele Berufstätige in Kurzarbeit oder arbeitslos. Mit den Schliessungen in einigen Kantonen und der Verhaltensänderung der Bevölkerung hat sich die Lage bereits wieder zugespitzt. Die Anmeldungen für Kurzarbeit und die Zahl der Stellensuchenden steigen erneut.</p><p>In der ersten Welle haben die «Lohngarantien» über Kurzarbeit und EO zusammen mit den übrigen Massnahmen in der Schweiz schlimmere Entwicklungen wie in den USA verhindert. Das muss auch in der zweiten Welle so sein. Bund und Kantone müssen bereit sein, alles zu tun, um Arbeitsplätze und Löhne zu erhalten. Die Krise trifft Menschen mit tieferen Einkommen besonders stark. Ohne entsprechende Gegenmassnahmen drohen kurz- und mittelfristig grosse soziale Probleme.</p><p>Der SGB fordert, dass die bestehenden sozialen Massnahmen konsequent weitergeführt werden. Die Kantone müssen bis Anfang Dezember ihre Härtefallfonds vorbereiten. Zudem braucht es eine Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung für GeringverdienerInnen sowie Kurzarbeit auch für befristete Verträge, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Schliessungen in der Wintersaison.</p><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass alle Firmen wirksame Schutzkonzepte gegen die Ausbreitung des Virus haben. Seitens der Behörden muss nun aber rascher gehandelt werden. Die Kantone müssen mehr Kontrollen und Beratungen in den Firmen machen. Und der Bund muss dafür entsprechende Checklisten zur Verfügung stellen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.jpg" length="135394" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7300</guid><pubDate>Wed, 28 Oct 2020 16:15:00 +0100</pubDate><title>Löhne, Arbeitsplätze und Gesundheit der Bevölkerung sichern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/loehne-arbeitsplaetze-und-gesundheit-der-bevoelkerung-sichern</link><description>Reaktion des SGB auf die neuen Massnahmen des Bundesrats zur Eindämmung der Pandemie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die stärkere Auslastung des Gesundheitswesens erfordert zusätzliche Massnahmen gegen die Pandemie. Die meisten Ansteckungen erfolgen in der Freizeit. Wichtig sind aber zusätzliche Kontrollen bei den schwarzen Schafen unter den Firmen, so dass alle Firmen wirksame Schutzkonzepte haben. Zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze fordert der SGB die volle Lohngarantie in Krisenbranchen sowie die Ausschüttung der überschüssigen Krankenkassen-Prämienreserven an die Bevölkerung.</p><p>Damit das Gesundheitswesen nicht überlastet wird, braucht es zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Die Hauptinfektionsherde befinden sich ausserhalb der Arbeitswelt. Das hängt auch mit den wirksamen Schutzkonzepten zusammen, die viele Firmen nicht zuletzt auf gewerkschaftlichen Druck eingeführt haben. Dadurch kann ein genereller «Lockdown» verhindert werden. Es braucht aber mehr Kontrollen, damit das künftig an allen Arbeitsplätzen der Fall ist. Zudem ist das Augenmerk auf Pausenräume und Verpflegung zu richten.</p><p><strong>Entlassungswelle verhindern</strong><br> Die neuen Massnahmen des Bundesrats werden aber die bereits angespannte wirtschaftliche Lage in den betroffenen Branchen nochmals verschärfen. In der «ersten Welle» hat der Bundesrat rasch «Lohngarantien» eingeführt (Kurzarbeit, EO). Damit wurden viele Arbeitsplätze und Existenzen gesichert. Die befürchtete Entlassungswelle konnte verhindert werden. Das muss aus Sicht des SGB auch jetzt das Ziel sein: Die Massnahmen der zweiten Welle zur Pandemiebekämpfung müssen durch Absicherung der Löhne und der Arbeitsplätze flankiert werden.</p><p>Für die besonders heftig betroffenen Branchen muss die Härtefall-Regelung rasch umgesetzt werden, und die Mittel sind so einzusetzen, dass der Erhalt der Arbeitsplätze im Fokus steht. Hier sind auch die Kantone in der Pflicht: sie müssen jetzt schon die Grundlagen schaffen, um die im Gesetz vorgesehenen Beihilfen sowie allfällige Überbrückungsbeiträge sprechen zu können.</p><p><strong>Stabilisierung der Kaufkraft – insbesondere bei GeringverdienerInnen</strong><br> Bereits die «erste Welle» hat aufgezeigt, dass Personen mit niedrigen Einkommen doppelt gestraft sind. Die Löhne in Branchen wie Gastronomie, Detailhandel oder Event- und Kulturbereich waren bereits vor der Krise zu tief. Und gerade in diesen Branchen kommt es durch die Krise zu besonders viel Kurzarbeit. Die Betroffenen mit unteren und mittleren Einkommen können die Lohneinbussen bei Kurzarbeit nicht mehr länger durchhalten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert deshalb eine volle Lohngarantie für die tiefen Einkommen. Gleichzeitig brauchen die Konjunktur und die Kaufkraft einen Impuls. Der SGB fordert eine rasche Ausschüttung der überschüssigen Krankenkassen-Prämienreserven von 5 Mrd. Fr.</p><p><strong>Psychosoziale Risiken beachten</strong><br> Homeoffice als wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden, geniesst eine breite Akzeptanz. Überwachung, Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken sind ebenso eine Realität. Das Recht auf Rückkehr und klare Regeln zum Schutz der Angestellten sind zentrale Voraussetzungen, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen. Homeoffice darf für die Arbeitnehmenden nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder zur Vernachlässigung der Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern führen.</p><p><strong>Gesundheitsversorgung gewährleisten</strong><br> Ein Schlüsselfaktor bei der Pandemiebekämpfung sind das Gesundheitswesen und die Spitäler. Damit ausreichend Kapazitäten bereitstehen brauchen die Spitäler eine Defizitgarantie. Zudem braucht es eine Erhöhung der Pflegekapazität im Intensivbereich. Wahleingriffe müssen bei Bedarf zurückgestellt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiten-Corona-Maske-Fabrik_iStock_martin-dm.jpg" length="417584" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7285</guid><pubDate>Fri, 23 Oct 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Die Schattenseiten von Homeoffice beleuchten </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-schattenseiten-von-homeoffice-beleuchten</link><description>Analyse und Forderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Homeoffice ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Ausserdem geniesst freiwilliges und gut geregeltes Homeoffice oft breite Akzeptanz. Aber Überwachung, Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken sind ebenso eine Realität. Das Recht auf Rückkehr ist eine zentrale Voraussetzung, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen. Die widerrechtliche Mustervereinbarung des Arbeitgeberverbandes deckt auf, dass auch beim verordneten Homeoffice gegensätzliche Interessen bestehen. Damit die Arbeitnehmenden ihre Rechte wahrnehmen können, hat der Schweizerische Gewerkschafts­bund eine umfassende Analyse verfasst.</p><p>Homeoffice hat sich als Massnahme zur Bekämpfung der Pandemie bewährt, um das Risiko von Infektionen am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg zu verringern. Für viele Arbeitnehmer ist es auch eine willkommene ergänzende Möglichkeit, wenn es auf freiwilliger Basis und qualitätsvoll umgesetzt wird.</p><p>Damit Homeoffice für die Arbeitnehmenden nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und zur Vernachlässigung der Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern führt, braucht es klare Regeln. Die Risiken von Gesundheitsschäden und Isolation sind eine Reali­tät. Unternehmen können auch versucht sein, Homeoffice als Instrument zur Kostenoptimierung einzusetzen, indem sie physische Arbeitsplätze reduzieren oder verschiedene mit der Tätigkeit verbundene Kosten auf die Angestellten abwälzten.</p><h4>Unterschiedliche Interessen</h4><p>Der Schweizerische Arbeitgeberverband rät seinen Mitgliedern im neuen «Leitfaden für Homeoffice», die Angestellten eine Vereinbarung unterzeichnen zu lassen, die nicht rechtskonform ist. Obligatorische Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsgesetz wie Ergonomie und psychosozialer Gesundheitsschutz werden ignoriert. Sogar wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz mehr im Betrieb zur Verfügung stellt oder das Homeoffice als Gesundheitsmassnahme verordnet wird, soll der Arbeitgeber nicht für arbeitsnotwendige Geräte oder Material wie Laptops, Drucker, Datenträger oder Papier aufkommen müssen, ganz zu schweigen von den übrigen Pflichten aus dem Arbeitsgesetz. Alle Kosten und damit das Unternehmensrisiko werden somit auf die Arbeitnehmenden überwälzt.</p><p>Diese Vereinbarungen sind nicht nur zum Schaden der Arbeitnehmenden, sondern in jeder Hinsicht nutzlos. Weil diese in einem Streitfall vor Gericht nicht vor Forderungen schützen würden. Der SGB hat deshalb selbst einen Homeoffice-Muster-Vertrag erstellt, um die Interessen von Arbeitnehmenden und Firmen in Einklang zu bringen und proaktiv das Homeoffice als gute und humane Form des Arbeitens zu etablieren.<br> &nbsp;</p><h4>Freiwilligkeit und Recht auf Rückkehr</h4><p>Die Freiwilligkeit von Homeoffice ist von zentraler Bedeutung, ebenso wie das Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Aufnahme dieser Grundsätze in einen Gesamtarbeitsvertrag ist der beste Weg, sie klar und für alle anwendbar zu machen. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass Homeoffice nicht zu unbezahlter Arbeit oder zu Isolationsphänomenen führt, die sich negativ auf die Karriereaussichten auswirken können. Es liegt daher an den Arbeitgebern, dafür zu sorgen, dass die Möglichkeit des formellen und informellen Austauschs erhalten bleibt, sowie die Gleich­behandlung von Homeoffice und physisch anwesenden Mitarbeitern zu gewährleisten.<br> &nbsp;</p><h4>Das geltende Recht einhalten</h4><p>Die Gesetzgebung zur Arbeit gilt ortsunabhängig. Insbesondere folgende Pflichten der Arbeitgeber müssen auch im Homeoffice gewährleistet sein:</p><ul><li>Die Ergonomie des Arbeitsplatzes, die so organisiert sein muss, dass die Gesundheit der Mitarbeiter erhalten bleibt</li><li>Klare Definition von Zeitplänen und Erfassung der Arbeitszeit</li><li>Das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Einhaltung von Pausenzeiten und Höchstarbeitszeiten</li><li>Keine Überwachung der Aktivitäten der Mitarbeiter über die rein arbeitsbezogenen Aktivitäten hinaus</li></ul><p>Beim verordneten Homeoffice zur Pandemiebekämpfung obliegen den Arbeitgebern zudem in allen Fällen die folgenden Verpflichtungen:</p><ul><li>Bereitstellung der Ausrüstung oder Entschädigung für die Benutzung privater Ausrüstung</li><li>Rückerstattung von Kosten, die direkt mit der Aktivität zusammenhängen und Beteiligung an den Kosten für Energie, Telekommunikation usw.</li></ul><h4>Vertiefte Analyse</h4><p>Damit die Arbeitnehmenden ihre Rechte einfordern können, publiziert der Schweizerische Gewerkschaftsbund nun <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/143d_LC_Homeoffice.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">eine umfassende Analyse </a>sowie einen <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/MusterVertrag_Homeoffice.docx" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Mustervertrag</a> zur Regelung des Homeoffice.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Homeoffice_photocase_3438236.jpg" length="700887" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7276</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2020 09:34:48 +0200</pubDate><title>Entlassungwelle verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/entlassungwelle-verhindern</link><description>Krisen-Treffen: Forderungen des Schweizerische Gewerkschaftsbunds</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Alle Massnahmen zur Pandemiebekämpfung müssen durch Absicherung der Löhne und der Arbeitsplätze flankiert werden. Sonst verschlechtert sich die bereits heute schwierige Lage eines Teils der Arbeitnehmenden weiter. Zudem ist die Flankiererung eine Voraussetzung für die Unterstützung der Massnahmen zur Pandemiebekämpfung. Bereits jetzt ist die Quote der Stellensuchenden von 4 auf fast 5.5 Prozent angestiegen. Am Arbeitsplatz, in den Betrieben ist die Situation anders als im März 2020. Auch dank des Drucks der Gewerkschaften gibt es in vielen Firmen klare Regeln und wirksame Schutzkonzepte. Doch leider haben noch nicht alle Firmen die Lage begriffen. Hier braucht es verstärkte Kontrollen. Wirksame Schutzkonzepte verbessern den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Und tragen wesentlich dazu bei, dass ein Lockdown verhindert und damit eine Entlassungswelle abgewendet werden kann.<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Löhne und Arbeitsplätze garantieren</h3><p>Das rasche Handeln zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze über Lohngarantien in der «ersten Welle» hat dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen. Der Einbezug der Sozialpartner hat sich ausbezahlt. Auch die neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen von konsequentem Schutz der Arbeitsplätze und einer Lohngarantie für betroffene Arbeitnehmende begleitet werden.</p><p>Schon heute ist die Situation angespannt auf dem Arbeitsmarkt. Trotz der Lockerungen über den Sommer ist die Quote der Stellensuchenden von 4 auf fast 5.5 Prozent angestiegen. Gleichzeitig haben viele Firmen in der ersten akuten Krisenphase im Frühling ihre Reserven aufgebraucht. Damit die zweite Welle nicht zur einer beispiellosen Entlassungswelle führt, ist rasches Handeln bei den wirtschaftlichen Stabilisierungsmassnahmen entscheidend.</p><p>Bereits in der ersten Welle waren untere und mittlere Einkommen am härtesten von den Lohnausfällen bei Kurzarbeit betroffen, diese ungleiche Betroffenheit wird nun länger andauern. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert deshalb eine volle Lohngarantie für die GeringverdienerInnen und eine Weiterführung der Kurzarbeit für möglichst alle Arbeitsverhältnisse. Auch die rasche Ausschüttung der überschüssigen Milliardenreserven der Krankenkassen an die Bevölkerung könnte die Kaufkraft stützen und einen erneuten Einbruch des Konsums verhindern.&nbsp;</p><p>Um das wichtige Vertrauen und die Unterstützung für die Massnahmen der Pandemiebekämpfung nicht zu verlieren, gilt weiterhin: Die Arbeitnehmenden dürfen nicht den Preis dieser Pandemiebekämpfung bezahlen. Die Schweiz hat nach wie vor genügend Mittel, dieses Versprechen zu garantieren.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Gesundheitsschutz muss für alle gelten</h3><p>Dank des Einsatzes der Gewerkschaften wurden klare Regeln für die Arbeitswelt in der Pandemie geschaffen. Die Situation heute ist daher nicht mit derjenigen im März 2020 zu vergleichen. Schutzkonzeptpflicht und damit verbundene konkrete Schutzmassnahmen sowie klare Zuständigkeiten für die Durchsetzung sind nun definiert. Doch damit die Arbeitsplätze sicher bleiben oder sicherer werden, müssen die Kontrollen durch die Suva und die kantonalen Arbeitsinspektorate intensiviert werden, und für diese Aufgaben muss zusätzliches Personal eingesetzt werden. Dort sind Bund und Kantone in der Pflicht. Gleichzeitig muss den Gewerkschaften das Recht auf Zugang zu den Arbeitsplätzen garantiert werden, damit sie alle vor Ort festgestellten Probleme an die betroffenen Arbeitgeber und die für die Durchsetzung von Schutzmassnahmen zuständigen Stellen weiterleiten können. Ein differenzierter Umgang mit den Schutzkonzepten kann dazu beitragen, einen erneuten Lockdown zu verhindern.</p><p>Die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung im Privatleben müssen kohärent mit der Realität am Arbeitsplatz sein, ebenso der Schutz der vulnerablen Personen. Arbeitnehmende, die nicht ins Homeoffice gehen können, haben ebenso ein Anrecht auf einen adäquaten Gesundheitsschutz. Für die Fälle, in denen ein genügender Schutz am Arbeitsplatz unmöglich ist, muss der im Gesetz vorgesehene Erwerbsersatz aktiviert werden.</p><h3 class="heading--h4">Starkes Gesundheitswesen</h3><p>Die Schweiz hat grundsätzlich ein starkes Gesundheitswesen, das als Service public aufgebaut ist. Die meisten Spitäler mit Service-public-Auftrag haben sich mit Notfallplänen gerüstet, und brauchen heute genügende Defizitgarantien, um die Kapazitäten kurzfristig entsprechend anzupassen. Auch für die Alters- und Pflegeheime sollen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Und das hart arbeitende Personal muss besser entlöhnt werden. Das gewerkschaftliche Bündnis Gesundheit organsiert dazu in den kommenden Tagen eine Aktionswoche. Die Gewerkschaften fordern eine Corona-Prämie und bessere Arbeitsbedingungen.</p><p>Der SGB wird diese Einschätzungen und Forderungen heute Donnerstag am Krisen-Treffen der Sozialpartner dem Bundesrat präsentieren.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7270</guid><pubDate>Thu, 08 Oct 2020 14:47:53 +0200</pubDate><title>﻿Überbrückungsleistung muss rasch in Kraft treten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueberbrueckungsleistung-muss-rasch-in-kraft-treten</link><description>Nach dem gescheiterten Referendum braucht es für die Betroffenen nun bald Sicherheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit seinem Angriff auf die Überbrückungsleistung ist ein SVP-nahes Komitee gescheitert. Das ist eine gute Nachricht, denn diese neue Leistung wird dringend benötigt. Nachdem das Parlament sie im Schnellzugtempo beschlossen hat, muss sie nun auf Anfang 2021 in Kraft treten. Für ältere Menschen, die jetzt im schwierigen Kontext der Corona-Krise arbeitslos werden, muss damit wenigstens ein rechtlicher Anspruch gesichert werden.</p><p>Das Referendum gegen die Überbrückungsleistung ist offiziell gescheitert. Damit wird klar, dass dieser Angriff eines SVP-nahen Komitees weder vor noch nach dem Scheitern der Kündigungsinintiative den geringsten Rückhalt in der Bevölkerung hatte.</p><p>Mit der Überbrückungsleistung hatte das Parlament beschlossen, Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe anzubieten. Das ursprüngliche Modell dazu wurde von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bundesrat erarbeitet.</p><p>Mit der Coronakrise ist nun noch deutlicher geworden, dass Arbeitnehmende über 50 Jahren oft von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen betroffen sind: So hat gemäss den neusten, heute publizierten Seco-Daten die Zahl der arbeitslosen «Ü60» im Vergleich zum Vorjahr um 41% zugenommen, bei den über 55-Jährigen sind es sogar 45%!</p><p>Entsprechend dringend ist die neue Überbrückungsleistung für die betroffenen Leute. Und sie brauchen sie jetzt! Der Bundesrat muss darum alles dafür tun, dass die «ÜL» auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden kann. Das Gesetz wurde im Schnellzugtempo von Regierung, Verwaltung und Parlament erarbeitet und darf jetzt nicht monatelang liegen bleiben. Auch wenn die Umsetzung mit einer seriösen Verordnung noch etwas Zeit braucht, kann und soll der reine Rechtsanspruch für Überbrückungsleistungen problemlos auf den 1.1.2021 festgeschrieben werden. So erhalten die Betroffenen eine wichtiges Stück Sicherheit in sonst unsicheren Zeiten.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Frau-ue55-nachdenklich-Fenster_photocase-gu.ju._471161b42a.jpg" length="74380" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7252</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 15:36:00 +0200</pubDate><title>Klares Bekenntnis zu einer sozialen Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/klares-bekenntnis-zu-einer-sozialen-schweiz</link><description>SGB-Kommentar zu den Ergebnissen der Volksabstimmungen vom 27.9.2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abstimmenden haben Steuergeschenke an Reiche klar verworfen und den Vaterschaftsurlaub deutlich unterstützt. Das sind wichtige Signale für eine progressive Politik in der Schweiz. Sie ebnen den Weg für gerechte Lösungen für konkrete Probleme. Mit dem Genfer JA zu einem gesetzlichen Mindestlohn erhöht sich die Zahl der Kantone mit einem solchen Schutz für Bereiche ohne Gesamtarbeitsverträge auf vier.</p><h4>Steuergeschenke an Reiche deutlich gestoppt</h4><p>Die&nbsp;Schweizer Stimmberechtigten haben heute eine Steuersenkung für hohe Einkommen,&nbsp;die als Familienunterstützung getarnt war, abgelehnt. 70 Prozent der&nbsp;Steuersenkung für die 20&nbsp;Prozent einkommensstärksten Familien: Die Unangemessenheit&nbsp;dieser Massnahme angesichts der konkreten Kaufkraftprobleme der Haushalte in&nbsp;der Schweiz war unübersehbar. Vor dem Hintergrund der&nbsp;Krise, in der viele Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen grosse&nbsp;Schwierigkeiten haben,&nbsp;über die Runden zu kommen, wurde die Absurdität dieses&nbsp;Projekts noch deutlicher.</p><p>Jetzt müssen die strukturellen Probleme&nbsp;der Kindertagesbetreuung in der Schweiz angegangen und gelöst werden. Dazu&nbsp;gehört die rasche&nbsp;Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze ebenso wie die&nbsp;Senkung des von den Eltern zu tragenden Kostenanteils. Der SGB wird sich&nbsp;weiterhin dafür einsetzen, dass die Tagesbetreuung als echter&nbsp;Service public&nbsp;verstanden wird.</p><p>Des Weiteren hat für den SGB die Förderung&nbsp;der Kaufkraft von Arbeitnehmenden mit niedrigen und mittleren Einkommen nach&nbsp;wie vor höchste Priorität. Es geht einerseits darum, zu verhindern, dass&nbsp;die&nbsp;von Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust Betroffenen in die Prekarität&nbsp;abrutschen, andererseits gegen eine wirtschaftliche Abwärtsspirale anzukämpfen.&nbsp;Das heutige Nein öffnet den Weg für wirksame&nbsp;und schnelle Massnahmen, die allen&nbsp;zugutekommen, wie zum Beispiel die Senkung der Krankenkassenprämien durch&nbsp;einen Abbau der Krankenkassen-Reserven.</p><p>«In einer derart angespannten sozialen und&nbsp;wirtschaftlichen Situation ist die Unterstützung der Kaufkraft von Familien eine&nbsp;absolute Notwendigkeit: Dies scheint weitgehend unbestritten. Aber wir&nbsp;brauchen&nbsp;einen Mechanismus, der sein Ziel auch wirklich erreicht», sagte SGB-Präsident&nbsp;Pierre-Yves Maillard. «Die Ablehnung dieser Steuersenkung für die höchsten&nbsp;Einkommen zeigt: sozial&nbsp;ungerechte Projekte können in einer Volksabstimmung nur&nbsp;scheitern.»</p><h4>Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind erst&nbsp;der Anfang</h4><p>Die breite Zustimmung zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zeigt, dass die&nbsp;Schweizer Stimmberechtigten in Sachen Gleichstellung endlich aufholen wollen. Der Vaterschaftsurlaub muss&nbsp;der Aufbruch zu einer Familienpolitik sein, die es Männern und&nbsp;Frauen erlaubt, sich gleichberechtigt um Familie und Erwerbseinkommen zu kümmern.</p><p>Dazu braucht es prioritär eine Verstärkung des Betreuungsangebots. Der SGB bekräftigt&nbsp;deshalb seine Forderung nach einem bedarfsgerechten Angebot an familien- und&nbsp;schulergänzender Kinderbetreuung, das als unentgeltlicher Service public ausgestaltet&nbsp;werden&nbsp;muss. Zudem muss für alle Eltern eine Elternzeit eingeführt werden,&nbsp;für die sich der&nbsp;Schweizerische Gewerkschaftsbund gemeinsam mit verschiedenen weiteren&nbsp;Organisationen einsetzt.</p><p>In der konkreten Umsetzung auf Branchen- und Firmenebene muss&nbsp;der neue Vaterschaftsurlaub die&nbsp;freien Tage, auf die junge Vätern gemäss vielen&nbsp;GAV-Regelungen schon jetzt ein Anrecht haben, ergänzen und darf diese nicht&nbsp;ersetzen.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin mit verschiedenen Organisationen für eine&nbsp;längere Elternzeit einsetzen. Es ist vielfach belegt, dass eine solche nicht&nbsp;nur für Kinder und Eltern Vorteile bringt, sondern auch für Wirtschaft und&nbsp;Gesellschaft. Insbesondere hilft sie Müttern und Vätern dabei, sich Berufs- und&nbsp;Familienarbeit fair aufzuteilen, ohne dabei in alte Geschlechtsrollen&nbsp;zurückzufallen: Eine längere Elternzeit fördert das Engagement der Väter in der&nbsp;Kinderbetreuung und die Erwerbsintegration der Mütter.</p><h4>Mindestlohn in Genf: überfälliger Schritt</h4><p>Die Stimmberechtigten in Genfer haben mit überwältigender Mehrheit die Einführung eines Mindestlohns von 23 CHF pro Stunde beschlossen. Der SGB begrüsst diesen klaren Sieg für den Schutz der Löhne: Zu viele Arbeitnehmende sind nicht durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) abgesichert und erhalten daher Löhne, die nicht reichen, um davon zu leben. Es ist höchste Zeit, dass ihre Arbeit ausreichend bezahlt wird.</p><p>Die zu niedrigen Löhne finden sich vor allem in Branchen, in denen es keine GAV gibt – entweder, weil die Arbeitgeber nicht bereit sind, sie abzuschliessen, oder weil sie keine repräsentativen Verbände haben. Die Einführung eines Mindestlohns wird in diesen Sektoren Abhilfe schaffen, um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken und den unlauteren Wettbewerb zwischen den Arbeitgebern zu verringern.</p><p>In vier Kantonen der Schweiz sind inzwischen gesetzliche Mindestlöhne eingeführt worden. In Basel-Stadt wartet eine Volksinitiative auf ihre Bearbeitung. Ausserdem wurden im Kanton Zürich drei kommunale Initiativen lanciert – in der Stadt Zürich, in Winterthur und Kloten. Das Ergebnis gibt diesen Initiativen starken Rückenwind.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/3/csm_200927_Abstimmungsparty_e96f1d3316.jpg" length="259075" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7254</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 13:11:20 +0200</pubDate><title>Ein klares Ja zu den Bilateralen mit starken Flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-klares-ja-zu-den-bilateralen-mit-starken-flankierenden-massnahmen</link><description>SGB hocherfreut über das Nein zur SVP-Kündigungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Nein zur Kündigungsinitiative ist ein klares Ja zum bewährten bilateralen Weg, konkret: zur Personenfreizügigkeit mit einem starken Lohnschutz. Dieser Entscheid ist auch für die künftige Entwicklung der Bilateralen Beziehungen mit der EU ausschlaggebend. Die Schweiz steht zu den Bilateralen. Doch ein Abbau des Lohnschutzes und die damit verbundenen Verschlechterungen für die Schweizer Bevölkerung wären nicht akzeptabel.</p><p>Heute hat die Schweizer Bevölkerung die Bilateralen Verträge mit Personenfreizügigkeit und starken Flankierenden Massnahmen bestätigt. Im Unterschied zum Vereinigten Königreich, welches vor vier Jahren den Austritt aus der EU beschlossen hat. Dieses positive Resultat zeigt, dass die gute Zusammenarbeit mit der EU befürwortet wird, wenn sie soziale Fortschritte bringt –&nbsp;und wenn den konkreten Sorgen der Leute auch Rechnung getragen wird. Eine wesentliche Voraussetzung dafür sind die Flankierenden Massnahmen. &nbsp;Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa, darum braucht sie auch einen entsprechenden Lohnschutz.</p><p>Die historisch starke Beteiligung der Gewerkschaften am Abstimmungskampf gab auch dem Bundesrat, den Sozialpartnern und vielen anderen politischen Akteuren die Gelegenheit, sich klar für die Flankierenden Massnahmen auszusprechen, die das Vertrauen in den bewährten bilateralen Weg massgeblich gestärkt haben. Damit hat sich die breite Nein-Allianz offen den berechtigten Fragen und Ängsten der Bevölkerung gestellt. Es braucht weder Schwarzmalerei noch Schönfärberei, sondern konkrete Lösungen für die Arbeitnehmenden. Dies konnten die Gewerkschaften glaubwürdig aufzeigen. Der SGB wird diese Position weiterhin und gestärkt vertreten. Sie ist das Fundament, auf dem der bilaterale Weg auch in Zukunft stehen wird.</p><p>Die Initianten der Kündigungsinitiative wollten unter dem Deckmantel der Einwanderungsbeschränkung in Wirklichkeit wieder einen prekären Aufenthaltsstatus einführen, alle Instrumente zur Bekämpfung von Dumping bei Arbeitsbedingungen und Löhnen beseitigen und den breiten Konsens angreifen, der den Schweizer Arbeitsmarkt trägt: starke Sozialpartner und der Ausbau von Gesamtarbeitsverträgen. Diese Absicht wurde im Keim erstickt.</p><p>Entsprechend erfreut zeigt sich SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Der Lohnschutz und ganz allgemein die Flankierenden Massnahmen wurden durch diese Abstimmung gestärkt», sagte er. Mit Blick auf Frage des Rahmenabkommens bleibt Maillard klar und unmissverständlich: «Ein Rahmenabkommen, das den autonomen Lohnschutz und den Service public bedroht, lehnt der SGB ab. Das vorliegende Abkommen muss neu verhandelt werden».&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/d/csm_180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf_223c5b84bb.jpg" length="199423" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7247</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2020 14:11:41 +0200</pubDate><title>Die Prämienlast muss runter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-praemienlast-muss-runter</link><description>Krankenkassen-Prämienrunde 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nun ist es offiziell: Die Krankenkassen haben in den letzten Jahren rund 11 Milliarden Prämienfranken der Versicherten als Reserven angehäuft. Mit diesem Geld könnten nun die Prämien umgehend gesenkt werden. Die überschüssigen Milliarden müssen sofort zurück an die Haushalte, jetzt wo die Wirtschaft in eine Rezession geraten ist und die Kaufkraft der Haushalte flächendeckend erodiert ist.</p><p>Die Prämien sind die letzten Jahre zur für die Haushalte unerträglichen Last geworden. Gleichzeitig kürzen Kantone die Mittel für individuelle Prämienverbilligungen seit Jahren. Mit der Corona-bedingten Wirtschaftskrise sind nun viele Haushalte mit einem Einbruch der Einkommen konfrontiert – etwa wegen Stellenverlusten oder weil bei Kurzarbeit auch auf Tiefstlöhnen nur 80 Prozent des Gehalts ausbezahlt werden. Die nun angekündigte sehr «moderate» Prämiensteigerung lindert das Problem dieser Haushalte daher nicht.</p><p class="heading--h3">Ausbau der Prämienverbilligung zwingend</p><p>Schon die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten ist in der ganzen OECD nirgendwo höher als in der Schweiz. Und darüber hinaus ist die Finanzierung auch noch über unsolidarische Kopfprämien organisiert. Der SGB fordert seit Jahren ein Umdenken durch eine Stärkung der einkommensabhängigen Finanzierung. Ermöglichen würde dies zum Beispiel die Prämienentlastungs-Initiative von SGB und SP. Sie fordert, dass ein Haushalt mit höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens durch die Krankenkassenprämien belastet wird.</p><p class="heading--h3">Milliarden-Reserven sind nicht mehr zu rechtfertigen</p><p>Die Milliarden-Reserven wurden insbesondere für den Fall einer gesundheitlichen Krise angehäuft - welche nun eingetreten ist. Doch die Krankenkassen mussten auch in diesem Fall nicht auf die Reserven zurückgreifen. Die Reservesumme ist mittlerweile also doppelt so hoch wie sie laut geltendem Gesetz sein müsste. Es reicht deshalb bei Weitem nicht, dass die Prämien im Jahr 2021 «nur» um durchschnittlich 0.5 Prozent steigen. Auch der letzten Dienstag kommunizierte «freiwillige Abbau» der Reserven nützt nichts, wenn die Krankenkassen nicht mitspielen – dies zeigt der nun angekündigte mickrige Reserveabbau von lediglich 211 Millionen Franken exemplarisch. Nun braucht es ein klares politisches Bekenntnis: Der horrende Reserveberg muss rasch abgebaut und den Versicherten zurückzugeben werden, was ihnen zusteht. Sie konnten es nie besser gebrauchen als jetzt, deshalb muss die Prämienlast jetzt runter.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7245</guid><pubDate>Fri, 18 Sep 2020 15:33:56 +0200</pubDate><title>Die überhöhten Reserven gehören den Haushalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ueberhoehten-reserven-gehoeren-den-haushalten</link><description>Überschüssige Reserven der Krankenkassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat anerkennt den dringenden Handlungsbedarf angesichts der überschüssigen Milliarden-Reserven der Krankenkassen. Der Druck der Krankenkassenprämien wird für Familien und GeringverdienerInnen zunehmend zu einer untragbaren Belastung. Die Covid-Krise hat die Entwicklung der Kaufkraft nach unten weiter verschärft. Gleichzeitig horten die Krankenkassen Milliarden-Reserven, welche die gesetzlichen Mindestbestimmungen bei Weitem überschreiten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat mit der heutigen Anpassung der Reservebestimmungen diesen riesigen Berg an angehäuften Reserven reduzieren will.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den dringenden Handlungsbedarf, den riesigen Berg angehäufter Reserven zu reduzieren und in diesen wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten an die Bevölkerung zurückzuverteilen. Die beschlossene Massnahme ist jedoch erst ein Tropfen auf den heissen Stein. Denn nun dürfen die Krankenkassen zwar übermässige Reserven an ihre Versicherten ab einer «Solvenzquote» von bereits 100 Prozent (statt wie bis anhin 150%) zurückgeben, doch sind solche Rückzahlungen immer noch freiwillig. Fast alle Kassen hätten auch heute bereits freiwillige Rückzahlungen leisten können; die durchschnittliche Solvenzquote liegt bei über 200 Prozent. Dazu kommt, dass selbst eine Solvenzquote von 100 Prozent in der heutigen Definition des BAG auf sehr konservativen bzw. vorsichtigen Annahmen beruht: nicht einmal im nun eingetretenen Pandemiefall haben sich derartige Reserven als auch nur annähernd nötig erwiesen. Ausserdem ist es nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat diese Verordnungsänderung nicht per sofort beschliesst, sondern dass diese erst auf das Prämienjahr 2022 in Kraft treten soll. Der Handlungsbedarf ist dringend und unbestritten.</p><p>Angesichts der angespannten konjunkturellen Lage und der Entwicklung der Kaufkraft der Haushalte, fordert der SGB weiterführende Schritte in diese Richtung. Die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, überhöhte Reserven abzubauen. Damit sichergestellt wird, dass die Krankenkassen diese Milliarden so rasch wie möglich an die Haushalte zurückfliessen lassen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/krankenkassen_logos_kvg_visana_swica_assura_helsana_css_concordia_format_neue_website.jpg" length="94246" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7224</guid><pubDate>Mon, 14 Sep 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen sind nötig – und möglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-sind-noetig-und-moeglich</link><description>SGB präsentiert die Lohnforderungen der Gewerkschaften 2020/21</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaft ist sehr unterschiedlich von der Corona-Krise betroffen. Es gibt viele Wirtschaftszweige, in denen es gut bis sehr gut läuft. Angesichts der mangelnden Lohnentwicklung in den letzten Jahren fordern die SGB-Verbände Lohnerhöhungen von bis zu 100 Franken pro Monat oder bis zu 2 Prozent in denjenigen Branchen und Betrieben, wo dies wirtschaftlich möglich ist.</p><p>In zahlreichen Branchen mussten die Beschäftigten während der Krise einen Sondereffort leisten. Allen voran in Teilen der Spitäler, aber auch in der Logistik oder in Teilen der öffentlichen Verwaltung. Gleichzeitig läuft es in vielen Wirtschaftszweigen gut bis sehr gut. Dort sind substanzielle Lohnerhöhungen möglich.</p><p>In den letzten Jahren stagnierten die Löhne trotz gutem Wirtschaftsgang. Erst 2019 gab es nach zwei schlechten Jahren wieder einen Reallohnanstieg, und zwar von rund 0.5 Prozent. Angesichts der guten Wirtschaftsentwicklung mit einem Wachstum des Bruttoinlandproduktes von 5.9 Prozent (2017 bis 2019) war dies völlig ungenügend. Deshalb ist sind Lohnerhöhungen dringend nötig.</p><h3 class="heading--h4">Die Forderungen</h3><p>Schon seit der Finanzkrise wehren sich die Arbeitgeber mit dem Krisenargument gegen adäquate Lohnerhöhungen. Wie bereits damals gezeigt, ist die reale wirtschaftliche Lage besser. Das globale Krisenargument zieht nicht. In den Branchen mit gutem Geschäftsgang braucht es substanzielle Verbesserungen.</p><p>Entsprechend fordern die Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Lohnerhöhungen von bis zu 100 Franken pro Monat oder bis zu 2 Prozent in denjenigen Branchen und Betrieben, wo dies wirtschaftlich möglich ist. Auch in den Krisenbranchen mit Kurzarbeit sollen die Arbeitgeber den vollen 13. Monatslohn bezahlen. Und wo aktuell noch Kurzarbeit beansprucht wird, fordert der SGB die Firmen auf, die Löhne der GeringverdienerInnen auf 100 Prozent aufzustocken, wie das bereits verschiedene Firmen tun.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/communiques/200914_MK-Lohnrunde2020-2021_sgb-mp.jpg" length="429243" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7221</guid><pubDate>Fri, 11 Sep 2020 14:44:46 +0200</pubDate><title>Generation Praktikum: Missbräuche und Dumping müssen gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/generation-praktikum-missbraeuche-und-dumping-muessen-gestoppt-werden</link><description>Kantonale Vorstosswelle für einen besseren Schutz in Praktika</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr junge Arbeitnehmende werden mit Praktikumsverträgen angestellt. Die Folge sind schlechte Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhne. Der Bundesrat sieht die Kantone in der Pflicht. Um den Druck auf diese zu erhöhen, lanciert der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit seiner Jugendkommission eine flächendeckende Welle von Vorstössen in den Kantonen.</p><p>In über 15 Kantonen wurden anlässlich des Studienbeginns 2020 Vorstösse zur Praktikasituation eingereicht oder sind bereits hängig. Viele Studierende, aber auch Personen, die eine Berufslehre antreten oder eine Fachhochschule besuchen möchten, sind oftmals gezwungen ein Praktikum zu absolvieren. Der Bundesrat sieht indes keinen schweizweiten Handlungsbedarf und weist den Kantonen die Verantwortung zu, die unsägliche Praktikapraxis zu regeln. Nun nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Kantone in die Pflicht: Praktika müssen reglementieret und, wo nötig, verboten werden.</p><p>Der Bundesrat erläuterte in seiner Antwort auf die Motion 18.3489, welche Praktika auf eidgenössischer Ebene regeln wollte, dass die Arbeitsmarktaufsicht durch die Kantone vollzogen werde und somit auch die Kantone die nötigen Instrumente hätten, gegen missbräuchliche Praktika vorzugehen. In der Realität verfügen jedoch wenige Kantone über griffige Regulierungsinstrumente für Praktika. Dies, obwohl seit 2010 die Anzahl von Praktika laufend steigt. Rund 10 Prozent der 15- bis 24jährigen Arbeitnehmenden befinden sich schweizweit in einem Praktikum.</p><p>Besonders prekär ist die Situation jener Jugendlichen, die im Gesundheits- und Betreuungsbereich vor einer Berufslehre teils sehr lange Praktika absolvieren müssen. Ebenso prekär ist sie für jene StudienabgängerInnen, die auch Jahre nach Ausbildungsende nur Praktikumsstellen erhalten. Oftmals befinden sich junge Menschen auch in der Situation, dass ihr Praktikum immer wieder verlängert wird unter dem Versprechen, es folge bald eine Festanstellung. In solchen Fällen handelt es sich klar um Lohndumping. Junge Menschen werden in Praktikumsverträge zu tiefen Löhnen gezwungen, mit fatalen Folgen: Die Praktikumslöhne reichen für die Jungen nicht zum Leben und sie ersetzen Festangestellte mit höheren Löhnen, die zum Leben reichen.</p><p>Grundsätzlich sollten Praktika nur in ganz spezifischen Konstellationen nötig sein, wie beispielsweise im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration. Praktika müssen hierbei eine Ausbildungskomponente beinhalten. Der SGB fordert zudem, dass Praktika vor der Lehre – insbesondere im Pflege- und Betreuungsbereich – verboten werden. Zusätzlich soll die Dauer von anderen Praktika auf sechs Monate befristet werden, und eine angemessene Betreuung während dieser Ausbildungszeit muss garantiert werden.</p><p>In den Vorstössen werden die Kantone aufgefordert, die Praktikabedingungen zu kontrollieren, zu dokumentieren und einzuschreiten, wenn es Verstösse und Ausbeutung gibt. Insbesondere soll überprüft werden, ob durch Praktika ohne Ausbildungscharakter ortsübliche Löhne und Anstellungsbedingungen unterlaufen werden. Die Kontrolle kann über die üblichen sozialpartnerschaftlichen Instrumente (tripartite Kommissionen) oder eine andere geeignete Stelle erfolgen.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_jungeFrauInWerkstatt_aerogondo-iStock_39047413ba.jpg" length="160504" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7211</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2020 11:08:01 +0200</pubDate><title>Keine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-abbauvorlage-auf-dem-buckel-der-frauen</link><description>AHV21: Die Kommission des Ständerats ist auf dem Irrweg – Parlament muss auf Rentenhöhe fokussieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB lehnt die von der Ständeratskommission vorgelegten Eckwerte der Reform AHV21 klar ab. Anstatt sich der realen Problematik der tiefen AHV-Renten anzunehmen, setzt die SGK-S weiterhin auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Doch Frauen sind bereits heute in der Altersvorsorge stark benachteiligt. Eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen ist für den SGB deshalb ein klares Tabu.</p><p>Der SGB ist überzeugt: eine bei der Stimmbevölkerung mehrheitsfähige Reform der AHV kann nur gelingen, wenn sie die Rentenhöhe als Ausgangspunkt nimmt. Seit über 40 Jahren hat es keine Erhöhung der AHV-Renten mehr gegeben. Die Anpassungen aufgrund des Mischindex berücksichtigen die Lohnentwicklung nur ungenügend. Die AHV-Renten sind deshalb immer weniger wert – und dies bei massiv steigenden Gesundheitskosten und Mieten. Gleichzeitig befinden sich die Renten aus der Pensionskasse seit Jahren im Sturzflug und drohen weiter zu sinken. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig.</p><p>Besonders gross ist der Rentenrückstand bei den Frauen. Anfangs dieser Woche haben Männer bereits so viel Rente erhalten wie die Frauen im ganzen Jahr 2020. Die bürgerliche Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission verschliesst die Augen vor dieser Realität. Im Gegenteil verschlechtert ihr Vorschlag die bereits heute völlig ungenügende Rentensituation der Frauen nochmals. Mit der vorgesehenen Erhöhung des Frauenrentenalters verlieren die Frauen bis Ende des Jahrzehnts 8.8 Mrd. Franken an Rentenleistungen. Es geht nicht an, dass diese Reform jene bezahlen sollen, die bereits heute am Schlechtesten gestellt sind. Der SGB wird alles daran setzen, diese inakzeptable Entwicklung im Parlament zu verhindern.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeitnehmerin50plus_nachdenklich_ist-Fertnig.jpg" length="514032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7196</guid><pubDate>Mon, 31 Aug 2020 10:35:03 +0200</pubDate><title>Ab heute erhalten nur noch die Männer Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ab-heute-erhalten-nur-noch-die-maenner-rente</link><description>Erster Equal Pension Day zeigt Frauen-Renten-Lücke auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 31. August haben Männer bereits so viel Rente erhalten wie die Frauen im ganzen Jahr 2020. Denn Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Der vom SGB ins Leben gerufene «Equal Pension Day» macht auf diese Diskriminierung aufmerksam und zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf.</p><p>Der Gender-Pension-Gap von heute zeigt die ungleiche Verteilung der Erwerbschancen von gestern. Denn Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie aus familiären Gründen, um die Haus- und Familienarbeit übernehmen zu können. Deshalb führt die Arbeit vieler Frauen auch heute noch zu unwürdig tiefen Renten.</p><p>Die berufliche Vorsorge dient vielen Frauen nur als magere Ergänzung. Noch immer erhält ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. Sofern eine Pensionskassenrente ausbezahlt wird, ist die mittlere PK-Rente von Frauen nur etwa halb so hoch wie diejenige der Männer. Die Hälfte der Frauen, die 2018 pensioniert wurden, erhält eine PK-Rente unter 1165 Franken pro Monat. «In typischen Frauenbranchen sind PK-Renten zwischen 500 und 800 Franken pro Monat üblich; das reicht nicht zum Leben» so Gabriela Medici, SGB Zentralsekretärin.</p><p>Zwar können sich die Frauen auf die AHV verlassen: Nach dem ersten Frauenstreik 1991 wurden für sie entscheidende Gleichstellungsmassnahmen in die AHV eingeführt. Sie verringern den Lohn- und Rentenrückstand und führen dazu, dass die AHV-Renten von Frauen und Männern heute ungefähr gleich hoch sind. Doch die AHV-Rente beträgt maximal 2370 Franken pro Monat. Das reicht nicht zum Leben. «Dass das Parlament nun eine Renten-Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen plant, ist eine Frechheit. Ein Jahr nach dem grossen Frauenstreik 2019 müssen die Frauenrenten endlich rauf», fordert SP-Nationalrätin Mattea Meyer.</p><p>Traurige Realität ist: fast 11 Prozent aller Frauen müssen direkt beim Renteneintritt Ergänzungsleistungen beantragen, um über die Runden zu kommen. Dies obwohl sie sich um Kinder und Angehörige gekümmert haben, daneben erwerbstätig waren, unter einer weit höheren Unterbeschäftigung litten als Männer – und im Rentenalter den Herkulesteil der Grosskinderbetreuung übernehmen. 2019 bezogen insgesamt über 140‘000 Frauen Ergänzungsleistungen – bei den Männern sind es halb so viele. Besonders betroffen sind geschiedene und verwitwete Frauen. «Wir dürfen die Gleichstellung in der Rentenfrage nicht mehr unter den Tisch wischen, auch dazu braucht es eine 13. AHV-Rente», betont die Grüne Nationalrätin Léonore Porchet anlässlich des heutigen Equal Pension Day.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/f/csm_equalPensionDay_255fcb6538.png" length="236052" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7180</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Gegen sinkende Löhne und Lohndiskriminierung helfen nur mehr Gesamtarbeitsverträge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/medienumfrage-2020</link><description>Schweizerischer Gewerkschaftsbund präsentiert die Ergebnisse der Medienumfrage 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der seit Jahren vorangetriebene strukturelle Wandel der Medienbranche wirkt sich ganz unmittelbar auf Arbeitsbedingungen und Einkommenssituation der Medienschaffenden aus. Eine heute veröffentlichte repräsentative Studie zeigt deutlich auf: Die Löhne der Medienschaffenden stagnieren seit 14 Jahren und liegen damit weit hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurück. Bei den Freischaffenden sinken die Löhne sogar. Und auch Lohndiskriminierung ist weiterhin Realität in der Medienbranche, insbesondere bei den bestbezahlten Posten. Die Studie zeigt weiter, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) das wirksamste Mittel gegen fallende Löhne und Lohndiskriminierung sind. Es braucht deshalb wieder mehr GAV in der Medienbranche und Investitionen in die Qualität.</p><p>Nach 2006 hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund zusammen mit den Mediengewerkschaften syndicom und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) sowie dem Fachverband der Schweizer Fachjournalisten (SFJ) und dem Lohn- und Erhebungsexperten Roman Graf erneut eine <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/200827/141d_RW_DH_Medienumfrage_2020.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Umfrage zu den Arbeitsbedingungen der Medienschaffenden</a> durchgeführt. Mit über 1600 eingegangenen Antworten ist die Umfrage repräsentativ und die erhaltenen Resultate sind entsprechend aussagekräftig für die aktuelle Situation der Berufstätigen in der Medienbranche.</p><p><strong>Löhne auf einem Tiefpunkt</strong><br> Die Umfrage zeigt eine Stagnation bei den Löhnen der Medienschaffenden auf. Bei den Freischaffenden ist der Medianlohn sogar um 1000 Franken gesunken. Auch im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen stellt sich die Lage schwierig dar: Der Termindruck nimmt zu und es wird sehr häufig auch in der Freizeit gearbeitet. Schliesslich herrscht für alle eine grosse Unsicherheit: 60 Prozent der Freischaffenden und ein Viertel der angestellten Befragten haben Angst um ihre jetzige Auftragslage respektive um ihre Stelle. Und eine grosse Mehrheit schätzt es als eher schwer bis sehr schwer ein, bei einem allfälligen Verlust der Aufträge respektive der Stelle wieder eine gleichwertige Beschäftigung zu finden.</p><p>Bei allen Dimensionen macht ein GAV den grössten Unterschied. Wer über einen GAV verfügt, hat in der Regel bessere Löhne, klarere Arbeitszeiten und erleidet weniger Lohndiskriminierung. Stephanie Vonarburg, Vizepräsidentin syndicom und Leiterin Sektor Medien, hält fest: «Nur gute GAV sorgen für anständige Löhne vor allem auch für die tieferen Einkommen und im Besonderen für die Frauen. Das gilt sowohl für Angestellte wie für Freischaffende.»</p><p><strong>Qualität und Attraktivität des Journalismus sichern</strong><br> In der Corona-Krise ist der Wert qualitativ hochstehender Medienangebote als Voraussetzung für sozialen Zusammenhalt und Demokratie noch klarer geworden. Dafür braucht es auch in den kommenden Jahrzehnten gut ausgebildete und motivierte BerufseinsteigerInnen, die eine langfristige Perspektive in der Medienbranche haben. Die Medienunternehmen müssen dringend in die Arbeitsbedingungen investieren, wenn diese Berufe attraktiv bleiben sollen. Das gilt auch für Fachjournalisten, die vergleichsweise relativ gut dastehen. «Es braucht bessere Arbeitsbedingungen und permanente Weiterbildung», betont Pete Mijnssen, Präsident SFJ. «Das sind unentbehrliche Voraussetzungen für fundierten, soliden Fachjournalismus.»</p><p>Dass Unterstützung für Medien auf der politischen Agenda steht, ist erfreulich. «Sie muss aber mit einer Verbesserung für alle Arbeitnehmenden, mit einer Stärkung der Sozialpartnerschaft und somit mit einer breiteren GAV-Abdeckung einhergehen», sagt Melanie Berner, Fachsekretärin beim SSM. «Öffentliches Geld soll nur dann eingesetzt werden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.» Zudem sprechen sich alle beteiligten Verbände klar dafür aus, dass auch Online-Medien vom Bund gefördert werden.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/3/csm_journalisten_fotografen_medien_2017_flickr-re-doppelpunkt-publica-jan_michalko_CC_BY-SA_2.0_14b2cecb07.jpg" length="200083" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7175</guid><pubDate>Tue, 25 Aug 2020 17:13:50 +0200</pubDate><title>Pensionskassen-Renten weiter im Sturzflug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pensionskassen-renten-weiter-im-sturzflug</link><description>Mehrheit der Sozialpartner gegen Senkung des Mindestzinses auf Vorrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die BVG-Kommission empfiehlt&nbsp;die Senkung des BVG-Mindestzinssatzes auf den historischen Tiefststand von 0.75 Prozent. Die Pensionskassen-Renten brechen dadurch weiter ein. Jetzt ist es am Bundesrat, diesen Fehlentscheid zu korrigieren um die Renten zu stabilisieren und das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu torpedieren.&nbsp; &nbsp;</p><p>Der SGB spricht sich gegen die Senkung des Mindestzinses in der beruflichen Vorsorge aus. Er hatte in seiner Anhörung eine Beibehaltung des Zinssatzes bei 1 % gefordert. Doch die BVG-Kommission hat heute mit einer knappen Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat eine weitere Senkung des Mindestzinses von 1 % auf 0.75 % zu empfehlen. Dadurch destabilisiert sie das bereits arg strapazierte Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule ohne Grund. Denn seit Jahren sinken die Umwandlungssätze und die Renten der Pensionskassen, während die Versicherten höhere Beiträge leisten als jemals zuvor.</p><p>Eine Senkung des Mindestzinses quasi auf Vorrat entspricht nicht dem Willen des Gesetzes. Es sieht vor, dass der Mindestzins so festzulegen ist, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Er soll daher über mehrere Jahre hinweg ungefähr den Erträgen entsprechen, die ein angemessenes Pensionskassenportfolio erzielt. &nbsp;Das ist bei einer Senkung des nicht mehr der Fall. Darum hat sich auch eine klare Mehrheit der angehörten Sozialpartner dagegen ausgesprochen.</p><p><strong>Solide Ausgangslage, gute Reserven</strong><br> Denn die Vorsorgeeinrichtungen sind mit einer äusserst soliden Ausgangslage in das Jahr 2020 gestartet, 2019 gilt in mehreren Indizes als das Jahr mit der besten je gemessenen Performance. Und auch die durchschnittliche Jahresperformance der letzten zehn Jahre betragen je nach Quelle fast 5 %. Zudem sind die Wertschwankungsreserven der Pensionskassen gut gefüllt und ihre finanzielle Situation wird sowohl von der Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge als auch in der vor wenigen Tagen veröffentlichten Pensionskassenstudie der Swisscanto als stabil erachtet.</p><p>Obwohl im I. Quartal 2020 Marktverwerfungen und Kurseinbrüche dominierten, hat sich die Situation auf den Finanzmärkten mittlerweile stabilisiert, die Einbrüche konnten zu einem guten Teil bereits wieder ausgeglichen werden. Alle grösseren Indices bestätigen dies auf klare Weise. Die Deckungsgrade lagen per Ende Juni im Durchschnitt bei 107.9 Prozent und damit wieder höher als Ende 2018.</p><p>In diesem Umfeld eine weitere Senkung des Mindestzinses vorzuschlagen, missachtet die langfristige Perspektive, welche die Stärke der 2. Säule darstellen sollte – und notabene auch von verschiedensten Akteuren gefordert wird. Der SGB fordert den Bundesrat auf, diesen Fehler zu korrigieren, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen und nicht auf den knappen Beschluss der BVG-Kommission einzugehen. Der Sturzflug bei den Renten muss zwingend gestoppt werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7171</guid><pubDate>Mon, 24 Aug 2020 12:05:00 +0200</pubDate><title>Tatort Arbeitsplatz – Lohnschutz in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tatort-arbeitsplatz-lohnschutz-in-gefahr</link><description>SGB-Kampagne gegen die Kündigungsinitiative ist lanciert!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat heute eine breite Kampagne gegen die Kündigungsinitiative lanciert. Kernstück ist die Abstimmungszeitung, die an gut zwei Millionen Haushalte verschickt wird. Denn die Initiative bedroht die Kerninteressen der Arbeitnehmenden in der Schweiz: Löhne und Arbeitsplätze.</p><p>Die eigenständige <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch/?pk_campaign=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank">Kampagne der Gewerkschaften</a> warnt vor den Gefahren der Initiative und deckt die wahren Absichten der SVP auf. Die Abstimmungszeitung erinnert auch an die Fortschritte, die dank die Flankierenden Massnahmen (FlaM) erreicht wurden. Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind sich nicht bewusst, dass die Schweiz stolz auf den stärksten Lohnschutz in ganz Europa sein darf. Zum Erfolgsmodell FlaM gehört auch die Stärkung der Gesamtarbeitsverträge (GAV). Dank den FlaM sind heute rund 2 Millionen Arbeitnehmende durch einen GAV geschützt, fast doppelt so viele wie vor 20 Jahren. Das bedeutet für die Arbeitnehmenden konkrete Fortschritte: Bessere Löhne und garantierte Lohnentwicklungen, mehr Ferien und klarere Arbeitszeiten einerseits, andererseits Kontrollen und Bussen für unfaire Arbeitgeber, Lohnnachzahlungen bei Verstössen. Dieser Schutz muss ausgebaut werden – nicht abgeschafft.</p><p>Den Fortschritten für die Arbeitnehmenden steht der Angriff auf die Flankierenden Massnahmen gegenüber, das eigentliche Ziel der Kündigungsinitiative. Der SGB liefert den Beweis, dass die SVP den Lohnschutz abschaffen will. Dabei ist klar, was die Folgen mangelnder Kontrollen sind: Skandalöse Arbeitsbedingungen, schäbige Unterkünfte, schlecht bezahlte Angestellte wie zum Beispiel in der deutschen Fleischwirtschaft. Die Abstimmungszeitung zeigt am Beispiel des deutschen Fleischfabrikanten Clemens Tönnies, dass solche Zustände um jeden Preis verhindert werden müssen. In einem Interview hält SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard fest: «Wir werden alles bekämpfen, was die Interessen der Arbeitnehmenden schwächt, egal von welcher Seite es kommt.»</p><p><a href="https://www.jobs-und-loehne.ch/?pk_campaign=sgbhp" target="_blank" class="link--arrow">Zur Kampagnenwebseite www.jobs-und-loehne.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/5/csm_Homepagebild_a36c9b3473.jpg" length="190242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7167</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2020 16:26:02 +0200</pubDate><title>Gewerkschafter und Politiker von Format</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gewerkschafter-und-politiker-von-format</link><description>Zum Tod von Helmut Hubacher</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz verliert mit Helmut Hubacher nicht nur einen ausserordentlichen Politiker sondern auch einen engagierten Gewerkschafter. «Die beispielhafte Karriere von Helmut Hubacher zeigt die wichtige Rolle der Gewerkschaften, um Menschen aus allen sozialen Schichten den Weg zu hohen politischen Ämtern zu ermöglichen und die Zukunft des Landes mitzubestimmen», sagt Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), und drückt Helmut Hubachers Angehörigen im Namen des SGB sein herzliches Beileid aus.</p><p>Helmut Hubacher ist den meisten Menschen bekannt als langjähriger SP-Präsident, der die Schweizer Sozialdemokratie durch die bewegten 70er- und 80er-Jahre führte. In breiten Kreisen weniger bekannt war sein gewerkschaftliches Engagement, das neben der Politik und dem Journalismus der dritte Pfeiler seines Wirkens war. Bereits 1944, als 18-jähriger SBB-Lehrling, trat er dem Schweizerischen Eisenbahnerverband (SEV) bei. In den 50er-Jahren machte er sein gewerkschaftliches Engagement zum Beruf: Er wurde Gewerkschaftssekretär, zuerst beim SEV, danach beim Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) in Basel. Ab 1972 amtierte er bis 1991 – parallel zu seiner Zeit als SP-Präsident – als Sekretär des Basler Gewerkschaftsbundes.</p><p>In dieser Doppelrolle war er in der Partei und in den Gewerkschaften oft auch Brückenbauer zwischen Jungen und Alten, Progressiven und Konservativen, Pragmatikern und Ideologen, ArbeiterInnen und Intellektuellen. Dabei war er ein unermüdlicher Fürsprecher für die Anliegen der Arbeitnehmenden. Dafür dankt der SGB und wahrt Helmut ein ehrendes Andenken.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/d/csm_Helmut_Hubacher_Walter_Rutishauser-_Bibliothek_am_Guisanplatz__Sammlung_Rutishauser_f9e0398d44.jpg" length="42833" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7166</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2020 15:49:48 +0200</pubDate><title>80% Lohn reichen nicht zum Leben</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/80-prozent-lohn-reichen-nicht-zum-leben</link><description>Einreichung Appell: Solidarisch aus der Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Fast eine Millionen Menschen stehen in Kurzarbeit und erhalten nur 80% ihres üblichen Lohnes. Doch eine Lohneinbusse von 20% ist für viele Arbeitnehmende nur schwer zu verkraften; mit 20% weniger Lohn haben viele Mühe, sich und ihre Familien durchzubringen. Und: 60 Milliarden Franken Staatshilfe garantiert der Bund den Firmen in der Corona-Krise. Trotzdem steigen die Arbeitslosenzahlen. Das geht so nicht! Deshalb hat die Unia gemeinsam mit den Verbänden des SGB einen Appell lanciert, der heute mit über 20'000 Unterschriften dem Bundesrat übergeben wurde.</p><p>«Um eine soziale und wirtschaftliche Katastrophe zu verhindern, erhalten die die Unternehmen massive Unterstützung. Für Lohngarantie und Arbeitsplatzerhalt. Daran muss festgehalten werden! Die&nbsp;Verlängerung der Kurzarbeit&nbsp;soll&nbsp;Entlassungen&nbsp;verhindern.&nbsp;Jetzt Leute auf die Strasse zu stellen, obwohl für die Belegschaft Kurzarbeit beantragt werden kann,&nbsp;ist&nbsp;inakzeptabel», so SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard in seiner Rede bei der Übergabe des Appels.</p><p>Um&nbsp;eine&nbsp;wirtschaftliche Abwärtsspirale zu verhindern, müssen weitere Einkommensverluste der Arbeitnehmenden verhindert werden. Heute bekommen&nbsp;Arbeitslose und Berufstätige in Kurzarbeit in den meisten Fällen nur 70 bis 80 Prozent&nbsp;ihres&nbsp;Lohnes. Besonders betroffen sind Geringverdienende, die bereits in normalen Zeiten Schwierigkeiten haben, mit dem Lohn über die Runden zu kommen. Diese Geringverdienerinnen und Geringverdiener müssen bei Kurzarbeit den vollen Lohnersatz erhalten. Sonst&nbsp;bezahlen einmal mehr die tiefsten Einkommen den höchsten Preis – genau das muss mit den Bundes-Milliarden verhindert werden.&nbsp;</p><p>Wer zum Beispiel Gastgewerbe arbeitet, verdient im Mittel rund 4100 Franken im Monat (Vollzeitstelle). Wenn 20 Prozent wegfallen, bleibt noch ein Lohn von rund 3300 Franken! Rund die Hälfte&nbsp;aller Beschäftigten in Kurzarbeit&nbsp;arbeitet in den Branchen mit Tieflöhnen. In den Branchen mit den höchsten Löhnen gibt es hingegen kaum Kurzarbeit, und somit auch keine Lohneinbussen.</p><p>Über die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung kann man sich streiten. Den einen gehen sie zu weit, den anderen sind sie zu wenig streng. Eines ist aber unbestritten: Diese globale Krise wird uns noch länger herausfordern.</p><p>Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir auf diesem Weg alle mitnehmen und&nbsp;dass&nbsp;niemand auf der Strecke bleibt&nbsp;–&nbsp;für die Betroffenen und für die Konjunktur. Weil&nbsp;nur&nbsp;der Erhalt der Kaufkraft die Abwärtsspirale der Wirtschaft verhindern kann.&nbsp;Und weil es Solidarität und Anstand erfordern!</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/200820_unia-unterschriftenuebergabe-appell.jpg" length="122358" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7161</guid><pubDate>Wed, 12 Aug 2020 17:01:22 +0200</pubDate><title>Bundesrat steht auf die Bremse</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/bundesrat-steht-auf-die-bremse</link><description>Fehlende Massnahmen zur Stabilisierung der Einkommen – jetzt ist das Parlament gefordert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat es beim Covid-19-Gesetz versäumt, Massnahmen zur Stabilisierung der Kaufkraft von unteren und mittleren Einkommen einzuführen. Das Parlament muss diesen Fehler korrigieren. Um die finanziellen Probleme der Geringverdienende und Familien zu lindern und um die Konjunktur zu stabilisieren.</p><p>Um die wirtschaftliche Abwärtsspirale zu verhindern, müssen weitere Einkommensverluste der Arbeitnehmenden verhindert werden. Heute haben Arbeitslose und Berufstätige in Kurzarbeit in den meisten Fällen nur 70 bis 80 Prozent des Lohnes. Besonders betroffen sind Geringverdienende, die bereits in normalen Zeiten Schwierigkeiten haben, mit dem Lohn über die Runden zu kommen. Der SGB schlägt vor, dass die Krankenkassen ihre überschüssigen Reserven von über 4 Milliarden Franken an die Versicherten ausschütten. Ausserdem müssen Geringverdienerinnen und Geringverdiener bei Kurzarbeit den vollen Lohnersatz erhalten. Zusätzlich müssen die Regelungen für Erwerbsausfallleistungen, die bei einer durch den Coronavirus bedingten Arbeitsunterbrechung gezahlt werden, für alle Betroffenen verlängert werden.</p><p>Nachdem der Bundesrat diese sozialen und wirtschaftlichen Probleme ignoriert hat, ist es am Parlament, entsprechende Massnahmen einzuführen. Zudem muss die bereits vom Parlament beschlossene Möglichkeit, bei Verlust des Arbeitsplatzes nach dem 58. Lebensjahr in der beruflichen Vorsorge versichert zu bleiben, unverzüglich umgesetzt werden. Sie ist in der gegenwärtigen Periode notwendiger denn je.</p><p><strong>Regeln für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz</strong><br> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat nun endlich den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Pandemie explizit in einem eigenen Artikel regelt. Warum das aber nur für besonders gefährdete Arbeitnehmende gelten soll, ist unverständlich und muss auf alle Arbeitnehmenden erweitert werden. Damit können Unsicherheiten vermieden werden. Der institutionelle Einbezug der Sozialpartner wird nicht erwähnt und bleibt daher mangelhaft. Ausserdem müssen die für den Gesundheitsschutz zuständigen Durchführungsorgane endlich ausreichend Geld und Personal bekommen: Die Covid-Krise hat gezeigt, dass hier Defizite bestehen. &nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><p><strong>Einbezug Sozialpartnerschaft hat sich bewährt – explizite Regelung im Gesetz nötig</strong><br> Der enge Einbezug der Sozialpartner hat sich in der Corona-Krise sehr bewährt. Insbesondere konnten dadurch praxisnahe Massnahmen zur Bekämpfung von wirtschaftlichen Problemen und zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden. Dass der Bundesrat die sozialpartnerschaftliche Mitwirkung im Gesetz nicht explizit regelt, ist deshalb schwer nachvollziehbar.</p><p><strong>Kulturschaffende in ihrer Existenz bedroht</strong><br> Der SGB begrüsst, dass die Unterstützung für die Kulturschaffenden und den Mediensektor weitergeführt werden soll. Aber die beschlossenen Massnahmen und gesprochenen Maximalbeträge zur Existenzsicherung tragen der dramatischen Situation vieler Kulturschaffenden nicht genügend Rechnung. Viele von ihnen sind durch die anhaltenden Verbote und Unsicherheiten in ihrer Existenz bedroht. Die Schweiz braucht eine aktive Kulturpolitik.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7156</guid><pubDate>Wed, 05 Aug 2020 15:29:09 +0200</pubDate><title>Kein AHV-Abbau auf dem Buckel der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-ahv-abbau-auf-dem-buckel-der-frauen</link><description>SGB kündigt Widerstand gegen Erhöhung des Frauenrentenalters an.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Rentenrückstand bei den Frauen ist bereits heute besonders gross, sie erhalten deutlich weniger Rente als die Männer. Trotzdem planen bürgerliche Parteien eine Abbaureform auf dem Buckel der Frauen. Der SGB lehnt die Erhöhung des Frauenrentenalters ab und ist bereit, diesen Angriff auf die AHV zu bekämpfen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der geplante bürgerliche Pakt für eine Abbauvorlage auf dem Buckel der Frauen ist respektlos. Weil ein Jahr nach dem Frauenstreik nicht nur den Frauen bewusst ist, dass sie heute zu kurz kommen. Es ist ein Skandal, dass Frauen im Jahr 2020 noch immer deutlich tiefere Renten haben als die Männer. Die Lebensläufe der Frauen sind durch Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit und tiefere Löhne geprägt. Die Rentengleichstellung ist nur durch eine Stärkung der AHV möglich – nicht durch den Irrweg einer Abbauvorlage. Die Gewerkschaften werden der AHV-Abbauallianz entgegentreten und keine Verschlechterungen der heute bereits schlechten Rentensituation der Frauen zulassen.</p><p>Deshalb betont SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Wir werden diesen Angriff auf die AHV bekämpfen. Wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen.» Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die AHV-Renten sind bereits heute zu tief und die Renten aus den Pensionskassen brechen ein. Gleichzeitig steigen Mieten und Krankenkassenprämien. Da bleibt immer weniger zum Leben übrig. Darum ist eine Rentenkürzung, welche die bürgerlichen Pläne für die meisten zur Folge hätte, der völlig falsche Weg.&nbsp;</p><p>Schon der Vorschlag des Bundesrates sah – angesichts der bestehenden Rentenlücken bei den Frauen – beschämend kleine Kompensationsmassnahmen für Frauen vor. Dass die Bürgerlichen mit ihrem Vorschlag das noch unterbieten und allenfalls ein paar Almosen verteilen wollen, ist aus Sicht des Gewerkschaftsbunds ein gleichstellungspolitisches Armutszeugnis.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/a/csm_aeltere-Frau-in-Sorge_iStock-shirosov_0a995b5dc9.jpg" length="103222" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7043</guid><pubDate>Thu, 09 Jul 2020 17:59:09 +0200</pubDate><title>Ein Angriff auf ältere Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-angriff-auf-aeltere-arbeitnehmende</link><description>Referendum gegen die Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Überbrückungsleistung für Arbeitslose am Ende ihrer beruflichen Laufbahn hatte das Parlament beschlossen, Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe anzubieten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützte dieses neue Sozialwerk. In den letzten Monaten ist deutlich geworden, dass Arbeitnehmende über 50 Jahren leider oft von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen besonders betroffen sind – und dies unabhängig davon, ob die Grenzen offen oder geschlossen sind.</p><p>Heute hat eine Gruppe von SVP-Mitgliedern, die sich angeblich als Einzelpersonen engagieren, das Referendum gegen die ÜL angekündigt. Das Manöver ist durchsichtig und zielt nur darauf ab, die Verantwortung für diesen Angriff auf einen beispiellosen Fortschritt für Arbeitnehmende, die am Ende ihrer Laufbahn entlassen werden, zu vertuschen.</p><p>Der SGB anerkennt selbstverständlich das Recht jeder und jedes einzelnen, ihre/seine politischen Rechte wahrzunehmen und jedes neue Gesetz einer Volksabstimmung unterziehen zu wollen. Der SGB wird die Überbrückungsleistung auf jeden Fall mit Überzeugung verteidigen. Erstaunlich ist jedoch, dass diese Leistung, die für mittellose Arbeitnehmende bestimmt ist, die oft mehr als 40 Jahre gearbeitet haben, ausgerechnet von denjenigen in Frage gestellt wird, die akzeptieren, dass ein ehemaliger Bundesrat und Milliardär rückwirkend eine Rente von 2.7 Millionen Franken erhalten soll. Öffentlicher Anstand ist für sie nur noch eine ferne Erinnerung.</p><p>Die Kündigungsinitiative der SVP ist ein frontaler Angriff auf die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Nun folgt mit dem Referendum gegen die Überbrückungsleistung ein Angriff auf Arbeitnehmende am Ende ihrer Laufbahn. Die Gewerkschaften werden sich mit aller Kraft gegen diese Angriffe einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7039</guid><pubDate>Mon, 06 Jul 2020 10:21:53 +0200</pubDate><title>Krisenmassnahmen: Wirtschaft stabilisieren und Kaufkraft stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/krisenmassnahmen-wirtschaft-stabilisieren-und-kaufkraft-staerken</link><description>SGB-Verteilungsbericht 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz ist in einer schweren Rezession. Besonders betroffen sind die Geringverdienerinnen und Geringverdiener, deren Einkommen bereits seit vielen Jahren stagnieren, wie dies der neue Verteilungsbericht des SGB belegt. Nun braucht es Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft, damit sich die inländische Konjunktur stabilisiert und um eine soziale Katastrophe zu vermeiden. Dazu gehört die umgehende Senkung der Krankenkassenprämien aus den angehäuften übermässigen Milliardenreserven der Krankenkassen. Diese dringliche Massnahme kann bereits im COVID-19-Gesetz umgesetzt werden.</p><p>Die Corona-Krise trifft vor allem Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, weil Kurzarbeit in den Branchen mit den niedrigsten Löhnen am stärksten verbreitet ist. Das führt zu kaum verkraftbaren Einkommenseinbussen für Arbeitnehmende mit bereits tiefen Löhnen. Mit den drohenden Entlassungen kann eine Abwärtsspirale beim Konsum in Gang kommen. Wer die Stelle verliert, hat weniger Einkommen. Das schlägt negativ auf den Konsum durch, was weitere Entlassungen nach sich ziehen kann. Eine solche Abwärtsspirale muss verhindert werden. Es gibt bereits jetzt Anzeichen dafür, dass dem privaten Konsum wieder die Luft ausgeht, dies nach einem kurzen Aufschwung bei der Wiedereröffnung der Geschäfte im Mai, besonders bei den langlebigen Konsumgütern. Daniel Lampart, SGB-Chefökonom und Autor des Verteilungs-berichts hält fest: «Bis jetzt konnten wir eine soziale Katastrophe verhindern, doch nun muss es für alle aufwärtsgehen».</p><p>Bereits vor der Krise entwickelten sich die unteren und mittleren Einkommen ungenügend. Die unteren Löhne sanken zum Teil, und die Reallöhne haben stagniert. Gleichzeitig frassen die Krankenkassenprämien einen immer grösseren Teil des Haushaltseinkommens weg. Das zeigt der heute veröffentlichte SGB-Verteilungsbericht im Detail. Deshalb fordert SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard «eine umgehende Ausschüttung der übermässig angehäuften Milliardenreserven der Krankenkassen. Diese dringliche Massnahme kann bereits im COVID-19-Gesetz umgesetzt werden.»</p><p>Die während der Krise ergriffenen Massnahmen haben dazu beigetragen, kurzfristig das Schlimmste zu verhindern. Die jüngst beschlossene Verlängerung mehrerer Instrumente zur Garantie der Löhne ist eine gute Nachricht. Dennoch muss jetzt gehandelt werden, um einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit und die daraus resultierende soziale Katastrophe zu verhindern. Deshalb macht sich Unia Präsidentin Vania Alleva für einen solidarischen Weg aus der Krise stark: «Einfache Angestellte können Lohnkürzungen nur schwer verkraften. Deshalb müssen Lohnausfälle für Einkommen bis zu 5'000 Franken netto in der Kurzarbeit vollständig ausgeglichen werden.»</p><p>Um die Konjunktur zu stabilisieren und die Kaufkraft zu stützen, fordert der SGB daher:</p><ul><li>Die <strong>Verteilung von mehr als 4 Milliarden übermässigen Krankenversicherungsreserven an die Bevölkerung</strong> mittels Beitragssenkungen.</li><li>Eine <strong>Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung für Geringverdienende</strong> auf 100 statt 80 Prozent.</li><li>Den <strong>Verbleib von über 58jährigen in ihrer bisherigen Pensionskasse bei Stellenverlust</strong> – diese Massnahme wurde bereits beschlossen und muss nun vom Bundesrat zügig umgesetzt werden.</li><li>Den <strong>Verzicht auf Sparmassnahmen der öffentlichen Hand,</strong> die im Gegenteil alle möglichen Investitionen vorantreiben muss, insbesondere im Bausektor.</li><li><strong>Zusätzliche Bundesgelder für Kinderbetreuungsstrukturen,</strong> damit diese Einrichtungen erhalten bleiben und die Kosten für die Familien gesenkt werden können.</li><li>Die<strong> Belebung der kulturellen Aktivitäten</strong> durch Bund, Kantone und Gemeinden.</li><li>Die <strong>Verhinderung einer massiven Zunahme von ausgesteuerten Arbeitslosen</strong> durch die Verlängerung der Rahmenfrist für ALV-Taggelder.</li></ul>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7036</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2020 17:18:15 +0200</pubDate><title>Wichtige Verlängerung der Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/wichtige-verlaengerung-der-kurzarbeit-sichert-arbeitsplaetze</link><description>Der SGB zu den Bundesratsbeschlüssen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Verlängerung der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate. Damit können Arbeitsplätze gesichert werden. Weitere Corona-Entlassungen müssen um jeden Preis verhindert werden. In den Branchen mit tiefen Löhnen ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Die damit verbundenen Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent sind für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht aus. Hier braucht es 100 Prozent Lohnersatz.</p><p class="heading--h3">Einkommenssicherung für Selbständigerwerbende und Kulturschaffende stärken; Lücken für Härtefälle identifizieren</p><p>Durch die Verlängerung und Ausdehnung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbständige im Veranstaltungsbereich hat der Bundesrat endlich Klarheit geschaffen. Gerade Kulturschaffende sind dringend auf diese Verlängerung angewiesen, weil der Kulturbereich nach wie vor stark eingeschränkt ist und dies voraussichtlich noch länger bleiben wird. Auch anerkennt der Bundesrat mit seinen Beschlüssen, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, damit Härtefälle im Rahmen der Coronakrise erkannt und gemildert werden können.</p><p class="heading--h3">Absicherung der Freizügigkeitsguthaben bei der Auffangeinrichtung BVG&nbsp;</p><p>Der SGB begrüsst auch die Einführung eines Nullzinskontos beim Bund für die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Im Einklang mit den Sozialpartnern fordert er vom Parlament nun die rasche Umsetzung der Gesetzesvorlage. Denn die von den Sozialpartnern getragene Stiftung übernimmt wichtige Aufgaben in der Beruflichen Vorsorge die gerade auch in Zeiten rasant steigender Arbeitslosigkeit von grosser Bedeutung sind. Sie bildet ein schweizweites Auffangbecken für die Pensionskassengelder aller Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit verlieren. Mit der Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments anerkennt der Bundesrat die herausfordernde Aufgabe der Auffangeinrichtung und die Verantwortung des Bundes, zur Stabilität der Auffangeinrichtung beizutragen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7034</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2020 11:10:47 +0200</pubDate><title>Frauen müssen faire Löhne bekommen – die Lohnanalysen sind ein erster Schritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauen-muessen-faire-loehne-bekommen-die-lohnanalysen-sind-ein-erster-schritt</link><description>Das revidierte Gleichstellungsgesetz ist ab 1. Juli in Kraft.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat lange für die Verbesserung des Gleichstellungsgesetzes gekämpft, um die Lohndiskriminierung von Frauen wirksamer bekämpfen zu können. Diesen Mittwoch tritt nun das revidierte Gesetz in Kraft, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die vorgesehenen Lohnanalysen werden für mehr Transparenz sorgen, doch nach wie vor werden Arbeitgeber, die Frauen beim Lohn diskriminieren, nicht sanktioniert.</p><p>Ab diesem Mittwoch haben Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden ein Jahr lang Zeit, um zu analysieren, ob ihr Lohnsystem Frauen diskriminiert. Sie können die Lohnanalysen mit den Sozialpartnern durchführen, ansonsten müssen sie sie bis 2022 von einer externen Revisionsstelle kontrollieren lassen und dann die Resultate innerhalb eines weiteren Jahres ihren Angestellten mitteilen.</p><p>Nachdem der sozialpartnerschaftliche Lohngleichheitsdialog gescheitert war, hatte sich der SGB vehement für verbindliche Massnahmen zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung eingesetzt. Als Folge davon hat der Bundesrat eine Revision des Gleichstellungsgesetzes anhand genommen, um Unternehmen zur Analyse ihrer Lohnsysteme zu verpflichten.</p><p>Skandalös ist allerdings, dass Unternehmen für Lohndiskriminierung immer noch nicht geradestehen müssen. Entsprechende Sanktionen bei Nichteinhaltung der Lohngleichheit sind schon in der Vernehmlassung aus dem Entwurf gefallen. Und das Parlament hat das Gesetz in der Beratung weiter geschwächt. So sind Lohnanalysen anstatt ab 50 erst ab 100 Mitarbeitenden verpflichtend und die Bestimmungen wurden mit einem Ablaufdatum von 12 Jahren versehen.</p><p>Der SGB begrüsst zwar, dass Unternehmen endlich Verantwortung für die Einhaltung der Lohngleichheit übernehmen müssen; jahrelang stand den von Diskriminierung betroffenen Frauen nur der Weg über eine Klage offen. Umso unverständlicher ist jedoch, dass es für Lohndiskriminierung weder Sanktionen gibt, noch dass die Sozialpartner zwingend einbezogen werden müssen. Die Gewerkschaften werden deshalb die Umsetzung des Gesetzes eng begleiten und sich in ihren Branchen für sozialpartnerschaftliche Lohnanalysen einsetzen. Die SGB-Gewerkschaften haben ausserdem eine Weiterbildungsoffensive für Personalvertretungen lanciert, damit diese die Umsetzung der Gesetzesrevision kontrollieren können.</p><p>Um die Löhne in Berufen mit hohem Frauenanteil zu erhöhen, braucht es zusätzliche Massnahmen. Denn auch ohne direkte Lohndiskriminierung erhalten Frauen tiefere Löhne als Männer. Und dies nicht etwa, weil ihre Arbeit weniger wert wäre – die Coronakrise hat das Gegenteil bewiesen –, sondern weil Wirtschaft und Gesellschaft zu wenig in Versorgungs- und Betreuungsberufe investieren. Die Schweiz muss die Frauenlöhne dringend verbessern – das revidierte Gleichstellungsgesetz ist ein erster kleiner Schritt dazu.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Mann-Frau-Fabrik_iStock-SolStock.jpg" length="480108" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7032</guid><pubDate>Mon, 29 Jun 2020 12:25:06 +0200</pubDate><title>Lohnschutz verstärken, nicht verschlechtern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-verstaerken-nicht-verschlechtern</link><description>Observatoriumsbericht: Die Schweiz vor bedeutenden migrationspolitischen Weichenstellungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich der Veröffentlichung des 16. Berichts des Observatoriums zur Personenfreizügigkeit präsentiert der SGB einen Kommentar zur aktuellen Lage. Darin betonen die Gewerkschaften die zentrale Bedeutung von Flankierenden Massnahmen (FlaM). Dank den FlaM entwickeln sich die tiefen und mittleren Löhne in der Schweiz postiver als in mehreren europäischen Ländern, in denen der Schutz geringer ist: In den letzten 20 Jahren sind sie in der Schweiz stärker gestiegen als in Frankreich, Deutschland und Grossbritannien.</p><p>Der Observationsbericht zeigt auf, wie wichtig eine hohe Dichte der in der Schweiz durchgeführten Kontrollen ist. Während in Deutschland jährlich 55.000 Unternehmen auf Arbeits- und Lohnbedingungen überprüft werden, sind es in der Schweiz 41.000 – bei einem etwa zehnmal kleineren Arbeitsmarkt. Die Entwicklung eines extremen Niedriglohnsektors wurde in der Schweiz so vermieden.</p><p>Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen muss ausgebaut, und nicht verschlechtert werden. Auch die Umsetzung kann weiter verbessert werden, vor allem durch verstärkte Kontrollen in den Kantonen.</p><p>Die am 27. September zur Abstimmung gestellte Initiative zur Abschaffung der Personenfreizügigkeit löst jedoch keine Probleme: Sie würde die Zahl der Einwanderer und Einwandererinnen nicht beeinflussen, sondern die Regeln auf dem Arbeitsmarkt schwächen, zum Schaden aller Arbeitnehmemden. Die Geschichte zeigt, dass ein Kontingentsystem lediglich den Druck auf alle Löhne erhöhen und zu mehr Schwarzarbeit führen würde. Die Personenfreizügigkeit und die Flankierenden Massnahmen, die anpassungs- und verbesserungsfähig sind, bleiben die beste Formel für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7029</guid><pubDate>Mon, 22 Jun 2020 11:30:00 +0200</pubDate><title>Jobs und Löhne verteidigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jobs-und-loehne-verteidigen</link><description>SGB startet Kampagne gegen die Kündigungsinitiative neu –  gemeinsamer Auftritt von Bundesrat und Sozialpartnern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage der Arbeitnehmenden ist äusserst angespannt. Der SGB hat deshalb heute am gemeinsamen Auftritt mit Bundesrätin Karin Keller-Suter und den Sozialpartnern betont, dass die Kündigungsinitiative allen Arbeitnehmenden schadet und bewährte Schutzmassnahmen aufs Spiel setzt. Dabei gilt es gerade in Krisenzeiten, Lösungen für konkrete Probleme zu präsentieren. Dass der Bundesrat und die Sozialpartner dazu bereit sind, wurde während der Corona-Krise unter Beweis gestellt – und mit der Einführung der Überbrückungsleistung bekräftigt. Der SGB engagiert sich stark mit einer eigenständigen Kampagne gegen die Kündigungsinitiative, um Jobs und Löhne zu verteidigen.</p><p>Die Schweiz hat heute das wirksamste Lohnschutzsystem Europas. Das Prinzip «Schweizer Löhne für Arbeit in der Schweiz» gilt erst recht, wenn durch die Corona-Krise die Arbeitsbedingungen unter Druck sind: Dieser Schutz ist heute wichtiger denn je. Die SVP-Initiative stellt die Rechte der Arbeitnehmenden und den Lohnschutz in Frage. Sie würde zu unsicheren Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen führen. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard betonte an der Medienkonferenz, dass «die Kündigungsinitiative zum einzigen Ziel hat, die Rechte der Arbeitnehmenden zu schwächen. Sie würde es schwieriger machen, wirtschaftlich aus der Krise herauszukommen. Sie würde den Druck auf die Löhne aller erhöhen und die bewährten Kontroll- und Schutzmechanismen aufs Spiel setzen.»</p><p class="heading--h4">Schutz ausbauen – nicht abschaffen</p><p>Jedes Jahr werden die Löhne und Arbeitsbedingungen von fast 170‘000 in der Schweiz tätigen Personen kontrolliert. Geschuldete Löhne werden nachbezahlt. Diese bewährten Kontrollmechanismen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Dank der FlaM haben die Gewerkschaften Gesamtarbeitsverträge und verbindliche Mindestlöhne auch in Branchen und Berufen durchgesetzt, in denen bisher tiefe Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen herrschten. Früher hatten die «Saisonniers» kaum Rechte und konnten als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden – um die Profite der Chefs zu steigern. Genau dahin zurück will die Kündigungsinitiative.</p><p class="heading--h4">Arbeit statt Eskalation der Krise</p><p>Schon vor der Corona-Pandemie haben die Gewerkschaften der Abstimmung über die Kündigungsinitiative der SVP grosse Bedeutung beigemessen. Sie wird im aktuellen Kontext noch entscheidender, da das Land mit einer beispiellosen Wirtschaftskrise konfrontiert ist, welche die Arbeitsplätze von Zehntausenden von Menschen im Land bedroht. Umso wichtiger ist ein klares Nein am 27. September. Der SGB und seine Verbände werden dafür mit einer <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" title="zur Kampagnenwebseite">starken, eigenständigen Kampagne</a> kämpfen.</p><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200622_MK-Statement-Pierre-Yves-Maillard.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Redebeitrag von Pierre-Yves Maillard</a></li><li>Kampagnenwebseite: <a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link link--external-blank">www.jobs-und-loehne.ch</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/4/csm_sgb_flyer_sept_DE_querformat_ohnetext_12b12c858f.jpg" length="121658" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7021</guid><pubDate>Sat, 13 Jun 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Ein Jahr Frauen*streik: Forderungen noch lange nicht eingelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-jahr-frauenstreik-forderungen-noch-lange-nicht-eingeloest</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Morgen Sonntag 14. Juni jährt sich der historische Frauen*streik 2019. Vor einem Jahr waren mehr als 500'000 Frauen* auf den Strassen, um Lohn, Zeit und Respekt zu fordern. Doch Frauen bekommen immer noch tiefere Löhne und Renten als Männer und übernehmen mehr Betreuungsarbeit. Dies muss dringend korrigiert werden. Während der violetten Woche haben die SGB-Gewerkschaften dies betont und am Jahrestag des Streiks werden die Frauen*streikkomitees schweizweit mit Aktivitäten nachlegen.</p><p>Frauen verdienen fast ein Fünftel weniger als Männer. Über die Hälfte der erwerbstätigen Frauen verdient nicht einmal 4000 Franken pro Monat, bei den Männern sind es bloss 16 Prozent. Auch wenn ein Teil dieser Unterschiede durch Faktoren wie Berufswahl, Ausbildungsdauer oder Erwerbspensum erklärt werden kann, gilt: Die Arbeit von Frauen ist gegenüber derjenigen von Männern massiv unterbewertet. Nach einer dreijährigen Lehre verdienen Einsteigerinnen in Frauenberufe wie Coiffeuse oder Kleinkinderbetreuerin zwischen 3'900 und 4'500 Franken, junge Dachdecker oder Maurer verdienen dank GAV 1000 Franken mehr. → Vertiefte Analyse zur Lage der Frauenlöhne</p><p class="heading--h3">Dramatische Rentensituation der Frauen</p><p>Die Arbeit der Frauen, die sich als zentral für das Funktionieren der Gesellschaft während der Krise erwiesen hat, ist nicht nur schlecht entlöhnt, sie führt auch zu unwürdigen Altersrenten – im Schnitt einen Drittel tiefer. Nur die AHV berücksichtigt nicht bezahlte Pflege- und Sorgearbeit bei der Rentenberechnung. Eine Erhöhung der AHV-Renten ist darum die wirksamste Art, die Frauenrenten zu verbessern und die Rentenlücke zu schliessen. Der SGB geht mit der Initiative für eine 13. AHV-Rente in die Offensive. In der 2. Säule erhält immer noch Drittel der Frauen keine Rente. Und bei den Frauen, die eine PK-Rente erhalten, ist sie im Mittel nur halb so hoch wie bei den Männern. Der SGB hat mit den Sozialpartnern im Auftrag des Bundesrates eine BVG-Reform erarbeitet, mit der die Frauenrenten spürbar und rasch verbessert werden – sie muss rasch umgesetzt werden. → Detailanalyse zur Situation der Frauenrenten</p><p class="heading--h3">Betreuung als Service public ist Fundament der Gleichstellung</p><p>Die ungleichen Löhne und Renten begründen sich nicht nur durch diskriminierende und sogenannt erklärbare (aber deswegen noch lange nicht gerechtfertigte) Faktoren. Die Betreuung ist ein zentrales Fundament, um die Gleichstellung voran zu bringen: Kitas und schulische Tagesstrukturen sind zu teuer, und das Angebot kann die Nachfrage nicht decken. Dass es anders ginge, zeigt das europäische Ausland.</p><p>In der violetten Woche vor dem 14. Juni haben die SGB-Gewerkschaften die Missstände mit vielfältigen Aktionen angeprangert. Sie werden dranbleiben und für faire Frauenlöhne, höhere Altersrenten und die solidarische Organisation und Finanzierung der Betreuungsarbeit als Service Public kämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/0/csm_webbild_rgb_3000_ohne_6e036510e8.png" length="222909" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7017</guid><pubDate>Thu, 11 Jun 2020 12:30:00 +0200</pubDate><title>Grundsätzlich wirksamer Lohnschutz, schärferer Vollzug nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grundsaetzlich-wirksamer-lohnschutz-schaerferer-vollzug-noetig</link><description>SGB-Fazit zum Seco-Seco über den Vollzug der Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen zeigt: Die Flankierenden sind wichtiger denn je! Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Insbesondere bei Firmen, die Kurz- und KürzestaufenthalterInnen oder Temporärarbeitskräfte beschäftigen.</p><p>Im vergangenen Jahr haben die Kontrolleurinnen und Kontrolleure rund 166’000 Löhne überprüft. Dabei haben sie bei mehr als 15 Prozent zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (über 20 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen 15 Prozent (Entsendefirmen) bzw. 11 Prozent (Schweizer Unternehmen)</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Positiv ist, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leistet. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Unternehmen. Sie haben in rund 1100 Fällen zu tiefe Löhne bezahlt. Doch nur 445 befolgten die Aufforderung der Kantone, ihre Löhne zu korrigieren. Dennoch erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz so vorgesehen wäre.</p><p>Die Kontrollaktivität der Kantone ist leider nach wie vor sehr unterschiedlich. Sehr positiv ist das Engagement der Kantone Tessin und Genf, die viele Schweizer Arbeitgebende kontrollieren. Ganz anders Teile der Deutschschweiz, wo gewisse Kantone nur rund 2 Prozent der Firmen überprüfen. Ein Schweizer Unternehmen wird im Durchschnitt nur rund alle 50 Jahre kontrolliert. Das muss nun rasch korrigiert werden.</p><h3>Fazit</h3><p>Die Flankierenden Massnahmen sind für den Schutz der Schweizer Löhne unerlässlich. Wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Müsste die Schweiz aufgrund des Rahmenabkommens die Zahl der Kontrollen reduzieren oder die Instrumente (Kaution, Voranmeldung u.a.) einschränken, hätte das gravierende Auswirkungen. Die Gewerkschaften fordern daher einen Ausbau statt eines Abbaus der flankierenden Massnahmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.jpg" length="431591" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7011</guid><pubDate>Wed, 10 Jun 2020 15:46:13 +0200</pubDate><title>Ein konkreter Fortschritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-konkreter-fortschritt</link><description>Der SGB begrüsst die Zustimmung zur Überbrückungsleistung im Parlament </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kämpft seit einigen Jahren dafür, dass Arbeitnehmende, die ein Leben lang gearbeitet haben, bei einem Stellenverlust vor der Pensionierung nicht in der Sozialhilfe landen. Die Einführung der Überbrückungsleistung durch das Parlament ist daher zu begrüssen, obwohl die Leistungshöhe vom Parlament gekürzt wurde. Die neue soziale Abfederung von Ausgesteuerten löst nicht alle Probleme, für die Betroffenen ist sie aber ein echter Fortschritt und eine Bekräftigung des Parlaments, sozialpartnerschaftlich-lösungsorientierte Kompromisse zu unterstützen.</p><p>Für ältere Arbeitslose, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, geht es nach der Aussteuerung finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbei. Dort kann es aber sein, dass die Betroffenen zuerst einen Teil ihres Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Unterstützung erhalten. Und dies, nachdem sie zuvor bereits fast ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. So ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert. Das ist inakzeptabel.</p><p class="heading--h3">Schutz ausbauen – jetzt erst recht</p><p>Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt hart getroffen. Die Zahl der Arbeitslosen der Altersgruppe der «Ü55» hat in den Monaten März und April um fast 50 Prozent zugenommen. Der SGB setzt sich auch mit den Sozialpartnern vehement dafür ein, dass alle Massnahmen umgesetzt werden, um so viele Arbeitsplätze zu erhalten wie möglich. Jede Corona-Entlassung ist eine zu viel, erst recht bei langjährigen älteren Mitarbeitenden – hier sind die Arbeitgeber auch in der Verantwortung.</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, braucht am Ende des Erwerbslebens eine bessere, anständige soziale Absicherung. Und genau dafür haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistung auf den Weg gebracht. Die ÜL ist ein erster, konkreter Schritt. Umso wichtiger ist es, dass die Vorlage nun vom Bundesrat rasch in Kraft gesetzt wird.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7007</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2020 17:25:43 +0200</pubDate><title>Respekt, mehr Lohn, mehr Zeit –  jetzt erst recht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/respekt-mehr-lohn-mehr-zeit-jetzt-erst-recht</link><description>14. Juni: Ein Jahr nach dem grossen Frauen*streik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 14. Juni 2019 fand in der Schweiz die grösste politische Mobilisierung seit dem Landesstreik statt: Über eine halbe Million Frauen* gingen an diesem Tag für die Gleichstellung auf die Strasse. Jetzt müssen Taten folgen. Die Gewerkschaften engagieren sich in einer violetten Woche für die Aufwertung von Berufen mit mehrheitlich weiblichen Arbeitnehmenden und fordern endlich höhere Löhne für Frauen. Mit Aktionen in den Betrieben, Statements aus den Branchen und Online-Debatten. Unter dem Motto: Respekt, mehr Lohn, mehr Zeit – jetzt erst recht! Denn die Corona-Krise hat eindringlich gezeigt, dass die Arbeit der Frauen unentbehrlich ist. Sie ist aber trotzdem immer noch unterbewertet und unterbezahlt.</p><p>Der Frauen*streik 2019 war ein starkes Zeichen. Die Gleichstellung kommt jedoch immer noch viel zu langsam voran. Trotz einigen Erfolgen – wie dem Parlamentsentscheid für den Vaterschaftsurlaub und der Frauenwahl im Herbst 2019 – und punktuellen Fortschritten in einzelnen Branchen und Gesamtarbeitsverträgen hat sich die Situation nur ungenügend verbessert.</p><p>Nachhaltige Lohnerhöhungen in schlecht bezahlten Berufen, die typischerweise von Frauen* übernommen werden sind längst überfällig– Balkonapplaus und eine Corona-Prämie reichen da nicht. Eine Chance ist eine konsequente Überprüfung der Löhne auf Diskriminierungen, wie sie das revidierte Gleichstellungsgesetz ab dem 1. Juli vorschreibt.</p><p>Die Gewerkschaften müssen den Weg konsequent weiterverfolgen. Die Öffentlichkeit muss – immer wieder – aufgerüttelt werden: Kleinkinderzieherinnen und Spitex-Mitarbeiterinnen verdienen zum Beispiel nach ihrer dreijährigen Lehre zwischen 4'000 und 4'500 Franken, während Maler, Dachdecker und Maurer nach ebenfalls dreijähriger Lehre monatlich rund 1'000 Franken mehr erhalten. Verkäuferinnen verdienen im Median gar nur 3`067 Franken pro Monat, während der Lohn ihrer Kunden und Kundinnen rund doppelt so hoch sein dürfte.</p><p>Deshalb mobilisieren die SGB-Verbände ab dem 8. Juni mittels Online-Debatten aus den Branchen, mit Aktionen in den Betrieben und der Öffentlichkeit. Um den Frauen*streikforderungen Nachdruck zu verleihen und auf die Arbeitsbedingungen von Frauen* aufmerksam zu machen. Während der violetten Woche veröffentlicht der SGB auf der Plattform <a href="http://www.14juni.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a> Statements von Frauen, die mit ihrer Arbeit zur Krisenbewältigung beitragen – oder aus Branchen, die endlich faire Löhne verdienen. Verkäuferinnen, Kinderbetreuerinnen und Pflegefachfrauen, aber auch Postangestellte und Zugbegleiterinnen geben Einblick in ihren Arbeitsalltag der letzten Monate. Sie alle konnten ihre Arbeit nicht im Homeoffice erledigen und sind mit schwierigen Arbeitsbedingungen und tiefen Löhnen in ihren Berufen konfrontiert. Ausserdem publiziert der SGB vor dem 14. Juni aktuelle Analysen und Zahlen zur Renten- und Einkommenssituation der Frauen.&nbsp;</p><p>Es ist höchste Zeit, dass die Frauen*streikforderungen nun endlich erfüllt werden: Es braucht Respekt, mehr Lohn und mehr Zeit – jetzt erst recht!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/0/csm_webbild_rgb_3000_ohne_6e036510e8.png" length="222909" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7004</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2020 15:43:27 +0200</pubDate><title>PostFinance: Raus aus dem Korsett des Verbots der Kreditvergabe, aber nicht rein in die Falle der Teilprivatisierung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-raus-aus-dem-korsett-des-verbots-der-kreditvergabe-aber-nicht-rein-in-die-falle-der-teilprivatisierung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die PostFinance ist ein systemrelevantes Finanzinstitut, ihre Zahlungsdienstleistungen sind für die Bevölkerung, aber vor allem auch für die Wirtschaft unverzichtbar. Was jahrelang gut funktionierte, wird wegen der anhaltenden Niedrigzinslage problematisch: Das Korsett des Verbots der Vergabe von Krediten und Hypotheken bedroht die PostFinance absehbar in ihrer Existenz. Das Jahresergebnis verschlechtert sich rapide, was mittelfristig den ganzen Postkonzern destabilisiert.</p><p>Der Bundesrat versucht nun den Befreiungsschlag, indem das Verbot aufgehoben wird. Der SGB begrüsst den Entscheid, wenn auch mit einigen Zweifeln, ob es der PostFinance im hart umkämpften Hypothekar- und Kreditvergabemarkt jetzt überhaupt noch gelingen kann, als „Latecomer“ eine Gewinnmarge zu erwirtschaften. Auch über grüne Konzepte verfügen mittlerweile fast alle Banken, wenn auch nicht alle gleichermassen glaubwürdig sind.</p><p>Den Versuch, das Korsett der PostFinance zu sprengen, ist es dennoch wert, denn ihr Grundversorgungsauftrag ist zu kostbar, als dass die Politik einfach zusehen dürfte, wie das Finanzinstitut immer mehr schwächelt. Es hängen direkt und indirekt sehr viele Arbeitsplätze daran, dass die PostFinance wieder gut aufgestellt werden kann.</p><p>Hingegen ist der SGB entschieden der Ansicht, dass die beabsichtigte Teilprivatisierung mit der Öffnung des Aktionariats nicht zielführend ist. Wo sich der Bundesrat mit dieser Weichenstellung einen sprudelnden Zufluss für die Eigenmittelbasis und grosszügigen Spielraum erhofft, befürchtet der SGB massiv mehr Druck auf eine Gewinnoptimierung und eine Gefährdung des Grundversorgungsauftrags. Beides würde die PostFinance auf dem neuen Weg belasten, aber keinesfalls stärken.</p><p>Die Zeiten sind enorm herausfordernd, das Ziel ist ein rascher, anhaltender Aufschwung der Wirtschaft. Jetzt das Risiko einzugehen, den Service public dieses systemrelevanten Finanzinstituts zu schwächen, wäre direkt fahrlässig.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/meinepoststelle.jpg" length="92683" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7002</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2020 11:38:19 +0200</pubDate><title>Aufschwung nur mit Stärkung  des Service public</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aufschwung-nur-mit-staerkung-des-service-public</link><description>Der Weg aus der Krise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Service public spielt in dieser ausserordentlichen Zeit eine zentrale Rolle. Ohne Service public wäre die Lage in den letzten Monaten viel schlimmer gewesen und hätte die Schweiz der Pandemie nicht auf diese Weise entgegentreten können. Doch viele Bereiche des Service public wurden durch die Krise geschwächt, sei es finanziell oder organisatorisch aber auch mit Blick auf die Lage von deren Arbeitnehmenden. Der Service public muss in dieser Situation gestärkt werden. Das ist nicht einfach eine Option, sondern eine grundlegende Voraussetzung für den Aufschwung – und auch für die Bewältigung einer nächsten Krise.</p><p>Konfrontiert mit einer Pandemie, wie sie die Schweiz in der Neuzeit noch nie erlebt hat und die Massnahmen von unerwarteten Dimensionen nötig machte, hat sich der Service public gut gehalten. Das Funktionieren der öffentlichen Dienstleistungen war sogar einer der Hauptgründe für das anhaltende Vertrauen der Bevölkerung in die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Der Service public spielt eine stabilisierende Rolle, die bislang zu wenig anerkannt war. In einer heute veröffentlichen Analyse zieht der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine erste Bilanz und Lehren für die Zukunft.</p><p>Der Service public zeigte seine Stärken da, wo dessen Gegner glaubten Schwächen zu erkennen. In ausserordentlichen und äusserst dringlichen Situationen, sind Institutionen, bei denen die Koordination im Vordergrund steht und nicht der Wettbewerb, fähig, im Sinne des öffentlichen Interesses zu agieren. Sie stellen nicht plötzlich und unkoordiniert ihre Dienste ein, um sich kurzfristig der veränderten Nachfrage anzupassen. Letzteres hätte in den letzten Monaten eine Negativ-Spirale in Gang gesetzt. In Krisenzeiten ist es deshalb besonders wichtig, das Angebot an den Bedürfnissen der Bevölkerung auszurichten und dafür über stabile Ressourcen zu verfügen.</p><p>Ob im öffentlichen Verkehr oder in der Logistik war es die Kombination zwischen guter Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure einerseits und klaren Vorgaben für die Grundversorgung andererseits, die die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen während des Lockdowns und die rasche Wiederherstellung des Normalangebot nach der Lockerung der Massnahmen ermöglichten. In der ausserfamiliären Kinderbetreuung oder im Gesundheitswesen garantierten die Service-public-Akteure ein Angebot, das alle als essenziell bezeichneten. Glücklicherweise konnten sie dies tun, ohne sich sofort die Frage der Wirtschaftlichkeit stellen zu müssen. Es brauchte hohe Ausgaben und den vollen Einsatz des Personals, dem man bislang vor allem Kostenoptimierung predigte.</p><p>Andere Branchen – etwa die Medien -&nbsp; sahen sich in der unangenehmen Situation, dass ihre Aufgabe an Bedeutung zulegte und von breiten Kreisen als systemrelevant anerkannt wurde aber gleichzeitig ihre Einnahmen – nach Jahren des kontinuierlichen Rückgangs – noch einmal deutlich einbrachen. Im Kultursektor wiederum steht in den Sternen, wie rasch die Erholung vonstattengehen wird. Es ist nicht mehr zu ignorieren, dass die mageren Einkommen der grossen Mehrheit der Kulturschaffenden nicht nur ein persönliches soziales Problem für die Betroffenen sind, sondern den gesamten Bereich in einer solch ausserordentlichen Lage schwächen.</p><p>Der Service public zeigte in der Krise, dass er systemrelevant, robust und agil ist. Er at einen Wert und nicht bloss einen Preis. Es ist deshalb dringlich, die finanzielle Basis zu stärken, den Anbietern und den Angestellten den raschen Ausstieg aus dem Krisenmodus zu ermöglichen und die Stellung der Angestellten, die sich seit Jahren an vorderster Front bewähren, zu verbessern.</p><p>Der SGB stellt deshalb folgende Forderungen:</p><ul><li><strong>Der Service public muss ausgebaut und auf jegliche Form von Sparprogrammen verzichtet werden. </strong>Die Krise zeigte, wie wichtig Kapazitätsreserven sind. Die Grundversorgung der Bevölkerung könnte sonst in Frage stehen, sollte es erneut zu einer ähnlichen Krise kommen. Es braucht deshalb mehr Service public und weniger Liberalisierung. Die krisenbedingten Zusatzausgaben oder Einnahmeausfälle dürfen weder zu Leistungs- noch zu Lohnkürzungen führen.</li><li><strong>Ein rascher und vollständiger Ausgleich der Verluste stärkt den wirtschaftlichen Wiederauschwung.</strong> Öffentlicher Verkehr, Pflege, ausserfamiliäre Kinderbetreuung und Kultur: Es ist weder akzeptabel noch förderlich für den Aufschwaung, wenn die Service-public-Akteure in den nächsten Monaten und Jahren durch Finanzierungsschwierigkeiten behindert werden. In den subventionierten oder andersweitig durch die öffentliche Hand unterstützten Betrieben muss jede Entlassung verhindert werden.</li><li><strong>Angestellte müssen besser gestellt werden. </strong>Die Kompetenz der Lohnempfängerinnen im Gesundheitswesen oder in der Kinderbetreuung muss anerkannt werden. Der Applaus reicht nicht. Die soziale Sicherheit der selbständig Erwerbenden in vielen Bereichen des Service publics muss verbessert werden.</li><li><strong>Kooperation statt Wettbewerb und stabile Finanzierungsmodelle:</strong> Die Bereitstellung von Intensivpflege-Betten ist weniger lukrativ als manch andere medizinische Dienstleistung. Die Produktion von guten und verlässlichen Medieninhalten ist in Krisenzeiten unabdingbar aber schwierig, wenn gleichzeitig die Einnahmen wegbrechen. Die Schweiz muss künftig bessere Anreize schaffen und die Finanzierung von systemrelevanten Aufgaben garantieren um den Service public noch widerstandsfähiger zu machen – zum Beispiel mit Blick auf eine nächste Krise.</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Menschen-in-Bewegung_photocase_rclassen.jpg" length="556912" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6984</guid><pubDate>Mon, 25 May 2020 14:15:15 +0200</pubDate><title>Lage der Arbeitnehmenden: Dringender Handlungsbedarf</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/lage-der-arbeitnehmenden-dringender-handlungsbedarf</link><description>Corona-Krise: Treffen der Sozialpartner mit dem Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lage der Arbeitnehmenden ist auch nach der Öffnung der Wirtschaft äusserst angespannt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sieht daher dringenden Handlungsbedarf. Allgemein gilt es, Corona-Entlassungen um jeden Preis zu verhindern und die Kaufkraft der Normalverdienenden zu erhalten. Öffentliche Sparmassnahmen müssen vermieden werden, weil dadurch die Arbeitslosigkeit steigen und ein Aufschwung behindert würde. Die Arbeitslosigkeit von älteren Erwerbstätigen ist besorgniserregend gestiegen – hier fordert der SGB rasch Gegensteuer.</p><p class="heading--h3">Anhaltende wirtschaftliche Probleme – auch nach Öffnung der Wirtschaft</p><p>Die Weltwirtschaft und der internationale Tourismus bleiben schwer angeschlagen, was in einem Exportland wie der Schweiz besonders schmerzhafte Spuren hinterlässt. Die «Lohngarantien» des Bundesrates, insbesondere die rasche Ausweitung der Kurzarbeit, haben eine Katastrophe auf dem Arbeitsmarkt mit Arbeitslosenzahlen wie in den USA verhindert. Trotzdem steigt die Arbeitslosigkeit auch in der Schweiz in einem Ausmass, wie es bisher niemand von uns erlebt hat. In den Monaten März/April betrug die Zunahme über 40 Prozent (saisonbereinigt). Besorgniserregend nimmt auch die Arbeitslosigkeit bei den 55-64jährigen überproportional zu. Gerade diese Arbeitnehmenden haben grosse Mühe, wieder eine Stelle zu finden.</p><p class="heading--h3">Kaufkraftprobleme spitzen sich zu</p><p>Die Corona-Krise trifft Geringverdienenden besonders stark. In den Branchen mit tiefen Löhnen, wie beispielsweise dem Gastgewerbe oder der Kulturbranche, ist der Anteil Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit am höchsten. Die damit verbundenen Einkommensausfälle von 20 bis 30 Prozent sind für die Betroffenen nur schwer verkraftbar. Die Leistungen der Kurzarbeit und der Arbeitslosenversicherung reichen hier nicht.</p><p class="heading--h3">Schuldenbremse kann Massenarbeitslosigkeit verursachen</p><p>Die expansive Finanzpolitik des Bundes hat in der Corona-Krise die Wirtschaft stabilisiert. Doch nun droht bei Bund und Kantonen eine Sparpolitik, welche zusätzliche Arbeitslosigkeit verursacht. Eine Amortisation der Corona-Ausgaben in etwas mehr als 6 Jahren, wie sie die Schuldenbremse verlangt, würde die Schweizer Wirtschaft in eine Dauerrezession stürzen.</p><p>Die Schweiz kann die Krise bekämpfen und Arbeitslosigkeit verhindern. Der finanzpolitische Spielraum für den Bund und die Firmen ist vorhanden. Der SGB fordert deshalb:</p><ul><li>Kaufkraft erhalten - insbesondere bei den Geringverdienenden: Die Löhne bei Kurzarbeit sollen zu 100 Prozent bezahlt werden. Zudem kann die Belastung durch die Krankenkassenprämien verringert werden – durch höhere Prämienverbilligungen und einen Abbau der Reserven in den Krankenkassen.</li><li>Keine staatlichen Sparmassnahmen: Die ausserordentlichen Ausgaben des Bundes für die Corona-Krise dürfen keine Sparmassnahmen nach sich ziehen, weil dies zu noch mehr Arbeitslosigkeit führen und den Aufschwung behindern würde. Die öffentliche Hand muss nun Aufträge vorziehen bzw. zusätzliche Arbeiten auslösen.</li><li>Keine höhere Belastung der Normalverdienenden: Die Arbeitslosenversicherung braucht nochmals zusätzliche Mittel des Bundes. Sonst drohen Beitragserhöhungen, welche die Kaufkraftprobleme und die Krise verschärfen. Der positive Entscheid des Bundesrates vom 20. Mai muss nun rasch umgesetzt werden. Zusätzlich sollte der Bund bei der ALV das Solidaritätsprozent auf 2.2 Prozent erhöhen – auf die Höhe des normalen Beitragssatzes.</li><li>Planungssicherheit: Die Kurzarbeitsdauer sollte so rasch als möglich auf 18 Monate verlängert werden. Auch die Verlängerung der ALV-Bezugsdauer gibt den besonders betroffenen älteren und jüngeren Arbeitslosen mehr Sicherheit. Ein vorschneller Abbau der Leistungen wäre daher folgenschwer.</li><li>Überbrückungsleistung nötiger denn je: In der Altersgruppe zwischen 55 und 64 Jahren nimmt die Arbeitslosigkeit überproportional zu.</li><li>Weitere Konjunkturstützungsmassnahmen: Um eine schwere Rezession zu verhindern, braucht es weitere Konjunkturstützungsmassnahmen. Die Sozialpartner sollten bei der Ausarbeitung in einer entsprechenden Arbeitsgruppe einbezogen werden.</li></ul><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/akt200524_gipfel_berset_parmelin_red.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Hier </a>finden Sie die Analyse und die Forderungen, welche gestern am Treffen der Sozialpartner dem Bundesrat abgegeben wurde.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6513</guid><pubDate>Wed, 20 May 2020 15:26:06 +0200</pubDate><title>Massenarbeitslosigkeit verhindern, Kinderbetreuungsstrukturen retten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/massenarbeitslosigkeit-verhindern-kinderbetreuungsstrukturen-retten</link><description>Reaktion des SGB auf bundesrätliche Corona-Entscheide</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB begrüsst die vom Bundesrat beschlossene Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) durch den Bund. Damit können höhere Belastungen der Normalverdienenden verhindert und die wichtigen Lohngarantien fortgesetzt werden. Der Kaufkraftverlust für untere und mittlere Einkommen bleibt ein drängendes Problem. Die familienergänzende Kinderbetreuung spielt eine zentrale Rolle für die Krisenbewältigung. Sie muss in dieser kritischen Zeit unbedingt erhalten werden, damit sie nachher auch ausgebaut werden kann. Die Bestätigung der Unterstützung durch den Bund ist ein erster Schritt. Die breit abstützte Forderung für koordiniertes Vorgehen ist weiterhin offen.</p><p class="heading--h3">Belastung für Normalverdienende verhindern</p><p>Der Ausbau der Kurzarbeit hat einer Massenarbeitslosigkeit vorgebeugt und somit eine Katastrophe wie in den USA verhindert. Der SGB hatte eine Zusatzfinanzierung durch den Bund gefordert und begrüsst daher diesen wichtigen Schritt, die ALV mit 14 Milliarden durch den Bund zu unterstützen. Damit die Belastung der Erwerbstätigen nicht steigt, braucht es allerdings noch weiterführende Massnahmen.</p><p>Die unteren und mittleren Einkommen sind am härtesten von der Kurzarbeit und den schmerzhaften Lohneinbussen betroffen. Die flächendeckende Einkommenseinbussen sind eine volkswirtschaftliche und individuelle Katastrophe für die Kaufkraft. Der SGB fordert deshalb eine 100-prozentige Lohngarantie für GeringverdienerInnen und eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung, um Massenarbeitslosigkeit zu verhindern und die die Kaufkraft der unteren und mittleren Einkommen zu erhalten.</p><p class="heading--h3">Entscheid zur Kinderbetreuung zu zögerlich</p><p>Die heute verabschiedete Notverordnung zur finanziellen Unterstützung der Kinderbetreuung während der Covid-Krise greift zu kurz. Zwar folgt der Bundesrat dem Parlament und sieht Finanzhilfen von 65 Mio. Franken vor, doch er überlässt die Umsetzung weiterhin den Kantonen. Ein koordiniertes Vorgehen, wie es der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit über 40 weiteren Organisationen vom Bundesrat verlangt hat, sieht anders aus.</p><p>Der SGB ist erleichtert, dass der Bund nun endlich finanzielle Mittel zum Erhalt des Kinderbetreuungsangebotes investiert, unterstreicht jedoch, dass es für eine erfolgreiche Überwindung der Krise mehr Mittel sowie ein schweizweit einheitliches Vorgehen braucht. Der Föderalismus stösst hier an seine Grenzen und es braucht nun koordinierte Bemühungen auf nationaler Ebene, damit die familienergänzende Kinderbetreuung nicht geschwächt aus der Krise hervorgeht. Wir erwarten, dass der Bund die entsprechenden Arbeiten mit allen Kantonen und unter Einbezug von Sozialpartnern und Fachorganisationen aufgleist. Ebenso braucht es eine vorausschauende Planung für eine allfällige zweite Welle. Mit der über 40 Organisationen umfassenden Koalition Kinderbetreuung hat der SGB diese Forderungen beim Bundesrat eingebracht und erwartet, dass sie nun rasch umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6511</guid><pubDate>Wed, 20 May 2020 14:36:11 +0200</pubDate><title>Unbrauchbarer Gegenvorschlag löst keine Probleme</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unbrauchbarer-gegenvorschlag-loest-keine-probleme</link><description>Bundesrätlicher Entscheid zur Prämienentlastungs-Initiative muss dringend korrigiert werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat beschliesst einen unbrauchbaren Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative. Dabei sind die unteren und mittleren Einkommen in der Corona-Krise am härtesten von Einkommensverlusten betroffen. Höhere Prämienverbilligungen können diese Betroffene wirksam entlasten. Dass der Bundesrat die neue Dringlichkeit dieser Entlastungsinitiative mit einem Vorschlag bekämpfen will, der kaum über geltendes Recht hinausgeht, ist eine Trickserei – das Parlament muss nun dringend korrigieren.</p><p class="heading--h3">Bundesrat bleibt weit hinter seiner eigenen Position zurück</p><p>Noch Mitte Neunzigerjahre legte der Bundesrat fest, dass die künftige Belastung der Haushalte durch Krankenkassenprämien höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens betragen dürfe. Heute ist diese Belastung für viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen auf das Dreifache dessen gestiegen – und dennoch lehnt der Bundesrat das in der Prämienentlastungs-Initiative geforderte, weit mildere Sozialziel ab.</p><p class="heading--h3">Sparen auf dem Buckel der tiefen Einkommen</p><p>Alleine seit dem Jahr 2000 hat die Prämienbelastung der Haushalte real um 75% zugenommen (nach Verbilligung!). Dies nicht nur wegen der steigenden Prämien (+120%), sondern ebenso aufgrund der sinkenden Bedeutung der Prämienverbilligungen: Im Jahr 2000 kamen diese für 12% der Gesundheitskosten auf, heute sind es nicht einmal mehr 6%. Zu verantworten haben dies insbesondere die Kantone, welche mit ihren vielen unsozialen Sparpaketen zum Teil sogar die gesetzlichen Mindestvorgaben gebrochen haben. Dies wurde anhand eines Falls im Kantons Luzern vor etwas mehr als einem Jahr auch durch das Bundesgericht bestätigt.</p><p>Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Krise mit ihren schmerzhaften Lohneinbussen – insbesondere für die unteren und mittleren Einkommen, die aufgrund der Kurzarbeit sich und ihre Familien kaum noch über die Runden bringen – sind höhere Prämienverbilligungen zwingend notwendig. Denn diese stützen direkt die Kaufkraft der Haushalte mit tiefen Einkommen. Für den SGB hat eine soziale Finanzierung des Gesundheitswesens durch die Corona-Krise daher noch stark an Dringlichkeit gewonnen. Das Parlament muss nun nachbessern und sich für die Prämienentlastungs-Initiative aussprechen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6488</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 10:53:53 +0200</pubDate><title>Angesichts der Stützungsmassnahmen des Bundes sind Corona-Entlassungen nicht akzeptabel</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/angesichts-der-stuetzungsmassnahmen-des-bundes-sind-corona-entlassungen-nicht-akzeptabel</link><description>Appell des SGB angesichts des erschreckenden Anstiegs der Arbeitslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Arbeitslosigkeit explodiert: Innerhalb von nur wenigen Wochen steigt sie um 40%.Ein solcher Anstieg ist beispiellos. Während der Bund den Unternehmen unter die Arme greift, werden massenweise Arbeitsplätze vernichtet: 50'000 Corona-Entlassungen sind zu viel. Die Arbeitgeber müssen jetzt Solidarität zeigen und Jobs erhalten: das fordert der SGB mit einem <a href="/themen/detail/solidarisch-aus-der-krise">Appell</a>.</p><p>Die heutigen Arbeitslosenzahlen zeigen, wie hart die Corona-Krise für viele Arbeitnehmende ist. In nur acht Wochen stieg die Zahl der Arbeitslosen um über 40 Prozent oder fast 50'000 Personen (saisonbereinigt). So etwas gab es noch nie. Dabei hat der Bundesrat umfassende Massnahmen ergriffen, um gerade das zu verhindern. Er hat den Zugang zur Kurzarbeit maximal erleichtert, einen Elternurlaub für Arbeitnehmende mit Betreuungspflichten eingeführt sowie weitere Hilfemassnahmen und Kreditgarantien beschlossen. Wenn die Firmen nun in grosser Zahl Personal entlassen, ist das nicht akzeptabel.</p><p>Besonders erschreckend ist, dass die Arbeitslosigkeit auch in Branchen stark zugenommen hat, welche von den behördlichen Schliessungsentscheiden nicht betroffen waren. So beispielsweise in der Maschinen- und in der Uhrenindustrie, im Baugewerbe und in den Banken.</p><p>In der Corona-Krise ist die Solidarität das Gebot der Stunde. Der Bund greift den Firmen mit Milliarden unter die Arme. Die Firmen stehen in der Pflicht. Sie müssen die Arbeitsplätze erhalten. In der gegenwärtigen Krise darf es keine Entlassungen geben. «Solidarisch aus der Krise» lautet der Appell des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB für einen sozial akzeptablen Ausstieg, der auch einen 100%-igen Lohnersatz während der Kurzarbeit für die unteren und mittleren Löhne fordert. Denn die Kaufkraft zu schützen ist sowohl für die betroffenen Arbeitnehmenden als auch für die Erholung der Schweizer Konjunktur von zentraler Bedeutung. Unterschreiben kann man den Appell auf <a href="https://www.solidarisch-aus-der-krise.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.solidarisch-aus-der-krise.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Schlechte-Nachrichten_AntonioGuillem-iStock_klein.jpg" length="264531" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6485</guid><pubDate>Wed, 06 May 2020 11:12:46 +0200</pubDate><title>Kita-Finanzierung: Parlament korrigiert, doch es braucht mehr</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kita-finanzierung-parlament-korrigiert-doch-es-braucht-mehr</link><description>Weitergehende Massnahmen sind dringend nötig, damit auf die Corona-Krise keine Betreuungskrise folgt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Parlament hat den Bundesrat korrigiert und 65 Millionen für die Kitas gesprochen, die wegen Corona in ihrer Existenz bedroht sind. Diese finanzielle Unterstützung ist dringend nötig, damit auf die Corona-Krise keine Betreuungskrise folgt. Doch für einen erfolgreichen Corona-Ausstieg braucht es mehr – der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB setzt sich dafür ein.</p><p>Mit 65 Mio. Franken wollen National- und Ständerat die Kantone bei der Finanzierung der Kinderbetreuung während der Pandemie unterstützen. Der SGB begrüsst, dass das Parlament damit den Bundesrat korrigiert, der die Finanzierung der Kitas den Kantonen überlassen wollte, bedauert jedoch, dass sich der Ständerat mit dem kleineren Betrag durchgesetzt hat und nicht die Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats, die 100 Mio. Franken vorgeschlagen hatte. Trotzdem wird der Betrag hoffentlich ein Anreiz für die Kantone sein, mit einer ausreichenden Finanzierung die Kinderbetreuungsplätze durch die Krise hindurch zu erhalten.</p><p>Um den Ausstieg aus der Corona-Krise zu schaffen, ohne dass darauf eine Betreuungskrise folgt, sind jedoch weitergehende Massnahmen nötig. Die bestehenden Kinderbetreuungsplätze müssen nicht nur erhalten, sondern ausgebaut werden: Die berufstätigen Eltern werden für die Kinderbetreuung nicht mehr so einfach auf die Grosseltern zurückgreifen können. Dadurch zeichnet sich eine Lücke ab, die grob geschätzt 50'000 Betreuungsplätze entspricht. Wird diese Lücke nicht geschlossen, ist zu befürchten, dass dies auf Kosten der Mütter geschieht, die für die Kinderbetreuung ihr Erwerbspensum reduzieren oder ihren Beruf ganz aufgeben dürften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB bekämpft dieses Szenario mit der breiten <a href="/themen/detail/corona-kinderbetreuung-als-zentrales-element-der-ausstiegsstrategie">Koalition für Kinderbetreuung</a> der rund 40 Organisationen angehören, die von Bund und Kantonen ein koordiniertes Vorgehen für eine krisen- und zukunftstaugliche Organisation der Kinderbetreuung fordern.</p><p>Die Corona-Krise zeigt deutlich, dass die familienergänzende Kinderbetreuung unabdingbar ist für das Funktionieren der Gesellschaft und nicht ein Luxusgut, das wir getrost dem Markt überlassen können. Das Parlament hat den Bundesrat korrigiert und einen dringend nötigen ersten Beitrag zum Erhalt der bestehenden Betreuungsplätze gesprochen. Nun braucht es rasch weitere Schritte, um den Ausbau und die Finanzierung der Betreuungsplätze in Angriff zu nehmen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6480</guid><pubDate>Fri, 01 May 2020 17:13:01 +0200</pubDate><title>1. Mai 2020: Solidarität. Jetzt erst recht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2020-solidaritaet-jetzt-erst-recht</link><description>Der erste digitale 1. Mai der Geschichte</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz begeht heute den ersten digitalen 1. Mai der Geschichte, und die Mobilisierung ist stark. Denn die Realitäten und Probleme in der Arbeitswelt sind dramatisch. Diese am 1. Mai sichtbar zu machen und darüber zu debattieren, ist wichtiger als je zuvor. Die Lage für Betroffenen ist äusserst angespannt: Viele Beschäftigte verdienen weniger als üblich und haben Mühe, über die Runden zu kommen, viele Arbeitsplätze verschwinden. In einem heute lancierten Appell fordern die Gewerkschaften deshalb einen vollen Lohnersatz für tiefe und mittlere Einkommen und ein sofortiges Ende der Corona-Entlassungen.</p><p>Seit 130 Jahren ist der 1. Mai der Internationale Tag der Arbeit. In diesem Jahr konnte er zum ersten Mal in der Geschichte des Landes nicht mit Kundgebungen gefeiert werden. Tatsächlich ist dieses Jahr die wirksamste Form der Solidarität, Abstand zu halten. Aber auch wenn die soziale Dimension des 1. Mai mit den Demonstrationen und auf den Plätzen nicht stattfinden konnte, stand doch die Arbeitswelt im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Unter dem Motto Solidarität. Jetzt erst Recht! Dies online, mit mehreren Dutzend Videobeiträgen aus der ganzen Schweiz, mit zahlreichen Workshops und Diskussionen in den sozialen Netzwerken. Mit Berichten über die Probleme in den Branchen oder Debatten für mehr sozialen Fortschritt. In vielen Kantonen ergänzten physische Aktionen, die von Fenstern und Balkonen aus durchgeführt wurden, die Mobilisierung.</p><p>Soeben ist die Live-Sendung mit Pierre-Yves Mailard, Regula Rytz, Vania Alleva und Rebekka Wyler im Studio aus dem Zürcher Volkshaus zu Ende gegangen, die auf der Website <a href="https://www.mai2020.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Mai2020.ch</a> und auf den Kanälen der Gewerkschaften, der SP und der Grünen ausgestrahlt wurde. Unia-Präsidentin Vania Alleva betonte, dass die Covid-19-Krise deutlich aufzeigt: «Nur soziale Sicherheit macht uns stark, nur gesellschaftliche Solidarität bringt uns voran. Sie sind das Gebot der Stunde.» SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard betonte, gerade an diesem aussergewöhnlichen 1. Mai werde es entscheidend sein, die Leute von einem solidarischen Projekt und der sozialen Idee zu überzeugen. «Wir kommen nur solidarisch aus dieser Krise.»</p><p>In der Krise, die wir derzeit durchleben, ist die Lage vieler arbeitender Menschen äusserst ernst. Hunderttausende Arbeitnehmende mussten soeben den April mit einem um 20 Prozent reduzierten Einkommen überstehen – während schon der übliche Lohn manchmal kaum reicht, um über die Runden zu kommen. Gleichzeitig gibt es tatsächlich Unternehmen, die jetzt Arbeitnehmende entlassen – andere zahlen Dividenden an ihre Aktionäre –, obwohl sie von einem ausserordentlichen, öffentlich finanzierten Kurzarbeits- und Kreditprogramm profitieren. Aus diesem Grund haben die Gewerkschaften heute den Aufruf «Solidarisch aus der Krise» lanciert. Er fordert den vollen Ersatz von Löhnen bis zu 5000 Franken netto und den Stopp von Corona-Entlassungen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/1mai/Screenshot-Livestream-1Mai.jpg" length="349065" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6475</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2020 12:00:00 +0200</pubDate><title>Corona: Kinderbetreuung als zentrales Element der Ausstiegsstrategie</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-kinderbetreuung-als-zentrales-element-der-ausstiegsstrategie</link><description>Breite Koalition für Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kinderbetreuung darf wegen Corona nicht geschwächt werden, sondern muss gestärkt aus der Krise hervorgehen. Dies fordert eine breite Koalition mit über 35 politischen Organisationen und Interessenvertretungen. Um die Betreuungsplätze zu erhalten und auszubauen sowie das Kindswohl zu schützen, ist ein zielgerichtetes Vorgehen von Bund und Kantonen nötig.</p><p>In der Corona-Krise kommt der Kinderbetreuung eine zentrale Rolle zu. Lehrerschaft und Betreuungspersonal, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kantone und Gemeinden leisten einen grossen Effort, um die Ausnahmesituation mit Homeoffice, Fernunterricht und Kleingruppenbetrieb zu meistern. Wenn wir verhindern wollen, dass auf die Corona-Krise eine Betreuungskrise folgt, braucht es aber ein gesamtschweizerisches Vorgehen.</p><p>Auch der Bundesrat hat die Wichtigkeit der Kinderbetreuung erkannt und verordnet, dass sie aufrechterhalten werden muss. Gleichzeitig hat er jedoch darauf verzichtet, den Betrieb oder die Finanzierung in dieser aussergewöhnlichen Situation zu regeln. Die Folge ist ein Wildwuchs an kantonalen Regelungen bezüglich Finanzierung und Zulassungskriterien, der für Verwirrung und Frust sorgt: Eltern werden gebeten, die Kinder zu Hause zu betreuen, bleiben aber teilweise trotzdem die Beiträge schuldig. In Kantonen mit offenen Kitas bleibt unklar, ob die Eltern zum Bezug des Corona-Elternurlaubs berechtigt sind. Arbeitnehmende versuchen im Homeoffice, ihrer Erwerbsarbeit und ihren Kindern gerecht zu werten. Und Betreuungsinstitutionen wissen nicht, wie lange sie den Kleingruppenbetrieb finanzieren und ihren Angestellten die Löhne auszahlen können.</p><p>Mit der Öffnung zusätzlicher Dienstleistungsbetriebe seit dem 27. April spitzt sich die Situation weiter zu, da die Eltern vermehrt wieder an ihrem Arbeitsplatz präsent sein müssen. Und wenn Schulen, Kindergärten und Spielgruppen im Mai den Betrieb wieder aufnehmen dürfen, werden zusätzliche Herausforderungen zu meistern sein, um den sicheren Betrieb und den Gesundheitsschutz von Kindern, Personal und Eltern zu gewährleisten. Auch zeichnet sich ab, dass die Betreuung durch Grosseltern wohl längerfristig ausfallen wird und entsprechend kompensiert werden muss.</p><p>Die Kinderbetreuung muss deshalb zentrales Element jeder Ausstiegsstrategie sein. Verzichtet die Politik darauf, geschieht dies zum Nachteil von Kindern und Eltern, Betreuungspersonal und Lehrer*innen, besonders vulnerablen Personen und Grosseltern – und damit nicht zuletzt der Gleichstellung, der Wirtschaft und der ganzen Gesellschaft. Dies gilt es zu verhindern.</p><p>Eine breite Koalition mit über 35 Mitgliedern – Arbeitnehmenden-, Frauenrechts- und Männersorganisationen, Kinderrechts-, Familien- und RentnerInnen-Organisationen, politischen Parteien und weiteren Interessensvertretungen – fordert Bund und Kantone deshalb auf, rasch tragende Konzepte für den Ausstieg aus der Corona-Krise zu entwickeln, die auch bezüglich Organisation der Kinderbetreuung nachhaltig und zukunftsweisend sind. Dies mit besonderem Augenmerk auf das Kindswohl und unter Einbezug von Fachorganisationen und Sozialpartnern. Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung sind wieder zu entflechten. Dazu braucht es nicht nur den Erhalt der bestehenden familienergänzenden Betreuungsstrukturen, sondern deren Ausbau.</p><p><sub>Folgende Organisationen unterstützen diesen Appell: Alliance F, Any Working Mom, Avivo, BPW Switzerland, CVP Frauen, Evangelische Frauen EFS, Eidg. Kommission dini Mueter, EKdM, Eidg. Kommission für Frauenfragen EKF, Elternkomitee Kinderbetreuung, Fach- und Kontaktstelle Spielgruppen FKS Bern, GrossmütterRevolution, Grüne, Kinderschutz Schweiz, Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, männer.ch, Netzwerk Kinderbetreuung, pro enfance, Pro Familia, Pro Juventute, Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, Syndicat des Enseignants Romands SER, SEV, SGB, SP Schweiz, SP Frauen*, Schweizer Spielgruppen-LeiterInnen-Verband SSLV, Einelternverband SVAMV, syndicom, Travail.Suisse, Trotzphase, Unia, Unicef, Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz Vasos, Verein Bildung und Betreuung, Verein für elterliche Verantwortung VEV, vpod, vsao, WIDE</sub></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6466</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2020 10:15:05 +0200</pubDate><title>Generelle Lohnerhöhungen und  mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/generelle-lohnerhoehungen-und-mehr-gesamtarbeitsvertraege-mit-guten-mindestloehnen-noetig</link><description>Besorgniserregende Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohnentwicklung von 2016 bis 2018 ist ungenügend. Die Reallöhne sind um 0.8 Prozent gesunken – namentlich bei Berufstätigen ohne Kaderfunktion (-1 Prozent). Nach Branchen betrachtet fallen vor allem die nur teilweise durch Mindestlöhne geschützte Sicherheitsbranche (real -6 Prozent) sowie die Post- und Kurierdienste (real -3 Prozent) negativ auf. Erfreulich ist, dass der Rückstand der Frauenlöhne von 12 auf 11.5 Prozent abermals etwas verringert wurde. Das zeigen die heute veröffentlichten Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2018.</p><p>Dass die Zeit von 2016 bis 2018 lohnpolitisch schwierig war, ist bereits bekannt. Die Lohnstrukturerhebung bestätigt nun, dass die grössten Probleme in den Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen auftreten. In den klassischen GAV-Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Ausbaugewerbe stiegen die Reallöhne. Auch im Detailhandel resultierte in einem nicht einfachen Umfeld ein Plus. Umgekehrt bestätigten sich die Befürchtungen der Gewerkschaften, dass in der dumpinggefährdeten Sicherheitsbranche (kein GAV für kleinere Firmen) oder in der Logistik (Post- und Kurierdienste mit zu tiefen Mindestlöhnen) die Löhne unter Druck geraten sind.</p><p>Erstmals seit 10 Jahren hat sich dementsprechend auch die Lage im Tieflohnbereich verschlechtert. Die Zahl der Tieflohnstellen ist auf 353’000 angestiegen (2016: 329’000). Die Löhne der untersten 10 Prozent sind real sogar gesunken, um 1.7 Prozent. Während die obersten 10 Prozent um 1 Prozent weiter zugelegt haben.</p><p>Erfreulich ist, dass der geschlechtsspezifische Lohnunterschied seit 2016 etwas kleiner geworden ist. Dies ist auch dem gewerkschaftlichen Engagement gegen die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt zuzuschreiben. Frauen sind in den Tieflohnbereichen unter 4’500 CHF übervertreten, bei den Monatslöhnen über 16'000 CHF dagegen mit 17.6 Prozent deutlich untervertreten. Die heute publizierten LSE-Zahlen 2018 sagen nichts aus zur geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt anhand der durchschnittlichen Lohnunterschiede bei gleichwertiger Arbeit berechnet.</p><p>Zur Lösung der Lohnprobleme hat der SGB eine Kaufkraftoffensive lanciert. Es braucht GAV mit guten Mindestlöhnen in allen Branchen – prioritär in der Sicherheitsbranche und in der Logistik. Die Kaufkraftprobleme haben sich in der Coronakrise verschärft. Deshalb fordert der SGB für Arbeitnehmende mit unteren Löhnen im Falle von Kurzarbeit einen Lohnersatz von 100 Prozent.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6464</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2020 18:29:15 +0200</pubDate><title>Kommission korrigiert bundesrätliche Fehlentscheide – ein bisschen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kommission-korrigiert-bundesraetliche-fehlentscheide-ein-bisschen</link><description>Nach der Corona-Krise droht die Betreuungskrise</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) und des Ständerats (WBK-S) wollen die Fehlentscheide des Bundesrates bezüglich Kinderbetreuung korrigieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die entsprechenden Kommissionsbeschlüsse zur finanziellen Unterstützung der Kitas, bedauert jedoch, dass die WBK-S den weitergehenden Anträgen der Schwesterkommission nicht gefolgt ist.</p><p>Auf die Corona-Krise droht eine Betreuungskrise zu folgen: Die Grosseltern fallen voraussichtlich länger aus, Homeoffice funktioniert höchstens mit grösseren Kindern und die Kitas sind aufgrund der Ausfälle von Elternbeiträgen und des Betriebs in Kleingruppen in ihrer Existenz bedroht. Der Bundesrat hat zwar per Notrecht angeordnet, dass Kitas als systemrelevante Betriebe geöffnet bleiben müssen, seither aber bewusst darauf verzichtet, ebenfalls per Notrecht die finanzielle Unterstützung des Betriebs zu regeln.</p><p>Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur wollen diese Fehlentwicklung korrigieren und haben beschlossen, dass der Bund einen Drittel der kantonalen Kosten zur finanziellen Unterstützung der Kitas abgelten soll. Diese Finanzspritze ist bitter nötig, wird aber nicht ausreichen, um die Betreuungskrise abzuwenden: Es bleibt damit weiterhin den Kantonen überlassen, ob sie Kitas unterstützen wollen oder nicht. Der SGB bedauert, dass die WBK-S der weitergehenden Parlamentarischen Initiative der Schwesterkommission nicht gefolgt ist, die per Notverordnung Bund und Kantone gleichermassen in die Pflicht nehmen wollte.</p><p>Die öffentliche Hand muss um jeden Preis verhindern, dass aufgrund von Corona Betreuungsplätze vernichtet werden, denn das würde den Rückzug vieler Frauen aus dem Erwerbsleben bedeuten. Vielmehr müssen die Plätze ausgebaut werden, damit die fehlende Betreuung durch die Grosseltern kompensiert werden kann. Auch muss der Bund dringend die Kinderbetreuung während der ausserordentlichen Situation einheitlich regeln und klare Vorgaben zum Betrieb in Kleingruppen machen – der kantonale Flickenteppich, der zurzeit herrscht, sorgt für Verunsicherung bei den Eltern und beim Kita-Personal. Schon jetzt kämpfen viele Eltern – vor allem Mütter – mit der Doppelbelastung Homeoffice und Kinderbetreuung. Das Problem wird sich akzentuieren, wenn am 27. April weitere Dienstleistungsbetriebe öffnen dürfen und die Mitarbeitenden auf Kinderbetreuung angewiesen sind.</p><p>Wir erwarten, dass es nun in dieser Frage rasch vorwärtsgeht und das Parlament in der Sondersession die notwendigen Beschlüsse fasst, damit auf die Corona-Krise keine Betreuungskrise folgt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6461</guid><pubDate>Thu, 16 Apr 2020 15:59:25 +0200</pubDate><title>Einkommenssicherheit für alle und Schutz der besonders Gefährdeten als Grundlage für einen erfolgreichen Ausstieg</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/einkommenssicherheit-fuer-alle-und-schutz-der-besonders-gefaehrdeten-als-grundlage-fuer-einen-erfolgreichen-ausstieg</link><description>Der Bundesrat erfüllt zentrale Forderungen des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Er schliesst wichtige Lücken im Auffangnetz für Selbständige und verbessert den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden. Die beste Ausstiegsstrategie ist es, Kaufkraft und Arbeitsplätze zu erhalten. Berufstätige mit unteren Löhnen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten. Firmen, welche von den Massnahmen des Bundes Gebrauch machen, dürfen ihren Mitarbeitenden nicht kündigen.</p><h4>Durchbruch für den Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden</h4><p>Die Rechtslage ist klarer geworden: gefährdete Arbeitnehmende dürfen grundsätzlich nur Home Office machen. Wo dies nicht möglichst ist, ist das Beschäftigungsverbot in Art. 10c im Grundsatz wieder als solches wirksam. Nur auf freiwilliger Basis können besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder im Betrieb arbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeit den gesundheitlichen Gegebenheiten anzupassen. Wenn die betroffenen Personen sich im Betrieb oder wegen des Arbeitswegs nicht sicher fühlen, können sie mit einem Attest auf jeden Fall zu Hause bleiben. Der Arbeitgeber kann für diese Personen Kurzarbeitsentschädigung verlangen.&nbsp;Somit sind Entlassungen weder gerechtfertigt noch wirtschaftlich nötig.</p><p>Der SGB ist erleichtert, dass gefährdete Arbeitnehmende nun nicht mehr dazu gezwungen werden können, zur Arbeit zu gehen. Für die Betroffenen ist die anhaltende Pandemie bereits eine grosse Belastung, nun können sich diese Personen wieder den BAG-Vorgaben entsprechend vor einer Corona-Ansteckung schützen.</p><h4>Überfälliges Sicherheitsnetz auch für Selbständige</h4><p>Die Corona-Krise hat ein längst bekanntes Problem zu Tage gebracht: Die selbständig Arbeitenden in diesem Land sind zu schwach in die soziale Absicherung eingebunden. Umso mehr begrüsst der SGB die Unterstützung für die Selbständigen, die indirekt stark von den Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind. Mit dem neuen Schutz für Selbständige, erreicht das Netz der sozialen Absicherung immer mehr Menschen und bewahrt sie vor Existenznöten.</p><h4>Bei schrittweiser Ausstiegstrategie müssen die Interessen der Arbeitnehmenden im Zentrum stehen&nbsp;</h4><p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat eine Perspektive für die schrittweise Aufhebung der ausserordentlichen Massnahmen eröffnet hat und das Tempo der Schritte an die epidemiologische Entwicklung anpasst. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Auswirkungen auf die Gesundheit und die wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmenden im Zentrum stehen. Denn schon heute zahlen die Angestellten einen sehr hohen Preis. Die beste Ausstiegsstrategie ist es, die Kaufkraft zu erhalten. Berufstätige mit unteren Löhnen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten. Firmen, welche von den Massnahmen des Bundes Gebrauch machen, dürfen ihren Mitarbeitenden nicht kündigen. Damit der Wiedereinstieg auch für berufstätige Eltern reibungslos möglich ist, muss der Bundesrat den Kitas finanzielle Garantien geben, damit die Strukturen erhalten bleiben.</p><p>Wünschenswert bleibt zudem, dass der Bundesrat weiterhin transparent darlegt, auf welche Informationen er seine Entscheide stützt.</p><p>Der SGB erwartet, dass der Schutz der Erwerbstätigen, die nach und nach ihre Arbeit wieder aufnehmen werden, Priorität erhalten. Der SGB fordert, bei der schrittweisen Öffnung die Sozialpartner wieder einzubeziehen, und ist nach wie vor bereit, tragfähige Lösungen mit zu erarbeiten, um die mittlerweile dramatisch Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt abzufedern.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Handwerker-Mundschutz-Pause_iStock-sam_thomas_c5c3cb6511.jpg" length="246696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6460</guid><pubDate>Thu, 16 Apr 2020 15:42:11 +0200</pubDate><title>Handlungsdruck bei der Medienfinanzierung bleibt hoch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/handlungsdruck-bei-der-medienfinanzierung-bleibt-hoch</link><description>Reaktion des SGB auf den Bundesratsentscheid zur Änderung bei der Radio- und TV-Gebühr</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Einnahmen der geräteunabhängigen Gebühr für Radio und Fernsehen sind erwartungsgemäss höher ausgefallen als die der Vorjahre mit der «Billag». Der Bundesrat beschliesst deshalb den Plafond der Einnahmen für die SRG um 50 Mio. Franken anzuheben und die Unterstützung für die SDA auf 4 Mio. Franken zu verdoppeln. Das ist in der aktuellen Krise hoch willkommen und ein deutliches Zeichen für den Service public, den die SRG, aber eben auch die SDA mit ihren Angeboten für die regionalen und lokalen Medien erbringt.</p><p>Unnötig ist nach Einschätzung des SGB, dass der Bundesrat im selben Zuge beschliesst, die Unternehmensgebühr so zu differenzieren, dass von dort rund 53 Mio. Franken weniger Einnahmen resultieren dürften. Zumal das eine Schätzung ist, die die wirtschaftlichen Einbrüche, die die Corona-Epidemie vermutlich in allen Branchen bewirken wird, noch gar nicht antizipieren kann. Und mit der Senkung der Haushaltgebühr um 30 Franken versucht der Bundesrat, ein Versprechen einzulösen, das er bei der Einführung der geräteunabhängigen Gebühr abgegeben hat.</p><p>Die Bemühungen des Bundesrats, die Unternehmen und Haushalte durch die Änderungen bei der Gebühr profitieren zu lassen, sind zwar verständlich, aber möglicherweise voreilig. Denn die Krise, in der die Medienunternehmen stecken, ist zwar durch die Corona-Pandemie akzentuiert worden, aber sie war schon da, bevor sich das Virus ausbreitete: die Werbeeinnahmen der Medien schwinden rapide und eine Umkehr dieses Trends ist nicht in Sicht. Gerade jetzt zeigt sich, dass ein medialer, landesweit garantierter Service public unverzichtbar ist. Aber ohne verstärkte Finanzierung der öffentlichen Hand kann er nicht überleben. Dieser Realität müssen sich alle Kritiker einer staatlichen Förderung von Medienangeboten endlich stellen.</p><p>Die Anhebung des Einnahme-Plafonds der SRG um 50 Mio. Franken ist zu begrüssen, aber sie wird nur eine vorübergehende Milderung des Spardrucks bewirken. Die Arbeitsplätze beim grössten Service public-Medienhaus bleiben gefährdet. Für alle Medien sind die Perspektiven der nächsten Jahre äusserst eng und der Handlungsdruck für die öffentliche Hand bleibt hoch.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/7/csm_mediendings_2a7dccba8a.jpg" length="84093" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6454</guid><pubDate>Wed, 15 Apr 2020 13:00:00 +0200</pubDate><title>Erhalt der Kaufkraft und der Arbeitsplätze sind das beste Konjunkturprogramm</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/erhalt-der-kaufkraft-und-der-arbeitsplaetze-sind-das-beste-konjunkturprogramm</link><description>Lage der Arbeitnehmenden und Voraussetzungen für den Exit aus Sicht des SGB </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise trifft die Schweizer Wirtschaft mit einer beispiellosen Wucht. Um soziale Probleme und grössere wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, müssen die Löhne zu 100% garantiert und Entlassungen verhindert werden. Der Erhalt der Arbeitsplätze und der Kaufkraft ist auch die Grundvoraussetzung jeder zukunftsgerichteten Ausstiegsstrategie. Der SGB fordert vom Bundesrat zudem endlich Lösungen für die «besonders gefährdeten» Arbeitnehmenden, die Selbständigen sowie bei der Finanzierung der Kitas.</p><h3>Löhne garantieren, Entlassungen verhindern</h3><p>Die Corona-Krise trifft Berufstätige mit unteren oder mittleren Einkommen besonders heftig. Im Fall von Kurzarbeit drohen Lohneinbussen von bis zu 20 Prozent. Wer entlassen wird, hat grösste Mühe, wieder eine Stelle zu finden – insbesondere, wer älter ist. Denn die Firmen sind sehr zurückhaltend bei Stellenbesetzungen. SGB-Chefökonom Daniel Lampart stellt besorgt fest: «Bis zum 9. April kamen seit Ende März nochmals mehr als 10'000 Arbeitslose dazu. In früheren Rezessionen stiegen die Arbeitslosenzahlen um rund 4000 Personen pro Monat!».</p><p>Für die Arbeitnehmenden mit tiefen und mittleren Löhne braucht es deshalb Massnahmen wie eine hundertprozentige Lohngarantie und den Erlass der Krankenkassenprämie (durch den Bund). Gleichzeitig müssen die durch Kurzarbeit unterstützten Unternehmen angehalten werden, auf Entlassungen und Dividendenzahlungen zu verzichten. Für langjährige ältere Mitarbeitende braucht es einen besseren Kündigungsschutz.</p><p>SGB Präsident Pierre-Yves Maillard hält fest: «Der Erhalt der Kaufkraft für die unteren und mittleren Einkommen muss deshalb in der Krisenbekämpfung oberste Priorität haben.» Für Unia Präsidentin Vania Alleva ist wichtig: «Die Pandemie unter Kontrolle halten und soziale Ungerechtigkeit vermeiden. Heute fallen noch zu viele durch das Sicherheitsnetz.»</p><h3>Betreuungsnotstand verhindern</h3><p>Das Zögern des Bundesrates bei der finanziellen Stabilisierung der Kinderbetreuungsstrukturen (Kitas) ist gerade im Zusammenhang mit der Ausstiegsstrategie unverständlich. Mühsam aufgebaute Kinderbetreuungsstrukturen sind in ihrer Existenz gefährdet. Und selbst wenn sich bei einer allfälligen Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen die Betreuungssituation wieder normalisieren würde, gibt es ein Problem: Die Grosseltern als Risikopersonen werden bei der Kinderbetreuung wohl für längere Zeit ausfallen. Dadurch fehlen schätzungsweise 50'000 Betreuungsplätze.</p><p>SGB Vizepräsident Giorgio Tuti berichtet über die Lage der Arbeitnehmenden im Service Public und betont, dass diese Krise aufzeigt, wie wichtig ein starker und funktionierender Service Public ist. Tuti unterstreicht, dass eine genügende Finanzierung der Kitas für eine schrittweise Öffnung von zentraler Bedeutung ist.</p><h3>Rasche Lösung für gefährdete Arbeitnehmende</h3><p>Dringend notwendig ist eine rasche Lösung für die besonders gefährdete Arbeitnehmende, für die das Virus eine grosse gesundheitliche Gefahr darstellt. Laut BAG sollen sie zwar um jeden Preis zu Hause bleiben und alle sozialen Kontakte einschränken, sind aber gleichzeitig gezwungen, weiter zu arbeiten. Der Bundesrat muss nun endlich eine Lösung beschliessen. Der SGB ist offen für eine genauere Definition der Risikokriterien. Alles deutet darauf hin, dass die Bedrohung durch das Covid19-Virus noch für längere Zeit fortbestehen wird. Dass die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung bzw. zum Schutz der Arbeitnehmenden in der Arbeitswelt nach wie vor unzureichend umgesetzt werden, ist nicht akzeptabel. Dies erschwert die Wiederaufnahme wirtschaftlicher Tätigkeiten. Wir müssen hier rasch viel besser werden! Die Gewerkschaften sind bereit, ihren Beitrag dazu zu leisten.</p><p>Dieses Virus allein wird die Welt nicht zu einem besseren Ort machen. Dennoch hat die Corona-Krise zu unzähligen Solidaritätsbekundungen auf allen Ebenen, geführt von der lokalen bis zur nationalen. Trotz schwieriger Situation für viele und düsteren wirtschaftlichen Prognosen. Die Bekämpfung dieser Pandemie zwingt uns einerseits zu Distanz zueinander. Aber andererseits zeigt diese kollektive Leistung eindrücklich, dass wir nur gemeinsam stark sind: Solidarität, jetzt erst recht!</p><h3>Die Forderungen des SGB</h3><p>Um die Lage der Arbeitnehmenden in dieser schwierigen Situation zu verbessern, fordert der SGB folgende dringend notwendigen Massnahmen:</p><ul><li>Für besonders gefährdete Arbeitnehmende muss der Bund rasch eine Lösung präsentieren, damit sie mit Lohnersatz zuhause bleiben können oder – wenn sie arbeiten – durch entsprechende Schutzausrüstung und -massnahmen geschützt sind.</li><li>Entlassungen und Betriebsschliessungen verhindern: Firmen, welche von den Massnahmen des Bundes Gebrauch machen, dürfen ihren Mitarbeitenden nicht kündigen – sowie keine Dividenden ausschütten. Für langjährige ältere Mitarbeitende braucht es einen besseren Kündigungsschutz.</li><li>Der Erhalt der Kaufkraft ist von zentraler Bedeutung: Berufstätige mit unteren Löhnen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten und einen Erlass der Krankenkassenprämie (finanziert durch den Bund).</li><li>Probleme bei Kitas lösen: Die öffentliche Hand muss finanzielle Garantien abgeben, damit die Strukturen erhalten bleiben; Arbeit und Kinderbetreuung wieder separieren, «Ersatz» für Grosseltern (über Corona-Elternurlaub und mehr Kita-Plätze).</li><li>Gesundheitsschutzbestimmungen an den Arbeitsplätzen einhalten und kontrollieren: Es braucht es rasche Vollzugsverbesserungen.</li><li>Zusätzliche Bundesmittel für die Arbeitslosenversicherung: Die 6 Milliarden Franken des Bundes werden im Laufe des Aprils voraussichtlich aufgebraucht sein.</li><li>Es braucht einen Härtefallfonds für Selbständige – sei es beim Bund oder bei den Kantonen (mit Zusatzfinanzierung durch den Bund). Sowie eine Überbrückungshilfe für die Swiss und die flugnahen Betriebe.</li><li>Beteiligung der Schweiz an der internationalen Koordination zur Konjunkturstabilisierung.</li><li>Stabile Aufenthaltsrechte für MigrantInnen: Migrationsämter müssen wieder Bewilligungen vergeben.</li></ul>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/5/csm_Corona-junge-Fenster-Regenbogen_iStock-onFokus_af3f31dcfd.jpg" length="131015" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6446</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2020 18:36:00 +0200</pubDate><title>Es bleibt noch viel zu tun, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/es-bleibt-noch-viel-zu-tun-um-die-auswirkungen-der-corona-krise-zu-bekaempfen</link><description>Keine Zeit für Gelassenheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften begrüssen den Beschluss des Bundesrates, den Zugang zur Kurzarbeit auf Beschäftigte auf Abruf auszudehnen. Damit folgt der Bundesrat der Forderung des SGB, die Arbeitnehmenden besser vor den Folgen der Krise zu schützen und Entlassungen um jeden Preis zu verhindern.</p><p>Andererseits ist es bedauerlich, dass der neue Erwerbsersatz für Eltern («Elternurlaub»), die von der Schliessung von Schulen und Kindertagesstätten betroffen sind, zu defensiv kommuniziert wurde und daher noch immer unzureichend genutzt wird. Der Druck auf viele Beschäftigte, die gezwungen sind, Arbeit und Betreuung zu kombinieren, steigt von Tag zu Tag. Vor allem aber müssen jetzt Entlassungen sofort gestoppt werden – die Arbeitgeber haben vom Bundesrat weitreichende Unterstützung erhalten, um Löhne und Arbeitsplätze garantieren zu können. Jede Corona-Entlassung ist eine zu viel!</p><p>Knapp vier Wochen nach den drastischen Entscheiden zur Bekämpfung der Pandemie harren viele Probleme noch ihrer Lösung. Der Bundesrat bleibt wichtige Antworten schuldig. Insbesondere auf die drängende Frage, wie man die besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen kann, eine Frage, die heute ebenso wichtig ist wie die Vorbereitung auf die Zukunft (Exit-Strategie). Der SGB hat im Dialog mit den Sozialpartnern und den zuständigen Stellen grosse Anstrengungen unternommen, um konkrete und praktikable Lösungen zu erarbeiten. Wenn in dieser Frage keine Fortschritte erzielt werden, bleiben die Risiken für die Betroffenen sehr hoch und der Bundesrat muss dafür die Verantwortung übernehmen.</p><p>Momentan wendet sich deswegen eine grosse Anzahl verunsicherter Arbeitnehmer an die Gewerkschaften. Es erstaunt, dass sich diejenigen, welche auf die grundlegende Frage des Schutzes der besonders gefährdeten Personen spezialisiert sind in Schweigen hüllen. Ganz allgemein stellen die Gewerkschaften fest, dass die Kontrolle der Einhaltung der Gesundheitsnormen in allen Branchen nach wie vor weitgehend unbefriedigend ist und dass diese Situation nicht nur für viele Beschäftigte, sondern auch für die Eindämmung der Pandemie besorgniserregende Risiken birgt. Es ist höchste Zeit, dass die Realitäten der Arbeitswelt gleich – und damit mit der gleichen Strenge – behandelt werden wie diejenigen aller anderen Lebensbereiche. Der Druck der Wirtschaftsverbände, so rasch wie möglich zum Normalzustand zurückzukehren ist verantwortungslos. Unabhängig davon, welche Branchen früher oder später schrittweise geöffnet werden können, ist der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine unabdingbare Grundlage.</p><p>Weiterhin bleiben auch wichtige Bestimmungen des Arbeitsgesetzes in den Spitälern ausgesetzt, eine unverständliche Massnahme, die ohne jegliche Konsultation der Sozialpartner getroffen wurde. Damit setzt der Bundesrat unnötig das Vertrauen ausgerechnet jener Arbeitnehmenden aufs Spiel, die aktuell ausserordentlich viel leisten.</p><p>Schliesslich hat der Bundesrat davon abgesehen, etwas gegen die finanziellen Risiken zu unternehmen, welche das gesamte System der Kindertagesbetreuung bedrohen, obwohl diese Notwendigkeit von allen anerkannt wird. Sollten die mühsam aufgebauten Strukturen der Kinderbetreuung zerstört werden, würden für viele betroffene Arbeitnehmende nach der Sistierung der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie zentrale Grundlagen fehlen, um die Arbeit wieder aufnehmen zu können.</p><p>Der SGB ist besorgt über diese Untätigkeit. Sie erlaubt es uns nicht, die Fortsetzung und die Folgen der aussergewöhnlichen Corona-Periode mit Gelassenheit abzuwarten. Der Bundesrat hat ein historisches Notpaket zur Sicherung der Löhne und für den Erhalt der Arbeitsplätze bereitgestellt. In der aktuellen Situation ist der Erhalt der Kaufkraft das wirksamste Konjunkturprogramm. Wenn der Bundesrat nun die verbleibenden Lücken nicht schliesst, wenn Firmen trotz Kurzarbeit und Staatshilfe Dividenden ausschütten oder gar Mitarbeiter entlassen, besteht die reale Gefahr, dass die Beschäftigten den Preis für die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zahlen werden. Um das zu verhindern, werden die Gewerkschaften weiterhin praktikable Lösungsvorschläge mit Vehemenz bei Bund und Sozialpartnern einbringen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6444</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2020 18:45:00 +0200</pubDate><title>Coronakrise: Das Arbeitsgesetz muss auch in den Spitälern weiter gelten.</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/coronakrise-das-arbeitsgesetz-muss-auch-in-den-spitaelern-weiter-gelten</link><description>In COVID-19-Spitalabteilungen sind die Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten ausser Kraft gesetzt. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine breite Koalition aus Verbänden der Arbeitnehmenden – SGB, VPOD, vsao, SBK, Travail.Suisse und Syna – verlangt nun vom Bundesrat, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Und macht einen Gegenvorschlag.</p><p>Per 21. März hat der Bundesrat in COVID-19-Spitalabteilungen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes sistiert. Dieser Beschluss ist ohne vorgängige Information, geschweige denn Konsultation der Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen gefällt worden.</p><p>Die pauschale Ausserkraftsetzung von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften ist für die unterzeichnenden Verbände nicht hinnehmbar. Gerade in Situationen ausserordentlicher Belastung bedarf es eines konsequenten Schutzes für das Gesundheitspersonal, denn mit dessen Wohlbefinden steht und fällt auch die erfolgreiche Bewältigung der aktuellen Krise. Die gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhezeitvorschriften werden bereits seit Langem nur ungenügend eingehalten, weshalb eine Legitimierung dieser Praxis durch den Bundesrat gerade in der jetzigen Situation das völlig falsche Signal ist. Denn während sich viele Arbeitgeber weiterhin an das Arbeitsgesetz halten, haben nun erste Spitäler die Verordnung zum Anlass genommen, die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen auszuhebeln – mit Risiken auch für die Sicherheit der PatientInnen.</p><p>Dem Gesundheitspersonal wird von allen Balkonen in der Schweiz Beifall bekundet. Es leistet Tag und Nacht einen enormen Einsatz, um in der aktuellen Situation möglichst viele Menschenleben zu schützen und zu retten. Dass es dabei in der Praxis temporär zu Abweichungen vom Arbeitsgesetz kommen kann, liegt auf der Hand. Nur dürfen solche Abweichungen auf keinen Fall pauschal und bedingungslos legitimiert werden, sondern sie sind unter Einbezug des Gesundheitspersonals auszuhandeln, einzugrenzen und schweizweit einheitlich festzulegen – und zwar durch eine neu zu schaffende nationale tripartite Kommission. Die unterzeichnenden Verbände fordern den Bundesrat deshalb dazu auf, die "COVID-19-Verordnung 2" möglichst bald entsprechend anzupassen.</p><p>&nbsp;</p><p><sup><sub>Gemeinsame Medienmitteilung der folgenden Organisationen und Verbände: Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vsao), Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), Travail.Suisse und der Gewerkschaft Syna</sub></sup></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Frau_Aerztin_abends_muede_am-PC_istock_klein.jpg" length="367560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6442</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2020 14:53:00 +0200</pubDate><title>Inakzeptable Corona-Entlassungen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/inakzeptable-corona-entlassungen</link><description>Erschreckender Anstieg der Arbeitslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Arbeitslosen ist im März so stark gestiegen wie noch nie seit die Zahlen national erhoben und ausgewiesen werden. Gemäss den Meldungen im Jobroom des Bundes (arbeit.swiss) dürfte sich diese erschreckende Entwicklung im April fortgesetzt haben. Allein seit Ende März, also binnen einer Woche, sind dort weitere 8000 Arbeitslose dazugekommen.</p><p>Die Firmen entlassen in grosser Zahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, obwohl der Bundesrat auf Bitte der Sozialpartner die Kurzarbeit auf mittlerweile fast alle Branchen und Arbeitsverhältnisse ausgedehnt sowie weitere Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsplätze eingeführt hat. Die Arbeitslosenzahlen zeigen, dass selbst Firmen in zahlreichen Branchen, die nach wie vor arbeiten dürfen, viele Leute entlassen haben. So beispielsweise Teile der Industrie, der Verkehrsbranche und des Finanzsektors.</p><p>Dieses Verhalten der Firmen ist nicht akzeptabel. Der SGB erwartet klar, dass Arbeitgeber mit wirtschaftlichen Problemen nun Kurzarbeit einführen oder vom neuen Corona-Elternurlaub Gebrauch machen, und jetzt die Corona-Entlassungen stoppen.</p><p>In den einzelnen Branchen ist die Lage unterschiedlich. Besorgniserregend ist, dass im Detailhandel und im Bereich der Kinderbetreuung zwar Verbände existieren, doch die Arbeitgeber bisher nicht in den Dialog mit den Arbeitnehmerverbänden eintreten wollten.</p><p>Der SGB bleibt besorgt über die Entwicklung in der Schweizer Arbeitswelt. Er ist bereit, das Menschenmögliche beizutragen, damit Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen gesichert werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Schlechte-Nachrichten_AntonioGuillem-iStock_klein.jpg" length="264531" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6438</guid><pubDate>Fri, 03 Apr 2020 15:43:02 +0200</pubDate><title>Jetzt Strommarktöffnung? Entschiedenes Nein des SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/jetzt-strommarktoeffnung-entschiedenes-nein-des-sgb</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat will die vollständige Strommarktöffnung und garniert die Vollliberalisierung mit der Vorgabe zu 100% erneuerbarem Strom für die Haushalte und kleinen Gewerbebetriebe, die bei ihrem Verteilnetzbetreiber bleiben wollen. Aber wie viele werden das sein? Durch die Vollmarktöffnung wird die Planbarkeit für die Elektrizitätsunternehmen sehr viel schwieriger und die Investitionen in die ökologische Stromproduktion könnten ins Stocken geraten. Denn bereits heute bieten sehr viele der Elektrizitätsversorger den Kleinkunden als Standardprodukt 100% erneuerbaren Strom an. Mit Erfolg. Diese Kundengruppe wird nach einer Vollmarktöffnung kleiner sein.</p><p>Sowohl die Branche selbst wie auch das Gewerbe und die Bevölkerung haben keinen Nutzen von einer Vollliberalisierung. Die aktuelle Marktordnung mit dem freien Stromeinkauf für die grossen Verbraucher und der Belieferung der Kleinverbraucher durch das Elektrizitätsunternehmen vor Ort bewährt sich in jeder Hinsicht: Die Schweiz hat seit über 10 Jahren moderate, stabile Strompreise, die zuverlässigste Stromversorgung in ganz Europa und eine stetig ökologischere Stromproduktion. Die Stadtwerke sind innovativ, das dichte Stromnetz gut unterhalten und belastbar, die vielen Verteilnetzbetreiber kennen die regionalen und lokalen Verhältnisse bestens und garantieren den ununterbrochenen Stromfluss. Dagegen mussten die Haushalte in Deutschland seit der Liberalisierung steil ansteigende Strompreise hinnehmen und dominiert in Frankreich trotz Liberalisierung einzig der Stromkonzern EDF, der noch immer voll auf Atomkraft setzt.</p><p>Die Corona-Epidemie hat auch auf die Strombranche massive Auswirkungen: die gedrosselte Wirtschaft und der ausgedünnte ÖV führen zu einem abrupten Einbruch bei der Nachfrage nach Strom. Die EVU haben alle Hände voll zu tun mit der komplett neuen Situation eines massiv geringeren Stromverbrauchs, die noch Wochen anhalten wird.</p><p>Jetzt eine Strommarktöffnung anzukündigen, ist verfehlt und kann nur als Provokation aufgefasst werden. Der Bundesrat würde sich sehr viel gescheiter damit befassen, wie der Strombranche über diese Krise hinweggeholfen werden kann und wie der Aufschwung danach als Schub für eine schnellere Umstellung auf eine CO2-freie Energieproduktion genutzt werden kann.</p><p>Der SGB lehnt die Vollliberalisierung ab. Die Stromversorgung ist Teil des unverzichtbaren Service public und darf nicht destabilisiert werden! Die Schweiz braucht weiterhin eine krisenresistente Strombranche mit genügend Fachleuten, welche die Energiewende voranbringen. Die bundesrätliche Energiepolitik hat sich am Ziel einer hochstehenden, zuverlässigen und emissionsarmen Stromproduktion und -versorgung auszurichten. Marktexperimente sind hier fehl am Platz!</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.jpg" length="232964" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6436</guid><pubDate>Fri, 03 Apr 2020 15:37:48 +0200</pubDate><title>Die Zeit drängt: Noch immer keine Lösung  für besonders gefährdete Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-zeit-draengt-noch-immer-keine-loesung-fuer-besonders-gefaehrdete-arbeitnehmende</link><description>Coronavirus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Situation für durch den Coronavirus besonders gefährdete Arbeitnehmende ist unhaltbar – sie können je nach Umständen zur Arbeit gezwungen werden. Dies obwohl der Bundesrat gerade für solche Risiko-Personen sonst die absolute Selbstisolation verordnet: Menschen, die laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) weder einkaufen noch ihre Enkelkinder, Familie oder Freunde sehen dürfen, müssen nun plötzlich wieder arbeiten gehen. Der Bundesrat untergräbt mit seiner widersprüchlichen Revision vom 20. März seine gesamte Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie.</p><p>Wie kann es sein, dass einerseits 15jährige, die in einem Park mit mehr als vier Personen Fussball spielen, mit einer Geldstrafe belegt werden, mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und damit den Schutz der besonders gefährdeten Menschen zu garantieren – während andererseits der Bundesrat gleichzeitig Regeln erlässt, dass 60jährige, die z. B. an Krebs erkrankt oder von einer Herz-Kreislauf-Erkrankung betroffen sind ohne jegliche Kontrolle der Arbeitsbedingungen zur Arbeit gezwungen werden können?</p><p>Folge davon sind Angst und grosse Rechtsunsicherheit am Arbeitsplatz, nicht nur für die Arbeitnehmenden. Arbeitgeber können sich nämlich u. a. der Gefährdung des Lebens gemäss StGB strafbar machen, wenn sie besonders gefährdete Arbeitnehmende beschäftigen.</p><p>Der SGB hat die letzten Tage und Wochen intensiv an Lösungen und Kompromissvorschlägen gearbeitet und diese den zuständigen Departementen unterbreitet. Der SGB bedauert, dass der Bundesrat in der heutigen Sitzung immer noch nicht auf dieses drängende Problem eingegangen ist, und er ist besorgt. Die Verantwortung liegt jetzt beim gesamten Bundesrat. Die betroffenen Menschen sind in Gefahr, die Zeit drängt!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6427</guid><pubDate>Fri, 27 Mar 2020 17:57:04 +0100</pubDate><title>Schutz der besonders gefährdeten Arbeitnehmenden muss gewährleistet werden!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/schutz-der-besonders-gefaehrdeten-arbeitnehmenden-muss-gewaehrleistet-werden</link><description>Besorgniserregende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – Kurzarbeit auf Höchststand, mehr Flexibilität für die Kantone</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat schafft wichtige Klarheit, ob und wie die Kantone weiterführende Massnahmen ergreifen dürfen, um die Corona-Krise eindämmen zu können («Krisen-Fenster»). Dringend intensiviert werden muss der Vollzug der bezüglich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz getroffenen Massnahmen. Dabei stehen nun auch die Kantone und die Arbeitgeberverbände in der Pflicht. Störend ist weiterhin, dass besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren sollen. Die Lage für die Arbeitnehmenden spitzt sich von Tag zu Tag zu, bereits 656`000 sind von Kurzarbeit betroffen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt nun, dass einige Kantone Massnahmen ergreifen müssen, um ihrer besonderen Situation Rechnung tragen zu können. Der SGB begrüsst diese neue Möglichkeit, die den Kantonen nun aber auch eine echte Verantwortung auferlegt: Sie müssen die Probleme in den Branchen erfassen und schnell wirksame Kontrollstrukturen aufbauen. Das Kriterium des Ausbleibens der Grenzgänger ist für den SGB aber sachfremd und nicht nachvollziehbar.</p><p>Die Mitwirkung der Sozialpartner, die der Bundesrat zwingend vorschreibt, nimmt auch die Arbeitgeber in die Pflicht, ihre Verantwortung zur Eindämmung der Pandemie wahrzunehmen. Dort wo die Einhaltung der Massnahmen nicht durchgesetzt werden kann, müssen die Arbeiten sistiert werden. Wo die Beschäftigten weiterarbeiten – im Gesundheitswesen, im Verkauf und in vielen lebensnotwenigen Bereichen – müssen sie wirksam geschützt werden, auch vor Überlastung. In mehreren Kantonen hat dies bereits zu einem gemeinsamen Vorgehen mit den Behörden geführt.&nbsp;</p><p>Die Kehrtwende des Bundesrats vom letzten Freitag führt dazu, dass besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder am Arbeitsplatz erscheinen müssen (Art. 10c Abs. 2 COVID-19-Verordnung 2). Die Betroffenen fürchten zu Recht um ihre Gesundheit. Der SGB stellt mit Bestürzung fest, dass der Bundesrat nach wie vor an dieser Verordnung festhält. Der fehlende Schutz gerade dieser besonders verletzlichen Erwerbstätigen gefährdet nicht nur die direkt Betroffenen, sondern untergräbt das Vertrauen in die Massnahmen des Bundes grundsätzlich.</p><p>Darüber hinaus ist der SGB weiterhin über die vor einer Woche vom Bundesrat beschlossene Aufhebung der Maximalarbeitszeit in Branchen wie dem Gesundheitswesen und der Logistik besorgt. Er hält an seiner Forderung fest, die bisher geltenden Regeln und die Rechte der betroffenen Arbeitnehmenden wiederherzustellen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Delta_News_Hub-Flickr_CC_BY_2.0_corona_handgriff_reinigung_dff021d5e8.jpg" length="169129" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6422</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2020 17:31:18 +0100</pubDate><title>Punktuelle Erleichterungen – für viele Betroffene bleiben Fragen offen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/punktuelle-erleichterungen-fuer-viele-betroffene-bleiben-fragen-offen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krise aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie trifft die Beschäftigten in einem noch nie dagewesenen Ausmass. Für Hunderttausende Arbeitnehmende sinken die Löhne oder ihre berufliche Tätigkeit wird eingestellt, und dieser Trend setzt sich fort.</p><p>Der SGB begrüsst die Umsetzung schneller und flexibler Massnahmen, um die Löhne zu garantieren und den Einbezug der Sozialpartner in dieser besonders schwierigen Situation. Er begrüsst die heutigen Entscheide zur Arbeitslosenversicherung. Der Druck von besonders betroffenen Kantonen für weiterführende Massnahmen wird stark steigen. Der SGB hält an seiner Forderung fest, eine flexible Lösung mit den Kantonen zu finden, und ist zuversichtlich, dass der Dialog rasch zu einer Klärung kommt und der Schutz der Erwerbstätigen garantiert werden kann.</p><p>Es gibt allerdings noch weitere Probleme zu lösen, etwa bei der Umsetzung von Präventivmassnahmen am Arbeitsplatz und beim Schutz von besonders gefährdeten Personen. Mit Blick auf die wachsende Unsicherheit in der Arbeitswelt wird der SGB weiterhin Vorschläge formulieren, um die Auswirkungen der Krise auf die Schweizer Arbeitnehmenden zu begrenzen.</p><p class="heading--h3">Neue Massnahmen zur Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise</p><p>Es ist und bleibt das zentrale Ziel des Gewerkschaftsbunds, in dieser Krisenzeit die Einkommen möglichst vieler Menschen zu garantieren, damit gleichzeitig ein Wegbrechen der Kaufkraft und eine totale Destabilisierung der Wirtschaft vermieden werden können. Der SGB begrüsst daher die heutige Entscheidung, die Rahmenfrist der Arbeitslosen für den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung um ebenso viele Tage zu verlängern, wie die restriktiven Massnahmen im Zusammenhang mit der Epidemie – wie das Verbot von Aktivitäten&nbsp;– dauern, welche zahlreiche Branchen betreffen. Der Ausnahmecharakter der Wochen, welche wir durchleben in Bezug auf den Arbeitsmarkt lässt sich nicht leugnen.</p><p>Ebenfalls sind die Aussetzung finanzieller Sanktionen bei der Nichtrespektierung der Anforderungen bei der Arbeitssuche logisch und zu begrüssen. Auch die Arbeitssuchenden dürfen nicht den Preis für die aktuelle Situation bezahlen müssen.</p><p>Schliesslich begrüsst der SGB die vom Bundesrat vorgenommenen Präzisierungen in Bezug auf die Unternehmenskredite und –Bürgschaften, welche der Bund garantiert. Dieser Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen unterliegt klaren Regeln, einschliesslich der Festlegung von Zinssätzen.</p><p class="heading--h3">Schutz gefährdeter Menschen</p><p>Der SGB lehnt hingegen weiterhin die Massnahmen des Bundesrates für Personen ab, welche aufgrund ihres Gesundheitszustandes besonders gefährdet sind. Gemäss der letzten Änderung der Pandemieverordnung COVID-19 2 könnten diese Personen wieder gezwungen werden, an ihrem Arbeitsplatz zu arbeiten, sofern der Arbeitgeber eine Reihe von Schutzmassnahmen ergreift.</p><p>Für die Gewerkschaften ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die für die Arbeitnehmer geltenden Massnahmen mit den für das gesamte soziale und öffentliche Leben erlassenen Massnahmen übereinstimmen. Mit der Möglichkeit, gefährdete Personen zur Arbeit zurückzurufen, verstossen wir seit mehreren Wochen gegen die Anweisungen an die Bevölkerung. Ganz zu schweigen von dem konkreten Risiko, dem die betroffenen Arbeitnehmenden ausgesetzt sind, zumal die zu ergreifenden Massnahmen nicht klar definiert sind. Diese Bestimmung muss schnell überarbeitet werden: Das Vertrauen in die Strategie zur Bekämpfung der Ansteckung steht auf dem Spiel.</p><p>Besorgt ist der SGB schliesslich auch über die Abschaffung der Maximalarbeitszeit, welche der Bundesrat letzte Woche für gewisse Branchen in einer Hauruck-Übung beschlossen hat. Derart lange Arbeitswochen können sich schädlich auf die Gesundheit des Personals auswirken, welches zurzeit ohnehin schon unter enormem Druck steht. Eine solche Massnahme ist daher zurückzuweisen, und die Gewerkschaften werden sich im Interesse der Arbeitnehmenden dafür einsetzen, dass der bisherige Zustand wiederhergestellt wird.</p><p class="heading--h3">Handlungsspielraum für die besonders betroffenen Kantone</p><p>In einer Reihe von Kantonen des Landes wächst der Druck für Massnahmen, die über diejenigen des Bundes hinausgehen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftstätigkeit. Der SGB&nbsp; fordert deshalb, dass der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit geben soll, innerhalb definierter Grenzen die oft auch von den Gewerkschaften gestellten Forderungen umsetzen zu können. Arbeitsplätze können nicht von der Einhaltung von Massnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung und zum Schutz der Gesundheit ausgenommen werden. Der SGB setzt sich für Lösungen ein, die auf Sozialpartnerschaft und Kontrollen in den Unternehmen basieren. Er wird seinen regelmässigen Dialog mit den Arbeitgebern und dem Bundesrat in dieser Hinsicht fortsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6418</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2020 09:36:35 +0100</pubDate><title>Absage der 1.-Mai Kundgebungen in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/absage-der-1-mai-kundgebungen-in-der-schweiz</link><description>Coronavirus erlaubt weder Kundgebungen noch Veranstaltungen </description><content:encoded><![CDATA[<p>Unter den aktuellen Umständen lassen sich keine Kundgebungen planen. Deshalb müssen die schweizweit über 50 geplanten Demonstrationen und Versammlungen zum 1. Mai 2020 abgesagt werden. Dieser historisch einmalige Schritt ist schmerzhaft, aber angesichts der aktuellen Pandemie unausweichlich.</p><p>Aktuell liegt der Fokus aller darauf, ihre und die Gesundheit anderer zu schützen. Dazu kommt für die Gewerkschaften der vordringliche Kampf für die Garantie von Jobs und Löhnen in der Corona-Krise. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass diejenigen, welche unmittelbar an dieser Krise leiden werden, einmal mehr die prekär und befristet Beschäftigten und allgemein die eher schlechter bezahlten sind. Doch viele gerade dieser Berufe und Tätigkeiten erweisen sich in diesen Tagen als systemrelevant. Systemrelevanter als Banken und andere Grosskonzerne mit ihren Top-Salären.</p><p>Die Absage der Kundgebungen und Grossveranstaltungen bedeutet aber nicht, dass die Gewerkschaftsbewegung darauf verzichten würde, den Tag der Arbeit würdig zu feiern. In den kommenden Wochen werden die kantonalen Gewerkschaftsbünde als Trägerschaft der 1. Mai-Kundgebungen sowie andere veranstaltende Organisationen alternative Durchführungsideen prüfen, um den 1. Mai als Kampftag der ArbeiterInnen für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen entsprechend begehen zu können.</p><p>Ein lokales 1. Mai-Komitee schreibt: «Der 1. Mai mit seiner länger als hundertjährigen Geschichte wird mit Sicherheit auch eine einjährige Pause überstehen.» Dem ist nichts hinzuzufügen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/1._Mai/USS_1Mai-DE-A4-RVB.jpg" length="174030" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6416</guid><pubDate>Fri, 20 Mar 2020 15:52:04 +0100</pubDate><title>Ein wichtiger Schritt, doch die Lage für die Erwerbstätigen bleibt sehr angespannt</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ein-wichtiger-schritt-doch-die-lage-fuer-die-erwerbstaetigen-bleibt-sehr-angespannt</link><description>Bundesrätliches Notpaket für Löhne und Arbeitsplätze</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Krise ist auch für die Schweiz eine schwere Prüfung. Mit den heute beschlossenen Erleichterungen bei der Kurzarbeit und der neu eingeführten Sicherheit für erwerbstätige Eltern, die zuhause bleiben müssen, um Kinder zu betreuen, sind wichtige Forderungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes erfüllt («Elternurlaub»). Mit diesen Lohngarantien sind die Einkommen von vielen Berufstätigen gesichert. Und die Firmen erhalten dadurch liquide Mittel. In den nächsten Tagen wird es darum gehen, diese Beschlüsse möglichst rasch und unbürokratisch umzusetzen. Damit das Geld rechtzeitig bei den Leuten ankommt.</p><p>Der Ausbau der Kurzarbeit für Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen und Stundenlöhner ist ein grosser Fortschritt. Viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen in Branchen wie Gastgewerbe, Kultur- oder Eventbereich sind am härtesten von den Massnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Epidemie betroffen. Hier greifen auch die umfassenden Zusagen des Bundesrates für die Kuturschaffenden. Um den Schaden für die Kaufkraft und damit die Wirkung der Krise zu begrenzen, muss der 100-prozentige Lohnersatz in möglichst vielen Fällen angestrebt werden.</p><p>Tag für Tag kommen in den einzelnen Branchen jedoch neue Probleme zum Vorschein. In einem bereits belasteten Umfeld drohen Sorgen über die Gesundheit und ökonomische Ängste in Konflikte zu münden. Auf dem Bau wird nun die Suva die Vorgaben des BAG kontrollieren. Positiv ist auch, dass der Bund Merkblätter und Checklisten publiziert hat. Leider fehlen in den meisten Branchen wirksame Vollzugsstrukturen. Das muss in den nächsten Tagen korrigiert werden.</p><p>Um die anspruchsvollen Probleme zu lösen, führt kein Weg an der Sozialpartnerschaft vorbei. Verschiedene Kantone haben tripartite Krisenorganisationen aus Regierung und Sozialpartnern eingesetzt. Der SGB hat zusammen mit dem Arbeitgeberverband wiederholt bei Bundesrat Guy Parmelin insistiert, analoge Strukturen zu schaffen. Bisher leider erfolglos. Dabei ist klar: Allfällige Alleingänge des Bundesrates in wesentlichen Fragen der Arbeitsmarktpolitik könnten schwerwiegende Folgen haben.</p><p>In den einzelnen Branchen ist die Lage unterschiedlich. Besorgniserregend ist, dass im Detailhandel und im Bereich der Kinderbetreuung zwar Verbände existieren, doch die Arbeitgeber bisher nicht in den Dialog mit den Arbeitnehmerverbänden eintreten wollten.</p><p>Der SGB bleibt besorgt über die Entwicklung in der Schweizer Arbeitswelt. Er ist bereit, das Menschenmögliche beizutragen, damit Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen gesichert werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/9/csm_Homeoffice_Frau-daheim-PC_photocase_simsonne_79c980044b.jpg" length="214554" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6412</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2020 17:30:00 +0100</pubDate><title>Offener Brief an den Bundesrat</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/offener-brief-an-den-bundesrat-corona</link><description>Löhne garantieren sowie Gesundheitsschutz gewährleisten oder – wenn der Schutz nicht möglich ist – Arbeit einstellen und Kurzarbeit einführen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin,<br> sehr geehrte Frau Bundesrätin,<br> sehr geehrter Herr Bundesrat</p><p>Viele Arbeitnehmende machen sich angesichts der Corona-Epidemie grosse Sorgen – um die Gesundheit, aber auch um ihre Löhne und Arbeitsplätze. In den letzten Tagen hat sich die Lage leider weiter zugespitzt. Zahlreichen Firmen fehlen die Einnahmen und dementsprechend auch das Geld, um die Löhne zu zahlen. Wir erhalten zudem viele besorgte Rückmeldungen von Arbeitnehmenden, die auf eine ungenügende Befolgung der Schutzmassnahmen durch die Arbeitgeber und grosse Unsicherheiten hinweisen.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst es, dass sich der Bundesrat für eine Garantie der Löhne ausgesprochen und auch spezifische Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit in der Arbeitswelt publiziert hat. Nun braucht es die strikte Umsetzung in der Arbeitswelt – insbesondere auf den Baustellen, in den Läden, im Gesundheitswesen (insb. bei den Schutzmassnahmen) und in den anderen Branchen.</p><p class="heading--h3">Hürden abbauen</p><p>Der SGB fordert den Bundesrat auf, die Hürden bei den Kurzarbeitsentschädigungen maximal zu reduzieren, so dass keine Liquiditätsengpässe entstehen und die Löhne in jedem Fall bezahlt werden können. Wo das Instrument der Kurzarbeit nicht ausreichend greift, beispielsweise bei befristeten Anstellungen, bei Betreuungsabwesenheiten und bei Kulturschaffenden sowie (Schein-)Selbständigen braucht es umgehend weitere Massnahmen zur Sicherung der Löhne. Schliesslich fordert der SGB, dass die Arbeitslosenversicherung die üblicherweise geforderten Nachweise, eine Stelle zu suchen, suspendiert.</p><p class="heading--h3">Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz umsetzen</p><p>Eine flächendeckende Umsetzung der Verordnung des Bundesrats und der Empfehlungen des BAG ist aus epidemiologischer Sicht entscheidend für den weiteren Verlauf der Pandemie. Doch an zahlreichen Arbeitsplätzen wird das nicht umgesetzt. Der Aufruf des Bundesrates war klar: Abstand halten, Hände waschen und Ansammlungen vermeiden. Die Realität am Arbeitsplatz ist für viele eine ganz andere: Anreise zum Arbeitsplatz in engen Fahrzeugen, arbeiten auf engstem Raum, überfüllte Pausenräume und Verkaufsflächen, fehlende Distanz beim Kundenkontakt.</p><p>Es braucht deshalb dringend klare Signale und Vollzugsinstrumente der Behörden, damit der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernst genommen und die Empfehlungen des BAG umgesetzt werden. Da wo die Verordnung des Bundesrats und die Empfehlungen des BAG nicht eingehalten werden, müssen die Unternehmen die Arbeit bei voller Lohnfortzahlung einstellen. Es braucht eine klare Stellungnahme der Behörden, dass alle Betriebe, welche die Vorgaben nicht umsetzen können, Kurzarbeit bezahlt bekommen. Die angekündigte Ausweitung des Geltungsbereiches der Kurzarbeitsentschädigung muss unverzüglich umgesetzt werden.</p><p class="heading--h3">Rasche Lösungen mit tripartiten Arbeitsgruppen</p><p>Wir bitten Sie, für die Arbeitnehmenden in der Schweiz rasch entsprechende Lösungen und Weisungen auszuarbeiten und zu kommunizieren. Dafür ersuchen wir Sie dringend, auf nationaler Ebene eine tripartite Arbeitsgruppe einzurichten.</p><p>Für die Frage des Gesundheitsschutzes brauchen wir aber insbesondere auch berufsgruppen- bzw. branchenspezifische Massnahmen. Wir fordern deshalb einen direkten Einbezug und Austausch bei den geplanten Umsetzungsschritten sowie klare Informationen für KMU und BürgerInnen im Umgang mit der Corona-Krise. Wir sind jederzeit bereit, auch auf Ebene der Branchen in entsprechenden tripartiten Arbeitsgruppen mitzuwirken.</p><p>Freundliche Grüsse</p><p>Pierre-Yves Maillard<br><sup>Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds</sup></p><p>Daniel Lampart<br><sup>SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom</sup></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6410</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2020 16:16:36 +0100</pubDate><title>SGB wird die für die Erwerbstätigen gefährliche Initiative zu gegebener Zeit bekämpfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/verschiebung-kuendigungsinitiative-sgb-wird-gefaehrliche-initiative-bekaempfen</link><description>Zur Verschiebung der Abstimmung über die Kündigungsinitiative vom 17. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts des Ausmasses der Krise in der Schweiz hat der Bundesrat beschlossen, die Abstimmung am 17. Mai zu vertagen. Der SGB nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Im Vordergrund steht der Kampf gegen die Pandemie und ihre Folgen, nicht zuletzt aktuell schwierige Situation für die Arbeitnehmenden in der Schweiz.</p><p>Der SGB hat eine breite Kampagne vorbereitet und die Eckpunkte dieser Kampagne bereits der Öffentlichkeit präsentiert. Sobald die Schweiz wieder aus der Krise gefunden hat und die Grundlagen für die Meinungsbildung gegeben sind, wird der SGB bereit stehen, um die Interessen der Erwerbstätigen zu verteidigen – gegen den Angriff auf erprobte Regeln und starken Schutz für die Arbeitnehmenden.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6408</guid><pubDate>Mon, 16 Mar 2020 17:58:41 +0100</pubDate><title>Löhne garantieren – Arbeitsplätze erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/loehne-garantieren-arbeitsplaetze-erhalten</link><description>Der SGB zu den neusten Corona-Massnahmen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die angeordneten temporären Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen bei den Arbeitnehmenden zu neuen Unsicherheiten und Problemen. Dagegen müssen Massnahmen ergriffen werden: Die Löhne müssen für alle garantiert und die Arbeitsplätze erhalten werden und bleiben. Auch für jene Angestellte, bei denen das wichtige Instrument der Kurzarbeit nicht greift. Lohngarantie und Arbeitsplatzerhalt sind im Interesse der gesamten Volkswirtschaft.</p><ul><li><strong>Keine Entlassungen dank Kurzarbeit:</strong> Die Firmen dürfen in dieser schwierigen Lage keinesfalls Personal entlassen, sondern sollen auf Kurzarbeit ausweichen. Mit der Kurzarbeit hat der Bund ein mächtiges Instrument, um die Löhne auch bei Umsatzeinbrüchen in den Firmen weiter zu zahlen und damit auch einen grossen Teil der Liquidität der Firmen zu sichern.</li><li><strong>Kurzarbeit breiter anwenden:</strong> Der Bundesrat muss die Lücken bei den befristeten Verträgen sowie bei StundenlöhnerInnen so rasch als möglich schliessen – bevor es zu spät ist.&nbsp;</li><li><strong>Lohngarantie auch bei Ausfall durch Betreuungspflichten: </strong>Wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Damit die Löhne in jedem Fall sicher sind, fordert der SGB zudem einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen der Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden.</li></ul><p>Der SGB begrüsst, dass sich ein grosser Teil der Firmen im Zusammenhang der Schulschliessungen gegenüber den Eltern bisher kulant gezeigt hat. Dabei ist wichtig festzuhalten: Betreuungspflicht bedeutet nicht automatische Verfügbarkeit im Homeoffice.</p><p>Viele Firmen habe ihre Bürotätigkeiten allgemein auf Homeoffice umgestellt. Das ist für viele Betroffene eine akzeptable Zwischenlösung. Allerdings ergeben sich daraus für die Berufstätigen neue Fragen – in Bezug auf die Anforderungen (angepasste Zielvorgaben bei erschwerten Verhältnissen u.a.) oder die Ausgestaltung der Arbeitsplätze (Arbeitsinstrumente oder Ergonomie). Die Gewerkschaften und Sozialpartner in den Branchen entwickeln so rasch als möglich entsprechende Empfehlungen.</p><p>Gesundheitsschutz muss für alle Erwerbstätigen gelten. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, alle nur erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere bei Arbeiten mit erhöhter Ansteckungsgefahr – (Pflege und Gesundheit, Detailhandel, Schalter, Montage u.a.).</p><p>Positiv ist, dass viele Kantone und Gemeinden bereits flexibel neue Betreuungsstrukturen geschaffen haben. Für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung besonders wichtig ist es, dass insbesondere diese Angestellten auf gut funktionierende Betreuungseinrichtungen zählen können.</p><p>Nur eine rasche Anwendung der geforderten Massnahmen, können den Arbeitnehmenden in dieser Notsituation die nötige Sicherheit und Stabilität bieten. Auch um in dieser Krise den Fokus auf die jetzt gefragte Solidarität zu legen und diese beispiellosen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prüfung gemeinsam rasch und mit möglichst wenig Schäden zu überstehen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Menschen-in-Bewegung_photocase_rclassen.jpg" length="556912" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6406</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 15:46:57 +0100</pubDate><title>Auf Krisenmodus schalten: Löhne müssen garantiert werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/auf-krisenmodus-schalten-loehne-muessen-garantiert-werden</link><description>Bundesrätliche Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat schliesst die Schulen, ohne ausreichende Abfederung für die erwerbstätigen Eltern. Der SGB fordert, dass der Bundesrat bis zur Schulschliessung am Montag Massnahmen vorlegt, wie die Löhne garantiert werden können und die Kinderbetreuung in allen Kantonen sichergestellt werden kann. Diese einzigartige Krisensituation braucht rasche Massnahmen. Der Abbau von Hürden bei Kurzarbeit ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p><p>Auch wenn Eltern zuhause bleiben müssen, um die Kinder zu betreuen, muss der Arbeitgeber die Löhne grundsätzlich weiterbezahlen. Darüber hinaus ist aber auch der Staat in der Pflicht. Denn die Schulen werden auf seine Anordnung hin geschlossen. Der SGB schlägt einen Lohnersatz für Eltern mit Betreuungspflichten vor. Dazu sollen bereits bestehende Strukturen wie die Erwerbsersatzordnung EO genutzt werden. Zusätzlich müssen alle Kantone Betreuungsangebote auf die Beine stellen.</p><p>Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen in den stark betroffenen Branchen wie Gastgewerbe, Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Dass der Bundesrat hier gezielt Unterstützung zugesagt hat begrüsst der SGB.</p><p>Die drastischen Massnahmen des Bundesrats, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind zwar nachvollziehbar, doch wenn die Löhne nicht garantiert werden, droht eine schwere Rezession mit drastischen Folgen für die Erwerbstätigen. Deshalb hat für den SGB im Moment oberste Priorität, dass, die Löhne sichergestellt sind.</p><p>Zusätzlich müssen Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei ist der Fokus auf die binnenwirtschaftlichen Branchen zu richten, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme.</p><p>Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p class="heading--h3">Die Rechtslage:</p><p>Das Risiko einer Epidemie gehört in die Sphäre des Unternehmerrisikos. Die Unternehmen sind grundsätzlich angehalten, den Lohn zu zahlen, auch wenn der Betrieb eingestellt wird oder Arbeitnehmende aufgrund an sie gerichteter behördlicher Massnahmen gemäss Epidemiegesetz nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Das heisst konkret, dass der Arbeitnehmende das Recht auf Zahlung seines Lohnes hat, wenn z.B. eine Quarantäne über ihn verhängt wurde oder er von einer anderen behördlichen Massnahme persönlich betroffen wird und nicht mehr an den Arbeitsplatz darf. Aber auch wenn z.B. staatliche Massnahmen zur Schliessung von Schulen oder Kitas führen, und der Arbeitnehmer seine Kinder betreuen muss, besteht eine Lohnfortzahlungspflicht: die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die Betreuung der Kinder sicherzustellen und das Kindeswohl zu schützen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Mann-liest-Kind-vanda_lay.jpg" length="656606" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6401</guid><pubDate>Sun, 08 Mar 2020 13:15:00 +0100</pubDate><title>Internationaler Frauenkampftag: Engagement trotz Corona </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/internationaler-frauenkampftag-engagement-trotz-corona</link><description>Einstehen für mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung </description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Corona-Virus nutzen die Frauen den internationalen Frauenkampftag, um für mehr Gleichstellung und weniger Diskriminierung einzustehen. Die Forderungen des Frauen*streiks haben nichts von ihrer Aktualität eingebüsst: Frauen sind im Erwerbsleben immer noch konfrontiert mit Lohndiskriminierung und Sexismus, mit gläsernen Decken und prekären Arbeitsbedingungen. Und nach wie vor verzichten viele Frauen auf einen Teil ihres Erwerbseinkommens, um sich unbezahlt um Kinder und Angehörige zu kümmern. Der Preis dafür sind Einkommen und Altersrenten, die keine Existenz sichern können.</p><p>Um auf dieses Malaise hinzuweisen und wenigstens in Bezug auf das Alter Situation der Frauen zu verbessern und die <a href="https://www.ahvx13.ch/rentenluecke-der-frauen/?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Rentenlücke</a> zu schliessen, hat ein breites Bündnis unter Führung der Gewerkschaften die Initiative für eine 13. AHV-Rente lanciert – nicht zufällig direkt vor dem Wochenende des Frauenkampftags. Denn von den drei Säulen der Altersvorsorge ist es die erste, die AHV, die den Frauenbiografien gerecht wird und auch die unbezahlte Betreuungs- und Sorgearbeit berücksichtigt. Mit der Stärkung der AHV stärken wir die Frauen.</p><p>Doch wir müssen das Problem an der Wurzel anpacken: Solange die Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuungs- und Sorgearbeit übernehmen, wird dies auf Kosten ihrer Existenzsicherung geschehen. Dabei ist diese (über)lebenswichtige Arbeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entsprechend müssen Betreuungsangebote für Erwachsene und Kinder als Service Public organisiert und solidarisch über Steuern finanziert sein. Sie müssen faire Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und gute Qualität bieten. Dafür setzt sich der SGB ein – am Frauenkampftag und an jedem weiteren Tag.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/A_Bilder/Veranstaltungen/190614_frauen_streik/Frauenstreik-Sion-FS-AnjaWurm-freshfocus_cut.jpg" length="331040" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6398</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 20:01:18 +0100</pubDate><title>SGK-S nimmt Probleme der älteren Arbeitnehmenden nicht ernst genug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgk-s-nimmt-probleme-der-aelteren-arbeitnehmenden-nicht-ernst-genug</link><description>Differenzbereinigung zur Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialkommission des Ständerats will das ausgewogene Kompromissmodell des Nationalrats zu den Überbrückungsleistungen (ÜL) drastisch kürzen. Nur gut halb so viele Betroffene sollen eine – tiefere – ÜL erhalten können. Dies ist so nicht akzeptabel.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nehmen seit Jahren zu – und die soziale Absicherung in der Zeit zwischen Stellenverlust und Pensionsalter ist klar ungenügend. Diese Fakten sind breit anerkannt, wie gerade der gestrige, sehr klare Entscheid des Nationalrats zur Überbrückungsleistung zeigte. Das von der Grossen Kammer befürwortete Modell ist sehr ausgewogen, indem es einerseits mit strengen Anspruchsvoraussetzungen spezifisch auf die prekärsten Fälle zugeschnitten ist und andererseits harte Schwelleneffekte vermeidet – dies bei sehr überschaubaren Nettokosten, die nicht einmal 10% des Überschusses 2019 des Bundes entsprechen.</p><p>Die Sozialkommission des Ständerats zerpflückt nun den im Nationalrat gefundenen Kompromiss, indem sie die verschärften Anspruchsvoraussetzungen bestätigt, gleichzeitig aber an den harten Altersgrenzen für den Bezug von ÜL sowie an einem viel zu tiefen Plafond festhält. So sollen Personen, die vor dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden – und sei es nur ein Monat – null Anspruch auf ÜL haben, selbst wenn sie ein sehr tiefes Einkommen haben und jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge bezahlten. Und jene, die Anspruch auf ÜL haben, würden sich mit Leistungen begnügen müssen, die sogar noch unter dem Niveau der Ergänzungsleistungen liegen.</p><p>Mit ihrem Entscheid macht die Kommission deutlich, dass sie das Ausmass der Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt nicht gebührend anerkannt. Kommt es beispielsweise in der Industrie in einem Betrieb zu Massenentlassungen, so würde im Ständeratsmodell nur der Hälfte der Entlassenen über 55 Jahren bei erfolgloser Stellensuche nach der Aussteuerung mit einer (tiefen) ÜL geholfen, während die andere Hälfte von ihnen längerfristig fast unweigerlich in die Altersarmut abrutschen würde. Das darf weder die Absicht noch der definitive Beschluss sein.</p><p>Der Ständerat hat es in der nächsten Sessionswoche in der Hand, Augenmass zu bewahren und die Entscheide seiner Kommission im Sinne des ausgewogenen Kompromissvorschlags des Nationalrats zu korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6394</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 15:29:40 +0100</pubDate><title>Schutz für Whistleblowing: Nun ist endlich ein Neuanfang möglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutz-fuer-whistleblowing-nun-ist-endlich-ein-neuanfang-moeglich</link><description>Der Nationalrat hat die völlig verunglückte OR-Revision, die unter dem trügerischen Namen «Schutz für Whistleblowing» segelte, deutlich versenkt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die bundesrätliche Vorlage schützte Whistleblower am Arbeitsplatz nicht: sie machte ihnen vielmehr schikanöse, komplizierte und kaum verständliche Vorgaben, ohne den Kündigungsschutz zu verbessern. Die Rechtsunsicherheit hätte gerade in den KMU zugenommen, da nicht nur Arbeitnehmende, auch Arbeitgeber ohne professioneller juristischer Rechts- und Compliance-Abteilung nicht aus den neuen OR-Regelungen schlau geworden wären. Zu recht hat nun der Nationalrat wie seine Rechtskommission in einer breiten Koalition entschieden, dass die Vorlage untauglich ist und das Geschäft ein «Reset» benötigt. Die Arbeiten müssen auf einer neuen, sauberen Grundlage neu begonnen werden.</p><p>Der SGB erinnert daran, dass die Schweiz aus völkerrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist, WhistleblowerInnen zu schützen und den Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen massiv zu verbessern (ILO-Konventionen, Vorgaben des Europarates).</p><p>Bundesrat und Parlament sollen nun die Forderungen der Gewerkschaften sowie betroffener WhistleblowerInnen umsetzen. Diese verlangen seit Jahren neben der Ablehnung der missratenen bundesrätlichen Vorlage einen Neuanfang mit folgenden Elementen:</p><ul><li>Griffiger Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen von WhistleblowerInnen, inkl. der Möglichkeit der Wiedereinstellung</li><li>Besserer Schutz gegen Mobbing am Arbeitsplatz, inkl. Anpassung des Unternehmensstrafrechts</li><li>Verankerung des allgemeinen Whistleblowing-Schutzes in einer Rahmengesetzgebung oder im OR-Kündigungsschutz-Recht gemäss den Empfehlungen des Europarates und der OECD</li><li>Angleichung der Whistleblowing-Regeln für privates und öffentliches Personal mit Zugang für alle zu unabhängigen, staatlichen Meldestellen</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6390</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 11:00:00 +0100</pubDate><title>Initiative für eine 13. AHV-Rente: «Unsere Arbeit verdient gute Renten»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/initiative-fuer-eine-13-ahv-rente</link><description>Breite Allianz lanciert Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV-Renten reichen nicht zum Leben und sie verlieren stetig an Wert. Gleichzeitig sinken die Renten aus der 2. Säule immer schneller. Und das obwohl die Beiträge der Berufstätigen in die Pensionskasse einen Höchststand erreicht haben. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält weniger Rente als die Jahrgänge davor. Besonders problematisch ist der Rentenrückstand der Frauen; die Gleichstellung der Geschlechter liegt in weiter Ferne. Deshalb lanciert eine breite Allianz aus Gewerkschaften, Parteien, Verbänden, RentnerInnen- und Frauenorganisationen rund um das Wochenende des internationalen Tags der Frau (8. März) die Initiative für eine 13.&nbsp;AHV-Rente.</p><p>Es ist ein Skandal, dass Frauen im Jahr 2020 noch immer deutlich tiefere Renten haben als Männer. Über ein Drittel aller Frauen erhält im Alter gar keine Rente aus der 2. Säule. Und selbst wenn Frauen eine Pensionskasse haben, sind ihre PK-Renten durchschnittlich nur halb so hoch wie jene der Männer. Weil ihre Lebensläufe durch Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit und tiefere Löhne geprägt sind. In der AHV hingegen sind die Männer- und Frauenrenten ähnlich hoch, weil in der AHV auch die Betreuung von Kindern und Angehörigen als Arbeit anerkannt wird und zu höheren AHV-Renten führt. Nur die AHV schafft diese Gleichstellung. Unia Präsidentin Vania Alleva fordert deshalb «diesen Schritt in Richtung mehr soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern».</p><p>SGB Präsident Pierre-Yves Maillard will mit Initiative auch «die drohende Privatisierung der Altersvorsorge abwehren. Die Banken und Versicherungen reden die AHV schlecht, um möglichst viele Produkte der 3. Säule zu verkaufen.» In der Schweiz habe es genug Geld für anständige Renten. Zum Beispiel dank einer Zusatzfinanzierung aus den exorbitant hohen Nationalbank-Überschüssen. Mit der 13. AHV-Rente soll ausserdem der bereits erfolgte Zerfall der Pensionskassenrenten ausgeglichen werden, so SEV-Präsident Giorgio Tuti.</p><p>Für Barbara Gysi, SP-Vizepräsidentin, ist «die Solidarität in der AHV nicht nur zwischen hohen und tiefen Einkommen einzigartig, sondern auch zwischen den Geschlechtern. Denn nur in der AHV ist die unbezahlte Familien- und Pflegearbeit rentenbildend.» So fordert die grüne Nationalrätin Léonore Porchet im Jahr nach dem Frauen*streik denn auch konkrete Verbesserungen: «Die AHV stärken heisst die Gleichstellung stärken.»</p><p>Die breite Allianz beginnt heute Mittag, Donnerstag 5. März 2020, mit der Unterschriftensammlung. Aufgrund der Unsicherheiten rund um die Entwicklung der Coronavirus-Krise verweisen die InitiantInnen auf das Online-Tool auf der Website: <a href="http://www.AHVx13.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.AHVx13.ch</a>. Interessierte können sich auf der Website direkt informieren und unterschreiben – und die Sammlung so auch von Zuhause aus unterstützen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_AHV13_D_Logo_Horizontal_auf_Hell_mitmehrweissraum_fff32189ad.png" length="208159" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6396</guid><pubDate>Thu, 05 Mar 2020 10:28:00 +0100</pubDate><title>Coronavirusgipfel : Löhne garantieren, Arbeitsplätze sichern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/coronavirusgipfel-loehne-garantieren-arbeitsplaetze-sichern</link><description>Massnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Noch ist die Schweizer Wirtschaft nur sektoriell negativ durch Corona-Effekte betroffen. Ein Teil der Effekte kommt aus dem Ausland – namentlich aus China. Im Inland sorgen vor allem die Massnahmen der Behörden für Umsatzausfälle. Das bedeutet auch, dass der Staat stark in der Verantwortung ist. Der Bund muss Rezessionen verhindern, nicht verursachen. Ergänzend zu den gesundheitspolitischen Massnahmen braucht es auch einen Effort des Bundes zur Stabilisierung der Konjunktur.</p><p>Entscheidend ist zunächst, dass die Löhne weiterhin bezahlt werden. Bei Umsatzeinbrüchen aus behördlichen Anordnungen muss die öffentliche Hand die Firmen dabei finanziell unterstützen (gemäss Epidemiegesetz). Es dürfen keine (präventiven) Beschäftigungsverbote erlassen werden, ohne dass die Frage der Löhne ebenfalls geregelt wird.</p><p>Ergänzend dazu sind unmittelbar weitere Massnahmen nötig. So beispielsweise: Die unbürokratische und rasche Bewilligung von Kurzarbeit (Verkürzung der Karenzfrist u.a.). Eine aktive Geldpolitik der SNB gegen die Auf- und für die Abwertung des Frankens. Die Koordination von Verbänden und Bund zur Verhinderung von Lieferengpässen bei Vorprodukten und Rohstoffen. Die Aufrechterhaltung der Liquidität bei den Firmen und im Finanzsystem. Die Optimierung der Gesundheitsversorgung und der Schutz des Personals vor Ansteckungen.</p><p>Die detaillierte Analyse sowie die Massnahmenvorschläge und Forderungen des SGB finden sich in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200311_Corona-Gipfel_Stellungnahme-SGB_Update.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Stellungnahme zum Corona-Gipfel</a> von Bundesrat Parmelin.<br> &nbsp;</p><p class="heading--h4">Tipps, Hinweise und Informationen für Arbeitnehmende finden sich hier:</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200303_Infos_Arbeitsrecht-Kurzarbeit-Corona.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Fragen und Antworten zu Arbeitsrecht und Kurzarbeit</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Krank-am-Arbeitsplatz_torwai-iStock_kleiner_1a6f8d00d4.jpg" length="118333" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6379</guid><pubDate>Mon, 24 Feb 2020 11:00:00 +0100</pubDate><title>Gute Jobs und Löhne verteidigen! NEIN zur SVP-Kündigungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gute-jobs-und-loehne-verteidigen-nein-zur-svp-kuendigungsinitiative</link><description>Breites gewerkschaftliches Bündnis gegen die arbeitnehmerfeindliche Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die SVP-Kündigungsinitiative will den Lohnschutz aufweichen, die Arbeitsbedingungen verschlechtern und die Schweiz isolieren. Die Arbeitnehmerverbände sagen dazu klar NEIN. Sie werden eine Gegenkampagne machen, um die grossen Gefahren für die Berufstätigen in der Schweiz aufzuzeigen.</p><p>Die Kündigungsinitiative schadet den Arbeitnehmenden in der Schweiz. Weil sie den Lohnschutz in Frage stellt. Weil sie zu prekären Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen führt. Und weil sie die Schweiz isoliert, indem sie die Bilateralen Verträge kündigt. Nichts von alldem trägt zur Lösung der realen Probleme in der Schweiz bei; wie beispielsweise die zu tiefen Einkommen, die Kaufkraftprobleme oder die teilweise schlechten Arbeitsbedingungen. Im Gegenteil: Die Kündigungsinitiative verschärft die Probleme. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sagen deshalb zusammen klar NEIN zur Kündigungsinitiative der SVP, im Interesse aller Arbeitnehmenden.</p><p>Die Einführung der Bilateralen Verträge hat den Arbeitnehmenden in der Schweiz spürbare Verbesserungen gebracht. Dank den Flankierenden Massnahmen werden die Löhne und die Arbeitsbedingungen systematisch durch die Sozialpartner kontrolliert, in Schweizer und in ausländischen Firmen. Die Dumpingfirmen unter den Arbeitgebern werden nicht nur gebüsst, sondern sie werden auch aufgefordert, die geschuldeten Löhne nachzubezahlen. In Branchen mit Lohndruck können Bund und Kantone Mindestlöhne einführen. Und es gibt mehr Gesamtarbeitsverträge, was den Schutz vor Dumping und Missbräuchen zusätzlich verbessert.</p><p>Die Kündigungsinitiative der SVP setzt all diese Errungenschaften der Schweizer Sozialpartnerschaft aufs Spiel. Ein Ja zur Initiative würde den Lohnschutz in der Schweiz – den wirksamsten in ganz Europa - stark gefährden. Sie würde den Bilateralen Verträgen mit der EU, also mit der bedeutendsten Handelspartnerin der Schweiz, ein Ende setzen. Der Verkauf von Schweizer Qualitätsprodukten in die EU würde massiv erschwert. Und die Schweiz würde von der internationalen Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen wie der Forschung oder der Bildung abgekoppelt.</p><p>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard gibt das Ziel der Kampagne an: «Wir müssen klarmachen, dass dies ein Angriff auf alle Arbeitnehmenden ist und dass er statt Gesamtarbeitsverträgen und Lohnkontrollen eine gnadenlose Konkurrenz aller gegen alle zum Ziel hat. Unser Ziel ist eine möglichst wuchtige Ablehnung dieser Initiative, um die hart erkämpfte Regulierung des Arbeitsmarktes zu verteidigen».</p><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva warnt: «mit einer Annahme der Initiative können Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne nicht mehr wie bis anhin kontrolliert und durchgesetzt werden. Das Prinzip: «Schweizer Löhne für Arbeit in der Schweiz» wäre tot.»</p><p>Auch für Syna-Präsidenten Arno Kerst ist klar: «Ob wir es wollen oder nicht: Die Schweizer Wirtschaft ist global, davon profitieren auch die Arbeitnehmenden. Und mit starken Gesamtarbeitsverträgen und wirksamen Flankierenden Massnahmen schützen wir Löhne und Arbeitsbedingungen».</p><p>Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, nennt konkrete Herausforderungen: «Aus Sicht der Arbeitnehmenden sind Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Förderung der Aus- und Weiterbildung und eine Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose die besseren Antworten, damit alle von der Personenfreizügigkeit einen Nutzen haben.»</p><p>VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber ergänzt: «Migrantischen Arbeitskräften sollen Rechte entzogen werden, damit sie leichter ausgebeutet werden können. Schaden würde dies letztlich allen Arbeitnehmer*innen in der Schweiz. Die sozial flankierte Personenfreizügigkeit ist der lange Weg der Schweiz aus der Abschottung. Deshalb engagieren wir uns gegen die arbeitnehmerfeindliche Kündigungsinitiative.»</p><p><br><a href="https://www.jobs-und-loehne.ch" target="_blank" class="link--arrow">zur Kampagnenwebseite www.jobs-und-loehne.ch</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/SGB-NoKI-Logo_DE-mitweissraum.svg" length="9183" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6375</guid><pubDate>Fri, 21 Feb 2020 15:39:51 +0100</pubDate><title>Sozialer Fortschritt für ältere Ausgesteuerte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialer-fortschritt-fuer-aeltere-ausgesteuerte</link><description>Erfreulicher Entscheid zu den Überbrückungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Nationalratskommission korrigiert die ständerätlichen Fehlentscheide bei der Überbrückungsleistung. Sie stellt sich damit klar gegen drastische Kürzungen am Bundesratsmodell.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben stark zugenommen. Dies stellen nicht nur die SGB-Gewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit, sondern auch die OECD und das Seco fest. Die Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen "Ü55" nimmt stetig zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung für ältere Arbeitnehmende fordert. Genau das ist auch das Ziel der vom Bundesrat und den Sozialpartnern vorgeschlagenen Überbrückungsleistung.</p><p>Ende letzten Jahres hat der Ständerat die präsentierte Vorlage allerdings bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen. Dies hat die Sozialkommission des Nationalrats nun mit der Annahme eines umfassenden Antragspakets weitgehend korrigiert und dabei auch wesentliche Neuerungen beschlossen: Überbrückungsleistungen sollen so nicht nur jene erhalten, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden, sondern alle 60-jährigen Ausgesteuerten (unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung). Damit wird ein harter Schwelleneffekt geglättet, und gleichzeitig wird durch die Einführung einer Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren nach dem Alter 50 garantiert, dass die ÜL eine spezifische Leistung für ältere Ausgesteuerte bleibt. Des Weiteren hat die SGK-N richtigerweise beschlossen, dass auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden können, was insbesondere für die Frauen eine wichtige Bestimmung ist. Zudem soll auch die aktuelle Generation von Bezugsberechtigten bereits in den Genuss von ÜL kommen können.</p><p>Gleichwohl werden im nun beschlossenen Modell auch Abstriche gemacht. Schmerzhaft ist dabei insbesondere die Streichung der BVG-Sparbeiträge als Teil der anerkannten Ausgaben. Durch die sehr wichtige Übernahme der BVG-Risikobeiträge wird aber wenigstens die PK-Weiterversicherbarkeit garantiert. Ein weiterer schmerzhafter Einschnitt ist zudem die von der Kommission beschlossene Reduktion der Vermögensschwelle auf die Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Damit werden zukünftige ÜL-Beziehende ihr Vermögen stärker abbauen müssen, was sich längerfristig durch mehr EL-Fälle bemerkbar machen wird.</p><p>Nun hat das Parlament in der Frühlingssession die Möglichkeit, diese wichtige sozialpolitische Vorlage zügig zu Ende zu beraten und damit die Probleme der älteren Arbeitnehmenden endlich konkret anzugehen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6351</guid><pubDate>Sun, 09 Feb 2020 15:55:00 +0100</pubDate><title>Ein klarer Sieg für die Toleranz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-klarer-sieg-fuer-die-toleranz</link><description>Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der sehr deutlichen Annahme der Strafnorm gegen die Homophobie haben die Schweizer StimmbürgerInnen ein klares Signal für Toleranz und Respekt gesetzt. In seiner Unzweideutigkeit bezeugt dieses Resultat den klaren Willen, auf die sexuelle Orientierung gestützte Diskriminierungen zu verhindern, welcher Art auch immer sie sein mögen. Es ist dies ein wichtiger Schritt zur tatsächlichen Rechtsgleichheit, auf den noch andere folgen müssen, insbesondere in der Arbeitswelt.</p><p>Diskriminierung findet dort statt, wo die Leute ihre Zeit verbringen, und deshalb allzu oft auch am Arbeitsplatz. LGBTI-Personen sind davon besonders betroffen: Hänseleien, obszöne Bemerkungen und soziale Ausgrenzungen sind im Beruf an der Tagesordnung. Doch bisweilen geht Diskriminierung auch darüber hinaus und gipfelt gar in Kündigungen oder der Verweigerung einer Anstellung. Hier kann der nun erweiterte Strafnorm-Artikel unter Umständen ansetzen und für die Betroffenen endlich eine rechtliche Handhabe schaffen, um sich gegen solche missbräuchliche Praktiken zu wehren.</p><p>Doch darüber hinaus ist klar, dass der nun erweiterte Strafnorm-Artikel kein breites rechtliches Instrumentarium liefert, um gegen alltägliche Diskriminierung aufgrund von Homo-, Trans- und Interphobie in der Arbeitswelt vorzugehen. Auch ist ein solches Instrumentarium allein dafür nicht zielführend, sondern es braucht vielmehr konsequente Sensibilisierungsarbeit und hartnäckige Interessensvertretung, wie sie die Gewerkschaften seit Jahren auch für LGBTI-Arbeitnehmende leisten. Dabei gilt es nun, ganz konkrete Forderungen endlich flächendeckend durchzusetzen: Beispielsweise sind Mitarbeitende in eingetragenen Partnerschaften heterosexuellen Ehepaaren in sämtlichen GAV-Ansprüchen gleichzustellen, was analog für Konkubinatspaare gilt (Beispiele: Abwesenheiten aus familiären Gründen, Lohnnachzahlungen im Todesfall, Pensionskassenansprüche).</p><p>Transpersonen – welche bei der nun ausgeweiteten Strafnorm zu ihrer und unserer grossen Enttäuschung aussen vor gelassen wurden – sind heute besonders stark von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen und benötigen daher besonderen Schutz. Vonnöten sind insbesondere ein verstärkter Kündigungsschutz nach einem Coming-Out sowie Freistellungen für eine Transition.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Frau-Regenbogenfahne_Eva-Blanco-Fotografia_photocase.jpg" length="1053971" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6353</guid><pubDate>Sun, 09 Feb 2020 14:04:00 +0100</pubDate><title>Verpasste Chance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verpasste-chance</link><description>Volksinitiative hätte mehr bezahlbare Wohnungen unterstützt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB bedauert, dass die Initiative des Mieterverbands für mehr gemeinnützigen Wohnbau abgelehnt worden ist. Die Gegenkampagne hat die Leute eingeschüchtert: Verstaatlichung des Wohnmarktes, Vernichtung der Pensionskassenguthaben – da wurde mit Kanonen auf den Spatz geschossen und das Ziel leider erreicht. Wie sehr das Problem der hohen Mieten weiten Kreisen der Bevölkerung unter den Nägeln brennt, macht aber die hohe Zustimmung deutlich, die trotz der üblen Nein-Botschaften erreicht wurde.</p><p>Die Herausforderung bleibt dringlich, der Bevölkerung ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Es ist ein Problem, das weit über die urbanen Regionen hinausreicht. In allen Kantonen werden die Erwerbs- und Renteneinkommen durch zu hohe Mieten belastet. Die Senkung der Wohnungspreise ist eine Notwendigkeit insbesondere um die Kaufkraft der Arbeitnehmenden, der Jugendlichen in Ausbildung oder der Rentnerinnen und Rentner wiederherzustellen und die Milliarden-Umverteilung von unten nach oben zu stoppen.</p><p>Das Parlament ist nun gefordert, aus dem Fonds de Roulement ein griffigeres Instrument zu machen. 250 Millionen Franken, wie es der indirekte Gegenvorschlag vorsieht, sind schlicht zu wenig. Es braucht deutlich mehr, wenn der gemeinnützige Wohnbau eine Chance haben soll – dafür wird sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund auch weiterhin einsetzten. Bund, Kantone und Gemeinden müssen jetzt handeln, denn die Bodenpreise schiessen weiter in die Höhe!</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/c/csm_Wohnungsbau-Baustelle_iStock-ilkercelik_0be46c3f9d.jpg" length="267545" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6341</guid><pubDate>Thu, 23 Jan 2020 14:30:00 +0100</pubDate><title>Eine gute Nachricht für die Kaufkraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-gute-nachricht-fuer-die-kaufkraft</link><description>Prämien-Entlastungs-Initiative eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst das Zustandekommen der Prämien-Entlastungs-Initiative. Die kurze Zeitspanne, in welcher die Unterschriften – mit Unterstützung der Gewerkschaften – gesammelt werden konnten, illustriert die Schärfe des Problems für die Haushalte im Land. Nun kann die längst notwendige Diskussion eröffnet werden: Ist es normal, dass die Krankenkassenprämie für eine alleinerziehende Mutter, die als Verkäuferin arbeitet, gleich hoch ist wie für obere Kader? In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone die Prämienverbilligungen eingefroren oder gar gesenkt. Gleichzeitig sind die Prämien weit stärker gestiegen als die Löhne. Die Folge: Die Kaufkraft der Haushalte stagniert. Gesamthaft ist die Belastung durch Abgaben, Steuern und Prämien heute real degressiv verteilt, das heisst, dass die kleineren Einkommen besonders stark zur Kasse gebeten werden.</p><p>Die Beschränkung der Prämien auf zehn Prozent des Einkommens ist darum ein konkreter Beitrag zur Verbesserung der Kaufkraft. Sie folgt dem 10-Punkte-Massnahmenpaket, <a href="/themen/detail/10-punkte-paket-fuer-mehr-kaufkraft-und-eine-sozialere-schweiz">welches der SGB vergangen November präsentiert hat</a>. Nur mit der Umsetzung dieser Instrumente kann der arbeitenden Bevölkerung wieder eine Perspektive zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen gegeben werden, weil damit die Lohnerhöhungen nicht mehr vollständig von den steigenden Zwangsabgaben aufgefressen werden.</p><p>Gesundheit darf kein Luxusprodukt sein. Zum de facto bereits beschränkten Leistungszugang als Folge der Kopfprämien kommt die Tatsache dazu, dass die direkte Beteiligung an den Gesundheitskosten in der Schweiz die höchste aller OECD-Länder ist. Als Folge davon hält die Schweiz bereits den traurigen Rekord beim Verzicht auf Leistungen, mit allen Risiken für die Gesundheit und langfristigen Kosten, welche dieser nach sich ziehen kann. Die Lösung dafür kann nur eine solidarische Finanzierung sein und keinesfalls eine Zwei-Klassen-Medizin je nach Dicke des Portemonnaies. Die heute eingereichte Initiative ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/6/csm_200123_Einreichung-PEI_Gysi-Carobbio-PYM_b4806c8699.jpg" length="311401" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6333</guid><pubDate>Thu, 16 Jan 2020 16:42:53 +0100</pubDate><title>BVG-Reform: Einzelne Arbeitgeber stehlen sich aus der Verantwortung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einzelne-arbeitgeber-stehlen-sich-aus-der-verantwortung</link><description>Modell der Banken und des Baumeisterverbands trifft auf deutliche Kritik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute von den Banken und ihren Gehilfen (Baumeisterverband, Swiss Retail) präsentierte «BVG-Reformmodell» ist ein Frontalangriff auf die Renten der Arbeitnehmenden. Und er fällt den Sozialpartnern, die nach langen Verhandlungen eine tragfähige Lösung gefunden haben, in den Rücken. Der Vorschlag führt zu sinkenden Renten. Insbesondere in Kassen, welche nicht auf grosse Reserven sitzen. Auch haben die Absender bereits mehrfach erklärt, dass sie sich gegen eine Modernisierung der 2. Säule verbunden mit klaren Verbesserungen bei den skandalös tiefen Frauenrenten aussprechen.</p><p>Die Motivation dahinter ist durchsichtig. Die Arbeitgeber in den Banken wollen sich aus der gesellschaftlichen Verantwortung stehlen und keinen Beitrag dazu leisten, dass in einer BVG-Reform die Versicherten in allen Kassen ihre Renten erhalten können. Sie lehnen die soziale Umlagekomponente im Sozialpartnerkompromiss ab. Dabei führt gerade diese für untere und mittlere Einkommen zu einem besseren Preis-Leistungsverhältnis in der beruflichen Vorsorge, wovon auch Bauarbeiter profitieren. Dass sich der Baumeisterverband offensiv gegen diese tragfähige Lösung zugunsten seiner Angestellten stellt, ist bemerkenswert. UNIA-Vizepräsident Aldo Ferrari hält dazu fest: «Der Baumeisterverband bekämpft ein Modell, das für seine Beschäftigten Vorteile und eine stärkere Beteiligung der Top-Verdiener vorsieht. Das ist für die hart arbeitenden Bauleute ein Hohn!»</p><p>Das heute präsentierte Modell führt zu höheren Einzahlungen in die 2. Säule – und doch zu tieferen Renten. Auf dieser Basis kann eine Reform nicht gelingen. SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici betont ausserdem: «Für die grossen Rentenprobleme der Frauen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, bietet das heute präsentierte Modell keine Antworten.»</p><p>Denn bereits heute befindet sich die 2. Säule in der Krise und die effektiven Renten sinken seit über zehn Jahren – obwohl die Arbeitnehmenden immer stärker zur Kasse gebeten werden. Um das Vertrauen in die 2. Säule zu stärken braucht es gemeinsame Lösungen. Dies hat auch der Bundesrat erkannt. Nur der Kompromiss der Dachverbände bietet die Chance die 2. Säule zu modernisieren und die zu tiefen Renten für untere und mittlere Einkommen wie auch für Teilzeitangestellte zu korrigieren. Das ist die einzige Basis für eine tragfähige Lösung.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6325</guid><pubDate>Thu, 09 Jan 2020 11:15:00 +0100</pubDate><title>Nur eine Wirtschaft, die der ganzen Bevölkerung nützt, hat Zukunft </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nur-eine-wirtschaft-die-der-ganzen-bevoelkerung-nuetzt-hat-zukunft</link><description>SGB stellt an der Jahresmedienkonferenz die gewerkschaftspolitischen Schwerpunkte 2020 vor.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die zunehmend wirtschaftsliberale Ausrichtung der Sozial- und Wirtschaftspolitik in den letzten 30 Jahren hat in der Schweiz zu einer Entsolidarisierung geführt. Das ist das Ergebnis der heute veröffentlichten SGB-Analyse. Dank den gewerkschaftlichen Offensiven bei Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen, aber auch dank erfolgreichen Abwehrkämpfen in der Altersvorsorge konnte im Unterschied zu anderen Ländern jedoch Schlimmeres verhindert werden.</p><p>Vor rund 30 Jahren sassen beim Weihnachtsessen einer grossen Firma auch der Hauswart, das Sicherheits- und das Reinigungspersonal mit am Tisch. Heute ist das kaum mehr der Fall, weil die Firmen viele Tätigkeiten an Subunternehmen ausgelagert haben. Die Folgen: eine aufgehende Lohnschere und eine zunehmende gesellschaftliche Entfremdung. Neu droht mit der „Plattformwirtschaft“ ein vermehrtes Abgleiten in die Scheinselbständigkeit. Auch in der Altersvorsorge wird die Solidarität unterlaufen. Sinkenden Rente in der 2. Säule sollen durch private, individuelle Vorsorgeanstrengungen in der 3. Säule kompensiert werden. Diese Entwicklung führt zu einer schleichenden Teil-Privatisierung der Altersvorsorge, wovon primär die Banken und Versicherungen profitieren. Für Berufstätige mit tieferen und mittleren Löhnen geht die Rechnung nicht auf. Weiter wurden die Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit und Invalidität verschlechtert. Die Steuer- und Abgabepolitik stellte sich in den Dienst der Oberschicht – über Steuersenkungen für hohe Einkommen und ungenügende Prämienverbilligungen für den Rest der Bevölkerung.</p><p>Auch 2020 gehen die Gewerkschaften in die Offensive: mit einer Stärkung der AHV durch die Lancierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente im März und mit einer nationalen branchenübergreifenden Lohnkampagne im Herbst. Der SGB setzt sich ausserdem mit dem BVG-Sozialpartnerkompromiss für eine bessere Rentensituation von Frauen, Teilzeitarbeitenden und unteren Einkommen ein. Bei der Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose setzt sich der SGB dafür ein, dass der Vorschlag des Bundesrats nicht abgeschwächt wird. Mit diesem sozialen Fortschritt würde nicht nur den Betroffenen geholfen, sondern auch der Trend zu einer schlechteren sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit gebrochen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_31c59f24f6.jpg" length="130591" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6309</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2019 10:50:28 +0100</pubDate><title>Der Bundesrat ergreift die historische Chance für die berufliche Vorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-bundesrat-ergreift-die-historische-chance-fuer-die-berufliche-vorsorge</link><description>Eröffnung der Vernehmlassung für die BVG-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Sommer 2019 präsentierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Arbeitgeberverband und Travail.Suisse ein tragfähiges Reformmodell für die 2. Säule. Der Bundesrat übernimmt den Sozialpartner-Kompromiss und löst mit der Vernehmlassung nun den regulären Gesetzgebungsprozess aus.</p><p>Zurecht packt der Bundesrat damit die Chance, die jahrelange Reform-Blockade zu lösen und die berufliche Vorsorge zu modernisieren. Er erkennt, dass die Vorlage den notwendigen Fortschritt bringt bei den skandalös tiefen PK-Renten der Frauen und das Leistungsniveau im BVG insgesamt erhält. Trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent. Dies gelingt dank der Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags ins BVG, der pro Kopf an alle künftigen BVG-RentnerInnen ausbezahlt wird. Und, weil die Arbeitnehmenden gemeinsam mit den Arbeitgebern bereit sind, mehr Beiträge in die 2. Säule zu leisten.</p><p>Die Stabilisierung des BVG ist wichtig, weil sich die Renten der 2. Säule seit über zehn Jahren im steten Sinkflug befinden. Durch die ausgewogene Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sorgt der Kompromiss für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Der SGB ist überzeugt: eine mehrheitsfähige Reform der beruflichen Vorsorge kann nur auf dieser Basis gelingen. Vor diesem Hintergrund wird er sich für das Sozialpartnermodell einsetzen. Dabei ist allen Beteiligten bewusst, dass es keinen Spielraum gibt, den Kompromiss aufzuschnüren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6306</guid><pubDate>Thu, 12 Dec 2019 15:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: Ständerat nimmt Probleme nicht ernst genug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-staenderat-nimmt-probleme-nicht-ernst-genug</link><description>Entscheid zur Überbrückungsleistung	</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat spricht sich zwar im Grundsatz für die vom Bundesrat und den Sozialpartnern präsentierte Überbrückungsleistung aus, streicht diese aber stark zusammen. Für die Betroffenen ist das frustrierend, der neugewählte Nationalrat ist entsprechend gefordert.</p><p>Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben zugenommen. Dies stellen nicht nur die SGB-Gewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit, sondern auch die OECD und sogar das Seco fest. Die Diskriminierung äussert sich einerseits in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse und andererseits in steigender Arbeitslosigkeit für die über 55-Jährigen. Entsprechend nimmt auch ihre Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stetig zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung für die ältere Generation der Arbeitnehmenden fordert. Betroffene, die trotz unzähliger Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, sind entmutigt, was das Problem nur noch vergrössert. Wenn am Ende die Aussteuerung kommt, geht es auch finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg an der Sozialhilfe und damit später an den Ergänzungsleistungen vorbei. Mit der Überbrückungsleistung würde diesen Leuten in der Not geholfen. Denn die ÜL verhindert nicht nur das unwürdige Abrutschen nach einer erfüllten Berufskarriere auf das tiefe Niveau der Sozialhilfe für einige wenige Jahre, sondern sie stellt auch sicher, dass während dieser Jahre nicht der Boden für andauernde Altersarmut danach gelegt wird.</p><p>Beide dieser effektiven Wirkungen setzt der Ständerat mit seinem heutigen Entscheid, bzw. der Annahme zweier Einzelanträge Noser, fahrlässig aufs Spiel. Denn erstens will er, dass die ÜL nur bis zum Erreichen des vorzeitigen und nicht des ordentlichen Rentenalters gesprochen werden kann, und zweitens soll sie beim zweifachen Betrag des EL-Lebensbedarfs gedeckelt werden (statt beim dreifachen Betrag). In Anbetracht der hohen Gesundheits- und Wohnkosten wird sich dabei die Leistungshöhe für viele ÜL-EmpfängerInnen nicht mehr wesentlich von der Sozialhilfe unterscheiden. Und bei Erreichen des 62. Altersjahrs werden sie dann, wie heute, mit erheblichen Renteneinbussen sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule leben müssen. Viele ÜL-BezügerInnen würden dabei in die Altersarmut fallen und langfristig auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein.</p><p>Der Ständerat macht mit seinem Entscheid heute zwar deutlich, dass er den Handlungsbedarf bei den älteren Arbeitnehmenden anerkannt hat. Denn immerhin ist mit den ÜL eine gezielt wirkende neue Sozialleistung auf dem parlamentarischen Weg – und das bereits wenige Monate, nachdem die Sozialpartner diese Leistung initial vorgeschlagen haben. Mit der unnötigen Annahme der Einzelanträge Noser schwächt der Rat allerdings die Wirksamkeit der ÜL massiv. Nun steht der neugewählte Nationalrat in der Verantwortung, die Vorlage entsprechend zu korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6284</guid><pubDate>Tue, 19 Nov 2019 09:51:00 +0100</pubDate><title>Kantone öffnen Dumping Tür und Tor</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kantone-oeffnen-dumping-tuer-und-tor</link><description>Beharren auf Herkunftsortprinzip: Unverantwortlicher Entscheid beim Beschaffungswesen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem am 15. November gefällten Entscheid, bei der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) weiterhin auf das Herkunftsortprinzip zu setzen, zeigen sich die Kantone ihrer Verantwortung nicht gewachsen. Sie öffnen damit vielmehr Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor.</p><p>Dieser Entscheid ist umso unverständlicher, als der Bund sein Beschaffungswesen (BöB) kürzlich revidiert hat, und es den Gewerkschaften dabei gelungen ist, drohende Verschlechterungen abzuwenden. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, zum Herkunftsortprinzip zu wechseln. Hier hat das Parlament entschieden, beim bewährten Leistungsortprinzip zu bleiben.</p><p>Generell steht mit dem revidierten BöB dem langersehnten Paradigmenwechsel nichts mehr im Wege: Qualität und soziale Aspekte werden wieder stärker in den Fokus gerückt, nicht mehr allein der Preis entscheidet. Eigentlich ein klares Signal an die Kantone. Doch die haben es verpasst, dieser Vorgabe zu folgen.</p><p>Die Weigerung der Kantone, mit Blick auf die neuen Bestimmungen des BöB endlich auch zum Leistungsortprinzip zu wechseln ist umso unverständlicher, als in der parlamentarischen Debatte explizit darauf hingewiesen wurde, dass die Verankerung dieses Prinzips einen direkten Impuls für die Harmonisierung der IVöB darstelle.</p><p>Dass die Kantone trotz dieses klaren Harmonisierungsauftrags wissent- und willentlich den Willen des Gesetzgebers in diesem so zentralen Bereich ignorieren, ist nicht nur rechtspolitisch äusserst bedenklich. Es ist zudem ein Affront gegenüber den Arbeitnehmenden in den besonders betroffenen Branchen und auch gegenüber den Firmen in "Hochlohnkantonen", die nun im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt sind.</p><p>Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung von Arbeitsbedingungen und Löhnen anstreben. Mit dem Beharren auf dem Herkunftsortprinzip haben die Kantone eine Spirale nach unten eröffnet. Die Dachverbände SGB und Travail.Suisse sowie die besonders betroffenen Gewerkschaften Unia und Syna verurteilt dies aufs Schärfste.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/a/csm_Strassenbau-Baustelle_Juan-Enrique-iStock_727d4cc409.jpg" length="340834" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6242</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2019 14:30:00 +0100</pubDate><title>Klare Forderungen für Gleichstellung, Renten und Klima</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/klare-forderungen-fuer-gleichstellung-renten-und-klima</link><description>SGB-Delegiertenversammlung </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds haben an ihrer Versammlung heute Freitag wegweisende Beschlüsse gefasst, mit denen die AHV nachhaltig gestärkt, die Gleichstellung von Frauen vorangetrieben und der Klimastreik unterstützt und sozial ausgewogene Massnahmen gegen den Klimawandel gefordert werden.<br> &nbsp;</p><h3>13. AHV-Rente</h3><p>In einer intensiven Debatte haben die rund 100 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter über die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente beraten und mit grosser Mehrheit beschlossen, diese Initiative im Frühjahr zu lancieren. «Damit machen wir einen konkreten und einfach umsetzbaren Vorschlag, um sinkenden Renten aus der 2. Säule entgegenzuhalten. Und wir fordern nichts anderes als die Annäherung an das Verfassungsziel, dass die AHV den Grundbedarf sicherstellen muss», erklärte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. Die Delegierten zeigten sich überzeugt, dass sie mit dieser Forderung eine Mehrheit der Stimmbevölkerung hinter sich haben. Dies gelte besonders im Jahr des Frauen*streiks. Denn, so machte SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici in ihrem Votum deutlich, «eine Verbesserung bei der AHV ist vor allem für Frauen, die sich viel zu oft nicht auf eine Pensionskasse verlassen können, existenziell». Wird die erste Säule nicht gestärkt, führte SGB-Chefökonom Daniel Lampart aus, «werden wir Zeugen einer schleichenden Privatisierung der Altersvorsorge über den Ausbau der 3. Säule. Davon profitieren nur Gutverdienende – sowie Banken und Versicherungen über hohe Gebühren».<br> &nbsp;</p><h3>Echte Chancengleichheit</h3><p>Der Frauen*streik war Gegenstand weiterer Beratungen. Mit klarem Votum beschlossen die SGB-Delegierten, ein Handlungsprogramm zur Verbesserung der Betreuungssituation auszuarbeiten. Im Beschlusspapier steht, dass echte Chancengleichheit in der Arbeitswelt für Frauen nur dann möglich ist, wenn «Betreuungsangebote als Teil des Service Public allen kostengünstig und in guter Qualität zur Verfügung stehen» und die Verantwortung für die Betreuung von Kindern und erwachsenen pflegebedürftigen Angehörigen von Männern und Frauen gleichermassen übernommen wird. Für den SGB ist zudem unabdingbar, dass die Betreuungsarbeit allgemein aufgewertet wird. Es muss unter anderem in den betroffenen Berufen zu Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen und Löhnen kommen.</p><h3>Für eine klimaneutrale Schweiz</h3><p>Zum Abschluss ihrer Versammlung berieten die Delegierten über den Klimawandel. In einer beschlossenen Resolution sprachen sie sich klar für eine gewerkschaftliche Beteiligung an der Klimabewegung. Eine klimaneutrale Schweiz ist technologisch und ökonomisch machbar, und bietet auch grosse Chancen. Die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter betonen darin, dass sozialverträgliche Massnahmen nötig sind. Angesichts steigender Gesundheits- und Wohnkosten, sollten zusätzliche Abgaben vollumfänglich rückverteilt werden und Förderprogramme über allgemeine Bundesmittel finanziert werden. Für den Gewerkschaftsbund müssen die Energiewende und der Klimaschutz vor allem mit verstärkten Investitionen, etwa in die Stromproduktion oder den öffentlichen Verkehr, und mit einem starken Service public einhergehen.<br><br> Die Gewerkschaften werden jetzt auf lokaler Ebene Kontakte mit den Gruppen der Klimabewegung knüpfen oder fortsetzen, um mögliche gemeinsame Mobilisierungsformen zu besprechen, auch auf der Grundlage eines gewerkschaftlichen Forderungskatalogs. Die Verbände und kantonalen Bünde werden dazu aufgerufen, eine Stunde Streik oder Aktion während der Arbeitszeit in Erwägung zu ziehen. Der SGB wird sich weiterhin für einen ökologischen Umbau der Schweizer Wirtschaft engagieren, der für alle Arbeitnehmenden und für die gesamte Bevölkerung Vorteile bringt.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/b/csm_191115_dv-abstimmung_fcf1bb1ad7.jpg" length="165557" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6279</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2019 12:21:00 +0100</pubDate><title>Angriff auf Gesamtarbeitsverträge </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-gesamtarbeitsvertraege</link><description>Sabotage der Sozialpartnerschaft – auf Kosten der Working Poors und der kantonalen Souveränität </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Ständerats hat mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Motion Baumann zur Annahme zu empfehlen. Die Motion kommt mit dem wohlklingenden Namen "Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen" daher. Das ist zynisch, denn in Tat und Wahrheit will sie die Kantone daran hindern, gegen zu tiefe Löhne Massnahmen zu ergreifen: kantonale Mindestlöhne in allen Branchen würden nicht mehr gelten, wo ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will nichts anderes, als Working Poors zu produzieren.</p><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz bestätigt.</p><p>Eine Umsetzung der Motion Baumann wäre ein eklatanter Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös.</p><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, in den Kantonen Neuenburg und Jura, aber auch Tessin und Basel, wo über ein kantonales Mindestlohngesetz debattiert wird, gerade vom Ständerat kommt. Es ist zu hoffen, dass die neu zusammengesetzte Ständeratskammer dem Antrag von Bundesrat, Kantonen und Gewerkschaften folgt und die Motion Baumann ablehnt, statt den Sozialfrieden in der Schweiz zu torpedieren.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6269</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2019 11:55:00 +0100</pubDate><title>Weichenstellung in der Altersvorsorge: Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente </title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/weichenstellung-in-der-altersvorsorge-volksinitiative-fuer-eine-13-ahv-rente</link><description>Beschluss der SGB-Delegiertenversammlung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds haben an ihrer Versammlung heute beschlossen, in der Altersvorsorge mit einer Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente in die Offensive zu gehen. Der SGB-Vorstand wird festlegen, wann die Unterschriftensammlung beginnt.</p><p>Die Initiative ist die Antwort der Gewerkschaften auf das immer deutlich sichtbar werdende Rentenproblem:</p><ul><li>Die Renten der Pensionskassen sinken seit Jahren. Obwohl die Berufstätigen immer höhere Beiträge in ihre Pensionskasse einzahlen.</li><li>Die Rentensituation der Frauen ist besonders problematisch: Sofern sie überhaupt eine PK-Rente erhalten, ist diese durchschnittlich nur halb so hoch wie jene der Männer.</li><li>Die Renten sind bereits erschreckend tief: Die Hälfte aller, die 2017 in Rente gingen, müssen mit weniger als 3600 Fr. pro Monat über die Runden kommen (AHV+PK-Rente zusammen).</li></ul><p>Deshalb braucht es eine 13. AHV-Rente so wie es für viele einen 13. Monatslohn gibt. Die Initiative versteht sich als erster Schritt hin zu existenzsichernden Renten. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll von der Rente leben können. So wie es die Verfassung seit bald 50 Jahren vorsieht. Gerade Frauen sind besonders auf eine leistungsfähige AHV angewiesen. Die AHV ist die einzige Sozialversicherung, welche die vorwiegend von Frauen erbrachte nicht entlöhnte Pflege- und Sorgearbeit in die Rentenberechnung einbezieht.</p><p>Die Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert eine weitere Auszahlung der Altersrente, auf die man in der AHV Anspruch hat. Das ist auf eine monatliche Auszahlung gerechnet eine Erhöhung der Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren die tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Für eine Familie, sagen wir einen Tramführer und eine Teilzeit arbeitende Coop-Verkäuferin mit einem Kind, würde die Initiative rund 300 Fr. mehr Rente pro Monat bedeuten. Die Initiative sieht ausserdem vor, dass auch EL-BezügerInnen von der 13. Monatsrente profitieren sollen.</p><p>Die SGB-Delegierten haben zudem beschlossen, dass die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank zur Finanzierung der AHV herangezogen werden. Im Parlament soll auf entsprechende Mehrheiten hingearbeitet werden. Sollte der parlamentarische Weg scheitern, wird der SGB die Lancierung einer Initiative zu dieser Frage prüfen.</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/5/csm_191115_Medici-DV_e3efa162ab.jpg" length="107320" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6274</guid><pubDate>Thu, 14 Nov 2019 13:00:00 +0100</pubDate><title>10-Punkte-Paket für mehr Kaufkraft und eine sozialere Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/10-punkte-paket-fuer-mehr-kaufkraft-und-eine-sozialere-schweiz</link><description>Antworten auf Kaufkraftprobleme und unsoziale Abgabenpolitik </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat ein Kaufkraftproblem. Die Reallöhne kommen nicht vom Fleck. Die Renten in der 2.&nbsp;Säule sinken, obwohl die Beiträge erhöht werden. Und die Belastung der unteren und mittleren Einkommen durch die Krankenkassenprämien hat vielerorts ein unerträgliches Niveau erreicht. Wegen diesen Kopfprämien wirken die Steuern und Abgaben insgesamt mittlerweile sogar degressiv – trotz Prämienverbilligungen. Immer mehr Haushalte in der Schweiz haben Mühe, ihre Rechnungen zu bezahlen. Klammert man die Gesundheitsausgaben aus, sinkt deshalb mittlerweile der Pro-Kopf-Konsum.</p><p>Zur Lösung dieser Probleme hat der SGB an der heutigen Medienkonferenz ein <strong>10-Punkte-Massnahmenpaket</strong> für mehr Kaufkraft und eine sozialere Schweiz vorgeschlagen:</p><ul><li>Substanzielle Lohnerhöhungen.</li><li>Rasche Bekämpfung der Frauen-Lohndiskriminierung mit Einbezug der Gewerkschaften.</li><li>Einen 13. Monatslohn für alle in den GAV und in den Betrieben (Coiffure, Callcenter u.a.)</li><li>Wesentliche Verbesserung bei der beruflichen Situation der Frauen (u.a. über einen Ausbau der Betreuungsangebote, die als Service public geführt und finanziert werden).</li><li>Mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen und mehr Schutz für Arbeitnehmende.</li><li>Eine Stärkung der AHV über eine 13. Monatsrente (Entscheid an der SGB-DV vom 15.11.2019).</li><li>Ein besseres Preis-Leistungsverhältnis bei den Pensionskassen u.a. mit einer Umlagekomponente, wie das im Sozialpartnerkompromiss vorgesehen ist.</li><li>Beschränkung der Krankenkassen-Prämienbelastung auf 10 Prozent des verfügbaren Einkommens wie in der Volksinitiative der SP vorgesehen (höhere Prämienverbilligungen).</li><li>Ausschüttung eines Teils der SNB-Gewinne an die AHV.</li><li>Erhöhung der Familienzulagen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/f/csm_191114_Medici-Maillard-Lampart_29ebbbdbbf.jpg" length="182271" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6246</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2019 14:00:00 +0100</pubDate><title>Solidarität mit den chilenischen Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-den-chilenischen-gewerkschaften</link><description>Der SGB fordert ein Ende der staatlichen Gewalt in Chile </description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts der anhaltenden Proteste in Chile erklärt sich der SGB in einem Brief an den chilenischen Gewerkschaftsbund Bloque Sindical de Unidad Social solidarisch mit den Demonstrierenden und den Forderungen der Gewerkschaften.</p><p>Der chilenische Präsident und seine Regierung müssten die Angriffe auf demokratische Recht und die Gewalt gegen die Protestierenden stoppen, schreiben SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard und der für internationale Beziehungen zuständige SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano in ihrer Solidaritätsbotschaft. Die Austeritätspolitik treibe die Bevölkerung in die Hoffnungslosigkeit und müsse sofort beendet, der Ruf der Bevölkerung und der Gewerkschaften nach Mindestlöhnen, einem guten Service public und Renten, die ein Leben in Würde ermöglichen, gehört werden.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/e/csm_diego_correa-flickr_chile_demo_protest_2019_topf_schlagen_CC_BY_2.0_7aa5afb747.jpg" length="153134" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6245</guid><pubDate>Wed, 06 Nov 2019 15:15:00 +0100</pubDate><title>Probleme der 2. Säule angehen: Rentenverbesserungen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-zweiten-saeule-angehen-es-braucht-rentenverbesserungen</link><description>Reaktion auf den Bundesratsentscheid zum Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Pensionskassen haben im Verlaufe dieses Jahres rekordhohe Renditen von durchschnittlich knapp 9 Prozent erwirtschaftet. Dennoch stagniert die Verzinsung des Alterskapitals seit Jahren und die Umwandlungssätze sinken immer weiter. Deshalb brechen die Rentenversprechen aus der 2. Säule zusammen und die Rentenkrise bei den Pensionskassen wird immer deutlicher.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bewertet es als positiv, dass der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgt und den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht unter den heute geltenden Zins von einem Prozent senkt – so wie dies die Versicherungen und Arbeitgeber forderten. Der SGB ist allerdings überzeugt, dass die historisch tiefe Mindestverzinsung das Rentenproblem weiter verschärft. Der für das Kapitaldeckungsverfahren vorgesehene Zinseszins-Effekt bleibt aus und die Leistungsfähigkeit der 2. Säule wird in Frage gestellt. Das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge rückt so in weite Ferne.</p><p>Während die Gewinne der Firmen und Versicherungen, der Nationalbank und des Bundes weiterhin zunehmen, sollen die Erwerbstätigen auf eine existenzsichernde Rente verzichten und sinkende Renten in Kauf nehmen. Diese Abwärtsspirale muss ein Ende haben! Deshalb brauchen wir endlich eine Verbesserung der tiefen AHV-Renten und eine Stabilisierung der 2. Säule durch den BVG-Sozialpartnerkompromiss.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6244</guid><pubDate>Wed, 30 Oct 2019 18:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: endlich ein Schritt vorwärts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-endlich-ein-schritt-vorwaerts</link><description>SGB begrüsst Botschaft des Bundesrats für eine Überbrückungsrente </description><content:encoded><![CDATA[<p>Endlich geht es bei der Bekämpfung der Probleme von älteren Arbeitnehmenden vorwärts. Fünf Jahre, nachdem dank eines Postulats des damaligen SGB-Präsidenten die "Konferenz Ältere Arbeitnehmende" ins Leben gerufen wurde, kann das Parlament nun endlich einen konkreten Fortschritt beschliessen - eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose, die keine Stelle mehr finden und ausgesteuert werden.</p><p>Ältere Arbeitnehmende haben im Schweizer Arbeitsmarkt mit starken Diskriminierungen zu kämpfen. Dies äussert sich insbesondere in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse sowie steigender Arbeitslosigkeit für über 55-Jährige. Vor allem aber nimmt die Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stark zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung am Ende des Erwerbslebens fordert. Diese muss sowohl ein Abrutschen in die Sozialhilfe verhindern, als auch zukünftige Renteneinbussen vermeiden. Die vorgeschlagene Überbrückungsleistung setzt genau hier an und erlaubt ein akutes sozialpolitisches Problem zu lindern.</p><p>Der SGB unterstreicht jedoch, dass weitere Verbesserungen am bundesrätlichen Vorschlag nötig sind. So zeigen sämtliche Indikatoren, dass die Probleme der älteren Generation erwiesenermassen bereits spätestens ab dem 55., und nicht erst ab dem 60. Altersjahr beginnen. Die Überbrückungsleistung muss deshalb bereits von Arbeitslosen ab 55 Jahren (bzw. Ausgesteuerten ab 57 Jahren) bezogen werden können. Weiter lehnt es der SGB ab, dass die Überbrückungsleistung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, in einem Verhältnis zum EL-Lebensbedarf gedeckelt wird. In Kantonen mit hohen Prämien und Mieten hätte dies ungerechtfertigte (und letztlich gesetzeswidrige) Kürzungen der Leistungen zur Folge. Das Parlament hat nun die Möglichkeit, die bundesrätliche Vorlage insbesondere in diesen beiden Punkten nachzubessern.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6231</guid><pubDate>Wed, 16 Oct 2019 17:00:00 +0200</pubDate><title>Breite Front gegen längere Arbeitszeiten, notfalls mit Referendum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/breite-front-gegen-laengere-arbeitszeiten-notfalls-mit-referendum</link><description>Gemeinsame Mitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">67-Stunden Woche, Nacht- und Sonntagsarbeit als Pflicht – all das droht denjenigen, die das Pech haben, als «leitende» Angestellte oder «Fachspezialisten» zu gelten. So will es die parlamentarische Initiative Graber. Dagegen wehrt sich die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit, notfalls mit dem Referendum.</p><p>Wird die parlamentarische Initiative «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» des abtretenden Luzerner CVP-Ständerats Konrad Graber angenommen, würde das Schweizer Arbeitsrecht praktisch ausgehöhlt: Die Gummibegriffe «Leitende Arbeitnehmerin» und «Fachspezialist» würden dem Missbrauch Tür und Tor öffnen – und das weiss der Initiant auch. Denn möglichst viele Arbeitnehmende sollen unter diese Kategorien fallen, um so vom Arbeitgeber bei Mehrarbeit ganz nach Gusto eingesetzt werden zu können: eben bis zu 67 Stunden pro Woche, Sonntage inklusive!<br><br> Donnerstag/Freitag, 17./18.&nbsp; Oktober, wird sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) mit der Vorlage befassen, und selten war die Ausgangslage so klar: Die parlamentarische Initiative wurde von allen Seiten zerzaust: die kantonalen Arbeitsinspektorate lehnen das Ansinnen ebenso ab wie die Landeskirchen und andere Mitglieder der Sonntagsallianz. ÄrztInnen und ArbeitsmedizinerInnen warnen vor dessen verheerenden Folgen.<br><br> Sie alle hätten zu Wort kommen sollen, denn ursprünglich hatte die WAK-S Hearings angekündigt, sie dann aber einfach abgesagt. Offenbar hatte sie angesichts der vielen, kritischen Anmeldungen (von der Schweizerischen<br><br> Gesellschaft für Arbeitsmedizin SGARM über die FMH bis zur Sonntagsallianz) schlicht den Mut verloren. Aber zu versuchen, das Geschäft noch zwei, drei Tage vor den eidgenössischen Wahlen still und leise durchzuwinken, dafür war der Mut offensichtlich vorhanden.<br><br> Doch sollte das zynische Vorhaben tatsächlich durchs Parlament kommen, hat die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit bereits das Referendum angekündigt. Mediziner, Kirchen, Gewerkschaften, kantonale Arbeitsinspektorate und auch der Bundesrat, sie alle sagen klar nein zu dieser Deregulierung. Schliesslich hat die Schweiz laut OECD bereits eines der flexibelsten und arbeitgeberfreundlichsten Arbeitsrechte. Schliesslich wird hierzulande im internationalen Vergleich bereits viel zu lang gearbeitet. Wenn schon, sollte die Arbeitswoche verkürzt werden, wie das jüngst lautstark am Frauenstreik gefordert wurde. Gerade Frauen und Familien würden unter Grabers Idee besonders leiden.<br><br> Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit erwartet von der WAK-S angesichts der geballten Rückweisung von allen Seiten, dass sie diese parlamentarische Initiative abschreibt und damit endlich ad acta legt, wie es der Ständerat unlängst bereits mit der ähnlich gelagerten Initiative der damaligen Ständerätin Karin Keller-Sutter zur Arbeitszeiterfassung getan hat.<br> &nbsp;</p><h5>Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit:</h5><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)</li><li>Travail.Suisse</li><li>Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM)</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)</li><li>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)</li><li>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)</li><li>sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/3/csm_frau-gestresst-kopfschmerz_c-inkje-photocase_bf91282e5f.jpg" length="79396" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6223</guid><pubDate>Fri, 27 Sep 2019 15:01:39 +0200</pubDate><title>Risiko Strommarktöffnung zu hoch: der SGB sagt Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/risiko-strommarktoeffnung-zu-hoch-der-sgb-sagt-nein</link><description>Strommarkt braucht hohe Planbarkeit und keine Marktexperimente</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute vom Bundesrat angekündigte Marktöffnung bringt uns der Energiewende keinen Schritt näher und sie gefährdet die Versorgungssicherheit. Der Bundesrat versucht womöglich, mit der Strommarktliberalisierung der EU-Kommission ein Signal zu senden. Für die Stromversorgung in der Schweiz ist das ein hohes Risiko! Der SGB lehnt die vollständige Strommarktöffnung ab. Dieser Ablehnung liegen folgende Überlegungen zu Grunde:</p><p>Strom ist ein unverzichtbares Gut für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Er muss jederzeit verfügbar sein, es kann niemand darauf verzichten und dafür braucht es eine hohe Planbarkeit von Nachfrage und Bereitstellung, aber ganz sicher keine Marktexperimente! Die Schweiz hat heute nicht nur eine sehr stabile Stromversorgung, sondern auch moderate, stabile Strompreise. Die Haushalte bezahlen seit Jahren durchschnittlich 21 Rappen pro Kilowattstunde, weniger als in den umliegenden Ländern mit vollliberalisiertem Strommarkt.</p><p>Der Strompreis setzt sich aus den Kosten für den Strom, aus den Kosten für das Netz und aus Abgaben zusammen. Darin macht der eigentliche Strompreis nicht mal 40 Prozent aus, was rund 8 Rappen pro Kilowattstunde sind. Nur für diesen Teil des Strompreises würde dann der "freie Markt" gelten, denn der Rest bleibt ja reguliert.</p><p>Wegen diesen 8 Rappen sollen nun also die Haushalte aus 600 Verteilnetzbetreibern und weiteren Anbietern ihren Stromlieferanten auswählen müssen! Das wird die Energiewende nicht befördern und den Klimaschutz nicht verstärken und auch der Strom wird so ganz sicher nicht billiger.</p><p>Ganz im Gegenteil! Da wird dann von allen Anbietern ein riesiger Aufwand für Marketing und Verwaltung betrieben. Ressourcen, die dringend anderswo benötigt würden. Denn Vorrang hat heute eine zügige Umstellung auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, gerade in der Schweiz, die aufgrund ihrer Topografie stark durch die Klimaerwärmung bedroht ist. Energiegemeinschaften sind bereits möglich, die heutige Struktur des schweizerischen Strommarkts hat sich als krisensicher ausserordentlich bewährt. Es gibt keinen Grund, das leichtfertig aufs Spiel zu setzen!</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Dore Heim, Zentralsekretärin SGB, 079 744 93 90</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.jpg" length="232964" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6211</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 11:00:11 +0200</pubDate><title>Einknicken vor Finanzplatz schadet Geldpolitik und Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einknicken-vor-finanzplatz-schadet-geldpolitik-und-altersvorsorge</link><description>Frankenüberbewertung muss dezidierter bekämpft werden </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Die Konjunkturlage hat sich vor allem für die Exportwirtschaft eingetrübt. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass sich die Schweizerische Nationalbank SNB offensiv für einen angemessenen Frankenkurs einsetzt. Mit den Negativzinsen und den Devisenmarktinterventionen setzt die SNB Instrumente ein, welche eine Wirkung in die richtige Richtung entfalten. Doch leider liess sie die Marktteilnehmer nicht nur im Unklaren, welche Ziele sie damit genau verfolgte. Sondern sie liess immer wieder auch Aufwertungsepisoden zu.</p><p>Der heutige Entscheid, den Negativzins für die Banken zu lockern, ist ein weiteres Zeichen von Schwäche. Die SNB signalisiert damit, dass sie von ihrem geldpolitischen Kurs abzuweichen bereit ist, wenn der Druck des Finanzplatzes steigt.</p><h3>Altersvorsorge im Nachteil</h3><p>Damit wird auch die Wirksamkeit des Negativzinses geschwächt. Im Unterschied zur AHV und den Pensionskassen sind die Banken und die Privatanleger in Bezug auf Devisenanlagen beweglicher. Der Negativzins müsste vor allem dort durchgesetzt werden. AHV und Pensionskassen sollten hingegen weitergehende Ausnahmen erhalten. Sie sind zurecht verpflichtet, ihre Leistungen in Franken zu zahlen. Deshalb müssen sie einen grossen Teil ihrer Gelder auch in Franken anlegen.</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie dezidierter gegen die Frankenüberbewertung vorgeht. Zudem braucht es endlich Lösungen für die Negativzinsproblematik in der AHV und bei den Pensionskassen. Der AHV-Fonds muss vollständig von den Negativzinsen ausgenommen werden. Und die Einnahmen aus den Negativzinsen sollten an die Pensionskassen ausgeschüttet werden, um den Rückgang bei den Renten aufzuhalten.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische_Nationalbank_Bundesplatz_Baikonour-wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="2076100" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6209</guid><pubDate>Wed, 18 Sep 2019 14:33:59 +0200</pubDate><title>Erfolgreicher Widerstand gegen längere Arbeitszeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/erfolgreicher-widerstand-gegen-laengere-arbeitszeit</link><description>Medienmitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Widerstand der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit gegen eine Aushöhlung des Arbeitsgesetzes zeigt endlich Wirkung: Der Ständerat verzichtet darauf, die Arbeitszeiterfassungspflicht für weite Kreise der Arbeitnehmenden abzuschaffen. Damit bleibt ein zentrales Instrument erhalten, das die Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit und überlangen Arbeitszeiten schützt.</p><p>Mit dem Entscheid, eine parlamentarische Initiative der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter zu beerdigen, räumt der Ständerat ein, dass die Pläne für eine weitgehende Deregulierung des Arbeitsgesetzes quer in der Landschaft stehen und auf breiten Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen und Kantonen stossen. Die Umsetzung der Initiative Keller-Sutter hätte mit der Arbeitszeiterfassungspflicht das Instrument zerstört, das überhaupt erst die Kontrolle der Höchstarbeitszeiten und Überzeit erlaubt. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE wären mindestens 26 Prozent der Arbeitnehmenden betroffen gewesen.</p><p>Dieser Schritt reicht der Allianz aus Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen und AssistenzärztInnen aber noch lange nicht. Jetzt müssen der Ständerat und die zuständige Wirtschaftskommission auch die Pläne aufgeben, die Wochen-Höchstarbeitszeit zu erhöhen und das Sonntags-Arbeitsverbot weiter aufzuweichen. Deshalb muss auch die entsprechende parlamentarische Initiative von Ständerat Konrad Graber beerdigt werden. In Zeiten, in denen Studien eine stetige Zunahme des Stresses in der Arbeitswelt feststellen und in denen immer mehr Menschen ein Burn-out erleiden, braucht es mehr Schutz für die Arbeitnehmenden statt weniger. Der Ständerat ist gut beraten, den grundsätzlichen Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen, Kirchen und Kantonen ernst zu nehmen und auch dieses Gesetzesvorhaben aufzugeben. Sollte das Parlament daran festhalten, wird die Allianz die Vorlage mit allen Mitteln bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Frau_Aerztin_abends_muede_am-PC_istock_klein.jpg" length="367560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6174</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 09:39:00 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen von 2% und für die Frauen endlich eine spürbare  Korrektur nach oben </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-von-2-und-fuer-die-frauen-endlich-eine-spuerbare-korrektur-nach-oben</link><description>Lohnrunde 2019/2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten drei Jahren ging es mit der Schweizer Wirtschaft spürbar aufwärts. Doch obwohl die Arbeitslast stieg, gingen die Reallöhne um 0.6 Prozent zurück! Das ist ungerecht. Und es gefährdet zunehmend die wirtschaftliche Entwicklung im Inland. Der Pro-Kopf-Konsum (ohne Gesundheitsausgaben) sank seit 2015 real um rund 0.7 Prozent. Ohne spürbare Lohnerhöhung wird sich diese Entwicklung verschärfen. Deshalb fordern die Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) für die Lohnrunde 2019/2020 generelle Lohnerhöhungen von 2 Prozent. Insbesondere bei den Frauenlöhnen braucht es nun ein deutliches Plus.</p><p>Der Spielraum dazu ist vorhanden. Die Schweizer Konjunktur läuft besser als in diesen Wochen von vielen dargestellt. Die Firmen suchen so viele Arbeitskräfte wie nie in den letzten 10 Jahren. Die Geschäftslage ist in nahezu allen Branchen gut. Selbst in der Industrie, wo sich die internationale Konjunkturabkühlung bemerkbar machte, ist die Geschäftslage nach wie vor mehrheitlich positiv und die Firmen rechnen für die nächsten Monate mit leicht anziehenden Exporten.</p><p>Der Handlungsbedarf ist nicht nur mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung im Inland offensichtlich. Aus Sicht der Arbeitnehmenden braucht es die Lohnerhöhung auch um die Teuerung von knapp 0.5 Prozent im laufenden Jahr sowie die weiter steigenden Krankenkassenprämien zu finanzieren. Kommt dazu, dass die Arbeitsproduktivität stetig steigt, real um rund 1 Prozent pro Jahr.</p><p>Besonders hoch ist der Handlungsbedarf aber bei den Frauen. Nachdem am 14. Juni mehr als 500'000 Frauen und solidarische Männer für Fortschritte in der Gleichstellung, insbesondere für Lohngleichheit, demonstrierten, braucht es bei den Frauenlöhnen nun konkrete Fortschritte. Der Lohnrückstand der Frauen muss mit deutlichen Anhebungen der Frauenlöhne korrigiert werden. In den von der Gewerkschaft Unia betreuten Branchen sollen die Frauen zusätzlich zu den 2 Prozent Lohnerhöhung mindestens 50 Franken mehr erhalten.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Bilder/Einzelbilder_Artikel/190906_lohn_mk_maillard_lampart_alleva_muenger_zugeschnitten.jpg" length="174057" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6167</guid><pubDate>Fri, 30 Aug 2019 17:03:04 +0200</pubDate><title>Etappensieg der Gewerkschaften gegen längere Arbeitszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/etappensieg-der-gewerkschaften-gegen-laengere-arbeitszeiten</link><description>Angriff der Wirtschafskommission aufs Arbeitsgesetz gebremst</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Widerstand der Gewerkschaften und von ArbeitsmedizinerInnen gegen längere Arbeitszeiten zeigt endlich zählbare Resultate: In dem die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) die parlamentarische Initiative der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter zur Abschreibung empfiehlt, räumt die Kommission ein, dass ihre Pläne für eine weitgehende Deregulierung des Arbeitsgesetzes quer in der Landschaft stehen. Die Initiative verlangte einen weitgehenden Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE wären mindestens 26% der Arbeitnehmenden betroffen gewesen. Ihnen wäre das Instrument entzogen worden, das überhaupt erst erlaubt zu kontrollieren, ob die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden und ob Überzeit geleistet wird. Es ist höchste Zeit, dass der Ständerat nun der Kommission folgt und diesen Abbau des Arbeitnehmendenschutzes beerdigt.</p><p>Dieser Schritt reicht aber noch lange nicht. Die Kommission muss auch die auf eine Initiative von Ständerat Konrad Graber zurückgehenden Pläne aufgeben, die Wochen-Höchstarbeitszeit zu erhöhen und das Sonntags-Arbeitsverbot weiter aufzuweichen. In Zeiten, in denen Studien eine stetige Zunahme des Stresses in der Arbeitswelt feststellen und in denen immer mehr Menschen ein Burn-out erleiden, braucht es mehr Schutz für die Arbeitnehmenden statt weniger, wie von der WAK nach wie vor geplant. Der Ständerat wäre gut beraten, den grundsätzlichen Widerstand von Gewerkschaften, ArbeitsmedizinerInnen, Kirchen und Kantonen endlich zur Kenntnis zu nehmen und auch diese Gesetzesvorlage zu beerdigen. Sollte das Parlament daran festhalten, werden die Gewerkschaften die Vorlage mit allen Mitteln bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/0/csm_Bauarbeiter-in-Halle-Protesthaltung_AntonioRecena-photocase_d8cea73502.jpg" length="206436" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6165</guid><pubDate>Wed, 28 Aug 2019 18:13:31 +0200</pubDate><title>Publizistische Vielfalt stärken, aber keine Geschenke verteilen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/publizistische-vielfalt-staerken-aber-keine-geschenke-verteilen</link><description>Zu den medienpolitischen Plänen des Bundesrats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Absicht des Bundesrats zu einer stärkeren Unterstützung der schweizerischen Medien. Die Massnahmen sollen aber die publizistische Vielfalt bewahren helfen und kein Geschenk für die umsatzstarken Medienhäuser tamedia, Ringier, NZZ und CH Media sein!</p><p>Für den SGB ist klar, dass nur die Medienunternehmen für ihre Angebote eine Förderung erhalten dürfen, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, die die redaktionelle Unabhängigkeit garantieren und den Medienschaffenden gute Arbeitsbedingungen gewähren. Die Unternehmen, die eine Unterstützung wollen, müssen beweisen, dass sie sich für die publizistische Vielfalt und eine qualitativ hochstehende Berichterstattung einsetzen. Eine private Gewinnabführung aus geförderten Bereichen muss verboten sein.Heute kontrollieren gerade noch vier Medienhäuser den Medienmarkt in der Schweiz. Und sie setzen alle auf die gleiche Strategie: Zentralredaktionen, Stellenabbau und Mantelsysteme. Die publizistische Vielfalt schwindet akut dahin, was für das direkt demokratische System der Schweiz eine bedrohliche Entwicklung ist.</p><h3>Pragmatische Lösungen</h3><p>Der SGB ist darum erleichtert, dass das UVEK unter der Leitung von Bundesrätin Sommaruga jetzt pragmatische, schnell realisierbare Massnahmen vorschlägt und auf ein neues Mediengesetz verzichtet. Angesichts der einbrechenden TV-Werbeeinnahmen ist es richtig, dass von einer Plafonierung der Gebühren für die SRG abgesehen wird. Das grösste Service public Medienunternehmen leistet einen unverzichtbaren Beitrag an die Versorgung der Bevölkerung mit Informations- und Kulturbeiträgen und darf gerade jetzt nicht geschwächt werden.</p><p>Die von der Bundesrätin in Aussicht gestellte Erhöhung der Posttaxenverbilligung um 20 Mio. Franken reicht aber nicht aus, um für die kleinen, unabhängigen Zeitungen eine echte Entlastung zu bringen. Wenn dann auch noch die heute geltenden Auflagebeschränkungen für die grossen Zeitungen und Kopfblätter aufgehoben werden sollen, wird dies die publizistische Vielfalt nicht stützen.</p><h3><strong><strong>Neue </strong>Unterstützung für Online-Medien</strong></h3><p>Die finanzielle Unterstützung für Onlineangebote ist dringend notwendig und wird vom SGB begrüsst, denn für den Informationsjournalismus ist dieser Kanal heute zentral. Aber auch hier sind vorhandene Gesamtarbeitsverträge, die Qualität der Berichterstattung und die redaktionelle Unabhängigkeit die Kriterien, an denen sich die Förderung ausrichten muss – und nicht die Frage, ob ein Medium eine Bezahl-Schranke hat.</p><h3>Qualität und faire Arbeitsbedingungen</h3><p>Die Medienunternehmen sind nun aufgefordert, in die publizistische Qualität zu investieren und den Stellenabbau in den Redaktionen zu stoppen. Das gilt gerade für die vier Unternehmen, die den schweizerischen Markt heute kontrollieren. Der SGB erwartet, dass in der Deutschschweiz und im Tessin endlich wieder ein Gesamtarbeitsvertrag die Löhne und Honorare absichert. Ein Bekenntnis der Verleger zur Sozialpartnerschaft ist überfällig!<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein.jpg" length="697391" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6163</guid><pubDate>Wed, 28 Aug 2019 11:21:00 +0200</pubDate><title>Parlament muss auf Rentenhöhe fokussieren – SGB lehnt höheres Frauenrentenalter ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-muss-auf-rentenhoehe-fokussieren-sgb-lehnt-hoeheres-frauenrentenalter-ab</link><description>AHV-Reform 21: Ungenügende Botschaft des Bundesrats
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zur AHV-Reform 21 ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) nicht überzeugend. Das neu gewählte Parlament muss sie überarbeiten. Einerseits kann eine bei der Stimmbevölkerung mehrheitsfähige Reform der AHV nur gelingen, wenn sie als Ausgangspunkt die Rentenhöhe nimmt. Der von den Sozialpartnern vorgeschlagene Kompromiss in der 2. Säule hat zwar das Potenzial, die sinkenden PK-Renten zu stabilisieren. Doch auch bei der AHV gibt es dringenden Handlungsbedarf. So hat es seit über 40 Jahren keine Erhöhung der AHV-Renten mehr gegeben. Die Anpassungen aufgrund des Mischindex berücksichtigen die Lohnentwicklung nur ungenügend. Die AHV-Renten sind deshalb immer weniger wert – und dies bei massiv steigenden Gesundheitskosten. Der SGB hat deshalb eine Initiative für eine 13. AHV-Rente beschlossen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die AHV ihre Aufgabe erfüllt – ein würdiges Leben im Alter.</p><p>Anderseits lehnt der SGB die geplante Erhöhung des Frauenrentenalters klar ab. Die finanzielle Stabilität der AHV ist auch dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund ein Anliegen. Dass sie aber zur Hauptsache von den Frauen geschultert werden soll, überzeugt nicht. Die Situation älterer Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt bleibt weiterhin unbefriedigend: über die Hälfte aller Frauen scheiden vor dem ordentlichen Rentenalter aus dem Erwerbsprozess, viele der älteren Arbeitnehmerinnen arbeiten in kleinen Pensen, obwohl sie gerne mehr arbeiten würden. Laut Zahlen des Bundesamts für Statistik, leiden Frauen dreieinhalbmal so oft unter Unterbeschäftigung als Männer. Auch die Renten der Frauen sind unerträglich viel tiefer als jene der Männer: Gemäss Neurentenstatistik 2017 erhielten Männer, die 2017 in Rente gingen, etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule wie Frauen im gleichen Jahr. Die Renten der Frauen sind oft so tief, dass es für ein anständiges Leben im Alter nicht reicht. Es braucht deshalb echte Fortschritte bei der Gleichstellung und nicht eine falsche Gleichmacherei beim Rentenalter. Das unterstreicht auch die Grossmobilisierung am Frauen*streik.</p><p>Der SGB ist überzeugt: Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine solide finanzierte, solidarische Altersvorsorge leisten. Das gibt die Verfassung uns vor – und es ist eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, die massgeblich zur Wirtschaftsleistung und zur bisherigen Ausgestaltung der sozialen AHV beigetragen haben.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6151</guid><pubDate>Tue, 20 Aug 2019 09:50:04 +0200</pubDate><title>Stress am Arbeitsplatz nimmt zu: Kommen Ständeräte endlich zur Vernunft?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-am-arbeitsplatz-nimmt-zu-kommen-staenderaete-endlich-zur-vernunft</link><description>Geplante Arbeitsgesetz-Revision würde Stress erhöhen und ist zu stoppen - Konsequenzen aus der Gesundheitsbefragung 2017 ziehen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Stress am Arbeitsplatz hat zugenommen. Dies zeigt die Schweizer Gesundheitsbefragung 2017, die heute vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht wurde. Statt dagegen Massnahmen zu ergreifen, wollen bürgerliche Politiker die Situation mit einer Revision des Arbeitsgesetzes verschlimmern. Sie wollen u.a., dass viele Arbeitnehmenden länger und neu auch an Sonntagen arbeiten müssen. Der Ständerat, der die Gesetzesrevision in der Herbstsession beraten wird, muss nun endlich zur Vernunft kommen und die Vorlage beerdigen.</p><p>Die Gesundheitsbefragung 2017 spricht eine klare Sprache: 2017 litten 21 Prozent der vom Bundesamt für Statistik befragten Erwerbstätigen an ihrem Arbeitsplatz sehr oft unter Stress. 2012 waren es 18 Prozent gewesen. Die Hälfte von ihnen fühlt sich bei der Arbeit emotional erschöpft und sind damit einem höheren Risiko ausgesetzt, ein Burn-Out zu erleiden.</p><p>Statt, wie es Arbeitsmediziner und Gewerkschaften verlangen, stressbedingte Krankheiten als Berufskrankheiten anzuerkennen und die wöchentlichen Arbeitszeiten zu reduzieren, wollen die Mehrheiten in den Wirtschaftskommissionen der Eidg. Räte die Lage auf Vorschlag von Ständerat Konrad Graber und der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter noch verschärfen. So sollen die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 67,5 Stunden und die maximale tägliche Überzeitarbeit erhöht und sogar das Sonntagsarbeitsverbot aufgeweicht werden. Gleichzeitig soll die Pflicht für die Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen, weitgehen abgeschafft werden.</p><p>Das Beharren der Wirtschaftskommissionen auf diese zynischen Deregulierungsschritte ist angesichts der Resultate der Befragung inakzeptabel. Daran ändern auch die vor der Sommerpause von der WAK-S beschlossenen Pseudo-Korrekturen nichts. Diese sind kosmetischer Natur, der Stress würde für viele Arbeitnehmende zunehmen. Das Beharren ist auch unverständlich: Denn in der Vernehmlassung, in der unter anderem die kantonalen Arbeitsinspektorate, die ArbeitsmedizinerInnen, die Kirchen mit der Sonntagsallianz sowie die Gewerkschaften scharfe Kritik übten, ist die Gesetzesrevision durchgefallen. Zudem ignoriert die Kommission einen Bericht des Bundesrats, wonach das Schweizer Arbeitsrecht bereits extrem flexibel ausgestaltet ist. Stoppen die Räte diesen Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht endlich, werden die Gewerkschaften das Referendum ergreifen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/e/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_d75e88c55f.jpg" length="149109" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6111</guid><pubDate>Tue, 09 Jul 2019 08:56:10 +0200</pubDate><title>Der Frauen*streik war erst der Anfang</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-frauen-streik-war-erst-der-anfang</link><description>«Lohn. Zeit. Respekt!»

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Frauen*streik, der grössten politischen Mobilisierung seit dem Landesstreik, tragen die Gewerkschaften die Streikforderungen mit aller Kraft in die kommenden Lohn- und GAV-Verhandlungen. Lohn. Zeit. Respekt! – das heisst z.B. bessere Frauenlöhne, Urlaube für Mütter und Väter sowie Massnahmen gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz.</p><p>Mehr als eine halbe Million Frauen* und solidarische Männer* haben am 14. Juni laut, farbig und kraftvoll eine deutliche Aufforderung an die Politik gesendet: Die Schweiz muss in der Gleichstellung endlich vorwärtsmachen. Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und Geschlechterrichtwerte sind ein Anfang, reichen jedoch bei weitem nicht. Das Parlament muss weitere, wirksame Massnahmen ergreifen.</p><p>Und auch die Arbeitgeber sind in der Pflicht: Die SGB-Gewerkschaften, die eine massgebliche Rolle bei der Organisation des Frauen*streiks spielten, werden die Streikforderungen nun mit Nachdruck in die Lohn- und GAV-Verhandlungen tragen. So wird die Unia, im kommenden Lohnherbst neben Mindestlöhnen von 4000 Franken (mal 13) in Branchen mit hohem Frauenanteil generell faire Löhn für Frauen fordern: «Die skandalöse Lohndiskriminierung der Frauen erfordert zusätzliche Massnahmen in Form von Lohnerhöhungen», sagt Unia-Präsidentin Vania Alleva. Und VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber unterstreicht, dass es gerade im Gesundheitswesen bessere Löhne und Arbeitsbedingungen braucht, wie «die Umsetzung der Vorschrift ‘Umkleidezeit ist Arbeitszeit’, Frühpensionierungsmöglicheiten ab 60 bei voller Rente und GAV in der privaten Pflege».</p><p>Auch mehr Zeit und Respekt werden die Gewerkschaften einfordern. Zum Beispiel beim Verkehrspersonal, wo der SEV laut Vizepräsidentin Barbara Spalinger «18 Wochen Mutterschaftsurlaub und 10 bis 20 Tage Vaterschaftsurlaub, wie wir sie mit der SBB vereinbart haben, in allen Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs» fordern wird.</p><p>Eine Umfrage der Gewerkschaft Syndicom in der ICT-Branche im Vorfeld des Frauen*streiks zeigt, dass fast 60% der Frauen schon einmal sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt oder beobachtet haben. Syndicom-Geschäftsleitungsmitglied Patrizia Mordini, Co-Präsidentin der SGB-Frauenkommission, will nun betriebliche Reglemente und Leitlinien zur Verhinderung von sexueller Belästigung sowie Schulungen dazu einfordern: «Die Umfrage zeigt, dass eine Ombudsstelle allein nicht ausreicht. Es braucht weitere konkrete Massnahmen».</p><p>Der Frauen*streik hat gezeigt, dass Diskriminierungen und Sexismus nicht mehr akzeptiert werden und es ein Umdenken braucht. Die Gewerkschaften werden ihren Teil dazu beitragen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/6/csm_Frauenstreik-Bern_FS-MonikaFlueckiger-freshfocus_d4c0fe28d8.jpg" length="132408" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6102</guid><pubDate>Wed, 03 Jul 2019 15:20:18 +0200</pubDate><title>Bundesrat gefährdet AHV-Reform ohne Not – SGB lehnt höheres Frauenrentenalter ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-gefaehrdet-ahv-reform-ohne-not-sgb-lehnt-hoeheres-frauenrentenalter-ab</link><description>Eckwerte des Bundesrats zur AHV-Reform 21</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor nicht einmal zwei Monaten hat die Stimmbevölkerung mit der Annahme des AHV-Steuerpakets gezeigt, dass ihr die AHV viel wert ist. Die finanzielle Stabilität der AHV in den nächsten Jahren ist dadurch gewährleistet. Vor nicht einmal einem Monat haben die Frauen in diesem Land mit dem Frauenstreik - der grössten politischen Demonstration der neueren Geschichte - dann ein klares Signal gesendet: es braucht nun echte Fortschritte bei der Gleichstellung und nicht eine falsche Gleichmacherei beim Rentenalter.</p><p>Mit den heute beschlossenen Eckwerten zur AHV-Reform 21 verschliesst sich der Bundesrat vor diesen Realitäten. Anstatt sich der realen Problematik der ungenügenden Renten anzunehmen, setzt er weiterhin auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Beides ist aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes inakzeptabel und gefährdet die Arbeit an der Reform ohne Not. Die Delegierten des SGB haben es an der letzten Delegiertenversammlung Ende Mai wiederholt und sich klar gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters ausgesprochen.</p><p>Die im Gegenzug für die Erhöhung des Rentenalters der Frauen vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der Frauen. Nicht nur beträgt die Kompensation bloss einen Drittel dessen was die Frauen durch die Erhöhung des Frauenrentenalters an die Reform beitragen sollen. Auch sei daran erinnert, dass die Frauen in der Altersvorsorge wegen den Pensionskassenrenten insgesamt ein deutlich tieferes Rentenniveau haben als die Männer. Der Bund hat dies unlängst wieder bestätigt: die Männer, die 2017 in Rente gingen erhielten etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule wie die Frauen im gleichen Jahr. Oft ist die Rente der Frauen so tief, dass es für ein anständiges Leben im Alter nicht reicht. Der am Dienstag vorgestellte Sozialpartnerkompromiss zum BVG würde dies in Zukunft zwar korrigieren. Das Rentenniveau der Frauen dürfte aber dennoch noch lange Jahre deutlich unter jenem der Männer bleiben. Deshalb muss nun das Parlament bei der AHV-Vorlage die richtigen Konsequenzen ziehen.</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: erstens bleibt genug Zeit für eine AHV-Reform im Interesse der breiten Bevölkerung. Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6100</guid><pubDate>Tue, 02 Jul 2019 10:10:05 +0200</pubDate><title>Sozialpartnerkompromiss in der beruflichen Vorsorge bringt Modernisierung und gewährleistet Leistungsniveau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialpartnerkompromiss-in-der-beruflichen-vorsorge-bringt-modernisierung-und-gewaehrleistet-leistungsniveau</link><description>Reform BVG – Ergebnis der Sozialpartnerverhandlungen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die drei nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterbreiten Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG). Trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes wird das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten. Dank beitrags- und leistungsseitiger Massnahmen erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte - insbesondere Frauen – künftig sogar mehr Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich auch das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet.</p><p>Vor über einem Jahr erteilte der damalige Bundespräsident Alain Berset den nationalen Dachverbänden der Sozialpartner den Auftrag, eine Lösung für die drängendsten Probleme der zweiten Säule zu erarbeiten. Nach intensiven Verhandlungen unterbreiten der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG).<br><br><strong>Der Sozialpartnerkompromiss umfasst folgende Massnahmen:</strong></p><ul><li>Der zur Berechnung der Rente verwendete Mindestumwandlungssatz wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision in einem Schritt auf 6,0 Prozent gesenkt.</li><li>Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, wird halbiert. Die Senkung führt unmittelbar zu einem höheren versicherten Verdienst. Langfristig werden namentlich Teilzeitbeschäftigte im BVG besser abgesichert.</li><li>Die Altersgutschriften (Lohnbeiträge) für die zweite Säule werden angepasst. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab Alter 45 beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Altersgutschriften gerade der älteren Arbeitskräfte spürbar gesenkt.</li><li>Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben. Sie sind aufgrund der deutlichen Korrektur der Altersgutschriften für Versicherte ab 45 Jahren nicht mehr nötig.</li><li>Künftigen Bezügern von Renten der beruflichen Vorsorge wird ein solidarisch finanzierter Rentenzuschlag pro Kopf als Fixbetrag ausbezahlt. Finanziert wird der Rentenzuschlag durch einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent auf den AHV-pflichtigen Jahreseinkommensbezüger bis 853‘200 Franken.</li><li>Diese dauerhafte, zweckgebundene Umlagekomponente erlaubt es, das Rentenniveau der Übergangsgeneration zu halten sowie die Renten für tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort zu verbessern.</li><li>Eine Übergangsgeneration (fünfzehn Neurentnerjahrgänge ab Inkrafttreten der Revision) erhält einen im Betrag garantierten Rentenzuschlag. Ab dem 16. Jahr wird der Bundesrat die Höhe des Rentenzuschlags jährlich anhand der vorhandenen Mittel festlegen. &nbsp;</li><li>Mit einer neuen Prämie können für benötigte Rückstellungen zur Finanzierung von Leistungsgarantien künftig transparent tarifiert und ausgewiesen werden.</li><li>Der Bundesrat wird – unter Einbezug der Sozialpartner – mindestens alle fünf Jahre einen Bericht verfassen. Darin sind die Grundlagen zur Festlegung des Mindestumwandlungssatzes und zur Höhe des Rentenzuschlags aufzuführen.</li></ul><p><br> Durch die gewählte Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sind die mit dem Kompromiss verbundenen Mehrkosten insgesamt verhältnismässig. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch KMU-tauglich. Im Unterschied zu früheren Reformansätzen für die Übergangsgeneration erlaubt das vorgeschlagene Modell nicht nur die sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes, sondern auch den Verzicht auf die Führung einer «doppelten Schattenrechnung» durch die Vorsorgeeinrichtungen. Zudem ist das Modell einfach, schnell und kostengünstig umsetzbar.<br><br> Die paritätisch geführte berufliche Vorsorge ist eine zentrale Domäne der Sozialpartnerschaft. SAV, SGB und Travail.Suisse haben deshalb gewissenhaft einen sachgerechten und tragfähigen Kompromiss ausgearbeitet. Die Lösung modernisiert das BVG, berücksichtigt ausgewogen vielfältige Interessen und ist dadurch mehrheitsfähig.<br><br> Die drei Dachverbände bitten den Bundesrat, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten und den Gesetzgebungsprozess zu initiieren, so dass der Sozialpartnerkompromiss per 2021, spätestens per 2022, in Kraft gesetzt werden kann.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_190702_c-Keystone-PeterSchneider_MK-Sozialpartner_541687adfe.jpg" length="184438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6098</guid><pubDate>Mon, 01 Jul 2019 09:07:14 +0200</pubDate><title>Schlüsselrolle der eigenständigen Flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schluesselrolle-der-eigenstaendigen-flankierenden-massnahmen</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Internationalisierung der Gesellschaft und der Wirtschaft haben in den meisten Ländern zu einer höheren Einwanderung geführt – unabhängig von der Personenfreizügigkeit. Dazu kommt, dass Stelleninserate seit den 2000er-Jahren fast weltweit sichtbar sind, während ein Arbeitgeber vor dem Jahr 2000 in einer ausländischen Zeitung inserieren musste, um Stellensuchende ausserhalb der Schweiz anzusprechen.</p><p>Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit den Flankierenden Massnahmen hat die Dumpingproblematik bei Anstellung von AusländerInnen in der Schweiz entschärft. KurzaufenthalterInnen beispielsweise verdienen heute bei gleicher Arbeit weitgehend denselben Lohn wie SchweizerInnen und niedergelassene AusländerInnen. Im alten Kontingentssystem waren sie hingegen deutlich schlechter gestellt, was Gefahren für das ganze Lohngefüge mit sich brachte.<br> Gleichzeitig hat die Personenfreizügigkeit den Marktzugang für zwei potenziell prekäre Arbeitsformen erleichtert, nämlich für Dienstleistungen von ausländischen Firmen (Entsendungen, Selbständige) und Temporärarbeit (Verleih von KurzaufenthalterInnen u.a.). Die ausländischen Firmen haben Arbeitsverträge mit deutlich tieferen Löhnen, was ein erhebliches Dumpingrisiko birgt. Mittlerweile haben sie in gewissen Regionen bereits einen Marktanteil von 10 Prozent und mehr; In einzelnen Branchen sogar von gegen 30 Prozent (Holz-, Metallbau u.a.).</p><p>Die Flankierenden Massnahmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung von negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Sie müssen deshalb gestärkt und nicht geschwächt werden. Deshalb muss der eigenständige Lohnschutz im Rahmenabkommen mit der EU gewährleistet sein. Eine Übernahme des EU-Rechts und eine Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs sind mit viel zu grossen Risiken verbunden. Zur Verhinderung von Missbräuchen bei der Temporärarbeit müssen Temporäre prioritär zu gleichen Bedingungen angestellt werden wie die Festangestellten im Betrieb. Entscheidend ist schliesslich ein Nein zur SVP-Kündigungsinitiative, welche den gesamten Bilateralen Weg in Frage stellen würde.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6095</guid><pubDate>Thu, 20 Jun 2019 14:00:50 +0200</pubDate><title>ILO setzt Zeichen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ilo-setzt-zeichen-gegen-gewalt-und-belaestigung-in-der-arbeitswelt</link><description>Beratungen an der 108. Jahrestagung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist hocherfreut, dass die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) eine Konvention und Empfehlung zu Gewalt in der Arbeitswelt verabschiedet hat. In Zeiten von MeToo, Frauen*streik und weltweiten Massenmobilisierungen zu Frauenrechten setzt die ILO im Jahre ihres hundertjährigen Bestehens ein starkes Zeichen. Es ist ein Meilenstein von historischer Bedeutung für den weltweiten Kampf für die Gleichberechtigung der Frauen. Der SGB erwartet nun von der Schweiz, dass sie die Konvention rasch unterzeichnen wird und ein ebenso klares Zeichen setzt.</p><p>Es ist beinahe 10 Jahre her seit die ILO mit der Konvention 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte das letzte Mal ein internationales Instrument zum Schutz von Arbeitnehmenden verabschiedet hat. Wie andere ILO-Konventionen machte diese das Unsichtbare sichtbar. Erst sei damal werden Hausangestellte als mit Rechten ausgestattete Arbeitnehmende wahrgenommen.</p><p>Die neue Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt greift ein Thema auf, das gerne übersehen und verschwiegen wird. Zudem gibt es zurzeit keine allgemein akzeptierte Definition der Begriffe „Belästigung“ oder „Gewalt“ in der Welt der Arbeit und keine allgemeingültigen Standards.</p><p>Die über 2 Jahre dauernden Verhandlungen verliefen harzig. Der aus über 500 VertreterInnen von Regierungen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmenden-Organisationen bestehende Normensetzungsausschuss hatte die schwierige Aufgabe, ein Gleichgewicht zu finden zwischen einem detaillierten, aber schwer ratifizierbaren Konventionsentwurf und einem generischen, aber gegen Menschrechtsverletzungen weniger schlagkräftigen Text.</p><p>Unter Jubel wurde deshalb gestern die letzten Anpassungen an der begleitenden Empfehlung verabschiedet. Damit haben sich Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmende der Mitgliedsstaaten auf einen starken Text in der Konvention und der Empfehlung geeinigt. Er schliesst alle Arbeitnehmenden ein – auch jene in der informellen Wirtschaft. Abgedeckt werden auch häusliche Gewalt, die Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat. Speziell geschützt werden besonders verletzliche Personengruppen.&nbsp;</p><p>ILO-Konventionen werden jedoch erst verbindlich ist, wenn sie von den einzelnen Mitgliedsstaaten ratifiziert worden sind. Der SGB, seine Verbände und die Arbeitnehmenden erwarten, dass die Schweiz im Nachgang zum Frauen*streik, bei dem der Kampf gegen Gewalt und (sexuelle) Belästigung ein zentrales Thema war, die Konvention nun schnell und vorbehaltlos ratifiziert.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/metoo_mego-studio_photocase.jpg" length="400809" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6092</guid><pubDate>Sun, 16 Jun 2019 11:55:00 +0200</pubDate><title>Starkes Signal für rasche Gangart bei der Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/starkes-signal-fuer-rasche-gangart-bei-der-gleichstellung</link><description>SGB-Bilanz zum Frauen*streik 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Frauenstreik 2019 hat alle Erwartungen massiv übertroffen. Mit deutlich über 500'000 Teilnehmenden beteiligten sich noch mehr Menschen an diesem Aktions- und Streiktag für die Gleichstellung als am Frauenstreik 1991. Der 14. Juni 2019 geht damit klar als grösste politische Aktion seit dem Generalstreik 1918 in die Schweizer Geschichte ein. Dies zeigt eine Auswertung des Schweizerischen Gewerkschaftsbund aufgrund der definitiven Beteiligungszahlen aus den grossen Städten, die teilweise erst am Freitagabend feststanden.</p><p>Eine äusserst starke Beteiligung war bereits am Freitagmorgen spürbar. Gegen 100'000 Personen nahmen bis Mittag an ersten Aktionen auf der Strasse oder in Betrieben teil. Z.B. in Bern zogen 5000 Personen an einer Kinderwagen-Demo durch Berns Gassen. Nicht eingerechnet sind dabei die unzähligen Frauen, die unabhängig von der Teilnahme an einer Aktion, mit Buttons, Foulards oder violett-lila Kleider-Accessoires ihre Unterstützung für die Forderungen des Frauen*streiks signalisierten. Nicht eingerechnet sind auch die unzähligen Frauen, die im Privatleben Zeichen gesetzt haben für mehr Gleichstellung.</p><p>Ein in der Schweiz noch nie dagewesenes Ausmass erreichte die Beteiligung an den Schlusskundgebungen. Allein in Zürich fand mit gegen 160'000 Menschen die grösste politische Einzeldemo der Geschichte statt. Auch in Lausanne mit gegen 60'000 sowie in Basel und Bern mit je 40'000 Menschen legten die Massen die Stadtzentren lahm. In Genf waren es 20'000 und auch in kleineren Städten wie Freiburg (12'000), Sitten (12'000), Bellinzona (10'000), Neuenburg (10'000), Luzern (10'000) und Winterthur (gegen 10'000) fanden Demos statt, die für diese Städte historische Dimensionen haben.</p><p>Die Massenmobilisierung, an der sich Frauen aus allen Gesellschaftsschichten beteiligten, zeigt, dass es bei der Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und in der Gesellschaft jetzt vorwärts gehen muss und vorwärts gehen wird.</p><p>Eine rasche Gangart braucht es bei den Löhnen. In der Lohnrunde vom kommenden Herbst sind die Arbeitgeber gefordert. Nicht nur müssen sie endlich zu substanziellen Reallohnerhöhungen für alle Hand bieten, um so den Rückstand aus den mageren letzten Jahren aufzuholen. Besonders profitieren müssen die Frauen, gerade auch in den "typischen" Frauenberufen, die durch ein tiefes Lohnniveau auffallen.</p><p>Rasch durchzusetzen ist auch der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit". Es ist nicht akzeptabel, dass bereits Berufseinsteigerinnen gegenüber ihren männlichen Kollegen beim Lohn benachteiligt werden. Abhilfe schaffen Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen.</p><p>Und die Möglichkeiten der Frauen, sich beruflich zu entwickeln, müssen verbessert werden. Das bedeutet unter anderem, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden muss. Dank Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige werden Frauen entlastet.</p><p>Entschieden entgegengetreten werden muss dem Sexismus. Auch in der Arbeitswelt. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.</p><p>Der Machtdemonstration der Frauen können sich Wirtschaft und Politik nicht entziehen. Dank der durch die monatelangen Vorbereitungen weiter gestärkten Vernetzung zwischen Frauenorganisationen und Gewerkschaften, wird der Druck auf die Entscheidungsträger hoch bleiben, die Gleichstellung nun entschieden voranzutreiben.</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/b/csm_2019_Lausanne_Greve_des_Femmes_Mercedes_Riedy1920_06eaff4812.jpg" length="218686" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6090</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2019 19:26:50 +0200</pubDate><title>Grösste politische Demonstration der neueren Geschichte - Klares Signal für rasche Gangart bei der Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/groesste-politische-demonstration-der-neueren-geschichte-klares-signal-fuer-rasche-gangart-bei-der-gleichstellung</link><description>Frauen*streik 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 14. Juni 2019 geht als grösste politische Demonstration in die neuere Geschichte der Schweiz ein, grösser als der Frauenstreik 1991. Über den gesamten Tag gesehen beteiligten sich mehrere Hunderttausend Frauen an den Aktionen, Streiks und Arbeitsniederlegungen des Frauen*streiks. Die Kundgebungen erreichten in allen grossen Städten historische Dimensionen. Besonders bemerkenswert war die enorme Zahl junger Frauen. Dies alles zeigt, dass es bei der Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und in der Gesellschaft jetzt vorwärts gehen muss und vorwärts gehen wird.<br><br> Rasch durchgesetzt werden muss der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit». Es ist nicht akzeptabel, dass bereits Berufseinsteigerinnen gegenüber ihren männlichen Kollegen beim Lohn benachteiligt werden. Abhilfe schaffen Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen. Auch müssen die Möglichkeiten der Frauen, sich beruflich zu entwickeln verbessert werden. Das bedeutet unter anderem, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden muss. Dank Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige werden Frauen entlastet. «Typische» Frauenberufe gehören aufgewertet. Dazu braucht es flächendeckend Mindestlöhne von 4000 Fr./Monat und GAV-Abdeckungen in Branchen mit hohem Frauenanteil. Entschieden entgegengetreten werden muss Sexismus. Auch in der Arbeitswelt. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.<br><br> In einer ersten Bilanz sind die Verantwortlichen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes äusserst zufrieden über den Verlauf des Frauen*streiks. Bereits am Morgen nahmen gegen Hundertausend Frauen an Streik-Brunchs, Kaffees und Picknicks teil oder beteiligten sich an betrieblichen Streiks, Arbeitsniederlegungen, verlängerten Pausen oder ähnlichen Streikaktionen. In einem Reinigungsbetrieb in Luzern führte der Streik unmittelbar zum Erfolg, indem der Arbeitgeber zusicherte künftig auch Vor- und Nachbearbeitungsarbeiten und Reisezeiten zu entschädigen. Die Vielfalt der Aktionsformen war überwältigend. Sie reichte vom schweizweiten <a href="https://www.14juin.ch/radio-frauenstreik" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">radiofrauenstreik.ch</a>, über Kinderwagen-Demos bis zu Rollator-Rennen. Das zeigt, welche Kraft diese Bewegung hat. Durch die monatelange Vorbereitung wurden neue Netzwerke geknüpft. Damit ist der Frauen*streik 2019 der Beginn einer neu vernetzten und damit noch stärkeren Bewegung für Gleichstellung.<br><br> Beeindruckend sind die Kundgebungen in den meisten grösseren Schweizer Städten. Alleine die Demos in Zürich (70'000), Basel (40'000), Bern (40'000) und Lausanne (mind. 60’000) demonstrierten am frühen Freitagabend über 200'000 Personen. Auch aus kleineren Städten wie Freiburg, Neuenburg und Luzern wurden Beteiligungen von «historischem Ausmass» gemeldet.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/a/csm_Frauenstreik-Sion-FS-AnjaWurm-freshfocus_AWU9370_82438c2f0a.jpg" length="286766" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6087</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2019 17:50:42 +0200</pubDate><title>Hundertausende Frauen fordern rasche Fortschritte bei Gleichstellung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/hundertausende-frauen-fordern-rasche-fortschritte-bei-gleichstellung</link><description>Der Frauen*streik bewegt die Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Frauen*streik bewegt die Massen. Bereits vor Beginn der Gross-Demos in den verschiedenen Landesteilen ist klar, dass sich am Frauen*streik 2019 Hundertausende Frauen beteiligen. Allein bei den Aktionen bis zum Mittag haben schweizweit gegen 100'000 Personen an Aktionen auf der Strasse oder in Betrieben teilgenommen. Und seit 15.24 Uhr werden es immer mehr, denn überall in der Schweiz verlassen Frauen ihre Arbeit, weil sie ab diesem Zeitpunkt wegen der Lohndiskriminierung gratis arbeiten. Die Frauen sagen es laut und deutlich: Wirtschaft und Politik müssen mehr tun, um die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern voranzutreiben. Dies zeigt, dass der Frauen*streik nicht das Ende einer nun seit Monaten vorbereiteten Mobilisierung ist. Es ist vielmehr der Beginn einer neu vernetzten und damit noch stärkeren Bewegung für Gleichstellung.</p><p><br> Bereits am Morgen kam es überall in der Schweiz zu Streiks, verlängerten Pausen und vorübergehenden Arbeitsniederlegungen. So in Uhrenindustrie und Reinigungsbranche, in Spitälern, in Schulen oder im Detailhandel. Im Unispital Lausanne legten rund 500 Spitalangestellte um 11 Uhr vorübergehend die Arbeit nieder. In Bern unterbrachen um 11 Uhr gegen 500 Verkäuferinnen ihre Arbeit und forderten mit einem Riesentransparent mehr Anerkennung für ihre Arbeit, mehr Lohn und Ladenöffnungszeiten, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erlauben. In Le Locle und le Sentier verlängerten Hunderte Uhrenarbeiterinnen ihre Mittagspausen. In der Waadt traten über 2000 Lehrerinnen und Lehrer in den Ausstand. Dutzende Schulen aller Stufen wurden bestreikt. In einem Dutzend Schulen gab es sogar einen Vollstreik. Dass sich streiken lohnt, zeigten die Mitarbeiterinnen einer Reinigungsfirma in Luzern. Nach einer dreistündigen Arbeitsniederlegung lenkte der Arbeitgeber ein: er bezahlt fortan Vor- und Nachbearbeitungsarbeiten sowie die Reisezeit.</p><p><br> Parallel zu den Streiks gingen in der Schweiz am Freitagmorgen bis in den frühen Nachmittag bereits zehntausende Frauen auf die Strasse. Die Vielfalt der Aktionsformen war enorm. Allein an der Kinderwagendemo in Bern nahmen 5000 Personen teil. In Zürich fand ein Rollator-Rennen für eine bessere Anerkennung der Care-Arbeit statt. Überall gab es Streik-Brunchs, -Picknicks und -Kaffees. Bereits in der Nacht auf Freitag hatten Aktivistinnen in Zürich mit einem Auto-Corso durch die Langstrasse den Frauen*streik eingeleitet. Und am Rocheturm in Basel leuchtete das Frauen*streik-Logo. In Lausanne leuchtete die Kathedrale violett. Und am Fernsehturm in Genf wurde ein Reisentranspi ausgehängt.</p><p><br> Die enorme Dynamik und die Massenmobilisierung zeigen, dass die Forderung nach Gleichstellung sehr breit abgestützt ist und es jetzt vorwärts gehen muss.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/frauenstreik/Kinderwagendemo5000-be-RB.jpg" length="198378" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6085</guid><pubDate>Fri, 14 Jun 2019 11:42:31 +0200</pubDate><title>Ausrufezeichen für die Gleichstellung - Dutzende Schulen und Kitas bestreikt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ausrufezeichen-fuer-die-gleichstellung-dutzende-schulen-und-kitas-bestreikt</link><description>«Lohn. Zeit. Respekt.» - Gleichstellung in der Arbeitswelt, lauten die Forderungen der Gewerkschafter*innen. Überall in der Schweiz fanden zudem bereits hunderte Aktionen im öffentlichen Raum statt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Überall in der Schweiz haben Frauen zum Auftakt des Frauen*streiks 2019 erste Ausrufezeichen gesetzt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. In der Westschweiz werden Dutzende Schulen und Kindertagesstätten bestreikt. In Dutzenden von Firmen fanden zum Auftakt des Streik- und Aktionstages Streikkaffees statt. Und in Luzern haben Mitarbeiterinnen einer Reinigungsfirma nach drei Stunden Streik einen vollen Erfolg erzielt: Sie protestierten gegen Gratisarbeit, unbezahlte Reisezeiten sowie für ein besseres Betriebsklima. Der Arbeitgeber hat nun zugesichert, dass Vor- und Nachbearbeitungsarbeiten sowie die Reisezeit ab sofort bezahlt werden.</p><p>Sie alle setzen sich unter dem Motto «Lohn. Zeit. Respekt.» ein für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt. Unter anderem fordern sie flächendeckende Mindestlöhne von 4000 Fr./Monat und GAV-Abdeckung in Branchen mit hohem Frauenanteil, um Frauen am unteren Ende des Lohngefüges und in «typischen» – und damit schlecht bezahlten – Frauenberufen besser zu stellen. Sie fordern Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige, um Frauen von unbezahlter Care-Arbeit zu entlasten und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gerade auch für qualifizierte Stellen zu verbessern. Dank Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen soll endlich die weiterhin bestehende Lohndiskriminierung ausgemerzt werden. Und am Arbeitsplatz verträgt es keinen Sexismus. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.</p><p>Omnipräsent sind der Frauen*streik und die Gleichstellungsfrage auch am Jahreskongress der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf. Sowohl farblich bei den Delegierten, als auch thematisch. Denn mit dem Kampf gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie der Ungleichheit stehen zwei zentrale Themen des Schweizer Frauen*streiks im Zentrum der Debatten. Ein starkes Zeichen setzte ILO-Generaldirektor Guy Ryder, der am Freitagmorgen mit Marilia Agostino Mendes und Anja Dräger, zwei Frauen der Schweizer Gewerkschaftsdelegation an der ILO-Jahreskonferenz empfangen hat, um über den Frauen*streik zu sprechen.</p><p>Überall in der Schweiz fanden zudem bereits hunderte Aktionen im öffentlichen Raum statt. So erstrahlte in der Nacht das Frauen*streik-Logo auf dem Rocheturm in Basel und in Zürich läuteten Aktivistinnen ab Mitternacht mit einem Auto-Corso in der Langstrasse den Frauen*streik ein. Heute um 11 Uhr läuteten in der ganzen Schweiz die Kirchenglocken und gleichzeitig machten Tausende Frauen in ihren Betrieben mit Aktionen auf die Forderungen des Frauen*streiks aufmerksam.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/1/csm_frauengruppe-3er-breit_36d8e8c268.png" length="393911" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6081</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2019 13:51:51 +0200</pubDate><title>Es braucht nun Fortschritte beim Kündigungsschutz sonst bleibt Druck der Gewerkschaften in ILO bestehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-braucht-nun-fortschritte-beim-kuendigungsschutz-sonst-bleibt-druck-der-gewerkschaften-in-ilo-bestehen</link><description>Schweiz von schwarzer ILO-Liste vorerst gestrichen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Guy Parmelin zeigt den Willen den Schutz vor missbräuchlicher Kündigung von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden endlich zu verbessern. Er will neu unter Einbezug der Experten der Internationalen Arbeitsorganisation ILO eine Mediation zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften durchführen. Ziel ist es, innert zwölf Monaten Lösungsvorschläge auszuarbeiten, mit denen der Kündigungsschutz auf das von den ILO-Konventionen geforderte Niveau gehoben werden kann. Aufgrund dieses Vorschlags von Bundesrat Parmelin hat heute der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zugestimmt, die Schweiz von der schwarzen Liste fehlbarer Länder zu streichen.<br><br>Im Vorfeld der ILO-Konferenz, die im 100. Jahr ihres Bestehens vom Schweizer Botschafter Jean-Jacques Elmiger präsidiert wird, war die Schweiz auf einer schwarzen Liste von Ländern gelandet, die gegen ILO-Konventionen verstossen. Am Dienstag hat nun der zuständige ILO-Ausschuss auf Antrag der Schweizer Delegation entschieden, die Schweiz aus der Liste zu streichen.<br><br>Der SGB hat diesem Vorgehen zugestimmt, weil dies eine reelle Chance ist, das Schweizer Kündigungsrecht endlich den völkerrechtlichen Normen anzupassen. Bereits 2003 hatte der SGB eine Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht, wegen Nicht-Einhaltung der ratifizierten Konventionen. Seither wurde die Schweiz wiederholt von der ILO gerügt. Doch der Bundesrat weigerte sich, die ILO-Empfehlungen umzusetzen. Er war dabei immer den Schweizer Arbeitgebern gefolgt, die eine Verbesserung des Kündigungsschutzes von Mitgliedern von Personalkommissionen, Pensionskassen-Stiftungsräten sowie von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden strikte ablehnten.&nbsp; Bundesrat Guy Parmelin hat sich nun verpflichtet, innert kurzer Zeit eine externe Mediation einzusetzen, die den Arbeitgebern und den Gewerkschaften hilft, Lösungsvorschläge für einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden auszuarbeiten. Sollte der Mediationsprozess nicht zu konkreten Verbesserungen führen, wird der SGB über die ILO den Druck auf die Schweiz weiter erhöhen. Die Gewerkschaften haben jüngst wieder viele Fälle mit antigewerkschaftlichen missbräuchlichen Kündigungen gesammelt.<br><br>«Es wurde bereits viel Arbeit in diesem Gebiet geleistet, es gibt Gutachten und in der Vergangenheit fanden auch schon Gespräche statt. Die Kursänderung von Bundesrat Parmelin ist erfreulich, ebenso die Signale der Arbeitgeber, ohne Scheuklappen und nach Treu und Glauben eine Lösung für dieses Problem zu finden. Viele Karrieren und Leben von Arbeitnehmenden wurden durch solche missbräuchlichen Kündigungen zerstört. Es darf nicht sein, dass die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht wahrnimmt. Wir werden hier genau hinschauen, damit der Bundesrat seine völkerrechtlichen Pflichten auch wirklich wahrnimmt», meint dazu Pierre-Yves Maillard.<br><br>Nächstes Jahr wird die Schweiz nun der ILO Bericht erstatten über die Resultate der Mediation. Ausserdem wird sich die Schweiz freiwillig einer ausserordentlichen Überprüfung der ILO unterziehen, was die Einhaltung der Gewerkschaftsfreiheit angeht. Der SGB wird diesen Prozess begleiten.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6078</guid><pubDate>Fri, 07 Jun 2019 15:50:36 +0200</pubDate><title>Wichtige Weichenstellung in der Europapolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wichtige-weichenstellung-in-der-europapolitik</link><description>SGB begrüsst Bundesratsentscheide zum Verhältnis Schweiz-EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die heutigen Entscheide des Bundesrates zur Europapolitik. In dem er zeitlich die Bekämpfung der SVP-Kündigungsinitiative prioritär behandelt, nimmt der Bundesrat eine wichtige Weichenstellung vor. Denn die SVP-Initiative stellt die Bilateralen Verträge grundsätzlich in Frage. Die Ablehnung dieser Initiative ist deshalb die Voraussetzung für alle weiteren Schritte in den Bilateralen Beziehungen zur EU. Der SGB wird diese Initiative mit einer aktiven Kampagne bekämpfen. Die jüngsten Entscheide des Bundesrats zur Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmenden sind dabei hilfreich und zeigen, dass auch der Bundesrat gewillt ist, die Ängste und Probleme der Betroffenen ernst zu nehmen.</p><p>Sollte das Staatssekretariat für Wirtschaft seco, wie heute Medien berichteten, effektiv in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit der Personenfreizügigkeit in Frage gestellt haben, dann würde dies von einer ungeheuerlichen Verantwortungslosigkeit zeugen. Die Personenfreizügigkeit ist zentral für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, aber ebenso zentral ist ein funktionierender Lohnschutz. Dieser wäre mit dem vorliegenden Rahmenabkommen faktisch abgeschafft worden.</p><p>Positiv ist daher, dass der Bundesrat die grossen Vorbehalte der Gewerkschaften zum vorliegenden Rahmenabkommen ernst nimmt und den vorliegenden Vertragsentwurf als ungenügend betrachtet. Die Bilateralen Verträge müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Ein Rahmenabkommen, welches den Lohnschutz gefährdet, ist nicht akzeptabel.</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitnehmenden-Rechte eingehalten werden. Das hat auch der Bundesrat im Rahmen der Volksabstimmungen zu den Bilateralen und der Personenfreizügigkeit versprochen. Die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen beim Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen muss weiterhin gelten. Die Flankierenden Massnahmen sind für die Gewerkschaften nicht verhandelbar. Die Schweiz muss selber bestimmen können, wie sie ihre europaweit höchsten Löhne schützt und damit alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6057</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 12:30:00 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern soziale Schweiz in sozialem Europa</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-soziale-schweiz-in-sozialem-europa</link><description>298. SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) setzt sich ein für eine soziale Schweiz in einem sozialen Europa. Dazu forderten die SGB-Delegierten in einer Resolution, dass rasch über die SVP-Kündigungsinitiative abgestimmt wird, um den Bilateralen Weg zu konsolidieren. Sie erinnerten daran, dass diese Initiative den für die Schweiz insgesamt positiven Bilateralen Weg an die Wand fahren würde. Das darf nicht geschehen. Denn aus Sicht der Arbeitnehmenden haben die Bilateralen gekoppelt an die auf Druck der Gewerkschaften eingeführten Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitnehmerrechte sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt gebracht und das menschenunwürdige Kontingentssystem der Saisonniers beendet. Die SGB-Delegierten begrüssten, dass der Bundesrat die Vorschläge der Sozialpartner zur Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmenden umsetzen und so dafür sorgen will, dass Leute ab 58 nach Stellenverlust und Aussteuerung nicht mehr in die Sozialhilfe abgedrängt werden und dabei auch noch vorzeitig ihr Alterskapital anzapfen müssen. Die Delegierten hielten gleichzeitig klar fest, dass sie das vorliegende Rahmenabkommen ablehnen und die Lohnschutzmassnahmen nicht verhandelbar sind. Der SGB wird die Flankierenden verteidigen, wenn nötig mit dem Referendum.</p><p>Für eine soziale Schweiz setzt sich der SGB auch in der Altersvorsorge ein. Dabei erteilten die Delegierten den Plänen für eine Erhöhung des Frauenrentenalters und des allgemeinen Rentenalters eine klare Absage. In Zeiten wo die Leute Mühe haben bis zum heutigen Rentenalter ihre Stelle zu halten, führt ein höheres Rentenalter nur zu mehr Problemen. Die Delegierten forderten vor allem, dass die heute schon für viele ungenügende Rentenhöhe ins Zentrum der Debatte über die Altersvorsorge gestellt werden muss. Angesichts der stetig sinkenden Neurenten der Pensionskassen braucht es einen Ausbau der AHV in Form einer 13. AHV-Rente.</p><p>Drei Wochen vor dem Frauen*streik bekräftigten die Delegierten die am letzten Kongress beschlossene Unterstützung des grossen Aktions- und Streiktages vom 14. Juni. Die SGB-Verbände sind an vorderster Front mit dabei, dass dieser Tag den Auftakt markiert für rasche Fortschritte bei der Gleichstellung von Mann und Frau. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist es insbesondere wichtig, die Einkommenssituation der Frauen zu verbessern.</p><p>In einer weiteren Resolution fordern die Delegierten einen besseren Schutz gegen missbräuchliche Kündigungen von Whistleblowern sowie von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden, Mitgliedern von Personalkommissionen und Stiftungsräten von Pensionskassen. Hier muss die Schweiz endlich die Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation ILO einhalten. Dafür braucht es eine Anpassung des Obligationenrechts.</p><p>Zudem haben im Rahmen der Delegiertenversammlung 10 Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung für GewerkschaftssekretärInnen unter anhaltendem Applaus ihr Diplom erhalten. Für seine Abschlussarbeit zum Thema Digitalisierung in der Logistik erhielt Adriano Troiano die Auszeichnung für die originellste Diplomarbeit.</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/0/csm_190525_dv_vorstandstisch_8fe7c2403b.jpg" length="135678" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6054</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 10:00:00 +0200</pubDate><title>Schweizer Gewerkschaften setzen sich gemeinsam für ein soziales Europa ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-gewerkschaften-setzen-sich-gemeinsam-fuer-ein-soziales-europa-ein</link><description>EGB-Kongress beschliesst besseren Schutz für entsandte Arbeitnehmende vor Lohn- und Sozialdumping</description><content:encoded><![CDATA[<p> Vom 21. bis zum 24. Mai fand in Wien der 14. Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) statt. Die zwei Schweizer Dachverbände SGB und Travail.Suisse haben sich aktiv für ein sozialeres Europa engagiert. Insbesondere wurden auf Antrag der Schweizer Gewerkschaften, des Österreichischen und des Tschechischen Gewerkschaftsbundes ins Programm des EGB aufgenommen, dass entsandte Arbeitnehmende besser vor Lohn- und Sozialdumping geschützt werden müssen. Die bisherigen Instrumente haben sich – nicht zuletzt angesichts der Rechtsprechung des EuGH zur Verhältnismässigkeit von nationalen Massnahen gegen Dumping – als ungenügend erwiesen.<br><br>Am Kongress des EGB, der nicht weniger als 45 Millionen Mitglieder aus 39 europäischen Ländern vertritt, war die Ausgestaltung einer sozialen EU zentrales Thema. Kurz vor den EU-Parlamentswahlen wird immer klarer, dass das EU-Projekt eine echte soziale Wende erfahren und den Arbeitnehmenden nützen muss, um nach Brexit und verschiedenen populistischen Wahl-Siegen zu überleben. Dass die EU auf diesem Weg ist, zeigt etwa der Beschluss, dass in zwei Jahren alle Mitgliedsstaaten mindestens zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und je zwei Monate Elternzeit für Mütter und Väter einführen müssen.<br><br>Am EGB-Kongress vertraten u.a. der neue SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sowie Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse und Nationalrat, die Arbeitnehmenden der Schweiz. Maillard und Wüthrich wurden auch in den Vorstand des EGB gewählt. Pierre-Yves Maillard bedankte sich in seiner Intervention beim EGB sowie den einzelnen Schwestergewerkschaften für die Unterstützung im Kampf für die Beibehaltung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) in der Schweiz. «Wir setzen uns ein für die Personen, die in der Schweiz arbeiten, egal welchen Pass sie haben oder wo sie wohnen. Gemeinsam mit den europäischen Gewerkschaften sagen wir, dass nichts eine Senkung der Löhne rechtfertig. Wir schützen die Löhne, und nicht die Grenzen».<br><br>Adrian Wüthrich bekräftigt: «Die Flankierenden Massnahmen, wie sie in der Schweiz ausgestaltet sind, müssen zum Vorbild für die EU werden – ein aktiver Lohnschutz ist für ganz Europa wünschenswert. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei den Lohnkontrollen gehört dazu. Aus diesem Grund soll die Schweiz beim Rahmenabkommen betreffend Lohnschutz hart bleiben und bei der Europäischen Arbeitsbehörde von Beginn an mitmachen.» <br><br>Auch für den EGB ist klar, dass die Regelungen der Europäischen Union in Richtung der Schweizer FlaM gehen müssen – und nicht umgekehrt.<br><br><br>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND + Travail.Suisse<br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6053</guid><pubDate>Thu, 23 May 2019 09:45:00 +0200</pubDate><title>Wo kontrolliert wird, werden Lohnverstösse aufgedeckt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wo-kontrolliert-wird-werden-lohnverstoesse-aufgedeckt</link><description>SECO-Bericht zeigt: Flankierende Massnahmen wichtiger denn je! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen zeigt: Die Flankierenden sind wichtiger denn je! Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Insbesondere bei Firmen, die Kurz- und Kürzestaufenthalter oder Temporärarbeitskräfte beschäftigen. Die Kontrolleure der Gesamtarbeitsverträge (GAV) finden in jedem vierten Schweizer Betrieb und bei jedem fünften Entsendebetrieb Verstösse.
</p><p><br><b>Rund 6500 Betriebe mit zu tiefen Löhnen</b><br>Im vergangen Jahr haben die Kontrolleure über 40‘000 Firmen kontrolliert. Dabei haben sie bei rund 16 Prozent oder 6‘500 Betrieben zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (über 20 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen 15 Prozent (Entsendefirmen) bzw. 13 Prozent (Schweizer Arbeitgeber)
</p><p><br><b>Die Hälfte der Schweizer Arbeitgeber weigert sich, Löhne zu korrigieren</b><br>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen anzupassen. Positiv ist, dass 83 Prozent der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leisten. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Arbeitgeber, von denen nur 51 Prozent die Löhne anpassen. Auffallend ist nach wie vor, dass einige Kantone sehr wenige Schweizer Firmen kontrollieren (z.B. FR, SG oder ZG) und auch nur einzelne Kantone Arbeitsunterbrechungen verfügen.<br><br></p><p><b>Flankierende Massnahmen wichtiger denn je</b><br>Die Flankierenden Massnahmen für den Schweizer Lohnschutz sind von grösster Bedeutung. Die Zahl der Entsendungen ist hoch. Dort, wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Müsste die Schweiz aufgrund des Rahmenabkommens die Zahl der Kontrollen reduzieren oder die Instrumente (Kaution, Voranmeldung u.a.) einschränken, hätte das gravierende Auswirkungen. Die Gewerkschaften fordern daher einen Ausbau statt einen Abbau der Flankierenden Massnahmen.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6046</guid><pubDate>Tue, 21 May 2019 12:11:50 +0200</pubDate><title>Rentenhöhe gehört ins Zentrum der AHV-Reform – Nein zu höherem Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenhoehe-gehoert-ins-zentrum-der-ahv-reform-nein-zu-hoeherem-rentenalter</link><description>Empfehlung des SGB zur AHV-Reform: Angehen der wirklichen Probleme statt Angstmacherei </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) geforderte Erhöhung des Frauenrentenalters und in einem zweiten Schritt des generellen Rentenalters ab. Die Arbeitgeber lenken damit vom eigentlichen Problem der Altersvorsorge ab: vom sinkenden Rentenniveau.Der Arbeitgeberverband verkennt weiterhin, dass eine Reform der AHV nur gelingen kann, wenn die ungenügende Rentenhöhe der Ausgangspunkt für die Diskussionen bildet.</p><p><br> Breite Bevölkerungskreise kämpfen bereits heute mit einer ungenügenden Rente im Alter. Die Quote der NeurentnerInnen, die Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen müssen, um über die Runden zu kommen, ist zwischen 2005 und 2017 von 7.6 auf 9.6 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sinkt und sinkt das zukünftige Niveau der Pensionskassenrenten – besonders stark in den letzten Jahren mit minus 11 Prozent zwischen 2015-2018.&nbsp; Schuld ist das Finanzierungsmodell der zweiten Säule, das wegen der Tiefzinsphase aus den Fugen geraten ist. Es zeigt sich je länger je mehr, dass zur Sicherung anständiger Renten das Umlageverfahren der AHV dem Kapitaldeckungsverfahren der Pensionskassen überlegen ist.<br> &nbsp;</p><p>Dass die AHV wegen der zurzeit überdurchschnittlichen Zunahme der RentnerInnenzahlen zusätzliches Geld braucht ist unbestritten. Dass sie deswegen vor dem Kollaps steht, ist hingegen billige Angstmacherei. Mit einer soliden Zusatzfinanzierung kann die AHV den wegen der Baby-Boom-Generation vorübergehend anfallenden Finanzbedarf decken. Mit der Annahme von STAF wurde ein erster Schritt zur Stärkung der AHV-Finanzen gemacht. Weitere müssen folgen. Dank STAF hat die Schweiz nun mehr Zeit, die wahren Probleme der Altersvorsorge zu lösen. So wie es in der Verfassung verankert ist: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» ermöglichen. Stabile und sogar steigende Renten für ein Leben im Alter in Würde garantiert nur die umlagefinanzierte AHV. Sie gehört deshalb ausgebaut, so wie es der SGB in der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verlangt, die im Herbst lanciert wird.<br> &nbsp;</p><p>Auch die Forderung des SAV nach einer Erhöhung des Rentenalters für die Frauen lehnt der SGB dezidiert ab. Gemäss den aktuellsten verfügbaren Zahlen (SAKE 2018) sind ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter nur noch 46.2 Prozent aller Frauen erwerbstätig. Solange ältere Arbeitnehmende immer grössere Mühe haben, sich bis zum ordentlichen Rentenalter im Arbeitsmarkt zu halten, ist die Diskussion um ein höheres Rentenalter müssig. Es würde vor allem soziale Probleme bringen, die dann über Instrumente wie die Sozialhilfe bekämpft werden müssen. Dies sehen gemäss Umfragen auch über zwei Drittel der Stimmberechtigten so.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6032</guid><pubDate>Mon, 20 May 2019 07:45:39 +0200</pubDate><title>Lohn. Zeit. Respekt. – Frauen*streik gegen die Einkommenslücke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohn-zeit-respekt-frauen-streik-gegen-die-einkommensluecke</link><description>SGB-Forderungen zum Frauen*streik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Fast 40 Jahre nach der Aufnahme des Gleichstellungsartikels in die Bundesverfassung hat die Schweiz ihre Aufgaben in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht gemacht. Trotz Fortschritten im Erwerbsleben gibt es immer noch viele inakzeptable Lücken – vor allem beim Einkommen. Mit ihrem Engagement für den Frauen*streik unter dem Motto «Lohn. Zeit. Respekt.» wollen die SGB-Gewerkschaften für den nötigen Schub sorgen, damit es bei der Gleichstellung endlich schnell vorwärts geht.</p><p>Die Ungleichbehandlung der Frauen im Arbeitsleben ist vielfältig. Noch immer hinken die Frauenlöhne den Männerlöhnen um fast 20 Prozent hinterher. Dafür gibt es viele Gründe: Frauen und ihrer Arbeit wird oft weniger Wert zugemessen als der Arbeit von Männern. Das zeigen z.B. die markant tieferen Löhne für die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen. Auch die Karrierechancen der Frauen sind nach wie vor deutlich schlechter, u.a. wegen der Mutterschaft. Diese ist zudem immer noch zu oft ein Kündigungsgrund und drängt Frauen aus dem Erwerbsleben oder in schlechter bezahlte Jobs oder Teilzeitarbeit. Letzteres gilt auch für all die Frauen, die sich unbezahlt um erwachsene Angehörige kümmern. Dazu kommt, dass nach wie vor 43 Prozent des gesamten Lohnunterschieds statistisch nicht erklärt werden können, also diskriminierend sind.</p><p>Aus diesen Gründen fordern die SGB-Gewerkschaften u.a.: (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Medienkonferenzen/190520_Frauenstreik_GreveDesFemmes/190520_Frauenstreik_SGB-Forderungen.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Die SGB-Forderungen im Volltext</a>)</p><ul><li>Flächendeckende Mindestlöhne von 4000 Fr./Monat und GAV-Abdeckungen in Branchen mit hohem Frauenanteil. Dies ermöglicht eine Besserstellung von Frauen am unteren Ende des Lohngefüges aber dank GAV auch von unterbezahlten «typischen Frauenberufen» (z.B. Kita).</li><li>Investitionen in Kinderkrippen, Tagesschulen, Spitex und Betreuungsangebote für erwachsene Pflegebedürftige. Das entlastet die Frauen (und auch Männer) von unbezahlter Care-Arbeit und verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, gerade auch für qualifizierte Stellen.</li><li>Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen, um die Lohndiskriminierung auszumerzen. Dazu muss das revidierte Gleichstellungsgesetz nun rasch umgesetzt und evaluiert werden, damit weitere Verbesserungen möglich sind.</li><li>Respekt statt Sexismus am Arbeitsplatz. Das bedingt u.a. einen besseren Kündigungsschutz bei Mutterschaft und Angehörigenpflege sowie wirksame Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.</li></ul><p>Die SGB-Gewerkschaften sind am 14. Juni überall in der Schweiz präsent und sorgen zusammen mit allen anderen engagierten Organisationen für die Mobilisierung breiter Bevölkerungskreise. Einen Überblick zu den geplanten Aktionen ist auf <a href="https://www.14juni.ch/14-juni/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14juni.ch/14-juni</a> aufgeschaltet.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/1/csm_frauengruppe-3er-breit_c367274c81.png" length="389321" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6028</guid><pubDate>Sun, 19 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Schritt zur soliden AHV-Finanzierung getan – Überrissene kantonale Steuerpakete bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schritt-zur-soliden-ahv-finanzierung-getan-ueberrissene-kantonale-steuerpakete-bekaempfen</link><description>Gewerkschaftsbund zu den Abstimmungsergebnissen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt die Zustimmung der Stimmberechtigten zur AHV-Steuervorlage zur Kenntnis. Das Ja schafft bei der AHV Entspannung und Zeit für eine Reform im Interesse der breiten Bevölkerung. Der Akzent ist dabei auf der Einnahmeseite zu setzen.
</p><p>Die von der Wirtschaft und den bürgerlichen Parteien propagiere generelle Rentenaltererhöhung und die Rentenaltererhöhung für die Frauen lehnt der SGB ab. In einer Zeit, in der ältere Arbeitnehmende immer grössere Mühe haben, sich bis zum ordentlichen Rentenalter im Arbeitsmarkt zu halten, bringt ein höheres Rentenalter vor allem soziale Probleme, die dann über Instrumente wie die Sozialhilfe bekämpft werden müssen. 
</p><p>Dass die AHV wegen der zurzeit überdurchschnittlichen Zunahme der Rentnerzahlen zusätzliches Geld braucht ist unbestritten. Dass sie deswegen vor dem Kollaps steht ist hingegen billige Angstmacherei. Vielmehr gilt: Die Auswirkungen des Baby-Booms sind ein vorübergehendes Phänomen, das mit einer soliden Zusatzfinanzierung überbrückt werden kann. 
</p><p>Angehen muss die Politik auch das wichtigste Problem der Altersvorsorge: die für breite Bevölkerungskreise ungenügende Rentenhöhe. Denn das zukünftige Niveau der Pensionskassenrenten sinkt und sinkt. Allein seit 2015 um 11 Prozent. Schuld ist das Finanzierungsmodell der zweiten Säule, das wegen der Tiefzinsphase aus den Fugen geraten ist. Stabile und sogar steigende Renten für ein Leben im Alter in Würde garantiert nur die AHV. Sie gehört ausgebaut, so wie es der SGB in der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verlangt, die im Herbst lanciert wird.
</p><p>Der Steuerteil der Vorlage war im SGB umstritten. Denn die Kantone haben begonnen, die Unternehmenssteuern in einem Mass generell zu senken, das in den meisten Kantonen nicht gerechtfertigt ist. Das Gros der Kantone zählt nämlich nur wenige Unternehmen, die wegen den nun wegfallenden Steuerprivilegien mehr bezahlen müssen. Der SGB begrüsst es deshalb, dass die SolothurnerInnen, wie letzten Herbst bereits die BernerInnen, eine solch unverhältnismässige Senkung der Gewinnsteuern versenkten. Der SGB wird seine Bünde und Verbände weiterhin darin unterstützen, schlechte kantonale Steuerpakete zu bekämpfen. Diese massiven Gewinnsteuersenkungen führen zu riesigen Steuerausfällen, die nur durch einen Abbau der öffentlichen Dienstleistungen oder höheren Steuern für natürlichen Personen ausgeglichen werden kann.
</p><p>Der SGB begrüsst das Ja zur leichten Verschärfung des Waffenrechts. Dies schafft mehr Sicherheit und bewahrt die Schweiz vor Problemen im Verhältnis zur EU.
</p><p>Ein Blick auf verschiedene kantonale Abstimmungsresultate zeigt, dass den Stimmberechtigten eine sozialere und solidarischere Gesellschaft wichtig ist. So wollen die BaslerInnen die Topverdiener stärker besteuern, die BernerInnen lehnen es ab, die Schwächsten der Gesellschaft mit einer Kürzung der Sozialhilfe zu bestrafenund die Genferinnen und Genfer erhalten künftig mehr Krankenkassen-Prämienverbilligungen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, premier secrétaire de l'USS, 079 05 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, responsable de la communication de l'USS, 079 249 59 74</li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6029</guid><pubDate>Fri, 17 May 2019 10:44:41 +0200</pubDate><title>Zu lascher Kündigungsschutz: Schweiz auf schwarzer Liste der UNO</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zu-lascher-kuendigungsschutz-schweiz-auf-schwarzer-liste-der-uno</link><description>Rüge der Internationalen Arbeitsorganisation ILO</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz gerät kurz vor der 100-Jahr-Feier der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unter Druck. Sie soll schärfer gegen missbräuchliche Kündigungen von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden, Mitgliedern von Personalkommissionen oder StiftungsrätInnen in Pensionskassen vorgehen. Die ILO hat die Schweiz auf eine Schwarze Liste mit den 40 bedenklichsten Fällen von Verletzungen der ILO-Konventionen gesetzt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert Bundesrat und Parlament auf, nun rasch Abhilfe zu schaffen.
</p><p>Konkret wird der Schweiz vorgeworfen, die Menschenrechte beim Kündigungsschutzes von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden zu verletzen, die von der ILO-Konvention 98 geschützt werden, welche die Schweiz ratifiziert hat. Bereits 2004 hatte die ILO gegenüber dem Bundesrat festgehalten, dass die im Obligationenrecht (Art. 336a Abs 2) vorgesehene maximale Entschädigung von sechs Monatslöhnen bei missbräuchlicher Kündigung nicht genügend abschreckend wirke. Vielmehr könne so Arbeitnehmenden missbräuchlich gekündigt werden, um sie mundtot zu machen. Wie Studien zeigen, werden die fehlbaren Arbeitgeber meist nur zur Zahlung von 2-3 Monatslöhnen verurteilt. Das bezahlen sie dann aus der Portokasse.
</p><p>Die ILO verlangte damals von der Schweiz, die maximal mögliche Entschädigung auf mindestens 12 Monatslöhne hinaufzusetzen sowie für extreme Fälle auch die Wiedereinstellung vorzusehen. Passiert ist seither nichts. In der Schweiz wird unbequemen Mitarbeitenden, die ihre gesetzlichen und verfassungsmässigen Rechte ausüben und deshalb den Arbeitgeber stören, immer noch sang- und klanglos gekündigt. Die Vorlage des Bundesrats zu Whistleblowing hätte die Situation nicht verbessert, sondern im Gegenteil sogar verschlimmert. Das erklärte eine ILO-Vertreterin an einem Hearing der für die Vorlage zuständigen Rechtskommission des Nationalrats (RK). Erfreulich ist, dass die Kommission diese Einschätzung ernst nahm und nun die Vorlage versenken will.
</p><p>Der Handlungsbedarf aber bleibt: es darf nicht sein, dass die Schweiz von ihr ratifizierte Menschenrechte und ILO-Empfehlungen jahrzehntelang ignoriert. Jetzt kommt die Quittung, und das ausgerechnet im Jahr, in dem die ILO ihr 100-Jahre-Jubiläum in Genf feiert und sich die Schweiz das Präsidium für die im Juni stattfindende ILO-Jubiläumskonferenz innehat.
</p><p>Dass die Schweiz auf die Schwarze Liste gekommen ist, ist eine Blamage. Siebefindet sich damit in Gesellschaft von Ländern wie Sierra Leone, Tadschikistan und Weissrussland. Es ist nun definitiv Zeit für Bundesrat und Parlament, über die Bücher zu gehen.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6024</guid><pubDate>Wed, 15 May 2019 16:43:52 +0200</pubDate><title>Wichtige Fortschritte für ältere Arbeitnehmende – Nein zum brandgefährlichen Rahmenabkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wichtige-fortschritte-fuer-aeltere-arbeitnehmende-nein-zum-brandgefaehrlichen-rahmenabkommen</link><description>Massnahmenpaket des Bundesrats für ältere Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist erfreut, dass der Bundesrat endlich Massnahmen gegen die Probleme der älteren Arbeitnehmenden und Arbeitslosen ergreift. Insbesondere die Überbrückungsrente gibt älteren ausgesteuerten Arbeitslosen neu eine gewisse finanzielle Sicherheit. Sie verhindert das Abgleiten in die Sozialhilfe und erlaubt es den Betroffenen, nicht schon vor dem ordentlichen Rentenalter auf ihre Altersvorsorgeguthaben zurückgreifen zu müssen. Das waren auch die Gründe, warum der SGB schon länger vom Bund forderte, eine solche Überbrückungslösung bzw. Rente-pont einzuführen. Der SGB bedauert aber, dass diese Massnahme nicht bereits ab 58 Jahren gilt und dass der Bundesrat beim Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende keine Verbesserungen vorschlägt.</p><p>Europapolitisch hält der SGB an seinen Positionen fest. Beim Rahmenabkommen muss die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen weiterhin gelten. Die Flankierenden Massnahmen sind nicht verhandelbar. Die Schweiz muss selber bestimmen können, wie sie ihre europaweit höchsten Löhne schützt und damit alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft.</p><p>Politisch prioritär ist es nun, den Kampf gegen die SVP-Kündigungsinitiative aufzunehmen, denn sie stellt den bilateralen Weg grundsätzlich in Frage. Diese Initiative muss von allen Kräften, die auf dem bilateralen Weg weitergehen wollen, vehement bekämpft werden. Zudem erwartet der SGB vom Bundesrat, dass er in Bezug auf das für die Schweizer Löhne brandgefährliche Rahmenabkommen von Bundesrat Cassis rasch Klarheit schafft. Indem er der EU-Kommission mitteilt, dass das vorliegende Rahmenabkommen nicht akzeptabel ist.</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Pierre-Yves Maillard, SGB-Präsident, 079 743 42 37</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6018</guid><pubDate>Tue, 14 May 2019 12:29:31 +0200</pubDate><title>Kapitaldeckungsverfahren in der Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kapitaldeckungsverfahren-in-der-krise</link><description>Jahresbericht OAK zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Jahresbericht der Oberaufsicht über die 2. Säule bestätigt die Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und zeigt die schwierige Situation der beruflichen Vorsorge klar auf: Immer mehr Versicherte mussten immer mehr in die 2. Säule einzahlen, während gleichzeitig die in Aussicht gestellte Rente sank. Das zukünftige Rentenniveau hat sich laut OAK in den letzten vier Jahren um durchschnittlich rund 11% verschlechtert. Die Ursache für die ständig schlechteren Renten der zweiten Säule sind die Probleme des Kapitaldeckungsverfahrens bei tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten. Dies wirkt sich negativ auf das Alterskapital aus und trägt bei zu sinkenden Neurenten. Die versicherten Erwerbstätigen zahlen somit einen hohen Preis für die Spätfolgen der Finanzkrise.</p><p>Auffällig ist auch, dass die Anzahl Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung massiv zugenommen und sich im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht hat. Die Unterdeckungen betreffen nicht nur rund 10 % des gesamten Vorsorgekapitals der 2. Säule sondern vor allem auch ca. 15 % aller Versicherten - welche potenziell über Sanierungsmassnahmen noch einmal zur Kasse gebeten werden könnten.</p><p>Die Verfassung setzt in Sachen Vorsorge klare Ziele. An diesen muss sich die Schweizer Politik orientieren: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die "Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen. Für den SGB ist klar: wenn kein Gegensteuer gegeben wird und die Rentenhöhe für künftige RentnerInnen wegen der schlechten Lage der zweiten Säule stetig sinkt, droht eine sozialpolitische Bombe. Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Die historisch einmalige Tiefstzinsphase darf nicht dazu führen, dass das bei einer Mehrheit der Versicherten ohnehin bescheidene Rentenniveau sinkt. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV. Ausserdem müssen die Erträge der Nationalbank aus den Negativzinsen zurück in die Altersvorsorge der Versicherten fliessen.</p><p>Die 2. Säule ist heute aber nicht nur durch die Tiefstzinsen geschwächt. Auch die Oberaufsichtskommission stellt fest, dass die komplexen Strukturen der stetig an Bedeutung gewinnenden Sammelstiftungen Risiken für die Versicherten bergen. Viele neue Sammelstiftungen entsprechen nicht den erforderlichen Transparenz- und Governance-Bestimmungen. Und sie werden nur ungenügend beaufsichtigt. Die berufliche Vorsorge ist mehr denn je geprägt durch einen unkontrollierten Wettbewerb sowie Geldabflüsse in Milliardenhöhe an Versicherer, Vermögensverwalter und Broker. Die Gewinne dieser Akteure mit dem Geld der Versicherten sind systemfremd - und bei sinkenden Renten besonders stossend. Deshalb braucht es stärkere Gewinneinschränkungen und Aufsichtsbehörden sowie Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten. Zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses sollte ausserdem die Umlagekomponente im BVG gestärkt werden. Nur so können Reformen der 2. Säule auf Akzeptanz stossen.</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6016</guid><pubDate>Mon, 13 May 2019 09:30:00 +0200</pubDate><title>Temporärarbeit mit schärferen Massnahmen eindämmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/temporaerarbeit-mit-schaerferen-massnahmen-eindaemmen</link><description>Personalverleih auf dem Vormarsch</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Phänomen Temporärarbeit hat in der Schweiz beunruhigende Ausmasse angenommen: seit 1995 hat sich der Anteil dieser potenziell prekären Beschäftigungsform am gesamten Arbeitsvolumen auf 2.6 Prozent verfünffacht. Obwohl es 2012 gelungen ist, mit einem Gesamtarbeitsvertrag für die temporär Angestellten wichtige Fortschritte zu erzielen, ist die Zunahme der Temporärarbeit besorgniserregend.
</p><p>Denn Temporärangestellte sind gegenüber Festangestellten nach wie vor deutlich benachteiligt. Sie verdienen oft weniger, sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt und ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sind schlechter als bei einer festen Anstellung. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass das Gros der Temporärangestellten eigentlich eine Festanstellung sucht. Das zeigt das heute publizierte SGB-Dossier zur Temporärarbeit. 
</p><p>«Ob Migrantinnen, Uber-Taxifahrer oder Temporärangestellte: allen Arbeitnehmenden müssen die gleichen sozialen Rechte gewährt werden und sie müssen für die gleiche Arbeit am gleichen Ort den gleichen Lohn erhalten», fordert SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. Aus diesem Grund muss Temporärarbeit eingedämmt werden, weil sie auf Löhne und Arbeitsbedingungen drückt. 
</p><p>Das SGB-Dossier untersucht u.a. die Regulierung von Temporärarbeit in zahlreichen Ländern. Die Analyse zeigt, dass die Situation mit strengeren Vorgaben in Bezug auf Arbeitsbedingungen (Gleichbehandlungsprinzip) und mit quantitativen Beschränkungen verbessert werden kann. 
</p><p>Der SGB fordert deshalb u.a.:</p><ul><li>Temporäre müssen dieselben Anstellungsbedingungen haben wir ordentlich Angestellte. Dieses Gleichbehandlungsprinzip wird im GAV realisiert und gesetzlich festgeschrieben.</li><li>Bund und Kantone legen Obergrenzen für den Temporäranteil im Beschaffungswesen fest.</li><li>Bund und Kantone überprüfen die Bewilligungen für Temporärbüros systematisch. Wenn die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind, wird die Bewilligung entzogen.</li><li>Bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz braucht es bessere Präventionsmassnahmen. Insbesondere wird der Sicherheitspass für Temporäre obligatorisch. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6015</guid><pubDate>Sun, 12 May 2019 17:00:00 +0200</pubDate><title>Widerstand gegen höheres Rentenalter ungebrochen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/widerstand-gegen-hoeheres-rentenalter-ungebrochen</link><description>Wer angesichts der Probleme älterer Arbeitnehmende das Rentenalter erhöht, schafft vor allem mehr Leid und Prekarität.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt mit Verwunderung vom Plädoyer des Verbandes Angestellte Schweiz für ein generell höheres Rentenalter Kenntnis. Dass sich Angestellte Schweiz für ein höheres Rentenalter ausspricht, ist nicht neu. In den letzten Jahren haben das Vertreter dieses kleinen Verbands wiederholt getan. Überraschend kommt der neuste Angriff auf das Rentenalter hingegen in einer Phase, wo die Probleme von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt immer offensichtlicher werden. Arbeitnehmende über 50 Jahre haben immer grössere Mühe sich im Arbeitsmarkt zu halten und vor allem nach einem Stellenverlust eine neue Anstellung zu finden. Wer angesichts dieser Probleme das Rentenalter erhöht, schafft damit vor allem mehr Leid und Prekarität.
</p><p>Die AHV ist grundsätzlich solide aufgestellt. Wegen der durch die Babyboomer-Generation bedingten vorübergehend sehr starken Zunahme der RentenbezügerInnen braucht es Massnahmen, damit das wichtigste Sozialwerk der Schweiz nicht in Schieflage gerät. Gefordert sind dabei zusätzliche Gelder und nicht ein höheres Rentenalter. Diese werden am sinnvollsten über höhere Lohnbeiträge erhoben. Denn das ist die sozialste Art, der AHV Geld zuzuführen, da alle auf den ganzen Lohn Beiträge bezahlen, die Renten aber gleichzeitig gedeckelt sind. Dadurch beteiligen sich alle mit sehr hohen Löhnen an der Finanzierung der Renten von allen mit tiefen und normalen Löhnen. Die Finanzierung über höhere Lohnbeiträge ist umso mehr angezeigt, als diese seit 40 Jahren nicht angehoben wurden.
</p><p>Für den SGB, den mit 360'000 Mitgliedern grössten Gewerkschaftsdachverband der Schweiz, ist klar. Er wird eine Erhöhung des Rentenalters bekämpfen und sagt auch Nein zu einem höheren Rentenalter der Frauen. Die AHV muss durch eine gute Zusatzfinanzierung gestärkt werden. Ausserdem muss die Rentenhöhe im Auge behalten werden, die für künftige RentnerInnen wegen der schlechten Lage der zweiten Säule zurzeit sinkt. Hier muss Gegensteuer gegeben werden, sonst droht eine sozialpolitische Bombe. Die immer reicher werdende Schweiz kann sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten.<br><br></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6010</guid><pubDate>Fri, 03 May 2019 15:37:33 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission steht endlich auf die Bremse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderatskommission-steht-endlich-auf-die-bremse</link><description>Attacke auf das Arbeitsgesetz – Medienmitteilung der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) steht bei den von ihr geplanten Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes auf die Bremse: Nachdem die kantonalen Arbeitsinspektorate, die ArbeitsmedizinerInnen, die Kirchen sowie die Gewerkschaften und Arbeitnehmenden-Organisationen ihren starken Widerstand gegen die in einer Revision des Arbeitsgesetzes geplante Einführung der Sonntagsarbeit sowie der 80-Stunden-Arbeits-Woche deutlich gemacht haben, sistiert die WAK-S nun auch dieses Vorhaben und krebst zurück. Bereits früher hat die Kommission das Vorhaben sistiert, die Arbeitszeiterfassung für mindestens 30 Prozent der Arbeitnehmenden abzuschaffen. Für die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit sind beide Vorlagen schlicht unnötig. In der Schweiz wird bereits heute viel zu viel gearbeitet und das Schweizer Arbeitsrecht ist extrem flexibel und arbeitgeberfreundlich.
</p><p>Immerhin will die Kommission nun endlich Anhörungen durchführen und Studien abwarten. Das hätte die WAK schon viel früher tun sollen. Dann hätte sie gemerkt, dass ihre Vorhaben auf derart verhementen Widerstand bei den Gewerkschaften, den Kantonen, den MedizinerInnen und in kirchlichen Kreisen stossen, dass sie zum Scheitern verurteilt sind. Die Kommission muss nun insbesondere klären, wie hoch die Gesundheitskosten für die faktische Abschaffung der Höchstarbeitszeit sowie für die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung in der Schweiz ausfallen würden.
</p><p>Dabei ist klar: die Zahl der Burnout-Fälle würde explodieren und damit das menschliche Leid und die Kosten. Diese müssten von der Allgemeinheit getragen werden via Krankenkassenprämien, da Burnout in der Schweiz leider immer noch nicht als Berufskrankheit anerkannt ist - im Gegensatz z. B. zu Italien, Frankreich oder Japan. Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit ist überzeugt, dass nach den Anhörungen auch die Ständeratskommission einsehen wird, dass auf die geplanten Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes gänzlich verzichtet werden muss.
</p><p>Daran ändern auch die nun von der Kommission beschlossenen kosmetischen Änderungen nichts, die man offenbar in aller Eile eingeführt hat: Sonntagsarbeit wird ausgeweitet, man muss "nur" noch 67 Stunden pro Woche arbeiten und ausgepresst wie Zitronen werden "nur noch" Angestellte die 120'000 Franken oder mehr verdienen. 
</p><h5>ALLIANZ GEGEN STRESS UND GRATISARBEIT:</h5><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)</li><li>Travail.Suisse</li><li>Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)</li><li>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)</li><li>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)</li><li>sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD</li></ul><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Prof. Dr. Brigitta Danuser, Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin/FMH, 076 339 84 46</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation VSAO, 031 350 44 82</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Arno Kerst, Präsident Syna, 079 598 67 70</li><li>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07</li><li>Daniel Münger, Präsident syndicom, 058 817 18 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6008</guid><pubDate>Fri, 03 May 2019 14:56:06 +0200</pubDate><title>Besserer Kündigungsschutz für langjährige ältere MitarbeiterInnen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/besserer-kuendigungsschutz-fuer-langjaehrige-aeltere-mitarbeiterinnen-noetig</link><description>Nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Lage der älteren Arbeitnehmenden hat sich in der Schweiz verschlechtert. Sie haben grössere Schwierigkeiten nach einem Arbeitsplatzverlust wieder eine Stelle zu finden. Sie schreiben viele Bewerbungen und erhalten dennoch Absagen. Teilweise mit fadenscheinigen Begründungen. Wer zusätzlich noch gesundheitliche Probleme oder gewisse Defizite in der Ausbildung hat, braucht ziemlich viel Glück, um eine neue Stelle zu finden. Gleichzeitig ist es heutzutage wesentlich schwieriger, sich über eine Frühpensionierung oder eine IV-Rente aus dieser misslichen Lage zu retten.
</p><p>Die wichtigsten Ursachen sind die Vorurteile gegenüber älteren Berufstätigen sowie die geringere Zurückhaltung in gewissen Firmen, älteren MitarbeiterInnen zu kündigen. Dazu kommen Leistungsverschlechterungen in den Pensionskassen (höhere Rentenalter und weniger Geld für Frühpensionierungen) und eine restriktiveren Rentenpraxis bei der IV. Für die Arbeitnehmenden ist es schwieriger geworden, diese "Notausgänge" bei Problemen im Job zu nutzen. Die Zahl der frühpensionierten Männer beispielsweise ging in den letzten Jahren spürbar zurück. Derweil die Erwerbslosenquote stieg. Die Folge sind viel höhere Langzeitarbeitslosigkeit. Finden sie keine neue Stelle landen die Betroffenen immer häufiger in der Sozialhilfe.
</p><p>Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss besser werden. Der SGB fordert deshalb:
</p><p>Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre müssen im Obligationenrecht besonders gegen Kündigungen geschützt werden. Der Erfahrungen mit analogen Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen sind positiv. Dieser Kündigungsschutz gibt auch den Arbeitgebern einen Anreiz, besser zum Personal zu schauen (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz).
</p><p>Es braucht mehr Branchenlösungen mit Frühpensionierungen wie im Baugewerbe.
</p><p>Ältere Arbeitslose müssen bessere Chancen haben, wieder eine Stelle zu finden. Die RAV müssen die eingeführte Stellenmeldepflicht besser zur Vermittlung nutzen.
</p><p>Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung erhalten (z.B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z.B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen GAV. Bund und Kantone müssen den Zugang zu EFZ erleichtern ("Validation des aquis).
</p><p>Besserer Schutz gegen Diskriminierungen, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde.
</p><p>Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit. Für Ausgesteuerte soll der Bund eine Überbrückungsrente einführen. Die Erfahrungen mit der Rente-pont im Kt. VD sind sehr positiv.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6005</guid><pubDate>Wed, 01 May 2019 17:00:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2019: MEHR ZUM LEBEN und Frauenstreik (2. Medienmitteilung)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2019-mehr-zum-leben-und-frauenstreik-2-medienmitteilung</link><description>Mai-Demonstrationen und Feiern an rund 60 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>"MEHR ZUM LEBEN!" fordern der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die ihm angeschlossenen Gewerkschaften am diesjährigen 1. Mai. Dies getragen von der Überzeugung, dass Arbeitnehmende viel erreichen können, wenn sie zusammenstehen und ihre Interessen gemeinsam vertreten. Sei es bei Streikaktionen wie letztes Jahr bei der Nachrichtenagentur SDA oder auf dem Bau, sei es mit Kampagnen für bessere Löhne, Renten und Arbeitsbedingungen, sei es mit Aktionen wie dem Frauenstreik vom 14. Juni.
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften sind an allen rund 60 1. Mai-Demonstrationen und Feiern in der ganzen Schweiz beteiligt, an denen heute zehntausende Arbeitnehmende und insbesondere Frauen auf die Strasse gehen und ihre Forderungen an die Politik und die Wirtschaft richten. Die grösste Kundgebung fand mit 16 000 Teilnehmenden in Zürich statt. 
</p><p>MEHR, so führten die Rednerinnen und Redner aus, das heisst mit Blick auf das Rahmenabkommen Schweiz-EU mehr Lohnschutz, statt Abbau der flankierenden Massnahmen. Das heisst mit Blick auf die schlechte Lohnrunde 2018 mehr Lohn, ganz besonders für die Frauen, die trotz Verfassungs- und Gesetzesauftrag nicht nur immer noch deutlich weniger verdienen als Männer, sondern auch immer noch das Gros der Haus-, Betreuungs- und Pflegearbeit leisten, sexueller und sexistischer Gewalt ausgesetzt sind. Sie fordern mehr Lohn, Zeit und Respekt und werden dies am 14. Juni mit dem Frauenstreik deutlich machen.
</p><p>MEHR, zeigt ein Blick auf die Reden, meint aber auch mehr Rente, also eine stärkere erste Säule, mehr Prämienverbilligungen, so wie es die vom SGB unterstützte Prämien-Entlastungs-Initiative verlangt. Es heisst aber auch mehr Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, statt Angriffe auf das Arbeitsgesetz und die Ruhe- und Arbeitszeiten. Kurzum mehr Zeit für uns selber.
</p><h3>Zitate aus 1. Mai-Reden</h3><p>In Olten machte Pierre-Yves Maillard, der heute erstmals öffentlich als neuer SGB-Präsident auftrag, drei gesellschaftliche Brandherde aus, «drei Gründe sich weiterhin und noch mehr für soziale Gerechtigkeit und eine zivilisierte Welt einzusetzen»: Klima, Soziales und Gleichstellung. Er zeigte sich beeindruckt von der Jugend, die den Weg zurück auf die Strasse gefunden hat. Sie gelte es nun auch an gewerkschaftliche Themen heranzuführen. Denn «der Kampf gegen den Klimawandel und der Kampf für soziale Gerechtigkeit können nicht getrennt werden». Als «älteste und schlimmste Ungerechtigkeit» machte Maillard hingegen diejenige aus, «die die Frauen erleiden. Sie muss durch unseren gemeinsamen Kampf gestoppt werden. Deshalb braucht es am 14. Juni für den Frauenstreik das Engagement der Frauen und die Solidarität der Männer.»
</p><p>In Winterthur stellte Unia-Präsidentin Vania Alleva «die Frage nach einem ‘guten Leben’». Gewerkschaften müssten heute auch visionäre Organisationen sein. «Wir verlangen, dass die Arbeit insgesamt im Interesse der Menschen organisiert wird, dass ihre Früchte gerecht verteilt werden. Es geht um sozialen Ausgleich, gleiche Rechte, Demokratie und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.»
</p><h3>Kaufkraftprobleme</h3><p>Neben dem Kampf für Lohnschutz und gerechte Löhne in ganz Europa stellte SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart in Biel die Kaufkraftprobleme in der reichen Schweiz ins Zentrum: «In den Lohnverhandlungen sind wir mit einer neuen Härte der Arbeitgeber konfrontiert. Für den Maler oder die Lehrerin ist das unverständlich. Ihr Lohn stagniert. Die Krankenkassenprämien und Mieten hingegen steigen und steigen. Viele fragen sich mittlerweile verzweifelt: Wie können wir unserer Rechnungen noch bezahlen», besonders Frauen. Da «kommt der Frauenstreik zur richtigen Zeit. Die Lage der Frauen muss sich rasch verbessern.»
</p><p>SEV-Präsident Giorgio Tuti bekräftigte in Langenthal angesichts der trotz steigender Beiträge sinkenden Renten in der zweiten Säule die Forderung, das Renteneinkommen zu «verbessern: durch die Einführung einer 13. AHV-Rente, wie sie der SGB-Kongress beschlossen hat». Als Präsident der europäischen Eisenbahnergewerkschaft forderte Tuti «eine qualitativ hochstehende, sichere und bezahlbare Grundversorgung» statt Dumping bei Ausbildung, Sicherheit und Löhnen.
</p><h3>Ökosozialer Umbau und Industriepolitik</h3><p>Unia-Geschäftsleitungsmitglied und SP-Nationalrat Corrado Pardini machte in Thun eine grosse Gefahr für unsere Gesellschaften aus: «Die Chancen von zwei Dritteln der Menschen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, brechen weg. Die Konzerne stehlen uns und unseren Kindern die Zukunft.» Nun gelte es, «zwei epochale Reformen durchzusetzen: Den ökosozialen Umbau mit einer starken Industriepolitik und die Sicherung der Sozialwerke.»
</p><p>Dass dies den Gewerkschaften gelingen kann, davon zeigte sich Syndicom-Präsident Daniel Münger im deutschen Rheinfelden überzeugt, denn «Gerechtigkeit, Gleichstellung, soziale Sicherheit, Freiheit sind unser Erbgut. Von uns können die kreativen Lösungen kommen, die innovative Dynamik, weil in unseren Reihen die kompetenten Berufsleute stehen.»
</p><h3>Frauen und Junge als "Motor der Veränderung"</h3><p>Als «Motor der Veränderung» bezeichnete auch Unia-Geschäftsleitungsmitglied Veronique Polito in Biel die Gewerkschaften, insbesondere die Gewerkschaftsfrauen und die Jugendlichen. Ein Streik sei «weder ein Tabu noch ein Verbrechen. Wenn 13-jährige Mädchen den Mut haben, zu streiken und auf die Strasse zu gehen, um den Planeten zu retten, weshalb sollten wir Frauen» das nicht können, fragte sie rhetorisch. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Matthias Preisser, SGB Kommunikation, 079 656 55 36</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6003</guid><pubDate>Wed, 01 May 2019 11:30:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2019: MEHR ZUM LEBEN und Frauenstreik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2019-mehr-zum-leben-und-frauenstreik</link><description>Mai-Demonstrationen und Feiern an rund 60 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>"MEHR ZUM LEBEN!" fordern der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die ihm angeschlossenen Gewerkschaften am diesjährigen 1. Mai. Dies getragen von der Überzeugung, dass Arbeitnehmende viel erreichen können, wenn sie zusammenstehen und ihre Interessen gemeinsam vertreten. Sei es bei Streikaktionen wie letztes Jahr bei der Nachrichtenagentur SDA oder auf dem Bau, sei es mit Kampagnen für bessere Löhne, Renten und Arbeitsbedingungen, sei es mit Aktionen wie dem Frauenstreik vom 14. Juni.
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften sind an allen rund 60 1. Mai-Demonstrationen und Feiern in der ganzen Schweiz beteiligt, an denen heute zehntausende Arbeitnehmende und insbesondere Frauen auf die Strasse gehen und ihre Forderungen an die Politik und die Wirtschaft richten. Die grösste Kundgebung fand mit über 10 000 Teilnehmenden in Zürich statt. Mit besonderer Spannung werden am Nachmittag die Ansprachen von Pierre-Yves Maillard in Olten und Sitten erwartet, der heute erstmals öffentlich als neuer SGB-Präsident auftreten wird.
</p><p>MEHR, so führten die Rednerinnen und Redner aus, das heisst mit Blick auf das Rahmenabkommen Schweiz-EU mehr Lohnschutz, statt Abbau der flankierenden Massnahmen. Das heisst mit Blick auf die schlechte Lohnrunde 2018 mehr Lohn, ganz besonders für die Frauen, die trotz Verfassungs- und Gesetzesauftrag nicht nur immer noch deutlich weniger verdienen als Männer, sondern auch immer noch das Gros der Haus-, Betreuungs- und Pflegearbeit leisten, sexueller und sexistischer Gewalt ausgesetzt sind. Sie fordern mehr Lohn, Zeit und Respekt und werden dies am 14. Juni mit dem Frauenstreik deutlich machen.
</p><p>MEHR, zeigt ein Blick auf die Reden, meint aber auch mehr Rente, also eine stärkere erste Säule, mehr Prämienverbilligungen, so wie es die vom SGB unterstützte Prämien-Entlastungs-Initiative verlangt. Es heisst aber auch mehr Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, statt Angriffe auf das Arbeitsgesetz und die Ruhe- und Arbeitszeiten. Kurzum mehr Zeit für uns selber. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Matthias Preisser, SGB Kommunikation, 079 656 55 36</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5981</guid><pubDate>Tue, 30 Apr 2019 12:11:06 +0200</pubDate><title>Alarmierend schlechte Lohnentwicklung in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/alarmierend-schlechte-lohnentwicklung-in-der-schweiz</link><description>Lohnentwicklung im Jahr 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entwicklung der Löhne in der Schweiz ist alarmierend. Obwohl sich die Schweizer Wirtschaft im Aufschwung befindet, sind die Löhne 2018 real im Schnitt um 0,4 Prozent gesunken. Die Arbeitgeber schliessen damit die Arbeitnehmenden vom Aufschwung aus. Umso mehr als die Haushaltsbudgets durch steigende Mieten und Krankenkassenprämien bereits stark belastet werden. Besonders störend sind die Resultate z.B. im Bau. Trotz seit Jahren anhaltend starker Konjunktur resultierte auch in diesem Sektor ein Reallohnverlust von 0,4 Prozent.
</p><p>Die neue Härte der Arbeitgeber in den Lohnverhandlungen ist nicht akzeptabel. Es braucht substanzielle Lohnerhöhungen. Der Aufschwung muss bei den Berufstätigen ankommen.
</p><p>Etwas besser, aber auch ungenügend ist die Entwicklung der im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen ausgehandelten Löhne. Diese stiegen nominal um 0,9 Prozent an. Abzüglich der Teuerung von 0,9 Prozent war es aber dennoch eine reale Nullrunde. Störend kommt dazu, dass von der nominalen Lohnerhöhung nur 0,3 Prozent generell gegeben wurden und 0,6 Prozent individuell. Werden die Löhne vor allem individuell erhöht, dann profitieren vor allem die höheren Löhne.
</p><p>Keine positiven Neuigkeiten gibt es auch in Sachen Gleichstellung. Anders als in den vergangenen Jahren, konnten die Frauen in der letzten Berichtsperiode nicht weiter aufholen. Damit wird der Lohnunterscheid zwischen Frauen und Männern zementiert. Dies ist ein Grund mehr am 14. Juni für höhere Frauenlöhne, mehr Zeit und Respekt zu streiken.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5970</guid><pubDate>Tue, 16 Apr 2019 11:19:20 +0200</pubDate><title>Zuverlässige Orientierung für Angestellte und Arbeitssuchende in der Schweiz: Der SGB-Lohnrechner in neuem Kleid</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zuverlaessige-orientierung-fuer-angestellte-und-arbeitssuchende-in-der-schweiz-der-sgb-lohnrechner-in-neuem-kleid</link><description>Beliebtes Serviceangebot des SGB startet heute neu</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ist mein Lohn eigentlich angemessen? Was würde ich wohl verdienen, wenn ich in Zürich arbeite? Oder: Was kann ich im Vorstellungsgespräch verlangen? Vor solchen und ähnlichen Fragen stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder – ob auf Arbeitssuche oder auch, wenn sie schon fest im Sattel sitzen. Denn das Lohnsystem in der Schweiz ist sehr komplex. Gute Antworten und eine zuverlässige Orientierung liefert seit 14 Jahren der SGB-Lohnrechner. Er wird Tag für Tag von Arbeitnehmenden, Personalbüros und Gewerkschaften rege genutzt und verzeichnet täglich rund 2000 Aufrufe. Nun hat das Angebot des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds eine vollständige Überarbeitung erfahren. 
</p><p>Wesentlicher Kern sind die aktuellsten verfügbaren Daten aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamts für Statistik. Neben den aktuellsten Lohndaten gibt es auf <a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> auch neue, praktische Funktionen, eine komfortablere Bedienung und eine universelle Erreichbarkeit. Neben einem zeitgemässen Erscheinungsbild ist die Benutzerführung optimiert worden. So gelangt man in wenigen Schritten zum Vergleichslohn. Die Auswahl von Beruf, Branche, Ausbildung, Alter und Erfahrung genügt, so dass der SGB-Lohnrechner in Sekundenschnelle aus zigtausenden vorhandenen Lohndaten die ortsüblichen Löhne errechnet. Eine wichtige Neuerung ist zudem die Einbindung der Gesamtarbeitsverträge (GAV), die für viele Branchen verbindliche Mindestlöhne und weitere Mindeststandards festlegen.
</p><p>Der SGB-Lohnrechner ist ab sofort in der neuen Version auf <a href="https://www.lohnrechner.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> nutzbar. Der Gewerkschaftsbund stellt dieses Angebot allen Interessierten gratis, anonym und höchsten Datenschutzstandards entsprechend zur Verfügung.<br><br></p><p>&nbsp;</p><h5>Zum Hintergrund: </h5><p>Der SGB-Lohnrechner hat bereits eine lange Geschichte: Er wurde 2004 ursprünglich als Instrument für die Anwendung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit entwickelt. Das Entsendegesetz verpflichtet die kantonalen tripartiten Kommissionen einzuschreiten, falls «innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten» werden, so der Gesetzestext. Der Lohnrechner ermöglicht es, orts- und branchenübliche Löhne mithilfe statistischer Daten und einer breit anerkannten Methode zu berechnen. Damit liefert der Lohnrechner ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Lohndumping. Der Lohnrechner wird aber auch von Arbeitnehmenden, Personalbüros und Gewerkschaften rege genutzt.<br>Der SGB-Lohnrechner berechnet orts- und branchenübliche Löhne mit der sogenannten <a href="https://www.lohnrechner.ch/home/method" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Lohngleichungs-Methode</a>. Diese Methode wurde von Professor Yves Flückiger und seinen Mitarbeitenden an der Universität Genf in Zusammenarbeit mit dem Observatoire genevois du marché du travail (OGMT) für den Kanton Genf entwickelt. <a href="https://www.roman-graf.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Roman Graf</a> hat die Methode für die ganze Schweiz angepasst. Sie ist bei Behörden, Gerichten und Sozialpartnern als zuverlässiges und objektives Instrument für die Berechnung von üblichen Löhnen breit akzeptiert.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5968</guid><pubDate>Mon, 15 Apr 2019 11:54:59 +0200</pubDate><title>Solidarisch für die AHV – Rentensicherheit statt Diktat der leeren Kassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/solidarisch-fuer-die-ahv-rentensicherheit-statt-diktat-der-leeren-kassen</link><description>Negatives Gesamtergebnis der AHV 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die AHV entwickelt sich grundsätzlich stabil. Das heute publizierte Gesamtergebnis der AHV verdeutlicht aber, dass die AHV in die Jahre eingetreten ist, in welchen sie aufgrund des Renteneintritts der Babyboomer-Generation vorübergehend einen finanziellen Mehrbedarf aufweist.
</p><p>Dies ist aber für den SGB kein Grund für Alarmismus. Anstatt mit einem Diktat der leeren Kassen das wichtigste Sozialwerk der Schweiz auszuhöhlen, geht es nun darum, sowohl das finanzielle Gleichgewicht der AHV als auch die ausbezahlten Leistungen zu sichern. Diese Rentensicherheit sind wir den Rentnerinnen und Rentnern von heute und morgen schuldig. Entgegen der Vorstellungen der Arbeitgeber und der Bürgerlichen, die seit ihrer Einführung gegen eine Stärkung der AHV kämpfen. Welche Sparmassnahmen sie bei steigenden Defiziten einsetzen möchten, ist bereits bekannt: Rentenalter 67 für alle. Weil ihnen die Solidarität zwischen Arm und Reich in der AHV zu stark ist. Die Leute sollen für sich alleine vorsorgen. Und dazu das Geld zu den Banken und Versicherungen tragen. So steigen die Profite der Finanzwirtschaft.
</p><p>Eine solide und solidarische Finanzierung der AHV ist deshalb unerlässlich. Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die StimmbürgerInnen bereits am 19. Mai 2019 abstimmen. Im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist aber gekoppelt an die umstrittene Steuerreform.
</p><p>Der SGB erwartet, dass auch der Bund seine Verantwortung übernimmt. Nicht nur die künftigen Rentnerinnen und Rentner sollen zur Kasse gebeten werden, solange der Bund auch dank hoher Einnahmeüberschüsse keinen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der AHV leistet. Schliesslich erneuert der SGB seine Forderung, den AHV-Ausgleichsfonds von den Negativzinsen der Nationalbank zu befreien.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5950</guid><pubDate>Wed, 10 Apr 2019 12:16:46 +0200</pubDate><title>Unverständlicher Angriff auf Löhne und Arbeitsbedingungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/unverstaendlicher-angriff-auf-loehne-und-arbeitsbedingungen</link><description>Fehlentscheid der WAK-S beim Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) will aus unverständlichen Gründen im öffentlichen Beschaffungswesen eine Abwärtsspirale bei Löhnen und Arbeitsbedingungen in Gang setzen. Sie hat bei der Beratung über die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am Entscheid des Ständerats festgehalten, das bewährte Leistungsortsprinzip zugunsten des Herkunftsprinzips aufzugeben.
</p><p>Firmen, die in der Schweiz niedergelassen sind, sollen demnach bei öffentlichen Aufträgen nicht mehr die Löhne und Arbeitsbedingungen einhalten müssen, die am Ort wo sie den Auftrag ausführen als orts- und branchenüblich gelten. Geht es nach der WAK-S sollen sie die Löhne bezahlen können, die in der Region gelten, in der sie niedergelassen sind oder ihren Sitz haben. Konkret könnte eine Firma aus dem Tessin, die sich in Genf oder Zürich für einen öffentlichen Auftrag bewirbt, mit den Tessiner Löhnen offerieren und so die lokalen Genfer oder Zürcher Anbieterinnen unlauter unterbieten.
</p><p>Das Herkunftsortprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen. (Lokale) Anbieterinnen aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen wären im Vergleich zu Anbieterinnen aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt und könnten damit eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im eigenen Unternehmen rechtfertigen. Der vom Ständerat und von seiner Kommission angestrebte Wechsel, würde auch der Sozialpartnerschaft schaden. Denn die Schweiz kennt viele lokale und regionale Gesamtarbeitsverträge (GAV), die bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen vorsehen als in anderen Regionen. Mit dem Herkunftsortsprinzip würden diese Verträge torpediert.
</p><p>Das Beharren auf der Ständeratsposition ist umso unverständlicher, als die Vernehmlassung sowie die Hearings in den Kommissionen zeigten, dass sich eine Mehrheit der Teilnehmenden aus Gewerbe, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Kantonen gegen die Abschaffung des bewährten Leistungsortsprinzips aussprechen. Der Ständerat ist gut beraten, diese Stimmen in der Ratsdebatte endlich ernst zu nehmen und auf den Kurs des Nationalrats einzuschwenken.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5923</guid><pubDate>Tue, 02 Apr 2019 16:01:26 +0200</pubDate><title>Wackelrenten: verantwortungsloses Initiativprojekt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wackelrenten-verantwortungsloses-initiativprojekt</link><description>Falsches Signal im Umgang mit den Versicherten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB stellt sich vehement gegen das neu unter dem irreführenden Namen "Für eine generationengerechte Altersvorsorge" lancierte Initiativprojekt zur Einführung von Wackelrenten in der 2. Säule.</p><p>Eine Rente besteht in einem verlässlichen regelmässigen Einkommen. Sonst verlieren die Arbeitnehmenden jegliches Vertrauen in die 2. Säule. Dies hat auch das Bundesgericht Ende 2017 bestätigt. Laufende Renten geniessen "betragsmässig absoluten Schutz" und dies muss auch so bleiben. Das Fundament und der wichtigste Vorteil einer Pensionskasse ist, die Schwankungen der Kapitalmärkte über längere Zeiträume kollektiv zu tragen und die Arbeitnehmenden davor zu schützen, in einem schlechten Anlagejahr in Pension zu gehen. Wer dieses Prinzip mit Wackelrenten angreift, stellt die Berechtigung der zweiten Säule in Frage. Mit Wackelrenten würden nicht nur die Anlagerisiken noch stärker auf die Versicherten überwälzt. Die Arbeitgeber würden dadurch auch von ihrer Sanierungslast befreit. Variable Renten sind deshalb in erster Linie Kostenoptimierungsmassnahmen für Firmen.</p><p>Die Einführung variabler Renten ist auch schlicht verfassungswidrig: Bereits heute reichen die sinkenden PK-Renten zusammen mit jener der AHV, für weite Teile der Bevölkerung kaum, um im Alter davon anständig leben zu können, so wie es die Verfassung vorschreibt. Die durchschnittliche ausbezahlte PK-Rente lag 2016 bei 2358 Franken. Zusammen mit der durchschnittlichen AHV-Rente kommt man damit auf ein Renteneinkommen von etwas über 4000 Franken. Seit 2005 sind die PK-Renten im Mittel um fast 9 Prozent gesunken. Aufgrund der schlechten Zinsentwicklung werden sie voraussichtlich weiter sinken. Obwohl die Wirtschaft wächst und die Löhne steigen. Das Gros der Rentnerinnen und Rentner ist deshalb auf eine sichere, fixe Rente angewiesen. Mit zunehmendem Alter steigen ausserdem die Gesundheitskosten und lassen immer weniger Geld zum Leben übrig. Hinzu kommt der fehlende Inflationsausgleich, der die Renten aus der 2. Säule im Laufe der Jahre bereits heute schmelzen lässt.</p><p>Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern auch zynisch, wenn die Befürworter der Wackelrenten - notabene ehemalige PwC-Pensionskassenführer mit einer viel höheren Rente - diese Realität verkennen. Solche Rentenmodelle werden bloss noch mehr Leute in die Ergänzungsleistungen treiben. Das ist unhaltbar. Unter dem Deckmantel des Schlagworts "die Jungen bezahlen für die Alten" wird so die Entsolidarisierung zwischen den Generationen vorangetrieben. Die richtige Antwort auf die Tiefstzinssituation, die mittlerweile voll auf die PK-Renten durchschlägt, ist eine Stärkung der beruflichen Vorsorge mit umlagefinanzierten Elementen.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5917</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2019 14:46:00 +0100</pubDate><title>EL-Revision: Unter dem Strich hinnehmbar, trotz bitterer Pillen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-unter-dem-strich-hinnehmbar-trotz-bitterer-pillen</link><description>Reaktion einer breiten Allianz auf die Revision der Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;Die EL-Allianz sieht die vom Parlament verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit gemischten Gefühlen. Die überfällige Erhöhung der Mietzinsmaxima ist das zentrale Element, weshalb es diese Vorlage – trotz Kürzungen – unter dem Strich zu akzeptieren gilt.<br> &nbsp;<br> Die Allianz Ergänzungsleistungen – bestehend aus SeniorInnenverbänden, Verbänden der Menschen mit Behinderungen, ArbeitnehmerInnenorganisationen, Frauenorganisationen sowie dem Mieterverband – hat die Beratung der soeben abgeschlossenen EL-Revision stets eng begleitet und sich dabei beharrlich für die Rechte und Ansprüche der Betroffenen starkgemacht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des Verfassungsauftrags der sozialen Existenzsicherung der 1. Säule: Ergänzungsleistungen müssen ein würdiges Leben ermöglichen, sie sind keine wohlwollende sozialstaatliche Hilfeleistung, sondern ein verfassungsrechtliches und gesellschaftliches Gebot.<br> &nbsp;<br> Die rechtsbürgerliche Mehrheit hat leider eine Reihe schmerzhafter Sparmassnahmen in die EL-Revision eingebaut. Neben der völlig unnötigen Senkung der Vermögensfreibeträge, sind dies die Kürzungen der Beiträge für Kinder sowie die Herabsetzung des EL-Mindestbetrags. Demgegenüber steht jedoch, dass die seit 2001 nicht an die Mietpreisentwicklung angepassten Beiträge für Mieten endlich deutlich erhöht werden. Das ist eine lange erwartete, substanzielle Entlastung für einen Grossteil der BezügerInnen. Auch ein wichtiger sozialpolitischer Fortschritt ist die Schaffung der Möglichkeit, dass Arbeitnehmende, die im Alter ihren Arbeitsplatz verlieren, in ihrer angestammten Pensionskasse verbleiben können. Positiv ins Gewicht fällt zudem die neue Anrechenbarkeit der Kosten für externe Kinderbetreuung.<br> &nbsp;<br> Politisch negativ zu bewerten ist die Verknüpfung der EL-Revision mit der ursprünglich separaten Vorlage zur Erhöhung der Mietzinsmaxima. Dank dem Druck der EL-Allianz wurde aber eine Reihe weiterer von der rechten Nationalratsmehrheit geforderter Kürzungsmassnahmen verhindert. So wird es keine Sanktionen bei PK-Kapitalbezug geben und auch die volle Rückerstattung der Krankenkassenprämien bleibt erhalten. Die diesbezüglichen Kürzungsvorschläge hat die EL-Allianz vehement bekämpft und dabei unmissverständlich klargemacht, dass ein Referendum die unmittelbare Konsequenz ihrer Annahme sein würde.<br> &nbsp;<br> Nun muss die EL-Revision zügig in Kraft gesetzt werden, da insbesondere die beschlossene Erhöhung der Mietzinsmaxima Not tut. Aber auch die Umsetzung des revidierten Gesetzes auf Verordnungsebene wird entscheidend sein. Dabei muss dem Charakter der EL als Versicherungsleistung bestmöglich Sorge getragen werden (z.B. bei den Regelungen zum Vermögensverbrauch). Die Organisationen der EL-Allianz werden sich aktiv an der dazu erwarteten Vernehmlassung beteiligen. Essenziell ist aber auch, dass der Bundesrat die stets vorhandene Verordnungskompetenz zur Anpassung der Mietzinsmaxima an die Preisentwicklung in Zukunft endlich wahrnimmt. Nach dem parlamentarischen Grundsatzentscheid zur Erhöhung dieser Beträge wäre alles andere nicht verständlich.</p><h5>UNTERSTÜTZER/iNNEN:</h5><p><strong>Behindertenorganisationen </strong>u.a.: Insos Schweiz / Inclusion Handicap / Procap / Pro Infirmis<br><strong>SeniorInnenorganisationen: </strong>Avivo / SP60+ / Schweiz. Seniorenrat / Schweiz. Verband für Seniorenfragen / Verein aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz<br><strong>Frauenorganisationen: </strong>GrossmütterRevolution / Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverband<br><strong>Arbeitnehmendenverbände: </strong>SGB (Unia, VPOD, Avenir Social, Rentnerkommission) / Travail.Suisse<br><strong>Andere: </strong>Schweiz. Hebammenverband / Schweiz. Mieterinnen- und Mieterverband / Netzwerk Gutes Alter<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5910</guid><pubDate>Thu, 21 Mar 2019 11:30:49 +0100</pubDate><title>Nationalbank muss Frankenüberbewertung bekämpfen – Ausschüttung der Negativzins-Einnahmen an die Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalbank-muss-frankenueberbewertung-bekaempfen-ausschuettung-der-negativzins-einnahmen-an-die-altersvorsorge</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst es, dass die SNB die Zinsen unverändert tief hält und bereit ist, am Devisenmarkt zu intervenieren. Die Konjunktur im Ausland hat sich etwas eingetrübt. Die Auswirkungen einer Aufwertung des Frankens wären vor diesem Hintergrund für die Schweizer Exportwirtschaft noch schwerwiegender. Der SGB erwartet von der SNB, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht (kommunikativ und monetär). Ziel muss nun sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchsetzen – insbesondere in Bezug auf den Wechselkurs.</p><p>Aufgrund der tiefen Zinsen hat sich die finanzielle Lage der Schweizer Altersvorsorge verschlechtert. Das gilt vor allem für die 2. Säule. Gemäss dem heute veröffentlichten Geschäftsbericht nahm die SNB im vergangenen Jahr 2 Mrd. Fr. mit den Negativzinsen ein. Diese Einnahmen sollten an die Vorsorgewerke ausgeschüttet werden. Der Negativzins muss als Lenkungsabgabe aufgefasst werden und nicht als weitere Einnahmequelle der SNB bzw. von Bund und Kantonen. Zudem verlangt der SGB, dass das Konto des AHV-Fonds (Compenswiss) vollumfänglich von den Negativzinsen ausgenommen wird.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Geldscheine_SNB.jpg" length="1414380" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5903</guid><pubDate>Fri, 15 Mar 2019 11:58:59 +0100</pubDate><title>Ja zu einem sozialen Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-zu-einem-sozialen-europa</link><description>Nein zum vorliegenden Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Heute haben rund 140 Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland einen öffentlichen Appell für ein soziales Europa mit Personenfreizügigkeit und starken Arbeitnehmendenrechten und gegen das vorliegende Rahmenabkommen lanciert. Der Aufruf wurde heute per Anzeige in mehreren Zeitungen und auf der Webseite <a href="https://loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch</a> publiziert und macht deutlich, dass die Personenfreizügigkeit und starke Arbeitnehmendenrechte untrennbar zusammengehören. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.</p><p>Vor drei Wochen haben an der Oltener Diskussionstagung vom 23. Februar GewerkschafterInnen mit Vertreterinnen aus Politik und Wissenschaft aus dem In- und Ausland über Europa und das Verhältnis Schweiz-EU debattiert. Es herrschte Einigkeit, dass Europa die aktuellen Herausforderungen nur dann meistern kann, wenn die EU und die anderen europäischen Staaten die Arbeitnehmendenrechte höher gewichten als bisher. Angesichts der Debatte über das Rahmenabkommen Schweiz-EU ist die Idee entstanden, einen Appell zu starten gegen den Abbau des Lohnschutzes und für ein soziales Europa mit Personen-freizügigkeit und starken Arbeitnehmendenrechten.
</p><p>Der Aufruf macht deutlich, dass die Personenfreizügigkeit und starke Arbeitnehmendenrechte un-trennbar zusammengehören. Diese Schutzmassnahmen sorgen dafür, dass die Arbeitnehmenden der verschiedenen Länder nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Für die Arbeitnehmenden aus Tieflohnländern sind solche Massnahmen unabdingbar, damit sie nicht ausgebeutet werden. Auf der anderen Seite ist es für jedes Land Europas unabdingbar, das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" mit wirksamen Lohnkontrollen durchzusetzen. Sonst kommt das Lohngefüge ins Rutschen. Alle Länder müssen entsprechend ihren konkreten Verhältnissen den Lohnschutz auf nichtdiskriminierende Weise gestalten können.
</p><p>Unter den ErstunterzeichnerInnen finden sich zahlreiche frühere Politgrössen wie Alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, alt-Ständerätin und ehemalige Präsidentin von SMUV und Co-Präsidentin SGB Christiane Brunner sowie die früheren Präsidenten von SP und Grünen Peter Bodenmann und Ueli Leuenberger. Gross ist die Zahl der ErstunterzeichnerInnen auch aus der Wissenschaft im In- und Ausland: Die Schweizer ProfessorInnen Sandro Cattacin (Uni Genf), René Knüsel (Uni Lausanne), Matthieu Leimgruber (Uni Zürich), Oliver Nachtwey (Uni Basel), Philipp Sarasin (Uni Zürich) gehören ebenso dazu wie der Nobelpreisträger Jacques Dubochet und die rennommierten Professo-rInnen Donatella Della Porta (Uni Florenz), Colin Crouch (University of Warwick), Richard Hyman (London School of Economics), Martin Seeleib-Kaiser (Uni Tübingen).
</p><p>Zu den 140 ErstunterzeichnerInnen gehören zudem Kulturschaffende wie die Schriftsteller Alex Capus und Nicolas Verdan sowie die Filmschaffenden Samir und Cyril Schäublin und die europäische Gewerkschaftsspitzen Rudy de Leeuw und Luca Visentini (Präsident resp. Generalsekretär des Euro-päischen Gewerkschaftsbundes (EGB), der Präsident des österreichischen Gewerkschaftsbundes Wolfgang Katzian und die Generalsekretärin des Belgischen Gewerkschaftsbundes Miranda Ulens.
</p><h3><a href="https://loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">"Löhne statt Grenzen schützen", Postfach 272, 3000 Bern 15</a></h3><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, 079 620 11 14</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5900</guid><pubDate>Wed, 13 Mar 2019 14:00:00 +0100</pubDate><title>Kein Rahmenabkommen gegen den Schweizer Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-rahmenabkommen-gegen-den-schweizer-lohnschutz</link><description>Der SGB bekräftigt in einem Dokument seine Position zum EU-Rahmenabkommen und dem Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>An der heutigen Konsultation zum Rahmenabkommen und zum Lohnschutz hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mündlich und in einem ausführlichen Dokument nochmals dargelegt, dass die Flankierenden Massnahmen (FlaM) und der Lohnschutz nicht verhandelbar sind. Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Deshalb müssen wir unsere Löhne auch konsequent und eigenständig schützen können. 
</p><p>Die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit brachten den Arbeitnehmenden in der Schweiz zahlreiche Fortschritte. Beispielsweise durch die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Gleichzeitig wurde aber der Zugang für ausländische Dienstleister (Entsendungen) bis 90 Tage stark erleichtert. Diese Entsendungen sind grundsätzlich eine prekäre Arbeitsform mit sehr grossem Dumpingpotenzial.<br>Um Dumping zu verhindern, haben die Gewerkschaften die FlaM durchgesetzt. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die FlaM zeigen Wirkung: Dank der Kontrollen wird bei rund einem Viertel der Firmen Dumping aufgedeckt. Die Firmen werden gebüsst. Und sie werden unter Druck gesetzt, den Arbeitnehmenden die Löhne nachzuzahlen. 
</p><p>Mit dem Rahmenabkommen von Bundesrat Cassis ist das in Gefahr. Die Schweiz müsste die EU-Regeln beim Lohnschutz übernehmen und den EU-Gerichtshof als Schiedsinstanz akzeptieren. Der EU-Gerichtshof hat in der Vergangenheit zahlreiche Urteile gegen Flankierende Massnahmen in EU-Mitgliedstaaten gefällt. Er versteht sich als Motor des EU-Binnenmarktes und stellt den Marktzugang der Firmen über den Schutz der Löhne. Die Schweiz würde rasch unter Druck gesetzt werden, den Lohnschutz substanziell abzubauen – nicht nur bei der Kaution und der Voranmeldung sondern auch bei den Kontrollzahlen und den Bussen. 
</p><p>Auch die europäischen Gewerkschaften üben scharfe Kritik an der Haltung der EU-Behörden zum Lohnschutz. Eine Analyse der Flankierenden Massnahmen in Deutschland betrachtet diese als ungenügend und wirft die Frage auf, Entsendungen grundsätzlich zu verbieten.&nbsp; 
</p><p>Der SGB lehnt das vorliegende Verhandlungsergebnis zum Rahmenabkommen ab. Wenn nötig wird er es mit dem Referendum bekämpfen. Mit der «Begrenzungsinitiative» der SVP liegt ein politisches Projekt vor, welches den Bilateralen grundsätzlich in Frage stellt. Die Volksabstimmung dürfte im nächsten Jahr stattfinden. Die Bekämpfung dieses Projektes bzw. die Bestätigung des Bilateralen Wegs muss nun Priorität haben. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5898</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2019 09:37:59 +0100</pubDate><title>Lohn. Zeit. Respekt. Frauen*streik 2019!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohn-zeit-respekt-frauen-streik-2019</link><description>Internationaler Frauentag im Zeichen des Frauen*streiks</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige internationale Frauentag steht ganz im Zeichen des Frauen*streiks vom 14. Juni. In der ganzen Schweiz wird dafür an Veranstaltungen und in den Betrieben mobilisiert. Pünktlich zum 8. März hat der SGB auch seine Kampagnenwebsite zum Frauen*streik aufgeschaltet. Unter <a href="https://www.14juni.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14juni.ch</a>, <a href="https://www.14juin.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14juin.ch</a> und demnächst auch unter <a href="https://www.14giugno.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.14giugno.ch</a> finden sich Informationen zum Streik, Visuals zum Herunterladen, hilfreiche Kontakte und Materialien für die Mobilisierung zu einem erfolgreichen Streik.
</p><p>Dass die Frauen 28 Jahre nach dem ersten Frauenstreik von 1991 wieder streiken werden, hat gute Gründe. Zwar steht seit 1981 in der Verfassung: "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Doch auch fast 40 Jahre später verdienen Frauen immer noch rund einen Fünftel weniger als Männer. Trotzdem hat die bürgerliche Mehrheit im Parlament die Revision des Gleichstellungsgesetzes fast bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Dieser Krebsgang in Sachen Lohngleichheit, der Streit um die Erhöhung des Frauenrentenalters und der Sexismus im Alltag schüren den Unmut vieler Frauen.
</p><p>Im Januar 2018 überwies der SGB-Frauenkongress einen Antrag, den Frauen*streik zu unterstützen und aktiv teilzunehmen. Im Juni begannen Aktivistinnen in der Romandie mit der Umsetzung. Und im Herbst 2018 beschloss der SGB-Kongress, zur Teilnahme am Frauen*streik aufzurufen. Ein Anfang 2019 veröffentlichtes Manifest der Collectifs romands macht klar: Es braucht grundsätzliche Veränderungen, um der Gleichstellung in unserer Gesellschaft zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><p>Der SGB hat die Forderungen des Manifests in Bezug auf die Arbeitswelt konkretisiert. Unter dem Motto "Lohn. Zeit. Respekt. Frauen*streik 2019!" sind die Hauptforderungen eine finanzielle und gesellschaftliche Aufwertung der Arbeit von Frauen, mehr Zeit und Geld für Betreuungsarbeit und Respekt statt Sexismus am Arbeitsplatz. Entlang dieser drei Achsen fordern die Gewerkschaften konkrete Verbesserungen bei der bezahlten, aber auch bei der unbezahlten Arbeit. Heute machen Gewerkschafterinnen mit Aktionen, Kundgebungen, Ständen und Veranstaltungen auf den Streik aufmerksam und tragen die Forderungen in die Betriebe, insbesondere in Verkauf, Coiffure, Spitälern, öffentlichem Dienst und Hotellerie/Gastronomie, aber auch in der Industrie.
</p><p>Zwei Tage später, am 10. März, findet in Biel eine nationale Versammlung zum Frauen*streik statt (<a href="https://frauenstreik2019.files.wordpress.com/2019/02/nationales-treffen_simon.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Programm hier</a>), an der sich Komitees, Organisationen und Einzelpersonen treffen, um den Streik zu lancieren sowie Erfahrungen und Ideen auszutauschen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5975</guid><pubDate>Mon, 04 Mar 2019 16:00:00 +0100</pubDate><title>Türkei-Abkommen: Entscheid des Ständerates unverständlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/tuerkei-abkommen-entscheid-des-staenderates-unverstaendlich</link><description>Genehmigung zu diesem Zeitpunkt falsches Signal
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Ständerat hat heute das modernisierte Freihandelsabkommen der EFTA mit der Türkei genehmigt. Er folgt damit dem Bundesrat, der das seit 1992 existierende Abkommen erneuern und unter anderem um ein Kapitel "Handel und nachhaltige Entwicklung" erweitern will. Letzteres soll die Einhaltung von Menschenrechten, ArbeitnehmerInnenrechten und Umweltstandards fördern und ist als solches grundsätzlich sehr zu begrüssen. Im Falle der Türkei würde damit aber faktisch festgehalten, dass das Erdogan-Regime die Menschenrechte heute vollumfänglich einhält und bereit ist, dies auch in Zukunft zu tun.
</p><p>Angesichts der heutigen Zustände in der Türkei ist dies blanker Hohn. So hält der Bundesrat selbst in seiner Botschaft zum Abkommen vorsichtig fest: "Die politische Lage in der Türkei war in den letzten Jahren durch eine Einschränkung der Bürgerrechte, eine Entlassungswelle in den staatlichen Organen und der öffentlichen Verwaltung, den internen Konflikt im Südosten des Landes sowie die militärische Operation der türkischen Armee in Syrien geprägt". Konkrete, besorgniserregende Fakten dazu zeigt beispielsweise der letzte Türkei-Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte auf.
</p><p>Eine Ratifizierung dieses Abkommens ist deshalb – wie der SGB dies bereits anlässlich seiner Unterzeichnung im Juni 2018 kritisiert hat – zum jetzigen Zeitpunkt ein völlig falsches Signal. Es liegt nun am Nationalrat, mit einer Genehmigung so lange zuzuwarten, bis eine substanzielle Verbesserung der menschenrechtlichen Lage in der Türkei erkennbar ist.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5882</guid><pubDate>Tue, 26 Feb 2019 10:00:00 +0100</pubDate><title>Gesundheit für alle bezahlbar machen: Ja zur Prämien-Entlastungs-Initiative!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheit-fuer-alle-bezahlbar-machen-ja-zur-praemien-entlastungs-initiative</link><description>Gesundheit ist kein Luxusprodukt. Unterschreiben Sie jetzt!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämienrechnung flattert monatlich in den Briefkasten, oder besser gesagt: sie kracht ins Haus. Denn bald wiegt diese Rechnung dreimal mehr als noch vor 20 Jahren. Und zwar nicht nur für Leute, die sich dies problemlos leisten können, sondern für alle. Die Prämie eines Wirtschaftsanwalts ist genau gleich hoch wie jene einer Schuhverkäuferin oder eines Bauarbeiters. Zwar gibt es Prämienverbilligungen, doch erhalten diese immer weniger Haushalte, und zu immer kleineren Beträgen. Denn die meisten Kantone haben die Mittel dafür eingefroren oder gar gekürzt, um Steuern für die Superreichen zu senken. Gleichzeitig sind für die Arbeitnehmenden die Löhne und für die ältere Bevölkerung die Renten viel weniger stark gestiegen als die Prämien.</p><p><strong>So kann es nicht weitergehen:</strong> Gesundheit ist kein Luxusprodukt, auf das man auch mal verzichten kann, sondern ganz einfach die Voraussetzung für ein gutes Leben. Es ist deshalb keine Frage, dass Gesundheit wieder für alle bezahlbar sein muss. Genau das ist das Ziel der Prämien-Entlastungs-Initiative.</p><p>Die Initiative fordert, dass <strong>kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10% seines Einkommens</strong> für Krankenkassenprämien ausgeben muss. Weder Familien, noch Alleinerziehende oder Alleinstehende, noch RentnerInnen. Heute gibt es viele Haushalte, die mehr als 20% des Einkommens für die Prämien aufbringen müssen. Damit wäre mit dieser Volksinitiative Schluss, denn sie würde die Prämienverbilligungen entsprechend erhöhen. Die Kantone könnten nicht immer mehr kürzen oder Bezugsberechtigte mit administrativen Schikanen von den ihnen zustehenden Prämienverbilligungen fernhalten.</p><p>Die Prämien-Entlastungs-Initiative stoppt auch die bereits stattfindenden Entwicklungen zur Zwei-Klassen-Medizin. Denn heute überlegen sich viele Leute mit tiefen und mittleren Einkommen zwei- oder dreimal, ob sie zur Ärztin gehen sollen – auch wenn der Bauch oder der Kopf vielleicht längst schon zu fest schmerzt. Das ist nicht nur unangenehm, es kann auch sehr gefährlich und teuer werden. <strong>Die Initiative sorgt dafür, dass die Prämienlast sinkt </strong>und sich alle Leute die Prämien für eine tiefe Franchise leisten können. Der Zugang zur medizinischen Grundversorgung wird damit für alle gestärkt.</p><p>Sparen muss man im Gesundheitswesen zwar auch: Bei den Medikamentenpreisen, bei der Überversorgung und bei Abzockerlöhnen. Aber sicher nicht, indem man durch finanzielle Hürden für die Versicherten den Zugang zu Behandlungen rigoros einschränkt.</p><h3>Setzen Sie ein Zeichen für ein solidarisches und bezahlbares Gesundheitswesen:</h3><h3><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Kampagnen/Praemien-Entlastung/PraemienEntlastungsIni_U-Bogen_de.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">» Unterschreiben Sie die Prämien-Entlastungs-Initiative!</a></h3><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/e/csm_10prozentsindgenug_9d852f3737.png" length="38535" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5863</guid><pubDate>Wed, 20 Feb 2019 12:48:54 +0100</pubDate><title>AHV 21: Bundesrat muss die richtigen Schlüsse ziehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-21-bundesrat-muss-die-richtigen-schluesse-ziehen</link><description>Botschaft AHV 21 erst nach der Abstimmung über das umstrittene AHV-Steuerpaket </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass der Bundesrat die Botschaft AHV 21 erst nach der Abstimmung über das umstrittene AHV-Steuerpaket ausarbeitet und vorlegt. Denn von der Abstimmung am 19. Mai hängt ab, ob der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zugeführt werden und die AHV-Finanzierung rasch stabilisiert werden kann – mit der sozialsten Finanzierungsmethode überhaupt, nämlich über eine leichte Anhebung der Lohnprozente und eine Erhöhung der Bundesmittel.<br><br>Wenig überraschend zeigt die Vernehmlassung zur AHV 21, dass die vorgeschlagenen Massnahmen äusserst umstritten sind. Etwa das – vom SGB dezidiert abgelehnte – höhere Frauenrentenalter oder die Höhe der notwendigen Zusatzfinanzierung. In seiner Aufzählung unterschlägt der Bundesrat einen wichtigen Punkt: Die Renten aus AHV und Pensionskassen reichen zusammen immer weniger, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, wonach die Renten zusammen «die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglichen sollen. Denn die Pensionskassenrenten der NeurentnerInnen sind in den letzten Jahren stetig gesunken. Und sie sinken weiter. Deshalb braucht es eine Erhöhung der AHV-Renten. In einer so langen Tiefzinsphase ist das Umlageverfahren der AHV dem Kapitaldeckungsverfahren der Pensionskassen hoch überlegen. Und bei der AHV bringt ein Beitragsfranken mehr Rente, weil das Preis-Leistungsverhältnis der AHV im Vergleich zu allen anderen Vorsorgearten für den Grossteil der Bevölkerung unschlagbar gut ist. Aus diesen Gründen bereitet der SGB zurzeit eine Initiative für eine 13. AHV-Rente vor.<br><br>Der Bundesrat ist gut beraten, die Frage der Rentenhöhe in seiner Botschaft zu AHV 21 aufzugreifen und eine Lösung vorzuschlagen.<br><br></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5861</guid><pubDate>Tue, 19 Feb 2019 16:00:00 +0100</pubDate><title>EU-Minister fordern: Rahmenabkommen muss Lohnschutz in der Schweiz verschlechtern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eu-minister-fordern-rahmenabkommen-muss-lohnschutz-in-der-schweiz-verschlechtern</link><description>SGB-Reaktion auf den Bericht der EU-Minister zur Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Union entlarvt die Beschönigungsversuche von Bundesrat Cassis zum Rahmenabkommen. Der Schweizer Lohnschutz müsse runter, verlangen die EU-Minister unmissverständlich in ihren „Schlussfolgerungen“ zum Verhältnis zur Schweiz. Die Schweiz müsse die Flankierenden Massnamen FlaM aufheben oder so anpassen, dass sie „im Einklang mit den EU-Grundsätzen von Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung“ stehen würden. 
</p><p>Damit ist klar: Bei der Annahme des Rahmenabkommens von Bundesrat Cassis käme der Schweizer Lohnschutz massiv unter Druck. Die im Abkommen vorgesehene Übernahme der EU-Rechtsgrundlagen und die Unterstellung der FlaM unter die EuGH-Rechtssprechung würden nicht nur dazu führen, dass die Schweiz einen Teil der FlaM abschaffen müsste. Sondern neu würden auch die EU-Firmen oder die EU-Behörden erfolgreich gegen Teile der Schweizer FlaM klagen können. Das Schweizer Kontroll- und Sanktionsdispositiv wäre in Gefahr. <br></p><p>Diese ungeschminkte Wahrheit steht in klarem Widerspruch zu den irreführenden Beschönigungen des Departementes Cassis und des Seco, welche den drohenden Abbau bei den FlaM als „gleiches Schutzniveau“ zurecht zu biegen versuchten. Die Aussagen der EU-Minister widerlegen auch die Einschätzung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, der behauptet, dass mit «einzelnen Präzisierungen» zu den Flankierenden Massnahmen eine «tragfähige Lösung» beim Rahmenabkommen möglich sei. <br></p><p>Die Kritik der EU-Minister an den Schweizer FlaM ist aus der Luft gegriffen. Der Marktzugang für EU-Firmen ist voll gewährleistet. In keinem anderen Land in Europa sind gemessen an der Wohnbevölkerung so viele Entsandte tätig wie in der Schweiz. Das Freizügigkeitsabkommen verlangt zudem, dass die EU-Bürger in der Schweiz nicht diskriminiert werden („gleiche Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer“; Art. 1d). Das funktioniert aber nur dank dem starken Lohnschutz. <br></p><p>Die Gewerkschaften werden alle Abbauversuche bei den FlaM bekämpfen. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die FlaM müssen eine rote Linie bei den Verhandlungen über das Rahmenabkommen bleiben. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5859</guid><pubDate>Fri, 15 Feb 2019 12:09:37 +0100</pubDate><title>Arbeitnehmerschutz: Abbau sofort stoppen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmerschutz-abbau-sofort-stoppen</link><description>Unbelehrbare Ständeratskommission greift Gesundheitsschutz Arbeitnehmender weiter an</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Trotz negativer Vernehmlassungs-Bilanz zeigt sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unbelehrbar: Sie hält an ihrem Frontalangriff auf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden fest. Das ist unverständlich - und unverantwortlich. Denn es wäre nun Zeit, die Übung für längere Arbeitszeiten und weniger Arbeitszeiterfassung abzubrechen. </b></p><p>Zur Erinnerung: Mit der auf die Vorstösse von Karin Keller-Sutter und Konrad Graber zurückgehenden Revision des Arbeitsgesetzes will die Ständeratskommission die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die maximale tägliche Überzeitarbeit und für einen grossen Teil der Arbeitnehmenden die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung abschaffen. Gleichzeitig will sie das Sonntagsarbeitsverbot aufweichen und für leitende Angestellte sowie FachspezialistInnen Sonntagsarbeit einführen. 
</p><p>Gemäss den neusten Beschlüssen der WAK werden zwar die Arbeiten rund um die Frage der Arbeitszeiterfassung sistiert. Diese können aber jederzeit wieder aufgenommen werden. Damit ist dieser Entscheid blosse Verzögerungs- und Verschleierungstaktik. Das Festhalten an den anderen Deregulierungsplänen zeigt, dass die WAK die scharfe Kritik und den breiten Widerstand aus der Vernehmlassung in den Wind schlägt. Das ist inakzeptabel, denn ein Grossteil der Kantone, die Gewerkschaften und andere Arbeitnehmerorganisationen, Verbände im Gesundheitswesen sowie die Kirchen haben sich dabei klar gegen die Vorhaben ausgesprochen. 
</p><p>Studien zeigen es deutlich: Immer mehr Leute leiden unter Stress am Arbeitsplatz und den damit verbundenen gesundheitlichen Folgen. Die Allianz gegen Stress und Gratisarbeit wird diese Vorlage vehement bekämpfen. Die darin vereinigten Organisationen wissen dabei eine Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Denn 15-Stunden-Arbeitstage, 73,5-Stunden-Wochen und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe finden in einer Abstimmung keine Mehrheit. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5857</guid><pubDate>Thu, 14 Feb 2019 14:14:13 +0100</pubDate><title>Die AHV verdient eine solide Finanzierung – Bund muss Verantwortung übernehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-verdient-eine-solide-finanzierung-bund-muss-verantwortung-uebernehmen</link><description>Der AHV-Fonds Compenswiss musste 2018 Verluste auf seinen Anlagen hinnehmen. Auch die AHV ist damit Opfer des schlechten Anlagejahres geworden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der AHV-Fonds Compenswiss musste 2018 Verluste auf seinen Anlagen hinnehmen. Auch die AHV ist damit Opfer des schlechten Anlagejahres geworden. Nach einem guten Anlageergebnis 2017 handelt es sich dabei um den grössten Anlageverlust seit Ausbruch der Finanzkrise vor zehn Jahren. Er hat hart erarbeitete Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber vernichtet und ist schmerzhaft. 
</p><p>Anders als bei den Renten der beruflichen Vorsorge hängt die Gesundheit der AHV-Finanzen in erster Linie von der Lohnsumme ab, die in der Schweiz verdient wird. Wesentlich schlimmer ist die Lage bei den Renten der 2. Säule, die stark unter der Tiefstzinsphase leiden. Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 im Mittel um fast 9 Prozent gesunken. Die AHV entwickelt sich dagegen grundsätzlich stabil, obwohl es wegen der Baby-Boomer-Generation im nächsten Jahrzehnt einen finanziellen Mehrbedarf gibt. Gleichzeitig ist aber für den SGB klar: um den künftigen RentnerInnen ein anständiges Rentenniveau zu sichern, braucht es eine Stärkung der AHV. Der SGB erarbeitet dazu eine Initiative für eine 13. AHV-Rente. Denn die AHV hat für alle mit tiefen und mittleren Löhnen das beste Preis-Leistungsverhältnis in der Schweizer Altersvorsorge – da Topverdiener auf dem vollen Lohn Beiträge bezahlen, ohne aber mehr Rente zu kriegen als Normalverdiener. 
</p><p>In einem ersten Schritt muss die Schweiz den vorübergehend anfallenden finanziellen Mehrbedarf sichern. Für den SGB steht im Vordergrund, dass der Finanzierungsbedarf in der 1. Säule solidarisch über alle Altersgruppen und Einkommen aufgeteilt wird. Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die Stimmberechtigten bereits am 19. Mai 2019 abstimmen. Im Rahmen des AHV-Steuerpakets (STAF) will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente und eine Erhöhung der Bundesmittel. Diese AHV-Finanzierung ist aber gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.
</p><p>Gerade mit Blick auf den erneut hohen Überschuss des Bundes erwartet der SGB, dass auch der Bund seine Verantwortung übernimmt, um dieses wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stützen. Schliesslich erneuert der SGB seine Forderung, den AHV-Ausgleichsfonds von den Negativzinsen der Nationalbank zu befreien.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5840</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2019 08:30:00 +0100</pubDate><title>Keine Fortschritte bei der Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/keine-fortschritte-bei-der-lohngleichheit</link><description>Lohnstrukturerhebung
</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern halten sich hartnäckig. Dass Frauen, die die Männer bezüglich Bildung inzwischen überholt haben, immer noch rund ein Fünftel weniger verdienen als diese, ist skandalös. Es braucht dringend griffige Massnahmen gegen die Diskriminierungen der Frauen im Erwerbsleben. Deshalb ruft der SGB für den 14. Juni gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen und Kollektiven zum Frauen*streik auf.
</p><p>2016 haben Frauen im privaten Sektor gemäss der vom Bundesamt für Statistik am Donnerstag veröffentlichten Lohnstrukturhebung 19.6% weniger verdient als Männer – der geschlechtsspezifische Lohnunterschied stagniert auf hohem Niveau. Es ist inakzeptabel, dass Frauen trotz guter Ausbildung immer noch übervertreten sind in Berufen mit tiefen Löhnen. Sie wählen Teilzeitstellen und prekäre Beschäftigungen, um Zeit für die unbezahlte Care-Arbeit freizuschaufeln, während Männer Karriere machen und die Lohnleiter hochklettern. Für die Frauen im Tieflohnbereich braucht es dringend existenzsichernde Mindestlöhne. Ebenfalls nötig sind generelle Arbeitszeitverkürzungen und Investitionen in den Service Public, damit die unbezahlte Arbeit nicht mehr grösstenteils auf den Frauen lastet.
</p><p>Nicht nur stagniert, sondern sogar gestiegen ist der diskriminierende Anteil des Lohnunterschieds: 2016 konnten 42.9% der Lohndifferenz nicht mit Ausbildung, Verantwortung oder Alter erklärt werden, 2014 waren es noch 39.1%. Schon junge Berufsfrauen müssen einen beträchtlichen Frauenmalus in Kauf nehmen: Je jünger die Arbeitnehmenden sind, desto grösser ist der diskriminierende Anteil des Lohnunterschieds.
</p><p>Doch die Frauen sind nicht mehr bereit, diesen Malus zu akzeptieren. Am 14. Juni werden die Gewerkschafterinnen mit vielen anderen Frauen* für mehr Lohn, Zeit und Respekt streiken. Damit die Schweiz in der Gleichstellung endlich vorwärts macht und im 21. Jahrhundert ankommt!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5830</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:47:52 +0100</pubDate><title>Höhere Franchisen sind nicht tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-franchisen-sind-nicht-tragbar</link><description>Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung: Unverständlicher Kommissionsentscheid</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Nationalrat will nun auch die zuständige Ständeratskommission die Franchisen der Grundversicherung künftig an die Kostenentwicklung anpassen. Dieser Entscheid ist realitätsfremd - sowohl was die Situation der Versicherten in der Schweiz als auch was einen Vergleich mit dem Ausland betrifft.
</p><p>Nirgendwo in Westeuropa bezahlen die Versicherten mehr aus der eigenen Tasche für die Gesundheitskosten als in der Schweiz - und die Kopfprämien kommen noch dazu. Die Wahl der Franchise ist dabei genauso wenig ein freier Entscheid wie der Gang zum Arzt. Ein Gang der - entgegen der landläufigen Meinung, wir würden "wegen jedem Bobo zum Arzt rennen" - gemäss OECD in der Schweiz weit seltener ist als in allen Nachbarländern (in Deutschland werden 10 Arztbesuche pro Kopf und Jahr registriert, während es in der Schweiz knapp 4 sind).
</p><p>Es ist also völlig unverhältnismässig, die heute schon horrende Kostenbeteiligung der Versicherten durch einen neuen Gesetzesautomatismus laufend weiter zu erhöhen. Betroffen wären davon insbesondere RentnerInnen mit tiefen und mittleren Einkommen. Denn sie zahlen bereits heute über 7 Prozent ihres Einkommens für die Gesundheitskosten, könnten aber sicher nicht auf nötige Behandlungen verzichten.
</p><p>Die pauschale Behauptung, mit einer Erhöhung der Franchisen würden die Prämien weniger stark ansteigen, ist zudem falsch: Die Erfahrung mit vergangenen Franchisenerhöhungen lässt diesen Schluss nicht zu. 
</p><p>Nun ist der Ständerat gefordert, diese Tatsachen zu berücksichtigen und den Kommissionsentscheid zu korrigieren.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Reto Wyss, Zentralsekretär SGB, 079 740 99 84</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5826</guid><pubDate>Tue, 15 Jan 2019 10:00:00 +0100</pubDate><title>Probleme bei der Kaufkraft und der Rentenhöhe rasch angehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/probleme-bei-der-kaufkraft-und-der-rentenhoehe-rasch-angehen</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat ein Kaufkraftproblem und ein Rentenproblem. Trotz Aufschwung stagnieren die Reallöhne. Gleichzeitig fressen Krankenkassenprämien und steigende Beiträge an die Pensionskassen immer mehr vom Lohn weg, so dass der effektiv verfügbare Lohn gar sinkt. Und wer in Pension geht, erhält immer weniger Rente von seiner Pensionskasse. Dies zeigen diverse Analysen, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB an seiner Jahresmedienkonferenz präsentierte.</p><p>Obwohl die Schweizer Wirtschaft in den letzten zwei Jahren kräftig gewachsen ist, stagnierten die Reallöhne. Sogar Deutschland, das lange eine schädliche «Lohnzurückhaltung» pflegte, hat heute ein stärkeres Lohnwachstum. Besonders betroffen sind langjährige Arbeitnehmende mit 20 oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit: Ihre Löhne sind seit 2010 kaum noch gestiegen. Derweil steigen die Ausgaben für die Krankenkassen immer weiter und nagen an der Kaufkraft.</p><p>Hinzu kommt, dass die Beiträge an die zweite Säule ebenfalls steigen. Seit der Finanzkrise bewegt sich der durchschnittliche reglementarische Beitragssatz von 18 auf 19,5 Prozent zu. Dafür bekommen die künftigen RentnerInnen aber nicht mehr Rente. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2005 sind die durchschnittlichen Pensionskassenrenten um 9 Prozent gesunken. Und die Situation spitzt sich immer mehr zu. Die neuste Auswertung des SGB bei 42 Pensionskassen mit 750'000 Versicherten zeigt: nachdem der mittlere Umwandlungssatz 2013 noch 6,4% betrug sinkt er im laufenden Jahr von 5,8 auf 5,6%. Künftige Rentnerinnen und Rentner werden damit nicht nur viel mehr einbezahlt haben als die Rentnerjahrgänge zuvor. Sie werden auch deutlich tiefere Renten erhalten.</p><p><strong>Der SGB fordert folgende Massnahmen, um das Kaufkraftproblem der Schweiz anzugehen:</strong></p><ul><li>Die Löhne müssen substanziell steigen. Insbesondere bei langjährigen MitarbeiterInnen und bei den Frauen. Zur Verbesserung der Lohnsituation der Frauen müssen die im neuen Gleichstellungsgesetz verankerten Lohnüberprüfungen rasch und konsequent durchgeführt werden.</li><li>In der Altersvorsorge braucht es eine Stärkung der AHV mit ihrem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis. Der SGB erarbeitet zurzeit einen Initiativtext für eine 13. AHV-Rente.</li><li>In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Dazu braucht es Gewinneinschränkungen für Lebensversicherer, Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten und einheitliche, verständliche Vorsorgeausweise. Zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses sollte die Umlagekomponente im BVG gestärkt werden. Die Schweizerische Nationalbank darf dem AHV-Ausgleichsfonds (compenswiss) keine Negativzinsen belasten. Weiter sollen die Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausgeschüttet werden (Verteilung über den Sicherheitsfonds).</li><li>Zur finanziellen Entlastung der Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen sind mehr Krankenkassen-Prämienverbilligungen nötig. Der SGB unterstützt die entsprechende Volksinitiative, die fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss.</li><li>Die Geldpolitik muss aktiv dafür sorgen, dass der Franken fair bewertet ist. Eine isolierte Zinserhöhung der SNB – wie von Bankenkreisen gefordert – wäre hingegen fatal.</li></ul><p><strong>&nbsp;<br> Grund- und Weiterbildung für alle.</strong><br> Weiter hat der SGB die Situation in der Berufsbildung analysiert. Nach wie vor ist der Anteil jener mit einer Grundausbildung auf Sekundarstufe II ungenügend. Hier müssen Benachteiligungen und finanzielle Hürden abgebaut und spezifische Unterstützungsmassnahmen für die Betroffenen ausgebaut werden.</p><p>Deutlich machte der SGB auch, dass beim Rahmenabkommen die vom Bundesrat im Jahr 2013 beschlossenen roten Linien weiterhin gelten müssen. Die Flankierenden Massnahmen dürften nicht aufgeweicht werden. Im Gegenteil: Es braucht mehr Schutz und mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen.<br><br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5816</guid><pubDate>Fri, 14 Dec 2018 10:27:38 +0100</pubDate><title>Wichtiger Schritt Richtung Lohngleichheit – Weitere Schritte sind nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wichtiger-schritt-richtung-lohngleichheit-weitere-schritte-sind-noetig</link><description>Revision des Gleichstellungsgesetzes passiert die Schlussabstimmung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Parlament hat in der Schlussabstimmung ein Zeichen für die Lohngleichheit gesetzt und die Revision des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet - dies auch dank dem hartnäckigen Einsatz der Gewerkschaften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass mit der Gesetzesrevision endlich verbindliche Massnahmen gegen die fortwährende Lohndiskriminierung geregelt sind, erachtet die nun beschlossen Verbesserungen jedoch als zu schwach. Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 wird Druck für die kompromisslose Umsetzung machen.
</p><p>Es war ein langes Ringen um die Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung, die das Parlament am 14. Dezember beschlossen hat. Für den SGB ist es empörend, dass die bürgerliche Mehrheit den Vorschlag des Bundesrates auf jede nur erdenkliche Art und Weise abgeschwächt hat. Sie hat damit verhindert, dass die Arbeitgeber endlich vollumfänglich in die Verantwortung genommen werden, wie es die Verfassung verlangt. Kontrollen und Sanktionen wären nötig. Und es ist falsch, die neuen Bestimmungen nach 12 Jahren wieder aus dem Gesetz zu streichen. Trotzdem: gegen vehementen Widerstand haben die Gewerkschaften und die Frauen einen Fortschritt erkämpft. Sie haben sich jahrzehntelang unermüdlich für Verbesserungen bei der Lohngleichheit eingesetzt, zuletzt an der Kundgebung #Enough18 vom 22. September. Dank ihnen haben sich Bundesrat und Parlament nach etlichen erfolglosen Versuchen, der Lohndiskriminierung mit freiwilligen Ansätzen beizukommen, zu verbindlicheren Massnahmen durchgerungen.
</p><p>Der SGB erwartet, dass das revidierte Gesetz nun rasch in Kraft gesetzt und seine Wirkung evaluiert wird. Denn die Lohndiskriminierung von über 7 Prozent, wegen der jeder Berufsfrau in der Schweiz während ihrem Erwerbsleben durchschnittlich 303'000 Franken entgehen, ist ein fortwährender Verfassungsbruch. Nach dem viel zu langen Warten auf Lohngerechtigkeit muss das revidierte Gesetz jetzt ohne Wenn und Aber umgesetzt werden. Mit einem landesweiten Streik am 14. Juni 2019 werden die Frauen* ihren Forderungen erneut Nachdruck verleihen.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin für Gleichstellung 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5813</guid><pubDate>Thu, 13 Dec 2018 12:39:37 +0100</pubDate><title>Aktive Geldpolitik der SNB nötig - Franken nach wie vor stark überbewertet </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aktive-geldpolitik-der-snb-noetig-franken-nach-wie-vor-stark-ueberbewertet</link><description>SGB-Kommentar zur Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank (SNB)</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Wochen kam die Schweizerische Nationalbank (SNB) vermehrt unter Druck, die Zinsen anzuheben. Ein solcher Schritt wäre jedoch fatal. Denn der Franken ist nach wie vor markant überbewertet. Eine Zinserhöhung würde den bereits vorherrschenden Aufwertungsdruck weiter verstärken. Mit entsprechend negativen Auswirkungen auf Löhne und Arbeitsplätze.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst es deshalb, dass die SNB die Zinsen unverändert tief hält und bereit ist, am Devisenmarkt zu intervenieren. Der SGB erwartet von der SNB aber, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht. Insbesondere wurde die Chance verpasst, den Wert von 1.20 Fr./Euro mit diversen Massnahmen (kommunikativ und monetär) zu stabilisieren. Ziel muss nun sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchsetzen – insbesondere in Bezug auf den Wechselkurs.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Schweizerische-Nationalbank-Gebaeude_Foto-SNB-noncommercial.jpg" length="282291" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5812</guid><pubDate>Thu, 13 Dec 2018 08:48:00 +0100</pubDate><title>Pierre-Yves Maillard tritt SGB-Präsidium am 6. Mai 2019 an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/pierre-yves-maillard-tritt-sgb-praesidium-am-6-mai-2019-an</link><description>Nachfolge für die Waadtländer Regierung wird bis dahin geregelt.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Delegierten des SGB-Kongresses haben am 1. Dezember Pierre-Yves Maillard zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Zurzeit amtiert Maillard noch als Waadtländer Staatsrat. Er wird das Amt als SGB-Präsident am 6. Mai 2019 antreten, nachdem seine Nachfolge für die Waadtländer Regierung geregelt ist. Bis dahin leiten die SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva und der SGB-Vizepräsident Giorgio Tuti den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Medienanfragen sind an das SGB-Sekretariat zu richten. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5810</guid><pubDate>Fri, 07 Dec 2018 19:24:42 +0100</pubDate><title>Der SGB wird jeden Abbau des Lohnschutzes konsequent bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/der-sgb-wird-jeden-abbau-des-lohnschutzes-konsequent-bekaempfen</link><description>Rahmenvertrag Schweiz-EU: schlimmste Befürchtungen bestätigt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat präsentierten Elemente des Rahmenvertrags mit der EU bestätigen die schlimmsten Befürchtungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Der Vertrag würde zu einem substanziellen Abbau der Flankierenden Massnahmen und damit des Schweizer Lohnschutzes führen. Er verunmöglicht es der Schweiz, die Löhne so zu schützen, wie sie es für erforderlich erachtet. Er verhindert die Verbesserung der Flankierenden Massnahmen. Und am Ende entscheidet der EU-Gerichtshof über den Schweizer Lohnschutz. Der EuGH hat vor wenigen Wochen in einem Urteil gegen die österreichischen Lohnschutzbestimungen zum wiederholten Mal bewiesen, dass er die Interessen der Arbeitgeber bzw. den Binnenmarktzugang über jene der Arbeitnehmenden stellt.</p><p>Die vom Bundesrat festgelegte und mehrmals bekräftigte rote Linie des Lohnschutzes wurde damit von der Verhandlungsdelegation durchbrochen. Ein solches Rahmenabkommen ist politisch chancenlos. Der SGB lehnt ein solches Rahmenabkommen deshalb dezidiert ab und wird es konsequent bekämpfen, nötigenfalls mit einem Referendum. Diese Position haben die Delegierten des SGB-Kongresses von letzter Woche in einer Resolution einstimmig bekräftigt.</p><p>Der SGB wurde in den letzten Monaten von allen bedeutenden europäischen Gewerkschaften aufgefordert, bei den Flankierenden Massnahmen nicht nachzugeben. Der Lohnschutz in ganz Europa muss verbessert werden. Der SGB kämpft auf europäischer Ebene zusammen mit den anderen Gewerkschaften des Europäischen Gewerkschaftsbundes für eine substanzielle Verbesserungen.</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5805</guid><pubDate>Thu, 06 Dec 2018 12:06:00 +0100</pubDate><title>Monitoring zeigt: Handlungsbedarf bei den Prämien mehr als dringend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/monitoring-zeigt-handlungsbedarf-bei-den-praemien-mehr-als-dringend</link><description>Prämienbelastung der Versicherten erwiesenermassen massiv gestiegen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im soeben neu erschienen <a href="https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherte-mit-wohnsitz-in-der-schweiz/praemienverbilligung/monitoringpraemienverbilligung.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">"Monitoring"-Bericht des BAG</a> bestätigt sich, was der SGB vor Kurzem bereits in seinem <a href="/themen/detail/aufschwung-jetzt-fuer-gerechtere-einkommenverteilung-nutzen">Verteilungsbericht </a>festgehalten hat: Die Nettoprämienbelastung ist in den letzten 10 Jahren in allen Kantonen für sämtliche Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen massiv gestiegen. Im schweizweiten Durchschnitt ist die Belastung von 9% im Jahr 2007 auf 14% im Jahr 2017 gestiegen, wobei der Anstieg für gewisse Haushalte noch wesentlich ausgeprägter war.
</p><p>Nun hat diese Entwicklung natürlich auch etwas mit dem Kostenwachstum in der Grundversicherung zu tun. Sinnvolle Kostendämpfungsmassnahmen, z.B. zur Eindämmung der Überversorgung und zur Senkung der Arzneimittelpreise sind daher unumgänglich. Diese dürfen aber nicht vom Hauptproblem der unsozialen Finanzierung der Krankenversicherung ablenken.
</p><p>Der Monitoringbericht untersucht nämlich nicht den Kosten- bzw. Prämienanstieg, sondern explizit die Wirksamkeit der Prämienverbilligungssysteme. Dass diese in fast allen Kantonen durch Sparpakete massiv nachgelassen hat: darin begründen sich die Resultate dieses Berichts. So gaben im Jahr 2017 elf Kantone insgesamt weniger Geld für die Verbilligung der Prämien aus also noch zehn Jahre zuvor – dies trotz der massiven Prämiensteigerungen und des starken Bevölkerungswachstums.
</p><p>So darf es nicht weitergehen. Der SGB hat an seinem Kongress einstimmig die Unterstützung der von der SP Schweiz am gleichen Wochenende lancierten Prämienentlastungsinitiative beschlossen. Diese setzt den Standard für ein wirksames Prämienverbilligungssystem. Ein solches dient nicht nur den Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen, es korrigiert auch den volkswirtschaftlichen Unsinn, dass diese gezwungenermassen einen immer grösseren Teil ihres Einkommens für die Bezahlung der Krankenkassenprämien aufwenden müssen.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5803</guid><pubDate>Sat, 01 Dec 2018 16:40:51 +0100</pubDate><title>SGB beschliesst Projekte zur Stärkung der Kaufkraft – Neuer Präsident gewählt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-beschliesst-projekte-zur-staerkung-der-kaufkraft-neuer-praesident-gewaehlt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben an ihrem 56. Kongress den Waadtländer SP-Regierungsrat Pierre-Yves Maillard zum SGB-Präsidenten gewählt. Er folgt auf Paul Rechsteiner, der nach 20 Jahren sein Amt abgab und von den Delegierten mit langanhaltendem Applaus verabschiedet wurde. Thematisch im Zentrum des zweitägigen Kongresses standen der Kampf für die Gleichstellung von Mann und Frau sowie verschiedene Positionspapiere und Resolutionen, die zum Ziel haben, die Kaufkraft der Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen oder Renten zu stärken.
</p><p>Einstimmig beschlossen die Delegierten, mit der aktiven Unterstützung des Frauenstreiks am 14. Juni 2019 die Gleichstellung zu einem gewerkschaftlichen Hauptschwerpunkt der nächsten Zeit zu machen. In einer Resolution beschlossen sie zudem, ein Massnahmenpaket gegen die Lohn- und andere Diskriminierungen auszuarbeiten und einer Delegiertenversammlung zu unterbreiten.
</p><p>Zentrales Element der Gewerkschaftsarbeit ist auch der Kampf für anständige Renten. Die Delegierten beauftragten die SGB-Organe, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zu planen. Eine Erhöhung der AHV-Renten ist der einzige sinnvolle Weg, die stetig sinkenden Pensionskassenrenten der künftigen Rentnergenration auszugleichen. Denn die AHV hat das beste Preis-Leistungsverhältnis der Schweizer Altersvorsorge: Über drei Viertel der Versicherten erhalten mehr Rente als sie einzahlen mussten. Nur dank höheren AHV-Renten kann der Verfassungsauftrag eingehalten werden, wonach die Rente aus AHV und zweiter Säule den bisherigen Lebensstandard angemessen sicherstellen muss. 
</p><p>Weiter beschloss der Kongress, die geplante Volksinitiative zur Verbilligung der Krankenkassenprämien aktiv zu unterstützen. Denn die stetig steigenden Krankenkassenprämien fressen immer mehr von der Kaufkraft der Bevölkerung. Das Mass ist hier voll. 
</p><p>Die SGB-Delegierten machten zudem deutlich, dass sie die Angriffe auf den Lohn- und Arbeitnehmendenschutz und die Arbeitszeiten energisch bekämpfen werden. An die Adresse des Bundesrats richteten sie eine klare Botschaft: Die rote Linie des Lohnschutzes darf in den Verhandlungen zum Rahmenvertrag mit der EU nicht aufgegeben werden. Einen Abbau des Lohnschutzes werden die Gewerkschaften nötigenfalls auch mit einem Referendum bekämpfen. Vor das Volk bringen wird der SGB auch Revision des Arbeitsgesetzes, wenn der Angriff auf die Arbeitszeiten die parlamentarische Beratung überstehen sollte.
</p><p><b>» Übersicht über die Beschlüsse</b></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5801</guid><pubDate>Sat, 01 Dec 2018 13:11:58 +0100</pubDate><title>Pierre-Yves Maillard ist neuer SGB-Präsident</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/pierre-yves-maillard-ist-neuer-sgb-praesident</link><description>Mit 115 Stimmen im ersten Wahlgang gewählt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Entscheidung ist gefallen: Mit absolutem Mehr der Stimmen haben die Delegierten des 56. Kongresses des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) Pierre-Yves Maillard im ersten Wahlgang zum neuen Präsidenten gewählt. Er steht die nächsten vier Jahre an der Spitze der grössten Arbeitnehmervertretung in der Schweiz. Er löst Paul Rechsteiner ab, der nach 20 Jahren SGB-Präsident feierlich verabschiedet wurde. An der Wahl nahmen 212 Delegierte teil. 82 stimmten für Barbara Gysi, 115 für Pierre-Yves Maillard, 15 Delegierte enthielten sich.
</p><p>In seiner Bewerbungsrede plädierte er für eine starke Gewerkschaftsbewegung. Diese zeichne sich durch Vielfalt aber auch durch Einigkeit aus. Er erinnerte zudem den Bundesrat, bei den Flankierenden Massnahmen Wort zu halten und keinen «europaweiten Lohnwettbewerb» zu betreiben.
</p><p>Der 50-Jährige ist seit 2004 Waadtländer SP-Regierungsrat. Er steht dem Departement für Gesundheit und Soziales vor. Er studierte an der Universität Lausanne und arbeitete als Oberstufenlehrer, bevor er Regionalsekretär der Gewerkschaft SMUW (Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverband) wurde. Pierre-Yves Maillard wird als Regierungsrat zurücktreten und sein Amt als SGB-Präsident zwischen Mai und Juni 2019 antreten. Bis dahin leiten die Vizepräsidentin Vania Alleva und der Vizepräsident Giorgio Tuti den SGB.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5799</guid><pubDate>Fri, 30 Nov 2018 19:18:51 +0100</pubDate><title>SGB wird alle Angriffe auf den Lohnschutz bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-wird-alle-angriffe-auf-den-lohnschutz-bekaempfen</link><description>Spontane Aktion der Kongressdelegierten und Unterstützung von Alain Berset</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Das ist das Ziel der Flankierenden Massnahmen, die auf Druck der Gewerkschaften eingeführt wurden. Dass die beiden FDP-Bundesräte die Flankierenden gegen die bisherigen Bundesratsbeschlüsse angreifen, ist beispiellos. Nun wird gar spekuliert, dass der Bundesrat bereit sei, die rote Linie des Lohnschutzes aufzugeben. Der SGB verurteilt diese Angriffe in aller Schärfe. Der SGB wird alle Bestrebungen, den Lohnschutz in der Schweiz zu verschlechtern, vehement bekämpfen, auch mit dem Referendum. Die Lohnschutzmassnahmen sind der Schlüssel für die Bilateralen Verträge und nicht das Problem. Dies machten die Delegierten des 56. SGB-Kongresses mit einer Aktion deutlich. Sie bildeten auf der Kornhausbrücke symbolisch die rote Linie, die der Bundesrat nicht überschreiten darf. 
</p><p>In einer Resolution forderten die SGB-Delegierten statt einem Abbau den Ausbau des Lohnschutzes. Denn der Lohnschutz ist in der Schweiz in den letzten Jahren stehen geblieben. Obwohl es viele Probleme gibt, etwa den stetigen Anstieg der dumpinggefährdeten Temporäranstellungen, die mangelhafte Durchsetzung der Bussen gegen unseriöse Firmen oder die Probleme der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt. 
</p><p>Die Delegierten hielten zudem fest, dass der Einsatz für die Flankierenden Massnahmen auch ein Kampf für ein soziales Europa ist, den die europäische Gewerkschaftsbewegung führt. Denn Lohndumping ist in ganz Europa ein Problem. Dieses kann nur gelöst werden, wenn das Prinzip durchgesetzt wird, dass in den jeweiligen Ländern die Löhne bezahlt werden müssen, die dort gelten. Der Unterstützung des Bundespräsidenten Alain Berset kann sich der SGB sicher sein. In seiner Rede vor dem Kongress bestätigte er: «In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden.»<br><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5797</guid><pubDate>Fri, 30 Nov 2018 13:51:00 +0100</pubDate><title>SGB-Initiativprojekt: Es braucht eine 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-initiativprojekt-es-braucht-eine-13-ahv-rente</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersvorsorge hat ein Problem: Die Pensionskassenrenten sinken, während die Beiträge steigen. Wer heute und morgen pensioniert wird, erhält weniger von seiner Pensionskasse als die Jahrgänge davor. Der beste und finanziell vernünftigste Weg, für ein anständiges Rentenniveau zu sorgen, ist eine Erhöhung der AHV-Renten. Besonders wichtig ist das für die Frauen, die bei der Rente schlechter gestellt sind. Deshalb haben die Delegierten am 56. SGB-Kongress beschlossen, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zu planen.
</p><p>Der Rentenanspruch in der zweiten Säule sinkt von Jahr zu Jahr, obwohl die Schweiz immer reicher wird und obwohl die Berufstätigen immer höhere Beiträge in ihre Pensionskasse einzahlen. Grund sind die tiefen Zinsen und die Profite der Banken und Versicherungen aus der zweiten Säule. <br>Die AHV-Renten hingegen steigen, weil sie an die Teuerung und teilweise an die Lohnentwicklung angepasst werden. Das ist positiv. Aber sie hinken dennoch den Löhnen hinterher. Zudem fressen die Krankenkassenprämien einen immer grösseren Teil der Rente auf. Immer mehr AHV-RentnerInnen sind deshalb auf Ergänzungsleistungen angewiesen.
</p><p>Angesichts sinkender Pensionskassenrenten bei steigenden Lebenshaltungskosten entfernt sich die Schweiz immer mehr vom Verfassungsziel, wonach Pensionskassen und AHV zusammen „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ ermöglichen sollen.
</p><p>Ein anständiges Rentenniveau können wir in der heutigen Situation nur über eine Stärkung der AHV sichern. Es braucht eine 13. AHV-Rente so wie es für die meisten LohnbezügerInnen einen 13. Monatslohn gibt. Das kostet zwar etwas, aber die AHV bleibt für tiefe und mittlere Einkommen dennoch die Altersvorsorge mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Auch weil sie sehr sozial ist. Bei ihr bekommen 92 Prozent der Arbeitnehmenden mehr Rente als sie einbezahlt haben. 
</p><p>Von einem Ausbau der AHV profitieren vor allem die Frauen, weil sie häufig nur eine kleine oder gar keine Pensionskassenrente haben. Und auch weil Erziehungs- und Betreuungsarbeit – anders als bei der Pensionskasse – zu mehr Rente führen. Die SGB-Delegierten beauftragten am ersten Kongresstag den Vorstand, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente im Detail vorzubereiten und den Gremien zu unterbreiten. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5795</guid><pubDate>Thu, 29 Nov 2018 10:15:00 +0100</pubDate><title>Gratisarbeit und Burnout wird das Volk ablehnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-und-burnout-wird-das-volk-ablehnen</link><description>Ende der Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes: Kritik der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Dem Arbeitnehmerschutz in der Schweiz steht ein schwerer Angriff bevor: Die Regeln zu Höchstarbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung sollen sich für bis zu 1,4 Millionen Angestellte ändern. So werden Gratisarbeit und Burnout Tür und Tor geöffnet. Falls das Parlament dieser Demontage des Arbeitsgesetzes zustimmt, droht ein breit abgestütztes Referendum.</b></p><p>Am kommenden Dienstag endet die Vernehmlassung zur Revision des Arbeitsgesetzes (ArG). Ziel ist es, dass so genannte Fachspezialisten und Kader nicht mehr unter die Bestimmungen zu den Arbeitszeiten fallen. Damit würde für bis zu 40 Prozent der Arbeitnehmenden der Schutz vor Gratisarbeit und Burnout abgeschafft. Grund für die grosse Zahl Betroffener sind die vagen Umschreibungen. Fachspezialisten mit «wesentlichen Entscheidungsbefugnissen» und «einer grossen Autonomie» sowie «Kader» sind keine juristischen Kategorien. Deshalb wird der Arbeitgeber grossen Spielraum haben, um die Stellenprofile nach seinen Bedürfnissen festzulegen. Hinzu kommt ein Vollzugsproblem: Ohne Arbeitszeiterfassung können die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren nicht mehr prüfen, ob gesetzliche Vorgaben zu Nachtruhe, Sonntagsarbeitsverbot und Pausen eingehalten werden. Und den Arbeitnehmenden fehlt die Möglichkeit, Verstösse zu belegen.
</p><p>Besonders gefährdet wäre ihre Gesundheit durch die Streichung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der maximalen täglichen Überzeitarbeit sowie durch die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. Diese «Flexibilisierungen» im Sinne der Arbeitgeber dürften dazu führen, dass viele Lohnabhängige viel länger arbeiten müssten. 15-Stunden-Arbeitstage und 73.5-Stunden-Wochen würden zur Norm und das Familien- und Sozialleben breiter Bevölkerungskreise zusätzlich durch den Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots bedroht. 
</p><h3><b>Gesundheitsprobleme erwiesen</b></h3><p>Arbeitsmedizinische Studien zeigen klar, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin würde die Arbeitsgesetzrevision auch zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Absenzen führen - mit entsprechenden Kosten für die Arbeitgeber und die Gesellschaft. Immer mehr Menschen würden immer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und die Lage berufstätiger Frauen verschlechtert (z. B. bei Teilzeitarbeit: mehr Druck zu Mehrarbeit bzw. schlechtere Vereinbarkeit mit Familienpflichten). Gerade das Beispiel der Gesundheitsberufe führt vor Augen, dass eine übermässige Arbeitsbelastung nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern noch weitere Teile der Gesellschaft betrifft: etwa, wenn dadurch die Patientensicherheit sinkt.
</p><p>All diese negativen Folgen machen klar, warum die unterzeichnenden Organisationen die Gesetzesrevision ablehnen und alles tun, um die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie wissen dabei die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Denn 15-Stunden-Arbeitstage, 73.5-Stunden-Wochen, Gratisarbeit und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe finden in einer Abstimmung keine Mehrheit.
</p><p>&nbsp;</p><p>ALLIANZ GEGEN STRESS UND GRATISARBEIT:
</p><p><b>Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)<br> Travail.Suisse<br> Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin<br> Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV)<br> Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG)<br> Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)<br> sowie die Gewerkschaften Syna, syndicom, Unia und VPOD.<br><br></b></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5790</guid><pubDate>Mon, 26 Nov 2018 19:00:00 +0100</pubDate><title>Belastung der Versicherten: Nationalrat kennt keine Grenzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/belastung-der-versicherten-nationalrat-kennt-keine-grenzen</link><description>SGB kritisiert Beschluss zur automatischen Anpassung der Franchisen
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die rechtsbürgerliche Mehrheit des Nationalrats spricht sich für eine Vorlage zur Anpassung der Franchisen an die Entwicklung der Gesundheitskosten aus. Damit zeigen SVP, FDP &amp; Co. einmal mehr, dass sie den Kompass für die Anliegen der Bevölkerung komplett verloren haben.<br><br> Die Finanzierung der Krankenversicherung findet sich seit Jahren in den obersten Rängen sämtlicher Sorgenbarometer. Dies erstaunt nicht, gibt es doch heute in vielen Kantonen Haushalte, die 20 Prozent oder mehr ihres verfügbaren Einkommens für Prämienzahlungen aufwenden müssen. Die direkte Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt etc.) kommt da noch hinzu. Sie ist in kaum einem OECD-Land höher als in der Schweiz!<br><br> Die alltägliche Realität der Versicherten wäre also Grund genug für das Parlament, sich endlich und intensiv mit Modellen der sozialen Finanzierung der Grundversicherung auseinanderzusetzen. Doch mit dem Durchwinken der von der Versicherungslobby geforderten stetigen Erhöhung der Franchisen geschieht genau das Gegenteil.<br><br> Der Ball liegt nun beim Ständerat. Er muss dieser Vorlage eine wuchtige Abfuhr erteilen. Alles andere wäre ein Hohn für die Versicherten – insbesondere für alte und chronisch kranke PatientInnen.<br></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5788</guid><pubDate>Sun, 25 Nov 2018 15:31:00 +0100</pubDate><title>Schuss vor den Bug für die Steuerabbauer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schuss-vor-den-bug-fuer-die-steuerabbauer</link><description>SGB-Kommentar zu der kantonalen Abstimmung in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist sehr erfreut über die Ablehnung des bernischen Steuergesetzes. Es ist ein Schuss vor den Bug für alle Steuerabbauer in den Kantonen, die zurzeit starke Senkungen der Unternehmenssteuern planen. <br><br>Der SGB erwartet, dass Steuervorlagen in den Kantonen dem Beispiel des Bundes folgen. Bei der Steuervorlage des Bundes hat das Parlament nämlich die Lehren aus der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III gezogen: Die Aktionäre zahlen mehr Steuern. Und die Normalverdienenden profitieren, weil insbesondere die Firmen und die hohen Einkommen mehr AHV-Beiträge zahlen müssen. Der SGB wird auch in anderen Kantonen seine kantonalen Bünde unterstützen, Steuersenkungspakete auf Kosten der Bevölkerung zu versenken. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5786</guid><pubDate>Sun, 25 Nov 2018 13:59:00 +0100</pubDate><title>Guter Tag für die Menschenrechte und die Schweizer Demokratie </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/guter-tag-fuer-die-menschenrechte-und-die-schweizer-demokratie</link><description>SGB-Kommentar zu den eidg. Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erleichtert über das sehr deutliche Nein zur sogenannten «Selbstbestimmungs»-Initiative. Denn eine Annahme hätte die Schweizer Gerichte geschwächt und die Durchsetzung der Menschenrechte erschwert. Das hätte insbesondere den Arbeitnehmenden geschadet. Eine Reihe Grundrechte der Arbeitnehmenden wäre früher oder später in Frage gestellt worden. Das Nein ist damit eine deutliche Absage an eine Abschottungspolitik, die dem Lohnschutz und dem Schutz der Arbeitnehmenden schadet.<br>&nbsp;<br>Enttäuscht nimmt der SGB vom Ja zum Observationsartikel Kenntnis. Damit werden die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen unter Generalverdacht gestellt und private Versicherungskonzerne erhalten sehr weitgehende Kompetenzen zur Missbrauchsbekämpfung. Es ist nun am Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Privatsphäre der Versicherten gewahrt wird und die Versicherungsspione – wie versprochen – nicht bis in die Wohnung hinein observieren. Der SGB erwartet zudem von der SUVA, dass sie nun eine Vorbild- und Führungsfunktion übernimmt, damit das Gesetz nicht zum Schaden der Arbeitnehmenden umgesetzt wird.<br>&nbsp;<br>Erfreut ist der SGB auch über die Ablehnung der Revision des Ladenöffnungszeitengesetzes im Kanton Basel-Stadt. Einmal mehr sagen die Stimmberechtigten in einem Kanton Nein zu einer Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Im konkreten Fall war es eine Verlängerung der Öffnungszeiten am Samstag von 18 auf 20 Uhr. Die Mehrheit der Bevölkerung erachtet dies als unnötig. Dies auch weil sie weiss, dass längere Öffnungszeiten für das betroffene Personal belastend ist und weniger Zeit mit der Familie bedeutet.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5784</guid><pubDate>Fri, 23 Nov 2018 16:05:43 +0100</pubDate><title>Gegen Dumping – Für eine Digitalisierung, die Berufstätigen nützt, nicht schadet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/gegen-dumping-fuer-eine-digitalisierung-die-berufstaetigen-nuetzt-nicht-schadet</link><description>Viel zu tiefer Mindestlohn des Postregulators Hollenstein (PostCom)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Entscheid, in der Logistikbranche einen Mindestlohn von 18.27 Fr./h einzuführen, hat der Postregulator Hans Hollenstein (PostCom) dem Dumping in der Logistikbranche Tür und Tor geöffnet. Der viel zu tiefe Mindestlohn unterläuft nicht nur die gewerkschaftlichen Bestrebungen, den Dumpingwettbewerb in der Schweizer Logistik und im Strassengütertransport zu verhindern, sondern er steht auch in klarem Widerspruch zum Grundsatz der staatlichen Mindestlohnpolitik, dass der Lohn zum Leben reichen muss.</p><p>Die gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik hat dazu geführt, dass die tiefen Löhne in vielen Branchen deutlich angehoben wurden. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führte das zu einer spürbaren Verbesserung der Lebenssituation. Mit dem positiven Entscheid des Bundesgerichtes zum geplanten Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde im Kanton Neuenburg hat der Kampf gegen Tieflöhne eine neue Dynamik gewonnen. 20 Franken seien zwar ein tiefer Lohn, doch orientiere er sich an den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, begründete das Gericht. Wer erwerbstätig sei, solle nicht die Sozialhilfe beanspruchen müssen. Dieser Mindestlohn gilt auch für die Logistikbranche.</p><p>Die Logistik hat mit dem Onlinehandel eine neue Bedeutung erhalten. Mit einem landesweiten Mindestlohn von nur 18.27 Fr./h droht ein Druck auf die Löhne in dieser wachsenden Branche und indirekt auch im Detailhandel. Denn Lohndumping in der Logistik macht den Onlinehandel noch attraktiver. Schon heute spürt der Detailhandel die Tieflohnkonkurrenz von Amazon und Zalando. Es droht eine Digitalisierung auf Kosten der Berufstätigen.</p><p>Deutschland und Frankreich zeigen, wohin solche Arbeitsverhältnisse führen. In diesen beiden Ländern setzen die grossen Logistikfirmen immer mehr auf Subunternehmen. Deren Angestellte haben signifikant tiefere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen.</p><p>Die Gewerkschaften fordern die PostCom darum auf, ihren skandalösen Entscheid umgehend zukorrigieren, bevor dieser Schaden anrichtet. Gewerkschaftliches Ziel ist ein Mindestlohn von 22 Franken. In einem ersten Schritt muss sich die PostCom mindestens an den vom Bundesgericht im Fall Neuenburgs entwickelten Kriterien orientieren (unterster Mindestlohn 20 Fr./h sowie höhere Mindestlöhne abgestuft nach Ausbildung und Qualifikation).</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND + FAIRLOG</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Giorgio Tuti, Präsident SEV, 079 221 45 64</li><li>Daniel Münger, Präsident Syndicom, 079 215 49 33</li></ul><p>FAIRLOG ist die Gewerkschaftsallianz für Strassengütertransport und Logistik der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, von syndicom, der Gewerkschaft Medien und Kommunikation und der Unia.</p>]]></content:encoded><category>Post</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/6/csm_Logistik_Foto-Schweizerische-Post-AG_fec61868d9.jpg" length="380498" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5760</guid><pubDate>Sat, 10 Nov 2018 16:23:42 +0100</pubDate><title>Rund 1400 Personen gedenken in Olten des Landesstreiks</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rund-1400-personen-gedenken-in-olten-des-landesstreiks</link><description>Grossanlass 100 Jahre später in den damals bestreikten SBB-Werkstätten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 10. November vor 100 Jahren beschloss das Oltener Aktionskomitee den landesweiten Generalstreik und bis zum 14. November stand die Schweiz still. Über 250'000 Arbeiterinnen und Arbeiter streikten. Gegen Ausbeutung. Für eine sozialere Schweiz. Und für mehr politische Mitsprache. 100 Jahre danach haben am Samstag in Olten der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die SP Schweiz und die Robert-Grimm-Gesellschaft an den Landesstreik erinnert. In den historischen SBB-Werkhallen, die damals auch bestreikt wurden, versammelten sich 1'400 Menschen zu einer grossen Manifestation. Sie erinnerten an die Ereignisse, die den grossen Aufbruch für eine soziale und gerechtere Schweiz einläuteten.</p><p>In Reden erinnerten SGB-Präsident Paul Rechsteiner, SP-Präsident Christian Levrat, Unia-Präsidentin Vania Alleva und SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga daran, dass dank dem Mut und der Entschlossenheit der Streikenden und trotz des Streikabbruchs nach drei Tagen rasch erste Erfolge erzielt werden konnten. Etwa mit Einführung des 8-Stunden-Tages in den zwei Jahren direkt nach dem Landesstreik ­- eine Forderung, der sich die Arbeitgeber und bürgerlichen Parteien vehement widersetzt hatten. Oder mit der beschleunigten Einführung des Proporzwahlrechts. Mit dem Landesstreik wurde auch das Fundament für die Einführung der AHV oder des Frauenstimmrechts gelegt. Für beide zentralen gesellschaftspolitischen und sozialen Errungenschaften dauerte es zwar noch sehr viel länger, aber mit dem Landesstreik waren diese Forderungen auf dem Tisch und nicht mehr wegzudenken.</p><p>An der musikalisch von der Perkussionsgruppe P-Train, dem Bläserensemble der SBB-Live Band und dem Chor Linksdrall sehr stimmungsvoll umrahmten Veranstaltung erinnerten die Organisatoren auch daran, dass der Kampf für den Fortschritt immer weitergeht, dass sich aber zusammenstehen und zusammen kämpfen, Ausdauer und Engagement auszahlen. Und sie gedachten der drei in Grenchen am letzten Streikmorgen von Soldaten erschossenen Arbeitern und mahnten, dass in der Schweiz nie mehr die Armee gegen das eigene Volk eingesetzt werden darf.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Michael Sorg, Co-Generalsekretär SP, 079 785 86 08</li></ul>]]></content:encoded><category>Landesstreik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/9/csm_DSCF1199_4702d83741.jpg" length="82214" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5756</guid><pubDate>Wed, 07 Nov 2018 18:25:04 +0100</pubDate><title>Der SGB trauert um Fritz Reimann</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/der-sgb-trauert-um-fritz-reimann</link><description>Mit Reimann geht einer der prägendsten Gewerkschafter seiner Generation</description><content:encoded><![CDATA[<p> Fritz Reimann, ehemaliger Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, ist heute in Thun im Alter von 94 Jahren gestorben, wie seine Familie mitteilte. Damit verliert der SGB einen der prägendsten Gewerkschafter der 1970er bis 90er Jahre. Der 1924 in Oberhof (Fricktal) geborene Fritz Reimann arbeitete nach seiner Lehre als Werkzeugmacher in seinem Beruf und war im Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverband (SMUV) organisiert. 1951 wurde er Berufsgewerkschafter, 1973 SMUV-Zentralsekretär, und von 1980-1988 wirkte er als SMUV-Präsident. In diese Jahre fällt auch seine Tätigkeit als SGB-Präsident (1982-1990). Politisch war Fritz Reimann in der SP zuhause, die er von 1979 bis 1991 im Nationalrat vertrat.
</p><p>Fritz Reimann repräsentiert eine ganze Generation Schweizer Gewerkschafter, die in den "goldenen Jahren" der Schweizer Gewerkschaftsgeschichte für den Glauben in Vertragspolitik, Sozialpartnerschaft und die Sicherung steten materiellen Fortschritts der Arbeiterklasse standen. Der SGB trauert um Fritz Reimann und spricht dessen Familie sein Beileid aus.
</p><p>Auskünfte:</p><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5754</guid><pubDate>Wed, 07 Nov 2018 12:01:00 +0100</pubDate><title>Probleme der zweiten Säule bleiben – es braucht Rentenverbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/probleme-der-zweiten-saeule-bleiben-es-braucht-rentenverbesserungen</link><description>SGB bewertet Entscheid des Bundesrates zum BVG-Mindestzins</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei 1 Prozent belässt. Er ist dabei zwar unter der Forderung der Gewerkschaften von 1.25 Prozent geblieben hat aber dem Druck des Schweizerischen Versicherungsverbandes und der Arbeitgeber für eine weitere Senkung nicht nachgegeben.
</p><p>Die Probleme der zweiten Säule bleiben aber gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Wirtschaft wächst. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann wegen der seit Jahren sinkenden Verzinsung der Vorsorgeguthaben und sinkenden Umwandlungssätzen unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Gleichzeitig zahlen die Arbeitnehmenden immer mehr ein. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. 
</p><p>Dieser Entwicklung bei der Altersvorsorge muss nun entschieden entgegengetreten werden. Denn mit dem sinkenden Rentenniveau rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu muss auch die AHV erhöht werden. Denn die Leistungsfähigkeit der auf dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebauten zweiten Säule ist angesichts dieser Entwicklungen in den letzten Jahren gesunken. Es ist unter diesen Umständen dem sozial ausgleichenden Umlageverfahren, wie es in der AHV zur Anwendung kommt unterlegen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5735</guid><pubDate>Thu, 25 Oct 2018 09:30:00 +0200</pubDate><title>Aufschwung jetzt für gerechtere Einkommenverteilung nutzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aufschwung-jetzt-fuer-gerechtere-einkommenverteilung-nutzen</link><description>SGB stellt Verteilungsbericht vor</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die gewerkschaftliche Lohnpolitik ab der zweiten Hälfte der 1990er Jahre hat viele Erfolge vorzuweisen. Dank den Mindestlohnkampagnen und den Fortschritten bei den Gesamtarbeitsverträgen sind die unteren Löhne deutlich gestiegen – im Unterschied zu vielen anderen Ländern in Europa. Und trotz Finanzkrise und Frankenüberbewertung erhöhten sich die Löhne insgesamt. Eine grosse verteilungspolitische Fehlentwicklung ist, dass die oberen und obersten Löhne deutlich stärker stiegen. Die Lohnschere ist auch in der Schweiz aufgegangen. Heute gibt es in der Schweiz rund 14‘000 Personen mit einem Lohn von einer halben Million Franken und mehr – gegenüber rund 3000 Mitte der 1990er Jahre.</p><p>Verschärft wird die Schere zwischen den Top-Verdienenden und den restlichen LohnbezügerInnen durch eine unsoziale Steuer- und Abgabenpolitik. Während Steuersenkungen vor allem die höchsten Einkommen entlasteten, leiden die unteren und mittleren Einkommen überdurchschnittlich stark unter den explodierten Krankenkassenprämien.&nbsp; Denn die Prämienverbilligungen haben nicht Schritt gehalten mit der Prämienexplosion. So hat sich die Prämienbelastung trotz der Prämienverbilligungen für viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen mehr als verdoppelt. Die Last ist damit für viele mit bescheidenen Einkommen, aber auch für viele Familien mit Kindern nicht tragbar.</p><p>Diese unsoziale Steuer- und Abgabepolitik machte somit die Lohnfortschritte zu einem beträchtlichen Teil zunichte. Besonders gravierend ist diese Entwicklung für langjährige Mitarbeitende. Denn ihre Löhne stiegen in den Krisenjahren weit weniger stark als insgesamt. Dies rächt sich später auch bei deren Pensionskassenrenten – vor allem bei den Ü55.</p><p><strong>Damit sich die Einkommenssituation der Normalverdienenden verbessert und die Abgabenpolitik in der Schweiz wieder ihre Ausgleichsfunktion übernimmt, braucht es insbesondere folgende Massnahmen: </strong></p><p>&nbsp;</p><ul><li>Lohnerhöhungen von 2 bis 2.5 Prozent in der laufenden Lohnrunde. Lohnerhöhungen braucht es insbesondere bei langjährigen Mitarbeitenden und Frauen.</li><li>Massnahmen zur Beseitigung der Frauen-Lohndiskriminierung (Kontrollen, Sanktionen) sowie zur Verbesserung der beruflichen Stellung der Frauen.</li><li>Mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen. Prioritär sind der GAV Journalismus dt. Schweiz und die Ausdehnung des GAVs in der Sicherheitsbranche auf die kleinen Firmen, die vor allem vom Departement Schneider-Ammann blockiert wird.</li><li>Abbau der hohen gesetzlichen Hürden bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Gesamtarbeitsverträgen (insb. das Arbeitgeberquorum). Beispielsweise über das von den Arbeitgebern der Romandie vorgeschlagene „Quorum coulisssant“.</li><li>Beschränkungen der Temporärarbeit (insbesondere bei öffentlichen Aufträgen) sowie die Pflicht, Temporärangestellte wie Festangestellte zu entlöhnen („Equal pay“).</li><li>13. Monatslohn für alle. Beispielsweise haben viele Angestellte in der Branche der persönlichen Dienstleistungen (Kosmetik, Coiffeure u.a.) nach wie vor keinen 13ten.</li><li>Ausreichend hohe staatliche Mindestlöhne wie die vorgeschlagenen 23 Fr. im Kt. Genf. Erhöhung des von Postregulator Hollenstein erlassenen „Dumping-Mindestlohns“ von 18.27 Fr. auf über 22 Fr., damit der Onlinehandel nicht zu Lohndruck führt.</li><li>Beschränkung der Saläre in öffentlichen Betrieben auf 500‘000 Fr./Jahr.</li><li>Mehr Krankenkassen-Prämienverbilligungen, so dass niemand mehr als 10 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss.</li><li>Korrektur der kantonalen Steuersenkungen für hohe Einkommen.</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5731</guid><pubDate>Thu, 18 Oct 2018 11:56:40 +0200</pubDate><title>Arbeit darf keine Ware sein: Nur der tripartite Weg führt in die Zukunft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeit-darf-keine-ware-sein</link><description>Erklärung von Schweizerischem Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse anlässlich der tripartiten Erklärung zur Zukunft der Arbeit und Sozialpartnerschaft </description><content:encoded><![CDATA[<p>Nur wenn die Gewerkschaften mit einbezogen werden, lassen sich die Herausforderungen im Bereich Arbeit, Digitalisierung und Sozialwerke erfolgreich meistern. Dies bekräftigt eine tripartite Erklärung zur Zukunft der Arbeit und der Sozialpartnerschaft in der Schweiz im Zeitalter der Digitalisierung der Wirtschaft, welche die Sozialpartner, Bundesrat Johann Schneider-Amman und Guy Ryder, Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamts, heute in Bern unterzeichnet haben. 
</p><p>Die Erklärung hält fest, dass ein konstruktiver, gleichberechtigter Dialog auf Augenhöhe nachhaltig zu Wohlstand, guter Arbeit und zur Prosperität der Schweiz beiträgt. Zu einer aktiv gelebten Sozialpartnerschaft gehören gemäss der Erklärung das System der Gesamtarbeitsverträge, paritätische Lösungen bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie bei der Alterssicherung. 
</p><p>Um die anstehenden Herausforderungen meistern zu können, ist es unabdingbar, «dass unsere Sozialpartnerschaft effizient funktioniert, um die Arbeits- und Lohnbedingungen im Inland zu schützen», hält die Erklärung fest. Dazu gehört insbesondere «der Einbezug der Sozialpartner in tripartite Instanzen der Arbeitsmarktregulierung». Für die Gewerkschaften ist dies eine weitere Bestätigung dafür, dass die erfolgreichen Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit gestärkt und nicht abgeschwächt werden müssen. 
</p><p>Ebenso wichtig ist für die Arbeitnehmendenorganisationen, dass die Erklärung festhält, «dass ratifizierte ILO-Standards für die Schweiz bindend und ein Leitstern sind», wie es auch das Bundesgericht kürzlich in einem Grundsatzurteil festgehalten hat. Hier hat die Schweiz noch grossen Nachholbedarf: So hat sie beispielsweise die ILO-Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor antigewerkschaftlichen Kündigungen immer noch nicht umgesetzt. 
</p><p>Die ILO hat den Grundsatz «Arbeit darf keine Ware sein» und feiert als älteste UN-Organisation 2019 ihr 100-Jahr-Jubiläum. Der Schweiz kommt die Ehre zu, die Internationale Arbeitskonferenz im Jubiläumsjahr zu präsidieren. Gegründet, um durch bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für alle den Weltfrieden zu sichern, kann die Rolle der ILO auch heute nicht überschätzt werden. Die ILO will mit weltweit anerkannten Sozialstandards verhindern, dass sich Einzelne mit Abbau der Arbeitnehmerrechte und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Vorteile im internationalen Handel verschaffen. Die Schweiz führt das im Kleinen vor, mit ihrer funktionierenden Sozialpartnerschaft und den FlaM. Umso wichtiger ist, dass sich unser Land der Ehre im Jubiläumsjahr würdig erweist und endlich die ILO-Vorschriften beim Kündigungsschutz umsetzt. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5728</guid><pubDate>Wed, 17 Oct 2018 15:04:39 +0200</pubDate><title>Heimatschutz für die Stromkonzerne unter dem Deckmantel der Vollliberalisierung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/heimatschutz-fuer-die-stromkonzerne-unter-dem-deckmantel-der-vollliberalisierung</link><description>Strommarktöffnung à la Bundesrat </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Strommarktliberalisierung ist eine Chimäre, denn es gibt beim Strom keinen "Markt". Auf Strom kann niemand verzichten, nicht die Bevölkerung und nicht die Wirtschaft. Das Produkt Strom kann auch nicht gespeichert werden. Der Strommarkt ist de facto geprägt durch hochkomplexe Strukturen und Abläufe, gekennzeichnet durch Vorgaben und Regulierungen, ohne die die Versorgung gar nicht funktionieren könnte. 
</p><p>Nun gibt der Bundesrat seine Vorstellung der Vollliberalisierung des Strommarkts in der Schweiz bekannt. Sie soll entgegen aller bisherigen Verkündigungen nicht mehr mit dem Stromabkommen der EU gekoppelt sein, wohl auch deshalb, weil dieses in absehbarer Zeit nicht kommen wird. Und weil die Stromkonzerne drängeln. Denn die bundesrätliche Variante liest sich wie ein einziges grosses Geschenk für diese Unternehmen: Die Kleinverbraucher, die in der Grundversorgung bleiben, sollen nämlich künftig nur noch mit Schweizer Strom beliefert werden. Damit die Umweltverbände nicht Sturm laufen ob dieser wundersamen staatlichen Beihilfe für AKW-Strom, wird immerhin ein Minimum an erneuerbaren Energien darin vorgeschrieben. Das ist dann die Wasserkraft, auch dies eine nochmalige Unterstützung für die Stromkonzerne, die bereits vom Parlament mit diversen Hilfsmassnahmen bedacht wurden. 
</p><p>Die Stromkonzerne haben ganz offensichtlich mit ihrer "Swissness"-Kampagne auch den Bundesrat überzeugt. Ein starkes Stück, wenn man bedenkt, dass ihre aktuelle schlechte Bilanz auch in Fehlinvestitionen in ausländischen Kohle- und Gaskraftwerken gründet. 
</p><p>Nicht genug mit dem neuen sicheren Absatzmarkt für die Grossproduzenten in der Grundversorgung, soll nun auch noch eine strategische Reserve für mögliche Stromknappheitszeiten eingeführt werden. Sinnigerweise sind dies die Speicherseen und bezahlt wird diese Rückhaltung von Stromkapazität durch die Netzkosten, also primär ebenfalls durch die Kleinverbraucher. Auch dies eine weitere kreative Subventionierung der Stromkonzerne. 
</p><p>Diese Art von Liberalisierung hinkt gewaltig, denn die Verteilnetzbetreiber sind künftig verpflichtet, für die Grundversorgung den Strom bei den grossen Stromproduzenten einzukaufen. Damit wären wir wieder dort, wo man vor der Teilliberalisierung war: beim Zwangsbezug bei den Stromkonzernen. 
</p><p>Der SGB wird sich gegen diesen seltsamen Heimatschutz unter dem Deckmantel der Liberalisierung zur Wehr setzen. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5724</guid><pubDate>Mon, 15 Oct 2018 14:00:00 +0200</pubDate><title>Die Schweiz braucht ein mutigeres Mediengesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-schweiz-braucht-ein-mutigeres-mediengesetz</link><description>Für eine starke Medienlandschaft im digitalen Zeitalter reichen die Vorschläge bislang nicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das neue Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) setzt die Leitplanken für die künftige Entwicklung der Schweizer Medienlandschaft. Angesichts der Digitalisierung ist die Ablösung des veralteten Radio- und Fernsehgesetzes dringend nötig. Doch das neue Gesetz ist nur ein halber Schritt in die richtige Richtung.
</p><p>Trotz wichtiger Neuerungen reichen die Vorschläge des Bundesrates bei weitem nicht aus, um eine innovative und vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. <b>Zahlreiche Verbände und Vereine aus Medien und Zivilgesellschaft setzen sich deshalb für ein mutigeres Mediengesetz ein und stellen folgende Forderungen auf:</b></p><p><b>1. </b><b>Onlinejournalismus muss unabhängig davon gefördert werden, ob es sich um Audio-, Video- oder Textangebote handelt. Das gilt auch für Onlineangebote von Lokal- und Regionalzeitungen.<br></b>Die Beschränkung auf eine Förderung von Audio- und Videoangeboten im Internet ergibt keinen Sinn. Inhalte müssen auf die Bedürfnisse des Publikums zugeschnitten sein. Zudem kann ohne eine Förderung von Textangeboten die Finanzierungskrise im Schweizer Journalismus nicht bewältigt werden. Voraussetzung für eine Förderung sind eine Selbstverpflichtung auf die Regeln des Presserates und die Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen.
</p><p><b>2. </b><b>Die Mindestanforderungen im Gesetz müssen auch für Radiosender ohne Leistungsauftrag und für sämtliche Angebote geförderter Medien gelten. <br></b>Es ist unbedingt zu verhindern, dass Radiosender ohne Leistungsvereinbarung vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Sonst müssten diese stark genutzten Sender nicht einmal mehr Mindestanforderungen wie die Pflicht zur sachgerechten Darstellung von Tatsachen und Ereignissen erfüllen.
</p><p><b>3. </b><b>Ein regionaler Service public muss in allen Regionen gewährleistet sein. <br></b>In Regionen, in denen kein privater Radiosender einen Leistungsauftrag für regionale Informationsleistungen erbringen möchte, soll der SRG erlaubt werden, ihre Regionalberichterstattung im Radio auszubauen. Damit kann ein Abbau der Informationsleistung für die Bevölkerung verhindert werden.
</p><p><b>4. </b><b>Die Medienabgabe darf nicht weiter gesenkt werden. Die Finanzierung des Leistungsauftrages der SRG muss nachhaltig gesichert sein.<br></b>Der Anteil der Medienabgabe für direkte Medienförderung muss auf 6-10 % erhöht werden. Zudem sollten die kommerziellen Einnahmen der SRG reduziert und aus der Medienabgabe kompensiert werden. Damit genügend Mittel für die SRG und für die direkte Medienförderung zur Verfügung stehen, ist von einer weiteren Senkung der Medienabgabe abzusehen.
</p><p><b>5. </b><b>Die Medien- und Nutzungsforschung muss auch künftig zwingend aus der Medienabgabe finanziert werden. <br></b>Um zu verstehen, wie sich die Medien in der Schweiz entwickeln, ist Forschung von zentraler Bedeutung. Nur dann verfügen Politik und Gesellschaft und gesicherte Erkenntnisse, um die Medienlandschaft der Zukunft sinnvoll mitzugestalten. 
</p><p><b>6. </b><b>Der Kommission für elektronische Medien ist eine Trägerschaft zur Seite zu stellen.<br></b>Durch eine unabhängige Regulierungsbehörde wird die Staatsferne der Medien besser gewährleistet. Um aber den Besonderheiten der Medienbranche Rechnung zu tragen und die KOMEM demokratisch zu verankern bietet sich eine Trägerschaft an.
</p><p><b>7. </b><b>Ausländische Anbieter sollen einen Beitrag zum Kulturschaffen leisten.<br></b>Wie Fernsehsender sollten auch Video-on-Demand-Dienste einer Förderungspflicht für schweizerische und europäische Werke unterliegen. Zudem sollte eine Abgabe auf Werbefenster und Streamingdienste eingeführt werden. Ebenso sind Vorschläge auszuarbeiten, wie Onlineplattformen (Suchmaschinen, Social Media) zur Finanzierung der Medienförderung beitragen können.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Gleichzeitig unterstützen die Vereine und Verbände aus Medien und Zivilgesellschaft ausdrücklich:</b></p><ul><li>den <b>technologieneutralen Regulierungsansatz</b>,</li><li>die <b>direkte Medienförderung </b>für private elektronische Medien, die einen Leistungsauftrag erfüllen,</li><li>die <b>indirekte Medienförderung </b>(digitale Infrastruktur, Presserat, Aus- und Weiterbildung, Nachrichtenagentur),</li><li>die <b>genauere Definition</b><b>des Auftrags der SRG</b> und</li><li>die Einführung einer <b>unabhängigen Kommission für elektronische Medien (KOMEM)</b>.</li></ul><p>Diese Position wird gemeinsam getragen von Arbus, fög, impressum, media FORTI, Médias pour tous, SGB, SSM, Suisseculture, Syndicom, UNIKOM und Verband Medien mit Zukunft.
</p><p>&nbsp;</p><p>Die vollständigen Vernehmlassungsantworten der einzelnen Verbände und Vereine finden Sie hier: </p><ul><li>&lt;link themen service-public artikel details staerkt-das-mediengesetz-den-service-public&gt;Stellungnahme des SGB</li><li><a href="https://www.foeg.uzh.ch/de/analyse/alleanalysen/Vernehmlassung-BGeM.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme fög<br></a></li><li><a href="https://www.impressum.ch/content/details/bgem-gut-aber-zaghaft/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme impressum<br></a></li><li><a href="https://www.mediaforti.ch/was-wir-tun/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme media FORTI </a></li><li><a href="http://ssm-site.ch/cms/wp-content/uploads/2018/10/20181015_Vernehmlassungsantwort-BGeM_SSM_def_nosig.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme SSM</a></li><li><a href="http://www.suisseculture.ch/index.php?id=204" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme Suisseculture</a></li><li><a href="https://syndicom.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossiers/e-Medien_BGeM/181110_Stellungnahme_syndicom_Vernehmlassung_Bundesgesetz_ueber_elektronischen_Medien_BGeM.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Stellungnahme Syndicom</a></li><li><a href="https://www.medienmitzukunft.org/so-antwortet-der-vmz-auf-das-neue-mediengesetz/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Stellungnahme Verband Medien mit Zukunft</a></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5721</guid><pubDate>Thu, 11 Oct 2018 14:09:42 +0200</pubDate><title>PostCom Mindestlohn ist viel zu tief und illegal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postcom-mindestlohn-ist-viel-zu-tief-und-illegal</link><description>SGB kritisiert Reguliergunsbehörde</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB ist empört über die Absicht der PostCom, den Mindestlohn im Postmarkt ab Januar 2019 bei Fr. 18.27 festlegen zu wollen. Die Regulierungsbehörde ignoriert geltendes Recht und öffnet dem Lohndumping im boomenden Onlinehandel Tür und Tor.
</p><p>Das Bundesgericht hat letztes Jahr entschieden, dass der Mindestlohn von Fr. 20.00 im Kanton Neuenburg rechtens ist. Daran haben sich alle Arbeitgeber im Kanton zu halten, auch dort tätige Logistikunternehmen. Dazu steht der Entscheid der PostCom in einem krassen Widerspruch, der nicht zu dulden ist.
</p><p>Die prekären Arbeitsbedingungen und skandalös tiefen Löhne in den umliegenden Ländern bei den Onlinehändlern Amazon, Zalando etc. sind bekannt. Die ausländischen Onlinehändler sind auf einheimische Logistikunternehmen angewiesen, um ihre Ware in der Schweiz auszuliefern. Die PostCom hat die Pflicht und Aufgabe, dafür zu sorgen, dass hierzulande branchenübliche Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Stattdessen betreibt die PostCom nun staatlich legitimiertes Lohndumping! Denn tatsächlich sind die Löhne im hiesigen Postmarkt aktuell viel höher als der von der PostCom definierte Mindestlohn. Sogar der tiefste Lohn für einen ungelernten Fahrer/Zusteller beträgt bei einer 42-Stunden-Woche Fr. 22.30. Dies zeigt eine <a href="https://www.postcom.admin.ch/inhalte/PDF/Mindeststandards/Postmarktbericht_Graf_Flueckiger_November2017.pdf" target="_blank" title="Studie: Graf / Flückiger 2017 (PDF)" data-cke-saved-href="https://www.postcom.admin.ch/inhalte/PDF/Mindeststandards/Postmarktbericht_Graf_Flueckiger_November2017.pdf" rel="noreferrer">Studie</a>, die PostCom selbst in Auftrag gegeben hat, die sie nun aber konsequent ignoriert. Denn auch die Arbeitszeit will die PostCom bei einer 44-Stunden-Woche festlegen. Auch dies entspricht nicht den aktuellen Gegebenheiten auf dem Postmarkt.<br>Mit ihrem Entscheid diskreditiert sich die PostCom. Sie unterläuft geltendes Recht. Ganz offensichtlich ist sie ihrem Auftrag nicht gewachsen. Der Bundesrat hat die Pflicht, hier korrigierend einzugreifen. Und zwar unverzüglich.</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5710</guid><pubDate>Fri, 05 Oct 2018 10:00:00 +0200</pubDate><title>«Ich kenne meine Rechte» - Neuer Online-Ratgeber für Lernende und junge Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ich-kenne-meine-rechte-neuer-online-ratgeber-fuer-lernende-und-junge-arbeitnehmende</link><description>Gewerkschaftsjugend stellt Online-Angebot vor</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Ausbildung oder im ersten Job ist vieles neu. Bei den ersten Schritten trifft man auf viele Regeln, Fragen oder Unsicherheiten, mit denen man bislang nichts zu tun hatte. Darum hat die Gewerkschaftsjugend des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ein neues Online-Angebot geschaffen. Das Nachschlagewerk «Ich kenne meine Rechte» hilft jungen Menschen, in Ausbildung und Beruf ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Die Webseite, die unter <a href="https://www.rechte-der-lernenden.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a> zu erreichen ist, richtet sich an Lernende, junge Arbeitnehmende, aber auch an Jugendliche, die keine Arbeit haben oder sich in einem Zwischenjahr befinden.<br><br> Über 400'000 junge Menschen in der Schweiz befinden sich derzeit in der Berufsausbildung, rund die Hälfte davon im dualen Modell, also im Betrieb und in der Schule. Und dort trifft man auf viele neue Herausforderungen und Fragen. Zum Beispiel: «Wie viel Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?» «Was sind erlaubte und verbotene Tätigkeiten?» «Wie ist die Internetnutzung im Betrieb geregelt?» Das neue Online-Angebot der Gewerkschaftsjugend hilft dabei, die richtigen Antworten zu finden. In einem übersichtlichen Nachschlagewerk von A wie Absenzen bis Z wie Zwischenlösungen finden sich in rund 400 Schlagworten wichtige und wertvolle Hinweise. Eine bequeme Suchfunktion erleichtert jungen Menschen zudem das Finden.<br><br> Die Webseite <a href="https://www.rechte-der-lernenden.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a> ist natürlich auch per Smartphone einfach zu nutzen. Wer dennoch lieber ein Lexikon auf Papier benutzt, kann den Ratgeber auch als handliche Broschüre beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund <a href="/service/broschueren-buecher/bestellformular" class="link link--internal">bestellen</a>.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/9/csm_lehrlingsbroschuere_titel_dreisprachig_beschnitten_9a11c4f857.png" length="106829" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5708</guid><pubDate>Tue, 02 Oct 2018 09:08:59 +0200</pubDate><title>Analyse der Kantonsfinanzen: durchzogene Aussichten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/analyse-der-kantonsfinanzen-durchzogene-aussichten</link><description>SGB untersucht Budgets und Finanzpläne der Kantone</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat die Finanzlage der Kantone genauer unter die Lupe genommen. Die konzeptuell neu aufgebaute Auswertung hat für das kommende Jahr ein durchzogenes Bild ergeben: In einigen Kantonen sind die strukturellen Saldi - also die um Konjunktureffekte bereinigten Finanzierungsergebnisse - positiv, in anderen negativ oder zumindest rückläufig. Nachteilig wirken dabei vielerorts im Zusammenhang mit der Steuervorlage 17 / STAF geplanten Gewinnsteuersenkungen. 
</p><p>Anstelle einer einkommensneutralen Umsetzung, planen etliche Regierungen massive Gewinnsteuersenkungen. Diese bringen Ausfälle mit sich, welche sich spätestens bei einer Abschwächung der Konjunktur nirgendwo mehr ohne harte Einschnitte finanzieren lassen. So gäbe es für die öffentliche Hand im Kanton Zürich Mindererträge von 220 Millionen, im Kanton Baselland 42 Millionen und im Kanton Solothurn 88 Millionen (jeweils Nettobeträge, d.h. inklusive der Mehreinnahmen aus der SV17/STAF). Der Kanton Bern führt dabei die Rangliste an: Würde die vom Regierungsrat geplante stufenweise Reduktion des Gewinnsteuersatzes umgesetzt, so fehlten dem Kanton und seinen Gemeinden jährlich 300 Millionen. 
</p><p>In Kontrast zu diesen Mindereinnahmen stehen insbesondere zwei Bereiche der öffentlichen Grundversorgung, in denen es in den nächsten Jahren alleine schon aus demografischen Gründen zu massiven Mehrausgaben kommen muss: die Langzeitpflege und die Bildung. Die Schülerzahlen steigen in der Volksschule laut BFS bis 2022 um jährlich 1.6%, bei den Pflegefällen liegt die Zunahme laut Berechnungen des SGB bei jährlichen 3.3%. Der SGB nimmt in seiner neuen Analyse zu den Kantonsfinanzen deshalb auch unter die Lupe, inwiefern die Kantone für diese Herausforderungen in der Langzeitpflege und im Bildungswesen gerüstet sind. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Reto Wyss, Zentralsekretär SGB, 079 740 99 84</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5705</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2018 13:57:45 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern Stärkung der FLAM – Stimmfreigabe zu STAF</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-staerkung-der-flam-stimmfreigabe-zu-staf</link><description>SGB-Delegiertenversammlung vom 28. September 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen sind und bleiben eine rote Linie und dürfen nicht dem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU unterstellt werden. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben an ihrer Versammlung diese Position mit einer Resolution bestätigt. Damit die Bilateralen Verträge der Bevölkerung auch wirklich dienen, muss mit den Flankierenden Massnahmen das Prinzip durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Und dazu müssen die Lohnschutzmassnahmen gestärkt und nicht ausgehöhlt werden.
</p><p>Die Arbeitnehmenden in der Schweiz stehen in ihrem Kampf für den Lohnschutz nicht isoliert da. Dies machte der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, in einer Rede deutlich. Die EU müsse die Löhne und nicht die Grenzen schützen. Dass die Befürchtungen der Schweizer Gewerkschaften hinsichtlich einer Mitsprache der EU beim Lohnschutz berechtigt seien, zeige das Beispiel Österreichs. Dort habe der Druck aus Europa dazu geführt, dass Schutzmassnahmen gestrichen werden mussten. Er könne die Schweizer Arbeitnehmenden nur ermutigen, das erkämpfte Lohnschutzniveau zu verteidigen.
</p><p>Weiter haben die SGB-Delegierten das Bundesgesetz über die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung eingehend und kontrovers diskutiert. In einer ersten Abstimmung sagten die Delegierten mit 46 zu 41 Stimmen und 3 Enthaltungen Ja zur Vorlage. In einer zweiten Abstimmung beschlossen die Delegierten angesichts der kontroversen Beurteilung der Vorlage durch die Delegierten mit 50 zu 40 Stimmen die Stimmfreigabe.
</p><p>Positiv beurteilt wird an der Vorlage, dass der AHV rasch jährlich 2 Milliarden Franken zufliessen und dabei mit einer leichten Erhöhung der Lohnprozente die sozialste Finanzierungsmethode gewählt wurde. Denn so wird das Gros der 2 Milliarden von den Arbeitgebern und jenen bezahlt, die sehr viel verdienen. Zudem wird sich so die von bürgerlicher Seite geforderte Erhöhung des Frauenrentenalters leichter bekämpfen lassen. Auch beim steuerpolitischen Teil der Vorlage wurden im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III Fortschritte erzielt. So müssen die Aktionäre und ein Teil der Firmen beim Bund mehr Steuern bezahlen. Und die in der USR III vorgesehenen Steuersenkungen für Firmen auf Bundesebene wurden gestrichen. Auf breite Kritik stiess der Umstand, dass die Kantone vom Bund über eine Milliarde Franken erhält und viele Kantone planen, mit diesem Geld die Gewinnsteuern zu senken. Obwohl die meisten Kantone vom Wegfall der heutigen Steuerprivilegien für Unternehmen gar nicht betroffen sind, weil sie nur wenigen Firmen solche gewährt haben. Aus diesem Grund werden die Gewerkschaften unnötige Steuersenkungspakete in den Kantonen aktiv bekämpfen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5693</guid><pubDate>Tue, 25 Sep 2018 12:05:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat torpediert Durchsetzung der Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nationalrat-torpediert-durchsetzung-der-lohngleichheit</link><description>Affront gegenüber den Frauen, insbesondere nach der Kundgebung #ENOUGH von letztem Samstag</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat will nur mit stumpfen Instrumenten gegen die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern vorgehen. Zwar ist er dem Ständerat im Grundsatz gefolgt und ist auf die seit langem geforderte Revision des Gleichstellungsgesetzes eingetreten. Doch will er die Vorlage noch weiter schwächen und die Durchsetzung des Lohngleichheitsgebots der Bundesverfassung weiter verzögern.
</p><p>Es war ein langes Ringen um die Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung, die der Nationalrat am 25. September beschlossen hat. Für den SGB ist es empörend, dass die bürgerliche Parlamentsmehrheit den Vorschlag des Bundesrates auf jede nur erdenkliche Art und Weise abgeschwächt hat. Sie hat damit verhindert, dass die Arbeitgeber endlich vollumfänglich in die Verantwortung genommen werden: Der Gesetzgeber verzichtet auf Kontrollen und Sanktionen und führt zudem ein Verfallsdatum für das Gesetz ein. Nun will die Nationalratsmehrheit den Wirkungsbereich der neuen Analysepflicht weiter verkleinern. Nur noch Unternehmen, die Arbeitsplätze im Umfang von hochgerechnet 100 Vollzeitstellen haben (abzüglich Lernende), wären betroffen. Dieser Beschluss des Nationalrats ist in doppelter Hinsicht unsinnig: Erstens entgehen so viele Unternehmen, die überdurchschnittlich viele Frauen angestellt haben (Teilzeit) der Analysepflicht. Und zweitens würde mit diesem viel komplizierteren Schwellenwert beträchtlicher bürokratischer Zusatzaufwand geschaffen. All jene, die sich immer Bürokratieabbau auf die Fahne schreiben, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie diese Vorlage nur um des Torpedierens willen torpedieren. Nun ist es am Ständerat, den Nationalrat in der Wintersession wieder auf den Weg der Vernunft zu bringen. 
</p><p>Dass das Warten auf das revidierte Gesetz so noch eine Session länger dauert, ist ein Affront gegenüber den Frauen, insbesondere nach der Kundgebung #Enough von letztem Samstag, an der 20‘000 Demonstrierende lautstark griffigere Massnahmen forderten. Der SGB erwartet, dass der Ständerat die Fehlentscheide des Nationalrats korrigiert, damit die Massnahmen rasch in Kraft treten und evaluiert werden können. Nach dem viel zu langen Warten auf Lohngerechtigkeit muss die Lohngleichheit jetzt ohne Wenn und Aber umgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5689</guid><pubDate>Mon, 24 Sep 2018 10:00:00 +0200</pubDate><title>Krankenkassenprämien: Schon lange nicht mehr sozial tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/krankenkassenpraemien-schon-lange-nicht-mehr-sozial-tragbar</link><description>So lange die Grundversicherung nicht anders finanziert wird, führt jeder Prämienanstieg zu mehr sozialer Ungleichheit.</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Das Bundesamt für Gesundheit hat heute die Erhöhung der Standardprämien für das kommende Jahr bekanntgegeben. Trotz des moderaten Anstiegs ist klar: So lange die Grundversicherung nicht anders finanziert wird, führt jeder Anstieg zu mehr sozialer Ungleichheit.</b></p><p>Die Diskussion um Kostendämpfungen im Gesundheitswesen hat ihre Berechtigung: Die Überversorgung durch die Zusatzversicherungen belastet die Grundversicherung massiv, genauso wie die seit Jahren überteuerten Medikamentenpreise. Völlig absurd ist allerdings die vielzitierte Behauptung, man könne ohne Qualitätseinbussen locker 20% der Kosten einsparen. Darunter würden sowohl die PatientInnen als auch das Gesundheitspersonal massiv leiden. 
</p><p>Entscheidend ist: Die Gesundheitskosten werden alleine schon durch die Alterung der Bevölkerung weiter zunehmen. Doch es ist kein Naturgesetz, dass dabei für die unteren und mittleren Einkommensklassen auch die Prämien steigen müssen. Die Prämienverbilligungen sind das soziale Korrektiv zur tragbaren Verteilung der Gesundheitskosten, doch wurden sie in vielen Kantonen massiv gekürzt. 2017 gaben 11 Kantone weniger Mittel für Prämienverbilligungen aus als noch vor zehn Jahren – trotz des massiven Anstiegs der Prämien um 43% und des starken Bevölkerungswachstums um 12%! Die letzte Woche lancierte Volksinitiative der SP Schweiz zur klaren Begrenzung der Prämienlast mittels Erhöhung der Prämienverbilligungen ist daher bitter nötig.
</p><p>Darüber hinaus darf aber auch die in der Schweiz rekordhohe direkte Kostenbeteiligung der Versicherten auf keinen Fall weiter erhöht werden. Der SGB wird die dazu hängigen Geschäfte (z.B. die automatische Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung) bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5687</guid><pubDate>Sat, 22 Sep 2018 16:30:00 +0200</pubDate><title>Deutliches Signal an das Parlament: Rund 20&#039;000 demonstrieren für Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/enough-unueberhoerbares-signal</link><description>Ein unüberhöres Signal an den Nationalrat hat die grosse und breit abgestützte Kundgebung auf dem Bundesplatz gesandt. Ein Bündnis von Gewerkschaften, Frauen- und Gleichstellungsorganisationen sowie Parteien hatte dazu aufgerufen, die Lohngleichheit einzufordern. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Enough: Rund 20'000 Personen haben am 22. September an einer grossen und breit abgestützten Kundgebung auf dem Bundesplatz die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eingefordert. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Frauen- und Gleichstellungsorganisationen sowie Parteien schickt damit ein deutliches Signal an den Nationalrat, damit er nächste Woche endlich wirksame Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung beschliesst.
</p><p>Ein Bündnis von über 40 Organisationen hat zur nationalen Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung aufgerufen. Denn obwohl die Bundesverfassung seit 37 Jahren garantiert, dass Frauen für gleichwertige Arbeit auch gleich viel Lohn erhalten, wie die Männer, sind die Lohnunterschiede immer noch gross. So verdienen Frauen im Schnitt immer noch fast ein Fünftel weniger als ihre Kollegen, eine Differenz von über sieben Prozent ist durch objektive Faktoren nicht erklärbar und diskriminierend. Dieser Lohnklau an den Frauen beträgt im Schnitt jeden Monat 590 Franken. Jedes Jahr entgehen den Frauen so aufgrund ihres Geschlechts fast 10 Milliarden Franken. Dieser grosse Betrag fehlt den Frauen und ihren Familien, aber auch in den Sozialversicherungen und bei den Steuereinnahmen. 
</p><p>Diese Diskriminierung wollen die Frauen nicht länger hinnehmen. Sie forderten deshalb vor dem Bundeshaus laut und deutlich: «#Enough: genug gewartet – Lohngleichheit jetzt!» Der Nationalrat hat es nächste Woche in der Hand, mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes konkrete Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung zu beschliessen: Alle vier Jahre sollen die Unternehmen Lohnanalysen durchführen und, falls nötig, die Frauenlöhne anpassen. Ein Parlament, das die weibliche Mehrheit der Bevölkerung ernst nimmt, muss mindestens diese minimale Gesetzesrevision als ersten Schritt beschliessen – alles andere wäre ein Affront. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>FOTOS VON DER DEMO</h5><p><a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/albums/72157673692511868" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Fotos von dem grossen Anlass </a></p><h5><b>Wer organisiert #Enough18: Nationale Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung? </b></h5><p>Basler Frauenvereinigung für Friede und Fortschritt (BFFF), BDP Schweiz, Business &amp; Professional Women (BPW), Campax, Christlicher Friedensdienst (cfd), Coordinamento Donne della Sinistra, CVP-Frauen Schweiz, Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz, Evangelische Frauen Schweiz (EFS), FAFTplus, Femwiss, Frauen Aargau, Grossmütter Revolution, Grüne Schweiz, Initiative "16 Tage gegen Gewalt an Frauen", Junge Grüne, JUSO Schweiz, Dachverband Lehrerinnen- und Lehrer Schweiz (LCH), Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Marche mondiale des Femmes (MMF), Männer.ch, Organizzazione Cristiano Sociale ticinese, Pink Cross, SBK/ASI, SBPV, Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV), Schweiz. Gewerkschaftsbund (SGB), Schweiz. Verband für Frauenrechte SVF, SEV, SP Frauen, SP Schweiz, Syna, Syndicats Chrétiens du Valais (SCIV), Syndicat des enseignants romands (SER), Syndicat Interprofessionnel de travailleuses et de travailleurs (SIT), Syndicom, SSM, Terre des Femmes, Travail.Suisse, Unia, VPOD, We can’t keep Quiet, WIDE Switzerland, Women’s March, WyberNet</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5683</guid><pubDate>Mon, 17 Sep 2018 07:33:55 +0200</pubDate><title>Teuerung, Aufschwung und Nachholbedarf: SGB fordert Lohnerhöhung um 2 bis 2,5%</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/teuerung-aufschwung-und-nachholbedarf-sgb-fordert-lohnerhoehung-um-2-bis-2-5</link><description>SGB-Lohnmedienkonferenz 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Wirtschaft boomt. Erstmals seit fast 10 Jahren steigen die Konsumentenpreise um knapp 1 Prozent. Die Firmen machen Gewinne. Darum braucht es nun auf breiter Front eine Erhöhung der Löhne. Die Gewerkschaften des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) fordern, dass die Löhne um 2 bis 2,5 Prozent steigen müssen. Um die Lohndiskriminierung zu korrigieren, sollen die Löhne der Frauen stärker angehoben werden.
</p><p>Nach den schwierigen Jahren der Finanzkrise und der Frankenüberbewertung geht der Trend in den meisten Branchen nach oben. Trotz der markant besseren Geschäftslage haben die Reallöhne 2017/2018 stagniert. "Deshalb ist es nun höchste Zeit für eine reale Lohnrunde", sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz zur Lohnrunde 2018/2019. Dazu braucht es deutliche Lohnerhöhungen. Denn zunächst muss die anziehende Teuerung ausgeglichen werden. Rechnung getragen werden muss auch dem Umstand, dass die Krankenkassenprämien der Lohnentwicklung längst davongelaufen sind und die Beiträge an die Pensionskassen steigen. Dabei müssen die Lohnerhöhungen generell gewährt werden. Es darf nicht sein, dass drei Viertel der gewährten Lohnerhöhungen nur individuell verteilt werden. Denn davon profitieren insbesondere die höheren Einkommen.
</p><p>Wie Unia-Präsidentin Vania Alleva betonte, können sich die Unternehmen Lohnerhöhungen umso mehr leisten als sie bei der Berufsunfallversicherung dank einem Suva-Rabatt 15 Prozent Prämien sparen. Im Fokus stehen bei der Unia alle Branchen. Insbesondere auch der Bau, wo generell 150 Fr. mehr Lohn gefordert wird. Wegen besonders gutem Geschäftsgang braucht es in der Pharma 3 Prozent mehr Lohn.
</p><p>Auch in den Branchen der Gewerkschaft syndicom sind deutliche Lohnerhöhungen angezeigt, wie syndicom-Präsident Daniel Münger klarmachte. Denn, es ist dem grossen Einsatz der Arbeitnehmenden zu verdanken, dass diese Unternehmen der Binnenwirtschaft starke Erlöse generieren können, sagte er. Syndicom fodert sowohl bei Swisscom und Post Lohnerhöhungen von mindestens 2 Prozent. Einen erheblichen Nachholbedarf gibt es auch im öffentlichen Dienst. Die Finanzlage von Bund und Kantonen sind gut und verbieten die seit Jahren andauernden Spar- und Kürzungsmassnahmen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Daniel Münger, Präsident syndicom, 079 215 49 33 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5668</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2018 08:44:35 +0200</pubDate><title>Gratisarbeit und uferlose Arbeitszeiten wird das Volk ablehnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-und-uferlose-arbeitszeiten-wird-das-volk-ablehnen</link><description>Der SGB zur Revision des Arbeitsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Provokationen gegenüber den Lohnabhängigen in der Schweiz folgen Schlag auf Schlag. Nach dem beispiellosen Angriff auf den bewährten schweizerischen Lohnschutz durch die freisinnigen Bundesräte holt nun die ständerätliche Wirtschaftskommission zum zweiten Schlag gegen die elementaren Interessen der Lohnabhängigen aus. Ins Visier genommen haben sie die Höchstarbeitszeiten und die Arbeitszeiterfassung. Auch diesen Angriff wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit dem Referendum bekämpfen, falls er die parlamentarische Beratung übersteht.
</p><p>Gemäss der eben in die Vernehmlassung geschickten Revision des Arbeitsgesetzes (ArG) sollen neu sogenannte Fachspezialisten und Kader von arbeitszeitlichen Schutzbestimmungen ausgenommen werden. Damit würde für fast 40 Prozent der Arbeitnehmenden, das sind 1,4 Millionen Menschen in der Schweiz, der Schutz vor Burnout und Gratisarbeit faktisch abgeschafft.
</p><p>Besonders gefährdet würde die Gesundheit der Arbeitnehmenden zudem durch die Abschaffung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der maximalen täglichen Dauer von Überzeitarbeit sowie die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. All diese Liberalisierungen führten dazu, dass die betroffenen Lohnabhängigen viel länger arbeiten müssten. 17-Stunden-Arbeitstage und 73,5-Stunden-Wochen würden legalisiert. Und das Familienleben und Sozialleben würde auch durch den Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots für noch mehr Menschen in der Schweiz gestört.
</p><p>Arbeitsmedizinische Studien zeigen klar, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin würde die Arbeitsgesetzrevision auch zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Absenzen führen, mit entsprechenden Kosten für die Arbeitgeber und die Gesellschaft. Ausserdem würden immer mehr Menschen immer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden und Frauen der Weg in die Vollzeitarbeit erschwert.
</p><p>Grund für die grosse Zahl Betroffener sind die vorgeschlagenen Kriterien, welche eine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung ermöglichen. Die Regeln gelten etwa für Fachspezialisten, mit "wesentlichen Entscheidungsbefugnissen" und "einer grossen Autonomie". Dies sind keine juristischen Kategorien. Deshalb wird der Arbeitgeber grossen Spielraum haben, die Stellenprofile so zu definieren, dass Arbeitnehmer nicht mehr unter die Schutzbestimmungen fallen. Zudem entsteht ein Vollzugsproblem: Ohne Arbeitszeiterfassung werden die Arbeitsinspektoren gar nicht mehr prüfen können, ob Schutzbestimmungen wie Nachtruhe, Sonntagsarbeitsverbot und Pausen eingehalten werden.
</p><p>All diese negativen Folgen machen klar, dass die Gewerkschaften gegen diese Gesetzesrevision das Referendum ergreifen werden. Sie werden dabei die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich scharen. Denn 17-Stunden-Arbeitstage, vermehrte Gratisarbeit und eine immer öfter gestörte Sonntagsruhe werden auf breiter Front abgelehnt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Prof. Dr. Brigitta Danuser, Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin/FMH, 076 339 84 46</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5666</guid><pubDate>Wed, 05 Sep 2018 16:23:52 +0200</pubDate><title>PostFinance: Ja zu breiterem Service public aber ein klares Nein zu Privatisierungsplänen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-ja-zu-breiterem-service-public-aber-ein-klares-nein-zu-privatisierungsplaenen</link><description>Der SGB begrüsst, die geplante Aufhebung des Kredit- und Hypothekarverbots. Eine Teilprivatisierung lehnt der SGB jedoch entschieden ab. </description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die Absicht des Bundesrats, den Spielraum für die PostFinance zu erweitern und das Kredit- und Hypothekarverbot aufzuheben. Eine Teilprivatisierung lehnt der SGB jedoch entschieden ab. Mit der ersten Massnahme würde der Grundversorgungsauftrag der PostFinance gestärkt, mit der zweiten hingegen massiv gefährdet.</strong><br><br> Darum lehnt der SGB die Öffnung des Aktionariats der PostFinance für Private – oder kurz: die Teilprivatisierung – ab. Bereits heute ist die Post einem hohen Druck ausgesetzt, Gewinn zu erwirtschaften. Diesem Druck gibt das Management des bundesnahen Unternehmens allzu willig nach. Wie am Beispiel von PostAuto leider deutlich wurde, scheut man zur Erreichung dieses Ziels nicht einmal davor zurück, illegale Massnahmen zu ergreifen. Mit der Teilprivatisierung würde der Druck noch mehr erhöht. Das würde dem Service public nachhaltig schaden. Die Gewinnlogik führt zum Abbau der Dienstleistungen, zu Entlassungen und zu schlechteren Arbeitsbedingungen. Das lehnen wir ab.<br><br> Positiv sieht der Gewerkschaftsbund hingegen die Erweiterung des Leistungsumfangs von PostFinance. Das noch bestehende Kredit- und Hypothekarverbot ist eine Restriktion, die sich Bundesrat und Parlament ausdachten, um die Kantonalbanken nicht zu stark zu konkurrieren. Diese haben sich in den letzten Jahren massiv dem Zahlungsverkehr zurückgezogen, wohingegen die PostFinance gemäss ihrem Auftrag und trotz des Abbaus der Poststellen noch heute die unbestrittene Nummer eins im Zahlungsverkehr geblieben ist.<br><br> Effektiv gefährdet die anhaltende Tiefzinslage den Grundversorgungsauftrag nicht nur der PostFinance, sondern der Post insgesamt. Die Gewinne der PostFinance sind entscheidend für die Kostendeckung der Leistungen des Unternehmens. Es ist deshalb höchste Zeit, dass der Bundesrat einen Vorschlag bringt, wie das Verbot aufgehoben werden kann. Denn die Zahlungsdienstleistungen der PostFinance sind für die Bevölkerung und die Wirtschaft unverzichtbar. Damit dies so bleibt, muss die PostFinance Zugang zum Geschäft mit Krediten und Hypotheken erhalten.<br><br> Die Bevölkerung will einen guten Service public in allen Landesregionen zu erschwinglichen Preisen. Dieses Signal müsste der Bundesrat eigentlich längst verstanden haben! Für die Stabilisierung der PostFinance braucht es die Aufhebung des Kredit- und Hypothekarverbots, aber ganz sicher nicht eine Teilprivatisierung!</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5664</guid><pubDate>Wed, 05 Sep 2018 09:00:00 +0200</pubDate><title>Aktion «Rote Linie Arbeitnehmerrechte»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aktion-rote-linie-arbeitnehmerrechte</link><description>Mit einer Aktion zeigten Arbeitnehmende buchstäblich die rote Linie bei den Flankierenden Massnahmen auf.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Über 200 Arbeitnehmende aus der ganzen Schweiz haben am Mittwoch auf dem Bundesplatz in Bern symbolisch die «rote Linie» gebildet, die der Bundesrat in den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU nicht überschreiten darf. Mit dem Slogan «Wir verteidigen die Löhne und Arbeitsbedingungen» protestierten sie gegen die Pläne der FDP-Bundesräte Ignazio Cassis und Johann Schneider-Ammann, die heutigen Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen auszuhöhlen. Die beiden FDP-Bundesräte möchten die Flankierenden nämlich dem Rahmenabkommen Schweiz-EU unterstellen und damit die Binnenmarkt-Hardliner in der EU über den effektiven Lohnschutz in der Schweiz entscheiden lassen.
</p><p>Die Arbeitnehmenden bekräftigten mit der Aktion, dass sie nicht über den Abbau des Lohnschutzes verhandeln werden. Sie verlangen, dass der Bundesrat die von ihm mehrfach bestätigte «rote Linie» durchsetzt und die Flankierenden Massnahmen – wie stets versprochen – nicht dem Rahmenabkommen unterstellt.  
</p><p>Sie erinnerten daran, dass die Schweiz als Land mitten in Europa gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union braucht und dazu ein effektiver und selbstbestimmter Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen nötig ist. Sie erinnerten auch daran, dass die Einführung der Personenfreizügigkeit in Kombination mit griffigen Flankierenden Massnahmen ein grosser Fortschritt war. Denn dies bedeutete das Ende des unmenschlichen Saisonnierstatuts und der unkontrollierten Arbeitgeberwillkür. Und erst so wurde die Voraussetzung für das Prinzip geschaffen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen die Flankierenden Massnahmen statt abgebaut den stetig ändernden Herausforderungen angepasst und verschärft werden. Nur wenn die Schweiz eigenständig bestehende Lücken schliesst, bleiben die Flankierenden der Erfolgsschlüssel für die Bilateralen Verträge. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5662</guid><pubDate>Tue, 04 Sep 2018 17:30:00 +0200</pubDate><title>Mindestzinsentscheid drückt die Renten – Bundesrat muss korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestzinsentscheid-drueckt-die-renten-bundesrat-muss-korrigieren</link><description>Unter 1% Zinsen bei den Pensionskassen wäre ein Tabubruch.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Empfehlung der BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats verschärft die Probleme der Arbeitnehmenden in der Altersvorsorge. Die Renten aus der zweiten Säule sinken weiter und die künftigen Rentnerinnen und Rentner werden immer weniger im Portemonnaie haben. Eine Mindestverzinsung von unter 1% ist ein Tabubruch. Sie führt nicht nur zu weiter sinkenden Renten, sondern erschüttert das Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule nachhaltig. Nun muss der Bundesrat korrigierend eingreifen.
</p><p>Würde der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgen, würde der Mindestzins erstmals in der Geschichte der zweiten Säule unter 1% fallen. Das ist nicht akzeptabel. Denn die Pensionskassen konnten ihre Reserven im 2017 deutlich aufstocken. Und sie erwirtschafteten Renditen zwischen 7 bis 8 Prozent. Die schrittweise, massive Senkung des Mindestzinses der letzten Jahre ist Resultat von unbegründeter Schwarzmalerei. Dies belegen die Zahlen des Credit Suisse Index’: So erreichten in den letzten 6 Jahren die Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt eine Performance von rund 5.5 Prozent. Eine Mindestverzinsung von 1.25 Prozent wäre für die Pensionskassen unter diesen Umständen kein Problem gewesen. 
</p><p>Der Bundesrat ist gut beraten, diese pessimistische Empfehlung der BVG-Kommission und auch den Druck der Arbeitgeber und des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für einen noch tieferen Mindestzinssatz zu ignorieren. Sonst rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Mit einer so tiefen Verzinsung in der zweiten Säule ist klar, dass dieses Leistungsziel einzig durch höhere AHV-Renten gehalten werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5659</guid><pubDate>Fri, 31 Aug 2018 16:00:12 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Hände weg vom Existenzminimum!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-haende-weg-vom-existenzminimum</link><description>Die Nationalratskommission blickt über die sozialen Realitäten hinweg</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) blickt mit ihrer starren Haltung zur Revision der Ergänzungsleistungen komplett über die sozialen Realitäten in diesem Land hinweg. Sollte sich dieser Kurs am Ende der Beratung durchsetzen, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.
</p><p>Existenzsichernde Renten sind ein Verfassungsauftrag. Erklärtes Ziel der Ergänzungsleistungen ist es, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. In den letzten Jahren hat man sich davon aber, insbesondere aufgrund der steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten, immer mehr entfernt. Die anrechenbaren Mietzinse wurden seit 2001 nie angepasst, wohingegen die durchschnittlichen Mieten um 24% gestiegen sind. Der Ständerat will diesen Anstieg immerhin zu 18% (Einzelhaushalte) angleichen, die SGK des Nationalrates beharrt nun aber auf knapp 5%. In ländlichen Kantonen soll es gar keine Erhöhung geben, obwohl dort die Mietzinse ebenfalls gestiegen sind, mit über 30 Prozent seit 2001 teilweise sogar noch stärker! 
</p><p>Während sich damit Zehntausende betroffene IV- und AHV-RentnerInnen die Differenz weiterhin vom sehr knapp bemessenen Lebensbedarf absparen müssten, besteht die Nationalratskommission darüber hinaus auf ihrem Giftschrank voller unverständlicher Kürzungs- und Disziplinierungsmassnahmen:</p><ul><li>So sollen sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer 10%-Kürzung in der EL bestraft werden. Wer heute also zum Beispiel zwecks Unternehmensgründung Pensionskassenkapital bezieht, der muss unter Umständen 30 Jahre später dafür büssen.</li><li>Im Rahmen der "Neuen Pflegefinanzierung" wurden die EL-Vermögensfreibeträge erhöht. Dies war – wie ein vor dem Sommer erschienener Evaluationsbericht überdeutlich zeigt – eine notwendige Massnahme zur Deckung der Finanzierungslücken in der Langzeitpflege. Die SGK-N ignoriert diese Fakten völlig. Sie will genau das Gegenteil und die Vermögensfreibeträge um über 30% kürzen!</li><li>Ein erklärtes Ziel der Revision ist die Beseitigung von Fehlanreizen. Völlig unverständlich ist es deshalb, dass die SGK-N darauf beharrt, Ehepartnereinkommen von EL-BezügerInnen zu 100% anzurechnen. Die viel beschworenen Arbeitsanreize wären damit gleich null. Da Arbeitseinkommen im Gegensatz zu den EL versteuert werden müssen, würde es sogar zu Negativanreizen kommen. Auch sonst werden Familienmitglieder keineswegs geschont: Die Kommission will die für Kinder anrechenbaren Ausgaben drastisch kürzen – ein sozialpolitischer Tiefpunkt.</li></ul><p>Wir fordern den Nationalrat vehement dazu auf, die Vorschläge seiner Kommission zu korrigieren und im Wesentlichen der Variante des Ständerates zu folgen. Bleibt von der EL-Revision am Schluss eine Abbauvorlage, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5656</guid><pubDate>Fri, 31 Aug 2018 12:15:54 +0200</pubDate><title>Personenfreizügigkeit: SGB wird Kündigungsinitiative vehement bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/personenfreizuegigkeit-sgb-wird-kuendigungsinitiative-vehement-bekaempfen</link><description>Wir brauchen geregelte Beziehungen zur EU</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz als Land mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union. Aus politischen und wirtschaftlichen Gründen. Deshalb hat der SGB sich immer für die Bilateralen Verträge ausgesprochen. Unter der Bedingung, dass sie den Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen und die Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt werden. Mit der Einführung und Weiterentwicklung der Flankierenden Massnahmen wurde dafür die Grundlage geschaffen, wobei neu auftauchende Schutzlücken immer wieder geschlossen werden müssen.
</p><p>Die Einführung der Personenfreizügigkeit in Kombination mit griffigen Flankierenden Massnahmen war ein grosser Fortschritt. Im Vergleich zu den Zeiten der früheren Kontingentssysteme sind die ausländischen Arbeitskräfte in der Schweiz heute weniger der Willkür ihres Arbeitgebers ausgesetzt. Sie können sich besser gegen schlechte Arbeitsbedingungen, miese Löhne und Ausbeutung wehren. Lohndumping kann viel besser bekämpft werden als unter den früheren Kontingentssystemen. So wird der Grundsatz durchgesetzt, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Dank der Personenfreizügigkeit wurde vor allem auch das unmenschliche Saisonnierstatut abgeschafft.
</p><p>Die SVP-Kündigungsinitiative greift nun die Erfolgsgeschichte der Bilateralen frontal an. Auch mit dem Ziel, die Lohnschutzmassnahmen abzuschaffen. Der SGB wird die Initiative mit Vehemenz bekämpfen. Gleichzeitig tritt er allen Versuchen entgegen, den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen abzubauen und wird sich vielmehr dafür einsetzen, dass noch bestehende Schutzlücken geschlossen werden. Denn der Schlüssel zum Erfolg der Bilateralen war und ist die Kombination aus Personenfreizügigkeit und starken Flankierenden Massnahmen, die die Schweiz eigenständig festlegt.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>International</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5643</guid><pubDate>Fri, 17 Aug 2018 17:00:00 +0200</pubDate><title>Kommission macht kleinen Schritt Richtung Lohngleichheit - Schärfere Massnahmen sind nötig  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kommission-macht-kleinen-schritt-richtung-lohngleichheit-schaerfere-massnahmen-sind-noetig</link><description>Die Nationalrats-Kommission WBK ist dem Ständerat gefolgt und empfiehlt, die Durchsetzung der Lohngleichheit zu stärken. Sie hat es aber verpasst, die vom Ständerat verwässerten Massnahmen zu verschärfen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats ist den Entscheiden des Ständerats gefolgt und empfiehlt, die Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu stärken. Die Kommission hat es aber im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes verpasst, die vom Ständerat verwässerten Massnahmen zu verschärfen. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit hat sowohl an der unsinnigen Sunsetklausel wie auch an der Befreiung etlicher Unternehmen von der Analysepflicht festgehalten und jegliche Anträge abgelehnt, die dem Reformprojekt zu mehr Wirksamkeit verholfen hätten.<br><br>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wertet es dennoch als positiv, dass die Gesetzesrevision nun im Herbst in den Nationalrat kommt. Das Minimum an Transparenz, dass sie böte, ist ein kleiner Schritt in Richtung Lohngleichheit, dem weitere Schritte folgen müssen. Der SGB fordert das Nationalratsplenum auf, diese Schritte schon jetzt einzuschlagen und das Gesetz deutlich zu verschärfen: Die Einhaltung der Massnahmen muss wie in anderen Gesetzen kontrolliert und Zuwiderhandlungen müssen sanktioniert werden. Eine Ausnahme ausgerechnet bei den Frauenrechten ist ein Affront.<br><br>Eine breite Allianz von Frauenorganisationen und Gewerkschaften wird dem Nationalrat genau auf die Finger schauen und fordert das Parlament auf, der Lohngleichheit endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Sie werden dieser Forderung am 22. September 2018 auf dem Bundesplatz Nachdruck verleihen: Anlässlich von «#Enough – Nationale Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung» werden Frauen* und solidarische Männer einfordern, was den Frauen seit Jahrzehnten von der Verfassung versprochen aber in der Realität vorenthalten wird.<br><br>Mehr Informationen zur Lohngleichheitskampagne: <a href="https://www.auch-dein-bier.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.auch-dein-bier.ch</a><br><br><br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5641</guid><pubDate>Wed, 08 Aug 2018 15:00:00 +0200</pubDate><title>Flankierende Massnahmen zum Schutz der Löhne: Kein Verrat an den Lohnabhängigen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-zum-schutz-der-loehne-kein-verrat-an-den-lohnabhaengigen</link><description>Keine Teilnahme des SGB an den FlaM-Abbau-Verhandlungen des WBF</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB wird an den von Bundesrat Schneider-Ammann geplanten Verhandlungen zu den Flankierenden Massnahmen FlaM nicht teilnehmen. Das Departement Schneider-Amman hat für diese Verhandlungen Ziele definiert, die nicht nur darauf hinauslaufen, den Lohnschutz in der Schweiz substanziell zu schwächen. Sondern es wurde auch das Ziel gesetzt, den FlaM-Gegnern in der EU-Kommission und im EuGH ein Mitspracherecht bei den Schweizer FlaM zu geben. Obwohl der Bundesrat im Juli seinen früheren Beschluss bekräftigte, dass die FlaM nicht angetastet werden („rote Linien“). 
</p><p>Aus den Verhandlungen sollen gemäss dem Auftrag des Departementes Schneider-Ammann (WBF) Vorschläge resultieren, wie FlaM in „einer von der EU akzeptierten Form“ ausgestaltet werden können, die zudem „vor einer allfälligen Einschätzung des EuGH Bestand haben“ müsse. Diese Vorgabe bricht mit allen bisherigen Beschlüssen, dass die Schweiz ihre europaweit höchsten Löhne eigenständig schützen kann. Wenn der EU-Kommission und dem EuGH Kompetenzen zu den FlaM gegeben werden, wird der Druck auf den Schweizer Lohnschutz massiv steigen. Die Kommission und der EuGH haben verschiedene EU-Länder wie Österreich oder Luxemburg gezwungen, einen Teil ihrer Schutzmassnahmen aufzugeben. 
</p><p>In Bezug auf die Instrumente geht es um viel mehr als um die 8-Tage-Regel. So will das WBF beispielsweise den ganzen Lohnschutz über Gesamtarbeitsverträge (Kontrollen, Sanktionen u.a.), die Kontrollhäufigkeit, die Kautionen, die Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit sowie die Dienstleistungssperre zur Diskussion stellen. 
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das hat der Bundesrat der Bevölkerung bei den Abstimmungen zu Bilateralen Verträgen versprochen. Dementsprechend hat der Bundesrat auch beschlossen, die FlaM von den Verhandlungen zum Rahmenabkommen auszunehmen. Die Abbaulogik der FDP-Bundesräte hat daher keine politische Grundlage. 
</p><p>Der SGB wird an den Verhandlungen zu den FlaM von Bundesrat Schneider-Ammann nicht teilnehmen. Und er wird – falls nötig - jeden Abbau des Lohnschutzes mit allen geeigneten Mitteln bis hin zu einem Referendum bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia, 079 620 11 14</li><li>Giorgio Tuti, Präsident Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, 079 357 57 07</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5611</guid><pubDate>Wed, 04 Jul 2018 17:57:33 +0200</pubDate><title>FlaM: Angriff der FDP-Bundesräte auf den Schweizer Lohnschutz abgewehrt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flam-angriff-der-fdp-bundesraete-auf-den-schweizer-lohnschutz-abgewehrt</link><description>Der Bundesrat bestätigt die „roten Linien“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Angriff der FDP-Bundesräte auf den Schweizer Lohnschutz in den letzten Wochen war beispiellos. Die Bundesräte Cassis und Schneider-Ammann - flankiert durch Staatssekretäre - erklärten sich öffentlich bereit, zentrale Elemente unseres Lohnschutzes Preis zu geben und die Flankierenden Massnahmen mit den Binnenmarkt-Hardlinern der EU-Kommission zu verhandeln.
</p><p>Der Gesamtbundesrat hat diese Angriffe auf den Lohnschutz nun gestoppt und die "roten Linien" bestätigt. Der Lohnschutz wird nicht verhandelt. Damit gilt auch heute, was der Bundesrat bereits im Dezember 2013 im Zusammenhang mit dem Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen schrieb "Es wird sichergestellt, dass die Schweiz die flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit vollständig wahren kann".
</p><p>Der SGB nimmt diesen Entscheid mit Erleichterung zur Kenntnis. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa. Deshalb brauchen wir auch den besten Lohnschutz. Dieser darf nicht verhandelt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5612</guid><pubDate>Wed, 04 Jul 2018 17:33:05 +0200</pubDate><title>Solidarität mit den streikenden Tamedia-Mitarbeitenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-den-streikenden-tamedia-mitarbeitenden</link><description>Der Streik ist nicht nur ein Einsatz für den Erhalt der Arbeitsplätze sondern auch für den Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz. Der Vorstand des SGB unterstützt diesen Kampf voll und ganz.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds hat in seiner heutigen Sitzung seine eindeutige Solidarität mit den streikenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Tamedia in der Westschweiz zum Ausdruck gebracht. Ihr Streik ist nicht nur ein Einsatz für den Erhalt der Arbeitsplätze sondern auch für den Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz. Der Vorstand des SGB unterstützt diesen Kampf voll und ganz.
</p><p>Mit der Drohung seitens des Verlags an die Streikbrecher, sie mit sofortiger Wirkung zu entlassen, tritt Tamedia die fundamentalen Gewerkschaftsrechte mit Füssen und ignoriert bewusst auch in der Schweizer Verfassung garantierte Rechte.
</p><p>Der SGB-Vorstand wünscht den Streikenden viel Kraft und Entschlossenheit, mit dem Ziel, sich gegen Tamedias Schliessungspläne durchzusetzen. Der Gewerkschaftsbund sichert ihnen seine volle Solidarität und Unterstützung zu.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5609</guid><pubDate>Wed, 04 Jul 2018 14:58:16 +0200</pubDate><title>Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-der-geschlechter-und-chancengleichheit-in-der-schweiz</link><description>Stellungnahme zum Bericht des Bundesrates über die vermeintliche Einhaltung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz nimmt bekanntlich keine Vorreiterrolle ein, wenn es um Frauenrechte geht. Umso erstaunlicher ist, wie positiv der Bundesrat sie in seinem Bericht darstellt. Im Kapitel 5 des Berichts: Fast nur Gutzeichen, alles im grünen Bereich! Bei näherem Hinschauen ist natürlich nicht alles so rosig, wie es der Bundesrat darstellt. <br><br>Zu den Zielen im Einzelnen:
</p><h3>Lohngleichheit (SDG 5.1, 8.5 und 5.c)</h3><p>Der Bundesrat lobt, dass die Lohnungleichheit in der Privatwirtschaft zurückgeht. Das ist gut und geht nicht zuletzt auf die Bemühungen der Gewerkschaften um Mindestlöhne und bessere Arbeitsbedingungen im Tieflohnbereich zurück. Der Bundesrat illustriert dies jedoch mit dem Medianlohnunterschied und lässt die Schweiz so im internationalen Bereich sehr viel besser dastehen, als sie tatsächlich ist. Denn internationale Statistiken nennen Durchschnittslohnunterschiede, die höher sind als die Medianlohnunterschiede. Hier werden also Äpfel mit Birnen verglichen. Gemäss Statistischem Amt der Europäischen Union EUROSTAT rangiert die Schweiz 2016 mit durchschnittlich 17 Prozent Lohnunterschied sogar über dem EU-Schnitt von 16.2 Prozent. 
</p><p>Diese Zahlen sagen noch nichts aus zur Lohndiskriminierung. Gemäss SDG muss diese bis 2030 behoben sein und Männer und Frauen müssen für gleichwertige Arbeit gleiche Löhne verdienen. Dieses Ziel ist mit dem jetzigen Tempo nicht erreichbar. Der unerklärte Lohnunterschied als Annäherung an die Lohndiskriminierung bewegt sich seit Jahren im Bereich von 7 – 8 Prozent. Das heisst, Frauen verdienen über 7 Prozent weniger als gleichaltrige Männer mit gleicher Ausbildung, gleichem Jobniveau, gleicher Hierarchiestufe. 
</p><p>Die Schweiz braucht ein wirksames Gesetz, das stichprobenartige Kontrollen durch Bundesbehörden in den Betrieben sowie staatliche Sanktionen gegen fehlbare Firmen vorsieht. Das Parlament hat es zurzeit in der Hand, dies mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes umzusetzen. 
</p><p>Und es braucht flächendeckende Mindestlöhne, damit gerade im prekären Bereich existenzsichernde Löhne bezahlt werden. Doch die Schweiz gehört zu 11 von 35 europäischen Ländern, die keinen solchen kennen. 
</p><h3>Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit (SDG 5.4)</h3><p>Der Bundesrat setzt beim Ziel 5.4 ein Gutzeichen, da der durchschnittliche Aufwand für Erwerbsarbeit und Haus-/Familienarbeit etwas zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist natürlich begrüssenswert. Doch das allein reicht natürlich noch lange nicht. Aktuell haben wir es in der Schweiz mit Strukturen zu tun, die die von der Agenda 2030 geforderte geteilte Verantwortung von Männern und Frauen für die unbezahlte Care-Arbeit verhindern. Das neotraditionelle Modell, in dem der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit in einem eher tiefen Pensum arbeitet, kostet die Familien kurzfristig weniger als eine echte geteilte Verantwortung mit zwei höheren Teilzeitpensen. Die Schweiz muss also dringend vorwärtsmachen mit öffentlichen Dienstleistungen im Care-Bereich: Betreuungsangebote für Kinder und pflegebedürftige Erwachsene müssen über Steuern finanziert werden und allen in guter Qualität zur Verfügung stehen. Erst dann hat die Schweiz das Gutzeichen auch verdient, das der Bundesrat setzt. 
</p><h3>Menschenwürdige Arbeit und geschützte Arbeitsrechte (SDG 8.5 und 8.8)</h3><p>Es ist erbärmlich, welche Indikatoren im bundesrätlichen Bericht herbeigezogen werden, um diese zwei SDG zu bewerten: Erwerbsquote der Frauen (gestiegen, Häkchen) sowie Berufsunfälle (gesunken, Häkchen). Doch menschenwürdige Arbeit und geschützte Arbeitsrechte können nicht auf diese Zahlen reduziert werden. Gerade wenn es um Arbeitsrechte geht, hat die Schweiz aufzuholen: Missbräuchliche, antigewerkschaftliche, diskriminierende Kündigungen sind in der Schweiz Alltag. Das Kündigungsrecht der Schweiz entspricht weder dem ILO-Recht noch der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). 
</p><p>Ebenfalls schweigt der Bundesrat zu Menschen in prekären Beschäftigungsbereichen. Die Arbeit in Privathaushalten, hauptsächlich von Frauen, oft von sogenannten Pendelmigrantinnen erledigt, untersteht in der Schweiz nach wie vor nicht dem Arbeitsgesetz. Miserable Arbeitsbedingungen mit überlangen Präsenzzeiten zu schlechten Löhnen sind die Folgen. Doch der Bundesrat will diese prekäre Arbeit nicht dem Arbeitsgesetz unterstellen und so für etwas Schutz sorgen – unter anderem aus Kostengründen. 
</p><p>Besonders schlimm trifft es Menschen ohne gültige Papiere. Sie können in Situationen von Zwangsarbeit geraten und leben in täglicher Rechtsunsicherheit. Die Schweiz darf diese Menschen nicht noch zusätzlich kriminalisieren, sondern muss ihnen ihre Arbeitsrechte zugestehen und sie möglichst regularisieren. Der Kanton Genf macht es vor, die Schweiz muss folgen. 
</p><p>Wer die Agenda 2030 Ernst nimmt, muss genau hinschauen. Das tut die Plattform Agenda 2030 mit ihrem Bericht. Von Bundesrat und Parlament erwarten wir, dass sie die Agenda 2030 ebenso ernst nehmen und unseren Empfehlungen folgen. Damit die Gutzeichen 2030 der Realität entsprechen: Für echte Gleichstellung und Chancengleichheit.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5607</guid><pubDate>Tue, 03 Jul 2018 08:40:58 +0200</pubDate><title>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/in-der-schweiz-muessen-schweizer-loehne-bezahlt-werden</link><description>Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Mehr Migration wegen Internationalisierung und Online-Arbeitssuche</h3><p>Die Internationalisierung der Gesellschaften und der Wirtschaft haben dazu geführt, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Ausland selbstverständlicher geworden ist - unabhängig von der Einführung der Personenfreizügigkeit. In allen europäischen Ländern, die keine wirtschaftlichen Krisen durchliefen, arbeiten heute mehr Personen mit einem ausländischen Pass als vor rund 10 Jahren.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Entwicklung der ausländischen Erwerbstätigen (EU-28 Staaten) an den Erwerbstätigen total </h3><p>(Differenz zwischen 2006 und 2017, in Prozentpunkten)</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5604</guid><pubDate>Fri, 29 Jun 2018 14:30:41 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: weiteres Schrittchen in die richtige Richtung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-weiteres-schrittchen-in-die-richtige-richtung</link><description>Nationalratskommission tritt auf Gleichstellungsgesetz ein</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist erfreut über den Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, die Revision des Gleichstellungsgesetzes, das die Lohndiskriminierung bekämpfen soll, weiter zu beraten. Allerdings hat sie vom Ständerat eine dermassen abgeschwächte Version weitergereicht bekommen, dass sie bei der Detailberatung zwingend Verbesserungen vorsehen muss.
</p><p>Die sogenannte Sunsetklausel gehört aus der Vorlage entfernt: Gesetze sollen abgeschafft werden, wenn sie nicht mehr nötig sind, und nicht schon bei ihrem Entstehen mit einem Ablaufdatum versehen werden. Ebenso ist darauf zu verzichten, Betriebe, die die Lohngleichheit einmal eingehalten haben, zukünftig von der Analysepflicht zu befreien.
</p><p>Der SGB erwartet deshalb, dass der Nationalrat zur Vorlage des Bundesrates zurückkehrt und diese um staatliche Kontrollen und Sanktionen bei Gesetzesverletzungen ergänzt. Denn die fast 10 Milliarden Franken, die den Frauen jährlich aufgrund der Diskriminierung entgehen, sind keine Quantité Negligable, sondern ein skandalöser Verstoss gegen die Verfassung. Und damit muss Schluss sein.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5602</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2018 09:37:06 +0200</pubDate><title>Probleme der Altersversorgung nicht gelöst – Nein zu Frauenrentenalter 65</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-altersversorgung-nicht-geloest-nein-zu-frauenrentenalter-65</link><description>Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen. Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Pensionskassenrenten sinken. Die Renten aus 1. und 2. Säule reichen je länger je weniger, um nach der Pension den Lebensstandard in angemessener Weise fortzusetzen. So wie es die Verfassung verlangt. Und ein immer grösserer Teil der AHV geht für Krankenkassenprämien und Gesundheitsausgaben drauf. Das sind die grossen Probleme der Schweizer Altersvorsorge. Die heute vom Bundesrat publizierte Vernehmlassung zur Reform der 1. Säule klammert die Frage der Rentenhöhe aus und gibt hier keine Antwort. Im Gegenteil: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Frauenrentenalters schafft der Bundesrat neue Probleme und verschliesst sich vor der Realität, dass gerade diese Massnahme ein wesentlicher Grund für die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 war. 
</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bundesrat eine AHV-Zusatzfinanzierung vorschlägt, welche die finanzielle Lage der AHV bis 2030 sichern soll. Wobei der SGB eine Erhöhung der Lohnbeiträge der Mehrwertsteuer vorzieht. Die derzeit im Parlament hängige Zusatzfinanzierung der AHV im Rahmen der Steuerreform wurde vom SGB noch nicht abschliessend beurteilt. Klar ist, dass sie der AHV finanziell mehr Luft geben und den Druck auf die Leistungen reduzieren würde. Dies ist bei der Reform der 1. Säule zu berücksichtigen. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen. &nbsp; &nbsp; <br><br></p><h5>AUSKÜNFTE: &nbsp; </h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5600</guid><pubDate>Mon, 25 Jun 2018 12:00:00 +0200</pubDate><title>Freihandelsabkommen mit der Türkei: Falsches und gefährliches Signal </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/freihandelsabkommen-mit-der-tuerkei-falsches-und-gefaehrliches-signal</link><description>Kritik von Alliance Sud, Arbeitsgruppe Schweiz Kolumbien, Demokratische Jurist_innen Schweiz, FIAN Schweiz, Gesellschaft für bedrohte Völker, Humanrights.ch, Public Eye, Schweizerische Helsinki-Vereinigung, Solifonds, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Heute wird die Schweiz im Rahmen der EFTA das "modernisierte" Freihandelsabkommen mit der Türkei unterzeichnen. Damit sendet die EFTA zum jetzigen Zeitpunkt ein völlig falsches Signal aus. Nun liegt es am Parlament, vorerst auf eine Ratifizierung zu verzichten. 
</p><p>In der Türkei wurden gestern vorgezogene Wahlen abgehalten. Diese fanden in einem sehr schwierigen Umfeld statt. Seit dem Putschversuch im Juli 2016 befindet sich das Land im Ausnahmezustand und wird von Präsident Erdogan durch Notstandsdekrete regiert. Auf Geheiss dieser Dekrete wurden rund 150 000 Staatsgestellte entlassen und rund 160 000 BürgerInnen verhaftet – darunter viele Mitglieder und AmtsträgerInnen der Opposition, MinderheitsvertreterInnen sowie GewerkschafterInnen. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte sowie der UN-Sonderberichterstatter über Folter zeigen sich in ausführlichen Berichten sehr besorgt über die Situation im Land.
</p><p>Die diese Medienmitteilung unterzeichnenden Organisationen haben bereits vor Monaten festgehalten, dass die Modernisierung des Freihandelsabkommen zu diesem Zeitpunkt ein falsches Signal ist. Dies gilt umso mehr nach neueren Entwicklungen wie der versuchten Entführung eines Zürcher Geschäftsmannes durch Mitarbeiter der türkischen Botschaft und, insbesondere, die – durch das Schweizer Parlament scharf verurteilte – völkerrechtswidrige Invasion der Türkei nach Nordsyrien. Zudem steht dem Schaden dieser Unterzeichnung in einer "offiziellen" Leseart kaum relevanter wirtschaftlicher Nutzen gegenüber: Fälle von Rechtswillkür sowie eine verheerende Wirtschaftspolitik führen dazu, dass Schweizer UnternehmerInnen und InvestorInnen zunehmend beginnen, einen Bogen um die Türkei machen.
</p><p>Das modernisierte Freihandelsabkommens beinhaltet neu auch ein sogenanntes Nachhaltigkeitskapitel, welches die Einhaltung der Menschenrechte sowie internationaler Sozial- und Umweltstandards postuliert. Unter normalen Umständen wäre die Erweiterung um ein solches Kapitel sehr zu begrüssen. Mit der Unterzeichnung aber bestätigt die EFTA faktisch, dass das türkische Regime die Menschenrechte heute vollumfänglich einhalte und bereit sei, dies auch in Zukunft zu tun. Das ist nicht nur ein Affront gegenüber der unter Erdogans Despotismus leidenden Zivilbevölkerung, gleichzeitig nimmt damit auch die Glaubwürdigkeit und Kohärenz des Schweizer Engagements für eine auf die Menschenrechte basierende Aussenhandelspolitik schweren Schaden. 
</p><p>Nun liegt es am Parlament, hier klar Stellung zu beziehen: So lange keine wesentliche Verbesserung der menschenrechtlichen Lage in der Türkei (und in Nordsyrien) erkennbar ist, muss auf eine Genehmigung der Ratifizierung des modernisierten Freihandelsabkommens verzichtet werden.<br> &nbsp;
</p><p><b>Diese Medienmitteilung unterzeichnen folgende Organisationen:</b><br> Alliance Sud, Arbeitsgruppe Schweiz Kolumbien, Demokratische Jurist_innen Schweiz, FIAN Schweiz, Gesellschaft für bedrohte Völker, Humanrights.ch, Public Eye, Schweizerische Helsinki-Vereinigung, Solifonds, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse<br> &nbsp; 
</p><h5>Für weitere Informationen:</h5><ul><li>Reto Wyss, Zentralsekretär SGB, Delegierter EFTA-Konsultativkommission,<br> Tel. 079 740 99 84</li><li>Kurt Regotz, Travail.Suisse, Delegierter EFTA-Konsultativkommission<br> Tel. 079 617 62 94</li><li>Christoph Wiedmer, Co-Geschäftsleiter Gesellschaft für bedrohte Völker, <br>Tel. 079 679 01 24</li></ul>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5595</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 11:23:19 +0200</pubDate><title>Dezidiertes Handeln der SNB nötig - Franken nach wie vor stark überbewertet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dezidiertes-handeln-der-snb-noetig-franken-nach-wie-vor-stark-ueberbewertet</link><description>SGB-Kommentar zur Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Weltwirtschaft ist auf Erholungskurs. Auch in der Schweiz geht es sukzessive aufwärts. Klar negativ ist jedoch die Aufwertung des Frankens in den letzten Wochen von 1.20 auf 1.15 Fr./Euro. Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Schätzungen mit verschiedenen Modellen zeigen, dass der faire Franken-Euro-Kurs im Bereich von 1.25 bis 1.30 Fr. pro Euro liegen dürfte. 
</p><p>Die Überbewertung des Frankens führt u.a. dazu, dass die konjunkturelle Erholung im Ausland stärker ausfällt als in der Schweiz. Es droht die Gefahr, dass viele Firmen weniger in der Schweiz und mehr im Ausland investieren. Mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung – heute und morgen. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB die Zinsen nach wie vor tief hält und bereit ist, am Devisenmarkt zu intervenieren. Der SGB erwartet von der SNB aber, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht. Insbesondere wurde die Chance verpasst, den Wert von 1.20 Fr./Euro mit diversen Massnahmen (kommunikativ und monetär) zu stabilisieren. Ziel muss nun sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchsetzen – insbesondere in Bezug auf den Wechselkurs.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5585</guid><pubDate>Tue, 19 Jun 2018 16:42:02 +0200</pubDate><title>Die Arbeitgeber-Katze lässt das Mausen nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-arbeitgeber-katze-laesst-das-mausen-nicht</link><description>Arbeitsgesetz: Ständeratskommission verschlechtert Arbeitsbedingungen für Hunderttausende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mehr arbeiten, weniger Schutz: Dieses Ziel verfolgen zwei Vorstösse, die demnächst ins Parlament kommen.</p><p>Der Abbau der Arbeitnehmendenrechte bei Zeiterfassung sowie Höchstarbeits- und Ruhezeiten wird hunderttausende Angestellte betreffen - mit gravierenden Folgen. Die beiden Gewerkschaftsbünde SGB und Travail.Suisse sowie die Arbeitnehmerorganisationen VSAO (Verband Schweizerischer Oberärztinnen und -ärzte), Unia und Syna sagen Nein dazu und wehren sich.
</p><p>Das schweizerische Arbeitsrecht ist eines der liberalsten und arbeitgeberfreundlichsten Europas. In der Schweiz wird so viel gearbeitet wie kaum irgendwo. Gleichzeitig nehmen Burn-out- und Stresserkrankungen am Arbeitsplatz in unserem Land dramatisch zu. Immer mehr Menschen haben Mühe, mit den unregelmässigen Arbeitszeiten umzugehen, mit der Verwischung der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit im Rahmen der Digitalisierung sowie mit dem erhöhten Arbeitsdruck. Vor allem für ältere Arbeitnehmende und solche mit familiären Verpflichtungen ist es immer schwieriger, im Berufsleben integriert zu bleiben.
</p><p>Es ist deshalb zynisch, dass heute die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unter der Federführung von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter beschlossen hat, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz weiter zu verschlechtern.
</p><p>Geht es nach dem Willen der beiden Standesvertreter aus Luzern und St. Gallen und der WAK-S, dürften Arbeitnehmende, deren Arbeitsvertrag sie als Fachspezialisten oder Kader ausweist, nicht mehr in den Genuss grundlegendster Arbeitsschutzbestimmungen kommen. Für die Betroffenen würde nicht nur die wöchentliche Höchstarbeitszeit praktisch abgeschafft - auch der Schutz vor Arbeit in der Nacht sowie die Sonntagsruhe wären massiv bedroht.
</p><p>Die Folgen für die Gesundheit sind von Arbeitsmedizinern längst erkannt worden und belegt. Doch auch die Löhne kämen unter Druck. Die von der Kommission gutgeheissenen parlamentarischen Initiativen sind aber nur die Spitze des Eisbergs: Noch andere parlamentarische Vorstösse zielen darauf ab, das Schweizer Arbeitsrecht weiter zu durchlöchern. Die Arbeitnehmerorganisationen werden dem nicht tatenlos zusehen. Sie fordern das Parlament auf, endlich zur Besinnung zu kommen und die parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu begraben.
</p><h3>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Travail.Suisse, Syna, Unia und VSAO</h3><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Linda Rosenkranz, Leiterin Kommunikation Travail.Suisse, 079 743 50 47 </li><li>Marcel Marti, Leiter Politik &amp; Kommunikation VSAO Tel. 031 350 44 82</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5582</guid><pubDate>Fri, 15 Jun 2018 10:35:38 +0200</pubDate><title>Der Lohnschutz steht nicht zur Disposition</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-lohnschutz-steht-nicht-zur-disposition</link><description>SGB, Travail.Suisse, Unia und Syna zu Flankierenden Massnahmen und Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bundesrat Cassis hat sich diese Woche bereit erklärt, die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen FlaM in den Verhandlungen mit der EU-Kommission preis zu geben. Damit hat der die Unterstützung der Gewerkschaften verloren.</p><p>Indem der Aussenminister die 8-Tage-Regel als "fast religiöse Frage" lächerlich machte, signalisierte er die Bereitschaft, den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen insgesamt zur Disposition zu stellen. Denn bei der Diskussion um die 8-Tage-Regel geht es schlicht um die Frage, ob die Schweiz ihre europaweit höchsten Löhne eigenständig schützen kann. Diese Regeln und die Flankierenden insgesamt müssen vom neuen Rahmenabkommen ausgenommen werden. Nur so ist sichergestellt, dass trotz institutionellen Verflechtungen die Regelungen nicht durch EU-Gerichtsbarkeiten oder ein Schiedsgericht ausgehebelt werden.
</p><p>Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Deshalb müssen in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Deshalb hat Bundesrat bereits bei der ersten Abstimmung zu den Bilateralen "einen umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping" durch die FlaM versprochen. Auch das Freizügigkeitsabkommen verlangt die "Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer" Die Löhne der In- und Ausländer müssen vor Dumping geschützt sein.
</p><h3>8-Tage-Voranmeldung als zentrales Schutzelement</h3><p>Die 8-Tage-Voranmeldung ist ein zentrales Element des Schweizer Lohnschutzes – zur Planung der Kontrollen und zur Durchsetzung der Kautionen. Die Einsätze vieler Firmen sind vergleichsweise kurz. Ohne Voranmeldung hätten die ausländischen Unternehmen in vielen Fällen den Einsatz schon beendet, bevor die Kontrollorgane vom Einsatz wissen.
</p><p>In der Praxis stellt diese Voranmeldung kein wesentliches Hindernis dar. Bereits heute arbeiten in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen wie in der Schweiz (gemessen an der Wohnbevölkerung). Die Firmen müssen ihre Einsätze in der Schweiz planen, was in den allermeisten Fällen deutlich über 8 Tage dauert. In Ausnahmefällen wie Reparaturen usw. kann die Arbeit vor Ablauf der achttägigen Frist aufgenommen werden.
</p><p>Nach den Äusserungen von Bundesrat Cassis muss ich der Gesamtbundesrat fragen, ob das Rahmenabkommen für die nächste Zeit überhaupt angestrebt werden soll. Oder ob nicht zuerst die Abstimmungen über die sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative" und die Kündigungsinitiative durchgeführt werden sollen. Denn ein funktionierender Lohnschutz ist die Voraussetzung dafür, dass diese beiden Vorlagen abgelehnt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Hans Maissen, Vizepräsident Syna, 079 221 30 50 </li></ul><p>&nbsp;</p><p><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5577</guid><pubDate>Tue, 12 Jun 2018 18:19:02 +0200</pubDate><title>«Lohngleichheit ist auch dein Bier»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-ist-auch-dein-bier</link><description>SGB startet Kampagne für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ist eine Realität. Weltweit. Aber auch in der Schweiz. Obwohl das Prinzip der Lohngleichheit seit 37 Jahren in der Verfassung verankert ist, beträgt die Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen gemäss Eurostat immer noch 17 Prozent, und damit etwas mehr als im EU-Schnitt. Rund zwei Fünftel dieses Lohnunterschieds lassen sich nicht durch objektive Faktoren wie unterschiedliche Ausbildung, Hierarchiestufen und Aufgabenprofile erklären. Anders als von den Arbeitgebern in den letzten Jahren plötzlich wieder kolportiert, handelt es sich dabei schlicht um Lohndiskriminierung. Insgesamt entgehen den arbeitstätigen Frauen pro Jahr fast 10 Milliarden Franken!
</p><p>Die Lohndiskriminierung geschieht oft unbewusst. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Parlament im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes nun vorwärts macht und die Vorlage aus dem Ständerat verbessert. Es braucht nicht nur, wie zurzeit vorgesehen, eine Analysepflicht. Es braucht auch eine «Madame Égalité», die in Stichproben kontrolliert, ob die Unternehmen ihrer Pflicht nachkommen, und die bei Missachtung auch Sanktionen aussprechen kann. 
</p><p>Für den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen ist nicht allein die Lohndiskriminierung verantwortlich. Studien zeigen vielfältige Gründe für die Lohnlücke. Mutterschaft alleine reicht als Erklärung nicht aus. Entscheidenden Einfluss haben die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Elternschaft. Dabei gilt: Je höher die Akzeptanz für die Erwerbstätigkeit von Müttern und je besser und günstiger das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung, desto geringer der Mutterschaftsmalus. Deshalb setzt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) dafür ein, dass das Angebot an steuerfinanzierter familienergänzender Kinderbetreuung ausgebaut und die bezahlte und unbezahlte Arbeit besser zwischen den Geschlechtern verteilt wird.
</p><p>Dies zeigt: Lohngleichheit geht alle an, ob Frauen oder Männer. Umso mehr als die Lohndiskriminierung der Frauen sich auch negativ auf die Renten von Frauen und Paaren auswirkt. Um die Bevölkerung für Lohngleichheitsfragen zu sensibilisieren, trägt der SGB die Debatte unter dem Slogan «Lohngleichheit ist auch dein Bier» in die Beiz: In den Städten Aarau, Basel, Bern, Genf, Lausanne, Luzern und Zürich wird ab heute in verschiedenen Restaurants und Bars ein von der Waadtländer Brauerei La Nébuleuse extra gebrautes Lohngleichheitsbier verkauft. Und am gewerkschaftlichen Aktionstag für Lohngleichheit vom 14. Juni wird das Bier an Veranstaltungen ausgeschenkt. Begleitet wird der Ausschank von einer Kampagne auf <a href="http://fb.me/auch.dein.bier" target="_blank" rel="noreferrer">fb.me/auch.dein.bier</a> und <a href="http://www.auch-dein-bier.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.auch-dein-bier.ch</a>. 
</p><p>Das Lohngleichheitsbier ist Teil einer seit Jahresbeginn geführten Kampagne für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung. Zusammen mit einer breiten Allianz von Frauenorganisationen mobilisiert der SGB auch für die nationale Kundgebung «#enough18 – Für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung» vom 22. September in Bern.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5574</guid><pubDate>Tue, 12 Jun 2018 14:29:05 +0200</pubDate><title>Lohndruck ist eine Realität – Gegenmassnahmen nötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-ist-eine-realitaet-gegenmassnahmen-noetig</link><description>Flam-Bericht 2017 zeigt: Flankierende Massnahmen sind unabdingbar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohndruck ist in der Schweiz eine Realität. Das zeigt der Flam-Bericht 2017 zu den Lohnkontrollen bei den in der Schweiz tätigen Firmen aus dem In- und Ausland. Jede fünfte kontrollierte Firma ist mit zu tiefen Löhnen in den Kontrollen hängen geblieben. Zwar wurde ein Teil der Kontrollen auf Verdacht durchgeführt. Doch gleichzeitig haben verschiedene Kantone ihre Richtlöhne so tief angesetzt, dass Dumpingfirmen unbeanstandet durch die Kontrollen kommen können. Zudem weigern sich Kantone wie ZG oder SG nach wie vor, ausreichend Kontrollen bei Schweizer Firmen zu machen. 
</p><p>In Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne in Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen (GAV oder NAV) können die Kontrolleure solche Dumpingfirmen nicht sanktionieren. Besonders betroffen sind die Sicherheitsbranche (Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten), der Detailhandel oder das Sozialwesen (Kitas u.a.). In der Sicherheitsbranche muss der Bund endlich den GAV allgemeinverbindlich erklären, wie das die Sozialpartner fordern. Im Detailhandel und bei den Kitas braucht es einen GAV mit guten Mindestlöhnen. 
</p><p>In Branchen mit verbindlichen GAV und Mindestlöhnen können Bussen und Dienstleistungssperren verhängt werden. Das Problem liegt hier bei der Durchsetzung – insbesondere bei halbkriminellen Firmen. In solchen Fällen sollen die Kantone von der Möglichkeit Gebrauch machen, Arbeitsunterbrüche zu verfügen. Das macht leider nur eine Minderheit.&nbsp; 
</p><p> Gift für den Lohnschutz in der Schweiz wäre die von der EU-Kommission geforderte Abschaffung eines Teils der FlaM (8-Tage-Voranmeldung u.a.). Die Kontrolle der ausländischen Firmen in der Schweiz wäre stark erschwert. Dumping wäre dann Tür und Tor geöffnet. Eine Abschaffung kommt für den SGB deshalb nicht in Frage. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa. Deshalb brauchen wir einen besonders wirksamen Lohnschutz. Korrekte ausländische Firmen werden dadurch nicht behindert. Gemessen an der Grösse des Landes gibt es neben der Schweiz nur noch in Belgien eine ähnliche Zahl an Entsendefirmen. Sie machen hierzulande einen Umsatz von rund 2.5 Mrd. Fr. pro Jahr. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5565</guid><pubDate>Sun, 10 Jun 2018 13:35:00 +0200</pubDate><title>Trotz Nein zu Vollgeld: Bessere Bankenregulierung nötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/trotz-nein-zu-vollgeld-bessere-bankenregulierung-noetig</link><description>SGB-Kommentar zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 10. Juni 2018.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das deutliche Ja zum revidierten Geldspielgesetz. Endlich müssen so auch Anbieter von Online-Geldspielen Steuern bezahlen und Abgaben an die AHV leisten. Verbessert wird mit dem Ja auch der Schutz von Spielsüchtigen.
</p><p>Der SGB begrüsst auch das Nein zur Vollgeld-Initiative. Sie hätte für Arbeitsplätze und Konjunkturentwicklung grosse Risiken mit sich gebracht. Trotz des klaren Neins: Die Probleme des Finanz- und Bankensystems sind nicht gelöst. Damit es nicht erneut zu einer Finanzkrise kommt, muss dieser Sektor strenger reguliert werden. Und für die Banken braucht es höhere Eigenkapital-Vorgaben. Zudem müssen die überrissenen Banker-Boni gesenkt werden.<br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5568</guid><pubDate>Fri, 08 Jun 2018 11:32:55 +0200</pubDate><title>ILO-Konferenz: Konvention zu Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt aufgegleist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ilo-konferenz-konvention-zu-gewalt-und-belaestigung-in-der-arbeitswelt-aufgegleist</link><description>SGB und Travail.Suisse ziehen positive Bilanz der 107. ILO-Jahreskonferenz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die #MeToo-Debatte hat konkrete Folgen für das internationale Recht: Die am Freitag zu Ende gehende 107. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf hat die Grundlagen für eine neue ILO-Konvention zu Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt erarbeitet. Vor dem Hintergrund der immer zahlreicher werdenden Aussagen und Testimonials von Frauen zu Gewalt und Belästigungen und Protestmärschen in der ganzen Welt, ist eine solche Konvention überfällig und dringend notwendig.
</p><p>Die Schweizer Arbeitnehmenden-Delegation begrüsst diese Entscheide. Kernstück der Konvention sollen Bestimmungen sein, welche der Prävention von Gewalt und Belästigung eine hohe Bedeutung zumessen und den Schutz aller Arbeitnehmenden vor Gewalt garantieren. Die Staaten sollen in die Pflicht genommen werden, Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt gesetzlich zu verbieten und Strategien sowie konkrete Programme zu deren Bekämpfung zu entwickeln und umzusetzen. Weiter soll durch Arbeitsinspektionen sowie andere Instrumente die Einhaltung der Gesetze kontrolliert werden. Die Opfer von Gewalt und Belästigung sollen geschützt und die Täter bestraft werden. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Prävention und die Schulung gelegt. Ein Wermutstropfen bleibt: Im verabschiedeten Schlussdokument, das nun im nächsten Jahr als Basis zur Ausarbeitung der Konvention dient, werden besonders verletzliche Gruppen von Menschen wie LGBTI-Arbeitnehmende nicht explizit aufgeführt.
</p><p>Die Schweizer Arbeitnehmenden-Delegation zieht insgesamt ein positives Fazit zur 107. ILO-Jahreskonferenz. Helene Agbémégnah, die im Namen der Delegation im Plenum das Wort ergriff, fokussierte auf die Gleichstellung von Mann und Frau und die Arbeitsbedingungen. Sie thematisierte insbesondere die letzten Entwicklungen im Bereich Gleichstellungsgesetz. Auch und gerade in der Schweiz bleibt viel zu tun, bis endlich Lohngleichheit erreicht werden wird. Dazu braucht es griffige Massnahmen.
</p><h3>Schweizerischer Gewerkschaftsbund &amp; Travail.Suisse</h3><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Delegationsleiter, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Hélène Agbémégnah, Mitglied der Geschäftsleitung Travail.Suisse, 078 760 93 73 </li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5556</guid><pubDate>Mon, 04 Jun 2018 09:04:10 +0200</pubDate><title>SGB und Travail.Suisse fordern Verbesserungen bei der Zweiten Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-und-travail-suisse-fordern-verbesserungen-bei-der-zweiten-saeule</link><description>Die zweite Säule hat Leistungsprobleme: Es braucht Verbesserungen für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen – Geldabfluss an Lebensversicherer muss gestoppt werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die zweite Säule hat ein Leistungsproblem. Die durchschnittlichen Pensionskassenrenten der NeurentnerInnen sinken seit ein paar Jahren, obwohl die Löhne steigen und die Wirtschaft wächst. Und obwohl die Pensionskassen in den letzten fünf Jahren eine durchschnittliche Rendite von 5 Prozent erwirtschafteten. Die beiden Gewerkschafts- und Arbeitnehmenden-Dachverbände SGB und Travail.Suisse fordern, dass der Verfassungsauftrag umgesetzt wird: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen – auch für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen.
</p><p><br>Generell reicht das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse heute oft nicht, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Betroffen sind nicht nur jene mit tiefen Einkommen. Wer einen geringeren Lohn hat als 84'000 Fr./Jahr muss im Alter eng rechnen. Das sind schätzungsweise zwei Drittel der Arbeitnehmenden. Besonders stossend ist der ungenügende Versicherungsschutz für Teilzeitarbeitende.
</p><p><br>Im Jahr 2000 gab es für 100'000 Fr. angespartes Alterskapital noch eine jährliche PK-Rente von 7200 Franken. Heute sind es noch rund 5870 Franken. Die Ursache für die ständig schlechteren Renten der zweiten Säule sind die Probleme des Kapitaldeckungsverfahrens bei tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten. Die tiefen Zinsen wirken sich negativ auf das Alterskapital aus. Diese Entwicklung hat den politischen Druck auf die Leistungsparameter Mindestzins und Mindestumwandlungssatz stark erhöht. Versicherungsnahe Kreise wollen diese auf ein Niveau drücken, das auch kurzfristig erreicht werden kann. Die zweite Säule zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass sie einen langfristigen Anlagehorizont hat. So ist es nicht überraschend, dass ein Portfolio mit 25 Prozent Aktien und 75 Prozent Obligationen in den letzten 21 Jahren mit einer Rendite von 4,7% trotz einer gravierenden Finanzkrise und mehreren harten Börseneinbrüchen nicht viel schlechter abschnitt als ein gleiches Portfolio seit 1925.
</p><p><br>Richtig ist, dass die Lebensversicherer – insbesondere mit ihrem Angebot der Vollversicherungen – nicht genug leistungsfähig sind und in der beruflichen Vorsorge keine Berechtigung mehr haben. Umso mehr als sie die Versicherten mit einer nicht gerechtfertigten Umsatzbeteiligung, überhöhten Risikoprämien und überhöhten Vermögensverwaltungs-, Vertriebs- und Brokerkosten schröpfen. Generell muss der Geldabfluss aus der zweiten Säule an Dritte (Versicherer, Vermögensverwalter, Broker usw.) gestoppt oder eingedämmt werden.
</p><p><br>Für den SGB und Travail.Suisse ist klar: Die in der zweiten Säule zu ergreifenden Massnahmen werden sich daran messen müssen, ob der Verfassungsauftrag auch für die heutigen Erwerbstätigen mit tiefen und mittleren Einkommen erfüllt wird. Dabei muss das Preis-Leistungsverhältnis der verschiedenen Säulen der Altersvorsorge berücksichtigt werden und damit die Tatsache, dass die AHV für das Gros der Erwerbstätigen die besten Leistungen zu den tiefsten Kosten ermöglicht.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Auskünfte:</h3><ul><li><b>Paul Rechsteiner</b>, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li><b>Adrian Wüthrich</b>, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li><b>Daniel Lampart</b>, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li><b>Matthias Kuert</b>, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, 078 625 72 73</li><li><b>Gabriela Medici</b>, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialversicherungen, 079 242 65 43</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5552</guid><pubDate>Tue, 29 May 2018 12:46:43 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Nicht auf halbem Weg stehen bleiben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-nicht-auf-halbem-weg-stehen-bleiben</link><description>Nationalrat muss Gleichstellungsgesetz verschärfen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Ständerat sich heute doch noch für Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung ausgesprochen hat. Er erachtet diese jedoch nur als ersten Schritt in die richtige Richtung, denn der Rat hat alle Minderheitsanträge zur Verschärfung der Vorlage abgelehnt. Um die Wirksamkeit zu erhöhen, braucht es schärfere Massnahmen. Der SGB erwartet vom Nationalrat, der das Geschäft als nächster beraten wird, dass er sich dezidiert für die Lohngleichheit einsetzt und dem Bund mehr Kompetenzen bei ihrer Umsetzung gibt: Es braucht eine «Madame Égalité» die in Stichproben kontrolliert, ob die Unternehmen die Lohngleichheit einhalten, und bei Missachtung des Gleichstellungsgesetzes auch Sanktionen aussprechen kann. 
</p><p>Die heutige Sitzung des Ständerats hat gezeigt, dass die Extrarunde der GlG-Revision durch die Kommission eine unnötige Verzögerung war: Die kleine Kammer hat die Massnahmen verabschiedet, die schon in der Frühlingssession zur Diskussion standen, jedoch durch uneinsichtige Ständeräte an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zurückgeschickt wurden. Dass die WBK-S an ihren ursprünglichen Vorschlägen festhielt, zeigt, dass sie sich schon zuvor seriös mit der Vorlage befasst hatte. Der SGB fordert das Parlament auf, künftig von solchen Verzögerungen abzusehen und den Verfassungsauftrag der Lohngleichheit ohne Wenn und Aber umzusetzen. 
</p><p>&nbsp;</p><h3>Auskünfte:</h3><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079&nbsp;249 59 74 <a name="Text10"></a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5549</guid><pubDate>Mon, 28 May 2018 15:40:59 +0200</pubDate><title>Mit der Ehre kommt auch die Pflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mit-der-ehre-kommt-auch-die-pflicht</link><description>Schweiz wird ILO-Konferenz 2019 präsidieren
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ab heute findet in Genf die jährliche Konferenz der UN-Organisation für Arbeit ILO statt, die Internationale Arbeitskonferenz (IAK). Die offiziellen tripartiten Delegationen bei der IAK haben den beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) tätigen Botschafter Jean-Jacques Elmiger als Schweizer Regierungsvertreter zum Vizepräsidenten der Konferenz gewählt. Das ebnet der Schweiz den Weg, um im Jubiläumsjahr 2019 die ILO zu präsidieren. Nächstes Jahr wird die ILO nämlich 100 Jahre alt.<br><br>Der SGB unterstützte die Schweizer Kandidatur und freut sich über deren Erfolg. Gerade deshalb erinnert er aber den Bundesrat bei dieser Gelegenheit daran, dass die Schweiz bei der Einhaltung der von ihr ratifizierten ILO-Konventionen keine Musterschülerin ist: Die ILO hat die Schweiz bereits 2004 verurteilt, weil das Kündigungsrecht die Gewerkschaftsfreiheit nicht respektiert. Die Schweiz hat zwar Besserung gelobt, das Kündigungsrecht wurde aber immer noch nicht reformiert. Der SGB hofft, dass sich das erfreuliche Engagement der Schweiz im Hinblick auf das ILO-Jubiläum auch auf die Umsetzung des ILO-Völkerrechts im Inland positiv auswirkt!<br><br></p><h3>AUSKÜNFTE: </h3><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär Arbeitsrechte/Internationales 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p><br><br><br><br><br><br></p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5546</guid><pubDate>Fri, 25 May 2018 16:04:51 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern Stärkung des Service public</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-staerkung-des-service-public</link><description>Weitere Beschlüsse zur Steuervorlage 17 und der Baubranche</description><content:encoded><![CDATA[<p> Obwohl sich die Stimmberechtigten in der Schweiz ein ums andere Mal zu guten öffentlichen Dienstleistungen bekennen, wird der Service public immer wieder von Marktfundamentalisten in Frage gestellt oder über Sparprogramme der öffentlichen Hand unter Druck gesetzt. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben die neusten Angriffe und Herausforderungen diskutiert und eine Resolution beschlossen.<br><br>So muss sich die Steuerpolitik am Finanzbedarf des Service public ausrichten. Statt verheerende Steuersenkungsprojekte bei Kantonen und Gemeinden, braucht es eine Mindestbesteuerung, die den Steuerwettbewerb unter den Kantonen verhindert. Sparmassnahmen beim Personal der öffentlichen Hand, namentlich beim Bundespersonal und bei den Angestellten von Kantonen und Gemeinden werden abgelehnt, genauso wie unsinnige Wettbewerbsexperimente und eine Marktlogik, die den Service public zerstören: keine Verkehrspolitik, die zu Dumpingpreisen und Dumpinglöhnen führt, keine Aufhebung des Kabotage-Verbots, keine Liberalisierung des internationalen und nationalen Personenfernverkehrs!<br><br>Die Digitalisierung ist eine Chance für den Service public, wenn die Unternehmen das Personal schulen und weiterbilden. Es braucht einen Ausbau und keinen Abbau in der digitalen Transformation der Dienstleistungen. Angesichts des Drucks auf die Löhne in der Verkehrsbranche, bei Post und Kurierdiensten sowie im Sozialwesen und der akuten Verschlechterung der Arbeitsbedingungen insbesondere in der Medienbranche und im Gesundheitswesen fordern die Delegierten, dass alle Service public-Beschäftigten vorbildlichen Gesamtarbeitsverträgen unterstellt werden. In öffentlichen Betrieben wie SBB, Swisscom und Post müssen die Kaderlöhne auf 500'000 Franken beschränkt werden.<br><br>Weiter haben die Delegierten in einer Resolution beschlossen, die im Rahmen der Steuervorlage 17 von den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen zu bekämpfen. Die Kantone wollen an ihren problematischen und übertriebenen Gewinnsteuersenkungen festhalten obwohl ein Grossteil der Stimmbevölkerung aus Angst vor Steuerausfällen und Mehrbelastungen die USR III versenkten. Den Beschluss der Wirtschaftskommission des Ständerats, in die Steuervorlage eine Stärkung der AHV-Finanzen einzubauen, werten die Delegierten positiv. Eine umfassende Bewertung der Steuervorlage 17 wird der SGB aber erst nach Vorliegen der detaillierten Beschlüsse vornehmen.<br><br>Weiter bekräftigten die SGB-Delegierten den Willen in Sachen Lohngleichheit voranzukommen. Dazu rufen sie für den 22. September zusammen mit einer breiten Allianz von Frauenorganisationen zur nationalen Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung in Bern auf. Der Druck auf das Parlament, mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich eine gesetzliche Kontrollpflicht und Sanktionsmöglichkeiten zu verankern, muss erhöht werden.<br><br>Ausserdem sicherten die Delegierten in einer Resolution den Bauarbeitern, die das Rentenalter 60 auf dem Bau verteidigen, ihre volle Solidarität zu. Es geht nicht an, dass die Bauleute länger arbeiten, weniger verdienen und mit weniger Geld in die Rente gehen müssen. Die Delegierten des SGB fordern den Schweizerischen Baumeisterverband auf, seine Verweigerungshaltung aufzugeben und endlich zu verhandeln.<br><br></p><h3>Die Resolutionen</h3><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/251119_RW_VL_Strom.pdf" class="download">Resolution&nbsp; zum Service public</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/binnenmarkt_ch_eu_usa.png" class="download">Resolution zur Steuervorlage 17</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/importe_smartphones.png" class="download">Resolution zum Arbeitskonflikt auf dem Bau</a></li></ul><h3>Weitere Dokumente</h3><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/SGB-DV25.jpg" class="download">Rede von Paul Rechsteiner zur Eröffnung</a></li></ul><h3>Auskünfte </h3><ul><li>Dore Heim, Zentralsekretärin zuständig für Service public, 079 744 93 90</li><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5510</guid><pubDate>Mon, 14 May 2018 18:00:00 +0200</pubDate><title>Nach Extrarunde: Jetzt muss es mit der Lohngleichheit vorwärts gehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nach-extrarunde-jetzt-muss-es-mit-der-lohngleichheit-vorwaerts-gehen</link><description>SGB nimmt zum Kommissions-Entscheid in Sachen Lohngleichheit Stellung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftbund (SGB) ist erfreut, dass die Arbeiten des Ständerates zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung in der Sommersession weitergehen können. Dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) die Revision des Gleichstellungsgesetzes nach erneuter Beratung identisch ins Ratsplenum bringt wie drei Monate zuvor, stärkt den Verdacht, dass der Rückweisungsentscheid ein spontaner Schnellschuss zur Umgehung einer lästigen Pflicht war.<br><br>Die Vorlage, die der Ständerat nun am 29. Mai erneut berät, lässt zwar verbindlichere Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung vermissen, war aber schon bei der ersten Runde im Ständerat sorgfältig vorbereitet und in sich konsistent: Die vorgesehene Analysepflicht für Unternehmen wird sensibilisierten Arbeitgebern eine wertvolle Hilfestellung bei der Umsetzung der Lohngleichheit sein.<br><br>Auf dieser Basis muss das Parlament nun seinen Auftrag als Gesetzgeber ohne weitere Störmanöver erfüllen. Ist es ihm dabei ernst mit dem Verfassungsartikel, der gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit verlangt, muss der Ständerat zwingend auch auf die Minderheitsanträge der WBK-S eingehen, die mehr Verbindlichkeit fordern: Die Missachtung der Lohngleichheitspflicht muss genau so zu Sanktionen führen wie die Missachtung aller anderen gesetzlichen Pflichten. Der SGB erwartet, dass es nun vorwärts geht und die Lohndiskriminierung endlich mit einem wirkungsvollen Gleichstellungsgesetz bekämpft werden kann.<br><br><br></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5508</guid><pubDate>Mon, 14 May 2018 10:54:00 +0200</pubDate><title>Positive Entwicklung trotz Lohndruck - teilweise sinkende Löhne im Service Public</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/positive-entwicklung-trotz-lohndruck-teilweise-sinkende-loehne-im-service-public</link><description>Kommentar von SGB-Chefökonom Daniel Lampart zur Lohnstrukturerhebung 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Medianlöhne sind zwischen 2014 und 2016 um 1.2 Prozent gestiegen. Das ist positiv. Denn mit der Aufgabe des Mindestkurses am 15. Januar 2015 stieg der Druck auf die Löhne schlagartig – insbesondere in der Exportwirtschaft. Die Gewerkschaften konnten mit Interventionen in den Betrieben und Gerichtsprozessen grössere Lohnsenkungen verhindern. Auch die Flankierenden Massnahmen dürften stabilisierend gewirkt haben.<br><br>In der Maschinen- und Elektroindustrie resultierte eine rote Null (-0.1 bzw. -0.3 Prozent). Besorgniserregend ist hingegen, dass die Löhne in verschiedenen binnenorientierten Branchen gesunken sind. Der Druck auf die Bauarbeiter im Hoch- und Tiefbau ist gestiegen (-0.9 bzw. -1.4 Prozent). Aber auch in Service-Public-Branchen Landverkehr (-2.4 Prozent), Post- und Kurierdienste (-2.3 Prozent) oder Sozialwesen (-2.2 Prozent; Im BFS-Lohnindex weisen diese Branchen eine positive Nominallohnentwicklung auf. Allerdings ist die Stichprobe des Lohnindex‘ wesentlich kleiner als diejenige der Lohnstrukturerhebung und umfasst nur verunfallte Arbeitnehmende. Die Frage der Lohnentwicklung in diesen Branchen muss weiter vertieft werden).<br><br></p><h3>Nach wie vor Lohnrückstand der Frauen – trotz Verbesserungen</h3><p>Seit 2008 sind die Löhne der Frauen stärker gestiegen als diejenigen der Männer. Der Einsatz der Gewerkschaften für die Verbesserung der Stellung der Frauen im Erwerbsleben hat Wirkung gezeigt. Ihre Löhne steigen, auch dank der Mindestlohnkampagne „keine Löhne unter 4000 Franken“. Denn Frauen arbeiten häufiger zu Tieflöhnen. Von den spürbaren Erhöhungen der tiefen Löhne haben sie stärker profitiert.<br><br>Der Aufholprozess verlor aber ab 2014 an Schwung. Die „freiwilligen Massnahmen“ des Bundes gegen die Lohndiskriminierung zeigten kaum mehr Wirkung. Der Lohnrückstand der Frauen ging in der Privatwirtschaft nur noch von 15,1 auf 14,6 Prozent zurück. In der Gesamtwirtschaft nur von 12.5 auf 12 Prozent.<br><br></p><h3>Tieflohnproblem bleibt – aber Lohnfortschritte durch Mindestlohnkampagne</h3><p>Ebenfalls positiv ist, dass der Anteil der Tieflohnstellen zurückgegangen ist. Auch das ist eine Folge der gewerkschaftlichen Mindestlohnkampagne. Zwischen 2012 und 2016 stiegen die Löhne der untersten 10 Prozent (erstes Dezil) mit 7.4 Prozent deutlich stärker als die Löhne insgesamt (Medianlohn +1 Prozent). Insbesondere in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen wie dem Gastgewerbe oder Teilen des Detailhandels stiegen die Löhne spürbar an. Nach wie vor arbeiten aber rund 500‘000 Personen in einer Tieflohnstelle (inkl. Landwirtschaft).<br><br></p><h3>Positive Verteilungseffekte von Gesamtarbeitsverträgen</h3><p>Gesamtarbeitsverträge wirken grundsätzlich ausgleichend auf die Lohnverteilung. Sie stärken die Verhandlungsposition der Arbeitnehmenden, was insbesondere in Branchen und Betrieben mit einer gewissen marktmächtigen Stellung von Bedeutung ist. Und sie können Ungleichbehandlungen von einzelnen Arbeitehmergruppen verhindern. In der ökonomischen Forschung sind in jüngerer Zeit verschiedene interessante Studien zu diesem Thema publiziert worden. Wenn Gesamtarbeitsverträge Diskriminierungen oder Lohndumping verhindern, erhöhen sie die tiefen und mittleren Löhne ohne dass negative Beschäftigungseffekte resultieren. Die LSE zeigt, dass im Gastgewerbe – einer Branche mit allgemeinverbindlich-erklärtem GAV – die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, aber auch das Lohngefälle zwischen hohen und tiefen Löhnen geringer ist als beispielsweise im Detailhandel, der nur teilweise durch GAV abgedeckt ist.<br><br>Leider kommen nur rund 50 Prozent der Berufstätigen in den Genuss eines GAV. Wachsende Branchen wie die Informatik, die Fitnesscenter oder die Kosmetikinstitute haben gar keine sozialpartnerschaftlichen Strukturen.<br><br></p><h3>Problem der Bonuszahlungen</h3><p>Bedenklich ist, dass die Bonuszahlungen zwischen 2014 und 2016 wieder zugenommen haben. Die Bonuszahlen verstärken in der Regel die ungleiche Verteilung der Löhne und namentlich auch die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Gemäss den vom BFS für 2016 veröffentlichten Zahlen erhalten die Männer mehr als doppelt so hohe Boni wie die Frauen. Immerhin kommen in jüngerer Zeit Firmen vermehrt zum Schluss, dass die Bonuszahlungen für die Motivation der MitarbeiterInnen und das Betriebsklima abträglich sind.<br><br></p><h3>Wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen</h3><p>Die Resultate der Lohnstrukturerhebung 2016 zeigen, dass mit geeigneten Massnahmen positive lohnpolitische Wirkungen erzielt werden können. Aus gewerkschaftlicher Sicht sind für die nahe Zukunft folgende Ziele und Massnahmen prioritär:<br><br></p><ul><li>Es braucht wirksame Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung der Frauen. Für den SGB sind behördliche Lohnkontrollen und Durchsetzungsmassnahmen prioritär.</li><li>Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen. Die Hürden für die Allgemeinverbindlich-Erklärung sind zu hoch. Das verhindert nicht nur neue GAV, sondern bedroht auch bestehende Verträge.</li><li>Es braucht generelle Lohnerhöhungen. Der Aufschwung muss genutzt werden, um die Lohnprobleme der Normalverdienenden zu entschärfen – durch weitere Erhöhungen der unteren Löhne, aber auch durch mehr Lohn für Berufsleute mit einer Lehre.</li><li>Die Flankierenden Massnahmen und die Lohnkontrollen spielen eine wichtige Rolle im Kampf gegen Lohndumping. Leider werden sie in Teilen der Zentral- und Ostschweiz nicht richtig umgesetzt. Schweizer Firmen werden kaum kontrolliert. Bund und Kantone müssen diesen Missstand korrigieren.</li></ul><p><br>Im BFS-Lohnindex weisen diese Branchen eine positive Nominallohnentwicklung auf. Allerdings ist die Stichprobe des Lohnindizes wesentlich kleiner als diejenige der Lohnstrukturerhebung und umfasst nur verunfallte Arbeitnehmende. Die Frage der Lohnentwicklung in diesen Branchen muss weiter vertieft werden.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5495</guid><pubDate>Thu, 03 May 2018 09:33:44 +0200</pubDate><title>SGB unterstützt Referendum gegen Observation von Versicherten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-unterstuetzt-referendum-gegen-observation-von-versicherten</link><description>Grundrechtlich und rechtsstaatlich unzulässig</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat beschlossen, das bereits lancierte Referendum gegen die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und die damit vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen zur Observation von Versicherten zu unterstützen. 
</p><p>Der SGB befürwortet die Betrugsbekämpfung bei allen Sozialversicherungen. Das Schweizerische Sozialversicherungsrecht enthält mittlerweile zahlreiche Massnahmen und Straftatbestände, welche den Missbrauch von Sozialversicherungsleistungen bekämpfen und bestrafen. Bei den Überwachungen ist die aktuelle gesetzliche Grundlage aber unzureichend. 
</p><p>Das diesbezügliche, vom Parlament im Frühling verabschiedete Gesetz verletzt grundrechtliche und rechtsstaatliche Prinzipien. So ist es unabdingbar, dass eine Überwachung nur dann erfolgen darf, wenn sich andere Massnahmen als untauglich erweisen und eine richterliche Genehmigung vorliegt, die einen Missbrauchsverdacht bestätigt. Der SGB unterstützt deshalb das ergriffene Referendum gegen die Überwachung von Versicherten. 
</p><p><a href="https://pledge.wecollect.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Unterschriftenbogen herunterladen</a></p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Gabriela Medici, Zentralsekretärin Sozialversicherungen, 031 377 01 13 oder 079 242 65 43 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5493</guid><pubDate>Tue, 01 May 2018 16:27:19 +0200</pubDate><title>1. Mai 2018: Lohngleichheit. Punkt. Schluss! (2. Medienmitteilung)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2018-lohngleichheit-punkt-schluss-2-medienmitteilung</link><description>Einige Zehntausend heute an den Mai-Feiern in der Schweiz (2. Medienmitteilung des SGB)</description><content:encoded><![CDATA[<p> An über 50 Orten der Schweiz sind heute, am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, einige Zehntausend Menschen auf die Strasse gegangen. Sie haben für Lohngleichheit, für gerechte Löhne und bessere Renten, für einen Erhalt des Service public und gegen eine Zertrümmerung des Arbeitsgesetzes und gegen eine wilde Flexibilisierung der Arbeitszeiten demonstriert. Die grösste Feier hat in Zürich stattgefunden mit gut 13'000 Teilnehmenden. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden (2) </h3><p>An den meisten Orten sind die Umzüge oder Kundgebungen inzwischen abgeschlossen. Vielerorts haben mittlerweile kulturelle und gesellige Anlässe begonnen. 
</p><p>In <b>Basel</b> und <b>Bern</b> kritisierte SGB-Zentralsekretärin <b>Regula Bühlmann</b> die Arbeitgeber, welche die Lohngleichstellung bekämpfen: "Sie sind im Grunde ihres Fühlens Patriarchen geblieben: Sie wollen weiter ihren persönlichen Managementstyle pflegen, wollen die Leistung ihrer Mitarbeitenden aus dem Bauch heraus beurteilen [...] Sich nur ja nicht dreinreden lassen, heisst ihre Devise. [...] Aber wisst ihr was? Sie haben die Rechnung ohne uns gemacht!" 
</p><p>SGB-Vize und SEV-Präsident<b> Giorgio Tuti</b> in <b>St. Gallen</b>: "Nun will die Rechte das höhere Frauenrentenalter ohne genügende Kompensationen durchsetzen. Das werden wir Gewerkschaften nicht zulassen und weiter für höhere AHV-Renten kämpfen. Zumal ein immer grösserer Teil der AHV für Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten draufgeht und die Pensionskassenrenten im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld weiter sinken. Aber für die Lobby der Versicherer und ihre Helfer in der Politik ist die kostengünstige AHV ein Dorn im Auge. Sie wollen weiter an den Versicherungen verdienen. Und das gilt es zu verhindern." 
</p><p>Unia-GL-und SGB-PA-Mitglied <b>Corrado Pardini</b> forderte in<b> Biel</b> u.a. eine gerechte Steuerpolitik: "Ueli Maurer, Ueli, der Knecht der Superreichen, will trotz klarem Nein des Volkes den Unternehmen und Aktionären viele Milliarden Steuern schenken. [...] Maurer will uns täuschen. Statt Unternehmenssteuerreform III nennt er den Abbau Steuerreform 17. Sind wir blöd? Nein, sind wir nicht. Wir zeigen es dem Bundesrat mit dem Referendum." 
</p><p>In<b> Aarau </b>verlangte SGB-Zentralsekretärin <b>Gabriela Medici u</b>.a. "faire Arbeitsbedingungen für alle, die Care-Arbeit leisten. Insbesondere fordern wir, dass unbezahlte Care-Arbeit in den Sozialversicherungen angemessen berücksichtigt wird, dass bezahlte Care-Dienstleistungen als Teil des Service Public verstanden werden und allen niederschwellig, zahlbar und in hoher Qualität zugänglich sind, und dass die Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten dem Arbeitsgesetz unterstellt werden." 
</p><h5>Auskunft </h5><ul><li>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5489</guid><pubDate>Tue, 01 May 2018 11:37:43 +0200</pubDate><title>1. Mai 2018: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2018-lohngleichheit-punkt-schluss</link><description>Mai-Feiern an über 50 Orten in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p> "Lohngleichheit. Punkt. Schluss!" : Unter dieses Motto hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die diesjährigen 1. Mai-Feiern gestellt. Die SGB-Gewerkschaften sind an quasi allen über 50 Anlässen in der Schweiz beteiligt, an welchen heute die Arbeitnehmenden, und dabei speziell die Frauen, auf die Strasse gehen und Politik und Wirtschaft auffordern, auch ihre Probleme ernst zu nehmen. 
</p><p>Überall fordern die RednerInnen, dass das Parlament, konkret: der Ständerat, endlich vorwärts macht mit der Lohngleichstellung und die entsprechende Revision des Gleichstellungsgesetzes nicht mehr torpediert. Die Gewerkschaften verlangen zudem an diesem 1. Mai mehr und sicherere Jobs, insbesondere für ältere Arbeitnehmende, mehr Lohn, insbesondere für Berufsleute mit Lehre und langer betrieblicher Zugehörigkeit, kürzere Arbeitszeiten, effiziente Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung und bessere Altersrenten. Sie werden weiterhin für einen effizienten Service public einstehen und entschlossen gegen eine wilde Flexibilisierung der Arbeitszeiten antreten. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden </h3><p>In <b>Winterthur</b> erinnerte SGB-Präsident <b>Paul Rechsteiner</b> an die Erfolge, die vor 100 Jahren durch den Landesstreik erkämpft worden waren. Wenn die Arbeitgeber heute zentrale Errungenschaften in Frage stellen wollten, etwa im SBB-GAV oder bei Rentenalter 60 auf dem Bau, dann würden sie auf kampfbereite Gewerkschaften stossen. - Zur Lohngleichstellung: "Dass es auch anders geht, macht uns das kleine Island vor. Dort ist vor einem Jahr beschlossen worden, die Lohngleichheit bis 2022 definitiv zu beseitigen. Mit verbindlichen Massnahmen und Sanktionen. Und siehe da, die Dinge kamen in Bewegung. Einen solchen Vulkan braucht auch die Schweiz!" 
</p><p>Die grösste 1. Mai-Kundgebung fand in <b>Zürich </b>statt mit gut 13.000 Teilnehmenden. Unia-Präsidentin und SGB Vize-Präsidentin <b>Vania Alleva</b>: "Es ist unglaublich, dass es immer noch keine Lohnkontrollen gibt und es ist unglaublich, dass sogar eine klitzekleine Revision des Gleichstellungsgesetzes mit minimalen Verbesserungen vom Parlament zurückgewiesen wird." - Es brauche auch weiterhin "Gleichheit für alle". Eine solche Politik habe "dazu beigetragen, dass über eine Million aus Europa stammender Kolleg/innen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht mehr wie rechtlose Menschen zweiter Klasse behandelt werden können. Eine solche Politik hat dafür gesorgt, dass heute über zwei Millionen Arbeitnehmende in diesem Land einen gewissen Schutz dank Gesamtarbeitsverträgen, Mindestlöhnen und Arbeitsmarktkontrollen geniessen. So viel wie niemals zuvor." 
</p><p>In <b>Kreuzlingen</b> erinnerte SGB-Sekretariatsleiter <b>Daniel Lampart</b> an die grossen Errungenschaften der Gewerkschaften: AHV, Kürzung der Arbeitszeiten, höhere Mindestlöhne. Der Kampf jedoch gehe weiter. Denn: es braucht auch "mehr Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen, eine bessere soziale Absicherung der älteren Arbeitnehmer, eine Senkung der Arbeitszeiten und eine positive Wende bei den Altersrenten." Lampart erinnerte zudem an das "enorme soziale Potenzial des europäischen Projektes". 
</p><p>Ebenfalls in <b>Winterthur</b> äusserte sich VPOD-Präsidentin <b>Katharina Prelicz-Huber</b> u.a. zum Service public: "Eine gute Schulbildung, eine optimale Gesundheitsversorgung, gesicherte Renten und soziale Sicherheit für alle, saubere Strassen und Parkanlagen, stets Strom, Trinkwasser direkt ab Wasserhahn, funktionierende Abfallentsorgung, Züge und Trams, Kultur und Begegnungsorte. Unsere engagierten KollegInnen sorgen für gute Lebensqualität. - Eine Gefährdung dieser Güter lassen die Gewerkschaften nicht zu!" 
</p><p>In <b>Basel</b> und <b>Bern</b> kritisierte SGB-Zentralsekretärin <b>Regula Bühlmann</b>  die Arbeitgeber, welche die Lohngleichstellung bekämpfen: "Sie sind im  Grunde ihres Fühlens Patriarchen geblieben: Sie wollen weiter ihren  persönlichen Managementstyle pflegen, wollen die Leistung ihrer  Mitarbeitenden aus dem Bauch heraus beurteilen [...] Sich nur ja nicht  dreinreden lassen, heisst ihre Devise. [...] Aber wisst ihr was? Sie  haben die Rechnung ohne uns gemacht!" 
</p><p>SGB-Vize und SEV-Präsident<b> Giorgio Tuti</b> in <b>St. Gallen</b>:  "Nun will die Rechte das höhere Frauenrentenalter ohne genügende  Kompensationen durchsetzen. Das werden wir Gewerkschaften nicht zulassen  und weiter für höhere AHV-Renten kämpfen. Zumal ein immer grösserer  Teil der AHV für Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten draufgeht  und die Pensionskassenrenten im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld weiter  sinken. Aber für die Lobby der Versicherer und ihre Helfer in der  Politik ist die kostengünstige AHV ein Dorn im Auge. Sie wollen weiter  an den Versicherungen verdienen. Und das gilt es zu verhindern." 
</p><p>Unia-GL-und SGB-PA-Mitglied <b>Corrado Pardini</b> forderte in<b> Biel</b>  u.a. eine gerechte Steuerpolitik: "Ueli Maurer, Ueli, der Knecht der  Superreichen, will trotz klarem Nein des Volkes den Unternehmen und  Aktionären viele Milliarden Steuern schenken. [...] Maurer will uns  täuschen. Statt Unternehmenssteuerreform III nennt er den Abbau  Steuerreform 17. Sind wir blöd? Nein, sind wir nicht. Wir zeigen es dem  Bundesrat mit dem Referendum." 
</p><p>In<b> Aarau </b>verlangte SGB-Zentralsekretärin <b>Gabriela Medici u</b>.a.  "faire Arbeitsbedingungen für alle, die Care-Arbeit leisten.  Insbesondere fordern wir, dass unbezahlte Care-Arbeit in den  Sozialversicherungen angemessen berücksichtigt wird, dass bezahlte  Care-Dienstleistungen als Teil des Service Public verstanden werden und  allen niederschwellig, zahlbar und in hoher Qualität zugänglich sind,  und dass die Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten dem Arbeitsgesetz  unterstellt werden." 
</p><h5>Auskunft </h5><p>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5465</guid><pubDate>Thu, 26 Apr 2018 14:38:52 +0200</pubDate><title>Reagieren nicht negieren - Ältere Arbeitnehmende brauchen mehr Schutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reagieren-nicht-negieren-aeltere-arbeitnehmende-brauchen-mehr-schutz</link><description>Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vierte Nationale Konferenz hat unter anderem beschlossen, dass Massnahmen zur Lösung der finanziellen und sozialen Probleme von älteren Arbeitslosen mit drohender Aussteuerung geprüft werden müssen. Das ist positiv. Darüber hinaus braucht es zusätzliche Massnahmen wie beispielsweise einen besseren Schutz langjähriger älterer Mitarbeiter gegen Kündigung.</p><p>Die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe 55plus ist in den letzten Jahren stärker angestiegen als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Insbesondere in den letzten beiden Jahren akzentuierte sich dieses Phänomen. Und dies obwohl die Betroffenen viel länger ohne Stelle bleiben als Arbeitslose anderer Alterskategorien und obwohl bei den 55plus der Anteil jener, die zwar eine Stelle haben aber eigentlich mit einem höheren Pensum arbeiten möchten (Unterbeschäftigung), höher ist und weiter ansteigt. Abzulesen ist die soziale Sprengkraft dieser Phänomene an der Sozialhilfequote der 50-64-Jährigen: Sie ist seit 2005 um 50 Prozent auf 2,9 Prozent angestiegen.</p><p>Es geht nicht an, die Probleme mit Verweis auf die insgesamt gestiegene Erwerbsquote der 55plus, zu negieren. Dieser Anstieg ist v.a. darauf zurückzuführen, dass die sinkenden Pensionskassenrenten viele dazu zwingt, länger als geplant zu arbeiten um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Zudem stieg die Erwerbstätigkeit auch wegen der veränderten Rolle der Frauen.</p><p><strong>Um die Lage der älteren Arbeitnehmer zu verbessern, schlägt der SGB folgende Massnahmen vor:</strong></p><ul><li>Langjährige Mitarbeitende über 50 sollen besonders <strong>gegen Kündigungen geschützt</strong> werden, wie das z.T. in Gesamtarbeitsverträgen bereits gilt. Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.</li><li>Ältere Arbeitslose müssen <strong>bessere Chancen</strong> haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.</li><li>Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche <strong>Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung </strong>erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z. B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu Eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen (EFZ) erleichtern.</li><li>Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere <strong>soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit</strong>: Arbeitslose ab 58 müssen in der Pensionskasse versichert bleiben und einen Rentenanspruch erhalten. Sie sollen nicht mehr gezwungen werden können, bei Aussteuerung bereits ihr Alterskapital anzuzapfen.</li><li><strong>Vorzeitige </strong>Pensionierungen in Branchenlösungen.</li><li>Besserer<strong> Schutz gegen Diskriminierungen</strong>, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde.</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5455</guid><pubDate>Thu, 19 Apr 2018 16:16:21 +0200</pubDate><title>Wettbewerb um des Wettbewerbs willen – wo bleibt der Mehrwert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/wettbewerb-um-des-wettbewerbs-willen-wo-bleibt-der-mehrwert</link><description>SGB-Kommentar zur Aufsplittung der Fernverkehrskonzessionen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert den heutigen Entscheid des Bundesamts für Verkehr (BAV), die Fernverkehrskonzession auf die beiden Bahnunternehmen SBB und BLS aufzuteilen. Es ist ein Richtungsentscheid, auch wenn das BAV vermutlich Angst vor der eigenen "Courage" hat und es vorderhand bei nur zwei Linien für die BLS belassen will. Offensichtlich konnten bei den zusätzlich gewünschten Linien Basel-Interlaken, resp. Basel-Brig die Zweifel bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit nicht ausgeräumt werden. 
</p><p>Das wundert nicht, denn das am dichtesten befahrene Schienennetz Europas eignet sich nicht für Wettbewerbsexperimente. Das BAV argumentiert fadenscheinig mit einem grösseren Nutzen für die Kundschaft, der aber einfach mal so behauptet wird. Direkte Verbindungen und Begleitung durch Zugpersonal sind alles Verbesserungen, die man auch mit schlichten Auflagen an die Unternehmen realisieren könnte. Es ist nämlich eben nicht ein ruinöser Wettbewerb, der das Qualitätssystem des einheitlich tarifierten und getakteten öffentlichen Verkehrs garantiert, sondern nur ein erprobtes Zusammenspiel von verschiedenen Anbietern. Die Unternehmen sind gefordert, das ganze Netz kostenoptimal zu betreiben. Dazu braucht es nicht mehr Wettbewerb, sondern eine Fortführung und Vertiefung der Kooperationen unter den Bahnunternehmen um die zunehmende Mobilität zu bewältigen. Das braucht in erster Linie notwendige Investitionen ins Personal und in die Technologie. 
</p><p>Das BAV schadet dem Service public mit diesem Entscheid. Er ist nicht zum Wohl der Allgemeinheit und ganz sicher nicht zum Wohl der beiden Unternehmen, die enorme Ressourcen nur schon in den Wettlauf um die Konzessionsgesuche stecken mussten. Und es ist auch nicht zum Wohl der Mitarbeitenden in beiden betroffenen Unternehmen. Denn dieser Wettbewerb führt in erster Linie zu Kostendruck und damit zu schlechteren Arbeitsbedingungen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Dore Heim, Zentralsekretärin SGB, Infrastruktur- und Energiepolitik 079 744 93 90 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5371</guid><pubDate>Tue, 10 Apr 2018 15:00:00 +0200</pubDate><title>AXA-Entscheid bestätigt SGB-Kritik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/axa-entscheid-bestaetigt-sgb-kritik</link><description>SGB warnt: Privatversicherer sahnen nach wie vor zuviel ab</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Entschied der AXA, aus dem Geschäft mit Vollversicherungen auszusteigen, bestätigt die Kritik des SGB, dass die Vollversicherungslösungen der Lebensversicherungen für die Versicherten der beruflichen Vorsorge unattraktiv und in der Regel deutlich schlechter sind.</p><p>Die AXA erhofft sich mehr Gewinn mit teil-autonomen BVG-Lösungen. Sie behauptet, dies sei auch&nbsp; im Interesse der Versicherten. Für den SGB jedoch ist nach wie vor klar: Versicherte fahren besser, wenn sie bei anderen Anbietern der 2. Säule angeschlossen sind, die eben nicht gewinnorientiert sind. Die Versicherer betreiben ihr Geschäft gewinnorientiert. Sie verursachen durch eine minimale Verzinsung, überhöhte Risikobeiträge und hohe Verwaltungs- und Vermögenskosten enorme Geldabflüsse aus der 2. Säule. Für die versicherten Arbeitnehmenden fliesst dadurch viel Geld aus der beruflichen Vorsorge ab, welches für die Renten fehlt. Der SGB kritisiert, dass Versicherungsgesellschaften Profite aus der Durchführung einer Sozialversicherung ziehen – das ist systemfremd.</p><p>Der Entscheid der AXA zeigt aber auch auf, dass die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und jene der KMU in der 2. Säule heute äusserst schwierig ist und sie immer mehr darauf angewiesen sind, sich beim Staat, also der Auffangeinrichtung, zu versichern. Für Personen mit einem tiefen Einkommen garantiert die 2.Säule je länger je weniger stabile Altersrenten, die einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin&nbsp; 031 377 01 13 oder 079 242 65 43</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5362</guid><pubDate>Mon, 09 Apr 2018 09:39:56 +0200</pubDate><title>SGB lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene „Steuervorlage 17“ ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-lehnt-die-vom-bundesrat-vorgeschlagene-steuervorlage-17-ab</link><description>Referendum möglich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Steuervorlage 17 unterscheidet sich nur wenig von der an der Urne klar abgelehnten Unternehmenssteuerreform III. Als wäre nichts gewesen, wollen Bundesrat und Kantonsregierungen erneut die Gewinnsteuern bei rund 200‘000 Unternehmen massiv senken, obwohl von der Abschaffung der heutigen Steuerstatus nur rund 400 Firmen massgeblich betroffen wären.</p><p>Der SGB hat sich immer für eine zielgerichtete Unternehmenssteuerreform eingesetzt, welche die heutigen Privilegien abschafft, ohne dass Steuerausfälle resultieren. Diese soll vor allem ausreichend lang wirkende Übergangsbestimmungen enthalten, so dass die Kantone Zeit haben, sich neu auszurichten. Aus Vorsichtsgründen hat der SGB eine zielgerichtete, befristete Patentbox unterstützt. Die geplante generelle Gewinnsteuersenkung der Kantone und Gemeinden um über 40 Prozent lehnt der SGB ab. Diese ist völlig ineffizient und zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Allfällige Kosten der Reform müssen von den Firmen und den Aktionären getragen werden. Für die Berufstätigen braucht es spürbare finanzielle Entlastungen. Beispielsweise durch höhere Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Kinderzulagen.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Steuervorlage 17 (SV17) erfüllt die Kriterien des SGB nicht. Der SGB lehnt sie ab. SGB-Präsident Paul Rechsteiner betont: „Bei unveränderter Ausgangslage sähen wir uns am Schluss der Beratungen im Parlament gezwungen, unseren Gremien die Ergreifung des Referendums vorzuschlagen“.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5351</guid><pubDate>Fri, 23 Mar 2018 10:20:59 +0100</pubDate><title>Gabriela Medici neue SGB-Zentralsekretärin für Sozialversicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gabriela-medici-neue-sgb-zentralsekretaerin-fuer-sozialversicherungen</link><description>Wechsel im SGB-Zentralsekretariat</description><content:encoded><![CDATA[<p> Diese Woche hat Gabriela Medici ihre Arbeit als Zentralsekretärin des SGB im Bereich Sozialversicherungen aufgenommen. Der Vorstand des SGB hatte die 32-jährige Zürcher Juristin im Januar einstimmig als Nachfolgerin von Doris Bianchi gewählt. Sie ist dabei insbesondere für das Dossier Altersvorsorge verantwortlich.
</p><p>Gabriela Medici war bereits 2010 als wissenschaftliche Mitarbeiterin für den SGB tätig. Ihr Studium schloss Medici mit einer Dissertation über "menschenrechtliche Vorgaben und staatliche Handlungspflichten für Migrantinnen als Pflegehilfen in Schweizer Privathaushalten" ab. Zuletzt war sie als Geschäftsführerin beim "Kompetenzzentrum für Menschenrechte" der Universität Zürich tätig und unterrichtete dort auch im Bereich des öffentlichen Rechts.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Gabriela Medici, SGB-Zentralsekretärin, 031 377 01 13 oder 079 242 65 43</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5345</guid><pubDate>Wed, 21 Mar 2018 15:14:27 +0100</pubDate><title>Parlament und Kantone müssen Privilegien für Firmen korrigieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/parlament-und-kantone-muessen-privilegien-fuer-firmen-korrigieren</link><description>Der SGB zur Botschaft des Bundesrates zur „Steuervorlage 17“</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute vom Bundesrat vorgestellte Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III ("Steuervorlage 17") unterscheidet sich nicht wesentlich von der im Rahmen des Referendums abgelehnten Vorlage. Insbesondere wenn man die in den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen berücksichtigt. 
</p><p>Für den SGB ist es klar, dass das Parlament Verbesserungen beschliessen muss. Die Steuervorlage 17 muss auf Bundesebene durch die Unternehmen und die Aktionäre gegenfinanziert werden. Und es braucht eine stärkere soziale Komponente für die Haushalte. Denn diese leiden immer mehr unter den höheren Lebenshaltungskosten (insb. den Krankenkassenprämien). 
</p><p>Die geplanten und vom Bund durch den höheren Kantonsanteil subventionierten kantonalen Gewinnsteuersenkungen sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Davon profitieren in erster Linie Firmen wie die Grossbanken, die heute klaglos ihre ordentlichen Gewinnsteuern zahlen. Das Parlament muss den Finanzausgleich (NFA) so anpassen, dass kantonale Gewinnsteuersenkungen unattraktiv werden. Wenn der Kantonsanteil beim Bund erhöht wird, müssen diese Gelder für soziale Zwecke eingesetzt werden. Zudem erwartet der SGB von den Kantonen, dass sie ihre masslosen Steuersenkungsvorhaben für die Firmen korrigieren. 
</p><p>Die Reform der Ehepaarbesteuerung nützt den hohen und höchsten Einkommen. Die Frauenerwerbstätigkeit wird behindert ("Einverdienerabzug"). Der SGB spricht sich deshalb dagegen aus. Anstelle dieses Steuergeschenks für die Oberschicht soll der Bund das Geld besser in die familienexterne Kinderbetreuung investieren. Dort herrscht grosser Handlungsbedarf. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5339</guid><pubDate>Thu, 15 Mar 2018 10:11:53 +0100</pubDate><title>Aktive SNB nötig - Franken nach wie vor stark überbewertet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aktive-snb-noetig-franken-nach-wie-vor-stark-ueberbewertet</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Weltwirtschaft ist auf Erholungskurs. Auch in der Schweiz geht es sukzessive aufwärts. Auch weil sich der Franken tendenziell abgewertet hat. Vor einem Jahr lag der Franken-Euro-Kurs noch bei 1.07 Fr./Euro. Dennoch ist der Franken nach wie vor stark überbewertet. Schätzungen mit verschiedenen Modellen zeigen, dass der faire Franken-Euro-Kurs im Bereich von 1.25 bis 1.35 Fr. pro Euro liegt. Das führt u.a. dazu, dass die konjunkturelle Erholung im Ausland tendenziell stärker ausfallen dürfte als in der Schweiz. Es droht die Gefahr, dass viele Firmen weniger in der Schweiz und mehr im Ausland investieren. Mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung - heute und morgen. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB die Zinsen nach wie vor tief hält und bereit ist, am Devisenmarkt zu intervenieren. Der SGB erwartet von der SNB aber, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht. Ziel muss sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchzusetzen versuchen (z.B. in Bezug auf die Teuerung). 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5337</guid><pubDate>Wed, 14 Mar 2018 08:58:00 +0100</pubDate><title>Paul Rechsteiner gibt SGB-Präsidium per Ende November ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/paul-rechsteiner-gibt-sgb-praesidium-per-ende-november-ab</link><description>Generationenwechsel im SGB-Präsidium eingeleitet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach 20 intensiven Jahren tritt Paul Rechsteiner Ende November als SGB-Präsident zurück.</p><p>"Es ist der richtige Moment für einen Generationenwechsel. Der SGB ist in einer sehr guten Verfassung: Die Zusammenarbeit unter den Verbänden funktioniert und das Sekretariat leistet unter der Leitung von Daniel Lampart hervorragende Arbeit", begründet Paul Rechsteiner seinen Entscheid.
</p><p>Paul Rechsteiner wurde im Herbst 1998 zum Präsidenten gewählt. In einer Zeit, in der soziale Anliegen stark unter Druck geraten waren, trat er für eine offensive gewerkschaftspolitische Orientierung ein. Zu den grossen Errungenschaften seiner Präsidiums-Zeit gehören die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne. Sie waren die Bedingung dafür, dass die Gewerkschaften die Bilateralen Verträge mit der EU unterstützten. Die flankierenden Massnahmen trugen dazu bei, dass in der Schweiz der Schutz durch Gesamtarbeitsverträge ausgebaut werden konnte. Dies wiederum entgegen dem gesamteuropäischen Trend.
</p><p>Erfolgreich war die zur Jahrtausendwende lancierte Kampagne "Keine Löhne unter 3'000 Franken". Sie führte zu deutlichen Lohnerhöhungen im Tieflohn-Bereich. Und das in einer Zeit, als im Nachbarland Deutschland mit den Hartz I- bis IV-Programmen gerade ein Niedrigstlohn-Sektor geschaffen wurde. Die 2010 von den Gewerkschaften lancierte Volksinitiative "Keine Löhne unter 4'000 Franken" scheiterte dann zwar an der Urne. Doch in der Realität setzte sich ein informeller Mindestlohn von 4'000 Franken zunehmend durch.
</p><p>In der Sozialpolitik gelang es, punktuell Fortschritte durchzusetzen. Am wichtigsten aber waren die Erfolge beim Verhindern von Verschlechterungen. So scheiterten etwa die wiederholten Versuche, die Renten abzubauen, am Widerstand der Gewerkschaften. Indes konnten bessere AHV-Renten vorläufig nicht erreicht werden. Das Anliegen bleibt jedoch gesetzt.
</p><p>In den 20 Jahren als Präsident ist es Paul Rechsteiner gelungen, die Zusammenarbeit der im SGB zusammengeschlossenen Verbände zu fördern und die Kräfte für gemeinsame Anliegen zu bündeln. Auch in Form von Initiativen, Referenden, Demonstrationen und Kampagnen. In dieser Zeit öffnete sich der SGB ausserdem für Berufsverbände und Angestelltenorganisationen.
</p><p>Der SGB-Präsidialausschuss, dem die Präsidien der grössten Verbände angehören, begrüsst, dass Paul Rechsteiner im Herbst 2019 für eine dritte Amtsperiode als St. Galler Ständerat kandidiert. Über seine Nachfolge beim SGB werden die Delegierten am SGB-Kongress entscheiden (30.11.-1.12.18). Das SGB-Vizepräsidium, Vania Alleva und Giorgio Tuti, wird den Prozess für die Nachfolge von Paul Rechsteiner konzipieren und dabei von der SGB-Sekretariatsleitung unterstützt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</li><li>Vania Alleva, SGB-Vize-Präsidentin, 079 620 11 14</li><li>Giorgio Tuti, SGB-Vize-Präsident, 079 221 45 64 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5327</guid><pubDate>Thu, 08 Mar 2018 13:37:48 +0100</pubDate><title>Gegen die Geringschätzung der Gleichstellungsfrage – Lohngleichheit jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gegen-die-geringschaetzung-der-gleichstellungsfrage-lohngleichheit-jetzt</link><description>Internationaler Frauenkampftag 8. März 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> "Lohngleichheit jetzt!", unter diesem Motto finden am Donnerstag anlässlich des Internationalen Frauenkampftages zahlreiche Kundgebungen und Veranstaltungen statt.</p><p>Im Zentrum der Veranstaltungen steht die Kritik am Entscheid des Ständerats, effektive Massnahmen zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern auf die lange Bank zu schieben.
</p><p>In Bern demonstrierten über Mittag rund tausend Frauen gegen diese inakzeptable Verzögerungstaktik, die einzig zum Ziel hat, den mangelnden Willen der Ständeratsmehrheit zu kaschieren, überhaupt etwas gegen die weiterhin bestehende Lohndiskriminierung der Frauen zu unternehmen. An der von der IG Frauen der Unia-Sektionen Bern, Berner Oberland und Oberaargau-Emmental organisierten und vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund und seinen Verbänden sowie zahlreichen Frauenorganisationen unterstützten Platzkundgebung machten die Frauen deutlich, dass freiwillige Massnahmen der Unternehmen nicht reichen, um das Lohngleichheitsgebot der Bundesverfassung in absehbarer Zeit zu erfüllen. Der freiwillige Ansatz ist untauglich, wie das Scheitern des Lohngleichheitsdialogs zeigte, bei dem nur wenige Dutzend Firmen ihre Lohnstrukturen auf Frauendiskriminierung prüfen liessen.
</p><p>37 Jahre nachdem die Schweizerinnen und Schweizer den Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" in der Verfassung festgeschrieben haben, ist es höchste Zeit in der laufenden Revision des Gleichstellungsgesetzes obligatorische Kontrollen und Durchsetzungsinstrumente zu verankern. Das Parlament muss mit dem revidierten Gesetz dafür sorgen, dass der Verfassungsauftrag endlich umgesetzt wird.
</p><p>Am frühen Abend finden in Aarau, Genf und in anderen Schweizer Städten weitere Kundgebungen und Veranstaltungen zum Weltfrauentag statt. In Aarau wird insbesondere auch gegen die von Kantonsregierung und -parlament beschlossene Schliessung der Fachstelle für Gleichstellung demonstriert. Die Aargauer Entscheide stehen wie der Ständeratsbeschluss exemplarisch dafür, mit welcher Geringschätzung die von Männern dominierte Politik Gleichstellungsfragen behandelt.
</p><p>Dies obwohl auch heute der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, der nicht mit objektiven Kriterien wie unterschiedliches Bildungsniveau, oder unterschiedliche Hierarchiestufe erklärbar ist, 7,3 Prozent beträgt. Obwohl diese Lohndiskriminierung sich negativ auf die Rentenhöhe der Frauen im Alter auswirkt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände intensivieren ihren Kampf gegen die Diskriminierung der Frau und stellen den ersten Mai 2018 unter die Losung "Lohngleichheit. Punkt. Schluss!". </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5324</guid><pubDate>Sun, 04 Mar 2018 12:19:40 +0100</pubDate><title>Abfuhr für No Billag: Klares Bekenntnis zum Service public in den Medien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/abfuhr-fuer-no-billag-klares-bekenntnis-zum-service-public-in-den-medien</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die klare Abfuhr der No-Billag-Iniative ist ein klares Bekenntnis der Bevölkerung zu Radio- und TV-Sendern, die dem Service public verpflichtet sind. Dafür stehen diese in der Pflicht, umfassend, sachlich und ausgewogen zu berichten und so zur Bildung, der kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung beizutragen. So will es der Verfassungsauftrag heute. Medienpolitisch muss es in Richtung Qualitätssicherung und -ausbau gehen. Vorstösse für eine weitergehende Reduktion der Gebühren und eine programmatische Beschneidung der SRG sind zurückzuweisen. Bereits mit der neu geltenden Plafonierung der Gebührengelder auf 1,2 Mrd. Franken, muss die SRG Leistungen abbauen. Statt noch mehr Abbau braucht es eine Ausrichtung der Angebote auf die heutigen Herausforderungen der digitalisierten Medienwelt. 
</p><p>Der SGB ist erleichtert und erfreut, dass die Ablehnung der verheerenden "No-Billag"-Initiative mit über 70 Prozent Nein-Stimmen so eindeutig ausgefallen ist. Damit sind Tausende von Stellen und damit die Existenz von Tausenden von Erwerbstätigen gerettet worden.&nbsp;Die SRG und die gebührenfinanzierten privaten Sender haben mit dieser Abstimmung einen klaren Auftrag erhalten: sie haben mehr Service public zu erbringen und sich künftig deutlicher von rein kommerziellen Sendern abzuheben. Und sie haben Arbeitsbedingungen zu bieten, die guten Journalismus ermöglichen. Der Anspruch an die Service-public-Sender ist mit dem Votum des Stimmvolkes nicht kleiner geworden: Er ist zu Recht hoch und soll es auch bleiben. 
</p><p>Der Bundesrat wird binnen Kürze ein Mediengesetz vorlegen, das die Finanzierung und die Qualität der elektronischen Medien längerfristig sichern soll. Der SGB unterstützt, dass auch Onlinemedien gefördert werden sollen. Es ist fünf vor 12 für Qualitätsmedien in der Schweiz! Die Verleger, die mit ihren Medien einen mindestens so wichtigen Teil zur Versorgung der Bevölkerung beitragen wie die gebührenfinanzierten Sender, müssen ihre Blockadehaltung aufgeben. Sie verweigern sich einer Journalismusförderung und haben in letzter Zeit nur durch Stellenabbau auf den Redaktionen zu reden gegeben. Die Schweiz ist für einen ausreichenden Service public auf beide Pfeiler, auf elektronische Medien und auf Zeitungen, angewiesen. Zu Gunsten einer informierten und entscheidungsfähigen Bevölkerung. Zu Gunsten einer lebendigen Demokratie. 
</p><p>Als klares Bekenntnis zu öffentlichen Dienstleistungen ist auch das deutliche Ja zur Finanzordnung zu werten. Die Bevölkerung will, dass der Bund einen guten Service public liefert und ist bereit, dafür zu bezahlen. Dies zeigt auch, dass es eigentlich Zeit gewesen wäre, die direkten Bundessteuern definitiv in der Bundesverfassung zu verankern. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Dore Heim, Geschäftsführende Sekretärin zuständig für Medien, 079 744 93 90</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5322</guid><pubDate>Fri, 02 Mar 2018 15:36:22 +0100</pubDate><title>Probleme der Altersvorsorge nicht gelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-der-altersvorsorge-nicht-geloest</link><description>SGB-Kommentar zu den Eckwerten des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Pensionskassenrenten sinken. Und ein immer grösserer Teil der AHV geht für Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten drauf. Das sind die grossen Probleme der Schweizer Altersvorsorge. Die heute vom Bundesrat festgelegten Eckwerte geben hier keine Antwort. Im Gegenteil: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Frauenrentenalters schafft der Bundesrat neue Probleme. 
</p><p>Positiv ist immerhin, dass der Bundesrat eine substanziellere AHV-Zusatzfinanzierung vorschlägt als in der Altersvorsorge 2020. Das gibt der AHV finanziell mehr Luft und reduziert den Druck auf die Leistungen. Wobei der SGB eine Erhöhung der Lohnbeiträge der Mehrwertsteuer vorzieht. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5319</guid><pubDate>Wed, 28 Feb 2018 13:09:04 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Der Ständerat brüskiert die Frauen in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-der-staenderat-brueskiert-die-frauen-in-der-schweiz</link><description>Revision des Gleichstellungsgesetzes auf die lange Bank geschoben</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Mehrheit des Ständerats lehnt jegliche Pflichten zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ab. Sie hat die Revision des Gleichstellungsgesetzes auf die lange Bank geschoben. Die Entscheide des Ständerats, auf die Vorlage zwar einzutreten, aber sie zur Prüfung von freiwilligen Massnahmen an die Kommission zurückzuweisen, ist verlogen und ein Skandal. Denn die Unternehmen hatten genug Zeit und Möglichkeiten, die Lohngleichheit mit freiwilligen Massnahmen durchzusetzen. Die Frist für Freiwilligkeit ist mit dem Scheitern des Lohngleichheitsdialogs längst abgelaufen. Der heutige Beschluss hat deshalb nur ein Ziel: Konkrete Massnahmen zur Durchsetzung des Lohngleichheitsgebots zu verhindern oder doch zu verzögern. Das ist ein Affront gegenüber allen erwerbstätigen Frauen in der Schweiz.
</p><p>37 Jahre nachdem die Schweizerinnen und Schweizer den Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" in der Verfassung festgeschrieben haben, ist es höchste Zeit für obligatorische Kontrollen und Durchsetzungsinstrumente. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände fordern die Ständerätinnen und Ständeräte auf, die eingeschlagene Verzögerungstaktik rasch aufzugeben und dem Verfassungsauftrag endlich mit dem gebührenden Ernst Rechnung zu tragen.
</p><p>Die Entscheide des Ständerats zeigen, dass frauenpolitische Anliegen einen äusserst schweren Stand haben. Es ist empörend: Jeder noch so kleine Fortschritt muss hart erkämpft werden. Der SGB und seine Verbände führen diesen Kampf seit Jahrzehnten. Sie werden ihn intensivieren. Bereits am 8. März, dem internationalen Tag der Frau, wird der Druck mit Aktionen auf der Strasse erhöht. Ausserdem stellt der SGB am diesjährigen Tag der Arbeit die Gleichstellung ins Zentrum mit einem Slogan, der dem Parlament den Verfassungsauftrag unmissverständlich in Erinnerung ruft: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5295</guid><pubDate>Mon, 19 Feb 2018 16:54:09 +0100</pubDate><title>Domo Swiss Express: Verwaltung übersteuert Politik!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/domo-swiss-express-verwaltung-uebersteuert-politik</link><description>Unverständlicher Konzessionsentscheid</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute einen falschen, gefährlichen und arroganten Entscheid getroffen. Einerseits ermöglicht der Konzessionsentscheid zugunsten des Fernbusunternehmens Domo völlig unnötig und allenfalls mit fatalen Folgen eine Konkurrenz zur SBB. Andererseits übersteuert der Entscheid die Politik. 
</p><p>In einer Woche beginnt die Frühjahrssession, in welcher der Nationalrat über eine Gesetzesänderung seiner Verkehrskommission entscheidet, die Fernbusse nur dann für zulässig erklärt, wenn sie den Fernverkehr nicht wesentlich und den regionalen Personenverkehr nur minimal konkurriert. Dies als Präzisierung der heutigen Gesetzesbestimmung im Personenbeförderungsgesetz, die keine volkswirtschaftlich nachteiligen Wettbewerbsverhältnisse zulässt. Die dürre Medienmitteilung des BAV gibt keinen Aufschluss dazu, wie es zum positiven Bescheid kommen konnte. Es heisst darin, die Anhörung der betroffenen Kantone und Transportunternehmen habe keine rechtlich relevante Konkurrenzierung ergeben. 
</p><p>Das lässt sich zum Start einer Fernbuslinie immer behaupten, denn die Transportkapazität eines Busses ist im Vergleich zur Bahn an sich irrelevant. Aber am Beispiel von Flixbus in Deutschland zeigt sich, wie schnell das ändern kann: Das Unternehmen transportiert heute 1 Million Fahrgäste pro Jahr. 
</p><p>Der Entscheid des BAV gefährdet den Service public, den in der Schweiz die SBB erbringt. Nicht nur bei den Fernverbindungen, sondern auch auf den wenig rentablen Regionalstrecken. Das Konzept des flächendeckenden Verkehrssystems wird in Frage gestellt. Nicht heute und vielleicht auch noch nicht morgen, aber mittelfristig wird sich dieser Entscheid auch für die Bevölkerung rächen. 
</p><p>Obsolet wird mit dem positiven Entscheid des BAV wohl auch ein weiterer Vorstoss der zuständigen Kommission des Nationalrats. Diese will den Bundesrat beauftragen, jetzt ein nationales Busterminal-Konzept auszuarbeiten, um den bestehenden Stau bei den Bahnhöfen nicht noch zu vergrössern. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB, 079 744 93 90 </li></ul>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5292</guid><pubDate>Thu, 15 Feb 2018 10:54:11 +0100</pubDate><title>Abbauforderungen der Arbeitgeber verschärfen Probleme der Altersvorsorge </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abbauforderungen-der-arbeitgeber-verschaerfen-probleme-der-altersvorsorge</link><description>Der SGB zur Medienkonferenz des Arbeitgeberverbandes </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute vom Arbeitgeberverband präsentierten Abbauvorschläge werden die Probleme in der Altersvorsorge verstärken, statt sie zu lösen. 
</p><p>Bereits heute sinken die Pensionskassenrenten. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Gewinne in den Firmen steigen. Das hat es hierzulande noch nie gegeben. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. 
</p><p>Die AHV-Renten sind stabil, was positiv ist. Doch ein immer grösserer Teil der AHV-Rente wird durch die höheren Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien aufgefressen. Vielen Pensionierten bleibt weniger Geld zum Leben. 
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre war ein entscheidendes Element bei der Ablehnung der Altersvorsorge 2020. Weil die Probleme der älteren Arbeitnehmenden ungelöst sind und die Arbeitgeber bisher nichts Wesentliches dagegen unternommen haben. Und weil die Rentensituation vieler Frauen ungenügend ist. 
</p><p>Aus diesen Gründen braucht es umfassende Massnahmen zur Sicherung der Renten. Die Pensionskassen-Rentenverluste müssen kompensiert werden. Bei den laufenden Renten braucht es einen Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten. In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Beim Rentenalter muss der Status quo gelten.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5287</guid><pubDate>Tue, 13 Feb 2018 18:27:49 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: die Ständeratskommission tastet sich nur halbherzig voran</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-die-staenderatskommission-tastet-sich-nur-halbherzig-voran</link><description>Das Ständeratsplenum muss nun mutiger voranschreiten</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Revision des Gleichstellungsgesetzes, die die fortwährende Lohndiskriminierung der Frauen abbauen soll, hat eine wichtige Hürde genommen: Nachdem die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) am 16. Januar mit knapper Mehrheit beschlossen hat, auf das Geschäft einzutreten, verabschiedete sie es heute am 13. Februar 2018 mit nur einer Gegenstimme zuhanden des Ständeratsplenums. 
</p><p>Der Schritt nach vorne geschieht jedoch nur halbherzig. Statt die Vorlage zu verschärfen, hat die Kommission den Vorschlägen des Bundesrates weitere Zähne gezogen: So soll die Lohnanalysepflicht nur noch für Unternehmen mit mehr als hundert Mitarbeitenden gelten statt ab fünfzig, wie der Bundesrat vorgesehen hatte. Damit wäre weniger als ein Prozent der Unternehmen von der Gesetzesrevision betroffen. Des Weiteren will die Kommission das Gesetz schon wieder abschaffen, bevor es überhaupt richtig greifen kann: Nach zwölf Jahren soll Schluss sein mit Lohntransparenz, unabhängig davon, ob die Massnahmen Wirkung entfaltet haben oder nicht. 
</p><p>Der SGB ist enttäuscht, dass die WBK-S-Mehrheit den Verfassungsbruch der Lohndiskriminierung nicht entschiedener bekämpfen will. Am 28. Februar hat das Ständeratsplenum die Möglichkeit, einen mutigeren Schritt vorwärts zu machen als seine Kommission. Die Unterschreitung der Bundesratsvorlage als Minimalvariante wäre ein Skandal. Der SGB erwartet vom Parlament entschiedene Verschärfungen, damit das Gesetz bis zur Evaluation in zehn Jahren seine volle Wirkung entfalten kann. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5269</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 15:57:27 +0100</pubDate><title>Auch Arbeitnehmende im Home-Office haben Rechte!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auch-arbeitnehmende-im-home-office-haben-rechte</link><description>Skandalöser Nationalratsvorstoss will Arbeitsbedingungen im Home-Office verschlechtern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Angriffen der Ständeräte Graber und Keller-Sutter auf korrekte Arbeitsbedingungen folgt nun der nächste Streich: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat heute eine skandalös radikale parlamentarische Initiative von Nationalrat Thierry Burkart (FDP, AG) schlicht durchgewunken! Diesmal sind die Home-Office-Arbeitnehmenden im Visiert. Burkart will damit deren Arbeitsbedingungen systematisch verschlechtern:</p><ul><li>Home-Office-Arbeitnehmende sollen bis zu 17 Stunden am Stück pro Tag arbeiten müssen;</li><li>Pausen und Ruhezeiten müssen nicht mehr eingehalten werden. Der Arbeitgeber könnte kurzfristig Nachtarbeit verordnen und den Zeitplan der Arbeitnehmenden mit kurzfristigen Einsätzen durcheinanderbringen; </li><li>Arbeitgeber könnten im Homeoffice neu Sonntagsarbeit befehlen - ohne Bewilligung und Kontrolle durch die Behörden. </li></ul><p>Der SGB wird solche Wild-West-Verhältnisse für Home-Office-Arbeitnehmende bekämpfen. Statt Abbau braucht es einen besseren Schutz dieser Arbeitnehmenden. Dieser Schutz hat Gesundheits- und Datenschutz, Haftungsfragen, sowie die Kosten des Materials zu umfassen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5267</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 14:22:23 +0100</pubDate><title>Frontalangriff der SVP auf Schweizer Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frontalangriff-der-svp-auf-schweizer-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>Eine Abschaffung der flankierenden Massnahmen hätte verheernde Folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit der heutigen Medienkonferenz hat die SVP die Maske fallen gelassen. Die von ihr geforderte Abschaffung der Personenfreizügigkeit und der Flankierenden Massnahmen FlaM ist ein Frontalangriff auf den Schweizer Lohn- und Arbeitnehmerschutz. Die Auswirkungen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz wären verheerend. Lohndruck, prekäre Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen sowie der Verlust von Arbeitsplätzen wären die Folge.
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen wurden eingeführt, damit in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Pro Jahr werden mittlerweile über 160'000 Lohnkontrollen gemacht. Wo kontrolliert wird, werden auch Missbräuche aufgedeckt. In Branchen mit Mindestlöhnen erhalten Firmen mit zu tiefen Löhnen eine Busse oder werden gesperrt. Dank neuen GAV in der Reinigung, bei Temporären usw. sind wesentlich mehr Arbeitnehmende gegen Dumping geschützt. Dank den GAV sind die tiefen und mittleren Löhne gestiegen.
</p><p>Mit der Personenfreizügigkeit wurde das unmenschliche Saisonniers-Statut abgeschafft, welches nicht nur für die Betroffenen ein grosses Problem war. Es führte gesamtwirtschaftlich zu Dumping und zu einer unkontrollierten Tieflohn- und Tiefproduktivitätspolitik. Dank den FlaM werden endlich auch Landwirtschaftsbetriebe kontrolliert, die unter dem unmenschlichen Kontingentssystem viele Saisonniers schwarz und zu teilweise miserablen Arbeitsbedingungen angestellt hatten.
</p><p>Die Personenfreizügigkeit gibt den ausländischen Arbeitskräften in der Schweiz mehr Sicherheit. Sie sind weniger der Willkür ihres Arbeitgebers ausgeliefert als unter dem Kontingentssystem und können sich besser gegen Ausbeutung wehren. Auch SchweizerInnen können einfacher in der EU arbeiten.
</p><p>Mit den Bilateralen Verträgen haben Exportfirmen einen besseren Zugang zum wichtigen Absatzmarkt EU. Das sichert Löhne und Arbeitsplätze.
</p><p>Wer dies alles aufs Spiel setzt, verursacht Arbeitslosigkeit und Lohndruck. Das nützt nur den Lohndrückern und Ausbeutern unter den Arbeitgebern. Diese waren es, die vom früheren, unmenschlichen Kontingentssystem profitiert haben. Ein solches System schadet jedoch auch den korrekten Firmen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5252</guid><pubDate>Sat, 20 Jan 2018 12:56:49 +0100</pubDate><title>13. SGB-Frauenkongress: &quot;Unsere Zeit ist mehr wert!&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/13-sgb-frauenkongress-unsere-zeit-ist-mehr-wert</link><description>Rund 240 Gewerkschaftsfrauen fordern kürzere, bessere und gerecht bezahlte Arbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Rund 240 delegierte SGB-Frauen haben an ihrem Kongress in Bern kürzere, bessere sowie gerecht bezahlte Arbeit und damit Lohngleichheit gefordert. Letzterem Anliegen haben sie mit einer spontanen Aktion auf dem Berner Theaterplatz zusätzlich Ausdruck gegeben. Die zuständige Kommission des Ständerates hatte zwei Stunden zuvor Eintreten auf die Revision des Gleichstellungsgesetzes beantragt. Die SGB-Frauen verlangen jedoch mutigere Schritte nach vorn, als sie bisher von Bundesrat und Parlament angedacht wurden. "Lohngleichheit. Punkt. Schluss!": die Verfassung sei jetzt endlich zu respektieren. Die Frauen brachten klar zum Ausdruck, dass sie dazu eine umfassende Mobilisierung anstreben, auch auf der Strasse. 
</p><p>Schwergewichtig haben die Gewerkschafterinnen des weiteren die Themen Care-Arbeit und Arbeitszeit diskutiert. Sie kritisierten, dass die Arbeitgeber zwar Frauen als Fachkräfte rufen, gleichzeitig aber mit Sparbegehren öffentliche Care-Angebote (z. B. Betreuung und Pflege) gefährden. Die Soziologin Sarah Schilliger zeigte in ihrem Inputreferat auf, wie Frauen die Lücken zu schliessen versuchen. Sie nehmen dafür tiefe Erwerbspensen in Kauf, die sich spätestens bei der Scheidung oder im Rentenalter rächen. 
</p><p>Gute Care-Arbeit, auf die Kinder, Alte und Kranke ein Anrecht haben, verlangen aber ausreichende zeitliche und finanzielle Ressourcen sowie korrekte Arbeitsbedingungen. Deshalb fordern die SGB-Frauen in einer Resolution, dass bezahlte Care-Arbeit Teil des Service Public sein und als solcher allen zugänglich sein muss, und zwar qualitativ hochwertig und ausreichend öffentlich finanziert. Care-Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten sollen dem Arbeitsgesetz unterstellt und so der Prekarität entzogen werden. Unbezahlte Care-Arbeit ist als Arbeit anzuerkennen und in den Sozialversicherungen angemessen zu berücksichtigen. 
</p><p>Weiter fordern die SGB-Frauen, bezahlte und unbezahlte Arbeit besser auf Frauen und Männer zu verteilen. Dazu braucht es kürzere Arbeitszeiten. Schweden ist diesem Ziel mit Pilotprojekten schon einen Schritt nähergekommen, wie Elinor Odeberg von der schwedischen Gewerkschaft Kommunal in ihrem Referat erläuterte. Langfristig wollen die SGB-Frauen eine Arbeitswoche mit maximal 35 Stunden anstreben. Kurzfristig müsse jedoch zuerst die Entgrenzung der Arbeitszeit (Abschaffung der Arbeitszeiterfassung und Ausweitung Nacht- und Sonntagsarbeit) entschieden bekämpft werden. Ausserdem verlangen die Frauen familienfreundliche und planbare Arbeitszeiten. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5250</guid><pubDate>Fri, 19 Jan 2018 14:27:18 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-punkt-schluss</link><description>13. SGB-Frauenkongress fordert: Verfassung respektieren</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 37 Jahren ist in der Schweiz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" für Männer und Frauen Verfassungsgrundsatz. Trotzdem verdienen die Frauen im Schnitt immer noch gut 7 Prozent weniger Lohn als die Männer - ohne dass Berufsanforderungen oder Ausbildung dies erklären könnten. Aufs Jahr hochgerechnet entgehen den Frauen deswegen 7 Mrd. Franken, obwohl es dafür keine objektiven Gründe gibt. Diese hartnäckige Lohndiskriminierung muss nun endlich effektiv bekämpft werden. Freiwillige Massnahmen der Arbeitgeber brachten in den letzten Jahren keine substanzielle Verbesserung.
</p><p>In einer einstimmig verabschiedeten Resolution fordern die 240 Delegierten des SGB-Frauenkongress das Parlament auf, den Willen des Stimmvolks zu respektieren, und die Lohngleichheit durchzusetzen. Ihre Forderungen untermauerten sie mit einer Spontandemo in der Berner Innenstadt. 
</p><p>Gelegenheit zu Fortschritten bei der Lohngleichheit bietet die Revision des Gleichstellungsgesetzes, auf welche die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK) am Freitag eingetreten ist - wenn auch denkbar knapp. Die vom Bundesrat gemachten Vorschläge reichen jedoch nicht aus, um die Lohngleichheit durchzusetzen. Um den fortwährenden Verfassungsbruch zu stoppen, fordern die Gewerkschaftsfrauen folgende Massnahmen:</p><ul><li>Der Bund muss die kompromisslose Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes überprüfen können und kontrollieren, ob Unternehmen ihre Lohnanalysen korrekt durchführen und die Lohngleichheit einhalten.</li><li>Unternehmen, die ihre Löhne nicht korrekt analysieren oder Frauen bei den Löhnen diskriminieren, müssen sanktioniert werden.</li><li>Die Gewerkschaften müssen bei der Umsetzung der Lohngleichheit mitwirken: Auf Bundesebene in einer tripartiten Kommission und auf Unternehmensebene bei den Lohnanalysen.</li></ul><p>37 Jahre nach der Verankerung des Lohngleichheits-Grundsatzes in der Verfassung und 22 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes ist es höchste Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Für die SGB-Frauen gilt klar die Devise: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Michela Bovolenta, Co-Präsidentin SGB-Frauen, 079 647 72 83</li><li>Corinne Schärer, Co-Präsidentin SGB-Frauen, 079 219 94 20</li><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellung, 076 200 90 89</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5237</guid><pubDate>Wed, 03 Jan 2018 16:04:51 +0100</pubDate><title>Aufschwung gehört den Arbeitnehmenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufschwung-gehoert-den-arbeitnehmenden</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Schweizer Wirtschaft ist endlich im Aufschwung angekommen. Die gute Wirtschaftsentwicklung muss nun genützt werden, die seit Beginn der Finanzkrise gewachsenen Probleme der Arbeitnehmenden zu lösen.</p><p>Der Aufschwung muss den Arbeitnehmenden gehören. Dazu stellt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB folgende Forderungen auf:</p><ul><li>Die Arbeitszeiten müssen wieder sinken. Seit 2013 ist die Arbeitszeit von Vollzeiterwerbstätigen um fast eine halbe Woche gestiegen. Das ist widersinnig angesichts der viel zu hohen Erwerbslosigkeit. Produktivitätsfortschritte müssen sowohl in Form von höheren Löhnen als auch in Form von weniger Arbeitszeit an die Arbeitnehmenden weitergegeben werden.</li><li>Mit der neuen Stellenmeldepflicht verbessern sich die Chancen für Arbeitslose, rascher eine gute Stelle zu finden. Bund und Kantone müssen sie unterstützen. Zwangsweise Zuweisungen wären hingegen negativ für alle Beteiligten (Stellensuchende, RAV und Arbeitgeber).</li><li>Bei den Pensionskassen sinkt das Rentenniveau. Obwohl die Löhne gestiegen und die Wirtschaft insgesamt gewachsen sind. Und obwohl wir immer mehr vom Lohn einzahlen. Für den SGB bleibt die Rentenhöhe entscheidend für die Beurteilung künftiger Reformen. Die PK-Rentenverluste müssen kompensiert werden und es braucht einen Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten. Dazu braucht es in der Altersvorsorge eine Stärkung der Umlagekomponente. Zur Stabilisierung der Altersvorsorge muss die SNB die Einnahmen aus den Negativzinsen an die 2. Säule ausschütten (über Sicherheitsfonds). Und die SNB darf dem AHV-Fonds keine Negativzinsen belasten. Erhöhungen des Rentenalters lehnt der SGB ab.</li><li>Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen  muss endlich effektiv bekämpft werden. Das Parlament muss die Massnahmen in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision des Gleichstellungsgesetzes verschärfen. Freiwilligkeit löst das Problem nicht. Es braucht Verbindlichkeit und Durchsetzungskompetenzen. Der SGB wird sich mit Vehemenz dafür einsetzen, dass der vom Volk vor 37 Jahren in der Verfassung verankerte Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" von Männern und Frauen endlich umgesetzt wird. Die Geldpolitik muss aktiv dafür sorgen, dass der Franken fair bewertet ist, d.h. bei einem Wechselkurs zischen 1.25 bis 1.35 Fr./Euro. Das stärkt die Wirtschaft und die Beschäftigung. </li></ul><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Wirtschaft</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5230</guid><pubDate>Wed, 20 Dec 2017 16:00:01 +0100</pubDate><title>Probleme beim Rentenniveau lösen statt auf Rentenalter fokussieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/probleme-beim-rentenniveau-loesen-statt-auf-rentenalter-fokussieren</link><description>Grundsatzentscheide des Bundesrats zur Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Nein zur Altersvorsorge 2020 sind viele Probleme der Altersvorsorge ungelöst. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat grosse Zweifel, dass mit den Vorschlägen des Bundesrats zum weiteren Vorgehen diese Probleme gelöst werden können. So verliert der Bundesrat kein Wort darüber, dass die Kaufkraft der heutigen RentnerInnen wegen den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten stetig sinkt. Auch zu den sinkenden PK-Renten der künftigen Rentner-Generation äussert sich der Bundesrat nicht. Stattdessen ist vor allem vom höheren Rentenalter der Frauen und von länger arbeiten die Rede. Mit diesem Fokus würde sich die schwierige Lage der älteren Arbeitnehmenden noch verschärfen. Diese verlieren heute bei Stellenverlust sogar den Anspruch auf eine Rente. Kein Thema ist für den Bundesrat in neuer Zusammensetzung offensichtlich auch das Problem, dass die Frauen viel zu tiefe Altersrenten haben. 
</p><p>Diese Probleme gilt es zu lösen. Entscheidend für eine erfolgreiche Reform wird sein, ob die heutigen und künftigen RentnerInnen von ihren Renten aus AHV und Pensionskasse ihren Lebensstandard in angemessener Weise halten können. So wie es die Bundesverfassung vorschreibt. Dazu muss das Rentenniveau verbessert werden. Umso mehr als gemäss CS-Sorgenbarometer 62% der Befragten die finanzielle Absicherung im Alter als ungenügend erachten. Zudem stammten viele Stimmen gegen die Altersvorsorge 2020 von heutigen RentnerInnen, die es als ungerecht empfanden, dass die AHV-Renten nur für kommende Rentner-Generationen erhöht werden sollten. 
</p><p>Der Bundesrat ignoriert diese Sorgen breiter Bevölkerungskreise. Stattdessen fokussiert er sich in den beschlossenen inhaltlichen Stossrichtungen wie von den Arbeitgebern gefordert auf das Rentenalter. Für den SGB ist klar: Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form höherer Lohnbeiträge. Aber es braucht ebenfalls bessere AHV-Renten, damit der Verfassungsauftrag auch in Zukunft umgesetzt wird. In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben, denn auch diese Massnahme war hart umstritten und wurde von einer deutlichen Mehrheit der Frauen abgelehnt. Und wer mit 58 und älter die Stelle verliert, soll in der alten Pensionskasse bleiben können. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5222</guid><pubDate>Thu, 14 Dec 2017 11:03:09 +0100</pubDate><title>Franken trotz Abwertung nach wie vor stark überbewertet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/franken-trotz-abwertung-nach-wie-vor-stark-ueberbewertet</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p> In den letzten Monaten hat der weltweite Aufschwung endlich auch die Schweiz erfasst. Die Franken-Abwertung auf rund 1.17 Fr./Euro hat dabei geholfen. Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Franken nach wie vor stark überbewertet ist. Schätzungen mit verschiedenen Modellen zeigen, dass der faire Franken-Euro-Kurs im Bereich von 1.25 bis 1.35 Fr. pro Euro liegt. Das führt u.a. dazu, dass die konjunkturelle Erholung im Ausland tendenziell stärker ausfallen dürfte als in der Schweiz. Es droht die Gefahr, dass viele Firmen weniger in der Schweiz und mehr im Ausland investieren. Mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation - heute und morgen. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB die Zinsen nach wie vor tief hält und bereit ist, am Devisenmarkt zu intervenieren. Der SGB erwartet von der SNB aber, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht. Ziel muss sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchzusetzen versuchen (z.B. in Bezug auf die Teuerung).
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5182</guid><pubDate>Mon, 27 Nov 2017 08:56:41 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es spürbare Lohnerhöhungen und mehr GAV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-braucht-es-spuerbare-lohnerhoehungen-und-mehr-gav</link><description>Lohrunde 2017/2018: Der Aufschwung ist da</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Monaten hat sich die wirtschaftliche Lage spürbar verbessert. Der Aufschwung ist da. Gleichzeitig ist die Teuerung stärker geworden. Die bisher abgeschlossenen Lohnverhandlungen tragen den neuen Rahmenbedingungen noch zu wenig Rechnung. Jetzt braucht es spürbare Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2 Prozent.
</p><p>Die Aussichten der Schweizer Wirtschaft haben sich in jüngster Zeit rasch deutlich aufgehellt. Weil die Konjunktur in den Absatzländern besser läuft. Und weil sich die Überbewertung des Frankens überraschend stark abgeschwächt hat. Parallel zu diesen klaren Aufschwungs-Indikatoren legt die Teuerung erstmals seit 5 Jahren wieder zu und erreichte im Oktober 0,7 Prozent. Dazu kommt der deutliche Anstieg der Krankenkassenprämien. Wegen den höheren Ölpreisen und den abwertungsbedingt steigenden Preisen für ausländische Produkte wird die Teuerung auch im kommenden Jahr anhalten.
</p><p>Ein Blick auf bisher erzielte Lohnabschlüsse zeigt, dass die Arbeitgeber dieser neuen Ausgangslage zu wenig Rechnung tragen. Die Analyse der bisherigen Abschlüsse zeigt auch, dass es mit Ausnahme des Bauhauptgewerbes in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) vielerorts deutliche Lohnerhöhungen gibt (Givaudan +1,5%, plus 20 Fr. für Krankenkassenprämien; Feldschlösschen +2,5% auf den Mindestlöhnen). Anzeichen für eine problematische Entwicklung gibt es insbesondere in Branchen ohne GAV. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik steigen die Nominallöhne im ersten Halbjahr insgesamt nur um 0,2 Prozent. Das ist weniger als bei den GAV-Lohnabschlüssen für 2017, die bei etwa 0,5 Prozent lagen. Die Vermutung liegt nahe, dass wegen der jahrelangen Null- oder Negativteuerung bewährte Lohnanpassungsmechanismen (z.B. Teuerungsausgleich) ausser Kraft gesetzt wurden. Dies muss rasch korrigiert werden, sonst kommt es bei den Betroffenen zu Reallohneinbussen.
</p><p>Die Arbeitgeber müssen über die Bücher gehen. Der SGB fordert weiterhin Lohnerhöhungen im Bereich von 1,5 bis 2 Prozent. Ausserdem fordert der SGB mehr allgemeinverbindliche GAV mit Lohnbestimmungen wie beispielsweise im Detailhandel, im Journalismus oder in der Kinderbetreuung. Diese führen zu einer ausgeglicheneren Lohnverteilung zwischen unteren und hohen Löhnen und zwischen den Geschlechtern. Sie verhindern Missbrauch und Lohndumping.
</p><p>Auskünfte:
</p><p>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11
</p><p>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5171</guid><pubDate>Wed, 15 Nov 2017 11:36:46 +0100</pubDate><title>Landesstreik als Programm des Fortschritts im 20. Jahrhundert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/landesstreik-als-programm-des-fortschritts-im-20-jahrhundert</link><description>SGB-HistorikerInnentagung: Auftakt zum Jubiläumsjahr 100 Jahre Landesstreik</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Landesstreik vom 12.-14. November 1918 gilt als schwerste innenpolitische Krise der Schweiz seit der Gründung des Bundesstaats von 1848. Trotz Streikabbruch und ohne sofortige Erfüllung des Forderungskatalogs, ist der Landesstreik dennoch die entscheidende Weichenstellung in der Geschichte der modernen Schweiz: Die Streikforderungen, darunter die 48-Stunden-Woche, eine Alters- und Invalidenversicherung und das Frauenstimmrecht, wurden zum Programm des Fortschritts im 20. Jahrhundert, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner zum Auftakt der wissenschaftlichen Tagung zum 100. Jahrestag des Landesstreiks erklärte.
</p><p>An der von 260 Interessierten aus allen Landesteilen besuchten Tagung erörteten Historikerinnen und Historiker die zentralen Fragen rund um den Landesstreik. Sie beleuchteten aus verschiedenen Perspektiven die Ursachen, z.B. die katastrophale Ernährungslage breitester Bevölkerungskreise am Ende des 1. Weltkriegs. Sie gaben spannende Einblicke in den unterschiedlichen Verlauf der Streikbewegung in den verschiedenen Landesteilen. Sie zeigten die Konfliktlinien auf und diskutierten die mittel- und langfristigen Folgen des Streiks. Die Liste der Referentinnen und Referenten, alles ausgewiesene SpezialistInnen für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Schweiz im 20. Jahrhundert, finden Sie <a href="http://generalstreik.ch/tagung-zum-landesstreik/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">hier auf der Landesstreik-Website</a>.
</p><p>Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) organisierte Tagung bildet den Auftakt zum Jubiläumsjahr "100 Jahre Landesstreik". Forscherinnen und Forscher, Kulturschaffende, Historiker-Vereine und Museen werden im nächsten Jahr in allen Landesregionen Veranstaltungen durchführen, um dieses zentrale Ereignis der Schweizer Geschichte im kollektiven Bewusstsein wieder lebendig werden zu lassen. Das Landesmuseum und einige Regionalmuseen machen Ausstellungen. Ein Nationalfonds-Projekt der Universität Bern befasst sich mit dem Landesstreik. Ein Theaterprojekt mit Mitspielenden aus allen Kantonen wird im Sommer in Olten aufgeführt, ein Film von SRF im Frühling ausgestrahlt. Der SGB unterstützt viele dieser Projekte mit seinen reichen Archivbeständen. Ausserdem veranstalten der SGB zusammen mit der SP Schweiz und der Robert Grimm Gesellschaft am 10. November in Olten einen Jubiläumsanlass. Die Übersicht zu den Projekten rund um den Landesstreik finden sich auf der Website <a href="http://generalstreik.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.generalstreik.ch</a> Die Referate der Tagung publiziert der SGB im Januar als Reader für eine breite Öffentlichkeit. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Dore Heim, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 079 744 93 90</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5163</guid><pubDate>Thu, 09 Nov 2017 15:56:33 +0100</pubDate><title>Rentenverbesserungen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenverbesserungen-noetig</link><description>Bestätigung durch Voto-Auswertung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Voto-Auswertung der Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 bestätigt, dass die Vorlage an einer Vielzahl von Gründen gescheitert ist. Viele davon sind auf persönliche Betroffenheit zurückzuführen. So haben die Rentnerinnen und Rentner die Altersvorsorge überdurchschnittlich stark abgelehnt. Ein grosser Teil dieser Gruppe hat offensichtlich Nein gestimmt, weil sie im Unterschied zu den Neurentnerinnen und - rentnern keine AHV-Erhöhung erhalten hätten. Kein Wunder, wenn die Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten immer mehr Geld kosten. Dies zeigt auch der Voto-Argumente-Check: Mehr als ein Drittel jener, die den AHV-Zuschlag als Grund für ihre Nein-Stimme nannten, taten dies mit der Zusatzbegründung, dass diese Massnahme gegenüber heutigen Rentnerinnen und Rentner ungerecht sei. 
</p><p>Auch die Erhöhung des Frauenrentenalters hat eine entscheidende Rolle bei der Ablehnung gespielt. Zwar haben die Frauen im Vergleich zu den Männern die Vorlage gesamtschweizerisch nur unwesentlich stärker abgelehnt. In der Westschweiz war Frauenrentenalter 65 jedoch das mit Abstand am häufigsten genannte Nein-Argument. Dies war entscheidend dafür, dass Genf und die Waadt die Vorlage ablehnten. 
</p><p>Die Voto-Analyse zeigt, dass die finanzielle Situation der Personen mit tiefen und mittleren Renten sowie das Frauenrentenalter bei der Neuauflage der Altersvorsorge-Reform eine wichtige Rolle spielen müssen Wer - wie die Arbeitgeber - im Abstimmungskampf eine Vorlage als unsozial brandmarkt (Plakatbotschaft: "Rentner bestrafen") und den fehlenden Zuschlag für heutige Rentnerinnen und Rentner in den Vordergrund stellt, muss konsequent sein und die Forderung nach Verbesserungen bei der AHV aufnehmen. Insbesondere müssen die AHV-Renten künftig der Entwicklung der explodierenden Krankenkassenprämien Rechnung tragen. Ausserdem zeigt Voto, dass einseitige Abbau-Vorlagen chancenlos sind: Sie würden noch stärker verworfen als die Altersvorsorge 2020. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5157</guid><pubDate>Tue, 07 Nov 2017 16:57:23 +0100</pubDate><title>SGB wird Wildwest am Arbeitsplatz bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-wird-wildwest-am-arbeitsplatz-bekaempfen</link><description>Krasser Angriff des Gewerbeverbandes auf Arbeitnehmerschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Gewerbeverband will, dass die Arbeitnehmenden länger arbeiten und kürzer ruhen. Er fordert insbesondere eine deutliche Reduktion der Ruhezeiten und die Erhöhung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden. Der SGB wird diese Angriffe auf den Schutz der Arbeitnehmenden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.
</p><p>In den schon fast nicht mehr überschaubaren Chor derer, die im Namen der Flexibilität einen radikalen Abbau des arbeitsgesetzlichen Schutzes fordern, hat heute auch der Schweizerische Gewerbeverband eingestimmt. "Der SGB lehnt nach den Angriffen auf die Arbeitszeiterfassung auch diese neueste Attacke auf einigermassen geordnete Arbeitsverhältnisse entschieden ab", sagt Luca Cirigliano vom SGB. "Die Schweiz hat schon heute die längsten Arbeitszeiten in ganz Europa. In keinem anderen Land gibt das Arbeitsgesetz den Arbeitgebern so viel Spielraum. Und auch für Stress und arbeitsbedingte Erkrankungen ist die Schweiz alles andere als ein Vorbild."
</p><p>Aus Sicht der Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Familie stehen für Cirigliano die SGV-Vorschläge völlig quer in der Landschaft: "Familien- und Betreuungspflichten werden einfach ausgeblendet. Diese ganzen Vorschläge verspotten jeglichen Ansatz zu mehr Vereinbarkeit." Gleichzeitig wird der Vorschlag nach Erhöhung der Höchstarbeitszeiten zur Eliminierung von berechtigten Zuschlägen führen.
</p><p>Der SGB wird den SGV-Forderungen sowie allen in letzter Zeit erhobenen Forderungen nach längeren und noch flexibleren Arbeitszeiten, nach Abbau von Schutzmassnahmen wie Arbeitszeiterfassung oder nach Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags, mit Vehemenz entgegentreten
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5155</guid><pubDate>Tue, 07 Nov 2017 16:37:07 +0100</pubDate><title>Personelle Wechsel im SGB-Sekretariat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/personelle-wechsel-im-sgb-sekretariat</link><description>Doris Bianchi wird persönliche Mitarbeiterin von Alain Berset – Isabel Martinez verstärkt SGB-Team</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Spezialistin für Sozialversicherungen Doris Bianchi wird persönliche Mitarbeiterin von Bundesrat Alain Berset. Sie unterstützt den Vorsteher des EDI insbesondere in Fragen der Gesundheitspolitik und der Statistik. Sie verlässt den SGB Ende Januar nach 12 Jahren beim SGB. Die promovierte Juristin war beim SGB vor allem zuständig für Fragen rund um die Sozialversicherungen, seit 2011 als geschäftsführende Sekretärin. Der SGB dankt Doris Bianchi bereits jetzt für ihre hervorragende Arbeit und ihr grosses Engagement und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.
</p><p>Als neue Zentralsekretärin im Bereich Ökonomie arbeitet seit anfangs November Isabel Martinez beim SGB (60 %). Martinez hat Wirtschaftswissenschaften in Bern studiert und 2016 in St. Gallen promoviert. Anschliessend forschte sie für ein Jahr am Institute of Socio-Economic Research LISER in Luxemburg. Neben ihrem Pensum beim SGB wird Isabel Martinez an der Universität St. Gallen weiterhin forschend tätig sein.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Themen</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5149</guid><pubDate>Fri, 03 Nov 2017 09:37:51 +0100</pubDate><title>Krankenkassenprämien fressen Renten – Mehr AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/krankenkassenpraemien-fressen-renten-mehr-ahv</link><description>SGB-Delegierte beschliessen Forderungen für Reform der Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB haben nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 die anstehenden Herausforderungen analysiert und Forderungen beschlossen. Mit dem Nein bleiben viele Probleme ungelöst: Die AHV ist unterfinanziert, die Pensionskassen-Renten der breiten Bevölkerung sinken weiter, die Frauen bleiben in der zweiten Säule benachteiligt, ältere Arbeitnehmende haben nach Stellenverlust keine Rentengarantie in der zweiten Säule und die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sinkt wegen den stetig steigenden Krankenkassenprämien immer mehr.
</p><p>Die SGB-Delegierten fordern deshalb:</p><ul><li>Die AHV-Renten müssen erhöht werden, damit sie mit den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten Schritt halten.</li><li>Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form von höheren Lohnbeiträgen. Das AHV-Mehrwertsteuerprozent muss endlich vollständig in die AHV fliessen.</li><li>In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Der SGB wird eine entsprechende Kampagne lancieren.</li><li>Für langjährige, ältere Arbeitnehmende muss der Kündigungsschutz verbessert werden. Bei Stellenverlust ab 58 sollen sie in der alten Pensionskasse bleiben können. Weiter braucht es mir Branchenlösungen für den vorzeitigen Altersrücktritt.</li><li>Das Frauenrentenalter muss bei 64 Jahren bleiben.</li></ul><p>Weiter haben die Delegierten beschlossen, in der anstehenden Revision des Gleichstellungsgesetzes den Druck für effektive Massnahmen zur Beseitigung der Lohnungleichheit zu erhöhen. Die Missachtung des entsprechenden Verfassungsartikels ist ein über 20-jähriger Skandal und gehört dringend beendet. Es braucht behördliche Kontrollen, Sanktionen und den stärkeren Einbezug der Gewerkschaften.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mit einer einstimmig beschlossenen Resolution kündigten die Delegierten an, dass sich der SGB mit voller Kraft gegen No Billag zu kämpfen. Diese Initiative schafft den Service Public in den Medien ab, was der Demokratie und dem Zusammenhalt in der Schweiz schadet. Ausserdem sprachen sich die Delegierten gegen die Pläne zur Liberalisierung des Schienenfernverkehrs aus und forderten die marokkanischen Behörden in einer weiteren Resolution auf, die GewerkschafterInnen und politischen Gefangenen in der Rif-Region sofort freizulassen und auf deren soziale und wirtschaftliche Forderungen einzutreten.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5114</guid><pubDate>Mon, 02 Oct 2017 08:49:57 +0200</pubDate><title>Die Digitalisierung muss den Berufstätigen nützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-digitalisierung-muss-den-berufstaetigen-nuetzen</link><description>SGB-Studie zu den Folgen der Digitalisierung der Arbeitswelt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die "Digitalisierung" hat viele Facetten. Viele Leute denken an den verstärkten Einsatz von Computern und Robotern in den Firmen. Und an die Vergabe von Jobs und Aufträgen über Internetplattformen ("Uberisierung", "Crowdworking").
</p><p>Tatsächlich sind aber die Verlagerung von Büro-Arbeitsplätzen ins Ausland, das Wachstum des Internethandels oder die Verschiebung von Print- zu Onlinewerbung ebenso bedeutend. Arbeit und Freizeit drohen sich zu vermischen.
</p><p>Die Digitalisierung bringt viele Vorteile, beinhaltet aber auch Gefahren für Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen. In der Vergangenheit hat die Schweiz die Phasen des technologischen Wandels relativ gut gemeistert. Unter den Betroffenen gab es zwar immer wieder traurige Schicksale. Doch die Gewerkschaften und die Wirtschaftspolitik haben dafür gesorgt, dass die Berufstätigen insgesamt davon profitieren.
</p><p>Die Digitalisierung muss den Berufstätigen nützen. Die Gewerkschaften fordern u.a.:</p><ul><li>Eine Kontrolloffensive gegen digitale Schwarzarbeit und arbeitsrechtliche Missbräuche.</li><li>Regelungen fürs Homeoffice, wo Gesetzeslücken im Arbeitnehmerschutz bestehen, z. B. in den Bereichen Gesundheit und Materialkosten sowie bei Haftungsfragen.</li><li>Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in gefährdeten Branchen: Detailhandel, JournalistInnen, Taxi, Versicherung, Banken (Verbesserung des bestehenden GAV).</li><li>Eine Offensive bei der Aus- und Weiterbildung. Die Kantone und die Arbeitgeber sollen endlich ausreichend Angebote für Erwachsene schaffen (Validation, Nachholbildung usw.) und mitfinanzieren.</li><li>Ausreichend hohe Gewinnsteuern der Firmen, um allfällige Zusatzgewinne abzuschöpfen - zur Finanzierung der Aus- und Weiterbildung.</li><li>Einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Arbeitnehmende.</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär für Arbeitsrecht, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5105</guid><pubDate>Wed, 27 Sep 2017 10:48:41 +0200</pubDate><title>Reto Wyss neuer SGB-Zentralsekretär</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/reto-wyss-neuer-sgb-zentralsekretaer</link><description>Verstärkung im Dossier Ökonomie </description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 25. September hat Reto Wyss seine Arbeit als Zentralsekretär des SGB im Bereich Ökonomie aufgenommen. Der 31-jährige Reto Wyss hat seine wirtschaftswissenschaftlichen Studien an den Universitäten Basel, Lausanne, Bologna und Freiburg i.Br. 2011 mit dem Master abgeschlossen. In den letzten 5 Jahren arbeitete er bei mehreren finnischen IT-Unternehmen in Management- und Entwicklungsfunktionen. 
</p><p>Eine genaue Zuteilung der einzelnen Zuständigkeiten innerhalb des Dossiers Wirtschaft wird das SGB-Sekretariat gegen Ende Jahr vornehmen. &nbsp; 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter SGB-Sekretariat 031 377 01 16 oder 079&nbsp;205 69 11 </li></ul><ul><li>Reto Wyss, SGB-Zentralsekretär 031 377 01 11 oder 079 740 99 84 </li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5103</guid><pubDate>Sun, 24 Sep 2017 15:09:58 +0200</pubDate><title>Ein sozialpolitisch motiviertes Nein zur Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-sozialpolitisch-motiviertes-nein-zur-altersvorsorge-2020</link><description>Am Widerstand zweier Komitees knapp gescheitert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Altersvorsorge 2020 ist am Widerstand eines linken und eines rechten Komitees knapp gescheitert. Es gibt zahlreiche Gründe für das Nein zum Gesetz.</p><p>Viele heutige Rentnerinnen und Rentner haben Mühe, mit der Rente über die Runden zu kommen. Sie folgten dem Argument der Gegner, dass sie im Gegensatz zu den NeurentnerInnen keinen AHV-Zuschlag erhalten würden. Vor allem Frauen stimmten Nein, weil sie keine Erhöhung des Rentenalters akzeptieren konnten. Zumal die Frauen weniger verdienen als die Männer und die Probleme der älteren Arbeitnehmenden nicht gelöst sind. Dazu kam ein Protest gegen die Leistungssenkungen bei den Pensionskassen.
</p><p>Das Nein zum Gesetz der Altersvorsorge 2020 zeigt, dass bedeutende sozialpolitische Argumente bei der Ablehnung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Diese Probleme müssen gelöst werden. Der so genannte "Plan B" der Arbeitgeber ist damit bereits zum Vornherein gescheitert. Er löst kein einziges der Probleme und käme die Arbeitnehmenden teuer zu stehen.
</p><p>Für die Gewerkschaften ist klar: Wer in der Schweiz eine Rente erhält, muss davon leben können. Deshalb kämpfen sie auch in Zukunft für gute AHV-Renten und eine gute Altersvorsorge. Leistungsabbau liegt nicht drin. Und: Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden müssen gelöst werden. Bei den Frauen braucht es wirksame Instrumente, um die Lohngleichheit durchzusetzen.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5085</guid><pubDate>Thu, 14 Sep 2017 12:12:39 +0200</pubDate><title>Bestimmteres Vorgehen der SNB gegen Frankenüberbewertung erforderlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bestimmteres-vorgehen-der-snb-gegen-frankenueberbewertung-erforderlich</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Auch mit der leichten Abwertung auf rund 1.14 Fr./Euro ist der Franken nach wie vor stark überbewertet. Das Wirtschaftswachstum ist schwach. Die Kapazitäten der Schweizer Wirtschaft sind unterausgelastet. Die Beschäftigung stagniert. Die Teuerung ist tief. In dieser Situation braucht unser Land eine expansive Geldpolitik. Wegen dem überbewerteten Franken sind die monetären Bedingungen jedoch eindeutig restriktiv. Das zeigt beispielsweise der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB nach wie vor am Devisenmarkt aktiv ist und die Zinsen tief hält. Der SGB erwartet von der SNB aber, dass sie stärker gegen die Überbewertung des Frankens vorgeht. Ziel muss sein, den Frankenkurs so rasch als möglich auf ein Niveau zu bringen, welches der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchzusetzen versuchen (z.B. in Bezug auf die Teuerung). 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul><ul><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5083</guid><pubDate>Wed, 13 Sep 2017 11:08:52 +0200</pubDate><title>Für sichere und stabile Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-sichere-und-stabile-renten</link><description>Arbeitnehmendenkomitee will Abstimmungssieg mit intensivem Schlussspurt sichern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Erfahrungen der letzten Woche zeigen: Im direkten Gespräch über die Altersvorsorge 2020 sind die Leute gut für ein doppeltes Ja zum ersten tragfähigen Kompromiss seit 20 Jahren zu gewinnen. Sie verstehen, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, die Renten zu sichern, das Rentenniveau zu verteidigen und die Renten von Personen mit bescheidenem Einkommen - vor allem Frauen - zu verbessern. Viele sind jedoch verunsichert durch die Gegenkampagne, in der die linken ReferendumsführerInnen und die Reform-Gegner aus der Wirtschaft aus diametral entgegengesetzten Gründen für die Ablehnung kämpfen, gleichzeitig aber mit teilweise gleichen Argumenten agieren.
</p><p>Gemäss den heute veröffentlichten Umfragen liegt das doppelte Ja zur Altersvorsorge 2020 zurzeit leicht vorne. Umfragen sind Umfragen. Abgerechnet wird an der Urne. Das "Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020" wird bis am 24. September alles unternehmen, um dieser Reform zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><p>Ein Nein würde die AHV in die Schuldenwirtschaft treiben und den Druck für Rentenkürzungen und Rentenalter 67 erhöhen. Der Plan B der Reform-Gegner bringt den Arbeitnehmenden sicher keine bessere Lösung. Gerade für Frauen ist eine Ablehnung eine schlechte Perspektive. Sie dürften dann in einem ersten Paket erneut über Frauenrentenalter 65 abstimmen, jedoch ohne Kompensationsmassnahmen wie bei der Altersvorsorge 2020.
</p><p>Die Gewerkschaften und Angestelltenorganisationen zusammen mit ihren Partnerinnen unter den politischen Parteien werden die Schlussoffensive, die vor zehn Tagen mit den Stellungnahmen von Alt-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Emil, Beni Thurnheer, einem Frauenappell und dem Aufruf zur Verteidigung der Renten eingeleitet wurde, bis zum Abstimmungssonntag durchziehen. Sie werden vor allem auf der Strasse im direkten Gespräch mit der Bevölkerung für ein doppeltes Ja werben.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><b></b>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p><h3><b></b>Das Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020:</h3><ul><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</li><li>Unia</li><li>Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV</li><li>Gewerkschaft Medien und Kommunikation Syndicom</li><li>Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienst VPOD</li><li>Professionelle Soziale Arbeit Schweiz AvenirSocial</li><li>Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals garaNto</li><li>Vereinigung des Kabinenpersonals kapers</li><li>Nautilus International</li><li>Personalverband des Bundes PVB</li><li>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV</li><li>Schweiz. Musikpädagogischer Verband SMPV</li><li>Schweizerischer Musikerverband SMV</li><li>Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM</li><li>TravailSuisse</li><li>Syna</li><li>Organizzazione Christiano-Sociale Ticinese OCST</li><li>Transfair</li><li>Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH</li><li>Öffentliches Personal Schweiz ZV</li><li>Kaufmännischer Verband Schweiz</li><li>Angestellte Schweiz</li><li>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK</li><li>Schweizer Kaderorganisation SKO</li><li>Verband Schweizerischer Polizeibeamter VSPB<b></b></li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5064</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 15:42:55 +0200</pubDate><title>Keine Bundessubvention für generelle Gewinnsteuersenkungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-bundessubvention-fuer-generelle-gewinnsteuersenkungen</link><description>Vernehmlassung zur neuen Unternehmenssteuerreform III („Steuervorlage 17“)</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB steht der vom Bundesrat vorgelegten neuen USR III ("Steuervorlage 17") kritisch gegenüber. Zwar ist mit der Erhöhung der Familienzulagen eine soziale Verbesserung eingebaut worden. Doch gleichzeitig sollen die Gewinnsteuern für alle Firmen in den Kantonen und Gemeinden im Ausmass der USR III gesenkt werden.
</p><p>Die von den Kantonen geplanten generellen Gewinnsteuersenkungen waren bereits in der USR III die teuerste und ineffizienteste Massnahme. Das klare Volks-Nein zeigte, dass Bund und Kantone hier zurückbuchstabieren müssen - indem der Kantonsanteil bei der direkten Bundesteuer nicht erhöht wird, sondern auf dem heutigen Niveau belassen wird. Wenn schon, sollte der soziodemografische Lastenausgleich gestärkt werden.
</p><p>Die heute vorgestellte Vernehmlassungsvorlage hätte bei einer Volksabstimmung einen schweren Stand. Denn die USR III wurde beispielsweise auch im Kanton Baselstadt, welcher ein sozialpolitisch noch etwas besseres Paket vorgeschlagen hat, deutlich abgelehnt. Der SGB setzt sich für eine sozialere, kostengünstigere Vorlage ein.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5053</guid><pubDate>Mon, 04 Sep 2017 14:40:50 +0200</pubDate><title>SGB: Verjährungsfrist erst bei Eintreten des Schadens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-verjaehrungsfrist-erst-bei-eintreten-des-schadens</link><description>10 Jahre Verjährung sind nicht ausreichend</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Rechtskommission des Nationalrates hat heute mit knapper Mehrheit beschlossen, ihrem Rat die Abschreibung der Vorlage zur Revision des Verjährungsrechts zu beantragen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert das Parlament auf, diesem Antrag nicht zu folgen. Denn damit gälte im Bereich des Obligationenrechts (OR) nach wie vor bloss eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. 
</p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige OR-Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht entspricht. Eine solche Verjährungsfrist blende die modernen gesundheitlichen Risiken bei der Arbeit aus. 
</p><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für den SGB ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen. Sollten die Räte an absoluten Verjährungsfristen festhalten wollen, dann ist mindestens eine solche von 20 Jahren vorzusehen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5047</guid><pubDate>Wed, 30 Aug 2017 17:11:06 +0200</pubDate><title>BVG-Mindestzins-Senkung verhindert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-mindestzins-senkung-verhindert</link><description>Ein vernünftiger Entscheid der BVG-Kommission </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz für das künftige Jahr nicht anzupassen. Damit haben die BVG-Versicherten die Sicherheit, dass ihr Altersguthaben auch im 2018 weiterhin mindestens zu 1% verzinst wird.
</p><p>Statt den Zins gemäss der bislang angewendeten Formel weiter zu senken, wird nun eine Arbeitsgruppe prüfen, nach welchen Kriterien der Mindestzinssatz in Zukunft festgelegt werden soll. Damit hat die BVG-Kommission den Arbeitgeberverband, den Gewerbeverband und den Versicherungsverband in die Schranken gewiesen, die trotz solider effektiver Renditen der Pensionskassen den Mindestzins auf nur noch 0,5% senken wollten.
</p><p>Mit ihrem Entscheid ermöglicht es die BVG-Kommission die bislang verwendeten Formeln der Realität anzupassen. Diese Formeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Anlageverhalten der Pensionskassen. Die stark gewichteten Bundesobligationen führen dazu, dass der empfohlene Zinssatz zuletzt immer tiefer fiel und sich in den kommenden Jahren in Richtung einer Nullverzinsung bewegt hätte. Dies obwohl die Pensionskassen zurzeit weit höhere Renditen erwirtschaften.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Doris Bianchi, stv. Sekretariatsleiterin SGB, zuständig für das Dossier Altersvorsorge, 076 564 67 67 </li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5038</guid><pubDate>Tue, 29 Aug 2017 09:12:55 +0200</pubDate><title>Stabile und sichere Renten statt Defizitwirtschaft und Unsicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabile-und-sichere-renten-statt-defizitwirtschaft-und-unsicherheit</link><description>Die Arbeitnehmenden-Organisationen engagieren sich für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Rentenreform bringt sichere Renten und verbessert sie für alle künftigen Rentnerinnen und Rentner, die heute einen mittleren und tiefen Lohn haben. Und sie ist für die Bevölkerung die günstigste Lösung. Bei Ablehnung der Vorlage würde die AHV in die Schuldenwirtschaft getrieben und damit in eine Abbaulogik geraten. Für alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmenden-Organisationen, die zusammen über 700'000 Arbeitnehmende vertreten, ist die Altersvorsorge 2020 deshalb eine gute und vernünftige Vorlage. Am 24. September ist ihr mit einem doppelten Ja zuzustimmen, so der gemeinsame Appell der Arbeitnehmenden-Organisationen anlässlich einer Pressekonferenz am 29. August.
</p><p>Sichere Renten und ein stabiles Rentenniveau sind für alle entscheidend, für die heutigen Rentnerinnen und Rentner, aber auch für die kommenden Generationen. Letztere müssen sich so keine Sorgen machen, wieder direkt für ihre Eltern und Grosseltern aufkommen zu müssen. Für die Sicherung der AHV-Renten ist nur eine bescheidene Zusatzfinanzierung nötig. Effektiv wird der Mehrwertsteuersatz dazu erst 2021 um 0,3 Punkte auf 8,3 Prozent angehoben. Eine weitere, bereits heute für die IV erhobene, Milliarde wird in die AHV fliessen - ohne dass die Bevölkerung damit mehr belastet würde. Bei einem Nein wäre diese Milliarde für die AHV verloren. Die AHV-Defizite würden rasch steigen, und damit auch der Druck für Leistungsabbau und Rentenalter 67. Ein Ja verbessert die Renten für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Alter hauptsächlich von der AHV. Deshalb ist für sie der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken pro Jahr für Ehepaare besonders wichtig. Denn bei der AHV bekommen sie für einen Beitragsfranken am meisten Rente. Eine Ablehnung würde nicht nur diese Verbesserung verhindern. Sie würde auch dazu führen, dass mehr Leute mit tiefen Einkommen auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären.
</p><p>Ein Ja bringt Rentenverbesserungen für die Frauen. Heute beträgt die durchschnittliche Pensionskassenrente einer Frau nur einen Drittel einer Männerrente. Das wird sich nun ändern, da der versicherte Lohn für alle, die Teilzeit arbeiten, angehoben wird. Trotz höherem Frauenrentenalter ist die Altersvorsorge 2020 für Frauen deshalb positiv. Mit einem Nein würde eine Verbesserung der Rentensituation der Frauen dagegen in weite Ferne rücken. Wer Nein sagt, lehnt auch eine Rentengarantie für ältere Arbeitslose ab. Diese werden heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen und müssen bei Aussteuerung oft das Alterskapital bereits vor der Pensionierung anzapfen. Das soll sich endlich ändern.
</p><p>Ein Nein würde auch längst fällige Anpassungen der Altersvorsorge an gesellschaftliche Bedürfnisse verhindern. Altersvorsorge 2020 bringt eine Flexibilisierung des Rentenalters. Wer länger arbeiten kann und will, soll darin nicht behindert werden. Und wer ausgelaugt ist und auf dem Arbeitsmarkt keine Perspektive mehr hat, soll früher gehen können, ohne dafür bestraft zu werden.
</p><p>Die Mitgliederverbände des Komitees der Arbeitnehmenden-Organisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020 rufen alle Arbeitnehmenden auf, die Rentenreform gutzuheissen. 70 Jahre nach der Annahme der AHV durch die Stimmberechtigten, ist es an der Zeit, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stärken. Bei einem Nein wird es keine bessere Vorlage geben. Vielmehr würde der Abbaudruck steigen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><p class="Text"><span lang="DE"></span></p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, 079 277 81 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Franziska Peterhans, Zentralsekr. Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, 076 542 49 11</li><li>Christian Zünd, CEO Kaufmännischer Verband, 079 815 79 12</li><li>Jenny Brochellaz, Geschäftsstellenleiterin SBK Valais, 079 320 98 70</li><li>Véronique Polito, GL-Mitglied Unia, 079 436 21 29</li></ul><p class="Text"><span lang="DE"></span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5037</guid><pubDate>Mon, 28 Aug 2017 14:37:55 +0200</pubDate><title>Nein zu 15 Stunden-Arbeitstagen und 60-Stunden-Woche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-15-stunden-arbeitstagen-und-60-stunden-woche</link><description>SGB kämpft in breiter Allianz gegen Burnout und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Plattform von Angestellte Schweiz, Kaufmännischem Verband und Schweizer Kader Organisationen stimmt in den Chor derer ein, die den Schutz des Arbeitsgesetzes (ArG) abbauen wollen. Die Plattform fordert heute, nur wenige Tage bevor sich die ständerätliche WAK zu entsprechenden Fragen der Arbeitszeit äussern wird, die Einführung einer 60-Stunden-Woche und des 15-Stunden-Arbeitstages. Der SGB lehnt diese Forderungen klar ab. 
</p><p>Beide Forderungen sind gesundheitsschädigend und widersprechen jeglichem Interesse nach mehr Vereinbarkeit. Sie stehen im Widerspruch zu den Erkenntnissen aller einschlägigen Studien, die zeigen, dass in der Schweiz Vollzeitangestellte bereits sehr lange arbeiten und dass der Stress am Arbeitsplatz zunimmt. Sogar die Umfrage des KV selbst weist nach, dass keine längeren Arbeitszeiten, wohl aber die Arbeitszeiterfassung gewünscht werden. Gerade leitende Angestellte und höher qualifizierte Fachpersonen, die im Visier der Deregulierung der Plattform stehen, beklagen steigenden Stress und real sinkende Arbeitszeitautonomie. 
</p><p>Die Einführung einer 60-Stunden-Woche sowie die Möglichkeit, den Arbeitstag sogar auf 15 Stunden auszudehnen und nur noch 9 Stunden für Schlaf und Familie vorzusehen, bedeuten ein offenes Tor für Burnout und Stresserkrankungen. Dies umso mehr, wenn gleichzeitig auch noch die Arbeitszeiterfassung abgeschafft werden würde, wie dies im Parlament hängige Vorstösse verlangen. Eine so bedingte Eliminierung von Überstunden würde letztlich zu mehr Gratisarbeit führen. 
</p><p>Diese Gefahr droht umso mehr, als die Definition der Personen, die vermehrt flexibel arbeiten sollen, auf sehr vage Bestimmungen abstellt und relevante messbare Grössen (Kaderstellung, Lohngrösse) vermissen lässt. Es gilt einzig die Voraussetzung, dass die Betreffenden 50 % ihrer Arbeitszeit "autonom" einteilen können.
</p><p> Festzustellen ist, dass das Arbeitsgesetz bereits sehr stark flexiblisiert worden ist: Seit dem 1.1.2016 ist für gewisse Arbeitnehmende ein vollständiger Verzicht auf Arbeitszeiterfassung bzw. eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung möglich. Bereits heute kennt das Schweizer Arbeitsrecht eine der längsten Arbeitswochen in Europa. Bereits heute sind örtliche (z.B. Home Office) und zeitliche Flexibilität (Überzeit) möglich.&nbsp; 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär zuständig für Arbeitsrecht, 076 355 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5033</guid><pubDate>Wed, 23 Aug 2017 12:51:46 +0200</pubDate><title>FlaM-Kontrollen: ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu zaghaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flam-kontrollen-ein-schritt-in-die-richtige-richtung-aber-zu-zaghaft</link><description>Bundesrat beschliesst mehr FlaM-Kontrollen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Bundesrat hat heute beschlossen, die jährliche Mindestzahl der Kontrollen auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der Flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit mit der EU von 27'000 auf 35'000 zu erhöhen. Das ist ein fortschrittlicher Entscheid und entspricht einer alten Forderung der Gewerkschaften. In Branchen mit erhöhten Dumpingrisiken werden damit künftig jedes Jahr rund fünf Prozent der Unternehmen kontrolliert werden. 
</p><p>Klar ist jedoch, dass diese Ausdehnung angesichts verbreiteten Dumpings nicht genügt. 2016 wurden bei jeder fünften Kontrolle zu tiefe Löhne festgestellt! Bereits heute gibt es Kantone, die zehn Prozent der Betriebe in risikoverdächtigen Branchen kontrollieren. Dieser Mindestwert müsste überall erreicht werden, damit die Kontrollen mehr präventive Wirkung erzielen. 
</p><p>Gleichzeitig müssen der Bund und die Kantone bei massiertem Dumping Mindestlöhne einführen. Zudem sollen die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. Des Weiteren sollen Subunternehmerketten auf eine Stufe beschränkt werden. Und: einzuführen ist ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5029</guid><pubDate>Fri, 18 Aug 2017 08:06:02 +0200</pubDate><title>Breite Allianz zur Sicherung unserer Altersrenten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breite-allianz-zur-sicherung-unserer-altersrenten</link><description>Medienkonferenz der Ja-Komitees für die Rentenreform Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am Freitag sind in Bern die drei nationalen Ja-Komitees für ein doppeltes Ja zur Rentenreform vor die Medien getreten.</p><p>Angeführt von Vertreterinnen und Vertretern der bürgerlichen Parteien CVP, BDP und EVP, der linken Parteien SP und Grüne sowie der Arbeitgeber und des Schweiz. Gewerkschaftsbunds hatten die drei Komitees eine klare gemeinsame Botschaft: Die Rentenreform ist ein ausgewogener Kompromiss und nach 20 Jahren Reformstau dringend nötig. Sie bringt sichere Renten und sorgt für ein stabiles Rentenniveau. Deshalb setzen sich die Mitglieder des bürgerlichen, des linken sowie des Arbeitnehmenden-Komitees mit Überzeugung für ein doppeltes Ja zur Altersvorsorge 2020 ein.
</p><h3>Renten gesichert, AHV solide finanziert</h3><p>Aus Sicht der Arbeitnehmenden sei entscheidend, dass die Renten gesichert und die AHV solide finanziert werde, sagte Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Dazu brauche es eine AHV-Zusatzfinanzierung, sonst drohe eine gefährliche Schuldenwirtschaft, die zu Abbau führe wie früher bei der IV. "Zur Sicherung des Rentenniveaus braucht es wegen des starken Drucks auf den Pensionskassen zudem Rentengarantien in der zweiten Säule und den AHV-Rentenzuschlag - gerade für jene mit mittleren und tiefen Einkommen."
</p><p>Gerhard Pfister, Präsident der CVP, bekräftigte im Namen des bürgerlichen Komitees, dass die Altersvorsorge wegen der Demografie und der Tiefzinssituation dringend angepasst werden muss. "Mit der Rentenreform haben wir endlich einen ausgewogenen Kompromiss gefunden, der diese Herausforderungen angeht und den Fortbestand unserer Sozialwerke sichert. Das ist wichtig für die heutigen und künftigen Rentnergenerationen." Ausserdem schaffe die Reform mehr Gerechtigkeit, indem endlich die Heiratsstrafe in der AHV gemindert werde.
</p><h3>Reform für Arbeitnehmende und kleine Einkommen</h3><p>"Die Altersvorsorge 2020 ist eine Reform für die Arbeitnehmenden und für die kleinen Einkommen, weil sie die AHV stärkt. Darum steht die SP geschlossen hinter der Reform, das hat unsere Urabstimmung gezeigt", sagte SP-Präsident Christian Levrat. Er warnte jedoch auch vor dem Plan B bei einem Nein: "FDP und SVP trauen sich nicht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern reinen Wein einzuschenken, aber sie wollen Rentenalter 67 und tiefere Renten, darauf arbeiten sie seit Jahren hin."
</p><p>Die Präsidentin der EVP, Marianne Streiff, erinnerte daran, dass Extremforderungen chancenlos sind. "Nur eine ausgewogene Reform, die allen etwas bietet und von allen etwas verlangt, kann gelingen. Die teuerste Reform wäre eine gescheiterte Reform, denn die aufgelaufenen Defizite der AHV müssten die nachfolgenden Generationen bezahlen."
</p><p>Der Westschweizer Arbeitgeberverband FER steht ebenfalls hinter der Altersvorsorge 2020, wie der stellvertretende Generaldirektor Olivier Sandoz ausführte. "Die Sicherung unserer Sozialsysteme ist im Interesse von uns allen, auch gerade der Wirtschaft. Deswegen befürworten alle grossen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in der Romandie sowie einige Chefs grosser Unternehmen die Rentenreform." Wichtig sei auch die Tatsache, dass die Altersvorsorge 2020 die Arbeit weit weniger verteuere als der von den Gegnern propagierte "Plan B".
</p><h3>Frauen, die rechnen. sagen Ja</h3><p>Unter dem Strich könnten auch die Frauen die Reform gut unterstützen, trotz des höheren Frauenrentenalters, erklärte Regula Rytz, Präsidentin der Grünen. "Es ist gelungen, gerade die Erhöhung des Rentenalters finanziell zu kompensieren." weil die Teilzeitarbeit bei den Pensionskassen besser versichert werde, erhielten viele Frauen deutlich mehr Rente. "Frauen die nachrechnen, sagen deshalb Ja - und konzentrieren ihre Kräfte auf die Bekämpfung der Lohndiskriminierung."
</p><p>Zum Abschluss unterstrich BDP-Präsident Martin Landolt, dass die Rentenreform die Altersvorsorge nicht nur sichert, sondern auch modernisiert. "Das Rentenalter wird flexibilisiert und heutige Arbeitsmodelle wie Teilzeitarbeit werden besser abgesichert. Zudem stärkt die Reform die Solidarität zwischen den Generationen, denn sie sichert die Zukunft unserer Vorsorgewerke." Die Reform geschehe deshalb nicht "auf dem Buckel der jungen Generation - im Gegenteil: "Die junge Generation wird sogar höhere Renten erhalten als dies beim heutigen System der Fall wäre." 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Auskünfte im Namen der drei Ja-Komitees für die Rentenreform geben:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweiz. Gewerkschaftsbund, 079 277 61 31</li><li>Gerhard Pfister, Präsident der CVP Schweiz, 079 334 12 30</li><li>Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz, 079 240 75 57</li><li>Marianne Streiff, Präsidentin EVP Schweiz, 079 664 74 57</li><li>Olivier Sandoz, Stv. GD Fédération des entreprises romandes FER, 079 643 21 25</li><li>Regula Rytz, Präsidentin Grüne Schweiz, 079 353 86 38</li><li>Martin Landolt, Präsident BDP Schweiz, 079 620 08 51</li><li>Béatrice Wertli, Generalsekretärin CVP, 078 873 88 08</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Michael Sorg, Mediensprecher SP, 079 785 86 08</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5020</guid><pubDate>Fri, 04 Aug 2017 15:33:47 +0200</pubDate><title>Bundesgericht: Kantone können Mindestlöhne festlegen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bundesgericht-kantone-koennen-mindestloehne-festlegen</link><description>Ein wegweisendes Urteil über Neuenburg hinaus

</description><content:encoded><![CDATA[<p> Eine gute Nachricht aus Lausanne: Das Bundesgericht hat entschieden, dass im Kanton Neuenburg ein gesetzlicher Mindestlohn in Kraft treten kann. Das oberste Gericht des Landes hat mit Urteil vom 21. Juli 2017 eine Beschwerde von verschiedenen Neuenburger Arbeitgebervereinigungen gegen das entsprechende Gesetz abgewiesen. Dieses Gesetz sieht einen kantonalen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde vor. Es ist von der Neuenburger Legislative 2014 verabschiedet worden - im Anschluss an eine 2011 vom Souverän angenommene Volksinitiative, welche die Einführung eines kantonalen Mindestlohnes verlangt hatte. 
</p><p>Wegen der Beschwerde konnte es bisher nicht in Kraft treten. Das Bundesgericht hält ausdrücklich fest, dass die Kantone Mindestlöhne erlassen dürfen. Wörtlich: "Abzuweisen ist auch der Einwand der Beschwerdeführer, dass das Bundesrecht den Kantonen keinen Platz für die Festlegung von Minimalsalären lasse." "Unter dem Blickwinkel des Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit" dürften die Kantone sozialpolitische Massnahmen erlassen. Das Neuenburger Gesetz mit den vorgeschriebenen 20 Franken pro Stunde sei ein Mittel zur Bekämpfung der Armut und damit sozialpolitisch begründet. 
</p><p>Der SGB begrüsst dieses Urteil des höchsten Gerichtes. Damit tritt nun nach den langen Auseinandersetzungen das Gesetz in Neuenburg endlich in Kraft. Zudem macht der Entscheid den Weg frei, um Hungerlöhne auf kantonaler Ebene zu bekämpfen. Dabei ist nun der Mindestwert von 20 Franken pro Stunde gesetzt.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB,&nbsp; 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4993</guid><pubDate>Tue, 11 Jul 2017 08:47:59 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2 % – für Frauen mehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-von-1-5-bis-2-fuer-frauen-mehr</link><description>Lohnrunde 2017/18: Der Aufschwung muss den Arbeitnehmenden gehören</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SGB-Gewerkschaften fordern für 2017/2018 1,5 bis 2 Prozent mehr Lohn. Um die Lohndiskriminierung zu korrigieren, sollen die Löhne der Frauen stärker angehoben werden.</p><p>Die Zeichen stehen auf Aufschwung. Alle Wirtschaftsindikatoren sind positiv und die Teuerung wird in den Verhandlungsmonaten mit 0,5% im positiven Bereich liegen. Binnenwirtschaft und Finanzsektor bezeichnen die Geschäftslage als gut. Selbst in Branchen wie Exportindustrie oder Gastgewerbe, die wegen des starken Frankens unter Druck standen, geht es aufwärts.
</p><p>Dieser Aufschwung muss den Arbeitnehmenden gehören. In den letzten 20 Jahren schöpften Manager, Topverdiener und Aktionäre die Produktivitätsgewinne ab. Die Löhne der normalen Angestellten gerieten in Rückstand und wurden gleich wieder von steigenden Krankenkassenprämien aufgefressen. Sogar in Deutschland stiegen die Reallöhne in den letzten drei Jahren ungefähr doppelt so stark wie in der Schweiz.
</p><p>Damit auch die tieferen und mittleren Einkommen wieder zum Zug kommen, braucht es generelle Lohnerhöhungen. Individuelle Erhöhungen leisten nur der Selbstbedienungsmentalität in den Führungsetagen Vorschub. Besondere Lohnerhöhungen brauchen die Frauen. Bei gleicher Position, Qualifikation und Erfahrung verdienen sie pro Jahr im Schnitt 7000 Franken weniger als Männer.
</p><h3>Ausgewählte Lohnforderungen </h3><ul><li><b>Bau:</b> +150 Fr. generell + Beitrag an die Krankenkassenprämien</li><li><b>Ausbaugewerbe: </b>+1,5%</li><li><b>Detailhandel: </b>+1,5% generell, Handlungsbedarf bei mittleren Lohnkategorien und Frauen</li><li><b>Gastgewerbe:</b> +2% generell</li><li><b>Private Sicherheit:</b> Stufenanstiege sowie +1% auf Mindestlöhne für EinsteigerInnen, Angleichung der Löhne von Teilzeitangestellten an jene der Vollzeitangestellten</li><li><b>Industrie (alle Branchen): </b>konkrete Forderungen erst im Herbst, voraussichtlich +1,5-2%</li><li><b>Swisscom und weitere Telecom-Anbieter:</b> Reallohnerhöhung von 1%</li><li><b>Grosse Medienhäuser: </b>mindestens 100 Franken mehr</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4982</guid><pubDate>Thu, 06 Jul 2017 09:06:41 +0200</pubDate><title>Stabile und sichere Renten statt Defizitwirtschaft und Unsicherheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabile-und-sichere-renten-statt-defizitwirtschaft-und-unsicherheit</link><description>Arbeitnehmerorganisationen-Komitee Ja zur Altersvorsorge 2020 gegründet</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersvorsorge 2020 sichert die Renten und verbessert sie für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Das sind die Gründe weshalb alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen in den letzten Tagen das Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020 gegründet haben. Das Komitee vertritt mehr als 700'000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz und wird sich mit aller Kraft für ein doppeltes Ja am 24. September einsetzen.
</p><h3>Erste positive Vorlage</h3><p>In den letzten 20 Jahren hat das Stimmvolk alle Altersvorsorge-Reformen von Bundesrat und Parlament abgelehnt. Zurecht. Denn sie waren einseitige Abbauvorlagen. Nun liegt erstmals eine Vorlage auf dem Tisch, die insgesamt positiv ist.
</p><p>Eine bescheidene Zusatzfinanzierung sorgt für sichere AHV-Renten. Eine Milliarde Franken wird der AHV zufliessen, ohne dass dies die Bevölkerung zusätzlich im Portemonnaie spürt. Denn die heute für die IV erhobenen 0,3 Mehrwertsteuerprozentpunkte werden in die AHV umgeleitet. Der Mehrwertsteuersatz bleibt damit bis 2021 bei 8 Prozent. Erst dann steigt der Satz um 0,3 Punkte auf 8,3 Prozent. So günstig können die AHV-Finanzen in Zukunft nie mehr stabilisiert werden. Wer die Altersvorsorge 2020 ablehnt, schwächt damit die AHV. Denn ohne Zusatzfinanzierung gerät die AHV in eine Defizitspirale, die den Druck auf die Renten und für Rentenalter 67 erhöht.
</p><h3>Verbesserungen für Frauen, tiefe und mittlere Einkommen</h3><p>Ein Ja verbessert die Rentensituation für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen. Zwei Drittel der Bevölkerung leben im Alter hauptsächlich von der AHV. Deshalb ist für sie der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken pro Jahr für Ehepaare besonders wichtig. Denn bei der AHV bekommen sie für einen Beitragsfranken am meisten Rente. Eine Ablehnung würde nicht nur diese Verbesserung verhindern. Sie würde auch dazu führen, dass mehr Leute mit tiefen Einkommen auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären.
</p><p>Ein Ja bringt insbesondere Rentenverbesserungen für die Frauen. Heute sind Frauen in der Pensionskasse benachteiligt, weil sie häufig Teilzeit arbeiten. Deshalb betragen ihre PK-Renten im Schnitt nur einen Drittel einer Männerrente. Das wird sich nun ändern, da der versicherte Lohn steigen wird. Dank dieser Massnahmen ist die Altersvorsorge 2020 trotz der Anhebung des Frauenrentenalters unter dem Strich positiv für die Frauen. Mit einem Nein würde die Verbesserung der Rentensituation der Frauen dagegen in weite Ferne rücken. Wer Nein sagt, lehnt auch eine Rentengarantie für ältere Arbeitslose ab. Diese werden heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen und müssen bei Aussteuerung oft das Alterskapital bereits vor der Pension anzapfen. Dieser unwürdigen Situation wird nun ein Riegel geschoben.
</p><h3>Nach 70 Jahren die AHV stärken</h3><p>Die Mitgliederverbände des Komitees der Arbeitnehmerorganisationen Ja zur Altersvorsorge 2020 rufen alle Arbeitnehmenden auf, die Altersvorsorge 2020 gutzuheissen. 70 Jahre nach der Annahme der AHV durch die Stimmberechtigten, ist es an der Zeit, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stärken. Bei einem Nein wird es keine bessere Vorlage geben. Vielmehr würde der Abbaudruck steigen. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, 079 277 81 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Franziska Peterhans, Zentralsekr. Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, 076 542 49 11</li><li>Daniel Jositsch, Präsident Kaufmännischer Verband, 079 503 06 17</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Dossier Altersvorsorge, 076 564 67 67</li></ul><p>&nbsp;</p><p><b>Komitee der Arbeitnehmerorganisationen für ein Ja zur Altersvorsorge 2020:</b> Schweizerischer Gewerkschaftsbund <b>SGB; Unia;</b> Gewerkschaft des Verkehrspersonals <b>SEV;</b> Gewerkschaft Medien und Kommunikation <b>Syndicom; </b>Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienst <b>VPOD;</b> Professionelle Soziale Arbeit Schweiz <b>AvenirSocial; </b>Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals <b>garaNto; </b>Vereinigung des Kabinenpersonals <b>kapers; Nautilus </b>International; Personalverband des Bundes <b>PVB; </b>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV; Schweiz. Musikpädagogischer Verband <b>SMPV;</b> Schweizerischer Musikerverband <b>SMV; </b>Schweizer Syndikat Medienschaffender <b>SSM; TravailSuisse; Syna;</b> Organizzazione Christiano-Sociale Ticinese <b>OCST; Transfair;</b> Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz <b>LCH; </b>Öffentliches Personal Schweiz <b>ZV;</b><b>Kaufmännischer Verband</b> Schweiz; <b>Angestellte Schweiz; </b>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner <b>SBK;</b> Schweizer Kaderorganisation <b>SKO; </b>Verband Schweizerischer Polizeibeamter <b>VSPB<b></b></b></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4978</guid><pubDate>Wed, 05 Jul 2017 15:09:06 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Wir können das!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-wir-koennen-das</link><description>Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat endlich die  Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes veröffentlicht hat,  fordert jedoch entschieden schärfere Massnahmen zur Umsetzung der  Lohngleichheit.</p><p>Insbesondere kritisiert der SGB die fehlende  Durchsetzungskompetenz der Bundesbehörden und den mangelhaften Einbezug  der Gewerkschaften. Somit wird weiterhin ein grosser Teil der  Verantwortung auf die von Lohndiskriminierung betroffenen Frauen  überwälzt.
</p><h3>Mehr Lohntransparenz</h3><p>Seit 1981 verbietet  die Bundesverfassung Lohndiskriminierung, doch das Gleichstellungsgesetz  (GlG) von 1996 hat dieses Verbot nur teilweise durchsetzen können: Nach  wie vor verdienen Frauen in der Schweiz fast ein Fünftel weniger als  Männer.
</p><p>Nun will der Bundesrat Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden  verpflichten, ihre Lohnstruktur regelmässig auf Diskriminierungen  prüfen, das Ergebnis nach dem Vieraugenprinzip kontrollieren zu lassen  und anschliessend darüber zu informieren. Diese Massnahme kann zu mehr  Lohntransparenz und Aha-Erlebnissen führen: Die Hälfte der Betriebe  korrigiert nach einer Lohnanalyse die Frauenlöhne nach oben  (Regulierungsfolgenabschätzung 2015).
</p><h3>Keine Kontrolle, keine Sanktionen</h3><p>Stossend  ist jedoch, dass mit dem revidierten GlG unkorrekte Arbeitgeber immer  noch nicht belangt werden können: Weder stattet der Bundesrat eine  Behörde mit zusätzlichen Kompetenzen aus, noch bezieht er die  Gewerkschaften stärker bei der Umsetzung ein. Ob Unternehmen ihre Löhne  tatsächlich analysieren oder nicht, ob die Analysen sorgfältig  durchgeführt werden und zu korrekten Resultaten führen, wird niemand  kontrollieren. Und niemand wird Unternehmen, die Lohndiskriminierungen  nicht beseitigen, sanktionieren können.
</p><p>Lohndiskriminierung bliebe  ein Kavaliersdelikt, dessen Behebung sozusagen auf freiwilliger Basis  erfolgt. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen müssten weiterhin mit  Lohnklagen für die Umsetzung des Verfassungsauftrags sorgen. Was das für  die Frauen bedeutet, zeigt die neueste GlG-Evaluation: ein erhebliches  finanzielles Risiko, langwierige Prozesse und meist den Verlust der  Stelle.
</p><h3>Beispiel Island</h3><p>Es ginge auch anders: "Já! Ég  þori, get og vil" - Ja! Ich wage es, kann und werde es tun - Mit diesem  Schlachtruf sind die Isländerinnen in den Kampf für Lohngleichheit  gezogen, mit Erfolg, wie die isländische Gewerkschafterin Maríanna  Traustadóttir am Mittwochabend an einer Veranstaltung von SGB und  Travail.Suisse erläutert. Ab 1. Januar 2018 sind Unternehmen in Island  gesetzlich verpflichtet, mit einem Zertifikat nachzuweisen, dass sie  Frauen und Männern den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zahlen.  Bei der Umsetzung sind Gewerkschaften ebenso wie  Arbeitgeberorganisationen beteiligt. Beschäftigte können vom Arbeitgeber  Ausgleichszahlungen verlangen, wenn dieser für gleichwertige Arbeit  nicht den gleichen Lohn zahlt.
</p><p>Der SGB erwartet, dass die Schweiz  Lohndiskriminierung mit derselben Entschiedenheit bekämpft wie Island.  Das Parlament muss bei der GlG-Revision entsprechend nachbessern.  Konkret fordert der SGB regelmässige unternehmensinterne  Lohnüberprüfungen, bei denen die Gewerkschaften einbezogen sind, sowie  eine Behörde mit Kontroll- und Sanktionskompetenzen. Denn auch die  Schweiz kann - sie muss es nur noch wagen und durchziehen. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsektretärin, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikationsleiter, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4974</guid><pubDate>Tue, 04 Jul 2017 12:01:36 +0200</pubDate><title>Probleme lösen, Löhne schützen, Lage älterer Arbeitnehmender verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/probleme-loesen-loehne-schuetzen-lage-aelterer-arbeitnehmender-verbessern</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Schweiz, als kleines Land mit einer stark spezialisierten Wirtschaft, braucht gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Sonst kommen Löhne unter Druck und sind Arbeitsplätze gefährdet. Aber trotz Bilateraler Verträge und flankierender Massnahmen ist Lohndruck leider eine Realität. In Branchen mit wirksamen Kontrollen, Mindestlöhnen und einer konsequenten Sanktionspraxis (Bussen, Sperren, Arbeitsunterbrüche u. a.) können die Arbeitgeber zwar in die Pflicht genommen werden.</p><h3 class="Text">Lohndumping</h3><p class="Text">Doch in den letzten Jahren haben Firmen in Branchen ohne Mindestlöhne häufiger Personal aus dem Ausland geholt. Ohne Mindestlöhne können die Arbeitgeber im Dumpingfall nicht gebüsst werden. In einigen dieser „ungeschützten“ Branchen haben die Lohnkontrolleure relativ viele Lohnunterbietungen festgestellt. Zudem sind die Einstiegslöhne in mehreren Branchen unter Druck gekommen. Im Fokus stehen Detailhandel, Gartenbau, Teile der Industrie (Montage/Unterhalt von Maschinen) sowie Kinderbetreuungsstätten und Heime.</p><h3 class="Text">Ältere Arbeitnehmende benachteiligt</h3><p class="Text">Ausserdem werden ältere Arbeitnehmende in der Schweiz bei der Stellensuche benachteiligt. Besonders ausgeprägt sind ihre Probleme in der Informatikbranche und den Banken. Hatten früher beispielsweise Informatikfirmen vor allem in Zeiten tiefer Arbeitslosigkeit Personal aus dem Ausland engagiert, suchen sie heute auch dann Arbeitskräfte im Ausland, wenn im Inland die Arbeitslosigkeit stark steigt. Davon sind vor allem Berufsleute über 50 Jahren betroffen.</p><p class="Text">Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Daran messen Bevölkerung und Gewerkschaften die Verträge. Darum müssen die erwähnten Probleme und Missbräuche rasch beseitigt werden.</p><h3 class="Text">Insgesamt positive Bilanz</h3><p class="Text">Hingegen darf die gestiegene Ein- und Auswanderung nicht allein der Personenfreizügigkeit zugeschrieben werden. Die Personalrekrutierung der Firmen ist generell viel internationaler geworden. Gründe sind vor allem die Internationalisierung der Wirtschaft und die Stellenausschreibung über das Internet. Dazu kommen politische Veränderungen wie die Marktöffnung im Personalverleih, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, die Abschaffung von Marktzugangsbeschränkungen im Binnenmarkt oder die Abschaffung des Beamtenstatus.</p><p class="Text">Die Personenfreizügigkeit hatte in erster Linie qualitative Auswirkungen: weniger Schwarzarbeit und prekäre Stellen in Tieflohnbranchen, mehr gut qualifizierte ausländische Arbeitskräfte mit besseren Möglichkeiten, sich gegen Druck- und Missbrauchsversuche zu wehren. Die Instrumente der Flankierenden gegen Lohndumping verbesserten die Lohnsituation. Schwarze Schafe unter den Arbeitgebern konnten weniger „billige“ Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der InländerInnen rekrutieren. Neues Missbrauchspotential schuf allerdings die Marktöffnung für Temporäre und ausländische Firmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Migration</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4970</guid><pubDate>Thu, 29 Jun 2017 15:25:07 +0200</pubDate><title>Asbest: Entschädigungsfonds wird operativ</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/asbest-entschaedigungsfonds-wird-operativ</link><description>Finanzielle Hilfe für alle Asbestopfer</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB ist erfreut darüber, dass ab Montag 3. Juli die vor gut drei Monaten auf gewerkschaftliche Initiative hin gegründete Stiftung für einen Entschädigungsfonds Asbest (EFA) nunmehr die ersten Leistungen anbieten kann. EFA ist ein weiterer Meilenstein im langen gewerkschaftlichen Kampf gegen die verheerenden Asbest-Auswirkungen. Die Stiftung kann zwar nicht das angehäufte menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern und psychologische Beratung bieten. 
</p><p>Die Stiftung hat zum ersten einen kostenlosen Care-Service für alle Asbesterkrankten und ihre Angehörigen eingerichtet. Ab sofort können zudem alle an einem Mesotheliom Erkrankten bei der Stiftung eine finanzielle Unterstützung beantragen. Bis die Stiftung über ausreichende Mittel verfügt, werden die Entschädigungen prioritär an Betroffene ausgerichtet, deren Mesotheliom nicht als Berufskrankheit anerkannt ist. 
</p><p>Gesuche um Unterstützung sind an folgende Adresse zu richten: 
</p><p><b>Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <br>Service-Center Gesuche <br>Fluhmattstr. 1, <br>Postfach 4358 <br>6002 Luzern </b></p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4958</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 09:34:25 +0200</pubDate><title>Kündigungsschutz: In der Welt für Ordnung sorgen, zuhause nicht?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigungsschutz-in-der-welt-fuer-ordnung-sorgen-zuhause-nicht</link><description>ILO-Wahl verpflichtet Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Neu ist die Schweiz im Expertenausschuss für Vereinigungsfreiheit der ILO (Committee on Freedom of Association, CFA) vertreten. Das verpflichtet den Bundesrat, endlich für einen völkerrechtskonformen Kündigungsschutz zu sorgen. Wie will man auf der Weltbühne für Ordnung sorgen, wenn man in der eigenen Stube nicht aufwischt? </p><p>Die Schweizer Gewerkschaften sind erfreut über die Wahl von SECO-Mitarbeiterin Valérie Berset-Bircher in das CFA. Dieses hohe Gremium der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) prüft Beschwerden gegen Staaten hinsichtlich Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit. 
</p><p>2006 hat das CFA in der Behandlung einer Klage des SGB festgehalten, dass der Kündigungsschutz in der Schweiz nicht dem Völkerrecht entspricht. Es bemängelte, dass bei missbräuchlichen Entlassungen aufgrund der Ausübung von Grundrechten (Gewerkschaftsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Whistleblowerinnen...) nicht die Möglichkeit der Wiedereinstellung vorgesehen sei, sondern nur eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen. Das CFA wertet dies als Verletzung der ILO-Konventionen 87 und 98 sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ein kürzlich publiziertes Gutachten der Universität Neuenburg im Auftrag des SECO und des Bundesamtes für Justiz (BJ) kommt zum gleichen Schluss. 
</p><p>Trotzdem setzten weder SECO noch BJ die Vorgaben des CFA bis zum heutigen Tag um. Wie will das SECO auf der Weltbühne für Ordnung sorgen, wenn es in der eigenen Stube nicht aufwischen will? - Die ehrenvolle Wahl verpflichtet den Bundesrat, die CFA-Empfehlungen für einen völkerrechtskonformen Kündigungsschutz endlich umzusetzen. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4952</guid><pubDate>Fri, 16 Jun 2017 16:53:21 +0200</pubDate><title>Verordnungsentwurf schafft Klarheit für Umsetzung der Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnungsentwurf-schafft-klarheit-fuer-umsetzung-der-altersvorsorge-2020</link><description>SGB begrüsst Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens über die Verordnungsanpassungen zur Altersvorsorge 2020. Damit wird Transparenz und Klarheit geschaffen wie diese Gesamtlösung, welche die AHV stärkt und die Renten sichert, konkret umgesetzt werden soll. Das ist für die Stimmbevölkerung ein Vorteil.
</p><p>Im Verordnungsentwurf werden für die Versicherten wichtige Fragen geklärt. So kommen die AHV-Verbesserungen ab dem 1. Januar 2019 zum Zug. Sie werden ab diesem Zeitpunkt auch an die Versicherten ausbezahlt, die ab Anfang 2018 das Referenzalter erreichen. Damit können auch diejenige Frauen, die 2018 schon eine Erhöhung ihres Rentenalters um 3 Monate schultern müssen, auf den AHV-Zuschlag zählen.
</p><p>Auch die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Dadurch erhalten die Pensionskassen Zeit, ihre Reglemente anzupassen. Auf diesen Zeitpunkt greift auch die Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Für den SGB ist hier klar, dass diese auch für Versicherte gelten soll, die sich vor dem Referenzalter 65 pensionieren lassen. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, der mit der Gesamtlösung Altersvorsorge 2020 Rentenverluste infolge Senkung des Mindestumwandlungsatzes verhindern wollte.
</p><p>Die Besitzstandgarantie kommt den Versicherten zu Gute, deren Rente sich einzig nach der obligatorischen beruflichen Vorsorge berechnet. Darunter fallen insbesondere Versicherte aus dem Gastgewerbe oder dem Ausbaugewerbe. Aufgrund ihrer strengen körperlichen Arbeit ist ein früherer Altersrücktritt bei ihnen häufig zwingend nötig. Eine Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten, die bis 65 Jahre arbeiten können, wäre hier stossend.
</p><p>Mit der Altersvorsorge 2020 werden die Renten gesichert. Dank höheren AHV-Renten. Dank Ausgleichsmassnahmen bei der zweiten Säule. Dank einer bescheidenen Zusatzfinanzierung für die AHV, in deren Kasse eine Milliarde Franken mehr fliessen wird, ohne dass die Bevölkerung dadurch zusätzlich belastet wird. Ausserdem bringt die Altersvorsorge 2020 vielen Frauen eine höhere Pensionskassenrente. Und ältere Arbeitslose erhalten eine Rentengarantie. Aus diesen Gründen sagt der Schweizerische Gewerkschaftsbund klar Ja zur Altersvorsorge 2020.
</p><h5>AUSKÜNFTE:</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4940</guid><pubDate>Thu, 15 Jun 2017 13:59:51 +0200</pubDate><title>Schwarzarbeit: Behörden immer noch zu nonchalant</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schwarzarbeit-behoerden-immer-noch-zu-nonchalant</link><description>Seco-Bericht zeigt: mehr Verdacht, weniger Kontrolle</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 2016 gab es mehr Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit als ein Jahr zuvor. Abgenommen hat jedoch die Zahl der Kontrollen. Das Missverhältnis zeigt, dass die Politik nicht gewillt ist, Schwarzarbeit wirklich effizient zu bekämpfen. Deshalb fordert der SGB vor allem Bussen, die fehlbare Arbeitgeber wirklich abschrecken. </p><p>Der heute veröffentlichte Jahresbericht des SECO über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) zeigt auf, dass die Zahl der Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit zugenommen hat. Sie ist nach SECO innert Jahresfrist im Sozialversicherungsrecht um 12%, im Ausländerrecht um 13.5% und im Quellensteuerrecht um 9% gestiegen. Die Betriebs- sowie Personenkontrollen jedoch haben im gleichen Zeitraum abgenommen (- 8.1% bzw. - 11.1%). 
</p><p>Die Schere von Verdacht und Kontrolle geht also auseinander. Das ist alarmierend. Die Argumentation des SECO, wonach die Kontrollen heute viel zielgerichteter durchgeführt würden, ist beschönigend. 
</p><p>Der SGB fordert folgende Massnahmen, um Schwarzarbeit zu stoppen: </p><ul><li>Abschreckende Bussen für fehlbare Arbeitgeber: Sie müssen gleich hoch sein wie diejenigen bei Verstössen gegen die FLAM. </li><li>Der Bund hat durch genaue Vorgaben und eine effizientere Finanzierung die grossen kantonalen Unterschiede bei Kontrollen, Sanktionen und Berichterstattung über getroffene Massnahmen zu eliminieren. </li><li>Der Aufenthalt der Sans-Papiers ist nach dem Muster von Papyrus in Genf zu regularisieren. Das wird helfen, das Phänomen einzudämmen. </li></ul><p>Es braucht einen neuen Anlauf für eine Reform des BGSA, in der diese Massnahmen zu integrieren sind. 
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97
</p><p>Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation, 079 249 59 74</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4938</guid><pubDate>Thu, 15 Jun 2017 10:24:27 +0200</pubDate><title>Es braucht eine aktive Geldpolitik mit klaren Zielen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/es-braucht-eine-aktive-geldpolitik-mit-klaren-zielen</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Tendenziell hat er sich in jüngerer Zeit sogar leicht aufgewertet. Die Beschäftigung stagniert weitgehend - im Gegensatz zur aufwärtsgerichteten Entwicklung in anderen Ländern. In den Monaten April, Mai und Juni haben sich die Meldungen über Massenentlassungen oder Auslagerungen gehäuft. Die Kapazitäten der Schweizer Wirtschaft sind unterausgelastet. In dieser Situation braucht unser Land eine expansive Geldpolitik. Wegen dem überbewerteten Franken sind die monetären Bedingungen jedoch eindeutig restriktiv. Das zeigt beispielsweise der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB nach wie vor am Devisenmarkt aktiv ist und die Zinsen tief hält. Doch die Kommunikation in Bezug auf die geldpolitischen Ziele ist nach wie vor zu wenig klar. Niemand weiss, ob und wie die SNB in Zukunft gegen weitere Aufwertungen ankämpfen wird. 
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie sich deutlich stärker gegen die Überbewertung des Frankens wehrt. Ziel muss sein, den Franken in der sehr kurzen Frist im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro zu stabilisieren und danach rasch für einen angemessenen Wechselkurs zu sorgen, der der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchzusetzen versuchen (z.B. in Bezug auf die Teuerung).
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4935</guid><pubDate>Wed, 14 Jun 2017 11:13:17 +0200</pubDate><title>14. Juni: Löhne unter die Lupe nehmen – Lohnkontrollen jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-loehne-unter-die-lupe-nehmen-lohnkontrollen-jetzt</link><description>Frauen-Mahnwache auf dem Bundesplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach Jahrzehnten des Wartens auf Lohngerechtigkeit halten Gewerkschaftsfrauen und Frauenorganisationen auf dem Bundesplatz Wache, bis der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung der Lohngleichheit präsentiert. </p><p>36 Jahre Lohngleichheit in der Bundesverfassung, 21 Jahre Gleichstellungsgesetz - und immer noch warten die Schweizer Frauen auf Lohngerechtigkeit. Durchschnittlich18.1 Prozent betrug der Lohnunterschied im Jahr 2014, 42 Prozent davon sind nicht durch Ausbildung, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Funktion bzw. Kompetenzniveau und weitere objektive Merkmale erklärbar. 
</p><p>Projekte auf freiwilliger Basis wie der Lohngleichheitsdialog haben gegen die anhaltende Diskriminierung nicht gewirkt, doch die Bürgerlichen wehren sich mit Händen und Füssen gegen verbindlichere Massnahmen. Stattdessen negieren sie die Lohndiskriminierung mit zweifelhaften Argumenten. 
</p><p>Trotzdem hat der Bundesrat eine Botschaft zur Gesetzesrevision bis zum Sommer 2017 versprochen, dank der die Unternehmen endlich ihre Löhne unter die Lupe nehmen müssten. Die Gewerkschaftsfrauen und gleichgesinnte Organisationen nehmen ihn beim Wort: Ab dem 14. Juni, dem 26. Jahrestag des legendären Frauenstreiks, halten sie bis der Bundesrat seine Vorschläge verabschiedet jeweils am Mittwoch auf dem Bundesplatz Wache und erinnern daran, dass die Löhne unter die Lupe gehören. Sie fordern Lohnkontrollen, sie fordern Sanktionen bei Lohndiskriminierungen - sie fordern Gerechtigkeit. 
</p><h3>Mahnwache </h3><ul><li>14. Juni, 12-13.30 Uhr </li><li>an den darauf folgenden Mittwochen jeweils 8-9 Uhr. </li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsektretärin, 076 200 90 89</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikationsleiter, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4919</guid><pubDate>Thu, 01 Jun 2017 11:24:10 +0200</pubDate><title>„Steuervorlage 17“ hat Probleme nicht gelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/steuervorlage-17-hat-probleme-nicht-geloest</link><description>Bundesrat muss bei der Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III korrigieren
</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB steht der heute von Bundesrat Maurer und den Kantonsregierungen präsentierten, neuen USR III ("Steuervorlage 17") kritisch gegenüber. Zwar ist mit der Erhöhung der Familienzulagen eine soziale Verbesserung eingebaut worden. Doch gleichzeitig ist die Gefahr, dass die Gewinnsteuern für alle Firmen in den Kantonen und Gemeinden stark gesenkt werden, noch grösser als in der USR III. 
</p><p>Die von den Kantonen geplanten generellen Gewinnsteuersenkungen waren bereits in der USR III die teuerste und ineffizienteste Massnahme. Das klare Volks-Nein zeigte, dass Bund und Kantone hier zurückbuchstabieren müssen - indem der Kantonsanteil bei der direkten Bundesteuer nicht erhöht wird. Der heute präsentierte Vorschlag geht jedoch noch weiter als die USR III. Offenbar sollen sogar die Übergangsbestimmungen ("Step-up") gestrichen werden, welche einen Systemwechsel bei den Statusgesellschaften ohne Steuersenkungen erlaubt hätten. Paradoxerweise kann die Erhöhung der Teilbesteuerung auf 70 Prozent den Steuersenkungsdruck noch verstärken. Auf Druck des Gewerbes werden die Kantone diese Zusatzeinnahmen für weitere Gewinnsteuersenkungen zu verwenden versuchen. 
</p><p>Die heute präsentierten Eckwerte hätten bei einer Volksabstimmung einen schweren Stand. Denn die USR III wurde beispielsweise auch im Kanton Baselstadt, welcher ein sozialpolitisch noch etwas besseres Paket vorgeschlagen hat, deutlich abgelehnt. Der SGB erwartet vom Gesamtbundesrat, dass er die heute präsentierten Eckwerte korrigiert. Es braucht eine sozialere, kostengünstigere Vorlage. 
</p><h5>Auskünfte&nbsp; </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat 079 205 69 11 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4917</guid><pubDate>Wed, 31 May 2017 14:23:37 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 nötiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-noetiger-denn-je</link><description>Ständerat will bei den Ergänzungsleistungen sparen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat hat heute das grösste Sparpaket bei den Ergänzungsleistungen (EL) seit ihrer Einführung im Jahr 1965 beschlossen. Das zeigt drastisch: Höhere AHV-Renten, wie sie die Altersvorsorge 2020 vorsieht, sind dringend nötig. </p><p>Der Ständerat will die Ausgaben für die EL um rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr senken. Dieses Sparpaket wird Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen hart treffen. Es wird - ohne Gegenmassnahmen bei der AHV - ihren ohnehin schon engen finanziellen Spielraum noch mehr verringern.
</p><p> Positiv ist, dass der Ständerat die anerkannten Ausgaben für die Miete endlich an die gestiegenen Wohnkosten anpassen will. Gleichzeitig kürzt er jedoch die anerkannten Ausgaben für die Krankenversicherungsprämien. Künftig dürfen sich die EL-Beziehenden höchstens die Prämienausgaben des drittgünstigsten Krankenversicherers anrechnen lassen. Das heisst, dass die 300'000 EL-Beziehenden zu Billigkassen wechseln müssen. Die freie Wahl eines Krankenversicherers ist für Hochbetagte und Pflegebedürftige jedoch massiv eingeschränkt. Viele von ihnen werden nicht wechseln können und müssen sich dann die höheren Krankenkassenausgaben vom Lebensbedarf absparen. Die Kantone sparen so jährlich 170 Mio. Franken - auf dem Rücken der EL-Beziehenden! Weitere 123 Millionen will der Ständerat bei der Rückerstattung der Krankenversicherungsprämien sparen. 
</p><p>Dieser Sparhammer bei den EL ist unwürdig. Der Nationalrat, der die Vorlage später behandeln wird, muss korrigieren. 
</p><p>Der heutige Beschluss der kleinen Kammer zeigt deutlich, dass nur mit besseren AHV Renten die breite Bevölkerung im Alter ein würdiges Leben führen kann. Die Revision Altersvorsorge 2020 ist ein richtiger und wichtiger Schritt dazu. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4889</guid><pubDate>Mon, 22 May 2017 10:00:00 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende zunehmend Spielball kurzfristiger Unternehmerinteressen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-zunehmend-spielball-kurzfristiger-unternehmerinteressen</link><description>Europäische Studie zu den Arbeitsbedingungen zeigt beunruhigende Entwicklung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die neuste europäische Studie über die Arbeitsbedingungen zeigt, dass die Gefahren für die psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz zunehmen. Dies bestätigt die alarmierenden Erfahrungen der Gewerkschaften. Die Arbeitnehmenden arbeiten immer stärker fremdbestimmt: d.h. die Arbeitgeber entscheiden immer öfter ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden, wann zu arbeiten ist. Sie verlangen immer mehr Zeitflexibilität. Es muss nach Lust und Laune der Chefs gearbeitet werden. Fazit: Die Arbeitszeitautonomie nimmt ab. Das zeigen folgende Befunde des European Working Conditions Survey (EWCS): </p><ul><li>Konnten 2005 noch 14,3% der Arbeitnehmenden in der Schweiz ihre Arbeitszeiten vollständig selbst festlegen, waren es 2015 nur noch 11,7%. </li><li>Konnten 2005 noch 33,5% der Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit innerhalb eines gewissen Rahmens autonom festlegen, waren es 2015 nur noch 19,5%. </li><li>2005 gaben 45% der Arbeitnehmenden an, dass die Unternehmen ihre Arbeitszeiten ohne Änderungsmöglichkeit festlegten; 2015 erklärten dies bereits 58,1%. </li><li>2005 erklärten 88,1% der Arbeitnehmenden, familiäre und soziale Verpflichtungen gut oder sehr gut mit den Arbeitszeiten vereinbaren zu können, 2015 waren es 87,8% </li></ul><p>Diese Trends sind gefährlich, weil gemäss einer anderen Studie (ESENER) gleichzeitig nur 45,2 % der Unternehmen in der Schweiz eine regelmässige Risikobeurteilung, z.B. zu Stress am Arbeitsplatz, durchführen. Im Vereinigten Königreich oder Dänemark sind es über 90% der Unternehmen, der Durchschnitt in der EU beträgt 74%. Entsprechend selten werden in der Schweiz Massnahmen zur Prävention z.B. von Stresserkrankungen getroffen. Dass diese einfach und effektiv sind, zeigen Beispiele aus dem Ausland: So hat der Volkswagen-Konzern in der Nacht einen Mail- und Serverstopp eingeführt. 
</p><p>Zynisch ist, dass trotz dieser alarmierenden Zahlen die Ständeräte Konrad Graber und Karin Keller-Sutter mit parlamentarischen Initiativen eine eigentliche Demontage des Arbeitnehmerschutzes planen. So sollen bis zu einem Drittel der Arbeitnehmenden gezwungen werden können, ihre Arbeitzeiten künftig nicht mehr zu erfassen und damit zu kontrollieren. Ausserdem soll für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die wöchentliche Höchstarbeitszeit faktisch abgeschafft und das Verbot für Nacht- und Sonntagsarbeit aufgehoben werden. Statt den Gesundheitsschutz weiter zu schwächen muss er angesichts der Erkenntnisse der letzten Jahre gestärkt werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär zuständig für Arbeitsrecht, 076 355 61 97 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4885</guid><pubDate>Sun, 21 May 2017 12:47:32 +0200</pubDate><title>Energiewende ohne Strommarktexperimente umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/energiewende-ohne-strommarktexperimente-umsetzen</link><description>SGB erfreut über klares Ja zur Energiestrategie 2050</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist erfreut über die klare Zustimmung zur Energiestrategie 2050. Die Bevölkerung hat damit die Weichenstellung für die Energiewende vorgenommen und sich von der absurden Angstkampagne der Gegnerschaft nicht beeindrucken lassen.
</p><p>Die Energiewende ist eine grosse Chance für die Schweiz, die Energiewirtschaft und die Wirtschaft insgesamt. Ihre Umsetzung kann für ganz Europa ein Beispiel werden, denn wir haben heute eines der höchsten Niveaus in der Versorgungssicherheit, der Stromproduktion mit erneuerbaren Quellen und in der Preisstabilität für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Die Bevölkerung bezahlt seit Jahren tiefe Strompreise, während diese in den umliegenden Ländern mit vollliberalisiertem Strommarkt stetig steigen. Unser System mit dem nur teilliberalisierten Strommarkt bewährt sich als krisenresistent und es ist die beste Voraussetzung für den Umstieg in die Energiewende.
</p><p>Bundesrat und Verwaltung sind nun gefordert, in den Verordnungen möglichst gute Voraussetzungen zu schaffen um diese Errungenschaften zu bewahren und die Energiewende gleichzeitig zügig voranzutreiben. Die Bevölkerung will Versorgungsgarantie und sie will sauberen und günstigen Strom. Sie will keine Strommarktexperimente, sondern eine sozialverträgliche Energiewende.
</p><p>Die Energiewirtschaft wiederum ist in der Pflicht, höchste Transparenz bei den Strompreisen zu gewährleisten. Der Netzzuschlag für die Wasserkraft soll unsere wichtigste umweltfreundliche Energiequelle vorübergehend unterstützen, aber nicht einzelnen Unternehmen unter die Arme greifen, die jahrelang Fehlinvestitionen getätigt und ihr Management fürstlich belohnt haben. 
</p><p>Erfreut ist der SGB auch über die vom Volk abgelehnte Verselbständigung des Kantonsspitals Winterthur Kenntnis. Das ist ein wichtiger Sieg der Gewerkschaften im Kanton Zürich, denn so wird den Privatisierungsplänen rechtzeitig der Riegel geschoben.
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Energiepolitik, 079 744 93 90</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4881</guid><pubDate>Mon, 15 May 2017 15:36:05 +0200</pubDate><title>Das Sprachrohr der Grosskonzerne fordert Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-sprachrohr-der-grosskonzerne-fordert-lohndumping</link><description>Attacke von Avenir.Suisse auf die Flankierenden Massnahmen </description><content:encoded><![CDATA[<p> Avenir Suisse, das Sprachrohr der Banken und Grosskonzerne, fordert Lohndumping. Damit die schon heute tiefen Löhne im Gastgewerbe oder in der Reinigungsbranche noch weiter sinken. Das ist die Kernforderung der heutigen Medienkonferenz zu den Flankierenden Massnahmen. Statt vor der eigenen Türe zu wischen und endlich Massnahmen gegen die verfehlte Managerlohn-Politik in den Führungsetagen der Grosskonzerne zu präsentieren, will der neoliberale Thinktank die Schutzmassnahmen kaputt machen, welche die Schweiz gegen Lohndumping eingeführt hat. Mit dem Angriff auf die Gesamtarbeitsverträge GAV geht Avenir Suisse sogar noch weiter. Ziel ist die Schwächung der Sozialpartnerschaft in der Schweiz. 
</p><p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz ein wirksames Schutzdispositiv gegen Lohndumping eingeführt. Wer in der Schweiz arbeitet, soll einen Schweizer Lohn erhalten. Das sichert nicht nur die Löhne und Arbeitsbedingungen, sondern verhindert auch, dass die Arbeitgeber "billige" Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der InländerInnen anstellen können. Ohne Flankierende gäbe es mehr Lohndumping in der Schweiz. Was ohne Flankierende geschieht, hat das Beispiel von England gezeigt: Die unteren Löhne kamen unter Druck, bis schliesslich eine Mehrheit für den "Brexit" stimmte. 
</p><p>Bereits ein rascher Blick in den am 11.5. präsentierten Bericht zum Vollzug der Flankierenden im Jahr 2016 zeigt, wie wichtig diese Schutzmassnahmen sind. Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz mehr als 40'000 Kontrollen durchgeführt. Dabei haben die Kontrolleure bei mehr als 8000 Firmen zu tiefe Löhne festgestellt! 
</p><p>Bedenklich sind die Vollzugsprobleme bei den Flankierenden. Bund und Kantone müssen im Dumpingfall - wie im Obligationenrecht vorgesehen - Mindestlöhne einführen. Hier sind insbesondere der Bund und die Deutschschweizer Kantone gefordert. Und es braucht mehr Kontrollen: Ein Schweizer Arbeitgeber wird heute in ZG fast gar nicht und in BL, FR und SG nur alle 33 Jahre kontrolliert. Zudem braucht es zusätzliche Instrumente, damit die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. In der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens muss das Parlament Verbesserungen einführen: Subunternehmerketten sollen auf eine Stufe beschränkt werden (gleiche Tätigkeit). Es muss ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen einführen. Und das Beschwerderecht der Wettbewerbskommission gegen Schutzbestimmungen im Beschaffungsrecht muss dringend abgeschafft werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4873</guid><pubDate>Thu, 11 May 2017 15:58:27 +0200</pubDate><title>Lohndruck verhindern – Lücken schliessen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-verhindern-luecken-schliessen</link><description>Flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit den Flankierenden Massnahmen verfügt die Schweiz grundsätzlich über ein mächtiges Werkzeug um Lohndruck zu bekämpfen. Doch der heute veröffentlichte Seco-Bericht zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen im Jahr 2016 zeigt, dass der Handlungsbedarf gross ist. 
</p><h3>Trotz Missbräuchen: viele Firmen bleiben ungestraft </h3><p>Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz mehr als 40'000 Kontrollen durchgeführt. Dabei haben die Kontrolleure bei mehr als 8000 Firmen zu tiefe Löhne festgestellt! In Branchen mit gesetzlich verbindlichen Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen werden diese Firmen gebüsst. Doch rund die Hälfte der Branchenlöhne ist nicht durch solche Mindestlöhne geschützt. Im Dumpingfall erhalten diese Firmen von den Kantonen zwar eine Aufforderung, die Löhne anzuheben. Doch die Mehrheit von ihnen (59 Prozent) foutiert sich darum. Im Gesetz ist vorgesehen, dass Bund und Kantone in solchen Fällen verbindliche Mindestlöhne einführen. Doch abgesehen von nationalen Mindestlöhnen in der Hauswirtschaftsbranche ist in der ganzen Deutschschweiz bisher noch nichts geschehen. Der Kanton Zürich beispielsweise hat sich geweigert, schützende Mindestlöhne im Detailhandel und in der Maschinenindustrie einzuführen, obwohl der Dumpingnachweis klar erbracht war. 
</p><h3>Lohndumping konsequent bekämpfen </h3><p>Um Lohndumping zu verhindern, braucht es mehr verbindliche Mindestlöhne. Hier sind insbesondere der Bund und die Deutschschweizer Kantone gefordert. Nötig sind aber auch mehr Kontrollen: Ein Schweizer Arbeitgeber wird heute in ZG fast gar nicht und in BL, FR und SG nur alle 33 Jahre kontrolliert (TPK-Branchen) Zudem braucht es zusätzliche Instrumente, damit die Kantone bei Verdacht auf Lohndumping rasch eine Arbeitseinstellung anordnen können. In der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens muss das Parlament Verbesserungen einführen: Subunternehmerketten sollen auf eine Stufe beschränkt werden (gleiche Tätigkeit). Es muss ein aussagekräftiges Register der korrekt arbeitenden Firmen einführen. Und das Beschwerderecht der Wettbewerbskommission gegen Schutzbestimmungen im Beschaffungsrecht muss dringend abgeschafft werden. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4849</guid><pubDate>Mon, 01 May 2017 17:37:49 +0200</pubDate><title>Gratisarbeit, Nachtarbeit, mehr Stress, weniger Vereinbarkeit? – Nein danke!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gratisarbeit-nachtarbeit-mehr-stress-weniger-vereinbarkeit-nein-danke</link><description>Gewerkschaftliches Bündnis gegen Burnout und Gratisarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ständerat Konrad Graber (CVP/LU) und seine Kollegin Karin Keller-Sutter (FDP/SG) wollen mit Parlamentarischen Initiativen die Arbeitszeiterfassung und die Vorschriften zur Begrenzung der Arbeitszeit für einen bedeutenden Teil der Beschäftigten eliminieren. Diesen Grossangriff auf geregelte und bezahlte Arbeitszeiten werden die Gewerkschaften vereint abwehren.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sowie die ihnen angeschlossenen Gewerkschaften, insbesondere Unia und Syna, werden eine solch radikale und einseitige Flexibilisierung der Arbeitszeit in einem breiten Bündnis vehement bekämpfen.
</p><p>Diese wilde Flexibilisierung wird unweigerlich zu mehr Fremdbestimmung, zu mehr Stress und zu mehr Burnouts führen. Dabei zeigen diverse Studien und eine aktuelle europäische Erhebung, dass die Arbeitnehmenden in der Schweiz zunehmend an einseitig durch die Arbeitgeber festgelegten Arbeitszeiten leiden. Und dies mehr als im EU-Raum. Graber und Keller-Sutter sprechen zwar von Kadern und Spezialisten. Weil diese Begriffe im Arbeitsgesetz aber nicht definiert sind, können mehr als ein Drittel der Beschäftigten gefährdet sein.
</p><p>Der Vorstoss von Ständerat Graber würde für Kader und Spezialisten in den Dienstleistungen bei Voraussetzung einer durchschnittlichen 45-Stunden-Woche die arbeitsgesetzlichen Vorschriften für Nacht- und Sonntagsarbeit, zur Dauer der Arbeit und zu den Pausen schlicht streichen. Damit wären immer wieder sehr lange Arbeitswochen mit Sonntags- und Nachtarbeit möglich. Eine solche Wildwest-Flexibilität schädigt nicht nur die Gesundheit. Sie verunmöglicht auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb.
</p><p>Beide Vorstösse zusammen werden letztlich zu mehr Gratisarbeit führen. Den Beschäftigten - und auch den Sozialversicherungen - entgehen durch die Eliminierung resp. die verunmöglichte Feststellbarkeit von Überzeit und Überstunden insgesamt Milliarden von Franken.
</p><p>Arbeitszeitkontrolle ist kein alter Zopf. Sie ist ein Mittel gegen Überarbeitung sowie zur Erfassung von Mehrarbeit - und damit einer fairen Entlöhnung. Im digitalen Zeitalter ist sie einfach zu handhaben. Kommt dazu, dass die Sozialpartner mit Hilfe des Bundesrates in langen Verhandlungen zu einer geregelten und kontrollierten Ausnahme von der Erfassungspflicht gefunden haben. Doch kaum war Anfang 2016 die entsprechende Verordnung erlassen, kam der Frontalangriff.
</p><p>Besorgt über die Radikalität der Vorstösse ist auch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin. Sie kritisiert, dass der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung für viele "einen Marsch in die Selbstausbeutung und in das Burnout" darstelle. Ihr Befund ist klar: Werden die Vorschriften des Arbeitsgesetzes zu den Ruhezeiten und zur zeitlichen Lage der Arbeit noch mehr aufgeweicht, dann werden Erschöpfung und muskuloskelettale Probleme zunehmen.
</p><p><sub>Die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse vertreten die   Interessen der Erwerbstätigen in der Schweiz und sprechen im Namen von   über einer halben Million Mitglieder</sub>.  
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079&nbsp;277 61 31</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079&nbsp;287 04 93</li><li> Brigitta Danuser, Delegierte Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 076 339 84 46</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia, 079&nbsp;620 11 14</li><li>Arno Kerst, Präsident Gewerkschaft Syna, 079&nbsp;598 67 70</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076&nbsp;335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4847</guid><pubDate>Mon, 01 May 2017 15:45:09 +0200</pubDate><title>Einige Zehntausend an den Mai-Feiern in der Schweiz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/einige-zehntausend-an-den-mai-feiern-in-der-schweiz</link><description>Zukunft für alle. Sozialer. Gerechter.</description><content:encoded><![CDATA[<p> An über 50 Orten der Schweiz sind heute, am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, einige Zehntausend Menschen auf die Strasse gegangen und haben für mehr und sicherere Jobs, für gerechte Löhne und bessere Renten, für Gleichstellung, für einen vollwertigen Service public, für mehr Rechte von Zugewanderten und gegen eine Wildwest-Flexibilisierung der Arbeitszeiten demonstriert. Die grösste Feier hat in Zürich stattgefunden mit rund 12'000 Teilnehmenden. An vielen Manifestationen wurde dazu aufgerufen, am 24. September Altersvorsorge 2020 zuzustimmen - als einem Kompromiss, der einen sozialen Mehrwert bringe. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden (2) </h3><p>An den meisten Orten sind die Umzüge oder Kundgebungen inzwischen abgeschlossen. Die kulturellen und geselligen Anlässe dauern an. 
</p><p>In <b>Burgdorf</b> wies SGB-Sekretariatsleiter <b>Daniel Lampart</b> darauf hin, dass sich gewerkschaftliches Engagement lohne: "Wenn wir Gewerkschaften kämpfen, haben wir Erfolge. Diese Erfolge sind nicht nur für die Berufstätigen wichtig. Sondern für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung. Sogar der IWF kommt - etwas spät zwar - zum Schluss, dass überall, wo es repräsentative Gewerkschaften gibt, die Einkommensentwicklung gerechter ist." 
</p><p>Unia-GL-und SGB-PA-Mitglied <b>Corrado Pardini</b> forderte in <b>St. Gallen</b>, dass "endlich der mörderische Franken zu zähmen und der digitale und ökologische Umbau anzustossen sei. [...] Verweigern Regierung und Arbeitgeber diese Politik, könnte die Digitalisierung in der Schweiz bald 100'000 Arbeitsplätze kosten. Umgekehrt könnte eine gestaltete Vierte Industrielle Revolution der Schweiz immense Chancen öffnen. Sie könnte die Arbeit leichter und besser machen. Ökologische Vorteile bringen. Neue Industrien schaffen." 
</p><p><b>Doris Bianchi</b>, stellvertretende Leiterin des SGB-Sekretariates, wies in <b>Zug</b> auf die Gefahr der Arbeitszeit-Flexibilisierung hin: "Angeführt von den Arbeitgebern planen die bürgerlichen Parteien, das Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit zu verwässern. Grosse Teile der Mitarbeitenden sollen die Arbeitszeiten nicht mehr aufschreiben dürfen. Arbeit rund um die Uhr wird so legal. Dagegen werden wir Gewerkschaften uns wehren." 
</p><p>In <b>Luzern </b>verlangte SGB-Zentralsekretärin <b>Regula Bühlmann</b> ein griffiges Gleichstellungsgesetz: "Doch sogar einer zahnlosen Revision erwächst massiver Gegenwind. Bürgerliche und Arbeitgeberorganisationen schreien laut "Lohnpolizei!" - und merken nicht wie lächerlich das ist: Eine Polizei, die weder kontrollieren noch Bussen aussprechen darf! Eines geht dabei vergessen: Lohndiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt, Lohngleichheit ist kein Schönwetterprogramm, sondern ein Verfassungsauftrag!" 
</p><p>In <b>Roveredo</b> begann Syndicom-GL- und SGB-PA-Mitglied <b>Giorgio Pardini</b> seine Rede mit einem dialektischen Witz: "Ein Firmenchef zeigt einer Gewerkschafterin seine neuen Roboter und fragt sie: "Und, wie willst Du die Roboter nun dazu bringen, zu streiken?" Da fragt die Gewerkschafterin zurück: "Und wie willst du es anstellen, dass die Roboter deine Autos kaufen?"" 
</p><h5>Auskunft </h5><ul><li>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4844</guid><pubDate>Mon, 01 May 2017 12:06:13 +0200</pubDate><title>Zehntausende an den Mai-Feiern </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zehntausende-an-den-mai-feiern</link><description>Zukunft für alle. Sozialer. Gerechter.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> An über 50 Orten der Schweiz sind am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, die Menschen auf die Strasse gegangen und haben Politik und Wirtschaft aufgefordert, die Sorgen der kleinen Leute ernst zu nehmen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), dessen Gewerkschaften an quasi allen diesen Anlässen beteiligt sind, hat die diesjährigen 1. Mai-Feiern unter das Motto "Zukunft für alle. Sozialer. Gerechter." gestellt. </p><p>In allen Landesgegenden haben die Menschen für mehr und sicherere Jobs, für gerechte Löhne und bessere Renten, für Gleichstellung, für einen vollwertigen Service public und gegen eine Wildwest-Flexibilisierung der Arbeitszeiten demonstriert. Die Redner/innen der Gewerkschaften riefen dazu auf, am 24. September der Altersvorsorge 2020 zuzustimmen - als einem Kompromiss, der mit dem AHV-Ausbau, der besseren Versicherung der Teilzeitarbeit in der zweiten Säule und dem verunmöglichten Ausschluss älterer Arbeitslosen aus der Pensionskasse auch wichtige Fortschritte bringt. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden </h3><p>In <b>Baden</b> rief SGB-Präsident <b>Paul Rechsteiner</b> dazu, Altersvorsorge 2020 zu unterstützen. Denn: "Aus einer Vorlage, welche die AHV geschwächt hätte, ist eine geworden, die die AHV stärkt. [...] Die Rentenerhöhung um 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2'712 Franken pro Jahr für Ehepaare ist aber nicht nichts. Wer die Verbesserung der AHV-Renten lächerlich zu machen versucht, der hat keine Ahnung vom Leben der Leute. [...] Sichere Renten, bessere Renten für die Zukunft, eine solide und erst noch preisgünstige Finanzierung: Das ist das Positive der Rentenreform für die AHV." 
</p><p>In <b>Bern</b> bekannte sich Unia-Präsidentin und SGB Vize-Präsidentin <b>Vania Alleva</b> für gute Arbeit: "Wir wehren uns mit allen Mitteln gegen die Entwertung der Arbeit. Wir bestehen darauf, dass Schutzbestimmungen für die Arbeit erhalten bleiben und auch technologische Neuerungen abdecken. [...] Gewinnen können wir diese Kämpfe für gute Arbeit nur, indem wir über unsere unterschiedlichen individuellen Probleme hinaus immer wieder das Gemeinsame finden." 
</p><p>In <b>Bülach</b> geisselte VPOD-Präsidentin <b>Katharina Prelicz Huber</b> Staatsabbau, Steuergeschenke und Sparpolitik: "Wir fordern einen qualitativ guten Service public, gute Arbeitsbedingungen und Löhne mit Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Erwerbs- und Betreuungsarbeit, gesicherte Renten, gleiche Chancen und Partizipation für alle, unabhängig von Herkunft und Geschlecht." 
</p><p>In <b>Basel</b> erinnerte VPOD-Generalsekretär <b>Stefan Giger</b> an die historischen Erfolge der Gewerkschaften seit dem Generalstreik 1918. Altersvorsorge 2020 gehöre in diese Reihe pragmatischer Erfolge. Denn "sie bringt die AHV in schwarze Zahlen zurück, damit ist das Gerede um Rentenalter 67 abgeschlossen. Ältere Arbeitslose am 58 Jahren haben neu das Recht, in der Pensionskasse zu bleiben und später eine Rente zu beziehen. Und die vorzeitige Pensionierung wird erleichtert: In der AHV wird künftig auch ein teilweiser Rentenvorbezug möglich." 
</p><p>In <b>Burgdorf</b> wies SGB-Sekretariatsleiter <b>Daniel Lampart</b> darauf hin, dass sich gewerkschaftliches Engagement lohne: "Wenn wir Gewerkschaften kämpfen, haben wir Erfolge. Diese Erfolge sind nicht nur für die Berufstätigen wichtig. Sondern für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung. Sogar der IWF kommt - etwas spät zwar - zum Schluss, dass überall, wo es repräsentative Gewerkschaften gibt, die Einkommensentwicklung gerechter ist." 
</p><p>Unia-GL-und SGB-PA-Mitglied <b>Corrado Pardini</b> forderte in <b>St. Gallen</b>, dass "endlich der mörderische Franken zu zähmen und der digitale und ökologische Umbau anzustossen sei. [...] Verweigern Regierung und Arbeitgeber diese Politik, könnte die Digitalisierung in der Schweiz bald 100'000 Arbeitsplätze kosten. Umgekehrt könnte eine gestaltete Vierte Industrielle Revolution der Schweiz immense Chancen öffnen. Sie könnte die Arbeit leichter und besser machen. Ökologische Vorteile bringen. Neue Industrien schaffen." 
</p><p><b>Doris Bianchi</b>, stellvertretende Leiterin des SGB-Sekretariates, wies in <b>Zug</b> auf die Gefahr der Arbeitszeit-Flexibilisierung hin: "Angeführt von den Arbeitgebern planen die bürgerlichen Parteien, das Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit zu verwässern. Grosse Teile der Mitarbeitenden sollen die Arbeitszeiten nicht mehr aufschreiben dürfen. Arbeit rund um die Uhr wird so legal. Dagegen werden wir Gewerkschaften uns wehren."
</p><p> In <b>Luzern</b> fordert SGB-Zentralsekretärin <b>Regula Bühlman</b><b>n</b> ein griffiges Gleichstellungsgesetz: "Doch sogar einer zahnlosen Revision erwächst massiver Gegenwind. Bürgerliche und Arbeitgeberorganisationen schreien laut "Lohnpolizei!" - und merken nicht wie lächerlich das ist: Eine Polizei, die weder kontrollieren noch Bussen aussprechen darf! Eines geht dabei vergessen: Lohndiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt, Lohngleichheit ist kein Schönwetterprogramm, sondern ein Verfassungsauftrag!" 
</p><p>In <b>Roveredo</b> begann Syndicom-GL- und SGB-PA-Mitglied <b>Giorgio Pardini</b> seine Rede mit einem dialektischen Witz: "Ein Firmenchef zeigt einer Gewerkschafterin seine neuen Roboter und fragt sie: "Und, wie willst Du die Roboter nun dazu bringen, zu streiken?" Da fragt die Gewerkschafterin zurück: "Und wie willst du es anstellen, dass die Roboter deine Autos kaufen?"" 
</p><h5>Auskunft </h5><p>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4835</guid><pubDate>Tue, 25 Apr 2017 14:32:17 +0200</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmede brauchen mehr Schutz nicht bloss Appelle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aeltere-arbeitnehmede-brauchen-mehr-schutz-nicht-bloss-appelle</link><description>Konferenz über ältere Arbeitnehmende bringt ungenügende Resultate</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die dritte Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende hat nur ungenügende Resultate gebracht. Nach wie vor gibt es unterschiedliche Einschätzungen über die Dringlichkeit des Problems. Obwohl das Problem real ist und die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe 55 plus in den letzten Jahren stärker angestiegen ist als die Arbeislosigkeit insgesamt. Obwohl das für die Betroffenen besonders schlimm ist, weil sie im Gegensatz zu jüngeren Arbeitslosen deutlich länger brauchen, um wieder eine Stelle zu finden. Obwohl in den Alterskategorien 55 plus deshalb der Anteil der Langzeitarbeitslosen besonders hoch ist. Und obwohl bei den 50- bis 64-jährigen die Sozialhilfequote in den letzten Jahren um rund 50 Prozent gestiegen ist.
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund braucht es angesichts dieser Situation nicht nur Appelle an die Vernunft, sondern konkrete Verbesserungen. Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Das ist auch im öffentlichen Interesse. Wenn Arbeitgeber ihre Verantwortung den älteren Arbeitnehmenden gegenüber nicht wahrnehmen, leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Allgemeinheit muss finanziell einspringen. Folgende Vorschläge stehen im Vordergrund:</p><ul><li>Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre sollen besonders gegen Kündigungen geschützt werden, wie das in einem Teil der Gesamtarbeitsverträge bereits geregelt ist. Dieser Kündigungsschutz gibt auch den Arbeitgebern einen Anreiz, besser zum Personal zu schauen (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz). Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.</li><li>Ältere Arbeitslose müssen bessere Chancen haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die heute benachteiligten älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.</li><li>Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z.B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu EFZ erleichtern.</li><li>Ältere Arbeitnehmende brauchen eine bessere soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit. Eine Verbesserung bringt hier die Altersvorsorge 2020: Neu bleiben Arbeitslose ab 58 in der Pensionskasse versichert und erhalten einen Rentenanspruch. Sie können nicht mehr gezwungen werden, bei Aussteuerung bereits ihr Alterskapital anzuzapfen. Dieser Regelung muss nun mit einem Ja zur Altersvorsorge zum Durchbruch verholfen werden. Für Ausgesteuerte soll der Bund zudem eine Überbrückungsrente einführen (z.B. Kt. Waadt).</li><li>Vorzeitige Pensionierungen in Branchenlösungen.</li><li>Besserer Schutz gegen Diskriminierungen, z.B. in Form eines Diskriminierungsverbots wie es von der OECD vorgeschlagen wurde.</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4832</guid><pubDate>Thu, 20 Apr 2017 08:36:50 +0200</pubDate><title>SGB und Travail.Suisse unterstützen die Energievorlage vom 21. Mai</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-und-travail-suisse-unterstuetzen-die-energievorlage-vom-21-mai</link><description>Energiestrategie 2050: gut für Werkplatz und Umwelt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> SGB und Travail.Suisse stimmen der Energievorlage zu. Sie begrüssen die Energiestrategie 2050, denn diese wird in der Schweiz Innovationen sowie Investitionen und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Die Kosten dieser positiven wirtschaftlichen Perspektive, ein bescheiden höherer Netzzuschlag, sind gut verkraftbar. </p><p>Die Energiestrategie 2050 will eine energetische Versorgung aus einheimischen und erneuerbaren Quellen. Sie wird sich nicht nur für das Klima (Reduktion der Treibhausgase) und die Gesundheit (weniger Verschmutzung), sondern auch für den Werkplatz Schweiz positiv auswirken. Der zunehmend forcierte Abbau importierter fossiler Energie wird es erlauben, Milliarden zu sparen. Das ermöglicht, die Investitionen neu auf Energieeffizienz, auf die Reduktion des Energiekonsums und auf die erneuerbaren Energien auszurichten. Davon wird der Arbeitsmarkt profitieren. 
</p><p>Diese Investitionen werden in der Schweiz stattfinden. Sie werden Zehntausende von Stellen in unserem Land erhalten resp. neu schaffen. Von diesen Stellen werden alle Regionen des Landes profitieren, denn die Installierung und der Unterhalt von erneuerbaren Energien und die Energiesanierung der Gebäude sind überall nötig. Diese Stellen umfassen verschiedene Qualifikationsniveaus (Bauberufe wie Gerüst- und Fassadenbauer/in, Abdichter/in, Storenmonteur/in; Projektverantwortliche; Ingenieur/innen; Architekt/innen; Energieberater/innen; Informatiker/innen usw.), was für den Arbeitsmarkt gut sein wird. Weil sich die Investitionen auf mehrere Jahrzehnte verteilen, wird die Nachhaltigkeit der Stellen hoch sein. 
</p><p>Die dank Energiestrategie 2050 begünstigte Innovation wird zudem die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen, insbesondere der exportorientierten, stärken. Das wiederum wird helfen, in der Schweizer Industrie, insbesondere in der Maschinenindustrie, Stellen zu halten und neu zu schaffen. 
</p><p>Im Falle einer Ablehnung der Vorlage werden die Investitionen in die Energieeffizienz und in die Entwicklung erneuerbarer Energien aufgrund der energiepolitischen Unwägbarkeiten zurückgehen. Das wird sich klar negativ auf den Werkplatz Schweiz auswirken. 
</p><p>Es gab sicher nie einen besseren Zeitpunkt als heute für den Umstieg in die erneuerbaren Energien: Die Strompreise sind so tief, dass die Haushalte und die KMU den höheren Netzzuschlag von maximal 2.3 Rp/kWh problemlos verkraften können, zumal stromintensive Unternehmen sowieso davon befreit bleiben. Die diesbezüglichen Zahlen der Gegnerschaft sind nicht real, sondern auf Angstmachen ausgerichtet. Bei den notwendigen Investitionen ins Stromnetz (Unterhalt, Ausbau resp. Umbau) hat die Schweiz einen riesigen Vorteil gegenüber allen anderen Ländern, da sie schon heute über das dichteste Stromnetz in Europa verfügt.
</p><p> Gesamteuropäisch herrscht Stromüberfluss, was sich nur ändern wird, wenn es in der EU zu einem wirtschaftlichen Aufschwung käme. Aber ohne eine massive Preiserhöhung der CO2-Emissionszertifikate wird weiterhin Strom aus Kohle produziert, was hauptsächliche Ursache für den Stromüberfluss ist. Deshalb ist auch hier den Gegnern der Energiestrategie 2050 zu widersprechen. Es droht keinesfalls Stromverknappung, aber es ist auch aus Umweltgründen richtig, die einheimische Produktion zu stützen. 
</p><p>Die Stromversorgung in der Schweiz ist stabil auf höchstem Niveau, denn das Stromnetz ist auch gut gewartet. Es fliesst täglich eine enorme Kapazität von Strom in die Schweiz hinein und aus der Schweiz heraus. An einem einzigen Tag in diesem Winter wurden 4'000 MW Strom importiert, gleichzeitig 2'500 MW Strom im Transit nach Italien durchgeleitet und 1'500 MW Strom nach Frankreich exportiert, ohne dass die inländische Stromversorgung auch nur einmal an diesem Tag gefährdet gewesen wäre. Die effektive Importkapazität des schweizerischen Stromnetzes liegt bei 10'000 MW, was dem maximalen inländischen Strombedarf entspricht. 
</p><p>Ein Ja zur Energiestrategie 2050 ebnet den Weg in die Energiewende, schafft Investitionsanreize und bietet Planungssicherheit. Das Ja ist ein Gebot der Vernunft und ein Bekenntnis für die Umwelt und den Werkplatz. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB, Tel. 079 744 93 90</li></ul><ul><li>Denis Torche, Zentralsekretär Travail.Suisse, Tel. 079 846 35 19 </li></ul>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4791</guid><pubDate>Tue, 28 Mar 2017 16:33:35 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Mit einer Hand geben, mit anderer nehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-mit-einer-hand-geben-mit-anderer-nehmen</link><description>Sozialkommission des Ständerats endlich für höhere Mietzinsmaxima </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heutigen Ansätze für die Mietausgaben reichen für die EL-Beziehenden in keiner Weise mehr aus. Endlich schlägt auch die SGK des Ständerats die Erhöhung der Mietzinsmaxima vor. Der SGB begrüsst diese längst fällige Anpassung. Damit wird die Existenzsicherung der EL wieder garantiert. 
</p><p>Gleichzeitig schlägt die SGK S in der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes jedoch weitgehende Verschlechterungen in der materiellen Absicherung von Senioren und Menschen mit Behinderungen vor. So bei den Gesundheitskosten, die laut der Kommission künftig weit weniger von den EL übernommen werden sollen. EL-Beziehenden sollen sich nach Ansicht der SGK S künftig in Billig-Krankenkassen versichern lassen. Ein ständiger Krankenkassenwechsel für die EL-Beziehenden wäre somit vorprogrammiert. Dies ist weder sozial noch effizient. 
</p><p>Für den SGB sind Leistungskürzungen im Bereich der Rückerstattung der Krankenkassenausgaben stossend. Menschen, die auf EL angewiesen sind, haben keinen Spielraum, um bei der Gesundheit zu sparen. Sie sind ohnehin schon mit stets steigenden Gesundheitskosten konfrontiert.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4788</guid><pubDate>Fri, 24 Mar 2017 12:30:17 +0100</pubDate><title>SGB-Delegierte sagen klar Ja zur Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-sagen-klar-ja-zur-altersvorsorge-2020</link><description>Gesamtpaket für Arbeitnehmende positiv, Fortschritte bei Lohngleichheit gefordert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) unterstützt die Altersvorsorge 2020. Sie hat den im Parlament ausgehandelten Kompromiss mit 98 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich gutgeheissen und empfiehlt den Arbeitnehmenden, am 24. September Ja zu stimmen.</p><p>Die Altersvorsorge 2020 ist ein Gesamtpaket, das aus Sicht der Arbeitnehmenden unter dem Strich positiv ist. Zwar bringt die Vorlage mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 auch einen Rückschritt. Zentrale Forderungen der Gewerkschaften werden aber erfüllt:</p><ul><li>Das Rentenniveau wird erhalten und alle Angriffe auf das Rentenniveau der heutigen Rentnerinnen und Rentner wurden abgewehrt. Im Gegensatz zur Vorlage aus dem Jahr 2010 wird die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule ausgeglichen, u.a. dank einer Besitzstandgarantie für alle ab 45 Jahren.</li><li>Die AHV-Renten werden erstmals seit 40 Jahren über die regelmässige Anpassung an die Teuerung und die Lohnentwicklung hinaus erhöht. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Gruppen von Versicherten sogar ein höheres Rentenniveau.</li><li>Die AHV-Finanzen werden bis 2030 mit einer leichten Anhebung der Mehrwertsteuer gesichert. Neu zu spüren bekommt die Bevölkerung einzig die Erhöhung um 0,3% Mehrwertsteuer im Jahr 2021. Denn die ersten zusätzlichen 0,3%MWSt. für die AHV werden bereits heute erhoben und fliessen künftig statt in die IV in die AHV, sofern Volk und Stände der Reform zustimmen.</li><li>Die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule wird künftig besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen auch bei den Pensionskassen abnehmen. Bei Stellenverlust ab 58 geht der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren. Auch wer vor der Pensionierung keine Stelle mehr findet und keine Beiträge mehr bezahlen kann, hat in Zukunft endlich einen Rentenanspruch.</li></ul><p>Die Delegierten betonten, dass eine Ablehnung der Altersvorsorge 2022 einzig dem Arbeitgeberverband und den rechts-bürgerlichen Parteien nützen würde. Diese wollen die Vorlage versenken, weil die AHV-Renten angehoben werden. Ihr eigentliches Ziel ist aber, dass die AHV finanziell in Schieflage gerät, damit sie dann Rentenalter 67 und Rentenkürzungen durchsetzen können.
</p><p>Auf starke Kritik stiess bei den Delegierten die Erhöhung des Frauenrentenalters. So lange die Frauen bei den Löhnen und damit später auch bei den Renten benachteiligt seien, dürfe das Frauenrentenalter nicht erhöht werden, sagten Delegierte aus der lateinischen Schweiz. Die Mehrheit war jedoch der Meinung, dass die Reform trotz dieser Kröte unterstützt werden muss. Einig waren sich die Delegierten, dass die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aber nun endlich stärker bekämpft werden muss. Sie beauftragten den SGB, eine Kampagne und eine Initiative zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu prüfen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4786</guid><pubDate>Wed, 22 Mar 2017 13:10:15 +0100</pubDate><title>Der SGB-Vorstand empfiehlt die Altersvorsorge 2020 zur Annahme</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/der-sgb-vorstand-empfiehlt-die-altersvorsorge-2020-zur-annahme</link><description>Antrag auf Unterstützung zuhanden der Delegiertenversammlung vom 24. März 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB empfiehlt seiner Delegiertenversammlung vom Freitag, die Altersvorsorge 2020 gutzuheissen. Mit 21 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung stellt er den Delegierten den Antrag, die wichtige Reform zu unterstützen.</p><p>Die klare Mehrheit des SGB-Vorstands ist der Meinung, dass die Vorlage als Gesamtpaket für die Arbeitnehmenden positiv ist: Das Rentenniveau wird erhalten. Die Senkung des Umwandlungssatzes wird kompensiert. Für alle ab 45-Jährigen und Älteren gilt eine Besitzstandgarantie. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Kategorien sogar ein höheres Rentenniveau. Damit werden die AHV-Renten, erstmals seit 40 Jahren, über die Teuerungs- und Lohnentwicklung hinaus erhöht.
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters beurteilt der Vorstand als Rückschritt. Doch gibt es mit der Altersvorsorge 2020 gerade für Frauen einen seit langem geforderten Fortschritt: Die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule wird künftig besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen endlich auch bei den Pensionskassen abnehmen. Ein grosser Fortschritt ist zudem, dass bei Stellenverlust ab 58 der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren geht. Auch wenn sie keine Stelle mehr finden und keine Beiträge mehr bezahlen können, haben ältere Arbeitslose in Zukunft einen Rentenanspruch.
</p><p>Von grosser Bedeutung ist für den SGB-Vorstand, dass mit der Altersvorsorge 2020 die AHV-Finanzierung bis 2030 gesichert wird und alle Angriffe auf das Rentenniveau für heutige Rentnerinnen und Rentner abgewehrt wurden. Er hielt gleichzeitig fest, dass eine Ablehnung der Altersvorsorge 2020 einzig dem Arbeitgeberverband und den rechts-bürgerlichen Parteien nützen würde. Sie wollen, dass die AHV unterfinanziert ist, damit sie dann bessere Karten haben, um Rentenalter 67 und Rentenkürzungen durchzusetzen.
</p><p>Die definitive SGB-Parolenfassung zur Altersvorsorge 2020 nimmt die ausserordentliche Delegiertenversammlung vom kommenden Freitag vor.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB zuständig für Sozialpolitiik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4782</guid><pubDate>Thu, 16 Mar 2017 17:14:49 +0100</pubDate><title>Das SGB-Präsidium ist über die Stärkung der AHV erfreut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-sgb-praesidium-ist-ueber-die-staerkung-der-ahv-erfreut</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Präsidialausschuss des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ist erfreut, dass sich der rechtsbürgerliche Schulterschluss in der Altersvorsorge 2020 nicht durchsetzen konnte. Damit ist der Weg offen für eine Stärkung der AHV. Die Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist umso wichtiger, als die zweite Säule grosse Probleme hat, ihre Leistungsversprechungen zu halten, hielt der Präsidialausschuss an seiner Sitzung vom Donnerstag fest. 
</p><p>Die Reform enthält eine riesige Kröte: die Erhöhung des Frauenrentenalters. Sie bringt jedoch neben den höheren AHV-Renten auch andere wichtige Fortschritte: </p><ul><li>Eine bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit in der oblig. berufliche Vorsorge. Damit wird die Ungleichbehandlung von Frauen in der zweiten Säule reduziert. </li><li>Eine Besitzstandsgarantie für die über 45-jährigen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Sie erleiden gegenüber heute keine Leistungseinbusse. </li><li>Wer ab 58-jährig arbeitslos wird, behält anders als heute einen Rentenanspruch, auch wenn keine Beiträge mehr einbezahlt werden. </li><li>Die Modernisierung des Altersrücktritts. Bessere Möglichkeiten für Teilpensionierungen. </li><li>Die finanzielle Sicherung der AHV bis 2030 dank zusätzlich 0,6 Prozent Mehrwertsteuer. 0,3 Prozent davon werden dabei bereits erhoben. Die Mehrbelastung beträgt damit nur 0,3 Prozent. </li></ul><p>Entscheiden, ob diese Fortschritte die Erhöhung des Frauenrentenalters aufwiegen, werden die SGB-Delegierten an einer ausserordentlichen Versammlung am 24. März. Zwei Tage vorher wird der SGB-Vorstand zuhanden der Delegiertenversammlung einen Antrag formulieren. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4779</guid><pubDate>Thu, 16 Mar 2017 13:04:02 +0100</pubDate><title>Die SNB braucht klare Ziele und muss diese durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-snb-braucht-klare-ziele-und-muss-diese-durchsetzen</link><description>SGB-Kommentar zur Lagebeurteilung der Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Die Beschäftigung stagniert (Vollzeitäquivalente) - im Gegensatz zur aufwärtsgerichteten Entwicklung in anderen Ländern. In der Industrie und im Gastgewerbe werden weitere Stellen abgebaut; die Arbeitslosigkeit bei den Personen über 55 Jahren steigt. Die Kernteuerung ist negativ. Die Kapazitäten der Schweizer Wirtschaft sind unterausgelastet. In dieser Situation braucht unser Land eine expansive Geldpolitik. Wegen dem überbewerteten Franken sind die monetären Bedingungen jedoch ausgesprochen restriktiv. Das zeigt beispielsweise der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index deutlich. 
</p><p>Positiv ist, dass die SNB in jüngster Zeit wieder aktiv geworden und mit Interventionen gegen die Aufwertung vorgegangen ist. Doch die Kommunikation in Bezug auf die geldpolitischen Ziele ist nach wie vor zu wenig klar. Niemand weiss, ob und wie die SNB in Zukunft gegen weitere Aufwertungen ankämpfen wird. 
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie sich deutlich stärker gegen die Überbewertung des Frankens wehrt. Ziel muss sein, den Franken in der sehr kurzen Frist im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro zu stabilisieren und danach rasch für einen angemessenen Wechselkurs zu sorgen, der der Schweiz nicht schadet. Die SNB sollte sich klarere Ziele vorgeben und diese durchzusetzen versuchen (z.B. in Bezug auf die Teuerung). 
</p><p>Die Behauptung der SNB, die Geldpolitik sei expansiv, ist nicht zutreffend. Zwar sind die Zinsen tief. Doch der stark überbewertete Franken hat eine ausgesprochen negative ökonomische Wirkung, so dass die monetären Rahmenbedingungen in unseren Land eindeutig als restriktiv einzustufen sind. Das zeigt auch der Monetary conditions index. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4777</guid><pubDate>Wed, 15 Mar 2017 11:00:25 +0100</pubDate><title>AV 2020: Aufsplittung in Abbauvorlagen ist keine Alternative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-aufsplittung-in-abbauvorlagen-ist-keine-alternative</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Einigungskonferenz die Erhöhung der AHV-Renten definitiv beschlossen hat. Die Erhöhung um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist richtig, weil damit die mit dem tieferen Umwandlungssatz verbundene Senkung der Pensionskassenrenten nicht nur in der kriselnden zweiten Säule sondern auch in der viel stabileren AHV ausgeglichen wird.
</p><p>Mit der Limitierung der AHV-Zusatzfinanzierung auf 0,6 Mehrwertsteuer-Prozent ist der Ständerat der rechts-bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat stark entgegengekommen. Nach Erfüllung dieser zentralen Nationalratsforderung, sollte nun auch die grosse Kammer die Vorlage gutheissen können. Die Vorlage zu versenken, wäre verantwortungslos. Denn die Altersvorsorge 2020, in der von der Einigungskonferenz verabschiedeten Form, ist auf Jahre hinaus die einzige Reform der Altersvorsorge, die vor dem Stimmvolk Bestand haben kann. Wird die Reform in verschiedene Abbauvorlagen gesplittet, ist der Schiffbruch unausweichlich. Das zeigt die Vergangenheit. Der SGB wird solche Abbauvorlagen vehement bekämpfen.
</p><p>Schafft die Altersvorsorge 2020 die Hürde des Nationalrats, wird der SGB seine definitive Beurteilung an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März vornehmen. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über den Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4773</guid><pubDate>Mon, 13 Mar 2017 18:13:38 +0100</pubDate><title>Ungenügende Schritte des Nationalrats </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ungenuegende-schritte-des-nationalrats</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat hat es verpasst, bei der Altersvorsorge 2020 endgültig auf den Ständeratskompromiss einzuschwenken. In der Version des Nationalrats ist die Altersvorsorge 2020 zum Scheitern verurteilt. Der SGB und seine Verbände können der Altersvorsorge 2020 höchstens zustimmen, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden positiv ausfällt. Das ist nur der Fall, wenn die Senkung des Umwandlungssatzes auch über eine AHV-Erhöhung von 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare kompensiert wird. Werden die Rentenausfälle einzig innerhalb der zweiten Säule kompensiert, ist die Vorlage nicht mehr positiv zu werten. Denn so müssen gerade Leute mit mittleren und tiefen Einkommen viel höhere Beiträge zahlen als bei der Ständeratslösung. Das entzieht ihnen während dem Arbeitsleben viel mehr Kaufkraft. 
</p><p>Falsch ist die einseitige Kompensation über die zweite Säule auch, weil sich deren Rahmenbedingungen im Tiefstzinsumfeld weiter verschlechtern. Die Rentenversprechungen von heute sind keinesfalls garantiert. Die höheren AHV-Renten hingegen werden garantiert und vor allem sofort nach Inkrafttreten ausbezahlt. Wichtig sind höhere AHV-Renten vor allem auch für die Frauen, die mit der Rentenaltererhöhung den höchsten Preis für die Reform bezahlen sollen. Höhere AHV-Renten sind für sie viel günstiger als höhere Pensionskassenrenten. Denn bei der AHV zahlen Frauen einen Drittel des Beitragsvolumens, erhalten aber über die Hälfte der ausbezahlten Renten. 
</p><p>Sollten sich in der Einigungskonferenz FDP, SVP und GLP und damit die Arbeitgeber durchsetzen, ist ein Referendum und der Absturz unausweichlich. Lassen diese Parteien die Vorlage im Parlament abstürzen, tragen sie die politische Verantwortung für einen weiteren jahrelangen Stillstand. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur Reformen an der Urne Bestand haben können, bei der alle Beteiligten Konzessionen machen müssen und die den Versicherten auch soziale Fortschritte bringt. 
</p><p>Der SGB fällt seinen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4769</guid><pubDate>Mon, 13 Mar 2017 11:23:05 +0100</pubDate><title>SGB-Lohnrechner mit neuen Daten und neuem Outfit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-lohnrechner-mit-neuen-daten-und-neuem-outfit</link><description>Aktualisiert, bedienungsfreundlicher, funktionaler und übersichtlicher</description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit diesem Wochenende ist der neue SGB-Lohnrechner (www.lohnrechner.ch) online. Er enthält nicht nur die aktuellsten Daten der Lohnstrukturerhebung 2014, sondern wurde auch vollständig neu überarbeitet. Damit bieten der SGB und seine Verbände kostenlos ein noch wirksameres Mittel an, Lohntransparenz herzustellen. Mit dem angepassten Lohnrechner können die Benutzerinnen und Benutzer noch besser und einfacher den statistisch korrekten Lohn für ein bestimmtes Stellenprofil ermitteln und, wenn nötig, gegen Unterbezahlung und Lohndumping vorgehen.
</p><p>Datenbasis des aktualisierten Lohnrechners sind 1,7 Millionen Löhne aus 35'000 Betrieben der Lohnstrukturerhebung 2014 des Bundesamts für Statistik. Aufbereitet wurden die Daten auch diesmal vom Genfer Politikwissenschaftler Roman Graf, einem ausgewiesenen Spezialisten auf diesem Gebiet. Gleichzeitig mit der Aktualisierung hat der Lohnrechner auch eine benutzerInnenfreundlichere Führung erhalten. Dazu kommen neu erschlossene Informationen und Querverweise. Wer etwa Löhne in einer von einem Gesamtarbeitsvertrag erfassten Branche berechnet, erhält automatisch einen Link zu diesem GAV und kann neben dem üblichen auch den Mindestlohn und weitere Eckdaten geregelter Arbeitsbedingungen ermitteln.
</p><p>Der SGB-Lohnrechner bietet im Vergleich zu anderen Lohnberechnungsinstrumenten den NutzerInnen einen deutlichen Mehrwert. Erstens benützt er die umfassendste Datensammlung, was hohe Repräsentativität bedeutet. Zweitens enthält er als einziger Lohnrechner keine diskriminierenden Kriterien: Geschlecht, Aufenthaltsstatus oder Nationalität können und dürfen keine lohnrelevanten Kategorien sein. Einzig Alter, Dienstalter, Region, Ausbildung und hierarchische Stellung dürfen lohnbildend sein. Entsprechend verwendet der SGB-Lohnrechner nur diese Kategorien, während andere Lohnberechnungsinstrumente auch diskriminierende Kriterien berücksichtigen, was letztlich Lohndiskriminierung zementiert.
</p><p>Der in drei Sprachen angebotene SGB-Lohnrechner entspricht einem grossen Bedürfnis. Das zeigen die bisherigen Nutzungszahlen: Rund 900 000 Profile erstellt der Lohnrechner jährlich (Zugriffe, die den ganzen Berechnungsprozess bis zum Schluss durchlaufen). Das sind knapp 2500 Profilberechnungen pro Tag. Oder anders gesagt: Jedes Jahr benützt fast jede oder jeder vierte Berufstätige den SGB-Lohnrechner. Das zeigt nicht nur die hohe Attraktivität und Akzeptanz des Instrumentes, sondern auch seine Notwendigkeit: Lohntransparenz ist in der Schweiz immer noch ein Tabu. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4766</guid><pubDate>Thu, 09 Mar 2017 19:07:01 +0100</pubDate><title>FDP, SVP und GLP fordern Kompromiss, der keiner sein kann</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fdp-svp-und-glp-fordern-kompromiss-der-keiner-sein-kann</link><description>Kompromiss AV 2020: Einzig mögliche Grundlage ist Modell Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die von der SVP, FDP und GLP heute Abend präsentierte Position zur Altersvorsorge 2020 ist keinesfalls geeignet als Kompromiss. Einzig mögliche Grundlage für den Kompromiss mit den Gewerkschaften ist der Beschluss des Ständerats, der eine Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare enthält.</p><p>Der SGB und seine Verbände können der Altersvorsorge 2020 höchstens zustimmen, wenn diese unter dem Strich für die Arbeitnehmenden, insbesondere für jene mit tiefen und mittleren Einkommen, positiv ausfällt. Wird die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule kompensiert, ist die Vorlage nicht mehr positiv zu werten. Denn so müssen gerade Leute mit mittleren und tiefen Einkommen viel höhere Beiträge zahlen als bei der Ständeratslösung. Das entzieht ihnen während dem Arbeitsleben viel mehr Kaufkraft.
</p><p>Falsch ist die einseitige Kompensation über die zweite Säule auch, weil sich deren Rahmenbedingungen im Tiefstzinsumfeld weiter verschlechtern. Die Rentenversprechungen von heute sind keinesfalls garantiert. Die höheren AHV-Renten hingegen werden garantiert und vor allem sofort nach Inkrafttreten ausbezahlt. Wichtig sind höhere AHV-Renten vor allem auch für die Frauen, die mit der Rentenaltererhöhung den höchsten Preis für die Reform bezahlen sollen. Höhere AHV-Renten sind für sie viel günstiger als höhere Pensionskassenrenten. Denn bei der AHV zahlen Frauen ein Drittel des Beitragsvolumens, erhalten aber über die Hälfte der ausbezahlten Renten.
</p><p>Sollten sich FDP, SVP und GLP durchsetzen, ist ein Referendum und der Absturz unausweichlich. Lassen diese Parteien die Vorlage im Parlament abstürzen, tragen sie die politische Verantwortung für einen weiteren jahrelangen Stillstand. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur Reformen an der Urne Bestand haben können, bei der alle Beteiligten Konzessionen machen müssen und die den Versicherten auch soziale Fortschritte bringt.
</p><p>Der SGB fällt seinen Entscheid zur Altersvorsorge 2020 an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4760</guid><pubDate>Tue, 07 Mar 2017 16:56:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: zwei Schritte vorwärts, einer zurück</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-zwei-schritte-vorwaerts-einer-zurueck</link><description>Neue, leider nicht nur ermunternde Daten zum 8. März
</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute pünktlich zum Internationalen Tag der Frau vom Bundesamt für Statistik (BfS) veröffentlichten Daten zur Lohnungleichheit zeigen: Der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Frau und Mann im privaten Sektor hat von 23.6 (2012) auf 19.5% (2014) abgenommen. Das ist positiv und belegt, dass Frauen in Bildung und Karriere aufholen. Dafür setzen sich Gewerkschaften und Frauenbewegungen seit Jahren ein. 
</p><p>Gleichzeitig hat der unerklärte Anteil am Lohnunterschied nur wenig abgenommen, von 40.9 auf 39.1%. Ernüchternd ist die gegenläufige Entwicklung im öffentlichen Bereich: Der durchschnittliche Lohnunterschied stagniert (16.6% im 2014, 16.5% 2012), der unerklärte Anteil ist sogar markant von 38.8 auf 41.7% gestiegen. 
</p><p>Der langsame Abbau der Lohnunterschiede und vor allem der nach wie vor hohe unerklärte Anteil (z.B. 65.2% im Gastgewerbe oder 52.2% bei den Beschäftigten unter 30 Jahren!) sind inakzeptabel. Die Arbeitgeber im öffentlichen Sektor müssen endlich vorwärts machen und die Charta zur Lohngleichheit, die sie letzten September unterzeichnet haben, ohne Wenn und Aber umsetzen. Und vor allem müssen Bundesrat und Parlament das Gleichstellungsgesetz so verschärfen, dass es wirksam gegen Lohndiskriminierungen vorgeht. Konkret fordert der SGB regelmässige unternehmensinterne Lohnüberprüfungen, dabei den Einbezug der Gewerkschaften, eine Behörde, die Stichkontrollen durchführt, um schwarze Schafe zu finden, und Sanktionen, um die schwarzen Schafe auch zur Verantwortung zu ziehen. 
</p><p>Die Lohndiskriminierung ist die Spitze eines Eisbergs, der weitere Diskriminierungen im Alltag umfasst. Deshalb haben sich die SGB-Frauen dem Bündnis "We cant' keep quiet", das Teil der internationalen Bewegung gegen Sexismen à la Trump ist, angeschlossen. Sie nehmen am 8. März, dem internationalen Tag der Frau, an den schweizweiten Protestaktionen teil. Die SGB-Frauen machen sich dabei für folgende Forderungen stark: 
</p><p>- Soziale und ökonomische Sicherheit für alle Frauen! 
</p><p>- Anständige und faire Löhne! 
</p><p>- Care-Arbeit viel stärker gewichten! 
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin SGB, 076 200 90 89</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4762</guid><pubDate>Tue, 07 Mar 2017 11:25:30 +0100</pubDate><title>Höhere Renten endlich in Griffweite</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-renten-endlich-in-griffweite</link><description>Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der  Ständerat am eingeschlagenen Kurs festhält und erstmals seit 40 Jahren  die künftigen AHV-Renten über die Anpassung an die Teuerung und die  Lohnentwicklung hinaus erhöhen will. Würde die Senkung des  Umwandlungssatzes, wie es der Nationalrat will, einzig über die  kränkelnde zweite Säule kompensiert, wären ein Referendum und ein  Absturz der Reform unausweichlich. Denn dieser Vorschlag ist für Leute  mit tiefen und mittleren Einkommen viel teurer. Ausserdem ist das Risiko  gross, dass trotz der höheren Beiträge die Pensionskassenrenten am Ende  tiefer ausfallen als zurzeit vorausgesagt.
</p><p>Der SGB wird der  Reform nur mit den AHV-Zuschlägen zustimmen können. Denn die Vorlage  enthält mit dem höheren Frauenrentenalter und der Senkung des  Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6% zwei Elemente, die nur geschluckt  werden können, wenn die Gesamtbilanz der Altersvorsorge 2020 positiv  ist. Der Ständerat hat dazu heute ein weiteres positives Element  beschlossen, indem die Besitzstandgarantie in der zweiten Säule bereits  für alle Versicherten ab 45 und nicht erst ab 50 gelten soll. Für sie  alle sind die Rentenzuschläge von 840 Fr./Jahr für Alleinstehende sowie  von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare eine effektive Rentenerhöhung. Ein  Fortschritt sind die Zuschläge aber für alle mit tiefen und mittleren  Einkommen. Besonders wichtig sind sie für die 500'000 erwerbstätigen  Frauen, die nur bei der AHV versichert sind. Nur die AHV-Zuschläge  bringen ihnen mehr Rente. Positiv zu werten sind zudem die besseren  Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei  Stellenverlust im Alter sowie die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030.
</p><p>Der  Entscheid des SGB zur Altersvorsorge 2020 fällt an einer  ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden  wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die  Delegiertenversammlung entscheiden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>&nbsp;Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4748</guid><pubDate>Tue, 28 Feb 2017 13:11:11 +0100</pubDate><title>Wenn der Nationalrat nicht einlenkt, stürzt Altersvorsorge 2020 ab!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-der-nationalrat-nicht-einlenkt-stuerzt-altersvorsorge-2020-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat beharrt bei der Altersvorsorge 2020 auf Rentenalter 67 für alle und verweigert weiterhin bessere AHV-Renten. Die grosse Kammer will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen in der kränkelnden zweiten Säule angehen. Das wäre gerade für Leute mit tiefen Einkommen sowie KMU viel zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich diese Massnahmen auch wirklich positiv im Portemonnaie der Betroffenen niederschlagen. Völlig quer in der Landschaft steht die vom Nationalrat beschlossene Vorlage, die zu Rentenalter 67 führen soll. Sollte sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung durchsetzen, sind ein Referendum und der Absturz der Reform unausweichlich. 
</p><p>Eine Zustimmung zur Reform, die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters einen nur schwer verdaulichen Entscheid enthält, ist für den SGB nur eine Option, wenn der Nationalrat auf den Ständeratskurs einschwenkt. Die AHV-Zuschläge von 840 Fr./Jahr für alle NeurentnerInnen sowie von bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare, wie sie der Ständerat beschlossen hat, sind effizient, nötig und kommen das Gros der Versicherten weit günstiger zu stehen als eine entsprechende Erhöhung der Pensionskassenrente. Positiv zu werten sind zudem die besseren Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter sowie die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030. 
</p><p>Der Entscheid des SGB zur Altersvorsorge 2020 fällt an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, die am 24. März stattfinden wird. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über seinen Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4731</guid><pubDate>Tue, 21 Feb 2017 16:30:39 +0100</pubDate><title>Keine Demontage des Arbeitsgesetzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-demontage-des-arbeitsgesetzes</link><description>WAK-Nationalrat hat vom USR III-Debakel nichts gelernt </description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB wird die Demontage des Arbeitsgesetzes, zu welcher sich heute die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) entschlossen hat, vehement bekämpfen. Die WAK-N lanciert mit der Überweisung der beiden Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter einen Generalangriff auf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Mit ihrer Kopf-durch-die Wand-Taktik hat die Kommission nichts vom USR III-Debakel gelernt. 
</p><p>Noch mehr Überarbeitung, noch mehr Nacht- und Sonntagsarbeit wären die Folge dieser Vorstösse. Stress und Burnout würden dramatisch zunehmen. Bedeutend erschwert würde die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Den Arbeitsinspektoren würde weitgehend verunmöglicht, die Einhaltung der Höchstarbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Verbot der Nacht- bzw. Sonntagsarbeit zu kontrollieren. 
</p><p>Die extreme Initiative von Ständerat Graber zielt auf den gesamten Dienstleistungssektor. Sie greift nicht nur die Arbeitszeiterfassung an, sondern den Kern der geltenden materiellen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in diesem Sektor. In einem neuen Gummiparagraphen sollen "leitende Arbeitnehmer" sowie "Fachspezialisten" von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden. Sie müssten damit praktisch rund um die Uhr, ja sogar an Sonntagen, arbeiten. Ausserdem greift der Vorstoss die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten frontal an. 
</p><p>Die Initiative Keller-Sutter verlangt, dass "Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit und Fachspezialisten" aller Branchen keine Arbeitszeiterfassung mehr hätten, und dies ohne jegliche kompensatorische Massnahmen für den Gesundheitsschutz. Weiter würde es keine individuelle Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmenden mehr brauchen und auch kein paritätisches Verfahren mehr geben, um die Einhaltung der theoretisch noch gültigen materiellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes kontrollieren zu können. Dabei ist gerade erst am 1.1.2016 eine weitgehende Deregulierung im Bereich der Arbeitszeiterfassung erfolgt. Kaum die Tinte trocken, soll diese neue Bestimmung bereits weiter dereguliert werden. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4716</guid><pubDate>Sun, 12 Feb 2017 15:02:57 +0100</pubDate><title>Genugtuung über Ja zur dritten Generation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/genugtuung-ueber-ja-zur-dritten-generation</link><description>Das Ja zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation stärkt die Integration der Enkelgeneration</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit Genugtuung nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund davon Kenntnis, dass künftig Grosskinder von Zugewanderten erleichtert eingebürgert werden können. Dieser Schritt war überfällig. Profitieren davon können nur rund 3000 Personen pro Jahr. Für alle anderen Einbürgerungswilligen gelten weiterhin sehr hohe Anforderungen. Vielenorts gelten schärfere Bedingungen.
</p><p>Die deutlichen Ja-Mehrheiten in Kantonen wie Basel-Stadt, Graubünden, Waadt und Wallis mit heute relativ hohen Hürden langen Wohnsitzfristen für eine Einbürgerung lassen darauf schliessen, dass die Bevölkerung diese Hürden als allgemein zu restriktiv einschätzt. Die Regierungen dieser Kantone aber auch der Gemeinden müssen dort administrative Hürden senken, etwa spezielle kantonale und kommunale Wohnsitzfristen abschaffen oder hohe Gebühren senken. Denn die Einbürgerung ist ein wichtiger Motor für die Integration. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4714</guid><pubDate>Sun, 12 Feb 2017 12:50:00 +0100</pubDate><title>USR III: Ein Nein zu einer Politik auf Kosten der Normalverdienenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-ein-nein-zu-einer-politik-auf-kosten-der-normalverdienenden</link><description>Klare Abfuhr für die unausgewogene Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das deutliche Nein zur USR III zeigt: Eine generelle Steuersenkung für finanzstarke Unternehmen und ihre Aktionäre auf Kosten der Verkäuferin, des Schreiners oder der Lehrerin wird nicht akzeptiert. Die finanzielle Belastung durch höhere Krankenkassenprämien, höhere Abgaben für die 2. Säule oder steigende Mieten hat in den letzten Jahren nochmals zugenommen. Die Bevölkerung hat deshalb einer Politik, welche die Firmen einseitig auf Kosten der Haushalte entlasten will, völlig zu Recht die rote Karte gezeigt.
</p><p>Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen und ihren Beitrag an die öffentlichen Dienstleistungen und Infrastruktur leisten. Es braucht nun eine zielgerichtete Unternehmenssteuerreform, welche die heutigen Privilegien abschafft, ohne dass Steuerausfälle resultieren. Allfällige Kosten müssen von den Firmen und den Aktionären getragen werden. Für die Arbeitnehmenden braucht es konkrete Entlastungen. Etwa durch höhere Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Kinderzulagen.
</p><p>Die neue USR III soll nur Massnahmen enthalten, welche bei der Aufhebung der Privilegien für Statusgesellschaften auch tatsächlich nötig sind. Im Fokus sind die Kantone BS, VD und GE. Von einer vom Bund subventionierten, flächendeckenden Gewinnsteuersenkung in den Kantonen kostet viel zu viel und führt zu enormen Mitnahmeeffekten durch ordentlich besteuerte Firmen.
</p><p>Eine Politik auf Kosten der Normalverdienenden wird von der Bevölkerung nicht getragen. Dieser Tatsache muss das Parlament auch bei der Altersvorsorge 2020 Rechnung tragen.
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB. 079 248 41 11</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4685</guid><pubDate>Tue, 31 Jan 2017 10:34:01 +0100</pubDate><title>Würdiges Leben mit Ergänzungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wuerdiges-leben-mit-ergaenzungsleistungen</link><description>Kein Abbbau bei den EL: Allianz warnt vor drastischen Folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Kein Abbau bei den Ergänzungsleistungen (EL): mit diesem Appell ist heute die breit verankerte "Allianz Ergänzungsleistungen", in welcher Behinderten-, Senioren-, Frauen-, Arbeitnehmenden- und Mieterorganisationen vertreten sind, an die Öffentlichkeit getreten. Die Allianz bekämpft die in der anstehenden Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) vorgesehenen einschneidenden Spar- und Abbaumassnahmen. Der Bundesrat will 300 Millionen Franken einsparen - auf dem Rücken von älteren Menschen und solchen mit Behinderungen. Dem Arbeitgeberverband und einigen bürgerlichen Parteien geht die soziale Härte dieser Abbauvorschläge gar zu wenig weit. Dabei müssen die betroffenen EL-Bezüger/innen bereits heute jeden Franken zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. 
</p><p>Die EL-Allianz fordert die eidgenössischen Räte dazu auf, die seit 2001 unveränderten Mietzinsmaxima endlich anzupassen. Diese decken mit heute Fr. 1'100.- pro Monat für Alleinstehende sowie 1'250.- für Familien und Paare in keiner Weise mehr die im heutigen Wohnungsmarkt zu bezahlenden Mieten ab.
</p><p> Die Allianz wehrt sich gegen die Kürzungen der EL und die strengeren Anspruchsvoraussetzungen, die der Bundesrat in der hängigen Revision des ELG vorschlägt. Sie opponiert vor allem der Senkung der Vermögensfreibeträge, den Einschränkungen bei der Verwendung des Vermögens, den Neuerungen bei der Berücksichtigung des Erwerbseinkommens und dem Abbau bei der Vergütung der Krankenkassenprämien. Diese Vorschläge drangsalieren die Betroffenen. Zudem fordert die Allianz, dass der Betrag für die persönlichen Auslagen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern gesamtschweizerisch auf rund Fr. 500.- pro Monat festgelegt wird. Gefördert werden soll auch das "Wohnen zuhause", was unmittelbar mehr Investitionen der EL verlangt, langfristig sich jedoch aufgrund von weniger Heimeintritten rechnen wird. 
</p><h3>In der "Allianz für Ergänzungsleistungen" sind vertreten: </h3><ul><li><b>Behindertenorganisationen:</b> AGILE.CH / Inclusion Handicap / Procap / Pro Infirmis</li><li><b>Seniorenorganisationen:</b> Avivo / Pro Senectute / SSR / Vasos / GrossmütterRevolution</li><li><b>Frauenorganisationen:</b> Evangelische Frauen / Landfrauenverband</li><li><b>Arbeitnehmendenverbände:</b> SBK / SGB / Travail.Suisse</li><li><b>Mieterverbände:</b> MV </li></ul><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap, 079 714 07 37</li><li>Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93</li><li>Michel Pillonel, Co-Präsident Schweizerischer Seniorenrat SSR, 079 414 86 10</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4673</guid><pubDate>Tue, 24 Jan 2017 17:36:30 +0100</pubDate><title>Arbeitszeiterfassung muss bleiben - nicht noch mehr Burnouts! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeiterfassung-muss-bleiben-nicht-noch-mehr-burnouts</link><description>Erstes Zeichen der Vernunft in der WAK-Nationalrat </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die nationalrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat heute beschlossen, die Behandlung der Parlamentarischen Initiativen von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter, welche weitgehende Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung verankern und den materiellen Arbeitnehmerschutz wie Höchst Arbeitszeiten, Nacht und Sonntagsarbeitsverbot abbauen wollten, zu sistieren und die Problematik bis in den Mai vertiefter abzuklären. Der SGB begrüsst diesen Entscheid als erstes Zeichen von Vernunft.
</p><p>Der SGB wird in der so gewonnenen Zeit aufzeigen, dass die beiden Vorschläge den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gravierend abbauen würden. Sie vermehrten Stress, Burn-Out und verunmöglichten die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb noch mehr. Einen solchen Rückfall in andauernde Verfügbarkeit würde der SGB vehement bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4667</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2017 09:31:56 +0100</pubDate><title>USR III belastet jeden Haushalt mit mindestens 1000 Franken pro Jahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/usr-iii-belastet-jeden-haushalt-mit-mindestens-1000-franken-pro-jahr</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Unternehmenssteuerreform III verursacht unbestrittenermassen sehr hohe Steuerausfälle. Der Bundesrat bestätigt mittlerweile Ausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden von mindestens 3 Mrd. Franken. Diese Schätzung ist zu tief angesetzt. So sind etwa die Ausfälle in bedeutenden Kantonen wie Zug und Aargau darin noch nicht enthalten. Zudem werden das Missbrauchspotenzial und die Ausfälle bei den neuen USR III-Steuersparinstrumenten unterschätzt. Der 150%-Abzug für Forschung und Entwicklung, die Patentbox oder die zinsbereinigte Gewinnsteuer werden Ausfälle von mehreren Hundert Millionen Franken verursachen. Dies zeigt eine vertiefte Analyse dieser Steuersparinstrumente durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Die Ausfälle aus den Unternehmenssteuern dürften sich deshalb rasch auf jährlich 4 Mrd. Fr. belaufen. Pro Haushalt sind das konservativ geschätzt durchschnittlich mindestens 1000 Franken pro Jahr. 
</p><p>Diesen Betrag müssen die Privathaushalte ausgleichen, sei es über steigende Steuern oder Gebühren, sei es über Sparpakete von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Spardruck ist dort verbreitet bereits sehr gross. Deshalb bekämpfen die Arbeitnehmenden-Organisationen der öffentlichen Hand die USR III. Deren VerteterInnen zeigten an der Medienkonferenz auf, dass alle Bereiche der staatlichen Tätigkeit betroffen sind: Vom Gesundheitswesen, über die Schulen, die Polizei, den öffentlichen Verkehr, die Kulturangebote (Orchester und Theater) bis zur allgemeinen Verwaltung. Die breite Bevölkerung muss sich mit weniger und schlechteren Dienstleistungen begnügen. Und für die Angestellten bringt der Spardruck schlechtere Arbeitsbedingungen. Unter dem Slogan <a href="http://hierwirdseng.strikingly.com/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.hier-wirds-eng.ch</a> kämpfen die Personalverbände des öffentlichen Dienstes deshalb für ein deutliches Nein zur USR III am 12. Februar.
</p><p> Der <b>Allianz der Arbeitnehmenden-Organisationen des öffentlichen Dienstes gegen die USR III</b> gehören folgende Organisationen an: Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, Personalverband des Bundes PVB, Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Plegefachmänner SBK, Schweiz. Gewerkschaftsbund SGB, Schweizerischer Musikerverband SMV, Schweizerischer Musikpädagogischer Verband SMPV, Syndicat des enseignants romands SER, Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD, Verband schweizerischer Polizei-Beamter VSPB, Öffentliches Personal Schweiz ZV 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 01</li><li>Cora Antonioli, Landesvorstand Verband des Personals öffent. Dienste VPOD, 078 677 99 32</li><li> Urs Stauffer, Präsident ZV öffentliches Personal Schweiz, Leiter Steueramt Biel, 079 375 16 57</li><li> Max Hofmann, Generalsekretär des Verbandes Schweizer. Polizei-Beamter, 076 381 44 64</li><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4658</guid><pubDate>Fri, 13 Jan 2017 16:46:11 +0100</pubDate><title>Destruktive Rentenpolitik auf dem Buckel der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/destruktive-rentenpolitik-auf-dem-buckel-der-arbeitnehmenden</link><description>Nationalratskommission zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Kommission für Soziales und Gesundheit des Nationalrates (SGK) erkennt die Zeichen der Zeit nicht. Sie hält mit einer knappen Mehrheit an ihrem Konzept "länger arbeiten, viel mehr einbezahlen und trotzdem ein unsicheres Rentenniveau" fest. Dies obschon der Ständerat Vorschläge für eine durchdachte Rentenrevision beschlossen hatte.
</p><p>Die Mehrheit der SGK-N hat es erneut verpasst für Lösungen einzustehen, die zu einem sicheren Renteneinkommen führen und die für die breite Bevölkerung finanziell tragbar sind. Stattdessen setzt die Mehrheit der Kommission weiterhin auf einen massiven Ausbau der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Beiträge für die Pensionskassen würden sich für die tiefen Einkommen nahezu verdreifachen. Damit verbunden: Happige Netto-Lohneinbussen. Und dies zu einer Zeit wo das Kapitaldeckungssystem der zweiten Säule in der Krise steckt. Denn trotz der viel höheren Pensionskassen-Beiträge gerät das Rentenniveau ins Rutschen, weil die Verzinsung der angesparten Gelder immer tiefer ausfällt und der Mindestumwandlungssatz sinkt.
</p><p>Stark spüren gerade die Frauen die Lohneinbussen, denn sie haben i.d.R. tiefere Löhne. Trotzdem ist ihre Aussicht auf eine ausreichende und stabile Rente mager. Besonders störend ist es bei den Frauen ab 60. Sie sind die ersten, die von der raschen Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 betroffen wären. Und gerade sie hätten vom Ausbau der zweiten Säule ausser Kosten nur Brosamen. Für sie ist die vom Ständerat beschlossene Aufstockung der AHV-Renten essentiell.
</p><p>Keinen Ausgleich für die Rentenverschlechterungen stellt zudem die von der Kommission vorgeschlagene Förderung der frühzeitigen Pensionierung für Leute mit Tiefsteinkommen dar. Die Voraussetzungen sind derart restriktiv, dass nur einzelne wenige Personen davon profitieren können. Dass die Kommission gleichzeitig auf der automatischen Rentenaltererhöhung auf 67 beharrt, zeigt wie konzeptlos agiert wird.
</p><p>Der Nationalrat ist gut beraten in der Frühjahrssession vom Kommissionskurs abzurücken und auf die Beschlüsse des Ständerats einzuschwenken. In der Form der SGK-N hat die Altersvorsorge 2020 vor dem Volk wenig Chancen. Denn für die Arbeitnehmenden ist sie so unter dem Strich negativ. Der SGB wird nach der Schlussabstimmung im Parlament am 24. März über die Altersvorsorge 2020 befinden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4654</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2017 17:10:37 +0100</pubDate><title>Digitalisierung ja, aber nicht ohne Schutz für Arbeitnehmende </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/digitalisierung-ja-aber-nicht-ohne-schutz-fuer-arbeitnehmende</link><description>Der SGB zum bundesrätlichen Bericht</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat mittels Strategiepapieren einen ganzheitlichen Umgang mit der Digitalisierung entwickeln will. Der heute publizierte Bericht analysiert wettbewerbsrechtliche Aspekte zwischen Anbietern von digitalen und traditionellen Angeboten im Allgemeinen und im Speziellen für das Taxi-Gewerbe. Der Bundesrat schlägt dabei vor, Regelungen, welche für die traditionelle Wirtschaft gelten, zugunsten der digitalen Anbieter der gleichen Dienste (z.B. für den Taxi-Vermittlungsdienst Uber) zu ändern. Dabei droht ein Abbau an Arbeitsschutz-Bestimmungen. 
</p><p>Reformen zur Förderung der Digitalisierung dürfen nicht dafür missbraucht werden, um die Arbeitsbedingungen der Angestellten zu verschlechtern. So will etwa ein parlamentarischer Vorstoss von Nationalrat Nantermond die Fahrtenschreiber für Uber-FahrerInnen abschaffen. Damit wäre keine Kontrolle mehr möglich, wie lange die FahrerInnen bereits unterwegs sind - und ob sie wegen Übermüdung womöglich sich, ihre Passagiere und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Das ist inakzeptabel! 
</p><p>Bei der Prüfung, wo die Gesetzgebung die Digitalisierung behindert, ist u.a. auch das Wohl der Arbeitnehmenden und die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit im Auge zu behalten. Der SGB verlangt vom Bundesrat, die Gewerkschaften konsequent in die entsprechenden Analysen einzubeziehen. 
</p><p>Weiter suggeriert der Bundesrat Flexibilität bei der Anwendung von bestehenden Regulierungen auf die "Sharing Economy". Für den SGB ist klar: Die Regeln hinsichtlich branchen- und ortsüblichen Arbeitsbedingungen, Löhnen, Sozialversicherungen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit müssen für alle Arbeitgeber gelten, egal, ob sie ihre Dienstleistungen mittels digitaler oder traditioneller Systeme anbieten. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4652</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2017 14:48:18 +0100</pubDate><title>121a: Arbeitslosenvorrang konsequent umsetzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/121a-arbeitslosenvorrang-konsequent-umsetzen</link><description>SGB-Vorstand bezieht Position</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat an seiner Vorstandssitzung vom 11. Januar den vom Parlament im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossenen Arbeitslosenvorrang diskutiert. Er befürwortet diese Massnahme. Sie muss jetzt aber konsequent umgesetzt werden, damit die Arbeitslosen künftig rascher eine Stelle finden - unabhängig von der Farbe ihres Passes. 
</p><p>Zahlreiche Probleme im Arbeitsmarkt bleiben damit aber vorläufig nicht gelöst. Für langjährige ältere Arbeitnehmende braucht es einen besseren Kündigungsschutz. Ausserdem wurden die Bestimmungen zum Schutz vor Lohndumping nicht genügend verschärft. Die Anhebung der Sanktionen von 5000 auf 30000 Fr. sowie die erleichterte Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen sind zwar positiv, reichen aber nicht, um flächendeckend durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Der Bund muss dazu die Hürden bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen senken. Es braucht mehr Kontrollen. Und bei offensichtlichen Missbräuchen müssen die Kantone konsequent Arbeitsunterbrüche verfügen. 
</p><p>Der SGB-Vorstand begrüsst, dass mit den Beschlüssen des Parlaments die bilateralen Verträge erhalten und keine neuen Diskriminierungen von Arbeitnehmenden eingeführt werden. In der Diskussion wurde festgehalten, dass stabile Beziehungen zur EU, dem grössten Wirtschaftspartner der Schweiz, für die Arbeitnehmenden von grösster Bedeutung sind. Ausserdem ist es für die Arbeitnehmenden wichtig, dass keine Kontingente eingeführt werden. Denn das frühere Kontingentssystem war schlecht, führte zu viel Schwarzarbeit und starkem Druck auf die Löhne. Der Vorstand betont zudem, dass der Arbeitslosenvorrang auch für Grenzgänger gelten muss. 
</p><p>Aus aktuellem Anlass hat der SGB-Vorstand auch den Abbau bei den Poststellen behandelt. Nicht nur der digitale Umbau, sondern auch das Profitstreben der Post treibt den Abbau bei den Dienstleistungen voran. Der SGB-Vorstand unterstützt die zuständige Gewerkschaft Syndicom bei der Verteidigung der postalischen Dienstleistungen. Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass bei allen bundesnahen Unternehmen - nicht nur bei der Post - wieder das Dienstleistungsverständnis ins Zentrum gesetzt wird. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4645</guid><pubDate>Wed, 04 Jan 2017 08:17:08 +0100</pubDate><title>Arbeitslosigkeit bekämpfen, Kaufkraft stärken, Pensionskassen entlasten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeitslosigkeit-bekaempfen-kaufkraft-staerken-pensionskassen-entlasten</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Entwicklung der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren ist besorgniserregend. Das Bruttoinlandprodukt pro Kopf stagniert nahezu. Die Erwerbslosigkeit steigt. Deutschland, der frühere "kranke Mann Europas", ist daran, die Schweiz zu überholen. Gründe sind der starke Franken sowie Kaufkraftverluste für die Arbeitnehmenden durch steigende Krankenkassenprämien und Pensionskassenbeiträge sowie sinkende Renten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb: </p><ul><li>Die Nationalbank (SNB) soll die rund 1,2 Mrd. Fr. Einnahmen aus den Negativzinsen an die Pensionskassen zurückerstatten - über den Sicherheitsfonds der zweiten Säule. So kann der Druck auf die Pensionskassen etwas gelindert werden. Der AHV-Fonds (Compenswiss) muss vollständig von den Negativzinsen ausgenommen werden. Wichtig ist zudem eine Stärkung der AHV mit ihrem unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis. So wie sie der Ständerat bei der Altersvorsorge 2020 aufgegleist hat. </li></ul><ul><li>Es braucht höhere Prämienverbilligungen. Niemand soll mehr als 10 Prozent des um Kinderabzüge bereinigten Nettoeinkommens für die Krankenversicherung ausgeben müssen. Längerfristig muss die Krankenversicherung einkommensabhängig finanziert werden - wie jede Sozialversicherung. </li></ul><ul><li>Die Wettbewerbskommission nimmt jährlich ungefähr 300 Millionen Franken an Bussen ein. Das Geld soll an die Bevölkerung zurückbezahlt werden - wie bei der CO2-Abgabe über eine Reduktion der Krankenkassenprämien. </li></ul><ul><li>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie sich deutlich stärker gegen die Überbewertung des Frankens wehrt. Ziel muss sein, den Franken in der kurzen Frist bei 1.10 Fr./Euro zu stabilisieren und danach rasch für einen angemessenen Wechselkurs zu sorgen. </li></ul><ul><li>Der Schweizer Wohlstand basiert auf einem sehr guten Service Public. Bund, Kantone und Gemeinden müssen das über ihre Ausgabenpolitik gewährleisten. Exzessive Steuersenkungen à la USR III sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld, das später für wichtige Aufgabenbereiche wie Bildung u.a. fehlen wird. </li></ul><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 </li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-gbkz/bilder/illustrativ/1Mai24_WebseiteX.jpg" class="download">Redetext Paul Rechsteiner</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-sgb-sg/bilder/news/2024_1.Mai.png" class="download">Redetext Daniel Lampart</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-sgb-sg/bilder/news/2404_vpsg.jpg" class="download">Redetext Doris Bianchi</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4627</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2016 09:54:48 +0100</pubDate><title>Konkrete und umfassende Hilfe für Asbesterkrankte </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/konkrete-und-umfassende-hilfe-fuer-asbesterkrankte</link><description>Meilenstein: Runder Tisch Asbest beschliesst Entschädigungsfonds</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch erfolgreich auf wirksame Lösungen zur Bewältigung der Asbesttragödie geeinigt hat. Die Gewerkschaften haben mit ihrer Eingabe vom September 2014 den entscheidenden Impuls zur Gründung des Runden Tisches durch den Bundesrat gegeben. Bereits das Asbestverbot von 1989 war den damaligen Anstrengungen der Gewerkschaften unter Federführung von Vasco Pedrina zu verdanken. 
</p><p>Die nun vom Runden Tisch präsentierten Lösungen sind ein Meilenstein auf dem langen Weg einer Bewältigung der Asbestlast. Sie können zwar nicht das menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die verheerenden Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern. 
</p><p>Die Eckwerte des Runden Tisches für einen Entschädigungsfonds sehen zum einen Geldleistungen für alle Asbesterkrankten vor. Massiv verbessert wird dabei die finanzielle Hilfe für Asbesterkrankte, die nicht vom Unfallversicherungsgesetz (UVG) erfasst werden. Gleichzeitig wird ein Care-Service eingerichtet, an den sich alle Asbesterkrankten und potentiell Betroffenen wenden können. Dieser Care-Service wird auch präventiv tätig sein. Denn immer noch erkranken jährlich rund 120 Personen wegen Kontakten mit Asbest. Der Dienst nimmt seine Arbeit im 1. Semester 2017 im Raum Zürich/Glarus auf und wird sie sukzessiv auf die ganze Schweiz ausweiten. 
</p><p>Mit der Abwicklung dieser Aufgaben wird eine Stiftung für Asbestgeschädigte beauftragt. Sie wird in den nächsten Wochen gegründet. Die Finanzierung der Stiftung ist dank Eternit, den Privatversicherern und den Bahnen jedoch nur für die ersten Jahre gesichert. Damit sie nachhaltig wirken kann, braucht es weitere Finanzzusagen von Branchen und Grossunternehmen. Auch die kantonalen Gebäudeversicherungen, bzw. die Kantone, stehen hier in der Verantwortung. Denn die seinerzeitigen Brandschutzverordnungen führten zu einer grossflächigen Nutzung von Asbest. Die Zustimmung der Gewerkschaften an die vom Runden Tisch ausgearbeiteten Lösungen hängt von einer soliden Finanzierung ab. Diesen Tatbeweis haben die noch nicht beteiligte Wirtschaft und andere Kreise nun anzutreten. 
</p><p>Neben dem Fonds konnten die Gewerkschaften weitere Fortschritte initiieren: </p><ul><li>Eine gerechtere Verteilung der Prämienlast zwischen Suva-Branchen. Die Suva rechnet mit weiteren Kosten in der Höhe von 1 Milliarde Franken. Mit der Schaffung einer Suva-internen Rückversicherung, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, können die von Grossereignissen wie der Asbesttragödie betroffenen Branchen entlastet werden. </li><li>In der neuen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). ist eine allgemeine Ermittlungspflicht für Asbest eingeführt worden. Damit können jene Arbeitnehmenden effizient geschützt werden, die heute mit dem Umbau und Abbruch von Asbest enthaltenden Gebäuden aus den 70er- und 80er-Jahren beschäftigt sind.</li></ul><h5> Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, Vertreter SGB am Runden Tisch Asbest, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Vasco Pedrina, Vertreter Unia am Runden Tisch Asbest, 079 772 37 47</li></ul><ul><li> Mathias Regotz, Vertreter Travail.Suisse am Runden Tisch Asbest , 078 811 74 79 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4625</guid><pubDate>Thu, 15 Dec 2016 10:24:47 +0100</pubDate><title>Abenteuerlicher Kurswechsel der Nationalbank</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/abenteuerlicher-kurswechsel-der-nationalbank</link><description>SGB-Kommentar zur geldpolitischen Lagebeurteilung der SNB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Die Beschäftigung stagniert (Vollzeitäquivalente). In der Exportwirtschaft geht sie sogar zurück. Die Konsumenten- und Produzentenpreise sinken. Abwärtstendenzen gibt es auch bei den Mietüberbauungen. Die Kapazitäten der Schweizer Wirtschaft sind unterausgelastet. In dieser Situation bräuchte unser Land eine expansive Geldpolitik. Wegen dem überbewerteten Franken sind die monetären Bedingungen jedoch ausgesprochen restriktiv. Dazu kommt die Unsicherheit in Bezug auf den Wechselkurs. Niemand weiss, ob die SNB in Zukunft weitere Aufwertungen zulassen wird oder nicht. 
</p><p>Anlass zur Sorge gibt der Kurswechsel der SNB, neu die "gesamte Währungssituation" zu berücksichtigen. Die SNB hat sich in der Vergangenheit vernünftigerweise an der Währung des bedeutendsten Handelspartners, dem Euro bzw. zuvor der D-Mark, orientiert. Die Geldpolitik war zielorientiert und berechenbar. Geldpolitische Abenteuer mit einer Berücksichtigung des Dollars etc. sind ineffizient. Denn entweder entsteht Unklarheit, welche Kursziele die SNB genau verfolgt. Oder die SNB müsste einen Ausgleich zwischen den grossen Währungsräumen Euro und Dollar herstellen, was unsinnig ist. 
</p><p>Die Frankenüberbewertung hat schmerzhafte Spuren hinterlassen. In der Exportwirtschaft sind Zehntausende von Arbeitsplätzen verschwunden. Seit Beginn der Aufwertung im Jahr 2008 gingen im Gastgewerbe und in der Industrie fast 10 Prozent der Stellen verloren. Deutschland gewann hingegen Marktanteile. Die Beschäftigung in der deutschen Maschinenindustrie stieg beispielsweise um rund 30 Prozent. 
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie sich deutlich stärker gegen die Überbewertung des Frankens wehrt. Ziel muss sein, den Franken in der sehr kurzen Frist im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro zu stabilisieren und danach rasch für einen angemessenen Wechselkurs zu sorgen der der Schweiz nicht schadet. 
</p><p>Die Behauptung der SNB, die Geldpolitik sei expansiv, ist unzutreffend. Zwar sind die Zinsen tief. Doch der stark überbewertete Franken hat eine ausgesprochen negative ökonomische Wirkung, so dass die monetären Rahmenbedingungen in unseren Land eindeutig als restriktiv einzustufen sind. Das zeigt auch der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index deutlich.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4618</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2016 12:25:55 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 nur mit AHV-Erhöhung auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-nur-mit-ahv-erhoehung-auf-kurs</link><description> SGB begrüsst Standhalten des Ständerats</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Arbeitnehmenden sind in der Schweiz mit Blick auf ihre Altersvorsorge zunehmend verunsichert. Die Frage, ob ihre AHV- und Pensionskassen-Renten für ein anständiges Leben ausreichen werden, bietet immer mehr Anlass zur Sorge. Denn das Rentenniveau der Zweiten Säule ist am Sinken und auch die AHV-Renten halten mit der Lohnentwicklung nicht mehr mit.
</p><p>Der SGB begrüsst es, dass der Ständerat den Provokationen aus dem Nationalrat standgehalten hat und nicht auf die automatische Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre eingetreten ist. Positiv ist auch, dass der Ständerat die Sorgen der Arbeitnehmenden im Vergleich zum Nationalrat höher gewichtet und daran festhält, die rückläufigen Pensionskassen-Renten zu einem Teil über bessere AHV-Renten zu kompensieren. Die Anhebung der AHV-Renten um 70 Franken pro Monat sowie die Verbesserung der AHV-Renten der Ehepaare sind angesichts des sinkenden Rentenniveaus in der Zweiten Säule nötig. Beide Massnahmen sind zudem mit 0,3% Lohnbeiträgen effizient und gerecht finanziert. Die Stabilisierung des Rentenniveaus ausschliesslich mittels Massnahmen in der Zweiten Säule, so wie es der Nationalrat wünscht, würde Leute mit tiefen und mittleren Einkommen viel mehr kosten (Sparbeiträge) und vor allem auch Firmen aus Niedriglohnbranchen übermässig belasten. Und das Minderheitsmodell des Ständerats würde den künftigen Rentnerinnen und Rentnern tiefere Renten bringen als das Ständeratsmodell. Und auch hier wäre die Beitragslast deutlich höher. Angesichts der Tiefstzinsphase ist klar: die stärkere Kapitalbildung ist heute weit weniger effizient als in vergangenen Jahren.
</p><p>Der SGB erachtet auch die vom Ständerat verabschiedete Zusatzfinanzierung für die AHV als sinnvoll. Die AHV braucht im nächsten Jahrzehnt Zusatzeinnahmen. Positiv ist, dass von den zusätzlichen 1% Mehrwertsteuer, nur 0,7% effektiv neu im Portemonnaie zu spüren sind, da 0,3% bereits heute für die IV erhoben werden. Ohne Erhöhung droht eine Unterfinanzierung der AHV.
</p><p>Der Nationalrat tut gut daran, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Ignoriert er die Sorgen der Arbeitnehmenden weiterhin, folgt die Quittung an der Urne. Schon die bisherigen Beschlüsse des Ständerats enthalten mit dem Frauenrentenalter 65 und der Umwandlungssatzsenkung einschneidende Massnahmen, die breite Kreise ablehnen. Ohne Stärkung der AHV und mit einem Automatismus für Rentenalter 67 ist ein Volks-Nein absehbar. Der SGB wird die "Altersvorsorge 2020" nach deren Bereinigung am 24. März an einer a.o. Delegiertenversammlung beurteilen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4597</guid><pubDate>Thu, 01 Dec 2016 14:08:26 +0100</pubDate><title>SGB begrüsst Stossrichtung des Ständerats – weitere Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-begruesst-stossrichtung-des-staenderats-weitere-massnahmen-noetig</link><description>Umsetzung Masseneinwanderungsartikel</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den Entscheid des Ständerates zur Umsetzung des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungs-Initiative"), eine nichtdiskriminierende Stellenmeldepflicht bzw. einen Arbeitslosenvorrang einzuführen. Eine Umsetzung des Masseneinwanderungsartikels muss mit den Bilateralen kompatibel sein. Sonst steigt der Druck auf die Löhne und die Arbeitsplätze. Ein Kontingentssystem ist nur schon deshalb keine Lösung. Doch auch unabhängig davon sind Kontingente abzulehnen. Sie führen zu Schwarzarbeit, prekären Arbeitsbedingungen und Lohndruck wie die Analysen des alten Kontingentssystems zeigen.
</p><p>Die Stellenmeldepflicht geht auf einen Vorschlag der Gewerkschaften zurück. Sie wird vor allem dazu führen, dass heute bei der Stellensuche benachteiligte Personen (ältere Arbeitnehmende, Wiedereinsteigerinnen u.a.) bessere Chancen erhalten. Bereits heute arbeiten in vielen Kantonen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV mit den Arbeitgebern bei der Stellenvermittlung zusammen (z.B. in Zürich oder im Aargau). Die Erfahrungen sind mehrheitlich positiv - für alle Beteiligten. Keinem RAV-Vermittler käme es in den Sinn, den meldenden Arbeitgebern Stellensuchende vorzuschlagen, die für die Stellen nicht infrage kommen. Denn das würde die Akzeptanz der RAV-Vermittlung bei allen Beteiligten - bei den Arbeitgebern und den Stellensuchenden - rasch untergraben.
</p><p>Über diese positive Massnahme zugunsten der Stellensuchenden hinaus braucht es aber weitere Massnahmen zum Schutz der Arbeitnnehmenden gegen die Missbräuche der Arbeitgeber. Der SGB kritisiert insbesondere, dass der vorgeschlagene Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter keine Unterstützung fand. Viele Gesamtarbeitsverträge kennen heute schon besondere Schutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmende. Auch in der Bundesgerichtspraxis ist ein höheres Schutzniveau für langjährige ältere Arbeitnehmende Realität. Weiter verlangt der SGB, dass der Bundesrat die Minimalvorgabe für die Zahl der Lohnkontrollen von derzeit 27'000 auf neu 50'000 erhöht.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4591</guid><pubDate>Mon, 28 Nov 2016 12:03:00 +0100</pubDate><title>Erfreuliches Ja des Ständerats zu familienergänzender Kinderbetreuung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erfreuliches-ja-des-staenderats-zu-familienergaenzender-kinderbetreuung</link><description>Nun muss die Anschubfinanzierung deutlich aufgestockt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist erfreut, dass der Ständerat in den nächsten 5 Jahren 100 Mio. Fr. für die familienergänzende Kinderbetreuung zur Verfügung stellen will. Es wäre völlig unverständlich gewesen, wenn der Ständerat seiner vorberatenden Kommission gefolgt wäre und eine der wenigen konkreten Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Keime erstickt hätte. Mit dem Beschluss hat der Ständerat ein wichtiges Zeichen gesetzt, dass es ihm ernst ist mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und mit der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
</p><p>Im weiteren Verlauf der parlamentarischen Debatte muss nun dafür gesorgt werden, dass der Qualität der Kinderbetreuung und den Arbeitsbedingungen des Personals in der Vorlage ein höherer Stellenwert eingeräumt wird. Zudem sollte die Anschubfinanzierung aufgestockt werden. Bislang übt die öffentliche Hand in dieser Frage zu grosse Zurückhaltung. Für eine nachhaltige Beseitigung negativer Erwerbsanreize braucht es einen Beitrag der öffentlichen Hand von mindestens einem Prozent des Bruttoinlandprodukts.
</p><p>Die Bevölkerung erwartet hier mehr Engagement. Dies hat sich nicht nur in der Abstimmung zum Familienartikel gezeigt, der 2013 trotz 54.3% Ja-Stimmen am Ständemehr gescheitert ist, sondern auch in der Vernehmlassung zur Fortführung der Finanzhilfen, in der sich über vier Fünftel der Teilnehmenden für diese ausgesprochen haben. Nun ist es an der Zeit, dass der Bund Nägel mit Köpfen macht und darauf hinwirkt, dass die familienergänzende Kinderbetreuung für alle zahlbar ist, den Bedürfnissen von Eltern und Kindern entspricht sowie fortschrittliche Arbeitsbedingungen bietet.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin SGB, 076 200 90 89</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4588</guid><pubDate>Sun, 27 Nov 2016 14:32:59 +0100</pubDate><title>Trotz Nein den Ausstieg planen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/trotz-nein-den-ausstieg-planen</link><description>Der SGB zur Atomausstiegsinitiative und zu kantonalen Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB bedauert, dass die Initiative zum Ausstieg aus der Atomenergie gescheitert ist. Sie hätte die notwendige Klarheit für das geordnete und geplante Abschalten der AKW gebracht, ein Weg, der bisher einzig von der BKW beschritten wird. Es muss verhindert werden, dass es zu einem ungeplanten und damit schleichenden Ausstieg kommt, wie er sich gegenwärtig beim KKW Beznau abzeichnet. Kostspielige Investitionen, die sich nicht mehr refinanzieren lassen, sind für die Arbeitsplätze in der Stromwirtschaft pures Gift. Es ist zu hoffen, dass sich Alpiq und Axpo trotz des Volksentscheides an der BKW ein Beispiel nehmen und sich schnell für den Ausstieg entscheiden. Denn noch könnten sie sich jetzt längerfristige Optionen im Knowhow der Entsorgung von AKW sichern. Für die Mitarbeitenden wäre das eine gute Nachricht! 
</p><h3>Kantonale Abstimmungen: Unsoziales Sparen abgelehnt </h3><p>Im Kanton Zug haben die Stimmenden das Sparpaket abgelehnt. Mütter, Familien, Einkommensschwache, Kranke und ältere Menschen hätten die Zeche zahlen müssen, den öffentlich Angestellten wurde gar ein Lohnabbau zugemutet. Im Kanton Aargau sind von den vier Sparmassnahmen die zwei unsozialen abgelehnt worden. 
</p><p>Der SGB ist hoch erfreut über diese Entscheide. Sie zeigen, dass eine Politik, die den Reichen und den Unternehmen zuerst Steuergeschenke gewährt, welche dann die Bevölkerung mit Leistungsabbau und höheren Kosten für staatliche Leistungen zu bezahlen hat, nicht mehrheitsfähig ist. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) wird diese Politik der Umverteilung auf die Spitze treiben. Der SGB zweifelt nach den heutigen Verdikten nicht daran, dass die USR III als ein Paradebeispiel unsozialer Umverteilung im kommenden Februar an der Urne Schiffbruch erleiden wird. 
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Dore Heim, geschäftsleitende Sekretärin des SGB, 079&nbsp;744 93 90 (für Atomausstieg)</li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4584</guid><pubDate>Thu, 24 Nov 2016 10:11:21 +0100</pubDate><title>Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf, will aber nichts tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-anerkennt-handlungsbedarf-will-aber-nichts-tun</link><description>Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedete Bericht des Bundesrats zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zeigt, dass beim Vollzug des Arbeitsgesetzes (ArG) grosser Handlungsbedarf besteht: Das Gesetz wird nicht in allen Kantonen gleich gut vollzogen, insbesondere die Finanzierung der Arbeitsinspektorate wird nicht sichergestellt. Hier muss der Bundesrat dringend handeln. Denn in der Schweiz sind die Risiken, die zu Burnout oder Herz-Kreislauf-Problemen führen, im Vergleich zu den europäischen Ländern sehr hoch. 
</p><p>Die Zahl der Betriebskontrollen ist laut Bericht sehr tief. Soweit man diese überhaupt abschätzen kann, werden jährlich nur 2% bis 3% aller Betriebe von den kantonalen Arbeitsinspektoraten (KAI) kontrolliert. Diese Zahl variiert jedoch je nach Kanton erheblich. 
</p><p>Der Bund hat zurzeit keinen direkten Einfluss auf die von den Kantonen für die Kontrollen eingesetzten Mittel und die Umsetzung. Deshalb sind die Harmonisierungs-Bemühungen wichtig, die von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) mit den kürzlich eingeführten Leistungsverträgen angestossen worden sind. 
</p><p>Die den KAI zur Verfügung stehenden Ressourcen werden nicht ausschliesslich für Betriebskontrollen eingesetzt. Beträchtliche Mittel beanspruchen etwa die Prüfung von Bauplänen (Genehmigungsverfahren im Sinne des ArG oder nach kantonalem Recht), die Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen sowie die Beratung von Firmen und Arbeitnehmenden. Zwar leisten auch diese Aufgaben einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Sie können aber die Kontrollen in den Betrieben nicht ersetzen. Für die Kontrollen durch KAI und Suva braucht es vor allem mehr Gelder. 
</p><p>Der SGB hat verschiedene Forderungen zur Verbesserung des Vollzuges verabschiedet und fordert Bund und Kantone zum Handeln auf: </p><ul><li>Die heutigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes müssen an den Arbeitsplätzen auch umgesetzt werden. Hierzu braucht es einen griffigeren Vollzug.&nbsp; </li></ul><ul><li>Es braucht endlich mehr Kontrollen durch Kantone und Suva. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die psychosozialen Risiken (Arbeitszeiten, Einhaltung Ruhezeiten und Pausen) Verbindliche Kontrollfrequenzen sind vorzugeben, wie das heute bereits bei den Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU gemacht wird. Den Durchführungsorganen müssen die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. </li></ul><ul><li>Bewilligungen für Sonntags- und Nachtarbeit müssen die absolute Ausnahme bleiben. </li></ul><ul><li>Die Bestimmungen des Gesundheitsschutzes sind auch im Home-Office anzuwenden, speziell die Arbeitszeiterfassung und die Ruhezeit-Bestimmungen. Der Bericht des Bundesrates zeigt hier Handlungsbedarf auf. Dass der Bundesrat keine Gesetzesrevision zur Behebung der konstatierten Probleme anstrebt, ist unverständlich. </li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär zuständig für Arbeitssicherheit, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4576</guid><pubDate>Wed, 23 Nov 2016 14:18:54 +0100</pubDate><title>Nur ein Mini-Schritt zu besserem Lohnschutz bei den FlaM</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nur-ein-mini-schritt-zu-besserem-lohnschutz-bei-den-flam</link><description>Vollzug der Flankierenden Massnahmen: Der Bundesrat muss nachlegen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute im Rahmen des Berichts zum Vollzug der  Flankierenden Massnahmen eine Erhöhung der Kontrollvorgaben beschlossen.  Das ist grundsätzlich positiv. Obwohl Die Vorgabe von 35'000 Kontrollen  mit derzeit 45'000 Kontrollen schon heute erfüllt ist. Vieles ist beim  Vollzug der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr aber  noch im Argen.</p><ul><li>In zahlreichen Kantonen der Deutschschweiz ist der Vollzug ungenügend.</li><li>Viele  Kantone arbeiten mit zu tiefen Minimallöhnen, so dass viele Firmen mit  zu tiefen Löhnen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Kantone wie Zug  oder St. Gallen kontrollieren nur sehr wenige Schweizer Arbeitgeber.</li><li>Obwohl  die Kantone auch in der Deutschschweiz zahlreiche Dumpingfälle  aufdeckten, haben sie keine Mindestlöhne erlassen (gemäss Art. 36 a OR).</li><li>Das sogenannte Verständigungsverfahren verliert zunehmend an Akzeptanz.</li></ul><p>Der SGB erwartet, dass diese Vollzugsprobleme rasch vom  Staatssekretariat für Wirtschaft Seco und den Kantonen behoben werden.  Der Bundesrat hat einen "umfassenden Schutz" vor Dumping versprochen. Da  muss er noch nachlegen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 68 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4552</guid><pubDate>Tue, 08 Nov 2016 15:27:03 +0100</pubDate><title>Ständeratskommission korrigiert Altersvorsorge 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderatskommission-korrigiert-altersvorsorge-2020</link><description>SGB begrüsst Stossrichtung der Kommission und Festhalten an AHV-Erhöhung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit ihren heutigen Entscheiden korrigiert die Sozialkommission des Ständerats (SGK) die krass arbeitnehmerfeindlichen Entscheide des Nationalrats in der Altersvorsorge. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die SGK nicht auf die Provokation der Nationalratsmehrheit eingetreten ist und den Automatismus für Rentenalter 67 sowie die Streichung der Witwenrente ablehnt und gleichzeitig an der Teilkompensation der Pensionskassen-Rentenausfälle über die AHV festhält.
</p><p>Es wäre falsch, die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule zu kompensieren. Dies kommt alle Beteiligten viel teurer zu stehen. Zudem wäre die angestrebte Rentenhöhe trotz der massiv höheren Beiträgen nicht garantiert. Der sicherste und sozialste Weg, die Rentenausfälle zu kompensieren führt über eine Erhöhung der AHV. Die Minderheitsvorschläge der SGK-S lehnt der SGB ab. Diese Vorschläge wären teurer als der Mehrheitsvorschlag. Zudem würden nur Minderheiten von den angestrebten Verbesserungen profitieren.
</p><p>Der SGB wird erst am Ende der Beratung der Altersvorsorge 2020 Bilanz ziehen. Er wird die Beschlüsse des Parlaments an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März würdigen und über das weitere Vorgehen befinden.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4545</guid><pubDate>Thu, 03 Nov 2016 14:39:25 +0100</pubDate><title>Ausufernde Arbeitszeiten und damit Gratisarbeit und Stress bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ausufernde-arbeitszeiten-und-damit-gratisarbeit-und-stress-bekaempfen</link><description>Delegiertenversammlung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Delegierten haben heute beschlossen, die immer dreisteren Angriffe auf geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz vehement zu bekämpfen. Auslöser dieses Entscheids sind Vorstösse von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter. Die beiden Ständeräte haben mit ihren parlamentarischen Initiativen die Arbeitszeiterfassung, geregelte Arbeitszeiten, die Nacht- und Sonntagsruhe, das Recht auf Pausen und auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten auf die Abschussliste gesetzt. Fast die Hälfte aller Angestellten wäre betroffen und müsste wegen dem Abbau des Arbeitnehmerschutzes in letzter Konsequenz Gratisarbeit leisten. 
</p><p>Die Folgen dieser Flexibilisierung wären verheerend: Stress und Burn Out würden noch mehr zunehmen, die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie noch mehr gefährdet, die Planbarkeit des Lebens noch mehr erschwert. 
</p><p>Die SGB-Delegierten fordern eine resolute Bekämpfung von grenzenlosem Arbeiten. Angezeigt sind vielmehr Verbesserungen beim Schutz vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz und Massnahmen für eine bessere Planbarkeit der Arbeit. Die Delegierten verlangen einen griffigen Vollzug des Arbeitsgesetzes, insbesondere mehr Kontrollen der Arbeitszeit durch die Kantone und die SUVA. Sonntags- und Nachtarbeit müssen weiterhin absolute Ausnahme bleiben. Arbeitszeiterfassung und Ruhezeitbestimmungen sollen auch für Home-Office gelten. Zudem sind bei Arbeit auf Abruf die Einsatzpläne und Pikettdienste verbindlich zu regeln, wobei kurzfristige Änderungen nur im äussersten betrieblichen Notfall und mit einem Lohnzuschlag von 25 % erfolgen dürfen. 
</p><p>Weiter beschlossen die SGB-Delegierten, die Altersvorsorge 2020 in der vom Nationalrat beschlossenen Version mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die Entscheide des Nationalrats gehen voll auf Kosten der Arbeitnehmenden. In Zeiten von Nullzinsen ist es falsch, die zweite Säule weiter aufzublähen. Das kostet das Gros der Versicherten im Gegensatz zu einer teilweisen Kompensation der Pensionskassen-Rentenverluste über die AHV viel mehr. Die Beitragslast würde massiv steigen. Die Parole zur Altersvorsorge 2020 und die Frage des Referendums wird der SGB nach Abschluss der parlamentarischen Debatte an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 24.3.2017 diskutieren. 
</p><p>Ausserdem verlangten die Delegierten in einer weiteren Resolution von der Post ein Stellenabbau-Moratorium. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsrecht, 076 335 61 97 </li></ul><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin zuständig für Altersvorsorge, 076 564 67 67 </li></ul><ul><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4537</guid><pubDate>Wed, 26 Oct 2016 15:58:57 +0200</pubDate><title>Zögerlicher Schritt Richtung Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/zoegerlicher-schritt-richtung-lohngleichheit</link><description>Ein Olivenbaum gegen Lohndiskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst, dass es mit der heute vom Bundesrat angekündigten Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes in Sachen Lohngleichheit endlich wieder vorwärts gehen soll. Er ist jedoch enttäuscht, dass der Bundesrat dabei auf staatliche Kontrollen und Sanktionen verzichtet, wie sie die Gewerkschaften gefordert hatten. Angesichts des massiven Widerstandes der Arbeitgeber ist die vorgesehene Lohnanalysepflicht für Unternehmen mit 50 und mehr Angestellten dennoch ein Schritt nach vorne. 
</p><p>Eine überparteiliche Frauenallianz hat heute Nachmittag mit einem Olivenbaum ihre Forderungen zur Lohngleichheit vors Bundeshaus getragen und betont, dass das Gleichstellungsgesetz nach 35 Jahren Verfassungsauftrag der Lohngleichheit nun endlich zum Durchbruch verhelfen muss. 
</p><h3>Statements aus der Frauenallianz: </h3><p>"Das Rentenalter der Frauen erhöhen und sich um die Lohngleichheit foutieren - das ist unverschämt verfassungswidrig." 
</p><p>Barbara Gurtner, Mitglied der Manifestgruppe der GrossmütterRevolution 
</p><p>"Die evangelischen Frauen Schweiz fordern, dass Unternehmen bei Lohndiskriminierung mit Sanktionen rechnen müssen. Lohndiskriminierung verstösst gegen Gesetz und Verfassung und muss sanktioniert werden". 
</p><p>Dorothea Forster, Präsidentin Evangelische Frauen Schweiz (EFS) 
</p><p>"Die Verpflichtung zu Lohnanalysen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Wissen um Unterschiede ist die Basis für deren Beseitigung." 
</p><p>Elisabeth Bosshart, Business Professional Women (BPW)
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4535</guid><pubDate>Wed, 26 Oct 2016 10:49:28 +0200</pubDate><title>Mehr auf die AHV setzen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-auf-die-ahv-setzen</link><description>Pensionskassen mit rekordtiefem Mindestzinssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mit dem Entscheid des Bundesrats, den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab dem 1. Januar 2017 von aktuell 1,25 auf 1 Prozent zu senken, ist dieser auf einem historischen Rekordtief angelangt. </p><p>Das spiegelt die tiefe Krise, in der sich die zweite Säule nunmehr befindet – und bedeutet für die Versicherten nichts anderes als tiefere Renten. Denn die Verzinsung des Alterssparkapitals bestimmt nebst dem Umwandlungssatz die Höhe der späteren Pensionskassenrente. Wenn das angesparte Geld in den Pensionskassen immer tiefer verzinst wird, wächst das Sparkapital nicht genügend, um später daraus eine anständige Rente zu erhalten.
</p><p>Die so entstehenden Rentenverluste müssen ausgeglichen werden, und dies umso dringlicher, wenn die Zinsflaute in nächster Zeit anhalten wird. Denn sonst wird der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus AHV und Pensionskasse "die Fortsetzung des Lebensstandards in angemessener Weise" ermöglichen müssen, für immer mehr Pensionierte nicht mehr erfüllbar.
</p><p>Für den Ausgleich dieser Verluste ist auf die AHV zu setzen. Sie ist von den Risiken der Kapitalanlage nicht betroffen und funktioniert nach wie vor in höchstem Mass leistungsfähig. Als ersten Schritt in der sich aufdrängenden neuen Austarierung der beiden Säulen fordert der SGB, den durch die Absenkung des Mindestumwandlungssatzes entstehenden Rentenverlust in der Reformvorlage Altersvorsorge 2020 durch eine Verbesserung der AHV-Renten auszugleichen, so wie es der Ständerat vorgeschlagen hat.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4524</guid><pubDate>Mon, 10 Oct 2016 11:31:02 +0200</pubDate><title>Auch Mensch und Umwelt schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/auch-mensch-und-umwelt-schuetzen</link><description>Konzernverantwortungsinitiative eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Hinter der heute eingereichten Konzernverantwortungsinitiative steht eine breite Koalition aus rund 80 Organisationen der Zivilgesellschaft. Sie haben ein Ziel: Schweizer Qualität soll in Zukunft auch den Schutz von Mensch und Umwelt einschliessen. </p><p>Die Verantwortung der Schweiz ernst nehmen und die Reputation unseres Landes bewahren: Dafür stehen die rund 120'000 gültigen Unterschriften für die Konzernverantwortungsinitiative, die heute bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Die vom SGB unterstützte Initiative orientiert sich an den 2011 einstimmig verabschiedeten Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie verlangt, dass Schweizer Konzerne für ihre Geschäftsbeziehungen eine Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umweltschutz einführen. Das heisst: Schweizer Konzerne müssten künftig ihre Aktivitäten und jene ihrer Tochter- und Zulieferunternehmen auf Risiken für Mensch und Umwelt prüfen, diese mit geeigneten Massnahmen beheben und öffentlich darüber berichten. Kommt ein Konzern seiner Sorgfaltsprüfungspflicht nicht nach, soll er auch für allfällige Schäden haften, die seine Tochterfirmen im Ausland verursacht haben. 
</p><p>Für unsere Wirtschaft ist die Reputation der Schweiz ein wichtiges Gut. Schweizer Qualität steht für hohe Ansprüche, saubere Arbeit und den anständigen Umgang miteinander. Für Konzerne, die vom guten Schweizer Ruf profitieren, sollte auch klar sein, dass sie international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards respektieren. Leider ist das heute noch nicht überall selbstverständlich. Manche Konzerne mit Sitz in der Schweiz sind nach wie vor nicht bereit hinzuschauen und Risiken für Mensch und Umwelt zu vermindern und zu vermeiden. Deshalb schliesst die Konzernverantwortungsinitiative eine wichtige Lücke: Sie sorgt dafür, dass Schweizer Qualität in Zukunft auch den Schutz von Mensch und Umwelt beinhaltet. 
</p><p>International besteht ein klarer Trend hin zu verbindlichen Ansprüchen an Konzerne: Sowohl Europarat, EU-Parlament als auch acht nationale europäische Parlamente haben sich in den letzten Monaten für eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung ausgesprochen. 
</p><p>Der Verein Konzernverantwortungsinitiative besteht heute aus 80 Organisationen der Zivilgesellschaft, die jetzt gemeinsam in die Vorbereitung der Abstimmungskampagne einsteigen. Vor kurzem hat der Verein eine repräsentative Umfrage bei der Schweizer Bevölkerung durchführen lassen, deren Resultate bemerkenswert sind: 89 Prozent der Menschen wollen, dass Schweizer Konzerne verpflichtet werden, Menschenrechte und Umwelt auch im Ausland zu respektieren. Gar 92 Prozent sind der Meinung, dass sie auch dafür sorgen sollen, dass es ihre Tochterfirmen und Zulieferer tun. Das zeigt: Was die Politik auf die lange Bank schiebt, ist für die Bevölkerung längst ein wichtiges Thema.
</p><p><a href="http://konzern-initiative.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Internetseite der Initiative</a></p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4511</guid><pubDate>Wed, 28 Sep 2016 18:21:35 +0200</pubDate><title>Nationalrat auf teurem Crashkurs – Frauen und Junge sollen bluten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-auf-teurem-crashkurs-frauen-und-junge-sollen-bluten</link><description>SGB-Kommentar zu Nationalratsbeschlüssen zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mehrheit des Nationalrats hat heute unter dem Motto "länger arbeiten und viel mehr bezahlen" in der Beratung der "Altersvorsorge 2020" einen Crashkurs verfolgt. Der Automatismus für Rentenalter 67 ist nicht mehrheitsfähig. Allen Beschwichtigungen zum Trotz ist der beschlossene Interventionsmechanismus ein vorprogrammiertes Rentenalter 67 im nächsten Jahrzehnt. Dies obschon heute immer mehr ältere Arbeitnehmenden um ihre Arbeitsstelle bangen müssen und kaum Chancen haben bei Stellenverlust eine Anstellung zu finden. Rentenalter 67 wird zu einer Massen-Aussteuerung führen.
</p><p>Noch rascher länger arbeiten müssen die Frauen. Betroffen sind bereits die heute 62-jährigen Frauen, ohne dass diese Leistungsverschlechterung kompensiert wird. Und obwohl diese Frauen schon heute mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt kämpfen und sie in der Pensionskasse gegenüber den Männern benachteiligt sind, weil sie nach wie vor den Grossteil der Betreuungs- und Hausarbeit schultern. 
</p><p>Schlecht sieht es auch für die Beitragszahler in den Pensionskassen aus. Zwar haben FDP und SVP nach dem Abstimmungskampf zu AHVplus kalte Füsse bekommen und sind nun bereit, Rentenverluste in den Pensionskassen wirklich zu kompensieren. Doch statt auf die kostengünstigste Lösung mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu setzen, wie sie der Ständerat mit dem AHV-Zuschlag von 70 Franken beschlossen hat, setzt der Nationalrat auf ein Modell, bei dem insbesondere junge Menschen bluten müssen. Die Beitragslast für die berufliche Vorsorge würde gemäss dem Nationalratsmodell sofort sehr stark ansteigen. Bei einem Jahreslohn von 70'000 steigen die jährlichen Lohnbeiträge um 1'500 pro Jahr. Die gleiche Summe muss auch der Arbeitgeber zusätzlich aufwerfen. Zusammen mit den steigenden Krankenkassenprämien für die Kinder werden junge Familien in Bedrängnis kommen. Dank der von SVP und FDP beschlossenen Aufblähung der 2. Säule werden die Lohnnebenkosten explodieren, was gerade die KMU stark belastet. 
</p><p>In der Altersvorsorge müssen die Beitragsfranken effizient eingesetzt werden. Dies ist hier nicht der Fall. Eine seriöse Beratung über unsere Altersvorsorge sieht anders aus. In der vorliegenden Form ist die Vorlage nicht mehrheitsfähig.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4500</guid><pubDate>Mon, 26 Sep 2016 10:31:11 +0200</pubDate><title>Krankenkassenprämien: Maximal 10 % des Einkommens!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/krankenkassenpraemien-maximal-10-des-einkommens</link><description>SGB verlangt schweizweites Sozialziel</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Erneut steigen die Krankenkassenprämien nächstes Jahr im Schnitt um 4,5 %. Viele Haushalte können diese erdrückende Belastung nicht mehr stemmen. Deshalb fordert der SGB ein verbindliches, schweizweit gültiges Sozialziel. Die Krankenkassenprämien sollen maximal 10 Prozent des Nettoeinkommens betragen. </p><p>Nächstes Jahr werden die Krankenkassenprämien erneut um durchschnittlich 4,5 % ansteigen. Seit 1997 haben sie sich praktisch verdoppelt. Die Haushalte werden heute je nach Kanton und Grösse mit 14 bis 16 Prozent belastet. Das zeigt, dass die seinerzeit eingeführte Prämienverbilligung das unsoziale Kopfprämiensystem nur sehr schwach korrigiert. Das damalige Sozialziel, dass niemand für die Krankenkassenprämie mehr als 8 Prozent seines Einkommens bezahlen soll, ist bei weitem verfehlt.
</p><p> Schuld daran sind die anhaltenden Sparprogramme von Bund und Kantonen, bei denen auch die Prämienverbilligung gekürzt wird. Öl ins Feuer dieser Entwicklung giessen werden die Unternehmenssteuerreform III und die geplante Revision der Ergänzungsleistungen, bei welcher die EL-Bezüger/innen eine viel tiefere Rückerstattung der Krankenkassenprämien hinnehmen sollen. 
</p><p>Der SGB fordert dringend eine Korrektur dieser für immer mehr Haushalte bedrohlichen Entwicklung. Er verlangt ein verbindliches, schweizweit gültiges Sozialziel. Dieses hat festzulegen, dass die Krankenkassenprämien maximal 10 Prozent des Nettoeinkommens betragen dürfen.
</p><h5>Auskunft </h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4498</guid><pubDate>Fri, 23 Sep 2016 15:37:51 +0200</pubDate><title>Grosser Rückhalt für bessere AHV-Renten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grosser-rueckhalt-fuer-bessere-ahv-renten</link><description>Der SGB-Kommentar zu AHVplus und den übrigen Abstimmungsvorlagen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Forderung nach höheren AHV-Renten hat einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung. Dies zeigt die breite Unterstützung der AHVplus-Initiative, insbesondere das sich abzeichnende Ja in der lateinischen Schweiz. Die AHV wurde viele Jahre schlecht geredet. Die Volksinitiative AHVplus war die erste Etappe auf dem Weg zu besseren AHV-Renten.
</p><p>Den AHVplus-Gegnern ist es zwar mit ihrer Angstkampagne noch einmal gelungen, Unsicherheit zu schüren und Zweifel an der Finanzierbarkeit der 10-Prozent-Erhöhung zu streuen. Dabei machten sie nicht nur die AHV schlecht, sondern spielten auch in unverantwortlicher Weise die Alten gegen die Jungen aus.
</p><p>Doch die Pensionskassenrenten stehen wegen den historisch tiefen Zinsen unter einem noch nie dagewesenen Druck. Dazu kommen stark steigende Lebenshaltungskosten - namentlich wegen den massiven Erhöhungen der Krankenkassenprämien. Zur Sicherung Altersrenten hat die AHV ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis.
</p><h3>"Altersvorsorge 2020" muss Rentenverluste ausgleichen</h3><p>Diese Tatsachen müssen klar in die Beratung der "Altersvorsorge 2020" einfliessen. Die Rentenverschlechterungen bei den Pensionskassen müssen zwingend ausgeglichen, die Kaufkraftverluste müssen berücksichtigt werden. Der Ständerat hat in der Erstberatung von "Altersvorsorge 2020" den Weg vorgezeichnet.
</p><p>Der SGB und die "Allianz für eine starke AHV" wird die Beratungen der "Altersvorsorge 2020" eng begleiten und sich mit Vehemenz für die Erhaltung des Rentenniveaus über eine Erhöhung der AHV-Renten einsetzen. Die Erhöhung des Rentenalters und weitere Verschlechterungen werden wir bekämpfen.
</p><h3>Verpasste Chance</h3><p>Der SGB bedauert auch das klare Nein zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft". Damit wurde die Chance vertan, jetzt verbindliche Leitplanken für eine nachhaltige Wirtschaft zu setzen. Mit dem Ja zum Nachrichtendienstgesetz sind die Kompetenzen des Schweizer Nachrichtendienstes massiv ausgebaut worden. Der SGB bedauert dies und warnt vor einem zweiten Fichenskandal
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, Ständerat SG/SP, 079 277 61 31</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4494</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2016 16:20:00 +0200</pubDate><title>Umsetzung MEI: Ein erster, wichtiger Schritt – weitere Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/umsetzung-mei-ein-erster-wichtiger-schritt-weitere-massnahmen-noetig</link><description>SGB-Kommentar über Nationalrats-Entscheide „Umsetzung“ Art. 121a BV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Vorlage des Nationalrates zur "Umsetzung" des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungs-Initiative"). Sie ist ein erster wichtiger Schritt, damit die Arbeitnehmenden bei der von rechtnationalen Kreisen befeuerten Debatte am Schluss nicht die Leidtragenden sind. Doch es braucht mehr Schutz vor Missbräuchen. Negativ ist der Entscheid, Kurzaufenthalter bis 9 Monaten von den arbeitsmarktlichen Schutzmassnahmen auszunehmen. Damit werden prekäre Stellen und Aufenthalte gefördert. 
</p><p>Eine "Umsetzung" von Art. 121a ("Masseneinwanderungs-Initiative") muss mit den Bilateralen kompatibel sein. Sonst gibt es negative Auswirkungen für Löhne und Arbeitsplätze. Ein Kontingentssystem ist nur schon deshalb keine Lösung. Doch auch unabhängig davon ist ein Kontingentssystem abzulehnen. Es führt zu Schwarzarbeit, prekären Arbeitsbedingungen und Lohndruck wie die Analysen des alten Kontingentsystems zeigen.
</p><p>Die Lösung sind nicht-diskriminierende Massnahmen, mit denen die Missbräuche konsequent bekämpft werden. Prioritär ist eine Verstärkung des Lohnschutzes über mehr Kontrollen, einen konsequenten Vollzug der Flankierenden Massnahmen und Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. Der Lohnschutz ist die wirksamste und unbürokratischste Massnahme. Für korrekte Arbeitgeber ist der Aufwand minimal. Arbeitgeber mit Dumpinglöhnen werden bestraft. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Lage bei den älteren Arbeitnehmenden. Die vorgeschlagene Meldepflicht der offenen Stellen wird ihnen helfen. Der SGB fordert darüber hinaus einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter. Weiter sollen sich die öffentliche Hand und die Arbeitgeber stärker an den Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung beteiligen, damit Beruf und Familie einfacher unter einen Hut zu bringen sind. Und der Bund muss die vorliegenden Vorschläge zur Berufsausbildung von Erwachsenen endlich umsetzen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4489</guid><pubDate>Fri, 16 Sep 2016 12:58:49 +0200</pubDate><title>Bundesrat verschlechtert Ergänzungsleistungen – Nur höhere AHV-Renten helfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-verschlechtert-ergaenzungsleistungen-nur-hoehere-ahv-renten-helfen</link><description>SGB-Kommentar zum Sparkurs bei den Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bund und Kantone wollen auf dem Buckel der ärmsten Rentnerinnen und Rentner fast eine halbe Milliarde Franken sparen. Diese Pläne hat der Bundesrat am Freitag mit der Botschaft zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL) dem Parlament vorgelegt. Dort drohen den EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern noch härtere Massnahmen. Denn die bürgerlichen Parteien forderten in der Vernehmlassung einen viel schärferen Sparkurs als der Bundesrat nun vorschlägt. Damit wird eine Erhöhung der AHV-Renten umso dringlicher. Sonst kommen die bedürftigsten Rentnerinnen und Rentner immer mehr unter die Räder.
</p><p>Der Bundesrat hat dem Druck der Kantone und der bürgerlichen Parteien nachgegeben und will nun auch bei den EL eine Sparübung durchziehen. Dies wird vor allem die rund 50'000 EL-Bezüger hart treffen, die von den EL die Krankenkassenprämien vergütet erhalten. Denn hier schlägt der Bundesrat Kürzungen der Krankenkassenprämien-Rückerstattung von bis zu 40% vor. Künftig soll nicht mehr die höhere Durchschnittsprämie zurückerstattet werden, sondern der viel tiefere Ansatz der kantonalen Individuellen Prämienverbilligung.
</p><p>Mit den Kürzungen im Bereich der Krankenkassenprämien-Rückvergütung sparen die Kantone 161 Millionen –&nbsp;auf Kosten bedürftiger Senioren. Diese werden deutlich weniger für ihre Gesundheitsausgaben erhalten. Die Erhöhung der AHV-Renten wird deshalb immer dringlicher. Denn ohne Verbesserungen bei der AHV kann das Budgetloch der Rentnerinnen und Rentner nicht gestopft werden. 
</p><p>Der Bundesrat will zudem den Zugang zu den EL erschweren. Wer trotz tiefem Einkommen sparsam gelebt hat und sich einen Notgroschen fürs Alter zusammen gespart hat, muss künftig viel mehr davon aufbrauchen, bevor er oder sie EL erhält.
</p><p>Angesichts der Entscheide des Bundesrats und der viel weitergehenden Forderungen der bürgerlichen Parteien, ist das Argument der AHVplus-Gegner, dass die Initiative AHVplus den EL-Bezügerinnen und Bezügern nichts bringt, definitiv widerlegt. Nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten sind Leute mit EL auf der sicheren Seite. Denn so sind sie weniger abhängig von EL.
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4488</guid><pubDate>Thu, 15 Sep 2016 13:26:43 +0200</pubDate><title>Manifest: Starke Frauen für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/manifest-starke-frauen-fuer-eine-starke-ahv</link><description>SGB-Frauenkommission und Marche Mondiale des Femmes lancieren Manifest</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB lanciert gemeinsam mit Marche Mondiale des Femmes MMF ein Manifest für eine starke AHV.</p><p>Dies weil Frauen besonders von der AHV profitieren: Ihre AHV-Renten sind gleich hoch wie diejenigen der Männer. Denn die AHV ist die einzige Altersvorsorge, welche die Erziehungs- und Betreuungsarbeit der Frauen bei der Rentenberechnung mitberücksichtigt. Ganz im Gegenteil zur zweiten Säule: Doppelt so viele Rentnerinnen wie Rentner haben gar keine Pensionskassenrente, und wenn sie eine haben, ist diese nur halb so hoch wie diejenige der Männer.
</p><p>Gerade vor dem Hintergrund des Rentenmassakers, das die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit auf Kosten der Frauen veranstalten will, ist es umso wichtiger, die AHV zu stärken: Rentenerhöhung statt Rentenaltererhöhung, Solidarität zwischen den Generationen, den Geschlechtern und Einkommensklassen statt Wirtschaften ins Kässeli der Versicherer.
</p><p>Die unterzeichnenden Frauen und Männer wissen, dass die Schweiz sich die längst überfällige Erhöhung der AHV-Renten leisten kann. Sie setzen sich ein für eine Stärkung der AHV und somit für eine Stärkung der Frauen. Sie sagen JA zu AHVplus.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4486</guid><pubDate>Thu, 15 Sep 2016 09:57:37 +0200</pubDate><title>Frankenüberbewertung bekämpfen – für unsere Löhne und Arbeitsplätze!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/frankenueberbewertung-bekaempfen-fuer-unsere-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>Der SGB zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Die Arbeitslosigkeit steigt (saisonbereinigt). Die Kapazitäten der Schweizer Wirtschaft sind unterausgelastet. In dieser Situation bräuchte unser Land eine expansive Geldpolitik. Wegen dem überbewerteten Franken sind die monetären Bedingungen jedoch ausgesprochen restriktiv. Dazu kommt die Unsicherheit in Bezug auf den Wechselkurs. Niemand weiss, ob die SNB in Zukunft weitere Aufwertungen zulassen wird oder nicht. 
</p><p>Die Frankenüberbewertung hat schmerzhafte Spuren hinterlassen. In der Exportwirtschaft sind Zehntausende von Arbeitsplätzen verschwunden. Seit Beginn der Aufwertung im Jahr 2008 gingen im Gastgewerbe und in der Industrie fast 10 Prozent der Stellen verloren. 
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie den Franken in der sehr kurzen Frist im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro stabilisiert und danach rasch für einen angemessenen Wechselkurs sorgt, der der Schweiz nicht schadet. 
</p><p>Darüber hinaus braucht es Vorkehrungen, mit denen wir unsere Löhne und Arbeitsplätze gegen Ausschläge auf den Devisenmärkten schützen können. Fast alle kleinen, offenen Volkswirtschaften auf der Welt tun das in irgendeiner Form. In der Vergangenheit hat auch die Nationalbank die Schweiz meist vor starken Wechselkursschwankungen abgeschirmt. Zwischen 1978 und Ende 2009 zunächst gegenüber der Deutschen Mark explizit (80 Rp./DM) und später gegenüber dem Euro implizit. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel. Indirekt dürfte auch ein zur Eurozone identisches Inflationsziel die Wechselkurserwartungen stabilisieren. Negativzinsen können die Durchsetzung eines Wechselkursziels erleichtern. Für sich alleine sind die Negativzinsen jedoch nur beschränkt wirksam, wie die anhaltende deutliche Frankenüberbewertung der letzten Monate zeigt. 
</p><p>Die Behauptung der SNB, die Geldpolitik sei expansiv, ist unzutreffend. Zwar sind die Zinsen tief. Doch der stark überbewertete Franken hat eine ausgesprochen negative ökonomische Wirkung, so dass die monetären Rahmenbedingungen in unseren Land eindeutig als restriktiv einzustufen sind. Das belegt auch der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index deutlich. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4478</guid><pubDate>Mon, 12 Sep 2016 14:16:59 +0200</pubDate><title>Ungenügende Resultate der Fachkräfteinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ungenuegende-resultate-der-fachkraefteinitiative</link><description>SGB-Kommentar zum Spitzentreffen Fachkräfte Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Fünf Jahre nach ihrer Lancierung hat die Fachkräfteinitative nach wie vor wenig Handfestes vorzuweisen. Es wurde viel Papier produziert, ohne aber konkrete Resultate zu liefern.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist enttäuscht über die magere Zwischenbilanz. Denn gerade die Umsetzung des Verfassungsartikels 121a über die Zuwanderung setzt voraus, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft wird. Spitzentreffen wie das heutige 1. Nationale Spitzentreffen Fachkräfte Schweiz sind nur sinnvoll, wenn effektive Massnahmen beschlossen und dann auch umgesetzt werden.
</p><p>Dabei sind die Probleme real: Ältere Arbeitnehmende, die ihren Job verloren haben, haben beispielsweise grosse Mühe, rasch wieder eine Stelle zu finden. Ältere, langjährige Angestellte brauchen deshalb einen besseren Kündigungsschutz in Form von längeren Kündigungsfristen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) scheut sich in seinem Bericht über die Finanzierung von Weiterbildungsmassnahmen für ältere Arbeitnehmende jedoch, konkrete Handlungsempfehlungen abzugeben. Hier muss es nun vorwärts gehen, auch mit der Bereitstellung der dazu nötigen Finanzmittel.
</p><p>Ausserdem braucht es einen Bildungseffort für die rund 600'000 erwachsenen Arbeitnehmenden, die über keine nachobligatorische Bildung verfügen. Angesichts des ausgewiesenen Bedarfs für eine Bildungsoffensive, ist es leider ein schlechtes Signal, wenn das Parlament bei der Beratung über die Botschaft Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 sparen will.
</p><p>Konsens ist unter den verschiedenen Beteiligten, dass die Arbeitnehmenden Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen können müssen. Aber auch hier gibt es keine neuen Resultate. Es braucht zusätzliche Investitionen in familienergänzende Betreuungsstrukturen. In dieser Frage hat der SGB vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner, der Kantone und des Bundes einzusetzen, die konkrete Massnahmen ausarbeitet. Selbst dieser bescheidene Schritt wurde von Arbeitgeberseite abgelehnt.
</p><p>Stattdessen forderten die Arbeitgeber weitere Deregulierungsmassnahmen im Arbeitsmarkt (weitgehende Rückschritte bei der Arbeitszeiterfassung, Flexibiliserung der Arbeitsbedingungen), die jedoch im Kampf gegen den Fachkräftemangel kaum helfen. Keine Lösung ist auch die vom Bundesrat angestrebte Abschaffung der "Heiratsstrafe". In der konkreten Ausgestaltung handelt es sich schlicht um Steuersenkungen für Gutverdienende.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Laura Perret, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Bildungsfragen, 079 810 12 13</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4474</guid><pubDate>Sat, 10 Sep 2016 11:28:26 +0200</pubDate><title>Eine überdeutliche Warnung an die Brandstifter im Nationalrat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-ueberdeutliche-warnung-an-die-brandstifter-im-nationalrat</link><description>Mehr als 20&#039;000 demonstrieren gegen Rentenabbau und für starke AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mehr als 20'000 Rentnerinnen und Rentner, Erwerbstätige, Junge und Alte aus allen Regionen der Schweiz sind heute Samstag dem Aufruf der Allianz für eine starke AHV gefolgt und haben ihre Empörung und Wut über das geplante Rentenmassaker im Nationalrat sowie ihre Forderung nach einer Stärkung der AHV und ihr Ja zu AHVplus auf die Strasse getragen.
</p><p>Dies ist ein überdeutliches Zeichen an die Brandstifter in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Würden sie sich mit ihren Abbauplänen durchsetzen, müssten am Schluss alle für weniger Rente länger arbeiten und mehr Beiträge bezahlen. Solch ein Rentenmassaker wird vor dem Volk keinen Bestand haben.
</p><p>Mit dem mächtigen, friedlichen und bunten Demonstrationszug von der Schützenmatte durch die Berner Innenstadt ist der Nationalrat gewarnt. Nun liegt es an ihm, in die Altersvorsorge 2020 wieder einen Ausgleich für die Rentenkürzungen in der zweiten Säule einzubauen.
</p><p>Der St. Galler Ständerat und SGB-Präsident Paul Rechsteiner sprach an der Schlusskundgebung am Aargauerstalden von einer "gewaltigen Provokation in einer neuen Dimension wie es sie in der Schweiz noch nicht gab. Was die SVP und FDP bei der Rentenreform wollen, übersteigt im Negativen alles, was wir bisher gesehen haben." Syna-Präsident Arno Kerst betonte, beim Abbauprogramm der SGK würden besonders "Frauen und Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen unter die Räder kommen".
</p><p>Dabei stünden schon heute Frauen in der Altersvorsorge schlechter da, sagte Natascha Wey, Co-Präsidentin SP Frauen bereits auf der Schützenmatte. "Über ein Drittel aller Frauen in der Schweiz haben nur die AHV. Es ist daher keine Frage, ob die SP Frauen eine Stärkung der AHV unterstützen. Die AHV muss nicht nur gestärkt, sondern massiv ausgebaut werden."
</p><p>Wie das geht, machte die geschäftsführende SGB-Sekretärin Doris Bianchi klar. Gegen die sinkenden Renten der Pensionskassen seien weder ein höheres Rentenalter noch mehr Sparen in der zweiten Säule und schon gar nicht Ergänzungsleistungen eine Lösung. "Die Lösung liegt einzig in der AHV. Wir brauchen AHVplus. Wir sind die Kraft, die in diesem Land vieles bewegen kann. Kämpfen und gewinnen werden wir gegen das Rentenmassaker und zusammen gewinnen wir auch AHVplus." 
</p><h3> AHVplus wird von der "Allianz für eine starke AHV" getragen.</h3><p>Der Allianz gehören alle Gewerkschaften und die grossen Arbeitnehmenden-Organisationen des Öffentlichen Dienstes an (AvenirSocial, Garanto, Kapers, LCH, Nautilus, PVB, SBK, SBPV, SER, SEV, SGB, SIT, SMPV, SMV, SSM, Syna, Syndicom, Travail.Suisse, Unia, VPOD, VSPB, ZV), sowie die RentnerInnenverbände VASOS und AVIVO, die Parteien SP, SP60+, SP Frauen, Grüne, JUSO und junge Grüne. Ja zu AHVplus sagen zudem unter anderen der Schweizerische Seniorenrat und das KMU-Netzwerk.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 079 656 55 36</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4450</guid><pubDate>Tue, 06 Sep 2016 18:55:21 +0200</pubDate><title>Lohnerhöhungen bis zu 1.5% sind nötig – und möglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/lohnerhoehungen-bis-zu-1-5-sind-noetig-und-moeglich</link><description>Lohnverhandlungen 2016/2017: Die Forderungen der SGB-Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SGB-Gewerkschaften werden in den Lohnverhandlungen 2016/2017 Lohnerhöhungen von bis zu 1.5% fordern.</p><p>Die Wirtschaftsentwicklung ist aufwärts gerichtet – auch in der Exportwirtschaft und da auch in der Maschinenindustrie. Die Finanzlage der öffentlichen Hand präsentiert sich ebenfalls besser als von den Regierungen vorgestellt. Das zeigen unter anderem die Rechnungsabschlüsse, die besser ausfallen als die Budgets. Zudem ist die Teuerung wieder ein Thema – gegen Ende Jahr ist von einer Zunahme um 0.5% auszugehen. Verschiedentlich verlangen die Gewerkschaften wegen der dramatischen Entwicklung der Krankenkassenprämien eine spezielle Zulage. 
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften setzen den Akzent auf generelle Lohnerhöhungen, oft auch auf einheitliche Frankenbeträge. Sie wollen so den Lohnrückstand langjähriger Mitarbeiter/innen und die zunehmende Lohnungleichheit und Einkommensspreizung verringern. Von der öffentlichen Hand verlangen die verhandelnden Gewerkschaften prioritär, dass sie die vom System vorgesehenen Lohnstufenanstiege nicht weiter verweigert. 
</p><h3>Die Forderungen in der Übersicht: </h3><ul><li><b>Bau:</b> +80 Fr. generell </li><li><b>A</b><b>usbaugewerbe:</b> 1% + Krankenkassenzulage </li><li><b>Chemie/Pharma:</b> Mindestens 100 Fr. für alle, +120 Fr. für einen Lohn zwischen 6'000 und 7'000 Fr., +150 Fr. für einen Lohn unter 6'000 Fr. </li><li><b>Lebens- und Genussmittel:</b> Mindestens +80 Fr. für alle und +100 Fr. bis zu einem Lohn von 5'700 Fr. </li><li><b>MEM:</b> Mindestens +70 Fr. für alle, +100 Fr. für einen Lohn zwischen 6'000 und 7'000 Fr., +120 Fr. für einen Lohn unter 6'000 Fr. </li><li><b>Detailhandel:</b> +1% generell; Krankenkassenzulage mind. 45 Fr./Monat bis 5000 Fr.; spezielle Massnahmen für langjährige Mitarbeitende. </li><li><b>Private Sicherheit:</b> +1% auf Mindestlöhne von Vollzeitmitarbeitenden, +1.5% auf Mindestlöhne von Stundenlöhnern ab vier Dienstjahren; gezielte Lohnerhöhung für Teilzeitmitarbeitende. </li><li><b>Post:</b> + 1% </li><li><b>Swisscom und weitere Telecom-Anbieter:</b> + 1% </li><li><b>Grosse Medienhäuser:</b> mindestens 100 Franken mehr </li><li><b>Buchhandel:</b> 50.- für alle </li></ul><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Leiter Sekretariat SGB, 079 205 69 11 </li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4448</guid><pubDate>Tue, 06 Sep 2016 15:43:27 +0200</pubDate><title>SGB begrüsst Charta für Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/sgb-begruesst-charta-fuer-lohngleichheit</link><description>Jetzt müssen Kantone und Gemeinden ihre Absichtserklärung rasch umsetzen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit der Unterzeichnung der Charta "Lohngleichheit im öffentlichen Sektor" haben heute 25 Kantone und Gemeinden sowie der Bund ein Zeichen für die Lohngleichheit gesetzt. Der SGB und seine Gewerkschaften begrüssen dieses Zeichen und erwarten, dass der Absichtserklärung nun rasch entsprechende Taten folgen. Die Charta ist auch ein starkes Signal an die Privatwirtschaft, mitzuziehen und die Lohngleichheit ebenfalls umzusetzen. 
</p><p>Lohndiskriminierung ist eine Tatsache und verfassungswidrig. Die öffentlichen Arbeitgeber gehen mit ihren Bemühungen hinsichtlich Sensibilisierung, Lohnüberprüfung sowie transparente Information über die Ergebnisse in eine gute Richtung und können eine Vorbildrolle übernehmen. Auch den öffentlichen Verwaltungen nahestehende Betriebe sowie Auftragnehmende bei Beschaffungen und SubventionsempfängerInnen sollen in die Pflicht genommen werden. Bei sorgfältiger Umsetzung kann damit schon ein grosser Teil der Arbeitnehmenden erfasst werden. 
</p><p>Für alle anderen von Lohndiskriminierung betroffenen Frauen ist die Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich vorwärts zu bringen. Denn die Unternehmen wollen den Verfassungsauftrag erfüllen. Sie sind bereit, die Lohngleichheit zu überprüfen. Das haben Untersuchungen der Uni St. Gallen sowie des Centre Patronal deutlich gezeigt. Denn gewissenhafte Arbeitgeber wissen: Lohndiskriminierungen sind meistens nicht böse Absicht, sondern Folge von gesellschaftlichen Ungleichgewichten und unbewussten Erwartungen an Frauen und Männer. Wer hinschaut, kann diese korrigieren. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4435</guid><pubDate>Fri, 02 Sep 2016 14:31:10 +0200</pubDate><title>Sinkflug des Mindestzinses hält an – Rentenniveau wird weiter sinken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sinkflug-des-mindestzinses-haelt-an-rentenniveau-wird-weiter-sinken</link><description>Pensionskassen unter Druck</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit dem Mehrheitsentscheid der BVG-Kommission, dem Bundesrat per 2017 eine Senkung des Mindestzinssatzes von heute 1,25% auf 1% zu empfehlen, müssen sich die Versicherten erneut auf tiefere Renten einstellen. Der SGB und die weiteren Arbeitnehmerorganisationen hatten angesichts der aktuellen Renditeentwicklungen der Pensionskassen eine Beibehaltung des jetzigen Mindestzinssatzes auch im 2017 gefordert.
</p><p>Immerhin konnte mit der Empfehlung der Kommission, den Mindestzinssatz auf 1% zu senken, Schlimmeres verhindert werden. Denn der Pensionskassenverband und der Arbeitgeberverband verlangten eine Senkung auf 0,75 Prozent. Ein so tiefer Zinssatz hätte aber die berufliche Vorsorge noch stärker in die Bredouille gebracht.
</p><p>Denn die Verzinsung des Alterssparkapitals ist nebst dem Umwandlungssatz matchentscheidend für die Höhe der späteren Pensionskassenrente. Wenn das angesparte Geld in den Pensionskassen immer tiefer verzinst wird, wächst das Sparkapital nicht genügend, um später daraus eine anständige Rente zu erhalten.
</p><p>Die Zinsflaute wirkt sich verheerend auf die kapitalgedeckte Altersvorsorge aus: Während Jahren, von 1985 bis 2002, wurde die Pensionskassengelder mit mindestens 4 Prozent verzinst. Dank dem Zinseszinseffekt konnte man sein Alterssparkapital somit innerhalb von 18 Jahren verdoppeln. Mit einem Mindestzins von 1% dauert es hingegen 70 Jahre, bis sich das Kapital verdoppelt hat. Das sind 14 Jahre mehr als mit einer Mindestverzinsung von 1,25 Prozent. Je tiefer der Zins, desto brutaler wird die Auswirkung einer weiteren Zinssenkung. Der Grund ist der fehlende Zinseszinseffekt.
</p><p>Ohne anständige Verzinsung trägt die kapitalgedeckte berufliche Vorsorge immer weniger zum Renteneinkommen der Pensionierten bei. Diese Rentenverluste müssen ausgeglichen werden. Denn sonst ist der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus AHV und Pensionskasse "die Fortsetzung des Lebensstandards in angemessener Weise" ermöglichen müssen, für immer mehr Pensionierte ein leeres Versprechen. Der einfachste und kostengünstigste Weg, die Rentenverluste in der zweiten Säule auszugleichen, ist eine Erhöhung der AHV-Renten, wie sie die Volksinitiative AHVplus verlangt. Wer rechnet, stimmt am 25. September ja zu AHVplus.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li> Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 6 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4434</guid><pubDate>Fri, 02 Sep 2016 14:06:12 +0200</pubDate><title>Verzicht auf Kontingente positiv – Es braucht mehr Schutzmassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/verzicht-auf-kontingente-positiv-es-braucht-mehr-schutzmassnahmen</link><description>SGB-Kommentar zur Umsetzung BV Art. 121a</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB wertet es als positiv, dass der Kommissionsvorschlag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative keine Kontingente und Höchstzahlen vorsieht. Diese haben in der Vergangenheit zu Schwarzarbeit und prekären Arbeitsbedingungen geführt. Zudem stehen sie im Widerspruch zu den Bilateralen Verträgen. Kontingente und Höchstzahlen wären schlecht für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Mit der Meldepflicht für offene Stellen hat die Kommission einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Zahlreiche Länder in Europa haben mit einer solchen Massnahme bereits positive Erfahrungen gemacht.
</p><p>Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass diese Meldepflicht erst dann in Kraft tritt, wenn die Migrationszahlen ein gewisses Niveau erreicht haben. Die Meldepflicht muss sofort und dauerhaft eingeführt werden. In der Schweiz sind bereits heute so viele Personen auf Stellensuche wie kaum zuvor – darunter auch viele ältere Erwerbslose, die besonders grosse Mühe haben, wieder eine Stelle zu finden
</p><p>Das ausgesprochen knappe Ja zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 war Ausdruck davon, dass sich viele Berufstätige in der Schweiz Sorgen um die Löhne und die Arbeitsplätze gemacht haben, aber erstmals bei einer Vorlage zur Personenfreizügigkeit keine neuen Gegenmassnahmen beschlossen wurden. Das muss nun korrigiert werden.
</p><p>Bund, Kantone und Sozialpartner müssen die Missbräuche der Personenfreizügigkeit rasch und konsequent beseitigen. Und zwar mit nicht-diskriminierenden, arbeitsmarktlichen Massnahmen, die mit den Bilateralen vereinbar sind. Es braucht einen besseren Schutz der Löhne, u.a. über mehr Lohnkontrollen, höhere Bussen bei Missbräuchen sowie ein Abbau der bürokratischen Hürden bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. Ältere Arbeitnehmende müssen besser gegen Kündigung geschützt werden. Weiter sollen sich die öffentliche Hand und die Arbeitgeber stärker an den Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung beteiligen, damit Beruf und Familie einfacher unter einen Hut zu bringen sind. Und der Bund muss die vorliegenden Vorschläge zur Berufsausbildung von Erwachsenen endlich umsetzen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4414</guid><pubDate>Fri, 19 Aug 2016 13:44:31 +0200</pubDate><title>Rentenmassaker: Jetzt braucht’s ein Ja zu AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenmassaker-jetzt-braucht-s-ein-ja-zu-ahvplus</link><description>Nationalratskommission torpediert &quot;Altersvorsorge 2020&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Nationalratskommission veranstaltet zur Reform "Altersvorsorge 2020" ein Rentenmassaker: Die künftigen Rentnergenerationen sollen wegen massiv tieferen Renten Milliardenverluste hinnehmen und bis 67 arbeiten müssen. Deshalb braucht es jetzt ein Ja zur Volksinitiative AHVplus, die am 25. September zur Abstimmung gelangt.
</p><p>AHVplus ist der einfachste und kostengünstigste Weg, das Rentenmassaker zu stoppen. Denn die AHV hat das beste Preis-/Leistungsverhältnis. Und sie ist sicher, da sie den Risiken der Finanzmärkte kaum ausgesetzt ist. Der SGB, seine Verbände und die "Allianz für eine starke AHV" werden die Abstimmungskampagne mit voller Energie führen. Sie werden die Provokation der Nationalratskommission energisch bekämpfen. Unter dem Motto "Rentenabbau stoppen&nbsp;– AHV stärken" rufen sie deshalb bereits am 10. September zu einer nationalen Demo in Bern auf.
</p><p>Die Nationalratskommission bricht mit ihren Beschlüssen das Versprechen von Bundesrat und Ständerat, dass mit der Reform "Altersvorsorge 2020" das heute geltende Rentenniveau erhalten bleiben soll. In der vorliegenden Form hat das Reformpaket vor dem Volk keine Chance.
</p><p>Hier muss nun der Nationalrat stark korrigieren. Denn die Auswirkungen der SGK-Entscheide wären massiv:</p><ul><li>Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% führt zu einer 12 % tieferen Rente. Diese Rentensenkung will die Kommission nicht ausgleichen. Die beschlossenen Kompensationsmassnahmen sind praktisch wirkungslos und belasten übermässig die Jungen.</li><li>Mit dem Verzicht auf den vom Ständerat beschlossenen AHV-Zuschlag für künftige Rentnerinnen und Rentner sowie die Anhebung der AHV-Ehepaarrenten wird das Rentenniveau aller künftigen Rentnerinnen und Rentner sinken.</li><li>Die Beiträge an die Pensionskasse werden um bis zu 2 Prozentpunkte steigen. Trotzdem erhalten die künftigen Rentnergenerationen weniger Rente aus der Pensionskasse.</li><li>Die Kommission verzichtet auch auf eine echte Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Anders als von Bundesrat und Ständerat vorgesehen, soll es keine kollektive, solidarische Lösung geben. Auch die über 50-Jährigen müssen Renteneinbussen hinnehmen. Denn die Besitzstandwahrung bezieht sich nur auf das bisher angesparte Altersguthaben.</li><li>Das generelle Rentenalter wird über einen Automatismus rasch auf 67 angehoben. Als erste werden die heute 62-jährigen Frauen länger arbeiten müssen. Die dafür vorgesehene Kompensation ist mager. Sie bringt den Frauen nur ein paar Franken mehr Rente. Allen verheirateten Frauen bringt diese Massnahme nichts.</li><li>Dazu kommen weitere Kürzungen der Witwen- und Waisenrenten und neu auch bei den Kinderrenten.</li></ul><p>Die Stimmberechtigten haben nun die Möglichkeit am 25. September eine Weichenstellung gegen dieses Rentenmassaker vorzunehmen – mit einem klaren Ja zu AHVplus. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4411</guid><pubDate>Thu, 18 Aug 2016 17:18:29 +0200</pubDate><title>Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-die-gesundheit-der-arbeitnehmenden</link><description>Respektloser Entscheid der WAK-Ständerat 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Die ständerätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat gestern zwei Parlamentarische Initiativen von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter angenommen. Die beiden Vorstösse wollen weitgehende Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung und den Abbau von Schutzmechanismen im Arbeitsgesetz. Sie nehmen damit in Kauf, dass der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gravierend abgebaut wird.
</p><p>Die Initiative von Ständerat Graber zielt auf den gesamten Dienstleistungssektor. Sie greift nicht nur die Arbeitszeiterfassung an, sondern den Kern der geltenden materiellen Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in diesem Sektor. So sollen nach dem Willen der rechtsbürgerlichen Mehrheit in der WAK-S in einem neuen Gummiparagraphen "leitende Arbeitnehmer" sowie "Fachspezialisten" von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden. Sie müssten damit praktisch rund um die Uhr, ja sogar an Sonntagen, arbeiten. Ausserdem greift der Vorstoss die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten frontal an.
</p><p>Die Initiative Keller-Sutter verlangt, dass "Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit und Fachspezialisten" aller Branchen keine Arbeitszeiterfassung mehr hätten, und dies ohne jegliche kompensatorische Massnahmen für den Gesundheitsschutz. Damit würde es keine individuelle Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmenden mehr brauchen und auch kein paritätisches Verfahren mehr geben, um die Einhaltung der theoretisch noch gültigen materiellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes kontrollieren zu können.
</p><p>Die Kommission hebelt mit ihrem Entscheid nicht nur ganz bewusst arbeitsgesetzliche Regelungen aus. Sie stellt auch das Arbeitsgesetz grundsätzlich in Frage, wenn sie mitteilt, die Kommissionsmehrheit sei "der Ansicht, das Arbeitsgesetz von 1964 sei in erster Linie als Fabrikarbeitsgesetz konzipiert, es biete nicht genügend Möglichkeiten für die heutigen Gegebenheiten der Arbeitswelt und solle an die heute gelebte Realität angepasst werden". Eine Alibibegründung, kann doch das Arbeitsgesetz, soweit nötig, problemlos an die Realitäten unserer Dienstleistungsgesellschaft angepasst werden.
</p><p>Der Entscheid der WAK-S ist mit dieser Begründung nichts anderes als ein Generalangriff auf jegliche gesetzliche Regelung zum Schutz der Arbeitnehmenden und ihrer - vor allem psychischen - Gesundheit. Noch mehr Überarbeitung, aber auch zunehmende Nacht- und Sonntagsarbeit, wären die Folge. Stress und Burn-Out würden dramatisch zunehmen. Den Arbeitsinspektoren würde weitgehend verunmöglicht, grundlegende Arbeitsschutzmassnahmen wie die Einhaltung der Höchstarbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Verbot der Nacht- bzw. Sonntagsarbeit zu kontrollieren. Diese Verbote würden dann wohl fallen.
</p><p>Der SGB und alle Akteure, die sich für die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben aussprechen, werden die von der Kommission beantragten Verschlechterungen vehement bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4391</guid><pubDate>Wed, 13 Jul 2016 09:30:00 +0200</pubDate><title>Unsoziale Politik frisst Lohnerhöhungen der Normalverdienenden weg!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/unsoziale-politik-frisst-lohnerhoehungen-der-normalverdienenden-weg</link><description>SGB Verteilungsbericht 2016 zeigt besorgniserregende Entwicklung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der aktualisierte <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dv/2023/231201_DV-AD/AD321201F_compilation_des_resolutions.pdf" class="download">Verteilungsbericht </a>des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds vom Juli 2016 zeigt eine besorgniserregende Entwicklung: Zwar konnten dank aktiven Gewerkschaften und vor allem dank der Mindestlohnkampagne im Bereich der tieferen Löhne Fortschritte erreicht werden, die sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen. Insgesamt haben die hohen und höchsten Einkommen aber in einem bedenklichen Ausmass zugelegt.
</p><p>Die Steuer- und Abgabenpolitik der öffentlichen Hand hat diese schlechte Tendenz nicht etwa gebremst, sondern sogar noch unterstützt. Die Lohnfortschritte bei den unteren und mittleren Einkommen sind von einer unsozialen Steuer- und Abgabepolitik wieder "weggefressen" worden. Die Topeinkommen haben in hohem Mass von Steuersenkungen profitiert. Ihre Steuerbelastung sank von 37 Lohnprozent im Jahr 2000 auf heute nur noch 32 Lohnprozent. Die tiefen und mittleren Einkommen wurden jedoch vor allem durch die Kopfprämien bei den Krankenkassen zusätzlich belastet. Wesentlich dabei: Die Prämienverbilligungen haben mit den stark steigenden Krankenkassenprämien nicht Schritt gehalten. 
</p><p>In den letzten Jahren sind sie sogar leicht gesunken – insbesondere wegen den kantonalen Sparmassnahmen. Neu erfasst der Verteilungsbericht auch die AHV. Diese setzt einen Kontrapunkt: Weil sie stark ausgleichend wirkt, einerseits durch ihren Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut, andererseits dank ihrer solidarischen Finanzierung. Ohne AHV müssten 95 Prozent der Haushalte für eine gleichwertige Vorsorge viel tiefer in die Taschen greifen. 
</p><p>Die Schweiz ist so reich wie noch nie. Deshalb kann diese unsoziale Entwicklung leicht gestoppt werden. Der SGB fordert: </p><ul><li>Faire Löhne (generelle statt individuelle Lohnerhöhungen, keine Bonuslohnsysteme; mehr Gesamtarbeitsverträge mit guten Mindestlöhnen; mehr Lohnkontrollen in dumpinggefährdeten Branchen; Beschränkung der Saläre in öffentlichen Betrieben auf max. 500'000 Fr./Jahr; Bekämpfung der Lohndiskriminierung von Frauen) </li></ul><ul><li>mehr Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (kurzfristig maximal 10% des Nettoeinkommens für die Krankenkassenprämien; mittelfristig maximal 8%, längerfristig einkommensabhängige Prämien) und Verzicht auf Sparmassnahmen bei den Prämienverbilligungen </li></ul><ul><li>mehr Gerechtigkeit in der Steuer- und Abgabepolitik (Korrektur der Steuersenkungen für Reiche, Gutverdienende und Unternehmen; Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III; mehr Investitionen in den gemeinnützigen Wohnungsbau) </li></ul><ul><li>mehr Ausgleich in der Altersvorsorge, und deshalb eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent</li></ul><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4379</guid><pubDate>Tue, 05 Jul 2016 10:12:55 +0200</pubDate><title>Missbräuche bekämpfen, berufliche Chancen verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/missbraeuche-bekaempfen-berufliche-chancen-verbessern</link><description>SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz, als kleines Land mit einer stark spezialisierten Wirtschaft, braucht gute und geregelte Beziehungen mit der EU. Sonst kommen Löhne unter Druck und sind Arbeitsplätze gefährdet. Doch die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Der Bundesrat hat einen "umfassenden Schutz vor Lohn- und Sozialdumping" versprochen. Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Und: Wer eine Stelle sucht, soll auch eine finden. Daran misst die Bevölkerung die Bilateralen. Daran messen auch die Gewerkschaften die Bilateralen. 
</p><p>Leider wird immer wieder Lohndumping festgestellt. Insbesondere in Branchen ohne Mindestlöhne in Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen. Denn ohne Mindestlöhne können Lohndumper nicht gebüsst werden. Die Dumpinggefahr ist bei Neueinstellungen und bei Entsendungen gross. Seit 2012 sind die Einstiegslöhne für Jahresaufenthalter in einigen Branchen gesunken, insbesondere in der Industrie. Und bei den Lohnkontrollen sind letztes Jahr bei 17 Prozent der kontrollierten ausländischen Firmen und bei 11 Prozent der Schweizer Arbeitgeber Lohnverstösse festgestellt worden - gegenüber 12 bzw. 8 Prozent vor fünf Jahren. Dazu kommt, dass ältere Arbeitnehmende in der Schweiz bei der Stellensuche benachteiligt werden. Negativbeispiel ist die Informatik. Dort werden vermehrt Arbeitskräfte im Ausland rekrutiert, obwohl im Inland die Arbeitslosigkeit steigt. 
</p><p>Keine Hilfe im Kampf gegen Missbräuche sind diskriminierende Kontingente. Sie sind mit den Bilateralen inkompatibel. Zudem würde ein Kontingentssystem mit Einzelfallprüfungen des Inländervorrangs die Probleme noch verstärken. Das zeigen die Erfahrungen mit dem alten Kontingentssystem. Lohndruck und Arbeitslosigkeit und Schwarzarbeit waren eine verbreitete Realität. 
</p><p>Die Missbräuche der Personenfreizügigkeit können beseitigt werden, ohne die Bilateralen Verträge zu gefährden. Mit ökonomischen und sozialpolitischen Massnahmen, welche nicht nach Staatsangehörigkeit diskriminieren. </p><ul><li>Arbeitgeberverbände in Branchen ohne Mindestlöhne müssen endlich bereit sein, allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. Zudem braucht es tiefere Hürden für die Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. </li></ul><ul><li>In Branchen mit allgemeinverbindlich-erklärten GAV braucht es eine Verstärkung der Flankierenden Massnahmen. Prioritär sind GAV-Bescheinigungen und Berufsregister, in denen die schwarzen Schafe und die Firmen mit einer weissen Weste aufgeführt sind. </li></ul><ul><li>Die Kontrollvorgaben an die Kantone führen dazu, dass diese die Firmen in dumpinggefährdeten Branchen nur alle 33 Jahre kontrollieren müssen. Das Seco - unterstützt von Arbeitgebern und Kantonen - weigert sich bis heute, die Vorgaben anzupassen. </li></ul><ul><li>Zur Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmenden braucht es einen Schutz langjähriger älterer Mitarbeiter gegen Kündigung. Bereits eine Verpflichtung der Arbeitgeber, die offenen Stellen den RAV zu melden, würde die Chancen der älteren Stellensuchenden erhöhen. </li></ul><ul><li>Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie braucht es mehr bezahlbare Betreuungsplätze. </li></ul><h5>Auskünfte</h5><p> Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11 </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4359</guid><pubDate>Wed, 29 Jun 2016 09:53:08 +0200</pubDate><title>Bilaterale erhalten – Masseneinwanderungsartikel innenpolitisch umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-masseneinwanderungsartikel-innenpolitisch-umsetzen</link><description>Aus dem SGB-Vorstand: Resolution zum Brexit und Aufruf zur nationalen Renten-Demo am 10. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Der SGB-Vorstand hat an der heutigen Sitzung die Auswirkungen des "Brexit"-Entscheides auf die Schweizer Wirtschaft und die "Umsetzung" des Masseneinwanderungsartikels diskutiert. Er hat einstimmig eine Resolution mit folgenden Forderungen verabschiedet.</p><ul><li>Die SNB muss verhindern, dass die Löhne und die Arbeitsplätze durch eine Frankenaufwertung unter Druck kommen. Der Franken ist viel zu hoch bewertet. Der SGB erwartet, dass die SNB den Franken rasch im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro stabilisiert und danach für einen Wechselkurs sorgt, bei dem die Löhne und Arbeitsplätze gesichert sind und eine Deindustrialisierung der Schweiz verhindert wird.</li><li>Die Bilateralen Verträge mit der EU müssen erhalten bleiben. Die so genannte "Umsetzung" des Art. 121a BV soll primär über nicht-diskriminierende Massnahmen in der Schweiz erfolgen. Der Schutz der Löhne, der Arbeitsbedingungen und der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.</li><li>Die vom Bundesrat präsentierte "einseitige" Schutzklausel ist abzulehnen. Sie steht einerseits im Widerspruch zu den Bilateralen. Andererseits fördert sie prekäre Aufenthaltsstatus und Arbeitsbedingungen.</li></ul><p>Weiter sagt der SGB-Vorstand den Rentenabbauplänen im Nationalrat den Kampf an. Er ruft die Arbeitnehmenden in der Schweiz zu einer nationalen Renten-Demo auf. Unter der Losung "Rentenabbau stoppen - AHV stärken" werden wir am 10. September in Bern für anständige Renten demonstrieren. Denn das Rentenniveau für künftige Rentnerinnen und Rentner ist akut gefährdet. Einerseits weil die Pensionskassen-Renten wegen der Turbulenzen an den Finanzmärkten und der hartnäckigen Tiefzinsphase derzeit stetig sinken. Andererseits, weil die neue rechte Mehrheit im Nationalrat - anders als Bundesrat und Ständerat - das heutige Rentenniveau nicht erhalten will. Er will die Rentenverluste nicht kompensieren und will zudem das Rentenalter auf 67 erhöhen. Obwohl alle wissen, dass ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben überhaupt bis zum ordentlichen Pensionsalter 64/65 ihre Stelle zu halten.
</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4353</guid><pubDate>Fri, 24 Jun 2016 08:15:51 +0200</pubDate><title>Bilaterale erhalten, Frankenaufwertung bekämpfen, Löhne und Arbeitsplätze schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-frankenaufwertung-bekaempfen-loehne-und-arbeitsplaetze-schuetzen</link><description>SGB-Kommentar zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Entscheid des Vereinigten Königsreichs, aus der EU auszutreten, stellt das Europäische Projekt vor grosse Herausforderungen. Um ihn zu verstehen, muss man der Tatsache Rechnung tragen, dass der Inselstaat historisch eine besondere Beziehung zur EU hatte und u.a. diverse Sonderregelungen beanspruchte (kein Euro, kein Schengen usw.). Weiter dürfte eine Rolle spielen, dass das Land im Gegensatz zu den übrigen einkommensstarken EU-Staaten keine wirksamen flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen eingeführt hatte. 
</p><p>Der Entscheid der Briten ändert nichts daran, dass die Schweiz die Bilateralen Verträge mit der EU erhalten muss. Unsere Nachbarländer bzw. die wichtigen Exportländer sind alle EU-Mitglieder. Die Schweiz braucht gute und geregelte Beziehungen zu diesen Ländern. Der "Brexit"-Entscheid zeigt aber, dass europapolitische Abstimmungen nur zu gewinnen sind, wenn die Bevölkerung den Eindruck hat, dass sie davon profitiert. Diesbezüglich gibt es in der Schweiz nach wie vor Handlungsbedarf. Der Lohnschutz und der Schutz der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 
</p><p>Es ist damit zu rechnen, dass die Gespräche mit der EU über Art. 121a BV weiterhin ausgesetzt werden. Das darf nicht überbewertet werden. Denn der den Gesprächen zugrundeliegende Art. 14(2) des Freizügigkeitsabkommens FZA sieht nur temporäre Massnahmen mit einem Einverständnis der EU vor. Zur Verbesserung der Situation der Arbeitnehmenden in der Schweiz braucht es aber - wie oben beschrieben - dauerhafte, wirksame Massnahmen. Die Schweiz kann solche Massnahmen auch unter dem FZA problemlos einseitig einführen, sofern sie nicht-diskriminierend sind, d.h. unabhängig von der Staatsangehörigkeit zur Anwendung kommen. 
</p><p>Die unmittelbare Gefahr für unser Land kommt von den Finanzmärkten. Der SGB erwartet von der Nationalbank, dass sie die Aufwertung des Frankens bekämpft und so verhindert, dass die Schweizer Wirtschaft durch den UK-Entscheid Schaden nimmt. 
</p><p>In den nächsten Tagen werden in der Schweiz wahrscheinlich Ideen eingebracht, mit dem Vereinigten Königreiche eine Art neue EFTA als EU-Gegenprojekt zu gründen. Das wäre aber weder politisch noch ökonomisch zielführend. U.a. weil der Anteil der Schweizer Ausfuhren ins Vereinigte Königreich mit 4.5 Prozent vergleichsweise klein ist. 
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11 </li><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li> Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 031 377 01 24</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4349</guid><pubDate>Tue, 21 Jun 2016 15:44:24 +0200</pubDate><title>Ein Schritt vorwärts in der Bewältigung der Asbesttragödie </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-schritt-vorwaerts-in-der-bewaeltigung-der-asbesttragoedie</link><description>Runder Tisch Asbest beschliesst Eckwerte für Entschädigungsfonds</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich der Runde Tisch Asbest auf einen wichtigen Kompromiss einigen konnte. Dieser gilt der Festsetzung von Eckwerten zur Entschädigung von Asbestopfern. Der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch schlägt einen Entschädigungsfonds mit folgenden Hauptmerkmalen vor:</p><ul><li>Ein Care-Service wird für alle Asbesterkrankten eingerichtet.</li><li>Geld-Leistungen gehen differenziert an Personen, je nachdem ob sie vom Unfallversicherungsgesetz (UVG) erfasst werden oder nicht. Die Leistungen für Nicht-UVG-Versicherte sollen denjenigen der UVG-Versicherten angeglichen werden.</li><li>Mesotheliomfälle, die nicht als Berufskrankheiten anerkannt sind, sollen eine Abgeltung (Lohnersatz) à la UVG erhalten.</li><li>Nicht-UVG-Versicherten, die nicht am Arbeitsplatz mit Asbest in Kontakt kamen (z.B. Ehefrauen, Kinder) soll eine pauschale Abfindung zugestanden werden.</li><li>Auch für UVG-Versicherte soll eine Abfindung ausbezahlt werden. Dies berücksichtigt die ausserordentliche Dimension der Asbesttragödie in der Schweizer Industriegeschichte </li><li>Wer geldwerte Leistungen aus dem Fonds bezieht, darf keine Zivilansprüche auf dem Prozessweg geltend machen. </li></ul><p>Der SGB, der den Runden Tisch massgeblich initiiert hatte und an diesem vertreten war, unterstützt den Vorschlag. Mit der Einigung über die Eckwerte ist ein wichtiger Schritt nach vorwärts getan worden, um die Asbestkatastrophe aufarbeiten zu können und ihre verheerenden Auswirkungen auch auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen zu mildern. Der SGB erwartet nun, dass in den weiteren Arbeiten des Runden Tisches, die der finanziellen Ausstattung des Fonds gelten, schnelle Fortschritte und verbindliche Zusicherungen erreicht werden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4345</guid><pubDate>Fri, 17 Jun 2016 09:43:20 +0200</pubDate><title>Referendum gegen Unternehmenssteuerreform III: Der SGB ist dabei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/referendum-gegen-unternehmenssteuerreform-iii-der-sgb-ist-dabei</link><description>SGB-Delegierte einstimmig gegen Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ursprüngliches Ziel der Unternehmenssteuerreform III war, dass die Schweiz ungerechtfertigte Steuerprivilegien für multinationale Firmen und Finanzgesellschaften abschafft. Der SGB hat das unterstützt. Doch die rechtsbürgerlichen Kräfte missbrauchen die Reform in krasser Art und Weise, um den Firmen und ihren Aktionären neue, weitergehende Steuerprivilegien zu gewähren.</p><ul><li>Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen. Auch sie brauchen öffentliche Dienstleistungen. Im Föderalismus gilt das erst recht. Ohne Unternehmenssteuern kämen die wirtschaftlichen Zentren mit den Firmensitzen in Finanznöte. Steuern würden nur noch in den Wohngemeinden und -kantonen bezahlt. Ausländische Aktionäre der Firmen erhielten den Schweizer Service Public sogar steuerfrei. Mit der vorliegenden Reform, kriegen sie den Service Public zu billig.</li><li>Die Unternehmenssteuerreform III führt zu einem weiteren, flächendeckenden Senkungs-wettlauf bei den Unternehmenssteuern. Der Bund wird diesen Steuersenkungswettlauf anheizen, indem er den Kantonen mehr als eine Milliarde für Steuersenkungen überweist.</li><li>Die so genannte "zinsbereinigte Gewinnsteuer" schafft ein schwarzes Loch in den Schweizer Steuergesetzen. Es drohen grosse Ausfälle, die im Moment niemand beziffern kann - wie bereits bei der Unternehmenssteuerreform II. Sie erlaubt es auch reichen Privatpersonen ihre Steuern substanziell zu senken - indem sie ihr Vermögen in eine Firma auslagern.</li><li>National- und Ständerat haben darüber hinaus eine Reihe von weiteren Steuerprivilegien geschaffen (Patentbox, F&amp;E-Abzug u.a.). Die Beschränkung des maximalen Steuerabzugs auf 80 Prozent ist Augenwischerei. Denn selbst mit dieser Regelung sind auf Kantons-und Gemeindeebene rekordtiefe Steuerbelastungen im Bereich von 2 Prozent völlig legal.</li></ul><p>Die Unternehmenssteuerreform III führt zu riesigen Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden - auf Kosten der Normalverdienenden. Gewisse Firmen werden fast keine Steuern mehr zahlen. Die Delegiertenversammlung des SGB vom 27. Mai 2016 hat deshalb einstimmig beschlossen, das Referendum dagegen zu unterstützen.
</p><h5 class="TitelAusknfte">Auskünfte:</h5><ul><li><span class="Auszeichnunghalbfett"></span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, <span class="Auszeichnunghalbfett">031&nbsp;377 01 16; 079&nbsp;205 69 11</span></li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079&nbsp;249 59 74 </li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4343</guid><pubDate>Thu, 16 Jun 2016 10:20:48 +0200</pubDate><title>Löhne und Arbeitsplätze schützen – Aufwertung des Frankens bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/loehne-und-arbeitsplaetze-schuetzen-aufwertung-des-frankens-bekaempfen</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p> In den letzten Tagen hat sich der Franken in beunruhigendem Mass wieder aufzuwerten begonnen. Die Teuerung ist nach wie vor negativ. Die Arbeitslosigkeit steigt (saisonbereinigt). In der Exportwirtschaft sind in kurzer Zeit Tausende von Arbeitsplätzen verschwunden. Seit Beginn der Aufwertung im Jahr 2008 gingen im Gastgewerbe und in der Industrie fast 10 Prozent der Stellen verloren. 
</p><p>Die Unsicherheit über die kommende Entwicklung des Frankens ist gross - namentlich im Vorfeld der Abstimmung im Vereinigten Königreich. Je nach Ausgang muss mit einem starken Aufwertungsdruck gerechnet werden. Zusammen mit den weiter bestehenden Fragezeichen zur konjunkturellen Entwicklung im Ausland wäre das Gift für die Schweizer Wirtschaft. Der Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze würde weiter steigen. 
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie den Franken in der sehr kurzen Frist im Bereich von mindestens 1.10 Fr./Euro stabilisiert und danach rasch für einen angemessenen Wechselkurs sorgt, der der Schweiz nicht schadet. 
</p><p>Fast alle kleinen, offenen Volkswirtschaften auf der Welt schützen sich in irgendeiner Form gegen schädliche Wechselkursausschläge. In der Vergangenheit hat das auch die Nationalbank meist getan. Zwischen 1978 und Ende 2009 zunächst gegenüber der Deutschen Mark explizit (80 Rp./DM) und später gegenüber dem Euro implizit. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel. Negativzinsen können die Durchsetzung dieses Kursziels erleichtern. Für sich alleine sind die Negativzinsen jedoch nur beschränkt wirksam, wie die anhaltende deutliche Frankenüberbewertung der letzten Monate zeigt. 
</p><p>Die Behauptung der SNB, die Geldpolitik sei expansiv, ist unzutreffend. Zwar sind die Zinsen tief. Doch der stark überbewertete Franken hat eine ausgesprochen negative ökonomische Wirkung, so dass die monetären Rahmenbedingungen in unseren Land eindeutig als restriktiv einzustufen sind. Das zeigt auch der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index deutlich. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4332</guid><pubDate>Mon, 13 Jun 2016 08:33:40 +0200</pubDate><title>Jetzt braucht es Lohnkontrollen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jetzt-braucht-es-lohnkontrollen</link><description>25 Jahre nach dem Frauenstreik</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 14. Juni 2016, genau 25 Jahre nach dem erfolgreich vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) angestossenen Frauenstreik, werden die SGB-Frauen in mehreren Städten mit Aktionen und verlängerten Pausen gegen eine drohende Einfrierung des ungenügenden Status quo hinsichtlich Lohngleichheit protestieren (Übersicht Aktionen hier).
</p><p> Vor versammelter Presse haben die SGB-Frauen heute ihren entsprechenden programmatischen Ansatz der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie erinnern daran, dass trotz 20 Jahren Gleichstellungsgesetz (GlG) die Löhne von Frauen und Männern immer noch im Bereich von 15 % differieren. Rund die Hälfte dieser Differenz ist diskriminierend. Weil freiwillige Massnahmen wie der sogenannte Lohngleichheitsdialog bei nur spärlichem Erfolg versandeten, sind nunmehr mittels einer Revision des GlG Kontrollen der Lohngleichheit nötig. Obwohl der Bundesrat bei dieser Revision bisher nur sehr schüchterne Schritte in diese Richtung tat, geht das vielen bürgerlichen Nationalräten bereits zu weit: Sie wollen die Revision bereits jetzt abwürgen, unter anderem mit der abstrusen Behauptung, die Lohnungleichheit werde statistisch gravierend überschätzt. 
</p><p>Die SGB-Frauen werden sich für eine Revision des GlG und für Lohnkontrollen wehren. Die Ansprüche nach Lohngleichstellung können nicht weiterhin so nonchalant angegangen werden. Korrekt entlöhnende Unternehmen haben von Kontrollen nichts zu befürchten. Im Gegenteil: sie werden an Prestige gewinnen. Zudem bauschen die Gegner der Kontrollen deren bürokratischen Aufwand auf. Aus der gewerkschaftlichen Erfahrung zeigt sich, dass Lohnklagen, an sich ein verdienstvolles Mittel, Kontrollen nicht ersetzen können. Denn Lohnklagen verlangen einen langen Atem und viel Konfliktfähigkeit. Gleichzeitig sind sie oft ein Karriererisiko. Deshalb verzichten viele Betroffene auf diesen Weg. 
</p><p>25 Jahre nach dem Frauenstreik und 20 Jahre nach Inkraftsetzung des Gleichstellungsgesetzes verlangen die SGB-Frauen deshalb den "ganzen Geburtstagskuchen": via Lohnkontrollen jetzt! 
</p><h5>Auskünfte&nbsp; </h5><ul><li>Regula Bühlmann, Zentralsekretärin SGB, 076 200 90 89</li><li>Michela Bovolenta, Zentralsekretärin VPOD, 079 647 72 83</li><li>Corinne Schärer, Mitglied Unia-GL, 079 219 94 20 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4325</guid><pubDate>Mon, 06 Jun 2016 17:22:34 +0200</pubDate><title>Guter Entscheid für die Demokratie und das Personal </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/guter-entscheid-fuer-die-demokratie-und-das-personal</link><description> Kein Ladenöffnungszeitengesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Vernunft hat gesiegt: Der Ständerat hat heute seinen Widerstand gegen ein neues Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) mit schweizweiten Mindestöffnungszeiten aufrechterhalten. Er hat damit der Opposition der Kantone und des betroffenen Personals im Verkauf Rechnung getragen. Die Vorlage ist mit dem zweiten Nichteintretensentscheid der kleinen Kammer definitiv vom Tisch. 
</p><p>Der Ständerat hat insbesondere die demokratiepolitischen Erwägungen ernst genommen: In den letzten zehn Jahren sind in 13 von 16 kantonalen Abstimmungen längere Ladenöffnungszeiten an der Urne verworfen worden. Das LadÖG hätte diese Volksentscheide ausgebremst. 
</p><p>Aufatmen können auch die Verkäufer/innen. Ihre Arbeit, bereits heute prekär, wäre noch stärker zerstückelt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch schwieriger geworden. Der Entscheid ist zudem ein Votum gegen das Lädelisterben. Denn von längeren Öffnungszeiten profitierten vor allem die Grossverteiler. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den heutigen Entscheid. Er hätte, zusammen mit seinen Gewerkschaften und mit Unterstützung der rot-grünen Parteien, das LadÖG per Referendum bekämpft. 
</p><p>Der SGB hofft, dass die politischen Parteien nunmehr von der bislang praktizierten Salamitaktik zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Abstand nehmen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97&nbsp; </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4320</guid><pubDate>Sun, 05 Jun 2016 14:32:43 +0200</pubDate><title>Klares Votum für starken Service public</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/klares-votum-fuer-starken-service-public</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Gewerkschaften nehmen mit grosser Erleichterung zur Kenntnis, dass das Stimmvolk die "Milchkuh-Initiative" deutlich abgelehnt hat und damit die Politik einer ausgewogenen Finanzierung der Strassen- und Schieneninfrastruktur bekräftigt. Die Bevölkerung zeigt damit auch, dass sie den Service public umfassend versteht, denn die Annahme der Initiative hätte zu einem sofortigen radikalen Spar- und Abbauprogramm in der Bundesverwaltung geführt. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst das Nein zur "Service public-Initiative". Die Mehrheit der Stimmberechtigten hat erkannt, dass der Service public mit der Initiative nicht gestärkt worden wäre. Die Debatte und der lange anhaltende überdurchschnittliche Zuspruch zur Initiative zeigen aber, dass die Bevölkerung beim Service public keine Verschlechterungen will. Die Initianten haben einer weit verbreiteten Verärgerung ein Sprachrohr gegeben, die nun mit der Ablehnung der Initiative nicht einfach aus der Welt geschafft ist. Die Politik und die bundesnahen Unternehmen sind deshalb aufgefordert, gute Dienstleistungen zu garantieren und Abbaupläne zu stoppen. Der Bundesrat und die Unternehmen tun gut daran, die Bedürfnisse der Bevölkerung sehr ernst zu nehmen. 
</p><p>Das Nein kann nicht der Startschuss sein für weitere Privatisierungen. Gewünscht werden starke staatsnahe Unternehmen mit guten, preiswerten Dienstleistungen sowie einem vernünftigen Verhältnis zwischen den obersten und untersten Löhnen. Das Gemeinwohl muss an erster Stelle stehen und die Unternehmen müssen für gute Arbeitsbedingungen sorgen. Es braucht genügend Personal und Angestellte ohne Zeitdruck, denn nur das garantiert auch gute Dienstleistungen! (Weitere Angaben zur Position von SEV, Syndicom und VPOD, finden Sie <a href="http://www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/160605_SEV_VPOD_syndicom_zur_Abstimmung.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">hier.</a>)
</p><p>Erfreut ist der SGB über das Ja zur Asylgesetzrevision. Die SVP hat bei der Bewirtschaftung ihres Kernthemas einen weiteren Dämpfer hinnehmen müssen. Der SGB erwartet, dass die Behörden die erweiterten Möglichkeiten mit genügend humanitärem Respekt wahrnehmen werden. 
</p><p>Abgelehnt hat der SGB das bedingungslose Grundeinkommen. Der Ja-Anteil von über 20 Prozent und die Debatte zeigen, dass in der Bevölkerung die Sorgen über eine zunehmende, technologisch bedingte Erwerbslosigkeit weit verbreitet sind. Die Politik ist damit gefordert, für eine Gesellschaft mit mehr Erwerbsarbeit das Ihre beizutragen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Giorgio Tuti, Präsident SEV, 079 221 45 64 </li></ul><ul><li>Katharina Prelicz Huber, Präsidentin VPOD, 079 391 79 15 </li></ul><ul><li>Giorgio Pardini, GL-Mitglied Syndicom, Leiter Sektor Telecom, 079 277 66 13&nbsp; </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4312</guid><pubDate>Mon, 30 May 2016 16:31:54 +0200</pubDate><title>Die Schweiz muss beim Kündigungsschutz endlich vorwärts machen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-schweiz-muss-beim-kuendigungsschutz-endlich-vorwaerts-machen</link><description>Bundespräsident Johann Schneider-Ammann an der ILO-Konferenz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Es kann keine echte Sozialpartnerschaft geben, wenn Arbeitnehmende, die sich in der Personalkommission oder im Pensionskassen-Stiftungsrat engagieren, deswegen mit der Kündigung rechnen müssen. Daran hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund angesichts des Besuchs von Bundespräsident Johann Schneider-Amman an der Jahreskonferenz der Uno-Arbeitsorganisation ILO erinnert.</p><p>Am Montag, 30. Mai, hat Johann Schneider-Ammann in einer Rede vor der zurzeit in Genf tagenden ILO-Konferenz die Bedeutung der Sozialpartnerschaft und geteilter Werte zum Schutz der Arbeitnehmenden in einer globalisierten Welt hervorgehoben. Gleichzeitig unterzeichnete der Bundespräsident ein neues Zusammenarbeits- und Finanzierungsprotokoll zwischen der Schweiz und der ILO. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst sowohl den Besuch als auch die Unterzeichnung des Protokolls.
</p><p>Bei den tripartiten Gesprächen zwischen Schneider-Ammann und den Schweizer Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmervertretungen an der ILO erinnerte der SGB aber auch daran, dass in der Schweiz immer noch ein wirksamer Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen fehlt. Dieses Problem muss dringend gelöst werden, denn es kann keine echte Sozialpartnerschaft geben, wenn Arbeitnehmende, die sich beispielsweise für ihre KollegInnen bei der Aushandlung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder in Pensionskassen-Stiftungsräten einsetzen, mit der Kündigung rechnen müssen, wenn sie unbequeme Fragen oder Forderungen stellen.
</p><p>Ein ernsthaftes und ganzheitliches Engagement der Schweiz in der ILO kann nicht nur in der Ratifikation von Übereinkommen und der Finanzierung von Projekten bestehen. Es muss insbesondere auch in der Umsetzung der staatlichen Verpflichtungen im nationalen Recht Ausdruck finden, im konkreten Fall in einer Verbesserung des Schutzes vor antigewerkschaftlichen Kündigungen im Obligationenrecht.
</p><p>Hier bescheinigt der ILO-Bericht der Schweiz Defizite bei der Einhaltung der Konventionen Nr. 87 und 98, welche die Gewerkschaftsfreiheit schützen. Das Schweizer Gesetz schütze Personen, denen gekündigt wurde, weil sie sich für die Interessen der Angestellten eingesetzt haben, nicht genügend. Das Gleiche gilt gemäss ILO-Bericht für Whistleblower. In all diesen Fällen sieht das Obligationenrecht nämlich nur eine Sanktion von maximal sechs Monatslöhnen vor. Die ILO fordert hingegen, dass zumindest in gewissen Fällen auf Wiedereinstellung der Arbeitnehmenden geklagt werden kann. Zudem sollen die möglichen Sanktionen verschärft werden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, zuständig für Arbeitsrecht und Internationales, Tel. 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4309</guid><pubDate>Fri, 27 May 2016 09:46:09 +0200</pubDate><title>SGB mobilisiert gegen Rentenabbau und für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-mobilisiert-gegen-rentenabbau-und-fuer-eine-starke-ahv</link><description>SGB-Delegiertenversammlung mit klarer Botschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer in den nächsten Jahren pensioniert wird, hat deutlich weniger Rente. Weil die Pensionskassen die Umwandlungssätze teilweise massiv senken. Dazu kommt, dass die AHV-Renten mit den Löhnen nicht mehr Schritt gehalten haben und erhöht werden müssen. Anstatt dieses Rentenproblem zu lösen, wollen die Arbeitgeber, die Versicherungslobby und bürgerliche Kreise die Renten weiter senken – über eine Erhöhung des Rentenalters auf 67, weitere Senkungen der Umwandlungssätze und sogar die Kürzung von laufenden Renten.
</p><p class="Text">Die SGB-Delegierten haben diese Pläne an der DV vom 27. Mai heftig kritisiert. Immer mehr Menschen im Land wird klar, dass zur Sicherung der Renten eine Erhöhung der AHV-Renten nötig ist. Die AHV-Renten haben ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis und entwickeln sich zuverlässig. Für die SGB-Delegierten ist klar: Wer rechnet, stärkt die AHV. In einer Resolution hielten die Delegierten Folgendes fest:</p><ul><li>Dank der Initiative AHVplus können die AHV-Altersrenten um 10 Prozent erhöht werden.</li><li>Die SGB-Delegierten verlangen, dass der Bund die in den letzten Jahren der AHV vorenthaltenen Milliarden ausbezahlt. Er hat in den letzten Jahren mehr als 10 Milliarden auf Kosten der AHV auf die hohe Kante gelegt.&nbsp;</li><li>Die Gewerkschaften verteidigen die Renten der beruflichen Vorsorge und wehren sich gegen übereilige Senkungen der Umwandlungssätze und gegen Rentenkürzungen. Die Arbeitgeber müssen sich an der Sicherung der Pensionskassenrenten beteiligen.</li><li>Sie verteidigen das Rentenalter 64/65 und verlangen gute, sichere Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmende.</li><li>Die Delegierten rufen am 10. September in Bern gegen den Rentenabbau und für eine Stärkung der AHV auf die Strasse zu gehen und mit einer grossen nationalen Rentendemo ein deutliches Signal an Arbeitgeber, Wirtschaft und Politik zu senden.</li></ul><p class="GliederungText">Die SGB-Delegierten haben zudem beschlossen, gegen das Bundesdiktat für längere Ladenöffnungszeiten (LadÖG) das Referendum zu ergreifen. Das Referendum gegen die Steuersenkungen für Unternehmen (Unternehmenssteuerreform III) wird der SGB aktiv unterstützen. Zudem rufen die Delegierten dazu auf, an der auf den 10. September vom SGB in Bern angesetzten nationalen Demonstration gegen den Rentenabbau und für eine Stärkung der AHV teilzunehmen.</p><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079&nbsp;205 69 11</li><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik, 076&nbsp;564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079&nbsp;249 59 74&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4295</guid><pubDate>Mon, 23 May 2016 14:23:27 +0200</pubDate><title>Der SGB stellt richtig – weder Studie noch von den Gewerkschaften zurückgehalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/der-sgb-stellt-richtig-weder-studie-noch-von-den-gewerkschaften-zurueckgehalten</link><description>Analyse von Andreas Stöckli zur Service-public-Initiative (PDF der Analyse siehe unten)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Herbst 2013 hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB dem Rechtswissenschaftler Andreas Stöckli den Auftrag erteilt, den Text der Initiative "Pro Service public" zu analysieren. Dies als Grundlage für die gewerkschaftsinterne Diskussion über die Initiative. Stöckli referierte in der Folge mündlich an einem gewerkschaftsinternen Austausch und erläuterte seine Analyse anhand einer Powerpoint-Präsentation.
</p><p>Im Einverständnis mit Stöckli schickten die Gewerkschaften ein pdf dieser Präsentation auch den Initianten. Seit dem Herbst 2013 verfügen somit auch die Initianten über ein pdf dieser Powerpoint-Präsentation. Allerdings machte Autor Andreas Stöckli die klare Auflage, das Dokument dürfe nicht weiterverbreitet werden. Dies, weil es sich eben nur um eine vorläufige Analyse, nicht aber um eine vertiefte Studie handelt, und auch der Text nicht ausgearbeitet ist.
</p><p>Nun haben Medienschaffende das Dokument erhalten und kolportieren, die Gewerkschaften hätten von Stöckli eine "Service-public-Studie" erhalten und würden deren Ergebnis "verheimlichen", da es ihnen nicht gefalle. Der SGB hält dazu fest:</p><ul><li>Dass Medienschaffende das Dokument erhalten haben, ist ein klarer Verstoss gegen die Abmachung mit den Initianten und eine Missachtung der Rechte des Autors.</li><li>Weshalb von einer "Studie" keine Rede sein kann, ist oben ausgeführt.</li><li>Der SGB hat die Ergebnisse der Analyse keinesfalls verheimlicht. Vielmehr war die Analyse für die gewerkschaftsinterne Diskussion sehr hilfreich. Die zentralen Aussagen von Andreas Stöckli wurden in diversen Papieren für die SGB-Gremien wiedergegeben, insbesondere: Es hängt bei dieser Initiative alles davon ab, wie das Parlament zentrale Begriffe wie "Bereich der Grundversorgung" oder "Unternehmen" definieren wird. Ist mit Unternehmen der gesamte Konzern gemeint oder nur die einzelnen Konzerngesellschaften? Wie wird das Parlament den Bereich der Grundversorgung eingrenzen? Je nachdem, wie das Parlament diese Begriffe definiert, wird die Initiative auf alle Betriebe mit einem Grundversorgungsauftrag erhebliche Auswirkungen haben.</li><li>Nachdem die Präsentation vom Informationsportal Infosperber veröffentlicht wurde, gibt es keinen Grund mehr, sie auf unserer Seite nicht auch aufzuschalten.</li></ul><p>Der SGB ist und bleibt bei seiner Einschätzung, dass die Initiative die Gefahr von Privatisierungen von staatlichen Unternehmen massiv erhöht und lehnt sie deshalb ab.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB, Tel: 079 744 93 90 </li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4291</guid><pubDate>Thu, 19 May 2016 10:50:46 +0200</pubDate><title>Alarmierende Zunahme der Erwerbslosigkeit – SGB fordert Gegenmassnahmen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/alarmierende-zunahme-der-erwerbslosigkeit-sgb-fordert-gegenmassnahmen</link><description>SGB-Kommentar zur Arbeitskräfteerhebung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Erwerbslosigkeit in der Schweiz ist im ersten Quartal 2016 auf einen traurigen historischen Höchststand gestiegen. 249'000 Personen suchen Arbeit. Das entspricht einer Erwerbslosenquote von 5.1 Prozent. Fürs erste Quartal 2016 sind noch keine detaillierten Daten zur Erwerbslosigkeit der Personen im Alter von 55+ verfügbar. Klar ist aber: Gerade in dieser Altersgruppe war die Entwicklung im 2015 besonders negativ. 
</p><p>Die Spuren der Frankenüberbewertung sind deutlich. Seit dem ersten Quartal 2015 erhöhte sich die Zahl der Erwerbslosen um 37'000. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa mit steigender Erwerbslosigkeit. In Deutschland liegt die vergleichbare Erwerbslosenquote mittlerweile bei 4.2 Prozent. Das widerspiegelt die unterschiedliche währungsspezifische Ausgangslage in der Schweiz und in Deutschland in aller Deutlichkeit.Die bei der Aufhebung des Mindestkurses von der SNB angekündigte Abwertung ist nicht eingetreten, wie z.B. die entsprechenden realen Wechselkursindizes der Bank für Internationale Zusammenarbeit (BIZ) zeigen. 
</p><p>Diese Entwicklung ist alarmierend. Der SGB erwartet, dass die Behörden Gegensteuer geben. Die Beschäftigungssituation muss rasch besser werden. Wer in der Schweiz eine Stelle sucht, soll auch eine finden. Folgende Massnahmen sind prioritär: </p><ul><li>Die SNB muss die Frankenüberbewertung aktiv bekämpfen.&nbsp; </li><li>Die Arbeitsvermittlung in der Schweiz muss gestärkt werden. Der SGB schlägt vor, dass die Firmen ihre offenen Stellen obligatorisch den RAV melden müssen.&nbsp; </li><li>Bund, Kantone und Gemeinden müssen ihre meist unnötigen Sparpakete stoppen. Sonst überträgt sich die Krise in der Exportwirtschaft auf das Inland.&nbsp; </li><li>Insbesondere ältere Arbeitnehmende mit langjähriger Betriebszugehörigkeit brauchen einen besseren Schutz. Der SGB fordert für sie eine längere Kündigungsfrist.</li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB und Chefökonom, 079 205 69 11 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4289</guid><pubDate>Thu, 12 May 2016 13:16:55 +0200</pubDate><title>Es braucht eine Verstärkung der Massnahmen gegen Lohnmissbräuche </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/es-braucht-eine-verstaerkung-der-massnahmen-gegen-lohnmissbraeuche</link><description>Bericht des Seco zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen im 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz braucht die Bilateralen Verträge mit der EU. Doch sie müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Darum wurden die Flankierenden Massnahmen eingeführt. Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Die Personenfreizügigkeit darf von den Arbeitgebern nicht missbraucht werden. 
</p><p>Der heute veröffentlichte Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zeigt, wie wichtig diese Schutzmassnahmen sind. Wenn die Lohninspektoren kontrollieren, decken sie regelmässig Verstösse auf. 
</p><p>In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen können die fehlbaren Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen werden, indem sie eine Busse erhalten. In Branchen ohne Mindestlöhne ist das nicht möglich. Besonders besorgniserregend ist, dass die Zahl der Verstösse in letzter Zeit gestiegen ist. So wurden 2015 bei 17 Prozent der kontrollierten ausländischen Firmen und bei 11 Prozent der Schweizer Arbeitgeber Lohnverstösse festgestellt - gegenüber 12 bzw. 8 Prozent vor 5 Jahren. Besonders betroffen sind Branchen wie der Gartenbau, der Detailhandel oder kleine Firmen der Sicherheitsbranche. 
</p><p>Zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen fordert der SGB deshalb:</p><ul><li>Gesamtarbeitsverträge mit guten, verbindlichen Mindestlöhnen im Gartenbau, im Detailhandel und in der Sicherheitsbranche. </li><li>Einen Abbau der Hürden bei der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV (Abschaffung des Arbeitgeberquorums).</li><li>Eine aktivere Rolle der öffentlichen Hand. Die Kantone müssen Fokusbranchen definieren und auch bei nationalen Fokusbranchen die Kontrollen garantieren.</li><li> Zudem muss beim öffentlichen Beschaffungswesen garantiert werden, dass die berücksichtigten Firmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten.Die Kontrollen müssen ausgebaut und die Sanktionen verschärft werden. Zudem muss ein Branchenregister der korrekten Firmen geschaffen werden.</li></ul><h5>Auskünfte </h5><p>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat,&nbsp; 079 205 69 11 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4285</guid><pubDate>Wed, 11 May 2016 11:26:32 +0200</pubDate><title>Rentenabbau stoppen – AHV stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenabbau-stoppen-ahv-staerken</link><description>Volksabstimmung zu AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit dem Entscheid, die Abstimmung über die Volksinitiative AHVplus am 25. September an die Urne zu bringen, ist der Startschuss für eine intensive öffentliche Debatte zur Altersvorsorge gefallen. Es ist offensichtlich: Die Pensionskassen-Renten werden in Zukunft immer tiefer ausfallen. Wegen der Finanzmarktkrise sind Senkungen von bis zu 20 Prozent keine Seltenheit. Diese Rentenverluste müssen ausgeglichen werden. Der sicherste und kostengünstigste Weg dazu ist eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Dies umso mehr als die AHV-Renten seit Jahrzehnten nicht mehr substanziell erhöht wurden und je länger je mehr der Lohnentwicklung hinterherhinken. 
</p><p>AHVplus ist eine sichere Lösung des Rentenproblems, weil die AHV die Alterung der Gesellschaft hervorragend bewältigt. Das zeigen die Zahlen: Obwohl die AHV-Lohnprozente seit 1975 nie angehoben wurden, zahlt die AHV heute 2,2 Millionen Renten aus - mehr als doppelt so viele wie damals. Nur einmal kam ein Mehrwertsteuerprozent dazu. Möglich ist das dank dem genialen Finanzierungsmodell: Die Zunahme der Anzahl Beschäftigter und das Lohnwachstum führen automatisch zu deutlich höheren Einnahmen. Zudem zahlen Top-Verdiener viel mehr ein, als sie später als Rente erhalten. Das kommt allen Normalverdienern zugute. 
</p><p>AHVplus ist für die grosse Mehrheit der Bevölkerung die kostengünstigste Lösung, denn sie ist die Altersvorsorge in der Schweiz mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Mit AHVplus werden alleinstehende Rentnerinnen und Rentner im Schnitt 200 Fr./Monat mehr Rente erhalten. Bei Ehepaaren sind es 350 Fr./Monat. Werden diese Rentenerhöhungen über zusätzliche Lohnprozente finanziert (nötig sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4%), kostet das z.B. eine kaufmännische Angestellte oder einen Polymechaniker mit einem Monatslohn von 6000 Fr. gerade mal 27 Fr./Monat. Müsste er die gleiche Rentenerhöhung in der Pensionskasse ansparen, käme das 2.5-mal teurer. 
</p><p>Deshalb stellen sich den Stimmberechtigten folgende Fragen: Ein wenig mehr bezahlen für eine höhere AHV-Rente? Oder viel mehr in die Pensionskasse einzahlen, für eine gleich hohe oder gar tiefere Rente als heute? Wer rechnet und sich von der andauernden Angst-Kampagne der AHV-Gegner nicht ins Bockshorn jagen lässt, beantwortet die Fragen mit einem Ja zu AHVplus. Statt über Rentenalter 67 zu phantasieren, obwohl ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben, bis zur Pensionierung ihre Stelle zu halten, muss die Schweiz für anständige Renten sorgen, so wie es in der Verfassung steht. Für alle in der "Allianz für eine starke AHV" zusammengeschlossen Organisationen ist deshalb klar: Wir müssen den Rentenabbau stoppen und die AHV stärken. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, stellvertretende Sekretariatsleiterin SGB, 076 564 67 67 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4277</guid><pubDate>Wed, 04 May 2016 15:44:06 +0200</pubDate><title>SGB begrüsst heutigen Entscheid des Bundesrates</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-begruesst-heutigen-entscheid-des-bundesrates</link><description>Verzicht auf Vollliberalisierung im Strommarkt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst den Entscheid des Bundesrats, vorderhand auf die zweite Etappe der Strommarktöffnung zu verzichten. Dieser pragmatische Beschluss zeugt von Verantwortung gegenüber der Branche, die wegen der anhaltenden Tiefstpreise auf dem Strommarkt unter grossem Druck steht. Ein Vorantreiben der Marktöffnung hätte zu einer weiteren Destabilisierung geführt, die auch die kleineren Energieversorgungsunternehmen (EVU) betroffen hätte. Die EVU wären gezwungen worden, sich in einen ressourcenzehrenden Konkurrenzkampf um die Kleinkunden zu werfen, ohne dass diese preislich von der Liberalisierung profitiert hätten. Es ist eine Tatsache, dass die kontrollierten Strompreise für die Kleinkunden (Gewerbe, kleine Dienstleistungsunternehmen und Haushalte) in der Schweiz über die letzten Jahre auf tiefem Niveau stabil geblieben sind, während sie in den liberalisierten Märkten der EU gestiegen sind. Kleinkunden haben keine Marktmacht. Sie sind auf kontrollierte Preise angewiesen. 
</p><p>Strom ist kein Produkt, das sich für Marktexperimente eignet. Es ist ein existenzielles Gut, auf das niemand verzichten kann. Eine sichere Stromversorgung ist von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Sie ist auch für die Schweizer Wirtschaft weit wichtiger als eine Schnäppchenjagd nach dem günstigsten Angebot. Es war ein historischer Glücksfall, dass die Teilmarktliberalisierung zu einem Zeitpunkt umgesetzt wurde, als die Börsenpreise sehr hoch waren. Deshalb blieben die meisten Grosskunden bei ihrem bisherigen EVU. Seit 2012 hat die Wechselrate der Grosskunden stark zugenommen, die EVU verkaufen diesen den Strom häufig unter den Gestehungskosten. Der Bundesrat tut gut daran, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Vollliberalisierung zu verzichten. Sie wäre ein hochriskantes Abenteuer für die inländische Stromversorgung. 
</p><p>Die Strombranche bleibt gefordert. Insbesondere muss in die Ausbildung von neuen Fachkräften und in die Weiterbildung des bestehenden Personals investiert werden. Denn die Energiewende ist die Zukunft der EVU. Sie ist aber nur mit qualifiziertem Personal zu schaffen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin des SGB, 079 744 93 90 </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4274</guid><pubDate>Tue, 03 May 2016 08:57:32 +0200</pubDate><title>Den Service public nicht zerschlagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/den-service-public-nicht-zerschlagen</link><description>SGB: 2 x Nein für einen starken Service public</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB und seine im öffentlichen Dienst tätigen Gewerkschaften haben heute begründet, warum sie die "Pro Service public"- und die "Milchkuh"-Initiative entschieden ablehnen: Beide bedrohen den Service public. Die "Milchkuh" dadurch, dass sie ohne jegliches Augenmass massiv mehr Mittel für den Strassenbau verlangt, die dem Bund anderswo dann fehlen werden. Die "Pro Service public"-Initiative ihrerseits öffnet durch das Verbot des Gewinnstrebens die Tore zu einer Privatisierung gewisser Service public-Betriebe.
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner verwies auf diese Privatisierungsgefahr: "Weshalb soll z.B. die Swisscom keine Gewinne mehr machen dürfen? Weshalb soll das nur Salt und Sunrise vorbehalten sein? Käme die Initiative durch, wäre der Privatisierung der Swisscom Tür und Tor geöffnet." Rechsteiner warnte davor, dem "wenig durchdachten" Begehren nur wegen zu hoher Managerlöhne zuzustimmen.
</p><p>Die Milchkuh-Initiative gefährdete den Ausbau der Bahn direkt: Der Beschluss des Stimmvolkes, 9 % der zweckgebundenen Mineralölsteuer für die Finanzierung des öffentlichen Verkehres zu verwenden, würde torpediert. Giorgio Tuti, SEV-Präsident: "Die "Milchkuh"-Initiative wird im öffentlichen Verkehr also unweigerlich zu Abbau und Preiserhöhungen führen. Das würde eine Rückverlagerung auf die Strasse bedeuten."
</p><p>Maria Bernasconi, Generalsekretärin PVB, kritisierte, dass beide Volksbegehren zusammen dem Bund über 2 Mia. Franken Einnahmen entrissen und so dem Bundespersonal erneut gewaltige Sparübungen drohten: "Das so zusätzlich ausgelöste Sparen wird sich auch klar auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz auswirken."
</p><p>Dem stimmte auch Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD, zu: "Es darf nicht sein, dass Bundesbetriebe keine Gewinne mehr machen können und so Querfinanzierungen verunmöglichen, denn sie fliessen nicht in private Geldbeutel, sondern werden reinvestiert in den öffentlichen Dienst."
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin des SGB, 079 744 93 90 </li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4271</guid><pubDate>Sun, 01 May 2016 15:01:04 +0200</pubDate><title>Kampf für starke AHV im Mittelpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kampf-fuer-starke-ahv-im-mittelpunkt</link><description>Heute Mai-Feiern an über 50 Orten in der ganzen Schweiz (3)</description><content:encoded><![CDATA[<p> An über 50 Orten der Schweiz sind heute, am Tag der Arbeit, trotz garstiger Witterung mehrere 10'000 Menschen gegen Renten- und Stellenabbau und für mehr soziale Gerechtigkeit auf die Strasse gegangen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die diesjährigen 1. Mai-Feiern unter das Motto "Gemeinsam kämpfen - für eine starke AHV" gestellt. 
</p><p>Die meisten Kundgebungen, die grösste davon in Zürich mit gut 10 000 Teilnehmenden, sind mittlerweile beendet, die Feste dauern an. Die Menschen demonstrierten friedlich, aber entschieden dafür, dass die derzeit sinkenden Pensionskassenrenten durch höhere AHV-Renten ausgeglichen werden. Sie protestierten gegen die Pläne der bürgerlichen Parteien, die bei den Renten einen Leistungsabbau und Rentenalter 67 erzwingen wollen. Obwohl ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben, bis zum ordentlichen Rentenalter ihre Stelle zu halten. 
</p><p>Dutzende von Redner/innen zeigten auf, dass die AHV die Alterung der Gesellschaft bislang gut aufgefangen hat und dies auch in Zukunft tun wird. Sie werden das Argument der "demografischen Ausweglosigkeit" als Rechtfertigungstrick für einen Rentenabbau entlarven - und verlangen, dass die AHV zu stärken ist. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden (2) </h3><p>In Interlaken sprach <b>Corrado Pardini</b> (Unia GL) u.a. zur AHV als Grundpfeiler der Schweiz: "Wer ein Leben lang gechrampft hat, soll im Alter sorgenfrei leben können. [...] SVP und FDP aber wollen die Sozialversicherungen zusammenstreichen. Dann müssen sich die Menschen privat absichern, ein hundertfaches Milliardengeschäft für die Privatversicherer. Darum sagen sie, die AHV sei nicht sicher. Weil die Gesellschaft "überaltere". Und immer weniger Arbeitende angeblich für immer mehr Alte bezahlen müssen. Mumpitz! Erstens haben Menschen kein Ablaufdatum wie ein Joghurt. Zweitens ist die AHV billig, effizient, gerecht, sicher und klug konstruiert." 
</p><p>SGB-Sekretariatsleiter <b>Daniel Lampart</b> wies in Liestal u.a. darauf hin, dass die Gewerkschaften in den letzten Jahren die Lage der Werktätigen verbessert hätten, dank mehr abgeschlossener GAV und den flankierenden Massnahmen: "Unverständlich ist, dass sich Detailhändler wie Migros, Manor, H&amp;M, Zara usw. weigern, mit den Gewerkschaften einen GAV abzuschliessen." Lampart kritisierte den Unwillen, gegen den überbewerteten Franken vorzugehen: "Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, in dem die Arbeitslosigkeit steigt. Der Druck auf die Löhne und die Arbeitsplätze nimmt zu. Die SNB hat sich stark zurückgezogen. Dabei kann nur sie das Problem lösen. [...] Wo gibt es ein Land, das zulässt, dass die eigene Währung Arbeitsplätze vernichtet und Firmen vertreibt? Der Franken ist unsere Währung. Sie muss uns nützen, nicht schaden." 
</p><p><b>Dore Heim</b>, geschäftsführende SGB-Sekretärin, schnitt in Basel auch ein anderes Thema an: "Eine Revision des Gleichstellungsgesetzes soll einen stärkeren Hebel gegen die Lohndiskriminierung bringen, hängt aber in der Luft wegen unklaren Mehrheiten im Bundesrat. Es ist unsicher, ob das überarbeitete Gleichstellungsgesetz überhaupt kommen wird und wenn es kommt, wird es ein zahmer Versuch. Es ist ganz klar wieder Zeit um ein Zeichen zu setzen: 25 Jahre nach dem grossen Fest des Frauenstreiks von 1991 rufen wir Gewerkschafterinnen dazu auf, am 14. Juni Pause zu machen. Eine lange Mittagspause als Warnung an die Politik und die Arbeitgeber - wenn ihr blockiert, können wir auch!" 
</p><h5>Auskunft </h5><p>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4268</guid><pubDate>Sun, 01 May 2016 10:19:33 +0200</pubDate><title>Gemeinsam kämpfen – für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gemeinsam-kaempfen-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Heute Mai-Feiern an über 50 Orten in der ganzen Schweiz (2)</description><content:encoded><![CDATA[<p> An über 50 Orten der Schweiz gehen heute, am Tag der Arbeit, die Menschen gegen Renten- und Stellenabbau und für mehr soziale Gerechtigkeit auf die Strasse. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die diesjährigen 1. Mai-Feiern unter das Motto "Gemeinsam kämpfen - für eine starke AHV" gestellt. 
</p><p>An diesen Kundgebungen demonstrieren die Menschen dafür, dass die derzeit sinkenden Pensionskassenrenten durch höhere AHV-Renten ausgeglichen werden. Sie protestieren gegen die Pläne der bürgerlichen Parteien, die bei den Renten einen Leistungsabbau und Rentenalter 67 erzwingen wollen. Obwohl ältere Arbeitnehmende schon heute Mühe haben, bis zum ordentlichen Rentenalter ihre Stelle zu halten. 
</p><p>Dutzende von Redner/innen zeigen auf, dass die AHV die Alterung der Gesellschaft bislang gut aufgefangen hat und dies auch in Zukunft tun wird. Sie werden das Argument der "demografischen Ausweglosigkeit" als Rechtfertigungstrick für einen Rentenabbau entlarven - und verlangen, dass die AHV zu stärken ist. 
</p><h3>Zitate aus 1.Mai-Reden (1) </h3><p>In Thun und Spiez hat SGB-Präsident <b>Paul Rechsteiner</b> ausgeführt: "Die Renten der Pensionskassen werden immer schlechter, teilweise dramatisch. Vor allem für die künftigen Rentnerinnen und Rentner. Unsere Volksinitiative AHVplus verlangt eine Rentenverbesserung um 10%. Das ist natürlich nicht gratis, aber um ein Mehrfaches günstiger als für das gleiche Resultat bei den Pensionskassen, und ein Vielfaches günstiger als bei privaten Versicherungen." 
</p><p>SEV-Präsident <b>Giorgio Tuti</b> in Bern zum gleichen Thema: "Es ist klar, dass Gutverdienende gegen einen Ausbau der AHV sind, denn sie bezahlen Beiträge auf ihren hohen Löhnen und bekommen dennoch nicht mehr als die Maximalrente, die für alle gleich ist. Und es ist auch klar, dass sich die Privatversicherer und die Banken dagegen wehren. Sie reden die AHV schlecht und wollen sie verschlechtern, damit sie mit den Pensionskassen und der dritten Säule ihr Geld verdienen können." 
</p><p>In Biel begründete die stellvertretende SGB-Sekretariatsleiterin <b>Doris Bianchi</b> die Notwendigkeit der AHVplus-Volksinitiative wie folgt: "Nur noch die Grossverdiener können in der Schweiz sorglos ins Alter blicken. Um heute auf eine anständige Pensionskassen-Rente von Fr. 2'000 pro Monat zu kommen, muss man sich eine halbe Million Franken zusammengespart haben. Das schaffen nur noch die Grossverdiener. Schon Arbeitnehmende mit einem Monatslohn von Fr. 7'000 brutto haben Mühe, das Ziel einer halben Million zu erreichen." 
</p><p>VPOD-Präsidentin<b> Katharina Prelicz-Huber</b> wies in Aarau auf ein anderes Thema und begründete das doppelte Nein zu "Pro Service public"- und "Milchkuh"-Initiative. Die beiden Begehren bedrohten "einen breiten, bis in die Randregionen betriebenen Service public [...] Wenn dem Bundeshaushalt auf einen Schlag als Folge der "Milchkuh" 1500 Millionen Franken Einnahmen fehlen, wäre ein gigantisches Abbaupaket in Bildung, Gesundheit, Sozialbereich, öffentlichem Verkehr usw. die Folge." 
</p><p>Unia-Präsidentin <b>Vania Alleva</b> geisselte in Chur "die neoliberalen Krisenrezepte" weltweit und in der Schweiz: "Der Kniefall der Nationalbank vor den Finanzmärkten ist ein deutliches Beispiel dafür. Die Aufhebung der Wechselkursbindung hat innert Jahresfrist bereits Zehntausende von Arbeitsplätzen vernichtet. Kein Wunder hat die Zahl der Armen in der Schweiz wieder zugenommen - auf 530'000 Menschen. 800'0000 Menschen können sich nicht einmal eine Woche Ferien leisten. - Die 300 Reichsten dagegen steigerten ihr Vermögen in den letzten vier Jahren von 481 Milliarden auf 596 Milliarden Franken." 
</p><p>(Ein weiteres Communiqué mit Redezitaten folgt nachmittags.) 
</p><h5>Auskunft </h5><p>Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4264</guid><pubDate>Fri, 29 Apr 2016 13:14:39 +0200</pubDate><title>&quot;Pro Service public&quot;-Initiative würde Missstände verschärfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/pro-service-public-initiative-wuerde-missstaende-verschaerfen</link><description>GfS-Umfrage zeigt: Bevölkerung will guten Service public</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute publizierten Umfrageergebnisse zur "pro Service public"-Initiative zeigen vor allem eines: dass sich die Bevölkerung einen guten Service public wünscht. So erfreulich dieser Befund ist, würde eine Annahme der Initiative dennoch genau das Gegenteil bewirken. Sie macht nämlich keinerlei Vorgaben zur Qualität der Dienstleistungen oder Arbeitsbedingungen. In der Folge würden sich die konstatierten Missstände beim Service-Abbau durch die Initiative noch verschärfen.
</p><p>Die aktuell noch relativ deutliche Zustimmung ist zum einen dem irreführenden Titel geschuldet, zum anderen ein klarer Hinweis darauf, dass sich ein grosser Teil der StimmbürgerInnen noch nicht wirklich mit dem Inhalt der Initiative auseinandergesetzt hat. Die Initiative beschneidet einerseits den Handlungsspielraum der bundesnahen Unternehmen SBB, Swisscom und Post und eröffnet gleichzeitig dem Parlament gefährlich viel Gestaltungsspielraum bei der Grundversorgung. Denn das Parlament soll nach Willen der Initianten darüber bestimmen können, was alles in die Grundversorgung gehört. Dürfte in der Grundversorgung aber nicht mehr nach Gewinn gestrebt werden und der Bund auch nicht mehr am Gewinn beteiligt sein, würde die Grundversorgung nur noch kosten. Um diese Kosten einzudämmen würde das Parlament versuchen, die Grundversorgung auf ein Minimum zu reduzieren.
</p><p>Ebenso naheliegend ist, dass lukrative Bereiche der Grundversorgung herausgebrochen und privatisiert würden. Die Initiative würde sich damit als Hebel für die Privatisierung und Aufspaltung der bundesnahen Unternehmen erweisen und Gesellschaft und Öffentlichkeit damit jede politische Kontrolle über die zentralen Infrastrukturen aus der Hand reissen. Die Folgen sind absehbar: Service-Abbau, Stellenkürzungen und Druck auf die Arbeitsbedingungen. Für die Mitarbeitenden in den Betrieben ist dies eine verheerende Perspektive, immerhin gibt es dort dank einer gesetzlich verankerten Sozialpartnerschaft heute gute Gesamtarbeitsverträge, die Standards für die ganzen Branchen setzen.
</p><p>Wer wirklich einen guten Service public will, muss diese Initiative ablehnen. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Dore Heim, geschäftsführende SGB-Sekretärin, 079 744 93 90</li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4252</guid><pubDate>Thu, 21 Apr 2016 14:22:02 +0200</pubDate><title>Es braucht rasch verbindliche Massnahmen gegen steigende Erwerbslosigkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/es-braucht-rasch-verbindliche-massnahmen-gegen-steigende-erwerbslosigkeit</link><description>Nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die berufliche Lage der älteren Arbeitnehmenden hat sich in den letzten beiden Jahren sichtbar verschlechtert. Insbesondere bei den Männern zwischen 55 und 64 Jahren. Die Erwerbslosenquote ist in dieser Gruppe von rund 3 auf heute fast 5 Prozent gestiegen! Ältere Erwerbslose haben grosse Mühe wieder eine Stelle zu finden - auch wenn sie gute Qualifikationen haben. Es droht die Aussteuerung und die Sozialhilfe. 
</p><p>Gründe für diese Entwicklung sind: Die Schlechterbehandlung (Diskriminierung) der Älteren; der Leistungsabbau bei den Sozialversicherungen (2. Säule, IV), wodurch frühere "Notausgänge" bei Problemen am Arbeitsplatz plötzlich versperrt sind, und die Tatsache, dass gewisse Arbeitgeber heute eher bereit sind, ältere Mitarbeiter zu entlassen als früher.
</p><p> Um diese Probleme anzugehen, hat der Bund nun zum zweiten Mal die nationale Konferenz zu den älteren Arbeitnehmenden einberufen. Die Konferenz hat erkannt, dass die Erwerbslosigkeit zunimmt. Sie hat grundsätzlich auch bekräftigt, dass es Massnahmen dagegen braucht. Doch die Vorschläge gehen klar zu wenig weit. 
</p><p>Um die Lage der älteren Arbeitnehmenden effektiv zu verbessern, bräuchte es einen besseren Schutz langjähriger Mitarbeiter gegen Kündigungen sowie eine Verbesserung der Chancen bei der Stellensuche. So sollen Arbeitgeber beispielsweise künftig offene Stellen den RAV melden müssen. Damit die älteren Bewerber bei den Stellenbesetzungen zum Zug kommen, sollen die Arbeitgeber die Bewerbungen rein aufgrund des Alters nicht ablehnen dürfen. Sogar die OECD hat deshalb vorgeschlagen, ein Diskriminierungsverbot zu erlassen.
</p><h5>Auskünfte: </h5><p>- Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11 
</p><p>- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4248</guid><pubDate>Tue, 19 Apr 2016 13:27:20 +0200</pubDate><title>Deutlich mehr ältere Erwerbslose</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutlich-mehr-aeltere-erwerbslose</link><description>Kommentar zur Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ältere Arbeitslose haben grosse Probleme, wieder eine Stelle zu finden. Dass die Erwerbslosigkeit in der Altersgruppe 55+ in den letzten 3 Jahren deutlich von 3 auf 3.9 Prozent gestiegen ist, gibt deshalb Anlass zu grosser Sorge. Zumal sich die Erwerbslosigkeit insgesamt in dieser Zeit vergleichsweise wenig erhöht hat, nämlich von 4.4 auf 4.5 Prozent.
</p><p>Diese Statistik relativiert die heute veröffentlichten Ergebnisse des BFS zur Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen. Insbesondere die tieferen Leistungen bei der 2. Säule führen dazu, dass heute mehr Personen in dieser Altersgruppe auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind als noch vor Jahren. Die höheren reglementarischen Rentenalter der Pensionskassen und die tieferen Umwandlungssätze erlauben es vielen Arbeitnehmenden nicht mehr, frühzeitig in Rente zu gehen. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn sich die Situation am Arbeitsplatz deutlich verschlechtert oder Entlassungen drohen. Dazu kommt die Frankenüberbewertung, welche vor allem in der Industrie dazu führt, dass auch ältere Mitarbeiter die Stelle verlieren.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb, dass an der Nationalen Konferenz zu den Problemen der älteren Arbeitnehmenden von diesem Donnerstag konkrete Massnahmen zur Verbesserung ihrer Situation beschlossen werden. So sollen beispielsweise langjährige ältere Mitarbeiter besser gegen Kündigungen geschützt werden - wie das bereits in zahlreichen GAV der Fall ist. Auch sollen die Arbeitgeber ihre offenen Stellen konsequent den RAV melden müssen. Das erhöht die Chancen der älteren Arbeitslosen, wieder eine Stelle zu finden. Das zeigen die Erfahrungen in Ländern mit einer Meldepflicht wie Luxemburg, Belgien oder Schweden. In diesen Ländern haben die RAV weit mehr Stellen zur Vermittlung gemeldet. In der Schweiz sind es auf 5 Mio. Arbeitsplätze bloss 10'000.
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4244</guid><pubDate>Fri, 15 Apr 2016 14:42:06 +0200</pubDate><title>Abzockers bester Freund – der Staat?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/abzockers-bester-freund-der-staat</link><description>Lohnstrukturerhebung zeigt Lohnschere beim Staat</description><content:encoded><![CDATA[<p> In jüngerer Zeit ist die Lohnschere in keinem anderen Wirtschaftsbereich so stark aufgegangen wie beim Staat. Das zeigen die <a href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/03/01/new/nip_detail.html?gnpID=2015-309" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">heute veröffentlichten Daten der Lohnstrukturerhebung 2014</a>. Die Löhne der oberen Kader stiegen um 6.9 Prozent (2012-2014), während die Angestellten ohne Kaderfunktion sogar eine Lohnsenkung von -0.8 Prozent in Kauf nehmen mussten Während die Lohnschere in der Privatwirtschaft nicht mehr weiter aufgegangen ist, treibt nun der Staat die Einkommensungleichheit weiter voran. Das geht gar nicht. Gerade die öffentliche Hand darf die Kaderfunktionen bei der Lohnentwicklung nicht besser behandeln als die normalen Angestellten.
</p><p>Besonders unter Druck kamen die Löhne der Lehrerinnen und Lehrer. Die mittleren Löhne der "Lehrkräfte" sanken um 11 Prozent (Gesamtwirtschaft). Ebenfalls negativ ist die Lohnentwicklung bei den Sicherheitskräften (-4 Prozent) oder bei den einfacheren Tätigkeiten im Gesundheitswesen, insbesondere bei den Frauen (-2.1 Prozent).
</p><p>Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Denn gerade der öffentliche Dienst in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sicherheit ist für die Bevölkerung und das Wohlergehen in unserem Land von entscheidender Bedeutung. Die bei Bund, Kantonen und Gemeinden noch vorgesehenen Sparpakete werden diese Negativentwicklung verstärken.
</p><p>Der SGB hat in seinen Untersuchungen zu den Kantonsfinanzen dargelegt, dass diese ausgabenseitigen Sparpakete politisch und ökonomisch falsch sind. Fast alle Kantone budgetieren zu pessimistisch, was zu übertriebenen Sparvorgaben führt. Dazu kommen verschiedene unnötige Steuersenkungen zugunsten der Firmen sowie der hohen Einkommen und Vermögen.
</p><p>Einige Kantone haben diese Politik zu korrigieren begonnen (z.B. AR u.a.). Nicht so auf Bundesebene. Hier wird sogar noch ein Zacken zugelegt. Beispielsweise mit der Unternehmenssteuerreform III, der grössten Steuersenkung in jüngerer Zeit. Neuerdings spielt auch der Schweizer Finanzminister bei diesem Treiben eine Schlüsselrolle, wie neulich die völlig deplatzierte Rechtfertigung der Offshore-Steuerumgehungen zeigte. 
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4232</guid><pubDate>Tue, 12 Apr 2016 08:51:10 +0200</pubDate><title>Rentenabbau stoppen: AHV-Renten endlich wieder verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenabbau-stoppen-ahv-renten-endlich-wieder-verbessern</link><description>PK-Alarm: Dramatische Verschlechterungen der Pensionskassenrenten</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wer heute 50 ist, muss bei Renteneintritt mit massiv tieferen Renten rechnen. Quer durch die Schweiz ist bei den Pensionskassen ein bis vor kurzem nie vorstellbarer Rentenabbau im Gang. Die Umwandlungssätze sind bei Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen auf breiter Front unter 6 Prozent gesunken, wie eine Auswertung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) der Daten von über 60 Pensionskassen zeigt. Dies ist erst der Anfang. Einige grosse Pensionskassen drücken die Sätze gar unter 5 Prozent. Dies bedeutet für die Versicherten ein Rentenabbau von bis zu 20 Prozent auf der PK-Rente. Kommt dazu, dass viele bei Sammelstiftungen versichert sind, bei denen Versicherungsgesellschaften auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne einfahren. Etwa mit dem Geschäft der Risikoversicherungen. Statt das Gros der Einzahlungen in den Sparprozess zu leiten und so ein anständiges Alterskapital zu äufnen, fliessen hier überdurchschnittlich viel Gelder in die Absicherung gegen Tod und Invalidität.
</p><p>Unter dem Strich können die Renten aus AHV und Pensionskasse immer weniger "die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise" garantieren. Dieser Verfassungsauftrag gerät damit für immer mehr künftige Rentnerinnen und Rentner ausser Reichweite. Betroffen sind nicht nur Menschen mit tiefen Erwerbseinkommen. Betroffen sind auch viele mit Löhnen um die 7000 Franken. Wer in der zweiten Säule nicht über ein Alterskapital von mindestens 500'000 Franken ansparen kann, wird mit den neuen Umwandlungssätzen eine PK-Rente erhalten, die zusammen mit der AHV-Rente die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise nicht mehr ermöglicht.
</p><p>Soll dem Verfassungsauftrag in Zukunft nachgelebt werden, muss der Rentenabbau gestoppt werden. Der einfachste und kostengünstigste Weg dazu ist, die AHV-Renten nach Jahrzehnten des Stillstands, wieder zu verbessern, so wie es die Initiative AHVplus verlangt. Ein Zuschlag von 200 Fr. für Alleinstehende und 350 Fr. für Ehepaare würde für alle mit unteren und mittleren Einkommen eine spürbare Verbesserung bringen. Höhere AHV-Renten sind nicht gratis. Sie kosten je 0,4 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dem steht eine Rentenerhöhung von 10 Prozent gegenüber. Müsste die gleiche Rentenerhöhung über die zweite oder dritte Säule angespart werden, würde dies ein Vielfaches kosten. Nicht zu vergessen ist dabei, dass die Lohnbeiträge an die AHV in den letzten 40 Jahren nie erhöht wurden und seit 1975 stabil bei 8,4 Prozent (je 4,2 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) liegen. Die Lohnbeiträge an die Pensionskassen sind in der Zwischenzeit im Schnitt auf über 18 Prozent angewachsen.
</p><p>Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, führt kein Weg an höheren AHV-Renten vorbei. Denn in der AHV gibt es für einen Beitragsfranken mehr Rente als in jedem anderen Vorsorgesystem. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialversicherungen und Alterspolitikk 076&nbsp;564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079&nbsp;249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4205</guid><pubDate>Wed, 30 Mar 2016 18:02:24 +0200</pubDate><title>«Ich kenne meine Rechte»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ich-kenne-meine-rechte</link><description>SGB-Bestseller für Lernende neu überarbeitet und ins Italienische übersetzt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Jedes Jahr beginnen in der Schweiz mehr als 70'000 junge Menschen eine Berufslehre in einer Unternehmung. Sie sind in der Regel zwischen 16 und 18 Jahre alt und kennen die Arbeitswelt praktisch nicht. Mit ihrer Unterschrift unter den Lehrvertrag haben sie sich als Gegenleistung zur Berufsausbildung verpflichtet, mehrere Jahre für einen Arbeitgeber zu arbeiten. Und der Lehrmeister wird es nicht versäumen, sie immer auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen.
</p><p>Hingegen sind sich viele Lernende ihrer Rechte nicht bewusst und deshalb auch oft nicht in der Lage, diese Rechte einzufordern. Gewisse Lehrmeister haben etwa den Hang zu "vergessen", dass 16-Jährige nicht mehr als 9 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Oder dass für eine Lernende im Verkauf Sonntagsarbeit verboten ist. Dabei sind junge Arbeitskräfte gesetzlich speziell geschützt, damit ihre persönliche, körperliche und psychische Entwicklung nicht beeinträchtigt wird.
</p><p>Im Bewusstsein um diese Schwierigkeiten hat die Jugendkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ihren Bestseller, den Leitfaden "Ich kenne meine Rechte - Jugendrecht für Lernende von A bis Z", überarbeitet und den neuen rechtlichen Bestimmungen angepasst. Zudem wurde die 17. Auflage der Broschüre ins Italienische übersetzt. Der Leitfaden enthält alle unentbehrlichen Informationen in Bezug auf die Arbeitswelt (Arbeitsbedingungen, Bildung, Sozialversicherungen, Steuern, Arbeitslosigkeit ...) sowie Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen und weiterführende Links.
</p><p>Der SGB-Bestseller "Ich kenne meine Rechte" erscheint in einer Neuauflage von 49'000 Exemplaren (deutsch, französisch und italienisch). Ein Exemplar kann für 5 Franken (inkl. Versand) unter info@sgb.ch bestellt werden. Interessierten Medienschaffenden stellen wir auf Anfrage gerne ein Gratisexemplar zu. Weitere Informationen finden sich unter <a href="/aktuell/jobs-und-loehne-verteidigen/meta-1" class="internal-link">www.gewerkschaftsjugend.ch/lehrlingsrechte</a>. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Matthias Preisser, SGB Kommunikation, 031 377 01 24</li><li>Laura Perret Ducommun, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Bildungs- und Jugendpolitk, <br>079 810 12 13</li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4198</guid><pubDate>Tue, 29 Mar 2016 11:27:52 +0200</pubDate><title>Kein Grund zur Panik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-grund-zur-panik</link><description>AHV-Finanzen wie erwartet mit Defizit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die AHV hat wie erwartet im letzten Jahr ein Defizit erlitten. Das ist kein Anlass für Panik. Dieses Resultat spiegelt ein vorübergehendes Phänomen: Da zurzeit mit den Baby-Boomer-Jahrgängen überdurchschnittlich viele Personen in Rente gehen, ist das Umlageergebnis negativ. Dieses Defizit kann rasch und ohne Überforderung der Wirtschaft und der Bevölkerung ausgeglichen werden. Die Entscheide des Ständerats zur Altersvorsorge 2020 sind dafür wegweisend. Mit einem Mehrwertsteuerprozent würde die Demografie-Beule sofort ausgeglichen und die AHV-Finanzen bis 2030 gesichert. Werden die Ende 2017 auslaufenden 0,3 MWSt.-Prozente für die IV in die AHV überführt, wird die Bevölkerung diese Zusatzfinanzierung für die AHV gar nicht erst spüren. Die effektive Erhöhung im nächsten Jahrzehnt beträgt nur 0,7 Prozent. Eine solche Erhöhung der Mehrwertsteuer kostet Personen mit einem mittleren Lohn von 6200 Franken gerade mal 15 Fr. pro Monat, oder eine gute Käseschnitte. Dies ist verkraftbar und gut investiertes Geld. Denn die AHV ist für den Grossteil der Rentnerinnen und Rentner die wichtigste Einkommensquelle im Alter. 
</p><p>Der Ruf der Arbeitgeber und der bürgerlichen Parteien nach einem Rentenalter 67 und anderen drastischen Abbaumassnahmen bei der AHV ist in erster Linie Panikmache, hinter der handfeste wirtschaftliche Interessen der Versicherungslobby stecken. So sollen die Menschen in die Arme der Versicherungen und ihrer Angebote der privaten Vorsorge getrieben werden. Die Behauptung, die AHV treibe wegen der demografischen Entwicklung in den Ruin, ist Kern dieser seit Jahren andauernden Angstkampagne. Die AHV beweist seit ihrer Gründung, dass sie die demografischen Veränderungen schultern kann. Seit 1975 hat sich die Zahl der AHV-Renten von 960'000 auf 2,2 Millionen mehr als verdoppelt. Trotzdem wurden die Lohnbeiträge in diesen 40 Jahren nie angehoben. Nur ein MWSt.-Prozent kam vor bald 20 Jahren dazu. Dies zeigt, wie solide das AHV-Finanzierungsmodell ist. 
</p><p>Der Ruf nach Rentenalter 67 wäre zudem verantwortungslos. Er blendet aus, dass ältere Arbeitnehmende bereits heute Mühe haben, bis zum ordentlichen Rentenalter eine Stelle zu halten. Immer mehr Leute würden in der Sozialhilfe enden. Auch ist das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse für sehr viele Personen bereits heute ungenügend. Und das Leben wird nicht billiger. Deshalb darf es keinen Leistungsabbau geben. Vielmehr ist eine Stärkung der AHV nötig, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Umso mehr als in der zweiten Säule wegen der schwierigen Lage auf den Finanzmärkten die künftigen Renten wegbrechen. Die AHV ist mit einem Anlagevolumen von 33 Mrd. Fr. gegenüber der zweiten Säule (890 Mrd. Fr. verwaltete Vermögen) viel weniger den Turbulenzen an den Finanzmärkten ausgesetzt und deshalb klar im Vorteil. 
</p><h5>Auskünfte und Hinweise: </h5><p>Doris Bianchi (076 564 6767), geschäftsführende Zentralsekretärin des SGB, zuständig für Sozialpolitik 
</p><p>Das ABC der AHV-Finanzen finden Sie unter<a href="http://ahvplus-initiative.ch/wp/index.php/wir-werden-immer-aelter-ein-problem-fuer-die-ahv/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> www.ahvplus-initiative.ch</a>. 
</p><p><b>AHVplus</b> wird von folgenden Organisationen unterstützt: Avenir Social, AVIVO, Garanto, Grüne, JUSO, Kapers, LCH, PVB, SBPV, SER, SEV, SGB, SIT, SMPV, SMV, SP, SP60+, SSM, Syna, Syndicom, Travail.Suisse, Unia, VASOS, VPOD, VSPB, ZV </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4186</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2016 10:07:57 +0100</pubDate><title>Lohndruck und steigende Arbeitslosigkeit wegen restriktiver Geldpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/lohndruck-und-steigende-arbeitslosigkeit-wegen-restriktiver-geldpolitik</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als ein Jahr nach Aufhebung des Mindestkurses bewegt sich der Franken nach wie vor unter einem Kurs von 1.10 Fr./Euro. Die Teuerung ist stark negativ. Die Arbeitslosigkeit steigt. In der Exportwirtschaft sind in kurzer Zeit Tausende von Arbeitsplätzen verschwunden. Seit Beginn der Aufwertung im Jahr 2008 gingen im Gastgewerbe und in der Industrie fast 10 Prozent der Stellen verloren. Da es keine Untergrenze mehr gibt, sind erneute Aufwertungsschocks nicht ausgeschlossen.
</p><p>Heute muss man konstatieren, dass sich die Hoffnung der SNB auf eine Frankenabwertung im Laufe von 2015 nicht realisiert hat. Die bisher ergriffenen geldpolitischen Massnahmen (Negativzinsen, Devisenmarktinterventionen) wirken zwar in die richtige Richtung. Doch sie reichen nicht aus. Es ist zunehmend unklar, welches Ziel unsere Nationalbank mit welchen Instrumenten genau verfolgt.
</p><p>Die Behauptung der SNB, die Geldpolitik sei expansiv, ist unzutreffend. Zwar sind die Zinsen tief. Doch der stark überbewertete Franken hat eine ausgesprochen negative ökonomische Wirkung, so dass die monetären Rahmenbedingungen in unseren Land eindeutig als restriktiv einzustufen sind. Das zeigt auch der von der SNB im Quartalsheft publizierte Monetary conditions index deutlich. 
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie den Franken auf ein tragbares Niveau bringt, das die Löhne und die Arbeitsplätze schützt. Fast alle kleinen, offenen Volkswirtschaften auf der Welt schützen sich in irgendeiner Form gegen schädliche Wechselkursausschläge. In der Vergangenheit hat das auch die Nationalbank meist getan. Zwischen 1978 und Ende 2009 zunächst gegenüber der Deutschen Mark explizit (80 Rp./DM) und später gegenüber dem Euro implizit. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel. Negativzinsen können die Durchsetzung dieses Kursziels erleichtern. Für sich alleine sind die Negativzinsen jedoch nur beschränkt wirksam, wie die anhaltende deutliche Frankenüberbewertung der letzten Monate zeigt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4174</guid><pubDate>Mon, 07 Mar 2016 15:46:56 +0100</pubDate><title>AHVplus: Ein Stück ausgleichende Gerechtigkeit für Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ahvplus-ein-stueck-ausgleichende-gerechtigkeit-fuer-frauen</link><description>Schweizweite Gewerkschaftsaktionen zum Internationalen Tag der Frau</description><content:encoded><![CDATA[<p> In allen grösseren Städten der Schweiz verteilen die Gewerkschaftsfrauen heute, am internationalen Tag der Frau, einen<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230707/2023-07-07-MK-SGB-Loehne-Beitrag-Veronique-Polito-Unia-De.pdf" class="download"> Flyer</a> für die Initiative AHVplus, die eine Stärkung der AHV verlangt. Mit Boxerinnen-Ikonen sind sie schweizweit auf den Strassen präsent und fordern: AHVplus - Mehr Punch für Frauen! Die SGB-Gewerkschafterinnen verweisen so auf die wichtige Rolle der AHV in der Altersvorsorge der Frauen. 
</p><p>Einzig in der AHV sind die Frauen den Männern gleichgestellt und erhalten gleich hohe Renten. Aus den Pensionskassen dagegen kriegen sie nur halb so viel Geld wie die Männer, 38 Prozent der Rentnerinnen leben gar nur von der AHV. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV.
</p><p> Frauen haben also ein besonderes Interesse daran, den Fokus in der Altersvorsorge weg von den Pensionskassen hin zur AHV zu verlagern. Die Gewerkschaftsfrauen bekämpfen zudem die ungerechte Erhöhung des Frauenrentenalters und weitere bürgerliche Abbaufantasien für die Altersvorsorge. Damit die Gleichstellung nicht nur während, sondern auch nach dem Erwerbsleben umgesetzt wird. 
</p><p>In der aktuellen Debatte geht zu oft vergessen, dass Frauen schon heute in der Altersvorsorge benachteiligt sind: Viele von ihnen können wegen Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüchen und niedrigen Löhne nicht genug ansparen für das Rentenalter - oder können, weil sie Angehörige pflegen, gar nicht bis 64 arbeiten. Was sie wiederum mit entsprechenden Rentenkürzungen zahlen. 
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4172</guid><pubDate>Fri, 04 Mar 2016 14:18:13 +0100</pubDate><title>Missbräuche bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen – Bundesrat schaut weg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/missbraeuche-bei-den-loehnen-und-arbeitsbedingungen-bundesrat-schaut-weg</link><description>Flankierende Massnahmen, „Umsetzung“ Art. 121a BV</description><content:encoded><![CDATA[<p> Lohndruck und der Missbrauch durch Arbeitgeber sind in der reichen Schweiz eine traurige Realität. Doch der Bundesrat schaut weg. Mit dem heutigen Beschluss, den Schutz vor Missbräuchen nicht zu verstärken, schlägt er sich auf die Seite der Hardliner unter der Arbeitgebern und lässt die Arbeitnehmenden mit ihren Sorgen im Regen stehen. Nun ist es am Parlament, die Probleme zu lösen. Der Nationalrat hat den Bundesrat bereits diese Woche überholt, indem er die heute von der Landesregierung vorgeschlagene einfachere Verlängerung der Normalarbeitsverträge (NAV) bereits beschlossen hat.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat dem Bundesrat zahlreiche wirksame Vorschläge zur Bekämpfung von Missbräuchen unterbreitet. So beispielsweise die Stärkung der Gesamtarbeitsverträge GAV (Senkung des Arbeitgeberquorums), Massnahmen zum besseren Schutz der älteren Arbeitnehmenden (Verbesserung des Kündigungsschutzes), eine deutliche Erhöhung der Lohnkontrollen bei Firmen in der Schweiz sowie ein Firmenregister, welches Informationen über korrekt zahlende Firmen und Lohndumper enthält. Auch von Arbeitgebern aus der lateinischen Schweiz und aus gewerblichen Branchen wurde eine Stärkung der GAV verlangt.
</p><p>Für den SGB ist wichtig, dass die Schweiz auch in Zukunft ein geregeltes Verhältnis zu ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, der EU, hat. Die bilateralen Verträge müssen deshalb gesichert werden. Klar ist gleichzeitig, dass die Bilateralen den Arbeitnehmenden nützen müssen. Dazu muss garantiert werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Nur mit effizienten Schutzmassnahmen wird der bilaterale Weg in der Bevölkerung in Zukunft genug Rückhalt haben.
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat; 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4161</guid><pubDate>Mon, 29 Feb 2016 16:11:30 +0100</pubDate><title>Nationalrat blind für das Personal und taub für die Kantone</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-blind-fuer-das-personal-und-taub-fuer-die-kantone</link><description>Es braucht kein nationales Ladenöffnungsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Nationalrat hat sich heute für ein Ladenöffnungszeitengesetz ausgesprochen. Mit ihrem Entscheid will die grosse Kammer der Hälfte aller Kantone längere Ladenöffnungszeiten aufzwingen. Wenn sich der Nationalrat durchsetzt, dann werden die Arbeitsbedingungen im Verkauf, bereits heute durch Prekarität gefährdet, noch stärker zerstückelt. Für die Betroffenen würde es noch schwieriger, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Sie wehren sich denn auch entschieden gegen eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten, wie eine kürzlich vorgestellte Studie der Unia erneut gezeigt hat. 
</p><p>Der Nationalrat blendet auch den Widerstand der Kantone aus. Diese lehnen die Vorlage ebenfalls ab und wollen sich und ihre Bevölkerung in dieser Frage nicht bevormunden lassen. Der Ständerat hat die föderalistische Argumentation gewürdigt und ist in der letzten Session konsequenterweise nicht auf die Vorlage eingetreten. 
</p><p>Der SGB fordert den Ständerat auf, hart zu bleiben. Es braucht kein Gesetz, das Verkäufer/innen plagt, generell zu längeren Arbeitszeiten führt, nichts bewirkt gegen den sogenannten Einkaufstourismus und den Kantonen gegen deren erklärten Willen aufgezwungen wird. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97&nbsp;</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4158</guid><pubDate>Mon, 29 Feb 2016 09:41:42 +0100</pubDate><title>Die Gewerkschaften fordern die Secondos zur Einbürgerung auf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-gewerkschaften-fordern-die-secondos-zur-einbuergerung-auf</link><description>Einbürgerungsoffensive jetzt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach der erfolgreich gebodigten Durchsetzungsinitiative lancieren die Gewerkschaften eine Einbürgerungsoffensive. Der SGB, der unter seinen Mitgliedern eine grosse Zahl Migrantinnen und Migranten zählt, fordert alle Secondos und Secondas ohne Schweizer Pass auf, sich jetzt ernsthaft mit einer Einbürgerung auseinanderzusetzen.</p><p>Mit dem klaren Nein zur Durchsetzungsinitiative ist für die Menschen in der Schweiz ohne Schweizer Pass eine eigentliche Entrechtung abgewehrt worden. Doch auch so ist ihre Lage ungemütlich. In den letzten 20 Jahren wurde die Schraube stark angezogen. Auch ohne Durchsetzungsinitiative droht Menschen, die hier aufgewachsen sind, aber keinen Schweizer Pass haben, bei Delikten nicht nur wie allen anderen die strafrechtliche Verurteilung, sondern gleichzeitig die Ausweisung in ein Land, das sie womöglich gar nicht kennen. Deshalb richtet der SGB an alle Secondas und Secondos den Apell, sich jetzt ernsthaft mit einer Einbürgerung auseinanderzusetzen.
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner rief die Eltern ohne Schweizer Pass dazu auf, "alles in ihrer Möglichkeit Stehende zu tun, dass ihre Kinder das Schweizer Bürgerrecht erwerben, sobald sie die Voraussetzungen dafür erfüllen." Rechsteiner forderte Städte und Gemeinden auf, entsprechende Aktionen durchzuführen. Die Gemeinwesen sollten eine positive Haltung zur Einbürgerung der hier aufwachsenden Jungen ohne Schweizer Pass entwickeln und "diese einladen, Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu werden."
</p><p>Laut Unia-Präsidentin Vania Alleva ist es im ureigensten Interesse einer Demokratie, möglichst alle Bewohner und Bewohnerinnen als mündige, aktive Bürger und Bürgerinnen zu gewinnen. Doch: "Die Schweiz hat heute sehr strenge Einbürgerungsregeln und je nach Gemeinde unterschiedliche Einbürgerungsverfahren. Es sollte ihr wenigstens ein Anliegen sein, dass sich möglichst viele, welche die strengen Kriterien erfüllen, auch tatsächlich einbürgern lassen und die Bürgergesellschaft stärken", sagte Alleva, die als Unia-Präsidentin der Organisation mit den meisten MigrantInnnen der Schweiz vorsteht.
</p><p>Für Manuel Avallone, Vize-Präsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, ist Integration nicht eine Einbahnstrasse. Dazu brauche es zwei Partner: Die Immigrierten und die Schweizerinnen und Schweizer. Letztere sollten nicht möglichst viele Hindernisse aufbauen, sondern die Voraussetzungen schaffen für eine optimale Integration. Obwohl er von der offiziellen Schweiz nie das Gefühl erhalten habe, dazu zu gehören, wolle er sich nun einbürgern lassen. "Ich persönlich bin nicht mehr bereit, wegen meiner Nationalität als Manipuliermasse der fremdenfeindlichen SVP-Politik zu dienen", sagte Avallone.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB 079 277 61 31</li><li>Vania Alleva, Präsidentin der Unia, 079 620 11 14</li><li>Manuel Avallone, Vizepräsident SEV, 079 434 46 71 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4156</guid><pubDate>Sun, 28 Feb 2016 16:35:39 +0100</pubDate><title>Es braucht bessere AHV-Renten für Ehepaare</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/es-braucht-bessere-ahv-renten-fuer-ehepaare</link><description>Der SGB zu den weiteren eidgenössischen Vorlagen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst das Nein zur CVP-Initiative. Denn diese Initiative hätte nicht nur einen überholten Ehebegriff in der Verfassung verankert sondern auch zu Milliarden-Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden geführt, ohne einen deutlichen Mehrgewinn an Steuergerechtigkeit zu schaffen. Die Debatte und nun auch der hohe Ja-Stimmenanteil zeigen jedoch, dass die Deckelung der AHV-Ehepaarrenten auf 150% als ungerecht empfunden wird und das AHV-Rentenniveau für Ehepaare zu tief ist. Denn immer mehr Rentner-Ehepaare waren früher Doppelverdiener. Das Renteneinkommen für Eheleute muss deshalb verbessert werden, so wie es die Initiative AHVplus verlangt. Zumindest muss der Deckel aber auf 155% angehoben werden, so wie es der Ständerat beschlossen hat. 
</p><p>Der SGB bedauert das Ja des Volks zur <b>zweiten Gotthardröhre</b>. Der Volksentscheid darf jedoch kein Anlass sein, die demnächst fertig erstellte NEAT gleich wieder zu torpedieren. Bundesrat und Befürworter haben vor allem mit ihrem Argument nach verbesserter Unfallprävention gepunktet. Sie stehen nunmehr in der Pflicht, ihr Versprechen, nach dem Bau der neuen Röhre beide Tunnels je nur einspurig befahren zu lassen, auch einzulösen. Denn für den SGB ist und bleibt klar, dass im Sinne einer möglichst nachhaltigen Verkehrspolitik der Transit- und insbesondere der alpenquerende Güterverkehr auf die Schiene gehört. 
</p><p>Der SGB bedauert das Nein zur <b>Spekulationsstopp-Initiative</b>. Die aktuellen Diskussionen in den USA und in der EU deuten darauf hin, dass Nahrungsmittelspekulation bald stärker reguliert werden wird. Der heutige Volksentscheid darf in diesem Fall nicht als Vorwand dienen, künftig solche Geschäfte geradezu anziehen zu wollen und so eine erneute internationale Ächtung zu riskieren. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31 </li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4153</guid><pubDate>Sun, 28 Feb 2016 14:33:40 +0100</pubDate><title>Stimmberechtigte ziehen klare Grenzen für unmenschliche Politik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/stimmberechtigte-ziehen-klare-grenzen-fuer-unmenschliche-politik</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit dem klaren Nein zur Durchsetzungsinitiative haben die Stimmberechtigten der SVP die Grenzen für ihre unmenschliche Politik aufgezeigt. Die Mehrheit der Stimmenden nimmt es nicht hin, wenn die grösste Partei der Schweiz mit ihrer Politik immer stärker die Fundamente der Schweiz untergräbt, die Menschenrechte angreift und die Fremdenfeindlichkeit schürt. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist hoch erfreut, dass es gelungen ist, dieser menschenverachtenden Politik einen Riegel zu schieben, die ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung zu Menschen zweiter Klasse degradiert hätte. Gelungen ist dies nur dank einer beispiellosen Mobilisierung breitester Bevölkerungskreise, die sich insbesondere in dem vom SGB personell unterstützten "Dringenden Aufruf an die Schweizerinnen und Schweizer" kristallisierte. 
</p><p>Die grosse Dynamik der Nein-Kampagne weckt die Zuversicht, dass weitere Angriffe der SVP auf die Menschenrechte und unsere gesellschaftlichen Errungenschaften auch in Zukunft abgewehrt werden können, etwa die SVP-Initiative mit der die Menschenrechte nationalen Paragrafen unterworfen werden sollen. Hier gilt es den Schwung dieser breiten Bewegung mitzunehmen. 
</p><p>Das deutliche Nein schafft auch für die Diskussionen über die Zukunft der Bilateralen und die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eine neue Ausgangslage. Es zeigt, dass in diesen für die Zukunft der Schweiz entscheidenden Fragen nicht die SVP diktieren kann.
</p><p> Das Abstimmungsresultat eröffnet zudem ein neues Kapitel im Umgang mit Menschen, die hier aufgewachsen sind, aber keinen Schweizer Pass haben. Der SGB wird am Montag 29. Februar in diesem Zusammenhang an einer Medienkonferenz in Bern seine Position erläutern (Einladung folgt am frühen Sonntagabend).
</p><h5>Auskünfte </h5><p>- Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31 
</p><p>- Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation 079 249 59 74 </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4150</guid><pubDate>Fri, 26 Feb 2016 16:03:41 +0100</pubDate><title>Kommission blind gegen zunehmende Armut </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kommission-blind-gegen-zunehmende-armut</link><description>SGK will Mietzinsmaxima bei den EL nicht erhöhen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der heutige Entscheid der nationalrätlichen Kommission SGK, die Erhöhung der bei Ergänzungsleitungen (EL) anrechenbaren Mietzinsmaxima zu sistieren und erst bei der Behandlung des Ergänzungsleistungsgesetzes zu behandeln, ist ein Schlag ins Gesicht von Tausenden von Senior/innen und Menschen mit Behinderung. Betroffen sind Menschen, die sich die Erfüllung unmittelbarster Bedürfnisse vom Mund absparen müssen. 
</p><p>Die für die EL anrechenbaren Mietzinsmaxima sind heute viel zu tief. Alleinstehende können sich maximal Fr. 1100 Wohnkosten pro Monat, Ehepaare maximal Fr. 1250 anrechnen lassen. Egal, wie teuer ihre Wohnung ist und ob sie in Genf oder im Haslital wohnen. Zum letzten Mal sind diese Maxima im Jahr 2001 angepasst worden. Seither sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckt somit immer weniger die anfallenden Wohnkosten. Die Betroffenen müssen sich diese Kosten beim Essen, bei den Kleidern oder der Mobilität absparen. Ihre Existenzsicherung ist gefährdet. 
</p><p>Der heutige Entscheid des Hinauszögerns ist ein Skandal. Es wird Jahre dauern, bis die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes abgeschlossen sein wird. Eine bürgerliche Mehrheit, blind für das Elend des Alltags, hat diese unnötige Verlängerung einer Misere zu verantworten. 
</p><p>Der Entscheid zeigt zudem geradezu lehrbuchhaft, wie nötig gute AHV-Renten sind, um Altersarmut zu bekämpfen. Das einzige im Raum stehende Projekt für bessere AHV-Renten und damit eine effiziente Bekämpfung von Altersarmut ist die Volksinitiative AHVplus der Gewerkschaften, über die im Herbst abgestimmt werden dürfte. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4145</guid><pubDate>Thu, 25 Feb 2016 10:00:04 +0100</pubDate><title>Bundesrat im Rückwärtsgang, wo doch mehr Tempo verlangt wäre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bundesrat-im-rueckwaertsgang-wo-doch-mehr-tempo-verlangt-waere</link><description>Der SGB zur Botschaft Bildung, Forschung, Innovation 2017 - 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Bundesrat sieht für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) der Jahre 2017 bis 2020 lediglich ein mageres Wachstum von 2 % vor. Für den SGB ist dieser Entscheid absolut inakzeptabel. Wie kann der Bundesrat den BFI-Bereich als prioritär erklären und gleichzeitig solche Budgetkürzungen vornehmen? Der Fachkräftemangel wird sich in einigen Branchen noch zuspitzen. Folglich muss der Bereich BFI vermehrt zur Ausbildung qualifizierten Personals beitragen und so Wirtschaft und Stellenerhalts fördern.
</p><p> Kommt dazu: Obwohl der Bund seine Rechnung 2015 mit einem Überschuss von 2,3 Milliarden Franken abschloss, hat der Bundesrat kürzlich ein Stabilisierungsprogramm 2017-2019 in Vernehmlassung geschickt, das für den BFI-Bereich einen Spareinschnitt von 555.3 Millionen Franken vorsieht. Das sind 20% (!) des BFI-Budget. 
</p><p>Zum Vergleich: für die Periode 2008-2012 betrug das BFI-Wachstum 6.3 % und für jene von 2013-2016 lag es bei 3.7 %. Der heute beschlossene Rückwärtsgang ist alles andere als zielführend. Deshalb unterstützt der SGB die Motion der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, die für den BFI-Bereich ein jährliches mittleres Wachstum von 3,9 % verlangt. Das Plenum der grossen Kammer wird diese Motion am 9. März behandeln. 
</p><p>Der SGB wird dafür einstehen, dass die dem Bereich BFI gewährten Mittel ausreichen, um die zwischen Sozial- und Bildungspartnern vereinbarten Projekte durchzuführen. Sie betreffen die höhere Berufsbildung, den Berufsabschluss für Erwachsene, die Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Innovation, die Weiterbildung und die Stipendien. 
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Laura Perret, SGB-Zentralsekretärin für Bildung und Jugend, 079 810 12 13 </li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4115</guid><pubDate>Mon, 15 Feb 2016 09:39:15 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Weg von der Freiwilligkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-weg-von-der-freiwilligkeit</link><description>Der SGB fordert verpflichtende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst in seiner Stellungnahme zur Revision des Gleichstellungsgesetzes, dass der Bundesrat nach langem Zusehen endlich verbindlichere Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung ergreifen will, fordert jedoch ein entschiedeneres Durchgreifen. Bei genauem Hinsehen belässt es der Entwurf des Bundesrats bei der Freiwilligkeit, die schon beim Lohngleichheitsdialog nicht zum Ziel geführt hat: Die Unternehmen sollen zwar ihre Lohnsysteme auf Diskriminierung analysieren, haben jedoch keine Sanktionen zu befürchten, wenn sie dies nicht tun oder wenn sie Lohndiskriminierungen entdecken und nicht beheben.
</p><p>Der SGB kann eine solche Durchsetzung des Gleichstellungsgesetzes nach dem Lustprinzip nicht akzeptieren. "Kä Luscht" ist hier keine Option. Er fordert deshalb, dass der Staat gemeinsam mit den Sozialpartnern die Verantwortung für die Umsetzung des Verfassungsauftrags Lohngleichheit übernimmt: Die Pflicht zur Durchführung von Lohnanalysen muss für alle Unternehmen gelten und durch eine entsprechende Behörde durchgesetzt werden. Der im Entwurf vorgeschlagene Verzicht auf Sanktionen bei Gesetzesverletzungen ist juristisch in sich widersinnig. Der SGB verlangt, dass der Bundesrat dieses Paradox korrigiert. Ebenso müssen die Gewerkschaften in einer tripartiten Kommission auf Bundes- sowie im Rahmen der Kontrollen auf Betriebsebene bei der Umsetzung des Gesetzes einbezogen werden.
</p><p>Der SGB erwartet, dass der Bundesrat mit der Gesetzesrevision die Chance packt, entschieden gegen den verfassungswidrigen Zustand vorzugehen und Lohngleichheit nicht mehr als freiwilliges Schönwetterprogramm zu behandeln.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Regula Bühlmann; Zentralsekretärin SGB 031 377 01 12 oder 076 200 90 89 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4105</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2016 09:32:23 +0100</pubDate><title>Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis der AHV – auch in schwierigen Börsen-Zeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gutes-preis-leistungs-verhaeltnis-der-ahv-auch-in-schwierigen-boersen-zeiten</link><description>Solide AHV-Finanzen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das von Compenswiss bekannt gegebene negative Anlageergebnis spiegelt die ungünstige Entwicklung auf den Finanzmärkten im vergangenen Jahr. Doch im Unterschied zur zweiten Säule spielt die Anlagerendite bei der über das Umlageverfahren finanzierten AHV eine untergeordnete Rolle. Das Finanzierungsmodell der AHV ist gerade in Zeiten hartnäckiger Tiefzinsen und grosser Turbulenzen auf den Finanzmärkten dem Kapitaldeckungsverfahren deutlich überlegen. Denn beim Umlageverfahren werden die laufenden Renten grösstenteils direkt aus den laufenden Beiträgen bezahlt. Deshalb müssen AHV/IV/EO nur rund 33 Mrd. Fr. anlegen. Die zweite Säule dagegen ist mit einem Anlagevolumen von 890 Mrd. Fr. deutlich stärker den Finanzmärkten ausgesetzt. 
</p><p>Die AHV ist viel berechenbarer. Selbst bei zunehmender Alterung. Dort wissen wir, dass wegen der nun in Rente gehenden Babyboomer vorübergehend ein Mehrbedarf entsteht. Dieser soll wie vom Bundesrat und vom Ständerat vorgesehen über die Mehrwertsteuer finanziert werden. Nötig ist 1 Prozent. Werden die Ende 2017 auslaufenden 0,3 MWSt-Prozente für die IV in die AHV überführt, beträgt die effektive Erhöhung nur 0,7 Prozent. Dies ist verkraftbar und gut investiertes Geld. Denn die AHV ist für den Grossteil der Rentnerinnen und Rentner die wichtigste Einkommensquelle. 
</p><p>In der zweiten Säule drohen hingegen enorme Mehrkosten. Ohne dass die Versicherten mehr Leistung erhalten. Dies zeigt etwa das Beispiel der grössten Pensionskasse der Schweiz, der BVK Zürich. Diese senkt den Umwandlungssatz für das Alterskapital von 6,2 auf 4,87 Prozent. Damit die künftigen RentnerInnen trotzdem nicht weniger erhalten als ihnen bislang vorhergesagt wurde, werden die Lohnbeiträge um 5 Prozentpunkte erhöht. Bei ganz jungen Versicherten (21-23-Jährige) und bei jenen, die kurz vor der Pensionierung stehen, beläuft sich die Erhöhung gar auf 10, respektive 11 Prozentpunkte! Das ist viel Geld, das den Aktiven fehlt, um ihr Leben zu finanzieren. 
</p><p>Keine Option ist es, wie von Arbeitgebern und Bürgerlichen gefordert, das Rentenalter zu erhöhen und die Leistungen generell zu verschlechtern. Zum einen haben ältere Arbeitnehmende bereits heute Mühe, bis zum ordentlichen Rentenalter eine Stelle zu halten. Immer mehr Leute würden in der Sozialhilfe enden. Andererseits ist das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse für sehr viele Personen bereits heute ungenügend. Statt Abbau braucht es deshalb eine Stärkung der AHV, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Denn die AHV hat für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen das beste Preis-Leistungsverhältnis. 
</p><h5>Auskünfte </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11 </li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4089</guid><pubDate>Wed, 03 Feb 2016 14:41:51 +0100</pubDate><title>Neue SGB-Zentralsekretärin: Laura Perret Ducommun </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/neue-sgb-zentralsekretaerin-laura-perret-ducommun</link><description>Dossier Bildung wieder besetzt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ab Februar dieses Jahres hat Laura Perret Ducommun ihre Arbeit als Zentralsekretärin des SGB aufgenommen. Laura Perret Ducommun ist im SGB-Sekretariat neu verantwortlich für den Bereich Bildung und Jugendpolitik. Sie löst in dieser Funktion Véronique Polito ab, die zur Unia gewechselt hat und dort neu Mitglied der Geschäftsleitung ist. 
</p><p>Die 39-jährige Laura Perret Ducommun setzt sich seit langem intensiv mit Fragen der Bildungspolitik und vor allem der Berufsbildungspolitik auseinander. In den letzten fünf Jahren war sie als stellvertretende Abteilungsleiterin im Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für den Bereich der höheren Berufsbildung (eidgenössische Berufsprüfungen, eidgenössische höhere Fachprüfungen und Bildungsgänge der höheren Fachschulen) zuständig. Zuvor war sie im Hochschulbereich tätig, namentlich im Bundesamt für Statistik für Finanzen und Personal der Hochschulen und früher im Generalsekretariat der Westschweizer Universitätskonferenz (CUSO). Sie hat zehn Jahre Erfahrung als Erwachsenenbildnerin. 
</p><p>Laura Perret Ducommun hat ein Studium der Informatik mit dem Doktorat abgeschlossen und einen Master of Public Administration (MPA) erworben. Sie wohnt in Savagnier (NE), ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Laura Perret Ducommun, SGB-Zentralsekretärin 031 377 01 23 oder 079 810 12 13 </li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4050</guid><pubDate>Fri, 15 Jan 2016 15:36:17 +0100</pubDate><title>Ein klares Nein zur schädlichen „pro Service public-Initiative“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ein-klares-nein-zur-schaedlichen-pro-service-public-initiative</link><description>Jetzt den Service public stärken: Resolution der SGB-Tagung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das unnötige und volkswirtschaftlich schädliche Spardiktat bei der öffentlichen Hand muss gestoppt werden. Dies ist die Kernforderung einer Resolution, die 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Service public-Tagung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und der Gewerkschaften VPOD, PVB, SEV, syndicom und Garanto am 15. Januar einstimmig verabschiedet haben. Die Sparapostel unterschätzen die grosse Bedeutung einer gut funktionierenden Verwaltung, von ausgezeichneten Infrastrukturen und öffentlichen Dienstleistungen für die Gesamtwirtschaft. Die Exzellenz der öffentlichen Dienste trägt wesentlich dazu bei, dass die Schweiz in internationalen Vergleichen der Wettbewerbsfähigkeit an der Spitze steht.
</p><p>Weiter haben die Teilnehmenden der sogenannten "pro Service public-Initiative" eine deutliche Absage erteilt. Die Initiative mit dem irreführenden Titel, die mit grosser Wahrscheinlichkeit im Juni zur Abstimmung kommt, bedroht die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Sie will den Infrastrukturunternehmen SBB, Swisscom und Post verbieten, Gewinn zu erwirtschaften. Der Bund ist als Besitzerin der Post und Mehrheitsaktionärin der Swisscom an deren Gewinn beteiligt und finanziert damit andere Service public-Leistungen. Auch dies wäre künftig verboten.
</p><p> Eine Folge der Initiative wäre die Zerschlagung der bundesnahen Unternehmen, die gewinnbringenden Bereiche würden privatisiert, die defizitären müsste die öffentliche Hand übernehmen. Personeller Abbau und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wären eine weitere Folge, die starken Gesamtarbeitsverträge würden verloren gehen. Deshalb lehnen die Tagungsteilnehmenden die Initiative einstimmig ab. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB, 079 744 93 90&nbsp;</li><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4031</guid><pubDate>Tue, 05 Jan 2016 09:05:44 +0100</pubDate><title>Rekordhohe Erwerbslosigkeit bekämpfen, nicht verschärfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rekordhohe-erwerbslosigkeit-bekaempfen-nicht-verschaerfen</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Erwerbslosigkeit in der Schweiz ist auf einem traurigen historischen Höchststand. Die Schweiz ist fast das einzige Land in Europa, in dem die Zahl der Erwerbslosen zunimmt. Deutschland hat mittlerweile sogar eine tiefere Erwerbslosenquote als die Schweiz. Eine Ursache dafür ist die starke Aufwertung des Frankens seit 2007. Weiter haben Leistungsverschlechterungen bei der Altersvorsorge und der IV dazu geführt, dass heute zusätzliche schätzungsweise 90'000 bis 110'000 Personen auf einen Arbeitsplatz angewiesen sind (knapp 2 Prozent der Erwerbspersonen). Das zeigt eine heute veröffentliche Studie des SGB. Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben sich auch deshalb verstärkt.
</p><p>Und ohne Gegensteuer trüben sich ihre Perspektiven weiter ein. Bei der Altersvorsorge sind die Renten unter gewaltigem Druck. Krassestes Beispiel ist die BVK Zürich: Die grösste Pensionskasse der Schweiz hat die Umwandlungssätze bei Pensionierung mit 65 Jahren von 6,2 auf 4,87% gesenkt und die Beiträge um 5 Lohnprozente und mehr erhöht. Gleichzeitig hinken die AHV-Renten seit Jahren den Löhnen hinterher. Der im Rahmen der Altersvorsorge 2020 geplante Leistungsabbau wird die Beschäftigungssituation weiter verschlechtern: Stiege das Frauenrentenalter auf 65 Jahre, wären zwischen 18'000 und 25'000 Frauen mehr auf eine Arbeitsstelle angewiesen.
</p><p>Zur Lösung dieser Probleme hat der SGB an seiner Jahresmedienkonferenz unter anderem folgende Massnahmen und Forderungen vorgestellt:</p><ul><li>Die Arbeitgeber müssen offene Stellen obligatorisch den RAV melden, damit Erwerbslose einfacher eine Stelle finden.</li><li>Langjährige ältere Arbeitnehmende brauchen zudem einen besseren Kündigungsschutz. Die Erfahrungen mit solchen Bestimmungen in GAV sind positiv. Rentenaltererhöhungen sind abzulehnen, da sie die Probleme verschärfen.</li><li>Die SNB muss wieder ein verbindliches Kursziel verfolgen. Effektiv führt kein Weg an einem neuen Mindestkurs des Frankens zum Euro vorbei.</li><li>Die Bilateralen Verträge sind zu erhalten. Sie sind wichtig für die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz. Aber sie müssen allen Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Lücken beim Schutz von Löhnen und Arbeitsplätzen gilt es deshalb zu schliessen.</li><li>Die AHV-Renten müssen um 10 Prozent erhöht werden, wie das die SGB-Initiative AHVplus verlangt. Nur eine Stärkung der AHV erlaubt es, zu einem vernünftigen Preis anständige Renten zu sichern. </li></ul><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB:"<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usf/docs/Invitation_OJ_AD_de_l_USF_2023.pdf" class="download">Bilaterale erhalten mit verbessertem Arbeitnehmerschutz - Die AHV stärken. Und ein Nein zur unmenschlichen SVP-Initiative am 28. Februar</a>"</li><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usf/Invitation_OJ_AD_de_l_USF_2023.pdf" class="download">So viele Erwerbslose wie noch nie - Ursachen und Gegenmassnahmen</a>"</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usv/20230513_const-leg_feuilles-imprimer-recto-verso.pdf" class="download">Unsere bewährte Altersvorsorge stärken: Ja zu besseren AHV-Renten</a>"</li></ul><h5>Aktuelles Dossier zum Thema</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 113: "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-usv/morges.jpg" class="download">Mehr Stellensuchende wegen Leistungsabbau bei den Sozialversicherungen</a>"</li></ul><h5>&nbsp;Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Wirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4022</guid><pubDate>Fri, 18 Dec 2015 16:45:35 +0100</pubDate><title>Mehr Schutz für Löhne und Angestellte ist dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-schutz-fuer-loehne-und-angestellte-ist-dringend-noetig</link><description>Flankierende Massnahmen: Bundesrat hat Probleme endlich erkannt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erleichtert, dass der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt einführen will. Der Bundesrat hat endlich eingesehen, dass es wirksame Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze, der Löhne und der Arbeitnehmenden braucht.
</p><p>Die Delegierten des SGB haben am 6. November ein entsprechendes Massnahmen- und Forderungspaket verabschiedet. Dieses verlangt im Wesentlichen eine Stärkung der Gesamtarbeitsverträge, Massnahmen zum besseren Schutz der älteren Arbeitnehmenden (Verbesserung der Kündigungsschutzes), eine deutliche Erhöhung der Lohnkontrollen bei Firmen in der Schweiz sowie ein Firmenregister, welches Informationen über korrekt zahlende Firmen und Lohndumper enthält.
</p><p>Der SGB erwartet von der vom Bundesrat nun eingesetzten Arbeitsgruppe, dass sie die Probleme beim Lohnschutz und den älteren Arbeitnehmenden anpackt und dem Bundesrat zeitgerecht Massnahmen vorschlägt, damit diese in die Botschaft des Bundesrats zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative aufgenommen werden können.
</p><p>Für den SGB ist wichtig, dass die Schweiz auch in Zukunft ein geregeltes Verhältnis mit ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, der EU, hat. Die bilateralen Verträge müssen deshalb gesichert werden. Klar ist gleichzeitig, dass die Bilateralen den Arbeitnehmenden nützen müssen. Dazu muss garantiert werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Nur mit effizienten Schutzmassnahmen wird der bilaterale Weg in der Bevölkerung in Zukunft genug Rückhalt haben. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4018</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2015 16:04:13 +0100</pubDate><title>Beobachterstatus des ZV Öffentliches Personal Schweiz beim SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/beobachterstatus-des-zv-oeffentliches-personal-schweiz-beim-sgb</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Zentralverband Öffentliches Personal Schweiz nähert sich dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB an. Der SGB-Vorstand hat den ZV in den Beobachterstatus aufgenommen und ist erfreut über diese Annäherung.
</p><p>Der Zentralverband verbindet als Dachorganisation 14 kantonale und 60 kommunale Verbände in der ganzen deutschsprachigen Schweiz. Es gehören ihm rund 23'000 Mitglieder an, aus allen Funktionen und Stufen von Verwaltungen, in Kantonen und Gemeinden. Bereits heute arbeiten der SGB und seine Verbände regelmässig mit dem ZV bei Projekten zusammen, z.B. bei der Initiative AHVplus oder auf kantonaler Ebene bei Fragen rund um die Vertretung der öffentlichen Angestellten.
</p><p>Mit dem Annäherungsschritt werden der Austausch und die Zusammenarbeit gestärkt. Dies ist umso wichtiger, als die öffentliche Verwaltung wegen Sparpaketen auf allen Ebenen stark unter Druck ist. Dank der engeren Zusammenarbeit können die Interessen des öffentlichen Personals besser vertreten und der Service public besser verteidigt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Urs Stauffer, Präsident ZV, 079 375 16 57</li></ul><p class="GliederungText"><a name="Text9"></a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4011</guid><pubDate>Mon, 14 Dec 2015 09:40:36 +0100</pubDate><title>Lohnerhöhungen meist zwischen 0.5 und 1 Prozent </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnerhoehungen-meist-zwischen-0-5-und-1-prozent</link><description>Lohnverhandlungen 2015/2016 insgesamt positiv trotz angedrohten Nullrunden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohnrunde 2015/16 findet unter schwierigen Voraussetzungen statt. Von Arbeitgeberseite wurden Nullrunden oder teilweise sogar Lohnsenkungen verlangt. Vor diesem Hintergrund sind die bis heute vorliegenden Lohnabschlüsse positiv zu werten. Die Löhne werden mehrheitlich um 0.5 bis 1 Prozent erhöht. Angesichts der Minusteuerung von etwas unter -1 Prozent (2015) entspricht das einer Reallohnerhöhung in der Grössenordnung von gegen 2 Prozent. 
</p><p>Besonders erwähnenswert ist der Lohnabschluss im Ausbaugewerbe der Suisse Romande (1 Prozent generell, 0.3 Prozent individuell), welcher der guten Geschäftssituation in der Branche Rechnung trägt. Positiv sind auch die Resultate in der Chemie (Novartis, Lonza u.a.), aber auch bei den Banken (UBS, CS u.a.), die alle deutlich über 0.5 Prozent betragen. 
</p><p>Ungenügend ist die Lohnentwicklung hingegen in Teilen des Ausbaugewerbes (insb. in der Deutschschweiz). Obwohl die Firmen im historischen Vergleich gute Geschäfte machen, resultierten bei den Schreinern, den Elektrikern oder in der Gebäudetechnik Nullrunden. Diese Branchen haben bereits in den letzten Jahren ihre Löhne kaum erhöht, wie die Lohnstrukturerhebung 2014 zeigt. Auch im Detailhandel ist die diesjährige Lohnrunde unbefriedigend ausgefallen. In dieser Tieflohnbranche besteht nach wie vor grosser Nachholbedarf, insbesondere bei langjährigen, gelernten Mitarbeitenden.
</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-agb/basis/AGB.svg">Liste Lohnabschlüsse</a></p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat; 079&nbsp;205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4002</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2015 10:10:11 +0100</pubDate><title>Bisherige SNB-Strategie geht nicht auf – Mindestkurs nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bisherige-snb-strategie-geht-nicht-auf-mindestkurs-noetig</link><description>SGB-Kommentar zur Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizer Werkplatz und der Tourismus leiden immer mehr unter dem überbewerteten Franken. Die Arbeitslosigkeit steigt, die Wirtschaft stagniert und die Teuerung ist im Minus. Der Franken ist nach wie vor deutlich überbewertet, wie auch die Schweizerische Nationalbank SNB schreibt. Da es keine Untergrenze mehr gibt, sind erneute Aufwertungsschocks nicht ausgeschlossen. Angesichts dieser Situation ist der heutige Entscheid der SNB, die Geldpolitik unverändert zu belassen, nicht nachvollziehbar.
</p><p>Im September 2015 überschritt der Franken/Euro-Kurs die Marke von 1.10. Heute ist die Wechselkurssituation mit einem Kurs von 1.08 Fr./Euro wieder schwieriger als damals. Auch gegenüber den meisten anderen Währungen hat sich der Franken wieder aufgewertet. Die Negativzinsen und die Devisenmarktinterventionen der letzten Monate haben wohl eine noch stärkere Aufwertung verhindert. Doch 11 Monate nach der Aufhebung des Mindestkurses muss man konstatieren, dass sich die Hoffnung der SNB auf eine Frankenabwertung im Laufe von 2015 nicht realisiert hat. Die bisher ergriffenen geldpolitischen Massnahmen reichen nicht aus. Nach wie vor ist unklar, welches Ziel unsere Nationalbank mit welchen Instrumenten genau verfolgt.
</p><p>Der Franken muss der Schweiz nützen, nicht schaden. Der SGB erwartet von der SNB, dass sie den Franken endlich auf ein tragbares Niveau bringt, das die Löhne und die Arbeitsplätze schützt. Das hat die Nationalbank in der Vergangenheit meist getan; Zwischen 1978 und Ende 2009 zunächst gegenüber der Deutschen Mark explizit (80 Rp./DM) und später gegenüber dem Euro implizit. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel. Negativzinsen können die Durchsetzung dieses Kursziels erleichtern. Für sich alleine sind die Negativzinsen jedoch nur beschränkt wirksam, wie die anhaltende deutliche Frankenüberbewertung der letzten Monate zeigt.
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3989</guid><pubDate>Fri, 04 Dec 2015 14:48:22 +0100</pubDate><title>Bilaterale erhalten – Löhne und Arbeitsplätze schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bilaterale-erhalten-loehne-und-arbeitsplaetze-schuetzen</link><description>Der SGB zur Umsetzung zu Masseneinwanderungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Entscheid des Bundesrates zur "Umsetzung" des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungsinitiative") enthält für die Arbeitnehmenden in der Schweiz einige positive Elemente aber auch Gefahren. Positiv ist, dass der Bundesrat die Bilateralen erhalten will und mit der EU in erster Linie eine einvernehmliche Lösung suchen will. Denn für ein kleines Land wie die Schweiz ist es essentiell, mit der EU, ihrem wichtigsten Wirtschaftspartner, geregelte Verhältnisse zu haben.
</p><p>Die einseitige Einführung einer Schutzklausel birgt grosse Gefahren, dass dieses geregelte Verhältnis nachhaltig gestört wird. Eine solche Schutzklausel muss im Detail auf ihre Folgen geprüft werden.
</p><p>Klar ist, dass das ausgesprochen knappe Ja am 9. Februar 2014 nur zustande gekommen ist, weil sich viele Arbeitnehmende Sorgen um die Löhne und die Arbeitsplätze machten. Diese Sorgen und Probleme müssen gelöst werden. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Dieses Versprechen der Flankierenden Massnahmen ist konsequent durchzusetzen. Zudem braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Situation der älteren Arbeitnehmenden.
</p><p>Klar ist ebenfalls, dass das frühere Kontingentssystem (Saisonnierstatut usw.) negative Auswirkungen für die Arbeitnehmenden hatte: Schwarzarbeit, Tieflohnjobs, Lohndruck und unwürdige Arbeitsbedingungen waren an der Tagesordnung. Ein neues Saisonnierstatut oder ähnliche Lösungen lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund ab. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 <a name="Text9"><br></a></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>Wirtschaft</category><category>Aussenwirtschaft</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3982</guid><pubDate>Mon, 30 Nov 2015 09:17:57 +0100</pubDate><title>Mindestlohnkampagne trägt Früchte – Weitere Lohnfortschritte sind nötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohnkampagne-traegt-fruechte-weitere-lohnfortschritte-sind-noetig</link><description>Der SGB zur Lohnstrukturerhebung 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Lohnstrukturerhebung LSE 2014 sind diverse positive Entwicklungen sichtbar. Aufgrund der Mindestlohnkampagne des SGB für einen Mindestlohn von 4000 Franken haben zahlreiche Firmen die unteren Löhne angehoben. Im Tieflohnbereich resultierte 2010-2014 ein Reallohnzuwachs von 7.1 Prozent. Grundsätzlich positiv ist weiter, dass der Lohnunterschied zwischen den Frauen und den Männern abgenommen hat. Auch hier trugen die gewerkschaftlichen Aktivitäten gegen die Lohndiskriminierung Früchte. Last but not least stiegen die mittleren Reallöhne (Median) der Arbeitnehmenden ohne Kaderfunktion von 2012 bis 2014 real um 2.5 Prozent. Angesichts der Frankenüberbewertung und den damit verbundenen Forderungen nach Lohnsenkungen oder Lohnzurückhaltung lässt sich dieses Ergebnis sehen.
</p><p>Zweifelhaft ist der in der LSE ausgewiesene Lohnrückgang bei den obersten 10 Prozent (Dezilgrenze). Das kontrastiert nicht nur zu den Nachrichten aus den Teppichetagen, sondern auch zur AHV-Statistik. Die AHV-Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen weist bei den obersten 10 Prozent für 2012 bis 2013 eine stabile Entwicklung aus.
</p><p>Trotz diesen Positiventwicklungen ist der Handlungsbedarf nach wie vor gross. Es braucht</p><ul><li>&nbsp;mehr Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit guten Mindestlöhnen. Heute ist in der Schweiz nur rund die Hälfte der Arbeitnehmenden durch GAV geschützt. Positiv sind die neuen GAV bei den Tankstellenshops und bei den Callcentern. </li></ul><ul><li>wirksame Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung der Frauen. Konkret: konsequente Lohnüberprüfungen, die sozialpartnerschaftlich begleitet werden. Die Vorschläge des Bundesrates allein werden das Diskriminierungsproblem nicht lösen. </li></ul><ul><li>Reallohnerhöhungen in Branchen mit Lohnrückstand – bspw. im Ausbaugewerbe. Hier sanken die Reallöhne 2012-2014 sogar leicht, obwohl die Firmen gute Geschäfte machten.</li></ul><ul><li>eine Verstärkung der Massnahmen zur Durchsetzung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne bzw. gegen Lohndumping. Prioritär sind mehr Kontrollen, bessere Durchsetzungsinstrumente (konsequente Verhängung von Arbeitsunterbrüchen) sowie ein Berufsregister, in dem ausgewiesen wird, welche Firmen bei den Kontrollen sauber waren. Das entspricht auch einem Bedürfnis der grossen Bauherren. </li></ul><h5>Auskünfte &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/vzaeq_erw_quote.png">Redebeitrag Daniel Lampart</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3980</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 15:10:00 +0100</pubDate><title>Unnötige Sparkeule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/unnoetige-sparkeule</link><description>Stabilisierungsprogramm</description><content:encoded><![CDATA[<article><p> Der Bundesrat befindet sich finanzpolitisch auf Abwegen. Er hat mit dem sogenannten "Stabilisierungsprogramm 2017-2019" ein ungerechtfertigtes Abbauprogramm vorgelegt, das die Bevölkerung mit Leistungsverschlechterungen und höheren Steuern bezahlen wird. Diese Sparkeule ist unnötig, denn für die Jahre 2017-2019 brauchen die Kantone im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III dank den Übergangsbestimmungen kein Geld. Trotzdem wollen Bundesrat und Parlament den Kantonen den Wechsel mit mehr als einer Milliarde Franken versüssen. Ausserdem wollen Bundesrat und Parlament die - im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II am Volk vorbeigeschmuggelten - massiven Steuerausfälle nicht rückgängig machen.
</p><p>Unter dem Strich wird so künstlich ein Sparbedarf von mehr als einer Milliarde geschaffen, der nun die breite Bevölkerung ausbaden soll. Diesmal ist nicht nur das Bundespersonal im Visier, das bereits von laufenden Sparmassnahmen betroffen ist und nun über diverse Massnahmen, die zu einer deutlichen Mehrbelastung führen, weitere 344 Mio. Fr. beitragen soll. Betroffen ist diesmal die breite Bevölkerung. Besonders stossend ist, dass auf Kosten der Schwächsten gespart werden soll, bei den IV- und EL-Bezügerinnen und -Bezügern 120 resp. 150 Mio. Franken. Und der grösste Sparauftrag geht an die Bildung. Diese unverantwortliche Finanzpolitik, bei der die Bevölkerung die Zeche für Steuergeschenke an Unternehmen bezahlt, lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund entschieden ab.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul></article>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3970</guid><pubDate>Thu, 26 Nov 2015 09:00:00 +0100</pubDate><title>SGB-Vorstand fordert rasche Verlängerung der Kurzarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-vorstand-fordert-rasche-verlaengerung-der-kurzarbeit</link><description>Starker Franken</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der massiv überbewertete Franken kostete bisher viele Arbeitsplätze. Weitere Stellen drohen verloren zu gehen. Der SGB-Vorstand fordert den Bundesrat auf, die heute auf ein Jahr begrenzte Bezugsdauer für Kurzarbeit unverzüglich um 6 Monate zu verlängern (gemäss Art. 35 Abs. 2 AVIG). Kurzarbeit ist eine wichtige Massnahme für Firmen, Schwankungen in ihren Auftragsbeständen ohne Stellenabbau und Auslagerungen auszugleichen.
</p><p>Klar ist für die SGB-Gewerkschaften, dass eine Verlängerung der Kurzarbeitsregeln das Problem des starken Frankens nur lindert aber nicht löst. Der Franken muss der Schweiz nützen, nicht schaden. Gefordert ist die Nationalbank. Sie ist die einzige Institution, die direkt auf den Wechselkurs Einfluss nehmen kann. Sie muss endlich die immer deutlicher zu vernehmende Kritik aus Ökonomenkreisen, aus der Exportwirtschaft und aus den Gewerkschaften ernst nehmen und für einen tragbaren Frankenkurs sorgen. Der SGB-Vorstand erwartet von der SNB, dass sie den Franken endlich auf ein Niveau bringt, das die Löhne und die Arbeitsplätze schützt. Das hat die Nationalbank in der Vergangenheit meist getan; Zwischen 1978 und Ende 2009 zunächst gegenüber der Deutschen Mark explizit (80 Rp./DM) und später gegenüber dem Euro implizit. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel.
</p><h5 style="font-size: 12.9228px; color: rgb(117, 117, 117); margin: 20px 0px 10px; line-height: 1.5em; max-width: 100%; padding: 7px 10px 5px; text-transform: uppercase; background: rgb(245, 245, 245); ">AUSKÜNFTE:</h5><ul style="font-size: 12.0012px; color: rgb(51, 51, 51);"><li style="font-size: 12.0024px; margin-left: 0.5em; ">Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3968</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2015 15:05:00 +0100</pubDate><title>SGB lehnt Leistungsverschlechterungen bei den Ergänzungsleistungen ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-leistungsverschlechterungen-bei-den-ergaenzungsleistungen-ab</link><description>Vernehmlassung EL-Reform</description><content:encoded><![CDATA[<p>Für immer mehr Neurentnerinnen und Neurentner reichen die Renten aus erster und zweiter Säule nicht mehr für ein anständiges Leben im Alter. Sie sind schon direkt beim Eintritt ins Rentenalter auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Gleichzeitig übernehmen die Ergänzungsleistungen immer mehr die Funktion einer Pflegefinanzierung. Zu Recht, denn sonst wäre die Mehrheit der pflegebedürftigen Betagten in einem Heim auf Sozialhilfe angewiesen.
</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass der Bundesrat nun den Zugang zu den Ergänzungsleistungen einschränken will und sogar Leistungsverschlechterungen in Kauf nimmt. Denn die Senkung der Vermögensfreigrenze bedeutet, dass nur noch mittellose Betagte beim Heimeintritt Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben werden. Den Betroffenen bleibt damit im Pflegeheim kaum mehr ein finanzieller Spielraum für persönliche Ausgaben. Das ist unwürdig, auch und gerade im Alter. Auch der Vorschlag, dass künftig nicht mehr die durchschnittliche Krankenkassenprämie sondern nur noch ein geringerer Anteil der Krankenkassenprämie von der EL übernommen werden soll, trifft die EL-Beziehenden stark.
</p><p>Unredlich ist der Bundesrat mit dem Verweis, dass die maximal anrechenbaren Mietzinse gezielt erhöht werden. Diese überfällige Anpassung wartet schon seit Jahren auf eine Umsetzung. Nach langem Hinausschieben hat der Nationalrat in der letzten Session die entsprechende Gesetzesrevision an die Hand genommen. Diese Arbeiten sind weiterzuführen. Denn die EL-Bezügerinnen und -Bezüger können nicht auf die EL-Reform warten und weitere Jahre den Gürtel immer enger schnallen.
</p><p>Der Druck auf die EL zeigt, dass es gerade für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen von grösster Bedeutung ist, dass das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule für ein anständiges Leben im Alter reicht. Der effizienteste, kostengünstigste, sicherste und sozialste Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist eine Anhebung der AHV-Renten, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Nur eine Stärkung der AHV ist eine seriöse Antwort auf Prekarität im Alter.
</p><h5 style="font-size: 12.9228px; color: rgb(117, 117, 117); margin: 20px 0px 10px; line-height: 1.5em; max-width: 100%; padding: 7px 10px 5px; text-transform: uppercase; background: rgb(245, 245, 245); ">AUSKÜNFTE:</h5><ul style="font-size: 12.0012px; color: rgb(51, 51, 51);"><li style="font-size: 12.0024px; margin-left: 0.5em; ">Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2394</guid><pubDate>Wed, 18 Nov 2015 12:28:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Erster Schritt, Frauen brauchen mehr!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-erster-schritt-frauen-brauchen-mehr</link><description>Der Vernehmlassungsvorschlag des Bundesrats zur besseren Durchsetzung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vernehmlassungsvorschlag des Bundesrats zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit ist ein Schritt in die richtige Richtung, liegt aber unter den Erwartungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Damit 35 Jahre nach Einführung des Verfassungsauftrags das diskriminierende Lohngefälle zwischen Männern und Frauen endlich effizient angegangen wird, braucht es schärfere Massnahmen. 
</p><p>Lohndiskriminierung ist eine Tatsache. Dies belegen die gleichzeitig mit der Vernehmlassungs-botschaft veröffentlichte Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) sowie der Bericht zum Postulat Noser "Erhebung der Lohngleichheit. Verbesserung der Aussagekraft" eindrücklich. Gemäss der RFA besteht bei der Lohngleichheit ein Marktversagen. Auch zeigen die Berichte, dass 50 Prozent der Firmen, die ihre Lohnstrukturen auf Diskriminierung untersuchen liessen, in der Folge ihre Lohnsysteme angepasst haben. 
</p><p>Die RFA-Autorinnen und -Autoren kommen zum Schluss, dass an staatlichen Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit kein Weg vorbeiführt. Der SGB teilt diese Einschätzung, zusammen mit 12'000 Menschen, die am 7. März 2015 auf dem Bundesplatz gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit forderten. Doch auch die Wirtschaft ist bereit für die Umsetzung des Verfassungsauftrags: Zwei Drittel der in den zwei Studien befragten Unternehmen sprechen sich für staatliche Massnahmen aus. 
</p><p>Der SGB erwartet vom Bund ein entschiedeneres Vorgehen gegen Lohndiskriminierung: Neben internen Kontrollen und deren Überprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip braucht es Stichproben, die aufzeigen, ob die Lohnanalysen korrekt durchgeführt worden sind. Zudem braucht es staatliche Handlungsmöglichkeiten, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird. Die vorgeschlagene Variante mit Meldepflicht und schwarzer Liste muss deshalb zwingend umgesetzt werden. Zusätzlich müssen Unternehmen, die ihre Lohnpraxis nicht auf Diskriminierungen überprüfen oder solche nicht beheben, sanktioniert werden können. 
</p><p>Zentral ist auch der Einbezug der Gewerkschaften: Es genügt nicht, dass Gewerkschaften fakultativ zur Kontrolle beigezogen werden können, wie der Entwurf dies vorsieht. Vielmehr müssen die Lohnüberprüfungen zwingend sozialpartnerschaftlich begleitet werden - einerseits innerhalb der Betriebe, wie dies schon im Lohngleichheitsdialog der Fall war, andererseits aber auch auf Bundesebene, wo eine tripartite Kommission die Behörde bei der Umsetzung des Gesetzes begleiten muss. Denn nur mit maximaler Transparenz gegenüber Arbeitnehmenden und ihrer Vertretung ist Lohngleichheit nachhaltig umzusetzen.
</p><h5>Auskünfte: </h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2390</guid><pubDate>Fri, 13 Nov 2015 14:33:00 +0100</pubDate><title>Nationalratskommission politisiert an Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalratskommission-politisiert-an-beduerfnissen-der-bevoelkerung-vorbei</link><description>Volksinitiative AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats politisiert an den Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner vorbei und hat die Initiative AHVplus mit der dringend nötigen AHV-Rentenerhöhung ohne ernsthafte Prüfung der Situation abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit nimmt nicht zur Kenntnis, dass das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule für viele Leute mit tiefen und mittleren Einkommen heute ungenügend ist, insbesondere für viele Frauen. Sie verweigert sich der Erkenntnis, dass die AHV-Renten immer mehr den Löhnen hinterherhinken und dass bei der zweiten Säule die Zeichen auf Leistungsverschlechterungen stehen. Die Stärkung der AHV ist damit der Kardinalsweg für ein anständiges Rentenniveau. Ohne Ausbau der AHV werden künftig noch mehr Rentnerinnen und Rentner auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein.
</p><p>Prekär ist die Lage für all jene, die wegen tiefen Löhnen, Teilzeitarbeit oder Unterbrüchen in der Erwerbsarbeit bei der zweiten Säule auf keinen grünen Zweig kommen. Sie können nur ein bescheidenes Alterskapital ansparen und erhalten deswegen tiefe Renten. Dies gilt insbesondere für Frauen. Stark betroffen sind auch ältere Arbeitnehmende, die Mühe haben, sich im Arbeitsmarkt zu halten. Aber auch Arbeitnehmende mit einer normalen Berufskarriere sind nicht auf Rosen gebettet. Ein Bäcker etwa, der zuletzt rund 5500 Franken verdiente, muss sich nach seiner Pensionierung mit etwas über 3000 Franken aus erster und zweiter Säule begnügen. Damit wird der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, nicht umgesetzt.
</p><p class="Text">Für die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner ist die AHV-Rente die Haupteinnahmequelle im Alter. Für sie ist es eine grosse Erleichterung, wenn sie pro Monat 200 Fr. (resp. 350 Fr. für Verheiratete) mehr im Portemonnaie haben. Die Erhöhung der AHV- Renten ist dabei die viel effizientere Massnahme als etwa eine Aufblähung der zweiten Säule. Die überfällige Anpassung der AHV-Renten an die Reallöhne, ist finanzierbar. Die auf 4,1 Mrd. Fr. veranschlagten Kosten können durch 0,8 Lohnprozente gedeckt werden, umso mehr als sie seit 1975 nie erhöht worden sind. Im Gegensatz etwa zu den Lohnprozenten der zweiten Säule, die mittlerweile durchschnittlich über 18 Prozent betragen. Die Erhöhung der AHV-Lohnprozente als wirtschaftsfeindlich zu bezeichnen, ist damit verlogen.</p><p>Sollte auch der Nationalrat die Zeichen der Zeit ignorieren werden der SGB und seine Partner in einem intensiven Abstimmungskampf alles daran setzen, dass nicht immer mehr Leute von Ergänzungsleistungen abhängig werden und es nach Jahren der Stagnation endlich wieder eine nennenswerte Verbesserung der AHV-Renten gibt. Entscheidend ist für die Stimmberechtigten wie viel Rente sie im Alter erwarten können. 
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2385</guid><pubDate>Fri, 06 Nov 2015 10:27:00 +0100</pubDate><title>Löhne und Arbeitsplätze schützen - Bilaterale erhalten: SGB beschliesst Massnahmen- und Forderungspaket</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/loehne-und-arbeitsplaetze-schuetzen-bilaterale-erhalten-sgb-beschliesst-massnahmen-und-forderungspaket</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Löhne und Arbeitsplätze müssen besser geschützt werden. Dazu braucht es ein umfassendes Massnahmenpaket, das die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) mit Blick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative beschlossen haben. Die Delegierten forderten mehr Lohnkontrollen, eine wirksamere Prävention gegen Lohndumping, mehr Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen und schärfere Bussen. Ausserdem braucht es einen besseren Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende und mehr Mittel für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für die Aus- und Weiterbildung.
</p><p>Für die SGB-Delegierten ist klar: Die Schweiz als kleines Land mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur Europäischen Union. Die Bilateralen Verträge sind deshalb wichtig. Aber sie müssen allen Arbeitnehmenden in der Schweiz nützen. Doch Lohndruck und Arbeitgebermissbrauch greifen in der Schweiz um sich. Mit dem überbewerteten Franken hat sich die Lage zugespitzt. Die Hardliner unter den Arbeitgebern greifen den Lohn- und Arbeitnehmerschutz an und wollen offensichtliche Probleme nicht angehen. Der Bund will bei seinen Beschaffungen den Firmen neu erlauben, tiefere Löhne zu zahlen als am Arbeitsort üblich sind (Herkunftsprinzip). Einzelne Schweizer Diplomaten wollen sogar dem Druck der EU-Kommissions-Ideologen nachgeben und über die 8-Tage-Voranmeldung und die Kautionen verhandeln. Besonders besorgniserregend sind vor allem die Forderungen der rechtskonservativen Kräfte nach einem fremdenpolizeilichen Kontingentssystem. Damit würden Tieflohnstellen, Schwarzarbeit und prekäre Arbeitsbedingungen weiter gefördert. Das zeigen die Erfahrungen mit früheren Kontingentssystemen. 
</p><p>In einer Resolution haben sich die SGB-Delegierten gegen Verschlechterungen beim Rentenniveau und für eine klare Stärkung der AHV ausgesprochen. Die Entscheide des Ständerats mit einer Rentenerhöhung von jährlich 840 Fr. für alleinstehende und 2700 für Verheiratete gehen in die richtige Richtung. Daran soll sich auch der Nationalrat orientieren und auch bei den AHV-Leistungskürzungen für Frauen (Frauenrentenalter 65) und der Senkung des Umwandlungssatz über die Bücher gehen. 
</p><p>In einer weiteren Resolution sprach der SGB den Bauarbeitern die Unterstützung aus in ihrem Kampf für einen Landesmantelvertrag mit mehr Schutz und die Rente mit 60. Denn wenn der LMV nicht besseren Schutz vor Lohndumping und gefährlichen Arbeitsbedingungen bringt und die Rente mit 60 nicht verteidigt werden kann, wirkt sich das auf alle Gesamtarbeitsverträge der Schweiz negativ aus. 
</p><p>Die SGB-Delegierten forderten in einer dritten Resolution den Bundesrat, die Kantonsregierungen und die Parlamente auf, ihre Sparprogramme zu stoppen. Denn die Bevölkerung und die Wirtschaft sind auf einen starken Service Public angewiesen. Der Verunglimpfung des öffentlichen Personals müssen die Regierungen endlich entgegentreten.
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><ul></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/lohngleichheit_gleichstellungsgesetz_olivenbaum_aktion_161026_frauen_beschnitten-klein.jpg">Massnahmen- und Forderungskatalog</a> für einen bessern Schutz der Löhne und Arbeitsplätze</li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/t8_jetpack/theme/fonts/nimbus-sans-reg.eot">Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner</a> zur Eröffnung der SGB-Delegiertenversammlung vom 6.11.2015</li><li>Resolution"<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/logo_carre_ALL.png">Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in der Stärkung der AHV</a>"</li><li>Resolution "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/t8_jetpack/theme/fonts/nimbus-sans-reg.ttf">SGB unterstützt die Bauarbeiter in ihrem Kampf für einen LMV mit mehr Schutz und die Rente mit 60!</a>"</li><li>Resolution "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/logo_arbeitnehmerkomitee_av_2020_klein.jpg">Nein zum Kaputtsparen des Service Public!</a>"</li><li>Resolution "<a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/logo.jpg">Druck auf Löhne und Arbeitsplätze - Nationalbank muss für fairen Frankenkurs sorgen</a>"</li></ul><ul></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2382</guid><pubDate>Wed, 04 Nov 2015 11:50:00 +0100</pubDate><title>Schutz vor Gratisarbeit und Stress endlich durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutz-vor-gratisarbeit-und-stress-endlich-durchsetzen</link><description>Neues Fundament für Arbeitszeiterfassung

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach Jahren des schleichenden Abbaus bei der Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeit zu erfassen und die Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit und psychosozialen Risiken zu schützen, hat der Bundesrat heute die Arbeitszeiterfassung auf ein neues Fundament gestellt. Nun müssen alle Beteiligten die neuen Regeln auch tatsächlich umsetzen. Insbesondere müssen die Behörden regelmässige flächendeckende Kontrollen vornehmen und die Arbeitszeiterfassungspflicht durchsetzen wo sie gilt. Denn die Erfassung der Arbeitszeit ist wichtig, um die Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit, Stress und den damit verbundenen Leiden wie Rücken- und Magenschmerzen, Schlafstörungen, ja vor Burnout zu schützen. 
</p><p>Die neue Verordnung bringt zwar eine gewisse Deregulierung der Erfassungspflicht. Das Gros der Arbeitnehmenden bleibt jedoch durch die umfassende Arbeitszeiterfassung geschützt. Werden die Regeln durchgesetzt, wird sich der faktische Schutz für viele Arbeitnehmende verbessern. Auch sind die vorgesehenen Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung restriktiv geregelt. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bzw. die Bestimmungen zu Pausen und Überzeit gelten weiterhin für alle. Von der übrigen Erfassungspflicht ausgenommen werden dürfen nur Arbeitnehmende, die über eine grosse Autonomie in ihrer Arbeit verfügen, ihre Arbeitszeiten grösstenteils selbst festlegen können und mehr als 120‘000 Franken pro Jahr verdienen. Diese Ausnahme muss in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit den repräsentativen Sozialpartnern geregelt werden. Der GAV muss zudem spezifische Massnahmen für den Gesundheitsschutz und zum Schutz vor psychosozialen Risiken enthalten. Nicht zuletzt braucht es das schriftliche Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers. Gerade das Obligatorium, Gesundheitsschutz-Massnahmen gegen psychosoziale Risiken in die GAV bestimmen zu müssen, ist als Fortschritt im Vergleich zum Status Quo zu werten. Die Sozialparnter und die Behörden werden auf eine sorgfältige Umsetzung dieser Gesundheitsmassnahmen in der Praxis besorgt sein müssen. 
</p><p>Die neue Regelung wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften von Bundesrat Johann Schneider-Ammann vorgeschlagen und von den Dachverbänden der Sozialpartner akzeptiert. Weitergehende Lockerungen (automatischer Verzicht auf Arbeitszeiterfassung ab bestimmter Lohnhöhe oder nach Branchen u.ä.) sind aus Sicht der Arbeitnehmenden nicht akzeptabel. Der SGB fordert die Wirtschaftskommission des Ständerats auf, entsprechende Vorstösse (Motion Niederberger) abzulehnen.
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsrecht, 
</p><p>076 335 61 97 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2377</guid><pubDate>Wed, 28 Oct 2015 11:26:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat verteilt Geschenke an die Versicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-verteilt-geschenke-an-die-versicherungen</link><description>SGB-Kommentar zum Mindestzins-Entscheid</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Entscheid, den Mindestzins der beruflichen Vorsorge auf den historischen Tiefststand von 1,25% zu senken, hat der Bundesrat einmal mehr den Klagen der Versicherungswirtschaft nachgegeben und die Versicherten bestraft. Unter den heutigen Bedingungen wäre ein höherer - wenn auch immer noch bescheidener - Satz von 1.75% möglich. Denn die Vergangenheit zeigt: der Bundesrat hat in den letzten Jahren den Mindestzinssatz fast immer rund ein Prozent tiefer angesetzt als es die tatsächlich erzielten Anlagerenditen erlaubt hätten. Grosse Profiteure sind dabei die Lebensversicherer, die so ihre Gewinnmarge erhöhten. Alleine im 2014 strichen die Versicherungen so Gewinne von rund 700 Millionen Franken ein. 
</p><p>Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist diese Entwicklung verheerend. Das Altersguthaben wird immer schlechter verzinst und so sinken auch die künftigen Rentenleistungen. Kein Wunder wird das Vertrauen in die zweite Säule immer stärker untergraben. Der SGB fordert deshalb einen Systemwechsel bei der Festlegung des Mindestzinses. Statt für das Folgejahr soll der Bundesrat künftig den Zins für das laufende Jahr festlegen. 
</p><p>Klar ist aber auch, dass die Schwierigkeiten, in der zweiten Säule gute Renten zu garantieren, bis auf weiteres nicht kleiner werden. Wer Rentenausfälle ausgleichen will, muss deshalb die AHV stärken, so wie das die Volksinitiative AHVplus verlangt. Das ist sicherer und viel günstiger als immer mehr Geld in die zweite Säule zu stecken. Das hat auch der Ständerat erkannt und mit der Erhöhung der AHV-Renten eine Stärkung der AHV beschlossen. Der Nationalrat tut gut daran, ebenfalls auf diesen Weg einzuschwenken. Denn eine Reform der Altersvorsorge ohne sozialen Fortschritt ist zum Scheitern verurteilt. 
</p><h5>Auskünfte: </h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2370</guid><pubDate>Tue, 13 Oct 2015 16:41:00 +0200</pubDate><title>Nationalratskommission ignoriert Widerstand des Personals und der Kantone</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalratskommission-ignoriert-widerstand-des-personals-und-der-kantone</link><description>SGB-Kommentar zum Ladenöffnungszeitengesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine denkbar knappe Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hält wenig von Arbeitnehmerschutz und Föderalismus. Mit ihrem Entscheid für längere Ladenöffnungszeiten an Werktagen nimmt die rechtsbürgerliche Kommissionsmehrheit in Kauf, dass sich die Arbeitsbedingungen für die Verkäuferinnen und Verkäufer in mehr als der Hälfte der Kantone verschlechtern. Bereits heute sind die Arbeitsbedingungen im Verkauf nicht gut. Jeder und jede zweite Angestellte ist nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geschützt. Magere Löhne, Arbeit auf Abruf, zerstückelte Arbeitstage sind Alltag. Mit den längeren Rahmen-Ladenöffnungszeiten würden die Arbeitstage noch stärker zerstückelt. Für die Betroffenen würde es noch schwieriger, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.
</p><p>Ausserdem ignoriert die WAK-Mehrheit den starken Widerstand der Kantone, welche die Vorlage ablehnen - u.a. weil in den letzten zehn Jahren in 13 von 16 kantonalen Abstimmungen längere Ladenöffnungszeiten an der Urne abgelehnt wurden. Aus diesen Gründen ist der Ständerat in der letzten Session nicht auf die Vorlage eingetreten. 
</p><p>Entscheiden muss nun der Nationalrat in neuer Zusammensetzung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich dafür einsetzen, die Nationalrätinnen und Nationalräte vom Konfrontationskurs mit den Verkäuferinnen und Verkäufern sowie den Kantonen abzubringen. Wird der Widerstand der Arbeitnehmenden und der Kantone ignoriert, wird am Ende das Volk entscheiden müssen.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2342</guid><pubDate>Fri, 18 Sep 2015 14:08:00 +0200</pubDate><title>Probleme verschleiert, Lösungen verweigert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/probleme-verschleiert-loesungen-verweigert</link><description>Bundesrats-Bericht zum Missbrauch der Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute vom Bundesrat veröffentlichte Bericht zur Bekämpfung von Missbräuchen bei der Personenfreizügigkeit verschleiert mehr als er aufdeckt. Die Lohnkontrollen im Rahmen der Flankierenden Massnahmen haben viele Verstösse aufgedeckt. Bund und Kantone erlassen jedoch nur ausnahmsweise die im Gesetz für diesen Fall vorgesehenen Mindestlöhne, damit die dumpenden Firmen gebüsst werden können. Zudem gibt es eine Dunkelziffer - beispielsweise Firmen, welche bei den Kontrollen falsche Angaben machen und danach von der Bildfläche verschwinden oder die ihren Arbeitnehmenden nicht die gemeldeten Löhne auszahlen.
</p><p>Die Gewerkschaften haben zahlreiche Vorschläge gemacht, wie diese Probleme gelöst werden können, sind aber oft auf taube Ohren gestossen. Im Dumpingfall müssen Bund und Kantone wirksame Mindestlöhne erlassen, wenn sich die Arbeitgeber weigern, entsprechende Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen wie beispielsweise im Gartenbau, im Strassentransport oder in der Informatikbranche. Bei öffentlichen Beschaffungen dürfen nur Firmen mit korrekten Löhnen den Zuschlag erhalten. Bei klaren Verdachtsfällen müssen die Kontrolleure vor Ort Arbeitsunterbrüche verordnen. Überfällig ist auch die Erhöhung der Bussen auf 30'000 Franken. Es ist unverständlich, warum die zuständige Nationalratskommission unter ihrem Präsidenten Ruedi Noser das Geschäft nicht zügig behandelt. 
</p><p>Positiv ist die Entwicklung in den Kantonen Genf und Baselland, in denen die Parlamente Verbesserungen beim Lohnschutz mit grossen Mehrheiten zugestimmt haben. Negativ ist die Entwicklung hingegen in Teilen der Deutschschweiz, wo weder Mindestlöhne erlassen, noch Arbeitsunterbrüche verfügt werden. Der Bund will Teile des Lohnschutzes sogar verschlechtern. Indem beispielsweise Firmen bei Bundesaufträgen nicht mehr die ortsüblichen Löhne zahlen sollen (Herkunftsprinzip).
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. An diesem Grundsatz werden die Flankierenden Massnahmen gemessen. Trotz zahlreichen Fortschritten bei den Kontrollzahlen und den Bussen ist der Handlungsbedarf nach wie vor beträchtlich.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2337</guid><pubDate>Thu, 17 Sep 2015 09:38:00 +0200</pubDate><title>SNB-Passivität schadet den Löhnen und Arbeitsplätzen in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/snb-passivitaet-schadet-den-loehnen-und-arbeitsplaetzen-in-der-schweiz</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch mit einem Kurs von etwas unter 1.10 Franken/Euro ist unsere Währung nach wie vor stark überbewertet. Die Teuerung ist stark negativ. Die Arbeitslosigkeit steigt. Im Gastgewerbe und in der Industrie ist seit Beginn der Aufwertung im Jahr 2008 fast jeder zehnte Arbeitsplatz verloren gegangen. Da es keine Untergrenze mehr gibt, sind erneute Aufwertungsschocks nicht ausgeschlossen.
</p><p>Die Negativzinsen und die Devisenmarktinterventionen der letzten Monate haben zwar eine gewisse Wirkung gezeigt. Doch sie reichen nicht aus. Die SNB ist zu passiv und setzt offenbar nach wie vor auf die Hoffnung, dass sich der Franken abwertet. Auch nach dem heutigen Null-Entscheid bleibt unklar, welches Ziel unsere Nationalbank mit welchen Instrumenten verfolgt.
</p><p>Der Franken muss der Schweiz nützen, nicht schaden. Der SGB erwartet von der SNB, dass sie den Franken endlich auf ein tragbares Niveau bringt, das die Löhne und die Arbeitsplätze schützt. Das hat die Nationalbank in der Vergangenheit meist getan; Zwischen 1978 und Ende 2009 zunächst gegenüber der Deutschen Mark explizit (80 Rp./DM) und später gegenüber dem Euro implizit. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel. Negativzinsen können die Durchsetzung dieses Kursziels erleichtern. Für sich alleine sind die Negativzinsen jedoch nur beschränkt wirksam, wie die anhaltende deutliche Frankenüberbewertung der letzten Monate zeigt.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2333</guid><pubDate>Tue, 15 Sep 2015 15:03:00 +0200</pubDate><title>Wichtige Weichenstellung trotz grosser Rückschritte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wichtige-weichenstellung-trotz-grosser-rueckschritte</link><description>Ständerat zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Erstmals seit 20 Jahren sollen die AHV-Renten wieder deutlich verbessert werden. Mit diesem Beschluss hat der Ständerat die Vorschläge des Bundesrats zur Altersvorsorge in einem entscheidenden Punkt verbessert. Denn die Reform darf der Bevölkerung nicht nur Opfer abverlangen. Sie muss auch sozialen Fortschritt bringen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist auf anständige Renten der AHV und der Pensionskassen angewiesen. Nur wenn für sie die Bilanz in der Endabrechnung stimmt, kann die Vorlage an der Urne bestehen. An diesem Grundsatz wird sich auch der Nationalrat orientieren müssen, wenn die Reform nicht erneut scheitern soll. Dies gilt umso mehr, als die mit den Beschlüssen des Ständerats verbundenen Einschnitte nach wie vor enorm sind:</p><ul><li>Die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent bedeutet für Personen im BVG-Obligatorium eine Rentenkürzung um 12 Prozent. Dieser Ausfall wird für Personen unter 50 Jahren nicht voll kompensiert. Hier muss der Nationalrat noch nachbessern.</li><li>Die Frauen erleiden wegen der Anhebung des Rentenalters eine Rentenkürzung: Auf ihrem Buckel werden 1.22 Milliarden Franken gespart. Dies obwohl sie in der Altersvorsorge gegenüber Männern nach wie vor benachteiligt sind und wegen tieferer Löhne und der Übernahme familiärer Betreuungsaufgaben viel tiefere Renten aus der zweiten Säule ansparen können. Zudem fehlen immer noch griffige Massnahmen gegen Lohnungleichheit.</li></ul><p>Vergessen gingen im Ständerat auch die heutigen RentnerInnen. Für sie sind bislang keine Rentenverbesserungen vorgesehen. Obwohl bei vielen die heutige Rente aus erster und zweiter Säule nicht reicht, um den "gewohnten Lebensstandard in angemessenem Weise" fortführen zu können, wie die Bundesverfassung vorschreibt. Die Rentenerhöhung muss deshalb nicht nur für neue, sondern auch für heutige RentnerInnen, wie es die SGB-Volksinitiative AHVplus verlangt.
</p><p>Positiv an den Ständerats-Beschlüssen ist insbesondere, dass auf diverse, vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmen verzichtet wird, die die AHV geschwächt statt gestärkt hätten. So stellt der Ständerat den Teuerungsausgleich nicht in Frage und will den Bund nicht teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen. Erfreut ist der SGB auch, dass die AHV-Witwenrenten erhalten bleiben.
</p><p>Der SGB geht davon aus, dass der Ständerat seine Beratungen gemäss den Kommissionsanträgen abschliesst, und dass zudem der Nationalrat an diesen Verbesserungen festhält. Nach Bereinigung der Vorlage in den Räten wird der SGB Bilanz ziehen und seine Haltung festlegen. Wer Rentenkürzungen nicht vollständig kompensieren will, sei jedoch schon jetzt daran erinnert, dass eine solche Vorlage an der Urne wie in der Vergangenheit Schiffbruch erleiden wird. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, 076 564 67 67, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</li><li>Thomas Zimmermann, 079 249 59 74, Leiter Kommunikation SGB</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Bilder/Logos/SGB/klein_logo-sgb-uss_info-dt.eps">Votum von SGB-Präsident Paul Rechsteiner</a> in der Eintretensdebatte des Ständerats<br></li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2323</guid><pubDate>Tue, 01 Sep 2015 17:27:00 +0200</pubDate><title>Generell bis zu 1.5 Prozent mehr Lohn – insbesondere bei langjährigen Mitarbeitenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/generell-bis-zu-1-5-prozent-mehr-lohn-insbesondere-bei-langjaehrigen-mitarbeitenden</link><description>Lohnforderungen 2015/16 der SGB-Verbände</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In den meisten Branchen und Unternehmen der Schweizer Wirtschaft präsentiert sich die Lage positiv. Deshalb fordern die SGB-Verbände Lohnerhöhungen bis zu 1.5 Prozent. Sie sollen möglichst generell erfolgen. Besonders zu berücksichtigen sind die langjährigen Mitarbeitenden.</p><p>Die Entwicklung der Binnenwirtschaft verläuft robust, Banken und Versicherungen machen wieder Gewinne, und bei der Exportwirtschaft, die den überbewerteten Franken spürt, haben die Erholung der Konjunktur in der EU und der billigere Einkauf von Vorprodukten für Entlastung gesorgt. "Deshalb sind bei allen Unterschieden zwischen Branchen und Unternehmen Lohnverbesserungen im Umfang bis zu 1.5 Prozent gut begründet", sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner.</p><p>Damit die unteren und mittleren Einkommen ihren verdienten Anteil am guten Gang der Wirtschaft erhalten, müssen die Lohnerhöhungen generell gewährt werden. Ein besonderer Nachholbedarf zeigt sich zudem bei den langjährigen Mitarbeitenden. Denn bei diesen ist das Lohnwachstum in den letzten 10 Jahren deutlich hinter dem Schweizer Mittel zurückgeblieben.</p><h3>1.5% auf dem Bau</h3><p>Die Unia fordert für das Bauhauptgewerbe eine generelle Lohnerhöhung von 1.5%. "Dies ist für die Firmen möglich und für die Bauarbeiter nötig", sagte Unia-Präsidentin Vania Alleva. Für das boomende Ausbau- sowie das Transportgewerbe verlangt Unia 1 Prozent generell mehr Lohn. Für Chemie und Pharma fordert die Unia 120 Franken mehr pro Monat, für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie die Lebens- und Genussmittelindustrie je 80 Franken. Im Detailhandel fordert die Unia gezielt Lohnerhöhungen für ausgebildete und erfahrene Beschäftigte.</p><h3>Erhöhung bei Post und Postfinance schon vereinbart</h3><p>Für Post und Postfinance hat die Gewerkschaft Syndicom für 2016 eine Lohnerhöhung von 0.6 Prozent und eine Einmalzahlung von 400.- bereits vereinbart. Im Telecombereich fordert die Gewerkschaft 1 Prozent, bei den grossen Medienhäusern mindestens 100 Franken mehr, wie Syndicom-Präsident Alain Carrupt ausführte.</p><p>Unverständlich ist das Spardiktat beim Bundespersonal. Die betroffenen Gewerkschaften werden sich dage­gen wehren, dass das Bundespersonal die Einnahmeverluste einer ver­fehlten Steuerpolitik ausbaden muss.</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB</li><li>Vania Alleva, Präsidentin Unia</li><li>Alain Carrupt, Präsident syndicom</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2322</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2015 16:44:00 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission weiter auf Konfrontationskurs mit Personal und Kantonen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderatskommission-weiter-auf-konfrontationskurs-mit-personal-und-kantonen</link><description>Ladenöffnungszeitengesesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erstaunt, dass die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) trotz des Widerstands der Kantone die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen gutgeheissen hat. Die Kommission setzt sich damit auch über den in einem Dutzend kantonalen Volksabstimmungen ausgerückten Volkswillen hinweg, den Läden am Abend und an Samstagen keine längeren Öffnungszeiten zu erlauben. Auch wenn die Ständeratskommission die künftig für alle Kantone obligatorischen Rahmenöffnungszeit an Samstagen etwas weniger stark ausdehnen will, als zunächst angestrebt, zeigen die bürgerlichen Mitglieder der WAK-S wenig Respekt vor dem Föderalismus. Denn in einigen Kantonen wurden für Samstage längere Öffnungszeiten über 16 Uhr hinaus von den Stimmberechtigten klar abgelehnt.
</p><p>Ein Verzicht auf das neue Ladenöffnungszeitengesetz ist auch angezeigt, weil die von längeren Öffnungszeiten betroffenen Arbeitnehmenden diese Verschlechterung ihrer bereits heute prekären Arbeitsbedingungen ablehnen. Dies umso mehr, als im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag fehlt. Die Arbeitstage würden mit den neuen Rahmenöffnungszeiten (unter der Woche 6-20 Uhr, an Samstagen 6-18 Uhr) für die Angestellten noch unregelmässiger und zerstückelter als sie heute schon sind.
</p><p>Nun ist es am Ständeratsplenum, endlich zur Vernunft zu kommen und seiner Rolle als Kammer der Kantone gerecht zu werden. Sollten die kleine und später die grosse Kammer am Konfrontationskurs mit den Kantonen und den Arbeitnehmenden der betroffenen Branchen festhalten, wird am Ende das Volks entscheiden müssen. 
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText"><a name="Text9"></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2318</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2015 09:34:00 +0200</pubDate><title>Vor der Ständeratsdebatte: Der SGB veröffentlicht seine neue AHV-Broschüre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/vor-der-staenderatsdebatte-der-sgb-veroeffentlicht-seine-neue-ahv-broschuere</link><description>AHV stärken statt schwächen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Ringen um die künftige Ausgestaltung der Altersvorsorge ist in vollem Gang. Mitte August hat die Sozialkommission des Ständerats (SGK) ihre Beschlüsse zur "Altersvorsorge 2020" präsentiert. Zwar macht sie mit dem Vorschlag, die AHV-Renten zu erhöhen, einen wichtigen Schritt auf die Arbeitnehmenden zu. Sie hält aber auch an groben Verschlechterungen fest, der Erhöhung des Frauenrentenalters und der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Rechtzeitig auf die Ständeratsdebatte hat der SGB nun eine Broschüre veröffentlicht, die mit Mythen zur AHV aufräumt und Fakten präsentiert.
</p><p>Über die Altersvorsorge ist ein harter Richtungskampf im Gang. Ein Teil der bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber wollen vor allem Eines: Die Leistungen abbauen - über ein höheres Rentenalter, über die Senkung des Umwandlungssatzes oder mit einer Sparbremse für die AHV. Seit Jahren reden diese Kreise die AHV schlecht und bekämpfen nun auch die von der SGK vorgeschlagene Erhöhung der AHV-Renten um 70 Fr. für Alleinstehende und 226 Fr. für Ehepaare.
</p><p>Zu Unrecht, wie die SGB-Broschüre "AHV. Eine starke Altersvorsorge für Jung und Alt" zeigt. So hat das wichtigste Sozialwerk der Schweiz die seit seiner Gründung anhaltende Alterung gut geschultert. Nie kam es zum immer wieder angekündigten Kollaps. Zudem zeigt die Broschüre, dass die AHV für die grosse Mehrheit der Bevölkerung die wichtigste Einkommensquelle im Alter und auch die effizienteste und kostengünstigste Altersvorsorge ist.
</p><p>Es liegt auf der Hand: Eine gute Reform gelingt nur, wenn statt über Mythen über Fakten gesprochen wird. Offensichtlich ist zudem, dass eine solche Reform vor dem Stimmvolk einzig Bestand haben kann, wenn sie auch soziale Fortschritte bringt. Das wissen wir nicht erst seit der kürzlich veröffentlichten Studie der Zürcher Politologie-Professorin Silja Häusermann. Das zeigen auch alle erfolgreichen Reformen der Schweizer Altersvorsorge. Aus Sicht der Arbeitnehmenden ist damit klar: Statt die AHV zu schwächen, müssen wir sie stärken.
</p><p>Die Broschüre "AHV. Eine starke Altersvorsorge für Jung und Alt" kann hier beim SGB heruntergeladen werden. Gedruckte Einzelexemplare können unter <a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">info(at)sgb.ch</a> bestellt werden. 
</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, 079 249 59 74, Leiter Kommunikation SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2313</guid><pubDate>Fri, 21 Aug 2015 10:29:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit ist nur mit Kontrollen zu erreichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-ist-nur-mit-kontrollen-zu-erreichen</link><description>SGB-Kommentar zur BfS-Lohngleichheitsanalyse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ist nach wie vor hoch: er betrug 2012 8.7%. Das sind 678 Franken pro Monat, die Frauen für gleichwertige Arbeit weniger verdienen als Männer. Diese neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik BfS bestätigen damit, was der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schon lange sagt: Die Lohndiskriminierung von Frauen kann nicht mit freiwilligen Massnahmen beseitigt werden. Es braucht Kontrollen.
</p><p>Der SGB fordert, dass der Bundesrat im Rahmen der angekündigten Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) verbindliche Massnahmen festlegt: Unternehmen sollen ihre Löhne regelmässig auf Diskriminierung überprüfen und die Ergebnisse im Sinne der Transparenz publizieren. Zudem soll eine tripartite Kommission diese Kontrollpflicht durchsetzen sowie Verstösse oder Lohndiskriminierung sanktionieren können. 
</p><p>Wie die grösste Demo für Lohngleichheit am 7. März mit 12'000 Teilnehmenden gezeigt hat, ist ein grosser Teil der Bevölkerung nicht mehr bereit, diskriminierende Löhne hinzunehmen, und fordert griffige Massnahmen. Denn Lohnungleichheit bedeutet, dass Frauen im Alter weniger Rente erhalten und im erwerbstätigen Lebensabschnitt wegen dem tieferen Lohn eher die unbezahlte Familienarbeit übernehmen. 
</p><p>Doch auch die erklärbaren Lohnunterschiede zeugen von Ungerechtigkeit: Frauen sind in Tieflohnjobs übervertreten, wie die heute veröffentlichten Zahlen zeigen. Fast 20 Jahre nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes gibt es im beruflichen Alltag noch immer keine Gleichstellung von Frauen und Männern. Neben der Lohndiskriminierung haben Frauen schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sind bei Weiterbildungen benachteiligt und mit der Unterbewertung ihrer Berufe konfrontiert. Tatsachen, welche die Lohndifferenz noch vergrössern. 
</p><p>Deshalb fordert der SGB neben Lohntransparenz eine gesellschaftliche Aufwertung der Arbeit, die hauptsächlich von Frauen verrichtet wird. Zudem fordert er bezahlbare Betreuungseinrichtungen, die eine Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungsaufgaben ermöglichen. Es ist Zeit, das Gleichstellungsgesetz ohne Wenn und Aber umzusetzen - Lohnkontrollen sind der nächste Schritt. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Regula Bühlmann, für Gleichstellung zuständige SGB-Zentralsekretärin, 076 200 90 89</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2307</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2015 09:00:00 +0200</pubDate><title>SGB-Jugendkommission fordert besseren Schutz der Lehrlinge vor der Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-jugendkommission-fordert-besseren-schutz-der-lehrlinge-vor-der-krise</link><description>Lehrbeginn</description><content:encoded><![CDATA[<p> Rechtzeitig zum Lehrbeginn fordert die SGB-Jugendkommission die Kantone auf, Lehrlinge besser vor der Krise zu schützen: Ein entsprechender Vorstoss in zahlreichen Kantonsparlamenten beauftragt unter dem Titel "Lehrstellen erhalten - Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen" die Kantonsregierungen, alle bestehenden Möglichkeiten zu prüfen, den Lehrstellenmarkt zu stärken. Denn die Lehrlinge müssen vor den gestiegenen Risiken im Zusammenhang mit der Frankenkrise und insbesondere vor Arbeitslosigkeit geschützt werden.
</p><p>Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Monaten deutlich verschlechtert. Als Folge des Entscheids der Nationalbank, den Mindestkurs des Frankens zum Euro nicht mehr zu garantieren, reissen die Meldungen über Restrukturierungen und Stellenabbau nicht mehr ab. Jugendliche bezahlen in Krisenzeiten einen besonders hohen Preis, da sie zu den schwächsten Gliedern der Kette gehören. Dies ist bereits jetzt spürbar: In den letzten Monaten ist die Jugendarbeitslosigkeit gegenüber den Vorjahresmonaten jeweils angestiegen. Im Juli lag die Jugendarbeitslosigkeit bei 3.2 Prozent und damit höher als die generelle Arbeitslosenquote.
</p><p>Aus diesen Gründen fordert die SGB-Jugendkommission von den Kantonen die Stärkung der Lehraufsicht. Jugendliche sollen an ihrem Arbeitsplatz besser begleitet werden. Zudem braucht es einen Ausbau der Lehrstellenförderung und die Einrichtung eines Outplacementdienstes. Dieser vermittelt Jugendlichen eine neue Lehrstelle, wenn sie aufgrund von Restrukturierungen oder Personalabbau ihren Ausbildungsplatz verlieren. Diese Massnahmen sollen Jugendliche massgeblich darin unterstützen, optimal ins Erwerbsleben zu starten. Denn wir müssen heute in die Ausbildung junger Menschen investieren, um ihre Zukunft nicht im Vornherein zu verbauen.
</p><p>Diese Forderungen wurden in einen Mustervorstoss gegossen. Er wird, angepasst an die lokalen Gegebenheiten, in einer Mehrheit der Kantone während den nächsten Sessionen eingereicht. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Lena Frank, Präsidentin SGB-Jugendkommission, Nationale Jugendsekretärin Unia, 079 586 70 55</li><li>Lucie Waser, SEV-Jugendsekretärin, 079 916 76 46</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2306</guid><pubDate>Mon, 17 Aug 2015 15:00:00 +0200</pubDate><title>Erster AHV-Ausbau seit 20 Jahren – trotz positiver Weichenstellung bleiben grosse Rückschritte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erster-ahv-ausbau-seit-20-jahren-trotz-positiver-weichenstellung-bleiben-grosse-rueckschritte</link><description>Die Sozialkommission des Ständerats zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach dem Bundesrat will auch die Sozialpolitische Kommission des Ständerats (SGK) das Frauenrentenalter rasch auf 65 erhöhen und den Umwandlungssatz in der zweiten Säule drastisch senken. Beides sind Rückschritte, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ablehnt. Denn die Senkung des Umwandlungssatzes kommt der grössten Rentensenkung aller Zeiten gleich. Und die Frauen werden bereits bei den Löhnen benachteiligt und erhalten deshalb oft magere Pensionskassen-Renten. Diese Nachteile dürfen nicht mit dem höheren Frauenrentenalter verschärft werden, umso mehr als ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt sind.
</p><p>Positiv ist, dass die SGK erstmals seit 20 Jahren wieder die AHV-Renten deutlich verbessern und den aufgelaufenen Rückstand auf die Lohnentwicklung etwas ausgleichen will. Damit orientiert sich die Kommission an den erfolgreichen AHV-Revisionen, die für die Bevölkerung jeweils nicht nur Opfer sondern auch soziale Fortschritte brachten. Wird dieses Rezept missachtet, sind keine Reformen möglich – dies zeigt das Scheitern der 11. AHV-Revision. Die Vorschläge der SGK stellen die Weichen deshalb richtig und schaffen für die AHV eine bis ins Jahr 2030 solide Grundlage.
</p><p>Der SGB bedauert, dass die SGK die Rentenverbesserungen nur den Neurentnerinnen und -rentnern gewähren will. Denn das heutige Niveau der Renten aus erster und zweiter Säule ist auch für viele heutige RentnerInnen ungenügend. Der SGB fordert deshalb, dass die Rentenerhöhungen allen zu Gute kommen, so wie es die eigene Initiative AHVplus verlangt.
</p><p>Der SGB begrüsst aber, dass die Kommission im Gegensatz zum Bundesrat den Teuerungsausgleich nicht in Frage stellt und den Bund nicht teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen will. Erfreut ist der SGB auch, dass die AHV-Witwenrenten nicht gestrichen werden sollen.
</p><p>Positiv ist zudem das vorgeschlagene Finanzierungsmodell. Die leichte Anhebung der AHV-Lohnprozente ist verkraftbar: Denn die AHV-Lohnprozente sind seit 1975 nie erhöht worden (stabil bei 8.4 Prozent&nbsp;– je 4.2% für Arbeitnehmer und -geber). Die durchschnittlichen Lohnprozente für die zweite Säule aber sind auf mittlerweile 18 Prozent angestiegen und sollten gemäss den Plänen des Bundesrats weiter steigen. Es ist sinnvoller, die Lohnprozente für die AHV anzuheben. Denn für Leute mit tieferen und mittleren Einkommen bedeuten höhere AHV-Renten bessere Leistungen zu vergleichsweise tiefen Kosten. Vor allem profitieren die Versicherten sofort und nicht erst in Jahren von den besseren Leistungen. 
</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, 079 277 61 31, SGB-Präsident</li><li>Doris Bianchi, 076 564 67 67, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</li><li>Thomas Zimmermann, 079 249 59 74, Leiter Kommunikation SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2305</guid><pubDate>Wed, 12 Aug 2015 14:59:00 +0200</pubDate><title>Tieflohnproblem nicht vom Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tieflohnproblem-nicht-vom-tisch</link><description>Bericht des Bundes zu Tieflohnbranchen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz hat nach wie vor ein Tieflohnproblem. Zwar hat es – dank dem Einsatz der Gewerkschaften für gerechte Löhne – nicht markant zugenommen, wie ein am Mittwoch veröffentlichter Bericht des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zeigt. Doch liegen die Löhne von einer halben Million Menschen unterhalb der Tieflohnschwelle. Und über 200 000 Menschen verdienen weniger als 22 Fr./Stunde, wie sie die Mindestlohn-Initiative verlangte.
</p><p>Gross ist das Problem vor allem in Branchen ohne flächendeckenden Gesamtarbeitsverträge (GAV), wie etwa dem Detailhandel oder dem Gartenbau. Wenn es dort Verbesserungen gibt, profitieren überdurchschnittlich viele Menschen davon. Denn mit über 105 000 zählt der Detailhandel am meisten Tieflohnstellen. In diesen Branchen weigern sich jedoch die Arbeitgeber, in einem GAV allgemein gültige Mindestlöhne zu verankern. Deshalb müssen die Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV gesenkt werden.
</p><p> Auch in Branchen mit GAV gibt es Tieflohnstellen. Dort besteht bei den Löhnen noch Nachholbedarf. Doch auch wenn in diesen Branchen das Tieflohnproblem trotz GAV nicht vom Tisch ist, gilt es nicht zu vergessen, dass in der Schweiz die tiefen Löhne nicht von den übrigen Löhnen abgehängt wurden, wie das in anderen Ländern ohne allgemeinverbindliche GAV und ohne aktive gewerkschaftliche Kampagne gegen Tieflöhne der Fall gewesen ist. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, 079 249 59 74</li></ul><p class="GliederungText"><a name="Text10"></a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2301</guid><pubDate>Fri, 10 Jul 2015 09:05:00 +0200</pubDate><title>SNB muss für einen tragbaren Frankenkurs sorgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/snb-muss-fuer-einen-tragbaren-frankenkurs-sorgen</link><description>Ein halbes Jahr nach der Aufhebung des Mindestkurses – eine Bilanz des SGB  </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Franken muss den Arbeitnehmenden nützen - die SNB muss für einen tragbaren Frankenkurs sorgen</p><p>Ein halbes Jahr nach der Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank SNB ist der Franken nach wie vor rund 20 Prozent überbewertet. Sogar eine noch extremere Aufwertung ist leider nicht ausgeschlossen. Der so verursachte Druck auf die Arbeitsplätze und die Löhne ist gross. Im Gastgewerbe ging seit Beginn der Aufwertung im Jahr 2008 jede zehnte Stelle verloren. In der Industrie dürfte das Anfang 2016 der Fall sein, wenn der Franken so stark überbewertet bleibt. Viele Firmen haben zudem die Arbeitszeit verlängert – ohne entsprechende Lohnanhebung. 
</p><p>Das darf nicht sein. Der Franken muss uns nützen, nicht schaden. Eine heute erschienene Bilanz des SGB verlangt, dass die Nationalbank den Frankenkurs wieder aktiv steuern muss, am effizientesten über ein Kursziel oder eine Untergrenze, ergänzt durch Negativzinsen. Sie zeigt zudem auf, dass im Dezember 2014/Januar 2015 die Zinspolitik der SNB dazu geführt hat, dass die SNB vermehrt Euros kaufen musste.&nbsp; <a name="Text7"></a></p><p>&nbsp;</p><p>&lt;media 3320 - - "TEXT, 150713 DL Franken.def, 150713_DL_Franken.def.pdf, 125 KB"&gt;Bilanz des SGB ein halbes Jahr nach der Aufhebung des Mindestkurses&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li><b>Paul Rechsteiner</b> (071&nbsp;228 41 11 oder 079&nbsp;277 61 31), SGB-Präsident</li></ul><ul><li><b>Ewald Ackermann</b> (031&nbsp;377 01 09 oder 079&nbsp;660 36 14), SGB-Kommunikation </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2288</guid><pubDate>Thu, 02 Jul 2015 14:00:00 +0200</pubDate><title>Der Angriff auf die ortsüblichen Löhne ist unannehmbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-angriff-auf-die-ortsueblichen-loehne-ist-unannehmbar</link><description>SGB-Protest gegen die Revisionsvorlage zum öffentlichen Beschaffungswesen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB protestiert dagegen, dass die aktuelle Revisionsvorlage zu Gesetz und Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen ohne Not den Schutz der ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen durchlöchert. In der Tat entlässt der Revisionsvorschlag Anbieter/innen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz neu aus dem Leistungsortprinzip. Für sie soll das Herkunftsprinzip gelten. Damit könnte beispielsweise eine Firma mit Sitz im Tessin, die sich um einen Auftrag in Zürich bewirbt, völlig legal mit ihren tieferen Löhnen eine sich um den gleichen Auftrag bewerbende Firma verdrängen, die den Zürcher Standard einhält. Das ist unlauterer Wettbewerb und widerspricht dem entsprechenden Bundesgesetz (UWG). Gleichzeitig hebelte eine solche Bestimmung lokale und regionale Gesamtarbeitsverträge (GAV) aus. Die schweizerische GAV-Landschaft kennt jedoch sehr viele solche GAV, die den Schutz der Arbeitnehmenden regional verankern.
</p><p>Der SGB verlangt, dass im öffentlichen Beschaffungswesen, von dem über 300'000 Arbeitsplätze abhängen, das Leistungsortprinzip uneingeschränkt zu gelten hat. Dieser Angriff ist zudem eine Sabotage der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, die zu stärken und nicht zu durchlöchern sind.
</p><p>Der SGB verlangt zudem auch im öffentlichen Beschaffungswesen eine Eingrenzung der Subunternehmenkette auf eine Ebene und dabei die Einführung eines Branchenregisters, das sicherstellt, dass nur Firmen mit weisser Weste am Beschaffungswesen teilnehmen können. 
</p><p>&lt;media 3293 - - "TEXT, 150702DF VL LC Oeff Beschaffungswesen Reform Boe B, 150702DF_VL_LC_Oeff_Beschaffungswesen_Reform_BoeB.pdf, 157 KB"&gt;Vernehmlassung im Wortlaut&lt;/media&gt;
</p><h5 class="TitelAusknfte" style=" margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt">Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076&nbsp;335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2287</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2015 15:12:00 +0200</pubDate><title>SGB begrüsst schärfere Bussen gegen Lohndumper</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-begruesst-schaerfere-bussen-gegen-lohndumper</link><description>Kampf gegen Lohndumping intensivieren</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass die Bussen gegen Lohndumper von 5'000 auf 30'000 Franken erhöht werden. Es ist ein wichtiger Schritt, um das Prinzip durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten müssen. Künftig droht damit ausländischen Unternehmen, die ihre Angestellten in die Schweiz entsenden und dabei gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen, eine höhere Busse. Dasselbe gilt für Schweizer Arbeitgeber, die Mindestlöhne unterbieten, die in einem Normalarbeitsvertrag festgelegt wurden. Der SGB erwartet nun vom Parlament, dass diese Vorlage rasch beraten und beschlossen wird. Denn die bisherigen Bussen wirkten zu wenig abschreckend. Damit die Bussen später auch greifen, müssen sie nicht nur ausgesprochen, sondern in der Folge auch eingetrieben werden.
</p><p>Um den Missbrauch beim Lohnschutz zu unterbinden, braucht es zudem viel mehr Kontrollen als heute - insbesondere in Grenzgebieten. Und bei offensichtlichem Lohndumping müssen Arbeitsunterbrüche verhängt werden. Nur so können fehlbare Arbeitgeber effizient gezwungen werden, die Bestimmungen in der Schweiz zu respektieren.
</p><p>Weiter braucht es in Branchen wie dem Gartenbau und dem Handel Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Mindestlöhnen. Dort haben die Kontrolleure im letzten Jahr zahlreiche Arbeitgeber aufgespürt, die zu tiefe Löhne bezahlten. Im Gartenbau zahlten 28 Prozent der ausländischen Firmen keine orts- und branchenüblichen Löhne und im Handel waren es 15 Prozent der Schweizer Arbeitgeber.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2286</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2015 14:28:00 +0200</pubDate><title>Es muss und wird weitergehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-muss-und-wird-weitergehen</link><description>10 Jahre Mutterschaftsurlaub</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 1. Juli 2005 ist in der Schweiz nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen der Mutterschaftsurlaub eingeführt worden. Die SGB-Frauenkommission feierte heute diesen Geburtstag öffentlich auf dem Bundesplatz. Für die SGB-Frauen sind nach 10 Jahren nun weitere Fortschritte im Schutz von Mutter- und Elternschaft sowie in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nötig. Die Kommission stellt fest, dass viele Branchen und Betriebe die seinerzeitige Entlastung durch die Einführung der Erwerbsersatzlösung (EO) nicht dazu genützt hatten, um diesen Urlaub über das gesetzliche Minimum (14 Wochen zu 80 % entschädigt) hinaus zu verbessern. Die SGB-Frauen fordern deshalb</p><ol><li>18 Wochen Mutterschaftsurlaub zu 100 % bezahlt: Ein Erwerbsersatz von 80% reicht gerade für Frauen mit tiefen Löhnen unter Umständen nicht, um die Lebenskosten zu decken. 18 Wochen fordert auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO).</li><li>einen Vaterschaftsurlaub und Elternzeit: Eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern ist nur möglich, wenn Väter schon früh ihren Platz als Bezugspersonen ihrer Kinder einnehmen können. Der SGB fordert einen 8-wöchigen Vaterschaftsurlaub sowie eine 24-wöchige Elternzeit. Letztere sollen die Eltern paritätisch zwischen sich aufteilen.</li><li>Vorgeburtliche Regelungen, damit Schwangere bei Bedarf ein gesichertes Anrecht auf einen entschädigten Urlaub haben.</li></ol><p>Diese Lösungen werden den ausgewiesenen Bedürfnissen der Familien gerecht. Sie stellen zudem einen wesentlichen Schritt dar, dass die Schweiz hinsichtlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht weiterhin die Rolle des europäischen Schlusslichts spielt. 
</p><h5 class="GliederungText" style=" margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt">Auskünfte</h5><ul><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, 076&nbsp;200 90 89</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2282</guid><pubDate>Fri, 26 Jun 2015 15:13:00 +0200</pubDate><title>Das Zuwarten der SGK bedroht Betagte und Invalide in ihrer Existenz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-zuwarten-der-sgk-bedroht-betagte-und-invalide-in-ihrer-existenz</link><description>Anrechenbare Mietzinse in den EL: Anpassung überfällig und zwingend</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die längst fällige Anpassung der anrechenbaren Mietzinse in den Ergänzungsleistungen (EL) auf die lange Bank geschoben. Statt die anrechenbaren Mietzinse endlich zu erhöhen, will sie die Revision des EL-Gesetzes abwarten. Dieser Null-Entscheid bringt die 300'000 Betagten und Invaliden, die auf EL angewiesen sind, in finanzielle Notlagen.
</p><p>Wer heute Ergänzungsleistungen zu seiner AHV- oder IV-Rente beantragen muss, um überhaupt über die Runden zu kommen, kann sich als Alleinstehende maximal Fr. 1'100, als Verheirateter maximal Fr. 1'250 pro Monat als Mietzinsausgaben anrechnen lassen. Damit sind aber die hohen Wohnkosten in der Schweiz bei weitem nicht abgedeckt. In der Folge müssen sich die Betroffenen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses vom Mund absparen. Das Zuwarten der SGK-N verschärft ihre Lage.
</p><p>Denn die Anpassung der Mietzinsmaxima an die Preisentwicklung ist überfällig. Die letzte Anpassung fand vor fast 15 Jahren statt. Seither sind die Wohnkosten massiv angestiegen. Ein längeres Zuwarten, wie es die Mehrheit der SGK-N will, liegt nicht mehr drin. Behandelt das Parlament die Mietzinsmaxima erst im Rahmen der beabsichtigten Revision des ELG, verzögert sich deren längst fällige Erhöhung bis ins Jahr 2020.
</p><p>Als Teil der 1. Säule sind die Ergänzungsleistungen unverzichtbar für ein würdiges Leben vieler AHV- und IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger. Um den Auftrag der Existenzsicherung überhaupt erfüllen zu können, müssen die in den EL anrechenbaren Ausgaben wie die Mietkosten zwingend regelmässig der Preisentwicklung angepasst werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li><li>Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 079 656 55 36 </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2281</guid><pubDate>Tue, 23 Jun 2015 09:41:00 +0200</pubDate><title>Missbräuche bekämpfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/missbraeuche-bekaempfen</link><description>Observatoriumsbericht zur Personenfreizügigkeit zeigt Handlungbedarf vor allem in Gartenbau, Handel, Informatik, Gesundheits- und Sozialwesen und auf dem Bau</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweiz ist auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Deshalb wurden die Bilateralen Verträge abgeschlossen. Die Bilateralen müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Leider wird die Personenfreizügigkeit jedoch von zahlreichen Arbeitgebern missbraucht. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau, Handel, Gesundheits- und Sozialwesen, Informatik und der Bau. Die Missbräuche müssen bekämpft und die Instrumente dazu ausgebaut werden.
</p><p>Der Bau ist zwar durch Mindestlöhne in allgemeinverbindlich-erklärten Gesamtarbeitsverträgen GAV geschützt: Arbeitgeber, die Dumping-Löhne zahlen, können gebüsst werden. Es gibt jedoch immer wieder quasi-kriminelle Firmen, die die Mindestlöhne mit gefälschten Arbeitsverträgen, frisierten Stundenabrechnungen, missbräuchlichen Konkursen usw. unterlaufen. Deshalb müssen die Kontrolleure bei gravierenden Fällen Arbeitsunterbrüche verfügen, um die fehlbaren Arbeitgeber zur Kooperation zu zwingen. Ausserdem braucht es Berufsregister, in denen die schwarzen Schafe und die Firmen mit einer weissen Weste aufgeführt sind.
</p><p>Problematisch ist die Lage in den Branchen Gartenbau, Handel, Gesundheits- und Sozialwesen und Informatik, die nicht durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne geschützt sind. Im Gartenbau haben 28 Prozent der kontrollierten ausländischen Firmen zu tiefe Löhne bezahlt. Im Handel waren es 15 Prozent der Schweizer Arbeitgeber. Im Gesundheits- und Sozialwesen sind neben den Lohnverstössen (12 Prozent) die Arbeitszeiten ein Problem, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschweren. Statt diese Probleme zu lösen, haben die Spitäler und Heime vermehrt Personal aus der EU rekrutiert. In der Informatik, die auch häufiger Personal aus der EU eingestellt hat, sind die Löhne für neu eingestellte Jahresaufenthalter und GrenzgängerInnen gesunken. Ältere Arbeitnehmende werden diskriminiert und ausgegrenzt. In diesen Branchen müssen die Arbeitgeber GAV mit guten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen abschliessen. Weigern sie sich, muss der Bund Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen erlassen.
</p><p>Zugespitzt hat sich die Lage in den Grenzregionen - insbesondere wegen der starken Frankenüberbewertung. Am schlimmsten ist es im Tessin. Die Kantone und die Paritätischen Kommissionen müssen ihre Kontrollen verstärken.
</p><p>Keine Hilfe im Kampf gegen Missbräuche sind Kontingente. Ein fremdenpolizeiliches Kontingentssystem mit Einzelfallprüfungen des Inländervorrangs u.a. wird die Probleme noch verstärken. Das zeigen die Erfahrungen mit dem alten Kontingentssystem. Lohndruck und Arbeitslosigkeit waren eine verbreitete Realität. Rechtlich schlechter gestellte Saisonniers verdienten für die gleiche Arbeit fast 14 Prozent weniger als ihre Schweizer Kollegen. Zudem grassierte - mangels Kontrollen - die Schwarzarbeit.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li>&lt;media 3241 - - "TEXT, 150623 Observ. Freizuegigkeitsabk Bericht 2015, 150623_Observ._Freizuegigkeitsabk_Bericht_2015.pdf, 300 KB"&gt;Redebeitrag und Präsentation&lt;/media&gt; von SGB-Chefökonom Daniel Lampart an der Medienkonferenz vom 23. Jun 2015</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2280</guid><pubDate>Fri, 19 Jun 2015 15:55:00 +0200</pubDate><title>Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel – es braucht verbindliche Massnahmen, beispielsweise für die älteren Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/freiwilligkeit-fuehrt-nicht-zum-ziel-es-braucht-verbindliche-massnahmen-beispielsweise-fuer-die-aelteren-arbeitnehmenden</link><description>SGB-Kommentar zur Fachkräfteinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute von Bundesrat Johann Schneider-Ammann und Kantonsvertretern im Rahmen der Fachkräfteinitiative präsentierten Massnahmen sind nicht geeignet, den Fachkräftemangel nachhaltig zu bekämpfen. Auf Freiwilligkeit basierende Ansätze erweisen sich in der Schweiz bestenfalls als beschränkt wirksam. Es braucht verbindliche Massnahmen. Beispielsweise ist es überfällig, dass der Bund das Diskriminierungsproblem der älteren Arbeitnehmenden angeht und damit einen konkreten Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels leistet.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat den Weg aufgezeigt: In erster Linie braucht es für ältere Angestellte mit längerer Betriebszugehörigkeit einen besseren Kündigungsschutz, so wie das in gewissen Gesamtarbeitsverträgen bereits üblich ist. Das erhöht auch den Anreiz für die Arbeitgeber, vermehrt in den Gesundheitsschutz sowie die Aus und Weiterbildung der Mitarbeitenden zu investieren. Zur Finanzierung solcher Massnahmen braucht es analog zu den kantonalen Berufsbildungsfonds einen Solidaritätsfonds, der vor allem von jenen Firmen finanziert wird, die wenig "Ältere" beschäftigen. Ausserdem muss den über 50-Jährigen ein Recht auf bezahlte Weiterbildung und Umschulung zugestanden werden. Insbesondere bei Arbeitslosigkeit soll eine neue Qualifikation erworben werden können. Die Mittel dazu sollen im Rahmen der Revision des Berufsbildungsgesetzes gesprochen werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2278</guid><pubDate>Thu, 18 Jun 2015 09:52:00 +0200</pubDate><title>Inakzeptable Passivität der SNB - SGB fordert neuen Mindestkurs oder ein Kursziel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/inakzeptable-passivitaet-der-snb-sgb-fordert-neuen-mindestkurs-oder-ein-kursziel</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Entscheid der SNB, nichts gegen die sehr starke Überbewertung des Frankens zu tun, ist für den SGB inakzeptabel. Der stark überbewertete Franken hat den Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz enorm erhöht. Mehrere Tausend Stellen wurden bereits abgebaut, so dass die Arbeitslosigkeit (saisonbereinigt) angestiegen ist. Die Teuerung ist im Minusbereich. Es gibt leider keine Anzeichen, dass sich das in nächster Zeit ändern wird. Die Passivität der SNB ist für die Arbeitstätigen in der Schweiz und den SGB inakzeptabel.
</p><p>Die SNB setzt auf die Hoffnung, dass sich der Franken abwertet. Sie selber ist passiv. Nach dem heutigen Entscheid bleibt unklar, welches Ziel unsere Nationalbank mit welchen Instrumenten verfolgt. 
</p><p>Der Franken muss der Schweiz nützen, nicht schaden. Der SGB erwartet von der SNB, dass sie den Franken endlich auf ein tragbares Niveau bringt, das die Löhne und die Arbeitsplätze schützt. Das hat die Nationalbank in der Vergangenheit meist getan; Zwischen 1978 und Ende 2009 zunächst gegenüber der Deutschen Mark explizit (80 Rp./DM) und später gegenüber dem Euro implizit. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel. Negativzinsen können die Durchsetzung dieses Kursziels erleichtern. Für sich alleine sind die Negativzinsen jedoch nur beschränkt wirksam, wie die anhaltende Frankenüberbewertung der letzten Monate zeigt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2267</guid><pubDate>Sun, 14 Jun 2015 12:01:00 +0200</pubDate><title>Enttäuschung bei der Erbschaftssteuer - Erleichterung beim RTVG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/enttaeuschung-bei-der-erbschaftssteuer-erleichterung-beim-rtvg</link><description>SGB-Kommentar zu den eidgenössischen Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist enttäuscht über das deutliche Nein zur Erbschaftssteuer. Das Problem der krass ungleichen Vermögensverteilung bleibt damit bestehen. Mit einer über zwei Jahre andauernden, millionenschweren Desinformations-Kampagne haben die Initiativ-Gegner vor allem die Angst vor einem KMU-Sterben geschürt. Das Resultat darf daher nicht dahingehend interpretiert werden, dass sich die Bevölkerung eine weitere Entlastung der hohen Einkommen und Vermögen wünschen würde. Der SGB wird sich gegen entsprechende Ansinnen stellen. Nicht zuletzt hat sich auch der Widerstand der Kantone gegen eine nationale Erbschaftssteuer negativ auf den Ja-Anteil ausgewirkt. Dies zeigt sich gerade auch im hohen Nein-Anteil im Kanton Waadt, der heute noch eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen kennt und deshalb Einnahmeausfälle befürchtete.
</p><p>Mit Erleichterung nimmt der SGB vom Ja zu den geräteunabhängigen Radio- und Fernsehgebühren Kenntnis. Damit wird die Finanzierung der SRG auf eine zukunftstaugliche Grundlage gestellt. So wird die SRG ihren Service-Public-Auftrag auch in Zukunft in allen Landesteilen erfüllen können. Die Gefahr der Berlusconisierung der Schweizer Medienlandschaft ist damit aber nicht vom Tisch. Die privaten Medien und rechtsbürgerliche Politiker werden weiterhin versuchen, die SRG zurechtzustutzen, um in die Marktlücken zu springen und für ihre Anliegen eine grössere Plattform aufzubauen. Der SGB wird diesen Bestrebungen wie bis anhin entgegentreten. Gefordert ist gleichzeitig auch die SRG selber. Sie muss vor allem im Bereich Information mit einem qualitativ hochstehenden, ausgewogenen Programm den Rückhalt in der Bevölkerung stärken.
</p><p>Der SGB bedauert die Ablehnung der Stipendien-Initiative. Sie hätte vielen Jugendlichen, die sich nach ihrem Lehrabschluss beruflich weiterbilden wollen, zu Stipendien verholfen. Angesichts der auch künftig ausgeprägt nötigen Qualifizierungsbestrebungen kann das Thema jedoch nicht für mehrere Jahre tabu bleiben. Wenn die Politik den sogenannten "Fachkräftemangel" zielstrebig angehen will, wird sie nicht darum herumkommen, auch für bessere Stipendien und damit für mehr Ausbildungswilligkeit zu sorgen. Als ersten Schritt dazu soll der Bund direkte Stipendien-Beiträge da vorsehen, wo sich ein dringender Bedarf an Fachleuten zeigt. Zudem ist das Interkantonale Stipendienkonkordat aufgerufen, Minimalbeiträge vorzusehen, die ein Leben in Würde erlauben.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 68 11</span></li></ul><p></p>  ]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2266</guid><pubDate>Fri, 12 Jun 2015 11:28:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Schweiz hat den Anschluss verloren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-schweiz-hat-den-anschluss-verloren</link><description>SGB-Tagung zum 14. Juni fordert rasch verbindliche Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Fast ein Vierteljahrhundert nachdem die Frauen für die Gleichstellung gestreikt haben, droht die Schweiz bei der Lohngleichheit den Anschluss ans Ausland zu verlieren. Das machte eine SGB-Tagung anlässlich des 24. Jahrestages des Frauenstreiks von 1991 deutlich.</p><p>Mit einem geschlechtsspezifischen Lohnunterschied von 18.9% liegt die Schweiz heute weit über dem OECD-Schnitt von 15.2% und belegt auch europaweit einen der hintersten Ränge. Im Klartext verdienen Frauen in der Schweiz heute immer noch fast ein Fünftel weniger als ihre Kollegen. An der SGB-Tagung forderten Referentinnen, Referenten und Podiumsteilnehmende deshalb von der Politik, dass diese rasch verbindliche Massnahmen samt Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten umsetzt, damit die Schweiz nicht den Anschluss ans europäische Ausland verliert.
</p><p>Länder wie Schweden, Österreich und Belgien verringern die Lohnungleichheit schon jetzt erfolgreich mit staatlichen Kontrollen und Massnahmen zur Lohntransparenz. Weitere Staaten wie Deutschland folgen. Das in der Schweiz entwickelte Instrument Logib erlaubt Unternehmen eine einfache Überprüfung ihrer Löhne auf Diskriminierung und ist inzwischen europaweit im Einsatz: Deutschland, Luxemburg, Finnland, Polen, Grossbritannien, Frankreich und Portugal verwenden Logib. Entsprechend geht in der EU die Lohndifferenz zurück, von 17.3% 2008 auf 16.2% 2011. In der Schweiz hingegen hat die Lohnungleichheit von 2010 auf 2012 gar wieder zugenommen.
</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es höchste Zeit, dass die Schweiz rasch handelt. Immerhin ist eine entsprechende Gesetzesrevision geplant. Die mit über 60 Teilnehmenden gut besuchte SGB-Tagung "Wirksame Lohnkontrollen - jetzt!" stellte diese vor, bot aber auch Raum für weitergehende Forderungen und Ansätze zur Bekämpfung der Lohnungleichheit. Für SGB-Zentralsekretärin Regula Bühlmann ist eine Kommission, die Verstösse gegen das Prinzip der Lohngleichheit mit Sanktionen ahnden kann, zwingend. Bühlmann betonte die zentrale Rolle der Gewerkschaften: "Der Staat muss Unternehmen verpflichten, ihre Lohnstruktur auf Diskriminierungen zu untersuchen. Die Gewerkschaften müssen auf Vertrags- und Unternehmensebene auf diskriminierungsfreie Lohnfestsetzungen achten und Einzelfälle überprüfen." Denn Einzelfalldiskriminierungen könnten auch in Unternehmen vorkommen, deren Gesamtlohnstruktur keine Diskriminierungen aufweist. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin Bereich Gleichstellungspolitik, 076 200 90 89</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><h5>Dokumentation</h5><ul><li>Jeanne Ramseyer: &lt;media 3207&gt;Warum braucht es jetzt staatliche Massnahmen zur Verwirklichung der Lohngleichheit?&lt;/media&gt;</li><li>Regula Bühlmann: &lt;media 3208&gt;Gewerkschaftliche Strategien für die Lohngleichstellung&lt;/media&gt;</li><li>Sylvie Durrer: &lt;media 3209&gt;Lohngleichheit: Wo stehen wir?&lt;/media&gt;</li><li>Oliver Schröter: &lt;media 3210&gt;Das Instrument Logib zur Kontrolle der Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann&lt;/media&gt;</li><li>Marianne Schär Moser: &lt;media 3211&gt;Diskriminierungsfreie Lohnfestsetzung&lt;/media&gt;</li><li>Regina Stauffer: &lt;media 3212&gt;Lohnkontrollen im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis&lt;/media&gt;</li><li>Cathrine Laubscher: &lt;media 3213&gt;Gesamtarbeitsverträge und Lohnklagen im privaten Dienstleistungsbereich: Neue Handlungsmöglichkeiten durch Lohnkontrollen?&lt;/media&gt;</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2261</guid><pubDate>Tue, 09 Jun 2015 11:21:00 +0200</pubDate><title>Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in einer stärkeren AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-zukunft-der-altersvorsorge-liegt-in-einer-staerkeren-ahv</link><description>Volksinitiative &quot;AHVplus: für eine starke AHV&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Ständerat hat es verpasst, die Weichen für eine zukunftstaugliche Ausgestaltung der Altersvorsorge richtig zu stellen. Das kompromisslose Nein zur Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" ist kurzsichtig. Denn eine Erhöhung der AHV-Altersrenten ist dringlich. Nicht nur für das Gros der heutigen RentnerInnen, sondern vor allem für die künftigen Rentner-Generationen.
</p><p>Die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule reichen heute für viele Leute mit vormals tiefen und mittleren Erwerbseinkommen nicht, um nach der Pensionierung das "gewohnte Leben in angemessener Weise" weiterzuführen. Dieser Verfassungsauftrag ist damit nicht erfüllt. Ein alleinstehender Elektromonteur beispielsweise, der zuletzt 5500 Fr./Monat verdiente, muss sich mit 3000 Fr. Rente begnügen, das heisst den Gürtel deutlich enger schnallen. Ein Zuschlag von 10% würde Leuten mit solch mageren Renten den Alltag bedeutend erleichtern.
</p><p>Vor allem für künftige RentnerInnen ist eine Stärkung der ersten Säule wichtig. Einerseits weil die Renten gegenüber der Lohnentwicklung immer mehr in Rückstand geraten. Andererseits weil die Leistungen aus der zweiten Säule nicht stabil sind. Leistungskürzungen waren in den letzten Jahren an der Tagesordnung: tiefere Zinssätze für das angesparte Rentenkapital und sinkende Umwandlungssätze. Meist können die Leistungen nur gehalten werden, indem Versicherte und Arbeitgeber bedeutend mehr Geld in die zweite Säule einschiessen. Obwohl die Renten schon heute für viele Menschen nicht für ein anständiges Leben reichen, drohen sie sogar zu sinken.
</p><p>Mit einem Ausbau der AHV ist das Geld gut investiert: Dank dem genialen, solidarischen Finanzierungsmodell erhalten Leute mit tiefen und mittleren Einkommen für ihre AHV-Beiträge später mehr Rente, als wenn sie das gleiche Geld in eine private Vorsorge stecken müssten. Insbesondere Frauen profitieren überdurchschnittlich von der AHV, da die Familienarbeit bei der Berechnung der Renten berücksichtigt wird. So erhalten sie trotz Erwerbsunterbrüchen oder Teilzeitarbeit ähnlich hohe AHV-Renten wie Männer. Mit 10% mehr AHV sinkt für Menschen mit tiefen Einkommen die Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen (EL). Ein sozialer Fortschritt, denn Renten aus einer Sozialversicherung sind sicherer und weniger entwürdigend als Bedarfsleistungen wie die EL.
</p><p>Eine Stärkung der AHV ist finanzierbar. Entgegen allen Prognosen von Verwaltung und Versicherungswirtschaft ist die AHV als äusserst solide: Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl sich seit Einführung der AHV die Zahl der RentnerInnen auf mehr als 2 Millionen versechsfacht hat, und heute nur noch 2,5 Vollbeschäftigte für eine Rente finanzieren.
</p><p>Eine AHV-Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4,1 Mrd. Franken. Zur ihrer Finanzierung darf eine Erhöhung der Lohnbeiträge kein Tabu sein. Während andere Sozialversicherungen wie die Kranken- oder die Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Beiträge stetig erhöht haben, blieben die AHV-Lohnbeiträge seit 40 Jahren stabil bei 8,4 Prozent. AHVplus würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4 Lohnprozente kosten. Dem steht für die überwiegende Mehrheit der Renter eine Erhöhung der AHV um 200 Fr./Monat und um 350 Fr./Monat für Ehepaare gegenüber.
</p><p>Hält nach dem Ständerat auch der Nationalrat am kategorischen Nein fest, wird AHVplus rasch an die Urne kommen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und seine Partner werden mit einer starken Kampagne den Stimmberechtigten aufzeigen können, dass es für eine zukunftsfähige Altersvorsorge diese Stärkung der AHV braucht.
</p><p>Die Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" wurde im Dezember 2013 nach nur wenigen Monaten Sammelzeit mit 111'683 Unterschriften eingereicht. Hinter der Initiative stehen der SGB, seine Mitgliedsverbände, weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), die SP, die Grünen sowie RentnerInnen-Organisationen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li></ul><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><p>&lt;media 3200 - - "TEXT, AHVplus SR 9 6 15, AHVplus_SR_9_6_15.pdf, 55 KB"&gt;Die Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner im Ständerat&lt;/media&gt;
</p><h5>Weitere Informationen</h5><p><a href="http://ahvplus-initiative.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website AHVplus</a></p><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2260</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2015 14:41:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt Bundessubvention für kantonale Gewinnsteuersenkungen ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-lehnt-bundessubvention-fuer-kantonale-gewinnsteuersenkungen-ab</link><description>SGB zur Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p> In seiner heute verabschiedeten Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III schlägt der Bundesrat eine unverhältnismässige Senkung der Steuern für Unternehmen und Aktionäre vor. Die Firmen und Aktionäre wurden bereits in der Vergangenheit steuerlich privilegiert (Unternehmenssteuerreform II, kantonale Steuersenkungen, Teil-Abschaffung Emissionsabgabe u.a.), so dass sie sich zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen verabschieden.
</p><p>Der SGB unterstützt die Aufhebung der Sonderregelungen für Firmen (Statusgesellschaften u.a.). Subventionen des Bundes für kantonale Gewinnsteuersenkungen lehnt er aber klar ab. Erstens würden dadurch auch Kantone Bundesgeld für Steuersenkungen erhalten, die von der Abschaffung der Sonderstatus gar nicht betroffen sind. Zweitens werden Kantone, die in übertriebenem Mass Privilegien gewährt haben, für ihre falsche Strategie belohnt. Zahlen müssten die Steuersenkungen für Firmen am Schluss einmal mehr die Lohnabhängigen. Bereits bereitet der Bund massive Sparmassnahmen vor, die nicht nur das Personal treffen werden sondern auch die Bevölkerung über Leistungsabbau und andere Kompensationsmassnahmen.
</p><p>Bereits unter dem geltenden Recht haben die Kantone gemäss den Firmen-Steuerberatern auch nach Abschaffung der Privilegien rund 10 Jahre Zeit, sich an die neue Situation anzupassen, da die betroffenen Firmen so genannt "aufgedeckte stille Reserven" abschreiben und damit die heutige, tiefe Belastung über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten können. Das muss grundsätzlich reichen. Die Bundessubvention für kantonale Gewinnsteuersenkungen ist deshalb nicht nötig. Sollte es sich herausstellen, dass durch die Abschaffung der Sonderregelungen dennoch Arbeitsplätze gefährdet sind, so ist der SGB bereit, für eine enge, klar definierte Patentbox Hand zu bieten.
</p><p>Statt die Firmen weiter aus der Steuerpflicht zu entlassen, wäre eine Einschränkung des falschen Steuerwettbewerbs nötig. Die kantonale Besteuerung der Unternehmen soll durch eine stärkere Rolle des Bundes (höherer Bundessteuersatz u.a.) eingeschränkt werden. Zudem muss eine Kapitalgewinnsteuer eingeführt werden. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span class="Auszeichnunghalbfett"><span><span><span></span></span></span></span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2251</guid><pubDate>Tue, 02 Jun 2015 15:44:00 +0200</pubDate><title>SGB-Jugendkommission verlangt Massnahmen für mehr Lehrstellen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/sgb-jugendkommission-verlangt-massnahmen-fuer-mehr-lehrstellen</link><description>Beunruhigende Zahlen des Lehrstellenbarometers</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Jugendkommission hat aufgrund der heute veröffentlichten ersten Ergebnisse des Lehrstellenbarometers vom April 2015 mit grosser Besorgnis zur Kenntnis genommen, dass das Angebot an Lehrstellen in Industrie und kaufmännischem Bereich stark zurückgegangen ist. In der Industrie ist zudem die Nachfrage nach Lehrstellen deutlich gestiegen. Und im Gesundheitsbereich ist trotz Fachkräftemangel die Nachfrage nach Lehrstellen bei weitem nicht gedeckt. In der Informatik fehlen 2‘500 Lehrstellen. Die definitiven Zahlen des Lehrstellenbarometer im KV-Bereich dürften noch schlechter auffallen: Denn erst sie werden den jüngst gefällten Entscheid der SBB, alle Reisebüro zu schliessen, berücksichtigen. 
</p><p>Die SGB-Jugendkommission befürchtet, dass ohne dezidierte Gegensteuer die Jugendarbeitslosigkeit in unmittelbarer Zukunft stark ansteigen wird. Deshalb verlangt die Kommission in den Kantonen entschiedene Massnahmen zur Lehrstellenförderung. Die Betriebe sind so zu motivieren, mehr Lehrstellen anzubieten. Die Berufsbildungsämter haben zudem alle Massnahmen auszuschöpfen, damit Jugendliche, die in von der Krise bedrohten Unternehmen ihre Lehre absolvieren, diese dennoch beenden können. &nbsp;
</p><h5>&nbsp;Auskünfte:</h5><p>- Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29
</p><p>- Lena Frank, Co-Präsidentin SGB-Jugendkommission, 079&nbsp;586 70 55</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2250</guid><pubDate>Tue, 02 Jun 2015 14:03:00 +0200</pubDate><title>ILO fordert effiziente Massnahmen gegen Stress und Burnouts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ilo-fordert-effiziente-massnahmen-gegen-stress-und-burnouts</link><description>Schweiz ist aufgefordert zu handeln </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB fordert effiziente Massnahmen gegen den steigenden Arbeitsstress.&nbsp; Dieses Thema behandelt nun auch die Jahreskonferenz der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO). Über 600 Delegierte diskutieren da einen <a href="http://www.ilo.org/ilc/ILCSessions/104/reports/reports-to-the-conference/WCMS_365608/lang--en/index.htm" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Bericht</a> zur Gesundheit am Arbeitsplatz. Der Bericht wird bis zum 15. Juni bereinigt und dann in der Plenarversammlung verabschiedet werden. 
</p><p>SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano, Leiter der Schweizer Arbeitnehmerdelegation bei der ILO, weist darauf hin, dass der Bericht und die völkerrechtlich bindenden Empfehlungen der ILO für die Schweiz besonders relevant sind: „Die ILO stellt fest, dass auch in den entwickelten Wirtschaften die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden. Sie empfiehlt deshalb Massnahmen gegen psychosoziale Risiken. Auch die Schweiz, in der immer mehr Menschen unter Stress und Burn-Outs leiden, muss diese wichtigen Zeichen der ILO beachten. Die in der Reform der Arbeitszeiterfassung in Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz vorgesehenen Massnahmen müssen deshalb sehr sorgfältig umgesetzt werden.&nbsp; Und es muss Schluss sein mit parlamentarischen Vorstössen, welche die Erfassung Arbeitszeit grossflächig torpedieren wollen.“
</p><h5>&nbsp;Auskünfte </h5><p><a name="Text9">Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 076 335 61 97</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2242</guid><pubDate>Fri, 29 May 2015 10:27:00 +0200</pubDate><title>SGB-Delegierte fordern Sofortmassnahmen zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-delegierte-fordern-sofortmassnahmen-zur-sicherung-der-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lage der Berufstätigen hat sich in der Schweiz mit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses deutlich verschlechtert. Der Druck auf die Löhne, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsplätze ist gestiegen. Die Erwerbslosigkeit ist auf einem historischen Höchststand und wird bald über jener Deutschlands liegen. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben deshalb am Freitag einen Massnahmenkatalog zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze beschlossen.
</p><p>Erschreckend ist, wie das Argument der Frankenüberbewertung auf Kosten der Arbeitnehmenden missbraucht wird. Einerseits von gewissen Arbeitgebern, die damit über Entlassungen und Arbeitszeitverlängerungen ihre Ertragslage verbessern. Andererseits von den bürgerlichen Bundesratsparteien mit dem so genannten "Schulterschluss". Ihre Rezepte - von Gratisarbeit, längeren Arbeitszeiten, über tiefere Unternehmenssteuern zu einem umfassenden Deregulierungsprogramm - würden die Schweiz direkt in einen Abschwung führen.
</p><p>Die SGB-Delegierten haben folgende Sofortmassnahmen beschlossen: </p><ul><li><span>Die SNB muss den Franken mit einer Kursuntergrenze oder einem Kursziel wieder auf ein tragbares Niveau bringen.</span></li><li><span>Mehr Lohnkontrollen - insbesondere in Grenzregionen. In Grenzgebieten muss jährlich jeder 5. Arbeitgeber kontrolliert werden. In St. Gallen oder Schaffhausen wird ein Arbeitgeber heute alle 50 Jahre kontrolliert (Anteil kontrollierte Betriebe 2014: rund 2 Prozent)!</span></li><li><span>Bundesrat und Parlament müssen die Obergrenze der Verwaltungsbussen bei Lohnmissbräuchen rasch von 5000 auf 30'000 Franken erhöhen - wie vom "Runden Tisch" zur Frankenstärke beschlossen.</span></li><li><span>Bei klaren Dumpingfällen müssen die Kontrolleure konsequent und rasch Arbeitsunterbrüche verfügen. Firmen die keine Kaution hinterlegen, sollen die Arbeit unterbrechen müssen.</span></li><li><span>Im Detailhandel, im Gartenbau und bei den Bodenlegern braucht es allgemeinverbindliche GAV mit guten Mindestlöhnen.</span></li><li><span>Ausserdem müssen Bund und Kantone auf ihre Sparprogramme verzichten. Einnahmenausfälle sind durch eine Korrektur der Steuersenkungspolitik auszugleichen. Weiter forderten die SGB-Delegierten, dass die Exportrisikoversicherung auch Wechselkursrisiken absichern soll.</span></li></ul><p>Die Delegierten beauftragten das SGB-Sekretariat, im Hinblick auf die Delegiertenversammlung vom November weitere Forderungen auszuarbeiten. Nur eine Schweizer Wirtschaft mit guten, sicheren Löhnen und Vollbeschäftigung hat Zukunft. Diese sollen sicherstellen, dass die für die Schweiz wichtigen bilateralen Brücken zur EU nicht abgebrochen und in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen respektiert werden. Nicht in Frage kommen Kontingente oder neue, unter dem Titel "Inländervorrang" diskutierte Diskriminierungen von bestimmten Arbeitnehmergruppen. Diese würden die Lage aller Arbeitnehmenden in der Schweiz verschlechtern.
</p><p>Weiter haben die Delegierten beschlossen, sich in der Debatte über die Altersvorsorge mit Vehemenz für eine Stärkung der AHV einzusetzen. Nur eine starke erste Säule kann für ein genügendes Rentenniveau im Alter sorgen. Für viele Menschen sind die Renten aus erster und zweiter Säule heute zu mager. Eine Verbesserung tut not. Angesichts der Schwierigkeiten der zweiten Säule und des exzellenten Preis-/Leistungsverhältnisses der AHV braucht es deshalb eine Stärkung der ersten Säule, so wie es die SGB-Initiative AHVplus verlangt. Eine Schwächung der AHV wird strikte abgelehnt. In einer Resolution sagten die Delegierten insbesondere Nein zu einer generellen Rentenaltererhöhung, nein zu Rentenalter 65 für Frauen, nein zur Streichung der Witwenrenten für Frauen mit erwachsenen Kindern, nein zur Aushebelung des automatischen Teuerungsausgleichs auf den AHV-Renten und nein zum Rückzug des Bundes aus der AHV-Finanzierung.
</p><p>In weiteren Resolutionen forderten die Delegierten Bundesrat und Parlament auf, von den drastischen Sparszenarien beim Bundespersonal Abstand zu nehmen. Die bürgerliche Sparpolitik wird den durch den Frankenentscheid entstandenen Negativtrend der Wirtschaft bloss verstärken. Ausserdem forderten die Delegierten ein klares Ja zu den geräteunabhängigen Radio- und Fernsehgebühren. Sie schaffen die Grundlage, dass dem öffentlich-rechtlichen Radio und Fernsehen und damit dem Service Public in den elektronischen Medien nicht der Boden entzogen wird.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB und Chefökonom, 079 249 59 74</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2236</guid><pubDate>Fri, 22 May 2015 11:12:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt Umsetzungsvorlage zur Masseneinwanderungs-Initiative klar ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-lehnt-umsetzungsvorlage-zur-masseneinwanderungs-initiative-klar-ab</link><description>SGB-Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung Art. 121a BV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vom Bundesrat zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorgeschlagene Revision des Ausländergesetzes klar ab. Mit dieser Gesetzesrevision, die eine Einzelfallprüfung des Inländervorrangs vorsieht, würden Personen ohne Schweizer Pass diskriminiert und ausgegrenzt. Damit würde eine Tieflohnpolitik und prekäre Arbeitsverhältnisse gefördert - wie im früheren Kontingentssystem. Das schadet allen Arbeitnehmenden in der Schweiz, auch denen mit Schweizer Pass. Denn fast ein Drittel der Arbeitsstunden hierzulande werden von Personen ohne Schweizer Pass geleistet. 
</p><p>Die knappe Ja-Mehrheit am 9. Februar 2014 war nur möglich, weil zahlreiche Menschen in der Schweiz berechtigte Sorgen um ihre Löhne und Arbeitsbedingungen hatten. Deshalb muss der Schutz der Löhne und Arbeitsplätze verbessert und nicht verschlechtert werden. 
</p><p>Für den SGB ist es zentral, den Schutz der Arbeitnehmenden vor Arbeitgebermissbrauch zu verstärken. Einerseits muss der Vollzug der Flankierenden Massnahmen verbessert (mehr Kontrollen in den gefährdeten Regionen/Branchen, aber auch Erlass von Mindestlöhnen in Branchen mit Lohndruck), andererseits müssen die Flankierenden Massnahmen verstärkt werden (höhere Administrativsanktionen, einfachere Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV, Arbeitsunterbrüche bei krassen Dumpingfällen u.a.).
</p><p>Gleichzeitig müssen die Bilateralen Verträge mit der EU weitergeführt werden. Für den Wohlstand und die Sicherheit der Arbeitsplätze in der Schweiz wäre es fahrlässig, die bilateralen Brücken zur EU abzubrechen, nur weil Arbeitgeber das Freizügigkeitsabkommen FZA missbraucht haben. Die Missbräuche müssen bekämpft werden, nicht die Bilateralen. Auch unter den Bilateralen und dem FZA kann die Schweiz alles zum Schutz der Löhne und Arbeitsplätze tun, so lange sie Berufstätige mit EU-Pass nicht diskriminiert.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2234</guid><pubDate>Thu, 21 May 2015 12:07:00 +0200</pubDate><title>SGB begrüsst stärkere Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/sgb-begruesst-staerkere-unterstuetzung-der-familienergaenzenden-kinderbetreuung</link><description>Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erfreut über den Entscheid des Bundesrats, Anreize zu schaffen, damit Kantone, Gemeinden und auch Arbeitgeber mehr in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Für den SGB ist das ein wichtiger Schritt, damit in der Schweiz Beruf und Familie besser unter einen Hut gebracht werden können. Es ist der Beginn eines Prozesses, in dem nun auch die Kantone, Gemeinden und Arbeitgeber mitziehen müssen.
</p><p>Denn die Schweiz ist im internationalen Vergleich bezüglich Vereinbarkeit von Beruf und Familie keine Musterschülerin: Familie gilt hierzulande immer noch zu oft als Privatsache, die Unterstützung durch den Staat ist vergleichsweise gering. So investiert die Schweiz weniger als 2% des BIP in die Entlastung von Familien, während der OECD-Schnitt 2.55% beträgt und Spitzenreiter wie Irland, Grossbritannien und Dänemark über 4% investieren. Noch eklatanter sind die Unterschiede in der Finanzierung von Kinderbetreuungsangeboten (Quelle: OECD 2011). 
</p><p>Frauen und Männer wollen heute jedoch sowohl einer Erwerbstätigkeit nachgehen als sich auch an der Familienarbeit beteiligen. Dafür braucht es flächendeckende, bedürfnisgerechte und bezahlbare Kinderbetreuungsangebote. Diese soll auch in Randzeiten und während den Schulferien uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Auch muss sich die Erwerbsarbeit lohnen und die Kosten für die Kinderbetreuung dürfen das Zusatzeinkommen nicht gleich wieder wegfressen. 
</p><p>Lassen sich Beruf und Familie besser vereinbaren, werden die Voraussetzungen geschaffen, um wichtige gleichstellungspolitische Forderungen endlich umzusetzen: Die faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit bedingt, dass Mütter und Väter gleichermassen einer Erwerbsarbeit nachgehen können. 
</p><p>Die vom Bund beschlossene finanzielle Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist ein erster, wichtiger Schritt dazu. Weiter fordert der SGB Massnahmen wie einen Vaterschaftsurlaub, eine bezahlte, paritätisch zwischen den Geschlechtern aufgeteilte Elternzeit und mittelfristig eine Reduktion der Normarbeitszeit.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Gleichstellungsfragen, 076 200 90 89</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2222</guid><pubDate>Mon, 11 May 2015 11:20:00 +0200</pubDate><title>Schweizer unterschätzen krasse Vemögensungleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schweizer-unterschaetzen-krasse-vemoegensungleichheit</link><description>Repräsentative Umfrage von SGB und Unia zur Vermögensverteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Vermögen in der Schweiz ist extrem ungleich verteilt. Noch viel ungerechter, als wir alle denken. Das zeigt eine repräsentative Umfrage bei über 1000 Schweizerinnen und Schweizern*, <b>die SGB und Unia in einem Video präsentieren:</b> Wir glauben zwar, dass die reichsten 20 Prozent mehr als die Hälfte des gesamten Privatvermögens besitzen. Die Realität ist aber viel heftiger - das reichste Fünftel der Schweizerinnen und Schweizer besitzt sechs Mal mehr als alle anderen zusammen, 86 Prozent des Vermögens! Den ärmsten 20 Prozent bleibt hingegen gar nichts.
</p><p>Schaut man die Superreichen an, wird das Verhältnis noch krasser: Die reichsten 2 Prozent besitzen gleich viel wie wir alle zusammen. Und diese Vermögenskonzentration nimmt ständig zu. Weil in den letzten Jahrzehnten die Kapitaleinkünfte der Reichen immer weniger, Arbeit und Konsum aber immer mehr belastet wurden. Und weil die Superreichen ihr Vermögen steuerfrei den Nachkommen vererben. Das ist ungerecht, unsozial und schadet Gesellschaft und Wirtschaft.
</p><p>Ginge es nach den Befragten sähe die Vermögensverteilung viel ausgeglichener aus. Gemäss ihrer Idealvorstellung würde das reichste Fünftel in der Schweiz etwas mehr als einen Drittel des Vermögens besitzen. Und das ärmste Fünftel besässe immerhin 9 Prozent des Vermögens und ginge nicht wie in der Realität leer aus.
</p><p>Einen Schritt Richtung Idealvorstellung können die Stimmberechtigten am 14. Juni tun: Mit einem Ja zu einer nationalen Erbschaftssteuer für Erbschaften über 2 Millionen Franken würde die Vermögenskonzentration in den Händen weniger gebremst. Betroffen sind nur die reichsten 2 Prozent der Bevölkerung. Profitieren würden wir alle, denn die Einnahmen fliessen zur AHV und zu den Kantonen. Das sorgt für mehr Chancengleichheit und stärkt die AHV.
</p><p>* Die Umfrage wurde im März vom Meinungsforschungsinstitut Link durchgeführt. Befragt wurden im Rahmen eines Visual Bus (Online-Umfrage-Instrument von Link) 1009 Personen im Alter zwischen 15-74 Jahren, die mind. 1 Mal wöchentlich zu privaten Zwecken im Internet sind.
</p><h5 style=" ">Auskünfte</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li><li>Pepo Hofstetter, Leiter Kommunikation Unia, 079 322 36 11</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2220</guid><pubDate>Wed, 06 May 2015 18:46:00 +0200</pubDate><title>KAP: Bürgerliche Hardliner erleiden Schiffbruch </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kap-buergerliche-hardliner-erleiden-schiffbruch</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit Erleichterung hat der SGB davon Kenntnis genommen, dass jene bürgerlichen Hardliner, die heute einen eigentlichen Kahlschlag gegen das Bundespersonal initiierten, Schiffbruch erlitten haben. Ein bürgerlicher Schulterschluss von FDP, SVP und einer Minderheit der CVP war dreist genug, dem Bund für 2016 eine Sparübung vorzuschreiben, die sage und schreibe zu einer Kürzung des Stellenaufwands von fast 40 % (!) geführt hätte. Eine einsichtige Mehrheit der grossen Kammer hat heute eine eigentliche Harakiri-Politik verhindert, die über die betroffenen Bundesangestellten hinaus gravierende Folgen gehabt hätte.
</p><p>Ebenso begrüsst der SGB als weiteren Lichtpunkt in einer insgesamt durch blinde Sparwut gekennzeichneten Debatte, dass die grosse Kammer es abgelehnt hat, die Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV zu halbieren. Diese Verzinsung wurde in einem Vertrag zwischen dem AHV-Fonds und dem Bund so geregelt. Verträge müssen verbindlich sein. Der Halbierungsantrag war &nbsp;auch finanzpolitisch nicht nachvollziehbar gewesen. Die AHV braucht das Geld – auch weil wegen den tiefen oder negativen Zinsen weniger Anlageerträge möglich sind. Der Bund profitiert hingegen von Negativzinsen. Er erhält sogar Geld, wenn er sich verschuldet.&nbsp; 
</p><h5>&nbsp;Auskünfte:</h5><p>- Daniel Lampart, Leiter SGB- Sekretariat und Chefökonom, 079 205 69 11
</p><p>- Ewald Ackermann, SGB-Information, 031&nbsp;377 01 09 oder 079&nbsp;660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2216</guid><pubDate>Tue, 05 May 2015 11:50:00 +0200</pubDate><title>Flankierende: Arbeitgeber und öffentliche Hand lassen Lohndumping zu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-arbeitgeber-und-oeffentliche-hand-lassen-lohndumping-zu</link><description>Bericht zu Flankierenden Massnahmen: SGB fordert bessere Umsetzung der Flankierdenden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der heute vorgestellte Bericht zum Vollzug der Flankierenden Massnahmen zeigt ein beunruhigendes Bild. In Branchen ohne Mindestlöhne bzw. Gesamtarbeitsverträge GAV wurden bei den Kontrollen viele Lohndumpingfälle aufgedeckt. Im Gartenbau, im Handel sowie im Gesundheits- und Sozialwesen nahm die Zahl der Verstösse auf hohem Niveau zu. Unverändert hoch ist die Zahl der Firmen mit zu tiefen Löhnen in den Branchen des Baunebengewerbes ohne allgemeinverbindlichen GAV (Bodenleger u.a.).
</p><h3>Verstossquoten in ausgewählten Branchen</h3><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col">2013</th><th scope="col">2014</th></tr></thead><tbody><tr><td>Gartenbau (Entsendungen)</td><td>13%</td><td>28%</td></tr><tr><td>Baunebengewerbe (Entsendungen)</td><td>16%</td><td>15%</td></tr><tr><td>Handel (Schweizer Arbeitgeber)</td><td>13%</td><td>15%</td></tr><tr><td>Gesundheits- und Sozialwesen (Schweizer Arbeitgeber)</td><td>7%</td><td>12%</td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>Diese Branchen sind besonders sensibel. Denn weil es keine verbindlichen Mindestlöhne gibt, können Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen weder gebüsst, noch gezwungen werden, die korrekten Löhne zu bezahlen. Die Dumpinggefahr ist besonders gross. Die Arbeitgeber im Detailhandel u.a. haben sich bisher geweigert, GAV mit Mindestlöhnen abzuschliessen. Deshalb sind Bund und Kantone gefragt. Im Dumpingfall haben sie die Aufgabe, Mindestlöhne einzuführen. Das ist bisher ausser in den Kantonen GE, TI und VS nicht geschehen.
</p><p>Auch in Branchen mit Mindestlöhnen in GAV gibt es viele Verstösse. Grundsätzlich können hier Arbeitgeber, die zu tiefe Löhne bezahlen, aber gebüsst oder gesperrt werden. Leider gibt es immer wieder Firmen, welche die Mindestlöhne zu umgehen versuchen. Beispielsweise, indem sie ihre Belegschaften fälschlicherweise als selbständig deklarieren (Scheinselbständige), indem sie falsche Löhne deklarieren oder nachträglich beim Personal wieder einen Teil des Lohnes zurückverlangen oder indem sie die Aufträge an dubiose Subunternehmen weitergeben. Teilweise treten auch all diese Verhaltensweisen gleichzeitig auf. Bei begründetem Verdacht auf Scheinselbständigkeit oder Lohndumping müssen die Behörden auf Antrag der Sozialpartner die Arbeit einstellen lassen. Das ist die wirksamste Massnahme. Die Firmen müssen dann nachweisen, dass sie die Verträge einhalten. Zudem müssen die Bussen rasch von heute mageren 5000 auf 30'000 Fr. erhöht werden. Der Bundesrat muss dabei rascher vorwärts machen als bislang angekündigt.
</p><p>Mit dem überbewerteten Franken ist die Lohndifferenz zum Ausland grösser geworden. Das verstärkt den Lohndruck, vor allem in den Grenzregionen. Die Kontrollen müssen intensiviert werden. Dazu braucht es auch mehr finanzielle Mittel.
</p><h5 class="GliederungText" style=" margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt">Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, <span class="Auszeichnunghalbfett">079 205 69 11</span></li><li><span class="Auszeichnunghalbfett">Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2214</guid><pubDate>Fri, 01 May 2015 12:28:00 +0200</pubDate><title>Mai-Feiern an über 50 Orten in der ganzen Schweiz: Soziale Gerechtigkeit statt Ausgrenzung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mai-feiern-an-ueber-50-orten-in-der-ganzen-schweiz-soziale-gerechtigkeit-statt-ausgrenzung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In über 50 Orten der Schweiz demonstrierten am Tag der Arbeit trotz Dauerregens mehrere 10‘000 Menschen für „Soziale Gerechtigkeit statt Ausgrenzung.“ Unter dieses Motto hat der SGB die diesjährigen 1.-Mai-Feiern gestellt. Statt Ausgrenzung&nbsp; von Ausländerinnen und von Sozialhilfe- oder IV-BezügerInnen verlangt der SGB gute Löhne und Renten, gute Arbeitsbedingungen, sichere Arbeitsplätze und Lohngleichheit. 
</p><p>In Romanshorn prangerte SGB-Präsident Paul Rechsteiner an, „was uns da als Konsequenz der Frankenkrise verklickert wird: Neue, noch weitergehende Steuersenkungen für die Unternehmen, weniger Arbeitnehmerschutz, keine Massnahmen gegen Lohndumping, obwohl das Lohndumpingrisiko mit dem überbewerteten Franken noch einmal stark gestiegen ist, und Staatsabbau, sprich Verschlechterung öffentlicher Leistungen. Bezahlen sollen das einfache Volk und die Lohnabhängigen.“ Teil des Programms dagegen sei auch die Erbschaftssteuer, die angesichts der immer grösseren Vermögensungleichheit dringend nötig sei. 
</p><p>Die grösste Kundgebung hat in Zürich stattgefunden. SEV-Präsident Giorgio Tuti kritisierte vor 10‘000 Teilnehmenden die „Altersvorsorge 2020“: „Dieses Projekt will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern: mit einem höheren Rentenalter für die Frauen, und indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird. Da machen wir nicht mit! Vielmehr ist es an der Zeit, die Renten zu verbessern. Aus diesem Grund verlangen wir mit AHVplus einen Zuschlag von 10%.“ 
</p><p>In Basel prangerte Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva den Klassenkampf von oben an: „Immer noch mehr Markt, immer extremere Ungleichheit führen zu noch mehr Ausgrenzung. Das Resultat ist ein unmenschlicher Kampf, jeder gegen jede. Die sozial Schwachen fallen aus allen sozialen Sicherungsnetzen. Ältere Arbeitnehmende, schlecht Gebildete und Migrantinnen werden auf dem Arbeitsmarkt massiv diskriminiert. Sanspapiers und ihre Familien werden ganz aus der Gesellschaft verstossen.“ Die Gewerkschaften dagegen träten ein für eine gerechte Besteuerung der Riesenvermögen, für die Lohngleichheit und gegen neue Diskriminierungen.
</p><p>In Bern attackierte Unia-GL-Mitglied Corrado Pardini den Beschluss des Nationalbankdirektoriums, „den Franken ganz in die Hände der Spekulanten zu legen. Das wird viele Arbeitsplätze kosten – und Tausenden von Familien die Existenz.“ Deswegen müssten „wir dazwischen gehen.“
</p><p class="Text"><span lang="DE">VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber forderte in Zug einen guten Service Public. Die steuerlichen Entlastungen für die Reichen hätten grosse Löcher in die Staatskassen gerissen. Deshalb kürze die öffentliche Hand nun „die Verbilligung der Krankenkassenprämien, die Beiträge an Behindertenheime, die Subvention von Kinderbetreuungsplätzen, die Spitex- und Rentenleistungen. Es werden Schulklassen vergrössert, Stützunterricht oder Naturschutzprojekte gestrichen und das Personal gedrückt usw. Dagegen kämpfen wir an.“</span></p><p class="Text">In Sissach verlangte Syndicom-Präsident Alain Carrupt mehr Respekt für die Arbeitnehmenden. Er erinnerte auch an die GewerkschafterInnen, die in ihren Ländern wegen ihres Kampfes für mehr Demokratie, mehr Freiheit und bessere Arbeitsbedingungen verfolgt oder ermordet werden. „Sie &nbsp;haben am heutigen 1. Mai unsere Solidarität und grössten Respekt verdient.“</p><p class="Text">Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti forderte in Roveredo gute und geregelte Beziehungen zu Europa: „Um der Schweiz und ihren Beschäftigten «eine nachhaltige Zukunft gewährleisten zu können, brauchen wir korrekte Beziehungen mit Europa in Form bilateraler Verträge, keine Diskriminierung der Migrant/innen sowie griffige und effiziente Schutzinstrumente gegen Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen.»</p><h5>Auskünfte:</h5><p> Ewald Ackermann, SGB-Information, 079 660 36 14 oder 031 377 01 09 
</p><h5>Reden der Mitglieder des SGB-PA</h5><p>&lt;media 2791 - - "TEXT, paul Rechsteiner 01, paul_Rechsteiner_01.pdf, 30 KB"&gt;Paul Rechsteiner&lt;/media&gt; in Romanshorn
</p><p>&lt;media 2792 - - "TEXT, Vania Alleva Basel 01, Vania_Alleva_Basel_01.pdf, 40 KB"&gt;Vania Alleva&lt;/media&gt; in Basel
</p><p>&lt;media 2793 - - "TEXT, Giorgio Tuti Zurich 01, Giorgio_Tuti_Zurich_01.pdf, 19.0 KB"&gt;Giorgio Tuti&lt;/media&gt; in Zürich 
</p><p>&lt;media 2794 - - "TEXT, Corrado Pardini 1 Mai 01, Corrado_Pardini_1_Mai_01.pdf, 103 KB"&gt;Corrado Pardini&lt;/media&gt; in Bern
</p><p>&lt;media 2802 - - "TEXT, Alain Carrupt Sissach def 01, Alain_Carrupt_Sissach_def_01.pdf, 37 KB"&gt;Alain Carrupt&lt;/media&gt; in Sissach
</p><p>&lt;media 2803 - - "TEXT, Kath Prelicz 01, Kath_Prelicz_01.pdf, 133 KB"&gt;Katharina Prelicz-Huber&lt;/media&gt; in Zug</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2213</guid><pubDate>Thu, 30 Apr 2015 13:55:00 +0200</pubDate><title>Reallohnerhöhung von 0.8 Prozent trotz angedrohten Nullrunden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/reallohnerhoehung-von-0-8-prozent-trotz-angedrohten-nullrunden</link><description>SGB-Kommentar zum Lohnindex 2014 des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p>Für 2014 verlangten Arbeitgeber in verschiedenen Branchen Nullrunden. Angesichts dieser Ausgangslage ist die Reallohnerhöhung von 0.8 Prozent im vergangenen Jahr insgesamt nicht schlecht. Bemerkenswert ist, dass in verschiedenen Industriebranchen (Nahrungsmittel, Uhren, Elektro oder Kunststoffe) Reallohnzuwächse von mehr als 1 Prozent herausgeholt werden konnten. Im Bildungswesen stiegen die Löhne real sogar um 1.6 Prozent. Damit ist wenigstens ein Teil des Lohnrückstandes bei den Lehrkräften gegenüber gleichwertigen Berufen aufgeholt.
</p><p>Klar negativ ist hingegen die Bilanz in einigen Binnenbranchen. Allen voran im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bau. Im Gesundheits- und Sozialwesen resultierte fast eine Nullrunde (+0.1 Prozent). Kein Wunder, klagen die Spitäler und Heime über Personalmangel. Wer gut ausgebildete Leute sucht, muss auch etwas zahlen. Im Bau ist die Erhöhung von 0.5 Prozent angesichts der herausragenden Baukonjunktur nicht nachvollziehbar.
</p><p>Die Frauenlöhne stiegen um 1 Prozent. Der gewerkschaftliche Druck, die Lohndiskriminierung der Frauen endlich zu beseitigen, trug Früchte.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB und Chefökonom, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2211</guid><pubDate>Wed, 29 Apr 2015 15:36:00 +0200</pubDate><title>Private Hausbetreuung: Bundesrat muss einen Gang höher schalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/private-hausbetreuung-bundesrat-muss-einen-gang-hoeher-schalten</link><description>Der Bericht zur Pendelmigration in der Altenpflege zeigt die Probleme auf, jetzt muss der Bundesrat handeln statt weiter abklären</description><content:encoded><![CDATA[<p> In der privaten Seniorenbetreuung zu Hause herrschen heute sehr oft unhaltbare Arbeitsbedingungen. Dies räumt nun auch der Bundesrat ein in seinem Bericht zur Pendelmigration in der Alterspflege. Statt rasch Massnahmen zu ergreifen, will der Bundesrat aber nun zuerst weitere Abklärungen vornehmen. Dies ist für die betroffenen Betreuerinnen und Betreuer nicht akzeptabel. Nach zwei Jahren Arbeit in der interdepartementalen Arbeitsgruppe liegen die Lösungsansätze auf dem Tisch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sowie die Gewerkschaften VPOD und Unia, die in diesem Sektor die Interessen der Arbeitnehmenden vertreten, fordern deshalb eine raschere Gangart.
</p><p>Zurzeit herrscht in der privaten Hauspflege ein Notstand bei den Arbeitsbedingungen. Während die Anbieter von den Kunden pro Monat 8000 bis 14'000 Franken für die 24-Stunden-Betreuung von Betagten verlangen, bezahlen sie den Betreuerinnen in der Regel nur schäbige Löhne von 1200 bis knapp 4000 Fr., rechnen aber nur einen Teil der Arbeitsstunden an und verweigern Nachtzuschläge und Ruhezeiten.
</p><p>Dass nun auch der Bundesrat in seinem Bericht feststellt, "dass es gesetzlichen Handlungsbedarf gibt, um den betroffenen Arbeitnehmerinnen einen angemessenen Schutz zu gewährleisten", ist zwar positiv. Als Sofortmassnahme sind die schon bestehenden gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes durchzusetzen. Die Arbeitsinspektorate sind anzuweisen, für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes bei den Hausbetreuungsanbietern zu sorgen, insbesondere die Anrechnung und Bezahlung aller geleisteten Arbeitsstunden. Ein weiteres Mittel ist die Allgemeinverbindlicherklärung des mit dem Verband "Zu Hause leben" ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrages. Nur wenn diese Bestimmungen für alle gelten, lässt sich Lohndumping verhindern. Denn nur so können danach auch flächendeckende Kontrollen durchgeführt werden.
</p><p>Eines ist unbestritten: Gute Betreuung braucht gute Arbeitsbedingungen. Tiefstlöhne und ungeregelte Arbeitsbedingungen sind nicht nur für die Hausbetreuerinnen schlecht, sondern auch für die betreuten Menschen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span><span><span></span></span></span>Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07<span><span><span></span></span></span></li><li><span><span><span></span></span></span>Mauro Moretto, Zentralsekretär Unia, 079 214 92 04<span class="Auszeichnunghalbfett"><span><span><span></span></span></span></span></li><li><span class="Auszeichnunghalbfett"><span><span><span></span></span></span></span>Dore Heim, Zentralsekretärin SGB, <span class="Auszeichnunghalbfett">079 744 93 90</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Service Public</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2206</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2015 15:08:00 +0200</pubDate><title>Probleme älterer Arbeitnehmer: Erste Massnahmen verabschiedet, weitere müssen folgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/probleme-aelterer-arbeitnehmer-erste-massnahmen-verabschiedet-weitere-muessen-folgen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bund, Kantone und Sozialpartner haben heute die Probleme der älteren Arbeitnehmenden diskutiert und erste Massnahmen dagegen beschlossen. Das ist positiv. Leider blieben die Resultate deutlich hinter dem zurück, was der SGB vor gut einer Woche öffentlich gefordert hat. Doch mit der Konferenz ist ein Prozess lanciert, bei dem die Probleme und das Klima der Angst auf Bundesebene präsent sind und Lösungen erarbeitet werden können.
</p><p>Bei den Massnahmen begrüsst der SGB insbesondere: </p><ul><li>das Bekenntnis der Arbeitgeber, Stelleninserate altersneutral auszuschreiben,</li></ul><ul><li>die Bereitschaft, die Vorsorgeprobleme der ausgesteuerten Älteren (im Sozialhilfefall Zwang zum Bezug der 2.-Säule-Guthaben sowie im Rentenalter kein Bezug in Rentenform) genauer zu untersuchen sowie entsprechende Massnahmen zu erarbeiten,</li><li>die vorgesehenen Massnahmen in Bildung und Weiterbildung</li><li>die Prüfung von Anlaufstellen für ältere Arbeitnehmende und Arbeitslose in den Kantonen.</li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li></ul><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li><a href="/themen/detail/aeltere-arbeitnehmende-mehr-schutz-und-weniger-diskriminierung">Forderungen des SGB zu den älteren Arbeitnehmenden</a><br></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2201</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2015 14:44:00 +0200</pubDate><title>Schönfärberischer Bericht der EFK zu Massnahmen gegen Lohndumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schoenfaerberischer-bericht-der-efk-zu-massnahmen-gegen-lohndumping</link><description>SGB weist Schlussfolgerungen der EFK zurück und fordert: flankierende Massnahmen sofort ausbauen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) zeichnet in Ihrem Bericht über die Aufsichtstätigkeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen ein viel zu rosiges Bild. Die Schlussfolgerung der EFK, dass das Konzept und die Umsetzung der Aufsicht über die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit angesichts der heutigen Arbeitsmarktsituation in der Schweiz "angemessen" seien, wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) zurückgewiesen. Sie widerspricht sogar dem EFK-Bericht selber, der den Finger auf zahlreiche Schwachstellen legt.
</p><p>Die täglichen Erfahrungen der Gewerkschaften auf dem Terrain und die regelmässig aufgedeckten krassen Lohndumping-Fälle zeigen, dass das Kontrollsystem der heutigen Arbeitsmarktsituation keinesfalls gerecht wird, gerade auf dem Bau. Insbesondere muss das SECO dafür sorgen, dass die bestehenden Instrumente genutzt oder gestärkt werden, etwa die Möglichkeit bei Verfehlungen eine Baustelle zu schliessen. Nur so kann rasch gegen Firmen vorgegangen werden, die krasses Lohndumping betreiben und korrekt zahlende Arbeitgeber in der Schweiz ausbooten. Weiter braucht es rasch höhere Bussen. Es ist in diesem Zusammenhang unverständlich, dass die Erhöhung der Bussen auf 30'000 Franken vom Bundesrat trotz positiver Aufnahme in der Vernehmlassung nicht sofort umgesetzt wird.
</p><p>Die EFK fordert richtigerweise, dass die Entsendemeldungen einer summarischen Kontrolle unterzogen werden müssen. Gerade in dieser Frage weisen die Bestrebungen des SECO aber in eine andere Richtung: Es will den Kantonen verbieten, solche summarischen Kontrollen durchzuführen. Diese Kontrollen sind wichtig, weil ohne grossen Aufwand verdächtige Konstellationen identifiziert werden können (z.B. Dutzende "Selbständigerwerbende" aus verschiedenen Branchen, die am selben Fassaden-Montage-Auftrag arbeiten; Firmen, die sich unter verschiedenen Namen melden; usw.). Richtig liegt die EFK auch mit ihrer Kritik, dass die Bussen nicht nur verhängt, sondern auch einkassiert werden müssen.
</p><p>Ohne Verschärfung der Flankierenden Massnahmen gelingt es nicht, den Grundsatz durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Wird dieser Grundsatz zu oft mit Füssen getreten, kommt bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen eine Abwärtsspirale in Gang, die allen Arbeitnehmenden und den korrekten Arbeitgebern schadet.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span class="Auszeichnunghalbfett">Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB- Sekretariat und Chefökonom, <span class="Auszeichnunghalbfett">079 205 69 11</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2194</guid><pubDate>Thu, 16 Apr 2015 09:50:00 +0200</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: Mehr Schutz und weniger Diskriminierung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-mehr-schutz-und-weniger-diskriminierung</link><description>Der SGB verlangt Massnahmenplan für ältere Arbeitnehmende

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitnehmenden ab 55 Jahren, in einigen Brachen gar ab 50 Jahren, werden heute mehr entlassen als früher, sie haben es anschliessend viel schwieriger als Jüngere, wieder eine Stelle zu finden, müssen sich häufiger mit prekärer Anstellung abfinden oder benötigen dann als Ausgesteuerte Sozialhilfe, was wiederum erhebliche Verluste bei den Altersrenten zur Folge hat. All das führe dazu, so SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart, dass sich auch die noch Beschäftigten dieses Alters zunehmend über die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes Sorge machten.</p><p>Gegen diese zunehmende Ausgrenzung älterer Arbeitnehmender hat der SGB heute einen umfassenden Massnahmenplan vorgestellt. In dessen Zentrum stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner den ungenügenden Kündigungsschutz und den fehlenden Schutz vor Diskriminierung: „Wenn das Entlassungstabu bei verdienten langjährigen Mitarbeitern gefallen ist, dann muss ein wirksamer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende mit langer Betriebszugehörigkeit eingeführt werden.“ Schutzfunktion hat auch das geforderte Diskriminierungsverbot, das sowohl bei der Personalsuche gelten soll, aber auch Gleichbehandlung der Älteren bei der Stellung im Betrieb, in der Weiterbildung und Entlöhnung fordert. Zudem sollen ältere Arbeitnehmende ihre 2. Säule-Guthaben erhalten und den Rentenanspruch nicht mehr verlieren, wenn sie vor dem Rentenalter arbeitslos werden.</p><p>Unia-Co- und SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva rief ebenfalls dazu auf, die Anliegen der älteren Arbeitnehmenden endlich ernst zu nehmen. Zahlreiche Branchen wie beispielsweise das Ausbaugewerbe oder die Coiffeure sowie das Hotelgewerbe beschäftigten nur wenige ältere Arbeitnehmende. In der Textil- und Modebranche herrsche sogar ein „Jugendwahn“. Die 50- bis 59-Jährigen seien die einzige Altersgruppe gewesen, die zur Masseneinwanderungsinitiative mehrheitlich Ja gesagt habe. „Es braucht mehr, nicht weniger Schutz für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz – besonders auch für die Älteren“, erklärte Alleva. Deshalb sei es auch falsch, die Verstärkung der flankierenden Massnahmen auf die lange Bank zu schieben. &nbsp;</p><p>&amp;nbs</p><h5>Die Forderungen</h5><p></p><ul><li>Daniel Lampart: Probleme und ihre Lösung</li></ul><h5>Die Redebeiträge:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner</li><li>Vania Alleva</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2193</guid><pubDate>Wed, 15 Apr 2015 15:31:00 +0200</pubDate><title>Sozialhilfe zu besteuern ist grotesk</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialhilfe-zu-besteuern-ist-grotesk</link><description>SGB begrüsst Entscheid der WAK-N</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass sich die WAK-N gestern Abend mit klarem Stimmenverhältnis gegen die Motion ihrer Schwesterkommission ausgesprochen hat, welche fordert, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen und privaten Mitteln sowie AHV- und IV-Ergänzungsleistungen der Einkommenssteuer unterstellt werden und gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet wird. 
</p><p>Es ist offensichtlich, dass die Steuerbarkeit von Unterstützungsleistungen auf das Herunterdrücken des Existenzminimums der Sozialhilfe und jenes der EL hinauslaufen würde. Damit würde die ohnehin schon prekäre Situation der Sozialhilfe- und EL-Beziehenden verschlechtert. Die zusätzlichen Steuereinnahmen, die dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zuwider laufen, wären nur bescheiden, das aber bei einem erheblichen administrativen Aufwand. 
</p><p>Die Massnahme würde auch keinen Schub bei der Beschäftigung von unterstützten Personen auslösen. Die überwiegende Mehrheit der EL-Bezüger hat infolge ihres hohen Alters oder ihrer vollständigen Invalidität gar kein Erwerbspotential, und bei den Sozialhilfeempfängern braucht es in erster Linie Beschäftigungsmöglichkeiten, damit sie erwerbstätig werden.
</p><p>Der SGB ist deshalb zuversichtlich, dass das Plenum der grossen Kammer der Kommission folgt und diese Motion versenkt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2185</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2015 11:20:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt unverhältnismässige Steuergeschenke für Unternehmen ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-lehnt-unverhaeltnismaessige-steuergeschenke-fuer-unternehmen-ab</link><description>SGB zur Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat will mit der Unternehmenssteuerreform III den Unternehmen und Aktionären einmal mehr masslose Steuergeschenke machen. Der SGB lehnt diese unverhältnismässigen Steuersenkungen ab. Den Firmen wurden bereits in der Vergangenheit massive Steuerprivilegien gewährt. Sie tragen deshalb immer weniger zur Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen bei. Mit den Vorschlägen des Bundesrats wird der Druck auf die öffentlichen Finanzen weiter steigen. Allein dem Bundeshaushalt werden gemäss Bundesrat mit 1,1 Mrd. Fr. fehlen. Sparrunden und Leistungsabbau sind die Folge. Unter dem Strich zahlen einmal mehr die Normalverdienenden die Zeche. Zumal der Bundesrat die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer fallen lässt, mit der die Aktionäre einen Teil der Rechnung übernommen hätten.
</p><p>Die Aufhebung der Sonderregelungen für Firmen (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften) ist notwendig und wird vom SGB unterstützt. Nicht akzeptabel ist, dass der Bundesrat nie eine ausführliche ökonomische Analyse über die wirtschaftlichen Folgen der Abschaffung der kantonalen Sonderregelungen vorgelegt hat. Diese würde nämlich zeigen, dass der Wegfall der Sonderregelungen - wenn überhaupt - mit befristeten Übergangsmassnahmen abgefedert werden muss. Zum Beispiel durch die "Aufdeckung" und anschliessende Abschreibung der stillen Reserven. Diese erlaubt es den Firmen, die heutige tiefe Steuerbelastung mindestens 10 Jahre fortzuschreiben.
</p><h5>Auskünfte: </h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2180</guid><pubDate>Tue, 31 Mar 2015 15:15:00 +0200</pubDate><title>Die Jugendlichen sollen Frankenschock nicht ausbaden müssen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/die-jugendlichen-sollen-frankenschock-nicht-ausbaden-muessen</link><description>Nationales Spitzentreffen der Berufsbildung

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die Ergebnisse des heutigen nationalen Spitzentreffens der Berufsbildung. Bund, Kantone und Sozialpartner haben ein neues Abkommen unterzeichnet. Dessen Ziel ist, den Jugendlichen nach Abschluss der obligatorischen Schule eine weitere Ausbildung zu garantieren. «Der Einfluss des Frankenschocks auf den Lehrstellenmarkt ist noch nicht absehbar», gab SGB-Präsident Paul Rechsteiner zu bedenken. «Die Jungen sind die Zukunft der Schweiz. Es ist deshalb entscheidend, dass wir zu neuen Zielen gekommen sind, um ihnen auch in Zukunft eine Ausbildung zu sichern.»
</p><p>Für den SGB müssen die Anstrengungen allerdings weitergehen. Immer mehr Arbeitnehmer/innen werden arbeitslos, auch solche mit langer Berufserfahrung. Deshalb erwartet der SGB vom Bund, dass dieser jährlich mindestens 100 zusätzliche Mio. Franken in die höhere Berufsbildung investiert. Zugleich erachtet es der SGB als dringlich, die Rahmenbedingungen für die älteren Arbeitnehmenden zu verbessern. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><p>Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2170</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2015 18:19:00 +0100</pubDate><title>Ständeratskommission nimmt Sorgen vieler RentnerInnen nicht ernst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staenderatskommission-nimmt-sorgen-vieler-rentnerinnen-nicht-ernst</link><description>SGB zum Entscheid der Ständeratskommission über AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sozialpolitische Kommission des Ständerats nimmt die Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner nicht ernst und lehnt eine dringend nötige Rentenerhöhung, so wie sie die Initiative AHVplus vorschlägt, sang- und klanglos ab. Die Mehrheit der Ständeratskommission will nicht zur Kenntnis nehmen, dass für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, das heutige Rentenniveau ungenügend ist. Sie nimmt in Kauf, dass künftig noch mehr RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
</p><p>Prekär wird die Lage für all jene, die keine oder nur eine äusserst bescheidene Zweitsäulen-Rente haben. Dies gilt insbesondere für Frauen aber auch für alle Arbeitnehmenden, die in den nächsten 15 Jahren in Pension gehen. Sie mussten in den letzten Jahren Kürzungen in der beruflichen Vorsorge (BVG) hinnehmen. Leiden werden v.a. auch jene älteren Arbeitnehmenden, die nach einer Entlassung keinen Job mehr finden, damit die wichtigsten Beitragsjahre für die berufliche Vorsorge verlieren und deshalb eine miese BVG-Rente hinnehmen müssen.
</p><p>Aber auch Arbeitnehmende mit einer normalen Berufskarriere sind bei weitem nicht auf Rosen gebettet. Ein Elektriker etwa, der zuletzt rund 5500 Franken verdiente, muss sich nach seiner Pensionierung mit weniger als 3500 Franken aus erster und zweiter Säule begnügen. Eine Verkäuferin, die gerade mal 4000 Franken verdient, sogar mit weniger als 3000 Franken. Auch für sie wird der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, nicht umgesetzt.
</p><p>Anders als von der Ständeratskommission behauptet, ist das Kosten-/Nutzenverhältnis der Initiative gut. Für viele Menschen ist die AHV-Rente die Haupteinnahmequelle im Alter. Für sie ist es eine grosse Erleichterung, wenn sie pro Monat 200 Fr. (resp. 350 Fr. für Verheiratete) mehr im Portemonnaie haben. Die Erhöhung der AHV- Renten ist dabei die viel effizientere Massnahme als etwa eine Aufblähung der zweiten Säule. Die überfällige Anpassung der AHV-Renten an die Reallöhne, ist auch finanzierbar. Von der auf 4 Mrd. Fr. veranschlagten Rentenverbesserung wären 2 Milliarden bereits gedeckt durch eine nationale Erbschaftssteuer. Weitere 2,2 Mrd. Fr. können gedeckt werden, in dem die Tabaksteuer direkt in die AHV fliesst statt in die Bundeskasse. Auch Lohnprozente, die seit 1975 nie erhöht worden sind, dürfen kein Tabu sein. 0.6 Lohnprozente würden reichen, den Mehrbedarf zu decken.
</p><p>Halten nach der Kommission auch das Ratsplenum und später der Nationalrat an diesem Kurs fest, werden der SGB und seine Partner in der Volksabstimmung alles daran setzen, dass nicht immer mehr Leute von Ergänzungsleistungen abhängig werden und es nach Jahren der Stagnation endlich wieder eine nennenswerte Verbesserung der Renten gibt. Entscheidend ist für die Stimmberechtigten wie viel Rente sie im Alter erwarten können.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2169</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2015 10:46:00 +0100</pubDate><title>SGB weist AHV-Panikszenarien zurück - Mittelentzug muss gestoppt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-weist-ahv-panikszenarien-zurueck-mittelentzug-muss-gestoppt-werden</link><description>SGB-Kommentar zum AHV-Umlageergebnis</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass das Umlageergebnis der AHV erstmals seit 1999 in die roten Zahlen gerutscht ist, überrascht nicht: Einerseits wurden der AHV in den letzten Jahren wegen der Unternehmenssteuerreform II jährlich 300-400 Mio. Fr. entzogen, denn viele Unternehmer zahlen sich vermehrt AHV-befreite Dividenden statt Löhne aus. Andererseits ist die Erwerbslosigkeit in der Schweiz so hoch wie nie (nach IAO-Definition). Damit entgehen der AHV ebenfalls Lohnbeiträge. Denn Ausgesteuerte bezahlen gar keine Lohnbeiträge und Arbeitslose auf deutlich tieferen Löhnen.
</p><p>Panikszenarien gekoppelt an Abbauforderungen, wie sie nun wegen den neusten AHV-Zahlen herumgeboten werden, weist der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) deshalb entschieden zurück. Die demografische Alterung der Gesellschaft ist seit der Gründung der AHV eine Realität. Wegen stark gestiegener Lebenserwartung und deutlich gesunkener Geburtenrate ist das Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und RentenbezügerInnen von 6,5:1 auf 3,4:1 gesunken. Trotzdem steht die AHV noch heute mit Reserven von 45 Mrd. Fr. äusserst robust da. Seit 1975 hat sich die Zahl der RentnerInnen auf mehr als 2 Millionen verdoppelt. Trotzdem wurden die Lohnbeiträge an die AHV seither nie mehr erhöht. Nur einmal in diesen 40 Jahren ist ein Mehrwertsteuerprozent dazugekommen. Das zeigt, dass der soziale Finanzierungsmechanismus, bei dem Beiträge auf dem gesamten Erwerbseinkommen erhoben werden, äusserst solide ist. Alle mit der Demografie begründeten Horror-Finanzszenarien haben sich deshalb als falsch erwiesen.
</p><p>In den nächsten Jahren wird der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge vorübergehend für einen Mehrbedarf sorgen. Diesen kann die AHV durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer oder andere Massnahmen gut bewältigen. Steigt die Erwerbsarbeit markant an, oder werden die Fehlentwicklungen der Unternehmenssteuerreform II korrigiert, sinkt auch der Bedarf für Zusatzeinnahmen. Keine Option ist es jedoch, der AHV weitere Mittel zu entziehen. Die im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) vom Bundesrat vorgeschlagene Halbierung des Zinssatzes von 2 auf 1% auf den Schulden der IV gegenüber der AHV weist der SGB deshalb entschieden zurück.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31 (Bitte per SMS kontaktieren. Paul Rechsteiner ruft zurück.)</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2165</guid><pubDate>Thu, 19 Mar 2015 09:16:00 +0100</pubDate><title>SNB muss Wechselkursziel wieder einführen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/snb-muss-wechselkursziel-wieder-einfuehren</link><description>SGB-Kommentar zur SNB-Lagebeurteilung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Entscheid der SNB, nichts gegen die sehr starke Überbewertung des Frankens zu tun, ist für den SGB inakzeptabel. Die Euro-Kurse um 1.05 bis 1.07 Franken haben zu einem starken Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz geführt. Es ist erschreckend, wie viele Firmen innert kurzer Zeit Entlassungen, Auslagerungen, Arbeitszeitverlängerungen, Euro-Löhne oder Lohnsenkungen beschlossen haben. Ausser der Schweiz verzeichnet zurzeit kaum ein Industrieland auf der Welt steigende Arbeitslosenzahlen. Die extreme Aufwertung des Frankens seit Ende 2009 hat dazu geführt, dass die Deutschen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg bereits heute eine tiefere Erwerbslosenquote haben als die Schweiz (gemäss ILO-Standard). Deutschland insgesamt wird die Schweiz in den nächsten Monaten einholen.
</p><p>Der Franken muss unserem Land nützen, nicht schaden. Der SGB erwartet von der SNB, dass sie den Franken wieder auf ein tragbares Niveau bringt, das die Löhne und die Arbeitsplätze schützt. So wie die Nationalbank das beispielsweise zwischen 1978 und Ende 2009 zunächst gegenüber der DM explizit und später gegenüber dem Euro implizit gemacht hat. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel. Negativzinsen können die Durchsetzung dieses Kursziels erleichtern. Für sich alleine sind die Negativzinsen jedoch nur beschränkt wirksam, wie die anhaltende Frankenüberbewertung der letzten beiden Monate zeigt.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2164</guid><pubDate>Wed, 18 Mar 2015 16:44:00 +0100</pubDate><title>Nationalbank in die Pflicht nehmen statt palavern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalbank-in-die-pflicht-nehmen-statt-palavern</link><description>Nationalratsdebatte zum stark überbewerteten Franken</description><content:encoded><![CDATA[<p> Statt von der Nationalbank die Durchsetzung ihres gesetzlichen Auftrags zu fordern und für einen angemessenen Euro-Frankenkurs einzustehen, haben die bürgerlichen Parteien in der dringlichen Debatte ihr altbekanntes neoliberales Wunschprogramm heruntergebetet. Ihre Rezepte, vom Abbau des Lohnschutzes über den Verzicht auf Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen, den Verzicht auf die Energiewende, Steuererleichterungen für Unternehmen, Sparpakete für den Bund, bis hin zum Personalstopp in der Verwaltung, können die sehr starke Aufwertung des Frankens nicht wett machen. 
</p><p>Gefordert ist die Nationalbank, die als einzige Institution den Wechselkurs entscheidend beeinflussen kann. Sie muss den Franken wieder auf ein tragbares Niveau bringen, das Löhne schützt und Arbeitsplätze erhält. Das wirksamste Instrument dafür ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel - bei Bedarf ergänzt durch Negativzinsen oder notfalls Einschränkungen des Frankenhandels. 
</p><p>Den Franken-Schock als Chance zu bezeichnen ist zynisch, angesichts der mehr als 100 Firmen, die seit dem 15. Januar illegale Euro-Löhne, Lohnsenkungen, Stellenabbau und -auslagerungen sowie Arbeitszeitverlängerungen angekündigt haben. Selbst ein Appell an das Verantwortungsbewusstsein jener Arbeitgeber, die den überbewerteten Franken als Vorwand benützen, um ihre Margen zu erhöhen, ist ausgeblieben. Deren Verhalten ist verantwortungslos und wird von den Gewerkschaften entschieden bekämpft. 
</p><p>Nicht einmal die Motion seiner eigenen Wirtschaftskommission zur Einführung einer günstigen Versicherung zur Absicherung von Wechselkursschwankungen wollte der Nationalrat annehmen. Diese hätte stark exportorientierten Firmen die Möglichkeit verschafft, sich gegen die Folgen des ausser Kontrolle geratenen Frankenkurses zu schützen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2154</guid><pubDate>Sun, 08 Mar 2015 12:35:00 +0100</pubDate><title>Weg frei für fortschrittliche Familienpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/weg-frei-fuer-fortschrittliche-familienpolitik</link><description>SGB zu den Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit Befriedigung nimmt der SGB das deutliche Nein zur CVP-Familieninitiative zur Kenntnis. Eine Annahme der Initiative hätte vor allem gut situierte Familien entlastet, den einkommensschwächeren Familien unter dem Strich aber Nachteile gebracht. Die Initiative hätte zudem den Weg für eine fortschrittliche Familienpolitik versperrt. Nun sind Bundesrat und Parlament gefordert, die Familien mit konkreten Massnahmen zu unterstützen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss gefördert werden, unter anderem mit Tagesschulen, Blockzeiten und einer ausserfamiliären Betreuung, die allen offen steht. Ausserdem braucht es höhere Kinderzulagen und einen Ausbau der Prämienverbilligungen in der obligatorischen Krankenversicherung.
</p><p>Zufrieden ist der SGB auch über die Ablehnung der grünliberalen Energieinitiative. Sie hätte Bund und AHV Mittel entzogen, da eine funktionierende Energiebesteuerung mittelfristig zu sinkenden Steuererträgen führt. Ausserdem hätte diese Steuer die unteren Einkommen überdurchschnittlich belastet.
</p><p class="Text">Endlich zur Kenntnis nehmen muss das Parlament den Widerstand der Stimmberechtigten gegen lange Ladenöffnungszeiten. So hat es das Stimmvolk im Kanton Solothurn abgelehnt, dass die Läden unter der Woche künftig bis 20 Uhr geöffnet haben dürfen. Eine solche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wird zurzeit auch von Bundesrat und Parlament vorbereitet. Das Parlament sollte nun diese Übung abbrechen und das Ladenöffnungszeitengesetz schubladisieren. Denn der Solothurner Entscheid zeigt: die Skepsis gegen längere Öffnungszeiten ist anhaltend gross. In mehr als einem Dutzend Kantone haben in den letzten Jahren die Stimmberechtigten ihr Veto eingelegt.</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2144</guid><pubDate>Wed, 25 Feb 2015 14:19:00 +0100</pubDate><title>Asbestkatastrophe umfassend bewältigen - SGB begrüsst runden Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/asbestkatastrophe-umfassend-bewaeltigen-sgb-begruesst-runden-tisch</link><description>Bund beschliesst runden Tisch zur Hilfe für Asbesterkrankte</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst den Entscheid von Bundesrat Alain Berset, einen runden Tisch unter Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger zum Thema Asbest einzusetzen, der auch nach Lösungen bei der finanziellen Hilfe für Asbesterkrankte und ihre Angehörigen suchen soll. Der Bund entspricht damit einer zentralen Forderung der Gewerkschaften und des SGB. Der SGB und seine Verbände werden am Runden Tisch gerne ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Lösung leisten.
</p><p>Erstes Ziel des runden Tischs muss sein, möglichst rasch finanzielle Lösungen für bereits verjährte Fälle und asbestbedingt Erkrankte zu suchen, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Für sie stellt eine Entschädigung einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. Im Vordergrund steht für die Gewerkschaften dabei nach wie vor die Schaffung eines von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungsfonds.
</p><p>Zweitens muss das schweizerische Verjährungsrecht in Zivilsachen neu geregelt werden, weil eine zehnjährige Verjährungsfrist den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dies hat zuletzt vor Jahresfrist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) klar gemacht. Bei der laufenden Revision des Verjährungsrechts braucht es eine neue, opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz fordern können. Der langen Latenzzeit von Asbesterkrankungen am besten Rechnung trägt eine Frist, die erst ab Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt. Allenfalls kann eine solche Regelung auch auf Asbesterkrankungen beschränkt werden, wie es der Bund in seiner heutigen Mitteilung antönt.
</p><p>Nicht vergessen gehen dürfen am runden Tisch angesichts der gewaltigen Mengen von Asbest, die vor dem Verbot von 1990 in der Schweiz verbaut wurden und die heute bei Abbruch und Umbauten freigesetzt werden könnten, schliesslich zwei Dinge. Einerseits müssen die Lücken im Präventionsdispositiv dringend geschlossen werden. Andererseits dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden. Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.
</p><p>Für den SGB ist klar: Die Schweiz darf die aus der Asbest-Katastrophe folgenden Probleme nicht länger vor sich herschieben, die Asbest-Kranken dürfen nicht länger vertröstet werden. Die Asbest-Katastrophe muss umfassend bewältigt werden. Dafür müssen alle Akteure gemeinsam handeln. Mit der Einberufung des runden Tisches hat der Bund einen ersten Schritt dazu getan.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 076 335 61 97</li></ul><ul><li>Nico Lutz, Unia-Geschäftsleitungsmitglied, Sektorleiter Bau, 076 330 82 07</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2141</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2015 09:07:00 +0100</pubDate><title>Dammbruch verhindert – besserer Schutz für Arbeitnehmende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/dammbruch-verhindert-besserer-schutz-fuer-arbeitnehmende</link><description>Neues Fundament für Arbeitszeiterfassung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Firmen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten fast aller ihrer Angestellten zu erfassen. Doch dieses Instrument zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit, Überlastung und Burnout wurde in den letzten Jahren ungenügend angewendet und durchgesetzt. Wirtschaftsverbände, Parlament und Bundesrat machten Druck, bei der Arbeitszeiterfassung dieser Realität Rechnung zu tragen. Jetzt stellt eine neue Regelung die Arbeitszeiterfassung auf ein neues Fundament. Die Regelung wird vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung vorgeschlagen und von den Dachverbänden akzeptiert. Ein völliger Dammbruch wurde verhindert. Das Gros der Angestellten bleibt auch in Zukunft geschützt. Nun ist es an den Arbeitgebern und den Behörden, die Regeln auch durchzusetzen.
</p><p>Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung sind sehr restriktiv geregelt. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bzw. die Bestimmungen zu Pausen und Überzeit gelten weiterhin für alle. Von der übrigen Erfassungspflicht ausgenommen werden dürfen nur Arbeitnehmende, die über eine grosse Autonomie in ihrer Arbeit verfügen, ihre Arbeitszeit grösstenteils selbst festlegen können und mehr als 120'000 Franken pro Jahr verdienen. Diese Ausnahme muss in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit den repräsentativen Sozialpartnern geregelt werden. Der GAV muss zudem spezifische Massnahmen für den Gesundheitsschutz und zum Schutz vor psychosozialen Risiken enthalten. Nicht zuletzt braucht es das schriftliche Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers.
</p><p>Mit der neuen Regelung wurde Schlimmeres verhindert, etwa dass die Arbeitszeiterfassung für ganze Branchen abgeschafft wird, wie es zum Beispiel zwei in den eidgenössischen Räten hängige Motionen verlangen. Es bestand zudem die Gefahr, dass der Bundesrat in eigener Regie über eine Verordnungsänderung weitergehende Ausnahmen beschliesst. Mit der Neuregelung wurden Möglichkeiten zum automatischen Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung verhindert, etwa eine blosse Lohngrenze, ab welcher ohne weiteres auf die Erfassung verzichtet werden kann. Oder Regelungen, wonach es genügt, dass ein Angestellter im Handelsregister eingetragen ist, um automatisch die Arbeitszeit nicht mehr erfassen zu müssen, wie das SECO ursprünglich wollte. Beides hätte dazu geführt, dass künftig viel mehr Arbeitnehmende ohne das Schutzinstrument Arbeitszeiterfassung hätten arbeiten müssen.
</p><p>Mit der neuen Regelung stehen nun die Arbeitgeber sowie Bund und Kantone in der Pflicht. Sie müssen für eine korrekte Durchsetzung sorgen. Auch müssen die Arbeitgeber in den GAV spezifische Schutzmassnahmen gegen psychosoziale Risiken und Burnouts akzeptieren. Es darf sich nicht wiederholen, dass die Behörden einfach wegschauen, wenn Gesetz und Verordnung nicht respektiert werden. Ansonsten greift die Gesellschaftskrankheit Burnout immer weiter um sich. Das würde nicht nur den Arbeitnehmenden schaden, sondern auch den Firmen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, zuständig für Arbeitsrecht, 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2137</guid><pubDate>Wed, 18 Feb 2015 16:05:00 +0100</pubDate><title>GewerkschafterInnen demonstrieren in Genf für das Streikrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschafterinnen-demonstrieren-in-genf-fuer-das-streikrecht</link><description>Globaler Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mehrere hundert Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter haben heute in Genf am globalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts teilgenommen.</p><p>Die Angriffe auf das Streikrecht häufen sich, selbst im Herzen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) blockiert der internationale Arbeitgeberverband OIE die explizite Anerkennung dieses Menschenrechts. Vor dem Sitz des Westschweizer Unternehmerverbands FER (Fédération des entreprises romandes), der als Teil der Schweizer Delegation bei der ILO mit der OIE in engem Kontakt steht, forderten heute GewerkschafterInnen die Anerkennung des Streikrechts durch die OIE. SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano übergab FER-Generaldirektor Blaise Matthey ein Schreiben. "Das Streikrecht ist das grundlegende Menschenrecht der Arbeiterinnen und Arbeiter, in Auseinandersetzungen von ihrer ultimativen Arbeitskampfmassnahme Gebrauch zu machen und die Arbeit niederzulegen", betonte Cirigliano.
</p><p>Cirigliano hielt fest, dass das Streikrecht nicht immer effektiv sein kann, wenn die Schweiz gleichzeitig keinen spezifischen Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Vertrauensleute und AktivistInnen bzw. Streikende kennt. Obwohl die ILO auf Klage des SGB die Schweiz mehrfach gerügt und aufgefordert hat, Massnahmen zu ergreifen, blockieren Arbeitgeber, Wirtschaft und Bürgerliche die zaghaften Versuche des Bundesrats, den Kündigungsschutz gesetzlich zu verbessern. Was das bedeutet, machten ehemalige Angestellte der Neuenburger Privatklinik La Providence und der Tessiner Granitfirma Maurino Graniti deutlich. Ihnen wurde gekündigt, während sie vom Streikrecht Gebrauch machten. Kein Einzelfall: Ähnliches ereignete sich z. B. beim Detailhändler Spar, beim Genfer Transportunternehmen Pascual und bei Gate Gourmet am Genfer Flughafen.
</p><p>Es sei höchste Zeit, dass die gewerkschaftlichen Grundrechte wie der Schutz vor antigewerkschaftlicher Entlassung, die Wiedereinstellung nach missbräuchlicher Entlassung und das Recht auf Streik voll geachtet werden, hielten VertreterInnen des Genfer Gewerkschaftsbunds CGAS, des Cartel intersyndical und der internationalen Gewerkschaften fest. Der Bundesrat müsse endlich den Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen verbessern und die Arbeitgeber ihren Widerstand gegen jeglichen Fortschritt in dieser Frage aufgeben und Hand zu einer Lösung reichen.
</p><p>Die Aktionen zum 18. Februar wurden von CGAS und dem Cartel intersyndical organisiert, von SGB, Travail.Suisse, den internationalen Gewerkschaften in Genf und dem Internationalen Gewerkschaftsbund IGB/ITUC unterstützt. In Genf haben neben der ILO viele internationale Organisationen ihren Sitz, und in letzter Zeit rückte der Streik bei den öffentlichen Genfer Verkehrsmitteln TPG die Frage nach dem Streikrecht auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ins Zentrum.
</p><p>Der Aktionstag startete am Mittag mit einer Protestaktion von Angestellten der internationalen Genfer Institutionen auf der Place des Nations. Anschliessend demonstrierten VertreterInnen der internationalen Gewerkschaften bei der OIE und bei den Botschaften von Angola und Indien.
</p><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li>&lt;media 2683 - - "TEXT, 150218 LC Streikrecht rede, 150218_LC_Streikrecht_rede.pdf, 115 KB"&gt;Luca Cirigliano, SGB Zentralsekretär: Streikrecht verteidigen – auch in der Schweiz&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2684 - - "TEXT, 150218 LC brief matthey streikrecht, 150218_LC_brief_matthey_streikrecht.pdf, 135 KB"&gt;Brief an die Fédération des entreprises romandes&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2685 - - "TEXT, 2015-02-18cgas UAPG Droit de greve-re7575, 2015-02-18cgas_UAPG_Droit_de_greve-re7575.pdf, 258 KB"&gt;Brief CGAS an die UAPG&lt;/media&gt;</li></ul><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Matthias Preisser, SGB Kommunikation, 079 656 55 36</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2136</guid><pubDate>Wed, 18 Feb 2015 11:51:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat greift ohne Rechtsgrundlage  die Sonntagsruhe an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-greift-ohne-rechtsgrundlage-die-sonntagsruhe-an</link><description>Umsetzung der Motion Abate: Sonntagsruhe in Gefahr</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats aufs Schärfste, in Einkaufszentren, die auf den Tourismus ausgerichtet sind, Sonntagsarbeit zuzulassen. Der Beschluss ist gravierend, weil er dem Gesetz und der Verfassung widerspricht. Die Sonntagsallianz, in der sich rund dreissig Organisationen zur Verteidigung der Sonntagsruhe zusammengeschlossen haben, gelangt deshalb an den Bundesrat.
</p><p>Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats, Sonntagsarbeit in jenen Einkaufszentren zuzulassen, die auf die "Bedürfnisse" des Tourismus ausgerichtet sind. Dies ist ein weiterer Schritt, den Sonntag immer mehr zu einem Werk- und Einkaufstag zu machen, obwohl der Sonntag der einzige gemeinsame Ruhetag für die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Der Sonntag muss weiterhin unter einem besonderen Schutz stehen und arbeitsfrei bleiben, sowohl um gemeinsame gesellschaftliche Aktivitäten, das familiäre und das religiöse Beisammensein als auch die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen.
</p><p>Der Entscheid stellt auf noch nie dagewesene Weise die rechtsstaatlichen Institutionen in Frage, denn die neue Verordnung wiederspricht laut übereinstimmender Meinung renommierter Rechtsprofessoren dem Gesetz, wenn nicht gar der Verfassung. Die Empörung der Sonntagsallianz ist umso grösser, als der Bund den Angriff auf die Sonntagsruhe per Verordnungsänderung beschloss und es so der Bevölkerung verunmöglicht, sich an der Urne dazu zu äussern. Dies obwohl in den letzten Jahren in fast allen Kantonen mehr Sonntagsarbeit vom Stimmvolk abgelehnt worden ist.
</p><p>Da mehrere Mitglieder-Organisationen der Sonntagsallianz – insbesondere die Landeskirchen – nicht konsultiert worden sind und damit vor ein " Fait accompli " gestellt wurden, verlangt die Sonntagsallianz ein Treffen mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann, um ihm die Enttäuschung gewichtiger gesellschaftlicher Akteure über den Ausschluss aus diesem Verfahren und die grosse Sorge kundzutun, dass das gesamtgesellschaftliche Interesse immer öfter dem Profitstreben einiger weniger geopfert wird.
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text"><b></b></p><h5>Für weitere Informationen</h5><ul><li>Otto Schäfer, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, 076 778 39 87</li><li>Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax, 078 824 44 18</li><li>Klaus Stadtmüller, Präsident der schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 079 237 97 10</li><li>Lieselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</li><li>Arno Kerst, Präsident Syna, 079 598 67 70</li><li>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Leiterin Dienstleistungsberufe, 079 620 11 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2134</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2015 15:28:00 +0100</pubDate><title>Bilaterale erhalten, Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bilaterale-erhalten-schutzmassnahmen-fuer-arbeitnehmende-staerken</link><description>Zu den Umsetzungsentscheiden des Bundesrats zur Masseneinwanderungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Entscheide des Bundesrats vom Mittwoch zeigen, dass dieser dem Erhalt der Bilateralen Verträge heute eine zentrale Bedeutung zumisst. Dies ist positiv und vor dem Hintergrund des Frankenschocks umso wichtiger. Bei den nun anstehenden Verhandlungen dürfen bestehende Schutzmassnahmen gegen Druck auf Lohn, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze jedoch nicht in Frage gestellt werden. Diese Schutzmassnahmen sind nicht verhandelbar. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen herrschen.</p><p class="Text">Die vom Bundesrat vorgestellten Begleitmassnahmen zeigen, dass sich der Bundesrat bewusst ist, dass etwas für den besseren Schutz der Arbeitnehmenden unternommen werden muss. So ist beispielsweise der Schritt positiv zu werten, dass die Bundesverwaltung offene Stellen künftig den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorab meldet. Unverständlich ist, dass für den Privatsektor, in dem der Druck auf Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze am grössten ist, keine Massnahmen vorgesehen sind.</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">Generell steht der SGB Kontingentierungssystemen ablehnend gegenüber. Wie die Vergangenheit zeigte, führen sie zur Diskriminierung von Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass und fördern Schwarzarbeit und Lohndumping. Denn bei einer Kontingentierung werden Schweizer Arbeitgeber wie früher die vorgängigen behördlichen Überprüfungen zu umgehen versuchen. Deshalb schadet die Schlechterbehandlung von Menschen ohne Schweizer Pass am Ende allen Arbeitnehmenden in der Schweiz.</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2126</guid><pubDate>Fri, 06 Feb 2015 08:54:00 +0100</pubDate><title>Der Franken muss nützen statt schaden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/der-franken-muss-nuetzen-statt-schaden</link><description>Sehr stark überbewerteter Franken: Nationalbank muss für tragbaren Wechselkurs sorgen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit der Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist der Schweizer Franken gegen 25% überbewertet. Der Entscheid der SNB droht damit zur grössten wirtschaftspolitischen Fehlleistung der letzten Jahrzehnte zu werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb SNB und Bundesrat auf, ihren geld- und konjunkturpolitischen Auftrag wahrzunehmen. Nur so wird verhindert, ganze Industrien und Wirtschaftszweige mit Zehntausenden von Arbeitsplätzen der sehr stark überbewerteten Währung zu opfern.
</p><p>"Wenn die Schweiz mit dem Franken über eine eigene Währung verfügt, dann müssen die zuständigen Instanzen dafür sorgen, dass diese Währung der Wirtschaft und der Bevölkerung nützt statt schadet", erklärte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien in Bern. Der realwirtschaftlich faire Frankenkurs liegt bei über 1.30 Franken/Euro. Der momentane Franken/Euro-Kurs ist deshalb eine Gefahr für Arbeitsplätze, Löhne und ganze Industriezweige. Es ist keine Option, sich mit der krassen Überbewertung des Frankens abzufinden.
</p><p>Gefordert ist in erster Linie die Nationalbank. Sie muss den Franken wieder auf ein tragbares Niveau bringen, das die Löhne und die Arbeitsplätze schützt. Das wirksamste Instrument ist ein expliziter Mindestkurs oder ein ausdrückliches Kursziel - bei Bedarf ergänzt durch Negativzinsen oder notfalls Einschränkungen des Frankenhandels.
</p><p>Gefordert ist aber auch der Bundesrat, der klare Zeichen geben muss, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen und Eurolöhne illegal sind. "Eurolöhne für GrenzgängerInnen drücken auf die Löhne aller Beschäftigten und öffnen dem Lohndumping Tür und Tor", sagte Vania Alleva, Co-Präsidentin der Unia und Vizepräsidentin des SGB.
</p><p>Die zahlreichen Ankündigungen von Firmen, die Löhne zu senken, seien Gift für die Volkswirtschaft, so Alleva. Sie lösen das Problem der Frankenstärke nicht, denn angesichts des Lohnanteils von 20 Prozent der Gesamtkosten, können mit Lohnsenkungen in der Industrie kaum effektiv Kosten gespart werden können. Ausserdem hätten viele Menschen wegen Lohnsenkungen weniger Geld zum Ausgeben, was die Nachfrage drückt und die Rezessions- und Deflationstendenzen verstärkt. Die Unia sei zwar bereit, mit Firmen Lösungen zu suchen, die wegen des Währungsschocks in ernsten Schwierigkeiten stecken. Dies bedinge aber eine vollständige Offenlegung der Kosten- und Kundenstruktur sowie die Bereitschaft zu Gegenleistungen wie Kündigungsschutz, Standortgarantie und Verzicht auf Auszahlung von Dividenden.
</p><p>Um exportorientierte Firmen vor weiterem Ungemach zu schützen soll zudem die Exportrisikoversicherung neu Produkte zur Absicherung von Wechselkursrisiken anbieten können. Entsprechende Pläne liegen im Departement Schneider-Amman in der Schublade.
</p><p>Entschieden entgegentreten wird der SGB allen "Währungskrisen-Gewinnlern", die nun unter dem Vorwand der starken Franken-Überbewertung versuchen, auf dem Buckel der breiten Bevölkerung ihre neoliberalen Wunschprogramme und den Abbau sozialer Errungenschaften durchzusetzen. Die Sparpolitik von Bund und Kantonen verstärkt die Rezessionsgefahr. Angesichts der rekordtiefen, teilweise sogar negativen Zinsen sind diese erst recht unsinnig.
</p><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "&lt;media 2661 - - "TEXT, 150206 PR starker Franken, 150206_PR_starker_Franken.pdf, 67 KB"&gt;Der Franken muss uns nützen statt schaden: Nationalbank muss den Franken wieder auf ein tragbares Niveau bringen&lt;/media&gt;"</li><li>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB: "&lt;media 2662 - - "TEXT, 150206 VA starker Franken, 150206_VA_starker_Franken.pdf, 23 KB"&gt;Das Frankenproblem darf nicht auf die Arbeitnehmenden abgewälzt werden!&lt;/media&gt;"</li><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB: "&lt;media 2663 - - "TEXT, 150206 DL starker Franken, 150206_DL_starker_Franken.pdf, 214 KB"&gt;Nationalbank muss den Franken mit Kursziel unter Kontrolle bringen&lt;/media&gt;"</li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2121</guid><pubDate>Tue, 27 Jan 2015 17:32:00 +0100</pubDate><title>Ständerat muss dem Widerstand der Kantone Rechnung tragen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-muss-dem-widerstand-der-kantone-rechnung-tragen</link><description>Umsetzung Motion Lombardi
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bedauert, dass die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) auf das Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) eingetreten ist und sich grundsätzlich für eine Verlängerung der generellen Ladenöffnungszeiten ausgesprochen hat.</p><p>Der SGB begrüsst aber, dass die WAK-S vor dem definitiven Entscheid nun eine Denkpause einschaltet und endlich den Widerstand der Kantone gegen längere Ladenöffnungszeiten zur Kenntnis nimmt. Nun muss die WAK-S die Kantone aber auch ernst nehmen und vom Ladenöffnungszeitengesetz Abstand nehmen. Denn der Widerstand der Kantone ist in den meisten Fällen vom Volk legitimiert: In mehr als einem Dutzend kantonaler Abstimmungen wurden in den letzten Jahren längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt.
</p><p>Ein Verzicht auf das neue Ladenöffnungszeitengesetz ist auch angezeigt, weil die von längeren Öffnungszeiten betroffenen Arbeitnehmenden diese Verschlechterung ihrer bereits prekären Arbeitsbedingungen ablehnen. Dies umso mehr als im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag fehlt. Die Arbeitstage würden mit dem neuen Gesetz noch unregelmässiger und zerstückelter als sie heute schon sind.
</p><p>Nicht zuletzt kann die WAK-S mit ihrer Denkpause dafür sorgen, dass der Ständerat seinem Ruf als "chambre de reflexion" gerecht wird. Denn die Begründungen, die aus Sicht der WAK und des Bundesrats für das Eintreten auf die verlängerten Ladenöffnungszeiten sprechen, sind äusserst schwach. So sind längere Ladenöffnungszeiten kein geeignetes Instrument, um den Einkaufstourismus einzudämmen. Der Boom des Einkaufstourismus ist in erster Linie auf die massive Überbewertung des Frankens sowie das starke Kaufkraftgefälle zum grenznahen Ausland zurückzuführen. Die Ladenöffnungszeiten in der Schweiz spielen – wenn überhaupt – eine vernachlässigbare Rolle. Dies ist daran zu sehen, dass der Einkaufstourismus gerade auch in jenen Grenzkantonen explodiert, die schon heute gleich lange oder längere Ladenöffnungszeiten kennen wie sie das LadÖG festschreiben würde (z.B. Aargau, Zürich, Thurgau). Ausserdem begründen Einkaufstouristinnen und -touristen ihre Einkäufe im Ausland äusserst selten mit den Ladenöffnungszeiten in der Schweiz. Gemäss einer GfK-Studie liegt dieser Grund abgeschlagen auf dem letzten Platz.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</li></ul><ul><li> Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p><a name="Text9"><br></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2100</guid><pubDate>Thu, 15 Jan 2015 11:15:00 +0100</pubDate><title>Aufhebung des Mindestkurses: Massive Gefahr für Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aufhebung-des-mindestkurses-massive-gefahr-fuer-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>SGB zum Entscheid der Schweizerischen Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Entscheid der SNB, den Mindestkurs aufzuheben, gefährdet die Löhne und Arbeitsplätze in der Exportwirtschaft massiv und erhöht die Deflationsgefahren in der Schweiz. Auch zum Kurs von Fr. 1.20 gegenüber dem Euro war der Franken nach wie vor deutlich überbewertet. Mit der Aufhebung der Untergrenze ist der Devisenspekulation nun Tür und Tor geöffnet. Es ist mit einer unkontrollierten Aufwertung zu rechnen. Die bereits heute unter dem überbewerteten Franken leidende Exportwirtschaft (Industrie/Tourismus) wird zusätzlich belastet. 
</p><p>Die Geschichte der Schweizer Geldpolitik zeigt, dass die Nationalbank dem Frankenkurs eine Untergrenze geben muss - implizit oder explizit. Nach dem Auseinanderbrechen des Bretton-Woods-Systems kehrte nach einer unkontrollierten Aufwertungsphase erst mit der Untergrenze von 80 Rp./DM Ruhe ein. Dieses Ziel wurde nie explizit aufgehoben. Mit der Einführung des Euro hat die SNB implizite Untergrenzen von 1.45 bzw. 1.50 Fr./Euro über die Zinspolitik verteidigt. Die starke Aufwertung des Frankens gegenüber dem Euro ab 2010 war von der SNB mitverschuldet, weil sie diese impliziten Grenzen erstmals nicht mehr verteidigte.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom,&nbsp;</span><span>079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2098</guid><pubDate>Wed, 14 Jan 2015 13:58:00 +0100</pubDate><title>Löbliche Absicht, ungenügende Lösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/loebliche-absicht-ungenuegende-loesung</link><description>Höhere Berufsbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit dem heute vorgestellten Entwurf für eine Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes hält sich der Bundesrat nicht an seine früheren Versprechen. Zwar will der Entwurf der höheren Berufsbildung (Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen) neue Finanzmittel zur Verfügung stellen, dies jedoch auf Kosten der beruflichen Grundausbildung. Damit nimmt der Bundesrat mutwillig in Kauf, das System der Lehre zu schwächen statt zu stärken.
</p><p>Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat im Sommer zusätzliche Mittel von bis zu 100 Mio. Franken angekündigt, um die Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen (Berufs- und Fachprüfungen) zu finanzieren. Seither wird diskutiert, wo diese Mittel herzunehmen sind. Das Finanzdepartement, das mit seinen Steuerreformen Budgetdefizite verursacht, fordert lineares Sparen, auch in der Bildung. Deshalb sieht der Entwurf vor, dass der Bund aus dem Globalbudget der Berufsbildung schöpft, um die zusätzlichen Ausgaben zu bewerkstelligen. Folge: In diesem System kommunizierender Röhren werden die neuen Mittel für die höhere Berufsbildung künftig der beruflichen Grundbildung fehlen.
</p><p>Der SGB unterstützt die Stärkung der höheren Berufsbildung. Er erwartet jedoch ein zusätzliches Engagement des Bundes. Heute sind die Hochschulen, die Fachhochschulen und die technischen Hochschulen mit ihrer garantierten Finanzierung stark bevorteilt. "Wir wollen kein System mit zwei Geschwindigkeiten. Es braucht einen spezifischen Kredit für die höhere Berufsbildung über die heute gesprochenen Mittel hinaus. Wenn nicht, dann gefährden wir die Massnahmen zugunsten der beruflichen Grundausbildung", unterstreicht SGB-Zentralsekretärin Véronique Polito.
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h5 class="Agencementdutexte" style=" margin-left:0cm; text-indent:0cm">Auskünfte</h5><p></p><ul><li>Véronique Polito, SGB-Zentralsekretärin, 079 436 21 29</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2093</guid><pubDate>Tue, 06 Jan 2015 11:15:00 +0100</pubDate><title>Regula Bühlmann wird SGB-Zentralsekretärin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/regula-buehlmann-wird-sgb-zentralsekretaerin</link><description>Dossier Gleichstellung neu besetzt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auf Jahresbeginn hat Regula Bühlmann ihre Arbeit als Zentralsekretärin des SGB aufgenommen. Regula Bühlmann ist im SGB-Sekretariat neu verantwortlich für den Bereich Gleichstellung. Sie folgt in dieser Funktion auf Christina Werder, die auf Ende Januar 2015 ordentlich pensioniert wird und nur noch das Dossier Krankenversicherung betreuen wird. Der SGB dankt Christina Werder - ihr Engagement für Gleichstellung war unermüdlich, hartnäckig und fruchtbar.</p><p>Die 37-jährige Regula Bühlmann setzt sich seit langem beruflich intensiv mit Fragen der Gleichstellung auseinander. In den letzten 4 Jahren war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern Basel-Stadt beschäftigt und hat sich da insbesondere dem Thema "Bildung und Berufswahl" gewidmet. Zuvor hatte sie sich mittels längerer Weiterbildungen in diversen Bereichen Genderkompetenz erworben.</p><p>Regula Bühlmann wohnt in Bern. 2003 hat sie an der dortigen Universität ein Studium der Germanistik, Hispanistik und Religionswissenschaften mit dem Lizentiat abgeschlossen.</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, stellvertretende Leiterin SGB-Sekretariat 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li><li>Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin 076 200 90 89</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2084</guid><pubDate>Mon, 05 Jan 2015 09:28:00 +0100</pubDate><title>Den sozialen Kompass neu ausrichten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/den-sozialen-kompass-neu-ausrichten</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2015</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Schweizer Politik ist in den letzten zwanzig Jahren der soziale Kompass abhandengekommen. Statt die stark aufgehende Lohnschere zu korrigieren, hat die Politik Normalverdienerhaushalte zusätzlich belastet statt entlastet. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb deutliche Lohnerhöhungen für tiefe und mittlere Einkommen - insbesondere für Leute mit Lehre, einen Ausbau der Krankenkassen-Prämienverbilligungen und höhere AHV-Renten.
</p><p>Der am Montag vorgestellte neuste SGB-Verteilungsbericht lässt keinen Zweifel offen: Die Einkommensentwicklung der Topverdiener und der Normalverdiener klafft weit auseinander. Seit 1996 sind die Löhne des am bestbezahlten Prozentes der Arbeitstätigen real um rund 40 Prozent gestiegen, während die tiefen und mittleren Löhne nur um 8 bzw. 12 Prozent zulegten. Berufsleute mit einer Lehre (höchster Bildungsabschluss) mussten sich mit weniger als 5 Prozent begnügen. Noch ungleicher als bei den Löhnen ist die Einkommensentwicklung im Rentenalter, denn die 2. und 3. Säule verlängert die Ungleichgewichte des Erwerbslebens ins Alter und akzentuiert sie. Kommt dazu, dass die AHV-Renten gemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung immer mehr an Wert verlieren und nicht mit der Lohnentwicklung Schritt halten.
</p><p>Statt korrigierend einzugreifen, hat die Politik die zunehmend ungleiche Lohnentwicklung sogar noch verstärkt: Die obersten Einkommensschichten wurden vor allem bei den direkten Steuern entlastet, die unteren und mittleren Einkommen dagegen über Abgaben, insbesondere den Krankenkassenprämien, deutlich mehr belastet. Unter dem Strich sank das real verfügbare Einkommen der Wenigverdiener zwischen 2002 und 2012 um 200 Fr./Monat (Alleinstehende) bzw. 190 Fr./Monat (Verheiratete mit 2 Kindern). Die mittleren Einkommensklassen stagnierten, während das bestverdienende Prozent 1930 resp. 2680 Fr./Monat mehr im Portemonnaie hatte.
</p><p>Zur Neuausrichtung des sozialen Kompass' fordert der SGB eine Aufstockung der Prämienverbilligungen. Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent des Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. In einem zweiten Schritt müssen 8 Prozent anvisiert werden, so wie es Ende der 1990er Jahre im Krankenversicherungsgesetz als Sozialziel formuliert wurde.
</p><p>Nach der bescheidenen Lohnrunde 2015 braucht es zudem substanzielle Lohnerhöhungen bei den unteren und mittleren Einkommen, insbesondere bei Berufsleuten mit Lehre. Angesagt sind generelle Lohnerhöhungen im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen statt individualisierte Lohnsysteme, von denen vor allem die höchsten Einkommen profitieren.
</p><p>Und zur Linderung der Einkommensunterschiede im Alter muss die sozial finanzierte AHV ausgebaut werden, so wie es die Initiative "AHVplus: Für eine starke AHV" fordert. Statt wie im Projekt "Altersvorsorge 2020" die AHV zu schwächen (höheres Frauenrentenalter, Teilrückzug des Bundes aus der Finanzierung, Sparbremse) muss das wichtigste Sozialwerk gestärkt werden.
</p><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "</span>&lt;media 2543 - - "TEXT, 150105 PR Jahres MK , 150105_PR_Jahres_MK_.pdf, 67 KB"&gt;Ein sozialer Kompass für die Schweiz: Bessere Löhne für Berufsleute mit Lehre, Entlastungen bei den Krankenkassenprämien und höhere AHV-Renten!&lt;/media&gt;"</li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: "</span>&lt;media 2544 - - "TEXT, 150105 DL Jahres PK, 150105_DL_Jahres_PK.pdf, 169 KB"&gt;Massnahmen gegen Lohn- und Einkommensschere und die hohe Krankenkassen-Prämienlast&lt;/media&gt;"</li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: "</span>&lt;media 2545 - - "TEXT, 150105 DB Jahres MK, 150105_DB_Jahres_MK.pdf, 118 KB"&gt;AHV stärken für Alt und Jung&lt;/media&gt;"</li></ul><h5>Aktuelle Dossiers zum Thema</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 107: "&lt;media 2553 - - "TEXT, 107df DL Verteilungsbericht 2015, 107df_DL_Verteilungsbericht_2015.pdf, 8.0 MB"&gt;SGB-Verteilungsbericht 2015. Eine Analyse der Lohn-, Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz<span lang="FR-CH">. Avec résumé en français</span>.&lt;/media&gt;"</li><li>SGB-Dossier Nr. 108: "&lt;media 2554 - - "TEXT, 108df DL-BO-DG Praemienverbilligung, 108df_DL-BO-DG_Praemienverbilligung.pdf, 7.5 MB"&gt;Höhere Prämienverbilligungen gegen die Krankenkassen-Prämienlast. Eine Analyse der durchschnittlichen Prämienlast in der Schweiz und Vorschläge für den Ausbau der Prämienverbilligungen. Avec résumé en français.&lt;/media&gt;"</li></ul><h5>SGB-Verteilungsbericht</h5><ul><li><a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Zur Website des SGB-Verteilungsberichts 2015</a></li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2088</guid><pubDate>Thu, 18 Dec 2014 08:56:00 +0100</pubDate><title>SGB begrüsst die Einführung von Negativzinsen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-begruesst-die-einfuehrung-von-negativzinsen</link><description>Druck von der Exportwirtschaft nehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist erleichtert, dass die Schweizerische Nationalbank SNB mit der Einführung von Negativzinsen einen weiteren Schritt zur Bekämpfung der Frankenüberbewertung und der Deflationsgefahren gemacht hat.
</p><p>Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Teile der Industrie (Textil, Druck, MEM u.a.) haben in letzter Zeit Tausende von Arbeitsplätzen abgebaut. In den vergangenen Wochen haben verschiedene Firmen weitere Auslagerungen von Teilen der Produktion angekündigt. Der Druck auf die Arbeitsplätze in der Exportwirtschaft ist anhaltend hoch.
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie auch in Zukunft alles unternimmt, um Druck von den Arbeitsplätzen und den Löhnen in der Exportwirtschaft zu nehmen. Denn wegen des überbewerteten Frankens sind die monetären Rahmenbedingungen für die Schweiz trotz Negativzinsen weiterhin als restriktiv zu bezeichnen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2086</guid><pubDate>Wed, 17 Dec 2014 12:24:00 +0100</pubDate><title>Ergänzungsleistungen: Überfällige Anpassung an die Lebensrealität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ergaenzungsleistungen-ueberfaellige-anpassung-an-die-lebensrealitaet</link><description>Wirtschaftlich schwache Haushalte endlich entlasten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist erfreut über die längst fällige Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (EL). Damit wir die Höhe der anrechenbaren Mietzinsen bei den EL endlich der Realität angepasst. Denn die EL müssen dafür sorgen, dass Menschen mit tiefen Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten wirtschaftlich über die Runden kommen. Deshalb müssen sie sich an der Lebensrealität der Menschen orientieren. Der massive Anstieg der Mietkosten wurde jedoch in den letzten Jahrzehnten nie berücksichtigt. Seit 2001 wurden die Mietzinsmaxima nicht mehr erhöht, obwohl die Mietzinse in diesem Zeitraum im Durchschnitt um über 21 Prozent gestiegen sind. Die Betroffenen EL-BezügerInnen mussten deshalb den Gürtel immer enger schnallen. Gerade bei älteren Menschen wird der grösste Teil ihrer Konsumausgaben von den Mietkosten weggefressen. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima war damit überfällig und führt endlich zu einer Entlastung wirtschaftlich schwacher Haushalte. Nicht akzeptabel wäre, wenn das Parlament die dringend notwendige Anpassung auf die lange Bank schieben würde.</p><p>Nicht vergessen werden dürfen jene Pensionierten, die trotz bescheidenen Renteneinkommen nicht EL-berechtigt sind. Auch für diese Personen sind die Mieten der wichtigste Ausgabenposten. Damit sich deren wirtschaftliche Lage verbessert, braucht es eine Erhöhung ihrer Renten, wie sie die Initiative AHVplus verlangt. Diese Erhöhung braucht es umso mehr, als die AHV-Renten immer stärker hinter der Lohnentwicklung herhinken und die letzte substanzielle Anpassung über dreissig Jahre zurückliegt. Die Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent ist damit nicht nur eine willkommene Entlastung für diese Personen, sie ist auch sozialpolitisch dringend notwendig.</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2077</guid><pubDate>Fri, 05 Dec 2014 14:03:00 +0100</pubDate><title>Zuerst einmal sind die Arbeitsbedingungen zu verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zuerst-einmal-sind-die-arbeitsbedingungen-zu-verbessern</link><description>Der SGB zum bundesrätlichen Bericht zu Fördermöglichkeiten für die Medien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB ist enttäuscht über den Bericht des Bundesrats zu Fördermöglichkeiten für die Medien. Der Bericht enthält keine griffigen Massnahmen, wie die Erosion der Arbeitsbedingungen oder der Konzentrationsprozess bei den Zeitungen aufgehalten werden könnten. Stattdessen werden Fördermassnahmen vorgeschlagen, die nach dem Giesskannenprinzip allen, also auch den grossen, Medienunternehmen zu Gute kommen, ungeachtet der wirtschaftlichen Kapazitäten der Unternehmen.</p><p>Die Arbeitsbedingungen der Freischaffenden sind miserabel, insbesondere sind deren Honorare im freien Fall. Bei den Festangestellten ist das Arbeitstempo mittlerweile unerträglich, und die Arbeitszeiten sind überlang. Faire Arbeitsbedingungen sind aber der Schlüssel für einen qualitativ hochstehenden Journalismus. Und nur ein solcher ist Grundlage für den Service public-Auftrag, den die Medien haben. Die demokratiefördernde Wirkung der Medien stützt sich auf eine differenzierte Berichterstattung, die der Bevölkerung die Grundlage zur Meinungsbildung bietet. Dieser qualitativ hochstehende Journalismus ist aber wegen der massiv verschlechterten Arbeitsbedingungen akut gefährdet. Dem Bundesrat jedoch sind die Arbeitsbedingungen gerade mal einen Satz wert. Zurückgeführt wird das Malaise auf die schwierige wirtschaftliche Situation der Medien. Das ist nur die halbe Wahrheit. Es ist nämlich so, dass es gerade die grossen Medienunternehmen sind, die bis heute beträchtliche Gewinne erwirtschaften, Freischaffenden miserable Honorare bezahlen und kleine Verlage unter Druck setzen. Die grossen Medienunternehmen hintertreiben eine sozialpartnerschaftliche Annäherung. 
</p><p>Der SGB ist klar der Ansicht, dass nur ein Gesamtarbeitsvertrag, der auch die Situation der Freischaffenden regelt, eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen verhindern kann. Die grossen Medienunternehmen sind hier in die Pflicht zu nehmen. Ohne sozialpartnerschaftliche Absicherung der Arbeitsbedingungen gibt es keinen Grund, diesen Grossunternehmen eine Medienförderung zukommen zu lassen, wie dies der Bundesrat jetzt in Form eines tieferen Mehrwertsteuersatzes für Onlinemedien und einer Basisunterstützung für die SDA, die sich in deren Mehrheitsbesitz befindet, vorsieht. 
</p><p>Der SGB ist hingegen froh, dass der Bundesrat sich zugunsten der indirekten Presseförderung ausspricht. Die Verbilligung der Posttarife ist für kleine Zeitungen und die Mitgliederpresse existenzsichernd. Es sind gerade die kleinen Zeitungen, die heute noch die Vielfalt der schweizerischen Medienlandschaft garantieren. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Dore Heim, Geschäftsführende Sekretärin SGB, Tel: 079 744 93 90</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2075</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2014 11:15:00 +0100</pubDate><title>  Vier Herausforderungen für die Zukunft </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vier-herausforderungen-fuer-die-zukunft</link><description>SGB zu 50 Jahren Arbeitsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Eidgenössische Arbeitskommission hat heute im Beisein von Bundesrat Schneider-Ammann sowie der Sozialpartner das 50-jährige Jubiläum des Arbeitsgesetzes gefeiert. 
</p><p>Das Arbeitsgesetz hat sich als Hauptinstrument des Arbeitnehmerschutzes bewährt; es ist jedoch an die technologischen Entwicklungen anzupassen. Zu erfassen ist erstens das zunehmende Phänomen der Arbeit im Home-Office, etwa durch die Gewährung von Pausen sowie die Regelung von Haftungsfragen. Zum zweiten muss die ständige Erreichbarkeit, welche mit dem Smartphone rasant zugenommen hat, zum Schutz der Arbeitnehmenden wieder eingeschränkt werden. Um psychosozialen Risiken, verursacht durch Stress, Überarbeitung und Nachtarbeit, vorzubeugen, müssen die kantonalen Arbeitsinspektorate drittens die Arbeitszeiterfassung vermehrt kontrollieren. Zum vierten muss das Schweizer Recht so geändert werden, dass Burn-Outs aufgrund von Stress am Arbeitsplatz endlich als Berufskrankheit anerkannt werden! 
</p><p>Das Arbeitsgesetz wurde 1964 dank jahrzehntelangem Kampf der Gewerkschaften eingeführt. Es regelt den allgemeinen Gesundheitsschutz, die Arbeits- und Ruhezeiten sowie den speziellen Schutz am Arbeitsplatz für Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Mütter. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>- Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97 
</p><p>- Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2072</guid><pubDate>Sun, 30 Nov 2014 13:25:00 +0100</pubDate><title>Nein zu Ecopop: Bilaterale erhalten - Arbeitnehmerschutz stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nein-zu-ecopop-bilaterale-erhalten-arbeitnehmerschutz-staerken</link><description>Der SGB zu den eidgenössichen Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit Befriedigung nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vom äusserst klaren Nein zur gefährlichen und unmenschlichen Ecopop-Initiative Kenntnis. Eine sehr deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten hat es damit abgelehnt, Migrantinnen und Migranten zu Sündenböcken für hausgemachte Probleme zu machen und mit der EU ganz zu brechen. Bundesrat und Parlament müssen dem nun Rechnung tragen. 
</p><p>So müssen die bilateralen Verträge erhalten werden. Neue Diskriminierungen der Migrantinnen und Migranten darf es nicht geben, denn das führt zu mehr Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen und schadet damit allen Arbeitnehmenden in der Schweiz. Ausserdem müssen Bundesrat und Parlament dafür sorgen, dass die Bevölkerung von den Bilateralen profitiert. Dazu muss der Grundsatz "In der Schweiz werden Schweizer Löhne bezahlt und gelten Schweizer Arbeitsbedingungen" durchgesetzt werden. Instrumente dazu sind ein verbesserter Arbeitnehmerschutz und Fördermassnahmen für Gesamtarbeitsverträge. Weiter müssen Bundesrat und Parlament andere hausgemachte Probleme wie Zersiedelung, Wohnungsnot und Umweltprobleme endlich mit effizienten Reformen angehen. 
</p><p>Erfreut ist der SGB auch über die deutliche Ablehnung der Gold-Initiative. Diese Vorlage aus den Reihen der SVP hätte die Geldpolitik der Nationalbank massiv erschwert. Statt flexibel auf Krisen und Probleme reagieren zu können, wäre die Nationalbank in einem „goldenen Korsett“ gefangen gewesen. Ein Korsett, das Löhne und Arbeitsplätze gefährdet und bloss die Gold-spekulanten gefreut hätte.
</p><p>Verpasst wurde leider die Chance, mit einem Ja zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung für etwas mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Der beachtliche Ja-Anteil zeigt jedoch, dass Steuergerechtigkeit in breiten Kreisen einen hohen Stellenwert geniesst. Neue Steuergeschenke sind deshalb nicht angezeigt. Auch bei Unternehmen nicht, für die Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf Steuererleichterungen in Milliardenhöhe plant. Es darf nicht sein, dass die Bevölkerung am Ende für die entstandenen Finanzlücken mit Steuererhöhungen oder Leistungsabbau bestraft wird.
</p><h5>Auskünfte: </h5><p>- Paul Rechsteiner, SGB-Präsident 079 277 61 31 
</p><p>- Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2071</guid><pubDate>Fri, 28 Nov 2014 16:55:00 +0100</pubDate><title>Parlament muss Kritik an Ladenöffnungszeitengesetz Rechnung tragen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-muss-kritik-an-ladenoeffnungszeitengesetz-rechnung-tragen</link><description>Umsetzung Motion Lombardi</description><content:encoded><![CDATA[<p> Trotz scharfer Kritik in der Vernehmlassung treibt der Bundesrat die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten unverdrossen voran. Er stellt sich nicht nur taub für die Kritik der Gewerkschaften, dass sich durch längere Ladenöffnungszeiten die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmenden klar verschlechtern. Mit der Botschaft zum Ladenöffnungszeitengesetz tritt der Bundesrat auch den Föderalismus mit Füssen und setzt sich über Volksentscheide in zahlreichen Kantonen hinweg. Und über die Haltung der Kantonsregierungen: Nur gerade der Kanton Tessin unterstütze die Vorlage in der Vernehmlassung. Das Parlament hatte die Vorlage seinerzeit über die Motion Lombardi angestossen. Jetzt muss es über den eigenen Schatten springen, dem Widerstand aus den Kantonen Rechnung tragen und von dem neuen Gesetz absehen.
</p><p>Es wäre unverständlich und demokratiepolitisch äusserst fragwürdig, würde auch das Parlament die Vorbehalte der Kantone ignoriert. Denn deren Widerstand ist in den weitaus meisten Fällen vom Volk legitimiert: längere Ladenöffnungszeiten wurden in den letzten Jahren in mehr als einem Dutzend kantonaler Abstimmungen abgelehnt. In Luzern zum Beispiel lehnten die Stimmberechtigten nicht nur eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten ab, sondern auch die Ausdehnung der Öffnungszeiten an Samstagen von 16 auf 17 Uhr. Ein Ladenöffnungszeitengesetz, das schweizweit generelle Öffnungszeiten bis 20 Uhr unter der Woche und bis 19 Uhr am Wochenende erlauben würde, stünde damit völlig quer in der Landschaft. Der SGB wird diese Vorlage aus diesen Gründen bekämpfen. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul><p class="GliederungText"><a name="Text9"><br></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2065</guid><pubDate>Thu, 20 Nov 2014 11:47:00 +0100</pubDate><title>Es braucht einen runden Tisch </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-braucht-einen-runden-tisch</link><description>Asbestkatastrophe umfassend angehen

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das gestrige Urteil des obersten italienischen Gerichtes im Asbestprozess gegen Stefan Schmidheiny zeigt, dass der Weg über das Strafrecht für die Lösung der asbestbedingten Probleme eine sehr steinige Hürde darstellt. Unbestritten jedoch ist, dass es eine Lösung braucht, die gebührend auf das Leiden der Opfer antwortet, gerade auch in der Schweiz. Der SGB wiederholt deshalb seine Forderung nach einem „runden Tisch“, der menschenwürdige Lösungen für die Asbestopfer finden und dazu einen Entschädigungsfonds schaffen soll. Der SGB fordert die Wirtschaft erneut auf, Hand zu bieten für gerechte Lösungen. Ein solcher Fonds stellte insbesondere für bereits verjährte Fälle und für asbestbedingte Erkrankte, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen, einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. 
</p><p>Unabhängig des gestrigen Urteils ist festzuhalten, dass das schweizerische Verjährungsrecht in Zivilsachen für die Asbestproblematik einen bedeutenden Mangel aufweist. In der gegenwärtigen Revision ist nun endlich eine neue opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz fordern können, zu finden. Verlangt ist eine Frist, die erst ab dem Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt und so der langen Latenzzeit von Asbest Rechnung trägt. Eine solche neue Regelung kann auf Asbesterkrankungen beschränkt werden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2062</guid><pubDate>Wed, 19 Nov 2014 14:07:00 +0100</pubDate><title>Parlament muss Paket verbessern und insbesondere AHV stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-muss-paket-verbessern-und-insbesondere-ahv-staerken</link><description>Reform Altersvorsorge 2020/Volksinitiative AHVplus

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat daran festhält, die Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich anzugehen. Die Aufsplittung in Einzelreformen ist politisch chancenlos. Das zeigt die Vergangenheit. Deshalb gilt es jetzt in den Reformprozess der Altersvorsorge einzutreten. Das Parlament muss das Paket jedoch deutlich verbessern: Die Reform muss der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung tragen. Die AHV muss gestärkt, statt geschwächt werden. Zudem darf das Parlament die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht schmälern.
</p><p>Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, ist das heutige Rentenniveau ungenügend. Der Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen, ist nach wie vor nicht umgesetzt. Zudem hinken die AHV-Renten immer mehr den Reallöhnen hinterher. Aus diesen Gründen ist die AHV zu stärken. Denn von der AHV profitieren Leute mit tiefen und mittleren Einkommen dank deren sozialen Finanzierung am meisten. Für den SGB ist es deshalb unverständlich, dass der Bundesrat dieses in der Volksinitiative „AHVplus - Für eine starke AHV“ formulierte Anliegen in keiner Weise aufnimmt.
</p><p>Stattdessen enthält „Altersvorsorge 2020“ eine Reihe Vorschläge, welche zu schlechteren AHV-Leistungen führen. Der SGB lehnt die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 ab, weil sie der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung trägt. Zudem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Frauen – aber auch Männern – in diesem Alter genügend Stellen anzubieten. Deshalb sind generelle Rentenalterhöhungen chancenlos.
</p><p>Der SGB unterstützt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Denn aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist eine AHV-Zusatzfinanzierung für das nächste Jahrzehnt nötig. Hingegen kann es nicht angehen, dass sich der Bund teilweise aus der AHV-Finanzierung (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags) zurückzieht. Nicht in Frage kommt auch die im sogenannten Interventionsmechanismus vorgesehene automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung. Diesen Raubzug auf das Portemonnaie der Rentnerinnen und Rentner gilt es zu verhindern.
</p><p>Weiter lehnt der SGB eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% ist nicht realistisch, hat doch das Stimmvolk bereits eine bescheidenere Kürzung auf 6,4% abgeschmettert. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kommen die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und schmälern ihr Budget während der Erwerbsarbeit.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>- Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik; 031 377 01 13 oder 076 564 67 67
</p><p>- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB; 079 249 59 74
</p><p><a name="Text9"></a><a name="Text10"></a></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2059</guid><pubDate>Wed, 12 Nov 2014 14:47:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat blendet Probleme der Lehrlinge aus </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bundesrat-blendet-probleme-der-lehrlinge-aus</link><description>Bericht zur Lehrstellenmarktentwicklung
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute vom Bundesrat verabschiedete Bericht beschönigt die Schwierigkeiten der Jugendlichen auf dem Lehrstellenmarkt. Seit 2011 decke das Angebot die Nachfrage, somit dränge sich keine zusätzliche Massnahme auf, so der Bundesrat. Die Lage der Jugendlichen ist jedoch nicht so rosig. Mehrere Branchen bieten heute zu wenig Lehrstellen an. Das gilt vor allem für frauendominierte Bereiche wie Gesundheit und Soziales. Aus diesem Grund müssen sich junge Frauen viel häufiger bewerben als junge Männer (im Durchschnitt 15 weibliche gegenüber 9 männliche Bewerbungen). Das ist unbefriedigend und diskriminierend. 
</p><p>Auf der anderen Seite bleiben in mehreren Branchen viele Lehrstellen unbesetzt, insbesondere in solchen des Baus, des Gewerbes und der Industrie. Die Arbeitgeber sehen den Fehler bei den Jugendlichen. Diese würden den Ansprüchen nicht genügen. Oder es mangle an Werbung in der Schule oder bei den Familien. Was stimmt: die betroffenen Branche sind häufig jene, in denen die Jugendlichen schnell als billige Hilfskräfte eingesetzt und in denen die Qualität der Ausbildung sowie die Sicherheit zweitrangig werden.
</p><p>Aus diesem Grund verlangt der SGB, dass Bund und Kantone die Lehraufsicht verstärken und die Umsetzung von für die Lehrlinge bestimmten Sicherheitsmassnahmen besser kontrollieren. Die Gewerkschaftsjugend hat dazu eine Petition gestartet. <br>&nbsp;
</p><h5>Auskünfte:</h5><p><a name="Text7">Véronique Polito, SGB-Zentralsekretärin, 079 436 21 29</a></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1391</guid><pubDate>Tue, 11 Nov 2014 11:06:00 +0100</pubDate><title>Erfolgsmodell AHV stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erfolgsmodell-ahv-staerken</link><description>AHV-Renten um 10 % erhöhen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV-Renten hinken immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule sind deshalb für viele Menschen zu gering. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das Problem für künftige Rentnerinnen und Rentner noch verschärfen. Das Projekt „Altersvorsorge 2020“ will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat deshalb im März 2013 als Gegenprojekt zu den Plänen „Altersvorsorge 2020“ die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ gestartet. Im Dezember 2013 haben der SGB, seine Mitgliedsverbände, weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), die SP, die Grünen sowie RentnerInnen-Organisationen 112‘114 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Botschaft des Bundesrates ist noch dieses Jahr (2014) zu erwarten.
</p><p>AHVplus fordert die Stärkung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz. Denn die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Die Initiative verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat angehoben. Dank dem genialen und solidarischen Finanzierungsmodell ist eine Stärkung der ersten Säule für Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen viel effizienter und kostengünstiger als das private Sparen, wo die Banken und Versicherungen mitverdienen. Wegen dem viel besseren Preis-Leistungsverhältnis der ersten Säule ist es gerade für die junge Generation interessant, die AHV zu stärken.
</p><p>Überdurchschnittlich profitieren würden insbesondere die Frauen: Wegen Mutterschaft und Kinderbetreuung erhalten Frauen oft nur kleine Pensionskassenrenten. Bei der AHV dagegen werden die Erwerbsunterbrüche dank Erziehungsgutschriften ausgeglichen, so dass auch Frauen mit Kindern gute AHV-Renten ausbezahlt werden.
</p><p>Was etwas wert ist, kostet auch etwas: Die Rentenverbesserung wird auf 3,6 Mrd. Fr. veranschlagt. Würde die Schweiz eine nationale Erbschaftssteuer einführen, so wären 2 Milliarden bereits finanziert. Und würde die Tabaksteuer direkt in die AHV fliessen statt in die Bundeskasse, stünden der AHV auf einen Schlag weitere 2,2 Mrd. Fr. mehr zur Verfügung. &nbsp;
</p><p><a href="http://flic.kr/s/aHsjP7TGMk" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Zu den Fotos der Einreichung</a></p><p>&nbsp;</p><p>Nachtrag vom 20.01.2014: Die Volksinitiative ist laut Mitteilung der Bundeskanzlei formell zustande gekommen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen<a name="Text10">, </a>076 564 67 67</li></ul><h5> Dokumente</h5><ul><li>"Die Antwort der Gewerkschaften auf die "Altersvorsorge 2020"" von Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li><li>&lt;media&gt;"Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in einer stärkeren AHV"&lt;/media&gt; von Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB</li><li>&lt;media&gt;"AHVplus: für ein Alter in Sicherheit und Würde"&lt;/media&gt; von Giorgio Tuti, Präsident SEV</li><li>&lt;media&gt;"Mit AHVplus endlich eine Rente, die diesen Namen bei den Arbeitnehmenden verdient"&lt;/media&gt; von Aldo Ferrari, Geschäftsleitungsmitglied Unia</li><li style="font-size: 12px;">&lt;media&gt;"Die Schweizerische Erfolgsgeschichte hat drei Buchstaben: AHV"&lt;/media&gt;&nbsp;von Jacqueline Fehr, Nationalrätin SP</li><li style="font-size: 12px;">&lt;media&gt;"Ein Schritt hin zur Deckung des Existenzbedarfs"&lt;/media&gt; von Christiane Jacquet-Berger, Präsidentin AVIVO Schweiz</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2047</guid><pubDate>Thu, 30 Oct 2014 17:08:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat darf Opfer nicht länger vertrösten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-darf-opfer-nicht-laenger-vertroesten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute präsentierte bundesrätliche Antwort auf die Motion 14.3664 der nationalrätlichen Rechtskommission (Fonds zur gerechten Entschädigung von Asbestopfern) ist unbefriedigend. Sie muss vielen Asbesterkrankten als eigentliche Rechts- bzw. Arbeits-Verweigerung erscheinen. 
</p><p>Der Bundesrat anerkennt zwar in seiner Begründung für eine Empfehlung der Motion, dass viele Asbesterkrankte nicht unter die in der Schweiz guten Unfallversicherungs-Leistungen fallen. Trotzdem will der Bundesrat aber gerade für diese besonders betroffene Kategorie heute keine gerechte Lösung präsentieren (z.B. Angehörige von betroffenen Arbeitnehmenden oder Menschen, welche in der Nähe von Asbest-Fabriken wohnten). 
</p><p>Immerhin will der Bundesrat die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) aufnehmen, zur Auslotung von möglichen Lösungen für die Asbest-Tragödie einen Runden Tisch einzuberufen. Leider wird aber kein Zeitplan genannt. 
</p><p>Der SGB fordert aus diesem Grund den Bundesrat auf, den Runden Tisch mit allen Hauptakteuren umgehend einzuberufen. Dort sollen die Fragen zur Verjährung, zu Präventionsmassnahmen und zu einem von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungs-Fonds diskutiert und geklärt werden. „Die Asbest-Kranken dürfen nicht länger vertröstet werden“, meint dazu Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär und Leiter des Bereiches Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen. 
</p><h5>Für Fragen:</h5><p>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 97</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2040</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 17:37:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert wirtschaftspolitische Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-fordert-wirtschaftspolitische-wende</link><description>55. SGB-Kongress in Bern beendet</description><content:encoded><![CDATA[<p> Statt Migrantinnen und Migranten zu Sündenböcken für hausgemachte Probleme zu machen, braucht es eine wirtschaftspolitische Wende. Diese Forderung haben die 400 Delegierten des SGB-Kongresses am Freitag mit Vehemenz vertreten. Denn die realen Probleme im Land sind sozialer Art und heissen Lohndruck, Prämienlast, Stress und unsichere Arbeitsplätze - Probleme, die durch Abschottung noch verstärkt und ausgeweitet würden.
</p><p>Damit nicht nur die Topverdiender, Aktionäre und Arbeitgeber vom steigenden Wohlstand profitieren, müssen mehr Arbeitnehmende vom Schutz eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) profitieren können. Der GAV-Abdeckungsgrad muss auf über 60 Prozent steigen. Dazu müssen Bundesrat und Parlament die Hürden für GAV und deren Allgemeinverbindlicherklärung senken. Gute GAV sind darüber hinaus dank klaren Arbeitszeitregelungen ein effizientes Mittel gegen den zunehmenden Stress am Arbeitsplatz, sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und senken die Lohndiskriminierung der Frauen. Damit Frauen nicht länger diskriminiert werden, braucht es aber mehr. Neben der vom Bundesrat vorgeschlagenen Pflicht der Unternehmen, ihre Löhne auf Diskriminierung zu untersuchen, müssen die Firmen verpflichtet werden, diese auch zu beseitigen. Und eine Kontrollbehörde, in die auch die Sozialpartner eingebunden sind, muss das Gleichheitsgebot durchsetzen.
</p><p>Dringend nötig sind Massnahmen zur Stärkung der Einkommen. Es darf nicht sein, dass der Reallohnzuwachs der Normalverdienenden gleich wieder von steigenden Krankenkassenprämien weggefressen wird. Der SGB fordert deshalb eine substanzielle Erhöhung der Prämienverbilligungen. Die Prämien dürfen künftig nur noch maximal 10 Prozent des Haushaltseinkommens betragen. Dazu müssen Bund und Kantone die Mittel für Prämienverbilligungen um rund 2 Milliarden Franken aufstocken, statt an der Sparschraube zu drehen. Mittelfristig soll die Prämien-Belastung maximal 8 Prozent betragen, wie es bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes in den 1990er Jahren das Ziel war. Längerfristig muss die Krankenversicherung einkommensabhängig finanziert werden - wie jede Sozialversicherung.
</p><p>Intensiv debattiert haben die Kongressdelegierten die Konsequenzen aus der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative. Sie haben bekräftigt, dass die Bilateralen erhalten, neue Diskriminierungen verhindert und die Schutzmassnahmen für Löhne und Arbeitsbedingungen ausgebaut werden müssen. Die Schweiz kann sich keine Sololäufe leisten. Die Bilateralen sind für den Wohlstand und sichere Arbeitsplätze von grosser Bedeutung und garantieren, dass Berufstätige mit EU-Pass nicht diskriminiert werden. Dieses Prinzip muss auch in Zukunft gelten. Der Arbeitskräftebedarf darf nicht über Kurzaufenthaltsbewilligungen befriedigt werden. Diskriminierungen wie ein neues Saisonnierstatut wird der SGB bekämpfen. Löhne und Arbeitsbedingungen müssen besser geschützt werden. Insbesondere braucht es auch einen Schutz gegen Kündigungen und vor prekären Arbeitsformen. Denn eine künftige Abstimmung über den Bilateralen Weg kann nur gewonnen werden, wenn die sozialen Interessen gewahrt werden und der Grundsatz durchgesetzt wird, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen.
</p><p>In einer Resolution ruft der SGB-Kongress auf, die gefährliche und unmenschliche Ecopop-Initiative zu bekämpfen. Sie führt zu Lohndruck und schlechteren Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmenden und schürt die Fremdenfeindlichkeit. In einer emotionalen Debatte machte der Kongress deutlich, dass der SGB neue aufenthaltsrechtliche Diskriminierungsformen resolut bekämpfen wird. In diesem Zusammenhang startete der SGB mit dem berührenden Kurzfilm "Verboten und versteckt - Saisonnierkinder erzählen" eine Sensibilisierungskampagne gegen ein neues Saisonnierstatut.
</p><p>In weiteren Resolutionen forderte der SGB, dass sich die Schweiz aus den Verhandlungen über ein TISA-Abkommen zurückzieht. Ein solches Liberalisierungsabkommen für Dienstleistungen würde unweigerlich zu einem Privatisierungsdruck für zahlreiche Service-public-Aufgaben führen, etwa in der Wasserversorgung, im Gesundheits- und Bildungswesen oder im öffentlichen Verkehr.
</p><p>Der SGB hat am zweiten Kongresstag ausserdem Ständerat Paul Rechsteiner als SGB-Präsidenten sowie Vania Alleva (Co-Präsidentin Unia) und Giorgio Tuti (Präsident SEV) als Vizepräsidentin, respektive Vizepräsidenten wiedergewählt.
</p><p>Bereits am Donnerstag hat der SGB ausserdem den Westschweizer Karikaturisten Philippe Bécquelin, alias "Mix et Remix" mit dem mit 10'000 Franken dotierten SGB-Kulturpreis ausgezeichnet. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74<span class="Auszeichnunghalbfett"></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Service Public</category><category>Sozialpolitik</category><category>Migration</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2029</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 16:25:00 +0200</pubDate><title>Soziale Sicherheit stärken, nicht schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/soziale-sicherheit-staerken-nicht-schwaechen</link><description>SGB-Kongress will Errungenschaften verteidigen und Lücken schliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB wird in den nächsten vier Jahren die sozialen Errungenschaften verteidigen und sich für die Schliessung bestehender Lücken engagieren. Dies haben die rund 400 Delegierten am Donnerstag am Kongress im Rahmen einer Debatte über die Soziale Sicherheit deutlich gemacht. Statt die Sozialversicherungen zu schwächen, muss die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards im Fokus der Politik stehen.
</p><p>Soziale Risiken wie Tod, Alter, Krankheit, Invalidität, Unfall und Arbeitslosigkeit können nur kollektiv getragen werden. Denn deren finanzielle Folgen sind alleine nicht zu stemmen. Dazu gibt es keine leistungsfähigeren Instrumente als Sozialversicherungen. Denn sie verbinden das Prinzip der grossen Zahl mit dem Prinzip der Solidarität - etwa zwischen Jung und Alt, zwischen Gesund und Krank sowie zwischen Reich und Arm. Deshalb liefern Sozialversicherungen viel bessere Ergebnisse als jede private Vorsorge.
</p><p>Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz, die AHV, darf aus diesem Grund nicht geschwächt, sondern muss gestärkt werden. Von einer Schwächung profitiert nur die private Vorsorge. Die Erhöhung des Frauenrentenalters kommt für den SGB damit nicht in Frage. Sie trägt der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung. Ausserdem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Personen in diesem Alter genügend Stellen anzubieten.
</p><p>Falsch ist auch der geplante teilweise Rückzug des Bundes aus der AHV-Finanzierung (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags). Dies würde entweder zu höheren Mehrwertsteuern oder zu tieferen Rentenleistungen führen. Die im Falle einer finanziellen Schieflage der AHV geplante automatische Sistierung der zweijährlichen Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung lehnt der SGB strikt ab.
</p><p>Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen - also das Gros der Bevölkerung - ist die AHV der stärkste Pfeiler ihrer Altersvorsoge. Für ein würdevolles Leben im Alter brauchen sie ein angemessenes Renteneinkommen. Deshalb darf die erste Säule nicht geschwächt werden. Die AHV braucht in der anstehenden Reform "Altersvorsorge 2020" eine Stärkung wie sie die Initiative "AHVplus" in Form eines 10-Prozent-Zuschlags fordert. Dies umso mehr als die AHV-Neurenten immer mehr der Lohnentwicklung hinterherhinken.
</p><p>Nicht hinnehmen wird der SGB die Pläne für Abstriche bei den Ergänzungsleistungen (EL). Wird der Zugang zu den EL eingeschränkt, würden Leute mit mittleren Einkommen hart getroffen. Sie würden rasch von Sozialhilfe abhängig. Die EL würden ihre Funktion als Pflegeversicherung nicht mehr erfüllen. Der SGB wird deshalb Verschlechterungen bei der Finanzierung der Pflege im Alter bekämpfen.
</p><p>Weiter sprach sich der SGB-Kongress gegen Verschlechterungen der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge aus. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% lehnt der SGB ab
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><p>Die SGB-Kongressdelegierten unterstrichen ihre Bereitschaft, ihre Forderungen mit Nachdruck zu vertreten und hiessen eine Resolution gut, in der zu einer nationalen Kundgebung am 7. März 2015 für Lohngleichheit und gegen eine Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre aufgerufen wird.
</p><p>Mit ihren Forderungen und Botschaften richteten sich die Delegierten auch an Sozialminister Alain Berset, der in seiner Rede das Projekt "Altersvorsorge 2020" erläuterte. Er rief dabei zu gemeinsamem Engagement für eine langfristig stabile Altersvorsorge auf.
</p><h5 class="GliederungText" style=" ">Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67<span class="Auszeichnunghalbfett"></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2027</guid><pubDate>Wed, 22 Oct 2014 15:47:00 +0200</pubDate><title>Endlich Massnahmen zur Lohngleichheit - aber noch zu zahnlos</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-massnahmen-zur-lohngleichheit-aber-noch-zu-zahnlos</link><description>Lohndiskriminierung der Frauen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat Lücken bei den gesetzlichen Grundlagen zur Durchsetzung der Lohngleichheit anerkannt und endlich Massnahmen ergreift. Die Pflicht für die Unternehmen, die Löhne regelmässig mit einer anerkannten Methode zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit wird Verbindlichkeit und Transparenz geschaffen. Allerdings gehen die vorgeschlagenen Massnahmen zu wenig weit. Eine Pflicht, festgestellte Lohndiskriminierungen zu beseitigen, ist nicht vorgesehen. Es fehlt zudem eine Kontrollbehörde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen, in die auch die Sozialpartner einbezogen sind und die die Lohngleichheit durchsetzen kann. Zudem müssen auch Bund, Kantone und Gemeinden in die Pflicht genommen werden. 
</p><p>Der Handlungsbedarf ist gross, denn der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau ist zuletzt sogar wieder leicht angestiegen auf 18.9 Prozent. Über einer Million Frauen entgehen auf Grund der Lohndiskriminierung pro Jahr 7.7 Milliarden Franken bzw. 677 Franken pro Monat. Diese gesetzeswidrige Lohneinbusse bezahlen die Frauen im Alter noch einmal, indem ihre Renten tiefer sind. Dieses Geld, das die Wirtschaft einsteckt fehlt auch den Familien. Diese Lohneinbussen werden die Frauen nicht weitere Jahrzehnte schlucken! 
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB zuständig für Lohngleichheit, 079 341 90 01</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2026</guid><pubDate>Tue, 21 Oct 2014 08:48:00 +0200</pubDate><title>SGB-Analyse zeigt: Es braucht eine wirtschaftspolitische Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-analyse-zeigt-es-braucht-eine-wirtschaftspolitische-wende</link><description>Lohndruck, Prämienlast, Stress und unsichere Arbeitsplätze</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz ist so reich wie nie. Doch nur eine Minderheit profitiert. Der SGB-Bericht zur Lage der Berufstätigen in der Schweiz liefert Fakten und zeigt Handlungsmöglichkeiten.</p><p>Die Schweiz ist so reich wie nie zuvor - dank der Berufstätigen. Rund 170'000 Franken erwirtschaftete jede berufstätige Person in der Schweiz letztes Jahr (Durchschnitt pro Vollzeitstelle). Das Land könnte sich also problemlos leisten, dass es allen gut geht. Die Realität ist leider anders, wie die Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zur Lage der Berufstätigen zeigt.
</p><p>Den gestiegenen Wohlstand teilten sich in den letzten 20 Jahren vor allem Topverdiener, Aktionäre und Arbeitgeber. Viele Berufstätige gingen dagegen fast leer aus. Und bei Normalverdienenden fressen steigende Krankenkassenprämien das magere Reallohnwachstum wieder weg. Auch von Steuererleichterungen profitierten vor allem die höchsten Einkommen. Kein Wunder, haben in der Schweiz im internationalen Vergleich so viele Leute Mühe, finanziell über die Runden zu kommen.
</p><p>Viele Berufsleute sorgen sich um ihren Arbeitsplatz. Mittlerweile liegt die Erwerbslosigkeit in deutschen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Bayern tiefer als in der Schweiz. Bei unfreiwilliger Teilzeitarbeit belegt die Schweiz sogar einen unrühmlichen Spitzenplatz in Europa. Auch bei Stress und stressbedingten Krankheiten steht die Schweiz im europäischen Vergleich schlecht da. Die durchzogene Bilanz droht sich gar noch zu verschlimmern, sollte es zu einem Rückfall in die Zeit vor den bilateralen Verträgen mit der EU kommen.
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner forderte vor den Medien in Bern "eine wirtschaftspolitische Wende" für die Schweiz. Mehr Gerechtigkeit bringen Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit guten Mindestlöhnen und generellen Lohnerhöhungen. Kurzfristig soll der GAV-Abdeckungsgrad auf 60 Prozent steigen. Um die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau herzustellen, müssen Kontrolleure die Löhne in den Firmen auf Diskriminierung prüfen. Und es braucht eine Behörde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen.
</p><p>Die bilateralen Verträge müssen gesichert und die Arbeitsbedingungen besser geschützt werden. Das Prinzip der Nichtdiskriminierung nach Aufenthaltsstatus muss auch in Zukunft gelten. Grossen Handlungsbedarf gibt es bei der Steuer- und Abgabenpolitik. Bund und Kantone müssen die Prämienverbilligung substanziell aufstocken. Der SGB wird an seinem Kongress vom 23./24. Oktober entsprechende Forderungen für eine wirtschaftspolitische Wende verabschieden.
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2347 - - "TEXT, 141021 PR Analyse berufstaetige, 141021_PR_Analyse_berufstaetige.pdf, 71 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2348 - - "TEXT, 141021 DL Analyse Berufstaetige, 141021_DL_Analyse_Berufstaetige.pdf, 157 KB"&gt;Daniel Lampart, Chefökonom SGB&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li>&lt;media 2357 - - "TEXT, lage der berufstaetigen, lage_der_berufstaetigen.pdf, 325 KB"&gt;Lohndruck, Prämienlast, Stress und unsichere Arbeitsplätze. Die Lage der Berufstätigen in der reichen Schweiz&lt;/media&gt;</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Arbeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2025</guid><pubDate>Thu, 16 Oct 2014 11:46:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat muss Lohngleichheit mit Kontrollbehörde durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-muss-lohngleichheit-mit-kontrollbehoerde-durchsetzen</link><description>15 Jahre Aktionsplan Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der am Donnerstag präsentierte Bericht der Bundesverwaltung zur Umsetzung des "Aktionsplans Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann" zeigt es deutlich: Den Grundsatz "Gleicher Lohn für Mann und Frau für gleiche und gleichwertige Arbeit" setzen die Arbeitgeber in der Schweiz nur ungenügend um. Auch mehrere Jahrzehnte nach der Verankerung dieses Prinzips in der Bundesverfassung und 18 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes besteht noch grosser Handlungsbedarf. 
</p><p>Der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau ist zuletzt sogar wieder leicht angestiegen auf 18.9 Prozent. Den Frauen entgehen auf Grund der Lohndiskriminierung pro Jahr 7.7 Milliarden Franken. Diese gesetzeswidrige Lohneinbusse bezahlen die Frauen im Alter noch einmal, indem ihre Renten tiefer sind. Würde es mit der Durchsetzung des Verfassungsauftrags zur Lohngleichheit in diesem Tempo&nbsp;weitergehen, müssten die Frauen weitere Jahrzehnte warten bis sie zu ihrem Recht kommen. Betroffen sind mehr als eine Million erwerbstätige Frauen.
</p><p>Das zeigt: Mit freiwilligen Massnahmen und Gefälligkeitsgutachten kann der Verfassungsauftrag nicht umgesetzt werden. In der Pflicht steht nun der Bundesrat. Er muss die gesetzlichen Grundlagen für eine Behörde schaffen, die unter Einbezug der Sozialpartner Kontrollen durchführt und die Lohngleichheit durchsetzt. Gleichzeitig sind die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, regelmässig sozialpartnerschaftlich die Löhne mit anerkannten Methoden zu überprüfen und das Resultat zu kommunizieren. Wird Lohnungleichheit festgestellt müssen die Frauenlöhne angepasst werden. 
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB zuständig für Lohngleichheit, 079 341 90 01</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2024</guid><pubDate>Wed, 15 Oct 2014 13:16:00 +0200</pubDate><title>AHV-Neurenten hinken hinter Lohnentwicklung her - AHVplus schafft Abhilfe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-neurenten-hinken-hinter-lohnentwicklung-her-ahvplus-schafft-abhilfe</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat beschlossene Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung ist für die heutigen Rentnerinnen und Rentner positiv. Dank dem Mischindex wird dafür gesorgt, dass ihr Rentenniveau mit den Lebenskosten einigermassen Schritt hält. Aus diesem Grund wird sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in der anstehenden Debatte über das Projekt "Altersvorsorge 2020" mit Vehemenz dafür einsetzen, dass die regelmässige Anpassung der Renten nicht untergraben wird. Die im Falle von AHV-Defiziten geplante automatische Sistierung der Rentenanpassung lehnt der SGB strikte ab.
</p><p>Die positiven Effekte des Mischindexes auf das Rentenniveau der heutigen Pensionierten dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Neurenten heute empfindlich hinter der Lohnentwicklung hinterherhinken. Einerseits weil die Renten gemäss Mischindex nur teilweise der Lohnentwicklung angepasst werden (hälftig der Teuerung, hälftig den Löhnen). Andererseits weil der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung nur ungenügend abbildet. Denn er trägt dem Strukturwandel im Arbeitsmarkt nicht Rechnung, der sich positiv auf die Löhne auswirkt. In den letzten 10 Jahren ist deshalb das Rentenniveau für Neurentner gegenüber der Lohnentwicklung um 10 Prozent in Rückstand geraten. 
</p><p>Dieses Problem muss in der anstehenden Reform "Altersvorsorge 2020" angegangen werden. Es braucht endlich wieder einen Ausgleich durch einen Zuschlag zur AHV-Rente, so wie es die Initiative "AHVplus - für eine starke AHV" der Gewerkschaften fordert. Nur so kann die Altersvorsorge dem Verfassungsauftrag gerecht werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen sollen. Nur dank besseren AHV-Renten können Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen auch in Zukunft im Alter ein Leben in materieller Würde führen.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67&nbsp;</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2017</guid><pubDate>Wed, 08 Oct 2014 12:04:00 +0200</pubDate><title>Strommarktöffnung gefährdet Versorgungssicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/strommarktoeffnung-gefaehrdet-versorgungssicherheit</link><description>Bundesbeschluss zur Strommarktöffnung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB fordert den Bundesrat auf, von der vollen Strommarktöffnung abzusehen. Er sieht derzeit keinen Grund, über die heute herrschende teilweise Marktöffnung hinauszugehen.</p><p>Eine zuverlässige Stromversorgung ist volkswirtschaftlich von grösster Bedeutung, dafür braucht es Stabilität und Planbarkeit für die Unternehmen. Eine Vollliberalisierung würde die Krise der Strombranche verschärfen, sie ist bei den anhaltend tiefen Marktpreisen ein gefährliches, unverantwortliches Experiment. Zudem bringt sie den Kleinkunden keine Vorteile.
</p><p>Die Gewerkschaften haben bei der Teilmarktöffnung Hand für eine pragmatische Lösung geboten. Die Schwelle für den Marktzugang wurde mit 100 MWh tief angesetzt. Damit können bereits heute alle Unternehmen, bei denen Stromkosten ins Gewicht fallen, von den tiefen Strompreisen profitieren. Und die kleinen Betriebe und Haushalte haben eine garantierte Grundversorgung zu moderaten Preisen mit hoher Qualität. Die volle Marktöffnung würde ihnen keinen Vorteil bringen. Denn die Abgaben würden im Fall der Marktöffnung steigen, wie die aktuelle Debatte um Investitionsbeiträge der öffentlichen Hand für Wasserkraftanlagen zeigt. Bezahlt werden solche Förderbeiträge von den Endkunden mit dem Strompreis.
</p><p>Die Strombranche steckt wegen der tiefen Preise der Stromproduktion in der Krise. Bei den grossen Unternehmen werden laufend Stellen abgebaut und auch die bisher stabilen Stadtwerke haben kaum mehr Spielraum für Investitionen. Die volle Marktöffnung würde die Planbarkeit erschweren und Investitionen würden nicht mehr getätigt. Das gefährdet die Energiewende. Denn dafür braucht es Versorgungssicherheit, Netzstabilität und planbare Kapazitäten. Dringlich ist zudem die konsequente Schulung des Personals. Denn nur gut ausgebildete Fachkräfte können die künftig immer komplexere Netzstabilisierung und die Energieberatung vor Ort gewährleisten. Deshalb setzt sich der SGB für einen Branchen-GAV ein.
</p><p>Mit der vollen Marktöffnung würde die Branche weiter destabilisiert: der Stellenabbau dürfte sich fortsetzen und der Import von Billigstrom würde zunehmen. Es ist volkswirtschaftlich verantwortungslos, solche Entwicklungen in Kauf zu nehmen, um mit der Vollliberalisierung des schweizerischen Strommarkts eine Vorausleistung für ein Stromabkommen mit der EU zu erbringen. Zumal der Inhalt des Abkommens nicht bekannt ist. Falls darin eine Aufspaltung integraler Elektrizitätsunternehmen vorgesehen wäre, würde dies die wirtschaftlich stabilen und innovativen Stadtwerke im Kern treffen
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB, 079 744 93 90</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2013</guid><pubDate>Tue, 07 Oct 2014 08:34:00 +0200</pubDate><title>Opfergerechte Verjährung und runder Tisch zur Bewältigung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/opfergerechte-verjaehrung-und-runder-tisch-zur-bewaeltigung</link><description>Asbestkatastrophe jetzt umfassend angehen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Asbestkatastrophe ist auch in der Schweiz noch lange nicht bewältigt. Weil es endlich eine umfassende Antwort braucht, fordert der SGB den Bundesrat auf, die massgebenden Akteure zu einem "runden Tisch" einzuladen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Gesetzgeber hat zuerst einmal die heute viel zu rigide Verjährungsfrist von 10 Jahren anzupassen. Denn Asbest-Erkrankungen brechen oft erst 40 Jahre nach Exposition mit dem Stoff aus. „Es ist schreiendes Unrecht, dass Schädigungen durch Asbest verjähren, bevor die Krankheit ausgebrochen ist“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor versammelter Presse fest. Trotz klarer Kritik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sperre sich die Politik hierzulande gegen eine opfergerechte Verjährung. Rechsteiner weiter: „Der bundesrätliche Vorschlag von 30 Jahren – vom Nationalrat nun auf 20 Jahre verkürzt – ist mit Blick auf die Latenzzeiten bei weitem nicht ausreichend.“ Richtig wäre es, „die Verjährung generell erst ab Ausbruch der Krankheit laufen zu lassen.“ Eine solche neue Regelung könnte allenfalls auf Asbesterkrankungen beschränkt werden. 
</p><p>Die Politik muss jedoch auch menschenwürdige und gerechte Lösungen für die bereits erkrankten Asbestopfer finden. Der SGB fordert hier einen Entschädigungsfonds. SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano: „Durch Genugtuung oder Schadenersatz schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle.“ Vor allem kämen damit auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. 
</p><p>SGB-Vize- und Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva verlangte den Ausbau der Präventionsmassnahmen zu Asbest. Denn: „Angesichts der grossen Mengen Asbest, die vor dem Verbot (1989) verbaut wurden, sind zahlreiche Arbeitnehmende des Ausbaugewerbes noch auf Jahre hinaus bei Rückbau-, Umbau- und Renovationsarbeiten erheblichen Risiken ausgesetzt: Es ist eine tickende Zeitbombe! Grosser Handlungsbedarf besteht insbesondere in mehreren Kantonen (Baubewilligung nur nach Analyse auf Asbestvorkommen, Entsorgungspraxis usw.).“ Gleichzeitig forderte Alleva eine gerechtere Risikoverteilung zwischen den Branchen und mehr Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene.
</p><p>&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li> Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li></ul><p>&nbsp;</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media&gt;Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media&gt;Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li>&lt;media&gt;SGB-Eingabe an den Bundesrat&lt;/media&gt;</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2008</guid><pubDate>Wed, 01 Oct 2014 09:32:00 +0200</pubDate><title>AHV hat unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-hat-unschlagbares-preis-leistungsverhaeltnis</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Preis-Leistungsverhältnis der AHV ist unschlagbar gut: Die grosse Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz bekommt für jeden in die AHV einbezahlten Franken deutlich mehr Rente, als wenn das gleiche Geld auf einem Konto der privaten Vorsorge angespart würde. Dies zeigen Modellrechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).</p><p>Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Ein Ehepaar (Sie: Teilzeit-Verkäuferin, Er: Vollzeit-Bauarbeiter) mit zwei Kindern und einem versicherten Lohn von zuletzt 7400 Franken, hatte im Referenzjahr 2013 Anspruch auf eine AHV-Rente von 3510 Fr. pro Monat. Dafür bezahlte das Paar während dem gesamten Erwerbsleben 305'500 Fr. AHV-Beiträge. Hätte das gleiche Paar eine gleich hohe Rente privat ansparen müssen, wäre die Rechnung viel teurer ausgefallen: Die beiden hätten insgesamt 655'700 Fr. in eine dritte Säule stecken müssen. Statt nur 10.3 Prozent, hätten sie 22.5 Prozent des Lohnes für das Alter auf die Seite legen müssen.
</p><p>Das viel bessere Preis-Leistungsverhältnis ist im genialen AHV-Finanzierungsmodell begründet. Neben der starken Solidarität zwischen hohen und tiefen Einkommen und der Berücksichtigung unbezahlter Familienarbeit in der Rentenberechnung, zählt die AHV ihre schlanke Verwaltung, die grosse Unabhängigkeit vom Gewinnstreben privater Anbieter sowie die Umlagefinanzierung zu ihren Trümpfen. Das gute Abschneiden der AHV ist auch das Resultat der schlechten Konditionen der Anbieter privater Vorsorgelösungen. Weil Banken und Versicherungen für ihre Aktionäre Gewinne erzielen müssen, werden die Versicherten über hohe Gebühren gemolken. Dies spüren die Versicherten auch in der beruflichen Vorsorge. Hier schneiden die Vorsorgelösungen der Lebensversicherungsgesellschaften weit schlechter ab als jene autonomer Pensionskassen.
</p><p>Die AHV verfügt nicht nur individuell über ein einmalig gutes Preis-Leistungsverhältnis, sondern auch als Vorsorgesystem. Die Finanzierung ist stabil. Obwohl sich die Lebenserwartung stark erhöht hat und sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner seit 1975 mehr als verdoppelte, sind die Lohnbeiträge unverändert geblieben (je 4.2 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Nur einmal wurde ein zusätzliches Mehrwertsteuer-Prozent für die AHV eingeführt.
</p><p>Die Analyse des SGB zeigt es deutlich: Zur Abdeckung elementarer sozialer Risiken, wie etwa dem Alter, sind Sozialversicherungen Privatversicherungen weit überlegen. Im Hinblick auf die anstehende Debatte über die "Altersvorsorge 2020" müssen Bundesrat und Parlament der sozialen und wirtschaftlichen Überlegenheit der Volksversicherung AHV Rechnung tragen. Statt - wie vorgeschlagen - geschwächt, muss die AHV gestärkt werden. Die AHV-Renten müssen der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt
</p><p>&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">&nbsp;</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><h5>Redebeiträge</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de1.png" class="download">Paul Rechsteiner, Präsident SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de1.pptx" class="download">Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Blog_Lampart/blog_bild_de2.png">Giorgio Tuti, Präsident SEV, Vizepräsident SGB</a></li><li><a class="download">Aldo Ferrari, Geschäftsleitungsmitglied Unia</a></li></ul><h5>Materialien</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/verbaende/movendo_logo_fr_4c.jpg" class="download">Berechnung SGB</a></li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/quote-part-fiscaleVSeff-gouv.png" class="download">Hintergrundinformationen</a></li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2005</guid><pubDate>Sun, 28 Sep 2014 13:40:00 +0200</pubDate><title>Mit Ausbau der Prämienverbilligungen Haushalte entlasten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mit-ausbau-der-praemienverbilligungen-haushalte-entlasten</link><description>Eidg. Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist enttäuscht über die Ablehnung der öffentlichen Krankenkasse. Damit wurde eine Chance verpasst, in der Krankenversicherung unnötige Werbe- und Marketingkosten zu unterbinden und den absurden Wettbewerb um gute Risiken zu beenden.
</p><p>Die Krankenkassenprämien sind in der Vergangenheit deutlich stärker gestiegen als die Einkommen. Das belastet die Haushalte. Betroffen sind vor allem Menschen mit mittleren Einkommen, umso mehr als in den letzten Jahren viele Kantone im Rahmen ihrer Sparpakete begonnen haben, die Prämienverbilligungen zu senken. Diesen Trend will der SGB brechen. Er fordert einen deutlichen Ausbau der Prämienverbilligungen.
</p><p>Erfreut nimmt der SGB von der Ablehnung der Mehrwertsteuer-Initiative von Gastrosuisse Kenntnis. Damit konnten steigende Preise für Lebensmittel verhindert und die Gefahr von Steuerausfällen abgewehrt werden.
</p><p>Erfreulich ist auch der Entscheid der Schwyzer Stimmberechtigten, die bisherige Steuerpolitik zu korrigieren und die hohen Einkommen und Vermögen etwas stärker zur Kasse zu bitten. Die Schwyzer erteilten damit jenen Steuerhardlinern eine Absage, die auf eine angemessene Abschöpfung des Steuersubstrats verzichten wollten, nur um dann umso lauter eine Senkung der Schwyzer Beiträge an den Nationalen Finanzausgleich zu fordern. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1993</guid><pubDate>Mon, 22 Sep 2014 14:02:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt masslose Senkung der Unternehmenssteuern ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-lehnt-masslose-senkung-der-unternehmenssteuern-ab</link><description>Unternehmenssteuerreform III: Kantone für übertriebenen Steuerwettbewerb nicht belohnen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Unternehmenssteuerreform III beinhaltet eine völlig unverhältnismässige Senkung der Steuern für Unternehmen und Aktionäre. Das ist masslos, zumal diese bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Etappen steuerlich privilegiert wurden und sich die Firmen so zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen verabschieden. Eines der krasseren Beispiele ist die Einführung des Kapitaleinlageprinzips, welches Steuerausfälle in Milliardenhöhe zur Folge hat.
</p><p>Der SGB unterstützt die Aufhebung der Sonderregelungen für Firmen (Statusgesellschaften u.a.). Doch es darf nicht sein, dass einzelne Kantone, die in der Vergangenheit in übertriebenem Masse Privilegien gewährt haben, nun vom Bund finanzielle Mittel erhalten, um diese Fehler zu korrigieren.
</p><p>Der SGB verlangt, dass durch die Abschaffung der Sonderregelungen bedingte negative Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bei Bund und Kantonen durch befristete Massnahmen abgemildert werden sollen. Zusätzlich soll die kantonale Besteuerung der Unternehmen durch eine stärkere Rolle des Bundes (höherer Bundessteuersatz u.a.) eingeschränkt werden. Das beschränkt den schädlichen Steuerwettbewerb der Kantone und verhindert, dass diese weitere Fehler machen. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer wird vom SGB unterstützt.
</p><h5>Weitere Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1721</guid><pubDate>Fri, 19 Sep 2014 11:52:00 +0200</pubDate><title>Lücken im Lohnschutz schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/luecken-im-lohnschutz-schliessen</link><description>Bundesrat will Flankierende Massnahmen stärken: Wichtiges Bekenntnis zum Lohnschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Flankierenden Massnahmen stärken will. Dieses Bekenntnis zum Lohnschutz ist wichtig. Denn in der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Vorschläge des Bundesrats gehen zwar in die richtige Richtung, genügen aus Sicht des SGB jedoch noch nicht, um die Löhne in der Schweiz wirksam zu schützen.
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen haben heute zu viele Lücken. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesrat die Sanktionen verschärfen und die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtern will. Dank den höheren Sanktionen kommen Lohndrücker-Firmen stärker unter Druck. Und die Ausdehnung der Allgemeinverbindlicherklärung macht es einfacher, das Schweizer Lohnniveau über Mindestlöhne durchzusetzen.
</p><p>Leider lässt der Bundesrat aber grosse Lücken offen. Insbesondere kann auch in Zukunft nicht gegen Firmen vorgegangen werden, die keine Kaution leisten. Damit wird es schwierig, ausgesprochene Bussen auch tatsächlich einzukassieren. Ungenügend ist weiterhin auch die Situation bei Arbeitsunterbrüchen und Baustellensperrungen. Verschiedene Kantone weigern sich heute, diese Instrumente einzusetzen. Damit können Firmen auch bei Verletzungen der Mindestarbeitsbedingungen ungehindert weiterarbeiten. Sind die Firmen einmal abgezogen, wird die Durchsetzung von Bussen schwierig. Kontrolleure würden ein wirksames Instrument erhalten, Lohndrücker-Firmen zur Leistung der Schweizer Löhne zu zwingen. Der SGB wird sich dafür stark machen, dass diese Lücken beim Lohnschutz geschlossen werden. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1591</guid><pubDate>Wed, 03 Sep 2014 09:29:00 +0200</pubDate><title>Mitgliederpresse gefährdet: Preiserhöhungen der Post stoppen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/mitgliederpresse-gefaehrdet-preiserhoehungen-der-post-stoppen</link><description>Offener Brief an Bundesrätin Doris Leuthard</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Erhöhung der Posttarife gefährdet die Mitgliederpresse in ihrer Existenz. Die Post hat den gesetzlichen Auftrag, die Zustellung von regionalen und lokalen Zeitungen und der Mitgliederpresse zu garantieren. Dies im Sinne einer indirekten Presseförderung mit verbilligten Posttarifen. 
</p><p>Doch bereits 2013 hat die Vereinheitlichung des Preissystems den Versand der Mitgliederpresse um durchschnittlich 6 Prozent verteuert. Anfang 2014 hat die Post nun eine weitere Preiserhöhung für den Zeitungsversand eingeleitet, etappiert über drei Jahre. Diese bedroht die Existenz der Mitgliederpresse: Kostensteigerungen von bis zu 50 Prozent sind für viele Zeitungen nicht mehr tragbar.
</p><p>In einem offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuhard fordern zahlreiche Organisationen und Zeitungen den Bund auf, bei der Post zu Gunsten der von der Preiserhöhung betroffenen Zeitungen zu intervenieren, darunter auch die Gewerkschaftspresse.
</p><p>Am 5. September hat die Medienkommission nun die Aufhebung der indirekten Presseförderung vorgeschlagen. Für den SGB ist das befremdlich. Zurecht weist die Interessengemeinschaft Mitgliederpresse darauf hin, dass Nonprofit-Organisationen längst mit professionellen Online-Angeboten präsent sind. Dennoch bleibt der Versand einer Mitgliederzeitschrift an Mitglieder und Spenderinnen ein wesentliches Kommunikationsinstrument. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Medienkommission ausgerechnet das einzige Förderinstrument steichen will, das der Presse unmittelbar nützt. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Dore Heim, Geschäftsführende Sekretärin SGB, 031 377 01 21</li></ul><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><h5>Downloads</h5><ul><li>&lt;media 2181 - - "TEXT, 140902 Brief BR Leuthard Posttarife.docx 01, 140902_Brief_BR_Leuthard_Posttarife.docx_01.pdf, 402 KB"&gt;Offener Brief an Bundesrätin Doris Leuthard&lt;/media&gt;</li></ul><ul><li>&lt;media 2188 - - "TEXT, 140905 MM Stellungnahme zu Bericht Medienkommission, 140905_MM_Stellungnahme_zu_Bericht_Medienkommission.pdf, 62 KB"&gt;Medienmitteilung der Interessengemeinschaft Mitgliederpresse&lt;/media&gt;</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1585</guid><pubDate>Tue, 02 Sep 2014 10:02:00 +0200</pubDate><title>2 bis 2,5 Prozent mehr Lohn - Grosser Nachholbedarf für Leute mit Lehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/2-bis-2-5-prozent-mehr-lohn-grosser-nachholbedarf-fuer-leute-mit-lehre</link><description>Lohnforderungen der SGB-Verbände</description><content:encoded><![CDATA[<p>Grosse Teile der Schweizer Wirtschaft laufen rund. Die Firmen präsentierten gute Abschlüsse. Geld für Lohnerhöhungen ist vorhanden. Für substanzielle Lohnfortschritte spricht auch der Nachholbedarf bei den Normalverdienenden. Denn deren Lohnentwicklung hat mit der Zunahme der Arbeitsproduktivität nicht Schritt gehalten. Nach Branchen abgestuft fordern die SGB-Gewerkschaften Lohnerhöhungen von mehrheitlich 2 bis 2.5 Prozent. 
</p><p>Besonders profitieren müssen Berufsleute mit abgeschlossener Lehre. Ihre Löhne erhöhten sich zwischen 2002 und 2012 nur um gerade 3 Prozent, während die Löhne der oberen Kader um rund 18 Prozent zulegten. Hält dieser Trend an, wird das viel gelobte System der Schweizer Berufslehre immer mehr untergraben. „Die Berufslehre hat nur eine Zukunft, wenn die Arbeitnehmenden mit Lehrabschluss von ihrem Lohn auch anständig leben und eine Familiengründung ins Auge fassen können“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. 
</p><p>Damit die unteren und mittleren Einkommen ihren verdienten Anteil am guten Gang der Wirtschaft erhalten, müssen die Lohnerhöhungen generell gewährt werden. Denn bei individuellen Lohnrunden profitieren vor allem die hohen und höchsten Einkommen. Vorgehen müssen die Firmen gegen die Lohndiskriminierung der Frauen, mit gezielten Lohnerhöhungen und voller Lohntransparenz.
</p><p>Eine deutliche Reallohnerhöhung verdient haben die Bauleute. Die Gewinne der Baufirmen steigen. „Die Bauarbeiter leisten in immer kürzerer Zeit immer mehr. Druck und Stress nehmen zu, doch die Reallöhne hinken hinter der Produktivitätssteigerung hinterher“, sagte Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva. Auch die Industrie ist gut ausgelastet. Für Chemie und Pharma fordert die Unia mindestens 150 Fr. mehr für alle. Für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie die Lebens- und Genussmittelindustrie 100 Franken. 
</p><p>Für Post, Postfinance und Postauto AG fordert die Gewerkschaft Syndicom eine Lohnerhöhung von 2.5 Prozent. Angesichts der Gewinne ist es laut Syndicom-Präsident Alain Carrupt angebracht, „die Saläre der Angestellten signifikant anzuheben.“ Bereits im Februar festgelegt wurde bei Swisscom ein Lohnsummen-Wachstum von 1.8 Prozent. Sonst fordert Syndicom in der Telecom-Branche aufgrund der guten Halbjahreszahlen eine Erhöhung von 2 Prozent. Und in der Druck- und Medienbranche braucht es 100 Franken für alle.
</p><p>Bei der SBB gilt es den zuletzt eingehandelten Rückstand bei der Lohnentwicklung aufzuholen. Bei vielen konzessionierten Transport-Unternehmen werden die Forderungen der Gewerkschaft SEV um rund 2 Prozent liegen. Und für die öffentliche Hand verlangt der VPOD, die vorgesehenen Erhöhungen, Stufenanstiege und Beförderungen voll zu gewähren.
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul><h5> Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2159 - - "TEXT, 140902 PR Lohn, 140902_PR_Lohn.pdf, 87 KB"&gt;<span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</span>&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2168 - - "TEXT, 140902 DL Lohn-MK 01, 140902_DL_Lohn-MK_01.pdf, 196 KB"&gt;Daniel Lampart, Chefökonom SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2161 - - "TEXT, 140902 VA Lohnforderungen Unia, 140902_VA_Lohnforderungen_Unia.pdf, 42 KB"&gt;Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2162 - - "TEXT, 140902 Lohn syndicom D, 140902_Lohn_syndicom_D.pdf, 88 KB"&gt;Alain Carrupt, Präsident syndicom&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Bilder</h5><ul><li>&lt;media 2169 - - "BILD, pk lohnforderungen, pk_lohnforderungen.JPG, 1.6 MB"&gt;Vania Alleva, Paul Rechsteiner, Daniel Lampart und Alain Carrupt präsentieren die Lohnforderungen der SGB-Verbände&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1579</guid><pubDate>Wed, 27 Aug 2014 15:34:00 +0200</pubDate><title>Ein überfälliges Signal zur Förderung der höheren Berufsbildung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ein-ueberfaelliges-signal-zur-foerderung-der-hoeheren-berufsbildung</link><description>Massnahmen zur Stärkung der Berufsbildung </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute seine Absicht bekanntgegeben, die Berufsbildung zu stärken. Er will insbesondere Gelder freigeben zur finanziellen Entlastung von Personen, die sich auf eidgenössische Berufsexamen (Eidgenössische Fachausweise, Diplome) vorbereiten. Er will zudem für eine bessere Vergleichbarkeit und Anerkennung der höheren Berufsbildungsabschlüsse im In- und Ausland sorgen.
</p><p>Aus Sicht des SGB ist es höchste Zeit, dass der Bundesrat in diesen Fragen tätig wird. Bereits 2009 hatte der SGB gefordert, dass der Bund „Bildungsgutscheine“ einführt, die es jungen Menschen nach Abschluss ihrer Berufslehre erlauben, ihre Berufsausbildung ohne exzessive Kostenfolgen weiterzuführen. Es brauchte mehr als fünf Jahre Gespräche und Verhandlungen, damit sich die Sozialpartner, der Bund und die Kantone auf ein Finanzierungskonzept einigen konnten: Künftig soll allen Personen, die sich auf Berufsexamen vorbereiten, die Hälfte der Studiengebühren finanziert werden.
</p><p>Die Finanzierung der Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen würde die Diskriminierung der Berufsausbildung gegenüber der Gymnasialausbildung beenden. Während heute ein Gymnasiast oder eine Gymnasiastin die Ausbildung ohne grosse Kostenfolgen fortsetzen kann, muss nach Abschluss einer Berufslehre im Schnitt 10‘000 Franken für einen eidgenössischen Fachausweis und 15‘000 für ein höheres Fachdiplom (nota bene ohne Prüfungsgebühren) bezahlt werden. „Lehrlinge, die ihre Ausbildung ausserhalb der akademischen Bildungsgänge fortsetzen, werden heute finanziell benachteiligt“, erklärt die für Berufsbildungsfragen verantwortliche SGB-Zentralsekretärin Véronique Polito. „Eine finanzielle Unterstützung bringt Berufsleuten heute viel mehr als die von verschiedener Seite geforderte und vom Bundesrat nun verworfene Einführung eines ‚Professional Bachelors‘. Denn ein solcher würde nur wenig über den effektiven Wert einer Ausbildung aussagen.“
</p><p>Bundesbeiträge an höhere Berufsausbildungen bedingen jedoch eine Gesetzesänderung und müssen durch das Parlament beschlossen werden. „Da der Bundesrat parallel dazu Steuersenkungen plant, sind Bildungsreformen akut gefährdet. Denn die massiven Steuerausfälle erhöhen den Druck auf die Budgets von Bund und Kantonen“, so Polito. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB erwartet im Zusammenhang mit den Plänen des Bundesrats zur höheren Berufsausbildung hitzige Diskussionen über deren Auswirkungen auf die Verteilung von Bundesgeldern.
</p><h5>Auskünfte &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;</h5><ul><li><span>Véronique Polito, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Bildungsfragen, 079 436 21 29</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1574</guid><pubDate>Wed, 20 Aug 2014 10:27:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat ignoriert starken Widerstand gegen Ladenöffnungszeitengesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-ignoriert-starken-widerstand-gegen-ladenoeffnungszeitengesetz</link><description>Umsetzung Motion Lombardi</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat ist taub für die scharfe Kritik, die in der Vernehmlassung über die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten geübt wurde. Er ignoriert nicht nur die Kritik der Gewerkschaften, dass sich durch längere Ladenöffnungszeiten die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmenden klar verschlechtern. Mit seinem Entscheid, bis Ende Jahr eine Gesetzesvorlage ins Parlament zu bringen, tritt der Bundesrat vor allem den Föderalismus mit Füssen und setzt sich über Volksentscheide in zahlreichen Kantonen hinweg.
</p><p>Wegen der Verhängung von schweizweit generellen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und von 6 bis 19 Uhr Samstags müssten zwei Drittel der Kantone ihre Ladenöffnungszeiten ausdehnen. „Darunter leiden in erster Linie die Angestellten, denn immer längere Arbeitstage sind familienfeindlich, erhöhen den Stress und machen krank“, kommentiert der SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano. Die Gefahr ist umso grösser, weil sich im Detailhandel nach wie vor das Gros der Arbeitgeber weigert, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. 
</p><p>Besonders scharfe Kritik übten in der Vernehmlassung die Kantone. Nur gerade vom Tessin wurde die Vorlage unterstützt. Grund dafür ist, dass alle Kantone der Innerschweiz und der Ostschweiz sowie alle Westschweizer Kantone heute kürzere Ladenöffnungszeiten kennen. In vielen dieser Kantone lehnte das Stimmvolk in den letzten Jahren längere Öffnungszeiten ab. Zuletzt etwa im Kanton Luzern, wo die Stimmberechtigten nicht nur eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten versenkten sondern auch die Ausdehnung der Öffnungszeiten an Samstagen von 16 auf 17 Uhr klar stoppten.
</p><p>Es ist unverständlich und demokratiepolitisch äusserst fragwürdig, wenn der Bundesrat diese gewichtigen Vorbehalte der Kantone und Gewerkschaften schlicht ignoriert und die Gesetzgebung vorantreibt, wie wenn keine Vernehmlassung stattgefunden hätte. „Das ist nicht akzeptabel“, sagt Cirigliano weiter. Nun ist es am Parlament, das dem Bundesrat über die Motion Lombardi den Gesetzesentwurf in Auftrag gegeben hatte, Vernunft zu zeigen und von dem Vorhaben abzusehen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1566</guid><pubDate>Wed, 09 Jul 2014 09:33:00 +0200</pubDate><title>Lohndumping ist Realität – Mindestarbeitsbedingungen sind durchzusetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndumping-ist-realitaet-mindestarbeitsbedingungen-sind-durchzusetzen</link><description>Observatoriumsbericht zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl die Flankierenden Massnahmen grundsätzlich sehr mächtige Instrumente gegen Lohndruck und Arbeitgeber-Missbräuche sind, ist Lohndumping in der Schweiz leider eine Realität. Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Observatoriumsbericht wurde etwa bei ansässigen AusländerInnen ohne überobligatorische Ausbildung sowie bei Arbeitskräften mit Tertiärabschluss Lohndruck festgestellt. Und bei Kontrollen im Rahmen der FLAM werden in verschiedenen Branchen immer wieder Lohndumping festgestellt.
</p><p>In Branchen wie dem Bau oder der Reinigung, die allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen kennen, können die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern für Lohndumping gebüsst werden. Schwarze Schafe unter den Arbeitgebern finden jedoch immer wieder neue, quasi-kriminelle Wege, die Lohnvorgaben zu unterlaufen. Deshalb müssen die Kontrolleure bei gravierenden Fällen Arbeitsunterbrüche verfügen, um die Dumpingfirmen zur sofortigen Änderung ihrer Geschäftspraxis zu zwingen.
</p><p>In anderen Branchen wie dem Gartenbau, dem Detailhandel mit Kleidern und Schuhen, aber auch bei MusikerInnen oder freien JournalistInnen, kann Lohndumping derzeit nichts entgegengesetzt werden, weil sie keine GAV mit Mindestlöhnen haben. Arbeitgeber dieser Branchen müssen deshalb solche GAV abschliessen, die überhaupt erst effiziente Kontrollen ermöglichen.
</p><p>Die Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung der „Masseneinwanderungs-Initiative“ würden das Lohndumping und die in der Abstimmung zum Ausdruck gebrachten Sorgen zahlreicher Stimmberechtigter um Löhne und Arbeitsplätze noch verstärken. Wie die Vergangenheit zeigte, verdienten Saisonniers und Grenzgänger unter dem alten Kontingentssystem deutlich weniger als die Schweizer Arbeitnehmenden (-13,6%, resp. -7,2%). Das ist ein deutlicher Hinweis auf Lohndruck. Im neuen Kontingentssystem soll für Tätigkeiten bis 3 Monate der Marktzugang offenbleiben. Profitieren würden ausländische Firmen und Temporärbüros. Doch gerade in diesen kurzfristigen Jobs fliegen heute regelmässig krasse Lohndumping-Fälle auf.
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dieses Prinzip muss mit nicht-diskriminierenden Mindestarbeitsbedingungen und effizienten Flankierenden Massnahmen durchgesetzt werden. So sollen Schweizer Arbeitgeber nur Personal im Ausland holen, wenn sie in der Schweiz keine Arbeitskräfte finden. Ausserdem braucht es Massnahmen gegen die Diskriminierung von älteren Arbeitnehmenden sowie Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies trägt dazu bei, dass etwa im Gesundheitswesen die Verweildauer im Beruf erhöht und so der Bedarf nach neuen Fachkräften gesenkt werden kann. Weiter müssen die Arbeitgeber für die Gesundheit am Arbeitsplatz stärker in die Pflicht genommen werden.
</p><h5>Auskünfte: &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1556</guid><pubDate>Fri, 27 Jun 2014 10:55:00 +0200</pubDate><title>Unzulässige Hausverbote leisten Lohndumping Vorschub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/unzulaessige-hausverbote-leisten-lohndumping-vorschub</link><description>Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu Betrieben</description><content:encoded><![CDATA[<p>Den Gewerkschaften kommt in der Durchsetzung von Gesamtarbeitsverträgen und flankierenden Massnahmen eine gewichtige Rolle hinzu. So war es letzten Herbst im Durchgangsbahnhof Löwenstrasse in Zürich die Gewerkschaft Unia, welche aufdeckte, dass dort dutzende Polen zu unhaltbaren Arbeitsbedingungen als Scheinselbständige beschäftigt wurden. Immer öfter wird den Gewerkschaften aber der Zutritt zu Betrieben verweigert. Aus diesem Grund hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) heute eine Tagung veranstaltet. Dabei wurde auch ein neues juristisches Gutachten präsentiert, das klarstellt: Gewerkschaften haben das Recht, Betriebsbesuche durchzuführen, etwa um den Angestellten Informationen zu GAV und Arbeitssicherheit zu übermitteln, aber auch um Arbeitskampf-Massnahmen vorzubereiten.
</p><p>Eigentlich ist die Sache klar: Missbrauch in Betrieben entdeckt man nur, wenn man hingeht. Bei zunehmender Flexibilisierung von Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Temporärarbeit, Überstunden und allgemeiner Arbeitsintensivierung müssen die Gewerkschaften am Arbeitsplatz präsent sein können. Die Instanzen, die heute damit beschäftigt sind die Einhaltung von GAV, FLAM oder Arbeitsgesetz zu kontrollieren, sind angesichts ihrer bescheidenen Mittel auf Hinweise der Gewerkschaften angewiesen. 
</p><p>Das Bundesgericht stellte 2011 diese wichtige Arbeit in Frage. Es gab in einem Urteil einem Restaurantbetreiber Recht, welcher GewerkschaftsmitarbeiterInnen vom Parkplatz des Restaurants weggewiesen hat. Sie wollten die Angestellten über den neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) und ihre daraus folgende Rechte informieren. 
</p><p>An der heutigen SGB-Tagung haben sich mehrere renommierte Experten über dieses Thema unterhalten. Gewürdigt wurde auch ein von Dr. iur. Marcel Niggli, Professor an der Universität Freiburg, vorgestelltes juristisches Gutachten. Er kommt darin zum Schluss, dass die Argumentation des Bundesgerichts korrekturbedürftig ist. Die in der Verfassung verankerte Koalitionsfreiheit besagt, dass Arbeitnehmende wie Arbeitgeber sich organisieren und zum Schutz ihrer Interessen in Vereinigungen zusammenschliessen dürfen. Demzufolge muss es Gewerkschaften auch erlaubt sein, zu den Angestellten hinzugehen. Dies auch dann, wenn dazu eine Baustelle oder ein Betrieb betreten und allenfalls Hausfriedensbruch begangen werden muss. 
</p><p>Der SGB fordert die Arbeitgeber, die Grundrechte der ArbeitnehmerInnen zu respektieren und die Arbeit der Gewerkschaften nicht länger zu behindern. </p><ul><li><span>&lt;media 1906 - - "TEXT, SGB-Tagung Zutrittsrechte deutsch Download, SGB-Tagung_Zutrittsrechte_deutsch_Download.pdf, 91 KB"&gt;Programm der SGB-Juristen-Tagung „Zutritts- und Informationsrechte von Gewerkschaften“&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 2088 - - "TEXT, Gutachten Hausverbot FINAL4, Gutachten_HausverbotFINAL4.pdf, 361 KB"&gt;Gutachten betreffend Hausverbote und gewerkschaftliche Tätigkeit von Dr. iur. Marcel Niggli&lt;/media&gt;</span></li></ul><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB</span><span><a name="Text10">, </a></span><span>079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1555</guid><pubDate>Thu, 26 Jun 2014 08:36:00 +0200</pubDate><title>Mehr Schutz für Lehrlinge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mehr-schutz-fuer-lehrlinge</link><description>SGB-Jugendkommission lanciert Petition gegen Missbrauch in der Lehre</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaftsjugend <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/lehrlingspetition" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">lanciert heute eine Petition</a>, in welcher sie mehr Schutz für Lehrlinge fordert. Sie reagiert damit gegen die verbreitete Missachtung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz der Lehrlinge. Erhebungen zeigen, dass Verstösse im Bereich der Arbeitszeit (Überzeit, Abend- und Wochenendarbeit) besonders häufig sind. Zudem sind jedes Jahr 25‘000 Lehrlinge Opfer eines Berufsunfalls. Jede/r achte Lehrling verunfallt damit während der Ausbildung. Pro Jahr sterben im Schnitt drei Lehrlinge an den Folgen.
</p><p>Das muss ändern! Viel Missbrauch und auch viele Unfälle könnten verhindert werden, wenn die Behörden für eine konsequente Lehraufsicht sorgten. Deshalb fordert die Gewerkschaftsjugend in jedem ausbildenden Betrieb mindestens eine Kontrolle pro Jahr, eine unabhängige Lehraufsicht, strenge Kriterien für die Ausbildungsbewilligung und ein Ende der Sparübungen auf dem Rücken der Jugendlichen. Die Kantone müssen endlich genügend Ressourcen für die Kontrolltätigkeiten bereitstellen. Gesundheit und Sicherheit der Lehrlinge dürfen nicht mehr so leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
</p><p>Diese Forderungen sind umso dringlicher als der Bundesrat nunmehr eine erneute Absenkung des Schutzalters für gefährliche Arbeiten in der Lehre ankündigt (auf 15 Jahre). Der Bundesrat hat jedoch seine diesbezüglichen Versprechen nicht gehalten, er hat die zuvor mit den Sozialpartnern diskutierten kompensatorischen Massnahmen abgeschwächt. Das ist nicht akzeptierbar. Die SGB-Jugendkommission fordert den Bundesrat auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und den Kantonen Massnahmen vorzuschreiben, mit denen Gesundheit und Sicherheit der Lehrlinge geschützt werden können.&nbsp;
</p><h3>SGB-Jugendkommission</h3><p><a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Webseite der Gewerkschaftsjugend</a></p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span>Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29 (d und f)</span></li><li><span>Loïc Dobler, Co-Präsident SGB-Jugendkommission, Zentralsekretär syndicom,&nbsp;</span><span>079 385 66 95 (nur f)</span></li></ul><h5>&nbsp;DOKUMENTE:</h5><ul><li><span>Petition </span><span>&lt;media 2078 - - "TEXT, 140626 Petition, 140626_Petition.pdf, 243 KB"&gt;»&nbsp;Mehr Schutz für Lehrlinge!&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Véronique Polito </span><span>&lt;media 2077 - - "TEXT, 140626 VP L schutz, 140626_VP_L_schutz.pdf, 67 KB"&gt;»&nbsp;&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 2077 - - "TEXT, 140626 VP L schutz, 140626_VP_L_schutz.pdf, 67 KB"&gt;Schutz der Lehrlinge muss nun prioritär werden&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Paul Maetschke&nbsp;</span><span>&lt;media 2080 - - "TEXT, 140612 PMaetschke lehr, 140612_PMaetschke_lehr.pdf, 408 KB"&gt;»&nbsp;Den guten Ruf der Lehre verteidigen&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Loïc Dobler</span><span>&lt;media 2081 - - "TEXT, 140626 PMaetschke lehrl-f, 140626__PMaetschke__lehrl-f.pdf, 36 KB"&gt;&nbsp;» Protégeons les apprenti-e-s !&lt;/media&gt;</span></li><li><a href="http://www.unia.ch/Lehrlinge.3975.0.html?&amp;L=10" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Lehrlingsreport 2013/2014 der Unia</a></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1554</guid><pubDate>Wed, 25 Jun 2014 14:14:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat hält an Kollisionskurs fest - Inakzeptabler Angriff auf Ergänzungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-haelt-an-kollisionskurs-fest-inakzeptabler-angriff-auf-ergaenzungsleistungen</link><description>Altersvorsorge 2020 - Reform der EL</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat nach der Auswertung der Vernehmlassung zur Altersvorsorge 2020 keine Richtungskorrektur vorgenommen. Statt die AHV zu stärken und für ein genügendes Renteneinkommen zu sorgen, ist der Bundesrat weiterhin auf Kollisionskurs mit den Interessen der breiten Bevölkerung. So will er die AHV schwächen statt stärken. Viele heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner werden deshalb den Gürtel enger schnallen müssen, obwohl ihre Renteneinkommen bereits heute oft nicht für ein anständiges Leben reichen.
</p><p>Trotz vehementer Kritik in der Vernehmlassung will der Bundesrat die AHV schwächen, indem sich der Bund aus der AHV-Finanzierung zurückzieht. Dieses Ausbluten der AHV ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB nicht akzeptabel, genauso wenig wie die Pläne, bei angespannter Finanzlage die automatische Teuerungsanpassung der AHV-Renten auszusetzen.
</p><p>Festhalten will der Bundesrat auch an der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65, obwohl alle Frauenorganisationen von links bis rechts dies unisono ablehnen. Es ist ein Hohn, auf dem Buckel der Frauen 1 Mrd. Fr. zu sparen. Denn Frauen haben bereits heute viel zu tiefe Renteneinkommen, da sie im Berufsleben wegen Lohndiskriminierung und Erwerbsunterbrüchen weniger Rentenansprüche äufnen können. Ausserdem gibt es zu wenige Jobs für Frauen über 60. Statt des höheren Rentenalters braucht es auch für Frauen höhere AHV-Renten.
</p><p>In Gefahr sind wegen der drastischen Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent auch die Renteneinkommen der zweiten Säule. Zwar will der Bundesrat die grösste Rentensenkung aller Zeiten durch zusätzliche Pensionskassen-Abgaben ausgleichen. Diese Massnahmen dürften aber im Parlament einen schweren Stand haben, wie die breite Skepsis in der Vernehmlassung zeigt. Selbst wenn sie die Parlamentshürde schaffen, sind sie für Arbeitnehmende mit Einkommen von 3000-5000 Fr./Monat nicht vorteilhaft: Trotz höheren Abgaben auf den bereits knappen Löhnen, werden sie nur eine mickrige Rente erhalten. Abhilfe schaffen nur höhere AHV-Renten, so wie sie die Initiative AHVplus der Gewerkschaften fordert.
</p><p>Der SGB ist konsterniert, dass praktisch im Gleichschritt zur Altersvorsorge 2020 nun auch die Ergänzungsleistungen EL unter die Räder kommen sollen. Die beabsichtigte Einschränkung des Zugangs zu den EL wird den Mittelstand treffen. Es darf nicht sein, dass sich nur Reiche einen Aufenthalt in einem Pflegeheim leisten können und die anderen zur Sozialhilfe müssen. Für den SGB müssen die EL ihre Funktion als Pflegefinanzierung erfüllen können. Einschnitte sind daher inakzeptabel. Die angekündigten Einsparungen bei den EL zeigen deutlich, dass der Lebensstandard im Alter für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen künftig weiter gedrückt wird. Umso mehr braucht es die Volksinitiative AHVplus „Für eine starke AHV“. Denn nur dank besseren AHV-Renten können Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen auch in Zukunft im Alter ein Leben in materieller Würde führen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1552</guid><pubDate>Fri, 20 Jun 2014 15:11:00 +0200</pubDate><title>Bundesratsvorschläge sind schlecht für Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesratsvorschlaege-sind-schlecht-fuer-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>Umsetzung der &quot;Masseneinwanderungsinitiative&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Entscheid des Bundesrates zur Umsetzung der „Masseneinwanderungsinitiative“ ist schlecht für die Berufstätigen in der Schweiz.</p><ul><li><span>Er steht im Widerspruch zu den Bilateralen Verträgen und gefährdet dadurch Löhne und Arbeitsplätze. Beispielsweise weil sich die Absatzmöglichkeiten der Exportwirtschaft verschlechtern (Wegfall des Abkommens über technische Handelshemmnisse usw.).</span></li><li><span>Er fördert sehr kurzfristige Anstellungen – insbesondere prekäre Temporärarbeit (Personalverleih) – und bevorzugt ausländische Firmen (Entsendungen), indem diese bis 90 Tage von den Beschränkungen ausgenommen sind. Lohndruck, tiefere Produktivität und generell schlechtere Arbeitsbedingungen sind die Folge.</span></li><li><span>Er führt zu mehr Schwarzarbeit und somit zu Druck auf die Arbeitsbedingungen, indem Schweizer Arbeitgeber die vorgängigen behördlichen Überprüfungen zu umgehen versuchen werden.</span></li></ul><p>Die Vorschläge des Bundesrats lehnen sich stark ans frühere Kontingentssystem an. Dessen Bilanz ist schlecht. Kontingente hielten die Schweizer Arbeitgeber nicht davon ab, so viele Arbeitskräfte aus dem Ausland zu holen wie sie wollten. Allenfalls auch schwarz. Lohndruck war unter dem alten System eine weit verbreitete Realität – fiel aber weniger auf, weil zahlreiche Arbeitgeber das Personal schwarz anstellten und zudem viel weniger kontrolliert wurde als heute mit den Flankierenden Massnahmen. 
</p><p>Der SGB setzt sich für sichere und gerechte Verhältnisse in der Schweiz ein. Eine Voraussetzung dafür sind die Bilateralen Verträge. Diese müssen erhalten werden. Eine Förderung von prekären Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen kommt für den SGB nicht in Frage. Das Abstimmungser-gebnis von 9. Februar ist auch ein Ausdruck von Sorge über die Sicherheit der Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz. Deshalb braucht es mehr Schutz und Stabilität.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1547</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2014 10:00:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit –  Jetzt braucht es Kontrollen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohngleichheit-jetzt-braucht-es-kontrollen</link><description>Gewerkschaftsfrauen schreiben offenen Brief an Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mittels offenem Brief fordern die Gewerkschaftsfrauen den Bundesrat heute auf, zügig die nötigen gesetzlichen Schritte für die Durchsetzung der Lohngleichheit zu ergreifen. Denn der Ende Februar dieses Jahres mit bloss mageren Ergebnissen beendete Lohngleichheitsdialog und der wieder angestiegene Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen weisen darauf hin, dass mit Freiwilligkeit nicht weiter zu kommen ist. Deshalb verlangen die SGB-Frauen: Jetzt braucht es gesetzlich festgelegte Kontrollen. 
</p><p>Die Unternehmen sollen die Löhne regelmässig (z.B. alle drei Jahre) überprüfen müssen. Sie haben innerbetriebliche Lohntransparenz herzustellen. Zur Durchsetzung der Lohngleichheit braucht es eine nationale Behörde. Sie hat die Kompetenz, solche Überprüfungen auch von Amtes wegen durchzuführen und die nötigen Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit einzuleiten, sei es mittels Klage, Busse oder Verfügung. Bei festgestellter Diskriminierung gilt Nulltoleranz. 
</p><p>Im Hinblick auf den 14. Juni, Tag des legendären Frauenstreiks in der Schweiz, haben die Gewerkschaftsfrauen heute in einem farbenfrohen Protestmarsch in Bern<a name="_GoBack"></a> gefordert, dass der Bundesrat nach nunmehr 33 Jahren resp. 18 Jahren die Bestimmungen des Verfassungsartikels und des Gleichstellungsgesetzes endlich durchsetzen müssen.
</p><p><a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157645136973094/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Ab ca. 13h finden Sie hier Fotos der Aktion.</a></p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 079 341 90 01</li><li>Corinne Schärer, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 219 94 20</li><li>Michela Bovolenta, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 647 72 83</li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/atomausstieg_ja_initiative_jonas_braucht_keinen_atomstrom_beschnitten.jpg" class="download">Offener Brief</a> an den Bundesrat</li><li><a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/atomausstieg_ja_initiative_sofie_braucht_keinen_atomstrom_beschnitten.jpg" class="download">Weitere Dokumente</a> der Medienkonferenz</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1542</guid><pubDate>Wed, 04 Jun 2014 16:26:00 +0200</pubDate><title>Bundesamt verzichtet auf Rekurs – Jetzt braucht es längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesamt-verzichtet-auf-rekurs-jetzt-braucht-es-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>Gerechtigkeit für Asbestopfer
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst den Entscheid des Bundesamtes für Justiz, auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung zu verzichten.  
</p><p>Der EGMR hat in einem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. 
</p><p>Der Verzicht auf Rekurs gibt den Gewerkschaften und auch dem EGMR Recht. Mit andern Worten: Das Schweizer Haftpflichtrecht ist im Bereich Asbest und anderen Emerging Risks mit Gesundheitsschäden erst nach langer Latenzzeit ungenügend und muss dringendst reformiert werden. Verjährungsfristen von 30 Jahren reichen dazu nicht, es braucht solche von 50 Jahren. Bauchfell-Krebs z. B. bricht erst nach mindestens 40 Jahren nach Asbest-Exposition aus. <br>Eine Sonderlösung braucht es für bereits erkrankte Asbest-Opfer und ihre Angehörigen. Angezeigt ist ein grosszügiger Entschädigungsfonds. Der Nationalrat ist aufgerufen, unverzüglich zu handeln.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1538</guid><pubDate>Tue, 27 May 2014 15:05:00 +0200</pubDate><title>EGMR-Urteil ist korrekt: Es braucht längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/egmr-urteil-ist-korrekt-es-braucht-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>Gerechtigkeit für Asbestopfer 

</description><content:encoded><![CDATA[<p><a name="Text5"></a></p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat heute per Brief das Bundesamt für Justiz aufgefordert, dass die Schweiz auf einen Rekurs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hinsichtlich eines Urteils zu Asbest und Verjährung verzichten soll. 
</p><p>Der EGMR hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Recht mit seiner Verjährungsfrist von 10 Jahren den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dieses Urteil des EGMR bezog sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. Deren Gatte war 2005 an Asbestkrebs verstorben. Jahrzehnte zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von allen Instanzen mit Verweis auf die Verjährung von 10 Jahren abgewiesen. 
</p><p>Die korrekte Entschädigung der Asbestopfer und ihrer Angehörigen ist eine moralische Pflicht, der sich die Schweiz bis jetzt nicht gestellt hat. Das Urteil des EGMR trägt diesem eklatanten Mangel Rechnung. Dieses Urteil anfechten zu wollen, ist nicht nur ein billiger Weg, der Verantwortung zu entgehen, sondern auch eine Verhöhnung der Opfer. Nötig ist vielmehr, angesichts der vergangenen wie der neuen Gefahren das Verjährungsrecht auf mindestens 50 Jahre auszudehnen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97
</p><p>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1533</guid><pubDate>Fri, 23 May 2014 12:32:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit mit flächendeckenden Lohnkontrollen durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-mit-flaechendeckenden-lohnkontrollen-durchsetzen</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) haben am Freitag einen Massnahmenplan gegen die Lohndiskriminierung der Frauen beschlossen. Die Ungleichbehandlung der Frauen bei den Löhnen bleibt auch knapp 20 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes ein Problem. Gemäss der neusten Lohnstrukturerhebung des Bundes hat das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zuletzt sogar von 18,4 auf 18,9 Prozent zugenommen.
</p><p>Mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft kann die Lohndiskriminierung nicht überwunden werden. Das zeigt der gescheiterte Lohngleichheitsdialog. Mit Blick auf anstehende Entscheide des Bundesrats zum weiteren Vorgehen, fordern die SGB-Delegierten flächendeckende Lohnkontrollen. Durchgeführt werden sollen diese von einer nationalen tripartiten Behörde, die über ausreichend Ressourcen und Durchsetzungskompetenzen (Klagerecht, Bussen oder Verfügungen) verfügt. Die Unternehmen müssen zudem die Lohnstruktur unter Einbezug der Gewerkschaften regelmässig auf die Diskriminierung überprüfen und darüber informieren.
</p><p>Weiter haben die Delegierten eine Bilanz zur Mindestlohn-Kampagne gezogen. Das Abstimmungsergebnis fiel zwar enttäuschend aus. Doch dank der Mindestlohn-Initiative konnte die Lohnsituation in der Schweiz für viele Arbeitnehmende wesentlich verbessert werden. Die Marke von 4000 Fr. pro Monat ist verankert. Nach dem Nein zu einem gesetzlich verankerten Mindestlohn harrt das Tieflohnproblem aber einer Lösung. Es bleiben zu viele schwarze Schafe, die nur Dumpinglöhne bezahlen. Für die SGB-Delegierten ist deshalb klar, dass sie weiterhin für Löhne kämpfen, die für ein anständiges Leben reichen. In der Pflicht stehen die Arbeitgeber, die während der Kampagne ein Loblied auf sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Gesamtarbeitsverträge (GAV) sangen. Die Gewerkschaften werden die Arbeitgeber nun beim Wort nehmen. Arbeitgeber, die sich verweigern und Dumpinglöhne bezahlen, werden auch in Zukunft denunziert.
</p><p>In einer Rückschau auf die Abstimmung vom 9. Februar hielten die SGB-Delegierten fest, dass die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative eine Gefahr für alle Berufstätigen in der Schweiz darstellt. Werden Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass schlecht behandelt, kommen am Ende auch die Löhne und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten unter die Räder. Die Delegierten bestätigten die Forderung nach einer Umsetzung, mit der die Bilateralen Verträge gesichert und Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass nicht diskriminiert werden. Die Förderung von Kurzaufenthaltern oder ein neues Saisonnier-Statut sind nicht akzeptabel. Der Lohnschutz muss aus-, statt abgebaut werden. Die Ecopop-Initiative wird der SGB aktiv bekämpfen.
</p><p>&nbsp;</p><p>Die Beschlüsse der SGB-Delegiertenversammlung finden sie hier:</p><ul><li>&lt;media 1997 - - "TEXT, 140523 DV Resolution faire Loehne, 140523_DV_Resolution_faire_Loehne.pdf, 75 KB"&gt;Resolution "Faire Löhne, mehr Schutz - gegen Lohndiskriminierung, gegen prekäre Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1998 - - "TEXT, 140523 DV Resolution fuer eine gute Altersvorsorge, 140523_DV_Resolution_fuer_eine_gute_Altersvorsorge.pdf, 303 KB"&gt;Resolution "Für eine gute Altersvorsorge"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1999 - - "TEXT, 140523f AD resolution NON au projet prevoyance vieillesse 2020, 140523f_AD_resolution_NON_au_projet_prevoyance_vieillesse_2020.pdf, 124 KB"&gt;Resolution "NON au projet « prévoyance vieillesse 2020 » !&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1996 - - "TEXT, 140523 DV Resolution Bilanz Milo Kampagne und Aussicht, 140523_DV_Resolution_Bilanz_Milo_Kampagne_und_Aussicht.pdf, 770 KB"&gt;Resolution "Bilanz der Mindestlohn-Kampagne und Aussicht"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte: &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</span></li><li><span>Christina Werder, Zentralsekretärin zuständig für Frauenfragen, 079 341 90 01</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB</span><span><a name="Text10">, </a></span><span>079 249 59 74</span></li></ul><p><a name="Text9"></a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1527</guid><pubDate>Sun, 18 May 2014 14:10:00 +0200</pubDate><title>Trotz Nein an der Urne: Tieflohnpolitik hat keine Zukunft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/trotz-nein-an-der-urne-tieflohnpolitik-hat-keine-zukunft</link><description>Mindestlohn-Initiative </description><content:encoded><![CDATA[<div><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist enttäuscht über die Ablehnung der Mindestlohn-Initiative. Eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger will das weitgehend unbestrittene Ziel fairer Löhne für alle lieber über den Weg sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen statt durch das Gesetz erreichen. Auch wenn das Volksbegehren an der Urne gescheitert ist, hat die Diskussion gezeigt, dass Löhne unter 4000 Franken als unfair empfunden werden. Der SGB ist erfreut, dass zahlreiche Unternehmen und Branchen in den letzten Monaten ihre tiefsten Löhne über diese Grenze angehoben haben.
</p><p>Die InitiantInnen konnten zu wenige Menschen davon überzeugen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn die richtige Antwort auf das Tieflohnproblem ist. Das lag nicht zuletzt auch daran, dass es den Gegnern gelungen ist, mit einer regelrechten Angstkampagne faire Löhne und Arbeitsplatzsicherheit gegeneinander auszuspielen. Mit dem Angstmacher-Argument des Arbeitsplatzverlusts wurde ein längst überfälliger sozialer Fortschritt leider verhindert.&nbsp;</p></div><div><p>Dass dem Mindestlohn von 4000 Franken trotz des heutigen Urnenentscheids die Zukunft gehört, zeigen die &lt;media 1984&gt;Entwicklungen der letzten Monate bei Unternehmen wie Aldi, Lidl, H&amp;M, Bata &amp; Co. – aber auch die zahlreichen Verbesserungen der Mindestlöhne in Branchen wie dem Gartenbau, der Sicherheitsbranche, den Berner Bergbahnen, den FloristInnen, den Bäckereien und vielen weiteren mehr&lt;/media&gt;. Der Druck der Mindestlohn-Initiative hat nicht nur diesen Berufsleuten teilweise substanzielle Lohnerhöhungen gebracht. Die InitiantInnen sind erfreut, dass sich die 4000 Franken als Untergrenze für einen fairen Lohn etabliert haben. Das Tieflohn-Geschäftsmodell, das anständig zahlenden Firmen schadet, ist damit ein Auslaufmodell.&nbsp;
</p><p>Der SGB wird an seiner Delegiertenversammlung vom Freitag 23. Mai eine Bilanz zur Mindestlohn-Initiative ziehen und die nächsten Schritte beschliessen, wie die Situation der 330‘000 Personen in der Schweiz mit Löhnen unter 22 Fr./Stunde verbessert werden kann. Klar ist schon jetzt, dass die Gewerkschaften fortfahren werden, Lohndumping-Firmen an den Pranger zu stellen. Sie fordern zudem die Mindestlohn-Gegner auf, ihrem Loblied auf die Sozialpartnerschaft auch Taten folgen zu lassen und über Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne zu verhandeln.&nbsp;</p></div><div></div><h5>Komitee „ja zur mindestlohn-initiative“</h5><div><p>Auskünfte:</p></div><div><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</span></li><li><span>Vania Alleva, Unia Co-Präsidentin, 079 620 11 14</span></li><li><span>Giorgio Tuti, SEV-Präsident, 079 221 45 64</span></li><li><span>Alain Carrupt, syndicom-Präsident, 079 451 62 55</span></li><li><span>Katharina Prelicz-Huber, vpod-Präsidentin, 076 391 79 15</span></li><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</span></li><li><span>Christian Levrat, Präsident SP, 079 240 75 57</span></li><li><span>Regula Rytz, Co-Präsidentin Grüne, 079 353 86 38</span></li></ul></div>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-1525</guid><pubDate>Thu, 15 May 2014 10:05:00 +0200</pubDate><title>Abstimmungssonntag: Initiativkomitee der Mindestlohn-Initiative im Hotel Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/abstimmungssonntag-initiativkomitee-der-mindestlohn-initiative-im-hotel-bern</link><description>Mindestlohn-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Komitee der Mindestlohn-Initiative trifft sich am Abstimmungssonntag ab 12 Uhr im Hotel Bern zu seinem Abstimmungs-Apéro. Es werden die Vertreter der verschiedenen Trägerorganisationen anwesend sein und interessierten Medienschaffenden Red und Antwort stehen.
</p><p>Für Medienanfragen stehen insbesondere zur Verfügung:</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</span></li><li><span>Vania Alleva, Unia Co-Präsidentin, 079 620 11 14</span></li><li><span>Giorgio Tuti, SEV-Präsident, 079 221 45 64</span></li><li><span>Alain Carrupt, syndicom-Präsident, 079 451 62 55</span></li><li><span>Katharina Prelicz, vpod-Präsidentin, 076 391 79 15</span></li><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</span></li><li><span>Christian Levrat, Präsident SP, 079 240 75 57</span></li><li><span>Yvonne Feri, Nationalrätin SP, 079 781 20 43</span></li><li><span>Ada Marra, Nationalrätin SP, 076 383 20 69</span></li><li><span>Regula Rytz, Nationalrätin Grüne, 079 353 86 38</span></li><li><span>Aline Trede, Nationalrätin Grüne, 077 411 23 91</span></li></ul><p>&nbsp;</p><p>Es würde uns freuen, Sie im Hotel Bern zu treffen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-1524</guid><pubDate>Wed, 14 May 2014 11:29:00 +0200</pubDate><title>AHV stärken statt schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-staerken-statt-schwaechen</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat nimmt die Sorgen vieler Rentnerinnen und Rentner nicht ernst. Mit seinem Grundsatzentscheid zur Initiative AHVplus schlägt er die Forderung nach einem höheren Renteneinkommen in den Wind, obwohl bereits heute viele Rentnerinnen und Rentner unter der Armutsschwelle leben müssen und die Altersarmut ohne Gegenmassnahmen weiter um sich greifen wird. Statt zu handeln, will der Bundesrat mit dem Projekt „Altersvorsorge 2020“ die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem er den Teuerungsausgleich in Frage stellt. Damit ist die Initiative „AHVplus: für eine starke AHV“ der einzige Weg, um anständige Renten zu sichern.
</p><p>1992 wurden die AHV-Renten letztmals substanziell an die Lohnentwicklung angepasst. Deshalb hinken die AHV-Renten immer mehr den Löhnen hinterher. Ausserdem stehen die Leistungen der zweiten Säule unter Druck. Die Renteneinkommen sind deshalb für viele Menschen zu gering. Vom Verfassungsauftrag, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule „den gewohnten Lebensstandard in angemessener Weise“ sichern sollen, ist die Schweiz damit weit entfernt. Schlimmer noch: Gemäss einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) leben in der Schweiz bereits heute 18 % der Rentenbezüger unter der Armutsschwelle.
</p><p>Nur eine Stärkung der AHV kann sinnvoll Gegensteuer geben. Denn die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Die Initiative verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat angehoben. Dank dem genialen und solidarischen Finanzierungsmodell ist eine Stärkung der ersten Säule für Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen viel effizienter und kostengünstiger als das private Sparen, wo die Banken und Versicherungen mitverdienen. Wegen dem viel besseren Preis-Leistungsverhältnis der ersten Säule ist es gerade für die junge Generation interessant, die AHV zu stärken. Vor allem für Frauen ist die AHV dank den Erziehungsgutschriften viel attraktiver als andere Vorsorge-Modelle.
</p><p>Was etwas wert ist, darf auch etwas kosten: Die Rentenverbesserung wird auf 3,6 Mrd. Fr. veranschlagt. Würde die Schweiz eine nationale Erbschaftssteuer einführen, so wären 2 Milliarden bereits finanziert. Und würde die Tabaksteuer direkt in die AHV fliessen statt in die Bundeskasse, stünden der AHV auf einen Schlag weitere 2,2 Mrd. Fr. mehr zur Verfügung. 
</p><p>Die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ wurde im Dezember 2013 nach nur wenigen Monaten Sammelzeit mit 111‘683 Unterschriften eingereicht. Hinter der Initiative stehen der Schweizerische Gewerkschaftbund (SGB), seine Mitgliedsverbände, weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), die SP, die Grünen sowie RentnerInnen-Organisationen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1520</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 16:24:00 +0200</pubDate><title>Tieflohnprobleme bleiben akut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/tieflohnprobleme-bleiben-akut</link><description>GfS-Umfrage zur Mindestlohn-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die am Mittwoch veröffentlichte GfS-Umfrage zu den Abstimmungen vom 18. Mai sieht die Mindestlohn-Initiative im Gegenwind. Die verbleibende Zeit bis zur Abstimmung werden die Initiantinnen und Initianten deshalb umso mehr nochmals dafür nutzen, die Tieflohnproblematik ins Zentrum der öffentlichen Debatte zu rücken.
</p><p>Die tiefen Umfragewerte können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Druck der Mindestlohn-Initiative bereits vielerorts zu Verbesserungen geführt hat. So haben z.B. Aldi, Lidl, H&amp;M, Bata und andere Unternehmen während der Mindestlohn-Kampagne angekündigt, ihre Mindestlöhne auf das von der Initiative geforderte Niveau anzuheben. Diese Beispiele entlarven die Drohungen der Gegner fairer Löhne als reine Angstmacherei. Ein Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde ist möglich und kostet auch in heutigen Tieflohnbranchen wie dem Detailhandel keine Arbeitsplätze. 
</p><p>Die Forderungen der Mindestlohn-Initiative sind nach wie vor richtig und wichtig. Denn auch wenn punktuell Verbesserungen erzielt werden konnten: die Tieflohnproblematik ist in der Schweiz nach wie vor akut. 330‘000 Menschen arbeiten zu einem Tieflohn, die meisten von ihnen sind Frauen. Dass in unserem reichen Land Menschen voll arbeiten und trotzdem nicht von ihrem Lohn leben können, ist ein Skandal. Von den Tieflöhnen sind vor allem Frauen betroffen. Grund ist die Lohndiskriminierung der Frauen gegenüber den Männern. So verdient eine Verkäuferin mehrere hundert Franken weniger als ein Verkäufer. Der Mindestlohn ist daher auch ein dringend nötiger Schritt hin zu mehr Lohngleichheit zwischen Mann und Frau.
</p><p>Besonders stossend: oft gehen Tieflöhne unten mit Abzockerei oben einher. Die Modekette Tally Weijl gehört einer der 300 reichsten Familien der Schweiz – die Angestellten müssen hingegen mit Tieflöhnen auskommen. Und während sich die Manager der UBS im vergangenen Jahr 3.2 Milliarden Franken Boni ausschütteten, arbeitet das Putzpersonal in ihren Büros zu Tieflöhnen. Da verwundert auch der Befund der neuen Lohnstrukturerhebung nicht: während die obersten Löhne zwischen 2010 und 2012 um fast 10‘000 Franken anstiegen, sanken die untersten Einkommen um 286 Franken. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
</p><p>Darum gilt es nun, den Druck der Mindestlohn-Kampagne aufrecht zu erhalten und bis zum 18. Mai möglichst viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger davon zu überzeugen, das Tieflohnproblem mit einem JA zum Mindestlohn zu lösen. Die Gewerkschaften organisieren dazu gemeinsam mit ihren Partnern am 9. und 10. Mai nochmals zwei nationale Aktionstage.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-1510</guid><pubDate>Mon, 05 May 2014 16:00:00 +0200</pubDate><title>Lohndruck im Detailhandel und im Gartenbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/lohndruck-im-detailhandel-und-im-gartenbau</link><description>Seco-Bericht zu den Flankierenden Massnahmen

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute vom Seco publizierte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM-Bericht) zeigt, dass Lohnmissbräuche in der Schweiz eine Realität sind. Besonders besorgniserregend sind die Lohnunterbietungen in Branchen ohne Mindestlöhne. Hier können Arbeitgeber, welche sich nicht an die Schweizer Löhne halten, nicht gezwungen werden, die Löhne anzupassen. Gemäss FlaM-Bericht ist das beispielsweise in den Branchen „Handel“ (insb. Detailhandel mit Kleidern und Schuhen) aber auch im Gartenbau der Fall. 
</p><p>Die Gegenüberstellung der Verstösse mit der Gesamtheit der in der Schweiz tätigen Firmen durch das Seco ist nicht nur methodisch falsch, sondern tendenziös („betrifft lediglich 0.3 Prozent der Arbeitgebenden“). Tatsache ist, dass 8 Prozent der kontrollierten Firmen die Löhne unterboten. Die übrigen Firmen wurden nicht kontrolliert. Effektiv dürfte die Verstossquote noch höher sein, denn einzelne Kantone haben bei den Kontrollen mit zu tiefen Richtlöhnen gearbeitet. 
</p><p>Um die Löhne in diesen Branchen zu schützen, braucht es verbindliche Mindestlöhne. Priorität haben allgemeinverbindlich-erklärte Gesamtarbeitsverträge. Kommen diese nicht zustande, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen erlassen. 
</p><p>In den Branchen mit Mindestlöhnen können Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen zwar gebüsst werden. Aber es gibt Durchsetzungsprobleme. Stark zugenommen hat die Zahl der Selbständigerwerbenden aus dem Ausland. Wie die Praxis zeigt, dient die Entsendung unter dem Titel der Selbständigkeit seit mehreren Jahren dazu, die Mindestlöhne der allgemeinverbindlichen GAV zu umgehen (Scheinselbständigkeit). Um die Löhne vor Ort durchsetzen zu können, müssen die Kontrolleure die Arbeiten unterbrechen können. Sonst sind die Montage- und Bau-Equipen bereits wieder über die Grenze, bevor sie belangt werden können. Das muss auch bei Firmen möglich sein, welche keine Kautionen (finanzielle Garantien) hinterlegen. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB<br></span><span>031 377 01 16 oder 079 205 69 11</span></li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1507</guid><pubDate>Thu, 01 May 2014 16:57:00 +0200</pubDate><title>Mindestlohn 4000.- im Zentrum der Forderungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mindestlohn-4000-im-zentrum-der-forderungen</link><description>1. Mai überall in der Schweiz gefeiert (2. Mitteilung)

</description><content:encoded><![CDATA[<p>An rund 50 Orten der Schweiz haben heute, am Tag der Arbeit, mehrere 10‘000 Menschen für „Gute Arbeit. Mindestlohn“ demonstriert. Allein in Zürich haben sich 14‘000 Menschen zu einer eindrücklichen friedlichen Kundgebung versammelt. Weitere Feiern werden demnächst beginnen. 
</p><p>Der 1. Mai 2014 hat landesweit ein kraftvolles Zeichen für die Notwendigkeit der Mindestlohninitiative ausgesandt. So bezeichnete SGB-Präsident Paul Rechsteiner in seiner Rede in Nürnberg die Forderung nach Mindestlöhnen „heute als so zentral wie einst das Verbot der Kinderarbeit, die Einführung von Höchstarbeitszeiten und die Regelung von Ferienansprüchen.“ - Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva wies in Zug auf die Panikmache der Gegner hin: „Sie tun so, als ob bei einer Annahme der Initiative das halbe Land unterginge. Dabei geht es um eine bescheidene Erhöhung der Schweizer Lohnsumme um 0,5 Prozent – verteilt auf drei Jahre! Eine wirtschaftlich absolut tragbare Erhöhung, für die Betroffenen jedoch enorm wichtig.“ - In Olten zeigte VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz auf, was bessere Mindestlöhne in der Kinder- und Betagtenbetreuung bewirken: „Damit wird die Arbeit attraktiver. Es steigen mehr Menschen in diese Berufe ein und verweilen auch dort.“ Und Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti verwies in Freiburg darauf, wie die Einführung von Mindestlöhnen den Kampf gegen die Lohndiskriminierung von Frauen voranbringe: „In der Schweiz verdienen Frauen immer noch über 18 Prozent weniger als Männer. Zwei Drittel der Tieflohnbeschäftigten sind Frauen.“
</p><p>Weitere zentrale Themen dieses 1. Mai zeigen die folgenden Zitate:
</p><p>Daniel Lampart äusserte sich in Rheinfelden und Wohlen auch zur Lage nach dem 9. Februar: &nbsp;„Unsere Forderungen sind klar und logisch: Wer in der Schweiz angestellt wird, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Familie und Beruf müssen vereinbar sein. […] Diskriminierende, unsichere Kontingentssysteme werden wir bekämpfen.“
</p><p>Giorgio Tuti forderte in Brig „AHVplus als die einzige Lösung, die wirklich etwas bringt für die Menschen, die schon jetzt im Alter nur noch sehr bescheiden leben können und für jene, die heute ihrer Pensionierung mit grosser Sorge entgegenblicken. […] Das Anliegen ist dringend. Wir sind zu Recht stolz auf unsere AHV, und das wollen wir auch weiterhin sein können, weil die AHV ein Alter in Würde ermöglicht.
</p><p>Dass der 1. Mai für den optimistischen Blick nach vorn sorgt, brachte Corrado Pardini in Langenthal zur Sprache: „In der Schweiz scheint alles seinen alten Gang zu gehen. Lohndumping. Abbau des öffentlichen Dienstes. Angriff auf die AHV. Steuersenkungen für die Unternehmen und die Reichen. Die Ökonomen stehen stramm.“ – Aber: „Uns trägt an diesem 1. Mai der Wind einer neuen Epoche.“
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><p>Ewald Ackermann, SGB-Information, 079 660 36 14 oder 031 377 01 09</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1506</guid><pubDate>Thu, 01 May 2014 12:33:00 +0200</pubDate><title>Mindestlohn 4000.- für alle im Zentrum der Forderungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mindestlohn-4000-fuer-alle-im-zentrum-der-forderungen</link><description>1. Mai überall in der Schweiz gefeiert


</description><content:encoded><![CDATA[<p>In weit über 50 Orten der Schweiz demonstrieren heute, am Tag der Arbeit, mehrere 10‘000 Menschen für „Gute Arbeit. Mindestlohn.“ Der SGB hat die diesjährigen 1.-Mai-Feiern, die 124. in der Schweiz, unter dieses Motto gestellt. 
</p><p>In seinem Aufruf zum 1. Mai stellt der SGB die Abstimmung über die Mindestlohninitiative ins Zentrum seiner Forderungen. 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken pro Monat sollen die neue Messlatte für Fairness beim Lohn sein. SGB-Präsident Paul Rechsteiner bezeichnete in seiner Rede in Nürnberg die Mindestlohninitiative der Schweizer Gewerkschaften bereits jetzt als grossen Erfolg. Denn: „die Kampagne hat zu grossen Lohnbewegungen in bisherigen Tieflohnbereichen geführt. So haben Konzerne wie Aldi, Lidl oder H&amp;M die tiefen Löhne auf einen Schlag auf das Niveau der Initiative angehoben, um das Image ausbeuterischer Löhne loszuwerden. […] Transnational ist die Forderung nach Mindestlöhnen heute so zentral wie einst das Verbot der Kinderarbeit, die Einführung von Höchstarbeitszeiten und die Regelung von Ferienansprüchen. Auch diese Errungenschaften mussten über Jahre und Jahrzehnte hart erkämpft werden.“
</p><p>Die grösste Kundgebung hat mit 14‘000 Teilnehmenden in Zürich stattgefunden. In Basel führte Nico Lutz, Unia GL-Mitglied, u.a. aus: „Insgesamt kostet die Umsetzung der Mindestlohninitiative 1,6 Milliarden Franken. Das ist gerade mal halb so viel wie die UBS im letzten Jahr als Boni ausbezahlt hat. Das ist ein halbes Prozent der Lohnsumme in der Schweiz. Wer behauptet, die Schweiz könne sich das nicht leisten, der hat wirklich nicht alle Tassen im Schrank.“
</p><p>In Winterthur lehnte Doris Bianchi, stellvertretende Leiterin des SGB-Sekretariates, Rentenalter 65 für Frauen entscheiden ab. „Das hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun.“ Wegen Lohndiskriminierungen, Erwerbsunterbrüchen aufgrund von Kindern und tiefen Löhnen seien &nbsp;die Renten der Frauen mickrig. Eine klare Absage erteilte Bianchi auch einer generellen Rentenaltererhöhung auf 67 oder 70 Jahre: „Die Büezer sollen länger arbeiten. Aber die Manager in den Teppichetagen dürfen weiterhin mit Traum-Renten in die Frühpension gehen.“ 
</p><p>In Fleurier geisselte Alain Carrupt, Präsident syndicom, die ungleiche Verteilung in der Schweiz: „In der Schweiz gibt es heute mehr als 11 000 Personen mit einem Einkommen von einer halben Mio. Franken oder mehr pro Jahr. Das sind viermal mehr Leute als 1997. Und auf der anderen Seite gibt es 330‘000 Menschen, die weniger als 4000 Franken pro Monat verdienen. Das ist ein Skandal!“
</p><p>&nbsp;In verschiedenen Städten findet die 1. Mai-Feier erst am späteren Nachmittag statt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><p>Ewald Ackermann, SGB-Information, 079 660 36 14 oder 031 377 01 09</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1504</guid><pubDate>Tue, 29 Apr 2014 10:12:00 +0200</pubDate><title>Mindestlohn-Initiative kurzfristig wirksamste Massnahme gegen Lohnungleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohn-initiative-kurzfristig-wirksamste-massnahme-gegen-lohnungleichheit</link><description>Neue umfassende Studie des SGB zur Lohnungleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach wie vor werden Frauen, selbst bei gleichen Qualifikationen, klar schlechter bezahlt als Männer. Den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik zufolge hat das Lohngefälle zwischen Mann und Frau in jüngster Zeit gar noch zugenommen. Umso dringender ist die Mindestlohn-Initiative. Sie ist die am schnellsten wirksame Massnahme gegen Lohnungleichheit. 
</p><p>Als kurzfristig wirksame Instrumente gegen Lohndiskriminierung benennt eine neue, heute den Medien vorgestellte SGB-Studie Gesamtarbeitsverträge (GAV) und gute Mindestlöhne. SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen ist die objektiv nicht-erklärbare Lohndifferenz der Frauen geringer.“ Das zeige ein&nbsp; Vergleich des Gastgewerbes (sehr hohe GAV-Abdeckung) mit dem sehr lückenhaft GAV-geregelten Detailhandel: „Die Lohndiskriminierung der Frauen ist im Gastgewerbe weniger gross als im Detailhandel“, stellte auch Vania Alleva, SGB-Vize-Präsidentin und Unia-Co-Präsidentin, klar. Sie wies darauf hin, dass gerade die typischen Niedriglohnbranchen mit einem hohen Frauenanteil nicht durch GAV erfasst würden. 
</p><p>Deshalb braucht es in Bereichen ohne GAV gesetzliche Lösungen - und damit die Mindestlohn-Initiative. „Gerade weil drei von vier Beschäftigten mit Löhnen unter 4‘000 Franken pro Monat oder 22 Franken in der Stunde Frauen sind, ist die Mindestlohninitiative die kurzfristig mit Abstand wirksamste Massnahme gegen die Lohndiskriminierung der Frauen“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Pressekonferenz fest. VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber prangerte vor allem die tiefen Löhne in der Betreuung an. Korrekte Mindestlöhne sollen hier auch dafür sorgen, dass „Personen mit den nötigen Kompetenzen den Beruf nicht schnell wieder verlassen oder gar nicht erst kommen.“
</p><p> In seiner neuen Studie erklärt der SGB die Ursachen der Lohnungleichheit mit diskriminierenden Normen und Strukturen, mit der sehr ungleichen Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit sowie der willkürlichen Schlechterbehandlung der Frauen durch die Arbeitgeber. Um dies zu korrigieren, fordert die Studie langfristig die gleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Mittel sind da vor allem mehr und bezahlbare Kindertagesstätten und Einrichtungen für Pflegebedürftige, eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. Gleichzeitig müssen Instrumente entwickelt werden, mit denen die Firmen gezwungen werden, Mann und Frau gleichen Lohn für gleichwertige und gleiche Arbeit zu zahlen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</span></li><li><span>Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin, 079 341 90 01</span></li></ul><h5> Dokumente</h5><ul><li>&lt;media 1917 - - "TEXT, 140429 Lohndiskr. Dossier, 140429_Lohndiskr._Dossier.pdf, 416 KB"&gt;SGB-Dossier Nr. 104: Was für die Lohngleichheit zu tun ist&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1918 - - "TEXT, 140429 PR LOhndiskr, 140429_PR_LOhndiskr.pdf, 53 KB"&gt;"Ja zum Mindestlohn!"&lt;/media&gt; von Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li><li>&lt;media 1915&gt;"Mindestlöhne und Gesamtarbeitsverträge - mächtige Instrumente gegen Lohndiskriminierung der Frauen"&lt;/media&gt; - von Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB</li><li>&lt;media 1919 - - "TEXT, 140429 VA Lohndiskr., 140429_VA_Lohndiskr..pdf, 31 KB"&gt;"Mit Mindestlöhnen und GAV gegen Lohndiskriminierung der Frauen"&lt;/media&gt; von Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia</li><li>&lt;media 1916 - - "TEXT, 140429 KPH Lohndiskriminierung, 140429_KPH_Lohndiskriminierung.pdf, 150 KB"&gt;"Mit der Aufwertung von Frauenberufen gegen Lohndumping"&lt;/media&gt; von Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1500</guid><pubDate>Mon, 28 Apr 2014 13:44:00 +0200</pubDate><title>Tiefe Löhne sinken - jetzt braucht es den Mindestlohn!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tiefe-loehne-sinken-jetzt-braucht-es-den-mindestlohn</link><description>Lohnstrukturerhebung 2012</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die am Montag veröffentlichten Lohnstrukturerhebung 2012 zeigt eine besorgniserregende Entwicklung: Zwischen 2010 und 2012 sind die Reallöhne der untersten 10 Prozent (Löhne unter 3886 Fr.) gesunken (-286 Fr./Jahr). Damit wird es ausgerechnet für jene Arbeitnehmenden noch härter, welche schon heute Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen. Betroffen sind Berufsleute in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge GAV (Detailhändler ohne GAV, Gartenbau, Callcenter u.a.). Bei den Kleider- und Schuhgeschäften beispielsweise haben Bund und Kantone Lohndumping nachgewiesen. Doch die Verbandspräsidenten dieser oft schwerreichen Detailhändler, Karin Keller-Sutter und Dieter Spiess, weigern sich, GAV mit schützenden Mindestlöhnen abzuschliessen. 
</p><p>Umso stossender ist diese Entwicklung vor dem Hintergrund steigender Toplöhne. Die Reallöhne der obersten 10 Prozent der Arbeitnehmenden legten von 2010 bis 2012 erneut um 7,1 Prozent zu (+9901 Fr./Jahr). Damit hat sich die in der Schweiz in den letzten 15 Jahren festgestellte ungleiche Lohnverteilung in der Schweiz weiter verschärft. Diejenigen, welche hohe Löhne haben, erhalten noch mehr. Wer hingegen mit dem Lohn kaum über die Runden kommt, hat weniger. 
</p><p>Mit einem Ja zur Mindestlohn-Initiative kann diese Entwicklung gestoppt werden. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 22 Fr./Stunde würden die untersten Löhne gegen Lohndruck geschützt. Was für die Betroffenen ein grosser Fortschritt ist, bedeutet für die Schweizer Wirtschaft ein absolut tragbarer Schritt. Die gesamte Lohnsumme müsste um nur gerade 0,4 Prozent angehoben werden. Das Geld wäre vorhanden – wie der starke Anstieg der Toplöhne zeigt. 
</p><p>Sehr bedenklich ist auch der Umstand, dass sich die &nbsp;Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern erstmals seit 2008 wieder vergrössert hat. Nahm die &nbsp;Lohnungleichheit zwischen 2008 und 2010 immerhin noch um fast &nbsp;ein Prozent ab, so ist sie gemäss der Lohnstrukturerhebung 2012 nun wieder um 0,5 Prozentpunkte auf 18.9 Prozent angestiegen. Bereits am Dienstag wird der SGB eine Studie über die Gründe der Lohndiskriminierung der Frauen vorlegen und aufzeigen, mit welchen Instrumenten Abhilfe geschaffen werden kann.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB<br></span><span>031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li>&lt;media 1912 - - "TEXT, 140428 DL MK LSE, 140428_DL_MK_LSE.pdf, 91 KB"&gt;"Unsozialere Schweiz - mehr GAV und Mindestlöhne nötig"&lt;/media&gt;<br>von Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1335</guid><pubDate>Fri, 11 Apr 2014 13:07:00 +0200</pubDate><title>Faire Löhne stärken die Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/faire-loehne-staerken-die-schweiz</link><description>SRG-Umfrage zum 18. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p>Umfrageergebnisse im Vorfeld von Abstimmungen sind mit grosser Vorsicht zu interpretieren. Das hat zuletzt der 9. Februar gezeigt. Dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund, seinen Mitgliedsverbanden und Partnerorganisationen bleibt nun ein guter Monat, um die Stimmberechtigten davon zu überzeugen, am 18. Mai zur Mindestlohn-Initiative ein Ja in die Urne zu legen und die Tieflohn-Schande zu beseitigen.
</p><p>In der nun beginnenden heissen Phase der Abstimmungskampagne werden die Initianten zahlreiche überraschende Tieflohnskandale aufdecken und die unwürdig tiefen Löhnen von 330‘000 Personen ins Zentrum stellen. Sie werden zeigen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn hilft, die ungerechte Einkommensverteilung zu korrigieren. Sie werden zeigen, dass die starke Schweizer Wirtschaft dieses für die Betroffenen grosse Problem lösen kann. Diese Botschaft werden die Initianten bereits diesen Samstag schweizweit verbreiten: Am ersten nationalen Aktionstag dieser Abstimmungskampagne werden Tausende Aktivistinnen und Aktivisten auf der Strasse die Bevölkerung direkt ansprechen und sie überzeugen, dass sich Arbeit für alle lohnen muss. 
</p><p>Der gesetzliche Mindestlohn von 22 Franken ist das richtige Instrument, um den Lohndrückern, die auf dem Buckel der Arbeitnehmenden abzocken, den Riegel zu schieben. Davon profitieren alle: Anständige Arbeitgeber müssen sich nicht mehr vor unlauterer Konkurrenz fürchten. Die Steuerzahler müssen die Zeche nicht über die Sozialhilfe bezahlen. Die Lohndiskriminierung der Frauen wird zumindest im Tieflohnbereich deutlich abnehmen. Und die Betroffenen haben mehr zum Leben und später eine bessere Rente. Ausserdem schaffen faire Löhne Kaufkraft und Arbeitsplätze und stärken die Schweiz.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB<br>079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB<br></span><span>031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1481</guid><pubDate>Thu, 03 Apr 2014 09:09:00 +0200</pubDate><title>Der SGB wächst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/der-sgb-waechst</link><description>Mitgliederentwicklung des SGB im vergangenen Jahr
 
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB zählte zu Jahresende 33 Mitglieder mehr als ein Jahr zuvor. Die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz umfasste Ende 2013 genau 366'844 Mitglieder – und dies bei unverändertem Bestand von angeschlossenen Verbänden (16). 
</p><p>Dieses erfreuliche Ergebnis ist in erster Linie der Unia zu verdanken, die beinahe 3500 Mitglieder hinzu gewonnen und damit den Aufwärtstrend der letzten Jahre eindrücklich bestätigt hat. Im Dienstleistungsbereich und im Gewerbe ist Unia überdurchschnittlich gewachsen. Neben der Unia haben innert Jahresfrist auch der VPOD, der Bankpersonalverband (SBPV), der Musikerverband (SMV) und Nautilus (Schifffahrt) mehr Mitglieder. Der VPOD hat in den vergangenen Jahren konstant Mitglieder gewonnen, der Bankpersonalverband hat 2013 zum ersten Mal seit langem die Mitgliederentwicklung ins Positive wenden können.
</p><p>Zugelegt hat der SGB erneut bei den Frauen(+ 1310). Hier hat sich ein Trend bestätigt, der seit nunmehr 25 Jahren anhält. 
</p><h3>Abkürzungen( &lt;media 1869 - - "TEXT, 140403 Mitglieder SGB.tab 01, 140403_Mitglieder_SGB.tab_01.pdf, 0.9 MB"&gt;siehe Tabelle&lt;/media&gt;):</h3><p>Unia:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gewerkschaft
</p><p>SEV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweiz. Eisenbahn- und Verkehrspersonalverband
</p><p>VPOD:&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verband des Personals öffentlicher Dienste
</p><p>syndicom:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft Medien und Kommunikation
</p><p>SBPV:&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Bankpersonalverband
</p><p>PVB:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Personalverband des Bundes
</p><p>SIT:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs
</p><p>GaraNto:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals
</p><p>AvenirSocial:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Professionelle Soziale Arbeit Schweiz
</p><p>SSM:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizer Syndikat Medienschaffender
</p><p>SMV:&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Musikerverband
</p><p>SMPV:&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Musikpädagogischer Verband
</p><p>Kapers: &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vereinigung des Kabinenpersonals
</p><p>SBKV:&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Bühnenkünstlerverband
</p><p>Nautilus:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft für Seeleute und verwandte Berufe
</p><p>New Wood:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft der UNO-Angestellten in Genf
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1472</guid><pubDate>Thu, 27 Mar 2014 12:21:00 +0100</pubDate><title>Der Mindestlohn stärkt die Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/der-mindestlohn-staerkt-die-schweiz</link><description>Angstmacherkampagne der Gegner anständiger Löhne</description><content:encoded><![CDATA[<p>Heute haben die Gegner anständiger Löhne ihre Argumente gegen die Mindestlohn-Initiative präsentiert. Dabei fällt auf: Die bürgerlichen Parteien präsentieren im Chor mit Economiesuisse, Gewerbe- und Arbeitgeberverband seit Jahren immer die gleichen Angstmacherkampagnen.
</p><p>So behaupten sie, Mindestlöhne würden zu Arbeitslosigkeit führen. Dies wurde schon behauptet, als die Gewerkschaften eine Kampagne für einen Mindestlohn von 3000 Franken führten und ist nicht eingetreten. Das Gegenteil trifft zu: Wenn die Arbeitenden in diesem Land anständig bezahlt werden, müssen sie keine Zweitjobs annehmen und schaffen mit ihrer zusätzlichen Kaufkraft Nachfrage und damit neue Arbeitsplätze.
</p><p>Der Mindestlohn bringt faire Löhne von denen man anständig leben kann und zwar in der ganzen Schweiz. Wenn die Gegner anständiger Löhne behaupten, die Schweiz würde unterschiedlich hohe Mindestlöhne brauchen, vergessen sie, dass viele Produkte und Dienstleistungen überall in der Schweiz teuer sind. Die Mindestlohn-Initiative lässt es besonders teuren Kantonen offen, später höhere Mindestlöhne einzuführen.
</p><p>Die Mindestlohn-Initiative bringt faire Löhne – vor allem für Frauen. 230’00 Frauen (und 100‘000) Männer verdienen heute weniger als 22 Franken pro Stunde. Es ist kein Zufall, dass vor allem Frauen betroffen sind. Denn Frauen verdienen im Schnitt immer noch 20 Prozent weniger als Männer – trotz gleicher Arbeit. Deshalb ist die Mindestlohn-Initiative ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Lohngleichheit.
</p><p>Mit einem Ja zur Mindestlohn-Initiative werden die Schweizer Löhne vor Lohndumping geschützt. Skrupellosen Arbeitgebern wird es nicht mehr länger möglich sein, die Schweizer Löhne mit Tieflöhnern aus dem Ausland zu drücken. Wie soll etwa ein Gemüsebauer anständige Löhne zahlen, wenn sein Nachbar billige polnische Erntehelfer zu Hungerlöhnen arbeiten lässt? Die Mindestlohn-Initiative macht Schluss mit dieser Ungerechtigkeit und garantiert Schweizer Löhne für die Schweiz. 
</p><p>Auch wenn die Gegner gerechter Löhne wieder Horrorszenarien hervorzaubern: In unserem Land mit seinen Millionensalären und Milliardenvermögen ist genug Geld vorhanden, um allen einen gerechten Lohn zu zahlen. In vielen betroffenen Branchen ist der Schritt zum geforderten Mindestlohn von 22 Franken nicht mehr gross. Insgesamt kostet die Anhebung der zu tiefen Löhne nur 0,5 Prozent der gesamten Lohnsumme. Das ist ein bescheidener Preis für einen Schritt, der 330‘000 Personen im Land anständige Löhne bringt. Dies macht die Schweiz stärker.
</p><p>Komitee „Ja zur Mindestlohn-Initiative“
</p><h5>Auskünfte:</h5><p> Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-1471</guid><pubDate>Thu, 27 Mar 2014 09:57:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat muss andere Akzente setzen: AHV stärken statt schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-muss-andere-akzente-setzen-ahv-staerken-statt-schwaechen</link><description>Vernehmlassung Reform Altersvorsorge 2020

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, bei der Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich vorzugehen. Denn Einzelreformen, die Rentenleistungen verschlechtern, würden - wie in der Vergangenheit - zu Recht scheitern. Bei den vorgeschlagenen Massnahmen fordert der SGB eine deutliche Akzentverschiebung, die der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung trägt: Die AHV muss gestärkt, statt geschwächt werden. Ausserdem dürfen die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht geschmälert werden. Dies hat der SGB-Vorstand im Rahmen der Vernehmlassung zum Paket „Altersvorsorge 2020“ beschlossen.
</p><p>Die Zukunft der Altersvorsorge liegt für den SGB in der Stärkung der AHV. Nur so kann der Verfassungsauftrag vernünftig umgesetzt werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. Denn die AHV ist eine Erfolgsgeschichte, von der Leute mit tiefen und mittleren Einkommen dank der sozialen Finanzierung am meisten profitieren. Die AHV-Renten hinken aber immer mehr den Reallöhnen hinterher. Und insbesondere die Frauen sind auf einen Ausbau der AHV angewiesen. Den Weg zur Stärkung der AHV weist der SGB mit seiner Volksinitiative „AHVplus - Für eine starke AHV“. 
</p><p>Die Vorschläge des Bundesrates, welche zu schlechteren AHV-Leistungen führen, lehnt der SGB dagegen ab, denn:</p><ul><li>die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 trägt der Lebenssituation der Frauen über 60 nicht Rechnung. Ausserdem ist der Arbeitsmarkt schon heute nicht fähig, Personen in diesem Alter genügend Stellen anzubieten.</li><li>mit dem Referenzrentenalter 65 steigt die Unsicherheit für die Beschäftigten. Ab dem Erreichen des frühesten Rücktrittsalters von 62 Jahren würde den Arbeitnehmenden häufiger die Kündigung drohen als heute und die Altersdiskriminierung damit verschärft. Ausserdem öffnet das Referenzrentenalter 65 Tür und Tor für eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre.</li><li>die Sistierung der AHV-Rentenanpassung an Teuerung und Lohnentwicklung als automatische Massnahme des Interventionsmechanismus ist ein Raubzug auf die Portemonnaies der Rentner und Rentnerinnen.</li><li>der teilweise Rückzug des Bundes aus der Finanzierung der AHV (Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags) führt zu höheren Mehrwertsteuern oder tieferen Rentenleistungen.</li><li>die Streichung der Witwenrenten für verwitwete Ehefrauen mit erwachsenen Kindern missachtet die entstandenen Erwerbseinbussen der betroffenen Witwen.</li></ul><p>Aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, ist eine Zusatzfinanzierung für die AHV für das nächste Jahrzehnt nötig. Der SGB unterstützt eine Zusatzfinanzierung in Form einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aber auch höhere Lohnbeiträge dürfen kein Tabu sein. Sie wurden seit 1975 nicht erhöht.
</p><p>Weiter lehnt der SGB eine Schwächung der ohnehin schon tiefen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab. Die vorgeschlagene drastische Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6% beruht auf einer dünnen Faktenlage. Der SGB ist gegen einen Mindestumwandlungssatz von 6%. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Leistungserhalt kommen die Menschen mit tiefen Löhnen sehr teuer zu stehen und schmälern ihr Budget während der Erwerbsarbeit.
</p><p>&lt;media 1850 - - "TEXT, 140327d VL DB Reform Altersvorsorge 2020, 140327d_VL_DB_Reform_Altersvorsorge_2020.pdf, 3.4 MB"&gt;Die Vernehmlassung in vollem Wortlaut finden Sie hier.&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>- Doris Bianchi, Geschäftsführende Zentralsekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik<br> 031 377 01 13 oder 076 564 67 67
</p><p>- Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation<a name="Text9"><br></a><a name="Text10"></a>031 377 01 09 oder 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1468</guid><pubDate>Wed, 26 Mar 2014 14:00:00 +0100</pubDate><title>Weiterer Ausbau der Lohnschutzmassnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/weiterer-ausbau-der-lohnschutzmassnahmen-noetig</link><description>Bundesratsentscheid zu den Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Flankierenden Massnahmen stärken will. Dieses Bekenntnis zum Lohnschutz ist wichtig. Denn in der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Vorschläge des Bundesrats gehen zwar in die richtige Richtung, genügen aus Sicht des SGB jedoch noch nicht, um die Löhne in der Schweiz wirksam zu schützen.
</p><p>&nbsp;</p><p>Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar zur SVP-Zuwanderungsinitiative ist Ausdruck einer weit verbreiteten Sorge um Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze. Deshalb muss der Lohnschutz ausgebaut werden. Dies gilt auch, wenn Kontingente eingeführt werden sollten. Denn anders als viele glauben, bringen Kontingente nicht mehr Lohnschutz. Die Erfahrungen mit dem früheren Kontingentssystem zeigen, dass damals der Lohnschutz völlig ungenügend &nbsp;war und deshalb in zahlreichen Sektoren eine Tieflohnpolitik betrieben werden konnte. Nur wirksame Lohnschutzmassnahmen, die auch tatsächlich durchgesetzt werden, können die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz schützen. 
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen haben heute zu viele Lücken. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesrat die Sanktionen verschärfen und die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtern will. Dank den höheren Sanktionen kommen Lohndrücker-Firmen stärker unter Druck. Und die Ausdehnung der Allgemeinverbindlicherklärung macht es einfacher das Schweizer Lohnniveau über Mindestlöhne durchzusetzen.
</p><p>Leider lässt der Bundesrat aber grosse Lücken offen. Insbesondere kann auch in Zukunft nicht gegen Firmen vorgegangen werden, die keine Kaution leisten. Damit wird es schwierig, ausgesprochene Bussen auch tatsächlich einzukassieren. Unklar ist weiterhin auch die Situation bei Arbeitsunterbrüchen und Baustellensperrungen. Damit können Firmen auch bei Verletzungen der Mindestarbeitsbedingungen ungehindert weiterarbeiten. Sind die Firmen einmal abgezogen, wird die Durchsetzung von Bussen schwierig. Die Kontrolleure würden ein wirksames Instrument erhalten, Lohndrücker-Firmen zur Leistung der Schweizer Löhne zu zwingen. Der SGB wird sich dafür stark machen, auch diese Lücken beim Lohnschutz zu schliessen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1462</guid><pubDate>Thu, 20 Mar 2014 13:43:00 +0100</pubDate><title>Anhaltende Überbewertung des Frankens - expansive Geldpolitik nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/anhaltende-ueberbewertung-des-frankens-expansive-geldpolitik-noetig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Zinsen unverändert tief lässt und den Mindestkurs klar bekräftigt. Trotzdem sind die geldpolitischen Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft restriktiv. Denn der Franken ist nach wie vor deutlich überbewertet.
</p><p>Die tiefe Teuerung in der Eurozone erschwert die Korrektur des deutlich überbewerteten Frankens. Denn wenn sich der Kurs selber kaum bewegt, kann die Schweizer Exportwirtschaft ihre preisliche Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Eurozone nur über die Teuerungsdifferenz verbessern - indem die Preise in der Eurozone deutlich stärker steigen als in der Schweiz. Das ist gegenwärtig kaum mehr möglich. 
</p><p>Im Gegenteil sind die Deflationsgefahren in der Schweiz wieder gestiegen. Deflation ist Gift für die Wirtschaft. Unter anderem weil Käufe aufgeschoben werden oder weil Kredite der Haushalte und Firmen im Vergleich zum Wert der Aktiven steigen. 
</p><p>Bereits bei einer Nullteuerung ist die Preisstabilität nicht gewährleistet. Der Landesindex der Konsumentenpreise verändert sich zwar nicht. Doch aufgrund von Messverzerrungen wird die Teuerung durch den Landesindex überschätzt.
</p><p>Der geldpolitische Auftrag der SNB schreibt in einer solchen Situation eine expansive Geldpolitik vor. Aufgrund des überbewerteten Frankens ist die Geldpolitik jedoch restriktiv. Die Nationalbank muss deshalb auf eine Abwertung des Franken/Euro-Kurses hinarbeiten.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom ,&nbsp;079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1451</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2014 15:39:00 +0100</pubDate><title>Schluss mit Sparprogrammen – es braucht einen starken Service Public!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/schluss-mit-sparprogrammen-es-braucht-einen-starken-service-public</link><description>Service Public Tagung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die Gewerkschaften VPOD, PVB, SEV, syndicom und garaNto führten am 27. Februar eine gemeinsame Tagung unter dem Titel „Ein starker Service public – damit die Schweiz funktioniert“ durch. Die rund 200 Teilnehmenden verabschiedeten eine Resolution, die ein Ende der Sparprogramme in Kantonen und Gemeinden fordert. Diese schwächen den Service public, der ein Grundpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Schweiz ist. Ein starker Service public braucht genügend finanzielle Ressourcen und gute Arbeitsbedingungen um mit der Bevölkerungsentwicklung, technologischen Neuerungen und veränderten Bedürfnissen Schritt zu halten. 
</p><p>Expertinnen und Experten aus Politik und Gewerkschaften beleuchteten in ihren Referaten Brennpunkte des Service public im Inland und EU-Raum, etwa den Bahnverkehr, die innere Sicherheit, das Gesundheitswesen, den Bildungsbereich und die Grundversorgung der Post. Die Frage, ob Wettbewerb im Service public mehr Qualität bringt oder nicht vielmehr zu Leistungsabbau, höheren Preisen und Lohndruck führt, wurde in allen Referaten behandelt. Wegen der Sparprogramme besonders gefährdet sind die Gesundheitsversorgung, Bildung und Betreuung: Die Bevölkerungsentwicklung erfordert mehr Ressourcen in diesen Bereichen und eine Besserstellung des Personals. 
</p><p>Gegenläufige Tendenzen im Service public sind in der EU zu beobachten: Dank der erfolgreichen ersten Bürgerinitiative muss nun die Wasserversorgung vor Privatisierung geschützt werden, aber im Eisenbahnverkehr geht der Liberalisierungsdruck mit dem 4. Bahnpaket ungebremst weiter.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB<br></span><span>079 744 93 9</span><span>0</span></li></ul><h5>Links</h5><ul><li><span>&lt;media 1818&gt;Resolution "Ein starker Service Public – damit die Schweiz funktioniert"&lt;/media&gt;</span></li><li><a href="http://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157641656381514/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Fotos der Tagung</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1444</guid><pubDate>Thu, 27 Feb 2014 08:18:00 +0100</pubDate><title>Ein starkes Land braucht faire Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-starkes-land-braucht-faire-loehne</link><description>Mindestlohn-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>„In der Schweiz gibt es rund 330‘000 Personen, die zu Löhnen unter 22 Franken pro Stunde arbeiten müssen. Ein Drittel davon verfügt über eine abgeschlossene Berufslehre. Sie leisten tag-täglich qualifizierte Arbeit, ohne dass sie vom Lohn auch anständig leben könnten. Die Mindestlohninitiative der Gewerkschaften sorgt dafür, dass sich in der Schweiz die Arbeit endlich für alle lohnt.“ Mit dieser Botschaft von SGB-Präsident Paul Rechsteiner haben die Gewerkschaften heute die Kampagne für die Mindestlohn-Initiative gestartet. Diese fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde und die Förderung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV).
</p><p>SGB-Chefökonom Daniel Lampart wies darauf hin, dass für die Betroffenen das Tieflohnproblem gross sei. „Für die gesamte Schweizer Wirtschaft ist es hingegen relativ klein. Deshalb ist es auch leicht lösbar, im Unterschied zu unseren Nachbarländern.“ Sowohl die internationale Forschungsliteratur wie die Erfahrung im Gastgewerbe, wo zwischen 1998 bis 2013 der Mindestlohn um mehr als 50 % angehoben wurde, widerlege, dass die Einführung eines Mindestlohnes zu mehr Arbeitslosigkeit führe. Ins Reich der Panikmache gehöre auch die behauptete höhere Zuwanderung aufgrund des Mindestlohnes. „Mindestlöhne sorgen vielmehr dafür, dass die Arbeitgeber in der Schweiz nicht billige Arbeitskräfte aus dem Ausland holen können - auf Kosten derjenigen, die bereits hier wohnen.“
</p><p>Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva zeigte auf, dass Tieflöhne unter 4000 Franken pro Monat resp. 22 pro Stunde vor allem in Branchen ohne GAV vorherrschen. Im Detailhandel etwa verdienen 15 % aller Angestellten, vor allem Frauen, weniger als 22 Franken pro Stunde. Im Kleider- und Schuhhandel, „wo der Widerstand der Arbeitgeber gegen GAV besonders gross ist“, erhalten ein Viertel aller Verkäufer/innen einen Stundenlohn von weniger als 22 Franken. Die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohnes illustrierte Bernadette Häfliger, Vizepräsidentin der Syndicom, mit den mickrigen Löhnen etwa bei den Callcentern und in der Zeitungszustellung. Giangiorgio Gargantini, stellvertretender Generalsekretär der Genfer Gewerkschaft SIT, verwies darauf, dass im reichen Genf 33‘000 Arbeitnehmer/innen weniger als 4000 Franken pro Monat verdienten. Und für Chantal Hayoz, Zentralsekretärin der Syna, ermöglicht der Mindestlohn „einen weiteren Schritt in Richtung der schon so lange fälligen Lohngleichheit zwischen Mann und Frau.“ 
</p><p>Ein Ja zur Mindestlohn-Initiative sorgt für mehr Gerechtigkeit. Ein Mindestlohn von 22 Franken ist zudem der beste Schutz gegen Lohndumping. Davon profitieren alle: Anständig zahlende Arbeitgeber müssen sich nicht vor unlauterer Konkurrenz fürchten. Die Steuerzahler müssen die Zeche nicht über die Sozialhilfe bezahlen. Und die Betroffenen haben mehr zum Leben. Das schafft Kaufkraft und Arbeitsplätze.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB<br>079 277 61 31</li><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB&nbsp;<br>079 205 69 11</li><li>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia<br>079 620 11 14</li><li>Chantal Hayoz, Zentralsekretärin SYNA<br>079 424 40 68</li><li>Bernadette Häfliger, Vize-Präsidentin Syndicom<br>058 817 18 34</li><li>Giangiorgio Gargantini, stv. Generalsekretär Gewerkschaft SIT, Genf<br>022 818 03 00&nbsp;</li></ul><h5> Dokumente</h5><ul><li>&lt;media 1812 _blank linkicon "TEXT, 140227 Argumentarium Version PK, 140227_Argumentarium_Version_PK.pdf, 1.4 MB"&gt;Argumentarium Mindestlohn-Initiative&lt;/media&gt;</li><li><span><span>Paul Rechsteiner:&nbsp;</span>Arbeit muss sich lohnen!</span></li><li><span><span>Daniel Lampart:&nbsp;</span>&lt;media 1804 _blank linkicon "TEXT, 140227 DL Mi Lo, 140227_DL_MiLo.pdf, 179 KB"&gt;Schweizer Tieflohnproblem ist ökonomisch lösbar&lt;/media&gt;</span></li><li><span><span>Vania Alleva:&nbsp;</span>&lt;media 1802 _blank linkicon "TEXT, 140227 PK Milo Alleva, 140227_PK_Milo__Alleva.pdf, 29 KB"&gt;Wegen schlechter GAV-Abdeckung braucht es einen gesetzlichen Mindestlohn für alle&lt;/media&gt;</span></li><li><span><span>Chantal Hayoz:&nbsp;</span>&lt;media 1806 _blank linkicon "TEXT, 140227 Syna Milo, 140227_Syna_Milo.pdf, 17.1 KB"&gt;Mindestlöhne für ein anständiges Leben&lt;/media&gt;</span></li><li><span><span>Bernadette Häfliger:&nbsp;</span>&lt;media 1803 _blank linkicon "TEXT, 140227 Be Haefliger Milo, 140227_Be_Haefliger_Milo.pdf, 81 KB"&gt;Ohne gesetzlichen Mindestlohn keine Fortschritte&lt;/media&gt;</span></li><li><span><span>Giangiorgio Gargantini:&nbsp;</span>&lt;media 1805 _blank linkicon "TEXT, 140227 SIT Mil O, 140227_SIT_MilO.pdf, 54 KB"&gt;Ein Mindestlohn von 4'000.- für alle:&nbsp;&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1805 - - "TEXT, 140227 SIT Mil O, 140227_SIT_MilO.pdf, 54 KB"&gt;Nötig, gerecht, möglich&nbsp; - auch in Genf!&lt;/media&gt;</span></li></ul><h5> Links</h5><ul><li><span><a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Website der Mindestlohn-Initiative</a></span></li><li><a href="http://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157641608042743/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Bilder der Medienkonferenz</a></li><li><span><a href="http://www.lohnschutz.ch/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">http://www.lohnschutz.ch/</a></span></li><li><a href="http://www.facebook.com/lohnschutz" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.facebook.com/lohnschutz</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1442</guid><pubDate>Tue, 25 Feb 2014 16:42:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat Schneider-Ammann zeigt Tieflohn-Beschäftigten die kalte Schulter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-schneider-ammann-zeigt-tieflohn-beschaeftigten-die-kalte-schulter</link><description>Mindestlohn-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Schneider-Ammann verschliesst seine Augen vor dem Tieflohnproblem in der Schweiz. 330‘000 Menschen arbeiten hierzulande für weniger als 22 Fr./Stunde oder weniger als 4000 Fr. pro Monat (bei einer Vollzeitstelle). Das sind Löhne, die nicht zum Leben reichen. Viele der Betroffenen verfügen sogar über eine Berufslehre. Trotzdem haben sie keinen Lohn, mit dem man in der Schweiz über die Runden kommt. Vor allem Frauen arbeiten zu Tieflöhnen. Bundesrat Schneider-Ammann zeigt ihnen die kalte Schulter. 
</p><p>Statt das Tieflohnproblem ernst zu nehmen, redet Schneider-Ammann die Sozialpartnerschaft schön und will die Mindestlohn-Initiative mit Angstmacher-Argumenten schlecht reden. Beides ist nicht redlich. Denn die Sozialpartnerschaft ist schwach ausgeprägt. Weil sich viele Arbeitgeber weigern, Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit verbindlichen Mindestlöhnen einzugehen, und weil es in zahlreichen Branchen gar keine Arbeitgeberorganisationen gibt, sind nur rund 45 Prozent der Arbeitnehmenden durch einen Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlohn geschützt. Die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist somit nicht gegen Lohndruck geschützt. 
</p><p>Grundsätzlich falsch ist etwa auch das Argument, dass vor allem junge Menschen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt von Tieflöhnen betroffen sind. Die Statistik zeigt, dass drei Viertel der Betroffenen 25 und älter sind. Da die jungen Erwachsenen über die Berufslehre ins Arbeitsleben einstiegen, ist das Tieflohnproblem in der Schweiz nicht ein Problem der jüngeren Arbeitnehmenden, sondern vor allem der Frauen mit Berufserfahrung. 
</p><p> Das Tieflohnproblem kann gelöst werden. Mit einem Ja zur Mindestlohn-Initiative hat die Stimmbevölkerung nun die Möglichkeit, für faire Löhne für alle zu sorgen.&nbsp;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</span></li><li><span>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1438</guid><pubDate>Wed, 19 Feb 2014 14:14:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat und Parlament müssen Ladenöffnungszeitengesetz beerdigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-und-parlament-muessen-ladenoeffnungszeitengesetz-beerdigen</link><description>Umsetzung Motion Lombardi</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt das vom Bundesrat am Mittwoch zur Umsetzung der Motion Lombardi in die Vernehmlassung geschickte Ladenöffnungszeitengesetz ab. Es bringt für die betroffenen Arbeitnehmenden eine klare Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, tritt den Föderalismus mit Füssen und ist demokratiepolitisch fragwürdig.
</p><p>Mit der Verhängung von schweizweit generellen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und von 6 bis 19 Uhr Samstags müssen zwei Drittel der Kantone ihre Ladenöffnungszeiten ausdehnen. „Leidtragende sind in erster Linie die Angestellten, denn immer längere Arbeitstage sind familienfeindlich, erhöhen den Stress und machen krank“, sagt Natalie Imboden, Leiterin Detailhandel bei der Gewerkschaft Unia. Die Gefahr ist umso grösser, als im Detailhandel nur einzelne Firmen Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen haben.
</p><p>Die Vorlage ist vor allem auch aus föderalistischer Sicht fragwürdig. Alle Kantone der Innerschweiz und der Ostschweiz sowie alle Westschweizer Kantone kennen heute kürzere Ladenöffnungszeiten. In den letzten zehn Jahren lehnten die Stimmberechtigten in zahlreichen dieser Kantone eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten ab. Zuletzt beispielsweise im Kanton Luzern, wo die Stimmberechtigten nicht nur eine Totalliberalisierung der Ladenöffnungszeiten versenkten sondern auch die Ausdehnung der Öffnungszeiten an Samstagen von 16 auf 17 Uhr klar ablehnten.
</p><p>Bundesrat und Parlament wollen diese Volksentscheide nun aushebeln und für den Detailhandel in der ganzen Schweiz gleiche Mindestöffnungszeiten vorschreiben. „Das ist nicht akzeptabel“, sagt Imboden weiter.
</p><p>Der SGB geht davon aus, dass die Regierungen der betroffenen Kantone, die Missachtung ihrer Stimmbevölkerung nicht hinnehmen und sich in der Vernehmlassung mit Vehemenz gegen die Vorlage stemmen werden. Alleine aus demokratiepolitischer Sicht müssen Bundesrat und Parlament nun zur Besinnung kommen und dieses neue Gesetz beerdigen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Natalie Imboden, Leiterin Detailhandel Gewerkschaft Unia<br>079 706 62 84</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB<br>079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1437</guid><pubDate>Thu, 13 Feb 2014 17:15:00 +0100</pubDate><title>Leere Versprechungen der Organisatoren der Fussball-WM 2022</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/leere-versprechungen-der-organisatoren-der-fussball-wm-2022</link><description>Fussball-WM in Katar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich eines Hearings vor dem EU-Parlament hat der Weltfussballverband FIFA am Donnerstag die unzumutbare Lage der beim Bau der WM-Infrastrukturen eingesetzten Wanderarbeiter eingestanden. Die FIFA hat es jedoch verpasst, von Katar die Aufgabe des ausbeuterischen „Kafala-Visasystems“ zu fordern. 
</p><p>Damit werden die Rechte der Bauarbeiter, welche für die Fussball-Weltmeisterschaft 2022 die Infrastrukturen bauen, auch in Zukunft mit den Füssen getreten. Denn die von den katarischen Behörden am Hearing präsentierten Arbeitsschutznormen sind nicht geeignet, die Lage der Wanderarbeiter substanziell zu verbessern. Den Bauarbeitern werden nach wie vor grundlegende Arbeitnehmerrechte verwehrt. Sie bleiben damit den Arbeitgebern schutzlos ausgeliefert.
</p><p>Insbesondere will Katar an dem so genannten Kafala-System festhalten. Dieses bedeutet, dass die Beschäftigten ihre Stelle nur mit Zustimmung des Arbeitgebers wechseln und das Land nur mit dessen Genehmigung verlassen dürfen. Das nun abgegebene Versprechen, die Freizügigkeit zu gestatten, ist Augenwischerei. Denn dieses Versprechen kann unter dem weiterhin bestehenden Kafala-System rechtlich nicht eingefordert werden. Damit haben die Arbeitgeber die völlige Kontrolle über ihre Beschäftigten.
</p><p>Kommt dazu, dass die Arbeiter kein Recht haben, sich kollektiv zu den Löhnen und Arbeitsbedingungen zu äussern. Ein Mitspracherecht oder eine Vertretung bei der Arbeit ist für Wanderarbeitskräfte in Katar nicht vorgesehen. Die von den katarischen Behörden nun vorgesehenen Schutzbeauftragten, die von den Arbeitgebern ernannt werden, sind kein Ersatz für eine echte Arbeitnehmervertretung.
</p><p>Auch die Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bleiben ungenügend. So gibt es keine Regeln, wie mit dem Hitze-Problem umzugehen ist, in einem Land notabene, wo die Beschäftigten während der Hälfte des Jahres bei Temperaturen von bis zu 50° Celsius schuften. Angesichts der völlig ungenügenden Bestimmungen zur Arbeitssicherheit wählte die Generalsekretärin des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB), Sharan Burrow, vor dem EU-Parlament deutliche Worte: „Gemäss unseren vorsichtigen, auf den Todesfallzahlen von nepalesischen und indischen Arbeitern in Katar beruhenden Schätzungen, werden 4000 Arbeiter wegen der Arbeitsbedingungen ihr Leben verlieren bevor es 2022 der erste WM-Ball gespielt wird.“
</p><p>Der IGB wolle vom FIFA-Präsident und der FIFA-Exekutive hören, wie die FIFA garantieren wolle, dass die Pläne für die Fussball-WM 2022 nur vorangetrieben werde, wenn das Kafala-System abgeschafft werde und Arbeitnehmerrechte verbessert würden, sagte Burrow. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schliesst sich diesen Forderungen des IGB und zahlreicher Entwicklungsorganisationen an, und fordert die FIFA auf, endlich für menschenwürdige Weltmeisterschaften zu sorgen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 245 59 74</span></li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1435</guid><pubDate>Tue, 11 Feb 2014 12:03:00 +0100</pubDate><title>Umsetzung der SVP-Initiative darf nicht zu Lohndruck und Arbeitsplatzabbau führen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/umsetzung-der-svp-initiative-darf-nicht-zu-lohndruck-und-arbeitsplatzabbau-fuehren</link><description>Brief der Gewerkschaften an den Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften sind tief besorgt über die Folgen der Annahme der Initiative „gegen die Masseneinwanderung“. Die Umsetzung ist für die Arbeitnehmenden mit grossen Risiken verbunden. Es droht der Abbau von Arbeitsplätzen und von bestehenden Lohnschutzmassnahmen. In einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat haben deshalb die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse sowie deren zwei grössten Verbände Unia und Syna am Dienstag aufgezeigt, nach welchen Grundsätzen die Politik die Initiative umsetzen muss, damit die Interessen der Arbeitnehmenden nicht unter die Räder kommen.
</p><p>Der Wegfall der Bilateralen Verträge mit der EU würde Zehntausende von exportorientierten Arbeitsplätzen gefährden. Auch drohen die Löhne unter zusätzlichen Druck zu geraten, wenn bestehende Lohnschutzmassnahmen ab- statt ausgebaut werden. Ausserdem droht den ansässigen Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass bei der wortgetreuen Umsetzung der Initiative eine massive Diskriminierung. 
</p><p>Die unterzeichnenden gewerkschaftlichen Dachorganisationen und Einzelverbände fordern den Bundesrat deshalb auf, bei der Umsetzung der Initiative folgende Grundsätze zu beachten:</p><ul><li><span>Der Bundesrat muss das Prinzip der Nichtdiskriminierung hochhalten. Die Beschränkung des Aufenthalts, des Zugangs zur sozialen Sicherheit und des Familiennachzugs für ansässige Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass käme einem enormen gesellschaftlichen Rückschritt gleich. Es darf kein menschenunwürdiges Kontingentssystem geschaffen werden. Ein neues Saisonnier-Statut kommt nicht in Frage.</span></li><li><span>Die Sorgen der Arbeitnehmenden um ihre Löhne und Arbeitsbedingungen wurden zu wenig ernst genommen. Mit der Annahme der Initiative werden nun auch die bestehenden Massnahmen zum Schutz der hiesigen Arbeitsbedingungen in Frage gestellt. Um sicher zu stellen, dass in der Schweiz auch in Zukunft Schweizer Löhne bezahlt werden, muss sich der Bundesrat für mehr statt weniger Lohnschutz einsetzen. Nur so sind die Arbeitsplätze sicher vor Dumpingkonkurrenz.</span></li><li><span>Schliesslich muss der Bundesrat alles unternehmen, um die Bilateralen Verträge zu sichern. Ohne stabile und geregelte Verhältnisse mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz droht zusätzlicher Lohndruck und der Verlust von Arbeitsplätzen.</span></li></ul><p>Nur unter Einhaltung dieser Grundsätze, kann die Initiative umgesetzt werden, ohne dass die Arbeitnehmenden die Zeche für die Zustimmung zur SVP-Initiative bezahlen müssen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</span></li><li><span>Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, 079 743 90 05</span></li><li><span>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vize-Präsidentin SGB, 079 620 11 14</span></li><li><span>Kurt Regotz, Präsident Syna, 079 617 62 94</span></li><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1432</guid><pubDate>Sun, 09 Feb 2014 14:56:00 +0100</pubDate><title>SVP-Initiative mit scharfen Flankierenden Massnahmen umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/svp-initiative-mit-scharfen-flankierenden-massnahmen-umsetzen</link><description>Eidg. Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt vom Ja zur SVP-Zuwanderungsinitiative mit grosser Sorge Kenntnis. Das Abstimmungsresultat ist Ausdruck einer weit verbreiteten Angst um Löhne, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen. Doch die Initiative ist untauglich, die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu schützen. Eine wortgetreue Umsetzung der Initiative könnte die Probleme der Arbeitnehmenden noch verschärfen. Deren Ängste müssen jedoch endlich ernst genommen werden. Der SGB fordert deshalb eine Umsetzung der Initiative, die den Lohnschutz substanziell verbessert und die Bilateralen Verträge I nicht gefährdet.
</p><p>Zur besseren Kontrolle der Zuwanderung müssen die Flankierenden Massnahmen deutlich verschärft werden, etwa durch tiefere Hürden zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, durch mehr Kontrollen und griffige Sanktionen. Nur so kann durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt und Schweizer Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden. Geschützt werden müssen auch die ansässigen Arbeitskräfte ohne Schweizer Pass. Eine Beschränkung des Aufenthalts, des Zugangs zur sozialen Sicherheit und des Familiennachzugs und damit die kollektive Entrechtung dieser für die Schweiz wichtigen Arbeitskräfte wird der SGB bekämpfen.
</p><p>Mit grossem Engagement wird sich der SGB zudem für die Mindestlohn-Initiative einsetzen, die am 18. Mai zur Abstimmung gelangt. Mit einem Ja können die Stimmberechtigten eine erste Leitplanke für einen besseren Lohnschutz setzen. Denn ein gesetzlicher Mindestlohn bietet den besten Schutz vor Lohndumping und schiebt skrupellosen Arbeitgebern einen Riegel, die ausländische Arbeitskräfte zu Hungerlöhnen rekrutieren.
</p><p>Der SGB wird bei der Umsetzung der Initiative im Übrigen auf Lösungen drängen, die nicht zur Kündigung der Bilateralen Verträge I führen. Deren Fall hätte nämlich fatale Folgen für die Schweizer Exportwirtschaft: Zehntausende Stellen wären gefährdet.
</p><p>Mit Genugtuung nimmt der SGB Kenntnis von den Resultaten zu den zwei anderen eidgenössischen Vorlagen. Mit dem Ja zur FABI-Vorlage wird die künftige Finanzierung der Schiene auf eine tragfähige Basis gestellt. Und mit dem Nein zur Initiative „Abtreibung ist Privatsache“ wurde ein gesellschaftspolitischer Rückschritt verhindert.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</span></li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1421</guid><pubDate>Mon, 27 Jan 2014 13:26:00 +0100</pubDate><title>Kantone kontrollieren Arbeitszeiterfassung nur mangelhaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kantone-kontrollieren-arbeitszeiterfassung-nur-mangelhaft</link><description>Mehr Stress und Burnouts</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine heute publizierte Studie des SGB belegt: Bei der Arbeitszeiterfassung herrscht in der Schweiz ein Vollzugsnotstand. Die Kantone nehmen ihre Kontrollpflicht kaum wahr. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, wird die Arbeitszeit nur mangelhaft erfasst. Eine Umfrage des SGB bei den kantonalen Arbeitsinspektoraten hat ergeben, dass diese sehr oft mit zu wenig Personal ausgestattet sind, um die im Arbeitsgesetz vorgeschriebenen Kontrollen in genügender Dichte vorzunehmen. Bedenklicher noch: Einige Arbeitsinspektorate gaben zu erkennen, die vorgesetzten Regierungsstellen hätten zu verstehen gegeben, dass entsprechende Kontrollen nicht gewünscht seien.
</p><p>Die Folgen dieses Laisser-faire sind zum einen überlange, allenfalls nicht mal korrekt entschädigte Arbeitszeiten und zum andern mehr Stress und mehr Burnouts. Besonders ausgeprägt ist das Kontrollmanko im Dienstleistungssektor, und da besonders in den Bereichen, wo die Arbeitgeber auf das selbstausbeuterische Potenzial von „Vertrauensarbeitszeit“ oder „Home office“ abstellen.
</p><p>Der SGB fordert den Erhalt der heutigen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung und Dokumentationspflicht, mehr Ressourcen für die kantonalen Arbeitsinspektorate, einen diesbezüglich neuen Finanzierungsschlüssel unter Einschluss des Seco sowie eine differenzierte statistische Erfassung der Kontrollergebnisse. Werden diese Forderungen nicht umgesetzt, dann werden Stress und Gesundheitsschaden, und damit das Leiden der Individuen und Kosten für die Gesellschaft weiter zunehmen. Dank der neuen Techniken – etwa Smartphone-Apps – ist die Arbeitszeiterfassung auch in Bereichen wie dem „Home office“ leicht vollziehbar.
</p><p>Luca Cirigliano: Arbeitszeit kontrollieren statt Burnouts kurieren. Mangelhafter Vollzug der Arbeitszeiterfassung in den Kantonen. SGB-Dossier Nr. 100.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1413</guid><pubDate>Tue, 21 Jan 2014 12:20:00 +0100</pubDate><title>SGB protestiert gegen irreführende Mitteilung der Post</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-protestiert-gegen-irrefuehrende-mitteilung-der-post</link><description>Einigung der Post mit dem Preisüberwacher</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die schweizerische Post schreibt heute in einer Medienmitteilung, dass auf Preiserhöhungen bei der Zeitungszustellung verzichtet worden sei. Dies stimmt nicht. Ganz im Gegenteil treibt die Post auf Kosten der Mitgliederpresse eine Preissteigerung voran, die der Medienvielfalt direkten Schaden zufügt.
</p><p>Bereits auf Anfang 2013 wurde der Versand für die Mitgliederzeitungen wegen einer Umstellung im Preissystem um bis zu 20 Prozent teurer. Und auf Beginn dieses Jahres wurde eine zusätzliche Preiserhöhung von 2 Rappen pro Exemplar durchgesetzt. Nach dem Willen der Post soll die Preissteigerung bis 2016 dann 6 Rappen pro Exemplar betragen. Eine Intervention der Dachverbände aller Sozialpartner bei der Post gegen die geplante zusätzliche Preiserhöhung blieb erfolglos. Die Erhöhung der Versandtarife wird das Überleben vieler Mitgliederzeitungen akut gefährden. Je nach Produkt wird damit der Versand einer Mitgliederzeitung erneut um einen Viertel teurer. Die Presseerzeugnisse der Verbände und Vereine aus Gewerbe, Kirchen und Parteien aber auch aus Sport und Musik sind damit akut gefährdet. Viele Verbände und Organisationen werden wegen der Mehrkosten ganze Ausgaben streichen oder die Publikation gar einstellen müssen. 
</p><p>Die Post bezeichnet ihre eigene finanzielle Lage als solid. Schliesslich erhält sie für den Zeitungstransport ja auch 20 Mio. Fr. mehr an Subventionen als in den Vorjahren. Dass sie dennoch an den Preiserhöhungen festhält, ist unverständlich und steht im Widerspruch zur Absicht des Parlaments, die Medienlandschaft in der Schweiz und damit die Meinungsbildung in der direkten Demokratie zu stärken.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin,&nbsp;</span><span>079 744 93 90</span></li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1412</guid><pubDate>Mon, 20 Jan 2014 14:17:00 +0100</pubDate><title>Volksinitiative AHVplus formell zustande gekommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksinitiative-ahvplus-formell-zustande-gekommen</link><description>Erfolgsmodell AHV stärken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Die Volksinitiative „AHVplus: Für eine starke AHV“ ist formell zustande gekommen. Von den 112‘114 letzten Dezember eingereichten Unterschriften waren nur gerade 419 ungültig. Damit ist klar, dass den Plänen des Bundesrats zur „Altersvorsorge 2020“&nbsp; mit AHVplus nun ein eigentliches Gegenprojekt gegenübersteht, mit dem die künftigen Renteneinkommen gestärkt statt geschwächt würden. Dies ist dringend notwendig. Denn die AHV-Renten hinken immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule sind deshalb für viele Menschen zu gering. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das Problem für künftige Rentnerinnen und Rentner noch verschärfen. Das Projekt „Altersvorsorge 2020“ will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird.</p><p class="Text">Statt die AHV-Leistungen abzubauen, braucht es eine Stärkung des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz. Denn die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Die Initiative verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat angehoben. Dank dem genialen und solidarischen Finanzierungsmodell ist eine Stärkung der ersten Säule für Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen viel effizienter und kostengünstiger als das private Sparen, wo die Banken und Versicherungen mitverdienen. Wegen dem viel besseren Preis-Leistungsverhältnis der ersten Säule ist es gerade für die junge Generation interessant, die AHV zu stärken.</p><p class="Text">Überdurchschnittlich profitieren würden insbesondere die Frauen: Wegen Mutterschaft und Kinderbetreuung erhalten Frauen oft nur kleine Pensionskassenrenten. Bei der AHV dagegen werden die Erwerbsunterbrüche dank Erziehungsgutschriften ausgeglichen, so dass auch Frauen mit Kindern gute AHV-Renten ausbezahlt werden.</p><h5>Kontakt</h5><p class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen<span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em;"><a name="Text10">, </a></span>076 564 67 67</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1411</guid><pubDate>Wed, 15 Jan 2014 14:36:00 +0100</pubDate><title>Startschuss zur Kampagne für Mindestlohn-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/startschuss-zur-kampagne-fuer-mindestlohn-initiative</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Bundesratsentscheid, die Mindestlohn-Initiative am 18. Mai zur Abstimmung zu bringen, ist der Startschuss zur Kampagne für einen allgemeinen Mindestlohn in der Schweiz gefallen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), seine Mitgliedsverbände und seine Partnerorganisationen – darunter die SP und die Grünen – werden sich in den kommenden Monaten mit voller Kraft dafür engagieren, dass die Schweiz das Problem der tiefen Löhne angeht. Denn obwohl die Schweiz eines der reichsten Länder der Welt ist, verdienen 330‘000 Menschen weniger als 22 Franken pro Stunde, also bei Vollzeit weniger als 4000 Franken pro Monat (x12). Das ist unwürdig und eine Schande für die Schweiz. Mit einem Ja zur Mindestlohn-Initiative können wir Abhilfe schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Ein Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde ist zudem der beste Schutz gegen Lohndumping.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-1403</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 10:24:00 +0100</pubDate><title>SVP-Initiative führt zu mehr Lohndumping und Schwarzarbeit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/svp-initiative-fuehrt-zu-mehr-lohndumping-und-schwarzarbeit</link><description>Nein zur SVP-Abschottungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SVP-Abschottungsinitiative ist aus Sicht der Arbeitnehmerorganisationen die denkbar schlechteste Art, den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt zu regulieren. Denn die Initiative läuft den Arbeitnehmer-Interessen diametral zuwider: Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz würde drastisch verschlechtert, einheimische Arbeitnehmende mit ausländischem Pass würden kollektiv entrechtet. Lohndumping und Schwarzarbeit würden zunehmen. 
</p><p>Für die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse, die Gewerkschaften Unia und Syna sowie den Berufsverband der Schweizer Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern (SBK) ist klar: Die tatsächlichen Probleme des Schweizer Arbeitsmarktes werden von skrupellosen Arbeitgebern verursacht, die den Grundsatz mit Füssen treten, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Sie nützen die Notlage ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungehemmt aus, speisen diese mit Dumpinglöhnen ab und setzen so die Löhne in der Schweiz unter Druck. Diesem Treiben kann nur mit einem Ausbau der Flankierenden Massnahmen, häufigeren Kontrollen und schärferen Bussen der Riegel geschoben werden.
</p><p>Die SVP will mit ihrer Initiative genau das Gegenteil, denn die Flankierenden waren der SVP-Spitze schon immer ein Dorn im Auge. Würde die Initiative angenommen, würden mit der Personenfreizügigkeit auch diese Lohnschutzmassnahmen fallen. Die Arbeitnehmenden wären den Arbeitgebern schutzlos ausgeliefert.
</p><p>Besonders krass wären die Auswirkungen für ansässige Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass. Denn die SVP verlangt nicht bloss die Rückkehr zum gescheiterten Kontingentssystem. Sie verlangt, dass künftig ein „Schweizervorrang“ und nicht bloss ein „Inländervorrang“ gilt. Kontingente müssten der Wirtschaft damit schon dann gewährt werden, wenn in einer Branche keine Schweizerinnen und Schweizer mehr verfügbar sind. Dies auch dann, wenn einheimische Arbeitskräfte mit ausländischem Pass – etwa seit langem ansässige Italiener, Spanier und Portugiesen – arbeitslos wären. Schlimmer noch: Diesen Menschen droht die kollektive Entrechtung. Denn gemäss Initiative gehören sie zu jenen Ausländern, für die der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und Sozialleistungen eingeschränkt werden kann. Haben sie keine Stelle mehr, will sie die SVP im Widerspruch zu allen Rechtsgrundsätzen aus dem Land jagen.
</p><p>Ein Blick zurück zeigt, dass diese Initiative ein untaugliches Instrument ist, um die Zuwanderung zu steuern. Mit dem Kontingentssystem soll die Schweiz vermeintlich wieder selber über die Höhe der Zuwanderung bestimmen können. Dies ist eine Illusion. Der Wirtschaft wurden auch unter dem alten Kontingentssystem so viele Arbeitsbewilligungen zugeteilt, wie diese verlangte. Deshalb war die Zuwanderung in den 1960er-Jahren prozentual höher als in den letzten Jahren. Besonders viele Arbeitskräfte wurden dabei strukturschwachen Branchen wie der Landwirtschaft, der Gastronomie und dem Bau zugeführt, was in einer staatlich geförderten Tieflohnpolitik mündete.
</p><p>Statt Fremdenfeindlichkeit zu schüren, sollte die SVP zur Kenntnis nehmen, dass Migrantinnen und Migranten wesentlich zu unserem Wohlstand beitragen. Ohne sie würde die Schweiz nicht funktionieren. Ohne sie könnten viele Gastronomie-Betriebe, Baustellen und Spitäler schliessen. Ohne sie käme auch die Altersvorsorge in Schieflage. Denn allein zwischen 2000 und 2010 sind die Ergebnisse der AHV dank den eingewanderten Arbeitskräften um 20 Mrd. Fr. besser ausgefallen als ohne Zuwanderung.
</p><p>Wer behauptet, die Annahme der SVP-Abschottungsinitiative würde folgenlos bleiben, handelt verantwortungslos. Denn die Initiative würde die Schweiz politisch, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich gewaltig zurückwerfen. Die extreme SVP-Initiative gehört deshalb deutlich abgelehnt.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31</span></li><li><span>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</span></li><li><span>Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, 079 743 90 05</span></li><li><span>Kurt Regotz, Präsident Syna, 079 617 62 94</span></li><li><span>Pierre Théraulaz, Präsident SBK, 079 310 85 64</span></li></ul><h5> Redebeiträge</h5><ul><li><span>"Nein zu neuer Diskriminierung! Nein zu staatlich geförderter Tieflohnpolitik!" </span>von&nbsp;<span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</span></li><li>&lt;media 1735 - - "TEXT, 140114 VA Abschottungsinitiative, 140114__VA_Abschottungsinitiative.pdf, 54 KB"&gt;"Nein zur Fremdenfeindlichkeit - Nein zum Kahlschlag bei Arbeitnehmerrechten und beim Lohnschutz"&lt;/media&gt; von Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia</li><li>&lt;media 1736 - - "TEXT, 140114 Abschottungsinitiative Fluegel d, 140114_Abschottungsinitiative_Fluegel_d.pdf, 80 KB"&gt;"Nutzlos gegen die Zuwanderung oder schädlich für die AHV"&lt;/media&gt; von Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse</li><li>&lt;media 1738 - - "TEXT, 140114 Regotz MK Masseneinw, 140114_Regotz_MK_Masseneinw.pdf, 20 KB"&gt;"Arbeitnehmende schützen!"&lt;/media&gt; von Kurt Regotz, Präsident Syna</li><li>&lt;media 1737 - - "TEXT, 140114 theraulaz Masseneinwand, 140114_theraulaz_Masseneinwand.pdf, 735 KB"&gt;"Nein zur Abschottung à la SVP"&lt;/media&gt; von Pierre Théraulaz, Präsident SBK</li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li><span>&lt;media 1739 - - "TEXT, Argumentarium SGB Masseneinwanderung, Argumentarium_SGB_Masseneinwanderung.pdf, 1.4 MB"&gt;Gewerkschaftliches Argumentarium zur SVP-Abschottungsinitiative&lt;/media&gt;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1404</guid><pubDate>Mon, 13 Jan 2014 16:23:00 +0100</pubDate><title>Kein Liberalisierungsexperiment im Strommarkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/kein-liberalisierungsexperiment-im-strommarkt</link><description>Für eine sichere und saubere Stromversorgung zu stabilen Preisen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat seit längerem gefordert, dass das Bundesamt für Energie endlich die Auswirkungen der Teilliberalisierung auf dem Strommarkt evaluiert. Die Evaluation liegt nun vor und bestätigt die Einschätzung des SGB in weiten Teilen: Kundschaft und Branche haben davon profitiert, dass in der Schweiz keine Vollliberalisierung durchgesetzt wurde. Die Strompreise blieben stabil, auch in der Grundversorgung sind sie unter dem Durchschnitt der EU-17 geblieben. Der bremsende Effekt der hohen Strompreise zum Zeitpunkt der Marktöffnung 2009 war ein Glücksfall: Die meisten Grosskunden blieben in der Grundversorgung und den Stadtwerken eröffnete sich die Möglichkeit, sich als Treiber der Energiewende zu positionieren.
</p><p>Spätestens seit 2012 zeigen sich die problematischen Seiten der Teilliberalisierung bei historisch tiefen Strompreisen: die Stromunternehmen konkurrieren um die Grosskunden bei gleichzeitigem Preiszerfall. Der Arbeitsplatzabbau bei den grossen Verbundunternehmen bis hinunter zu kleinen Stromversorgern ist in vollem Gang. Das Personal wird ausgedünnt, um das Kapital zu stärken, obwohl bereits jetzt klar ist, dass der Branche die Fachkräfte fehlen um die Energiewende zu schaffen. 
</p><p>In dieser aktuell sehr prekären Marktsituation soll nun die Vollliberalisierung durchgesetzt werden. Diese geplante zweite Marktöffnung wird den Stromkunden, die heute noch im gebundenen Markt sind, keine Vorteile bringen, aber sie würde die Branche gefährlich destabilisieren. Die verschärfte Konkurrenz im vollliberalisierten Markt wird die Energiewende behindern, da sie den Investitionsspielraum der Stadtwerke, der bisherigen Treiber der Energiewende, einengt. 
</p><p>Für die zweite Marktöffnung wird hauptsächlich mit dem EU-Stromabkommen argumentiert. Sie sei die notwendige Vorleistung. Ob das Stromabkommen zustande kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss und der EU-Strommarkt ist eine Baustelle. Für den SGB ist klar, dass es eine zweite Marktöffnung quasi als Vorleistung zu einem Stromabkommen, dessen Inhalte unbekannt sind, nicht geben kann. 
</p><p>Die Schweizer Wirtschaft, der Arbeitsmarkt und die Stromkunden brauchen eine sichere und saubere Stromversorgung zu stabilen Preisen. Der SGB fordert deshalb einen Gesamtarbeitsvertrag für die Branche, der dafür sorgt, dass die Arbeitsstellen attraktiv bleiben und ins Personal investiert wird. Für die Energiewende braucht es Fachleute auf regionaler Ebene und in den Gemeinden, die sich mit Energieeffizienz und dezentraler Stromversorgung auskennen. Ein Liberalisierungsexperiment zum jetzigen Zeitpunkt käme die Volkswirtschaft teuer zu stehen!&nbsp; 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Dore Heim, SGB-Zentralsekretärin zuständig für den Service Public, 079 744 93 90</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1399</guid><pubDate>Thu, 09 Jan 2014 16:05:00 +0100</pubDate><title>Der öffentliche Verkehr: Ein Faktor des Erfolgsmodells Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/der-oeffentliche-verkehr-ein-faktor-des-erfolgsmodells-schweiz</link><description>Eidg. Abstimmung vom 9. Februar: öV-Vorlage FABI</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein Ja zu FABI am 9. Februar ist ein Ja zu einer erfolgreichen Schweiz. Die Allianz für den öffentlichen Verkehr, der 26 Verbände und Parteien, darunter auch der SGB, angehören, wird sich deshalb mit aller Kraft für die öV-Vorlage einsetzen. Denn FABI sichert den Unterhalt der Bahninfrastruktur und ermöglicht einen gezielten Ausbau des Schienennetzes.</p><p>Der öffentliche Verkehr ist ein wichtiger Faktor des Erfolgsmodells Schweiz: Wirtschaft, Tourismus, Pendelnde, Reisende – sie alle profitieren vom hervorragenden öffentlichen Verkehr. Und eine umweltgerechtere Verkehrspolitik kommt um die Bahn nicht herum: Sie ist auf längeren Strecken das mit Abstand ökologischste Verkehrsmittel.
</p><p>«Die Pünktlichkeit und die Qualität unseres öffentlichen Verkehrs sind in ganz Europa bekannt», sagte Roger Nordmann, Präsident der Allianz für den öffentlichen Verkehr und Vizepräsident des VCS Verkehrs-Club der Schweiz, am Donnerstag vor den Medien in Bern. Damit dies so bleibe, müsse der öffentliche Verkehr einerseits instand gehalten und andererseits verbessert werden, um künftigen Ansprüchen zu genügen.
</p><p>Giorgio Tuti, Präsident des SEV – Gewerkschaft des Verkehrspersonals, Vizepräsident des SGB und Vizepräsident der Allianz, hob die volkswirtschaftliche Bedeutung des öffentlichen Verkehrs hervor. Dessen gesamte direkte Wertschöpfung betrage 10,4 Milliarden Franken. Gegen 100‘000 Arbeitnehmende sorgten dafür, dass Züge und Busse rollten. «Damit dies so bleibt, braucht es FABI. Die öV-Vorlage ist gut für unsere Wirtschaft, mehrt den Wohlstand und trägt zum Erfolg der Schweiz von morgen bei.»
</p><h3>Künftige Pendelndenströme bewältigen</h3><p>Ein gezielter Ausbau des Schienennetzes drängt sich nach Ansicht von VCS-Zentralpräsidentin und Nationalrätin Evi Allemann (SP/BE) auf. «Die Bahn ist erfolgreich, aber Erfolg hat immer auch seinen Preis: Das Bahnnetz ist heute bis an seine Grenzen ausgereizt.» Damit künftige, wachsende Ströme von Pendelnden bewältigt werden könnten, müsse die Bahn fit für die Zukunft gemacht werden.
</p><p>FABI sei jedoch weit mehr als ein Ausbauprojekt, betonte Nationalrat Jürg Grossen (Grünliberale/BE). Die öV-Vorlage finanziere auch den Unterhalt und Betrieb des Bahnnetzes. Dieses Novum ist von grosser Bedeutung: « Die Schweiz hat mit FABI die Garantie, dass nicht auf Vorrat gebaut wird und anschliessend die Mittel für den ordentlichen Unterhalt fehlen», sagte Jürg Grossen.
</p><p>Nicht zuletzt leiste FABI auch einen Beitrag, um den Zusammenhalt des Landes zu stärken, erklärte Nationalrätin Anne Mahrer (Grüne/GE). Die erste Ausbauetappe im Rahmen von FABI umfasse insbesondere die Ost-West-Achse. Dies sei nicht nur für die boomende Genferseeregion von Bedeutung. «Wenn die Züge in der Schweiz auch künftig keinen Röstigraben kennen sollen, ist ein Ja zu FABI notwendig.»</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1398</guid><pubDate>Tue, 07 Jan 2014 10:35:00 +0100</pubDate><title>Sozialpartnerschaft stärken: Mehr allgemeinverbindliche GAV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sozialpartnerschaft-staerken-mehr-allgemeinverbindliche-gav</link><description>SGB-Jahresmedienkonferenz 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Aus Arbeitnehmersicht gibt die wirtschaftliche und soziale Lage der Schweiz Anlass zur Sorge.</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Obwohl die Schweiz im internationalen Vergleich höchste Löhne hat, sind weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmenden durch GAV-Mindestlöhne geschützt. Weil der Bund GAV eher behindert als fördert, und weil viele Arbeitgeber als Anti-Sozialpartner GAV ablehnen, ist die GAV-Abdeckung in der Schweiz vergleichsweise tief und die Sozialpartnerschaft schwach.</span></li><li><span>Der Bundesrat will die Leistungsfähigkeit der Altersvorsorge verschlechtern, obwohl bereits heute die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ nicht gewährleistet ist obwohl dieses Ziel in der Bundeverfassung festgelegt ist. Das Projekt Altersvorsorge 2020 würde bei tiefen und mittleren Einkommen zu starken Kaufkrafteinbussen führen, weil sie viel mehr in die zweite Säule einzahlen müssten.</span></li><li><span>Die Erwerbslosigkeit steigt – vor allem wegen dem überbewerteten Franken. Die Schweiz droht erstmals hinter Deutschland zurückzufallen.</span></li><li><span>Wegen Steuersenkungen in den Kantonen – vor allem für Unternehmen – verhindern nun Sparpakete die für die Sicherung des Schweizer Wohlstandes notwendigen Investitionen in den Service Public. Allein die höheren SchülerInnen-Zahlen werden zusätzliche Bildungsausgaben erfordern.<br><br></span></li></ul><p class="Text">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wird sich im Jahr 2014 mit aller Kraft dafür einsetzen, in diesen Fragen für die Arbeitnehmenden Verbesserungen zu erzielen. Wie der SGB an seiner Jahresmedienkonferenz forderte, muss der GAV-Abdeckungsgrad rasch um rund 10 Prozent auf 60 Prozent erhöht werden. Dazu müssen die Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV gesenkt werden (Abschaffung des Arbeitgeberquorums). Bund und Kantone müssen GAV fördern (bei Subventionen u.a.). Dank GAV können faire Arbeitgeber nicht durch schwarze Schafe konkurrenziert werden. GAV mit verbindlichen Regeln für Löhne und Arbeitsbedingungen führen zu gerechteren Verhältnissen. Anders als bei individualisierten Lohnsystemen profitieren nämlich bei einem GAV nicht in erster Linie die Gutverdiener. Zudem sind GAV wirksame Instrumente gegen die Lohndiskriminierung der Frauen. Damit auch die Löhne in Branchen ohne GAV geschützt sind, braucht es als unterste Limite für alle einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr./h. </p><p class="Text">Bei der Altersvorsorge 2020 fordert der SGB eine Überarbeitung des Projektes. Insbesondere die erste Säule soll ausgebaut werden. Der SGB hat dazu die Initiative AHVplus eingereicht. Zur Sicherung des Schweizer Wohlstandes braucht es eine angemessene Geld- und Finanzpolitik. Die Kantone müssen die notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Gesundheitsversorgung tätigen. Sie müssen die unnötigen Steuersenkungen für Unternehmen rückgängig machen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><h5>Referate der Medienkonferenz:</h5><p class="Text">&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: &lt;media 1718 - - "TEXT, 140107 PR Jahres MK , 140107_PR_Jahres_MK_.pdf, 138 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1718 - - "TEXT, 140107 PR Jahres MK , 140107_PR_Jahres_MK_.pdf, 138 KB"&gt;Sozialpartnerschaft heisst: Mehr GAV und mehr Allgemeinverbindlichkeit!"&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom: &lt;media 1717 - - "TEXT, 140107 DL Jahres MK, 140107_DL_JahresMK.pdf, 260 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1717 - - "TEXT, 140107 DL Jahres MK, 140107_DL_JahresMK.pdf, 260 KB"&gt;Mehr Gesamtarbeitsveträge – mehr Investitionen in den Service public"&lt;/media&gt;</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB: &lt;media 1716 - - "TEXT, 140107 DB Jahres MK, 140107_DB_Jahres_MK.pdf, 126 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1716 - - "TEXT, 140107 DB Jahres MK, 140107_DB_Jahres_MK.pdf, 126 KB"&gt;Altersvorsorge 2020: Kein gutes Geschäft für bei tiefen und mittleren Einkommen"&lt;/media&gt;<br><br></span></li></ul><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, </span><span class="Auszeichnunghalbfett">079 205 69 11</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</span><span><a name="Text10">, </a></span><span class="Auszeichnunghalbfett">076 564 67 67</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1394</guid><pubDate>Mon, 23 Dec 2013 08:05:00 +0100</pubDate><title>Sparpolitik bedroht Lehrplan 21</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/sparpolitik-bedroht-lehrplan-21</link><description>SGB begrüsst Lehrplan, findet ihn aber zu wenig mutig</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt <a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/AD2014-05-23f_CGAS_Resolution_Bilan_campagne_SML_et_suites.pdf" class="download">in seiner heute veröffentlichten Vernehmlassungsantwort</a> den Lehrplan 21. Er hält ihn für einen unerlässlichen Schritt hin zur Schulharmonisierung in der Deutschschweiz. Der Lehrplan 21 geht jedoch zu wenig weit. Während sich die Kantone der Romandie im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung seinerzeit verpflichteten, ihren plan d’études romand anzuwenden, bleibt der Lehrplan 21 fakultativ. Ohne entsprechende politische Vereinbarung zwischen den Deutschschweizer Kantonen steht zu befürchten, dass der Lehrplan 21 während seiner Umsetzung zahlreiche Veränderungen erfahren wird. Der SGB bedauert zudem, dass der Lehrplan keine Harmonisierung der Stundenpläne vorsieht. Er verpasst so eine Chance, die Ungleichheiten zwischen den Kantonen abzubauen und eine Basis für die Entwicklung der Tagesschule zu bilden.
</p><p>Der SGB verlangt eine Stärkung der Berufsberatung. Den Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II vorzubereiten, ist eine der wichtigsten Aufgaben des 3. Zyklus. Die Jugendlichen sind in diesem heiklen Alter professionell zu unterstützen und zu beraten. Eine Professionalisierung dieser Orientierung würde bei den Jugendlichen manche Irrtümer und Fehlentscheide verhindern und die Übergangsphase nach der obligatorischen Schule verkürzen. 
</p><p>Gegenüber den Kantonen zieht der SGB die Alarmglocke: Die verbreiteten Sparprogramme schlagen voll auf die Bildungsbudgets durch und bedrohen so den Lehrplan 21. Der SGB verlangt vielmehr, dass die Kantone genügend Lehrpersonal vorsehen, damit den pädagogischen Herausforderungen der Reform entsprochen und jedem Kind ermöglicht wird, die Mindestkompetenzen zu erreichen. Dazu müssen die Kantone auch in die Weiterbildung der Lehrpersonen investieren.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Véronique Polito,&nbsp;Zentralsekretärin SGB,&nbsp;079 436 21 29</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1386</guid><pubDate>Fri, 13 Dec 2013 16:12:00 +0100</pubDate><title>SGB fordert ein Berufsregister auf Bundesebene</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/sgb-fordert-ein-berufsregister-auf-bundesebene</link><description>Neues Gesundeitsberufegesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst das vom Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickte Gesundheitsberufegesetz. Damit wird die Grundlage geschaffen, erstmals auf nationaler Ebene die Gesundheitsberufe auf Tertiärstufe zu regeln. Das Gesetz ist von grosser Bedeutung: Durch die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Ausbildung des Nachwuchses in den Gesundheitsberufen wird die Gesundheitsversorgung langfristig gesichert.
</p><p>Angesichts der Alterung der Gesellschaft und der rasch steigenden Zahl chronisch kranker Menschen, wird der Bedarf an Pflegepersonal in den nächsten Jahren stetig zunehmen. Trotz der bisherigen Bemühungen, junge Menschen für diese Berufe zu begeistern, ist der Nachwuchs nicht gesichert. Heute verfügt rund ein Drittel des qualifizierten Personals &nbsp;über ein ausländisches Diplom. Da sich der Personalmangel in der gesamten EU verschärft, wird es für die Schweiz immer schwieriger, qualifiziertes Personal im Ausland zu rekrutieren. Die Schweiz muss deshalb zwingend in die Ausbildung investieren und Rahmenbedingungen schaffen, die die Weiterentwicklung der Berufsbilder und eine integrierte Gesundheitsversorgung ermöglichen. Die Rahmenbedingungen sind entscheidend, um die Attraktivität dieser Berufe zu verbessern.
</p><p>Das Gesetz definiert auf Bundesebene die minimalen Anforderungen für die Ausbildungsgänge und deren Zulassung, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Diplome sowie die Kriterien für die Erteilung und den Entzug der Zulassung für die selbständige Berufsausübung.&nbsp; Der SGB begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Gesetzesvorlage, bedauert aber dass einige Fragen erst in Form von Varianten unterbreitet werden.
</p><p>Für den SGB müssen nicht nur die Bachelor-, sondern auch die Masterausbildungen in diesem Gesetz geregelt werden. Ausserdem ist es unabdingbar, auf Bundesebene ein zentrales Berufsregister einzuführen. Ein solches Register ist ein bewährtes Instrument, das garantiert, dass die die Leute für die Ausübung ihres Berufes genügend qualifiziert sind. Das Register trägt zum Schutz der Patientinnen und Patienten bei und fördert die stetige Fortbildung. Unter Führung des Bundes könnte das Berufsregister ein effizientes Steuerungsinstrument zur Nachwuchsplanung im Gesundheitswesen werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Véronique Polito, SGB-Zentralsekretärin, 079 436 21 29</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1388</guid><pubDate>Thu, 12 Dec 2013 14:20:00 +0100</pubDate><title>Überbewerteten Franken schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ueberbewerteten-franken-schwaechen</link><description>SNB-Entscheid</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Zinsen unverändert tief lässt und den Mindestkurs klar bekräftigt. Trotzdem sind die geldpolitischen Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft restriktiv. Denn der Franken ist nach wie vor stark überbewertet.
</p><p>Die Auswirkungen dieser restriktiven monetären Rahmenbedingungen sind deutlich sichtbar. Die Erwerbslosigkeit in der Schweiz ist mittlerweile sogar höher als in Baden-Württemberg – was es in der Vergangenheit noch nie gab. Die Beschäftigung in der Maschinenindustrie sinkt, während sie in Deutschland deutlich angestiegen ist. 
</p><p>Die Konjunkturrisiken sind nach wie vor erheblich. Die Preisstabilität ist nicht gewährleistet. Der Landesindex der Konsumentenpreise verändert sich zwar nicht. Doch aufgrund von Messverzerrungen wird die Teuerung durch den Landesindex überschätzt. Die grösseren Deflationsgefahren in der Eurozone sind auch für das Schweizer Preisniveau relevant. 
</p><p>Der geldpolitische Auftrag der SNB schreibt in einer solchen Situation eine expansive Geldpolitik vor. Aufgrund des überbewerteten Frankens ist die Geldpolitik jedoch restriktiv. Die Nationalbank muss deshalb auf eine Abwertung des Franken/Euro-Kurses hinarbeiten.
</p><p>Der SGB ist froh, dass die SNB in Bezug auf die Kapitalisierung der Grossbanken Klartext gesprochen hat (gemessen an der Leverage Ratio). Diese brauchen wesentlich mehr Sicherheiten in Form von Eigenkapital – dabei muss die Leverage Ratio die zentrale Messgrösse sein.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;</span><span>079 205 69 11</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1377</guid><pubDate>Wed, 11 Dec 2013 16:04:00 +0100</pubDate><title>Parlament ignoriert Tieflohnproblem - Überfälliger Lohnschutz abgelehnt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-ignoriert-tieflohnproblem-ueberfaelliger-lohnschutz-abgelehnt</link><description>Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Parlament verschliesst seine Augen vor dem Tieflohnproblem in der Schweiz. 330‘000 Menschen arbeiten hierzulande für weniger als 22 Fr./Stunde oder weniger als 4000 Fr. pro Monat (bei einer Vollzeitstelle). Das sind Löhne, die nur schlecht zum Leben reichen. Viele der Betroffenen verfügen über eine Berufslehre. Vor allem Frauen arbeiten zu Tieflöhnen. Trotzdem ist der Nationalrat dem Bundesrat und dem Ständerat gefolgt und lehnt es ab, etwas gegen so miese Löhne zu unternehmen. Nun muss das Stimmvolk entscheiden.
</p><p>Statt das Tieflohnproblem ernst zu nehmen, singt die bürgerliche Mehrheit in Bundesrat und Parlament ein Loblied auf die Sozialpartnerschaft und will die Mindestlohn-Initiative mit Angstmacher-Argumenten schlecht reden. Beides ist nicht redlich. Denn die Sozialpartnerschaft ist schwach ausgeprägt. Weil sich viele Arbeitgeber weigern, Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit verbindlichen Mindestlöhnen einzugehen, und weil es in zahlreichen Branchen gar keine Arbeitgeberorganisationen gibt, sind nur rund 45 Prozent der Arbeitnehmenden durch einen Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlohn geschützt.
</p><p>Grundsätzlich falsch ist etwa auch das Argument, dass vor allem junge Menschen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt von Tieflöhnen betroffen sind. Die Statistik zeigt, dass drei Viertel der Be-troffenen 25 und älter sind. Da die jungen Erwachsenen über die Berufslehre ins Arbeitsleben einstiegen, ist das Tieflohnproblem in der Schweiz nicht ein Problem der jüngeren Arbeitneh-menden, sondern vor allem der Frauen mit Berufserfahrung. 
</p><p>Bundesrat und Parlament haben es verpasst, die Arbeitnehmenden vor Lohndruck und Arbeitgeberwillkür zu schützen. Sie verweigerten sich auch der Tatsache, dass ein verbindlicher Mindestlohn der beste Schutz gegen Lohndumping ist und unter den Arbeitgebern für gleich lange Spiesse sorgt. Das letzte Wort hat das Stimmvolk – voraussichtlich im Mai 2014. Der SGB, seine Verbände und Partner werden alles daran setzen, dem weit verbreiteten Wunsch nach Massnahmen gegen Tieflöhne zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1361</guid><pubDate>Tue, 10 Dec 2013 15:00:00 +0100</pubDate><title>Dieses Gesetz entlässt die Arbeitgeber völlig aus ihrer Pflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/dieses-gesetz-entlaesst-die-arbeitgeber-voellig-aus-ihrer-pflicht</link><description>Ungenügendes Weiterbildungsgesetz
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat entleert das Weiterbildungsgesetz über weite Strecken seines Sinnes. Die Grosse Kammer verweigert die Festschreibung jeglicher Verantwortung der Arbeitgeber. Der Bundesrat sah noch eine bescheidene Beteiligung der Arbeitgeber an den Weiterbildungsanstrengungen vor. Der Nationalrat jedoch hat den Absatz gestrichen, der privaten wie öffentlichen Arbeitgebern vorschrieb, die Weiterbildung ihrer Angestellten zu fördern.
</p><p>So amputiert, verfehlt das Gesetz sein prioritäres Ziel, nämlich den Arbeitnehmenden eine nachhaltige Integration auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Der Nationalrat setzt primär auf individuelle Verantwortung und Stärkung des Wettbewerbs. Statt die Unternehmen zu ermutigen, in die Qualifikationen ihres Personals zu investieren, ermuntert er sie zu auswärtiger Personalrekrutierung. 
</p><p>«Gegenüber wenig Qualifizierten auf individueller Verantwortung und dem Markt zu bestehen, grenzt an Zynismus», kritisiert SGB-Zentralsekretärin Véronique Polito. Dass die Arbeitgeber heute mehrheitlich die Weiterbildung der bereits gut Ausgebildeten und der gut Entlöhnten unterstützen, ist offenkundig. Die BFS-Erhebungen bestätigen dies: 2011 haben nur 28 % der Arbeitnehmenden ohne Ausbildung von ihrem Arbeitgeber eine Unterstützung bei Weiterbildung erhalten. Bei den Hochschulabgängern betrug dieselbe Quote 70 %.
</p><p>Der Ständerat wird hier korrigieren und das Gesetz auf die wirklichen Probleme ausrichten müssen. 
</p><h5><a name="Text7">Auskünfte: </a></h5><p>Véronique Polito, SGB-Zentralsekretäri; 079 436 21 29</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1384</guid><pubDate>Fri, 06 Dec 2013 14:55:00 +0100</pubDate><title>Mitgliederpresse gefährdet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/mitgliederpresse-gefaehrdet</link><description>Bundesrat kürzt Vergünstigungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mitgliederpresse der Verbände und Vereine in der Schweiz gerät wirtschaftlich immer mehr unter Druck. Dazu trägt auch der Bundesrat bei, der heute beschloss, die Preisermässigung für den Zeitungsversand 2014 um einen Rappen auf 14 Rappen zu senken. In Kombination mit den Plänen der Post, den Versandpreis bis 2016 um insgesamt 6 Rappen zu erhöhen, sind die Presserzeugnisse der Verbände und Vereine aus Gewerbe, Kirchen und Parteien aber auch aus Sport und Musik akut gefährdet. Denn sie können die Kosten oft nicht einfach auf die Mitglieder überwälzen.
</p><p>Der Druck auf die Mitgliederpresse ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Der erste grosse Preisaufschlag kam Anfang 2013 mit einem neuen Preissystem der Post, die den Versand für die Mitgliederpresse um durchschnittlich 6 Prozent verteuerte – bei einigen Produkten waren es bis zu 20 Prozent. Die zusätzliche Preiserhöhung der Post ab 2014 ist nicht der erste Versuch der Post, den Zeitungsversand profitabel zu machen. 
</p><p>Post und Bundesrätin Leuthard stellen sich auf den Standpunkt, die Post habe jede ihrer Dienstleistungen eigenwirtschaftlich zu erbringen, also müsse auch der Zeitungsversand eine ausgeglichene Rechnung vorweisen. Dass die Post ihre Vollkostenrechnung (sämtliche Overheadkosten, auch die Löhne des Managements werden eingerechnet) auch im subventionierten Bereich des Zeitungsversands anwendet, ist stossend. &nbsp;
</p><p>Der heutige Entscheid des Bundesrats verschärft die Situation für die Mitgliederpresse. Wenn die Post ihre Pläne zur weiteren Preissteigerung ungehindert realisiert, werden diverse Verbände die Ausgaben ihrer Mitgliederzeitungen reduzieren oder ganz einstellen.
</p><p>Das Gewinnstreben der Post geht auf Kosten der Pressevielfalt. Dass der Bundesrat der vor Jahresfrist eingesetzten eidgenössischen Medienkommission den Auftrag gegeben hat, ein Konzept für Medienvielfalt zu entwickeln, wirkt unter diesen Voraussetzungen wie ein schlechter Witz.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>&nbsp;</span><span>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin, 079 744 93 90</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1376</guid><pubDate>Wed, 27 Nov 2013 17:24:00 +0100</pubDate><title>Zweite Säule: Ständerat will endlich den „Prämienbschiss“ stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zweite-saeule-staenderat-will-endlich-den-praemienbschiss-stoppen</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lebensversicherungsgesellschaften verlangen schon seit Jahren überhöhte Prämien für die Rentenleistungen bei Invalidität und Tod. Im 2012 nahmen sie 2,7 Mrd. Prämien ein, während die Ausgaben 1,4 Mrd. Franken betrugen. Kumuliert über die letzten sieben Jahre strichen sie 8,8 Mrd. Fr. ein. Diese Gewinne realisierten sie auf dem Buckel der Versicherten.
</p><p>Der SGB fordert schon seit Jahren, dass sich die Prämiensätze an den gesunkenen Versicherungsleistungen orientieren müssen. Die Prämien für die Risiken Invalidität und Tod der beruflichen Vorsorge müssen markant gesenkt und die Profitmöglichkeiten der Lebensversicherer eingeschränkt werden.
</p><p>Nun hat der Ständerat mit der Annahme der Motion Egerszegi „Faire Risikoprämien in der beruflichen Vorsorge“ diese Forderung&nbsp;endlich aufgenommen. Entgegen der Meinung des Bundesrates, welcher das Anliegen auf die lange Bank schieben und erst den Ausgang des Reformprojekts Altersvorsorge 2020 abwarten wollte, sieht der Ständerat raschen Handlungsbedarf. Er will in der Aufsichtsverordnung Eckwerte für die Prämienfestlegung verankern.
</p><p>Der SGB begrüsst diesen Entscheid. Damit wird die berufliche Vorsorge als Sozialversicherung gestärkt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1375</guid><pubDate>Wed, 27 Nov 2013 13:37:00 +0100</pubDate><title>Deutschland bekämpft Tieflöhne mit scharfem Mindestlohn – Schweizer Parlament will die Augen verschliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutschland-bekaempft-tiefloehne-mit-scharfem-mindestlohn-schweizer-parlament-will-die-augen-verschliessen</link><description>Mindestlohn
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Während in der Schweiz der Nationalrat über die Ablehnung der Mindestlohn-Initiative debattiert, haben in Deutschland CDU/CSU und SPD in den Koalitionsverhandlungen die Einführung eines Mindestlohns beschlossen. Der auf 8.50 Euro/Stunde festgelegte deutsche Mindestlohn liegt zwar im Betrag tiefer als der in der Schweiz diskutierte Mindestlohn von 22 Fr./Stunde. Der deutsche Mindestlohn bringt jedoch eine viel tiefgreifendere Veränderung des Lohngefüges mit sich als es der Schweizer Mindestlohn würde. Bei dem Mindestlohn von 8.50 Euro/Stunde müssen rund 16 Prozent der deutschen Löhne angehoben werden. Bei einem Mindestlohn von 22 Fr./Stunde müssen dagegen nur 9 Prozent der Löhne aufgestockt werden.</p><p class="Text">Im Gegensatz zu Deutschland sind die regionalen Unterschiede in der Schweiz viel weniger ausprägt. Und weil die jungen Erwachsenen über die Berufslehre ins Arbeitsleben einsteigen, ist das Tieflohnproblem hierzulande nicht ein Problem der jüngeren Arbeitnehmenden, sondern vor allem der Frauen mit Berufserfahrung. </p><p class="Text">Wenn der Nationalrat in seiner Debatte den vorgeschlagenen Schweizer Mindestlohn mit demjenigen in Deutschland und anderen Ländern vergleicht, darf für die gesamtwirtschaftliche Bewertung nicht die Höhe des Mindestlohnes, sondern muss die Zahl der Betroffenen ausschlaggebend sein. Für die soziale Bewertung ist hingegen die Höhe in Franken entscheidend. In der Schweiz verdienen 330‘000 Personen weniger als 22 Fr./Stunde und damit bei einem Vollzeitjob weniger als 4000 Fr. pro Monat, was nicht für ein anständiges Leben reicht.</p><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1373</guid><pubDate>Tue, 26 Nov 2013 14:35:00 +0100</pubDate><title>Mindestens 4000 Franken Lohn im Detailhandel </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestens-4000-franken-lohn-im-detailhandel</link><description>Hohe Gewinne – tiefe Löhne im Detailhandel
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat ein Tieflohnproblem. Rund neun Prozent der Beschäftigten arbeiten hierzulande für weniger als 22 Fr./Stunde oder einem Monatslohn von weniger als 4000 Fr. für einen Vollzeitjob. Besonders verbreitet sind Löhne, die nicht für ein anständiges Leben reichen, im Detailhandel. Hier arbeiten 47‘000 Personen für weniger als 22 Fr./Stunde. „Auch die Berufslehre schützt vor solch mageren Löhnen nicht“, kommentierte SGB-Chefökonom Daniel Lampart eine am Dienstag vorgestellte Branchenstudie. „Mehr als die Hälfte der Detailhandelsangestellten mit einem Lohn von weniger als 22 Fr./Stunde verfügt über einen Lehrabschluss.“ Betroffen sind insbesondere die Frauen: Knapp 39‘000 arbeiten im Detailhandel zu einem Lohn von weniger als 22 Fr./Stunde. „Ein beträchtlicher Teil des Tieflohnproblems im Detailhandel dürfte auf die Lohndiskriminierung der Frauen gegenüber den Männern zurückzuführen sein“, so Lampart.
</p><p>Die vom Bundesrat und den bürgerlichen Parteien über Gebühr gelobte Sozialpartnerschaft reicht bislang nicht, das Tieflohnproblem in dieser Branche an der Wurzel zu packen. „Die zersplitterten Detailhandelsverbände und einzelne Arbeitgeber weigern sich bisher, mit Gesamtarbeitsverträgen die Anstellungsbedingungen zu verbessern und betrieblich oder auf Branchenebene Mindestlöhne einzuführen“, kritisierte Vania Alleva, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Unia, der grössten im Detailhandel tätigen Arbeitnehmerorganisation. Sie rief die Detailhändler dazu auf, endlich flächendeckend Gesamtarbeitsverträge einzugehen.
</p><p>Der Spielraum ist vorhanden, die miesen Löhne anzupassen. Dank verstärktem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie, der vertikalen Integration vieler Detailhändler und dem Konzentrationsprozess ist die Produktivität zwischen 1998 und 2010 um fast 23 Prozent angestiegen. Während viele Angestellte an diesem Produktivitätsgewinn nur ungenügend beteiligt wurden, profitierten die Eigentümer im Übermass. Ihre Gewinnmargen haben sich fast verdoppelt. „Die Branche kann es sich leisten, anständige Löhne zu bezahlen, die zum Leben reichen“, sagte Alleva weiter. Ganz besonders gilt dies in den Bereichen Kleider und Schuhe. Diese wird von schwerreichen Konzernen dominiert. Der Kontrast zu den miserablen Arbeitsbedingungen ist krass.
</p><p>Abhilfe kann die Mindestlohn-Initiative schaffen, die am Mittwoch im Nationalrat behandelt wird und bald zur Abstimmung gelangen wird. „Die Mindestlohn-Initiative bringt für Zehntausende von Beschäftigten im Detailhandel entscheidende und unmittelbar wirksame Fortschritte“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Wie eine repräsentative Umfrage des SGB und der Gewerkschaft Unia zeigt, teilt eine Mehrheit der Bevölkerung diese Meinung: 74 Prozent der Befragten zeigten sich eher oder voll und ganz mit der Aussage einverstanden, dass es in der Schweiz einen gesetzlichen Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat geben soll.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>&nbsp;Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul><ul><li>&nbsp;Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li></ul><ul><li>&nbsp;Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><ul><li>&nbsp;Pepo Hofstetter, Leiter Kommunikation Unia, 079 322 36 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1372</guid><pubDate>Sun, 24 Nov 2013 12:08:00 +0100</pubDate><title>Lohnschere bleibt ein Problem</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschere-bleibt-ein-problem</link><description>1:12, SVP-Familieninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt die Ablehnung der Volksinitiative 1:12 zur Kenntnis. Die Debatte hat gezeigt, dass der Unmut über überrissene Manager-Löhne in breitesten Kreisen – bis zu Bundesrat Johann Schneider-Ammann – gross ist. Gleichzeitig zeigt das Abstimmungsresultat, dass die Stimmberechtigten sich von den Angstszenarien der Initiativgegner haben einschüchtern lassen. Das Problem der Lohnschere bleibt, daran ändert leider auch die Abzocker-Initiative nichts. Es braucht nun wirksame Massnahmen. Die Löhne in öffentlichen Betrieben müssen auf 500‘000 Franken beschränkt werden. Im Privatsektor muss eine Bonussteuer für Löhne über 1 Million Franken eingeführt werden. 
</p><p>Mit Genugtuung nimmt der SGB von der Ablehnung der SVP-Familieninitiative Kenntnis. Der Schweiz bleibt damit in der Familienpolitik ein Rückschritt erspart. Eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer hat die Mogelpackung durschaut: Die Steuergeschenke für begüterte Einverdienerhaushalte hätten zu hohen Steuerausfällen bei Bund und Kantonen geführt und den Spardruck erhöht. Vor allem aber hätte die Familieninitiative die Benachteiligung von Doppelverdiener-Familien verstärkt, die ihre Kinder fremd betreuen lassen müssen. Diese Familien müssen unterstützt werden. Der SGB fordert deshalb einen Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung.
</p><p>Der SGB bedauert das Nein zur Erhöhung der Autobahnvignette. Diese hätte eine Voraussetzung dafür geschaffen, die Finanzierung der Strasse auf eine langfristige Grundlage zu stellen. Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung von Strasse und Schiene langfristig gesichert wird - etwa mit seinem Engagement für die Vorlage zur Finanzierung der Schiene FABI, über die am 9. Februar abgestimmt wird.
</p><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1360</guid><pubDate>Wed, 20 Nov 2013 14:40:00 +0100</pubDate><title>SGB lehnt grösste Rentensenkung aller Zeiten ab - AHV nicht schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-groesste-rentensenkung-aller-zeiten-ab-ahv-nicht-schwaechen</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge in einer Gesamtschau vorantreibt. Die Methode ist gut, denn ein gestaffeltes Vorgehen ist zum Scheitern verurteilt. Bei den Inhalten muss der Bundesrat jedoch andere Akzente setzen und die AHV stärken statt schwächen.
</p><p>Mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent schlägt der Bundesrat die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Diese kann durch die Verbesserung der Legal Quote und die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen in der zweiten Säule nicht wettgemacht werden. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte. Die krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Denn der Bundesrat ignoriert die Lebensrealität künftiger Rentner mit normalen Einkommen: Wer heute ein Monatseinkommen von 5500 Fr. hat – etwa ein Elektromonteur – erzielt nach der Pension ein tiefes Jahres-Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule von etwa 36‘000 Franken. Nach der Senkung des Umwandlungssatzes würde sein Rentenniveau um 1200 Fr. sinken. Die ohnehin tiefen Altersrenten dürfen nicht gesenkt, sondern müssen vielmehr erhöht werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt. Nur mit einer Stärkung der AHV kann der Verfassungsauftrag umgesetzt werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. 
</p><p>Nein sagt der SGB auch zur geplanten Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre. Von einem Schritt zur Gleichberechtigung von Frau und Mann zu sprechen, ist ein Hohn. Denn Frauen haben wegen Babypause und tieferen Löhnen ein wesentlich tieferes Renteneinkommen als die Männer. Zudem sind ältere Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt noch weniger gefragt als Männer. Unverständlich ist auch, dass der Bundesrat mit dem neuen Referenzrentenalter und dem Pensionierungsfenster 62/70 die Türe aufstösst zu einem allgemein höheren Rentenalter, so wie es die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien fordern. Ein höheres Rentenalter zielt jedoch an der Realität auf dem Arbeitsmarkt vorbei, da ältere Arbeitnehmende Mühe haben, ihre Stelle zu halten oder eine neue zu finden.
</p><p>Bekämpfen wird der SGB die Pläne des Bundesrats, den Bund aus der Finanzierung der AHV teilweise zurückzuziehen. Würde der Bundesbeitrag an die AHV künftig zur Hälfte an die Mehrwertsteuer gekoppelt, würden der AHV bis im Jahr 2030 jährlich mindestens 550 Mio. Fr. entgehen. Diese Abwälzung der Finanzierung lehnt der SGB kategorisch ab, genauso wie die technokratische Schuldenbremse, die zu automatischen Rentenverschlechterungen führen würde. Vielmehr müssen der AHV alle Mittel zukommen, die ihr schon heute zustehen, aber nicht zufliessen. So müssen die Erträge aus der Alkohol- und Tabaksteuer direkt der AHV zugeführt und der Trend zu Dividendenausschüttungen statt Lohnzahlungen gestoppt werden.
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende SGB-Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1359</guid><pubDate>Sat, 16 Nov 2013 11:21:00 +0100</pubDate><title>SGB-Frauenkongress verlangt «gute Arbeit – gutes Leben»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/sgb-frauenkongress-verlangt-gute-arbeit-gutes-leben</link><description>SGB-Frauenkongress, Bern 15. und 16. 11. 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">«Einer grossen Mehrheit der Familien schadet die Familieninitiative der SVP. Nur gutgestellte Einverdienerfamilien profitieren davon»: Mit dieser Begründung lehnten die über 200 Delegierten des SGB-Frauenkongresses heute, an ihrem 2. Beratungstag, die SVP-Familieninitiative einstimmig ab.</p><p>Am ersten Kongresstag hatten die Frauen – in Übereinstimmung mit Gastrednerin Bundesrätin Simonetta Sommaruga – staatliche Kontrollen und Sanktionen gefordert, um endlich die ihnen seit Jahrzehnten zustehende Lohngleichheit durchzusetzen. Die SGB-Frauen erwarten im nächsten Jahr entsprechende Vorschläge von Bundesrat und Parlament. Wenn es dabei nicht vorwärts geht, soll der SGB eine Volksinitiative prüfen. Denn Lohngleichheit ist das A und O von „guter Arbeit – gutes Leben“, dem Motto des Kongresses. 
</p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, forderten die SGB-Frauen zum zweiten die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuung. Deshalb müssen die Arbeitszeit für alle deutlich reduziert, Arbeit auf Abruf verboten und mehr bezahlte Urlaube für Betreuungspflichtige gewährt werden. Zum dritten müssen Alter und Erwerbsausfall so abgesichert sein, dass ein Leben in Würde möglich ist. Das bedeutet denn auch bessere AHV-Renten nach dem Modell von AHVplus, Kampf gegen die inakzeptable Erhöhung des Frauenrentenalters und Betreuungsgutschriften auch für die Pflege von Angehörigen. Schliesslich sollen alle, die ihre Rechte im Arbeitsleben wahrnehmen, besser vor Kündigung geschützt sein.
</p><p>In weiteren Resolutionen fordern die SGB-Frauen u.a.:</p><ul><li><p>Ein Ende des Sparens auf dem Buckel der Frauen und ein Ende des Abbaus von öffentlichen Dienstleistungen</p></li><li><p>Bessere Arbeitsbedingungen und mehr präventive Massnahmen gegen berufsbedingte Erkrankungen</p></li><li><p>Eine Ablehnung des „fiesen Angriffs auf die Fristenlösung“ (Abstimmung Februar 2014)</p></li><li><p>Eine breite Mobilisierung für eine grosse nationale Frauendemo bis zum nchsten Frauenkongress (2017)</p></li></ul><p>Der SGB-Frauenkongress empfing zudem sehr herzlich eine Delegation der Streikenden bei Gate Gourmet Genf (Catering Luftverkehr), die sich seit zwei Monaten (!) gegen Lohnabbau wehren. Die SGB-Frauen sicherten den Streikenden volle Solidarität zu.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><p>Dokumente und Fotos des Kongresses
</p><h5>Zusätzliche Auskünfte:</h5><p>D: Corinne Schärer, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 219 94 20
</p><p>F: Michela Bovolenta, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 078 647 72 83
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1357</guid><pubDate>Fri, 15 Nov 2013 11:15:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit – jetzt braucht’s Kontrollen und Sanktionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-jetzt-braucht-s-kontrollen-und-sanktionen</link><description>SGB-Frauenkongress will nicht noch länger warten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">„Wir haben nun lange genug gewartet, freiwillig sorgen die Arbeitgeber nicht für Lohngleichheit. Das Gesetz ist einzuhalten – und dazu braucht’s Kontrollen und Sanktionen“, forderten die rund 200 Delegierten des SGB-Frauenkongresses, der heute und morgen in Bern tagt.</p><p>In dieser Einschätzung wurden die Delegierten von Bundesrätin Simonetta Sommaruga gestützt. Die bundesrätliche Gastrednerin stellte staatliche Massnahmen in Aussicht, um Lohngleichheit zu erreichen: „Wenn es die Wirtschaft alleine nicht schafft, dann muss die Politik nachhelfen.“ Der freiwillige Ansatz habe sich nicht als tauglich erwiesen. Noch vor Ende 2014 würden dem Bundesrat konkrete Vorschläge unterbreitet.
</p><p>Symbolisch wurde der Bundesrätin ein Riesen-Powerriegel und den delegierten Frauen ein normaler Riegel überreicht: damit genug Energie getankt sei, um das Ziel gleicher Löhne gemeinsam zu erreichen. Und vor allem rasch.
</p><p>Denn seit mehr als 30 Jahren schreibt die Bundesverfassung gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit vor. Seit 17 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Die Fortschritte jedoch sind seither minim und folgen sich nur im Schneckentempo. Immer noch wird im Schnitt jede Frau pro Monat um 677 Fr. betrogen – allein aufgrund des Geschlechts. Damit – so die SGB-Frauen in einer einstimmig verabschiedeten Resolution – soll jetzt fertig sein. Bundesrat und Parlament müssten nun für die Durchsetzung der Gesetze sorgen und Lohngleichheit mit Kontrollen und Sanktionen durchsetzen. 
</p><p>Im Anschluss an das Thema der Lohngleichheit wird sich der SGB-Frauenkongress, der unter dem Motto „Gute Arbeit – gutes Leben! – Wir zahlen Eure Krise nicht“ steht, mit den Auswirkungen der Sparpolitik auf die Frauen und mit den gleichstellungspolitischen Bedingungen „guter Arbeit“ befassen.
</p><h5 style="font-size: 13px; ">WEITERE INFORMATIONEN</h5><p>Dokumente und Fotos des Kongresses
</p><h5>Bild</h5><p>&lt;media 1579 - - "BILD, sommaruga frauenkongress, sommaruga_frauenkongress.jpg, 7.2 MB"&gt;Volle Auflösung Bild Simonetta Sommaruga am SGB-Frauenkongress (Bild: Yoshiko Kusano)&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellung 079 341 90 01
</p><p>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1352</guid><pubDate>Fri, 08 Nov 2013 16:10:00 +0100</pubDate><title>Kantone müssen falsche Finanzpolitik aufgeben - Schärfere Flankierende nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/kantone-muessen-falsche-finanzpolitik-aufgeben-schaerfere-flankierende-noetig</link><description>SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kantone dramatisieren ihre Finanzlage und setzen ohne Not den Sparhobel an. Mit ihren Sparpaketen, gefährden sie den Wohlstand in der Schweiz – vor allem wenn der Sparhammer im Bildungswesen und bei den Infrastrukturen ansetzt. Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) fordern die Kantone auf, ihre falsche Finanz- und Steuerpolitik zu korrigieren.
</p><p>Wie eine Studie des SGB zeigt, stehen die Kantone finanziell weit besser da als es die Kantonsregierungen darstellen. Die Finanzlage der Kantone ist grundsätzlich gut. Zudem haben sie netto mehr Vermögen als Schulden. Die Regierungen ignorieren dies und gehen in ihren Finanzperspektiven stattdessen in der Regel von viel zu pessimistischen Annahmen aus. Die Untersuchung zeigt: Zwischen 1999 und 2012 fielen die Kantonsrechnungen jeweils viel besser aus, als budgetiert. In diesem Zeitraum budgetierten alle Kantone zusammengezählt jedes Jahr ein Defizit. In neun von zwölf Jahren gab es jedoch insgesamt einen Überschuss. Die Budgets und Finanzpläne dürfen deshalb nicht als Grundlage für Sparprogramme genommen werden.
</p><p>Klammert man konjunkturell bedingte, vorübergehende Einnahmenausfälle aus, so sind die Einnahmen und Ausgaben der meisten Kantone im Gleichgewicht. Strukturelle Defizite gibt es in Kantonen mit ausgesprochen tiefen Steuern. Um die Lücken zwischen den Ausgaben und den Einnahmen zu schliessen, sollen diese Kantone Steuersenkungen rückgängig machen. 
</p><h3>Schärfere Flankierende Massnahmen gefordert</h3><p>In einer Resolution riefen die Delegierten den Bundesrat dazu auf, alles daran zu setzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Die dazu eingeführten Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, haben zurzeit zu viele Lücken, um diesen Grundsatz durchzusetzen. Heute ist es zu schwierig, Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen allgemeinverbindlich zu erklären. Die Hürden müssen abgeschafft werden (z.B. das „Arbeitgeberquorum“). Bund und Kantone müssen zudem die Flankierenden entschieden durchsetzen. Dazu müssen nicht nur die Kontrollen intensiviert und die Bussen deutlich erhöht werden. Bei Lohndumping, müssen sie auch Baustellen schliessen können, um die Lohndrücker zu korrekten Löhnen zu zwingen. Ausserdem müssen Lohndumper von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Die Gewerkschaften müssen zu den Arbeitsorten Zutritt haben, um Missbräuche aufzudecken. Arbeitnehmende, die Missstände aufdecken, müssen vor Kündigung geschützt werden. 
</p><p>Ohne griffigere Flankierende Massnahmen, kann Lohndumping nicht verhindert werden. Wenn Lohndumping nicht verhindert werden kann, dann ist die Personenfreizügigkeit in Gefahr. Die SGB-Delegiertenversammlung wird aufgrund der Vorlage des Bundesrates und den Beschlüssen des Parlamentes Bilanz ziehen und dann ihre Position festlegen. Bereits klar Stellung bezogen die Delegierten gegen die SVP-Masseneinwanderungsinitiative. Sie würde einen Rückfall in die leidvolle Kontingentswirtschaft bringen. Skrupellosen Arbeitgebern würde es noch leichter gemacht, Arbeitnehmende zu Dumpinglöhnen zu rekrutieren.
</p><p>In einer weiteren Resolution riefen die Delegierten dazu auf, die SVP-Familieninitiative wuchtig abzulehnen. Vom geforderten Steuergeschenk würden vor allem&nbsp;reiche Haushalte profitieren. Vor allem aber würden&nbsp;Doppelverdiener-Familien, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, gegenüber Familien ohne Fremdbetreuung&nbsp;benachteiligt.&nbsp;In einer vierten Resolution forderten die Delegierten, &nbsp;die Attraktivität der Berufslehre zu erhöhen. Finanzielle Hürden (z.B. Kosten für Eignungstests) müssen abgebaut und die Massnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gestärkt werden.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Geschäftsführender Zentralsekretär, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><h5>Resolutionen</h5><ul><li>&lt;media 1557 - - "TEXT, DV131108D DL Resolution Fla M, DV131108D_DL_Resolution_FlaM.pdf, 83 KB"&gt;Personenfreizügigkeit: Schweizer Löhne konsequent durchsetzen&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1558 - - "TEXT, DV131108D TZ SVP-Familieninitiaitve, DV131108D_TZ_SVP-Familieninitiaitve.pdf, 99 KB"&gt;Nein zur SVP-Familieninitiative&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1559 - - "TEXT, DV131108D VP Lehre Sackgasse, DV131108D_VP_Lehre_Sackgasse.pdf, 104 KB"&gt;Lehre: Aus der Sackgasse rauskommen&lt;/media&gt;</li><li><p class="Titeldiverse">&lt;media 1570 - - "TEXT, DV131108D TZ Resolution SVP-Masseneinwanderung, DV131108D_TZ_Resolution_SVP-Masseneinwanderung.pdf, 108 KB"&gt;Für gute Löhne und sichere Arbeitsplätze – gegen die bösartige SVP-Masseneinwanderungsinitiative&lt;/media&gt;</p></li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li>SGB-Dossier Nr. 99: Fragwürdige und schädliche Sparmassnahmen in den Kantonen - Eine ökonomische Analyse</li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1353</guid><pubDate>Fri, 08 Nov 2013 16:05:00 +0100</pubDate><title>Die Ferrari-Leviten der UBS</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ferrari-leviten-der-ubs</link><description>Eine Glosse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die UBS streichelt uns wieder mal pädagogisch warm ums Herz: Auf Luxus sei im Altersvorsorgesystem der Schweiz zu verzichten, fordert sie in ihrem aktuellen Infoblatt „UBS Outlook Schweiz“ zu Vorsorge und Nachfolgeplanung. 
</p><p>Und beginnt gleich so: Unsere Altersvorsorge sei ein Ferrari. Wo doch ein einfacher Geländewagen genügen würde. Ob die rund 300‘000 Rentnerinnen und Rentner, die nur von einer AHV Rente leben, in einem Ferrari unterwegs sind? Die UBS hat sie nicht gefragt. Denn für die Einkommensverhältnisse der kleinen Leute ist die UBS – sagen wir das mal so – nicht unbedingt der ideale Ansprechpartner. Rentner auf Tauchferien in den Malediven stehen da schon höher im Kurs.
</p><p>In folgerichtiger Pädagogik will die Bank der grossen Masse der Rentnerinnen und Rentner „weniger Luxus“ verordnen. Zur „Entlastung künftiger Generationen“. Zu Deutsch: die Renten der Alten kürzen, damit die Jungen weniger Rentenbeiträge zahlen müssen. Und die Folgen dieser Medizin? Die Alten wären wieder auf einen finanziellen Zustupf der eigenen Kinder angewiesen. Und die Kinder hätten wegen tieferen Rentenbeiträgen später Anspruch auf eine kleinere Rente. 
</p><p>Auch zum Mindestumwandlungssatz hat die UBS eine klare Meinung. Mit didaktisch geschwellter Brust stellt sie fest: Selbst wenn der Umwandlungssatz wie vom Bundesrat vorgeschlagen von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt würde, befindet sich der Satz noch an der „oberen Limite“. Realistischer sei ein Wert zwischen 5 und 6 Prozent. Und dann holt die Bank noch zur Demokratielehre aus: Überhaupt, der Mindestumwandlungssatz sei ein politischer Spielball. Völlig unverständlich, dass sich das Stimmvolk über die Höhe seiner künftigen Rente äussern könne. 
</p><p>Da überrascht schon gar nicht mehr, dass die Schweiz in der Altersvorsorge ihre Position als Musterknabe verloren habe. Alle europäischen Länder seien beim Leistungsabbau weiter gegangen. Was für ein Skandal: Griechenland kürzt die Altersrenten und die Schweiz verharrt auf ihrem Leistungsniveau. 
</p><p>Ausserdem: nur in der Schweiz zweifle die Politik daran, ob das private Sparen gestärkt werden solle. Einige OECD-Staaten machten es besser und setzten neuerdings weniger auf umlagefinanzierte Rentensysteme und mehr auf das private Sparen. 
</p><p>Nun ja, man darf das: für seine eigenen Zwecke werben. Denn noch mehr privates Alterssparen würde ja die Kassen der UBS klingeln lassen. 
</p><p>Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage: Mit der schon heute höchsten Nettosparquote in Europa liegt die Schweiz nämlich auch in Sachen kapitalgedeckte Altersvorsorge an der Spitze.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1350</guid><pubDate>Wed, 06 Nov 2013 10:00:00 +0100</pubDate><title>Fussballverband muss Druck auf Katar erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fussballverband-muss-druck-auf-katar-erhoehen</link><description>Fussball-WM 2022 in Katar</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Auf den Baustellen für die Fussball-WM 2022 in Katar herrschen menschenunwürdige und lebensgefährliche Zustände: Laut einem Augenschein der Bau- und Holzarbeiter Internationalen (BHI) vor Ort Anfang Oktober gehören notdürftige sanitäre Einrichtungen und überfüllte, dreckige Unterkünfte zur Normalität. Und viele Arbeiter zahlen den Ausbau der Infrastruktur für die WM 2022 mit ihrem Leben. Allein zwischen dem 4. Juni und 8. August sind laut der nepalesischen Botschaft in Katar auf den WM-Baustellen 44 nepalesische Arbeitsmigranten umgekommen.</p><p>Diese Zustände sind nicht akzeptabel. Ein Land das die Arbeiter beim Bau der nötigen WM-Infrastruktur wie Sklaven behandelt, darf keine Fussball-WM ausrichten. Deshalb hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) am Dienstag in einem Brief den Präsidenten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), Peter Gilliéron, aufgefordert, sich bei der FIFA aktiv dafür einzusetzen, Katar die WM zu entziehen. Der SGB schliesst sich damit einer Forderung an, die Michael Sommer, Präsident des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) an den Präsidenten des Deutschen Fussballverbandes richtete.</p><div><p>Falls das FIFA-Exekutivkomitee an seiner nächsten Sitzung vom Dezember in Porto Allegre Katar die WM belässt, sollen der SFV und die FIFA Druck auf die katarischen Behörden ausüben, damit dort die Grundnormen der Internationalen Arbeitsagentur (ILO) endlich ins Gesetz aufgenommen und durchgesetzt werden. &nbsp;</p></div><h5>Auskünfte:</h5><div><ul><li><span>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</span></li><li><span>Vasco Pedrina, Nationaler Sekretär Unia und Vize-Präsident der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI), 079 772 37 47</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul></div><div></div>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1349</guid><pubDate>Tue, 05 Nov 2013 10:21:00 +0100</pubDate><title>Mehr Lohngerechtigkeit ist möglich – Ja zu 1:12 am 24. November</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/mehr-lohngerechtigkeit-ist-moeglich-ja-zu-1-12-am-24-november</link><description>Jetzt brieflich abstimmen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Kampf für mehr Lohngerechtigkeit und gegen überrissene Abzockerlöhne geht in die letzte Runde. Heute Dienstag riefen Christian Levrat, Regula Rytz, David Roth und Giorgio Tuti im Namen von SP, Grünen, Juso und SGB zu einem Ja zur 1:12-Initiative auf. „Weder der Bundesrat noch die Wirtschaft haben ein Rezept gegen die Selbstbedienungsmentalität in den Chefetagen, deshalb braucht es 1:12“, hält die Co-Präsidentin der Grünen, Regula Rytz, fest. SP-Präsident Christian Levrat betont: „Jetzt geht es darum, dass alle Befürworterinnen und Befürworter ihre Stimme für mehr Lohngerechtigkeit auch tatsächlich abgeben“.</p><p>Die Schweiz hat sich in den letzten Monaten verändert: Zehntausende Fahnen mit den Ziffern 1:12 hängen von Balkonen und Fenstersimsen. Ein bunter Mix von Aktivistinnen und Aktivisten jeden Alters bevölkert am Wochenende die Innenstädte. Arbeitgeber und Wirtschaftsverbände verteufeln die Lohnexzesse von Topmanagern und loben die Sozialpartnerschaft. Das Thema Lohngerechtigkeit füllt täglich die Zeitungsspalten und sorgt für volle Säle bei Diskussionsrunden und Podien. Wenige Vorlagen haben in den letzten Jahren derart mobilisiert und eine solch breite öffentliche Debatte ausgelöst.&nbsp;
</p><p>Nun gilt es ernst, die Kampagne befindet sich auf der Zielgeraden. Wer die Abzocker stoppen will, wer sich die gutschweizerischen Tugenden Vernunft und Masshalten zurückwünscht, wer die Lohnschere wieder schliessen möchte, wer sich durch Drohungen nicht einschüchtern lässt und überzeugt davon ist, dass mehr Lohngerechtigkeit positiv für Wirtschaft und Gesellschaft ist, der oder die muss am 24. November ein Ja zur 1:12-Initiative in die Urne legen.&nbsp;
</p><p>Das Schweizer Stimmvolk hat die einmalige Gelegenheit, die Lohnexzesse auf demokratischem Weg zu beenden. Die UBS-Manager zahlten sich letztes Jahr 2.5 Milliarden Franken an Boni aus – obwohl die Bank gleichzeitig 2.5 Milliarden Verlust machte. Antrittsgeschenke von 26 Millionen Franken wie im Fall Orcel, goldene Fallschirme von 72 Millionen wie im Fall Vasella, ein Gesamtlohn von 90 Millionen Franken trotz impliziter Staatsgarantie wie im Fall Dougan. Diese Masslosigkeit gilt es jetzt zu stoppen, damit die Schweizer Wirtschaft wieder allen dient und nicht nur ein paar wenigen.
</p><h5>Weitere Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz, 079 240 75 57&nbsp;</span></li><li><span>Regula Rytz, Co-präsidentin Grüne Schweiz, 079 353 86 38&nbsp;</span></li><li><span>David Roth, Präsident der JUSO Schweiz,&nbsp;</span><span>078 712 94 13&nbsp;</span></li><li><span>Giorgio Tuti, Vizepräsident SGB und Präsident SEV,&nbsp;</span><span>079 221 45 64</span></li></ul><div></div>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1344</guid><pubDate>Wed, 30 Oct 2013 13:26:00 +0100</pubDate><title>Zu zaghafte Anhebung der Mindestverzinsung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zu-zaghafte-anhebung-der-mindestverzinsung</link><description>Bundesrat zaudert beim BVG-Mindestzinssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch nächstes Jahr werden die Pensionskassen-Versicherten nur ungenügend an der seit mehreren Jahren besseren Ertragslage ihrer Kassen beteiligt: Die vom Bundesrat beschlossene leichte Anhebung des Mindestzinssatzes von 1.5 auf 1.75 % ist viel zu tief ausgefallen. Angesichts der sehr guten Ertragslage wäre ein Mindestzinssatz von 2.25 % angezeigt, wie ihn der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zusammen mit den übrigen Arbeitnehmerorganisationen forderte.
</p><p>Die meisten Vorsorgeeinrichtungen haben 2012 eine weit höhere Performance (7 % nach einer Swisscanto-Umfrage) als 1,5 % erzielt. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten jedoch wurde trotz guter Ertragslage meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben.
</p><p>Dank der tiefen Mindestverzinsung konnten auch die Lebensversicherungsgesellschaften ihre Erträge stark steigern. Sie gehören zu den Profiteuren der zweiten Säule, während die Sparkapitalien der Versicherten stagnieren. Diese einseitige Politik führt bei den Versicherten berechtigterweise zum Gefühl, andauernd den Kürzeren zu ziehen. 
</p><p>Der Bundesrat hat mit der minimen Anhebung des Mindestzinses nicht nur dem Nachholbedarf bei den Versicherten zu wenig Rechnung getragen. Er hat erneut die Ertragsmöglichkeiten der Lebensversicherungsgesellschaften vergrössert.
</p><h5 class="TitelAusknfte">Auskünfte:</h5><ul><li><span>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li><li><span>Ewald Ackermann, SGB-Information, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1341</guid><pubDate>Tue, 29 Oct 2013 10:06:00 +0100</pubDate><title>Fixlohn, Lohnverhandlungen und GAV statt Boni – und Obergrenzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fixlohn-lohnverhandlungen-und-gav-statt-boni-und-obergrenzen</link><description>Lohnschere geht wegen Boni auf</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz ist seit den 1990er-Jahren eine Lohnschere aufgegangen. Haupttreiber dieser Ungleichverteilung der Löhne sind die Boni. Das zeigt eine Untersuchung des SGB. Je höher der Bonus-Anteil an der Gesamtlohnsumme einer Branche, desto mehr öffnet sich die Lohnschere. „Wo Löhne verhandelt werden, gibt es weniger Lohnungleichheit. Boni werden hingegen nicht verhandelt, sondern von den Arbeitgebern und Managern verteilt“, stellt SGB-Präsident Paul Rechsteiner klar. Dabei teilen sich die Kader und Bestverdiener selber die grössten Anteile zu. 
</p><p>Um wieder gerechtere Verhältnisse herzustellen, müssen alle Arbeitnehmenden bei der Lohnfestsetzung mitbestimmen können. Die Löhne müssen Verhandlungssache sein und nicht nach dem Gutdünken der Manager an die Belegschaften verteilt werden. „Beste Garantie dafür sind Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit verbindlichen Lohnbestimmungen“, stellt SGB-Chefökonom Daniel Lampart fest. Hier sind auch Bund und Kantone gefordert:</p><ul><li><span>GAV müssen leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können. Die Hürden in den heutigen Gesetzen sind viel zu hoch (z.B. das „Arbeitgeberquorum“)</span></li><li><span>Staatsbetriebe, konzessionierte Firmen und subventionierte Unternehmen sollen einer GAV-Verhandlungspflicht unterstehen.</span></li></ul><p>Gegen die Exzesse der Topkader braucht es Deckelungen der Bonuszahlungen – über eine Bonussteuer, welche Saläre über 1 Million Franken der Gewinnsteuer unterstellt sowie fixe Obergrenzen, wie sie die 1:12-Initiative vorsieht.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom, 079 205 69 11</span></li><li><span>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</span></li></ul><h5> Dokumente</h5><ul><li>"Jetzt braucht es politische Antworten" von Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li><li>"Gerechtere Lohnverteilung: Lohnverhandlungen und GAV statt Bonuszahlungen" von Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB</li><li>SGB-Dossier Nr. 97: Boni und wachsende Lohnschere</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1331</guid><pubDate>Wed, 23 Oct 2013 15:18:00 +0200</pubDate><title>CVP-Initiative ist ein Schuss ins Leere</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/cvp-initiative-ist-ein-schuss-ins-leere</link><description>Bessere Renten für Verheiratete nur dank AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die CVP hat die Unterschriften für ihre Volksinitiative „Für die Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ mit dem Versprechen gesammelt, dass Ehepaare im Rentenalter eine bessere AHV-Rente erhalten sollen. Denn die CVP hält die Begrenzung der AHV-Renten von Ehepaaren auf Fr. 3‘510 für eine Benachteiligung der Verheirateten gegenüber den Konkubinatspaaren. Wer im Alter im Konkubinat lebt, kann hingegen bis zu Fr. 4680 AHV-Rente erhalten.
</p><p>Der Bundesrat kommt aber in seiner heute publizierten Botschaft zur Initiative „Für die Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ zum Schluss, dass die AHV die Ehepaare in keiner Weise benachteiligt. Der Bundesrat hält im Gegenteil fest, dass die AHV die Verheirateten mittels Witwenrenten, Einkommenssplitting oder Beitragsbefreiungen sogar privilegiere. Er empfiehlt die CVP-Initiative zur Annahme: weil diese keine Änderungen bewirken werde. Konkret: Die Begrenzung der AHV-Renten von Ehepaaren bleibt trotz neuer Verfassungsbestimmung bestehen.
</p><p>Die CVP hat mit höheren Renten für die Verheirateten den Bürgerinnen und Bürgern das Blaue vom Himmel versprochen. Im Endeffekt werden Ehepaare bei der Annahme dieser Volksinitiative keinen Franken mehr AHV-Rente erhalten. 
</p><p>Einzig die Volksinitiative AHVplus führt zu besseren AHV-Renten für Ehepaare. Die überwiegende Mehrheit der Ehepaare wird dank AHVplus eine Rentenerhöhung von Fr. 350 erhalten. Davon profitieren vor allem Ehepaare mit tiefen und mittleren Einkommen. Für sie ist die AHV die effizienteste Form der Altersvorsorge. Eine breite Allianz von Arbeitnehmerverbänden hat in diesem Sommer innert Rekordzeit die nötigen Unterschriften für diese Volksinitiative gesammelt. 
</p><p>Auskünfte: Doris Bianchi, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1321</guid><pubDate>Tue, 08 Oct 2013 15:04:00 +0200</pubDate><title>Wirtschaftskommission nimmt Tieflohnproblem auf die leichte Schulter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/wirtschaftskommission-nimmt-tieflohnproblem-auf-die-leichte-schulter</link><description>WAK-Entscheid zur Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie schon Bundesrat und Ständerat nimmt auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) das Tieflohnproblem auf die leichte Schulter. Obwohl in der Schweiz 335‘000 Menschen, davon ein Drittel Personen mit einem Lehrabschluss, weniger als 22 Fr./Stunde und damit weniger als 4000 Franken pro Monat verdienen, lehnt die WAK-N die SGB-Mindestlohninitiative ab. Mit so tiefen Löhnen kommt man nur schlecht über die Runden und gerät in ernsthafte Finanznöte, wenn eine unvorhergesehene Ausgabe – etwa für den Zahnarzt – ansteht. Das ist der reichen Schweiz unwürdig.
</p><p>Stattdessen übernimmt die WAK-N die Angstmacher-Behauptungen des Bundesrats und der Verwaltung und warnt zu Unrecht vor drohender Arbeitslosigkeit. Fälschlicherweise taxiert die WAK-N die Tieflöhne als „vorübergehendes Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben“. Das ist ein Hohn: Denn 77 Prozent der Tieflohnbezüger in der Schweiz sind 25-jährig und älter und haben damit ihre Ausbildung schon lange abgeschlossen.
</p><p>Auch singt die Kommission das hohe Lied der Sozialpartnerschaft. Das ist unglaubwürdig. Mit einer tiefen Gesamtarbeitsvertrags-Abdeckung von rund 50 Prozent ist die Sozialpartnerschaft im internationalen Vergleich unterentwickelt. Die Hälfte der Arbeiter und Angestellten ist hierzulande nicht durch einen GAV geschützt. Grösstenteils, weil ihre Arbeitgeber keinen GAV wollen. Diese Arbeitgeber wollen ohne sozialpartnerschaftliche Einschränkungen die Löhne und Arbeitsbedingungen diktieren. In den Schuh- und Kleidergeschäften verdienen deshalb beispielsweise rund ein Drittel der Beschäftigten nur einen Tieflohn. Obwohl die Besitzer der grossen Ketten teilweise Milliardenvermögen anhäufen.
</p><p>Die Wirtschaftskommission verschloss sich zudem dem Argument, dass Mindestlöhne im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit den Schutz vor Lohndumping verbessern. Nur verbindliche Lohnuntergrenzen in Kombination mit scharfen Kontrollen können jedoch dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. 
</p><p>Die WAK-N hat sich nicht einmal dazu durchgerungen, das Instrument der Gesamtarbeitsverträge zu stärken und so den Schutz der Arbeitnehmenden durch Mindestlöhne zu erleichtern. Nun ist es am Nationalrat zu zeigen, dass der Politik das Schicksal der TieflohnbezügerInnen nicht einfach egal ist. Bei den Stimmberechtigten stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz fast 10 Prozent der Arbeitnehmenden bei einem Vollzeitjob weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-1315</guid><pubDate>Thu, 26 Sep 2013 12:30:00 +0200</pubDate><title>Drückende KVG-Prämienlast: SGB fordert höhere Prämienverbilligungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/drueckende-kvg-praemienlast-sgb-fordert-hoehere-praemienverbilligungen</link><description>Krankenkassenprämien</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krankenkassenprämien werden auch 2014 stärker steigen als die Löhne. Diese bereits seit Jahren anhaltende Entwicklung führt dazu, dass die Schweizer Normalverdiener-Haushalte finanziell immer stärker belastet werden. Denn die Prämienverbilligungen haben mit der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung nicht Schritt gehalten. Im Gegenteil haben Kantone wie Zürich oder Bern in der Vergangenheit ihre Beiträge für Prämienverbilligungen gekürzt. Auch die kantonalen Sparpakete für 2014 sehen weitere Kürzungen vor – so beispielsweise in St. Gallen. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert mehr Mittel für Krankenkassen-Prämienverbilligungen. Die Schweiz ist noch weit entfernt von der Umsetzung des vom Bundesrat formulierten Sozialziels, wonach niemand mehr als 8 Prozent seines steuerbaren Einkommens für die Prämien der Krankenversicherung aufzuwenden habe.
</p><h5 class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">&nbsp;Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1311</guid><pubDate>Tue, 24 Sep 2013 10:31:00 +0200</pubDate><title>Ständerat verweigert überfälligen Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/staenderat-verweigert-ueberfaelligen-lohnschutz</link><description>Mindestlohn-Inititative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Bundesrat will auch der Ständerat nichts gegen Löhne unternehmen, die kaum zum Leben reichen. Der Ständerat hat es verpasst ein starkes Zeichen gegen Tieflöhne zu setzen und die Arbeitnehmenden vor Lohndruck und Arbeitgeberwillkür zu schützen.
</p><p>Gegen 440‘000 Personen arbeiten heute in unserem Land zu Tiefstlöhnen unter 4000 Franken (Vollzeit) –&nbsp; rund ein Drittel davon mit abgeschlossener Berufslehre, etwa Verkäuferinnen, Bäcker, Floristinnen oder Flugbegleiterinnen. Solche Löhne sind der reichen Schweiz unwürdig. Wer mit einem so tiefen Lohn auskommen muss, gerät bereits in schwere Finanznöte, wenn eine unvorhergesehene Ausgabe – etwa für den Zahnarzt – ansteht.
</p><p>Der Ständerat ignoriert mit seinem Entscheid auch die Tatsache, dass der Schutz der Löhne bei uns im Vergleich zu anderen Ländern schwach ist. Anders als in der Debatte behauptet, steht es um die Sozialpartnerschaft nicht zum Besten. Dies zeigt die im internationalen Vergleich tiefe Abdeckung mit Gesamtarbeitsverträgen. Sie liegt mit 48 Prozent deutlich tiefer als im Durchschnitt der OECD-Länder (62,1 Prozent). Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Arbeitgeber in vielen Branchen (Schuh- und Kleiderdetailhandel, Journalismus usw.) weigern, GAV abzuschliessen. Zudem gibt es In Wirtschaftszweigen mit tiefsten Löhnen wie etwa den Callcentern, Kosmetikinstituten, Fitnesscentern, Kurierdiensten keine Arbeitgeberverbände, mit denen ein GAV abgeschlossen werden könnte.
</p><p>Der Ständerat verschloss sich auch dem Argument, dass Mindestlöhne im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit den Schutz vor Lohndumping verbessern. Nur verbindliche Lohnuntergrenzen in Kombination mit scharfen Kontrollen können dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.
</p><p>Statt das Tieflohnproblem ernst zu nehmen, hält sich der Ständerat an die Angstmacher-Behauptungen des Bundesrats und der Verwaltung und warnt zu Unrecht vor drohender Arbeitslosigkeit und vor dem Verlust der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Der Ständerat schlägt damit den weit verbreiteten Wunsch nach Massnahmen gegen Tieflöhne in den Wind. Umfragen zeigen, dass die Schweizer Bevölkerung keine Schandlöhne will. Diese will wie der SGB mit seiner Mindestlohninitiative, dass in der Schweiz Löhne bezahlt werden, die zum Leben reichen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-1308</guid><pubDate>Sun, 22 Sep 2013 15:01:00 +0200</pubDate><title>Kein Freipass für mehr Nacht-, Abend- und Sonntagsarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-freipass-fuer-mehr-nacht-abend-und-sonntagsarbeit</link><description>24-Stunden-Arbeitstag muss auf 24 Shops beschränkt bleiben</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt zur Kenntnis, dass die Stimmberechtigten der Änderung des Arbeitsgesetzes zugestimmt haben. Das Ja bedeutet, dass die 24 Tankstellen an Hauptverkehrsachsen mit starkem Reiseverkehr, die bereits heute in der Nacht geöffnet haben, ihren Shop nun rund um die Uhr betreiben dürfen. Es ist damit ein Ja zu dem 24-Stundenbetrieb in wenigen Tankstellenshops und nicht mehr.
</p><p>Insbesondere ist das Abstimmungsresultat kein Freipass für mehr Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel. Der Nein-Anteil von&nbsp;44&nbsp;Prozent zeigt, dass das Unbehagen in der Bevölkerung gegen weitere Schritte hin zum 24-Stunden-Arbeitstag gross ist. Denn Nachtarbeit ist und bleibt gesundheitsschädlich und beeinträchtigt wie die Sonntagsarbeit das Sozial- und Familienleben.
</p><p>Wir nehmen nun Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann beim Wort, der im Abstimmungskampf betonte, dass am Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot nicht gerüttelt wird.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</li><li>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Danièle Lenzin, Co-Präsidentin Syndicom, 079 303 24 69</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1310</guid><pubDate>Sat, 21 Sep 2013 16:17:00 +0200</pubDate><title>Starker Protest gegen Lohndumping und Rentenklau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/starker-protest-gegen-lohndumping-und-rentenklau</link><description>Mehr als 15’000 Menschen an SGB-Kundgebung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als 15’000 Menschen haben heute in Bern an einer Kundgebung des SGB gegen Lohndumping und Rentenklau sowie für faire Arbeitsbedingungen demonstriert. „Stoppen wir die sozialpolitische Brandstiftung, bevor der Flächenbrand beginnt!“, rief ihnen SGB-Präsident Rechsteiner auf dem Bundesplatz zu. Es brauche die „soziale Wende“: weg von extrem ungleich verteilten Vermögen und Löhnen, weg von im Bundeshaus vorbereitetem Rentenklau, weg von SBB-Wackelrenten „als Testlauf für alle Pensionskassen“, hin zu gerechten Löhnen, hin zu griffigem Lohnschutz und hin zu anständigen Renten. „Darum braucht es AHVplus und die Mindestlohninitiative.“ In einem Sternmarsch und nach verschiedenen Vorkundgebungen hatten sich zuvor die Teilnehmenden farbenfroh und lautstark, aber stets friedlich, auf verschiedenen Routen durch die Berner Innenstadt zum Bundesplatz bewegt.
</p><p>Vania Alleva, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Unia und SGB-Vize-Präsidentin, klagte dort an: Im „Erfolgsmodell Schweiz“ gäbe es gegen eine Million Armutsbetroffene und fast eine halbe Million Beschäftigte mit Tieflöhnen. Deshalb: „Löhne unter 4000 Franken darf es in der reichen und teuren Schweiz nicht mehr geben. Und niemand soll mehr als zwölf Mal soviel verdienen, wie der Schlechtestbezahlte im gleichen Betrieb.“ Für nächstes Jahr seien zudem eine Lohnerhöhung für alle sowie mehr Schutz und bessere flankierende Massnahmen gegen Lohndumping verlangt. 
</p><p>„Wackelrenten sind unzumutbar, beschämend, gefährlich – sorgen wir stattdessen für eine gerechte Altersvorsorge für alle!“ so verurteilte Giorgio Tuti auf dem Bundesplatz und in einer Vorkundgebung des SEV den Versuch der SBB-Pensionskasse, Spekulationsverluste allein den Rentner/innen aufzubürden. „Wir schauen dem Bundesrat genau auf die Finger, wenn er in den nächsten Monaten und Jahren die Altersvorsorge neu regeln will. Wir werden keine Vorschläge akzeptieren, die schön tönen, aber Rentenklau bedeuten. Wir bleiben dabei: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, hat ein Anrecht auf ein Alter in Würde und Anstand.“
</p><p>Gegen zunehmenden Stress bei der Arbeit und die weitere Ausdehnung von Nacht- und Sonntagsarbeit wandte sich Alain Carrupt, Co-Präsident der Gewerkschaft Syndicom: „Die Arbeitnehmenden verdienen mehr Respekt; Gesundheit und Familienleben sind mehr wert als die Möglichkeit, morgens um Drei eine Tiefkühlpizza zu kaufen.“
</p><p>„Wider die Sparschweinerei“, wider die Aushöhlung und Auslagerung beim Service public wandte sich Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin vpod Schweiz. Sie kritisierte, dass es nicht vorwärts geht mit der Lohngleichheit: „Freiwillige Massnahmen haben versagt. Es braucht verbindliche Regelungen zur Durchsetzung der Lohngleichheit.“
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14&nbsp;</span></li></ul><h5> Reden</h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</span></li><li><span>&lt;media 1314 - - "TEXT, 130921 Vania Alleva, 130921_Vania_Alleva.pdf, 1.3 MB"&gt;Vania Alleva, Copräsidentin Unia&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1304 - - "TEXT, 130921 Giorgio Tuti, 130921_Giorgio_Tuti.pdf, 78 KB"&gt;Giorgio Tuti, Präsident SEV&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1311 - - "TEXT, 130921 Katharina Prelicz, 130921_Katharina_Prelicz.pdf, 136 KB"&gt;Katharina Prelicz, Präsidentin VPOD&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1303 - - "TEXT, 130921 Alain Carrupt f, 130921_Alain_Carrupt_f.pdf, 80 KB"&gt;Alain Carrupt, Copräsident syndicom&lt;/media&gt;</span></li></ul><h5>Bilder</h5><ul><li><span><a href="http://flic.kr/s/aHsjJuF8KR" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">flickr.com</a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1305</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2013 11:03:00 +0200</pubDate><title>Frankenabschwächung nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/frankenabschwaechung-noetig</link><description>Zur Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Zinsen unverändert tief lässt und am Mindestkurs festhält. Dennoch sind die geldpolitischen Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft restriktiv. Denn der Franken ist nach wie vor stark überbewertet.
</p><p>Die Auswirkungen dieser restriktiven Geldpolitik sind deutlich sichtbar. In der Schweiz hat das Bruttoinlandprodukt pro Kopf in den letzten Jahren stagniert, während beispielsweise Deutschland ein deutliches Wachstum verzeichnen konnte. Die Erwerbslosigkeit in der Schweiz ist mittlerweile sogar höher als in Baden-Württemberg – was es in der Vergangenheit noch nie gab. 
</p><p>Die Konjunkturrisiken sind nach wie vor erheblich. Die Preisstabilität ist nicht gewährleistet. Der Landesindex der Konsumentenpreise verändert sich zwar nicht. Doch aufgrund von Messverzerrungen wird die Teuerung durch den Landesindex überschätzt. 
</p><p>Der geldpolitische Auftrag der SNB schreibt in einer solchen Situation eine expansive Geldpolitik vor. Aufgrund des überbewerteten Frankens ist die Geldpolitik jedoch restriktiv. Die Nationalbank muss deshalb auf eine Abwertung des Franken/Euro-Kurses hinarbeiten.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1301</guid><pubDate>Fri, 13 Sep 2013 14:21:00 +0200</pubDate><title>Die Zeit ist reif für die Erbschaftssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-zeit-ist-reif-fuer-die-erbschaftssteuer</link><description>Bundesrat verkennt Föderalismusversagen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat lehnt die Erbschaftssteuerreform mit dem Verweis auf die kantonale Steuerautonomie ab. Das ist zu kurz gedacht: die Initiative korrigiert ein Föderalismusversagen auf moderate Weise und dämpft so die Folgen des Steuerwettbewerbs.</p><p>Das Initiativkomitee nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ auch nach Ansicht des Bundesrates für gültig zu erklären und Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten ist. Damit werden die Stimmberechtigten die Gelegenheit erhalten, für eine moderate und gerechte Erbschaftssteuer zu votieren, wie sie im Initiativbegehren von EVP, SP, Gewerkschaften und Grünen skizziert ist.
</p><p>Nicht nachvollziehen kann das Komitee hingegen die Ablehnung durch den Bundesrat, verbunden mit dem Hinweis, nicht in die Steuerautonomie der Kantone eingreifen zu wollen. Dazu erklärt Heiner Studer als Präsident des Trägervereins: „Die Initiative wäre nicht notwendig gewesen, wenn in den letzten Jahren nicht ein Kanton nach dem anderen seine Erbschaftssteuern abgeschafft hätte. Die Erbschaftssteuerreform ist eine sinnvolle und nötige Antwort auf dieses Föderalismusversagen. Sie korrigiert dieses mit einer moderaten Besteuerung auf Bundesebene, die sich auf die grossen und sehr grossen Vermögen über 2 Millionen Franken beschränkt.“
</p><p>Im Übrigen hält das Initiativkomitee an der Beurteilung seiner Initiative fest:
</p><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Erbschaften bis 2 Millionen Franken werden nicht besteuert. Mit dem hohen Freibetrag werden kleine und mittlere Vermögen bewusst ausgeklammert. Der Mittelstand wird nicht belastet.</span></li><li><span>Der Steuersatz von 20% (nur auf jenem Teil des Nachlasses, der 2 Millionen übersteigt!) ist absolut konkurrenzfähig. Die Gesamtsteuerbelastung in der Schweiz bleibt im internationalen Vergleich tief.</span></li><li><span>Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sind erhebliche Ermässigungen vorgesehen, damit ihre Weiterführung nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. &nbsp;</span></li><li><span>Mit der Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer werden die kantonalen Schenkungs- und Erbschaftssteuern aufgehoben.</span></li><li><span>Zuwendungen an den Ehepartner und an gemeinnützige Institutionen sind steuerfrei. Geschenke von 20‘000 Franken pro beschenkte Person und Jahr werden ebenfalls nicht besteuert.</span></li><li><span>Die Initiative verlangt, dass 2/3 der Steuereinnahmen zweckgebunden an die AHV gehen. Sie </span><span>sichert der AHV damit zusätzliche Einnahmen</span></li></ul><p></p>    ]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1297</guid><pubDate>Wed, 11 Sep 2013 17:20:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat will Rentenkürzungen am Volk vorbeischmuggeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-will-rentenkuerzungen-am-volk-vorbeischmuggeln</link><description>Mindestumwandlungssatz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Willen des Nationalrates soll der Mindestumwandlungssatz nicht mehr im Gesetz, sondern vom Bundesrat festgelegt werden. Anstatt das Stimmvolk würden die Versicherungsgesellschaften und die Pensionskassen-Lobby&nbsp;die künftige Rentenhöhe diktieren. Für den SGB muss der Mindestumwandlungssatz zwingend im Gesetz festgelegt sein. Alles andere führt zu tieferen Renten.
</p><p>Der Mindestumwandlungssatz definiert, wie hoch die Pensionskassenrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit tiefen Einkommen ausfallen wird. Die wichtigste Leistungsgarantie in der obligatorischen beruflichen Vorsorge muss demokratisch legitimiert sein. Es entspricht unserem direktdemokratischen Staatssystem, dass die Bürgerinnen und Bürger über zentrale Aspekte ihres Lebens mitbestimmen. Das Stimmvolk hat 2010 dieses Recht ausgeübt – und mit überwältigender Mehrheit von 70% die Senkung des Mindestumwandlungssatzes abgelehnt. Nun will der Nationalrat die direkte Demokratie aushebeln. 
</p><p>Dieser Entscheid folgt Plänen der Versicherungsgesellschaften und der Pensionskassen-Lobby. Denn diese können ihren Einfluss beim Bundesrat viel stärker ausüben als beim Stimmvolk. Tiefere Pensionskassenrenten und höhere Profite für die Versicherungsgesellschaften sind vorprogrammiert.
</p><p>Der Nationalrat schafft mit der Überweisung dieser Motion an den Ständerat eine noch ungünstigere Ausgangslage für den Reformprozess Altersvorsorge 2020. Zum höheren Rentenalter und zu Rentenkürzungen kommt jetzt auch noch die Aushebelung der direkten Demokratie. Ein solches Paket wird das Stimmvolk nicht schlucken.
</p><h5 class="TitelAusknfte">Auskünfte:</h5><p>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1295</guid><pubDate>Thu, 05 Sep 2013 08:54:00 +0200</pubDate><title>SGB wird getarnte Rentenkürzungen bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-wird-getarnte-rentenkuerzungen-bekaempfen</link><description>Keine Wackelrenten!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Keine variablen Pensionskassenrenten, keine „Wackelrenten“: diese klare Botschaft begründete der SGB an seiner heutigen Pressekonferenz. Denn solche Modelle höhlen das Rentensystem aus, führen zu schwankenden Einkommen und damit zu Prekarität im Alter.
</p><p>Am weitesten fortgeschritten sind solche Pläne bei der SBB. Als „ungeheuerlich“ bezeichnete SEV-Präsident Giorgio Tuti den Plan des Stiftungsrats der Pensionskasse SBB, eine „Wackelrente“ einzuführen. Das Modell könnte ein Lokführer mit bis zu 560 Franken weniger Rente pro Monat bezahlen, ein Gleisbauer mit bis zu 400 Franken. Die Rentenhöhe wäre nicht mehr garantiert. „Die Versicherten müssten die Risiken, welchen die Finanzmärkte ausgesetzt sind, voll tragen. Und damit sind die EisenbahnerInnen nicht einverstanden.“ Jahrelang hätten diese für eine gesunde PK SBB gekämpft und dabei auch Leistungsverschlechterungen, Rentenaltererhöhungen und – immer noch anhaltend – Sanierungsbeiträge in der Höhe von 2,5% in Kauf genommen. Mit einer Petition und an der Demo vom 21. September 2013 in Bern werden „die EisenbahnerInnen kraftvoll zeigen, dass sie für Sicherheit sind.“ 
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner erteilte allen ähnlich gelagerten Versuchen mit variablen Renten eine klare Absage. „Diese neuen Ideen höhlen nicht nur die bisher gültigen Grundsätze über das schweizerische Rentensystem aus.“ Sie seien „schlicht verfassungswidrig“, weil die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“, die auf einem verlässlichen regelmässigen Einkommen beruhe, so verunmöglicht werde. „Die Planspiele der SBB-Spitze mit der Einführung einer „Wackelrente“ müssen somit gestoppt werden, bevor noch weiterer Schaden angerichtet wird.“ 
</p><p>Auch Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, kritisierte den zunehmenden „Trend zur Risikoverlagerung von der Kasse zum Versicherten“. Rentenmodelle, bei denen ein fixer Anteil nur mehr 90 % der angesparten Rente betrage, würden immer häufiger propagiert. Nicht nur schwankendes Einkommen und Prekarität im Rentenalter seien die Folge; „variable Renten sind auch getarnte Rentenkürzungen, Kostenoptimierungsmassnahmen für Firmen und hebeln den Teuerungsausgleich aus.“
</p><h5><span>Referate der Medienkonferenz:</span></h5><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: &lt;media 1241 - - "TEXT, 130905 PR Wackelrente, 130905_PR_Wackelrente.pdf, 75 KB"&gt;"SBB-Pensionskasse: Skandalöser Angriff auf die Renten"&lt;/media&gt;</span></li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Altersvorsorge: &lt;media 1240 - - "TEXT, 130905 DB variable Renten, 130905_DB_variable_Renten.pdf, 72 KB"&gt;"Variable Renten auf dem Prüfstand: Angriff auf die Altersvorsorge"&lt;/media&gt;</li><li><span><span>Giorgio Tuti, Präsident SEV: &lt;media 1242 - - "TEXT, 130905 GT Wackelrente, 130905_GT_Wackelrente.pdf, 30 KB"&gt;"&lt;/media&gt;</span>&lt;media 1242 - - "TEXT, 130905 GT Wackelrente, 130905_GT_Wackelrente.pdf, 30 KB"&gt;Hände weg von den Renten der EisenbahnerInnen!"&lt;/media&gt;</span></li></ul><h5>Auskünfte:</h5><ul><li><span>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen,&nbsp;</span><span>076 564 67 67</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1280</guid><pubDate>Tue, 03 Sep 2013 15:16:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat muss Mindestzinssatz auf 2,25 % anheben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-muss-mindestzinssatz-auf-2-25-anheben</link><description>BVG-Kommission setzt ein Zeichen, allerdings zaghaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mehrheit der BVG-Kommission beantragt heute dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2014 vom historischen Allzeittief von 1,5 % leicht auf 1,75 % anzuheben. Der Antrag geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft. Angesichts der andauernd guten Ertragslage ist eine deutlichere Anhebung verlangt. Der SGB fordert wie die übrigen Arbeitnehmerorganisationen den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz auf 2,25 % anzuheben.
</p><p>Die meisten Vorsorgeeinrichtungen haben 2012 eine weit höhere Performance (7 % nach einer Swisscanto-Umfrage) als 1,5 % erzielt. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten jedoch wurde trotz guter Ertragslage meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben. Diese einseitige Politik führt bei den Versicherten berechtigterweise zum Gefühl, andauernd den Kürzeren zu ziehen. 
</p><p>Der Bundesrat muss diese schiefe Gewichtung der Interessen nun bei der Festlegung des Mindestzinssatzes für 2014 korrigieren. Er muss dem Nachholbedarf bei den Versicherten und den Renditen der marktgängigen Anlagen Rechnung tragen. Denn auch im laufenden Jahr ist der Anlageerfolg gut. Deshalb ist eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf 2,25 % angezeigt.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1289</guid><pubDate>Mon, 02 Sep 2013 09:25:00 +0200</pubDate><title>1,5 bis 2 Prozent mehr Lohn und 100 Franken mehr bei den Mindestlöhnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-5-bis-2-prozent-mehr-lohn-und-100-franken-mehr-bei-den-mindestloehnen</link><description>Lohnforderungen der SGB-Verbände</description><content:encoded><![CDATA[<p>Grosse Teile der Schweizer Wirtschaft laufen gut. Insbesondere die Binnenwirtschaft ist gewachsen. Der Spielraum für Lohnerhöhungen, die im Portemonnaie zu spüren sind, ist vorhanden. Nach Branchen abgestuft fordern die SGB-Gewerkschaften Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2 Prozent. 
</p><p>Nachholbedarf besteht vor allem bei tiefen und mittleren Einkommen. „Die Bilanz bei den Löhnen der letzten zehn Jahre zeigt, dass hohe und höchste Einkommen unverhältnismässig zugelegt haben“, so SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Zu wenig profitierten Normalverdienende. Vor allem Berufsleute mit Lehre gingen leer aus. Nach Abzug der Teuerung hatten sie Ende des Jahrzehnts sogar noch weniger als im Jahr 2002 (Medianlohn: - 0,5 Prozent). Das beste Rezept, den Nachholbedarf zu stillen, sind Lohnerhöhungen in fixen Frankenbeträgen. Damit endlich jene profitieren, die zu kurz gekommen sind, fordern die SGB-Gewerkschaften verbreitet die Anhebung der Mindestlöhne um 100 Franken. Zudem müssen die Frauenlöhne gezielt und überdurchschnittlich angehoben werden. Das ist das effizienteste Mittel gegen geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung.
</p><p>Die Schweizer Industrie konnte trotz Krisenzeiten in Europa ihre Position verteidigen. „Die Beschäftigten konnten an den Produktivitätssteigerungen jedoch nicht genügend teilhaben“, wie Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva kritisiert. Für die MEM- und die Nahrungsmittel-Industrie fordert die Unia deshalb generelle Lohnerhöhungen&nbsp; von 100 Franken. In der Chemie und Pharma müssen es 150 Franken sein. 
</p><p>Für die boomende Bauwirtschaft fordert die Unia eine generelle Lohnerhöhung von 80 Franken, was bei den Durchschnittslöhnen einer Reallohnerhöhung von 1,5 Prozent entspricht. Im Detailhandel ziehen die Geschäfte wieder an. Beim Grossverteiler Coop etwa fordert die Unia eine generelle Lohnerhöhung von mindestens 80 Franken. Analoge Forderungen stellt sie auch an andere Detailhändler.
</p><p>Deutliche Reallohnerhöhungen fordert auch die Gewerkschaft syndicom. Swisscom soll angesichts der komfortablen Gewinne die Löhne um 2 Prozent anheben, die Post um 1,5 bis 2 Prozent. „Die ausgezeichneten Jahresergebnisse können im Wesentlichen nur dank grossem Einsatz der Mitarbeitenden erzielt werden“, sagt syndicom Co-Präsident Alain Carrupt. Ein signifikanter Lohnzuwachs ist deshalb gerecht und angebracht.
</p><p>In der Druck- und Medienbranche fordert syndicom Lohnerhöhungen von mindestens 100 Franken. Ausserdem steht hier im Vordergrund, den GAV in der Westschweiz und die darin fixierten Mindestlöhne zu verteidigen. Für die Deutschschweiz und das Tessin fordert syndicom nachdrücklich den Abschluss eines neuen GAV für die Print- und Online-Redaktionen.
</p><p>Bei den Bahnen ohne GAV fordert der SEV eine generelle Lohnerhöhung von 100 Franken. Bei Bahnen mit GAV-Löhnen wird ein Teil der Erhöhungen für die Stufenanstiege reserviert. Bei verschiedenen Bahnen wird der SEV zudem einen Teil der Erhöhung in Form von zusätzlichen Freitagen einfordern.
</p><p>Im öffentlichen Dienst steht für den VPOD die Gewährung der vollen Lohnmechanismen im Vordergrund. Individuelle Erhöhungen, Stufenanstieg und Beförderungen müssen gemäss den Bestimmungen der jeweiligen Lohnsysteme vollständig gewährt werden.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul><h5> Redebeiträge</h5><ul><li><span>&lt;media 1223 - - "TEXT, 130902 PR Lohn def, 130902_PR_Lohn_def.pdf, 72 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</span></li><li>&lt;media 1224 - - "TEXT, 130902 DL Lohn, 130902_DL_Lohn.pdf, 94 KB"&gt;Daniel Lampart, Chefökonom SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1225 - - "TEXT, 130902 Lohn PK Alleva def, 130902_Lohn_PK_Alleva_def.pdf, 122 KB"&gt;Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1226 - - "TEXT, 130902 Lohn PK AC, 130902_Lohn_PK_AC.pdf, 67 KB"&gt;Alain Carrupt, Co-Präsident syndicom&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1288</guid><pubDate>Sun, 01 Sep 2013 12:43:00 +0200</pubDate><title>4000 sind möglich!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/4000-sind-moeglich</link><description>Am Berg und beim Lohn</description><content:encoded><![CDATA[<p>«Wir knacken die Viertausendergrenze»: Diese Botschaft haben elf engagierte Gewerkschafter/innen aus der ganzen Schweiz letztes Wochenende umgesetzt. Sie meinten damit den Berg, aber auch den Lohn. Deshalb haben sie am Samstag, 31. August im Wallis den Viertausender Bishorn (4153 m) bestiegen und mit dem Gipfeltransparent „4000 sind möglich“ auf das Anliegen der SGB-Volksinitiative nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 4000.- Franken pro Monat aufmerksam gemacht. Die alpine Aktion verlangte am frühen Morgen warme Kleider gegen die Kälte und sicheren Schritt auf dem glatten Eis, im späteren Sonnenschein kostete sie manchen Schweisstropfen. Auch das zeigt symbolisch: Es wird kein Spaziergang sein, in der Schweiz anständige Mindestlöhne durchzusetzen. Aber wo ein Wille ist…
</p><p>In der kommenden Session wird sich der Ständerat als erste Kammer mit der gewerkschaftlichen Initiative befassen. Die vorberatende Kommission lehnt die Initiative rundweg ab und empfiehlt der kleinen Kammer, den Arbeitenden die kalte Schulter zu zeigen. Nicht einmal eine Verbesserung der Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge hat sie in Betracht gezogen. Nun ist es am Ständerat, seiner Kommission den richtigen Weg zu weisen. Bei den Stimmberechtigten jedoch stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz mehr als 400‘000 Menschen weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.
</p><p>Die elf engagierten Gipfelstürmer/innen (8 Männer, 3 Frauen) stammen aus der ganzen Schweiz, der jüngste Teilnehmer war 23, der älteste über 70 Jahre jung. Gemeinsam ist ihnen die Liebe zum Bergsteigen – und ein Engagement für korrekte Löhne und eine solidarische Gesellschaft.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li><span>Ewald Ackermann, SGB, 079 660 36 14</span></li><li><span>Katja Signer, Unia, 078 885 33 39</span></li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h5>Bilder</h5><ul><li><span><a href="http://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157635321862469/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Fotos auf Flickr</a></span></li><li><span><a href="http://www.youtube.com/watch?v=qVWwBXY7m8k&amp;feature=youtu.be" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Video (von Daniel Künzi) auf YouTube</a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1287</guid><pubDate>Thu, 29 Aug 2013 09:14:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat soll Mindestzinssatz auf 2,25 % anheben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-soll-mindestzinssatz-auf-2-25-anheben</link><description>SGB warnt vor Vertrauensverlust</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert für 2014 eine Anhebung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge auf 2.25 %. Heute liegt dieser bei 1,5 %, obwohl die meisten Vorsorgeeinrichtungen 2012 eine weit höhere Performance erzielt hatten. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten wurde trotz dieser guten Ertragslage (7 % für 2012 nach einer Swisscanto-Umfrage 2013) meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben. Dieses Auseinanderdriften von Performance und Verzinsung bewirkt künftig nicht nur tiefere Pensionskassenrenten; es führt auch zu einem Vertrauensverlust in die Zweite Säule, der sich in den berechtigten Vorwürfen des Rentenklaus manifestiert. 
</p><p>Der Bundesrat muss dieses Missverhältnis nun bei der Festlegung des Mindestzinssatzes für 2014 korrigieren und den Renditen der marktgängigen Anlagen Rechnung tragen. Denn auch im laufenden Jahr ist der Anlageerfolg gut. Deshalb ist statt einem weiteren Einfrieren des Mindestzinssatzes auf dem historischen Tief von 1.5 % dessen Anhebung auf 2.25 % mehr als gerechtfertigt.
</p><h5>Kontakt:</h5><p>Doris Bianchi, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialpolitik, 076 56467 67</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1285</guid><pubDate>Tue, 27 Aug 2013 16:55:00 +0200</pubDate><title>Wirtschaftskommission zeigt TieflohnbezügerInnen die kalte Schulter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/wirtschaftskommission-zeigt-tieflohnbezuegerinnen-die-kalte-schulter</link><description>Mehrheit will weiterhin Tiefstlöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Ablehnung der SGB-Mindestlohninitiative tolerieren die Mitglieder der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S), dass die Arbeitgeber in der Schweiz weiterhin tiefste Löhne bezahlen dürfen. Nach Meinung der WAK-S soll selbst der Abschluss einer Berufslehre keinen Lohn von mindestens 4000 Fr. pro Monat (Vollzeit) gewährleisten.&nbsp;Von einem „vorübergehenden Phänomen beim Einstieg ins Berufsleben“ zu sprechen, ist ein Hohn: Knapp 70 Prozent der 144‘600 Tieflöhner mit Lehrabschluss sind 25-jährig oder älter und haben damit die Ausbildung schon lange abgeschlossen. Insgesamt sind gar 77 Prozent der mehr als 400‘000 Tieflohnbezüger in der Schweiz 25-jährig und älter.
</p><p>Die Sozialpartnerschaft in der Schweiz ist mit einer tiefen Gesamtarbeitsvertrags-Abdeckung von rund 50 Prozent unterentwickelt. Die Hälfte der Arbeiter und Angestellten ist nicht durch einen GAV geschützt. Grösstenteils, weil ihre Arbeitgeber keinen GAV wollen. Diese Arbeitgeber wollen ohne sozialpartnerschaftliche Einschränkungen die Arbeitsbedingungen diktieren. Sie sind keine Sozialpartner, sondern Anti-Sozialpartner. In den Schuh- und Kleidergeschäften verdienen deshalb beispielsweise rund ein Drittel der Beschäftigten nur einen Tieflohn. Obwohl die Besitzer der grossen Ketten teilweise Milliardenvermögen angehäuft haben.
</p><p>Doch die WAK des Ständerates zeigt den betroffenen Arbeitern und Angestellten die kalte Schulter. Nicht einmal eine Verbesserung der Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge hat sie in Betracht gezogen. Nun ist es am Ständerat, seiner Kommission den richtigen Weg zu weisen. Am Schluss entscheiden die Stimmberechtigten. Bei diesen stösst die Mindestlohn-Initiative auf grosse Zustimmung. Denn sie finden es stossend, dass in der Schweiz mehr als 400‘000 Menschen weniger als 4000 Fr. pro Monat verdienen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation&nbsp; SGB,&nbsp;079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-1279</guid><pubDate>Fri, 16 Aug 2013 18:31:00 +0200</pubDate><title>NEIN zu 24-Stunden-Arbeitstag in Sicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-24-stunden-arbeitstag-in-sicht</link><description>Trendumfrage</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute publizierte erste Trendumfrage des Schweizer Fernsehens zur Abstimmung vom 22. September zeigt, dass die Verfechter des Rund-um-die-Uhr-Shoppings auf eine Niederlage zusteuern. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt lehnt eine knappe Mehrheit der Befragten die vom Parlament vorgeschlagene Verschlechterung des Arbeitsgesetzes ab. Die Mitglieder der Sonntagsallianz sind deshalb überzeugt, dass die Stimmberechtigten die vom Parlament verfolgte Salamitaktik für längere Ladenöffnungszeiten mit einem Nein am 22. September stoppen werden.</p><p>Im Parlament haben sämtliche bürgerlichen Parteien die Änderung des Arbeitsgesetzes unterstützt und mit einer Zweidrittelsmehrheit gutgeheissen. Sechs Wochen vor der Abstimmung – noch bevor der Abstimmungskampf so richtig losgegangen ist – zeigt sich, dass die bürgerliche Mehrheit vom Volk voraussichtlich eine Abfuhr erhält: Gemäss der GfS-Trendumfrage lehnt eine Mehrheit der Befragten die Gesetzesänderung ab. Der Nein-Vorsprung ist zurzeit noch knapp. Deshalb geben die Organisationen der Sonntagsallianz nun Gas und steigen mit vollem Elan in die heisse Phase des Abstimmungskampfs und starten am Montag eine Plakatkampagne und weitere Kampagnenaktivitäten.
</p><p>&nbsp;</p><p>Für ein Nein zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes spricht auch, dass es Behördenvorlagen schwer haben, die zu diesem frühen Zeitpunkt keine Mehrheit unter den Befragten erreichen. Dies zeigte sich auch im Jahr 2005, als der Nein-Anteil zur Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen von der ersten Umfrage bis zur Abstimmung von 33 auf fast 50 Prozent anstieg.
</p><p>Die Skepsis der Stimmberechtigten überrascht nicht. Sie wissen, dass das Parlament bei den Ladenöffnungszeiten eine Salamitaktik verfolgt: Die geplante Aufweichung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots ist bloss der erste Schritt für generell längere Ladenöffnungszeiten. Die nächsten Etappen für mehr Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit sind bereits aufgegleist. So verlangen etwa die Grünliberalen, dass alle Geschäfte bis zu 120 m2 Verkaufsfläche ebenfalls den 24-Stunden-Betrieb einführen können.
</p><p>Die Stimmberechtigten in den Kantonen haben in den letzten Jahren solche Bestrebungen immer wieder abgelehnt. Dies werden sie auch auf nationaler Ebene tun. Denn sie sehen keinen Bedarf für den 24-Stunden-Betrieb. Zudem wissen sie, dass längere Ladenöffnungszeiten nur die Arbeitsbedingungen der Angestellten im Detailhandel weiter verschlechtern, das Familienleben beeinträchtigen und zu mehr Verkehr und Lärm führen.
</p><h5>Weitere Informationen:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB, 079 620 11 14</span></li><li><span>Kurt Regotz, Präsident Syna, Vizepräsident Travail.Suisse, 079 617 62 94</span></li><li><span>Liselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</span></li><li><span>Klaus Stadtmüller, Präsident der Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 079 237 97 10</span></li><li><span>Thomas Wallimann, Präsident Justitia et Pax, 079 848 99 65</span></li><li><span>Danièle Lenzin, Co-Präsidentin syndicom, 079 303 24 69</span></li><li><span>Corrado Pardini, Nationalrat SP, 079 375 60 94</span></li><li><span>Louis Schelbert, Nationalrat Grüne, 079 730 75 01</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1278</guid><pubDate>Thu, 15 Aug 2013 14:04:00 +0200</pubDate><title>Verschlechterung des Arbeitsgesetzes: Salamitaktik stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verschlechterung-des-arbeitsgesetzes-salamitaktik-stoppen</link><description>Eidgenössische Abstimmung 22. September </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heutige Medienkonferenz von Bundesrat Johann Schneider-Ammann vermochte die Befürchtungen der Sonntagsallianz nicht zu entkräften: Hinter der Abstimmung um eine angebliche „ Detailfrage“ steht die Absicht, die Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel voranzutreiben. Weil die Befürworter von immer längeren Ladenöffnungszeiten bei kantonalen Abstimmungen fast immer Schiffbruch erleiden, versuchen sie es nun mit einer Salamitaktik auf eidgenössischer Ebene. Den Start macht die Abstimmung vom 22. September. </p><p> Anders als von Bundesrat Schneider-Ammann behauptet, geht es um viel mehr als „nur“ um ein paar Tankstellenshops. Dies zeigt der Aktivismus im Parlament für längere Ladenöffnungszeiten. Mit Verweis auf die neuen Regeln für Tankstellenshops und unter dem Motto „Gleiches Recht für alle“ haben die Grünliberalen die Abschaffung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots für alle Läden vergleichbarer Grösse bereits aufgegleist. Dass der Bundesrat diesen Vorstoss ablehnt, hilft da nicht viel. Denn das Parlament hat zuletzt im Juni bewiesen, dass es eine umfassende Ausweitung der Ladenöffnungszeiten will. Unter dem Deckmantel der „Tourismusförderung“ hat das Parlament bereits beschlossen, den Sonntagsverkauf grossflächig einzuführen und zurückhaltende Kantone zu längeren Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr unter der Woche und von 6 bis 19 Uhr am Samstag zu zwingen. 
</p><p> Diese Salamitaktik des Parlaments muss jetzt gestoppt werden mit einem Nein zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes am 22. September. Eine Mogelpackung ist die Vorlage auch, weil der Geltungsbereich der Gesetzesänderung unklar ist. Eine klare Definition von «Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr» gibt es nicht, geschweige denn eine öffentlich einsehbare Karte aller potenziell von der Gesetzesänderung betroffenen Strassen und deren Anwohnerinnen und Anwohner. Das öffnet der Willkür bei der Umsetzung Tür und Tor. So ist absehbar, dass nach der Aufweichung des Nachtarbeitsverbots immer mehr der insgesamt über 1300 Tankstellenshops auf 24-Stundenbetrieb umstellen werden. Um zu kontrollieren, ob sie dazu berechtigt sind, müsste jeder einzelne vor Gericht gezogen werden. Das ist schwierig und dauert. Eine unkontrollierte Ausbreitung des 24-Stundenbetriebs und damit mehr Verkehr, Gestank und Lärm sind die Folge.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1219</guid><pubDate>Fri, 19 Jul 2013 10:47:00 +0200</pubDate><title>Volksinitiative AHVplus des SGB zustande gekommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksinitiative-ahvplus-des-sgb-zustande-gekommen</link><description>Breite Bevölkerungskreise fordern eine stärkere AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p>In nur vier Monaten hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zusammen mit seinen Partnern die Unterschriften für die Volksinitiative AHVplus gesammelt. Mit inzwischen über 116‘000 gesammelten Unterschriften ist die Initiative „AHVplus - für eine starke AHV“ de facto zustande gekommen. Der SGB hat nun seine Verbände und Partner aufgefordert, in den nächsten zwei Wochen die Unterschriftensammlung abzuschliessen und bereits gesammelte Unterschriften zurückzuschicken. Die Gemeinden fordert der SGB auf, die Beglaubigung bis Ende August vorzunehmen, damit die Initiative danach eingereicht werden kann. Der SGB dankt den vielen Helferinnen und Helfern, dass sie diese Initiative quasi im Referendumstempo gesammelt haben. 
</p><p>Angesichts der gewaltigen Abbaupläne des Bundesrats bei der Altersvorsorge ist das rasche Zustandekommen von AHVplus keine Überraschung. Es zeigt, dass breite Kreise in der Altersvorsorge statt Abbau sozialen Fortschritt wollen. Denn sie wissen, dass die Renten seit Jahren der wirtschaftlichen Entwicklung hinterherhinken und der Verfassungsauftrag bei weitem nicht erfüllt ist, wonach die Altersrenten aus erster und zweiter Säule den bisherigen Lebenswandel „in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. Obwohl dieses Versprechen heute bei vielen Menschen nicht eingehalten wird, plant der Bundesrat vor allem Abbaumassnahmen, die teilweise durch massive Zusatzbeiträge bei der zweiten Säule ausgeglichen werden sollen. Statt Abbau bei der Altersvorsorge braucht es nun eine Stärkung der AHV. AHVplus verlangt einen Zuschlag von 10% auf alle AHV-Altersrenten. Die durchschnittliche AHV-Rente würde für Alleinstehende um rund 200 Franken, für Ehepaare um rund 350 Franken pro Monat steigen. Mit AHVplus haben die Stimmberechtigten nun einen Trumpf in der Hand, um dem Grossangriff auf die Altersvorsorge nicht mehr aus einer rein defensiven Perspektive entgegenzutreten. 
</p><p>Die Volksinitiative AHVplus wurde von den Verbänden des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes lanciert und wird von den Parteien SP und Grünen sowie weiteren Arbeitnehmer-Organisationen (etwa den Lehrerverbänden LCH und SER, dem Verband der Polizeibeamten VSPB, dem Zentralverband des Staatspersonals ZV, dem Verband des Pflegefachpersonals SBK sowie Travail.Suisse-Verbänden wie Syna und Alters-Organisationen wie VASOS und AVIVO) unterstützt. 
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Information, 031 377 01 09; 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1104</guid><pubDate>Fri, 05 Jul 2013 14:21:00 +0200</pubDate><title>Arbeitszeiterfassung vorerst erfolgreich verteidigt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeiterfassung-vorerst-erfolgreich-verteidigt</link><description>Arbeitszeiterfassung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitszeit und Freizeit sollen sich nicht uneingeschränkt vermischen. Dies hat nun auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann erkannt. Mit dem heute angekündigten vorläufigen Verzicht auf eine Verordnungsänderung zum Arbeitsgesetz trägt der Bundesrat der Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) Rechnung, dass nur Angestellte in leitender Position nach sogenannten „Vertrauensarbeitszeit“-Modellen beschäftigt werden dürfen.
</p><p>Bei diesen Modellen können die Arbeitgeber auf die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit verzichten. Dies führt zu einer zunehmenden Vermischung von Arbeits- und Ruhezeit. Das ist ungesund, wie Studien belegen: wird die Arbeitszeit nicht mehr erfasst, nehmen Stress und psychische Krankheiten wie Burnouts zu. Ausserdem gehen in solchen Arbeitsverhältnissen Arbeitnehmende oft arbeiten, auch wenn sie eigentlich krank sind.
</p><p>Trotz dieser Erkenntnisse fordern die Arbeitgeber, dass sie künftig bei allen Arbeitnehmenden mit einem Lohn von mehr als 126‘000 Franken auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Diese Forderung hat Bundesrat Schneider-Ammann nun vorerst abgelehnt, nicht zuletzt wegen des Widerstands der Gewerkschaften.
</p><p>Vom Tisch ist die Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes damit aber nicht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wurde beauftragt, eine neue Vorlage auszuarbeiten. Der SGB wird diese Arbeiten kritisch begleiten. Dabei wird er sich dafür stark machen, dass nur Arbeitnehmende in führender Stellung, die ihren Arbeitstag autonom gestalten können, auf Arbeitszeiterfassung verzichten dürfen.
</p><p>Heute gilt es nun, das geltende Recht durchzusetzen. Die Kantonalen Inspektorate müssen dazu kontrollieren, ob die Arbeitgeber, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Arbeitszeiten erfassen lassen.
</p><h5 style="font-size: 13px; "><span>AUSKÜNFTE</span></h5><ul><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär zuständig für Arbeitsrecht&nbsp;<br></span><span>076 335 61 97</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1098</guid><pubDate>Thu, 27 Jun 2013 14:31:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat geht vor den Kantonen in die Knie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bundesrat-geht-vor-den-kantonen-in-die-knie</link><description>Botschaft zur Stipendieninitiative

</description><content:encoded><![CDATA[<p>In die Knie gegangen: Anders lässt sich die Haltung des Bundesrats anhand seiner heute veröffentlichten Botschaft zur Stipendieninitiative nicht beschreiben. Was er als indirekten Gegenvorschlag bietet, entspricht den Zielen der Volksinitiative in keiner Weise. Im Gegenteil: Anstatt die gesetzlichen Bestimmungen national zu harmonisieren, stärkt der Bundesrat die kantonalen Kompetenzen, indem er beinahe ausschliesslich auf das interkantonale Konkordat verweist. Kurz: Er verzichtet darauf, selbst Kriterien der Gewährung von Stipendien festzulegen, indem er die Zuständigkeit dafür dezentralisiert.
</p><p>„In der Schweiz bevorzugt man die Bildung von Eliten: Es sind nicht die persönlichen Fähigkeiten, die über den Zugang zu einer Ausbildung entscheiden, sondern die Dicke des Portemonnaies, “ empört sich SGB-Zentralsekretärin Véronique Polito. Seit 1990 haben sich die öffentlichen Ausgaben für die Hochschulen mehr als verdoppelt. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Stipendien um mehr als 10 % zurückgegangen, obwohl die Anzahl der Lehrlinge, Schüler/innen und Student/innen in der gleichen Zeitspanne stetig zunahmen. „Am meisten verlieren die Jugendlichen in der Berufsbildung: Das System ist heute nicht auf sie zugeschnitten und begrenzt ihren Zugang zu Ausbildungshilfen.“ So erhalten weniger als 5 % aller Lehrlinge und weniger als 3 % all jener, die eine höhere berufliche Ausbildung verfolgen, ein Stipendium.
</p><p>In zahlreichen Kantonen muss ob dieser mangelhaften Konzeption der Stipendien die Sozialhilfe einspringen. „Es ist ein Skandal, dass Jugendliche gezwungen sind, bei der Sozialhilfe anzuklopfen, um eine berufliche Erstausbildung absolvieren zu können“, stellt Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin des VPOD, fest. Das Parlament muss korrigieren: „Wenn es die Stipendieninitiative nicht unterstützen will, dann muss es mindestens einen seriösen Gegenvorschlag verabschieden.“ 
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29
</p><p>Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD, 076 391 79 15</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1096</guid><pubDate>Wed, 26 Jun 2013 15:05:00 +0200</pubDate><title>Mutloser Bundesrat – Zuversichtliche Initiantinnen und Initianten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/mutloser-bundesrat-zuversichtliche-initiantinnen-und-initianten</link><description>Abschaffung der Pauschalbesteuerung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der Bundesrat bereits im März die Ablehnung der Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung beschlossen hatte, will er jetzt offenbar zügig vorwärts machen. Die heute verabschiedete Botschaft bringt keine neuen Argumente. Mit seinem Nein hat der Bundesrat eine weitere Chance verpasst, ein obsoletes Steuerprivileg für Superreiche zu beseitigen und eine auch aussenpolitisch heikle Steuer-Baustelle zu räumen.
</p><p>Die Initiative fordert gleiche Spielregeln für alle: jeder soll Steuern nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zahlen. Die Pauschalbesteuerung verletzt die Rechtsgleichheit und untergräbt die Steuermoral. An dieser grundsätzlichen Ungerechtigkeit vermag auch die vom Parlament im letzten Herbst beschlossene kosmetische Verschärfung beim Pauschalsteuer-Tarif nichts zu ändern. Zudem wurde den bisherigen 5‘500 Profiteuren eine fünfjährige Übergangsfrist ab Inkraftsetzung eingeräumt; damit bleibt für sie bis mindestens 2019 alles beim Alten.&nbsp;
</p><p>Nachdem bereits eine Reihe von Kantonen die Pauschalbesteuerung abgeschafft hat, sehen die Initiantinnen und Initianten der Abstimmung auf Bundesebene mit grosser Zuversicht entgegen.&nbsp;Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung drängt sich auf gesamtschweizerischer Ebene immer mehr auf.&nbsp;Denn so kann dem&nbsp;Steuer-Tourismus pauschalbesteuerter Millionäre und der interkantonalen Schmuddel-Konkurrenz Einhalt geboten werden, die bei der Abschaffung in einzelnen Kantonen punktuell drohen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Nico Lutz, GL-Mitglied Unia 076 330 82 07</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation 031 377 01 06</li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1094</guid><pubDate>Tue, 25 Jun 2013 12:17:00 +0200</pubDate><title>Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag   </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitstag</link><description>Abstimmungskampf lanciert</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Heute lancieren Organisationen der Sonntagsallianz den Abstimmungskampf gegen die Verschlechterung des Arbeitsgesetzes am 22. September. Das Parlament will bei Tankstellenshops den 24-Stunden-Betrieb einführen. Damit wird das Arbeitsgesetz ausgehöhlt und es droht ein Dammbruch für den ganzen Detailhandel. Wichtige gesellschaftliche Erholungs- und Freiräume werden dadurch untergraben, mit Folgen auch für alle anderen Branchen. Dagegen setzen sich die Organisationen der Sonntagsallianz vehement zur Wehr.</b></p><p>Das Arbeitsgesetz, das die Gesundheit der Beschäftigten schützt, wollen die Liberalisierungsturbos mittels Salamitaktik aushöhlen. Das führt zu mehr Nacht- und Sonntagsarbeit. Der unklare Geltungsbereich der Gesetzesänderung lässt einen unkontrollierbaren Wildwuchs bei den Tankstellenshops zu und erhöht den Liberalisierungsdruck im Detailhandel massiv. Dagegen reichten am 3. April Mitgliedsorganisationen der Sonntagsallianz mit über 86'000 Unterschriften erfolgreich das Referendum ein. «Was heute bei den Tankstellenshops droht, soll morgen im ganzen Detailhandel die Regel sein», meint Vania Alleva, Co-Präsidentin der Unia.
</p><p>Das Verkaufspersonal leidet schon heute unter tiefen Löhnen, zerstückelten Arbeitszeiten und Arbeit auf Abruf. «Das sind Bedingungen, die die Arbeit zur unerträglichen Last machen.» sagt Kurt Regotz, Präsident der Gewerkschaft Syna. Besonders betroffen von längeren Ladenöffnungszeiten sind Frauen, sie machen fast 70% des Verkaufspersonals aus. Liselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen Schweiz, sagt: «Für die mehrfach belasteten Frauen führt der enorme Stress häufig zu gesundheitsschädigenden Situationen.» Diese gesundheitlichen Folgen, insbesondere der Nachtarbeit, betont auch Klaus Stadtmüller, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin: «Es treten vermehrt psychische Störungen bis zu Erkrankungen (Depressionen) auf, ebenso wie Beschwerden im Verdauungstrakt, Appetitlosigkeit und gehäufter Bluthochdruck.»
</p><p>Nicht nur der Detailhandel ist betroffen. Der Gesetzesvorschlag höhlt das Arbeitsgesetz nämlich in einem zentralen Punkt aus – dem Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. Das betrifft nicht nur die Angestellten der Tankstellenshops. Die gelockerten Bestimmungen werden sich rasch auf den gesamten Detailhandel und später auf andere Branchen ausdehnen. Von den Beschäftigten wird immer häufiger die permanente Verfügbarkeit gefordert. Durch die ständige Flexibilisierung der Arbeitszeit gehen wichtige gesellschaftliche Freiräume verloren. «Diese Gesetzesrevision ist darum im Kern eine Grundsatzentscheidung, denn es geht darum den Sonntag zum Werk- und Einkaufstag machen!» sagt Thomas Wallimann, Präsident von Justitia et Pax. Ähnlich skizziert Danièle Lenzin, Co-Präsidentin von syndicom, die Folgen für das Postpersonal: «Hält dieser Trend an, wird es schon bald Überlegungen geben, warum die Poststellen eigentlich nicht auch am Sonntag öffnen sollen?»
</p><p>Schlussendlich dienen diese Verschlechterungen für viele Arbeitnehmende lediglich dem Nutzen ganz weniger: «Der Profit des Inhabers ist also wichtiger als die Gesundheit oder das Sozialleben der Angestellten», kritisiert Ada Marra, Nationalrätin der SP. Der Kreis der Betroffenen geht aber noch weiter, denn auch Anrainer und die Umwelt haben unter der 24-Stunden-Arbeitstag zu leiden. «Hier geht es um Shops, die ausschliesslich mit dem Auto erreichbar sind. Dies fördert den motorisierten Einkaufsverkehr rund um die Uhr, vornehmlich in den lärmsensiblen Nachtzeiten» meint Daniel Vischer, Nationalrat der Grünen.
</p><h5><b>Weitere Informationen:</b></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>&nbsp;</span><b>Vania Alleva:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Vania_Alleva_unia_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag am 22. September</a><br></b><span>Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB, 079 620 11 14</span></li><li><b>Kurt Regotz:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Kurt_Regotz_syna_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Die Nacht gehört uns!</a></b><br>Präsident Syna, Vizepräsident Travail.Suisse, 079 617 62 94</li><li><b>Liselotte Fueter:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Liselotte_Fueter_EFS_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten trifft Frauen, Kinder und Familien</b></a><br></b>Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</li><li><b>Klaus Stadtmüller:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Klaus_Stadtmueller_SGARM_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Keine unnötige Nachtarbeit</a><br></b>Präsident der Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin, 079 237 97 10</li><li><b>Thomas Wallimann:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Thomas_Wallimann_Justitia-et-Pax_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Schutz des Sonntags als Ruhe- und Feiertag</a></b><br>Präsident Justitia et Pax, 079 848 99 65</li><li><b>Danièle Lenzin:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Dani%C3%A8le_Lenzin_syndicom_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>Heute der Detailhandel, morgen die Post und der gesamte Dienstleistungssektor</b></a><br></b>Co-Präsidentin syndicom, 079 303 24 69</li><li><b>Jacques-André Maire:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Jacques-Andre_Maire_sp_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>24 Stunden-Shopping: Eine Anti-Personalmine</b></a><br></b>Nationalrat SP Schweiz, 078 709 48 50</li><li><b>Daniel Vischer:&nbsp;<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/06/130625_MK_Nein-zum-24h-Tag_Daniel_Vischer_gruene_D.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><b>Gegen das 24 h – Shopping bei Tankstellenshops</b></a><br></b>Nationalrat Grüne, 079 682 43 92</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1093</guid><pubDate>Fri, 21 Jun 2013 12:32:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt neu aufgelegten Rentenklau ab – AHV darf nicht geschwächt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-neu-aufgelegten-rentenklau-ab-ahv-darf-nicht-geschwaecht-werden</link><description>Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<div><p>Der Bundesrat schlägt mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent die grösste Rentensenkung aller Zeiten vor. Über 12 Prozent würden die Renten sinken. Die Senkung würde doppelt so hoch ausfallen wie der Rentenklau, den das Stimmvolk 2010 mit einer Drei-Viertel-Mehrheit abschmetterte. Diese krasse Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nicht akzeptieren. Er wird sie bekämpfen. Sie ist nicht zwingend. Sie stützt sich auf das derzeitige Tiefzinsniveau. So tiefe Zinse und Renditen sind jedoch nicht in Stein gemeisselt. Eine Rentenreform einzig auf ein Tiefzinsszenario zu stützen, ist nicht seriös.</p></div><div><p>Zwar will der Bundesrat die Rentenkürzung abfedern. Durch die Erhöhung der Sparbeiträge (längere Beitragszeiten etc.) wird die den Unwägbarkeiten der Finanzmärkte ausgesetzte Zweite Säule jedoch weiter aufgeblasen. Jährlich müssten zusätzlich rund 3,7 Milliarden Franken in die Pensionskassen fliessen. Das kostet die Erwerbstätigen mit kleinen und mittleren Einkommen sehr viel Geld. Statt die teure und für tiefe Einkommen wenig attraktive Zweite Säule weiter aufzublasen, sollten die Leistungen der AHV verbessert werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt.</p></div><div><p class="Text">Nicht akzeptabel sind die Pläne des Bundesrats, sich bei der Finanzierung der AHV aus der Verantwortung zu stehlen. Würde der Bundesbeitrag an die AHV künftig zur Hälfte an die Mehrwertsteuer gekoppelt, würden der AHV bis im Jahr 2030 jährlich mindestens 550 Millionen Franken entgehen. Um Rentenkürzungen zu vermeiden, müsste deswegen beispielsweise die Mehrwertsteuer erhöht werden. Diese Abwälzung der Finanzierung lehnt der SGB kategorisch ab.</p></div><div><p>Der SGB lehnt auch die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 ab. Dies ist eine einseitige und ungerechte Abbaumassnahme. Denn Frauen haben heute wegen Erwerbsunterbrüchen und tieferen Löhnen deutlich tiefere Altersrenten als Männer. Mit der Erhöhung des Rentenalters würde sich die materielle Ungleichbehandlung der Frauen gegenüber den Männern noch verschärfen. Gleichzeitig warnt der SGB davor, das ordentliche Rentenalter 64/65 aufzugeben und durch ein Referenzalter zu ersetzen. Dis ist ein erster Schritt in Richtung höheres Rentenalter für alle.</p></div><div><p>Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich vorantreibt. Insgesamt setzt der Bundesrat aber falsche Akzente, denn die Vorschläge führen zu einer unerwünschten Aufblähung der Zweiten Säule und einer Schwächung der AHV. Eine Absage erteilt der SGB auch allen Versuchen, einzelne Reformschritte herauszulösen oder verschiedene Gesetzespakete zu staffeln. Dieses Vorgehen ist zum Scheitern verurteilt.
</p><h5>Hintergrundmaterial</h5><p>&lt;media 1088 - - "TEXT, 130621 DB Altersvorsoge Hintergrund, 130621_DB_Altersvorsoge_Hintergrund.pdf, 626 KB"&gt;Doris Bianchi "Reform Altersvorsorge 2020 -&nbsp;&lt;/media&gt;&lt;media 1088 - - "TEXT, 130621 DB Altersvorsoge Hintergrund, 130621_DB_Altersvorsoge_Hintergrund.pdf, 626 KB"&gt;Bundesrat bläht die Zweite Säule auf und schwächt die AHV"&lt;/media&gt;
</p><p class="Titeldiverse">&nbsp;</p><h5>Auskunft</h5><p>Doris Bianchi, SGB-Zentralsekretärin zuständig für die Sozialpolitik, 076 564 67 67</p></div><div></div>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1090</guid><pubDate>Thu, 20 Jun 2013 10:26:00 +0200</pubDate><title>SNB-Entscheid: Weitere Abwertung des Frankens nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/snb-entscheid-weitere-abwertung-des-frankens-noetig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat zur Kenntnis genommen, dass die Schweizerische Nationalbank nach wie vor an der Wechselkursuntergrenze von 1.20 Franken/Euro festhalten will. Irritierend ist allerdings, dass der frühere Zusatz, die Untergrenze „mit aller Konsequenz durchzusetzen“, in der heutigen Lagebeurteilung fehlt. Solche Signale können leicht missverstanden werden und zu folgenschwerem Aufwertungsdruck führen. 
</p><p>Die Untergrenze bleibt unbedingt notwendig. Trotz der leichten Abwertung in jüngerer Zeit ist der Franken nach wie vor deutlich überbewertet. Allfällige Überreaktionen auf den Finanzmärkten könnten wieder zu einer Aufwertung führen. Damit die Löhne und Arbeitsplätze sicher sind, müsste sich der Franken deutlich abschwächen. Dies umso mehr, als die Abwärtsrisiken für die Schweizer Wirtschaft auch nach Ansicht der SNB „hoch“ sind.
</p><p>Die Preise in der Schweiz sinken. Die Arbeitslosigkeit steigt. Die Preisstabilität ist nicht gewährleistet. Die Nationalbank hat die Deflationsrisiken in der Vergangenheit unterschätzt. Sie musste die Teuerungsprognosen in nahezu jeder Lagebeurteilung gegen unten korrigieren. 
</p><p>Der geldpolitische Auftrag der SNB schreibt in einer solchen Situation ganz klar eine expansive Geldpolitik vor. Mit dem nach wie vor stark überbewerteten Franken ist die Geldpolitik jedoch restriktiv ausgerichtet. Zwar sind die Zinsen tief. Doch dieser Vorteil für die Schweizer Wirtschaft wird durch den überbewerteten Franken mehr als zunichte gemacht. Das zeigen Indikatoren wie der Monetary Conditions Index deutlich. Die Nationalbank muss auf eine Abwertung des Franken/Euro-Kurses hinarbeiten. 
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom , 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1087</guid><pubDate>Mon, 17 Jun 2013 14:13:00 +0200</pubDate><title>Es braucht endlich wirksamen Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-braucht-endlich-wirksamen-schutz-vor-antigewerkschaftlichen-kuendigungen</link><description>Klage bei der IAO</description><content:encoded><![CDATA[<p>An einer Pressekonferenz zum Auftakt der 102. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) haben die SGB-Gewerkschaften heute die zwei aktuellsten Fälle aufgerollt, bei welchen die Arbeitgeber in bisher nicht bekannter Brutalität einen legitimen Streik liquidiert haben.
</p><p>Bei SPAR in Dättwil streikten die Beschäftigten gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen und für bessere Löhne. Corinne Schärer, Mitglied der Unia-Geschäftsleitung: „Erst nach 7 Tagen Streik war das Management von Spar bereit zu verhandeln, nur um dann mitten in den Gesprächen den Verhandlungstisch ohne Begründung zu verlassen. Danach gingen sie auf kein Angebot der Beschäftigen und Unia mehr ein. Nach 11 Tagen Streik dann die Machtdemonstration: Statt die Verhandlungen wieder aufzunehmen, wurde den 11 Angestellten fristlos gekündigt.“
</p><p>Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD, wies auf den sehr ähnlich gelagerten „Fall Providence“ hin. Das Neuenburger Spital kündigte 22 Streikenden, die sich so gegen die Kündigung ihres GAV und gegen die Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen gewehrt hatten. Der VPOD klagte vor Gericht gegen diese Kündigungen. Dieses jedoch betonte deren Rechtmässigkeit. Daraufhin klagte der VPOD bei der IAO wegen Verletzung der von der Schweiz ratifizierten Abkommen 87 und 98.
</p><p>Die schockierenden Fälle Providence und SPAR zeigen: Es braucht einen besseren Kündigungsschutz. Denn sonst ist bei jeglicher Verhandlung das Prinzip der gleichen Augenhöhe nicht gegeben. Unternehmen dürfen nicht länger Räume sein, an deren Garderobe man zusammen mit seinem Mantel gleich noch seine demokratischen Rechte abgibt. Das brachiale Vorgehen verletzt auch das in der Verfassung festgelegte Streikrecht.
</p><p>Der SGB hat bereits vor 10 Jahren die Schweiz wegen Verletzung der IAO-Abkommen 87 und 98 angeklagt. Insbesondere der sehr schwache Kündigungsschutz von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden stand im Zentrum dieser Klage. Der SGB hat diese Klage erneuert, nachdem der Bundesrat eine in der Zwischenzeit aufgegleiste OR-Revision, die diese Anliegen hätte aufnehmen sollen, auf Eis gelegt hat. Diese Klage wird an der 102. IAO-Konferenz zur Sprache kommen. 
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften appellieren zudem an den Bundesrat und an die Arbeitgeber, sich bei der OR-Revision nicht mehr quer zu legen.
</p><h5>Auskünfte:</h5><p>Ewald Ackermann, SGB-Information, 079 660 36 14 oder 031 377 01 09</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1086</guid><pubDate>Thu, 13 Jun 2013 09:49:00 +0200</pubDate><title>Mit Mindestlöhnen und Lohnkontrollen gegen Lohnungleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mit-mindestloehnen-und-lohnkontrollen-gegen-lohnungleichheit</link><description>Lohndiskriminierung stoppen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Um die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist es in der Schweiz nicht gut bestellt. Dies zeigen die Statistiken. Gemäss neusten Zahlen des Bundes entgehen den Frauen aufgrund der Lohndiskriminierung jährlich 7,7 Milliarden Franken. Dabei handelt es sich um Lohnunterschiede, die nicht auf objektiv erklärbare Faktoren wie Unterschiede bei Alter, Ausbildung, Dienstalter, Tätigkeitsbereich usw. zurückzuführen sind. Die Frauen erleiden also allein aufgrund ihres Geschlechts eine milliardenschwere Lohneinbusse. Je nach Branche variieren die einzig vom Geschlecht abhängigen Anteile an den Lohndifferenzen zwischen 13,5 und 87 Prozent.</p><p class="Text">Besonders stossend ist die Lohnungleichheit in Tieflohnbranchen. Die Lohndiskriminierung dürfte ein wesentlicher Grund dafür sein, dass Frauen überdurchschnittlich stark von Tieflöhnen betroffen sind. So verdienten im Jahr 2010 15,7 Prozent der Frauen mit einem Lehrabschluss nur einen Tieflohn (zwei Drittel des Medianlohns, was 2010 3986 Fr. ausmachte), während es bei den Männern fast drei Mal weniger waren (5,6 Prozent). </p><p class="Text">Verbreitet und von grosser Tragweite ist diese Problem im Detailhandel. In dieser Branche arbeitet fast jede fünfte arbeitstätige Frau. Rund 60‘000 Frauen aus dem Verkauf verdienten dabei im Jahr 2010 bloss einen Tieflohn, wie Corinne Schärer, Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Unia ausführte. Die auf das Geschlecht zurückzuführende Lohndiskriminierung belief sich auf knapp 50 Prozent und machte 633 Franken aus. Diese Zahlen zeigen, dass korrekte Mindestlöhnen, wie sie die Mindestlohn-Initiative fordert, dringend nötig sind. Sie würden in Tieflohnbranchen einen bedeutenden Teil der Lohndiskriminierung eliminieren. </p><p class="Text">Stark betroffen ist auch die stark expandierende Kinderbetreuung, wo fast ausschliesslich Frauen arbeiten. Der Personalmangel – der in anderen Branchen die Löhne in die Höhe treibt – wurde dazu benutzt, den Anteil an nicht ausgebildetem Personal zu erhöhen und damit die Lohnkosten zu drücken, erklärte Michela Bovolenta, Zentralsekretärin des VPOD. Die Löhne sind äusserst tief. In der Deutschschweiz etwa empfiehlt der Familiienservice 3200 Fr. bei einer 43Std-Woche, der Verband KitaS empfiehlt 3500 Franken. Das Tessin zeigt, dass die Löhne oft noch tiefer sind. Dort erhält die Hälfte des nicht-ausgebildeten Personals Löhne von unter 2560 Franken.</p><p class="Text">Ein Beispiel für die Wirkung von Mindestlöhnen in Sachen Lohnungleichheit liefert die grafische Industrie. Dank der kontinuierlichen Erhöhung der Mindestlöhne im Gesamtarbeitsvertrag, sank die totale Lohndifferenz zwischen 2008 und 2010 von 24,5 auf 22,5 Prozent, wie Syndicom-Geschäftsleitungsmitglied Bernadette Häfliger erklärte. Das reicht jedoch noch nicht. Damit weitere Fortschritte erzielt werden können, braucht es zwingende Lohnkontrollen. Nur sie scheinen dafür sorgen zu können, dass der Verfassungsgrundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ endlich umgesetzt wird.</p><h5>Referate:</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>&lt;media 1069 - - "TEXT, 130613 CW Frauen um 7Mrd Lohn betrogen, 130613_CW_Frauen_um_7Mrd_Lohn_betrogen.pdf, 88 KB"&gt;Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin SGB-Frauenkommission: "&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1069 - - "TEXT, 130613 CW Frauen um 7Mrd Lohn betrogen, 130613_CW_Frauen_um_7Mrd_Lohn_betrogen.pdf, 88 KB"&gt;Frauen jedes Jahr um mehr als 7 Milliarden Lohn betrogen!"&lt;/media&gt;</span></li><li>&lt;media 1072 - - "TEXT, 130613 Bovolenta Redetext, 130613_Bovolenta_Redetext.pdf, 139 KB"&gt;<span>Michela Bovolenta, VPOD-Zentralsekretärin: "</span>Niedriglöhne in Frauenberufen: zum Beispiel in der Kinderbetreuung"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1071 - - "TEXT, 130613 Redetext TK syndicom, 130613_Redetext_TK_syndicom.pdf, 145 KB"&gt;<span>Bernadette Häfliger Berger, Syndicom-Geschäftsleitungsmitglied: "</span>Viel Handlungsbedarf in der grafischen Industrie"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1070 - - "TEXT, 130613 Schaerer Redetext, 130613_Schaerer_Redetext.pdf, 35 KB"&gt;<span>Corinne Schärer, Unia Geschäftsleitungsmitglied: "</span>Schluss mit dem Lohndumping bei Frauen!"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte:</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin SGB-Frauenkommission, 079 341 90 01</span></li><li><span>Michela Bovolenta, VPOD-Zentralsekretärin, 079 647 72 83</span></li><li><span>Bernadette Häfliger Berger, Syndicom-Geschäftsleitungsmitglied, 079 874 46 67</span></li><li><span>Corinne Schärer, Unia Geschäftsleitungsmitglied, 079 219 94 20</span></li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1083</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2013 10:27:00 +0200</pubDate><title>Besorgniserregende Lohnentwicklung in ungeschützten Branchen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/besorgniserregende-lohnentwicklung-in-ungeschuetzten-branchen</link><description>Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohndruck ist in der Schweiz leider eine Realität. Das zeigt der &nbsp;der am Dienstag veröffentlichte Observatoriumsbericht. Arbeitgeber versuchen, im Ausland „billigere“ Arbeitskräfte zu rekrutieren. Das zeigen die Resultate der Lohnkontrollen. In Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) und Mindestlöhnen können die Arbeitgeber, welche zu tiefe Löhne zahlen, gebüsst und zur&nbsp;Rechenschaft gezogen werden.&nbsp;Wenn die Flankierenden Massnahmen konsequent vollzogen werden, können die Schweizer Löhne in diesen Branchen durchgesetzt werden.
</p><p>Viel problematischer ist die Situation in ungeschützten Branchen ohne GAV und Mindestlöhne. Davon betroffen sind rund 50 Prozent aller Beschäftigten, etwa im Detailhandel, dem Gartenbau, der Informatik, dem Journalismus aber auch Berufe wie Musiker. Im Rahmen der Lohnkontrollen wurden bei jedem zehnten Arbeitgeber zu tiefe Löhne festgestellt. Effektiv dürfte diese Zahl noch höher sein, da einige Kantone wie z.B. der Kanton Zürich im Gartenbau bei den Kontrollen mit zu tiefen Richtlöhnen arbeiten. Besorgniserregend ist, dass die Rekrutierung von Erwerbstätigen aus der EU durch Schweizer Arbeitgeber vor allem in diesen ungeschützten Branchen zugenommen hat. Der Observatoriumsbericht liefert erstaunlich wenig Hinweise auf Lohndruck in diesen Branchen. Grund dafür ist u.a. der zu grobe Analyseraster. Denn in den Studien zur Lohnentwicklung werden die geschützten und ungeschützten Branchen in einen Topf geworfen. 
</p><p>Dass der Lohndruck in den ungeschützten Branchen ein Problem ist, zeigt der Umstand, dass gemäss Observatoriumsbericht die Löhne der Erwerbstätigen mit Tertiär-Ausbildungen (z.B. höhere Berufsbildung, Fachhochschule) unter Druck geraten sind. Die Löhne dieser Erwerbstätigen sind meistens nicht durch Mindestlöhne geschützt.
</p><p>Im Vergleich zu kleinen europäischen Staaten mit hohen Löhnen (Österreich, Benelux, nordische Länder) ist der Lohnschutz in der Schweiz unterentwickelt. Die Schweiz muss deshalb dringend den Abschluss von GAV fördern und dafür sorgen, dass das Lohnniveau in allen Branchen durch Mindestlöhne geschützt wird. Die Hürden für allgemeinverbindliche &nbsp;GAV oder Normalarbeitsverträge müssen gesenkt werden. Ausserdem muss der Vollzug der Flankierenden Massnahmen verbessert werden und die Kontrollen – insbesondere in Grenzregionen intensiviert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bilateralen Verträge den Schweizer Arbeitnehmenden nützen und in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><ul><li><span>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB,&nbsp;</span><span>079 205 69 11</span></li><li><span>Thomas Zimmermann</span><span>, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;</span><span>079 249 59 74</span></li></ul><h5>Dokumente</h5><ul><li>&lt;media 1064 - - "TEXT, 130611 DL PK Observatoire PFZ, 130611_DL_PK_Observatoire_PFZ.pdf, 112 KB"&gt;Stellungnahme von Daniel Lampart,&nbsp;&lt;/media&gt;<span>&lt;media 1064 - - "TEXT, 130611 DL PK Observatoire PFZ, 130611_DL_PK_Observatoire_PFZ.pdf, 112 KB"&gt;Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB&lt;/media&gt;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1078</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2013 11:39:00 +0200</pubDate><title>Veraltete Instrumente zum Lohnschutz modernisieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/veraltete-instrumente-zum-lohnschutz-modernisieren</link><description>SGB-Delegierte fordern schärfere flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz werden vergleichsweise hohe Löhne bezahlt. Diese Löhne sind jedoch zu wenig geschützt. Die Instrumente zum Lohnschutz sind veraltet, die wichtigsten stammen aus den 50er Jahren. Sie müssen modernisiert und den Realitäten im heutigen Arbeitsmarkt mit Personenfreizügigkeit angepasst werden. Dies fordern die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) an ihrer Versammlung vom Montag zum Thema "Bilaterale Verträge und Flankierende Massnahmen".
</p><p>Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Das verlangen die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Dieser Grundsatz wird heute jedoch nur ungenügend umgesetzt. Voraussetzung sind gute, verbindliche Mindestlöhne. Dank ihnen können Lohndrücker unter den Arbeitgebern zur Rechenschaft gezogen und gebüsst werden.
</p><p>In der Schweiz sind die Instrumente jedoch veraltet, um überall verbindliche Mindestlöhne als Leitplanken zu setzen und damit die Schweizer Löhne effektiv zu schützen. Das Gesetz für die Allgemeinverbindlich-Erklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) etwa stammt aus den 50er Jahren. Im Vergleich zu damals ist der Arbeitsmarkt wegen der Personenfreizügigkeit heute aber viel offener, sind die Schweizer Firmen viel internationaler. Zudem arbeiten viel weniger Beschäftigte im Sekundärsektor, der traditionell über eine grössere GAV-Abdeckung verfügt. Die Hürden sind heute zu hoch, um einen GAV für allgemeinverbindlich zu erklären. Darum gibt es zu viele Branchen ohne GAV und Mindestlöhne. Die Instrumente zum Schutz der Löhne über Mindestlöhne müssen deshalb modernisiert werden, forderten die SGB-Delegierten einstimmig in einem Grundsatzpapier.
</p><p>So sollen GAV „aus öffentlichem Interesse“ allgemeinverbindlich erklärt werden können. Etwa bei Gefahr von Lohndruck, Lohnunterbietungen, Lohndiskriminierung der Frauen oder einem sozialpolitisch unerwünschten Lohnniveau. Das Firmen-Quorum bei der AVE wird gestrichen (heute müssen mind. 50 Prozent der Firmen dem GAV angeschlossen sein).
</p><p>Wer staatliche Subventionen erhält oder einen öffentlichen Auftrag ausführen will, soll künftig nicht nur die orts-, berufs- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Wer Subventionen erhält, muss mit einer repräsentativen Gewerkschaft einen GAV aushandeln. Ansonsten muss ein Normalarbeitsvertrag (NAV) die Mindestlöhne sichern. Bei der Auftragsvergabe müssen GAV zu einem Zuschlagskriterium werden.
</p><p>Ist in einer Branche kein GAV möglich, weil beispielsweise die Sozialpartner fehlen, sollen bei „öffentlichem Interesse“ Mindestlöhne in einem NAV erlassen werden. Die Mindestlöhne müssen so hoch sein, dass die üblichen Löhne in einer Branche abgesichert werden.
</p><p>Ausserdem müssen zur Durchsetzung der Flankierenden die Kontrollen intensiviert werden. Besonders in Grenzregionen braucht es eine Kontrolloffensive, die der Bund finanziell unterstützen muss. Bei Verstössen müssen die Lohndrücker härter bestraft werden – u.a. über höhere Bussen. 
</p><p>Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter übernehmen bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle. Wer sich gegen Missbräuche im Betrieb einsetzt, muss vor Repression und Kündigung geschützt werden.
</p><p>In einer einstimmig beschlossenen Resolution appellierten die Delegierten an den Bundesrat und die Verwaltung, Arbeitszeitkontrollen durchzusetzen und den Kreis jener nicht auszuweiten, die auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten können. Ebenfalls einstimmig appellierten die Delegierten ans Parlament, auf einen Kahlschlag beim Bundespersonal und damit auf den Abbau von 2000 Stellen zu verzichten und in der laufenden Session nicht auf das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets KAP einzutreten.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1070</guid><pubDate>Mon, 27 May 2013 15:48:00 +0200</pubDate><title>Arbeitszeiterfassung wird immer wichtiger </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeiterfassung-wird-immer-wichtiger</link><description>Stress am Arbeitsplatz </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=48949" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">heutige Veröffentlichung des Bundesamts für Statistik zu den Arbeitszeiten in der Schweiz</a> zeichnet insofern ein falsches Abbild der realen Verhältnisse, als sie die gratis geleisteten Mehrstunden nicht erfasst resp. nicht erfassen kann. 
</p><p>Frühere Erhebungen des Seco zur Stress- und Arbeitszufriedenheit zeigen, dass der Stress am Arbeitsplatz in den letzten beiden Jahrzehnten stark zugenommen hat. So gaben 2010 mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen (34.4 Prozent) an, häufig oder sehr häufig gestresst zu sein. Das ist extrem viel. Vor zehn Jahren waren es noch 26.6 Prozent. Besonders betroffen sind hier Branchen wie die Finanz- und Dienstleistungsindustrie. 
</p><p>Immer mehr muss beobachtet werden, dass in der Schweiz zahlreiche auch in der Freizeit arbeiten. Arbeitstage dauern länger als 10 Stunden, häufig ohne Kompensation. Diese Überstunden werden oft am Wochenende und am Abend zuhause geleistet und nicht erfasst, obwohl das Gesetz es verlangen würde. 
</p><p>Umso besorgniserregender und unverständlicher ist es deshalb, dass das SECO immer noch mit dem Gedanken spielt, nun generell und ganz legal für gewisse Kategorien von Arbeitnehmenden (Bankprokuristen, Eingetragene ins Handelsregister, etc.) auf eine Arbeitszeiterfassung ganz zu verzichten: Gratis geleistete Überstunden, Überlastung, Stress und Arbeit in der Freizeit würden damit noch mehr zunehmen – und damit auch viele psychosoziale Erkrankungen. Besonders für Frauen wird es so noch schwieriger, ausufernde Arbeitszeiten mit der Last der Care- und Familienarbeit zu vereinbaren.&nbsp;Dagegen wehren sich der SGB und seine Verbände vehement. 
</p><p>Erfreulich ist für den SGB die Erkenntnis der heutigen BfS-Daten, wonach in der Tendenz in Branchen mit GAV die Arbeitnehmenden eher vor unregelmässigen, prekarisierten Arbeitszeiten oder übermässigen, generalisierten Überstunden geschützt sind. Genau diese Faktoren bedingen laut Studien ein erhöhtes Krankheitsrisiko (Stress, Schlafstörungen, Depressionen, Burn-Outs).
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär,&nbsp;076 335 61 97</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1068</guid><pubDate>Fri, 17 May 2013 16:21:00 +0200</pubDate><title>Keine Mehrwertsteuererhöhung wegen Steuergeschenken für Rohstoffhändler</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-mehrwertsteuererhoehung-wegen-steuergeschenken-fuer-rohstoffhaendler</link><description>Groteske Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<div><p>Der heutige Bericht des Bundesrates zur Korrektur der von der EU kritisierten Steuerprivilegien zeigt nun offiziell, dass nur 2 der 26 Kantone überhaupt signifikant betroffen sind, nämlich Genf und Basel. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe, die Unternehmenssteuern generell zu senken, ist daher völlig unverhältnismässig. Wenn der Bund so genannte „Lizenzboxen“ zulassen würde, blieben nur noch die Genfer Rohstoffhändler, die bei einer Abschaffung der Steuerprivilegien allenfalls aus Genf – eventuell in andere Kantone - wegziehen würden. Es ist völlig grotesk, dass die Arbeitsgruppe nur wegen diesen Rohstoffhändlern die Unternehmenssteuern generell senken will. Noch grotesker ist, dass die Schweizer Bevölkerung die gesalzene Rechnung mit höheren Mehrwertsteuern bezahlen soll.
</p><p>Für den SGB kommt eine generelle Senkung der Unternehmenssteuern nicht in Frage. In den letzten Jahren wurden die Gewinnsteuern bereits übermässig gesenkt. Die Firmen werden so zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen entlassen. Obwohl sie in z.T. erheblichem Ausmass davon profitieren. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe würden den Wettlauf um tiefste Unternehmenssteuersätze noch anheizen.</p></div><div><p>Der SGB verlangt eine führende Hand des Bundes gegen das Steuerdumping. Es braucht verbindliche Untergrenzen bei den kantonalen Unternehmenssteuern. Damit die Zentrumskantone, die ihre Steuerprivilegien aufgeben müssen, mehr Mittel erhalten, muss der soziodemografische Lastenausgleich gestärkt werden. Wenn zusätzliche Mittel für diese Korrektur der Unternehmenssteuern gebraucht werden, sollen diese bei den Unternehmen und Aktionären eingetrieben werden. Der Abstimmungsbetrug des Bundesrates bei der Unternehmenssteuerreform II ist nach wie vor nicht korrigiert. Hätten Bundesrat und Parlament diesen Fehler korrigiert, hätte der Bund mehrere hundert Millionen Franken an Zusatzeinnahmen.</p></div><div><p>&nbsp;</p></div><h5><span>Auskünfte</span></h5><div><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom,&nbsp;</span><span>079 205 69 11</span></li></ul></div>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1064</guid><pubDate>Tue, 14 May 2013 18:15:00 +0200</pubDate><title>Neue Website für Lehrlinge aufgeschaltet – SGB-Bestseller neu aufgelegt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/neue-website-fuer-lehrlinge-aufgeschaltet-sgb-bestseller-neu-aufgelegt</link><description>www.gewerkschaftsjugend.ch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Jedes Jahr beginnen in der Schweiz 70‘000 junge Menschen eine Berufslehre in einer Unternehmung. Im Alter von 16 bis 18 Jahren treten sie damit in eine neue Welt ein – die Arbeitswelt. Mit ihrer Unterschrift unter den Lehrvertrag gehen sie weitgehende Verpflichtungen ein: Als Gegenleistung zur Berufsausbildung verpflichten sie sich, mehrere Jahre für einen Arbeitgeber zu arbeiten und Regeln einzuhalten.</p><p class="Text">Während sie der Lehrmeister auf die Pflichten aufmerksam macht, sind sich viele Lernende nicht bewusst, dass sie auch Rechte haben. Oft sind sie nicht in der Lage, diese Rechte einzufordern. Gewisse Lehrmeister haben etwa den Hang zu vergessen, dass 16-Jährige nicht mehr als 9 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Andere Arbeitgeber vergessen, dass für Lernende Sonntagsarbeit verboten ist. All dies geschieht, obwohl junge Arbeitskräfte gesetzlich speziell geschützt sind, damit ihre persönliche, körperliche und psychische Entwicklung nicht beeinträchtigt wird.</p><p class="Text">Im Bewusstsein um diese Schwierigkeiten hat die Jugendkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ihren beliebten Leitfaden zum Lehrlings und Jugendrecht „Ich kenne meine Rechte -&nbsp; Lehrlings- <span lang="DE">und Jugendrecht von A bis Z</span>“ aufdatiert, ergänzt und zum 16. Mal neu aufgelegt. Gleichzeitig hat die SGB-Jugendkommission für die jungen Menschen eine neue Website gestaltet. Kernelement ist dabei eine elektronische Version des Leitfadens, in der per Volltextsuche die gewünschten Informationen aufgerufen werden können. Website und Broschüre führen die wichtigsten Rechte der Jugendlichen im Zusammenhang mit der Arbeitswelt auf, etwa zu den Arbeitsbedingungen aber auch zu Sozialversicherungen und Steuern. </p><p class="Text">Der SGB-Bestseller „Ich kenne meine Rechte“ erscheint in einer Neuauflage von 50‘000 Exemplaren (deutsch und französisch). Ein Exemplar kann für 4 Franken unter <a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7">info(at)sgb.ch</a> bestellt werden. Interessierten Medienschaffenden stellen wir auf Anfrage ein Gratisexemplar zu. Weitere Informationen finden sich unter <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a></p><h5>Auskünfte</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1057</guid><pubDate>Wed, 01 May 2013 15:43:00 +0200</pubDate><title>Faire Löhne, bessere Renten statt wachsende Ungleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/faire-loehne-bessere-renten-statt-wachsende-ungleichheit</link><description> 1. Mai überall in der Schweiz gefeiert
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mehrere 10‘000 Menschen haben heute, am Tag der Arbeit, in weit über 50 Orten der Schweiz für „Faire Löhne, bessere Renten“ demonstriert. Der SGB hat den 1. Mai 2013 unter dieses Motto gestellt.
</p><p>&nbsp;</p><p>Attackiert wurde an allen Kundgebungen die zunehmende Einkommenskluft. SGB-Präsident Paul Rechsteiner in Basel dazu:&nbsp; „440‘000 Menschen in der reichen Schweiz verdienen zu wenig, um davon anständig leben zu können. 140‘000 davon haben einen Lehrabschluss. Wie weit sind wir gekommen, wenn eine Lehre keine Garantie mehr dafür ist, dass man genug für ein anständiges Leben verdient?“ Rechsteiner geisselte speziell einige grosse Schuh- und Kleiderketten, bei denen die "Besitzer-Milliardäre ihren Verkäuferinnen nur Schandlöhne zahlen.“
</p><p>Verlangt ist deshalb eine Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik, eine gerechte Verteilung der Löhne und Einkommen. „Dass die Lohnschere wegen der Globalisierung aufgegangen ist und dass man nichts dagegen tun kann, ist ein Märchen.“ So SGB-Chefökonom Daniel Lampart in Weinfelden. „Überall auf der Welt, wo es gute und aktive Gewerkschaften gibt und wo eine gerechte Wirtschafts- und Einkommenspolitik gemacht wurde, ist die Lohnschere geringer.“ 
</p><p>Doch wie kommt man zu dieser Wende? Neben dem klassischen gewerkschaftlichen Weg via Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen setzen die Gewerkschaften auch auf den direktdemokratischen Weg. SGB-Vize- und SEV-Präsident Giorgio Tuti dazu in Schaffhausen: „Dieser Entwicklung schieben wir einen Riegel, mit einem klaren und deutlichen JA zu zwei Volksinitiativen, zur 1:12-Initiative und zur Mindestlohninitiative. Die 1:12-Initiative regelt das Verhältnis zwischen höchstem und niedrigstem Lohn in einer Unternehmung. Das ist dringend nötig, denn seit 1997 hat sich die Zahl der „Lohnmillionäre“ vervierfacht.“ Von der Mindestlohninitiative würden 440‘000 Menschen auf einen Schlag profitieren, die heute keine 4000 Franken im Monat verdienen. 
</p><p>Eine Offensive haben die Gewerkschaften auch in der AHV gestartet. Die Lancierung der Volksinitiative AHVplus sei auch „ein Beitrag zur politischen Alphabetisierung in einem Umfeld, in dem das Soziale und die Sozialversicherungen systematisch schlecht gemacht werden“ (Paul Rechsteiner). Bessere Renten für die Älteren seien vor allem auch für die jungen Familien wichtig: „Dank der AHV müssen sie in den Jahren, in denen sie das Geld dringend brauchen, viel weniger sparen als wenn es die AHV nicht gäbe“ (P. Rechsteiner).
</p><p>An den meisten Kundgebungen wurde auch der Kampf gegen den 24-Stundenarbeitstag thematisiert, wo bei den Tankstellen nunmehr ein Dammbruch angesagt ist. Die Abstimmung wird zu einem Test darüber, ob der Arbeitnehmerschutz immer mehr ausgehöhlt werden kann. Vania Alleva, Unia-Co- und SGB-Vizepräsidentin, dazu in Thun: „320‘000 Menschen arbeiten im Detailhandel. Wenn da der 24-Stunden-Arbeitstag eingeführt wird, sind auch die Beschäftigten in den Zulieferbetrieben, in der Sicherheitsbranche und in der Reinigung betroffen. In all diesen Branchen sind Arbeit auf Abruf und zerstückelte Arbeitszeiten heute schon gang und gäbe. Und nun bringt die Verlängerung der Öffnungszeiten nochmals mehr Stress, weniger Freizeit, weniger Zeit für die Familie. Und das alles zu sehr tiefen Löhnen.“
</p><p>Dass es auch einen besseren Schutz von PersonalvertreterInnen braucht, zeigt der skandalöse, an vielen Kundgebungen thematisierte Fall des Spitals Providence in Neuenburg. Wider jegliches Recht sind da Streikende fristlos entlassen worden, obwohl sie sich bloss für den Erhalt ihres Gesamtarbeitsvertrags eingesetzt hatten. VPOD-Präsidentin Katarina Huber-Prelicz dazu in Dietikon: „Der Neuenburger Regierungsrat mag einfach zuschauen, wir aber lassen uns das nicht bieten! Wir haben gegen diesen verfassungswidrigen Abbau bei der Internationalen Arbeitsorganisation geklagt und am 1. Juni demonstrieren wir in Genf. Kommt alle an die Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Kündigungen!“
</p><p>Ein weiteres dominantes Thema war die Forderung nach einem leistungsfähigen Service public. Syndicom Copräsident Alain Carrupt dazu in Delémont: „Privatisierung und Liberalisierung des Service public bedeuten mehr Kosten bei weniger Leistung und weniger Zugang zu dieser, bedeuten schlussendlich Zweiklassengesellschaft. Das ist nicht das Erbe, das wir unseren Kindern hinterlassen.“
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><p>Ewald Ackermann, SGB-Information, 079 660 36 14 oder 031 377 01 09</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1051</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 10:30:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert dringend nötige Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-fordert-dringend-noetige-wende-in-der-lohn-und-einkommenspolitik</link><description>Bericht zur finanziellen Lage der Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein am Montag vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) veröffentlichter Bericht zeigt: Die Schweiz ist so reich wie noch nie. Trotzdem hat sich die finanzielle Lage für viele Erwerbstätige seit der Jahrtausendwende verschlechtert. Sie leiden unter Lohndruck. Ein Fünftel von ihnen hat ernste Einkommenssorgen und gerät bei unvorhergesehenen Rechnungen von 2000 Franken (Zahnarzt, Autoreparatur) in Not. Fast 150‘000 Personen verdienen trotz Lehre weniger als 4000 Franken Monatslohn.
</p><p>Doch nicht nur das Geld ist das Problem, sondern auch die stark gestiegene Belastung am Arbeitsplatz. Mehr als ein Drittel der ArbeiterInnen und Angestellten fühlt sich bei der Arbeit häufig oder sehr häufig gestresst. Und beinahe ein Fünftel von ihnen muss regelmässig Arbeit nach Hause nehmen und arbeitet ausserhalb der regulären Arbeitszeiten. Profitiert von den Entwicklungen bei den Löhnen hat nur eine Minderheit. Dank Bonussystemen waren die grossen Profiteure die Manager und Kader. Die Zahl der „Lohnmillionäre“ vervierfachte sich seit 1997.
</p><p>Nun ist es Zeit für eine Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik: Statt Boni braucht es wieder klassische Lohnsysteme mit generellen Lohnerhöhungen. Es braucht Gesamtarbeitsverträge für alle und gute Mindestlöhne von mindestens 22 Fr./h in allen Branchen. Firmen im öffentlichen Besitz sollen keine Löhne über 500‘000 Franken mehr bezahlen. Bei den privaten Firmen soll das Verhältnis 1:12 gelten.
</p><p>&nbsp;</p><h5>UNTERLAGEN</h5><ul><li>Bericht zur finanziellen Lage der Arbeitnehmenden</li><li>&lt;media 993 - - "TEXT, 130429 DL Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_DL_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 174 KB"&gt;Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: "Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik für gerechte Verhältnisse"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 994 - - "TEXT, 130429 PR Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_PR_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 84 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "Die wirksamen Rezepte gegen die zunehmende Ungleichheit: Politische Korrekturen&nbsp;&lt;/media&gt;&lt;media 994 - - "TEXT, 130429 PR Finanzlage Arbeitnehmende, 130429_PR_Finanzlage_Arbeitnehmende.pdf, 84 KB"&gt;und starke Gewerkschaften!"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1050</guid><pubDate>Fri, 26 Apr 2013 09:36:00 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne festsetzen, Kontrollen verstärken, Richtlöhne erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestloehne-festsetzen-kontrollen-verstaerken-richtloehne-erhoehen</link><description>Flankierende Massnahmen sind durchzusetzen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei den Lohnkontrollen im vergangenen Jahr wurden viele Lohnverstösse von Arbeitgebern aufgedeckt und gebüsst. Das zeigt, wie notwendig die Flankierenden Massnahmen sind. Ohne sie droht eine unkontrollierte Entwicklung der Löhne und Arbeitsbedingungen.&nbsp; &nbsp;
</p><p>Besorgniserregend ist, dass 10 Prozent der Arbeitgeber in Branchen ohne Mindestlöhne zu tiefe Löhne zahlen. Besonders akut ist die Situation im Detailhandel und im Gartenbau. Weil die Löhne in diesen Branchen nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, können die Lohndrücker unter den Arbeitgebern nicht gebüsst werden. Die Kantone verschicken hier nur unverbindliche Briefe. Das Gesetz sieht vor, dass Bund und Kantone bei Dumping Mindestlöhne einführen. Bisher hat aber kein Kanton der Deutschschweiz Mindestlöhne erlassen. Beim Bund geschah dies in zwei Fällen nur mit grossem politischen Druck. 
</p><p>Ebenfalls negativ ist, dass die Anzahl Kontrollen gesunken ist – und zwar bereits zum zweiten Mal seit 2010. Obwohl mehr hätte kontrolliert werden müssen. Es sind mehr ausländische Firmen in der Schweiz tätig und die Zuwanderung hat zugenommen.
</p><p>Um Lohndumping festzustellen, braucht es einen Richtlohn. Dieser muss dem orts- und berufsüblichen Lohn entsprechen. Die von den Kantonen gebrauchten Richtlöhne sind teilweise zu tief – beispielsweise für den Gartenbau im Kanton Zürich. In Wirklichkeit dürfte der Lohndruck daher grösser sein als im Bericht ausgewiesen. &nbsp;
</p><p>Die Flankierenden Massnahmen müssen konsequent durchgesetzt werden. Das bedeutet:</p><ul><li>Bei Lohndumping müssen Bund und Kantone Mindestlöhne einführen. Nur dann kann Lohndumping wirksam bekämpft werden.</li><li>Die Zahl der Kontrollen muss erhöht werden. </li><li>Die Richtlöhne in den Kantonen müssen den üblichen Löhnen entsprechen. Sonst kommt das Schweizer Lohnniveau unter Druck.&nbsp; </li></ul><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><p>&nbsp;</p></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1049</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2013 15:40:00 +0200</pubDate><title>Schutzalter für gefährliche Arbeiten nicht senken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutzalter-fuer-gefaehrliche-arbeiten-nicht-senken</link><description>Workers‘ Memorial Day</description><content:encoded><![CDATA[<p>Täglich sterben weltweit laut Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation IAO mehr als 5500 Menschen durch Arbeitsunfälle oder wegen arbeitsbedingten Krankheiten. Das sind deutlich mehr als in kriegerischen Auseinandersetzungen sterben. Dies allein ist Grund genug, am 28. April – dem Workers‘ Memorial Day – den Arbeitnehmenden zu gedenken, die wegen der Arbeit erkrankten oder die bei der Arbeit getötet, verletzt oder verstümmelt wurden.
</p><p>Auch in der Schweiz ist das Thema Arbeitsunfälle hochaktuell – insbesondere für die Jüngsten unter den Arbeitnehmenden. Laut Zahlen der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV) stieg die Anzahl Arbeitsunfälle bei den Lernenden zwischen 1996 und 2009 um über 6 Prozent. Dies, während im gleichen Zeitraum 13.4 Prozent weniger Arbeitsunfälle insgesamt zu vermelden waren. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung wollen Kantone sowie bürgerliche Kreise das Schutzalter für gefährliche Arbeiten von heute 16 auf neu 14 Jahre senken. Dies obendrein ohne gesicherte Faktenlage für die letzten Jahre – aktuellere Zahlen zur Unfallgefahr für Lernende führt die SSUV nicht. Ein solcher Blindflug hin zu schlechterem Schutz am Arbeitsplatz gerade für die Jüngsten ist so nicht hinnehmbar.
</p><h3>Bei Gefahr: Stopp!</h3><p>Um Unfällen am Arbeitsplatz vorzubeugen, hat der SGB mit Unterstützung der SUVA ein Lehrmittel erarbeitet. Dieses soll insbesondere Berufsschulen und gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertretungen aber auch anderen Interessierten ein Werkzeug in die Hand geben, um die Arbeitssicherheit in der Schweiz zu verbessern. Die Grundbotschaft: Bei Gefahr darf und soll jeder und jede Arbeitnehmende Stopp! sagen – vor allem jene, die in Ausbildung sind. Die Arbeit soll unterbrochen und erst wieder aufgenommen werden, wenn die Sicherheit wieder gewährleistet ist.
</p><p>Insbesondere zum Schutz von Lernenden und jungen Arbeitnehmenden braucht es Anstrengungen. Denn als BerufseinsteigerInnen stehen sie unter zusätzlichem Druck und benötigen wegen der kurzen Berufserfahrung engere Betreuung zur Verhinderung von Unfällen. Hier stehen insbesondere auch die Arbeitgeber und Ausbildungsinstitutionen in der Pflicht – auch ihnen soll das neue Lehrmittel deshalb als Präventionsinstrument dienen.
</p><p>Das Lehrmittel „Bei Gefahr: Stopp!“ vom SGB (finanziell unterstützt von der SUVA)&nbsp;ist als kostenloser &lt;media 962 - - "TEXT, Lehrmittel STOPP d, Lehrmittel_STOPP_d.pdf, 2.6 MB"&gt;Download&lt;/media&gt; verfügbar.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1048</guid><pubDate>Wed, 24 Apr 2013 10:49:00 +0200</pubDate><title>Löhne schützen statt Symbolpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/loehne-schuetzen-statt-symbolpolitik</link><description>Ventilklausel unwirksam gegen Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ventilklausel ist keine Lösung für die Probleme der Erwerbstätigen. Gerade die besonders heiklen Bereiche fallen nicht darunter: die Entsendefirmen, die Kürzestaufenthalter (Meldepflichtige) und die Grenzgänger. Es gibt nur eine Art, die bereits hier ansässigen Arbeitnehmenden vor negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zu schützen: Die Flankierende Massnahmen und deren Durchsetzung müssen garantieren, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Dann können die Arbeitgeber nicht „billige“ Arbeitskräfte aus dem Ausland anstelle von InländerInnen beschäftigen. Heute wird stattdessen zu wenig energisch gegen Lohndumping vorgegangen. Obwohl die Kantone bei den Kontrollen beispielsweise regelmässig Lohndumping feststellen, haben sie bisher mit Ausnahme der Kantone Tessin, Genf und Wallis keine Mindestlöhne zum Schutz der Schweizer Löhne erlassen.
</p><p>Es braucht wirksame Massnahmen statt unwirksame Symbolpolitik: </p><ul><li>Die Flankierenden müssen konsequent umgesetzt werden. Wenn Bund und Kantone Lohndumping feststellen, müssen sie Mindestlöhne einführen. Wie das im Gesetz vorgesehen ist. </li><li>Die Löhne im Gartenbau, im Detailhandel (v.a. Kleider und Schuhe), in der Sicherheitsbranche und im Journalismus (Freie) sind unter Druck. Diese Löhne müssen durch Mindestlöhne geschützt werden. </li><li>Es braucht eine Gleichstellung der Temporärbeschäftigten mit den Festangestellten. Trotz Temporär-GAV können Industriefirmen die Temporärbeschäftigten deutlich schlechter bezahlen als die Stammbelegschaft. Das führt zu Anreizen, auf „billige“ Temporärbeschäftigte auszuweichen. </li><li>Die Zahl der Kontrollen muss erhöht werden – insbesondere in den Grenzregionen. Bund und Kantone müssen genügend Mittel bereitstellen.<h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li></ul></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1047</guid><pubDate>Tue, 16 Apr 2013 17:44:00 +0200</pubDate><title>Parlament schafft Ausgleich zu schwächerem Kündigungsschutz bei Insolvenz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-schafft-ausgleich-zu-schwaecherem-kuendigungsschutz-bei-insolvenz</link><description>Revision Sanierungsrecht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseDatum">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass im Rahmen der Revision des Firmensanierungsrechts eine Sozialplanpflicht eingeführt wird. Nach dem Bundesrat und dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat anerkannt, dass die vorgesehene Lockerung des Kündigungsschutzes in insolventen Firmen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kompensationsmassnahmen nicht akzeptabel ist.</p><p class="Text">Als Ausgleich zur Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei Firmensanierungen dient die Sozialplanpflicht, wie sie der SGB schon lange fordert. Eine Sozialplanpflicht ist in der heutigen Wirtschaftskrise nötiger denn je. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme und Antrittsprämien für unfähige Manager ausbezahlt werden, dann muss auch genügend Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen der entlassenen Arbeitnehmenden vorhanden sein. Ohne die Sozialplanpflicht wäre das Sanierungsrecht aus dem Lot geraten und für den SGB nicht mehr akzeptabel gewesen.</p><p class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><p class="GliederungText">Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB,&nbsp;076 335 61 97</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1045</guid><pubDate>Tue, 16 Apr 2013 10:19:00 +0200</pubDate><title>Gegen Rückschritt ins letzte Jahrtausend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gegen-rueckschritt-ins-letzte-jahrtausend</link><description>Nationalrat lehnt SVP-Familieninitiative ab</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Frauenkommmission begrüsst den heutigen Entscheid des Nationalrates, die Volksinitiative „Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen“ dem Stimmvolk zur Ablehnung zu empfehlen. Der Entscheid fiel mit 109 zu 74 Stimmen deutlich aus. Aus Sicht der SGB-Frauenkommission ist die Initiative ein Rückschritt ins letzte Jahrtausend! Tatsache ist, dass heute mehr als 70 Prozent der Frauen erwerbstätig sind und das Ernährermodell, das der Initiative zu Grunde liegt, für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr Realität ist.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Christine Flitner, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 266 52 37</li><li>Christine Michel, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 27514 20</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1039</guid><pubDate>Wed, 10 Apr 2013 11:53:00 +0200</pubDate><title>Blosse Kosmetik statt materielle Stipendienharmonisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/blosse-kosmetik-statt-materielle-stipendienharmonisierung</link><description>Indirekter Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der am Mittwoch vom Bundesrat aufgegleiste indirekte Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative reicht nicht, um die Probleme im Stipendienwesen wirksam zu lösen und für mehr Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung zu sorgen. „Der Gegenvorschlag ist eine schöne symbolische Geste, die aber bloss kosmetische Korrekturen bringt“, kritisiert Véronique Polito, die für Bildungsfragen zuständige SGB-Zentralsekretärin. „Echte materielle Verbesserungen plant der Bundesrat keine.“ Die Kantone sollen damit weiterhin selber bestimmen können, nach welchen (insbesondere: finanziellen) sie Stipendien oder Darlehen verteilen wollen.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Verbesserungen wären jedoch bitter nötig. Ein Blick in die Statistiken zeigt, dass die Gesamtausgaben für Stipendien zwischen 1990 und 2011 um 6 Prozent gesunken sind. Allein der Bund reduzierte seine Subventionen für Stipendien seit 1998 von über 100 auf noch 25 Mio. Fr. im Jahr 2011. Gleichzeitig haben aber in den letzten 20 Jahren die Studierendenzahlen auf Sekundarstufe II sowie im Tertiärbereich stetig zugenommen. Ausserdem führte die ausgebliebene Harmonisierung des Stipendienwesens zu einer krassen Ungleichbehandlung zwischen den Studierenden: Je nach Wohnort variiert der Umfang der Stipendien stark. „Für Jugendliche aus finanzschwachen Familien wird damit der Zugang zu einer Ausbildung zur Lotterie“, sagt VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber. Dies gelte unabhängig davon, ob jemand eine berufliche oder eine allgemeine Ausbildung wählt.
</p><p>Aus Sicht des SGB und seiner Verbände darf der Zugang zu höherer Bildung aber nicht von sozialer oder geographischer Herkunft geprägt sein. Angesichts des ungenügenden Gegenvorschlags bringt nur die vom SGB seit der Lancierung mitgetragene Stipendieninitiative konkret Besserung. Nur sie erfüllt das Ziel einer echten Stipendienharmonisierung und ermöglicht mehr Chancengleichheit. Der SGB und seine Verbände setzen sich deshalb auch in Zukunft für die Stipendieninitiative ein.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Véronique Polito, SGB-Zentralsekretärin für Bildungsfragen, 079 436 21 29</span></li><li><span>Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD, 076 391 79 15</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1038</guid><pubDate>Mon, 08 Apr 2013 18:16:00 +0200</pubDate><title>Wirtschaftskommission anerkennt Tieflohnprobleme in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/wirtschaftskommission-anerkennt-tieflohnprobleme-in-der-schweiz</link><description>WAK-Entscheid zur Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz müssen von ihrem Lohn leben können. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat erkannt, dass dieser Grundsatz leider für zu viele Menschen hierzulande nicht gilt. Sie hat deshalb im Rahmen der Beratungen zur Mindestlohn-Initiative die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Wege aufzuzeigen, wie die Tiefstlöhne unter 4000 Franken bekämpft werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass die WAK das Tieflohnproblem – anders als der Bundesrat – anerkennt. Die WAK hat gesehen, dass dieses Problem vielen Menschen unter den Nägeln brennt. Der SGB erwartet nun, dass die Verwaltung einen Bericht ausarbeitet, der deutlich über die bislang unzureichende Analyse der Bundesratsbotschaft hinausgeht.
</p><p>Rund 400‘000 Personen arbeiten heute in der Schweiz zu Tiefstlöhnen unter 4000 Franken –&nbsp; rund ein Drittel davon mit abgeschlossener Berufslehre, etwa Verkäuferinnen, Bäcker oder Floristinnen. Mit solchen Löhnen kann man in der reichen Schweiz nicht leben. Die Mindestlohn-Initiative will hier ansetzen. Sie fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr. in der Stunde, was auf einen Monatslohn hochgerechnet etwa 4000 Fr. entspricht.
</p><h5><span>Auskünfte:</span></h5><p>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11
</p><p>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;079 249 59 74</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-1030</guid><pubDate>Wed, 03 Apr 2013 10:55:00 +0200</pubDate><title>86’499 Unterschriften gegen den 24-Stunden-Arbeitstag </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/86-499-unterschriften-gegen-den-24-stunden-arbeitstag</link><description>Sonntagsallianz reicht Referendum ein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag ist eingereicht. Eindrückliche 86’499 Unterschriften wurden in knapp 3 Monaten gegen die Liberalisierung der Öffnungszeiten im Detailhandel gesammelt. Mit einer Installation – einer Uhr mit Arbeitsmännchen, die angekurbelt werden von liberalen Politikern –&nbsp; protestierten die Mitglieder der Sonntagsallianz gegen den 24-Stunden-Arbeitstag.</p><p>Heute Morgen um 10 Uhr versammeln sich die Organisationen der Sonntagsallianz, darunter der SGB, in Bern, um die in kürzester Zeit gesammelten Unterschriften gegen den 24-Stunden-Arbeitstag bei der Bundeskanzlei zu deponieren. Mit einer Installation protestiert die Sonntagsallianz gegen die zunehmende Hektik in der Arbeitswelt und den drohenden Burn out der Gesellschaft: Liberalisierungsturbos treiben mit Kurbeln unaufhörlich und in rasender Geschwindigkeit Männchen über das Zifferblatt einer 24-Stunden-Arbeitsuhr.
</p><p>Die Liberalisierung bei den Tankstellenshops führt erstmals den 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel ein und ist nur die erste von mehreren radikalen Vorlagen. Die kommende Abstimmung hat deshalb Signalcharakter auch für die weiteren Vorstösse: Die grünliberale Fraktion will den 24-Stunden-Arbeitstag für Kleinläden einführen – 7 Tage die Woche. Begründung: Tankstellenshops können auch länger offen halten. Und der FDP-Ständerat Fabio Abate verlangt die grossflächige Einführung von Sonntagsarbeit.
</p><p>Die Organisationen der Sonntagsallianz sind überaus zufrieden mit der schnellen Unterschriftensammlung. Sie zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung nichts von der Liberalisierungszwängerei der Politik hält. Auch die Abstimmungen der letzten Jahre belegen dies: In über 90 Prozent der Urnengänge hat sich das Stimmvolk gegen die Verlängerung der Öffnungszeiten ausgesprochen. Das Verkaufspersonal ist ebenfalls klar gegen weitere Liberalisierungen – es weiss, dass seine Arbeitsbedingungen mit längeren Öffnungszeiten noch schlechter werden. Von der drohenden, gesundheitsschädigenden Nacht- und Sonntagsarbeit sind insbesondere Frauen betroffen.
</p><p>Angesichts der schnellen Sammlung ist die Sonntagsallianz zuversichtlich, dass auch die Liberalisierungsvorlage bei Tankstellenshops vom Stimmvolk bachab geschickt wird.&nbsp;
</p><p>Eingereicht wurden 67‘082 beglaubigte Unterschriften. Das sind jedoch bei weitem nicht alle, die der Sonntagsallianz zugeschickt worden sind: Angesichts der grossen Unterstützung in der Bevölkerung konnten die Organisatoren sogar darauf verzichten, alle eingereichten Unterschriften zu beglaubigen, um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten.
</p><h5><span>Auskünfte</span></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Leiterin Dienstleistungsberufe, Tel. 079 620 11 14</span></li><li><span>Danièle Lenzin, Co-Präsidentin syndicom, 079 303 24 69</span></li><li><span>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, &nbsp;076 335 61 97</span></li></ul><p>&nbsp;</p><p>Die Sonntagsallianz ist ein Netzwerk von ArbeitsmedizinerInnen, Kirchen, politischen Parteien, Gewerkschaften, Frauenverbänden und Suchtorganisationen. Sie wird von der Unia koordiniert und zählt zurzeit 26 Mitglieder.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1019</guid><pubDate>Thu, 14 Mar 2013 13:28:00 +0100</pubDate><title>Geldpolitik nach wie vor zu restriktiv</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/geldpolitik-nach-wie-vor-zu-restriktiv</link><description>Schweizerische Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat zur Kenntnis genommen, dass die Schweizerische Nationalbank die Wechselkursuntergrenze weiterhin mit aller Konsequenz durchsetzen will. Das ist unbedingt notwendig. Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Damit die Löhne und Arbeitsplätze einigermassen sicher sind, müsste sich der Franken deutlich abschwächen. Dies umso mehr, als die Abwärtsrisiken für die Schweizer Wirtschaft auch nach Ansicht der SNB „erheblich bleiben“.
</p><p>Die Preise in der Schweiz sinken. Die Arbeitslosigkeit steigt. Die Preisstabilität ist nicht gewährleistet. Der geldpolitische Auftrag der SNB schreibt in einer solchen Situation ganz klar eine expansive Geldpolitik vor. Mit dem nach wie vor stark überbewerteten Franken ist die Geldpolitik jedoch restriktiv ausgerichtet. Zwar sind die Zinsen tief. Doch dieser Vorteil für die Schweizer Wirtschaft wird durch den überbewerteten Franken mehr als zunichte gemacht. Das zeigen Indikatoren wie der Monetary Conditions Index deutlich. Gemäss dem Auftrag müsste die SNB die Wechselkursuntergrenze so rasch als möglich anheben. Dass der Frankenkurs gesteuert werden kann, wird durch die erfolgreiche Verteidigung der Untergrenze belegt.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</span></li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1018</guid><pubDate>Mon, 11 Mar 2013 09:38:00 +0100</pubDate><title>Lancierung der Volksinitiative AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/lancierung-der-volksinitiative-ahvplus</link><description>Erfolgsmodell AHV stärken</description><content:encoded><![CDATA[<div><p>Heute können viele Menschen mit ihren Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule im Alter ihr „gewohntes Leben“ nicht mehr „angemessen“ weiterführen, wie es die Verfassung verspricht. Zudem hinken die AHV-Renten immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Deshalb sollen die AHV-Renten um 10 Prozent erhöht werden. Dies fordert die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“, die der SGB in Allianz mit einem breiten Bündnis am Dienstag lanciert.</p></div><p class="Text">Die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Seit Jahren wird die AHV von Sozialabbau-Ideologen schlechtgeredet. Die so geniale wie einfache und solidarische Finanzierung der AHV sorgt jedoch dafür, dass die wichtigste Schweizer Sozialversicherung solide dasteht. Wider besseres Wissen werden die Angriffe auf das Erfolgsmodell AHV fortgesetzt. Jetzt ist es Zeit für ein Gegenprojekt, das den Bedürfnissen breiter Kreise Rechnung trägt. Der SGB fordert zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden, weiteren Arbeitnehmer-Organisa-tionen (etwa den Lehrerverbänden), der SP, den Grünen sowie Rentner/innen-Organisationen einen Zuschlag von 10 Prozent auf allen AHV-Renten. Für Alleinstehende steigt so die durchschnittliche AHV-Rente um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat.</p><p class="Text">Von der Erhöhung würden insbesondere Frauen profitieren: Wegen Mutterschaft und Kinderbetreuung erhalten Frauen oft nur kleine Pensionskassenrenten. Bei der AHV dagegen werden die Erwerbsunterbrüche dank Erziehungsgutschriften ausgeglichen, so dass auch Frauen mit Kindern gute AHV-Renten ausbezahlt werden. Ein Zuschlag auf den AHV-Renten zahlt sich damit für Frauen überdurchschnittlich aus. Eine Stärkung der AHV ist vor allem auch für die junge Generation interessant. Für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen ist die mit AHVplus erzielte Rentenerhöhung viel günstiger als wenn das gleiche Ziel über die Pensionskasse erreicht werden müsste. Denn privates Sparen für das Alter kostet viel mehr, weil Banken und Versicherungen mitverdienen.</p><p class="Text">Was etwas wert ist, kostet auch etwas: Die Rentenverbesserung wird auf 3,6 Milliarden Fr. veranschlagt. Würde die Schweiz eine nationale Erbschaftssteuer einführen, so wären 2 Milliarden bereits finanziert. Und würde die Tabaksteuer direkt in die AHV fliessen statt in die Bundeskasse, stünden der AHV auf einen Schlag weitere 2,2 Milliarden Fr. mehr zur Verfügung.</p><h5>Weitere Unterlagen</h5><p class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">&nbsp;</p><ul><li>Redebeitrag Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "Es braucht wieder bessere AHV-Renten!"</li><li>&lt;media 906 - - "TEXT, 130311 AHVplus Redebeitraege, 130311_AHVplus_Redebeitraege.pdf, 198 KB"&gt;Weitere Redebeiträge: Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB; Giorgio Tuti, Präsident SEV, Vizepräsident SGB; Maria Roth Bernasconi, Nationalrätin SP, Generalsekretärin PVB; Regula Rytz, Co-Präsidentin der Grünen;&nbsp;Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH;&nbsp;Christiane Jaquet-Berger, Präsidentin AVIVO&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Kontakte</h5><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner, Präsident SGB, </span><span class="Auszeichnunghalbfett">079 277 61 31</span></li><li><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen</span><span><a name="Text10">, </a></span><span class="Auszeichnunghalbfett">076 564 67 67</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1016</guid><pubDate>Fri, 08 Mar 2013 10:25:00 +0100</pubDate><title>Breite Ablehnung langer Ladenöffnungszeiten: Referendum beisammen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/breite-ablehnung-langer-ladenoeffnungszeiten-referendum-beisammen</link><description>Gegen den 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel</description><content:encoded><![CDATA[<p>Einen Monat vor Ablauf der Sammelfrist sind die Unterschriften zum Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel bereits beisammen. Überdurchschnittlich rasch haben die Gewerkschaften und ihre Partner der Sonntagsallianz über 60‘000 Unterschriften gegen die Verlängerung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops gesammelt.
</p><p>„Das hohe Sammeltempo zeigt, dass breite Bevölkerungskreise weder längere Einkaufsmöglichkeiten wünschen noch die Arbeitsbedingungen der Verkäuferinnen verschlechtern wollen“, sagt Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva, deren Verband mehr als die Hälfte der Unterschriften sammelte. Das starke Engagement ihres Verbandes für das Referendum begründet Alleva damit, dass mit der Verschlechterung des Arbeitsgesetzes durch die Hintertür der 24-Stundenarbeitstag im Detailhandel eingeführt würde. Diesen Dammbruch gelte es zu verhindern. Denn die Leidtragenden seien die Angestellten, da längere Arbeitstage familienfeindlich sind, den Stress erhöhen und krank machen.
</p><p>Vor diesem Dammbruch warnt auch Danièle Lenzin, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Syndicom. „Hält das 24-Shopping im Detailhandel Einzug, droht der Rund-um-die-Uhr-Betrieb auch in anderen Dienstleistungssektoren“, sagt Lenzin, deren Gewerkschaft ebenfalls überdurchschnittlich zum Sammelerfolg beigetragen hat. Gefahr sieht sie etwa für die Post, die plötzlich auch am Sonntag Pakete verteilen soll. Wird die Nacht- und Sonntagsarbeit weiter banalisiert, verliert sie auch an Wert. Damit dürften die heutigen Nacht- und Sonntagszuschläge in allen Branchen weiter unter Druck geraten.
</p><p>Im raschen Sammelerfolg sehen die Gewerkschaften auch ein Zeichen, dass breite Bevölkerungskreise genug haben von der Zwängerei der Detailhändler. Dies zeigt etwa das Nein der Basler Stimmberechtigten vom letzten Wochenende zu längeren Samstagseinkäufen: zum siebten Mal in Folge haben damit die Stimmberechtigten in einer kantonalen Abstimmung eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten abgelehnt. Eine Niederlage droht den Deregulierern nun auch auf Bundesebene. 
</p><h5>Auskünfte: </h5><ul><li>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, Co-Präsidentin Unia, 079 620 11 14</li><li>Danièle Lenzin, Co-Präsidentin Syndicom, 079 303 24 6</li><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, zuständig für Arbeitsrecht<a name="Text10">, </a>076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1008</guid><pubDate>Mon, 04 Mar 2013 12:38:00 +0100</pubDate><title>Mehr Transparenz!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mehr-transparenz</link><description>Frauenallianz für die Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Business &amp; Professional Women BPW, die SGB-, BDP-, SP-, CVP-,FDP-, Grünliberalen und die Grünen Frauen treten gemeinsam zum Equal Pay Day vom 7. März und zum Internationalen Frauentag vom 8. März 2013 auf. Frauen verdienen 18,4 Prozent weniger als Männer. Sie müssen somit bis zum 7. März 2013 arbeiten, um für gleichwertige Arbeit denselben Lohn zu erhalten, den Männer bereits am 31. Dezember 2012 in der Tasche hatten. Die einzelnen Mitglieder und Verbände der Frauenallianz mögen unterschiedliche Strategien wählen. Eines jedoch ist für alle klar: Die Umsetzung der Lohngleichheit muss unverzüglich an die Hand genommen werden. Sowohl in den Unternehmen und der Wirtschaft, als auch bei Bund und Kantonen. Die Forderung nach Transparenz sowohl in den Löhnen, als auch im Vorgehen zur Umsetzung der Lohngleichheit ist die gemeinsame Stossrichtung.</p><p>Die seit 1998 zunehmenden Bonuszahlungen tragen beträchtlich dazu bei, dass sich die Lohnschere zwischen Frauen- und Männerlöhnen nicht schneller schliesst. „Die Business and Professional Women fordern mehr Transparenz im Bereich der Boni und der Fringe Benefits“ erklärt Ursula Haller, Nationalrätin BDP in Bezug auf die Abstimmungen am Sonntag.
</p><p>Die Lohngleichheit ist ein strategischer Pfeiler der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Auch die Altersvorsorge hängt entscheidend vom Lohneinkommen ab, weshalb die Lohngleichheit unabdingbar ist. Marina Carobbio, Nationalrätin, nimmt für die SP Frauen auch den Bund und die Kantone in die Pflicht: „Es reicht nicht, nur Gesetze zu erlassen, wie das Gleichstellungsgesetz im Erwerbsleben und das Bundesgesetz über das Beschaffungswesen. Es braucht auch Ressourcen und Instrumente, um deren Umsetzung zu kontrollieren. So ist der Ausbau der Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen unabdingbar“. 
</p><p>Lohnungleichheiten haben Einfluss auf eine Reihe von Entwicklungen im Erwerbsleben. Der Staat investiert Millionen in die Ausbildung von Frauen. Mehr Frauen als Männer schliessen mittlerweile einen Hochschulabschluss ab. Trotzdem werden sie am Markt weniger gut bezahlt. „Das zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich, die volkswirtschaftlich ineffizient und somit nicht im öffentlichen Interesse sind. Eine konsequente Bekämpfung von Lohnungleichheiten ist deshalb unabdingbar“ erklärt Tiana Moser im Namen der GLP.
</p><p>Die FDP.Die Liberalen Frauen nehmen die Unternehmen und die Wirtschaft in die Pflicht und fordern diese auf, dem Lohngleichheitsdialog der Sozialpartner beizutreten. So sind bis heute erst 32 Unternehmen bereit, mittels des Dialogs ihre Löhne transparent überprüfen zu lassen. Das Ziel liegt bei 100 Unternehmen bis 2014. „Dieses Resultat ist alles andere als zufriedenstellend. Ich erwarte nun eine Offensive zur Stärkung des Lohngleichheitsdialogs“ erklärt Carmen Walker Späh.
</p><p>„Ob in Lohn- oder GAV-Verhandlungen, die Gewerkschaften bleiben nicht nur im Hinblick auf den 8. März dran am Thema Lohndiskriminierung“ erklärt Christine Michel, Co-Präsidentin der SGB Frauenkommission. Sie packen das Thema Einkommen und Gleichstellung konkret an. Die Stimmbevölkerung wird sich nämlich in naher Zukunft zu mehr Gleichstellung äussern können: Mit der Mindestlohninitiative des SGB, der einen Mindestlohn von 4‘000 Franken pro Monat verlangt. 400'000 Menschen, davon 300'000 Frauen werden unverzüglich davon profitieren können.
</p><h5>Dokumente</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>&lt;media 892 - - "TEXT, 130304 FK Frauentag, 130304_FK_Frauentag.pdf, 67 KB"&gt;Die SGB Frauenkommission zum internationalen Tag der Frau&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 893 - - "TEXT, 130304 CM Frauentag, 130304_CM_Frauentag.pdf, 77 KB"&gt;Votum von Christine Michel, Co-Präsidentin SGB Frauenkommission&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 891 - - "TEXT, Flugi 8-Maerz 2013 A5 deutsch, Flugi_8-Maerz_2013_A5_deutsch.pdf, 107 KB"&gt;Flugblatt "Wir bleiben dran: Lohngleichheit - endlich die Handbremse lösen!"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 894 - - "TEXT, 41-er-Note SGB deutsch, 41-er-Note_SGB_deutsch.pdf, 406 KB"&gt;41er-Note "Ganzer Lohn für ganze Arbeit!"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 901 - - "TEXT, 130307 Aktion 8 3 Einlad, 130307_Aktion_8_3__Einlad.pdf, 227 KB"&gt;Aktion der SGB-Frauenkommission am 7. März&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>SP Frauen Schweiz: Nationalrätin Marina Carobbio, 079 214 61 78</span></li><li><span>BDP, BPW: Nationalrätin Ursula Haller, 079 330 72 60</span></li><li><span>SGB Frauenkommission: Christine Michel, Co-Präsidentin, 079 275 14 20</span></li><li><span>FDP.Die Liberalen Frauen: Carmen Walker Späh, Präsidentin, 079 575 67 66</span></li><li><span>GLP: Nationalrätin Tiana Moser, Fraktionspräsidentin, 076 388 66 81</span></li><li><span>Grüne Frauen: Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin, 076 391 79 15</span></li><li><span>CVP Frauen: Nationalrätin Barbara Schmid-Federer, 079 629 54 49</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1007</guid><pubDate>Sun, 03 Mar 2013 13:00:00 +0100</pubDate><title>Abzockerproblem bleibt ungelöst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/abzockerproblem-bleibt-ungeloest</link><description>SGB fordert wirksame Massnahmen für gerechtere Löhne</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die deutliche Annahme der Minder-Initiative ist Ausdruck der grossen Empörung der Stimmberechtigten über horrende Managergehälter und die sich öffnende Lohnschere. Der Unmut ist berechtigt und wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geteilt. Der SGB gibt sich jedoch nicht der Illusion hin, dass das Abzocker-Problem mit der Annahme der Minder-Initiative gelöst wurde. Mit der von der Initiative angestrebten Verschärfung des Aktienrechts wird sich am krassen Missverhältnis zwischen den exorbitanten Löhnen in den Teppichetagen und den tiefsten Löhnen kaum etwas ändern. Dazu braucht es in der Schweiz nun in erster Linie einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 4000 Franken, so wie es der SGB in der Mindestlohn-Initiative fordert. Am oberen Ende der Lohnskala, braucht es dagegen eine Begrenzung der Löhne, so wie sie die 1:12-Initiative anstrebt. Nur so kann die immer ungerechtere Einkommensverteilung korrigiert werden.
</p><p>Dass die Bevölkerung mehr Verteilgerechtigkeit wünscht, zeigt auch das Ja der jurassischen Stimmberechtigten zu einer kantonalen Mindestlohn-Initiative. Nach Neuenburg ist der Jura der zweite Kanton, der gesetzliche Mindestlöhne einführt. Die eidgenössischen Räte sollten diese Signale ernst nehmen und bei der Beratung der&nbsp;Mindestlohn-Initiative berücksichtigen.
</p><h3>Keine Grundsatzablehnung für ausserfamiliäre Kinderbetreuung</h3><p>Der SGB bedauert die Ablehnung des Familienartikels. Er sieht darin jedoch nicht ein grundsätzliches Votum gegen Massnahmen zur Förderung von Vereinbarkeit und familienergänzende Kinderbetreuung. Bestehende Angebote sind unbestritten, und es wäre unvorstellbar, hier das Rad zurückdrehen zu wollen. Eine knappe Mehrheit der Kantone hat sich aus föderalistischen Gründen dagegen gesträubt, Bundeskompetenz in diesen Bereich zu erweitern.
</p><h3>Abfuhr für Ladenöffnungs-Zwängerei</h3><p>Mit Genugtuung nimmt der SGB&nbsp;zur Kenntnis, dass die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt längere Ladenöffnungszeiten deutlich abgelehnt haben. Das Verdikt bestätigt die landesweite Skepsis gegenüber weiteren Deregulierungen der Ladenöffnungszeiten: Seit 2006 fand nur gerade eine von zwölf kantonalen Vorlagen zur Ausweitung der Verkaufszeiten beim Stimmvolk Unterstützung (Solothurn 2010). Das Argument, dass lange Ladenöffnungszeiten einem allgemeinen Kundenbedürfnis entsprechen, erweist sich einmal mehr als falsche Einschätzung der Befindlichkeit in der breiten Bevölkerung. Mit Zuversicht schaut der SGB damit auf das bevorstehende Referendum gegen die Einführung des 24-Stunden-Arbeitstags im Detailhandel zu dem die Unterschriftensammlung zurzeit noch läuft.
</p><p>Weiter begrüsst der SGB das Ja zum revidierten Raumplanungsgesetz, das die Voraussetzung schafft für eine haushälterische Nutzung des Bodens.
</p><h5>Auskünfte:&nbsp;</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB,&nbsp;079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation,&nbsp;079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1000</guid><pubDate>Thu, 28 Feb 2013 09:41:00 +0100</pubDate><title>Bisher unterschätzt: Tieflöhne in der reichen Schweiz weit verbreitet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bisher-unterschaetzt-tiefloehne-in-der-reichen-schweiz-weit-verbreitet</link><description>Frauen und Arbeitnehmende mit Lehre besonders betroffen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Tieflohnproblem wurde in der Schweiz bislang deutlich unterschätzt. Dies zeigt eine neue Analyse der Universität Genf im Auftrag des SGB: In der reichen Schweiz muss demnach mehr als jeder zehnte Arbeitnehmende (11.8 Prozent) zu einem Tieflohn arbeiten, der selbst bei einer 100-Prozent-Stelle in vielen Fällen nicht zum Leben reicht. Bei mindestens 437‘000 Betroffenen liegt der Lohn unter der so genannten Tieflohnschwelle (3986 Fr./Mt. bei Privatwirtschaft und Bund). Eine weniger zurückhaltende Schätzung ergibt sogar über 500‘000 Betroffene (höhere Tieflohnschwelle durch Einbezug der Löhne bei Kantonen und Gemeinden). Der Bund ging bislang von deutlich tieferen Zahlen aus. Er hatte aber weder die Angestellten in der Land- und in der Hauswirtschaft mitgezählt, noch alle Löhne zur Berechnung der Tieflohnschwelle berücksichtigt. 
</p><p>Mehr als ein Drittel der Tieflohn-Beschäftigten haben eine Berufslehre absolviert. Der grösste Teil davon arbeitet im Detailhandel (37‘260). Diese Zahlen stellen der Schweizer Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik ein miserables Zeugnis aus. „Eine Berufslehre ist also keine Garantie mehr für eine Stelle mit einem anständigen Lohn“, kritisierte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Wie sollen Jugendliche so noch motiviert werden, eine Lehre zu absolvieren?
</p><p>Besonders stark unter tiefen Löhnen leiden die Frauen. Sie sind fast drei Mal häufiger betroffen als die Männer (Tieflohnanteil der Frauen: 15,8 %; Männer: 6,1 %). Dieser im internationalen Vergleich markante Abstand zu den Männerlöhnen ist in hohem Ausmass auf die Lohndiskriminierung der Frauen in den Unternehmen zurückzuführen. 
</p><p>Die ersten 140 Anmeldungen auf dem Online-Tieflohnmelder der Unia (<a href="http://www.4000fr.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.4000fr.ch</a>) bestätigen die neuen Zahlen. Unia-Copräsidentin Vania Alleva schilderte eine schockierende Reihe gemeldeter Fälle. Ihr Fazit: „Tiefstlöhne sind eines der grössten sozialen Probleme der Schweiz. Der Handlungsbedarf ist riesig. Mit der Mindestlohninitiative liegt endlich ein guter Lösungsvorschlag auf dem Tisch.“
</p><p>Die Analyse zeigt, dass die Schweiz die Lohnsituation der Betroffenen mit dem von der SGB-Initiative geforderten Mindestlohn von 22 Fr./h bzw. 4000 Fr./Mt. stark verbessern könnte, ohne Arbeitslosigkeit hervorzurufen. Bereits die internationale ökonomische Forschung zeigt, dass Mindestlöhne in Bezug auf die Arbeitslosigkeit grundsätzlich keine negativen Auswirkungen haben. Im Fall der Schweiz kommt dazu, dass die ausgeprägte Lohndiskriminierung und die hohe Betroffenheit der Berufsleute mit Lehre eine Lohnkorrektur durch einen Mindestlohn erlauben, ohne dass sich die Beschäftigungsaussichten verschlechtern.
</p><h5>Beiträge der Pressekonferenz</h5><ul><li>&lt;media 878 - - "TEXT, 130228 PR Mindestlohn, 130228_PR_Mindestlohn.pdf, 67 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB: "Arbeit muss sich lohnen"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 879 - - "TEXT, 130228 DL tiefloehne, 130228_DL_tiefloehne.pdf, 128 KB"&gt;Daniel Lampart, Chefökonom SGB: "Analyse der Tieflohnsituation in der Schweiz:&nbsp;Erwerbstätige mit Lehre und Frauen stark betroffen"&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 888&gt;<span>Roman Graf, OUE,&nbsp;</span><span>Universität Genf: Präsentation "</span>&lt;/media&gt;<span>&lt;media 888&gt;Tieflöhne in der Schweiz"&lt;/media&gt;</span></li><li>&lt;media 877 - - "TEXT, 130228 tieflohn Vania Alleva, 130228_tieflohn_Vania_Alleva.pdf, 104 KB"&gt;Vania Alleva, Co-Präsidentin&nbsp;Unia: "Tieflöhne: Ein 437’000-facher Skandal für die reiche Schweiz"&lt;/media&gt; </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-998</guid><pubDate>Tue, 26 Feb 2013 16:13:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss weitere Deregulierung im Detailhandel stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-muss-weitere-deregulierung-im-detailhandel-stoppen</link><description>Gewerkschaften gegen längere Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Noch bevor das Stimmvolk über die im Dezember 2012 vom Parlament beschlossene Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in Tankstellenshops entschieden hat (Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag), streben die bürgerlichen Politiker bereits die nächsten Deregulierungsschritte für den Detailhandel an: Nach dem Ständerat hat nun auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats die Motionen Lombardi (12.3637) und Abate (12.3791) gutgeheissen. Während der erste Vorstoss für die gesamte Schweiz generelle Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags, und von 6 bis 19 Uhr Samstags fordert, verlangt die zweite Motion eine deutliche Ausweitung des Sonntagsverkaufs. Leidtragende der längeren Ladenöffnungszeiten sind in erster Linie die Angestellten, denn immer längere Arbeitstage sind familienfeindlich, erhöhen den Stress und machen krank. 
</p><p>„Diese ständigen Angriffe auf den Arbeitnehmerschutz sind nicht akzeptabel“, erklärt Unia-Co-Präsidentin und SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva im Namen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und dessen Partner, der Sonntagsallianz. Alleva fordert das Nationalratsplenum auf, die Motionen zu versenken: „Die Salamitaktik muss jetzt gestoppt werden.“ Deshalb sind der SGB und seine Partner daran, gegen die Einführung des 24-Stunden-Arbeitstages im Detailhandel die Unterschriften für ein Referendum zu sammeln, das sie Anfang April einreichen werden. Auch die Motionen Lombardi und Abate würden, wenn nötig, mit allen Mitteln bekämpft.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-993</guid><pubDate>Mon, 11 Feb 2013 15:35:00 +0100</pubDate><title>SGB mahnt Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-mahnt-schutz-vor-gewerkschaftsfeindlichen-kuendigungen-an</link><description>Treffen des IAO-Generaldirektors mit dem Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat den Dialog über den Schutz von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern vor missbräuchlichen Kündigungen vorantreiben will. Endlich geht der Bundesrat wieder ein Engagement ein, etwas für den besseren Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und –vertreter zu tun. Der SGB besteht darauf, dass diesem Versprechen, das Volkswirtschafts- und Arbeitsminister Johann Schneider-Ammann am Montag anlässlich des Treffens mit dem Generaldirektor der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Guy Ryder abgegeben hat, nun auch Taten folgen. An dem Treffen, zu dem auch die Sozialpartner eingeladen worden waren, betonten die Gewerkschaftsvertreter, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz nicht vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen geschützt sind und dass die Schweiz deswegen von der IAO verurteilt worden ist. Der SGB forderte deshalb sowohl den Bundesrat als auch die Arbeitgebervertreter auf, endlich Hand zu bieten für eine Lösung, die den ILO-Abkommen entspricht.</p><p class="Text">Dass ein besserer Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen Not tut, zeigt ein aktuelles Beispiel: Das Spital „La Providence kündigte widerrechtlich und fristlos 22 Gewerkschaftsvertrauensleuten, die sich in Neuenburg mit einem Streik gegen die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags und die Erhöhung der Arbeitszeiten wehren. Bereits letzten Herbst hat der SGB in einem Schwarzbuch Dutzende von Fällen bekanntgemacht, in denen Angestellte wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements Repressalien erfahren haben.</p><p class="Text">Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der IAO-Abkommen 87 und 98 dazu verpflichtet, Arbeitnehmende zu schützen, die kollektive Anliegen und damit öffentliche Interessen vertreten. Die bürgerlich dominierte Politik in der Schweiz weigerte sich jedoch, die zum zwingenden Völkerrecht gehörenden Normen umzusetzen. Deshalb reichte der SGB im Jahr 2003 bei der ILO eine Klage ein, die bereits ein Jahr später von dieser gutgeheissen wurde. Nachdem der Bundesrat endlich Vorschläge zur Verbesserung des Kündigungsschutzes unterbreitet hatte, suspendierte der SGB seine Klage im Jahr 2009. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber lehnten die Minimalvorschläge des Bundesrats jedoch ab, so dass der SGB die Klage letzten Herbst wieder reaktivierte.</p><p class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">&nbsp;</p><h5>Auskünfte</h5><p class="GliederungText">Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31</p><p class="GliederungText">Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, zuständig für Arbeitsrecht, 076 335 61 97</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-991</guid><pubDate>Mon, 11 Feb 2013 08:32:00 +0100</pubDate><title>SGB drückt Streikenden der BaZ-Druckerei Solidarität aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-drueckt-streikenden-der-baz-druckerei-solidaritaet-aus</link><description>Würdiger Sozialplan notwendig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) drückt der Belegschaft der <span lang="DE">BaZ-Druckerei «die Zeitungsdrucker» seine Solidarität aus. Mit einem Streik haben die Angestellten in der Nacht vom Sonntag auf den Montag den Druck der Zeitung in der Druckerei in Basel verhindert und so ihre Forderung nach einem anständigen Sozialplan untermauert. Es kann nicht angehen, dass sich die BaZ weigert, den vor der Entlassung stehenden Angestellten Abgangsentschädigungen sowie Übergangsrenten zu entrichten. Während die schwerreichen Eigentümer die BaZ-Gruppe um SVP-Tribun Christoph Blocher filetieren, wollen sie 72 der 96 Angestellten der BaZ-Druckerei auf die Strasse stellen, ohne sie gebührend zu entschädigen. Das ist rücksichtslos und unanständig. Der SGB fordert die BaZ-Eigentümer auf, den von der Gewerkschaft Syndicom unterstützten Forderungen der Druckerei-Angestellten nachzukommen und bis Dienstagabend einen würdigen Sozialplan vorzuschlagen.</span></p><h5>Auskünfte</h5><p class="GliederungText">Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 079 249 59 74</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-990</guid><pubDate>Fri, 08 Feb 2013 08:48:00 +0100</pubDate><title>Ja zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ja-zur-vereinbarkeit-von-familie-und-beruf</link><description>Medienmitteilung Frauenallianz, Abstimmung vom 3. März 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die gesellschaftspolitische Herausforderung unserer Zeit und gehört daher als wichtiges Bekenntnis in unsere Bundesverfassung. Aber auch aus volkswirtschaftlicher Sicht braucht es nun Anstrengungen: Wer arbeiten will, soll auch arbeiten können. Die Verantwortung bleibt dabei bei den Kantonen, womit die Subsidiarität gewahrt wird. Die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen ist der Grundstein für eine Gesellschaft in der Frauen und Männer auf Augenhöhe Verantwortung in der Familie und im Beruf übernehmen.</b></p><p>Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist ein zentrales Element einer zeitgemässen Familienpolitik. Die Vereinbarkeit trägt zur Bekämpfung von Familienarmut, Verwirklichung der Chancengleichheit für die Kinder, Steigerung der Produktion und des Volkseinkommens, Bewältigung der demografischen Herausforderungen sowie zur Gleichstellung von Mann und Frau bei.
</p><p><b>Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen wird respektiert</b></p><p>Der vorgeschlagene Verfassungsartikel respektiert die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Der Bund erhält lediglich eine subsidiäre Kompetenz, die erst zum Zuge kommt, wenn die Bestrebungen der Kantone und Dritter nicht ausreichen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
</p><p><b>Volkswirtschaftlich sinnvoll</b></p><p>Gute Rahmenbedingungen für die Familien bilden einen Erfolgsfaktor für die Schweiz. Sie fördern das qualitative Wirtschaftswachstum und eine bessere Ausschöpfung des (Human-)Kapitals. Die Wirtschaft kann auf eine erhöhte Partizipation der Frauen und Männer am Arbeitsmarkt zählen und muss nicht auf das grosse Know-how der vielen gut ausgebildeten Menschen verzichten.
</p><p>Carmen Walker Späh, Präsidentin FDP.Die Liberalen Frauen sagt:<i> „Dieser Verfassungsartikel ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der Männer und Frauen gemeinsam Verantwortung für Familie und Beruf übernehmen. Die Volkswirtschaft wird davon profitieren!"</i></p><p>Christina Werder, Zentralsekretärin Gleichstellungspolitik, SGB sagt: <i>Noch immer fehlen Tausende von Krippenplätze mit pädagogischem Konzept und guten Arbeitsbedingungen. Dieser Verfassungsartikel ist wichtig, damit endlich die notwendigen Strukturen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit geschaffen werden.</i></p><p>Lucrezia-Meier Schatz, Geschäftsführerin Pro Familie Schweiz, sagt: <i>Wer die Eigenverantwortung der Familien fördern will, muss ihnen die Möglichkeit geben, ihren Familienalltag zu gestalten und ihre Lebensgrundlage zu sichern, sonst laufen sie die Gefahr, von staatlicher Unterstützung wie z.B. Sozialhilfe, Prämienverbilligungen und Stipendien abhängig zu werden. Ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten sichert den Familien die Wahlfreiheit und entlastet nachhaltig den Staat. Wer rechnen kann, weiss um die Win-Win Situation, denn tiefere&nbsp; Sozialausgaben, tiefere Integrations- und Wiedereingliederungskosten, gedeckte Infrastrukturkosten durch höhere Steuereinnahmen sind positive Folgen für den Staat.“</i></p><p>Katharina Prelicz-Huber,<i> Präsidentin Grüne Frauen: Nur eine umfassende, familienergänzende Kinderbetreuung garantiert Frauen Kontinuität im Berufsleben und verhindert, dass Kinder zu einem Armutsrisiko werden. Ein breit gefächertes Angebot trägt nicht nur gleichstellungs-, bildungs- und sozialpolitischen Zielen Rechnung, sondern ist auch ein wichtiger Integrations- und Standortfaktor: Wie eine Studie[1] dokumentiert, kommt jeder in Kinderbetreuungsplätze investierte Franken in 3-facher Form zurück. </i></p><p>&nbsp;</p><p>Auskunft erteilen:</p><ul><li><span>&nbsp; &nbsp; Monique Ryser, Präsidentin BPW, 079/207 51 44</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Lucrezia Meier-Schatz, Nationalrätin, Pro Familia Schweiz,&nbsp;</span><span>Geschäftsführerin, 079/639 14 77</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; SP Frauen, Cesla Amarelle, Nationalrätin, Vize-Präsidentin, 079 240 46 87</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; GLP, Kathrin Bertschy, Nationalrätin BE, 078/667 68 85</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; BDP, Ursula Haller Nationalrätin BE, 079/330 72 60</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Grüne Frauen Schweiz, Katharina Prelicz-Huber, 076/ 391 79 15</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; alliance F, Rosmarie Zapfl, Präsidentin, 079/ 425 54 31</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Evangelische Frauen Schweiz, Liselotte Fueter, Co-Präsidentin,079/302 45 35</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Christina Werder,&nbsp;</span><span>Zentralsekretärin Gleichstellungspolitik: 079/341 90 01</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; CVP Frauen, Babette Sigg, Präsidentin, 076/373 83 18</span></li><li><span>&nbsp; &nbsp; FDP.Die Liberalen Frauen, Carmen Walker Späh, Präsidentin, Kantonsrätin ZH, 079/575 67 66</span></li></ul><hr><p><a href="file:///C:/Users/kism/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Internet%20Files/Content.Outlook/KDXWXK9U/MM_Frauenallianz_Vereinbarkeit_08022013.docx#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Büro Bass, Kindertagesstätten zahlen sich aus, 2001</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-972</guid><pubDate>Tue, 05 Feb 2013 20:07:00 +0100</pubDate><title>SGB bestürzt über Entlassungen in Neuenburger Spital </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-bestuerzt-ueber-entlassungen-in-neuenburger-spital</link><description>Streik im Spital „La Providence“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat mit Bestürzung zur Kenntnis genommen, dass die Direktion des Spitals „La Providence“ gegen 22 Angestellte eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat. Der SGB drückt den Betroffenen seine Solidarität aus. 
</p><p>Diese Eskalation des Arbeitskonfliktes in dem Neuenburger Spital ist nicht haltbar. Damit wird das in der Bundesverfassung garantierte Streikrecht verletzt. Es darf nicht sein, dass mit fristloser Kündigung rechnen muss, wer sich mit einem Streik für die Beibehaltung eines Gesamtarbeitsvertrages wehrt. Dies gilt auch hierzulande, umso mehr als die Schweiz dem Abkommen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO oder ILO) über den Schutz der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vor missbräuchlichen Kündigungen beigetreten ist.
</p><p> Mit ihrem Vorgehen tritt die Spitalleitung von „La Providence“ die Sozialpartnerschaft mit Füssen. Gleichzeitig will das Spital auch in Zukunft von Subventionen der öffentlichen Hand profitieren. Die Neuenburger Regierung muss diesem Vorgehen endlich Einhalt gebieten, so wie es auch das Neuenburger Parlament verlangt.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB 079 249 59 74</span></li></ul><p><br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-968</guid><pubDate>Tue, 22 Jan 2013 14:27:00 +0100</pubDate><title>Automatischer Rentenabbau hat keine Chance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/automatischer-rentenabbau-hat-keine-chance</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem schönfärberisch „Schuldenbremse“ genannten Mechanismus plant die bürgerliche Mehrheit der Sozialkommission des Ständerats einen automatischen Rentenabbau – sei es über Rentenkürzungen, sei es über ein höheres Rentenalter. Damit politisieren die bürgerlichen Politiker am Volk vorbei, das solch technokratischen Abbauplänen bereits in der 11. AHV-Revision eine wuchtige Abfuhr erteilte. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB wird die Neuauflage dieser Pläne mit allen Mitteln bekämpfen.
</p><p>Der SGB fordert die bürgerlichen Politiker auf, die AHV nicht ständig schlecht zu reden und endlich die Raubzüge auf die Alters- und Hinterbliebenenversicherung einzustellen. Insgesamt entgehen der AHV jährlich rund 3 Milliarden Franken, weil der Bund auf Einnahmen zugreift, die eigentlich der AHV zustehen – etwa bei der Tabak- und Alkoholsteuer. Und immer wieder wird der AHV Geld entzogen – etwa wegen der Unternehmenssteuerreform II.
</p><p>Statt ständig Abbaupläne zu wälzen sollte sich die Politik darauf konzentrieren, wie der wichtigste und solideste Pfeiler des Sozialstaats gestärkt und der Verfassungsauftrag umgesetzt werden kann. Gemäss Bundesverfassung müssen die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule zusammen im Pensionsalter den gewohnten Lebenswandel in „angemessener Weise“ garantieren. Dazu braucht es eine Erhöhung der AHV-Renten, so wie sie der SGB in der Volksinitiative „AHVplus: Für eine starke AHV“ fordert, die er im Frühjahr lanciert.
</p><h5 style="font-size: 13px; "><span>AUSKÜNFTE</span></h5><ul style="font-size: 12px; "><li style="font-size: 12px; "><span>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik,&nbsp;031 377 13 oder 076 564 67 67</span></li><li style="font-size: 12px; "><span>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation,&nbsp;031 377 01 06 oder 079 249 59 74</span></li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-966</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2013 15:31:00 +0100</pubDate><title>SGB besorgt über Lage in Tunesien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-besorgt-ueber-lage-in-tunesien</link><description>Gewerkschaftsrechte müssen eingehalten werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">In Tunesien haben seit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die Ennahda-Partei die Angriffe auf Gewerkschaften wieder zugenommen. Der SGB fordert den Bundesrat auf, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Druck auf die tunesische Regierung auszuüben, damit die Gewerkschaftsrechte respektiert werden. Als bedeutender Handelspartner und Geldgeber hat die Schweiz gegenüber Tunesien eine privilegierte Stellung, um diesem Anliegen das nötige Gehör zu verschaffen.</p><p class="Text">Es darf nicht sein, dass kurz nach dem „Arabischen Frühling“ Gewerkschafts- und sonstige Menschenrechte wieder mit Füssen getreten werden. Dieser SGB-Aufruf ist Teil einer europaweiten Solidaritäts-Kampagne des Europäischen Gewerkschaftsbundes zugunsten der tunesischen Gewerkschaften.</p><h5>Auskünfte</h5><p class="GliederungText">Luca Cirigliano, Zentralsekretär zuständig für das Dossier Internationales,&nbsp;076 335 61 97</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-962</guid><pubDate>Wed, 16 Jan 2013 11:19:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat verweigert überfälligen Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-verweigert-ueberfaelligen-lohnschutz</link><description>Botschaft zur Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat will weiterhin Löhne zulassen, die nicht zum Leben reichen. Und er weigert sich, die Arbeitnehmenden vor Lohndruck und Arbeitgeberwillkür zu schützen. Das ist die Botschaft, welche die Landesregierung mit ihrem Nein zur Mindestlohninitiative an das Parlament und die Öffentlichkeit sendet.
</p><p>Rund 400‘000 Personen arbeiten heute in unserem Land zu Tiefstlöhnen unter 4000 Franken –&nbsp; rund ein Drittel davon mit abgeschlossener Berufslehre, etwa Verkäuferinnen, Bäcker oder Floristinnen. Mit solchen Löhnen kann man in der reichen Schweiz nicht leben. 
</p><p>Der Bundesrat verschliesst die Augen vor der Tatsache, dass der Schutz der Löhne bei uns im Vergleich zu anderen Ländern schwach ist. In seiner Botschaft zur Mindestlohninitiative zeichnet er ein völlig verzerrtes Bild der Realität in unserem Land.</p><ul><li>Obwohl die GAV-Abdeckung in der Schweiz mit 48 Prozent deutlich tiefer ist als beispielsweise der OECD-Durchschnitt von 62.1 Prozent (s. Anhang der Botschaft), spricht der Bundesrat von einem „ausgezeichneten Funktionieren der Sozialpartnerschaft“.</li><li>Alle Länder, die eine ähnlich tiefe oder tiefere GAV-Abdeckung haben wie die Schweiz, haben einen gesetzlichen Mindestlohn.</li><li>Obwohl in der gesamten Deutschschweiz trotz vielen Lohnunterbietungen keine Mindestlöhne über Normalarbeitsverträge erlassen wurden, spricht der Bundesrat von einer „effizienten Bekämpfung“ von Lohnmissbräuchen.&nbsp;</li></ul><p>In vielen Branchen (Schuh- und Kleiderdetailhandel, Journalismus usw.) weigern sich die Arbeitgeber, GAV abzuschliessen. In wachsenden Wirtschaftszweigen mit tiefsten Löhnen wie den Callcentern, Kosmetikinstituten, Fitnesscentern, Kurierdiensten gibt es keine Arbeitgeberverbände, mit denen ein GAV abgeschlossen werden könnte. Der Bundesrat hat heute mit seinem Nein zu Mindestlöhnen zum Ausdruck gebracht, dass ihm die Situation dieser Personen gleichgültig ist. 
</p><p>In der Botschaft musste der Bundesrat die zum Thema vorhandenen ökonomischen Studien zurechtbiegen, um seine Ablehnung des Volksbegehrens zu begründen. Mit Angstmacher-Behauptungen wie höhere Arbeitslosigkeit, Verlust der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft, starrer Arbeitsmarkt usw. hofft er, die grosse Sympathie für die Mindestlohn-Initiative in der Bevölkerung zu drehen. Das wird sich spätestens in der Volksabstimmung als Bumerang erweisen.
</p><p>Die Schweizer Bevölkerung will keine Schandlöhne. Sie will wie der SGB mit seiner Mindestlohninitiative, dass in der Schweiz Löhne bezahlt werden, die zum Leben reichen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-961</guid><pubDate>Fri, 11 Jan 2013 12:33:00 +0100</pubDate><title>Ohne Sozialplanpflicht kein neues Sanierungsrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ohne-sozialplanpflicht-kein-neues-sanierungsrecht</link><description>Revision Sanierungsrecht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Rechtskommission des Nationalrats im Rahmen der Revision des Firmensanierungsrechts Bundesrat und Ständerat folgen und eine Sozialplanpflicht einführen will. Der SGB ist jedoch beunruhigt, dass dieser Entscheid nur äusserst knapp mit 13 zu 12 Stimmen getroffen wurde. Der SGB warnt davor, den Forderungen der Arbeitgeber zu folgen und dieses zentrale Element aus der Vorlage herauszubrechen. In diesem Fall wäre die Revision des Sanierungsrechts für den SGB nicht mehr akzeptabel.
</p><p>Die Vorlage sieht nämlich vor, dass künftig Arbeitnehmende bei Firmensanierungen fristlos gekündigt werden dürfen. Der Bundesrat will so die Sanierung insolventer Firmen erleichtern. Er hat immerhin anerkannt, dass dies für die Betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hart ist und sie deshalb dafür entschädigt werden sollen. Der Bundesrat schlug deshalb als Ausgleich die Sozialplanpflicht vor, wie sie der SGB schon lange fordert. Eine Sozialplanpflicht ist in der heutigen Wirtschaftskrise umso nötiger. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme für unfähige Manager ausbezahlt werden, ist auch genügend Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen für entlassene Arbeitnehmende da.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 031 377 01 17</li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-959</guid><pubDate>Tue, 08 Jan 2013 09:57:00 +0100</pubDate><title>Nein zum 24 Stunden-Arbeitstag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitstag</link><description>Referendum gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gestartet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Der SGB lanciert gemeinsam mit den anderen Organisationen der "Sonntagsallianz" das Referendum gegen die Verschlechterung des Arbeitsgesetzes. Das Parlament will bei Tankstellenshops den 24-Stunden-Betrieb einführen. Damit droht ein Dammbruch für den ganzen Detailhandel. Mit seinem Entscheid höhlt das Parlament zudem das Arbeitsgesetz aus. Das hat Folgen für alle Branchen und untergräbt wichtige gesellschaftliche Freiräume. Dagegen setzen sich der SGB und die Sonntagsallianz vehement zur Wehr.</b></p><p>Am 14. Dezember hat das Parlament beschlossen, die Ladenöffnungszeiten bei Tankstellenshops zu deregulieren und damit erstmals den 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel einzuführen. Das weitet auch die Sonntagsarbeit aus. Der unklare Geltungsbereich führt zudem zu einem unkontrollierbaren Wildwuchs bei den Shops und erhöht den Liberalisierungsdruck im&nbsp; Detailhandel massiv. „Und der Gesetzesvorschlag ist ein gefährlicher Türöffner für weitere, radikale Liberalisierungsvorstösse im Parlament“, meint Vania Alleva, Co-Präsidentin der Unia.
</p><p>„Die Nacht und der Sonntag gehören uns und werden nicht zugunsten von Liberalisierungsturbos geopfert“, sagt Kurt Regotz, Präsident der Gewerkschaft Syna. Das Verkaufspersonal leidet schon heute unter tiefen Löhnen, zerstückelten Arbeitszeiten und Arbeit auf Abruf. Besonders betroffen von längeren Ladenöffnungszeiten sind die Frauen, sie machen fast 70% des Verkaufspersonals aus. Liselotte Fueter, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen Schweiz, sagt: „Es geht hier um klassische Frauenjobs mit schlechten Arbeitsbedingungen.“ Zudem ist Nacht- und Sonntagsarbeit gesundheitsschädlich. Klaus Stadtmüller, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, weiss aus Erfahrung: „Die 7x24-Stunden-Einkaufsmöglichkeit ist ein Luxus und rechtfertigt nicht, Arbeitnehmende zusätzlichen Belastungen und gesundheitlichen Risiken auszusetzen.“
</p><p>Nicht nur der Detailhandel ist betroffen. Der Gesetzesvorschlag höhlt das Arbeitsgesetz in einem zentralen Punkt aus – dem Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. Das betrifft alle Beschäftigten. Von ihnen wird immer häufiger die permanente Verfügbarkeit gefordert. Mit der ständigen Flexibilisierung der Arbeitszeit gehen wichtige gesellschaftliche Freiräume verloren. „Der arbeitsfreie Sonntag schenkt uns Menschen Raum und Zeit für Erholung und zum Auftanken. Und das nicht nur als Einzelwesen, sondern als Mitglied der Gesellschaft“, sagt Martin Werlen, Abt von Einsiedeln. Die Sonntagsallianz ist der Ansicht, dass auf diese Errungenschaften nicht leichtfertig verzichtet werden darf.
</p><h5>Unterschriftenbogen</h5><p>&lt;media 818 - - "TEXT, Referendum 24 Arbeitstag web dt SGB, Referendum_24_Arbeitstag_web_dt_SGB.pdf, 319 KB"&gt;Download Deutsch&lt;/media&gt;
</p><h5><strong>Redebeiträge</strong></h5><ul><li><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Alleva_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vize-Präsidentin SGB:&nbsp;Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag</a></p></li><li><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Regotz_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Kurt Regotz, Präsident Syna:&nbsp;Schlechte Arbeitsbedingungen im Detailhandel. Warum also diese&nbsp;Zwängerei mit der Liberalisierung?</a></li><li><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Werlen_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Redebeitrag von Martin Werlen,&nbsp;Abt von Einsiedeln</a></p></li><li><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Fueter_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><p>Liselotte Fueter,&nbsp;Co-Präsidentin Evangelische Frauen Schweiz (EFS): Die Liberalisierung der Öffnungszeiten der Tankstellenshops&nbsp;trifft Frauen, Kinder und Familien</p></a><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Fueter_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Fueter_d.pdf</a></p></li><li><p><a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2013/01/Referat_Stadtmuller_d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Klaus Stadtmüller,&nbsp;Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin:&nbsp;Nacht- und Sonntagsarbeit sind gesundheitsschädlich.&nbsp;Welche Folgen hat es für Angestellte, wenn sie zunehmend in der Nacht arbeiten&nbsp;müssen (inkl. Nacht auf Sonntag)?</a></p></li></ul><h5>&nbsp;<b>Weitere Informationen</b></h5><p>&nbsp;</p><ul><li><b>Vania Alleva</b>, Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB, Tel. 079 620 11 14</li><li><b>Kurt Regotz</b>, Präsident Syna, Vizepräsident Travail.Suisse, 079 617 62 94.</li><li><b>Liselotte Fueter</b>, Co-Präsidentin der evangelischen Frauen der Schweiz, 079 302 45 35</li><li><b>Klaus Stadtmüller</b>, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin,&nbsp;Tel. 079 237 97 10</li><li><b>Kontakt Abt Martin Werlen</b>: Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax, Tel. 078 824 44 18</li><li><b>Géraldine Savary</b>, Ständerätin und Vizepräsidentin SP Schweiz, 079 414 86 65</li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-958</guid><pubDate>Mon, 07 Jan 2013 09:17:00 +0100</pubDate><title>Gerechtere Einkommensverteilung, bessere Renteneinkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gerechtere-einkommensverteilung-bessere-renteneinkommen</link><description>Jahresmedienkonferenz 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch im Jahr 2013 steht die Lohn- und Rentenentwicklung zuoberst auf der politischen Agenda des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Die Mindestlohn-Initiative wird in die parlamentarische Beratung gelangen. Sie verlangt einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 4‘000 Franken für eine Vollzeitstelle sowie die Förderung von GAV durch den Bund. Ein solcher Mindestlohn ist bitter nötig: Rund 430‘000 Arbeitnehmende erhalten für einen Vollzeitjob nur einen sogenannten Tieflohn von weniger als 4‘000 Franken pro Monat. 140‘000 Menschen davon verdienen so wenig, obwohl sie über einen Lehrabschluss verfügen. Damit wird das Versprechen nicht eingelöst, dass Menschen mit Lehre von ihrem Lohn leben und eine Familie gründen können müssen.
</p><p>Während Beschäftigte mit einer Lehre zwischen 2002 bis 2010 einen sinkenden Reallohn hinnehmen mussten, stiegen die Reallöhne der Kader um mehr als 12 Prozent. Und auch die Aktionäre konnten in den letzten Jahren von Milliarden-Steuergeschenken profitieren. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 4‘000 Franken sorgt damit für etwas mehr Lohngerechtigkeit, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien ausführte.
</p><h3><b>Raubzüge auf die AHV-Kasse stoppen</b></h3><p>In der Debatte über die Altersvorsorge wird der SGB alle Versuche bekämpfen, die erste Säule schlecht zu reden und zu schwächen. Es geht nicht an, dass der AHV Geld vorenthalten wird, das ihr zusteht. Heute fliessen die Erträge der Tabak- und Alkoholsteuer in die Bundeskasse, statt in die AHV. Dort werden sie mit dem Bundesbeitrag an die AHV verrechnet. Der AHV entgehen so allein 2,5 Mrd. Franken. Insgesamt stünden der AHV jährlich 3 Mrd. Franken mehr zu als ihr heute zufliessen, wie SGB-Chefökonom Daniel Lampart aufzeigte. Stattdessen werden mit dem Geld Steuersenkungen für die Oberschicht und die Unternehmen finanziert. Hier besteht Korrekturbedarf.
</p><p>Kompensiert werden müssen auch die 300 bis 400 Mio. Franken Einnahmeausfälle, die bei der AHV wegen der Unternehmenssteuerreform II anfallen, da sich Firmenbesitzer heute lieber AHV-freie Dividenden statt AHV-pflichtige Löhne auszahlen. Zudem muss das Parlament den Plan des Bundesrats zurückweisen, die Schulden der IV gegenüber der AHV nur noch mit einem statt zwei Prozent zu verzinsen (Einnahmeausfall für die AHV: 150 Millionen).
</p><p>„Die Kreise, die sich angeblich um die Finanzen der AHV sorgen, täten besser daran, die AHV vor den Raubzügen zu schützen, denen sie seit Jahr und Tag ausgesetzt ist“, sagte Paul Rechsteiner. Ob die AHV genug Geld hat um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, ist in erster Linie eine Frage des politischen Willens. Als eines der reichsten Länder der Welt hat die Schweiz die dazu nötigen Ressourcen.
</p><h3><b>Bessere Renten dank AHVplus</b></h3><p>Statt eines Abbaus braucht es bei der AHV vielmehr einen Ausbau. Höhere AHV-Renten sind dringend nötig, da heute viele Menschen im Alter ihr „gewohntes Leben“ nicht mehr „angemessen“ weiterführen können, wie es in der Verfassung vorgeschrieben ist. Die AHV ist die effizienteste und stabilste Säule der Altersvorsorge, wie die für die Sozialpolitik zuständige SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi ausführte. Deshalb will der SGB die AHV ausbauen. Dazu startet der SGB im Frühling die Volksinitiative AHVplus. Ziel ist es, auf den AHV-Renten einen Zuschlag von 10 Prozent zu gewähren.
</p><h5>Referate der jahresmedienkonferenz 2013</h5><ul><li>&lt;media 825 - - "TEXT, 130107 PR Jahres MK , 130107_PR_Jahres_MK_.pdf, 68 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB:&nbsp;„Keine Löhne unter 4‘000 Franken“, anständige Renten und&nbsp;„Schluss mit den Raubzügen auf die AHV-Kasse!“&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 824 - - "TEXT, 130107 DL Jahres MK, 130107_DL_JahresMK.pdf, 124 KB"&gt;Daniel Lampart, SGB-Chefökonom:&nbsp;Faire Löhne für die Normalhaushalte – Schluss mit Steuersenkungen für die Oberschicht auf Kosten der AHV&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 823 - - "TEXT, 130107 DB Jahres MK, 130107_DB_Jahres_MK.pdf, 78 KB"&gt;Doris Bianchi,&nbsp;Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen:&nbsp;Bessere Renten&lt;/media&gt;<p class="Titeldiverse"></p><p class="AktuellesDatum"></p></li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</li><li>Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen,&nbsp;076 564 67 67</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-957</guid><pubDate>Fri, 21 Dec 2012 11:45:00 +0100</pubDate><title>Inakzeptables Schneckentempo</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/inakzeptables-schneckentempo</link><description>Lohndiskriminierung bekämpfen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass die Lohndiskriminierung in der Privatwirtschaft zwischen 2008 und 2010 von monatlich 745 auf 677 Franken zurückging, ist an und für sich erfreulich. Dies bestätigt den langjährigen Trend, dass die Lohndiskriminierung abnimmt. Leider geht es aber immer noch im Schneckentempo vorwärts: Seit 1998 ist die Lohndiskriminierung im Privatsektor von 10,6 auf 8,7 Prozent im Jahr 2010 gesunken. Das sind gerade einmal 1,9 Prozentpunkte.
</p><p>Geht es in diesem Tempo weiter, würde es bis zum Verschwinden der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen weitere 50 Jahre dauern. Bereits bei der Mutterschaftsversicherung haben die Frauen 60 Jahre gewartet, bis der Verfassungsauftrag umgesetzt wurde. 1981 ist der Grundsatz der Lohngleichheit für Frauen und Männer in der Bundesverfassung verankert worden. Seither sind mehr als 30 Jahre vergangen. Es ist nicht akzeptabel, die Frauen nochmals 50 Jahre zu vertrösten.
</p><p>Die Lohnstrukturerhebung bestätigt auch, dass Frauen überdurchschnittlich stark in Tieflohnbranchen tätig sind. Der Frauenanteil von 64,5 Prozent an den Stellen mit einem monatlichen Bruttolohn von weniger als 4000 Franken zeigt, dass vor allem Frauen stark von einem staatlichen Mindestlohn von 4000 Franken profitieren würden, so wie es die Mindestlohn-Initiative des SGB verlangt.
</p><p>Die Unternehmen sind gefordert, ihre Löhne zu überprüfen und endlich dem Lohngleichheitsdialog beizutreten. Wird auf diesem Weg die Lohndiskriminierung nicht in absehbarer Zeit eliminiert, müssen Bundesrat und Parlament die Verantwortung wahrnehmen und mit staatlichen Massnahmen die Lohngleichheit durchsetzen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB,&nbsp;079 341 90 01</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-952</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 12:23:00 +0100</pubDate><title>Streik im Neuenburger Spital „La Providence“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/streik-im-neuenburger-spital-la-providence</link><description>Staatlich gedecktes Lohndumping verhindern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Was in der ganzen Schweizer Wirtschaft selbstverständlich ist, soll in Neuenburg ausser Kraft gesetzt werden? Im Neuenburger Gesundheitswesen besteht ein kantonaler Gesamtarbeitsvertrag unter dem Namen „Santé 21“, der für alle Spitäler, für die meisten Alters- und Pflegeheime, ja selbst für die Neuenburger Spitex gilt. Gemäss geltendem Recht muss ein Spital, das vom Kanton Subventionen und auf die kantonale Spitalliste will, diesen Branchen-GAV einhalten. In allen anderen Branchen ist das ebenso: Wenn der Staat mit Steuergeldern Güter, Bauaufträge oder andere Leistungen einkauft, so darf er damit nicht Lohndumping betreiben. Er muss vom Lieferanten verlangen, dass die orts- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen eingehalten werden.
</p><p>Die Privatspitalgruppe Genolier Swiss Medical Network GSMN will in Neuenburg das Spital „La Providence“ aufkaufen. Auf Befehl von Genolier hat das Spital den Branchen-Gesamtarbeitsvertrag aufgekündigt und will die Löhne und Anstellungsbedingungen verschlechtern. Wer sich wehrt, dem wird mit Entlassung gedroht. Gleichzeitig verlangt das Spital vom Kanton zusätzliche Subventionen. Bisher lässt der Neuenburger Regierungsrat das Spital gewähren, will es weiter auf der Spitalliste führen und stellt sogar zusätzliche Subventionen in Aussicht, obwohl der GAV nicht mehr eingehalten wird.
</p><p>Bleibt der Regierungsrat bei seiner Haltung, gefährdet dies die Gesundheitsversorgung. Zur Bewältigung des anhaltenden Personalmangels und der sich aus demografischen Gründen verschärft, müssen in der Schweiz jährlich 10'000 Arbeitskräfte rekrutiert werden. Das kann nur gelingen, wenn dem Personal gute und sichere Arbeitsbedingungen geboten werden. Machen aber die Neuenburger Verhältnisse Schule, würde sich der Personalmangel verschärfen und die Gesundheitsversorgung für die ganze Bevölkerung verschlechtern.
</p><p>Die Angestellten des Spitals wehren sich seit Ende November mit einem Streik. Das kantonale Parlament hat am 5. Dezember eine dringliche Motion beschlossen, welche den Regierungsrat auffordert, das geltende Recht umzusetzen und die Einhaltung des GAV zu verlangen. Morgen Mittwoch tagt der Regierungsrat zu diesem Thema. Heute Dienstagabend, 17.30 Uhr, protestieren die Streikenden mit Unterstützung der Gewerkschaften gegen das drohende Lohndumping.
</p><p>Die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse bekräftigen ihre Solidarität und Unterstützung für die Streikenden von „La Providence“. Der Kampf der Streikenden ist exemplarisch, die bisherige Haltung des Regierungsrates inakzeptabel. Das staatlich gedeckte und subventionierte Lohndumping und ein sich zuspitzender Personalmangel dürfen nicht zugelassen werden. Die Dachverbände appellieren an den Neuenburger Regierungsrat, das geltende Recht umzusetzen: Wer auf die Spitalliste will und zusätzliche Subventionen erhalten soll, muss den Branchen-GAV einhalten. Alles andere setzt den sozialen Frieden aufs Spiel.
</p><h5>Weitere Beiträge zum Streik in Neuenburg</h5><p>Paul Rechsteiner, Präsident SGB:&nbsp;Staatlich gedecktes Lohndumping ist illegal und gefährdet den sozialen Frieden
</p><p>&lt;media 809 - linkicon "TEXT, 121218d Text Giger, 121218d_Text_Giger.pdf, 153 KB"&gt;Stefan Giger, Generalsekretär vpod:&nbsp;Löhne drücken und abkassieren – soll der Ausverkauf des Gesundheitswesens beginnen?&lt;/media&gt;
</p><p>&lt;media 808 - linkicon "TEXT, 121218d Text M Fluegel, 121218d_Text__M_Fluegel.pdf, 202 KB"&gt;Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse:&nbsp;Neuenburger Regierungsrat gefährdet mutwillig Schweizer Gesundheitsversorgung&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Stefan Giger, Generalsekretär VPOD, 079 296 77 07</li><li>Kurt Regotz, Präsident Syna, 079 617 62 94</li><li>Martin Flügel, Präsident Travail.Suisse, 079 743 90 05</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-947</guid><pubDate>Thu, 13 Dec 2012 11:42:00 +0100</pubDate><title>Geldpolitik nach wie vor zu restriktiv</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/geldpolitik-nach-wie-vor-zu-restriktiv</link><description>SNB-Entscheid</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat zur Kenntnis genommen, dass die Schweizerische Nationalbank die Wechselkursuntergrenze weiterhin mit aller Konsequenz durchsetzen will. Das ist unbedingt notwendig. Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Damit die Löhne und Arbeitsplätze einigermassen sicher sind, bräuchte es einen deutlich schwächeren Frankenkurs. Bei den gegenwärtigen Rezessionsgefahren trifft das besonders zu.
</p><p>Die Preise in der Schweiz sinken. Die Arbeitslosigkeit steigt. Die Preisstabilität ist nicht gewährleistet. Auch im kommenden Jahr dürfte die Teuerung im Minus sein. Der geldpolitische Auftrag der SNB schreibt in einer solchen Situation ganz klar eine expansive Geldpolitik vor. Mit dem nach wie vor stark überbewerteten Franken ist die Geldpolitik jedoch restriktiv ausgerichtet. Zwar sind die Zinsen tief. Doch dieser Vorteil für die Schweizer Wirtschaft wird durch den überbewerteten Franken mehr als zunichte gemacht. Das zeigen Indikatoren wie der Monetary Conditions Index deutlich. Gemäss dem Auftrag müsste die SNB die Wechselkursuntergrenze so rasch als möglich anheben. Dass der Frankenkurs gesteuert werden kann, belegt nicht nur die erfolgreiche Verteidigung der Untergrenze, sondern auch die Auswirkungen der angekündigten Negativzinsen der Grossbanken.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-945</guid><pubDate>Tue, 11 Dec 2012 15:33:00 +0100</pubDate><title>Untaugliche Rezepte der bürgerlichen Parteien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/untaugliche-rezepte-der-buergerlichen-parteien</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die bürgerlichen Parteien SVP, FDP, CVP, BDP und GLP haben am Dienstag einmal mehr altbekannte und untaugliche Rezepte zur Altersvorsorge präsentiert. Prioritär vorantreiben wollen sie Massnahmen, mit denen sie bereits in der Vergangenheit gescheitert sind, etwa der Erhöhung des Rentenalters der Frauen oder einem schönfärberisch „Schuldenbremse“ genannten automatischen Abbaumechanismus.
</p><p>Aus Angst davor, die Karten auf den Tisch zu legen, blieben die Bürgerlichen vage, wie ein solcher Mechanismus konkret aussehen könnte. Es ist unschwer zu erkennen, dass sich dahinter vor allem Pläne für automatische Rentenkürzungen oder automatische Rentenaltererhöhungen verstecken, zu denen das Stimmvolk dann nichts mehr zu sagen hätte.
</p><p>Eine bittere Medizin verschreiben wollen die Bürgerlichen vor allem den Frauen: Sie fordern beim Rentenalter eine „Gleichbehandlung“ von Mann und Frau. Die Frauen sind heute vor und nach der Pension weit schlechter gestellt als die Männer. Die durchschnittliche Pensionskassenrente eines Mannes ist heute immer noch rund doppelt so hoch wie jene einer Frau. Das Renteneinkommen von Frauen ist dadurch deutlich tiefer als jenes der Männer. Die Gleichberechtigung der Frauen wird nicht mit einem höheren Rentenalter und dadurch einer kürzeren Leistungsbezugsdauer gefördert, sondern durch eine bessere AHV Rente, so wie sie die Volksinitiative AHVplus vorsieht.
</p><p>Lieber heute als morgen würden die bürgerlichen Parteien den Mindestumwandlungssatz bei den Pensionskassen senken, eine Massnahme, die das Stimmvolk 2010 mit mehr als 70 Prozent ablehnte.
</p><p> Mit ihren Forderungen politisieren die bürgerlichen Parteien am Volk vorbei. Wie in der Vergangenheit werden sie Schiffbruch erleiden. Der SGB wird sich demgegenüber darauf konzentrieren, eine solide Altersvorsorge für alle zu sichern.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Zentralsekretärin, zuständig für Altersvorsorge,&nbsp;076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation,&nbsp;079 249 59 74</li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-938</guid><pubDate>Wed, 05 Dec 2012 13:02:00 +0100</pubDate><title>Parlament will 24-Stunden-Arbeitstag - SGB ergreift Referendum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-will-24-stunden-arbeitstag-sgb-ergreift-referendum</link><description>Gegen mehr Nacht- und Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wenn, was kaum zu erwarten ist, nicht noch eine plötzliche Einsicht die bürgerlichen Parlamentarier erleuchten sollte, werden diese am 14. Dezember in der Schlussabstimmung die „Liberalisierung der Öffnungszeiten in Tankstellenshops“ verabschieden. Dann wird das Volk das letzte Wort haben – und dieses dürfte den 24-Stunden-Arbeitstag versenken.</p><p>Im Herbst hatte der Ständerat bereits entschieden, dass in Tankstellenshops „auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr“ neu Nacht- und Sonntagsarbeit zugelassen wird. Im Nationalrat versuchte am 5. Dezember eine linksgrüne von Louis Schelbert angeführte Minderheit, das Vorhaben auf Autobahnraststätten einzuschränken. Diese Begrenzung hatte jedoch keinen Erfolg: Mit 112 gegen 62 Stimmen entschied der Rat klar für die umfassende Variante. Damit hat die Vorlage nur mehr die Hürde der parlamentarischen Schlussabstimmung zu nehmen. Die eigentliche Schlussabstimmung jedoch wird das Volk vornehmen. Die Gewerkschaften, unterstützt von weiteren Kreisen, haben das Referendum bereits beschlossen. Angesichts der Urnengänge in den letzten Jahren zu gleich gelagerten Fragen scheint das Schicksal der Vorlage besiegelt. Sie wird enden, wo sie hingehört: auf dem Misthaufen der Geschichte.
</p><p>Die bürgerlichen Deregulierer bezeichneten den 24-Stunden-Arbeitstag an den Tankstellen als kleinen Schritt, das gewerkschaftliche Referendum als „fundamentalistisch“. Ein kleiner Schritt ist die Rund-um-die-Uhr-Arbeit in den Tankstellenshops sicherlich nicht. Er ist ein Einfallstor für den 24-Stunden-Arbeitstag allgemein. Und apropos kleine Schritte: viel Kleinviel gibt auch viel Mist. Denn neben „Lüscher“ sind im Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen hängig, die alle einen Schritt auf das Ziel einer rastlos shoppenden und schliesslich rastlos produzierenden Gesellschaft darstellen. 
</p><p>„All diese Vorstösse folgen dem System einer Salamitaktik: Scheibe für Scheibe soll das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit zuerst ausgehöhlt und dann ganz beseitigt werden. Denn die volle Deregulierung der Arbeitszeiten auf einen Schlag wäre hoffnungslos. […] Bereits heute arbeiten 13,4 % der Erwerbstätigen regelmässig oder manchmal in der Nacht und 25,2 % regelmässig oder manchmal am Sonntag. Wenn wir jetzt nicht Sand in das Getriebe dieser Ideologie werfen, dann wird sich die rastlose Gesellschaft mit 24-Stunden- und 7-Tage-Arbeit unweigerlich einstellen. Auf der Verliererseite stünden dann die Gesundheit, das soziale und familiäre Leben und die Lebensqualität.“
</p><p>Das ist aus dem Vorwort von SGB-Dossier Nr. 82 (Februar 2012) zitiert, verfasst von meinem Vorgänger Jean Christophe Schwaab. Dem ist nichts mehr beizufügen.
</p><p>Doch, eines schon noch: Eigentlich hätten wir gedacht, dass nach dem Juni-Schiffbruch der Zürcher Initiative „der Kunde ist König“ und des Luzerner Vorstosses für längere Ladenöffnungszeiten die Bürgerlichen&nbsp;ein bisschen Einsicht gewonnen hätten…
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-939</guid><pubDate>Wed, 05 Dec 2012 13:01:00 +0100</pubDate><title>Parlament setzt Gewerkschaftsforderung für echte Solidarhaftung um</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-setzt-gewerkschaftsforderung-fuer-echte-solidarhaftung-um</link><description>Flankierende Massnahmen weiter verschärft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Noch vor einem Jahr wurden die Gewerkschaften von Arbeitgebern und Wirtschaftsvertretern für die Forderung nach einer echten Solidarhaftung belächelt. Nun hat das Parlament entschieden, die Firmen in der Schweiz stärker in die Pflicht zu nehmen, um hiesige Löhne und Arbeitsbedingungen auch bei Subunternehmen durchzusetzen.</p><p>Der SGB nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat diese alte Forderung der Gewerkschaften im Kampf gegen Lohndumping erfüllt. Konkret müssen Firmen künftig bei allen von ihr direkt oder indirekt beauftragten Subunternehmern für die Einhaltung der hiesigen Löhne und Arbeitsbedingungen geradestehen.
</p><p>Bei Bundesrat und Parlament hat sich damit die Vernunft durchgesetzt. Auf den Baustellen zeigte sich, dass das Problem akut ist. Beinahe täglich deckte die Gewerkschaft Unia krasse Fälle von Lohndumping auf. Das Rezept der Lohndumper ist einfach: Ein Unternehmer gibt einen Auftrag – etwa die Eisenleger-Arbeiten oder Ausbauarbeiten – an einen Subunternehmer weiter. Er zahlt beispielsweise 50‘000 Franken. Der Subunternehmer gibt den Auftrag an eine andere Firma weiter, zahlt dieser aber nur noch 40‘000 Franken. Den Rest streicht er ein. Dieses Spiel wird mehrfach wiederholt. Mit jedem neuen Subunternehmer bleibt weniger Geld übrig, um den mit der Ausführung des Auftrags betrauten Arbeitern korrekte Löhne zu zahlen. Am Schluss der Subunternehmer-Ketten stehen regelmässig Firmen, welche sogar Löhne von weniger als 10 Franken pro Stunde bezahlen.
</p><p>In einer von der Unia gestarteten Petition forderten 27'318 Personen, diesem Treiben den Riegel zu schieben. Ihre Forderung wurde nun erhört: Künftig haftet der Erstunternehmer bei sämtlichen ihm nachfolgenden Subunternehmen solidarisch für die Nichteinhaltung der Mindestlöhne und der Arbeitsbedingungen.
</p><p>Nach den bereits im Sommer beschlossenen Verschärfungen der flankierenden Massnahmen (u.a. gegen ausländische Anbieter, die als Scheinselbstständige Aufträge in der Schweiz ausführen; neue Sanktionsmöglichkeiten gegen Firmen, welche gegen Bestimmungen von Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen verstossen), machte das Parlament damit einen weiteren Schritt, das Schweizer Lohnniveau zu schützen. Der SGB und seine Mitgliederverbände werden nun genau hinsehen, damit die neuen Gesetzesbestimmungen effizient umgesetzt werden.
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74 </li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-941</guid><pubDate>Tue, 04 Dec 2012 14:38:00 +0100</pubDate><title>Ständerat will Volk von der Debatte über Sonntagsverkäufe ausschliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-will-volk-von-der-debatte-ueber-sonntagsverkaeufe-ausschliessen</link><description>Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Geht es nach dem Ständerat, sollen in der Schweiz immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch am Sonntag arbeiten müssen. Die kleine Kammer hat mit 24 zu 11 Stimmen eine Motion des Tessiner FDP-Ständerats Fabio Abate gutgeheissen, die einen massiven Ausbau der Sonntagsarbeit im Detailhandel fordert. Statt wie bisher „nur“ in Fremdenverkehrsgebieten sollen die Läden an Sonntagen auch in grossen „Wirtschaftsräumen“ ihre Türen öffnen dürfen. Ausserdem sollen sie dies während dem ganzen Jahr tun dürfen und nicht nur während der Saison.
</p><p>Diesen skandalösen Angriff auf den Arbeitnehmerschutz will die Mehrheit der Ständeräte am Volk vorbei schmuggeln. Die Motion fordert nämlich, dass der Bundesrat die Deregulierung über eine blosse Änderung der Arbeitsgesetz-Verordnung vollzieht. Gegen Verordnungsänderungen, die vom Bundesrat im Übrigen befürwortet wird, kann kein Referendum ergriffen werden. Dieses Vorgehen ist umso stossender, als das Stimmvolk seit 2006 in 10 von 11 kantonalen Abstimmungen die Verlängerung von Ladenöffnungszeiten ablehnte. Bundesrat und Ständerat zeigen mit ihren Entscheiden, dass sie Angst vor dem Stimmvolk haben.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74&nbsp;</li></ul><p></p> ]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-935</guid><pubDate>Thu, 29 Nov 2012 10:52:00 +0100</pubDate><title>Gegen den Ausverkauf des Jugendschutzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gegen-den-ausverkauf-des-jugendschutzes</link><description>Jugendschutzalter für gefährliche Arbeiten nicht senken</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit Konsternation hat die SGB-Jugendkommission heute – und erst noch via Presse – davon erfahren, dass das Seco der eidgenössischen Arbeitskommission eine Vorlage unterbreitet hat, welche eine Senkung des Jugendschutzalters für gefährliche Arbeiten während der Lehre vorsieht. Dieses Vorhaben ist umso überraschender als die Berufsunfälle in der Lehre in letzter Zeit markant zugenommen haben. Zwischen 2005 und 2009 sind sie von 18 300 auf 19 700 gestiegen. Das ist ein Anstieg von 8 % innert 4 Jahren. Ein Viertel dieser verunfallten Lehrlinge sind unter 16 Jahre; dies ungeachtet der gesetzlichen Vorschriften, die für diese Jugendlichen bisher strenger gehalten sind.
</p><p>Anlässlich der Revision des Arbeitsgesetzes im Jahr 2006 hat der SGB die Senkung des Schutzalters von 20 auf 18 Jahre bekämpft. Die 2008 in Kraft getretene Verordnung 5 über den Schutz von jungen Arbeitnehmer/innen suchte die negativen Folgen dieser Revision abzumildern, indem sie insbesondere verbot, Lehrlingen unter 16 Jahren gefährliche Arbeiten zu übertragen. Jetzt wollen die Behörden sogar diesen letzten Schutz eliminieren. Dies irritiert umso mehr, als die heute geltenden Schutzbestimmungen nie evaluiert wurden. Zu allererst muss nun untersucht werden, weshalb die Zahl Berufsunfälle von jugendlichen ArbeitnehmerInnen und insbesondere von solchen unter 16 Jahren stark gestiegen ist und ob die heute geltenden Schutzbestimmungen überhaupt durchgesetzt werden. Die SGB-Jugendkommission beharrt auf wirksamen Schutzmassnahmen.&nbsp;
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB,&nbsp;079 436 21 29</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-931</guid><pubDate>Mon, 26 Nov 2012 13:55:00 +0100</pubDate><title>Erhöhung des Rentenalters der Frauen kommt nicht in Frage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erhoehung-des-rentenalters-der-frauen-kommt-nicht-in-frage</link><description>SGB-Frauenkommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Alain Berset hat vor wenigen Tagen die Leitlinien zur nächsten AHV- und BVG-Revision bekanntgegeben. Die SGB-Frauenkommission wird sich mit den Revisionspunkten im Detail auseinandersetzen, wenn die Vorschläge konkret auf dem Tisch liegen. Eines steht allerdings heute schon fest: Für die SGB-Frauenkommission kommt eine Rentenaltererhöhung der Frauen auf 65 Jahre nicht in Frage.
</p><p>Es gibt keinen Grund das Rentenalter der Frauen zu erhöhen. Die AHV steht auf soliden Füssen und in der Gleichstellung sind noch viele Baustellen offen. Zudem werden ältere Arbeitnehmende vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt verdrängt. Eine Rentenaltererhöhung der Frauen könnte höchstens in Betracht gezogen werden, wenn das durch diese Erhöhung zusätzlich in die AHV fliessende Geld in vollem Umfang den Frauen zur Verbesserung ihrer Altersvorsorge zu Gute kommt. Nach wie vor verdienen Frauen markant weniger als Männer und erledigen deutlich mehr unbezahlte Arbeit – Arbeit, welche für die ganze Gesellschaft wichtig ist. Eine einseitige „Gleichstellung“ in der Rentenalterfrage auf Kosten der Frauen ist inakzeptabel.
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND - FRAUENKOMMISSION
</p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Christine Filtner, Co-Präsidentin, 079 318 28 25</li><li>Christine Michel, Co-Präsidentin, 079 275 14 20</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-927</guid><pubDate>Fri, 23 Nov 2012 14:46:00 +0100</pubDate><title>Verstopfter Zugang zu Lehrstellen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/verstopfter-zugang-zu-lehrstellen</link><description>Lehrstellenkonferenz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt präsentiert sich nicht so rosig wie erhofft. Nachdem sich die Lage im 2011 deutlich entspannt hatte, werden im laufenden Jahr wieder deutlich mehr Lehrstellen nachgefragt als angeboten: 96‘500 jungen Menschen auf der Suche nach einer Berufsausbildung in einem Betrieb, standen nur 92‘000 freie Lehrplätze bereit.
</p><p>Das ist alarmierend. Nachdem die grossen Anstrengungen der letzten Jahre für den Ausbau des Lehrstellenangebots Früchte getragen haben, droht nun ein Rückschlag: Die schwächelnde Wirtschaft könnte viele Firmen dazu veranlassen, auf die Ausbildung ihres Berufs-Nachwuchses zu verzichten. Um zu verhindern, dass sich die Lage stark verschlechtert, müssen die in den Kantonen eingeführten Fördermassnahmen verstärkt werden.
</p><p>Das grosse Interesse der jungen Menschen für eine Berufsausbildung ist erfreulich. Im Jahr 2012 interessierten sich im letzten obligatorischen Schuljahr 61% der Jugendlichen für eine Berufslehre. Die von den Firmen geforderten Fähigkeiten stimmen immer weniger mit jenen überein, welche die Jugendlichen mitbringen. Obwohl im laufenden Jahr die Nachfrage nach Lehrstellen deutlich grösser war als das Angebot, blieben nicht weniger als 7‘000 Plätze unbesetzt – die meisten von ihnen in anspruchsvollen, technischen Berufen. Begründet wird dies mit einem „Mangel an geeigneten Kandidaten“. 
</p><p>Ein Teil der bürgerlichen Politiker will deshalb den Zugang zu den Gymnasien erschweren. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist eine solche Zugangsbeschränkung unsinnig. Im Gegenteil: Um den steigenden Ansprüchen des Arbeitsmarkts gerecht zu werden, muss der Zugang zur höheren Bildung auf allen Ebenen gefördert werden – auch in der Berufsbildung. Deshalb fordert der SGB die Wirtschaft auf, den begabten jungen Menschen bessere Perspektiven zu bieten und den Zugang zur Berufsmaturität im Rahmen der Lehre zu ermöglichen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Véronique Polito, Zentralsekretärin, zuständig für Berufsbildung<br>079 436 21 29</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-926</guid><pubDate>Wed, 21 Nov 2012 17:37:00 +0100</pubDate><title>Bedürfnisse breiter Bevölkerungskreise nicht berücksichtigt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/beduerfnisse-breiter-bevoelkerungskreise-nicht-beruecksichtigt</link><description>Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute seine Leitlinien für die künftigen Reformen der Altersvorsorge präsentiert. Positiv ist, dass er die Leistungen der ersten und zweiten Säule zusammen betrachtet. So wie es in der &nbsp;Bundesverfassung geregelt ist.
</p><p>Leider tragen seine Vorschläge den Bedürfnissen eines grossen Teils der Schweizer Bevölkerung nicht Rechnung. Das Renteneinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tiefe oder mittlere Löhne verdient haben, ist heute zu gering. Der Verfassungsauftrag, auch im Alter in angemessener Weise das gewohnte Leben führen zu können, ist noch nicht umgesetzt. Die Renten der AHV hinken der Lohnentwicklung hinterher. Auch die künftigen Renten der beruflichen Vorsorge stehen unter Druck. Heute garantiert auch ein volles Erwerbsleben keine genügende Altersrente. Es besteht damit ein grosses Bedürfnis, die Altersrenten deutlich, um 10 Prozent anzuheben, so wie es der SGB in der letzten Freitag beschlossenen Volksinitiative fordert.
</p><p>Mit seinen Plänen den Mindestumwandlungssatz zu senken, nimmt der Bundesrat stattdessen tiefere Renten in Kauf. Ein Interventionsmechanismus, welcher die AHV-Renten einfrieren würde, ist ebenfalls ein Angriff auf das Renteneinkommen.
</p><p>Fern von den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger liegt der Bundesrat auch bei den Plänen rund um das Rentenalter: Ältere Arbeitnehmer und vor allem die Arbeitnehmerinnen haben es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Rund ein Drittel der über 58-Jährigen würden lieber bis zur Pensionierung arbeiten anstatt ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Die Hälfte der Frauen, die vor 64 Jahren mit Arbeiten aufhören, tut dies, weil ihre Arbeit gesundheitlich zu belastend ist. Ein höheres Rentenalter der Frauen oder die Einschränkung von Frühpensionierungslösungen ist realitätsfremd und schafft neue Probleme.
</p><p>Ein Reformprojekt, welches die Sorgen der Bevölkerung nicht aufnimmt, ist zum Scheitern verurteilt. Der SGB hat bisher Revisionen der Altersvorsorge, welche den Bedürfnissen der jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner wiedersprechen, immer erfolgreich verhindert.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation, 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-925</guid><pubDate>Wed, 21 Nov 2012 13:27:00 +0100</pubDate><title>Initiative Minder: SGB-Vorstand empfiehlt leer einzulegen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/initiative-minder-sgb-vorstand-empfiehlt-leer-einzulegen</link><description>Parolenfassung eidg. Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) hat die Parole zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ gefasst. Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder hat nach einer ausführlichen Diskussion die Parole "leer einlegen" beschlossen.
</p><p>Sowohl die Initiative als auch der indirekte Gegenvorschlag, der bei einer Ablehnung der Initiative in Kraft tritt, sind nicht nur untaugliche Instrumente im Kampf gegen die Lohnschere, sondern stellen im Gegenteil eine Gefahr für die Arbeitsplätze dar.
</p><p>Im letzten Jahrzehnt sind nicht nur die Vergütungen und Boni in den Teppichetagen explodiert, auch die Ausschüttungen an die Aktionäre sind kräftig angestiegen. Wenig übrig blieb für die meisten Arbeitnehmenden. Sie waren die Abgezockten. „Abgezockt“ haben nicht nur die Topmanager, sondern auch die Aktionäre. Durch den von der Initiative Minder beabsichtigten Ausbau der Aktionärsrechte würden die Aktionäre gestärkt.
</p><p>Mit der Initiative steigt auch die Gefahr, dass aggressive Hedge-funds oder andere „Heuschrecken“ sich einer Firma bemächtigen. Denn durch das Verbot des Organ- und Depotstimmrechts, der jährlichen Wahl des Verwaltungsrates u.a. könnten sie sich in Zukunft an Generalversammlungen einfacher durchsetzen als heute. Dies kann, wie die Vergangenheit zeigt, zur Zerlegung von Firmen und damit zum Abbau von Arbeitsplätzen führen.
</p><p>Um wirklich etwas gegen die sich öffnende Lohnschere zu unternehmen, braucht es gute Mindestlöhne, wie sie der SGB mit der Mindestlohninitiative vorschlägt. Damit würde ein grösserer Teil der Lohnsumme zu den Normalverdienenden fliessen müssen. Weiter unterstützt der SGB die 1:12-Initiative.
</p><p>Neben der Parole zur Abzockerinitiative fasste der SGB auch jene zum Familienartikel und zur Revision des Raumplanungsgesetzes. In beiden Fällen empfiehlt der SGB-Vorstand ein Ja.</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-917</guid><pubDate>Thu, 15 Nov 2012 17:41:00 +0100</pubDate><title>SGB fordert längst fällige Erhöhung der AHV-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-fordert-laengst-faellige-erhoehung-der-ahv-renten</link><description>Volksinitiative beschlossen</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz erzielen viele Menschen im Alter nur ein ungenügendes Renteneinkommen. Ausserdem hinkt die Rentenentwicklung immer mehr der Lohnentwicklung hinterher. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will dieses Problem an der Wurzel angehen. Die Delegiertenversammlung des SGB hat deshalb einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren.
</p><p>Die Bundesverfassung verlangt, dass die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ gewährleisten müssen. Heute wird dieses Ziel bei vielen Menschen nicht erreicht. Dies betrifft nicht nur Menschen, die nach der Pensionierung einzig auf eine AHV-Rente zählen können. Auch viele mit Renten aus erster und zweiter Säule erreichen die von der Verfassung vorgesehene Quote nicht. Dieses Phänomen könnte sich angesichts des Drucks auf die zweite Säule noch verschärfen. Die Renten der AHV müssen deshalb erhöht werden.
</p><p>Der SGB schlägt in seiner Initiative vor, die AHV-Renten linear um 10 Prozent anzuheben. Das entspricht einem spürbaren Zustupf von monatlich 116 bis 232 Franken. Viele Arbeitnehmende sehen sich heute mit steigenden Beiträgen für die Pensionskasse konfrontiert, nur um die Leistungen halten zu können. Bei einer vollen Ehepaarrente würde der Zuschlag 348 Franken betragen. Ein Blick auf die heutige Rentenverteilung zeigt, dass Frauen – insbesondere Alleinerziehende – stark von der Erhöhung profitieren würden.
</p><p>AHVplus ist mit Kosten von 3,6 Milliarden Franken verbunden. Die Initiative macht zur Finanzierung keine Vorschriften. Als Finanzierungsquelle in Betracht kommen etwa die Erträge aus einer nationalen Erbschaftssteuer, wie sie eine vom SGB unterstützte Initiative fordert. Mit der geforderten Besteuerung von Erbschaften ab 2 Millionen Franken würden der AHV jährliche Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken zufliessen.
</p><p>Der SGB wird nun den genauen Wortlaut der Initiative formulieren und bei der Bundeskanzlei die Vorprüfung einleiten. Die Unterschriftensammlung soll im Frühjahr beginnen und die Initiative im Sommer eingereicht werden.
</p><p>Thema der Delegiertenversammlung war neben AHVplus auch der Schutz der Schweizer Löhne durch die Flankierenden Massnahmen. Der SGB fordert das Parlament auf, die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, dass sie die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen auch gegenüber Subunternehmen durchsetzen. Dazu muss das Parlament in der kommenden Wintersession eine echte Solidarhaftung einführen.
</p><p>Weiter sprachen sich die Delegierten in einer Resolution gegen längere Öffnungszeiten von Tankstellenshops aus. Sie machten deutlich, dass sie bereitstehen, diese Ausweitung der nacht- und Sonntagsarbeit sowie andere Deregulierungsschritte bei den Ladenöffnungszeiten nötigenfalls mit einem Referendum zu bekämpfen. Ausserdem riefen sie die Nationalbank auf, vehementer gegen den starken Franken vorzugehen. Von Bund und Kantonen fordern die SGB-Delegierten, dass sie auf Sparprogramme verzichten und stattdessen überflüssige Steuersenkungen für Vermögende, hohe Einkommen oder Unternehmensgewinne rückgängig gemacht werden.&nbsp;Zudem beschlossen die Delegierten das Referendum gegen das Asylgesetz zu unterstützen.
</p><h5>Unterlagen zur Delegiertenversammlung</h5><p>&lt;media 737 - linkicon "TEXT, 121116 DV AHVplus linear factsheet, 121116_DV_AHVplus_linear_factsheet.pdf, 377 KB"&gt;Factsheet AHVplus&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende SGB-Sekretärin, zuständig für Sozialpolitik,&nbsp;076 564 67 67</li><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom,&nbsp;079 205 69 11</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-916</guid><pubDate>Wed, 14 Nov 2012 15:24:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat prellt die Versicherten und missachtet Gesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-prellt-die-versicherten-und-missachtet-gesetz</link><description>Mindestzins bleibt bei skandalös tiefen 1,5 Prozent</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Entscheid, den Mindestzinssatz der 2. Säule auf historisch tiefen 1,5 Prozent zu belassen, prellt der Bundesrat die Versicherten. Er trägt damit der Erholung der Aktienmärkte und dem Immobilienboom in keiner Weise Rechnung. Stattdessen missachtet der Bundesrat das Gesetz, indem er bei seinem Entscheid den Deckungsgrad der Pensionskassen berücksichtigt.
</p><p>Gemäss Gesetz darf der Deckungsgrad der Pensionskassen beim Entscheid über den Mindestzinssatz keine Rolle spielen. Entscheidend für die Höhe der minimalen Verzinsung der Pensionskassengelder sind die Renditen der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Der Aktienmarkt hat sich seit Anfang Jahr erholt und eine gute Rendite abgeworfen. Die gängigen Pensionskassen-Indizes, die einen hohen Anteil Anleihen enthalten, haben in den letzten zwölf Monaten teilweise um fast 10 Prozent zugelegt. Auch bei den Immobilien – einem wichtigen Anlagestandbein der Pensionskassen – ist der Aufwärtstrend ungebrochen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund forderte deshalb einen realistischen Mindestzinssatz von 2,5 Prozent.
</p><p>Nun ist der Bundesrat hingegen dem Gejammer der Versicherungslobby gefolgt, die sich bereits in der BVG-Kommission durchgesetzt hatte. Damit fährt die Versicherungswirtschaft auch nächstes Jahr auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne ein. Die Versicherten sind wegen dem Bückling des Bundesrats vor den Versicherern einmal mehr die Geprellten.
</p><h5 class="SCHWEIZERISCHERGEWERKSCHAFTSBUND">Auskünfte: </h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin, zuständig für Fragen zur Altersvorsorge, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation,&nbsp; 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-914</guid><pubDate>Wed, 14 Nov 2012 10:11:00 +0100</pubDate><title>Gegen die blinde Sparpolitik – Zerstörung der sozialen Marktwirtschaft stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gegen-die-blinde-sparpolitik-zerstoerung-der-sozialen-marktwirtschaft-stoppen</link><description>Europäischer Aktions- und Solidaritätstag</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die von der EU, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verfolgte Sparpolitik führt in die Sackgasse: Zahlreiche Länder Europas hat sie bereits in die tiefste Krise seit den 1930er Jahren gestürzt. Die Lohnsenkungen auf breiter Front und der Abbau der sozialen Sicherheitsnetze erschüttern das europäische Sozialmodell in seinen Grundfesten. 
</p><p>Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) will dieser Entwicklung nicht tatenlos zuschauen und führte am Mittwoch 14. November einen europaweiten Aktionstag für Arbeit und Solidarität durch. Europa braucht dringend einen neuen Sozialpakt. Diese Forderung wurde in Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Malta und Zypern mit Generalstreiks untermauert. Es ist das erste Mal, dass an einem EGB-Aktionstag in mehreren Ländern gleichzeitig gestreikt wird. In Frankreich, Polen, Rumänien, Slowenien und Tschechien gingen an Grossdemonstrationen Zehntausende auf die Strasse. Und in den meisten anderen europäischen Ländern – darunter die Schweiz – führten die Gewerkschaften Aktionen durch, um sich mit den von der Sparpolitik besonders hart betroffenen Menschen in Süd- und Osteuropa zu solidarisieren.
</p><p>In Bern und Genf fanden vor den Konsulaten Portugals, Spaniens und Griechenlands Solidaritätsaktionen der Gewerkschaft Unia statt. In Genf protestierten die Gewerkschaften im Bankenviertel an einer Platzkundgebung dagegen, dass nun das Volk die Folgen der Banken- und Finanzkrise auslöffeln muss. In Bern übergab Andreas Rieger, Co-Präsident der Gewerkschaft Unia, einem Vertreter der EU-Botschaft einen offenen Brief und hielt eine Ansprache. Darin verlangte er eine Politik für soziale Gerechtigkeit und eine gerechte Verteilung der Reichtümer in allen Ländern Europas, auch in der Schweiz. An der Aktion nahm auch die Mehrheit des portugiesischen Botschaftspersonals teil, das am Aktionstag in Streik getreten ist.
</p><p>Auch die Schweiz sieht sich immer mehr den Folgen dieser Krise ausgesetzt: Der starke Franken bringt die Exportwirtschaft und den Tourismus in Not. Nun kommt noch die wirtschaftliche Stagnation in den Zielmärkten dazu. Als Folge schwächelt auch die Schweizer Wirtschaft, was zu sinkenden Steuereinnahmen führt und den Druck auf die öffentlichen Haushalte erhöht. Bereits haben die ersten Kantone grosse Sparprogramme eingeleitet. In St. Gallen gehen deswegen die Gewerkschaften am Donnerstag 15. November auf die Strasse. Und in Luzern werden die Gewerkschaften am 24. November dagegen demonstrieren, dass mit der rigiden Sparpolitik die gleiche Abwärtsspirale in Gang gesetzt wird wie in vielen Ländern Europas.
</p><p>Bereits in den zwei Wochen vor dem europäischen Aktionstag fanden in der Schweiz zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen im Hinblick auf den europäischen Aktionstag statt. Die Gewerkschaft Unia führte gleichzeitig mit den Gewerkschaften ver.di (D) und GPA djp (A) Drei-Länder-Aktionswochen unter dem Motto „Geld ist genug da – Zeit für Gerechtigkeit“ durch.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat zudem in Briefen den Präsidenten der EU-Kommission, José Manual Barroso, sowie den Präsidenten des ständigen Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, dazu aufgefordert, die gescheiterte Sparpolitik aufzugeben und eine Wachstumspolitik einzuleiten mit Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Umwelt und Gesundheit. Dafür brauch es eine gerechtere Steuerpolitik.
</p><h5>Unterlagen zum Aktions- und Solidaritätstag</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>&lt;media 692 - linkicon "TEXT, 121102 SR EU-Aktionswochen, 121102_SR_EU-Aktionswochen.pdf, 689 KB"&gt;Veranstaltungen in der Schweiz im Zusammenhang mit dem europäischen Aktionstag vom 14. November 2012&lt;/media&gt;</li><li><a href="http://etuc.org/a/10446" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Veranstaltungen, Aktionen und Streiks in Europa, Karte des Europäischen Gewerkschaftsbundes</a></li><li>&lt;media 693 - linkicon "TEXT, 121114 Barroso, 121114_Barroso.pdf, 73 KB"&gt;Brief an den Präsidenten der europ. Kommission Barroso&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 694 - linkicon "TEXT, 121114 van Rompuy, 121114_vanRompuy.pdf, 73 KB"&gt;Brief an den Präsidenten des europ. Rates van Rompuy&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 695 - linkicon "TEXT, DE-A-social-compact-for-Europe-FINAL, DE-A-social-compact-for-Europe-FINAL.pdf, 289 KB"&gt;Europäischer Gewerkschaftsbund:&nbsp;Ein Sozialpakt für Europa&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 696 - linkicon "TEXT, EGB Jugendaufruf, EGB_Jugendaufruf.pdf, 91 KB"&gt;Aufruf zu Solidarität:&nbsp;Jugendliche Europas, wehrt euch&nbsp;(EGB-Jugendkomitee)&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Vasco Pedrina, Vertreter des SGB beim Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB),&nbsp;079 772 37 47</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB,<a name="Text9">&nbsp;</a>031 377 01 09 oder 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-915</guid><pubDate>Tue, 13 Nov 2012 16:10:00 +0100</pubDate><title>Gewerkschaften referendumsbereit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-referendumsbereit</link><description>WAK für 24-Stunden-Betrieb im Verkauf </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will die Öffnungszeiten der Tankstellenshops in die Nacht und den Sonntag hinein verlängern. Folgt der Nationalrat in der Wintersession diesem Antrag, würde im Schweizer Detailhandel erstmals der 24-Stunden-Betrieb erlaubt. Beschliessen die Räte diese Ausdehnung der Nachtarbeit, stehen der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Unia und Syndicom bereit, das Referendum zu ergreifen.
</p><p>Für die Gewerkschaften kommt die Aufweichung des Nachtarbeitsverbots nicht in Frage, da dies die Gesundheit der betroffenen Beschäftigten gefährdet und ihr Familienleben stark beeinträchtigt. Ausserdem kämen die neuen Regeln einem Dammbruch gleich: Schon jetzt fordern andere Detailhändlern Gleichbehandlung. Damit droht in der Schweiz flächendeckende Sonntags- und Nachtarbeit.
</p><p>Für die Gewerkschaften ist der WAK-Entscheid zugunsten der Tankstellenshop-Betreiber nicht akzeptabel und unverständlich. Obwohl die Bevölkerung an den Urnen eine Deregulierungsvorlage nach der anderen bachab schickt, unternehmen die bürgerlichen Interessenvertreter immer neue Anläufe für noch längere Öffnungszeiten. Die Gewerkschaften stehen bereit, um diese Zwängerei mit einem Referendum zu stoppen.
</p><p class="Text"><span lang="DE-CH">Der SGB begrüsst in diesem Zusammenhang, dass die WAK die Gewerkschaften und die Kantone zur Motion Lombardi anhören will. Gleichzeitig ist der SGB aber enttäuscht, dass die Motion von der WAK nicht einfach abgelehnt wurde. Der Vorstoss verlangt, dass die Läden in der ganzen Schweiz von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr geöffnet haben dürfen. Die Kantone dürfen dabei keine kürzeren Öffnungszeiten vorschreiben. Mit diesem starken Eingriff in die kantonale Hoheit würden viele Kantone zu einer massiven Verlängerung der Ladenöffnungszeiten gezwungen. Die Arbeitsbedingungen von Zehntausenden von Arbeitnehmenden im Verkauf würden verschlechtert.</span></p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, Geschäftsleitungsmitglied Unia, 079 620 11 14</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><p><a name="Text10"></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-906</guid><pubDate>Mon, 05 Nov 2012 10:20:00 +0100</pubDate><title>Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutz-vor-gewerkschaftsfeindlichen-kuendigungen</link><description>SGB klagt Schweiz bei der ILO erneut an</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer in der Schweiz gegenüber dem Arbeitgeber die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vertritt, riskiert in vielen Betrieben Repressalien. Immer wieder werden gegen Personalvertreterinnen und -vertreter auch Kündigungen ausgesprochen, die im Zusammenhang stehen mit deren Engagement in einer Personalkommission oder als gewerkschaftliche Vertrauensleute. Dies zeigt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einem am Montag veröffentlichten Schwarzbuch zu gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen. 
</p><p>Wem Repressalien oder die Kündigung drohen, der kann mit dem Arbeitgeber nicht auf Augenhöhe über Arbeitsbedingungen verhandeln. Die in der Verfassung garantierte Vereinigungsfreiheit wird damit zur Farce. Die Schweiz hat dieses Menschenrecht nicht nur in der Verfassung anerkannt: "Die Schweiz hat sich mit dem Beitritt zum Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO oder ILO) über den Schutz der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vor missbräuchlichen Kündigungen verpflichtet, dieses Recht zu garantieren", erklärte Alain Bovard, Jurist von Amnesty International Schweiz. 
</p><p>Da sich die bürgerlich dominierte Politik in der Schweiz weigert, effektive Sanktionen gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen einzuführen, hat der SGB beschlossen, die im Jahr 2003 bei der ILO eingereichte aber seit 2009 suspendierte Klage zu reaktivieren. Die Klage war damals auf Betreiben des SGB eingefroren worden, weil der Bundesrat Vorschläge unterbreitete, wie er die Situation verbessern wollte. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber lehnten die minimalsten Vorschläge des Bundesrats jedoch ab, so dass die Vorschläge wieder in der Schublade verschwanden. Die ILO soll deshalb die Untersuchung zur Schweiz wieder aufnehmen und den Druck erhöhen. SGB-Präsident Paul Rechsteiner dazu: "Auf Dauer wird es den international stark vernetzten Schweizer Behörden, den Organisationen der Arbeitgeber und den Wirtschaftsverbänden nicht gleichgültig sein können, wenn die ILO feststellt, dass die Schweiz das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit verletzt."
</p><h5>Kontakt</h5><p>&nbsp;</p><pre class="xml_contact" style="margin-top: 0px; margin-bottom: 0px; padding: 8px; font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; font-size: 12px; color: rgb(87, 87, 85); line-height: 20px; -webkit-text-size-adjust: auto; "><ul><li><span>Luca Cirigliano, </span><span>076 335 61 97 </span></li><li><span>Thomas Zimmermann, </span><span>079 249 59 74 </span></li></ul></pre>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-903</guid><pubDate>Thu, 01 Nov 2012 11:23:00 +0100</pubDate><title>Eine kleine Geste für bessere Stipendien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/eine-kleine-geste-fuer-bessere-stipendien</link><description>Indirekter Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Pressenotetitrebref">Der Bundesrat hat mit seinem heute vorgestellten Gegenvorschlag die Notwendigkeit erkannt, das aktuell viel zu wenig harmonisierte Stipendiensystem zu verstärken.</p><p class="Texte">Der SGB begrüsst diesen Schritt. Er bezweifelt jedoch, ob der bundesrätliche Vorschlag die Probleme zu lösen vermag. Denn dieser enthält nur Detailverbesserungen der aktuellen Gesetzgebung. Dabei berücksichtigt er einige formelle Bestimmungen, die im interkantonalen Stipendienkonkordat vorgesehen sind, das 2009 durch die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) ratifiziert wurde, aber mangels Interesse der Kantone&nbsp; noch nicht in Kraft getreten ist. Die bundesrätlichen Korrekturvorschläge sind eher kosmetischer Natur und enthalten leider keine direkte materielle Verbesserung. So könnten die Kantone weiterhin bestimmen, nach welchen (insbesondere: finanziellen) Kriterien sie Stipendien oder Darlehen verteilen wollen.</p><p class="Texte">Der SGB hat die vom VSS lancierte Volksinitiative stets unterstützt. Der SGB fordert mehr Chancengleichheit in der Bildung – und damit einen Vorschlag, der eine wirkliche Harmonisierung der Stipendien auf Bundesebene erlaubt. Der Zugang zu höherer Bildung darf nicht mehr von sozialer oder geographischer Herkunft geprägt sein.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-902</guid><pubDate>Tue, 23 Oct 2012 13:28:00 +0200</pubDate><title>Erst die Mindestlohninitiative packt das Problem an der Wurzel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erst-die-mindestlohninitiative-packt-das-problem-an-der-wurzel</link><description>Erwerbstätig und arm</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Meldungen, wonach 120‘000 Erwerbstätige in der Schweiz von Armut betroffen sind und wonach die Armutsquote der erwerbstätigen Bevölkerung von 2008 bis 2010 von 5,2 auf 3,5 % zurückgegangen sei, ist erfreulich. Der positive Gehalt dieser Meldung darf aber nicht überschätzt werden, definiert sich doch diese Armutsgrenze für eine Einzelperson bei durchschnittlich 2250 Franken pro Monat, bei einem Haushalt von 2 Erwachsenen mit 2 Kindern unter 14 Jahren bei rund 4000 Franken pro Monat. Gleichzeitig zeigt sich ein weiteres Mal, dass Alleinerziehende – und damit zumeist Frauen – klar am stärksten von Armut betroffen sind.
</p><p>Der SGB-Verteilungsbericht belegt, dass 2010 nach wie vor klar über 10 % aller Lohnbezüger/innen weniger als 4000 Franken pro Monat (Teilzeit hochgerechnet) verdienten. Deshalb bleibt die Mindestlohninitiative des SGB mit ihrer Forderung nach einem Mindestlohn von 4000 Franken dringend notwendig. Erst die Annahme dieser Volksinitiative wird zu mehr Lohngerechtigkeit und zu einer klaren Abnahme lohnbedingter Armut führen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-898</guid><pubDate>Fri, 19 Oct 2012 14:19:00 +0200</pubDate><title>Schluss mit Steuerprivilegien für Multimillionäre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schluss-mit-steuerprivilegien-fuer-multimillionaere</link><description>Initiative eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Alternative Linke – La Gauche- La Sinistra (AL), die SP Schweiz, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die Unia haben gemeinsam die eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)“ eingereicht. Für die von der Alternativen Linken lancierte Initiative wurden von den beteiligten Organisationen insgesamt über 120'000 Unterschriften gesammelt. Davon wurden über 103‘000 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.
</p><p>Die Initiative will das skandalöse Steuerprivileg der Pauschalbesteuerung ausländischer Millionärinnen und Millionäre schweizweit abschaffen. Heute müssen diese statt ihrem effektiven Einkommen und Vermögen bloss einen Pauschalbetrag (bisher den fünf-, neu den siebenfachen Mietwert ihrer Wohnung) als Einkommen versteuern, sofern sie hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. Zurzeit profitieren 5'500 Superreiche von diesem Dumping-Angebot. Unter ihnen finden sich eine wachsende Zahl von Business-Nomaden und Schein-Erwerbslosen wie etwa Ingvar Kamprad oder Viktor Vekselberg, die ihre weltweiten Firmenkonglomerate von hier aus managen.
</p><p>Die Initiantinnen und Initianten fordern gleiche Spielregeln für alle: jeder soll Steuern nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zahlen. Die Pauschalbesteuerung verletzt die Rechtsgleichheit und untergräbt die Steuermoral. An dieser grundsätzlichen Ungerechtigkeit vermögen auch die vom Parlament beschlossenen kosmetischen Verschärfungen beim Pauschalsteuer-Tarif nichts zu ändern.
</p><p>Dass sich mehr Steuergerechtigkeit durchaus auszahlen kann, hat das Beispiel Zürich gezeigt. Die angedrohte komplette Abwanderung der Pauschalbesteuerten hat nicht stattgefunden: rund die Hälfte ist geblieben. Unter dem Strich nimmt das Steueramt von den Verbliebenen mehr Steuern ein als von allen Profiteuren gesamthaft zuvor.
</p><p>Nachdem bereits eine Reihe von Kantonen (ZH, SH, AR, BS, BL) eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung beschlossen hat, drängt sich eine Abschaffung auf gesamtschweizerischer Ebene immer mehr auf. Damit kann auch dem Steuer-Tourismus pauschalbesteuerter Millionäre und der interkantonalen Schmuddel-Konkurrenz Einhalt geboten werden, die bei der Abschaffung in einzelnen Kantonen drohen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Niggi Scherr (AL) 044 241 77 18</li><li>Fred&nbsp;Charpié (La Gauche) 078 892 73 74</li><li>Pierre Vanek (SolidaritéS) 079 664 74 44</li><li>Susanne Leutenegger Oberholzer (SP) 079 673 01 03</li><li>Andreas Rieger (Unia) 079 468 66 22<a name="_GoBack"></a>.</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-881</guid><pubDate>Tue, 02 Oct 2012 10:49:00 +0200</pubDate><title>&quot;Jahrhundert-Steuergeschenk&quot; wäre volkswirtschaftlich unsinnig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jahrhundert-steuergeschenk-waere-volkswirtschaftlich-unsinnig</link><description>Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Unternehmenssteuerreform II verursacht viel höhere Steuerausfälle als vom Bundesrat vorausgesagt. Statt ein paar hundert Millionen fallen nun tatsächlich mehrere Milliarden weg. Dieses Steuerloch ist weder finanziell verdaut, noch politisch aufgearbeitet. Trotzdem fordern Economiesuisse, SVP, FDP, CVP und BDP – mit teilweiser Unterstützung des Bundesrats – erneut ein Milliarden-Steuergeschenk für Unternehmen.
</p><p>Einerseits wollen sie den Finanzplatz steuerlich privilegieren und die Stempelabgabe integral abschaffen. Kostenpunkt: 2,5 bis 3 Milliarden Franken für den Bund. Andererseits wollen sie die Gewinnsteuern für Unternehmen generell auf 15 Prozent senken, was allein bei den Kantonen und Gemeinden 4 bis 5 Milliarden Franken kosten würde. Diese Senkung begründen sie mit Forderungen der EU. Die Europäische Union verlangt, dass die Schweiz Steuerprivilegien für gewisse Firmen abschafft, weil sie den Wettbewerb verzerren und mit bestehenden Verträgen nicht vereinbar sind.
</p><p>Die von der Wirtschaft und den bürgerlichen Parteien angestrebte generelle Senkung des Gewinnsteuersatzes ist eine übertriebene Reaktion auf die EU-Forderungen. Obwohl der Bundesrat bislang keine Studie vorlegte zu den Auswirkungen eines Wegfalls der Steuerprivilegien, wird ein viel zu schwarzes Bild zu den wirtschaftlichen Folgen gezeichnet. Gemäss einer Untersuchung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) wären diese überschaubar: Sie konzentrieren sich stark auf den Kanton Genf. Eventuell wären auch die Kantone Waadt und Basel-Stadt betroffen.
</p><p>Damit ist klar: „Eine generelle Steuersenkung für alle Unternehmen ist volkswirtschaftlicher Unsinn“, erklärte SGB-Ökonom Daniel Lampart am Dienstag vor den Medien. Die wirtschaftlichen Zentren würden bei der Finanzierung des Service Public und der Infrastruktur in Finanznöte geraten. Es geht deshalb nicht an, dass der Beitrag der Unternehmen an die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen weiter sinkt. „Die Unternehmen müssen sich deshalb in Zukunft wieder angemessen an den Kosten der staatlichen Leistungen beteiligen. Die Kosten dürfen nicht nur oder immer stärker auf die natürlichen Personen abgewälzt werden“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner.
</p><p>Die Unternehmen haben weitere Senkungen gar nicht nötig: Seit Langem ist die Schweiz eines der Länder mit den tiefsten Unternehmenssteuern. Weitere Senkungen bringen nur Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Es braucht im Gegenteil ein Umdenken in der Steuerpolitik. Die Schweiz muss sich den internationalen Bestrebungen gegen Steuerdumping anschliessen. Denn auch die Schweiz ist ein Opfer von Steuerparadiesen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><h5> Dokumente zur Medienkonferenz</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Votum von SGB-Präsident Paul Rechsteiner: &lt;media 639 - - "TEXT, 121002 PR USR, 121002_PR_USR.pdf, 90 KB"&gt;"Kein neuer Steuerbetrüg auf dem Buckel der Bevölkerung!"&lt;/media&gt;</li><li>Votum von SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart: &lt;media 638 - - "TEXT, 121002 DL USR, 121002_DL_USR.pdf, 93 KB"&gt;"Sinnloses Milliardenloch bei den Unternehmenssteuern verhindern - für den Wohlstand der Schweizer Arbeitnehmenden"&lt;/media&gt;</li><li>Dossier 91: &lt;media 653&gt;Unternehmen müssen Steuern zahlen - Steuergeschenke für Firmen sind volkswirtschaftlich falsch&lt;/media&gt;</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-876</guid><pubDate>Thu, 27 Sep 2012 13:53:00 +0200</pubDate><title>Sozialziel noch lange nicht erreicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialziel-noch-lange-nicht-erreicht</link><description>Erhöhung der Krankenkassenprämien für 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass die Prämienerhöhung für das kommende Jahr zum zweiten Mal in Folge moderat ausfallen wird, ist eine erfreuliche Nachricht. Sie darf aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass für viele Haushalte die Krankenkassenprämie nach wie vor eine grosse finanzielle Belastung ist. Das zeigt auch das vom Bundesamt für Gesundheit im April 2012 veröffentliche Monitoring zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Je nach Kanton verzehren die Prämien trotz Verbilligung noch&nbsp;durchschnittlich bis zu 14 Prozent des verfügbaren Einkommens. 
</p><p>Die Schweiz ist damit noch weit entfernt von der Umsetzung des vom Bundesrat formulierten Sozialziels, wonach niemand mehr unter 8 Prozent seines steuerbaren Einkommens für die Prämien der Krankenversicherung aufzuwenden habe. Solange die Schweiz an den unsozialen Kopfprämien festhält, braucht es deshalb wirksame Prämienverbilligungen, um die drückende Prämienlast auf Familien und Alleinlebende zu lindern.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB,&nbsp;079 249 59 74</li><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB<span>,&nbsp;</span>031 377 01 12</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-875</guid><pubDate>Tue, 25 Sep 2012 11:45:00 +0200</pubDate><title>Ständerat hat wirksame Solidarhaftung beschlossen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-hat-wirksame-solidarhaftung-beschlossen</link><description>Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB nimmt erleichtert zur Kenntnis, dass der Ständerat sich heute mit 22 zu 18 Stimmen für eine wirksame Solidarhaftung entschieden hat. Für den SGB ist klar, dass sich nur mit einer Solidarhaftung des Erstunternehmers für die ganze Subunternehmerkette Lohndumping effizient bekämpfen lässt. Dies ist umso wichtiger als die Meldungen über Lohndumping, welches durch Subunternehmen verursacht wird, drastisch zunehmen und beinahe alltäglich werden.
</p><p>Der Nationalrat ist aufgefordert, in der Wintersession den Kurs des Ständerates zu bestätigen. Damit in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden! 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB <a name="Text9"><br></a><a name="Text10"></a>079 249 59 74</li><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB<br>079 205 69 11&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-874</guid><pubDate>Sun, 23 Sep 2012 14:40:00 +0200</pubDate><title>Kein weiteres Steuergeschenk für Wohlhabende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kein-weiteres-steuergeschenk-fuer-wohlhabende</link><description>Der SGB kommentiert die Abstimmungsresultate</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Ablehnung der Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ hat das Volk auch den dritten Anlauf der Hauseigentümer bachab geschickt, für sich ein Steuergeschenk herauszuschlagen. Der Entscheid zeigt, dass die Bevölkerung keine Scheinlösungen für die finanziellen Schwierigkeiten im Rentenalter goutiert. Nun sind echte Lösungen gefragt.
</p><p>Eine solche hat der SGB unlängst mit dem Modell AHVplus präsentiert. Gerade bei Rentnerinnen und Rentnern mit tiefen und mittleren Einkommen, welche neben ihrer Rente nicht auf Zusatzeinkünfte zählen oder von ihrem Vermögen zehren können, wird es im Rentenalter finanziell eng. Hier hilft nur eine Erhöhung der Renten. Der SGB feilt zurzeit an einer entsprechenden Volksinitiative.&nbsp;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB <a name="Text9"><br></a><a name="Text10"></a>079 249 59 74</li><li>Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB<br>079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-873</guid><pubDate>Sun, 23 Sep 2012 13:29:00 +0200</pubDate><title>Musikalische Bildung für alle – Verpasste Chance beim Gesundheitsschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/musikalische-bildung-fuer-alle-verpasste-chance-beim-gesundheitsschutz</link><description>Der SGB kommentiert die Abstimmungsresultate</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB freut sich über die klare Annahme des Verfassungsartikels zur musikalischen Bildung. Mit diesem deutlichen Ja haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein unmissverständliches Zeichen dafür gesetzt, dass Musikunterricht nicht zum Privileg von Kindern aus privilegiertem Hause verkommen soll. Dank dem deutlichen Volks-Ja können alle Kinder profitieren – unabhängig von Schicht und Einkommen der Eltern.
</p><h3>Nein zum Schutz vor Passivrauchen – Chance verpasst</h3><p>Mit der Ablehnung der Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen hingegen wurde eine Chance verpasst, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern und den Flickenteppich kantonaler Gesetzgebungen durch eine nationale Regelung zu ersetzen. Nun sind die Kantone gefordert, den Schutz der Arbeitnehmenden vor Passivrauchen sicherzustellen. Denn die schwerwiegenden Folgen von regelmässigem Passivrauchen bleiben unbestritten.
</p><p>&nbsp;</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
</p><p>Auskünfte:</p><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB <a name="Text9"><br></a><a name="Text10"></a>079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-788</guid><pubDate>Mon, 17 Sep 2012 18:29:00 +0200</pubDate><title>Ladenöffnungszeiten: Bürgerliche wollen mit dem Kopf durch die Wand – Gewerkschaften referendumsbereit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ladenoeffnungszeiten-buergerliche-wollen-mit-dem-kopf-durch-die-wand-gewerkschaften-referendumsbereit</link><description>Keine weitere Nachtarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Ständerat hat heute den bundesrätlichen Vorschlag zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Lüscher angenommen. Der SGB und die Unia lehnen sowohl die Vorschläge Lüschers als auch die des Bundesrats ab, weil sie zu mehr Nachtarbeit führen würden. Sollten sich die Deregulierungsbefürworter in der weiteren parlamentarischen Beratung durchsetzen, werden Unia und SGB über die Lancierung eines Referendums entscheiden. Entsprechende Forderungen an die Gremien sind bereits gestellt. 
</p><p>Gleichzeitig hat der Ständerat heute die Motion Lombardi angenommen. Sie verlangt für die ganze Schweiz minimale kantonale Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr (Mo bis FR) sowie 6 bis 19.00 Uhr (SA). Viele Kantone würden damit zu einer massiven Verlängerung der Ladenöffnungszeiten gezwungen, die Arbeitsbedingungen von zehntausenden von Arbeitnehmenden im Verkauf würden verschlechtert. 
</p><p>Für die Gewerkschaften sind diese Ständerats-Entscheide unverständlich. Obwohl die Bevölkerung an den Urnen eine Deregulierungsvorlage nach der anderen bachab schickt, lancieren die bürgerlichen Interessenvertreter immer neue Vorschläge für noch längere Öffnungszeiten. Die Gewerkschaften stehen auch weiterhin bereit, um diese Zwängerei wenn nötig mit einem Referendum zu stoppen.
</p><p>Einziger kleiner Lichtblick der heutigen Ständeratsdebatte ist die Ablehnung der radikalen Motion Hutter. Der Vorstoss wollte den Kantonen ermöglichen, die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben schrankenlos festzulegen. Das wäre ein weiterer grosser Schritt in Richtung Aushöhlung des grundsätzlichen Arbeitsverbotes in der Nacht und am Sonntag gewesen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97</li><li>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, GL Unia, 079 620 11 14</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</li></ul><p><a name="Text10"></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-865</guid><pubDate>Thu, 13 Sep 2012 15:03:00 +0200</pubDate><title>Kursuntergrenze so bald als möglich anheben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kursuntergrenze-so-bald-als-moeglich-anheben</link><description>SGB zum Frankenkurs
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat zur Kenntnis genommen, dass die Schweizerische Nationalbank die Wechselkursuntergrenze weiterhin mit aller Konsequenz durchsetzen will. Das ist unbedingt notwendig. Der Franken ist stark überbewertet. Damit die Löhne und Arbeitsplätze einigermassen sicher sind, bräuchte es mindestens einen Kurs von 1.40 Fr./Euro. Angesichts der Rezessionsgefahren wäre sogar ein noch schwächerer Franken erforderlich. 
</p><p>Gegenwärtig sinken die Preise in der Schweiz. Das BIP sinkt und die Arbeitslosigkeit steigt. Es herrscht Rezessionsgefahr und die Preisstabilität ist nicht gewährleistet. Im kommenden Jahr beträgt die Teuerung nahezu null. Weil der Landesindex der Konsumentenpreise die Teuerung überschätzt, dürfte die effektive Preisentwicklung tiefer sein. In der Botschaft zum Nationalbankgesetz schrieb der Bundesrat, dass Preisstabilität mit einer Teuerung von rund 1 Prozent gleichzusetzen sei.
</p><p>Der geldpolitische Auftrag der SNB schreibt in einer solchen Situation ganz klar eine expansive Geldpolitik vor. Mit dem nach wie vor stark überbewerteten Franken ist die Geldpolitik jedoch restriktiv ausgerichtet. Zwar sind die Zinsen tief. Doch dieser Vorteil für die Schweizer Wirtschaft wird durch den überbewerteten Franken mehr als zunichte gemacht. Das zeigen Indikatoren wie der Monetary Conditions Index deutlich. Gemäss dem Auftrag müsste die SNB die Wechselkursuntergrenze so rasch als möglich anheben.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-863</guid><pubDate>Sat, 08 Sep 2012 15:01:00 +0200</pubDate><title>SGB plant Volksinitiative für höhere AHV-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-plant-volksinitiative-fuer-hoehere-ahv-renten</link><description>Verbesserung um 10% gefordert</description><content:encoded><![CDATA[<p>Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz nicht auf Rosen gebettet. Für viele von ihnen reichen die Renten aus erster und zweiter Säule nicht aus, um „die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise“ zu garantieren, so wie es die Verfassung vorschreibt. Selbst Menschen mit mittleren Einkommen sind betroffen: Obwohl sie ein Leben lang hart gearbeitet haben, müssen sie in ihrem Ruhestand den Franken zwei Mal umdrehen.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will nun dafür sorgen, dass der Verfassungsgrundsatz künftig umgesetzt wird: „Der Vorstand des SGB hat diese Woche entschieden, eine Volksinitiative zu lancieren für eine Stärkung der AHV. Ziel ist die Verbesserung der AHV-Renten um 10 Prozent, das heisst für Alleinstehende rund 200 Franken pro Monat“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner in der Samstagsrundschau des Schweizer Radios. Zurzeit ist der SGB daran, den Initiativtext fertig zu stellen. Definitiv entscheiden über das Projekt AHVplus wird die Delegiertenversammlung des Gewerkschaftsbundes. Als Zeithorizont für den Start der Unterschriftensammlung gilt das Frühjahr 2013.
</p><p>Von einer höheren Rente profitieren sollen insbesondere Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen. Als eines der reichsten Länder der Welt kann sich die Schweiz eine Altersvorsorge leisten, die ein würdiges Leben im Alter auch denjenigen Menschen garantiert, die in ihrem Berufsleben nicht so viel verdient haben.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, SGB-Zentralsekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-850</guid><pubDate>Mon, 03 Sep 2012 09:45:00 +0200</pubDate><title>1,5 bis 2,5 % mehr Lohn, höhere Mindestlöhne und Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-5-bis-2-5-mehr-lohn-hoehere-mindestloehne-und-lohngleichheit</link><description>Lohnforderungen der SGB-Verbände</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die SGB-Gewerkschaften fordern schwergewichtig Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2,5 Prozent, spezielle Erhöhungen für Frauen und um 100.- bis 200.- Franken bessere Mindestlöhne.</p><p>„Wichtig ist es, dass die Lohnerhöhungen generell ausgerichtet werden. Die Individualisierung der Lohnpolitik hat im Ergebnis nur den hohen und höchsten Einkommen genützt. Nur die Rückkehr zu generellen Erhöhungen kann die Fehlentwicklung der letzten Jahre korrigieren“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien. Für SGB-Chefökonom Daniel Lampart ist das Geld für Lohnerhöhungen klar vorhanden: “Die Arbeitsproduktivität ist beachtlich angestiegen“, sagte Lampart. Zu korrigieren sei der Rückstand der Löhne hinter der Produktivität. 
</p><p>Vania Alleva, bei der Unia verantwortlich für die Dienstleistungsbranche, betonte den weiterhin grossen Nachholbedarf bei den Frauenlöhnen: „Im Verkauf beispielsweise beträgt die Lohndifferenz immer noch 18% zu Ungunsten der Frauen. Wir verlangen, dass die gesetzlich garantierte Lohngleichheit endlich umgesetzt wird. Es braucht verbindliche Mindestlöhne und zudem spezielle Lohnerhöhungen für Frauen.“
</p><p>Zu den einzelnen Branchen: Im Detailhandel fordert die Unia 2,5%, insbesondere bei den Grossverteilern Coop und Migros. In der Industrie (MEM; Chemie, Nahrungsmittelindustrie) verlangt die Unia zumeist 100 Franken mehr. In der pharmazeutischen Industrie erlaubt die komfortable Ertragslage bei bestimmten Firmen generelle Lohnerhöhungen von mehr als 100 Franken.
</p><p>Syndicom fordert bei der Post 2,5 %. Syndicom-Co-Präsident Alain Carrupt dazu: „Das sichert den Arbeitnehmenden ihren gerechten Anteil an den hervorragenden Betriebsergebnissen“. 
</p><p>Um 100 (Gewerbe) bis 200 Franken (Druck) erhöhte Mindestlöhne sollen für mehr Gerechtigkeit sorgen und die in den letzten Jahren unter Druck gekommenen Löhne von Arbeitnehmenden mit einer abgeschlossenen Lehre schützen.
</p><p>Der SEV (Bahnen) wird je nach Betrieb 1 bis 2 % der Lohnsumme fordern, während der VPOD bei den Kantonen, Gemeinden und deren Betriebe vor allem die volle Gewährung der Lohnmechanismen fordert. Dazu kommen Korrekturen von Funktionseinreihungen, die in einzelnen Berufen nach gewonnenen Lohngleichstellungsklagen die Lohnsysteme von Diskriminierungen befreien müssen.
</p><p>Im Bau und im Reinigungsgewerbe wurden die Lohnerhöhungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) ausgehandelt.
</p><h5>Referate der Medienkonferenz</h5><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB: &lt;media 537 - - "TEXT, 120903 PR lohn, 120903_PR_lohn.pdf, 87 KB"&gt;"Lohnrunde 2013: Generelle Lohnerhöhungen von 1.5 bis 2.5%, höhere Mindestlöhne&nbsp;und mehr Lohngleichheit für die Frauen als Schwerpunkte"&lt;/media&gt;</li><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB: &lt;media 538 - - "TEXT, 120903 DL lohn, 120903_DL_lohn.pdf, 84 KB"&gt;"Geld für Lohnerhöhungen in den Firmen vorhanden"&lt;/media&gt;</li><li>Vania Alleva, Leiterin Sektor Tertiär Unia: &lt;media 540 - - "TEXT, 120903 Die Lohnforderungen der Unia Vania Alleva, 120903_Die_Lohnforderungen_der_Unia_Vania_Alleva.pdf, 116 KB"&gt;"100 Franken für alle – Mindestlöhne rauf – Lohngleichheit jetzt!"&lt;/media&gt;</li><li>Alain Carrupt, Co-Präsident Syndicom: &lt;media 539 - - "TEXT, 120903 Alain Carrupt lohn, 120903_Alain_Carrupt_lohn.pdf, 103 KB"&gt;"Post und Telecom: Reallohnerhöhungen - Grafische Industrie und Verpackungsdruck: Erhöhung der Mindestlöhne"&lt;/media&gt;</li></ul><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, Information SGB, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-849</guid><pubDate>Fri, 31 Aug 2012 13:35:00 +0200</pubDate><title>Auch Versicherte sollen vom Börsenaufschwung profitieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auch-versicherte-sollen-vom-boersenaufschwung-profitieren</link><description>BVG-Mindestzinssatz muss erhöht werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nächste Woche wird die BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats ihre Empfehlung abgeben, wie hoch die Pensionskassen das Kapital ihrer Versicherten im Jahr 2013 verzinsen müssen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB empfiehlt im Rahmen der Anhörung der Sozialpartner, den Mindestzinssatz der zweiten Säule auf 2,5 Prozent zu erhöhen.</p><p>In den letzten zwölf Monaten haben sich die Aktienmärkte stark erholt. So haben auch die gängigen Pensionskassen-Indices mit gemischtem Portfolio aus Aktien und Obligationen deutlich zugelegt – teilweise mit mehr als 10 Prozent. Auch bei den Immobilien – einem wichtigen Anlagestandbein der Pensionskassen – ist der Aufwärtstrend ungebrochen. Damit dürfte im laufenden Jahr der effektiv realisierte Zins deutlich über dem zurzeit geltenden Mindestzins von 1,5 Prozent liegen. So profitiert die Versicherungswirtschaft auf dem Buckel der Versicherten von einer viel zu hohen Gewinnmarge. Dies muss nun mit einer deutlichen Anhebung des Mindestzinses korrigiert werden. 
</p><p>Selbst mit der von der BVG-Kommission und vom Bundesrat in den letzten Jahren bevorzugten Formel zur Festlegung des Mindestzinses müsste der Mindestzins aufgrund der Zahlen von Ende Juli 2,28 Prozent betragen. Auch im August haben die Börsen aber noch zugelegt, so dass übers ganze Jahr gesehen sogar mehr als 2,5 Prozent Rendite realistisch sind.
</p><p>Die den SGB-Forderungen zugrundeliegenden Daten und Berechnungen finden sie hier:
</p><p>&lt;media 536 - linkicon "TEXT, 120831 Beilage Mindestzins 2013, 120831_Beilage_Mindestzins_2013.pdf, 561 KB"&gt;Lagebeurteilung BVG-Mindestzinssatz&lt;/media&gt;
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, Zentralsekretärin zuständig für Fragen zur Altersvorsorge, 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-844</guid><pubDate>Wed, 29 Aug 2012 12:02:00 +0200</pubDate><title>Solidarhaftung: Versprechen gebrochen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/solidarhaftung-versprechen-gebrochen</link><description>Bürgerliche Parteien blockieren Schutz vor Subunternehmer-Lohndumping </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) haben es die Vertreter der bürgerlichen Parteien abgelehnt, die Flankierenden Massnahmen mit einer echten Solidarhaftung zu verstärken. Das unkontrollierte Lohndumping, verursacht durch die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer, hätte so effizient bekämpft werden können.</p><p><a name="_GoBack"></a>Die WAK hat einzig beschlossen, dass die Erstunternehmer ihre Subunternehmen in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Heute reicht ein mündlicher Vertrag. Selbst das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco schrieb in seinem Bericht zuhanden der WAK, dass diese Minimalstvariante nicht taugt, um Lohndumping in Subunternehmerketten zu unterbinden. Um Subunternehmer-Dumping wirksam zu bekämpfen, braucht es eine Kettenhaftung. Der Erstunternehmer muss für alle Verstösse in der Subunternehmerkette haften.
</p><p>Mit ihrem Null-Entscheid brechen die bürgerlichen Parteien ein Versprechen aus der Sommersession. Damals versprachen sie, dass sie die Solidarhaftung noch dieses Jahr in einer separaten Vorlage zu den Flankierenden Massnahmen angehen wollten. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit verkennt die Realität auf den Schweizer Baustellen und in Teilen des Gewerbes: Lohndumping über Subunternehmen ist allgegenwärtig. Mit der Osterweiterung hat sich dieses Problem verstärkt.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erwartet vom Ständerat, dass er diesen Bruch des Versprechens durch seine Kommission in der Session korrigiert.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li> Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li><a name="Text10"></a> Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation, 031 377 01 06, 079 249 59 74</li></ul><p><br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-839</guid><pubDate>Tue, 21 Aug 2012 09:49:00 +0200</pubDate><title>Wirksamer Lohnschutz nur mit korrekten Mindestlöhnen und Solidarhaftung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wirksamer-lohnschutz-nur-mit-korrekten-mindestloehnen-und-solidarhaftung</link><description>Lohndumping am Beispiel des Gartenbaus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Schweiz kommt es häufiger zu Lohndumping als bisher angenommen. Dies legt eine Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zum Gartenbau nahe. Darin zeigt der SGB, dass sich die Kontrolleure in diesem Sektor auf Richtwerte stützen, die im Vergleich zum üblichen Lohnniveau im Gartenbau viel zu tief angesetzt sind. </p><p> Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3350 Fr./Mt oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4120 Fr./Mt., obwohl das Gartenbau-Lohnniveau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wurde immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. „Tatsächlich ist die Dumpingquote aber viel höher“, erklärte SGB-Chefökonom Daniel Lampart am Dienstag. Dies zeigt sich laut Lampart in Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die näher bei den üblichen Löhnen liegen (Verstossquote in BL/BS: 34 Prozent). Um Lohndumping im Gartenbau zu bekämpfen, muss rasch ein nationaler Gesamtarbeitsvertrag mit guten, allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen eingeführt werden. 
</p><p> Besonders häufig zu Lohndumping kommt es bei Subunternehmerketten, bei denen ein Generalunternehmer Aufträge durch Unterakkordanten aus dem billigeren Ausland ausführen lässt. Insbesondere seit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf acht osteuropäische Länder (EU-8) häufen sich krasse Missbräuche. „Es ist überfällig, dass bei der Weitervergabe der Arbeiten an Subunternehmer die Schweizer Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden müssen“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Nur so kann sichergestellt werden, dass in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden.
</p><p> Am Zug ist nun das Parlament: In der Herbstsession entscheidet als Erstrat die kleine Kammerüber die Ausgestaltung der Solidarhaftung. Für den SGB ist dabei klar, dass eine Erstfirma nicht nur für Missbräuche beim direkt beauftragten Subunternehmer geradestehen muss, sondern auch bei allen weiteren Subunternehmen. Nur diese sogenannte Kettenhaftung erlaubt es, Lohndumping wirksam zu bekämpfen. Für UNIA-Co-Präsident Renzo Ambrosetti ist deshalb klar: „‘Ordnung im Stall‘ gibt es nur dank korrekten Mindestlöhnen und mit einer Solidarhaftung“.
</p><h5>Weitere Unterlagen</h5><p>Beiträge der Medienkonferenz:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident: <b>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</b></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: <b>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</b></li><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Gewerkschaft Unia: <b>&lt;media 513 - - "TEXT, 120821 RA solidar, 120821_RA_solidar.pdf, 32 KB"&gt;"Ordnung im Stall" gibt es nur mit einer verbindlichen Solidarhaftung&lt;/media&gt;</b></li></ul><p>Dossier:</p><ul><li><b><b>Conditions de travail et salaires dans l’horticulture<br><b>(Dossier nur auf Französisch erhältlich – mit deutscher Zusammenfassung)</b></b></b></li></ul><h5>Auskünfte</h5><p> Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11
</p><p> Thomas Zimmermann, SGB-Kommunikation, 079 249 59 74</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-832</guid><pubDate>Mon, 06 Aug 2012 09:16:00 +0200</pubDate><title>Thomas Zimmermann wird neuer Leiter Kommunikation beim SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/thomas-zimmermann-wird-neuer-leiter-kommunikation-beim-sgb</link><description>Neuer Kopf beim SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat Thomas Zimmermann zum neuen Leiter Kommunikation gewählt. Der 42-jährige Berner tritt seine neue Funktion Anfang August an. Er folgt auf Peter Lauener, der seit diesem Frühjahr bei Bundesrat Alain Berset als Berater für Kommunikation und Kampagnen wirkt. 
</p><p>Der ausgebildete Politologe Thomas Zimmermann (lic. ès sc. pol.) arbeitete zuletzt als Bundeshausredaktor der Schweizerischen Depeschenagentur sda. Zuvor berichtete er für die sda aus der Westschweiz. Eingestiegen ins Agenturgeschäft ist er in der Wirtschaftsredaktion. Vor seiner Zeit als Journalist arbeitete Thomas Zimmermann unter anderem in der Kommunikation für den Bau des Lötschberg-Basistunnels.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, stellvertretende Leiterin SGB-Sekretariat 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB 031 377 01 06 oder 079 249 59 74</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-830</guid><pubDate>Fri, 13 Jul 2012 12:00:00 +0200</pubDate><title>Parolen für die Abstimmung vom 23. September</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/parolen-fuer-die-abstimmung-vom-23-september</link><description>SGB empfiehlt 2x Ja und 1x Nein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Für den eidgenössischen Urnengang vom 23. September 2012 hat der SGB folgende Parolen gefasst:</p><h3>Neuer Verfassungsartikel 67a „musikalische Bildung“: Ja </h3><p class="Text">Heute sind für Jugendliche aus einkommensschwachen Schichten die Zugangsbarrieren für eine musikalische Ausbildung sehr hoch. Insbesondere die hohen Elternbeiträge führen zu einer Beinahe-Apartheid im Zugang zu musikalischer Kompetenz. Der neue Verfassungsartikel hakt hier ein und wird den Zugang zur musikalischen Ausbildung auch für Jugendliche aus sozial schwächeren Schichten erleichtern. Die stärkere Betonung der Musikausbildung in der Volksschule bietet darüber hinaus die Chance zu mehr ganzheitlicher und gemeinschaftsfördernder Ausbildung.</p><h3>Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“: Nein</h3><p class="Text">Eine Abschaffung des Eigenmietwertes würde zu einer nicht gerechtfertigten Bevorzugung der Eigenheimbesitzer gegenüber den Mietern führen. Davon profitieren würden vor allem vermögende Hausbesitzer, die nur noch wenig Schuldzinsen bezahlen. Diese dritte Vorlage einer ganzen Reihe, die Eigenheimbesitzern Steuervorteile verschaffen will, steht verteilungspolitisch eben so schief in der Landschaft wie ihre vom Volk verworfenen Vorgänger. Die erwarteten Steuerausfälle von 750 Mio. Franken pro Jahr führen entweder zu einem Service public-Abbau oder zu einer kompensatorischen Belastung. Beides ist verteilungspolitisch falsch und ungerecht.</p><h3>Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“: Ja</h3><p class="Text">Aus Gründen des Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutzes setzt sich der SGB für ein Ja zur Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ ein. Arbeitnehmerschutz darf nicht je nach Kanton variiert oder gar nicht angewendet werden. In 16 Kantonen ist das Servicepersonal des Gastgewerbes heute nicht vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt. <span lang="DE">Die Initiative beendet diesen kantonalen Flickenteppich und regelt den Schutz vor Passivrauchen klar und schweizweit einheitlich.</span></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-824</guid><pubDate>Thu, 05 Jul 2012 11:53:00 +0200</pubDate><title>Luca Cirigliano wird SGB-Zentralsekretär</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/luca-cirigliano-wird-sgb-zentralsekretaer</link><description>Dossier Arbeitsrecht neu besetzt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hat den Juristen Luca Cirigliano einstimmig zum neuen Zentralsekretär für Arbeitsrecht gewählt. Der 31-jährige Aargauer tritt seine neue Funktion Anfang September an. Er folgt auf Jean Christophe Schwaab, der aufgrund seiner Wahl in den Nationalrat aus dem SGB-Sekretariat scheidet. Der Vorstand hat denn auch die vielfältigen Verdienste von Jean Christophe Schwaab gewürdigt und verdankt. 
</p><p>Luca Cirigliano ist zur Zeit sowohl als Ordentlicher Richter am Bezirksgericht Lenzburg wie auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht der Universität Zürich tätig. Er ist zudem Vizepräsident der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Doris Bianchi, stellvertretende Leiterin SGB-Sekretariat, 031 377 01 13 oder 076 564 67 67</li><li>Luca Cirigliano, gewählter SGB-Zentralsekretär, 076 335 61 97 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-823</guid><pubDate>Wed, 04 Jul 2012 16:33:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat gleichgültig gegenüber Lohndruck und Schandlöhnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-gleichgueltig-gegenueber-lohndruck-und-schandloehnen</link><description>Entscheid des Bundesrates gegen Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Nein zur Mindestlohninitiative hat sich der Bundesrat gegen einen wirksamen Lohnschutz ausgesprochen. Er will weiterhin Löhne zulassen, die nicht zum Leben reichen. 
</p><p> Rund 400‘000 Personen arbeiten in der Schweiz heute zu Schandlöhnen unter 4000 Franken. Viele Betroffene, etwa Bäcker, Coiffeure oder Floristinnen, haben sogar eine abgeschlossene Berufslehre. Solche Löhne reichen in der reichen Schweiz nicht zum Leben. 
</p><p> Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine schlechte Mindestlohnabdeckung. In vielen wachsenden Branchen gibt es gar keine Arbeitgeberverbände, so dass auch keine Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen werden können. Beispiele sind der Detailhandel (Kleider, Schuhe), Callcenter, Kosmetikinstitute, Fitnesscenter, Kurierdienste usw. Andere Länder haben deshalb gesetzliche Mindestlöhne eingeführt und so die Beschäftigten in diesen Branchen vor Lohndruck und Arbeitgeberwillkür geschützt. Der Schweizer Bundesrat hingegen hat heute entschieden, dass ihm die Situation dieser Personen gleichgültig ist. 
</p><p>Der SGB verlangt mit der Mindestlohninitiative, dass in der Schweiz Löhne bezahlt werden, die zum Leben reichen. Die Schweizer Bevölkerung will keine Schandlöhne. Sie wird bei der Volksabstimmung das letzte Wort haben.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 031 377 01 16 oder 079 205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, &nbsp;031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-820</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2012 13:38:00 +0200</pubDate><title>Zwei Grundsäulen fehlen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/zwei-grundsaeulen-fehlen</link><description>Künftiges Weiterbildungsgesetz </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat gestern die Weichen für das künftige Weiterbildungsgesetz gestellt. Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat das Gesetz durchziehen will. Im Entwurf fehlen jedoch zwei Grundsäulen. Es braucht die Verantwortung des Arbeitgebers und das Recht auf eine Weiterbildung – insbesondere durch einen jährlichen Bildungsurlaub. Ohne diese beiden Säulen bleibt die Weiterbildung ein Privileg der bereits Privilegierten. Weiterbildung ist heute aber für alle zur unumgänglichen Bedingung geworden. 
</p><p>Die verfügbare Zeit ist für die Arbeitnehmenden das grösste Hindernis für Weiterbildung. Bildung, Beruf, soziales und familiäres Leben verträglich zu gestalten, ist für beinahe alle Arbeitnehmenden, Männer wie Frauen, sehr schwierig. Das Wirtschaftsdepartement und die Arbeitgeber, die andauernd den Fachkräftemangel beschwören, haben jetzt endlich die Möglichkeit zur korrigierenden Tat: mit einem Ja zu einem Recht auf Weiterbildung. 
</p><h5>Auskünfte</h5><p>&nbsp;</p><ul><li>Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09 </li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-816</guid><pubDate>Tue, 26 Jun 2012 17:55:00 +0200</pubDate><title>Ständeratskommission einsichtig aber zu wenig konsequent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderatskommission-einsichtig-aber-zu-wenig-konsequent</link><description>Nacht- und Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst, dass die WAK-Ständerat heute die Motion Hutter deutlich abgelehnt hat. Der Vorstoss wollte den Kantonen ermöglichen, die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben nach eigenem Ermessen festzulegen. Das wäre ein weiterer grosser Schritt in Richtung Aushöhlung des grundsätzlichen Arbeitsverbotes in der Nacht und am Sonntag gewesen – und gegen den klaren Willen des Volkes, wie die Abstimmungen vom 17. Juni in den Kantonen Zürich und Luzern erneut bewiesen haben. 
</p><p>Die Parlamentarische Initiative Lüscher – und damit mehr Nacht- und Sonntagsarbeit im Verkauf – will die Kommission nur in abgeschwächter Form annehmen. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem Nationalrat. Gegenüber der von der Grossen Kammer verabschiedeten Lösung würde der Vorschlag der ständerätlichen Kommission wohl zu mehr Nacht-, nicht jedoch zu mehr Sonntagsarbeit führen. Angesichts der klaren Stimmungslage in der Bevölkerung ist aber eine vollumfängliche Ablehnung verlangt. 
</p><p>Das Volk ist grösstmehrheitlich mit den heutigen Ladenöffnungszeiten zufrieden. Das hat die SR-Kommission in ihrer Mehrheit heute nur ungenügend eingesehen. Der SGB hofft, dass das Plenum der Kleinen Kammer den Vorstoss Lüscher zurückweist. Denn für den SGB ist klar: Nacht- und Sonntagsarbeit muss aus sozialen und gesundheitlichen Gründen die Ausnahme bleiben. Notfalls wird der SGB eine Banalisierung der Nacht- und Sonntagsarbeit auch mit dem Referendum bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB, 078 690 35 09 </li><li>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, GL Unia, 079 620 11 14 </li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-811</guid><pubDate>Wed, 20 Jun 2012 13:23:00 +0200</pubDate><title>Tieflohn-Problematik bleibt akut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tieflohn-problematik-bleibt-akut</link><description>Tieflöhne in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Problem der Tieflöhne in der Schweiz ist weiterhin akut. Fast 370‘000 Arbeitnehmende arbeiten in einem Tieflohnjob, wie die heute veröffentlichten Daten des Bundesamtes für Statistik zeigen. Besonders davon betroffen sind Frauen. 
</p><p>Ein grosser Teil der Betroffenen ist in Branchen tätig, in denen die Löhne nicht durch Gesamtarbeitsverträge mit allgemein verbindlichen Mindestlöhnen geschützt sind. Am meisten Tieflöhne gibt es im Detailhandel. Teilweise werden dort sogar Gehälter unter 3000 Fr. bezahlt - beispielsweise in Schuhgeschäften. Auch im Gartenbau – ebenfalls eine Branche ohne Mindestlöhne – müssen viele Arbeitnehmende zu sehr tiefen Löhnen arbeiten. 
</p><p>Die BFS-Auswertung zeigt zudem, dass selbst eine Berufslehre nicht vor einem Tieflohn schützt. Rund 10 Prozent der Beschäftigten mit einer Lehre sind „Tieflöhner“. 
</p><p>Das belegt die Notwendigkeit eines generellen, staatlichen Mindestlohnes. Niemand soll weniger als 22 Fr. pro Stunde verdienen müssen (4000 Fr./Mt.). Und alle Löhne sollen durch verbindliche Mindestlöhne geschützt sein. Diese Ziele enthält die Mindestlohninitiative, die der SGB in diesem Frühjahr eingereicht hat. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11 </li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-806</guid><pubDate>Sun, 17 Jun 2012 14:30:00 +0200</pubDate><title>«Kunde ist König» scheitert im Kanton Zürich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kunde-ist-koenig-scheitert-im-kanton-zuerich</link><description>Zeichen aus Zürich muss auch in Bern gehört werden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sehr wuchtige Ablehnung der kantonalen Volksinitiative «Der Kunde ist König» durch das Zürcher Volk freut den SGB. Die Initiative wollte den Detaillisten freie Hand geben, ihre Geschäfte rund um die Uhr offen zu halten. Ihr Scheitern bedeutet einen grossen Erfolg für die Angestellten des Detailhandels und für die im Komitee „Der Sonntag gehört mir“ vereinten Gewerkschaften und weiteren Organisationen, die sich aus Gründen der Lebensqualität und des Gesundheitsschutzes für ein griffiges Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot eingesetzt haben 
</p><p>Dieses starke Zeichen aus Zürich gegen die schrankenlose Ladenöffnung muss nun auch seine nationalen Folgen haben. Insbesondere ist der Ständerat, der sich Ende Monat mit der Parlamentarischen Initiative Lüscher auseinandersetzen wird, aufgefordert, den diesbezüglichen Entscheid des Nationalrates für Arbeit rund um die Uhr in Tankstellenshops zu korrigieren. Die meisten Vorstösse zu dereglementierten Arbeitszeiten stammen bisher aus dem Kanton Zürich. Umso mehr zeigt das heutige NEIN aus Zürich geradezu lehrbuchhaft, dass die Anliegen der Parlamentarischen Initiative Lüscher und weitere Vorstösse mit ähnlichen Zielen nicht mehrheitsfähig sind und spätestens an der Volksabstimmung scheitern werden.
</p><p>Mit Genuugtuung nimmt der SGB auch vom Entscheid des Luzerner Souveräns Kenntnis, der verlängerte Ladenöffnungszeiten am Samstag und vor Feiertagen abgelehnt hat. Auch dieser Entscheid zeigt, dass die viel beschworene Dereglementierung der Ladenöffnungszeiten alles andere als ein Volkswunsch ist.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB 078 690 35 09</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Information, 079 660 36 14</li></ul><h5>Links</h5><p><a href="http://www.zh-vote.ch/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Zürcher Komitee</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-805</guid><pubDate>Sun, 17 Jun 2012 14:05:00 +0200</pubDate><title>Jetzt ein Sozialziel bei den Krankenkassen-Prämien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-ein-sozialziel-bei-den-krankenkassen-praemien</link><description>SGB zu den Abstimmungsresultaten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist hoch erfreut, dass die Stimmbürger/innen die Managed-Care-Vorlage so ausserordentlich deutlich abgelehnt haben. Dieses massive Nein zu einer Vorlage mit höheren Prämien für die Versicherten zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung eine gute, gerecht finanzierte Gesundheitsversorgung will. Priorität haben nun wirksame Massnahmen gegen die für grosse Teile der Bevölkerung äusserst drückende Prämienlast. Der SGB fordert Verbesserungen bei der Prämienverbilligung. Die Schweiz ist noch weit entfernt von der Umsetzung des vom Bundesrat formulierten Sozialziels, wonach niemand mehr als 8 Prozent seines steuerbaren Einkommens für die Prämien der Krankenversicherung aufzuwenden habe. Die Notwendigkeit eines solchen Ziels zeigt auch das vom BAG im April 2012 veröffentlichte Monitoring zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Erst die Absage an die unsoziale Kopfprämie und ein umgesetztes Sozialziel wird vielen unter der Prämienlast leidenden Familien und Alleinlebenden endlich wieder Luft verschaffen. 
</p><p>Gleichzeitig ist der heutige Entscheid des Souveräns auch ein NEIN zur Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung und ein NEIN zu einem unheilvollen Schritt in Richtung einer Zweiklassenmedizin. Im Zentrum einer künftigen patientennahen integrierten Versorgung müssen Versorgungsmodelle statt Versicherungsmodelle stehen. Auf die zwingende Budgetmitverantwortung ist zu verzichten. Zudem muss auch in Zukunft der Kontrahierungszwang, d.h. die Pflicht der Kassen, mit allen Ärztinnen und Ärzten zusammenzuarbeiten, bestehen bleiben resp. auf die Versorgungsnetze ausgeweitet werden. 
</p><p>„Eigene vier Wände dank Bausparen“: Die Stimmbürger/innen haben mit ihrem massiven Nein den Trick der Vorlage durchschaut und die Absicht der Initianten durchkreuzt, den ohnehin Begüterten weitere finanzielle Vorteile zu verschaffen. Die Schweizer Bevölkerung will keine Steuererleichterungen für Reiche, Aktionäre und Hauseigentümer. Bundesrat und Parlament müssen zudem die letzte Irreführung der Stimmbürger/-innen bei der Unternehmenssteuerreform II – das Kapitaleinlageprinzip – endlich rückgängig machen. 
</p><p>Schliesslich hat das Volk auch der AUNS äusserst deutlich die rote Karte gezeigt und so viele Abstimmungsleerläufe und eine unerwünschte Aufwertung der Hürde des Kantonsmehrs verhindert.
</p><h5>Auskünfte</h5><p>Für Managed Care: </p><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 079 341 90 01</li><li>Katharina Prelicz, Präsidialausschuss SGB, Präsidentin VPOD, 076 391 79 15</li></ul><p><br>Für die „Bauspar-„ und die „Staatsvertragsinitiative“ </p><ul><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, SGB-Information, 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-804</guid><pubDate>Thu, 14 Jun 2012 13:44:00 +0200</pubDate><title>Kursuntergrenze so bald als möglich anheben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kursuntergrenze-so-bald-als-moeglich-anheben</link><description>Geldpolitik belastet Realwirtschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat zur Kenntnis genommen, dass die Schweizerische Nationalbank die Wechselkursuntergrenze weiterhin mit aller Konsequenz durchsetzen will. Das ist unbedingt notwendig. Der Franken ist stark überbewertet. Der faire Frankenkurs gegenüber dem Euro liegt zwischen 1.40 und 1.50 Fr./Euro. Das zeigen internationale Preisvergleiche. Die Preise in der Schweiz sinken, die Arbeitslosigkeit steigt. Der geldpolitische Auftrag der SNB schreibt in einer solchen Situation ganz klar eine expansive Geldpolitik vor. Mit dem nach wie vor stark überbewerteten Franken ist die Geldpolitik jedoch restriktiv ausgerichtet. Gemäss dem Auftrag müsste die Wechselkursuntergrenze so rasch als möglich angehoben werden. 
</p><p> Die Kritik an der Untergrenze aus Gross-Bankenkreisen und von bankennahen Politikern ist dumm, wirtschaftsfeindlich und asozial. Der extreme Wechselkurs lastet schwer auf der Realwirtschaft. Die Freigabe der Untergrenze würde die Schweizer Realwirtschaft der Willkür der Wechselkursspekulanten preisgeben. Die volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten wären immens. Löhne und Arbeitsplätze kämen sehr stark unter Druck.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>&nbsp;Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11</li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-803</guid><pubDate>Thu, 14 Jun 2012 08:57:00 +0200</pubDate><title>ParlamentarierInnen müssen Farbe bekennen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/parlamentarierinnen-muessen-farbe-bekennen</link><description>14. Juni – SGB-Frauen protestieren für Lohngleichheit </description><content:encoded><![CDATA[<p>„Herr Spuhler: Stehen Frauenlöhne bei Ihnen still? – Lohngleichheit jetzt!“ Mit diesen und ähnlichen Transparenten ausgestattet, empfingen heute Morgen gut 60 SGB-Frauen in einer Protestaktion die zur Session eintreffenden ParlamentarierInnen. Die SGB-Frauen forderten die ParlamentarierInnen auf, auch in ihrer Rolle als UnternehmerIn oder Verwaltungsrat endlich den Tatbeweis für Lohngleichheit zu liefern. Gesetze müssten nicht nur beschlossen, sondern auch umgesetzt werden. 
</p><p>Seit 30 Jahren ist der Anspruch von Frau und Mann auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit in der Verfassung verankert. Dennoch verdienen heute Frauen im Schnitt immer noch 18.4 Prozent weniger als Männer. Dazu passt, dass dem vor drei Jahren gestarteten Lohngleichheitsdialog bisher erst 24 Unternehmen beigetreten sind. Die SGB-Frauen gaben heute, am 14. Juni, dem 21. Jahrestag des legendären Frauenstreiks, vor dem Bundeshaus klar zum Ausdruck, dass sie nicht länger auf die Umsetzung der Lohngleichheit warten wollen. Die Gewerkschafterinnen fordern, dass deutlich mehr Unternehmen am Lohngleichheitsdialog teilnehmen. Andernfalls müssen staatliche Kontrollen eingeführt werden. 
</p><h5>Links</h5><p><a href="http://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157630124813258/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Fotos der Aktion auf flickr</a></p><p>Weitere Informationen zu Veranstaltungen des 14. Juni
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 079 341 90 01 </li><li>Christine Michel, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 275 14 20 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-799</guid><pubDate>Tue, 12 Jun 2012 11:26:00 +0200</pubDate><title>Antigewerkschaftliche Kündigungen bekämpfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/antigewerkschaftliche-kuendigungen-bekaempfen</link><description>Gewerkschafter empfangen Bundesrat Schneider-Ammann</description><content:encoded><![CDATA[<p>Rund 40 Gewerkschafter/innen haben heute Morgen anlässlich der Internationalen Arbeitskonferenz Bundesrat Schneider-Amman in einer symbolischen Aktion einen Protestbrief überreicht. In diesem fordern Sie den Bundesrat auf, sich für einen besseren Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Vertreter einzusetzen. 
</p><p>Der SGB hat die Internationale Arbeitskonferenz als Rahmen dieser Aufforderung ausgewählt, weil der zuständige IAO-Ausschuss auf eine entsprechende Klage des SGB bereits 2006 die Schweiz aufgefordert hat, gewerkschaftliche Vertreter/innen und Vertrauensleute effizienter gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen. Daraufhin hat der Bundesrat im Jahr 2010 eine OR-Revision in Vernehmlassung gegeben, in welcher der Kündigungsschutz sowohl von whistleblowern wie auch von aktiven Gewerkschafter/innen verbessert worden wäre. Der SGB seinerseits war bereit, seine Klage vor der IAO einzufrieren. 
</p><p>Heute hat der Bundesrat aufgrund des Drucks der Arbeitgeber kalte Füsse bekommen. Er will dem Parlament keine Vorschläge unterbreiten, um den Skandal der antigewerkschaftlichen Kündigungen in den Griff zu bekommen. 
</p><p>Der SGB kann eine solche Verweigerung nicht akzeptieren. Dies umso mehr als in den letzten zwei Jahren antigewerkschaftliche Kündigungen sogar zugenommen haben und das Bundesgericht im Fall Suter versus Tages Anzeiger festgestellt hat, dass ein besserer gerichtlicher Schutz gegen missbräuchliche (!) Kündigungen nur nach einer Gesetzesänderung möglich wäre.
</p><p>Für die Gewerkschaften ist deshalb klar: Es braucht nun endlich ein griffigeres Vorgehen gegen antigewerkschaftliche Kündigungen. Falls die Politik nicht reagiert, wird der SGB dazu schreiten müssen, die Schweiz vor der IAO wegen Verletzung des von ihr unterzeichneten Abkommens Nr. 98 erneut zu verklagen.
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Vasco Pedrina, Leiter IAO-Arbeitnehmerdelegation CH, 079 772 37 47</li><li>Vania Alleva, Vizepräsidentin SGB, GL Unia, 079 620 11 14</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</li><li>Luis Blanco, CGAS, Unia Genève, 078 911 95 07</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-791</guid><pubDate>Wed, 06 Jun 2012 17:22:00 +0200</pubDate><title>Volk will keine Mogelpackung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volk-will-keine-mogelpackung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die heute von gfs.Bern veröffentlichten finalen Abstimmungstrends für den 17. Juni sprechen eine erfreuliche Sprache. Wäre bereits Anfang Juni abgestimmt worden, wäre die Managed Care-Mogelpackung beim Stimmvolk mit 58% Nein-Stimmen klar durchgefallen. </p><p>Die ablehnende Haltung der Bevölkerung ist verständlich. Zwar ist eine Förderung der integrierten Versorgung wünschenswert, allerdings nicht mit derart gravierenden Nebenwirkungen. Die Managed Care-Vorlage kommt einem Kassendiktat gleich, welches sicher nicht zu einer besseren Behandlungsqualität führt. Auch geht es nicht an, den Ärztinnen und Ärzten mit der Budgetmitverantwortung den ständigen Konflikt zwischen den Interessen der Patientinnen und Patienten und jenen des Netzes aufzubürden. Nur wenn sie sich voll und ganz ihren Patientinnen und Patienten widmen können, ist eine optimale Behandlungsqualität gewährleistet. Das hat die Bevölkerung durchschaut – und lehnt die Vorlage deshalb ab. 
</p><p>Will das Parlament tatsächlich die integrierte Versorgung fördern und sich nicht nur als willfährige Zudiener der Krankenkassen betätigen, wird es um eine Neuauflage im Sinne der Patientinnen und Patienten nicht herumkommen. 
</p><p><a href="http://gfsbern.ch/Neuigkeiten/tabid/177/itemid/794/amid/1151/vorabstimmungsanalyse-zur-eidg-abstimmung-vom-17-juni-2012.aspx" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">zur Website von gfs.Bern</a></p><h5>Auskünfte:</h5><ul><li>Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin VPOD, 076 391 79 15</li><li>Rosmarie Glauser, Politische Sekretärin VSAO, 079 699 86 57 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-778</guid><pubDate>Wed, 23 May 2012 17:31:00 +0200</pubDate><title>Starkes Zeichen in der Lohngleichheit: WAK für staatliche Untersuchungskompetenz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/starkes-zeichen-in-der-lohngleichheit-wak-fuer-staatliche-untersuchungskompetenz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK-N hat heute für die Durchsetzung der Lohngleichheit einen sehr wichtigen Entscheid gefällt. Der Vorstoss verlangt die Schaffung einer unabhängigen Lohngleichheitskommission mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen. Der SGB und die SGB-Frauenkommission begrüssen diesen Entscheid. Seit Jahren haben sie eine entsprechende Massnahme gefordert.
</p><p>Die verlangte Kommission ist nötig, weil sich freiwillig in der Umsetzung der Lohngleichheit viel zu wenig bewegt. Das zeigen die bisherigen Erfahrungen mit dem Lohngleichheitsdialog, dem sich viel zu wenig Unternehmen angeschlossen haben – mit dem Resultat, dass der Lohnunterschied immer noch 18.4% beträgt. 
</p><p><a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20110404" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">zur Parlamentarischen Initiative<br></a></p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 079 341 90 01</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-763</guid><pubDate>Tue, 15 May 2012 17:08:00 +0200</pubDate><title>Erwerbs- und Familienarbeit besser verteilen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erwerbs-und-familienarbeit-besser-verteilen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Frauenkommission stellt anhand der neusten Zahlen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE fest, dass Erwerbs- und Familienarbeit nach wie vor sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt ist. Die Erwerbsquote (in Vollzeitäquivalenten) beträgt 2011 bei den Männern 86.7%, bei den Frauen 56.0%. Die unbezahlte Betreuungsarbeit wird überwiegend von Frauen geleistet, indem sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Gemäss neusten SAKE-Zahlen arbeitet eine deutliche Mehrheit der erwerbstätigen Frauen, die in einem Paarhaushalt mit Kind/ern) unter sieben Jahren leben, Teilzeit (87.2%). Demgegenüber stehen gerade mal 8.6% der Männer in derselben Situation. Die tiefere Erwerbstätigkeit der Frauen und ihr grosses Engagement in der Betreuungsarbeit bezahlen sie u.a. im Alter mit tieferen Renten.
</p><p>Die SGB-Frauenkommission fordert Massnahmen, damit die Erwerbs- und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern besser verteilt werden kann. Dazu gehören insbesondere die Lohngleichheit, mehr familienergänzende Kinderbetreuung mit genügend und pädagogisch geschultem Personal. Ebenso braucht es den Ausbau von Tagesstrukturen und Spitex für die Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Christina Werder, Sekretärin SGB-Frauenkommission, 079 341 90 01</li><li>Christine Flitner, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, 079 318 28 25 </li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-759</guid><pubDate>Fri, 11 May 2012 10:18:00 +0200</pubDate><title>Bessere Renten - AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bessere-renten-ahvplus</link><description>SGB-DV will AHV-Trendwende</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Delegierten haben heute beschlossen, mit dem Projekt AHVplus bessere AHV-Renten zu erreichen. Vor allem die AHV-Renten der unteren und mittleren Einkommen sollen wesentlich angehoben werden. Dieser Beschluss bedeutet für die Geschichte der AHV eine Trendwende: Nach beinahe 20 Jahren der Verteidigung der AHV legten die SGB-Delegierten den Grundstein zu einem weiteren sozialen Ausbau der AHV.
</p><p>Die SGB-Delegierten haben einstimmig entschieden, dass die künftige Entwicklung der AHVplus mindestens den folgenden Grundsätzen folgen soll:</p><ul><li>Keine Rentensenkungen</li><li>Rentenerhöhungen mindestens im Ausmass einer 13. Monatsrente, wobei bei tiefen und mittleren Einkommen eine besondere Anhebung angezeigt ist.</li><li>Der Rentenausbau soll über die umlagefinanzierte AHV erfolgen und darf höhere Umlagebeiträge zur Folge haben.</li><li>Über ein konkretes Modell AHVplus auf dieser Grundlage wird die SGB-Delegiertenversammlung vom 16. November entscheiden.</li></ul><p>&nbsp;</p><p><a href="https://www.uss.ch/luss/qui-sommes-nous" class="linkicon">Weiterführende Informationen zum Projekt AHVplus</a></p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Doris Bianchi, geschäftsleitende Zentralsekretärin SGB, 076 564 67 67</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-756</guid><pubDate>Tue, 01 May 2012 15:50:00 +0200</pubDate><title>Starkes Zeichen für MEHR Schutz Lohn Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/starkes-zeichen-fuer-mehr-schutz-lohn-rente</link><description>1. Mai überall in der Schweiz gefeiert</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mehrere 10‘000 Menschen haben heute, am Tag der Arbeit, in weit über 50 Orten der Schweiz für „MEHR – Schutz Lohn Rente“ demonstriert. Der SGB hatte den 1. Mai 2012 unter dieses Motto gestellt.
</p><p>Der vom SGB auf den 1. Mai hin in aktualisierter Form herausgegebene Verteilungsbericht belegt die zunehmende Einkommenskluft. SGB-Präsident Paul Rechsteiner in Zürich dazu: „Wir haben in der Schweiz jetzt 10, 15 Jahre der Ungleichheit hinter uns. 10, 15 Jahre, in denen die hohen und höchsten Einkommen krass zugelegt haben, während die Mehrheit mit unteren und mittleren Einkommen stehen geblieben ist. Es reicht. Es langet!“ Diese Fehlentwicklung sei politisch verursacht. „Und sie kann auch politisch umgedreht werden“: mit einer Lohnpolitik der Vernunft, mit starken Gesamtarbeitsverträgen und mit Mindestlöhnen, die ein Leben in Würde ermöglichen.
</p><p>SGB-Chefökonom Daniel Lampart prangerte in Bülach die zahlreichen insgesamt milliarden-schweren Steuergeschenke von Bund und Kantonen an die Grossverdiener an und schlug einen Bogen zur Managed-Care-Abstimmung: „Den Reichen Steuergeschenke machen, bei den Normalverdienenden sparen. So funktioniert leider bürgerliche Steuer- und Abgabenpolitik. Wenn wir am 17. Juni in der Abstimmung zu Managed Care nicht klar nein sagen, geht das so weiter. Die Versorgung wird schlechter. Und statt dass gerechter finanziert wird, müssen wir mehr selber bezahlen.“
</p><p>Mehr Schutz der Arbeitenden forderte SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva in Basel: Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen sowie der gesetzliche Mindestlohn sind griffige Instrumente, die das Lohn und Sozialdumping verhindern! Es braucht diese Instrumente, damit am gleichen Ort für die gleiche Arbeit der gleiche Lohn bezahlt wird.“ Alleva forderte ebenfalls mehr Schutz für aktive GewerkschafterInnen: „Gerade in Zeiten steigenden Drucks auf Arbeits- und Lohnbedingungen sind aktive Gewerkschafter besonders exponiert. Umso dringender sind grundlegende Gewerkschaftsrechte wie der Kündigungsschutz oder die Wiedereinstellung bei missbräuchlicher Kündigung.“
</p><p>Diverse Redner/innen kritisierten, dass das Versprechen, mit den Renten aus der ersten und zweiten Säule die gewohnte Lebenshaltung im Alter weiterführen zu können, immer noch nicht eingelöst sei. Statt Rentenkürzungen – durch Senkung des Umwandlungssatzes und der Mindestverzinsung, durch ein höheres Rentenalter, durch Streichung des Teuerungsausgleichs, durch eine „Schuldenbremse“ – brauche es nun endlich den Trendbruch: bessere Renten dank besserer AHV. SEV-Präsident und SGB-Vize Giorgio Tuti dazu in Aarau: „AHVplus heisst vor allem, dass gemacht wird, was sowieso in der Verfassung steht: dass alle in Würde alt werden dürfen und auch können.“
</p><p>Alle gewerkschaftsnahen Redner/innen verlangten zudem konkrete Fortschritte in der Gleichstellung. Die Sozialversicherungen sollen effizient schützen, und der Service public soll gute Leistungen bieten. Alain Carrupt, Co-Präsident von Syndicom in Sitten: „Privatisierung von Service public bedeutet höhere Kosten, eingeschränkter Zugang zu den Leistungen, Zwei-Drittel-Gesellschaft. Ein solches Erbe hinterlassen wir unseren Kindern nicht!“ 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-750</guid><pubDate>Fri, 27 Apr 2012 16:38:00 +0200</pubDate><title>Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen 2011 - Weniger Kontrollen, mehr Lohndruck: Der Handlungsbedarf ist gross</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bericht-zur-umsetzung-der-flankierenden-massnahmen-2011-weniger-kontrollen-mehr-lohndruck-der-handlungsbedarf-ist-gross</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen 2011 zeigt ein sehr besorgniserregendes Bild. Erstens wurden weniger Kontrollen gemacht, obwohl die Zahl der Beschäftigten und die Einwanderung gestiegen sind. Zweitens wurde in den besonders sensiblen Branchen mehr Lohndumping aufgedeckt. Das betrifft vor allem Branchen, in denen die Löhne nicht durch Mindestlöhne geschützt sind. Seit 2009 haben sich hier die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent nahezu verdoppelt! Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau (11 Prozent), der (Detail-)Handel (11 Prozent) und die Industrie (18 Prozent).
</p><p>Was Bund und Kantone in dieser Situation tun müssen, ist im Gesetz klar geregelt (OR 360a). Sie müssen bei wiederholtem Dumping Mindestlöhne einführen. Doch in diesen betroffenen Branchen ist bisher nichts geschehen. Bund und Kantone müssen die Löhne im Gartenbau sowie in gewissen Teilen des Detailhandels (Schuhe und Kleider) durch Mindestlöhne schützen. Innerhalb der Industrie müssen die Problembranchen identifiziert werden. Dann sind auch hier Mindestlöhne ins Auge zu fassen.
</p><p>Die Kontrollen müssen an die höheren Beschäftigungs- und Einwanderungszahlen angepasst werden. Der überbewertete Franken wird zu einem verstärkten Lohndruck führen. Das verlangt zusätzliche Wachsamkeit. Die Paritätischen Kommissionen müssen dazu vom Bund die notwendigen Mittel erhalten. 
</p><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 079 205 69 11</li><li>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-758</guid><pubDate>Fri, 27 Apr 2012 11:39:00 +0200</pubDate><title>Schwacher Lohnanstieg in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schwacher-lohnanstieg-in-branchen-ohne-gesamtarbeitsvertraege</link><description>Lohnindex des Bundesamtes für Statistik 2011</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2011 sind die Schweizer Löhne mit einer Zunahme von 1 Prozent, angesichts einer Teuerung von 0.7 Prozent im Verhandlungsjahr (2010), schwach gestiegen. Eine Entwicklung ist besonders besorgniserregend: Die Löhne, die nicht in Gesamtarbeitsverträgen ausgehandelt werden, sind deutlich hinter den GAV-Löhnen zurückgeblieben.
</p><p>Die GAV-Löhne wurden 2011 um 1.6 Prozent erhöht (Publikation des BFS vom 25.4.). Möglicherweise ist diese unterschiedliche Entwicklung auf Lohndruck in den Branchen ohne Mindestlöhne zurückzuführen. Der heute publizierte Bericht über die Flankierenden Massnahmen des SECO zeigt tatsächlich, dass in diesen Branchen vermehrt Lohnunterbietungen festgestellt wurden. </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-757</guid><pubDate>Mon, 23 Apr 2012 16:24:00 +0200</pubDate><title>Aufgehende Einkommensschere kann und muss geschlossen werden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aufgehende-einkommensschere-kann-und-muss-geschlossen-werden</link><description>SGB aktualisiert Verteilungsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Verteilungsbericht 2012 des SGB bestätigt mit aktuellen Daten, dass die Einkommensschere weiterhin aufgeht. Eine vierköpfige Familie mit hohem Einkommen hatte 2010 real 15‘000 Fr. mehr frei verfügbares Einkommen als im Jahr 2000, die gleiche Familie mit einem tiefem Einkommen hingegen nur 1‘300 Fr. zusätzlich. Die NormalverdienerInnen unter den Einzelhaushalten hatten 2010 sogar weniger Geld zum Leben.
</p><p>SGB-Chefökonom Daniel Lampart analysiert diese unsoziale Entwicklung wie folgt: „Die hohen Löhne stiegen viel stärker als die übrigen. Dazu kam eine Steuer- und Abgabenpolitik zugunsten der Oberschicht. Die tiefen und mittleren Einkommen werden hingegen durch Krankenkassenprämien und Miete wesentlich mehr belastet.“
</p><p>Diese negative Entwicklung ist auch bei den Löhnen – so SGB-Präsident Paul Rechsteiner – „kein Naturgesetz“ sondern politisch begründet. Das zeigen auch neue Studien der OECD. „Deshalb kann und muss die zunehmende Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen geschlossen werden.“
</p><p>Eine Schlüsselrolle spielen „starke Gewerkschaften und berufs- und qualifikationsspezifische Mindestlöhne“, führte SGB-Vizepräsidentin und Unia GL-Mitglied Vania Alleva aus. Alleva weiter: „Gegen den Tieflohn-Missbrauch haben wir auch die Mindestlohninitiative mit 22 Fr./h. lanciert.“
</p><p>Des Weitern ist nötig:</p><ul><li>Eine Korrektur der unsozialen Steuerpolitik. Dringlich ist, dass das Kapitaleinlageprinzip der USR II eingeschränkt wird.</li><li>Eine gerechtere, einkommensabhängige Finanzierung der Krankenversicherung - kurzfristig über eine Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen.</li><li>Eine Abkehr von der individualisierten Bonus-Lohnpolitik hin zu klassischen Lohnsystemen mit generellen Lohnerhöhungen.</li><li>Eine aktive Aus- und Weiterbildungspolitik für NormalverdienerInnen. </li></ul><p>&nbsp;</p><p>Website zum Verteilungsbericht: <a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.verteilungsbericht.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-745</guid><pubDate>Thu, 29 Mar 2012 11:50:00 +0200</pubDate><title>AHV solid - IV auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-solid-iv-auf-kurs</link><description>Betriebsrechnung 2011 AHV/IV/EO Ausgleichsfonds</description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl 2011 die AHV-Renten gemäss Mischindex erhöht wurden und entgegen der langjährigen Schwarzmalerei schloss die AHV letztes Jahr mit einem positiven Umlageergebnis ab. Die AHV Finanzen sind und bleiben stabil. Sparmassnahmen wie die Erhöhung des Rentenalters für Frauen sind überflüssig. Der SGB wird sie bekämpfen.
</p><p>Bei der Invalidenversicherung (IV) wirken die 5. Revision und die Zusatzfinanzierung. Die IV-Renten konnten 2011 fast vollständig durch die Einnahmen finanziert werden. Die IV häuft keine Schulden mehr auf. Mit den Massnahmen der IV-Revision 6a, die seit 2012 in Kraft sind, wird die IV sogar Gewinne schreiben. Weitere Rentenkürzungen, wie sie die IV Revision 6b will, sind über-flüssig. Der SGB fordert den Verzicht auf die IV Revision 6b.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Doris Bianchi, geschäftsleitende Sekretärin SGB 076 564 67 67<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-732</guid><pubDate>Thu, 29 Mar 2012 10:17:00 +0200</pubDate><title>Rückgang gebremst – 368‘752 Mitglieder bei Jahreswechsel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rueckgang-gebremst-368-752-mitglieder-bei-jahreswechsel</link><description>SGB-Mitgliederzahl 2011</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund zählte zu Jahresende 2011 genau 368‘752 Mitglieder in 16 Verbänden. Gegenüber dem Vorjahr hat der SGB damit 3330 Mitglieder verloren. Das entspricht einem Rückgang von 0,89 %. Dieser konnte aber merklich abgebremst werden (1,39 % im Vorjahr).
</p><p>Zugelegt hat der SGB bei den Frauen. Er zählt neu 103‘175 Frauen (alt: 101 675). Das entspricht einer Zunahme von knapp 1,5 %. Der Anteil der Frauen beträgt mittlerweile 28 % (alt 27,3 %). Seit 20 Jahren legt der SGB bei den Frauen beständig zu. Seit damals hat sich die weibliche Mitgliedschaft beinahe verdoppelt.
</p><p>Zuwachs verzeichnen 5 Gewerkschaften. Absolut wie prozentual am meisten zugenommen hat der VPOD, der sich seit vier Jahren konstant vorwärts entwickelt. Der VPOD hat sich innert Jahresfrist um 550 Mitglieder (+ 1,5 %) verbessert und zählt zum ersten Mal mehr Frauen als Männer. Der deutlichste Zuwachs erfolgt im Gesundheitsbereich. Leicht zugelegt um 112 Mitglieder hat die Unia, die mehr als die Hälfte der SGB-Mitglieder umfasst (neu 193‘518 Mitglieder). Die Unia nahm insbesondere in den Dienstleistungsberufen zu, während in den gewerkschaftlich gut organisierten Bereichen Bau, Gewerbe und Industrie die Mitgliederzahl stabil blieb oder dort, wo die Beschäftigung rückläufig ist, leicht abnahm. Zugenommen haben auch die Verbände kapers (Kabinenpersonal Luftfahrt), AvenirSocial (Professionelle Soziale Arbeit Schweiz) und SBKV (Bühnenkünstler/innen).
</p><p>Mitglieder verloren haben 9 Verbände. Absolut besonders ins Gewicht fällt der Rückgang bei syndicom. Hier hat der von Fusionen her bekannte Prozess seine Wirkung gezeigt: übertrittsunwillige Mitglieder, administrative Bereinigung der Karteien, Eliminierung von Doppelmitgliedschaften auf der einen Seite sowie zu starke Konzentration auf das Fusionsgeschehen und damit mangelnde Präsenz auf dem Feld selbst führen bei gewerkschaftlichen Fusionen zuerst immer zu einem Mitgliederrückgang.
</p><p>Neu aufgenommen hat der SGB im vergangenen Jahr die Schweizer Sektion der internationalen Schifffahrtsgewerkschaft Nautilus mit 680 Mitgliedern. Nautilus International ist der neunte Verband, der seit der Jahrtausendwende neu zum SGB gestossen ist. Sieht man von diesem Beitritt ab, dann haben die ein Jahr zuvor erfassten Verbände insgesamt 1,08 % Mitglieder verloren. Auch bei dieser Betrachtung zeigt sich die Abbremsung des Rückgangs (ein Jahr zuvor: 1,39 %). 
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation 031 377 01 09 oder 079 660 36 14 </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-741</guid><pubDate>Tue, 27 Mar 2012 09:02:00 +0200</pubDate><title>Der Bundesrat muss antigewerkschaftliche Kündigungen endlich bekämpfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-bundesrat-muss-antigewerkschaftliche-kuendigungen-endlich-bekaempfen</link><description>Bundesgericht missachtet Gewerkschaftsrechte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der SGB kann den heutigen Entscheid des Bundesgerichtes nicht verstehen, wonach die Kündigung des ehemaligen Präsidenten der Betriebskommission des „Tages-Anzeigers“, Daniel Suter, nicht missbräuchlich gewesen sei. Daniel Suter wurde aus „wirtschaftlichen Gründen“ gekündigt, dies unmittelbar vor der Eröffnung von wichtigen Verhandlungen, die er im Namen seiner Arbeitskollegen zu führen gehabt hätte. Diese antigewerkschaftliche Kündigung und offensichtliche Verletzung des Geistes jeglicher ernst genommener Sozialpartnerschaft wirkte weitherum schockierend.</p><p class="Text">Indem das Bundesgericht «wirtschaftliche Gründe» akzeptiert, um Personalvertreter zu entlassen, schwächt es alle Arbeitnehmer/innen, die sich für die Interessen der Mitarbeitenden engagieren – und damit die Sozialpartnerschaft. Solche Kündigungen gegen Verhandelnde zeigen, dass gewisse Unternehmen sozialpartnerschaftliche Verhandlungen nicht als Prozess zwischen gleichberechtigten Partnern verstehen. </p><p class="Text">Der SGB verlangt vom Bundesrat, dass er dem Parlament endlich eine Vorlage zu einem besseren Schutz vor antigewerkschaftlicher Kündigung vorlegt. Diese muss den von der Schweiz eingegangenen internationalen Verpflichtungen entsprechen. Der SGB fordert insbesondere, dass Opfer solcher Kündigungen wieder eingestellt werden können und dass die Arbeitgeber nicht mehr unter Berufung auf irgendwelche Vorwände Personalvertreter/innen entlassen können. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-693</guid><pubDate>Mon, 19 Mar 2012 14:50:00 +0100</pubDate><title>Dem Bund fehlen die Argumente für die Senkung der Pensionskassen-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dem-bund-fehlen-die-argumente-fuer-die-senkung-der-pensionskassen-renten</link><description>SGB-Medienkonferenz zur finanziellen Lage der Pensionskassen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Schon heute müssen viele RentnerInnen den Gürtel im Alter enger schnallen. Nun schlägt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV vor, die Pensionskassenrenten zu senken – weil das Geld in der 2. Säule für den heutigen Umwandlungssatz nicht mehr reichen soll. Doch die Argumente für diese Senkung fehlen.
</p><p>Für SGB-Präsident Paul Rechsteiner sind die „Annahmen und Vorgaben des BSV bei der 2. Säule so fragwürdig wie bei den früheren Fehlprognosen über die finanzielle Zukunft der AHV, die inzwischen stark korrigiert werden mussten.“
</p><p>Bei den Ertragsmöglichkeiten der Pensionskassen schreibt das BSV das heutige Tiefzinsumfeld unkritisch in die Zukunft fort. Eine Analyse der Ursachen für die tieferen Zinsen fehlt. Selbst die Eidgenössische Finanzverwaltung rechnet in ihren eben publizierten „Langfristperspektiven“ für die Zukunft mit höheren Zinsen als das BSV.
</p><p>Auch die Belege zur Lebenserwartung der betroffenen RentnerInnen sind völlig ungenügend. SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „Betroffen sind vor allem Personen mit einer geringeren Lebenserwartung. Der Bund arbeitet aber mit Statistiken für Personen, die länger leben.“ Nicht berücksichtigt werden auch die Einsparungen bei den Pensionskassen, durch die stagnierenden Invalidenrenten oder die weniger stark wachsenden Ehegattenrenten.
</p><p>Die Verwaltungskosten bei der 2. Säule sind nach wie vor viel zu hoch. Lebensversicherer und Banken bedienen sich auf Kosten der Versicherten. SGB-Sozialversicherungsexpertin Doris Bianchi: „Das Einsparpotenzial bei den Vermögensverwaltungskosten ist mit 1.8 Mrd. Franken enorm.“ Darüber hinaus sind die Risikoprämien für die Versicherungsgesellschaften zu einem grossen Geschäft geworden: Der Gewinn erreicht fast die Höhe des gesamten Aufwands. Angesichts solcher Missstände forderte Unia-GL-Mitglied Aldo Ferrari eine rigorose Aufsicht und genügend Mittel für die entsprechende Oberaufsichtskommission.
</p><p>Das BSV muss die Grundlagen und Analysen zur Finanzsituation der 2. Säule stark überarbeiten. Dazu braucht es Massnahmen zur wirksamen Senkung der Verwaltungskosten. Bei der heutigen dürftigen Ausgangslage wird der SGB Rentensenkungen bei der 2. Säule weiterhin bekämpfen.
</p><h3><b>Weitere Unterlagen:</b></h3><ul><li>"Schlechte Argumente für die Senkung der Renten" von SGB-Präsident Paul Rechsteiner</li><li>&lt;media&gt;"Rentensenkungs-Szenario des Bundes: Es fehlen die Argumente"&lt;/media&gt; von SGB-Chefökonom Daniel Lampart</li><li>&lt;media&gt;"Grosses Einsparpotenzial bei den Verwaltungskosten"&lt;/media&gt; von SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi</li><li>&lt;media&gt;"Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge: Beschränkte Mittel für mehr Kontrolle in der 2. Säule"&lt;/media&gt; von Unia-Geschäftsleitungsmitglied Aldo Ferrari</li><li>SGB-Dossier Nr. 83 &lt;media 176&gt;"Berufliche Vorsorge I - Rendite: Ursachen, Zusammenhänge und Perspektiven"&lt;/media&gt;</li><li>SGB-Dossier Nr. 84 &lt;media 177&gt;"Berufliche Vorsorge II - Lebenserwartung: Eine kritische Analyse der heute verwendeten Grundlagen"&lt;/media&gt;</li><li>SGB-Dossier Nr. 85 &lt;media 178&gt;"Berufliche Vorsorge III - Verwaltungskosten: Bedeutendes Sparpotenzial"&lt;/media&gt;</li></ul><h3><b>Auskünfte:</b></h3><p>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 031 377 01 16; 079 205 69 11<br>Doris Bianchi, SGB-Sozialversicherungsexpertin, 031 377 01 13; 076 564 67 67 <br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 031 377 01 09; 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-93</guid><pubDate>Thu, 15 Mar 2012 14:44:00 +0100</pubDate><title>Viel zu teurer Franken - Nationalbank muss ihren Auftrag erfüllen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/viel-zu-teurer-franken-nationalbank-muss-ihren-auftrag-erfuellen</link><description>Lagebeurteilung der Nationalbank</description><content:encoded><![CDATA[<p>In ihrer heutigen Lagebeurteilung hat die Nationalbank keine geldpolitischen Massnahmen angekündigt, obwohl grosser Handlungsbedarf besteht. Der Franken ist nach wie vor stark überbewertet. Das führt dazu, dass die Arbeitslosigkeit steigt und die Preise in der Schweiz sinken. Es droht ein Druck auf die Löhne und Renten.
</p><p>Die Nationalbank prognostiziert eine Teuerung für 2012 von -0.6 Prozent. In den ersten Monaten des laufenden Jahres ist der Landesindex der Konsumentenpreise um fast 1 Prozent zurückgegangen. Die SNB muss ihre Prognose später vermutlich noch nach unten korrigieren.
</p><p>Die SNB muss Preisstabilität gewährleisten und zu einer ausgeglichenen Konjunkturentwicklung beitragen. Das ist ihr Auftrag. Mit ihrem Nullentscheid erfüllt sie diesen Auftrag nicht. Im Gegenteil: Sie gibt sogar das besorgniserregende Signal, dass sie leichte Zinserhöhungen zulassen will.
</p><p>Der SGB erwartet von der SNB, dass sie Massnahmen ergreift, um die Frankenüberbewertung zu korrigieren. Bei einem Franken-/Euro-Kurs unter 1.40 gibt es Druck auf Löhne und Beschäftigung.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom 031 377 01 16; 079 205 69 11<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation 031 377 01 09; 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-694</guid><pubDate>Sun, 11 Mar 2012 14:27:00 +0100</pubDate><title>Genug von den „Steuerspartrickli“ für die Besserverdienenden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/genug-von-den-steuerspartrickli-fuer-die-besserverdienenden</link><description>Der SGB zur Ablehnung der Bausparinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist froh, dass die Bausparinitiative an der Urne gescheitert ist. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben den Etikettenschwindel durchschaut: Die Initiative war eine Steuersparinitiative für Besserverdienende und nicht, wie behauptet, ein Instrument zur Förderung des privaten Wohneigentums. Das steuerbefreite Bausparen wäre nur den Reichen zu Gute gekommen, hätte aber weniger Begüterten nicht geholfen, Wohneigentum zu erwerben. Der Besitz von Wohneigentum wird zudem bereits heute steuerlich begünstigt. Weitere Steuervergünstigungen sind für all jene ungerecht, die kein Wohneigentum kaufen können oder wollen.
</p><p>Das Nein zur Bausparinitiative ist auch ein Indiz dafür, dass die Schweizerinnen und Schweizer genug haben von den immer neuen „Steuerspartrickli“ für die Besserverdienenden, die sich die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker ausdenken. Was es jetzt braucht sind nicht noch mehr Steuerschlupflöcher für die hohen Einkommen, sondern mehr Steuer- und Abgabengerechtigkeit im Interesse der Normalverdienenden.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11<br>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 27761 31<br>Jean Christophe Schwaab, SGB-Zentralsekretär, 078 690 35 09<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-692</guid><pubDate>Sun, 11 Mar 2012 14:21:00 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es mehr Unterstützung für das Buch!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jetzt-braucht-es-mehr-unterstuetzung-fuer-das-buch</link><description>Der SGB zur Ablehnung des Buchpreisbindungsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Abstimmungssonntag ist ein schlechter Tag für das Buch in der Schweiz, ja für die Schweizer Kultur insgesamt. Mit der Ablehnung des Buchpreisbindungsgesetzes ist die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger leider jenen Marktideologen gefolgt, die den freien Markt und den schrankenlosen Wettbewerb ohne Rücksicht auf die Folgen auf möglichst alle Lebensbereiche ausdehnen möchten. Ohne Buchpreisbindung wird die Schweiz im Vergleich zu ihren Nachbarländern künftig einen Sonderzug fahren – mit noch nicht abschätzbaren negativen Auswirkungen auf den einheimischen Buchmarkt.
</p><p>Das Nein zum Buchpreisbindungsgesetz wird dazu führen, dass weitere mittlere und kleine Buchhandlungen und zahlreiche wertvolle Arbeitsplätze in den nächsten Jahren verschwinden. Die Produktion einheimischer Bücher mit kleinem Auflagepotenzial wird noch schwieriger werden, kleine Verlage werden aufgeben müssen. Das sind keine Horrorszenarien, sondern Erfahrungen, die in denjenigen Ländern gemacht wurden, die bereits früher die Buchpreisbindung abgeschafft hatten.
</p><p>Dieser drohenden Entwicklung muss jetzt die öffentliche Hand mit geeigneten Massnahmen begegnen. Da das günstigste dafür zur Verfügung stehende Mittel – die Buchpreisbindung – nach dem heutigen Entscheid wegfällt, bleiben nur noch direkte Fördermassnahmen des Bundes. Solche Massnahmen sind auch von den Gegnern im Abstimmungskampf als Alternative zur Buchpreisbindung empfohlen worden. Es gilt jetzt, sie beim Wort zu nehmen und den Tatbeweis zu verlangen.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Daniel Lampart, Leiter SGB-Zentralsekretariat, 079 205 69 11<br>Jean Christophe Schwaab, SGB-Zentralsekretär, 078 690 35 09<br>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-135</guid><pubDate>Sun, 11 Mar 2012 14:14:00 +0100</pubDate><title>Jetzt sind die Sozialpartner gefordert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-sind-die-sozialpartner-gefordert</link><description>Volksinitiative 6 Wochen Ferien für alle</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ablehnung der Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ ist kein Plebiszit für noch mehr Stress am Arbeitsplatz, für noch längere Arbeitszeiten, für Arbeitsbereitschaft rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche. Das Nein der Stimmberechtigten ist vielmehr ein Auftrag an die Sozialpartner gemeinsame Lösungen zu finden, wie der zunehmende Druck auf die Arbeitnehmenden und die Beschleunigung in den Arbeitsprozessen abgebaut werden kann.
</p><p>Die Gegner der Initiative – Bundesrat, bürgerliche Parteien und Arbeitgeber – haben während der Abstimmungskampagne immer wieder betont, dass sie das Grundanliegen des Volksbegehrens – mehr Erholungszeit für die Arbeitnehmenden – teilten, dass sie aber staatliche Regelungen ablehnten. Die Arbeitgeber sind nun in der Pflicht zu beweisen, dass das nicht nur leere, dem Kampagnenerfolg geschuldete Worte waren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Verbände werden sie bei den nächsten Sozialpartnerverhandlungen an ihre Aussagen erinnern und Lösungen für mehr Arbeitnehmerschutz, weniger Stress am Arbeitsplatz und mehr Freizeit fordern. Die Politik ihrerseits ist in der Pflicht, für diejenigen Arbeitnehmenden den Schutz zu verbessern, die in Branchen beschäftigt sind, in denen keine verhandlungsfähigen Sozialpartner existieren.
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat, 079 205 69 11<br>Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB, 078 690 35 09<br>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31<br>Ewald Ackermann, SGB-Kommunikation, 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-690</guid><pubDate>Thu, 08 Mar 2012 16:35:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit – der Countdown läuft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-der-countdown-laeuft</link><description>Kundgebung vor dem Bundeshaus und offener Brief an die ParlamentarierInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Frauen nehmen es nicht mehr hin, dass Frauen im Schnitt für gleichwertige Arbeit immer noch 18,4 % weniger verdienen. Sie haben das heute Morgen, am Internationalen Tag der Frau, mit einer Aktion vor dem Bundeshaus bekundet. Gut 60 Frauen standen vor den eintreffenden ParlamentarierInnen Spalier und forderten, dass der vor sich herdümpelnde Lohngleichheitsdialog, ein freiwilliges sozialpartnerschaftliches Verfahren der Lohnüberprüfung und –anpassung, dem bisher erst 20 Unternehmen beigetreten sind, nun endlich mit aller Kraft voranzutreiben sei. In einem offenen Brief an alle National- und Ständeräte forderten die SGB-Frauen gleichzeitig, dass diese – vor allem in ihrer Rolle als Verwaltungsrat oder Unternehmerin – dafür sorgen sollen, dass „ihr“ Unternehmen diesem Dialog beitritt. Wortwörtlich steht im offenen Brief: 
</p><p>„Seit 30 Jahren ist der Anspruch von Frau und Mann auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit in der Verfassung verankert. An der tatsächlichen Situation hat sich aber wenig verändert. […] Es darf Ihnen nicht egal sein, dass die Gesetze, die Sie beschliessen, nicht umgesetzt werden [...].
</p><p>Mit dem Lohngleichheitsdialog soll die Umsetzung der Lohngleichheit in den Betrieben beschleunigt werden. Ziel ist, dass möglichst viele Unternehmen, Verwaltungen und Institutionen mit mehr als 50 Mitarbeitenden ihre Löhne im Rahmen des LGD freiwillig überprüfen und allfällige Diskriminierungen beseitigen. Dieser freiwillige Weg funktioniert nur, wenn sich viele Unternehmen darauf einlassen. Das ist bis jetzt allerdings noch nicht ausreichend geschehen. Treten bis 2014 nicht genügend Unternehmen dem LGD bei, wäre eine Verschärfung des gesetzlichen Instrumentariums unumgänglich.“
</p><p><b>Auskünfte:</b></p><p>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, 031 377 01 01 oder 079 341 90 01<br>Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-689</guid><pubDate>Mon, 05 Mar 2012 16:18:00 +0100</pubDate><title>Das Lohntabu brechen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/das-lohntabu-brechen</link><description>Neue breite Frauenallianz für Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auf den 7. März – den Equal Pay Day – und den 8. März – den Internationalen Tag der Frau – hin hat sich in der Schweiz eine neue Frauenallianz gebildet. Dieses neue Bündnis von Frauen aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften ist sich einig: Jetzt muss es endlich vorwärts gehen mit der Lohngleichheit.<br>Denn noch immer und in klarer Verletzung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften verdienen Frauen für die gleiche Arbeit durchschnittlich 18.4 % weniger. Vertreten in dieser Allianz sind die Business and Professional Women (BPW), die SGB-Frauenkommission, die BDP, die CVP-Frauen die FDP.Die<br>Liberalen Frauen und die SP-Frauen.
</p><p>Die Handlungsansätze der verschiedenen im neuen Bündnis vertretenen Organisationen mögen imEinzelnen voneinander abweichen. Alle sind sie sich jedoch einig, dass das Lohntabu gebrochen wird und über die Löhne geredet wird. Gemeinsam fordern sie die Unternehmen auf, dem freiwilligen Lohngleichheitsdialog beizutreten und ihre Löhne überprüfen zu lassen. Dieser 2009 ins Leben gerufene Dialog funktioniert jedoch nur mangelhaft, denn es sind ihm bisher nur 20 Unternehmen beigetreten.<br>Das Beispiel der SBB als eines Grossunternehmens, die an der heutigen Pressekonferenz der Allianz vertreten waren, zeigt, dass bei gutem Willen in der Chefetage der Lohngleichheitsdialog in der Praxis<br>durchaus funktioniert.
</p><p><br>Auskünfte:</p><ul><li>Nationalrätin Ursula Haller, BDP, Business and Professional Women BPW, Tel. Nationalrätin Christa Markwalder, FDP.Die Liberalen Frauen, Tel. 079 222 52 80</li><li>Nationalrätin Barbara Schmid-Federer, CVP Frauen, Tel. 079 629 54 49</li><li>Nationalrätin Franziska Teuscher, CO-Präsidentin SGB-Frauenkommission, Tel. 079 608 91 03</li><li>Nationalrätin Marina Carobbio, SP Frauen, Tel. 079 214 61 78</li><li>SBB: Press@sbb.ch; Tel. 051 220 41 11</li></ul><p><br>FRAUENALLIANZ LOHNGLEICHHEIT</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-44</guid><pubDate>Fri, 02 Mar 2012 14:35:00 +0100</pubDate><title>Solidarhaftung ist notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/solidarhaftung-ist-notwendig</link><description>Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat das Problem der Scheinselbstständigkeit im Rahmen der Personenfreizügigkeit erkannt hat. Mit der heute ans Parlament verabschiedeten Botschaft über die „Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit“ zeigt er sich gewillt, die flankierenden Massnahmen zu verschärfen. Die geplanten neuen Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbständigkeit und Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger erster Schritt und wurden vom SGB schon länger gefordert. 
</p><p>Unzureichend bleibt aber der Schutz vor dem Subunternehmer-Dumping. Am Schluss dieser oftmals über mehrere Subunternehmen gehenden Dumping-Ketten stehen die Arbeitnehmenden und ihre Löhne und Arbeitsbedingungen. Der SGB verlangt darum die Einführung der Solidarhaftung. Jeder Unternehmer würde damit zu Recht verpflichtet, für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsbedingungen und vertraglich festgelegten Löhne durch die Subunternehmer geradezustehen. 
</p><p><b>Auskünfte: </b></p><p>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11<br>Marco Kistler, Kommunikation SGB, 079 297 79 23 </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-43</guid><pubDate>Fri, 02 Mar 2012 11:49:00 +0100</pubDate><title>Unnötige und unbegründete Auslagerung von MeteoSchweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unnoetige-und-unbegruendete-auslagerung-von-meteoschweiz</link><description>Der SGB zur Revision des Meteorologiegesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die vom Bundesrat heute beantragte Totalrevision des Meteorologiegesetzes (MetG) lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB vor allem wegen der nicht begründeten und unnötigen Auslagerung von MeteoSchweiz ab. Damit droht Qualitätsabbau. Der Bundesrat erliegt mit dieser Vorlage einem Modetrend, ohne eine Analyse allfälliger Mängel vorzulegen. MeteoSchweiz erbringt einen viel beachteten Service public auf wissenschaftlich unbestritten hohem Niveau. Hier darf kein Abbau stattfinden.</p><p class="Text">Eine Evaluation der Eidg. Finanzkontrolle hat keine Mängel gezeigt, die die Revision begründen würden. Vielmehr wird das erst 10jährige mit 8 Artikeln vorbildlich schlanke Gesetz neu mit bürokratischen Überreglementierungen aufgebläht. Gratisleistungen im öffentlichen Interesse werden neu der Bundeskasse verrechnet und Leistungen an Dritte verteuert. Der vorgesehene Personalabbau bedroht die legendäre gute Qualität. Neue Kontrollgremien und eifriges Marketing werden sie kaum verbessern. Der zu erwartenden wachsenden Unzufriedenheit des Personals wird mit dem vermehrten Einbezug der Gewerkschaften bei Personalentscheiden begegnet. Eine lobenswerte Selbstverständlichkeit, die jedoch die Nachteile der unnötigen Reform nicht aufheben kann.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="TitelAusknfte">Auskünfte:</p><p class="GliederungText">Rolf Zimmermann, Geschäftsführender Sekretär SGB, 079 756 89 50</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-735</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2012 15:58:00 +0100</pubDate><title>Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen sichern – Lücken beim Schutz schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-loehne-und-arbeitsbedingungen-sichern-luecken-beim-schutz-schliessen</link><description>Ungenügende Antwort des Bundesrates auf den GPK-Bericht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Im Herbst 2011 hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats die Kritik des SGB an der Umsetzung der Flankierenden Massnahmen bestätigt. Positiv ist, dass sich der Bundesrat heute bereit erklärt hat, die Probleme anzugehen. Der Grundsatz der Flankierenden ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Die heutigen Beschlüsse des Bundesrats reichen leider nicht aus, um diesen Grundsatz durchzusetzen.</p><ul><li><span><span><span></span></span></span>Der Lohndruck bei Neueinstellungen nimmt wegen dem überbewerteten Franken zu. Um Lohndumping in diesem Bereich zu bekämpfen, braucht es zusätzliche gezielte und konsequente Kontrollen vor Ort. Studien mit Daten aus der Vergangenheit führen zu schönfärberischen Schlussfolgerungen.</li><li><span><span><span></span></span></span>Die Schweizer Arbeitsbedingungen werden regelmässig durch Subunternehmerkonstrukte ausgehebelt. Das hat auch die GPK kritisiert. Der SGB fordert seit längerem die Einführung einer unbedingten Solidarhaftung. Österreich hat diese schon eingeführt. Der Bundesrat hingegen schweigt.</li></ul><p class="Text">Der SGB erwartet, dass der Bund die Probleme löst. In der Schweiz gelten Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen. Das wurde versprochen. Und das muss durchgesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-263</guid><pubDate>Wed, 11 Jan 2012 11:44:00 +0100</pubDate><title>Arbeiten rund um die Uhr – Nein Danke!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeiten-rund-um-die-uhr-nein-danke</link><description>Initiative Lüscher: SGB und Unia kritisieren Bundesrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der SGB und die Unia als grösste Detailhandelsgewerkschaft begrüssen es, dass der Bundesrat eine flächendeckende Einführung des 24-Stunden-Verkaufs ablehnt. Inakzeptabel ist aber, dass die Shops an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr in Zukunft ihr Personal rund um die Uhr arbeiten lassen dürfen.&nbsp; Die Gewerkschaften fordern das Parlament auf, die Vorlage abzulehnen. </p><p class="Text">Vania Alleva, Mitglied der Geschäftsleitung der Unia, kritisiert den bundesrätlichen Entscheid: „Der Bundesrat missachtet eine wichtige Freiheit der Arbeitnehmer – die Freiheit, nicht rund um die Uhr verfügbar sein zu müssen.“ Die hart erkämpfte Beschränkung der Nachtarbeit werde damit ausgehöhlt. Und SGB-Zentralsekretär Jean Christophe Schwaab fordert, dass dieser kurzsichtig ideologische Antrag im Plenum der eidgenössischen Räte korrigiert wird.“</p><p class="Text">Der Bundesrat empfiehlt, dass Tankstellenshops an Autobahnraststätten und überregionalen Hauptverkehrsachsen künftig auch nachts zwischen 1 Uhr und 5 Uhr sämtliche Produkte verkaufen können. Damit geht er zwar weniger weit als die parlamentarische Initiative Lüscher. Dennoch ist die Ausdehnung der Nachtarbeit völlig unnötig und falsch. Sie bringt für die Beschäftigten in den Läden und mittelbar auch in verbundenen Bereichen wie Reinigung, Lieferung und Sicherheit mehr Stress, schlechtere Arbeitsbedingungen, Gesundheitsprobleme und Einschränkungen des Familienlebens. Zudem ist Nachtarbeit in Tankstellenshops gefährlich, Überfälle sind häufig. </p><p class="Text">Der Bundesrat gewichtet damit das Interesse einiger Ladenketten höher als den Arbeitnehmerschutz. Das ist umso unverständlicher, als die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung gar keine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten will. Dies zeigt sich in den Abstimmungen der letzten Jahre, in denen entsprechende Liberalisierungsvorlagen zu 90% bachab geschickt wurden. Dieses klare Signal sollte nun endlich auch die Politik zur Kenntnis nehmen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-323</guid><pubDate>Mon, 09 Jan 2012 17:13:00 +0100</pubDate><title>Rezession verhindern – Frankenkurs normalisieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/rezession-verhindern-frankenkurs-normalisieren</link><description>Rücktritt von Philipp Hildebrand</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB bedauert den Rücktritt von Philipp Hildebrand, Präsident des SNB-Direktoriums, und verdankt seinen Einsatz bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) – namentlich für eine bessere Regulierung des Finanzsektors.
</p><p>Trotzdem: Der Franken ist nach wie vor sehr stark überbewertet. Es herrscht Rezessionsgefahr. In dieser Situation ist der Auftrag der SNB klar: Sie muss für stabile Preise und eine gute Wirtschaftsentwicklung sorgen. Deshalb muss sie auch nach dem Rücktritt ihres Präsidenten den heutigen Wechselkurs Franken/Euro von 1.20 entschieden verteidigen und bald für eine Normalisierung der Frankenbewertung sorgen. Nötig ist ein Wechselkurs von mindestens 1.40 Franken/Euro.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-325</guid><pubDate>Wed, 04 Jan 2012 17:19:00 +0100</pubDate><title>Rentenkürzungen liegen nicht drin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenkuerzungen-liegen-nicht-drin</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Kurz vor dem Wechsel des Departements hat Bundesrat Burkhalter den Bericht über die Zukunft 2. Säule in die Anhörung geschickt. Dieser Bericht hat es in sich: Er zielt auf die Senkung des Mindestumwandlungssatzes und somit der Renten ab und zeigt hierfür einen möglichen Fahrplan auf.
</p><p>Doch anders als im Bericht behauptet, ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent mit Zeithorizont 2015 überhaupt nicht „weitgehend akzeptiert“. Im Gegenteil. Es ist eine Tatsache, dass die heutigen Renten aus der ersten und zweiten Säule für die tiefen und mittleren Einkommen häufig zu knapp sind. Leitgedanke aller Reformvorhaben der Altersvorsorge muss daher die Erfüllung des Verfassungsauftrags sein: Die Sicherstellung der gewohnten Lebensführung auch im Alter.
</p><p>Der Bericht gibt das Mantra der Pensionskassenwelt, dass die Lebenserwartung stets ansteigt und die Renditen immer tiefer fallen, ziemlich ungefiltert wieder. Es wird Angstmacherei betrieben.
</p><p>Doch für den SGB ist klar, dass die Änderung einer zentralen Messgrösse für die Bestimmung der Rentenhöhe detaillierte Analysen erfordert. Diese fehlen aber im Bericht weitgehend. Um diese Lücke zu füllen, untersucht der SGB selbst die Finanzierung der aktuellen Renten aus der beruflichen Vorsorge. Er wird während des Anhörungsverfahrens die entsprechenden Grundlagen präsentieren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-326</guid><pubDate>Wed, 28 Dec 2011 17:20:00 +0100</pubDate><title>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/in-der-schweiz-muessen-schweizer-loehne-bezahlt-werden</link><description>Vernehmlassung Anpassung Flankierende Massnahmen Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die Vorschläge des Bundesrates zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und zur Sanktionierung von Verstössen gegen Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV) bzw. erleichtert allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Die Scheinselbständigkeit ist vor allem im Baunebengewerbe eine verbreitete Strategie von Unternehmen, um die Schweizer Mindestlöhne zu umgehen. Und die fehlende Sanktionierungsmöglichkeit bei NAV-Mindestlöhnen führt dazu, dass diese NAV nur schlecht durchgesetzt werden können.&nbsp;
</p><p>Mit den Vorschlägen des Bundesrates ist aber nur ein Teil der Lücken im Instrumentarium der flankierenden Massnahmen geschlossen. Damit in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden, sind folgende Probleme anzugehen:&nbsp;</p><ul><li>Um den zunehmenden Lohndruck via Subunternehmerketten zu bekämpfen, muss der Bund eine wirksame Solidarhaftung einführen.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Kantone, v.a. der Deutschschweiz, müssen Mindestlöhne einführen, wenn sie Lohndumping feststellen. Der Bund muss dafür sorgen, dass diese gesetzliche Vorschrift in den Kantonen umgesetzt wird. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau, Teile des Journalismus und des Detailhandels.</li></ul><ul><li>Bei Neueinstellungen, wo die Gefahr von Lohndruck besonders gross ist, müssen die Kontrollen deutlich erhöht werden.&nbsp;</li></ul><p>Die Vernehmlassung in vollem Wortlaut:
</p><p>&nbsp;http://www.sgb.ch/uploaded/Vernehmlassungen/111102-04_DL_VN_BG%20ueber%20Anpassung%20flank.%20Massnahmen%20PFZ.pdf</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-327</guid><pubDate>Thu, 15 Dec 2011 17:22:00 +0100</pubDate><title>Resultate der Lohnrunde 2011/12</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/resultate-der-lohnrunde-2011-12</link><description>Insgesamt viele gute Abschlüsse – Dienstleistungssektor aber ungenügend</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohnrunde 2011/12 ist in einem grossen Teil der Branchen und Betriebe abgeschlossen. Ein guter Teil der Abschlüsse liegt zwischen 1.5 und 2.5 Prozent bei einer Teuerung von rund 0.3 Prozent (2011), wie die beigefügte Tabelle zeigt. Hier sind die Forderungen der SGB-Verbände erfüllt. Sie haben Reallohnerhöhungen von 1.3 bis 2.3 Prozent gefordert (2 bis 3 Prozent minus damals angenommene Teuerung von 0.7 Prozent).&nbsp;
</p><p>In den meisten Branchen der Binnenwirtschaft läuft es 2011 gut und die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden steigen. Selbst in der Exportwirtschaft gibt es zahlreiche Firmen, die gute Geschäfte machen und höhere Löhne zahlen können.&nbsp;
</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage sind einige Resultate absolut ungenügend – namentlich im Dienstleistungssektor. Bei Coop und Migros steigen die Löhne nach Abzug der Teuerung kaum. Im Sicherheitsgewerbe gab es gar keinen Abschluss. Auch bei einigen Banken haben die Arbeitgeber den Angestellten echte Lohnerhöhungen verweigert (z.B. Crédit Suisse), obwohl das Geld vorhanden wäre, wie die nach wie vor völlig unverhältnismässigen Saläre im Topmanagement und im Investmentbanking beweisen. Ein Problem ist auch der Bau. Die Arbeiter leisten so viele Überstunden wie noch nie in den letzten 10 Jahren; trotzdem kam bisher kein Abschluss zustande. Bei den Kantonen und Gemeinden dürfen die verdienten Lohnerhöhungen nicht durch eine verfehlte Sparpolitik gefährdet werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-328</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2011 17:26:00 +0100</pubDate><title>Internationaler Tag der Migrant/innen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/internationaler-tag-der-migrant-innen</link><description>Landesweite Aktionen der SGB-Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vom 16. bis 18. Dezember werden in beinahe 20 Schweizer Städten im Rahmen des&nbsp;weltweiten Aktionstages gegen Rassismus und für die Rechte von Migrant/innen, Flüchtlingen und Vertriebenen<i>&nbsp;</i>Aktionen stattfinden. Diese Aktionen werden durchgeführt von den SGB-Gewerkschaften, oft im Bündnis mit weiteren Organisationen, die sich aktiv zu den Menschenrechten bekennen.
</p><p>Mit diesen Aktionen wollen die Gewerkschaften Zeichen setzen gegen zunehmende Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Die Gewerkschaften verleihen so ihrer Forderung Nachdruck, dass die Grundrechte für alle Menschen unabhängig der Nationalität und des Aufenthaltsstatus gelten müssen.&nbsp;
</p><p>Der weltweite Aktionstag gegen Rassismus und für die Rechte von Migrant/innen, Flüchtlingen und Vertriebenen ist diesen Februar vom Weltsozialforum in Dakar angeregt worden. Er ist auf den 18. Dezember festgelegt worden, weil die UNO am 18. Dezember 1990 die Konvention zum Schutz der Rechte der Wanderarbeitnehmer verabschiedet hat. Diese ist von der Schweiz immer noch nicht ratifiziert.
</p><p>Infos zum Wann? und Wo? der Aktionen:&nbsp;<a href="http://globalmigrantsaction.uniaktiv.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://globalmigrantsaction.uniaktiv.ch/</a></p><p>Infos international:&nbsp;<a href="http://globalmigrantsaction.org/" target="_blank" rel="noreferrer">http://globalmigrantsaction.org</a>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-329</guid><pubDate>Thu, 01 Dec 2011 17:27:00 +0100</pubDate><title>Die Schifffahrtsgewerkschaft Nautilus International tritt SGB bei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-schifffahrtsgewerkschaft-nautilus-international-tritt-sgb-bei</link><description>SGB erhält Zuwachs</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 30. November dem Beitrittsgesuch der Schweizer Sektion der britisch-niederländisch-schweizerischen Schifffahrtsgewerkschaft Nautilus International zum SGB entsprochen. Die Schweizer Sektion von Nautilus International wird ab Anfang nächstes Jahr SGB-Mitglied. Sie umfasst aktuell 680 Mitglieder, wovon 60 in der Rheinschifffahrt und 620 in der schweizerischen Hochseeschifffahrt. Nautilus International ist 2009 gegründet worden.&nbsp;
</p><p>Nautilus International ist der neunte Verband, der seit der Jahrtausendwende neu zum SGB gestossen ist. Der SGB zählt damit insgesamt 16 Mitgliedsverbände mit gut 372‘000 Mitgliedern.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-330</guid><pubDate>Mon, 28 Nov 2011 17:28:00 +0100</pubDate><title>Lohnschere bleibt weit offen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschere-bleibt-weit-offen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Resultate der Lohnstrukturerhebung 2010 zeigen eine positive Tendenz. Der grosse Abstand zwischen den Kaderlöhnen und den Gehältern von Arbeitnehmenden ohne Kaderfunktion hat sich verringert. Gleichzeitig ist auch der Unterschied zwischen den Männer- und Frauenlöhnen etwas kleiner geworden.
</p><p>Doch trotz positiver Tendenz sind die Lohnunterschiede nach wie vor sehr gross. Der Medianlohn der oberen und mittleren Kader ist beispielsweise immer noch doppelt so hoch wie der Medianlohn von Frauen, die nicht im Kader sind. Und die Lohndifferenz der Angestellten und Arbei-ter zu den Topkadern ist nach wie vor extrem. Eine Ursache für diese Unterschiede sind die Boni, mit denen sich die Kader grosse Teile der Personalbudgets an sich selber ausschütten.
</p><p>Auch das Tieflohnproblem ist ungelöst. Fast 11 Prozent der Beschäftigten verdienen weniger als 4000 Franken im Monat – mehrheitlich Frauen. Um diese Situation zu verbessern, hat der SGB mit seinen Verbänden und Partnerorganisationen die Mindestlohn-Initiative lanciert. Bereits sind über 125‘000 Unterschriften beisammen. Die Einreichung ist auf Ende Januar geplant.
</p><p>Die Lohndifferenz zwischen den Männern und den Frauen beträgt nach wie vor mehr als 20 Pro-zent. Selbst wenn sich dieser Unterschied auch in den kommenden Jahren um jährlich 0,9 Prozentpunkte verringern würde, bräuchte es 40 Jahre, bis die Lohngleichheit in der Schweiz Realität wäre. Dieser Zustand ist illegal und muss rasch beseitigt werden.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-331</guid><pubDate>Fri, 25 Nov 2011 17:30:00 +0100</pubDate><title>Mehr investieren in die Berufsbildung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mehr-investieren-in-die-berufsbildung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>An der heutigen Lehrstellenkonferenz hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) insbesondere gefordert, dass alle Anstrengungen unternommen werden, damit 95 Prozent aller Jugendlichen einen postobligatorischen Abschluss erhalten. Das gilt auch für Jugendliche, die nur einen Teil ihrer Schulausbildung in der Schweiz verbracht haben. Zudem muss sichergestellt werden, dass Jugendliche in einer Warteschlaufe für eine Berufsausbildung endlich eine solche absolvieren können. Hierfür braucht es noch mehr Lehrstellen. Das gilt auch, wenn nun erfreulicherweise zum ersten Mal seit Jahren für die 16jährigen das Angebot an Lehrstellen grösser ist als die Nachfrage.
</p><p>Zudem verlangt der SGB, dass die Allgemeinbildung in der Lehre gestärkt wird. Jugendliche erhalten so leichteren Zugang zur Weiterbildung. Gefördert werden soll deswegen auch der Anteil der Berufsmatura. Das stärkt überdies die Attraktivität der Berufsbildung.
</p><p>Anfangs Dezember entscheidet das Parlament über die Finanzmittel, die der Berufsbildung 2012 zur Verfügung stehen sollen. Der SGB ruft das Parlament dazu auf, keine Sparübung auf dem Rücken der Ausbildung und der Jugendlichen durchzuziehen. Für die Zukunft der Schweiz sind gut ausgebildete Jugendliche wichtiger als neue Kampfflugzeuge.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-599</guid><pubDate>Thu, 24 Nov 2011 15:48:00 +0100</pubDate><title>Gesamtarbeitsverträge: Für Schutz und Fortschritt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gesamtarbeitsvertraege-fuer-schutz-und-fortschritt</link><description>100 Jahre GAV - Rede von Paul Rechsteiner, Präsident SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Anerkennung der normativen Wirkung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) mit dem Obligationenrecht von 1911 gehört zu den grossen schweizerischen Pioniertaten bei der Entwicklung des modernen Arbeitsrechts. Zu diesen Pioniertaten gehört das OR von 1911 zusammen mit dem schweizerischen Fabrikgesetz von 1877 (bzw. dessen Glarner Vorläufer von 1864) und zusammen mit den Bemühungen für die Entwicklung des internationalen Arbeitsrechts, die schliesslich in die Gründung der Internationalen Arbeitsorganisation mit Sitz in Genf mündeten. Nur am Rande: 1911 gab es im Eidgenössischen Parlament noch eine absolute Mehrheit der Freisinnigen, dies sowohl im National- wie auch im Ständerat.</p><p class="Text">Die Schweiz war das erste Land der Welt, das die normative Wirkung von Gesamtarbeitsverträgen gesetzlich verankerte. Damit verlieh das Gesetz den gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen eine Durchsetzungswirkung im Einzelarbeitsverhältnis.&nbsp; Die innovative Schweizer Gesetzgebung füllte den rechtlichen Leerraum zwischen Einzelarbeitsvertrag und Gesetz. Die Schutzwirkung des Arbeitsrechts beruhte hinfort nicht mehr nur auf dem Gesetz, das sich oft nur auf minimale Vorschriften beschränkte. Zwischen das Gesetz und das einzelne Arbeitsverhältnis schoben sich mit dem Gesamtarbeitsvertrag Regeln, die von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt worden waren. Sie verstärkten die Schutzwirkung des Arbeitsrechts. Beim Versuch, diese neue Rechtsentwicklung zu beschreiben, wurde der Begriff der „Sozialisierung des Privatrechts“ geprägt.</p><p class="Text">Die modernen Industriestaaten wie die Schweiz verdanken den kollektiven Regelungen der Gesamtarbeitsverträge entscheidende sozialpolitische Fortschritte. Viele Errungenschaften, die das heutige Leben prägen, kamen dank Gesamtarbeitsverträgen zustande. Lange bevor die Ferienansprüche im Gesetz verankert werden konnten, gab es Ferienregelungen in Gesamtarbeitsverträgen. Und auch heute eilen die Ferienregelungen in Gesamtarbeitsverträgen dem gesetzlichen Minimalanspruch teilweise weit voraus. Auch bei der Altersvorsorge über Pensionskassen gingen die kollektiven vertraglichen Regelungen dem Gesetz voran. Rückblickend ist klar, dass der gesetzliche Anspruch ohne die vertraglichen Vorläufer in der Praxis gar nicht vorstellbar gewesen wäre. </p><p class="Text">Beim Taggeldanspruch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit stützt sich eine angemessene Deckung allerdings bis heute ausschliesslich auf gesamtarbeitsvertragliche Regelungen, soweit Arbeitgeber sie nicht von sich aus anbieten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung kam bis heute nicht zustande, obschon es sich um ein elementares Risiko handelt, das jeden und jede treffen kann. Die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, so wie sie heute im OR geregelt ist, ob sie nun nach der Berner oder einer anderen Skala berechnet wird, ist archaisch, widerspricht dem Rechtsgefühl und kann den Taggeldanspruch nicht ersetzen. Nachdem der Erwerbsersatz bei Mutterschaft nach jahrzehntelangem politischem Ringen inzwischen erfolgreich gesetzlich geregelt ist, handelt es sich beim fehlenden gesetzlichen Taggeldanspruch im Krankheitsfall um die grösste Lücke im System der sozialen Sicherheit überhaupt. Diese Lücke zeigt auch, weshalb auch die besten gesamtarbeitsvertraglichen Ansprüche bei derartigen elementaren Risiken das Gesetz nicht ersetzen können. Gehen doch viele jener, die keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, diesem Schutz verlustig, obschon auch sie, wenn das Unglück eintritt, dringend darauf angewiesen wären.</p><p class="Text">Kommen wir nun aber zu aktuellen Herausforderungen für die Gesamtarbeitsverträge und zu den Perspektiven. Beginnen wir mit den grossen Tendenzen. </p><p class="Text">Die Jahrzehnte nach dem zweiten Weltkrieg waren geprägt vom Auf- und Ausbau der kollektivvertraglichen Regelungen, inhaltlich und bezüglich der Ausdehnung. In Branchen, die etwas auf sich hielten, wurden&nbsp; sie zunehmend unverzichtbar. Diese positive Tendenz kehrte sich ab 1992 um, als die neoliberale Welle auch auf die Schweiz überschwappte.&nbsp; Der normative Charakter verschiedener Verträge wurde ausgedünnt, nicht zuletzt auch durch die Dezentralisierung der Verhandlungen, die zunehmend verbetrieblicht und individualisiert wurden. Der Angriff auf die Gesamtarbeitsverträge gipfelte darin, dass sie vom damaligen Arbeitgeberpräsidenten Richterich als „Auslaufmodell“ charakterisiert wurden. 1996 erreichte die Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge ihren historischen Tiefpunkt in neuerer Zeit.</p><p class="Text">Die Gegenbewegung mit einem neuen, oft unterschätzten Aufschwung der Gesamtarbeitsverträge setzte Ende der neunziger Jahre ein. Die Zahl der GAV-Unterstellten nahm seither ständig zu, und noch markanter war die Zunahme der Zahl der allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge. Auch wenn ein Teil der neuen Konjunktur der Gesamtarbeitsverträge der Erosion des Beamtenstatus im öffentlichen Sektor zuzuschreiben ist, bleibt es bei einer klar positiven Entwicklung. Die am schwer verständlichen Widerstand der Deutschschweizer Verleger seit Jahren scheiternde Weiterführung des jahrzehntealten GAV für die Journalistinnen und Journalisten, früher Lohnregulativ genannt, bleibt vorläufig die Ausnahme, die die Regel bestätigt.</p><p class="Text">Die Gründe für die positive Entwicklung liegen in einem nach wie vor durch eine Deregulierungsrhetorik geprägten Umfeld massgebend bei den flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen mit der EU. Und bei der gleichzeitig eingeleiteten gewerkschaftlichen Aufbauarbeit im Dienstleistungssektor mit der ersten Mindestlohnkampagne unter dem Titel „Keine Löhne unter 3000 Franken“.</p><p class="Text">Mit den flankierenden Massnahmen wurde das Prinzip verankert, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Damit war die Erkenntnis verbunden, dass es in einem geöffneten europäischen Arbeitsmarkt neue Regulierungen zum Schutz der Löhne braucht. Dazu gehört eine Stärkung der Gesamtarbeitsverträge samt der Allgemeinverbindlichkeit. </p><p class="Text">Die Allgemeinverbindlichkeit der Gesamtarbeitsverträge ist die bewährte Antwort auf die sogenannte Aussenseiterproblematik. Wenn die Schutzwirkung der Gesamtarbeitsverträge greifen und die Unterbietung des branchenüblichen Lohnniveaus verhindert werden soll, muss dafür gesorgt werden, dass sich auch Arbeitgeber, die den vertragsschliessenden Arbeitgeberverbänden nicht angehören, an die Regeln halten. In einem geöffneten europäischen Arbeitsmarkt ist die Schutzwirkung des Gesamtarbeitsvertrages via Allgemeinverbindlichkeit noch wichtiger geworden. Es darf nicht zugelassen werden,&nbsp; dass schlechte Arbeitsbedingungen und Lohndruck für Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten, zum Konkurrenzvorteil und zur Profitquelle werden, seien dies nun Ausländer oder Inländer. Die Allgemeinverbindlichkeit sorgt für Ordnung in der Branche. </p><p class="Text">Das bedeutet allerdings auch, dass die für die anspruchsvollen Prozeduren der Allgemeinverbindlicherklärung zuständigen Behörden endlich mit den Ressourcen ausgestattet werden müssen, die sie für rasche und effiziente Abläufe benötigen. Ein Bruchteil der immer üppigeren personellen Ausstattung der Wettbewerbsbehörden würde für diese elementare Aufgabe genügen; verbunden mit der entsprechenden Prioritätensetzung für den Arbeitsmarkt, der doch für den Wohlstand der Schweiz entscheidend ist. Auf dieser Stufe ist die grosse Arbeitsmarktreform der flankierenden Massnahmen in Verbindung mit der Personenfreizügigkeit behördlich noch nicht nachvollzogen worden.</p><p class="Text">Die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen sind eine politische Erfolgsgeschichte und gleichzeitig das vielleicht bedeutendste Beispiel für die Wirksamkeit schweizerischer Sozialpartnerpartnerschaft der jüngeren Zeit. Die Beziehung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist nicht von gegenseitiger Zuneigung, sondern vielmehr von gegensätzlichen Interessen geprägt. Was für die Branchen zutrifft, gilt auch für die Dachverbände. Trotzdem sind sie gegenseitig in einem komplexen Verhältnis aufeinander angewiesen. Das Schlimmste für eine lösungsorientierte Gewerkschaft ist, wenn es auf der Arbeitgeberseite überhaupt keinen Verband oder keinen Ansprechpartner gibt, der in der Lage ist, die Interessen zu bündeln und verantwortlich zu vertreten. Auf der Arbeitgeberseite kann es nicht fundamental anders sein. Wenn es an einer glaubwürdigen Arbeitnehmervertretung fehlt, hängen Regelungen, die zu einem verlässlichen Interessenausgleich führen sollen, in der Luft. Vor diesem Hintergrund war die Erfolgsgeschichte der flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen exemplarisch. Die Verbände erarbeiteten in harten Auseinandersetzungen in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden ein Regulierungspaket, das so im politischen Prozess kaum möglich gewesen wäre. Die wiederholt positiven Volksabstimmungen zu den bilateralen Verträgen zeigten, dass auch in der direkten Demokratie Öffnungsschritte im Verhältnis zum europäischen Umfeld möglich sind, wenn die sozialen Interessen ernst genommen und entsprechend berücksichtigt werden. – Spannungen im Verhältnis der Verbände müssen somit ausgehalten und Interessengegensätze müssen ausgetragen werden, um zu produktiven Ergebnissen zu kommen. Voraussetzung ist der gegenseitige Respekt und die gegenseitige Anerkennung, die ja auch im grundrechtlich geschützten Koalitionsrecht fusst. Ausfluss dieses Respekts und dieser Anerkennung muss es allerdings auch sein, dass der Kündigungsschutz für Betriebskommissionsmitglieder und Gewerkschaftsvertreter endlich so geregelt wird, wie es die Internationale Arbeitsorganisation zum Schutz der Koalitionsfreiheit schon lange verlangt. </p><p class="Text">Bund und Kantone hätten es übrigens in der Hand, Gesamtarbeitsverträge deutlich stärker zu fördern als dies heute der Fall ist. Überall, wo öffentliche Gelder im Spiel sind, sei es im öffentlichen Beschaffungswesen oder bei Subventionen,&nbsp; besteht ein direktes öffentliches Interesse an der Einhaltung angemessener Arbeitsbedingungen, wie dies am besten durch Gesamtarbeitsverträge garantiert wird. Dasselbe gilt bei Konzessionen. Die Förderung der Gesamtarbeitsverträge kann sich direkt auf das für die Schweiz verbindliche Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation abstützen. </p><p class="Text">Neue Fragen im Verhältnis der Sozialpartner wirft die neue Dynamik in der Frage der Mindestlöhne auf. Zu Unrecht wittern gewisse Kommentatoren in der neuen Mindestlohninitiative das Ende der Sozialpartnerschaft.&nbsp; Die Initiative verfolgt im Gegenteil das Ziel, die Gesamtarbeitsverträge zu stärken. Das gesetzliche Minimum kommt nur dort, aber immer dort zur Anwendung, wo es keine Gesamtarbeitsverträge mit besseren Regelungen gibt. Die Gewerkschaften bevorzugen für die Lohnregulierung seit jeher und auch in Zukunft die Gesamtarbeitsverträge, die differenzierte Lösungen und die Berücksichtigung von Ausbildung und Berufserfahrung zulassen. Der gesetzliche Mindestlohn sorgt aber dafür, dass die Leute in Bereichen, in denen es keine Gesamtarbeitsverträge gibt, nicht schutzlos bleiben. Oft sind es Branchen, in denen es keine Arbeitgeberverbände gibt und der gewerkschaftliche Organisationsgrad tief ist. Vieles spricht dafür, dass der gesetzliche Mindestlohn zum Entstehen eines Gesamtarbeitsvertrages in Bereichen führen kann, die bisher keine kollektivvertraglichen Regelungen kannten. Denn erst der Gesamtarbeitsvertrag ermöglicht eine branchennahe Lohnregulierung. Und vielleicht wird die Lohnregulierung über Gesamtarbeitsverträge auch noch in jenen Branchen enttabuisiert, welche sie bisher, unter den Bedingungen eines geschlossenen schweizerischen Arbeitsmarkts, nicht kannten. Die grosse Reform des schweizerischen Arbeitsmarkts durch die bilateralen Verträge in Verbindung mit den flankierenden Massnahmen hat auch hier alles verändert. Der nötige Schutz der Löhne wird am besten durch Gesamtarbeitsverträge gewährleistet. Und Regeln über die Löhne sind der klassische Anwendungsfall der normativen Wirkung der Gesamtarbeitsverträge.</p><p class="Text">Die Schutzwirkung der Gesamtarbeitsverträge ist in einem Umfeld des Drucks auf die Löhne und der Gefahr von Lohndumping somit geradezu unverzichtbar geworden. Lassen Sie mich zum Schluss über die heute im Vordergrund stehende Schutzwirkung hinaus den Akzent auf die Fortschrittsperspektive der Gesamtarbeitsverträge legen. Gesamtarbeitsverträge sind eine Erfolgsgeschichte, weil sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem weit grösseren und gerechteren Ausmass an den wirtschaftlichen Errungenschaften der Branche teilhaben lassen als in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag. Statistisch liegt die Entwicklung der Löhne mit Gesamtarbeitsverträgen regelmässig über jenen ausserhalb der Gesamtarbeitsverträge. Das entspricht den Erfahrungen auch im internationalen Vergleich. Die Lohnungleichheit vergrössert sich, wie die OECD festgestellt hat, fast proportional mit der tieferen Abdeckung der Arbeitsverhältnisse durch Gesamtarbeitsverträge. Gesamtarbeitsverträge sorgen somit für Lohngerechtigkeit und dafür, dass alle etwas von dem haben, was in den Unternehmen, was in den Branchen erarbeitet wurde. </p><p class="Text">Nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in Zukunft eröffnen sich den Gesamtarbeitsverträgen grosse Fortschrittsperspektiven. Ein Beispiel ist das Recht auf vorzeitige Pensionierung. Hier war die FAR-Lösung auf dem Bau für die Finanzierung des Altersrücktritts ab 60 Jahren ein grosser Durchbruch. Auch wenn es bei Vertragserneuerungen auf dem Bau erfahrungsgemäss immer wieder rumpelt, möchten inzwischen auch die Baumeister den vorzeitigen Altersrücktritt nicht mehr missen. Er trägt nicht nur zur Attraktivierung der Bauberufe bei. Gute Arbeitsbedingungen sind gleichzeitig das Markenzeichen einer produktiven Branche. – Nachdem gesetzliche Lösungen für den verbreiteten Wunsch nach der Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung zu tragbaren Bedingungen wiederholt gescheitert sind, wäre es wünschbar, wenn in den nächsten Jahren weitere innovative Branchenmodelle entwickelt werden könnten. Gute Gesamtarbeitsverträge, die sich nicht am Minimum, sondern an den Bedürfnissen und Möglichkeiten orientieren, sind dafür die Voraussetzung.</p><p class="Text">Was für das Recht auf vorzeitige Pensionierung gilt, gilt wie in der Vergangenheit natürlich auch für die Ferienansprüche und die Arbeitszeiten. Oder auch bei der Weiterbildung. Voraussetzung einer dynamischen Zukunft für die Gesamtarbeitsverträge ist die Erkenntnis, dass es im wohlverstandenen Interesse beider Seiten liegt, alle Beschäftigten in der Branche an den Entwicklungen teilhaben zu lassen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-332</guid><pubDate>Wed, 16 Nov 2011 17:32:00 +0100</pubDate><title>Schlecht für Schweizer Volkswirtschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schlecht-fuer-schweizer-volkswirtschaft</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wird das Kartellgesetz so geändert, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, sind die Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft negativ. Die Bekämpfung der schädlichen Kartelle wird erschwert.</p><ul><li>Mit dem vorgeschlagenen Bundeswettbewerbsbericht werden die Anwälte der Kartelle gestärkt und die Untersuchungsbehörden des Bundes (heute Sekretariat der Wettbewerbskommission Weko) geschwächt, indem sie vor dem Gericht gleichgestellt werden. In der Folge fallen Bussen gegen Kartelle seltener und tiefer aus.</li></ul><ul><li>Die neuen Compliance Programme – sie sollen strafmildernd wirken –&nbsp; öffnen ein neues Schlupfloch für Kartelle. Und sie erschweren die Arbeit der Behörden, indem sie beim Entscheid berücksichtigt werden müssen. In der Praxis dürfte das zu grossen Schwierigkeiten führen.</li></ul><ul><li>Das Verbot von Vertikalabreden ist volkswirtschaftlich falsch (Anreize für eine vertikale Integration mit marktmächtigeren Firmen, Entstehung von Oligopolrenten usw.). Der Vorschlag, dass ein Gericht volkswirtschaftliche Effizienzüberprüfungen vornehmen soll, ist volkswirtschaftliches Abenteurertum.</li></ul><ul><li>Mit der neuen Fusionskontrolle wird es einem kleinen Land wie der Schweiz schwerer gemacht, von wirtschaftlichen Grössenvorteilen zu profitieren.</li></ul><ul><li>Der Bundesrat hat die Einmischungsmöglichkeiten der Weko in den Service public im Gesetz gelassen. Bereits in der Vergangenheit hat das zu volkswirtschaftlich falschen Entscheiden –wie beispielsweise in der Stromversorgung – geführt.</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-333</guid><pubDate>Tue, 15 Nov 2011 17:36:00 +0100</pubDate><title>Bund soll IV Schuld übernehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bund-soll-iv-schuld-uebernehmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Es ist unnötig, im heutigen Zeitpunkt eine weitere IV Revision durchzupeitschen. Bei der IV hat in den letzten Jahren eine Revision die andere gejagt. Gemeinsam war jeder Revision die Verschlechterung der Leistungen. Bevor dieser destruktive Hyperaktivismus weiter geht, sollen die bisherigen Änderungen seriös ausgewertet werden. Das gilt insbesondere für die IV Revisionen 5 und 6a: Deren Versprechen, Arbeitsstellen für Invalide zu schaffen, sind bisher noch nicht erfüllt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die IV wieder schwarze Zahlen schreibt.&nbsp;</p><p class="Text">Die IV Revision 6b ist jedoch auch falsch und brutal. Zum ersten Mal sollen&nbsp;<i>laufende</i>&nbsp;Renten gekürzt werden; die Teuerungsanpassung soll gestrichen werden. Das bedeutet eine Demontage der IV – und wird die Betroffenen in die Sozialhilfe führen.</p><p class="Text">Die Schulden der IV beim AHV-Fonds können nicht mittels Leistungskürzungen auf dem Rücken der Invaliden getilgt werden. Vielmehr muss der Bund die IV-Schuld übernehmen. Das Geld dazu ist vorhanden. Schliesslich hat der Bund durch systematisches Fehlbudgetieren hohen Spar- und Reformdruck auf die Sozialversicherungen erzeugt und auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse mehr als 15 Mrd. Franken Überschüsse angehäuft. Diese Mittel soll er einsetzen, um die IV-Schuld beim AHV-Ausgleichsfonds zu bezahlen. Damit entfiele dem Bund die Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-601</guid><pubDate>Mon, 14 Nov 2011 16:00:00 +0100</pubDate><title>Es braucht wieder Fortschritte!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-wieder-fortschritte</link><description>30 Jahre nach dem Lohngleichheitsartikel in der Verfassung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor dreissig Jahren, 1981, wurde der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit in der Bundesverfassung verankert. Was seither als Grundrecht gilt, erweist sich in der Umsetzung in der Praxis – trotz einiger schlagender Erfolge (zum Beispiel durch Lohnklagen im Pflegebereich) – als zähflüssig. Während der letzten zehn Jahre konnte die geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung im privaten Sektor nur noch von 10.6 auf 9.4 Prozent gesenkt werden. Das sind ungenügende Fortschritte.
</p><p>Gesetzliche Verbesserungen zur Durchsetzung des Lohngleichheitsanspruchs, wie sie als Ergebnis der Evaluation aus Anlass von zehn Jahren Gleichstellungsgesetz thematisiert worden waren, erwiesen sich politisch als nicht mehrheitsfähig (von den Gewerkschaften waren sie selbstverständlich unterstützt und gefordert worden). Angesichts dieser politischen Pattsituation war es bemerkenswert, dass die Spitzenverbände der Wirtschaft mit dem Lohngleichheitsdialog im Jahre 2009 einen neuen, innovativen Weg in der Logik der Sozialpartnerschaft einschlugen. Mit diesem neuen Instrument sollten die Unternehmen motiviert werden, die Lohngleichheit freiwillig, aber zuverlässig überprüft, im eigenen Betrieb zu realisieren.
</p><p>Leider zeigte es sich, dass sich in den ersten beiden Jahren des Projekts – trotz grosser auch gewerkschaftlicher Bemühungen – nur eine sehr beschränkte Zahl von Unternehmen auf den Lohngleichheitsdialog einliessen. Dass es sich dabei teilweise um bedeutende Unternehmen handelt, ändert daran nichts. Die kommende Etappe des Lohngleichheitsdialogs wird somit entscheidend dafür sein, ob das Vorhaben gelingt oder nicht.
</p><p>Für Unternehmen, die längerfristig auf dem Arbeitsmarkt bestehen wollen, sollte es selbstverständlich sein, keine geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung mehr zu praktizieren und zu tolerieren. Die Teilnahme am Lohngleichheitsdialog sorgt dafür, dass diese Absicht auch glaubwürdig und sichtbar umgesetzt wird. Ohne Teilnahme am Lohngleichheitsdialog ist eine zukunftsgerichtete Personalpolitik längerfristig schwer vorstellbar.
</p><p>Nachholbedarf gibt es in vielen Branchen – auch solchen, die stark in der Öffentlichkeit präsent sind. Denken wir beispielsweise an die Banken und die Grossunternehmen des Detailhandels.
</p><p>Auch der Bund und die Kantone haben es in der Hand, den Lohngleichheitsdialog nachhaltig zu fördern. Bei Submissionen gilt beispielsweise das Prinzip, dass auch die Lohngleichheit eingehalten werden muss. Die Beteiligung am Lohngleichheitsdialog ist eine valable Umsetzung dieses Prinzips, das nicht einfach toter Buchstabe bleiben darf.
</p><p>Entscheidend werden am Schluss die Fortschritte sein, die bei der Realisierung des Lohngleichheitsgrundsatzes konkret erreicht werden. Wichtiger als die eingesetzten Mittel ist das Ziel.
</p><p>Die Gewerkschaften werden auch in den kommenden zwei Jahren den Lohngleichheitsdialog fördern und dafür sorgen, dass diese Frage in Verhandlungen eingebracht wird. Voraussetzung für den Erfolg des Dialogs bleibt aber, dass sich die Unternehmen darauf einlassen.
</p><p>Sollte das nicht oder nur in ungenügender Zahl der Fall sein, erwiese sich die Anpassung des gesetzlichen Instrumentariums, wie im Evaluationsbericht aus Anlass von zehn Jahren Gleichstellungsgesetz gefordert, als unumgänglich.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-334</guid><pubDate>Fri, 11 Nov 2011 17:37:00 +0100</pubDate><title>Es geht vorwärts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-geht-vorwaerts</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und seine Frauenkommission begrüssen den heutigen Entscheid der SGK des Nationalrats zum Stillen am Arbeitsplatz. Die SGK beantragt dem Ratsplenum, Abkommen 183 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Mutterschaft zu ratifizieren und das Arbeitsgesetz (ArG) so zu ändern, dass am Arbeitsplatz stillende Mütter dafür ein Recht auf eine bezahlte Pause haben.
</p><p>Der Anspruch auf Lohn für die Stillzeit am Arbeitsplatz ist bis heute nicht immer garantiert. In einem Urteil von Ende Oktober 2011 hat etwa das Genfer Kantonalgericht ein solches Recht verneint. Die von der Kommission vorgeschlagene ArG-Änderung wird die Sachlage somit juristisch klären und die Situation von am Arbeitsplatz stillenden Müttern konkret verbessern. Zudem wird damit auch das Stillen gefördert, was gesundheitspolitisch zu begrüssen ist.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-335</guid><pubDate>Wed, 09 Nov 2011 17:38:00 +0100</pubDate><title>In die gute Richtung, aber zu zaghaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/in-die-gute-richtung-aber-zu-zaghaft</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Das heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung gebrachte Weiterbildungsgesetz geht zwar in die gute Richtung, die Schritte dahin sind jedoch zu wenig bestimmt. Primäres Verdienst des Rahmengesetzes ist es, den historisch bedingten Wildwuchs der Weiterbildung vermehrt zu strukturieren.&nbsp;</p><p class="Text">Der SGB begrüsst insbesondere den Willen des Bundesrates, Grundkompetenzen der Erwachsenen (Lesen, Schreiben, Rechnen, Anwendung der Informationstechnologien) systematischer zu fördern. Die dazu zur Verfügung gestellten Mittel sind jedoch viel zu bescheiden.</p><p class="Text">Der SGB bedauert, dass die Bundesrats-Konzeption der Weiterbildung allzu liberal geprägt ist. Denn der Bundesrat bindet Weiterbildung vor allem an Eigenverantwortung und -initiative der Individuen. Damit nimmt er die Arbeitgeber aus der Pflicht. Diese aber müssen – und sei es nur aus Eigeninteresse – in der Weiterbildung ihrer Beschäftigten eine zentrale Rolle wahrnehmen.</p><p class="Text">Die Einführung eines gesetzlich garantierten bezahlten Weiterbildungsurlaubes wäre eine Massnahme, die die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen würde.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-337</guid><pubDate>Wed, 02 Nov 2011 17:42:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat macht Geschenk an die Versicherungswirtschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-macht-geschenk-an-die-versicherungswirtschaft</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz in der Zweiten Säule ohne Not von 2 auf 1,5 Prozent. Er ist mit diesem Schritt dem Jammern der Versicherungsbranche nachgekommen, die ihre fetten Gewinne im BVG-Geschäft wegen der aktuellen Finanzturbulenzen gefährdet glaubte. Eine Kürzung des Mindestzinssatzes ist jedoch nichts anderes als eine Kürzung der künftigen Renten der Versicherten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert, dass sich der Bundesrat hinter einer fragwürdigen Formel versteckt, anstatt die künftigen Altersrenten der arbeitenden Bevölkerung im Auge zu behalten.
</p><p>Zu einem Zeitpunkt, da Sparkapitalien in der Säule 3a nach wie vor Zinssätze zwischen 2 und 3 Prozent erzielen, behauptet der Bundesrat, es sei nicht mehr möglich, das Kapital in der Zweiten Säule mit den bisherigen 2 Prozent zu verzinsen. In der Vergangenheit lag der risikolose Kapitalertrag immer über dem vom Bundesrat beschlossenen Mindestzins. Die Mehrerträge flossen in die Taschen der Versicherungsgesellschaften.
</p><p>Mit einer solchen unglaubwürdigen Mindestzinssatzpolitik zerstört die Landesregierung das Vertrauen in unser Pensionskassensystem.
</p><p>Der SGB fordert nach dem unverständlichen Zinsentscheid vom Bundesrat zumindest Massnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die über dem Mindestzinssatz erzielten Erträge den Versicherten und nicht den Gewinnen der Versicherer gutgeschrieben werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-336</guid><pubDate>Wed, 02 Nov 2011 17:40:00 +0100</pubDate><title>SGB fordert: Neuer Bahnfonds muss ohne Altlasten starten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-fordert-neuer-bahnfonds-muss-ohne-altlasten-starten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die dauerhafte Finanzierung der weltweit vorbildlichen Schweizer Bahninfrastruktur ist notwendig. Deshalb begrüsst der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Stossrichtung der heutigen Botschaft des Bundesrats. Ausbau- und Unterhaltsinvestitionen werden sinnvollerweise aus einer Hand bzw. mit einem Fonds finanziert. Falsch ist es hingegen, dem neuen Fonds Einnahmen zu entziehen und mit Milliardenschulden des alten starten zu lassen. Der SGB fordert einen von Altlasten (Neat) befreiten Start der neuen Bahnfinanzierung.&nbsp;</p><p class="Text">Der Bahninfrastrukturfonds ermöglicht eine nachhaltige Finanzierung des für die Qualität der Schweizer Bahnen nötigen Unterhalts und Ausbaus. Bis 2040 braucht es allein für Neuinvestitionen über 40 Milliarden Franken. Die Schuldenlast gefährdet aber das ganze Projekt, besonders zu Beginn. Viel zu knapp, mit 3.5 Milliarden Franken, ist deshalb die erste Ausbauetappe bis 2025 budgetiert. Der für den Bund verkraftbare Schuldenerlass würde andere Finanzierungsprobleme (wie höhere Trassen- bzw. Billet-Preise oder Kantonsanteile) entschärfen. Der SGB findet es absurd, wenn für ein offensichtlich unnötiges Kampfflugzeug 5 Milliarden verfügbar sein sollen, den Schweizer Bahnen zwischen 2017 und 2027 hingegen jährlich ca. 1 Milliarde Rückzahlungs- und Zinslasten aufgehalst werden, was notwendige Zukunftsinvestitionen verhindert.</p><p class="Text">Ebenso inakzeptabel ist, dass der Bundesrat dem Bahnfonds bisher zugesicherte Einnahmen zugunsten der Strasse wegnehmen will. Eine gute Bahninfrastruktur entlastet die Strasse. Sinkt der dafür bezahlte Preis, schadet das der Bahn.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-339</guid><pubDate>Wed, 19 Oct 2011 17:45:00 +0200</pubDate><title>Längere Kurzarbeit: Richtiger Schritt, weitere müssen folgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/laengere-kurzarbeit-richtiger-schritt-weitere-muessen-folgen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist froh, dass der Bundesrat – wie von ihm gefordert – die Bezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung verlängert. Damit können Entlassungen verhindert werden.
</p><p>Nun müssen weitere Schritte folgen. Wie der Bundesrat selbst feststellt, verschlechtert sich das wirtschaftliche Umfeld, was gekoppelt mit der Frankenüberbewertung um 20 Prozent enormen Druck auf unsere Löhne und Arbeitsplätze erzeugt. Deshalb braucht es einen Eurokurs von mindestens 1.40, Schutzmechanismen gegen eine Flucht in den Franken, schärfere flankierende Massnahmen (bspw. mehr Kontrollen und Mindestlöhne), Massnahmen gegen Renteneinbussen bei der Zweiten Säule sowie die Möglichkeit für KMU, sich gegen Wechselkursschwankungen abzusichern.
</p><p>Der SGB erwartet vom Bundesrat, dass er seine Verantwortung für die Arbeitnehmenden und Unternehmen wahrnimmt. Entschiedenes und rasches Handeln ist nötig.</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-600</guid><pubDate>Tue, 18 Oct 2011 15:50:00 +0200</pubDate><title>Franken zu stark und flankierende Massnahmen zu schwach</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/franken-zu-stark-und-flankierende-massnahmen-zu-schwach</link><description>Lohndruck und –dumping drohen ausser Kontrolle zu geraten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Folgen der Frankenstärke sind dramatisch, wie SGB-Chefökonom Daniel Lampart heute vor den Medien aufzeigte: Die Exporte und Übernachtungszahlen sinken, die Pensionskassen dürften bis heute schon gegen 30 Mrd. Franken Buchverluste erlitten haben, und die Einkäufe von Firmen im Ausland sowie der Einkaufstourismus Privater nehmen zu. Wenn die Kaufkraft wegen höherer Arbeitslosigkeit oder nur schwach steigender Löhne zurückgeht, droht eine Rezession. „Wir erleben zurzeit alle möglichen Formen der Lohndrückerei. Von der simplen Lohnsenkung, über die unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit, die Einführung von Eurolöhnen für die ganze oder auch ‚nur‘ für einen Teil der Belegschaft bis hin zur Bindung der Löhne oder auch einer Arbeitszeitverlängerung an völlig willkürlich festgelegte Wechselkursbandbreiten“, sagt Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Unia. Seine Gewerkschaft bekämpfte mehrere solcher Fälle mit Gewerkschaftsaktionen bin hin zum Streik sowie juristisch.
</p><p>Die Entwicklung der letzten Monate zeigt überdeutlich: Das Abwehrdispositiv der flankierenden Massnahmen hat zu grosse Lücken. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schlägt Alarm: Die flankierenden Massnahmen sind so eingerichtet, dass sie bei einem „fairen“ Frankenkurs wirken. Bei einem um 20 Prozent überbewerteten Franken sind sie zu wenig scharf. „Wir müssen den Lohnschutz allwettertauglich machen. Den Frankenkurs normalisieren, nicht nur stabilisieren“, verlangt SGB-Präsident Paul Rechsteiner.
</p><p>Damit die Löhne auch in der Wechselkurskrise geschützt sind, verlangt der SGB folgende Massnahmen:
</p><p>Das Problem des überbewerteten Frankens muss an der Wurzel gepackt werden. Damit die Löhne und Arbeitsplätze geschützt sind, braucht es einen Franken/Euro-Kurs von mindestens 1.40.</p><ul><li>Die Schweizerische Nationalbank SNB muss ihre Untergrenze erhöhen. Es braucht mindestens einen Kurs von 1.40 Fr./Euro.</li></ul><ul><li>Bei starken Verwerfungen auf den Finanzmärkten ist eine Flucht in den Franken nicht auszuschliessen. Für diesen Fall müssen SNB und Bund ergänzend Kapitalverkehrskontrollen einführen bzw. die freie Handelbarkeit des Frankens einschränken.</li></ul><ul><li>Die Flankierenden Massnahmen müssen verschärft werden, dass die Löhne in jedem Fall geschützt sind:<br>50 Prozent der Neueinstellungen und der Entsendefirmen müssen kontrolliert werden. Der Bund soll dafür im Paket gegen die Frankenstärke für 2012 die notwendigen Mittel beschliessen. Wird Dumping aufgedeckt, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen, welche die Schweizer Löhne schützen. Das Volkswirtschaftsdepartement ist dafür verantwortlich, dass dieser gesetzliche Auftrag bei Bund und Kantonen ausgeführt wird. Tut es das nicht, ist es am Lohndruck mitschuldig. Die Bussen müssen verschärft werden, damit sich Lohndumping nicht lohnt (höhere Bussen, Solidarhaftung).</li></ul><ul><li>Der Bundesrat muss die maximale Dauer der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate verlängern, um Entlassungen zu verhindern. Und er soll rasch ein zweites Paket gegen die Frankenstärke vorlegen. Neben einem Zusatzbeitrag für mehr Lohnkontrollen muss es u.a. Massnahmen gegen Renteneinbussen bei der 2. Säule enthalten (bei Entlassungen oder Liquidationen).</li></ul><ul><li>Auch kleine und mittlere Firmen müssen sich gegen Wechselkursschwankungen absichern können. Die Kantonalbanken und die Exportrisikoversicherung müssen entsprechende Möglichkeiten anbieten.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Angehängt Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span>Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span>Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB und Sekretariatsleiter</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span>Renzo Ambrosetti</span>, Co-Präsident Unia</li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-340</guid><pubDate>Fri, 14 Oct 2011 17:48:00 +0200</pubDate><title>Rentensenkung durch Erhöhung des Frauenrentenalters</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentensenkung-durch-erhoehung-des-frauenrentenalters</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bürgerlichen wollen das Frauenrentenalter auf 65 erhöhen; und zwar entgegen langjährigen Versprechen ohne jegliche Kompensation wie bspw. die Möglichkeit für eine frühzeitige Pensionierung für tiefe und mittlere Einkommen. Das hat heute die vorberatende Kommission beschlossen.
</p><p>Ein höheres Pensionsalter für Frauen ist nichts anderes als eine mehrfache Rentenkürzung: Die Frauen müssten ein Lebensjahr länger arbeiten und damit AHV-Beiträge leisten, erhielten jedoch ein Jahr weniger Renten ausbezahlt. Betroffen wären beide Geschlechter, würden doch Ehepaare damit jährlich 733 Franken weniger Rente erhalten.
</p><p>Dazu kommt, dass 55-jährige und ältere Personen bereits heute auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt sind. Dies gilt erst recht für 64-jährige Frauen.
</p><p>Bei den kleinen Einkommen reichen die Rentenleistungen bereits heute nicht aus. Hier erträgt es keinen Abbau. Zudem ist die AHV finanziell in guter Verfassung.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ruft das Parlament auf, den geplanten Rentenkürzungen eine Abfuhr zu erteilen. Er wird solche Abbauvorhaben bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-341</guid><pubDate>Wed, 12 Oct 2011 17:49:00 +0200</pubDate><title>Es ist ein massiver Angriff auf den Sozialstaat im Gang</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-ist-ein-massiver-angriff-auf-den-sozialstaat-im-gang</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Zurzeit läuft der wohl grösste Angriff auf den Sozialstaat in unserer Geschichte. Der Bevölkerung drohen massive Rentenkürzungen, wenn der dreifache bürgerliche Angriff auf den Sozialstaat nicht gestoppt wird: CVP-Ständerat Eugen David will den automatischen Teuerungsausgleich auf AHV-Renten abschaffen. Die FDP-Ständerätin Erika Forster will das Rentenalter für Frauen um ein Jahr auf 65 erhöhen. Und der Bundesrat plant, unter Federführung von Didier Burkhalter, nach den Wahlen den Mindestumwandlungssatz zu senken.
</p><p>Die Beratung der Vorstösse der beiden Ständeräte ist schon im Gang. Sie passierten bereits in der Kommission der kleinen Kammer. Nun berät sie am Freitag die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.
</p><p>Die Auswirkungen dieser drei Abbaupläne sind happig: Einem Ehepaar mit tiefem Einkommen drohen jährliche Rentenkürzungen von 2160 und einer Frau mit tiefem Einkommen von 911 Franken. Ein Ehepaar mit mittlerem Einkommen würde pro Jahr 3192 Franken Renten verlieren, eine Frau mit mittlerem Einkommen 1206 Franken.
</p><p>Der SGB fordert die Parlamentarier dazu auf, den Auftrag der Verfassung zu respektieren. Diese verlangt, dass die Renten den Existenzbedarf angemessen decken sollen. Die Renten für die tiefen und mittleren Einkommen sind bereits knapp. Es erträgt keine Rentensenkungen. Die vorgeschlagenen Senkungen bei der AHV von Eugen David und Erika Forster sind umso unverständlicher angesichts der Tatsache, dass die AHV in finanziell guter Verfassung da steht.
</p><p>Auf&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>&nbsp;finden Sie mehr Informationen zu den geplanten Rentenkürzungen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-342</guid><pubDate>Tue, 11 Oct 2011 17:55:00 +0200</pubDate><title>Wieso eine Vernehmlassung, wenn man deren Ergebnisse ignoriert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieso-eine-vernehmlassung-wenn-man-deren-ergebnisse-ignoriert</link><description>Keine Non-Stop-Arbeit in Tankstellenshops!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Organisationen der Arbeitnehmenden, der kleinen Geschäfte, des Gastgewerbes, der Kirchen, der Jugend und fast alle Kantone, die Arbeitsmediziner und die FMH sind gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten von Tankstellenshops, wie die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative Lüscher (FDP, GE) zeigt. Das unterschlägt die Mehrheit der Nationalrätlichen WAK, die heute die Parlamentarische Initiative Lüscher verabschiedet hat und so nichts als Verachtung für die betroffenen Arbeitnehmenden, aber auch für die sich ablehnend äussernden Organisationen zeigt.&nbsp;
</p><p>Die von Lüscher verlangte Non-Stop-Öffnung von Tankstellenshops bedeutet Nacht- und Sonntagsarbeit, mehr Stress und schlechtere Arbeitsbedingungen für das direkt betroffene Personal, aber auch für jenes weiterer Bereiche (Reinigung, Lieferung, Sicherheit). Der arrogante Entscheid zeigt, dass es der Kommissionsmehrheit nur um einen Schritt zum „endgültigen“ Ziel geht: der Liberalisierung sämtlicher Arbeitszeiten. Einen weiteren Schritt dahin hat der Nationalrat mit der Annahme einer Motion Hutter (FDP, ZH) gemacht Diese will den Kantonen erlauben, bei der Festlegung von Ladenöffnungszeiten vom bundesgesetzlichen Arbeitnehmerschutz abweichen zu können.&nbsp;
</p><p>„Wir erwarten, dass der Nationalrat die Vernehmlassung und damit den grossen Widerstand der Kantone endlich zur Kenntnis nimmt“, fordert SGB-Vizepräsidentin und Unia-GL-Mitglied Vania Alleva. Und SGB-Zentralsekretär Jean Christophe Schwaab fügt bei: „Den Gewerkschaften geht es nicht um einen alten Zopf, sondern um konkreten Schutz der Gesundheit und des Privatlebens des betroffenen Personals.“&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-343</guid><pubDate>Sat, 01 Oct 2011 10:09:00 +0200</pubDate><title>Ohne Migration keine Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ohne-migration-keine-schweiz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Migrantinnen und Migranten spielen eine wichtige Rolle in der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Ohne Migration wäre die Schweiz nicht die Schweiz. Das ist das Fazit einer gut besuchten Tagung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Der SGB ist mit seinen Verbänden und ihren vielen ausländischen Mitgliedern auch eine der bedeutendsten Migrationsorganisationen der Schweiz.
</p><p>In mehreren Referaten wiesen Persönlichkeiten aus Gewerkschaften und linken Parteien auf die grosse Bedeutung der Migration für unser Land hin: SGB-Chefökonom Daniel Lampart ging in seinem Statement ausführlich auf Rolle und Bedeutung der Migration für den Schweizer Arbeitsmarkt ein. Zudem gab er einen Überblick über die wirtschaftlichen und gewerkschaftlichen Perspektiven zur Migrationspolitik und erläuterte die SGB-Aktivitäten gegen Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt.
</p><p>Dass gewerkschaftliche Migrationspolitik sich nicht in schönen Worten und Appellen erschöpft, sondern konkrete Arbeit an der Basis bedeutet, zeigte Rita Schiavi. Das Mitglied der Unia Geschäftsleitung stellte die Kampagne „Ohne uns keine Schweiz“ ihrer Gewerkschaft vor.
</p><p>Zu Ende ging die Tagung mit einer Podiumsdiskussion. Über die Frage „Wie kann die Linke die Themenführerschaft in der Migrationspolitik übernehmen?“ diskutierten Andy Tschümperlin (Nationalrat SP), Hasim Sancar (Vorstand Grüne), Daniel Lampart, Guglielmo Bozzolini (Präsident SGB-Migrationskommission) und Fiammetta Jahreiss (Vize-Präsidentin FIMM).
</p><p>Die Teilnehmenden der SGB-Migrationstagung liessen es sich nicht nehmen, am Nachmittag an der nationalen Sans-Papiers-Kundgebung ihre Solidarität mit den Schwächsten der Migrantinnen und Migranten auszudrücken.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-344</guid><pubDate>Fri, 23 Sep 2011 10:10:00 +0200</pubDate><title>Empfindliche Lücken werden geschlossen – weitere Verstärkung notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/empfindliche-luecken-werden-geschlossen-weitere-verstaerkung-notwendig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebene Verstärkung der flankierenden Massnahmen ist für den Schutz der Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz von grosser Bedeutung. Damit kann Arbeitgebern das Handwerk gelegt werden, welche die Schweizer Löhne zu umgehen versuchen, indem sie ihr Personal in irreführender Weise als selbständig ausgeben. Und künftig können auch Arbeitgeber gebüsst werden, welche die Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen nicht einhalten. Dadurch wird eine empfindliche Lücke im Schutzdispositiv der Flankierenden geschlossen.
</p><p>Diese Verstärkung der Schutzmassnahmen für unsere Löhne und Arbeitsplätze ist dringend nötig. Hierzu besteht weitum Einigkeit. Daher soll das Verfahren beschleunigt werden. Momentan ist die Inkraftsetzung der verschärften Flankierenden erst auf 2013 vorgesehen.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Kontrolloffensive nötig</h3><p>Wegen der Frankenstärke nimmt der Druck auf die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen zu – vor allem bei den zuvor schon Lohndruck ausgesetzten Neuanstellungen. Für diesen Bereich verlangt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine Kontrolloffensive: Wo Löhne unterboten werden, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne einführen; wie es das Gesetz verlangt. Die Sanktionen sollen verschärft werden – bspw. über die Einführung der Solidarhaftung, mit der die Flucht vor der Busse verunmöglicht würde. Der SGB erwartet, dass die Arbeitsgruppe von Sozialpartnern und Seco entsprechende Massnahmenvorschläge verabschiedet.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-345</guid><pubDate>Fri, 16 Sep 2011 10:12:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat lässt Arbeitnehmer im Regen stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-laesst-arbeitnehmer-im-regen-stehen</link><description>Euro- und Grenzgängerlöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Mit der heutigen ablehnenden Antwort auf die parlamentarischen Vorstösse zum Verbot von Euro-Löhnen hat der Bundesrat die Schweizer Arbeitnehmenden im Regen stehen gelassen. Die gesetzlichen Grundlagen sind klar: Zahlen Firmen die Löhne in Euro, um das Wechselkursrisiko auf die Arbeitnehmenden zu überwälzen oder binden sie die Löhne sogar an einen zu tiefen Euro-Kurs, so verlagern sie das Unternehmerrisiko auf die Arbeitnehmenden. Das verbietet das&nbsp;<br>&nbsp;Arbeitsrecht. Solche Lohnsenkungen sind eine unzulässige Beteiligung am negativen Geschäfts-gang.</p><p class="Text">Positiv ist, dass sich der Bundesrat klar dagegen ausspricht, dass Grenzgänger schlechter bezahlt werden können als inländische Beschäftigte. Eine solche Ungleichbehandlung verstösst "gegen das Gebot der Nichtdiskriminierung des Freizügigkeitsabkommens". Der SGB erwartet, dass dieses Prinzip von den Vollzugsbehörden lückenlos durchgesetzt wird.</p><p class="Text">Eine juristische Analyse zur Thematik finden Sie auf www.sgb.ch.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-622</guid><pubDate>Thu, 15 Sep 2011 13:38:00 +0200</pubDate><title>SGB verlangt direkte Interventionen gegen Devisenspekulanten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-verlangt-direkte-interventionen-gegen-devisenspekulanten</link><description>Devisenspekulationen treiben den Frankenkurs in ungesunde Höhen. Wie in den 1970er Jahren muss jetzt die Nationalbank die übertriebene Frankenstärke entschieden bekämpfen. Denn bleibt der Franken länger derart überbewertet, droht grosser wirtschaftlicher Schaden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB stellte die vorhandenen Studien zusammen, die sich mit den Auswirkungen der Frankenaufwertung auf die Schweizer Wirtschaft befassen (vgl. Dossier „Auswirkungen einer Frankenaufwertung auf die Schweizer Wirtschaft – Ergebnisse von ökonometrischen Modellsimulationen“). Diese zeigen: Eine anhaltende Aufwertung des Frankens um zehn Prozent wird tiefe wirtschaftliche Spuren hinterlassen. Die Leidtragenden sind hauptsächlich die Exportindustrie und der Tourismus.
</p><p>Nun braucht es den politischen Willen, Massnahmen gegen die spekulative Überbewertung des Frankens zu ergreifen. In den 1970er Jahren hat die Nationalbank mit verschiedenen Massnahmen wirksam Frankenaufwertungen bekämpft. Prioritär drängen sich direkte Interventionen im Devisenmarkt auf. Mit diesem Rezept hat die Nationalbank 1978 erfolgreich ein Kursziel gegenüber der D-Mark von über 80 Rappen durchgesetzt. Ergänzend dazu sieht der SGB folgende Massnahmen:</p><ul><li>Die Einführung einer Transaktionssteuer im Handel: Wird der Frankenkurs vor allem durch kurzfristige Spekulation getrieben, wird durch die Transaktionssteuer der Gewinn aus solchen Spekulationen erheblich verringert, so dass die Volumina sinken werden.</li></ul><ul><li>Regulatorische Eingriffe bei den Banken: Bereits in den 1970er Jahren haben Bund und Nationalbank die Devisenmarktgeschäfte erheblich eingeschränkt, um die Schweizer Wirtschaft vor der Aufwertung zu schützen („Notstandsvereinbarung“). Das mit grossem Erfolg.</li></ul><ul><li>Ein Angebot an die Exportfirmen, gegen Nachweis Euro gegen Franken zu einem Sonderkurs zu wechseln: Die (vorübergehende) Finanzierung dieser Massnahme kann auch über den Bund erfolgen.</li></ul><p>Wird der starke Franken nicht rasch bekämpft, hinterlässt dies tiefe und dauerhafte Spuren. Es drohen höhere Arbeitslosigkeit und tiefere Löhne. Firmen werden schliessen, die bei einem realistischen Wechselkurs konkurrenzfähig sind. Produktion wird ins Ausland ausgelagert. Diese Betriebe und Betriebsteile werden bestenfalls langsam wieder zurückkommen. Bereits sind erste Fälle von so bedingtem Lohndumping bekannt.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Renzo Ambrosetti</span>, Co-Präsident Unia</li></ul>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-346</guid><pubDate>Fri, 09 Sep 2011 10:14:00 +0200</pubDate><title>Nicht nur reden, handeln!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-nur-reden-handeln</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Schneider-Amman und das EVD haben heute die Sozialpartner eingeladen, sich an einem runden Tisch zum Bericht über den Fachkräftemangel zu äussern.
</p><p>&nbsp;Der SGB bewertet die im Bericht skizzierten Vorschläge positiv. Die vorgestellten Massnahmen verbleiben jedoch im Stadium der Absichtserklärung. Die Mittel zu ihrer Umsetzung sind bei weitem nicht konkret.
</p><p>Seit Jahren fordern die Gewerkschaften ein Weiterbildungsgesetz, das den Erwachsenen den Zugang zu einer (Weiter-)Bildung unabhängig ihres Alters und ihres Qualifikationsstandes ermöglicht. Denn für wenig qualifizierte Personen und für Frauen zeigen sich heute diesbezüglich sehr hohe Barrieren. Das EDV wird Ende Jahr die Vernehmlassung zu diesem Weiterbildungsgesetz eröffnen. Der SGB fordert als echte Verbesserungen zum status quo:</p><ul><li>&nbsp;einen bezahlten Bildungsurlaub wie in den benachbarten Staaten</li><li>&nbsp;eine systematische Förderung der Basiskompetenzen bei den Erwachsenen.</li></ul><p>&nbsp;Schliesslich braucht es in der Arbeitswelt auch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Vereinbarkeit mit Familienpflichten.&nbsp; Weil letzteres fehlt, verzichten viele Frauen auf einen höheren Erwerbsumfang.&nbsp;&nbsp;Wer den Fachkräftemangel beheben will, muss also markante Verbesserungen erreichen hinsichtlich Lohnhöhe, kürzeren Arbeitszeiten&nbsp;&nbsp;und mehr Betreuungsstrukturen für Kinder. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-348</guid><pubDate>Tue, 06 Sep 2011 10:19:00 +0200</pubDate><title>Wichtiger Schritt – zum Schutz der Löhne und Arbeitsplätze aber Untergrenze von 1.40 Fr./Euro notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wichtiger-schritt-zum-schutz-der-loehne-und-arbeitsplaetze-aber-untergrenze-von-1-40-fr-euro-notwendig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der SGB begrüsst, dass die Schweizerische Nationalbank heute angekündigt hat, eine Untergrenze gegenüber dem Euro von 1.20 Fr./Euro mit allen Mitteln zu verteidigen. Wichtig ist ebenso die klare Aussage, dass der Franken auch auf diesem Niveau klar überbewertet ist und dass die Nationalbank bereit ist, weitergehende Massnahmen zu ergreifen.&nbsp;</p><p class="Text">Weitergehende Massnahmen sind notwendig. Denn bei einem Kurs unter 1.40 Fr./Euro sind die Löhne und Arbeitsplätze der Arbeitnehmenden gefährdet. Der SGB erwartet von der Nationalbank, dass sie schnell eine Kursuntergrenze von 1.40 Fr./Euro anpeilt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-347</guid><pubDate>Tue, 06 Sep 2011 10:17:00 +0200</pubDate><title>Jetzt sind Massnahmen verlangt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-sind-massnahmen-verlangt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Eine heute vom Seco veröffentlichte Studie zeigt auf, dass die Anzahl Personen, die sich über Stress bei der Arbeit beklagen, stark zugenommen hat (von 27% im Jahr 2000 auf 34% im 2010). Das ist beunruhigend – genauso wie die bedeutende Zahl der Menschen, die, um den hohen Arbeitsrhythmus zu bestehen, zur Pille, sei es zur Beruhigung oder zur Stimulierung, greifen müssen.&nbsp;</p><p class="Text">Der SGB verlangt Massnahmen, um die Auswirkungen des Arbeitsstresses zu begrenzen. Dessen Kosten betragen einer früheren Studie zufolge 10 Mia. Franken pro Jahr. Insbesondere gilt es, Arbeitszeitmodelle zu unterbinden, die direkt Stress verursachen, etwa Arbeit auf Abruf, Vertrauensarbeitszeit und andere Modelle, die (insbesondere wegen smartphones) auf dauernde Verfügbarkeit setzen. Da wo Prekarisierung der Arbeit und zu tiefe Löhne den Stress verursachen, sind faire Mindestlöhne verlangt.</p><p class="Text">Der SGB engagiert sich in diesem Sinn auch für kürzere Arbeitszeiten (mehr Ferien, kürzere Wochenarbeitszeiten). Die Seco-Studie hat unterstrichen, dass zu hohe Arbeitszeiten Stress verursachen. Dieser Befund unterstreicht, dass die Unternehmen, die wegen dem Franken-Euro-Kurs längere Arbeitszeiten durchsetzen wollen, mit der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen spielen.</p><p class="Text">Der SGB verlangt zudem mehr Mitsprache der Arbeitnehmenden. Die Beteiligung an Entscheiden hat sich als stressverkleinernd erwiesen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-602</guid><pubDate>Mon, 05 Sep 2011 16:01:00 +0200</pubDate><title>SGB toleriert kein Dumping und fordert Wechselkurs von 1.40 Fr./Euro</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-toleriert-kein-dumping-und-fordert-wechselkurs-von-1-40-fr-euro</link><description>Überbewerteter Franken bedeutet Lohndruck und Arbeitsplatzverlust</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Franken überbewertet bleibt, verschärft sich die Dumping-Gefahr in nächster Zeit, das ist das alarmierende Fazit einer Medienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) von heute in Bern. Schon jetzt spüren viele Arbeitnehmende schmerzhafte Folgen: Arbeitszeitverlängerungen, Auslagerungen, Lohnkürzungen oder tiefere Löhne für Grenzgänger. „Nichtstun kostet Zehntausende von Arbeitsplätzen, vergiftet das Arbeitsklima, verursacht schlimmstenfalls eine De-Industrialisierung und endet in einer selbst verursachten Wirtschaftskrise“, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner.
</p><p>Es ist unmöglich, mit betrieblichen Massnahmen eine Überbewertung von 20 Prozent auszugleichen. Hierfür müssten beispielsweise die Löhne halbiert werden. Von so einem Lohn können die Leute nicht mehr leben.
</p><p>Damit Löhne, Arbeitsplätze und Unternehmen geschützt sind, brauchen wir eine gewisse Stabilität des Wechselkurses auf einer Höhe, die der wirtschaftlichen Realität entspricht. „Die Untergrenze des Verkraftbaren liegt bei einem Kurs von 1.40 Fr./Euro“, erläuterte SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Zurzeit ist der Franken deutlich mehr als 20 Prozent zu hoch. Inflationsängste sind übertrieben.
</p><p>Im Auftrag des SGB analysierte der Geldpolitik- und Währungsspezialist Michael Bernegger die aktuelle Frankenstärke. Seine Studie zeigt, wie diese sowohl international und hausgemacht verursacht und wie diese beiden Faktoren wechselseitig aufeinander einwirkten. Aus der detaillierten Analyse ergeben sich Lösungsmöglichkeiten für die Politik der Schweizerischen Nationalbank SNB, die bisher in Publikationen oder Medien nicht diskutiert worden sind. Mit dem politischen Rückhalt, den die SNB heute wieder hat, sollte sie fähig sein, eine mit dem Inflationsziel kompatible Wechselkurs-Untergrenze festzulegen und im Markt durchzusetzen.
</p><p>Der Co-Präsident der Unia, Andreas Rieger, rief die Arbeitgeber und ihre Verbände dazu auf, den gefährlichen Poker gegen die bestehenden Löhne und Arbeitszeiten zu beenden. „Stattdessen müssen sie im Interesse der ganzen Wirtschaft und der ganzen Bevölkerung handeln und der Nationalbank zusammen mit uns Gewerkschaften den Rücken stärken.“
</p><p>Der SGB verlangt nicht nur, dass das Problem des weit überbewerteten Frankens bei der Ursache bekämpft wird. Er wehrt sich auch entschieden gegen die Missbräuche, die nun auf dem Arbeitsmarkt einreissen. Einem besonderen Risiko ausgesetzt sind Neueinstellungen. Deshalb braucht es hier eine deutliche Erhöhung der Kontrollen. Wird Dumping aufgedeckt, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen, die die Schweizer Löhne schützen. Und zwar alle Löhne. Nicht nur die untersten, sondern auch diejenigen der Fachkräfte.
</p><p>&nbsp;</p><p>Angehängt sind die Beiträge von&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Andreas Rieger, Co-Präsident Unia</li><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom</li><li>Jean-Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB</li><li>Michael Bernegger,&nbsp;Geldpolitik- und Währungsspezialist</li><li>Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Aussenwirtschaft</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-349</guid><pubDate>Wed, 31 Aug 2011 10:21:00 +0200</pubDate><title>Trotz Bundesratsmassnahmen bleibt Wechselkursuntergrenze nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/trotz-bundesratsmassnahmen-bleibt-wechselkursuntergrenze-noetig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat Handlungsbedarf gegen den starken Franken anerkennt. Doch man darf sich keine Illusionen machen: Das bundesrätliche Massnahmenpaket kann das Handeln der Nationalbank nicht ersetzen. Wenn die Nationalbank nicht rasch eine Wechselkursuntergrenze von 1.40 Fr./Euro festlegt, werden die Kosten für unsere Wirtschaft bald bis zu 100 Milliarden Franken betragen.
</p><p>Das nun vom Bundesrat vorgeschlagene Paket dürfte negative Auswirkungen des überbewerteten Frankens lindern helfen – insbesondere mit der Kurzarbeit. Allerdings wird das Parlament die maximale Kurzarbeitsdauer auf Anfang 2012 verlängern müssen, da das neue Gesetz diese auf ein Jahr begrenzt.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-603</guid><pubDate>Fri, 26 Aug 2011 15:12:00 +0200</pubDate><title>Generell 2 bis 3 Prozent mehr Lohn – mindestens aber 100 Fr. plus Teuerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/generell-2-bis-3-prozent-mehr-lohn-mindestens-aber-100-fr-plus-teuerung</link><description>Lohnforderungen der SGB-Verbände</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die in den Branchen führenden Verbände, die im Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) organisiert sind, fordern Lohnerhöhungen von 2 bis 3 Prozent. Mindestens aber 100 Franken pro Monat plus Ausgleich der Teuerung. Die Lohnerhöhungen sollen generell erfolgen. Einmalzahlungen werden abgelehnt. Nur so steigen die tiefen und mittleren Löhne. Hier besteht Nachholbedarf. Denn vom letzten Aufschwung 2004 bis 2008 haben nur die hohen und höchsten Saläre profitiert. Die übrigen hatten Reallohneinbussen.
</p><p>„Es zeichnet sich ab, dass faule Ausreden gesucht werden, um die Leute um die Lohnanpassungen zu prellen“, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien. Doch unsere Wirtschaft läuft gut. Die meisten Wirtschaftszweige haben gut gefüllte Auftragsbücher und fahren Gewinne ein. Zahlreiche Unternehmen beklagen Arbeitskräftemangel. Für SGB-Chefökonom Daniel Lampart ist daher klar: „Das Geld für Lohnerhöhungen ist vorhanden.“
</p><p>Der starke Franken ist für die diesjährigen Lohnverhandlungen über weite Strecken nicht relevant. Rund 90 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden sind in Branchen tätig, die nicht wechselkurssensitiv sind.&nbsp;
</p><p>„Lohnerhöhungen von mindestens 100 Franken plus Teuerung in Dienstleistung, Bau, Gewerbe und Industrie sind nötig, möglich und sinnvoll. In der Pharmaindustrie sind es sogar 150 Franken“, hält Aldo Ferrari, Unia-Geschäftsleitungsmitglied, fest. Das Gastgewerbe muss nächstes Jahr den bereits vor Jahren vereinbarten vollen 13. Monatslohn für alle umsetzen; und auch in der Coiffure-Branche fordert die Unia die überfällige Einführung eines 13. Monatslohns.
</p><p>Bund, Kantone und Gemeinden werden im laufenden Jahr Milliarden-Überschüsse ausweisen. „Spielraum und Nachholbedarf für 2 bis 3 Prozent mehr Lohn sind vorhanden“, erklärt VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber. „Gleichzeitig braucht es im Service public auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und mehr Personal.“
</p><p>Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) stellt seit Jahren eine Tendenz fest, dass sich die Schere öffnet zwischen normalen und hohen Löhnen sowie Männer- und Frauengehältern. Zudem nehme der Bonianteil zu, über den nicht verhandelt wird. „Wir fordern einen höheren Fixlohn. Und die Personalkommissionen sollen die Lohnverteilung kontrollieren können“, sagt SBPV-Zentralsekretärin Denise Chervet.
</p><p>Auch im öffentlichen Verkehr zahlen die Unternehmen immer häufiger lediglich Prämien, statt die Löhne anzupassen. „Lohnerhöhungen sind nachhaltig, Prämien aber sind einmalig. Doch die Kaufkraft der Lohnempfänger ist kein Ein-Jahresgeschäft“, so SEV-Präsident Giorgio Tuti. Seine Gewerkschaft fordert echte Lohnerhöhungen von 2 bis 3 Prozent. Kaufkrafteinbussen müssen verhindert werden (bspw. wegen neuen Pensionskassenabzügen).
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB und Sekretariatsleiter</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Aldo Ferrari</span>, GL-Mitglied Unia</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Katharina Prelicz-Huber</span>, Präsidentin VPOD</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Präsident SEV</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-625</guid><pubDate>Wed, 17 Aug 2011 14:25:00 +0200</pubDate><title>Mit gerechter Finanzierung wäre Arbeitslosenversicherung saniert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mit-gerechter-finanzierung-waere-arbeitslosenversicherung-saniert</link><description>1,4 Milliarden Franken für eine misslungene Revision der Arbeitslosenversicherung? Höhere Lohnabzüge für schlechtere Leistungen? Gegen diese verkehrte Abbaurevision der Arbeitslosenversicherung wehren sich die Arbeitnehmendenorganisationen mit einer engagierten Kampagne. Würden auch bei der Arbeitslosenversicherung alle Löhne ohne Obergrenze voll beitragspflichtig – wie bei der AHV und der IV – könnte die Versicherung problemlos und ohne Leistungsabbau finanziert werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ursachen für die Arbeitslosigkeit liegen in der Gesellschaft und bei der Wirtschaft – nicht bei den Arbeitslosen. Die Kosten sind deshalb auch von der gesamten Gesellschaft und der Wirtschaft gemeinsam zu tragen. Das ist heute nicht der Fall. Die Arbeitslosenversicherung ist nicht wie ein Sozialwerk gerecht finanziert. „Bei der AHV beispielsweise ist es selbstverständlich, dass auch die hohen und höchsten Löhne beitragspflichtig sind. Auch wenn sie deshalb keine höheren Renten erhalten als die Mehrheit der Bevölkerung“, sagt Paul Rechsteiner, SP-Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).
</p><p>Der Wechsel zu dieser gerechten Finanzierung der Arbeitslosenversicherung ist von der Parlamentsmehrheit bei der Ausarbeitung der Vorlage nie ernsthaft in Betracht gezogen worden. Der Grund: Das seco lieferte falsche Zahlen, die zeigten, dass diese Sanierungsalternative zu wenig Mittel brächte. Eine Berechnung des SGB zeigt jetzt: die seco-Zahlen waren falsch, die Behörde hat (absichtlich oder fahrlässig?) mit viel zu tiefen Zahlen gerechnet (siehe Faktenblatt). Das ist unerhört. Nach der Ablehnung der Abbauvorlage braucht es deshalb eine neue Revision mit einer gerechteren Finanzierung.
</p><p>"Die normalen Arbeitnehmenden sollen mehr zahlen für weniger Leistungen. Und das nur, damit die Abzocker und Topverdiener weiter geschont werden können. Diese Ungerechtigkeit stoppen wir“, sagt Vania Alleva, Geschäftleitungsmitglied der Unia.
</p><p>Betroffen von massivem Leistungsabbau wären ältere Personen, die ihre Stelle verlieren und Wiedereinsteiger, die eine Stelle suchen. Besonders hart treffen würde es auch junge Arbeitslose. „Der arbeitslos gewordenen 29-jährigen Betriebswirtschafterin wird eine Arbeit als Kassiererin in einem Einkaufszentrum zugemutet, dem Detailhandelsfachmann, der nach der Lehre keine Stelle findet, eine solche als Hilfsarbeiter in einem Baugeschäft. Wir müssen junge Erwerbslose nicht bestrafen, sondern aus- und weiterbilden“, sagt Mario Fehr, SP-Nationalrat und Präsident KV Schweiz.
</p><p>„Dazu kommt, dass bei der Revision ein grosser Teil der Einsparungen aus einer reinen Kostenverschiebung resultiert. Werden die Leistungen der Arbeitslosenversicherung abgebaut, müssen mehr Menschen Sozialhilfe beziehen. Das kostet die Sozialhilfe gemäss kantonaler Sozialdirektorenkonferenz bis zu 236 Millionen Franken jährlich“, sagt der Präsident von Travail.Suisse Martin Flügel. Für die Sozialhilfe kommen alle Steuerzahlenden auf, auch die Pensionierten, die nie Arbeitslosengeld beanspruchen werden.
</p><p>Bertrand Zufferey, Generalsekretär der christlichen Walliser Gewerkschaften, kritisiert die geplante Abschaffung regionaler Sondermassnahmen bei hoher Arbeitslosigkeit: „Die aktuelle Krise zeigt, dass dieses Instrument für besonders von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen wichtig und sinnvoll ist. Regionalen Stützungsmassnahmen helfen mit, eine Aussteuerungswelle auf dem Höhepunkt der Krise zu vermeiden.“
</p><p>„Und es sind nicht die Arbeitlosen, welche die Wirtschaftskrise verursacht haben“, hält Jocelyne Haller vom Genfer Arbeitslosenkomitee fest. „Die Leistungskürzungen bei den Arbeitlosen wirkt sich auf die gesamte Volkswirtschaft negativ aus.“
</p><p>Mehr Informationen zu den Argumenten gegen die Abbaurevision unter&nbsp;<a href="http://www.avig-online.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.avig-online.ch</a>.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB und Nationalrat SP/SG</li><li><span style="font-weight: bold;">Martin Flügel</span>, Präsident Travail.Suisse</li><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, Geschäftsleitung Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Mario Fehr</span>, Präsident KV Schweiz und Nationalrat SP/ZH</li><li>&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Bertrand Zufferey</span>, Generalsekretär SCIV&nbsp;</li></ul><p><span style="font-style: italic;">sowie ein Faktenblatt des SGB zur AVIG-Revision.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-350</guid><pubDate>Wed, 17 Aug 2011 10:22:00 +0200</pubDate><title>Übel der Frankenstärke an der Wurzel packen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/uebel-der-frankenstaerke-an-der-wurzel-packen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist enttäuscht, dass der Bundesrat das Problem des starken Frankens nicht an der Wurzel anpackt und nicht zusammen mit der Nationalbank beschlossen hat, eine Wechselkursuntergrenze von 1.40 Fr./Euro einzuführen.</p><p class="Text">Die vom Bundesrat gesprochenen 2 Mrd. Franken sind ein Tropfen auf den heissen Stein. Nur schon die Pensionskassen alleine haben infolge der Frankenstärke Buchverluste von schätzungsweise gegen 50 Mrd. Franken erlitten. Zusammen mit dem Preisdruck und der drohenden Arbeitslosigkeit in der Exportwirtschaft wird die Frankenstärke die Schweiz bald über 100 Mrd. Franken kosten.</p><p class="Text">Die vom Bundesrat eingesetzte Taskforce muss zielgerichtete Massnahmen erarbeiten. Die Mass-nahmen im Bereich Arbeitslosenversicherung, die in der Finanzkrise eingeführt wurden, müssen verlängert werden. Weiter braucht es eine Lösung für Pensionskassen in Unterdeckung, wenn Firmen liquidiert werden oder Stellen verloren gehen.</p><p class="Text">Damit die Löhne nicht unter Druck geraten, müssen die Firmen intensiv kontrolliert werden – insbesondere bei Neueinstellungen. Im Dumpingfall müssen Mindestlöhne eingeführt werden. Lohnzahlungen in Euro sind illegal.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-604</guid><pubDate>Tue, 16 Aug 2011 00:00:00 +0200</pubDate><title>Nationalbank an die Arbeit, sonst geht uns die Arbeit aus!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalbank-an-die-arbeit-sonst-geht-uns-die-arbeit-aus</link><description>SGB fordert Untergrenze von rund 1.40 Fr./Euro</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor dem Gebäude&nbsp;der Schweizer Nationalbank in Bern haben heute Arbeitnehmende schärfere Massnahmen gegen die Spekulation mit dem Franken gefordert. In einer symbolischen Aktion druckten sie Tausendernoten mit dem Bild eines auf fünf vor zwölf gestellten Weckers.
</p><p>Die Aktion zeigt: Die Zeit drängt, die Spekulation mit dem Franken muss rasch gestoppt werden. Die Nationalbank muss zu diesem Zweck eine Untergrenze gegenüber dem Euro einführen und verteidigen. Unter Berücksichtigung der Kaufkraft der Währungen liegt diese nach Auffassung des SGB bei rund 1.40 Franken pro Euro.
</p><p>Wegen der Überbewertung des Frankens um rund 30 Prozent droht eine schwere Rezession. Schweizer Produkte, aber auch Reisen in die Schweiz, sind für viele Kunden im Ausland zu teuer geworden. Am Schluss trifft das vor allem die Arbeitnehmenden. Über 100‘000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Bereits haben einzelne Unternehmen den massiv überbewerteten Franken dazu ausgenutzt, um die Arbeitszeit zu erhöhen oder die Löhne zu senken.
</p><p>Überdies sprechen Politiker bereits wieder von Rentenkürzungen. Die Buchverluste von 50 Mrd. Franken – mehr als 10‘000 Franken pro Arbeitnehmenden – zeigen, dass die Pensionskassenvermögen einmal mehr zum Spielball der Finanzmärkte geworden sind.
</p><p>Die vor der Nationalbank Demonstrierenden brachten klar zum Ausdruck, dass die Arbeitnehmenden nicht bereit sind, nach der Finanzkrise ein weiteres Mal für die Fehler der Politik zu zahlen und die Folgen der Frankenspekulation zu tragen. Der Schweiz drohen wegen dem Zaudern der verantwortlichen Behörden Arbeitslosigkeit und Lohndruck. Unia Co-Präsident Andreas Rieger forderte darum zusätzlich zur festen Wechselkursuntergrenze ein Verbot von „Euro-Löhnen“ in der Schweiz. Lohnkürzungen und Arbeitszeiterhöhungen seien das falsche Mittel gegen die Wechselkurs-Spekulation. SGB-Vizepräsident und SEV-Präsident Gorgio Tuti verlangte dringliche Massnahmen gegen die Frankenspekulation wie Negativzinsen oder eine Ausweitung der Stempelsteuer auf den Devisenhandel.
</p><p style="font-style: italic;">&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Reden von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Präsident SEV</li><li><span style="font-weight: bold;">Katharina Prelicz-Huber</span>, Präsidentin vpod schweiz</li></ul><p><span style="font-style: italic;">Sowie die Position des SGB zur Frankenstärke</span></p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-605</guid><pubDate>Tue, 16 Aug 2011 00:00:00 +0200</pubDate><title>Ein wesentlicher Beitrag für die Zukunft unseres wichtigsten Sozialwerks</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-wesentlicher-beitrag-fuer-die-zukunft-unseres-wichtigsten-sozialwerks</link><description>Weshalb beteiligt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund an der Erbschaftssteuer-Initiative?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer zu Geld kommt, gibt davon einen Teil an die Gemeinschaft ab – in Form von Steuern. Das ist die Regel beim Arbeitslohn, und es gilt auch bei einem Lottogewinn, für Renteneinkommen, für die Zinserträge auf dem Sparkonto, für Honorare, Betriebsgewinne, Verkaufserlöse usw.
</p><p>Es gilt jedoch nicht für Erbschaften. In unserem Land erben jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden-Vermögen, ohne dass sie dafür irgendetwas leisten (oder gar arbeiten) mussten. Und der Gipfel: Für dieses Geld zahlen sie auch keine Steuern. Das ist ungerecht!
</p><h3 style="font-weight: bold;">Wie sieht die Vermögenssituation in der Schweiz aus?</h3><p>Dazu hat der SGB vor einigen Monaten den «Verteilungsbericht» vorgestellt. (Der Verteilungsbericht liegt der Medienmappe bei; Informationen sind auch unter&nbsp;<a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.verteilungsbericht.ch</a>&nbsp;verfügbar).
</p><p>Hier die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besass im Jahr 2007 40.9 Prozent des gesamten Vermögens Die nächsten 9 Prozent besassen beträchtliche 34.4 Prozent, die «ärmsten» 90 Prozent, also der überwältigende Teil der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, verfügten lediglich über 24.7 Prozent des Vermögens.&nbsp;
</p><p>Die Unterschiede werden immer grösser: Das reichste Prozent konnte seinen Anteil am gesamten Vermögenskuchen innert zehn Jahren um 6.1Prozent steigern, dies beinahe vollumfänglich zulasten der übrigen 90 Prozent. Der Trend ist klar: Es ist eine starke Umverteilung zugunsten der Superreichen im Gange, denn die Anzahl der Schweizerinnen und Schweizer mit sehr hohen Vermögen (über 2 respektive 5 Millionen Franken) hat sich im Zeitraum 1997-2007 mehr als verdoppelt. Waren es 1997 noch gut 12’000 Personen mit einem Vermögen von über 5 Millionen, sind es 2007 bereits fast 25’000.
</p><p>Das Vermögen in der Schweiz ist also extrem ungerecht verteilt. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer, die einzig und allein die höchsten Vermögen betrifft, ist mehr als gerechtfertigt.
</p><h3 style="font-weight: bold;">&nbsp;Von den Superreichen – für alle&nbsp;</h3><p>Die Volksinitiative betrifft die kleinen und mittleren Vermögen nicht. Wer etwas gespart hat, wer ein Einfamilienhaus besitzt, ja sogar wer etwas gespart hat&nbsp;<span style="font-weight: bold;">und&nbsp;</span>ein Einfamilienhaus besitzt, wird nicht besteuert. Die Erbschaftsteuer soll nur auf Vermögen über 2 Millionen Franken erhoben werden, also auf wirklich grossen Vermögen, die mit blossem Arbeitseinkommen nicht geschaffen werden können.
</p><p>Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer von rund drei Milliarden Franken werden vollumfänglich an die Bevölkerung weitergegeben. Ein Drittel an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk an die Herausforderungen der Zukunft (Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle, Fortführung des bisherigen Lebensstandards auch bei kleinen Einkommen, flexibles Rentenalter für Klein- und Normalverdiener) angepasst werden.
</p><p>Zusammenfassend kann ich festhalten: Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die niemandem Geld wegnimmt, aber allen etwas bringt!</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-351</guid><pubDate>Wed, 10 Aug 2011 10:23:00 +0200</pubDate><title>Nationalbank muss jetzt Untergrenze festlegen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalbank-muss-jetzt-untergrenze-festlegen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Beruhigend ist, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) Handlungsbedarf sieht und mit weiteren Massnahmen gegen den massiv überbewerteten Franken reagiert. Unverständlich ist, dass die SNB nicht klar die Führung übernimmt und zwar mit der Einführung und Verteidigung einer Untergrenze gegenüber dem Euro – wie sie dies seit 1978 in kritischen Phasen immer wieder erfolgreich getan hat. Unter Vertretern der Wirtschaftsverbände und Experten herrscht heute Konsens, dass die SNB über eine Untergrenze gegenüber dem Euro eine tragbare Frankenbewertung durchsetzen muss.</p><p class="Text">Mit ihrer Führungsschwäche und ihren ungenügenden Massnahmen richten SNB und Bundesrat grossen Schaden an und stossen uns in eine Wirtschaftskrise. Bereits jetzt leiden Exportunternehmen, Gastronomie und Tourismus enorm unter der grossen Frankenstärke. Es drohen Betriebsschliessungen und –verlagerungen und damit der Verlust Zehntausender von Arbeitsplätzen. Dazu kommt, dass in den Pensionskassen wegen der Frankenstärke mittlerweile Buchverluste von rund 50 Mrd. Franken angefallen sind.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-352</guid><pubDate>Wed, 03 Aug 2011 10:25:00 +0200</pubDate><title>Endlich reagiert Nationalbank – wenn auch nur mit Light-Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/endlich-reagiert-nationalbank-wenn-auch-nur-mit-light-massnahmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist froh, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) endlich von ihrer Laisser-faire-Politik abweicht und die massive Überbewertung des Frankens bekämpft. Wegen der bisherigen Untätigkeit von SNB und Bund droht uns eine Rezession. Der starke Franken richtet enormen Schaden in der Exportindustrie und im Tourismus an. Mittelfristig stehen zehntausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel.
</p><p>Bei den nun von der SNB beschlossenen Massnahmen handelt es sich um ein Light-Paket. Die SNB wird nicht darum herum kommen, eine Untergrenze des Euros gegenüber dem Franken festzulegen und zu verteidigen. Das hat sie bis vor kurzem – explizit oder implizit – immer so gemacht (bspw. 80 Rappen gegenüber D-Mark oder 1.45 gegenüber Euro).
</p><p>In den späten 1970er Jahren ergriff die SNB zusammen mit dem Bund ein viel weiter gehendes Massnahmenbündel gegen die Spekulation auf den starken Franken.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-353</guid><pubDate>Thu, 14 Jul 2011 10:27:00 +0200</pubDate><title>Stillen am Arbeitsplatz soll bezahlt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stillen-am-arbeitsplatz-soll-bezahlt-werden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die Absicht der Schweiz, das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zu ratifizieren. Es bildet die internationale Grundlage für zahlreiche Schutzmassnahmen für arbeitende Schwangere und Mütter. Auf diesem Abkommen beruhen auch die Mutterschaftsversicherung, der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und nach der Niederkunft, das Diskriminierungsverbot oder Massnahmen zugunsten des Stillens.
</p><p>Die Ratifizierung macht eine Anpassung des Arbeitsgesetzes (ArG) nötig, welche die Rechtssicherheit für stillende Mütter verbessert. Die Dauer der Stillpausen am Arbeitsplatz, die mit einem Lohnanspruch verbunden sind, muss klar geregelt werden. Denn heute gilt Stillen am Arbeitsplatz zwar als Arbeitszeit. Unklar ist aber, ob diese Zeitspanne auch entlöhnt werden muss. Diese Lohndiskriminierung wird mit der geplanten Anpassung des ArG beseitigt.
</p><p>Die Vernehmlassungsantwort finden Sie auf&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-359</guid><pubDate>Thu, 07 Jul 2011 10:41:00 +0200</pubDate><title>Verwarnung wegen Gewerkschaftstätigkeit ist zurücknehmen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verwarnung-wegen-gewerkschaftstaetigkeit-ist-zuruecknehmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat heute per Brief den Verwaltungsrat der Transports Publics de la région lausannoise SA (TL) aufgefordert, die Verwarnung inkl. Kündigungsandrohung des gewerkschaftlichen Vertreters Aïssam Echchorfi unverzüglich zurückzunehmen.
</p><p>Grund für diese Sanktion: Aïssam Echchorfi hatte im Dezember 2010 seine Arbeitskollegen per Mail, SMS und Facebook auf gewerkschaftliche Mobilisierungsaktionen aufmerksam gemacht. Der SGB erinnert die TL daran, dass die Ausübung der gewerkschaftlichen Rechte von der Verfassung und vom internationalen Recht garantiert wird. Die Ausübung dieses Rechts mit Verwarnungen und Kündigungsandrohungen behindern zu wollen, sei eine rechtsstaatlich und demokratisch unannehmbare Einschüchterung.
</p><p>Sollten die TL nicht Einsicht zeigen und die Verwarnung sowie die gleichzeitige Verweigerung der ordentlichen Lohnerhöhung nicht zurücknehmen, behält sich der SGB das Recht vor, diesen Fall den entsprechenden Organen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vorzulegen.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-355</guid><pubDate>Wed, 06 Jul 2011 10:33:00 +0200</pubDate><title>Handlungsbedarf erkannt - Probleme rasch lösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/handlungsbedarf-erkannt-probleme-rasch-loesen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst die vom Bundesrat heute diskutierten Massnahmen zur Verstärkung der flankierenden Massnahmen (Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und verschärfte Sanktionierung von Mindestlohn-Verstössen). Die Massnahmen müssen möglichst rasch umgesetzt werden.&nbsp;
</p><p>Für den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen besonders wichtig ist, dass die im gestrigen Spitzentreffen identifizierten Probleme angegangen werden:</p><ul><li>hoher Lohndruck bei Neueinstellungen,</li></ul><ul><li>kein Erlass von Mindestlöhnen durch die Deutschschweizer Kantone, trotz verbreitetem Lohndumping,</li></ul><ul><li>Probleme bei der Durchsetzung von Sanktionen bei Missbräuchen.</li></ul><p>&nbsp;Die eingesetzte Arbeitsgruppe muss bis nach dem Sommer Empfehlungen vorlegen, damit Gegenmassnahmen ergriffen werden können. Die Schweizer Arbeitnehmenden müssen vor negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit geschützt sein.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-354</guid><pubDate>Wed, 06 Jul 2011 10:30:00 +0200</pubDate><title>„Kategorisches“ Denkverbot statt überlegtes Handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kategorisches-denkverbot-statt-ueberlegtes-handeln</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Aussprache des Bundesrates zum starken Franken hilft den unter Druck stehenden Arbeitnehmern in der Exportwirtschaft nichts. Der Franken ist stark überbewertet. Die Nationalbank und der Bundesrat müssen diese Überbewertung bekämpfen.&nbsp;
</p><p>Das Hauptproblem zwar ist die Nationalbank, die sich weigert, die Frankenstärke mit der Einführung und Verteidigung einer Untergrenze gegenüber dem Euro zu bekämpfen. Die Rolle des Bundesrates ist a) auf die Nationalbank einzuwirken, dass sie ihre Aufgabe wahrnimmt und b) die Nationalbank dabei zu unterstützen.&nbsp;
</p><p>Die pauschale – „kategorische“ – Ablehnung von helfenden Massnahmen ist dabei völlig fehl am Platz. Während selbst der Internationale Währungsfonds für solche Situationen Kapitalverkehrskontrollen oder Negativzinsen empfiehlt, herrscht im Bundesrat nach wie vor Denkverbot. Dabei könnte beispielsweise mit der Einführung von Negativzinsen die Verteidigung einer Untergrenze gegenüber dem Euro erleichtert werden, indem mit diesem Instrument den vor allem über Termingeschäfte auf den Franken spekulierenden Anlegern ein herber Verlust zugefügt werden könnte. Das würde abschreckend wirken.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-357</guid><pubDate>Tue, 05 Jul 2011 10:37:00 +0200</pubDate><title>Handlungsbedarf anerkannt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/handlungsbedarf-anerkannt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Teilnehmenden am Spitzentreffen über den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit teilen in weiten Stücken die Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, dass Handlungsbedarf zum Schutz unserer Löhne und Arbeitsplätze besteht. Dazu haben die SGB-Delegierten bereits am 20. Mai in Bern ein Massnahmenpaket beschlossen. Zentrale Punkte daraus werden von der Arbeitsgruppe, die nun im Anschluss an das Treffen ins Leben gerufen wird, analysiert. Es sind</p><ul><li>hoher Lohndruck bei Neueinstellungen</li></ul><ul><li>fast kein Erlass von Mindestlöhnen durch die Kantone, trotz verbreitetem Lohndumping</li></ul><ul><li>Probleme bei der Durchsetzung von Sanktionen bei Missbräuchen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-356</guid><pubDate>Tue, 05 Jul 2011 10:35:00 +0200</pubDate><title>Bund muss Bahn entschulden und Preise stabil halten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bund-muss-bahn-entschulden-und-preise-stabil-halten</link><description>Vernehmlassung Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Um die Erfolgsgeschichte des Bahnlandes Schweiz langfristig zu garantieren, befürworten der SGB und die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV die Vorlage für die unbefristete Finanzierung von Betrieb und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI), fordern aber einen gleichzeitigen Schuldenabbau durch den Bund und stabil tiefe Preise.&nbsp;</p><p class="Text">Das Projekt FABI mit seinem Kernstück des unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) begrüssen wir insbesondere als integrales Finanzinstrument für grosse Investitionsvorhaben und für Betrieb und Unterhalt. Es kann aber nur funktionieren, wenn der BIF nicht gleich beim Start mit der Schuldenlast des alten FinöV-Fonds ausgebremst wird und so zusätzlich eine Preisspirale nach oben auslöst. Ein preisbedingter Rückumstieg von Passagieren und Gütern auf die Strasse kann niemand wollen.</p><p class="Text">Deshalb fordern SGB und SEV, dass der Bund die FinöV-Bevorschussung der fertiggestellten Bahngrossprojekte von insgesamt ca. 8 Milliarden übernehmen soll. Die Bundesfinanzlage lässt dies problemlos zu. Selbst eine allfällige Zusatzverschuldung dafür ist bei der heutigen Finanz-marktlage eine leicht tragbare Investition in die Zukunft.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-606</guid><pubDate>Mon, 04 Jul 2011 16:42:00 +0200</pubDate><title>Kein Dumping durch Temporäranstellungen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-dumping-durch-temporaeranstellungen</link><description>Gleiche Arbeitsbedingungen auch bei Temporärarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Temporärarbeit ist eine prekäre Arbeit und sehr oft Quelle von Lohndumping. 41 % der Temporärfirmen halten etwa die Mindestarbeitsbedingungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) nicht ein. Die Temporärarbeit hat sich in den letzten 15 Jahren vervierfacht – auch wegen der Personenfreizügigkeit mit der EU.&nbsp;
</p><p>Vor der letzten Volksabstimmung über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit (Rumänien/Bulgarien 2009) haben die Behörden versprochen, die Massnahmen zum Schutz der Arbeitsbedingungen auch im Temporärbereich zu verstärken. Doch der allgemeinverbindliche GAV für die Temporärbranche ist bis heute nicht realisiert.&nbsp;
</p><p>Ziel muss sein, dass die Temporärbeschäftigten zu gleichen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden wie Festangestellte. In einem Anhang soll der GAV Personalverleih deshalb Firmen und weitere GAV aufführen, in denen die Gleichbehandlung gälte. Knackpunkt dabei ist, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner festhält: „Verschiedene Arbeitgeber weigern sich, ihre GAV so auch für die Temporärbeschäftigten anzuwenden. Sie erhoben Einsprache gegen die Allgemeinverbindlichkeit. Sogar Bundesbetriebe wie die SBB wollen das Schutzniveau ihrer GAV für Temporärbeschäftigte nicht gelten lassen.“&nbsp;
</p><p>SGB-Chefökonom Daniel Lampart fordert deshalb den Bundesrat auf, „mindestens die ehemaligen Regiebetriebe zu diesem GAV-Beitritt zu verpflichten und auf die anderen Grossunternehmen und Branchen entsprechend einzuwirken.“ Komme kein wirksamer GAV Temporär zustande, müsse das Prinzip der Gleichbehandlung gesetzlich verankert werden. Lampart weiter: „Der Bund muss zudem einen Normalarbeitsvertrag mit verbindlichen Mindestlöhnen erlassen. Der Personalverleih von ausländischen Arbeitskräften ist weiter auf Personen mit Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung (B- bzw. C-Bewilligung) einzuschränken.“
</p><p>Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB und Mitglied der Geschäftsleitung Unia, zeigte mit Beispielen, warum sich Firmen weigern, ihren GAV auch für Temporärarbeitende gelten zu lassen: „Bei Novartis Stein verfügt jeder fünfte Angestellte nur über einen Temporärvertrag. Was heisst das konkret? Der Stundenansatz bei Chemikanten liegt in der Regel bei ca. 34 Franken. Doch die meisten Temporären erhalten nur rund 26 Franken pro Stunde. Damit „spart“ die Firma über 20% an Lohnkosten.“ Dieses Dumping müsse nun der GAV Personalverleih unterbinden.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span><span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB</span></li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span><span>, Vize--Präsidentin SGB, Mitglied Unia GL</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-358</guid><pubDate>Mon, 04 Jul 2011 10:38:00 +0200</pubDate><title>Wieso eine Vernehmlassung, wenn man deren Ergebnisse ignoriert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieso-eine-vernehmlassung-wenn-man-deren-ergebnisse-ignoriert</link><description>Keine Non-Stop-Arbeit in Tankstellenshops!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Organisationen der Arbeitnehmenden, der kleinen Geschäfte, des Gastgewerbes, der Kirchen, der Jugend und auch die Kantone, die Arbeitsmediziner und die FMH sind gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten von Tankstellenshops, wie die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative Lüscher (FDP, GE) zeigt. Das unterschlägt die Mehrheit der Nationalrätlichen WAK, die heute die Parlamentarische Initiative Lüscher verabschiedet hat und so nichts als Verachtung für die betroffenen Arbeitnehmenden, aber auch für die sich ablehnend äussernden Organisationen zeigt.&nbsp;
</p><p>Die von Lüscher verlangte Non-Stop-Öffnung von Tankstellenshops bedeutet mehr Stress und schlechtere Arbeitsbedingungen für das direkt betroffene Personal, aber auch für jenes weiterer Bereiche (Reinigung, Lieferung, Sicherheit). Der arrogante Entscheid zeigt, dass es der Kommissionsmehrheit nur um einen Schritt zum „endgültigen“ Ziel geht: der Liberalisierung sämtlicher Arbeitszeiten. Einen weiteren Schritt dahin hat der Nationalrat mit der Annahme einer Motion Hutter (FDP, ZH) gemacht Diese will den Kantonen erlauben, bei der Festlegung von Ladenöffnungszeiten vom bundesgesetzlichen Arbeitnehmerschutz abweichen zu können.&nbsp;
</p><p>„Wir erwarten, dass der Nationalrat die Vernehmlassung und damit den grossen Widerstand der Kantone endlich zur Kenntnis nimmt“, fordert SGB-Vizepräsidentin und Unia-GL-Mitglied Vania Alleva. Und SGB-Zentralsekretär Jean Christophe Schwaab fügt bei: „Den Gewerkschaften geht es nicht um einen alten Zopf, sondern um konkreten Schutz der Gesundheit und des Privatlebens des betroffenen Personals.“&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-360</guid><pubDate>Fri, 24 Jun 2011 10:49:00 +0200</pubDate><title>Verschlechterungen vorerst gestoppt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verschlechterungen-vorerst-gestoppt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Verschnaufpause für die heutigen und künftigen AHV-Rentnerinnen und –Rentner: Die zuständige Nationalratskommission berät vorerst nicht über weitere Verschlechterungen bei den AHV-Renten, wie sie die beiden bürgerlichen St. Galler-Ständeratsmitglieder Forster und David beantragen (Aussetzen Teuerungsausgleich und Erhöhung Frauenrentenalter auf 65).
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB kommt eine Schwächung der AHV nicht in Frage. „Wer die heutige Realität für tiefe und mittlere Einkommen in der Schweiz kennt, der weiss, dass es keinen Einschnitt bei den Renten verträgt – ebenso wenig eine Erhöhung des Rentenalters, angesichts der Realität auf dem Arbeitsmarkt“, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-607</guid><pubDate>Tue, 21 Jun 2011 16:48:00 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne im Aufwind – 85 Prozent wollen einen Mindestlohn</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestloehne-im-aufwind-85-prozent-wollen-einen-mindestlohn</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mindestlöhne haben in Europa und in der Schweiz Aufwind. Das ist das Ergebnis eines Expertenberichts des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB, den dieser heute in Bern an einer Medienkonferenz vorgestellt hat. Mindestlöhne sind ein wirksames Instrument, um Lohndruck zu verhindern, wie Daniel Lampart sagt: „Sind die Mindestlöhne genügend hoch, führen sie zu einer ausgeglicheneren Einkommensverteilung, indem die Lage der tiefen und mittleren Einkommen verbessert wird“, bilanziert der SGB-Chefökonom und Mitautor des Expertenberichts.
</p><p>Mindestlöhne werden mehr und mehr als wirksames Mittel gegen Lohnunterbietung sowie für die Verbesserung der Lohnsituation empfohlen. Dies auch, weil nicht mit negativen Auswirkungen in Bezug auf die Arbeitslosigkeit gerechnet werden muss.
</p><p>Lampart weist auch darauf hin, dass in der Schweiz Mindestlöhne in erster Linie durch eine Stärkung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) und in zweiter Linie durch das Gesetz flächendeckend eingeführt werden sollten. So verlangt es die vor fünf Monaten lancierte SGB-Initiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“.
</p><p>„Das Volksbegehen ist in der Bevölkerung auf sehr gute Aufnahme gestossen“, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Bis heute haben es rund 80‘000 Stimmbürgerinnen und -bürger unterschrieben. Dass die Idee eines flächendeckenden Mindestlohns auf breite Zustimmung stösst, belegt auch eine von SGB und Unia beim Meinungsforschungsinstitut Link in Auftrag gegebene repräsentative Befragung: Danach befürworten 85 Prozent der Bevölkerung einen gesetzlichen Mindestlohn als Mittel gegen die Tieflohnproblematik. Als fairer Mindestlohn für einen Vollzeitjob wird im Durchschnitt ein solcher von 4487 Franken genannt. Das sind fast 500 Franken mehr als in der SGB-Initiative gefordert. Dieses eindrückliche Resultat überrascht nicht, denn fast 70 Prozent der Befragten sind überzeugt, dass in der Schweiz „viele oder sehr viele“ Menschen nicht vom Lohn ihres Vollzeitjobs leben können.
</p><p>Mit Aktionstagen vom 30. Juni bis 2. Juli in der ganzen Schweiz legt der SGB einen Zwischenspurt bei der Mindestlohn-Initiative ein.&nbsp;
</p><p>Dass die GAV nach wie vor das A und O guter Lohngestaltung sind, zeigt Syndicom-Co-Präsidentin Danièle Lenzin auf. In den Printmedien der Deutschschweiz und des Tessins, wo seit 2004 ein vertragsloser Zustand herrscht, stagniert ein Grossteil der Löhne, steigt das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern und: „die Honorare der Freischaffenden sind sozusagen zerbröselt“. Im Buchhandel will die Gewerkschaft Syndicom den Elan der Mindestlohninitiative nutzen, um in den nächsten GAV-Verhandlungen bessere Mindestlöhne festzulegen.&nbsp;
</p><p>Alessandro Pelizzari, Sekretär der Unia Genf, belegt die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohnes für den Kanton Genf vor allem mit den Grenzgänger/innen. „Im Jahr 2000 verdienten diese 10,7 % weniger als die Einheimischen, 2008 betrug der Graben 16,3%“. Schärfere flankierende Massnahmen und ein gesetzlicher Mindestlohn sind deshalb auch „ein Pfeiler gegen die xenophobe Aufspaltung der Arbeitnehmenden“.
</p><p>Der Expertenbericht „Mindestlöhne – Situation und Handlungsbedarf“ kann über den SGB oder den Buchhandel (ISBN 978-3905708806) bezogen werden. Mehr zum Volksbegehren unter&nbsp;<a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.mindestlohn-initiative.ch</a>.&nbsp;
</p><p style="font-style: italic;">&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Danièle Lenzin</span>, Co-Präsidentin syndicom</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Alessandro Pelizzari</span>, Unia-Regionalsekretär Genf und Präsident Gewerkschaftsbund Genf</li></ul><p><span style="font-style: italic;">Sowie die Zusammenfassung der Umfrage zu Mindestlöhnen.</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-361</guid><pubDate>Tue, 14 Jun 2011 10:50:00 +0200</pubDate><title>Rund 100‘000 Frauen und Männer protestieren für mehr Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/rund-100-000-frauen-und-maenner-protestieren-fuer-mehr-gleichstellung</link><description>Nationaler Streik- und Aktionstag ein voller Erfolg</description><content:encoded><![CDATA[<p>„Der Streik- und Aktionstag ist ein starkes Zeichen gegen die andauernde Lohndiskriminierung der Frauen. Jetzt muss der Staat den Arbeitgebern endlich Beine machen, die Lohndiskriminierung zu eliminieren und die Frauenlöhne massiv zu erhöhen. Er kann nicht weiter tatenlos zuschauen, wenn Verfassung und Gesetz so massiv ignoriert werden“, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner zum heutigen nationalen Aktions- und Streiktag.&nbsp;
</p><p>Insgesamt rund 100‘000 Frauen und Männer beteiligen sich seit heute Morgen früh an Hunderten von bunten, über das ganze Land verstreuten Aktionen. In zahlreichen Betrieben fanden etwa verlängerte Pausen oder Diskussionsrunden statt. Auch auf öffentlichen Plätzen wurde demonstriert: gegen die andauernde Lohndiskriminierung, gegen die ungerechte Verteilung der Erwerbs- und der privaten Betreuungsarbeit und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit mehr Kita-Plätze. Zahlreiche Aktivitäten und Feste dauern noch bis weit in den Abend hinein. Ein breites, vom SGB angeführtes Frauenbündnis aus rund 50 Organisationen sorgt für diesen selbstbewussten flächenweiten Lila-Protest.
</p><p>Nach Dutzenden von lokalen Aktionen während des Vormittags folgte um 14.06 als erste nationale Klammer der landesweite „Anpfiff für faire Frauenlöhne“. Den ganzen Nachmittag ging es weiter mit dezentralen Aktionen. So wurden etwa in Bern, Basel, St. Gallen, Jura und im Tessin am Nachmittag vor allem Betriebe des Detailhandels und der Uhrenindustrie von Gleichstellungsmärschen oder Karawanen besucht. In Basel gelangte eine «Schneckendemo» zu gleichstellungssäumigen Betrieben. In Bern machten sich Malerinnen für frauenfreundliche Arbeitsbedingungen auf dem Bau stark. In Burgdorf und Thun blieben die Postschalter länger geschlossen. In Lausanne und Yverdon stieg ein Gleichstellungs-Ballon-Pulk in den Himmel. Weitere Beispiele der zahllosen Aktionen: Ein „High-Heel-Marsch“ in Chur, ein „Gleichstellungsmarsch“ in St. Gallen, ein Liegestuhl-Streik in Kleinbasel, ein Gleichstellungsapéro in La Chaux-de-Fonds, eine BH-Push-up-Aktion in Bern, ein Gleichstellungsflamenco in Lugano, die Übergabe einer Petition für eine gute Ausbildung von Kleinkindererzieherinnen in Genf. Zudem teilten die SBB nach dem Besuch der Gewerkschaftsfrauen mit, dass sie sich am Lohngleichheitsdialog beteiligen würden.
</p><p>Seit 17 Uhr finden in vielen Städten Kundgebungen statt, gefolgt von Festen.
</p><p>Für die SGB-Aktionstag-Verantwortliche Christina Werder ist angesichts der rund 100‘00 Teilnehmenden klar: „Der nötige Schub für eine neue Offensive gegen die allgemeine Benachteiligung der Frau und gegen die Lohndiskriminierung im Speziellen ist heute erfolgt. Hier hat sich unter gewerkschaftlicher Führung ein Gleichstellungs-Netzwerk gebildet, das dran bleiben wird. Das war ein Anfang und nicht ein Ende.“
</p><p>Mehr auf:&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://www.14juni2011.ch/</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-362</guid><pubDate>Tue, 14 Jun 2011 10:00:00 +0200</pubDate><title>Anpfiff für faire Frauenlöhne – und eine violett gesprenkelte Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/anpfiff-fuer-faire-frauenloehne-und-eine-violett-gesprenkelte-schweiz</link><description>Nationaler Streik- und Aktionstag für Gleichstellung erfolgreich im Gang</description><content:encoded><![CDATA[<p>Genau um 14.06 war heute in den grösseren Schweizer Städten ein gellendes Pfeifkonzert zu vernehmen. Das war der schweizweite „Anpfiff für faire Frauenlöhne“, der erste Höhepunkt des heutigen nationalen Aktionstags für Gleichstellung.&nbsp;
</p><p>Dem landesweiten Anpfiff vorausgegangen waren Dutzende von Aktionen in der ganzen Schweiz: Die Innenstadt von Basel erwachte teilweise in violett und pink. Frühmorgens gab es im ganzen Land Verteilaktionen vor Banken und an Bahnhöfen. In Olten trafen sich Telecom-Beschäftigte zu einer Frauenbranchenkonferenz. Gewerkschaftliche Delegationen besuchten die Chefs der grossen Bahnunternehmen und verlangten von ihnen Förderung der Gleichstellung. Erste Manifestationen fanden statt in St. Gallen und im Jura. In Genf gab es eine Protestaktion vor der IAO. „Gleichstellung-Karawanen“ waren im Jura und im Berner Jura unterwegs. Filme wurden in Lausanne vorgeführt. Verlängerte Pausen oder Diskussionsrunden wurden in vielen Betrieben organisiert, vor allem in der Nahrungsmittel- und in der Maschinenindustrie oder in der Chemie. Unzählige Pausen-Schokoladen mit der Aufschrift «Unsere Arbeit ist mehr wert!» wurden in der ganzen Schweiz verteilt. An Frauen-Pic-Nics und Lila-Protestapéros war eine Vielzahl von Frauen versammelt. Der nationale Aktionstag für mehr Gleichstellung ist somit eindrücklich gestartet. Die bisherige Teilnahme an den Aktivitäten lag über den Erwartungen. Die Organisatorinnen rechnen damit, dass sich über 100‘000 Frauen und Männer beteiligen. Am Nachmittag und frühen Abend sind zahlreiche weitere Aktivitäten geplant.&nbsp;
</p><p>Drei Forderungen stehen im Zentrum des landesweiten, vom SGB angeführten Protestes:</p><ul><li>Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und Anhebung der Frauenlöhne. Immer noch verdienen Frauen rund 20 Prozent weniger, und die Lohndiskriminierung hat in den letzten Jahren sogar wieder zugenommen.</li></ul><ul><li>Gerechtere Verteilung aller Arbeit: Immer noch sind Erwerbs- und häusliche resp. private Betreuungsarbeit extrem ungleich zwischen Mann und Frau verteilt.</li></ul><ul><li>Endlich Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Immer noch mangelt es an Kita-Plätzen für Kinder.</li></ul><p>„Heute zeigen Frauen und auch Männer, dass sie den Skandal des Lohnbetrugs nicht noch weiter jahrelang duldsam ertragen wollen“, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Und in die Zukunft gerichtet: „Hier wird über viele Abgrenzungen hinaus ein Netz geknüpft, das noch einige Jahre für nötigen Schub in der Gleichstellungsfrage sorgen dürfte.“ Rund 50 Organisationen und Frauennetzwerke beteiligen sich am heutigen nationalen Streik- und Aktionstag.&nbsp;
</p><p>Notiz an die Redaktionen: Sie erhalten vor 19h eine weitere Medienmitteilung. Laufend mehr finden Sie auf:&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.14juni2011.ch/</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-363</guid><pubDate>Thu, 09 Jun 2011 10:15:00 +0200</pubDate><title>Zu unverbindlich und zu leichtgewichtig gegen Lohndiskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/zu-unverbindlich-und-zu-leichtgewichtig-gegen-lohndiskriminierung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz geht nur mangelhaft gegen Lohndiskriminierung der Frauen vor. Denn:</p><ul><li>nur freiwillige Massnahmen genügen nicht und&nbsp;</li></ul><ul><li>die bestehenden Massnahmen müssen, um wirksamer zu sein, mit mehr Ressourcen ausgestattet sein.</li></ul><p>Dies sind die zwei wichtigsten Schlussfolgerungen einer vergleichenden Länderstudie, die der SGB in Auftrag gegeben und heute veröffentlicht hat. Die Autorinnen Marianne Schär Moser und Silvia Strub zeigen im neuesten SGB-Dossier (<a href="http://www.sgb.ch/downloads.php#top1" target="_blank">http://www.sgb.ch/downloads.php#top1</a>) auf, wie einzelne EU-Staaten sowie Kanada die Lohndiskriminierung angehen. Sie verweisen auf Staaten, die verbindlichere Massnahmen eingeführt haben, beispielsweise in Form von Lohnberichten und Behörden mit entsprechenden Kontrollkompetenzen, wenn sich die freiwilligen Massnahmen als nicht genügend fruchtbar zeigten. Der Bundesrat hat bisher von solchen Massnahmen nichts wissen wollen.
</p><p>Die Autorinnen schlagen zudem vor, bei den in der Schweiz bestehenden Massnahmen mehr Ressourcen einzusetzen. Dies gälte insbesondere für die Kontrollen im Beschaffungswesen.&nbsp;
</p><p>Fazit: 15 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes ist die Schweiz auf dem Weg der Beseitigung der Lohndiskriminierung noch nicht weit vorangekommen. Und es mangelt ihr dabei – wie diese Studie zeigt – an Willen. Deshalb braucht es Druck von unten. Der SGB wird in einem breiten Bündnis für solchen sorgen: Der 14. Juni 2011, landesweiter Frauenaktionstag, bringt den „Anpfiff für faire Frauenlöhne“. Schweizweit sind bis heute mehrere Hundert Aktionen bekannt – und es werden täglich mehr. Erwartet werden mindestens 100‘000 Beteiligte.
</p><p>Mehr Infos auf&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.14juni2011.ch/</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-364</guid><pubDate>Mon, 06 Jun 2011 10:57:00 +0200</pubDate><title>Immer noch gibt es viel zu tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/immer-noch-gibt-es-viel-zu-tun</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundeskanzlei hat heute zu einem Festakt eingeladen, an dem – anlässlich des 40. Jahrestages der ersten Abstimmung mit weiblicher Beteiligung – der Kämpfe gedacht werden soll, die zur Erreichung des Frauenstimmrechts nötig waren.&nbsp;
</p><p>Blicke zurück sind nötig. Angesichts der nach wie vor frappanten Ungleichheit zwischen Mann und Frau aber sind Blicke ins Jetzt und nach vorwärts dringend verlangt. Denn&nbsp;</p><ul><li>Immer noch sind Frauen für gleichwertige Arbeit krass unterbezahlt. Diese Diskriminierung hat in den letzten Jahren sogar wieder zugenommen.</li></ul><ul><li>Immer noch sind Erwerbs- und häusliche resp. private Betreuungsarbeit extrem ungleich zwischen Mann und Frau verteilt.</li></ul><ul><li>Immer noch mangelt es an Kita-Plätzen für Kinder.&nbsp;</li></ul><p>Aus all diesen Gründen hat der SGB den kommenden 14. Juni zum nationalen Aktionstag „Anpfiff für faire Frauenlöhne“ erklärt. Flächendeckend und kämpferisch wird an diesem Tag Gleichstellung und die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes verlangt werden.&nbsp;
</p><p>Alle Aktionen auf&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.14juni2011.ch</a>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-608</guid><pubDate>Fri, 03 Jun 2011 17:02:00 +0200</pubDate><title>Frauen und Männer bekennen Farbe und verlangen „Gleichstellung jetzt!“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/frauen-und-maenner-bekennen-farbe-und-verlangen-gleichstellung-jetzt</link><description>Hunderte von Aktivitäten am nationalen Frauenaktions- und Streiktag vom 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p>Schon über 45 Organisationen und Netzwerke rufen für den 14. Juni zur Teilnahme am Frauenaktions- und Streiktag auf. Angesichts der bisherigen Mobilisierung sowie der Bestellungen von Kampagnenmaterial erwarten die Organisatorinnen, dass sich über 100'000 Frauen und Männer am Aktionstag beteiligen, wie sie heute in Bern vor den Medien erklären.
</p><p>Hunderte von Aktivitäten werden Schweiz weit im öffentlichen Raum sowie in Betrieben stattfinden: In Basel bspw. gibt es unter dem Motto „Reclaim the Mall“ Streikumzüge in Einkaufszentren, in Zürich werden Lohnrechner aufgestellt, in Bern kommt es zum Frauenfest, in Genf ist der Jet d’Eau an diesem Tag violett, in Lausanne dekorieren Aktivistinnen und Aktivisten Verwaltungsgebäude und im Aargau finden in den Spitälern Aktionen statt.
</p><p>Verbindende Elemente zwischen den verschiedenen Aktivitäten und Orten sind: lautstarker „Anpfiff für faire Frauenlöhne“ um 14.06 Uhr, Kundgebungen und Festlichkeiten am Ende des Nachmittags sowie die Farben Lila, Fuchsia und Pink. Wem es nicht möglich ist, an den Aktivitäten teilzunehmen, kann mit Kleidungsstücken „Farbe bekennen“ für „Gleichstellung jetzt!“.
</p><p>Die Frauen verlangen tatsächliche Lohngerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben. Die formelle Gleichstellung in den Gesetzen bleibt bis heute ein Lippenbekenntnis: „Gleichstellung hat ein Ziel: gleich viel“, fasst Rosmarie Zapfl die Forderungen für den Aktionstag zusammen. Sie ist Präsidentin von alliance F, der mit Abstand grössten Frauendachorganisation.
</p><p>Frauen verdienen für die gleiche Arbeit fast 20 Prozent weniger als Männer. Deshalb hält Christine Michel, Co-Präsidentin SGB-Frauen, fest: „Hört die Lohndiskriminierung nicht auf, so braucht es Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen sowie einer Ombudsfunktion.“ Dazu kommt, dass Frauenberufe immer noch deutlich unterbezahlt sind, wie Yvonne Ribi, stellvertretende Geschäftsführerin Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, erklärt: „Verglichen mit ähnlich anspruchsvollen Männerberufen verdient eine Pflegefachfrau deutlich weniger.“
</p><p>Frauen verdienen nicht nur weniger, sie leisten auch zweimal mehr unbezahlte Arbeit als Männer und haben schlechtere Möglichkeiten, Berufs- und Familienleben zu vereinbaren. „Frauen geraten beruflich während der Familienphase den Männern gegenüber nach wie vor ins Hintertreffen“, sagt Christine Bühler, Präsidentin des Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverbands. Weil es mit der Vertretung von Frauen in Führungspositionen zu wenig voran geht, fordert BDP-Stadträtin Judith Renner-Bach verbindliche Quoten in der Stadt Bern.
</p><p>Ausführliche Informationen zu den Aktivitäten und Trägerorganisationen unter&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.14juni2011.ch</a>.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Rosmarie Zapfl</span>, Präsidentin alliance F</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Christine Michel</span>, Co-Präsidentin Frauenkommisson SGB und Gleichstellungssekretärin Unia</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Christine Bühler</span>, Präsidentin des Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverbands</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Yvonne Ribi</span>, stellvertretende Geschäftsführerin Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK</li></ul><p><span style="font-style: italic;">&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-609</guid><pubDate>Fri, 27 May 2011 17:06:00 +0200</pubDate><title>Unternehmen müssen sich endlich ans Gesetz halten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/unternehmen-muessen-sich-endlich-ans-gesetz-halten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz 30 Jahren Lohngleichheitsartikel und 15 Jahren Gleichstellungsgesetz: Frauen sind nicht nur weniger in die Erwerbswelt integriert, sie werden – gesetzeswidrig – auch in der Entlöhnung für gleichwertige Arbeit nach wie vor diskriminiert. Das muss endlich ändern, fordert der SGB.
</p><p>Besonders alarmierend ist, dass sich diese Diskriminierung in den letzten Jahren gar noch verschärft hat, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner heute anlässlich einer Medienkonferenz des SGB und seiner Gewerkschaften. „Auch der vor zwei Jahren als innovativer Schweizer Weg gestartete Versuch, die unhaltbare Lohndiskriminierung der Frauen im Rahmen des sogenannten Lohngleichheitsdialogs zu beseitigen, hat bisher nur ernüchternde Resultate gebracht.“ Ändere sich dies nicht, „so braucht es griffigere staatliche und gesetzliche Massnahmen. Wir denken dabei vor allem an Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenz, wie sie die AutorInnen der Evaluation des Gleichstellungsgesetzes 2006 in den Raum gestellt haben.“ Rechsteiner rief die Frauenmehrheit im Bundesrat auf, „tatkräftig mitzuhelfen, dass der fortwährende Skandal der verfassungsverletzenden Lohnungleichheit endlich aufhört.“
</p><p>SGB-Zentralsekretärin Christina Werder kritisierte, dass sich bis heute nur zehn Unternehmen und zwei Verwaltungen dem Lohngleichheitsdialog angeschlossen hätten. Deshalb würden die Gewerkschaften am 14. Juni, dem nationalen Aktions- und Streiktag, für speziellen Druck von unten sorgen, damit es bei der Lohngleichheit endlich einen kräftigen Schub vorwärts gehe.
</p><p>Auch SGB-Vizepräsidentin und Unia-GL-Mitglied Vania Alleva prangerte das Desinteresse auf Arbeitgeberseite an. In der Maschinenindustrie betrage die Lohndiskriminierung immer noch 14,2%, im Detailhandel 11,1%, in der Lebensmittelindustrie 12,8% und bei den Banken/Versicherungen 8,7%. Ihre Folgerung: „Arbeitgeber, die sich dem Dialog verweigern, wollen offenbar die Löhne der Frauen gar nicht anpassen, denn Lohngleichheit ist nicht gratis zu haben. Positive Ausnahmen, die sich zur Teilnahme am Lohngleichheitsdialog entschlossen haben, sind etwa das Unternehmen Tornos in der Maschinenindustrie, Audémars Piguet in der Uhrenindustrie oder Mc Donalds im Gastgewerbe.“
</p><p>Der SEV, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, fordert vorerst die grossen Betriebe auf, am Lohngleichheitsdialog mitzumachen. „Die SBB haben sich bereit erklärt, mit den Sozialpartnern eine Beteiligung am Lohngleichheitsdialog zu diskutieren und verbindlich zu regeln“, sagte SEV-Präsident und SGB-Vize Giorgio Tuti. Schriftlich aufgefordert worden seien auch BLS und RhB. „Der SEV wird diese Betriebe am 14. Juni besuchen und die Teilnahme auch mündlich einfordern.“ Die regionalen Betriebe würden dann später angegangen, wenn die grossen Unternehmen als gutes Beispiel vorangingen.
</p><p>Einen erfolgreich abgeschlossenen Lohndialog kann Syndicom mit der Post vermelden. Es war keine Korrektur nötig. Nunmehr hat Syndicom auch die Swisscom zum Mitmachen überzeugt. Dagegen harze es – so Syndicom-GL-Mitglied Bernadette Häfliger-Berger – in der grafischen Industrie und in der Medienbranche. Auch Syndicom will „im Rahmen der Aktionen zum 14. Juni Betriebe davon überzeugen, dem Lohngleichheitsdialog möglichst rasch beizutreten.“&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Christina Werder</span>, SGB-Zentralsekretärin</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, SGB-Vizepräsidentin, Mitglied Unia-GL</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, SGB-Vizepräsident, Präsident SEV</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Bernadette Häfliger Berger</span>, Mitglied Syndicom-GL</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-365</guid><pubDate>Fri, 27 May 2011 10:58:00 +0200</pubDate><title>Schweizerischer Bankpersonalverband (SBPV): Neues Mitglied des SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schweizerischer-bankpersonalverband-sbpv-neues-mitglied-des-sgb</link><description>SGB vergrössert und verbreitert sich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist erfreut über den heutigen Entscheid der Delegierten des Schweizerischen Bankpersonalverbands, dass der SBPV Vollmitglied des SGB wird. Die Delegiertenversammlung des SGB vom November wird diese Mitgliedschaft formell bestätigen. Der Beitritt erfolgt auf Anfang 2012. Damit will der SBPV seine Position stärken zum Wohle seiner Mitglieder. Der SBPV zählt fast 10‘000 Mitglieder. Er vertritt die Angestellten des Finanzbereichs.
</p><p>Mit diesem Beitritt dehnt der SGB als grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz seine Vertretung im Dienstleistungsbereich aus. In den letzten zehn Jahren kamen Verbände aus folgenden Bereichen dazu: Bundesverwaltung, Sozialarbeit, Flugverkehr, Informatik, Musik und Theater oder UN-Personal.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-610</guid><pubDate>Thu, 26 May 2011 17:14:00 +0200</pubDate><title>Lohndruck ist Realität – Probleme insbesondere bei Neueinstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-ist-realitaet-probleme-insbesondere-bei-neueinstellungen</link><description>Stellungnahme des SGB zum Observatoriumsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz gehört zu den Ländern in Europa mit tiefer Arbeitslosigkeit und hohen Löhnen. Zum Schutz der Löhne und der Beschäftigung führte sie deshalb die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ein. Die Flankierenden Massnahmen sind ein mächtiges Instrument, wenn sie konsequent angewendet werden. Sie haben nicht nur eine soziale Schutzfunktion, sondern sie sind auch das einzige nichtdiskriminierende Steuerungsinstrument für den Arbeitsmarktzugang. Wenn die Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte zu den gleichen Bedingungen anstellen müssen wie die Inländer, verhindert das eine Verdrängung von inländischen Arbeitskräften. Dann wandern nur diejenigen Arbeitskräfte ein, die im Land fehlen. Die Schweiz muss durchsetzen, dass bei uns Schweizer Löhne bezahlt werden. Damit schützt sie das Lohnniveau und verhindert die Verdrängung von Inländern durch Ausländer.
</p><p>Damit die Schweizer Bevölkerung von den Vorteilen der Bilateralen Verträge profitieren kann und negative Auswirkungen verhindert werden, müssen die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt sein.
</p><h3>Risikobereich Neueinstellungen</h3><p>Besonderem Risiko von Lohndruck ausgesetzt sind Neuanstellungen. Lohnsenkungen sind hier ohne Änderungskündigung möglich. Ein Teil der Neuanstellungen betrifft die Neubesetzung von vakanten Dauerstellen. Sehr bedeutend und sensibel sind aber auch Temporärstellen, Kurzaufenthalte oder Entsendungen – d.h. kurzfristige Einsätze mit vielen Wechseln. Der Lohndruck bei den Neuanstellungen dürfte wegen der Frankenstärke noch zunehmen.
</p><p>Der Observatoriumsbericht vermutet in gewissen Branchen (bspw. Industrie, Baugewerbe) einen Druck auf die Einstiegslöhne. Das gestützt auf Lohnstatistiken der Jahre 2002 bis 2008. Neuere Zahlen fehlen leider. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Lohndruck bei Neuanstellungen tendenziell zugenommen hat.
</p><p>So arbeiten heute deutlich mehr Kurzaufenthalter (bis 90 Tage) in der Schweiz als 2008. Deren Arbeitsvolumen hat um rund 20 Prozent zugenommen. Die Löhne der Kurzaufenthalter sind durchwegs um rund 10 Prozent tiefer als diejenigen der Schweizer Arbeitnehmenden, die weniger als ein Jahr bei ihrem Arbeitgeber arbeiten.
</p><p style="font-weight: bold;">Monatslöhne bei Anstellungen mit Dienstalter unter 1 Jahr</p><p><i>Quelle: BFS</i></p><p>Auch die Temporärbeschäftigung ist stark gestiegen (innert Jahresfrist um 25 Prozent). Diese zeichnet sich durch besonders häufig wechselnde Arbeitsverhältnisse aus. Dieses Jahr dürfte ein historischer Höchststand erreicht werden. Die Temporärbeschäftigung hat seit Einführung der Personenfreizügigkeit stark zugenommen. Das auch, weil die Bedingungen stark gelockert wurden. Im Gegensatz zu früher können heute Grenzgänger, Kurzaufenthalter und Meldepflichtige verliehen werden. Gemäss dem SECO-Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen haben 41 Prozent der Temporärbüros zu tiefe Löhne bezahlt.
</p><p style="font-weight: bold;">Anteil Temporärarbeit am gesamten Arbeitsvolumen</p><p><i>Quellen: SECO, BFS, 2010 und 2011 Schätzung SGB</i></p><h3>Grenzgänger – starke Zunahme der Hilfskräfte weist auf lückenhaften Lohnschutz hin</h3><p>Die Zahl der Grenzgänger hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Auffallend ist, dass insbesondere die „Hilfsarbeitskräfte“ unter den Grenzgängern anteilsmässig deutlich gestiegen sind – nämlich von 12 Prozent im Jahr 2002 auf 17 Prozent 2010. Diese Entwicklung widerspricht der Einwanderungspolitik der Schweiz, gemäss der vor allem Arbeitnehmende mit besonderen Qualifikationen ins Land kommen sollen. Die starke Zunahme im Bereich der Hilfsarbeitskräfte weist darauf hin, dass der Schutz der Schweizer Löhne zu wenig konsequent durchgesetzt wurde. Denn an Hilfsarbeitskräften fehlt es der Schweiz nicht.
</p><h3>Lohndruck in ungeschützten Branchen ist eine Realität</h3><p>Lohndumping und Lohndruck ist in der Schweiz eine Realität. Die Anfang Mai vom&nbsp;<br>&nbsp;SECO veröffentlichten Berichte der tripartiten Kommissionen weisen sogar auf eine Akzentuierung des Problems hin. Besorgniserregend ist die Lage vor allem in Branchen ohne Mindestlöhne. Denn hier können Arbeitgeber, die zu tiefe Löhne zahlen, nicht gebüsst werden. Betroffen sind vor allem die Branchen Reinigung (kleine Firmen in der Deutschschweiz), Temporärarbeit, Journalismus, Gartenbau, Handel sowie Teile der Industrie.
</p><p>Das Gesetz sagt unmissverständlich, was in solchen Fällen zu tun ist (Art. 360a OR). Bei wiederholter, missbräuchlicher Lohnunterbietung müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen. Doch in der ganzen Deutschschweiz wurde das Gesetz bisher nicht angewendet mit Ausnahme des Bundes-NAV in der Hauswirtschaft. Kein Kanton hat bisher Mindestlöhne erlassen, obwohl die Lage in der Deutschschweiz nicht besser ist als in der lateinischen Schweiz. Auch der Bund ist kaum aktiv.
</p><h3>Schutz der Löhne und Arbeitsplätze mit lückenlosen Flankierenden garantieren</h3><p>Damit die Löhne und Arbeitsplätze gesichert sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:</p><ul><li>Bund und Kantone müssen Dumping aufdecken (Arbeitsmarktbeobachtung mit Kontrollen u.a.)</li></ul><ul><li>Die Schweizer Löhne müssen durchgesetzt werden (Mindestlöhne und Bussen bei Verstössen)</li></ul><p>Diese Bedingungen sind leider nur teilweise erfüllt. Wie erwähnt wurden bisher kaum Mindestlöhne erlassen, so dass die Löhne auch bei Dumping ungeschützt sind. Der Bund muss dieses folgenschwere Vollzugsproblem lösen. Das Gesetz hat zudem empfindliche Lücken. Scheinselbständige können ungeschoren davonkommen. Und Schweizer Arbeitgeber, die gegen Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen verstossen, müssen nur eine Zivilklage fürchten. Bund und Kantone können sie nicht belangen. Diese Lücken müssen geschlossen werden. Um volle Transparenz bei den Neueinstellungen zu erhalten, müssen hier die Kontrollen intensiviert werden (50 Prozent der Neueinstellungen kontrollieren).</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-366</guid><pubDate>Fri, 20 May 2011 11:00:00 +0200</pubDate><title>Kontrolloffensive bei Neuanstellungen und Task Force gegen Vollzugsnotstand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kontrolloffensive-bei-neuanstellungen-und-task-force-gegen-vollzugsnotstand</link><description>SGB-Delegierte wollen schärfere und zusätzliche flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Damit Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert sind, braucht es scharfe, wirksame flankierende Massnahmen. Der Handlungsbedarf ist gross. Denn Lohndruck ist verbreitet, wie der jüngste Bericht des SECO zeigt. Trotz der alarmierenden Situation herrscht Vollzugsnotstand: In der ganzen Deutschschweiz wurden keine Mindestlöhne erlassen, obwohl diese Massnahme im Dumpingfall vom Gesetz vorgeschrieben ist. Sanktionen gegen die festgestellten Verstösse können in vielen Fällen nicht durchgesetzt werden. Um diesen Missstand zu beseitigen, verabschiedeten die SGB-Delegierten in Bern folgendes Massnahmenpaket:
</p><p>Die Hälfte aller Neuanstellungen in der Schweiz müssen kontrolliert werden. Bei Neuanstellungen ist die Gefahr am grössten, dass die Arbeitgeber die Löhne drücken. Zudem sind 50 Prozent der ausländischen Firmen (Entsendefirmen) zu kontrollieren.
</p><p>Trotz verbreitetem Lohndumping erlassen der Bund und die Deutschschweizer Kantone keine Mindestlöhne, obwohl das im Gesetz vorgeschrieben ist. Eine nationale Task Force mit Beteiligung der Gewerkschaften muss den Vollzugsnotstand beseitigen.
</p><p>Im Gesetz sind folgende Lücken zu schliessen:</p><ul><li>Pflicht, Dokumente zum Beleg der Selbständigkeit mitzuführen; Kompetenz der Kontrolleure, bei Verdacht auf Scheinselbständigkeit einen Arbeitsunterbruch zu erzwingen.</li></ul><ul><li>Bund und Kantone müssen alle Verstösse gegen Normalarbeitsverträge büssen; dumpende Arbeitgeber müssen Löhne nachzahlen.</li></ul><ul><li>Kündigungen aufgrund der Einstellung einer billigeren Arbeitskraft müssen aufgehoben werden können.</li></ul><ul><li>Bei Lohndumping haftet grundsätzlich der Auftraggeber – mindestens aber der Generalunternehmer (Solidarhaftung).</li></ul><ul><li>Beseitigung der Diskriminierung der Schweizer Arbeitskräfte gegenüber ihren Kollegen in der EU bei Mitbestimmung und Massenentlassungen. Es kann nicht sein, dass internationale Firmen Arbeitskräfte in der Schweiz auf die Strasse stellen, nur weil Entlassungen bei uns einfacher sind.</li></ul><p>Des Weiteren befassten sich die Delegierten mit der finanziellen Situation der Rentner. Die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen spitzt sich im Alter zu. Renten, welche die gewohnte Lebensführung nicht sichern können, sind weit verbreitet. Dies auch bei Personen, die ein Leben lang voll gearbeitet haben. Ohne Rentenerhöhungen ist die Sicherung eines würdigen Lebensabends kurz- bis mittelfristig gefährdet. Deshalb lancierte der SGB das Projekt „AHVplus“. Es fordert, je nach Einkommen der ehemals Erwerbstätigen, Zuschläge auf den AHV-Renten.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-367</guid><pubDate>Wed, 18 May 2011 11:03:00 +0200</pubDate><title>Europäische Bürgerinitiative für ein soziales Europa wird geprüft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/europaeische-buergerinitiative-fuer-ein-soziales-europa-wird-geprueft</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die schwerwiegenden Auswirkungen der Sparprogramme auf die Erwerbstätigen und welche gewerkschaftliche Strategie einzuschlagen sei, um Wege zu einem sozialen Europa zu bahnen: Das sind die zwei Schwerpunktthemen des Kongresses des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), der aktuell (16. bis 19. Mai) in Athen stattfindet.&nbsp;
</p><p>In diesem Kontext hat der Kongress den gemeinsamen Antrag von SGB und Travail.Suisse für die Lancierung einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „Für ein Europa ohne Lohn- und Sozialdumping – Vorrang der sozialen Grundrechte vor den Binnenmarktfreiheiten“ beraten. Der Kongress will eine Kampagne für ein soziales Europa führen; die Forderung zur Lancierung einer entsprechenden EBI hat er jedoch lediglich zur Prüfung entgegengenommen. Ausschlaggebend dafür war, dass eine Reihe von Ländern, ausgeprägt etwa Frankreich und Belgien, keine gewerkschaftliche Tradition des Unterschriftensammelns kennt oder dass in anderen Staaten solche Aktionen stark eingeschränkt sind.&nbsp;
</p><p>Die Schweizer Gewerkschaften werden ihre Überzeugungsversuche innerhalb des EGB fortsetzen. Denn sie bleiben überzeugt, dass eine EBI breit sensibilisierte und so ein Druckmittel würde, das den nötigen politischen Bruch herbeiführen könnte.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-368</guid><pubDate>Mon, 16 May 2011 11:05:00 +0200</pubDate><title>Nein zum 24-Stunden-Arbeitszwang im Verkauf – auch in Tankstellenshops</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitszwang-im-verkauf-auch-in-tankstellenshops</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und die Unia lehnen die Parlamentarische Initiative Lüscher entschieden ab: Der Vorstoss verlangt, dass Tankstellenshops an Autobahnen und Hauptverkehrsstrassen nachts und sonntags durchgehend geöffnet haben dürfen. Damit wollen die Anhänger einer total flexibilisierten Arbeitswelt den Schutz vor Nacht- und Sonntagsarbeit weiter beschneiden.&nbsp;
</p><p>Vania Alleva, Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Unia und SGB-Vize-Präsidentin, kritisiert die Liberalisierungspläne der Arbeitgeber: „Die Initiative Lüscher ist ein inakzeptabler Angriff auf das Arbeitsrecht und auf eine wichtige Freiheit der Arbeitnehmer – die Freiheit, nicht rund&nbsp; um die Uhr verfügbar sein zu müssen.“ Die Folgen der Initiative Lüscher wären tatsächlich fatal: Nacht- und Sonntagsarbeit führen zu mehr Stress und sind gesundheitsschädlich. Sie erhöhen das Risiko für Krebs, Herz- und Gefässerkrankungen, Verdauungs- und Schlafstörungen. Im Verkauf arbeiten zudem viele alleinerziehende Mütter. Für sie ist Nacht- und Sonntagsarbeit besonders schwierig, da es dann keine ausserfamiliäre Kinderbetreuung gibt. Auch ist der Sonntag oftmals der einzige Tag, an dem Mütter und Kinder gleichzeitig frei haben. Und schliesslich ist Nachtarbeit in Tankstellenshops gefährlich – Überfälle sind dort besonders häufig.&nbsp;
</p><p>Die Initiative ist ein Türöffner für eine generelle Deregulierung der Arbeitszeiten. Wenn Tankstellenshops an Hauptverkehrsstrassen in Städten und Agglomerationen länger öffnen, müssen andere Läden nachziehen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Zudem müssten auch Arbeitnehmende anderer Branchen (Reinigung, Zulieferung, Sicherheit, Informatik usw.) häufiger nachts und sonntags arbeiten, um den reibungslosen Betrieb der Tankstellenshops zu gewährleisten. Die nächste Etappe auf dem Weg zu gänzlich deregulierten Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten ist bereits in Vorbereitung: Der Nationalrat hat kürzlich eine Motion Hutter angenommen, die den Kantonen erlaubt, die Ladenöffnungszeiten autonom festzulegen. Stimmt dem auch der Ständerat zu, würde der Schutz vor Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel mit einem Schlag abgeschafft.&nbsp;
</p><p>Für den SGB und die Unia ist klar: Gesundheit, Sicherheit, Sozial- und Familienleben der Arbeitnehmenden dürfen nicht den Profitinteressen der Shop-Betreiber geopfert werden. Zudem ist offensichtlich: Ein ausgewiesenes Konsumentenbedürfnis für längere Ladenöffnungszeiten besteht nicht: Die Bevölkerung hat in den letzten Jahren 9 von 10 Liberalisierungsvorlagen an der Urne abgelehnt.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-369</guid><pubDate>Fri, 13 May 2011 11:07:00 +0200</pubDate><title>Demontage anstatt Sanierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/demontage-anstatt-sanierung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Fahrlässig und allzu eilfertig präsentiert der Bundesrat seine Pläne für die Demontage der IV. Trotz breiter Kritik im Vernehmlassungsverfahren hält er nicht nur an seinen Abbauvorschlägen fest, sondern erweitert diesen Abbau gar noch durch Renteneinbussen bei allen laufenden IV Renten.
</p><p>Die Kürzung laufender Renten bricht einen bisherigen sozialpolitischen Grundsatz. Bei über 50‘000 Betroffenen sollen die ohnehin schon kleinen IV-Renten um rund 20 Prozent gesenkt werden. Zudem will der Bundesrat die Kinderrenten sowohl für die IV als auch für die AHV drastisch reduzieren. Das enge Korsett der vorgeschlagenen Schuldenbremse wird zusätzlich allen IV-Renten den automatischen Teuerungsausgleich wegstreichen.
</p><p>Diese IV-Revision ist eine Armutsfalle. Um über die Runden zu kommen, werden die Betroffenen stark auf Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe angewiesen sein. Damit werden deren Systeme massiv belastet. Die Kantone haben das Nachsehen.
</p><p>Die IV ist auf dem Weg zur finanziellen Stabilität. Die drastischen Einsparungen der IV-Revisionen 5 und 6a zeigen mit dem markanten Rückgang der Neurentner/innen ihre Wirkung. Die IV-Zusatzfinanzierung bringt zusätzliche Einnahmen, so dass ausgabeseitig keine weiteren Massnahmen getroffen werden müssen. Die IV-Revision 6b ist überflüssig. Der SGB fordert die Rückweisung der Vorlage.
</p><p>Für die finanziellen Probleme der IV können nicht die IV-Rentner/innen verantwortlich gemacht werden. Sie werden nun zur Kasse gebeten, obschon der Bund dank hoher Einnahmeüberschüsse die IV-Schuld längst hätte tilgen können.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-371</guid><pubDate>Thu, 12 May 2011 11:12:00 +0200</pubDate><title>Gegen Sparkahlschlag, Lohndumping und Beschneidung der Arbeitnehmer-Rechte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gegen-sparkahlschlag-lohndumping-und-beschneidung-der-arbeitnehmer-rechte</link><description>Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gut 1000 Delegierte von 83 gewerkschaftlichen Dachorganisationen aus 36 europäischen Ländern bestreiten vom 16. bis 19. Mai 2011 in Athen den 12. ordentlichen Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB). Der Kongress steht unter dem Motto „Mobilisieren für ein soziales Europa“.&nbsp;
</p><p>Sein schwerpunktmässiges Anliegen wird sein, sozialtaugliche Wege aus der Krise aufzuzeigen. Den Vorschlägen des Euro-Paktes, die massive Sparprogramme verordnen und damit die Krise verlängern und deren Folgen einseitig von den kleinen Leuten ausbaden lassen, wird entschieden opponiert. Investitionen aus den EU-Fonds sollen in den verschuldeten Staaten wieder für Wachstum sorgen. Dazu soll auch die Europäische Zentralbank billiges Geld zur Verfügung stellen.
</p><p>Ein wichtiges Traktandum des Kongresses ist die zunehmende Beschneidung der Gewerkschaftsrechte. So sollen die Behörden in der EU neu das Recht auf autonome Vertragsverhandlungen einengen können. Das werden die EGB-Gewerkschaften nicht hinnehmen. Ebensowenig, dass ihr Kampf gegen Lohndumping resp. für Lohngleichheit zunehmend im Namen der Wirtschaftsfreiheiten beschnitten wird.&nbsp;
</p><p>In diesem Sinn wird in Athen auch die von SGB-Präsident Paul Rechsteiner angeführte Delegation des SGB aktiv werden. Sie verlangt in einem Antrag eine Kampagne „Für ein Europa ohne Lohn- und Sozialdumping“. Als zentrales Element dieser Kampagne soll im Frühjahr 2012 eine Europäische Bürgerinitiative lanciert werden. Damit würden die EU-Behörden beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, damit die sozialen Grundrechte wieder vor die Binnenmarktfreiheiten treten und das Prinzip des gleichen Lohnes für gleichwertige Arbeit (Arbeitsortsprinzip) EU-weit gilt. - Für eine rege Diskussion dürfte zudem der Antrag der spanischen Gewerkschaften nach einem europäischen Generalstreik sorgen.
</p><p>Die SGB-Delegation an diesem Kongress setzt sich zusammen aus Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, Vasco Pedrina, SGB-Vertreter im EGB-Vorstand, Andreas Rieger, Co-Präsident Unia, und Barbara Spalinger, Vize-Präsidentin SEV. Die Kongressentscheide werden dokumentiert auf&nbsp;<a href="http://www.etuc.org/congress2011" target="_blank" rel="noreferrer">www.etuc.org/congress2011</a>.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-370</guid><pubDate>Thu, 12 May 2011 11:08:00 +0200</pubDate><title>Härtere und zusätzliche flankierende Massnahmen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haertere-und-zusaetzliche-flankierende-massnahmen-noetig</link><description>SGB-Delegiertenversammlung zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Medienschaffende
</p><p>Ausserordentliche Situationen verlangen ausserordentliche Massnahmen: Lohndruck und verbreitetes Lohndumping erfordern wirksame Gegenmassnahmen. Solche diskutieren und beschliessen die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds an ihrer Versammlung. Dort werden sie ein Programm zum Schutz unserer Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze verabschieden. Zur Debatte stehen eine Verschärfung der bestehenden flankierenden Massnahmen sowie ein weiteres Paket mit neuen Schutzmechanismen. Diese umfassen Massnahmen in den Bereichen Kontrollen, gesetzliche Grundlagen sowie Mindestlöhne.
</p><p>Die rund 80 Delegierten, darunter die Hälfte Basismitglieder, debattieren über die flankierenden Massnamen am
</p><p style="font-weight: bold;">Freitag 20. Mai 2011, 10 bis ca. 11 Uhr im grossen Saal der Unia, Weltpoststrasse 20, Bern.</p><p>Die gesamte Delegiertenversammlung dauert von 9.30 bis 12.30 Uhr. Weitere wichtige Traktanden sind eine steuerpolitische Standortbestimmung sowie ein Bericht zur finanziellen Lage der Rentner/innen. Dieser zeigt, dass eine Rentenverbesserung für nach wie vor einen grossen Teil der pensionierten Menschen nötig ist.
</p><p>Wir freuen uns, Sie an dieser Delegiertenversammlung zu begrüssen und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
</p><p>Freundliche Grüsse
</p><p>SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-372</guid><pubDate>Wed, 04 May 2011 11:14:00 +0200</pubDate><title>AHV-Finanzen realistischer geschätzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-finanzen-realistischer-geschaetzt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Groschen ist gefallen: Statt mit ultrapessimistischen Annahmen den unmittelbar bevorstehenden finanziellen Kollaps der AHV an die Wand zu malen, legt das zuständige Departement des Innern (EDI) endlich eine glaubwürdigere Einschätzung der finanziellen Lage der AHV vor.
</p><p>Damit nähert es sich den AHV-Finanzszenarien des SGB an. Diese erwiesen sich in der Vergangenheit als weit zutreffender als die Schwarzmalerei des Bundes. Gemäss kürzlich publizierter SGB-Prognosen ist die AHV bis 2025 ohne Beitragserhöhungen auch bei einer weiteren Zunahme der Lebenserwartung finanziert – und das ohne irgendwelche Leistungskürzungen.
</p><p>Auch wenn das EDI neu die AHV-Finanzen für stabil hält, ist zu fürchten, dass es in der alten Logik gefangen bleibt. Erhöhungen des AHV-Alters und Rentenkürzungen bleiben auf der politischen Agenda und erschweren den Dialog.
</p><p>Dabei drängt sich vielmehr eine Verbesserung der AHV-Rente auf. Heute beträgt die anvisierte Rentenhöhe 60 Prozent des ehemaligen Verdienstes. Das reicht bei tiefen und mittleren Einkommen hinten und vorne nicht. Deshalb startete der SGB sein Projekt „AHVplus“. Es fordert, je nach Einkommen der ehemals Erwerbstätigen, Zuschläge auf den AHV-Renten.
</p><p>Zudem muss endlich die Schuld der IV bei der AHV getilgt werden. Der Bund hat dank hoher Einnahmeüberschüsse die hierfür nötigen 15 Mrd. Franken auf dem Ausgleichskonto. Damit wird gesichert, dass die IV nach Ablauf der Zusatzfinanzierung (2018) nicht durch mehrere hundert Mio. Franken Schuldzinsen zusätzlich belastet wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-373</guid><pubDate>Tue, 03 May 2011 11:15:00 +0200</pubDate><title>Deutschschweizer Kantone müssen rasch Mindestlöhne erlassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/deutschschweizer-kantone-muessen-rasch-mindestloehne-erlassen</link><description>SGB besorgt über Zunahme von Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zeigt ein besorgniserregendes Bild. Die Zahl der Lohnverstösse nahm zu. In Kantonen wie AG, AI, AR oder BL bezahlte ein Viertel bis zwei Drittel der Schweizer Arbeitgeber zu tiefe Löhne. Angesichts dieser Dumpingfälle ist es unverständlich, dass bisher kein einziger Deutschschweizer Kanton Mindestlöhne einführte, um die betroffenen Arbeitnehmer zu schützen. Das Gesetz sagt klar, dass bei Lohndumping Mindestlöhne erlassen werden müssen.
</p><p>Mindestlöhne sind auch ein mächtiges Instrument, um den Arbeitsmarkt zu steuern. Ist gesichert, dass die Arbeitgeber in- und ausländischen Arbeitnehmern den gleichen Lohn bezahlen müssen, so werden nur diejenigen Arbeitskräfte aus dem Ausland angestellt, die in der Schweiz fehlen. Verdrängung von Inländern kann verhindert werden.
</p><p>Nach wie vor sehr grosse Probleme gibt es in der Temporärbranche. 41 Prozent der Temporär-firmen bezahlten zu tiefe Löhne (gemäss GAV-Kontrollen). Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Temporäre muss nun rasch flächendeckend in Kraft gesetzt werden. Und die Kantone müssen Temporärbüros, welche die Löhne unterbieten, die Betriebsbewilligung entziehen. Wie es das Gesetz verlangt.
</p><p>In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (u.a. Bau) kann Lohn-dumping über Bussen bekämpft werden. Das ist positiv. Doch viele Arbeitgeber versuchen die Lohnbestimmungen durch Scheinselbständigkeit zu unterlaufen. Die Tendenz ist zunehmend. Es braucht daher dringend eine gesetzliche Grundlage, damit die Scheinselbständigkeit wirksam bekämpft werden kann.
</p><p>Sehr viele Lohnunterbietungen ergeben die Kontrollen in der Reinigungsbranche. Diese ist nur teilweise über Mindestlöhne geschützt. In dieser Branche müssen die GAV-Mindestlöhne auf alle Unternehmen – auch auf die kleinen in der Deutschschweiz – ausgedehnt werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-611</guid><pubDate>Mon, 02 May 2011 17:17:00 +0200</pubDate><title>Nationalbank und Bund müssen die Realwirtschaft schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalbank-und-bund-muessen-die-realwirtschaft-schuetzen</link><description>Frankenstärke bedroht über 100‘000 Arbeitsplätze</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Franken hat sich seit Ende 2007 um mehr als 20 Prozent aufgewertet. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Franken bis 2008 unterbewertet war, ist die jüngste Aufwertung stark. Gegenüber einem längerfristigen Trend ist der Franken um rund 10 Prozent höher bewertet.</p><p class="Text" style="font-weight: bold;">Realer Aussenwert des Frankens</p><p class="Text">&nbsp;</p><h3 class="Zwischentitel1mitAbstandobenzumText"><span><span>Gravierende negative Auswirkungen der Frankenstärke drohen</span></span></h3><p class="Text">Diese Aufwertung hat für die kleine, offene Schweizer Wirtschaft gravierende negative Auswirkungen. Die nun vorliegende Studie der KOF ETH zu den Auswirkungen der Frankenstärke auf die Schweizer Wirtschaft bestätigt dabei frühere Forschungsergebnisse<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><span style="font-size:8.0pt"><span style="font-size:8.0pt; letter-spacing:.15pt">[1]</span></span></a>. Eine Aufwertung des Frankens um 10 Prozent hat nach rund zwei Jahren ein um 3 Prozent tieferes Bruttoinlandprodukt und eine entsprechend tiefere Beschäftigung zur Folge. Das sind rund 120‘000 Stellen. Besonders davon betroffen sind die Maschinen- und Metallindustrie sowie der Tourismus.</p><p class="Text">Die Auswirkungen der Frankenstärke sind nicht schockartig, sondern schleichend. Doch sie sind bereits deutlich sichtbar. Die nominellen Warenexporte stagnieren weitgehend auf einem Niveau, das nach wie deutlich unter den Vorkrisenwerten liegt (-8 Prozent), die Preise und Margen sinken. Die Logiernächtezahlen sinken. Umfragen bei den Unternehmen zeigen das Ausmass der Probleme. In der Industrie (insbesondere MEM) gibt beispielsweise die Mehrheit der befragten Firmen an, stark/deutlich von der Frankenstärke betroffen zu sein. Die Firmen haben bereits Massnahmen im Personalbereich ergriffen oder geplant. Kurzfristig zielen diese vor allem auf Lohnsenkungen. Danach folgen Personalabbau und Auslagerungen.</p><p class="Text" style="font-weight: bold;">Auswirkungen der Frankenstärke – Ergebnisse von aktuellen Firmenbefragungen</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table style="border-collapse:collapse; border:none" border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td style="width: 23.28%; border-width: 1pt medium; border-style: solid none; border-color: windowtext -moz-use-text-color; padding: 0cm 5.4pt; font-weight: bold;" width="23%">&nbsp;<p style="text-align:left"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Quelle</span></p>&nbsp;</td><td style="width: 15.76%; border-width: 1pt medium; border-style: solid none; border-color: windowtext -moz-use-text-color; padding: 0cm 5.4pt; font-weight: bold;" width="15%">&nbsp;<p style="text-align:left"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Branchen</span></p>&nbsp;</td><td style="width: 18.88%; border-width: 1pt medium; border-style: solid none; border-color: windowtext -moz-use-text-color; padding: 0cm 5.4pt; font-weight: bold;" width="18%">&nbsp;<p style="text-align:center"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Anteil neg.&nbsp;<br>&nbsp;betroffene Firmen</span></p>&nbsp;</td><td style="width: 42.08%; border-width: 1pt medium; border-style: solid none; border-color: windowtext -moz-use-text-color; padding: 0cm 5.4pt; font-weight: bold;" width="42%">&nbsp;<p style="text-align:right"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Massnahmen der Firmen<br>&nbsp;(im Bereich Lohn, Beschäftigung)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:49.65pt"><td style="width:23.28%; border:none; background:#DBE5F1; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:49.65pt" width="23%">&nbsp;<p style="margin-top:6.0pt; margin-right:0cm; margin-bottom:10.0pt; margin-left:0cm; text-align:left"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Swissmem (Jan/Feb 2011)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:15.76%; border:none; background:#DBE5F1; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:49.65pt" width="15%">&nbsp;<p class="DecimalAligned" style="margin-top:6.0pt; line-height:13.5pt"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">MEM-Industrie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:18.88%; border:none; background:#DBE5F1; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:49.65pt" width="18%">&nbsp;<p class="DecimalAligned" style="margin-top:6.0pt; text-align:right; line-height:13.5pt"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">52%<span>&nbsp;&nbsp;</span>(stark)<br>&nbsp;33%<span>&nbsp;&nbsp;</span>(mittelmässig)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:42.08%; border:none; background:#DBE5F1; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:49.65pt" width="42%">&nbsp;<p class="DecimalAligned" style="margin-top:6.0pt; text-align:right; line-height:13.5pt"><span style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Kzfr.: Lohnsenkungen (8%); Löhne in Euro (7%)<br>&nbsp;Lgfr.: Verlagerungen ins Ausl. (41%),&nbsp;<br>&nbsp;Personalabbau (28%)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:23.28%; border:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" width="23%">&nbsp;<p style="text-align:left"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">OSEC (1. Quartal 2011)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:15.76%; border:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" width="15%">&nbsp;<p class="DecimalAligned" style="margin-top:6.0pt; line-height:13.5pt"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">div. KMU</span></p>&nbsp;</td><td style="width:18.88%; border:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" width="18%">&nbsp;<p class="DecimalAligned" style="margin-top:6.0pt; text-align:right; line-height:13.5pt"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">55%<span>&nbsp;&nbsp;</span>(tiefere Exporte)<br>&nbsp;75%<span>&nbsp;&nbsp;</span>(tiefere Margen)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:42.08%; border:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" width="42%">&nbsp;<p class="DecimalAligned" style="margin-top:6.0pt; text-align:right; line-height:13.5pt"><span style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">k.A.</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td rowspan="2" style="width:23.28%; border:none; border-bottom: solid windowtext 1.0pt; background:#DBE5F1; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" width="23%">&nbsp;<p style="text-align:left"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">SNB (1. Quartal 2011)&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:15.76%; border:none; background:#DBE5F1; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" width="15%">&nbsp;<p class="DecimalAligned" style="margin-top:6.0pt; line-height:13.5pt"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Industrie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:18.88%; border:none; background:#DBE5F1; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" width="18%">&nbsp;<p class="DecimalAligned" style="margin-top:6.0pt; text-align:right; line-height:13.5pt"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">51%<span>&nbsp;&nbsp;</span>(deutlich)<br>&nbsp;28%<span>&nbsp;&nbsp;</span>(leicht)</span></p>&nbsp;</td><td rowspan="2" style="width:42.08%; border:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; background:#DBE5F1; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" width="42%">&nbsp;<p class="DecimalAligned" style="margin-top:6.0pt; text-align:right; line-height:13.5pt"><span style="font-size:9.0pt; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Personalabbau (15%),<br>&nbsp;Lohnsenkungen (7%),<br>&nbsp;<span>&nbsp;</span>Verlagerungen ins Ausland (8%)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:15.76%; border:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; background:#DBE5F1; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" width="15%">&nbsp;<p class="DecimalAligned"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; line-height:115%; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Dienstleistungen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:18.88%; border:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; background:#DBE5F1; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" width="18%">&nbsp;<p class="DecimalAligned" style="text-align:right"><span lang="DE" style="font-size:9.0pt; line-height:115%; font-family:&quot;Arial Narrow&quot;,&quot;sans-serif&quot;">14%<span>&nbsp;&nbsp;</span>(deutlich)<br>&nbsp;26%<span>&nbsp;&nbsp;</span>(leicht)</span></p>&nbsp;</td></tr></tbody></table><h3 class="Zwischentitel1mitAbstandobenzumText">Nationalbank und Bund müssen Realwirtschaft vor Frankenstärke schützen</h3><p class="Text">Der Franken ist stark überbewertet. Die Frankenstärke lässt sich durch Fundamentalfaktoren (Kaufkraftparität u.a.) nicht erklären.</p><p class="Text">Die Nationalbank hat den Auftrag, Preisstabilität zu gewährleisten und die Konjunkturentwicklung zu berücksichtigen. Weil der Frankenkurs einen starken Einfluss auf die Teuerung und die Konjunktur in der Schweiz hat, ergibt sich daraus indirekt der Auftrag für die Nationalbank, gegen starke Wechselkursschwankungen zu intervenieren. Das steht in der Botschaft zur Revision des Nationalbankgesetzes vom 26. Juni 2002:</p><p class="Text" style="margin-top:0cm; margin-right:1.0cm; margin-bottom:7.0pt; margin-left:1.0cm"><span style="font-style: italic;">„Die Störungen der Gesamtnachfrage stammen in der Schweiz typischerweise aus dem Ausland. So können internationale Portfolioumschichtungen in den Schweizerfranken zu einer starken Aufwertung unserer Währung am Devisenmarkt führen. Besteht die Gefahr, dass der Aufwärtsdruck auf den Franken längere Zeit andauert, ist eine Lockerung der schweizerischen Geldpolitik angebracht. Denn ein starker und anhaltender Höhenflug des Schweizerfrankens gefährdet die Preisstabilität. Er bewirkt vorerst einen Einbruch von Produktion und Beschäftigung und anschliessend einen Rückgang des Preisniveaus. Lockert die SNB die Geldpolitik, bewahrt sie nicht nur die Preisstabilität, sondern sie trägt auch dazu bei, den Produktions- und Beschäftigungseinbruch zu mildern“</span>&nbsp;(S. 6182).</p><p class="Text">Die Frankenstärke ist eine enorme Gefahr für die Schweizer Wirtschaft. Kurzfristig für die Exportwirtschaft (Industrie und Tourismus) und längerfristig für die gesamte Wirtschaft, hangen doch die Einkommen in der kleinen Schweiz entscheidend vom Wohlergehen der Exportwirtschaft ab. Die Politik muss die Frankenstärke bekämpfen.</p><ul><li>Die Nationalbank darf die Zinsen nicht erhöhen, sonst lockt sie ausländisches Geld an. Die Geldpolitik ist wegen des starken Frankens bereits überdurchschnittlich restriktiv (siehe die Grafik zum Monetary conditions index MCI).</li></ul><ul><li>Die Nationalbank muss die Frankenstärke über die Einführung und Verteidigung einer Untergrenze beim Franken/Euro-Kurs stoppen. In Ländern mit einem Wechselkursziel wie Dänemark sind damit verbundene Interventionen Alltag. Und sie funktionieren. Inflationsängste sind übertrieben. Erstens ist die Kernteuerung gegenwärtig nahe null<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"><span><span style="font-size:8.0pt"><span><span><span style="font-size:8.0pt; letter-spacing:.15pt">[2]</span></span></span></span></span></a>&nbsp;und der starke Franken wird auf den Schweizer Preisen lasten. Zweitens kann die Liquidität im Falle einer Frankenabwertung durch Verkäufe der Euro-Anlagen der SNB rasch wieder abgeschöpft werden.</li></ul><ul><li>Der Bund und die Nationalbank müssen zusammen Massnahmen zur Begrenzung der Frankenspekulation einführen. Fast alle kleinen Volkswirtschaften haben sich gegen Wechselkursschwankungen geschützt:<a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3"><span><span style="font-size:8.0pt"><span><span><span style="font-size:8.0pt; letter-spacing:.15pt">[3]</span></span></span></span></span></a>&nbsp;Sei es durch Einschränkungen des Devisenhandels<a href="typo3/#_ftn4" target="_blank" name="_ftnref4"><span><span style="font-size:8.0pt"><span><span><span style="font-size:8.0pt; letter-spacing:.15pt">[4]</span></span></span></span></span></a>&nbsp;(bspw. Singapur, Südkorea), durch die Anbindung der Währung an andere Währungen (bspw. Singapur, Dänemark) oder durch eine Gemeinschaftswährung mit anderen Staaten (bspw. Niederlande). Der uneingeschränkte Handel des Frankens und die gänzlich geöffneten Kapitalmärkte der Schweiz sind im internationalen Vergleich fast einzigartig.</li></ul><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text" style="font-weight: bold;">Restriktive Geldpolitik (MCI)<a href="typo3/#_ftn5" target="_blank" name="_ftnref5"><sup><sup><span style="font-size:10.5pt; letter-spacing:.15pt">[5]</span></sup></sup></a></p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size:8.0pt; letter-spacing:.2pt">[1]</span></a>&nbsp;Siehe die Übersicht über die existierenden Modellschätzungen für die Schweiz im SGB-Dossier Nr. 71 „Auswirkungen einer Frankenaufwertung auf die Schweizer Wirtschaft“ (http://www.sgb.ch/uploaded/Dossier/71_DL_d_Wechselkurs.pdf).</p></div><div id="ftn2"><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2"><span style="font-size:8.0pt; letter-spacing:.2pt">[2]</span></a>&nbsp;Die März-Teuerung von 1 Prozent ist die Folge der höheren Ölpreise und des statistischen Sondereffekts, dass die Bekleidungspreise erstmals auch im März statt nur im Januar erhoben wurden, wodurch die Preise der Frühlings- / Sommer-kollektion 2011 mit den Ausverkaufspreisen vom Januar 2010 verglichen werden. Dieser Sondereffekt erhöht den Landesindex der Konsumentenpreise um rund 0.4 Prozentpunkte.</p></div><div id="ftn3"><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3"><span style="font-size:8.0pt; letter-spacing:.2pt">[3]</span></a>&nbsp;Siehe die Übersicht des Internationalen Währungsfonds:&nbsp;<a href="http://www.imf.org/external/np/mfd/er/2008/eng/0408.htm" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.imf.org/external/np/mfd/er/2008/eng/0408.htm</a>.</p></div><div id="ftn4"><p><a href="typo3/#_ftnref4" target="_blank" name="_ftn4"><span style="font-size:8.0pt; letter-spacing:.2pt">[4]</span></a>&nbsp;Siehe dazu auch eine Bewertung von Kapitalverkehrskontrollen durch den Internationalen Währungsfonds: <a href="http://www.imf.org/external/pubs/ft/sdn/2011/sdn1106.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">www.imf.org/external/pubs/ft/sdn/2011/sdn1106.pdf</a>.</p></div><div id="ftn5"><p><a href="typo3/#_ftnref5" target="_blank" name="_ftn5"><span style="font-size:8.0pt; letter-spacing:.2pt">[5]</span></a>&nbsp;Berechnung des MCI: Realer 3-Monats-Libor (Teuerungsbereinigung mit Kernteuerung als Trimmed Mean gemäss SNB) mit dreifachem Gewicht und Trendabweichung des realen Aussenwerts des Frankens (Trendberechnung mit deterministischem Trend).</p></div></div>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-374</guid><pubDate>Sun, 01 May 2011 11:17:00 +0200</pubDate><title>Starkes Zeichen für Mindestlöhne, mehr Verteilgerechtigkeit und Gleichstellung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/starkes-zeichen-fuer-mindestloehne-mehr-verteilgerechtigkeit-und-gleichstellung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Mehrere 10‘000 Menschen haben gestern und heute anlässlich des 1. Mai, des einzigen weltumspannenden Feiertags, der in allen Kulturen am gleichen Tag gefeiert wird, in weit über 50 Orten der Schweiz für Mindestlöhne, mehr Verteilgerechtigkeit, starke Sozialversicherungen, Gleichstellung und eine solidarischere Welt demonstriert. Der SGB hat den 1. Mai 2011 unter das Motto „Lohndruck stoppen – Mindestlöhne jetzt!“ gestellt. An vielen Orten wurden denn auch für die Mindestlohn-Initiative des SGB Unterschriften gesammelt. Nach drei Monaten Sammelzeit sind bereits über 66‘000 Unterschriften zusammen. Gegeisselt wurde an fast allen Veranstaltungen, dass einerseits die Elite sich so schamlos wie noch nie Einkommen und Vermögen zuschanzt, während andererseits die Löhne der Normalverdienenden immer mehr unter Druck geraten.&nbsp;</p><p class="Text">Dieser zunehmenden sozialen Kluft wurde überall der Kampf angesagt. SGB-Präsident Paul Rechsteiner nannte in St. Gallen ein Korrekturmittel: „Wir fordern generelle reale Lohnrunden und so unspektakuläre, aber für die Leute wichtige Errungenschaften wie den automatischen Teuerungsausgleich für alle. Statt Boni, Prämien und den Exzessen weniger. Und wir brauchen endlich Mindestlöhne, gute Gesamtarbeitsverträge und ein gesetzliches Minimum für die Branchen, die keine Gesamtarbeitsverträge kennen. 22 Franken pro Stunde oder 4‘000 Franken pro Monat sind das Minimum.“&nbsp;</p><p class="Text">Angeprangert wurde überall die falsche, unsoziale die Einkommensspreizung verstärkende Steuerpolitik. SGB-Chefökonom Daniel Lampart dazu in Thalwil: „Die zahlreichen Steuergeschenke von Bund und Kantonen an die Grossverdiener und die Reichen kosten Milliarden. Doch wer zahlt das? Zahlen müssen die Normalverdienenden und die tiefen Einkommen. Es kommen die Familien an die Kasse, die jeden Franken zweimal umdrehen müssen. Sie zahlen höhere Gebühren, indirekte Steuern und Krankenkassenprämien. Eine vierköpfige Familie aus der Mittelschicht hat darum heute weniger Geld zum Leben als noch vor knapp zehn Jahren, obwohl die Wirtschaft im gleichen Zeitraum um rund 15 Prozent gewachsen ist.“&nbsp;</p><p class="Text">Neben starken Sozialversicherungen, vor allem einer auszubauenden AHV, wurde auch die Ausblutung des Staates kritisiert. Alain Carrupt, Co-Präsident von Syndicom und SGB-Präsidialausschussmitglied, in Zürich: „Liberalisierungen und Privatisierungen sind Öl für den Motor einer ungleichen Verteilung. Deshalb werden wir auch die nächsten Privatisierungen und Liberalisierungen erfolgreich bekämpfen!“</p><p class="Text">Einen besonderen Stellenwert nahm die Forderung nach mehr Gleichstellung ein. Kritisiert wurde an fast allen Veranstaltungen, dass sich die Löhne zwischen den Geschlechtern in jüngster Vergangenheit wieder auseinander entwickeln. Diesen Skandal wollen die Gewerkschaften zusammen mit zahlreichen weiteren Organisationen in einer Kampagne thematisieren. Sie führen am 14. Juni in der ganzen Schweiz Aktionen durch. Auch Streikpausen sind vorgesehen. SGB-Vize-Präsidentin Vania Alleva dazu in Uster: „Unsere Forderungen sind klar: Höhere Frauenlöhne, endlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit und familienverträgliche Arbeitsbedingungen. Der 14. Juni ist aber nicht nur ein Frauentag. Es braucht alle – Frauen und Männer- damit wir mit der Gleichstellung vorwärts kommen.“</p><p class="Text">Der SGB verurteilt den – zum Glück erfolglosen – Versuch des Schwarzen Blocks, Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey in Zürich am Sprechen zu hindern. Der 1. Mai gehört vorwärts weisenden Argumenten und nicht der Unterbindung der Debatte.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-375</guid><pubDate>Wed, 27 Apr 2011 11:19:00 +0200</pubDate><title>Es gibt ein Recht auf Stop, wenn es zu gefährlich wird!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-gibt-ein-recht-auf-stop-wenn-es-zu-gefaehrlich-wird</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Über 250 000 Unfälle ereignen sich in der Schweiz jedes Jahr an den Arbeitsstellen. 100 davon enden tödlich und ebenso viele in schwerer Invalidität. Im Rahmen der EKAS- (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) und SUVA-Kampagne «Vision 250 Leben» will auch der SGB dazu beitragen, die Zahl dieser folgenschweren Unfälle zu reduzieren. Diese Kampagne will die Todes- und Invaliditätsfälle innert 10 Jahren halbieren. So würden 250 Leben bewahrt und ebenso viele Schwerstinvaliditätsfälle verhindert.
</p><p>Für den SGB ist klar: Keine Arbeit, und sei sie noch so wichtig, ist gerechtfertigt, wenn sie das Leben gefährdet. Die Gewerkschaften müssen dafür sorgen, dass allen Arbeitnehmenden das bedingungslose Recht zukommt, die Arbeit anzuhalten, sobald Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht mehr gegeben sind.
</p><p>Deshalb verweist der SGB im Rahmen der Kampagne mit einem kleinen Faltprospekt im Format einer Kreditkarte speziell auf die wichtigsten Rechte der Arbeitnehmenden hinsichtlich Arbeitssicherheit. Neben dem Verweis auf<span style="font-weight: bold;">&nbsp;«Stop: Sicherheit zuerst!»</span>&nbsp;erinnert der SGB daran, dass der Arbeitgeber alle entsprechenden Schutzmassnahmen ergreifen muss, die Arbeitnehmenden jedoch sich am Schutz beteiligen müssen, indem sie sich informieren, untereinander diskutieren und handeln, wenn sich Probleme einstellen.
</p><p>Der Prospekt ist verfügbar in Deutsch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Serbokroatisch, Türkisch und Albanisch. Er wird den Arbeitnehmenden ab dem 28. April (Tag der Arbeitssicherheit und Weltgedenktag der Opfer von Arbeitsunfällen) gratis verteilt und kann bei&nbsp;<a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7">info(at)sgb.ch</a>&nbsp;oder den einzelnen SGB-Gewerkschaften bestellt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-612</guid><pubDate>Tue, 26 Apr 2011 17:21:00 +0200</pubDate><title>Einkommensschere mit intelligenter Lohn- und Steuerpolitik bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einkommensschere-mit-intelligenter-lohn-und-steuerpolitik-bekaempfen</link><description>Mit seinem Verteilungsbericht liefert der SGB den bis heute fehlenden, wissenschaftlichen Überblick über die Einkommens- und Vermögensverteilung in der Schweiz der letzten 15 Jahre. Das Resultat ist klar, die Profiteure der letzten 10, 15 Jahre sind die hohen und höchsten Einkommen – sowohl bei den Löhnen als auch bei den Vermögenseinkommen, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner sagt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die bestbezahlten 40‘000 Personen erhöhten ihre Reallöhne um über 20 Prozent. Gleichzeitig stiegen die tiefen und mittleren Löhne nur um rund 2 bis 4 Prozent, womit sie deutlich unter dem Produktionswachstum lagen. Verursacht wird diese Lohnschere von der individualisierten Lohnpolitik. Die Lohnschere öffnet sich am meisten in denjenigen Branchen, die am stärksten Bonuszahlung pflegen (bspw. Banken, Versicherungen). Besser sieht es in Branchen mit aktiver Mindestlohnpolitik und guten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) aus. „Dank hohem Organisationsgrad schaffen wir es, vergleichsweise anständige Lohnverhältnisse zwischen den Berufen mit einfacheren Anforderungen und den obersten Einkommensklassen zu bewahren, doch der Druck der Unternehmen geht eindeutig in die andere Richtung“, hält Giorgio Tuti fest. Er präsidiert die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV und ist SGB-Vizepräsident.
</p><p>Die Steuer- und Abgabepolitik stand voll im Dienst der höchsten Einkommen und Vermögen. Das Resultat: 2008 hat eine Familie mit hohem Einkommen 14‘800 Franken mehr frei verfügbares Einkommen als vor zehn Jahren. Die mittleren und besonders die tiefen Familieneinkommen haben hingegen kaum mehr Geld zum Leben (2‘700 bzw. 300 Franken).
</p><p>Das Fazit von SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „Mit individualisierter Lohnpolitik und Boni werden die tiefen und mittleren Löhne um ihren Anteil an der Wertschöpfung gebracht.“ Für gerechtere Verhältnisse braucht es generelle Lohnerhöhungen. Anstelle von Boni sollen 13 Monatslöhne bezahlt werden. Alle Löhne müssen durch Mindestlöhne geschützt sein, über GAV und einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr./h, wie das die Mindestlohn-Initiative vorsieht.
</p><p>Die Steuer- und Abgabenpolitik muss den tiefen und mittleren Einkommen nützen. Der SGB lehnt Steuersenkungen fürs Bausparen, die Abschaffung der Emissionsabgabe bei Obligationen sowie die Revision der Wohneigentumsbesteuerung ab. Diese öffentlichen Gelder braucht es für eine gerechtere Finanzierung der Krankenversicherung. Prioritär sind höhere Prämienverbilligungen.
</p><p>Der Verteilungsbericht kann unter&nbsp;<a href="http://www.verteilungsbericht.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.verteilungsbericht.ch</a>&nbsp;heruntergeladen werden.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Vizepräsident SGB und Präsident SEV</li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-376</guid><pubDate>Wed, 20 Apr 2011 11:21:00 +0200</pubDate><title>Grossbanken bleiben Grossrisiko</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/grossbanken-bleiben-grossrisiko</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bund und Nationalbank sind der UBS vor zwei Jahren mit einer Milliardenspritze zu Hilfe geeilt. Mit einer Vorlage will der Bundesrat nun sichern, dass sich ein solcher Fast-Kollaps einer unserer Banken, die zu gross sind, um sie untergehen zu lassen („too big to fail“), nicht wiederholt. Dieses Ziel verfehlt er.
</p><h3 class="PresseOberzeile" style=" ">Zu weiche Too-big-to-fail-Auflagen</h3><p>Alle sind sich einig, dass die Banken genügend Eigenkapital halten müssen, damit sie weniger krisenanfällig sind, und um ihre Lust auf Hochrisikogeschäfte zu drosseln. Indem der Bundesrat verlangt, dass die Grossbanken nur ungefähr 3 Rappen pro Bilanzfranken halten müssen, schlägt er viel zu tiefe Eigenkapitalvorschriften vor. Dieses „echte“ Eigenkapital sollen sie mit so genannten Coco-Bonds erhöhen können. Dabei handelt es sich um hochkomplexe, strukturierte Konstrukte, die noch keine Krise überstehen mussten.
</p><p>Völlig unsinnig findet der SGB zudem, dass der Bundesrat die Stempelabgabe abschaffen und auf 200 Mio. Franken Steuereinahmen verzichten will. Damit wird das Schuldenmachen für die Banken billiger, was die Krisengefahr erhöht.
</p><p>Es ist nun Aufgabe des Parlaments, die Too-big-to-fail-Vorlage so zu verbessern, dass die Grossbanken stabil sind. Es darf keine zweite Finanzkrise wegen riskanten Bankenspekulationen geben.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-377</guid><pubDate>Thu, 07 Apr 2011 11:23:00 +0200</pubDate><title>Teuerung frisst Lohnerhöhungen fast gänzlich weg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/teuerung-frisst-lohnerhoehungen-fast-gaenzlich-weg</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>2010 stagnierten die Reallöhne beinahe. Die Nominallohnerhöhung von 0,8 Prozent wurde 2010 von der Teuerung weggefressen. Dazu kamen stark steigende Krankenkassenprämien, so dass den Arbeitnehmenden unter dem Strich sogar weniger freies Einkommen blieb als im Jahr zuvor.
</p><p>Im Verhandlungsjahr 2009 war die Teuerung um 0,5 Prozent im Minus. Gemessen an dieser Negativteuerung wäre der Lohnabschluss für 2010 positiv. Doch das ändert nichts an der oben genannten Tatsache...
</p><p>Positiv ist, dass die Frauenlöhne mit 1,1 Prozent etwas stärker gestiegen sind. Damit wird ein kleiner Teil der Lohndifferenz gegenüber den Männern abgebaut. Doch bis diese endgültig aus der Welt geschafft ist, dürfte es bei diesen kleinen Schritten noch Jahrzehnte gehen. Daher führt der SGB heuer eine Lohngleichheitskampagne durch, die als Höhepunkt gesamtschweizerisch Aktionen am 14. Juni vorsieht.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-378</guid><pubDate>Fri, 01 Apr 2011 11:24:00 +0200</pubDate><title>Doppelte Verschlechterung bei der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/doppelte-verschlechterung-bei-der-ahv</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Masken sind gefallen: Auf Anregung der beiden St. Galler Ständeratsmitglieder Eugen David (CVP) und Erika Forster (FDP) hin, beschliesst die vorberatende Kommission, die AHV-Leistungen gleich doppelt zu verschlechtern. Einerseits soll das Frauenrentenalter steigen und andererseits die Rentenhöhe gekürzt werden. Beides bekämpft der SGB vehement.
</p><p>Die AHV ist grundsolide finanziert, wie neusten Zahlen des AHV-Fonds belegen. Daran ändert sich auch die nächsten 15 Jahre nichts, wie eine kürzlich veröffentliche SGB-Analyse zeigt.
</p><p>Für viele Menschen reichen die Leistungen der Altersvorsorge heute nicht zum Leben. Eine Heraufsetzung des Rentenalters bedeutet eine Rentensenkung.
</p><p>Es muss sichergestellt werden, dass ältere Arbeitnehmer bis zum Rentenalter arbeiten können, statt Personen im Rentenalter neu auf den Arbeitsmarkt zu zwingen. Die Realität zeigt nämlich, dass heute 55jährige, die ihre Stelle verlieren, fast keine Chance mehr haben, wiederum eine zu finden. Hier muss der Hebel angesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-379</guid><pubDate>Thu, 31 Mar 2011 11:26:00 +0200</pubDate><title>Über 15‘000 Aussteuerungen an einem Tag!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueber-15-000-aussteuerungen-an-einem-tag</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Morgen, am 1. April, wird das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in Kraft gesetzt. Weil der Bundesrat trotz aller gewerkschaftlichen Warnungen daran festgehalten hat, dass dessen Leistungskürzungen für alle Erwerbslosen und nicht nur – wie üblich – für die ab diesem Datum neu erwerbslos Werdenden gelten soll, werden an diesem einzigen Tag über 15‘000 Aussteuerungen vollzogen.
</p><p>Der Bundesrat ist für diesen schwarzen 1. April verantwortlich. Er hat mit dieser brutalen Änderung der Spielregeln während dem Spiel das Prinzip von Treu und Glauben gebrochen. Der SGB hatte mehrmals gefordert, die neuen AVIG-Spielregeln nur für die ab dem Datum der Inkraftsetzung arbeitslos Werdenden einzuführen. Ebenso hatte der SGB wiederholt an den Bundesrat appelliert, die AVIG-Revision erst dann in Kraft zu setzen, wenn die Krise vorbei wäre.&nbsp;
</p><p>Es ist kein missratener Aprilscherz, sondern bittere Wirklichkeit: Der Bundesrat verteilt den gut Betuchten Steuergeschenke, den schlecht Gestellten radiert er die Versicherungsunterstützung weg.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-380</guid><pubDate>Wed, 30 Mar 2011 11:27:00 +0200</pubDate><title>Véronique Polito zur neuen Zentralsekretärin für Bildungspolitik gewählt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/veronique-polito-zur-neuen-zentralsekretaerin-fuer-bildungspolitik-gewaehlt</link><description>Neuer Kopf beim SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat an seiner heutigen Sitzung einstimmig Véronique Polito Schmidt als neue Zentralsekretärin für Bildungspolitik gewählt. Sie wird in dieser Funktion Peter Sigerist ablösen, der nach 16jährigem engagiertem und erfolgreichem Wirken auf Mitte Jahr pensioniert wird.&nbsp;</p><p class="Text">Die 1977 geborene Véronique Polito hat ein Studium der Sozialwissenschaften mit dem Master abgeschlossen. Sie war anschliessend in diversen Asylorganisationen tätig. Seit 2007 betreut sie als politische Sekretärin auf dem Unia-Zentralsekretariat die beiden Dossiers „kollektive Arbeitsbeziehungen“ und „berufliche Aus- und Weiterbildung“. Als neue SGB-Zentralsekretärin wird Véronique Polito für die Bildungspolitik insgesamt zuständig sein, wobei der Schwerpunkt dieses Dossiers auf der beruflichen Aus- und Weiterbildung liegt.&nbsp;</p><p class="Text">Véronique Polito wird ihre Stelle beim SGB an einem noch festzulegenden Zeitpunkt zur Jahresmitte antreten.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-381</guid><pubDate>Mon, 28 Mar 2011 11:29:00 +0200</pubDate><title>Bereits 25‘414 Unterschriften gesammelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bereits-25-414-unterschriften-gesammelt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach zwei Monaten haben bereits über 25‘000 Personen die Mindestlohn-Initiative des SGB unterschrieben. Sie zeigen damit, dass sie mittels Gesamtarbeitsverträgen einen wirksamen Schutz gegen den Lohndruck wollen, dem alle Arbeitnehmenden ausgesetzt sind. Und sie unterstützen das Anliegen, einen Minimallohn von 22 Franken pro Stunde einzuführen, damit alle Männer und Frauen, die in der Schweiz arbeiten, einen anständigen Lohn erhalten. 400‘000 Personen profitieren davon, die grosse Mehrheit sind Frauen.
</p><p>Der Erfolg der Initiative „für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“ macht die Wirtschaftsführer zunehmend nervös. In den letzten Wochen erschienen immer häufiger Texte gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Economiesuisse, Avenir Suisse und andere Sprachrohre der Wirtschaft machen bereits im Sammelstadium ideologisch mobil gegen das Anliegen und versuchen ihre Anhänger argumentativ zu munitionieren.
</p><p>Vom Donnerstag 31. März bis Samstagabend 2. April legt der SGB einen Zwischenspurt ein. Schweizweit sammelt er an über 100 Ständen Unterschriften für die Mindestlohn-Initiative. Unterstützt wird er dabei von Partnerorganisationen. Ziel ist, einige weitere Zehntausend Unterschriften zu sammeln.
</p><p>Mehr Informationen zu den Sammelständen sowie zur Mindestlohn-Initiative finden sich unter&nbsp;<a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/aktionswochenende-31-3-2-4/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.mindestlohn-initiative.ch/aktionswochenende-31-3-2-4/</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-382</guid><pubDate>Wed, 23 Mar 2011 11:30:00 +0100</pubDate><title>Es braucht wesentlich strengere Eigenkapitalvorschriften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/es-braucht-wesentlich-strengere-eigenkapitalvorschriften</link><description>SGB zur Änderung des Bankengesetzes (too big to fail)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass Finanzkrisen immense Schäden verursachen und für die Arbeitnehmenden Arbeitsplatz und Lohn bedrohen. Dennoch wartet der Bundesrat in der too big to fail-Regelung nur mit Soft-Vorschlägen auf.&nbsp;</p><p class="Text">Das A und O entsprechender Risikoeindämmung sind viel schärfere Eigenmittelvorgaben. Die Bundesratsvorschläge zur Erhöhung des Eigenkapitals genügen jedoch bei weitem nicht. Das Eigenkapital von UBS oder CS muss mindestens so hoch sein, dass deren grösster Verlust (gemessen an der Bilanzsumme) in den letzten 30 Jahren hätte aufgefangen werden können. Auch die Liquidität soll den gleichen Kriterien gehorchen. Der SGB verlangt zudem, dass sich die Eigenmittel der Banken primär an den risikoungewichteten Aktiven bemessen müssen (Leverage-Ratio). Dabei ist eine Leverage-Ratio von 10 Prozent anzustreben.&nbsp;</p><p class="Text">Der SGB lehnt die Anrechnung von Coco-Bonds an die vorgeschriebenen Eigenmittel ab. Coco-Bonds haben krisenverstärkendes Potential. Sollen die Banken sicherer werden, braucht es eine Erhöhung der harten Eigenmittel.&nbsp;</p><p class="Text">Völlig kontraproduktiv ist die geplante Abschaffung der Emissionsabgabe für Obligationen und Geldmarktpapiere. Damit erhalten die Banken nicht nur ein weiteres Steuergeschenk, sondern gleichzeitig einen Anreiz, sich zu verschulden, anstelle von Eigenkapital zu bilden. Der SGB lehnt diese Abschaffung ab.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-613</guid><pubDate>Tue, 22 Mar 2011 17:29:00 +0100</pubDate><title>Mindestens 15 Jahre lang keine Zusatzbeiträge nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mindestens-15-jahre-lang-keine-zusatzbeitraege-noetig</link><description>Die AHV ist bis 2025 ohne Beitragserhöhungen auch bei einer weiteren Zunahme der Lebenserwartung finanziert – und das ohne irgendwelche Leistungskürzungen. Dies zeigen die neuen SGB-Finanzierungsszenarien. Sie basieren auf vorsichtigen Annahmen und den aktuellen offiziellen Bevölkerungsszenarien für die nächsten fünfzig Jahre.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wichtigste Ursache für die gute finanzielle Situation der AHV ist das Lohnwachstum. Aufgrund der stark gestiegenen Produktivität nahmen die realen Löhne seit 1950 um mehr als das Vierfache zu. Das erhöhte die Einnahmen der AHV stark. Mit guter Arbeitsmarktpolitik (steigende Löhne, tiefe Arbeitslosigkeit) und sozialer Steuerpolitik können wir diesen leistungsfähigen und grundsoliden Finanzierungsmechanismus weiter stärken.
</p><p>In der Vergangenheit trafen die SGB- Finanzierungsszenarien recht genau zu. Jahr für Jahr erzielt die AHV Milliardenüberschüsse; gemäss den Finanzszenarien des Bundes dagegen sollte sie seit längerem riesige Defizite einfahren.&nbsp;
</p><p>Die offiziellen AHV-Szenarien sind viel zu pessimistisch. Damit wurde Panik gemacht und Abbau begründet. Sie haben mit der Realität nichts zu tun. Auch in anderen zentralen Politikbereichen legte der Bund in jüngster Zeit immer wieder dramatisch falsche Zahlen vor (bspw. Ausfälle wegen Unternehmenssteuerreform II).
</p><p>Der SGB verlangt nun einen Kurswechsel:</p><ul><li>Die ständigen Abbauforderungen in der AHV müssen endlich zurückgezogen werden. Schluss mit der Angstmacherei der letzten zehn Jahre gegenüber jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern.</li></ul><ul><li>Der Bund soll die 15 Mrd. Franken Schulden tilgen, welche die IV bei der AHV hat. Dafür soll er die Überschüsse im Bundeshaushalt verwenden, die wegen der massiven Fehlbudgetierungen der letzten Jahre heute auf dem Ausgleichskonto liegen.</li></ul><ul><li>Der Bund muss zu einer Praxis richtiger und realistischer Annahmen zurückkehren. So betragen die kumulierten Budgetierungsfehler in der Ära Merz mehr als 22 Mrd. Franken. Da sich die Schuldenbremse auf die falschen Budgetzahlen (statt die richtigen Rechnungsergebnisse) stützt, werden die Zahlen des Bundes immer mehr zu einer politischen Manipulationsgrösse, mit denen eine unsoziale Politik begründet wird.</li></ul><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB&nbsp;&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-384</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2011 11:35:00 +0100</pubDate><title>Restriktive Geldpolitik der Nationalbank: Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/restriktive-geldpolitik-der-nationalbank-loehne-und-arbeitsplaetze-in-gefahr</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der starke Franken belastet die Schweizer Exportwirtschaft enorm. Er erreichte vergangene Nacht gegenüber dem Dollar einen neuen Höchststand. Trotz Wachstum der Weltwirtschaft stagnieren die Schweizer Exporte.</p><p class="Text">Als Folge versuchten bereits erste Firmen, die Löhne zu senken bzw. die Arbeitszeiten zu erhöhen. Die Gewerkschaften leisten Widerstand. Doch wenn die Frankenstärke anhält, droht ein Dammbruch mit Lohndruck und Arbeitsplatzverlusten.</p><p class="Text">Die Wachstumszahlen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sind trügerisch. Die Schweizer Wirtschaft wächst vor allem weil die Bevölkerung zunimmt. Insbesondere gemessen an der Frankenstärke, aber auch am Pro-Kopf-Wachstum ist die Geldpolitik deutlich zu restriktiv.</p><p class="Text">Besorgniserregend ist speziell, dass die Nationalbank in ihrer Lagebeurteilung keine Interventionen bei Deflationsgefahr mehr in Aussicht stellt.</p><p class="Text">Der SGB verlangt von der Nationalbank Massnahmen gegen die Frankenstärke. Er schlägt erstens vor, eine Untergrenze gegenüber dem Euro einzuführen und zu verteidigen. Zweitens müssen Massnahmen zur Einschränkung des spekulativen Devisenhandels ergriffen werden.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-383</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2011 11:32:00 +0100</pubDate><title>Berufsbildung: Ständerat macht ersten Schritt zur Stärkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/berufsbildung-staenderat-macht-ersten-schritt-zur-staerkung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Ständerat hat heute im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 2012 (BFI 2012) einen zwar kleinen, aber ersten Schritt zur Stärkung der Berufsbildung getan: Er hat die Vorlage des Bundesrates um rund 50 Millionen aufgestockt, mit dem Ziel, die höhere Berufsbildung zu fördern.&nbsp;</p><p class="Text">Der Bund sollte seit 2008 einen Viertel der öffentlichen Aufgaben im Bereich der Berufsbildung finanzieren. Das tat und tut er bisher nicht. Mit dem heutigen Entscheid kommt er immerhin dem Ziel näher. Und der Bundesrat hat eine klare Absichtserklärung abgegeben, dass er im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-16 dieses Ziel unbedingt erreichen will.&nbsp;</p><p class="Text">Der SGB hat sich stark für die Krediterhöhung engagiert. Nach diesem ersten zu begrüssenden ständerätlichen Schritt hat es nun der Nationalrat in der Hand, die bundesgesetzliche Aufgabe bereits 2012 vollständig zu erreichen und damit der höheren Berufsbildung einen neuen Schub zu geben.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-385</guid><pubDate>Wed, 16 Mar 2011 11:36:00 +0100</pubDate><title>Leichter Rückgang als Nachwehen der Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/leichter-rueckgang-als-nachwehen-der-krise</link><description>Mitgliederentwicklung des SGB im vergangenen Jahr</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB, die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz, zählte Ende 2010 genau 372'042 Mitglieder. Nach einem Anstieg im Jahre 2009 von rund 9000 Mitgliedern verfügt der SGB nunmehr im Jahresvergleich 09/10 über 5285 Mitglieder weniger. Das entspricht einem Rückgang von 1,4 %.&nbsp;
</p><p>Zulegen konnte der SGB erneut bei den Frauen. Ende 2009 waren erstmals über 100'000 Frauen im SGB organisiert, ein Jahr später hat ihre Zahl um 594 zugenommen. Der Frauenanteil erhöht sich innert Jahresfrist um 0,5 % auf 27,3 %. Im Zweijahresvergleich legte der SGB um rund 6500 Frauen zu.&nbsp;
</p><p>Die Zahl der Mitgliederverbände hat sich wegen der Fusion der Gewerkschaften Kommunikation und comedia zur syndicom von 16 auf 15 reduziert. Von diesen 15 Gewerkschaften haben 4 zugenommen, 1 blieb unverändert, 10 haben Mitglieder verloren.&nbsp;
</p><h3>Bemerkungen zu den einzelnen grossen Verbänden</h3><p>Die Unia hat nach zwei Jahren mit stabiler Mitgliederentwicklung im vergangenen Jahr einen Mitgliederverlust von 1,3% erlitten. Wie bei den anderen Gewerkschaften auch haben sich bei ihr die Folgen der Wirtschaftskrise mit zeitlicher Verzögerung niedergeschlagen. Im Dienstleistungssektor der Unia stiegen die Mitgliederzahlen weiterhin an, im Gewerbe waren sie leicht rückläufig. Insbesondere in der Metall- und Maschinenindustrie und in der Chemie wirkte sich der krisenbedingte Personalabbau auf die Mitgliederzahl aus. Zugelegt hat Unia bei den Frauen – und dabei die Hürde von 40‘000 genommen.&nbsp;
</p><p>Der überdurchschnittliche Rückgang bei syndicom ist durch die Fusion zu erklären. Eine gewerkschaftliche Fusion absorbiert Kräfte, die dann für die Werbung und Betreuung der Mitglieder fehlen.&nbsp;
</p><p>Der SEV hat bei den Aktiven zugelegt, sein Organisationsgrad bei der SBB liegt denn auch bei gut 70%. Hingegen hat der SEV gut 1000 Rentner/innen durch Tod verloren.
</p><p>Zugelegt hat der VPOD, die viertstärkste Gewerkschaft des SGB, und dies vor allem bei den Frauen. Knapp die Hälfte aller VPOD-Mitglieder sind mittlerweile weiblich.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-386</guid><pubDate>Mon, 14 Mar 2011 11:39:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat muss die riesigen Steuerausfälle sofort stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesrat-muss-die-riesigen-steuerausfaelle-sofort-stoppen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB erwartet vom Bundesrat, dass er das von der Unternehmenssteuerreform II verursachte Milliarden schwere Steuerloch auf dem Dringlichkeitsweg schliesst. Das ist er der Schweizer Bevölkerung schuldig. Sie stimmte der Vorlage nur äussert knapp zu – auf Grundlage falscher Informationen.
</p><p>Das Stimmvolk wurde bei der Referendumsabstimmung doppelt hereingelegt:</p><ul><li>Im Abstimmungsbüchlein war allein von Steuerausfällen in der Höhe von 83 Mio. Franken die Rede. Nun bringt der Bund neue Zahlen. Er erwartet Ausfälle von 400 bis 600 Mio. Franken im Jahr. Auch diese Schätzung wird sich wohl als zu tief erweisen.</li></ul><ul><li>Bundesrat Merz sagte an der Medienkonferenz vor der Volksabstimmung: „Es ist Zeit, etwas für die kleinen und mittleren Unternehmen zu tun – für all die Tausenden von Malern, Apothekern, Garagisten, Floristen, Metzgern“. Doch von der Unternehmenssteuerreform II profitieren vor allem Aktionäre von Grosskonzernen wie Credit Suisse, Swiss Re oder ABB mit Milliardensteuergeschenken, nicht die KMU.</li></ul><p>Die riesigen Steuergeschenke für die Aktionäre von Grosskonzernen kommen die Bevölkerung teuer zu stehen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-387</guid><pubDate>Fri, 11 Mar 2011 11:40:00 +0100</pubDate><title>Schluss mit dem jährlichen Trauerspiel – Lohngleichheit jetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schluss-mit-dem-jaehrlichen-trauerspiel-lohngleichheit-jetzt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen müssen in der Schweiz 5 Tage in der Woche arbeiten, damit sie den selben Lohn haben wie Männer, die an 4 Tagen arbeiten. Bei uns verdienen die Frauen im Schnitt 19,3 Prozent weniger als Männer. Am krassesten ist die Lohndifferenz im Kanton Zürich, wo sie 25 Prozent beträgt. Anders gerechnet: Frauen mussten bis zum heutigen Equal Pay Day arbeiten, um seit Anfang 2010 gleich viel zu verdienen, wie Männer am Jahresende erreicht hatten.
</p><p>Es ist alljährlich ein Trauerspiel rund um den Equal Pay Day. Weitum wird die Lohndifferenz kritisiert, aber den Worten folgen keine Taten.
</p><p>30 Jahre nach der Abstimmung zum Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung und 15 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann sind wir immer noch weit entfernt vom Punkt, wo Männer und Frauen für die gleiche Arbeit gleich viel verdienen.
</p><p>Der SGB baut heuer weiter Druck auf für die Beseitigung der Lohnungleichheit. Er organisiert am 14. Juni einen nationalen Streik- und Aktionstag und ruft alle auf, sich an diesem Tag zu beteiligen. Ungleicher Lohn für gleiche Arbeit ist strafbar und muss beseitigt werden!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-614</guid><pubDate>Tue, 08 Mar 2011 17:38:00 +0100</pubDate><title>14. Juni 2011 als nationaler Aktions- und Streiktag </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/14-juni-2011-als-nationaler-aktions-und-streiktag</link><description>SGB will neue Bewegung in der Gleichstellung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Verfassungsartikel und Gesetz: Die Gleichstellung kommt in den letzten Jahren nur mehr schleppend voran. In der Lohngleichstellung sind in jüngster Zeit sogar Rückschritte zu verzeichnen. Deshalb rufen die SGB-Gewerkschaften für den 14. Juni 2011 – 30 Jahre nach der Abstimmung zum Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung, 20 Jahre nach dem Frauenstreik – zu einem nationalen Aktions- und Streiktag „ACHTUNG. FERTIG. FRAUEN LOS!“ auf.&nbsp;
</p><p>Dezentrale, aber flächendeckende Aktionen wie Streikpausen in den Betrieben, Protestversammlungen, ad hoc-Kundgebungen, Demonstrationen in den Städten und Feste „sollen an diesem Tag für neue Bewegung in der Gleichstellung sorgen“, wie Lea Kusano, SGB-Koordinatorin 14. Juni, heute, am 8. März, dem Internationalen Tag der Frau, vor den Medien ausführte. Lohngleichheit, bessere Mindestlöhne, ausreichend Kita-Plätze, Umverteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit, Vaterschafts- und Elternzeit: das werden dabei die zentralen Forderungen des SGB sein. In den Regionen haben Komitees die Vorbereitung und Planung bereits aufgenommen.
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Lohndiskriminierung bekämpfen</h3><p>Viel entschiedener zu bekämpfen ist die Lohndiskriminierung. „Branchenverbände und Unternehmungen müssen dazu dem Lohngleichheitsdialog beitreten“, forderte syndicom-Zentralsekretärin Theres Wüthrich. In die gleiche Kerbe hieb Corinne Schärer, Unia-Sekretärin für Gleichstellung: „Warum sollen Frauen mit gleicher Ausbildung, gleicher Funktion, gleicher hierarchischen Position und gleicher beruflichen Erfahrung im Durchschnitt um 9,4 Prozent Lohn geprellt werden?“ Die Zunahme des nicht erklärbaren Anteils der Lohnunterschiede in den letzten Jahren belege, „dass die Frauen beim Lohn systematisch aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden.“&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Mindestlöhne anheben per Mindestlohninitiative</h3><p>Ein effizientes Mittel gegen skandalöse Tiefstlöhne, von denen in der Mehrzahl klar die Frauen betroffen sind, ist die vom SGB gestartete Mindestlohninitiative. Schärer hierzu: „Mit einem garantierten Mindestlohn können wir die tiefen Frauenlöhne substantiell erhöhen und machen damit einen grossen Schritt Richtung Gleichstellung.“
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Familie und Beruf mehr vereinen</h3><p>Eine gerechtere Aufteilung von bezahlter und nicht bezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern forderte Françoise Gehring, SEV-Gewerkschaftssekretärin und Präsidentin der Frauengruppe SGB Ticino und Moesa. Die Frauen bezahlten für die mehrheitliche Übernahme der Familienarbeit einen viel zu hohen Preis. „Sie verlieren beim Einkommen, bei den Karrierechancen und bei der gesellschaftlichen Stellung.“ Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzubringen, forderte VPOD-Sekretärin Michela Bovolenta viel mehr Mittel für Kindertagesstätten, eine Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen, eine Vaterschaftszeit von mindestens 8 Wochen und eine Elternzeit, deren Form im einzelnen noch zu bestimmen sei. Zudem: „Urlaube für die Pflege von Nahestehenden sollen nicht nur für Eltern, sondern für alle gelten.“
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size: 10pt; font-weight: bold;">Lea Kusano</span><span style="font-size:10.0pt">, Koordinatorin 14. Juni, SGB</span></li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size: 10pt; font-weight: bold;">Theres Wüthrich</span><span style="font-size:10.0pt">, Zentralsekretärin Frauen, syndicom</span></li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-weight: bold;">Corinne Schärer</span>,&nbsp;</span><span style="font-size:10.0pt">Gewerkschaftssekretärin Gleichstellungspolitik, Unia</span></li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size:10.0pt"><span style="font-weight: bold;">Michela Bovalenta</span>,&nbsp;</span><span style="font-size:10.0pt">Zentralsekretärin VPOD</span></li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-size: 10pt; font-weight: bold;">Françoise Gehring</span><span style="font-size:10.0pt">, Gewerkschaftssekretärin SEV</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-388</guid><pubDate>Thu, 03 Mar 2011 11:42:00 +0100</pubDate><title>Nicht nur schöne Appelle – endlich Taten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nicht-nur-schoene-appelle-endlich-taten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Seco, unterstützt von Arbeitgeber- und Gewerbeverband, hat heute einen Appell für mehr Frauen in Führungspositionen lanciert und eine entsprechende „good practices“-Broschüre publiziert.
</p><p>Was so auf den ersten Blick sympathisch erscheint, ist in Wirklichkeit das Eingeständnis von Versagen. Dabei geht die seit 30 Jahren proklamierte, aber in der Praxis nur äusserst schwach eingelöste Gleichstellung weit über den Mangel weiblicher Vertretung in den Teppichetagen hinaus.
</p><p>Viel drückender ist, dass Frauen besonders von Tiefstlöhnen betroffen sind, dass die gesetzliche Vorschrift von „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ bei weitem nicht erfüllt ist und dass es an umfassender Infrastruktur fehlt, die den Geschlechtern eine neue Teilung bezahlter und unbezahlter Arbeit erleichterte.
</p><p>Für den SGB ist klar. Es braucht in der Gleichstellungsfrage neuen Schwung – und nicht bloss unverbindliche Appelle. Deshalb hat der SGB den kommenden 14. Juni als nationalen Aktions- und Streiktag „Achtung – fertig – Frauen los!“ ausgerufen. Der SGB wird die entsprechende Kampagne am Internationalen Tag der Frau, dem kommenden Dienstag, 8. 3. 2011, mit einer Pressekonferenz (Hotel Kreuz, Bern, 13.30) eröffnen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-389</guid><pubDate>Tue, 01 Mar 2011 11:43:00 +0100</pubDate><title>Gelandet, wo sie hingehört – auf dem Misthaufen der Geschichte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gelandet-wo-sie-hingehoert-auf-dem-misthaufen-der-geschichte</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie zuvor die grosse Kammer hat heute der Ständerat beschlossen, die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) an den Bundesrat zurück zu schicken. Damit nimmt eine unsägliche Revisionsgeschichte ihr Ende, in der die Vertreter der Privatversicherer rücksichtslos ihre Interessen durchzusetzen versucht hatten. Ohne jede Not wurde eine bestens funktionierende Sozialversicherung in den Würgegriff genommen. Für die versicherten Arbeitnehmer/innen hätte dies mehr Kosten für weniger Leistungen zur Folge gehabt.&nbsp;
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat diese zerstörerische Aktion von Beginn weg bekämpft und zwischen den Sozialpartnern (SGB, Baumeisterverband, Gewerbeverband) erfolgreich „eine Allianz der Vernunft“ angeregt. Diese hat sich schliesslich im Nationalrat und nunmehr auch im Ständerat durchgesetzt.&nbsp;
</p><p>Damit ist der ganz grobe Abbau vom Tisch. Sollten in der geplanten technischen Revision jedoch auch materielle Aspekte – etwa die Kürzung von Unfallrenten im Pensionsalter – reingeschmuggelt werden, dann wird der SGB solche Vorschläge bekämpfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-390</guid><pubDate>Wed, 16 Feb 2011 11:44:00 +0100</pubDate><title>Einige Tropfen auf heissen Stein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einige-tropfen-auf-heissen-stein</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat zaudert weiter und riskiert damit, dass in der Schweiz 100‘000 Stellen verloren gehen. Er versucht mit punktuellen und schmalbrüstigen Massnahmen – wie höheren Subventionen für die Tourismuswerbung – die für die Exportwirtschaft dramatische Situation einfach auszusitzen. Damit gefährdet der Bundesrat hiesige Arbeitsplätze und Unternehmen und stellt dem sich intensivierenden Druck auf die Löhne in der Schweiz nichts entgegen.&nbsp;
</p><h3>Der SGB zu Massnahmen gegen Frankenstärke</h3><p>Was der Werkplatz Schweiz jetzt braucht, ist ein entschiedenes Eingreifen der Behörden gegen die Frankenspekulation und gegen die mangelnde Weitergabe der Währungsvorteile bei Importen sowie entsprechende geldpolitische Signale der Nationalbank.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-615</guid><pubDate>Mon, 07 Feb 2011 12:35:00 +0100</pubDate><title>Abstriche am Lohnschutz sind nicht verhandelbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/abstriche-am-lohnschutz-sind-nicht-verhandelbar</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat heute klargestellt, dass er im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen eine Schwächung der Flankierenden Massnahmen unter keinen Umständen hinnehmen wird. Er fordert vielmehr deren konsequente Anwendung.&nbsp;
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner stellte fest, dass die EU die Flankierenden Massnahmen kritisiert, obwohl in Verhandlungen eine Einigung gefunden worden sei (Beispiele: Kautionen, Voranmeldefristen, Verbot von Temporärarbeit aus dem Ausland). Die nunmehr neu von der EU verlangte Uebernahme von deren Rechtsentwicklung sei wegen „der katastrophal arbeitnehmerfeindlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den letzten drei Jahren &nbsp;(…) für das Schweizer System zum Schutz der Löhne besonders gefährlich. Wenn (…) die kommerziellen Binnenmarktfreiheiten den national verankerten Arbeitsrechten plötzlich vorangestellt werden und für die Arbeitsbedingungen neu nicht mehr wie heute in der Schweiz das sogenannte Leistungsorts-, sondern das Herkunftsortsprinzip gelten soll, würde das Fundament der flankierenden Massnahmen ausgehöhlt.“ Der Bundesrat darf deshalb in dieser Frage keine Konzessionen machen, die Gewerkschaften würden ein künftiges Verhandlungspaket mit aufgeweichtem Lohnschutz resolut bekämpfen.
</p><p>Auf die mangelhafte Anwendung der Flankierenden Massnahmen verwies SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „Bis jetzt sind trotz festgestellter Lohnverstösse zu wenig Mindestlöhne eingeführt, insbesondere in der Deutschschweiz, wo die flankierenden Massnahmen nur ungenügend angewendet werden.“ Lampart forderte u.a. Mindestlöhne auch für kleine Firmen der Reinigung und der Sicherheit, für Journalisten sowie eine rasche Allgemeinverbindlicherklärung des Temporär-GAV durch den Bundesrat.
</p><p>Zudem wies Lampart auf Lücken im Instrumentarium der Flankierenden Massnahmen. Die Durchsetzung der Bussen für Entsendebetriebe aus dem Ausland kann nur in der Hälfte aller Fälle durchgesetzt werden. „Darum müssen in den GAV Kautionen eingeführt werden.“
</p><p>Auf zwei weitere Lücken verwies Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti: Um die „organisierte Verantwortungslosigkeit der Subunternehmenketten zu beseitigen, muss neu die Solidarhaftung eingeführt werden.“ Damit wären auch die Generalunternehmen für die Einhaltung der korrekten Löhne verantwortlich. Zudem brauche es zusätzliche gesetzliche Mittel, um die massive Zunahme der Scheinselbständigkeit zu korrigieren. Ambrosetti: „Die Ausdehnung des GAV auf alle Firmen des Reinigungsgewerbes bzw. die Durchsetzung der GAV-Bestimmungen bei allen Anbietern der betroffenen Branchen ist dringend nötig.“
</p><p style="font-style: italic;">&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul><li style="font-style: italic;"><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li><li style="font-style: italic;"><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB</li><li><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Renzo Ambrosetti</span><span style="font-style: italic;">, Co-Präsident Unia</span></li></ul><p><span style="font-style: italic;">sowie eine Dokumentation über den Schutz von Löhnen durch flankierende Massnahmen.</span></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-391</guid><pubDate>Wed, 26 Jan 2011 11:46:00 +0100</pubDate><title>SGB sagt Ja zur Waffenschutzinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-sagt-ja-zur-waffenschutzinitiative</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Präsidialausschuss hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2011 einstimmig die Ja-Parole zur Waffenschutzinitiative beschlossen.&nbsp;
</p><p>Durch die Knüpfung des Waffenerwerbs und -besitzes an einen Bedürfnis- und Fähigkeitsnachweis, durch die Aufbewahrung von Armeewaffen in gesicherten Räumen der Armee, durch vorgesehene Waffenregister sowie das Verbot besonders gefährlicher Waffen für Private leistet die Initiative einen wirksamen Beitrag zu mehr Sicherheit.&nbsp;
</p><p>Die Schweiz zählt jedes Jahr rund 300 tödliche Opfer von Schusswaffen. Mit Schusswaffen in Griffnähe enden Suizidversuche fast immer tödlich. Gleichzeitig bilden Schusswaffen in Griffnähe im Rahmen häuslicher Gewalt ein nicht akzeptierbares Drohpotenzial. In all diesen Bereichen sieht die Volksinitiative eine wirksame Prävention vor.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-616</guid><pubDate>Tue, 25 Jan 2011 12:41:00 +0100</pubDate><title>Mit Mindestlöhnen Lohndruck stoppen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-mindestloehnen-lohndruck-stoppen</link><description>SGB startet Unterschriftensammlung zur Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Gewerkschaften haben heute, am 25. Januar 2011, die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohninitiative)“ gestartet. Die Volksinitiative will den zunehmenden Lohndruck stoppen, einerseits durch Förderung von Gesamtarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen, andererseits durch Festlegung eines nationalen gesetzlichen Mindestlohnes. Dieser soll 22 Franken pro Stunde betragen, was auf den Monat hochgerechnet 3800.- (bei 40 h/Woche) resp. 4000.- (42 h/Woche) ergibt.&nbsp;
</p><p>„Seit 20 Jahren gibt es massiven Druck auf die tieferen und mittleren Löhne, während die hohen und höchsten Löhne explodiert sind“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Lancierungs-Medienkonferenz fest. Mit der um die Jahrtausendwende lancierten Kampagne „Keine Löhne unter 3000 Franken“ sei der negative Trend wenigstens bei den tiefsten Löhnen gestoppt worden. „Jetzt aber braucht es die mit der Initiative vorgeschlagenen neuen Mittel, um den Lohndruck bei den tiefen und mittleren Einkommen aufzufangen und die verhängnisvolle Fehlentwicklung in der schweizerischen Lohnpolitik umzudrehen.“ Der gesetzliche Mindestlohn soll da greifen, „wo ein Gesamtarbeitsvertrag nicht möglich ist. Auch da müssen die Löhne zum Leben reichen!“
</p><p>„Höhere Mindestlöhne führen nicht zu mehr Arbeitslosigkeit!“ So SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Sie ermöglichen etwa Betroffenen, einen Zweitjob aufzugeben, oder schafften für Sozialhilfe-BezügerInnen mehr Anreiz, wieder eine Arbeit anzunehmen. „Mindestlöhne führen zu einer ausgeglicheneren Einkommensverteilung.“ Das sei nicht nur gerecht, sondern auch konsumfördernd. Denn tiefe und mittlere Einkommen würden – wenn überhaupt – weniger sparen als die hohen Einkommen. „Deshalb würde mehr Einkommen als Konsum in den Wirtschaftskreis zurückfliessen.“ Höhere Mindestlöhne wirkten auch nicht preistreibend. Beleg: „Seit dem Jahr 1998 ist der unterste Mindestlohn im Gastgewerbe-GAV – nota bene als Folge von Verhandlungen der Sozialpartner – von damals 2350 auf heute 3383 Franken pro Monat gestiegen (+44 Prozent). Die Preise in den Restaurants und Hotels sind hingegen weitgehend im Einklang mit den übrigen Dienstleistungspreisen in der Schweiz gestiegen.“
</p><p>Vania Alleva, SGB-Vizepräsidentin und Unia-GL-Mitglied, verwies auf die lange Liste der betroffenen Branchen: „Es sind ArbeiterInnen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittel-, der Textilindustrie und des Gartenbaus, es sind Haushaltsangestellte sowie Betreuerinnen in der privaten Pflege, es sind Angestellte in der Reinigung, in Call-Centers, bei Kurierdiensten, in den sog. persönlichen Dienstleistungen wie dem Coiffeur- und Kosmetikgewerbe, in Teilen des Detailhandels. Betroffen sind aber auch Branchen und Berufe, die man nicht erwarten würde: PharmaassistentInnen oder Dienstleister in der IT-Branche.“ Vor allem müsse man sich immer wieder vor Augen führen: „Fast jeder zehnte Arbeitnehmende in der Schweiz arbeitet zu einem unhaltbaren Tieflohn. Betroffen sind gegen 300'000 Frauen und über 100'000 Männer“.&nbsp;
</p><p>Auf besonders stossende Beispiele verwies kapers-Präsidentin Valérie Hauswirth: „Der Einstiegslohn für Kabinenbesatzungsmitglieder bei der Swiss liegt bei Fr. 3'300.- (2-sprachig) und Fr. 3'400.- (3-sprachig) und erreicht nach drei Jahren eine Höhe von Fr. 3'500.- (2-sprachig), respektive Fr. 3'600.- (3-sprachig).“ Und das nicht für irgendeine Hilfstätigkeit. Denn für den Einstieg beim Kabinenpersonal wird u.a. verlangt: „ein Mindestalter von 18 Jahren, ein Berufsabschluss oder die Matura, Freundlichkeit, Dienstleistungsorientierung, Teamfähigkeit usw. und ein ausgezeichneter gesundheitlicher Zustand.“ Bei der Air Berlin betrage der tiefste Einstiegslohn gerade mal mickrige Fr. 2'900.- .
</p><p>Die Tessiner SP-Nationalrätin Marina Carobbio legte dar, dass gesetzliche Mindestlöhne auch ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngleichstellung sind. Als Tessinerin verwies Carobbio darauf, dass in der Südstube des Landes Tiefstlöhne besonders verbreitet sind, sogar in der Uhrenindustrie: „Dort verdienen Angestellte immer noch 2‘500 Franken im Monat, trotz einer Branchenlösung, die seit 2008 eine schrittweise Lohnerhöhung von 100 Franken über drei Jahre vorsieht. Es ist eine Schande!“ Die Mindestlohn-Initiative wolle „eine Schweiz des Miteinanders statt des Gegeneinanders.“&nbsp;
</p><p>Die vom SGB und seinen Verbänden gestartete Mindestlohninitiative wird unterstützt von: SPS, LCH – Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, Grüne, Alternative Liste / Linke, La Gauche, SAH – Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, Liste 13, CSP, JUSO Schweiz, Junge Grüne, VASOS – Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz, IG Sozialhilfe, KABBA – Komittee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen.
</p><p>Weitere Infos:&nbsp;<a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.mindestlohn-initiative.ch</a></p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li>&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, SGB-Chefökonom</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, SGB-Vizepräsidentin, Mitglied Unia-GL</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Valérie Hauswirth</span>, Präsidentin kapers</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Marina Carobbio</span>, Nationalrätin SP</li></ul><p><span style="font-style: italic;">sowie die Pressedokumentation zur Mindestlohninitiative.</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-392</guid><pubDate>Thu, 20 Jan 2011 11:48:00 +0100</pubDate><title>Aus Gewerkschaftssicht noch klar ungenügend!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aus-gewerkschaftssicht-noch-klar-ungenuegend</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Begrüssenswert am heute vorgestellten Projekt für einen Bahninfrastrukturfonds ist, dass er die von den Gewerkschaften geforderte nötige Ablösung des befristeten FinöV-Fonds bringt und neu unbefristet sowie objektmässig unbegrenzt handlungsfähig ist. Gut ist auch, dass die bisher für Neat und Bahn 2000 zur Verfügung gestandenen Finanzquellen auch den neuen Fonds speisen werden. Weil er aber richtigerweise Betrieb, Unterhalt, Substanzerhalt und Ausbau des gesamten Schienennetzes garantieren muss, sind die in Aussicht gestellten finanziellen Mittel klar ungenügend und der Abbau aufgelaufener Schulden eine widersinnige Last.
</p><p>Für den SGB und die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV ist absolut unverständlich, weshalb dem neuen Fonds der alte Neat-Vorschuss von 7 Milliarden Franken als Bremsklotz angehängt wird. Damit wird der finanzielle Spielraum zu eng. Wir halten an der im November 2011 gestellten Forderung fest, dass der Bund diese Schuld übernimmt und mit Anleihen finanziert. Zu heutigen Zinssätzen ist dies billig zu haben. Wenn der Bund jetzt der Bahn zu enge Fesseln anlegt, verpasst er die historische Chance, unser vorbildliches Bahn-Netz für die Zukunft auszubauen und à jour zu halten.
</p><p>Aus Gewerkschaftssicht zentral ist die Forderung nach dem Substanzerhalt und Unterhalt, die beide heute ungenügend sind und die Netzqualität und –sicherheit gefährden. Der Fonds muss so ausgestattet sein, dass hier keine Abstriche mehr gemacht werden müssen. Betrieb, Ausbau und Unterhalt müssen sicher finanziert sein. Dies ist mit dem heutigen Projekt nicht garantiert.
</p><p>Die mit der Vorlage beantragten höheren Trassenpreise lehnen SGB und SEV entschieden ab. Sie sind der Anfang vom Ende der bisher unbestrittenen Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene. Nochmals höhere Bahntarife für Güter und Passagiere zur Infrastrukturfinanzierung ist der falsche Weg. Besser, billiger und zielsicher ist demgegenüber die Umschuldung durch den Bund. Sie schafft schnell den nötigen Spielraum. Zudem sollte der Mineralölanteil gemäss ÖV-Initiative erhöht werden. Die Vorlage muss entsprechend nachgebessert werden.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-393</guid><pubDate>Fri, 14 Jan 2011 11:49:00 +0100</pubDate><title>Rasch prüfen und handeln – und nicht nur palavern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/rasch-pruefen-und-handeln-und-nicht-nur-palavern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Positiv am heutigen Franken-Gipfeltreffen war, dass es überhaupt stattgefunden hat: Das Problembewusstsein dafür, dass der stets stärker werdende Franken für den Werkplatz Schweiz ein gewaltiges Problem darstellt, ist enorm gestiegen.
</p><p>Nicht akzeptabel ist hingegen, dass auf Bundesebene kein Wille zum Handeln zu spüren ist. Reinen Gipfeltreffen-Gedankenaustausch, ohne Absicht, den Worten Taten folgen zu lassen, bringen der Bevölkerung nichts. Genau wegen dieser Untätigkeit verlieren die Leute ihre Stelle&nbsp;
</p><p>Der SGB verlangt mit Nachdruck, dass alle Massnahmen, die er seit geraumer Zeit vorschlägt, rasch und seriös geprüft und auch in der Praxis ausprobiert werden. Die Nationalbank muss die Frankenstärke bekämpfen (Verteidigung einer Untergrenze gegenüber dem Euro oder vorübergehende Anbindung). Die Spekulation muss eindämmt werden (Gentlemen's Agreement u.a.).
</p><p>Bei weiterer Untätigkeit steht uns der Abbau von 100‘000 Arbeitsplätzen und zunehmender Druck auf die Löhne bevor. Und es gilt: Wer jetzt – wegen der Frankenstärke – seine Produktion ins Ausland verlagert, kommt nicht so schnell wieder zurück.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-324</guid><pubDate>Thu, 13 Jan 2011 17:18:00 +0100</pubDate><title>Arbeiten rund um die Uhr – Nein Danke!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeiten-rund-um-die-uhr-nein-danke</link><description>Initiative Lüscher: SGB und Unia kritisieren Bundesrat </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und die Unia als grösste Detailhandelsgewerkschaft begrüssen es, dass der&nbsp;Bundesrat&nbsp;eine flächendeckende Einführung des 24-Stunden-Verkaufs ablehnt. Inakzeptabel ist aber, dass die Shops an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr in Zukunft ihr Personal rund um die Uhr arbeiten lassen dürfen.&nbsp; Die Gewerkschaften fordern das Parlament auf, die Vorlage abzulehnen.&nbsp;
</p><p>Vania Alleva, Mitglied der Geschäftsleitung der Unia, kritisiert den bundesrätlichen Entscheid: „Der Bundesrat missachtet eine wichtige Freiheit der Arbeitnehmer – die Freiheit, nicht rund um die Uhr verfügbar sein zu müssen.“ Die hart erkämpfte Beschränkung der Nachtarbeit werde damit ausgehöhlt. Und SGB-Zentralsekretär Jean Christophe Schwaab fordert, dass dieser kurzsichtig ideologische Antrag im Plenum der eidgenössischen Räte korrigiert wird.“
</p><p>Der Bundesrat empfiehlt, dass Tankstellenshops an Autobahnraststätten und überregionalen Hauptverkehrsachsen künftig auch nachts zwischen 1 Uhr und 5 Uhr sämtliche Produkte verkaufen können. Damit geht er zwar weniger weit als die parlamentarische Initiative Lüscher. Dennoch ist die Ausdehnung der Nachtarbeit völlig unnötig und falsch. Sie bringt für die Beschäftigten in den Läden und mittelbar auch in verbundenen Bereichen wie Reinigung, Lieferung und Sicherheit mehr Stress, schlechtere Arbeitsbedingungen, Gesundheitsprobleme und Einschränkungen des Familienlebens. Zudem ist Nachtarbeit in Tankstellenshops gefährlich, Überfälle sind häufig.&nbsp;
</p><p>Der Bundesrat gewichtet damit das Interesse einiger Ladenketten höher als den Arbeitnehmerschutz. Das ist umso unverständlicher, als die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung gar keine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten will. Dies zeigt sich in den Abstimmungen der letzten Jahre, in denen entsprechende Liberalisierungsvorlagen zu 90% bachab geschickt wurden. Dieses klare Signal sollte nun endlich auch die Politik zur Kenntnis nehmen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-394</guid><pubDate>Wed, 12 Jan 2011 11:50:00 +0100</pubDate><title>Ein erster Schritt, aber noch zu zaghaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-erster-schritt-aber-noch-zu-zaghaft</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat schlägt im Rahmen einer OR-Revision (Ende der Vernehmlassungsfrist in diesen Tagen) eine Verschärfung der Sanktionen bei missbräuchlichen und ungerechtfertigten Kündigungen vor. Das ist zu begrüssen. Der Bundesrat bewegt sich jedoch zu zaghaft in die gute Richtung.&nbsp;
</p><p>Missbräuchlich ausgesprochene Kündigungen, d.h.: Kündigungen, deren Missbräuchlichkeit durch ein Gericht festgestellt worden ist, werden heute maximal mit sechs Monatslöhnen bestraft. Neu soll diese Sanktion auf maximal 12 Monatslöhne erhöht werden. Auch diese Verschärfung entwickelt zu wenig abschreckende Wirkung.
</p><p>Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen an Personalvertretende neu automatisch als missbräuchlich gelten. Auch das ist ein Fortschritt, aber ein zaghafter.
</p><p>Für den SGB ist klar: Eine Gesetzgebung, die Arbeitnehmende mit gewerkschaftlicher Vertretungsrolle effizient schützen will, muss auch die Wiedereinstellung der missbräuchlich gekündigten Personen ermöglichen. Nur eine solche Bestimmung schützt ausreichend präventiv und sorgt damit für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen auf Augenhöhe. Ein Novum wäre das Recht auf eine solche Wiedereinstellung nicht, ermöglicht doch das Gleichstellungsgesetz genau diese seit anderthalb Jahrzehnten, ohne dass seither ein Gejammer aufgekommen wäre.
</p><p>Die lange Reihe von missbräuchlichen Kündigungen an Gewerkschaftsvertreter/innen in den letzten Jahren und bis zu den heutigen Tagen zeigt, dass dringend Handlungsbedarf besteht.
</p><p>Die Vernehmlassung des SGB zur Whistleblow-Gesetzgebung finden Sie auf:&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>&nbsp;unter Dokumente/Vernehmlassungen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-395</guid><pubDate>Fri, 07 Jan 2011 11:51:00 +0100</pubDate><title>Deutliche Anzeichen für konstant hohe Arbeitslosigkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/deutliche-anzeichen-fuer-konstant-hohe-arbeitslosigkeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Fast 150‘000 Personen waren im Dezember arbeitslos. Das ist weit über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre und zeigt, dass der Schweizer Arbeitsmarkt nach wie vor in der Rezession ist. Dieses Jahr wird für die Arbeitslosen in zweifacher Hinsicht hart:</p><ul><li>Im April soll das neue Arbeitslosenversicherungs-Gesetz (AVIG) in Kraft treten. Damit werden schlagartig rund 15'000 Arbeitslose ausgesteuert. Besonders betroffen sind Langzeitarbeitslose. Das sind zu mehr als einem Drittel über 50-Jährige, die es bei der Stellensuche schwer haben. Bei Aussteuerung müssen sie zur Sozialhilfe, was für ältere Arbeitnehmende besonders schlimm ist.&nbsp;Denn sie werden zuerst ihre Guthaben der 2. Säule aufbrauchen müssen, bevor sie Sozialhilfe erhalten. Das bedeutet, dass sie nicht nur in der Zeit, in der sie auf Sozialhilfe angewiesen sind, ein tieferes Einkommen haben, sondern dass sie auch im Rentenalter deutlich weniger Geld zur Verfügung haben werden.</li></ul><ul><li>Der starke Franken und die schleppende Konjunkturerholung im Ausland lasten auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Die Frühindikatoren der Uni Basel weisen darauf hin, dass die Arbeitslosenzahl heuer nicht mehr weiter abnimmt. Besonders betroffen sind Regionen mit starker Maschinen- und Metallindustrie oder hohem Tourismusanteil. Viele dieser Regionen leiden bereits heute unter erhöhter Arbeitslosigkeit (Jurabogen, Wallis).</li></ul><p>Der Bund wird nicht darum herumkommen, etwas zu unternehmen. Am besten wäre eine Verschiebung der AVIG-Inkraftsetzung. Zu rechtfertigen wäre das mit der nach wie vor vorherrschenden Rezession auf dem Arbeitsmarkt bzw. der Frankenstärke. Es kann niemand wollen, dass die Leistungen der Arbeitslosenversicherung mitten in einer Krise - dann wenn sie gebraucht werden - verschlechtert werden.</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-617</guid><pubDate>Wed, 05 Jan 2011 13:00:00 +0100</pubDate><title>Mehr Geld zum Leben für kleine und mittlere Einkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-geld-zum-leben-fuer-kleine-und-mittlere-einkommen</link><description>Jahresmedienkonferenz - Schwerpunkte und konjunktureller Ausblick 2011 des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezüger kleiner und mittlerer Einkommen leiden seit Jahren unter starkem Lohndruck. Ihnen bleibt immer weniger Geld zum Leben. Eine vierköpfige Familie hat heute nach Abzug von Steuern, Gebühren, Wohnk<a name="_GoBack"></a>osten und Krankenkassenprämien rund 1400 Franken weniger als vor zehn Jahren. Einer Familie mit hohem Einkommen hingegen stehen über 19‘000 Franken mehr zur Verfügung.
</p><p>Die höchsten Löhne explodierten (seit 1996 fast Versechsfachung der Lohnmillionäre auf über 2800), während die Normaleinkommen unter Druck stehen Und die grössten Einkommen und Vermögen profitieren von Steuergeschenken von rund 7 Mrd. Franken, während die Normalverdienenden unter ständig steigenden Krankenkassenprämien und Mieten leiden.
</p><p>Vorrangiges Ziel des SGB in den kommenden Jahren ist es, diese Fehlentwicklung zu bekämpfen, dafür zu sorgen, dass die kleinen und mittleren Einkommen wie auch die Rentnerinnen und Rentner mehr Geld zum Leben haben, sowie die Sozialversicherungen leistungsfähig zu erhalten. Der SGB will dies unter anderem mit diesen Vorhaben erreichen:</p><ul><li>Start der Unterschriftensammlung für die Mindestlohn-Initiative Ende Januar: Sie schützt alle Löhne durch Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen oder einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde.</li></ul><ul><li>Wilde Spekulation treibt den Frankenkurs in die Höhe: Der SGB drängt darauf, dass die Banken weder auf den Franken spekulieren, noch entsprechende Anlageempfehlungen abgeben dürfen. Die Nationalbank muss gezielt intervenieren. Für die betroffenen Firmen ist ein besonderer Wechselkurs zu prüfen. Mehr als 100‘000 Stellen stehen auf dem Spiel.</li></ul><ul><li>Konkretisierung von AHVplus: Wer bis 5‘000 Franken pro Monat verdient, soll im Alter 80 Prozent davon als AHV- und Pensionskassenrente bekommen (20 Prozent mehr als heute). Die bisher für alle Einkommenskategorien angestrebte Ersatzquote von 60 Prozent ist zu niedrig und erst für monatliche Einkommen ab 7‘000 Franken angemessen.</li></ul><ul><li>Enge Begleitung der laufenden Revisionen bei IV, Krankenversicherungsgesetz (Managed Care) und Unfallversicherung. Der SGB bekämpft Verschlechterungen wie bspw. höhere Selbstbehalte zu Lasten der Versicherten.</li></ul><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:&nbsp;</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom und Sekretariatsleiter SGB&nbsp;</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Doris Bianchi</span>, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-396</guid><pubDate>Mon, 27 Dec 2010 12:00:00 +0100</pubDate><title>Nach viel Schatten Ende 2010 nun doch ein Lichtblick?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nach-viel-schatten-ende-2010-nun-doch-ein-lichtblick</link><description>Jahresrückblick antigewerkschaftliche Kündigungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein Rückblick auf das bald verflossene Jahr zeigt: 2010 sind neue Fälle bekannt geworden, in denen Angestellte mit gewerkschaftlichem Mandat, zumeist Personalvertreter/innen, wegen ihrer gewerkschaftlichen Funktion entlassen wurden. Die zwei aktuellsten Fälle ereigneten sich in der Westschweiz und betreffen den Pflegebereich (ALSMAD [= association lausannoise pour l’aide et le maintien à domicile] Lausanne und EMS Fort Barreau, Genf). Beide gekündigten Personalvertreterinnen waren seit Jahren im jeweiligen Betrieb tätig gewesen.
</p><p>All diese Kündigungen widersprechen internationalem, von der Schweiz ratifiziertem Recht und sie sind in den umliegenden Ländern annullierbar oder schon gar nicht aussprechbar. Das Problem in der Schweiz: Sogar wenn ein Gericht die Missbräuchlichkeit einer solchen Kündigung feststellt, wird als Sanktion nur eine finanzielle Entschädigung von höchstens sechs Monatslöhnen an das Opfer verfügt. Eine derart schwache Sanktion hat keine abschreckende Wirkung.
</p><p>Der SGB und seine Gewerkschaften bekämpfen diesen Missstand seit Jahren. Lange auf Blockadekurs, hat der Bundesrat mittlerweile Zeichen der Bewegung gezeigt. Denn im Rahmen der sog. Whistleblower-Gesetzgebung schlägt er vor, auch Personalvertretende besser gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen. So sollen etwa Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen an Personalvertretende neu automatisch missbräuchlich sein. Allerdings sieht der entsprechende Gesetzesentwurf lediglich eine Verdoppelung der bisherigen Geldstrafen vor. Für den SGB ist klar: Eine Gesetzgebung, die Arbeitnehmende mit gewerkschaftlicher Vertretungsrolle effizient schützen will, muss auch die Wiedereinstellung der missbräuchlich gekündigten Personen ermöglichen. Nur eine solche Bestimmung schützt effizient gegen missbräuchliche Kündigungen und sorgt damit für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen auf Augenhöhe. Ein Novum wäre das Recht auf eine solche Wiedereinstellung nicht, ermöglicht doch das Gleichstellungsgesetz genau diese seit anderthalb Jahrzehnten.
</p><p>Die Vernehmlassung des SGB zur Whistleblow-Gesetzgebung finden Sie auf:&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>&nbsp;unter Dokumente/Vernehmlassungen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-397</guid><pubDate>Wed, 22 Dec 2010 12:01:00 +0100</pubDate><title>Grotesk: Bund macht Schulden für Grossbanken billiger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/grotesk-bund-macht-schulden-fuer-grossbanken-billiger</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Dass der Bundesrat nach dem enttäuschenden Bericht der Expertenkommission „Too big to fail“ heute keinen grossen Wurf präsentieren würde, war zu erwarten. Doch dass er durch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Obligationen gleich noch das Schuldenmachen der Grossbanken fördert, sorgt für Kopfschütteln.&nbsp;</p><p class="Text">Schliesslich herrscht Einigkeit: Eine der Hauptursachen der Krise war, dass die Banken zu wenig Eigenkapital hatten, um die Verluste auf ihren Wertpapieranlagen aufzufangen. Damit sich die Krise nicht wiederholt, brauchen die Banken mehr Eigenkapital. Das war denn auch bisher eine der wichtigsten Stossrichtungen bei der Neuregulierung der Banken.&nbsp;</p><p class="Text">Schon die von der Expertengruppe präsentierten Vorschläge zu den neuen Eigenkapitalvorschriften für die Banken waren ungenügend. Damit hätte die UBS mit grosser Wahrscheinlichkeit ihre Verluste in der Krise nicht ausreichend auffangen können. Hierfür brauchen die Banken mehr Eigenkapital. Der Bundesrat übernimmt diese zu tiefen Eigenkapitalvorschriften und schlägt zusätzlich vor, das Schuldenmachen der Banken zu verbilligen. Damit schwächt er die Anreize für die Banken, über die neuen Minimalvorschriften hinaus Eigenkapital zu halten. Während andere Länder Bankenabgaben auf Fremdkapital eingeführt haben (z.B. Schweden), soll die Schweiz nach Meinung des Bundesrats die Abgaben abschaffen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-398</guid><pubDate>Thu, 16 Dec 2010 12:03:00 +0100</pubDate><title>Besorgniserregende geldpolitische Lagebeurteilung der SNB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/besorgniserregende-geldpolitische-lagebeurteilung-der-snb</link><description>Nationalbank muss die Frankenstärke bekämpfen!</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Tagen hat der stark überbewertete Franken neue Rekordwerte erreicht. Es stehen rund 100‘000 Stellen in der Exportindustrie und im Tourismus auf dem Spiel. Und es droht Lohndruck. Trotzdem hat die Nationalbank bei ihrer heutigen Lagebeurteilung keine Massnahmen gegen die Frankenstärke angekündigt. Damit überlässt sie die Schicksale der betroffenen Arbeitnehmer dem Spiel der Spekulanten auf den Devisenmärkten.&nbsp;
</p><p>Der SGB erwartet von der Schweizerischen Nationalbank, dass sie die Frankenstärke zusammen mit dem Bund aktiv bekämpft. Entweder indem sie den Franken direkt über Devisenmarkt-Interventionen schwächt und die Spekulation eindämmt. Oder indem sie zusammen mit dem Bund den betroffenen Firmen anbietet, ihre ausländischen Devisen zu einem realistischen Kurs zu wechseln.
</p><p>Nach Abzug der MWSt-Erhöhung und der Ölpreisentwicklung dürfte die Teuerung in der Schweiz im kommenden Jahr null oder sogar leicht negativ sein. Die Preisstabilität wäre nicht mehr gewährleistet.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-618</guid><pubDate>Wed, 15 Dec 2010 13:07:00 +0100</pubDate><title>Keine Durchlöcherung des Lohnschutzes </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-durchloecherung-des-lohnschutzes</link><description>SGB protestiert bei EU-Botschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>An einer Kundgebung vor der EU-Botschaft haben der SGB und die ihm angeschlossenen Gewerkschaften heute gegen drohende Versuche der EU-Behörden protestiert, wesentliche Elemente der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, also des Lohnschutzes in der Schweiz, auszuhebeln. Denn die EU-Aussenminister haben gestern zuhanden der Sitzung des Ministerrats vom 16./17.12. entschieden, die Vorankündigungspflicht von 8 Tagen bei Entsendung von Arbeitnehmenden, die Beiträge an die GAV-Vollzugskosten und das neue Kautionssystem in die Schusslinie zu nehmen.&nbsp;
</p><p>Dabei hat die Schweiz 2009 mit den betroffenen EU-Staaten über diese Themen verhandelt und eine Vereinbarung mit Erleichterungen abgeschlossen. Dass nun die EU mit der genau gleichen Kritik an den flankierenden Massnahmen wieder Druck macht, ist ein Bruch von Treu und Glauben und damit doppelt unannehmbar.&nbsp;
</p><p>In der EU werden die Stimmen lauter, die von der Schweiz verlangen, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Personenfreizügigkeit zu übernehmen. Dem darf die Schweiz auf keinen Fall zustimmen, denn dann würde der EuGH den Schweizer Lohnschutz auf Klagen von Firmen aus der EU zusammenstreichen.&nbsp;
</p><p>Wie der SGB in der Schweiz haben heute auch in zahlreichen anderen Staaten (siehe:&nbsp;<a href="http://www.etuc.org/" target="_blank" rel="noreferrer">www.etuc.org</a>) die dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) angeschlossenen Gewerkschaften gestreikt oder protestiert. Denn der EGB hat den 15.12.2010 zum Aktionstag gegen die Politik des „Sparens für alle und der Boni für wenige“ bestimmt. Die europäischen Gewerkschaften verlangen ein resolutes Angehen der Krise – vor allem durch umfassende Investitionen in Infrastruktur und ökologische Konversion einerseits und Erschliessen neuer Finanzierungsquellen, insbesondere durch eine Steuer auf Finanztransaktionen, auf exzessive Boni und auf nicht wieder investierte Gewinne, andererseits. Auch in anderen Ländern wurde die zunehmend antigewerkschaftlich ausgerichtete Politik der EU-Behörden scharf kritisiert.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie den Protestbrief an EU-Botschafter Michael Reiterer, die Ansprache von Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Unia, sowie die Pressedokumentation über den Schutz der Löhne durch flankierende Massnahmen.</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-400</guid><pubDate>Fri, 03 Dec 2010 12:07:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat nimmt Berufsbildung nicht ernst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bundesrat-nimmt-berufsbildung-nicht-ernst</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Verabschiedung der „Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 2012“ (BFI) setzt der Bundesrat falsche Zeichen für die Zukunft der Bildung und Forschung in der Schweiz. Er begrenzt die Ausgaben, statt dass er diesem zukunftsweisenden Bereich eine stärkere Unterstützung zukommen lässt – wie bspw. Deutschland und China, die hier massiv investieren.
</p><p>Der Bundesrat missachtet damit auch die Empfehlungen der 6. Nationalen Lehrstellenkonferenz. Sie verlangt, dass der Bundesanteil für die Berufsbildung endlich angehoben wird und zwar auf den vom Berufsbildungsgesetz vorgesehenen Viertel an den öffentlichen Ausgaben.
</p><p>Es wird nun die Aufgabe des Parlaments sein – wie bereits bei der letzten BFI-Botschaft – den Bundesrat zu korrigieren. Die Berufsbildung braucht mindestens 100 Mio. Franken zusätzlich und auch die Allgemeinbildung sowie Forschung sind zu stärken.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-399</guid><pubDate>Fri, 03 Dec 2010 12:05:00 +0100</pubDate><title>Die Zukunft muss leistungsfähigere AHV bringen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-zukunft-muss-leistungsfaehigere-ahv-bringen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die vom Bundesrat vorgelegte "technische" 11. AHV-Revision. Er hat hierzu mit Bundesrat Didier Burkhalter eine ausführliche und gute Aussprache geführt. Die richtigerweise vorgezogene "technische" Revision hat aber nur eine Chance auf schnellen Erfolg, wenn die AHV-Abbauer diese nicht erneut mit Ladenhütern gefährden, indem sie unnötige Anträge stellen für eine AHV-Alter-Erhöhung oder Rentensenkungs-Mechanismen. Es ist jetzt an Bundesrat Burkhalter, die eigenen Reihen zur Vernunft zu rufen.
</p><p>Die „technische“ Revision schafft Spielraum, um eine 12. Revision vorzubereiten. Die AHV ist gesund. Die hierzu seit Jahren vom SGB vorgelegten Zahlen sind endlich auch bei den Behörden angekommen und werden von diesen akzeptiert. Es besteht somit genügend Zeit, gründliche und sorgfältige sowie möglichst breit abgestützte Lösungen für eine leistungsfähige AHV der Zukunft zu finden, u.a. mit Renten die zum Leben reichen. Viele Altersrenten sind heute zu tief. Diesem Missstand nimmt sich der SGB an. Er arbeitet zurzeit am Modell „AHVplus“, das je nach früherem Erwerbseinkommen dringend nötige AHV-Zuschläge vorsehen wird.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-402</guid><pubDate>Sun, 28 Nov 2010 12:09:00 +0100</pubDate><title>Ohne AusländerInnen steht die Schweiz still</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ohne-auslaenderinnen-steht-die-schweiz-still</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Verbrechen gehören bestraft. Der SGB ist aber auch weiterhin der Ansicht, dass bei der Strafzumessung für alle – ungeachtet ihres Passes – die gleichen Massstäbe gelten sollen. Er bedauert den heutigen Abstimmungsentscheid. Die Grundrechte der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechts-Charta sind nicht verhandelbar. Für deren Achtung bei der Anwendung der Vorlage wird sich der SGB weiterhin stark machen.
</p><p>Der SGB ist mit seinen Verbänden und ihren vielen ausländischen Mitgliedern auch eine der bedeutendsten Migrationsorganisationen der Schweiz. Er weiss, wie wichtig die MigrantInnen für die Schweiz sind. Ohne sie hätten die Sozialversicherungen Finanzierungsprobleme. Hundertausende von MigrantInnen halten täglich unsere Wirtschaft am Laufen. Gegen ihre Diskriminierung in der Arbeitswelt – bspw. bei der Anstellung, der beruflichen Entwicklung oder dem Lohn – wehren sich der SGB und seine Verbände</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-401</guid><pubDate>Sun, 28 Nov 2010 12:08:00 +0100</pubDate><title>Wunsch nach mehr Steuergerechtigkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wunsch-nach-mehr-steuergerechtigkeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Reichen sind in den letzten Jahren entlastet worden, auf Kosten der Normalverdienenden, die unter vermehrten Gebühren und höheren indirekten Steuern leiden. Kein Wunder vereinigte die vom SGB unterstützte Steuergerechtigkeits-Initiative eine grosse Anzahl Stimmen auf sich. Im Volk gibt es ein starkes Bedürfnis nach einer gerechteren Verteilung der Steuerlast. Dies zeigte sich etwa im Kanton Thurgau, wo die Stimmberechtigten eine Flat Rate Tax bachab schickten. Oder im Kanton Zürich, der die Pauschalbesteuerung abschaffte.
</p><p>Die Gegner der Steuergerechtigkeits-Initiative anerkannten im Abstimmungskampf, dass die heutige Wettbewerbssituation unter den Kantonen unschöne Auswüchse mit sich bringt. Sie versprachen mitzuhelfen, hier Verbesserungen zu erreichen. Etwas mehr Steuergerechtigkeit brächte bspw. eine Revision des Finanzausgleichs: Kantone mit sehr tiefem Steuersatz sollten weniger Mittel aus dem Ausgleichstopf erhalten.
</p><p>Die Steuergerechtigkeits-Initiative fand weit über das links-grüne Lager hinaus Unterstützung – trotz der riesigen Propagandalawine des Verbands Economiesuisse, der selbst heute noch Inserate schaltete.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-403</guid><pubDate>Wed, 24 Nov 2010 12:11:00 +0100</pubDate><title>Daniel Lampart folgt auf Rolf Zimmermann</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/daniel-lampart-folgt-auf-rolf-zimmermann</link><description>Wechsel an der Spitze des SGB-Sekretariats</description><content:encoded><![CDATA[<p>Daniel Lampart übernimmt ab Anfang nächstes Jahr die Leitung des SGB-Sekretariats in Bern. Der Vorstand hat ihn heute einstimmig zum Nachfolger von Rolf Zimmermann gewählt. Der 42-jährige Lampart arbeitet seit vier Jahren als Chefökonom und stellvertretender Sekretariatsleiter beim SGB. Zuvor war der promovierte Ökonom und Wirtschaftshistoriker u.a. sieben Jahre lang für die Konjunkturforschungsstelle KOF tätig.
</p><p>Zudem wählte der Vorstand Doris Bianchi zur stellvertretenden Sekretariatsleiterin. Die promovierte Juristin ist für den Bereich Sozialversicherungen verantwortlich. Und er bestätigte Kommunikationsleiter Peter Lauener als Mitglied des Leitungsteams.
</p><p>Rolf Zimmermann will nach vier Jahren seine Leitungsfunktion noch vor der Pensionierung abgeben und damit nach dem erfolgreichen SGB-Kongress einer verjüngten Leitung die operative Verantwortung übergeben und gleichzeitig die Kontinuität gewährleisten. Er bleibt u.a. weiterhin für den Bereich Service public verantwortlich.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-619</guid><pubDate>Tue, 16 Nov 2010 13:14:00 +0100</pubDate><title>Zukunftsinvestitionen mit neuen Bundesanleihen finanzieren und Unterhalt sichern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zukunftsinvestitionen-mit-neuen-bundesanleihen-finanzieren-und-unterhalt-sichern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die Gewerkschafts des Verkehrspersonals (SEV) haben heute der Öffentlichkeit ihre Forderungen präsentiert, wie die hohe Qualität des öffentlichen Verkehrs, seine betriebliche Sicherheit und seine Arbeitsbedingungen gehalten werden können.&nbsp;</p><ol><li>Der ÖV in der Schweiz ist auch nach dem „Gotthard-Erfolg“ auszubauen. Deshalb ist „Bahn 2030“ - und dies in der Variante mit Investitionen von mindestens 21 Milliarden - zügig voranzubringen und finanziell zu sichern. Nur die erweiterte Variante kann die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene garantieren.</li><li>Der Unterhalt des bestehenden Netzes und der Netzerweiterungen muss wieder vollumfänglich garantiert sein, auch zur Unfallverhütung. Er hat insbesondere den Abbau der Langsamfahrstrecken, einen systematischen Präventivunterhalt und zum langfristigen Erhalt des Fachwissens Insorcing statt Outsorcing zu umfassen.</li><li>Eine langfristig garantierte Finanzierung des öffentlichen Verkehrs muss den für die bisherigen Grossprojekte laufenden FinöV-Fonds entschulden und als Bahninfrastrukturfonds mit neuem Zweck unbefristet weiterführen.&nbsp;</li></ol><p>Um die Finanzierung der sich bis 2030 abzeichnenden Investitionen von mindestens 40 Mia. Franken zu sichern, schlagen SGB und SEV vor, dass der Bund sowohl die 8 Milliarden schwere FinöV-Entschuldung wie auch gleichzeitig ein kurzfristig realisierbares Investitionspaket von etwa 5 Milliarden mit Anleihen finanziert. Dazu soll er die aktuell günstige Lage am Kapitalmarkt nutzen, um eine ÖV-Anleihe auf den Markt zu bringen. Die bisherigen Finanzierungsquellen des FinöV sind weiterzuführen und zusätzlich mindestens mit einem 50 %-Anteil der gesamten Mineralölsteuern (= ca. 800 Mio jährlich gemäss ÖV-Initiative von VCS und SEV) auszustatten.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Präsident SEV</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Rolf Zimmermann</span>, Leiter SGB-Sekretariat</li></ul>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-620</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2010 13:20:00 +0100</pubDate><title>Bisher mehrheitlich Abschlüsse im Bereich der Forderungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bisher-mehrheitlich-abschluesse-im-bereich-der-forderungen</link><description>Zwischenbilanz Lohnrunde 2010/11</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Verbände haben heute eine Zwischenbilanz der laufenden Lohnrunde gezogen. Die bisherigen Abschlüsse zeigen, dass mehrheitlich die von den SGB-Verbänden geforderte Bandbreite von 2 bis 3 % Lohnerhöhungen auch erreicht worden ist. Tiefer liegen, begründet durch zumeist unnötige Sparvorgaben, die Lohnabschlüsse im öffentlichen Sektor. Der anhaltende Lohnabstand des öffentlichen Bereichs zum privaten wird die Rekrutierungsprobleme der öffentlichen Hand (Lehrer- und Pflegekräftemangel) noch verschärfen, stellte SGB-Chefökonom Daniel Lampart fest.
</p><p>Lampart wies darauf hin, dass in den Branchen, in denen noch verhandelt wird, das Geld für korrekte Lohnerhöhungen vorhanden sei. Bei den Löhnen gäbe es – bei gleichzeitiger Besserung der konjunkturellen Lage - einen grossen Nachholbedarf, stellte Unia Co-Präsident Andreas Rieger fest. Umso unverständlicher sei deshalb die Verweigerung, etwa bei einzelnen Gewerbebranchen und bei der Migros. Giorgio Pardini, Vizepräsident der Gewerkschaft Kommunikation, charakterisierte den Postabschluss als wichtiges Signal für die weitere Kommunikationsbranche, an dem sich eigentlich der ganze Service Public orientieren müsste.&nbsp;
</p><h3>Übersicht bisherige Lohnverhandlungen</h3><p>&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>Branche/Betrieb</p></th><th scope="col"><p>Resultat</p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Coop (Unia)</p></td><td><p>Bis zu 5000 CHF Monatslohn: mindestens 3 %</p><p>Langjährige Mitarbeitende: bis 4.3 %</p><p>Ab 5000 CHF Monatslohn: mindestens 2 %</p></td></tr><tr><td><p>Holzbau (Unia)</p></td><td><p>Bis zu 10 Jahre Berufserfahrung: mindestens 1.8 %</p><p>Alle anderen: 80 bis 120.-</p><p>Erhöhung der Mindestlöhne für kaufmännisches Personal und Lernende um bis zu 74 CHF.</p></td></tr><tr><td><p>Second-oeuvre romand (Unia)</p></td><td><p>Mindestens 100 CHF für alle</p><p>Künftig werden Löhne automatisch der Teuerung angepasst.</p><p>Dank regionaler Harmonisierung werden die Mindestlöhne um bis zu 250 CHF erhöht.</p></td></tr><tr><td><p>MPS (Uhren, Unia)</p></td><td><p>90.- gen</p></td></tr><tr><td><p>Autozulieferbetrieb im Kanton Aargau (Unia)</p></td><td><p>Mindestens 2.3%</p></td></tr><tr><td><p>Rockwell Automation, Aarau AG (Unia)</p></td><td><p>2.3%</p></td></tr><tr><td><p>Holcim (Unia)</p></td><td>100 CHF bis 150 CHF, durchschn. 120 CHF<p>Mindestlöhne 1.8-2.3% erhöht und werden künftig automatisch Teuerung und Betriebslohnentwicklung angepasst.</p></td></tr><tr><td><p>Télégenève (Gew. Komm.)</p></td><td><p>2,8 %</p></td></tr><tr><td><p>Post (Gew. Kommunikation)</p></td><td><p>Insgesamt 2,8 % </p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. AG (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,75 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. OW (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,8 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. TG (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>2 % </p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Aarau Stadt (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,5 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>ETH Zürich (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>0,6 % Teuerung und 1,2 % Stufenanstieg</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>GAV Solothurner Busbetriebe (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,5 % und Erhöhung Pikettzulage</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Energie (diverse Abschlüsse, VPOD) </p></td><td rowspan="1"><p>1,6 % bis 2,3 %</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic; "><li><span>Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB</li><li><span>Andreas Rieger</span>, Co-Präsident Unia</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-404</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2010 12:12:00 +0100</pubDate><title>Zwischenbilanz Lohnrunde 2010/11</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zwischenbilanz-lohnrunde-2010-11</link><description>Bisher mehrheitlich Abschlüsse im Bereich der Forderungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Verbände haben heute eine Zwischenbilanz der laufenden Lohnrunde gezogen. Die bisherigen Abschlüsse zeigen, dass mehrheitlich die von den SGB-Verbänden geforderte Bandbreite von 2 bis 3 % Lohnerhöhungen auch erreicht worden ist. Tiefer liegen, begründet durch zumeist unnötige Sparvorgaben, die Lohnabschlüsse im öffentlichen Sektor. Der anhaltende Lohnabstand des öffentlichen Bereichs zum privaten wird die Rekrutierungsprobleme der öffentlichen Hand (Lehrer- und Pflegekräftemangel) noch verschärfen, stellte SGB-Chefökonom Daniel Lampart fest.
</p><p>Lampart wies darauf hin, dass in den Branchen, in denen noch verhandelt wird, das Geld für korrekte Lohnerhöhungen vorhanden sei. Bei den Löhnen gäbe es – bei gleichzeitiger Besserung der konjunkturellen Lage - einen grossen Nachholbedarf, stellte Unia Co-Präsident Andreas Rieger fest. Umso unverständlicher sei deshalb die hartnäckige Verweigerung, etwa beim Bau, weiteren Gewerbebranchen und bei der Migros. Giorgio Pardini, Vizepräsident der Gewerkschaft Kommunikation, charakterisierte den Postabschluss als wichtiges Signal für die weitere Kommunikationsbranche, an dem sich eigentlich der ganze Service Public orientieren müsste.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Übersicht bisherige Lohnverhandlungen</h3><p>&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>Branche/Betrieb</p></th><th scope="col">Resultat</th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Coop (Unia)</p></td><td><p>Bis zu 5000 CHF Monatslohn: mindestens 3 %</p><p>Langjährige Mitarbeitende: bis 4.3 %</p><p>Ab 5000 CHF Monatslohn: mindestens 2 %</p></td></tr><tr><td><p>Holzbau (Unia)</p></td><td><p>Bis zu 10 Jahre Berufserfahrung: mindestens 1.8 %</p><p>Alle anderen: 1.7-1.91 %</p><p>Erhöhung der Mindestlöhne für kaufmännisches Personal und Lernende um bis zu 74 CHF.</p></td></tr><tr><td><p>Second-oeuvre romand (Unia)</p></td><td><p>Mindestens 100 CHF für alle</p><p>Künftig werden Löhne automatisch der Teuerung angepasst.</p><p>Dank regionaler Harmonisierung werden die Mindestlöhne um bis zu 250 CHF erhöht.</p></td></tr><tr><td><p>Autozulieferbetrieb im Kanton Aargau (Unia)</p></td><td>Mindestens 2.3%</td></tr><tr><td><p>Rockwell Automation, Aarau AG (Unia)</p></td><td>2.3%</td></tr><tr><td><p>Holcim (Unia)</p></td><td><p>100 CHF bis 150 CHF, durchschn. 120 CHF</p><p>Mindestlöhne 1.8-2.3% erhöht und werden künftig automatisch Teuerung und Betriebslohnentwicklung angepasst.</p></td></tr><tr><td><p>Post (Gew. Kommunikation)</p></td><td><p>Insgesamt 2,8 % (1 % generell, 0,8 % individuell + Übernahme AN-Anteil PK-Sanierung 1 %) </p></td></tr><tr><td><p>Télégenève (Gew. Komm.)</p></td><td><p>2,8 %</p></td></tr><tr><td><p>Kt. SO (VPOD)</p></td><td><p>0,7 % generell und 1,7 % Stufenanstieg</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. AG (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,75 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. OW (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,8 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Kt. TG (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1 % generell und 1 % ind</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Aarau Stadt (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1,5 %</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>ETH Zürich (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>0,6 % Teuerung und 1,2 % Stufenanstieg</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>GAV Solothurner Busbetriebe (VPOD)</p></td><td rowspan="1"><p>1 % generell, 0,5 % individuell und Erhöhung Pikettzulage</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Energie (diverse Abschlüsse, VPOD) </p></td><td rowspan="1"><p>1,6 % bis 2,3 %</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-407</guid><pubDate>Tue, 09 Nov 2010 12:14:00 +0100</pubDate><title>Mindestlöhne, gute Renten, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestloehne-gute-renten-bekaempfung-der-arbeitslosigkeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hält aus Anlass der heutigen Armutskonferenz, an der über Strategien zur Bekämpfung der Armut diskutiert wird, fest: Faire Mindestlöhne, ein guter funktionierender Sozialstaat und eine Berufsbildung, die sich auch der Integration der Schulschwächeren widmet, sind die besten Mittel, Armut zu verhindern.
</p><p>Aus diesem Grund wird der SGB anfangs nächsten Jahres seine Mindestlohninitiative starten. Sie sieht Mindestlöhne von 22 Franken pro Stunde (rund 4000.- pro Monat) vor und wird auch Branchen erfassen, die bisher keine sozialpartnerschaftlich geregelten Löhne kannten.&nbsp;
</p><p>Zudem setzt sich der SGB für eine gute soziale Sicherheit in diesem Land ein. Dabei muss die wirtschaftliche Erholung für eine Offensive bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit genutzt werden</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-408</guid><pubDate>Thu, 04 Nov 2010 12:17:00 +0100</pubDate><title>Gute Mindestlöhne, damit der Lohn zum Leben reicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gute-mindestloehne-damit-der-lohn-zum-leben-reicht</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Wirtschaftsmotor brummt, die Unternehmen streichen satte Gewinne ein. Trotzdem gibt es bei uns immer noch unzählige Working-Poor – Personen, die arm sind, obwohl die vollzeitlich arbeiten. Dies ist ein Armutszeugnis für unser reiches Land.
</p><p>Um diesen Missstand zu bekämpfen, hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Mindestlohn-Initiative erarbeitet. Mit dieser soll gesichert werden, dass kein Vollzeitbeschäftigter weniger als 4000 Franken im Monat verdient. Zudem will die Initiative in möglichst vielen Branchen Mindestlöhne einführen resp. schützen und zwar über Gesamtarbeitsverträge. Die Mindestlohn-Initiative ist ein Schwerpunkt-Thema am SGB-Kongress diesen Samstag in Bern. Sammelstart ist Mitte Januar.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-409</guid><pubDate>Wed, 03 Nov 2010 12:18:00 +0100</pubDate><title>Bund unterschätzt Finanzen seit 2005 um rund 15 Mrd. Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bund-unterschaetzt-finanzen-seit-2005-um-rund-15-mrd-franken</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch für 2010 verschätzt sich der Bund wieder massiv. Der Haushalt wird um 3,4 Milliarden Franken besser abschliessen, als prognostiziert. Solche Unterschätzungen haben System. Seit 2005 verschätzte sich der Bund jedes Mal um grosse Beträge. Aufaddiert beträgt der Fehler mittlerweile mehr als 15 Milliarden Franken. Das ist rund ein Viertel des Bundeshaushalts!
</p><p>Diese systematische Unterschätzung nährt den Verdacht, dass der Bund bewusst konservativ budgetiert, um seine harte Sparpolitik zu rechtfertigen. Die neue Finanzministerin, Bundesrätin Widmer-Schlumpf, muss die Ursachen dieser Fehleinschätzungen aufklären und abstellen. Eine gute Finanzpolitik braucht eine saubere Budgetierungsgrundlage. Bei der gegenwärtigen Budgetierung ist das nicht der Fall.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-410</guid><pubDate>Wed, 20 Oct 2010 12:19:00 +0200</pubDate><title>Endlich ärgste Lohndrückerei gestoppt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-aergste-lohndrueckerei-gestoppt</link><description>Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p>Lohndumping ist heute bei in Privathaushalten angestellten Personen eine Realität. Die Dum-pinggefahr hat sich mit der Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten nochmals verschärft. Der SGB ist daher erleichtert, dass der Bundesrat auf seine entsprechenden Warnungen handelt und nun ein Normalarbeitsvertrag (NAV) mit Mindestlöhnen für das Hauspersonal gilt.
</p><p>Bei dem vorliegenden NAV handelt es sich aber bloss um eine Minimalvariante. Bereits die von der tripartiten Kommission vorgeschlagenen Mindestlöhne waren so tief, dass nur ein begrenzter Schutz gewährleistet gewesen wäre. Dass der Bundesrat diese Mindestlöhne nochmals gesenkt hat, schwächt die Schutzwirkung dieses NAV weiter. Die Mindestlöhne werden in Zukunft erhöht werden müssen.
</p><p>Der Erlass von NAV mit verbindlichen Mindestlöhnen ist seit der Einführung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit möglich. Der NAV für die Hauswirtschaft ist der erste nationale NAV dieser Art in der Schweiz. Bisher wurden nur kantonale NAV erlassen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-411</guid><pubDate>Fri, 15 Oct 2010 12:21:00 +0200</pubDate><title>Lohnunterschiede und Lohndiskriminierung haben wieder zugenommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnunterschiede-und-lohndiskriminierung-haben-wieder-zugenommen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine heute vorgestellte, im Bundesauftrag vom Büro BASS anhand der Lohnstrukturerhebung 2008 erstellte Studie zeigt beunruhigende Resultate: Seit 2006 hat die Lohndiskriminierung der Frauen wieder zugenommen.
</p><p>Die Analyse belegt für den Privatsektor: Die Lohnunterschiede haben von 1998 bis 2006 stets abgenommen (von 25,8 % auf 23,7 %). 2008 sind sie jedoch wieder auf 24,1 % gestiegen.&nbsp;
</p><p>Äusserst besorgniserregend an dieser an und für sich schon beunruhigenden Entwicklung ist, dass die&nbsp;<i>Lohndiskriminierung,&nbsp;</i>also jener Teil der Lohnunterschiede, der nicht durch objektiv gegebene Faktoren erklärt werden kann, ebenfalls wieder steigt. Die „reine“ Lohndiskriminierung ist von 1998 bis 2006 von 10,6 auf 9,1 % gesunken. 2008 ist sie wieder auf 9,4 % gestiegen.
</p><p>Für den SGB zeigt diese Entwicklung, dass die Unternehmen in Sachen Lohngleichstellung endlich von Sonntagspredigten zu Taten finden müssen. Deshalb fordert der SGB die Unternehmen dringlich auf, das zu tun, was sie bisher nur äusserst zögerlich getan haben: sich dem Lohngleichheitsdialog (<a href="http://www.lohngleichheitsdialog.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohngleichheitsdialog.ch</a>) anzuschliessen und die Lohndiskriminierung so zielorientiert zu eliminieren.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-711</guid><pubDate>Thu, 14 Oct 2010 17:44:00 +0200</pubDate><title>2 Mal Nein zur Ausschaffung: Man kann nicht mit der einen Hand integrieren und mit der anderen ausschaffen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/2-mal-nein-zur-ausschaffung-man-kann-nicht-mit-der-einen-hand-integrieren-und-mit-der-anderen-ausschaffen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB sagt ohne Wenn und Aber Nein zur Ausschaffungsinitiative und zum Gegenvorschlag. Seine grundsätzliche Haltung hat er bereits mit einer Resolution an einer Delegiertenversammlung Ende Mai 2010 klar gemacht: „Geht man von der Gleichheit der Menschen aus, dann kann man für ein gleiches Verbrechen nicht ein anderes Recht anwenden; etwa ein Recht, das sich nach der Nationalität des Täters richtet“ (Text am Schluss dieses Beitrags).
</p><p>Aus den folgenden weiteren Gründen bekämpfen die SGB-Gewerkschaften Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag:
</p><h3><b>1. </b><b>Gewerkschaften sind auch Migrationsorganisationen</b></h3><p>Die Schweizer Gewerkschaften gehören zu den bedeutendsten Migrationsorganisationen des Landes. Schätzungsweise ein Drittel der rund 380‘000 Mitglieder in allen SGB-Verbänden hat einen Migrationshintergrund. Rund die Hälfte aller Unia-Mitglieder (ca. 200‘000) hat z. B. keinen Schweizer Pass. Die Schweizer Gewerkschaften haben über Generationen hinweg bedeutende Verdienste in der beruflichen Integration von Menschen ausländischer Abstammung. Sie haben sich – nach einer Phase mit Orientierungsschwierigkeiten während den Schwarzenbach-Initiativen (1960 – 1970) - stets mit Engagement für die Rechte der Migrant/innen eingesetzt. 
</p><h3><b>2</b><b>. Diskriminierung eindämmen und nicht noch vergrössern</b></h3><p>Trotzdem: Den Gewerkschaften ist bewusst, dass Migrant/innen auch in der Arbeitswelt weiterhin einer Diskriminierung unterliegen, die sich sowohl bei der Anstellung, der beruflichen Entwicklung und beim Lohn zeigt. Der SGB hat denn kürzlich auch (Dossier Nr. 66, Juli 2009) einen antidiskriminierenden Massnahmenkatalog gefordert. Dieser soll insbesondere auch dem Fakt entgegenwirken, wonach etwa bei der Lehrstellensuche die Familiennamenendung auf –ic synonym wird mit ständiger Absage.
</p><p>Es ist ureigene Aufgabe der SGB-Gewerkschaften, Diskriminierungen der Migrant/innen in der Arbeitswelt zu bekämpfen. Dass da neue rechtliche Diskriminierungen bekämpft werden, versteht sich von selbst.
</p><h3><b>3. Aus Dauerkampf und Stigmatisierung rauskommen</b></h3><p>So wie in den 60er und 70er Jahren die Republikaner und die Nationale Aktion ein Dauertrommelfeuer gegen die Migrant/innen entfacht haben, so tun dies jetzt SVP und Konsorten seit einem guten Jahrzehnt mit Volksinitiativen in schöner Regelmässigkeit. Dabei werden dauernd die Migrant/innen stigmatisiert. Mit dieser Politik, die den Rationalisierungsverlierern eine falsche Interessenachse vorgaukelt, muss endlich Schluss sein – am besten durch ein massives NEIN am 28. November. Auch zum Gegenvorschlag, denn Integration erkauft man sich nicht mit verstärkter Diskriminierung – oder: Diskriminierung wird nicht besser, wenn sie in die Watte einer Integration gehüllt wird, die hier eher dadurch legitimiert scheint, dass sie den potentiellen Rechtskonflikten mit der EU aus dem Weg gehen will.
</p><h3><b>4. </b><b>Missbräuchliches Beziehen von Sozialleistungen</b></h3><p>Zu letzterem passt gerade vorzeigehaft, dass auch missbräuchlicher Bezug von Sozialleistungen in der Initiative wie im Gegenvorschlag ein Ausweisgrund sein soll. Hier wird die Kampagne der „Scheininvaliden“ schnurgerade fortgesetzt und so nebenbei – aber durchaus gewollt - eine Assoziationskette freigesetzt, wonach die Sozialverfassung des Landes gefährdet sei – natürlich voran und vorab durch Migrant/innen.
</p><p>Aus all diesen Gründen sagt der SGB klar NEIN zu Initiative und Gegenvorschlag.
</p><h3><b>Anhang: Resolution der SGB-Delegiertenversammlung vom 17. Mai 2010</b></h3><p>Ein Verbrechen ist ein Verbrechen. Und Verbrechen sind zu bestrafen.
</p><p>Geht man von der Gleichheit der Menschen aus, dann kann man für ein gleiches Verbrechen nicht ein anderes Recht anwenden; etwa ein Recht, das sich nach der Nationalität des Täters richtet. Ein paralleles Recht auf der Basis der Nationalität ist unzulässig. 
</p><p>Deshalb gibt es kein Zögern gegenüber einer Volksinitiative, die auf der Basis der Nationalität verschiedenes Recht entwickeln will. Jegliche Bestrafung ist unabhängig der Nationalität sondern aufgrund des Ausmasses des Rechtsbruchs oder des Verbrechens vorzunehmen. Der SGB lehnt deshalb die „Ausschaffungsinitiative“ der SVP kategorisch ab. Das Volksbegehren ist zudem unvereinbar mit einigen grundlegenden Garantien, die die Europäische Menschenrechtserklärung oder der Internationale Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte (UNO-Pakt II) gewähren. Diese Initiative hätte folgerichtig als ungültig erklärt werden müssen. 
</p><p>Es hat somit auch keinen Platz für einen – wie auch immer abgeschwächten – Gegenvorschlag. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-412</guid><pubDate>Thu, 14 Oct 2010 12:22:00 +0200</pubDate><title>Statt Transparenz Verschleierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/statt-transparenz-verschleierung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Neuer Akt in der unendlichen Geschichte einer konkursiten Grossbank, die nur dank der mas-sivsten Staatsintervention gerettet werden konnte: Heute zeigt die UBS-Führung ein wenig Reue, aber kein neues Verhalten. Sie präsentiert Gutachten, die an Gefälligkeit grenzen, und stellt ins-gesamt fest, dass die Lehren gezogen und rechtliche Schritte gegen Verantwortliche nicht nötig seien. Eine PUK, wie sie der SGB verlangt hat, hätte auch die Schnittstellen UBS-Finma, die nun im Dunklen belassen bleiben, erhellen können.&nbsp;
</p><p>Statt eine Klage oder mindestens eine schonungslose Aufdeckung von aussen zu veranlassen, hat die bürgerliche Mehrheit die Aufklärung an die UBS selbst delegiert. Dass der Täter, der in eigener Sache Untersuchungsrichter und Richter spielen darf, sich von Schuld freispricht, liegt wohl in der Natur eines solch devoten politischen Vorgehens. Dass er präsentiert, was bekannt ist, auch.
</p><p>Klar aber ist: die Lehren sind keineswegs gezogen. Die Boni, wesentliche Verursacher krisenpro-duzierender Spekulation, treiben erneut in astronomische Höhen. Was die UBS heute präsentiert hat, ist Verschleierung.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-414</guid><pubDate>Mon, 04 Oct 2010 12:25:00 +0200</pubDate><title>Massnahmen gegen prekäre Temporärarbeit und Arbeit auf Abruf notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/massnahmen-gegen-prekaere-temporaerarbeit-und-arbeit-auf-abruf-notwendig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2001 hat die prekäre Arbeit in der Schweiz zugenommen, wie der heute veröffentlichte Bericht des Seco zeigt. Dabei unterschätzt der Bericht den Anstieg der Temporärarbeit. Gemäss den hauseigenen Seco-Statistiken hat sich die Temporärarbeit seit 2001 verdoppelt.&nbsp;
</p><p>Die Zunahme der Temporärarbeit und der Arbeit auf Abruf ist besorgniserregend. Für die Betroffenen sind solche Anstellungen mit grosser Unsicherheit verbunden. Dementsprechend wünschen sich die meisten eine Dauerstelle mit regelmässigen Arbeitszeiten.
</p><p>Temporärfirmen verstossen immer wieder gegen die Schweizer Arbeitsbestimmungen. Lohndumping kommt nach wie vor häufig vor. Doch ein schützender Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für diesen Bereich scheiterte bisher am Widerstand von Arbeitgebenden. Tritt der GAV in nächster Zeit nicht vollumfänglich in Kraft, braucht es härtere Massnahmen. Den Temporärbüros muss beispielsweise verboten werden, Personal im Ausland zu rekrutieren.
</p><p>Für den SGB muss Arbeit existenzsichernd, planbar und mit Familienpflichten vereinbar sein. Arbeit auf Abruf erfüllt diese Bedingungen nicht und bedeutet häufig die Überwälzung des Unternehmensrisikos auf die Arbeitnehmenden und die Rückkehr zur Tagelöhnerei. Z.B. betrachtet die Arbeitslosenversicherung Arbeit auf Abruf nicht als „zumutbare Arbeit“. Der SGB setzt sich für das Verbot von Arbeit auf Abruf ein. Pikettdienste sollen in einigen Ausnahmefällen erlaubt sein, wo sie unabdingbar sind. In jedem Fall sind die Einsätze genügend im Voraus bekanntzugeben; die Wartezeit ist angemessen zu entlöhnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-413</guid><pubDate>Mon, 04 Oct 2010 12:23:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat muss nachbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesrat-muss-nachbessern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Mit „Too-big-to-fail“ liegt der gewichtigste Bericht zur Finanzkrise in der Schweiz vor. Der SGB erwartet nun von der neuen Vorsteherin des Finanzdepartements, dass sie ein Massnahmenpaket vorlegt, das erstens die Stabilität des Finanzsektors gewährleistet und zweitens die Unabhängigkeit der Politik und der Behörden vom Finanzsektor garantiert. Dabei muss der Bundesrat nochmals mit dem eisernen Besen dahinter. Denn die bisherigen Arbeiten wurden zu stark von der Finanzlobby beeinflusst:</p><ul><li>Die Eigenkapitalvorschriften müssen schärfer sein. Die Gruppe „Too-big-to-fail“ schlägt Vorschriften vor, die tiefer sind als die Eigenmittelausstattungen der Grossbanken in den 1990er Jahren. Diese lockeren Vorgaben erstaunen nicht, waren doch die Behördenvertreter in der Arbeitsgruppe in der Minderheit.</li></ul><ul><li>Das Bankgeschäft muss für Versicherer verboten werden, wie das in der Schweiz vor 2006 der Fall war. Die Katastrophe der US-Versicherung AIG war darauf zurückzuführen, dass sich diese im Bankgeschäft verspekuliert hat.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Unabhängigkeit der Regulatoren vom Finanzsektor muss künftig gewährleistet sein.&nbsp;</li></ul><ul><li>Der Einfluss der Finanzlobby auf die Politik muss ausgeschaltet werden (keine Parteienfinanzierung usw.)</li></ul><p class="Text">Nach dem Beinahe-Konkurs der UBS und der Krise auf den Finanzmärkten stehen Bundesrat und Parlament in der Pflicht, in der Schweiz für stabile Verhältnisse zu sorgen. Sie sind dazu verpflichtet, Massnahmen auszuarbeiten, die in Zukunft ein für alle Mal Finanzkrisen verhindern, die unzählige Arbeitsplätze kosten.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-418</guid><pubDate>Fri, 01 Oct 2010 13:39:00 +0200</pubDate><title>Echte Eingriffe statt Pflästerli</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/echte-eingriffe-statt-pflaesterli</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Zum zweiten Mal in Folge steigen die Krankenkassenprämien massiv. Dies belastet das Budget der betroffenen Haushalte massiv. Und schmälert ihre Kaufkraft, was sich negativ auf die Konjunktur auswirkt.
</p><p>Bundesrat und Parlamentsmehrheit müssen diese Mehrbelastung mit wirksamen Eingriffen auffangen. Der SGB verlangt folgende Massnahmen:</p><ul><li>Bund und Kantone müssen die Prämienbelastung für die tiefen und mittleren Einkommen via Verbilligung verkleinern.</li></ul><ul><li>Eine santésuisse-Studie zeigt, dass bei den Medikamenten 850 Mio. Franken gespart werden können, ohne dass die Qualität leidet. Dieses Potenzial ist heute nicht mal halb ausgeschöpft. Der Kniefall vor der Pharma kostet die Prämienzahlenden jährlich 450 Mio. Franken. Dieses Sparpotenzial ist umgehend zu nutzen.</li></ul><ul><li>Der Bund soll dafür sorgen, dass überhöhten Topkader-Löhnen bei den Krankenversicherern der Riegel geschoben wird. Hier wird Prämiengeld verschwendet.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-417</guid><pubDate>Fri, 01 Oct 2010 13:38:00 +0200</pubDate><title>Überstürzt und übertrieben hart</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueberstuerzt-und-uebertrieben-hart</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor der Abstimmung über die Revision der Arbeitslosenversicherung (AVIG) versprach der Bundesrat, bei deren Inkraftsetzung auf die wirtschaftliche Lage Rücksicht zu nehmen. Mit dem heutigen Entscheid – die AVIG-Revision bereits auf April 2011 einzuführen – hält er sein Versprechen nicht.
</p><p>Die Krise ist nicht überwunden. Beispielsweise braucht fast die ganze Romandie den Krisenartikel in der Arbeitslosenversicherung. Dieser ermöglicht es, dass in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit 520 statt 400 Taggelder ausbezahlt werden können. Damit wird vielen Arbeitslosen die Aussteuerung erspart. Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes wird der Krisenartikel abgeschafft. Die Folge: Rund 15‘000 Arbeitslose werden ausgesteuert.
</p><p>Der Bundesrat muss die Arbeitslosigkeit bekämpfen, so steht es in der Verfassung. Mit der schnellen Inkraftsetzung der AVIG-Revision bekämpft er hingegen die Arbeitslosen. Der Bundesrat hätte mit der Inkraftsetzung ohne weiteres zuwarten können, bis die Krise vorbei ist.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-416</guid><pubDate>Fri, 01 Oct 2010 13:35:00 +0200</pubDate><title>Besserer Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/besserer-schutz-gegen-antigewerkschaftliche-kuendigungen-noetig</link><description>Für SGB sind vorgesehene Sanktionen zu schwach</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst es, dass der Bundesrat endlich den Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen und für Whistleblowers verbessern will. Die vorgeschlagenen Sanktionsmassnahmen sind aber viel zu weich: Für grosse Unternehmen ist eine maximale Entschädigung von zwölf Monatslöhnen kaum abschreckend. Zudem verlieren die missbräuchlich entlassenen PersonalvertreterInnen, GewerkschafterInnen und Whistleblowers weiterhin definitiv ihre Stelle. Sie haben keinerlei Anspruch auf Wiedereinstellung, werden also arbeitslos und können ihre Rechte nicht mehr am Arbeitsplatz geltend machen.
</p><p>Der SGB fordert daher den Bundesrat auf, Sanktionsmassnahmen mit Zähnen vorzusehen, den Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen zu erhöhen sowie die Wiedereinstellungsmöglichkeit für missbräuchlich Entlassene vorzusehen. Weitergehende Massnahmen sind nötig. In den letzten Monaten hat die Zahl missbräuchlicher Kündigungen von PersonalvertreterInnen oder GewerkschafterInnen dramatisch zugenommen.
</p><p>Dazu kommt, dass die Schweiz von der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verurteilt worden ist, weil sie die internationalen Schutznormen gegen antigewerkschaftliche Kündigungen nicht einhält. Diese Schutznormen gehören zu den fundamentalen Menschenrechten.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-415</guid><pubDate>Fri, 01 Oct 2010 13:33:00 +0200</pubDate><title>Aller guten Dinge sind drei?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aller-guten-dinge-sind-drei</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bevölkerung der Schweiz kann sich freuen. Bundesrat und Parlament müssen die Revision der AHV neu an die Hand nehmen. Der SGB erwartet, dass nun im dritten Anlauf eine Revision erarbeitet wird, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert: Ohne Rentenabbau und mit einem sozial abgefederten flexiblen Rentenalter. Die Einlösung dieses Versprechens sind die Behörden der Bevölkerung immer noch schuldig.
</p><p>Das Parlament hat die unsoziale 11. AHV-Revision selbst versenkt und ist damit einem Referendum des SGB zuvorgekommen. Die Revision sah real tiefere Renten, höheres Rentenalter und nur eine befristete, ungenügende Frühpensionierungsmöglichkeit vor. Eine solche Vorlage hätte beim Volk keine Mehrheit gefunden. Dies zeigen nicht zuletzt die klaren Abfuhren für die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes im März 2010 (72,7 Prozent Nein) oder die erste Abstimmung über die 11. AHV-Revision im 2004 (67,9 Prozent Nein).</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-419</guid><pubDate>Wed, 29 Sep 2010 13:40:00 +0200</pubDate><title>Vorrang für Beschäftigung und Wachstum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vorrang-fuer-beschaeftigung-und-wachstum</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In ganz Europa protestieren heute Gewerkschaften unter dem Motto „Nein zu Sparmassnahmen – Vorrang für Beschäftigung und Wachstum“. Sie fordern unter anderem eine Finanztransaktionssteuer und weitere Instrumente, um Sozialdumping in Europa zu verhindern. Und sie wehren sich dagegen, dass die Bevölkerung und die Arbeitnehmenden die Kosten für eine Krise tragen sollen, die sie nicht zu verantworten haben. Viele europäische Regierungen schnüren Sparpakete, die schmerzhaften Abbau bei den Sozialversicherungen und im Service public bringen. Zudem wird versucht, die Rechte der Arbeitnehmenden einzuschränken.
</p><p>Bund und mehrere Kantone sind an der Arbeit, Sparprogramme zu verabschieden, die schlimme Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Service public haben. Und auch in der Schweiz ist ein breiter Angriff auf unsere Sozialwerke im Gang. Mit einer wochenlangen, engagierten Kampagne bekämpfte der SGB die Revision der Arbeitslosenversicherung, die leider knapp durchkam. Das bedeutet für Tausende die Aussteuerung. Falls das Parlament den bei der AHV geplanten Sozialabbau verabschiedet, ergreift der SGB dagegen das Referendum. Der SGB wehrt sich auch gegen Verschlechterungsabsichten bei der Invaliden- und der Unfallversicherung.
</p><p>An der heutigen Grossdemonstration in Brüssel nimmt auch eine Delegation von SGB-Verbänden teil.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-420</guid><pubDate>Sun, 26 Sep 2010 13:42:00 +0200</pubDate><title>SGB fordert Zuwarten mit Leistungsabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-fordert-zuwarten-mit-leistungsabbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Stimmbürgerinnen und –bürger haben die Revision der Arbeitslosenversicherung angenommen – aber nur mit grossen Vorbehalten angesichts von Leistungskürzungen für Arbeitslose mitten in der Krise. Ein Alarmzeichen ist die Ablehnung der Revision in den Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
</p><p>Für den SGB ist klar, dass dies bei der Inkraftsetzung berücksichtigt werden muss: Die Leistungskürzungen dürfen erst dann erfolgen, wenn die Krise sicher überstanden ist und sich der Arbeitsmarkt deutlich erholt hat. Der SGB verlangt zudem, dass vorerst in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen die Möglichkeit bleibt, Taggelder ein halbes Jahr länger auszuzahlen als im Rest der Schweiz.
</p><p>Der SGB wird überdies den Druck verstärken, dass die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung gerechter ausgestaltet wird. Die Diskussionen während der Abstimmungskampagne zeigten, dass viele mit der Art und Weise, wie die Arbeitslosenversicherung finanziert wird, unzufrieden sind. Die Tatsache, dass die hohen und höchsten Einkommen von Beitragszahlungen befreit sind, stiess selbst im Lager der Befürworter der Revision teilweise auf Ablehnung.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-421</guid><pubDate>Thu, 23 Sep 2010 13:43:00 +0200</pubDate><title>PUSH ist nicht GAV-abschlussfähig!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/push-ist-nicht-gav-abschlussfaehig</link><description>Zur Vereinbarung zwischen ISS Aviation und PUSH</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Texte">Die Vereinigung PUSH wurde vom Genfer Flughafenbetrieb ISS-Aviation herbeigerufen, um einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, dessen einziger Zweck darin besteht, die im Flughafen verankerte Gewerkschaft VPOD zu umgehen und die seit bald einmal 3 Monaten streikenden ISS-Mitarbeiter/innen auszutricksen. Der SGB bezweifelt, dass PUSH die Kriterien erfüllt, um einen GAV abzuschliessen. PUSH hat keine Mitglieder bei ISS. Ebensowenig kann PUSH gegenüber dem Arbeitgeber jene Unabhängigkeitsgarantien erbringen, die vom kollektiven Arbeitsrecht verlangt werden.</p><p class="Texte">PUSH ist weder Mitglied des SGB, noch der Communauté Genevoise d’Action Syndicale (CGAS), noch eines anderen nationalen gewerkschaftlichen Dachverbandes. Die «Bestellung» durch den Arbeitgeber mit dem Zweck, den Streik zu brechen, ist offensichtlich. Oft ist die Adresse von PUSH diesselbe wie die des jeweiligen Arbeitgebers. Schreiben, die das Personal zum Beitritt auffordern, stammen oft von Kadern. Die gewerkschaftlichen Vertreter von PUSH sind meist Kader der Unternehmen - die dann mit sich selbst verhandeln können. Zudem gibt PUSH zu, Arbeitskonflikte systematisch verhindern zu wollen. PUSH nimmt meistens für den Arbeitgeber Partei, indem es Vereinbarungen abschliesst, die für diesen vorteilhaft sind. Deshalb kann PUSH nicht als Gewerkschaft betrachtet werden, die die Interessen ihrer Mitglieder verteidigt und vom Arbeitgeber unabhängig ist. &nbsp;</p><p class="Texte">Aus all diesen Gründen unterstützt der SGB die Bestrebungen des VPOD, dass PUSH nicht als GAV-abschlussfähige Organisation anerkannt wird.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-422</guid><pubDate>Wed, 22 Sep 2010 13:46:00 +0200</pubDate><title>Gelandet, wo sie hingehört: im Papierkorb</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gelandet-wo-sie-hingehoert-im-papierkorb</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB ist erleichtert und befriedigt darüber, dass der Nationalrat heute die Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) an den Bundesrat zurückgewiesen hat. Der SGB hat sich von Beginn weg voll für die Rückweisung dieser komplett verunglückten Revision eingesetzt. Er ist dazu auch eine Allianz mit jenem Teil des Gewerbes und der Arbeitgeber eingegangen, die durch die Änderungen negativ betroffen gewesen wären.&nbsp;
</p><p>In der Tat hätte die Absenkung des versicherten Höchstverdienstes zu bedeutenden Verschlechterungen geführt. Die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrad von 10 auf 20 % hätte nach einem Unfall viele handwerklich Arbeitende getroffen. Die beabsichtigte Schwächung der SUVA hätte zudem deren umfangreiches Präventionsprogramm in Sachen Unfallverhütung gefährdet.
</p><p>Der SGB ist froh, dass der Abbau an einer Sozialversicherung, die bestens funktioniert und finanziert ist, nun da gelandet ist, wo er hingehört: im Papierkorb.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-424</guid><pubDate>Wed, 15 Sep 2010 13:48:00 +0200</pubDate><title>AVIG-Revision bedroht nationale Kohäsion</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/avig-revision-bedroht-nationale-kohaesion</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Anzahl Nein-Stimmender zu Revision der Arbeitslosenversicherung (AVIG) ist gegenüber der letzten Umfrage markant gestiegen, während der Ja-Anteil leicht zurückgegangen ist. Das Rennen ist offen. Der SGB wird in den kommenden Tagen seine Kampagne gegen die AVIG-Revision verstärken und zusammen mit seinen Verbänden in gezielten Aktionen Kampagnenmaterial verteilen.
</p><p>Auffällig ist, dass in der Romandie die Nein-Tendenz massiv gestiegen ist. Das erstaunt nicht, ist doch gerade die lateinische Schweiz speziell mit dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit konfrontiert. Nach einer Annahme der missglücken Vorlage würden auf einen Schlag gegen 10‘000 Personen ausgesteuert. Diese profitieren heute zu einem grossen Teil von der Möglichkeit, dass Krisenregionen ein halbes Jahr länger Taggelder zahlen können.
</p><p>Die Aussteuerung trifft die älteren Arbeitnehmenden am härtesten. Sie müssen unter Umständen ihr gesamtes Erspartes und ihre Guthaben der 2. Säule bis auf 4‘000 Franken aufbrauchen, bevor sie Sozialhilfe erhalten. Das bedeutet nachher Mehrkosten für Kantone und Gemeinden, weshalb diese früher oder später die Steuern erhöhen müssen. Die AVIG-Revision wird jeden Steuerzahler fast 100 Franken kosten. Dann müssen beispielsweise auch AHV-RentnerInnen zahlen, die die ALV nicht mehr brauchen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-423</guid><pubDate>Wed, 15 Sep 2010 13:47:00 +0200</pubDate><title>Rentenabbau und kein sozial abgefederter Vorbezug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenabbau-und-kein-sozial-abgefederter-vorbezug</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrates zur 11. AHV-Revision steht der nächste Sozialabbau fest. Für den SGB sind insbesondere zwei Punkte inakzeptabel:
</p><p><span style="font-weight: bold;">Rentenabbau:</span>&nbsp;Neu soll die Rentenanpassung stark vermindert resp. gar gestoppt werden, wenn &nbsp;der AHV-Fonds unter einen jeweils definierten Stand einer Jahresausgabe sinkt. Das bedeutet im Klartext Rentenabbau. Die Renten würden noch mehr als heute der Lohn- und Preisentwicklung hinterherhinken.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Mangelhafte Abfederung des Rentenvorbezugs:&nbsp;</span>Mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 werden 800 Mio. Franken gespart. Davon werden nur 400 Mio. Franken in eine – erst noch zeitlich beschränkte – Abfederung des Rentenvorbezuges investiert. Damit ist kein sozial abgefederter Rentenvorbezug möglich. Ausgerechnet diejenigen, die einen Rentenvorbezug am meisten nötig hätten, können diesen weiterhin nicht beziehen. Gegen eine solche Rentenalterserhöhung der Frauen ohne sozial flexibles Rentenalter wehren sich nicht nur die Gewerkschaften sondern auch alle bedeutenden Frauenorganisationen.
</p><p>Der SGB wird - nach den Angriffen auf die 2. Säule und die Arbeitslosenversicherung - diese neuerliche Abbau-Revision wiederum per Referendum bekämpfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-425</guid><pubDate>Mon, 13 Sep 2010 13:49:00 +0200</pubDate><title>Frauenbündnis AHV: 11. AHV-Revision nicht tragbar!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/frauenbuendnis-ahv-11-ahv-revision-nicht-tragbar</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 15. September 2010 wird der Nationalrat die Vorschläge seiner Kommission zur 11.&nbsp;AHV-Revision zum letzten Mal beraten. Die Revision kommt somit in die Schlussphase. Für das „Frauenbündnis AHV“ ist die Revision wie sie vorliegt nicht tragbar.
</p><p>Das „<i>Frauenbündnis AHV“</i>&nbsp;vertritt mehr als eine Million Frauen und hat sich seit Beginn der Beratungen der 11. AHV-Revision (Neuauflage) gegen eine Rentenaltererhöhung der Frauen ohne sozial flexibles Rentenalter ausgesprochen. National- und Ständerat haben die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre bereits beschlossen. Zur Debatte steht noch das vom Ständerat im Sommer 2010 verabschiedete Flexibilisierungsmodell, das nun auch von der nationalrätlichen Kommissionsmehrheit dem Nationalrat beantragt wird.&nbsp;
</p><p>Das&nbsp;<i>„Frauenbündnis AHV“</i>&nbsp;beurteilt dieses Modell als unzureichend: Da ist zum einen die Befristung auf 10 Jahre. Zum anderen kann mit den beschlossenen 400 Mio. Franken keine sozial ausgestaltete Flexibilisierung erreicht werden. Die Kürzungsätze ab dem 2. Vorbezugsjahr sind zu hoch angesetzt und die Rentenkürzung ist deshalb für viele nicht verkraftbar. Dies dürfte dazu führen, dass die 400 Millionen nicht ausgeschöpft werden.&nbsp;
</p><p>Auch die heutige zweijährige Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung ist nicht mehr garantiert und kann ausgesetzt werden. Die vorgesehene Regelung ist ein Angriff auf die zukünftigen Renten und für das „Frauenbündnis AHV“ nicht annehmbar.
</p><p>Das&nbsp;<i>„Frauenbündnis AHV</i>“ hat sich immer klar dafür ausgesprochen, dass mindestens der Betrag (ca. 800 Mio.), den die AHV mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen einspart, für die Flexibilisierung eingesetzt werden müsste. Bei der 10. AHV-Revision wurde das Rentenalter der Frauen schrittweise von 62 auf 64 Jahre erhöht. Als Kompensation wurden damals das Splitting, die Erziehungsgutschriften und befristet ein tieferer Kürzungssatz für Frauen beim Rentenvorbezug eingeführt. Zudem wurde versprochen, bei der 11. AHV-Revision ein sozial ausgestaltetes flexibles Rentenalter einzuführen. In der zur Debatte stehenden Vorlage fehlt jegliche nachhaltige Kompensation für die Rentenaltererhöhung. Der Angriff auf die regelmässige Anpassung der Renten gemäss Mischindex trifft Frauen hart, weil sie besonders auf die AHV-Renten angewiesen sind (keine/geringe 2. Säule).</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-623</guid><pubDate>Thu, 09 Sep 2010 13:42:00 +0200</pubDate><title>Blosse Kostenschieberei – anhaltender Würgegriff – wenig Innovation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/blosse-kostenschieberei-anhaltender-wuergegriff-wenig-innovation</link><description>Expert/innen aus der sozialen Praxis begründen ihr Nein</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vertreter/innen der sozialen Praxis begründeten am 9.9., warum die Kantone, die Städte und die sozialen Institutionen einhellig – und damit weit über die politischen Abgrenzungen hinaus – die AVIG-Vorlage als asozial, kurzsichtig und Scheinlösung ablehnen.&nbsp;
</p><p>Edith Olibet, Gemeinderätin der Stadt Bern und Mitglied des Büros der Städteinitiative Sozialpolitik, warf der Vorlage eine doppelte Kostenabwälzung vor: „Einerseits von der Arbeitslosenversicherung auf die Sozialhilfe, andererseits vom Bund auf Kantone und Gemeinden.“ Die Städte würden nach dem Motto „den letzten beissen die Hunde“ getroffen. Bereits heute seien fehlende Leistungen der Arbeitslosenversicherung einer der wichtigsten Gründe, weshalb jemand neu in die Sozialhilfe aufgenommen werde. Baut die Arbeitslosenversicherung ihre Leistungen ab, führe das zu mehr und länger dauernder Unterstützung. “Damit wird die Ablösung von der Sozialhilfe immer schwieriger. Die Reintegration in den Arbeitsmarkt ist in Bern im letzten Jahr bei den Abschlüssen von 42% auf rund 30,4% gesunken.“&nbsp;
</p><p>Pierre-Yves Maillard, Regierungsrat des Kantons Waadt, wies auf die horrenden Kosten hin, die durch dauerndes Sparen und Kürzen bei den Sozialversicherungen auf die Kantone verschoben werde. So habe sich in der Waadt die Zahl der Sozialhilfe Beziehenden in den letzten 16 Jahren verdoppelt. In seinem Departement rechne man wegen der Krise, der AVIG-Revision und der IV-Revision bis 2012 mit einem Drittel mehr Ausgaben für die Sozialhilfe. Die Sozialhilfe sei jedoch kein geeigneter Ort für Arbeitslose: „Nicht nur fällt ihr die berufliche Wiedereingliederung der Betroffenen viel schwerer als der Arbeitslosenversicherung. Die ALV investiert auch viel weniger in die Ausbildung der Arbeitslosen, wenn sie weiss, dass diese wegen der gekürzten Taggeld-Bezugsdauer früher an die Fürsorge überwiesen werden.“ Wenn die Kantone schon mehr zahlen sollten. dann besser an eine grundlegende Ausbildung für Jugendliche, die wegen fehlender Lehre und damit mangelnder Qualifikationen arbeitslos geworden seien.&nbsp;
</p><p>Walter Schmid, Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), wies darauf hin, dass der bewährte Grundsatz des Schuldenabbaus innerhalb eines Konjunkturzyklus nicht nur in der Vergangenheit vernachlässigt wurde, sondern durch die jetzige Vorlage auch in die Zukunft verlängert werde. Folge: „Die bisher gesunde und nachhaltig finanzierte Arbeitslosenversicherung wird dem Risiko einer dauernden Unterfinanzierung und damit einer dauernden Überschuldung ausgesetzt. Neben der IV wäre sie dann das zweite grosse Sozialwerk, das nur durch dauernde Einschränkungen der Leistungen und des Kreises der Bezugsberechtigten saniert werden könnte.“ So werde die ALV „in den Würgegriff dauernder Überschuldung“ genommen.
</p><p>&nbsp;</p><p>Angehängt finden Sie die Referate der drei RednerInnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-426</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2010 13:51:00 +0200</pubDate><title>Sozialplanpflicht weiter fassen - keine Sanierung auf dem Rücken des Personals </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sozialplanpflicht-weiter-fassen-keine-sanierung-auf-dem-ruecken-des-personals</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, eine Sozialplanpflicht einzuführen. Dieser soziale Fortschritt drängte sich seit langem auf – der Schutz der Arbeitnehmenden vor Massenentlassungen ist in den Nachbarstaaten im Unterschied zur Schweiz in den letzten Jahren kontinuierlich weiter entwickelt worden. Der SGB bedauert jedoch, dass diese Pflicht nur für Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitenden gelten soll. Er beantragt, diesen Sockel auf 100 zu senken, damit mehr Arbeitnehmer/innen von einer Abfederung der negativen Folgen einer Massenentlassung profitieren können.&nbsp;
</p><p>Klar lehnt der SGB hingegen ab, dass die Übernehmer eines im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erworbenen Betriebes künftig von der Pflicht enthoben werden sollen, die bisherigen Arbeitsverträge zu übernehmen. Eine solche Sanierung eines Unternehmens auf dem Rücken des Personals ist inakzeptabel. Eine Sanierung hat in erster Linie die Stellen zu erhalten. Das sehr flexible Schweizer Arbeitsrecht ermöglicht den Arbeitgebern genügend Spielraum. Die Aufgabe dieser bisherigen Garantie bedeutet nichts anderes, als die Kosten der Sanierung der Arbeitslosenversicherung zu übertragen.
</p><p>Die Behauptung, wonach im Falle von Insolvenz die Garantie der bisherigen Arbeitsverträge für die Neuerwerber die Übernahme solcher Betriebe erschwerte, ruht auf keiner empirischen Grundlage. Dem SGB ist kein Fall bekannt, in dem ein potentieller Neuerwerber eines insolventen Betriebes auf dessen Erwerb wegen der Übernahmepflicht der bisherigen Arbeitsverträge verzichtet hat. Hingegen gibt es viele missbräuchliche Konkursfälle, mittels derer anstehenden Lohnforderungen zu entkommen versucht wird. Schliesslich sind auch Pseudo-Sanierungen, deren wirkliches Ziel die Entlassung von Personal ist, eine Wirklichkeit. Dagegen sind Massnahmen zu ergreifen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-427</guid><pubDate>Tue, 07 Sep 2010 13:53:00 +0200</pubDate><title>Tausende von Aussteuerungen bei ALV-Abbau </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/tausende-von-aussteuerungen-bei-alv-abbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im August hat die Langzeitarbeitslosigkeit weiter zugenommen. Mittlerweile ist ein Viertel der Arbeitslosen davon betroffen. Das sind zu einem grossen Teil Personen über 50 Jahre. Besonders gross ist das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit in der lateinischen Schweiz – in Kantonen, die unter dem heutigen Gesetz die Bezugsdauer auf 520 Tage verlängert haben.
</p><p>Kommt der Abbau bei der Arbeitslosenversicherung (4. AVIG-Revision), werden Tausende von Personen ausgesteuert: Einerseits wird es in den Krisenkantonen nicht mehr möglich sein, die Bezugsdauer zu verlängern, anderseits werden ältere Arbeitnehmende und Arbeitnehmende, die in prekären Jobs gearbeitet haben, weniger Taggelder erhalten.
</p><p>Die Aussteuerung ist für die Betroffenen ein hartes Schicksal. Sie müssen zur Sozialhilfe gehen. Für ältere Arbeitnehmende ist das besonders schlimm. Denn sie werden zuerst ihre Guthaben der 2. Säule aufbrauchen müssen, bevor sie Sozialhilfe erhalten. Das bedeutet, dass sie nicht nur in der Zeit, in der sie auf Sozialhilfe angewiesen sind, ein tieferes Einkommen haben, sondern dass sie auch im Rentenalter deutlich weniger Geld zur Verfügung haben werden.&nbsp;
</p><p>Der geplante ALV-Abbau spart auf dem Buckel der Benachteiligten und wird zu unverhältnismässiger sozialer Härte führen. Geschont werden einmal mehr die hohen und höchsten Einkommen – also diejenigen Manager, die die Entlassungen in der Krise zu verantworten haben. Darum setzt sich der SGB für ein Nein am 26. September ein. Die Abzocker sollen künftig voll ALV zahlen müssen. Dann wäre die ALV finanziell im Gleichgewicht, ohne dass die normalen Beschäftigten und die Arbeitslosen zahlen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-428</guid><pubDate>Fri, 03 Sep 2010 13:56:00 +0200</pubDate><title>Referendum gegen 11. AHV-Revision, wenn keine substanziellen Änderungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/referendum-gegen-11-ahv-revision-wenn-keine-substanziellen-aenderungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat an seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause einstimmig beschlossen, das Referendum gegen die 11. AHV-Revision zu lancieren, sofern in der Herbstsession nicht noch gewichtige Korrekturen an der Vorlage vorgenommen werden. Gleichzeitig hat er die Parolen zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November verabschiedet: für die „Steuergerechtigkeits-Initiative“ einstimmig JA, für die „Ausschaffungsinitiative“ sowie den Gegenvorschlag dazu ebenso einstimmig NEIN.
</p><p>Die&nbsp;<span style="font-weight: bold;">11. AHV-Revision</span>&nbsp;stellt mit der beabsichtigten Verschlechterung des Rentenanpassungssystems einen massiven Angriff auf die AHV-Renten dar.&nbsp;Absolut ungenügend ist ebenso die Abfederung des Rentenvorbezugs. Damit diese sozial ist, braucht es mindestens den Betrag, der durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre gespart wird: 800 Mio. Franken.
</p><p>Die&nbsp;<span style="font-weight: bold;">„Steuergerechtigkeits-Initiative“</span>&nbsp;stoppt den exzessiven und ruinösen Steuersenkungswettbewerb, der schweizweit letztlich nur zu einer langsamen Ausblutung der öffentlichen Hand und einer Besserstellung der ohnehin schon gut Gestellten führt. Indem die Initiative der SP auf sehr hohen Einkommen und Vermögen Mindeststeuersätze von 22 % resp. 0,5 % festschreibt, unterbindet sie diesen Wettbewerb und verhindert so die zunehmende Bevorzugung der Reichen.&nbsp;
</p><p>Das doppelte NEIN zu<span style="font-weight: bold;">&nbsp;„Ausschaffungsinitiative“ und Gegenvorschlag&nbsp;</span>begründet der SGB-Vorstand wie folgt: Ein gleiches Verbrechen kann nicht mit einem je verschiedenem Recht bestraft werden. Nationalität darf kein Kriterium der Bestrafung von Verbrechen sein. Das Volksbegehren hätte zudem, weil unvereinbar mit einigen internationalen Garantien, für ungültig erklärt werden müssen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-429</guid><pubDate>Thu, 02 Sep 2010 14:00:00 +0200</pubDate><title>SGB-Vorstand solidarisiert sich mit den Streikenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-vorstand-solidarisiert-sich-mit-den-streikenden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat an seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause eine Resolution verabschiedet, die sich voll mit dem am Genfer Flughafen streikenden Personal von ISS (Flugzeugreinigung) solidarisiert:&nbsp;
</p><p>„Seit mehr als 50 Tagen streiken die ISS-Mitarbeitenden am Genfer Flughafen. Sie wehren sich&nbsp; so gegen massive Lohnsenkungen und gegen die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV). In einzelnen Kategorien sollen die Lohnsenkungen 25 % (!) erreichen. So will ISS etwa den Maximallohn einer Reinigungsmitarbeiterin von heute 4847.75 Franken (nach 20 Berufsjahren) auf neu nur noch 3550.- kürzen.&nbsp;
</p><p>Ein solcher Angriff auf die Löhne ist für den SGB-Vorstand schlicht ein sozialer Hohn und eine &nbsp;Attacke auf die Würde der betroffenen Arbeitnehmenden. ISS, ein Weltkonzern und nicht eine kleine um ihr Überleben kämpfende Bude, soll weiterhin anständige Löhne zahlen und den bisherigen GAV weiterführen.&nbsp;
</p><p>Der SGB-Vorstand solidarisiert sich mit den Streikenden. Er fordert auch die Genfer Regierung als Konzessionsbehörde für Flughafenbetriebe auf, sich einem solchen Lohnabbau entschieden entgegen zu stellen.“&nbsp;
</p><p>Hinweis: Heute um 18.00 findet in Genf vor dem Sitz des Grand Conseil (Rue de l‘Hôtel-de-Ville&nbsp;2) eine Solidaritätskundgebung statt.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-430</guid><pubDate>Wed, 01 Sep 2010 14:00:00 +0200</pubDate><title>Die Jugendlichen mobilisieren gegen den AVIG-Abbau!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-jugendlichen-mobilisieren-gegen-den-avig-abbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AVIG-Revision baut den Schutz für die Arbeitslosen massiv ab: insbesondere für ältere Arbeitnehmende, für von längerer Krankheit betroffene Arbeitslose und für Arbeitslose aus den besonders krisenbetroffenen Regionen. Auch die Jugendlichen werden von der Revision hart bestraft: Sie müssen mehr Beiträge für weniger Leistungen zahlen. Viele riskieren, in die Sozialhilfe gedrängt zu werden. Gleichzeitig werden die Abzocker und hohen Manager von der AVIG-Revision geschont.&nbsp;
</p><p>Aus diesen Gründen mobilisieren sich die Jugendverbände gegen diese Revision. Ab dem 2. September – konzentriert jedoch am 4. September - führen sie Aktionstage der Jugendlichen durch. In vielen Kantonen (BE, BS, FR, GE, SG, SO, TG, VD, VS, ZH) und in den meisten Städten finden an diesem Tag Sensibilisierungsaktionen statt, um die Jugendlichen, aber auch alle, die sich für eine faire Arbeitslosenversicherung einsetzen möchten, an die Urne zu bringen. Die Aktionsformen haben die lokalen Jugendgruppen und Verbände selber bestimmt: Sie sind kreativ und zum Teil spektakulär.
</p><p>Auf der Webseite des Jugend-Bündnisses gegen AVIG-Abbau&nbsp;<a href="http://www.jugendarbeitslosigkeit.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.jugendarbeitslosigkeit.ch</a>&nbsp;werden nach den Aktionen Bilder veröffentlicht. Zudem sind dort detaillierte Informationen zur AVIG-Revision sowie Tipps und Tricks für die Abstimmungskampagne zu finden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-431</guid><pubDate>Tue, 31 Aug 2010 14:03:00 +0200</pubDate><title>Gewerbe und Gewerkschaften fordern gemeinsam „Zurück an den Bundesrat“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gewerbe-und-gewerkschaften-fordern-gemeinsam-zurueck-an-den-bundesrat</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In nicht gerade alltäglicher Allianz fordern Gewerbe und Gewerkschaften heute das&nbsp; Parlament gemeinsam auf, die komplett in Schieflage geratene Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) an den Bundesrat zurück zu schicken. Die Spitzenvertreter des Baumeisterverbandes und des Gewerbeverbandes einerseits, des Gewerkschaftsbundes und der Unia andererseits stellen übereinstimmend fest, dass die Revision ohne Not an der bisher gut funktionierenden UV massive Verschlechterungen vornehmen will, die für die klare Mehrheit der Betriebe wie der Arbeitnehmenden mehr Beiträge und weniger Schutz bedeuteten.&nbsp;
</p><p>Nationalrat Werner Messmer, Präsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes, vertritt gleichzeitig eine „Plattform der bei der SUVA versicherten Branchenverbände“ mit über 60‘000&nbsp; Betrieben und über 1 Mio. versicherten Arbeitnehmenden. Messmer hält die Verschlechterung&nbsp; der SUVA für „völlig unverständlich“ und verwies dazu u.a. auf die Senkung des versicherten Höchstverdienstes von 126'000 auf rund 100'000 Franken. „Die Folge ist ein Prämienanstieg um zwei Prozent in der Grundversicherung, weil der Einnahmenverlust bei den Prämien grösser ist als die Einsparungen bei den Versicherungsleistungen. Zudem sieht sich der Unternehmer gezwungen, Zusatzversicherungen abzuschliessen, will er seinem Kader keine Deckungseinbusse zumuten. Es entstehen also Mehrkosten aufgrund von Zusatzversicherungen.“ Von dieser erheblichen «Entsolidarisierung» sei das Baugewerbe besonders stark betroffen, weil die Unfallhäufigkeit bei den verbleibenden Suva-versicherten Mitarbeitern deutlich höher ist als bei den «befreiten» Kadermitgliedern.
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner verwies auf das historische Erfolgsmodell der Unfallversicherung. „ Diese bestfinanzierte aller Sozialversicherungen schreibt schwarze Zahlen und kostet den Bund keinen Franken.“ Rechsteiner brandmarkte die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrades von 10 auf 20 %. Das werde für die Betroffenen, manuell arbeitende Menschen, zu empfindlichen Einbussen und für die Arbeitgeber gleichzeitig zu neuen Haftpflichtrisiken führen. Die Privatversicherungslobby, bisher erfolgreich im Parlament, warnte er: „Wir sind zuversichtlich, dass das Volk, dem in diesem extremen Fall höhere Prämien für schlechtere Leistungen zugemutet würden, diese Revision bachab schicken würde. Dieses Fiasko kann und muss sich der Gesetzgeber ersparen, indem er die verfehlte Vorlage an den Absender, d.h. den Bundesrat zurückschickt.“
</p><p>Für den Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, Hans-Ulrich Bigler, steht fest: „Die Unfallversicherung funktioniert heute zu gut, als dass wir bereit sind, eine Pfuschrevision mit ungeahnten Folgen in Kauf zu nehmen.“ Auch der Gewerbeverband lehnt eine Schwächung der SUVA ab. Diese habe in den letzten Jahren die Prämien in der Berufsunfallsversicherung schrittweise gesenkt, was den Betrieben entgegen gekommen sei. Zudem kritisierte Bigler, „wie seitens der Privatversicherer, die sich gerne zusätzliche Gewinnmöglichkeiten sichern möchten, auf das Parlament – aber auch auf einst stolze Arbeitgeberorganisationen - Druck ausgeübt wurde.“
</p><p>„Die schamlose Bereicherung der Versicherungen ist zu stoppen – die SUVA ist zu verteidigen“, resumierte Unia-Copräsident Andreas Rieger. Er benannte weitere Gefahren einer SUVA-Schwächung. So fördere die SUVA auch die Arbeitssicherheit in den Betrieben, ihre präventiven Bestrebungen hätten „zu einer spürbaren Reduktion schwerer und damit auch kostspieliger Berufsunfälle geführt.“ Auch deswegen sei diese Revision „unsinnig, unnötig und ein Affront.“ Wenn das Parlament nicht Einsicht zeige, werde „eine Allianz mit Seltenheitswert dafür sorgen, dass das Vorhaben der privaten Versicherungskonzerne spätestens in einer Volksabstimmung Schiffbruch erleiden wird.“
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Werner Messmer</span>, Nationalrat, Zentralpräsident Schweizerischer Baumeisterverband</li><li><span></span><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Nationalrat, SGB-Präsident</li><li><span><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Hans-Ulrich Bigler</span>, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband</li><li><span><span></span></span><span style="font-weight: bold;">Andreas Rieger</span>, Co-Präsident Unia&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-624</guid><pubDate>Fri, 20 Aug 2010 13:58:00 +0200</pubDate><title>2 bis 3 % mehr Lohn: verdient, gerecht und nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/2-bis-3-mehr-lohn-verdient-gerecht-und-noetig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Verbände fordern für 2011 den Ausgleich der Teuerung und den Anteil der Arbeitnehmenden am Produktivitätswachstum. Das entspricht einer Lohnerhöhung von zwei bis drei Prozent – und in den meisten Branchen aber von mindestens 150 Franken. Die Lohnerhöhungen sollen generell erfolgen. Mit diesen Forderungen haben die SGB-Gewerkschaften am 20. August die diesjährige Lohnrunde eingeläutet.
</p><p>Die Gewinnsituation der Unternehmen, die gestiegene Produktivität und der Lohnrückstand machten jetzt eine substanzielle Lohnrunde für die Arbeitnehmer/innen mit unteren und mittleren Einkommen nötig, forderte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Generelle Abschlüsse – zumeist in Form von einheitlichen Beträgen von 150.- gefordert – und stark angehobene Mindestlöhne förderten nicht nur die Lohngerechtigkeit, sondern seien auch „der wirksamste Beitrag gegen die Lohnungleichheit der Geschlechter.“
</p><p>„Die Schweizer Wirtschaft profitiert seit einigen Monaten branchenübergreifend von einer konjunkturellen Erholung“, stellte SGB-Chefökonom Daniel Lampart fest. Aber: Vom letzten Aufschwung hätten vor allem die hohen und höchsten Einkommen profitiert. „Von 1997 bis 2006 hat sich die Zahl der Arbeitnehmenden mit über 1 Mio. Lohn mehr als vervierfacht: von 500 auf über 2000. Diese Öffnung der Lohnschere ist zu einem beträchtlichen Teil die Folge der Individualisierung der Lohnpolitik.“ Dank individuellen Boni und Mitarbeiterbeteiligungen habe sich das Kader schamlos bedient. „Deshalb sind jetzt generelle Lohnerhöhungen gefordert. Gleichzeitig sind Boni durch Fixlöhne zu ersetzen.“ Lampart verlangte zudem vom Bund, den erneuten „massiven Krankenkassen-Prämienschock durch höhere Prämienverbilligung abzufangen, und von der Nationalbank, sich dem zu starken Franken entgegenzustemmen.
</p><p>Unia fordert rund 3 Prozent für alle als Teuerungsausgleich, als Beitrag an die höheren Krankenkassenprämien und als Realloherhöhung, in vielen Branchen in Form von einheitlichen Beträgen von zumeist 150.- Franken. Dies gilt etwa für den Bau und die Gewerbeberufe. „Im Baugewerbe läuft es wie geschmiert und im Gewerbe ist der Nachholbedarf besonders gross, weil die Arbeitgeber in mehreren Branchen trotz guter Konjunktur im vergangenen Jahr keine Lohnerhöhung gewährt haben“, begründete Unia GL-Mitglied Hans Ueli Scheidegger die Forderungen. Er verwies auch auf die Gefahr der Abwanderung von Fachkräften. Bei Coop und Migros verlangt Unia 140.-, in der Industrie „ein Ende der Bescheidenheit“.
</p><p>Voller Teuerungsausgleich und eine Reallohnerhöhung von 1,5 bis 2 %: so lauten die Forderungen der Gewerkschaft Kommunikation (GeKo) an Post und Swisscom. Alain Carrupt, GeKo-Zentralpräsident: „Diese Erhöhungen sind absolut verdient, vernünftig und wirtschaftlich notwendig.“ Denn: „Ständige Restrukturierungen, immer schlechtere Bedingungen und steigender Leistungsdruck lasten auf den Schultern der Mitarbeitenden und haben insgesamt zu einer Verschlechterung der allgemeinen Arbeitsbedingungen geführt.“&nbsp;
</p><p>Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) fordert nicht nur eine Reallohnerhöhung von 2 %. Er will gleichzeitig auch eine Eindämmung der variablen Erhöhungen. Deshalb soll neu über diese verhandelt werden. Für die individuellen Erhöhungen sollen klare und verhandelbare Kriterien festgelegt werden. SBPV-Zentralsekretärin Denise Chervet: „Die Personalkommissionen sollen die Verteilung der Löhne gemäss Lohnklassen und Geschlecht kontrollieren können.“&nbsp;
</p><p>Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul><li style="font-style: italic;"><span>Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li style="font-style: italic;"><span>Daniel Lampart</span>, Chefökonom des SGB</li><li style="font-style: italic;"><span>Hansueli Scheidegger</span>, Unia-Geschäftsleitung, Leiter Sektor Bau</li><li style="font-style: italic;"><span>Alain Carrupt</span>, Präsident Gewerkschaft Kommunikation</li><li><span>Denise Chervet</span><span>, Zentralsekretärin Schweiz. Bankpersonalverband (SBPV</span>)</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-432</guid><pubDate>Mon, 16 Aug 2010 14:06:00 +0200</pubDate><title>Untauglicher Versuch: Millionen-Propagandawalze soll NEIN verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/untauglicher-versuch-millionen-propagandawalze-soll-nein-verhindern</link><description>Mit einer mehrere Millionen Franken teuren Kampagne versuchen die Befürworter eines Abbaus bei der Arbeitslosenversicherung die Bevölkerung davon abzuhalten, ein NEIN zu ihrer missglückten Revision in die Urne zu legen. Bezahlt wird die Kampagne wesentlich von den Abzockern, die von der jetzigen Vorlage profitieren.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Slogan der Abbau-Kampagne müsste ehrlicherweise heissen: „Höhere Lohnabzüge FÜR ABZOCKER stoppen“ oder „Keine höheren Lohnabzüge für die Abzocker“. Heute zahlen Credit Suisse-Chef Brady Dougan mit seinem Millionengehalt und ein Beschäftigter mit einem Lohn von 126'000 Franken genau gleich viel in die Arbeitslosenversicherung – nämlich exakt 2520 Franken im Jahr. Diese Ungerechtigkeit würde mit der Revision zementiert. Nach einem NEIN jedoch zur misslungenen Revision wäre der Weg frei für eine längst überfällige gerechtere Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Würden nämlich auch bei der Arbeitslosenversicherung alle Löhne ohne Obergrenze voll beitragspflichtig – wie bei der AHV und der IV – könnte die Versicherung problemlos und ohne Leistungsabbau finanziert werden.
</p><p>Die ungerechte Revision der Arbeitslosenversicherung kostet Beitragszahlende, Steuerzahlende und Arbeitslose rund 1,4 Milliarden Franken. Und sie kürzt die Leistungen für junge sowie ältere Personen, die ihre Stelle verlieren und für Wiedereinsteigende, die eine Stelle suchen.
</p><p>Kein Wunder, haben über 140'000 Personen ihre Unterschrift unter das Referendum gesetzt. Noch mehr werden am 26. September NEIN stimmen und so den Weg für eine gerechte Revision der Arbeitslosenversicherung ebnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-433</guid><pubDate>Thu, 12 Aug 2010 14:08:00 +0200</pubDate><title>Staatliches Lohndumping – Genfer Regierung sät Armut </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staatliches-lohndumping-genfer-regierung-saet-armut</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 8. Juli – also seit über einem Monat&nbsp; - streiken die Mitarbeitenden von ISS-Aviation (Flugzeugreinigung) am Genfer Flughafen. Sie wehren sich so gegen die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) und gegen die Senkung ihrer Löhne. ISS will für einzelne Kategorien Lohnsenkungen von fast 25 % (!) durchsetzen. Und das für Löhne, die im teuren Pflaster von Genf ohnehin kaum zum Leben reichen. Ein Beispiel: Eine Reinigungsmitarbeiterin kam nach den Bestimmungen des gekündigten GAV nach 20 Berufsjahren auf einen Maximallohn von 4847.75 Franken. Neu sollen es nur noch 3550.- sein. Das ist schlicht ein sozialer Hohn und ein Angriff auf die Würde der betroffenen Arbeitnehmenden.
</p><p>Noch ärger wird der Skandal dadurch, dass dieses Lohndumping vom Genfer Staat als der Konzessionsbehörde vorangetrieben wird. Die Genfer Flughafengesellschaft AIG, präsidiert vom freisinnigen Regierungspräsidenten François Longchamp, steht in der Pflicht, auf dem Flughafen für korrekte Löhne zu sorgen. Stattdessen hat sich die Flughafengesellschaft bis heute gegen die Streikenden gestellt.
</p><p>VPOD und SGB fordern die Genfer Regierung dringend auf, diese destruktive Politik zu beenden. Es kann nicht sein, dass eine Regierung(smehrheit) ihrer eigenen Bevölkerung Armutslöhne verordnen will.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-434</guid><pubDate>Fri, 06 Aug 2010 14:09:00 +0200</pubDate><title>Bundespräsidentin in Argumentationsnotstand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundespraesidentin-in-argumentationsnotstand</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundespräsidentin Doris Leuthard und ihr Arbeitsdirektor Serge Gaillard haben Mühe, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von einem Nein zur ihrer misslungenen Revision der Arbeitslosenversicherung abzuhalten. Kein Wunder, bringt die Revision doch</p><ul><li>höhere Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,</li></ul><ul><li>Leistungseinbussen zu Lasten von jüngeren und älteren Arbeitnehmern, die ihre Stelle verlieren, und für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die keine Stelle finden,</li></ul><ul><li>höhere Ausgaben für Kantone und Gemeinden und somit für alle Steuerzahlenden.</li></ul><p>Insgesamt kostet die Revision rund 1,4 Milliarden Franken. Geld, das von den Beitragszahlenden, den Steuerzahlenden und von den Arbeitslosen aufgebracht werden muss.
</p><p>Ziel der Revision sei es, das strukturelle Defizit der Arbeitslosenversicherung zu beseitigen, behaupten Leuthard und Gaillard. In Wirklichkeit werden lediglich Kosten verlagert – verlagert auf Gemeinden, Kantone, Steuer- und Beitragszahlende und auf die Schwächsten, die Arbeitslosen.
</p><p>Die Gewerkschaften haben das Referendum gegen die misslungene Revision ergriffen, weil sie überzeugt sind, dass das wichtige Sozialwerk ohne Leistungsabbau saniert werden kann: Wenn – wie bei der AHV – auch höhere und höchste Einkommen Beiträge an die Versicherung zahlen müssten, wäre sie ausreichend auf dem heutigen Leistungsstand finanziert.
</p><p>Wie unwohl es Leuthard bei ihrer Revision ist, zeigt auch der politische Eiertanz um den Zeitpunkt der Inkraftsetzung bei einer Annahme der Vorlage. Ihr Zögern und ihre Unsicherheit beweisen, dass sie genau weiss, dass die Abbauvorlage negative Auswirkungen auf die Konjunktur und die Situation der Arbeitslosen hat.
</p><p>Dass die Bundesrätin aus ihrem Argumentationsnotstand ihr Heil in der Erpressung der Stimmberechtigten sucht, ist bedenklich: Es sind nicht die Referendumsbefürworter, die mit ihrem Nein eine Heraufsetzung der AVIG-Beiträge um 0,5 Prozent verursachen. Es ist der Bundesrat, der diese Beitragserhöhung für den Fall eines Neins beschlossen hat, obwohl das geltende Gesetz auch moderatere Lösungen zulassen würde.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-435</guid><pubDate>Thu, 22 Jul 2010 14:11:00 +0200</pubDate><title>Jugendverbände wehren sich gegen die Diskriminierung von jungen Arbeitslosen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jugendverbaende-wehren-sich-gegen-die-diskriminierung-von-jungen-arbeitslosen</link><description>Das Komitee der Jugendverbände gegen die Diskriminierung der Jugendlichen in der AVIG-Revision ruft die StimmbürgerInnen, insbesondere die Jugendlichen und die Junggebliebenen, auf, die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) abzulehnen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zahlreiche Schweizer Jugendverbände, die mehrere hunderttausend junge ArbeitnehmerInnen, Lernende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler&nbsp; vertreten, verurteilen eine AVIG-Revision, welche die Jugendlichen ausschliesslich aufgrund ihres Alters diskriminiert. Diese diskriminierenden Massnahmen wurden beschlossen, obwohl die Jugendlichen von Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, überdurchschnittlich betroffen sind: Im Juni 2010 gab es 133% mehr junge Langzeitarbeitslose als vor einem Jahr. Und im Vergleich zur Situation vor dem Beginn der Krise sind beinahe 60% mehr 15-24-Jährige arbeitslos.
</p><p>Die AVIG-Revision sieht die folgenden Kürzungen auf dem Buckel der Jugendlichen vor:&nbsp;</p><ul><li>Unter-30-jährige Erwerbslose müssen neu&nbsp;jegliche Art von Arbeit&nbsp;annehmen, unabhängig von ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Tätigkeit. In diesem Zusammenhang spricht man von&nbsp;Zumutbarkeit&nbsp;der Arbeit. Mit dieser Massnahme wird das bewährte duale Berufsbildungssystem abgewertet.&nbsp;</li><li>Die&nbsp;Anzahl der Taggelder, welche junge Erwerbslose erhalten,&nbsp;wird massiv gekürzt. Junge Berufsleute bis 25 Jahre, welche noch keine Kinder haben, erhalten neu bei gleicher Beitragszeit nur noch 200 Taggelder (statt 400). Dies entspricht einer Bezugsdauer von 9 Monaten. Diese Massnahme steht im Widerspruch zum aktuellen Anstieg der Anzahl junger Langzeitarbeitsloser.&nbsp;</li><li>Ausbildungs- und StudienabgängerInnen&nbsp;erhalten sogar nur noch 90 Taggelder (statt 260), was einer Versicherungsleistung über 4 Monate entspricht.</li><li>Die&nbsp;Wartezeit, bis eine junge Person überhaupt Unterstützung bekommt, wird erhöht. Unter 25 Jährige müssen neu 10-20 Tage (bisher 5 Tage) warten (je nach Einkommen), sofern sie bereits arbeiten. Für Ausbildungs- und StudienabgängerInnen beträgt die Wartezeit sogar 6 Monate.</li></ul><p>Da die Leistungsdauer gekürzt wird, werden zahlreiche erwerbslose Jugendliche in die Sozialhilfe gedrängt - und dies, obwohl die unter 25-jährigen bereits heute die höchste Sozialhilfequote aller Alterskategorien aufweisen.&nbsp; Die Probleme werden so ausschliesslich zu Städten, Gemeinden und Kantonen verschoben und nicht ansatzweise gelöst.&nbsp;
</p><p>Ein breites Bündnis von Jugendorganisationen wird an der Kampagne gegen die AVIG-Revision aktiv teilnehmen. Die junge Generation verteidigt ihre Rechte und motiviert die Jugendlichen dazu, ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Für viele Jugendliche wird diese Abstimmung die erste Erfahrung mit ihren Volksrechten sein. Die Kampagnenwebseite www.jugendarbeitslosigkeit.ch beinhaltet daher nicht nur Argumente gegen den AVIG-Abbau und Hinweise über die Kampagnen-Aktionen, sondern auch jugendgerechte Informationen über das Referendumsrecht (was ein Referendum ist, wie es zustande kommt, etc.). Die Jugend-Kampagne hat also auch einen pädagogischen Charakter. Geplant sind ein nationaler Jugend-Aktionstag sowie dezentrale Aktionen der lokalen Jugendgruppen.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Jean Christophe Schwaab</span>, Gewerkschaftsjugend SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Kathrin Balmer</span>, SAJV&nbsp;</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Catia Candeias</span>, VSS</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Elena Obreschkow</span>, Unia-Jugend</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Sonja Oesch</span>, Comedia-Jugend/Gewerkschaft Kommunikation</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Jérôme Hayoz</span>, SEV-Jugend</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Michael Stampfli</span><span style="font-style: italic;">, USO</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-436</guid><pubDate>Tue, 20 Jul 2010 14:13:00 +0200</pubDate><title>Die Sanktionen bei missbräuchlicher Entlassung von PersonalvertreterInnen sind zu niedrig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-sanktionen-bei-missbraeuchlicher-entlassung-von-personalvertreterinnen-sind-zu-niedrig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB begrüsst den jüngsten Entscheid des Zürcher Arbeitsgerichts, welcher bestätigt, dass die Entlassung des Präsidenten der Betriebskommission von TA-Media mitten in der Sozialplanverhandlung missbräuchlich war.&nbsp;
</p><p>Dieser Entscheid belegt aber auch, dass die Sanktionen bei missbräuchlichen Entlassungen von Personalvertretern zu niedrig sind. Im erwähnten Entscheid sprach das Arbeitsgericht eine Entschädigung von nur 3 Monatslöhnen. Solche Sanktionen haben keine abschreckende Wirkung.&nbsp; Denn diese kann ein grosses Unternehmen wie TA-Media einfach aus der Portokasse bezahlen. Sozialpartnerschaftsfeindliche Arbeitgeber können Gewerkschaftler und Personalvertreter also leicht loswerden. Arbeitnehmer, welche sich für die Interessen ihrer Kollegen einsetzen, müssen weiterhin um ihren Arbeitsplatz bangen, insbesondere wenn sie in schwierigen Zeiten mit ihrem Arbeitgeber verhandeln, um Jobs zu retten oder um die sozialen Folgen von Restrukturierung abzufedern.&nbsp;
</p><p>Die Schweiz wurde von der ILO auf Klage des SGB hin verurteilt, weil das Schweizer Arbeitsrecht die internationalen Standards zum Schutz der Gewerkschaftsfreiheit und der Sozialpartnerschaft nicht respektiert. Der Zürcher Entscheid zeigt, wie wichtig und dringend eine Verbesserung des Kündigungsschutzes für Gewerkschaftler und Personalvertreter ist. Der SGB fordert, dass solche antigewerkschaftliche Kündigungen rückgängig gemacht und die Opfer wiedereingestellt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-438</guid><pubDate>Thu, 08 Jul 2010 14:16:00 +0200</pubDate><title>Und dann noch eine solche Hammerschlag-Revision</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/und-dann-noch-eine-solche-hammerschlag-revision</link><description>Es droht eine Welle von Aussteuerungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Arbeitslosen ist im Juni einmal mehr fast ausschliesslich aus saisonalen Gründen gesunken. Dieser Rückgang droht beunruhigende Entwicklungen zu verdecken: Es gibt immer mehr Langzeitarbeitslose, besonders betroffen sind ältere Arbeitnehmende. Seit 2008 verfünffachte sich die Anzahl Langzeitarbeitsloser, die ihre Stelle in der Maschinen- und Metallindustrie verloren haben. Und nach wie vor beunruhigend sind die Arbeitslosenzahlen in den stark von der Krise betroffenen Regionen. So sank im Kanton Neuenburg die Zahl der Arbeitslosen nur unterdurchschnittlich.
</p><p>Die verhaltenen Wachstumsaussichten für 2010 und 2011 lassen nur eine schwache Zunahme der Beschäftigung erwarten. Der Schweiz droht eine Aussteuerungswelle, besonders bei den älteren Arbeitnehmenden. Sie werden in die Sozialhilfe abgeschoben. Dort müssen sie nicht nur mit weniger Einkommen zurecht kommen, sondern es drohen ihnen auch erhebliche Einbussen bei den Altersrenten – weil zahlreiche Betroffene zuerst ihre Pensionskassenguthaben aufbrauchen müssen, bis sie Sozialhilfe erhalten.
</p><p>Zusätzlich verschärft wird die schwierige Situation der Arbeitslosen durch den geplanten Abbau bei der Arbeitslosenversicherung. Die AVIG-Revision sieht nämlich weniger Taggelder für ältere Arbeitnehmende und für Arbeitslose in Krisenregionen vor. Das bedeutet für Tausende die Aussteuerung.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-437</guid><pubDate>Thu, 08 Jul 2010 14:15:00 +0200</pubDate><title>Jean-Christophe Schwaab neu für Arbeitsrecht zuständig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/jean-christophe-schwaab-neu-fuer-arbeitsrecht-zustaendig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat Jean Christophe Schwaab einstimmig zum Verantwortlichen für den Bereich Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit gewählt. Schwaab übernimmt im Rahmen einer Aufgabenrochade dieses Dossier von Doris Bianchi. Diese wiederum wird ab 1.1.2011 für Sozialversicherungen zuständig sein und ersetzt so die zur Vizedirektorin im Bundesamt für Sozialversicherungen gewählte Colette Nova.
</p><p>Jean-Christophe Schwaab, seit 2007 SGB-Zentralsekretär, war bis anhin mit einem 60%-Engagement für die Bereiche berufliche Grundbildung, Jugendpolitik und Internationales verantwortlich. Er betreute aber bereits in der Vergangenheit kompetent arbeitsrechtliche Themen, insbesondere zum Thema Kündigungsschutz. Vorläufig wird Jean Christoph Schwaab die Jugendpolitik und das Internationale weiter betreuen. Er wird sein Pensum auf 80 % erhöhen.
</p><p>Jean Christophe Schwaab, 1979 geboren, hat 2009 zum dr. jur. promoviert. Er ist verheiratet, wird demnächst Vater werden und wohnt in Riez. In der Romandie ist er als redegewandter Vertreter gewerkschaftlicher und linker Anliegen bekannt, dies weit über die Grenzen des Kantons Waadt hinaus, wo er seit 2007 Mitglied der kantonalen Legislative ist. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-439</guid><pubDate>Tue, 06 Jul 2010 14:17:00 +0200</pubDate><title>Über 140‘000 sagen bereits NEIN</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueber-140-000-sagen-bereits-nein</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>140‘514 Schweizerinnen und Schweizer haben in nur drei Monaten das Referendum gegen die Abbaurevision bei der Arbeitslosenversicherung (AVIG) unterschrieben. Sie sagen damit</p><ul><li>NEIN zu Leistungsabbau auf dem Buckel der Schwächsten, gerade dann, wenn wir in der Krise stecken und ein guter Schutz am nötigsten ist;</li></ul><ul><li>NEIN zu Beitragserhöhungen nur für Normal- und Kleinverdiener;</li></ul><ul><li>NEIN zur ungerechten Finanzierung der Arbeitslosenversicherung, die hohe und höchste Einkommen schont;</li></ul><ul><li>NEIN zur Diskriminierung von jungen und älteren Arbeitslosen sowie von Wiedereinsteigerinnen;</li></ul><ul><li>NEIN zu einer Vorlage, die Kantonen und Gemeinden Mehrkosten bringt, weil die Leute schneller ausgesteuert und in die Fürsorge abgeschoben werden;</li></ul><ul><li>NEIN zu einer Revision, die nur zu Mehrbelastungen führt:<br>Mehrbelastung durch höhere Lohnbeiträge im Umfang von 642 Millionen Franken;<br>Mehrkosten für Kantone und Gemeinden von weit über 100 Millionen Franken;<br>Mehrbelastung für die Arbeitslosen in der Höhe von 622 Millionen Franken.&nbsp;</li></ul><p>Das breite Bündnis „NEIN zum Abbau bei der Arbeitslosenversicherung“ reichte heute bei der Bundeskanzlei weit mehr als die benötigten Referendumsunterschriften ein. Der überwältigende Erfolg der Unterschriftensammlung zeigt, dass die Vorlage in allen Landesteilen auf Ablehnung stösst. Das Bündnis ist überzeugt, dass das Stimmvolk am 26. September die unausgewogene und unausgegorene Revision bachab schickt.
</p><p>Dem Bündnis „NEIN zum Abbau bei der Arbeitslosenversicherung“, das vom SGB koordiniert wird, gehören Gewerkschaften, Parteien, Arbeitslosenorganisationen sowie weitere sozialpolitisch sensible Organisationen an. Mitgliedsorganisationen bisher sind: SGB- und Travail.Suisse-Verbände, KV Schweiz, Gewerkschaftsjugend, SP, Grüne, EVP, CSP, PdA, Juso, Junge Grüne, Arbeitslosenkomitees, Referendumskomitee „Nein zum Abbau der ALV“, SAJV, SAH. Die Adresse für die gemeinsame Webseite lautet: www.avig-online.ch.
</p><h3>Unterschriftenzahlen Organisationen</h3><p>Unia: 32‘517
</p><p>SEV: 5‘194
</p><p>VPOD: 4‘644
</p><p>Comedia: 1‘701
</p><p>Diverse SGB-Verbände: 13‘092
</p><p>SGB gesamthaft: 57‘154
</p><p>&nbsp;</p><p>Syna: 17‘782
</p><p>Angestellte Schweiz: 5‘466
</p><p>SCIV: 2‘623
</p><p>Transfair: 2‘737
</p><p>Diverse Travail.Suisse-Mitgliederorganisationen: 10‘955
</p><p>Travail.Suisse gesamthaft: 39‘563
</p><p>&nbsp;</p><p>SP Schweiz: 30‘492
</p><p>Arbeitslosenkomitees: 7‘886
</p><p>Grüne: 3‘115
</p><p>Diverse (bspw. CSP, SAH usw.): 2‘304
</p><p>&nbsp;</p><p>Total: 140‘514</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-451</guid><pubDate>Thu, 01 Jul 2010 14:23:00 +0200</pubDate><title>Frankenstärke bedroht 30‘000 Arbeitsplätze – Nationalbank muss handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/frankenstaerke-bedroht-30-000-arbeitsplaetze-nationalbank-muss-handeln</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand fordert die Nationalbank auf, Massnahmen gegen die zerstörerische Aufwertung des Frankens zu ergreifen. Er verabschiedete dazu die nachfolgende Resolution:
</p><p>„Durch die Aufwertung des Frankens droht ein dauerhafter Schaden in der Exportwirtschaft. Die Schweiz als kleines Land ist auf eine starke Exportwirtschaft angewiesen. Der SGB-Vorstand fordert daher die Schweizerische Nationalbank SNB auf, Massnahmen gegen diese zerstörerische Aufwertung zu ergreifen. Es kann nicht sein, dass die SNB den Finanzsektor stützt und die Realwirtschaft im Stich lässt.
</p><p>Der Franken hat sich in den letzten Wochen extrem stark aufgewertet. Wegen dem Rückzug der Nationalbank aus den Devisenmärkten hat der Franken nicht nur gegenüber dem Euro stark zugelegt, sondern auch gegenüber den anderen Währungen wie dem Dollar. Seit 2007 ist der handelsgewichtete Aussenwert des Frankens um rund 20 Prozent gestiegen. Davon allein 6 Prozent seit Ende 2009. Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportwirtschaft gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland hat sich deutlich verschlechtert. Lohndruck, Entlassungen und Auslagerungen von Produktionsteilen werden die Folge sein. Gemäss einer Modellschätzung des SGB gefährdet nur schon die Aufwertung seit Ende 2009 rund 30‘000 Arbeitsplätze.“&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-452</guid><pubDate>Wed, 30 Jun 2010 14:32:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat will Volk mit Bauernfängerei für Abbau gewinnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-will-volk-mit-bauernfaengerei-fuer-abbau-gewinnen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat will mit durchsichtigen Tricks die Abstimmung über seine Abbaurevision bei der Arbeitslosenversicherung (AVIG) gewinnen: Er sagt dem Stimmvolk nicht, ab wann Arbeitslose schmerzhaften Leistungskürzungen drohen. Und er malt das Schreckgespenst grössere Lohnabzüge an die Wand. Doch die Stimmberechtigten lassen sich nicht täuschen und unterschreiben in grosser Zahl das Referendum. Sie wissen, dass die geplante Revision zur Schuldensanierung bei der Arbeitslosenversicherung gänzlich unnötig ist und schmerzhaften Abbau für die Arbeitslosen bedeutet. Rund 10‘000 Arbeitslose – darunter viele ältere – würden mit der Revision ausgesteuert und in die Sozialhilfe getrieben.
</p><p>Unter dem heutigen Gesetz muss die Arbeitslosenversicherung temporär die Beiträge um bis zu 0,5 Lohnprozente erhöhen sowie ein Solidaritätsprozent für hohe Einkommen einführen, wenn sie einen bestimmten Schuldenstand erreicht hat. Das ist nun der Fall. Diese „automatische“ Sanierung funktioniert. Sie ist der Bevölkerung bei der letzten AVIG-Revision versprochen worden.
</p><p>Wenn der Bundesrat nun die Arbeitslosenversicherung mit einer neuen Revision über Leistungskürzungen sanieren will, bricht er dieses Versprechen. Und es gibt keine Vorschriften dazu, dass die mögliche Beitragserhöhung gleich gänzlich ausgeschöpft werden muss.Damit deswegen die Kaufkraft im kommenden Jahr nicht leidet, schlägt der SGB vor, die Beitragserhöhung zu etappieren:</p><ul><li>Auf Anfang 2011 eine Erhöhung um 0,1 Lohnprozente plus Einführung des Solidaritätsprozentes.</li></ul><ul><li>Auf Anfang 2012 Erhöhung um weitere 0,4 Lohnprozente plus Beibehaltung des Solidaritätsprozentes.</li></ul><p>&nbsp;Damit wäre die Arbeitslosenversicherung sozialverträglich und ohne Leistungskürzungen saniert</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-453</guid><pubDate>Mon, 28 Jun 2010 14:33:00 +0200</pubDate><title>Netzwerk für Arbeitnehmerräte in Pensionskassen gegründet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/netzwerk-fuer-arbeitnehmerraete-in-pensionskassen-gegruendet</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>13 Schweizer Arbeitnehmerverbände, die gemeinsam mehr als eine halbe Million Mitglieder repräsentieren, haben Ende Juni zusammen ein gewerkschaftliches Netzwerk für Arbeitnehmer-Stiftungsräte in den Pensionskassen (PK-Netz) gegründet.&nbsp;
</p><p>Das PK-Netz, welches Ende 2007 von sieben SGB-Verbänden lanciert wurde, bekommt damit eine eigene Rechtsform als Verein und eine breitere Abstützung. Ziel des Vereins PK-Netz ist es, Arbeitnehmerdelegierte in den paritätischen Gremien von BVG-Vorsorgeeinrichtungen und weitere Interessierte untereinander zu vernetzen, ihnen Informationen fachlicher oder gewerkschaftspolitischer Art zukommen zu lassen und Bildungsangebote zu organisieren. Weiter wird das PK-Netz wo nötig die sozialpolitischen Positionen seiner Mitglieder transportieren.&nbsp;
</p><p>Die Aktivitäten des PK-Netzes konzentrieren sich auf die Deutschschweiz. In der Romandie ist seit 1988 die ähnlich funktionierende Organisation ARPIP am Werk.
</p><p>Die Gründungsmitglieder des PK-Netzes sind (in der Reihenfolge ihrer Mitgliederstärke):&nbsp;
</p><p>Unia, Syna, KV, Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH, SEV, Gewerkschaft Kommunikation, vpod, Polizeibeamtenverband VSPB, Comedia, Transfair, Bundespersonalverband PVB, Bankpersonalverband SBPV und Kapers.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-710</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2010 17:40:00 +0200</pubDate><title>Die Finanzkrise als Demokratiekrise </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-finanzkrise-als-demokratiekrise</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Entscheide prägten die Sommersession des Parlaments. Erstens sprach es sich gegen die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission aus. Und zweitens lehnte die Parlamentsmehrheit erneut – diesmal beim UBS-Staatsvertrag mit den USA – sämtliche Auflagen an die Grossbanken betreffend Boni und Eigenkapitalausstattung ab.
</p><p>Die Zwischenbilanz zur Finanzkrise fällt nach mehr als eineinhalb Jahren für die Schweiz verheerend aus:
</p><p>Sie beginnt damit, dass der Bundesrat das UBS-Rettungspaket von Anfang Oktober 2008 mit Notrecht, wie im Krieg, am Parlament und der Demokratie vorbei beschliesst (dies im Unterschied zu andern Ländern). Es handelt sich mit 68 Milliarden Franken um die grösste Staatsausgabe aller Zeiten, wovon ein wesentlicher Teil nach wie vor in den Büchern der Nationalbank hängt. Ende November 2008, also zwei Monate später, können die Aktionäre der UBS „demokratisch“ an einer Generalversammlung darüber entscheiden, ob sie die Hilfe annehmen. Das Parlament, das für jene steht, die das zu bezahlen haben, hat zum Rettungspaket nichts zu sagen.
</p><p>Die für die Bankenaufsicht zuständige Finanzmarktaufsicht (Finma) segnet von neuem Hochrisikogeschäfte im Investmentbanking ab sowie Boni, die sogar die Exzesse vor der Finanzkrise in den Schatten stellen. Die gleiche Finma behauptet gegenüber der schweizerischen Öffentlichkeit, dass die kriminellen Machenschaften der UBS in den USA nur von ein paar untergeordneten Chargen begangen wurden. Dabei hat die UBS selber in den USA mit dem „Deferred Prosecution Agreement“ anerkannt, dass dies mit dem Wissen und der Billigung des höchsten Managements geschah.
</p><p>Die Vorgänge gipfeln darin, dass eine Mehrheit der Ständeräte wie im Ancien Regime die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) hintertreibt. Eine solche wäre das einzige wirksame parlamentarische Mittel gewesen, mit dem die in der Geschichte des Schweizer Bundesstaats präzedenzlosen Vorgänge aufgeklärt und daraus die nötigen Schlussfolgerungen hätten gezogen werden können. Die Alibiuntersuchung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) – diese hat weder die UBS und die Ursachen der Krise noch die Abhängigkeit der Behörden einbezogen – hat für jene, die weitermachen wollen wie bisher, ihren Zweck als Ablenkungsmanöver erfüllt. Der GPK-Bericht legt nämlich den Finger auf die Funktionsweise des Bundesrats und damit zielsicher auf einen Punkt, bei dem sich die Finanzkrise nicht von vielen anderen Vorgängen vorher und nachher unterscheidet.
</p><p>Diese Vorgänge zeigen, dass die Finanzkrise zu einer institutionellen Krise und Demokratiekrise von gewaltigen Ausmassen geworden ist. Wie wäre es sonst vorstellbar, dass die Aufsichtsbehörde von einem UBS-Mann geführt wird? Der sich als früherer Teil des verantwortlichen Managements von derjenigen Behörde, der er heute vorsteht, gleich auch noch einen Persilschein für die kriminellen Machenschaften in den USA ausstellen lässt? Wie kann es soweit kommen, dass die Agenda der gesamten Finanzplatzpolitik im Finanzdepartement seit einigen Jahren offiziell von einer nicht legitimierten Arbeitsgruppe definiert wird, in der führende Bankenvertreter sitzen (Stafi)?
</p><p>Die beiden Grossbanken sind für die Schweizer Volkswirtschaft und den Schweizer Staat ein Systemrisiko. Dieses Systemrisiko wird durch die mangelnde Unabhängigkeit, ja Servilität der massgebenden staatlichen Akteure und der Behörden gegenüber den Interessen der Grossbanken noch potenziert. Wen kann es da noch wundern, wenn UBS-Grübel Ende letzter Woche nach seinem Triumph – der von ihm gewünschten Ablehnung der PUK und minimalster Auflagen zum Staatsvertrag – nun auch noch die Abkehr von den bisher vermeintlich unbestrittenen Vorgaben zum Eigenkapital verlangt?
</p><p>Die demokratischen Prozesse sind im Zuge der Finanzkrise in einem Ausmass ausser Kraft gesetzt worden, wie das in der Geschichte der modernen Schweiz noch nie geschehen ist. Das nehmen die Leute wahr, wie ich immer wieder feststelle aufgrund von Gesprächen, in die ich verwickelt werde. Es braucht deshalb eine Bewegung der Bürgerinnen und Bürger, die dafür sorgt, dass die kommenden Monate und Jahre – in denen zentrale Entscheide bevorstehen – nicht nach dem Muster dieser Vorgänge ablaufen. Die Schweiz ist mehr und besseres als ein durch Grossbankeninteressen kolonisiertes Land.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kämpft deshalb nicht nur für mehr soziale Gerechtigkeit und dagegen, dass die Kosten der Krise, die durch die Missbräuche im Finanzsektor verursacht worden ist, auf die breite Bevölkerung abgewälzt werden. Er beteiligt sich auch an vorderster Front an der Bewegung für die Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse. Dies unter anderem durch Veranstaltungen zum Thema „Gekaufte Schweiz?“, die im Spätsommer starten. Es handelt sich dabei um offene Anlässe, wo mit interessierten Kreisen die Machtverhältnisse in der Schweiz analysiert werden sollen.
</p><p>Zudem unterstützt der SGB die noch hängigen Bemühungen für eine Finanzmarktregulierung. In unseren Verbänden sowie bei deren Mitgliedern ist die Empörung gross über die Untätigkeit der Behörden sowie die unverschämte Selbstbedienungsmentalität in den Grossbanken. Der SGB hat bereits Ideen für eine Besteuerung der Abzockergehälter vorgelegt. Nachdem bisher sämtliche Vorschläge hierzu abgelehnt worden sind, nimmt der SGB den Vorschlag einer Volksinitiative hierzu auf und prüft in nächster Zeit deren Ausgestaltung und Lancierung in einem breiten Bündnis. Die überrissenen Boni sind nur möglich, weil die Steuerzahlenden das Finanzsystem gerettet haben. Daher ist es nichts als gerecht, wenn sich das Volk wenigstens einen Teil davon zurückholt – bspw. via Verbilligung für die Krankenkassenprämien.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-455</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2010 14:36:00 +0200</pubDate><title>Inakzeptabel: Höhere Prämien für schlechtere Leistungen der Unfallversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/inakzeptabel-hoehere-praemien-fuer-schlechtere-leistungen-der-unfallversicherung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats dreht gleich bei mehreren, soliden Sozialversicherungen an der Abbauschraube: Einerseits bei der AHV, anderseits bei der Unfallversicherung.
</p><p>Es ist haarsträubend, die Privatversicherer diktieren die Revision der Unfallversicherung: Diese ist in bester Verfassung und schreibt schwarze Zahlen. Ungeachtet dessen plant die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission in dieser Sozialversicherung groben Leistungsabbau. Damit eröffnen sie den Privatversicherern ein lukratives Geschäftsfeld mit teuren Zusatzversicherungen für hohe Einkommen.
</p><p>Um den Privatversicherern neue Einnahmequellen zu eröffnen, will die Kommissionsmehrheit ohne Not die obligatorische Versicherungsdeckung im Unfallversicherungsgesetz (UVG) massiv kürzen (von 126'000 auf 101'000 Franken Jahreslohn). In der Folge würden auch die Leistungen für mittlere und tiefe Einkommen sinken. Und wegen der so entstandenen Einnahmeausfälle müssten die Prämien in der Grundversicherung für alle um 2 Prozent erhöht werden. Um die Leistungen auf dem bisherigen Niveau zu halten, müssten die Firmen teure Zusatzversicherungen abschliessen und Arbeitgeber und Arbeitnehmende hätten Mehrkosten zu tragen.
</p><p>Auch der Beschluss, Invaliditätsrenten für Unfallversicherte unter einem IV-Grad von 20 Prozent abzuschaffen, passt zu diesem Bild einer privatversicherungshörigen Politik. Erwerbstätige sollen ihren Erwerbsausfall bei unfallbedingten Invaliditäten von bis zu 20 Prozent neu beim Arbeitgeber einfordern statt wie bisher beim Unfallversicherer. Dies ist ein Rückfall ins 19. Jahrhundert mit unnötig vielen und teuren Gerichtshändeln, die das Arbeitsverhältnis belasten. Unhaltbar sind auch die Rentenkürzungen für Unfallinvalide, die ins AHV-Alter eintreten: Ihre Renten würden massiv gekürzt, teilweise sogar ganz gestrichen.
</p><p>Die 11. AHV-Revision bleibt auf Absturzkurs: Die unpopuläre Erhöhung des Frauenrentenalters wäre nur annehmbar, wenn die dadurch bewirkten Einsparungen von mindestens 800 Millionen für eine soziale Frührente verwendet würden.
</p><p>Der SGB fordert die Räte auf, die unsozialen Beschlüsse bei der AHV und der Unfallrevision zu korrigieren. Ansonsten hat der 7. März gezeigt, dass das Volk den Demolierungsplänen zugunsten der Lebensversicherer die rote Karte zeigt.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-454</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2010 14:35:00 +0200</pubDate><title>Schweizer Organisationen fordern, dass der Bundesrat interveniert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schweizer-organisationen-fordern-dass-der-bundesrat-interveniert</link><description>32 Organisationen fordern in einer vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB und der Solidaritätsorganisation SOLIFONDS lancierten Petition vom Bundesrat, dass er sich für die Menschenrechte in Honduras einsetzt. Seit dem Putsch vor einem Jahr sind Mitglieder der Widerstandsbewegungen und Medienschaffende immer wieder Opfer von Einschüchterungen und gezielten Morden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 28. Juni 2009 wurde im zentralamerikanischen Land Honduras der gewählte Präsident Manuel Zelaya vom Militär gestürzt und ausser Landes gebracht. Die breiten Proteste der Bevölkerung gegen den Militärputsch wurden niedergeschlagen, Hunderte Protestierende verhaftet und misshandelt, viele getötet. Die im November 2009 von der Putschregierung organisierten Wahlen fanden in einem Klima von politischer Repression und unterdrückter Meinungsfreiheit und unter einem breit befolgten Wahlboykott statt. Die aus diesen «Wahlen» hervorgegangene Regierung von Porfirio Lobo Sosa wird von der Mehrheit der Bevölkerung nicht als ihre legitime Vertretung angesehen.&nbsp;
</p><p>Seit Lobos Amtsantritt Ende Januar 2010 gehen die Menschenrechtsverletzungen weiter: ExponentInnen von Gewerkschaften, Bauernorganisationen und Menschenrechtsorganisationen, aber auch JournalistInnen werden Opfer von Einschüchterung und Repression. Allein in den drei Monaten von Februar bis April 2010 wurden sieben JournalistInnen, vier GewerkschafterInnen sowie mehrere Mitglieder der Bauernorganisation MUCA ermordet. In allen diesen Fällen wurden bisher keine ernsthaften Untersuchungen eingeleitet, geschweige denn die Verantwortlichen eruiert und belangt.&nbsp;
</p><p>32 Schweizer Organisationen – darunter die Gewerkschaften Unia, vpod und comedia, der Zusammenschluss der grossen Hilfswerke «Alliance Sud», die SP Schweiz sowie zahlreiche NGO und Solidaritätsorganisationen – richten sich deshalb mit einer vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund und vom SOLIFONDS lancierten Petition an den Bundesrat. Sie fordern, dass er sich dafür einsetzt, dass die Menschenrechtsverletzungen seit dem Putsch unabhängig und lückenlos untersucht werden und dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
</p><p>Ebenfalls soll sich die Schweiz dafür einsetzen, dass die Meinungsäusserungsfreiheit in Honduras gewährleistet wird und dass die Proteste der Bevölkerung nicht mehr kriminalisiert werden. Die Armee soll in die Kasernen zurückgezogen werden. Ausserdem fordern die Organisationen, dass die Schweiz ihre Entwicklungszusammenarbeit nur da fortführt, wo sie direkt der Bevölkerung dient und die Menschenrechte stärkt.&nbsp;
</p><p>Eine Intervention von Seiten der Schweiz, Depositärstaat der UNO-Menschenrechtskonvention, ist gerade zum jetztigen Zeitpunkt dringlich: Rund um den Jahrestag des Putsches am 28. Juni ist eine Zunahme der Repression gegen die Widerstandsbewegungen zu befürchten, die sich für eine Demokratisierung des Landes mittels einer Verfassungsgebenden Versammlung einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-456</guid><pubDate>Wed, 23 Jun 2010 14:37:00 +0200</pubDate><title>SGB verurteilt massiven Angriff auf die Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-verurteilt-massiven-angriff-auf-die-renten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat schlägt mit der IV-Revision 6b eine harte Sparübung auf Kosten der Menschen mit tiefsten Einkommen vor. Er begeht einen Tabubruch, indem er laufende Renten senken will. Ein Grossteil der künftigen IV-Bezüger/innen (39 %) käme schlechter weg als heute. Mit den Abbauplänen bei den Kinderrenten (Renten für Kinder von IV-Berechtigten) wiederum würden erneut laufende Renten gekürzt werden.
</p><p>Die IV-Renten sind schon heute nicht existenzsichernd. Deren Senkung hätte für viele Invalide katastrophale Auswirkungen, vor allem für diejenigen ohne gute ergänzende Pensionskassenrenten. Zudem führt der geplante Abbau zu Kostenverlagerungen auf andere Sozialversicherungen (berufliche Vorsorge, Unfallversicherung) und die Sozialhilfe (Gemeinden, Kantone).
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist die vorgeschlagene Senkung der Invaliditäts- und der Kinderrenten nicht akzeptabel. Er wird im Rahmen der Vernehmlassung detailliert Stellung nehmen.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-457</guid><pubDate>Tue, 22 Jun 2010 14:38:00 +0200</pubDate><title>„Vergessen“ der Sozialversicherungen ist zu sanktionieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/vergessen-der-sozialversicherungen-ist-zu-sanktionieren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schwarzarbeits-Kontrollen stellen zahlreiche Verstösse gegen das Sozialversicherungsrecht fest. „Vergessene“ Anmeldungen oder die „vergessene“ Ablieferung der Sozialversicherungsbeiträge haben jedoch für den Arbeitgeber kaum Konsequenzen. Mit einer nachträglichen Anmeldung nach der Kontrolle kann er seine Weste rein waschen.&nbsp;
</p><p>Diesen unbefriedigenden Befund belegt der heute veröffentlichte Bericht des SECO über die Umsetzung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Das ist für den SGB nicht akzeptabel: Bei Arbeitsaufnahme müssen die nötigen Anmeldungen bei den Sozialversicherungen getätigt werden. Für den SGB ist klar: Wer dies nicht tut, gehört sanktioniert.&nbsp;
</p><p>Positiv zu vermerken ist, dass die kantonalen Kontrollen und Sanktionen seit 2008 zugenommen haben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-458</guid><pubDate>Tue, 15 Jun 2010 14:40:00 +0200</pubDate><title>Arbeitslos – und dann noch zusätzlich bestraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/arbeitslos-und-dann-noch-zusaetzlich-bestraft</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute veröffentlichte Lehrstellenbarometer zeigt, dass die Lage auf dem Lehrstellenmarkt bei weitem nicht so rosig ist, wie uns dies das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) weismachen will. Arbeitslosen Jugendlichen drohen zudem weitere Verschlechterungen, wenn die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG-Revision) durchkommen sollte. Der SGB bekämpft deshalb diesen Abbau mit aller Kraft.
</p><p>Ein funktionierender Lehrstellenmarkt setzt voraus, dass das Angebot die Nachfrage um rund 5 % überschreitet. Das ist klar nicht der Fall, wie die heutigen Zahlen (77'000 nachfragende Jugendliche, 76'000 angebotene Plätze) zeigen. Das Angebot geht damit nach 2009 erneut zurück, während es von 2004 bis 2008 stets zugenommen hatte. Zurückgegangen ist auch die Zahl der neu ausbildenden Betriebe. Die neuen Zahlen zeigen, dass es keine „demografische Lösung“ der Krise geben wird. Denn trotz dem quantitativen Rückgang der eine Lehre Nachfragenden können die Jugendlichen heute keine echte Berufswahl treffen. Sie müssen einen Beruf akzeptieren, für den sie weder Motivation noch Eignung aufweisen. Die Forderung des SGB nach 10'000 neuen Lehrstellen erweist sich vor diesem Hintergrund als berechtigt.
</p><p>Besonders betroffen von der Lehrstellenmisere sind die Jugendlichen aus Migrantenfamilien. Eine kürzlich veröffentlichte Nationalfonds-Studie bestätigt, dass diese ihre Berufswahl-Anforderungen häufig zurückschrauben müssen.
</p><p>All dessen ungeachtet hat die bürgerliche Parlamentsmehrheit in der AVIG-Revision beschlossen, das Los der arbeitslosen Jugendlichen noch zu verschlechtern. So sollen Jugendliche bis zu 30 Jahren zu jeglicher Arbeit gezwungen werden, Jugendlichen unter 25 Jahre werden die Taggelder drastisch gesenkt. Dass die Jugendlichen nun die Krise bezahlen sollen, ist skandalös.
</p><p>Der SGB besteht auf seinen Forderungen:</p><ul><li>10'000 neue Lehrstellen, insbesondere für Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten, wenn nötig in Lehrwerkstätten!</li></ul><ul><li>&nbsp;Weniger Hürden bei der Berufswahl: insbesondere sind Anstellungsdiskriminierungen zu bekämpfen und teure Tests à la „Multicheck“ zu verbieten!&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-459</guid><pubDate>Tue, 08 Jun 2010 14:42:00 +0200</pubDate><title>Langzeitarbeitslosigkeit auf Rekordniveau, massiver Kaufkraftverlust droht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/langzeitarbeitslosigkeit-auf-rekordniveau-massiver-kaufkraftverlust-droht</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Mai stieg die Langzeitarbeitslosigkeit auf Rekordniveau. Davon sind ältere Arbeitnehmende überproportional betroffen. An ihnen geht die konjunkturelle Erholung weitgehend vorbei. So blieb die Arbeitslosigkeit bei den älteren Frauen unverändert hoch. Die Langzeitarbeitslosen werden besonders unter dem geplanten Abbau bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) leiden. Geplant ist, die Bezugsdauern zu kürzen, wodurch zahlreiche Langzeitarbeitslose früher ausgesteuert würden und Sozialhilfe beanspruchen müssten. Die Betroffenen würden nicht nur erhebliche Einkommenseinbussen erleiden, sondern auch bei der Altersvorsorge erheblich schlechter gestellt werden. Deshalb hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund gegen die geplante ALV-Revision das Referendum ergriffen. Die Unterschriften des Bündnisses gegen die Revision werden Anfangs Juli eingereicht.
</p><p>Zu den Konjunkturprognosen 2011 des Seco sind grosse Fragezeichen angebracht. Verschiedene Massnahmen – wie die Leistungskürzungen bei der ALV oder höhere Krankenkassenprämien werden – werden rund 5 Mrd. Franken an Kaufkraft kosten. Der prognostizierte Anstieg des Privatkonsums von 1,5 Prozent ist sehr optimistisch. Damit die Binnenwirtschaft im kommenden Jahr nicht einbricht, sind Gegenmassnahmen erforderlich: Die Leistungskürzungen bei der ALV kann das Volk bei der Referendumsabstimmung stoppen. Gegen den Anstieg der Krankenkassenprämien braucht es höhere Prämienverbilligungen. Diese könnten beispielsweise mit einer Boni-Steuer finanziert werden.</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-460</guid><pubDate>Thu, 03 Jun 2010 14:43:00 +0200</pubDate><title>Doris Bianchi folgt auf Colette Nova</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/doris-bianchi-folgt-auf-colette-nova</link><description>Wechsel im SGB-Zentralsekretariat</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat Doris Bianchi zur Verantwortlichen für den Sozialversicherungsbereich gewählt. Die 35jährige promovierte Juristin übernimmt das Dossier von Colette Nova. Diese wird Vizedirektorin im Bundesamt für Sozialversicherungen.
</p><p>Doris Bianchi arbeitet seit 2005 als Zentralsekretärin für den SGB. Sie betreut mit grossem Sachverstand und Engagement das Dossier Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit. Sie wird diese Erfahrung mit der ihr eigenen hohen Professionalität im politisch exponierten Bereich der Altersvorsorge sowie der Invaliden- und Unfallversicherung einbringen.
</p><p>Die verheiratete Doris Bianchi ist Mutter eines Sohnes und wohnt in Bern. Bald wird sie zum zweiten Mal Mutter. Wegen des bevorstehenden Mutterschaftsurlaubs nimmt sie die neue Funktion erst Anfangs 2011 auf. Bis dann ist SGB-Sekretariatsleiter Rolf Zimmermann für das Dossier Sozialversicherungen verantwortlich.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-462</guid><pubDate>Tue, 01 Jun 2010 14:46:00 +0200</pubDate><title>Kein Kassendiktat durch die Hintertüre </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-kassendiktat-durch-die-hintertuere</link><description>Breites Bündnis für sozialverträgliches Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Sommersession diskutiert der Nationalrat über eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes KVG, mit der die integrierte Gesundheitsversorgung einen wesentlichen Schritt vorangebracht werden soll (Managed-Care-Vorlage). Die unterzeichnenden Organisationen gehören zu den dezidierten Befürwortern einer integrierten Gesundheitsversorgung. Besonders für chronisch kranke Menschen ist es wesentlich, dass sich Versorgungsnetzwerke bilden, in denen die verschiedenen Leistungserbringer (HausärztInnen, Spitex, Spezialpraxen, Kliniken etc) optimal zusammenarbeiten.&nbsp; Damit wird die Qualität der Versorgung verbessert und teure Doppelspurigkeiten vermieden.
</p><p>Leider wird diese wichtige Vorlage in hohem Masse gefährdet, weil sie von der Mehrheit der vorberatenden Kommission völlig unnötigerweise mit der Abschaffung der freien Arztwahl gekoppelt wird. Nach dem Willen dieser Kommissionsmehrheit sollen die Krankenkassen eigenmächtig bestimmen können, mit welchen Versorgungsnetzwerken sie Verträge abschliessen wollen und mit welchen nicht. Weil gleichzeitig all jene Versicherten, die sich nicht einem Netzwerk anschliessen, mit einem doppelt so hohen Selbstbehalt belastet werden sollen, müsste die freie Arztwahl teuer erkauft werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Versicherte mit mehrjährigen Verträgen und hohen Austrittsschwellen an Kassen und Versicherungsform gebunden werden sollen.
</p><p>Die von der Kommissionsmehrheit beantragte KVG-Revision zu Managed Care stellt für die unterzeichnenden Organisationen keinen echten Schritt zu einer integrierten Versorgung dar. Die Vorlage diskreditiert die integrierte Versorgung als „Billigmedizin“. Das Parlament muss sie dringend nachbessern. Der Wille der Stimmbevölkerung ist klar: im Juni 2008 ist eine Vorlage, mit der das Kassendiktat eingeführt und die freie Arztwahl abgeschafft worden wäre, wuchtig bachabgeschickt worden.&nbsp;
</p><p>Dem breiten Bündnis für eine sozialverträgliche Managed Care-Vorlage gehören an:&nbsp;
</p><p>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte - VSAO,&nbsp;<br>&nbsp;Schweiz. Berufsverband der Pflegefachfrauen/männer - SBK,&nbsp;
</p><p>Schweizerischer Gewerkschaftsbund - SGB,&nbsp;
</p><p>Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste - vpod,&nbsp;
</p><p>Stiftung SPO Patientenschutz,&nbsp;
</p><p>Vereinigung unabhängiger Ärztinnen und Ärzte für ein gerechtes und soziales Gesundheitswesen - VUA¨,&nbsp;
</p><p>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen - SVBG
</p><p>Ergotherapeutinnen-Verband Schweiz - EVS,&nbsp;
</p><p>Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz – VASOS&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-461</guid><pubDate>Tue, 01 Jun 2010 14:44:00 +0200</pubDate><title>Bundespräsidentin muss sich für Einhaltung der IAO-Abkommen engagieren! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundespraesidentin-muss-sich-fuer-einhaltung-der-iao-abkommen-engagieren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundespräsidentin Doris Leuthard wird morgen auf Einladung des IAO-Generaldirektors die Eröffnungsrede an der Internationalen Arbeitskonferenz 2010 halten. Der Leiter der Schweizer Arbeitnehmerdelegation, Vasco Pedrina, wird dabei die Bundespräsidentin auffordern, sich persönlich für einen wirksamen Kündigungsschutz von Gewerkschaftsvertretern und gewerkschaftlichen Vertrauensleuten zu engagieren. Bundespräsidentin Leuthard soll sich in der dazu vorgesehenen Revision des Obligationenrechts dafür stark machen, dass Personen, denen wegen ihrer Gewerkschaftsaktivität missbräuchlich gekündigt wurde, wieder eingestellt werden können.
</p><p>Heute können wenig skrupelhafte Arbeitgeber gewerkschaftlich engagierte Arbeitnehmer/innen leicht zum Schweigen bringen, indem sie ihnen kündigen. Selbst bei&nbsp;gerichtlich festgestellter Missbräuchlichkeit dieser Kündigung haben sie lediglich eine magere Entschädigung zu zahlen, die überhaupt keine abschreckende Wirkung entfaltet. Solche gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen haben in letzter Zeit zugenommen. Für das Jahr 2009 hat der SGB 15 entsprechende Fälle dokumentiert.&nbsp;
</p><p>Für das Gastgeberland der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die älteste Demokratie der Welt ist ein solch äusserst mangelhafter Schutz von Menschen, die nur ihre Rechte am Arbeitsplatz wahrnehmen, mehr als unwürdig. Die Schweiz verletzt damit auch IAO-Abkommen, die sie unterzeichnet hat. Der SGB fordert seit Jahren die nötigen Gesetzesänderungen. Er hat deswegen die Schweiz vor der IAO auch verklagt, was zu einer Verurteilung der Schweiz geführt hat. Im Moment ist eine erneute entsprechende Klage des SGB bei der IAO suspendiert. Der SGB wird aber wieder auf diese zurückkommen, wenn sich im Rahmen der OR-Revision keine überzeugende Lösung für den Schutz der aktiven Gewerkschafter/innen abzeichnen sollte.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-463</guid><pubDate>Mon, 31 May 2010 14:47:00 +0200</pubDate><title>Entscheidende Punkte bleiben ungeklärt – PUK nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/entscheidende-punkte-bleiben-ungeklaert-puk-noetig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) gibt keine Antworten auf entscheidende Fragen zur Aufarbeitung der Grossbanken-Krise. Die Grossbanken sind ein Grossrisiko für die Schweizer Wirtschaft und die Schweizer Arbeitnehmenden. Die Behörden trugen diesem Risiko vor der Krise nicht Rechnung, insbesondere weil sie von den (Gross-)Banken nicht unabhängig waren. Dieser Missstand, der nahezu allen anderen Problemen zugrunde liegt, wurde von der GPK nicht aufgearbeitet. Insbesondere folgende Punkte müssen geklärt werden:</p><ul><li>Das „Too-big-to-fail“-Problem war den Behörden bereits vor zwölf Jahren bekannt und wurde im Parlament diskutiert. Gleichwohl ergriffen Bundesrat und Parlament keine wirksamen Gegenmassnahmen.</li></ul><ul><li>Die Eidgenössische Bankenkommission war mit viel zu wenig Personal ausgestattet. Das war auch eine Folge der Haltung, dass sich der Bankensektor selbst regulieren soll („Standesregeln“).</li></ul><ul><li>Die Bankenaufsicht stand vor der Krise unter politischem Druck, möglichst wenig zu intervenieren. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) schreibt im Bericht von 2009: „Im damals herrschenden Deregulierungsumfeld wäre ein härteres Durchgreifen vermutlich als bürokratische, wettbewerbsbehindernde und realitätsferne Intervention gewertet und von der Politik nicht unterstützt worden“ (S. 41).</li></ul><ul><li>Obwohl 2007 die Krise bereits ausgebrochen war, setzte Bundesrat Merz eine Arbeitsgruppe STAFI ein, die den politischen Wunschkatalog des Finanzsektors umsetzen sollte.</li></ul><ul><li>Das Bankgeheimnis wurde verwaltungsintern als Tabu-Thema behandelt. Alternativszenarien wurden keine ausgearbeitet.</li></ul><ul><li>Der starke Einfluss der Grossbanken auf die Arbeit der Behörden ist nachgewiesen – zuletzt im Finma-Bericht von Prof. Geiger.</li></ul><p>Das Fazit des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) ist daher eindeutig: Damit die Lehren aus dem Beinahe-Kollaps des Finanzsystems gezogen werden können, braucht es eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Nur diese hat genügend Machtmittel hierfür. Nur eine solche kann die fehlende Unabhängigkeit der Behörden wirksam aufarbeiten. Denn es braucht eine lückenlose Aufklärung von Vorgängen und Missbräuchen, die unsere Volkswirtschaft in eine Rezession gestürzt haben, die Tausende von Arbeitsplätzen gekostet haben</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-709</guid><pubDate>Thu, 27 May 2010 17:36:00 +0200</pubDate><title>Flankierende anwenden – Dumping abwehren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-anwenden-dumping-abwehren</link><description>SGB-Stellungnahme zu den Seco-Berichten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen Verträge mit der EU. Die Schweiz ist auf eine enge und geregelte Zusammenarbeit mit der EU angewiesen. Darum braucht es die Bilateralen. Doch eine reine, unflankierte Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes würde Löhne und Arbeitsplätze gefährden. Die Schweizer Bevölkerung hat darum der Personenfreizügigkeit nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die Löhne und Arbeitsbedingungen durch flankierende Massnahmen geschützt werden.&nbsp; </p><ul><li>Wenn die Arbeitgeber Personal aus dem Ausland zu den gleichen Bedingungen anstellen müssen wie die inländischen Arbeitskräfte, dann werden sie InländerInnen vorziehen. Denn die Rekrutierungskosten und die Unsicherheit (Vertrautheit mit der Arbeitsweise in der Schweiz u.a.) sind bei der Anstellung von InländerInnen geringer. </li></ul><ul><li>Wenn Arbeitskräfte mit besonderen Qualifikationen, die hierzulande fehlen, in die Schweiz arbeiten kommen, können die inländischen Arbeitskräfte profitieren. Es kann Produktion im Land gehalten oder aufgebaut werden, was ohne die ausländischen Qualifikationen in diesem Mass nicht möglich wäre.</li></ul><p>Damit die Schweizer Bevölkerung von den Vorteilen der Bilateralen Verträge profitieren kann und die negativen Auswirkungen verhindert werden, müssen die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen geschützt sein. 
</p><h3>Flankierende Massnahmen wirken – wenn sie von Bund und Kantonen angewendet werden</h3><p>Das Schutzinstrument der flankierenden Massnahmen wurde in den letzten Jahren weitestgehend aufgebaut. Die flankierenden Massnahmen sind unbedingt notwendig. Die Berichte des Seco zeigen, dass bei den Kontrollen zahlreiche Arbeitgeber auffliegen, die versuchen, Löhne und Arbeitsbedingungen zu drücken. In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen können diese Arbeitgeber gebüsst und gezwungen werden, die Löhne nachzuzahlen. Wiederholungstätern droht sogar eine Sperre. Mit diesen Massnahmen können die Arbeitnehmenden wirksam geschützt werden. Wenn ein Arbeitgeber weiss, dass er an die Kasse kommt, falls er zu wenig Lohn bezahlt, wird er sich hüten, gegen die Schweizer Arbeitsbedingungen zu verstossen. 
</p><p>Probleme ergeben sich jedoch in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne. Stossen die Kontrolleure auf einen Arbeitgeber, der zu tiefe Löhne bezahlt, können sie diesen Arbeitgeber zwar auffordern, die korrekten Löhne zu bezahlen. Doch wenn der sich weigert, können sie ihn nicht dazu zwingen. Das war 2009 bei fast 40 Prozent der fehlbaren Schweizer Arbeitgeber der Fall. Diese Branchen sind Dumping-gefährdet. Die Löhne in diesen Branchen können nur geschützt werden, indem Bund oder Kantone verbindliche Mindestlöhne einführen, wie das in den flankierenden Massnahmen vorgesehen ist. Doch trotz regelmässigen Lohnunterbietungen haben das bisher nur die Kantone Genf (Hauswirtschaft, Kosmetik), Tessin (Call Center, Kosmetik) und Wallis (industrielle Reinigung und Wartung) getan. Die anderen Kantone handeln nicht. Der Bund plant Mindestlöhne in der Hauswirtschaft (Hauspflege usw.). 
</p><p>Die Seco-Berichte zeigen klar auf, dass gehandelt werden muss. In der Reinigung und im Sicherheitsgewerbe gelten die Mindestlöhne nur für mittlere und grosse Firmen (Reinigung Deutschschweiz ab 6 Beschäftigten, Sicherheit ab 10 Beschäftigten), obwohl viele Lohnunterbietungen aufgedeckt wurden. Hier müssen auch für die kleinen Firmen Mindestlöhne gelten. Auch in der Hauswirtschaft droht ohne Mindestlöhne Dumping. In der Industrie (insb. Chemie und Maschinenindustrie) ist ein Druck auf die Einstiegslöhne feststellbar. Die mittleren Löhne von DaueraufenthalterInnen (-8.4 Prozent) und GrenzgängerInnen (-4.2 Prozent) in der Chemie sowie von DaueraufenthalterInnen in der Maschinenindustrie (-2.0 Prozent) sind von 2006 bis 2008 gesunken.<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a></p><h3>Durchsetzungsprobleme bei Scheinselbständigen und Subunternehmern</h3><p>Ein weiteres Problem sind Lücken im Netz der flankierenden Massnahmen. Unterbietungen von Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden nur auf Zivilklage hin geahndet. Es braucht eine gesetzliche Grundlage für eine amtliche Sanktionierung von Verstössen. Die Durchsetzung von Bussen im Ausland sowie gegen die häufiger im Schweizer Markt auftretenden Subunternehmer ist nach wie vor schwierig. Um diese Gefahr abzuwehren, sind mindestens Kautionen in Gesamtarbeitsverträgen notwendig, besser wäre aber eine strengere Solidarhaftung. Die Zunahme von Scheinselbständigen unterläuft den Schutz der Gesamtarbeitsverträge – insbesondere im Baunebengewerbe. Auch hier sind Gegenmassnahmen notwendig (bessere Identifikation, schärfere Sanktionen).
</p><h3>Anhaltende Schwierigkeiten mit Temporärfirmen</h3><p>Der FlaM-Bericht zeigt: Die Temporärbüros verstossen nach wie vor häufiger gegen Mindestlohnbestimmungen als die übrigen Arbeitgeber. Sie gehören zu den grössten Profiteuren der Personenfreizügigkeit. Bis zur Einführung der Personenfreizügigkeit konnten sie nur Personen mit Aufenthaltsbewilligung an Schweizer Firmen verleihen. Mit der Personenfreizügigkeit kamen Grenzgänger, Kurzaufenthalter und Meldepflichtige (bis 90 Tage) dazu. Dementsprechend nahm die Zahl der Temporären in der Schweiz zu. Sollte der anstehende allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag für Temporäre am Widerstand der Arbeitgeber scheitern, muss ein Normalarbeitsvertrag erlassen werden. Der Personalverleih von Arbeitskräften aus der EU in die Schweiz ist auf Personen mit Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) einzuschränken, wie das vor der Personenfreizügigkeit der Fall war. 
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Gemäss Lohnstrukturerhebung 2006 und 2008.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-464</guid><pubDate>Mon, 17 May 2010 14:49:00 +0200</pubDate><title>Mindestlohninitiative ist lancierungsreif</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohninitiative-ist-lancierungsreif</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die rund 60 SGB-Delegierten haben heute in Bern einstimmig den Verfassungstext der Mindestlohninitiative verabschiedet.&nbsp;
</p><p>Die Volksinitiative bezweckt zum ersten den Schutz der Löhne über die Förderung von Gesamtarbeitsverträgen und da vereinbarten Mindestlöhnen. Sie fordert subsidiär einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn, der regelmässig, und dies mindestens im Ausmass des AHV-Rentenindexes, an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen ist. Dieser gesetzliche Mindestlohn soll im Jahr 2011 Fr. 22.- pro Stunde betragen. Heute liegen rund 400'000 Beschäftigte unter dieser Schwelle.&nbsp;Ausnahmen von diesem Mindestlohn kann der Bund für spezielle, insbesondere für von Ausbildung charakterisierte Arbeitsverhältnisse festlegen.&nbsp;
</p><p>Die Delegierten haben zudem drei Resolutionen verabschiedet. Hinsichtlich der verfehlten Managed Care-Vorlage, die der Nationalrat im Sommer behandeln wird, verlangt der SGB eine gesetzliche Beschränkung des Selbstbehaltes auf maximal 700 Franken/Jahr, eine Vertragspflicht der Kassen mit allen anerkannten integrierten Versorgungsnetzen sowie die Beseitigung von Austrittsprämien und Knebelverträgen.&nbsp;
</p><p>Angesichts der neuen arroganten Abzockwelle fordert der SGB eine Bonisteuer: Auf jedem Franken über 1 Million müssen 20 Rappen Steuern bezahlt werden, die an tiefe und mittlere Einkommen ausgeschüttet werden sollen. Ohne Wenn und Aber wendet sich der SGB schliesslich gegen die Ausschaffungsinitiative und vom gleichen Geist geprägte Gegenvorschläge. Begründung: es darf kein paralleles Recht geben, das aufgrund der Nationalität gleiche Verbrechen systematisch anders bestraft.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-708</guid><pubDate>Mon, 10 May 2010 17:32:00 +0200</pubDate><title>Ja zur Versorgungssicherheit – Nein zur Totalliberalisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zur-versorgungssicherheit-nein-zur-totalliberalisierung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB steht mit all seinen Mitgliedgewerkschaften klar hinter der Initiative der Gewerkschaft Kommunikation GeKo. Wir haben dies bereits bei der Lancierung gesagt und freuen uns, dass wir schon wenige Monate danach feststellen dürfen, dass die nötigen Unterschriften für das Volksbegehren beisammen sind. Dies ist zwar kein neuer Rekord, aber das vorgelegte Sammeltempo gehört zu den Spitzenresultaten in der Geschichte der Schweizer Volksinitiativen. Ein Grund ist dafür entscheidend: Die Post ist wegen ihren flächendeckend guten Dienstleistungen vor allem wegen dem dichten Poststellen-Netz beliebt. Die Bürgerinnen und Bürger wollen daran festhalten. Und unsere Initiative bietet dafür die nötige Garantie.
</p><p>Die schnell zustande gekommene Initiative ist auch ein klares Zeichen ans Parlament, das über die Postreform entscheidet. Die Nationalratskommission wird demnächst darüber beraten. Sie weiss, dass Liberalisierungsvorlagen in der Schweiz generell nicht beliebt sind. Das hat das Nein des Volks zum Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) 2002 gezeigt. Bei der Post dürfte die Skepsis noch klarer sein. Der Ständerat hat der nicht mehrheitsfähigen Vorlage des Bundesrats zwar noch zugestimmt. Der Streichung des Restmonopols folgte er aber mit 20:19 Stimmen nur mit einem Zufallsmehr, uns ein Antrag auf sofortige Totalliberalisierung scheiterte mit 31:9 deutlich. Die Linke und Vertreter der Berggebiete machten schon im Ständerat klar, dass die Postreform grosse Probleme, wie steigende Preisen, schlechtere Versorgung und sinkenden Löhne bringen würde. Es gibt keine Gründe für diese Postreform, ausser die Lust auf Gewinnmaximierung privater Anbieter. 
</p><p>Für die Gewerkschaften sind folgende Forderungen zentral:</p><ol><li>Das Restmonopol mit der heute geltenden 50g-Limite muss bleiben. Es ist für die finanzielle Sicherung der Grundversorgung nötig. Die Totalliberalisierung der Postversorgung kommt für uns nicht infrage. Der Bundesrat hat entgegen starken Gegenpositionen in der Vernehmlassung die schnelle Totalliberalisierung im Postgesetz beantragt und damit dem Druck der privaten Konkurrenzfirmen unter Führung von économiesuisse nachgegeben.</li><li>Das Poststellennetz sorgt für eine hohe Versorgungsqualität im ganzen Land. Es darf nicht relativiert werden, sondern muss gesetzlich in der heutigen Form garantiert bleiben.</li><li>Die Pflicht der Post zu einem GAV mit den Gewerkschaften darf nicht fallen. Bereits der bestehende Wettbewerb äussert sich vor allem als Druck auf die Arbeitsbedingungen und Löhne. Dies zeigen auch die teil katastrophalen Erfahrungen im Ausland. Gesamtarbeitsvertragliche Stabilität ist unerlässlich. Nebst dem Post-GAV muss die Postreform auch einen Branchen-GAV bringen.</li><li>Eine Privatisierung der Post lehnen wir ab. Die Experimente mit der Rechtsform finden wir unnötig. Auch die ratenweise Privatisierung der Postfinance ist inakzeptabel. Die bundeseigene Post braucht die gewinnträchtigen Finanzdienste zur Garantie Versorgungssicherheit insgesamt. </li></ol><p>Die Gewerkschaften sind nicht allein mit der ihrer Politik für qualitativ hochstehende Postdienste. Die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass dafür ein breites Bündnis einstehen wird. Das Parlament ist gut beraten, nicht den Liberalisierungsideologen zu folgen und die Sicherheit der Versorgung in den Vordergrund zu rücken. Die Initiative wird uns dabei zusätzlich helfen.</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-465</guid><pubDate>Mon, 10 May 2010 14:51:00 +0200</pubDate><title>Rechte der Lehrlinge verteidigen: heute so nötig wie noch nie!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rechte-der-lehrlinge-verteidigen-heute-so-noetig-wie-noch-nie</link><description>Neue Ausgabe des SGB-Bestsellers «Ich kenne meine Rechte»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Soeben ist in 15. überarbeiteter Auflage der Lehrlingsrecht-Bestseller «Ich kenne meine Rechte – Lehrlings- und Jugendrecht von A bis Z» der SGB-Jugendkommission neu erschienen. Die neue Auflage geht auch auf beunruhigende Tendenzen der aktuellen Arbeitswelt ein. Das Lexikon behandelt Fragen des Lohnes («Lohndumping» oder «Mindestlohn»), Fragen der Prekarität («Stage», «Temporärarbeit», «Arbeit auf Abruf»), der Migration («flankierende Massnahmen», «Aufenthaltsbewilligung»), des Arbeitsmarktes («Arbeitslosenkasse», «zumutbare Arbeit», «Wechsel der Lehrstelle»), der Gesundheit und Arbeitssicherheit («Dyslexie», «Depression»). Thematisiert wird auch die gesellschaftliche Stellung der Jugendlichen («politische Mitbestimmung» oder «Zivilcourage»).&nbsp;
</p><p>Die Arbeitswelt ist für die Jugendlichen belastetender geworden. Die mangelnden Lehrstellen, die höhere Arbeitslosigkeit und der verschlechterte gesetzliche Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden haben Spuren hinterlassen: Immer mehr Jugendliche wenden sich um Rat und Hilfe an die Gewerkschaften. Die Gesundheit der Jugendlichen verschlechtert sich, Arbeitsunfälle von Jugendlichen sind allzu häufig, die Löhne der Lehrlinge stagnieren. Und es droht weitere Verschlechterung: Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hat das Parlament gezeigt, dass es vor allem jugendlichen Arbeitslosen hemmungslos diskriminierende Leistungskürzungen aufbürdet. Nach der Absenkung des Schutzalters der jugendlichen Arbeitnehmenden hat die bürgerliche Mehrheit so zu einem erneuten Schlag ins Gesicht der Jugendlichen ausgeholt.
</p><p>Die neue Auflage des Lexikons beträgt mehr als 50 000 Exemplare (deutsch und französisch zusammen).&nbsp;Exemplare können zum Preis von&nbsp; 4.—&nbsp;Fr. pro Exemplar beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (<a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7">info(at)sgb.ch</a>) bestellt werden.&nbsp;<a href="http://www.jeunesse-syndicale.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a>&nbsp;bietet gratis Einblick in die einzelnen Stichwörter. Wir senden den Redaktionen auf Anfrage gerne ein Gratis-Exemplar (<a href="#" data-mailto-token="thpsav1qlhu5joypzavwol5zjodhhiGzni5jo" data-mailto-vector="7">jean.christophe.schwaab(at)sgb.ch</a>).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-466</guid><pubDate>Fri, 30 Apr 2010 14:52:00 +0200</pubDate><title>Auf 20 % verdoppelter Selbstbehalt absolut inakzeptabel </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auf-20-verdoppelter-selbstbehalt-absolut-inakzeptabel</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die von der Kommission des Nationalrats beantragte KVG-Revision zu Managed Care ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) völlig ungenügend. Den bereits heute mit hohen Prämien geplagten Versicherten droht mit einem auf 20 % verdoppelten Selbstbehalt eine finanziell untragbare und deshalb sozial inakzeptable Verschlechterung. Wer sie nicht berappen kann, verliert mit dieser Rückwärtsreform die freie Arztwahl. Das ist ebenfalls inakzeptabel. Die Vorlage bringt damit ein Kassendiktat, welches vom Volk 1. Juni 2008 klar abgelehnt worden ist. Der SGB fordert das Parlament auf, die Mängel der Vorlage zu beheben.
</p><p>Wenn die Vorlage im Sinne der Kommissionsmehrheit vom Parlament genehmigt wird, droht in der Schweiz die Zweiklassenmedizin. Die Verdoppelung des Selbstbehalts bedeutet für Familien im Krankheitsfall mehrere Tausend Franken Mehrkosten pro Jahr. Hinzu kommen noch die Franchisen. Das kann sich die Mehrheit der Versicherten nicht leisten und wird somit einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert. Die Vorlage ist somit unsozial und unfreiheitlich. Sie gibt die für alle Bürgerinnen und Bürger gleichwertige medizinische Versorgung auf. Das Parlament muss sie dringend nachbessern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-467</guid><pubDate>Wed, 28 Apr 2010 14:54:00 +0200</pubDate><title>SGB-Vorstand verabschiedet Verfassungstext </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-vorstand-verabschiedet-verfassungstext</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat heute einstimmig – zuhanden der Delegiertenversammlung vom 17.5.2010, die über die Lancierung befinden wird - den Verfassungstext der Mindestlohninitiative verabschiedet (Text siehe unten). Die Volksinitiative bezweckt zum ersten den Schutz der Löhne über die Förderung von Gesamtarbeitsverträgen und da vereinbarten Mindestlöhnen. Sie fordert subsidiär einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn, der regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen ist. Dieser gesetzliche Mindestlohn soll im Jahr 2011 Fr. 22.- pro Stunde betragen. Heute liegen rund 400'000 Beschäftigte unter dieser Schwelle.&nbsp;
</p><p>Der vorgeschlagene Verfassungsartikel im Wortlaut:&nbsp;
</p><p>„<span style="font-style: italic;">Art. 110a Schutz der Löhne</span></p><p>1. Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt.
</p><p>2. Sie fördern zu diesem Zweck insbesondere den Abschluss und die Einhaltung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen.
</p><p>3.&nbsp; Der Bund erlässt einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, mindestens aber im Ausmass des AHV-Rentenindexes.
</p><p>4. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zwingende Lohnuntergrenze. Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen.
</p><p>5. Die Ausnahmeregelungen und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes an die Lohn- und Teuerungsentwicklung werden unter Mitwirkung der Sozialpartner erlassen.
</p><p>6. Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn erlassen.
</p><p style="font-style: italic;">Übergangsbestimmung zu Art. 110a (Schutz der Löhne)</p><p>Der gesetzliche Mindestlohn beträgt Fr. 22.-- pro Stunde. Bei Inkraftsetzung wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung gemäss Art. 110a Abs. 3 hinzugerechnet.
</p><p>Der Bundesrat setzt Artikel 110a spätestens drei Jahre nach Annahme durch Volk und Stände in Kraft.&nbsp;
</p><p>Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, erlässt der Bundesrat nach Mitwirkung der Sozialpartner die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.“
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie ein Referat von Vania Alleva, Geschäftsleitungsmitglied Unia, und die Pressedokumentation zur Mindestlohninitiative.</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-626</guid><pubDate>Thu, 22 Apr 2010 15:01:00 +0200</pubDate><title>Finanzplatzstrategie: Position der Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/finanzplatzstrategie-position-der-arbeitnehmenden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Bankgeheimnis überwinden – aber auf welche Art, damit nicht die Bankangestellten mit Arbeitslosigkeit dafür zu zahlen haben? Die Finanzmärkte stabilisieren, die Finanzmarktakteure kontrollieren, aber mit welchen Massnahmen und welchen Behörden, damit eine Regulierung greift?
</p><p>Das sind nur die beiden wichtigsten Fragen, die Ihnen der SGB an einer Medienkonferenz beantworten will. Der SGB möchte Ihnen aufzeigen, welche Wege wie zu gehen sind, damit der Finanzplatz „clean“, stabil, allgemeinheitsverträglich und vor sich selbst geschützt wird.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie die Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, SGB-Chefökonom</li></ul><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Denise Chervet</span>, Zentralsekretärin Schweiz. Bankpersonalverband (SBPV)</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-468</guid><pubDate>Thu, 08 Apr 2010 14:56:00 +0200</pubDate><title>Es drohen viele Aussteuerungen von älteren Arbeitnehmenden und in Krisenregionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-drohen-viele-aussteuerungen-von-aelteren-arbeitnehmenden-und-in-krisenregionen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im März ist die Zahl der Arbeitslosen vor allem aus saisonalen Gründen gesunken. Nicht davon profitieren können jedoch Arbeitslose, die über 55 Jahre alt sind. Im März waren sogar mehr Frauen über 55 Jahre arbeitslos als noch im Februar. Diese Arbeitslosen haben es sehr schwer, wieder eine Stelle zu finden. Die Gefahr ist gross, dass sie langzeitarbeitslos bleiben. Das heutige Gesetz erlaubt es ihnen, bis 520 Taggelder zu beziehen. Dadurch erhalten sie etwas mehr Zeit für die Stellensuchenden als jüngere.
</p><p>Mit dem vom Parlament beschlossenen Leistungsabbau wird die Lage für die Betroffenen viel härter. Ein Teil der Arbeitslosen über 55 Jahre wird nur noch 400 Taggelder erhalten. Das bedeutet oft eine Aussteuerung aus der Versicherung. Die Betroffenen müssen zur Sozialhilfe. Die Konsequenz: Soziales Leid für die älteren Arbeitnehmenden und eine Verlagerung der Kosten auf Kantone und Gemeinden.&nbsp;
</p><p>Im Jurabogen und in der Romandie ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor sehr hoch. Darum hat der Bundesrat beschlossen, auch in Genf und im Jura die maximale Zahl der Taggelder auch für Jüngere von 400 auf 520 zu erhöhen. Kommt der vom Parlament beschlossene Leistungsabbau bei der ALV, wäre das nicht mehr möglich. Die Folge: Nochmals viele Aussteuerungen in diesen bereits heute hart von der Krise betroffenen Regionen.
</p><p>Die aktuellen Arbeitslosenzahlen zeigen: Der vom Parlament beschlossene Leistungsabbau liegt völlig quer in der Landschaft. Darum ergreifen die Gewerkschaften das Referendum.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-469</guid><pubDate>Tue, 30 Mar 2010 14:57:00 +0200</pubDate><title> Abzocker belohnen – das Volk bestrafen? Nein zum AVIG-Abbau! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abzocker-belohnen-das-volk-bestrafen-nein-zum-avig-abbau</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein breites Bündnis gegen den Abbau der Arbeitslosenversicherung, momentan bestehend aus SGB, Unia, Travail.Suisse, SPS, Grüne Partei und Arbeitslosenkomitees, hat heute zum Start der Referendums-Unterschriftensammlung das revidierte Gesetz als unfair, unsozial, unsinnig und deshalb unannehmbar kritisiert.&nbsp;
</p><p>Der beschlossene Leistungsabbau belohne die Abzocker und bestrafe das Volk; deshalb „stelle er die Dinge auf den Kopf“, führte&nbsp;SGB-Präsident Paul Rechsteiner&nbsp;aus: „Die hohen Arbeitslosenzahlen, die wir heute haben, sind die Folge der Missbräuche im Finanzsektor. […] Die Grossbanken, darunter die UBS, konnten nur mit gigantischen Staatsinterventionen gerettet werden. - Doch im Finanzsektor geht es weiter wie vor der Krise. Die Gewinne und Boni für die Manager sprudeln, die Abzockerei kennt keine Grenzen. Wem sind diese Profite zu verdanken? Ausschliesslich dem Staat, nach dem Motto: Die Profite privat, die Kosten und die Risiken dem Staat. Es sind unverdiente Profite und Boni auf Kosten der Steuerzahler.“
</p><p>&nbsp;
</p><p>Auf den besonderen Abbau für die älteren und auch jüngeren Arbeitnehmenden wies&nbsp;Unia-GL-Mitglied Vania Alleva&nbsp;hin: Jetzt soll älteren Arbeitnehmenden „ein volles Taggeld nur noch nach einer Beitragszeit von zwei Jahren gewährt werden. Wer so etwas beschliesst, der kümmert sich nicht um die Realität der Arbeitswelt. Ältere Arbeitnehmende geraten gerade in der Krise immer mehr unter Druck. Wer mit über 55 Jahren arbeitslos wird, hat kaum mehr Chancen eine neue Stelle zu finden.“ Und die Jungen „sollen nach der Ausbildung länger auf Taggelder warten müssen und erhalten zum Teil massiv weniger Taggelder. […] Wen wundert’s noch, wenn sich Junge von dieser Gesellschaft betrogen fühlen?“ Abgestraft mit dem neuen Gesetz würden auch die Wiedereinsteigerinnen.&nbsp;
</p><p>Der Bund verzichte auf Mittel gegen die Krise, so&nbsp;SPS-Präsident Christian Levrat. Denn: „Künftig soll es nicht mehr möglich sein, für Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit die Zahl der Taggelder auf 520 zu erhöhen. Diese Änderung wäre völlig fehl am Platz. Gerade die aktuelle, regional sehr unterschiedlich ausgeprägte Krise zeigt, dass dieses Instrument für die betroffenen Kantone wichtig ist. Die Kantone Jura, Neuenburg, Waadt, Tessin sowie der Berner Jura vermögen derzeit auf diese Weise die schlimmsten Folgen der Krise abzufedern. Wider jegliche ökonomische Vernunft soll dieses Instrument jetzt ersatzlos gestrichen werden.“
</p><p>Als Kostenverlagerung auf die Städte und Kantone bezeichnete&nbsp;Therese Frösch, grüne Nationalrätin und ehemalige Finanzdirektorin der Stadt Bern,&nbsp;die unsoziale Revision. „Die Zahl der Armutsbetroffenen wird in der Schweiz um mehrere zehntausend Personen zunehmen.“ Ohne Übergangsbestimmungen werde sich zudem ca. ein Drittel der Personen, welche bereits Leistungen beziehen, direkt bei der Sozialhilfe anmelden müssen.&nbsp;
</p><p>Für&nbsp;Travail.Suisse-Präsident Martin Flügel&nbsp;ist die revidierte Finanzierung der Versicherung „ein schlechter Witz“. Das heutige Gesetz schneide da viel besser ab. Dank dem Beitragsautomatismus könne der Bundesrat noch dieses Jahr „die Beitragssätze um maximal 0.5 Prozent (1’150 Mio. Franken Mehreinnahmen) erhöhen und das Solidaritätsprozent (160 Mio. Franken) einführen. Fazit: Ohne Revision steht mehr Geld für die Schuldensanierung zur Verfügung als mit Revision.“
</p><p>Auf den „Lohndumping-Effekt“ verwies&nbsp;Thomas Näf, Präsident Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen: „Es geht den Patrons und dem Bundesrat in ihren Diensten eben nicht nur um die Einsparungen bei der Arbeitslosenkasse, sondern darum, die Konkurrenz zwischen den Arbeitslosen und den Arbeitenden anzuheizen. Bei praktisch jeder Besetzung einer freien Stelle wird das Kräfteverhältnis durch die erzwungenen Tieflohn-Bewerbungen von Arbeitslosen künstlich zugunsten der Patrons verändert.“&nbsp;
</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie die Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, Mitglied der Geschäftsleitung Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Christian Levrat</span>, Präsident SPS</li><li><span style="font-weight: bold;">Therese Frösch</span>, Nationalrätin Grüne</li><li><span style="font-weight: bold;">Martin Flügel</span>, Präsident Travail.Suisse</li><li><span style="font-weight: bold;">Thomas Näf</span>, Präsident Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen</li></ul><p><span style="font-style: italic;">&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-470</guid><pubDate>Fri, 19 Mar 2010 14:59:00 +0100</pubDate><title>SGB ergreift Referendum gegen 4. AVIG-Revision</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-ergreift-referendum-gegen-4-avig-revision</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass die Schweiz von der Krise bisher nicht stärker getroffen wurde, ist zu einem grossen Teil den leistungsfähigen Sozialwerken und insbesondere der Arbeitslosenversicherung zu verdanken. Doch nun hat der verlängerte Arm der Abzocker im Parlament mitten in der Krise die Arbeitslosenversicherung zusammengestrichen. Besonders hart trifft das die Jungen, die Frauen und die Älteren in den Krisenregionen. Nachdem sich die Abzocker vor der Krise bedient und die Weltwirtschaft in eine tiefe Krise geführt haben, kommt nun die Allgemeinheit an die Kasse. Die Kosten sollen auf die Arbeitssuchenden, aber auch auf die Kantone, Städte und Gemeinden überwälzt werden.&nbsp;
</p><p>Der SGB hat den Angriff auf die Pensionskassen erfolgreich bekämpft und er wird auch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung mit dem Referendum verteidigen. Die Schweizer Bevölkerung hat sich am 7. März ganz klar für soziale Sicherheit und gegen die Abzockerei ausgesprochen. Und sie wird sich auch bei der Arbeitslosenversicherung für Sicherheit und gegen die Abzocker entscheiden. Wer nein sagt zu diesem Abbau, sagt ja zu einer soliden und sozialen Arbeitslosenversicherung. Denn das heute geltende Gesetz schreibt vor, dass die Beiträge für die hohen Einkommen erhöht werden müssen, wenn die Versicherung Schulden hat. Das ist die gerechte Lösung. Es ist die effiziente Lösung, weil die Arbeitslosenversicherung mit ihr fünf Jahre früher schuldenfrei ist, als mit der harten Abzockervariante. Und es ist die Lösung, die dem Volk bei der letzten Revision versprochen wurde.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-627</guid><pubDate>Sat, 13 Mar 2010 15:13:00 +0100</pubDate><title>„Her mit dem schönen Leben!“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/her-mit-dem-schoenen-leben</link><description>Nationale Frauendemo vom 13. März 2010</description><content:encoded><![CDATA[<p>Rund 8000 Frauen, aufgerufen von über 50 Frauenorganisationen, Frauengruppierungen von Gewerkschaften, Verbänden und Parteien, demonstrierten heute in Bern im Rahmen der 3. Internationalen Aktion der Marche mondiale des femmes gegen Gewalt an Frauen und gegen Armut.
</p><p>Auf dem Bundesplatz sprachen Frauen zu Themen wie häusliche Gewalt, gegen Sozialabbau mitten in der Krise, Gleichstellung in Beruf und Bildung, Frieden und Entmilitarisierung, Autonomie und Selbstbestimmung, Stärkung des Service Public, Schutz der Umwelt und Rechte von Migrantinnen.
</p><p>8000 Frauen auf dem Bundesplatz&nbsp;</p><ul><li>fordern die Einhaltung der elementaren Rechte von Frauen auf Autonomie und Sicherheit als Schutz vor sexualisierter Gewalt;</li><li>fordern eine Stärkung der sozialen Sicherheit und keine Erhöhung des Frauenrentenalters!</li><li>fordern ausreichende und qualitativ hochstehende familienergänzende Kinderbetreuung zu erschwinglichen Tarifen!</li><li>protestieren gegen die Lohnungleichheit und fordern die Unternehmen auf, ihre Löhne zu überprüfen und Lohndiskriminierung zu eliminieren!</li><li>fordern Schulstrukturen und Lehrpläne, die die Gleichstellung fördern und die die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt verbessern!</li><li>verlangen Schutz vor Waffengewalt im In- und Ausland!</li><li>protestieren gegen die Ausgrenzung der Sans Papiers!</li><li>fordern ihre Partnerinnen und Partner selbst wählen zu können!</li><li>protestieren gegen Krieg und Militarisierung!</li><li>solidarisieren sich mit Frauen in Konfliktgebieten und fordern ein Ende der systematischen&nbsp; Vergewaltigung von Frauen in Kriegen und Konflikten!</li><li>fordern einen Welthandel, der die Menschenrechte respektiert, die Umwelt nicht gefährdet und zur Verminderung der Armut beiträgt!</li><li>fordern eine andere Welt – sie ist möglich!</li></ul><p>Diese Kundgebung ist Teil der dritten internationalen Aktion der Marche mondiale des femmes. Bereits seit dem 6. März fanden in 12 Schweizer Städten lokale Aktionen statt. In über 50 Ländern organisieren Frauen Märsche und Demonstrationen im Rahmen dieser Kampagne und fordern damit ein Ende der Armut und der Gewalt. Der nächste Höhepunkt der Marche mondiale des femmes wird die Europäische Zusammenkunft am 30. Juni in Istanbul sein, mit der ein Zeichen für ein offenes und solidarisches Europa gesetzt werden soll. Im Oktober werden sich Frauen aus der ganzen Welt in Süd-Kivu (Demokratische Republik Kongo) treffen, um den Frauen dort weltweit eine Stimme zu geben in ihrem Kampf für einen dauerhaften Frieden und in Erinnerung an die Tausende von Frauen, die Opfer brutalster Vergewaltigungen in diesem Konflikt geworden sind.
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie die Plattform der nationalen Frauendemo sowie alle gehaltenen Reden.</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-471</guid><pubDate>Thu, 11 Mar 2010 15:00:00 +0100</pubDate><title>SGB wächst wieder - erstmals über 100&#039;000 Frauen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-waechst-wieder-erstmals-ueber-100000-frauen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB, die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz, zählte Ende 2009 genau 377'327 Mitglieder. Der SGB verfügt damit im Jahresvergleich über 8901 mehr Mitglieder. Das entspricht einer Steigerung von 2,4 %.&nbsp;
</p><p>Erstmals in seiner Geschichte umfasst der SGB Ende 2009 über 100'000 Frauen. Er hat damit ein vor vier Jahren selbst gestelltes Ziel erreicht. 1980 verzeichnete der SGB knapp 55'000 weibliche Mitglieder, 1990 gut 56'000, im Jahr 2000 knapp 80'000. Die zwei letzten Jahrzehnte waren von einem regelmässigen Wachstum der weiblichen Mitgliedschaft geprägt. Die markante Zunahme spiegelt nicht nur die höhere Erwerbsquote der Frauen, sondern ist gleichzeitig Ausdruck langjährigen gewerkschaftlichen Aufbaus und der hohen Gewichtung der Gleichstellungsanliegen (Lohngleichheit, Vereinbarkeit Beruf-Familie). &nbsp;
</p><p>Ein grosser Teil des Wachstums ist durch die Assoziierung der Genfer Gewerkschaft SIT bedingt. Gleichzeitig konnten jedoch letztes Jahr 7 Verbände (Unia, VPOD, AvenirSocial, SSM, SMV, SBKV, New Wood) bei den Mitgliedern zulegen. Ein Jahr zuvor war eine positive Mitgliederentwicklung nur bei 3 Verbänden zu verzeichnen gewesen. Die Unia, die klar grösste Gewerkschaft in der Schweiz, hat zum ersten Mal seit ihrer Gründung vor 4 Jahren die Mitgliederzahl leicht gesteigert. Bei den übrigen 9 Gewerkschaften haben die meisten den Mitgliederrückgang gegenüber dem Vorjahr abmildern können. Der SEV etwa meldet bei den Aktiven im vergangenen Jahr eine Zunahme. Die Aufbauprojekte und die konsequente Verteidigung der Mitgliederinteressen beginnen sich somit auszuzahlen. Diese Entwicklung ist besonders erfreulich, denn in den vergangenen Krisen hatten die Gewerkschaften, bedingt durch Stellenabbau und mangelnde stabile Berufsorientierung, jeweils mehr Austritte als Eintritte zu verzeichnen.
</p><p>Der Beitritt der branchenübergreifend tätigen Genfer Gewerkschaft SIT belegt die Wirksamkeit des Öffnungskurses, den der SGB seit der Jahrtausendwende eingeleitet hat. Der SGB hat seither mit dem SIT den 9. Verband neu als Mitglied gewonnen. Gut 45'000 Mitglieder, vor allem aus den Bereichen Banken, Bundesverwaltung, Sozialwesen, Kultur und Ausbildung sind so neu zum SGB gestossen. Der neue Beobachterstatus des SBK (Gesundheitsbereich) zeigt, dass der SGB diesen Öffnungskurs weiter entschlossen verfolgt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-472</guid><pubDate>Wed, 10 Mar 2010 15:01:00 +0100</pubDate><title>ALV saniert sich dank geltender automatischer Beitragserhöhung von selbst </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/alv-saniert-sich-dank-geltender-automatischer-beitragserhoehung-von-selbst</link><description>Soziale Härte gegenüber Arbeitssuchenden völlig überflüssig! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Entscheid des Nationalrates von heute ist der Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) beschlossene Sache. Diese Härte gegenüber den Arbeitssuchenden ist völlig überflüssig. Denn das bestehende Gesetz hat einen Automatismus eingebaut, der die Versicherung wieder ins finanzielle Gleichgewicht bringt, ohne dass die Leistungen gekürzt werden müssen.&nbsp;
</p><p>In der letzten Revision der ALV wurde weitsichtig die Regelung eingebaut, dass der Bundesrat die Beiträge erhöhen (+0.5 Prozent) und das Solidaritätsprozent einführen muss, wenn die Schulden der ALV den Betrag von 2.5 Prozent der versicherten Lohnsumme übersteigen (Art. 90c). Das wird in den nächsten Monaten der Fall sein. Mit dieser Beitragserhöhung wäre die ALV finanziell im Gleichgewicht und könnte entschuldet werden. Doch während dieser Automatismus bei der letzten Revision ein wichtiges Argument der Zustimmung zum revidierten Gesetz war, ist er nun vor seiner erstmaligen Anwendung plötzlich nichts mehr wert.&nbsp;
</p><p>Der SGB wird diesen unnötigen harten Leistungsabbau bei der ALV bekämpfen und durchsetzen, dass das Versprechen der letzten Revision eingehalten wird. Wenn die ALV Probleme hat, so sollen die abgemachten Spielregeln eingehalten und die Beiträge gemäss Gesetz erhöht werden. Es geht nicht, dass die sozialen Hardliner die Spielregeln mitten im Spiel neu auf Sozialabbau auslegen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-628</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2010 15:25:00 +0100</pubDate><title>Neue Ziele in der Altersvorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/neue-ziele-in-der-altersvorsorge</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB und die Gewerkschaft Unia stellen nach dem gewonnenen Referendum ihre Forderungen für neue Perspektiven und Ziele in der Altersvorsorge vor. Nähres in den angehängten Referaten von:</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Andreas Rieger</span>, Co-Präsident Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Colette Nova</span><b>,&nbsp;</b>SGB-Zentralsekretärin</li><li><span style="font-weight: bold;">Rudolf Rechsteiner</span><b>,&nbsp;</b>SP-Nationalrat</li><li><span style="font-weight: bold;">Aldo Ferrari</span><b>,&nbsp;</b>Unia-Reginalsekretär Waadt</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-473</guid><pubDate>Sun, 07 Mar 2010 15:03:00 +0100</pubDate><title>Schallende Ohrfeige für die Sozialabbauer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schallende-ohrfeige-fuer-die-sozialabbauer</link><description>Der SGB und seine Verbände haben Rentenklau erfolgreich abgewehrt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizerinnen und Schweizer wollen keinen Sozialabbau – weder bei der 2. Säule noch bei der AHV. Das heutige Nein zu tieferen Renten in der 2. Säule ist gleichermassen deutlich wie die seinerzeitige Ablehnung der 11. AHV-Revision durch das Volk im Jahre 2004. Das Abstimmungsresultat ist auch eine Abfuhr für die Pläne jener Politikerinnen und Politiker, die meinen, Sozialabbau damit begründen zu müssen, dass sie Alt und Jung gegeneinander ausspielen.
</p><p>Die Mehrheit der Stimmberechtigten weiss, dass das Niveau der Altersvorsorge in der Schweiz gerade für mittlere und tiefe Einkommen keine Senkung verträgt. Für die Mehrheit der Menschen ist die Höhe der Renten nicht, wie von den Befürwortern der abgelehnten Rentensenkung behauptet, lediglich eine Frage der Finanz- und Versicherungsmathematik. Die Höhe der Renten muss für alle Einkommenskategorien im Alter ein Leben in Würde sichern. Das ist nur möglich, wenn die Sozialversicherungen nicht von Privatversicherungen als lukrative Quelle zur Profitmaximierung missbraucht werden. Das Nein des Volkes ist deshalb auch als Nein zu den Milliardengeschäften der Privatassekuranz auf Kosten der Versicherten zu verstehen.&nbsp;
</p><p>Das Abstimmungsresultat – zu Stande gekommen gegen eine zehn Millionen Franken teure Propagandalawine von economiesuisse und der Versicherungswirtschaft – ist auch eine Warnung an das Parlament: Wenn die bürgerliche Mehrheit wie geplant bei der Arbeitslosenversicherung, bei der 11. AHV-Revision oder bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes weiterhin Sozialabbau betreiben will, werden auch diese Geschäfte vor dem Souverän scheitern. Der SGB und seine Verbände werden alle Versuche verhindern, den über Jahrzehnte erkämpften Stand der sozialen Sicherheit in unserem Land zu verschlechtern.&nbsp;
</p><p>Der SGB nimmt das Abstimmungsresultat als Auftrag, nicht nur gegen Rentenkürzungen und Abbau bei den Sozialversicherungen zu kämpfen, sondern auch das Niveau der sozialen Sicherheit in unserem Land weiter auszubauen. Gerade bei der Altersvorsorge ist das Ziel, Renten für ein würdevolles Leben im Alter unabhängig von Konjunkturlage und Finanzkrisen für alle zu sichern, noch nicht erreicht.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-629</guid><pubDate>Thu, 04 Mar 2010 15:31:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit braucht einen neuen Schub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-braucht-einen-neuen-schub</link><description>Es muss wieder vorwärts gehen mit der Lohngleichheit! Das fordern im Angesicht der kommenden „Frauenwoche“ die Gewerkschaften – und dies um so dringlicher als sich in jüngster Zeit der Lohnabstand zwischen Frauen- und Männerlöhnen wieder vergrössert hat.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1996, der Inkraftsetzung des Gleichstellungsgesetzes, hat sich der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau stets verkleinert, nicht in eindrücklichen Sprüngen, aber kontinuierlich. Und nun plötzlich nimmt der Abstand zwischen Männer- und Frauenlöhnen wieder zu! Gemäss Lohnstrukturerhebung 2008 verdienten die Frauen im Durchschnitt 5040 Franken pro Monat – und damit 19.3% weniger als ihre männlichen Kollegen (6'248.-). Zwei Jahre zuvor hatte diese Differenz noch 18,9 % betragen.
</p><p>Für den SGB ist dringender Handlungsbedarf geboten. Der vom Gleichstellungsgesetz (GlG) eröffnete Weg, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit vor Schlichtungsstellen und/oder Gerichten einzufordern, erweist sich als sehr aufwändig und langwierig. Deshalb fordern die Gewerkschaften die Unternehmen auf, selbst aktiv zu werden. Sie sollen:&nbsp;</p><ul><li>Löhne und Lohnstruktur überprüfen,</li></ul><ul><li>Jegliche Form von geschlechtsbedingter Lohndiskriminierung beseitigen,</li></ul><ul><li>Löhne transparent gestalten und anpassen.</li></ul><p>Damit dies rasch geschieht, fordert der SGB die Unternehmen vor allem auf, sich dem Lohngleichheitsdialog anzuschliessen, den die Dachverbände der Arbeitgeber und –nehmer sowie der Staat im Jahre 2009 gestartet haben. Greift dieser Lohngleichheitsdialog nicht, werden die Gewerkschaften wieder behördliche Kontrollmassnahmen auf die politische Agenda setzen. In einem „Offenen Brief an die drei höchsten Schweizerinnen“ (Bundespräsidentin Doris Leuthard, NR-Präsidentin Pascale Bruderer und SR-Präsidentin Erika Forster) fordert der SGB diese zudem auf, sich aktiv für die Lohngleichheit einzusetzen.&nbsp;
</p><h3>Lohnschere in Branchen und hierarchischen Stufen</h3><p>In welchen Branchen hat sich die Lohnschere in den letzten 2 Jahren geöffnet? Ein Überblick zeigt: In allen Branchen auf den hierarchisch oberen Stufen. In diesen ist in den letzten Jahren der Anteil der Boni markant gestiegen. Die Boni wiederum sind vor allem an die Männer verteilt worden. Je höher der Bonianteil an den Löhnen desto ausgeprägter die Lohnungleichheit. Deshalb muss jetzt Schluss sein mit Boni!&nbsp;
</p><p>In den mittleren und tiefen Einkommensklassen zeigt sich dagegen ein anderes Bild. Hier konnten mehrheitlich die Lohnunterschiede weiter eingedämmt werden – ein klarer Beleg für die Wirksamkeit gewerkschaftlich per Gesamtarbeitsvertrag mitbestimmter Lohnpolitik, die vor allem auf die Anhebung von Mindestlöhnen setzt. Die Gewerkschaften werden diesen Weg mit Bestimmtheit weiter gehen.
</p><p>Im Bereich des Service public zeigt sich die Lohndifferenz beim Bund insgesamt als stabil, bei den Kantonen und Gemeinden als zurückgehend an, wobei sie jedoch beim Bund bei den niederen und mittleren Einkommen und bei Kantonen und Gemeinden in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Unterricht (nur Gemeinden) ansteigt. Für den Service public, der in der Lohngleichheit eigentlich als Vorbild wirken müsste, sind diese Resultate beschämend.&nbsp; Die Aufwertung der Pflegeberufe hat dies zu berücksichtigen.
</p><p>Gegen das Schneckentempo und den Rückwärtsgang in der Gleichstellungspolitik wehren sich die Gewerkschaften auch auf der Strasse. Aktionen sind am 8. März, dem Internationalen Tag der Frau, und am 11. März, dem Equal Pay Day, vorgesehen. Ein breites Frauenbündnis inkl. SGB-Frauen ruft zudem für den 13. März 2010 zu einer grossen Frauendemo in Bern auf. Neben der Lohngleichheit geht es hierbei um drei weitere kapitale Gleichstellungsanliegen:</p><ul><li>Keine Erhöhung des Frauenrentenalters!&nbsp;</li></ul><ul><li>Mehr Kinderbetreuungsplätze mit fairer Finanzierung!</li></ul><ul><li>Gegen Armut von und Gewalt an Frauen!</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;Mehr dazu in den angehängten Referaten von:
</p><p class="GliederungText">&nbsp;</p><ul><li><span>Christina Werder</span>, Zentralsekretärin SGB Gleichstellungspolitik</li><li><span>Corinne Schärer</span>, Gewerkschaftssekretärin Gleichstellungspolitik Unia</li><li><span>Michela Bovolenta</span>, Zentralsekretärin VPOD</li><li><span>Franziska Teuscher</span>, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission, Nationalrätin</li><li>und im offenen Brief an die drei höchsten Schweizerinnen</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-475</guid><pubDate>Tue, 02 Mar 2010 15:05:00 +0100</pubDate><title>Wachstumsaussichten durch prozyklische Wirtschaftspolitik bedroht </title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/wachstumsaussichten-durch-prozyklische-wirtschaftspolitik-bedroht</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Treiber des Wirtschaftswachstums im 4. Quartal von 0.6 Prozent war der Service public. Nur weil die Wertschöpfung in den Service-Public-Branchen (Gesundheit, Verkehr, Bildung, Verwaltung, öffentlicher Bau) gewachsen ist, nahm das Bruttoinlandprodukt zu.
</p><p>Doch wenn die sich abzeichnenden Sparmassnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden im laufenden Jahr umgesetzt werden, dreht die Entwicklung ins Negative. Der stützende Effekt des Service public würde wegfallen. Dazu kommt, dass die Kaufkraft aufgrund der anziehenden Teuerung und der massiv steigenden Krankenkassenprämien bestenfalls stagnieren wird. Die Exportwirtschaft leidet unter der Frankenaufwertung. Die Aufwertung wird schätzungsweise 7000 Arbeitsplätze kosten.&nbsp;
</p><p>Konjunkturpolitisch sind die Herausforderungen nach wie vor gross. Folgende Massnahmen sind notwendig:</p><ul><li>Die Wirtschaft bleibt auf die staatlichen Impulse angewiesen; auf Sparprogramme ist zu verzichten.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Nationalbank muss in den Devisenmärkten intervenieren und den Franken/Euro-Kurs auf über 1.50 halten.&nbsp;</li></ul><ul><li>Zur Stärkung der Kaufkraft müssen die hohen Boni mit 50 Prozent besteuert werden; die Einnahmen aus dieser Steuer von 2 Mrd. Fr. müssen an Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen verteilt werden.&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-474</guid><pubDate>Tue, 02 Mar 2010 15:04:00 +0100</pubDate><title> Ratsmehrheiten sozial blind, taub und stumm </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ratsmehrheiten-sozial-blind-taub-und-stumm</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mitten in der Krise hat sich heute gezeigt, dass die soziale Absicherung in der Schweiz den bürgerlichen Ratsmehrheiten kaum einen Pfifferling wert ist. Der Nationalrat, der sich über den zweiten Anlauf der 11. AHV-Revision beugte, hat heute eine Vorlage gezimmert, die sich sehr nah an diejenige anlehnt, die das Volk 2004 haushoch bachab geschickt hat:&nbsp;</p><ul><li>Bei der Rentenanpassung wird künftigem Rentenabbau Tür und Tor geöffnet.&nbsp;</li></ul><ul><li>Das Rentenalter der Frauen soll ohne Kompensation erhöht werden.&nbsp;</li></ul><ul><li>Menschen mit mittleren und tiefen Einkommen wird de facto eine vorzeitige Pensionierung verunmöglicht.&nbsp;</li></ul><p>Gegen eine so vom Abbaugeist markierte Vorlage wird der SGB das Referendum lancieren.
</p><p>Die Beschlüsse des Ständerates zur AVIG-Revision sind vom gleichen Geist geprägt. Diese Vorlage wird &nbsp;auf dem Höhepunkt der Krise, wenn Arbeitslose dringend auf Hilfe angewiesen wären, den Versicherungsschutz drastisch abbauen. Vor allem die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen, die hauptsächlichsten Opfer der Krise, sollen nun für die Fehler der Boniabzocker büssen müssen. - Der SGB &nbsp;hat deshalb bereits vor einem Monat beschlossen, diesen erneuten Sozialabbau per Referendum zu bekämpfen.&nbsp;
</p><p>Das Volk seinerseits kann einer so deformierten Sozialpolitik erstmals die rote Karte zeigen, indem es an der Abstimmung von diesem Wochenende den Rentenklau in der Zweiten Säule klar ablehnt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-630</guid><pubDate>Fri, 26 Feb 2010 15:47:00 +0100</pubDate><title>„Halt den Mund oder du fliegst raus!“ – Das ist einer Demokratie unwürdig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/halt-den-mund-oder-du-fliegst-raus-das-ist-einer-demokratie-unwuerdig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>SGB und Unia haben heute gemeinsam mit 200 Vertretern von Betriebskommissionen einen offenen Brief an den Bundesrat überreicht, der einen besseren Schutz gegen gewerkschaftsfeindliche und undemokratische Kündigungen verlangt. Es darf nicht sein, dass Personalvertreter dafür bestraft werden, dass sie ihre rechtmässigen Aufgaben wahrnehmen. Dieser Brief wurde von 1234 Mitgliedern von Personalvertretungen unterzeichnet. Die Unterzeichneten fordern endlich&nbsp;einen wirksamen Schutz gegen missbräuchliche Kündigung und eine rechtliche Grundlage, damit missbräuchliche Entlassungen von Personalvertretungen aufgehoben werden können.
</p><p>In der Schweiz kann gewerkschaftlichen Mandatsträger/innen wie etwa Mitgliedern von Betriebskommissionen einfach gekündigt werden. Und selbst wenn die Missbräuchlichkeit einer solchen undemokratischen Kündigung gerichtlich festgestellt wird, ist – im Unterschied zu den umliegenden Staaten - eine Wiedereinstellung der betroffenen Person nicht vorgeschrieben.
</p><p>Dieser Skandal breche internationales Recht, hielt der Präsident der Schweizerischen Gewerkschaftsbundes Paul Rechsteiner an der heutigen Medienkonferenz fest. Dies sei die Schweiz mit der Unterzeichnung des IAO-Abkommen Nr. 98 eingegangen. Deshalb hat der SGB im Jahr 2003 die Schweiz bei der IAO verklagt. Obwohl der entsprechende Ausschuss der IAO die Schweiz gerügt hat, war der Bundesrat bis vor kurzem nicht zu einer Gesetzesänderung zu bewegen. Die Arbeitgeber wollen keinen verbesserten Schutz, und es gäbe nur wenig Fälle, so die Argumentation. „Wir wissen alleine 2009 von zahlreichen schwerwiegenden Fällen“ hielt der Unia-Copräsident Renzo Ambrosetti heute entgegen.&nbsp; „Demokratie und Sozialpartnerschaft darf nicht vor den Betriebstoren aufhören“, forderte er. Es sei daher dringend notwendig, dass der Bundesrat eine Lösung vorschlage.
</p><p>In einem offenen Brief kritisieren nun Mitglieder von Betriebskommissionen und Personalvertreterinnen und –vertreter die zunehmende Zahl von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen und fordern vom Bundesrat Massnahmen. „Ich wurde entlassen, weil ich mich als Gewerkschaftsvertreterin in einer Zeitung gegen die Ausweitung von Ladenöffnungszeiten geäussert habe“, erklärte Marisa Pralong, Verkäuferin aus Genf. „Dabei habe ich nur von meinem demokratischen Recht Gebrauch gemacht.“ Ernst Gabathuler wurde nach jahrzehntelanger Arbeit als Betriebskommissionsmitglied und –präsident entlassen. Selbst der deutsche Mutterkonzern musste zugeben: In Deutschland wäre dies unmöglich. „Es ist empörend, dass aktive Gewerkschafter und Vertrauensleute im Betrieb keinen besonderen Kündigungsschutz geniessen, wenn sie sich für die Interessen der Arbeitnehmenden einsetzen und somit auch der Geschäftsleitung ab und zu auf die Füsse stehen müssen“, so Gabathuler.
</p><p>In den vergangenen Monaten haben Vertreter der Gewerkschaften mit den zuständigen Bundesrätinnen, Frau Leuthard und Frau Widmer-Schlumpf, sowie deren Departemente, Gespräche geführt. Die bedeutende Zahl der neuen Fälle sowie die drohende erneute Verurteilung durch die IAO haben den Bundesrat bewogen, die Frage eines besseren Kündigungsschutzes im Rahmen der Whistleblow-Gesetzgebung endlich zu traktandieren. Neben Personen, die einen Missstand am Arbeitsplatz anzeigen, sollen neu auch gewerkschaftliche Verantwortungsträger/innen besser gegen missbräuchliche Kündigung geschützt werden. Die entsprechende Vernehmlassung wird aller Voraussicht nach Mitte dieses Jahres beginnen. Die Gewerkschaften haben Hand geboten, während dieser Zeit die Klage bei der IAO einzufrieren. Sollte dieser neue Weg keine entscheidende Besserung bringen – wobei Kernpunkt nach wie vor die Möglichkeit der Annullierung einer missbräuchlichen Kündigung der betroffenen Person ist - dann werden SGB und Unia die Klage bei der IAO weiter ziehen.
</p><p style="font-style: italic;">Angehängt Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Renzo Ambrosetti</span>, Co-Präsident Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Marisa Pralong</span>, gekündigt bei Manor</li><li><span style="font-weight: bold;">Ernst Gabathuler</span>, gekündigt bei Karl Mayer AG</li></ul><p><span style="font-style: italic;">sowie eine Dokumentation der Fälle und den offenen Brief an den Bundesrat.</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-476</guid><pubDate>Wed, 24 Feb 2010 15:07:00 +0100</pubDate><title>Es braucht auch eine Pflicht der Arbeitgeber, Behinderte einzustellen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-braucht-auch-eine-pflicht-der-arbeitgeber-behinderte-einzustellen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die „eingliederungsorientierte Rentenrevision“, die nach heutiger Vorstellung durch den Bundesrat die 6. IV-Revision prägen soll, sieht auf den ersten Blick gut aus. Der Bundesrat will dadurch innerhalb von 6 Jahren 12'500 gewichtete Renten oder 5 Prozent des gewichteten Rentenbestandes reduzieren oder aufheben und so Rentenkosten einsparen. Dazu will er den betroffenen RentenbezügerInnen auch Wiedereingliederungsmassnahmen gewähren.&nbsp;
</p><p>Es besteht jedoch die Gefahr, dass ein grosser Teil dieser Personen die Rente verliert, aber doch keine Stelle findet, also letzten Endes gar nicht wiedereingegliedert werden kann – dies trotz kostspieliger Wiedereingliederungsmassnahmen. Diesen Personen bliebe dann nur noch die Sozialhilfe. Statt sicheren Renten erhielten sie nur noch das strikte Existenzminimum. Kosten würden nicht gespart sondern nur auf Gemeinden und Kantone abgeschoben. Es gibt zwar Arbeitgeber, die sich heute schon freiwillig in diesem Bereich engagieren, aber leider viel zu wenige. Solange Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, Behinderte einzustellen, macht eine derartige Rentenrevision wenig Sinn. Der SGB fordert deshalb eine verbindliche, eingliederungsorientierte Quote für die Beschäftigung von Behinderten. Diese Quote soll für alle Betriebe ab 100 Beschäftigten gelten, soll mindestens 1 % betragen und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-631</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2010 15:59:00 +0100</pubDate><title>Flankierende Massnahmen mit mehr Biss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-mit-mehr-biss</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit grobem rhetorischem Geschütz hat die SVP noch im alten Jahr eine Debatte zur Personenfreizügigkeit angezettelt. Der SGB möchte Ihnen aus der Sicht seiner Mitglieder eine Bewertung der Personenfreizügigkeit präsentieren. Zugleich wird er die flankierenden Massnahmen bilanzieren.&nbsp;
</p><p>Klar ist, dass flankierende Massnahmen mit mehr Biss zu verlangen sind. Wo und wie genau den flankierenden Massnahmen schärfere Zähne eingesetzt werden sollen, finden Sie in den angehängten Referaten von:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, Präsident des SGB</li></ul><ul><li>Daniel Lampart, SGB-Chefökonom</li></ul><ul><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Unia</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-479</guid><pubDate>Thu, 04 Feb 2010 15:11:00 +0100</pubDate><title>SGB beschliesst Referendum </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-beschliesst-referendum</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitslosenversicherung muss in Krisenzeiten die erwerbslos gewordenen Menschen wirksam gegen Lohnausfall schützen. Die laufende AVIG-Revision zielt jedoch genau in die gegenteilige Richtung: Auf dem Höhepunkt der Krise, wenn Arbeitslose dringend auf Hilfe angewiesen wären, wird der Versicherungsschutz drastisch abgebaut. Der SGB-Vorstand hat deshalb einstimmig beschlossen, diesen erneuten Sozialabbau per Referendum zu bekämpfen.&nbsp;
</p><p>Auf diesen Beschluss wird nur zurückgekommen, wenn sich im Verlauf der weiteren parlamentarischen Beratung noch bedeutende Fortschritte ergeben sollten. Diese müssten ein höheres Schutzniveau garantieren als die bereits von Abbau gekennzeichnete Vorlage des Bundesrates. &nbsp;&nbsp;
</p><p>Der Ständerat und anschliessend noch ausgeprägter der Nationalrat haben diese Vorlage massiv verschlechtert. Gegen die&nbsp;<i>Jugendlichen</i>, Hauptopfer der gegenwärtigen Krise, wurden gleich mehrere Husarenstreiche lanciert: Kürzung der Taggelddauer von heute 400 auf 130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 für 25- bis 30-Jährige, Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von heute 260 auf 90, schärfere Regelung der Zumutbarkeit. Attackiert wurden auch die&nbsp;<i>Langzeitarbeitslosen</i>. Die Bestimmung, wonach in besonders von der Krise betroffenen Regionen Taggelder auf 520 Tage verlängert werden können, soll fallen. Gleichzeitig will der Nationalrat nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 % kürzen.&nbsp;
</p><p>Die Opfer der Krise werden in dieser Abbau-Revision als Täter bestraft. Diesen sozialen Zynismus wird der SGB mit dem Referendum verhindern. Zudem ist die Revision aus Sanierungsgründen unnötig. Denn das geltende Gesetz schreibt eine Beitragserhöhung vor, wenn der Schuldenstand 2,5 % der versicherten Lohnsumme erreicht. Das wird dieses Jahr der Fall sein.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-478</guid><pubDate>Thu, 04 Feb 2010 15:10:00 +0100</pubDate><title>Deutlicher Vorsprung für das NEIN-Lager aber noch keine Mehrheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/deutlicher-vorsprung-fuer-das-nein-lager-aber-noch-keine-mehrheit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn am letzten Sonntag abgestimmt worden wäre, hätten 40 Prozent der Stimmberechtigten zur Senkung des Umwandlungssatzes Nein gesagt. Lediglich 12 Prozent hätten der Vorlage von Bundesrat und Parlament zugestimmt. 39 Prozent der befragten Stimmberechtigten wussten noch nicht, wie sie abstimmen wollen.
</p><p>Das ist das Resultat einer repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts Demoscope bei 1002 Stimmberechtigten (exkl. Tessin). Die Umfrage wurde im Auftrag des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft Unia in der Zeit vom 25. Januar bis 1. Februar durchgeführt. Die Messgenauigkeit beträgt +/- 3,1 Prozent.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Nein-Lager liegt bei allen Parteien vorne</h3><p>Die Senkung des Umwandlungssatzes, über die wir am 7. März abstimmen werden, wird gegenwärtig von den Sympathisanten aller Parteien deutlich abgelehnt. So sagen 49 Prozent der Anhänger der SP, 46 Prozent der Grünen, 42 Prozent der CVP und 41 Prozent der SVP Nein. Selbst die Anhänger der FDP lehnen die Vorlage deutlich (40 Prozent) ab.
</p><p>Trotz des Vorsprungs des Nein-Lagers ist die Abstimmung noch nicht entschieden. 39 Prozent der Stimmberechtigten wissen im Moment noch nicht, ob sie am 7. März Ja oder Nein stimmen wollen. Die Unsicherheit ist in der französischsprachigen Schweiz (48 Prozent unentschlossene) etwas höher als in der Deutschschweiz (36 Prozent). Auch die Frauen sind etwas unsicherer (44 Prozent) als die Männer (32 Prozent). Am unsichersten sind die jüngeren Stimmberechtigten bis zum 34. Altersjahr: Auch sie sagen zwar mehrheitlich Nein (24 Prozent zu 8 Prozent Ja). 51 Prozent dieser Alterskategorie haben sich allerdings noch keine definitive Meinung gebildet.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold;">Tausende von aktiven Gewerkschaften gegen die Propagandamillionen der Versicherungen</h3><p>Die Gewerkschaften wollen die Abstimmung und nicht die Umfragen gewinnen und werden daher in den kommenden Wochen alles daran setzten, die Unentschlossenen von einem Nein zum Rentenklau zu überzeugen. Die finanziellen Mittel in der Abstimmungskampagne sind dabei sehr ungleich verteilt. Während der Befürworterseite ein Betrag von 8 bis 12 Millionen zur Verfügung steht, der zu einem grossen Teil von den Versicherungsgesellschaften stammt – bezeichnenderweise legt das Komitee seine Finanzen nicht offen – haben die Gegner der Rentensenkung insgesamt gerade mal 800'000 Franken zur Verfügung. Darum setzen die Gewerkschaften auf die Handlungsbereitschaft ihrer Mitglieder. Rund eine viertel Million Rentenklau-Rechner und mehrere hunderttausend Flugblätter gegen Rentenklau werden in den kommenden Wochen von Gewerkschaftsmitgliedern an Arbeitsplätzen und auf der Strasse verteilt.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold;">Umfrage steht allen zur Verfügung</h3><p>Die repräsentative Demoscope-Umfrage stellen wir allen Medien, Parteien und auch dem gegnerischen Komitee transparent zur Verfügung. Die Detailresultate sowie eine durch uns erstellte Grafik sind im Anhang oder unter&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/rentenklau/umfrage.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/rentenklau/umfrage.pdf</a>&nbsp;bzw.&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/rentenklau/umfrage_grafik.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/rentenklau/umfrage_grafik.pdf</a>&nbsp;zu finden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-477</guid><pubDate>Thu, 04 Feb 2010 15:08:00 +0100</pubDate><title>Bildungspolitik des SGB bestätigt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bildungspolitik-des-sgb-bestaetigt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der erste nationale Bildungsbericht 2010 bestätigt die wichtigsten bildungspolitischen Handlungsvorschläge des SGB:</p><ul><li>Bildung muss als langfristiges Investitionsfeld verstanden und darf deshalb nicht einer kurzfristigen Sparpolitik unterworfen werden;</li></ul><ul><li>Bildungs- und Betreuungsangebote im Vorschulalter sowie Tagesstrukturen in der Volksschule zeitigen positive Wirkungen und müssen dringend ausgebaut werden;</li></ul><ul><li>Besondere Bildungs- und Integrationsanstrengungen sind für jene vorzusehen, die nur einen Teil ihrer Schulkarriere in der Schweiz verbrachten;</li></ul><ul><li>Um wirklich 95 Prozent der Schulabgänger/innen zu einem nachobligatorischen Abschluss führen zu können (Lehrabschluss oder allgemein bildender Abschluss), müssen auch in der Krisenzeit genügend und damit zusätzliche qualitativ wertvolle Lehrstellen angeboten werden;</li></ul><ul><li>Die Berufsbildung mit ihrem Zugang in den Hochschulbereich schafft einen gewissen sozialen, allerdings immer noch keinen geschlechtermässigen Ausgleich;</li></ul><ul><li>Die höhere Berufsbildung muss weiter gestärkt werden;</li></ul><ul><li>In der Weiterbildung muss mittels einer neuen gesetzlichen Grundlage vor allem die Benachteiligung der Frauen sowie die Vermittlung der Grundkompetenzen bei sozial benachteiligten Erwachsenen verankert werden.</li></ul><p>Für die Lösung dieser bildungspolitischen Herausforderungen wird sich der SGB, bestätigt durch den Bildungsbericht, weiterhin engagieren.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-480</guid><pubDate>Fri, 29 Jan 2010 15:12:00 +0100</pubDate><title>Nach Rentenklau nun Raubzug bei Unfallversicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nach-rentenklau-nun-raubzug-bei-unfallversicherung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Mehrheit der Sozialkommission des Nationalrats (SGK) will auf Druck der Versicherungslobby nach der 2. Säule (Senkung des Umwandlungssatzes) nun auch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) massiv verschlechtern:</p><ul><li>Sie beantragt einen tieferen versicherten Verdienst. Das bringt neue Geschäfte für die privaten Versicherungen und führt zu massiv höheren Prämien bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern.</li></ul><ul><li>Sie will die Abschaffung aller Renten unter einem Invaliditätsgrad von 20%. Dies trifft vor allem körperlich und handwerklich arbeitende Menschen mit Unfallverletzungen an Händen, Armen, Schultern, Beinen und am Rücken, die wegen dieser Verletzungen nicht mehr voll leistungsfähig sind.&nbsp; Das Deckungskapital für diese Unfälle, das bereits bezahlt worden ist, beträgt über eine Milliarde Franken.</li></ul><ul><li>Auch wer in der Vergangenheit einen Unfall mit bleibender Invalidität erlitten hat, dem will die Kommissionsmehrheit die Renten für die Zukunft massiv senken. Und dies ohne dass sich die Betroffenen noch an die Haftpflichtversicherungen halten könnten, weil die Unfallversicherer die Haftpflichtsummen bereits kassiert haben. Eine gewaltige Ungerechtigkeit.</li></ul><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird diesen Angriff auf die gut funktionierende Unfallversicherung entschieden bekämpfen. Er fordert das Parlament auf, die überflüssige und schädliche Revision zu beerdigen und sich stattdessen den wirklichen Problemen zuzuwenden, zum Beispiel jenen in der Krankenversicherung.
</p><p>Weil der Druck für die Revision einmal mehr von der Versicherungslobby stammt, ist das Nein zum Rentenklau am 7. März das beste Rezept dafür, die für die soziale Sicherheit gefährliche Arroganz dieser Kreise in die Schranken zu weisen.
</p><p>Die obligatorische Unfallversicherung ist eine ausgezeichnet funktionierende Sozialversicherung ohne Finanzierungsprobleme. Die über 700‘000 Unfälle, die von der Unfallversicherung jedes Jahr abgewickelt werden zeigen, wie wichtig diese Sozialversicherung im täglichen Leben der Arbeitnehmenden in der Schweiz ist. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es keinen.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-481</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2010 15:14:00 +0100</pubDate><title>Nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-auf-dem-buckel-der-arbeitnehmenden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat heute im Namen einer sogenannten „erleichterten Sanierung“ von insolventen Unternehmen dem Grundsatz zugestimmt, dass bei einer Betriebsübernahme künftig die Arbeitsverträge nicht mehr automatisch übernommen werden müssen. Dieser Entscheid ist stossend, das Parlament muss ihn korrigieren.
</p><p>In der Wirtschaftskrise häufen sich Firmenpleiten. In einer solchen Zeit braucht es einen wirksamen Schutz der Arbeitsplätze. Der Bundesrat gefährdet jedoch mit seinen Vorschlägen zur Revision des Sanierungsrechts zahlreiche Arbeitsplätze. Bei einer Unternehmenssanierung soll der Erhalt der Arbeitsplätze an vorderster Stelle stehen. Es geht nicht an, dass mittels Sanierungen primär der Maschinenpark zu Geld gemacht wird oder das Unternehmen filetiert und dann stückweise verkauft wird. Für den SGB ist es inakzeptabel, dass künftig Arbeitnehmende bei Firmensanierungen fristlos gekündigt werden dürfen.
</p><p>Immerhin hat der Bundesrat die negativen sozialen Auswirkungen seiner Ideen anerkannt und schlägt als Gegenmassnahme eine Sozialplanpflicht vor. Der SGB fordert schon lange eine gesetzliche Sozialplanpflicht. Diese ist in der heutigen Wirtschaftskrise umso nötiger. Wenn in der Wirtschaft immer noch goldene Fallschirme für unfähige Manager ausbezahlt werden, ist auch genügend Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen für entlassene Arbeitnehmende da.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-707</guid><pubDate>Mon, 11 Jan 2010 17:27:00 +0100</pubDate><title>Gegen den Rentenklau in der beruflichen Vorsorge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gegen-den-rentenklau-in-der-beruflichen-vorsorge</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Vorlage über die Senkung des Umwandlungssatzes wird in der schweizerischen Sozialpolitik ein Tabu gebrochen: Zum ersten Mal überhaupt sollen die Renten in der Altersvorsorge auf breiter Front gesenkt werden. Dass es vorerst nur die Pensionskassenrenten im Obligatorium der beruflichen Vorsorge trifft und formell nur die Jahrgänge anvisiert werden, die in den nächsten Jahren pensioniert werden, macht die Sache nicht besser. Wie sollen die Rentnerinnen und Rentner, die seit vielen Jahren schon auf den Teuerungsausgleich verzichten und deshalb eine ständige Entwertung ihrer Renten hinnehmen müssen, noch glauben, dass ihre Renten sicher sind und nicht angetastet werden, wenn jetzt die Rentenversprechen bei den über 60-Jährigen mir nichts dir nichts gebrochen werden können? Und was bedeuten diese Rentensenkungen erst für die aktive Generation? Auf welche Versprechen und Zusicherungen sollen sie sich noch verlassen können, wenn jetzt gegenüber den Jahrgängen unmittelbar vor dem Rentenalter nicht mehr gilt, was ihnen noch vor wenigen Jahren konkret versprochen worden war?
</p><p>Früher und bis heute galt im Zusammenhang mit den Rentenversprechen der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn die erst vor kurzem (mit der 1. BVG-Revision) versprochenen Renten für Leute, die sich für ihre Pensionierung auf diese Zusagen verlassen haben, massiv gesenkt werden. Sie haben in diesem Alter ja auch keine Möglichkeit mehr, die massiven und lebenslang wirksamen Einbussen zu kompensieren.
</p><p>Die Bundesverfassung legt fest, dass die Renten der beruflichen Vorsorge zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen sollen. Was bedeutet das im Zusammenhang mit der Abstimmungsvorlage konkret? Das Obligatorium der beruflichen Vorsorge führt zu Renten, die im Maximum Fr. 1'500.- pro Monat betragen, oft aber tiefer liegen. Auch zusammen mit der AHV-Rente ist in diesen Fällen im Obligatorium des BVG eine Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung häufig nicht gesichert. Umso weniger erträgt es bei diesen Renten noch eine Senkung um rund zehn Prozent. Die von den bürgerlichen Parteien im Parlament durchgesetzte Vorlage, welche die Umwandlungssätze im Gegensatz zur 1. BVG-Revision ohne jede Kompensation zur Erreichung des verfassungsmässigen Leistungsziels senken will, verletzt somit nicht nur den Grundsatz von Treu und Glauben, sondern auch den Verfassungsauftrag.
</p><p>Bei der überstürzten Senkung der Umwandlungssätze geht es im Übrigen im Gegensatz zu den Behauptungen der Propaganda der Wirtschaftsverbände nicht um die Berücksichtigung der Demografie, sprich der zunehmenden Lebenserwartung. Diese war schon bei der schrittweisen und behutsamen Senkung der Umwandlungssätze im Rahmen der 1. BVG-Revision einberechnet worden, die zudem durch zusätzliche Massnahmen abgefedert worden war. Es geht bei der Abstimmungsvorlage vom 7. März 2010 nicht um die Lebenserwartung, sondern um handfeste finanzielle Interessen vor allem der grossen Versicherungen, die sich den Abstimmungskampf denn auch sehr viel kosten lassen. Denn sie sind es, die massiv davon profitieren, wenn es in der beruflichen Vorsorge keine Leistungsgarantien mehr gibt. Was den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihrer Eigenschaft als zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern abgenommen wird, das fliesst direkt in die Taschen der Aktionäre und in die Boni der Manager der grossen Versicherungskonzerne. Während es aber bei den Versicherungskonzernen um Eigenkapitalrenditen von 10-15% geht, steht bei den Rentnerinnen und Rentnern im Obligatorium der beruflichen Vorsorge das auf dem Spiel, was sie für ihren Lebensunterhalt unbedingt benötigen und wofür sie redlich bezahlt haben. Der Begriff "Rentenklau" bringt nichts anderes als diesen Sachverhalt auf den Punkt. Es erstaunt denn auch nicht, dass die Versicherungskonzerne der Bevölkerung als Ersatz für die fehlende Deckung des Lebensunterhalts bereits heute ihre teuren Versicherungsprodukte andrehen wollen. Dreister geht es kaum.
</p><p>Die Gewerkschaften verteidigen mit dem Referendum "Nein zum Rentenklau" die verfassungsmässigen Vorgaben genau so wie die gesetzlichen Versprechen auf minimale Renten. Auch wenn die Versicherungskonzerne und die von ihnen bezahlten Wirtschaftsverbände und Parteien mit noch so vielen Millionen Franken das Gegenteil propagieren, so gibt es trotzdem keinen sachlich vertretbaren Grund, die mit der erst auf den 1. Januar 2005 in Kraft getretenen 1. BVG-Revision abgegebenen Rentenversprechen bereits wieder zu brechen. Niemand bestreitet, dass die Entwicklung der Lebenserwartung für die Zukunft (ab 2015) wieder neu berechnet werden muss. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und erst recht jene, die nur über das Obligatorium der beruflichen Vorsorge verfügen, sind aber nicht dafür da, mit ihren Renten die Fehlleistungen der Manager der Finanzkonzerne auszubügeln.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-483</guid><pubDate>Wed, 06 Jan 2010 15:17:00 +0100</pubDate><title>Stiftungsräte und Pensionskassenfachleute gegen Senkung des Umwandlungssatzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stiftungsraete-und-pensionskassenfachleute-gegen-senkung-des-umwandlungssatzes</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Befürworter einer Rentensenkung in der zweiten Säule, allen voran Economiesuisse, ASIP und die Versicherungswirtschaft, erwecken den Eindruck, die geplante Senkung des Umwandlungssatzes werde von den Arbeitnehmervertretern in den Pensionskassen-Stiftungsräten unterstützt. Das Gegenteil ist der Fall: Zahlreiche Stiftungsräte sind mit der vorgesehenen Senkung der künftigen Renten nicht einverstanden (u.a. Stiftungsräte aus den Pensionskassen der SBB, der Post und der SRG SSR Idée Suisse, aus den Kassen der Novartis, Syngenta, Clariant, Valorec, Freelance, Securitas, Bâloise und Profond sowie aus den öffentlich-rechtlichen Kassen des Bundes (Publica), der Stadt Zürich, des Kantons Thurgau, des Kantons Bern und der Stadt Winterthur). Sie haben sich zusammen mit Fachleuten der zweiten Säule, die sich&nbsp;in ihrer Kritik am Rentenklau&nbsp;von ASIP und Versicherungswirtschaft nicht ernst genommen fühlen,&nbsp;in einem Komitee gegen die Senkung des Umwandlungssatzes organisiert. Sie empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 7. März ein Nein in die Urne zu legen.
</p><p>Für die Mitglieder des Komitees ist die Diskussion um die Senkung des Umwandlungssatzes eine politische und keine technische. Tatsache ist, dass der geplante Abbau von Leistungen das Vertrauen der Versicherten in die berufliche Vorsorge erschüttert, weil dadurch Versprechen nicht eingehalten werden. Die Versicherten haben sich auf die versprochene Rentenleistung verlassen und ihre Lebensplanung danach eingerichtet. Eine Senkung des Umwandlungssatzes hätte für viele unzumutbare Renteneinbussen zur Folge.&nbsp;
</p><p>Inhaltlich ist die Notwendigkeit einer Rentensenkung auf Vorrat nicht gegeben. In der Vergangenheit haben die Pensionskassen eine deutlich höhere Rendite erzielt, als dies zur Finanzierung des aktuellen Umwandlungssatzes notwendig ist. Die steigende Lebenserwartung wurde bereits bei der vergangenen BVG-Revision 2003 berücksichtigt. Eine Senkung der Renten auf Vorrat ist daher nicht nötig. Sollten in der Zukunft Finanzierungslücken in der zweiten Säule entstehen, müssen Lösungen gesucht und nicht einfach die Renten gekürzt werden.&nbsp;
</p><p>Das Komitee „Stiftungsräte und Pensionskassenfachleute gegen den Rentenklau“ wird sich anlässlich einer Medienkonferenz am 28. Januar ausführlich äussern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-482</guid><pubDate>Wed, 06 Jan 2010 15:15:00 +0100</pubDate><title>Voodoo-Ökonomie auf Kosten der Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/voodoo-oekonomie-auf-kosten-der-versicherten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Economiesuisse, die Kampagnenorganisation der Schweizer Wirtschaft, hat heute ihr Ziel für die Abstimmung vom kommenden 7. März verkündet: „Im Verhältnis zur steigenden Lebenserwartung und den Renditen auf dem Kapital in der Pensionskasse sind die heutigen Renten zu hoch.“ Die Wirtschaftsverbände würden sich darum mit aller Kraft für die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes einsetzen.
</p><p>Economiesuisse liegt damit gleich in mehrfacher Hinsicht falsch:</p><ol><li>Die Höhe der Renten darf sich nicht allein nach den „Renditen auf dem Kapitalmarkt“ oder nach der „steigenden Lebenserwartung richten, wie Economiesuisse fordert. Massstab für die Rentenhöhe ist vielmehr der Bedarf der Rentnerinnen und Rentner wie er in der Bundesverfassung definiert ist: „Die berufliche Vorsorge ermöglicht zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.“ Das gilt auch bei steigender Lebenserwartung oder sinkenden Renditen.</li><li>Die heutigen Renten sind – trotz der Behauptung von Economiesuisse – keineswegs zu hoch. Das wissen ihre Spezialisten aus der Versicherungsbranche selber am besten: „Die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule decken in der Regel lediglich 60 Prozent des letzten Einkommens ab. Nach der Pensionierung rechnet man aber mit einem Bedarf von 80-90 Prozent. Nur auf diesem Niveau kann der gewohnte Lebensstandard sorglos weitergeführt werden.“ Diese Aussage stammt von Thomas Bahc, dem Leiter Privatkunden bei SwissLife. Und in einem Prospekt von Axa/Winterthur heisst es: „Die Renten aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge decken in der Regel nur ca. 40-60 Prozent des bisherigen Einkommens ab. Schliessen Sie diese Lücke mit einer privaten Vorsorge.“</li><li>Mit der Behauptung, auf dem Kapital der Pensionskassen könne nicht mehr genügend Rendite erzielt werden um das Rentenniveau zu halten, widerspricht Economiesuisse den eigenen Fachleuten aus der Finanzbranche. Sowohl Spitzenbanker wie -manager der Versicherungsbranche versprechen ihren Aktionären wieder Eigenkapitalrenditen von 15 bis 25 Prozent. Tatsache bleibt allerdings: Weder die Boomphasen der Börse in den letzten Jahrzehnten noch die aktuelle Finanzkrise wurde von denjenigen vorausgesehen, die jetzt vorgeben, sie wüssten genau, wie sich die Kapitalrenditen bei den Pensionskassen in den nächsten Jahren entwickeln werden. Das ist nichts anderes als Voodoo-Ökonomie – auf Kosten der Versicherten.</li><li>Betriebliche Vorsorge wird bereits seit dem 19. Jahrhundert betrieben. Und seither hat die mittlere Lebenserwartung in der Schweiz laufend zugenommen. Die Pensionskassenrenten sind analog zum allgemeinen Wohlstand dennoch angewachsen. Das Argument mit der steigenden Lebenserwartung stammt vor allem von Versicherungsgesellschaften und Anlageberatern und dient lediglich dazu, weitere Leistungsreduktionen bei der AHV und der zweiten Säule zu begründen. Der Zweck: Immer mehr Menschen sollen zum Abschluss privater Versicherungen bewegt werden. Carsten Maschmeyer, Vewaltungsrat von Swiss Life sagt es unverblümt: "Wir stehen vor dem grössten Boom, den unsere Branche je erreicht hat: die Verlagerung der staatlichen zur privaten Altersvorsorge ist ein Wachstumsmarkt über Jahrzehnte... Man kann zwar nicht überblicken, wie sich der&nbsp; Anstieg der privaten Altersvorsorge präzise ausgestaltet. Es ist jedoch so, als ob wir auf einer Ölquelle sitzen. Sie ist angebohrt, sie ist riesig gross und sie wird sprudeln."</li></ol><p>Fazit: Die geplante Senkung des Umwandlungssatzes ist unnötig, falsch, widerspricht der Verfassung und dient lediglich dazu, für die Versicherungsbranche eine neue, ertragreiche „Ölquelle“ anzubohren.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-484</guid><pubDate>Tue, 22 Dec 2009 15:18:00 +0100</pubDate><title>Peter Lauener wird neuer Kommunikationschef beim SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/peter-lauener-wird-neuer-kommunikationschef-beim-sgb</link><description>Neuer Kopf beim SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat Peter Lauener zum neuen Kommunikationschef gewählt. Er wird in dieser Funktion Pietro Cavadini ablösen, der sich ab 2010 hauptsächlich der verstärkten Kampagnenarbeit im SGB widmen wird.
</p><p>Der 40jährige Peter Lauener ist gegenwärtig als Kommunikationsleiter der SP Schweiz tätig. Er war zuvor Informationsbeauftragter bei der Gewerkschaft des Verkehrs- und Eisenbahnpersonals (SEV). Peter Lauener wird die neue Stelle beim SGB zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt im kommenden Jahr antreten.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-485</guid><pubDate>Thu, 17 Dec 2009 15:42:00 +0100</pubDate><title>Endlich, Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-bundesrat-anerkennt-handlungsbedarf</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat beschlossen, den Kündigungsschutz von Whistleblowern (= Personen, die korruptionsähnliche Zustände in einem Unternehmen anzeigen) auf weitere Kategorien von Beschäftigten auszudehnen, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen. Damit sollen auch die Vertreter von Gewerkschaften und Mitglieder von Betriebskommissionen von besserem Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung profitieren können.
</p><p>Der SGB, der schon lange auf diesen Missstand hingewiesen hat, begrüsst diese Erweiterungsabsicht.&nbsp; Endlich ist nun auch dem Bundesrat bewusst, dass Zivilcourage in der schweizerischen Arbeitswelt nicht durch Stellenverlust bestraft werden soll. Der Bundesrat will auch die Höhe der Sanktionen überprüfen, die heute bei ungerechtfertigter Kündigung maximal eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen vorsehen. Der SGB fordert allerdings, dass krasse ungerechtfertigte Kündigungen ungültig sein müssen.&nbsp;
</p><p>In der gegenwärtigen Krise sind viele Arbeitnehmer-Vertreter/innen Opfer von ungerechtfertigten Entlassungen und mundtot gemacht worden. Wer so Mut am Arbeitsplatz beweist, verdient einen besseren Schutz. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-486</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2009 15:44:00 +0100</pubDate><title>Kurzarbeit auf 24 Monate verlängern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kurzarbeit-auf-24-monate-verlaengern</link><description>SGB interveniert bei Bundesrätin Leuthard</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dank der Kurzarbeit sind in der gegenwärtigen Krise viele Stellen erhalten worden. Die vom Bundesrat auf den 1. April 2009 vorgenommene Verlängerung auf 18 Monate hat viel dazu beigetragen. Bald werden jedoch zahlreiche Unternehmen die neue Obergrenze von 18 Monaten erreichen. Damit die Betriebe weiterhin auf Kurzarbeit setzen und so Stellen erhalten können, ist eine nochmalige Verlängerung auf 24 Monate notwendig.&nbsp;
</p><p>Dazu hat der SGB heute bei Bundesrätin Leuthard interveniert und diese per Brief aufgefordert, dem Bundesrat eine Verlängerung auf 24 Monate zu beantragen. Der SGB gibt zu bedenken, dass aus Gründen der Planungssicherheit in den Firmen ein rascher Entscheid wichtig ist. Entsprechend haben sich auch die Kantonsregierungen im Jurabogen geäussert.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-487</guid><pubDate>Mon, 14 Dec 2009 15:45:00 +0100</pubDate><title>BBT-Direktorin streut Sand in die Augen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bbt-direktorin-streut-sand-in-die-augen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor kaum einem Monat kündigte das BBT eine Senkung der Lehrstellenplätze an. Jetzt aber gibt BBT-Präsidentin Ursula Renold der «Zentralschweiz am Sonntag» zu Protokoll, dass 2009 ein Lehrstellenrekord erreicht worden sei. Das BBT-Lehrstellenbarometer vom 26.10.09 hat festgehalten, dass die Anzahl der angebotenen Lehrstellen zum ersten Mal seit 5 Jahren zurückgegangen ist. Hier von einem Lehrstellenrekord zu sprechen ist also nicht nur schönfärberisch, sondern schlicht falsch.&nbsp;
</p><p>Das Lehrstellenbarometer zeigt:&nbsp;</p><ul><li>Zum ersten Mal seit 2004 gehen die Lehrstellenzahl (87’000 im Jahr 2009 gegen&nbsp; 88’000 im Jahr 2008) wie auch die neuen Vertragsabschlüsse (82’000 für 2009 gegen 83’000 für 2008) zurück. Zwar geht auch die Zahl der Lehrstellensuchenden zurück. Der demografische Rückgang wird die Lehrstellennnot jedoch nicht lösen, denn es suchen immer mehr Jugendliche eine Lehrstelle (91'500 gegenüber 87'000 angebotenen Plätzen).&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Zahl der Jugendlichen ohne jegliche Lösung nach obligatorischem Schulabschluss steigt innert Jahresfrist um 2000 (+28%). Die meisten dieser Jugendlichen werden sich künftig an die Sozialhilfe wenden müssen. Zwischen 2006 und 2008 war diese Zahl zurückgegangen.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Zahl der Jugendlichen in «Warteschlangen» (Zwischenlösungen, im nächsten Jahr erneut auf Lehrstellensuche) geht nur sehr schwach zurück (-2%), obwohl das BBT «Entspannung» und Wachstum auf dem Lehrstellenmarkt festgestellt haben will. Zudem bleibt die Zahl (21'000) hoch.</li></ul><p>Für den SGB bleibt die Lage sehr kritisch. Der angekündigte hohe Stellenabbau dürfte auch die Lehrstellen bedrohen - insbesondere in der Industrie. Deshalb fordert der SGB weiterhin:&nbsp;</p><ul><li>10'000 neue Ausbildungsplätze, insbesondere in Vollzeitberufsschulen und Lehrwerkstätten, mit spezieller Berücksichtigung des Gesundheitssektors.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Bildung von Berufsbildungsfonds in Kantonen, wo es solche bis jetzt noch nicht gibt.&nbsp;</li></ul><ul><li>Mehr Innovation zu Beginn der beruflichen Ausbildung, z.B. Basislehrjahre.&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-489</guid><pubDate>Wed, 09 Dec 2009 15:56:00 +0100</pubDate><title>Steigende Arbeitslosigkeit: Das Parlament bestraft die Opfer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/steigende-arbeitslosigkeit-das-parlament-bestraft-die-opfer</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Die neuesten seco- Zahlen zeigen es: Die Arbeitslosigkeit klettert weiter in die Höhe. Um 0,2 auf 4,2 % stieg die Arbeitslosenquote im November 09 an. Gleichzeitig sind fast eine Viertel Million Menschen auf Stellensuche.&nbsp;</p><p class="PresseText">Und was tut in diesem Moment die schweizerische Politik? Sie will auf perverse Weise die Opfer, die Arbeitslosen, statt die Täter strafen. Schon fast lehrbuchmässig zeigt dies die aktuelle Debatte zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Es ist eine verkehrte Welt und ein Skandal, dass das Parlament den sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit vor allem bei den Meistbetroffenen der Krise, den Jugendlichen und den Langzeitarbeitslosen, derart massiv abschwächen will und gleichzeitig bei allen Entscheiden, die für mehr Erwerbsarbeit sorgten, voll auf der Bremse steht.</p><p class="PresseText">Der SGB wird weiterhin für eine aktive Konjunkturpolitik kämpfen. Den Sozialabbau bei der Arbeitslosenversicherung wird er entschieden bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-488</guid><pubDate>Wed, 09 Dec 2009 15:52:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat auf Crashkurs </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-auf-crashkurs</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Die noch laufende Nationalratsdebatte zur AVIG-Revision offenbart auf erschreckende Weise, wie die bürgerliche Parlamentsmehrheit fernab jeglicher sozialen Sensibilität einen destruktiven Sparkurs auf dem Rücken der Arbeitslosen durchziehen will. In die bereits inakzeptable Vorlage des Ständerates hat die grosse Kammer weiteren massiven Abbau gepackt.&nbsp;</p><p class="PresseText">Einen eigentlichen Feldzug haben die Räte gegen die Jugendlichen geritten. Mit der Kürzung der Taggelddauer auf 130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 für 25- bis 30-Jährige, mit dem Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von heute 260 auf 90 und mit einer schärferen Regelung der Zumutbarkeit, die dazu führen wird, dass hoch Qualifizierte niedrig Qualifizierte verdrängen werden, wird hier eine neue Dimension des sozialen Zynismus erreicht.&nbsp;</p><p class="PresseText">Auch die Langzeitarbeitslosen sind besonders ins Visier der blindwütigen Abbauer geraten. Hier hat der Nationalrat auf der Abschaffung der Taggeld-Verlängerung auf 520 Tage in besonders betroffenen&nbsp; Regionen beharrt. Gleichzeitig hat er neu beschlossen, nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 % zu kürzen.&nbsp;</p><p class="PresseText">In der Geschichte des Parlamentes wird der heutige Tag als schwarzer in Erinnerung bleiben. Noch kaum je hat die Nationalratsmehrheit in einer solch queren Logik beantragt, die Opfer der Krise als Täter zu bestrafen. Eine solche soziale Arroganz wird der SGB mit dem Referendum zu Fall bringen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-490</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 15:57:00 +0100</pubDate><title>Weder Lebenserwartung noch Renditen rechtfertigen Rentensenkung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weder-lebenserwartung-noch-renditen-rechtfertigen-rentensenkung</link><description>Die Argumente des Bundesrates für eine BVG-Rentensenkung überzeugen nicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, am 7. März 2010 Ja zu sagen zur Senkung ihrer eigenen künftigen Pensionskassenrenten. Seine Argumente für diese Zumutung überzeugen allerdings nicht:
</p><p><span style="font-weight: bold;">Lebenserwartung:</span>&nbsp;Die Menschen werden zwar älter, doch hat man dieser Tatsache bereits mit der 1. BVG-Revision im Jahre 2003 Rechnung getragen. Damals hat das Parlament mit der Begründung der steigenden Lebenserwartung beschlossen, den Umwandlungssatz stufenweise von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent zu senken. Auch die Pensionskassen selber haben diese Entwicklung durch die Bildung entsprechender Reserven bereits berücksichtigt.
</p><p>Zudem: Aus der Tatsache, dass die Menschen älter werden, den Schluss zu ziehen, sie bräuchten deshalb weniger Geld im Alter, zeugt von einer queren Logik.&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Renditeerwartung:&nbsp;</span>Die notwendige Rendite von rund 4,5 Prozent auf dem Vorsorgekapital könne von den Pensionskassen nicht mehr erwirtschaftet werden, ist ein weiteres Argument für die Rentensenkung. Diese Begründung ist äusserst abenteuerlich. Wer behauptet, die künftige Entwicklung der Kapitalmärkte zu kennen, verwechselt seriöse Politik mit Astrologie. Die pessimistischen Zukunftszenarien des Bundesrates, was die erzielbaren Renditen betrifft, konterkarieren zudem deutlich mit den Erwartungen der Spezialisten der Banken und Versicherungen. Dort wird unverfroren mit künftigen Eigenkapitalrenditen zwischen 15 und 25 Prozent gerechnet.
</p><p>Die im Vorsorgegeschäft tätigen Privatversicherer sind es denn auch, die an vorderster Front eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes fordern. Sie wissen, dass zwischen ihren Gewinnen und der Höhe des Umwandlungssatzes (und übrigens auch des Mindestzinssatzes) ein Zusammenhang besteht: Je tiefer der Umwandlungssatz, desto höher ihre Gewinne.
</p><p>Bei diesem Spiel werden die Versicherten allerdings nicht mitmachen. Für sie ist die geplante Rentensenkung auf Vorrat nichts anderes als ein Rentenklau, dem sie am 7. März an der Urne eine Absage erteilen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-491</guid><pubDate>Mon, 30 Nov 2009 15:59:00 +0100</pubDate><title>Die Grundrechte jetzt erst recht schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/die-grundrechte-jetzt-erst-recht-schuetzen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Ja zum Minarettverbot ist am Wochenende auch die Position des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) in der Minderheit geblieben. Der SGB bedauert dies.
</p><p>Klar bleibt für den SGB allerdings, dass mit dem Verfassungsverbot von Minarettneubauten der Staat neu in die Religionsfreiheit eingreift. Solches Sonderrecht stellt die Grundrechte grundsätzlich in Frage. Grund- und Menschenrechte sind jedoch nicht verhandelbar. Der Staat muss sie respektieren und sie zum Schutz der Menschenwürde durchsetzen. Der SGB ist alarmiert und duldet hier keine schleichende Entwertung. Der SGB bekräftigt deshalb, dass die Gewerkschaften sich weiterhin für die Rechte aller Arbeitnehmenden unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit einsetzen werden. Was sich heute gegen eine muslimische Minderheit richtet, kann schon bald die Rechte anderer Minderheiten oder gar der Mehrheit gefährden. Deshalb gilt der Schutz der Grund- und Menschenrechte jetzt erst recht.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-706</guid><pubDate>Thu, 26 Nov 2009 17:26:00 +0100</pubDate><title>Die konstruktive Antwort auf eine groteske Liberalisierungspolitik </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-konstruktive-antwort-auf-eine-groteske-liberalisierungspolitik</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Finanzkrise und die daraus entstandene epochale Wirtschaftskrise zeigen, dass liberalisierte Märkte nicht die Lösung, sondern der Beginn grosser ökonomischer Probleme sind. Infrastruktur-Liberalisierungen führen erstens zu massiv steigenden Preisen, drücken zweitens stark auf Löhne und Arbeitsbedingungen und bauen drittens die Vorsorgungsqualität ab. Wir müssen den Liberalisierungstrend umkehren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat sich immer vehement gegen die ökonomisch nicht plausible Liberalisierung öffentlicher Infrastrukturen gewandt. Der SGB begrüsst deshalb die von seinem Mitglied Gewerkschaft Kommunikation GeKo lancierte Volksinitiative und unterstützt sie. Die Volksinitiative „Für eine starke Post“ sagt nicht einfach Nein zu einer verfehlten Postpolitik – dazu sind wir möglicherweise je nach Verlauf der aktuellen Postreform-Debatte dennoch gezwungen – sondern sie sagt konstruktiv und klar, wie eine bürgernahe Post in Zukunft aussehen soll. Sie will einen qualitativ einwandfreien Postservice garantieren und setzt der Liberalisierungs-Abwärtsspirale konsequent klare Grenzen.
</p><p>Der SGB hat im Jahr 2002 allein gegen den Trend und alle Erwartungen mit dem Referendum das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) gebodigt. Unser Hauptargument waren die im Ausland feststellbaren explodierenden Strompreise. Der danach vom Parlament beschlossene Kompromiss zeigt, dass schon eine Teilliberalisierung die Preise massiv in die Höhe treibt. Wir sind keineswegs stolz darauf, dass wir nun Recht bekommen haben. Wir sind nur noch mehr davon überzeugt, dass die Liberalisierung ein falscher Weg ist und erwarten, dass die Politik den Tatsachen endlich in die Augen schaut und die ideologisch begründeten Experimente gegen die Bevölkerung und die KMU endlich stoppt.
</p><p>Die nächste Möglichkeit dazu bietet sich bei der Postpolitik. Auch hier sind die ausländischen Beispiele ernüchternd: In Schweden, dem Land mit der längsten Liberalisierungserfahrung bei der Post, haben sich die Preise für KMU und Private fast verdoppelt und die Versorgung in der Fläche ist massiv schlechter geworden. Gewonnen haben nur die Grosskunden. Ein anderes Beispiel ist Deutschland, wo schon die mittlerweile auch in der Schweiz geltende Monopol-Limite von 50g zu Hungerlöhnen führte. Die darauf nötig Staatsintervention für Mindestlöhne blieb auf sehr tiefem Niveau und ist noch nicht durchgesetzt. Aus Holland gibt es Hinweise auf Kinderarbeit in der Branche. Niemand will solche Zustände in der Schweiz.
</p><p>Trotz starken Gegenpositionen in der Vernehmlassung, hat der Bundesrat unter Druck privater Konkurrenten die Totalliberalisierung beantragt. Sie bringt der Post Ertragseinbussen von mindestens 200 Millionen. Die Erfahrungen in Europa diesbezüglich sind zwar unterschiedlich, aber überall sinken die Umsätze der staatlichen Post, die aber trotz dem steigenden Kostendruck die Grundversorgung weiterhin garantieren muss. Deshalb sinken Qualität und Löhne, während die Preise steigen. Ausser ausländischen Post-Multis profitiert niemand von der Aufhebung des Restmonopols. Umgekehrt Dieses Restmonopol garantiert heute die Finanzierung des für die Schweizer Binnenwirtschaft lebenswichtigen Universaldienstes der Post mit hoher Qualität. Darauf möchte auch der Bundesrat nicht verzichten und schlägt zur Finanzstütze eine Postabgabe vor. Er will also eine bewährte Lösung mit bürokratischen und preistreibenden Abgaben ersetzen. Das ist grotesk.
</p><p>Die Initiative hat darauf die einzig richtige Antwort: Sie hält am Restmonopol der Post fest. Sie sichert dadurch eine hohe Qualität mit preiswerter Grundversorgung. Sie nimmt damit auch unnötigen Kostendruck von der Post weg und sichert das schon stark dezimierte Poststellennetz und anständige Arbeitsbedingung. Die Initiative gibt Antworten auf die wiederholt geäusserten Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger. Die Initiative ist mehrheitsfähig. Umfrage zeigen, dass die Bevölkerung eine leistungsfähige Post will und von Liberalisierungen wenig hält. Die Initiative trägt den sich ergänzenden Forderungen der Postkunden und der Postangestellten Rechnung. Das Parlament sollte dies in der laufenden Debatte zur Postreform auch tun. </p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-492</guid><pubDate>Thu, 26 Nov 2009 16:00:00 +0100</pubDate><title>Jugend protestiert </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jugend-protestiert</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Heute Morgen haben rund 100 Jugendliche aus der ganzen Schweiz und aus mehreren Jugendorganisationen (Dachverband der Jugendverbände, Gewerkschaften, Jungparteien) in Bern gegen einen Abbau der Leistungen für junge Arbeitslose protestiert. Sie haben die National- und StänderätInnen bei ihrer Ankunft ins Bundeshaus aufgefordert, auf folgende Abbaumassnahmen zu verzichten:&nbsp;</p><ul><li><span>Entwertung der beruflichen Ausbildung:</span>&nbsp;Mit der Abschwächung der «Zumutbarkeit»&nbsp; für die Unter-30-Jährigen werden die jungen Arbeitslosen dazu gezwungen, irgendeinen Job anzunehmen, auch wenn dieser nichts mit ihrer Ausbildung und ihren Berufserfahrungen zu tun hat. Diese Massnahme diskriminiert Jugendliche und widerspricht allen Anstrengungen, sie zu vermehrter Berufsbildung zu motivieren.</li></ul><ul><li><span>drastische Senkung der Taggelder für die Jugendlichen:</span>&nbsp;Nichts rechtfertigt die Reduktion der Taggelder von 400 auf 130 für die Unter-25-Jährigen, resp. auf 260 für die 25- bis 29-Jährigen. Die Lohnbeiträge der Jugendlichen sind nicht weniger Wert als die der älteren Arbeitnehmer! Niemand bleibt aus purer Lust arbeitslos, auch die Jugendlichen nicht. Die jugendlichen Langzeitarbeitslosen, deren Anzahl explodiert ist (+146% innert einem Jahr) dürfen nicht in die Sozialhilfe gedrängt werden: Es muss ihnen vielmehr bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung geholfen werden.&nbsp;</li></ul><ul><li><span>massive Kürzung des Taggeldanspruchs auf einen Drittel des bisherigen Standes für Beitragsbefreite:</span>&nbsp;Diese Massnahme wird für Jugendliche, die sich zuvor in einer Vollzeitausbildung befanden (und deshalb keine Beiträge entrichten konnten) oder für junge Frauen, die nach einer Phase der Mutterschaft wieder Erwerbsarbeit leisten wollen, dramatische Auswirkungen haben. Diese Jugendlichen haben gute Gründe dafür, keine Beiträge entrichtet zu haben. Es ist nicht ihre Schuld, wenn sie nicht sofort (wieder) eine Arbeit finden.</li></ul><p>Die Jugendlichen haben weder die Krise noch den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verantworten, gehören aber zu denen, die darunter am meisten leiden. Die Arbeitslosenversicherung auf ihrem Buckel zu sanieren wäre verantwortungslos.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-660</guid><pubDate>Sat, 21 Nov 2009 11:30:00 +0100</pubDate><title>Am Anfang war die Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/am-anfang-war-die-lohngleichheit</link><description>1959-2009: 50 Jahre SGB-Frauenkommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 15. November 1959 fand die erste Sitzung der Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) statt. Dies ist zwar der Anfang der institutionellen Frauenarbeit im SGB, aber die Wurzeln der gewerkschaftlichen Frauenpolitik reichen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Bereits damals hatten sich Arbeiterinnen organisiert. 1844 war in Zürich eine Gesellschaft von Näherinnen dokumentiert, die auch als Produktionsgenossenschaft (1880-1882) aktiv war. Frauen waren auch in Arbeitskämpfen aktiv. So entstanden 1868 nach einem Streik in der Basler Seidenweberei zwei „Weibersektionen“ mit rund 500 Mitgliedern, die sich aber rasch wieder auflösten. In Genf organisierten sich (1870-1903) die Kettenmacherinnen und Schmuckpoliererinnen<a href="typo3/#_edn1" target="_blank" name="_ednref1">[i]</a>. Neben diesen reinen Frauengewerkschaften, die in der Gewerkschaftsgeschichte Seltenheitswert haben, gab es auch gemischte Gewerkschaftssektionen, z.B. in der Textil-, Bekleidungs- und Uhrenindustrie. Ich möchte im Folgenden etwas zu diesen Wurzeln und damit auch zur Entstehungsgeschichte der SGB-Frauenkommission sagen, dann aber auch an Beispielen die Arbeit der SGB-Frauenkommission aufzeigen. Die Integration der Arbeiterinnen in den SGB und seine Verbände ist eine Geschichte, die von Hochs und Tiefs geprägt ist. Ich stütze mich auf die Forschungsarbeit „Konkurrentin oder Kollegin? Probleme der gewerkschaftlichen Frauenpolitik am Beispiel des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmer-Verbands (SMUV) von Regula Rytz, früher selber Zentralsekretärin des SGB und heute Gemeinderätin der Stadt Bern.<a href="typo3/#_edn2" target="_blank" name="_ednref2">[ii]</a></p><p>Neben den &nbsp;erwähnten bruchstückartigen Organisationsversuchen ging der eigentliche Impuls von den 1886 neu entstehenden Arbeiterinnenvereinen aus, die neben Arbeiterinnen auch Hausfrauen und Dienstbotinnen organisierten.<a href="typo3/#_edn3" target="_blank" name="_ednref3">[iii]</a> Forderungen waren das Frauenstimmrecht, aber auch unentgeltliche Geburtshilfe. Ihr erster Erfolg war 1898 die Aufnahme ihrer Vertreterin Marie Villinger als erste Frau ins Bundeskomitee des 1880 gegründeten SGB. Es folgte eine kurze Blütezeit der gewerkschaftlichen Frauenbewegung: 1905 wurde nach langem Drängen mit Margarethe<br> Faas-Hardegger<a href="typo3/#_edn4" target="_blank" name="_ednref4">[iv]</a> die erste SGB-Sekretärin angestellt, welche sich um die Organisierung der weiblichen Mitglieder kümmern sollte, welche damals 6.8% ausmachten. Nach nur 4 Jahren intensiver Arbeit mit Vorträgen landauf landab und einer eigenen Zeitung („Vorkämpferin“; „l’Exploité“) wurde sie zwischen den verschiedenen Ansprüchen zerrieben. Damit scheiterten die ersten autonomen Frauenstrukturen im SGB.<a href="typo3/#_edn5" target="_blank" name="_ednref5">[v]</a> Diese kurze Blütezeit gewerkschaftlicher Frauenarbeit scheiterte am Widerstand männlicher Kollegen und an strukturellen Problemen bei der Organisierung häufig randständiger weiblicher Erwerbsgruppen.
</p><p>In der Zeit bis 1959 waren Frauenforderungen im SGB kaum ein Thema. In den Gremien gab es keine Frauen. Einzelverbände wie der VHTL und der vpod entwickelten eine eigene Frauenpolitik.<a href="typo3/#_edn6" target="_blank" name="_ednref6">[vi]</a> Nachdem in den 20er Jahren eine Anfrage des internationalen Arbeiterinnenkomitee über die Lage der arbeitenden Frau in der Schweiz unbeantwortet geblieben war, wurde eine ähnliche Umfrage 1946 ausführlich beantwortet. Bei der Frage nach den Forderungen zugunsten der arbeitenden Frauen blieb die Antwort leer. Dies änderte sich anfangs der 50er Jahre mit der Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 100 für gleiche Entlöhnung für Frau und Mann. 1953 fordert der SGB auf ausdrücklichen Wunsch des vpod den Bundesrat auf das Lohngleichheitsabkommen zu unterzeichnen. In diesem Zusammenhang wurde eine interne „Spezialkommission“ unter dem Vorsitz des damaligen SGB-Präsidenten Herman Leuenberger gegründet, und es gab eine aktive Mitarbeit in der ausserparlamentarischen Expertenkommission. Am 5. Mai 1957 fand eine erste Frauenkonferenz statt, welche den Schlussbericht der Expertenkommission prüfen sollte.<a href="typo3/#_edn7" target="_blank" name="_ednref7">[vii]</a> Die Konferenz unterbreitete auch Vorschläge zur „wohlwollenden“ Prüfung an das Bundeskomitee des SGB. Darin wurde die Aufnahme der Lohngleichheit im SGB-Arbeitsprogramm und die Verankerung von Frauengremien gefordert, die Verbände wurden aufgefordert, weibliche Vertrauensleute auszubilden und Frauensekretärinnen anzustellen um Frauen besser zu organisieren. Damit war das Arbeitsprogramm für die nächsten Jahrzehnte umrissen und der Bogen zu den Pionierinnen geschlossen.
</p><p>Die Diskussion um das Arbeitsprogramm am SGB-Kongress 1960 zeigt aber die engen Grenzen: So wurde die Formulierung abgelehnt: „Darüber hinaus sind die Frauenlöhne auch allgemein anzuheben.“ Da befürchtet wurde, mit derartigen „Partikularinteressen“ die männlichen Mitglieder aufzuschrecken, einigte „man“ sich auf die Formulierung: „Überlieferung und Vorurteil spielen bei der Bewertung der Frauenarbeit immer noch eine grosse Rolle. Die gewerkschaftliche Lohnpolitik hat zum Ziel, allen Arbeitnehmern einen gerechten Anteil am Wirtschaftsertrag zu sichern.“<a href="typo3/#_edn8" target="_blank" name="_ednref8">[viii]</a></p><p>Damit ist der enge Handlungsrahmen aufgezeigt. Die SGB-Frauenkommission bot aber den Gewerkschafterinnen in den folgenden Jahren die Möglichkeit zur Vernetzung, zur indirekten Einflussnahme auf politische Entscheide (z.B. über Vernehmlassungen, da bis 1971 kein Stimmrecht), zum Austausch mit nationalen und auch internationalen Frauenorganisationen und zur politischen Bildung, welche dann in die Verbände zurückfloss. Da die ehrenamtlichen Mitglieder kaum selber in den Entscheidgremien der Gewerkschaften vertreten waren, blieben sie auf solidarische Kollegen angewiesen. 72 Jahre nach der Anstellung der ersten Frauensekretärin (Margarethe Faas Hardegger) wird 1981 mit Ruth Dreifuss die zweite politische SGB-Sekretärin gewählt. 1990 wurde am SGB-Kongress ein umfassendes Frauenförderungsprogramm verabschiedet. Gleichzeitig wurden nicht nur&nbsp; erstmals Quoten für die Gewerkschaftsgremien verankert, historisch war der Beschluss für die Lancierung eines landesweiten Frauenstreiks, welcher 1991 die Schweiz aufrüttelte und ein starkes Zeichen setzte. Keineswegs der erste Streik von Frauen, aber der erste (politische) Streik, der sich ausschliesslich für Frauenforderungen stark machte.
</p><p>In den 50 Jahren der SGB-Frauenkommission gab es Erfolge und Niederlagen. Es ist kein Geheimnis, dass die Gewerkschaftsbewegung die Frage der gewerkschaftlichen Organisierung der Frauen und die Umsetzung ihrer Anliegen nicht zuoberst auf der Traktandenliste hatte. Und dennoch hat die Frauenkommission des SGB vieles erreicht. Ich zeige das anhand von drei Beispielen auf. 
</p><h3>1. Vernetzung führt zum Erfolg beim Mutterschaftsurlaub</h3><p>Ein Meilenstein war die Zusammenarbeit mit der neuen Frauenbewegung, was 1978 zur gemeinsamen Lancierung einer Mutterschutzinitiative führte. Das Projekt war zwar damals an der Urne nicht vom Erfolg gekrönt (84% Nein). Dennoch war diese erste autonome Aktion der Frauenkommission wichtig. Die Vernetzung mit Frauenorganisationen war denn auch später ein Erfolgsmerkmal und führte ein Vierteljahrhundert später (2003) zur Realisierung der Mutterschaftsversicherung.
</p><h3>2. Hartnäckigkeit bringt die Lohngleichheit voran</h3><p>Ein weiteres Merkmal ist die Hartnäckigkeit. Die geringen Frauenlöhne sind seit 100 Jahren ein Thema. Fast eben so alt ist der Kampf gegen das ideologische Konzept der männlichen „Ernährerlöhne“. Auch wenn die Lohngleichheit auch heute noch nicht erreicht ist, so kommt <b>man </b>heute am Thema nicht mehr vorbei, d.h. weder Kollegen noch Arbeitgeber. Auch haben wir grosse Fortschritte gemacht. Wir haben das Gleichstellungsgesetze diverse Umsetzungsinstrumente. Kolleginnen haben für Lohngleichheit gestreikt und vor Gericht gekämpft. - Wir wissen auch, dass für die Lohngleichheitsfrage nie der richtige Zeitpunkt ist und wir werden daher auch in der aktuellen Wirtschaftskrise für die Umsetzung kämpfen müssen. Ein Erfolg aus Frauensicht ist die jüngst angekündigte Lancierung einer gesetzlichen Mindestlohninitiative. Eine Forderung, die hauptsächlich unseren Kolleginnen nützt.
</p><h3>3. Sensorium für Zukunftsfragen aufgrund der Basisnähe</h3><p>In der Frauenkommission wurden immer die konkreten Sorgen und Nöte der Kolleginnen in den verschiedenen Branchen und Betrieben diskutiert, auch wenn die angeblich nichts an einer Gewerkschaftsversammlung zu suchen hatten. So auch die Frage der Vereinbarkeit. Nicht erst an diesem 11. SGB-Frauenkongress lautet das Thema: „Vereinbarkeit jetzt! Erwerbsarbeit – Familienarbeit: Schluss mit dem Zeitdilemma!“. Bereits der 4. Frauenkongress 1982 hat sich mit der Frage „Familie und Arbeitswelt“ befasst, als das Thema noch nicht salonfähig geschweige denn gewerkschaftstauglich gewesen war.
</p><p>Nicht nur waren diese Gewerkschafterinnen ihrer Zeit voraus, sie waren auch mutig und haben die gewerkschaftliche Frauenfrage immer wieder auf den Verhandlungstisch gebracht, auch wenn sie zum Teil damit keine Blumentöpfe gewinnen konnten und auch auf Widerstand gestossen sind. Ich wünsche mir, dass wir von diesen Vorkämpferinnen lernen können, wie sie engagiert für die Rechte der Arbeitnehmerinnen gekämpft haben. Dass wir in Zukunft stärker und zahlreicher werden (heute: 95'174 organisierte Frauen). Ich hoffe, dass wir in den nächsten Jahrzehnten mehr Frauen gewerkschaftlich organisieren, so dass wir die Hälfte aller Mitglieder sind. Ebenso hoffe ich, dass die Hälfte der Gewerkschaften eine Präsidentin haben. Die Anliegen der Gewerkschaftskolleginnen sollen 365 Tage im Zentrum der Gewerkschaftspolitik sein, wie sie es an diesem Frauenkongress sind. Wir dürfen stolz auf unsere historischen und zeitgenössischen Vorkämpferinnen sein, wir verdanken ihnen viel. Stärken wir uns, damit wir gemeinsam mit unseren Kolleginnen weiter für die Interessen der Arbeitnehmerinnen kämpfen können. 
</p><hr><p>[i] Sie setzten sich zusammen mit einer Gewerkschaft von Herrenschneiderinnen und der „Zentralsektion der Arbeiterinnen in Genf“ für die gewerkschaftliche Organisierung der Frauen und den emanzipatorischen Auftrag der Gewerkschaftsbewegung ein.
</p><p><a href="typo3/#_ednref2" target="_blank" name="_edn2">[ii]</a> Rytz, Regula,<b><em>Konkurrentin oder Kollegin</em>? <em>Probleme der gewerkschaftlichen Frauenpolitik</em></b>am <em><b>Beispiel des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmer</b></em><b>-<em>Verbandes</em> (<em>SMUV</em>). <em>1945</em>–<em>1980</em>, </b>Lizentiatsarbeit Bern 1997 (Manuskript).
</p><p><a href="typo3/#_ednref3" target="_blank" name="_edn3">[iii]</a> Diese Arbeiterinnenvereine schlossen sich 1890 unter der Patinnenschaft von Clara Zetkin zum Schweiz. Arbeiterinnenverband (SAV) zusammen. Ihr Ziel: „die Belehrung und Aufklärung unter Frauen zu verbreiten und hülf- und schutzsuchenden Arbeiterinnen mit Rat und That zur Seite zu stehen.“ Zitat aus Ragaz in Rytz, S. 25
</p><p><a href="typo3/#_ednref4" target="_blank" name="_edn4">[iv]</a> Siehe dazu die beiden Biografien über Margarete Faas-Hardegger: Regula Bochsler&nbsp; "Ich folgte meinem Stern. Das kämpferische Leben der Margarethe Hardegger", Zürich, Pendo Verlag 2004. Ina Bösch; Gegenleben: Die Sozialistin Margarethe 
</p><p>Hardegger und ihre politischen Bühnen, Chronos, Zürich 2003
</p><p><a href="typo3/#_ednref5" target="_blank" name="_edn5">[v]</a> 1904 war der SAV dem SGB beigetreten und hatte seine Statuten geändert. Als der SGB 1908 eine Statutenrevision beschloss, welche nur noch Berufs- und Industrieverbände als Mitglieder zuliess, mussten sich die Arbeiterinnenvereine zurückziehen. Sie waren vor der Alternative Integration oder Ausschuss gestellt und wählten letzteres. Sie wurden 1910 zu einer rein politischen Organisation und lösten sich in der Folge in den Frauenstrukturen der SP auf.
</p><p>Das Frauensekretariat des SGB in der Person von Marie Walter-Hüni wurde ausgelagert (1908-1924) und 1924 definitiv abgeschafft. Marie Walter-Hüni führte 1910 die erste gewerkschaftliche Frauenkonferenz durch.
</p><p><a href="typo3/#_ednref6" target="_blank" name="_edn6">[vi]</a> Beim VHTL hing dies mit dem hohen Frauenanteil (1931: 25.1%) und der Unterstützung durch den Präsidenten zusammen. Beim vpod (damals 6.1% Frauenanteil) organisierten sich weibliche Mitglieder bereits 1950 von unten in einer „Fraueninteressengruppe“.
</p><p><a href="typo3/#_ednref7" target="_blank" name="_edn7">[vii]</a> Es nahmen 22 Verbandsdelegierte teil, zwei Verbände (PTT-Union und Baukaderverband) liessen sich durch Männer vertreten. Vpod und VHTL hatten je 2 Frauen aus den Sekretariaten, der Rest waren Basisfrauen. Eine treibende Rolle übernahmen die VHTL-Frauen, die konkrete gewerkschaftliche Erfahrungen hatten und mit Edith Rüefli eine vollamtliche Gewerkschaftssekretärin hatten, die den auch zur ersten Präsidentin gewählt wurde.
</p><p><a href="typo3/#_ednref8" target="_blank" name="_edn8">[viii]</a> Protokoll SGB-Frauenkommission vom 25. März 1961, zitiert in Rytz, S. 38.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-493</guid><pubDate>Sat, 21 Nov 2009 11:27:00 +0100</pubDate><title>Familienarbeit und Erwerbsarbeit mehr vereinen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/familienarbeit-und-erwerbsarbeit-mehr-vereinen</link><description>SGB-Frauenkongress gegen das Zeitdilemma </description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Schwerpunktthemen des SGB-Frauenkongresses vom 20. und 21.11.09 waren die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Berufsarbeit sowie die Auswirkungen der Krise auf die Frauen. Die Delegierten verabschiedeten einstimmig ein Sechspunktemanifest mit dem Titel „Vereinbarkeit jetzt! Erwerbsarbeit – Familienarbeit: Schluss mit dem Zeitdilemma!“ sowie Forderungen gegen die Auswirkungen der Krise. Die wichtigsten Punkte:</p><ul><li><span><span></span></span>Gesellschaftlich notwendige, unbezahlte Arbeit soll in GAV, Personalreglementen und im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht vermehrt anerkannt werden.</li></ul><ul><li><span><span></span></span>Wer Kinder betreut und/oder Angehörige pflegt, soll mehr Rechte auf Kurzabsenzen und Urlaube erhalten. Gleichzeitig ist die professionelle Kinderbetreuung und die professionelle Pflege zu erweitern, die Arbeitsbedingungen des Personals sind zu verbessern.</li></ul><ul><li><span></span>Eine generelle Arbeitszeitverkürzung als krisen- und gleichstellungspolitische Massnahme ist zwingend, begleitet von Massnahmen zur Umverteilung der unbezahlten Familien- und Sorgearbeit<span>&nbsp; </span>zwischen Frauen und Männern.</li></ul><ul><li><span><span></span></span>Gleichstellungspolitische Forderungen sind kein Schönwetterprogramm, sondern müssen prioritär behandelt werden. Dazu gehören insbesondere die Realisierung der Lohngleichheit sowie Investitionen von einem Prozent des Bruttoinlandproduktes in die Kinderbetreuung.</li></ul><ul><li><span><span></span></span>Die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit braucht nicht neue flexible Arbeitszeitmodelle, sondern familienverträgliche und planbare Arbeitszeiten. Statt Shoppen rund um die Uhr sind verbindliche Ladenschlusszeiten notwendig. Teilzeitarbeit, flexible und prekäre Arbeitsverhältnisse mit all ihren Facetten müssen reguliert und von den Gewerkschaften mit Priorität angegangen werden.</li></ul><ul><li><span><span></span></span>Der Rückschritt in der Lohngleichheit ist skandalös und inakzeptabel. Der SGB Frauenkongress fordert die Arbeitgeber auf, die Löhne in ihren Unternehmen<span>&nbsp; </span>sozialpartnerschaftlich im Rahmen des Lohngleichheitsdialogs unverzüglich zu überprüfen und anzupassen. Falls die Arbeitgeber nicht unverzüglich handeln, muss die Politik weitere und verbindliche Massnahmen ergreifen, um das Recht der Frauen auf gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit durchzusetzen.</li></ul><p class="PresseText">Die SGB-Frauen reagieren mit diesen Forderungen zum einen auf die nach wie vor sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilte unbezahlte Haus- und Betreuungsarbeit, zum andern auf den infolge der Krise verschärften Druck auf unsichere Arbeitsverhältnisse, in denen vor allem Frauen arbeiten. Im ersten Bereich geht es neben der Kinderbetreuung auch um die wachsende&nbsp; Zahl der Pflegebedürftigen, die von Angehörigen, meist von berufstätigen Frauen, gepflegt werden. Die Bedingungen am Arbeitsplatz nehmen darauf keine Rücksicht. Die meisten Frauen arbeiten denn auch Teilzeit mit entsprechenden Folgen für ihre Finanzen und ihre Altersvorsorge. </p><p class="PresseText">Für den zweiten Bereich stellten die Delegierten fest, dass die Krise entgegen den ersten Einschätzungen nicht prioritär männliche Industriearbeiter sondern die Frauen trifft. Die Arbeitslosenquote der Frauen übersteigt heute die der Männer (4.1% gegen 3.9%, Oktober 2009). Zudem werden die von der öffentlichen Hand bereits angekündigten Sparprogramme die Frauen empfindlich treffen. So ist etwa die Weiterführung des Impulsprogrammes des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung gefährdet. </p><p class="PresseText">Während die Lohnstrukturerhebung 2006 noch ergeben hat, dass die Frauen durchschnittlich 18,9 Prozent weniger verdienten als die Männer, zeigen die neusten Zahlen eine Differenz von 19,3 Prozent. Dies ist ein klarer Rückschritt im Abbau der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern und ein Verstoss gegen die Verfassung und gegen das Gleichstellungsgesetz. Die Arbeitgeber müssen jetzt handeln!</p><p class="PresseText">Der SGB-Frauenkongress hat sich für ein JA zur Waffenexportinitiative ausgesprochen. </p><p class="PresseText">Der SGB-Frauenkongress findet alle 4 Jahre statt. Teilgenommen haben an die 230 Delegierte und Gäste. SGB-Frauenkommission und Frauenkongress beraten die SGB-Gremien in der Gleichstellungspolitik.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-494</guid><pubDate>Wed, 18 Nov 2009 16:01:00 +0100</pubDate><title>SGB solidarisch mit protestierenden Studierenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/sgb-solidarisch-mit-protestierenden-studierenden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ist erfreut über die weltweit hohe Beteiligung der Studierenden im Rahmen der internationalen Aktionswoche „Our Education ist not for sale“ – (Unsere Bildung ist nicht käuflich) und solidarisiert sich insbesondere mit den Studierenden an den Universitäten in Basel, Zürich und Bern.
</p><p>Der SGB unterstützt die Forderungen der Studierenden</p><ul><li>gegen Sparmassnahmen in der Bildung</li></ul><ul><li>gegen die Erhöhung der Studiengebühren</li></ul><ul><li>gegen die negativen Auswirkungen des „Bologna-Systems“</li></ul><ul><li>für einen Ausbau der Stipendien</li></ul><ul><li>für eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse</li></ul><ul><li>für eine wirkliche Mitbestimmung der Studierenden und des Mittelbaus</li></ul><ul><li>und für ein Recht auf Bildung für alle.</li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-495</guid><pubDate>Tue, 17 Nov 2009 16:04:00 +0100</pubDate><title>Lohnentwicklung 2006 bis 2008: Zwei in vieler Hinsicht verlorene Jahre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnentwicklung-2006-bis-2008-zwei-in-vieler-hinsicht-verlorene-jahre</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In Jahren mit guter Konjunktur können Ungleichgewichte in der Lohnstruktur und sozial bedenkliche Lohnentwicklungen einfacher beseitigt werden als in Rezessionsjahren, weil in den Firmen aufgrund der guten Ertragslage mehr Geld vorhanden ist. Die nun vorliegenden Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung zeigen jedoch ein bedenkliches Bild. Vom Aufschwung in den Jahren 2006 bis 2008 profitiert haben vor allem die Kader und die Männer. Die Frauenlöhne sind zurückgeblieben und die Lohnschere hat sich in verschiedenen Branchen stark geöffnet. Gegen diese Entwicklungen braucht es eine Mindestlohnoffensive und eine systematische Überprüfung der Frauenlöhne auf Diskriminierung.&nbsp;
</p><h3>Weitere Öffnung der Lohnschere&nbsp;</h3><p>Die gute Konjunktur in den Jahren 2006 bis 2008 hat vor allem bei den Kadern zu einem starken Anstieg der Gehälter geführt. Diese stiegen um 11.5 Prozent, nachdem sie bereits von 2004 bis 2006 überdurchschnittlich gewachsen waren (+5.4 Prozent). Nach Abzug der Teuerung sogar schlechter gestellt ist das Gros der Arbeitnehmenden. Beschäftigte ohne Kaderfunktion beispielsweise hatten 2008 real sogar 0.5 Prozent weniger Lohn als 2006. Die Schere zwischen den Kadersalären und den Löhnen der Mehrheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz hat sich markant geöffnet.&nbsp;
</p><p>In einigen Branchen ist das ganz ausgeprägt. Die Chefs haben zugelangt, während das Personal sogar weniger Lohn erhält. So zum Beispiel bei den Banken. Während die Kaderlöhne um deutlich über 30 Prozent gestiegen sind, verdiente die Mehrheit der normalen Bankangestellten 2008 sogar rund 80 Franken weniger als im Jahr 2006. Ein ähnliches Bild ergibt sich in der Branche „Landverkehr“ (SBB und anderer öffentlicher Verkehr, Strassenverkehr): Die Kader haben fast 10 Prozent mehr Lohn, das Personal hingegen 0.1 Prozent weniger. Diese Lohnschere haben Bund, Kantone und Gemeinden als Betreiber und Besteller des öffentlichen Verkehrs klar mitverschuldet.&nbsp;
</p><p>Positiver ist das Bild in Branchen, in denen Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen existieren. Im Baugewerbe und im Gastgewerbe, aber auch im Detailhandel (GAV mit grossen Firmen) konnten die Abstände zwischen Kadersalären und dem Gehalt der Beschäftigten ohne Kaderfunktion zum Teil sogar verringert werden.&nbsp;
</p><h3>Nach wie vor brisante Tieflohnsituation</h3><p>Das Problem der Tieflöhne konnte in den letzten Jahren vor allem durch Mindestlohnoffensiven der Gewerkschaften entschärft werden. Dennoch sind Tieflöhne nach wie vor eine Realität, und die Entwicklung zwischen 2006 und 2008 stimmt nachdenklich. Zwar ist der Anteil der Vollzeitstellen mit einem Lohn unter 3500 Fr./Mt. leicht – von 6.2 auf 5.4 Prozent – zurückgegangen. Doch im Vergleich zu früheren Jahren ist die Abnahme eher bescheiden. In zahlreichen Tieflohnstellen sind die Lohnerhöhungen von der Teuerung weggefressen worden. Das Problem der Tieflohnstellen ist im Dienstleistungssektor am grössten (persönliche Dienstleistungen, Gastgewerbe, Detailhandel). Doch auch in Teilen der Industrie (z.B. Bekleidung) sind Tiefstlöhne nach wie vor verbreitet. Besonders alarmierend ist die Situation in der Branche der persönlichen Dienstleistungen (Coiffeure, Kosmetik u.a.). Hier verdienen selbst Fachleute, die beispielsweise eine Lehre gemacht haben, mehrheitlich weniger als 3600 Fr. Ihr Lohn ist nach Abzug der Teuerung von 2006 bis 2008 um zwei Prozent gesunken. Diese Branche ist kaum durch Mindestlöhne geschützt (dazu kam ein vertragsloser Zustand bei den Coiffeuren). Das Problem der Tieflöhne wird ohne weitere Mindestlohnoffensiven nicht in den Griff zu bekommen sein. Im Gegenteil: Ohne eine aktive Mindestlohnpolitik droht ein Absinken der Tieflöhne von ihrem bereits sehr tiefen Niveau.&nbsp;&nbsp;
</p><h3>Lohnrückstand der Frauen hat zugenommen</h3><p>In Bezug auf die Gleichstellung von Mann und Frau ist die Zeit zwischen 2006 und 2008 ebenfalls ein Rückschlag. Nachdem der Lohnrückstand der Frauen gegenüber den Männern seit Ende der 1990er Jahre etwas verringert werden konnte, nahm er seit 2006 erstmals wieder zu. Das Ziel einer Beseitigung der Ungleichheit bei den Löhnen und somit die Umsetzung des Verfassungsauftrags einer Gleichstellung von Frau und Mann ist weiter weggerückt.&nbsp;
</p><p>Auf Bundesebene wurde zusammen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften im März 2009 der so genannte Lohngleichheitsdialog gestartet. Ziel ist es, dass die Unternehmen ihre Löhne sozialpartnerschaftlich darauf überprüfen, ob die Frauen gegenüber den Männern diskriminiert werden. Der gestiegene Lohnrückstand der Frauen zeigt klar, dass diese Überprüfung notwendiger ist denn je. Allerdings wird die Beseitigung der direkten Diskriminierung noch zu keiner vollen Lohngleichstellung führen. Dazu müssten auch die Chancen in Bezug auf Weiterbildung usw. gleich sein.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-496</guid><pubDate>Fri, 13 Nov 2009 16:05:00 +0100</pubDate><title>Gewerkschaften erzielen Reallohnerhöhungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-erzielen-reallohnerhoehungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mittlerweile liegen die ersten Abschlüsse der diesjährigen Lohnverhandlungen vor. Sie zeigen, dass Reallohnerhöhungen bisher die Regel sind (siehe Tabelle am Schluss). Die Gewerkschaften konnten damit verhindern, dass die Rezession im nächsten Jahr voll auf die Binnenwirtschaft durchschlägt.
</p><p>Die Lohnerhöhung ist allerdings nicht überall gesichert. Denn in einigen Branchen und Betrieben versuchen die Arbeitgeber die Lohnverhandlungen so weit es geht hinauszuzögern, damit erst dann verhandelt wird, wenn die Rezession die Binnenwirtschaft erreicht. Dreist und fernab der Tatsache, dass zwei Drittel der Beschäftigten in Branchen tätig sind, die gute oder befriedigende Geschäfte machen, haben zudem einige Arbeitgeberfunktionäre generell Nullrunden verlangt. Solche Nullrunden wären allerdings Gift für eine Wirtschaft, die auf Lohnerhöhungen wie auf eine Vitaminspritze angewiesen ist. Zudem braucht es, um einen weiteren wirtschaftlichen Einbruch zu verhindern, auch mehr Prämienverbilligungen, dies im Ausmass des Anstiegs der Krankenkassenprämien.
</p><h3>Tabellarische Übersicht Lohnverhandlungen</h3><p>&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>Branche/Betrieb (alle Unia)</p></th><th scope="col"><p>Erhöhung Effektivlöhne</p></th><th scope="col"><p>Erhöhung Mindestlöhne</p></th><th scope="col"><p>Unterstellte</p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Coop</p></td><td><p>bis CHF 4'500 Monatslohn: plus CHF 40 (durchschn. 1%)</p><p>ab CHF 4500 Monatslohn plus 0.75%</p></td><td><p>plus CHF 100 pro Monat (durchschnittlich 2,5%)</p></td><td><p>40’000</p></td></tr><tr><td><p>Lidl</p></td><td><p>plus 5% auf die Lohnsumme</p></td><td><p>plus CHF 100 bis 250 pro Monat</p></td><td><p>1000</p></td></tr><tr><td><p>Reinigungsgewerbe Deutschschweiz</p></td><td></td><td><p>plus 2%</p></td><td><p>35’000</p></td></tr><tr><td><p>Reinigungsgewerbe Romandie</p></td><td></td><td><p>plus 1,25 bis 1,55%</p></td><td><p>6’000</p></td></tr><tr><td><p>Holzbau</p></td><td><p>- plus 1% generell</p><p>- plus 1,5% über Stufenanstieg</p><p>Insgesamt: 2.5%<span></span>für 70% der Beschäftigten</p></td><td><p>plus 1,0%</p></td><td><p>12’000</p></td></tr><tr><td><p>Bauhauptgewerbe</p></td><td><p>- plus 1% generell</p><p>- plus CHF 1 pro Tag für Mittagessen&nbsp;</p><p>Ergibt eine Erhöhung von CHF 70 bis 80 pro Monat</p></td><td></td><td><p>80’000</p></td></tr><tr><td><p>Zuckerfabrik Aarberg</p></td><td><p>plus 1%</p></td><td></td><td><p>275</p></td></tr><tr><td><p>Lindt und Sprüngli</p></td><td><p>plus 1 bis 1,5%</p></td><td></td><td></td></tr><tr><td><p>Uhrenindustrie</p></td><td><p>Nur die Teuerung wird jährlich verhandelt</p></td><td><p>plus CHF 100</p></td><td><p>41’000</p></td></tr></tbody></table><p><b>Alle weiteren VPOD</b></p><table class="contenttable"><tbody><tr><td><p>Kt. SO </p></td><td><p>1 % gen. plus Stufenanstieg</p></td></tr><tr><td><p>Kt. BS und BL</p></td><td><p>Individueller Stufenanstieg</p></td></tr><tr><td><p>Kt. FR</p></td><td><p>Automatismen gewährt (= 1%), Weiteres noch offen</p></td></tr><tr><td><p>Kantonsspitäler Aargau</p></td><td><p>1,5 % total (davon mindestens 1% für Stufenanstieg)</p></td></tr><tr><td><p>Stadt Zürich</p></td><td><p>Teuerungsausgleich per 1.4.2010. Plus 35 Mio. für ind. Erhöhungen</p></td></tr><tr><td><p>Elektrizitätswerke Kt. ZH</p></td><td><p>1,7 % ind.</p></td></tr><tr><td><p>Elektrizitätswerke Kt. AG</p></td><td><p>1,2 % (davon 0,34 % für alle)</p></td></tr><tr><td><p>Hôpital du Jura et homes</p></td><td><p>Individueller Stufenanstieg gewährt (= 2,3 % durchschnittlich)</p></td></tr><tr><td><p>Stadt Thun </p></td><td><p>Stufenanstieg gewährt (= 1,25 %)</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>Erfahren Sie mehr in den angehängten Referaten von:</p><ul style="font-style: italic; "><li><span class="Zusatzfett">Andreas Rieger</span>, Co-Präsident Unia</li><li><span class="Zusatzfett">Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB</li><li><span class="Zusatzfett"><span>Stefan Giger</span>,</span>&nbsp;Generalsekretär VPOD</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-497</guid><pubDate>Wed, 11 Nov 2009 16:08:00 +0100</pubDate><title>Bonibindung an Aktienkurs ist falsch und gefährlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bonibindung-an-aktienkurs-ist-falsch-und-gefaehrlich</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heute veröffentlichte Rundschreiben der Finma ist geradezu eine Einladung für die Grossbanken, ihre falsche und gefährliche Bonipolitik von vor der Krise weiterzuführen. Die Finma begrüsst beispielsweise eine Bindung der Topmanager-Boni an den Aktienkurs. Dabei war genau diese Bindung an den Aktienkurs eine der wesentlichen Krisenursachen. Denn bereits Marcel Ospel erhielt die Hälfte seines Millionengehaltes in (gesperrten) Aktien. Das hat ihn dazu bewogen, statt Reserven für schlechte Zeiten zu bilden, Aktien für 30 Mrd. Fr. zurückzukaufen, um den Aktienkurs künstlich in die Höhe zu treiben. Die Folge war, dass die UBS in der Krise zu wenig Reserven hatte, um die Verluste aufzufangen. Werden die Gehälter an den Aktienkurs gebunden, versuchen die Manager diesen mit allen Mitteln in die Höhe zu treiben.&nbsp;
</p><p>Die Lösung für das Problem der Managerboni ist klar. Es ist der massvolle Fixlohn. Topmanager brauchen keine besonderen monetären Anreize für ihre Tätigkeit. Die Regeln sind klar: Wer den Job gut macht, erhält einen Fixlohn. Wer sein Unternehmen nicht erfolgreich führen kann, muss seinen Schreibtisch räumen.&nbsp;
</p><p>Zur Begrenzung der Managerboni fordert der SGB, dass auf Gehälter über eine Million Franken Gewinnsteuer bezahlt werden muss. Löhne in Firmen in öffentlichem Besitz (Kantonalbanken, Nationalbank) müssen auf 500'000 Franken beschränkt werden. Ökonomisch wäre das kein Problem. Oder macht der Chef der US-Notenbank, Ben Bernanke, eine schlechte Arbeit, weil er 200'000 $ verdient?</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-498</guid><pubDate>Mon, 09 Nov 2009 16:09:00 +0100</pubDate><title>Klarer Grundsatzentscheid für Mindestlohn-Initiative </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/klarer-grundsatzentscheid-fuer-mindestlohn-initiative</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) haben heute in Bern mit klarem Entscheid – alle Stimmen gegen 1 Enthaltung – einen Grundsatzentscheid zur Lancierung einer Mindestlohn-Volksinitiative gefällt. Die Initiative soll einerseits prioritär eine Bestimmung über die Förderung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) mit Mindestlöhnen enthalten. Zum zweiten und subsidiär soll sie einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn festlegen. Das SGB-Sekretariat wurde beauftragt, diese Bestimmungen nunmehr im Detail auszuarbeiten. Entscheiden über die exakten Forderungen wird eine weitere Delegiertenversammlung im Mai 2010 oder, wenn die Prüfung des Textes mehr Zeit benötigt, der SGB-Kongress im November 2010. Als Hauptgrund, die Landplage der Tiefstlöhne nunmehr per Volksinitiative zu bekämpfen, nannten alle Redner/innen den Fakt, dass es fast unmöglich sei, in den Branchen mit den tiefsten Mindestlöhnen durch Anwendung der traditionellen gewerkschaftlichen Mittel, der GAV, weiter zu kommen. Denn nur die Hälfte all jener 400'000 Beschäftigten, die heute weniger als 3500 Franken (x 13) verdienen, sind aktuell einem GAV unterstellt.
</p><p>Zuvor hatten die Delegierten einstimmig eine Resolution verabschiedet, die ein Ende der Krisenverstärkungspolitik verlangt und in diesem Sinn Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2,5 %, einen Prämienscheck gegen den (Krankenkassen-)Prämienschock, öffentliche Investitionen und eine Weiterbildungsoffensive statt Sparmassnahmen auf dem Buckel der kleinen Leute sowie eine Verlängerung der Bezugsdauer bei der ALV.&nbsp;
</p><p>In seinem einleitenden Referat beleuchtete SGB-Präsident Paul Rechsteiner den geballten Angriff auf den Sozialstaat Schweiz. Dieser Angriff gilt beinahe allen Sozialversicherungen. Die Gewerkschaften werden ihre Errungenschaften – und damit die soziale Schweiz – jedoch entschlossen und in grösstmöglichem Bündnis verteidigen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-665</guid><pubDate>Sun, 08 Nov 2009 11:48:00 +0100</pubDate><title>Gute Löhne – und faire Löhne mit der Mindestlohninitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gute-loehne-und-faire-loehne-mit-der-mindestlohninitiative</link><description>Zum Abschluss haben die Delegierten den Präsidialausschuss des SGB und dabei Paul Rechsteiner für eine vierte Periode als Präsident gewählt. Gleichzeitig forderten sie eine gerechte Lohnpolitik. Wichtiges Element davon ist die Mindestlohninitiative, die im Januar 2011 lanciert werden soll. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der neu gewählte SGB-Präsidialausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Vania Alleva (Unia), und Giorgio Tuti (SEV) als Vizepräsident/innen; sowie als weitere Mitglieder: Renzo Ambrosetti (Unia, neu), Alain Carrupt (GeKo), Stefan Giger (VPOD), Daniele Lenzin (comedia, neu), Katharina Prelicz (VPOD, neu) und Andreas Rieger (Unia). Paul Rechsteiner wurde einstimmig als Präsident bestätigt. Er nimmt seine vierte Periode in Angriff.
</p><p>In seiner Schlussrede würdigte Rechsteiner die Kongressbeschlüsse als „eine Agenda für die ganze Gesellschaft, für eine Neuorientierung der Einkommenspolitik, ausgehend von den Löhnen und den Renten.“ Die Beschlüsse wiesen über die Erfolge in der Defensive hinaus wieder in die Offensive. „Gute Löhne – gute Renten“ – das Kongressmottto – sei „die soziale Modernisierung, die die Schweiz braucht“ und jene Medizin, die gegen das zwei Jahrzehnte lang verabreichte neoliberale Gift extremer Ungleichverteilung wirke.
</p><h3><b>Gerechte Lohnpolitik</b></h3><p>Letztes Kongressthema war die Forderung nach einer gerechten Lohnpolitik. Die Delegierten verlangten bessere Mindestlöhne und deutliche und vor allem generelle Lohnerhöhungen. Der Akzent soll auf den Fixlöhnen liegen – Boni sollen entsprechend umgewandelt werden. Lohnexzesse sollen wirksam beschränkt werden. Die Mindestlohninitiative, für welche Mitte Januar 2011 die Unterschriftensammlung beginnen wird, soll für gerechtere Löhne auch in jenen Bereichen sorgen, die heute noch keine Lohnverhandlungen kennen.
</p><h3><b>Ausserdem</b><b>haben die Delegierten</b></h3><ul><li>zwei Anträge für den ökologischen und sozialen Umbau der Wirtschaft in der Schweiz angenommen. </li></ul><ul><li>emotional eindrückliche Auftritte der SPAR-Verkäuferinnen, die 2009 erfolgreich gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen gestreikt hatten, und der sich gegen eine „Wegrationalisierung“ wehrenden Zugschefs der Zürcher Verkehrsbetriebe mit langem Applaus verdankt.</li></ul><ul><li>ein flammendes Plädoyer von Jean Ziegler wider den kannibalischen Finanzkapitalismus und für mehr internationale Solidarität mit langem Applaus verdankt. </li></ul><p>&nbsp;</p><p><b><i>Medienmitteilungen zu anderen Themen am SGB-Kongress: Kongresszusammenfassung, AHV-Ausbau, Arbeitskämpfe in China und Wirtschaftspolitik.</i></b></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-664</guid><pubDate>Fri, 06 Nov 2009 11:45:00 +0100</pubDate><title>Vollbeschäftigung und gute Arbeitsbedingungen sind das Ziel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vollbeschaeftigung-und-gute-arbeitsbedingungen-sind-das-ziel</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit Nachdruck forderten die Delegierten ein Verbot von antigewerkschaftlichen Kündigungen. In der jüngsten Krise haben diese deutlich zugenommen. Der SGB und seine Gewerkschaften werden deshalb weiterhin jede antigewerkschaftliche Kündigung öffentlich denunzieren. Der SGB wird, falls die aktuellen Bemühungen für einen besseren entsprechenden Kündigungsschutz scheitern sollten, seine entsprechende Klage vor der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) erneut vorantreiben. Zugleich beauftragten die Delegierten den SGB, einen Gesetzesvorstoss oder eine Volksinitiative zu lancieren. 
</p><h3><b>Wirtschaftspolitische Wende einleiten</b></h3><p>Nach 20 mageren Jahren ist nun die Zeit für die Wende gekommen. Das von den Delegierten um einige Zusätze bereicherte wirtschaftspolitische Kongresspapier verlangt zum ersten </p><ul><li>Vollbeschäftigung und gute Arbeitsbedingungen. Nötig dazu sind eine aktive Konjunkturpolitik, eine Regulierung und Redimensionierung der Finanz- und Kapitalmärkte und eine Investitionsoffensive im Wohnungsbau, im öffentlichen Verkehr und bei der Kinderbetreuung. Beruflich besser zu integrieren sind Behinderte und Langzeitarbeitslose. Kürzere und planbare Arbeitszeiten sollen helfen, Beruf und Familie besser zu vereinen. Temporärarbeit soll eingeschränkt und Arbeit auf Abruf verboten werden. </li></ul><ul><li>Für gerechte Einkommen sollen verbindliche Mindestlöhne sorgen. Dazu wird der SGB Anfang 2011 auch eine Volksinitiative lancieren. In den Lohnverhandlungen will der SGB Erhöhungen im Einklang mit Teuerung und Produktivität sowie einen Ersatz der Managerboni durch massvolle Fixlöhne. Saläre über einer Mio. Franken sollen der Gewinnsteuer unterstellt werden, die Einnahmen daraus an Haushalte mit bescheidenen und mittleren Einkommen verteilt werden. Lohndiskriminierung und Lohndumping sollen bekämpft werden und in der Steuerpolitik ist ein Trendbruch hin zu einer stärkeren Erfassung der hohen Einkommen dringend notwendig. </li></ul><p><b>Resolutionen</b></p><p>Ausserdem haben die Delegierten mit 70 gegen 69 Stimmen beschlossen, dass der SGB ein allfälliges Referendum gegen die Ausfinanzierung öffentlicher Pensionskassen, wie sie das Parlament im Dezember verabschieden dürfte, unterstützen soll. Gleichzeitig haben sie Resolutionen mit folgenden Zielen verabschiedet:</p><ul><li>Ja zur Steuergerechtigkeitsinitiative (Abstimmung 28.11.2010);</li><li>Schärfere, künftige Krisen verhindernde Finanzplatzregulierung;</li><li>Bekämpfung des starken Frankens und der Spekulation;</li><li>Verbesserung der flankierenden Massnahmen, insb. Massnahmen gegen Scheinselbständige </li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Medienmitteilungen zu anderen Themen am SGB-Kongress: Kongresszusammenfassung, AHV-Ausbau, Arbeitskämpfe in China und Mindestlohninitiative.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-633</guid><pubDate>Thu, 05 Nov 2009 16:40:00 +0100</pubDate><title>4. AVIG-Revision: Übung abbrechen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/4-avig-revision-uebung-abbrechen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die nationalrätliche Kommission hat mit ihren Entscheiden Ende Oktober in Sachen 4. AVIG-Revision eine völlig neue Ausgangslage geschaffen. Für den SGB ist klar: Jetzt drängt sich ein Abbruch der Übung auf.&nbsp;
</p><p>Die Revision war auf sozialem Konfrontationskurs. Der massive Leistungsabbau – und dies in Zeiten der Krise, wo die Menschen auf gute Leistungen der Versicherung angewiesen sind, um nicht marginalisiert zu werden – hätte von Gewerkschaftsseite mit dem Referendum bekämpft werden müssen. &nbsp;
</p><p>In den angehängten Referaten von&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB, und SGB-Chefökonom&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>&nbsp;wird dargelegt, warum die Forderung nach Übungsabbruch sinnvoll ist und weshalb ein solcher Abbruch für die Arbeitslosenversicherung nicht den Gang in die „Schuldenfalle“ bedeutet.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-663</guid><pubDate>Thu, 05 Nov 2009 11:43:00 +0100</pubDate><title>Bericht von den chinesischen Arbeitskämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bericht-von-den-chinesischen-arbeitskaempfen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Monina Wong von der Labour Action China besuchte den Kongress des SGB als Vertreterin des internationalen Gewerkschaftsbundes. Sie berichtete unter anderem von Foxconn als Beispiel für die Arbeitskämpfe in China. Der iPhone-Zulieferer machte mit 13 Suiziden in seiner Belegschaft negative Schlagzeilen. Die Situation der Arbeitnehmer/innen ist vielerorts nicht weniger bedenklich – nur weniger offensichtlich. Dies wird zusätzlich verschärft durch die Situation der Chinesischen Gewerkschaft. Sie steht dort, wo die Schweizer Gewerkschaften vor knapp 100 Jahren standen: ganz am Anfang.
</p><p>Und doch konnte Monina Wong von Lichtblicken berichten. So konnten in den letzten Jahren erste Programme zur Unterstützung der Opfer unmenschlicher Arbeitsbedingungen ins Leben gerufen werden. Um diese weiter ausbauen und die Gewerkschaftsbewegung auch in China stärken zu können, warb sie für eine noch stärkere internationale Solidarität und Zusammenarbeit.
</p><h3><b>Kulturpreis für Pedro Lenz</b></h3><p>Der alle vier Jahre anlässlich seines Kongresses verliehene und mit 10‘000 Franken ausgestattete SGB-Kulturpreis wurde an den Berner Schriftsteller und Poeten Pedro Lenz verliehen. Lenz (geb. 1965) ist der erste SGB-Kulturpreisträger, der diese Auszeichnung nicht für die Anerkennung seines Lebenswerks, sondern in der Mitte seines künstlerischen Schaffens erhält.
</p><p>Pedro Lenz versteht es in seinem Werk ausgezeichnet, den Menschen von unten eine glaubwürdige literarische Perspektive zu verleihen. Er reiht sich mit seinem bereits umfangreichen Schaffen in die Tradition jener engagierten Literatur ein, die trotz Stellungnahme und klarer Kritik an den Mächtigen den spielerisch lustvollen Umgang mit der Sprache nicht scheut. 
</p><h3><b>Resolutionen</b></h3><p>Ausserdem haben die Delegierten mehrere Resolutionen verabschiedet. Sie fordern:</p><ul><li>ein klares Nein zur Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag am 28.11.2010.</li><li>einen guten service Public – und dazu einen Stopp der Liberalisierungs- und Privatisierungsbestrebungen, insbesondere auch bei der Stromversorgung,</li><li>einen starken Sozialstaat, in dem mit der Abbaumentalität der letzten Jahre gebrochen wird.</li><li>wirksame flankierende Massnahmen in der Schweiz und eine europäische Bürgerinitiative, damit künftig die Prinzipien „soziale Grundrechte vor Marktfreiheiten“ und „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ EU-weit gelten.</li></ul><p>&nbsp;</p><p><b><i>Medienmitteilungen zu anderen Themen am SGB-Kongress: Kongresszusammenfassung, AHV-Ausbau, Wirtschaftspolitik und Mindestlohninitiative.</i></b></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-662</guid><pubDate>Thu, 05 Nov 2009 11:40:00 +0100</pubDate><title>„AHVplus“ – höhere Renten für tiefere Einkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-hoehere-renten-fuer-tiefere-einkommen</link><description>Die SGB-Delegierten haben ein starkes Zeichen für eine bessere Altersvorsorge gesetzt. Die heutige Ersatzquote von 60 % soll erst für Einkommen über 7000 Franken gültig sein. Für darunter liegende Einkommen sollen die Leistungsziele erhöht werden – bis zu 80 % für Einkommen unter 5000 Franken pro Monat.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie kann man mit 60 % von 5000 Franken die „bisherige Lebenshaltung fortsetzen“, fragte ein Delegierter – und gab gleich selbst die Antwort: „Man kann nicht!“
</p><p>Die SGB-Delegierten wollen dies nicht mehr akzeptieren. Jetzt, nach den abgewehrten jüngsten Angriffen auf die Altersvorsorge, der vom Volk verworfenen Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der Zweiten Säule und dem Schiffbruch der 11. AHV-Revision, sollen die Gewerkschaften für einen Weg sorgen, der aus der rentenpolitischen Eiszeit herausführt, hin zum nötigen Sozialausbau. Deshalb verabschiedeten die Delegierten „Thesen zu einer neuen Rentenpolitik“ und ein Positionspapier „für eine stabile und leistungsfähige Altersvorsorge“. Darin ist kritisch festgehalten, dass das heutige Leistungsziel von 60 % des letzten Erwerbseinkommens nur den hohen Einkommen die von der Verfassung festgehaltene „Fortsetzung der gewohnten Lebensweise“ ermöglicht. Die Delegierten forderten neu nach Einkommen differenzierte Leistungsziele, und dies innerhalb der folgenden Eckwerte:</p><ul><li>Ersatzquote von 80 % für Einkommen unter 5000.-/Monat</li><li>Ersatzquote von 60 % für Einkommen über 7000.-/Monat</li></ul><p>Um dieses Ziel zu erreichen, lanciert der SGB ein Projekt „AHVplus“. Das Projekt verlangt einen Zuschlag zur AHV. Der Kongress beauftragte die Organe des SGB, „AHVplus“ im kommenden Jahr zu vertiefen, dessen Kosten abzuschätzen und ein Modell für Erwerbstätige mit unteren und mittleren Einkommen vorzuschlagen. Dabei wird auch geprüft, inwieweit eine Umverlagerung von der Zeiten zur Ersten Säule nötig ist.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Medienmitteilungen zu anderen Themen am SGB-Kongress: Kongresszusammenfassung, Arbeitskämpfe in China, Wirtschaftspolitik und Mindestlohninitiative.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-661</guid><pubDate>Thu, 05 Nov 2009 11:33:00 +0100</pubDate><title>14. Juni 2011 wird landesweiter Aktionstag für mehr Gleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/14-juni-2011-wird-landesweiter-aktionstag-fuer-mehr-gleichheit</link><description>Die 225 stimmberechtigten Delegierten, die über 4 Positionspapiere, ein gutes Dutzend Resolutionen und 40 Anträge die Weichen für das gewerkschaftliche Handeln der nächsten vier Jahre stellen werden, beschlossen für den 14. Juni 2011 einen landesweiten Aktionstag „Achtung. Fertig. Frauen los!“. Gleichzeitig bereinigten sie ein Bildungspapier. Zuvor hatten sie Gastredner Bundesrat Didier Burkhalter klar gemacht, weiterhin für einen starken Sozialstaat einzustehen.</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Sozialpolitischer Auftakt </h3><p>In seiner Eröffnungsansprache geisselte Präsident Paul Rechsteiner die Verweigerung der bürgerlichen Parteien, den (UBS-) Finanzskandal und die so verursachte Krise aufzuarbeiten. Gegen dieses laisser faire und den andauernd visierten Sozialabbau brauche es nun genau jene Politik, die sich am Motto dieses Kongresses orientiere: gute Löhne – gute Renten.
</p><p>Bundesrat Burkhalter präsentierte den Delegierten eine sozialpolitische Tour d’horizon der Regierung. In Kenntnis darüber, dass die Gewerkschaften in den meisten aufgeworfenen Themen andere Ansichten verträten, warb er für den fairen Dialog. Die Delegierten sprachen sich jedoch in einer Resolution für „einen starken Sozialstaat“ aus: für höhere AHV-Renten, für ein Ende der Bücklinge vor den Privatversicherungen in der Unfallversicherung, gegen die beabsichtigte radikale Sparkur bei der IV und gegen die schleichende Privatisierung der SUVA.
</p><h3>Mehr Vereinbarkeit – Arbeitszeit kürzen</h3><p>Einstimmig verabschiedeten die Delegierten ein Kongresspapier, das eine „Arbeitszeit im Einklang mit Familie, Freizeit und Gesundheit“ fordert. Kürzere Arbeitszeiten sollen ein Dilemma eliminieren, das sich fast nur den Frauen stellt: wählen zu müssen zwischen Erwerbsarbeit und Familienpflichten. Kürzere Arbeitszeiten ermöglichten auch den Männern, sich intensiver den Familienpflichten zu widmen. Die Verbände sollen eine so begründete Arbeitszeitverkürzung in den GAV-Verhandlungen prioritär gewichten. Verlangt werden zudem: ein Recht auf Reduktion der Arbeitszeiten aufgrund von Betreuung, das Recht auf Urlaub bei längerer Pflege von Angehörigen (auch Eltern), planbare und verlässliche Arbeitszeiten, ein verlängerter Mutterschaftsurlaub (von 14 auf 18 Wochen), ein Vaterschaftsurlaub von 8 Wochen. Die Gewerkschaften sollen dabei sowohl den Weg über das Gesetz wie über den GAV gehen. 
</p><h3>Der 14. Juni 2011: ACHTUNG.FERTIG.FRAUEN LOS!</h3><p>Angesichts mehrerer gleichstellungsrelevanter Jubiläen im 2011, angesichts der nur schleppend vorankommenden Umverteilung von Erwerbs- und unbezahlter Betreuungsarbeit, angesichts der aktuellen Rückschritte in der Lohngleichheit beschlossen die Delegierten einstimmig für den 14. Juni 2011 (20 Jahre Frauenstreik) einen Aktionstag „Achtung. Fertig. Frauen los!“. Geplant sind landesweit vielfältige Aktionen: am Arbeitsplatz, in den Wohnquartieren und im öffentlichen Raum. Die Gewerkschaften – und nicht allein deren Frauenkommissionen - werden an diesem Tag in einem breiten Bündnis für neuen Gleichstellungsschub sorgen und deshalb stark in die Vorbereitung dieses Events investieren 
</p><h3>Bildungspolitische Herausforderungen</h3><p>Im Anschluss bereinigten die Delegierten ein Kongresspapier zu den bildungspolitischen Herausforderungen. Dieses verlangt einen Abbau der sozialen Ungleichheit, die heute auch die Schule reproduziert. Dazu ist mehr in den Ausbau der Bildung zu investieren. Diese Investitionen sollen direkt zu den Lehrenden selbst fliessen. Konkret heisst das: weniger Pflichtlektionen und Anhebung der Lehrer/innenlöhne. Ausserdem will der SGB die Frühselektion in der obligatorischen Schule abschaffen.
</p><p>Das Papier fordert zudem einen Rechtsanspruch aller Jugendlichen auf eine genügende postobligatorische Bildung und den Zugang aller Arbeitnehmer/innen zur Weiterbildung. Dazu ist auch die Anerkennung von in der Praxis erworbenen Fähigkeiten nötig. Zudem verlangt der SGB das Recht auf eine alle 5 Jahre stattfindende Standortbestimmung, 5 Tage bezahlten Weiterbildungsurlaub pro Jahr, neue Angebote für funktionale Analphabet/innen und eine Sprachoffensive für Migrant/innen.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Medienmitteilungen zu anderen Themen am SGB-Kongress: AHV-Ausbau, Arbeitskämpfe in China, Wirtschaftspolitik und Mindestlohninitiative.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-499</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2009 16:10:00 +0200</pubDate><title>Kein Dominospiel bei der Nachtarbeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-dominospiel-bei-der-nachtarbeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Tankstellenshops bringt es auf den Punkt: Vom Nachtarbeitsverbot des Arbeitsgesetzes darf nicht leichtfertig abgewichen werden. Nachtarbeit ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen belastend und gesundheitsschädigend, daher darf sie nur in Ausnahmefällen zulässig sein.
</p><p>Das Einkaufen in Tankstellen Supermärkten während der Nacht ist kein Bedürfnis der breiten Bevölkerung. Das Shoppingerlebnis von Wenigen reicht nicht aus, um das Nachtarbeitsverbot auszuhebeln.
</p><p>Wenn Tankstellen Supermärkte auch nachts öffnen könnten, werden bald wie im Dominospiel andere Geschäfte in Bahnhöfen oder in der Innerstadt nachziehen. Denn auch diese Geschäfte werden das gleiche Recht verlangen. Bald müssten so Tausende von Verkaufsangestellten nachts arbeiten.&nbsp;
</p><p>Es ist daher richtig, dass Tankstellen Supermärkte nachts schliessen müssen. Der Arbeitnehmerschutz muss ernst genommen werden - vor allem in der Wirtschaftskrise.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich auch weiterhin gegen die Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes des Verkaufspersonals wehren und auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes pochen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-500</guid><pubDate>Thu, 15 Oct 2009 16:10:00 +0200</pubDate><title>Wer a sagt, muss auch b sagen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wer-a-sagt-muss-auch-b-sagen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>So nicht! Der SGB lehnt den gegenwärtigen Vorschlag zu einer 6. IV-Revision und den damit verbundenen Leistungsabbau ab.&nbsp;
</p><p>Wiedereingliederung ist keine Einbahnstrasse. Auch die Arbeitgeber haben dazu ihren (Pflicht)anteil beizusteuern. Denn das deklarierte Ziel der Revision, mit einer „eingliederungsorientierten Rentenrevision“ den bisherigen Rentner/innenbestand innert sechs Jahren um 5 % (12'500 gewichtete Renten resp. 16'500 IV-Rentenbezüger/innen) zu reduzieren, kann nur erreicht werden, wenn die Arbeitgeber die nötigen Stellen schaffen. Ohne den Zwang einer Quote wird dies nicht gehen. Der SGB schlägt darum vor, dass Unternehmen ab 100 Angestellten mindestens zu 1 % IV-Rentner/innen resp. von der IV vermittelte Personen zu beschäftigen haben. Wer die Quote nicht einhält, hat für jeden solchen mangelnden Arbeitsplatz eine Sanktion von einer durchschnittlichen jährlichen IV-Rente zu bezahlen. Ohne eine solche Massnahme droht die Wiedereingliederung für die wieder Einzugliedernden zum Bumerang zu werden: Sie verlieren ihre IV-Rente, bekommen trotzdem keine Stelle und werden neu von der Sozialhilfe abhängig. Für RentenbezügerInnen, die über 50 Jahre alt sind und damit in Wirklichkeit kaum vermittelt werden können, soll zudem eine Besitzstandwahrung eingeführt werden. Ohne diese beiden Ergänzungen lehnt der SGB eine 6. IV-Revision ab.&nbsp;
</p><p>Auch administrative Gründe sprechen gegen eine solche 6. IV-Revision. Zuerst einmal sollen die mit der 5. IV-Revision eingeführten Eingliederungsinstrumente ausgewertet werden. Alles andere wäre unprofessionelles Restrukturierungsfieber. Ausserdem beantragt der SGB, sich nicht bloss auf die Leistungen zu beschränken, sondern ebenso neue Finanzierungsquellen zu prüfen.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-501</guid><pubDate>Wed, 14 Oct 2009 16:11:00 +0200</pubDate><title>SGB-DV vom 9. November soll Grundsatzentscheid fällen </title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/sgb-dv-vom-9-november-soll-grundsatzentscheid-faellen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand, der heute in Bern getagt hat, beantragt der SGB-Delegiertenversammlung (DV) vom 9.11.09 einen Grundsatzentscheid für eine Volksinitiative für Mindestlöhne. Der definitive Lancierungsentscheid soll entweder an einer SGB-DV im Mai 2010 oder am SGB-Kongress im November 2010 getroffen werden.&nbsp;
</p><p>Seit der Kampagne „Keine Löhne unter 3000.-“, die 1999 lanciert wurde, bearbeiten der SGB und seine Verbände das Thema Mindestlöhne intensiv. Im Frühling 09 hat der SGB eine Expertengruppe eingesetzt, die die Problematik der Mindestlöhne vertieft anzugehen und dabei auch zu prüfen hatte, ob eine Volksinitiative angezeigt sei. In letzter Zeit sind zudem Volksinitiativen auf kantonaler Ebene lanciert und auf nationaler Ebene angekündigt worden. Auch der Unia-Kongress hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. &nbsp;
</p><p>Der vom SGB-Vorstand bevorzugte Inhalt einer solchen Initiative soll zwei Stossrichtungen aufweisen. Prioritär sollen Gesamtarbeitsverträge, die Mindestlöhne enthalten, gefördert werden. Subsidiär soll ein allgemeiner Mindestlohn festgelegt werden. Um das Verhältnis dieser beiden Stossrichtungen genau festzulegen, werden nach dem Grundsatzentscheid der DV vom November weitere Detailabklärungen nötig sein.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-503</guid><pubDate>Wed, 07 Oct 2009 16:14:00 +0200</pubDate><title>Jetzt nicht noch auf Opfer einschlagen – sondern Kaufkraft stärken! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-nicht-noch-auf-opfer-einschlagen-sondern-kaufkraft-staerken</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im September hat sich die Lage für die Lohnabhängigen in der Schweiz weiter verschärft. Jetzt sind schon 154’409 Menschen (= 3,9 %)&nbsp; als arbeitslos registriert. 213'000 Menschen (= 5,4 %) suchen eine Stelle. Die Arbeitslosigkeit nimmt damit ungebremst zu. Besonders besorgniserregend zeigt sich die Lage der Jugendlichen: Mittlerweile sind 30’000 Jugendliche als arbeitslos registriert. Das ist ein gesellschaftlicher Skandal. Noch skandalöser ist indes, dass die Politik nur äusserst zaghaft und zurückhaltend auf diese Misere reagiert. Die Politik nimmt nicht zur Kenntnis, dass hier eine soziale Zeitbombe tickt
</p><p>Unverständlich ist das staatliche „laisser faire, laisser aller“ auch angesichts der künftigen dunklen Entwicklung: Selbst die optimistisch gefärbten Seco-Prognosen sehen für Juni 2010 eine Arbeitslosenquote von 5,2 % vor.
</p><p>Unannehmbar ist, dass ausgerechnet jetzt, in Zeiten stark zunehmender Arbeitslosigkeit, Löcher in das Netz der Arbeitslosenversicherung gerissen werden sollen. Der vorgeschlagene Leistungsabbau trifft mit den Jungen und den Langzeitarbeitslosen gerade jene Gruppen, die von der Krise, die sie nicht verschuldet haben, am meisten getroffen werden. Die Leistungskürzungen sind ein Schlag ins Gesicht der Arbeitslosen: Sie sollen eine Krise, die sie bereits mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes bezahlt haben, ein zweites Mal mit schlechteren Versicherungsleistungen bezahlen. Der SGB fordert den Bundesrat auf, diese verfehlte Revisionsvorlage zurückzuziehen. Notfalls wird der SGB den Abbau bei der Arbeitslosenversicherung &nbsp;mit dem Referendum bekämpfen.&nbsp;
</p><p>Darüber hinaus braucht es, damit nicht noch mehr Arbeitsplätze verloren gehen, dringend und sofort eine Stärkung der Kaufkraft. Der SGB fordert, dass die staatliche Prämienverbilligung für Familien und Haushalte mit tiefen Einkommen die angekündigten massiven Erhöhungen der Krankenkassenprämien übernimmt. Zum zweiten soll eine faire generelle Lohnerhöhung von je nach Branche 80 bis 120 Franken ein weiteres Einsacken der Kaufkraft und damit ein zusätzliches Ansteigen der Arbeitslosigkeit verhindern.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-502</guid><pubDate>Wed, 07 Oct 2009 16:12:00 +0200</pubDate><title>Inakzeptable Angriffe auf jugendliche Arbeitslose </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/inakzeptable-angriffe-auf-jugendliche-arbeitslose</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Jugendkommission verurteilt die heutigen Entscheide der WAK-Nationalrat. Die WAK attackiert auf brutale Weise die jugendlichen Arbeitslosen. Denn sie schlägt vor,&nbsp;</p><ul><li>deren Taggelder zu kürzen (von 400 auf 130 für unter 25-, resp. auf 260 für 25- bis 30-Jährige) und</li></ul><ul><li>die Anforderungen an die „zumutbare Arbeit“ zu senken (analog Ständeratsentscheid).</li></ul><p>In Erinnerung zu rufen ist, dass bereits der Vorschlag des Bundesrates den Jugendlichen an die Kandare fährt. Denn dieser sieht vor, die Dauer des Taggeldanspruches jener Jugendlichen, die zuvor wegen eines Studiums oder einer Weiterbildung keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, von 260 auf 90 Tage zu kürzen.
</p><p>Diese Anträge sind um so inakzeptabler, als die Jugendlichen eine besonders verletzliche Kategorie von Arbeitslosen darstellen. Wie die SGB-Jugendlkommission schon lange gewarnt hat: die Arbeitslosigkeit der 15- bis 24-Jährigen ist in den letzten Monaten sehr steil angestiegen, im Vergleich zum September 08 um 75 %; für die 20- bis 24-Jährigen sogar um 82 %.
</p><p>Die SGB-Jugendkommission ist empört und fordert die Rücknahme dieser Anträge, die den Jugendlichen nichts als Verachtung entgegen bringen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-504</guid><pubDate>Thu, 01 Oct 2009 16:16:00 +0200</pubDate><title> Prämienscheck gegen Prämienschock – UBS-Erlös für Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienscheck-gegen-praemienschock-ubs-erloes-fuer-praemienverbilligung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die heute kommunizierten Krankenkassenprämien-Erhöhungen sind Gift für die Menschen und Krisenbrandbeschleuniger gleichzeitig: 1'193 Franken mehr wird 2010 eine Familie mit einem Kind und einem jungen Erwachsenen im Durchschnitt zahlen müssen. In einer Zeit wachsender Arbeitslosigkeit wird dies viele Menschen vor kaum lösbare Probleme stellen. Gleichzeitig werden durch den Entzug von ca. 2 Milliarden Kaufkraft die Krise und damit die Arbeitslosigkeit massiv verstärkt. Die Forderung des SGB ist deshalb unmissverständlich: Jetzt braucht es einen Prämienscheck gegen den Prämienschock. Für Familien und für tiefe Einkommen muss der Bund diese Erhöhungen übernehmen. Er soll seinen ausserordentlichen Erlös aus der Veräusserung der UBS-Beteiligung in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken für die Prämienverbilligung einsetzen.&nbsp;
</p><p>Die Ablehnung jeglicher Erhöhung der Prämienverbilligung durch den Nationalrat in der Herbstsession ist ein Skandal sondergleichen. Sie zeugt davon, dass die Mehrheit der Räte, die gleichzeitig für die&nbsp; Begüterten Steuergeschenke verabschiedet hat, die Krise ungeachtet der sich häufenden Opfer bloss aussitzen will. Gegen diese arrogante und sozial blinde Politik haben die Gewerkschaften heute auch mit einer Kundgebung vor dem EDI protestiert. Die Forderung ist klar: Hier muss der Ständerat korrigieren.&nbsp;
</p><p>Grundsätzlich anzupacken sind jetzt die sozialpolitischen Ziele der Prämienverbilligung. Das bei der Einführung des KVG formulierte Sozialziel sah vor, die Prämienbelastung schweizweit auf 8 % des steuerbaren Einkommens zu beschränken. Dieses Ziel ist nun endlich umzusetzen. Denn die Prämienverbilligung gehört als Korrektur der unsozialen Kopfprämie zum Krankenversicherungsgesetz.
</p><p>Gleichzeitig fordert der SGB flächendeckend qualitativ hochstehende Managed-Care-Modelle. Das von den Gewerkschaften und Berufsverbänden in die Kommission eingebrachte Modell der „Persönlichen Gesundheitsstelle“ ist&nbsp; richtungweisend. Die vom Ständerat beschlossenen Managed-Care-Massnahmen gehen in die falsche Richtung. Sie fördern die Risikoselektion und stärken die Macht der Kassen - und müssen deshalb korrigiert werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-505</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2009 16:17:00 +0200</pubDate><title>Spontane Protestkundgebung der Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spontane-protestkundgebung-der-gewerkschaften</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Gewerkschaften fordern einen Prämienscheck gegen den Prämienschock. Mit anderen Worten: es braucht klar mehr Prämienverbilligung. Ansonsten werden die aktuellen Krankenkassen-Prämienerhöhungen vielen Menschen zuviel Last aufbürden und die Krise verstärken.&nbsp;
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften protestieren morgen anlässlich der Bekanntgabe der neuen Prämien mit einer kurzen spontanen Kundgebung gegen die bisherige sozial blinde Verweigerung von mehr Prämienverbilligung.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Die Protestkundgebung findet statt:</p><p style="font-weight: bold;">Donnerstag, 1.10.09, 10.40 – 11.10&nbsp;</p><p style="font-weight: bold;">vor dem EDI-Gebäude, Inselgasse 1, Bern.</p><p>Die Kundgebung wird farbenfroh sein und reichlich Bildsujets liefern. Gerne laden wir Sie ein, darüber zu berichten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-506</guid><pubDate>Thu, 24 Sep 2009 16:18:00 +0200</pubDate><title>Schäbig – und insgesamt krisenverstärkend </title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/schaebig-und-insgesamt-krisenverstaerkend</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Für den SGB war und ist immer klar: Es braucht viel mehr staatliche Mittel als sie im Rahmen des dritten Konjunkturpaketes vorgesehen waren, um die Menschen dieses Landes vor den dramatischen Folgen der Krise zu schützen. Nun haben die eidgenössischen Räte selbst dieses kleine Paket noch einmal tüchtig gerupft und erst 5 vor 12 äusserst knapp verabschiedet. Die Massnahmen für Langzeitarbeitslose sind dabei um die Hälfte zusammen gestrichen wurden. Das ist schäbig.&nbsp;
</p><p>Schäbig - und krisenverstärkend - ist auch, dass der Nationalrat jegliche zusätzliche Krankenkassen-Prämienverbilligung für das kommende Jahr abgelehnt hat. In wenigen Tagen werden die neuen Prämien und damit der künftige Kaufkraftverlust bekannt sein. Das wird nochmals ein Dreh an der Abwärtsspirale sein – und SVP und FDP schauen tatenlos zu.&nbsp;
</p><p>Für den SGB ist klar: Es braucht eine Politik, die Arbeit, Lohn und Rente sichert. Mit der Demonstration von letztem Samstag haben die Gewerkschaften gezeigt, dass breite Kreise des Volkes nun endlich eine solche Politik wollen. Die Frage muss gestattet sein: Welches Volk vertreten eigentlich die SVP- und FDP-Nationalräte?&nbsp;</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-507</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2009 16:19:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt Minarett-Volksinitiative ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sgb-lehnt-minarett-volksinitiative-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat an seiner letzten Sitzung die Parolen für den eidgenössischen Urnengang vom 29.11.09 bestimmt. Zur Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» empfiehlt er einstimmig ein „NEIN“. Die Ziele der Volksinitiative widersprechen den Menschenrechten. Geteilt waren die Meinungen zur Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten». Hier beschloss der SGB-Vorstand Stimmfreigabe zuhanden der einzelnen Verbände. Diese können somit selbständig eine Parole entscheiden. Zum Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr hat der Vorstand keine Parole gefasst.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-508</guid><pubDate>Sat, 19 Sep 2009 16:20:00 +0200</pubDate><title>30 000 Menschen fordern die politische Wende </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/30-000-menschen-fordern-die-politische-wende</link><description>Eindrucksvolle nationale Gewerkschaftsdemonstration in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p>30 000 Menschen, bedeutend mehr als von den Gewerkschaften erwartet, haben heute in Bern für eine politische Wende demonstriert. Sie setzten ein überdeutliches Zeichen an Bundesrat und Parlamentsmehrheit, die Krise endlich zu bekämpfen, statt sie zu verlängern! Die eindrückliche, farbenprächtige und stets friedlich verlaufene Demo stand unter dem Motto „Arbeit, Lohn und Rente sichern“. Unverzüglich soll die Politik nun Massnahmen zur Sicherung der Arbeit verabschieden: ein umfassendes Konjunkturprogramm und wirksame Massnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit schnüren, den unsinnigen Sparkurs beenden, die Kurzarbeit auf 24 Monate verlängern. Mit Nachdruck verlangt wurde auch die Sicherung der Kaufkraft: durch Lohnerhöhungen von 80 bis 120 Franken im nächsten Jahr, durch Erhöhung und längeren Bezug der Arbeitslosen-Taggelder während der Krise, durch sofortige Rückerstattung der CO2-Abgabe und den vollen Ausgleich der massiv steigenden Krankenkassenprämien für tiefe und mittlere Einkommen. Entschieden sagten die Demonstrierenden zum dritten jeglichem Abbau bei AHV und Zweiter Säule den Kampf an.&nbsp;
</p><p>Nach der heutigen Demo ist klar: Die Menschen in diesem Land wollen eine andere Politik als Bundesrat und Parlamentsmehrheit. Sie haben genug von einer Politik, wie sie der Nationalrat anfangs der Woche gezeigt hat, als er das ohnehin bereits lächerlich magere Programm einer konjunkturellen Stützung zum nackten Huhn gerupft hat – angesichts der täglichen Schreckmeldungen von Entlassungen ein blanker Hohn.&nbsp; Die Menschen haben es satt, eine Krise, die sie nicht verursacht haben, doppelt zu bezahlen: durch Verlust des Arbeitsplatzes und Abbau der sozialen Sicherheit. Sie haben es satt, dass die Politik jedes Mal spurt, wenn die Manager pfeifen. Sie haben genug von den Anmassungen der Chefboni-Bezüger, die nach einem tiefen Taucher sich wieder in altgewohnter Arroganz bemerkbar machen. Die Gewerkschaften werden, nach dieser eindrücklichen Demonstration gestärkt, mit den Menschen zusammen für die Sicherung von Arbeit, Lohn und Renten und gegen Profit und Gier kämpfen, an den Arbeitsplätzen und auf der politischen Bühne.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Die nationale Demonstration „Arbeit, Lohn und Rente sichern“ ist vom SGB und seinen ihm angeschlossenen Gewerkschaften organisiert und von allen übrigen grossen Arbeitnehmer-Verbänden sowie von SPS, den Grünen und weiteren Organisationen unterstützt worden.
</p><p>Angehängt finden Sie die Reden von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Alain Carrupt</span>, Zentralpräsident Gewerkschaft Kommunikation</li><li><span style="font-weight: bold;">Christine Goll</span>, vpod-Präsidentin und SP-Nationalrätin</li><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Präsident SEV</li><li><span style="font-weight: bold;">Kurt Regotz</span>, Präsident syna</li><li><span style="font-weight: bold;">Martin Flügel</span>, Präsident travail.suisse</li><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB und SP-Nationalrat</li><li><span style="font-weight: bold;">Ursulina Huber</span>, für den Kaufmännische Verband Schweiz, den Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH und das Syndicat des Enseignants Romands SER&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-509</guid><pubDate>Mon, 14 Sep 2009 16:22:00 +0200</pubDate><title>Arbeit, Lohn und Renten sichern </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/arbeit-lohn-und-renten-sichern</link><description>Nationale Demonstration vom 19.9.2009 </description><content:encoded><![CDATA[<p>An einer Pressekonferenz von heute hat SGB-Präsident Paul Rechsteiner die nationale Demonstration von nächstem Samstag (19.9.09) auch als eine Manifestation „für eine politische und soziale Wende“ bezeichnet. Der Politik, insbesondere dem Bundesrat, soll diese vom SGB und den ihm angeschlossenen Gewerkschaften organisierte und von allen grösseren anderen Arbeitnehmer-Verbänden (u.a. Travail.Suisse, LCH, KV-Schweiz) und politischen Parteien unterstützte Demo Beine machen, damit er endlich für eine effiziente Antikrisenpolitik eintritt. Gefordert sind Massnahmen, die Arbeit, Lohn und Kaufkraft sowie die Renten sichern.
</p><p>Die gewerkschaftliche Demonstration vom 19.9. wird in ganz Bern sichtbar sein, werden sich die Teilnehmenden doch auf drei verschiedenen Plätzen besammeln, um anschliessend auf den Bundesplatz zu marschieren. Auf der Schützenmatte, einem dieser drei Besammlungsorte, wird der SEV, der Verband des Eisenbahn- und Verkehrspersonals, ab 12.30 eine „Vorabdemo gegen den Pensionskassenbschiss“ abhalten. Auch auf den anderen beiden Plätzen, dem Bärengraben und der Laupenstrasse, wird Animation herrschen und werden ab 13.00 Reden gehalten. Die Kundgebung auf dem Bundesplatz beginnt um 14.30 und dauert eine gute Stunde. Der Raper Greis wird die 9 kurzen Reden daselbst musikalisch einrahmen. Neu ist zudem, dass vor, während und nach der Demo ein spezieller Sender „Radio Resistencia“ (93,8 Megahertz) aufgeschaltet wird, der laufend über die Demo und ihre Themen berichten wird.
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic;">Angehängt finden Sie die Referate von:</p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Präsident SEV</li></ul>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-510</guid><pubDate>Tue, 08 Sep 2009 16:23:00 +0200</pubDate><title>Politik schläft – Demo soll sie wecken!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/politik-schlaeft-demo-soll-sie-wecken</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Im August hat sich die Lage für die Lohnabhängigen in der Schweiz weiter verschärft. Obwohl die Krise noch kein Jahr alt ist, sind bereits gegen 210'000 Personen offiziell arbeitslos oder auf Stellensuche. Das entspricht einer Quote der Stellensuchenden von rund 5.2 Prozent. In der Rezession ab 2001 dauerte es mehr als eineinhalb Jahre, bis die Lage so schlimm war. Rund 60'000 Personen sind zudem von Kurarbeit betroffen. Das sind 1.5 Prozent aller Beschäftigten. Im kommenden Jahr wird sich die Lage gemäss den offiziellen Prognosen von Nationalbank und Seco zusätzlich verschlimmern.</p><p class="PresseText">Die Schweizer Bevölkerung hat Bund, Kantonen und Gemeinden in der Verfassung den Auftrag gegeben, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Tatsächlich tun diese aber das Gegenteil. Über höhere Krankenkassenprämien und eine Erhöhung der CO2-Abgabe ohne Rückerstattung der Einnahmen wird Kaufkraft von mehreren Milliarden Franken abgeschöpft. Und die Kantone und Gemeinden planen gemäss der neusten Finanzstatistik des Bundes im kommenden Jahr Sparmassnahmen – ebenfalls in Milliardenhöhe. Das ist Geld, das der Schweizer Wirtschaft fehlen wird. Diese Abschöpfungs- und Sparpolitik wird zusätzlich Tausende von Arbeitsplätzen kosten.&nbsp;</p><p class="PresseText">In der laufenden Session muss das Parlament Massnahmen gegen diese Krisenverstärkungspolitik beschliessen. Gegen den Kaufkraftverlust braucht es höhere Krankenkassen-Prämienverbilligungen – indem die Einnahmen aus dem Verkauf der UBS-Anleihe dafür verwendet werden. Es braucht eine sofortige Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe 2009 und 2010, eine Verlängerung der Kurzarbeit auf 24 Monate sowie ein Investitionsprogramm gegen die Sparpolitik der Kantone und Gemeinden.&nbsp;</p><p class="Text">Der SGB, seine Gewerkschaften sowie weitere Arbeitnehmerverbände rufen auf den 19. September zu einer gesamtschweizerischen Demonstration in Bern auf. Diese Demonstration soll einer Politik, die sich in Nichtstun und Schönfärberei gefällt und so der Krise freien Lauf lässt, endlich Beine machen.&nbsp;</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-511</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2009 16:25:00 +0200</pubDate><title>Kampagne für besseren Schutz gegen missbräuchliche Kündigung gestartet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kampagne-fuer-besseren-schutz-gegen-missbraeuchliche-kuendigung-gestartet</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>An einer Tagung in Bern haben heute 60 aktive Gewerkschafter/innen, darunter viele Mitglieder von Personalkommissionen - und Betroffene - einen &nbsp;besseren Kündigungsschutz von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten gefordert. Sie beschlossen eine Kampagne „Jetzt reicht’s! Schluss mit antigewerkschaftlichen Kündigungen!“ zu lancieren, welche den Skandal dieses mangelnden Schutzes öffentlich darstellen soll. Wesentlicher Teil dieser Kampagne ist ein offener Brief von Personalvertreter/innen in den Betrieben an den Bundesrat, worin dieser aufgefordert wird, endlich für einen effizienten Schutz zu sorgen.&nbsp;
</p><p>Hintergrund: Die Schweiz schützt aktive Gewerkschafter/innen nur äusserst schwach gegen missbräuchliche Kündigung. Es ist aber notwendig - und im benachbarten Ausland auch selbstverständlich - dass die aktiven Gewerkschafter/innen bei der Wahrnehmung ihrer Vertretungsaufgaben geschützt werden. Gerade in der Krise konnten zahlreiche gewerkschaftliche Personalvertreter/innen einen Kahlschlag verhindern und Stellen sichern.&nbsp;
</p><p>Mit ihrer passiven Haltung verletzen die Schweizer Behörden auch internationales Recht. Der SGB wies darauf hin, dass er seine entsprechende Klage vor der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) aufrecht erhalten und den entsprechenden Ausschuss mit neuen Fällen dokumentieren werde. Die Schweiz ist wegen dieses mangelnden Schutzes aktiver Gewerkschafter/innen von der IAO bereits verurteilt worden. Die Unia ihrerseits wird einen besseren Kündigungsschutz unter anderem auch in den anstehenden Gesamtarbeitsvertrags-Verhandlungen zu verwirklichen suchen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-512</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2009 16:26:00 +0200</pubDate><title>SGB will jetzt mehr Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-will-jetzt-mehr-praemienverbilligung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur die Krankenkassenprämien werden nächstes Jahr um mehr als 10 Prozent steigen und der Schweizer Bevölkerung viel Geld aus der Tasche ziehen. Es kommt noch dicker: Mit den heutigen Beschlüssen der nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit werden die Versicherten noch mehr zur Kasse gebeten und die Löhne des Gesundheitspersonals kommen unter Druck: So sollen neu alle Erwachsenen bei einem Spitalaufenthalt pro Tag einen Beitrag zahlen, ohne dass eine Obergrenze festgelegt worden wäre. Auch lehnte die Kommission ab, die heutige Obergrenze der jährlichen Kostenbeteiligung von 700 Franken im Gesetz festzulegen und beschloss gleichzeitig, den Selbstbehalt von heute 10 auf 20% zu erhöhen bei all jenen Versicherten die den Spezialisten direkt aufsuchen. Schätzungsweise werden den Versicherten so zusätzlich mindestens 300 Mio. aufgebürdet. Mit einem Eingriff ins Tarifsystem sollen weitere Millionen auf dem Buckel des Gesundheitspersonals in den Spitalambulatorien gespart werden.
</p><p>Diese massive Abschöpfung von Kaufkraft belastet das Budget der Haushalte und richtet grossen konjunkturellen Schaden an. Wegen der höheren Krankenkassenprämien, den von der Kommission zusätzlich beschlossen Massnahmen zu Lasten der Versicherten und des Gesundheitspersonals fehlt den Haushalten das Geld für den Konsum. Die Binnenwirtschaft, die gegenwärtig noch befriedigend läuft, wird das empfindlich treffen. Damit sind viele Arbeitsplätze in Gefahr.
</p><p>Der SGB fordert, dass die 1,2 Milliarden Franken, die dem Bund aus dem Verkauf der UBS-Anleihe zugeflossen sind, für die Erhöhung der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien verwendet werden. Dies zusätzlich zu den bereits vorgeschlagenen 200 Millionen Franken. Mit dieser Erhöhung der Prämienverbilligung könnten die negativen konjunkturellen Wirkungen der Prämienerhöhung aufgefangen werden. Und die unschuldig unter der von den Abzockern verursachten Krise leidenden Haushalte könnten etwas entlastet werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-513</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2009 16:27:00 +0200</pubDate><title>Auch während einer Grippe-Pandemie gibt’s Lohn </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auch-waehrend-einer-grippe-pandemie-gibt-s-lohn</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das seco hat im Juli ein Dokument mit FAQ’s „Pandemie und Betriebe“ rund um Rechte und Pflichten der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmenden auf seiner Homepage aufgeschaltet – was zu begrüssen ist. Dabei ist das geltende Arbeitsrecht in einigen grundlegenden Fragen jeweils zu Ungunsten der Arbeitnehmer ausgelegt worden. Nach Intervention des SGB hat das seco sein Dokument überarbeitet. Aber auch diese Version beantwortet für Arbeitnehmer bedeutende Fragen immer noch mangelhaft oder lässt sie zu Ungunsten der Arbeitnehmerschaft kurzerhand weg. Ein Rechtsgutachten von Arbeitsrechtspezialist Jean-Bernard Waeber bestätigt mittlerweile die falsche Rechtsauslegung des seco.
</p><p>So muss, entgegen der Meinung des seco, Arbeitnehmenden, die sich um ihre erkrankten Kinder kümmern müssen, während einer Pandemie der Lohn auch für mehr als drei Tage weiterbezahlt werden – wegen Erfüllung der gesetzlichen Betreuungspflicht.&nbsp;
</p><p>Ausserdem müssen Arbeitgeber auch dann den Lohn weiterzahlen, wenn ein Betrieb aufgrund der Grippepandemie vorübergehend geschlossen wird, unabhängig davon, ob die Schliessung vom Arbeitgeber selbst oder durch eine Behörde angeordnet wurde. Das Recht sieht nämlich klar vor, dass der Arbeitgeber das Betriebsrisiko auch dann trägt, wenn er für äussere Umstände – wie eine Pandemie – nicht verantwortlich ist. Arbeitnehmende müssen die so ausgefallene Arbeitszeit später auch nicht nachholen.
</p><p>Die FAQ’s des seco wurden vom Schweizerischen Arbeitgeberverband und anderen Arbeitgeberverbänden (Hotelleriesuisse, Gastrosuisse) tel quel übernommen. Damit der Arbeitnehmerschutz auch während einer Pandemie gewährleistet ist, müssen die festgestellten Unstimmigkeiten im Dokument deshalb dringend richtig gestellt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-515</guid><pubDate>Wed, 26 Aug 2009 16:30:00 +0200</pubDate><title>Die 1.2 Mia. Franken aus dem UBS-Verkauf für höhere Prämienverbilligungen verwenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-1-2-mia-franken-aus-dem-ubs-verkauf-fuer-hoehere-praemienverbilligungen-verwenden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krankenkassenprämien werden nächstes Jahr um mehr als 10 Prozent steigen. Das bestätigen die heute veröffentlichten Zahlen von Comparis. Mitten in der Krise wird der Schweizer Bevölkerung damit viel Geld aus der Tasche gezogen: insgesamt rund 2 Milliarden Franken. Eine vierköpfige Familie wird nächstes Jahr gegen 1500 Franken mehr Prämien bezahlen müssen.&nbsp;
</p><p>Diese massive Abschöpfung von Kaufkraft belastet nicht nur das Budget der Haushalte, sondern sie richtet auch grossen konjunkturellen Schaden an. Wegen den höheren Krankenkassenprämien fehlt den Haushalten das Geld für den Konsum. Die Binnenwirtschaft, die gegenwärtig noch befriedigend läuft, wird das empfindlich treffen. Damit sind viele Arbeitsplätze in Gefahr.&nbsp;
</p><p>Der SGB fordert, dass die 1.2 Milliarden Franken, die dem Bund aus dem Verkauf der UBS-Anleihe zugeflossen sind, für die Erhöhung der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien verwendet werden. Dies zusätzlich zu den bereits vorgeschlagenen 200 Millionen Franken. Mit dieser Erhöhung der Prämienverbilligungen könnten die negativen konjunkturellen Wirkungen der Prämienerhöhung aufgefangen werden. Und die unschuldig unter der von den Abzockern verursachten Krise leidenden Haushalte könnten etwas entlastet werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-514</guid><pubDate>Wed, 26 Aug 2009 16:28:00 +0200</pubDate><title>Kampf, weil renommierte Unternehmen Tiefstlöhne senken wollen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kampf-weil-renommierte-unternehmen-tiefstloehne-senken-wollen</link><description>SGB unterstützt streikendes Zuvo-Personal</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Personal der Zuvo (Zeitungsfrühzustellung in Zürich und grossen Teilen der Ostschweiz) hat heute morgen in Zürich den vom Unternehmen verordneten Lohnabzug per Warnstreik bekämpft. Das Zuvo-Personal, unterstützt von den beiden Gewerkschaften Kommunikation und comedia, ist entschlossen, den Streik weiter zu führen, wenn die Zuvo-GL nicht echt verhandeln will.
</p><p>Dieser Streik – und sein Anliegen – stellen ein besonderes Moment dar. Nach den angedrohten (und von den Gewerkschaften wie im Fall der Alu Menziken erfolgreich verhinderten) Lohnsenkungen in der Exportindustrie wollen nun auch inländisch orientierte Unternehmen die Löhne kürzen. Und zwar nicht irgendwelche Löhne, sondern die Tieflöhne der Zusteller/innen, die brutto(!) knapp über oder um die 20 Fr./Std. liegen. Und wie: bis zu 20 % Abzug sind angedroht! Für die Verlage von Tages-Anzeiger und NZZ als Gründer der Zuvo wie auch für die Post, die die Zuvo erwerben will und dabei auf eine zuvor vorgenommene Lohnsenkung hofft, ist ein solches Vorgehen menschenverachtend und schlicht eine Schande.&nbsp;
</p><p>Der SGB solidarisiert sich mit den Streikenden und ihren Gewerkschaften und versichert diese in ihrem Abwehrkampf gegen solche unsägliche Lohnhetzjagden seiner vollen Solidarität.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-705</guid><pubDate>Tue, 25 Aug 2009 00:00:00 +0200</pubDate><title>IV-Zusatzfinanzierung: Ein dringend nötiger Schritt für die IV – und die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-zusatzfinanzierung-ein-dringend-noetiger-schritt-fuer-die-iv-und-die-ahv</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Invalidenversicherung ist eine der zentralen Sozialversicherungen der Schweiz (wie im übrigen jedes auch nur einigermassen entwickelten Staates). Sie deckt ein elementares Risiko ab, das jede und jeden treffen kann. Das Invaliditätsrisiko gehört zu den grossen individuellen Katastrophenfällen, die Menschen im Laufe ihres Lebens treffen können. Die Ursachen können vielfältig sein: ein Unfall, ein Zeckenbiss, eine schwere und unheilbare Krankheit, ein Geburtsgebrechen. Nur eine leistungsfähige Sozialversicherung kann dieses Grossrisiko im Leben eines Menschen abdecken.
</p><p>Nun stehen wir vor dem Problem, dass die schweizerische Invalidenversicherung seit rund fünfzehn Jahren chronisch unterfinanziert ist. Es gibt dafür zwei Hauptursachen. Zum einen stieg die Zahl der Invaliditätsfälle während der grossen und lange dauernden Wirtschaftskrise der neunziger Jahre stark an. Menschen, die gesundheitlich angeschlagen und nicht mehr so leistungsfähig waren, wurden damals systematisch in die IV abgeschoben. Zum andern verdrängten Bundesrat und Parlament lange Jahre das Problem und drückten sich vor einer soliden Finanzierung dieser Sozialversicherung. Stattdessen verliessen sie sich darauf, dass der Ausgleichsfond der AHV – sprich das Vermögen der AHV – die entstehenden Schulden der IV schon decken werde. Inzwischen belaufen sich die Schulden der IV bei der AHV bereits auf 13 Milliarden Franken.&nbsp; Das ist auch für die AHV keine gemütliche Situation mehr.
</p><p>Die Zusatzfinanzierung der IV, über die wir nun abstimmen werden, ist ein mühsam errungenes Kompromisswerk. Es kommt spät, ja sehr spät, aber es kommt jetzt immerhin. Dass als Finanzierungsgrundlage die Erhöhung der Mehrwertsteuer gewählt wurde, ist aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes nicht optimal. Trotzdem hat diese Finanzierungsart den Vorteil, dass sie die ganze Bevölkerung und nicht nur die Erwerbstätigen belastet. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist mit 0,4% darüber hinaus sehr massvoll ausgefallen. In einer Zeit stagnierender Preise sollte diese Erhöhung zu keinen erheblichen Preissteigerungen führen. Insgesamt sind die zusätzlichen 0,4% ein massvoller Preis für ein wertvolles Gut, das heisst für die Erhaltung einer Invalidenversicherung, die diesen Namen verdient.
</p><p>Dass die Abstimmungsvorlage angenommen wird, ist aber nicht nur für die IV wichtig, sondern genauso für die AHV. Mit der Abstimmungsvorlage verbunden ist ein neues Gesetz, das die IV und die AHV in Zukunft finanziell trennt, und noch wichtiger, den Bund dazu verpflichtet, die Schuld der IV bei der AHV zu verzinsen. Dank dieser Vorlage muss der Bund endlich die volle Verantwortung für die Finanzierung der IV übernehmen und kann diese nicht mehr einfach an die AHV abschieben. Das ist auch für die AHV ein entscheidender Schritt. – Wenn die Gegner der Abstimmungsvorlage nun behaupten, ihnen gehe es um die AHV, so ist das schlichte Gegenteil wahr. Es handelt sich nämlich um genau dieselben Kreise, welche die AHV-Renten in Zukunft nicht mehr an die Teuerung (Mischindex) anpassen wollen.
</p><p>Wer schliesslich meint, die IV einfach durch den weiteren Abbau von Leistungen sanieren zu wollen, dem muss gesagt werden, dass die IV-Leistungen alles andere als komfortabel sind. Von einer IV-Rente kann niemand leben. Kommen nicht Renten aus der beruflichen Vorsorge hinzu, so sind die IV-Rentnerinnen und –Rentner in den meisten Fällen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Dazu kommt, dass auch der Zugang zu den Renten in den letzten Jahren massiv verschärft worden ist. Auch hier gibt es kaum mehr Spielraum, wenn die Invalidenversicherung ihren Auftrag überhaupt noch erfüllen soll.
</p><p>In unserer Bundesverfassung heisst es, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen. Am 27. September geht es darum, diesen Grundsatz in die Praxis umzusetzen. Die Finanzierung der Invalidenversicherung darf nicht länger ungelöst bleiben oder an die AHV abgeschoben werden.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-704</guid><pubDate>Mon, 24 Aug 2009 17:15:00 +0200</pubDate><title>Staat verursacht 2010 Arbeitslosigkeit statt sie zu bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/staat-verursacht-2010-arbeitslosigkeit-statt-sie-zu-bekaempfen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<h3>Keine sozialpartnerschaftlichen Gespräche</h3><p>Grundvoraussetzung einer Sozialpartnerschaft ist eine paritätische Beteiligung der Vertreter. So ist auch die Realität der Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Gegen dieses Prinzip wurde am so genannten „Tag der Beschäftigung“ klar verstossen. Während von der Arbeitgeberseite neben den Dachverbänden auch Vertreter verschiedener Branchenverbände und Unternehmen eingeladen wurden, sind von den ArbeitnehmerInnen nur je ein Vertreter der Dachverbände Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse erwünscht. Der SGB kann diese Missachtung der Parität nicht akzeptieren. Er wird sich nur dann an Folgeveranstaltungen beteiligen, wenn eine echte Sozialpartnerschaft gewährleistet ist. 
</p><h3>Rezessionsverstärkende Politik verursacht mehr Arbeitslosigkeit</h3><p>Der Bund, aber auch die Kantone und Gemeinden, müssen eine antizyklische Politik machen. So steht es im Konjunkturartikel in der Bundesverfassung (Art. 100). Im Widerspruch zu diesem Volksauftrag wird die Rezession im kommenden Jahr vom Schweizer Staat aber massiv verstärkt:</p><ul><li>Durch höhere Krankenkassenprämien werden der Schweizer Bevölkerung 2 bis 3 Mrd. Franken aus dem Portemonnaie genommen.</li></ul><ul><li>Weil die CO2-Abgabe erhöht wird, ohne diese Einnahmen sofort wieder zurückzuerstatten, resultiert ein weiterer Kaufkraftverlust von gegen 500 Mio. Franken. Kumuliert für die Jahre 2009 und 2010 wird über die CO2-Abgabe Kaufkraft von fast 1 Mrd. Franken abgeschöpft.</li></ul><ul><li>In den Kantonen und Gemeinden sind massive Sparmassnahmen geplant. Gemäss einer am 20. August veröffentlichten Erhebung des Finanzdepartementes wollen Kantone und Gemeinden 2.5 Mrd. Franken weniger ausgeben als 2009. Beim Bau, aber auch in der Bildung etc. drohen negative Nachfrageimpulse.</li></ul><p>Der Schweizer Staat wird durch seine Sparmassnahmen und durch Abschöpfung von Kaufkraft im kommenden Jahr Arbeitsplätze vernichten. Es braucht daher mindestens ein Konjunkturprogramm, welches diese negative, rezessionsverstärkende Politik neutralisiert. 
</p><p>Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen ist demgegenüber eine äusserst bescheidene Bekämpfung von einzelnen Folgen der Krise und reicht bei weitem nicht aus. Sie beschränkt sich darauf, das Schicksal der Arbeitslosigkeit für Teile der Bevölkerung etwas zu lindern. Doch die staatliche Arbeitsplatzvernichtung findet trotzdem statt. 
</p><p>Das Geld für ein Konjunkturprogramm, welches die rezessionsverstärkende Politik neutralisiert, ist vorhanden. Denn wie die KOF verschiedentlich betont hat, hat der Bund im Aufschwung rund 8.8 Mrd. Franken mehr gespart als er dies gemäss Schuldenbremse hätte tun müssen. Wenn er dieses Geld ausgibt, erhöht er nicht die (Brutto-)Staatsschuld, sondern er gibt der Bevölkerung zurück, was er im Aufschwung übermässig eingenommen hat. Die 1.2 Mrd. Franken, die der Bund aus dem Verkauf der UBS-Wandelanleihe eingenommen hat, sollen der Schweizer Bevölkerung zugute kommen. Sie müssen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien verwendet werden. 
</p><h3>Massnahmen gegen die Krise</h3><p>Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen muss massiv erweitert werden, damit die rezessionsverstärkende Politik verhindert und die Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr bekämpft werden kann. Der SGB fordert daher prioritär:</p><ul><li>Eine Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen im Ausmass des Prämienanstiegs z.B. über Prämienchecks</li></ul><ul><li>Eine sofortige Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe der Jahre 2009 und 2010 </li></ul><ul><li>Ein Investitionsprogramm (öffentlicher Bau, ausserhäusliche Kinderbetreuung) zur Kompensation der Sparmassnahmen bei Kantonen und Gemeinden sowie zur Gewährleistung der Infrastrukturprojekte des Bundes (5 Mrd. Fr.)</li></ul><ul><li>Eine Verlängerung der maximalen Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate</li></ul><p>Im Gegensatz zum Bundesrat hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats eine gewisse Sensibilität für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gezeigt und beschlossen, die Einnahmen aus der CO2-Abgabe bereits 2010 zurückzuerstatten und die maximale Dauer der Kurzarbeit auf 24 Monate zu verlängern. Nun ist die Ständeratskommission gefordert. Das Schweizer Volk hat Bundesrat und Parlament in der Verfassung einen klaren Auftrag gegeben: Arbeitslosigkeit bekämpfen. Der Ständerat muss die dem Volkswillen widersprechende Politik des Bundesrates korrigieren und Massnahmen beschliessen, die die Krisenverstärkungspolitik verhindern und die Schweizer Bevölkerung vor Arbeitslosigkeit schützen. </p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-634</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2009 17:06:00 +0200</pubDate><title>Lohnforderungen der SGB-Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnforderungen-der-sgb-gewerkschaften</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Mit welchen Forderungen steigen die SGB-Gewerkschaften in die kommenden Lohnverhandlungen, die sich in einigen Branchen als schwierig erweisen dürften?&nbsp;</p><p class="PresseText">Vertreter der einzelnen Gewerkschaften gegeben in den angehängten Referaten nicht nur ihre Forderungen bekannt, sondern begründen sie auch branchenspezifisch. SGB-Präsident&nbsp;<span style="font-weight: bold; ">Paul Rechsteiner</span>&nbsp;und SGB-Chefökonom&nbsp;<span style="font-weight: bold; ">Daniel Lampart</span>&nbsp;legen die unterschiedlichen Voraussetzungen nach Sektoren dar und stellen ihre Forderungen für eine Eindämmung der Krise vor. Insbesondere präsentieren sie auf wirtschaftspolitischer Ebene&nbsp; – als soziale und sachgerechte Alternative zur &nbsp;zunehmenden Bereitschaft von Unternehmen, Löhne zu kürzen – Vorschläge, die den betroffenen Unternehmen kostenseitig entgegenkommen. Schliesslich ist die Politik auch herausgefordert, einem weiteren Einbruch der Kaufkraft entgegen zu wirken.&nbsp;</p><p class="PresseText">Neben den Referaten von Paul Rechsteiner und Daniel Lampart befinden sich angehängt zusätzlich die Referate von&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Alain Carrupt</span>, Zentralpräsident der Gewerkschaft Kommunikation,&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Judith Bucher</span>, vpod, und&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Andreas Rieger</span>, Co-Präsident der Gewerkschaft Unia.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-666</guid><pubDate>Wed, 12 Aug 2009 14:15:00 +0200</pubDate><title>Franken abwerten und Strompreise senken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/franken-abwerten-und-strompreise-senken</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vom Management von Alu Menziken und Rieter verordneten Lohnsenkungen sind ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Mitarbeiter. In den guten Jahren mussten sie zuschauen, wie die Aktionäre und Topmanager die Erträge abkassierten; in den schlechten Zeiten nun sollen sie finanzielle Opfer<br>bringen müssen.
</p><p>Lohnsenkungen sind Gift für die Konjunktur. Bisher wurde die Schweizer Binnenwirtschaft nur deshalb weitgehend von der Rezession verschont, weil die Löhne gestiegen sind. Wird nun bei den Löhnen gespart, wird der Schweizer Wirtschaft 2010 die Kaufkraft fehlen. Die Folge ist eine massive Rezession nicht nur im Export, sondern auch in der Binnenwirtschaft.
</p><p>Wenn die Exporteure Probleme mit den Kosten haben, so müssen diese über eine Abwertung des Frankens und eine Senkung der Strompreise gelöst werden. Die Personalkosten machen je nach Branche nur 18 bis 25% der Gesamtkosten aus. Werden die Löhne um 10% gesenkt, sinken die Kosten deshalb nur um rund 2%. Die gleiche Kostenwirkung hat eine Abwertung des Frankens gegenüber dem Euro um blosse 3 Rappen. Wenn die Nationalbank den Franken gegenüber dem Euro um diesen Betrag drückt, sind die Produkte der Schweizer Firmen im Ausland um 2% billiger. Das ist generell gut für die Konjunktur. Eine Frankenabwertung hilft allen Firmen. Die Exporteure können billiger anbieten und die für das Inland ausgerichteten Firmen können mehr verkaufen, weil ausländische Produkte etwas teurer werden.
</p><p>Die Strompreise sind bei vielen Grossfirmen wegen der Öffnung des Strommarktes um 20% oder mehr gestiegen. In zahlreichen Firmen (Metall-/Papierindustrie) macht der Strom 5% oder mehr der Gesamtkosten aus. Damit diese tiefere Kosten haben, müssen die Strompreise wieder auf das frühere Niveau gesenkt werden, indem Bundesrat und Parlament die Marktöffnung rückgängig machen. Die Gesamtkosten sinken dadurch um 1 bis 2% – also um so viel, wie eine 10-%ige Lohnsenkung bewirken würde.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-635</guid><pubDate>Thu, 16 Jul 2009 17:17:00 +0200</pubDate><title>Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/diskriminierung-von-migrantinnen-und-migranten-auf-dem-arbeitsmarkt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Von den Auswirkungen der Wirtschaftskrise sind Migrantinnen und Migranten in besonderem Masse betroffen. Oft sind sie in einem Betrieb die ersten, die die Stelle verlieren, und sie haben es besonders schwer eine neue Stelle zu finden.
</p><p>In den angehängten Referaten zeigt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Folgen der Wirtschaftkrise für die Migrantinnen und Migranten auf. Gleichzeitig präsentiert er seine Vorschläge, wie der Diskriminierung der Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt begegnet werden kann und welche Rezepte nichts taugen.
</p><p>Angehängt finden Sie Referate von:</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Vania Alleva</span>, Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Geschäftsleitungsmitglied Unia;</li><li><span style="font-weight: bold;">Guglielmo Bozzolini</span>, Präsident der SGB-Migrationskommission;</li><li><span style="font-weight: bold;">Doris Bianchi</span>, Zentralsekretärin SGB.</li></ul>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-516</guid><pubDate>Thu, 09 Jul 2009 16:34:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat bleibt stur!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-bleibt-stur</link><description>SGB-Klage bei der IAO für Schutz der Gewerkschaftsrechte</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gestern ist das Antwortschreiben des Bundesrates in Sachen Klage des SGB für effizienten Schutz der Gewerkschaftsrechte an die IAO (Internationale Arbeitsorganisation) bekannt geworden. Der Bundesrat ist, trotz einer ersten Verurteilung durch die IAO und deren Forderung, die Missstände zu beseitigen, nicht bereit, gesetzgeberische Massnahmen zu ergreifen, damit Vertreter/innen der Gewerkschaften gegen missbräuchliche Kündigung wirksam geschützt werden.
</p><p>Der SGB wird seine entsprechende Klage, wonach missbräuchlich gekündigte Vertreter/innen von Gewerkschaften wieder eingestellt (und nicht bloss mit höchstens 6 Monatslöhnen abgespiesen) werden können, vor den IAO-Instanzen aufrecht erhalten. Er wird alles unternehmen, damit die Schweiz erneut von der IAO verurteilt werden wird und er wird mit Aktionen dafür sorgen, dass dem Thema auch innenpolitisch endlich die gebührende Aufmerksamkeit zukommt.
</p><p>Der Entscheid des Bundesrates nicht zu handeln ist umso bedauerlicher, als sich in letzter Zeit die Zahl missbräuchlicher Kündigungen von Gewerkschaftsvertretern häufen. Sozialpartnerschaft, die sich ihrer Verantwortung bewusst ist, verlangt aber – vor allem in Krisenzeiten – dass Mitglieder von Betriebskommissionen, die sich bei Restrukturierungen und ähnlichen Massnahmen besonders exponieren müssen, auch besonders geschützt sein müssen. In dieser Hinsicht widerspricht der Bundesratsentscheid nicht nur den IAO-Abkommen, die die Schweiz unterzeichnet hat. Er ist gleichzeitig ein Votum für kastrierte Gewerkschaftsrechte.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-636</guid><pubDate>Mon, 29 Jun 2009 17:22:00 +0200</pubDate><title>Sanierungen von Pensionskassen: Zu einseitig, zu überstürzt, zu kurzsichtig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sanierungen-von-pensionskassen-zu-einseitig-zu-ueberstuerzt-zu-kurzsichtig</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Neben der Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes bewegt derzeit kaum ein anderes Thema die Arbeitnehmenden so stark wie die Unterdeckung ihrer Pensionskassen und der deshalb eingeleiteten Sanierungen. Diese Massnahmen haben entweder auf der Seite der Löhne oder der künftigen Renten Belastungen zur Folge, die teilweise die Schmerzgrenze überschreiten. Zudem werden viele dieser Sanierungen zu überstürzt vorgenommen, die Belastungen werden einseitig den Arbeitnehmenden aufgebürdet – auch die konjunkturellen Folgen zeigen sich als verheerend an.&nbsp;
</p><p>In den angehängten Texten stellen wir unser Forderungspaket zu einer vernünftigen Sanierungspolitik vorstellen. Speziell gehen wir auf Pensionskassen ein, die von ihrem früheren öffentlichen Arbeitgeber nur mangelhaft geführt worden sind.&nbsp;
</p><p>Angehängt finden Sie Texte von:</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Colette Nova</span>, geschäftsführende Sekretärin SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Giorgio Tuti</span>, Präsident SEV und Vizepräsident SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-517</guid><pubDate>Thu, 25 Jun 2009 16:35:00 +0200</pubDate><title>SIT assoziiertes Mitglied – SBK Beobachter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sit-assoziiertes-mitglied-sbk-beobachter</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat mit der interprofessionellen Genfer Gewerkschaft SIT (Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs) ein neues assoziiertes Mitglied gewonnen. An seiner gestrigen Sitzung hat der SGB-Vorstand auch den SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner) neu als Beobachter in seinen Reihen begrüssen dürfen. Der SGB ist über die beiden Zugänge hocherfreut. Sie sind ein weiterer Erfolg der Öffnung für nicht traditionell gewerkschaftliche Arbeitnehmerorganisationen. Die sich täglich verschärfende Krise zeigt, wie wichtig eine möglichst breite Allianz von Gewerkschaften für die Arbeitnehmenden ist.
</p><p>Der SIT hat sich nach 3 Jahren Beobachterstatus zum SGB-Beitritt entschieden, nachdem er in einer gründlichen Debatte eine positive Bilanz der Zusammenarbeit mit dem SGB gezogen hat. Diese Zusammenarbeit zeigt sich vor allem bei den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sowie bei der gemeinsamen Lohn- und Sozialpolitik. Der SGB freut sich auf die nun noch stärkere Zusammenarbeit und auch auf den Erfahrungsschatz des SIT im Migrationsbereich.
</p><p>Auch mit dem SBK besteht seit längerer Zeit eine intensive, aber bisher informelle Zusammenarbeit, besonders in der sehr schwierigen Krankenversicherungspolitik, allen voran bei der Pflegefinanzierung. Gemeinsam, und gleichzeitig in ein noch breiteres Bündnis eingebunden, haben SBK und SGB ein Volks-Nein zum schädlichen Gesundheitsartikel erreicht. Zudem haben SBK und SGB zusammen mit dem VPOD das Modell der „Persönlichen Gesundheitsstelle“ entwickelt, das als Hausarztmodell mit freier Arztwahl einen wichtigen Beitrag zu den dringend nötigen tieferen Kosten im Gesundheitswesen leisten wird. Die nun institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen SGB und SBK ist Erfolg versprechend.
</p><p>Der SBK zählt gut 25'000, der SIT gut 11'000 Mitglieder.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-637</guid><pubDate>Mon, 22 Jun 2009 17:29:00 +0200</pubDate><title>Jetzt braucht es mehr als Alibi-Schutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-braucht-es-mehr-als-alibi-schutz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Krisenbedingt häufen sich Massenentlassungen. Diese alarmierende Zunahme ist auch politisch begründet. Denn in keinem anderen vergleichbaren Land sind die gesetzlichen Einschränkungen gegen Massenentlassungen so stumpf wie in der Schweiz – nirgendwo sonst sind folglich Massenentlassungen so billig zu haben. Die schweizerischen Vorschriften hinsichtlich vorheriger Konsultation der Arbeitnehmer/innen, hinsichtlich Sozialplanpflicht und Kündigungsschutz sind ohne jeglichen Biss. Zu büssen haben das die Arbeitnehmer/innen, die rascher auf die Strasse gestellt werden können als im übrigen Europa.&nbsp;
</p><p>&nbsp;Die folgenden Texte sollen anhand einiger Beispiele aus der Praxis die verheerende Wirkung dieses mangelnden Schutzes darlegen sowie die Forderungen der Gewerkschaften zur Angleichung dieses Schutzes auf ein europakonformes Niveau skizzieren.&nbsp;
</p><p>Angehängt sind Texte von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Renzo Ambrosetti</span>, Co-Präsident Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Doris Bianchi</span>, Zentralsekretärin SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Denise Chervet</span>, Zentralsekretärin Schweiz. Bankpersonalverband</li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-518</guid><pubDate>Fri, 19 Jun 2009 16:36:00 +0200</pubDate><title>Schweiz unterzeichnet Pakt für die Beschäftigung, den sie selbst nicht einhält!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/schweiz-unterzeichnet-pakt-fuer-die-beschaeftigung-den-sie-selbst-nicht-einhaelt</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Verabschiedung eines „Weltpaktes für die Beschäftigung“ der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ist heute in Genf die Internationale Arbeitskonferenz 2009 zu Ende gegangen. Dem Weltpakt haben auch die staatliche und die Arbeitgebervertretung der Schweizer Delegation zugestimmt. Das ist einerseits löblich, andererseits zynisch. Denn nur zwei Tage zuvor hat sich die Schweizer Regierung mit ihrem Entscheid, auf eine Konjunkturankurbelung zu verzichten, in krassen Widerspruch zu den im Weltpakt enthaltenen Grundsätzen gestellt. Der „Weltpakt“ fordert nämlich zur Förderung der Beschäftigung die Notwendigkeit einer besonderen konjunkturellen Stimulierung. Der bundesrätliche Entscheid vom Mittwoch offenbart damit Trittbrettfahrermentalität: Von den andern Staaten erwartet man aktive konjunkturelle Massnahmen; für sich selbst verweigert man die Hausaufgaben.
</p><p>Der Weltpakt, für den sich unter anderem auch Staatschefs wie Lula oder Sarkozy eingesetzt haben, spricht sich zudem für effizienten Schutz, insbesondere der besonders verletzlichen Personen, sowie eine Entlöhnungspolitik aus, die mit einer starken Gewichtung korrekter Minimallöhne der sich ausbreitenden Armut den Kampf ansagt.&nbsp;</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-520</guid><pubDate>Wed, 17 Jun 2009 16:39:00 +0200</pubDate><title>Unrealistisch – als ob alle Arbeitgeber barmherzig und sozial sensibel wären</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unrealistisch-als-ob-alle-arbeitgeber-barmherzig-und-sozial-sensibel-waeren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts der Realität auf dem Arbeitsmarkt ist das Ziel dieser Vorlage, jährlich mehrere Tausend bisherige BezügerInnen von IV-Renten wieder einzugliedern, unrealistisch. Die meisten Arbeitgeber sind heute nämlich nach wie vor nicht bereit, gesundheitlich angeschlagene und deshalb nicht voll leistungsfähige Menschen zu behalten resp. neu anzustellen. Wieso sollten die Arbeitgeber plötzlich barmherziger oder sozial sensibler werden? Leider wird sich zeigen, dass sie keine Personen anstellen, die schon seit Jahren invalid sind, insbesondere solche, die aufgrund einer psychischen Gesundheitsschädigung invalid geworden sind. Die vorgesehenen Modalitäten laufen zudem teilweise darauf heraus, bestimmten Versicherten die bisherige Rente einfach abzusprechen, ohne ihnen Anspruch auf Wiedereingliederungsmassnahmen zu geben. Zudem ist kein Besitzstand für ältere Versicherte vorgesehen, bei denen eine erfolgreiche Wiedereingliederung von vornherein illusorisch ist. Unter diesen Umständen werden die vorgeschlagenen Massnahmen nur dazu führen, dass Tausende von Personen von der IV in die Sozialhilfe abgeschoben werden statt wiedereingegliedert zu werden. Fazit: Kosten werden lediglich verschoben, eingespart wird nichts, und betroffene Menschen werden geplagt.
</p><p>Nötig ist jetzt der Einsatz für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (Volksabstimmung vom 27. September 2009). Die IV ist jetzt mit voller Kraft zu sichern, bevor man im Schlepptau der SVP am verhängnisvoll falschen Bild der kleinen Sozialschmarotzer weiter webt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-519</guid><pubDate>Wed, 17 Jun 2009 16:38:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat entscheidet eiskalt gegen die Mehrheit der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/bundesrat-entscheidet-eiskalt-gegen-die-mehrheit-der-bevoelkerung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Eiskalt hat der Bundesrat heute entschieden, auf ein Konjunkturpaket zu verzichten, das die Schweizer Bevölkerung 2010 wirksam vor Arbeitslosigkeit geschützt hätte. Stattdessen favorisiert die Regierung Steuergeschenke an die reichsten 10 Prozent in Milliardenhöhe (insb. „Familienbesteuerungsrevision“). Das, obwohl die Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr einen traurigen historischen Höchststand erreichen wird. Die UBS hat der Bundesrat unter Ausschluss des demokratischen Entscheidungsprozesses mit dem Paket von 40 Mrd. Franken subito unterstützt. Die Bevölkerung, die nun die Folgen des Versagermanagements in den Bank-Chefetagen ausbaden muss, lässt er im Regen stehen.
</p><p>Tatsächlich werden Staat und Krankenkassen in der Schweiz die Rezession im kommenden Jahr massiv verstärken. Durch höhere Krankenkassenprämien wird der Schweizer Bevölkerung Kaufkraft von gegen 3 Mrd. Fr. abgeschöpft. Durch Sparmassnahmen von Kantonen und Gemeinden gehen weitere 5 Mrd. Fr. verloren. Der Finöv-Fonds hat weniger Einnahmen, wodurch weniger Bauprojekte realisiert werden dürfen. Diese rezessionsverstärkende Abschöpfungs- und Sparpolitik wird im Jahr 2010 rund 50'000 Arbeitsplätze kosten. Die heute vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen können diese Krisenverstärkung nicht einmal im Ansatz lindern.
</p><p>Der SGB wird gegen die Krisenverstärkungspolitik kämpfen und alles daran setzen, dass der Staat das Problem der Arbeitslosigkeit lindert, so wie es in der Verfassung vorgeschrieben ist.</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-638</guid><pubDate>Tue, 09 Jun 2009 10:22:00 +0200</pubDate><title>Mitten in der Krise - der Staat als grösster Arbeitsplatzvernichter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/mitten-in-der-krise-der-staat-als-groesster-arbeitsplatzvernichter</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In wenigen Tagen wird der Bundesrat über das dritte Konjunkturpaket bestimmen. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass der Bundesrat den Ernst der Lage nicht erkennt - oder nicht erkennen will. Seine Politik wird, wenn sie nicht entscheidend korrigiert wird, zu einem Arbeitsplatz-Massaker führen. Statt zum Stellenschützer wird der Staat so zum grössten Stellenvernichter.
</p><p>In den angehängten Referaten von Paul Rechsteiner, Präsident des SGB, und Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, legt der SGB dar, warum die bisherige Krisenpolitik des Bundesrates ins Stellen-Desaster führt und erläutert, wie der SGB seine Forderungen zu einem dritten Konjunkturprogramm angesichts der neuesten Entwicklung aktualisiert und zugespitzt hat.&nbsp;</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-523</guid><pubDate>Mon, 08 Jun 2009 16:43:00 +0200</pubDate><title>Wenn Lehrstellen fehlen, muss der Staat handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/wenn-lehrstellen-fehlen-muss-der-staat-handeln</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute von Bundesrätin Leuthard vorgestellte neue OECD-Länderbericht „Learning for Jobs“ gibt eine eindeutige Empfehlung: Fehlen in der Krisenperiode genügend Lehrstellen für die Schulabgänger/innen, muss der Staat zusätzliche Angebote (mit-)schaffen – sei es mit direkten Anreizen für die Ausbildungsbetriebe, sei es mit Lehrwerkstätten. Diese Schlussfolgerung – das wichtigste Resultat der OECD-Studie zur Schweizer Berufsbildung – bestätigt die vom SGB seit langem erhobenen Forderungen.
</p><p>Gerade in der heutigen Krisenzeit sind diese Empfehlungen besonders aktuell. Neue Lehrstellen für den Abbau der Warteschlaufen werden in den nächsten Monaten, allenfalls gar Jahren, kaum von der Wirtschaft geschaffen; zu unsicher sind die Zukunftsaussichten der Betriebe für ein drei- bis vierjähriges Engagement gegenüber jungen Lernenden.
</p><p>Der SGB erwartet deshalb von Bundesrätin Leuthard, dass sie die Umsetzung der Empfehlungen der OECD zügig an die Hand nimmt. Die Zahlen des jüngsten Lehrstellenbarometers spiegeln vor allem die Vergangenheit und zeigen nur eine Momentaufnahme. Bereits nächsten Sommer wird die Lage ganz anders aussehen. Frau Leuthard und der Bundesrat sind deshalb aufgefordert, die im Interesse der Jugendlichen notwendigen Massnahmen jetzt zu ergreifen, wie sie der OECD-Bericht anspricht.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-522</guid><pubDate>Mon, 08 Jun 2009 16:42:00 +0200</pubDate><title>IAO-Klage zum Schutz missbräuchlich entlassener Gewerkschaftsver-treterInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/iao-klage-zum-schutz-missbraeuchlich-entlassener-gewerkschaftsver-treterinnen</link><description>SGB erinnert Bundesrätin Leuthard, dass Trödelei nicht ewig währen kann</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit einer symbolischen Aktion hat heute der SGB am Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf dagegen protestiert, dass der Bundesrat keine gesetzgeberischen Aktivitäten einleiten will, um Gewerkschaftsvertreter/innen gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen. An diesem Protest beteiligt haben sich auch einige Opfer von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen. Anlass war – im Rahmen einer Feier zum 90jährigen Bestehen der IAO – der Besuch von Bundesrätin Leuthard bei der IAO; bei genau jener IAO, deren spezialisierte Organe die Schweiz bereits mehr als einmal zu entsprechendem Handeln aufgefordert haben. Bundesrätin Leuthard wurde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Schweiz, das Gastgeberland der IAO, demokratische Rechte nicht nur Drittwelt-Staaten predigen sondern im eigenen Land durchsetzen soll.
</p><p>Zum Hintergrund: Der SGB hatte 2003 bei der IAO eine Klage gegen die Schweiz eingereicht. Deren Inhalt: die Schweiz schütze Gewerkschaftsvertreter/innen zu wenig gegen missbräuchliche Kündigungen, obwohl sie das IAO-Abkommen Nr. 98 über die Gewerkschaftsfreiheit, das genau einen solchen Schutz verlangt, 1999 ratifiziert habe. Der SGB verlangte in der Klage, missbräuchliche Kündigungen an Gewerkschaftsvertreter/innen müssten annulliert und nicht bloss mit bis zu höchstens sechs (in der Praxis: meist bis zu drei) Monatslöhnen abgegolten werden können. 2004 hiess ein IAO-Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, ihre Gesetzgebung den entsprechenden internationalen Normen anzupassen. Der Bundesrat weigerte sich aber, Änderungen vorzunehmen, dies mit dem Verweis auf die Haltung der Arbeitgeber, die keinen Handlungsbedarf sehen wollen. 2006 legte der SGB der IAO erneut eine entsprechende Liste von missbräuchlich entlassenen Gewerkschaftsvertretern vor, worauf der zuständige IAO-Ausschuss die Schweiz erneut zu einer gesetzgeberischen Anpassung aufrief – und anregte, sich am Gleichstellungsgesetz zu orientieren, das eine Wiedereinstellung bei festgestellter missbräuchlicher Kündigung vorsieht. Aber auch diesmal war der Bundesrat nicht zu handeln bereit. Für den SGB ist klar: ewig kann diese Politik des Hinausschiebens und des Versteckens vor den Arbeitgebern, denen so de facto eine Vetomacht zugebilligt wird, nicht weitergehen. Denn jetzt, in der Krise, häufen sich die gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen wieder (Manor Genf, Karl Mayer AG, Tages Anzeiger, Bund). Den Arbeitnehmer-Vertretungen soll so während der Krise direkt – und zur Abschreckung – der Einsatz für den Erhalt von Stellen Kampf vermiest werden. Deshalb wird der SGB, sollte der Bundesrat immer noch nicht handlungswillig werden, dafür sorgen, dass die Schweiz an der IAO-Konferenz 2010 angeklagt wird. Auf dieser Anklagebank standen in den letzten Jahren Staaten wie Burma, China oder Weissrussland.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Persönliches Zeugnis</h3><p>Für die der symbolischen Aktion folgende Pressekonferenz verfasste der im Mai 09 entlassene Personalkommissions-Präsident des Tages-Anzeigers, Daniel Suter, eine „Témoignage“. Seit 22 Jahren arbeitet Suter als Redaktor beim Tages-Anzeiger, vor 5 Jahren hat er zusammen mit Weiteren gegen den Widerstand des Unternehmens eine Personalkommission ins Leben gerufen. Seine Freistellung im Rahmen der Massenentlassung deutet Suter als bewusste Attacke auf die Personalkommission. Ihr soll von vorneherein vergällt werden, sich gegen die Massenentlassungen zu wehren. Suters Kommentar: „Solange der Gesetzgeber derartige missbräuchliche Kündigungen nicht verhindert, indem er fehlbare Arbeitgeber […] zwingt, missbräuchlich Entlassene auch wieder einzustellen, bleibt der Schutz von Arbeitnehmervertretern eine Illusion.“&nbsp;
</p><p>Das Referat von Daniel Suter finden Sie vollständig angehängt.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-524</guid><pubDate>Wed, 03 Jun 2009 16:44:00 +0200</pubDate><title>Rentenalarm und Ja zur IV-Abstimmungsvorlage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenalarm-und-ja-zur-iv-abstimmungsvorlage</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Rentner/innenkommission (SGB-RK) hat an ihrer heutigen Sitzung mit Empörung von der Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Kenntnis genommen. Die gewerkschaftlich organisierten Rentner/innen entrüsten sich auch darüber, dass der Nationalrat die AHV-Renten nicht mehr an die Teuerung und die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anpassen will. Die SGB-RK steht zudem voll und ganz hinter dem Referendum gegen die Herabsetzung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge. Deshalb haben sich auch Rentner/innen an den gestern durchgeführten Aktionen „Rentenalarm“ beteiligt. Die SGB-Rentner/innen werden sich engagiert an einem allfälligen Referendum gegen eine Verschlechterung der AHV im Rahmen der 11. AHV-Revision beteiligen.
</p><p>Um eine Verschlechterung der IV-Rentner/innen zu vermeiden und gleichzeitig den AHV-Ausgleichsfonds nicht länger zu belasten, rufen die SGB-Rentner/innen alle auf, am 27. September Ja zur IV-Vorlage zu stimmen. Die gewerkschaftlichen Rentner/innen werden sich zudem zahlreich an der Kundgebung vom 19. September gegen die Folgen der Krise bei den Löhnen, den Renten und den Arbeitsplätzen beteiligen</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-521</guid><pubDate>Wed, 03 Jun 2009 16:40:00 +0200</pubDate><title>Erneut blanker Sozialabbau – erneut unterwegs Richtung Schiffbruch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erneut-blanker-sozialabbau-erneut-unterwegs-richtung-schiffbruch</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat die heutigen Beschlüsse des Ständerates in Sachen AHV mit Empörung zur Kenntnis genommen. Wie der Erstrat hat nun auch die kleine Kammer das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöht. Im Unterschied zu diesem hat sie eine zeitlich beschränkte Mini-Abfederung für die vorzeitige Pensionierung der Frauen beschlossen. Dieses kleine Pflaster auf eine grosse Wunde vermag aber unter keinen Umständen den künftigen sozialen Herausforderungen gerecht zu werden.&nbsp;
</p><p>Mit schlimmen Folgen hat der Ständerat auch ins Regelwerk der Rentenanpassung eingegriffen. Die getroffene Lösung ermöglicht dem&nbsp;&nbsp;Parlament, die AHV in den Würgegriff nehmen, indem es ihr Zusatzeinnahmen verweigert, um damit die Anpassung gänzlich auszusetzen. 2 Mio. Rentenbezü­ger/innen drohen so markante Renteneinbussen.
</p><p>Für den SGB ist klar: wenn in der Differenzbereinigung diese Vorlage nicht entscheidend verbessert wird, wird er dagegen das Referendum ergreifen. Diese unsoziale Revision wird dann spätestens da scheitern, wo schon ihre Vorgängerin gescheitert ist: an der Hürde des Volkes.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-525</guid><pubDate>Fri, 29 May 2009 16:45:00 +0200</pubDate><title>Couchepin-Tricks wirken nicht – SGB will jetzt Prämienschub brechen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/couchepin-tricks-wirken-nicht-sgb-will-jetzt-praemienschub-brechen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Vorschlag gegen die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen versucht der Bundesrat die schwer beunruhigte Bevölkerung mit einem Placebo ruhig zu stellen. Fakt ist, dass seine Vorschläge nichts am Prämienanstieg von 15 bis 16 Prozent im kommenden Jahr ändern werden. Der Prämienschub ist eine Folge von Versäumnissen in der Vergangenheit. Er muss kurzfristig über Prämienverbilligungen gebrochen werden. Kostendämpfende Massnahmen wirken frühestens auf die Prämienrunde 2011.&nbsp;
</p><p>Der Prämienschub ist Gift für die Schweizer Konjunktur. Die explodierenden Krankenkassenprämien werden die Budgets der Schweizer Haushalte schwer belasten und die Rezession im kommenden Jahr verstärken. Durch die Prämienerhöhung geht Kaufkraft von rund 3 Mrd. Fr. verloren. Das wird rund 30'000 Arbeitsplätze kosten. Der SGB fordert, dass der Bund den Anstieg der Prämien über Prämienverbilligungen neutralisiert. Die Prämienverbilligungen müssen daher um gegen 3 Mrd. Fr. aufgestockt werden.&nbsp;
</p><p>Um die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen in den kommenden Jahren zu dämpfen, braucht es wirksame Massnahmen. Bundesrat Couchepin setzt hingegen einmal mehr auf Tricks: Mit der Beschränkung des Franchisenwechsels und der Behandlungsgebühr wird der Schweizer Bevölkerung statt über die Krankenkassenprämien das Geld direkt aus dem Portemonnaie genommen. Der SGB schlägt zusammen mit Berufsverbänden aus dem Gesundheitswesen eine hausärztliche Erstversorgung, welche die gesamte Behandlungskette steuert, und so zu tieferen Kosten bei mindestens gleich bleibender Qualität führt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-526</guid><pubDate>Tue, 26 May 2009 16:46:00 +0200</pubDate><title>Ein Gutschein von 5000.- für alle Lehrabgänger/innen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ein-gutschein-von-5000-fuer-alle-lehrabgaenger-innen</link><description>SGB und KV Schweiz wollen Höhere Berufsbildung fördern</description><content:encoded><![CDATA[<p>SGB und KV Schweiz fordern Bildungsgutscheine für alle erfolgreichen Absolvent/innen einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer vergleichbaren Ausbildung auf Sekundarstufe II. Diese Bildungsgutscheine mit einem Wert von 5'000 Franken sollen während fünf Jahren für den Erwerb eidgenössisch anerkannter Abschlüsse der höheren Berufsbildung – Berufs- und höhere Fachprüfungen (Meisterprüfung) sowie Höhere Fachschulen – eingelöst werden können. SGB und KV Schweiz, die diese Forderung heute an einer Medienkonfe­renz begründeten, reichen gemeinsam in mehreren Kantonen entsprechende Motionen ein.
</p><p>SGB und KV Schweiz verweisen auf verschiedene Gründe, die Höhere Berufsbildung als Erfolgs­modell zu erhalten und weiter zu entwickeln:</p><ul><li>Der Bedarf an hoch qualifizierten Arbeitskräften wird weiter steigen. Die Höhere Berufsbildung ist die traditionelle Form der Weiter- und Höherqualifizierung für den beruflichen Nachwuchs und bildet einen tragenden Pfeiler der Schweizer Wirtschaft. Diesen Weg für Lehrabgänger/innen und junge Berufsleute gezielt zu fördern, ist volkswirtschaftlich, aber auch für den sozialen Ausgleich wichtig.</li></ul><ul><li>In Krisenzeiten halten sich die Unternehmen vor allem bei der Unterstützung längerer Weiterbil­dungen zurück. Das bekommt insbesondere die Höhere Berufsbildung zu spüren. Der Bildungsgutschein ermöglicht hier Gegensteuer: Gerade jetzt muss gezielt und langfristig in den Wissensstandort investiert werden: hoch qualifizierte Praktiker/innen für die Wettbewerbsfähig­keit der Schweizer Wirtschaft.</li></ul><ul><li>Die Höhere Berufsbildung ist eine staatsferne Ausbildungsdomäne. Der Staat engagiert sich nur mit&nbsp; rund 140 Mio. Franken (Stand 2006) an den Kosten dieser Bildung (= 0,5 % aller Bildungs­ausgaben). Vom gesamten Stipendienaufkommen fliessen schweizweit nur gerade 6,5 % in diesen Bildungsweg. Ein stärkeres staatliches Engagement in diesem Bereich ist also gerechtfertigt. SGB und KV Schweiz fordern, dass dieses vor allem direkt auf die Lernenden zielt.</li></ul><ul><li>Bildungsgutscheine stellen einen starken Anreiz dar und beeinflussen das Weiterbildungs­verhalten nachhaltig positiv. Und: Wer Lehrabgänger/innen fördert, erzielt die langfristigsten Ergebnisse.&nbsp;</li></ul><ul><li>Frauen sind heute in der Höheren Berufsbildung untervertreten (14 % gegenüber 30 % bei den Männern). Der Bildungsgutschein wird zu nötigen Korrekturen beitragen.</li></ul><p>SGB und KV Schweiz gehen bei einer schweizweiten Einführung dieses Gutscheinsystems von Kosten in der Höhe von 120 Mio. Franken pro Jahr aus. Dieser Betrag geht von der Annahme aus, dass rund 40 % der jährlich rund 60 000 LehrabgängerInnen den Gutschein nutzen würden. Bei einer erfolgreichen Nutzung der Gutscheine in den Pilotkantonen werden SGB und KV Schweiz ihre Zusammenarbeit verstärken, um eine schweizweite Lösung zu erreichen.
</p><p>In den angehängten Referaten erläutern</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB, Nationalrat</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Mario Fehr</span><b>,</b> Präsident KV Schweiz, Nationalrat</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Prof. Michèle Rosenheck</span>, Leiterin Berufsbildungspolitik KV Schweiz</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Peter Sigerist</span><b>, </b>Leiter Berufsbildungspolitik SGB</li></ul><p>ihre Position.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-527</guid><pubDate>Wed, 20 May 2009 16:48:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaftsbund sagt Nein zur schädlichen Postliberalisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/gewerkschaftsbund-sagt-nein-zur-schaedlichen-postliberalisierung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sagt klar Nein zur heute vom Bundesrat per Gesetz beantragten Postliberalisierung. Sie ist schädlich: Ausländische Beispiele zeigen, dass damit schlechtere und teuere Dienstleistungen und massives Lohndumping verbunden sind. Die aktuellen gewerkschaftlichen Aktionen gegen den Abbau von Poststellen zeigen, dass die Bevölkerung auf das gute Niveau der Postdienste nicht verzichten will. Innert kürzester Zeit sind fast 120'000 Unterschriften gesammelt worden. Der Bundesrat politisiert mit seiner Postliberalisierung am Volk vorbei.
</p><p>Der SGB wendet sich auch entschieden dagegen, dass das neue Gesetz von der Post nur Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag verlangt. Das geltende Recht verpflichtet sie zum Vertragsabschluss. Auch die so genannte Branchenüblichkeit ist eine ungenügende Sicherheit. Es braucht gegen Lohndumping einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag für die ganze Branche.
</p><p>Der SGB lehnt auch die Umwandlung der Post und der Postfinance in eine Aktiengesellschaft ab. Damit sind weder für die Kundinnen und Kunden noch für die Angestellten Vorteile verbunden sondern nur neue Risiken und weniger demokratischen Einfluss auf den Service public</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-528</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 16:49:00 +0200</pubDate><title>Moratorium für Steuergeschenke an Reiche –  Aktionen gegen Politik des laisser faire</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/moratorium-fuer-steuergeschenke-an-reiche-aktionen-gegen-politik-des-laisser-faire</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes fordern ein Moratorium bei den Steuergeschenken des Bundes für Reiche und hohe Einkommen. Einstimmig haben sie an ihrer heutigen DV diesem Antrag zugestimmt. Die Delegierten verurteilten eine Politik, die unter dem Deckmantel der Familienbesteuerungs­revision die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung zusammen mit dem Ausgleich der kalten Progression bereits 2010 um rund 1 Milliarde Steuerfranken entlastete. Dagegen gehen die übrigen 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung nicht nur leer aus, sie werden 2010 fast 2 Mia. Franken mehr Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Diese Politik ist konjunkturell und sozial selbstmörderisch.
</p><p>Die SGB-Delegierten forderten vom Bundesrat zügig griffige Massnahmen gegen die beängstigende Zunahme der Arbeitslosigkeit. Dazu gehört in erster Linie ein Ausgleich der gesteigerten Krankenkas­senprämien in voller Höhe sowie ein mindestens 5 Mia. Franken schweres Investitionsprogramm. Sie beschlossen, dem hinsichtlich Konjunkturankurbelung zögernden und lediglich mit einem Minipro­gramm liebäugelnden Bundesrat mit gewerkschaftlichen Aktionen Beine zu machen. Diese Aktionen sollen auch gegen den Abbau in den Sozialversicherungen gerichtet sein. Für den 2. Juni 09 sind erste dezentrale Alarm-Demonstrationen vorgesehen (insbesondere gegen den Abbau in der AHV gerichtet), am 19. September soll eine grosse nationale Kundgebung den ersten Höhepunkt einer gewerkschaftlichen Mobilisierung gegen die verantwortungslose Politik des laisser faire darstellen.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Mit allen gegen 3 Nein-Stimmen beschlossen die Delegierten des SGB zudem die Ja-Parole zur IV-Finanzierung (Abstimmung vom 27.9.09). Die IV braucht dringend mehr Geld. Nur so kann ihre weitere Verschuldung gestoppt werden. Dies sahen die Delegierten als notwendig an, um einen neuerlichen - diesmal noch drastischeren - Leistungsabbau in dieser Sozialversicherung zu verhin­dern.
</p><p>Hinweis: Die zwei entsprechend von den Delegierten verabschiedeten Resolutionen finden Sie auf www.sgb.ch</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-529</guid><pubDate>Thu, 07 May 2009 16:51:00 +0200</pubDate><title>Pfui, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/pfui-frau-bundesraetin-widmer-schlumpf</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Ausgerechnet in der jetzigen tiefen Wirtschaftskrise will Justizministerin Widmer-Schlumpf bei Unter­nehmens-Sanierungen die Kündigung erleichtern.&nbsp;
</p><p>Die Revisionsvorschläge des Eidgenössischen Departementes für Justiz und Polizei (EJPD) zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes, die bis zum 8. Mai in Vernehmlassung sind, wollen Sanierungen von maroden Unternehmen so begünstigen, dass Unternehmer im Sanierungsfall die Mitarbeiter/innen schneller auf die Strasse stellen können. Die Zeche für die in Finanznot geratenen Firmen bezahlen&nbsp; damit die Arbeitnehmenden. Denn laut den bundesrätlichen Vorschlägen wird der&nbsp; Käufer einer serbelnden Firma sie neu fristlos entlassen können. Anders als im geltenden Recht soll also der automatische Übergang von Arbeitsverträgen bei Betriebsübernahme wegfallen. Nach dem Willen des EJPD soll der Sanierer zudem den Arbeitnehmenden selbst dann fristlos kündigen können, wenn der Betrieb weitergeführt wird.
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund sind die Vorschläge eine Ohrfeige für die Arbeitneh­menden. Sie müssen bluten für eine Krise, die sie nicht zu verantworten haben.
</p><p>Wegen der Wirtschaftskrise werden sich Unternehmenspleiten häufen. Deregulierungen und Sozialabbau dürfen keine Antwort darauf sein. Es braucht Lösungen, die Arbeitsplätze erhalten und den Mitarbeitenden eine Perspektive bieten. Die aktuelle Wirtschaftskrise verlangt, dass eine gesetzliche Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen eingeführt wird. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-531</guid><pubDate>Wed, 06 May 2009 16:53:00 +0200</pubDate><title>„Buebetrickli“ bei den Gesundheitskosten zu Lasten der Versicherten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/buebetrickli-bei-den-gesundheitskosten-zu-lasten-der-versicherten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrat Couchepin vergaloppiert sich einmal mehr mit seinen Vorschlägen zur Dämpfung der Gesundheitskosten: Auf der einen Seite verspricht er die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten zu senken, gleichzeitig nimmt er den Versicherten das so gesparte Geld wieder über Praxisgebühr und Blockierung des Franchisenwechsels aus der Tasche. Es ist die gleiche Geldschieber- und Verneblungspolitik die er in der Vergangenheit mit den Reserven der Krankenkassen praktiziert hat. So oder so, die Versicherten werden zur Kasse gebeten.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hält nichts von einer Praxisgebühr. Im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld ist die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken und nicht zu schwächen, genau das aber passiert mit der Erhebung einer Praxisgebühr. Getroffen werden mit dieser Massnahme insbesondere chronisch kranke Personen und Haushalte mit tiefen Einkommen. Zudem geht man damit das Risiko einer Unterversorgung ein: kranke Menschen zögern allenfalls den Arztbesuch bis zum letzten Moment hinaus – und die Rechnung wird dadurch letztlich umso höher ausfallen.
</p><p>Tatsache bleibt: Die für nächstes Jahr angekündigte Erhöhung der Krankenkassenprämien wird die Haushaltbudgets stark belasten und die Kaufkraft schwächen. Dies gilt es zu verhindern. Um für tiefere und mittlere Einkommen sowie für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung die Kaufkraft zu stärken fordert der SGB deshalb einen zusätzlichen Beitrag des Bundes zur Verbilligung der Prämien im Umfang der Prämienerhöhung. Bei einer Prämienerhöhung von 10 Prozent sind das 2 Milliarden Franken. Die vorgeschlagenen 200 Millionen Franken sind völlig ungenügend.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-530</guid><pubDate>Wed, 06 May 2009 16:52:00 +0200</pubDate><title>SGB setzt Expertenkommission zu Mindestlöhnen ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-setzt-expertenkommission-zu-mindestloehnen-ein</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz arbeiten heute&nbsp;nur etwas über&nbsp;40 Prozent der Arbeitnehmenden in Berufen mit einem&nbsp;Mindestlohn. Im Vergleich zu anderen Ländern mit gesetzlichen Mindestlöhnen ist das wenig. Verbindliche Mindestlöhne sind das einzige wirksame Instrument, um Lohndumping zu verhindern. Der neueste Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen des Seco zeigt deutlich: In zahlreichen Branchen, die nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, drücken Schweizer Arbeitgeber die Löhne – so z.B. bei Coiffeuren oder im Gesundheits- und Sozialwesen.&nbsp;
</p><p>Zum Schutz der Löhne braucht es eine Mindestlohnoffensive. Der SGB-Vorstand hat heute beschlossen, eine Expertengruppe&nbsp;dazu einzusetzen. Diese Gruppe hat den Auftrag, den Ist- Zustand bei den Mindestlöhnen zu analysieren und abzuklären, in welchen Branchen welche Mindestlöhne erforderlich sind, um die Arbeitnehmenden vor Lohndumping zu schützen. Weiter soll sie evaluieren, mit welchen Instrumenten (Gesamt-, Normalarbeitsverträge oder gesetzliche Vorschriften) Mindestlöhne am erfolgreichsten durchgesetzt werden können. Dabei wird sie auch die Notwendigkeit einer Volksinitiative&nbsp;prüfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-639</guid><pubDate>Wed, 29 Apr 2009 10:36:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2009 – Krise bekämpfen – Jobs und soziale Sicherheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/1-mai-2009-krise-bekaempfen-jobs-und-soziale-sicherheit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB wird den 1. Mai 2009 ganz unter das Motto der Krisenbekämpfung stellen. Er stellt seine Hauptforderungen an das dritte Konjunkturpaket vor. Gleichzeitig werden anhand der Steuerpläne von Bundesrat Merz und der Gefahren in der Arbeitslosenversicherung aufgezeigt, wie sich die Verteilungsfrage in aller Härte wieder stellt – und mit welchen Vorschlägen wir diese entschärfen wollen. In diesem Zusammenhang werden auch die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung behandelt.&nbsp;
</p><p>Angehängt sind Beiträge von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, SGB-Chefökonom</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Christine Goll</span>, SGB-Vize-Präsidentin und Präsidentin VPOD</li></ul><p>sowie der Aufruf des SGB zum 1. Mai.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Gesundheit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-532</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2009 16:54:00 +0200</pubDate><title>In die Zukunft der Schweiz investieren - Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/in-die-zukunft-der-schweiz-investieren-jugendarbeitslosigkeit-bekaempfen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitnehmende, die in einer Rezession die Stelle wechseln oder eine Stelle suchen müssen, sind einem besonders hohen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Jugendliche und junge Erwachsene nach der Ausbildung befinden sich genau in dieser Situation. Wenn nichts dagegen unternommen wird, wird die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stark ansteigen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB rechnet damit, dass ohne Gegenmassnahmen Ende 2009 rund 35'000 junge Erwachsene im Alter von 15 bis 24 Jahren als arbeitslos registriert sein werden – also fast doppelt so viele wie im März 2009 (22’128 Arbeitslose).&nbsp;
</p><h3>Rezessionsverstärkende Politik erhöht Jugendarbeitslosigkeit</h3><p>Bund, Kantone und Gemeinden werden 2010 eine rezessionsverstärkende Politik betreiben: Steigende Krankenkassenprämien, eine Erhöhung der CO2-Abgabe etc. kosten über 2 Mrd. Fr. Kaufkraft. Kantone und Gemeinden sind bei den Ausgaben auf einem Sparkurs. Wenn im 3. Konjunkturpaket keine Massnahmen gegen die rezessionsverstärkende Politik ergriffen werden, wird sich das Problem der Jugendarbeitslosigkeit weiter akzentuieren.&nbsp;
</p><h3>LehrabgängerInnen weiter beschäftigen</h3><p>Der SGB hat bereits zu Beginn des Jahres konkrete Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen präsentiert (s.&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>). Im Vordergrund steht dabei die Weiterbeschäftigung von LehrabgängerInnen im Betrieb. Die Jungen sind die Zukunft der Schweiz und der Schweizer Wirtschaft. Wenn die Firmen zu ihnen nicht Sorge tragen, verpassen sie es, in ihre eigene Zukunft zu investieren. Die Unternehmen haben in den letzten Jahren im Aufschwung gut verdient. Die Kassen in den meisten Firmen sind gut gefüllt, so dass sie in der Lage sind, ihren LehrabgängerInnen in der Krise eine Perspektive zu bieten und sie weiter zu beschäftigen.
</p><p>LehrabgängerInnen, die nach der Lehre keine Stelle finden, sollen eine Zusatzausbildung machen können (z.B. im Bereich Fremdsprachen, Technik, Informatik). Solche Zusatzausbildungen sind aktiv zu fördern. Der Bund soll im dritten Konjunkturpaket Geld dafür einsetzen.&nbsp;
</p><p>Das Angebot an Praktikumsstellen muss ausgebaut werden. Allerdings dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze durch Praktika verdrängt werden. Praktika müssen eine Ausbildungskomponente haben. Der SGB begrüsst einen Ausbau des Angebots bei den Praktikumsfirmen (vermehrt Angebote auch ausserhalb des kaufmännischen Bereichs). Die Dauer von Berufs- und Ausbildungspraktika sollte verlängert werden.
</p><h3>Drohendem Lehrstellenmangel entgegenwirken</h3><p>Die Lehrstellensituation wird sich in nächster Zeit verschärfen. Damit Jugendliche nach der Schule eine Anschlusslösung haben, braucht es daher besondere Anstrengungen.&nbsp;
</p><p>Die Kantone müssen durch einen verstärkten Einsatz der Lehrstellenförderer zusätzliche Lehrstellen schaffen. Sie müssen Betriebe, die alleine keine vollwertige Lehre anbieten können, beim Aufbau von Lehrbetriebsverbünden helfen.&nbsp;
</p><p>Im Gesundheits- und Sozialwesen herrscht Mangel an qualifiziertem Betreuungspersonal. Indem hier rasch zusätzliche Lehrstellen geschaffen werden, erhalten Jugendliche eine attraktive Perspektive und die Schweizer Bevölkerung eine Linderung des Personalmangels.&nbsp;
</p><p>Die Kantone müssen mit Hilfe des Bundes zusätzliche Berufsbildungsangebote schaffen. Wenn das Angebot an dualen Ausbildungsplätzen zu gering ist, bieten diese Lernorte eine gute Alternative.
</p><p>Die Betreuung beim Übertritt von der Schule in die Lehre kann durch eine Berufsberatung sowie durch Mentoring- und Coachingprogramme verbessert werden. Die Kantone müssen genügend Übergangsmassnahmen wie Brückenangebote, Motivationssemester und Case-Management schaffen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-533</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2009 16:55:00 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmenden wurden die Früchte des Aufschwungs vorenthalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmenden-wurden-die-fruechte-des-aufschwungs-vorenthalten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute vom Bundesamt für Statistik vorgestellte Lohnindex 2008 zeigt mit dem durchschnittlichen Anstieg der Nominallöhne im Jahr 2008 um 2 % bei gleichzeitiger Erhöhung der Inflation um 2,4 % einen Reallohnverlust von 0,4 % für das vergangene Jahr. Die Arbeitnehmenden hatten 2008 real nicht nur weniger Geld im Portemonnaie als ein Jahr zuvor, der Rückgang hat zugleich die - zumeist bescheidenen - Reallohnanstiege der Jahre zuvor beinahe wieder zunichte gemacht. Der durchschnittliche Reallohnanstieg betrug von 2004 bis 2008 somit lediglich 0,1 % pro Jahr. Mit anderen Worten: der jüngste wirtschaftliche Aufschwung hat sich für die Arbeitnehmenden fast zur Nullrunde entwickelt; es sind ihnen die Früchte des Aufschwungs vorenthalten worden. Verantwortlich für den Reallohnknick des vergangenen Jahres ist die Erdöl-Preisexplosion, ihrerseits wiederum ein Resultat der Spekulation.&nbsp;
</p><p>Beunruhigend ist, dass 2007 und 2008 der Abstand zwischen Männer- und Frauensalären angewachsen ist. Fazit: Den verbreiteten patronalen Lippenbekenntnissen zu mehr Lohngleichheit folgen keine Taten.
</p><p>Den Befund eines Aufschwungs fast ohne Früchte für die, die ihn geschaffen haben, werden die Resultate der 2008 abgeschlossenen Verhandlungen korrigieren. In den Verhandlungen ist jeweils die Teuerung des abgelaufenen Jahres relevant, die hohe Teuerung im Jahre 2008 war somit ein Kriterium der Lohnabschlüsse für das Jahr 2009. Viele dieser Abschlüsse haben eine Drei vor dem Komma und dürften deshalb – bei niedrig zu veranschlagender Inflation – für eine Korrektur des „schlechten Jahres“ 2008 sorgen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-534</guid><pubDate>Thu, 23 Apr 2009 16:56:00 +0200</pubDate><title>Viele Verstösse erfordern Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/viele-verstoesse-erfordern-massnahmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bericht des Seco zu den Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit im Jahre 2008 belegt in aller Deutlichkeit, wie wichtig die flankierenden Massnahmen für den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen sind. Bei rund 28'000 kontrollierten Betrieben wurden fast 4000 Lohnverstösse aufgedeckt. Das entspricht 14 Verstössen auf 100 Betriebe. Die Zahl der Lohnverstösse ist im Vergleich zu den Jahren 2006/07 nicht zurückgegangen.
</p><h3>Dringend mehr Kontrollen bei inländischen Arbeitgebern&nbsp;</h3><p>Verschärft hat sich die Situation bei den Schweizer Arbeitgebern. Die vorgesehene Erhöhung der Anzahl Kontrollen bei inländischen Firmen ist daher eine wichtige Massnahme. Besonders bedenklich ist die starke Zunahme der Verstösse in den Branchen „Gesundheits- und Sozialwesen“ sowie bei den „Coiffeursalons und Kosmetikinstituten“. In beiden Branchen hat die Verstossquote gegenüber der Berichtserstattungsperiode 2006/07 deutlich zugenommen. Bei der Coiffeurbranche hat der seit Anfang 2007 anhaltende vertragslose Zustand zu einem Druck auf die Löhne geführt. Ohne Schutz durch einen GAV werden die bereits sehr tiefen Löhne in dieser Branche noch weiter unter Druck kommen.
</p><h3>Verstösse gegen die Meldepflicht</h3><p>Gegenüber der letzten Berichtsperiode haben die Meldeverstösse deutlich zugenommen. Eine Firma, die sich nicht meldet, kann nicht kontrolliert werden. Für den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen ist es daher unerlässlich, dass die Firmen korrekt melden. Die Hoffnung, dass die neue Internetseite die Lage verbessern wird, dürfte sich als trügerisch erweisen. Solange nicht jeder Meldeverstoss gebüsst wird, werden Meldeverstösse an der Tagesordnung sein.
</p><h3>Problem Scheinselbständige</h3><p>Ein grosses Problem stellen die Scheinselbständigen dar. Knapp ein Viertel der Kontrollen ergab, dass Dienstleistungserbringer sich fälschlicherweise als selbständig deklariert haben. Das Problem hat sich verschärft. In der Berichtsperiode 2006/07 lag der Anteil der Scheinselbständigen noch bei 11 Prozent.
</p><h3>Schlechte Zahlungsmoral bei den Bussen</h3><p>Die Zahlungsmoral bei den Bussen ist nach wie vor mangelhaft. In gewissen Kantonen werden nur 50 bis 60 Prozent der Bussen bezahlt. Eine Lösung für dieses Problem ist die Einführung von Kautionen in AVE GAV.
</p><h3>Keine Sanktionen bei Verstössen gegen Normalarbeitsverträge&nbsp;</h3><p>Nach wie vor besteht keine Rechtsgrundlage, Verstösse gegen Normalarbeitsverträge (NAV) von Amtes wegen zu sanktionieren. Das, obwohl die Zahl der Arbeitsverhältnisse, bei denen die Löhne durch einen NAV geschützt ist, im Steigen begriffen ist. Das Parlament muss dafür eine Rechtsgrundlage schaffen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-536</guid><pubDate>Wed, 22 Apr 2009 16:58:00 +0200</pubDate><title>Konjunkturrisiko Staat – Bundesrat muss Volksauftrag ausführen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/konjunkturrisiko-staat-bundesrat-muss-volksauftrag-ausfuehren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat drückt sich weiter um ein Konjunkturprogramm für 2010 herum. Er will erst die Prognosen vom Juni abwarten, bis er sich entscheidet. Dabei ist bereits heute klar, dass der Staat für die Schweiz eines der grössten Konjunkturrisiken darstellt. Statt die Konjunktur zu stützen, werden der Staat und Teile der Sozialversicherungen (Krankenkassen, EO) die Rezession im kommenden Jahr noch verstärken, indem beispielsweise&nbsp;</p><ul><li>über die Erhöhung der Krankenkassenprämien den Schweizer Haushalten Kaufkraft in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken genommen wird,</li></ul><ul><li>die Kantone und Gemeinden im kommenden Jahr einen Sparkurs fahren werden,</li></ul><ul><li>die Erhöhung der CO<sub>2</sub>-Abgabe und die Erhöhung der EO-Beiträge die Kaufkraft der Schweizer Haushalte weiter verringert.&nbsp;</li></ul><p>Das Schweizer Volk hat dem Bundesrat in der Bundesverfassung den Auftrag erteilt, aktiv die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Mit seiner Zauderpolitik widerspricht der Bundesrat diesem Auftrag.&nbsp;
</p><p>Damit die Krise im kommenden Jahr nicht verstärkt wird, müssen die KV-Prämienerhöhungen von 2 Milliarden Franken durch Prämienverbilligungen mindestens im selben Ausmass aufgefangen werden. Die vom EDI vorgeschlagenen 200 bis 300 Millionen Franken sind ein Hohn. Gegen die rezessionsverstärkende Sparpolitik der Kantone und Gemeinden braucht es ein Investitions-programm. Und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind Massnahmen im Bereich Weiterbildung und Arbeitslosenversicherung notwendig.&nbsp;</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-535</guid><pubDate>Wed, 22 Apr 2009 16:57:00 +0200</pubDate><title>Der bundesrätliche Blindflug in der Postpolitik geht weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/der-bundesraetliche-blindflug-in-der-postpolitik-geht-weiter</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Monopolgrenze bei der Briefpost von 100 Gramm auf 50 Gramm zu senken, erhöht mitten in der Krise den Abbau-Druck auf die bundeseigene Post. Der Bundesrat setzt damit seine ideologisch gefärbte Postpolitik fort. Ein hoch riskanter Blindflug geht weiter. Dies trotz starkem Widerstand im Parlament und grosser Skepsis in der Bevölkerung, die noch mehr Abbau bei den früher vorzüglichen Schweizer Postdiensten befürchtet. Ein Blick nach Europa zeigt die negativen Folgen der Liberalisierung: höhere Preise und Lohndumping.
</p><p>Dennoch senkt der Bundesrat überstürzt die Monopolgrenze bei Briefen auf 50 Gramm und will später den Postmarkt vollständig liberalisieren. Beispiele in Europa sind abschreckend: Die Anstellungsbedingungen bei den privaten Anbietern sind viel schlechter als bei der staatseigenen Post, führen aber auch bei ihr zu grossem Lohndruck. In Deutschland musste die Regierung einen gesetzlichen Mindestlohn erlassen, um Löhne unter der Armutsgrenze zu stoppen. Deshalb fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nochmals mit aller Deutlichkeit eine sofortige sozialpartnerschaftliche Regelung der Anstellungsbedingungen mit einem allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die ganze KEP&amp;Mail-Branche.&nbsp;
</p><p>Es geht auch um die unverzichtbare gute postalische Grundversorgung für die Wirtschaft und die Bevölkerung in der ganzen Schweiz. Die Post muss deshalb ihr unbegründetes Projekt zur Überprüfung weiterer 500 Poststellen sofort zurück nehmen. Die bundeseigene Post muss sich ihrer regionalpolitischen Verantwortung bewusst werden und gerade in der heutigen Wirtschaftslage das Dienstleistungsangebot und die guten Arbeitsplätze in der ganzen Schweiz auf dem heutigen Niveau gewährleisten.</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-537</guid><pubDate>Wed, 15 Apr 2009 17:00:00 +0200</pubDate><title>SGB lehnt unsoziale Praxisgebühr ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-lehnt-unsoziale-praxisgebuehr-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund&nbsp;(SGB) hält nichts von einer Praxisgebühr. Im gegenwärtigen wirschaftlichen Umfeld ist die Kaufkraft zu stärken und nicht zu schwächen, genau das aber passiert mit der Erhebung einer Praxisgebühr. Getroffen werden mit dieser Massnahme einmal mehr chro­nischkranke Personen und pflegebedürftige Frauen und Männer die auf regelmässige Arztbesuche angewiesen sind. Pflegebedürftige werden Mehrbelastungen zu tragen haben, denn die Neuordnung der Pflegefinanzierung bürdet ihnen schon eine PatientInnenbeteiligung von 20 Prozent auf.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Der&nbsp;SGB unterstützt nachhaltig wirkende, kostenlenkende und kostendämpfende Massnah­men.&nbsp;Die von den Gewerkschaften und Berufsverbänden des Gesundheitswesens geforderte,&nbsp;flächendeckende Einführung einer persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) ist dafür ein gutes Beispiel. Die nationalrätli­che Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat es in der Hand&nbsp;noch vor der Sommer­pause im Rahmen der Mana­ged-Care-Vorlage, die zur Zeit in einer Subkommission vorberaten wird,&nbsp;die PGS zu beschliessen.
</p><p>Im Zentrum der PGS steht die hausärztliche&nbsp;Erstversorgung. Sie übernimmt die Überweisung an an­dere Leistungserbringer und hat dabei die gesamte Behandlungskette im Blick. So wird die Qualität gewährleistet, Doppelspurigkeiten werden eliminiert und die Kosten mangelnder Koordination aus­geschaltet.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-703</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2009 17:09:00 +0200</pubDate><title>SGB unterstützt vollumfänglich das Referendum gegen die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-unterstuetzt-vollumfaenglich-das-referendum-gegen-die-senkung-des-bvg-umwandlungssatzes</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Senkung würde vor allem diejenigen Versicherten in der zweiten Säule hart treffen, die nur niedrige Renten aus dem BVG-Minimum zu erwarten haben. Eine Kürzung dieser ohnehin schon kleinen Renten wäre für viele künftige Rentnerinnen und Rentner existenzgefährdend. Diese Bezüger niedriger Einkommen sind nicht in der Lage, die Kürzung des Umwandlungssatzes und damit der künftigen Rente zum Beispiel durch Ersparnisse zu kompensieren.
</p><p>Ein wichtiger Grund für diese Senkung ist das Geschäft mit der Altersvorsorge, das ein riesiger Wachstumsmarkt für die Versicherungsbranche ist – und dazu gehört auch die obligatorische zweite Säule. Vor allem die Lebensversicherer sind hier stark engagiert. Natürlich wollen die Versicherer an diesem Geschäft&nbsp; tüchtig verdienen. Und sie wissen: Je tiefer der Satz ist, mit dem sie das angesparte Kapital in eine Rente umwandeln müssen (Umwandlungssatz), desto höher ist ihr Gewinn.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
</p><p>Es ist deshalb keine Überraschung, dass die Versicherer und ihre Lobby-Parlamentarier im National- und Ständerat seit Jahren einen tieferen Umwandlungssatz fordern. 
</p><h3>Warum ein Referendum?</h3><p>Die geplante Rentensenkung verletzt das in der Verfassung verankerte Ziel der Altersvorsorge. In Artikel 113 der Bundesverfassung heisst es nämlich: „Die berufliche Vorsorge ermöglicht zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.“ Diese Vorschrift wird mit der geplanten Rentensenkung – zumindest für die tieferen Einkommen – klar verletzt. Bei Änderungen der Verfassung hat in unserem Land das Volk das letzte Wort. Es soll auch das letzte Wort haben, wenn ein in der Verfassung verankertes Ziel durch eine Gesetzesänderung verletzt wird. Das Referendum schafft diese Möglichkeit.
</p><p>&nbsp;</p><p>Falls ein Abbau beim Umwandlungssatz aus finanztechnischen Gründen unausweichlich wird – was im vorliegenden Fall alles andere als klar ist –, müssen gleichzeitig Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus ergriffen werden – zum Beispiel durch eine Erhöhung der AHV-Rente.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-538</guid><pubDate>Mon, 06 Apr 2009 17:01:00 +0200</pubDate><title>Couchepin verstärkt mit forciertem Sanierungsdruck die Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/couchepin-verstaerkt-mit-forciertem-sanierungsdruck-die-krise</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wendet sich gegen die vom Departement Couchepin heute verlangte forcierte Sanierung der Pensionskassen. Das Bundesamt für Sozialversicherung rät dabei sogar bei geringen Unterdeckungen zu schnellen Sanierungsmassnahmen. So eine Politik ist unnötige Panikmache und verstärkt die Wirtschaftskrise.
</p><p>Sanierungsmassnahmen bedeuten für die Erwerbstätigen wegen höheren Beiträgen oder bei den Pensionierten wegen tieferen Renten in erster Linie schmerzhaften Kaufkraftverlust. Diese Politik ist nicht nur konjunkturpolitisch falsch, sie verunsichert auch unnötig pessimistisch in der Krise. Der SGB hat dem Bundesrat frühzeitig geschrieben, mit Blick auf die Kaufkraft die Aufsichtsbehörden zur Zurückhaltung zu mahnen. Jetzt macht er das Gegenteil und rät zu Sanierungen, wo bisher davon nie die Rede gewesen war.
</p><p>Besonders stossend ist, dass das BSV die Gelegenheit benutzt, für die Senkung des Umwandlungs­satzes zu werben, wogegen das Referendum mit über 150'000 Unterschriften erfolgreich zustande gekommen ist. Die kurzfristigen Sanierungen haben nichts mit dem langfristig wirkenden Umwandlungssatz zu tun. Gemeinsam ist beiden nur, dass die Bundespolitik die Renten der Pensionskassen senken will. Ohne flankierende gleichwertige Erhöhung der AHV-Renten ist dies sozialpolitisch verantwortungslos und inakzeptabel.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-539</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2009 17:01:00 +0200</pubDate><title>Protest gegen willkürliche Entlassung – Parolen zum 17. Mai</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/protest-gegen-willkuerliche-entlassung-parolen-zum-17-mai</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand, der heute in Bern getagt hat, erklärt der am 18. Februar von Manor Genf entlassenen Verkäuferin Marisa Pralong und der betroffenen Gewerkschaft Unia in ihren Bemühungen um eine Wiederanstellung seine volle Unterstützung. Marisa Pralong, Delegierte der Gewerkschaft Unia, erhielt die Kündigung, weil sie sich in einem Zeitungsartikel kritisch über die Arbeitsbedingungen während den Nachtverkäufen zu Jahresende geäussert hatte. Die Kündigung stellt zudem eine klare Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit dar. Sie bildet einen schlagenden Beweis dafür, dass - wie auch die Internationale Arbeitsorganisation festhält - Gewerkschaftsvertreter in der Schweiz nur ungenügend gegen missbräuchliche Kündigung geschützt sind.&nbsp;
</p><p>Eine Solidaritätsbotschaft hat der SGB-Vorstand auch an die Hausärzte und das Praxis- und Laborpersonal verfasst, die heute für das Anliegen einer funktionierenden, medizinischen Grund­versorgung auf der Strasse protestieren.&nbsp;
</p><p>Beschlossen hat der SGB zudem die Parolen für den eidgenössischen Urnengang vom 17. Mai. Der SGB empfiehlt ein Ja zum Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin. Dieser schafft eine Grundlage dafür, dass die ärztliche Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufgenommen wird, was sich letztlich in einer Kostensenkung auswirken dürfte. Zur Revision des Ausweisgesetzes (biometrische Pässe) hat der SGB-Vorstand beschlossen, keine Parole zu fassen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-540</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2009 17:03:00 +0100</pubDate><title>Recht auf Weiterbildung: Jetzt sofort anpacken!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/recht-auf-weiterbildung-jetzt-sofort-anpacken</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der heute bekannt gegebene Bericht des EVD zur Weiterbildungspolitik des Bundes bestätigt und erhärtet die Bedürfnisse nach einer kohärenten Weiterbildungspolitik für die Schweiz.
</p><p>Die aktuelle Krise unterstreicht noch deutlicher: Wer einen zu kleinen Bildungsrucksack hat, ist auf dem Arbeitsmarkt am stärksten durch Arbeitslosigkeit bedroht. Seit langem fordern die Gewerkschaften deshalb ein Recht auf Weiterbildung. Es wird insbesondere die Lage jener markant verbessern, die seit der Volksschule schlechtere Bildungschancen haben und von den Arbeitgebern kaum gefördert werden.
</p><p>Mit einem neuen Weiterbildungsgesetz ist dieses Recht auf Weiterbildung für alle nun zu schaffen. Angesichts der akuten Probleme darf nicht getrödelt werden.
</p><p>Die Gewerkschaften werden sich an einer Expertenkommission für die Erarbeitung eines Weiterbil­dungsgesetzes beteiligen. Sie verlangen aber auch, dass diese ihre Vorschläge rasch und zielgerich­tet erarbeitet.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-541</guid><pubDate>Fri, 20 Mar 2009 17:04:00 +0100</pubDate><title>Kerngesunde AHV – trotz Anlageverlust</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kerngesunde-ahv-trotz-anlageverlust</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch die AHV und die EO sind Opfer der Finanzmarktkrise geworden. Der Anlageverlust ist der grösste in der Geschichte der AHV. Er hat hart erarbeitete Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber vernichtet und ist schmerzhaft.&nbsp;
</p><p>Noch bemerkenswerter ist jedoch das sensationelle „Umlageergebnis“ (Versicherungsergebnis): Entgegen allen Prognosen aus dem Bundeshaus und trotz steigender Anzahl RentnerInnen und regelmässigen Rentenanpassungen hat die AHV eine sensationelles Versicherungsergebnis von über 2 Milliarden Franken erwirtschaftet. Positive Versicherungsergebnisse weist die AHV in ununterbrochener Folge schon seit 2000 aus, entgegen allen Unkenrufen bezüglich der demographischen Entwicklung.
</p><p>Es ist davon auszugehen, dass die Wirtschaftskrise in nächster Zeit einen negativen Einfluss auch auf die Versicherungsrechnung der AHV haben wird. Die AHV ist jedoch kerngesund und wird auch diese Krise überstehen. Sie stand und steht nicht vor dem immer wieder behaupteten Kollaps, sondern erweist sich im Gegenteil als äusserst solides Sozialwerk.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-640</guid><pubDate>Tue, 17 Mar 2009 10:49:00 +0100</pubDate><title>Alarmierende Konjunkturprognosen: Jetzt braucht es schnelle Taten statt Worte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/alarmierende-konjunkturprognosen-jetzt-braucht-es-schnelle-taten-statt-worte</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die alarmierenden Prognosen über die Entwicklung der Konjunktur folgen sich Schlag auf Schlag. Nach der Nationalbank muss jetzt auch das Seco seine Voraussagen über die Konjunkturentwicklung nach unten korrigieren.
</p><p>Letzte Woche hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) am Krisengipfel der Sozialpartner mit Bundesrätin Doris Leuthard konkrete und kurzfristig realisierbare Massnahmen zur Stützung der Konjunktur vorgeschlagen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Arbeitslosenversicherung, die mit ihren Leistungen die Kaufkraft stützt. Die Vorschläge des SGB sind von Bundesrätin Leuthard und der Verwaltung zur Prüfung entgegengenommen worden.
</p><p>In den angehängten Beiträgen von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Nationalrat Paul Rechsteiner</span>, Präsident SGB</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Andreas Rieger</span>, Vizepräsident SGB und Präsident Unia</li></ul><ul><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, Chefökonom SGB</li></ul><p>stellt der SGB seine Positionen und Forderungen dar.</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-702</guid><pubDate>Fri, 06 Mar 2009 17:07:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit – Die Gewerkschaften bleiben dran!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-die-gewerkschaften-bleiben-dran</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist höchste Zeit für Lohngleichheit – Lohngleichheit jetzt!&nbsp; Denn auch nach 28 Jahren Verfassungsgebot und 13 Jahren Gleichstellungsgesetz sind die Löhne der Frauen im Durchschnitt deutlich tiefer als jene der Männer.&nbsp; Mit dem Equal Pay Day – den der SGB und seine Verbände unterstützen, mittragen und mitprägen – und dem 8. März, dem Internationalen Tag der Frau, fordern Frauen mit Nachdruck die Lohngleichheit. 
</p><p>Der standardisierte monatliche Bruttolohn (Median) der Frauen im privaten Sektor beträgt im Jahr 2006 Fr. 4'875.--, jener der Männer Fr. 6'023.--. Dies entspricht einer Lohndifferenz von 19.1 %. Der Fairpay-Lohnrechner (<a href="http://www.lohngleichheit.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohngleichheit.ch</a>) zeigt anhand des persönlichen Profils den Unterschied zwischen Frauen- und Männerlöhnen. Die Löhne sind seit 1994 für Männer wie Frauen angestiegen. Doch der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern nimmt nur langsam – viel zu langsam - ab: 1994 betrug er 23.8%. Gut 4 Prozent in 15 Jahren - ein Schneckentempo!&nbsp; Das soll sich ändern. Deshalb fordern Gewerkschaften Lohngleichheit jetzt! Auch im öffentlichen Sektor besteht Handlungsbedarf!
</p><p>Im öffentlichen Sektor (Kantone) sind die Unterschiede auf einem ähnlichen Niveau. Im Jahr 2006 beträgt der standardisierte monatliche Bruttolohn (Median) der Frauen Fr. 6'595, derjenige der Männer Fr. 8'124.--. Die Differenz beläuft sich auf 18.8%. Sie nahm seit 1998 (22.5) relativ stetig ab, hat sich jedoch zwischen 2004 und 2006 kaum verändert.
</p><h3>Lohngleichheit eine alte gewerkschaftliche Forderung</h3><p>Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit gehörte zu den ersten gewerkschaftlichen Forderungen. Politisch und rechtlich durchgesetzt werden konnte sie in der Schweiz erstmals im Jahre 1981 mit dem Verfassungsartikel „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. 1996 folgte das Gleichstellungsgesetz. Der am 2. März 2009 gestartete Lohngleichheitsdialog der Sozialpartner ist ein weiterer Meilenstein auf diesem Weg und öffnet eine neue Perspektive für eine alte Forderung.
</p><h3>Gemeinsam für die Lohngleichheit unterwegs</h3><p>Schweizweit werden in den kommenden Tagen viele Lohngleichheits-Aktionen von Gewerkschaften und Frauenorganisationen stattfinden. Dabei geht es immer um einen „fairen“ Lohn. Dazu wiederum gehört der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Gestaltung und Umsetzung von Lohnsystemen dürfen deshalb nicht zu Diskriminierungen zwischen Mann und Frau führen. Gewerkschaften fordern Gleichstellungsgerechte und transparente Lohnsysteme. Löhne müssen zudem periodisch auf Lohndiskriminierung zwischen Mann und Frau überprüft werden.
</p><h3>Zwei neue Publikationen zur Umsetzung der Lohngleichheit</h3><p>Soeben hat der SGB zwei neue Publikationen zu Fairplay beim Lohn für Frauen und Männer verfasst. 
</p><p>Beide Publikationen befassen sich mit der Frage, wie die Unternehmen den Lohn festsetzen. Die 43 A4-Seiten starke Publikation<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> bietet einen erhellenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Lohnfestsetzung im Unternehmen. Sie ist für alle gedacht, die sich gewerkschaftlich oder beruflich mit Lohnsystemen befassen. Sie zeigt Chancen und Risiken einzelner Lohnfestsetzungsmechanismen, durchleuchtet sie kritisch aus Gleichstellungssicht und weist auf Diskriminierungsfallen hin. Die zweite, kleine Broschüre<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a> ist als Einstieg in die Problematik für ein breites Publikum konzipiert. 
</p><p>Links: 
</p><p><a href="http://www.lohngleichheit.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohngleichheit.ch</a>; <a href="http://www.equalpayday.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.equalpayday.ch</a>; www. sgb.ch
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Fairplay beim Lohn für Frauen und Männer. Lohnfestsetzung im Unternehmen (Kosten Fr. 10.--)
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a> Fairplay beim Lohn….für Frauen und Männer! Versehen und mitprägen! (gratis)
</p><p>&nbsp; Der Fairpay-Lohnrechner sowie beide Publikationen wurden vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Frau und Mann im <br> &nbsp; Rahmen der Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz unterstützt</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-641</guid><pubDate>Mon, 02 Mar 2009 10:57:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheitsdialog: Eine neue Perspektive für eine alte Forderung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheitsdialog-eine-neue-perspektive-fuer-eine-alte-forderung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Vereinbarung der Spitzenverbände über den Lohngleichheitsdialog wird ein neues, überraschendes und innovatives Kapitel bei der (zu) lange nicht eingelösten Realisierung des verfassungsmässigen Anspruchs auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit aufgeschlagen. Das ist umso bemerkenswerter, als noch vor zwei Jahren aus gewerkschaftlicher Sicht eine äusserst ernüchternde Bilanz aus der offiziellen Evaluation nach zehn Jahren Gleichstellungsgesetz gezogen werden musste, dies umso mehr, als die Arbeitgeberverbände, der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien nicht bereit waren, die in der Evaluation des Gleichstellungsgesetzes vorgeschlagenen Verbesserungen des gesetzlichen Instrumentariums umzusetzen. Der jetzt vorgeschlagene Weg ist insofern innovativ, als nun nach dem Erfolgsmodell der flankierenden Schutzmassnahmen zur Personenfreizügigkeit in einem sensiblen Bereich des Arbeitsmarktes zum zweiten Mal innert weniger Jahre für ein Reformprojekt der Weg der Sozialpartnerschaft eingeschlagen wird; angesichts der oft diametral entgegengesetzten Interessen der ArbeitnehmerInnen- und der Arbeitgeberseite ist dies alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Folgerichtig ist der nun mit einem beträchtlichen Aufwand eingeleitete Versuch, ein altes Problem endlich praktisch zu lösen, insofern, als die Wirtschaft sich nun selber darum bemüht, eine stossende Ungerechtigkeit zu beseitigen, die in der Wirtschaft verursacht wurde und wird. Der Verfassungsartikel über die Lohngleichheit war ja gewissermassen eine Notmassnahme durch staatliche Normsetzung, nachdem die Marktmechanismen hier nicht weiterhelfen.
</p><p>Bei dieser Gelegenheit soll nochmals daran erinnert werden, dass der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zu den ältesten gewerkschaftlichen Forderungen überhaupt gehört. Rechtlich durchgesetzt werden konnte diese Forderung in der Schweiz erstmals mit dem Verfassungsartikel von 1981 „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Ein weiterer Meilenstein war 1996 das Gleichstellungsgesetz. Die meisten seither eingereichten Klagen wurden gewerkschaftlich unterstützt oder getragen. Zusammen mit der Mindestlohnkampagne, die vor allem den weiblich geprägten Tieflohngruppen geholfen hat, sorgten die mehrheitlich erfolgreichen Klagen wenigstens für gewisse, wenn auch ungenügende, Fortschritte bei der Realisierung des Lohngleichheitsanspruchs.&nbsp;
</p><p>Rückblickend war es ein Vorläufer der heute vorliegenden Vereinbarung der Sozialpartner, als die SGB-Gewerkschaften anlässlich der Lohnmedienkonferenz vom August 2007 die Grossunternehmen der Schweiz aufforderten, bezüglich Lohngleichheit nun voranzugehen und die Löhne in ihrem Unternehmen mit dem neuen Lohngleichheitsinstrument des Bundes (Logib) zu überprüfen (unter Einbezug der Gewerkschaften). Dass die Gewerkschaften diesen Appell in ihre Forderungspakete für die Lohnrunde aufnahmen, blieb nicht wirkungslos. In verschiedenen Unternehmen von der Post bis zur Swisscom und Cablecom (Gewerkschaft Kommunikation) und von Nestlé Konolfingen bis zu Lindt &amp; Sprüngli Kilchberg (Gewerkschaft Unia) sind diese sozialpartnerschaftlichen Lohnüberprüfungen inzwischen aufgegleist. Der Lohngleichheitsdialog muss also nicht bei Null beginnen.&nbsp;
</p><p>Die Schweiz verfügt bekanntlich über eine leistungsfähige, innovative und über alles gesehen strukturstarke Wirtschaft. Die Basis dafür sind gut ausgebildete und motivierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die massive Erhöhung der Frauenerwerbsquote ist eine der zentralen Veränderungen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt der letzten 20 bis 30 Jahre. Auf diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass die Schweiz im internationalen Umfeld bezüglich Chancengleichheit und Lohngleichheit der Geschlechter weit hinterherhinkt.&nbsp; Es braucht jetzt in diesem Bereich einen entscheidenden Modernisierungsschritt - im Interesse der Wirtschaft und der Gesellschaft.
</p><p>Angehängt befindet sich ein Rückblick von<span style="font-weight: bold;">&nbsp;Christina Werder</span>, Zentralsekretärin SGB.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-701</guid><pubDate>Mon, 02 Mar 2009 00:00:00 +0100</pubDate><title>Die Kündigung von Marisa Pralong muss zurückgenommen werden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-kuendigung-von-marisa-pralong-muss-zurueckgenommen-werden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Koalitionsrecht, das heisst das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und auf gewerkschaftlicheBetätigung, gehört wie das Verbot der Kinder- und der Zwangsarbeit zum fundamentalen Kern derArbeitsrechte, die weltweit unabhängig davon gelten, ob sie von den Staaten anerkannt werden odernicht. Die Schweiz ist Sitzstaat der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie hat die Koalitionsfreiheitsowohl in der Verfassung (Art. 28 BV) wie auch durch die von der Schweiz ratifizierten internationalenKonventionen anerkannt. Für die Schweiz gelten die UNO-Menschenrechtspakte und die Europäische Menschenrechtskonvention genauso wie die Übereinkommen 87 und 98 der ILO. Alle diese Regelwerkegewährleisten das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und Betätigung.<br></p><p>Auf dem Hintergrund dieser Rechtslage verstösst die Kündigung der Gewerkschaftsdelegierten MarisaPralong wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung gegen elementare Grundrechte, die in jederDemokratie gewährleistet sein müssen. Sie berührt deshalb nicht nur die individuellen Interessen vonMarisa Pralong. Sie ist gleichzeitig ein flagranter Angriff auf das Recht der gewerkschaftlichen Betätigung.Und ein Angriff auf die Gewerkschaften und die Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer schlechthin, die zum Schutz ihrer Arbeitsbedingungen auf Gewerkschaften angewiesen sind.Die Kündigung von Marisa Pralong muss deshalb zurückgenommen werden.Diese Forderung gilt auch dann, und erst recht, wenn der Kündigungsschutz für Gewerkschaftsdelegierteim schweizerischen Gesetzesrecht, dem OR, nur ungenügend ausgestaltet ist. Die Grundrechte – und damit die Koalitionsfreiheit – sind auch dann gültig, wenn das OR keinen ausreichendenKündigungsschutz vorsieht, der in diesen Fällen nur die Aufhebung der grundrechtswidrigen Kündigungbedeuten kann. Weil das interne schweizerische Arbeitsrecht den Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen nicht gewährleistet, hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Jahre 2003 zum erstenMal in seiner Geschichte beim Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der ILO eine Klage eingereicht. ImNovember 2006 hiess der Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, beigewerkschaftsfeindlichen Kündigungen einen Kündigungsschutz zu gewährleisten, der analog zuKündigungen wegen Geschlechtsdiskriminierung die Aufhebung der Kündigung und die Wiedereinstellungvorsieht. Die weiteren Folgen dieser Klage sind nach wie vor offen.
</p><p><br>Sollte die grundrechtswidrige Kündigung von Marisa Pralong nicht zurückgenommen werden, so werdenwir nicht zögern, diesen neuen Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit dem Ausschuss fürVereinigungsfreiheit zu unterbreiten. Wer wie die schweizerischen Behörden behauptet, dassgewerkschaftsfeindliche Kündigungen in der Schweiz kein praktisches Problem seien, wird sich dann einesBesseren belehren lassen müssen. Dies wird umso besser möglich sein, als die ILO (und dessen Ausschussfür Vereinigungsfreiheit) ja in Genf tagt.
</p><p>Die antigewerkschaftliche Kündigung von Marisa Pralong fällt in eine Zeit, in der nun endlich auch in denUSA eingesehen worden ist, dass die systematische Degradierung der Arbeitsrechte (und der Löhne), dieauf die Schwächung der Gewerkschaften zurückzuführen ist, nicht nur sozial, sondern auchvolkswirtschaftlich mörderisch ist. Zum Wahlprogramm von Obama, der deshalb von Walmartmillionenschwer bekämpft worden ist, gehörte die Verabschiedung des „Employee Free Choice Act“(EFCA). Wenn in der Schweiz ein Konzern glaubt, er könne die gewerkschaftlichen Grundrechte so mitFüssen treten, wie es jetzt mit Marisa Pralong geschehen ist, hat er sich gewaltig getäuscht.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-542</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2009 17:05:00 +0100</pubDate><title>Arbeitsmarktchancen für Geringqualifizierte und für die Höhere Berufsbildung gezielt verbessern </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/arbeitsmarktchancen-fuer-geringqualifizierte-und-fuer-die-hoehere-berufsbildung-gezielt-verbessern</link><description>Stellungnahme zur BBT-Pressekonferenz „Weiterbildung und Bildungsgutscheine“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB verlangt seit längerem aufgrund seiner Erfahrungen, aber auch aufgrund der Evaluation des Einsatzes von Weiterbildungsgutscheinen im Kanton Genf, den gezielten Einsatz von Bildungsgutscheinen für klar definierte Zielgruppen: für die Geringqualifizierten (Volksschule als höchster Bildungsabschluss). Damit können diese ihre Arbeitsmarktchancen deutlich verbessern.
</p><p>Es sollen aber auch jene, die heute den gewachsenen Kompetenzanforderungen in der Wirtschaft mittels der Höheren Berufsbildung (Meisterprüfung, usw.) gerecht werden wollen, das Recht auf einen Bildungsgutschein erhalten. So können jene, die einen beruflichen Erstabschluss gemacht haben und die im Rahmen der Höheren Berufsbildung zusätzliche, praktisch orientierte Kompetenzen erlernen wollen, ebenfalls ihre Arbeitsmarktchancen und ihre Stellung im Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
</p><p>Der SGB schlägt deshalb vor, dass mit der Übergabe eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ, beruflicher Erstabschluss) auch ein Ausbildungsgutschein über 5’000 Franken, einlösbar innerhalb von 6 Jahren bei einer vom Bund anerkannten Institution der Höheren Berufsbildung, ausgegeben wird.
</p><p>Der heute durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT-EVD) vorgestellte Feldversuch bestätigt die Haltung des SGB. Die Massnahmen müssen auch im geplanten Bundesgesetz für Weiterbildung geregelt werden. Dieses neue Gesetz muss so rasch wie möglich erarbeitet werden.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-642</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2009 11:04:00 +0100</pubDate><title>Mehr und bessere Ausbildung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mehr-und-bessere-ausbildung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krise wird die Jugendlichen besonders hart treffen. Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt wird prekärer als sie ohnehin schon ist. Deshalb sind dringend neue Ausbildungsplätze nötig. Ergänzend sind ebenso die Vollzeitschulen herausgefordert. Auch auf qualitativer Seite ist in der Ausbildung Fortschritt nötig. Die dringende Ausweitung betrieblicher Ausbildung darf nicht die Qualität ausblenden. Gewerkschaftliche Umfragen bei den Lehrlingen haben teils beunruhigende Resultate ergeben. Die Lehrlinge kritisieren, dass ihre Saläre - zum Teil seit Jahren - stagnieren und dass wegen Abbau von arbeitsrechtlichen Schutzmassnahmen die Belastungen zunehmen resp. ihre Gesundheit zunehmend bedroht wird.&nbsp;
</p><p>Die SGB-Jugendkommission gibt in den angehängten Referaten von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Jean Christophe Schwaab</span>, Zentralsekretär des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Elena Obreschkow</span>, Jugendsekretärin Unia</li><li><span style="font-weight: bold;">Laetitia Magnin</span>, Jugendsekretärin der Unia-Genf</li><li><span style="font-weight: bold;">Jérôme Hayoz</span>, Jugendverantwortlicher SEV</li></ul><p>einen Überblick über die Probleme der Jugendlichen in Berufsausbildung und stellt ihre Lösungsvorschläge vor.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-543</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2009 17:08:00 +0100</pubDate><title>Kaufkraft stärken statt unnötige Steuergeschenke </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kaufkraft-staerken-statt-unnoetige-steuergeschenke</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Konjunkturaussichten haben sich weiter verdüstert. Bereits leiden Teile der Binnenwirtschaft unter einer schlechteren Konjunktur. Damit die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nicht auf neue Rekordniveaus ansteigt, braucht es stabilisierende Massnahmen. Die vom Bundesrat vorgestellten Massnahmen (1. und 2. Stufe) reichen dazu nicht aus.
</p><p>Bis jetzt haben der Konsum und Teile der Bauwirtschaft einen grösseren Absturz der Schweizer Wirtschaft verhindert. Ohne konjunkturpolitisches Gegensteuern wird das nicht mehr lange der Fall sein. Die Kaufkraft der Schweizer Haushalte wird durch die explodierenden Krankenkassenprämien und die steigende Arbeitslosigkeit massiv geschwächt werden. Das wird sich negativ auf den Konsum und den Wohnungsbau auswirken.&nbsp;
</p><p>Um hier Gegensteuer zu geben, muss der Bundesrat ein viel umfangreicheres Konjunkturpaket schnüren. Es braucht Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft der Haushalte: Die Verbilligung der Krankenkassenprämien muss erhöht werden und es müssen höhere Familienzulagen bezahlt werden. Was die Bauwirtschaft betrifft, hat der SGB an seiner Pressekonferenz vom 20. Januar mögliche Investitionen im Umfang von 7 Milliarden Franken präsentiert. Diese müssen nun beschlossen werden.&nbsp;
</p><p>Der SGB begrüsst die vom Bundesrat beschlossene Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate. Diese Massnahme wird den Anstieg der Arbeitslosigkeit dämpfen helfen. Damit die Stellen erhalten und Entlassungen verhindert werden, sind aber weitergehende Anstrengungen notwendig. Es braucht eine Weiterbildungsoffensive, wie sie der SGB am 20. Januar skizziert hatte.&nbsp;
</p><p>Die Revision der Familienbesteuerung ist eine Mogelpackung. Davon werden nur hohe Einkommen profitieren. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung wird hingegen darunter leiden, weil wegen den Steuersenkungen das Geld fehlt, um die steigende Belastung durch Krankenkassenprämien mit Prämienverbilligungen zu lindern. Der Konjunktur bringt dieses Steuergeschenk nichts, denn die Bezüger hoher Einkommen werden die Steuerersparnisse auf die hohe Kante legen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-544</guid><pubDate>Sun, 08 Feb 2009 17:09:00 +0100</pubDate><title>Personenfreizügigkeit dank Schutzmassnahmen durchgekommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/personenfreizuegigkeit-dank-schutzmassnahmen-durchgekommen</link><description>Trotzdem die Fragen der Menschen ernst nehmen!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizerinnen und Schweizer haben ein weiteres Mal deutlich Ja zur Personenfreizügigkeit gesagt. Sie haben damit der fremdenfeindlichen Propaganda von SVP, AUNS und Schweizer Demokraten eine Abfuhr erteilt. Das Ja ist auch ein Verdienst der Schweizer Gewerkschaften, denen es gelungen ist, die Personenfreizügigkeit gegen Widerstand mit flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen zu verbinden.
</p><p>Die Abstimmungskampagne zeigt aber auch, dass sich die Menschen Sorgen um die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze machen. Diese Ängste sind angesichts der grössten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg berechtigt, auch wenn sie von den Gegnern der Personenfreizügigkeit mit fremdenfeindlichen Argumenten zusätzlich angeheizt wurden.&nbsp;
</p><p>Nach dieser weiteren Bestätigung der Personenfreizügigkeit durch das Volk ist es jetzt wichtig, dass Bundesrat und Arbeitgeber ihr Versprechen einlösen, mit einer griffigen Umsetzung der flankierenden Massnahmen das schweizerische Lohn- und Sozialniveau zu schützen. Dazu gehört auch der Verzicht auf die geplante Verschlechterung des Lohnschutzes beim öffentlichen Beschaffungswesen und die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrages für die Postbranche.&nbsp;
</p><p>Nötig ist jetzt eine aktive Bekämpfung der Krise. Der SGB hat dazu Vorschläge gemacht (Weiterbildungsoffensive statt Entlassungen, öffentliches Investitionsprogramm von mindestens 5 Milliarden Franken, Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft von tieferen Einkommen, Bekämpfung der Frankenstärke), die jetzt so rasch wie möglich realisiert werden müssen. Es wäre fahrlässig, wenn sich die Politik nach dem heutigen Ja der Illusion hingeben würde, die wirtschaftspolitischen Probleme würden sich jetzt von selbst lösen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-546</guid><pubDate>Wed, 28 Jan 2009 17:12:00 +0100</pubDate><title>Zukunftsszenarien nach wie vor zu realitätsfern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zukunftsszenarien-nach-wie-vor-zu-realitaetsfern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Monate nach der Abstimmung über die AHV-Initiative des SGB hat der Bundesrat überarbeitete AHV-Finanzszenarien vorgelegt. Dabei zeigt sich: Bereits ein Modell, welches die wirtschaftliche Realität in der Schweiz geringfügig besser abbildet, führt zu weniger düsteren Szenarien für die AHV-Finanzen. Bis 2025 verbessert sich das Umlageergebnis der AHV aufgrund des neuen Modells des Bundesrates um 900 Mio. Fr.
</p><p>In seinem neuen Modell hat der Bundesrat Teile des SGB-Modells (s. Dossier 53) übernommen. Allerdings ist auch das neue Modell nach wie vor zu realitätsfern.&nbsp;</p><ul><li>Das Modell geht nach wie vor von unrealistischen Annahmen für die Immigration aus. In den Jahren 1991 bis 2005 war die tatsächliche Immigration in der Schweiz jährlich um über 10'000 Personen höher, als im Modell des Bundesrates („mittleres Szenario“). Diese Jahre waren zum Teil wirtschaftlich schwierige Jahre, und es gab keine Personenfreizügigkeit. Rechnet man mit höherer Einwanderung, entlastet das die AHV um rund 2 Mrd. Fr. pro Jahr (Wert 2025).&nbsp;&nbsp;</li></ul><ul><li>Das im Modell revidierte Produktivitätswachstums entlastet die AHV nur teilweise. Im Vergleich zum alten Modell müsste die AHV in den neuen Szenarien pro Jahr eine Entlastung um rund 0.28 Prozent der Einnahmen erfahren. Bis 2025 entspricht das mehr als 1.5 Mrd. Fr. und nicht 900 Mio. Fr., wie vom Bundesrat unterstellt („mittleres Szenario“). In der Vergangenheit war die produktivitätsbedingte Entlastung bei der AHV deutlich höher. Würde das Modell mit diesen Vorgaben rechnen, würde die Entlastung fast 3 Mrd. Fr. pro Jahr betragen (Wert 2025).&nbsp;</li></ul><p>Der SGB erwartet vom Bundesrat ein realitätsnahes Modell für die AHV-Finanzen. Sind die AHV-Szenarien zu pessimistisch, haben Volk und Parlament keine seriöse Grundlage für ihre Entscheidungen. Ein Opfer dieses Pessimismus war die SGB-Initiative. Mit seinen systematisch falschen Prognosen hat der Bundesrat den Volkswillen fehlgeleitet.&nbsp;&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-545</guid><pubDate>Wed, 28 Jan 2009 17:11:00 +0100</pubDate><title>SGB unterstützt Referendum gegen die Senkung des BVG-Umwandlungssatz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-unterstuetzt-referendum-gegen-die-senkung-des-bvg-umwandlungssatz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat heute einstimmig beschlossen, &nbsp;das bereits lancierte Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge (BVG) zu unterstützen.&nbsp;
</p><p>Die Senkung würde vor allem diejenigen Versicherten in der zweiten Säule hart treffen, die nur niedrige Renten aus dem BVG-Minimum zu erwarten haben. Eine Kürzung dieser ohnehin schon kleinen Renten wäre für viele künftige Rentnerinnen und Rentner existenzgefährdend. Diese Bezüger niedriger Einkommen sind nicht in der Lage, die Kürzung des Umwandlungssatzes und damit der künftigen Rente zum Beispiel durch Ersparnisse zu kompensieren.
</p><p>Die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist gleichzeitig ein Beispiel für die unheilvolle Tätigkeit der Lebensversicherer in einer Sozialversicherung. Sie wurde von diesen durchgedrückt - und wird dazu führen, dass sich für die Lebensversicherer das ohnehin sehr rentable Geschäft mit den &nbsp;Altersrenten noch rentabler gestalten wird. Hier ist ein Strich durch die Rechnung angezeigt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-643</guid><pubDate>Tue, 20 Jan 2009 11:13:00 +0100</pubDate><title>Konjunkturprogramm – Bekämpfung der Arbeitslosigkeit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/konjunkturprogramm-bekaempfung-der-arbeitslosigkeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Wir präsentieren in den angehängten Beiträgen ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung von Krise und Arbeitslosigkeit, darunter auch ein Investitionsprogramm zur Ökologisierung der Schweizer Wirtschaft. Gleichzeitig wird eine Studie vorgestellt, die der SGB und die Unia bei der Konjunkturforschungsstelle der Universität Zürich (KOF) in Auftrag gegeben haben. Diese Studie hat die Auswirkungen des von den Gewerkschaften geforderten Investitionsprogrammes berechnet.&nbsp;
</p><p>Es werden Ihnen die gewerkschaftliche Politik für mehr Beschäftigung und die KOF-Studie vorstellen:
</p><p>Die gewerkschaftliche Politik für mehr Beschäftigung und die KOF-Studie werden in den angehängten Referaten von</p><ul><li><span>Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span>Daniel Lampart</span>, SGB-Chefökonom</li><li><span>Andreas Rieger</span>, Co-Präsident Unia</li><li><span>Yngve Abrahamsen</span>, Leiter der KOF-Studie</li></ul><p>vorgestellt.</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-547</guid><pubDate>Wed, 14 Jan 2009 17:13:00 +0100</pubDate><title>Senkung BVG-Umwandlungssatz trifft Bezüger niedriger Renten besonders hart</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/senkung-bvg-umwandlungssatz-trifft-bezueger-niedriger-renten-besonders-hart</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Präsidialausschuss des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB beantragt dem Vorstand die Unterstützung des Referendums gegen die Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge (BVG). Der SGB-Vorstand wird an seiner Sitzung vom 28. Januar über die Unterstützung des Referendums befinden.
</p><p>Die Senkung würde vor allem diejenigen Versicherten in der zweiten Säule hart treffen, die nur niedrige Renten aus dem BVG-Minimum zu erwarten haben. Eine Kürzung dieser ohnehin schon kleinen Renten wäre für viele künftige Rentnerinnen und Rentner existenzgefährdend. Diese Bezüger niedriger Einkommen sind auch nicht in der Lage, die Kürzung des Umwandlungssatzes und damit der künftigen Rente zum Beispiel durch Ersparnisse zu kompensieren.
</p><p>Die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist vor allem auf Druck der Lebensversicherer erfolgt. Sie führt dazu, dass die Versicherer noch mehr Gewinn mit dem Geschäft mit Altersrenten machen werden; allein 2007 betrug er 823 Millionen Franken. Dieses Resultat zeigt, dass die Versicherer nicht zu hohe, sondern im Gegenteil zu tiefe Leistungen ausrichten.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-548</guid><pubDate>Tue, 13 Jan 2009 17:14:00 +0100</pubDate><title>Georg Fischer entlässt 10 Prozent der Belegschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/georg-fischer-entlaesst-10-prozent-der-belegschaft</link><description>Economiesuisse-Präsident Bührer: Entlassungen statt Kurzarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der grösste Teil der Firmen mit Schwierigkeiten mit der Auftragslage führte bisher Kurzarbeit ein, um die Probleme zu überbrücken. Ganz anders die Georg Fischer AG: Unter den Verwaltungsräten Gerold Bührer (Präsident Economiesuisse und Ex-FDP-Parteipräsident) und Flavio Cotti (Alt-Bundesrat CVP) wird mit voller Härte vorgegangen. Statt Kurzarbeit einzuführen, wird 10 Prozent der Belegschaft entlassen. Die Georg Fischer AG hat stark vom Aufschwung profitiert. Sie hat ihre Reserven seit 2003 um 25 Prozent aufgestockt, so dass sie über genug Geld verfügt, um die Mitarbeiter auch in schlechteren Zeiten zu halten.
</p><p>Die Entlassungen bei Georg Fischer zeigen, dass die Verantwortlichen bei Economiesuisse sowie Vertreter der bürgerlichen Parteien ihre Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmenden in der Schweiz nicht wahrnehmen wollen. Das ist nicht akzeptabel. Die Schweizer Bevölkerung musste bereits für die Fehler der UBS-Verwaltungsräte bezahlen. Nun soll sie auch unter den weiteren Folgen der Finanzkrise leiden, wenn es nach dem Willen von Economiesuisse und bürgerlichen Politikern geht.
</p><p>Damit die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nicht zunimmt, braucht es wirksame Gegenmassnahmen:</p><ul><li>Kurzarbeit und Weiterbildung statt Entlassungen – die Unternehmen haben genug Geld dafür.</li></ul><ul><li>Stärkung der Kaufkraft – höhere Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen und höhere Familienzulagen.</li></ul><ul><li>Öffentliches Investitionsprogramm im Bereich öffentlicher Verkehr.</li></ul><ul><li>Die Nationalbank muss die Aufwertung des Frankens bekämpfen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-644</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2009 11:27:00 +0100</pubDate><title>Modell Persönliche Gesundheitsstelle (PGS) – Ein idealer Vorschlag zur Reform der Gesundheitspolitik! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/modell-persoenliche-gesundheitsstelle-pgs-ein-idealer-vorschlag-zur-reform-der-gesundheitspolitik</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Juni 2008 hat die Stimmbevölkerung deutlich NEIN zum Kassendiktat und zur Zweiklassenmedizin gesagt. Gefragt sind nun Lösungen für eine soziale Gesundheitspolitik. Der Ständerat hat in der Wintersession 2008 einen Nullentscheid gefällt. Jetzt ist der Nationalrat gefordert. Im Hinblick auf die Beratungen in der zuständigen nationalrätlichen Kommission präsentieren Fach- und Berufsverbände aus dem Gesundheitsbereich ein gemeinsames Modell, das sich deutlich von den bisher gescheiterten Modellen unterscheidet und mit Vorstellungen, die von der Krankenkasse Visana formuliert wurden, kompatibel ist. &nbsp;Im Zentrum steht die Persönliche Gesundheitsstelle PGS: Diese stellt die hausärztliche Grundversorgung sicher, stimmt die Versorgungsleistungen optimal aufeinander ab und leistet damit einen Beitrag zur Kostenlenkung und –dämpfung. Das Modell garantiert zudem den Zugang&nbsp; aller Bevölkerungsteile zu einer qualitativ hoch stehenden medizinischen Versorgung, fördert die vernetzte Versorgung und belässt den Patienten im Wesentlichen die freie Arztwahl.&nbsp;
</p><p>Mehr dazu in den angehängten Beiträgen von</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Claudia Galli</span>, Präsidentin Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen SVBG</li><li><span style="font-weight: bold;">Christine Goll</span>, Präsidentin VPOD und Vizepräsidentin SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Christoph Bosshard</span>, Präsident VSAO</li><li><span style="font-weight: bold;">David Winizki</span>, Hausarzt, VUA</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-338</guid><pubDate></pubDate><title>Alarmierende Auswertung zu flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/alarmierende-auswertung-zu-flankierenden-massnahmen</link><description>Lohndumping wegen Vollzugsnotstand und Arbeitsverweigerung der Behörden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nun ist es behördlich bestätigt: Lohndumping ist bei uns eine Realität. Und statt das Dumping entschieden zu bekämpfen, reden die Behörden das Problem schön. Diese Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) bestätigen, was die Gewerkschaften seit längerem kritisieren. Beim Lohnschutz herrscht Vollzugsnotstand – teilweise sogar Arbeitsverweigerung.
</p><p>Die wichtigsten Kritikpunkte der GPK-N sind:</p><ul><li>Besonders bei Neueinstellungen sind die Löhne unter Druck.</li></ul><ul><li>Ungeachtet dessen, dass die Löhne unter Druck sind, führte in der ganzen Deutschschweiz kein Kanton Mindestlöhne zum Schutz der Löhne ein.</li></ul><ul><li>Einige Kantone verzichten sogar bewusst darauf, Lohndumping festzustellen.</li></ul><ul><li>Die Schutz-Instrumente sind mangelhaft: So können bspw. Lohndrücker bei Subunternehmerketten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das zeigen nicht zuletzt die jüngst aufgeflogenen Dumpingfälle auf Baustellen deutlich.</li></ul><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund verlangt: Bund und Kantone müssen Lohndumping konsequent bekämpfen. Bei den unter Druck stehenden Einstiegslöhnen braucht es eine Kontrolloffensive, damit das Dumping ans Tageslicht kommt. Wo die Löhne unter Druck sind, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen. Das schreibt das Gesetz vor. Und die Lücken im Schutzmantel müssen geschlossen werden (bspw. Einführung Solidarhaftung).
</p><p>Bundesrat Johann Schneider-Ammann ist der oberste Verantwortliche für die korrekte Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Wenn die Löhne unter Druck sind, Bund und Kantone den Lohndruck aber nicht konsequent bekämpfen, ist der Auftrag nicht erfüllt. Bundesrat Schneider-Ammann muss daher umgehend Massnahmen ergreifen, damit die Löhne in der Schweiz sicher sind und Lohndumping mit allen Mitteln bekämpft wird.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item></channel></rss>